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Arbeit auf Abruf)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Anpassungen des deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetzes mit dem Ziel die Belastungen für Arbeitgeber zu reduzieren","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge","shortTitle":"TzBfG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001897","title":"Kein Nachholen von Feiertagen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Abwehr von Änderungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes und des Entgeltfortzahlungsgesetzes (kein Nachholen von Feiertagen, die auf einen arbeitsfreien Tag fallen)","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Arbeitszeitgesetz","shortTitle":"ArbZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg"},{"title":"Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall","shortTitle":"EntgFG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001898","title":"Keine Verbandsklagen im Arbeitsrecht ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Abwehr von Änderungen im Arbeitsgerichtsgesetz, der Zivilprozessordnung, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Unterlassungsklagengesetzes (keine Möglichkeiten von Sammelklagen und Verbandsklagen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten)","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Arbeitsgerichtsgesetz","shortTitle":"ArbGG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg"},{"title":"Zivilprozessordnung","shortTitle":"ZPO","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/zpo"},{"title":"Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb","shortTitle":"UWG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004"},{"title":"Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen","shortTitle":"UKlaG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uklag"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001899","title":"Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bei Ausgestaltung der ePrivacy-Verordnung erhalten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Entwurf für eine ePrivacy-Verordnung (ePrivacy-VO) soll die Richtlinie von 2002 (2002/58/EG) zum Schutz der elektronischen Kommunikation modernisieren. Er birgt viele Risiken für die Wirtschaft, verhindert Innovationen und führt dadurch zu einem Wettbewerbsnachteil für den Standort Europa. Viele Sachverhalte, die durch die ePrivacy-VO geregelt werden sollen, sind bereits durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erfasst. Eine zusätzliche sektorspezifische Regelung für den Telekommunikationsbereich ist daher überflüssig. Zumindest darf die ePrivacy-VO keine schärferen Regelungen enthalten als die DS-GVO.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Telekommunikationsgesetz","shortTitle":"TKG 2021","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021"},{"title":"Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten","shortTitle":"TTDSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg"},{"title":"Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb","shortTitle":"UWG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_MEDIA_COMMUNICATION","de":"Kommunikations- und Informationstechnik","en":"Communication and information technology"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001900","title":"Rentenpaket II - Belastungen der Beitragszahler ausschießen","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)","printingNumber":"264/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0264-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-stabilisierung-des-rentenniveaus-und-zum-aufbau-eines-generationenkapitals/312434","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"},{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung","publicationDate":"2024-03-05","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-gesetz-zur-stabilisierung-des-rentennniveaus-aufbau-generationenkapital.pdf?__blob=publicationFile&v=3","draftBillProjectUrl":"https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-stabilisierung-des-rentennniveaus-aufbau-generationenkapital.html"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)","printingNumber":"20/11898","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011898.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-stabilisierung-des-rentenniveaus-und-zum-aufbau-eines-generationenkapitals/312434","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"},{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung","publicationDate":"2024-03-05","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-gesetz-zur-stabilisierung-des-rentennniveaus-aufbau-generationenkapital.pdf?__blob=publicationFile&v=3","draftBillProjectUrl":"https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-stabilisierung-des-rentennniveaus-aufbau-generationenkapital.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel ist die Einführung einer dauerhaften Halteline von 48 Prozent beim Rentenniveau zu verhindern, um künftige Beitragssatzsteigerungen und Belastungen der Arbeitgeber auszuschließen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"},{"code":"FOI_SS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Soziale Sicherung\"","en":"Other in the field of \"Social security\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001901","title":"1:1 Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen","printingNumber":"385/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0385-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2022-2464-des-europ%C3%A4ischen/314977","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen","publicationDate":"2024-03-22","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_CSRD_UmsG.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_CSRD_UmsG.html?nn=110518"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. 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Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen","publicationDate":"2024-03-22","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_CSRD_UmsG.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_CSRD_UmsG.html?nn=110518"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel ist eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Handelsgesetzbuch","shortTitle":"HGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/hgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001902","title":"Krankenhausreform - Keine Zusatzbelastung der Beitragszahler, Kompetenzen der Länder achten","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)","printingNumber":"20/11854","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011854.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-versorgungsqualit%C3%A4t-im-krankenhaus-und-zur-reform/312313","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Im Zuge der angedachten Krankenhausreform soll darauf hingewirkt werden, dass die Interessen der Länder bzgl. der Planungshoheit beachtet werden. Gleichzeitig soll ein Zusatzbelastung der Beitragszahler durch den geplanten Transformationsfonds verhindert werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_SS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Soziale Sicherung\"","en":"Other in the field of \"Social security\""},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001903","title":"Keine rechtliche Verankerung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Aus Sicht der vbw sind die Forderungen nach einer rechtlichen Verankerung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) strikt abzulehnen. Es ist zu klären, inwieweit die österreichische Verfahrensregelung (NQR-Gesetz) als Vorlage für ein deutsches Gesetz zum DQR dienen könnte, ohne damit Rechtswirkungen auf tarifliche Zuordnungen und Vergütung von Tätigkeiten und von damit verbundenen Qualifikationen zu generieren und ohne Individualansprüche auf eine bestimmte Zuordnung und Vergütung einer Tätigkeit und damit verbundenen Qualifikationen zu schaffen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001904","title":"Überprüfung der Übergangsmaßnahmen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Um die berufliche Bildung zukunftsorientiert aufzustellen, empfiehlt die vbw eine strenge und regelmäßige Prüfung der Übergangsmaßnahmen danach, ob sie eine hohe Vermittlungsquote in das duale Ausbildungssystem aufweisen sowie die flächendeckende Ausrollung bewährter Maßnahmen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001905","title":"Keine Umlagefinanzierung der Berufsbildung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Von der Einführung einer Umlagefinanzierung der Berufsausbildung oder der Umsetzung eines Zukunftsfonds für außerbetriebliche Ausbildung ist auch in Zukunft abzusehen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001906","title":"Umsetzung der BBiG-Novelle konstruktiv begleiten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Umsetzung der BBiG-Novelle muss weiter konstruktiv begleitet werden. Damit die bestehenden Fortbildungsordnungen im Sinne der jeweils zuständigen Sozialpartner eng an der betrieblichen Praxis angepasst werden, müssen diese weiter intensiv an dem Prozess beteiligt werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001907","title":"Teilnahme an der assistierten Ausbildung erweitern","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Teilnahme an der assistierten Ausbildung sollte auch in der Phase der Berufsvorbereitung für geduldete Geflüchtete und Geflüchtete im Asylverfahren ohne Wartezeit möglich sein. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001908","title":"Angebote für Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung ausbauen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Für die Nutzung der Potenziale von Migranten und Geflüchteten sind die Angebote für Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sowie für Anpassungsqualifizierungen weiter auszubauen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001909","title":"Einstiegsqualifizierung stärken","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Politisch sollte auch die Einstiegsqualifizierung (EQ) weiter gestärkt und der Duldungstatbestand zum Zwecke einer Ausbildung auf die EQ ausgeweitet werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001910","title":"Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung in der beruflichen Bildung erhöhen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es gilt, die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung in der beruflichen Bildung zu erhöhen und Barrieren abzubauen. Insbesondere der Aufbau und die Weiterentwicklung von Strukturen und Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung sind daher voranzutreiben. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001911","title":"Mehr Beratungs- und Unterstützungsoptionen für Unternehmen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es sind die Beratungs- und Unterstützungsoptionen für Unternehmen weiterzuentwickeln und damit die verzahnte Ausbildung behinderter Jugendlicher in Betrieben und Berufsbildungswerken (gemäß § 34 SGB IX) noch besser zu verankern – eine Qualifizierung, in der größere Teile der Ausbildung im Betrieb stattfinden und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam ausgebildet werden","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001912","title":"Übergang von Schule in Ausbildung optimieren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Übergang von Schule in Ausbildung ist so zu gestalten, dass möglichst viele Jugendliche nicht in das Übergangssystem einmünden, sondern mit entsprechender Hilfestellung direkt in eine Ausbildung gelangen. Die Anstrengungen aller Akteure müssen noch weiter erhöht wer-den, um gemeinsam alle Potenziale auf dem Ausbildungsmarkt – bei leistungsschwächeren und leistungsstarken Jugendlichen – zu erschließen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001913","title":"Keine Gründung eines bundesweiten branchenübergreifenden Zukunftsfonds","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Forderungen nach Maßnahmen zur Gründung eines bundesweiten branchenübergreifenden Zukunftsfonds, oder ein Programm zur Auftragsausbildung sind strikt abzulehnen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001914","title":"Präventives Übergangssystem","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Aus Sicht der Wirtschaft muss ein effizientes und effektives Übergangssystem präventiv ansetzen und die Instrumente müssen so praxisnah wie möglich ausgerichtet sein. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001915","title":"Individuelles und differenziertes Übergangssystem","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Übergangsmaßnahmen sollen individuell und differenziert gestaltet und die Kompetenzen und Qualifizierungswege transparent gemacht werden. Hierzu ist ein Prozess nötig, der Maßnahmen des Übergangssystems koordiniert, wo nötig sinnvoll zusammenfasst sowie bündelt und sie optimal ausrichtet. Der Grundsatz muss heißen „weniger ist mehr“. Bewährte Maßnahmen sollten in die Fläche getragen werden und kontinuierlich den Anforderungen angepasst wer-den.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001916","title":"Besserer Übergang von BaE in reguläre betriebliche Ausbildungsverhältnisse","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wünschenswert wäre ein besserer Übergang von einer Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) in reguläre betriebliche Ausbildungsverhältnisse. Hierfür sollte der Vertrag mit dem jeweiligen Träger zukünftig lediglich für ein Jahr abgeschlossen werden, anstatt wie bisher über die komplette Ausbildungsdauer. Eine Verlängerung erfolgt, wenn der Übergang in reguläre Ausbildung nicht gelingt und automatisch, um den Teilnehmern eine Perspektive zu bieten.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001917","title":"Kooperation akademischer und beruflicher Bildung ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die akademische und die berufliche Bildung sollten wie im dualen Studium zukünftig stärker miteinander kooperieren, um auf immer vielfältigere Qualifizierungsanforderungen der Unternehmen durch hybride Ausbildungsformate zu reagieren.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001918","title":"Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBGÄndG) kritisch konstruktiv evaluieren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBGÄndG) ist kritisch konstruktiv zu evaluieren. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001919","title":"Keine Umqualifizierung auf eigenen Wunsch ohne Arbeitsplatzgefährdung ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die vbw spricht sich gegen die Umqualifizierung auf eigenen Wunsch ohne Arbeitsplatzgefährdung und ohne Zustimmung des Arbeitgebers aus.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001920","title":"Steuerliche Förderung von Weiterbildungskosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausweiten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die steuerliche Förderung von Weiterbildungskosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist auszuweiten. Hier scheint es aus Sicht der bayerischen Wirtschaft denkbar, einen überproportionalen Abzug von 120 Prozent zuzulassen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001921","title":"Evaluation Nationale Weiterbildungsstrategie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) wird fortgesetzt. Die bei der Fortsetzung der NWS beschlossenen Maßnahmen sollten unbedingt evaluiert werden, um die Zielerreichung zu steigern. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001922","title":"Beratungsangebot zur Weiterbildung stärken","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Beratungsangebot insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sollte auch die un-terschiedlichen Programme zur Förderung der betrieblichen Weiterbildung, wie beispielsweise die Angebote der BA, umfassen. Die Möglichkeiten müssen noch stärker bei den Unternehmen bekannt gemacht werden. Um entsprechende Informationen möglichst flächendeckend in die Unternehmen zu tragen, sollten die Berufsverbände noch stärker genutzt werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001923","title":"mehr arbeitsweltbezogene Deutschkenntnisse ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Für eine nachhaltige berufliche Integration sind insbesondere arbeitsweltbezogene Deutschkenntnisse notwendig. Um die Teilnahme an Sprachkursen zu erhöhen, sollten diese stärker an der Praxis ausgerichtete sowie zeitlich und räumlich flexibel angeboten werden. Auch muss es stärker als bislang möglich sein, Deutschsprachkurse bereits im Ausland zu fördern.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001924","title":"Validierungsverfahren evaulieren ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es wurde ein Verfahren zur Feststellung beruflicher Handlungsfähigkeit eingeführt. Die Nutzung sollte evaluiert werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001925","title":"Ausbau digitaler Kompetenzen fördern","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Ausbau der digitalen Kompetenzen muss weiterhin gefördert werden. Die Politik darf nicht nachlässig werden und ist gefordert, auch weiterhin digitales Lernen in der Weiterbildung zu forcieren und die notwendige Anschubfinanzierung für neue Formen zu leisten, wie es z. B. im Projekt „Netzwerk Q 4.0 – Netzwerk zur Qualifizierung des Berufsbildungspersonals“ bereits umgesetzt wird.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001926","title":"Plattformen zur Weiterbildung verzahnen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wichtig ist, dass bestehende und neue Weiterbildungsplattformen der verschiedenen Akteure miteinander vernetzt sind, damit Bildungsinteressierte transparent und zielführend Weiterbildungsangebote finden können.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001927","title":"Hochschulen: bundesweit einheitliche Auslegung des EU-Beihilferechtes ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Damit Hochschulen keine bürokratischen Hürden oder rechtliche Unsicherheiten im Wege stehen, ist die bundesweit einheitliche Auslegung des EU-Beihilferechtes sicherzustellen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001928","title":"Familienstartzeit nicht einführen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Verhinderung einer Einführung der Familienstartzeit","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit","shortTitle":"BEEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/beeg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001929","title":"Kein Mehr an Bürokratie durch Kindergrundsicherung","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung","printingNumber":"20/9092","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009092.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-einf%C3%BChrung-einer-kindergrundsicherung/304682","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend","shortTitle":"BMFSFJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmfsfj.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Das Ziel, Kinderarmut zu bekämpfen ist zu begrüßen. Dies gilt auch für den Ansatz, Maßnahmen zu bündeln. Angezweifelt werden muss aber, ob dieses Ziel mit dem vorgelegten Konzept erreicht werden kann. Vor allem aber darf durch die Regelungen kein Mehr an Bürokratie entstehen - wie es derzeit aber zu befürchten ist. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bundeskindergeldgesetz","shortTitle":"BKGG 1996","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"},{"code":"FOI_SS_BASIC","de":"Grundsicherung","en":"Basic security"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001931","title":"Fachkräfteoffensive als Grundpfeiler der sozialen Kohäsion ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es sollten umfassende Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität der Ausbildung und des Berufsfeldes ergriffen werden. Das heißt, über einen angemessenen Personalschlüssel, Fort- und Weiterbildung und andere Maßnahmen wie die Integration von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass frühpädagogische Fachkräfte sich auf die individualisierte pädagogische Arbeit konzentrieren können. \r\nDarüber hinaus könnte die Schaffung von Karriere- und Aufstiegswegen innerhalb des Berufsfeldes die Attraktivität steigern. Eine weitere Säule der Fachkräftesicherung könnte auch die Burnoutprävention darstellen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_CHILDHOOD","de":"Vorschulische Bildung","en":"Early childhood education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001932","title":"Einführung eines systematischen Monitorings von Aspekten sozialer Kohäsion ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Eine schulscharfe einheitliche Erfassung und transparente aggregierte Datenbereitstellung für relevante Aspekte im Kontext der sozialen Kohäsion sollte auf Landes- sowie Bundesebene \r\neingeführt werden. \r\nNur so ist der Ist-Stand zu ermitteln, sind zukünftige Entwicklungen zu überwachen und Konsequenzen rechtzeitig zu ziehen. Dies betrifft\r\nsowohl einheitliche Indikatoren für die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft einer Schule (z. B. soziale und wirtschaftliche Lage, Migrationshintergrund, Familiensprache, Religion) und das Schulklima als auch Daten zu Aspekten wie Mobbing- oder Gewaltvorfällen, Antisemitismus, Rassismus oder Homophobie.\r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_SCHOOL","de":"Schulische Bildung","en":"School education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001933","title":"Erwerbsmigration aus Drittstaaten mit und in Berufsbildung qualitativ hochwertig gestalten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Erwerbsmigration aus Drittstaaten sollte durch eine systematisch angelegte Berufsbildung zum Wohl der Individuen, Betriebe und Gesellschaften gestaltet werden. Dazu sind in kooperativen Projekten und Modellversuchen Qualitätsstandards, Prozesse und Rechtsrahmen zu entwickeln, welche die erfolgreiche Erwerbsmigration ermöglichen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001934","title":"Förderung zur sprachlichen und beruflichen Integration und Förderung der Grundbildung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Von der Politik sind zu erwarten: a) die langfristige Förderung zur sprachlichen und beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten sowie von benachteiligten deutschen Bürgerinnen und Bürgern, sowie b) die langfristige Förderung zur sprachlichen und beruflichen Integration  (besonders des Nachholens von Bildungs- und Berufsabschlüssen), um die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern und kompensatorisch sozialen Benachteiligungen und Bildungsdefiziten entgegenzuwirken.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001935","title":"Unterstützung der Ehrenamtlichkeit, des bürgerschaftlichen Engagements und der Freiwilligendienste","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Hervorzuheben ist insbesondere die dauerhafte Unterstützung der Ehrenamtlichkeit, des bürgerschaftlichen Engagements und der Freiwilligendienste. \r\nFinanzielle Kürzungen in diesem Bereich sind dysfunktional.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001936","title":"Forderungen zur Verbesserung der Standortqualität in Deutschland","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Zur Stimulierung der konjunkturellen Dynamik und zur Sicherung von Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland fordert die vbw eine Verbesserung der wirtschaftlichen und industriellen Standortfaktoren, insbesondere die Sicherstellung von Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen, eine Reduzierung der Steuer- und Abgabenlast, eine Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs sowie einen umfassenden Abbau von Bürokratie und Regulierung.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_SS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Soziale Sicherung\"","en":"Other in the field of \"Social security\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001937","title":"Mutterschutz für Selbständige sinnvoll gestalten","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entschließung des Bundesrates \"Mutterschutz muss auch für Selbständige gelten\"","printingNumber":"109/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0109-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/entschlie%C3%9Fung-des-bundesrates-mutterschutz-muss-auch-f%C3%BCr-selbst%C3%A4ndige-gelten/309563","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel ist die sinnvolle Ausgestaltung des Vorhabens, ohne dass dadurch ein Mehr an Bürokratie entsteht und die Sozialversicherungssysteme weiter belastet werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium","shortTitle":"MuSchG 2018","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_SP_FAMILY","de":"Familienpolitik","en":"Family policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001938","title":"BGG-Reform sinnvoll gestalten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Barrierefreiheit zu stärken ist ein wichtiges Ziel. Die Maßnahmen der BGG-Reform gehen aber zu weit. Daher wären in jedem Fall Nachbesserungen erforderlich.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen","shortTitle":"BGG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_DISABILITY","de":"Rechte von Menschen mit Behinderung","en":"Rights of people with disabilities"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001939","title":"Änderungen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (SGB IX) nicht zielführend.","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die geplanten Änderungen zum BEM sind nicht zielführend, da bereits jetzt Arbeitgeber in ihrem \r\neigenen Interessen BEM-Verfahren durchführen, damit Beschäftigte im Arbeitsverhältnis bleiben \r\nkönnen. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen","shortTitle":"SGB9uaÄndG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb9ua_ndg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001940","title":"WfbM-Reform sinnvoll gestalten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Aus Unternehmenssicht sind bei der WfbM-Reform vor allem die Übergänge von den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt relevant. Diese gilt es zu stärken. Die geplanten Regelungen zur Ausgleichsabgabe sind für die Werkstätten nachteilig, da die Aufträge aus der Wirtschaft wichtig für sie sind und auch für die Unternehmen nicht positiv. \r\nDie Bezahlung von Mindestlohn für Werkstätten-Beschäftigte wäre keine Option, da in den Werkstät-ten Menschen beschäftigt sind, die nicht-erwerbsfähig sind und in keinem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Aufgrund der Kosten ist aber eher von einer leichten – tolerierbaren – Entgeltanhebung aus-zugehen.\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen","shortTitle":"SGB9uaÄndG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb9ua_ndg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_SP_DISABILITY","de":"Rechte von Menschen mit Behinderung","en":"Rights of people with disabilities"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001941","title":"Evaluierung und Verstetigung des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die vbw fordert, das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz zu evaluieren, zu optimieren und zu entfristen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde der neue Handlungsspielraum bei der Beschaffung nur unzureichend genutzt. Ein wesentlicher Grund liegt in offenen Haftungsfragen, die rechtsicher, klar und transparent geregelt werden müssen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr","shortTitle":"BwBBG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bwbbg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_DEFENSE_ARMAMENTS","de":"Rüstungsangelegenheiten","en":"Armaments matters"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001942","title":"Sondervermögen \"Bundeswehr\" nicht mehr verwässern und weiter aufstocken","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die vbw fordert, das \"Sondervermögen Bundeswehr\" nicht weiter zur Finanzierung von Projekten aus dem regulären Verteidigungshaushalt zweckzuentfremden, sondern gezielt zu nutzen und aufzustocken.  ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“","shortTitle":"BwFinSVermG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bwfinsvermg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_DEFENSE_ARMAMENTS","de":"Rüstungsangelegenheiten","en":"Armaments matters"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001943","title":"Europäische Strategie bzw. Europäisches Programm für die Verteidigungsindustrie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Bis 2030 sollen mindestens 40 Prozent der Beschaffungsausgaben der EU-Mitgliedstaaten für gemeinsame Projekte verwendet werden. Als vbw begrüßen wir dieses Ziel. Ebenso befürworten wir die geplante Stärkung der Standardisierung von Verteidigungsgütern.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_DEFENSE_ARMAMENTS","de":"Rüstungsangelegenheiten","en":"Armaments matters"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001944","title":"Sofortiger Aktionsplan für die Sicherheits- u. Verteidigungsindustrie der Europ. Investitionsbank","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Als vbw begrüßen wir die Entscheidung der EIB die \"Dual-Use\"-Klausel von „mindestens 50 Prozent der Einnahmen entfallen aus zivilen Anwendungen“ auf „auch zivil nutzbar“ zu erweitern. Ebenso begrüßen wir die Ankündigung von Erleichterungen bei der Kreditvergabe für KMU und die Pläne zur Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Sicherheits- und Verteidigungsprojekte.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_DEFENSE_ARMAMENTS","de":"Rüstungsangelegenheiten","en":"Armaments matters"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001945","title":"Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes fordert die vbw die Umsetzung folgender Maßnahmen: Ein politisches und gesellschaftliches Bekenntnis zum Wert unserer Freiheit schaffen, die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erhöhen, das Beschaffungswesen verbessern, die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stärken, ausreichend Finanzmittel bereitstellen, die Bundeswehr gesellschaftlich und personell stärken und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU vertiefen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_DEFENSE_ARMAMENTS","de":"Rüstungsangelegenheiten","en":"Armaments matters"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001946","title":"Finanzielle Ausstattung der Bundesagentur für Arbeit sicherstellen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es gilt eine angemessene finanzielle Ausstattung der BA sicherzustellen. Dafür muss das bestehende Defizit abgebaut werden. Langfristiges Ziel muss eine Beitragssatzstabilität auf möglichst niedrigem Niveau sein. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss konsequent auf die künftigen Heraus-\r\nforderungen ausgerichtet werden. Das erfordert auch ein angepasstes Leistungsportfolio. Dazu gehört die individuelle, stärkenorientierte Beratung der Kunden, um deren Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu sichern. \r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_UNEMPLOYMENT","de":"Arbeitslosenversicherung","en":"Unemployment insurance"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001947","title":"Keine weitere Aufgaben- und Kostenverlagerung auf die Bundesagentur für Arbeit ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8298, 20/8765 - Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes","printingNumber":"20/9792","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009792.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/haushaltsfinanzierungsgesetz/302863","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Arbeitslosenversicherung darf nicht als Sparkasse verwendet werden. Um den Beitragssatz stabil zu halten und langfristig zu senken, braucht es eine Regelung, die den Griff in die Beitragskasse und weitere Aufgaben- und Kostenverlagerungen zuverlässig verhindert. Die Senkung der Beiträge sollte nach einem soliden Rücklagenaufbau wieder die oberste Priorität haben. Noch höhere Sozialversi-cherungsbeiträge gefährden Beschäftigung. In der aktuellen wirtschaftlichen Situation müssen alle zusätzlichen Belastungen vermieden werden. Kosten zu Lasten der Beitragszahler einfach zu verschieben, um den Bundeshaushalt zu entlasten, ist nicht akzeptabel. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_SS_UNEMPLOYMENT","de":"Arbeitslosenversicherung","en":"Unemployment insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001948","title":"Zulassungsverfahren für förderfähige Qualifizierungsmaßnahmen praktikabler machen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Derzeit müssen alle Lehrgänge im Angebot der Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert werden. Dieses aufwändige System muss reformiert werden. Dafür sollte bei der Weiterbildungsförderung zwischen Arbeitslosen und Beschäftigten konsequent unterschieden werden. Bei der Förderung von Maßnahmen für Beschäftigte sollten hingegen vereinfachte Kriterien gelten, da die anteilige Finanzierung durch den Arbeitgeber bereits Gewähr für die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001949","title":"Zulassungsverfahren für förderfähige Qualifizierungsmaßnahmen praktikabler machen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Aktuell dauert das Zulassungsverfahren für Maßnahmen zu lang, die Anforderungen an das Maßnahmendesign stammen aus der Zeit der Massenarbeitslosigkeit und das Verwaltungsverfahren der BA im Anschluss an die Maßnahmenzulassung ist langwierig und analog. Ebenso muss eine überregionale Zulassung der Maßnahmen möglich sein. Das gilt insbesondere im Zuge der Verbreitung rein digitaler Qualifizierungsmaßnahmen. Zudem sollte der Mindestumfang für geförderte Maßnahmen von mindestens 120 auf 60 Unterrichtseinheiten gesenkt werden, um die Praktikabilität vor Ort zu erhöhen und die Schaffung eines eigenen Bundesdurchschnittskostensatzes angestrebt werden.\r\nNicht zuletzt sollte das Erfordernis, wonach die letzte Förderung vier Jahre zurückgelegen haben muss, auf den Prüfstand gestellt werden. \r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001950","title":"Ablehnung der Einführung eines Transformations-Kurzarbeitergelds ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Klar abzulehnen ist die Einführung eines Transformations-Kurzarbeitergeldes. Damit würde Weiterbildung, die bei der Umstrukturierung eines Betriebes zur Erschließung neuer Geschäftsfelder nötig wird, in öffentliche Mitgestaltung und Finanzierung durch die Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung gedrängt. Die Fortentwicklung des eigenen Geschäftsmodells muss aber grundsätzlich unternehmerische Aufgabe bleiben. Hilfreich sind keine Instrumente, die Beschäftigte „parken“ und ungeachtet konkreter Bedarfe qualifizieren. Was Betriebe stattdessen brauchen, und zumal KMU, ist die enge Vernetzung der Agenturen für Arbeit, der Transfergesellschaften sowie der Bildungsträger, um bei Bedarf gebündelt und gezielt Maßnahmen für größere Gruppen betriebsübergreifend zu realisieren. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_SS_UNEMPLOYMENT","de":"Arbeitslosenversicherung","en":"Unemployment insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001951","title":"Kein Rechtsanspruch auf Weiterbildung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Abzulehnen sind die Forderungen nach einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Vielmehr bedarf es der Bereitstellung einer individuellen, neutralen und kompetenten Weiterbildungsberatung. Bundesweit investieren die Arbeitgeber jährlich über 41 Mrd. Euro in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Weitere oder verpflichtende Kostenübernahmen durch die Unternehmen wären weder zumutbar noch zielführend. Auch staatlich geförderte individuell motivierte Bildungszeiten oder Bildungsteilzeit, die im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes diskutiert wurden, sind abzulehnen. In Zeiten des hohen Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarfs in vielen Teilen der Wirtschaft und den \r\naktuellen geopolitischen Entwicklungen würde ein Bildungszeitgesetz die falsche politische Weichenstellung darstellen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001952","title":"Weiterbildungsförderung vereinfachen und entbürokratisieren ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Statt der Einführung weiterer Regelungen zur Weiterbildungsförderung sollten die bestehenden vereinfacht und entbürokratisiert werden. Innerhalb der Beschäftigtenförderung sollte es möglichst wenig unterschiedliche Voraussetzungen geben, so dass jedem Unternehmen klar ist, wie die Förderoptionen genutzt werden können. Für das im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes beschlossene Qualifizierungsgeld, das im April 2024 in Kraft getreten ist, besteht aus wirtschaftlicher Sicht grundsätzlich keine Notwendigkeit. Es verkompliziert ein ohnehin bereits komplexes System weiter.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_SS_UNEMPLOYMENT","de":"Arbeitslosenversicherung","en":"Unemployment insurance"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001954","title":"Fehlanreize in der Arbeitslosenversicherung beseitigen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es bestehen nach wie vor Fehlanreize im System der Arbeitslosenversicherung, die beseitigt werden müssen. Dies betrifft vor allem die Ausgestaltung des Arbeitslosengelds I und die erst kürzlich entfristete Regelung zur Anwartschaftszeit für kurz befristet Beschäftigte nach § 142 Abs. 2 SGB III. Beim Arbeitslosengeld I sollte die maximale Bezugsdauer für alle Altersgruppen einheitlich auf höchstens zwölf Monate reduziert werden. Eine solche Anspruchsdauer ist wichtig und richtig, um Arbeitslosen für eine angemessene Zeit eine Grundversorgung zu gewährleisten und um die Sucharbeitslosigkeit abzufedern. Die Regelung zur Anwartschaftszeit für kurz befristet Beschäftigte nach § 142 Abs. 2 SGB III entfaltet kontraproduktive Wirkungen und muss daher abgeschafft werden. \r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_SS_UNEMPLOYMENT","de":"Arbeitslosenversicherung","en":"Unemployment insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001955","title":"Weiterbildungsförderung bekannter machen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es ist dringend geboten, das Qualifizierungschancengesetz und das gesamte Förderspektrum noch bekannter zu machen. Zudem müssen Optimierungen vorgenommen werden, etwa hinsichtlich schlankerer Zertifizierungsverfahren, des Stundenerfordernisses sowie der Fördermöglichkeiten für kürzere Qualifizierungsmaßnahmen. Stark regulierende politische Maßnahmen, wie eine gesetzlich verankerte Bildungsteilzeit, erhöhen die Weiterbildungsaktivitäten nicht. Die Politik muss vielmehr durch unterstützende Maßnahmen die Bereitschaft zur und die Beteiligung an Weiterbildung erhöhen.\r\nVon zentraler Bedeutung ist, dass die Qualifizierung zielgerichtet ist. Die Weiterbildung muss sich an den tatsächlichen Bedarfen der Unternehmen und des Arbeitsmarktes orientieren.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_UNEMPLOYMENT","de":"Arbeitslosenversicherung","en":"Unemployment insurance"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001956","title":"keine weitere staatliche Regulierung des Arbeitsmarktes ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Arbeitsmarkt darf keinesfalls weiter reguliert werden. Der politisch definierte \r\nMindestlohn oder Verschärfungen im Befristungsrecht gefährden die Rückkehr zu \r\neinem dynamischen Arbeitsmarkt. \r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001957","title":" Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Erfolge beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sind nur über einen flexiblen Arbeitsmarkt mit niedrigen Einstiegshürden und leistungsgerechte Löhne zu erreichen. Langzeitarbeitslose Menschen sind individuell und passgenau zu unterstützen. Vermittlungshemmnisse bei den Betroffenen müssen gezielt abgebaut werden. Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen sind die Ultima Ratio. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_SS_UNEMPLOYMENT","de":"Arbeitslosenversicherung","en":"Unemployment insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001958","title":"Löhne sind der Preis der Arbeit","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Lohn wird nach der tatsächlichen Arbeitsleistung berechnet und ihm kommt daher eine wichtige Signalfunktion zu. Dies darf nicht von sozialpolitischen Wünschen an das Einkommen überlagert werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001959","title":"Bewährte Lohnfindung beibehalten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Löhne beziehungsweise Lohnuntergrenzen müssen von den Tarifparteien unter Berücksichtigung der Qualifikationen und des unternehmerischen Umfelds festgelegt werden. Die Abweichung von dieser bewährten Praxis über den Mindestlohn riskiert, Löhne zu einem ständigen politischen Spielball zu machen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001960","title":"Deutschland braucht eine Lohnspreizung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Niedriglohnbereich schafft und sichert Arbeitsplätze für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose. Um einen möglichst breiten Zugang zu sichern, brauchen wir gerade für letztere Zielgruppe produktivitätsgerechte (Wieder-)Einstiegsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001961","title":"Niedriglohnbereich ermöglicht Einstieg in Aufstieg.","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Niedriglohnbereich bietet Aufstiegschancen. Steigende Entlohnung entsteht aus höherer Produktivität, die gegebenenfalls durch Weiter- und Höherqualifizierung erreicht werden muss.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001962","title":"Angebote zur Teilqualifizierung ausbauen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das bestehende Angebot zur Teilqualifizierung muss mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft konsequent und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Es ist notwendig, Standards und Qualitätskriterien kontinuierlich weiterzuentwickeln, um eine bundesweite Anschlussfähigkeit der Angebote gewährleisten zu können. Zudem sind die Vorgaben für das Angebot der Teilqualifizierung weiter zu entwickeln. Wichtig ist dabei vor allem, dass bayern- und deutschlandweit die Anerkennung von Teilqualifizierungs-Zertifikaten bei der Zulassung zur Externenprüfung von den \r\nzuständigen Kammern einheitlich umgesetzt wird. Mit den Dachverbänden der \r\nzuständigen Stellen und der Bundesagentur für Arbeit sollten daher bundesweit einheitliche Regelungen von der fachlichen Kompetenzfeststellung ü vereinbart werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001963","title":"Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"},{"title":"Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen","shortTitle":"WasserstoffNEV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wasserstoffnev"},{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"},{"title":"Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen","shortTitle":"EnLAG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enlag"},{"title":"Stromsteuergesetz","shortTitle":"StromStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001964","title":"Vergleichbarkeit schulischer Bildung erhöhen und Kulturhoheit der Länder beibehalten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Schulische Bildung muss in ganz Deutschland nicht nur qualitativ weiterentwickelt, sondern auch vergleichbarer werden. Nur so wird die Mobilität für Schüler und Eltern über Ländergrenzen hinweg einfacher. Dies darf aber weder zu Qualitätseinbußen in den Ländern führen noch die Kulturhoheit der Länder in Bildungsfragen schwächen. Ein Schritt zu mehr Vergleichbarkeit ist, die PISA-Studie zukünftig wieder länderspezifisch zu erheben und auszuwerten. Nur so ist eine belastende Aussage möglich, wie es um die Schulleistungen in den 16 Ländern konkret steht und welche bundesspezifischen Maßnahmen wirklich ergriffen werden müssen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_SCHOOL","de":"Schulische Bildung","en":"School education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001965","title":"Geflüchteten frühzeitig Wege in Ausbildung und Beschäftigung eröffnen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Eine Ausbildung ebnet den Weg für eine erfolgreiche berufliche Integration, erfordert jedoch eine hohe Sprachkompetenz. Um auch mit geringeren Sprachkenntnissen und Vorqualifikationen den Weg in eine Ausbildung zu finden, ist es notwendig, weitere zweijährige Ausbildungsberufe mit einem höheren Praxisanteil einzuführen. Auch die Teilqualifizierung von Un- und Angelernten hat sich als erfolgreiches Weiterbildungsmodell bewährt und stellt insbesondere für Geflüchtete eine große Chance dar, sich stufenweise zum Facharbeiter zu entwickeln. Aus diesem Grund sollte das Angebot weiter ausgebaut werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001966","title":"Duldungstatbestand auf EQ ausweiten ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Duldungstatbestand zum Zweck der Berufsausbildung muss auf das Instrument der Einstiegsqualifizierung ausgeweitet werden. Hierfür braucht es eine gesetzliche Anpassung.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001967","title":"Planungssicherheit für Unternehmen ermöglichen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Insbesondere bei der Ausbildung sollte es möglich sein, den Antrag zur Erlaubnis zum Beginn einer Ausbildung sowie die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer schon neun Monate, statt sieben Monate vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Ausländerbehörde einzureichen. Die Bearbeitungsdauer sollte zudem auf ein Minimum reduziert werden. Dies würde den Unternehmen eine bessere Planungssicherheit verschaffen und die Beschäftigung von geflüchteten Menschen erleichtern.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001968","title":"Kompetenzen überprüfen und Anerkennung optimieren ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Viele Geflüchtete kommen nach Deutschland, ohne ein Zeugnis oder einen Nachweis über ihre beruflichen Qualifikationen zu besitzen. Deshalb gilt es, möglichst frühzeitig vorhandene (praktische) Kompetenzen abzufragen und einen eventuell bestehenden Nach- und Weiterqualifizierungsbedarf festzustellen. In diesem Zusammenhang ist die Anerkennung ausländischer Abschlüsse weiter zu optimieren und effektiver zu gestalten. Da nicht alle Schul-, Studien- und Berufsabschlüsse als gleichwertig betrachtet werden können, ist es notwendig, über bestehende Nachqualifikationsangebote zu informieren.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001969","title":"Sprachförderung ausbauen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Für eine gelungene Integration braucht es weiterhin ein großes Repertoire an Sprachkursangeboten. Dem Mangel an Sprachlehrkräften kann zum Beispiel durch den Ausbau des Angebotes zum Erwerb der vom BAMF geförderten Zusatzqualifizierung entgegengewirkt werden. Der Zugang zu Sprachkursen muss für \r\njeden Geflüchteten mit hoher Bleibeperspektive unmittelbar und frühzeitig erfolgen. Für bestimmte Zielgruppen, wie geflüchtete Frauen mit kleinen Kindern, \r\nmüssen Betreuungsangebote etabliert werden, sodass die Sprachkurse besucht werden können. Politik und Bildungsträger sind gefordert, Sprachkurs- und Bildungsangebote zu flexibilisieren, zum Beispiel durch Blended Learning, berufsbegleitende Angebote und die Option, auf kleinere Gruppen vor Ort setzen zu können.\r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_RPI_MIGRATION","de":"Migration","en":"Migration and residence"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001970","title":"Digitale Netze schneller ausbauen","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)","printingNumber":"391/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0391-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-des-ausbaus-von-telekommunikationsnetzen-tk-netzausbau-beschleunigungs/314920","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)","publicationDate":"2023-08-28","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/gesetz-beschleunigung-ausbau-telekommunikationsnetze.pdf?__blob=publicationFile","draftBillProjectUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/gesetz-beschleunigung-ausbau-telekommunikationsnetze.html?nn=508840"}]}},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)","printingNumber":"20/13171","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/131/2013171.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-des-ausbaus-von-telekommunikationsnetzen-tk-netzausbau-beschleunigungs/314920","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)","publicationDate":"2023-08-28","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/gesetz-beschleunigung-ausbau-telekommunikationsnetze.pdf?__blob=publicationFile","draftBillProjectUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/gesetz-beschleunigung-ausbau-telekommunikationsnetze.html?nn=508840"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Insgesamt digitale Netze schneller ausbauen. Förderung des Ausbaus der digitalen Netze verlässlich fortsetzen. Ausbaugerechte Vergabebedingungen für Mobilfunkfrequenzen. Feststellung eines breiten öffentlichen Interesses an digitaler Netzinfrastruktur. Klarstellungen, wann geringfügige Maßnahmen nur angezeigt werden müssen. Verkürzung der Dreimonatsfrist für Zustimmungsfiktionen zu Mastenbauten auf zwei Monate. Einsichtsrecht in Grundbücher für ausbauwillige Betreibergesellschaften. Auf EU-Ebene für marktgerechte Beihilfe-Auflagen zur Mobilfunkförderung eintreten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts","shortTitle":"TKModG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tkmodg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_MEDIA_COMMUNICATION","de":"Kommunikations- und Informationstechnik","en":"Communication and information technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001971","title":"Bundesbildungsprogramme verstetigen, entbürokratisieren und nachhaltig finanzieren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Initiativen der Bundesregierung wie der „Digitalpakt Schule“ sowie das „Startchancenprogramm“ und die damit verbundenen Finanzmittel des Bundes für die Länder geben wichtige Impuls für eine flächendeckende Weiterentwicklung der Bildungsqualität. Derartige Bildungsoffensiven dürfen aber nicht dazu führen, die Kulturhoheit der Länder aufzuweichen. Die alleinige Verantwortung für die Bildungspolitik soll auch in Zukunft ausschließlich bei den Ländern liegen. Allerdings braucht es dringend weniger Bürokratie und nachhaltige, in einen Maßnahmenplan eingebettete Finanzmittel, damit die Länder schneller und planungssicher entscheiden können, wie Bildung vor Ort passgenau gestaltet und das Bildungssystems im jeweiligen Land weiterentwickelt werden kann.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_SCHOOL","de":"Schulische Bildung","en":"School education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001972","title":"Unternehmensbesteuerung wettbewerbsgerecht reformieren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Absenkung der Unternehmensteuerlast auf 25 %, Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung, Abbau der Mindestbesteuerung bei Verlustvorträgen, Abschaffung Solidaritätszuschlag, Weiterentwicklung der Wegzugsbesteuerung, Abbau überbordender Anti-Missbrauchsvorschriften und allzu komplexer Regelungen zur globalen Mindeststeuer.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"},{"title":"Körperschaftsteuergesetz","shortTitle":"KStG 1977","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977"},{"title":"Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung","shortTitle":"FZulG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/fzulg"},{"title":"Solidaritätszuschlaggesetz 1995","shortTitle":"SolZG 1995","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/solzg_1995"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001973","title":"Elementarschadenversicherung - Impulse für mehr Prävention und breitere Absicheriung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die vbw fordert, die Rechtlichen Rahmenbedingungen zur Prävention für Elementarschadenereignisse zu verbessern und wirksame Anreize zum Ausbau des Versicherungsschutzes privater Hauseigentümer zu setzen, dabei aber eine Pflichtversicherung zu vermeiden. Für katastrophale Kumulschadenereignisse ist ein staatliches Stop-Loss-System für Versicherungen erforderlich.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"},{"title":"Gesetz über den Versicherungsvertrag","shortTitle":"VVG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INSURANCE","de":"Versicherungswesen","en":"Insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001974","title":"Bildungsbeteiligung garantieren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Bildung bietet das größte Potenzial für eine gesellschaftliche Teilhabe und eine Beschäftigung. Geflüchtete müssen so bald wie möglich in das Schul-, Ausbildungs- und Weiterbildungssystem eingegliedert werden. Der Staat muss eine Bildungsbeteiligung für diese Zielgruppe garantieren. Zugewanderte müssen kontinuierlich und individuell beraten und über das Bildungs- und Ausbildungssystem aufgeklärt werden. Dabei ist wichtig, den Wert von Bildung und Ausbildung für eine selbstbestimmte und durch die Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitswelt geprägte Lebensführung zu verdeutlichen. Besonders die Zielgruppe der arbeitslosen Geflüchteten ist hier noch stärker in den Fokus zu nehmen. Entsprechende Angebote zu Grundbildung, Alphabetisierung und Qualifizierung müssen aufgesetzt werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_SP_CHILDREN","de":"Kinder- und Jugendpolitik","en":"Child and youth policy"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001975","title":"Sichere Herkunftsstaaten prüfen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Politik muss die Liste sicherer Herkunftsstaaten kontinuierlich prüfen und wenn möglich auch erweitern, insbesondere, um schutzbedürftige Geflüchtete ausreichend unterstützen zu können. Gleichermaßen braucht es Aufklärung in den sicheren Herkunftsländern über die zur Verfügung stehenden Optionen der legalen Einreise nach Deutschland, beispielsweise als Arbeits- oder Fachkraft. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001976","title":"Zuzug kontrollieren ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"In den vergangenen Jahren ist die Aufnahmefähigkeit Deutschlands hinsichtlich organisatorischer Kapazitäten und gesellschaftlicher Akzeptanz an Grenzen gestoßen. \r\nBeides sind jedoch elementare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration. Die zentrale Aufgabe der Politik muss darin bestehen, den Zuzug zu kontrollieren, um die erfolgreiche Integration derer, die bereits in Deutschland sind, gewährleisten zu können. \r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001977","title":"Anreize für irreguläre Migration senken","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Geflüchtete, die bisher nicht in das deutsche Sozialsystem eingezahlt haben, sollten fortan nicht mehr Bürgergeld, sondern Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dies gilt auch für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Außerdem begrüßen wir die bundesweite Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete, um die Anreize für irreguläre Migration noch weiter abzubauen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_BASIC","de":"Grundsicherung","en":"Basic security"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001978","title":"Ausweitung von Rückführungsabkommen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Häufig kann die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen ohne Ausweispapiere nicht durchgeführt werden, weil die Herkunftsstaaten diese Personen nicht aufnehmen. Daher muss sich die Bundesregierung mit aller Kraft für die Ausweitung der Rückführungsabkommen, insbesondere mit den Hauptherkunftsstaaten einsetzen. Bei den Verhandlungen sollten auch neue Regelungen bezüglich der Visavergabe in Betracht gezogen werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001979","title":"Rückführungen beschleunigen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Mit dem verabschiedeten Rückführungsverbesserungsgesetz hat die Bundesregierungen die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen etwas erleichtert. Die ergriffenen Maßnahmen sind jedoch nicht ausreichend. Besonders Personen, die keinen Schutzgrund haben, deren Identität nicht geklärt ist, die straffällig wurden oder Gefährder sind, müssen schnellstmöglich in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001980","title":"Fluchtursachen bekämpfen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der verstärkte Zustrom von Geflüchteten stellt nicht nur die Aufnahmeländer vor \r\nHerausforderungen, sondern auch die Herkunftsländer. Denn es sind vor allem junge Menschen, die ihre Heimat verlassen, und gerade deren Potenzial ist zur Weiterentwicklung der Herkunftsländer essenziell. Vor diesem Hintergrund gilt es, gezielte Hilfe beim wirtschaftlichen Aufbau der Herkunftsländer zu leisten. Gezielte wirtschaftliche Unterstützung kann in Abhängigkeit der regionalen Gegebenheiten dazu beitragen Fluchtursachen zu verringern, indem Armut bekämpft und Frieden gefördert wird. Durch die Verbesserung der Lebensbedingungen wird eine echte Bleibeperspektive \r\nvor Ort geschaffen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_DEVELOPMENT_POLICY","de":"Entwicklungspolitik","en":"Development policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001981","title":"Fehlanreize vermeiden","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Für jeden Geflüchteten gibt der Staat rund 1.000 Euro pro Monat für Unterkunft, \r\nVersorgung und Betreuung aus. Das ist richtig, weil das auf unseren Werten aufbauende Grundgesetz ein Grundrecht auf Asyl vorschreibt. Aber: Unser Sozialsystem darf gleichzeitig keine zusätzlichen wirtschaftlichen Anreize für eine Flucht nach Deutschland bieten. Dazu ist es aus unserer Sicht unerlässlich, das Sachleistungsprinzip im \r\nBedarfsfall weiter auszubauen sowie die Geflüchteten flächendeckend über unser \r\nSozialsystem aufzuklären. Es muss vermittelt werden, dass man in der Zeit der Arbeitslosigkeit unterstützt wird, das Ziel aber immer die Aufnahme einer Beschäftigung ist und bleibt.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_BASIC","de":"Grundsicherung","en":"Basic security"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001982","title":"Rechts- und Wertesystem vermitteln","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Integration von Asylbewerbern ist aus Sicht der vbw an eine unabdingbare Voraussetzung geknüpft: Das Ziel muss die kulturelle und gesellschaftliche Eingliederung unter Anerkennung der deutschen Rechts- und Werteorientierung sein. Die Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist demnach die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Der Rechtsstaat muss gegen Verstöße schnell und wirksam eingreifen. Zudem muss sichergestellt werden, dass jeder Asylbewerber an einem Integrationskurs teilnehmen und schnellstmöglich nach der Anmeldung mit dem Kurs starten kann. Dazu braucht es ein einheitliches und flächendeckendes System. Denkbar ist ein mehrstufiges Integrationskurssystem, das mit einem Einführungskurs bereits \r\nin den Erstaufnahmeeinrichtungen beginnt. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001983","title":"Förderinstrumente nutzen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ausbildungsfördernden Leistungen, wie zum Beispiel Assistierte Ausbildung (AsA) sollten sofort und für jeden greifen, sobald ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen vorliegt – unabhängig von Status oder Wartezeit. Allen Geflüchteten muss der Zugang zu allen Förderleistungen der Berufsausbildung mit Abschluss eines Ausbildungsvertrages ermöglicht werden, um den Abschluss der Ausbildung gezielt unterstützen zu können. Es muss daher auch sichergestellt werden, dass genügend Plätze für die Geflüchteten innerhalb der Maßnahmen zur Verfügung stehen. Hier ist die Politik gefordert, weitere Anpassungen anzustoßen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001984","title":"Ausweitung der Arbeitspflicht für Asylsuchende","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Kommunen haben bereits heute die Möglichkeit, Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Die Ausweitung der Arbeitspflicht auch für nicht gemeinnützige Tätigkeiten ist grundsätzlich in Erwägung zu ziehen, wobei die Integration in den ersten Arbeitsmarkt stets an erster Stelle aller Bemühungen stehen sollte. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001985","title":"Gemeinsames europäisches Asylsystem implementieren ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Mit dem neuen EU-Asylpaket soll ein gemeinsames europäisches Asylsystem geschaffen werden. Der nächste Schritt muss nun sein, auch eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten und eine einheitliche Durchführung von Asylverfahren in der EU zu verankern. Nur so lässt sich das Asyl-Hopping innerhalb der EU begrenzen und faire Asylverfahren für alle Asylsuchenden sicherstellen. Die Bundesregierung ist gefordert, weiterhin massiv auf das Ziel eines gemeinsamen europäischen Asylsystems hinzuwirken und dieses dann auch gemeinsam in der EU zu implementieren und anzuwenden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001986","title":"Zuzug in die EU kontrollieren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Reform des europäischen Asylsystems sieht ein einheitliches Asylverfahren für \r\nMenschen aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote an den EU-Außengrenzen vor. \r\nInnerhalb von zwölf Wochen soll über das Asylgesuch entschieden werden. Wir begrüßen die Entscheidung, die Einreise nach Deutschland in bestimmten Fällen erst mit der Anerkennung des Schutzstatus zu ermöglichen. Die Politik ist in der Pflicht sicherzustellen, dass die getroffenen Vereinbarungen auch umgesetzt und die Vorschriften und Mindeststandards vor Ort eingehalten wer-den. \r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001987","title":"Verlässliche Lösungen bei der Verteilung von Geflüchteten in der EU finden","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Eine gerechte Lastenteilung aller Mitgliedsstaaten zur Unterstützung derjenigen, die dem Migrationsdruck von außen am meisten ausgesetzt sind, muss wirkungsvoll angegangen werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung sind die neuen Regelungen zur Solidarität unter den Mitgliedsstaaten im Rahmen der EU-Asylreform. Die Politik ist in der Pflicht, die Umsetzung zu kontrollieren und die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen. Gleichzeitig muss die europäische Solidarität auch durch den Ausbau von EU-Förderprogrammen gesteigert werden, um die Aufnahmeländer bei der Bewältigung der Integrationsaufgaben zu unterstützen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001988","title":"Legale Migrationswege nach Europa schaffen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die EU muss im Rahmen der Weiterentwicklung des Europäischen Asylsystems zur \r\nEindämmung der illegalen Migration parallel legale Migrationswege verstetigen und \r\nausweiten. Eine wichtige Maßnahme in diesem Zusammenhang sind die verbesserten \r\nVoraussetzungen für die Blaue Karte EU. Die EU sowie die Bundesregierung haben mit Hilfe verschiedener Vorschriften, wie beispielsweise dem Absenken des Mindestgehalts in Mangelberufen, den Zuzug hochqualifizierter Fachkräfte in die EU und nach Deutschland verbessert.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001989","title":"EU-Kooperationen mit Dritt- und Transitländern ausweiten und prüfen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Eine stärkere Zusammenarbeit der EU mit Drittstaaten kann einen effektiven Beitrag zur Begrenzung und Steuerung des Zuzugs leisten. Insbesondere die Schaffung humanitärer Korridore sollte schnellstmöglich umgesetzt werden. Weitere Vereinbarungen wie die Migrationspartnerschaften mit afrikanischen Transitländern sind auszuweiten und regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001990","title":"Auslandsaufenthalte erleichtern","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"ln einer global vernetzten Arbeitswelt ist es zunehmend wichtig, bereits während der beruflichen Erstausbildung internationale Erfahrungen zu sammeln. Daher müssen in der Europäischen Union als koordinierende Einheit und ihren Mitgliedsländern die Möglichkeiten und Chancen von Auslandsaufenthalten während der Berufsausbildung weiter verbessert werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001991","title":"Berufliche Bildung als Vorbild","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Eine grundlegende Verständigung über Mindeststandards in der Ausbildung ist anzustreben. Dabei kann die berufliche Bildung in Deutschland mit ihrem Fundament der dualen Ausbildung und dem dualen Studium Vorbild für andere Mitgliedsstaaten sein.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001992","title":"Anerkennung auf EU-Ebene optimieren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen muss gerade im Bereich der Aus- und Weiterbildung gezielt verbessert werden. Zudem muss die Transparenz und Sichtbarkeit vorhandener Qualifikationen weiter erhöht werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001993","title":"Digitale Wettbewerbsfähigkeit stärken","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Für zukünftige Innovationen spielt die Digitalisierung eine besondere Rolle, weil sie als Querschnittstechnologie die Transformation anderer Technologien vorantreibt und dort für neue Produkte und effizientere Prozesse sorgt.\r\nEin resilienter, zukunftsfähiger Standort benötigt exzellente Forschung in den wichtigsten digitalen Zukunftstechnologien. Bestimmte Forschungsgebiete müssen gezielt gefördert werden. Natürlich müssen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedarfsgerecht für die Unternehmen gestaltet werden. Die Umsetzung einer Idee in ein neues Produkt muss zügig möglich sein.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001994","title":"Verabschiedung einer ganzheitlichen Kreislaufwirtschaftsstrategie","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Nutzung von Kunststoffen in einer Kreislaufwirtschaft","printingNumber":"20/6063","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/060/2006063.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/nutzung-von-kunststoffen-in-einer-kreislaufwirtschaft/297549","leadingMinistries":[]},{"title":"Transformationsbericht der Bundesregierung zur Kreislaufwirtschaft - Herausforderungen und Wege der Transformation","printingNumber":"20/10950","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/109/2010950.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/transformationsbericht-der-bundesregierung-zur-kreislaufwirtschaft-herausforderungen-und-wege-der-transformation/310646","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/"}]},{"title":"Planungs- und Umsetzungsstand der deutschen Rohstoffpolitik","printingNumber":"20/8812","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/088/2008812.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/planungs-und-umsetzungsstand-der-deutschen-rohstoffpolitik/304571","leadingMinistries":[]},{"title":"Technikfolgenabschätzung (TA) - Strategien und Instrumente zur Verbesserung des Rezyklateinsatzes","printingNumber":"20/10700","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/107/2010700.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/bericht-des-ausschusses-f%C3%BCr-bildung-forschung-und-technikfolgenabsch%C3%A4tzung-18-ausschuss/310143","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Kreislaufwirtschaftspolitik muss stets den gesamten Produktlebenszyklus im Blick haben. Sie muss sowohl innovationsgetriebene Verbesserungen von Produkten und Verfahren würdigen als auch praxisgerechte Standards für ein nachhaltiges Produktdesign beinhalten. Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Nutzeranforderungen an Produkte müssen im Einklang mit der Verwendung von Recyclingrohstoffen stehen. Innovationen dürfen nicht durch praxisferne Vorgaben gehemmt werden. Sie sind vielmehr unter der Prämisse der Technologieoffenheit zu fördern. Auf bewährte Verfahren muss bei der Weiterentwicklung aufgebaut werden. Die vbw setzt sich dafür ein, bei der Ausgestaltung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaftspolitik die einzelnen Maßnahmen intensiv auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001995","title":"Kein Mobile-Arbeit-Gesetz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Unnötige Bürokratisierung und Überregulierung mobiler Arbeit (Homeoffice, Co-Working-Spaces, Arbeiten unterwegs, etc.) verhindern. Insbesondere zusätzliche Belastungen für Arbeitgeber verhindern.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit","shortTitle":"ArbSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg"},{"title":"Gewerbeordnung","shortTitle":"GewO","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gewo"},{"title":"Heimarbeitsgesetz","shortTitle":"HAG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/hag"},{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"},{"title":"Arbeitszeitgesetz","shortTitle":"ArbZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001996","title":"Drittpersonaleinsatz flexibilisieren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Einsatz von Drittpersonal in Unternehmen muss einfacher und flexibler gestaltet werden. Drittpersonal kann insbesondere durch Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) und im \r\nRahmen von Werk- und Dienstverträgen in Unternehmen eingesetzt werden.\r\nZeitarbeit hilft insbesondere bei der Integration von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie geflüchteten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. Es muss also das Ziel der Gesetzgebung sein, unpraktikable Reglementierungen in Deutschland hinsichtlich Zeitarbeit und Werk- und Dienstvertragseinsätzen abzuwenden. \r\n\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"},{"title":"Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung","shortTitle":"AÜG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/a_g"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)","shortTitle":"SGB 4","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_SS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Soziale Sicherung\"","en":"Other in the field of \"Social security\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001997","title":"Moderne Kooperationsformen, insbesondere bzgl. Solo-Selbständige, stärken","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Um moderne Kooperationsformen zwischen Unternehmen – ggf. unter Einbindung von Selbstständigen – (z. B. Co-Working-Spaces) zu ermöglichen, brauchen wir Anpassungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. \r\n\r\nDie Anpassungen im Arbeitsrecht beziehen sich insbesondere auf § 611a Abs. 1 BGB, Regelungen des AÜG, des BetrVG und dem Arbeitszeitrecht. \r\n\r\nDiese Änderungen müssen durch Anpassungen des Beschäftigungsbegriffs nach § 7 Abs. 1 SGB IV und dem damit einhergehenden Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV flankiert werden. Im Statusfeststellungsverfahren müssen kumulative Kriterien für das Vorliegen der Selbständigkeit eingeführt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"},{"title":"Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung","shortTitle":"AÜG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/a_g"},{"title":"Betriebsverfassungsgesetz","shortTitle":"BetrVG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg"},{"title":"Arbeitszeitgesetz","shortTitle":"ArbZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)","shortTitle":"SGB 4","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)","shortTitle":"SGB 6","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Soziale Sicherung\"","en":"Other in the field of \"Social security\""},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001998","title":"Flexibilisierung der Personalarbeit","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Herausforderungen im Zusammenhang mit den aktuellen Wirtschaftskrisen sind vielfältig. Damit sie von den Unternehmen erfolgreich bewältigt werden können, werden umfangreiche Maßnahmen zur Flexibilisierung der Personalarbeit benötigt. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001999","title":"Abbau des datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht","printingNumber":"184/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0184-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zum-abbau-datenschutzrechtlichen-gold-platings-im-wettbewerbsrecht/311324","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Es fehlt eine gesetzliche Klarstellung, dass wettbewerbliche Abmahnungen bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausgeschlossen sind. Die Sanktionsregelungen der DS-GVO sind unserer Ansicht nach abschließend und stellen keine Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 3a UWG dar. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb","shortTitle":"UWG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002000","title":"Datenschutzgrundverordnung praxisgerecht überarbeiten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Bei der Umsetzung der Regelungen aus der Datenschutzgrundverordnung sind Sachverhalte aufgetreten, die zu überzogener Bürokratie führen. Auch wird der mit dem neuen Datenschutz \r\nverfolgte Zweck an einigen Stellen aus den Augen verloren. Insbesondere besteht Anpassungsbedarf beim Auskunftsanspruch, bei den Informationspflichten und beim internationalen Datentransfer. Zudem  muss die DS-GVO technologieoffener ausgestaltet werden, um Innovationen und neue Technologien zu fördern.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002001","title":"Ablehnung eines Bundestariftreuegesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Vermeidung der Erteilung von Aufträgen der öffentlichen Hand ausschließlich an aufgebundene Unternehmen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland","shortTitle":"GG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002002","title":"Kodifizierung des Arbeitskampfrechts","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Kodifizierung des Arbeitskampfrechts durch Bundesgesetz insbesondere in der Daseinsfürsorge","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland","shortTitle":"GG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002003","title":"Neue Regelungen für die Betriebsratsvergütung","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes","printingNumber":"20/9469","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009469.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-betriebsverfassungsgesetzes/305382","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Vorschriften über die Betriebsratsvergütung werden neu gefasst. Es soll keine Verschärfung über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung hinaus geben. Wir fordern eine rechtssichere Umsetzung des Kommissionsvorschlags.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Betriebsverfassungsgesetz","shortTitle":"BetrVG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002004","title":"Mindestlohn durch Mindestlohnkommission politikfrei bestimmen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Erhöhungen des Mindestlohns darf nicht politisch intendiert sein und muss weiterhin von der Mindestlohnkommission vorgenommen werden. Zudem darf es keine Änderungen bei der Zusammensetzung oder den Entscheidungsabläufen der Mindestlohnkommission geben.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns","shortTitle":"MiLoG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/milog"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002005","title":"Vergaberecht: Keine vergabefremden Aspekte","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Keine Tariftreueregelungen und sonstige vergabefremde Kriterien: Tariftreueregelungen sind jedoch grundsätzlich unvereinbar mit den vom Grundgesetz geschützten Grundsätzen der Tarifautonomie, der negativen Koalitionsfreiheit, des Gleichheitsgebots, des \r\nstaatlichen Neutralitätsgebots und der Arbeitsvertragsfreiheit. \r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002006","title":"Lobbyregistergesetz entbürokratisieren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die verschärften Regeln im Lobbyregistergesetz führen zu einem bürokratischen enormen Aufwand bei den Interessenvertretern, insbesondere bei der Eintragung und Pflege der Regelungsvorhaben. Die bessere Lösung wäre es gewesen, das im Koalitionsvertrag angekündigte Online-Konsultationsverfahren über eine Schnittstelle mit dem Lobbyregister zu verzahnen. Dies würde bei gleichem Inhalt weniger Bürokratie und mehr Transparenz gewährleisten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung","shortTitle":"LobbyRG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lobbyrg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_POLITICAL_PARTIES","de":"Politisches Leben, Parteien","en":"Political life, parties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002007","title":"Forderung, sich für eine Reform der WTO einzusetzen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Welthandelsorganisation WTO hat eine bedeutende Rolle in einer globalisierten Wirtschaftswelt. Für eine funktionierende Weltwirtschaftsordnung sind jedoch Reformen der WTO notwendig. Die vbw appelliert an die Bundesregierung, sich bei der EU dafür einzusetzen, dass eine Reform und Modernisierung der WTO angestrebt wird. Insbesondere muss der Streitbeilegungsmechanismus re-aktiviert werden, außerdem die Wettbewerbsneutralität im globalen Handel gestärkt werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002008","title":"Ablehung von gesetzlichen Regelungen zur Stärkung der Tarifbindung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Gesetzliche Zwangsmaßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung verstoßen gegen die negative Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie und Neutralitätspflicht des Staates.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland","shortTitle":"GG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002009","title":"Rahmenbedingungen für die Tourismuswirtschaft verbessern","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Betriebe sind gefordert, die Energiewende, massiv gestiegene Preise sowie wirtschaftliche und politische Unsicherheiten zu bewältigen. Darüber hinaus leidet die Branche unter einem großen Fachkräftemangel und muss gleichzeitig ihren Transformationsprozess auf dem Weg zu einem nachhaltigen Tourismus gestalten. Für alle Unternehmen der Tourismuswirtschaft gilt: Sie sind auf gute Rahmenbedingungen angewiesen, um die Herausforderungen bestehen zu können und langfristig erfolgreich zu sein. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zum Bürokratieabbau und die gezielte \r\nUnterstützung von Transformationsprozessen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAS_TOURISM","de":"Tourismus","en":"Tourism"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002506","title":"Gestaltung international wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen durch den Green Deal","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Fokus der EU muss jetzt auf die Gestaltung international wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung der Transformationsprozesse gerichtet werden. Innovationen und Investitionen müssen gestärkt werden. Es gilt, Infrastruktur aufzubauen, regulatorische Hürden zu beseitigen und bürokratische Prozesse zu verschlanken.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bundes-Klimaschutzgesetz","shortTitle":"KSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ksg"},{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002507","title":"Nationales Emissionshandelssystem für Verkehr und Wärme rechtzeitig abschaffen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Gebäude und Verkehr können aufgrund der höheren CO2-Vermeidungskosten nicht in dasselbe System wie Industrie und Stromerzeu-gung integriert werden. Zudem ist der Upstream-Ansatz für diese Sektoren besser geeig-net. Das nationale Emissionshandelssystem für Verkehr und Wärme muss bis zum Start des europäischen Systems abgeschafft werden. Wärme zählt zu den Grundbedürfnissen, deshalb sind hier flankierende Maßnahmen von besonderer Relevanz.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes","shortTitle":"BEHV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/behv"},{"title":"Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030","shortTitle":"EBeV 2030","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ebev_2030"},{"title":"Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030","shortTitle":"EHV 2030","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ehv_2030"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002508","title":"Farbenpluralität und Technologieoffenheit beim Einsatz von Wasserstoff berücksichtigen.","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es ist dringend notwendig, die weitere Planung anzugehen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Verteilnetze festzulegen. Bei der Umsetzung der Renewable Energy Directive III (RED III) in nationales Recht bis Mitte 2025 ist es wichtig, weiterhin technologieoffen und farbenplural vorzugehen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"},{"title":"Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung vom Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten","shortTitle":"WindBG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/windbg"},{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"},{"title":"Raumordnungsgesetz","shortTitle":"ROG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008"},{"title":"Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung","shortTitle":"UVPG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003622","title":"Moderner Verbraucherschutz muss als Basis Wettbewerb und funktionsfähige Märkten haben.","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die vbw setzt sich für eine moderne europäische Verbraucherpolitik ein, die den Wettbewerb um die besten Produkte sichert, die freie Kaufentscheidung und die Produktvielfalt fördert und damit die Attraktivität Europas, Deutschlands und Bayerns im globalen Standortwettbewerb sichert.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003623","title":"Bundesfernstraßenmautgesetz: Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau als sog. Handwerkerausnahme aufnehmen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Im Sinne einer Gleichbehandlung der einzelnen Branchen sollte in die Liste des Bundesamts für Logistik und Mobilität zu den handwerklichen Tätigkeiten im Sinne des ab 01. Juli 2024 geltenden § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 Bundesfernstraßenmautgesetz die Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau aufgenommen werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen","shortTitle":"BFStrMG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AUTOMOBILE","de":"Straßenverkehr","en":"Road traffic"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0005540","title":"Zulassung der albanischen Sprache bei Führerscheinprüfungen, Führerscheinweiterbildungen und der beschleunigten Grundqualifikation","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften","printingNumber":"243/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0243-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/erstes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes-und-anderer-stra%C3%9Fenverkehrsrechtlicher-vorschriften/312311","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften","publicationDate":"2023-12-22","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes.pdf?__blob=publicationFile","draftBillProjectUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes.html?nn=508840"}]}},{"title":"Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften","printingNumber":"20/12658","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/126/2012658.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/erstes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes-und-anderer-stra%C3%9Fenverkehrsrechtlicher-vorschriften/312311","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften","publicationDate":"2023-12-22","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-20/entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes.pdf?__blob=publicationFile","draftBillProjectUrl":"https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes.html?nn=508840"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Erweiterung des Katalogs zulässiger Sprachen um die Sprache Albanisch bei a) der der Ablegung der theoretischen Führerscheinprüfung, b) der Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation c) Berufskraftfahrerweiterbildungen d) digitalen Fortbildungen und Lehrgängen für Berufskraftfahrer","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes","shortTitle":"BKrFQV 2020","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqv_2020"},{"title":"Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr","shortTitle":"FeV 2010","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and 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Wir fordern eine Deckelung des Gesamtbeitragssatzes auf maximal 40 Prozent. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)","shortTitle":"SGB 11","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)","shortTitle":"SGB 6","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)","shortTitle":"SGB 3","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)","shortTitle":"SGB 4","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"},{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_SS_LONGTERM","de":"Pflegeversicherung","en":"Long term care"},{"code":"FOI_SS_UNEMPLOYMENT","de":"Arbeitslosenversicherung","en":"Unemployment insurance"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010813","title":"Beschäftigung Älterer stärken und ausbauen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung ist es nötig, das Erwerbspotenzial von Älteren stärker zu fördern und zu aktivieren. Wir setzen uns dafür ein, dass beschäftigungshemmende Regelungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht fallen. Zudem müssen Frühverrentungsanreize konsequent abgebaut werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010814","title":"Stärkung der Weiterverbreitung der betrieblichen Altersvorsorge","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze","customDate":"2024-06-24","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}]},"description":"Die betriebliche Altersvorsorge ist eine zentrale Säule der Alterssicherung. Die Weiterverbreitung der betrieblichen Altersvorsorge muss vorangetrieben werden. Hierzu sind in erster Linie Entlastungen der Arbeitgeber bei der Administration wie auch der Haftung nötig. Für entsprechende Anpassungen setzen wir uns ein. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung","shortTitle":"BetrAVG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/betravg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010878","title":"Rasche Realisierung des Nordzulaufs zum Brennerbasistunnel","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Brennerstrecke ist eine Zentralachse des Güterverkehrs in Europa. Der EU-Binnenmarkt ist aber nur so gut wie der freie Fluss des Warenverkehrs. Ziel ist ein klimagerechter freier Warenverkehr, der die Bedürfnisse der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Umwelt gleichermaßen achtet. Wir brauchen eine klare zeitliche Perspektive für Planung und Bau der Nordzulaufstrecke zum Brenner-Basistunnel. Es muss auch entsprechende Verlademöglichkeiten geben, inklusive des Baus neuer Terminals. Die Schnittstellen zwischen Schiene und Straße gilt es, zügig zu verbessern und eine Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe aufzubauen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_RAIL","de":"Schienenverkehr","en":"Rail transportation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010929","title":"Bedarfsgerechte Mobilität sicherstellen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Mobilität als ein Schlüsselfaktor unserer vernetzten und arbeitsteiligen Wirtschaft muss jederzeit bedarfsgerecht gewährleistet sein. Wir brauchen ein verbessertes intermodales Gesamtverkehrssystem, in dem sich die Verkehrsträger Straße, Schiene, Schifffahrt und Luftverkehr gegenseitig ergänzen und verkehrsbezogene Kommunikations- und Informationsmittel verstärkt eingesetzt werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AUTOMOBILE","de":"Straßenverkehr","en":"Road traffic"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_PUBLIC_TRANSPORT","de":"Personenverkehr","en":"Public transportation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AEROSPACE","de":"Luft- und Raumfahrt","en":"Aerospace"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_RAIL","de":"Schienenverkehr","en":"Rail transportation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010948","title":"Klimapolitik durch einen starken und innovativen Wirtschaftsstandort vorantreiben ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die bayerische Wirtschaft steht hinter den Klimazielen des Pariser Abkommens. Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe Der Klimawandel ist ein globales Phänomen, das nur durch internationale Kooperation bewältigt werden kann. Ohne einen starken und innovativen Wirtschaftsstandort sind die Klimaschutzziele jedoch nicht zu erreichen. Dafür brauchen wir eine pragmatische und flexible Klimapolitik. Ökonomie und Ökologie sind kein Widerspruch. Es geht darum, beides in Einklang zu bringen und positiv miteinander zu verbinden.\r\nDen Schlüssel für einen effektiven globalen Klimaschutz sehen wir in der Entwicklung und im Einsatz technologischer Innovationen. Die Expertise unserer deutschen und bayerischen Wirtschaft kann einen wesentlichen Beitrag zur weltweiten Emissionsreduktion leisten.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011178","title":"Wachstumsinitiative der Bundesregierung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Eckpunkte zu 49 Maßnahmen verabschiedet, mit denen das Wirtschaftswachstum in Deutschland angekurbelt und der Standort gestärkt werden sollen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)","shortTitle":"SGB 2","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_SS_UNEMPLOYMENT","de":"Arbeitslosenversicherung","en":"Unemployment insurance"},{"code":"FOI_RPI_LAWS","de":"Ausländer- und Aufenthaltsrecht","en":"Foreign laws"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011556","title":"Änderungen des Pull-Verfahrens bzgl. eAU zu einem Push-Verfahren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das neu eingeführte elektronische Verfahren zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird aktuell über ein sog. Pull-Verfahren durchgeführt. Danach müssen Arbeitgeber aktive bei den Krankenkassen, die individuellen Krankenstände erfragen. Anders wäre es bei einem Push-Verfahren. Hierbei stellt die jeweilige Krankenkasse bestehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dem Arbeitgeber automatisch elektronisch zu Verfügung.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)","shortTitle":"SGB 4","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011994","title":"Aufkommensneutrale Finanzierung von Beschäftigungsanreizen für Ältere","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Koalitionsfraktionen haben den Entwurf einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zu Neuregelungen zur Umsetzung von rentenpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative der Bundesregierung vorgelegt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen auf die Stärkung der finanziellen Vorteile bei der Aufnahme und Ausweitung von Erwerbsarbeit abzielen und es sollen Arbeitsmöglichkeiten und Anreize zur Beschäftigung Älterer ausgeweitet werden.\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)","shortTitle":"SGB 6","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012682","title":"Umsetzung der Richtlinien EU/2024/825 und EU/2023/2673 im Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrecht","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts","printingNumber":"21/1856","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101856.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-verbrauchervertrags-und-des-versicherungsvertragsrechts-sowie-zur/325541","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts","publicationDate":"2025-07-09","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_GAendVVVR.pdf?__blob=publicationFile&v=3","draftBillProjectUrl":"https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_GAendVVVR.html?nn=110518"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Umsetzung der Richtlinien (EU) 2024/825  und 2023/2673 ohne zusätzliche, vom EU-Recht nicht vorgegebene Belastungen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"},{"title":"Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche","shortTitle":"BGBEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg"},{"title":"Gesetz über den Versicherungsvertrag","shortTitle":"VVG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008"},{"title":"Gesetz über Vermögensanlagen","shortTitle":"VermAnlG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vermanlg"},{"title":"Preisangabenverordnung","shortTitle":"PAngV 2022","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022"},{"title":"Kapitalanlagegesetzbuch","shortTitle":"KAGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kagb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012683","title":"Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge (mit Blick auf den bereits mehr als ausreichenden Schutzrahmen für Verbraucher).","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012870","title":"Stellenbremse in der Bundesverwaltung","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)","printingNumber":"20/12400","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/124/2012400.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-feststellung-des-bundeshaushaltsplans-f%C3%BCr-das-haushaltsjahr-2025/314872","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Entwicklung der Stellenzahl bei Beamten in Bundeskanzleramt und Bundesministerien","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_SA_PUBLIC_SERVICE","de":"Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung","en":"Public service"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013184","title":"Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)","printingNumber":"20/14027","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/140/2014027.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-reform-der-steuerlich-gef%C3%B6rderten-privaten-altersvorsorge-und-zur/318218","leadingMinistries":[],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (20. WP)","publicationDate":"2024-09-30","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-09-30-pAV-ReformG/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-09-30-pAV-ReformG/0-Gesetz.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Reform der steuerlichen geförderten privaten Altersvorsorge, um diese zu revitalisieren und die Verbreitung zu fördern. Hierzu gilt es die Fördersystematik anzupassen und die Kapitalanlage mit modifizierten Garantien zu ermöglichen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013204","title":"Dringend Umsetzung von Carbon Management Strategie sowie Abscheidung von CO2 auch für fossile Kraftwerke","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir stimmen grundsätzlich darin überein, die Vermeidung von CO2 zu priorisieren und begrüßen eine zeitnahe Umsetzung der nationalen CMS-Strategie. Im Hinblick auf die Definition „schwer vermeidbarer“ Emissionen und vor dem Hintergrund der bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf Backup-Kraftwerke befürworten wir allerdings im Sinne der Emissionsminderung einen weniger pauschalen Absatz. Wenn fossile Kraftwerke zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit länger laufen müssen, als derzeit geplant, beziehungsweise Wasserstoff später zur Verfügung steht, wäre eine Abscheidung auch hier im Sinne des Klimaschutzes sinnvoll. Zu Recht will die Strategie auf einen möglichst marktgetriebenen Hochlauf setzen. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid","shortTitle":"KSpG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kspg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_FOSSILE","de":"Fossile Energien","en":"Fossil fuels"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013478","title":"Bundeshaushalt zukunftsgerecht aufstellen","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)","printingNumber":"21/600","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/006/2100600.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-feststellung-des-bundeshaushaltsplans-f%C3%BCr-das-haushaltsjahr-2026/324698","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Struktur des Bundeshaushalts ist nicht zukunftsgerecht. Die ohnehin schon sehr hohen Ausgaben für Soziales weisen weiter nach oben. Gleichzeitig wird nach wie vor zu wenig in Infrastruktur, Bildung und Verteidigung investiert. Hier muss unter Wahrung der Schuldenbremse umgesteuert werden.  Konsumtive Ausgaben müssen gesenkt, Zukunftsinvestitionen erhöht werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013885","title":"Ablehnung einer Überarbeitung der Arbeitsstättenrichtlinie (89/654/EWG) als auch der Bildschirmrichtlinie (90/270/EWG)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Arbeitsstättenrichtlinie und Bildschirmrichtlinie auf mobiles Arbeiten und Home-Office ist abzulehnen. \r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit","shortTitle":"ArbSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014141","title":"Standort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Untersuchung der vbw zur Standortqualität Bayerns","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen","shortTitle":"NachwG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014142","title":"vbw Forderungen zur Bundestagswahl 2025","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)","printingNumber":"20/14345","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/143/2014345.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-tarifautonomie-durch-die-sicherung-von-tariftreue/318103","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"},{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die vbw hat in ihrem DeutschlandPlan 2030  ihre zentralen Forderungen für die neue Bundesregierung zusammengefasst.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen","shortTitle":"NachwG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Wirtschaft\"","en":"Other in the field of \"Economy\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014143","title":"Wirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors: Eine ökonomische Einordnung für Bayern und Deutschland","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die vbw untersucht die Größe und wirtschaftliche Entwicklung der Green-Tech-Branche in Bayern im Verlauf der letzten Jahre.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014531","title":"Keine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bei gesetzlicher Krankenversicherung und sozialer Pflegeversicherung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird abgelehnt. Es darf zu keiner Erhöhung der Beitragsbelastung für Arbeitgeber und Versicherte kommen. Auch eine Anhebung der Versicherungsplichtgrenze ist abzulehnen. Die Dualität aus gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung ist aufrecht zu erhalten. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025","shortTitle":"SVBezGrV 2025","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/svbezgrv_2025"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"},{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_SS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Soziale Sicherung\"","en":"Other in the field of \"Social security\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014566","title":"Wohnungsbau: Rahmenbedingungen verbessern","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung","printingNumber":"20/13091","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/130/2013091.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-integrierten-stadtentwicklung/315291","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen","shortTitle":"BMWSB","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn","printingNumber":"20/14672","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/146/2014672.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-der-regelungen-%C3%BCber-die-zul%C3%A4ssige-mieth%C3%B6he-bei/319057","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Der Wohnungsbau soll Impulse erhalten durch bessere Förderung, bessere steuerliche Rahmenbedingungen, intensiveres Ausschöpfen technologischer und digitaler Innovationen, wirtschaftlich darstellbare Nachhaltigkeitsauflagen sowie gezielt bessere Möglichkeiten für den Wohnungsbau für Beschäftigte","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Grunderwerbsteuergesetz","shortTitle":"GrEStG 1983","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983"},{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014620","title":"Nauausrichtung des Grundsicherungssystems","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das bestehende Grundsicherungssystem aus Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag führt zu Fehlanreizen, die eine Arbeitsmarktintegration erschweren. Hier gilt es gegenzusteuern und eine vollständige Neuausrichtung der Grundsicherung anzustreben, so dass die einzelnen Leistungen besser aufeinander abgestimmt sind und die Integration in Arbeit gefördert wird. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Soziale Sicherung\"","en":"Other in the field of \"Social security\""},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016283","title":"Keine Zentralisierung der Datenschutzaufsicht für die Privatwirtschaft beim BfDI","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Datenschutzaufsicht für die Privatwirtschaft soll nicht beim BfDI zentralisiert werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bundesdatenschutzgesetz","shortTitle":"BDSG 2018","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016414","title":"Forschungszulage optimieren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Weiterentwicklung der steuerlichen Forschungszulage wie im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehen. Ziele: höher, breiter und einfacher fördern","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung","shortTitle":"FZulG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/fzulg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016620","title":"28. Regime als EU-Gesellschaftsform","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Errichtung einer europaweiten Gesellschaftsform im 28. Regime als zusätzliche Option neben der SE","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018685","title":"Stärkung der Weiterverbreitung der bAV und Reduzierung der Haftung und des administrativen Aufwands für Arbeitgeber.","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)","printingNumber":"488/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0488-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-betrieblichen-altersversorgung-und-zur-%C3%A4nderung/316391","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Finanzen","shortTitle":"BMF","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html"},{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (20. WP)","publicationDate":"2024-06-24","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/zweites-gesetz-aenderung-betriebsrentengesetzes-und-anderer-gesetze.pdf?__blob=publicationFile&v=1","draftBillProjectUrl":"https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/zweites-gesetz-aenderung-betriebsrentengesetzes-und-anderer-gesetze.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die Weiterverbreitung der betrieblichen Altersvorsorge gefördert werden. Diese Weiterverbreitung kann aus Arbeitgebersicht nur gelingen, wenn keinerlei Haftungsrisiken für Arbeitgeber bestehen und der administrative Aufwand begrenzt wird. Wir setzen uns dafür ein, eine reine Beitragszusage - ohne Tarifzwang - in Deutschland einzuführen, um so eine wirksame Enthaft zu erreichen. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung","shortTitle":"BetrAVG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/betravg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018686","title":"Begrenzung des Aufwachsens des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung.","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten","printingNumber":"357/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0357-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-stabilisierung-des-rentenniveaus-und-zur-vollst%C3%A4ndigen-gleichstellung-der/324800","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten ","publicationDate":"2025-07-03","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-rentenpaket2025.pdf?__blob=publicationFile&v=3","draftBillProjectUrl":"https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/rentenpaket2025.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Die geplante dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent würde zu erheblichen Kostenbelastungen führen und den nötigen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung in die Höhe treiben. Das lehnen wir mit Blick auf die angespannte Haushaltslage ab. Aus diesen Gründen ist auch die geplante Ausweitung der Mütterrente abzulehnen. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)","shortTitle":"SGB 6","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018687","title":"Verhinderung von unangemessener bürokratischer Belastung der Unternehmen durch Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung","customDate":"2025-07-10","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]},"description":"Das Gesetz soll die europäischen Vorgaben aus der Corporate Sustainability Reporting Directive in nationales Recht umsetzen. Wir fordern eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben. Mit Blick auf das derzeit laufende Omnibus-I-Verfahren auf europäischer Ebene plädieren wir jedoch dafür, die Umsetzung in nationales Recht weiter auszusetzen und erst nach Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens anzugehen. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Handelsgesetzbuch","shortTitle":"HGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/hgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019029","title":"Wettbewerbsfähige Innovations- und Technologiepolitik","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Erfolgreiche Gestaltung und Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland unter Einbindung der Wirtschaft","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019030","title":"Zukunftsfähige Waldpolitik","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die nachhaltige Nutzung unserer Wälder leistet mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz. Der Rohstoff Holz ist eine wesentliche Grundlage für eine kreislauforientierte Bioökonomie. Holz bietet herausragende Verwendungsmöglichkeiten und Substitutionsleistungen. Die Rahmenbedingungen müssen der multifunktionalen Rolle von Wäldern entsprechen. Dem Beitrag von Waldbewirtschaftern und der forstbasierten Wertschöpfungskette zum Erreichen einer klimaneutralen Wirtschaft müssen sie Rechnung tragen. „Schützen durch Nutzen“ muss der Leitgedanke sein.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft","shortTitle":"BWaldG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019031","title":"Verbesserte Rahmenbedingungen und Förderung der Digitalisierung in Unternehmen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die tatsächliche Nutzung von XR-Technologien in den Unternehmen, vor allem auch in den kleinen und mittleren, bleibt noch deutlich hinter den Möglichkeiten zurück. Ziel muss es sein, die vorhandenen technologischen Potenziale in Wertschöpfung am Standort umzusetzen. Dazu müssen die Erfindungen zu praxisorientierten Anwendungen weiterentwickelt, der Einsatz von AR- und VR-Technologien in die Breite getragen und die Rahmenbedingungen verbessert werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019469","title":"Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichten-Änderungsgesetz","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften","printingNumber":"21/1862","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101862.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/erstes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes-und-anderer-stra%C3%9Fenverkehrsrechtlicher-vorschriften/325607","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Verkehr","shortTitle":"BMV","electionPeriod":21,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html"}],"migratedDraftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung","publicationDate":"2025-08-29","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/entwurf-gesetz-aenderung-lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-aenderung-des-lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Das Lieferkettensorgfaltspflichten-Änderungsgesetz passt das bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an, indem die Berichtspflichten gestrichen und Ordnungstatbestände reduziert werden. Wir setzen uns für die vollständige Abschaffung des Gesetzes ein. Mindestens muss das Gesetz ausgesetzt werden, bis die Vorgaben der EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie greifen. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten","shortTitle":"LkSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lksg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019586","title":"Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853 Haftung für fehlerhafte Produkte / Modernisierung des Produkthaftungsrechts","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts","customDate":"2025-09-11","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]},"description":"Möglichst zurückhaltende Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853  über die Haftung für fehlerhafte Produkte ohne zusätzliche bzw. vermeidbare Belastungen für Unternehmen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte","shortTitle":"ProdHaftG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019905","title":"Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr","printingNumber":"377/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0377-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigten-planung-und-beschaffung-f%C3%BCr-die-bundeswehr/324833","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Verteidigung","shortTitle":"BMVg","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmvg.de/de"},{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie","shortTitle":"BMWE","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)","printingNumber":"441/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0441-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-modernisierung-des-wehrdienstes-wehrdienst-modernisierungsgesetz-wdmodg/325558","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Verteidigung","shortTitle":"BMVg","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmvg.de/de"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Aus Sicht der vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. enthalten die Entwürfe für das Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz sowie das Wehrdienstmodernisierungsgesetz wichtige Maßnahmen zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Es sind jedoch weitere Schritte notwendig.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr","shortTitle":"BwBBG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bwbbg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_DEFENSE_ARMAMENTS","de":"Rüstungsangelegenheiten","en":"Armaments matters"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021151","title":"Keine Notwendigkeit für Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes","publicationDate":"2025-11-19","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/gesetzes-zur-aenderung-des-behindertengleichstellungsgesetzes.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetzes-zur-aenderung-des-behindertengleichstellungsgesetzes.html#page-start"}]},"description":"Es besteht kein Bedarf, den Anwendungsbereich des BGG auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen auszuweiten. Die Ausweitung, wie sie nun vorgesehen ist, geht mit massivem Aufwand, Unsicherheit und u. U. auch hohen Kosten für Unternehmen einher.\r\nArbeitgeber bekennen sich zur Barrierefreiheit nach den bisherigen gesetzlichen Vorschrif-ten und setzen diese auch erfolgreich um.\r\nEine darüberhinausgehende gesetzliche Verpflichtung der privaten Unternehmen führt zu extremen zusätzlichen Belastungen und würde Unternehmen – in einer ohnehin geschwächten wirtschaftlichen Lage – deutlich treffen.\r\nEntsprechend darf es nicht zu einer Ausweitung des BGG auf die Privatwirtschaft kommen. Zur Verbesserung der Inklusion im Arbeitsumfeld sind Information und Sensibilisierung wichtig. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen","shortTitle":"BGG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_SP_DISABILITY","de":"Rechte von Menschen mit Behinderung","en":"Rights of people with disabilities"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021392","title":"Eigenmittelquellen der EU ausweiten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Abwehr der fünf neu vorgeschlagenen Eigenmittelquellen im Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute","shortTitle":"RStruktFG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rstruktfg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021393","title":" SGB VI Anpassungsgesetz","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)","printingNumber":"21/1858","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101858.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-anpassung-des-sechsten-buches-sozialgesetzbuch-und-anderer-gesetze/325338","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren durch Digitalisierung und Automatisierung streben die Sozialversicherungsträger die Nutzung der Identifikationsnummer (IDNr) als bereichsübergreifendes Ordnungsmerkmal an. Die Vorteile einer stärkeren Nutzung der IDNr bestehen darin, dass eine eindeutige Identifikation natürlicher Personen, eine Vermeidung von Dubletten und Fehlern, eine Automatisierung und Effizienzsteigerung, sowie eine Verbesserung der Datenqualität und Bürgerfreundlichkeit ermöglicht werden. Aktuell darf die IDNr jedoch nur eingeschränkt verwendet werden, primär für Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz. Darüber hinaus ist eine Verarbeitung der IDNr lediglich dann zulässig, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage besteht oder die betroffene Person eingewilligt hat.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)","shortTitle":"SGB 6","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Soziale Sicherung\"","en":"Other in the field of \"Social security\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021422","title":"Standort Bayern Unternehmensperspektiven 2025","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Seit 2013 befragt IW Consult im Auftrag der vbw einmal pro Jahr die Unternehmen im Freistaat, wie sie den Standort Bayern einschätzen. Die aktuelle Umfrage für das Jahr 2025 \r\nzeigt: Die Qualität der Standortfaktoren ist gegenüber dem vergangenen Jahr rückläufig \r\nund setzt damit den langfristigen Trend fort.\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen","shortTitle":"LuKIFG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lukifg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022257","title":"Keine gesetzgeberische Anpassung der Mindestausbildungsvergütung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluierung des Berufsbildungsgesetzes unter anderem in Hinblick auf die Mindestausbildungsvergütung ist nachvollziehbar, aber eine gesetzgeberische Anpassung ist keinesfalls erforderlich, da die die Mindestausbildungsvergütung ohne jährlich angepasst wird. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022600","title":"Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022858","title":"Green Deal und Clean Industrial Deal","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)","printingNumber":"20/13585","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/135/2013585.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-anpassung-des-treibhausgas-emissionshandelsgesetzes-an-die-%C3%A4nderung-der/316398","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Mit dem europäischen Green Deal hat die EU-Kommission einen Fahrplan für Klima- und Umweltschutz vorgelegt. Ziel ist, das Wirtschaftswachstum in der EU weitestgehend von der Ressourcennutzung abzukoppeln. Bis zum Jahr 2050 soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Der am 26. Februar 2025 vorgelegte und zwischenzeitlich weiter ausgestaltete Clean Industrial Deal ist eine wichtige und lange erwartete Ergänzung.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes","shortTitle":"BEHV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/behv"},{"title":"Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2013 bis 2020","shortTitle":"EHV 2020","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ehv_2020"},{"title":"Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen","shortTitle":"BEHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/behg"},{"title":"Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen","shortTitle":"TEHG 2025","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2025"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023314","title":"Digitale Bildung an bayerischen Hochschulen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Studie zur digitalen Weiterentwicklung der bayerischen Hochschulen","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_EP_ACADEMIC","de":"Hochschulbildung","en":"Academic education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023364","title":"Die Bayerische Wirtschaft: Garant nachhaltiger Entwicklung ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Nachhaltigkeit ist in der deutschen und bayerischen Wirtschaft fest verankert. Laut dem \r\naktuellen Sustainable Development Report von 2025 ist Deutschland bei der Umset\r\nzung der globalen Nachhaltigkeitsziele das erfolgreichste größere Industrieland. In Bay\r\nern sind wir sogar noch ein gutes Stück weiter als auf Bundesebene. Bei der ökonomi\r\nschen und der sozialen Nachhaltigkeit sind wir hervorragend positioniert. Auch bei der \r\nökologischen Nachhaltigkeit wurde bereits viel erreicht. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bundes-Klimaschutzgesetz","shortTitle":"KSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ksg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023825","title":"Statusfeststellungsverfahren: Einführung einer neuen sozialversicherungsrechtlichen Form von selbstständiger Tätigkeit (sog. neue Selbstständigkeit)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht","customDate":"2026-03-26","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html"}]},"description":"Einführung einer neuen sozialversicherungsrechtlichen Form von selbstständiger Tätigkeit (sog. neue Selbstständigkeit), die einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)","shortTitle":"SGB 4","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023826","title":"Flexibilisierung der Personalarbeit","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Chancen der Digitalisierung müssen genutzt werden, um die Unternehmen zukunftsfest aufzustellen und langfristig Arbeitsplätze zu sichern. Ein moderner Rechtsrahmen muss dazu die notwendigen Spielräume schaffen.\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Betriebsverfassungsgesetz","shortTitle":"BetrVG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg"},{"title":"Arbeitszeitgesetz","shortTitle":"ArbZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg"},{"title":"Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung","shortTitle":"AÜG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/a_g"},{"title":"Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge","shortTitle":"TzBfG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg"},{"title":"Kündigungsschutzgesetz","shortTitle":"KSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kschg"},{"title":"Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns","shortTitle":"MiLoG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/milog"},{"title":"Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit","shortTitle":"ArbSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)","shortTitle":"SGB 4","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4"},{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023827","title":"Ermöglichung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro.","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Auszahlung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro soll ermöglicht werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0024066","title":"Ablehnung eines Quality Jobs Act der EU","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die EU-Kommission hat einen Quality Jobs Act angekündigt, der Regelungen in den Bereichen Algorithmisches Management und Einsatz von KI am Arbeitsplatz, Telework und Recht auf Nichterreichbarkeit, Unterauftragsvergabe, Gerechte Übergänge in der Arbeitswelt und Durchsetzung und Rolle der Sozialpartner enthalten soll. Wir lehnen Belastungen für Arbeitgeber und Bürokratieaufwuchs ab.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"},{"title":"Betriebsverfassungsgesetz","shortTitle":"BetrVG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg"},{"title":"Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit","shortTitle":"ArbSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg"},{"title":"Verordnung über Arbeitsstätten","shortTitle":"ArbStättV 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0024394","title":"Kritische Begleitung der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Kritische Begleitung des Vorhabens einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen insbesondere unter dem Blickpunkt der grundsätzlichen Notwendigkeit.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0024395","title":"Positive Begleitung der Vorhaben Schneller Gründen / 24-Stunden-Gründungen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Positive Begleitung der vorhaben Schneller Gründen bzw. 24-Stunden-Gründungen für Unternehmensgründungen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Handelsgesetzbuch","shortTitle":"HGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/hgb"},{"title":"Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung","shortTitle":"GmbHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg"},{"title":"Aktiengesetz","shortTitle":"AktG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aktg"},{"title":"Bundesnotarordnung","shortTitle":"BNotO","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnoto"},{"title":"Beurkundungsgesetz","shortTitle":"BeurkG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":101,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0001892","regulatoryProjectTitle":"Verhinderung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c0/17/619018/Stellungnahme-Gutachten-SG2509250024.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Seite 1 Die vbw ist unter den Registernummern\r\nDEBYLT001E (Bayern), R000989 (Bund),\r\n49096067887-19 (EU) in die jeweiligen\r\nLobbyregister eingetragen.\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\nwww.vbw-bayern.de\r\nMünchen, 18. August 2025\r\nGesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\nlieber Alexander,\r\nnachdem ich aus Berlin erfahren habe, dass das Arbeitsministerium den Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz in die „Frühkoordinierung“ aufgenommen hat, möchte ich Dir unsere Grundposition mitteilen. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft lehnt ein eigenstän- diges Gesetz für Beschäftigtendaten grundsätzlich ab. Beschäftigtendaten sind bereits mehr als ausreichend über die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt. Die geplanten Regelungen, soweit sie uns aus ersten Entwürfen des vergangenen Jahres bekannt sind, bringen für die Unternehmen mehr Bürokratie und sind teilweise überaus praxisfern, ohne dass hierfür eine Notwendigkeit besteht.\r\nDementsprechend wird der Beschäftigtendatenschutz richtigerweise im Koalitionsvertrag nicht erwähnt. Allerdings enthält er im Kontext KI die Aussage „Der Einsatz von KI im Unternehmen erfordert sowohl die Qualifizierung der Beschäftigten als auch die faire Regelung des Umgangs mit den Daten im Betrieb.“ Dies wird von der SPD offenbar als Begründung für ein umfassendes Beschäftigtendaten(schutz)gesetz angesehen. Hierzu ist klar festzustellen, dass der faire Umgang mit Daten auch im Arbeitsverhältnis eine Selbstverständlichkeit ist. Die Unternehmen treiben in dieser Hinsicht bereits einen enormen Aufwand. Die DS-GVO und das BDSG sorgen für ein sehr hohes Datenschutzniveau. Sie differenzieren nicht zwischen Datenverarbeitungen beim Einsatz von KI oder außerhalb dessen.\r\nEine weitergehende Regulierung des Datenschutzes, die die digitale Transformation im europäi-schen und internationalen Wettbewerb gefährdet, ist deshalb redundant und sogar kontrapro- duktiv. Die Qualifizierung der Beschäftigten ist im Interesse der Unternehmen und muss ihnen überlassen bleiben. Auch hier sind keine weitergehenden Regulierungen erforderlich.\r\nBertram Brossardt Hauptgeschäftsführer\r\nvbw / Max-Joseph-Straße 5 / 80333 München\r\nHerrn Bundesminister\r\nAlexander Dobrindt MdB\r\nBundesministerium des Innern\r\nAlt-Moabit 140\r\n10557 Berlin\r\nSeite 2 Die vbw ist unter den Registernummern\r\nDEBYLT001E (Bayern), R000989 (Bund),\r\n49096067887-19 (EU) in die jeweiligen\r\nLobbyregister eingetragen.\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\nwww.vbw-bayern.de\r\nIn Anbetracht des deutlich formulierten Vorhabens der Koalition, unnötige Bürokratie abzubauen und den Aufbau neuer Bürokratie zu vermeiden, muss von einer zusätzlichen Regulierung des Beschäftigtendatenschutzes dringend abgesehen werden. Die Unternehmen würden durch den zusätzlichen Umsetzungsaufwand unnötigerweise belastet in ohnehin schwierigen Zeiten.\r\nFür Fragen stehe ich Dir jederzeit zur Verfügung. Gerne kann sich Dein Büro auch an meinen Mitarbeiter Dr. Frank Rahmstorf, Geschäftsführer und Leiter Grundsatzabteilung Recht (E-Mail: frank.rahmstorf@vbw-bayern.de, Telefon: +49 (0) 89-551 78-230), wenden.\r\nMit besten Grüßen\r\nBertram Brossardt\r\nAnlage\r\nLobbyregisterauszug Bund"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001892","regulatoryProjectTitle":"Verhinderung eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/12/b8/619020/Stellungnahme-Gutachten-SG2509250025.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"München, 24. September 2025\r\n\r\nGeplante Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz\r\n\r\n\r\nANSPRECH\r\n\r\nnachdem ich aus Berlin erfahren habe, dass das Arbeitsministerium den Gesetzentwurf zum \r\nBeschäftigtendatenschutz in die „Frühkoordinierung“ aufgenommen hat, möchte ich Ihnen unsere Grundposition mitteilen. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft lehnt ein eigenstän-\r\ndiges Gesetz für Beschäftigtendaten grundsätzlich ab. Beschäftigtendaten sind bereits mehr als aus-reichend über die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt. Die geplanten Regelungen, soweit sie uns aus ersten Entwürfen des vergangenen Jahres bekannt sind, bringen für die Unternehmen mehr Bürokratie und sind teilweise überaus \r\npraxisfern, ohne dass hierfür eine Notwendigkeit besteht.\r\n\r\nDementsprechend wird der Beschäftigtendatenschutz richtigerweise im Koalitionsvertrag nicht \r\nerwähnt. Allerdings enthält er im Kontext KI die Aussage „Der Einsatz von KI im Unternehmen \r\nerfordert sowohl die Qualifizierung der Beschäftigten als auch die faire Regelung des Umgangs \r\nmit den Daten im Betrieb.“ Dies wird von der SPD offenbar als Begründung für ein umfassendes \r\nBeschäftigtendaten(schutz)gesetz angesehen. Hierzu ist klar festzustellen, dass der faire Umgang mit Daten auch im Arbeitsverhältnis eine Selbstverständlichkeit ist. Die Unternehmen treiben in die-ser Hinsicht bereits einen enormen Aufwand. Die DS-GVO und das BDSG sorgen für ein sehr \r\nhohes Datenschutzniveau. Sie differenzieren nicht zwischen Datenverarbeitungen beim Einsatz \r\nvon KI oder außerhalb dessen. \r\n\r\nEine weitergehende Regulierung des Datenschutzes, die die digitale Transformation im europäischen und internationalen Wettbewerb gefährdet, ist deshalb redundant und sogar kontrapro-\r\nduktiv. Die Qualifizierung der Beschäftigten ist im Interesse der Unternehmen und muss ihnen über-lassen bleiben. Auch hier sind keine weitergehenden Regulierungen erforderlich.\r\n\r\n \r\nIn Anbetracht des deutlich formulierten Vorhabens der Koalition, unnötige Bürokratie abzubauen und den Aufbau neuer Bürokratie zu vermeiden, muss von einer zusätzlichen Regulierung des \r\nBeschäftigtendatenschutzes dringend abgesehen werden. Die Unternehmen würden durch den \r\nzusätzlichen Umsetzungsaufwand unnötigerweise belastet in ohnehin schwierigen Zeiten.\r\n\r\nIch habe mich mit gleichlautendem Schreiben auch an den Bundesminister des Innern, den Landes-gruppenvorsitzenden der CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag, den Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, den Bayerischen Staatsminister des Innern, für Sport und Integration sowie an die Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales gewandt.\r\n\r\nFür Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Gerne kann sich Ihr Büro auch an meinen \r\nMitarbeiter Dr. Frank Rahmstorf, Geschäftsführer und Leiter Grundsatzabteilung Recht \r\n(E-Mail: frank.rahmstorf@vbw-bayern.de, Telefon: +49 (0) 89-551 78-230), wenden.\r\n\r\nMit besten Grüßen\r\n\r\n\r\n\r\nBertram Brossardt\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001893","regulatoryProjectTitle":"Forderungen der vbw zur EU Politik nach der Europawahl","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/67/25/288718/Stellungnahme-Gutachten-SG2405080005.pdf","pdfPageCount":47,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Europa wählen –\r\nvbw Programm zur Europawahl \r\n2024\r\nPosition, März 2024\r\nHinweis\r\nDiese Publikation darf nur von den Mitgliedern des bayme – Bayerischer Unternehmensverband Metall und\r\nElektro e. V. und des vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. zum internen Gebrauch ge\u0002nutzt werden. Eine darüberhinausgehende Nutzung – insbesondere die Weitergabe an Nichtmitglieder oder das \r\nEinstellen im öffentlichen Bereich der Homepage – stellt einen Verstoß gegen urheberrechtliche Vorschriften dar.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nVorwort\r\nFür Demokratie, Stabilität und Wohlstand – Europa wählen!\r\nAm 09. Juni 2024 findet in Deutschland und in vielen anderen Ländern Europas eine \r\nSchicksalswahl statt. Dann entscheiden die Menschen, wie es in der Europäischen Union \r\nweitergeht. Die Alternativen liegen klar auf der Hand: Bleibt es bei einem Europa, das uns \r\nseit beinahe acht Jahrzehnten Wohlstand, Frieden und Freiheit gebracht hat. Oder gewin\u0002nen jene Kräfte die Oberhand, die Europa von innen aushöhlen und zerstören wollen.\r\nUnsere Position als Bayerische Wirtschaft ist klar: Wir bekennen uns uneingeschränkt zum \r\neuropäischen Projekt und seinen zugrundeliegenden Werten. Wir stehen für ein vielfälti\u0002ges, pluralistisches und tolerantes Europa. Wir stehen für Demokratie und Rechtstaatlich\u0002keit, für soziale Marktwirtschaft und die Freiheit des Einzelnen.\r\nDie Europäische Union ist nicht perfekt, und sie wird es auch in den nächsten fünf Jahren \r\nnicht werden. Aber es gibt viele gute Gründe, für dieses Europa einzutreten. Die Europäi\u0002sche Union schafft die Grundlage unseres Wohlstands. Sie steht in einer Welt voller \r\nUnsicherheiten, Krisen und Konflikte für Stabilität. Und sie ist Garant unserer Art zu leben.\r\nNatürlich stehen wir der Europäischen Union nicht kritiklos gegenüber. Aber wir wollen \r\nkein anderes Europa, wir wollen ein besseres Europa. Und das bedeutet für uns: Wir \r\nbrauchen mehr Europa im Großen und weniger Europa im Kleinen. Die EU muss wieder \r\nmehr eine Gemeinschaft sein, die die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und damit die \r\nSicherung des Wohlstands ihrer Bürger in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt und nicht \r\ndie kleinteilige Regulierung aller Lebensbereiche. \r\nWir dürfen aber nicht vergessen: Die Europäische Union ist bei all ihren Schwächen das \r\nBeste, was unserem Kontinent in seiner langen Geschichte widerfahren ist. Jetzt gilt es,\r\nsie ein Stück besser zu machen – am 09. Juni können wir alle unseren Beitrag dazu leisten.\r\nBertram Brossardt\r\n21. März 2024\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nInhalt\r\nFür ein starkes und selbstbewusstes Europa in einer sich verändernden \r\nWelt 1\r\nGute Gründe für Europa 1\r\nFür ein geeintes und starkes Europa in einer Zeit der Renaissance von politischem \r\nExtremismus und Autoritarismus 1\r\nFür ein zukunftsfestes, handlungsfähiges Europa 2\r\nFür mehr Europa im Großen und weniger Europa im Kleinen 2\r\nFür mehr Europa im Großen 2\r\nFür weniger Europa im Kleinen 4\r\n1 Europäischen Binnenmarkt vorantreiben 5\r\n1.1 Arbeitnehmermobilität erleichtern 5\r\n1.1.1 Meldeprozess für Dienstreisen und Entsendungen vereinheitlichen und \r\nvereinfachen 5\r\n1.1.2 A1 Bescheinigung praxisgerechter handhaben 6\r\n1.1.3 Grenzüberschreitende mobile Arbeit im Ausland erleichtern 6\r\n1.2 Aus- und Weiterbildung in Europa voranbringen 7\r\n1.2.1 Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung erleichtern 7\r\n1.2.2 Berufliche Bildung als Vorbild etablieren 7\r\n1.2.3 Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen optimieren 8\r\n1.3 Schwerpunkte der europäischen Steuerpolitik richtig setzen 8\r\n1.3.1 Unternehmenssteuerrecht einfacher gestalten 8\r\n1.3.2 Energiesteuerrichtlinie ziel- und wettbewerbsgerecht fortentwickeln 8\r\n1.3.3 Umsatzsteuer: E-Rechnung praxistauglich einführen 9\r\n1.4 Digitalen Euro einführen 9\r\n1.4.1 Auf attraktive und einfache Handhabung setzen 9\r\n1.4.2 Digitalen Euro zum Innovationsmotor machen 10\r\n1.5 Grenzüberschreitenden Verkehr sicherstellen 10\r\n1.5.1 Freien Warenverkehr über die Alpen gewährleisten 10\r\n1.5.2 Infrastruktur für alternative Antriebe bereitstellen 11\r\n1.5.3 Transformation fördern, ohne zu überfordern 11\r\n1.6 Energieunion weiterentwickeln 11\r\n1.6.1 Wettbewerbsfähiges Energiesystem schaffen 11\r\n1.6.2 Aufspaltung der deutschen Strompreiszone verhindern 12\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\n1.7 Digitalunion realisieren 12\r\n1.7.1 Flächendeckende Grundlagen für eine erfolgreiche digitale Transformation \r\nschaffen 12\r\n1.7.2 Vorbild statt Vorreiter sein 12\r\n1.7.3 Künstliche Intelligenz umfassend nutzbar machen 13\r\n2 Überregulierung im Bereich Arbeit und Soziales stoppen 14\r\n2.1 Alle Berichtspflichten um 25 Prozent reduzieren und verbleibende Vorgaben \r\nvereinfachen 14\r\n2.2 EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie ist abzulehnen 14\r\n2.3 Europäische Betriebsräte: Mitbestimmung nicht ausweiten 15\r\n2.4 Telework nicht restriktiv regulieren, sondern flexible Büroarbeit fördern 16\r\n2.5 Kein arbeitsrechtliches Sonderregime für Tätige auf Plattformen schaffen 17\r\n2.6 Rechtsrahmen für Arbeitszeitgestaltung modernisieren 18\r\n2.7 Arbeitsschutz praxisnah gestalten 18\r\n2.7.1 Von neuen Vorschriften zur Regulierung des digitalen Wandels in der \r\nArbeitswelt Abstand nehmen 19\r\n2.7.2 Zur Förderung psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz auf bewährte \r\nbetriebliche Praxis setzen 20\r\n2.7.3 „Vision Zero“ bei arbeitsbedingten Todesfällen auf Grundlage existierender \r\nPräventionskultur der Unternehmen realisieren 20\r\n3 Transformation zur Klimaneutralität wirtschaftsfreundlich \r\ngestalten 21\r\n3.1 Preiswerte Energie sicherstellen 21\r\n3.1.1 Strommarkt für einen wettbewerbsfähigen Standort entwickeln 21\r\n3.1.2 Billigung nationaler Brückenstrompreise 21\r\n3.1.3 Wasserstoffwirtschaft aufbauen 22\r\n3.2 Standort Europa mit Green Deal Industrial Plan stärken 22\r\n3.2.1 Der Wirtschaft einen echten „Deal“ anbieten 22\r\n3.2.2 Effektive Anreize für Emissionsminderung und Negativemissionen setzen 23\r\n3.2.3 Wettbewerbsnachteil durch CBAM verhindern 23\r\n3.2.4 Klimaclub als Instrument stärker nutzen 23\r\n3.3 Zugang zu Förderungen erleichtern 24\r\n3.3.1 Schwellenwerte für KMU anpassen 24\r\n3.3.2 Förderwesen grundlegend reformieren 24\r\n3.3.3 Beihilferahmen moderat erweitern 25\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\n3.4 Umweltschutz bürokratieärmer und praktikabler umsetzen 25\r\n3.4.1 Chemikalien mit Augenmaß regulieren 25\r\n3.4.2 Null-Schadstoffziel für die Luft überdenken 26\r\n3.4.3 Sustainable Finance Regulierung praxisgerecht ausgestalten 26\r\n3.5 Souveränität bei Schlüsseltechnologien herbeiführen 26\r\n3.5.1 Zielbild auf fundierter Basis erstellen 27\r\n3.5.2 Aktivitäten in den verschiedenen Politikfeldern konsequent auf diese Prioritäten \r\nausrichten 27\r\n3.6 Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen 27\r\n3.6.1 Kreisläufe differenziert betrachten und technologieoffen ermöglichen 27\r\n3.6.2 Bioökonomie wettbewerbsfähig machen 28\r\n3.7 Rohstoffe weltweit sichern 29\r\n4 Europas Integration in die Weltwirtschaft weiter stärken 30\r\n4.1 Für multilateralen Welthandel: Für Reform der WTO eintreten 30\r\n4.2 Freihandelsabkommen vorantreiben 30\r\n4.3 Transatlantische Partnerschaft stärken 31\r\n4.4 China: Auf De-Risking statt De-Coupling setzen 32\r\n4.5 UK und die Schweiz an den Europäischen Binnenmarkt binden 32\r\n5 Europa entbürokratisieren 34\r\n5.1 Subsidiarität beachten 34\r\n5.2 „One in, one out”-Prinzip umsetzen 34\r\n5.3 EU-Regeln 1:1 ohne nationale Verschärfungen umsetzen 34\r\n5.4 Bürokratie durch bessere Rechtsetzung reduzieren 35\r\n6 Solide Haushaltspolitik in den Mitgliedsstaaten einfordern 36\r\n6.1 Verbindliche Regeln einhalten 36\r\n6.2 Schulden nicht vergemeinschaften 36\r\n6.3 Kapitalmarktunion weiterentwickeln 36\r\n7 Asylzuwanderung in die EU effizient steuern 37\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\n7.1 Gemeinsames europäisches Asylsystem implementieren 37\r\n7.2 Zuzug kontrollieren 37\r\n7.3 Verlässliche Lösungen bei der Verteilung von Geflüchteten finden 37\r\n7.4 Fluchtursachen gemeinsam bekämpfen 38\r\n7.5 Legale Migrationswege nach Europa schaffen 38\r\n7.6 Kooperationen mit Dritt- und Transitländern ausweiten und prüfen 38\r\nAnsprechpartner/Impressum 39\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nFür ein starkes und selbstbewusstes Europa in einer sich verändernden Welt\r\n1\r\nFür ein starkes und selbstbewusstes Europa in \r\neiner sich verändernden Welt\r\nGute Gründe für Europa \r\nDie bayerische Wirtschaft bekennt sich uneingeschränkt zum europäischen Projekt und \r\nseinen zu Grunde liegenden Werten. Die europäische Einigung ist eine einzigartige Erfolgs\u0002geschichte. Nach den Schrecken der beiden Weltkriege ermöglicht uns das zusammenge\u0002wachsene Europa seit beinahe acht Jahrzehnten ein Leben in Frieden und Freiheit. Die eu\u0002ropäische Idee steht für die unverrückbaren Werte von Demokratie, Frieden, Freiheit, \r\nRechtstaatlichkeit, Menschenrechte, Meinungs- und Pressefreiheit. Gerade in Zeiten, in \r\ndenen Kriege, Krisen und Konflikte weltweit zunehmen und die offene Gesellschaft sowie \r\ndie Freiheit des Einzelnen immer stärker bedroht sind, kann dies gar nicht hoch genug ge\u0002schätzt werden. \r\nDer gemeinsame Binnenmarkt mit den vier Grundfreiheiten (freier Verkehr von Waren, \r\nPersonen, Dienstleistungen und Kapital) hat den wirtschaftlichen Austausch zwischen den \r\nEU-Ländern maßgeblich gefördert, die soziale Marktwirtschaft gestärkt und unseren Wohl\u0002stand gemehrt. Die EU ist für das Exportland Deutschland wichtiger als China und die USA \r\nzusammen. Fast zwei Drittel der ausländischen Direktinvestitionen in Deutschland stam\u0002men aus dem EU-Ausland. Bayern zieht aus dem gemeinsamen Binnenmarkt in besonderer\r\nWeise einen Nutzen. Mit 51,7 Prozent entfällt mehr als die Hälfte des bayerischen Außen\u0002handels auf die anderen Länder der EU. Insbesondere für die bayerische Industrie spielt \r\nEuropa als Exportmarkt eine zentrale Rolle. Rund 30 Prozent des gesamten bayerischen In\u0002dustrieumsatzes entfallen auf den Export von Produkten in die 26 übrigen EU-Staaten. \r\nÜbertragen auf die Beschäftigung bedeutet dies, dass bis zu 400.000 der über 1,3 Millio\u0002nen Industriearbeitsplätze im Freistaat von der EU-Auslandsnachfrage abhängen Von gro\u0002ßem Nutzen, nicht nur für die Unternehmen, sind zudem die offenen Grenzen, die den \r\nwirtschaftlichen Austausch ebenso vereinfachen, wie der Euro als gemeinsame Währung.\r\nFür ein geeintes und starkes Europa in einer Zeit der Renaissance von politi\u0002schem Extremismus und Autoritarismus\r\nDas Erstarken des politischen Autoritarismus sowie der an Dynamik gewinnende internati\u0002onale Systemwettbewerb aber fordern das europäische Projekt und seine Werte zuneh\u0002mend heraus.\r\nIn vielen unserer Nachbarstaaten – aber auch bei uns in Deutschland - wächst die Zustim\u0002mung für Parteien am rechten Rand, die dieses Europa in Frage stellen, unterminieren\r\noder gar zerstören möchten. Eine Abkehr von Europa, wie sie von zahlreichen Europaskep\u0002tikern und Extremisten von rechts außen propagiert wird, würde jedoch unseren wirt\u0002schaftlichen Erfolg untergraben. Der Austritt Deutschlands aus der EU (Dexit) käme einem \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nFür ein starkes und selbstbewusstes Europa in einer sich verändernden Welt\r\n2\r\nFrontalangriff auf unser Wirtschaftsmodell gleich. Schätzungen zu Folge würde ein Verlas\u0002sen des Binnenmarktes zu einem Wachstumsverlust von bis zu 10 Prozent führen. Zudem \r\nstünden mehr als zwei Millionen Arbeitsplätze auf dem Spiel. Insgesamt würden der deut\u0002schen Wirtschaft pro Jahr 400 bis 500 Milliarden Euro an Wohlstandsgewinnen entgehen.\r\nWeltweit stellen zudem Autokraten die liberale, regelgeleitete internationale Ordnung, in \r\ndie sich das europäische Projekt bettet, auf die Probe. Kein Land kann diese Herausforde\u0002rungen allein bewältigen, wir können ihnen nur als geeintes Europa begegnen. 450 Millio\u0002nen Europäer haben weltpolitisch mehr Gewicht und können ihre politischen und wirt\u0002schaftlichen Interessen besser vertreten als knapp 85 Millionen Deutsche oder 13 Millio\u0002nen Bayern.\r\nFür ein zukunftsfestes, handlungsfähiges Europa\r\nUm zum geopolitisch einflussreichen und durchsetzungsfähigen Akteur zu werden, der an\u0002deren globalen Mächten auf Augenhöhe begegnet, muss die EU sich aber weiterentwi\u0002ckeln. Sie muss ihre inneren Prozesse reformieren und Entscheidungsverfahren vereinfa\u0002chen und beschleunigen. In der Erweiterungspolitik gilt es, mit Augenmaß vorzugehen. Auf \r\nder einen Seite muss verhindert werden, dass Großmächte, wie Russland oder China, die \r\n(möglichen) Beitrittskandidaten wirtschaftlich einseitig an sich binden und so zur Auswei\u0002tung ihrer Interessenssphären nutzen. Auf der anderen Seite darf dieser Gesichtspunkt\r\nnicht zu einer Aufweichung des Beitrittsverfahrens führen. Ein Beitritt darf auch weiterhin \r\nnur auf Grundlage des Erfüllens objektiv überprüfbarer und eingehaltener Kriterien in den \r\nBereichen Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Finanzstabilität erfolgen. Es bedarf deshalb \r\nverschiedener Formen der engen Zusammenarbeit, Kooperation und Partnerschaft.\r\nFür mehr Europa im Großen und weniger Europa im Kleinen\r\nNur ein geeintes, handlungsfähiges Europa ist der Schlüssel zur Lösung der Herausforde\u0002rungen einer Welt im Wandel. Die EU muss sich dabei auf die großen Aufgaben konzentrie\u0002ren, die mit grenzüberschreitenden Fragestellungen verbunden sind. Dagegen müssen An\u0002gelegenheiten, die die Mitgliedsstaaten eigenständig entscheiden und umsetzen können,\r\nvon ihnen selbst geregelt werden. Von besonderer Bedeutung ist zudem eine substanzielle \r\nReduzierung der bürokratischen Belastungen für die Unternehmen. Wir brauchen deshalb \r\nmehr Europa im Großen und weniger Europa im Kleinen.\r\nFür mehr Europa im Großen\r\nZu den Kernaufgaben, denen sich die EU widmen muss, zählt zuvorderst die weitere Ver\u0002tiefung des Binnenmarktes, der das Fundament eines wettbewerbsfähigen Europas bildet. \r\nWir benötigen zum Beispiel ein weiteres Zusammenwachsen von Energiemärkten und -inf\u0002rastrukturen, Erleichterungen mit Blick auf die grenzüberschreitende mobile Arbeit und \r\nden Abbau verkehrsbeschränkender Maßnahmen im grenzüberschreitenden\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nFür ein starkes und selbstbewusstes Europa in einer sich verändernden Welt\r\n3\r\nGüterverkehr. Damit die digitale Welt dem physischen Binnenmarkt nicht hinterherhinkt, \r\nbenötigen wir zudem eine Digitalunion. Im Bereich der grenzüberschreitenden Anlage- und \r\nInvestitionsmöglichkeiten muss die Kapitalmarktunion weiterentwickelt werden. Zur Erhö\u0002hung der Effizienz im Zahlungsverkehr bedarf es darüber hinaus des digitalen Euros als Er\u0002gänzung zum Bargeld. Mit Blick auf die Migration benötigen wir ein wirksames europäi\u0002sches Regelsystem.\r\nWichtig ist zudem, Europas Integration in die Weltwirtschaft weiter zu stärken. Dies bein\u0002haltet unter anderem die Finalisierung bestehender Verhandlungen von Freihandelsab\u0002kommen und den Abschluss neuer Vereinbarungen. Die Zusammenarbeit mit den USA als \r\nunserem größten Wirtschaftspartner und zentralem strategischen Partner muss ausgebaut \r\nwerden. Dazu muss sich die EU weiterhin für ein Level Playing Field mit den USA einsetzen, \r\ninsbesondere im Hinblick auf den Inflation Reduction Act. Mittelfristig sind die Verhand\u0002lungen zu einem transatlantischen Handelsabkommen wiederaufzunehmen.\r\nIm Verhältnis zu China als zweitwichtigstem Wirtschaftspartner der EU ist De-Risking und \r\nnicht De-Coupling oder gar ein Abbruch der Wirtschaftsbeziehungen das Gebot der \r\nStunde. Angesichts des weltweit steigenden Rohstoffbedarfs muss sich die EU für die \r\nPflege guter Beziehungen zu rohstoffreichen Ländern einsetzen, um die zuverlässige Ver\u0002sorgung der Wirtschaft zu vertretbaren Kosten sicherzustellen. Dazu benötigen wir eine \r\neuropäische Rohstoffstrategie.\r\nAuch im Rahmen der Transformation zur Klimaneutralität gilt es für die EU, geeignete Rah\u0002menbedingungen zu schaffen, die die Unternehmen auf diesem Weg unterstützen. Europa \r\nwird seine ambitionierten Klimaziele nur dann erreichen, wenn es Nachhaltigkeit mit Wett\u0002bewerbsfähigkeit und Wohlstand vereint. Der Weg dorthin führt nicht über Restriktion, \r\nsondern über Investition und Innovation und eine starke Wirtschaft. Mit dem Green Deal \r\nIndustrial Plan muss die EU den Unternehmen deshalb einen echten „Deal“ anbieten, der \r\nmit Technologieoffenheit, einfachen und klaren Förderbedingungen, weniger Deckelung \r\nund schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren verbunden ist. Grundlage muss \r\ndie Sicherstellung preiswerter Energie sein, um Verwerfungen entlang der gesamten Wert\u0002schöpfungskette durch Produktionsverlagerungen und einer De-Industrialisierung entge\u0002genzuwirken. Wir fordern deshalb die Billigung nationaler Brückenstrompreise durch die \r\nEU.\r\nDamit die weitere Integration Europas und die Transformation der Unternehmen auch in \r\nZukunft in Frieden, Freiheit und Sicherheit geschehen können, muss Europa sich nach au\u0002ßen selbst schützen und verteidigen können. Der brutale und völkerrechtswidrige Angriff \r\nRusslands auf die Ukraine ist auch ein Angriff auf unsere liberale demokratische Ordnung \r\nund unsere Art zu leben. Durch die massive Aufrüstung des russischen Militärs wird diese \r\nBedrohung akut. Die Antwort Europas muss in einer europäischen Verteidigungsunion mit \r\neiner vertieften gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik liegen. Diese muss eng \r\nabgestimmt mit der NATO und eingebettet in die transatlantische Partnerschaft erfolgen.\r\nDie gemeinsame strategische Ausrichtung muss auch weiteren geopolitischen Entwicklun\u0002gen Rechnung tragen, die dazu führen, dass wir nicht mehr allein auf die USA als Sicher\u0002heitsgarant vertrauen können. Wir benötigen deshalb eine noch stärkere Integration der \r\nmilitärischen Strukturen und Fähigkeiten der europäischen Partner. Fest steht auch, dass \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nFür ein starkes und selbstbewusstes Europa in einer sich verändernden Welt\r\n4\r\nkein EU-Mitglied in der Lage ist, allein die nächste Generation von Verteidigungsgütern zu \r\nentwickeln und zu finanzieren. Die gemeinsame Entwicklung und Beschaffung gewinnen \r\ndeshalb an Bedeutung. Ebenso muss der freie Zugang der Unternehmen des Sicherheits\u0002und Verteidigungssektors zur Kreditvergabe der Banken gewährleistet sein und darf nicht \r\ndurch eine falsche Auslegung von Nachhaltigkeitskriterien erschwert werden. Die Europäi\u0002sche Strategie für die Verteidigungsindustrie muss zu einer umfassenden Stärkung des Sek\u0002tors führen.\r\nFür weniger Europa im Kleinen\r\nSo wichtig Fortschritte der engeren Kooperation und Integration im Großen sind, so be\u0002deutend ist es auch, dass die EU im Kleinen Maß hält und sich nicht im regulatorischen \r\nKlein-Klein verliert.\r\nAn vorderster Stelle ist hier die Bürokratie zu nennen. Entgegen zahlreichen Versprechen \r\nsehen sich die Unternehmen mit immer mehr und immer detaillierteren Berichtspflichten \r\nund Vorgaben konfrontiert. Es fehlt ein systematischer Ansatz, um unnötige Bürokratie be\u0002reits im Entstehen zu verhindern und die Prinzipien von Subsidiarität und „one in, one out“ \r\nstabil zu verankern. Die Entlastung der Unternehmen und der Fokus auf Chancenorientie\u0002rung müssen für die EU zur Daueraufgabe werden. Auch die Bundesregierung muss hier \r\nihren Beitrag leisten und eine Umsetzung von EU-Recht ohne unnötige Verschärfungen ge\u0002währleisten.\r\nDie EU muss in nahezu allen Bereichen eine umfassende Kurskorrektur ihres bisherigen Re\u0002gelungseifers vornehmen. Insbesondere gilt es, die Überregulierung im Bereich Arbeit zu \r\nstoppen. Bei der sozialen Nachhaltigkeitsregulierung benötigen wir eine spürbare Reduzie\u0002rung und Vereinfachung der Berichtspflichten. Die Wertschöpfungskettenrichtlinie muss \r\nvöllig neu aufgesetzt werden. Im Bereich Sustainable Finance muss die Praxistauglichkeit \r\nder Vorgaben oberste Priorität haben. Es darf nicht sein, dass der geforderte Verwaltungs\u0002aufwand Investitionen in die Transformation ausbremst. Die Regulierung der Künstlichen \r\nIntelligenz darf nicht zur Innovationsbremse werden.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nEuropäischen Binnenmarkt vorantreiben\r\n5\r\n1 Europäischen Binnenmarkt vorantreiben\r\nDer Europäische Binnenmarkt mit seinen vier Grundfreiheiten – freier Waren-, Personen-, \r\nDienstleistungs- und Kapitalverkehr – ist eine der wesentlichen Errungenschaften der EU. \r\nMit diesem Eckpfeiler der europäischen Integration verfügt die EU über einen gemeinsa\u0002men Markt für über 450 Millionen Menschen, der seit mehr als 30 Jahren Wachstums- und \r\nBeschäftigungsmotor ist. Bayern und Deutschland profitieren besonders davon. Die EU \r\nmuss sich in den kommenden Jahren mit aller Kraft auf die Vollendung des Binnenmarkts \r\nkonzentrieren und Hürden bei der Ausübung der Grundfreiheiten konsequent abbauen.\r\n1.1 Arbeitnehmermobilität erleichtern\r\nDie Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine Grundfreiheit des europäischen Binnenmarkts, die \r\nes Unionsbürgern ermöglicht, in jedem Mitgliedsstaat der EU einer Beschäftigung nachzu\u0002gehen. Eine hohe Arbeitskräftemobilität hilft nicht nur den Unternehmen und entlastet die \r\neuropäischen Sozialsysteme, sondern bringt den Menschen auch persönlich neue Chancen \r\nund neues Wissen. Der grenzübergreifende Einsatz von Arbeitnehmern innerhalb der EU \r\nwird den Unternehmern aber durch eine Vielzahl von Hindernissen erschwert. Statt sich \r\nauf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, müssen Unternehmen inzwischen unter steigendem \r\nPersonaleinsatz einen immer größer werdenden finanziellen Aufwand betreiben, um büro\u0002kratische Anforderungen zu erfüllen – allen voran die Einhaltung von Meldevorschriften im \r\nZielland des Einsatzes (Entsenderichtlinie). \r\n1.1.1 Meldeprozess für Dienstreisen und Entsendungen vereinheitlichen \r\nund vereinfachen\r\nUnternehmen müssen im Rahmen der Meldepflicht an das Ausland eine Vielzahl von Infor\u0002mationen zu Arbeitnehmer und Arbeitgeber (z. B. das Gehalt und andere Daten) übermit\u0002teln. Problematisch ist vor allem, dass die Meldung über individuell durch die Mitglieds\u0002staaten aufgesetzte Online-Portale durchzuführen ist. Oftmals sind diese Online-Portale \r\nnur in der Landesprache vorhanden und/oder auch in englischer Sprache kaum verständ\u0002lich. Ein einheitliches digitales Meldeportal wie die sog. „eDeclaration“ ist eine Lösung, um \r\ndie Entsendevoraussetzungen kurzfristig schneller und unbürokratischer bewältigen zu \r\nkönnen. Die Erstellung der „eDeclaration“ durch die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) ist \r\nzu begrüßen. \r\nEs gilt aber, folgende Punkte bei der Umsetzung der „eDeclaration“ zu beachten:\r\n– Alle Mitgliedsstaaten müssen zu einem einheitlichen Vorgehen verpflichtet werden.\r\n– Alle Mitgliedsstaaten müssen einheitlich klarstellen, dass Dienstreisen ohne Dienstleis\u0002tungsbezug (Messebesuch, Konferenz, konzerninternes Meeting) keine Entsendung im \r\nSinne der Richtlinie darstellen und somit keine Meldepflicht greift.\r\n– Es muss zwingend auf nicht notwendige Angaben im Formular verzichtet werden.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nEuropäischen Binnenmarkt vorantreiben\r\n6\r\n– Das Formular sollte sich an der A1-Bescheinigung orientieren, wonach die Ausstellung \r\nin der Landessprache des Arbeitgebers erfolgt und aus dem System automatisch eine \r\nZusammenfassung in englischer Sprache erstellt wird (für die kontrollierenden Behör\u0002den im Gaststaat).\r\n– Es darf nicht verlangt werden, dass der Ansprechpartner im Gaststaat ansässig ist – wie \r\nes beispielsweise. aktuell Italien fordert. Ein entsandter Arbeitnehmer selbst kann hier \r\ngenauso gut als Ansprechpartner für die kontrollierenden Behörden dienen. \r\n– Es bedarf eines einheitlichen Katalogs über die mitzuführenden Dokumente.\r\n– Daneben sollte zwingend jeder Mitgliedsstaat die Darstellung und Erläuterung der zu \r\nzahlenden Löhne/Gehälter transparent in englischer Sprache zu Verfügung stellen. \r\n1.1.2 A1 Bescheinigung praxisgerechter handhaben\r\nZweck der A1-Bescheinigung ist der Nachweis, dass es sich um eine Entsendung handelt \r\nund somit keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge im Gastland anfallen. Der Nach\u0002weis kann europaweit mit der A1-Bescheinigung erbracht werden. Sie ist für alle Beteilig\u0002ten, Verwaltungen und Gerichte grundsätzlich bindend. Auch eine Dienstreise – egal wie \r\nlange sie geht und welche Tätigkeit ausgeübt wird – stellt eine Entsendung dar, weshalb \r\nauch für Reisen ins EU-Ausland von wenigen Stunden im Rahmen des Arbeitsverhältnisses \r\neine A1 zu beantragen ist.\r\nEs bedarf dringend einer europäischen Regelung, die einen unbürokratischen A1-Prozess \r\nerlaubt und ein EU-weit einheitliches Vorgehen bewirkt. Wir setzen uns daher für folgende \r\nPunkte ein: \r\n– Erfordernis der A1-Bescheinigung nur bei Auslandseinsätzen, die zur Erbringung von \r\nDienstleistungen durchgeführt werden und länger als eine Woche dauern.\r\n– Befreiung von kurzen Auslandseinsätzen vom Erfordernis der A1-Bescheinigung ohne \r\nDienstleistungsbezug (beispielsweise Geschäftsreisen).\r\n– Gesetzgebungsübergreifend einheitliche Standardausnahmen für die EU-Arbeitnehmer\u0002mobilität sowohl in der Entsende-Richtlinie für das Arbeitsrecht und den Verordnungen \r\n(EG) 883/2004 und 987/2009 für das Sozialrecht.\r\n– Vereinfachung und Digitalisierung schneller voranbringen: Ein Europäischer Sozialversi\u0002cherungsausweis (ESSPass) muss mittelfristig das A1-Verfahren ersetzen.\r\n1.1.3 Grenzüberschreitende mobile Arbeit im Ausland erleichtern\r\nBei der mobilen Arbeit auf eigenen Wunsch des Arbeitnehmers handelt es sich sozialversi\u0002cherungsrechtlich um eine Entsendung im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Verordnung (EG) \r\n883/2004 – wie auch in der (rechtlich nicht bindenden) Verwaltungsanweisung der Euro\u0002päischen Kommission festgelegt. \r\nIn der Praxis herrscht hier aber große Rechtsunsicherheit. Wir fordern deshalb die Einfüh\u0002rung einer einheitlichen und bindenden Regelung auf europäischer Ebene zum mobilen Ar\u0002beiten auf eigenen Wunsch des Arbeitnehmers. Zumindest aber muss es eine Klarstellung \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nEuropäischen Binnenmarkt vorantreiben\r\n7\r\ngeben, dass auch die mobile Arbeit auf eigenen Wunsch des Arbeitnehmers eine Entsen\u0002dung im Sinne des Art. 12 Verordnung (EG) 883/2004 darstellt.\r\nDie Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit hat \r\nMitte 2023 eine Rahmenvereinbarung zum grenzüberschreitenden mobilen Arbeiten in\u0002nerhalb der EU erarbeitet. Nach diesem multilateralen Abkommen gilt für Arbeitnehmer \r\ndas Sozialversicherungsrecht des Staates des Betriebssitzes weiter, wenn sie in einem an\u0002deren europäischen Mitgliedsstaat leben und dort mindesten 25 Prozent, aber höchstens \r\n49,99 Prozent von zu Hause aus dem Wohnsitzstaat arbeiten. Die Rahmenvereinbarung ist \r\njedoch nur für unterzeichnende Mitgliedsstaaten rechtlich bindend. Stand Januar 2024 ha\u0002ben jedoch nur 19 Staaten unterzeichnet – hier droht potenziell ein uneinheitliches Vorge\u0002hen im EU-Binnenmarkt. \r\nUm Rechtssicherheit für die Praxis zu schaffen, setzen wir uns für eine europaweit bin\u0002dende Regelung ein, angelehnt an den Inhalt der Rahmenvereinbarung, wonach der \r\nSchwellenwert für die Grenzgänger auf 49,99 Prozent angehoben wird. Dafür muss Art. 14 \r\nder Durchführungsverordnung EU 987/2009 angepasst werden und/oder eine Ausnah\u0002meregelung für Grenzgänger in der Grundverordnung zur Koordinierung der sozialen Si\u0002cherungssysteme EU VO 883/04 geschaffen werden.\r\n1.2 Aus- und Weiterbildung in Europa voranbringen\r\nAuch wenn in Europa die Mitgliedsstaaten in Bildungsfragen zuständig sind, spielt hier die \r\nEuropäische Union eine wichtige Rolle. Aus Sicht der vbw sind insbesondere die folgenden \r\nHandlungsfelder relevant.\r\n1.2.1 Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung erleichtern\r\nln einer global vernetzten Arbeitswelt ist es zunehmend wichtig, bereits während der be\u0002ruflichen Erstausbildung internationale Erfahrungen zu sammeln. Daher müssen in der Eu\u0002ropäischen Union als koordinierende Einheit und ihren Mitgliedsländern die Möglichkeiten \r\nund Chancen von Auslandsaufenthalten während der Berufsausbildung weiter verbessert \r\nwerden. \r\n1.2.2 Berufliche Bildung als Vorbild etablieren\r\nEine grundlegende Verständigung über Mindeststandards in der Ausbildung ist anzustre\u0002ben. Dabei kann die berufliche Bildung in Deutschland mit ihrem Fundament der dualen \r\nAusbildung und dem dualen Studium Vorbild für andere Mitgliedsstaaten sein. \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nEuropäischen Binnenmarkt vorantreiben\r\n8\r\n1.2.3 Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen optimieren\r\nDie Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen muss gerade im Bereich der Aus\u0002und Weiterbildung gezielt verbessert werden. Zudem muss die Transparenz und Sichtbar\u0002keit vorhandener Qualifikationen weiter erhöht werden.\r\n1.3 Schwerpunkte der europäischen Steuerpolitik richtig setzen\r\nSteuerpolitisch stehen das nächste Europäische Parlament und die nächste Kommission \r\nvor der Herausforderung, die Weichen auf Wettbewerbsfähigkeit und den Abbau von Bü\u0002rokratie auszurichten. Nicht weiter verfolgt werden dürfen Überlegungen für neue, mit \r\nLenkungsabsichten begründete, tatsächlich aber an Aufkommens- und Umverteilungszie\u0002len orientierte Steuern.\r\n1.3.1 Unternehmenssteuerrecht einfacher gestalten\r\nDurch die bereits laufende, EU-weite Einführung der internationalen Mindeststeuer für \r\nUnternehmen sind verschiedene europäische Regelungen älteren Datums mit ähnlicher \r\nZielsetzung überholt. Sie sollten abgeschafft werden, um die Unternehmen von redundan\u0002tem bürokratischem Mehraufwand zu entlasten. Betroffen sind eine Reihe von steuerli\u0002chen Missbrauchsvorschriften, wie etwa die Pflicht für Konzerne, bestimmte Kennzahlen \r\nfür jedes Land, in dem sie tätig sind, separat offenzulegen (Country-by-country-Reporting) \r\nsowie Meldepflichten für grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen. \r\nNicht weiter verfolgt werden sollte das Projekt BEFIT (Business in Europe: Framework for \r\nIncome Taxation), mit dem die Kommission zusätzliche Steuerbilanzvorschriften für Kon\u0002zerne in der EU schaffen will. Vorgeblich sollen damit steuerliche Hindernisse im Binnen\u0002markt abgebaut werden, indem ein gemeinsames System zur Berechnung der Steuerbe\u0002messungsgrundlage von Unternehmensgruppen eingeführt wird. Tatsächlich aber würde \r\nBEFIT vor allem zu zusätzlichen bürokratischen Pflichten und einer Umverteilung von Be\u0002steuerungsrechten zwischen den Mitgliedsstaaten führen.\r\nPositiv zu bewerten ist dagegen der Vorstoß der EU-Kommission, die Steuerangelegenhei\u0002ten von in mehreren Mitgliedsstaaten tätigen kleineren Unternehmen bei einem An\u0002sprechpartner im Heimatland des jeweiligen Hauptsitzes im Rahmen des „Head Office Tax \r\nSystems“ zu bündeln. Auch wenn dazu noch viele offene Fragen zu klären sind, sollten die \r\nmit diesem Konzept für die Unternehmen verbundenen Vereinfachungen weiterverfolgt\r\nwerden.\r\n1.3.2 Energiesteuerrichtlinie ziel- und wettbewerbsgerecht fortentwickeln\r\nDie Energiesteuern trugen im Jahr 2021 insgesamt 255 Mrd. Euro zum Steueraufkommen \r\nin der EU bei. Seit dem Jahr 2021 liegt ein Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nEuropäischen Binnenmarkt vorantreiben\r\n9\r\nder Energiesteuerrichtlinie auf dem Tisch. Es geht um die Ausrichtung auf klima- und ener\u0002giepolitische Ziele sowie auf alternative Kraft- und Heizstoffe, aber auch um eine Neuord\u0002nung der allzu komplexen Landschaft an Steuervergünstigungen in den einzelnen Mitglied\u0002staaten. Das Vorhaben hat seit einiger Zeit kaum Fortschritte gemacht und sollte konse\u0002quent, allerdings auch mit der gebotenen Sorgfalt, weitergetrieben werden. Im gleichen \r\nMaß wie die oben genannten Ziele ist die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Standorte \r\nund Produkte zu berücksichtigen (vgl. Kapitel 3.2.1 zur Bezahlbarkeit von Energie). Des\u0002halb muss auch eine überarbeitete Richtlinie an entsprechenden Entlastungsspielräumen \r\nfesthalten.\r\n1.3.3 Umsatzsteuer: E-Rechnung praxistauglich einführen\r\nDie Kommission sieht vor, dass Rechnungen zwischen Unternehmen im grenzüberschrei\u0002tenden Verkehr ab dem Jahr 2028 elektronisch abwickelt werden müssen. Das ist in dreier\u0002lei Hinsicht sinnvoll: Es vereinfacht Rechnungs- und Buchhaltungsprozesse erheblich. Es \r\nbeugt weit effizienter als heutige Systeme Mehrwertsteuerbetrug vor, der nicht nur den \r\nStaat schädigt, sondern auch ehrliche Unternehmer benachteiligt. Zudem stellt eine ein\u0002heitliche europäische Regulierung sicher, dass nationale Systeme, die es teilweise schon \r\ngibt und die auch in Deutschland eingeführt werden sollen, kompatibel bleiben. Sicherge\u0002stellt werden muss allerdings, dass die neuen Regeln auch für kleine und mittlere Unter\u0002nehmen einfach und verlässlich handhabbar sind und ihnen damit praktische Vorteile brin\u0002gen.\r\n1.4 Digitalen Euro einführen \r\nDeutschland und die Europäische Union verdanken ihr Gewicht in der Welt in hohem\r\nMaße auch dem Euro, der gemeinsamen Währung von 20 EU-Mitgliedsstaaten. Die Euro\u0002päische Zentralbank und die Europäische Kommission wollen neben dem Euro als Bargeld \r\nzusätzlich einen Digitalen Euro einführen. Das ist ein wichtiger Schritt in unsere zuneh\u0002mend digital geprägte Zukunft.\r\n1.4.1 Auf attraktive und einfache Handhabung setzen\r\nDurch die Digitalisierung im Finanzsektor eröffnen sich für Zentralbanken, Finanzdienstleis\u0002ter, Unternehmen und Bürger neue Möglichkeiten. In diesem Umfeld ist der Digitale Euro \r\neine große Chance, wenn er attraktiv und einfach ist, und ergänzend zum Bargeld einge\u0002führt wird. Technisch richtig aufgesetzt führt er im Zahlungsverkehr zu mehr Effizienz und \r\nDatensouveränität. Gleichzeitig kann der Digitale Euro das weltweite Gewicht der Gemein\u0002schaftswährung und damit der EU insgesamt steigern. Die Alternative wäre besorgniserre\u0002gend: Ohne Digitalen Euro würden andere Zentralbank- oder Kryptowährungen die ent\u0002sprechenden Funktionen übernehmen und der Euro würde entsprechend an Einfluss ver\u0002lieren.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nEuropäischen Binnenmarkt vorantreiben\r\n10\r\n1.4.2 Digitalen Euro zum Innovationsmotor machen\r\nDamit der Digitale Euro zum Innovationsmotor für unsere Unternehmen werden kann, gilt \r\nes, ihn mit den technischen Möglichkeiten zu verbinden, die sich schon länger rund um \r\nKryptowährungen entwickeln. Das schließt Eigenschaften wie die hochgradig sichere Doku\u0002mentation von Zahlungen und Geschäftsvorfällen in der Blockchain oder per Smart \r\nContracts, die bei Eintreten bestimmter Bedingungen automatisch Zahlungen oder andere \r\nSchritte auslösen, mit ein. Nachdem der Digitale Euro gleichzeitig die Sicherheit einer Zent\u0002ralbankwährung bietet, wird so der mit dem weltweiten Geschäft deutscher Unternehmen \r\nverbundene Zahlungsverkehr einfacher und sicherer.\r\nSelbstverständlich muss der Digitale Euro so konzipiert werden, dass er Banken als Finanz\u0002dienstleister nicht verdrängt, sondern ihr Angebot wertbringend ergänzt. Sofern auch das \r\ngelingt, wird das Projekt „Digitaler Euro“ rundum zum Erfolg – für einen stabilen europäi\u0002schen Währungsraum, für die EU und ihre Bürger, für hochwertige Finanzdienstleistungen \r\nund für eine international starke europäische Wirtschaft.\r\n1.5 Grenzüberschreitenden Verkehr sicherstellen \r\nDer freie Warenverkehr in Europa ist für die exportstarke bayerische Wirtschaft von zen\u0002traler Bedeutung. Vor allem der klimafreundliche Güterverkehr braucht deutlich bessere \r\nRahmenbedingungen. Verkehrsbeschränkende Maßnahmen sind abzulehnen. \r\n1.5.1 Freien Warenverkehr über die Alpen gewährleisten \r\nDer Brenner Basistunnel wird das Herzstück des Transeuropäischen Schienennetz-Korri\u0002dors von Helsinki nach Malta bilden und muss einschließlich aller Zulaufstrecken schnellst\u0002möglich realisiert werden. Notwendig sind ferner die möglichst flächendeckende Ausrüs\u0002tung mit dem europäischen Signalsystem ETCS (European Train Control System als einheit\u0002licher europäischer Standard für Signal und Sicherungssysteme im Schienenverkehr) und \r\ndie Elektrifizierung der Güterverkehrskorridore. Parallel dazu muss die EU auf eine Harmo\u0002nisierung der strukturellen und organisatorischen nationalen Vorschriften im Schienenver\u0002kehr hinwirken.\r\nAuch auf der bestehenden Infrastruktur hat ein klimagerechter Güterverkehr über den \r\nBrenner, der die Bedürfnisse der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Umwelt gleicherma\u0002ßen achtet, höchste Priorität. Der Transitverkehr darf aber nicht weiter massiv durch ver\u0002kehrsbeschränkende Maßnahmen auf der Inntalautobahn in Tirol beeinträchtigt werden. \r\nAnstelle von Verkehrsbeschränkungen sind zukunftsgerichtete klima- und umweltgerechte \r\nLösungen mit Infrastrukturausbau und Innovationen erforderlich. Fahrverbote sind auf ein \r\nabsolutes Mindestmaß zu begrenzen. Insbesondere Lkw mit modernsten Emissionsstan\u0002dards müssen konsequent von Verboten ausgenommen werden.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nEuropäischen Binnenmarkt vorantreiben\r\n11\r\n1.5.2 Infrastruktur für alternative Antriebe bereitstellen \r\nDie ambitionierten europäischen Klimaschutzziele sind nur zu erreichen, wenn der Hoch\u0002lauf von emissionsfreien und -armen Lkw mit dem parallelen Aufbau von Ladeinfrastruktur \r\n(inklusive Megawatt-Charging für den europäischen Fernverkehr) einhergeht. Auch eine \r\nausreichende Wasserstoffinfrastruktur muss zügig grenzüberschreitend aufgebaut werden. \r\nSynthetische Kraftstoffe dürfen ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden und müssen \r\nfair reguliert werden.\r\n1.5.3 Transformation fördern, ohne zu überfordern\r\nDer Verkehrssektor und insbesondere die Fahrzeughersteller sowie deren Zulieferer sind \r\nvon einer Vielzahl europäischer Regelungen betroffen, die in den vergangenen Jahren im\u0002mer weiter verschärft wurden: Flottengrenzwerte, Euro VII und die CO2-basierte Maut wir\u0002ken aus unterschiedlichen Richtungen auf eine Industrie ein, die inmitten einer massiven \r\nTransformation steckt. Weitere Verschärfungen darf es nicht mehr geben. Stattdessen gilt \r\nes jetzt, die Unternehmen im Wandel zu unterstützen.\r\nNotwendig ist darüber hinaus die Fortsetzung und moderate Erweiterung der derzeitige\r\nLockerung des Beihilferahmens, die es fortzusetzen und moderat zu erweitern gilt, um bei\u0002spielsweise den Aufbau eigener Batteriekompetenzen und -kapazitäten zu fördern, aber \r\nauch bei der vernetzten und autonomen Mobilität eine weltweit führende Rolle einzuneh\u0002men. Die Beantragung und Abwicklung von entsprechenden EU-Förderprojekten müssen \r\ndabei deutlich vereinfacht werden.\r\n1.6 Energieunion weiterentwickeln\r\nDie Energieunion steht angesichts neuer geopolitischer Herausforderungen vor einem ent\u0002scheidenden Wendepunkt. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Energiever\u0002sorgung der EU hart getroffen. Durch den REPowerEU Plan und andere Maßnahmen konn\u0002ten die Gasversorgung jedoch erfolgreich diversifiziert und der Ausbau der erneuerbaren \r\nEnergien beschleunigt werden. Dies hat der Transformation hin zu einem klimaneutralen \r\nEnergiesystem neue Dynamik verliehen, an die auch in Zukunft angeknüpft werden muss. \r\n1.6.1 Wettbewerbsfähiges Energiesystem schaffen\r\nEine möglichst große Unabhängigkeit von Energieimporten sollte nach wie vor zentrales \r\nZiel der Energieunion sein. Die hohen Energiepreise sind jedoch in vielen Mitgliedstaaten \r\nnach wie vor eine große Belastung für Wirtschaft und Haushalte. Insbesondere die ener\u0002gieintensiven Unternehmen werden stark belastet. Die Energieunion muss daher mit dem \r\nZiel der Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie \r\nweiterentwickelt werden. Je enger die Energiemärkte und -infrastrukturen Europas \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nEuropäischen Binnenmarkt vorantreiben\r\n12\r\nzusammenwachsen, desto sicherer und günstiger kann Energie bereitgestellt werden. Da\u0002bei ist jedoch auf ein möglichst effizientes Gesamtsystem zu achten. \r\n1.6.2 Aufspaltung der deutschen Strompreiszone verhindern\r\nEine aufwendige Trennung der deutschen Strompreiszone muss verhindert werden. Der \r\nStrompreis in Süddeutschland würde durch einen Strompreiszonensplit deutlich höher lie\u0002gen als im Norden. Eine Schwächung der Industriezentren in Süddeutschland würde jedoch \r\nauch Europa hart treffen, da die Abwanderung tendenziell nach Asien oder die USA statt\u0002finden würde. Außerdem werden ohnehin verstärkt Anstrengungen unternommen, den \r\nstrukturellen Engpass durch einen schnelleren Ausbau der Netze und der erneuerbaren \r\nEnergien im Süden zu beseitigen. Die Implementierung eines Strompreiszonensplits wäre \r\nso aufwendig, dass es nicht nachvollziehbar wäre, einen bereits laufenden und möglichst \r\nmit noch mehr Tempo vorangetriebenen Ausbau der Energieinfrastruktur nicht abzuwar\u0002ten. Die hohen Anforderungen der EU für den zonenübergreifenden Stromhandel sind \r\nzwar grundsätzlich richtig, müssen jedoch für eine Übergangszeit gelockert werden.\r\n1.7 Digitalunion realisieren \r\nEin gemeinsamer und freier Markt ist in der digitalen Welt nicht weniger wichtig als in ih\u0002rem physischen Pendant. Im Gegenteil: Hier starten wir nicht aus der Pole Position, son\u0002dern müssen eine Aufholjagd erfolgreich gestalten. \r\n1.7.1 Flächendeckende Grundlagen für eine erfolgreiche digitale Transfor\u0002mation schaffen\r\nEin digitaler Binnenmarkt ist in vielen Bereichen wesentliche Voraussetzung für die erfolg\u0002reiche Entwicklung von Produkten und Geschäftsmodellen in größerem Maßstab. Dafür \r\nbenötigen wir Anreize für den zügigen flächendeckenden Ausbau höchstleistungsfähiger \r\ndigitaler Netze, die Entwicklung europäischer Strategien von der Forschung bis hin zur Pro\u0002duktion von Hardware, namentlich Halbleitern, sowie die Förderung einheitlicher, hoher \r\nStandards im Bereich der Cyber-Sicherheit. Abzulehnen sind mit hohen Bußgeldern be\u0002wehrte Verpflichtungen. Angebracht ist vielmehr ein kooperativer Ansatz im Zusammen\u0002spiel von Wirtschaft und Verwaltung.\r\n1.7.2 Vorbild statt Vorreiter sein \r\nZu Recht hält die EU grundlegende Werte, wie den Persönlichkeitsschutz, hoch, strebt faire \r\nWettbewerbsbedingungen an und ist auch bereit, dies mit aller Entschlossenheit gegen\u0002über global agierenden Akteuren durchzusetzen. Erfolgreich ist Regulierung aber nur dann, \r\nwenn sie das notwendige Maß an Schutz bietet und gleichzeitig Entfaltungsmöglichkeiten \r\nschafft. In der EU-Datenschutzgrundverordnung beispielsweise wurde jedoch früh \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nEuropäischen Binnenmarkt vorantreiben\r\n13\r\nsichtbar, dass einige Regelungen, ohne dem Bürger spürbare Vorteile zu verschaffen,\r\ndurch ihre Unschärfen europäische Unternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit behindern. \r\nDiesen Mangel gilt es vorrangig auszuräumen, statt die bestehende Regulierung in immer \r\nneuen Gesetzgebungsvorhaben wie dem Data Act fortzuschreiben.\r\n1.7.3 Künstliche Intelligenz umfassend nutzbar machen\r\nAuf dem wichtigen Feld der Künstlichen Intelligenz lagen die USA und China schon vor Jah\u0002ren deutlich vor der EU, sowohl bei den Forschungsleistungen als auch beim Einsatz in kon\u0002kreten Anwendungen. Den notwendigen Aufholprozess können wir nur mit einem klaren, \r\neinfach anwendbaren und vor allem innovationsfreundlichen Rechtsrahmen erfolgreich \r\ngestalten. Diesem Anspruch droht die stark auf Risiken fokussierte KI-Regulierung nicht ge\u0002recht zu werden. Bewahrheitet sich das in der Praxis, muss sofort gegengesteuert werden. \r\nBereits jetzt sollten zusätzliche Bereichsausnahmen geprüft werden. Wenn die EU Nährbo\u0002den für die Entwicklung weltweit erfolgreicher Anwendungen sein will, ist eine deutlich \r\nhöhere Chancenorientierung vonnöten, gerade bei der Nutzung von Daten.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nÜberregulierung im Bereich Arbeit und Soziales stoppen\r\n14\r\n2 Überregulierung im Bereich Arbeit und Sozia\u0002les stoppen\r\nDer Europäischen Union kommen im Bereich Soziales nur sehr eingeschränkte Kompeten\u0002zen zu. Europäische Regulierungen im Bereich der Sozialpolitik sind nur dann erlaubt, \r\nwenn die Maßnahmen dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes zu stär\u0002ken. Dieser Subsidiaritätsgrundsatz wurde zuletzt häufig missachtet. Prominentes Beispiel \r\nhierfür ist die Mindestlohnrichtlinie. Unter der Europäischen Säule Sozialer Rechte wurden \r\numfangreiche Regulierungen im Bereich Arbeit und Soziales auf den Weg gebracht. Dieser \r\nKurs muss dringend korrigiert werden. Die europäische Sozialpolitik muss sich wieder auf \r\nihren Grundgedanken zurückbesinnen.\r\n2.1 Alle Berichtspflichten um 25 Prozent reduzieren und verbleibende \r\nVorgaben vereinfachen\r\nMit der Corporate Sustainability Reporting Directive und dem europäischen Nachhaltig\u0002keitsberichterstattungsstandard wurde eine Fülle von neuen Berichtspflichten für Unter\u0002nehmen geschaffen. Da die Vorgaben für Unternehmen ab 250 Beschäftigen gelten, droht \r\neine erhebliche Überlastung des Mittelstandes. Es ist zu begrüßen, dass die Fristen zur \r\nUmsetzung verlängert wurden. So erhalten die Unternehmen zumindest mehr Zeit zur \r\nUmsetzung. Insbesondere im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit stehen die Unternehmen \r\nvor erheblichen Herausforderungen, die nötigen Daten zu erheben und zu verarbeiten. Zu\u0002dem kommt es zu Dopplungen und Überschneidungen mit anderen europäischen Richtli\u0002nien und Verordnungen im Bereich Arbeit und Soziales. Die nächste EU-Kommission muss \r\ndringend darauf achten, die verschiedenen Regulierungsvorhaben in benachbarten The\u0002menfeldern besser aufeinander abzustimmen.\r\nZwingend nötig ist auch eine radikale Reduzierung von Berichtspflichten um mindestens 25 \r\nProzent. Zudem müssen die verbleibenden Berichtspflichten einfach, verständlich und \r\nleicht umsetzbar sein. Die Unternehmen müssen sie ohne externe Dienstleister erfüllen \r\nkönnen und dürfen nicht mit vagen Vorgaben, die eine Fülle unbestimmter Rechtbegriffe \r\nenthalten, allein gelassen werden. \r\n2.2 EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie ist abzulehnen\r\nAuch der inzwischen erzielte Kompromiss zur EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie belastet \r\neuropäische Unternehmen überproportional und führt zu Nachteilen im globalen Wettbe\u0002werb. Die Anpassungen sind zu kleinteilig, als dass sie eine echte Entlastung darstellen \r\nwürden. Überbordende Bürokratie, unklare und vage formulierte Pflichten sowie damit \r\nverbundene Risiken gefährden die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Zu\u0002dem wird sich zeigen, dass trotz der Anpassung am Anwendungsbereich KMU über Ver\u0002flechtungen in den Liefer- und Wertschöpfungsketten indirekt von den Vorgaben betroffen \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nÜberregulierung im Bereich Arbeit und Soziales stoppen\r\n15\r\nsein werden. Das zeigt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz deutlich. Ihnen \r\ndrohen unerfüllbare Anforderungen, da bei ihnen weder finanzielle noch personelle Res\u0002sourcen für eine rechtssichere Prüfung der Sorgfaltspflichten bestehen.\r\nZudem sind auch im Bereich der Lieferketteregulierung die verschiedenen europäischen \r\nRegulierungsansätze nicht aufeinander abgestimmt. So zielt die geplante EU-Zwangsar\u0002beitsverordnung ebenfalls auf die Regulierung der Lieferketten ab, ist aber in der Umset\u0002zung und Ausgestaltung anders aufgesetzt. Für die betroffenen Unternehmen besteht so \r\ndie Gefahr eines undurchschaubaren Regulierungsdschungels, der unnötig Kapazitäten \r\nbindet und zur Überforderung führt. \r\nDie Wertschöpfungskettenrichtlinie in der aktuellen Fassung ist abzulehnen. Sie muss am \r\nbesten komplett gestrichen, zumindest aber dringend überarbeitet werden, bzw. sollte \r\nvöllig neu konzipiert werden. Es braucht höhere Schwellenwerte, rechtssichere und hand\u0002habbare Sorgfaltspflichten sowie eine Begrenzung auf den tatsächlich kontrollierbaren Be\u0002reich der Lieferkette (direkte Zulieferer). Zudem darf es zu keiner Schaffung eines Haf\u0002tungstatbestands kommen. Vielmehr brauchen wir Safe-Harbor-Regelungen, die sicher\u0002stellen, dass die Teilnahme an verifizierten Brancheninitiativen einer Erfüllung der Sorg\u0002faltspflichten gleichkommt. Zudem sollte die Umsetzung per Verordnung erfolgen, um so \r\neinen einheitlichen Rechtsrahmen im europäischen Binnenmarkt zu garantieren.\r\n2.3 Europäische Betriebsräte: Mitbestimmung nicht ausweiten\r\nAm 24. Januar 2024 ist die von der Europäischen Kommission in ihrem Arbeitsprogramm \r\nfür das Jahr 2024 angekündigte Initiative zu Europäischen Betriebsräten veröffentlicht \r\nworden. Die Kommission schlägt eine weitreichende Änderung der bereits bestehenden \r\nRichtlinie (2009/38/EC) über Europäische Betriebsräte (EBR) vor. Die Revision geht zurück \r\nauf einen legislativen Initiativbericht des Europäischen Parlaments; eine sich daran an\u0002schließende Sozialpartnerverhandlung war wegen des Vetos des Europäischen Gewerk\u0002schaftsbunds gescheitert.\r\nZiel der Initiative ist die Erweiterung der Rechte der Europäischen Betriebsräte, die Beteili\u0002gung von Gewerkschaften, die Verpflichtung von Unternehmensleitungen zu mehr Konsul\u0002tationen mit den Europäischen Betriebsräten und die Erleichterung der Durchsetzung mit\u0002tels gerichtlicher Beschwerdemöglichkeiten und finanzieller Sanktionen.\r\nDie Initiative zur Revision der Europäischen Betriebsräte-Richtlinie, u. a. mit dem Ziel der \r\nErweiterung der Rechte der Europäischen Betriebsräte, ist äußerst kritisch zu sehen und \r\ndaher abzulehnen. Es darf nicht zu einer Überregulierung kommen, die Mitbestimmung \r\nmuss grundsätzlich digitaler und vereinbarungsoffener sein.\r\nDer Vorschlag der Kommission zu einer Überarbeitung der bestehenden Richtlinie ist über\u0002flüssig, respektiert bestehende Gremien nicht ausreichend und wird Unruhe in die Be\u0002triebe tragen. An vielen Stellen wird der EBR immer weiter von einem Gremium der Infor\u0002mation und Konsultation hin zu einem faktischen Gremium der Mitbestimmung nach \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nÜberregulierung im Bereich Arbeit und Soziales stoppen\r\n16\r\ndeutschem Vorbild verschoben. Insbesondere die Erweiterung der Zuständigkeit des EBR \r\nmit dem nicht rechtssicher zu definierenden Begriff der „erwarteten Auswirkungen auf die \r\nArbeitnehmerschaft in einem anderen Mitgliedsstaat“ birgt das Potenzial, den EBR allge\u0002meinzuständig zu machen oder ihn in die Zuständigkeit nationaler Arbeitnehmervertretun\u0002gen eingreifen zu lassen. Dass eine Konsultation und die entsprechende Reaktion auf sie \r\nregelmäßig vor Vollzug einer Maßnahme liegen sollen, ist absolut praxisfern. Unterneh\u0002mensleitungen sehen sich regelmäßig mit Entscheidungen konfrontiert, die unmittelbar \r\ngetroffen werden müssen. Die im Kommissionstext erwähnte Ausnahme zur Dringlichkeit \r\nwird künftig eher die Regel werden und regelmäßig Gegenstand von Streitigkeiten zwi\u0002schen EBR und Geschäftsführung sein. Der im Kommissionsvorschlag vorgesehene Rechts\u0002weg – sofern der EBR Zweifel an der Vertraulichkeit oder unterstellten Vorenthaltung be\u0002stimmter Informationen hat – kann äußerst problematisch werden. Solche Rechtsbehelfe \r\ndürfen unter keinen Umständen eine aufschiebende Wirkung entfalten, die dann wie ein \r\neinstweiliger Unterlassungsanspruch wirken. Mit einem solchen Einspruchsinstrument \r\nwäre die Grenze hin zum Mitbestimmungsgremium faktisch überschritten. Es mangelt dem \r\nVorschlag an einer ausreichenden Berücksichtigung von bereits bestehenden EBR-Gre\u0002mien: Die maßgeschneiderten und gut funktionierenden Vereinbarungen sollten mehr \r\nRespekt erfahren und nicht im Ergebnis einseitig aufkündbar sein, zu welchem Zeitpunkt \r\nsie auch immer geschlossen wurden.\r\n2.4 Telework nicht restriktiv regulieren, sondern flexible Büroarbeit \r\nfördern\r\nDie Sozialpartnerverhandlungen der Spitzenvereinigungen von Arbeitgeberverbänden und \r\nGewerkschaften zu einem Rechtsakt „Telework and the Right to Disconnect“ sind Ende \r\n2023 ergebnislos zu Ende gegangen. Die Sozialpartner konnten sich nicht auf verbindliche \r\nVorgaben zu mobiler Arbeit und Homeoffice einigen. Der Abbruch der Sozialpartnerver\u0002handlungen ist kein Scheitern, sondern weist positiv darauf hin, dass eine Regulierung der \r\narbeitsrechtlichen Aspekte von mobiler Arbeit auf EU-Ebene auch weiterhin unterbleiben \r\nsollte. Die europäischen Unternehmen haben längst ganz ohne staatlichen Zwang effizi\u0002ente und sozialverträgliche flexible Büroarbeitskonzepte gefunden und entwickeln diese \r\nständig weiter.\r\nWir fordern zur mobilen Arbeit:\r\n– Nach geltendem Recht kann weder der Arbeitnehmer einseitig Homeoffice einfordern, \r\nnoch kann der Arbeitgeber einseitig Homeoffice anordnen. Die beiderseitige Freiwillig\u0002keit ist ein Grundpfeiler für interessen- und praxisgerechtes mobiles Arbeiten.\r\n– Mobile Arbeit kann eingesetzt werden, EU-weit Arbeitskräfte zu gewinnen. Dafür müs\u0002sen vor allem steuer- und sozialversicherungsrechtliche Probleme grenzüberschreiten\u0002der mobiler Arbeit beseitigt werden.\r\n– Ein Anspruch auf Homeoffice würde Arbeitnehmer mit Bürotätigkeiten privilegieren. \r\nDer mobile divide zwischen Mitarbeitern mit Homeofficemöglichkeit und solchen ohne \r\nwürde forciert, abgestimmte Lösungen zum Interessenausgleich würden hintertrieben.\r\nDer Arbeitsschutz im Homeoffice ist auf Mitwirkung und Eigenverantwortung des Ar\u0002beitnehmers angewiesen, weil der Arbeitgeber zu Recht keinen Zugriff auf die \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nÜberregulierung im Bereich Arbeit und Soziales stoppen\r\n17\r\nWohnung seiner Beschäftigten hat. Die Kosten des mobilen Arbeitens trägt, in wessen \r\nInteresse die Ortsflexibilität gewährt wird. Es kann Arbeitgebern nicht auferlegt wer\u0002den, parallel sowohl einen Arbeitsplatz im Betrieb als auch in der Privatwohnung zu fi\u0002nanzieren.\r\n– Arbeitgeber benötigen bei mobiler Arbeit Flexibilität in der Zeitschiene. Das ist die Fä\u0002higkeit, Büroarbeitskonzepte mobiler Arbeit nicht nur einzuführen, sondern auch anzu\u0002passen oder zurückzurufen. Eine gesetzliche Regulierung darf nicht prohibitiv, innovati\u0002onsfeindlich oder versteinernd wirken. Auch im Interesse der Arbeitnehmer dürfen \r\nfunktionierende flexible Gestaltungen nicht gesetzlich eingeschränkt werden.\r\n2.5 Kein arbeitsrechtliches Sonderregime für Tätige auf Plattformen \r\nschaffen\r\nDie Entwürfe von Parlament und Kommission über eine Richtlinie zur Verbesserung der Ar\u0002beitsbedingungen befinden sich aktuell in der Abstimmung im Trilog. Beide Vorschläge ig\u0002norieren jedoch bereits vorhandene und etablierte Lösungen in den Mitgliedsstaaten, \r\nohne dass damit den Interessen der Beteiligten gedient ist.\r\nDigitale Plattformen müssen sich genauso wie alle anderen Unternehmen an geltendes na\u0002tionales Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie europäisches Datenschutz- und Wett\u0002bewerbsrecht halten. \r\nDie Festlegung eines Beschäftigungsstatus über europaweit einheitliche Indikatoren leh\u0002nen wir ab. Dies würde einen tiefen Eingriff in nationales Arbeitsrecht bedeuten. Die Eini\u0002gung im Trilog droht, eine Art Sonderregime für Selbstständige auf Plattformen zu schaf\u0002fen, die sich in Abgrenzung zu \"traditioneller\" selbstständiger Arbeit nicht rechtfertigen \r\nlässt und die nationalen Unterschiede in der Ausgestaltung der sozialen Sicherungssys\u0002teme völlig verkennt.\r\nDaneben fordert die vbw:\r\n– Der unter die Definition des Begriffs „digitale Arbeitsplattformen“ fallende Personen\u0002kreis ist einzuschränken. Die Definition von digitaler Arbeitsplattform muss sich rechts\u0002sicher auf jene digitale Arbeitsplattformen fokussieren, die als digitale Vermittler zwi\u0002schen Angebot und Nachfrage eine kommerzielle Dienstleistung erbringen.\r\n– Von der Einführung einer gesetzlichen Vermutung eines Arbeitsverhältnisses zwischen \r\nder Plattform und den auf der Plattform Tätigen ist abzusehen. \r\n– Wird von einer gesetzlichen Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses im Rahmen \r\nder Richtlinie nicht abgesehen, darf die gesetzliche Vermutung nur im Rahmen nationa\u0002ler Regelungen durch die Mitgliedsstaaten selbst definiert werden.\r\nJedenfalls aber müssen strenge Kriterien eingeführt werden, wann diese Vermutungs\u0002regelung greifen soll. Wir fordern, dass Plattformarbeitende nur dann als Arbeitnehmer \r\ngelten, wenn sie alle festgelegten Indikatoren erfüllen, nicht nur zwei von fünf Indikato\u0002ren, wie aktuell im Entwurf des Europäischen Parlaments gefordert.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nÜberregulierung im Bereich Arbeit und Soziales stoppen\r\n18\r\n2.6 Rechtsrahmen für Arbeitszeitgestaltung modernisieren\r\nDie Regelungen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie wurden vor über 30 Jahren formu\u0002liert und müssen den aktuellen Herausforderungen angepasst werden. Zum Zeitpunkt ih\u0002rer Entstehung waren die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technischen Entwicklun\u0002gen, die heute unsere Arbeitswelt prägen, nicht vorhersehbar. Hinzu kommt, dass die gän\u0002gige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Anwendung der Richtlinie \r\nbereits seit langem durch seine extensive Rechtsprechung erheblich verschärft.\r\nAus Sicht der vbw ist eine Fortentwicklung des Arbeitszeitrechts durch eine moderate Revision \r\nder Richtlinie geboten, bei der die nachfolgenden Aspekte zu berücksichtigen sind:\r\n– Der europäische Rechtsrahmen für Arbeitszeit und seine Umsetzung im deutschen Ar\u0002beitszeitgesetz verhindern, dass Unternehmen die Vorteile der Digitalisierung nutzen \r\nkönnen. Die Regelungen müssen den Herausforderungen der Arbeitswelt im 21. Jahr\u0002hundert Rechnung tragen. Durch den technischen Fortschritt ergeben sich neue Mög\u0002lichkeiten des flexiblen Mitarbeitereinsatzes. Die Unternehmen und ihre Arbeitnehmer \r\nbenötigen moderne Kommunikationsmittel, um an verschiedenen Orten und in wech\u0002selnden Teams ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Die Arbeitnehmer haben hierdurch \r\ndie Möglichkeit, Privatleben und Beruf besser in Einklang zu bringen.\r\n– Auch der Aufbau internationaler Netzwerke darf nicht durch zu hohe Hürden im Ar\u0002beitszeitrecht gehemmt werden. Durch die fortschreitende Industrialisierung in vielen \r\nSchwellenländern und den Abbau von Handelsschranken gewinnen die grenzüber\u0002schreitende Zusammenarbeit und der grenzüberschreitende Personaleinsatz an Bedeu\u0002tung. Hiervon profitiert die deutsche Wirtschaft insbesondere im Hinblick auf die demo\u0002grafische Entwicklung und den Fachkräftemangel.\r\n– Es muss klargestellt werden, dass die vom EuGH in seinem „Stechuhr“-Urteil entgegen \r\ndem Wortlaut der Richtlinie in einem fragwürdigen Alleingang festgestellte Pflicht zur \r\nArbeitszeiterfassung keine europarechtliche Grundlage hat. Im Wortlaut der Richtlinie \r\nist ausdrücklich festzuhalten, dass die Mitgliedsstaaten keinen verbindlichen Vorgaben \r\nzur Regelung der Arbeitszeiterfassung unterliegen.\r\n2.7 Arbeitsschutz praxisnah gestalten\r\nIm strategischen Rahmen der Europäischen Kommission ist zusammengefasst, welcher \r\nThemen sich die EU im Arbeitsschutz besonders annehmen möchte. Alle sechs bis sieben \r\nJahre gibt es eine Neuausrichtung des Rahmens. Derzeit wird mit dem „Strategischen Rah\u0002men für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027“ gearbeitet. Er soll die we\u0002sentlichen Herausforderungen und Maßnahmen für den Schutz der fast 170 Millionen Ar\u0002beitnehmer*innen in der EU vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten benennen. Zudem \r\nsoll er die EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und andere relevante In\u0002teressenträger mobilisieren, um gemeinsame Prioritäten für den Arbeitnehmerschutz um\u0002zusetzen. \r\nDie innerhalb eines strategischen Rahmens aufgesetzte Regulierung bleibt dauerhaft be\u0002stehen. Daher sind die Prioritäten des vorangegangenen Rahmens (2014-2020) auch heute \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nÜberregulierung im Bereich Arbeit und Soziales stoppen\r\n19\r\nnoch von Bedeutung, etwa was EU-Richtlinien zu krebserregenden Stoffen oder persönli\u0002cher Schutzausrüstung anbelangt. Mit jedem neuen Rahmen nimmt so der Regelungsum\u0002fang oder die Regelungstiefe zu.\r\nDer Schwerpunkt des strategischen Rahmens 2021-2027 liegt auf den folgenden drei Zie\u0002len:\r\n1. Antizipierung und Bewältigung des Wandels in der neuen Arbeitswelt\r\n− Vorbereitung einer nichtlegislativen Initiative zur psychischen Gesundheit am Arbeits\u0002platz sowie die Erarbeitung entsprechender Leitlinien.\r\n− Erfordernis neuer und aktualisierter verbindlicher Arbeitsschutzlösungen für mobile Ar\u0002beit (z. B. „Recht der mobil arbeitenden Beschäftigten auf Nichterreichbarkeit“)\r\n2. Verbesserung der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten\r\n− „Vision Zero“-Ansatz der EU hinsichtlich arbeitsbedingter Todesfälle\r\n− Aktualisierung der EU-Richtlinien zu Gefahrstoffen\r\n3. Stärkung der Vorsorge für etwaige künftige Gesundheitskrisen\r\n− Entwicklung von Leitlinien auf EU-Ebene für die rasche Einführung, Durchführung und \r\nÜberwachung einschlägiger Maßnahmen bei potenziellen künftigen Gesundheitsrisiken. \r\n2.7.1 Von neuen Vorschriften zur Regulierung des digitalen Wandels in der \r\nArbeitswelt Abstand nehmen\r\nRegulative Vorhaben hinsichtlich des Arbeitsschutzes und den Herausforderungen des digi\u0002talen Wandels sind unnötig und daher abzulehnen. Das derzeitige Arbeitsschutzrecht mit \r\nseinem zentralen Instrument der Gefährdungsbeurteilung ist vollkommen ausreichend, um \r\narbeitsschutzkonformes, mobiles Arbeiten zu gewährleisten. Die Arbeitsschutz-Rahmen\u0002richtline 89/391/EWG ist vollumfänglich geeignet, den Arbeitsschutz auch in der neuen Ar\u0002beitswelt zu gewährleisten.\r\nJe mehr Souveränität Arbeitnehmer*innen durch flexible Arbeitsformen erhalten, desto \r\nmehr Eigenverantwortung kommt ihnen auch beim Arbeitsschutz zu. Dies gilt auch für die \r\nEinhaltung von Arbeitspausen und Höchstarbeitszeitgrenzen nach dem Arbeitszeitgesetz. \r\nEin Recht auf Nichterreichbarkeit ist daher in aller Deutlichkeit abzulehnen. \r\nDie Corona-Krise hat gezeigt, dass die Unternehmen hinsichtlich Homeoffice bzw. mobiler \r\nArbeit schnell und eigenverantwortlich gute und passgenaue Lösungen finden können –\r\nohne gesetzgeberischen Zwang. \r\nÜberbordende Regulierung und Bürokratismus bewirken keinen verbesserten Arbeits\u0002schutz, sondern konterkarieren diesen vielmehr.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nÜberregulierung im Bereich Arbeit und Soziales stoppen\r\n20\r\n2.7.2 Zur Förderung psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz auf bewährte \r\nbetriebliche Praxis setzen\r\nAuch wenn es hier zunächst nur um die analytische Datengrundlage sowie e-Tools und \r\nHandlungsanleitungen zur Durchführung von Risikobewertungen gehen soll, ist zu befürch\u0002ten, dass mittelbar auch politischer Druck – etwa im Hinblick auf eine Anti-Stress-Verord\u0002nung – entstehen könnte. \r\nDie Ermittlung möglicher Gefährdungen durch psychische Belastungen ist schon seit lan\u0002gem fester Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und damit gelebte betriebliche Praxis. \r\nDarüberhinausgehende Regelungen, die mit weiteren bürokratischen und finanziellen Be\u0002lastungen für die Arbeitgeber einhergehen, sind unnötig und daher abzulehnen.\r\n2.7.3 „Vision Zero“ bei arbeitsbedingten Todesfällen auf Grundlage \r\nexistierender Präventionskultur der Unternehmen realisieren\r\nDie Absicht, arbeitsbedingte Todesfälle zu vermeiden, ist sicherlich integer. Bei dem Weg \r\ndahin braucht es aber Maß und Mitte. Bevor eine Verbesserung der Datenerfassung zu Ar\u0002beitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die Analyse der Ursachen für jeden arbeitsbe\u0002dingten Tod oder jede arbeitsbedingte Verletzung gefordert wird, sollte geprüft werden, \r\nwas heute bereits vorliegt. \r\nKosten für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden in Deutschland über die Berufs\u0002genossenschaften abgedeckt, die sich über die Beiträge der Unternehmen finanzieren. Es \r\nist somit im Eigeninteresse der Unternehmen, die Anzahl von Arbeitsunfällen und Berufs\u0002krankheiten gering zu halten. Ob hier – über die umfangreichen Statistiken der Berufsge\u0002nossenschaften hinaus – mehr Zahlen auch mehr Wert liefern, darf in Frage gestellt wer\u0002den. Wichtig ist, dass die Berufsgenossenschaften den Unternehmen auch mit Experten in \r\nberatender Funktion zur Seite stehen und so konkrete Maßnahmen angegangen werden \r\nkönnen.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nTransformation zur Klimaneutralität wirtschaftsfreundlich gestalten\r\n21\r\n3 Transformation zur Klimaneutralität wirt\u0002schaftsfreundlich gestalten\r\nDie EU kann ihrer Verantwortung im Gesundheits-, Klima- und Umweltschutz nur gerecht \r\nwerden, wenn es ihr gelingt, Nachhaltigkeit, industrielle Produktion und Wohlstand mitei\u0002nander zu vereinen. Dazu müssen innovative technologische Lösungen entwickelt werden \r\nkönnen, die auch global anwendbar sind und damit einen über die Grenzen hinausreich\u0002enden Hebeleffekt haben.\r\n3.1 Preiswerte Energie sicherstellen\r\nDie hohen Energiepreise sind in vielen Mitgliedstaaten eine große Belastung. Insbesondere\r\ngilt dies für die energieintensiven Unternehmen, die häufig am Anfang von EU-weiten\r\nWertschöpfungsketten stehen. Durch die Energiekrise hat sich die Situation noch einmal \r\ndeutlich verschärft. Wettbewerbsfähige Strompreise sind zudem ein wichtiger Treiber für \r\ndie Sektorenkopplung und den Einsatz klimafreundlicher Technologien.\r\n3.1.1 Strommarkt für einen wettbewerbsfähigen Standort entwickeln\r\nDie EU hat bereits wichtige Weichen für ein künftiges Strommarktdesign gestellt. Es ist \r\nrichtig, die Grundarchitektur des Strommarkts nicht zu verändern und am Mechanismus \r\nder Merit Order festzuhalten. Auch ein Förderregime für erneuerbare Energien sollte bei\u0002behalten werden. Differenzverträge (Contracts for Difference) können dafür sorgen, dass \r\netwaige Mehrerlöse zugunsten der Stromkunden abgeschöpft werden. Zudem ist der Bau \r\nvon Residuallastkraftwerken anzureizen. Dabei handelt es sich um Kraftwerke zur Schlie\u0002ßung von Versorgungslücken in den Stunden des Jahres, in denen die Erträge aus Wind \r\nund Sonne nicht ausreichen. Die Förderung ist auf kosteneffiziente Mechanismen auszu\u0002richten.\r\n3.1.2 Billigung nationaler Brückenstrompreise\r\nIm Rahmen der Transformation soll die gesamte Wirtschaft im Wesentlichen auf stromba\u0002sierte Lösungen umstellen. Die Unternehmen benötigen dafür entsprechende Anreize und \r\nMöglichkeiten, um diesen Umbau erfolgreich bewältigen zu können. Insbesondere muss \r\ndie EU als Übergangslösung den Weg für nationale Brückenstrompreise frei machen, bis \r\nausreichend erneuerbare Energien dämpfend auf die Strompreise wirken. \r\nOhne solche zeitlich begrenzten staatlichen Entlastungen zeichnet sich eine De-Industriali\u0002sierung in Europa ab, die zu schweren Verwerfungen in der gesamten Wirtschaft führen \r\nwürde. Es droht eine Verlagerung von Produktion und damit Arbeitsplätzen an kosten\u0002günstigere Standorte in Asien und den USA. Dies hätte schwerwiegende Folgen auch für \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nTransformation zur Klimaneutralität wirtschaftsfreundlich gestalten\r\n22\r\nnachgelagerte Branchen sowie gravierende Auswirkungen auf Wertschöpfung und Wohl\u0002stand in Europa. \r\n3.1.3 Wasserstoffwirtschaft aufbauen\r\nAuch der Zugang zu bezahlbarem Wasserstoff in ausreichender Menge muss sichergestellt \r\nwerden, um das langfristige Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Die Wasserstoffwirt\u0002schaft ist als europäisches Projekt zu sehen. Es gilt, zügig ein europaweites Wasserstoff\u0002netz aufzubauen, das alle Erzeugungs- und Verbrauchsschwerpunkte prioritär erschließt, \r\nund technologieoffene Rahmenbedingungen für den Einsatz von Wasserstoff und seinen \r\nDerivaten europaweit zu schaffen.\r\nAuch über die Grenzen der EU hinaus ist eine koordinierende Funktion wichtig, da H2 in er\u0002heblichem Umfang importiert werden wird. Kooperationen müssen im Sinne der Diversifi\u0002zierung nicht nur mit Ländern im Norden Europas eingegangen werden, sondern auch mit \r\nsonnen- und windreichen Ländern in anderen Teilen der Welt, beispielsweise Nordafrika.\r\nUm den Hochlauf voranzutreiben, müssen zeitnah Preissignale für Wasserstoff in den \r\nMarkt gesendet werden. Instrumente wie Contracts for Difference, eingesetzt bei Wasser\u0002stoffauktionen von H2Global und EU-Wasserstoffbank, sollten dazu weiter ausgerollt und \r\nangemessen dotiert werden.\r\n3.2 Standort Europa mit Green Deal Industrial Plan stärken\r\n3.2.1 Der Wirtschaft einen echten „Deal“ anbieten\r\nDie Unternehmen in Europa benötigen bessere Standortbedingungen, um im internationa\u0002len Wettbewerb zu bestehen. Die Maßnahmen unter dem Dach des EU Green Deal Indust\u0002rial Plan müssen ein günstigeres Umfeld schaffen, um die EU-Produktionskapazitäten für \r\nklimaneutrale Technologien und Produkte zu erhöhen und die Standortqualität zu stärken. \r\nDer Inflation Reduction Act (IRA) der USA, ein hunderte von Milliarden umfassendes Inves\u0002titionspaket für grüne Industrien und erneuerbare Energie, macht eine Antwort noch drin\u0002gender. Der IRA verfolgt drei politische Ziele: die De-Industrialisierung der Vereinigten \r\nStaaten zu verhindern, die Dekarbonisierung der amerikanischen Wirtschaft anzukurbeln \r\nund die Abhängigkeit von China bei der Rohstoffversorgung zu reduzieren. Für die EU geht \r\nes vor diesem Hintergrund nicht um einen Subventionswettlauf, sondern um die Verbesse\u0002rung der Standort- und Förderbedingungen, insbesondere für die Industrie.\r\nGrundsätzlich verfolgt der EU Green Deal mit seiner Technologie-Offensive zur industriel\u0002len Erneuerung in Europa den richtigen Ansatz. Der Fokus lag allerdings allzu lange auf Re\u0002gulierung und kaum auf der Frage, wie die Wirtschaft die Mittel für die Transformation er\u0002wirtschaften kann und der Weg zu Klimaneutralität ein guter Deal wird.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nTransformation zur Klimaneutralität wirtschaftsfreundlich gestalten\r\n23\r\nDer Green Deal Industrial Plan muss deshalb nun mit Leben gefüllt werden. Wichtige Ele\u0002mente sind die gezielte weitere Lockerung des Beihilferahmens jedenfalls bis Anfang der \r\n30er Jahre in Kombination mit einfacheren Förderbedingungen. Wir brauchen einfachere \r\nAntragsverfahren, weniger Deckelungen, klarere Förderkriterien, mehr Förderungen in \r\nForm von Steuererleichterungen/-gutschriften und Zuschüssen, deutlich beschleunigten \r\nPlanungs- und Genehmigungsverfahren sowie gemeinsame Anstrengungen zur Rohstoffsi\u0002cherung. Um die strukturellen Standortnachteile gerade im Vergleich zu den USA abzu\u0002bauen, müssen zudem dringend auch die Energiekosten gesenkt werden (vgl. oben). \r\n3.2.2 Effektive Anreize für Emissionsminderung und Negativemissionen \r\nsetzen\r\nAuf marktwirtschaftliche Instrumente zur Erreichung der Klimaziele zu setzen, ist grund\u0002sätzlich zu begrüßen. Die Verschärfung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) be\u0002darf jedoch flankierend einer entschiedenen Industriepolitik, die die Unternehmen bei der \r\nTransformation effektiv unterstützt (vgl. oben). Gleichzeitig muss gerade mit der Einfüh\u0002rung des ETS II für Gebäude und Verkehr darauf geachtet werden, dass Sachverhalte nicht \r\nmehrfach reguliert werden. \r\nZudem müssen effektive Anreize für Negativemissionen bzw. die Nutzung von CO2-Ab\u0002scheidung, Speicherung und Nutzung (CCUS) gesetzt werden. Ohne CCUS sind die ambitio\u0002nierten Klimaziele nicht zu erreichen. Damit sich ein Markt entwickeln kann, müssen die \r\nRahmenbedingungen für die Nutzung von CO2 zügig geklärt und eine europaweite Trans\u0002portinfrastruktur etabliert werden.\r\n3.2.3 Wettbewerbsnachteil durch CBAM verhindern\r\nDas Instrument, das die europäische Industrie eigentlich schützen soll – der CO2-Grenzaus\u0002gleichsmechanismus (CBAM) – kann sich als gravierender Wettbewerbsnachteil erweisen, \r\nwenn nicht gegengesteuert wird. Insbesondere müssen Exportrabatte vorgesehen werden, \r\nund die Zuteilung kostenloser Zertifikate darf nur reduziert werden, wenn zugleich ein wir\u0002kungsvoller Carbon-Leakage-Schutz gewährleistet ist. \r\n3.2.4 Klimaclub als Instrument stärker nutzen\r\nEuropa sollte bei Klima- und Energiethemen die Partnerschaft mit den USA suchen. Der \r\nKlimaclub im Rahmen der G7 ist ein wichtiger zusätzlicher Impuls mit Blick auf abge\u0002stimmte Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgase; hier sollte sich die EU noch stärker \r\neinsetzen.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nTransformation zur Klimaneutralität wirtschaftsfreundlich gestalten\r\n24\r\n3.3 Zugang zu Förderungen erleichtern\r\nGrundsätzlich stehen die Unternehmen selbst für ihren Markterfolg ein und bewältigen \r\nauch Veränderungsprozesse aus eigener Kraft. Wo aber Wettbewerbsverzerrungen, \r\nMarktversagen oder externe Schocks vorliegen, muss es möglich sein, den eigenen Stand\u0002ort im globalen Wettbewerb zu stärken. Das gilt besonders auch für auf Transformations\u0002ziele ausgerichtete Beihilfen, mit denen Effekte einer Regulierung ausgeglichen werden, \r\ndie dem Markt gewissermaßen vorauseilen.\r\n3.3.1 Schwellenwerte für KMU anpassen\r\nDie Europäische Union definiert die Unternehmensgrößen für kleine und mittlere Unter\u0002nehmen (KMU) seit dem 01.01.2005 anhand quantitativer Kriterien (Umsatz, Bilanzsumme \r\nund Beschäftigte) und richtet danach ihre Förderprogramme aus. Diese Definition muss \r\nangepasst werden:\r\n– Die finanziellen Schwellenwerte müssen der Inflation Rechnung tragen und deutlich an\u0002gehoben werden. Gleiches gilt für die personellen Schwellenwerte. \r\n– Werden bei der Einteilung beide finanziellen Schwellenwerte (Umsatz und Bilanz\u0002summe) unterschritten, darf eine Überschreitung der Beschäftigtenanzahl den KMU\u0002Status nicht gefährden.\r\n– Zusätzlich sind neue qualitative Kriterien einzuführen. In Frage kommen die rechtliche \r\nund wirtschaftliche Selbständigkeit des Unternehmens, die Verflechtung von Eigentum, \r\nKontrolle und Leitung sowie die Personenbezogenheit der Unternehmensführung.\r\n3.3.2 Förderwesen grundlegend reformieren\r\nDas Förderwesen der EU ist komplex und für viele Unternehmen intransparent. Hinzu \r\nkommt ein hoher bürokratischer Aufwand bei Beantragung, Abwicklung und Dokumenta\u0002tion. Hier gilt es, unabhängig von der Art der Förderung oder des Förderprogramms fol\u0002gende Punkte umzusetzen:\r\n– Förderprogramme müssen technologieoffen und branchenneutral ausgestaltet werden.\r\n– Beihilferechtliche Auflagen müssen den Unternehmen bei der Umsetzung der geförder\u0002ten Projekte ausreichende Freiheiten lassen.\r\n– Notwendig ist eine europaweit einheitliche Förderplattform, die alle Förderprogramme \r\nbeinhaltet. Dabei ist darauf zu achten, dass Antrags- und Abwicklungsprozesse bei den \r\nFörderprogrammen vereinfacht werden, so dass der inhaltliche und quantitative Auf\u0002wand reduziert wird. Das gesamte Verfahren muss digital abgewickelt werden können.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nTransformation zur Klimaneutralität wirtschaftsfreundlich gestalten\r\n25\r\n3.3.3 Beihilferahmen moderat erweitern\r\nUnternehmen unterliegen vielfältigen regulativen Vorgaben, mit denen das große Ziel der \r\nKlimaneutralität erreicht werden soll. Die Entwicklung der entsprechenden Märkte bezie\u0002hungsweise die Zahlungsbereitschaft der Kunden hält damit teilweise noch nicht Schritt. \r\nBei sehr ambitionierten Vorgaben ist daher eine gezielte Unterstützung im Transformati\u0002onsprozess angezeigt. \r\nDie Transformation wird bis 2025 nicht abgeschlossen sein. Das „Temporary Crisis and \r\nTransition Framework“ (TCF) muss daher verlängert werden und insbesondere die Umstel\u0002lungen im Energiesektor bis in die 30er Jahre flankieren. Das TCF muss ferner inhaltlich \r\nweiterentwickelt werden, um alle relevanten Technologien zu erfassen, und die restriktive \r\ngeltende Gebietsbeschränkung sollte aufgehoben werden.\r\n3.4 Umweltschutz bürokratieärmer und praktikabler umsetzen \r\nModerne europäische Umweltpolitik muss einen angemessenen Ausgleich zwischen öko\u0002nomischen und ökologischen Interessen finden. Eine starke Wirtschaft ist Garant und Basis \r\nfür einen effektiven und sozial verträglichen Umweltschutz, insbesondere auch durch die \r\nEntwicklung innovativer klima- und umweltfreundlicher Technologien. Wichtig sind des\u0002halb Freiwilligkeit, Innovationsanreize, Rechtssicherheit und internationale Zusammenar\u0002beit. Es darf keine überzogenen Vorreiterrollen der EU geben. Technologieoffenheit und \r\nDiversifizierung sind entscheidende Strategien, um die Resilienz des Standortes zu stärken.\r\n3.4.1 Chemikalien mit Augenmaß regulieren \r\nMit der mittelfristig geplanten Neuausrichtung der EU-Chemikalienstrategie drohen Ver\u0002bote allein aufgrund von Gefahrstoffeigenschaften anstelle einer Evaluierung der Anwen\u0002dungsrisiken. Ein solcher Paradigmenwechsel hätte massive Auswirkungen für praktisch \r\ndie gesamte industrielle Produktion in der EU und die Verfügbarkeit zahlloser Produkte. Es \r\nmuss daher bei der bewährten Risikoabwägung bleiben, und der Ansatz „eine Substanz –\r\neine Bewertung“ ist so pauschal nicht haltbar, sondern es kommt auf die konkrete Ver\u0002wendung an.\r\nIm Vorgriff auf die anstehende REACH-Novelle drohen mit der Regulierung von PFAS (per\u0002und polyfluorierte Chemikalien) weitreichende Beschränkungen mit sehr negativen Konse\u0002quenzen für den Standort. Insbesondere Fluorpolymere werden dringend für diverse in\u0002dustrielle Anwendungen (z. B. Reinräume für Chip-Produktion) und Nachhaltigkeitstechno\u0002logien (z. B. Elektrolyseure für Wasserstoffproduktion) gebraucht. Bereits die durch das \r\nDossier erzeugte Unsicherheit trägt zur Deindustrialisierung bei. Daher ist schon jetzt ein \r\nklares Signal wichtig, dass insbesondere Fluorpolymere in industriellen Anwendungen \r\nnicht verboten werden. Sollte es beim vorgesehenen Regulierungsansatz bleiben, müssen \r\nzumindest weitere Ausnahmen etwa für Anlagen zur Erzeugung und zum Transport von \r\nEnergie oder für Anwendungen mit geringem Risiko aufgenommen werden.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nTransformation zur Klimaneutralität wirtschaftsfreundlich gestalten\r\n26\r\n3.4.2 Null-Schadstoffziel für die Luft überdenken\r\nBis spätestens 2050 soll laut EU-Kommission das Null-Schadstoff-Ziel für die Luft erreicht \r\nwerden. Mit dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EU-Luftqualitätsrichtli\u0002nie sollen die Grenzwerte für Luftschadstoffe verschärft werden.\r\nEine Revision der Luftqualitätsrichtlinie ist derzeit nicht erforderlich. Die aktuelle Gesetzge\u0002bung beinhaltet die notwendigen Instrumente. Die bisherigen Bestimmungen haben effek\u0002tiv zur Verbesserung der Luftqualität und der Erreichung hoher Luftqualitätsstandards bei\u0002getragen. Ehe neue Grenzwerte definiert werden können, ist zudem eine umfassende wis\u0002senschaftliche Evaluierung (z. B. hinsichtlich Entstehung, Quellen, Verteilung) erforderlich.\r\nGanz grundsätzlich aber ist eine „Null-Schadstoff-Strategie“ nicht der richtige Ansatz, weil \r\njede Weiterentwicklung von Messmethoden automatisch Handlungsbedarf auslöst, unge\u0002achtet der Frage, ob der Stoff in dieser Konzentration überhaupt noch ein Risiko für Men\u0002schen oder Umwelt darstellt.\r\n3.4.3 Sustainable Finance Regulierung praxisgerecht ausgestalten \r\nDie Sustainable Finance Regulierung soll die Finanzierung wirtschaftlicher Vorhaben er\u0002leichtern, die auf Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet sind. Vorgaben dieser Art können Inves\u0002titionsentscheidungen der Wirtschaft in Richtung klimaneutrale Energieträger, Technolo\u0002gien und Klima-Innovationen unterstützen. Diesem Anspruch wird das Regelwerk aller\u0002dings in wichtigen Teilen nicht gerecht. Die Berichtspflichten führen zu übermäßigem bü\u0002rokratischem Aufwand und trotzdem gelingt es nicht, das auf Nachhaltigkeit ausgerichtete \r\nGeschehen angemessen darzustellen. Gleichzeitig hemmt der hohe Verwaltungsaufwand \r\ndie Investitionsfreudigkeit und verursacht hohe Kosten für die Wirtschaft.\r\nDas Regelwerk muss deshalb konsequent auf Praxistauglichkeit und positive Begleitung \r\nder Regulierungsziele ausgerichtet werden. Dazu gehört beispielsweise, dass Berichts\u0002pflichten auf das Wesentliche reduziert und über ein Standard Business Reporting verein\u0002heitlicht werden. Zudem gilt es sicherzustellen, dass alle Wertschöpfungsbeiträge, die zur \r\nErreichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen, berichtet werden können und dann auch \r\nentsprechend gewertet werden. Von zusätzlichen Taxonomien in den Bereichen Soziales \r\nund Governance ist abzusehen.\r\n3.5 Souveränität bei Schlüsseltechnologien herbeiführen \r\nEs besteht kein Zweifel daran, dass wir an der weltweit arbeitsteiligen Organisation der \r\nWirtschaft festhalten wollen. Gleichzeitig haben abreißende Lieferketten und wachsende \r\ngeopolitische Unsicherheiten in den letzten Jahren verdeutlicht, dass wir uns nicht in ein\u0002seitige Abhängigkeiten begeben dürfen. Über bestimmte Schlüsselkompetenzen müssen \r\nwir innerhalb der EU im Sinne eines resilienten Standorts deshalb auch selbst verfügen. \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nTransformation zur Klimaneutralität wirtschaftsfreundlich gestalten\r\n27\r\n3.5.1 Zielbild auf fundierter Basis erstellen\r\nDie EU hat bereits verschiedene Aktivitäten eingeleitet, um unstreitig wichtige Technolo\u0002gien am Standort zu stärken (z. B. Halbleitertechnologien mit dem Chips Act), aber es ist \r\nkeine übergreifende Strategie erkennbar. Notwendig sind eine Analyse und darauf aufbau\u0002end Definition der europäischen Schlüsseltechnologien. Ausgangspunkt sind heutige Stär\u0002ken und Schwächen sowie die technologischen und gesellschaftlichen Trends der kom\u0002menden Jahre.\r\nDie Kriterien sollten in einem transparenten Prozess zwischen Politik, Wissenschaft und In\u0002dustrie evidenzbasiert ausgehandelt und festgelegt werden. Als Zielbild empfiehlt sich ein \r\neuropäisch abgestimmter Ansatz mit verteilten Forschungs- und Produktionsstätten. \r\n3.5.2 Aktivitäten in den verschiedenen Politikfeldern konsequent auf diese \r\nPrioritäten ausrichten\r\nFür die Herstellung von Souveränität in den definierten Schlüsseltechnologien müssen zu\u0002nächst konsequent entsprechende Schwerpunkte in den Forschungs- und Förderaktivitä\u0002ten gesetzt werden. Darüber hinaus müssen aber vor allem auch die Bedingungen für eine \r\nlangfristig wettbewerbsfähige Produktion auf diesen Feldern innerhalb der EU geschaffen \r\nwerden. Das betrifft insbesondere eine verlässliche Energieversorgung zu wettbewerbsfä\u0002higen Preisen, den Zugang zu den notwendigen Rohstoffen und die Berücksichtigung die\u0002ser Ziele bei allen Regulierungsvorhaben im Sinne eines übergeordneten öffentlichen Inte\u0002resses. Im Zweifel müssen hier für die gesamte betroffene Wertschöpfungskette Ausnah\u0002men getroffen werden und regulierende Eingriffe der Abwehr konkreter Gefahren für Le\u0002ben oder körperliche Unversehrtheit vorbehalten bleiben. Aktuell werden Zielkonflikte \r\nallzu oft nicht befriedigend gelöst und behindern damit eigentlich gewünschte Investitio\u0002nen und Innovationen.\r\n3.6 Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen \r\nDie Kreislaufwirtschaft bildet eine wichtige Grundlage für nachhaltiges Wirtschaften. Eine \r\nzukunftsgerichtete europäische Kreislaufwirtschaftspolitik muss stets den gesamten Pro\u0002duktlebenszyklus im Blick haben und sowohl innovationsgetriebene Verbesserungen von \r\nProdukten und Verfahren würdigen als auch praxisgerechte Standards für ein nachhaltiges \r\nProduktdesign beinhalten. \r\n3.6.1 Kreisläufe differenziert betrachten und technologieoffen er\u0002möglichen\r\nUm die Chancen der Kreislaufwirtschaft nutzen zu können, müssen einerseits Hemmnisse \r\nbeseitigt werden: Wir benötigen etwa einen technologieneutralen, diskriminierungsfreien \r\nRechtsrahmen für mechanische und chemische Recyclingverfahren. Zudem müssen \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nTransformation zur Klimaneutralität wirtschaftsfreundlich gestalten\r\n28\r\nNormen für den Einsatz von Sekundärrohstoffen entsprechend angepasst werden. Ande\u0002rerseits muss die Technologieförderung auch den Einsatz im industriellen Maßstab in den \r\nFokus nehmen, etwa bei Trenn- und Sortiertechnologien. Ein weiterer entscheidender \r\nBaustein ist die Nutzung digitaler Technologien, etwa zur Erfassung verwendeter Bau\u0002stoffe. Grundsätzlich sollte die höherwertige stoffliche Verwendung Priorität haben und \r\neine energetische Verwertung erst am Ende der Nutzungskette stehen. Das setzt allerdings \r\nvoraus, dass entsprechende Märkte vorhanden sind. \r\nGenerell gilt, dass auf zielgerichtete Anreize und eine Vorbildfunktion der öffentlichen \r\nHand gesetzt werden muss. Pauschale Vorgaben sind nicht zielführend. Ein sogenanntes \r\n„Recht auf Reparatur“ etwa ist zwar im Sinne der Kreislaufwirtschaft, darf jedoch die spezi\u0002fischen Produkt- und Sicherheitsanforderungen nicht aushöhlen. Leistungsfähigkeit, Si\u0002cherheit und Nutzeranforderungen an Produkte müssen im Einklang mit der Verwendung \r\nvon Recyclingrohstoffen stehen.\r\nFür eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft muss Herstellerverantwortung differenziert und \r\nzweckmäßig gestaltet werden können. Ziel muss sein, im Wege privatwirtschaftlicher Ver\u0002antwortung für Stoffkreisläufe effiziente Systeme zu erreichen. Bereits vorhandene und er\u0002folgreich arbeitende Rücknahmesysteme der Wirtschaft dürfen dabei nicht gefährdet wer\u0002den.\r\n3.6.2 Bioökonomie wettbewerbsfähig machen\r\nDie EU-Kommission benennt die Bioökonomie zu Recht als Schlüssel zur Wettbewerbsfä\u0002higkeit und wirtschaftlichen Transformation der EU. Sie ermöglicht die Substitution fossiler\r\nProdukte und erhöht die langfristige Kohlenstoffbindung. Die Potenziale einer zirkulären \r\nWertschöpfungskette und nachhaltig erzeugter Materialien müssen aufgezeigt, anerkannt \r\nund gefördert werden. Das gilt in besonderem Maße auch für die Anrechnung der Substi\u0002tutionspotenziale im Rahmen von LULUCF (aus dem Englischen: Landnutzung, Landnut\u0002zungsänderung und Forstwirtschaft).\r\nDie Land- und Fortwirtschaft erfüllt eine zentrale Funktion innerhalb der zirkulären Bioöko\u0002nomie durch die Bereitstellung nachwachsender Biomasse. Für die wirtschaftliche Tragfä\u0002higkeit der Waldbewirtschaftung muss der Leitgedanke „Schützen durch Nutzen“ maßgeb\u0002lich sein. Gerade angesichts der sehr unterschiedlichen Verhältnisse ist das Subsidiaritäts\u0002prinzip zu wahren. Die EU muss eine Bioökonomie fördern, die sich die Vielfalt der Liefer\u0002ketten in den einzelnen Regionen zunutze macht und durch Diversifizierung die Resilienz \r\nstärkt. Das Prinzip der Kaskadennutzung sollte dabei als anzustrebendes Ziel verfolgt, nicht \r\njedoch als pauschale ordnungsrechtliche Vorgabe durchgesetzt werden. Es kann nur \r\nmarktgesteuert über Angebot und Nachfrage erreicht werden. Ohne energetische Verwer\u0002tung ist der dringend erforderliche Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern nicht mög\u0002lich.\r\nDas Potenzial für technologische Innovationen in den unterschiedlichsten Sektoren und In\u0002dustrien ist enorm groß. Die Forschungsförderung für Themen der Bioökonomie ist daher \r\nweiter zu stärken. Auf EU-Ebene würde sich gerade ein Querschnittsthema wie die (zirku\u0002läre) Bioökonomie für breit angelegte, missionszentrierte Programme anbieten. Im aktuel\u0002len Forschungsrahmenprogramm findet sich davon noch zu wenig, und es fehlt insgesamt \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nTransformation zur Klimaneutralität wirtschaftsfreundlich gestalten\r\n29\r\nan der Hinterlegung mit finanziellen Mitteln. Grenzüberschreitende Wissensnetzwerke \r\nsollten durch die Förderung gemeinsamer Forschungsmöglichkeiten – etwa im Rahmen \r\nvon Horizont Europa – finanziert werden, der Schwerpunkt dabei auf der Anwendung vor \r\nOrt liegen.\r\nEine wettbewerbsfähige Bioökonomie benötigt außerdem einfache, klare und gerechte \r\nNachhaltigkeitskriterien, Technologieneutralität sowie eine zügige Integration von Kohlen\u0002stoff in die Energiemärkte.\r\n3.7 Rohstoffe weltweit sichern\r\nDie zuverlässige Versorgung mit Rohstoffen zu vertretbaren Kosten ist für die Wirtschaft \r\neine wichtige Grundlage ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Versorgungsengpässe können ganze \r\nWertschöpfungsketten lahmlegen und enormen Schaden verursachen. Mit dem weltweit \r\nsteigenden Rohstoffbedarf gerade auch für Klimaschutztechnologien, einer Konzentration \r\nauf Anbieterseite sowie Handelsbeschränkungen stoßen die Beschaffungsstrategien der \r\nUnternehmen häufig an ihre Grenzen.\r\nAufgaben der EU sind neben einer zielgerichteten Innovationspolitik (z. B. für die Erfor\u0002schung von Substituten) vor allem ein Einsatz für das Offenhalten der Rohstoffmärkte so\u0002wie die Pflege guter Beziehungen zu rohstoffreichen Ländern. Protektionistischen Tenden\u0002zen muss entgegengetreten und auf einen Abbau von Handelshemmnissen gedrungen \r\nwerden.\r\nDer European Critical Raw Materials Act (ECRMA), über den im November 2023 eine politi\u0002sche Einigung im Trilog-Verfahren der EU erreicht wurde, geht in die richtige Richtung. Bei \r\nder Umsetzung ist die Wirtschaft eng einzubeziehen.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nEuropas Integration in die Weltwirtschaft weiter stärken\r\n30\r\n4 Europas Integration in die Weltwirtschaft \r\nweiter stärken\r\nEuropa muss sich entschlossen gegen die De-Globalisierung stellen. Die EU ist mit allen Re\u0002gionen der Weltwirtschaft eng verflochten und künftig mehr denn je auf Freihandel und \r\ninternationale Arbeitsteilung angewiesen. Dabei muss die EU einseitige Abhängigkeiten re\u0002duzieren, indem sie die richtigen Rahmenbedingungen zur Diversifizierung ihrer Handels\u0002beziehungen setzt. Ein starker europäischer Wirtschaftsraum stabilisiert die Weltwirt\u0002schaft. \r\n4.1 Für multilateralen Welthandel: Für Reform der WTO eintreten \r\nDie WTO ist das zentrale multilaterale Verhandlungs- und Entscheidungsforum für globale \r\nHandelsfragen. Ihr Ziel ist es, den globalen Handel durch Absenkung von Zöllen und Reduk\u0002tion nicht-tarifärer Hemmnisse zu liberalisieren und durch gemeinsame Vorschriften pla\u0002nungssicherer zu machen. Die WTO kann dieser Aufgabe jedoch aktuell nicht mehr nach\u0002kommen, denn das WTO-Regelwerk ist veraltet, lückenhaft und häufig schwer durchsetz\u0002bar. Eine Reformierung der WTO ist daher dringend geboten.\r\nEntscheidend sind dabei zwei Punkte: Zum einen muss der Streitbeilegungsmechanismus \r\nso ausgestaltet werden, dass er auf eine von beiden Streitparteien akzeptierte Lösung ab\u0002zielt, so wie es die WTO-Vereinbarung über Streitbeilegung (Dispute Settlement Under\u0002standing) vorsieht. Zum anderen muss die Wettbewerbsneutralität (Level Playing Field) im \r\nglobalen Handel gestärkt werden. Handelsverzerrende Effekte von Industriesubventionen \r\nmüssen verhindert werden.\r\nEuropäische Unternehmen sind aufgrund der starken Integration in die Weltwirtschaft auf \r\nverlässliche Regeln im globalen Handel angewiesen. Gemeinsam mit einer möglichst brei\u0002ten Allianz an Partnern muss die EU deshalb alles daransetzen, dass die Institution zu \r\nneuer Stärke geführt wird.\r\n4.2 Freihandelsabkommen vorantreiben\r\nFreihandel und internationale Arbeitsteilung sorgen bei den beteiligen Ländern weltweit \r\nfür Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand. Gerade Europa, das demografiebedingt \r\nWachstumspotenzial verliert, ist auf einen freien Waren- und Dienstleistungshandel ange\u0002wiesen. Die Europäische Union muss sich deshalb für eine Stärkung des Freihandels einset\u0002zen – sowohl auf multilateralem als auch auf bilateralem Weg durch den Abschluss von \r\nHandelsabkommen.\r\nVordringlich gilt es, verhandelte Abkommen zügig zu ratifizieren und laufende Verhandlun\u0002gen schneller abzuschließen. EU-Mitgliedsstaaten dürfen nationale oder regionale \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nEuropas Integration in die Weltwirtschaft weiter stärken\r\n31\r\nSonderinteressen dabei nicht über die gesamteuropäischen Interessen stellen und damit \r\nHandelsabkommen blockieren.\r\nZudem müssen neue Freihandelsabkommen mit weiteren Ländern, besonders der dyna\u0002misch wachsenden ASEAN-Region, in den Blick genommen werden, um vom dynamischen \r\nWachstum dieser Länder zu profitieren und um Abhängigkeiten durch Diversifizierung zu \r\nminimieren.\r\nDie EU sollte bei künftigen Abschlüssen sogenannte „Freihandelsabkommen der neuen Ge\u0002neration“ etablieren. Diese Abkommen behandeln zum einen klassische Handelsangele\u0002genheiten. Darüber hinaus aber sorgen sie auch für ein Level Playing Field, indem sie The\u0002men wie öffentliche Aufträge, den Schutz geistigen Eigentums oder angemessene Stan\u0002dards berücksichtigen, ohne dabei die Unternehmen zu überfordern oder zu hohe Hürden \r\nzu setzen.\r\n4.3 Transatlantische Partnerschaft stärken\r\nDie transatlantische Zusammenarbeit ist die größte und wirtschaftlich bedeutendste Part\u0002nerschaft für die EU. Sie ist nicht nur tragender Pfeiler unseres Wohlstands, sondern tief in \r\ngemeinsamen Interessen und Werten, die wir mit den USA teilen, verwurzelt. Nach wie vor \r\nsind die Vereinigten Staaten unser strategischer Partner, insbesondere in der Wirtschafts-, \r\nVerteidigungs- und Sicherheitspolitik, und dies muss auch so bleiben.\r\nDie globalen Herausforderungen können nur im engen Schulterschluss gelöst werden: Um \r\ndie hochgesteckten Ziele im Klimaschutz und die Dekarbonisierung zu erreichen, müssen \r\nUnternehmen dies- und jenseits des Atlantiks eng zusammenarbeiten. Die Politik ist ver\u0002antwortlich für günstige Rahmenbedingungen, die diese erleichtern, das heißt Standard\u0002setzung und Zertifizierung, Abbau von Handelshemmnissen. Auch die WTO und andere \r\nmultilaterale Institutionen können nur gemeinsam mit den USA reformiert und gestärkt \r\nwerden.\r\nDer 2021 ins Leben gerufene Handels- und Technologierat (TTC) ist zum zentralen Forum \r\nfür die transatlantische Wirtschaftszusammenarbeit geworden. Die EU muss sich im TTC \r\nweiter für ein Level Playing Field – insbesondere im Hinblick auf den Inflation Reduction \r\nAct – einsetzen, Verbände und Think Tanks eng in die Abstimmungen einbeziehen und die \r\ngetroffenen Entscheidungen zügig umsetzen. Mittelfristig sollten die Verhandlungen zu ei\u0002nem transatlantischen Handelsabkommen oder zumindest kleineren Abkommen wie der \r\ngegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen wieder aufgenommen werden. \r\nEin Schritt in die richtige Richtung sind die Verhandlungen um ein EU-US Critical Minerals \r\nAgreement. Mit Abschluss des Abkommens würden europäische Unternehmen leichter \r\nden Anforderungen des Inflation Reduction Acts entsprechen können.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nEuropas Integration in die Weltwirtschaft weiter stärken\r\n32\r\n4.4 China: Auf De-Risking statt De-Coupling setzen\r\nDer zweitgrößte Wirtschaftspartner der Europäischen Union ist China. Die verloren gegan\u0002gene wirtschaftliche Verlässlichkeit, die Haltung gegenüber Russland, das Verhältnis zu Tai\u0002wan und die zunehmend aggressive, strategisch ausgerichtete Wirtschafts- und Handels\u0002politik inklusive massiver Subventionierungen der eigenen Unternehmen haben jedoch zu \r\neiner wachsenden kritischen Haltung gegenüber der Volksrepublik geführt.\r\nIm Verhältnis zu China muss es für die EU um De-Risking gehen, nicht um De-Coupling. \r\nEine Entkopplung von China würde zu dauerhaften Verlusten an Wertschöpfung und \r\nWohlstand führen. Auch die Rolle Chinas bei der Bekämpfung des Klimawandels - als wich\u0002tiger politischen Akteur ebenso wie als Lieferant der zur Umsetzung der Maßnahmen not\u0002wendigen Produkte, wie Solar-Panels – darf nicht unterschätzt werden. Politik und Wirt\u0002schaft müssen eine Balance zwischen Wettbewerb, Rivalität und Partnerschaft für die Be\u0002ziehungen mit China finden. In der Praxis bedeutet das:\r\n– Potenziale für Absatz und Beschaffung in China weiter nutzen\r\n– Einseitige Abhängigkeiten reduzieren und Lieferketten sowie Absatzmärkte diversifizie\u0002ren (z.B. durch Freihandelsabkommen)\r\n– Selbstbewusst für Reziprozität und ein Level Playing Field eintreten –für China ist Eu\u0002ropa ein genauso wichtiger Partner wie umgekehrt.\r\n4.5 UK und die Schweiz an den Europäischen Binnenmarkt binden\r\nDie institutionellen Beziehungen der Schweiz zur EU sind in insgesamt mehr als 120 bilate\u0002ralen Abkommen geregelt. Durch ein Kooperationsabkommen sollten diese gebündelt \r\nwerden. 2021 hat die Schweiz die Verhandlungen über ein solches Abkommen mit der EU \r\njedoch abgebrochen. Im Jahr 2024 wollen die Europäische Union und die Schweiz nun ei\u0002nen erneuten Versuch unternehmen, ein Kooperationsabkommen zu schließen. Zudem \r\nsollen Abkommen zu den Bereichen Strom und Lebensmittelsicherheit ergänzt werden.\r\nDer Abschluss des Kooperationsabkommens ist zwingend notwendig. Im Fall des Auslau\u0002fens aktuell befristeter bilateraler Verträge würde der Handel zwischen der EU und der \r\nSchweiz sonst zu großen Teilen allein auf Grundlage der WTO-Vorschriften sowie den seit \r\n1972 bestehenden Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Schweiz erfolgen. \r\nNicht-tarifäre Handelshemmnisse würden den Handel dann einschränken.\r\nVor allem in Zeiten von Protektionismus und gestörten Lieferketten müssen die Schweiz \r\nund die EU ein Zeichen einer starken politischen und wirtschaftlichen Partnerschaft setzen, \r\ndie auf gemeinsamen Werten und offenen Märkten beruht. Die Anbindung an den Europä\u0002ischen Binnenmarkt ist für beide Seiten von handelspolitischem Interesse.\r\nDies gilt auch für das Vereinigte Königreich. Die mit dem Brexit hinzugekommenen Han\u0002delshemmnisse bremsen den Außenhandel nach wie vor, so dass der EU-UK-Handel weit \r\nhinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt. Mit dem Handels- und Kooperationsabkommen \r\nkonnten zwar besonders gravierende Folgen verhindert werden, beispielsweise sieht das \r\nAbkommen keine Zölle und Kontingente auf bzw. für Ursprungserzeugnisse vor. \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nEuropas Integration in die Weltwirtschaft weiter stärken\r\n33\r\nProblematisch sind jedoch die Sondervorschriften im Dienstleistungshandel, der hohe bü\u0002rokratische Aufwand bei der Mobilität für Arbeitssuchende oder der aufwendige Nachweis \r\nder Erfüllung von Ursprungsregeln.\r\nMit Blick auf die geopolitische Weltlage müssen wir in der EU gemeinsam darauf drängen, \r\nauch aus sicherheitspolitischen Gründen, die Beziehungen zu Großbritannien wieder auf \r\neine solide Basis zu stellen. Dies erfordert ergänzende bilaterale Vereinbarungen, die Pla\u0002nungs- und Rechtssicherheit schaffen.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nEuropa entbürokratisieren\r\n34\r\n5 Europa entbürokratisieren\r\nDie Europäische Kommission hat sich in ihrem Arbeitsprogramm für 2024 das Ziel gesetzt, \r\ndie mit den Berichtspflichten verbundenen Belastungen um 25 Prozent zu verringern und \r\nVorschläge zu ihrer Vereinfachung umzusetzen. Beispiele hierfür sind die Reform des Zoll\u0002kodex, eine Überarbeitung der Vorschriften für statistische Erhebungen, die Verlängerung \r\nder Meldefristen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Änderungen der Rech\u0002nungslegungsrichtlinie sowie der Benchmark-Verordnung. Insgesamt 26 Rationalisierungs\u0002vorschläge wurden in einem gesonderten Anhang zusammen mit angekündigten Evaluie\u0002rungen und Eignungsprüfungen vorgelegt. \r\nDie Union bekennt sich damit erkennbar zur herausragenden Bedeutung von Deregulie\u0002rung und Bürokratieabbau für die Sicherung unserer globalen Wettbewerbsfähigkeit. Der \r\nvorgeschlagene Abbau unnötiger Belastungen ist selbstverständlich notwendig und richtig. \r\nDie Entlastung der Wirtschaft wird auf Gemeinschaftsebene aber immer noch zu wenig als \r\npermanente Daueraufgabe verstanden. Der Abbau von Bürokratie ist eine immerwäh\u0002rende Herausforderung, ebenso wie das Ziel, unnötige Bürokratie bereits im Entstehen zu \r\nverhindern. Wir brauchen dringend einen Stopp jeglicher zusätzlichen Regulierung durch \r\ndie EU, aber auch die Rücknahme überflüssiger und schädlicher Regulierungen. Nach wie \r\nvor fehlt hierzu ein systematischer Ansatz.\r\n5.1 Subsidiarität beachten\r\nDafür ist es zunächst erforderlich, künftig das Subsidiaritätsprinzip konsequenter einzuhal\u0002ten. Die EU darf nur dann bindend vereinheitlichen, wenn der Binnenmarkt sonst nicht \r\nfunktioniert, Wettbewerbsverzerrungen auftreten oder ein gemeinsames Vorgehen der \r\nMitgliedsstaaten zu spürbaren Effizienzsteigerungen führt. \r\n5.2 „One in, one out”-Prinzip umsetzen\r\nWeiter ist die europarechtliche Einführung eines \"One in, one out\"-Prinzips überfällig. \r\nNeue Belastungen dürfen danach auf EU-Ebene nur entstehen, wenn gleichzeitig im glei\u0002chen Umfang bestehende Belastungen abgebaut werden. \r\n5.3 EU-Regeln 1:1 ohne nationale Verschärfungen umsetzen\r\nUm unterschiedliche Auswirkungen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, dürfen \r\nunionsrechtliche Vorgaben auch nur 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden. Verschär\u0002fungen durch den nationalen Gesetzgeber müssen unterbleiben, Regelungsspielräume \r\ndürfen ausschließlich im Interesse der Wirtschaft ausgeschöpft werden. \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nEuropa entbürokratisieren\r\n35\r\n5.4 Bürokratie durch bessere Rechtsetzung reduzieren\r\nMöglichst kurzfristig muss darüber hinaus auf europäischer Ebene ein methodisches Her\u0002angehen bei der Rechtsetzung verankert werden, das viel ausgeprägter als bisher den Er\u0002füllungsaufwand, Umstellungsaufwand, die Nutzendarstellung, Erprobung und frühe Betei\u0002ligung Betroffener in den Vordergrund rückt. Ohne frühzeitige Folgenabschätzung zur Ver\u0002meidung unsinniger Belastungen verkürzen sich Maßnahmen zum Bürokratieabbau an\u0002dernfalls auf den Versuch, handwerklich schlechte und unüberlegte Rechtsetzung mühsam \r\nund viel zu spät wieder zu korrigieren.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nSolide Haushaltspolitik in den Mitgliedsstaaten einfordern\r\n36\r\n6 Solide Haushaltspolitik in den Mitglieds\u0002staaten einfordern\r\nEine solide Haushaltsführung zählt zu den entscheidenden Grundlagen für nachhaltigen Er\u0002folg der EU wie auch ihrer Mitgliedstaaten. Die entsprechenden Regelwerke müssen daher \r\nsowohl chancen- als auch konsolidierungsorientiert ausgerichtet werden.\r\n6.1 Verbindliche Regeln einhalten\r\nDie EU verhandelt derzeit eine Weiterentwicklung der europäischen Fiskalregeln. So wich\u0002tig hinreichende Flexibilität der Mitgliedstaaten auf dem Feld der Haushaltspolitik ist, so \r\nwichtig sind auch gemeinschaftliche Regeln. An den bewährten Prinzipien sollte festgehal\u0002ten werden: Es gilt, einzelstaatliche Überschuldung und dadurch verursachte Verwerfun\u0002gen zwischen den Mitgliedstaaten der EU zu vermeiden und dort, wo Konsolidierungsan\u0002strengungen gemeinschaftlich unterstützt werden, wachstums- und konsolidierungsorien\u0002tierte Reformen zu gewährleisten.\r\n6.2 Schulden nicht vergemeinschaften\r\nKlar abzulehnen sind Tendenzen, Schulden der Mitgliedstaaten zu vergemeinschaften oder \r\nfiskal- und haushaltspolitische Regeln der EU für eine Umverteilung in großem Stil zu nut\u0002zen. In diesem Sinne sollten auch beihilferechtliche Regelungen so weiterentwickelt wer\u0002den, dass innovations- und industriepolitisch für die Gemeinschaft besonders bedeutsame \r\nVorhaben nicht nur in schwachen, sondern auch in starken Regionen der EU angesiedelt \r\nwerden können, die naturgemäß besonders gute Startbedingungen bieten (vgl. auch Kapi\u0002tel 3.3., Zugang zu Fördermitteln).\r\n6.3 Kapitalmarktunion weiterentwickeln\r\nEines der großen Defizite der EU insbesondere gegenüber den USA, aber auch gegenüber \r\nGroßbritannien ist der schwach ausgeprägte europäische Kapitalmarkt. Zur Entlastung öf\u0002fentlicher Fördertöpfe sowie wachstums-, innovations- und standortpolitisch ist es wichtig, \r\ndie grenzüberschreitenden Anlagemöglichkeiten und damit den EU-Kapitalmarkt deutlich \r\nzu stärken. Beispiele für entsprechenden Handlungsbedarf sind der Abbau der verbrau\u0002cherpolitisch motivierten Überregulierung der Finanzmärkte, ein besser harmonisiertes In\u0002solvenzrecht, die Verringerung von Defiziten in der Einlagensicherung einzelner Mitglied\u0002staaten sowie bessere Rahmenbedingungen für große Public Private Partnership-Projekte\r\ninsbesondere im Infrastrukturbereich. Wenn es gelingt, den Kapitalmarkt in diesem Sinne \r\nzu stärken, werden auch wertvolle weitere private Vorsorgeoptionen gewonnen.\r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nAsylzuwanderung in die EU effizient steuern\r\n37\r\n7 Asylzuwanderung in die EU effizient steuern\r\nMit Blick auf die stark steigende Zahl von Geflüchteten, die in der Europäischen Union \r\nSchutz suchen, muss die Europäische Asylreform schnellstmöglich Anwendung finden. Ins\u0002besondere die solidarische Verteilung der Geflüchteten innerhalb der EU und die Begren\u0002zung der irregulären Migration müssen schnell und effektiv umgesetzt werden. Im Rahmen \r\ndes neuen Migrations- und Asylpaketes ist es die entscheidende Aufgabe der Europäischen \r\nKommission, ein funktionsfähiges europäisches Asylsystem zu etablieren. \r\n7.1 Gemeinsames europäisches Asylsystem implementieren \r\nMit dem neuen EU-Asylpaket soll ein gemeinsames europäisches Asylsystem geschaffen \r\nwerden. Der nächste Schritt muss nun sein, auch eine gemeinsame Liste sicherer Her\u0002kunftsstaaten und eine einheitliche Durchführung von Asylverfahren in der EU zu veran\u0002kern. Nur so lassen sich faire Asylverfahren für alle Asylsuchenden sicherstellen. Die Bun\u0002desregierung ist gefordert, weiterhin massiv auf das Ziel eines gemeinsamen europäischen \r\nAsylsystems hinzuwirken und dieses dann auch gemeinsam in der EU zu implementieren \r\nund anzuwenden. \r\n7.2 Zuzug kontrollieren\r\nDie Reform des europäischen Asylsystems sieht ein einheitliches Asylverfahren für Men\u0002schen aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote an den EU-Außengrenzen vor. Inner\u0002halb von zwölf Wochen soll über das Asylgesuch entschieden werden. Wir begrüßen die \r\nEntscheidung, die Einreise nach Deutschland in bestimmten Fällen erst mit der Anerken\u0002nung des Schutzstatus zu ermöglichen und so die irreguläre Migration zu begrenzen. Die \r\nPolitik ist in der Pflicht sicherzustellen, dass die getroffenen Vereinbarungen auch umge\u0002setzt und die Vorschriften und Mindeststandards vor Ort eingehalten werden. \r\nZudem muss die Politik die Investitionen in den EU-Grenzschutz und die Bekämpfung von \r\nSchleuseraktivitäten weiter ausbauen. Die Staaten, die die Hauptlast des anhaltenden \r\nZuzuges tragen, müssen von den anderen Mitgliedsstaaten bei der Grenzsicherung unter\u0002stützt werden. \r\n7.3 Verlässliche Lösungen bei der Verteilung von Geflüchteten finden\r\nWir benötigen eine gerechte Lastenteilung aller Mitgliedsstaaten zur Unterstützung derje\u0002nigen, die dem Migrationsdruck von außen am meisten ausgesetzt sind. Ein wichtiger \r\nSchritt in diese Richtung sind die neuen Regelungen zur Solidarität unter den Mitglieds\u0002staaten im Rahmen der EU-Asylreform. Künftig soll ein verpflichtender Solidaritätsmecha\u0002nismus zur Umverteilung von Migranten aus besonders belasteten \r\nAnkunftsländern wie Italien, Griechenland oder Malta greifen. Pro Jahr sollen bis zu \r\n30.000 Menschen umverteilt werden. Nicht aufnahmewillige Staaten sind verpflichtet, \r\nPositionMärz 2024\r\nEuropa wählen – vbw Programm zur Europawahl 2024\r\nAsylzuwanderung in die EU effizient steuern\r\n38\r\neine Ausgleichszahlung von 20.000 Euro pro Person zu erbringen. Wir begrüßen dieses \r\nVorgehen. Die Politik ist in der Pflicht, die Umsetzung zu kontrollieren und die Einhaltung \r\nder Regelungen sicherzustellen. Gleichzeitig muss die europäische Solidarität auch durch \r\nden Ausbau von EU-Förderprogrammen gesteigert werden, um die Aufnahmeländer bei \r\nder Bewältigung der Integrationsaufgaben zu unterstützen. \r\n7.4 Fluchtursachen gemeinsam bekämpfen\r\nMittel- und langfristig muss mehr in die Bekämpfung der Fluchtursachen und in eine Be\u0002friedung der Krisenregionen investiert werden. Lösungen sind ein gezielter Ausbau der \r\nEntwicklungshilfe sowie entwicklungspolitische Maßnahmen vor Ort, die aber grundsätz\u0002lich evaluiert und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und des Mitteleinsatzes geprüft werden \r\nmüssen. Die Maßnahmen der Partnerschaft der EU mit Afrika, wie der EU-Treuhandfonds \r\nfür Afrika, sind in diesem Kontext zu befürworten. Besonders das Vorhaben, den partner\u0002schaftlichen Umgang mit Afrika in Wirtschafts- und Handelsfragen zu intensivieren, ist po\u0002sitiv zu bewerten.\r\n7.5 Legale Migrationswege nach Europa schaffen\r\nDie EU muss im Rahmen der Weiterentwicklung des Europäischen Asylsystems zur Ein\u0002dämmung der illegalen Migration parallel legale Migrationswege verstetigen und auswei\u0002ten. Eine wichtige Maßnahme in diesem Zusammenhang sind die verbesserten Vorausset\u0002zungen für die Blaue Karte EU. Die EU sowie die Bundesregierung haben mit Hilfe verschie\u0002dener Vorschriften, wie beispielsweise dem Absenken des Mindestgehalts in Mangelberu\u0002fen, den Zuzug hochqualifizierter Fachkräfte in die EU und nach Deutschland verbessert.\r\n7.6 Kooperationen mit Dritt- und Transitländern ausweiten und prüfen \r\nEine stärkere Zusammenarbeit der EU mit Drittstaaten kann einen effektiven Beitrag zur \r\nBegrenzung und Steuerung des Zuzugs leisten. Insbesondere die Schaffung humanitärer \r\nKorridore sollte schnellstmöglich umgesetzt werden. Weitere Vereinbarungen wie die Mig\u0002rationspartnerschaften mit afrikanischen Transitländern sind auszuweiten und regelmäßig \r\nauf den Prüfstand zu stellen.\r\nPositionMärz 2024\r\nvbw Programm zur Europawahl 2024\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\n39\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede \r\nDiskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber\r\nbayme\r\nBayerischer Unternehmens\u0002verband Metall und Elektro e. V.\r\nvbm\r\nVerband der Bayerischen Metall\u0002und Elektro-Industrie e. V.\r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\nwww.baymevbm.de\r\n© vbw März 2024\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Irene Spagna\r\nAbteilung Planung und Koordination\r\nTelefon 089-551 78- 334\r\nirene.spagna@vbw-bayern.de\r\nRaimo Kröll\r\nAbteilung Planung und Koordination\r\nTelefon 089-551 78-104\r\nraimo.kroell@vbw-bayern.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die bayerische Wirtschaft\r\nwww.vbw-europa-waehlen.de\r\n07\r\nEuropa wählen!\r\nSieben\r\ngute Gründe \r\nfür Europa\r\nEuropa wählen!\r\nSieben\r\ngute Gründe \r\nfür Europa\r\nwww.vbw-europa-waehlen.de\r\nEuropa wählen!\r\nSieben gute Gründe für Europa\r\n2 Vorwort 3\r\nNatürlich stehen wir der Europäischen Union nicht kritiklos \r\ngegenüber. Aber wir wollen kein anderes Europa, wir wollen \r\nein besseres Europa. Und das bedeutet für uns: Wir brau\u0002chen mehr Europa im Großen und weniger Europa im Klei\u0002nen. Die EU muss wieder mehr eine Gemeinschaft sein, die \r\ndie Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und damit die \r\nSicherung des Wohlstands ihrer Bürgerinnen und Bürger in \r\nden Mittelpunkt ihres Handelns stellt und nicht die kleintei\u0002lige Regulierung aller Lebensbereiche. \r\nWir dürfen aber nicht vergessen: Die Europäische Union ist \r\nbei all ihren Schwächen das Beste, was unserem Kontinent \r\nin seiner langen Geschichte widerfahren ist. Jetzt gilt es, sie \r\nein Stück besser zu machen – am 09. Juni können wir alle \r\nunseren Beitrag dazu leisten.\r\nAm 09. Juni 2024 findet in Deutschland und in vielen anderen \r\nLändern Europas eine Schicksalswahl statt. Dann entschei\u0002den die Menschen, wie es in der Europäischen Union weiter\u0002geht. Die Alternativen liegen klar auf der Hand: Bleibt es bei \r\neinem Europa, das uns seit beinahe acht Jahrzehnten Wohl\u0002stand, Frieden und Freiheit gebracht hat. Oder gewinnen \r\njene Kräfte die Oberhand, die Europa von innen aushöhlen \r\nund zerstören wollen.\r\nUnsere Position als bayerische Wirtschaft ist klar: Wir beken\u0002nen uns uneingeschränkt zum europäischen Projekt und \r\nseinen zugrunde liegenden Werten. Wir stehen für ein viel\u0002fältiges, pluralistisches und tolerantes Europa. Wir stehen \r\nfür Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, für soziale Markt\u0002wirtschaft und die Freiheit des Einzelnen.\r\nDie Europäische Union ist nicht perfekt, und sie wird es \r\nauch in den nächsten fünf Jahren nicht werden. Aber es gibt \r\nviele gute Gründe, für dieses Europa einzutreten. Die Euro\u0002päische Union schafft die Grundlage unseres Wohlstands. \r\nSie steht in einer Welt voller Unsicherheiten, Krisen und Kon\u0002flikte für Stabilität. Und sie ist Garant unserer Art zu leben.\r\nVorwort \r\nWolfram Hatz\r\nPräsident\r\nBertram Brossardt\r\nHauptgeschäftsführer\r\nEuropa wählen!\r\nSieben gute Gründe für Europa\r\n4 01 – Die EU steht für Frieden 5\r\nDie Europäische Union steht wie kein anderer \r\nStaatenbund für ein friedliches Zusammenleben \r\nvon Völkern und Nationen. \r\nDie EU\r\nsteht für \r\nFrieden\r\nEuropa wählen!\r\n01\r\nEuropa wählen!\r\nSieben gute Gründe für Europa\r\n6 01 – Die EU steht für Frieden 7\r\nEine Europäische Verteidigungsunion: Die EU benötigt \r\neine vertiefte gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungs\u0002politik. Diese muss eng mit der NATO abgestimmt \r\nund in die transatlantische Partnerschaft eingebettet sein. \r\nGleichzeitig muss sie der Tatsache Rechnung tragen, \r\ndass wir nicht mehr blind auf den US-amerikanischen \r\nSchutzschild vertrauen können. \r\nDie Bündelung von militärischen Strukturen und Fähig\u0002keiten auf europäischer Ebene.\r\nMaßnahmen zur Förderung der gemeinsamen Entwicklung \r\nund Beschaffung von Verteidigungsgütern.\r\nEine Stärkung der Unternehmen im Sicherheits- und \r\nVerteidigungssektor.\r\nNach dem Schrecken zweier Weltkriege mit Aber\u0002millionen von Toten haben wir in der Europäischen \r\nUnion das wohl größte Friedenswerk der Mensch\u0002heitsgeschichte geschaffen. Seit beinahe 80 Jahren \r\nlösen die Mitgliedsstaaten der EU ihre Konflikte \r\nfriedlich und gewähren ihren Bürgerinnen und Bür\u0002gern Schutz und Sicherheit. Das Zusammenwach\u0002sen Europas ist eine einzigartige Erfolgsstory.\r\nDas Friedensprojekt Europa ist durch den völker\u0002rechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine in \r\nbesonderer Weise herausgefordert. Unsere liberale \r\ndemokratische Ordnung und unsere Art zu leben \r\nsind bedroht. Durch die massive Aufrüstung des \r\nrussischen Militärs wird diese Bedrohung akut. Die \r\nEuropäische Union muss ihr Schicksal aus diesem \r\nGrund verstärkt in die eigenen Hände nehmen. Das \r\ndemokratische Europa muss sich selbst verteidigen \r\nkönnen, um die europäische Idee zu bewahren.\r\nWir fordern deshalb:\r\nEuropa wählen!\r\nSieben gute Gründe für Europa\r\n8 02 – Die EU schafft Wohlstand 9\r\n02\r\nDie Europäische Union ist Garant für den \r\nWohlstand in Europa. Sie steht für einen wirt\u0002schaftlichen Aufstieg, der ohne die EU so in \r\nkeinem Mitgliedsland möglich gewesen wäre. \r\nDie EU\r\nschafft \r\nWohlstand\r\nEuropa wählen!\r\nEuropa wählen!\r\nSieben gute Gründe für Europa\r\n10 02 – Die EU schafft Wohlstand 11\r\nDie EU muss es sich zur Kernaufgabe machen, mit einer \r\nwirtschaftsfreundlichen Politik das Wohlstandsversprechen \r\nEuropas zu erneuern und für die Zukunft einzulösen.\r\nDie EU muss gute Standortbedingungen schaffen, damit \r\nUnternehmen entstehen, wachsen und erfolgreich sein \r\nkönnen. Sie muss Start-ups gezielt fördern und mit ihren \r\nRahmenbedingungen für kleine, mittlere und große \r\nUnternehmen attraktiv sein.\r\nDie EU muss den Wachstumsmotor Industrie stärken und \r\nmit einer mutigen Standortpolitik die Wettbewerbsfähigkeit \r\nEuropas festigen.\r\nDie EU muss einen Richtungswechsel weg von überbor\u0002dender Regulierung hin zu Chancenorientierung, Innova\u0002tion und unternehmerischer Freiheit vornehmen. \r\nFreihandel und internationale Arbeitsteilung haben \r\nfür Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand ge\u0002sorgt. Durch den Wegfall von Zöllen, Handelshemm\u0002nissen und Wechselkursrisiken nach Einführung \r\ndes Euro hat sich der Handel in Europa in den letzten \r\n30 Jahren beinahe versechsfacht. Die EU ist für das \r\nExportland Deutschland wichtiger als China und die \r\nUSA zusammen. Bayern profitiert vom zusammen\u0002gewachsenen Europa in besonderer Weise. Über die \r\nHälfte der bayerischen Ausfuhren geht in die EU.\r\nDer Wohlstand in der Europäischen Union ist aktuell \r\njedoch bedroht. Die insbesondere von Parteien des \r\nrechten Randes propagierte Abkehr von der EU ge\u0002fährdet unseren wirtschaftlichen Erfolg. Ein Austritt \r\nDeutschlands aus der EU (Dexit) würde einem Fron\u0002talangriff auf unser Wirtschaftsmodell gleichkommen. \r\nSchätzungen zufolge würde ein Verlassen des Binnen\u0002marktes zu einem Wachstumsverlust von bis zu 10 \r\nProzent führen. Zudem stünden mehr als zwei Millio\u0002nen Arbeitsplätze auf dem Spiel.\r\nWir fordern deshalb:\r\nEuropa wählen!\r\nSieben gute Gründe für Europa\r\n12 03 – Die EU überwindet Grenzen 13\r\n03\r\nDie Europäische Union lässt die nationalen \r\nGrenzen hinter sich. Vor allem der gemeinsame \r\nBinnenmarkt mit seinen vier Grundfreiheiten \r\nhat sich als Segen für die Menschen in der EU\r\nerwiesen. Er ermöglicht grenzenlose Mobilität \r\nfür Bürgerinnen und Bürger, Waren, Dienstleis\r\n­\r\ntungen und Kapital.\r\nDie EU\r\nüberwindet \r\nGrenzen\r\nEuropa wählen!\r\nEuropa wählen!\r\nSieben gute Gründe für Europa\r\n14 03 – Die EU überwindet Grenzen 15\r\nIm Energiesektor müssen Energiemärkte und Energieinfra\u0002strukturen enger zusammenwachsen, um den Unternehmen \r\nverlässlich preiswerte Energie zur Verfügung zu stellen. \r\nDies bedeutet auch, dass es keine Aufspaltung der Strom­\u0002preiszonen in Deutschland geben darf. \r\nDer grenzüberschreitende Einsatz von Arbeitnehmerinnen \r\nund Arbeitnehmern muss vereinfacht werden.\r\nIm grenzüberschreitenden Güterverkehr müssen verkehrs\u0002beschränkende Maßnahmen abgebaut werden. Stattdessen \r\nbenötigen wir den Ausbau der klima- und umweltgerechten \r\nInfrastruktur (z. B. Elektrifizierung im Güterverkehr, Lade\u0002netze, synthetische Kraftstoffe). \r\nDamit die digitale Welt dem physischen Binnenmarkt \r\nnicht hinterherhinkt, benötigen wir eine Digitalunion. Dazu \r\nbedarf es insbesondere flächendeckender, hochleistungs\u0002fähiger digitaler Netze.\r\nWir fordern die Einführung des digitalen Euros als Ergän\u0002zung zum Bargeld.\r\nDie Kapitalmarktunion muss weiterentwickelt werden. Dies \r\nfördert Wachstum, Innovation sowie Investitionen in die \r\nTransformation und entlastet öffentliche Fördertöpfe. Die \r\nVergemeinschaftung von Staatsschulden aber lehnen wir ab.\r\nWir haben auf dieser Grundlage in Europa den \r\ngrößten zusammenhängenden Wirtschaftsraum der \r\nWelt geschaffen, der den Unternehmen Zugang zu \r\neinem riesigen Heimatmarkt bietet. Deutschland \r\nprofitiert davon in ganz besonderer Weise. Fast \r\nzwei Drittel der ausländischen Direktinvestitionen \r\nin Deutschland stammen aus dem EU-Ausland. \r\nZudem hat Deutschland im europäischen Länder\u0002vergleich durch den Binnenmarkt die höchsten Ein\u0002kommensgewinne erzielt.\r\nDer Binnenmarkt ist das Herzstück der Europäischen \r\nUnion. Sie muss mit voller Kraft weiter an seiner \r\nVertiefung, Verbesserung und Vollendung arbeiten, \r\ndamit die Unternehmen neue Wachstumschancen \r\nund Geschäftsmöglichkeiten bestmöglich nutzen \r\nkönnen. Das Potenzial ist hier bei Weitem noch nicht \r\nausgeschöpft.\r\nWir fordern deshalb:\r\nEuropa wählen!\r\nSieben gute Gründe für Europa\r\n16 04 – Die EU erhöht unser Gewicht in der Welt 17\r\n04\r\nDie Europäische Union vereint unter ihrem Dach \r\nmit Deutschland die drittgrößte Volkswirtschaft \r\nder Welt und weitere führende Industrienationen.\r\nDie EU erhöht \r\nunser Gewicht \r\nin der Welt\r\nEuropa wählen!\r\nEuropa wählen!\r\nSieben gute Gründe für Europa\r\n18 04 – Die EU erhöht unser Gewicht in der Welt 19\r\nDie EU muss den Abschluss von Freihandelsabkommen \r\nvorantreiben, bereits unterzeichnete Abkommen zügig \r\nratifizieren und laufende Verhandlungen schneller \r\nabschließen.\r\nDie EU muss auf eine Reform und Stärkung der WTO\r\ndrängen.\r\nDie Zusammenarbeit mit den USA als unserem größten \r\nWirtschaftspartner und zentralen strategischen Partner \r\nmuss ausgebaut werden. Mittelfristig sind die Verhandlun\u0002gen zu einem transatlantischen Handelsabkommen \r\nwiederaufzunehmen.\r\nIm Verhältnis zu China als zweitwichtigstem Wirtschafts\u0002partner der EU ist De-Risking und nicht De-Coupling oder \r\ngar ein Abbruch der Wirtschaftsbeziehungen das Gebot \r\nder Stunde. \r\nUm die zuverlässige Versorgung der Wirtschaft zu vertret\u0002baren Kosten sicherzustellen, muss sich die EU für gute \r\nBeziehungen zu rohstoffreichen Ländern einsetzen. Dazu \r\nbenötigen wir eine europäische Rohstoffstrategie.\r\nBei kaum mehr als 5 Prozent der Weltbevölkerung \r\nsteht die EU für 16,5 Prozent des globalen Bruttoin\u0002landsprodukts. Zudem unterhält sie die größte Frei\u0002handelszone der Welt und das weltweit größte Netz \r\nan Handelsabkommen. Mit ihrer wirtschaftlichen \r\nStärke verleiht sie uns eine starke Stimme in der Welt. \r\n450 Millionen Europäer haben mehr Gewicht als 85 \r\nMillionen Deutsche und 13 Millionen Bayern.\r\nDie Stimme der Europäischen Union findet in der \r\nWelt Gehör. Ihr Wirtschaftsmodell aber, aus dem sie \r\nihre Stärke bezieht, steht vielfältigen Herausforde\u0002rungen gegenüber. Dazu gehören die gestiegenen \r\nAnfälligkeiten von Liefer- und Wertschöpfungsketten, \r\ndie zunehmenden geopolitischen Spannungen und \r\nder wachsende Protektionismus in der Welt. Aus die\u0002sem Grund muss sich die EU mehr denn je für Frei\u0002handel, offene Märkte, faire Regeln und internatio\u0002nale Arbeitsteilung einsetzen. Ihr Ziel muss es sein, \r\neinseitige Abhängigkeiten zu reduzieren, Handels\u0002beziehungen zu diversifizieren und sich entschieden \r\ngegen Protektionismus und De-Globalisierung zu \r\nstellen. \r\nWir fordern deshalb:\r\nEuropa wählen!\r\nSieben gute Gründe für Europa\r\n20 05 – Die EU vereinfacht das Wirtschaften 21\r\n05\r\nDie Europäische Union schafft Regeln, die beim \r\nWirtschaften für alle gleichermaßen gelten. \r\nSie sorgt damit für faire Bedingungen im Wettbe\u0002werb, stärkt die Soziale Marktwirtschaft und \r\nmacht den Binnenmarkt zum Wohlstandstreiber.\r\nDie EU\r\nvereinfacht das \r\nWirtschaften\r\nEuropa wählen!\r\nEuropa wählen!\r\nSieben gute Gründe für Europa\r\n22 05 – Die EU vereinfacht das Wirtschaften 23\r\nIm Bereich Arbeit muss die EU von unnötigen Vorschriften \r\nzur Regulierung des digitalen Wandels in der Arbeitswelt \r\n(z. B. Telearbeit, Arbeit auf Plattformen) Abstand nehmen. \r\nIm Bereich Sustainable Finance gilt es, die Regulierung \r\nkonsequent auf Praxistauglichkeit auszurichten und \r\nzu verhindern, dass der geforderte Verwaltungsaufwand \r\nInvestitionen in die Transformation ausbremst.\r\nGrundsätzlich ist bei der Nachhaltigkeitsregulierung eine \r\numfassende Reduzierung der Berichtspflichten nötig. \r\nZudem müssen die verbleibenden Vorgaben besser \r\naufeinander abgestimmt werden.\r\nIm Unternehmenssteuerrecht müssen alle Regeln, die \r\naufgrund der Einführung der internationalen Mindeststeuer \r\nüberflüssig geworden sind, abgeschafft werden.\r\nIm Datenschutzrecht müssen Unschärfen beseitigt werden, \r\ndie die Arbeit der Unternehmen behindern, ohne dem \r\nBürger spürbare Vorteile zu verschaffen.\r\nBei der Regulierung der Künstlichen Intelligenz muss die \r\nChancenorientierung im Mittelpunkt stehen. \r\nMit der Ausgestaltung der vier Grundfreiheiten in \r\nForm eines gemeinsamen europäischen Rechtsrah\u0002mens erleichtert es die EU den Unternehmen, im \r\neuropäischen Ausland geschäftlich tätig zu wer\u0002den. Dazu hat die EU in den letzten Jahrzehnten \r\nüber 3.600 Normen harmonisiert und so einheitliche \r\nVorgaben für die Unternehmen geschaffen. Das \r\nspart Kosten und eröffnet finanzielle Spielräume, \r\ndie anderweitig besser genutzt werden können.\r\nDas gemeinsame Regelwerk der Europäischen Union \r\nträgt zum wirtschaftlichen Erfolg Europas maßgeb\u0002lich bei. In vielen Fällen aber schießt die EU über das \r\nZiel hinaus und verfällt in einen übermäßigen Regu\u0002lierungseifer, der die Unternehmen mit immer neuen \r\nRegeln und Vorschriften zu ersticken droht. Es fehlt \r\nein systematischer Ansatz, um unnötige Bürokratie \r\nbereits im Entstehen zu verhindern und die Prinzipien \r\nvon Subsidiarität und „one in, one out“ stabil zu ver\u0002ankern. Die Entlastung der Unternehmen und der Fo\u0002kus auf Chancenorientierung müssen zur Dauerauf\u0002gabe werden. \r\nWir fordern deshalb:\r\nEuropa wählen!\r\nSieben gute Gründe für Europa\r\n24 06 – Die EU schützt das Klima 25\r\n06\r\nDie Europäische Union ist der Treiber für welt\u0002weiten Klimaschutz. Es ist kein Zufall, dass das \r\n1,5-Grad-Ziel zur Begrenzung der Erderwärmung \r\nin Paris beschlossen worden ist. \r\nDie EU\r\nschützt das \r\nKlima\r\nEuropa wählen!\r\nEuropa wählen!\r\nSieben gute Gründe für Europa\r\n26 06 – Die EU schützt das Klima 27\r\nDie EU muss preiswerte Energie sicherstellen, um Produk\u0002tionsverlagerungen und einer De-Industrialisierung \r\nentgegenzuwirken. Nötig dafür sind die Förderung erneu­\u0002erbarer Energien, der Aufbau einer Wassersstoffwirtschaft \r\nsowie die Billigung nationaler Brückenstrompreise.\r\nIm Bereich der Emissionsregulierung darf die EU nicht nur \r\nauf Verteuerung setzen. Vielmehr muss sie klare Anreize \r\nfür Emissionsminderungen und Negativemissionen bieten. \r\nMit dem Green Deal Industrial Plan muss die EU der \r\nWirtschaft einen echten „Deal“ anbieten, der mit Techno\u0002logieoffenheit, einfachen und klaren Förderbedingungen, \r\nweniger Deckelung und schnelleren Planungs- und \r\nGenehmigungsverfahren verbunden ist. Diese Kriterien \r\nsind auf das gesamte Förderwesen der EU zu übertragen. \r\nAlle Verfahren müssen digital abgewickelt werden können.\r\nDie EU hat sich selbst im weltweiten Vergleich ehr\u0002geizige Klimaziele gesetzt, bis 2050 will sie Klima\u0002neutralität erreichen. Wie keine andere Region welt\u0002weit arbeitet die EU dafür an der Versöhnung von \r\nÖkologie und Ökonomie. Sie handelt dabei in dem \r\nBewusstsein, dass die Spitzentechnologie europä\u0002ischer Unternehmen der Schlüssel für einen erfolg\u0002reichen Klimaschutz ist, nicht nur in Europa, son\u0002dern auf der ganzen Welt.\r\nOhne eine starke Wirtschaft werden wir die ambitio\u0002nierten Klimaziele in der Europäischen Union nicht \r\nerreichen. Der Weg dorthin führt nicht über Restrik\u0002tion, sondern über Investition und Innovation. Die EU\r\nkann ihrer Verantwortung im Klimabereich aus die\u0002sem Grund nur gerecht werden, wenn sie für die \r\nTransformation wirtschaftsfreundliche Rahmenbe\u0002dingungen schafft und Nachhaltigkeit mit Wettbe\u0002werbsfähigkeit und Wohlstand vereint. \r\nWir fordern deshalb:\r\nEuropa wählen!\r\nSieben gute Gründe für Europa\r\n28 07 – Die EU ist ein Anker der Stabilität 29\r\n07\r\nDie Europäische Union ist ein Stabilitätsanker in \r\neiner Welt, die immer mehr aus den Fugen gerät. \r\nDie EU\r\nist ein Anker \r\nder Stabilität\r\nEuropa wählen!\r\nEuropa wählen!\r\nSieben gute Gründe für Europa\r\n30 07 – Die EU ist ein Anker der Stabilität 31\r\nDie EU muss die europäische Idee von Freiheit, Demokratie \r\nund Wohlstand für alle mit Leben erfüllen.\r\nDie EU muss all jenen entgegentreten, die Europa spalten, \r\nvon innen aushöhlen und zerstören wollen. Notwendig ist \r\ndabei auch, dass die EU der ungeordneten Migration \r\nEinhalt gebietet. \r\nDie EU muss mit einer bürgernahen und wirtschaftsfreund\u0002lichen Politik dafür sorgen, dass wieder weniger Menschen \r\nin den EU-Mitgliedsstaaten sich an die Seite jener politi\u0002schen Kräfte stellen, die diesem Europa skeptisch oder gar \r\nfeindlich gegenüberstehen.\r\nDie EU muss das europäische Projekt wieder so überzeu\u0002gend gestalten, dass ihre Bürgerinnen und Bürger mit Herz \r\nund Verstand Europa wählen.\r\nDie EU steht in unsicheren Zeiten verlässlich für \r\nfreiheitliche Demokratie, Soziale Marktwirtschaft \r\nund eine offene Gesellschaft. Dieser Dreiklang ist \r\nder Schlüssel für ein gutes Leben, das vielen Men\u0002schen in der Welt vorenthalten bleibt. \r\nMit ihrem Friedens- und Freiheitsversprechen ist die \r\nEuropäische Union ein Leuchtturm der Stabilität in \r\nunsicheren Zeiten. In einer Phase, in der autoritäre \r\nRegime weltweit auf dem Vormarsch sind und die \r\nDemokratie tendenziell zurückgeht, muss Europa \r\nseine Werte hochhalten und verteidigen – auch ge\u0002gen jene, die das gesellschaftliche Klima in den Mit\u0002gliedsstaaten vergiften und Menschen aufgrund ihrer \r\nHerkunft ausgrenzen wollen.\r\nWir fordern deshalb:\r\nHerausgeber\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen \r\nWirtschaft e. V.\r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\nwww.vbw-bayern.de\r\n© vbw März 2024\r\nKonzeption und Realisation\r\ngr_consult gmbh\r\nvbw@gr-consult.de\r\nDruck\r\nDruck & Medien Schreiber\r\nOberhaching\r\nBildnachweis\r\nGetty Images: U1, S. 13, 21, 25, 29; \r\nWestend 61: S. 09, ShutterStock: \r\nS. 17; IStock: S. 05\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede \r\nDiskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nKlimaneutrales Druckprodukt\r\n Id.-Nr. DE-974-2D49AAK\r\n www.natureoffice.com\r\nDie Treibhausemissionen für \r\ndieses Druckprodukt wurden \r\nkompensiert. Mit der Id-Nr. \r\nerfahren Sie auf der Website des \r\nBundesverbands Druck und \r\nMedien, welches Projekt damit \r\nunterstützt wurde.\r\nDie vbw stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der bayeri\u0002schen Unternehmen und engagiert sich für ein zu\u0002kunftsfähiges und lebenswertes Bayern. Deshalb \r\nsind wir in allen bayerischen Regionen aktiv und ver\u0002treten die Interessen unserer Mitglieder in Bayern, \r\nDeutschland, Europa und weltweit. Unser Leitbild \r\nist die Soziale Marktwirtschaft. \r\nWeitere Informationen \r\nwww.vbw-bayern.de\r\nStark für Bayern\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen \r\nWirtschaft e. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nZehn-Punkte-Papier zur Wirtschaftspolitik \r\nder Ampel-Regierung\r\nDie Standortbedingungen für die Unternehmen in Deutschland haben sich in letzter Zeit massiv ver\u0002schlechtert. Konjunkturell hinkt Deutschland im internationalen Vergleich hinterher und droht den \r\nAnschluss zu verlieren. Die Stimmung in den Unternehmen befindet sich auf einem Tiefpunkt. Unser \r\nWirtschaftsstandort steht vor einer ganzen Fülle an Herausforderungen, die seine Zukunftsfähigkeit \r\nbedrohen. Deshalb brauchen wir jetzt dringend eine Politik, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unter\u0002nehmen in den Mittelpunkt stellt. \r\nDie Bundesregierung macht aber genau das Gegenteil und trägt mit ihrem Kurs zu einer massiven \r\nVerschärfung der Probleme bei. Die vbw sieht den Wirtschaftsstandort Deutschland daher in ernster \r\nGefahr und fordert die Ampel-Regierung in Berlin zu einem drastischen Umlenken auf. So, wie es ak\u0002tuell läuft, kann es nicht weitergehen. \r\n– Die Ampel-Regierung erstickt die Wirtschaft in Bürokratie, Vorgaben und zusätzliche Belastungen. \r\nTrotz des angekündigten Belastungsmoratoriums steigen die bürokratischen Belastungen für die \r\nUnternehmen immer weiter an. Inzwischen ist hier ein Ausmaß erreicht, das vollkommen inakzep\u0002tabel ist. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV greift viel zu kurz. Gleichzeitigt plant die Ampel-Koali\u0002tion unentwegt weitere Belastungen. Zudem stellt sich die Bundesregierung bürokratischen Belas\u0002tungen aus Brüssel nicht entgegen. Häufig setzt sie diese hierzulande sogar verschärft um.\r\n– Die Ampel hat bis heute keine Lösung für die verlässlichen Sicherstellung bezahlbarer Energie für \r\ndie Unternehmen in Deutschland. \r\n– Der Wirtschaftsstandort Deutschland leidet massiv unter den hohen Kosten. Die Ampel unter\u0002nimmt aber nichts gegen die hohe Steuer- und Abgabenlast. Vielmehr ist ihre Politik von Leistungs\u0002ausweitung im Bereich „Soziales“ geprägt. Beispiele sind die Einführung des Bürgergelds sowie die \r\nPläne für eine Kindergrundsicherung. Auf diese Weise sorgt die Bundesregierung dafür, dass der \r\nWirtschaftsstandort Deutschland immer mehr an Wettbewerbsfähigkeit verliert.\r\n– Der Haushaltskompromiss 2024 löst die Haushaltsprobleme des Bundes, die zu einem großen Teil \r\naus falschen Schwerpunksetzungen resultieren, nicht. Statt bei sich selbst zu sparen, belastet die \r\nAmpel-Regierung lieber die Wirtschaft und den Normalbürger und verschärft damit die wirtschaft\u0002liche Situation. Besonders kritisch zu bewerten ist die durch den Haushaltskompromiss verur\u0002sachte Steigerung der Energiekosten aufgrund der Streichung des Zuschusses bei den Netzentgel\u0002ten. Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum die Ampel bei den Sozialleistungen, die mit Abstand \r\nder größte Einzelposten im Etat sind, so gut wie keine Einsparungen vornimmt (der Sozialbereich \r\nsteuert 2024 lediglich 3,12 Mrd. € zum Haushaltskompromiss bei, wobei es sich im Wesentlichen \r\nnur um Verschiebungen zu Lasten der Sozialversicherungsträger handelt und nicht um echte Ein\u0002sparungen). Die Regierung ist zudem nicht bereit, mit gutem Beispiel voranzugehen und beispiels\u0002weise einen Einstellungsstopp sowie eine Rückführung der Stellen der Bundesverwaltung auf das \r\nNiveau von 2021 (Einsparpotenzial: 1,7 Mrd. € jährlich) sowie von teuren eigenen Bauvorhaben \r\n(Einsparpotenzial: bis zu 1,3 Mrd. € einmalig) umzusetzen.\r\n2\r\nUnsere bisherigen Appelle an die Bundesregierung zum Umsteuern sind bisher – wenn überhaupt –\r\nlediglich in Ankündigungen aufgegriffen worden. Geschehen ist bisher entweder nichts – oder gar das \r\nGegenteil dessen, was notwendig wäre. Wir formulieren hiermit nochmals unsere zehn Schwerpunkt\u0002forderungen an die Bundesregierung. Zur Durchsetzung dieser Forderungen werden wir – womit wir \r\nbereits begonnen haben – auch auf physische Maßnahmen setzen.\r\n1. Die Bundesregierung muss ein Stoppschild für jedwede zusätzliche Regulierung und Belastung \r\nder Unternehmen aufstellen. \r\nDas gilt insbesondere bei der Regulierung von Arbeit und Sozialem. Die geplanten Maßnahmen \r\nzur Erhöhung der Tarifbindung (Tariftreuegesetz, Digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften etc.), \r\ndas Beschäftigtendatenschutzgesetz sowie ein Anspruch der Beschäftigten auf Home-Office müs\u0002sen allesamt ein für alle Mal gestoppt werden.\r\n2. Die Bundesregierung muss überzogenen EU-Regulierungsinitiativen vehement entgegentreten. \r\nWir sind überzeugte Europäer! Ohne Europa wären Deutschland und Bayern in vielerlei Hinsicht \r\närmer. Durch zu viele überzogene Regulierungsinitiativen gefährdet die EU allerdings ihre Akzep\u0002tanz. Das Maß ist hier mehr als voll. Belege dafür sind die praxisferne Taxonomie-Verordnung\r\noder die vor kurzem verabschiedeten Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die den Un\u0002ternehmen massive zusätzliche Belastungen auferlegen. Die Bundesregierung muss jetzt auf EU\u0002Ebene zwingend die geplante EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie ablehnen. Zudem muss die Bun\u0002desregierung auf EU-Ebene generell darauf hinwirken, dass Maßnahmen im Rahmen des Green \r\nDeals besser aufeinander abgestimmt werden. Es darf nicht mehr – so wie bisher der Fall – zu \r\nDoppel- und Mehrfachregulierungen eines und desselben Sachverhalts kommen.\r\n3. Die Bundesregierung muss für bezahlbare Energie sorgen.\r\nWir brauchen einen Brückenstrompreis für alle Unternehmen. Zudem muss der Ausbau der er\u0002neuerbaren Energien und Netze mit höchster Geschwindigkeit vorangebracht werden. Hierfür gilt \r\nes auch, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.\r\n4. Die Bundesregierung muss die Unternehmenssteuerbelastung auf 25 Prozent senken.\r\nStatt zusätzliche steuerliche Belastungen, die in der Ampel immer wieder diskutiert werden, be\u0002nötigen wir dringend steuerliche Entlastungen. Die Steuerlast auf einbehaltene Gewinne muss \r\nunabhängig von Größe und Rechtsform der Unternehmen auf im internationalen Vergleich immer \r\nnoch hohe 25 Prozent begrenzt werden. \r\n3\r\n5. Die Bundesregierung muss jetzt dringend Reformen anpacken, um den fortlaufenden Anstieg \r\nder Sozialausgaben abzubremsen. \r\nDabei muss das Prinzip „Solidarität wo nötig“, „Eigenverantwortung wo möglich“ wieder strikt \r\nverfolgt werden.\r\n– In Gesetzlichen Rentenversicherung fordern wir:\r\n– Das sofortige Auslaufen der Rente mit 63.\r\n– Einen Stopp der Pläne, die Haltelinie des Rentenniveaus dauerhaft auf 48 Prozent fest\u0002zuschreiben.\r\n– Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters.\r\n– Die Stärkung des Gewichts des Nachhaltigkeitsfaktors in der Rentenanpassungsformel \r\nvon 0,25 auf 0,33.\r\n– Eine versicherungsmathematisch korrekte Berechnung der Abschläge bei vorzeitigem \r\nRenteneintritt.\r\n– In der Gesetzlichen Krankenversicherung muss die Eigenverantwortung wieder gestärkt wer\u0002den.\r\n– In der Sozialen Pflegeversicherung fordern wir die Einführung einer verpflichtenden privaten \r\nVorsorgeversicherung. Diese muss für die Kosten aufkommen, die durch die gesetzliche Pfle\u0002geversicherung nicht getragen werden und aufgrund der demografischen Entwicklung auch \r\nnicht getragen werden können.\r\n– Beim Bürgergeld muss das Prinzip „Fordern und Fördern“ wieder Leitprinzip werden. Wir for\u0002dern daher die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs, die dauerhafte Sanktionsmög\u0002lichkeit bei Verweigerung der Arbeitsaufnahme sowie die Wiedereinführung der Vermögens\u0002prüfung.\r\nFaustregel: 100.000 Menschen mehr in Arbeit bringen, entspricht drei Milliarden Euro Einspa\u0002rungen.\r\n– Die geplante Kindergrundsicherung würde Kosten in Milliardenhöhe und hohen bürokrati\u0002schen Aufwand erzeugen. Sie darf nicht kommen. Stattdessen müssen zunächst alle Leistun\u0002gen des gesamten Transfersystems (Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) besser aufeinan\u0002der abgestimmt werden, um negative Erwerbsanreize zu eliminieren und so auch einen Bei\u0002trag zur Arbeits- und Fachkräftesicherung zu leisten.\r\n6. Die Bundesregierung muss endlich das starre Arbeitszeitrecht flexibilisieren.\r\nDie tägliche Höchstarbeitszeit muss zugunsten einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstar\u0002beitszeit von maximal 48 Stunden abgeschafft werden. Zudem müssen die Möglichkeiten zur Aus\u0002gestaltung der elfstündigen täglichen Ruhezeit genutzt werden. Die europäische Arbeitszeitrichtli\u0002nie ermöglicht das alles – derzeit ist jedoch das deutsche Gesetz strenger als die Richtlinie. \r\n7. Die Bundesregierung muss ein bundesweites Qualitätsmanagement für bessere Bildung aufset\u0002zen.\r\nDeutschland fällt beim Thema Bildung zurück. Das schlechte Abschneiden Deutschlands bei der\r\nletzten Pisa-Studie belegt dies eindrucksvoll.\r\n4\r\n8. Die Bundesregierung muss in den Ausbau der Infrastruktur investieren.\r\nInvestitionen in den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur wurden jahrelang verschleppt, auch bei der \r\ndigitalen Infrastruktur hinken wir hinterher. Es besteht ein hoher Nachholbedarf. Gleichzeitig \r\nmuss die Bundesregierung den Wohnungsbau vorantreiben.\r\n9. Die Bundesregierung muss in die Erhöhung unserer Verteidigungsfähigkeit investieren. \r\nDie Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands – Stichwort Zeitenwende – muss \r\nfür die Ampel-Regierung eine politische Priorität bleiben. Das Sondervermögen für die Bundes\u0002wehr muss verstetigt und ausschließlich zu Finanzierung großer Ausrüstungsprojekte verwendet \r\nwerden. Die Beschaffungsoffensive muss weiter Fahrt aufnehmen.\r\n10. Die Bundesregierung muss mithelfen, ein neues Mind-Set für mehr Leistungsbereitschaft zu \r\netablieren.\r\nUnser Wirtschaftsstandort steht vor zahlreichen Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, ist \r\nes dringend nötig, ein neues Mind-Set herbeizuführen. Es gilt, in der breiten Bevölkerung Werte \r\nwie individuelle Leistungsbereitschaft zu stärken und den Vorrang der Eigenverantwortung vor\r\nstaatlicher Fürsorge in den Köpfen der Menschen zu verankern. Wir fordern die Ampel auf, dieses\r\nMind-Set zu fördern, anstatt Illusionen auf einen anstrengungslosen Wohlstand zu nähren. So \r\nmuss etwa allen bewusst sein, dass auch angesichts des Fachkräftemangels eine allgemeine Vier\u0002Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich zu schwerwiegenden Wohlstandsverlusten führen würde. \r\nAuch die Bundesregierung ist hier gefragt, solchen Träumereien eine klare Absage zu erteilen. \r\nWir sind auch bereit, in Diskussionen über Einsparmaßnahmen und Verbreiterung der Einnahmen ein\u0002zutreten.\r\n25. Januar 2024, 10:00 Uhr"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer werden durch \r\ndie veralteten Regelungen ihrer Flexibilität beraubt. Die Rechtsprechung zur Arbeitszeit-\r\nerfassung hat die Herausforderungen noch verschärft.\r\n\r\nDie bayerischen Unternehmen brauchen ein flexibles Regelwerk zur Arbeitszeit, um \r\nmobiles Arbeiten zu erleichtern und grenzüberschreitende Betriebsabläufe zu optimieren. Wo die betrieblichen Notwendigkeiten dafür Raum lassen, kann eine flexible Verteilung der Arbeitszeit im Einvernehmen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken – ein wichtiger Beitrag zur Stärkung und langfristigen Sicherung der Säule soziale Nachhaltigkeit.\r\n\r\nMit unserem Positionspapier wollen wir einen konstruktiven Beitrag leisten, um die \r\nPositionen und Argumente der bayerischen Wirtschaft in die Arbeitszeitdebatte einzu-bringen.\r\nBertram Brossardt\r\n06. Juni 2024\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tFlexibilität im Arbeitszeitgesetz stärken\t2\r\n1.1\tNeustrukturierung der Höchstarbeitszeiten\t2\r\n1.2\tKurze Unterbrechungen der Ruhezeiten nicht unterbinden\t3\r\n1.3\tUmsetzung der Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung\t3\r\n1.4\tVollständige Ausnahmen für Arbeitnehmer mit Arbeitszeitsouveränität\t5\r\n1.5\tKein zwangsweiser Ausschluss der Erreichbarkeit\t6\r\n1.6\tKlarstellung für freiwillige Selbstfahrten: Keine Arbeitszeit\t7\r\n1.7\tArbeitszeitverlängerungen bei öffentlichen Ausschreibungen\t7\r\n1.8\tArbeitszeitverlängerungen im Gastgewerbe\t8\r\n1.9\tBußgeldtatbestand für Arbeitszeitnachweise abschaffen\t8\r\n2\tAusnahmen bei Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ausbauen\t9\r\n2.1\tSonn- und Feiertagsbeschäftigung in Callcentern und bei digitalen Dienstleistern erhalten\t9\r\n2.1.1\tWeitere Ausnahmen bei grenzüberschreitender Arbeitsleistung\t10\r\n2.1.2\tÖffentliche Ausschreibungen und Sonn- und Feiertagsarbeit harmonisieren\t10\r\n2.1.3\tKein Nachholen von Feiertagen\t10\r\nAnsprechpartner/Impressum\t13\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nRahmenbedingungen für eine moderne Arbeitszeitgestaltung \r\nUm das veraltete Arbeitszeitrecht an die moderne Arbeitswelt anzupassen sind Anpassungen erforderlich:\r\n\r\n–\tDie tägliche Höchstarbeitszeit muss ganz abgeschafft werden, zugunsten einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden – in allen Bereichen und Branchen und ohne Einschränkung auch für Unternehmen ohne Tarifbindung und ohne Bezugnahme auf Tarifverträge; die europäische Arbeitszeitrichtlinie ermöglicht das (etwaige Experimentierräume exklusiv für tarifgebundene Unternehmen mit Betriebsrat reichen keinesfalls aus).\r\n\r\n–\tDie Möglichkeiten zur Ausgestaltung der elfstündigen täglichen Ruhezeit müssen aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie voll in das deutsche Arbeitszeitgesetz übernommen werden – derzeit ist das deutsche Gesetz strenger als die Richtlinie; die Richtlinie ermöglicht Ausnahmen durch Tarifverträge, auf die auch nicht-tarifgebundene Unternehmen \r\nBezug nehmen können.\r\n\r\n–\tDie mindestens erforderliche Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung muss – gerade angesichts der daraus resultierenden BAG-Rechtsprechung – durch Regelungen im Arbeitszeitgesetz erfolgen. Darüber hinaus darf es zu keinen weiteren, zusätzlichen Belastungen und Restriktionen für Arbeitgeber kommen. Alle Flexibilisierungs- und Ausnahmemöglichkeiten des europäischen Rechtsrahmens müssen voll ausgeschöpft werden.\r\n\r\n–\tDie Ausnahmeregelungen für Sonn- und Feiertagsarbeit dürfen nicht abgeschafft werden, sondern müssen in moderatem Umfang ausgeweitet werden.\r\n1\tFlexibilität im Arbeitszeitgesetz stärken\r\nArbeitszeitvorgaben an Digitalisierung, Individualisierung und Globalisierung anpassen\r\n1.1\tNeustrukturierung der Höchstarbeitszeiten\r\nEine Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeitgrenzen durch eine wochenbezogene Betrachtung ist dringend notwendig angesichts der Probleme in der betrieblichen Realität. Die im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen, begrenzten Flexibilisierungsmöglichkeiten entfalten in der betrieblichen Realität in Bayern nur sehr geringe Wirkung, da sie an zu enge Bedingungen geknüpft sind. Die tägliche Höchstarbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Arbeitszeiten über zehn Stunden pro Tag hinaus wären nach den europarechtlichen Vorgaben ohne weiteres möglich, solange die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden gewahrt bleibt. \r\n\r\nEin Verzicht auf die tägliche Höchstgrenze von zehn Stunden führt nicht zu einer Erhöhung des Arbeitszeitvolumens, sondern nur zu mehr Flexibilität bei der wöchentlichen Verteilung. Eine vertraglich vereinbarte 40-Stunden-Woche bleibt eine 40-Stunden-Woche, der durchschnittliche Acht-Stunden-Tag bleibt hier erhalten. Die Behauptung, dass bei Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit die jeweilige Gefährdungssituation nicht mehr berücksichtigt werde, ist falsch. Die jeweilige Gefährdungssituation wird weiterhin im Wege der nach dem Arbeitsschutzgesetz durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung der Arbeitszeitgestaltung berücksichtigt. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ändert sich durch Einführung einer wöchentlichen Arbeitszeit nichts.\r\n\r\nBloße Öffnungsklauseln für die Tarif- und Betriebsparteien bei fortbestehender täglicher Höchstarbeitszeit würden (auch mit Öffnungsklauseln für nicht-tarifgebundene Unternehmen) den Bedürfnissen der betrieblichen Praxis nicht in gleichem Umfang Rechnung tragen. In vielen besonders betroffenen Branchen sind tarifvertragliche Lösungen nicht möglich. \r\n\r\nAuch die weiteren Flexibilisierungsmöglichkeiten, die die europäische Arbeitszeitrichtlinie grundsätzlich ermöglicht, z. B. bei der Ausgestaltung der Ruhezeit durch die Sozialpartner, müssen im deutschen Recht voll umgesetzt werden. Dafür muss insbesondere § 7 ArbZG im Sinne der Richtlinie ausgeweitet werden.\r\n \r\n1.2\tKurze Unterbrechungen der Ruhezeiten nicht unterbinden\r\nDie elfstündige Ruhezeit nach § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz / Art. 3 EU-Arbeitszeitrichtlinie darf nicht von neuem zu laufen beginnen, wenn der Arbeitnehmer abends zu Hause einen kurzen Blick auf seine dienstlichen E-Mails wirft oder ein kurzes berufliches Telefonat führt. Solche Bagatellfälle treten häufig auf, ohne dass der Arbeitgeber dies anordnet. Wenn hierdurch die Ruhezeit beendet wird, wird der Gebrauch von mobilen Geräten unpraktikabel. Der Arbeitgeber kann außerdem das Verhalten seiner Arbeitnehmer außerhalb des Betriebsgeländes nicht kontrollieren.\r\n\r\nNach der in Deutschland überwiegenden Rechtsmeinung zählen geringfügige Unterbrechungen und solche, die den Arbeitnehmer kaum belasten, nicht als Unterbrechungen der Ruhezeit, weil sie den Erholungszweck nicht gefährden. Eine abschließende, rechtssichere Klarstellung ist aber erforderlich, um die dennoch verbleibende Unsicherheit zu beseitigen.\r\n1.3\tUmsetzung der Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung\r\nWir setzen uns dafür ein, dass auch in Zukunft eine angemessene und nicht übermäßig bürokratische Handhabung der Arbeitszeiterfassung möglich ist. Eine allzu strenge Erfassungspflicht würde nicht nur Arbeitgeber stark beeinträchtigen, sondern auch diejenigen Arbeitnehmer, die sich selbst eine flexible, unkomplizierte und unbürokratische Arbeitszeitgestaltung wünschen und deren Arbeitgeber das auch ermöglichen können. Wir fordern deshalb den Gesetzgeber zu zügigem Handeln auf. Der zukünftige Rechtsrahmen muss dabei die folgenden Aspekte und Besonderheiten berücksichtigen:\r\n\r\n–\tDie Regelungen zum öffentlichen Arbeitszeitrecht und zur daraus resultierenden Arbeitszeiterfassung müssen einheitlich im Arbeitszeitgesetz geregelt werden. Das Arbeitszeitrecht im Arbeitsschutzgesetz zu verorten, wie es das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Teilen tut, ist nicht sachgerecht. Um zukünftige Unsicherheiten zu vermeiden, muss im Arbeitsschutzgesetz klargestellt werden, dass alle Fragen des öffentlichen Arbeitszeitrechts und damit verbundener Aspekte, insbesondere jener, die aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie herrühren, im Arbeitszeitgesetz abschließend geregelt sind.\r\n\r\n–\tÜber die erforderliche Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinaus darf es zu keinen weiteren, zusätzlichen Belastungen und Restriktionen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen.\r\n\r\nDie Form der Zeiterfassung muss frei bleiben und die Frist zur Eintragung muss mindestens sieben Tage betragen (wie auch bei der Zeiterfassung nach dem Mindestlohngesetz). Eine Erfassung noch am selben Tag und in zwingender elektronischer Form, wie zwischenzeitlich in einem inoffiziellen Gesetzentwurf enthalten, werden vom europäischen Recht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht vorgegeben. Dies wäre ein weiterer deutscher Sonderweg, der Unternehmen unnötig belastet.\r\n \r\n–\tZentrale Aussage der EuGH-Rechtsprechung ist, dass die Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, „ein System einzurichten, mit dem die von Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“. Das heißt, dass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben müssen, dieses System zu nutzen. Es ist aber kein Nutzungszwang für sie vorgesehen. Dementsprechend müssen die europäischen Vorgaben so umgesetzt werden, dass die tatsächliche Nutzung der Zeiterfassung den Arbeitnehmern überlassen bleibt. Die anderslautende Auffassung des BAG ist für den Gesetzgeber nicht bindend.\r\n\r\n–\tDie bisher bestehende Möglichkeit der Delegation der Aufzeichnungspflicht an die Arbeitnehmer („Selbstaufzeichnung“), z. B. im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit muss dabei erhalten bleiben. Es muss auch in der freien Wahl des Arbeitgebers liegen, für welche Arbeitnehmer er welche Zeiterfassung wählt, eine Pflicht für alle Arbeitnehmer bzw. bestimmte Arbeitnehmergruppen dieselbe Erfassungsmethode zu wählen, darf es nicht geben. So darf z. B. bei der Arbeitnehmerüberlassung der Entleiher nicht gezwungen werden, Zeitarbeitnehmer in sein normales betriebliches Erfassungssystem einzubinden – dies würde u. a. erheblichen administrativen Mehraufwand mit sich bringen und evtl. zu Kompatibilitätsproblemen mit der Zeiterfassung durch den Verleihbetrieb führen.\r\n\r\n–\tDas Urteil des EuGH gibt nur die Erfassung der täglichen Arbeitszeit vor. Die Aufzeichnung der genauen Lage von Pausen ist hierfür nicht erforderlich. Dementsprechend muss auch nach der Neuregelung die Netto-Erfassung der Arbeitszeit unter Herausrechnung der Pausen ohne Erfassung von Beginn und Ende der Pausen möglich sein, wie das ja auch im Einklang mit der Entscheidung des BAG steht. Zugleich muss es aber möglich sein, sonstige private Arbeitsunterbrechungen immer von der Arbeitszeiterfassung auszunehmen. Insoweit muss der Arbeitgeber auch die Möglichkeit haben, den Arbeitnehmern die zeitnahe, nachträgliche Korrektur von Aufzeichnungen zu ermöglichen, um private Arbeitsunterbrechungen zu erfassen.\r\n\r\n–\tDer EuGH stellt Spielräume der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung seines Urteils fest, z. B. „unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereiches“. Dieser Spielraum muss genutzt werden, um insbesondere Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit und mobiler Arbeit von der Zeiterfassung auszunehmen.\r\n\r\n–\tDie EU-Arbeitszeitrichtlinie ermöglicht Ausnahmen, wenn die Dauer der Arbeitszeit wegen besonderer Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht bemessen und/oder vorherbestimmt ist oder von den Arbeitnehmern selbst bestimmt werden kann. Diese Ausnahmemöglichkeit ist im deutschen Recht bislang nur sehr eingeschränkt für leitende Angestellte umgesetzt. Zumindest bei der Aufzeichnungspflicht muss von dieser Möglichkeit vollumfänglich Gebrauch gemacht werden.\r\n\r\n–\tDie EU-Arbeitszeitrichtlinie ermöglicht Ausnahmen durch Tarifverträge, soweit ein angemessener Schutz sichergestellt ist. Diese Ausnahme muss hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung vollumfänglich umgesetzt werden, so dass tarifliche Erfassungsmodelle immer Vorrang vor dem Gesetz haben.  \r\nGleiches muss für Betriebsvereinbarungen mit partnerschaftlich festgelegten Erfassungsmodellen festgelegt werden, zumindest im Wege einer gesetzlichen Vermutung der Rechtmäßigkeit solcher Modelle.\r\n\r\n–\tAußerdem ermöglicht die EU-Arbeitszeitrichtlinie ein freiwilliges Opt-out, mit dem sich Arbeitnehmer dazu bereiterklären können, auf die Einhaltung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit zu verzichten. Auch diese Möglichkeit muss im deutschen Recht zumindest insoweit umgesetzt werden, dass auf eine Erfassung der Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit mit Zustimmung der Arbeitnehmer verzichtet werden kann – es wäre dann nur die Dauer der Ruhezeiten zu erfassen.\r\n\r\n–\tBei Mitarbeitern in festen Arbeitszeitmodellen, wie z. B. Schichtarbeit muss (weiterhin) die kollektive Zeiterfassung ausreichen, d. h. für alle Mitarbeiter in einer Schicht werden Beginn und Ende gemäß der Schichtarbeitszeit einheitlich erfasst, nur bei Abweichungen (z. B. Verspätungen eines Mitarbeiters) erfolgt eine individuelle Korrektur. Eine aufwändige individuelle Erfassung der einzelnen Arbeitnehmer (mit zwangsläufig identischer Arbeitszeit) darf nicht erforderlich sein. Dasselbe muss für vergleichbare Fälle mit einheitlichen Arbeitszeiten für mehrere Arbeitnehmer gelten.\r\n\r\n–\tNach dem Vorbild der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung müssen mitarbeitende Familienangehörige auch von der Erfassung nach dem Arbeitszeitgesetz ausgenommen werden. Das europäische Recht sieht eine solche Ausnahme ausdrücklich vor. \r\n\r\n–\tDie bereits bestehende Bußgeldandrohung im Arbeitszeitgesetz für fahrlässige und vorsätzliche Falschaufzeichnung bzw. Nichtaufbewahrung muss im Zuge der Umsetzung beschränkt werden auf vorsätzliche Verstöße. Gerade im Zuge moderner Arbeitsformen wie z. B. Homeoffice sind die Arbeitszeiten oft der unmittelbaren Kontrolle durch den Arbeitgeber entzogen. Irrtümer und unbeabsichtigte Fehler dürfen hier nicht zulasten des Arbeitgebers gehen. (Siehe auch Ziffer 1.9)\r\n1.4\tVollständige Ausnahmen für Arbeitnehmer mit Arbeitszeitsouveränität\r\nArt. 17 Abs. 1 der europäischen Arbeitszeitrichtlinie ermöglicht es, Arbeitnehmer dann vollständig von den Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes auszunehmen, wenn die Arbeitszeit wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht gemessen und/oder nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann. Als Beispiele dafür nennt die Richtlinie unter anderem leitende Angestellte oder sonstige Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis und Familienangehörige. Diese Beispiele sind aber nicht abschließend. Im Ergebnis können alle Arbeitnehmer mit Arbeitszeitsouveränität ausgenommen werden, wie zum Beispiel Beschäftigte in Vertrauensarbeitszeit. \r\n\r\nDiese Ausnahmemöglichkeit wird im deutschen Arbeitszeitgesetz aber nur sehr eingeschränkt umgesetzt, z. B. für leitende Angestellte und Chefärzte (§ 18 ArbZG). \r\n\r\nDie vbw fordert deshalb, dass alle Arbeitnehmer mit Arbeitszeitsouveränität umfassend von den Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes ausgenommen werden, wie es im Europarecht vorgesehen ist. Arbeitszeitsouveränität muss insbesondere dann gesetzlich vermutet werden, wenn das Einkommen des Arbeitnehmers über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Diese hochbezahlten Arbeitnehmer haben in der Regel die erforderliche selbstständige Entscheidungsbefugnis oder sind sonst gegenüber dem Arbeitgeber in einer so herausragenden Position, dass Arbeitszeitbeschränkungen als Schutzinstrument nicht erforderlich sind.\r\n1.5\tKein zwangsweiser Ausschluss der Erreichbarkeit\r\nEs muss weiterhin möglich sein, dass Arbeitnehmer die Möglichkeiten, nach Dienstschluss oder im Urlaub erreichbar zu sein, im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung freiwillig nutzen können, wenn sie dies für sinnvoll halten.\r\n\r\nVon einigen Seiten wird die Forderung erhoben, dass die Unternehmen ihre Beschäftigten nach Dienstschluss und im Urlaub auch dann nicht kontaktieren dürfen, wenn die Betroffenen hiermit ausdrücklich einverstanden sind. Dies soll sogar gesetzlich vorgeschrieben und z. B. durch Serverabschaltungen erzwungen werden. \r\n\r\nHiergegen sprechen jedoch gewichtige Argumente:\r\n\r\n–\tIn juristischer Hinsicht kann eine E-Mail-Abschaltung, insbesondere wenn die E-Mails nicht an einen Vertreter weitergeleitet, sondern gelöscht werden, als Zugangsvereitelung zu werten sein. In solchen Fällen kann der Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung unterstellt werden, obwohl der Empfänger sie gar nicht lesen konnte.\r\n\r\n–\tEntsprechende Regelungen berauben die Arbeitnehmer ihrer Flexibilität und sind deshalb nicht sinnvoll. Wer nach Verlassen des Arbeitsplatzes erreichbar ist, wird sich eher dafür entscheiden früher nach Hause zu gehen, als wenn die Möglichkeit der Kontaktaufnahme nicht besteht und der Arbeitnehmer befürchten muss, dass er am nächsten Tag möglicherweise mit einem dringlichen Problem konfrontiert wird, auf das er sich sonst besser hätte einstellen können. Gleiches gilt für den Fall, dass der Arbeitnehmer auf dringend erforderliche Zuarbeiten wartet. Die vermeintliche Schutzfunktion und der Zweck, den Arbeitnehmern eine entspannte Freizeitgestaltung zu ermöglichen, werden durch das Kontaktverbot ins Gegenteil verkehrt.\r\n\r\n–\tDurch die unflexible Abkoppelung der Arbeitnehmer von der mobilen Kommunikation wird im Übrigen auch verhindert, dass ein Arbeitnehmer sich nachmittags Zeit für private Termine oder seine Familie nehmen kann und die versäumte Arbeit abends mithilfe eines mobilen Arbeitsgerätes nachholt.\r\nDie neuen technischen Möglichkeiten schaffen Freiräume für Arbeitnehmer, erhöhen aber auch das Maß an Eigenverantwortung, das man ihnen bei der Nutzung dieser Möglichkeiten zugestehen muss.\r\n1.6\tKlarstellung für freiwillige Selbstfahrten: Keine Arbeitszeit\r\nNach der in Deutschland überwiegenden Rechtsauffassung zählen Selbstfahrten, also Fahrten, bei denen der Arbeitnehmer selbst ein Kraftfahrzeug lenkt, dann nicht als Arbeitszeit (im Sinne des Arbeitszeitgesetzes), wenn dem Arbeitnehmer eine angemessene Alternative zur Verfügung steht. Hat der Arbeitnehmer zum Beispiel die Wahl zwischen der Selbstfahrt mit dem Auto oder der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dann zählt das nicht als Arbeitszeit, wenn er sich aus freien Erwägungen für das Auto entscheidet, weil ihm das praktikabler erscheint. Dann fällt die Selbstfahrt in die private Entscheidungsfreiheit des Arbeitnehmers, in die das Arbeitszeitrecht nicht eingreifen darf.\r\n\r\nDiese plausible Rechtsauffassung wird aber im Vollzug nicht von allen Behörden einheitlich geteilt. Es muss daher eine Klarstellung geben, dass diese Entscheidungen des Arbeitnehmers zu einer freiwilligen Selbstfahrt respektiert werden und sie deshalb nicht als Arbeitszeit zählen. Die Frage der Vergütung für diese Zeiten wird dadurch nicht berührt, da sich diese nicht nach dem Arbeitszeitgesetz richtet.\r\n1.7\tArbeitszeitverlängerungen bei öffentlichen Ausschreibungen\r\nBei Baumaßnahmen an Bundesautobahnen wird durch die öffentlichen Auftraggeber häufig im Rahmen der Ausschreibung die sog. Betriebsform 2 vorgegeben. Diese setzt Arbeiten an allen Werktagen unter vollständiger Ausnutzung des Tageslichts voraus. Dies bedeutet, dass in der Bausaison in den tageslichtintensiven Monaten (Ende Mai bis Ende Oktober) eine Arbeitszeit länger als zehn Stunden geleistet werden muss.\r\n\r\nSolange daher die tägliche Höchstarbeitszeitgrenze nicht ganz aufgegeben wird, sind diese Unternehmen auf Ausnahmebewilligungen angewiesen. Den Rechtsrahmen hierfür bietet § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG. Hierbei handelt es sich aber um eine Ermessensentscheidung der Aufsichtsbehörde. Leider berücksichtigen nicht alle Behörden in Bayern bei dieser Entscheidung die berechtigten Interessen der Unternehmen in ausreichendem Maße. Daher ist zum einen auf eine einheitliche, den berechtigten Interessen der Unternehmen gerecht werdende Genehmigungspraxis in Bayern hinzuwirken. Zum anderen muss über eine gesetzliche Einschränkung des Ermessens in § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG nachgedacht werden, für den Fall, dass das Ausnahmeerfordernis auf zwingende Ausschreibungsbedingungen öffentlicher Auftraggeber beruht.\r\n1.8\tArbeitszeitverlängerungen im Gastgewerbe\r\nAuch im Hotel- und Gaststättengewerbe erweist sich die tägliche Höchstarbeitszeit als vollkommen unpraktikabel. Beispielsweise zieht sich die Durchführung von Hochzeits- oder sonstigen größeren Feiern und Festen in der Regel über eine längere Dauer hin, so dass nach acht bzw. zehn Stunden ein „Schichtwechsel“ notwendig wäre und das Personal ausgetauscht werden müsste. Insbesondere kleineren Betrieben im ländlichen Raum ist dies \r\nfaktisch nicht möglich.\r\n\r\nSolange daher die tägliche Höchstarbeitszeitgrenze nicht ganz aufgegeben wird, sind auch die Unternehmen im Gastgewerbe auf Ausnahmebewilligungen angewiesen. Den Rechtsrahmen hierfür bietet § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG. \r\n\r\nDiese Vorschrift richtet sich an Saison- und Kampagnenbetriebe. Viele Betriebe im Gastgewerbe, gerade im ländlichen Raum, fallen unter diese Kategorie. Sie haben zwar ganzjährig geöffnet, zu bestimmten Jahreszeiten kommen aber aus nachvollziehbaren Gründen wesentlich mehr Gäste als zu den übrigen Zeiten, z. B. im Sommer bei entsprechenden Außenflächen oder zur Weihnachtszeit. In anderen deutschen Ländern werden solche Ausnahmebewilligungen für Gastronomiebetriebe bereits sehr praxisorientiert gehandhabt und an die Begründung und Formalien keine überspannten Anforderungen gestellt.\r\nSolange die tägliche Höchstarbeitszeitgrenze nicht ganz aufgegeben wird, muss für solche Ausnahmebewilligungen auch in Bayern eine angemessene und praxisnahe Verwaltungspraxis umgesetzt werden.\r\n1.9\tBußgeldtatbestand für Arbeitszeitnachweise abschaffen\r\nDie Bußgeldvorschrift in § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG muss abgeschafft oder zumindest dahingehend angepasst werden, dass sie nur noch bei Vorsatz erfüllt ist.\r\n\r\nDie Tätigkeit an mobilen Endgeräten gilt auch außerhalb des Betriebsgeländes als Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen. Die Verletzung der entsprechenden Vorschrift ist bußgeldbewehrt. \r\n\r\nDer Arbeitgeber kann die Pflicht zwar auf die Arbeitnehmer delegieren, ihn trifft aber am Ende die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufzeichnung. Daher hat er durch Stichproben sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer der Anweisung nachkommen. Besonders schwierig ist dies, wenn die Arbeitnehmer an häufig wechselnden Orten arbeiten, an denen sie der Aufsicht durch den Arbeitgeber weitestgehend entzogen sind. Die Kontrolle der von den Arbeitnehmern abzugebenden Aufzeichnungen genügt grundsätzlich. Dabei kann der Arbeitgeber jedoch ohne böse Absicht unzureichende Angaben übersehen, wenn er von sich aus gar keinen Überblick über die tatsächliche Dauer der geleisteten Arbeit haben kann. Es besteht die Gefahr, dass Gerichte und Verfolgungsbehörden in solchen Fällen die Fahrlässigkeit bejahen, die zur Erfüllung des Bußgeldtatbestands genügt.\r\n2\tAusnahmen bei Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ausbauen\r\nSonn- und Feiertage sind geschützt – Ausnahmen sichern Unternehmensabläufe\r\nDie vbw bekennt sich zu arbeitsfreien Sonn- und Feiertagen. Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich auf das erforderliche Maß zu beschränken. Die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen erfolgt jedoch nur in Ausnahmefällen, weil die Unternehmen hierfür einen konkreten Bedarf haben. Sie ist erforderlich zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bzw. des Standortes Deutschland. Verschärfungen gingen zu Lasten der Unternehmen und damit auch zu Lasten von Arbeitsplätzen.\r\n2.1\tSonn- und Feiertagsbeschäftigung in Callcentern und bei digitalen Dienstleistern erhalten\r\nIn § 13 Abs. 1 und 2 ArbZG ist eine Ermächtigung für die Länder geregelt, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsverbot „zur Befriedigung täglicher oder an diesem Tage besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung“ zuzulassen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 26. November 2014 die darauf beruhende Bedarfsgewerbeverordnung des Landes Hessen in Teilen für unwirksam erklärt. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf vergleichbare Ausnahmeregelungen in allen anderen deutschen Ländern, insbesondere was die Sonn- und Feiertagsarbeit in Callcentern und vergleichbare digitale Dienstleistungsangebote betrifft, auch wenn die bayerische Bedürfnisgewerbeordnung nach wie vor in Kraft ist und angewendet wird.\r\n\r\nDie Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) hatte im Jahr 2015 die Bundesregierung aufgefordert, die Sonntagsarbeit in Callcentern im bisherigen Umfang durch eine neu zu erlassende Verordnung des Bundes zu ermöglichen. Das soll durch eine Verordnung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 c) ArbZG (aus Gründen des Gemeinwohls, insbesondere auch zur Sicherung der Beschäftigung) geschehen. Hier hat nur der Bund die Verordnungskompetenz, die Länder nicht.\r\n\r\nDie vbw fordert die Bundesregierung ebenfalls auf, diese Vorlage der ASMK nun endlich umzusetzen.\r\n \r\n2.1.1\tWeitere Ausnahmen bei grenzüberschreitender Arbeitsleistung\r\nProbleme gibt es mit dem Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit auch, wenn ein Arbeitnehmer aus Deutschland gemeinsam mit Personen aus anderen Staaten, in denen das Beschäftigungsverbot nicht gilt bzw. in denen der entsprechende Tag kein gesetzlicher Feiertag ist, zusammenarbeitet. Solche Projekte müssen oft unter Zeitdruck fertiggestellt werden. Das ArbZG erlaubt aber nicht einmal eine Besprechung eines inländischen Projektbeteiligten mit seinen Kollegen an Sonn- oder Feiertagen ohne entsprechenden Ausnahmetatbestand. In § 10 ArbZG muss zumindest ein Ausnahmetatbestand aufgenommen werden, der es Arbeitnehmern erlaubt, bei grenzüberschreitenden Arbeitsleistungen auch an Sonn- und Feiertagen tätig zu sein, wenn ein Mitarbeiter aus einem Staat beteiligt ist, in dem an diesem Tag kein Beschäftigungsverbot gilt. Andernfalls wird es für deutsche Unternehmen schwer, die Kooperation mit ausländischen Partnern zu fördern und effektiv zu gestalten. Internationale Projekte dürfen nicht an veralteten Vorgaben scheitern.\r\n2.1.2\tÖffentliche Ausschreibungen und Sonn- und Feiertagsarbeit harmonisieren\r\nIm Rahmen der Ausschreibung von Infrastrukturprojekten öffentlicher Auftraggeber (z. B. beim Autobahnbau) wird von den Bietern (d. h. den späteren Auftragnehmern) oft verlangt, in ihrem Angebot die Ausführung an sieben Tagen die Woche, also auch sonn- und feiertags, einzuplanen. Das dient legitimerweise der Beschleunigung dieser Vorhaben. Allerdings steht die Vorgabe zunächst im Widerspruch zum Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in § 9 Arbeitszeitgesetz. Der Auftragnehmer muss dann erst nach Zuschlags-erteilung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde unter Verweis auf die öffentliche Ausschreibung die Genehmigung der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung beantragen. Das ist mit hohem bürokratischem Aufwand und Verwaltungskosten verbunden. Tatsächlich ist diese besondere behördliche Genehmigung aber nicht geboten, weil die Vorgabe zu Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ja ohnehin schon von der öffentlichen Hand kommt. \r\n\r\nDer Ausnahmekatalog in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz muss daher entsprechend erweitert werden. Ausnahmen müssen ohne gesonderte behördliche Genehmigung möglich sein, wenn sie auf Vorgaben von öffentlichen Auftraggebern beruhen.\r\n2.1.3\tKein Nachholen von Feiertagen\r\nRegelmäßig wird die Forderung laut, gesetzliche Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, am darauffolgenden Montag oder zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen. Das ist aus den folgenden Gründen abzulehnen.\r\n2.1.3.1\tSinn und Zweck von Feiertagen\r\nFeiertage dienen nicht der Erholung der Arbeitnehmer, sondern der Besinnung auf einen bestimmten Zweck (in der Regel ein religiöser oder historischer Anlass). Die Arbeitsfreistellung an diesen Tagen, soll ermöglichen, dass die Arbeitnehmer sich (mit begründeten Aus-nahmen) voll und ganz der Besinnung auf den Anlass des Feiertages widmen können. \r\n\r\nFällt der Feiertag auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag (z. B. Samstag – bei einer Fünf-Tage-Woche – oder Sonntag) kann sich der Arbeitnehmer auch ohne bezahlte Freistellung dem Feiertag widmen. Mit „freien Nachholtagen“ würde man den ursprünglichen Sinn und Zweck des Feiertages entwerten, da dann die Arbeitsfreistellung in den Vordergrund gerückt würde, anstelle des ursprünglichen Anlasses. Wenn aber der ursprüngliche Zweck eines Feiertages gar nicht mehr von Bedeutung sein sollte, stellt sich die Frage, ob eine zwingende Feiertagsruhe überhaupt noch gerechtfertigt werden kann.\r\n\r\nBayern ist mit 13 Feiertagen in den meisten Regionen ohnehin schon Spitzenreiter in Deutschland – mit dem regionalen Augsburger Friedensfest sind es sogar 14.\r\n2.1.3.2\tAngemessene Erholungszeiten\r\nDie notwendige Erholung der Arbeitnehmer wird in Deutschland zum einen durch die wöchentliche Arbeitsruhe an Sonntagen und durch den gesetzlichen Anspruch auf vier Wochen Erholungsurlaub pro Jahr ausreichend sichergestellt. Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern darüber hinaus sogar insgesamt sechs Wochen Erholungsurlaub, z. B. auf tariflicher oder vertraglicher Grundlage. \r\n2.1.3.3\tVolkswirtschaftliche Auswirkungen\r\nNach einer anerkannten volkswirtschaftlichen Faustformel kostet ein Feiertag ca. 0,1 Prozent des Brutto-Inlandsproduktes. Für Deutschland ergibt das einen Betrag von fast vier Milliarden Euro, für Bayern einen Betrag von knapp 700 Millionen Euro. Neben den ohnehin stetig wachsenden Belastungen für die Wirtschaft kann das nicht noch zusätzlich geschultert werden. Diese volkswirtschaftlichen Belastungen würden auch zu einem Rückgang der staatlichen Haushaltseinnahmen führen. Gerade vor dem Hintergrund einer herausfordernden Haushaltslage sind diese Forderungen deshalb keinesfalls nachhaltig.\r\n2.1.3.4\tKein stichhaltiger internationaler Vergleich\r\nOft wird argumentiert, dass es in anderen Staaten bereits solche Regelungen gäbe. Allerdings ist das in dem meisten Staaten der Welt eben nicht der Fall. Viele der genannten Regelungen in anderen Staaten halten auch einem genaueren Vergleich mit dem Feiertagssystem in Deutschland nicht stand. So werden als Beispiele oft die USA, Japan und Großbritannien genannt.  \r\nDabei wird übersehen, dass es in den USA und Japan gar keine gesetzliche Pflicht zur Arbeitsfreistellung für private Arbeitgeber gibt. So gelten die Regelungen in den USA nur für Beschäftigte von Bundesbehörden. In Großbritannien wiederum kann der Arbeitgeber freigenommene Feiertage vom Jahresurlaub abziehen.\r\n\r\nWill man unbedingt den Vergleich mit anderen Staaten heranziehen, darf eines nicht unter den Tisch fallen: Deutschland hat ohnehin schon die geringste Jahresarbeitszeit weltweit (unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit und der Urlaubs- und Feiertage). Im Jahr 2022 waren es 1.340 Stunden je Erwerbstätigen. Der EU-Durchschnitt lag in jenem Jahr bei 1.570 Stunden, der OECD-Durchschnitt bei 1.751 Stunden.\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nJulius Jacoby\r\nGrundsatzabteilung Recht\r\nTelefon\t089-551 78-237\r\njulius.jacoby@vbw-bayern.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. 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Darüber hinaus muss aber auch der Wandel in der Gesellschaft konsequent weiter gehen – so gilt es etwa, althergebrachte Rollenmuster oder Berufswahl-Stereotypen weiter aufzubrechen.\r\n\r\nIn dem vorliegenden Positionspapier stellen wir vor, welche Hebel wir bewegen müssen, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen.\r\n\r\n\r\n\r\nBertram Brossardt\r\nSeptember 2024\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tGesellschaft\t1\r\n1.1\tTraditionelle Rollenbilder verändern\t1\r\n1.2\tBranchen- und Berufswahl verbreitern\t1\r\n2\tStaat und Politik\t4\r\n2.1\tFamilienpolitik muss Erwerbstätigkeit fördern\t4\r\n2.2\tVereinbarkeit von Familie und Beruf als Schlüssel für eine höheren Erwerbsumfang von Frauen\t5\r\n2.3\tFördern statt regulieren\t6\r\n2.3.1\tGesetzgebung in Bund und EU nicht zielführend\t6\r\n2.4\tDen unbereinigten Gender Pay Gap verkleinern\t7\r\n2.4.1\tDas „Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern“\t8\r\n2.4.2\tEU-Entgelttransparenzrichtlinie\t8\r\n3\tUnternehmen\t10\r\n3.1\tVereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen\t11\r\n3.1.1\tArbeitszeitflexibilisierung\t11\r\n3.1.2\tElternzeit/Elternförderung\t11\r\n3.1.3\tKinder- und Angehörigenbetreuung\t11\r\n3.1.4\tWeitere Serviceleistungen\t12\r\n3.2\tFrauen fördern\t12\r\n4\tWirtschaftsvereinigungen\t14\r\n4.1\tProjekte der Arbeitgeberverbände (bayme vbm vbw) zur Mädchen- und Frauenförderung\t14\r\n4.2\tProjekte der Arbeitgeberverbände (bayme vbm vbw) zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie\t16\r\nAnsprechpartner/Impressum\t17\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nBessere Rahmenbedingungen für Frauen in der Arbeitswelt sind eine \r\ngesamtgesellschaftliche Aufgabe\r\nFrauen brauchen bessere Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt, um ihren Erwerbsumfang auszubauen und mehr Führungspositionen zu besetzen. Damit dies gelingt, muss in Gesellschaft und Politik ein grundlegender Wandel eingeläutet werden. Unternehmen und Verbände unterstützen dabei, indem sie über Projekte und Initiativen Frauen fördern und so ihrer Verantwortung gerecht werden. \r\nGesellschaft\r\nDie Berufswahl von Frauen muss sich weiter verbreitern. Vor allem technische Berufe \r\nbieten ein hohes Potenzial, das noch immer überwiegend von Männern genutzt wird.\r\nUm die Geschlechtersegregation zu überwinden, muss die Branchenwahl von Frauen \r\nverbreitert werden. Dafür ist es auch notwendig, dass sich tradierte Rollenbilder verändern. \r\nStaat und Politik\r\nEs darf nicht sein, dass fehlende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder oder pflegende Angehörige die Erwerbstätigkeit von Frauen ganz oder hinsichtlich ihres Umfangs einschränken.\r\nEs ist Aufgabe des Staates, eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Infrastruktur für Kinderbetreuung und Pflege zu schaffen. \r\n\r\nFalsch und nicht zielführend ist es hingegen, die Probleme mit gesetzlichen Vorgaben lösen zu wollen. So bedeutet etwa die Frauenquote für Führungspositionen einen ideologisch motivierten Eingriff in die unternehmerische Freiheit und die Eigentumsrechte der Inhaber. Staatliche Vorgaben für die Betriebe sind auch auf anderen Feldern zu vermeiden. \r\n\r\nStaatliche Fehlanreize, die insbesondere Frauen von der Erwerbstätigkeit abhalten, müssen beseitigt werden. Das gilt beispielsweise für die kostenfreie Mitversicherung von nicht in der Kinderbetreuung oder Pflegearbeit eingebundenen Ehepartnern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. \r\n Umgekehrt ist es wichtig, dass mehr Flexibilität bei den Arbeitszeitregelungen geschaffen wird. Dies ist ein zentraler Faktor, damit Frauen ihren Erwerbsumfang ausbauen können und Familien Vereinbarkeit von Familie und Beruf leben können.  \r\nUnternehmen\r\nUnternehmen gehen ihrer Verantwortung nach, indem sie durch eine familienfreundliche Personalpolitik Frauen in ihrer Karriere- und Lebensplanung unterstützen. Sie bieten ein breites Spektrum an Maßnahmen an, über die zielgerichtet und entsprechend der individuellen Rahmenbedingungen Lösungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geboten werden.\r\nInstitutionen\r\nÜber Best-Practice-Beispiele und Modell-Projekte zeigen Institutionen – wie Verbände – Möglichkeiten für die Förderung von Frauen auf. Zudem unterstützen die Arbeitgeberverbände mit Informationen – über den Familienpakt Bayern beispielsweise zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. \r\n1\tGesellschaft\r\nGesellschaftliche Bedingungen beeinflussen Frauen in der Arbeitswelt\r\nDamit Unternehmen zukünftig mehr Schlüsselpositionen mit Frauen besetzen können und Frauen mehr bzw. umfangreichere Beschäftigungschancen eröffnet werden, sind kontinuierliche Erwerbsverläufe sowie eine breitere Berufswahl bei Mädchen und Frauen notwendig. Dazu brauchen wir auch eine offene und ehrliche Diskussion ohne ideologische Scheuklappen. \r\n1.1\tTraditionelle Rollenbilder verändern\r\nDer im Vergleich zu Männern geringere Anteil von Frauen an Führungspositionen oder das im Durchschnitt niedrigere Einkommen von Frauen hängt stark mit dem traditionellen \r\nRollenverständnis der Geschlechter zusammen. \r\nUm eine Veränderung zu erwirken, müssen sich traditionelle Rollenbilder weiter verändern. Es gibt verschiedene Faktoren, die im Zusammenhang mit Frauen in Führungspositionen, der Lohnthematik, der Erwerbsbeteiligung sowie dem Erwerbsumfang von Frauen \r\nbedeutend sind:\r\n\r\n–\ttradierte Rollenverständnisse \r\n–\tgeschlechtsspezifische Präferenzen in den Interessen \r\n–\tdas unterschiedliche Partnerwahlverhalten von Frauen und Männern\r\n–\tandersgeartete Kommunikationsstrategien\r\n–\tunterschiedliche Prioritätensetzung im Beruf \r\n–\tunterschiedliche Prioritätensetzung bei der Branchenwahl\r\n–\tunterschiedliche Prioritätensetzung im Bereich Familie\r\n–\teine differierende Risikobereitschaft\r\n\r\nWie viel von diesen Differenzen jeweils biologisch, gesellschaftlich oder durch die Erziehung bedingt sind, ist zwar umstritten. Zudem hat sich hier in den letzten Jahren einiges getan – auch wegen einer Vielzahl an Frauen-Förderungsprojekten und die zahlreichen, mit viel Steuergeldern ausgestatteten Gleichstellungsbemühungen. Dennoch ist es noch nicht vollumfänglich gelungen, Geschlechterstereotype – etwa bei der Berufswahl – aufzubrechen. Dies zeigt, wie verfestigt diese Unterschiede sind. \r\n1.2\tBranchen- und Berufswahl verbreitern\r\nFrauen und Männer sind nach wie vor im Durchschnitt in sehr unterschiedlichen Berufen tätig. Die Berufswahl orientiert sich dabei an eher traditionellen Vorstellungen.\r\n\r\nObwohl die Erwerbstätigkeit der Frauen in den letzten Jahren gestiegen ist, gibt es immer noch Branchen, mit einem sehr geringen Frauenanteil, was vor allem daran liegt, dass bei den Ausbildungsberufen die Rollenmuster sehr stabil sind. In einigen Bau- und Metallberufen etwa liegt der Frauenanteil immer noch bei weniger als 5 Prozent, während er in einigen Berufen des Erziehungs- und Gesundheitswesens bei mehr als 80 Prozent liegt. In sehr geringem Maße ist ein gewisser Trend zu mehr Heterogenität zu erkennen. \r\n\r\nIn den Studiengängen ist der Frauenanteil insgesamt deutlich angestiegen und Frauen sind mit 50,8 Prozent inzwischen sogar leicht in der Mehrheit (Stand: Wintersemester 2023/2024). Dennoch haben sich die Muster bei der Studienfachwahl wenig verändert: Naturwissenschaftliche Fächer sind noch immer stark männerdominiert, während in Studiengängen aus dem sozialen Bereich (z. B. Erziehungswissenschaften, Soziale Arbeit) die Frauen deutlich in der Mehrheit sind. \r\n\r\n \r\nAbbildung 1\r\nGeschlechterdominierte Berufe\r\n \r\nQuelle: Die Arbeitsmarktsituation von Frauen und Männern 2022; eigene Darstellung \r\n\r\nDie Fakten belegen deutlich: Wenn die Erwerbstätigkeit von Frauen erhöht, der unbereinigte Gender Pay Gap verringert und mehr Frauen in Führungspositionen gebracht werden sollen, führt an einer höheren Beteiligung von Frauen in Bereichen mit einer höheren \r\nBezahlung wie etwa dem MINT-Sektor kein Weg vorbei.\r\n \r\n2\tStaat und Politik\r\nGute Betreuungsinfrastruktur statt staatlich verordneter Bürokratie\r\nDamit Frauen Beruf und Familie besser vereinbaren können und Karrierebrüche verhindert werden, muss der Staat die passenden Rahmenbedingungen schaffen. Dabei sollte er für eine ausreichende Infrastruktur bei Kinderbetreuungseinrichtungen, Pflegeheimen oder Ganztagsschulen sorgen. Obwohl sich hier bereits viel getan hat, besteht noch immer Handlungsbedarf. Die Politik darf hier eigene Defizite nicht mit Forderungen an die Wirtschaft kompensieren bzw. staatliche Aufgaben den Unternehmen übertragen. \r\n2.1\tFamilienpolitik muss Erwerbstätigkeit fördern\r\nDeutschland verfügt über eine Vielzahl an familienpolitischen Leistungen mit einem Budget von über 200 Milliarden Euro. \r\nIn dieser Fülle an Leistungen dürfen Betroffene aber nicht den Überblick verlieren. Es ist wichtig, dass sie schnell und einfach erkennen können, welche Unterstützungsleistung die jeweils passende ist. \r\n\r\nNotwendig ist die Stärkung familienunterstützender Dienstleistungen, sodass Kosten für Kinderbetreuung, Pflege und Haushalt künftig steuerlich voll abzugsfähig sind. Auch möglichst niedrige Sozialversicherungsabgaben und Steuern sind ein Mehrwert für die Betroffenen: Sie erleichtern es, das Leben eigenverantwortlich aus dem Nettoeinkommen zu finanzieren. Zugleich macht sie eine reguläre Beschäftigung in der Hauswirtschaft attraktiver und drängt Schwarzarbeit zurück. \r\n\r\nGrundlage von zielgerichteten familienpolitischen Leistungen muss es außerdem sein, dass sie die Eigenverantwortlichkeit stärken und Familien nicht in die Abhängigkeit von Transferleistungen bringen. Dies gilt auch für die geplante Kindergrundsicherung. Leistungen dürfen nicht so ausgeweitet werden, dass es für Eltern unattraktiver wird, einer Erwerbs-tätigkeit nachzugehen. Der beste Schutz vor Kinderarmut bleibt die Erwerbstätigkeit der Eltern. Aus diesem Grund darf die Kindergrundsicherung nicht eingeführt werden. Es ist außerdem sehr fraglich, ob das Ziel des Bürokratieabbaus erreicht werden kann. Bei der Bundesagentur für Arbeit ist ein umfangreicher Personalaufbau notwendig, um die Kindergrundsicherung umsetzen zu können. Zudem rechnet die Bundesregierung schon jetzt mit deutlich höheren Kosten als ursprünglich angenommen. Dies ist angesichts der angespannten Haushaltslage nicht tragbar.  \r\n2.2\tVereinbarkeit von Familie und Beruf als Schlüssel für eine höheren Erwerbsumfang von Frauen\r\nEine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Schlüssel, um Frauen einen höheren Erwerbsumfang zu ermöglichen. Sie ist außerdem grundlegend, um Arbeits- und Fachkräfte zu finden und zu binden. Schließlich ist sie die Grundlage für ein familienfreundliches Arbeitsumfeld und betrifft (künftige) Eltern und pflegende Angehörige.\r\n\r\nVor allem Mütter mit kleinen Kindern haben Schwierigkeiten, wieder in den Beruf einzusteigen oder ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten, da die Betreuungszeiten von Kindertagesstätten oftmals unflexibel sind. Hier zeigen sich Betriebskindergärten vorbildlich. Weiterhin zu niedrig ist auch das Angebot im Schulbereich. Für viele Eltern ist es ein Hindernis im Berufsleben, wenn nachmittags keine geeigneten Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Auch hier springen oft Unternehmen ein, indem sie ihren Beschäftigten entsprechende Angebote machen.\r\n\r\nUm die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Situation von Frauen in der Arbeitswelt zu verbessern, muss der Staat seiner Verantwortung und Aufgabe nachkommen und für eine ausreichende Infrastruktur von Kinderbetreuungsplätzen und Pflegeeinrichtungen sorgen. Die Unternehmen nehmen ihre Verantwortung auf betrieblicher Ebene wahr (siehe Punkt drei).\r\n\r\nDie familienbezogene Infrastruktur in Bayern weist in den vergangenen Jahren zwar einige Erfolge auf. So lag die Betreuungsquote für unter Dreijährige 2010 noch bei 20,5 Prozent. Im Dezember 2023 betrug sie schon 37,1 Prozent. Bei den Drei- bis Sechsjährigen sind die Steigerungen geringer, hier war der Ausgangswert aber auch deutlich höher (2010: 91 Prozent; Dezember 2020: 93,5 Prozent). Bei den sechs- bis zehnjährigen stieg die Betreuungsquote zwischen 2010 und Dezember 2023 von 30,7 Prozent auf 57,5 Prozent.  Dennoch gibt es nach wie vor Defizite. Bei den Kindern unter drei Jahren äußerten 2022 über 42 Prozent der Eltern einen Betreuungswunsch für Kinder dieser Altersgruppe.  Insbesondere beim Betreuungsangebot für Schulkinder zeigt sich Nachholbedarf, der lokal sehr unterschiedlich ausfallen kann: 59 Prozent der Eltern gaben einen Betreuungsbedarf an. \r\n\r\nFür die notwendigen Betreuungsplätze muss auch ausreichend qualifiziertes Personal ausgebildet werden, denn auch im Bereich der Kinderbetreuung ist der Fachkräftemangel ein großes Problem. \r\nIn Bayern wurden in den letzten Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um die \r\nKapazitäten im Bereich der (frühkindlichen) Kinderbetreuung auszubauen. Dies war erfolgreich: Zwischen 2011 und 2022 ist die Zahl der Beschäftigten in diesem Bereich um 86 Prozent gestiegen (auf 104.704 Kräfte). Dennoch fehlen nach wie vor viele Betreuungsplätze. \r\nDie Aus- und Fortbildungsprogramme in Bayern, die es auch für Quereinsteigende gibt, tragen dazu bei, die Kinderbetreuung auszubauen und weiterhin auf einem qualitativ \r\nhohen Niveau zu halten. \r\n\r\nFlexibilität ist für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch hinsichtlich der Arbeitszeiten grundlegend. \r\nDie oftmals starren Regelungen zur Arbeitszeit stellen hier eine weitere Hürde dar. \r\nDie tägliche Höchstarbeitszeit muss ganz abgeschafft werden, zugunsten einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden – in allen Bereichen und Branchen und ohne Einschränkung auch für Unternehmen ohne Tarifbindung und ohne Bezugnahme auf Tarifverträge – und die Möglichkeiten zur Ausgestaltung der elfstündigen täglichen Ruhezeit müssen aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie voll in das deutsche Arbeitszeitgesetz übernommen werden.\r\nZudem trägt eine höhere Flexibilisierung der Arbeitszeit auch dazu bei, dass Frauen einfacher erwerbstätig sein können. Dies ist auch mit Blick auf die spätere Altersvorsorge wichtig, um im Alter abgesichert zu sein. \r\n2.3\tFördern statt regulieren \r\nZentraler Gegenstand der staatlichen Gleichstellungspolitik ist immer noch die Frauenquote. Das Problem dabei ist: Oft wird Chancengleichheit mit Gleichverteilung verwechselt und sogar staatliche Frauenquoten mit selbstauferlegten Quoten von Parteien oder Unternehmen in einen Topf geworfen. Dabei macht es einen fundamentalen Unterschied, ob eine Institution oder ein Unternehmen sich selbst Ziele steckt, oder ob der Staat in die \r\nBesitzrechte von Aktionären und die Personalpolitik von Unternehmen eingreift und \r\näußerliche Merkmale als Einstellungskriterium vorschreibt. \r\n2.3.1\tGesetzgebung in Bund und EU nicht zielführend\r\n2.3.1.1\tEU-Richtlinie zu Führungspositionen\r\nIm November 2022 hat die Europäische Union eine Richtlinie verabschiedet, die Vorgaben zum Frauenanteil in privaten Unternehmen macht. Sie trat im November 2022 in Kraft.\r\n40 Prozent der Mitglieder in Aufsichtsräten müssen bis Ende 2026 weiblich sein. Alternativ kann durch die Mitgliedsstaaten die Zielgröße von 33 Prozent Frauenanteil in Aufsichts-\r\nräten und Vorständen börsennotierter Unternehmen gewählt werden. Wichtig zu beachten ist allerdings: Bereits bestehende nationale Quotenregelungen haben Vorrang. In diesem Fall besteht keine Pflicht zur Umsetzung der vorgesehenen Verfahren. Dies gilt aufgrund des Zweiten Führungspositionengesetzes auch für Deutschland.\r\n\r\n2.3.1.2\tRegelungen zur Frauenquote in Deutschland\r\nBereits im Jahr 2015 trat das erste Führungspositionen-Gesetz in Kraft (FüPoG I). Es legte eine Frauenquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte von Unternehmen fest, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen. 2021 lag der Anteil hier bei 35,7 Prozent für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen (Anteil 2015 bei der Einführung: 21,3 Prozent).\r\n\r\nDas zweite Gesetz für eine Frauenquote in Großunternehmen trat im August 2021 in Kraft (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II). Zentrale Vorgabe ist, dass in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau dabei ist. Bei den 106 großen Unternehmen, die aktuell unter diese Regelung fallen, beträgt der Frauenanteil in Vorständen 2021 15,2 Prozent (zum Vergleich: 2015 lag der Anteil bei 4,9 Prozent).\r\n\r\nDer planwirtschaftliche Eingriff einer Frauenquote negiert in weiteren Bereichen die \r\nbetriebliche Realität und überzieht die betroffenen Unternehmen mit unnötiger Bürokratie. So werden branchenspezifisch niedrige Frauenanteile in Belegschaften komplett außer Acht gelassen. Auch die Berichterstattungspflichten für einzelne Führungsebenen sind nicht praktikabler. Einzelne Abgänge führen zu starken Schwankungen. Deshalb ist es \r\nwenig sinnvoll, dass für die Führungsebenen gesonderte Zielgrößen festgelegt werden müssen. Ziel muss es sein, dass ein Unternehmen für die Führungsebenen insgesamt eine Zielgröße festlegt, um eine gewisse Flexibilität zu haben. Zudem ist eine Beschränkung der erfassten Ebenen auf die zwei Hierarchieebenen unterhalb des Vorstandes wenig hilfreich. Eine gesammelte Erfassung findet in vielen Unternehmen bereits heute auf Grund eines standardisierten Verfahrens über mehr als zwei Ebenen statt. Deshalb ist es zum einen praktikabel, dass sich die von Vorstand oder Geschäftsführung festgelegte Zielgröße insgesamt auf alle diese Ebenen des Unternehmens beziehen kann. Zum anderen würden damit auch mehr Frauen von den Maßnahmen profitieren und zudem eine bessere Vergleichbarkeit gewährleistet sein. Schließlich haben Führungskräfte der mittleren Führungsebene \r\neines Konzerns eine ähnliche Verantwortung wie die erste und zweite Hierarchieebene \r\nunter der Geschäftsleitung im Mittelstand.\r\n\r\nGenauere Informationen zur Frauenquote bietet Ihnen auch unsere Info Recht Broschüre zu diesem Thema. \r\n2.4\tDen unbereinigten Gender Pay Gap verkleinern\r\nEin weiterer Schauplatz gleichstellungspolitischer Diskussionen ist der so genannte Gender Pay Gap, die statistische Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Den regelmäßigen Meldungen dazu liegt der durchschnittliche Bruttolohn zugrunde. Unterschiedliche Branchen, Berufe, Bildungsstand und viele weitere Aspekte, die die Lohnhöhe beeinflussen, werden nicht berücksichtigt. Deshalb entsteht oft der Eindruck, dass Frauen per se rund ein Viertel weniger Lohn bekämen als Männer. \r\n\r\nAussagekräftiger ist die bereinigte Entgeltlücke. Dafür spielen Einflussfaktoren, wie Alter, Ausbildung, Branche, Studienrichtung, variable Entgeltbestandteile und Zuschläge, \r\nBetriebsgröße, Beschäftigungsverhältnis und die Erwerbsbiografie, eine Rolle. Sie liegt laut den neusten Zahlen bei sechs Prozent.  \r\n\r\nAls wesentliche Ursachen für die Lücke beim durchschnittlichen Bruttolohn sind folgende Punkte verantwortlich:\r\n–\tdie Branchen- und Berufswahl von Frauen\r\n–\tdie durch Kinder bedingten Erwerbsunterbrechungen sowie die durch Familienauf-\r\ngaben begründete höhere Teilzeitquote\r\n–\tder im Durchschnitt vor allem bei älteren Frauen schlechtere Bildungsstand \r\n–\tdie Dauer der kindbedingten Erwerbsunterbrechungen.\r\n\r\nWill man den Gender Pay Gap verkleinern, muss man an diesen Ursachen ansetzen. Staatliche Zwangsmaßnahmen und bürokratische Berichtspflichten bringen den Frauen nichts, belasten aber die Unternehmen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. \r\n2.4.1\tDas „Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern“\r\nSeit dem 06.07.2017 gilt das „Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern“, das sogenannte Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Es räumt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten das Recht ein, Auskunft darüber zu erhalten, wie und nach welchen Kriterien und Verfahren ihre Bezahlung festgelegt ist und wie sie sich im Vergleich zu anderen Beschäftigten gestaltet. \r\nFür Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, die einen Lagebericht gemäß Handelsgesetzbuch erstellen müssen, gilt, dass sie regelmäßig über Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit berichten (Kapitalgesellschaften). Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigte sind vom Gesetz aufgefordert, ihre Entgeltstrukturen hinsichtlich der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots zu prüfen. \r\n\r\nZiel des Gesetzes soll sein, Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen einzuebnen. Das Gesetz setzt jedoch nicht an den oben genannten Ursachen an, sondern überzieht die betroffenen Unternehmen mit einer Fülle an Bürokratie. Mit dem Auskunftsanspruch kann darüber hinaus in den Belegschaften Unfrieden entstehen.\r\n2.4.2\tEU-Entgelttransparenzrichtlinie\r\nDie im Juni vergangenen Jahres in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie \r\n(EU-RL 2023/970) muss von den Mitgliedsstaaten bis Juni 2026 in nationales Recht \r\numgesetzt werden. \r\n\r\nInhaltlich gehen mit der Richtlinie einige signifikante Verschärfungen im Vergleich zum \r\nhiesigen Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) einher: \r\n–\tDer Geltungsbereich der EU-Richtlinie umfasst alle Arbeitgeber im öffentlichen und privaten Sektor. Während das Auskunftsrecht nach dem deutschen EntgTranspG ausschließlich für Arbeitgeber mit mehr als 200 Arbeitnehmern gilt (§ 12 EntgTranspG) und Privilegien für tarifgebundene und -anwendende Arbeitgeber vorsieht (§ 14 EntgTranspG), gilt das Auskunftsrecht nach der EU-Richtlinie ausnahmslos für alle Arbeitnehmer (Art. 2 EU-RL).\r\n–\tAußerdem sieht die Richtlinie unter anderem eine gemeinsame Entgeltbewertung \r\n(Art. 10 EU-RL) von Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern nach einem vorgegebenen Verfahren sowie Entgelttransparenz schon vor der Einstellung während des Bewerbungsverfahrens gegenüber Bewerbenden vor (Art. 5 EU-RL). Für beide Regelungen gibt es bisher keine deutsche Entsprechung.\r\n–\tAuch die Berichtspflichten der Richtlinie (Art. 9 EU-RL) sind deutlich umfangreicher und greifen bereits bei Arbeitgebern mit 100 Arbeitnehmern. Im deutschen EntgTranspG besteht diese Verpflichtung für Arbeitgeber mit mehr als 500 Arbeitnehmern (§ 21 EntgTranspG).\r\n\r\nParallel zur Vorbereitung der Richtlinienumsetzung hat die Bundesregierung die Ergebnisse der regelmäßigen Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes im vergangenen Oktober im Rahmen einer Fachveranstaltung vorgestellt. \r\n\r\nNeben der Steigerung des Bekanntheitsgrades des Gesetzes sowie der Schaffung klarerer und einheitlicher Regelungen sehen die Empfehlungen auch eine höhere Verbindlichkeit der gesetzlichen Regelungen und vor allem der Instrumente des Entgelttransparenzgesetzes vor. Da die neuen Bestimmungen der Entgelttransparenz-Richtlinie diese Aspekte teilweise aufgreifen, strebt das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der Richtlinie an. Dem Vernehmen nach ist mit einem ersten Gesetzentwurf noch im Verlauf dieses Jahres zu rechnen.\r\n\r\nDie Richtlinie geht – ebenso wie das Entgelttransparenz-Gesetz auf deutscher Ebene – für Unternehmen erneut mit einem deutlichen Mehr an Bürokratie einher und setzt nicht an den Punkten an, die in Bezug auf die Förderung von Frauen in der Arbeitswelt notwendig wären.\r\n\r\n\r\n \r\n3\tUnternehmen\r\nUnternehmen engagieren sich für Frauenförderung im Arbeitsumfeld\r\nDas Arbeitskräfte- und Fachkräftepotenzial von Frauen ist bei bayerischen Unternehmen schon lange im Bewusstsein. Sie unterstützen Frauen in ihrer Karriere und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, indem sie vielfältige betriebliche Maßnahmen anbieten und sich in Projekten der Arbeit-geberverbände und anderen Netzwerken engagieren. \r\nUnternehmen schaffen flexible Arbeitszeitregelungen, starten Initiativen zur Kinderbetreuung oder machen Weiterbildungsangebote. Sie schaffen so attraktive Rahmenbedingungen für Frauen und sichern sich auf diese Weise einen Wettbewerbsvorsprung bei der \r\nGewinnung von weiblichen Arbeits- und Fachkräften. Gleichzeitig binden sie gut ausgebildete Mitarbeiterinnen nachhaltig an das Unternehmen. \r\n\r\nDass derlei Maßnahmen hilfreich sind, zeigt sich auch an den statistischen Fakten: Die \r\nBeschäftigung von Frauen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Erwerbstätigenquote von Frauen lag 2022 bei 73,1 Prozent (zum Vergleich 2012: 68 Prozent). Bei den Männern waren es 2022 80,6 Prozent (2012: 77,6 Prozent). Unterschiede zeigen sich v. a. hinsichtlich der Teilzeitquote: Während sie bei den Frauen 2022 bei 49,9 Prozent lag, ist sie bei den Männern mit 13,3 Prozent deutlich geringer. Im Erwerbsumfang sind also deutliche Potenziale zu sehen. Bei den Gründen, die für eine (unfreiwillige) Teilzeitbeschäftigung angegeben werden, stellen familiäre Verpflichtungen (Betreuung von Kindern und Angehörigen) bei den Frauen mit fast 30 Prozent einen entscheidenden Faktor dar. Bei Männern liegt dieser Wert lediglich bei 8 Prozent. \r\n\r\nDies zeigt, dass eine gute Betreuungsinfrastruktur eine zentrale Stellschraube ist, um den Erwerbsumfang von Frauen zu erhöhen. \r\n\r\nUnternehmen arbeiten bereits seit längerem daran, den Frauenanteil im Betrieb insgesamt und auch in Führungspositionen zu erhöhen. Vor allem im technischen Bereich sowie in Forschung und Entwicklung werben Betriebe händeringend um Frauen. Dies beginnt \r\nbereits in den Kindergärten und Schulen, um das Berufswahlspektrum von Mädchen zu \r\nerweitern und attraktive Wege für eine berufliche Entwicklung aufzuzeigen. Bewährt \r\nhaben sich dabei Initiativen im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik), Schülermentoring, Stipendien und Initiativen zur frühkindlichen Bildung. \r\nIm Unternehmen wirken Maßnahmen zur Work-Life-Balance, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder zur Mitarbeitermotivation. Zudem helfen spezielle Mentoring- und \r\nPatenschaftsprogramme weiblichen Nachwuchskräften, Karriereziele zu definieren, Netzwerke zu knüpfen und ihre berufliche Entwicklung besser zu planen. \r\n3.1\tVereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen\r\nZeitsouveränität kommt besonders berufstätigen Frauen mit familiären Verpflichtungen zugute. Auch deshalb sind flexible Arbeitszeitmodelle aus dem Unternehmensalltag nicht mehr wegzudenken. Die meisten Unternehmen bieten ihren Beschäftigten hier eine breite Palette an Optionen an: Telearbeit, Teilzeitmodellen, flexiblen Tages- und Wochenarbeitszeiten oder Vertrauensarbeitszeiten. \r\n\r\nDarüber hinaus gibt es zahlreiche weitere familienfreundliche Maßnahmen in Betrieben. Wir haben hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Eine umfangreiche Liste mit möglichen Maßnahmen finden Sie in unserem Positionspapier „Familie im Arbeitsumfeld“. \r\n3.1.1\tArbeitszeitflexibilisierung\r\nFür die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ist gerade in der aktuellen Arbeitswelt die flexible Gestaltung der Arbeitszeit grundlegend. Sie sichert Arbeitsplätze und bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, ihren Arbeitsalltag individuell zu planen. Gerade für Frauen mit Familienpflichten ist dies grundlegend, um einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Der viel zu starre Rahmen des Arbeitszeitgesetzes schränkt diese Flexibilität deutlich ein. \r\n\r\nDaher ist es notwendig, die tägliche Höchstarbeitszeit ganz abzuschaffen. Zielführend wäre dagegen eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden – in allen Bereichen und Branchen und ohne Einschränkung auch für Unternehmen ohne Tarifbindung und ohne Bezugnahme auf Tarifverträge. Schließlich müssen die Möglichkeiten zur Ausgestaltung der elfstündigen täglichen Ruhezeit aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie voll in das deutsche Arbeitszeitgesetz übernommen werden.\r\n3.1.2\tElternzeit/Elternförderung \r\nViele Betriebe unterstützen die bei ihnen beschäftigten Mütter und Väter gezielt mit speziellen Angeboten wie Patenprogrammen oder Weiterbildungsangeboten während der \r\nElternzeit. Individuell angepasste Vertretungseinsätze für Eltern in Elternzeit, Teilzeit- oder phasenweise Beschäftigung während der Elternzeit und Einarbeitungsprogramme für den Wiedereinstieg vervollständigen ein solches Angebot. \r\n3.1.3\tKinder- und Angehörigenbetreuung \r\nDie Kinder- und Angehörigenbetreuung ist ein zentraler Bestandteil einer familienfreundlichen Personalpolitik. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, mit denen Unternehmen ihre Beschäftigten hier unterstützen können. Sie reichen von der betrieblichen Kinderbetreuung etwa in Form einer Betriebskinderkrippe oder eines Betriebskindergartens, über \r\nBelegplätze bis hin zu einem Tageselternservice. Da viele Beschäftigte auch Pflegedienste zu Hause übernommen haben, unterstützen Unternehmen sie mit Pflegediensten und \r\nstellen Eltern wegen Krankheit der Kinder frei, oft auch hinausgehend über die gesetzliche Regelung. \r\n3.1.4\tWeitere Serviceleistungen\r\nWeitere Serviceleistungen von Unternehmen richten sich sowohl an Beschäftigte mit und ohne Kinder. Dazu zählen etwa Angebote der Gesundheitsvorsorge oder Gesundheitsprogramme. Ein Essen für Mitarbeiterkinder in der Kantine oder Freizeitangebote für Beschäftigte und deren Familien, Rechtsberatung und Informationsangebote sind weitere Serviceleistungen für Beschäftigte mit Betreuungsverpflichtungen. \r\n3.2\tFrauen fördern\r\nEine Strategie zur besseren Entwicklung der Beschäftigungspotenziale von Frauen und Müttern kann nicht auf einen oder wenige Aspekte beschränkt bleiben. Deshalb ist ein ganzheitlicher Ansatz nötig. Die Förderung der Beschäftigungspotenziale von Frauen und Müttern muss auch andere Lebensbereiche als die Arbeit sowie Männer und Väter berücksichtigen.\r\n\r\nDie zentrale Bedeutung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Förderung von Frauen wurde bereits mehrfach erwähnt. Darüber hinaus gibt es aber weitere Aspekte, die hilfreich sind, um Frauen in der Arbeitswelt zu fördern. \r\n\r\nFrauen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung zu geben (etwa über Fortbildungsangebote) ist ein zentraler Baustein. Derlei Maßnahmen können in Personalent-wicklungsprogramm integriert werden. Eine gezielte Personalentwicklung für Frauen kann dabei bereits in einem frühen Stadium der Karriere ansetzen – etwa über betriebsinterne Patenschaften für Berufseinsteigerinnen. So erhalten die Teilnehmerinnen Tipps, Zugang zu Netzwerken und Austauschmöglichkeiten zu Fragen der Karriereplanung. Betriebsinterne Frauennetzwerke und Frauenworkshops sind weitere Möglichkeiten, über die sich Gelegenheiten zum Austausch ergeben und über die Erfahrungen geteilt werden können. \r\n\r\nSofern die Betriebsabläufe bzw. die Tätigkeiten es ermöglichen, ist es insbesondere für Frauen mit Familienaufgaben hilfreich, wenn bestimmte Tätigkeiten aus dem Homeoffice erledigt werden können oder Termine (z. B. Besprechungen) nur bis zu bestimmten Uhrzeiten angesetzt werden.\r\n\r\nZu einem guten Miteinander von Frauen und Männern im Betrieb sollen auch Sensibilisierungsmaßnahmen zu geschlechtsspezifischem Verhalten beitragen. \r\n\r\nDie hier wiedergegebenen Einschätzungen wurden auch durch von den bayerischen \r\nArbeitgeberverbänden geförderte Abschlussarbeiten zu den Beschäftigungspotenzialen von Frauen bestätigt, die an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg von \r\nProf. Dr. Lutz Bellmann sowie Prof. Dr. Werner Widuckel betreut wurden. \r\n\r\n\r\n \r\n4\tWirtschaftsvereinigungen\r\nVerbände und Vereinigungen zeigen Lösungen für die Frauenförderung\r\nDie Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Frauen gelingt nur, wenn beispielsweise in politisch und gesellschaftlich engagierten Verbänden und Vereinigen Lösungsansätze entwickelt werden. \r\n\r\nSo unterstützen die bayerischen Arbeitgeberverbände bayme vbm sowie die vbw ihre Mitgliedsverbände und -firmen in diesem Punkt tatkräftig. Ziel ist es zunächst, über fundierte Analysen und Prognosen Handlungsbedarfe auszumachen, die für die bayerische Wirtschaft künftig von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit sein werden. Als zweiten Schritt geht es darum, diese Handlungsfelder in konkrete Schritte umzusetzen. Das Instrumentarium dafür sind Stellungnahmen ebenso wie Leitfäden oder auch Projekte, die modellhaft Wege zu sinnvollen Lösungen aufzeigen. \r\n\r\nSchon seit vielen Jahren befassen sich bayme vbm und vbw mit dem Thema Frauen und Familie. Entstanden sind dazu viele politische Stellungnahmen zur Familienpolitik, ebenso zahlreiche Publikationen. \r\n\r\nKonkrete Hilfen und Tipps für die Personalverantwortlichen in den Unternehmen geben etwa unser Positionspapier „Familie im Arbeitsumfeld“ oder die Info-Recht-Broschüre \r\nElternzeit und Berufsrückkehr.\r\n\r\nbayme vbm und vbw gehen in Sachen Frauenförderung selbst mit gutem Beispiel voran und setzen auf eine Personalpolitik, die Frauen wie Männer gleichermaßen fördert. Dafür wurden sie mit dem TOTAL E-QUALITY-Prädikat ausgezeichnet.\r\n4.1\tProjekte der Arbeitgeberverbände (bayme vbm vbw) zur Mädchen- und Frauenförderung\r\nVor dem Hintergrund der Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung und der enormen Potenziale bei Frauen fördern die bayerischen Metall- und Elektroarbeitgeberverbände bayme vbm eine ganze Reihe von Aktionen und Projekten, die Kindern und Jugendlichen die \r\nAttraktivität technischer Berufe und des MINT-Bereichs aufzeigen. Viele der Projekte wenden sich direkt an Mädchen und sind deshalb ein wichtiger Baustein beim Thema Frauen in der Arbeitswelt. Weitere Projekte dienen der Förderung von Frauen – mit dem Ziel, Frauen (wieder) in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ihren Erwerbsumfang auszubauen oder sie auf dem Weg in Führungspositionen zu begleiten.\r\n \r\n–\tGirls’Day Akademien/Girls’Day Campus\r\nMit der „Girls‘Day Akademie“ haben bayme vbm gemeinsam mit der Agentur für Arbeit im Herbst 2013 ein Projekt gestartet, das sich gezielt an Mädchen richtet. Die „Girls’Day Akademie“ bietet Schülerinnen der 7. bis 10. Klassen an Realschulen und Gymnasien praxisorientierte, vertiefte Berufsorientierung im naturwissenschaftlich-technischen \r\nBereich. Das Projekt wird als regionale Kooperationsmodelle zwischen einer Schule, \r\neinem oder mehreren M+E-Unternehmen und einer weiterführenden Schule oder Hochschule durchgeführt. An 15 bayerischen Standorten lernen die Teilnehmerinnen naturwissenschaftliche und technische Inhalte anhand praktischer Arbeiten bei den \r\nverschiedenen Bildungspartnern kennen. Das Pilotprojekt „Girls’Day Campus“ wurde speziell für Schülerinnen von Gymnasien entwickelt und wird derzeit an zwei Standorten in Bayern durchgeführt.\r\n\r\n–\tBerufsorientierungs-Camps der Initiative Technik – Zukunft in Bayern\r\nDas „Mädchen für Technik Camp“ und das „Forscherinnen Camp“ finden in Kooperation mit bayerischen Unternehmen und Hochschulen statt. Die kostenfreien Ferien-Camps bieten Schülerinnen im Alter von 12 bis 18 Jahren Hilfe bei der persönlichen Berufsorientierung. In den Schulferien verbringen die Mädchen eine Woche mit Forschen und Experimentieren in einem bayerischen Unternehmen. Während des Camps lernen die Schülerinnen Ausbildungsberufe im MINT-Bereich kennen und erhalten gleichzeitig die Gelegenheit ihre technischen Fähigkeiten zu vertiefen. Hauptförderer sind bayme vbm, weiterer Förderer ist das Bayerische Wirtschaftsministerium. \r\n\r\n–\tFrauen in Führungspositionen\r\nDas Projekt richtet sich an weibliche Fachkräfte aus bayme vbm Mitgliedsunternehmen mit dem Entwicklungspotenzial, Führungsaufgaben zu übernehmen. Die teilnehmenden Frauen durchlaufen über zwei Jahre hinweg Workshops. Das Projekt verfolgt einen \r\nunternehmensorientierten Ansatz und bezieht die Geschäftsführung und die direkten Führungskräfte der involvierten Frauen mit ein. Jeder Teilnehmerin wird ein Mentor \r\nbeziehungsweise eine Mentorin aus ihrem Unternehmen zur Seite gestellt, die bei der Weiterentwicklung unterstützen. Außerdem gibt es eine virtuelle Austausch- und Informationsplattform für die Teilnehmerinnen. Aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage der Unternehmen ist im Frühjahr 2024 die achte Staffel gestartet.\r\n\r\n–\tfrauen.power(BY) \r\nDas Modellprojekt „frauen.power(BY)“ bot ein vielseitiges Beratungs- und Unterstützungsangebot für Frauen in der beruflichen Erst- und Neuorientierung, für Berufsrückkehrerinnen sowie Gründerinnen. Frauen wurden durch digitalbasierte Weiterbildung fit für den Arbeitsmarkt gemacht. Das Projekt verfolgte das Ziel der dauerhaften \r\nIntegration der Teilnehmerinnen in den Arbeitsmarkt. Die Teilnehmerinnen wurden in \r\neinem Büro vor Ort und in virtuellen Lernräumen – sogenannten virtuellen Job-Offices – geschult und begleitet. Die Offices waren dabei den Arbeitsschwerpunkten Beratung, Jobvermittlung, Betreuung, Qualifizierung und Digitalisierung zugeordnet. So konnten die Teilnehmerinnen praxisnah auf die Arbeitsmarktintegration vorbereitet werden. Das Projekt wurde von der vbw und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Es wurde von Mai 2023 bis April 2024 am Standort Augsburg ausgeführt.\r\n4.2\tProjekte der Arbeitgeberverbände (bayme vbm vbw) zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie\r\nSeit über zehn Jahren fördern bayme vbm und vbw Projekte in diesem Bereich. Zentrales Projekt ist hier der Familienpakt Bayern, über den eine Vielzahl familienfreundlicher Maßnahmen gefördert wird. \r\n\r\nUm die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Eckpfeiler der Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung zu unterstreichen, haben die Bayerische Staatsregierung, die vbw, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag sowie der Bayerische Handwerkstag im Juli 2014 den Familienpakt Bayern geschlossen. Ziel ist es, gute Rahmenbedingungen für Familien in der Arbeitswelt zu schaffen. \r\n\r\nÜber den Familienpakt Bayern steht auch ein breites Beratungsangebot für Arbeitgeber zur Verfügung. Unternehmen erhalten Informationen und Unterstützung rund um das Thema familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Das Angebot umfasst beispielsweise Leitfäden, Checklisten, Broschüren und weiterführende Informationsangebote. Zudem gibt es regelmäßig Online-Seminare zu verschiedenen Themen. Vor-Ort-Beratungen und Buddy-Programme runden das Programm ab. So erhalten die Unternehmen auch individuelle \r\nUnterstützung. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. \r\n\r\nAlle zwei Jahre werden außerdem Arbeitgeber ausgezeichnet, die sich besonders für ein familienfreundliches Arbeitsumfeld engagieren. Diese Best-Practice-Beispiele können \r\nAnregungen für andere Arbeitgeber zur Gestaltung eines familienfreundlichen Arbeitsumfeldes geben. \r\n\r\nMit der Taskforce FKS+ steht ein bayernweites Serviceangebot zur Verfügung, das Unternehmen gezielt dabei unterstützt, ihren Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarf zu decken. Die Taskforce FKS+ berät unter anderem zu dem Thema Vereinbarkeit von Familie und \r\nBeruf und dient dabei insbesondere auch als Wegweiser zu anderen beratenden Einheiten.\r\n\r\nAuch die Gesellschaften der Gruppe des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft \r\nmachen verschiedene Angebote, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und \r\nBeruf beitragen. Die Angebote richten sich sowohl an Eltern als auch an pflegende Angehörige. Sie reichen von Einrichtungen der Kinderbetreuung bis hin zur Ausbildung und Qualifizierung von Betreuungskräften. Einen Überblick über verschiedene Angebote haben wir für Sie in unserem Positionspapier „Familie im Arbeitsumfeld“ zusammengestellt.\r\n\r\n\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Lisa Hartmann \r\nAbteilung Sozial- und Gesellschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-382\r\nlisa.hartmann@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. 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Der Gesetzgeber muss handeln.\r\n\r\nBayerische Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Sie brauchen: Agilität, mobiles Arbeiten und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Ein modernes Arbeitszeit-recht muss das ermöglichen. Mehr Flexibilität schafft auch soziale Vorteile. Wenn betrieb-liche Gegebenheiten es zulassen, können Arbeitgeber und Beschäftigte ihre Arbeitszeiten partnerschaftlich vereinbaren. Das verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – und stärkt die soziale Nachhaltigkeit.\r\n\r\nUnser Positionspapier zeigt, wie ein modernes Arbeitszeitrecht aussehen muss.\r\nBertram Brossardt\r\n16. April 2026\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tFlexibilität im Arbeitszeitgesetz stärken\t2\r\n1.1\tNeustrukturierung der Höchstarbeitszeiten\t2\r\n1.2\tKurze Unterbrechungen der Ruhezeiten nicht unterbinden\t3\r\n1.3\tUmsetzung der Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung\t3\r\n1.4\tVollständige Ausnahmen für Arbeitnehmer mit Arbeitszeitsouveränität\t5\r\n1.5\tKein zwangsweiser Ausschluss der Erreichbarkeit\t6\r\n1.6\tKlarstellung für freiwillige Selbstfahrten: Keine Arbeitszeit\t7\r\n1.7\tArbeitszeitverlängerungen bei öffentlichen Ausschreibungen\t8\r\n1.8\tArbeitszeitverlängerungen im Gastgewerbe\t8\r\n1.9\tBußgeldtatbestand für Arbeitszeitnachweise abschaffen\t9\r\n2\tAusnahmen bei Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ausbauen\t10\r\n2.1\tSonn- und Feiertagsbeschäftigung in Callcentern und bei digitalen Dienstleistern erhalten\t10\r\n2.2\tWeitere Ausnahmen bei grenzüberschreitender Arbeitsleistung\t11\r\n2.3\tKlarstellung zu unterschiedlichen regionalen Feiertagen bei Mobilarbeit\t11\r\n2.4\tÖffentliche Ausschreibungen und Sonn- und Feiertagsarbeit harmonisieren\t11\r\n2.5\tGelegentliche Sonntagsarbeit für Zwecke der Fort- und Weiterbildung ermöglichen\t12\r\n2.6\tBerücksichtigung verbrauchernaher Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe in der bayerischen Bedürfnisgewerbeverordnung\t12\r\n2.7\tKein Nachholen von Feiertagen\t13\r\n2.7.1\tSinn und Zweck von Feiertagen\t13\r\n2.7.2\tAngemessene Erholungszeiten\t13\r\n2.7.3\tVolkswirtschaftliche Auswirkungen\t13\r\n2.7.4\tKein stichhaltiger internationaler Vergleich\t14\r\nAnsprechpartner/Impressum\t15\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nRahmenbedingungen für eine moderne Arbeitszeitgestaltung\r\nUm das veraltete Arbeitszeitrecht an die moderne Arbeitswelt anzupassen sind Anpassun-gen erforderlich:\r\n\r\n–\tDie tägliche Höchstarbeitszeit muss ganz abgeschafft werden, zugunsten einer durch-schnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden – in allen Bereichen und Branchen und ohne Einschränkung auch für Unternehmen ohne Tarifbindung und ohne Bezugnahme auf Tarifverträge; die europäische Arbeitszeitrichtlinie ermöglicht das (et-waige Experimentierräume exklusiv für tarifgebundene Unternehmen mit Betriebsrat reichen keinesfalls aus).\r\n\r\n–\tDie Möglichkeiten zur Ausgestaltung der elfstündigen täglichen Ruhezeit müssen aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie voll in das deutsche Arbeitszeitgesetz übernommen werden – derzeit ist das deutsche Gesetz strenger als die Richtlinie; die Richtlinie ermöglicht Ausnahmen durch Tarifverträge, auf die auch nicht-tarifgebundene Unternehmen \r\nBezug nehmen können.\r\n\r\n–\tDie Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung muss – gerade angesichts der daraus resultierenden BAG-Rechtsprechung – durch Regelungen im Arbeitszeitgesetz erfolgen. Darüber hinaus darf es zu keinen weiteren, zusätzlichen Belastungen und Restriktionen für Arbeitgeber kommen. Alle Flexibilisierungs- und Ausnahmemöglich-keiten des europäischen Rechtsrahmens müssen voll ausgeschöpft werden.\r\n\r\n–\tDie Ausnahmeregelungen für Sonn- und Feiertagsarbeit dürfen nicht abgeschafft wer-den, sondern müssen in moderatem Umfang ausgeweitet werden.\r\n1\tFlexibilität im Arbeitszeitgesetz stärken\r\nArbeitszeitvorgaben an Digitalisierung, Individualisierung und Globalisie-rung anpassen\r\n1.1\tNeustrukturierung der Höchstarbeitszeiten\r\nEine Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeitgrenzen durch eine wochenbezogene Be-trachtung ist dringend notwendig angesichts der Probleme in der betrieblichen Realität. Die im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen, begrenzten Flexibilisierungsmöglichkeiten entfal-ten in der betrieblichen Realität in Bayern nur sehr geringe Wirkung, da sie an zu enge Bedingungen geknüpft sind. Die tägliche Höchstarbeitszeit von acht bzw. zehn Stunden wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Arbeitszeiten über zehn Stunden pro Tag hinaus wären nach den europarechtlichen Vorgaben ohne weiteres möglich, solange die durch-schnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden gewahrt bleibt. \r\n\r\nEin Verzicht auf die tägliche Höchstgrenze von zehn Stunden führt nicht zu einer Erhöhung des Arbeitszeitvolumens, sondern nur zu mehr Flexibilität bei der wöchentlichen Vertei-lung. Eine vertraglich vereinbarte 40-Stunden-Woche bleibt eine 40-Stunden-Woche, der durchschnittliche Acht-Stunden-Tag bleibt hier erhalten. Die Behauptung, dass bei Ablö-sung der täglichen Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit die jeweili-ge Gefährdungssituation nicht mehr berücksichtigt werde, ist falsch. Die jeweilige Gefähr-dungssituation wird weiterhin im Wege der nach dem Arbeitsschutzgesetz durchzuführen-den Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung der Arbeitszeitgestaltung berücksichtigt. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ändert sich durch Einführung einer wöchentlichen Ar-beitszeit nichts.\r\n\r\nBloße Öffnungsklauseln für die Tarif- und Betriebsparteien bei fortbestehender täglicher Höchstarbeitszeit würden (auch mit Öffnungsklauseln für nicht-tarifgebundene Unterneh-men) den Bedürfnissen der betrieblichen Praxis nicht in gleichem Umfang Rechnung tra-gen. In vielen besonders betroffenen Branchen und Beschäftigtenbereichen sind tarifver-tragliche Lösungen nicht möglich. \r\n\r\nAuch die weiteren Flexibilisierungsmöglichkeiten, die die europäische Arbeitszeitrichtlinie grundsätzlich ermöglicht, z. B. bei der Ausgestaltung der Ruhezeit durch die Sozialpartner, müssen im deutschen Recht voll umgesetzt werden. Dafür muss insbesondere § 7 ArbZG im Sinne der Richtlinie ausgeweitet werden.\r\n \r\n1.2\tKurze Unterbrechungen der Ruhezeiten nicht unterbinden\r\nDie elfstündige Ruhezeit nach § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz / Art. 3 EU-Arbeitszeitrichtlinie darf nicht von neuem zu laufen beginnen, wenn der Arbeitnehmer abends zu Hause einen kurzen Blick auf seine dienstlichen E-Mails wirft oder ein kurzes berufliches Telefonat führt. Solche Bagatellfälle treten häufig auf, ohne dass der Arbeitgeber dies anordnet. Wenn hierdurch die Ruhezeit beendet wird, wird der Gebrauch von mobilen Geräten unpraktika-bel. Der Arbeitgeber kann außerdem das Verhalten seiner Arbeitnehmer außerhalb des Betriebsgeländes nicht kontrollieren.\r\n\r\nNach der in Deutschland überwiegenden Rechtsmeinung zählen geringfügige Unterbre-chungen und solche, die den Arbeitnehmer kaum belasten, nicht als Unterbrechungen der Ruhezeit, weil sie den Erholungszweck nicht gefährden. Eine abschließende, rechtssichere Klarstellung ist aber erforderlich, um die dennoch verbleibende Unsicherheit zu beseitigen.\r\n1.3\tUmsetzung der Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung\r\nWir setzen uns dafür ein, dass auch in Zukunft eine angemessene und nicht übermäßig bürokratische Handhabung der Arbeitszeiterfassung möglich ist. Eine allzu strenge Erfas-sungspflicht würde nicht nur Arbeitgeber stark beeinträchtigen, sondern auch diejenigen Arbeitnehmer, die sich selbst eine flexible, unkomplizierte und unbürokratische Arbeits-zeitgestaltung wünschen und deren Arbeitgeber das auch ermöglichen können. Wir for-dern deshalb den Gesetzgeber zu zügigem Handeln auf. Der zukünftige Rechtsrahmen muss dabei die folgenden Aspekte und Besonderheiten berücksichtigen:\r\n\r\n–\tDie Regelungen zum öffentlichen Arbeitszeitrecht und zur daraus resultierenden Ar-beitszeiterfassung müssen einheitlich im Arbeitszeitgesetz geregelt werden. Das Ar-beitszeitrecht im Arbeitsschutzgesetz zu verorten, wie es das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Teilen tut, ist nicht sachgerecht. Um zukünftige Unsicherheiten zu vermeiden, muss im Arbeitsschutzgesetz klargestellt werden, dass alle Fragen des öffentlichen Ar-beitszeitrechts und damit verbundener Aspekte, insbesondere jener, die aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie herrühren, im Arbeitszeitgesetz abschließend geregelt sind.\r\n\r\n–\tDie EU-Richtlinie lässt geeignete Umsetzungsspielräume zu, die bislang von Deutsch-land nicht ausreichend genutzt werden. Der Handlungsspielraum für die Unternehmen muss durch eine richtlinienkonforme Anpassung des deutschen Arbeitszeitgesetzes ausgeschöpft werden. \r\n\r\n–\tDie Form der Zeiterfassung muss frei bleiben. Auch eine Erfassung noch am selben Tag und in zwingender elektronischer Form, wie zwischenzeitlich in einem inoffiziellen Ge-setzentwurf enthalten, werden vom europäischen Recht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht vorgegeben. Dies wäre ein weiterer deutscher Son-derweg, der Unternehmen unnötig belastet.\r\n \r\n–\tZentrale Aussage der EuGH-Rechtsprechung ist, dass die Mitgliedsstaaten die Arbeitge-ber verpflichten müssen, „ein System einzurichten, mit dem die von Arbeitnehmern ge-leistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“. Das heißt, dass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben müssen, dieses System zu nutzen. Es ist aber kein Nutzungszwang für sie vorgesehen. Dementsprechend müssen die europäischen Vorgaben so umge-setzt werden, dass die tatsächliche Nutzung der Zeiterfassung den Arbeitnehmern über-lassen bleibt. Die anderslautende Auffassung des BAG ist für den Gesetzgeber nicht bindend.\r\n\r\n–\tDie bisher bestehende Möglichkeit der Delegation der Aufzeichnungspflicht an die Ar-beitnehmer („Selbstaufzeichnung“) muss dabei erhalten bleiben. Es muss auch in der freien Wahl des Arbeitgebers liegen, für welche Arbeitnehmer er welche Zeiterfassung wählt, eine Pflicht für alle Arbeitnehmer bzw. bestimmte Arbeitnehmergruppen diesel-be Erfassungsmethode zu wählen, darf es nicht geben. So darf z. B. bei der Arbeitneh-merüberlassung der Entleiher nicht gezwungen werden, Zeitarbeitnehmer in sein nor-males betriebliches Erfassungssystem einzubinden – dies würde u. a. erheblichen admi-nistrativen Mehraufwand mit sich bringen und evtl. zu Kompatibilitätsproblemen mit der Zeiterfassung durch den Verleihbetrieb führen.\r\n\r\n–\tDas Urteil des EuGH gibt nur die Erfassung der täglichen Arbeitszeit vor. Die Aufzeich-nung der genauen Lage von Pausen ist hierfür nicht erforderlich. Dementsprechend muss auch nach der Neuregelung die Netto-Erfassung der Arbeitszeit unter Heraus-rechnung der Pausen ohne Erfassung von Beginn und Ende der Pausen möglich sein, wie das ja auch im Einklang mit der Entscheidung des BAG steht. Zugleich muss es aber möglich sein, sonstige private Arbeitsunterbrechungen pauschal von der Arbeitszeiter-fassung auszunehmen. Insoweit muss der Arbeitgeber auch die Möglichkeit haben, den Arbeitnehmern die zeitnahe, nachträgliche Korrektur von Aufzeichnungen zu ermögli-chen, um private Arbeitsunterbrechungen zu erfassen.\r\n\r\n–\tDer EuGH stellt Spielräume der Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung seines Urteils fest, z. B. „unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereiches“. Dieser Spielraum muss genutzt werden, um insbesondere Arbeitnehmer in Vertrauens-arbeitszeit und mobiler Arbeit von der Zeiterfassung auszunehmen. Zusätzlich muss in diesem Rahmen die Möglichkeit geschaffen werden, auch konkrete Mitarbeitergruppen aufgrund der Art der Beschäftigung auszunehmen (z.B. Vertrieb, z.B. Gebietsleiter, Per-sonenschützer, Vorstandsfahrer).\r\n\r\n–\tDie EU-Arbeitszeitrichtlinie ermöglicht Ausnahmen, wenn die Dauer der Arbeitszeit wegen besonderer Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht bemessen und/oder vor-herbestimmt ist oder von den Arbeitnehmern selbst bestimmt werden kann. Diese Aus-nahmemöglichkeit ist im deutschen Recht bislang nur sehr eingeschränkt für leitende Angestellte umgesetzt. Zumindest bei der Aufzeichnungspflicht muss von dieser Mög-lichkeit vollumfänglich Gebrauch gemacht werden.\r\n \r\n–\tDie EU-Arbeitszeitrichtlinie ermöglicht Ausnahmen durch Tarifverträge soweit ein an-gemessener Schutz sichergestellt ist. Diese Ausnahme muss hinsichtlich der Arbeits-zeiterfassung vollumfänglich umgesetzt werden, so dass tarifliche Erfassungsmodelle immer Vorrang vor dem Gesetz haben. \r\n\r\n–\tGleiches muss für Betriebsvereinbarungen mit partnerschaftlich festgelegten Erfas-sungsmodellen festgelegt werden, zumindest im Wege einer gesetzlichen Vermutung der Rechtmäßigkeit solcher Modelle. \r\n\r\n–\tAußerdem ermöglicht die EU-Arbeitszeitrichtlinie ein freiwilliges Opt-out, mit dem sich Arbeitnehmer dazu bereiterklären können, auf die Einhaltung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit zu verzichten. Auch diese Möglichkeit muss im deutschen Recht zu-mindest insoweit umgesetzt werden, dass auf eine Erfassung der Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit mit Zustimmung der Arbeitnehmer verzichtet werden kann – es wäre dann nur die Dauer der Ruhezeiten zu erfassen.\r\n\r\n–\tBei Mitarbeitern in festen Arbeitszeitmodellen, wie z. B. Schichtarbeit muss (weiterhin) die kollektive Zeiterfassung ausreichen, d. h. für alle Mitarbeiter in einer Schicht werden Beginn und Ende gemäß der Schichtarbeitszeit einheitlich erfasst bzw. vorbelegt, nur bei Abweichungen (z. B. Verspätungen eines Mitarbeiters) erfolgt eine individuelle Kor-rektur. Eine aufwändige individuelle Erfassung der einzelnen Arbeitnehmer (mit zwangsläufig identischer Arbeitszeit) darf nicht erforderlich sein. Dasselbe muss für ver-gleichbare Fälle mit einheitlichen Arbeitszeiten für mehrere Arbeitnehmer gelten.\r\n\r\n–\tNach dem Vorbild der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung müssen mitar-beitende Familienangehörige auch von der Erfassung nach dem Arbeitszeitgesetz aus-genommen werden. Das europäische Recht sieht eine solche Ausnahme ausdrücklich vor. \r\n\r\n–\tDie bereits bestehende Bußgeldandrohung im Arbeitszeitgesetz für fahrlässige und vor-sätzliche Falschaufzeichnung bzw. Nichtaufbewahrung muss im Zuge der Umsetzung beschränkt werden auf vorsätzliche Verstöße. Gerade im Zuge moderner Arbeitsformen wie z. B. Homeoffice sind die Arbeitszeiten oft der unmittelbaren Kontrolle durch den Arbeitgeber entzogen. Irrtümer und unbeabsichtigte Fehler dürfen hier nicht zulasten des Arbeitgebers gehen. (Siehe auch Ziffer 1.9)\r\n1.4\tVollständige Ausnahmen für Arbeitnehmer mit Arbeitszeitsouveränität\r\nDie Arbeitswelt befindet sich in einem rasanten Wandel. Unternehmen erarbeiten in enger Abstimmung mit ihren Beschäftigten und gegebenenfalls den verantwortlichen Sozialpart-nern dafür individuell passende Regelungen und Vereinbarungen – auch beim Thema Ar-beitszeit. Häufig genutzt wird dabei Vertrauensarbeitszeit. Diese Arbeitsform ist aber kein eng definierter gesetzlicher Begriff, sondern beschreibt eine breite Palette unterschiedli-cher unternehmerischer Organisationsmodelle. Allen ist gemein, dass der Arbeitnehmer in Erfüllung der ihm übertragenen Verantwortung seine Arbeitszeit flexibel und unter Be-rücksichtigung der betrieblichen Belange verteilt. Dabei bestehen in der Regel keine fest-gelegten Arbeitszeiten, sondern Arbeitszeitsouveränität. Nicht die Anwesenheit, sondern das Arbeitsergebnis steht im Vordergrund. Der Arbeitgeber verzichtet auf die Kontrolle der Lage der Arbeitszeit und legt diese in die Eigenverantwortung der Beschäftigten.\r\n\r\nAuch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, Vertrauensarbeitszeit „ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie“ zu ermöglichen. \r\n\r\nArt. 17 Abs. 1 der europäischen Arbeitszeitrichtlinie ermöglicht es, Arbeitnehmer dann vollständig von den Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes auszunehmen, wenn die Ar-beitszeit wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht gemessen und/oder nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann. Als Beispiele dafür nennt die Richtlinie unter anderem leitende Angestellte oder sonstige Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis und Familienangehöri-ge. Diese Beispiele sind aber nicht abschließend. \r\n\r\nDiese Ausnahmemöglichkeit wird im deutschen Arbeitszeitgesetz bislang nur sehr einge-schränkt umgesetzt, z. B. für leitende Angestellte und Chefärzte (§ 18 ArbZG). \r\n\r\nIn Österreich wurde diese weitreichende Möglichkeit bereits aufgegriffen und es werden vom österreichischen Arbeitszeitgesetz auch Arbeitnehmer ausgenommen:\r\n\r\n„denen maßgebliche selbständige Entscheidungsbefugnis übertragen ist und deren \r\ngesamte Arbeitszeit auf Grund der besonderen Merkmale der Tätigkeit\r\na)\tnicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird, oder\r\nb)\tvon diesen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern hinsichtlich Lage und \r\nDauer selbst festgelegt werden kann;“ \r\n\r\nDie vbw fordert deshalb, dass alle Arbeitnehmer mit Arbeitszeitsouveränität umfassend von den Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes ausgenommen werden, wie es im Euro-parecht vorgesehen ist. Arbeitszeitsouveränität sollte hilfsweise insbesondere dann gesetz-lich vermutet werden, wenn das auf Vollzeit normierte Einkommen des Arbeitnehmers über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Diese hochbezahlten Arbeitnehmer haben in der Regel die erforderliche selbstständige Entschei-dungsbefugnis oder sind sonst gegenüber dem Arbeitgeber in einer so herausragenden Position, dass Arbeitszeitbeschränkungen als Schutzinstrument nicht erforderlich sind.\r\n1.5\tKein zwangsweiser Ausschluss der Erreichbarkeit\r\nEs muss weiterhin möglich sein, dass Arbeitnehmer die Möglichkeiten, nach Dienstschluss oder im Urlaub erreichbar zu sein, im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung freiwillig nutzen können, wenn sie dies für sinnvoll halten.\r\n \r\nVon einigen Seiten wird die Forderung erhoben, dass die Unternehmen ihre Beschäftigten nach Dienstschluss und im Urlaub auch dann nicht kontaktieren dürfen, wenn die Be-troffenen hiermit ausdrücklich einverstanden sind. Dies soll sogar gesetzlich vorgeschrie-ben und z. B. durch Serverabschaltungen erzwungen werden. \r\n\r\nHiergegen sprechen jedoch gewichtige Argumente:\r\n\r\n–\tIn juristischer Hinsicht kann eine E-Mail-Abschaltung, insbesondere wenn die E-Mails nicht an einen Vertreter weitergeleitet, sondern gelöscht werden, als Zugangsvereite-lung zu werten sein. In solchen Fällen kann der Zugang einer empfangsbedürftigen Wil-lenserklärung unterstellt werden, obwohl der Empfänger sie gar nicht lesen konnte.\r\n\r\n–\tEntsprechende Regelungen berauben die Arbeitnehmer ihrer Flexibilität und sind des-halb nicht sinnvoll. Wer nach Verlassen des Arbeitsplatzes erreichbar ist, wird sich eher dafür entscheiden früher nach Hause zu gehen, als wenn die Möglichkeit der Kontakt-aufnahme nicht besteht und der Arbeitnehmer befürchten muss, dass er am nächsten Tag möglicherweise mit einem dringlichen Problem konfrontiert wird, auf das er sich sonst besser hätte einstellen können. Gleiches gilt für den Fall, dass der Arbeitnehmer auf dringend erforderliche Zuarbeiten wartet. Die vermeintliche Schutzfunktion und der Zweck, den Arbeitnehmern eine entspannte Freizeitgestaltung zu ermöglichen, werden durch das Kontaktverbot ins Gegenteil verkehrt.\r\n\r\n–\tDurch die unflexible Abkoppelung der Arbeitnehmer von der mobilen Kommunikation wird im Übrigen auch verhindert, dass ein Arbeitnehmer sich nachmittags Zeit für pri-vate Termine oder seine Familie nehmen kann und die versäumte Arbeit abends mithil-fe eines mobilen Arbeitsgerätes nachholt\r\n\r\nDie neuen technischen Möglichkeiten schaffen Freiräume für Arbeitnehmer, erhöhen aber auch das Maß an Eigenverantwortung, das man ihnen bei der Nutzung dieser Möglichkei-ten zugestehen muss.\r\n1.6\tKlarstellung für freiwillige Selbstfahrten: Keine Arbeitszeit\r\nNach der in Deutschland überwiegenden Rechtsauffassung zählen Selbstfahrten, also Fahr-ten, bei denen der Arbeitnehmer selbst ein Kraftfahrzeug lenkt, dann nicht als Arbeitszeit (im Sinne des Arbeitszeitgesetzes), wenn dem Arbeitnehmer eine angemessene Alternative zur Verfügung steht. Hat der Arbeitnehmer zum Beispiel die Wahl zwischen der Selbstfahrt mit dem Auto oder der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dann zählt das nicht als Arbeitszeit, wenn er sich aus freien Erwägungen für das Auto entscheidet, weil ihm das praktikabler erscheint. Dann fällt die Selbstfahrt in die private Entscheidungsfreiheit des Arbeitnehmers, in die das Arbeitszeitrecht nicht eingreifen darf.\r\n\r\nDiese plausible Rechtsauffassung wird aber im Vollzug nicht von allen Behörden einheitlich geteilt. Es muss daher eine Klarstellung geben, dass diese Entscheidungen des Arbeitneh-mers zu einer freiwilligen Selbstfahrt respektiert werden und sie deshalb nicht als Arbeits-zeit zählen. Die Frage der Vergütung für diese Zeiten wird dadurch nicht berührt, da sich diese nicht nach dem Arbeitszeitgesetz richtet.\r\n1.7\tArbeitszeitverlängerungen bei öffentlichen Ausschreibungen\r\nBei Baumaßnahmen an Bundesautobahnen wird durch die öffentlichen Auftraggeber häu-fig im Rahmen der Ausschreibung die sog. Betriebsform 2 vorgegeben. Diese setzt Arbei-ten an allen Werktagen unter vollständiger Ausnutzung des Tageslichts voraus. Dies be-deutet, dass in der Bausaison in den tageslichtintensiven Monaten (Ende Mai bis Ende Ok-tober) eine Arbeitszeit länger als zehn Stunden geleistet werden muss.\r\n\r\nSolange daher die tägliche Höchstarbeitszeitgrenze nicht ganz aufgegeben wird, sind diese Unternehmen auf Ausnahmebewilligungen angewiesen. Den Rechtsrahmen hierfür bietet § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG. Hierbei handelt es sich aber um eine Ermessensentscheidung der Aufsichtsbehörde. Leider berücksichtigen nicht alle Behörden in Bayern bei dieser Ent-scheidung die berechtigten Interessen der Unternehmen in ausreichendem Maße. Daher ist zum einen auf eine einheitliche, den berechtigten Interessen der Unternehmen gerecht werdende Genehmigungspraxis in Bayern hinzuwirken. Zum anderen muss über eine ge-setzliche Einschränkung des Ermessens in § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG nachgedacht werden, für den Fall, dass das Ausnahmeerfordernis auf zwingende Ausschreibungsbedingungen öffentlicher Auftraggeber beruht.\r\n1.8\tArbeitszeitverlängerungen im Gastgewerbe\r\nAuch im Hotel- und Gaststättengewerbe erweist sich die tägliche Höchstarbeitszeit als vollkommen unpraktikabel. Beispielsweise zieht sich die Durchführung von Hochzeits- oder sonstigen größeren Feiern und Festen in der Regel über eine längere Dauer hin, so dass nach acht bzw. zehn Stunden ein „Schichtwechsel“ notwendig wäre und das Personal aus-getauscht werden müsste. Insbesondere kleineren Betrieben im ländlichen Raum ist dies \r\nfaktisch nicht möglich.\r\n\r\nSolange daher die tägliche Höchstarbeitszeitgrenze nicht ganz aufgegeben wird, sind auch die Unternehmen im Gastgewerbe auf Ausnahmebewilligungen angewiesen. Den Rechts-rahmen hierfür bietet § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG. \r\n\r\nDiese Vorschrift richtet sich an Saison- und Kampagnenbetriebe. Viele Betriebe im Gast-gewerbe, gerade im ländlichen Raum, fallen unter diese Kategorie. Sie haben zwar ganz-jährig geöffnet, zu bestimmten Jahreszeiten kommen aber aus nachvollziehbaren Gründen wesentlich mehr Gäste als zu den übrigen Zeiten, z. B. im Sommer bei entsprechenden Außenflächen oder zur Weihnachtszeit. In anderen deutschen Ländern werden solche Aus-nahmebewilligungen für Gastronomiebetriebe bereits sehr praxisorientiert gehandhabt und an die Begründung und Formalien keine überspannten Anforderungen gestellt.\r\nSolange die tägliche Höchstarbeitszeitgrenze nicht ganz aufgegeben wird, muss für solche Ausnahmebewilligungen auch in Bayern eine angemessene und praxisnahe Verwaltungs-praxis umgesetzt werden.\r\n1.9\tBußgeldtatbestand für Arbeitszeitnachweise abschaffen\r\nDie Bußgeldvorschrift in § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG muss abgeschafft oder zumindest dahin-gehend angepasst werden, dass sie nur noch bei Vorsatz erfüllt ist.\r\n\r\nDie Tätigkeit an mobilen Endgeräten gilt auch außerhalb des Betriebsgeländes als Arbeits-zeit. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen. Die Verletzung der entsprechenden Vorschrift ist bußgeldbewehrt. \r\n\r\nDer Arbeitgeber kann die Pflicht zwar auf die Arbeitnehmer delegieren, ihn trifft aber am Ende die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufzeichnung. Daher hat er durch Stich-proben sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer der Anweisung nachkommen. Besonders schwierig ist dies, wenn die Arbeitnehmer an häufig wechselnden Orten arbeiten, an de-nen sie der Aufsicht durch den Arbeitgeber weitestgehend entzogen sind. Die Kontrolle der von den Arbeitnehmern abzugebenden Aufzeichnungen genügt grundsätzlich. Dabei kann der Arbeitgeber jedoch nicht in jedem Fall die Richtigkeit der Angaben überprüfen, weil er in einigen Fällen (z.B. Mobilarbeit, Dienstreisen) keinen Überblick über die tatsächliche Dauer der geleisteten Arbeit haben kann. Es besteht die Gefahr, dass Gerichte und Verfol-gungsbehörden in solchen Fällen die Fahrlässigkeit bejahen, die zur Erfüllung des Buß-geldtatbestands genügt.\r\n2\tAusnahmen bei Sonn- und Feiertagsbeschäf-tigung ausbauen\r\nSonn- und Feiertage sind geschützt – Ausnahmen sichern Unternehmensab-läufe\r\nDie vbw bekennt sich zu arbeitsfreien Sonn- und Feiertagen. Die Arbeit an Sonn- und Feier-tagen ist grundsätzlich auf das erforderliche Maß zu beschränken. Die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen erfolgt jedoch nur in Ausnahmefällen, weil die Unternehmen hierfür einen konkreten Bedarf haben. Sie ist erforderlich zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bzw. des Standortes Deutschland. Verschärfungen gingen zu Lasten der Unternehmen und damit auch zu Lasten von Arbeitsplätzen.\r\n2.1\tSonn- und Feiertagsbeschäftigung in Callcentern und bei digitalen Dienstleistern erhalten\r\nIn § 13 Abs. 1 und 2 ArbZG ist eine Ermächtigung für die Länder geregelt, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsverbot „zur Befriedigung täglicher oder an diesem Tage besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung“ zuzulassen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 26. November 2014 die darauf beruhende Bedarfsgewerbeverordnung des Landes Hessen in Teilen für unwirksam erklärt. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf vergleichbare Ausnahmeregelungen in allen anderen deutschen Ländern, insbesondere was die Sonn- und Feiertagsarbeit in Callcentern und vergleichbare digitale Dienstleis-tungsangebote betrifft, auch wenn die bayerische Bedürfnisgewerbeordnung nach wie vor in Kraft ist und angewendet wird.\r\n\r\nDie Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) hatte im Jahr 2015 die Bun-desregierung aufgefordert, die Sonntagsarbeit in Callcentern im bisherigen Umfang durch eine neu zu erlassende Verordnung des Bundes zu ermöglichen. Das soll durch eine Ver-ordnung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 c) ArbZG (aus Gründen des Gemeinwohls, insbesondere auch zur Sicherung der Beschäftigung) geschehen. Hier hat nur der Bund die Verordnungs-kompetenz, die Länder nicht.\r\n\r\nDie vbw fordert die Bundesregierung ebenfalls auf, diese Vorlage der ASMK nun endlich umzusetzen.\r\n \r\n2.2\tWeitere Ausnahmen bei grenzüberschreitender Arbeitsleistung\r\nProbleme gibt es mit dem Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit auch, wenn ein Arbeit-nehmer aus Deutschland gemeinsam mit Personen aus anderen Staaten, in denen das Beschäftigungsverbot nicht gilt bzw. in denen der entsprechende Tag kein gesetzlicher Feiertag ist, zusammenarbeitet. Solche Projekte müssen oft unter Zeitdruck fertiggestellt werden. Das ArbZG erlaubt aber nicht einmal eine Besprechung eines inländischen Pro-jektbeteiligten mit seinen Kollegen an Sonn- oder Feiertagen ohne entsprechenden Aus-nahmetatbestand. In § 10 ArbZG muss zumindest ein Ausnahmetatbestand aufgenommen werden, der es Arbeitnehmern erlaubt, bei grenzüberschreitenden Arbeitsleistungen auch an Sonn- und Feiertagen tätig zu sein, wenn ein Mitarbeiter aus einem Staat beteiligt ist, in dem an diesem Tag kein Beschäftigungsverbot gilt. Andernfalls wird es für deutsche Un-ternehmen schwer, die Kooperation mit ausländischen Partnern zu fördern und effektiv zu gestalten. Internationale Projekte dürfen nicht an veralteten Vorgaben scheitern.\r\n2.3\tKlarstellung zu unterschiedlichen regionalen Feiertagen bei Mobilarbeit\r\nGesetzliche Feiertage werden in Deutschland von den Ländern festgelegt, teilweise gibt es auch innerhalb der Länder Regionen mit unterschiedlichen beziehungsweise zusätzlichen Feiertagen. Bei traditionellen festen Arbeitsorten wirft das grundsätzlich keine Probleme auf, teilweise wird aber vertreten, dass bei Arbeitnehmern mit der Möglichkeit zur freien Wahl des Arbeitsortes (sogenannte „mobile Arbeit“) immer die Feiertage des tatsächlichen Arbeitsortes maßgeblich sein sollen. Den tatsächlichen Arbeitsort diesbezüglich zu erfassen und mit regionalen Beschäftigungsverboten abzugleichen, ist in der Praxis aber kaum handhabbar und konterkariert den Zweck mobiler Arbeit.\r\n\r\nEs ist deshalb eine gesetzliche Klarstellung erforderlich, dass bei der Möglichkeit zu mobi-ler Arbeit immer nur die Feiertagsregelungen des regelmäßigen betrieblichen Arbeitsortes maßgeblich sind beziehungsweise eines einvernehmlich festgelegten Arbeitsortes, wenn es keinen regelmäßigen betrieblichen Arbeitsort gibt.\r\n2.4\tÖffentliche Ausschreibungen und Sonn- und Feiertagsarbeit harmoni-sieren\r\nIm Rahmen der Ausschreibung von Infrastrukturprojekten öffentlicher Auftraggeber (z. B. beim Autobahnbau) wird von den Bietern (d. h. den späteren Auftragnehmern) oft ver-langt, in ihrem Angebot die Ausführung an sieben Tagen die Woche, also auch sonn- und feiertags, einzuplanen. Das dient legitimerweise der Beschleunigung dieser Vorhaben. Al-lerdings steht die Vorgabe zunächst im Widerspruch zum Verbot der Sonn- und Feiertags-beschäftigung in § 9 Arbeitszeitgesetz. Der Auftragnehmer muss dann erst nach Zuschlags-erteilung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde unter Verweis auf die öffentliche Aus-schreibung die Genehmigung der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung beantragen. Das ist mit hohem bürokratischem Aufwand und Verwaltungskosten verbunden. Tatsächlich ist diese besondere behördliche Genehmigung aber nicht geboten, weil die Vorgabe zu Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ja ohnehin schon von der öffentlichen Hand kommt. \r\n\r\nDer Ausnahmekatalog in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz muss daher entsprechend erweitert werden. Ausnahmen müssen ohne gesonderte behördliche Genehmigung möglich sein, wenn sie auf Vorgaben von öffentlichen Auftraggebern beruhen.\r\n2.5\tGelegentliche Sonntagsarbeit für Zwecke der Fort- und Weiterbildung ermöglichen\r\nDie Möglichkeit der gelegentlichen Beschäftigung für Zwecke der Fort- und Weiterbildung an Sonntagen würde die Vereinbarkeit von Beruf und Qualifizierung verbessern. Sie er-möglicht es Unternehmen und Arbeitnehmern, notwendige Kompetenzen flexibler aufzu-bauen. Gleichzeitig kann sie zur Fachkräftesicherung beitragen, indem Weiterbildungsan-gebote leichter wahrgenommen werden können. \r\n\r\nDies wäre mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie vereinbar, da das deutsche Recht einen ver-pflichtenden Ausgleichsruhetag vorsieht und damit die europarechtlichen Anforderungen wahrt.\r\n\r\nGrundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass auch nach derzeit geltender Rechtslage eigen-verantwortliche Fortbildungen der Arbeitnehmer nicht als Arbeitszeit oder Beschäftigung im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gelten, auch wenn sie vom Arbeitgeber gefördert bezie-hungsweise unterstützt werden.\r\n2.6\tBerücksichtigung verbrauchernaher Handwerks- und Dienstleistungsbe-triebe in der bayerischen Bedürfnisgewerbeverordnung\r\nDas Bayerische Ladenschlussgesetz eröffnet in einem bestimmten Rahmen die Möglichkeit verkaufsoffener Sonntage. Diese gelten aber nur für „Verkaufsstellen“, bei verbraucherna-hen Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben (wie z. B. das Friseur- und Kosmetikgewer-be) steht in der Regel das Verbot der Sonntagsbeschäftigung einer gleichzeitigen Öffnung entgegen. Das muss durch eine Anpassung der bayerischen Bedürfnisgewerbeordnung korrigiert werden, weil diese Betriebe typischerweise Dienstleistungen für Verbraucher erbringen, deren Nachfrage gerade an solchen Tagen steigt und die damit den Charakter eines verkaufsoffenen Sonntags sinnvoll ergänzen. \r\n\r\nAuch im Zusammenhang mit Fest- und Feierlichkeiten an Sonn- und Feiertagen besteht ein besonderes Interesse an verbrauchernahen Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben, wie dem Friseur- und Kosmetikgewerbe. Veranstaltungen wie Erstkommunionen, Konfirmatio-nen, Hochzeiten oder kulturelle Anlässe finden häufig an diesen Tagen statt und erfordern entsprechende Vorbereitungen. Die in diesem Zusammenhang bereits bestehende Aus-nahme in der Bedürfnisgewerbeverordnung für Blumengeschäfte und Gärtnereien muss entsprechend ausgeweitet werden.\r\n2.7\tKein Nachholen von Feiertagen\r\nRegelmäßig wird die Forderung laut, gesetzliche Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, am darauffolgenden Montag oder zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen. Das ist aus den folgenden Gründen abzulehnen.\r\n2.7.1\tSinn und Zweck von Feiertagen\r\nFeiertage dienen nicht der Erholung der Arbeitnehmer, sondern der Besinnung auf einen bestimmten Zweck (in der Regel ein religiöser oder historischer Anlass). Die Arbeitsfreistel-lung an diesen Tagen, soll ermöglichen, dass die Arbeitnehmer sich (mit begründeten Aus-nahmen) voll und ganz der Besinnung auf den Anlass des Feiertages widmen können. \r\n\r\nFällt der Feiertag auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag (z. B. Samstag – bei einer Fünf-Tage-Woche – oder Sonntag) kann sich der Arbeitnehmer auch ohne bezahlte Freistellung dem Feiertag widmen. Mit „freien Nachholtagen“ würde man den ursprünglichen Sinn und Zweck des Feiertages entwerten, da dann die Arbeitsfreistellung in den Vordergrund ge-rückt würde, anstelle des ursprünglichen Anlasses. Wenn aber der ursprüngliche Zweck eines Feiertages gar nicht mehr von Bedeutung sein sollte, stellt sich die Frage, ob eine zwingende Feiertagsruhe überhaupt noch gerechtfertigt werden kann.\r\n\r\nBayern ist mit 13 Feiertagen in den meisten Regionen ohnehin schon Spitzenreiter in Deutschland – mit dem regionalen Augsburger Friedensfest sind es sogar 14.\r\n2.7.2\tAngemessene Erholungszeiten\r\nDie notwendige Erholung der Arbeitnehmer wird in Deutschland zum einen durch die wö-chentliche Arbeitsruhe an Sonntagen und durch den gesetzlichen Anspruch auf vier Wo-chen Erholungsurlaub pro Jahr ausreichend sichergestellt. Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern darüber hinaus sogar insgesamt sechs Wochen Erholungsurlaub, z. B. auf tariflicher oder vertraglicher Grundlage. \r\n2.7.3\tVolkswirtschaftliche Auswirkungen\r\nNach einer anerkannten volkswirtschaftlichen Faustformel kostet ein Feiertag ca. 0,1 Pro-zent des Brutto-Inlandsproduktes. Für Deutschland ergibt das einen Betrag von fast fünf Milliarden Euro, für Bayern einen Betrag von knapp 800 Millionen Euro. Neben den ohne-hin stetig wachsenden Belastungen für die Wirtschaft kann das nicht noch zusätzlich ge-schultert werden. Diese volkswirtschaftlichen Belastungen würden auch zu einem Rück-gang der staatlichen Haushaltseinnahmen führen. Gerade vor dem Hintergrund einer her-ausfordernden Haushaltslage sind diese Forderungen deshalb keinesfalls nachhaltig.\r\n2.7.4\tKein stichhaltiger internationaler Vergleich\r\nOft wird argumentiert, dass es in anderen Staaten bereits solche Regelungen gäbe. Aller-dings ist das in dem meisten Staaten der Welt eben nicht der Fall. Viele der genannten Regelungen in anderen Staaten halten auch einem genaueren Vergleich mit dem Feier-tagssystem in Deutschland nicht stand. So werden als Beispiele oft die USA und Großbri-tannien genannt. \r\n\r\nDabei wird übersehen, dass es in den USA und Japan gar keine gesetzliche Pflicht zur Ar-beitsfreistellung für private Arbeitgeber gibt. Die Regelungen in den USA gelten nur für Beschäftigte von Bundesbehörden. In Großbritannien wiederum kann der Arbeitgeber freigenommene Feiertage vom Jahresurlaub abziehen.\r\n\r\nWill man unbedingt den Vergleich mit anderen Staaten heranziehen, darf eines nicht unter den Tisch fallen: Deutschland hat ohnehin schon die geringste Jahresarbeitszeit weltweit (unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit und der Urlaubs- und Feiertage). Im Jahr 2023 waren es 1.341 Stunden je Erwerbstätigen. Der EU-Durchschnitt lag in jenem Jahr bei 1.591 Stunden, der OECD-Durchschnitt bei 1.740 Stunden.\r\n\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nJulius Jacoby\r\nGrundsatzabteilung Recht\r\nTelefon\t089-551 78-237\r\njulius.jacoby@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)","shortTitle":"BMVg","url":"https://www.bmvg.de/de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)","shortTitle":"BMFTR","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)","shortTitle":"BMZ","url":"https://www.bmz.de/de","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-04-28"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001896","regulatoryProjectTitle":"Flexibilisierung des Teilzeit- und Befristungsrechtes (inkl. 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Statt neue und zusätzliche Rechtsansprüche der Arbeitnehmer in den Gesetzen zu verankern, ist Deregulierung dringend geboten, um die Betriebe nicht zu überlasten.\r\n\r\nBefristete Arbeitsverhältnisse sind ein wichtiges Flexibilitätsinstrument für Unternehmen, gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Für die Schwächeren im Arbeitsmarkt stellen sie eine Brücke in die langfristige Beschäftigung dar. Plänen zur weiteren \r\nVerschärfung des Befristungsrechts erteilen wir deshalb eine Absage und treten auch hier für Deregulierung ein.\r\n\r\nUnsere Forderungen an ein ausgewogenes Teilzeit- und Befristungsgesetz haben wir in diesem Positionspapier zusammengefasst, um die Sichtweise der bayerischen Unternehmen in die aktuelle Diskussion einzubringen.\r\nBertram Brossardt\r\n09. September 2024\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tTeilzeitrecht\t2\r\n1.1\tKeine verkürzte Vollzeit, Familienarbeitszeit oder Wahlarbeitszeit\t2\r\n1.2\tKritik am Anspruch auf Teilzeit und Brückenteilzeit\t3\r\n1.3\tBerücksichtigung betrieblicher Gründe\t3\r\n1.4\tHarmonisierung der Fristen bei allen Teilzeitansprüchen\t4\r\n1.5\tAnteilige Berücksichtigung bei Schwellenwerten\t4\r\n1.6\tArbeitsplatzteilung erleichtern\t4\r\n2\tBefristungsrecht\t6\r\n2.1\tSachgrundlose Befristungen erhalten und stärken\t6\r\n2.1.1\tNotwendigkeit sachgrundloser Befristungen\t6\r\n2.1.2\tVerlängerung der Höchstdauer auf drei Jahre\t6\r\n2.1.3\tWartefrist von sechs Monaten statt Ersteinstellungsgebot\t7\r\n2.1.4\tMehr Flexibilität bei der Verlängerung\t7\r\n2.2\tErleichterte Befristung bereits bei drohender Arbeitslosigkeit\t7\r\n2.3\tErleichterte Rentnerbeschäftigung sowie Schüler- und Studentenbeschäftigung\t8\r\n2.4\tErleichterte Befristung bei der Übernahme von Auszubildenden\t8\r\n2.5\tTextform statt Schriftform und Heilung von Formmängeln\t8\r\nAnsprechpartner/Impressum\t10\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nUnnötige Belastungen für Unternehmen vermeiden\r\nTeilzeitrecht\r\nDie gegenwärtige gesetzliche Ausgestaltung der Teilzeitarbeit ist verfehlt. Die bürokratischen, einseitigen Ansprüche der Arbeitnehmer stehen dem Gedanken einer flexiblen Handhabung moderner Arbeitsverhältnisse entgegen.\r\n\r\n–\tEine Verkürzung oder einseitig flexible Gestaltung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit durch die Arbeitnehmer im Rahmen von verkürzter Vollzeit, Familienarbeitszeit oder Wahlarbeitszeit lehnt die vbw ab.\r\n–\tDer generelle Anspruch auf Teilzeit und Brückenteilzeit lässt außer Acht, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ursprünglich gemeinsam auf ein bestimmtes Arbeitszeitvolumen verständigt und dieses vertraglich festgelegt haben. Wenn er nicht abgeschafft wird, muss er zumindest entschärft werden.\r\n–\tTeilzeit im Rahmen von Eltern-, Großeltern- und Pflegezeit muss der Arbeitgeber auch bei dem Vorliegen einfacher betrieblicher Gründe ablehnen können.\r\n–\tVereinheitlichung der Antragsfristen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz auf drei Monate.\r\n–\tTeilzeitkräfte dürfen bei der Berechnung der arbeitsrechtlichen Schwellenwerte generell nur anteilig berücksichtigt werden. \r\n–\tDie besondere Regelung zur Kündigung bei der Arbeitsplatzteilung im Teilzeit- und Befristungsgesetz muss abgeschafft werden.\r\nBefristungsrecht\r\nDie Befristungsregelungen für Arbeitsverhältnisse dürfen nicht verschärft werden, sondern müssen gelockert und entbürokratisiert werden:\r\n\r\n–\tDie Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne gesetzlich definierten (sachlichen) Grund ist ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument und muss erhalten bleiben. Sie muss bei mehrmaliger Verlängerung bis zur Dauer von mindestens drei Jahren möglich sein. \r\n–\tDie Wartezeit zwischen einer Vorbeschäftigung und einer sachgrundlosen Befristung muss auf höchstens sechs Monate reduziert werden. Ein ausreichender Schutz vor Kettenbefristungen ist damit gewährleistet.\r\n–\tDie Verlängerung der sachgrundlosen Befristung muss gleichzeitig mit der Änderung des Vertragsinhalts zulässig sein.\r\n–\tEine sachgrundlose Befristung unter erleichterten Bedingungen muss, unabhängig vom Alter, bereits dann möglich sein, wenn Arbeitslosigkeit droht.\r\n–\tFür die Rentnerbeschäftigung sowie Schüler- und Studentenbeschäftigung müssen praktikable Sachgründe in die gesetzliche Aufzählung aufgenommen werden.\r\n–\tDie befristete Übernahme von Azubis muss ohne zusätzliche Kriterien möglich sein.\r\n–\tDas Schriftformerfordernis ist nicht mehr zeitgemäß und muss durch Textform ersetzt werden. Etwaige Verstöße müssen einvernehmlich heilbar sein.\r\n1\tTeilzeitrecht\r\nKeine einseitige Anpassung der Arbeitszeit durch Arbeitnehmer\r\n1.1\tKeine verkürzte Vollzeit, Familienarbeitszeit oder Wahlarbeitszeit\r\nEine Verkürzung oder einseitig flexible Gestaltung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit durch die Arbeitnehmer im Rahmen von verkürzter Vollzeit, Familienarbeitszeit oder Wahlarbeitszeit lehnt die vbw ab. Die Möglichkeiten der Arbeitszeitreduzierung und -flexibilisierung sind in der Vergangenheit und zuletzt mit der Brückenteilzeit überreizt worden. Die extrem weitgehenden Überlegungen setzen eine maximale betriebliche Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeitwünsche von Beschäftigten voraus, die jeder Realität widerspricht. Schon die zahlreichen bestehenden Ansprüche auf Veränderung der Arbeitszeit stellen die Betriebe vor erhebliche, oft kaum zu bewältigende Herausforderungen. Ein Anspruch auf regelmäßig wiederkehrende Veränderung der Arbeitszeit aller Beschäftigten ist nicht umsetzbar und beschäftigungsfeindlich.  \r\n\r\nDie Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für die Wirtschaft auch ohne gesetzliche Vorgaben ein wichtiges Thema. Die Betriebe wissen, dass sie im Wettbewerb um Fachkräfte mit Möglichkeiten punkten können, Familien- und Berufsleben zu vereinbaren. Praktisch alle Unternehmen bieten daher bereits heute familienfreundliche Maßnahmen an. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf betrieblicher Ebene muss aber auf individuellen Vereinbarungen beruhen. Der Staat muss hier die notwendigen Spielräume ermöglichen und seine Hausaufgaben bei der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur im Bereich Kinderbetreuung und Pflege erledigen. Hier sind auf Seiten der Einrichtungen vor allem flexible Öffnungszeiten und praktikable Schließzeiten in den Ferien sowie der Ausbau bedarfsgerechter Ganztagsangebote auch für ältere Kinder zu nennen.\r\n\r\nDie gesetzlichen Rechte der Beschäftigten auf Reduzierung bzw. Verlängerung ihrer Arbeitszeit bzw. auf Rückkehr in Vollzeit sind mehr als ausreichend und dürfen keinesfalls \r\nerweitert werden. Branchen- bzw. betriebsspezifische Vereinbarungen sind auch hier viel sinnvoller als gesetzliche Regelungen. Dies gilt insbesondere für das Instrument der Wahlarbeitszeit, dessen Einführung stark von den jeweiligen betrieblichen Umständen abhängt und daher strikt freiwillig bleiben muss. \r\n\r\nEine vernünftige kurz-, lang- und mittelfristige Personalplanung würde durch solche Regelungen gerade für kleine und mittelständische Betriebe unmöglich gemacht. Allein der \r\nerforderliche bürokratische Aufwand wäre ohne eine völlig überdimensionierte und damit äußerst kostenintensive Personaladministration nicht zu bewältigen. \r\n1.2\tKritik am Anspruch auf Teilzeit und Brückenteilzeit\r\nDer generelle Anspruch auf Teilzeit und Brückenteilzeit lässt außer Acht, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ursprünglich gemeinsam auf ein bestimmtes Arbeitszeitvolumen verständigt und dieses vertraglich festgelegt haben. \r\n\r\nDas Risiko und die Härten dieses Anspruchs belasten den Arbeitgeber einseitig. Ein Zwangsanspruch auf Teilzeit ist nicht notwendig, Teilzeitwünschen wird bereits heute in großem Umfang auf freiwilliger Ebene einvernehmlich Rechnung getragen. Auch vor Inkrafttreten des gesetzlichen Anspruchs auf Teilzeit ist die Quote in Teilzeit tätiger Arbeitnehmer in Deutschland bereits kontinuierlich angestiegen. In Österreich, wo es gar keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit gibt, ist die Teilzeitquote sogar höher als in Deutschland: 2023 betrug die Teilzeitquote in Österreich 30,1 Prozent, in Deutschland 28,7 Prozent (Quelle: Eurostat).\r\n\r\nWenn der Anspruch nicht abgeschafft wird, so müssen zumindest die für den Arbeitgeber damit verbundenen unangemessenen Risiken reduziert werden. Das betrifft folgende Aspekte:\r\n\r\n–\tDie Erörterungspflicht in § 8 Abs. 3 TzBfG muss so ausgestaltet werden, dass dem Arbeitgeber in einem ggf. folgenden Arbeitsgerichtsprozess keine stichhaltigen Einwände abgeschnitten werden können, nur weil sie nicht Gegenstand der Erörterung waren.\r\n\r\n–\tDie automatische Reduzierung der Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht mindestens einen Monat vor ihrem Beginn formgerecht ablehnt, muss abgeschafft werden. Stattdessen kann für diesen Fall eine Ablehnung unterstellt werden, gegen die der Arbeitnehmer gerichtlichen Rechtsschutz geltend machen kann, ohne seine Rechte zu verlieren. Dasselbe gilt auch für die Teilzeitansprüche nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).\r\n1.3\tBerücksichtigung betrieblicher Gründe\r\nIn Fällen der Elternzeit und der Großelternzeit bedarf auch der besondere Teilzeitanspruch des Arbeitnehmers nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eines sachgerechten Interessenausgleichs. Zudem ist das für die Ablehnung eines Teilzeitwunsches bei Elternzeit und Großelternzeit momentan erforderliche Vorbringen dringender betrieblicher Gründe in der Praxis für die Arbeitgeber kaum zu leisten. Das Vorliegen einfacher betrieblicher Gründe muss für die Ablehnung durch den Arbeitgeber ausreichen. \r\n\r\nGleiches gilt für den Anspruch auf teilweise Freistellung im Rahmen des Pflegezeitgesetzes. Auch hier hat der Arbeitgeber dem Wunsch des Arbeitnehmers zu entsprechen, sofern nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Das muss ebenfalls auf einfache betriebliche Gründe beschränkt werden.\r\n1.4\tHarmonisierung der Fristen bei allen Teilzeitansprüchen\r\nAllgemeine Teilzeit bzw. Brückenteilzeit nach dem TzBfG müssen Arbeitnehmer mit drei Monaten Vorlauf beim Arbeitgeber beantragen. Für Teilzeitanträge nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt hingegen eine Frist von sieben Wochen oder 13 Wochen, je nach Alter des Kindes. Die Frist für die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit beträgt hingegen acht Wochen. \r\n\r\nDiese verwirrende Vielzahl an unterschiedlichen Fristen, die dar Arbeitgeber beachten muss, führt zu erheblichem Mehraufwand in den Betrieben und birgt etliche Fehlerquellen. Hier ist eine einheitliche Harmonisierung im Sinne des TzBfG mit einer Frist von drei Monaten geboten.\r\n1.5\tAnteilige Berücksichtigung bei Schwellenwerten\r\nTeilzeitbeschäftigte dürfen bei allen arbeitsrechtlichen Schwellenwerten nur anteilig berücksichtigt werden.\r\n\r\nGesetzliche Schwellenwerte differenzieren in einigen Fällen nicht zwischen Vollzeit und Teilzeitbeschäftigten, z. B. bei der Freistellung von Betriebsräten (§ 38 BetrVG). Bei der Ermittlung der Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zählen Teilzeitbeschäftigte nach Köpfen und nicht entsprechend ihrer Arbeitszeit. Dies führt dazu, dass Unternehmen mit einer hohen Anzahl an Teilzeitbeschäftigten benachteiligt werden. Teilzeitkräfte dürfen deshalb bei der Ermittlung von Schwellenwerten stets nur anteilig in einer dreistufigen Zählweise (0,25 / 0,5 / 0,75) berücksichtigt werden, ähnlich wie bei § 23 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dies führt zu mehr Gerechtigkeit und fördert Teilzeitbeschäftigung.\r\n1.6\tArbeitsplatzteilung erleichtern\r\nDer Sonderkündigungsschutz im Rahmen der Arbeitsplatzteilung (bzw. Jobsharing) muss abgeschafft werden.\r\n\r\nFür viele Arbeitnehmer ist es interessant, in Teilzeit zu arbeiten und dennoch federführend an anspruchsvollen Aufgaben und Projekten mitzuwirken. Der Arbeitgeber will häufig talentierte junge Mütter und Väter fördern und sie auch in Teilzeit auf Führungspositionen beschäftigen. Ein Mittel hierzu ist die Arbeitsplatzteilung („Jobsharing“). Dabei wird eine Vollzeitstelle mit mehreren Teilzeitarbeitnehmern besetzt. \r\n\r\nDie rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitsplatzteilung sind in § 13 TzBfG geregelt. Die hier vorgesehenen Regelungen zur Kündigung zugunsten der in die Arbeitsplatzteilung Einbezogenen für den Fall, dass ein anderer Arbeitnehmer aus der Arbeitsplatzteilung ausscheidet, muss abgeschafft werden. Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, hat diese Regelung nur eine klarstellende Funktion. Die betriebsbedingte Kündigung aus diesem Grund bleibt möglich, ebenso eine Änderungskündigung. \r\nDie gesetzlich festgeschriebene Kündigungsregelung entfaltet insoweit nur abschreckende Wirkung. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes hemmt dieser Sonderkündigungsschutz die Einführung der Arbeitsplatzteilung.\r\n2\tBefristungsrecht\r\nAufbau neuer Arbeitsplätze nicht ausbremsen\r\n2.1\tSachgrundlose Befristungen erhalten und stärken\r\nRegelmäßig wird die Forderung nach einer kompletten Abschaffung der sogenannten sachgrundlosen Befristung laut. Hierfür gibt es jedoch keinen Grund. Die Möglichkeit der Befristung aus weiteren, nicht im Gesetz festgelegten Gründen hat vielmehr eine Vielzahl positiver Effekte für Unternehmer und Arbeitnehmer, die erhalten und durch eine moderate Lockerung der Rahmenbedingungen ausgeweitet werden müssen.\r\n2.1.1\tNotwendigkeit sachgrundloser Befristungen\r\nDie Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund ist ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument. \r\n\r\nUnternehmen sind heutzutage mit kurz-, mittel- und langfristigen globalen Marktschwankungen konfrontiert. Sie können deshalb oft nicht abschätzen, ob ein Anstieg der Aufträge nur ein kurzfristiges Hoch ist oder sich die Auftragslage mittel- bis langfristig auf hohem Niveau stabilisiert. Dasselbe gilt für Personalaufbau im Rahmen der Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle. Dies bringt im Kontext des streng regulierten und auf Bestandsschutz ausgerichteten Arbeitsrechts erhebliche Unsicherheit bei der Personalplanung mit sich. Werden unbefristete Arbeitsverhältnisse begründet, kann das das Unternehmen in Schieflage bringen, wenn sich die Erwartungen an die Geschäftsentwicklung nicht erfüllen – ein betriebsbedingter Personalabbau ist dann zwar theoretisch möglich, aber kompliziert, langwierig und kostenintensiv. In einer solchen Lage erleichtert die sachgrundlose Befristung die Entscheidung des Unternehmers, überhaupt neue Arbeitsplätze zu schaffen. Ist die wirtschaftliche Entwicklung dann doch positiv, werden die befristet abgeschlossenen Arbeitsverträge unbefristet verlängert. Die Alternative ist häufig, dass die Stellen gar nicht besetzt werden. \r\n\r\nHinzu kommt auch der positive Effekt für Arbeitnehmer, denen ein befristetes Beschäftigungsverhältnis oft den Einstieg in einen unbefristeten Stammarbeitsplatz ermöglicht.\r\n2.1.2\tVerlängerung der Höchstdauer auf drei Jahre\r\nDie sachgrundlose Befristung muss bis zur Dauer von wenigstens drei Jahren – statt bisher zwei Jahren – zulässig sein. Zudem muss die Zahl der möglichen Verlängerungen einer befristeten Beschäftigung entsprechend erhöht werden. Die Praxis zeigt, dass der Zeitraum von zwei Jahren zu kurz ist, um den Flexibilitätsanforderungen der Arbeitgeber zu genügen. Gesamtwirtschaftliche Zyklen liegen oftmals sogar bei mehr als drei Jahren. \r\n2.1.3\tWartefrist von sechs Monaten statt Ersteinstellungsgebot\r\nDas Ersteinstellungsgebot muss gestrichen werden. Mit der vorgeschlagenen sechsmonatigen Wartefrist zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen ist ausreichender Schutz vor Kettenbefristungen gewährleistet und den europäischen Vorgaben genügt. \r\n\r\nDas Ersteinstellungsgebot (bzw. Vorbeschäftigungsverbot) bringt einen unverhältnismäßigen Dokumentations- und Verwaltungsaufwand mit sich. Der Arbeitgeber kann sich oft nicht in jedem Einzelfall an eine Vorbeschäftigung jedes Arbeitnehmers erinnern, insbesondere bei zwischenzeitlich erfolgten betrieblichen oder gesellschaftsrechtlichen Veränderungen. Vor allem große Arbeitgeber sehen sich dem Risiko ausgesetzt, dass entgegen der Vereinbarung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. \r\n\r\nNach der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs ist eine erneute Befristung bereits wieder möglich, wenn mindestens drei Monate zwischen den Arbeitsverhältnissen liegen.\r\n2.1.4\tMehr Flexibilität bei der Verlängerung\r\nDie Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses muss gleichzeitig mit einer Änderung des Vertragsinhalts möglich sein. \r\n\r\nDie inhaltliche Modifizierung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses ist während der Dauer der Befristung jederzeit möglich. Gemeinsam mit einer Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags ist dies allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht zulässig. Es darf im Rahmen der Verlängerung nur der Beendigungszeitpunkt verschoben werden, der Vertragsinhalt muss ansonsten unverändert bleiben. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Ersteinstellungsgebot vor. Dies soll nach der Rechtsprechung sogar dann gelten, wenn der Vertragsinhalt zugunsten des Arbeitnehmers (z. B. höherer Stundenlohn) abgeändert wird. \r\n\r\nDiese formale Unterscheidung gesetzlich aufgehoben werden. Wenn die Änderung des Vertragsinhaltes während der Befristung und auch kurz vor oder nach einer Verlängerungsvereinbarung möglich ist, muss dies auch unmittelbar im Zusammenhang mit der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses möglich sein. \r\n2.2\tErleichterte Befristung bereits bei drohender Arbeitslosigkeit\r\nEine Befristung unter erleichterten Bedingungen muss, unabhängig vom Alter, bereits dann möglich sein, wenn Arbeitslosigkeit droht. \r\n\r\nNach geltendem Recht ist eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses bei älteren Arbeitnehmern bis zur Dauer von fünf Jahren möglich, wenn diese das 52. Lebensjahr vollendet haben und vier Monate beschäftigungslos waren.  \r\nDiese Regelung setzt voraus, dass zunächst Arbeitslosigkeit eingetreten ist. Bei „nur“ drohender Arbeitslosigkeit ist die Befristung dagegen unzulässig. \r\n\r\nWenn der Gesetzgeber die Forderung nach der Verlängerung der generellen Höchstdauer der sachgrundlosen Befristung nicht umsetzt, muss es zumindest eine altersunabhängige Erleichterung für Fälle geben, in denen der Arbeitnehmer zuvor von Arbeitslosigkeit bedroht war. Das ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer alsbald mit der Beendigung seiner Beschäftigung rechnen muss (§ 17 Sozialgesetzbuch III).\r\n2.3\tErleichterte Rentnerbeschäftigung sowie Schüler- und Studentenbeschäftigung\r\nUm die Beschäftigung Älterer zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, muss die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die das Rentenalter erreicht haben oder die eine Altersrente tatsächlich beziehen, ohne zeitliche Beschränkung als sachlich begründet anerkannt werden.\r\n\r\nBei der Beschäftigung von Schülern und Studenten liegt es hingegen im nachvollziehbaren Interesse der Arbeitgeber, kein dauerhaftes, unbefristetes Arbeitsverhältnis begründen zu wollen. Da diese Tätigkeiten nicht der dauerhaften Erwerbssicherung dienen sollen, besteht auch auf Arbeitnehmerseite kein Schutzbedürfnis. Auch in diesen Fällen muss die befristete Beschäftigung als sachlich begründet anerkannt werden.\r\n2.4\tErleichterte Befristung bei der Übernahme von Auszubildenden\r\nGrundsätzlich kann die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung als Sachgrundbefristung erfolgen, wenn dies den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung erleichtert. Dieses Kriterium der erleichterten Anschlussbeschäftigung wird von der Rechtsprechung aber zu streng angewandt und der Sachgrund dadurch ausgehöhlt. Deshalb muss die befristete Übernahme von Auszubildenden als Sachgrund möglich sein, ohne dass weitere Kriterien erfüllt sind.\r\n2.5\tTextform statt Schriftform und Heilung von Formmängeln\r\nNach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Sowohl zu Dokumentations- als auch zu Beweiszwecken reicht die Textform vollkommen aus.\r\n\r\nDie Befristungsabrede ist vor Arbeitsaufnahme formgerecht (also derzeit schriftlich) niederzulegen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass durch die bloße Arbeitsaufnahme bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande kommt. \r\n \r\nWenn sich die Parteien aber über die Befristung des Arbeitsverhältnisses einig sind, muss es unerheblich sein, wenn die Befristungsabrede erst nach Arbeitsaufnahme in der gebotenen Form niedergelegt wird. Diese Anpassung ist auch dann erforderlich, wenn vom Schriftform- zum Textformgebot gewechselt werden sollte.\r\n\r\n\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nJulius Jacoby\r\nGrundsatzabteilung Recht\r\nTelefon\t089-551 78-237\r\njulius.jacoby@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Familie im Arbeitsumfeld\r\nPosition\r\nStand: Februar 2024\r\nHinweis\r\nZitate aus dieser Publikation sind unter Angabe der Quelle zulässig.\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nVorwort\r\nArbeitswelt familienfreundlich gestalten\r\nFamilie und Arbeitswelt sind untrennbar miteinander verbunden: Viele Mitarbeiter nehmen Betreuungsaufgaben für ihre Kinder wahr oder übernehmen bei Bedarf die Pflege\r\nvon Angehörigen.\r\n\r\nHäufig haben die Betroffenen den Wunsch, diese familiären Aufgaben mit ihren beruflichen Verpflichtungen zu vereinbaren. Vor dem Hintergrund des Arbeitskräfte- und\r\nFachkräftemangels haben Arbeitgeber ein noch größeres Interesse als bisher, Lösungen\r\nanzubieten, die sowohl dem betrieblichen Bedarf als auch der familiären Situation ihrer\r\nMitarbeiter Rechnung tragen.\r\nDamit sich familiäre Aufgaben und berufliche Verpflichtungen ergänzen können, arbeiten\r\nwir schon lange an einer familienfreundlichen Arbeitswelt. Es handelt sich dabei um eine\r\ngesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich Politik und Wirtschaft – etwa im Familienpakt\r\nBayern – gemeinsam stellen. In unserem Positionspapier stellen wir vier Säulen vor, die\r\nzentral sind, um eine familienfreundliche Arbeitswelt zu ermöglichen und gleichzeitig den\r\nArbeitskräfte- und Fachkräftebedarf zu sichern.\r\nZiel muss es sein, attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen und Hemmnisse abzubauen,\r\ndamit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf allen Ebenen und für alle Personengruppen möglich ist.\r\nBertram Brossardt\r\n05. Februar 2024\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick 1\r\n1 Säule eins: Gesellschaft 3\r\n2 Säule zwei: Staat und Politik 4\r\n2.1 Staatliche Fehlanreize beseitigen 4\r\n2.2 Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern 5\r\n2.2.1 Die Pläne der Ampel-Koalition 6\r\n3 Säule drei: Unternehmen 8\r\n3.1 Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern 9\r\n3.1.1 Arbeitszeitflexibilisierung 9\r\n3.1.2 Angebote und Kontakthalten während Familienauszeiten 10\r\n3.1.3 Kinder- und Angehörigenbetreuung 10\r\n3.1.4 Familienservice 10\r\n3.2 Angebote für Frauen und Mütter, Männer und Väter 10\r\n4 Säule vier: Wirtschaftsvereinigungen 12\r\n4.1 Projekte der Arbeitgeberverbände (bayme vbm vbw) zur besseren Vereinbarkeit\r\nvon Beruf und Familie 13\r\n4.2 Projekte und Angebote der Gesellschaften der Gruppe des Bildungswerks der\r\nBayerischen Wirtschaft zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf 14\r\nAnhang: Beispiele familienfreundlicher Maßnahmen 17\r\nAnsprechpartner/Impressum 19\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nPosition auf einen Blick\r\n1\r\nPosition auf einen Blick\r\nVereinbarkeit von Familie und Beruf gemeinsam gestalten\r\nUm Familien bessere Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt zu bieten, gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Sie betreffen in vielen Fällen die Frauen und Mütter. Um ihr Durchschnittseinkommen anzuheben, mehr Führungspositionen mit Frauen zu besetzen und\r\nmehr Frauen zur Unternehmensgründung zu motivieren und Unternehmerinnen zu stärken, ist es hilfreich, wenn Gesellschaft, Staat, Unternehmen und Verbände zusammen\r\narbeiten – auch um dem Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel zu begegnen.\r\nWichtig ist gleichzeitig der Blick auf die männlichen Mitarbeiter, für die die Vereinbarkeit\r\nvon Familie und Beruf ebenfalls zunehmend ein Faktor ist.\r\nDarüber hinaus gibt es viele pflegende Angehörige, die neben ihrer Erwerbsarbeit mit der\r\nPflege der Angehörigen eine Aufgabe übernehmen, die sowohl für die Betroffenen selbst\r\nals auch für die Gesellschaft von großer Bedeutung ist.\r\nSäule eins: Gesellschaft\r\nTradierte Rollenbilder müssen verändert werden. Während Frauen zunehmend den\r\nWunsch haben, schneller in den Beruf zurückzukehren und mehr zu arbeiten, wünschen\r\nsich junge Väter, sich stärker in die Familienarbeit einzubringen, ohne dabei berufliche Abstriche zu machen.\r\nFür Frauen ist es wichtig, dass sich die Berufs- und Branchenwahl weiter verbreitert, damit\r\nauch Frauen alle Chancen des Arbeitsmarktes nutzen können. Vor allem technische Berufe\r\nbieten ein hohes Potenzial, das noch stärker von Frauen genutzt werden kann.\r\nSäule zwei: Staat und Politik\r\nDer Staat muss eine ausreichend große, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Infrastruktur für Kinderbetreuung und Pflege schaffen. Es darf nicht sein, dass Menschen nicht\r\noder nur teilweise erwerbstätig sein können, weil es an der passenden Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder oder an Pflegeplätzen für Familienangehörige fehlt.\r\nAnsätze, die weiterverfolgt werden sollten, sind beispielsweise das Landesförderprogramm Ganztagsausbau der Bayerischen Staatsregierung und das Bündnis für frühkindliche Bildung.\r\nDamit ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, muss auch in diesem Bereich\r\nder hohe Fachkräftebedarf gedeckt werden. Die in Bayern auf den Weg gebrachten Ausund Fortbildungsprogramme, auch für Quereinsteiger*innen, tragen dazu bei, die Kinderbetreuung auszubauen und weiterhin auf einem qualitativ hohen Niveau zu halten. Das\r\nVorhaben der Bayerischen Staatsregierung, pädagogisches Personal in den Kinderbetreuungseinrichtungen durch mehr Assistenz- und Teamkräfte zu entlasten, begrüßen wir.\r\nEs trägt zum einen dazu bei, dass eine qualitativ hochwertige Betreuung der Kinder\r\ngewährleistet wird. Zum anderen ist es ein Instrument, den hohen Bedarf an Personal zu\r\ndecken.\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nPosition auf einen Blick\r\n2\r\nUm ausreichend Personal zur Betreuung von Pflegebedürftigen zu gewinnen, muss ein\r\nMaßnahmenbündel umgesetzt werden, das von Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen über die Gewinnung von Quereinsteiger*innen bis hin zur Fachkräfterekrutierung in\r\nDrittstaaten verschiedene Ansätze umfasst. Flankierend gilt es stärker als bislang technische und digitale Assistenzsysteme zur Entlastung der Pflegekräfte einzusetzen.\r\nDie Politik muss dafür sorgen, dass Arbeitszeitpotenziale von Eltern ausgeschöpft werden\r\nkönnen. Dafür gilt es, Voraussetzungen für mehr Vollzeitarbeit schaffen und damit die\r\nArbeitszeitflexibilität zu erhöhen. Flexibilität ist die Basis für die Vereinbarkeit von Familie\r\nund Beruf, starre gesetzliche Vorgaben sind hinderlich. Daher sind Betreuungsangebote\r\nwichtig, die den Arbeitszeiten der Eltern Rechnung tragen. Ebenso muss eine Flexibilisierung der Arbeitszeitgesetze erfolgen. Die tägliche Höchstarbeitszeit muss ganz abgeschafft\r\nwerden, zugunsten einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden – in allen Bereichen und Branchen und ohne Einschränkung auch für Unternehmen\r\nohne Tarifbindung und ohne Bezugnahme auf Tarifverträge – und die Möglichkeiten zur\r\nAusgestaltung der elfstündigen täglichen Ruhezeit müssen aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie\r\nvoll in das deutsche Arbeitszeitgesetz übernommen werden.\r\nStaatliche Fehlanreize, die insbesondere Frauen von der Erwerbstätigkeit abhalten,\r\nmüssen beseitigt werden. Dazu gehört etwa die kostenfreie Mitversicherung von nicht in\r\nder Kinderbetreuung oder Pflegearbeit eingebundenen Ehepartnern in der gesetzlichen\r\nKranken- und Pflegeversicherung.\r\nSäule drei: Unternehmen\r\nDie Unternehmen unterstützen durch eine familienfreundliche Personalpolitik Mütter,\r\nVäter und pflegende Angehörige sowie Mitarbeiter*innen mit künftigen Familienaufgaben\r\nin ihrer Karriere- und Lebensplanung und helfen dabei, berufliche und familiäre Verpflichtungen kombinieren zu können.\r\nSäule vier: Institutionen\r\nInstitutionen wie Verbände zeigen sinnvolle Wege in der Frauen- und Familienförderung\r\nauf. Dazu dienen Best-Practice-Beispiele und Modell-Projekte. Umfangreiche Informationen und Services bietet beispielsweise der Familienpakt Bayern.\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nSäule eins: Gesellschaft\r\n3\r\n1 Säule eins: Gesellschaft\r\nGesellschaftliche Bedingungen beeinflussen die Vereinbarkeit von Familie\r\nund Beruf\r\nZwei Tendenzen prägen das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Während bei\r\nFrauen ein Wunsch zur Ausweitung der Arbeitszeit erkennbar ist, wünscht sich eine zunehmende Zahl an Väter, sich stärker in die Familienarbeit einzubringen, ohne beruflich\r\nAbstriche zu machen. Wegen des Fachkräftemangels in der Pflege betreuen außerdem\r\nviele Berufstätige ihre Angehörigen zu Hause.\r\nFür all‘ das ist ein gesellschaftliches Umfeld nötig, das die Vereinbarkeit von Familie und\r\nBeruf fördert.\r\nSo können künftig mehr Schlüsselpositionen mit Frauen besetzt werden und ihnen mehr\r\nBeschäftigungschancen eröffnet werden. Gleichzeitig ermöglicht es Vätern, ihre beruflichen Ziele zu verfolgen und trotzdem mehr Verantwortung in der Familienarbeit zu übernehmen – etwa über flexible Arbeitszeitregelungen. Schließlich ist ein solches Umfeld auch\r\nfür pflegende Angehörige grundlegend, damit sie Beruf und familiäre Pflegeaufgaben vereinbaren können.\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nSäule zwei: Staat und Politik\r\n4\r\n2 Säule zwei: Staat und Politik\r\nGutes Umfeld statt staatlich verordneter Bürokratie\r\nDamit Berufstätige Familie und Beruf besser vereinbaren können und Karrierebrüche verhindert werden, muss der Staat die passenden Rahmenbedingungen schaffen. Dabei sollte\r\ner sich auf seine genuinen Aufgaben konzentrieren und für eine ausreichende Infrastruktur\r\nbei Kinderbetreuungseinrichtungen, Pflegeheimen oder Ganztagsschulen sorgen. Hier ist\r\nschon viel passiert. Es besteht aber nach wie vor großer Aufholbedarf. Dabei sollte die Politik nicht der Versuchung unterliegen, eigene Defizite mit Forderungen an die Wirtschaft zu\r\nkompensieren und staatliche Aufgaben den Unternehmen zu übertragen.\r\n2.1 Staatliche Fehlanreize beseitigen\r\nDie ehe- und familienbezogenen Leistungen in Deutschland belaufen sich auf über\r\n200 Milliarden Euro. Damit steht Deutschland im internationalen Vergleich mit an der\r\nSpitze. Die Gesamtzahl generiert sich aus rund 150 verschiedenen Leistungen, die sich\r\nallerdings teilweise widersprechen. Eine Neuorientierung der Familienförderung ist auch\r\nim Hinblick auf die Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung notwendig.\r\nAngesichts der Fülle familienpolitischer Leistungen erscheint eine Reform unter dem\r\nAspekt Vereinfachung erforderlich. Die Betroffenen müssen Klarheit haben, welche Unterstützung sie erhalten können. Familienpolitische Leistungen müssen – da wo es sinnvoll ist\r\nund nicht zu mehr Verwaltungsaufwand führt – auch besser koordiniert und zusammengeführt werden. Eine Bündelung, die weder unter inhaltlichen Aspekten noch unter Verwaltungsaspekten Verbesserungen bringt – wie bei der Kindergrundsicherung – ist dagegen\r\nnicht zielführend.\r\nEin weiterer sinnvoller Ansatz ist die Stärkung familienunterstützender Dienstleistungen.\r\nKosten für Kinderbetreuung, Pflege und Haushalt müssen künftig steuerlich voll abzugsfähig sein. Möglichst niedrige Sozialversicherungsabgaben und Steuern erleichtern es den\r\nBetroffenen, ihr Leben eigenverantwortlich aus dem Nettoeinkommen zu finanzieren.\r\nZugleich macht sie eine reguläre Beschäftigung in der Hauswirtschaft attraktiver und\r\ndrängt Schwarzarbeit zurück.\r\nZentral ist zudem, dass familienpolitische Leistungen nicht in die Abhängigkeit von Transferleistungen führen, sondern die Eigenverantwortung gestärkt wird und die Arbeitsmarktintegration gezielt gefördert wird.\r\nAuch bei dem Konzept für die Kindergrundsicherung ist wichtig zu bedenken, dass Leistungen nicht so ausgeweitet werden, dass es für Eltern unattraktiver wird, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der beste Schutz vor Kinderarmut bleibt die Erwerbstätigkeit der Eltern.\r\nAuch aus diesem Grund darf die Kindergrundsicherung nicht eingeführt werden. Es ist\r\naußerdem sehr fraglich, ob das Ziel des Bürokratieabbaus erreicht werden kann. Bei der\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nSäule zwei: Staat und Politik\r\n5\r\nBundesagentur für Arbeit ist ein umfangreicher Personalaufbau notwendig, um die Kindergrundsicherung umsetzen zu können. Zudem rechnet die Bundesregierung schon jetzt mit\r\ndeutlich höheren Kosten als ursprünglich angenommen. Dies ist angesichts der angespannten Haushaltslage nicht tragbar.\r\n2.2 Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern\r\nDie Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist einer der zentralen Faktoren, um Arbeitsund Fachkräfte zu finden und zu binden. Sie ist außerdem der Schlüssel, um Frauen mehr\r\nErwerbstätigkeit zu ermöglichen. Schließlich ist sie die Grundlage für ein familienfreundliches Arbeitsumfeld und betrifft (künftige) Eltern und pflegende Angehörige.\r\nZunächst ist hier der Staat in der Pflicht, der für eine ausreichende Infrastruktur von Kinderbetreuungsplätzen und Pflegeeinrichtungen sorgen muss. Die Unternehmen nehmen\r\nihre Verantwortung auf betrieblicher Ebene wahr (siehe Säule drei).\r\nDie familienbezogene Infrastruktur in Bayern weist in den vergangenen Jahren zwar einige\r\nErfolge auf. So besuchten von den unter Dreijährigen 2022 6,1 Prozent mehr eine Betreuungseinrichtung als 2021. Bei den über Dreijährigen (bis zum Schuleintritt) waren es 2,1\r\nProzent mehr. Dennoch gibt es nach wie vor Defizite. Insbesondere beim Betreuungsangebot für Schulkinder gibt es Nachholbedarf, der lokal sehr unterschiedlich ausfallen kann:\r\n59 Prozent der Eltern gaben einen Betreuungsbedarf an, der einer Betreuungsquote von\r\n36 Prozent gegenübersteht.1\r\nDie Politik muss angesichts des Bedarfs für eine bessere Infrastruktur sorgen. Dieser Punkt\r\nist unter dem Aspekt Frauen und Erwerbstätigkeit im besonderen und für eine Erwerbstätigkeit von Mütter und Vätern insgesamt extrem relevant.\r\nEin verbreitetes Hindernis zur Arbeitsaufnahme für Mütter mit kleinen Kindern und allgemein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind die oftmals unflexiblen Öffnungsbzw. Betreuungszeiten von Kindertagesstätten. Hier zeigen sich Betriebskindergärten vorbildlich. Weiterhin zu niedrig ist auch das Angebot für Schüler*innen.\r\nFür viele Eltern ist es ein Hindernis im Berufsleben, wenn nachmittags keine geeigneten\r\nBetreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Auch hier gehen Unternehmen vermehrt\r\nin Vorleistung.\r\nFür die notwendigen Betreuungsplätze muss auch ausreichend qualifiziertes Personal ausgebildet werden, denn auch im Bereich der Kinderbetreuung ist der Fachkräftemangel ein\r\ngroßes Problem.\r\nIn Bayern wurden in den letzten Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um die\r\nKapazitäten im Bereich der (frühkindlichen) Kinderbetreuung auszubauen. Dies war erfolgreich: Zwischen 2011 und 2022 ist die Zahl der Beschäftigten in diesem Bereich um 86\r\n1\r\n Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf\r\n2022. Berlin 2023.\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nSäule zwei: Staat und Politik\r\n6\r\nProzent gestiegen (auf 104.704 Kräfte). Dennoch fehlen nach wie vor viele Betreuungsplätze. Von den Kindern unter drei Jahren 2022 besuchten rund 31 Prozent eine KiTa oder\r\nKindertagespflege (2009 rund 16 Prozent). Gleichzeitig äußerten 2022 über 42 Prozent der\r\nEltern einen Betreuungswunsch für Kinder dieser Altersgruppe.2\r\nDie Aus- und Fortbildungsprogramme in Bayern, die es auch für Quereinsteiger*innen gibt,\r\ntragen dazu bei, die Kinderbetreuung auszubauen und weiterhin auf einem qualitativ\r\nhohen Niveau zu halten.\r\nUm den hohen Bedarf an Betreuungsplätzen und den damit verbundenen Fachkräftebedarf zu decken, ist folgendes wichtig: Eine hohe Qualität bei der Kinderbetreuung ist\r\ngrundlegend und dafür müssen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.\r\nHier gilt es aber schrittweise vorzugehen: Zunächst müssen ausreichend Betreuungsplätze\r\nund Fachpersonal bereitstehen. Im nächsten Schritt kann dann an besseren Personalschlüsseln gearbeitet werden, die zu einer Qualitätssteigerung beitragen.\r\nDie oftmals starren Regelungen zur Arbeitszeit stellen eine weitere Hürde bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar.\r\nFlexibilität ist für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf jedoch grundlegend. Insbesondere sollten die Regelungen zur täglichen Höchstarbeitszeit und Ruhezeit angepasst werden. Dies ermöglicht Eltern, berufliche Tätigkeiten auch am Abend durchzuführen, ohne\r\ndass sie Gefahr laufen, die vorgeschriebene Ruhezeit zu unterschreiten.\r\nZudem trägt eine höhere Flexibilisierung der Arbeitszeit auch dazu bei, dass Frauen einfacher erwerbstätig sein können. Dies ist auch mit Blick auf die spätere Altersvorsorge wichtig, um im Alter abgesichert zu sein.\r\n2.2.1 Die Pläne der Ampel-Koalition\r\nDie familienpolitischen Maßnahmen der Ampel-Koalition fördern nicht die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und verschärfen sogar teilweise noch den Arbeitskräfte- und\r\nFachkräftemangel.\r\nEin zentrales politisches Vorhaben der Ampel-Koalition ist aktuell die Einführung der sogenannten „Familienstartzeit“. Das geplante Gesetz sieht eine Freistellung für die Dauer von\r\nzehn Arbeitstagen nach der Entbindung vor. Anspruchsberechtigt sein sollen: Väter, Partner*innen der Mütter, Personen, die mit der Mutter im Haushalt leben oder weitere von\r\nder Frau benannte Personen, wenn der andere Elternteil nicht mit im Haushalt lebt.\r\nUm diesen gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Familienzeit für Väter weiter zu fördern\r\nist aber kein neuer gesetzlicher Freistellungsanspruch notwendig. Es gibt bereits jetzt umfangreiche Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld. Sie bieten beiden Elternteilen vielfältige Möglichkeiten, um die familiären Aufgaben aufzuteilen und auch nach der Geburt gemeinsame Zeit zu haben. Die geplanten Freistellungsansprüche sind zudem nicht mit dem\r\ngroßen Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarf zu vereinbaren und führen zu noch mehr\r\n2\r\n Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2023. Gütersloh 2023.\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nSäule zwei: Staat und Politik\r\n7\r\nbürokratischem Aufwand für die Arbeitgeber – etwa bei der Personalplanung und bei der\r\nPrüfung der Freistellungsansprüche.\r\nDer neue Anspruch hat weiterhin das Ziel, dass Frauen nach der Geburt Unterstützung erhalten. Deshalb gilt der Anspruch nicht nur für die Väter der Kinder oder die Partner*innen\r\nder Mütter. Hierbei handelt es sich ebenso um ein gesellschaftspolitisches Anliegen.\r\nDeshalb ist nicht nachvollziehbar, warum dies allein die Arbeitgeber finanzieren sollen.\r\nDie Erstattung über die U2-Umlage ist zudem unlogisch, da diese dem Arbeitsschutz dient.\r\nDie geplanten Kürzungen beim Elterngeld sind haushaltspolitisch notwendig und daher\r\npositiv zu sehen. Die Höchstgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze) für das Elterngeld soll ab April 2024 von 300.000 Euro für Paare auf 200.000\r\nEuro und ab April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen abgesenkt\r\nwerden.\r\nFür Alleinerziehende wird ab dem 01. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000\r\nEuro gelten. Außerdem wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu\r\ngeregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Diese Maßnahmen sind im\r\nSinne des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels positiv zu werten.\r\nAusnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben.\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nSäule drei: Unternehmen\r\n8\r\n3 Säule drei: Unternehmen\r\nDer Einsatz der Unternehmen für ein familienfreundliches Arbeitsumfeld\r\nDie bayerischen Unternehmen haben schon lange erkannt, wie wichtig ein familienfreundliches Arbeitsumfeld ist. Ein solches Umfeld erleichtert es vor allem Frauen, nach einer\r\nFamilienpause schnell wieder in den Beruf zurückzukehren. Auch Angebote für Väter, die\r\nnicht auf eine Reduzierung der Arbeitszeit, sondern auf zielgerichtete Informationen, Austausch und Vernetzung abzielen, spielen eine Rolle. Dies ist in Zeiten eines hohen Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarfs ein wichtiger Faktor. Es ist außerdem grundlegend, um\r\njunge Nachwuchskräfte zu gewinnen. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen können\r\nauch bei der Gewinnung von Mitarbeiter*innen, die noch keine Kinder haben, ein Faktor\r\nfür einen attraktiven Arbeitgeber sein.\r\nDurch vielfältige betriebliche Maßnahmen oder durch ein Engagement in Projekten der\r\nArbeitgeberverbände und anderen Netzwerken unterstützen sie Frauen in ihrer Karriere\r\nund bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit flexiblen Arbeitszeitregelungen, Initiativen zur Kinderbetreuung oder Weiterbildungsangeboten bieten immer mehr Unternehmen Frauen attraktive Rahmenbedingungen, sichern sich so einen Wettbewerbsvorsprung\r\nbei der Gewinnung von weiblichen Fachkräften und binden gut ausgebildete Mitarbeiterinnen nachhaltig an das Unternehmen. Die statistischen Fakten zeigen, dass hier Effekte zu\r\nerkennen sind: So weist die Erwerbstätigenquote der Frauen nach Destatis eine positive\r\nEntwicklung auf. Im Jahr 2022 lag sie bei 73,1 Prozent (zum Vergleich 2012: 68 Prozent,\r\n2002: 58,8 Prozent).3\r\n Allerdings arbeiten mit rund 49 Prozent deutlich mehr Frauen in Teilzeit als Männer (rund 12 Prozent).4\r\nAnzumerken ist gleichzeitig, dass auch (zukünftige) Väter zunehmend auf Angebote zur\r\nVereinbarkeit von Familie und Beruf bei Arbeitgebern achten.\r\nDie Überzeugung, dass Familienfreundlichkeit eine hohe Bedeutung für Unternehmen hat,\r\nist bei Arbeitgebern fest verankert. Zunehmend wird auch erkannt, dass Familienfreundlichkeit nicht nur die Mütter betrifft, sondern auch junge Väter. Sie möchten mehr Zeit für\r\ndie Familienarbeit aufbringen können. Damit stellen sich für die Unternehmen neue Herausforderungen, um diesen Wünschen – gerade vor dem Hintergrund des Arbeitskräfteund Fachkräftebedarfs – gerecht zu werden.\r\nKonkret engagieren sich Unternehmen für eine familienfreundliche Arbeitswelt mit vielfältigen Maßnahmen, die individuell je nach konkreter Unternehmensstruktur und -\r\n3\r\n Destatis (2023): Erwerbstätigenquoten 1991 bis 2022. Abrufbar unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Tabellen/erwerbstaetigenquoten-gebietsstand-geschlecht-altergruppe-mikrozensus.html (Stand:\r\n16.01.2024).\r\n4\r\n Bundesministerium für Familie, Senioren. Frauen und Jugend (2024): Teilzeitquote von sozialversicherungspflichtig beschäftigten\r\nFrauen und Männern im Alter von 15 bis unter 65 Jahren nach Ländern. Abrufbar unter: https://www.daten.bmfsfj.de/daten/daten/teilzeitquote-von-sozialversicherungspflichtig-beschaeftigten-frauen-und-maennern-im-alter-von-15-bis-unter-65-jahrennach-laendern-131862 (Stand: 22.01.2024).\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nSäule drei: Unternehmen\r\n9\r\norganisation sowie der lokalen Infrastruktur gestaltet werden können. Einen Überblick\r\nüber mögliche Maßnahmen haben wir im Anhang zusammengestellt.\r\n3.1 Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern\r\nFlexible Arbeitszeitmodelle sind aus dem Unternehmensalltag nicht mehr wegzudenken\r\nund bedeuten Zeitsouveränität, die besonders Frauen mit familiären Verpflichtungen zugutekommt. Mit Homeoffice, Teilzeitmodellen, flexiblen Tages- und Wochenarbeitszeiten\r\noder Vertrauensarbeitszeiten bieten die meisten Unternehmen ihren Beschäftigten eine\r\nbreite Palette an Lösungen an.\r\n3.1.1 Arbeitszeitflexibilisierung\r\nIn der heutigen Arbeitswelt ist die flexible Gestaltung der Arbeitszeit von entscheidender\r\nBedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Flexible Arbeitszeit sichert\r\nArbeitsplätze und bietet gleichzeitig den Beschäftigten die Möglichkeit einer individuellen\r\nPlanung ihres Arbeitsalltags. Gerade für Frauen mit Familienpflichten bieten flexible\r\nArbeitszeiten überhaupt erst die Chance zu einer Erwerbstätigkeit. Dieser Flexibilität steht\r\naber der viel zu starre Rahmen des Arbeitszeitgesetzes entgegen.\r\nZusammen mit dem Bundesfamilienministerium, anderen Wirtschaftsverbänden und dem\r\nDGB haben die Deutschen Arbeitgeberverbände im Februar 2011 eine Charta für familienfreundliche Arbeitszeiten unterzeichnet und sich auf gemeinsame Ziele verständigt. Diese\r\nZiele sind nach wie vor gültig. In der Charta heißt es unter anderem:\r\n„Wir sind auf einem guten Weg: Zahllose Unternehmen – auch im Mittelstand – bieten\r\nbereits heute flexible Arbeitszeitmodelle an, die sie mit dem Ziel besserer Vereinbarkeit von\r\nFamilie und Beruf weiter ausbauen wollen. Die Anstrengungen in den Betrieben müssen\r\ndurch eine wohnortnahe, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur für Arbeits-, Rand- und Ferienzeiten gestützt und flankiert werden. Nur wenn es\r\ngelingt, dass alle familienfreundlichen Maßnahmen ineinandergreifen, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen ohne Zeitnot\r\nnachkommen. Darauf wollen wir gemeinsam hinwirken.“\r\nDie Ausgestaltungsmöglichkeiten für flexible Arbeitszeiten sind groß und reichen von einer\r\nflexiblen Tages- oder Wochenarbeitszeit bis hin zur Jahresarbeitszeit. Andere Modelle können für eine bessere Vereinbarkeit ebenfalls hilfreich sein: Etwa eine Vertrauensarbeitszeit, die Spielraum schaffen kann, wenn es beispielsweise darum geht, die Kinder in den\r\nKindergarten, die Schule zu bringen oder Zeit für die Pflege von Angehörigen zu haben.\r\nAuch Jobsharing, individuell vereinbarte Zeiten von Arbeitsbeginn und -ende, Homeoffice\r\noder Teilzeit sind Formen flexibler Arbeitszeiten, die im Sinne von Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirken können. Arbeitgeber bieten diese Flexibilisierungen im Rahmen des\r\nrechtlich und betrieblich möglichen an. Eine Ausweitung weiterer einseitiger Ansprüche\r\nder Arbeitnehmer in diesem Bereich ist abzulehnen.\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nSäule drei: Unternehmen\r\n10\r\n3.1.2 Angebote und Kontakthalten während Familienauszeiten\r\nViele Betriebe unterstützen Beschäftigte mit Familienaufgaben über spezielle Angebote\r\nwie Paten- und Mentoringprogramme oder Weiterbildungsangebote während der Familienauszeit. Zudem laden viele Unternehmen ihre Beschäftigten während einer Familienauszeit weiterhin zu betrieblichen Veranstaltungen wie Sommerfesten oder passenden Netzwerkveranstaltungen ein. Individuell angepasste Vertretungseinsätze für Beschäftigte in\r\nEltern-, Pflege oder Teilzeit oder phasenweise Beschäftigung während der Familienauszeit\r\nund Einarbeitungsprogramme für den Wiedereinstieg vervollständigen ein solches Angebot.\r\n3.1.3 Kinder- und Angehörigenbetreuung\r\nEin wichtiger Bereich, in dem Unternehmen Mitarbeiter*innen mit Familienaufgaben\r\nunterstützen, ist die Kinder- und Angehörigenbetreuung. Mit einer betrieblichen Kinderbetreuung etwa in Form einer Betriebskinderkrippe oder eines Betriebskindergartens bieten\r\nnicht wenige Betriebe Lösungen an, wenn keine ausreichende Kinderbetreuungsinfrastruktur vorhanden ist. Viele Unternehmen mieten auch Belegplätze an oder offerieren einen\r\nTagesmutterservice und stellen Eltern wegen Krankheit der Kinder frei, oft auch hinausgehend über die gesetzliche Regelung. Da viele Beschäftigte auch Pflegeaufgaben zu Hause\r\nübernommen haben, unterstützen Unternehmen sie mit z. B. mit der Vermittlung von Pflegediensten.\r\n3.1.4 Familienservice\r\nUnternehmen bieten Beschäftigten auch direkten Service an, etwa in Form von Gesundheitsvorsorge oder Gesundheitsprogrammen, durch Zuschüsse zu Betreuungskosten, ein\r\nEssen für Mitarbeiterkinder in der Kantine oder durch Freizeitangebote für Beschäftigte\r\nund deren Familien. Hinzu kommen Rechtsberatung und Informationsangebote. Eine Auswahl an möglichen familienfreundlichen Maßnahmen findet sich im Anhang.\r\n3.2 Angebote für Frauen und Mütter, Männer und Väter\r\nDie hier wiedergegeben Einschätzungen wurden auch durch von den bayerischen Arbeitgeberverbänden geförderte Abschlussarbeiten zu den Beschäftigungspotenzialen von\r\nFrauen bestätigt, die an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg\r\nvon Prof. Dr. Lutz Bellmann sowie Prof. Dr. Werner Widuckel betreut wurden. Anhand\r\nexemplarischer Studien wurden folgende Handlungsempfehlungen erarbeitet:\r\nEine Strategie zur besseren Entwicklung der Beschäftigungspotenziale von Frauen und\r\nMüttern kann nicht auf einen oder wenige Aspekte beschränkt bleiben. Deshalb ist ein\r\nganzheitlicher Ansatz nötig. Die Förderung der Beschäftigungspotenziale von Frauen und\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nSäule drei: Unternehmen\r\n11\r\nMüttern muss auch andere Lebensbereiche als die Arbeit sowie Männer und Väter berücksichtigen.\r\nEs gibt auch unternehmenskulturelle Barrieren, die sich als Blockade für die Entwicklung\r\nder Beschäftigungspotenziale von Frauen / Müttern erweisen, v. a. eine Präsenzkultur.\r\nZugangsmöglichkeiten zu Prozessen und Maßnahmen der beruflichen Entwicklung (z.B.\r\nWeiterbildung) sollten hohen Stellenwert besitzen.\r\nEs gibt betriebliche Konstellationen, in denen Frauen / Mütter einerseits die eindeutige\r\nMinderheitengruppe darstellen, andererseits die betriebliche Größe die persönliche Nähe\r\nzu Entscheidungsträgerinnen kaum ermöglicht. Hier erscheint der Bedarf des Sichtbarmachens geschlechterbezogener Ausschlussmechanismen groß.\r\nEin wichtiger Ansatz bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nach wie vor die Förderung von Frauen. Dies ist wichtig, um den Anteil vollzeit(nah)beschäftigter Frauen weiter\r\nzu erhöhen. Da Unternehmen die Bedeutung von Frauen für ihren Erfolg erkannt haben,\r\nbieten sie immer mehr Angebote speziell für Frauen an. Diese richten sich nicht nur an\r\nMütter, sondern oft geht es gezielt darum, Frauen in Führungspositionen zu bringen und\r\ndie Karrieren junger Frauen zu fördern. Auch im Rahmen vieler Diversity-Programme werden Frauen gezielt gefördert.\r\nBesondere Personalentwicklung für Frauen kann dabei schon früh ansetzen, etwa indem\r\nBerufseinsteigerinnen betriebsinterne Pat*innen bekommen, die die Karriere der jungen\r\nFrauen im Auge behalten, Tipps geben und Verbindungen schaffen. Eigene, oft betriebsinterne Frauennetzwerke und Frauenworkshops vervollständigen dieses Bild. Sie ermöglichen einen Austausch und können auch aufzeigen, welche Möglichkeiten es beispielsweise\r\ngibt, wenn (in einer späteren Phase) Berufs- und Familienaufgaben verbunden werden sollen. Zu einem guten Miteinander von Frauen und Männern im Betrieb sollen auch Sensibilisierungsmaßnahmen zu geschlechtsspezifischem Verhalten beitragen.\r\nViele Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sprechen v. a. weibliche\r\nBeschäftigte an. Sie können aber ebenso für die Männer relevant sein und das Interesse\r\ndieser Personengruppe an entsprechenden Angeboten wächst. So hat eine steigende Zahl\r\nan (künftigen) Vätern den Wunsch, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leben und\r\nsich stärker in die familiären Aufgaben einzubringen, ohne dabei berufliche Abstriche zu\r\nmachen.\r\nDaher ist es hilfreich, auch auf diese Zielgruppe einzugehen. Möglichkeiten dafür sind eine\r\ngezielte Ansprache mit zielgruppengerechter Information, flexible Arbeitszeitregelungen\r\nund die Schaffung von Netzwerken – ggf. auch über Unternehmensgrenzen hinweg. Sie ermöglichen (künftigen) Vätern den Austausch zu Fragen rund um das Thema Vereinbarkeit\r\nvon Familie und Beruf.\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nSäule vier: Wirtschaftsvereinigungen\r\n12\r\n4 Säule vier: Wirtschaftsvereinigungen\r\nVerbände und Vereinigungen schaffen bessere Rahmenbedingungen\r\nDa bessere Rahmenbedingungen und eine Änderung tradierter Rollen in der Gesellschaft\r\neine Gemeinschaftsaufgabe sind, müssen alle politisch und gesellschaftlich engagierten\r\nVerbände und Institutionen an einem Strang ziehen.\r\nDie bayerischen Arbeitgeberverbände bayme vbm sowie die vbw unterstützen ihre Mitgliedsverbände und -firmen in diesem Punkt tatkräftig. Ziel ist es zunächst, über fundierte\r\nAnalysen und Prognosen Handlungsbedarfe auszumachen, die für die bayerische Wirtschaft künftig von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit sein werden.\r\nAls zweiten Schritt geht es darum, diese Handlungsfelder in konkrete Schritte umzusetzen.\r\nDas Instrumentarium dafür sind Stellungnahmen ebenso wie Leitfäden oder auch Projekte,\r\ndie modellhaft Wege zu sinnvollen Lösungen aufzeigen.\r\nSchon seit vielen Jahren befassen sich bayme vbm und vbw mit dem Thema Frauen und\r\nFamilie. Entstanden sind dazu viele politische Stellungnahmen zur Familienpolitik, ebenso\r\nzahlreiche Publikationen.\r\nKonkrete Hilfen und Tipps für die Personalverantwortlichen in den Unternehmen geben\r\netwa Workshops zum Thema oder die Info-Recht-Broschüren Elternzeit und Berufsrückkehr\r\nsowie Familienbedingte Arbeitsfreistellung.\r\nWeiterhin diskutieren wir aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen bei dem Thema\r\nim Rahmen unserer Kongresse und schaffen so auch Austauschmöglichkeiten.\r\nbayme vbm und vbw gehen in Sachen Frauenförderung selbst mit gutem Beispiel voran\r\nund setzen auf eine Personalpolitik, die Frauen wie Männer gleichermaßen fördert. Dafür\r\nwurden wir bereits in Folge mit dem TOTAL E-QUALITY-Prädikat ausgezeichnet. Darüber\r\nhinaus setzen wir uns auch als Jury-Mitglied bei TOTAL E-QUALITY für die Förderung einer\r\ngleichberechtigten Arbeitswelt ein.\r\nMit unserem Engagement im Familienpakt Bayern fördern wir ein familienfreundliches\r\nArbeitsumfeld. Die Unternehmen erhalten so umfangreiche Angebote rund um das\r\nThema. Auch über die Initiative Fachkräftesicherung+ (FKS+) engagieren wir uns für ein\r\nArbeitsumfeld, in dem eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist.\r\nDarüber hinaus tragen Projekte zur Frauenförderung dazu bei, dass Frauen Familie und\r\nBeruf kombinieren können und sich auch Karriere und Familie nicht ausschließen. Neben\r\neigenen Projekten der bayerischen Arbeitgeberverbände bietet die gfi gGmbH und die bbw\r\ngGmbH hier ein breites Spektrum an Angeboten (siehe Punkt 5.2).\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nSäule vier: Wirtschaftsvereinigungen\r\n13\r\nDas zeigt: Für die bayerische Wirtschaft ist Familienfreundlichkeit kein Lippenbekenntnis,\r\nsondern gelebte Realität.\r\n4.1 Projekte der Arbeitgeberverbände (bayme vbm vbw) zur besseren\r\nVereinbarkeit von Beruf und Familie\r\nSeit über zehn Jahren fördern bayme vbm und vbw Projekte in diesem Bereich.\r\nFamilienpakt Bayern (vbw):\r\nUm die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Eckpfeiler der Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung zu unterstreichen, haben die Bayerische Staatsregierung,\r\ndie vbw, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag sowie der Bayerische Handwerkstag im Juli 2014 den Familienpakt Bayern geschlossen. Ziel ist es, gute Rahmenbedingungen für Familien in der Arbeitswelt zu schaffen.\r\nIm Zuge des Familienpakts Bayern wird auch ein breites Beratungsangebot für Unternehmen gemacht. Unternehmen erhalten so Informationen und Unterstützung verschiedenster Art rund um das Thema familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Beispielsweise werden Leitfäden, Checklisten, Broschüren und weiterführende Informationsangebote zur\r\nVerfügung gestellt. Zudem werden regelmäßig Online-Seminare zu verschiedenen Themen\r\nangeboten. Über Vor-Ort-Beratungen und Buddy-Programme können die Unternehmen\r\nauch individuelle Unterstützung erhalten. All diese Aktivitäten tragen intensiv zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.\r\nAlle zwei Jahre werden außerdem Arbeitgeber ausgezeichnet, die sich besonders für ein\r\nfamilienfreundliches Arbeitsumfeld engagieren. Diese Best-Practice-Beispiele können\r\nAnregungen für andere Arbeitgeber zur Gestaltung eines familienfreundlichen Arbeitsumfeldes geben.\r\nMit der Taskforce FKS+ steht ein bayernweites Serviceangebot zur Verfügung, das Unternehmen gezielt dabei unterstützt, ihren Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarf zu decken.\r\nDie Taskforce FKS+ berät unter anderem zu dem Thema Vereinbarkeit von Familie und\r\nBeruf und dient dabei insbesondere auch als Wegweiser zu anderen beratenden Einheiten.\r\nfrauen.power (BY) ist ein Projekt im Rahmen der Initiative Fachkräftesicherung+ und bietet\r\nein vielseitiges Beratungs- und Unterstützungsangebot für Frauen in der beruflichen Erstund Neuorientierung, für Berufsrückkehrerinnen sowie Gründerinnen. Frauen werden\r\ndurch digitalbasierte Weiterbildung fit für den Arbeitsmarkt gemacht. Hauptziel ist die\r\ndauerhafte Integration der Teilnehmerinnen in den Arbeitsmarkt. Die Teilnehmerinnen\r\nwerden in einem Büro vor Ort und in virtuellen Lernräumen – sogenannten virtuellen JobOffices – geschult und begleitet. Die Offices sind den inhaltlichen Arbeitsschwerpunkten\r\nBeratung, Jobvermittlung, Betreuung, Qualifizierung und Digitalisierung zugeordnet. Damit\r\nhaben die teilnehmenden Frauen die Möglichkeit, sich praxisorientiert auf die Arbeitswelt\r\nvorzubereiten.\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nSäule vier: Wirtschaftsvereinigungen\r\n14\r\nUm die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern, bietet das Projekt\r\nfrauen.power (BY) individuell auf die Teilnehmerinnen angepasste Coachings und Beratungsgespräche. Im dem virtuellen Betreuungsoffice werden die Teilnehmerinnen beispielsweise bei der Erstellung eines Plans zur individuellen Kinderbetreuung beraten, um\r\nden individuellen Wünschen und Bedürfnissen sowie den gegebenen Markterfordernissen\r\ngerecht zu werden.\r\n4.2 Projekte und Angebote der Gesellschaften der Gruppe des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft zur Vereinbarkeit von Familie und\r\nBeruf\r\nAuch die Gesellschaften der Gruppe des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft\r\nmachen verschiedene Angebote, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und\r\nBeruf beitragen. Die Angebote richten sich sowohl an Eltern als auch an pflegende Angehörige. Sie reichen von Einrichtungen der Kinderbetreuung bis hin zur Ausbildung und\r\nQualifizierung von Betreuungskräften. Im Folgenden stellen wir eine Auswahl an Angeboten vor.\r\nKinderbetreuung\r\nAngebote der Kinderbetreuung – egal ob im Kita- oder Schulbereich – sind ein wesentlicher Faktor, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.\r\nDie gfi gGmbH betreut täglich rund 600 Kinder in fünf „vier elemente“-Kitas und vier Großtagespflegen in Ingolstadt, Herrieden, München, Nürnberg, Roth und Gunzenhausen.\r\nDie gfi gGmbH betreut und begleitet derzeit an 344 Schulen in Bayern über 21.000 Schüler*innen im Rahmen der Betreuungsangebote an Schulen. Darüber hinaus ist die gfi\r\ngGmbH Träger von vier Horten in Schweinfurt und zwei Einrichtungen der Kooperativen\r\nGanztagsbildung in München und Würzburg.\r\nDurch den permanenten Ausbau der betrieblichen Ferienbetreuung („Sommerkinder“),\r\nder Ferienbetreuung für Kommunen und Schulen im Rahmen des Konzeptes „ganztagPLUS“ sorgten im Jahr 2022 über 14.000 Kinderbetreuungstage für eine Entlastung der\r\nEltern und lieferten somit einen großen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.\r\nKinder- und Jugendhilfe\r\nAngebote der Kinder- und Jugendhilfe, wie Familienbildungsangebote, haben das Ziel\r\nFamilien zu unterstützen und zu stärken und können auch Maßnahmen umfassen, die\r\nwichtig sind für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.\r\n– Durch die Aktivitäten in der Kinder- und Jugendhilfe begleitet die gfi gGmbH Kinder und\r\nJugendliche und unterstützt Familiensysteme. In über 180 ambulanten Maßnahmen\r\nbietet die gfi gGmbH konkrete Unterstützung durch sozialpädagogische Hilfen an. Darüber hinaus schafft sie für Kinder und Jugendliche über die Offene Jugendarbeit ebenfalls sinnvolle Freizeitangebote.\r\n– Im Rahmen der Familienbildung betreibt die gfi gGmbH einen offenen Familienstützpunkt in Ingolstadt.\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nSäule vier: Wirtschaftsvereinigungen\r\n15\r\n– Die Schul- und Integrationsbegleitungen unterstützen im Rahmen der Eingliederungshilfe Kinder und Jugendliche mit Behinderung bei ihrer Teilhabe am Schulleben. Derzeit\r\ngibt es dieses Angebot für 200 Schüler*innen.\r\nIm Bereich Vereinbarkeit von Pflege und Beruf macht die gfi gGmbH folgendes Angebot:\r\nMit Alltagsbegleitung und haushaltsnahen Dienstleistungen unterstützt die gfi gGmbH mit\r\ndem proSenio Service in vielen bayerischen Regionen über 2.000 Senior*innen bei der Alltagsbewältigung im eigenen Haushalt. Dies trägt auch zur Entlastung von Angehörigen bei\r\nder Care-Arbeit bei und fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Service wird\r\nan den Standorten Ansbach, Augsburg, Bamberg/Coburg, Bayreuth, Donauwörth-UlmAaalen, Hochfranken, Neumarkt, Passau und Weiden angeboten.\r\nEin großer Schwerpunkt des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft und der gfi gGmbH\r\nliegt auf der Ausbildung und (Weiter-)Qualifizierung von Personal für Betreuungseinrichtungen. Diese Maßnahmen sind ausgesprochen wichtig, da für eine gute Vereinbarkeit von\r\nFamilie und Beruf nicht nur ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen müssen,\r\nsondern auch qualifizierte Fachkräfte. Die Maßnahmen unterstreichen das große Engagement der bayerischen Wirtschaft in diesem Bereich.\r\nDurch die drei Fachakademien (Augsburg, Bamberg, Ingolstadt) werden dem bayerischen\r\nArbeitsmarkt jährlich ca. 60 ausgebildete Erzieher*innen zur Verfügung gestellt. In Ausbildung befinden sich jährlich ca. 144 Teilnehmer*innen. In der einjährigen „Vorstufe“ (Sozialpädagogisches Einführungsjahr) befinden sich jährlich auch noch einmal ca. 80 Teilnehmer*innen.\r\nDie bbw gGmbH bietet etwa folgende Lehrgänge an, die ebenfalls indirekt dazu dienen,\r\ndem bayerischen Arbeitsmarkt Fachkräfte zur Verfügung zu stellen:\r\n– Paket an Lehrgängen, das in das neue Gesamtkonzept zur Fachkräftegewinnung in der\r\nKinderbetreuung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales\r\neingebettet ist. Es umfasst die Ausbildung zur Assistenzkraft in Kindertageseinrichtungen inkl. Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson, bayernweit seit September 2022\r\n(erster Start), die Ausbildung zur Ergänzungskraft in der Mini-KITA und in bayerischen\r\nKindertageseinrichtungen und einen Qualifizierungskurs Ergänzungskraft zur pädagogischen Fachkraft in Kindertageseinrichtungen (EKFK neues Modell).\r\n– Weiterhin bietet die bbw gGmbH Lehrgänge an, die außerhalb des Gesamtkonzepts\r\nKITA stattfinden. Dazu zählen etwa ein Qualifizierungskurs Ergänzungskraft zur pädagogischen Fachkraft in Kindertageseinrichtungen, Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung zu staatlich geprüften Kinderpfleger*innen (Kipfl-Kurse).\r\nAuch folgende weitere Lehrgänge tragen dazu bei, im Bereich der Kinderbetreuung ausreichend Personal zu haben. Dabei handelt es sich teilweise auch um Maßnahmen für Personal, das die pädagogischen Mitarbeiter*innen entlasten soll:\r\n– Weiterbildung zur Ergänzungskraft für Grundschulkindbetreuung\r\n– Einstieg in eine Tätigkeit in der Kita und Assistenzkraft\r\n– Mitarbeiter*in in der Kita mit pädagogischer Ausbildung im Ausland\r\n– Pädagogische Mitarbeiter*innen für Kinder-Jugend und Behindertenhilfe\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nSäule vier: Wirtschaftsvereinigungen\r\n16\r\n– Pädagogische Mitarbeiter*innen für die Kinder-Jugend und Eingliederungshilfe\r\n– Qualifizierung von Ergänzungskräften zur pädagogischen Fachkraft\r\n– Fachkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen\r\n– Krippenpädagogik\r\n– Koordination in offenen Ganztagsangeboten\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nAnhang: Beispiele familienfreundlicher Maßnahmen\r\n17\r\nAnhang: Beispiele familienfreundlicher Maßnahmen\r\nWir stellen Ihnen eine Auswahl möglicher familienfreundlicher Maßnahmen vor, die wir in\r\nverschiedene Bereiche untergliedert haben. Welche Maßnahmen konkret passend sind, ist\r\nabhängig von verschiedenen individuellen Rahmenbedingungen.\r\nArbeitszeitmodelle und Arbeitszeitregelungen\r\n– Flexible Arbeitszeiten und verschiedene Arbeitszeitmodelle, Gleitzeit / Vertrauensarbeitszeit\r\n– Tauschbörse bei Schichten\r\n– Führung in Teilzeit\r\n– Job Sharing\r\n– Rücksichtnahme auf Familien bei der Terminierung von Meetings\r\n– Familienfreundliche Sonderschichten\r\n– Besondere Pausenregelungen zur Abholung / Betreuung der Kinder in der Mittagspause\r\n– Vorrang bei Urlaubsplanung für Eltern, die auf Ferienzeiten angewiesen sind / Familienfreundliche Urlaubsplanung\r\n– Freistellung bei Notfällen\r\n– Feste Schließzeiten / Betriebsferien zur Weihnachtszeit\r\n– Homeoffice\r\nKinderbetreuung\r\n– Betreuungsservice vor Ort / im Betrieb\r\n– Kooperation mit Familienservice zur Vermittlung von Betreuungsangeboten\r\n– Betriebskindertagesstätten\r\n– Professionelle Kinderbetreuung bei Betriebsfeiern bei denen die Familien eingeladen\r\nwerden, z. B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier\r\n– Angebot von Belegplätzen im Bereich Pflege oder Kinderbetreuung\r\n– Ferienbetreuungsangebote\r\nInformation und Weiterbildung\r\n– Besondere Programme für Führungskräfte mit Betreuungsverpflichtung\r\n– Veranstaltungsreihen zu den Themen Kinder und Pflege und Vereinbarkeit mit dem\r\nBeruf\r\n– Pflege- und Familienlotsen (gezielte Ansprechpartner für Fragen rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf)\r\n– Weiterbildungsangebote\r\n– App / Portal / Informationsplattform mit allen Informationen zum Thema Vereinbarkeit\r\nvon Familie und Beruf\r\n– Seminar / Schulung / Informationsveranstaltung für Berufsrückkehrende nach Elternoder Pflegezeit\r\n– Informationen zu Elternzeit und Elterngeld für Mütter und Väter\r\n\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nAnhang: Beispiele familienfreundlicher Maßnahmen\r\n18\r\nBenefits und Mitarbeiterservices\r\n– Babypaket\r\n– Angebote für die Mitarbeitergesundheit / im Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung (ggf. Mitnutzung durch Familienangehörige)\r\n– Günstigere Nutzung firmeneigener Dienstleistungen\r\n– Kleine Aufmerksamkeiten zu besonderen Ereignissen (z. B. Geschenke zur Geburt)\r\n– Unterstützung bei Behördengängen\r\n– Erholungsbeihilfe\r\n– Private Nutzung von Dienstfahrzeugen\r\n– Verschiedene Formen des Zuschusses: Alleinerziehenden-, Hochzeits-, Baby- oder Fitnesszuschuss, Windelgeld\r\n– Zuschuss zur Kinderbetreuung\r\n– Kontaktvermittlung zu Ferienprogrammen\r\n– Hilfe bei Kontaktvermittlung zu Kindertagesstätten\r\n– Gewähren von Mitarbeiterdarlehen in schwerwiegenden Situationen\r\n– Zusätzliche Urlaubstage bei Umzug oder Geburt des Kindes\r\n– Jobrad / Fahrtkostenzuschüsse\r\n– Kinder dürfen in Notsituationen mit in die Arbeit gebracht werden (an besonderen\r\nTagen oder allgemein)\r\n– Spielzeugkoffer\r\n– Eltern-Kind-Parkplätze\r\n– Spiel- und Stillzimmer im Betrieb, Spielplatz im Freien, Ruhezimmer (z. B. für Kinder\r\nzum Hausaufgaben machen); Eltern-Kind-Zimmer\r\n– Vereinbarungen mit Mitarbeitern, die pflegende Angehörige haben\r\nMitarbeiterbindung, Austausch und Netzwerk\r\n– Familienfrühstück\r\n– Einbeziehung von Betriebsrentnern\r\n– Gezielte Ansprache von Vätern, auch über die Gründung von entsprechenden Netzwerken (z. B. Väterstammtisch)\r\n– Kommunikationsgruppen (Teams etc. zum kurzfristigen Austausch, Organisation von\r\nUnterstützung)\r\n– Netzwerktreffen mit Eltern und Kindern zum Austausch\r\n– Personalgespräche, die auch auf Familiensituation eingehen\r\n– Firmenevents mit Familienangehörigen, z. B. Sommerfest für Mitarbeiter*innen und die\r\nAngehörigen\r\n– Kontaktpflege während der Elternzeit\r\n PositionFebruar 2024\r\nFamilie im Arbeitsumfeld\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\n19\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede\r\nDiskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\nwww.vbw-bayern.de\r\n© vbw Februar 2024\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Lisa Hartmann\r\nAbteilung Sozial- und Gesellschaftspolitik\r\nTelefon 089-551 78-382\r\nlisa.hartmann@vbw-bayern.de "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Soziale Kohäsion ist von maßgeblich Bedeutung für ein gelingendes Zusammenleben, zivilgesellschaftliche Kooperation wie auch für eine hohe Lebensqualität. Allerdings stellen Klimawandel, demographischer Wandel, Pandemie, Digitalisierung und Migration für westliche Gesellschaften erhebliche Herausforderungen dar, die den Rückgang sozialer Kohäsion befördern könnten. \r\nDer Aktionsrat Bildung legt seinen Fokus daher auf die Stärkung sozialer Kohäsion, die auf verschiedenen Ebenen gemessen und entwickelt werden kann: auf der Mikroebene in den Einstellungen und Verhaltensweisen der Menschen, auf der Mesoebene in Merkmalen von Gruppen und auf der Makroebene in den Charakteristika gesellschaftlicher Institutionen.\r\nBasierend auf einer empirisch abgesicherten Bestandsaufnahme werden die notwendigen Voraussetzungen dafür aufgezeigt, wie soziale Kohäsion in den einzelnen Bildungsphasen gestärkt werden kann. Der Aktionsrat Bildung leitet aus seinen Analysen konkrete Handlungsempfehlungen ab, die er an die politischen Instanzen und die Öffentlichkeit richtet.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nInternationale Risiken \r\nfür Unternehmen\r\nEine vbw Studie, erstellt vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln\r\nStudie\r\nStand: April 2025\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nDeutschland muss hausgemachte Risiken schnell ausräumen\r\nSeit 2019 untersuchen wir, wie hoch bayerische Unternehmen relevante Risiken einschät-zen. Die aktuelle Studie zeigt: Das Risikoumfeld wird immer schwieriger. Fast jeder abge-fragte Risikofaktor gewinnt an Gewicht. In der Summe ist die Lage so unübersichtlich wie in keinem der Vorjahre und für Unternehmen immer schwerer beherrschbar. Die diesjährige Studie untersucht die Risikolage erstmals auch für ganz Deutschland. Das Ergebnis: Dort werden etliche Risiken als noch größer wahrgenommen als in Bayern.\r\n\r\nAn der Spitze der Risikoskala stehen viele hausgemachte Probleme: hemmende Bürokratie, hohe Energie- und Arbeitskosten, hohe Unternehmensteuern. Solchen Risiken können Un-ternehmen deutlich schlechter mit eigener Vorsorge begegnen als etwa der Cyberkriminali-tät oder Fachkräfteengpässen. Auch geopolitische Verwerfungen und der grassierende Pro-tektionismus bereiten massive Schwierigkeiten. Zum Zeitpunkt der Befragung, die bis Ende Februar lief, sahen sich ein Teil der Unternehmen bei diesen internationalen Themen noch weniger belastet als von den Problemen im Land. Angesichts der jüngsten Entwicklungen in den USA – die Stichworte lauten „Eskalation des Zollkonflikts“ sowie „drohender Wegfall der militärischen Sicherheitsgarantien für Europa“ – würde eine erneute Umfrage jetzt si-cher auch geopolitisch eine deutlich schärfere Risikolage aufzeigen.\r\n\r\nDie Folgen der schlechten Standortbedingungen in Deutschland sehen wir jeden Tag: \r\nInvestitionen in Deutschland nehmen ab, Unternehmen gehen insolvent oder bauen Kapa-zitäten ab, Standortentscheidungen fallen immer öfter gegen Deutschland aus. Der Verla-gerungsdruck in Richtung Ausland fällt in Deutschland insgesamt sogar noch etwas stärker aus als in Bayern.\r\n\r\nDie eindeutigen Ergebnisse unserer Studie müssen als klarer Handlungsauftrag verstanden werden: Alle Probleme, die Deutschland selbst verursacht hat, kann und muss Deutschland auch selber lösen. Wenn das gelingt, sind große Sorgen aus dem Weg geräumt, und es bleibt mehr Kraft für die Auseinandersetzung mit der schwierigen Weltlage. Natürlich muss es schnell gehen, und Politik und Wirtschaft müssen dafür konstruktiv zusammen-arbeiten. Dafür steht die vbw ein.\r\n\r\n\r\n\r\nBertram Brossardt\r\n30. April 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\n1\tZusammenfassung\t1\r\n1.1\tRisikolage im Jahr 2025 zeigt neue Unsicherheiten\t1\r\n1.2\tEin Vergleich Bayerns mit Deutschland zeigt eher graduelle Unterschiede\t1\r\n1.3\tUnternehmen reagieren auf erodierende Standortbedingungen\t2\r\n1.4\tDie Risiken beeinflussen Standort- und Investitionsentscheidungen\t3\r\n2\tAllgemeine Entwicklung der Risikolage\t4\r\n3\tRisikoeinschätzung der Unternehmen\t6\r\n3.1\tVergleich Bayern und Deutschland\t6\r\n3.2\tRisikoeinschätzung und Gegenmaßnahmen\t8\r\n3.3\tVergleich mit Vorjahren\t10\r\n3.4\tVergleich Bayern-Deutschland\t12\r\n3.5\tVergleich der Unternehmenskategorien\t12\r\n4\tRisikoeinschätzung und Vorbereitung\t15\r\n5\tStandort- und Investitionsentscheidungen\t20\r\nLiteraturverzeichnis\t26\r\nAnsprechpartner/Impressum\t27\r\n\r\n\r\n \r\n1\tZusammenfassung\r\nHohe Kosten, erodierende Standortbedingungen und neue geopolitische Unsicherheiten verschärfen die Risikolage\r\n1.1\tRisikolage im Jahr 2025 zeigt neue Unsicherheiten\r\nDas Risikoumfeld wird immer schwieriger und die Lage im Jahr 2025 ist gegenüber den Vorjahren wieder unübersichtlicher und unsicherer geworden. Das zeigt eine aktuelle \r\nUmfrage unter bayerischen und deutschen Unternehmen aus Verarbeitendem Gewerbe und industrienahen Dienstleistungen zu 18 möglichen Geschäftsrisiken. Die Risikowahr-nehmung bayerischer Unternehmen verfolgt die vbw seit 2019, der Blick auf Deutschland erfolgt erstmals. In der Bewertung ist, die vom Geschäftsmodell abhängige unterschiedli-che Risikotragfähigkeit verschiedener Unternehmensgruppen zu berücksichtigen.\r\n\r\nIn der neuen Umfrage verbindet mehr als die Hälfte der bayerischen Unternehmen 15 der 18 abgefragten Faktoren mit Risiken. Spitzenwerte liegen noch deutlich höher – beim The-ma Cyber-Kriminalität werden 86 Prozent erreicht. Im Deutschland-Panel erreicht der Risi-kofaktor Bürokratie/Compliance 87 Prozent. Mit 54 Prozent der deutschen und 49 Prozent der bayerischen Unternehmen führt er auch die Antworten zur Frage an, welche Faktoren für besonders hohe Risiken stehen. Hier folgen auf den nächsten Rängen die Cyber-Kriminalität, der Ausfall kritischer Infrastruktur und die in Deutschland im internationalen Vergleich hohen Energiekosten. Zur Interpretation hilft es, diese hohen Risiken als umfas-send und konkret problematisch zu sehen, und die Benennung als einfaches Risiko als Aus-druck allgemeinerer Verunsicherung, die die Geschäftstätigkeit ebenfalls spürbar hemmt. \r\n\r\nWährend mit Kosten am Standort verbundene Risiken in den Vorjahren noch pauschal als strukturelle Kostensteigerungen abgefragt wurden, differenziert die aktuelle Erhebung nach Kosten für Bürokratie/Compliance, Energie und Arbeit sowie nach der Unternehmens-steuerlast im internationalen Vergleich. Jeder dieser Faktoren wird, wie bisher das gebün-delte Kostenrisiko, als hochgradig riskant empfunden. Zudem befürchten bayerische Un-ternehmen deutlich öfter als im Vorjahr einen Ausfall kritischer Infrastrukturen.\r\n1.2\tEin Vergleich Bayerns mit Deutschland zeigt eher graduelle Unter-schiede\r\nDie Risikowahrnehmung in Bayern und deutschlandweit liegt grundsätzlich nahe beieinan-der. Allerdings werden die Unsicherheitsfaktoren Fachkräfteengpässe, Arbeitskosten im internationalen Vergleich sowie Finanzmarktturbulenzen deutschlandweit spürbar schärfer empfunden als in Bayern. Bei Energiekosten ist es andersherum, was angesichts der star-ken industriellen Prägung des Freistaates wenig überrascht.\r\n\r\nIn Bayern zeigen sich Großunternehmen wie in Vorjahren am sensibelsten für Risiken. \r\nIm Vergleich zum Deutschland-Panel besonders geprägt ist das von Arbeitskosten. Auch die aus Vorjahren bekannte hohe Risikosensibilität im Verarbeitenden Gewerbe bestätigt sich, und zwar neben Bayern auch für Deutschland. Besonders oft (über 50 Prozent) wer-den hier Energiekosten und – erstmalig – Bürokratie als hochgradig riskant gesehen.\r\n\r\nIn den Deutschland-Ergebnissen sind neben den Großunternehmen die stark internationali-sierten Unternehmen herausragend risikosensibel. An der Spitze steht hier der Faktor \r\nBürokratie/Compliance mit 64 Prozent – das sind neun Prozentpunkte mehr als in Bayern. Sogar um mehr als 15 Prozentpunkte häufiger als in Bayern genannt werden im Deutsch-land-Panel stark internationalisierter Unternehmen Arbeitskosten, geopolitische Risiken und Risiken aus der Klima-/Umweltpolitik. In Bayern berichtet diese Gruppe ein gegenüber Vorjahren spürbar niedrigeres, allerdings noch immer beachtliches Risikoniveau. Nicht in-ternationalisierte Unternehmen – eine stark von Dienstleistern geprägte Gruppe – melden generell ein niedrigeres Risikoniveau als die anderen hier aufgeführten Gruppen.\r\n1.3\tUnternehmen reagieren auf erodierende Standortbedingungen\r\nAngesichts der immer schwierigeren Risikolage hoch relevant ist der Blick auf die Reaktio-nen der Unternehmen. Für Bayern zeigt der Vorjahresvergleich, dass wichtige Teile der \r\nGegenmaßnahmen der Unternehmen dauerhafter und strategischer angelegt sind als in früheren Jahren. An der Spitze steht die Cyber-Kriminalität: 74 (Bayern) bzw. 76 (Deutsch-land) Prozent der Unternehmen steuern hier strategisch dagegen. Bei Fachkräfteengpässen liegt dieser Wert bei jeweils einem Drittel der Unternehmen. Auf anderen Feldern sieht es deutlich schwieriger aus. Bei den Unsicherheitsthemen Protektionismus, Konkurrenzdruck China oder geopolitische Risiken steuern bisher sowohl in Deutschland als auch in Bayern weniger als 20 Prozent der Unternehmen selbst aktiv entgegen – und das ist der kombi-nierte Betrag aus dauerhaften und vorübergehenden Maßnahmen.\r\n\r\nIn der Gesamtbetrachtung liegt in Bayern nur bei drei Risikofaktoren das Maß der präven-tiven Maßnahmen über dem Maß der Risikowahrnehmung: Cyber-Kriminalität, Fachkräfte-Engpässe und Standortnachteile bei Digitalisierung. Das bedeutet allerdings nicht zwin-gend, dass die Vorsorgemaßnahmen auch ausreichen, um künftige Entwicklungen zu \r\nbeherrschen. Es kann durchaus zu neuen Anpassungslasten kommen. Bei allen anderen Faktoren deckt die Prävention schon die angenommenen Risiken nicht ab. Das gilt speziell auch für die besonders kritisch bewerteten Kostenfaktoren (Energie, Arbeit) und den Aus-fall kritischer Infrastruktur, und es gilt in besonderem Maß für Bürokratie, Unternehmen-steuern im internationalen Vergleich und geopolitischen Risiken. Das sind starke Hinweise darauf, wo wirtschaftspolitische Weichenstellungen betriebswirtschaftliche Strategien flan-kieren müssen. Betroffen sind insbesondere auch Faktoren, die sich auf die in Deutschland angebotenen Standortqualitäten beziehen. \r\n\r\nBeim Blick auf unterschiedliche Unternehmensgruppen fällt auf, dass es großen Unterneh-men in Bayern besonders gut gelingt, Risiken entgegenzusteuern. Insgesamt fällt es ihnen aufgrund der anhaltend kritischen Risikolage allerdings nach eigener Einschätzung etwas schwerer als in Vorjahren, Risiken durch eigenes Risikomanagement gegenzusteuern. \r\nBesonders bei Arbeitskosten, Bürokratie, Geopolitik, Protektionismus, Ausfallrisiken kriti-scher Infrastruktur und insbesondere bei Unternehmensteuern stoßen sie an Grenzen.\r\n\r\nDem Verarbeitenden Gewerbe fällt es deutschlandweit besonders schwer, den in dieser Gruppe hoch wahrgenommenen Risiken mit Kostenbezug am Standort präventiv zu begeg-nen. Erschwerend kommt dazu, dass sich das Verarbeitende Gewerbe insgesamt nur weni-ge Risiken als gering und leicht beherrschbar einschätzt.\r\n\r\nDie Relationen zwischen Risikowahrnehmung und Gegenmaßnahmen sind im Deutschland-Panel ähnlich ausgeprägt wie im Bayern-Panel. Abweichungen beim Vorbereitungsgrad von mehr als fünf Prozentpunkten zwischen Bayern und Deutschland zeigen sich nur bei den Themen Ausfall kritischer Infrastruktur und Finanzmarktturbulenzen.\r\n1.4\tDie Risiken beeinflussen Standort- und Investitionsentscheidungen\r\nFür diese Studie wurden die bayerischen Unternehmen zum dritten Mal und die deutschen Unternehmen erstmals gefragt, ob die abgefragten Risiken ihr Geschäftsmodell gefährden, als Investitionshemmnis wirken oder Anlass für eine Auslandsverlagerung geben. Die Ant-worten für Bayern und Deutschland sind ähnlich und sie zeigen, dass Risikofaktoren mit Kostenrelevanz hier besonderes Gewicht entfalten. So messen ca. 30 Prozent der befragten Unternehmen den Arbeitskosten und den Unternehmensteuern einen Einfluss auf Stand-ort- und Investitionsentscheidungen zu. Deutlich stärker als bisher gilt das in Bayern nun auch für das Risiko eines Ausfalls kritischer Infrastrukturen.\r\n\r\nBesorgniserregend ist, dass Risiken, die das Geschäftsmodell beeinflussen, in ähnlichem Maß als Investitionshemmnis wirken. Eine Korrektur des Geschäftsmodells setzt oft Inves-titionen oder teure Innovationen voraus. Hier droht also ein Teufelskreis, und jedenfalls werden kostendämpfende Maßnahmen erzwungen, die auch auf die Beschäftigungsmög-lichkeiten durchschlagen. Ohne strukturelles Gegensteuern bei den Standortbedingungen lässt sich das nicht vermeiden.\r\n\r\nIm Vergleich zum Effekt auf das Geschäftsmodell und zur Wirkung als Investitionshemmnis führen Risiken relativ selten zu Auslandsverlagerungen. Auch wenn die Umfrage hier vor-wiegend einstellige Werte aufzeigt, wirken einzelne Risikofaktoren stark – an der Spitze \r\nsehen elf Prozent der deutschen Unternehmen in der Bürokratie einen Verlagerungsgrund. Schon damit, aber vor allem in der Summe entwickeln sich aus der Risikowahrnehmung starke Anreize zur Auslandsverlagerung. Die Gefahren für den Standort Deutschland sind somit erheblich. Dass der Verlagerungsdruck nicht noch stärker wirkt, liegt sicherlich auch daran, dass ein Teil der Unternehmen seine Abnehmer in Deutschland hat, und dass eine Verlagerung schwierig und teuer ist. Umso wichtiger ist es, inländische Standortqualitäten zu verbessern, denn erst dann können sich die Unternehmen wieder hier entwickeln.\r\n2\tAllgemeine Entwicklung der Risikolage\r\nRisikolage durch US-Protektionismus, geopolitische Spannungen sowie stagnierende Wirtschaftsentwicklung und Standortprobleme geprägt\r\nFür diese Studie wurden Unternehmen aus Bayern und Deutschland zu ihrer Risikoein-schätzung befragt. Die noch allein auf Bayern bezogenen Vorgängerstudien der Jahre 2023 und 2024 hatten mit einem ähnlichen Fragenkatalog gezeigt, dass sich die Risikowahrneh-mungen der bayerischen Unternehmen auf einem erschreckend hohen Niveau eingepen-delt haben. Das Risikoumfeld ist im Jahr 2025 noch unübersichtlicher und unsicherer \r\ngeworden. \r\n\r\nInternationale Risiken wie geopolitische Konflikte werden auch von renommierten Quellen immer stärker thematisiert, wie etwa dem Global Risk Report des World Economic Forum (Elsner et al., 2025). Der seit mehr als drei Jahren andauernde Ukrainekrieg und die Kon-frontation mit Russland auf dem Feld der Wirtschaftssanktionen haben zu einer Zunahme von Sabotageakten und Ausspähmanövern geführt. Die Gefahr von Ausfällen kritischer Teile der heimischen Infrastruktur rückt damit stärker ins Zentrum der Aufmerksamkeit. \r\n\r\nAuch die erneute Präsidentschaft von Donald Trump macht die Risikolage schwieriger und unübersichtlicher. Der Zeitraum der Umfrage schließt die ersten Wochen seiner zweiten Amtszeit mit ein.\r\n\r\n–\tTrumps Strategie erzeugt bewusst Unsicherheiten und schürt selbst bei internationalen Partnern der USA Ängste und Sorgen. Dazu tragen insbesondere seine häufigen Dro-hungen, die wiederholte Rücknahme angekündigter Maßnahmen und bewusstes Über-schreiten politischer Grenzen bei.\r\n–\tSeine Annäherung an Russland und die zunehmenden Zweifel, ob die USA die NATO-Partner bei einem russischen Angriff vertragsgemäß verteidigen würden, stellen die transatlantische Verbundenheit der vergangenen Jahrzehnte fundamental in Frage.\r\n–\tDie Einstellung von US-Mitgliedschaftszahlungen an internationale Institutionen schwä-chen die globale Weltordnung.\r\n–\tDer Austritt der USA aus dem Pariser Klimaschutzabkommen verschärft die Sorge, dass die hohen europäischen Klimaschutzambitionen die internationale Wettbewerbsfähig-keit Deutschlands und Europas stark beeinträchtigen könnten.\r\n–\tTrumps Zollpolitik betrifft auch Deutschland und die Europäische Union, der er sehr kri-tisch gegenübersteht. Sie provoziert Gegenmaßnahmen und eskalierende Handelskon-flikte. Der EU27 und Deutschland drohen damit nach makroökonomischen Berechnun-gen deutliche Wohlstandsverluste (Obst et al., 2024). Das stellt das deutsche und baye-rische Exportmodell vor enorme Herausforderungen.\r\n\r\nDie EU und ihre Mitgliedstaaten müssen unzweifelhaft deutlich mehr für ihre Verteidigung aufwenden. Vor allem hochverschuldete europäische Staaten geraten damit zusätzlich un-ter Druck. Selbst auf deutsche Staatsanleihen sind die Zinsen nach der Bekanntgabe des kombinierten Pakets zur Steigerung der Verteidigungsfähigkeit und zur Aufbesserung der Infrastruktur in Deutschland nennenswert gestiegen. Das kürzlich verabschiedete Infra-struktur-Sondervermögen kann Wachstumsimpulse in Deutschland auslösen, ist aber auch mit inflationären sowie Refinanzierungsrisiken an den Finanzmärkten behaftet (Hüther und Obst, 2025).\r\n\r\nDie gestiegenen geopolitischen Risiken führen zu Veränderungen im Welthandel, die die bayerische und deutsche Wirtschaft negativ zu spüren bekommen. So zeigen sich Anzei-chen einer geopolitischen Fragmentierung zwischen einem Länderblock um China und Russland gegenüber dem Block der westlichen Industrieländer, besonders in Folge des rus-sischen Invasionskriegs (Gopinath et al., 2025). Ein Anstieg geopolitischer Risiken bei Han-delspartnern der europäischen Wirtschaft führt zu geringeren Mengen und höheren Prei-sen bei Importen aus diesen Ländern. Dieser Effekt ist besonders für Einfuhren aus China relevant und steigt generell mit der geopolitischen Distanz zu den Handelspartnern (Khalil et al., 2025).\r\n\r\nZusätzlich haben sich die Standortbedingungen in Deutschland in den letzten Jahren ver-schlechtert. Die eigene Wirtschaftspolitik wurde zunehmend zum hausgemachten Risiko für unternehmerisches Handeln. Die damit einhergehende schlechte Wirtschaftsentwick-lung und die negative mediale Berichterstattung dazu schlagen sich in einem Anstieg des Economic Policy Uncertainty Index (Baker et al., 2025) nieder, der auf negativen ökonomi-schen Medienmeldungen basiert. Der Index fällt für Deutschland zuletzt im internationalen Vergleich besonders hoch aus. Dies hat zu einer ausgesprochenen Investitionskrise bei den deutschen Unternehmen über die letzten Jahre beigetragen. Gleichzeitig sehen wir einen zunehmenden Anstieg der Unternehmensinsolvenzen, vor allem im Industriebereich (Obst und Röhl, 2025).\r\n\r\nInsgesamt gibt es allen Anlass, die Entwicklung der Risikolage und der Anpassungsoptionen der Unternehmen sehr sorgfältig zu beobachten und in Deutschland standortpolitisch er-heblich bessere Voraussetzungen zu schaffen.\r\n3\tRisikoeinschätzung der Unternehmen\r\nRisikolage bleibt auf hohem Niveau, hohe Kostenbelastungen im interna-tionalen Vergleich\r\nFür diese Studie wurde zwischen Ende Januar und Ende Februar 2025 eine CATI-Telefonumfrage (Computer Assisted Telephone Interview) unter je rund 300 bayerischen Unternehmen und 300 deutschen Unternehmen außerhalb Bayerns aus dem Industrie-Dienstleistungsverbund durchgeführt. Die Befragten wurden gebeten, zu einem Katalog von 18 möglichen Unsicherheitsfaktoren ihre Risikoeinschätzung, ihre Reaktionen auf die jeweiligen Risiken und die Relevanz der Risikofaktoren für Standort-/Investitionsentscheidungen anzugeben. Als Strukturvariablen wurden die Unternehmens-größe, die Branchenzugehörigkeit und der Internationalisierungsgrad der Unternehmen erfasst.\r\n\r\nÄhnliche vbw Studien nur für Bayern wurden im Jahr 2019 und seit 2021 jährlich durchge-führt. Die diesjährige Studie vergleicht erstmals die Risikowahrnehmung in Bayern mit der-jenigen in Deutschland insgesamt. Der Fragebogen wurde leicht angepasst, teilweise berei-nigt und bei Kostenfaktoren sowie Standortbedingungen ausdifferenziert. Dazu wurde se-parat gefragt nach Risiken durch die im internationalen Vergleich hohen Energie- und Ar-beitskosten, Unternehmensteuern sowie durch Bürokratie und Compliance-Aufwand . Neu aufgenommen wurde der Risikofaktor „Unternehmensfinanzierungsbedingungen am hei-mischen Standort“. \r\n\r\nBei der Risikoeinschätzung gab es neben der Antwortmöglichkeit „hohes Risiko“ auch \r\n„Risiko“ oder „kein Risiko“ als Alternativen. Bei den Gegenmaßnahmen wurde unterschie-den zwischen „dauerhaft/strategisch“, „vorübergehend“ und „keine Maßnahmen“. Die Reihung orientiert sich weiter am hohen Risiko. Die Summe aus besonders hohen und et-was allgemeiner wahrgenommenen Risiken führt zu einer gegenüber dem Blick nur auf hohe Risiken etwas anderen Reihenfolge. Bei der Interpretation ist zu bedenken, dass das Panel der befragten Unternehmen Industrie und Dienstleister umfasst, die etwa deutlich unterschiedliche Abhängigkeiten von Energiekosten und Rohstoffen haben. \r\n3.1\tVergleich Bayern und Deutschland\r\nAbbildung 1 vergleicht als Einstieg zunächst die Wahrnehmung besonders hoher Risiken in Bayern und Deutschland. Die Rangfolge folgt den bayerischen Werten. Mit in Bayern 49 bzw. deutschlandweit sogar 54 Prozent liegt der Risikofaktor Bürokratie/Compliance klar an der Spitze. Es folgen mit jeweils rund 40 Prozent die Faktoren Cyber-Kriminalität, Ausfall kritischer Infrastruktur und Energiekosten im internationalen Vergleich. \r\n\r\nEine nächste Dreiergruppe bilden in Bayern wie deutschlandweit die Faktoren Fachkräfte-Engpässe sowie die Arbeitskosten und Unternehmensteuern im internationalen Vergleich. Bei diesen Faktoren erkennen zwischen 35 und 37 Prozent der bayerischen Unternehmen ein hohes Risiko für sich. Die Anteilswerte bei den in Deutschland insgesamt befragten Firmen fallen meist etwas höher aus als in Bayern und reihen sich auch etwas anders, da Fachkräfte-Engpässe und Arbeitskosten deutschlandweit mit signifikant höheren Risiken verbunden werden als in Bayern und vor den Risikofaktor Cyber-Kriminalität an die zweite und dritte Stelle rücken. Energiekosten spielen hingegen im Deutschland-Panel eine gerin-gere Rolle als bei den bayerischen Unternehmen. Unter den sonstigen Risiken stechen in der Auswertung für Deutschland die Aspekte Klima- und Umweltpolitik, Lieferkettenprob-leme, Finanzmarktturbulenzen und Finanzierungsbedingungen stärker heraus als in \r\nBayern. (Abbildung 1).\r\n\r\nAbbildung 1 \r\nVergleich der Risikoeinschätzung „hohes Risiko“ in Bayern und Deutschland\r\n\r\nAnteil Antworten „hohes Risiko“ in Prozent\r\n \r\nRanking nach Antwortanteil „hohes Risiko“ für Bayern\r\nQuelle: IW-Unternehmensbefragung\r\n3.2\tRisikoeinschätzung und Gegenmaßnahmen \r\nErgebnisse für Bayern\r\nNeben der Risikowahrnehmung wurden die Unternehmen auch nach dem Ausmaß eigener Gegenmaßnahmen gefragt. Abbildung 2 stellt für Bayern Risikoeinschätzung und Gegen-maßnahmen nebeneinander. In der Gesamtrisikoeinstufung rückt die Cyber-Kriminalität mit rund 86 Prozent der Firmen, die hier Risiken sehen, knapp vor Bürokratie/Compliance (gut 84 Prozent) an die Spitze. Bei beiden Faktoren sehen mehr als fünf von sechs bayeri-schen Unternehmen ein Risiko für ihre Geschäftsabläufe. Beim Ausfall kritischer Infrastruk-tur sind es zusammen 80 Prozent, beim Risikofaktor Pandemien 79 Prozent, allerdings bei einem mit 29 Prozent geringeren Anteil, der hier noch hohe Risiken sieht. Bei geopoliti-schen Risiken liegt die Risikowahrnehmung bei 66 Prozent, davon entfallen 16 Prozent-punkte auf ein hohes Risiko. Die 52 Prozent für ein „einfaches“ Risiko bei Finanzmarkttur-bulenzen stehen für besonders hohe noch nicht konkretisierte Verunsicherung. Die nach der Umfrage konkretisierte US Zollpolitik ist hier noch nicht eingepreist.\r\n\r\nAbbildung 2 \r\nRisikoeinschätzung und Gegenmaßnahmen – Bayern\r\n\r\nAngaben in Prozent\r\n \r\n\r\nRanking nach Antwortanteil „hohes Risiko“ für Bayern; Gegenmaßnahmen dauerhaft: auch strategisch. Mögliche Risikobewertungen: hohes Risiko (Risiko hoch); geringes Risiko (Risiko); kein Risiko (Differenz zu 100, nicht dargestellt).\r\nQuelle: IW-Unternehmensbefragung\r\nBei Maß und Reihung der Gegenmaßnahmen zeigt sich ein neues Bild. Interessant ist, dass die Unternehmen für einen Teil der Risiken mehr dauerhafte/strategische als vorüberge-hende Maßnahmen ergriffen haben. Besonders auffällig ist das beim Thema Cyber-Kriminalität, dem 74 Prozent der bayerischen Unternehmen dauerhaft gegensteuern. Eini-gen Faktoren mit hoher Risikoeinschätzung stehen allerdings kaum strategische Gegen-maßnahmen gegenüber. Das gilt etwa für Protektionismus, Konkurrenzdruck China und Unmittelbare Klimarisiken. Hier liegt selbst der kombinierte Anteil von dauerhaften und vorübergehenden Maßnahmen unterhalb von 20 Prozent. Eine genauere Betrachtung der Gegenmaßnahmen auch in Relation zur Risikoeinschätzung erfolgt in Kapitel 4.\r\nSignifikant anders gelagerte Ergebnisse für Deutschland\r\nDer Blick auf Risikoeinschätzung und Gegenmaßnahmen für Deutschland zeigt zunächst eine leicht andere Rangfolge gemäß der Einschätzung „hohes Risiko“ (Abbildung 3). \r\n\r\nAbbildung 3 \r\nRisikoeinschätzung und Gegenmaßnahmen - Deutschland\r\n\r\nAngaben in Prozent\r\n \r\nRanking nach Antwortanteil „hohes Risiko“ für Deutschland; Gegenmaßnahmen dauerhaft: auch strate-gisch. Mögliche Risikobewertungen: hohes Risiko (Risiko hoch); geringes Risiko (Risiko); kein Risiko (Diffe-renz zu 100, nicht dargestellt).\r\nQuelle: IW-Unternehmensbefragung\r\nDeutliche Unterschiede bei den Risiken zeigen sich bei den Faktoren Unmittelbare Klimari-siken (Deutschland: 29 Prozent / Bayern: 39 Prozent), Klima/Umweltpolitik (Deutschland: 29 Prozent / Bayern: 36 Prozent) sowie bei Lieferketten (Deutschland: 32 Prozent / Bayern: 43 Prozent).\r\n\r\nÄhnlich wie in den Ergebnissen für Bayern setzen die Unternehmen auch im Deutschland-Panel tendenziell stärker auf dauerhafte als auf vorübergehende Gegenmaßnahmen. Dies gilt besonders für Cyber-Kriminalität, gefolgt von Fachkräfteengpässen und Standortnach-teile bei der Digitalisierung. \r\n\r\nDer Blick auf das Gesamtrisiko führt allerdings wieder zu ähnlicheren Bildern. Bei dieser kumulierten Risikowahrnehmung wird deutschlandweit die Hälfte der 18 Risikofaktoren von mehr als 70 Prozent der Unternehmen genannt, in Bayern gilt das für acht von 18 Risi-kofaktoren. Durch einen hohen Anteil von Unternehmen, die Risiken sehen, rücken die Fak-toren Finanzmarktturbulenzen, Pandemien und geopolitische Risiken in der Gesamtrisiko-bewertung deutlich nach vorn. \r\n3.3\tVergleich mit Vorjahren\r\nDie diesjährige Studie lässt sich aufgrund einiger Abweichungen im Fragenkatalog nur \r\nbedingt mit den Vorgängerstudien vergleichen. Allerdings führen gerade die Neuerungen zu aufschlussreichen Ergebnissen (Abbildung 4). Das gilt vor allem für die Ergebnisse zu den kostenrelevanten Komponenten Bürokratie/Compliance, Energie- und Arbeitskosten sowie Unternehmenssteuern im internationalen Vergleich. Auf allen vier Feldern sieht ein großer Anteil der bayerischen Unternehmen hohe Risiken. Das bestätigt die Ergebnisse der Frage nach strukturellen Kostensteigerungen im Vorjahr, ordnet das aber zudem spezifisch politischen Handlungsfeldern zu.\r\n\r\nDas Risiko Ausfall kritischer Infrastruktur steigt in der neuen Umfrage gegenüber dem Vorjahr um zwölf Prozentpunkte sprunghaft auf den bisher höchsten Wert von 40 Prozent. Damit liegt es nicht mehr weit unter den 46 Prozent aus dem Jahr 2022, das nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs von Sorgen vor Gas- und Stromknappheit geprägt war. Nach den Gründen für den neuerlichen Anstieg wurde nicht gefragt. Eine Erklärung dürften mögliche Sabotageakte sein, von russischen und chinesischen Schiffen gekappte Untersee-kabel, Cyberattacken durch Hacker dieser Länder und Ausspähaktionen durch möglicher-weise russische Drohnen. Solche Fälle machen immer häufiger Schlagzeilen und steigen somit in der Risikowahrnehmung. \r\n\r\nDie Wahrnehmung von Fachkräfte-Engpässen als hohes Geschäftsrisiko sank gegenüber dem Vorjahr deutlich von 47 Prozent auf 37 Prozent. Mit ursächlich könnte die erstmals ausdifferenzierte Abfrage der Arbeitskosten sein. Andererseits dürfte hier auch der auf-grund der schwachen konjunkturellen Entwicklung sinkende Bedarf für Neueinstellungen durchschlagen. Allerdings hat sich an der durch demografische Entwicklungen und Bil-dungsdefizite geprägten Problemlage strukturell wenig geändert. Der sogenannte Mis-match zwischen dem Arbeitsangebot und der Nachfrage am deutschen Arbeitsmarkt wird dadurch immer größer. Bei wieder anziehender Konjunktur ist daher bei diesem Risikofak-tor mit einem Wiederanstieg zu rechnen. \r\n\r\nAbbildung 4 \r\nRisikoeinschätzung Bayern im Zeitvergleich und Vergleich zu Deutschland\r\n\r\nAnteil der Antworten „hohes Risiko“ in Prozent, Differenz Bayern zu Deutschland in Prozentpunkten\r\n \r\nRanking nach Antwortanteil „hohes Risiko“ für Bayern; Vergleich über die Zeit aufgrund leicht unterschied-licher Fragestellungen teilweise nicht möglich.\r\nQuelle: IW-Unternehmensbefragung\r\nDen Risikofaktor Pandemien sehen wie im Jahr 2024 knapp drei von zehn Firmen als hohes Risiko. Möglicherweise spielen hier Medienberichte anlässlich des Beginns der Corona-Krise vor fünf Jahren und der zuletzt hohe Krankenstand indirekt mit hinein. Wenig Veränderung zeigt sich bei Sorgen hinsichtlich der Rohstoffverfügbarkeit. Mit einem Anteil von knapp 30 Prozent hat sich die Einschätzung der Unternehmen hier auf einem mittelhohen Niveau eingependelt, merklich niedriger als zur Zeit der Lieferengpässe im Jahr 2022. Objektiv sind Abhängigkeiten gerade von China bislang kaum gesunken, erschwerend hat China bei wich-tigen Rohstoffen zudem Exportkontrollen eingeführt. Für Unternehmen, die das betrifft, bleibt die Lage also objektiv schwierig. Allerdings spielt hoher Rohstoffbedarf nur bei einem Teil der Unternehmen eine Rolle. Die Klima- und Umweltpolitik hierzulande sehen gut ein Viertel der bayerischen Firmen als hohes Risiko an, ähnlich wie in den Jahren 2023 und 2024, aber deutlich mehr als noch in den Jahren 2021 und 2022. Cyber-Kriminalität sehen die Unternehmen in Bayern über die Jahre als immer gefährlicher für ihre Geschäftsabläufe an; 2025 verharrt der Wert auf hohem Niveau. Jenseits der zehn wichtigsten Risikofaktoren in Bayern sind folgende Ergebnisse bemerkenswert:\r\n\r\n–\tBei den Lieferkettenengpässen geht die Risikoeinschätzung deutlich zurück. Die Wirt-schaftsschwäche mag dazu beitragen. Allerdings sind die globalen Lieferketten tatsäch-lich wieder besser im Takt, und die Unternehmen betreiben mehr Vorsorge.\r\n–\tÜberraschend angesichts der zweiten Amtszeit von Präsident Trump ist die geringere Risikobewertung bei geopolitischen Risiken, dem Konkurrenzdruck China und Sorgen vor Protektionismus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der hier betrachtete Durch-schnitt für alle Unternehmen vor allem durch die große Zahl kleiner Firmen in der Unter-nehmenspopulation beeinflusst ist. Die Einschätzung dieser Faktoren durch Großunter-nehmen fällt deutlich kritischer aus (s. Kapitel 3.5).\r\n3.4\tVergleich Bayern-Deutschland\r\nAbbildung 4 zeigt in der rechten Spalte einen direkten Vergleich der Risikowahrnehmung in Bayern mit derjenigen in Deutschland insgesamt. Die wesentlichen Unterschiede wurden schon in Abschnitt 3.1 thematisiert. Abbildung 4 zeigt allerdings noch deutlicher, dass bei einem Gros der Risikofaktoren die Werte für Deutschland höher liegen als in Bayern. Das unterstreicht in aller Deutlichkeit, dass die politischen Aufgaben zur Bewältigung der Risi-kolage den Bund und all Länder betreffen.\r\n3.5\tVergleich der Unternehmenskategorien\r\nSignifikante Unterschiede zeigen sich, wenn die Befragungsergebnisse nach Unterneh-mensgröße, Internationalisierungsgrad sowie der groben Branchenzugehörigkeit differen-ziert ausgewertet werden. Zur besseren Übersicht wird dafür in Abbildung 5 für jeden Risi-kofaktor jeweils die Unternehmenskategorie rot (grün) farblich hervorgehoben, bei der der Anteil der antwortenden bayerischen Unternehmen am höchsten (niedrigsten) ist. Das dient allerdings nur dem relativen Vergleich und darf nicht davon ablenken, dass auch grün oder gar nicht gekennzeichnete Werte für ein erhebliches Risikomaß stehen können.\r\nUnternehmensgröße\r\nWie in Vorjahren, allerdings etwas weniger ausgeprägt als noch 2024, zeigen sich die Großunternehmen am sensibelsten für Risiken. Am stärksten gilt das für Protektionismus, den 40 Prozent der großen Unternehmen, aber nur zehn Prozent der KMU als hohes Risiko benennen. Aufgrund der stärkeren Internationalisierung von Großunternehmen gibt es deutliche Divergenzen auch bei weiteren Faktoren mit starkem internationalem Bezug wie geopolitische Risiken, Lieferkettenprobleme und Konkurrenzdruck durch China. Auffällig ist auch die hohe Risikowahrnehmung der großen Unternehmen bei Unternehmensteuern und Arbeitskosten im internationalen Vergleich. Die Risikoeinschätzung der KMU liegt nur bei Finanzmarktturbulenzen, Pandemien und Finanzierungsbedingungen etwas über derjeni-gen großer Unternehmen. \r\n\r\n \r\nAbbildung 5 \r\nRisikoeinschätzung Bayern im Vergleich von Unternehmenskategorien\r\n\r\nAnteil der Antworten „hohes Risiko“ in Prozent\r\n \r\nRanking nach Antwortanteil „hohes Risiko“ für Bayern; Großunternehmen: mehr als 250 Beschäftigte; Klei-ne und mittlere Unternehmen (KMU): weniger als 250 Beschäftigte; stark internationalisiert: auch \r\naußerhalb der EU tätig. Zu den unternehmensnahen Dienstleistern (UDL) werden Branchen gezählt, die überwiegend für Unternehmen tätig sind (u. a. Logistik, Großhandel, IKT-Dienstleister etc.). \r\nQuelle: IW-Unternehmensbefragung\r\nInternationalisierungsgrad\r\nBei einer nach dem Internationalisierungsgrad differenzierten Betrachtung wird deutlich, dass die stark internationalisierten Unternehmen in Bayern wichtige den Standort prägen-de Faktoren mit höheren Risiken verbinden als nicht internationalisierte Unternehmen. Kritisch sieht diese Gruppe vor allem die Bürokratie (55,1 Prozent hohes Risiko) und den möglichen Ausfall kritischer Infrastruktur (50,2 Prozent), mit deutlichem Abstand gefolgt von Standortnachteilen bei der Digitalisierung (29,1 Prozent). \r\n\r\nBei den nicht internationalisierten Unternehmen ist die Risikowahrnehmung zu diesen drei Unsicherheitsfaktoren durchweg geringer. Deutlich risikosensibler als die stark internatio-nalisierten Unternehmen ist diese Gruppe allerdings bezüglich der Faktoren Energiekosten, der Rohstoffverfügbarkeit, der Klima-/Umweltpolitik und unmittelbarer Klimarisiken.\r\n\r\nMöglicherweise hat die vergleichsweise geringe Risikoeinschätzung der stark internationa-lisierten Unternehmen bei wichtigen Faktoren wie Energie- und Arbeitskosten sowie zur Klima-/Umweltpolitik damit zu tun, dass diese Firmen auf diesen Feldern mittels anderer Standorte besonders gute Ausweichmöglichkeiten haben. \r\n \r\nBranche\r\nBeim Vergleich des Verarbeitenden Gewerbes mit unternehmensnahen Dienstleistern in Bayern zeigen sich wie im Vorjahr einige signifikante und die jeweiligen Gruppen prägende Aspekte. Besonders oft (über 50 Prozent) sieht das Verarbeitende Gewerbe hohe Risiken bei den Energiekosten, gleiches gilt für den Faktor Bürokratie. Auch bei der Rohstoffverfüg-barkeit und der Klima-/Umweltpolitik sind die verarbeitenden Unternehmen besonders risikosensibel (Hochrisiko-Werte über einem Drittel). Besonders risikosensibler als unter-nehmensnahe Dienstleister ist das Verarbeitende Gewerbe auch bei den Themen Arbeits-kosten und dem Konkurrenzdruck durch China. Andersherum sieht es bei Finanzierungsbe-dingungen aus – sie werden von den unternehmensnahen Dienstleistern mit höheren Risi-ken verbunden als von jeder anderen hier untersuchten Gruppe. Auch die Faktoren Büro-kratie und Ausfall kritischer Infrastruktur werden von dieser Gruppe als besonders risiko-behaftet eingeschätzt. \r\nDeutschland-Ergebnisse im Vergleich zu Bayern\r\nAuch der Vergleich der Ergebnisse für Deutschland und Bayern zeigt interessante Unter-schiede:\r\n\r\n–\tIn den Deutschland-Ergebnissen sind die stark internationalisierten Unternehmen die risikosensibelste Gruppe. Die in Bayern in der Risikowahrnehmung führenden Großun-ternehmen folgen allerdings schon an zweiter Stelle.\r\n–\tDer Anteil der stark internationalisierten Firmen, die beim wichtigen Faktor Bürokra-tie/Compliance ein hohes Risiko sehen, liegt in Deutschland mit 64 Prozent um hohe neun Prozentpunkte höher als in Bayern. Auch bei zahlreichen anderen Faktoren sind die deutschen Firmen mit starker Internationalisierung risikosensibler als die bayeri-schen. Unterschiede von sogar mehr als 15 Prozentpunkten zeigen sich bei Arbeitskos-ten, geopolitischen Risiken und Klima-/Umweltpolitik.\r\n–\tBei den Großunternehmen sehen deutlich mehr deutsche als bayerische Firmen bei Fachkräfte-Engpässen hohe Risiken (Differenz: +27 Prozentpunkte), während es beim Faktor Protektionismus umgekehrt ist (Differenz: -20 Prozentpunkte).\r\n4\tRisikoeinschätzung und Vorbereitung\r\nMehr Gegenmaßnahmen bei anhaltend risikosensiblen Themen\r\nUm festzustellen, wie umfangreich Unternehmen auf spezifische Risiken reagieren (kön-nen), werden in Folge Gegenmaßnahmen in Relation zum Ausmaß des jeweilig empfunde-nen Risikos gesetzt. In Anlehnung an die Vorläuferstudien wird die Differenz zwischen \r\nGegenmaßnahmen (dauerhaft plus temporär) und der Risikoeinschätzung (volles „hohes Risiko“ und halbes zusätzliches „Risiko“) berechnet. Diese Maßzahl wird als Vorbereitungs-grad bezeichnet. Ein negativer Wert deutet darauf hin, dass im Vergleich zur eigenen Risi-koeinschätzung relativ wenige Unternehmen Gegenmaßnahmen ergriffen haben, ein posi-tiver Wert zeigt ein hohes Maß an Vorbereitung. \r\n\r\nDie Farbgebung zwischen grün links oben und rot rechts unten erleichtert die Interpretati-on. Bei Verortungen rechts unten im roten Bereich kommen hohes Risiko und schwach ausgeprägte vorbeugende Maßnahmen zusammen. Hier zeigt sich, wo die aktuelle Risiko-lage zu besonderen Problemen führt, da die Unternehmen nicht hinreichend gegensteuern (können). Bei Punkten oberhalb der Nulllinie übersteigt die Vorsorge das wahrgenommene Risiko. Das bedeutet allerdings nicht zwingend, dass das entsprechende Risiko dadurch für die Unternehmen hinreichend beherrschbar geworden ist. Ebenso wenig schließt es aus, dass weitere Anpassungslasten notwendig werden. \r\nAlle Unternehmen in Bayern \r\nDer Blick auf alle Unternehmen in Bayern (Abbildung 6a) verdeutlicht, dass es bei Risi-koeinschätzung und Vorbereitungsgrad eine breite Streuung gibt. Die Spanne reicht beim Vorbereitungsgrad von plus 18 (Cyber-Kriminalität) bis zu minus 34 (Bürokra-tie/Compliance). Der Vorbereitungsgrad liegt bei elf von 18 Risikofaktoren unterhalb von minus zehn. Der durchschnittliche Vorbereitungsgrad über alle Risikofaktoren hinweg ist mit minus elf auf dem Niveau von 2024 und etwas schlechter als im Jahr 2023 (minus neun). \r\n\r\nIm positiven Bereich beim Vorbereitungsgrad finden sich nur drei Faktoren – neben der \r\nCyber-Kriminalität sind dies Standortnachteile Digitalisierung (zehn) und Fachkräfte-Engpässe (eins). Bei den beiden erstgenannten Risiken war dies auch im Vorjahr so. Hier sorgen Unternehmen gut durch eigene Maßnahmen vor. Bei Cyber-Kriminalität hat sich der Vorbereitungsgrad von 21 auf 18 verringert, bei den Standortnachteilen bei der Digitalisie-rung gab es eine merkliche Verbesserung von zwei auf zehn. Fachkräfte-Engpässe liegen erstmalig ganz knapp im positiven Bereich. Hier hat auch die Risikoeinschätzung in diesem Jahr leicht abgenommen (oben Abbildung 2).\r\n\r\nBesonders schlecht vorbereitet sehen sich die bayerischen Unternehmen bei den Risikofak-toren Bürokratie und Unternehmensteuern im internationalen Vergleich, gefolgt von geo-politischen Risiken. Alle drei Themen haben gemeinsam, dass Vorbereitungsmaßnahmen auf betrieblicher Ebene nicht ausreichen, um effektiv gegenzusteuern. Entsprechend müs-sen wirtschaftspolitische Weichenstellungen betriebswirtschaftliche Strategien flankieren. Weil die bayerischen Firmen hier sehr hohe Risiken sehen, zeigt sich in der \r\nGesamtschau ein problematischer negativer Zusammenhang zwischen Risikoeinschätzung und Vorbereitungsgrad. \r\nAlle Unternehmen in Deutschland\r\nDie Ergebnisse für Deutschland (Abbildung 6b) fallen recht ähnlich aus wie die für Bayern. Der durchschnittliche Vorbereitungsgrad liegt bei minus 12. Die Faktoren mit positivem Vorbereitungsgrad sind die gleichen wie in Bayern, und es finden sich ähnliche belastende Risikofaktoren im roten Bereich. \r\n\r\nAbweichungen beim Vorbereitungsgrad von mehr als fünf Prozentpunkten zwischen \r\nBayern und Deutschland zeigen sich nur bei den Themen Ausfall kritischer Infrastruktur (Bayern: minus 15 / Deutschland: minus 23) und Finanzmarktturbulenzen (Bayern: minus 16 / Deutschland: minus 22), wobei die Risikoeinschätzung bei Ersterem in Bayern und Deutschland gleich wahrgenommen wird mit einem Anteilswert von jeweils 60 Prozent. \r\nGroßunternehmen in Bayern und Vergleich zu Deutschland\r\nAbbildung 6c zeigt die Risikoeinschätzung und den Vorbereitungsgrad für bayerische Groß-unternehmen. Im Vergleich zur Gesamtheit der bayerischen Unternehmen (Abbildung 6a) liegen hier viele Risikofaktoren angesichts der höheren Risikosensibilität dieser Gruppe (siehe oben Abbildung 5) weiter rechts. Die Risikoeinschätzungen reichen von 28 Prozent (Unmittelbare Klimarisiken) bis 76 Prozent (Cyber-Kriminalität). Zugleich zeigt sich bei den meisten Faktoren, dass diese Unternehmensgruppe auch mehr Gegenmaßnahmen ergreift als der Durchschnitt der befragten bayerischen Firmen. \r\n\r\nDie Großunternehmen nehmen Risiken also stärker wahr und bereiten sich besser darauf vor. Die Hälfte der Risikofaktoren weist einen positiven Vorbereitungsgrad auf, wobei Standortnachteile bei Digitalisierung und Cyber-Kriminalität besonders herausstechen. Der durchschnittliche Vorbereitungsgrad ist mit minus zwei nur leicht negativ und fällt damit ebenfalls deutlich besser aus als für alle bayerischen Unternehmen (minus 11). \r\n\r\nGegenüber dem Vorjahr, als der durchschnittliche Vorbereitungsgrad bei zwei lag, zeigt sich aber eine leichte Verschlechterung. Im Jahr 2025 weisen fünf Risikofaktoren einen schlech-teren Vorbereitungsgrad als minus zehn auf. Im Jahr 2024 waren es nur zwei, \r\nwobei der niedrigste Wert im Vorjahr mit minus 18 auch deutlich weniger schlecht war \r\nals die minus 31 in diesem Jahr, die allerdings auf das mit den Unternehmensteuern in Deutschland verbundene hohe Risiko entfallen ist, das 2025 erstmals abgefragt wurde. Insgesamt gelingt es bayerischen Großunternehmen aufgrund der anhaltend kritischen Risikolage nach eigener Einschätzung offenbar etwas weniger gut als zuvor, durch eigenes Risikomanagement gegenzusteuern.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nAbbildungen 6a bis 6d\r\nRisikoeinschätzung und Vorbereitungsgrad\r\n\r\n6a – Alle Unternehmen Bayern\r\n \r\n\r\n6b – Alle Unternehmen Deutschland\r\n \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n6c – Großunternehmen Bayern\r\n \r\n\r\n6d – Verarbeitendes Gewerbe Deutschland\r\n \r\nRisikoeinschätzung in Prozent: Anteil der Unternehmen mit Einschätzung „hohes Risiko“ plus halbierter \r\nAnteil „geringes Risiko“; Vorbereitungsgrad in Prozentpunkten: Differenz zwischen der Antwortanteils-\r\nsumme dauerhafter und temporärer Gegenmaßnahmen und der Risikoeinschätzung. \r\nQuelle: IW-Unternehmensbefragung \r\nEin hier nicht grafisch dargestellter Vergleich bayerischer mit deutschen Großunternehmen zeigt relevante Unterschiede. So ist die Risikoeinschätzung in Deutschland insgesamt bei den Faktoren Fachkräfteengpässe (86) und Cyber-Kriminalität (82) besonders hoch. Die Vorbereitungsgrade quer durch die Risikofaktoren liegen auf Deutschland bezogen zwi-schen minus 20 und 11, in Bayern zwischen minus 31 und 25 – eine deutlich stärkere Sprei-zung. Besonders schwierig stellt sich die Situation in Bayern bei Unternehmensteuern, Aus-fall kritischer Infrastruktur und Bürokratie/Compliance dar.\r\nVerarbeitendes Gewerbe in Deutschland und Vergleich zu Bayern\r\nIm Verarbeitenden Gewerbe in Deutschland (Abbildung 6d) fällt der durchschnittliche Vor-bereitungsgrad über alle Risikofaktoren mit minus 12 nicht schlechter aus als für alle deut-schen Unternehmen. Allerdings liegt die durchschnittliche Risikoeinschätzung dieser Grup-pe mit 50 höher als der Durchschnitt aller Unternehmen (46). Besonders problematisch sieht es bei den Faktoren Bürokratie/Compliance und Unternehmensteuern aus. Hier liegt der Vorbereitungsgrad unter minus 35, also in der Abbildung noch weiter unten im roten Bereich als bei allen deutschen Unternehmen. Auch einige weitere Faktoren finden sich in der Abbildung weiter unten rechts im kritischen Bereich, als es bei allen deutschen Unter-nehmen der Fall ist. Dies gilt besonders für die Risikofaktoren Konkurrenzdruck aus China, Rohstoffverfügbarkeit, Energiekosten, geopolitische Risiken, Protektionismus sowie Klima- und Umweltpolitik. Überall hier betrifft die anhaltend problematische Risikolage die deut-sche Industrie also besonders. Dagegen gibt es nur wenige Faktoren, bei denen eine Plat-zierung im „guten“ Bereich links oben zu verzeichnen ist. Hervorzuheben sind hier \r\nFinanzmarktturbulenzen, Finanzierungsbedingungen und Cyber-Kriminalität. \r\n\r\nDas Bild für die Industrie in Bayern erscheint noch problematischer (hier nicht grafisch dar-gestellt). Für bayerische Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes ist der Durchschnitt der Risikofaktoren beim Vorbereitungsgrad mit minus 15 noch schlechter als für alle baye-rischen Firmen (minus 11). Bei der Risikoeinschätzung gilt dies auch, aber weniger ausge-prägt mit 47 (gegenüber 46 für alle). Gegenüber deutschen Industriefirmen liegen die Fak-toren Unternehmensteuern und Arbeitskosten in Bayern noch deutlicher im problemati-schen Bereich. Bei relativ ähnlicher Risikoeinschätzung fällt der Vorbereitungsgrad bei die-sen beiden Faktoren um jeweils sechs Punkte schlechter aus, was zu einer Verortung noch weiter nach unten im roten Bereich führt. Bei Unternehmensteuern wird sogar minus 42 erreicht. In der bayerischen Industrie fällt der Vorbereitungsgrad darüber hinaus auch bei den Energiekosten mit minus 13 um fünf Punkte schlechter aus als in Deutschland (-8).\r\n\r\nIm Vergleich zum Vorjahr, der durch die leicht veränderten Risikofaktoren etwas einge-schränkt ist, hat sich das Bild im bayerischen Verarbeitenden Gewerbe weiter eingetrübt. Der ohnehin schon niedrige durchschnittliche Vorbereitungsgrad aller Risikofaktoren fällt mit minus 15 noch etwas geringer aus (Vorjahr: minus 14). Zudem weisen sieben Risikofak-toren einen Vorbereitungsgrad von minus 20 und schlechter auf. Im Vorjahr waren es noch fünf. \r\n5\tStandort- und Investitionsentscheidungen\r\nKosten steigen strukturell, Standortbedingungen erodieren, Lasten steigen\r\nAngesichts fortschreitender Deindustrialisierung und der Gefahr weiterer Abwanderung vor allem energieintensiver Produktion aus Deutschland wurde danach gefragt, ob die einzel-nen Risikofaktoren Standort- oder Investitionsrelevanz haben. Den Unternehmen, die mit „Ja“ oder „eher Ja“ darauf antworteten, wurden folgende weitere Fragen gestellt: \r\n\r\n(a) Wird dadurch Ihr Geschäftsmodell oder wichtige Teile davon infrage gestellt?\r\n(b) Werden dadurch bei Ihnen Erweiterungs- oder Ersatzinvestitionen gehemmt?\r\n(c) Verlagern Sie deshalb ihre Produktion ins Ausland?\r\n\r\nDiese Aspekte sind also Unterkategorien der Frage zur Standort- bzw. Investitionsrelevanz. Die folgenden Abbildungen stellen jeweils die Antwortanteile an allen Unternehmen dar, beziehen sich also immer auf die Grundgesamtheit der Befragung.\r\nHinweis zur Interpretation \r\nBei der Interpretation dieser Ergebnisse muss zwischen Standort- und Unternehmenssicht unterschieden werden. Unternehmen können sich bei einer Gefährdung ihres Geschäfts-modells sowohl durch Innovationen als auch durch Auslandsverlagerung neue Chancen eröffnen. Aus Standortperspektive sind Innovationen fördernd für die Wettbewerbsfähig-keit der eigenen Volkswirtschaft. Bei Auslandsverlagerungen hingegen gehen Investitionen und Wertschöpfung verloren und die Beschäftigungsbasis erodiert. Investitionshemmnisse sind dagegen sowohl für die Unternehmen selbst als auch für den Standort problematisch.\r\n\r\nVergleich Bayern und Deutschland\r\nAbbildung 7 zeigt zu den hier aufgeworfenen Fragen einen direkten Vergleich der Ergebnis-se für Bayern und Deutschland. Deutlich wird ein besonderes Gewicht der Risikofaktoren mit Kostenrelevanz. Rund drei von zehn befragten bayerischen und deutschen Unterneh-men sehen beispielweise bei den Arbeitskosten einen Einfluss auf Standort- und Investiti-onsentscheidungen. Das gleiche gilt für die Belastung durch Unternehmensteuern. Beim Faktor Bürokratie/Compliance konstatieren deutschlandweit sogar 36 Prozent der Unter-nehmen einen Einfluss. Grundsätzlich sehen die deutschen Unternehmen bei 17 der 18 \r\nRisikofaktoren eine etwas höhere Standort- und Investitionsrelevanz als die bayerischen Firmen. Bei dem übrigen Faktor, den geopolitischen Risiken, sind die Antwortanteile jeweils gleich mit 14 Prozent. \r\n\r\nIn der Gesamtschau auf alle bayerischen und deutschen Unternehmen zeigt sich ein weit-gehender Gleichlauf der Antworten zur Wertung von Risiken als Gefahr für das Geschäfts-modell und als Investitionshemmnis. Das ist besorgniserregend: Bei einer Gefährdung des Geschäftsmodells lassen sich die Probleme oft über Innovationen und Anpassungen be-herrschen oder überwinden. Dafür sind aber in der Regel Investitionen nötig. Wenn der entsprechende Risikofaktor zugleich auch als hohes Investitionshemmnis gesehen wird, gelingt die Anpassung möglicherweise nicht, und die Risikowirkungen lassen sich kaum noch mindern. So sehen beispielsweise jeweils 26 Prozent aller deutschen Unternehmen durch die Unsicherheitsfaktoren Unternehmensteuern und Bürokratie das Geschäftsmodell beeinflusst, und ein fast gleich hoher Anteil von 24 Prozent bzw. 25 Prozent erkennt darin zugleich ein Investitionshemmnis. \r\n\r\nAbbildung 7 \r\nEinfluss der Risikofaktoren auf Standort- und Investitionsentscheidungen \r\nVergleich Bayern/Deutschland für alle Unternehmen\r\n\r\nAnteil der Antworten in Prozent \r\n \r\nRanking nach Antwortanteil „hohes Risiko“ für Bayern. Kategorien Geschäftsmodell, Investitionshemmnis, Auslandsverlagerung sind Untergruppen der Kategorie Standort/Investition. Auch in den Untergruppen bezieht sich der Antwortanteil auf alle Unternehmen. \r\nQuelle: IW-Unternehmensbefragung\r\n\r\nBayern- wie deutschlandweit geben Unternehmen als Effekte deutlich häufiger Geschäfts-modellauswirkungen und Investitionshemmnisse an als Auslandsverlagerung. Auch die mit einer Ausnahme einstelligen Werte beunruhigen jedoch erheblich, denn erstens ist eine Auslandsverlagerung für ein Unternehmen ein gravierender und für viele schon aufgrund der Verankerung am Heimatmarkt nicht gangbarer Schritt, und zweitens stehen auch ein-stellige Prozentwerte in absoluten Zahlen für außerordentlich viele Unternehmen. \r\n\r\nDer deutschlandweit größte Treiber ins Ausland ist das Thema Bürokratie (elf Prozent aller Unternehmen). Weitere besonders starke Effekte haben die kostenrelevanten Faktoren Arbeits- und Energiekosten, Klima- und Umweltpolitik sowie Unternehmensteuern. In Bay-ern fällt der Verlagerungsdruck im Durchschnitt der Risikofaktoren geringer aus als im \r\ngesamtdeutschen Panel, aber auch die bayerischen Zahlen stehen für erheblichen Prob-lemdruck. Denn selbst einstellige Zahlen stehen für viele Unternehmen, und der kumulierte Effekt mehrerer Risikofaktoren kann nochmals deutlich stärkere Verlagerungsbedürfnisse nach sich ziehen.\r\nVergleich mit den Vorjahren für Bayern\r\nEin Zeitvergleich ist für bayerische Unternehmen ab 2023 mit den bereits an anderer Stelle benannten Einschränkungen möglich. Abbildung 8 zeigt ein gemischtes Bild: Die bayeri-schen Firmen schätzen die Standort- und Investitionsrelevanz von jeweils sechs Risikofakto-ren höher bzw. geringer ein als im Vorjahr. Eine klare Zunahme zeigt sich beim Ausfall kriti-scher Infrastruktur, dem jetzt mehr als ein Fünftel aller bayerischen Unternehmen einen Einfluss auf Ihre Standort- und Investitionsentscheidungen zuschreiben. \r\n\r\nAbbildung 8 \r\nEinfluss der Risikofaktoren auf Standort- und Investitionsentscheidungen \r\nZeitvergleich Bayern für alle Unternehmen\r\n\r\nAnteil der Antworten in Prozent \r\nRanking nach Antwortanteil „hohes Risiko“ für Bayern. Kategorien Geschäftsmodell, Investitionshemmnis, Auslandsverlagerung sind Untergruppen der Kategorie Standort/Investition. Auch in den Untergruppen bezieht sich der Antwortanteil auf alle Unternehmen. \r\nQuelle: IW-Unternehmensbefragung\r\n\r\nDeutlich rückläufig ist – wenig überraschend – der Einfluss bei Pandemien. In geringerem Maß gilt das auch für geopolitischen Risiken sowie Klima- und Umweltpolitik. Bei Fachkräf-teengpässe erscheint die leichte Abnahme angesichts des deutlich höheren Vorbereitungs-grads bei allen bayerischen Unternehmen (Abb. 6a) plausibel. Allerdings sehen immer noch 26 Prozent aller bayerischen Unternehmen hier einen relevanten Risikofaktor. Insgesamt hat sich die Einschätzung der Standort- und Investitionsrelevanz zwar im Detail, aber nicht in der Gesamtschau verändert. Der Gesamteffekt bleibt ähnlich hoch wie in den Vorjahren.\r\nVergleich der Unternehmenskategorien für Bayern\r\nAbbildung 9 bricht den Zeitvergleich auf die drei Unterkategorien Geschäftsmodell, Investi-tionshemmnis und Auslandsverlagerung für die bayerischen Unternehmen herunter. \r\n\r\nAbbildung 9 \r\nEinfluss der Risikofaktoren auf Standort- und Investitionsentscheidungen\r\nZeitvergleich Bayern für alle Unternehmen für die Unterkategorien \r\n\r\nAnteil der Antworten in Prozent \r\nRanking nach Antwortanteil „hohes Risiko“ für Bayern. Kategorien Geschäftsmodell, Investitionshemmnis, Auslandsverlagerung sind Untergruppen der Kategorie Standort/Investition. Auch in den Untergruppen bezieht sich der Antwortanteil auf alle Unternehmen. \r\nQuelle: IW-Unternehmensbefragung\r\n\r\nIn dieser Darstellung fallen folgende Punkte besonders auf:\r\n\r\n–\tDer Risikofaktor Ausfall kritischer Infrastruktur beeinflusst das Geschäftsmodell jetzt deutlich stärker als bislang. Die Anteile entsprechender Antworten bayerischer Unter-nehmen haben sich im Vergleich zu 2024 verdoppelt. In der Unterkategorie Investiti-onshemmnis ist der Einfluss sogar sprunghaft von vier auf elf Prozent gestiegen.\r\n–\tDas mit Fachkräfte-Engpässen verbundene Risiko verharrt seit 2023 im Vergleich aller Risikofaktoren auf sehr hohem Niveau. Hier sehen im Jahr 2025 rund 18 Prozent aller bayerischen Unternehmen ihr Geschäftsmodell beeinflusst und 20 Prozent ein Investiti-onshemmnis.\r\n–\tAuffällig sind die hohen Anteilswerte bei den 2025 erstmals abgefragten Risikofaktoren. So sehen beim Thema „Arbeitskosten im internationalen Vergleich“ 19 Prozent aller Un-ternehmen einen Einfluss auf das Geschäftsmodell und 21 Prozent ein Investitions-hemmnis. Diese Bewertungen liegen tendenziell höher als bei den meisten seit 2023 durchgängig abgefragten Risikofaktoren und knüpfen an Risikoeinschätzungen zu struk-turellen Kostensteigerungen und Standortbedingungen aus den Vorjahren an (die alte Frage ist in Abbildung 9 nicht mehr dargestellt).\r\n–\tBei der Auslandsverlagerung sind überwiegend, aber nicht durchweg leichte Anteilsan-stiege zu verzeichnen; das Anteilsniveau bleibt freilich relativ gering.\r\n–\tBei einigen Risikofaktoren ist die Relevanz für das Geschäftsmodell und als Investitions-hemmnis leicht rückläufig. Dazu zählen vor allem die Faktoren Pandemien, Rohstoffver-fügbarkeit, Klima- und Umweltpolitik sowie Lieferkettenprobleme.\r\n\r\nDie Differenzierung nach Unternehmenskategorien (Abbildung 10) zeigt, dass die Risikofak-toren mit Abstand am stärksten auf Entscheidungen von Großunternehmen wirken.\r\n\r\nAbbildung 10 \r\nEinfluss der Risikofaktoren auf Standort- und Investitionsentscheidungen\r\nVergleich von Unternehmenskategorien für Bayern\r\n\r\nAnteil der Antworten in Prozent \r\n \r\n\r\nRanking nach Antwortanteil „hohes Risiko“ für Bayern. Kategorien Geschäftsmodell, Investitionshemmnis, Auslandsverlagerung sind Untergruppen der Kategorie Standort/Investition. Auch in den Untergruppen bezieht sich der Antwortanteil auf alle Unternehmen. \r\nQuelle: IW-Unternehmensbefragung\r\n\r\nFast die Hälfte aller Großunternehmen in Bayern sieht die hohen Energiekosten als Risiko-faktor mit Standort- und Investitionsrelevanz, bei Fachkräfte-Engpässen und Arbeitskosten im internationalen Vergleich sind es mehr als 45 Prozent. \r\n\r\nWichtig (nicht auf der Abbildung dargestellt): Arbeitskosten sind für 22 Prozent der großen bayerischen Firmen ein Grund, Auslandsverlagerungen in Betracht zu ziehen – das ist der Risikofaktor mit dem hier mit Abstand höchsten Effekt. Die Ergebnisse sind ein Alarmsignal für den Standort Bayern.\r\n\r\n\r\n \r\nLiteraturverzeichnis\r\n\r\nBaker, S. / Bloom, N. / Davis, N. (2025)\r\nEconomic Policy Uncertainty Index, https://www.policyuncertainty.com/index.html, abgerufen am 10.03.2025\r\nElsner, M. / Atkinson, G. /Zahidi, S. (2025)\r\nThe Global Risks Report 2025. Genf, Schweiz: World Economic Forum\r\nGopinath, G. / Gourinchas, P.O. / Presbitero, A. F. / Topalova, P. (2025)\r\nChanging global linkages: A new Cold War?, Journal of International Economics, Volume 153, 2025, 104042\r\nHüther, Michael / Obst, Thomas (2025)\r\nMakroökonomische Auswirkungen der Zeitenwende 2.0, IW-Kurzbericht, Nr. 23, Köln / Berlin: Institut der deutschen Wirtschaft\r\nKhalil, M. / Osten, D. / Strobel, F. (2025)\r\nTrade dynamics under geopolitical risk, Diskussionspapier der Deutschen Bundesbank, Nr. 03/2025\r\n\r\nObst, T. / Sultan, S. / Matthes, J., (2024)\r\nWas droht den transatlantischen Handelsbeziehungen unter Trump 2.0? IW-Kurzbericht Nr. 23, Berlin / Köln: Institut der deutschen Wirtschaft\r\nObst, T. / Röhl, H. (2025)\r\nUnternehmensinsolvenzen steigen kräftig. Grund zur Sorge oder Normalisierung nach Pandemiejahren? IW-Report, Nr. 12, Berlin: Institut der deutschen Wirtschaft\r\nvbw, 2024\r\nInternationale Risiken für bayerische Unternehmen, München\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Benedikt Rüchardt\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-252\r\nbenedikt.ruechardt@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\nChristine Völzow\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-251\r\nchristine.voelzow@vbw-bayern.de\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)","shortTitle":"BMVg","url":"https://www.bmvg.de/de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS)","shortTitle":"BMDS","url":"https://bmds.bund.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)","shortTitle":"BMFTR","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-05-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001936","regulatoryProjectTitle":"Forderungen zur Verbesserung der Standortqualität in Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ff/40/624897/Stellungnahme-Gutachten-SG2509300033.pdf","pdfPageCount":60,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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Es wird deut-lich, dass auch eine partielle De-Industrialisierung in einzelnen Branchen oder in \r\nbestimmten Regionen negative Folgen für den gesamten Freistaat hätte. Die Industrie sorgt vor allem im Dienstleistungsbereich in nicht unerheblichem Maße für Wertschöpfung und Beschäftigung – und dies auch über regionale Grenzen hinweg.\r\n\r\nUm Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand im gesamten Freistaat zu sichern, muss \r\nBayern Industrieland bleiben. 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Auch künftig ist Sicherheit deshalb die Grundvoraussetzung dafür, \r\ndass unser Land wirtschaftlich erfolgreich bleibt.\r\nFür uns als Bayerische Wirtschaft kann die Schlussfolgerung nur lauten: Deutschland muss \r\nseine Verteidigungsanstrengungen deutlich erhöhen. Abschreckung muss glaubhaft sein. \r\nDie von der Bundesregierung eingeleitete Zeitenwende zeigt mancherorts bereits Wir\u0002kung, entscheidende Erfolge aber stehen noch aus. Insbesondere bei der Beschaffung von \r\nwehrtechnischer Ausrüstung, bei der Ausstattung des Verteidigungshaushalts sowie bei \r\nden personellen Kapazitäten der Bundeswehr besteht noch immer deutlicher Handlungs\u0002bedarf. \r\nDarüber hinaus muss sich die Zeitenwende auch noch stärker in den Köpfen vollziehen. \r\nNur wenn all diese Bereiche zusammenwirken, wird es uns gelingen, sie langfristig zu ver\u0002ankern und unsere Verteidigungsfähigkeit dauerhaft zu erhöhen.\r\nBertram Brossardt\r\n27. Mai 2024\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick 1\r\n1 Politisches und gesellschaftliches Bekenntnis zum Wert unserer \r\nFreiheit schaffen 3\r\n1.1 Erkennen, dass unsere Freiheit bedroht ist 3\r\n1.2 Sicherheit und Freiheit als Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg verstehen 4\r\n2 Materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr verbessern 5\r\n2.1 Beschaffungsoffensive weiter forcieren 6\r\n2.2 Durch Lieferungen an die Ukraine neu entstandene Lücken schließen 7\r\n2.3 Immer noch bestehende Defizite bei der persönlichen Ausstattung beheben 7\r\n2.4 Unzureichende Logistik verbessern 7\r\n2.5 Marode Infrastruktur erneuern 7\r\n2.6 Digitalisierung angehen 7\r\n3 Beschaffungswesen verbessern 8\r\n3.1 Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz evaluieren, optimieren und \r\nentfristen 10\r\n3.2 Alle Beschaffungsregeln abschaffen, die über die gesetzlichen Vorgaben \r\nhinausgehen 10\r\n3.3 Konsequent auf „Goldrandlösungen“ verzichten 10\r\n3.4 Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie frühzeitig in den \r\nBeschaffungsprozess mit einbeziehen 11\r\n3.5 Vergabeverträge standardisieren 11\r\n3.6 Auf langfristige Rahmen- und Optionsverträge mit verbindlichen \r\nAbnahmegarantien setzen 11\r\n3.7 Obergrenze der Direktvergabe weiter erhöhen 11\r\n3.8 Neue Fehlerkultur etablieren 11\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\n3.9 Infrastrukturmaßnahmen beschleunigen 12\r\n4 Die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stärken 13\r\n4.1 Klares Bekenntnis zur Bedeutung unserer Sicherheits- und \r\nVerteidigungsindustrie schaffen 13\r\n4.2 Government-to-Government-Geschäfte auf ein Minimum beschränken 14\r\n4.3 Unternehmen Planungssicherheit in Form von langfristigen Aufträgen und \r\nAbnahmegarantien gewähren 14\r\n4.4 Zugang der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu Investitions- und \r\nFinanzierungslösungen verbessern 14\r\n4.5 Forschungs- und Entwicklungskooperationen von Wissenschaft und Industrie \r\ndurch ein Ende von Zivilklauseln fördern 16\r\n4.6 Europäische Strategie und Europäisches Programm für die Sicherheits- und \r\nVerteidigungsindustrie vorantreiben 16\r\n5 Ausreichend Finanzmittel bereitstellen 18\r\n5.1 Sondervermögen nicht weiter zweckentfremden, sondern gezielt nutzen und \r\naufstocken 18\r\n5.2 Tragfähiges Bekenntnis zur jährlichen Erfüllung des NATO-Zwei-Prozent-Ziels \r\nabgeben 20\r\n5.3 Verteidigungshaushalt für 2025 deutlich erhöhen 21\r\n5.4 Den Verteidigungshaushalt auf Grundlage einer langfristigen Finanzplanung \r\ndauerhaft und umfassend aufstocken 22\r\n5.5 Ausgaben für den Zivilschutz berücksichtigen 25\r\n5.6 Kurskorrektur bei den Sozialausgaben vornehmen 25\r\n6 Bundeswehr gesellschaftlich und personell stärken 27\r\n6.1 Bundeswehr in die Mitte der Gesellschaft zurückführen 27\r\n6.2 Bundeswehr personell zur Erfüllung ihres Auftrags der Landes- und \r\nBündnisverteidigung befähigen 27\r\n7 Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU \r\nvertiefen 29\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\n7.1 Rat der Verteidigungsminister und Amt eines EU-Kommissars für die \r\nVerteidigung schaffen, um Aktivitäten besser zu koordinieren 29\r\n7.2 Gemeinsame Beschaffung in Europa intensivieren und bereits gestartete \r\ngemeinsame Entwicklungsprojekte forcieren 30\r\n7.3 Zusammenarbeit der Streitkräfte der EU-Mitgliedstaaten innerhalb der NATO \r\nvoranbringen 31\r\nAnsprechpartner/Impressum 34\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nPosition auf einen Blick\r\n1\r\nPosition auf einen Blick\r\nDie Zeitenwende mit voller Kraft umsetzen\r\nDas Ausrufen der Zeitenwende durch Bundeskanzler Olaf Scholz drei Tage nach der russi\u0002schen Invasion in die Ukraine im Februar 2022 markiert nach Jahrzehnten des Friedens in \r\nEuropa eine Zäsur. Der Krieg ist nach Europa zurückgekehrt. Deutschland muss angesichts \r\ndes russischen Expansionsdranges seine Verteidigungsfähigkeit erhöhen, um den Frieden \r\nund unsere Freiheit dauerhaft zu sichern. \r\nMit der Einrichtung des „Sondervermögens Bundeswehr“ und dem Bundeswehrbeschaf\u0002fungsbeschleunigungsgesetz hat die Bundesregierung kurz nach Kriegsbeginn 2022 die ers\u0002ten Maßnahmen zur Einleitung einer Beschaffungsoffensive gestartet und damit wichtige \r\nImpulse gesetzt. Die Zeitenwende muss in diesen und anderen Bereichen jedoch noch sehr \r\nviel stärker verankert werden. Bislang zeigt sie ihre Wirkung noch zu häufig als rhetori\u0002sches Stilmittel, denn als Richtschnur für politische Entscheidungen. \r\nDie Handlungsfelder sind zahlreich: Sie reichen vom zu wenig ausgereiften politischen und \r\ngesellschaftlichen Bewusstsein sowie der immer noch mangelnden materiellen und perso\u0002nellen Ausstattung der Bundeswehr über hartnäckige Probleme bei der Beschaffung bis \r\nhin zur fehlenden Planungssicherheit für die Wehrtechnikindustrie sowie der ausbleiben\u0002den Priorisierung der Verteidigungsausgaben im Haushalt. \r\nUnsere Forderungen lauten deshalb:\r\n1. Wir benötigen einen politischen und gesellschaftlichen Grundkonsens über die Unum\u0002gänglichkeit der Erhöhung unserer Verteidigungsbereitschaft. Unsere Demokratie und \r\nFreiheit sowie der Erfolg unserer sozialen Marktwirtschaft hängen von unserer Sicher\u0002heit ab. Als Bayerische Wirtschaft ist uns dieser Zusammenhang bewusst und unsere \r\nUnternehmen leisten ihren Beitrag zur Schärfung dieses Bewusstseins. Wir begrüßen \r\ndeshalb auch ausdrücklich das von Bayern geplante „Gesetz zur Förderung der Bundes\u0002wehr in Bayern“, das diesen Weg konsequent beschreitet. \r\n2. Verteidigungsfähigkeit bedeutet glaubhafte Abschreckung. Unser Ziel muss deshalb in \r\nder materiellen Vollausstattung der Bundeswehr liegen. Davon sind wir trotz einiger \r\nFortschritte auch zwei Jahre nach der Zeitenwende noch immer weit entfernt. Deshalb \r\nmüssen wir die Beschaffungsoffensive weiter verschärfen. Die Bundeswehr muss \r\nschnellstmöglich materiell zur Landes- und Bündnisverteidigung befähigt werden.\r\n3. Um unsere Bundeswehr kaltstartfähig zu machen, müssen wir auch die immer noch be\u0002stehenden Hürden bei der Beschaffung weiter abbauen. Insbesondere müssen wir das \r\nim Jahr 2022 beschlossene Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz evaluieren, \r\nverbessern und entfristen. \r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nPosition auf einen Blick\r\n2\r\n4. Bislang ist die Zeitenwende noch zu wenig bei den Unternehmen unserer Sicherheits\u0002und Verteidigungsindustrie angekommen. Ihre Umsetzung kann aber nur im Rahmen \r\neiner starken Partnerschaft von Politik und heimischer Industrie gelingen. Die Bundes\u0002regierung bestellt jedoch stark im außereuropäischen Ausland und zu wenig bei den \r\nleistungsfähigen Unternehmen am heimischen Markt. Um ihre Kapazitäten langfristig \r\nzu erweitern, benötigen die heimischen Unternehmen bessere Rahmenbedingungen in \r\nForm von verlässlichen Beschaffungszusagen. Auch müssen ihre Finanzierungsbedin\u0002gungen verbessert werden. Zu häufig begegnet Unternehmen der Wehrtechnikbranche \r\nmit Finanzierungsbedarf Skepsis mit Blick auf die soziale Nachhaltigkeit ihres Geschäfts\u0002modells. Wir müssen auch die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Industrie verbes\u0002sern und dafür Zivilklauseln an den Universitäten und Hochschulen abschaffen. Auf eu\u0002ropäischer Ebene hat die EU-Kommission mit EDIS und EDIP eine zielgerichtete Initiative \r\ngestartet, um die Beschaffung bei der heimischen Industrie zu fördern. Als Bayerische \r\nWirtschaft begrüßen wir beide Initiativen ausdrücklich und appellieren an die Bundes\u0002regierung, sie im Rahmen der Verhandlungen mit dem EU-Rat zu unterstützen.\r\n5. Damit die Zeitenwende nicht zum Strohfeuer wird, muss sie auch finanziell ausreichend \r\nunterlegt werden. Das Sondervermögen darf deshalb nicht weiter als Steinbruch für \r\nAusgaben verwendet werden, die eigentlich aus dem regulären Verteidigungshaushalt \r\nzu bestreiten sind. Angesichts der weiterhin gravierenden Ausrüstungsmängel bei der \r\nBundeswehr muss das Sondervermögen darüber hinaus erhöht werden. Gleichzeitig \r\nmuss der reguläre Verteidigungshaushalt deutlich vergrößert werden, damit Deutsch\u0002land das Zwei-Prozent-Ziel der NATO dauerhaft Jahr für Jahr erfüllen und das neu be\u0002schaffte Material auch langfristig unterhalten kann. Die notwendigen Finanzmittel ste\u0002hen in Konkurrenz zu anderen großen Ausgabenblöcken des Staates, insbesondere den \r\nSozialausgaben. Wir werden die nötigen Ausgaben für unsere Sicherheit nur dann auf\u0002bringen können, wenn wir zugleich die staatlichen Sozialausgaben begrenzen. \r\n6. Die Bundeswehr muss nicht nur materiell, sondern auch ideell und personell gestärkt \r\nwerden. Dazu müssen wir die Soldatinnen und Soldaten, die bereit sind, unser Land und \r\nunsere Freiheit notfalls mit ihrem Leben zu verteidigen, wieder in die Mitte des gesell\u0002schaftlichen Bewusstseins rücken. Um ihre Aufgabe der Landes- und Bündnisverteidi\u0002gung sowie ihre neuen Verpflichtungen im Rahmen der NATO wahrnehmen zu können, \r\nmuss die Bundeswehr zudem deutlich wachsen.\r\n7. Abschließend gilt es, die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU zu \r\nvertiefen. Wir plädieren dafür, die Verteidigungsaktivitäten der einzelnen Mitgliedstaa\u0002ten besser zu koordinieren, die gemeinsame Beschaffung bei europäischen Unterneh\u0002men zu intensivieren und die militärische Kooperation der EU innerhalb der NATO vo\u0002ranzutreiben.\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nPolitisches und gesellschaftliches Bekenntnis zum Wert unserer Freiheit schaffen\r\n3\r\n1 Politisches und gesellschaftliches Bekenntnis \r\nzum Wert unserer Freiheit schaffen\r\n1.1 Erkennen, dass unsere Freiheit bedroht ist\r\nAusgangspunkt aller Anstrengungen zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands \r\nmuss die Schaffung eines umfassenden gesellschaftlichen und politischen Bewusstseins \r\nüber das Ausmaß der Bedrohung sein, der Deutschland und Europa ausgesetzt sind.\r\nMit dem völkerrechtswidrigen Einfall Putins in die Ukraine ist der Krieg nach Europa zu\u0002rückgekehrt. Dieser Angriffskrieg richtet sich nicht nur gegen die ukrainische Bevölkerung, \r\nsondern auch gegen das regel- und wertebasierte Europäische Friedensprojekt. Bundes\u0002verteidigungsminister Boris Pistorius fasst die Bedrohungslage mit folgenden Worten zu\u0002sammen: „Unsere Art, frei und selbstbestimmt und in Demokratie zu leben, ist das eigent\u0002liche Feindbild von Putin. Es geht ihm um mehr als die Ukraine“. Putin, für den der Zerfall \r\nder Sowjetunion die „größte geopolitische Katastrophe des 20. Jahrhunderts“ darstellt, be\u0002streitet kontinuierlich die Handlungsfähigkeit seiner souveränen Nachbarn. Gestärkt durch \r\nseine Erfolge in Tschetschenien, Georgien, Syrien sowie der Annexion der Krim betrachtet \r\ner die Ukraine als Ausgangspunkt für einen viel umfassenderen Konflikt mit Europa, mit \r\ndem Ziel der Wiederherstellung Russlands als imperialistische Großmacht. Dafür hat er \r\nsein Land auf den Modus der „Kriegswirtschaft“ umgestellt. So sollen die russischen Vertei\u0002digungsausgaben im Jahr 2024 auf den Gegenwert von etwa 110 Milliarden Euro steigen, \r\nwas einer Verdreifachung gegenüber 2021 und einem Haushaltsanteil von knapp 30 Pro\u0002zent bzw. einem Anteil am BIP von 6 Prozent entspricht. Zudem will Putin die Armee von \r\nderzeit etwa 1,1 Millionen aktiven Soldaten massiv aufstocken. Die militärische Unterstüt\u0002zung der Ukraine ist vor diesem Hintergrund zu sehen und deshalb weiter zu intensivieren.\r\nExperten sind sich darin einig, dass Russland in wenigen Jahren militärisch und industriell \r\nin der Lage sein wird, NATO-Gebiet herauszufordern, insbesondere im Baltikum. Bereits \r\njetzt droht Putin offen, wenn er sagt: „Westliche Nationen müssen erkennen, dass wir \r\nauch Waffen haben, die Ziele auf ihrem Territorium treffen können“. Bundesverteidigungs\u0002minister Boris Pistorius spricht von einem Zeitraum von „ungefähr fünf bis acht Jahren, in \r\ndenen wir aufholen müssen, sowohl bei den Streitkräften als auch in der Industrie und in \r\nder Gesellschaft“. Andere Schätzungen gehen von einem noch kürzeren Zeitraum aus.\r\nVor dem Hintergrund der erhöhten Bedrohungslage ist es das erklärte Ziel von Pistorius, \r\ndass unser Land und unsere Gesellschaft „kriegstüchtig“ werden. „Kriegstüchtigkeit“ ist da\u0002bei ausschließlich im Sinne von Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit zu verstehen. \r\nSie bedeutet mit den Worten der Bundeswehr aber auch, „einen Krieg führen und gewin\u0002nen zu können“.\r\nDie Gefahren sind dabei nicht nur militärischer, sondern auch „hybrider“ Natur. Sie reichen \r\nvon Cyberangriffen und Desinformationskampagnen bis hin zu Spionage und Angriffen auf \r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nPolitisches und gesellschaftliches Bekenntnis zum Wert unserer Freiheit schaffen\r\n4\r\ndie digitale und physische Infrastruktur. Zu beachten ist zudem, dass sich diese Verschär\u0002fung der Bedrohungslage in einem Umfeld vollzieht, in dem Instabilität und systemischer \r\nWettbewerb weltweit an Intensität gewinnen und in dem die USA ihre Aufmerksamkeit \r\nüber parteipolitische Grenzen hinweg stärker auf den asiatisch-pazifischen Raum sowie \r\nden Nahen und Mittleren Osten richten.\r\n1.2 Sicherheit und Freiheit als Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg \r\nverstehen\r\nNeben der Erkenntnis, dass unsere Friedensordnung bedroht ist, benötigen wir ein grund\u0002legendes politisches und gesellschaftliches Bekenntnis, dass unsere Freiheit und unser \r\nwirtschaftlicher Erfolg fundamental von unserer Sicherheit abhängen. Sicherheit ist nicht \r\nalles, aber ohne Sicherheit ist alles nichts. Mit den Worten von Bundesverteidigungsminis\u0002ter Boris Pistorius gilt: „Effektive Abschreckung ist unsere Lebensversicherung“.\r\nNach der Gründung der Bundesrepublik vor 75 Jahren haben Freiheit und Sicherheit das \r\ndeutsche Wirtschaftswunder überhaupt erst möglich gemacht. Sie sind die Voraussetzung \r\nfür die Soziale Marktwirtschaft und dafür, dass Deutschland auch in Zukunft wirtschaftlich \r\nerfolgreich bleibt. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius ist dieser Zusammenhang \r\nbewusst: „Dass wir – bei aller Kritik an Politik –, in Demokratie, in Freiheit und in Sicherheit \r\nund mit bescheidenem oder größerem Wohlstand leben können, fällt nicht vom Himmel. \r\nDas sind Errungenschaften, die wir verteidigen können müssen.“\r\nDieser Zusammenhang muss das Bewusstsein politik- und gesellschaftsweit prägen – nicht \r\nnur in Bayern und Deutschland, sondern EU-weit. Dies ist aber bislang noch nicht ausrei\u0002chend der Fall. Ein deutliches Beispiel dafür ist die Ablehnung neuer Produktionsstandorte \r\nfür die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie seitens einer Reihe von Bürgerbewegungen \r\nund Lokalpolitiker. Auch die Bundeswehr mahnt eine Bewusstseinsschärfung mit Blick auf \r\ndie Bedrohungslage an und warnt, die „Dringlichkeit“ sei „noch nicht erkannt“. \r\nDie Bayerische Wirtschaft hat den Ernst der Lage erfasst und unterstützt nach Kräften bei \r\nder Schaffung des notwendigen Bewusstseins. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich das von \r\nBayern Anfang 2024 auf den Weg gebrachte Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bay\u0002ern, das einen wichtigen Beitrag zu dieser Bewusstseinsbildung leistet.\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nMaterielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr verbessern\r\n5\r\n2 Materielle Einsatzbereitschaft der Bundes\u0002wehr verbessern\r\nIn Artikel 87a Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes ist festgehalten: „Der Bund stellt \r\nStreitkräfte zur Verteidigung auf“. Die Sicherung der Verteidigungsfähigkeit bildet damit \r\neinen staatlichen Gewährleistungsauftrag. Vor diesem Hintergrund formuliert das \r\nBundesverteidigungsministerium in den „Verteidigungspolitischen Richtlinien 2023“ \r\nfolgende Prämisse: „Unsere Wehrhaftigkeit erfordert eine kriegstüchtige Bundeswehr“.\r\nAuf dem Weg dorthin wurden im Rahmen der Zeitenwende bereits einige wichtige \r\nVerbesserungen angestoßen. Die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Eva Högl, \r\nattestiert der Bundesregierung in ihrem aktuellen Bericht für 2023 „wichtige Weichen der \r\nZeitenwende“ gestellt zu haben, mahnt aber gleichzeitig: „Es mangelt an Material vom \r\nGroßgerät bis hin zu Ersatzteilen“.\r\nDreißig Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs sind die Defizite noch immer gewaltig. \r\nAbbildung 1 stellt die Ausgangssituation der Bundeswehr im Bereich der verfügbaren \r\nWaffensysteme nach jahrzehntelange Einsparmaßnahmen dar. \r\nAbbildung 1\r\nDer Rückbau der Waffensysteme der Bundeswehr von 1992 bis 2020\r\nQuelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von ifo-Institut, 2022\r\n0\r\n2000\r\n4000\r\n6000\r\n8000\r\n10000\r\n12000\r\nKampfpanzer Gepanzerte\r\nKampffahrzeuge\r\nGroßkalibrige\r\nArtillerie\r\nKampfflugzeuge u.\r\n-hubschrauber\r\nKriegsschiffe\r\n1992 1996 2004 2013 2020\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nMaterielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr verbessern\r\n6\r\nPositiv zu vermerken ist, dass mit Hilfe des Sondervermögens eine Beschaffungsoffensive \r\nlanciert wurde, im Rahmen derer bereits eine Reihe zentraler Großaufträge auf den Weg \r\ngebracht wurde. Dazu zählen zum Beispiel die neuen Schützenpanzer PUMA, das Luftab\u0002wehrsystem Iris-T SLM, der leichte Kampfhubschrauber vom Typ H145M, die F-35-\r\nKampfjets und der schwere Transporthubschrauber CH-47 Chinook. In vielen Fällen aber \r\nwird es noch Jahre dauern, bis die neuen Waffensysteme tatsächlich einsatzbereit auf den \r\nKasernenhöfen stehen.\r\nAuch im Bereich der persönlichen Ausstattung der Soldaten sind erste Erfolge zu verzeich\u0002nen. So verfügen die Soldaten jetzt zum Beispiel über angemessene Bekleidung (Kälte- und \r\nNässeschutz, Tarnüberzüge) und bis 2025 soll es für die Truppe ausreichend Gefechts\u0002helme geben. Die Verbesserungen sind in diesem Bereich teilweise so deutlich, dass mitt\u0002lerweile ein Mangel an Stauraum, z. B. in Form von Spinden, herrscht.\r\nAngesichts der umfassenden Einsparmaßnahmen im Verlauf der letzten Jahrzehnte kann \r\ndies aber nur einen Anfang darstellen. Der Mangel ist weiterhin eklatant. Er macht sich an \r\nallen Ecken und Enden bemerkbar. Derzeit ist laut Aussage der Bundeswehr noch immer \r\n„keine einzige Heeresbrigade einsatzbereit“. Zum Beispiel muss die Bundeswehr die Aus\u0002rüstung der etwa 5.000-Soldaten-starken Brigade, die Bundesverteidigungsminister Boris \r\nPistorius dem Land Litauen bis 2027 zugesagt hat und für die bereits in Vorkommando im \r\nLand ist, „aus bestehenden Strukturen ausschwitzen“ (Heeresinspekteur General Alfons \r\nMais). Die Brigade soll Teil der Division sein, die Deutschland der Bundeswehr eigentlich \r\nbis 2025 zugesagt hatte, deren Einsatzbereitschaft aufgrund der mangelnden Ausstattung \r\naber bereits auf 2027 verschoben werden musste. \r\nBislang hat es die Bundeswehr bei allen Auslandseinsätzen noch immer geschafft, das not\u0002wendige Material im Rahmen eines „dynamischen Verfügbarkeitsmanagements“ zusam\u0002menzustellen. Glaubhafte Abschreckung bedarf aber der Kaltstartfähigkeit. Mit den Wor\u0002ten der Bundeswehr bedeutet dies „nach einer Alarmierung reaktionsschnell, ohne große \r\nVerzögerung verlegbar und einsatzfähig sein“.\r\nWenn die Bundeswehr auf breiter Front „leistungsfähig, hochmodern und fortschrittlich“ \r\nwerden soll, wie es die Verteidigungspolitischen Richtlinien von 2023 versprechen, ist hier \r\nnoch viel Arbeit zu leisten. Es gilt deshalb mit Hochdruck alle notwendigen Anstrengungen \r\nzur (weiteren) Verbesserung ihrer materiellen Einsatzbereitschaft zu unternehmen. Dazu \r\nzählen u.a. folgende Aufgabenbereiche:\r\n2.1 Beschaffungsoffensive weiter forcieren\r\nDas Ziel muss die baldige Vollausstattung der Bundeswehr über alle Dimensionen hinweg \r\nsein (Land, Luft- und Weltraum, See, Cyber- und Informationsraum). Nur so kann Kriegs\u0002tüchtigkeit hergestellt werden.\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nMaterielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr verbessern\r\n7\r\n2.2 Durch Lieferungen an die Ukraine neu entstandene Lücken schließen\r\nDa das der Ukraine zur Verfügung gestellte Material überwiegend aus dem Bestand ent\u0002nommen wird, hat sich der Bedarf noch einmal deutlich vergrößert. Neben der Munition \r\nbetrifft dies zum Beispiel den Leopard-Panzer, von dem bislang lediglich genau die Zahl der \r\n18 ins Kriegsgebiet gelieferten Exemplare nachbestellt wurde.\r\n2.3 Immer noch bestehende Defizite bei der persönlichen Ausstattung\r\nbeheben\r\nDen Soldaten fehlt es noch immer an elementaren Dingen. Zum Beispiel verfügen die \r\nneuen Gefechtshelme bislang nicht über den passenden Sprechsatz mit Gehörschutzfunk\u0002tion. Damit sind sie im Ernstfall nur sehr begrenzt, wenn überhaupt nutzbar.\r\n2.4 Unzureichende Logistik verbessern\r\nDie Bundeswehr hat akuten Nachholbedarf bei Containern, Schwerlasttransportern, Werk\u0002zeug u.v.m. Der Mangel an Fahrzeugen macht sich zum Beispiel bei der Verlegung von Sol\u0002daten und Gerät bemerkbar. Auch bei der Reparatur von Geräten gibt es Probleme, wenn \r\ndas notwendige Werkzeug nicht vorhanden ist.\r\n2.5 Marode Infrastruktur erneuern\r\nImmenser Nachholbedarf besteht darüber hinaus auch bei der Infrastruktur. Laut dem Be\u0002richt der Wehrbeauftragten Eva Högl für 2023 findet sich in den Sanitäranlagen der Bun\u0002deswehr nicht selten Schimmel. Im Trinkwasser bestimmter Standorte wurden Legionellen \r\nund Kolibakterien nachgewiesen. An einem Standort ist die Verunreinigung so stark, dass \r\nder Truppenzahnarzt dort nicht mehr arbeiten kann.\r\nDerzeit dauert die Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen aufgrund umständlicher \r\nGenehmigungsverfahren noch viel zu lange. Zum Beispiel vergehen laut Bundeswehr zwi\u0002schen der Feststellung des Bedarfs einer Halle für die Truppe sowie ihrer Fertigstellung im\r\nDurchschnitt sieben Jahre.\r\n2.6 Digitalisierung angehen\r\nIn vielen Bereichen der Bundeswehr dominiert noch immer die papierbasierte Verwaltung, \r\ndie Digitalisierung hat noch nicht Einzug gehalten. Das Thema ist für die Bundeswehr laut \r\nder Wehrbeauftragten Högl „Neuland“. So werden zum Beispiel zwar „Stundenzettel in \r\nExcel erstellt, (aber) dreifach ausgedruckt und abgeheftet“.\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nBeschaffungswesen verbessern\r\n8\r\n3 Beschaffungswesen verbessern\r\nDas problembehaftete und ineffiziete Beschaffungswesen ist seit vielen Jahren eines der \r\ngrößten Sorgenkinder der Bundeswehr. Zum Beispiel war bei Neuentwicklungen bislang \r\nein Zeitrahmen von 10 bis 15 Jahren nicht ungewöhnlich. Das Beschaffungsverfahren war \r\nzudem hochgradig bürokratisch. Aus Furcht vor den juristischen Konsequenzen von \r\nFehlern bei der Vergabe wurden im Beschaffungsamt (Bundesamt für Ausrüstung, \r\nInformationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, BAAINBw) im Zweifel immer neue \r\nKontrollinstanzen eingezogen, die die Beschaffung weiter lähmten. Bei der Vergabe \r\ninsistierten die Beschaffer außerdem häufig auf „Goldrandlösungen“. Sie lehnten also \r\nmarktverfügbare Lösungen zugunsten von Sonderanfertigungen mit detailreichen \r\nSpezifikationen ab. In der Praxis erwiesen sich diese „Speziallösungen“ dann aber häufig \r\nals untauglich.\r\nUm diesem Problemstau zu begegnen, wurde bereits eine Reihe von Reformen auf den \r\nWeg gebracht. Zu ihnen zählen\r\n1. das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz:\r\nDas im Juli 2022 verabschiedete Gesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, darunter\r\nden Fokus auf marktverfügbare Produkte, Erleichterungen bei der Vergabe von \r\nGesamtverträgen durch eine Lockerung der Pflicht zur Einzelvergabe und die \r\nBeschleunigung von Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren, die von unterlegenen\r\nAnbietern initiiert werden.\r\n2. der am 26. April 2023 von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius erlassene „Tages\u0002befehl“:\r\nDer Tagesbefehl ist ein Befehl mit Blick auf die Organisation der inneren dienstlichen \r\nAngelegenheiten. Mit dem Befehl räumt Pistorius dem Faktor Zeit bei der Beschaffung \r\n„oberste Priorität“ ein. Zudem hat er die Anweisung erteilt, alle internen Regeln, die die \r\ngesetzlichen Vorgaben bei der Beschaffung verschärfen, auszusetzen.\r\n3. Reformversprechen seitens des Beschaffungsamtes:\r\nDie Präsidentin des Beschaffungsamtes, Annette Lehnigk-Emden (damals noch in ihrer \r\nFunktion als Vizepräsidentin der Behörde) kündigte im Sommer 2022 eine Reihe von \r\nMaßnahmen an, darunter das Aus für „Goldrandlösungen“ sowie einen Fokus auf \r\nVerfahrensvereinfachungen. Zudem versprach sie, verstärkt Rahmen- und \r\nOptionsverträge abzuschließen, damit Nachbestellungen nicht mehr das komplette \r\nVergabeverfahren durchlaufen müssen. Darüber hinaus kündigte sie an, ihre Behörde \r\nwerde in Zukunft ohne Vorgaben arbeiten, „die wir uns in der Vergangenheit zusätzlich \r\nzum rechtlichen nationalen Rahmen selbst auferlegt haben“. Auch einen internen \r\nKulturwandel gelobte sie. Im Jahr 2023 erklärte sie dann: „In der viel zitierten \r\nZeitenwende sind wir hier der Zeitenwende-Motor“.\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nBeschaffungswesen verbessern\r\n9\r\n4. die Erhöhung des sogenannten „Handgeldes“:\r\nBis 2022 lag die Obergrenze zur Vergabe per Direktauftrag, also ohne Durchlaufen des \r\nklassischen Vergabeverfahrens, bei 1.000 Euro auf Kommandeursebene. Diese Grenze \r\nwurde auf 5.000 Euro erhöht, es gilt nun ein jährliches Limit von 50.000 Euro, wiederum \r\nauf Kommandeursebene.\r\n5. die stärkere Beteiligung der Inspekteure der Teilstreitkräfte an Beschaffungsmaßnah\u0002men:\r\nDie Inspekteure sollen stärker in Leistungsbeschreibung und Vergabeverfahren \r\ninvolviert werden.\r\nInzwischen sind erste Erfolge dieser Reformen zu beobachten. So hat sich die Anzahl der \r\n25-Millionen-Vorlagen (Aufträge mit einem Volumen von über 25 Millionen Euro), die vor \r\nder Vergabe der Zustimmung des Bundestags benötigen, deutlich erhöht. Es wird also \r\ntatsächlich mehr und schneller beschafft. Tabelle 1 illustriert diese Steigerung des \r\nVergabetempos.\r\nTabelle 1\r\nDie Erhöhung der Anzahl der vom Bundestag gebilligten 25-Millionen-Euro\u0002Vorlagen\r\nPeriode Anzahl der 25-Mio.-Euro \r\nVorlagen\r\n2013-2017\r\n(18. Wahlperiode)\r\n76 insgesamt\r\n2017-2021\r\n(19. Wahlperiode)\r\n90 insgesamt\r\n2022 24\r\n2023 55\r\n2024 (Planung für 1. Halbjahr) 43\r\nAlleine in den Jahren 2022 und 2023 wurden bereits mehr Projekte bewilligt, als in der \r\ngesamten 18. Legislaturperiode. Zudem hat sich die Bewilligungsrate von 2022 bis 2023 \r\nmehr als verdoppelt. \r\nPositiv ist zudem, dass die beschleunigte Vergabepraxis des Beschaffungsamtes bereits \r\neiner gerichtlichen Überprüfung standgehalten hat. So wies das Oberlandesgericht \r\nDüsseldorf eine Beschwerde eines unterlegenen Anbieters im Dezember 2023 \r\nletztinstanzlich ab und folgte dabei der Argumentation des \r\nBundesverteidigungsministeriums. \r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nBeschaffungswesen verbessern\r\n10\r\nDennoch besteht weiterhin erheblicher Verbesserungsbedarf bei der Beschaffung. Der von \r\nLehnigk-Emden beschworene „Zeitenwende-Motor“ stockt noch viel zu häufig, die \r\nBeschaffungsoffensive wird noch zu oft ausgebremst. Die Beschaffung muss deshalb noch \r\nimmer schneller und einfacher werden. Dafür gilt es, folgende Maßnahmen zu ergreifen:\r\n3.1 Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz evaluieren, optimie\u0002ren und entfristen\r\nDas Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz hat sich bewährt. Es läuft jedoch im \r\nDezember 2026, also noch vor dem voraussichtlichen Ende des Sondervermögens aus. Die\u0002se zeitliche Begrenzung gilt es aufzuheben und das Gesetz auf Grundlage einer sorgfältigen \r\nEvaluation und Weiterentwicklung dauerhaft zu verankern.\r\nGleichwohl müssen die Gründe für die bisher unzureichende Nutzung der durch das Gesetz \r\nermöglichten Beschleunigung ermittelt werden. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes \r\nwurde der neue Handlungsspielraum dem Bundesverteidigungsministerium zufolge nur in \r\n199 von 720 Fällen ausgenutzt, also in weniger als einem Drittel der Fälle. Ein wesentlicher \r\nGrund dafür liegt in der fehlenden Klärung von Haftungsfragen, die in dem von hoher \r\nRisikoaversion und Prozesskonformität geprägten Beschaffungsamt eine zentrale Rolle \r\nspielen. Die offenen Haftungsfragen müssen im Sinne der angestrebten Beschleunigung \r\nder Vergabe rechtssicher, klar und transparent geregelt werden.\r\n3.2 Alle Beschaffungsregeln abschaffen, die über die gesetzlichen Vor\u0002gaben hinausgehen\r\nEtwa 160 interne Vorschriften des Beschaffungsamtes gehen nachweislich über die gesetz\u0002lichen Vorgaben bei der Beschaffung hinaus und sind folglich laut Vorgabe des Bundesver\u0002teidigungsministers abzuschaffen. Bislang hat das Beschaffungsamt aber nur etwa 80, also \r\ndie Hälfte davon außer Kraft gesetzt. Hier sind weitere Anstrengungen nötig. Zudem exis\u0002tieren die derzeit nicht vollzogenen Vorschriften formal weiter. Das Beschaffungsamt muss \r\nsie endgültig aufheben. Ziel muss es sein, die Beschaffung dauerhaft zu entbürokratisieren \r\nund juristische Vorgaben auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren.\r\n3.3 Konsequent auf „Goldrandlösungen“ verzichten\r\nWie groß die Beharrungskräfte im Beschaffungswesen auch weiterhin noch sind, zeigt die \r\nknapp ein Jahr nach Verabschiedung des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgeset\u0002zes im April 2023 gescheiterte Beschaffung von neuen Kampfschlauchbooten für die Ma\u0002rine. Die Wunschliste mit Anforderungen an das in sinnvoller Konfiguration eigentlich welt\u0002weit erhältliche Produkt war so hoch, dass nacheinander drei Unternehmen das Vergabe\u0002verfahren verließen.\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nBeschaffungswesen verbessern\r\n11\r\nBei allen Beschaffungen muss deshalb bereits im frühen Stadium geprüft werden, ob mit \r\nHilfe marktverfügbarer Lösungen nicht bereits 80 Prozent des Anforderungsprofils erfüllt \r\nwerden können. Aus diesen Angeboten ist dann auszuwählen. \r\n3.4 Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie frühzeitig in \r\nden Beschaffungsprozess mit einbeziehen\r\nDas gerade genannte Beispiel der gescheiterten Beschaffung eines militärischen Standard\u0002artikels verdeutlicht die Notwendigkeit, die Anbieter bereits bei der Erstellung des Anfor\u0002derungsprofils von Neuanschaffungen mit einzubinden. Auf diese Weise kann der Beschaf\u0002fungsprozess verkürzt und in seiner Effizienz gesteigert werden.\r\n3.5 Vergabeverträge standardisieren\r\nDies betrifft v. a. wiederkehrende Beschaffungsmaßnahmen, Nachbestellungen sowie\r\nStückzahlerhöhungen. Durch stärker standardisierte Vergabeverträge würde die Arbeit der \r\nVertragsjuristen im Beschaffungsamt eine deutliche Erleichterung und Beschleunigung er\u0002fahren.\r\n3.6 Auf langfristige Rahmen- und Optionsverträge mit verbindlichen \r\nAbnahmegarantien setzen\r\nDies ermöglicht es dem Beschaffungsamt, zunächst nur einen Teilbedarf einer zuvor defi\u0002nierten Gesamtmenge abzurufen und zu einem späteren Zeitpunkt Nachbestellungen auf\u0002zugeben, die dann kein Vergabeverfahren mehr durchlaufen müssen. Gleichzeitig gewin\u0002nen die Unternehmen die für die Ausweitung ihrer Kapazitäten so dringend benötigte Pla\u0002nungssicherheit, um ihre Produktionskapazitäten zu erweitern und aufrechtzuerhalten \r\n(siehe Kapitel 4.3).\r\n3.7 Obergrenze der Direktvergabe weiter erhöhen\r\nDas Limit sollte von den derzeit geltenden 5.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht werden, so\u0002dass auf Kommandeursebene pro Jahr Aufträge im Gesamtwert von 100.000 Euro unmit\u0002telbar vergeben werden können. \r\n3.8 Neue Fehlerkultur etablieren\r\nIm Beschaffungsamt besteht häufig die Neigung, bei Unklarheiten während des Beschaf\u0002fungsprozesses die Verantwortung von Bereich zu Bereich zu schieben, ohne dabei die zu \r\nGrunde liegenden Probleme zu lösen. Diese Verantwortungsdiffusion führt zu einer Ver\u0002langsamung der Beschaffung. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius fordert deshalb\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nBeschaffungswesen verbessern\r\n12\r\neine neue Fehlerkultur: „Wenn grobe Fehler gemacht werden, dann hat das Konsequen\u0002zen. Aber bei einer bloßen falschen Annahme oder einer falschen Entscheidung, die wir je\u0002den Tag treffen können, muss es die Möglichkeit geben, daraus zu lernen - und nicht den\u0002jenigen zu köpfen.“ Diese Vorgabe muss umgesetzt und im Behördenalltag tatsächlich ge\u0002lebt werden. \r\n3.9 Infrastrukturmaßnahmen beschleunigen\r\nAuch bei der Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen auf Bundeswehrgelände besteht \r\nBeschleunigungspotenzial. Hier sind speziell die Länder zum Handeln aufgefordert. Bayern \r\nhat im Rahmen des Anfang 2024 auf den Weg gebrachten „Gesetzes zur Förderung der \r\nBundeswehr in Bayern“ bereits vorgelegt. Als Bayerische Wirtschaft begrüßen wir insbe\u0002sondere, dass:\r\n– Bauvorhaben der Bundeswehr auf Militärgelände verfahrensfrei gestellt werden sollen.\r\n– Die Bundeswehr von örtlichen Bauvorschriften der Standortgemeinden freigestellt wer\u0002den soll.\r\n– Anforderungen an den Denkmalschutz herabgesetzt werden sollen. Dazu soll Vorrang \r\nfür militärische Nutzbarkeit gelten.\r\nDie anderen Länder müssen jetzt nachziehen.\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nDie Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stärken\r\n13\r\n4 Die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie \r\nstärken\r\nDie Unternehmen der deutschen und bayerischen Wehrtechnikbranche sind international \r\nführend. Sie stehen bereit, die Bundeswehr bei der (weiteren) Verbesserung ihrer \r\nmateriellen Einsatzbereitschaft zu unterstützen. Abgesehen von wenigen prominenten \r\nAusnahmen ist die Zeitenwende aber auch zwei Jahre nach der russischen Invasion in die \r\nUkraine noch nicht in Form von spürbar erhöhten Auftragseingänge bei ihnen \r\nangekommen. Die fehlende langfristige finanzielle Absicherung der Zeitenwende über das \r\nzeitlich befristete Sondervermögen hinaus (siehe Kapitel 5) verschärft die Probleme.\r\nDie Verankerung der Zeitenwende und die Erhöhung unserer Verteidigungsfähgigkeit \r\nkönnen aber nur im Rahmen einer starken Partnerschaft mit unserer Sicherheits- und \r\nVerteidigungsindustrie gelingen. Diese Partnerschaft muss dringend gestärkt werden. Die \r\nIndustrie benötigt eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen.\r\nDafür müssen zahlreiche Schritte unternommen werden:\r\n4.1 Klares Bekenntnis zur Bedeutung unserer Sicherheits- und Verteidi\u0002gungsindustrie schaffen\r\nDie Verteidigungsfähigkeit unseres Landes und die Kriegstüchtigkeit unserer Bundeswehr \r\nsind nur im Schulterschluss mit den Unternehmen unserer starken Wehrtechnikbranche \r\nzu erreichen. Unsere Systemhäuser, Ausrüster, Zulieferbetriebe und Start-ups verfügen\r\nüber alle Fähigkeiten, die notwendig sind, um der verschärften Sicherheitslage und den \r\nHerausforderungen für die europäische Friedensordnung zu begegnen. Sie bieten ein \r\nbreites Portfolio hochwertiger, marktverfügbarer Produkte und Dienstleistungen an.\r\nDeutschlandweit beschäftigen die Unternehmen der Sicherheits- und \r\nVerteidigungsindustrie etwa 136.000 Mitarbeiter, die für eine Wertschöpfung in Höhe \r\nvon 12,2 Milliarden Euro stehen. Bayern bildet dabei das Zentrum der Branche. Unseren \r\nSchätzungen zufolge erwirtschaften in der bayerischen Sicherheits- und Verteidigungsin\u0002dustrie etwa 45.000 Erwerbstätige eine Wertschöpfung von über vier Milliarden Euro. \r\nDas entspricht mehr als einem Drittel der Gesamtwertschöpfung in Deutschland. Derzeit \r\nsind mehr als 70 Branchenunternehmen am Standort Bayern ansässig. An den bayeri\u0002schen Hochschulen und an der Universität der Bundeswehr München finden Forschung \r\nund Ausbildung auf Spitzenniveau statt. Die bayerischen Unternehmen decken die ge\u0002samte Wertschöpfungskette ab, ausgehend von Forschung und Entwicklung über Zuliefe\u0002rung und Produktion bis hin zur Systemintegration.\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nDie Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stärken\r\n14\r\n4.2 Government-to-Government-Geschäfte auf ein Minimum beschrän\u0002ken\r\nGovernment-to-Government-Geschäfte bedeuten, dass die Ampel-Regierung Produkte \r\nund Dienstleistungen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie nicht bei der heimischen \r\nIndustrie kauft, sondern direkt von ausländischen Regierungen, insbesondere den USA, \r\nerwirbt. Herausragende Beispiele sind der „F-35-Kampfjet “ (Auftragsvolumen ca. 8,3 Milli\u0002arden Euro) sowie der schwere Transporthubschrauber H-47 „Chinook“ (Auftragsvolumen \r\n6,6 bis 7 Milliarden Euro). Schätzungen zufolge geht fast die Hälfte des Sondervermögens \r\nan ausländische Unternehmen.\r\nGovernment-to-Government-Geschäfte müssen auf absolute Ausnahmefälle begrenzt wer\u0002den. Zudem muss sichergestellt sein, dass die nationale Industrie im Falle einer Auftrags\u0002vergabe ins außereuropäische Ausland zumindest bei Wartungs-, Inspektions- und Instand\u0002setzungsarbeiten über die gesamte Produktlebensdauer hinweg zum Zug kommt. Gerade \r\nwenn nationale Schlüsseltechnologien betroffen sind, ist die Vergabe entsprechender Un\u0002teraufträge an die heimische Industrie von elementarer Bedeutung.\r\n4.3 Unternehmen Planungssicherheit in Form von langfristigen Aufträgen \r\nund Abnahmegarantien gewähren\r\nDie Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stehen bereit, die Kapazitä\u0002ten hochzufahren. Durch die schleppende Auftragsvergabe, die hohen Mittelabflüsse ins \r\nAusland und die fehlende Langfristigkeit in der finanziellen Planung für die Zeitenwende \r\nseitens der Bundesregierung über das Ende des Sondervermögens hinaus mangelt es\r\nihnen aber an der für eine Kapazitätserweiterung nötigen Planungssicherheit.\r\nDie Branche bietet marktverfügbare Lösungen an, anders als in vielen anderen Sektoren \r\nbeginnt die Produktion in der Regel aber erst nach Vertragsabschluss. Zahlreiche Anbieter\r\nsind dennoch bereits alleinig auf Grundlage von unverbindlichen Zusicherungen der Bun\u0002desregierung in Vorleistung gegangen und haben ihre Fertigungskapazitäten erweitert. Für \r\ndie kleinen und mittelständischen Betriebe aber, die mehr als die Hälfte der Unternehmen \r\ndarstellen, ist dies nicht leistbar. Für sie ist ein Planungshorizont von mehreren Jahren un\u0002verzichtbar.\r\nWir benötigen deshalb die Signalwirkung langfristiger Verträge, verlässlicher Aussagen zu \r\nProgrammen und Stückzahlen sowie konkrete Finanzierungszusagen.\r\n4.4 Zugang der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu Investitions\u0002und Finanzierungslösungen verbessern\r\nGerade in Deutschland meiden viele Investoren noch immer die Wehrtechnikbranche.\r\nGedanklich wurde der Sektor in der Vergangenheit häufig mit Branchen von geringer \r\nReputation, wie der Tabak- und Glückspielindustrie gleichgesetzt und deshalb nur „mit \r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nDie Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stärken\r\n15\r\nspitzen Fingern angefasst“ oder komplett ignoriert. Zudem hat allein die Diskussion \r\ndarüber, dass Rüstungsfirmen in der Taxonomie der EU als „nicht sozialverträglich“ \r\neingestuft werden könnten, dazu geführt, dass einige Unternehmen der Branche\r\nSchwierigkeiten bei der Finanzierung haben. Besonders betroffen sind Start-ups und KMU, \r\ndie weniger leicht auf internationale Investoren ausweichen können, insbesondere in den\r\nUSA, wo weniger Berührungsängste mit der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie\r\nherrschen. Hier ist ein Gegensteuern erforderlich. Der Beitrag der Wehrtechnikindustrie \r\nzur Verteidigung von Freiheit und Sicherheit sowie zum Schutz von Frieden stärkt die \r\nsoziale Nachhaltigkeit schließlich in ihrem Innersten. Wir benötigen deshalb sowohl auf \r\nnationaler als auch europäischer Ebene ein klares politisches Bekenntnis, dass diese \r\nInvestitionen erwünscht sind. \r\nEs gibt bereits erste Anzeichen, dass ein Umdenken in diese Richtung eingesetzt hat. So \r\nhat die EU-Kommission Anfang März 2024 erklärt: „Im EU-Rahmen für ein nachhaltiges \r\nFinanzwesen gibt es keine EU-Vorschrift oder eine von der EU geplante Vorschrift, die \r\nprivate Investitionen in die Verteidigungsindustrie behindert“. Dies ist erfreulich, stellt \r\njedoch nicht die von den Wehrtechnikunternehmen erwartete, rechtsverbindliche \r\nKlarstellung dar, dass Investitionen in Verteidigungsfirmen mit den ESG-Kriterien vereinbar \r\nsind. Auch die Ampel-Koalition in Deutschland sollte öffentlichkeitswirksam deutlich \r\nmachen, dass diese Investitionen sozial erwünscht sind.\r\nEine Signalwirkung für den Finanzsektor muss auch von der Europäischen Investitionsbank \r\n(EIB) ausgehen. Gemäß ihrer Vergaberegeln fördert die EIB im Sicherheits- und Ver\u0002teidigungssektor Forschung und Entwicklungsprojekte im „Dual Use-Bereich“, d.h. von \r\nProjekten, die sowohl zivile als auch militärische Anwendung finden können. Mit Blick auf \r\ndie Produktion mussten die Einnahmen der Kreditnehmer bislang dann aber „über\u0002wiegend“ aus dem zivilen Bereich stammen. Rein millitärische Anwendungen waren also \r\nnicht förderfähig. Im Mai 2024 hat der Verwaltungsrat der EIB im Rahmen eines sofortigen \r\nAktionsplans für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie eine Reform der „Dual-Use\u0002Klausel“ gebilligt. Demnach wird die Dual-Use-Klausel von „mindestens 50 Prozent der \r\nEinnahmen entfallen auf zivile Anwendungen“ auf „auch zivil nutzbar“ erweitert. Zudem \r\nwird es Erleichterungen in der Kreditvergabe für KMU geben. Darüber hinaus hat die EIB \r\ndie Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Sicherheits- und Verteidigungsprojekte \r\nbeschlossen. \r\nAls Bayerische Wirtschaft begrüßen wir diese Reformen. Sie stellen ein deutliches Zeichen \r\nder Unterstützung für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie dar. Klar ist jedoch auch, \r\ndass die EIB die Chance für eine noch umfassendere Förderung von Verteidigungsgütern \r\nverpasst hat. Ein stärkeres Engagement der EIB würde auch private Finanzinstitute sowie \r\ndie Landesbanken in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten zu einer verstärk\u0002ten Kreditvergabe veranlassen.\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nDie Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stärken\r\n16\r\n4.5 Forschungs- und Entwicklungskooperationen von Wissenschaft und \r\nIndustrie durch ein Ende von Zivilklauseln fördern\r\nZivilklauseln sind freiwillige Selbstverpflichtungen von Hochschulen und Universitäten\r\ndazu, Forschung ausschließlich für zivile Zwecke zu betreiben. Die Einwerbung von Dritt\u0002mitteln zur Generierung von militärischen Innovationen ist damit ausgeschlossen, ebenso \r\nwie Kooperationen mit der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.\r\nAngesichts der erhöhten Bedrohungslage und der Notwendigkeit zur Friedenssicherung\r\ndarf die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Unternehmen nicht weiter behindert \r\nwerden. Dort wo sie existieren, gehören Zivilklauseln deshalb abgeschafft. Bayern plant \r\ndies bereits im Rahmen des im Januar 2024 auf den Weg gebrachten „Gesetzes zur Förde\u0002rung der Bundeswehr in Bayern“.\r\n4.6 Europäische Strategie und Europäisches Programm für die Sicherheits\u0002und Verteidigungsindustrie vorantreiben\r\nIm März 2024 hat die EU-Kommission die Europäische Strategie und das Europäische Pro\u0002gramm für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (EDIS, European Defense Industry \r\nStrategie und EDIP, European Defence Industry Programme) vorgeschlagen. Hauptziel die\u0002ser Maßnahmen ist es, die gemeinsame Beschaffung von den EU-Mitgliedstaaten bei den \r\nWehrtechnikunternehmen Europas zu fördern und die technologische sowie industrielle \r\nBasis der europäischen Verteidigung zu stärken. Das Motto der Strategie lautet deshalb\r\n„Mehr, besser, gemeinsam und europäisch“ investieren. Bislang ist dies eher die Aus\u0002nahme. Im Jahr 2023 entfielen mit 78 Prozent mehr als drei Viertel der Beschaffungen auf \r\ndas EU-Ausland, vier Fünftel davon auf die USA. \r\nIm Rahmen von EDIS und EDIP wird deshalb angestrebt, bis 2030 die Hälfte des Beschaf\u0002fungsvolumens der Mitgliedstaaten innerhalb der EU zu vergeben, bis 2035 sollen dann 60 \r\nProzent aller Beschaffungen von europäischen Anbietern bezogen werden. Mit EDIS und \r\nEDIP soll dabei der Geist von zwei temporären Beschaffungsprogrammen – ASAP und \r\nEDIRPA – fortgesetzt werden, die beide im Jahr 2025 auslaufen.\r\nASAP (Act in Support of Ammunition Production bzw. Verordnung zur Förderung der Muni\u0002tionsproduktion) wurde 2023 ins Leben gerufen, um die Versorgung der Ukraine mit Muni\u0002tion zu verbessern. Dabei fördert die EU mit insgesamt 500 Millionen bis zu 45 Prozent der \r\nKosten der Munitionsproduktion von europäischen Unternehmen. \r\nWährend bei ASAP die Förderung an die Unternehmen geht, wird im Rahmen von EDIRPA \r\n(European Defence Industry Reinforcement through Common Procurement Act bzw. Ver\u0002ordnung zur Einrichtung eines Instrumentes zur Stärkung der Europäischen Verteidigungs\u0002industrie durch Gemeinsame Beschaffung) die gemeinsame Beschaffung seitens der EU\u0002Mitgliedstaaten mit einem Gesamtbudget in Höhe von 300 Millionen Euro gefördert. Dabei \r\nmüssen sich je Projekt mindestens drei EU-Länder zu einem Konsortium zusammenschlie\u0002ßen. Die förderfähigen Produkte gehen über Munition hinaus und schließen u. a. auch \r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nDie Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stärken\r\n17\r\nPanzer, Drohen und die Luft- und Raketenabwehr mit ein. Der Förderumfang beträgt bis zu \r\n20 Prozent des Projektwerts. Dafür müssen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer in \r\nder EU niedergelassen sein. Zudem müssen mindestens 65 Prozent der Komponenten der \r\nEndproduktion europäischen Ursprungs sein.\r\nEDIS und EDIP sollen den Fördergedanken von ASAP und EDIRPA verstetigen. Viele Fragen \r\nzur genauen Funktionsweise sind noch offen. Klar ist aber, dass ein Fördertopf im Umfang \r\nvon 1,5 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2027 geschaffen werden soll. Im \r\nJahr 2027 endet der gegenwärtige Mehrjährige Finanzrahmen der EU (Periode 2021-2027).\r\nEin weiterer zentraler Bestandteil von EDIS und EDIP ist die Förderung der \r\nKommerzialisierung von Prototypen im Sicherheits- und Verteidigungsbereich. Bislang \r\nkann im Rahmen der Mittelvergabe durch den Europäischen Verteidigungsfonds lediglich \r\ndie Entwicklung eines Prototyps gefördert werden. Die EU-Kommission plant diese \r\n„Kommerzialisierungslücke“ durch eine Anschlussförderung zu schließen.\r\nAls Bayerische Wirtschaft begrüßen wir EDIS und EDIP ausdrücklich. Für die \r\nBundesregierung gilt es nun, die beiden Initiativen während der Verhandlungen im EU-Rat \r\nmit ganzer Kraft zu unterstützen. Dabei muss jedoch eine übermäßige Zentralisierung und \r\nAnhäufung weiterer Kompetenzen für die EU-Kommission vermieden werden. Außerdem \r\nist sicherzustellen, dass die Freiheit der Wehrtechnikunternehmen in ihren \r\nunternehmerischen Entscheidungen gewahrt bleibt. Im Vorfeld der Verabschiedung von \r\nASAP wollte sich die EU-Kommission in diesen Bereichen ursprünglich weitgehende \r\nEingriffsrechte sichern, scheiterte aber am Widerstand der Mitgliedstaaten. So hatte sich \r\ndie EU-Kommission zum Beispiel das Recht einräumen lassen wollen, die Reihenfolge der \r\nAuftragsbearbeitung seitens der Unternehmen zu bestimmen, um gewisse Aufträge zu \r\npriorisieren. Zudem hatte sie geplant, die Unternehmen zur Herausgabe sensibler Daten zu \r\nihren Wertschöpfungsketten zu verpflichten. Dieser Kompetenzzuwachs zugunsten der \r\nEU-Kommission muss auch in Rahmen von EDIS und EDIP ausgeschlossen werden.\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nAusreichend Finanzmittel bereitstellen\r\n18\r\n5 Ausreichend Finanzmittel bereitstellen\r\nDie Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit und die Umsetzung der Zeitenwende können nur \r\ngelingen, wenn die notwendige finanzielle Mittelausstattung langfristig gewährleistet ist. \r\nDie Bundesregierung hat dies wiederholt versprochen. Mit dem Sondervermögen in Höhe \r\nvon 100 Milliarden Euro sowie dem seit vielen Jahren erstmaligen Erreichen des NATO-2-\r\nProzent-Kriteriums für 2024 hat sie ein wichtiges Zeichen gesetzt. Darüber hinaus aber\r\nklaffen Anspruch und Wirklichkeit auseinander. Es fehlt ein langfristiges finanzpolitisches \r\nKonzept zur Finanzierung der Zeitenwende. Die Zeitenwende droht deshalb, zu verpuffen. \r\nDie Bundesregierung muss hier umfassend gegensteuern, um ein Scheitern zu verhindern.\r\nDies ist auch mit Blick auf die Planungssicherheit der Sicherheits- und Verteidigungsindust\u0002rie notwendig.\r\n5.1 Sondervermögen nicht weiter zweckentfremden, sondern gezielt \r\nnutzen und aufstocken\r\nVerglichen mit den vorangegangen, jahrzehntelangen Sparmaßnahmen markiert das Son\u0002dervermögen einen historischen Meilenstein. Es wird jedoch zunehmend zur Finanzierung \r\nursprünglich nicht vorgesehener Ausgaben verwendet und kann angesichts des immer \r\nnoch immensen Rückstaus bei der Beschaffung nur eine Anschubfinanzierung darstellen. \r\nDas Sondervermögen muss deshalb erhöht werden.\r\nDas Sondervermögen im Umfang von 100 Milliarden Euro wurde von der Bundesregierung \r\nim Juli 2022 ins Leben gerufen. Im „Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Er\u0002richtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ und zur Änderung der Bundeshaushalts\u0002ordnung“ ist festgehalten, dass das Sondervermögen „der Finanzierung bedeutsamer Aus\u0002rüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen \r\ndienen“ soll.\r\nJedoch hat die Bundesregierung begonnen, reguläre Ausgaben, die eigentlich aus dem \r\nKernhaushalt zu finanzieren sind, zunehmend in das Sondervermögen zu verschieben. \r\nDazu zählen zum Beispiel Ausgaben für Munition, Forschung und IT. Ebenso hat die Ampel\u0002Regierung einige Rüstungsprojekte auf das Sondervermögen umgebucht, die zuvor im Ein\u0002zeletat verankert gewesen waren. Dies betrifft zum Beispiel die Eurodrohne. Darüber hin\u0002aus muss die Bundeswehr mittlerweile den Ersatz von Ausrüstungsgütern für die Ukraine, \r\ndie bislang aus einem separaten Etat finanziert wurden (Einzelplan 60) aus dem Sonderver\u0002mögen bezahlen. Im Bundeshaushalt 2024 ist dafür eine Verschiebung in Höhe von 520 \r\nMillionen Euro vorgesehen.\r\nDie dazu notwendige Anpassung der Rechtsgrundlage hat die Bundesregierung im Rahmen \r\ndes Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 vorgenommen. Das Haushaltsfinanzierungsge\u0002setz 2024 streicht aus der oben genannten Passage des Gesetzes zur Errichtung des Son\u0002dervermögens die Begriffe „bedeutsam“ und „insbesondere komplexer überjähriger Maß\u0002nahmen“. Diese Modifikation, die zu einer Verwässerung des Sondervermögens führt, \r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nAusreichend Finanzmittel bereitstellen\r\n19\r\nmuss zurückgenommen werden. Laut Berechnungen des ifo-Instituts werden de facto 33 \r\nMilliarden Euro des Sondervermögens verwendet, um Einsparungen im regulären Haushalt \r\ngegenzufinanzieren. \r\nDiese Praxis der Zweckentfremdung und Verwässerung muss beendet werden. Das Son\u0002dervermögen muss wieder ausschließlich zur Finanzierung komplexer, mehrjähriger Pro\u0002jekte verwendet werden und die Nachbeschaffung im Rahmen der Unterstützung der Uk\u0002raine muss wieder aus dem Einzelplan 60 finanziert werden.\r\nStand April 2024, sind vom Sondervermögen bereits 99.999.691.000 Euro gebunden, also \r\nfest verplant. Nach einem Abfluss aus dem Sondervermögen in Höhe von 8,4 Milliarden im \r\nJahr 2023 sowie einem für 2024 geplanten Abflussvolumen von 19,2 Milliarden Euro, soll \r\ndas Sondervermögen spätestens im Jahr 2027 komplett „verausgabt“ sein. Ab dann wird \r\nes also nicht mehr möglich sein, neue Anschaffungen zu bezahlen. Die Ausgaben zur Lan\u0002desverteidigung müssen dann wieder komplett über den regulären Haushalt (Einzelplan \r\n14) finanziert werden.\r\nBereits jetzt aber gilt das Sondervermögen als hoffnungslos überzeichnet. Nach Kritik sei\u0002tens des Bundesrechnungshofs an der Solidität des Wirtschaftsplans für das Sondervermö\u0002gen nahm das Bundesverteidigungsministerium bereits frühzeitig eine Reihe von geplan\u0002ten Ausgaben aus dem Sondervermögen heraus. Formal befinden sich die Projekte nun auf \r\neiner Warteliste und sollen aus dem regulären Verteidigungsetat finanziert werden.\r\nFür Projekte, die bereits bewilligt sind, besteht zudem die Gefahr, dass Lieferungen, die \r\nerst nach 2028 stattfinden, aus dem regulären Verteidigungshaushalt zu begleichen sind \r\nund dann möglicherweise nicht vollumfänglich bezahlt werden können. Die Folge wäre, \r\ndass Projekte ausgesetzt oder Anschaffungen aus Kostengründen unvollständig abgenom\u0002men werden müssen und dann nicht bzw. nicht in vollem Umfang nutzbar sind. Diese Be\u0002fürchtung gibt es derzeit etwa bei der Anschaffung des leichten Kampfhubschraubers, bei \r\ndem möglicherweise keine ausreichenden Finanzmittel zum Kauf von Munition und Rüst\u0002sätzen vorhanden sind. Konkret bedeutet dies, dass die Bundeswehr dann zwar einen \r\nKampfhubschrauber hätte, damit aber nicht kämpfen könnte. Mit Blick auf die Gesamtsitu\u0002ation warnte der Bundesrechnungshof deshalb bereits im Herbst 2023 vor Finanzrisiken in \r\n„unkalkulierbarer Höhe“.\r\nZu berücksichtigen ist auch, dass die insbesondere in den Jahren 2022 und 2023 hohen In\u0002flationsraten die Kaufkraft des Sondervermögens reduziert haben. Zudem sind aus dem \r\nSondervermögen auch die Zinszahlungen für die aufgenommenen Kredite zu finanzieren. \r\nDie Geldentwertung hat sich zuletzt zwar stabilisiert, die Zinswende aber steht noch aus. \r\nAllein für 2023 betrug die geplante Zinsbelastung 308 Millionen Euro. Selbst wenn die Zin\u0002sen in der nächsten Zeit sinken sollten, werden sie das Sondervermögen weiter belasten. \r\nDas ifo-Institut ging 2023 von einem Gesamtabfluss aus dem Sondervermögen für Zinszah\u0002lungen in Höhe von 8 Prozent aus.\r\nInsgesamt schätzt das ifo-Institut, dass als Folge der Zweckentfremdung nur die Hälfte des \r\nSondervermögens – also 50 Milliarden Euro – für tatsächliche Großprojekte zur Verfügung\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nAusreichend Finanzmittel bereitstellen\r\n20\r\nsteht. Vor diesem Hintergrund kann das Sondervermögen deshalb lediglich als Anschubfi\u0002nanzierung verstanden werden und muss erhöht werden. Die Wehrbeauftragte Eva Högl \r\nsprach 2023 von einem Finanzierungsbedarf von 300 Milliarden Euro, „um in der Bundes\u0002wehr signifikant etwas zu verändern“. Jüngere Schätzungen innerhalb der Koalition gehen \r\nvon einem möglichen Bedarf von bis zu 350 Milliarden aus.\r\n5.2 Tragfähiges Bekenntnis zur jährlichen Erfüllung des NATO-Zwei\u0002Prozent-Ziels abgeben\r\nDas Zwei-Prozent-Ziel der NATO-Mitgliedstaaten bedeutet, dass die Mitgliedstaaten jähr\u0002lich zwei Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsinvestitionen aufwenden \r\nsollen. Die zwei Prozent gehen auf den Gipfel in Prag von 2002 zurück. Infolge der Bei\u0002trittseinladung an die baltischen Staaten sowie an Bulgarien, Rumänien und die Slowakei, \r\nvereinbarten die damaligen NATO-Staaten diesen Zielwert als neue „Richtschnur“ für die \r\nVerteidigungsausgaben. Nach Russlands Annexion der Krim bekräftigten sie das Zwei-Pro\u0002zent-Ziel erneut, und nach dem russischen Überfall auf die Ukraine erklärten sie den Wert\r\nim Juli 2023 dann zur Untergrenze. Das Zwei-Prozent-Ziel wurde damit zum Zwei-Prozent\u0002Minimum. \r\nSeit 2014 verspricht Deutschland regelmäßig, die Zwei-Prozent-Marke zu erreichen. Wie in \r\nAbbildung 2 dargestellt, gelang dies zuletzt aber im Jahr 1991. Nach einem Allzeittief von \r\n1,1 Prozent im Jahr 2005 schwankte die Größe in den folgenden Jahren zwischen 1,2 und \r\n1,4 Prozent.\r\nAbbildung 2\r\nAnteil der Militärausgaben am deutschen Bruttoinlandsprodukt (in Prozent)\r\nQuelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Daten von Statista\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nAusreichend Finanzmittel bereitstellen\r\n21\r\nIn seiner „Zeitenwende“-Rede vom Februar 2022 versprach Bundeskanzler Olaf Scholz er\u0002neut, Deutschland werde „von nun an Jahr für Jahr mehr als 2% des Bruttoinlandspro\u0002dukts“ für die Verteidigung aufwenden. Für 2022 und 2023 wurde der Wert jedoch mit 1,4 \r\nbzw. 1,6 Prozent wiederum deutlich verfehlt, selbst wenn man die Zahlungen aus dem \r\nSondervermögen hinzurechnet.\r\nAuch in den ersten Haushaltsplanungen für 2024 wurde die Zielmarke mit 1,7 Prozent un\u0002terschritten. Laut Berechnungen des ifo-Instituts betrug die Lücke zur Zwei-Prozent-Marke \r\nzu diesem Zeitpunkt 14 Milliarden Euro. Als Folge massiven politischen Drucks wurden die\r\nzwei Prozent mit Hilfe verschiedener Buchungstricks dann aber doch noch erreicht. So be\u0002zog die Bundesregierung zahlreiche sachfremde Buchungen in die Berechnungen mit ein, \r\ndarunter die Ukrainehilfen (für die stattdessen eigentlich Zusatzausgaben zum Auffüllen \r\nder Vorräte eingeplant hätten werden müssen), Kindergeldzahlungen an Soldaten, Zins\u0002zahlungen für alte Bundesschulden, die mit vergangenen Beschaffungsmaßnahmen in Ver\u0002bindung stehen, die Zinszahlungen für das Sondervermögen sowie den Etat des Bundes\u0002nachrichtendienstes. Damit wird nach derzeitigen Schätzungen ein Wert zwischen 2,01\r\n(NATO-Berechnungen) und 2,10 Prozent (Berechnungen der Bundesregierung) erreicht.\r\nNATO-weit erfüllen im Jahr 2024 die folgenden 19 der insgesamt 32 Staaten die Zwei-Pro\u0002zent-Vorgabe: Albanien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, \r\nGriechenland, Großbritannien, Lettland, Litauen, Niederlande, Nordmazedonien, Polen, \r\nRumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, USA.\r\nWie ernst gemeint das Vorhaben ist, die Zwei-Prozent-Marke jährlich zu erreichen, bleibt \r\nunklar. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius selbst wirbt zwar unentwegt dafür und \r\nauch Scholz beteuert regelmäßig, Deutschland werde sich an seine Verpflichtung gegen\u0002über der NATO halten. Die Bundesregierung als Ganzes jedoch hat das Ziel bereits kurz \r\nnach der Zeitenwende-Rede von Scholz wieder kassiert. Schon im Gesetz zur Einrichtung \r\ndes Sondervermögens vom Juli 2022 ist zu lesen, dass der Zielwert nur noch im „mehrjähri\u0002gen Durchschnitt“ erreicht werden soll. Gleiches gilt für die Nationale Sicherheitsstrategie \r\nvom Sommer 2023. Zudem ist dort als zeitlicher Planungshorizont für das Erreichen der \r\nVorgabe sogar erst das Ende der 2020er bzw. der Anfang der 2030er Jahre genannt. Im Au\u0002gust 2023 wollte die Bundesregierung die jährliche Erfüllung des Zwei-Prozent-Zieles dann \r\nzwar schriftlich im Haushaltsfinanzierungsgesetz fixieren, sie strich den Abschnitt später \r\naber wieder, sodass er sich nicht mehr in der finalen Fassung findet. Damit ist die Erfüllung \r\nder Quote für die Bundesregierung auch weiterhin nicht rechtlich bindend.\r\nVor diesem Hintergrund benötigen wir ein klares und unmissverständliches Bekenntnis der \r\nBundesregierung, dass der Zwei-Prozent-Wert Jahr für Jahr zu erfüllen ist, so, wie es mit \r\nden NATO-Partnern vereinbart ist. \r\n5.3 Verteidigungshaushalt für 2025 deutlich erhöhen\r\nBislang hangelt sich die Bundesregierung bei der Planung der Verteidigungsausgaben wei\u0002testgehend von Jahr zu Jahr und versucht stets, ad hoc die größten Löcher zu stopfen. In \r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nAusreichend Finanzmittel bereitstellen\r\n22\r\nder mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 hat die Ampel-Koalition den jährlichen Verteidi\u0002gungshaushalt sogar nahe dem Wert von 2024 bei 51,9 Milliarden Euro eingefroren. \r\nFür 2024 sind im Haushalt des Bundesverteidigungsministeriums (Einzelplan 14) 51,8 Milli\u0002arden Euro vorgesehen, was einem Plus von 1,7 Milliarden Euro gegenüber 2023 ent\u0002spricht. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hatte ursprünglich eine Erhöhung von \r\n10 Milliarden Euro gefordert. Mit dem erzielten Mittelzuwachs kann im Sinne einer Ausga\u0002bensteigerung jedoch lediglich die gemäß Tarifabschluss beschlossene Lohn- und Gehalts\u0002erhöhung bei den Angehörigen der Bundeswehr finanziert werden.\r\nAb 2025 muss der Etat deshalb signifikant steigen. Bundesverteidigungsminister Boris Pis\u0002torius hat für 2025 bereits einen Aufwuchs im Rahmen von 4 bis 6,5 Milliarden Euro gefor\u0002dert. Ansonsten könnten seinen Angaben nach nur für 500 Millionen Euro neue Verteidi\u0002gungsgüter, die nicht unter das Sondervermögen fallen, finanziert werden. Die übrigen \r\nMittel im Etat wären vollständig für den regulären Betrieb gebunden. Ohne deutliche Er\u0002höhung droht mit den Worten des Ministers ein „Rüstungsstopp“, der einem Ende der Zei\u0002tenwende gleichkäme.\r\n5.4 Den Verteidigungshaushalt auf Grundlage einer langfristigen Finanz\u0002planung dauerhaft und umfassend aufstocken\r\nDas Denken in kleinteiligen Haushaltszyklen wird der Bedrohungslage dauerhaft nicht ge\u0002recht. Es stellt keine tragfähige Basis zur Finanzierung der Zeitenwende dar, insbesondere \r\nmit Blick auf das Auslaufen des Sondervermögens Ende 2027.\r\nWir benötigen deshalb ein langfristiges Finanzierungskonzept für die nächsten 10 Jahre, \r\nauch um der Industrie Planungssicherheit zu geben. Das langfristige Finanzierungskonzept\r\nmuss folgenden sechs Zielen gerecht werden:\r\n1. Zwei-Prozent-Ziel der NATO Jahr für Jahr erreichen\r\nBundeskanzler Scholz versprach Anfang 2024, das Zwei-Prozent-Ziel ab 2028 mit Mitteln \r\naus dem Bundeshaushalt zu stemmen. Er vermied jedoch jegliche Aussage, wie dies er\u0002reicht werden soll, und beließ es bei dem Zusatz „Das ist nicht einfach, wir können das \r\naber bewältigen“. Nach den Berechnungen des Bundesverteidigungsministeriums muss \r\nder Einzelplan 14 für das Verteidigungsressort im Jahr 2028 zum Erreichen der Zwei-Pro\u0002zent-Schwelle auf 97 Milliarden Euro anwachsen. Wenn alle Bedarfe miteinbezogen wer\u0002den, steigt die Summe dem Bundesverteidigungsministerium zufolge sogar auf 107,8 Milli\u0002arden Euro. Gegenüber den 51,8 Milliarden von 2024 entspricht dies mehr als einer Ver\u0002doppelung.\r\nInnerhalb der NATO ist zudem bereits eine Diskussion über eine mögliche Erhöhung des \r\nZwei-Prozent-Minimums im Gange. Im Herbst 2023 erinnerte NATO-Generalsekretär Jens \r\nStoltenberg die Bundesregierung daran, dass die Verteidigungsausgaben im Kalten Krieg \r\n„drei bis vier Prozent der Wirtschaftsleistung“ betrugen. Auch andere Staaten werben für \r\nhöhere Ausgaben. So forderte zum Beispiel der polnische Präsident Andrzej Duda im März \r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nAusreichend Finanzmittel bereitstellen\r\n23\r\n2024, als neuen Richtwert Verteidigungsausgaben in Höhe von drei Prozent festzulegen. \r\nAuch die USA werden unabhängig vom Ausgang der Präsidentschaftswahlen im November \r\n2024 auf einer gerechteren Lastenteilung der Ausgaben innerhalb des Bündnisses beste\u0002hen. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius ist überzeugt davon, dass die zwei Pro\u0002zent „nur der Anfang sein“ können. Mittlerweile seien „sich alle bewusst, dass das nur der \r\nAusgangspunkt sein kann, weil wir mehr brauchen“. \r\n2. Munitionsbeschaffung finanzieren\r\nZusätzlich zum Zwei-Prozent-Ziel gibt es eine weitere NATO-Vorgabe, wonach die Mitglie\u0002der Munition für einen Zeitraum von 30 Kampftagen vorhalten sollen. Im Jahr 2022 reich\u0002ten die Vorräte Deutschlands jedoch nur für zwei Kampftage. Aufgrund der Unterstützung \r\nder Ukraine hat sich dieser Wert bislang nicht signifikant verbessert. Gemäß aktuellen \r\nSchätzungen der Bundeswehr sind Munitionskäufe im Umfang von 20 bis 30 Milliarden \r\nEuro zum Auffüllen der Bestände notwendig. Davon ist bislang lediglich weniger als ein \r\nZehntel gedeckt.\r\n3. Unterhalt und Wartung des mit Hilfe des Sondervermögens beschafften Geräts gewähr\u0002leisten\r\nHier muss kalkuliert werden, in welcher Höhe Betrieb, Wartung und Erhalt der neuen An\u0002schaffungen zu Buche schlagen werden.\r\n4. Ausgaben für die Brigade der Bundeswehr, die in Litauen stationiert werden soll, berück\u0002sichtigen\r\nNoch gar nicht im Haushalt vorgesehen sind die Kosten für die Brigade, die Bundesverteidi\u0002gungsminister Boris Pistorius dem Land Litauen zugesagt hat (etwa 5.000 Soldaten), ob\u0002wohl bereits ein Vorkommando verabschiedet wurde. Aktuellen Schätzungen der Bundes\u0002wehr zufolge werden für die Brigade 11 Milliarden Euro benötigt.\r\n5. Erhöhte Investitionen in Forschung und Entwicklung ermöglichen\r\nAus dem Einzeletat sind die Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Erprobung zu be\u0002streiten. In diesem Bereich ist derzeit laut Bundesverteidigungsministerium bis 2027 eine \r\ndeutliche Absenkung im Einzeletat geplant. Abbildung 3 liefert eine Übersicht. \r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nAusreichend Finanzmittel bereitstellen\r\n24\r\nAbbildung 3\r\nReduzierung der geplanten Ausgaben für „Forschung, Entwicklung und Er\u0002probung“ im Verteidigungshaushalt (Mrd. Euro)\r\nQuelle: 18. Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten, Teil 1, 2023\r\nDer Hauptgrund für die Ausgabenreduzierung liegt in einer Verschiebung von geplanten \r\nInvestitionen in das Sondervermögen. Betroffen sind unter anderem alle Entwicklungs\u0002maßnahmen für den EUROFIGHTER. Nach dem Auslaufen des Sondervermögens wird hier\r\njedoch ein deutlich erhöhter Mittelzuwachs notwendig sein.\r\nIm Bereich „Wehrtechnische Forschung und Technologie“ hat die Ampel-Regierung im Jahr \r\n2023 eine drastische Mittelkürzung von 530 Millionen Euro auf 330 Millionen Euro vorge\u0002nommen. Zwar wurde gleichzeitig ein Topf für „Disruptive Innovationen in Cybersicherheit \r\nund Schlüsseltechnologien“ eingerichtet. Seine Ausstattung mit 24,6 Millionen Euro fiel \r\naber eher bescheiden aus. Im Verteidigungshaushalt für 2024 ist für beide Titel zwar wie\u0002der ein Mittelaufwuchs vorgesehen, auf insgesamt 565 Millionen Euro bzw. 55 Millionen \r\nEuro. Angesichts der immer kürzeren Entwicklungszyklen in der Sicherheits- und Verteidi\u0002gungsindustrie sowie der zunehmenden Bedeutung von Technologie für die Kriegsführung \r\nsind diese Beträge aber zu gering und müssen erhöht werden.\r\n6. Mehr Investitionen in Infrastruktur und Logistik vorsehen\r\nDie Bundeswehr beziffert den Bedarf an Infrastrukturinvestitionen derzeit mit 50 Mrd. \r\nEuro pro Jahr, wovon bislang jährlich aber nur 1,5 Milliarden Euro umgesetzt werden. Die \r\nnotwendigen Ausgaben im Bereich Logistik schätzte sie im Jahr 2022 auf jährlich 17 Milliar\u0002den Euro. Daneben gilt es auch Mittel für die dringend notwendige Digitalisierung der Bun\u0002deswehr einzuplanen.\r\n0\r\n500\r\n1.000\r\n1.500\r\n2.000\r\n2.500\r\n2022 2023 2024 2025 2026 2027\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nAusreichend Finanzmittel bereitstellen\r\n25\r\n5.5 Ausgaben für den Zivilschutz berücksichtigen\r\nNeben den Investitionen aus dem Verteidigungsbudget gilt es auch die notwendigen Aus\u0002gaben für den Zivil- bzw. Katastrophenschutz mitzudenken, die im Etat des Bundesinnen\u0002ministeriums zu Buche schlagen. Während der Zivilschutz in Friedenszeiten Aufgabe der \r\nLänder ist, hat im Spannungs- bzw. Verteidigungsfall der Bund die Zuständigkeit inne.\r\nBundesinnenministerin Nancy Faeser versprach im April 2024 „erhebliche Investitionen“ in \r\ndiesem Bereich. Darunter sollen u.a. die Digitalisierung des Krisenmanagements, der \r\nSchutz von kritischer Infrastruktur, die Einrichtung einer Notstromreserve und Sireneninf\u0002rastruktur sowie die Entwicklung eines Schutzraumkonzepts fallen. Die Implementierung \r\ngeplanter Maßnahmen steht ihrer Aussage nach aber „unter Haushaltsvorbehalt“. Dies be\u0002deutet, dass ihre Umsetzung von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln abhängig ge\u0002macht wird. Die Ampel-Koalition muss diese Mittel zügig bewilligen.\r\nAuch wenn der Bund beim Zivilschutz im militärischen Ernstfall formal die Führung inne\u0002hat, zeigt Bayern auf Landesebene Führung. Seit 2019 hat der Freistaat bereits 88 Millio\u0002nen Euro in den Katastrophenschutz investiert und weitere Ausgaben angekündigt. Zudem \r\nhat das Bayerische Innenministerium das „Konzept Katastrophenschutz Bayern 2025“ ent\u0002wickelt, dessen insgesamt 12 Maßnahmen bis 2025 umgesetzt sein sollen. Das Maßnah\u0002menpaket beinhaltet u.a. ein Bayerisches Melde- und Lagezentrum Bevölkerungsschutz, \r\nKatastrophenschutzlager für alle Regierungsbezirke sowie Fortschritte bei der Digitalisie\u0002rung von Lagedarstellung und Einsatzbewältigung. Auch Maßnahmen zur Sensibilisierung \r\nder Bevölkerung sind geplant. Mit den Worten von Innenminister Joachim Herrmann be\u0002reitet das Konzept Bayern explizit „auch für nicht mehr auszuschließende kriegerische Aus\u0002einandersetzungen in Europa“ vor.\r\nParallel zur Verbesserung des Zivilschutzes gilt es zudem, die Kosten zur Vorbereitung der \r\nKrankenhäuser auf die möglichen Folgen eines Konflikts zu berücksichtigen.\r\n5.6 Kurskorrektur bei den Sozialausgaben vornehmen\r\nHistorisch betrachtet hat von der „Friedensdividende“, also den Einsparungen im Verteidi\u0002gungsbereich nach dem Ende des Kalten Kriegs, am stärksten der Sozialbereich profitiert. \r\nAbbildung 4 veranschaulicht dies in Form einer Gegenüberstellung der Entwicklung des \r\nAnteils der Verteidigungs- und Sozialausgaben („Sozialleistungsquote“) am Bundeshaus\u0002halt. Der zuletzt zu verzeichnende Rückgang bei den Sozialausgaben liegt zum großen Teil \r\nim Auslaufen bzw. der Reduzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona\u0002Pandemie begründet.\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nAusreichend Finanzmittel bereitstellen\r\n26\r\nAbbildung 4\r\nGegenüberstellung des Anteils der Verteidigungs- und Sozialausgaben am \r\nBundeshaushalt (in Prozent)\r\nQuelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Daten der Bundeszentrale für Politische Bildung sowie des \r\nBundesfinanzministeriums\r\nDie Ausgaben für Soziale Sicherung, Arbeitsmarktpolitik sowie Familie und Jugend bilden \r\nmit Abstand den größten Ausgabenblock im Bundeshaushalt. Es ist deshalb klar, dass der \r\nnötige Aufwuchs der Verteidigungsausgaben zumindest teilweise durch Einsparungen bei \r\nden Sozialausgaben finanziert werden muss. Dafür benötigen wir einen Wandel der Priori\u0002täten im Haushalt.\r\nDie Bundesregierung plant im Sommer 2024 neben dem Haushaltsentwurf 2025 auch die \r\nmittelfristige Finanzplanung, die derzeit bis 2027 reicht, zu aktualisieren. Die Ampel-Regie\u0002rung muss diese Gelegenheit nutzen, die Zeitenwende langfristig auf eine solide finanzielle \r\nBasis zu stellen.\r\nGleichzeitig bedarf es aber auch einer fundamentalen wirtschaftspolitischen Kurskorrektur \r\nder Ampel-Regierung. Bereits seit einiger Zeit hinkt Deutschland konjunkturell im internati\u0002onalen Vergleich hinterher und droht den Anschluss zu verlieren. Ökonomischer Erfolg und \r\nWirtschaftswachstum sind für die Finanzierung der Zeitenwende jedoch eine Grund-vo\u0002raussetzung. Die dafür notwendige, übergreifende finanzielle Gesamtplanung und die nöti\u0002gen Reformen müssen jetzt dringend angepackt werden.\r\n0\r\n10\r\n20\r\n30\r\n40\r\n50\r\n60\r\n1969\r\n1971\r\n1973\r\n1975\r\n1977\r\n1979\r\n1981\r\n1983\r\n1985\r\n1987\r\n1989\r\n1991\r\n1993\r\n1995\r\n1997\r\n1999\r\n2001\r\n2003\r\n2005\r\n2007\r\n2009\r\n2011\r\n2013\r\n2015\r\n2017\r\n2019\r\n2021\r\n2023\r\nVerteidigungsausgaben Sozialausgaben (\"Sozialleistungsquote\")\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nBundeswehr gesellschaftlich und personell stärken\r\n27\r\n6 Bundeswehr gesellschaftlich und personell \r\nstärken\r\n6.1 Bundeswehr in die Mitte der Gesellschaft zurückführen\r\nMit dem Ende des Kalten Kriegs verschwand die Bundeswehr lange Zeit aus dem gesell\u0002schaftlichen Bewusstsein und erfuhr bestenfalls „freundliches Desinteresse“ (Bundespräsi\u0002dent Horst Köhler im Jahr 2005). \r\nAngesichts der verstärkten Bedrohung unserer Freiheit und Demokratie sowie unseres \r\nWohlstands und unserer Sicherheit gilt es nun, das Band zwischen Gesellschaft und Bun\u0002deswehr wieder zu festigen. Die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages Eva Högl \r\nbetont deshalb zu Recht: „Es geht nicht ohne Militär, wenn wir Frieden und Freiheit wol\u0002len.“ Wir benötigen daher ein gesellschaftliches Bekenntnis, das die Leistung unserer Sol\u0002datinnen und Soldaten würdigt, uns notfalls unter Einsatz von Leib und Leben zu verteidi\u0002gen.\r\nAls Bayerische Wirtschaft begrüßen wir aus diesem Grund ausdrücklich den mit breiter \r\nMehrheit gefassten Beschluss des Bundestags vom April 2024 zur Einführung eines Natio\u0002nalen Veteranentags. Der Nationale Veteranentag, der kein Feiertag ist, soll am 15. Juni ei\u0002nes jeden Jahres begangen werden. Laut dem Antrag, der dem Beschluss zu Grunde liegt, \r\nsoll der Tag der „Anerkennung und de(m) Dank“ gegenüber den Soldaten dienen, „ihre be\u0002sonderen Leistungen“ würdigen „sowie einen Ort des Austausches zwischen ihnen, ihren \r\nAngehörigen, Bundeswehr, Gesellschaft und Politik schaffen“. Die Wahl des 15. Juni ist auf \r\ndie erstmalige Verleihung des im Jahr 2013 eingeführten Veteranenabzeichens am 15. Juni \r\n2019 zurückzuführen. Die Definition eines Veteranen bzw. einer Veteranin umfasst dabei \r\nSoldaten der Bundeswehr im aktiven Dienst sowie Soldaten, die aus dem Dienstverhältnis \r\nehrenhaft ausgeschieden sind. \r\n6.2 Bundeswehr personell zur Erfüllung ihres Auftrags der Landes- und \r\nBündnisverteidigung befähigen\r\nDer Nationalen Sicherheitsstrategie vom Sommer 2023 zufolge soll die Bundeswehr „mili\u0002tärischer Anlehnungspartner für unsere Verbündeten“ werden. Ihre militärische Präsenz \r\nim NATO-Gebiet soll „ausgebaut und verstetigt“ werden. Bundesverteidigungsminister Bo\u0002ris Pistorius hat daraus folgenden Anspruch abgeleitet: „Unser Anspruch muss sein, ge\u0002meinsam mit anderen Rückgrat zu sein der konventionellen Abschreckung und Verteidi\u0002gung in Europa“. Aufgrund seiner geographischen Lage und wirtschaftlichen Stärke kommt\r\nDeutschland bei der Verteidigung der NATO-Ostflanke eine Schlüsselrolle zu. Dazu muss \r\ndie Bundeswehr aber nicht nur materiell und finanziell, sondern auch personell in die Lage \r\nversetzt werden.\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nBundeswehr gesellschaftlich und personell stärken\r\n28\r\nDer Personalaufbau der Bundeswehr kommt jedoch seit Jahren nicht voran. Nach dem \r\nEnde des Kalten Kriegs nahm die Personalstärke innerhalb von 25 Jahren um fast zwei Drit\u0002tel von knapp 510.000 im Jahr 1990 auf etwa 178.000 Soldaten im Jahr 2015 ab. Nach der \r\nAnnexion der Krim durch Russland leitete das Bundesverteidigungsministerium im Jahr \r\n2016 die „Trendwende Personal“ ein. Ziel war es, die Zahl der Soldaten bis 2025 auf \r\n203.000 Mann zu erhöhen. Dabei ist die Bundeswehr bis heute aber nicht entscheidend \r\nvorangekommen. Das Ziel wurde immer wieder verschoben, zunächst auf 2027, inzwi\u0002schen auf 2031. Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine ist der Personalbestand noch einmal \r\ngesunken, von 183.050 Soldaten im Jahr 2022 auf 181.500 Soldaten im Jahr 2023. Das Vor\u0002haben, den Zielwert im Jahr 2031 zu erreichen, wird von vielen Experten deshalb immer \r\nnoch als zu optimistisch betrachtet.\r\nErschwerend kommt hinzu, dass die Zahl von 203.000 Soldaten noch aus den Jahren vor \r\nder Zeitenwende stammt. Mittlerweile ist sie wahrscheinlich bereits überholt. Im Rahmen \r\nder neuen Abschreckungs- und Verteidigungsstrategie der NATO von 2022 hat sich \r\nDeutschland verpflichtet, die Zahl seiner dauerhaft in sehr hoher Bereitschaft gehaltenen \r\nSoldaten von derzeit etwa 14.000 auf 35.000 Soldaten mehr als zu verdoppeln. Auch für \r\ndie Schnelle Eingreiftruppe der EU im Umfang von 5.000 Mann, die ab 2025 einsatzbereit\r\nsein soll (siehe Kapitel 7.3), hat Deutschland Soldaten zugesagt.\r\nInsgesamt muss sich die Gesamt-Personalstärke der Bundeswehr deshalb vermutlich über \r\nden derzeit offiziell noch angestrebten Zielwert von 203.000 Mann hinaus weiter erhöhen.\r\nDerzeit „überprüft“ die Bundeswehr diese Zielmarke im Lichte ihrer NATO-Verpflichtun\u0002gen.\r\nAuch bei den Reservisten bleibt die Bundeswehr hinter ihren eigenen Zielen zurück. Der\u0002zeit liegt die Zahl der aktiven Reservisten bei etwa 34.000, angestrebt sind aber 60.000 \r\nMann. Auch hier gibt es Stimmen innerhalb der Bundeswehr, die einen deutlich höheren \r\nZielwert fordern. \r\nDerzeit scheitert die Personaloffensive der Bundeswehr aus Expertensicht noch zu häufig \r\nan schleppenden Bewerbungsverfahren. Auch die hohen Ablehnungsquoten, die einer Stu\u0002die zufolge bei 70 Prozent liegen, bremsen den Personalaufbau, ebenso wie die Abbre\u0002cherquote von über 20 Prozent.\r\nVor diesem Hintergrund muss eine Karriere bei der Bundeswehr wieder attraktiver wer\u0002den, ohne, dass dabei der mit dieser Berufswahl verbundene Einsatz von Leib und Leben \r\nausgeblendet wird. Aus den Reihen der Bundeswehr gibt es dazu einige Vorschläge.\r\nZu ihnen zählen zum Beispiel flexiblere Dienstzeitmodelle jenseits der klassischen Dreitei\u0002lung von Wehrdienst – Zeitsoldat – Berufssoldat. Häufig wird auch eine Stärkung des Bin\u0002nenarbeitsmarkts bei der Bundeswehr angesprochen. Damit ist gemeint, dass Zeitsoldaten \r\nnach ihrer Verpflichtung leichter als bislang eine weitere Verwendung im zivilen Bereich \r\nder Bundeswehr finden können sollen. Darüber hinaus bedarf es einer geordneten Anspra\u0002che junger Menschen. Bayern schreitet in diesem Bereich bereits voran. Im Rahmen des \r\ngeplanten „Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ sollen Jugendoffiziere die \r\nBundeswehr als mögliches Berufsziel an staatlichen Schulen vorstellen dürfen.\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nGemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU vertiefen\r\n29\r\n7 Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungs\u0002politik der EU vertiefen\r\nDie Antwort Europas auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und Putins Expan\u0002sionsdrang muss auch in einer vertieften gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspoli\u0002tik liegen. Diese Stärkung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik muss \r\neng abgestimmt mit der NATO und eingebettet in die transatlantische Partnerschaft erfol\u0002gen. Die gemeinsame strategische Ausrichtung muss aber auch der Tatsache Rechnung tra\u0002gen, dass wir in Zukunft nicht mehr allein auf die USA als Sicherheitsgarant vertrauen kön\u0002nen. Dazu muss Europa in mindestens drei Bereichen stärker tätig werden, bei der besse\u0002ren Koordinierung der Verteidigungsaktivitäten, bei der Stärkung der gemeinsamen Be\u0002schaffung und Forcierung bereits geplanter, gemeinsamer Entwicklungsprojekte sowie bei \r\nder Intensivierung der militärischen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten.\r\n7.1 Rat der Verteidigungsminister und Amt eines EU-Kommissars für die \r\nVerteidigung schaffen, um Aktivitäten besser zu koordinieren\r\nInnerhalb der EU, die sich traditionell als Wirtschaftsunion betrachtet, ist die Verteidigung \r\neine nationale Kompetenz. Die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit ist derzeit in vielen \r\nMitgliedstaaten eine Priorität. Nachdem die EU-weiten Verteidigungsausgaben zwischen \r\n2014 und 2022 von 171 auf 240 Milliarden gestiegen waren, erfolgte von 2022 und 2023 \r\nein weiterer Aufwuchs auf 280 Milliarden Euro. Für 2024 wird mit Gesamtausgaben in \r\nHöhe von 350 Milliarden Euro gerechnet. \r\nUm diese Anstrengungen bestmöglich zu koordinieren, sollte ein Rat der Verteidigungsmi\u0002nister eingeführt werden. Bislang treffen sich die EU-Verteidigungsminister lediglich zu in\u0002formellen Treffen. Der Rat könnte zu einer stärkeren Form der Zusammenarbeit führen.\r\nObwohl Verteidigungsfragen von den Mitgliedstaaten entschieden werden, gibt es auch \r\nauf EU-Ebene relevante Kompetenzen, allen voran das Amt des Hohen Vertreters der Eu\u0002ropäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, das auch als das Amt des EU-Außen\u0002beauftragten bekannt ist. Daneben verfügen einige Ressorts der EU-Kommission in den Be\u0002reichen Wehrtechnik und Rüstung über wichtige Kompetenzen, vorrangig das Ressort Bin\u0002nenmarkt. Relevante Zuständigkeiten gibt es aber auch in den Ressorts Verkehr (z. B. Mili\u0002tärtransporte) und Wettbewerb (z. B. Thema Cybersicherheit). Diese Zuständigkeiten soll\u0002ten im Amt eines EU-Kommissars für die Verteidigung zusammengeführt werden. Ein Auf\u0002wuchs an neuen Kompetenzen im Sinne eines Zuständigkeitstransfers weg von den Mit\u0002gliedstaaten ist jedoch abzulehnen. \r\nDie Einrichtung eines Rats der Verteidigungsminister sowie des Amtes eines EU-Kommis\u0002sars für die Verteidigung wäre zudem ein deutliches Signal dafür, dass die EU und ihre Mit\u0002glieder es mit der Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit ernst meinen. Gleichzeitig würde \r\ndas Thema noch stärker im öffentlichen Bewusstsein verankert werden.\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nGemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU vertiefen\r\n30\r\n7.2 Gemeinsame Beschaffung in Europa intensivieren und bereits gestar\u0002tete gemeinsame Entwicklungsprojekte forcieren\r\nZwischen 2021 und Mitte 2023 verdoppelten sich die Beschaffungsausgaben der Mitglied\u0002staaten nahezu von 52 Milliarden Euro auf 100 Milliarden Euro. Langfristig ist jedoch kein \r\nEU-Mitglied in der Lage, die nächste Generation von Verteidigungsgütern, die zur Erhö\u0002hung unserer Verteidigungsfähigkeit notwendig sind, alleine zu entwickeln und zu finanzie\u0002ren. Bereits im Jahr 2007 hatten die Mitgliedstaaten deshalb vereinbart, dass 35 Prozent \r\nder nationalen Beschaffungsausgaben in gemeinsame Projekte fließen sollen. Derzeit ge\u0002lingt dies aber nur für 18 Prozent des Gesamtbudgets. \r\nDie Förderung der gemeinsamen Beschaffung von Verteidigungsgütern, die derzeit im Rah\u0002men der Europäischen Strategie bzw. des Europäischen Programms für die Verteidigungs\u0002industrie EDIS und EDIP (European Defence Industry Strategy und European Defence In\u0002dustry Programm) im Gespräch ist, und die bereits in Kapitel 4.6 besprochen wurde, muss \r\ndeshalb so rasch wie möglich vorankommen. Im Rahmen von EDIS und EDIP hat die EU\u0002Kommission einen neuen Zielwert für die gemeinsame Beschaffung innerhalb der EU von \r\n40 Prozent bis 2030 vorgeschlagen. Als Bayerische Wirtschaft befürworten wir dieses Ziel.\r\nIm Rahmen von EDIS und EDIP soll auch die mangelnde Standardisierung von Verteidi\u0002gungsgütern angepackt werden, die bislang häufig dazu führt, dass nationale Zertifizierun\u0002gen von anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt werden.\r\nUnabhängig davon gilt es aber, die bereits existierenden Möglichkeiten der gemeinsamen \r\nBeschaffung bestmöglich zu nutzen. Derzeit besteht zum Beispiel im Rahmen von EDIRPA \r\n(European Defence Industry Reinforcement through Common Procurement Act bzw. Ver\u0002ordnung zur Einrichtung des Instruments zur Stärkung der Europäischen Verteidigungsin\u0002dustrie durch Gemeinsame Beschaffung) die Option zur Förderung von bis zu 20 Prozent \r\ndes Auftragswerts gemeinsamer Beschaffungsprojekte. Zentrale Voraussetzung ist, dass \r\nsich an den jeweiligen Projekten mindestens drei Mitgliedstaaten beteiligen. EDIRPA \r\nwurde für den Zeitraum von 2023 bis 2025 aufgesetzt und soll dann von EDIS und EDIP ab\u0002gelöst werden. Das Gesamtfördervolumen umfasst 300 Millionen Euro. Die Frist zur Einrei\u0002chung von Anträgen im Rahmen von EDIRPA endet am 25. Juli 2024. Eine rege Beteiligung \r\nseitens Deutschlands ist zu wünschen. Neben EDIRPA bestehen zudem Kooperationsmög\u0002lichkeiten im Rahmen von PESCO, also der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit der \r\nEU-Mitglieder (Permanent Structured Cooperation) sowie dem Europäischen Verteidi\u0002gungsfonds. Die Bundesregierung muss sich hier zielgerichtet und proaktiv einbringen. Die \r\nAufnahme gemeinsamer Schulden für diese Maßnahmen ist jedoch abzulehnen.\r\nDarüber hinaus muss sich die Bundesregierung auch verstärkt für den Erfolg bereits ge\u0002planter gemeinsamer Entwicklungsprojekte mit anderen Partnerländern einsetzen. Dazu \r\nzählen insbesondere MGCS (Main Ground Combat System) und FCAS (Future Combat Air \r\nSystem). MGCS ist ein deutsch-französisches Projekt zur Entwicklung eines Kampfpanzers,\r\nFCAS gilt als sein Gegenstück in der Luft. Ziel von FCAS ist die Entwicklung eines Systems\r\naus Kampfflugzeugen, unbemannten Drohnen und weiteren Waffen- und \r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nGemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU vertiefen\r\n31\r\nKommunikationssystemen, mit Hilfe dessen perspektivisch die aktuelle Generation an \r\nKampfflugzeugen abgelöst werden soll. Partner bei FCAS sind derzeit Deutschland, Frank\u0002reich und Spanien.\r\nBeide Projekte stocken jedoch immer wieder und sogar ein Abbruch gilt nicht als ausge\u0002schlossen. Eine der Hauptschwierigkeiten liegt in den häufig divergierenden Präferenzen\r\nund kollidierenden Führungsansprüchen auf deutscher und französischer Seite. Die Zusam\u0002menarbeit beider Länder muss sich in diesem Bereich stark verbessern, um ein Scheitern \r\nzu verhindern. Der deutsch-französische Motor, der für die europäische Integration bereits \r\nin vielen Feldern wegweisender Impulsgeber war, muss auch im Verteidigungssektor fe\u0002derführend werden. Vor diesem Hintergrund ist die Ende April 2024 erzielte Absichtserklä\u0002rung von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und seinem französischen Amtskol\u0002legen Sébastien Lecornu mit Blick auf die gemeinsame Entwicklung von MGCS als „Kampf\u0002panzer der Zukunft“ ausdrücklich zu begrüßen. Die Minister haben zudem beschlossen, \r\ndass Frankreich die Führungsrolle bei FCAS und Deutschland bei MGCS einnehmen soll. Es \r\ngilt nun, dieses Momentum zu nutzen und beide Projekte erfolgreich fortzuführen.\r\n7.3 Zusammenarbeit der Streitkräfte der EU-Mitgliedstaaten innerhalb \r\nder NATO voranbringen\r\nAuch im militärischen Bereich gilt es für die EU-Mitgliedstaaten stärker zusammenzuarbei\u0002ten. Angesichts der russischen Aggressionen muss Europa sich selbst verteidigen können.\r\nZwar sind 23 der 27 EU-Staaten Mitglieder der NATO (bei den fehlenden vier handelt es \r\nsich um Irland, Malta, Österreich und Zypern), jedoch liegen mit den USA, der Türkei und \r\ndem Vereinigten Königreich bedeutende Kapazitäten außerhalb der EU. Abbildung 5 ver\u0002deutlicht dies mit Blick auf die jeweiligen Truppenstärken.\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nGemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU vertiefen\r\n32\r\nAbbildung 5\r\nTruppenstärke der Streitkräfte der NATO im Jahr 2023 (in Tausend)\r\nQuelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Daten von Statista\r\nEine stärkere militärische Kooperation innerhalb Europas muss in enger Kooperation mit \r\nder NATO und den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Sie muss zudem der Tat\u0002sache Rechnung tragen, dass die USA über parteipolitische Grenzen hinweg nicht nur eine\r\nstärkere finanzielle, sondern auch eine verbesserte personelle Lastenteilung innerhalb des \r\nVerteidigungsbündnisses wünschen.\r\nErste Formen der Kooperation existieren bereits seit längerer Zeit, darunter die Deutsch\u0002Französische Brigade (etwa 5.000 Mann), die 1989 ins Leben gerufen wurden. Zu nennen \r\nist auch die starke bilaterale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlan\u0002den in Form einer partiellen gegenseitigen Streikräfteintegration. So sind zum Beispiel drei \r\nBrigaden der Niederlande dem deutschen Heer zugeordnet.\r\nAuf EU-Ebene erfolgte im März 2022 ein wichtiger Schritt mit dem Beschluss zur Einrich\u0002tung einer „Schnellen Eingreiftruppe“ (EU Rapid Deployment Capacity) bis 2025. Die Füh\u0002rung der 5000-Mann-starken Truppe, deren Einsatzbereitschaft für 2025 geplant ist, soll \r\njährlich rotieren, im ersten Jahr soll sie bei Deutschland liegen. Die Truppe, mit der Europa \r\ndem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell zufolge „eine neue \r\nSeite der EU-Verteidigung aufschlägt“, soll die militärische Kooperation der teilnehmenden \r\nStaaten fördern aber auch weitere Szenarien, wie Evakuierung und Katastrophenhilfe in \r\nden Blick nehmen. Erste Übungen mit 2.800 Soldaten aus 19 EU-Staaten fanden 2023 be\u0002reits in Spanien statt, weitere gemeinsame Übungen – auch mit der NATO – sollen folgen. \r\n0,00\r\n200,00\r\n400,00\r\n600,00\r\n800,00\r\n1.000,00\r\n1.200,00\r\n1.400,00\r\nUSA\r\nTürkei\r\nFrankreich\r\nDeutschland\r\nItalien\r\nGroßbritannien\r\nPolen\r\nSpanien\r\nGriechenland\r\nRumänien\r\nKanada\r\nNiederlande\r\nFinnland\r\nTschechien\r\nBulgarien\r\nPortugal\r\nNorwegen\r\nBelgien\r\nUngarn\r\nLitauen\r\nDänemark\r\nKroatien\r\nSlowakei\r\nLettland\r\nEstland\r\nAlbanien\r\nNordmazedonien\r\nSlowenien\r\nMontenegro\r\nLuxemburg\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit erhöhen, um Frieden zu wahren\r\nGemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU vertiefen\r\n33\r\nDer Erfolg der Schnellen Eingreiftruppe wird in wesentlichem Maße von der Unterstützung \r\nder Mitgliedstaaten abhängen. Als größte Volkswirtschaft Europas trägt Deutschland hier \r\neine besondere Verantwortung.\r\nPositionMai 2024\r\nVerteidigungsfähigkeit\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\n34\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede \r\nDiskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\nwww.vbw-bayern.de\r\n© vbw Mai 2024\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Irene Spagna\r\nAbteilung Planung und Koordination\r\nTelefon 089-551 78-334\r\nirene.spagna@vbw-bayern.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)","shortTitle":"BMVg","url":"https://www.bmvg.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Monitoring der Energiewende\r\nVorwort\r\nEnergiewende erfordert gemeinsame Kraftanstrengung\r\nMit diesem Monitoring legen wir zum zwölften Mal eine Zwischenbilanz zum Stand der \r\nEnergiewende in Deutschland und Bayern vor. Der Bericht behandelt im Wesentlichen das \r\nJahr 2022, stellt jedoch auch die jüngsten Entwicklungen dar, sofern zuverlässige Daten zur \r\nVerfügung stehen. \r\nDas Ergebnis kann in keinem Bereich zufriedenstellen. Die wenigen Verbesserungen, z. B.\r\nbei den THG-Emissionen in Deutschland, sind nicht strukturell bedingt, sondern haben ihre \r\nUrsache in der schlechten Konjunktur. Die hohen Energiepreise sind alarmierend. Die Ent\u0002wicklung hat sich seit unserem letzten Monitoring noch einmal verschlechtert. Insbeson\u0002dere die energieintensive Industrie braucht dauerhaft einen international wettbewerbs\u0002fähigen Strompreis. Aufgrund der schwierigen konjunkturellen Lage muss darüber hinaus \r\nein Brückenstrompreis für alle Unternehmen kommen. Zumindest Zuschüsse zu den Über\u0002tragungs- und Verteilnetzentgelten sowie eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer \r\nsind erforderlich.\r\nDer Ausbau aller erneuerbaren Energien muss mit aller Kraft vorangetrieben werden. Die \r\nAusbaugeschwindigkeit bei der Windenergie ist noch viel zu langsam. Zur Steigerung der \r\nAkzeptanz müssen jetzt alle beteiligten Akteure an einem Strang ziehen. Auch der Netzaus\u0002bau darf nicht weiter verzögert werden. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen \r\nauf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Die Gasinfra\u0002struktur muss auf klimaneutrale Gase umgestellt und eine bayerische Wasserstoffwirt\u0002schaft aufgebaut werden, die parallel zu einer CO2-Transportinfrastruktur geplant wird. \r\nOhne die Abscheidung von CO2, seiner Speicherung und Weiterverwendung sind die \r\nKlimaziele nicht zu erreichen.\r\nDer Handlungsbedarf ist also unverändert hoch. Mit gemeinsamen Anstrengungen aller \r\nAkteure auf den genannten Feldern bleibt es möglich, die Energiewende erfolgreich zu \r\ngestalten.\r\nBertram Brossardt\r\n07. März 2024\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nInhalt\r\n1 Zusammenfassende Bewertung 1\r\n2 Hintergrund und Ziele der Energiewende 5\r\n2.1 Deutschland 5\r\n2.2 Bayern 7\r\n3 Aufbau und Bewertung des Monitorings 10\r\n3.1 Fokus Stromversorgung 10\r\n3.2 Aspekte und Indikatoren 10\r\n3.2.1 Versorgungssicherheit 12\r\n3.2.2 Kosten 12\r\n3.2.3 Effizienz und erneuerbare Energien 13\r\n3.2.4 Umweltverträglichkeit 13\r\n3.3 Bewertungsschema 13\r\n4 Rückblick: bisherige Monitoring-Ergebnisse 15\r\n5 Ergebnisse des 12. Monitorings 17\r\n5.1 Versorgungssicherheit 17\r\n5.1.1 Kraftwerke 18\r\n5.1.2 Netze 31\r\n5.2 Bezahlbarkeit 46\r\n5.2.1 Industriestrompreise 47\r\n5.2.2 Betriebe mit begrenzter EEG-Umlage (bis Mitte 2022 relevant) 51\r\n5.2.3 Erdgaspreise für die Industrie 52\r\n5.2.4 Strompreise für private Haushalte 54\r\n5.2.5 Anteil der Stromkosten an den Konsumausgaben privater Haushalte 55\r\n5.2.6 Erdgaspreise für private Haushalte 56\r\n5.2.7 Börsenstrompreis und EEG-Umlage 57\r\n5.3 Effizienz und erneuerbare Energien 59\r\n5.3.1 Entwicklung des Stromverbrauchs 59\r\n5.3.2 Stromintensität der Industrie und Pro-Kopf-Verbrauch der privaten Haushalte 62\r\n5.3.3 Gasverbrauch 63\r\n5.3.4 Energieproduktivität 64\r\n5.3.5 Primärenergieverbrauch 66\r\n5.3.6 Ausbau der erneuerbaren Energien 67\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\n5.4 Umweltverträglichkeit 70\r\n5.4.1 Gesamte THG-Emissionen 70\r\n5.4.2 Energiewirtschaft 76\r\n5.4.3 Gewerbliche Wirtschaft und Landwirtschaft 76\r\n5.4.4 Private Haushalte 80\r\n5.4.5 Verkehr 87\r\n5.4.6 Kurzübersicht der Unterindikatoren 96\r\n6 Entwicklung der Indikatoren im Zeitverlauf 101\r\nLiteraturverzeichnis 104\r\nAbbildungsverzeichnis 109\r\nTabellenverzeichnis 112\r\nAnsprechpartner/Impressum 113\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nZusammenfassende Bewertung\r\n1\r\n1 Zusammenfassende Bewertung\r\nVersorgungssicherheit noch gewährleistet, Bezahlbarkeit und Umweltver\u0002träglichkeit unzureichend, Energieeffizienz verbessert\r\nDas Monitoring der Energiewende wurde erstmalig 2012 von Prognos im Auftrag der \r\nvbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. durchgeführt. Die aktuelle zwölfte Fas\u0002sung zeigt die Entwicklungen des Jahres 2022 und, sofern Daten vorliegen, des Jahres\r\n2023. \r\nDie Jahre 2022 und 2023 waren stark durch einen Anstieg der Energiepreise gekennzeich\u0002net. Der Anstieg der Gaspreise war bereits im vierten Quartal 2021 beobachtbar, im Herbst \r\n2022 erreichten Gas- und Strompreise ihre (temporären) Höhepunkte, Rohöl hatte den \r\nPeak unmittelbar nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Frühjahr 2022. Im Jahr \r\n2023 gingen die Strom- und Gaspreise an den Großhandelsmärkten wieder auf das Niveau \r\ndes Jahres 2021 zurück. Damit liegen die Preise weiterhin höher als vor der Energiepreis\u0002krise. Zudem schlagen sich Preisveränderungen an der Börse erst verzögert bei Endver\u0002brauchern nieder, weshalb die Strom- und Gaskunden auch im Jahr 2023 mit hohen Prei\u0002sen konfrontiert waren. \r\nDie hohen Energiepreise sowie die angespannte Versorgungslage mit Erdgas und damit \r\neinhergehende Energieeinsparungen hatten deutliche Auswirkungen auf den Energiever\u0002brauch in den Jahren 2022 und 2023. Im Jahr 2022 ging der Primärenergieverbrauch um \r\n5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück und erreichte damit den niedrigsten Wert seit \r\nder Wiedervereinigung. 2023 wurde dieser Wert nochmals unterschritten, mit einem er\u0002neuten Rückgang um 7,9 Prozent. Der Hauptgrund für diesen erneuten Rückgang war die \r\nabnehmende wirtschaftliche Leistung und hierbei insbesondere die Produktionsrückgänge \r\nder energieintensiven Industrie. Die Produktion der energieintensiven Industrien ist seit \r\nAnfang 2022 nahezu kontinuierlich gesunken und ist damit deutlich stärker zurückgegan\u0002gen als die Industrieproduktion insgesamt. Als Folge des Rückgangs der energieintensiven \r\nProduktion sank die Nachfrage nach Energie.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nZusammenfassende Bewertung\r\n2\r\nAbbildung 1\r\nProduktionsentwicklung der energieintensiven Industrie\r\n2015=100\r\nQuelle: Destatis (2024).\r\nIm Vergleich zum vorhergehenden Monitoring verbesserte sich in Deutschland ein Indika\u0002tor: Die Entwicklung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) wurde nach einer ne\u0002gativen (roten) Bewertung im Vorjahr nun kritisch (gelb) beurteilt. Alle anderen Indikato\u0002ren blieben unverändert: Die Stromausfallzeit lag gemessen am System Average Interrup\u0002tion Duration Index (SAIDI) weiter im grünen Bereich. Alle weiteren Indikatoren lagen für \r\nDeutschland im negativen Bereich.\r\nAuch in Bayern gab es nur eine Veränderung: Die Entwicklung des Stromverbrauchs erhielt \r\nwieder eine positive (grüne) Bewertung, nachdem sie im Vorjahr kritisch (gelb) eingestuft\r\nworden war. In den Feldern Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit wurde Bayern wie \r\nDeutschland bewertet: Die Stromausfallzeit schnitt positiv ab, alle anderen Indikatoren ne\u0002gativ. In den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare wird Bayern besser als Deutsch\u0002land bewertet (gelbe im Vergleich zu roter Ampelfarbe). Dies ist vor allem auf die unter\u0002schiedliche Definition der Zielsetzungen der bayerischen Regierung im Vergleich zu den \r\nZielen der Bundesregierung und die damit verbundenen unterschiedlichen Bewertungskri\u0002terien zurückzuführen. Bei den bayerischen Zielsetzungen wirken sich Stromimporte (auf\u0002grund der Bilanzsystematik) überproportional positiv auf den Anteil erneuerbarer Energien \r\nund die Primärenergieproduktivität aus. Die Entwicklung der THG-Emissionen in Bayern er\u0002hielt eine negative Bewertung.\r\n0\r\n20\r\n40\r\n60\r\n80\r\n100\r\n120 März 15 Juni 15 September 15 Dezember 15 März 16 Juni 16 September 16 Dezember 16 März 17 Juni 17 September 17 Dezember 17 März 18 Juni 18 September 18 Dezember 18 März 19 Juni 19 September 19 Dezember 19 März 20 Juni 20 September 20 Dezember 20 März 21 Juni 21 September 21 Dezember 21 März 22 Juni 22 September 22 Dezember 22 März 23 Juni 23 September 23 Dezember 23\r\nProduktionsindex Industrie (Verarbeitendes Gewerbe und Bergbau)\r\nProduktionsindex energieintensive Industriezweige\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nZusammenfassende Bewertung\r\n3\r\nAbbildung 2\r\nZusammenfassung der Ergebnisse des 12. Monitorings\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\nDie Versorgungssicherheit Deutschlands und Bayerns bleibt mäßig zufriedenstellend. Der \r\nNetzausbau kam nur schleppend voran. Die Versorgungssicherheit war 2022 trotzdem ge\u0002währleistet. Dazu trugen Redispatch- und Einspeisemanagement-Maßnahmen bei. Von \r\ndiesen Maßnahmen war im Jahr 2022 weiter ein vergleichsweise hohes Niveau an Strom\u0002mengen betroffen. Die Kosten für Systemsicherheitsmaßnahmen stiegen gegenüber 2021 \r\nnochmals massiv an und erreichten mit rund 5 Milliarden Euro einen historischen Höchst\u0002wert. Für den Winter 2022/2023 und 2023/2024 waren weiter die Vorhaltung von nationa\u0002len Reservekapazitäten notwendig, um das Stromnetz stabil zu halten. Seit dem Winter \r\n2022/2023 ist wieder die Vorhaltung ausländischer Reservekapazitäten notwendig. Dies \r\nwar zuvor letztmals im Winter 2017/2018 der Fall. Insgesamt blieb Deutschland unter den \r\nLändern mit der besten Qualität der Stromversorgung. Die erwartete künftige Entwicklung \r\nfließt nicht in diese Bewertung ein. \r\nDeutschland Bayern\r\nBezahlbarkeit \r\nIndustriestrompreise \r\nHaushaltsstrompreise \r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\nUmweltverträglichkeit\r\nTHG-Emissionen \r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\nVersorgungssicherheit \r\nStromausfallzeit \r\nAusbau der Stromnetze \r\nEingriffe der Netzbetreiber \r\n2,3 (2,3)\r\n1 (1)\r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\nEnergieeffizienz und Erneuerbare\r\nEntwicklung des Stromverbrauchs\r\nEnergieproduktivität\r\nEntwicklung des Primärenergieverbrauchs \r\n1,5 (1,8)\r\n1 (2) \r\n1 (1)\r\n1 (1) \r\nAnteil erneuerbarer Energien\r\nam Stromverbrauch / Stromerzeugung 3 (3)\r\nBewertungsschema: 1=grün 2=gelb 3=rot, Vorjahreswerte in Klammern,\r\nbzw. : Verbesserung bzw. Verschlechterung der Bewertung im Vergleich zum\r\n11. Monitoring aus dem Jahr 2022\r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\n2 (3)\r\n2 (3)\r\n2,3 (2,3)\r\n1 (1)\r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\nentfällt\r\n3 (3)\r\n3 (3) \r\n3 (3)\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nZusammenfassende Bewertung\r\n4\r\nDie Strompreise der Industrie und der privaten Haushalte stiegen in 2022 und 2023 weiter \r\nerheblich an. Die Steigerung bei den privaten Haushalten lag 2023 deutlich über der Teue\u0002rungsrate der Verbraucherpreise. In der Industrie lagen die Preissteigerungen ebenfalls in \r\nallen drei untersuchten Abnahmefällen deutlich über der Teuerungsrate (der Produzenten\u0002preise) und erhalten eine negative Bewertung. Auch die Gaspreise stiegen 2022/2023 so\u0002wohl für Haushaltskunden als auch für Gewerbekunden sehr deutlich an. \r\nDie Energieeinsparungen in Deutschland waren weiterhin unzureichend: Bei allen Indikato\u0002ren der Energieeffizienz – Energieproduktivität, Entwicklung des Primärenergieverbrauchs \r\nund Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch – verbesserten sich die Werte im \r\nJahr 2022 zwar, lagen jedoch noch immer zu weit vom Zielpfad entfernt, und erhielten da\u0002mit weiterhin eine kritische Bewertung. Der Stromverbrauch ging sowohl in Bayern als \r\nauch in Deutschland deutlich zurück, was eine positive Bewertung in Bayern zu Folge hat. \r\nIn Deutschland besteht seit 2021 kein Ziel mehr für die Entwicklung des Stromverbrauchs.\r\nDie Bewertung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Bayern lag \r\nweiterhin im negativen Bereich. Der Primärenergieverbrauch ging in Bayern deutlich zu\u0002rück und erhielt eine positive Bewertung. Die Primärenergieproduktivität in Bayern stieg \r\nan und lag ebenfalls weiter auf dem Weg der Zielerreichung. \r\nDie THG-Emissionen in Deutschland erreichten 2023 gemäß Agora Energiewende den tiefs\u0002ten Wert seit mehr als 70 Jahren, was zu einer Verbesserung der Bewertung von negativ \r\nauf kritisch führte. Die Emissionen der einzelnen Sektoren liegen aktuell nur bis zum Jahr \r\n2022 vor: Die Emissionen des Verkehrssektors verblieben in etwa auf dem Niveau des Vor\u0002jahres, während in der Energiewirtschaft mehr Emissionen als 2021 ausgestoßen wurden. \r\nDie Haushalte, der Gewerbe-Handel-Dienstleistungssektor (GHD) und die Industrie hatten \r\nEmissionsminderungen zu verzeichnen. In Bayern lagen die zuletzt verfüg- beziehungs\u0002weise schätzbaren Daten zu den THG-Emissionen für die Jahre 2020 und 2021 mit mehr als \r\n90 Mt CO2-Äquivalenten weiter deutlich über dem Zielpfad, was zu einer negativen Bewer\u0002tung führt. \r\nMit 23 ergänzenden Einzelindikatoren zum Klimaschutz wurden Entwicklungen in den ver\u0002schiedenen Sektoren untersucht, beispielsweise die Sanierungsrate im Gebäudebereich \r\noder der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Kap. 5.4.6). Im Vergleich zum \r\n11. Monitoring der Energiewende sind bei vielen dieser Indikatoren wieder nur relativ ge\u0002ringe Fortschritte zu verzeichnen.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nHintergrund und Ziele der Energiewende\r\n5\r\n2 Hintergrund und Ziele der Energiewende\r\nZiele für eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche \r\nEnergieversorgung\r\n2.1 Deutschland\r\nMit ihrem im Herbst 2010 verabschiedeten Energiekonzept hat die Bundesregierung quan\u0002titative Zielgrößen definiert, um langfristig eine sichere, wirtschaftliche und umwelt- sowie \r\nklimaverträgliche Energieversorgung zu erreichen.\r\nEntscheidende Säulen des Energiekonzepts sind die Steigerung der Energieproduktivität \r\nsowie der Ausbau der erneuerbaren Energien. Daneben war ursprünglich eine Laufzeitver\u0002längerung der Kernkraftwerke vorgesehen.\r\nMit dem am 12. Dezember 2019 vom Bundestag beschlossenen Klimaschutzgesetz hat sich \r\ndie Bundesregierung das Ziel einer langfristigen Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 \r\ngesetzt. Am 29. April 2021 entschied jedoch das Bundesverfassungsgericht, dass das be\u0002schlossene Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist, da die bisherige Klimaschutz\u0002gesetzgebung zu wenig ambitioniert ausgestaltet war. Daraufhin verschärfte die Bundes\u0002regierung das Minderungsziel für 2030 von 55 Prozent auf 65 Prozent gegenüber 1990. \r\nDas Ziel der Klimaneutralität gilt nun bereits bis zum Jahr 2045 statt 2050. \r\nMit der Novelle des EEG im April 2022 (Osterpaket) hat die Bundesregierung das bereits im \r\nKoalitionsvertrag enthaltene Ziel von 80 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttostrom\u0002verbrauch bis 2030 gesetzlich verankert. \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nHintergrund und Ziele der Energiewende\r\n6\r\nTabelle 1\r\nAusgewählte energiepolitische Ziele der Bundesregierung\r\n2020 2030 2040 2045 2050\r\nKlimaschutz\r\nSenkung der THG-Emissi\u0002onen gegenüber 1990\r\n40 % 65 % 88 % Treib\u0002hausgas\u0002neutrali\u0002tät \r\nNach dem \r\nJahr 2050 \r\nsollen ne\u0002gative \r\nTreibhaus\u0002gasemissi\u0002onen er\u0002reicht wer\u0002den.\r\nErneuerbare Energien\r\nAnteil am Bruttostrom\u0002verbrauch\r\nAnteil am Bruttoendener\u0002gieverbrauch\r\n35 %\r\n \r\n18 %\r\n80 %\r\n \r\n30 % 45 %\r\n100 % \r\ntreibhaus\u0002gasneut\u0002rale Strom\u0002erzeugung\r\n \r\n60 %\r\nStromverbrauch\r\nVerringerung gegenüber \r\n2008\r\n10 %\r\nPrimärenergieverbrauch\r\nVerringerung gegenüber \r\n2008\r\n20 % 50 %\r\nEndenergieproduktivität\r\nSteigerung 2008 bis 2050\r\n2,1 % p. a.\r\nQuellen: Bundesregierung 2011, 2019, 2021.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nHintergrund und Ziele der Energiewende\r\n7\r\nNach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 hatte die Bundesregierung \r\nbeschlossen, die Laufzeit der Kernkraftwerke zu verkürzen. Acht Anlagen wurden sofort \r\nstillgelegt, die verbleibenden Reaktoren sollten ursprünglich bis Ende 2022 sukzessive \r\nvom Netz genommen werden. Nach einem Beschluss der Bundesregierung im Herbst 2022 \r\nliefen die verbliebenen drei Reaktoren, darunter das Kraftwerk Isar/Ohu 2 in Bayern (siehe \r\nTabelle 2), noch bis Mitte April 2023 weiter. Seit dem 15 April 2023 werden in Deutschland \r\nkeine Kernkraftwerke mehr am Strommarkt betrieben. \r\nTabelle 2\r\nAbschaltung von Kernkraftwerken in Bayern\r\nBlockname Nettoleistung in MW Abschaltdatum\r\nIsar/Ohu 1 878 6. August 2011\r\nGrafenrheinfeld 1.275 27. Juni 2015\r\nGundremmingen B 1.288 31. Dezember 2017\r\nGundremmingen C 1.288 31. Dezember 2021\r\nIsar/Ohu 2 1.410 15. April 2023\r\nQuellen:Atomgesetz, E.ON 2015, Tagesschau 2022\r\n2.2 Bayern\r\nIm Oktober 2015 legte die Bayerische Staatsregierung das „Bayerische Energieprogramm \r\nfür eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung“ (Bayerisches \r\nEnergieprogramm) vor, mit dem das Bayerische Energiekonzept vom Mai 2011 fortge\u0002schrieben wurde und das unter anderem qualitative und quantitative Ziele bis zum Jahr \r\n2025 definiert (siehe Tabelle 3). Auch im Bayerischen Energieprogramm spielen eine stei\u0002gende Energieproduktivität sowie der Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidende \r\nRollen für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. \r\nIm November 2019 veröffentlichte die Bayerische Staatsregierung das „Aktionsprogramm \r\nEnergie“, in dem die energiepolitische Agenda der Staatsregierung für die aktuelle Legisla\u0002turperiode dargestellt wird. Im Aktionsprogramm Energie sind unter anderem konkrete \r\nAusbauziele für erneuerbare Energien bis 2022 genannt. \r\nAm 17. Mai 2022 einigte sich die Bayerische Staatsregierung auf neue Ausbauziele für er\u0002neuerbare Energien. Die Ziele sehen vor, dass sich bis 2030 die Stromerzeugung aus erneu\u0002erbaren Energien in Bayern gegenüber 2021 verdoppeln soll. \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nHintergrund und Ziele der Energiewende\r\n8\r\nIm Bayerischen Klimaschutzgesetz vom 23. November 2020 wurde als Ziel festgesetzt, bis \r\nzum Jahr 2030 die THG-Emissionen pro Kopf um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 \r\nbeziehungsweise auf weniger als fünf Tonnen zu senken. Bis spätestens 2050 soll \r\nKlimaneutralität in ganz Bayern erreicht werden, in der Verwaltung schon bis 2030. \r\nAm 13. Dezember 2022 hat der Bayerische Landtag ein verschärftes Klimaschutzgesetz ver\u0002abschiedet. Darin enthalten ist das Ziel der Klimaneutralität bis 2040. Bis zum Jahr 2030 \r\nsollen außerdem 65 Prozent der Treibhausgas-Emissionen pro Einwohner gegenüber 1990 \r\neingespart werden. \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nHintergrund und Ziele der Energiewende\r\n9\r\nTabelle 3\r\nAusgewählte energiepolitische Ziele der Bayerischen Staatsregierung\r\n* EEV = Endenergieverbrauch \r\nQuellen: StMWi 2021, 2019, 2015; BayKlimaG\r\n2025 2030 2040\r\nKlimaschutz\r\nTHG-Emissionen\r\naltes Ziel: \r\n5,5 t energiebe\u0002dingte CO2-Emissi\u0002onen pro Einwoh\u0002ner und Jahr\r\naltes Ziel: unter 5 t \r\nTHG-Emissionen \r\npro Einwohner\r\nneues Ziel: Reduk\u0002tion der THG-Emis\u0002sionen um 65 % \r\nggü. 1990 pro Ein\u0002wohner\r\nTHG-Neutralität\r\nerneuerbare Energien\r\nAnteil an der Bruttostrom\u0002erzeugung\r\nWasserkraft\r\nPV\r\nWindenergie\r\nBiomasse\r\nTiefengeothermie\r\nAnteil am EEV*\r\nrund 70 %\r\ndavon (geschätzt):\r\n23–25 %\r\n22–25 %\r\n14–16 %\r\n5–6 %\r\n1 %\r\n20 %\r\nVerdopplung der \r\nErzeugung\r\n180 MWh zusätz\u0002lich\r\n40 TWh Erzeugung\r\nmin. 800 neue \r\nWindräder\r\nplus 15 % ggü. \r\n2021\r\nStromverbrauch möglichst konstant\r\nPrimärenergieverbrauch\r\nVerringerung gegenüber \r\n2010 10 %\r\nPrimärenergie\u0002produktivität\r\nSteigerung gegenüber \r\n2010\r\n25 %\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nAufbau und Bewertung des Monitorings\r\n10\r\n3 Aufbau und Bewertung des Monitorings\r\nStromversorgung in Bayern und Deutschland auf dem Prüfstand\r\n3.1 Fokus Stromversorgung\r\nDer Fokus des Monitorings liegt auf der Stromerzeugung und der Stromversorgung. Die \r\nmit der Energiewende eingeleiteten Veränderungen des deutschen und bayerischen Ener\u0002giesystems bergen für die Stromversorgung erhebliche Herausforderungen. \r\nDas Monitoring wurde 2012 von Prognos im Auftrag der vbw erstmalig für das Jahr 2011 \r\ndurchgeführt. Die vorliegende zwölfte Fassung bewertet die Situation der Jahre 2022 und \r\n2023. Seit dem achten Monitoring werden in der Unterkategorie der Umweltverträglich\u0002keit neue Indikatoren aufgeführt, die zahlreiche Aspekte der Klimaverträglichkeit des ge\u0002samten Energiesystems beleuchten. Seit dem 11. Monitoring werden zusätzlich neue Indi\u0002katoren mit Fokus auf die Gasversorgung aufgeführt. Das nun vorliegende 12. Monitoring \r\nwurde um weitere Indikatoren und Darstellungen zum Ausbau erneuerbarer Energien \r\nsowie zum Netzausbau ergänzt. \r\n3.2 Aspekte und Indikatoren\r\nZur Beurteilung, ob die Energiewende wie geplant vorankommt und sich in die von Bayeri\u0002scher Staatsregierung und Bundesregierung angestrebte Richtung entwickelt, werden vier \r\nBereiche näher betrachtet. Abbildung 3 gibt eine Übersicht der gewählten Bereiche und \r\nihrer Indikatoren. In den folgenden Absätzen werden sie genauer beschrieben. Welche \r\nZiele im Einzelnen als Bewertungsmaßstab herangezogen wurden, wird bei den jeweiligen \r\nIndikatoren erläutert.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nAufbau und Bewertung des Monitorings\r\n11\r\nAbbildung 3\r\nÜberblick über die Bewertungsbereiche mit den jeweiligen Indikatoren\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\n− Gesicherte Leistung\r\nund Jahreshöchstlast\r\n− Konventionelle Kraftwerke\r\n− Erneuerbare Energien\r\nStromerzeugungskapazitäten Netze\r\n− Ausbaumaßnahmen\r\nim Übertragungsnetz\r\n− Eingriffe der Stromnetzbetreiber\r\n− Versorgungsunterbrechung\r\n− Geplante Wasserstoffnetze\r\n− Gasimport nach Ländern\r\nVersorgungssicherheit\r\n− Industriepreise für Strom und Gas\r\n− Haushaltspreise für Strom \r\nund Gas\r\n− Börsenstrompreise\r\n− EEG-Umlage\r\n− Netzentgelte\r\n− Unternehmen und\r\nAbnahmestellen, die\r\nunter die „Besondere \r\nAusgleichsregelung“\r\ndes EEG fallen\r\nEnergiepreise Besondere Ausgleichsregelung\r\nBezahlbarkeit\r\n− Stromverbrauch\r\n− Endenergieproduktivität\r\n− Primärenergieverbrauch\r\n− Gasverbrauch\r\n− Anteil des Stroms aus \r\nerneuerbaren Energien\r\nam Bruttostromverbrauch\r\nEffizienz Strom aus erneuerbaren Energien\r\nEffizienz und\r\nErneuerbare Energien\r\nTreibhausgasemissionen\r\nUmweltverträglichkeit\r\nAuszug zusätzlicher Unterindikatoren\r\n− Energiewirtschaft\r\n− Gewerbliche Wirtschaft\r\n− Landwirtschaft\r\n− Private Haushalte\r\n− Verkehr\r\n− Sanierungsrate\r\n− Beheizungsstruktur\r\n− Alternative Antriebe im Verkehr\r\n− Ladepunkte für alternative \r\nAntriebe\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nAufbau und Bewertung des Monitorings\r\n12\r\n3.2.1 Versorgungssicherheit\r\nDie Versorgungssicherheit wurde anhand von sieben Einzelindikatoren untersucht, die den \r\nbeiden Themenfeldern Kraftwerke und Netze zugeordnet wurden.\r\nDie Situation und die Entwicklung bei den Kraftwerken wurden anhand folgender Indikato\u0002ren geprüft:\r\n– Leistung konventioneller Kraftwerke (Territorialprinzip)\r\n– Leistung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien\r\n– geplanter Zubau von konventionellen Kraftwerken und Pumpspeicherkraftwerken in \r\nBayern\r\n– Reservekraftwerkskapazitäten\r\n– gesicherte Leistung zur Stromerzeugung\r\n– Stromaustausch mit dem Ausland\r\nZur Beurteilung der Netze wurden folgende Indikatoren verwendet:\r\n– Ausbaumaßnahmen im Übertragungsnetz\r\n– Eingriffe der Netzbetreiber\r\n– SAIDI-Wert (Versorgungsunterbrechungen länger als drei Minuten)\r\n– Gasimporte nach Ländern\r\n– Geplante Wasserstoffleitungen\r\n3.2.2 Kosten\r\nDie Kosten der Energiewende wurden anhand des Strompreises für unterschiedliche Ab\u0002nehmergruppen sowie deren Belastung mit Stromkosten und der Entwicklung einzelner \r\nStrompreiskomponenten beurteilt.\r\nIm Einzelnen wurden folgende Indikatoren genutzt, bei denen zumeist nicht zwischen \r\nBayern und Deutschland differenziert werden konnte:\r\n– Industriestrompreis\r\n– Industriepreis für Gas\r\n– Haushaltsstrompreis\r\n– Haushaltspreis für Gas\r\n– Anteil der Stromkosten an den Konsumausgaben\r\n– Börsenstrompreis\r\n– Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage (EEG-Umlage)\r\n– Netzentgelte\r\n– Anzahl der Abnahmestellen, die unter die besondere Ausgleichsregelung des EEG fallen \r\nund für die die EEG-Umlage begrenzt wird, sowie die zugehörige Strommenge\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nAufbau und Bewertung des Monitorings\r\n13\r\n3.2.3 Effizienz und erneuerbare Energien\r\nZur Beurteilung der Energieeffizienz wurden folgende Indikatoren herangezogen:\r\n– Stromverbrauch insgesamt\r\n– Stromintensität in der Industrie\r\n– spezifischer Stromverbrauch der privaten Haushalte je Einwohner\r\n– Gasverbrauch\r\n– Energieproduktivität\r\n– Primärenergieverbrauch (PEV)\r\nDer Ausbau der erneuerbaren Energien wurde anhand des Anteils erneuerbarer Energien \r\nam Stromverbrauch in Deutschland und an der Stromerzeugung in Bayern bewertet. Die \r\nBewertung der Energieproduktivität beruht auf dem Verhältnis des Bruttoinlandsprodukts \r\n(BIP) zum Endenergieverbrauch (EEV) in Deutschland und zum PEV in Bayern.\r\n3.2.4 Umweltverträglichkeit\r\nDie Umweltverträglichkeit in Deutschland wurde seit dem achten Monitoring anhand der \r\nTHG-Emissionen (ohne Landnutzungsmaßnahmen [LULUCF]) beurteilt. Zuvor gingen nur\r\ndie energiebedingten Emissionen in die Bewertung ein. Für Bayern wurden bis zum achten \r\nMonitoring die energiebedingten Emissionen pro Einwohner als Indikator verwendet, da \r\nsich hierauf das Ziel der Bayerischen Staatsregierung aus dem Jahr 2015 beziehungsweise \r\n2011 bezog. Mit dem Bayerischen Klimaschutzgesetz, das im November 2020 verabschie\u0002det wurde, bezieht sich das Ziel für Bayern nun auf die gesamten THG-Emissionen pro Ein\u0002wohner. Aus diesem Grund wurde ab dem achten Monitoring dieser Indikator genutzt. \r\n3.3 Bewertungsschema\r\nFür die Bewertung ausgewählter Indikatoren wurde ein Ampelschema verwendet. Bei den \r\neinzelnen Indikatoren finden sich die Kriterien für die Einordnung in die Kategorien „Grün“ \r\nfür eine positive Bewertung, „Gelb“ für eine kritische Einschätzung und „Rot“ für eine \r\nnegative Beurteilung.\r\nZusätzlich wurden die Ziffern von eins bis drei zur Bewertung herangezogen und den Farb\u0002kategorien zugeordnet. „Grün“ entspricht 1, „Gelb“ 2 und „Rot“ 3. Die Zahlen bieten die \r\nMöglichkeit, die Gesamtentwicklung der Oberbereiche anhand der Bildung von Mittelwer\u0002ten zu bestimmen. Darüber hinaus ermöglichen sie den Vergleich zwischen dem aktuellen \r\nMonitoring und den Vorgänger-Monitoringberichten.\r\nSofern für einen Indikator ein quantifiziertes Ziel aus dem Bayerischen Energieprogramm \r\nbeziehungsweise dem Energiekonzept der Bundesregierung vorlag, wurden diese verwen\u0002det. Auch in Gesetzen wie dem EEG definierte Ziele wurden berücksichtigt. Waren solche \r\nquantifizierten Angaben für ein Zieljahr (z.B. 2030 oder 2050) vorhanden, wurde ein \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nAufbau und Bewertung des Monitorings\r\n14\r\nZielpfad definiert, der den Start- und Zielpunkt linear verband. Entsprechend der Formulie\u0002rungen im Bayerischen Energieprogramm beziehungsweise im Energiekonzept der Bundes\u0002regierung ist das Startjahr 2010 für Bayern beziehungsweise 2008 für Deutschland. Sofern \r\nZielsetzungen aktualisiert wurden, wurden diese übernommen. Die Zielpfade starten dann \r\njeweils im Jahr der neuen Zielsetzung. Für den Indikator der THG-Emissionen ist sowohl in \r\nBayern als auch in Deutschland 1990 der Startwert des Zielpfades. \r\nLag kein durch Energieprogramm beziehungsweise Energiekonzept quantifizierter Zielwert \r\nfür einen Indikator vor, wurde ein angemessener Referenzwert definiert. Bei Indikatoren, \r\nbei denen dies nicht möglich war, wurde auf Zielwerte, Zielpfade und Bewertung verzich\u0002tet. Sie haben informatorischen Charakter und beschreiben wichtige Aspekte des Energie\u0002systems. \r\nDurch die jeweiligen Klimaschutzgesetze wurde das Ziel der Treibhausgasneutralität bis \r\n2045 in Deutschland sowie bis 2040 in Bayern gesetzlich festgeschrieben. Zur Bewertung \r\nder Erreichung dieser Ziele im Bereich Umweltverträglichkeit wurden im Monitoring die \r\nTHG-Emissionen herangezogen.\r\nDie Beiträge der Unterindikatoren zur Erreichung der Klimaschutzziele wurden qualitativ \r\nals positiv oder negativ (unterstützender oder erschwerender Beitrag) und hinsichtlich \r\nihrer Bedeutung (großer Einfluss oder geringer Einfluss) bewertet. Nicht bewertet wurde, \r\nob die Beiträge ausreichen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nRückblick: bisherige Monitoring-Ergebnisse\r\n15\r\n4 Rückblick: bisherige Monitoring-Ergebnisse\r\nVersorgungssicherheit in Bayern noch gewährleistet, Bezahlbarkeit und \r\nUmweltverträglichkeit unzureichend\r\nDas Monitoringjahr 2021 wurde, wie schon das Vorjahr 2020, erheblich durch Auswirkun\u0002gen der Corona-Pandemie beeinflusst. Nach dem allgemeinen Einbruch der Wirtschafts\u0002leistung im Vorjahr – damit verbunden gingen Energieverbrauch, Stromverbrauch und \r\nTreibhausgasemissionen erheblich zurück – erholte sich die Wirtschaft zwar wieder, der \r\nEnergieverbrauch lag aber weiterhin deutlich unter den Werten von 2019. Im vierten \r\nQuartal 2021 machte sich ein massiver Energiepreisanstieg aufgrund von Energieträger\u0002knappheiten und der allgemeinen wirtschaftlichen Erholung bemerkbar, der sich im Jahr \r\n2022 fortsetzte.\r\nIm Vergleich zum vorhergehenden Monitoring verschlechterte sich in Deutschland mit der \r\nEntwicklung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) und dem Anteil erneuerbarer \r\nEnergien am Stromverbrauch zwei Indikatoren von einer positiven (grünen) Bewertung zu \r\neiner negativen (roten). Die Haushaltsstrompreise verschlechterten sich ebenfalls und wa\u0002ren negativ zu bewerten (vorher kritisch). Die Stromausfallzeit lag gemessen am System \r\nAverage Interruption Duration Index (SAIDI) weiter im grünen Bereich. Alle weiteren Indi\u0002katoren lagen für Deutschland im negativen Bereich.\r\nIn Bayern kam es zu einer Verschlechterung bei der Entwicklung des Stromverbrauchs und \r\ndamit zu einer kritischen (gelben) Bewertung (vorher grün). Die Bewertung der Bezahlbar\u0002keit von Strom in Bayern verschlechterte sich und lag im negativen Bereich. In den Berei\u0002chen Energieeffizienz und Erneuerbare wurde Bayern besser als Deutschland bewertet \r\n(gelbe im Vergleich zu roter Ampelfarbe), was vor allem auf die unterschiedliche Definition \r\nder Zielsetzungen und die daraus resultierenden Unterschiede in den Bewertungskriterien \r\nzurückzuführen war. Bei den bayerischen Zielsetzungen wirkten sich Stromimporte über\u0002proportional positiv auf den Anteil erneuerbarer Energien und die Primärenergieprodukti\u0002vität aus.\r\nDie Versorgungssicherheit Deutschlands und Bayerns blieb mäßig zufriedenstellend, war \r\naber 2021 trotzdem gewährleistet. Die Kosten für Systemsicherheitsmaßnahmen stiegen \r\ngegenüber 2020 massiv an und erreichten mit rund 2,3 Milliarden Euro einen historischen \r\nHöchstwert. Insgesamt blieb Deutschland unter den Ländern mit der besten Qualität der \r\nStromversorgung. \r\nDie Strompreise der Industrie und der privaten Haushalte steigen im Jahr 2021 deutlich an. \r\nDie Steigerung lag über der Teuerungsrate der Verbraucherpreise. In der Industrie lagen \r\ndie Preissteigerungen ebenfalls in allen drei untersuchten Abnahmefällen deutlich über \r\nder Teuerungsrate. Auch die neu aufgenommen Gaspreise stiegen 2021 sowohl für Haus\u0002haltskunden als auch für Gewerbekunden deutlich an. \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nRückblick: bisherige Monitoring-Ergebnisse\r\n16\r\nDie Energieeinsparungen in Deutschland waren weiterhin unzureichend. Die Indikatoren \r\nder Energieeffizienz zeigten, dass Deutschland sich seit 2014 von den Effizienzzielen insge\u0002samt immer mehr entfernte. \r\nDie THG-Emissionen in Deutschland erhöhten sich 2021 deutlich um 4,5 Prozent gegen\u0002über dem Vorjahr. Diese Erhöhung war vor allen Dingen auf die wirtschaftliche Erholung \r\nnach dem starken (pandemiebedingten) Einbruch 2020 zurückzuführen. In Bayern lagen \r\ndie zuletzt verfügbaren Daten zu den THG-Emissionen für das Jahr 2019 mit 95 Mt CO2-\r\nÄquivalenten weiter deutlich über dem Zielpfad.\r\nAbbildung 4\r\nZusammenfassende Bewertung des Standes der Energiewende in Deutsch\u0002land und Bayern gemäß dem 11. Monitoring\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\nDeutschland Bayern\r\nBezahlbarkeit \r\nIndustriestrompreise \r\nHaushaltsstrompreise \r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\nUmweltverträglichkeit\r\nTHG-Emissionen \r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\nVersorgungssicherheit \r\nStromausfallzeit \r\nAusbau der Stromnetze \r\nEingriffe der Netzbetreiber \r\n2,3 (2,3)\r\n1 (1)\r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\nEnergieeffizienz und Erneuerbare\r\nEntwicklung des Stromverbrauchs\r\nEnergieproduktivität\r\nEntwicklung des Primärenergieverbrauchs \r\n1,5 (1,8)\r\n1 (2) \r\n1 (1)\r\n1 (1) \r\nAnteil erneuerbarer Energien\r\nam Stromverbrauch / Stromerzeugung 3 (3)\r\nBewertungsschema: 1=grün 2=gelb 3=rot, Vorjahreswerte in Klammern,\r\nbzw. : Verbesserung bzw. Verschlechterung der Bewertung im Vergleich zum\r\n11. Monitoring aus dem Jahr 2022\r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\n2 (3)\r\n2 (3)\r\n2,3 (2,3)\r\n1 (1)\r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\nentfällt\r\n3 (3)\r\n3 (3) \r\n3 (3)\r\nDeutschland Bayern\r\nBezahlbarkeit \r\nIndustriestrompreise \r\nHaushaltsstrompreise \r\n3,0 (2,5)\r\n3 (3)\r\n3 (2)\r\nUmweltverträglichkeit\r\nTHG-Emissionen \r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\nVersorgungssicherheit \r\nStromausfallzeit \r\nAusbau der Stromnetze \r\nEingriffe der Netzbetreiber \r\n2,3 (2,3)\r\n1 (1)\r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\nEnergieeffizienz und Erneuerbare\r\nEntwicklung des Stromverbrauchs\r\nEnergieproduktivität\r\nEntwicklung des Primärenergieverbrauchs \r\n1,8 (1,3)\r\n2 (1) \r\n1 (1)\r\n1 (1) \r\nAnteil erneuerbarer Energien\r\nam Stromverbrauch / Stromerzeugung 3 (2)\r\nBewertungsschema: 1=grün 2=gelb 3=rot, Werte des 10. Monitorings in Klammern,\r\nbzw. : Verbesserung bzw. Verschlechterung der Bewertung im Vergleich zum\r\n10. Monitoring aus dem Jahr 2021\r\n3,0 (2,5)\r\n3 (3)\r\n3 (2)\r\n3 (1)\r\n3 (1)\r\n2,3 (2,3)\r\n1 (1)\r\n3 (3)\r\n3 (3)\r\n3,0 (2,0)\r\nentfällt\r\n3 (3)\r\n3 (3) \r\n3 (1)\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n17\r\n5 Ergebnisse des 12. Monitorings\r\nEntwicklung entscheidender Indikatoren weiterhin besorgniserregend\r\n5.1 Versorgungssicherheit\r\nDeutschland Bayern\r\n3\r\n1\r\n2\r\n0\r\n2,3 2,3\r\n2021 2022\r\n2,3 2,3\r\n2021 2022\r\nVersorgungssicherheit\r\nDeutschland Bayern\r\nStromausfallzeit\r\nVersorgungssicherheit\r\nAusbau der Stromnetze\r\nLegende: Bewertungsschema: 1=grün, 2=gelb, 3=rot\r\nVorjahreswert in Klammern\r\nVerbesserung gegenüber Vorjahr\r\nVerschlechterung gegenüber Vorjahr\r\nEingriffe der Netzbetreiber\r\n1\r\n3\r\n2,3\r\n3\r\n1\r\n3\r\n2,3\r\n3\r\n(1)\r\n(3)\r\n(2,3)\r\n(3)\r\n(1)\r\n(3)\r\n(2,3)\r\n(3)\r\nAbbildung 5\r\nBewertung der Versorgungssicherheit\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n18\r\n5.1.1 Kraftwerke\r\n5.1.1.1 Gesicherte Erzeugungsleistung\r\nWichtig für eine sichere Stromversorgung ist unter anderem, dass zum Zeitpunkt des \r\nhöchsten Stromverbrauchs genügend Erzeugungsleistung bereitsteht, um die Nachfrage zu \r\ndecken. Die Stromnachfrage kann dabei sowohl durch bayerische beziehungsweise deut\u0002sche Kraftwerke gedeckt werden als auch durch den Stromimport aus anderen Regionen \r\nbeziehungsweise dem Ausland. \r\nMit der zunehmenden Integration der europäischen Strommärkte wird der Stromaus\u0002tausch mit anderen Regionen immer wichtiger. Um die Bedeutung des Stromaustausches \r\nmit anderen Regionen einzuschätzen, wird die bayerische und deutsche Leistungsbilanz als \r\nAspekt der Versorgungsicherheit untersucht. Eine solche Leistungsbilanzierung lässt \r\nSchlussfolgerungen über die Möglichkeiten einer „autarken“ Stromversorgung auf der \r\nLeistungsseite zu und zeigt die Bedeutung des Stromaustausches mit anderen Regionen. \r\nFür eine sichere Stromversorgung sind neben der dargestellten Leistungsbilanzierung auch \r\ndie Verteilung von Strombedarf und Stromerzeugung in der Fläche, die verfügbaren Strom\u0002netze sowie die Integration in das übergeordnete Stromnetz von Bedeutung.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n19\r\nBei der Feststellung der gesicherten Leistung wird unter anderem die Leistung berücksich\u0002tigt, die sich die Bundesnetzagentur (BNetzA) vertraglich mit Reservekraftwerken sichert. \r\nDies sind in der Regel ältere, mit fossilen Brennstoffen betriebene Kraftwerke, die von den \r\njeweiligen Betreibern zur Stilllegung angemeldet wurden. Sind die Kraftwerke systemrele\u0002vant, kann die BNetzA gemäß Energiewirtschaftsgesetz die Außerbetriebnahme verwei\u0002gern, sodass diese Kraftwerke weiterhin als Leistungsreserve zur Verfügung stehen.\r\n0 0 \r\n1 3 1 1 \r\n1 \r\n1 1 \r\n2 2 2 5 \r\n 15 1 \r\n 1 \r\n 2 1 \r\n 35 \r\n0\r\n2\r\n \r\n \r\n \r\n10\r\n12\r\n1 \r\n1 \r\n1 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\nStromimport\r\nDatenreihen2\r\nReservekra werksleistung\r\n ahreshöchstlast\r\nDeutschland Bayern\r\n1 \r\n2 13 1 1 1 1 5 \r\n11 12 \r\n1 2 \r\n10 \r\n0\r\n20\r\n 0\r\n 0\r\n 0\r\n100\r\n120\r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\nReservekra werksleistung\r\n eistungsreserve\r\n ahreshöchstlast\r\nGW GW\r\nAbbildung 6\r\nGesicherte Leistung und Höchstlast in Deutschland und Bayern\r\nDeutschland ab 2012 inkl. Reservekraftwerke\r\nBis 2020 wurden die Daten zur installierten eistung in Deutschland der jährlichen „Gesamtausgabe \r\nder Energiedaten – Datensammlung“ des BMWi entnommen. Seit dem ahr 2021 wird die installierte \r\nLeistung aus der Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur (BNetzA) ausgewertet. Dabei werden die \r\nKraftwerke berücksichtigt, die sich in den Kategorien „in Betrieb“, „saisonale Konservierung“, „Sicher \r\nheitsbereitschaft“, „Sonderfall“ und „vorläufig stillgelegt“ befinden. Die endgültig stillgelegten Kraft \r\nwerke werden nicht einbezogen. Die „gesetzlich an Stilllegung gehinderten“ Kraftwerke werden als \r\nReserve eingestuft. Der Datenstand der Kraftwerksliste ist aus dem November des jeweiligen Jahres. \r\nKraftwerke, die innerhalb des Jahres vor diesem Zeitpunkt stillgelegt wurden, sind nicht enthalten. \r\nQuelle: eigene Berechnung der Prognos AG auf Basis von BNetzA-Kraftwerksliste, Bayerisches Energie\u0002konzept, BMWi-Energiedaten, IE Leipzig und BDEW-Kraftwerksliste, AG Energiebilanzen, \r\nBNetzA.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n20\r\nDie Analyse der gesicherten Leistung für Bayern und Deutschland führt zu sehr unter\u0002schiedlichen Ergebnissen:\r\n– In Deutschland stand auch nach Abschaltung der Kernkraftwerke in den Jahren 2011 \r\nbis 2023 ausreichend gesicherte Leistung zur Verfügung, um den Strombedarf jederzeit \r\ndecken zu können. Im Jahr 2023 betrug der Anteil der Leistungsreserve an der Jahres\u0002höchstlast 6 Prozent. Zunehmend mehr nationale Kraftwerke, die das Ende ihrer Nut\u0002zungsdauer erreicht haben oder nicht mehr rentabel am Strommarkt betrieben werden \r\nkönnen, werden als Reserve zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit einge\u0002stuft. In der Vergangenheit stieg die Leistung kontrahierter ausländischer Kraftwerke \r\nebenfalls tendenziell (3,8 GW im Winter 2016/2017 gegenüber 0,9 GW im Winter \r\n2011/2012), bevor sie im Winter 2017/2018 erstmals gegenüber dem Vorjahr sank\r\n(3,1 GW). Zwischen den Wintern 2018/2019 und 2021/2022 mussten keine ausländi\u0002schen Kraftwerke kontrahiert werden. Für den Winter 2022/2023 und 2023/2024 sind \r\njedoch wieder rund 1,3 GW Leistung notwendig. Der Bedarf an Reservekraftwerksleis\u0002tung für den Winter 2023/2024 liegt mit 4,6 GW rund 2,4 GW niedriger als im Vorjah\u0002reswinter 2022/2023.\r\n– In Bayern war die Situation durch die Abschaltungen der Kernkraftwerke Isar 1 im Jahr \r\n2011 und Grafenrheinfeld Mitte 2015 weniger günstig als in Deutschland. Die über die \r\nHöchstlast hinausgehende Leistung wurde bis 2018 ausschließlich über Reservekraft\u0002werke bereitgestellt. In den Jahren 2019 bis 2023 waren zur Deckung der Höchstlast in \r\nBayern zusätzlich Stromimporte erforderlich (Abbildung 6). Der Bedarf an Reservekraft\u0002werken für das Winterhalbjahr 2023/24 bleibt mit 1,2 GW auf dem Niveau des Vorjah\u0002res.\r\nDie gesicherte Kraftwerksleistung besteht zum überwiegenden Teil aus konventionellen \r\nKraftwerken, deren Einsatz planbar ist (siehe Abbildung 7). Mit vorwiegend Wasserkraft\u0002und Biomasseanlagen tragen Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis\u0002her nur wenig zur gesicherten Leistung bei. Windkraft- und Solaranlagen waren aufgrund \r\nihrer Witterungsabhängigkeit dazu nicht geeignet. Für die Entwicklung der Leistung erneu\u0002erbarer Energien siehe Kapitel 5.3.5.\r\nSeit Oktober 2020 wird eine Kapazitätsreserve von bestehenden Anlagen in einer Größen\u0002ordnung von bis zu 2 GW gebildet. Für den ersten Erbringungszeitraum vom 1. Oktober \r\n2020 bis zum 30. September 2022 wurden hierfür 1.056 MW durch die Übertragungsnetz\u0002betreiber beschafft. Für den zweiten Erbringungszeitraum vom 1. Oktober 2022 bis \r\n30. September 2024 erhöhte sich die kontrahierte Leistung leicht auf 1.086 MW. \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n21\r\nDer BNetzA zufolge ist die Errichtung von Netzstabilitätsanlagen (1,2 GW) erforderlich, um \r\nden besonderen Herausforderungen in der Zeit zwischen der Abschaltung der letzten \r\nKernkraftwerke und der Fertigstellung der großen Gleichstromtrassen zu begegnen. Bei \r\nden Netzstabilitätsanlagen handelt es sich um Gaskraftwerke in Süddeutschland, die im \r\nBedarfsfall verfügbar sein müssen – diese sind, im Gegensatz zur Kapazitätsreserve, Neu\u0002anlagen. \r\nDie Netzstabilitätsanlagen dürfen nicht am „normalen“ Strommarkt teilnehmen, ihre \r\nBetreiber bekommen ihre Kosten von den Übertragungsnetzbetreibern erstattet, die \r\nsie auf die Stromkunden umlegen. In Bayern wurde am 10. August 2023 das Kraftwerk \r\nIrsching 6 als Netzstabilitätsanlage in Betrieb genommen, ursprünglich war dies für Herbst\r\n0\r\n2\r\n \r\n \r\n \r\n10\r\n12\r\n1 \r\n1 \r\n1 \r\n20\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\n202 \r\n2025\r\n202 \r\n202 \r\n202 \r\nStreckbetrieb Kernenergie Kernenergie\r\nfossile Energieträger und Abfall Ba eriespeicher (ohne eimspeicher \r\nKra werk ranken umpspeicher\r\nerneuerbare Energien bestehende, aber nicht kontrahierte Reserve in B \r\nKontrahierte Reserve B E Reservekra werksleistung Ausland\r\n hüringer Strombrücke zum ergleich Südlink\r\nzum ergleich Südostlink Zubau, nicht gesichert\r\nbestehende Reserven zu kontrahieren nach 2023\r\nGW\r\nAbbildung 7\r\nGesicherte Leistung und Höchstlast in Bayern 2011 bis 2028\r\nQuelle: eigene Berechnung der Prognos AG auf Basis BNetzA-Kraftwerksliste, Bayerisches Energiekon\u0002zept, IE Leipzig und BDEW-Kraftwerksliste.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n22\r\n2022 geplant. Die zweite bayerische Netzstabilitätsanlage wurde vom Netzbetreiber \r\nAmprion beauftragt. Das 300-MW-Gaskraftwerk wird von der LEAG betrieben und ist seit \r\ndem 31. Juli 2023 betriebsbereit. \r\nAngesichts der beschriebenen Maßnahmen ist davon auszugehen, dass in Bayern die \r\nStromversorgung aktuell gesichert ist. Allerdings wird die Spitzenlast zunehmend von Re\u0002servekraftwerken und Stromimporten gedeckt. Seit dem April 2023 ist das letzte in Bayern \r\nverbliebene Kernkraftwerk nicht mehr am Netz. Das Kraftwerk wurde abgeschaltet, nach\u0002dem in den ersten Monaten des Jahres 2023 ein Streckbetrieb der letzten drei deutschen \r\nKernkraftwerke erfolgte. Ursprünglich sollten die Kraftwerke bereits zum 31. Dezember \r\n2022 abgeschaltet werden. Zukünftig wird der Ausbau des Stromnetzes für weitere Entlas\u0002tung sorgen. Dieser verzögert sich jedoch gegenüber der ursprünglichen Planung (vgl. Ab\u0002schnitt 5.1.2).\r\nDie Jahreshöchstlast für Bayern wird statistisch nicht erfasst. Das IE Leipzig schätzte für \r\n2010 eine Jahreshöchstlast in Bayern von 12,7 GW. Es wurde unterstellt, dass das Verhält\u0002nis von Stromverbrauch und Höchstlast in Bayern und Deutschland gleich ist. Im Rahmen \r\ndieses Monitorings wird für die Zukunft davon ausgegangen, dass die Höchstlast in Bayern \r\nbis 2028 konstant bleibt. Dieser Annahme liegt das Ziel aus dem Energieprogramm der \r\nBayerischen Staatsregierung zugrunde, den Anstieg des Stromverbrauchs bis 2025 auf ein \r\nMinimum zu begrenzen.\r\nDas Kraftwerk Franken ist ein Gas- und Heizölkraftwerk mit zwei Blöcken und einer Ge\u0002samtnennleistung von 823 MW. Das Kraftwerk ist zurzeit noch in Betriebes hat seine \r\nBetriebsdauer von 40 Jahren bereits überschritten, wurde aber von der Bundesnetzagen\u0002tur als systemrelevant eingestuft. Im vorliegenden Monitoring wird davon ausgegangen, \r\ndass es nach seiner Stilllegung in die Reserve überführt wird. Da dies jedoch nicht gesichert \r\nist, wird das Kraftwerk gesondert ausgewiesen.\r\nTabelle 4 gibt einen Überblick über größere Kraftwerksneubauprojekte in Bayern sowie \r\nihren jeweiligen aktuellen Planungs- beziehungsweise Genehmigungsstand. Das bereits \r\ngenehmigte Projekt eines Gaskraftwerkes in Haiming wurde nach dem Rückzug der OMV \r\naus dem Projekt gestoppt und das hierfür vorgesehene Grundstück bereits weiterverkauft. \r\nDrei weitere Gaskraftwerksprojekte befinden sich in oder vor der Planung. Die Planungen \r\nfür ein Gaskraftwerk mit einer Leistung von 1 GW in Schweinfurt wurden abgebrochen.\r\nIn München sollte gemäß einem Volksentscheid vom 5. November 2017 das Kohlekraft\u0002werk im Norden der Stadt bis 2022 abgeschaltet werden. Mittlerweile wurde Block 2 die\u0002ses Kohlekraftwerks von der Bundesnetzagentur bis Ende 2024 als systemrelevant einge\u0002stuft. Um die Fernwärme- und Stromversorgung der Stadt München zu gewährleisten, hat\u0002ten die Stadtwerke die Errichtung eines Gaskraftwerkes geplant und dazu im Januar 2018 \r\nden Antrag auf Baugenehmigung eingereicht. Allerdings sprach sich im Januar 2019 der \r\nGemeinderat in Unterföhring gegen den Bau des Kraftwerkes aus. Die Stadtwerke Mün\u0002chen gaben am 11. November 2020 bekannt, dass sie dennoch weiter ein Gaskraftwerk zur \r\ngekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung am Standort Unterföhring planen würden. \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n23\r\nDie Planungen für die Pumpspeicherkraftwerke Poschberg, Einöden und Jochberg wurden \r\ngestoppt, über den Energiespeicher Riedl ist noch nicht abschließend entschieden. Im Akti\u0002onsprogramm Energie bekennt sich die Bayerische Staatsregierung zu Riedl und will sich \r\nfür die Realisierung einsetzen. \r\nDie Errichtung sämtlicher in der Liste aufgeführter Projekte ist, mit Ausnahme der Netz\u0002stabilitätsanlagen in Irsching und Leipheim, aufgrund des derzeitigen Planungsstandes \r\näußerst unsicher. \r\nTabelle 4\r\nKraftwerksneubauprojekte in Bayern\r\nKraftwerk Leistung \r\n(MW)\r\nEnergieträger Inbetriebnahme Status 2024 Anmerkung\r\nMünchen/ \r\nUnterföhring \r\n214 Erdgas k. A. In Planung;\r\nGenehmigung \r\ndurch Gemein\u0002derat abge\u0002lehnt; Stadt\u0002werke halten \r\nan Planungen \r\nfest\r\n-\r\nIrsching 300 Erdgas In Betrieb seit \r\n2023\r\nIn Bau Netzstabili\u0002tätsanlage\r\nHaiming 850 Erdgas k. A. Planungs\u0002stopp; Geneh\u0002migung wurde \r\njedoch erteilt\r\n-\r\nLeipheim 300 Erdgas In Betrieb seit \r\n2023\r\nIn Planung Netzstabili\u0002tätsanlage\r\nGundrem\u0002mingen \r\nk. A. Erdgas k. A. In Planung -\r\nGundelfingen max. \r\n1.200\r\nErdgas k.A. In Planung -\r\nEnergiespei\u0002cher Riedl \r\n 300 Pumpspeicher frühestens\r\n2028\r\nIm Planfest\u0002stellungsver\u0002fahren\r\n-\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n24\r\nPoschberg 450 Pumpspeicher - Planungsstopp -\r\nEinöden 150 Pumpspeicher - Planungsstopp -\r\nJochberg / \r\nWalchensee\r\n 700 Pumpspeicher - Planungsstopp -\r\nSchweinfurt 1.000 Erdgas - Abgesagt -\r\nQuellen: BNetzA, BDEW 2018a, Handelsblatt 2019, Süddeutsche Zeitung 2019, LEAG 2021.\r\nIn Tabelle 5 sind die kontrahierten Kraftwerkskapazitäten in Bayern und näherer Umge\u0002bung dargestellt. In Bayern haben insbesondere die Kraftwerke Irsching 3 sowie In\u0002golstadt 3 und 4 großen Anteil an der Reservekraftwerksleistung. Diese Kraftwerke wurden \r\nzur Stilllegung angezeigt und müssen für jeden Winter erneut als Reserve kontrahiert wer\u0002den. In Abbildung 7 wird davon ausgegangen, dass die Kraftwerke auch in Zukunft kontra\u0002hiert werden können. Die Kraftwerke Irsching 4 und 5, bei denen es sich um moderne Gas\u0002kraftwerke handelt, sind seit Oktober 2020 nicht mehr Teil der Reserve und nehmen am \r\nregulären Strommarkt teil.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n25\r\nTabelle 5\r\nKontrahierte Reservekraftwerksleistung in Bayern und näherer Umgebung\r\nKraftwerk Stand\r\nort \r\n2011\r\n2012 \r\nMW \r\n2012\r\n2013 \r\nMW \r\n2013\r\n2014 \r\nMW\r\n2014\r\n2015 \r\nMW\r\n2015\r\n2016 \r\nMW\r\n2016\r\n2017\r\nMW\r\n2017 \r\n2018 \r\nMW\r\n2018 \r\n2019 \r\nMW\r\n2019 \r\n2020 \r\nMW\r\n2020 \r\n2021\r\nMW\r\n2021 \r\n2022 \r\nMW\r\n2022 \r\n2023 \r\nMW\r\n2023 \r\n2024 \r\nMW\r\nFreimann BY 160 \r\nIrsching 3 BY 415 415 415 415 415 375 375 375 375 375 375 375\r\nIrsching 4 BY 545 545 545 545 545\r\nIrsching 5 BY 846 846 846 846 846\r\nIngolstadt 3 \r\nund 4*\r\nBY 716 761 761 761 761 761 761 761 761\r\nStaudinger \r\n4 \r\nHE 622 622 622 622 622 622 580 580 580 580 580 580\r\nGTKW \r\nDarmstadt\r\nHE 95 95 95 95 95 95 95 95\r\nUPM Augs\u0002burg DT 3**\r\nBY 29 29\r\nHeizkraft\u0002werk T2 \r\nAugsburg**\r\nBY 18 18\r\nUPM \r\nSchongau\r\nBY 82 82 82 64 64 64 64 64\r\nSumme 160 1.037 1.037 1.037 3.144 3.413 3.326 3.331 3.266 1.875 1.875 1.875 1.875\r\n* Zu Ingolstadt 3 und 4 2015/2016 (MW): Die Reservekraftwerke konnten hier aufgrund netztech\u0002nischer Engpässe im Fall eines Redispatch mit Italien/Österreich lediglich mit einer Nettoeng\u0002passleistung von in Summe 716,1 MW einspeisen. \r\n** Zu UPM Augsburg Dampfturbine 3 und Heizkraftwerk T2 Augsburg: Die Kraftwerke gehören zur \r\nReserve, wurden aber nicht für jedes Winterhalbjahr durch die BNetzA kontrahiert.\r\nQuelle: BNetzA\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n26\r\n5.1.1.2 Installierte Leistung erneuerbarer Energien \r\nDie installierte Leistung erneuerbarer Energien hat sich in Deutschland seit 2008 von rund \r\n38 GW auf über 150 GW fast vervierfacht. Zwischen 2008 und 2021 entfielen rund 61 Pro\u0002zent des Erneuerbare-Energien-Zubaus auf PV-Anlagen und 41 Prozent auf Windenergie\u0002anlagen.\r\nDie Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele für den Zubau an erneuerbaren Energien \r\ngesetzt. Diese liegen aktuell niedriger als mittel- und langfristig. Für Windenergie an Land \r\nlag das Ausbauziel im Jahr 2023 bei 5 GW, erreicht wurden jedoch nur 3,4 GW. Langfristig \r\nist zur Erreichung der Ziele ein jährlicher Zubau von 12 GW notwendig. Bei Photovoltaik \r\nsieht das Bild anders aus. Hier lag das Zubauziel im Jahr 2023 bei 9 GW. Dieses wurde mit \r\neinem Zubau von 14,1 GW deutlich übertroffen. Langfristig sind aber auch hier mit 20 GW \r\nhöhere jährliche Ausbauraten erforderlich.\r\nDie installierte Leistung der PV hat sich seit 2008 von rund 6 GW auf rund 67 GW mehr als\r\nverzehnfacht. Ein starker Zubau von jährlich durchschnittlich fast 8 GW fand in den Jahren \r\n2010 bis 2012 statt. Zwischen 2013 und 2017 kam es zu einer deutlichen Verlangsamung \r\ndes Ausbaus von PV-Anlagen im Vergleich zu den Vorjahren auf unter 2 GW jährlich. Seit\r\nWind an Land (in GW) Photovoltaik (in GW)\r\n3,4 0 12\r\nZiel:\r\n5,0 GW\r\nZiel:\r\n9,0 GW\r\n14,1\r\n0 20\r\nAbbildung 8\r\nDeutschland – Dynamik des (Brutto)-Ausbaus im letzten Jahr \r\n(01.01.2023 - 31.12.2023)\r\nQuelle: Prognos-Energieatlas 2024\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n27\r\n2017 erhöhte sich der Zubau von PV-Anlagen wieder deutlich. 2022 wurden rund 9 GW \r\nund 2023 rund 14 GW zugebaut. \r\nBei Windenergieanlagen kam es zwischen 2008 und 2023 zu einer Verdreifachung der in\u0002stallierten Leistung von rund 23 GW auf 69 GW. Im Jahr 2017 erreichte der Windenergie\u0002ausbau mit über 6 GW seinen bisherigen Höhepunkt. In den Jahren danach brachen die \r\nZubauzahlen auf unter 2 GW im Jahr 2020 ein. Seitdem ist ein moderater Anstieg zu ver\u0002zeichnen. Im Jahr 2022 wurden mehr als 2 GW, im Jahr 2023 mehr als 3 GW an Anlagen\u0002leistung errichtet.\r\nIn Abbildung 9 dargestellt sind die Ausbauziele der erneuerbaren Energien für 2030. Um \r\ndie geltenden Ziele zu erreichen, muss sich die bis Ende 2023 installierte Anlagenleistung\r\nmehr als verdoppeln. Hierfür ist ein durchschnittlicher jährlicher Zubau von 19 GW bei PV \r\nund 11 GW bei Wind notwendig. \r\nDie installierte Kapazität von Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien \r\nwurde in Bayern zwischen 2008 und 2023 von 6 GW auf 30 GW ausgebaut und somit ver\u0002fünffacht. Photovoltaikanlagen machten mit rund zwei Dritteln den größten Anteil bei die\u0002sem Zubau aus. Nach einem Spitzenwert von 2,9 GW im Jahr 2010 ging der Ausbau bis \r\n0\r\n10\r\n20\r\n30\r\n 0\r\n50\r\n 0\r\n 0\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\n 2030\r\nGeothermie\r\nBiomasse\r\nWind\r\n \r\n0 Wasserkra 50\r\n100\r\n150\r\n200\r\n250\r\n300\r\n350\r\n 00\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\n 2030\r\nDeutschland Bayern\r\nGW GW\r\nAbbildung 9\r\nInstallierte Leistung zur erneuerbaren Stromerzeugung\r\n* Ausbauziel 2030 des EEG\r\n** Ausbauziel 2030 der Staatsregierung\r\nQuelle: BMWi Energiedaten 2022, EEG 2023, für Windenergie eigene Abschätzung Prognos, Föderal \r\nErneuerbar, Bericht aus der Kabinettssitzung vom 17. Mai 2022\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n28\r\n2016 auf 0,5 GW pro Jahr zurück, in den Jahren danach stieg der Zubau an, lag 2022 bei \r\nfast 3 GW und 2023 bei 3,5 GW. Gemessen am jährlichen notwendigen Zubau, der gemäß \r\nder Studie „Bayernplan Energie 20 0“ notwendig ist, wurde das Ziel von 1,9 GW im Jahr \r\n2023 deutlich übererfüllt. Langfristig ist ein höherer jährlicher Zubau von 4 GW erforder\u0002lich. \r\nBeim Ausbau von Windenergieanlagen ist eine deutlich schwächere Dynamik zu verzeich\u0002nen als bei der Photovoltaik. Bis Ende 2023 wurden 2,6 GW an Leistung zugebaut. Wurden \r\nin den Jahren 2013 bis 2017 noch durchschnittlich über 300 MW pro Jahr zugebaut, kam \r\nder Ausbau seitdem nahezu zum Erliegen. Im Jahr 2022 wurden 40 MW und im Jahr 2023 \r\n36 MW zugebaut. Damit entfielen rund 94 Prozent der Ende 2023 installierten Leistung auf \r\nAnlagen, die vor dem Jahr 2018 zugebaut wurden. Gemessen am jährlichen Ziel von 684 \r\nMW für 2023 liegt Bayern damit deutlich unter dem Zielwert. Auch langfristig sind deutlich \r\nhöhere jährliche Ausbauraten von 800 MW erforderlich. \r\nIm Jahr 2022 hat sich die Bayerische Staatsregierung Ziele hinsichtlich des Ausbaus erneu\u0002erbarer Energien für 2030 gesetzt. Angestrebt wird eine Verdopplung der erneuerbaren \r\nStromerzeugung bis 2030 gegenüber 2021. Außerdem sollen mehr als 1.000 neue Windrä\u0002der zugebaut werden, und die Anlagenleistung der Photovoltaik soll sich gegenüber 2021 \r\nverdreifachen. Hierfür sind bis 2030 ein durchschnittlicher Zubau der Leistungen von \r\n3,7 GW bei Photovoltaik und 700 MW bei Windanlagen notwendig. Bei Photovoltaik liegt \r\nder Zubau des Jahres 2023 damit bereits fast in der Größenordnung der Zubauziele. Der \r\nWind an Land (in MW) Photovoltaik (in GW)\r\n38 0 800\r\nZiel:\r\n684 MW\r\nZiel:\r\n1,9 GW\r\n3,5\r\n0 4\r\nAbbildung 10\r\nBayern – Dynamik des (Brutto)-Ausbaus im letzten Jahr\r\n(01.01.2023 - 31.12.2023)\r\nQuelle: Prognos-Energieatlas 2024\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n29\r\nZubau von Windanlagen muss sich gegenüber 2023 um fast um den Faktor 20 vervielfa\u0002chen.\r\nDer regionale Ausbau von Windenergieanlagen verteilt sich sehr unterschiedlich über die \r\nLandkreise des Freistaates Bayern. Über 70 Prozent der Ende 2023 installierten Anlagen \r\nentfallen auf Landkreise in Franken beziehungsweise im nördlichen Bayern. Landkreise im\r\nsüdlichen und östlichen Bayern zeigen im Vergleich dazu deutlich geringere installierte \r\nAnlagenleistungen. Die installierte Leistung der Photovoltaik verteilt sich im Vergleich dazu \r\ndeutlich gleichmäßiger über die Landkreise des Freistaates. \r\nEin ähnliches Bild wie bei der gesamten installierten Leistung zeigt sich für den Zubau an \r\nWindanlagen. Der geringe Zubau von 36 GW verteilte sich vollständig auf Landkreise im \r\nNorden Bayerns. In sechs Landkreisen kam es sogar zu einem Rückbau der Anlagenkapazi\u0002tät (rot dargestellt in Abbildung 12). Im Vergleich dazu verteilte sich der Zubau an Photo\u0002voltaikanlagen deutlich gleichmäßiger über die Landkreise.\r\nWindkraft an Land: 2,6 GW Gesamtleistung Photovoltaik: 22,2 GW Gesamtleistung \r\nAbbildung 11\r\nInstallierte Leistung in Bayern nach Landkreisen (31.12.2023)\r\nQuelle: Prognos-Energieatlas 2024\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n30\r\n5.1.1.3 Gesamte und konventionelle Erzeugungsleistung\r\nDurch den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien stieg die gesamte installierte Net\u0002toleistung in Deutschland zwischen 2008 und 2023 von 140 GW auf 250 GW (Abbildung \r\n12). Die konventionelle installierte Nettoleistung (inklusive Pumpspeicher) ging 2023\r\n(84 GW) im Vergleich zum Vorjahr zurück (86 GW). Grund hierfür war das Abschalten der \r\nletzten Kernkraftwerke.\r\nIn Bayern erhöhte sich die insgesamt installierte Leistung zwischen 2008 und 2023 von \r\nknapp 18 GW auf rund 35 GW. Die konventionelle Erzeugungsleistung verringerte sich im \r\nselben Zeitraum von knapp 12 GW auf unter 5 GW. Die Abschaltung des Kernkraftwerkes \r\nIsar 1 im Jahr 2011 wurde durch die Inbetriebnahme von zwei neuen Gasblöcken in Ir\u0002sching ausgeglichen. Mit der Außerbetriebnahme von Grafenrheinfeld im Juni 2015 redu\u0002zierte sich die konventionelle Kraftwerksleistung auf weniger als 10,5 GW. Darüber hinaus \r\ngingen die Erdölkraftwerke Ingolstadt 3 und 4 (je 386 MW) im März 2015 in die Reserve. \r\n2016 wurden auch die Erdgaskraftwerke Irsching 4 und 5 (846 beziehungsweise 550 MW) \r\nin die Reserve aufgenommen. Zum 31. Dezember 2017 ging infolge des Atomausstieges \r\nder Block B des Kernkraftwerkes Gundremmingen mit einer Nettokapazität von 1.284 MW \r\nvom Netz. Im Jahr 2020 kehrten Irsching 4 und 5 wieder an den Strommarkt zurück, hier\u0002durch erhöhte sich die konventionelle Kraftwerksleistung von rund 6 auf 7,5 GW. Im Jahr \r\n2023 wurde das letzte Kernkraftwerk Isar 2 mit einer Nettoleistung von 1.410 GW vom \r\nNetz genommen. \r\nWindkraft an Land: 38 MW Netto-Zubau Photovoltaik: 3,5 GW Netto-Zubau\r\nAbbildung 12\r\nRegionaler Zubau in Bayern im Kalenderjahr 2023\r\nQuelle: Prognos-Energieatlas 2024\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n31\r\nAbbildung 13\r\nGesamte installierte Leistung zur Stromerzeugung, Deutschland und Bayern\r\nQuelle: BNetzA-Kraftwerksliste.\r\n5.1.2 Netze\r\n5.1.2.1 Ausbau des Übertragungsnetzes\r\nStromübertragungsnetze verbinden Erzeugungs- und Verbrauchsorte unterschiedlicher \r\nRegionen und können an Verbrauchsschwerpunkten fehlende Kraftwerksleistung zum Teil \r\nersetzen bzw. bereitstellen. Deshalb spielen die Stromnetze eine bedeutende Rolle für die\r\nSicherung der Stromversorgung. \r\nIn dem zuletzt im Juni 2020 angepassten Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG, erste \r\nFassung aus dem Jahr 2009) werden für 22 Leitungsbauvorhaben energiewirtschaftliche \r\nNotwendigkeit und vordringlicher Bedarf festgestellt. Das Gesetz regelt den beschleunig\u0002ten Ausbau der Vorhaben mit einer Trassenlänge von rund 1.800 Kilometern im Höchst\u0002spannungsübertragungsnetz (380 kV). \r\n– Im dritten Quartal 2023 waren von den im EnLAG geplanten 1.821 Leitungskilometern \r\nacht im Raumordnungsverfahren, 128 im Planfeststellungs- beziehungsweise Anzeige\u0002verfahren, 216 genehmigt beziehungsweise in Bau und 1.464 Kilometer realisiert (zum \r\nVergleich: 1.338 km im dritten Quartal 2021). \r\n– Im Jahr 2022 wurden 186 Kilometer fertiggestellt (zum Vergleich: 144 km im Jahr 2021).\r\nDeutschland Bayern\r\nGW\r\n0\r\n5\r\n10\r\n1 5\r\n20\r\n25\r\n3 0\r\n3 5\r\n 0\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\nAbfall\r\nBiomasse Geothermie\r\nWind\r\n hotovoltaik\r\nWasser\r\n umpspeicher\r\nErdöl\r\nErdgas\r\nSteinkohle\r\nBraunkohle\r\nKernenergie\r\n0\r\n20\r\n 0\r\n 0\r\n 0\r\n100\r\n120\r\n1 0\r\n1 0\r\n1 0\r\n200\r\n220\r\n2 0\r\n2 0\r\n2 0\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\nGW\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n32\r\n– Im aktuellen Bericht der BNetzA werden keine Erwartungen der Übertragungsnetzbe\u0002treiber hinsichtlich der Fertigstellung an Leitungskilometern mehr aufgeführt. Die Über\u0002tragungsnetzbetreiber rechneten Ende 2018 damit, dass bis Ende 2020 rund 70 Prozent \r\nder Leitungskilometer fertiggestellt sein werden. Diese Einschätzung hatte zum Zeit\u0002punkt des 6. Monitorings noch bei 80 Prozent und zum Zeitpunkt des 5. Monitoring bei \r\n85 Prozent gelegen. Tatsächlich fertiggestellt wurde bis Ende 2022 ein Anteil von \r\n74 Prozent der Leitungskilometer. \r\n– Die bis Mitte 2020 nicht fertiggestellten Bauvorhaben werden nach Angabe der Über\u0002tragungsnetzbetreiber erst nach 2030 abgeschlossen sein. Zum Zeitpunkt des 8. Moni\u0002torings gaben sie noch das Jahr 2030 und im Betrachtungszeitraum des 7. Monitorings \r\ndas Jahr 2025 hierfür an. \r\nNeben dem EnLAG besteht seit dem Jahr 2013 ein weiteres Gesetz zur Regelung des Aus\u0002baus von Stromübertragungsnetzen: das Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG). Das zuletzt im \r\nDezember 2023 geänderte BBPIG enthält die von der BNetzA bestätigten Vorhaben der \r\nNetzentwicklungspläne und legt deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit fest. Die \r\n97 Vorhaben des BBPIG umfassten zum dritten Quartal 2023 eine Länge von rund \r\n12.168 Leitungskilometern. Neben 380-kV-Leitungen sind im BBPIG auch 10 Gleichstrom\u0002leitungen enthalten.\r\nZum dritten Quartal 2023 waren von den im BBPIG geplanten 12.168 Leitungskilometern\r\n1.228 Kilometer genehmigt und 1.231 Kilometer realisiert. Damit machten die fertigstell\u0002ten Leitungen rund 10 Prozent der vorgesehenen Leitungskilometer aus (9 Prozent in \r\n2022). \r\nIm Jahr 2022 wurden 339 Kilometer fertiggestellt (zum Vergleich: 171 km im Jahr 2021). \r\nDie im BBPIG aufgeführten Vorhaben sollen bis spätestens 2038 in Betrieb gehen. \r\nVerzögerungen beim Netzausbau können zu Engpässen im Übertragungsnetz führen, die \r\nEingriffe der Netzbetreiber erfordern. Im Jahr 2022 lag in Deutschland das Netzelement \r\nmit den meisten Eingriffsstunden im Leitungsabschnitt Dörpen mit 16.021 Eingriffsstun\u0002den. Zum Vergleich: Das im Jahr 2021 am stärksten belastete Element war in 1.959 Stun\u0002den betroffen. Das am stärksten belastete Netzelement in Bayern lag erneut im Gebiet \r\nAltheim (3.040 Eingriffsstunden in 2022 gegenüber 334 in 2021). \r\nFür die bayerische Stromversorgung sind die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs\u0002Leitungen (HGÜ-Leitungen) SuedLink und SuedOstLink (Abbildung 14) von besonderer Be\u0002deutung. Beide Vorhaben sollen nach einer Neubewertung vorrangig als Erdkabel ausge\u0002führt werden, wodurch es zu Verzögerungen sowie Mehrkosten gegenüber der ursprüngli\u0002chen Planung kommt. Die Planung der Inbetriebnahme von SuedLink sieht seit dem letzten \r\nMonitoring das Jahr 2028 vor. \r\nBei SuedLink waren zum dritten Quartal letzten Jahres 36 der 1.230 Kilometern im Bau \r\noder genehmigt. Die restlichen 1.194 befanden sich im Planfeststellungsverfahren. Beim \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n33\r\nPlanfeststellungsverfahren handelt es sich um den letzten Planungsschritt, der vor Beginn \r\nder Bautätigkeiten durchgeführt werden muss. Alle anderen Teilabschnitte stehen am \r\nEnde des vorletzten Planungsschritts, der Bundesfachplanung.\r\nSeit 2021 wird beim Vorhaben SuedOstLink ein weiterer Leitungsstrang geplant. Damit be\u0002steht SuedOstLink wie auch SuedLink nun ebenfalls aus zwei Vorhaben. Beim bisher ge\u0002planten ersten Teil von SuedOstLink befanden sich zum dritten Quartal 2023 alle 538 Lei\u0002tungskilometer im Planfeststellungsverfahren, die Fertigstellung dieses Vorhabens ist wei\u0002ter für 2027 vorgesehen. Beim neu vorgesehenen Leitungsstrang befinden sich die gleich \r\nverlaufenden 521 Kilometer ebenfalls im Planfeststellungsverfahren, weitere 237 sind \r\nnoch nicht im Genehmigungsverfahren. Die Fertigstellung dieses Vorhabens ist für 2030 \r\nvorgesehen. \r\nIm Vergleich zu den Angaben des Netzentwicklungsplanes sind Verzögerungen bis zur Fer\u0002tigstellung von bis zu 6 Jahren bei diesen zentralen Vorhaben eingeplant. Die Verschiebung \r\ndes geplanten Fertigstellungsdatums betrifft, mit einer Ausnahme, auch alle weiteren Vor\u0002haben in Bayern (Tabelle 6). \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n34\r\nAbbildung 14\r\nAusbau des Übertragungsnetzes – HGÜ-Trasse Wilster – Grafenrheinfeld \r\n(SuedLink) und HGÜ-Trasse Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)\r\nQuelle: BNetzA.\r\nVorhaben\r\nIsar\r\nBergrheinfeld \r\nWest\r\nWilster\r\nWolmirstedt\r\nWilster - Bergrheinfeld-West (SuedLink), 2 GW\r\n− Inbetriebnahme nach BBPIG: 2028\r\nStatus: Planfeststellung\r\nBrunsbüttel - Großgartach (SuedLink), 2 GW\r\n− Inbetriebnahme nach BBPIG: 2026 \r\nStatus: Planfeststellung\r\nWolmirstedt - Isar (SuedOstLink), 2 GW\r\n− Inbetriebnahme nach BBPIG: 2027\r\n− Startpunkt und Endpunkt mehrfach \r\ngeändert (früher Lauchstädt – Meitingen)\r\nStatus: Planfeststellung\r\nBrunsbüttel\r\nGroßgartach\r\nKlein Rogahn -Isar (SuedOstLink), 2 GW\r\n− Inbetriebnahme nach BBPIG: 2030\r\nStatus: Planfeststellung\r\nKlein Rogahn\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n35\r\nTabelle 6\r\nVerzögerung beim Netzausbau in Bayern \r\nNetzvorhaben Trassen\u0002länge in km\r\nFertigstel\u0002lung nach \r\nNEP* 2015\r\nFertigstellung \r\nnach Monitoring des \r\nStromnetzausbaus\r\nVerzögerung in \r\nJahren\r\nWilster – Bergrhein\u0002feld West (SuedLink) 620 2022 2028 6\r\nWolmirstedt –\r\nIsar (SuedOstLink) 580 2022\r\nerstes Vorhaben: 2027\r\nzweites Vorhaben: 2030\r\n5 (bezogen auf \r\nerstes Vorhaben)\r\nMecklar –\r\nBergrheinfeld West 133 2022 2031 9\r\nRedwitz – Schwandorf 185 2020 2025 5\r\nGrafenrheinfeld -\r\nGroßgartach 149 2020 2026 6\r\nPunkt Wullenstetten –\r\nPunkt Niederwangen 88 2020 2025 5\r\nNeuravensburg –\r\nBundesgrenze 7 2023 2025 2\r\nRaitersach – Altheim 160 2024 2030 6\r\nBundesgrenze AT –\r\nSimbach – Pleinting 158 2018–2022 2030 2–10\r\nRedwitz – Punkt \r\nTschirn 38 2016 2021 (fertiggestellt) 5\r\nOberbachern –\r\nOttenhofen 47 2022 2029 7\r\n* Netzentwicklungsplan; Quellen: BNetzA, Bundesamt für Justiz 2013, NEP 2015.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n36\r\nIn EnLAG und BBPIG sind zusammen 13.098 Leitungskilometer aufgenommen. 2.695 Kilo\u0002meter hiervon sind bereits fertiggestellt. Die geplante Fertigstellung der Leitungskilometer \r\nweicht aktuell weiter deutlich von der ursprünglichen Planung ab. Zum dritten Quartal \r\n2023 wurden 1.950 weniger Kilometer fertiggestellt als in den ursprünglichen Fassungen \r\nder Gesetze vorgesehen. Hinsichtlich des Netzausbaus wird daher erneut eine rote Ampel\u0002bewertung vorgenommen. \r\nAbbildung 15\r\nStand des Netzausbaus\r\nQuelle: Netzausbau; Monitoringberichte.\r\n5.1.2.2 Netzeingriffe der Übertragungsnetzbetreiber \r\nNeben dem Ausbau des Übertragungsnetzes ist kurzfristig die Sicherstellung der Stabilität \r\nim bestehenden Stromsystem die Voraussetzung für eine jederzeit gesicherte Stromver\u0002sorgung. Um diese Stabilität zu gewährleisten, müssen Netzbetreiber in bestimmten \r\nPlanungs- und Baufortschritt in \r\nLeitungskilometern (BBPlG und EnLAG)\r\nUrsprungspfad und tatsächlicher \r\nAusbau nach EnLAG und BBPIG\r\nDE\r\nAbweichungen 5% und weniger vom Ursprungspfad\r\nKeine bzw. positive Abweichungen\r\nAbweichungen > 10% vom Ursprungspfad\r\nBewertung\r\n \r\n 3.000\r\n .000\r\n .000\r\n 12.000\r\n 15.000\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n 2023\r\n etzkilometer vor dem Genehmigungsverfahren\r\nim Raumordnungs oder Bundesfachplanungsverfahren\r\nvor dem lanfeststellungs oder Anzeigeverfahren\r\ngenehmigt und vor dem oder im Bau\r\nfer ggestellt\r\n \r\n 2.000\r\n .000\r\n .000\r\n .000\r\n 10.000\r\n 12.000\r\n 1 .000\r\n2013\r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n2021\r\n2023\r\n2025\r\n202 \r\n202 \r\n2031\r\n2033\r\n2035\r\n er gstellung in km\r\n rsprungspfad\r\ntatsächlicher Ausbau\r\nAbweichung zum \r\n30.September 2023: \r\n1.950 Kilometer\r\n -\r\n 3.000\r\n 6.000\r\n 9.000\r\n 12.000\r\n 15.000\r\n2013\r\n2015\r\n2017\r\n2019\r\n2021\r\n*2023\r\nNetzkilometer\r\nvor dem Genehmigungsverfahren\r\nim Raumordnungs oder Bundesfachplanungsverfahren\r\nim oder vor dem Planfeststellungs - oder Anzeigeverfahren\r\ngenehmigt beziehungsweise im Bau\r\nfertiggestellt\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n37\r\nSituationen in die Fahrweise von Kraftwerken oder in die Stromabnahme von Verbrau\u0002chern eingreifen. In Deutschland trifft dies vor allem auf Netzgebiete des Übertragungs\u0002netzbetreibers TenneT zu (hoher Windanteil in Norddeutschland und viel PV im bayeri\u0002schen Teil des Netzes).\r\nBei Maßnahmen nach § 13.1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird zumeist in die Fahr\u0002weise von Kraftwerken eingegriffen. Zu unterscheiden sind im Wesentlichen Redispatch \r\nund Countertrading. Redispatch bezeichnet den Eingriff in den marktbasierten Fahrplan \r\nvon Kraftwerken, um Leitungsüberlastungen zu vermeiden oder zu beheben. Beispiels\u0002weise werden bei einer hohen Windeinspeisung – wegen des Einspeisevorrangs von Strom \r\naus erneuerbaren Energien – kostengünstige konventionelle Kraftwerke in Nord- und Ost\u0002deutschland vom Netz genommen und gleichzeitig teurere konventionelle Kraftwerke in \r\nSüddeutschland angefahren, um hier die Stromversorgung zu sichern. Countertrading be\u0002zeichnet das von den Übertragungsnetzbetreibern veranlasste gegenläufige und regelzo\u0002nenübergreifende Handelsgeschäft mit dem Ziel, Netzengpässe zu vermeiden oder zu be\u0002seitigen.\r\nIn den bisherigen Monitoringberichten konnte auf Basis der Daten der Bundesnetzagentur \r\neine Unterscheidung zwischen den einzelnen Netzbetreibern vorgenommen werden. Seit \r\ndem dritten Quartal 2022 hat sich die Methodik der Datenerfassung der BNetzA geändert. \r\nDie Daten zum Umfang in den einzelnen Netzgebieten sind in den aktuellen Berichten \r\nnicht mehr verfügbar und werden aggregiert über das gesamte Bundesgebiet ausgegeben. \r\nDie aktuell ausgegeben Daten sind aufgrund methodischer Bereinigungen, die durch die\r\nBNetzA vorgenommen wurden, auch nicht mehr in der Gesamtheit mit den Daten der ver\u0002gangenen Monitoringberichte vergleichbar. \r\nIm Jahr 2022 lagen die Einspeisereduzierungen konventioneller Kraftwerke weiter auf dem \r\nhistorisch höchsten Niveau des Vorjahres. Bezogen auf den Stromverbrauch wurden fast \r\nzwei Prozent abgeregelt, weshalb weiter eine rote Ampelbewertung vorgenommen wird. \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n38\r\nAbbildung 16\r\nEingriffe der Netzbetreiber nach § 13.1 EnWG (Redispatch)\r\nQuelle: BNetzA.\r\nWenn die Maßnahmen nach § 13.1 EnWG zur Stabilisierung des Stromsystems nicht aus\u0002reichen, werden Maßnahmen nach § 13.2 EnWG ergriffen und Anlagen zur Stromerzeu\u0002gung aus erneuerbaren Energien abgeregelt. Seit dem dritten Quartal werden die Daten \r\nvon der BNetzA zusammen mit den Redispatch-Daten ausgewiesen, die konventionelle \r\nMarktkraftwerke betreffen. Eine Unterscheidung der Daten ist jedoch weiter möglich,\r\nsodass an der bisherigen Differenzierung zwischen erneuerbaren Anlagen und konventio\u0002nellen Marktkraftwerken festgehalten wird. \r\n1,2 1,1 \r\n1,5 \r\n1, 1, \r\n0,0 \r\n0,5 \r\n1,0 \r\n1,5 \r\n2,0 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n . 5 \r\n .3 5 \r\n .522 \r\n10. 2 \r\n10.3 5 \r\n .5 1 \r\n . 5 \r\n0\r\n2.000\r\n .000\r\n .000\r\n .000\r\n10.000\r\n12.000\r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n1. 2022\r\n1. 2023\r\nEinspeisereduzierung \r\nkonventioneller Kraftwerke\r\nAnteil Einspeisereduzierung am \r\nStromverbrauch\r\nGWh\r\nDE\r\n0,5 - 1% am Stromverbrauch\r\nWeniger als 0,5% am Stromverbrauch\r\nMehr als 1% am Stromverbrauch\r\nBewertung\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n39\r\nIn den letzten Jahren mussten immer häufiger Anlagen erneuerbarer Energien aufgrund \r\nvon Engpässen im Stromnetz abgeregelt werden. Im Jahr 2022 erreichten die abgeregelten \r\nMengen mit 8.070 GWh einen neuen Spitzenwert. Zuvor lag der Höchstwert bei im Jahr \r\n2019 abgeregelten 6.482 GWh. Bis zum Jahr 2021 verbesserte sich der Wert auf\r\n5.818 GWh, ehe im Jahr 2022 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war. Gut 92 Prozent \r\nder abgeregelten Arbeit betrafen die Windenergie. Gemessen an der EEG-Stromerzeugung \r\nlag die Ausfallarbeit 2022 mit 3,5 Prozent erneut höher als im Vorjahr (Abbildung 17).\r\nAbbildung 17\r\nEingriffe der Netzbetreiber nach § 13.2 EnWG (Einspeisemanagement)\r\nQuelle: BNetzA.\r\n5.1.2.3 Kosten für Systemsicherheitsmaßnahmen\r\nInsgesamt entstanden 2022 durch Maßnahmen zur Sicherung der Netzstabilität Kosten in \r\nHöhe von 4,3 Milliarden Euro, das waren fast zwei Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. \r\n0\r\n2.000\r\n .000\r\n .000\r\n .000\r\n10.000\r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n1. 2022\r\n1. 2023\r\nWind Solarenergie Sons ge \r\nAbgeregelte Arbeit nach \r\nErzeugungsart\r\nAnteil der Ausfallarbeit an der\r\nEEG-Stromerzeugung (EE ohne \r\nWasserkraft)\r\nGWh\r\nDE\r\n0,5 - 1% der EEG-Stromerzeugung\r\nWeniger als 0,5% der EEG-Stromerzeugung\r\nMehr als 1% der EEG-Stromerzeugung\r\nBewertung\r\n0,2 \r\n0, \r\n0,3 \r\n0, \r\n1,2 \r\n2, \r\n2,3 \r\n2, \r\n2, \r\n3,0 \r\n2, \r\n2, \r\n3,5 \r\n0,0 \r\n0,5 \r\n1,0 \r\n1,5 \r\n2,0 \r\n2,5 \r\n3,0 \r\n3,5 \r\n ,0 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n40\r\nDamit erreichten diese Kosten erneut einen historischen Höchstwert. Mit drei Milliarden\r\nEuro entfiel im Jahr 2022 der größte Teil dieser Kosten auf Maßnahmen des Redispatches,\r\ndie den historischen Höchstwert des Vorjahres deutlich übertrafen (986 Millionen Euro in \r\n2021). Der Grund für den hohen Anstieg liegt in den stark gestiegenen Kosten für Gas und \r\nKohle, die sich ab dem vierten Quartal 2021 bemerkbar machten.\r\nDie Kosten zur Vorhaltung und zum Abruf von Reservekraftwerken stiegen 2022 auf über \r\neine Milliarde Euro. Damit haben sich diese Kosten im Vergleich zum Vorjahr mehr als ver\u0002doppelt. Die Kosten für die Entschädigungen erneuerbarer Anlagen gingen hingegen im \r\nVergleich zum Vorjahr deutlich zurück auf 148 Millionen Euro, 2021 hatten sie 807 Millio\u0002nen Euro betragen.\r\nAbbildung 18\r\nKosten für Systemsicherheitsmaßnahmen\r\nQuelle: BNetzA.\r\nDer größte Teil der Kosten entfiel auf das Netzgebiet von TenneT, hier fielen 57 Prozent \r\nder insgesamt entstandenen Kosten an. Auf 50 Hertz und Amprion entfielen jeweils rund \r\n22 Prozent der Kosten (Abbildung 18). Die Kosten in den jeweiligen Netzgebieten schlagen \r\nsich gleichmäßig in den jeweiligen Gebieten nieder, da die Netzentgelte auf Übertragungs\u0002netzebene bundesweit vereinheitlicht sind.\r\n2000\r\n 00\r\n 1\r\n0\r\n1.000\r\n2.000\r\n3.000\r\n .000\r\n5.000\r\n .000\r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n1. 2023\r\n1. 2022\r\nRedispatch und ountertrading nach 13.1 EnWG\r\nEinspeisemanagement nach 1 , 15 EEG\r\n etzreserve\r\nAufteilung der Kosten für \r\nRedispatch und Countertrading\r\nnach Netzbetreibern in Mio. Euro\r\nKosten der Systemsicherheitsmaßnahmen\r\nMio. EUR Tennet\r\n50 Hertz\r\nTransnet BW\r\nVerteilnetzbetreiber\r\nAmprion\r\nTennet\r\n50 Hertz\r\nTransnet BW\r\nVerteilnetzbetreiber\r\nAmprion\r\nGesamt:\r\n3.484 Mio. Euro\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n41\r\n5.1.2.4 Versorgungsunterbrechungen (SAIDI)\r\nTrotz der hohen Zahl von Eingriffen im Stromnetz wies Deutschland im Jahr 2018 mit nur \r\nrund 14 Minuten Versorgungsunterbrechungen innerhalb der EU-15-Staaten die höchste \r\nVerfügbarkeit von Strom auf (Abbildung 19, rechte Seite). Gemessen wird dies anhand des \r\nSAIDI-Wertes, der die kumulierte durchschnittliche Dauer ungeplanter Versorgungsunter\u0002brechungen ausweist. Ein europäischer Vergleich der SAIDI-Werte liegt nur bis zum Jahr \r\n2018 vor.\r\nIn die Berechnung gehen allerdings nur Unterbrechungen von mehr als drei Minuten \r\nDauer ein. Im Jahr 2022 betrug der SAIDI-Wert für Deutschland 12,2 Minuten und lag da\u0002mit etwas tiefer als im Vorjahr (12,7 Minuten). Auch in Bayern ging der SAIDI-Wert 2022\r\ngegenüber dem Vorjahr zurück und lag bei 10,54 Minuten (2021: 12,57 Minuten). In \r\nBayern kam es über den Betrachtungszeitraum – außer in den Jahren 2012 und 2017 –\r\nzu durchschnittlich kürzeren Unterbrechungen als im gesamten Bundesgebiet.\r\n13 15 17\r\n24\r\n38\r\n49\r\n54\r\n46\r\n0\r\n10\r\n20\r\n30\r\n40\r\n50\r\n60\r\nDE DK LU AT GB FR ES EU\r\n15*\r\nEntwicklung in Deutschland und Bayern SAIDI im europäischen Vergleich 2016\r\nMinuten Minuten\r\n15*\r\nBewertung DE BY\r\n20 bis 30 Minuten\r\nWeniger als 20 Minuten\r\nMehr als 30 Minuten\r\n0\r\n5\r\n10\r\n15\r\n20\r\n2009\r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n2014\r\n2015\r\n2016\r\n2017\r\n2018\r\n2019\r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\nSAIDI (Deutschland)\r\nSAIDI (Bayern)\r\nAbbildung 19\r\nVersorgungsunterbrechungen gemäß SAIDI-Wert\r\n* ohne Belgien, Finnland und die Niederlande\r\nQuellen: BNetzA, CEER Benchmarking Report 6.1: ungeplanter SAIDI ohne Ausnahmefälle.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n42\r\n5.1.2.5 Stromaustausch mit dem Ausland\r\nFür die sichere Stromversorgung eines Landes oder einer Region spielen neben der Verfüg\u0002barkeit eigener Kraftwerke und landesinterner Stromnetze auch die Möglichkeiten eine \r\nRolle, bei Engpässen aus anderen Regionen beziehungsweise aus dem Ausland Strom zu \r\nbeziehen oder überschüssigen Strom dorthin zu verkaufen. Für den Stromaustausch \r\nDeutschlands mit dem Ausland sind Strompreisunterschiede zwischen den Ländern von \r\ngroßer Bedeutung.\r\nAbbildung 20\r\nStromaustausch mit dem Ausland\r\n* bis September\r\nQuelle: ENTSO-E.\r\nIn den vergangenen Jahren exportierte Deutschland stets mehr Strom, als es importierte. \r\nDas Handelsvolumen – die Summe von Export und Import – lag bis zum Jahr 2020 meist \r\nknapp oberhalb von 100 TWh, in den Jahren danach nur noch bei etwa der Hälfte. Nach \r\nder Abschaltung von acht Kernkraftwerken im Jahr 2011 verringerte sich der Exportüber\u0002schuss im Vergleich zu den Vorjahren merklich. Bis 2015 stieg er wieder deutlich an, um \r\ndann nahezu konstant bei etwa 50 TWh zu verbleiben. 2019 war erstmals wieder ein deut\u0002licher Rückgang des Exportüberschusses auf 33 TWh zu beobachten. 2022 lag der Export\u0002überschuss mit 16 TWh auf einem vergleichbaren Niveau wie 2020 (19 TWh), aber deutlich \r\nhöher als 2021 (8 TWh). Die Stromexporte machten 35 TWh aus, während der Stromim\u0002port bei 19 TWh lag (Abbildung 20).\r\n 2 2 3 51 3 0 3 2 2 32 0 21 1 2 \r\n 2 5 5 55\r\n 1 \r\n 5 0 0 3\r\n \r\n30 35 30\r\n 0\r\n 0\r\n 20\r\n0\r\n20\r\n 0\r\n 0\r\n 0\r\n100\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n 2023\r\n Wh\r\nImport E port Saldo (E port Import \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n43\r\nAbbildung 21\r\nAußenhandelspreise für Strom\r\n* Bis November 2023\r\nQuelle: Fraunhofer ISE.\r\nDer im Jahresdurchschnitt für deutschen Exportstrom erzielte Preis lag im Zeitraum 2008 \r\nbis 2014 meist über den Einfuhrpreisen. In den Jahren 2016 bis 2018 kehrte sich dies bei \r\nweiterhin kleinen Preisdifferenzen um. In den Jahren 2019 bis 2021 lag der Ausfuhrpreis \r\nwieder über dem Einfuhrpreis. Abbildung 21 zeigt darüber hinaus, dass das generelle Preis\u0002niveau bis 2016 deutlich sank und bis 2020 wieder leicht anstieg. In den Jahren 2021 und \r\n2022 erfolgte ein erheblicher Anstieg um jeweils mehr als 100 Prozent. 2023 lagen die \r\nPreise dann wieder etwa auf dem Niveau des Jahres 2021. In bestimmten Marktlagen \r\nmusste deutscher Überschussstrom zu negativen Preisen abgegeben werden. \r\n5.1.2.6 Gasimporte nach Ländern\r\nNach Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 sank der Anteil der Gasim\u0002porte per Pipeline aus Russland stark ab. Kamen im Jahr 2021 in den ersten elf Monaten \r\nnoch rund 70 Prozent der Gasimporte (exkl. Exporte) aus Russland, waren es im Jahr 2022 \r\nnur noch 35 Prozent. Seit März 2022 wurden die Gasmengen aus Russland sukzessive re\u0002duziert und zum 31. August 2022 komplett eingestellt (siehe Abbildung 22). \r\n5 5 5 3 5 5 5 5 2 2 3 5 3 0 \r\n100\r\n223\r\n101\r\n \r\n5 \r\n5 0 5 3 5 3 5 2 3 3 3 5 2\r\n \r\n23 \r\n \r\n0\r\n50\r\n100\r\n150\r\n200\r\n250\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\nEuro MWh\r\nAusfuhrpreis Einfuhrpreis\r\n*\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n44\r\nAbbildung 22\r\nGasimporte in Deutschland nach Herkunftsländern sowie Gasverbrauch in\r\nTWh Hu\r\nQuelle: Eigene Darstellung Prognos (2022) auf Basis von ENTSOG (2022), Eurostat (2022)\r\nDie fehlenden Mengen wurden zum einen Teil durch steigende Pipelineimporte aus ande\u0002ren Ländern gedeckt. Aus Norwegen wurden im Jahr 2022 46 Prozent und im Jahr 2023 \r\n26 Prozent mehr Gas als im Jahr 2021 geliefert.\r\nZum anderen Teil wurden die reduzierten Gasmengen aus Russland durch Flüssiggas (LNG) \r\nvom Weltmarkt kompensiert, das über die LNG-Importhäfen Gate und Eemshaven in den \r\nNiederlanden sowie Zeebrugge in Belgien nach Deutschland fließt. Im Jahr 2022 flossen\r\naus den Niederlanden 32 Prozent und aus Belgien 1.162 Prozent mehr Gas nach Deutsch\u0002land. Im Jahr 2023 änderte sich dieses Bild kaum. Bei den Importmengen aus den Nieder\u0002landen handelte es sich nicht ausschließlich um LNG. Hier müssen noch die in den Nieder\u0002landen geförderten und nach Deutschland exportierten L-Gasmengen abgezogen werden. \r\nIm November 2022 wurde das erste schwimmende LNG-Terminal (Floating Storage and \r\nRegasification Unit, FSRU) in Deutschland ans Gasnetz angeschlossen. Die Anlegestelle für \r\nFlüssiggas-Spezialschiffe in Wilhelmshafen wurde am 15. November 2022 nach knapp 200 \r\nTagen Bauzeit fertiggestellt. Aktuell sind fünf schwimmende LNG-Terminals in Deutschland \r\nin Betrieb. \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n45\r\n5.1.2.7 Geplante Wasserstoffleitungen \r\nDie Fernleitungsnetzbetreiber für Erdgas haben in ihren ersten Ergebnissen zum Netzent\u0002wicklungsplan im Jahr 2022 einen Plan für ein deutsches Wasserstoffnetz im Jahr 2032 vor\u0002gelegt. Im Jahr 2023 gingen die Planungen zum Wasserstoffkernnetz weiter und wurden \r\nkonkreter. Im Plan enthalten sind 9.700 km an Wasserstoffleitungen. Hierfür wird mit In\u0002vestitionskosten in Höhe rund 20 Milliarden Euro gerechnet. Es sollen sowohl bestehende \r\nGasleitungen umgestellt (60 Prozent) als auch neue Wasserstoffleitungen gebaut (40 Pro\u0002zent) werden. Bayern soll innerhalb des Planes über drei Stränge angebunden werden, die \r\nüber Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen/Thüringen laufen. Beim Anschluss über \r\nSachsen/Thüringen handelt es sich um einen Neubau. Große Wasserstoffspeicher, die ans \r\nFernleitungsnetz angeschlossen werden, sind in Bayern nicht geplant. Der Grund hierfür \r\nliegt darin, dass bestehende Kavernenspeicher, die potenziell auch für die Speicherung von \r\nWasserstoff in Frage kommen, nicht in Bayern existieren. \r\nAbbildung 23\r\nGeplante Wasserstoffleitungen in Deutschland\r\nQuellen: FNB Gas\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n46\r\n5.2 Bezahlbarkeit\r\nDie Strompreise für Endkunden stiegen seit 2008 erheblich an. Dabei spielte der schnelle \r\nAusbau der erneuerbaren Energien eine bedeutende Rolle: \r\nDer Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze wurde von den Stromkunden \r\nüber EEG-Umlage und Netzentgelte finanziert. Diese erhöhten den Strompreis für die \r\nMehrzahl der Kunden. Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage vollständig abgeschafft. \r\nMit dem deutlichen Anstieg der Rohstoffpreise stiegen auch die Börsenstrompreise deut\u0002lich an. Davon waren insbesondere stromintensive Industrieunternehmen betroffen, die \r\nnicht vom Wegfall der EEG-Umlage profitierten.\r\nWie sich diese Faktoren im Zusammenspiel mit weiteren Einflussgrößen – unter anderem \r\nBrennstoffpreise, CO2-Preise, veränderte Kraftwerkseinsatzstruktur – bislang auf die \r\nDeutschland Bayern\r\n3\r\n1\r\n2\r\n0\r\n3,0 3,0\r\n2020 2022\r\n3,0 3,0\r\n2020 2022\r\nBezahlbarkeit\r\nDeutschland Bayern\r\nIndustriestrompreis\r\nBezahlbarkeit\r\nHaushaltsstrompreis\r\n3\r\n3\r\n3,0\r\n(3)\r\n(3)\r\n(3)\r\n3\r\n3\r\n3,0\r\n(3)\r\n(3)\r\n(3)\r\nLegende: Bewertungsschema: 1=grün, 2=gelb, 3=rot\r\nVorjahreswert in Klammern\r\nVerbesserung gegenüber Vorjahr\r\nVerschlechterung gegenüber Vorjahr\r\nAbbildung 24\r\nBewertung der Bezahlbarkeit\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n47\r\nStrompreise für unterschiedliche Kundengruppen auswirkten, wird im Folgenden darge\u0002stellt.\r\n5.2.1 Industriestrompreise\r\nIn den ersten sechs Monitorings wurde der Preis bei Stromabnahmen von jährlich 20.000 \r\nbis 70.000 MWh (ohne Mehrwertsteuer sowie ohne erstattungsfähige Steuern/Abgaben) \r\nbesonders untersucht und für die Indikatoren zum Industriestrompreis herangezogen.\r\nIn detaillierten Statistiken wurden, abhängig von abgenommener Strommenge und Span\u0002nungsebene, mehrere Preiskategorien unterschieden. Der rechte Teil von Abbildung 25\r\nzeigt die Preise für unterschiedliche Abnahmefälle. Aufgrund der unterschiedlichen Ent\u0002wicklungen der einzelnen Abnahmefälle flossen seit dem 7. Monitoring alle drei Abnahme\u0002klassen in die Bewertung ein.\r\n0\r\n2\r\n \r\n \r\n \r\n10\r\n12\r\n1 \r\n1 \r\n1 \r\n20\r\n22\r\n2 \r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n 2023\r\n 0.000 MWh a bis 150.000 MWh a\r\n20.000 MWh a bis 0.000 MWh a\r\n500 MWh a bis 2.000 MWh a\r\n 0\r\n100\r\n110\r\n120\r\n130\r\n1 0\r\n150\r\n1 0\r\n1 0\r\n1 0\r\n1 0\r\n200\r\n210\r\n220\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n 2023\r\nErzeugerpreisinde \r\n500 bis 2.000 MWh a\r\n20.000 bis 0.000 MWh a\r\n 0.000 bis 150.000 MWh a\r\nIndustriestrompreisindex Industriestrompreise nach Abnahmeklasse\r\nct/kWh\r\nBewertung DE\r\n> Teuerungsrate\r\n≤ euerungsrate\r\n> Doppelte Teuerungsrate\r\nAbbildung 25\r\nIndustriestrompreise in Deutschland\r\n*1. Halbjahr 2023\r\nQuellen: eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis von Eurostat (ohne MwSt. und erstattungsfä\u0002hige Steuern und Abgaben), Statistisches Bundesamt.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n48\r\nDie Strompreise für Industriekunden stiegen zwischen 2008 und 2014 signifikant an, was \r\nausschließlich auf höhere Abgaben beziehungsweise Umlagen zurückzuführen war. Die \r\nbeiden deutlichen Erhöhungen der EEG-Umlage in den Jahren 2011 und 2013 führten zu \r\nentsprechenden Bewegungen bei den Industriestrompreisen. Je nach Abnahmeklasse ent\u0002wickelten sich die Preise bis 2018 gegenläufig. In den Jahren 2019 und 2020 war für alle \r\nAbnahmeklassen wieder ein Anstieg zu verzeichnen (Abbildung 25). Nachdem er bereits \r\n2021 in allen Abnahmeklassen historische Höchstwerte erreichte, stieg der Industriestrom\u0002preis im Jahr 2022 weiter stark an. Der Anstieg setzte sich 2023 in zwei Abnahmeklassen \r\nfort, in der Abnahmeklasse von jährlich 70.000 bis 150.000 MWh ging der Preis leicht \r\nzurück.\r\nEin Maßstab für die Bewertung der Industriestrompreisentwicklung ist ein Vergleich mit \r\ndem Erzeugerpreisindex des verarbeitenden Gewerbes. Im Jahr 2023 lagen die Industrie\u0002strompreise in allen Abnahmeklassen erneut höher als der Erzeugerpreisindex (Abbil\u0002dung 25, linke Seite).\r\nHohe Strompreise stellen vor allem für stromintensive Unternehmen ein Problem dar, die \r\nmit ihren Produkten im internationalen Wettbewerb stehen. Deshalb wird als zweiter \r\nMaßstab für die Einordnung des Industriestrompreises in Deutschland dessen Position in\u0002nerhalb der Industriestrompreise der EU-27-Staaten herangezogen. Hier lag Deutschland \r\n0\r\n2\r\n \r\n \r\n \r\n10\r\n12\r\n1 \r\n1 \r\n1 \r\n20\r\n22\r\n2 \r\n2 \r\n2 \r\n ortugal\r\n innland\r\nSchweden\r\nSpanien\r\nMalta\r\nDänemark\r\n itauen\r\nEstland\r\nBulgarien\r\n u emburg\r\n rankreich\r\n schechien\r\n e land\r\nDeutschland\r\nBelgien\r\nSlovenien\r\nRumänien\r\n olen\r\nItalien\r\n iederlande\r\nIrland\r\n sterreich\r\nKroa en\r\nGriechenland\r\nSlovakei\r\n ngarn\r\nZypern\r\nct kWh\r\n \r\n \r\n \r\nAbbildung 26\r\nIndustriestrompreise in den Staaten der EU-27 im Jahr 2022\r\n*1. Halbjahr\r\nJahresverbrauch 20.000 bis 70.000 MWh, Jahr 2023\r\nQuelle: Eurostat (ohne MwSt. und erstattungsfähige Steuern und Abgaben).\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n49\r\nim Jahr 2009 auf Rang 19, das heißt in achtzehn europäischen Ländern (der damaligen \r\nEU-28) waren die Strompreise niedriger als in Deutschland. Bis 2011 fiel Deutschland auf \r\nRang 24 zurück. Damit zählte Deutschland in der Kategorie Industriestrompreise zur \r\nGruppe der „teuren Staaten“. Im Jahr 2020 verschlechterte sich Deutschland sogar auf \r\nRang 26 und verblieb hier auch im Jahr 2021. Bis zum 1. Halbjahr 2023 stieg der Industries\u0002trompreis zwar von 13,1 ct/kWh (2021) auf 19,1 ct/kWh. Dennoch verbesserte sich \r\nDeutschland im EU-27-Vergleich auf Rang 14, unter anderem vor den Nachbarländern \r\nBelgien, Niederlande, Österreich und Polen.\r\nAm günstigsten konnten Industriekunden im Jahr 2023 in Portugal Strom beziehen – nur in \r\nPortugal und Malta ging der Industriestrompreis gegenüber dem letzten Monitoring zu\u0002rück. Auf den Plätzen zwei und drei lagen, wie beim 11. Monitoring, Schweden und Finn\u0002land. In Luxemburg, das beim letzten Monitoring noch den niedrigsten Industriestrompreis \r\nvorweisen konnte, stieg dieser am stärksten an (Rang 10). Der EU-27-Durchschnitt stieg\r\nauf 17,6 ct/kWh an (2021: 10,6 ct/kWh). Zu den Ländern mit einem Strompreis unter dem \r\nEU-27-Durchschnittswert zählten unter anderem Dänemark und Frankreich (Abbildung \r\n26).\r\nAbbildung 27\r\nZusammensetzung des Industriestrompreises, \r\nJahresverbrauch 160 bis 20.000 MWh\r\n*1. Bis November 2023\r\nQuelle: BDEW 2023b.\r\nAbbildung 27 zeigt die Zusammensetzung des Industriestrompreises für die Abnahme\u0002klasse mit einem Jahresverbrauch zwischen 160 und 20.000 MWh. Der Industriestrompreis \r\n0\r\n5\r\n10\r\n15\r\n20\r\n25\r\n30\r\n35\r\n 0\r\n 5\r\n50\r\n200 \r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\nStromsteuer\r\n mlage für abschaltbare asten\r\nO shore a ungsumlage\r\n 1 Strom E mlage\r\nKWK Aufschlag\r\nEEG mlage\r\nKonzessionsabgabe\r\nBescha ung, etzentgelt, ertrieb\r\nct kWh\r\n*\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n50\r\nin Deutschland in der dargestellten Abnahmeklasse stieg zwischen 2015 und 2023 kontinu\u0002ierlich an. Einzig 2020 war ein Rückgang aufgrund niedrigerer Beschaffungspreise auszu\u0002machen. \r\nAufgrund massiv gestiegener Beschaffungspreise (38 ct/kWh nach 12 ct/kWh im Vorjahr)\r\nlag der Strompreis im Jahr 2022 mehr als doppelt so hoch wie ein Jahr zuvor. Steuern, \r\nAbgaben und Umlagen machten nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und \r\nWasserwirtschaft (BDEW) im Jahr 2022 nur noch etwa 14 Prozent des von der Industrie \r\n(bei jährlichen Abnahmemengen zwischen 160 und 20.000 MWh) zu zahlenden Strom\u0002preises aus. \r\nDen größten Teil der Abgaben im Jahr 2022 machte noch immer die EEG-Umlage, die zum \r\n1. Juli 2022 abgeschafft wurde, aus. Neben ihr gewannen die Netzentgelte zunehmend an \r\nBedeutung für den Strompreis. Mit ihnen wurden unter anderem diejenigen Kosten an die \r\nStromkunden weitergegeben, die den Netzbetreibern durch Eingriffe zur Sicherung der \r\nNetzstabilität und für den Netzausbau entstanden (Abschnitt 5.1.2). Die Netzentgelte für \r\nden industriellen Abnahmefall von 24.000 MWh pro Jahr, die den Angaben der BNetzA \r\nzugrunde liegen, verdoppelten sich von 2008 bis 2023 (Abbildung 28).\r\nAbbildung 28\r\nNetzentgelte und Preisindizes ausgewählter Abnahmefälle\r\nQuelle: BNetzA, Berechnungen der Prognos AG\r\nNetzentgelte Preisindizes\r\n 0\r\n100\r\n120\r\n1 0\r\n1 0\r\n1 0\r\n200\r\n220\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\nIndustrie 2 .000 MWh\r\nGewerbe 50 MWh\r\n aushalt 2.500 bis 5.000 kWh\r\n0\r\n2\r\n \r\n \r\n \r\n10\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\nIndustrie 2 .000 MWh\r\nGewerbe 50 MWh\r\nct kWh aushalt 2.500 bis 5.000 kWh\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n51\r\n5.2.2 Betriebe mit begrenzter EEG-Umlage (bis Mitte 2022 relevant)\r\nStromintensive Industrieunternehmen konnten unter bestimmten Umständen ihre Strom\u0002kosten senken, indem sie von der besonderen Ausgleichsregelung im EEG Gebrauch mach\u0002ten. Auf Antrag begrenzte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für \r\neine Abnahmestelle die EEG-Umlage, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des \r\nUnternehmens zu erhalten. Um von der Umlagebegrenzung profitieren zu können, musste\r\nein Unternehmen nach den Regelungen im Erneuerbaren Energien Gesetz nachweisen, \r\ndass der bezogene und selbst verbrauchte Strom an einer Abnahmestelle mindestens \r\n1 GWh pro Jahr betrug. Darüber hinaus musste eine Stromkostenintensität von mindes\u0002tens 14 beziehungsweise 20 Prozent, bezogen auf die Bruttowertschöpfung, nachgewiesen \r\nwerden. Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 5 GWh mussten \r\nzusätzlich nachweisen, dass sie ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagement umset\u0002zen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch unter 5 GWh pro Jahr konnten ein alternati\u0002ves System zur Verbesserung der Energieeffizienz einführen.\r\nDie Anzahl der Betriebe, die unter die besondere Ausgleichsregelung des EEG fielen, blieb \r\nin den letzten Jahren stets zwischen 1.900 und 2.100 (Abbildung 29). In Deutschland waren \r\nes 2022 insgesamt 1.990 Unternehmen des produzierenden Gewerbes (2021: 1.902). Die \r\nauf das Gesamtjahr hochgerechnete Strommenge blieb 2022 ebenfalls gegenüber dem \r\nVorjahr weitestgehend konstant und betrug 111,0 TWh (2021: 114,4 TWh). In Bayern lag\r\ndie Zahl der erfassten Abnahmestellen im Jahr 2022 bei 425 (2021: 414). Mit der Abschaf\u0002fung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 entfällt in Zukunft die \r\nBedeutung der besonderen Ausgleichsregelung. \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n52\r\n5.2.3 Erdgaspreise für die Industrie\r\nWie der Strompreis stieg auch der Erdgaspreis für die Industrie in den letzten Jahren er\u0002heblich an. Hatte sich der Preis zwischen 2015 und 2020 insgesamt in allen Abnahmeklas\u0002sen noch verringert, stiegen die Preise seit 2021 deutlich an. Im Jahr 2022 lag der Erdgas\u0002preis so hoch wie nie zuvor. Betriebe mit besonders hohen Abnahmemengen waren von \r\ndiesem Anstieg stärker betroffen als jene mit niedrigeren Verbrauchsmengen. Im Jahr \r\n2023 stieg der Abnahmepreispreis in den niedrigen Abnahmeklassen erneut an. In der \r\nhöchsten Verbrauchsklasse kam es dagegen zu einem Rückgang, nachdem sich die Preise \r\ndieser Klasse im Vorjahr mehr als verdoppelt hatten. \r\n0\r\n20\r\n 0\r\n 0\r\n 0\r\n100\r\n120\r\n1 0\r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\nAnzahl der Betriebe Betroffene Strommenge\r\nTWh\r\n0\r\n500\r\n1.000\r\n1.500\r\n2.000\r\n2.500\r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\nDeutschland Bayern\r\nAbbildung 29\r\nAnzahl der Betriebe des produzierenden Gewerbes mit Begrenzung der \r\nEEG-Umlage und betroffene Strommenge\r\nQuelle: BAFA.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n53\r\nAbbildung 30\r\nErdgaspreise für Gewerbekunden\r\nWerte für 2023 beinhalten nur Daten der ersten Jahreshälfte.\r\nQuelle: Eurostat\r\n0\r\n2\r\n \r\n \r\n \r\n10\r\n12\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\n 1.000 G 10.000 G 100.000 G 1.000.000 G .000.000 G ct/kWh\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n54\r\nAbbildung 31\r\nEntwicklung der Erzeugerpreise für Erdgas\r\nQuelle: Destatis\r\n5.2.4 Strompreise für private Haushalte\r\nBei den privaten Haushalten in Deutschland zählen die Strompreise zu den höchsten in den \r\nEU-27-Staaten. Im ersten Halbjahr 2023 lag der Haushaltsstrompreis (Abnahme von 2.500 \r\nbis 5.000 kWh, alle Steuern und Abgaben inbegriffen) in Deutschland EU-weit auf dem 24.\r\nRang. Der durchschnittliche Strompreis für Haushaltskunden in Deutschland war im ersten\r\nHalbjahr 2023 mit 41,3 ct/kWh nicht nur deutlich höher als im Vorjahr (33,2 ct/kWh), son\u0002dern auch um gut 70 Prozent höher als 2010. Im Zeitraum 2010 bis 2023 stieg der Strom\u0002preisindex damit doppelt so stark wie der Verbraucherpreisindex mit 34 Prozent. \r\nBei der Entwicklung des Haushaltsstrompreises spielen Steuern, Abgaben und Umlagen \r\neine bedeutende Rolle. Im Zeitraum von 2008 bis 2021 stiegen sie von Jahr zu Jahr und \r\nmachten seit 2013 rund 50 Prozent des gesamten Strompreises aus. Die Erhöhung war im \r\nWesentlichen auf die steigende EEG-Umlage zurückzuführen (bei einem mittleren Jahres\u0002verbrauch von 3.500 kWh). Das Ende der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 bedeutete einen\r\nRückgang der Steuern, Abgaben und Umlagen. Da die Beschaffungskosten sehr stark an\u0002stiegen, ging der Anteil der Steuern, Abgaben und Umlagen im Jahr 2023 sogar auf 12 Pro\u0002zent zurück. Neben Steuern, Abgaben und Umlagen sind die Netzentgelte ein bedeutender \r\nPosten auf der Stromrechnung der privaten Haushalte. Im Jahr 2023 kam es erneut zu \r\neiner Erhöhung. Seit 2012 stiegen die Netzentgelte um gut 55 Prozent und betrugen im \r\nJahr 2023 9,52 ct/kWh (20 Prozent des gesamten Strompreises).\r\n 0 \r\n102 100110 111 105 100 1 \r\n12 \r\n30 \r\n252\r\n0\r\n50\r\n100\r\n150\r\n200\r\n250\r\n300\r\n350\r\n2005\r\n200 \r\n200 \r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\nInde Erdgas Erzeugerpreis (2015 100 \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n55\r\nAbbildung 32\r\nStrompreise für Haushaltskunden\r\n* Stromabnahmen von 2.500 bis 5.000 kWh, alle Steuern und Abgaben inbegriffen.\r\nFür 2023 nur 1. Halbjahr.\r\n** Beschriftungen: Abnahmefall 2.500 bis 5.000 kWh im Jahr, mengengewichtet über alle Tarife, \r\nalle Steuern und Abgaben inbegriffen, auf Jahresbasis errechnete Mittelwerte.\r\nQuelle: eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis von Eurostat.\r\n5.2.5 Anteil der Stromkosten an den Konsumausgaben privater Haushalte\r\nDie Betrachtung des Anteils der Stromkosten an den Konsumausgaben privater Haushalte \r\nermöglicht eine Einordnung der durch den Strombezug entstandenen finanziellen Belas\u0002tung.\r\nIm Jahr 2008 wendeten die privaten Haushalte 2,0 Prozent ihrer Konsumausgaben für den \r\nBezug von Strom auf. Bis zum Jahr 2014 stieg dieser Wert auf 2,4 Prozent, bis 2019 ging er \r\nauf 2,2 Prozent zurück. Seit 2020 lag er wieder höher, im Jahr 2022 bei 2,5 Prozent (Abbil\u0002dung 33).\r\nJährliche Veränderung Haushaltsstrompreis nach Abnahmeklassen**\r\nBewertung DE\r\n> Teuerungsrate\r\n≤ euerungsrate\r\n> Doppelte Teuerungsrate\r\n 0\r\n110\r\n130\r\n150\r\n1 0\r\n1 0\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n 2023\r\nStrompreisinde (2010 100 \r\n erbraucherpreisinde (2010 100 \r\n22 23 2 25 2 2 30 2 30 30 30 30 30 32 33\r\n 1\r\n0\r\n10\r\n20\r\n30\r\n 0\r\n50\r\n 0\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n 2023\r\n 15.000 kWh a\r\n2.500 kWh a bis 5.000 kWh a\r\n 1.000 kWh a\r\nct kWh\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n56\r\nDie Kosten für sonstige Energieträger, wie beispielsweise Heizöl oder Erdgas für Heizzwe\u0002cke, übertrafen bis 2013 den Anteil der Stromkosten. Im Jahr 2014 beanspruchten sie mit \r\n2,0 Prozent erstmals seit längerer Zeit weniger Haushaltsbudget als Strom. Dies war auch \r\nin den Jahren 2015 bis 2022 der Fall. Grund dafür waren vor allem die bis 2021 günstigen \r\nPreise für Heizöl und Erdgas. Für 2022 war aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise \r\neine Erhöhung dieser Konsumausgaben zu beobachten. \r\n5.2.6 Erdgaspreise für private Haushalte\r\nAuch für die privaten Haushalte wurde Erdgas 2021 und besonders 2022 deutlich teurer. \r\nFür die Bewohner von Einfamilienhäusern wie Mehrfamilienhäusern erreichte der Erdgas\u0002preis – bedingt durch den neu hinzugekommenen CO2-Preis – bereits 2021 den Höchst\u0002stand im Betrachtungszeitraum (seit 2012). Gleichzeitig machten sich bereits im vierten \r\nQuartal 2021 deutlich gestiegene Großhandelspreise bemerkbar. Die Beschaffungskosten\r\nund (daraus resultierend) auch die Mehrwertsteuerbeiträge stiegen in Folge deutlich an. \r\nIm Jahr 2022 kam es zu mehr als einer Verdoppelung der Erdgaspreise gegenüber dem\r\nVorjahr. Im Jahr 2023 ging der Preis wieder zurück, lag jedoch noch immer etwa doppelt so \r\nhoch wie 2021.\r\n ahrungsmi el \r\nund Getränke\r\n1 ,0 \r\nBekleidung \r\nund Schuhe\r\n3, \r\nWohnen (ohne \r\nEnergiekosten \r\n2 3,3 \r\n erkehr und \r\n achrichten\r\n15,2 \r\n reizeit\r\n , \r\nBeherbungs und \r\nGaststä endienst\r\n5, \r\nSons ges\r\n1 ,2 \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\nZusammensetzung der Konsumausgaben \r\nprivater Haushalte im Jahr 2022\r\nAnteil der Stromkosten an den\r\nKonsumausgaben privater Haushalte\r\nEinrichtung 6,8%\r\n2,02,2\r\n2,32,3\r\n2,3\r\n2, \r\n2, 2,3\r\n2,32,22,22,2\r\n2, 2, \r\n2,5\r\n0,0\r\n0,5\r\n1,0\r\n1,5\r\n2,0\r\n2,5\r\n3,0\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n \r\nAbbildung 33\r\nAnteil der Stromkosten an den Konsumausgaben privater Haushalte\r\nQuelle: Statistisches Bundesamt.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n57\r\nAbbildung 34\r\nErdgaspreise für Haushaltskunden\r\n*MwSt. 7%\r\nQuelle: BDEW Gaspreisanalyse Dezember 2023\r\n5.2.7 Börsenstrompreis und EEG-Umlage\r\nDie Endkundenpreise für Strom resultieren aus dem Zusammenwirken unterschiedlicher \r\nPreiskomponenten. Bei Industrieunternehmen, insbesondere energieintensiven Großab\u0002nehmern, haben die Börsenstrompreise einen entscheidenden Einfluss auf den \r\nGesamtstrompreis. \r\nDer Börsenstrompreis geht als Beschaffungskosten in die Kalkulation der Endkunden\u0002strompreise ein und hängt von vielen Faktoren ab (unter anderem von Brennstoffpreisen, \r\nCO2-Preisen, Kraftwerksverfügbarkeiten und vom Stromverbrauch). Im Zeitverlauf unter\u0002liegt der Börsenstrompreis zum Teil erheblichen Schwankungen. Im Zeitraum 2011 bis \r\n2016 sank er durch rückläufige Preise für Energierohstoffe und CO2-Zertifikate sowie die \r\nhöhere Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien kontinuierlich und lag 2016 bei \r\ndurchschnittlich 2,9 ct/kWh. In den Jahren 2017 und 2018 verteuerte er sich durch anstei\u0002gende Rohstoffpreise beziehungsweise ansteigende CO2-Preise auf 3,4 beziehungsweise\r\n4,4 ct/kWh (Abbildung 35, linke Seite). Im Jahr 2021 fand mehr als eine Verdreifachung des \r\nPreises auf 9,7 ct/kWh gegenüber 3,0 ct/kWh 2020 statt. Grund hierfür war ein deutlicher \r\nAnstieg der Gas- und Steinkohlepreise im vierten Quartal 2021, der im Vorfeld des russi\u0002schen Angriffskrieges auf die Ukraine stattfand. Im Jahr 2022 stieg der Börsenstrompreis \r\n ,1 ,0 ,00 5, 3 5,3 5,1 5,2 5,53 5,2 \r\n ,35\r\n1 , \r\n0\r\n2\r\n \r\n \r\n \r\n10\r\n12\r\n1 \r\n1 \r\n2012 2013 201 2015 201 201 201 201 2020 2021 2022\r\nBescha ung, ertrieb etzentgelt inkl. Messung\r\nund Messstellenbetrieb\r\nMehrwertsteuer\r\nKonzessionsabgabe Erdgassteuer O2 reis \r\n , \r\n , ,5 ,35, 5, 5, \r\n ,2\r\n ,0\r\n ,1\r\n15,3\r\n20,0\r\n13, \r\n0\r\n5\r\n10\r\n15\r\n20\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n 1 3 2022\r\n 2022 \r\n2023\r\n ,2 ,1 ,05, 5, 5,25,25,55,3\r\n ,3\r\n1 , \r\n1 , \r\n13,5\r\n0\r\n5\r\n10\r\n15\r\n20\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n 1 3 2022\r\n 2022 \r\n2023\r\nEinfamilienhäuser Mehrfamilienhäuser\r\nct/kWh ct/kWh\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n58\r\naus dem gleichen Grund weiter massiv an. 2023 lag der Preis dann wieder auf dem Niveau \r\ndes Jahres 2021.\r\nIm Jahr 2021 lag die EEG-Umlage bei 6,5 ct/kWh (Abbildung 35, rechte Seite). Für 2022 \r\nhaben die Übertragungsnetzbetreiber die Umlage deutlich niedriger auf 3,723 ct/kWh\r\nfestgelegt. Zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage vollständig abgeschafft. Sie wird \r\nnun vollständig aus Haushaltsmitteln finanziert.\r\nAbbildung 35\r\nBörsenstrompreis und Entwicklung der EEG-Umlage\r\nQuellen: EEX, energinet.dk, Nordpool Group, netztransparenz.de.\r\nDie EEG-Umlage wurde im Wesentlichen von drei Komponenten bestimmt: Erstens von \r\nder sogenannten Kernumlage, mit der die Stromerzeugung aus EEG-geförderten Anlagen \r\nvergütet wurde. Zweitens vom Umlageanteil, der zur Bildung einer Liquiditätsreserve ver\u0002wendet wurde. Die Bildung dieser Reserve war erforderlich, weil die faktische Strompro\u0002duktion aus EEG-geförderten Anlagen im jeweils kommenden Jahr zum Zeitpunkt der Fest\u0002setzung der EEG-Umlage ebenso geschätzt werden musste wie der Börsenstrompreis. Und \r\ndrittens vom Umlageanteil, der aus dem Stand des EEG-Kontos resultierte: Das EEG-Konto \r\nwurde jeweils zum 30. September eines Jahres ausgeglichen. Wurde ein negativer Konto\u0002stand ausgeglichen, erhöhte sich die EEG-Umlage des Folgejahres, der Ausgleich eines \r\npositiven Kontostandes senkte sie. Der rechte Teil von Abbildung 35 zeigt die Entwicklung \r\nder drei Komponenten. In den Jahren 2015 bis 2019 führte der positive Kontostand des \r\njeweiligen Vorjahres für sich genommen zu einer Absenkung der Umlage. Ab 2021 führte\r\nder beschlossene Bundeszuschuss zu einer deutlichen Verringerung der EEG-Umlage. \r\nBörsenstrompreis Zusammensetzung der EEG-Umlage\r\nct/kWh\r\n*\r\n , \r\n3, \r\n , \r\n5,1\r\n ,3\r\n3, \r\n3,33,22, \r\n3, \r\n , 3,5\r\n3,0\r\n , \r\n23, \r\n ,5\r\n0\r\n5\r\n10\r\n15\r\n20\r\n25\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\n-4\r\n-2\r\n0\r\n2\r\n4\r\n6\r\n8\r\n2008\r\n2009\r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n2014\r\n2015\r\n2016\r\n2017\r\n2018\r\n2019\r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\nct/kWh\r\nUmlageanteil aus Bundeszuschuss\r\nbisheriger Kontostand\r\nLiquiditätsreserve\r\nKernumlage\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n59\r\n5.3 Effizienz und erneuerbare Energien\r\n5.3.1 Entwicklung des Stromverbrauchs\r\nFür die Entwicklung des Stromverbrauchs wurden im Energiekonzept der Bundesregierung \r\nquantitative und im Energieprogramm Bayerns qualitative Ziele definiert.\r\nNach dem Bayerischen Energieprogramm vom Oktober 2015 soll der Anstieg des Brut\u0002tostromverbrauchs auf ein Minimum begrenzt werden. Im Bayerischen Energieprogramm \r\naus dem Jahr 2011 wurde als Ziel ein gegenüber 2009 unveränderter Stromverbrauch ge\u0002nannt. Das Monitoring geht deshalb davon aus, dass der Bruttostromverbrauch das Niveau \r\ndes Wertes aus dem Jahr 2009 nicht überschreiten soll. Im Bayerischen Aktionsprogramm \r\nDeutschland Bayern\r\n3\r\n1\r\n2\r\n0\r\n3,0 3,0\r\n2021 2022\r\n1,5 1,8\r\n2021 2022\r\nEnergieeffizienz und erneuerbare Energien\r\nDeutschland Bayern\r\nEntwicklung des Stromverbrauchs\r\nEnergieeffizienz und erneuerbare Energien\r\nEnergieproduktivität\r\nLegende: Bewertungsschema: 1=grün, 2=gelb, 3=rot\r\nVorjahreswert in Klammern\r\nVerbesserung gegenüber Vorjahr\r\nVerschlechterung gegenüber Vorjahr\r\nEntwicklung des Primärenergieverbrauchs\r\n3\r\n3,0\r\n3\r\n1\r\n1\r\n1,5\r\n1\r\n(2)\r\n(1)\r\n(1,8)\r\n(1)\r\n(3)\r\n(3,0)\r\n(3)\r\nAnteil erneuerbarer Energien \r\nam Stromverbrauch 3 (3) 3 (3)\r\nentfällt\r\nAbbildung 36\r\nBewertung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n60\r\nEnergie finden sich keine Zielwerte zum Thema Stromverbrauch. Daher ist das Bayerische \r\nEnergieprogramm weiterhin grundlegend für das Monitoring. \r\nIn Deutschland sollte der Bruttostromverbrauch laut Energiekonzept der Bundesregierung \r\nzwischen 2008 und 2020 um 10 Prozent sinken. Für die Zeit nach 2020 besteht auf Bundes\u0002ebene kein Ziel. \r\nUm die Entwicklung des Bruttostromverbrauchs zu bewerten, wurde ein linearer Zielpfad \r\nzwischen dem Ist-Wert zu Beginn des Referenzzeitraums und dem Zielwert definiert. Da \r\n 5\r\n 0\r\n 5\r\n 0\r\n 5\r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\n202 \r\n2025\r\nZielentwicklung\r\nZielentwicklung ( ualita v \r\nStromverbrauch (alte Methodik \r\nStromverbrauch (neue Methodik \r\n520\r\n5 0\r\n5 0\r\n5 0\r\n 00\r\n 20\r\n 0\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\nZielentwicklung\r\nBru ostromverbrauch\r\nBY\r\nWerte 2022 zwischen 100% und 102% des Zielwerts\r\nWerte 2022 kleiner oder gleich 100% des Zielwerts\r\nWerte 2022 größer als 102% des Zielwerts\r\nBewertung\r\nDeutschland Bayern\r\nZiel der Bundesregierung:\r\n-10% bis 2020 gegenüber 2008\r\nZiel der Bayerischen Staatsregierung:\r\nBis 2014: konstant gegenüber 2009\r\nAb 2015: Reduktion des Anstiegs auf ein \r\nMinimum\r\nTWh\r\nTWh\r\nAbbildung 37\r\nStromverbrauch\r\nQuellen: AG Energiebilanzen, Stand Oktober 2022 (2021 vorläufig), Energiekonzept der Bundesregie\u0002rung, Bayerisches Landesamt für Statistik, IE Leipzig (2021 und 2022 Schätzung), Bayerisches \r\nEnergiekonzept, Bayerisches Energieprogramm.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n61\r\nder Stromverbrauch in Bayern gemäß dem Bayerischen Energieprogramm möglichst \r\nkonstant gehalten werden soll, entspricht der Zielwert dem Ist-Wert des Jahres 2009. \r\nAls Indikator wurde die Abweichung vom Zielpfad gewählt.\r\nFür Deutschland erstreckte sich der Zielpfad vom Ist-Wert im Jahr 2008 zum Zielwert im \r\nJahr 2020 gemäß dem Energiekonzept der Bundesregierung. Da aktuell keine neuen Ziele \r\nfür den Bruttostromverbrauch definiert sind, konnte für Deutschland kein neuer Zielpfad \r\ndefiniert und somit auch keine Ampelbewertung durchgeführt werden. Im Zuge der Elekt\u0002rifizierung ist ohnehin mit einem deutlich steigenden Stromverbrauch aufgrund der neuen \r\nVerbrauchergruppen Wärmepumpen, Elektromobilität und Elektrolyse bis zur Erreichung \r\nvon Klimaneutralität zu rechnen. Dennoch ist es erforderlich, bei den konventionellen \r\nNachfragern wie Beleuchtung, Geräten, Steuerungen, raumlufttechnischen Anlagen etc. \r\ndie Effizienz weiter zu steigern, um den Verbrauchsanstieg zu begrenzen. \r\nZur Erfassung des bayerischen Stromverbrauchs wird seit 2012 vom Statistischen Landes\u0002amt eine neue Ermittlungsmethodik angewendet. Nach Aussage des Bayerischen Staatsmi\u0002nisteriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) hatte der bis dahin ver\u0002wendete (kaufmännische) Ansatz zur Ermittlung des Bruttostromverbrauchs den Stromab\u0002satz anhand der Rechnungsadresse zugeordnet. Dies hatte zunehmend zu einer Verzer\u0002rung der Stromverbrauchsstatistik geführt, da damit auch Strommengen erfasst worden \r\nwaren, die zwar in Bayern gekauft, aber andernorts verbraucht worden waren.\r\nFür eine realistischere Erfassung des Bruttostromverbrauchs wurde deshalb nach StMWi \r\nauf die Ermittlung der tatsächlichen physischen Stromabgabe an den Letztverbraucher um\u0002gestellt. Diese neue Methodik wurde mit dem Länderarbeitskreis Energiebilanzen abge\u0002stimmt und steht auch den anderen Bundesländern zur Verfügung. In Bayern wird sie für \r\ndie Energiebilanzen ab dem Jahr 2012 angewendet.\r\nIn Deutschland lag der Bruttostromverbrauch im Jahr 2019 rund 3 Prozent über dem Ziel\u0002wert (negative Ampelbewertung). Im Jahr 2020 ging der Stromverbrauch insbesondere \r\naufgrund des coronabedingten Wirtschaftseinbruchs deutlich zurück. Der Stromverbrauch \r\nlag mit 0,4 Prozent nur geringfügig oberhalb des Zielwertes (Abbildung 37). Im Jahr 2021 \r\nstieg der Stromverbrauch wieder deutlich an, blieb mit 569 TWh (+13,5 TWh gegenüber \r\ndem Vorjahr) aber unterhalb des Wertes von 2019 (576 TWh). In den Jahren 2022 \r\n(551 TWh) und 2023 (526 TWh) lag der Bruttostromverbrauch sogar unterhalb des Wertes \r\nvon 2020. Die Gründe hierfür liegen zu großen Teilen in einem Rückgang der stromintensi\u0002ven Produktion. \r\nIn Bayern unterlag der Stromverbrauch seit 2012 nur geringen Schwankungen und be\u0002wegte sich stets auf dem Niveau des Zielpfades. Der höchste Wert wurde dabei im Jahr \r\n2018 mit 87 TWh (1,7 Prozent oberhalb des Zielpfades) erreicht. Im Jahr 2021 stieg der \r\nStromverbrauch in Bayern gegenüber dem Vorjahr wieder an und lag mit 85 TWh rund\r\n0,1 Prozent oberhalb des Zielwertes. Im Jahr 2022 erreichte der Stromverbrauch mit \r\n82 TWh (3,9 Prozent unterhalb des Zielpfades) den niedrigsten Wert im Betrachtungszeit\u0002raum. Der Indikator bekommt daher eine positive (grüne) Ampelbewertung.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n62\r\n5.3.2 Stromintensität der Industrie und Pro-Kopf-Verbrauch der privaten \r\nHaushalte\r\nErgänzend zum Bruttostromverbrauch wurden Indikatoren für die Entwicklung der Strom\u0002intensität der Industrie beziehungsweise des spezifischen Stromverbrauchs der privaten \r\nHaushalte betrachtet. In den Energiekonzepten ist keine entsprechende Vorgabe formu\u0002liert, deshalb kann hier keine Gegenüberstellung der erfassten Entwicklung mit Zielen vor\u0002genommen werden. Die Indikatoren haben informatorischen Charakter, eine Ampelbewer\u0002tung entfällt.\r\nAbbildung 38\r\nStromintensität der Industrie in Deutschland und Bayern\r\nQuellen: eigene Berechnungen der Prognos AG basierend auf AG Energiebilanzen, Bayerisches Landes\u0002amt für Statistik, Statistische Ämter der Länder, StMWi.\r\nDie Stromintensität der deutschen Industrie bezeichnet den industriellen Stromverbrauch \r\npro Bruttowertschöpfung. Zwischen 2009 und 2020 ging die Stromintensität um gut \r\n24 Prozent zurück. Der entsprechende Rückgang in Bayern fiel im selben Zeitraum mit \r\n30 Prozent deutlich höher aus. Im Jahr 2021 war in Deutschland ein deutlicher und in \r\nBayern ein leichter Anstieg zu beobachten (Abbildung 38), die jeweils auf den pandemie\u0002bedingten Rückgang der Bruttowertschöpfung der Industrie zurückzuführen waren. Im \r\nJahr 2022 ging die Stromintensität der Industrie sowohl in Deutschland als auch in Bayern \r\nwieder zurück, in Bayern lag der Wert sogar unterhalb des Wertes von 2019. \r\nDer spezifische Stromverbrauch der privaten Haushalte veränderte sich im Zeitraum 2008 \r\nbis 2012 in Deutschland nur wenig und lag in einer Größenordnung von 1.700 kWh pro \r\nKopf. Zwischen 2012 und 2018 nahm der Verbrauch stetig ab, teilweise bedingt durch die \r\nDeutschland Bayern\r\nkWh je 1.000 Euro Bruttowertschöpfung kWh je 1.000 Euro Bruttowertschöpfung\r\n 01\r\n352\r\n \r\n 1 \r\n3 3\r\n3 3 \r\n3 3 \r\n35 \r\n3 132 313\r\n353\r\n31 \r\n0\r\n100\r\n200\r\n300\r\n 00\r\n500\r\n 00\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n31 \r\n305\r\n3 0\r\n312\r\n2 2 02 525 25 252\r\n2 1 23 \r\n21 \r\n2 2\r\n22 \r\n0\r\n100\r\n200\r\n300\r\n 00\r\n500\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n63\r\nsteigende Effizienz von Elektrogeräten und Beleuchtung. Zwischen 2018 und 2020 blieb\r\nder Wert ungefähr konstant bei 1.530 kWh pro Kopf (Abbildung 39). In den Jahren 2021 \r\nund 2022 lag der spezifische Stromverbrauch wieder höher, bei etwa 1.660 kWh pro Kopf. \r\nAbbildung 39\r\nStromverbrauch pro Kopf der privaten Haushalte in Deutschland und \r\nBayern\r\nQuellen: AG Energiebilanzen, Bayerisches Landesamt für Statistik.\r\nIn Bayern war in den Jahren 2021 und 2022 kein Anstieg des spezifischen Stromverbrauchs\r\nder privaten Haushalte zu verzeichnen. Im Gegenteil: Während der Wert zwischen 2008 \r\nund 2014 um 1.650 kWh/Einwohner und zwischen 2015 und 2021 um 1.500 kWh/Einwoh\u0002ner schwankte, wurde 2022 mit 1.439 kWh/Einwohner erstmals im Beobachtungszeitraum \r\nein Wert deutlich unter 1.500 kWh/Einwohner erreicht. Allgemein wurde in der Vergan\u0002genheit in Bayern pro Kopf geringfügig weniger Strom verbraucht als in Deutschland.\r\n5.3.3 Gasverbrauch\r\nDer gesamte Verbrauch von Naturgasen (Erdgas, Erdölgas) lag in Deutschland in den Jah\u0002ren 2008 bis 2023 stets zwischen 2.989 PJ (2014) und 3.570 PJ (2010). Eine eindeutige Ten\u0002denz war nicht zu erkennen, jedoch lag der durchschnittliche Verbrauch der Jahre 2016 bis \r\n2020 mit 3.400 PJ knapp 200 PJ über dem durchschnittlichen Verbrauch der Jahre 2011 bis \r\n2015 (3.177 PJ). Im Jahr 2022 erreichte der Verbrauch mit 2.768 PJ den tiefsten Wert im \r\nBetrachtungszeitraum. Die angestrebte Reduktion um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr \r\nwurde damit zwar verfehlt (knapp 15 Prozent wurden erreicht), die befürchtete \r\nDeutschland Bayern\r\nkWh je Einwohner kWh je Einwohner\r\n0\r\n500\r\n1000\r\n1500\r\n2000\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n0\r\n500\r\n1000\r\n1500\r\n2000\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n64\r\nGasmangellage blieb jedoch aus. Im Jahr 2023 stieg der Verbrauch wieder leicht an, blieb \r\nmit 2.918 PJ aber weiterhin unterhalb von 3.000 PJ. \r\nGrößter Verbraucher war über den gesamten Zeitraum die Industrie, im Jahr 2022 entfiel\r\nrund 36 Prozent des Gasverbrauchs auf diesen Sektor. Die Industrie war der einzige Sektor, \r\nbei dem zwischen 2008 und 2020 ein eindeutig steigender Verlauf des Gasverbrauchs zu \r\nverzeichnen war, zuletzt ging auch hier der Verbrauch deutlich zurück (2022: 987 PJ; 2020: \r\n1.319 PJ).\r\nAbbildung 40\r\nErdgasverbrauch nach Sektoren in Deutschland\r\nQuelle: AG Energiebilanzen, BNetzA\r\n5.3.4 Energieproduktivität\r\nDie Energieproduktivität wird bestimmt als Quotient aus dem Bruttoinlandprodukt (BIP) \r\nund dem Energieverbrauch. Dabei kann für die Ermittlung der Energieproduktivität der \r\nPEV oder der EEV herangezogen werden. Wesentlicher Unterschied zwischen beiden Vari\u0002anten ist der Energieträgereinsatz für die Erzeugung von Strom, Fernwärme und verarbei\u0002teten Mineralölprodukten. Im PEV ist dieser Energieträgereinsatz enthalten. Der EEV um\u0002fasst dagegen das Resultat dieses Einsatzes, nämlich den Verbrauch von Strom, Fern\u0002wärme, Brenn- und Treibstoffen aus Mineralöl und Gas. Gemäß Energiekonzept der Bun\u0002desregierung wird eine jährliche Steigerung der Endenergieproduktivität von 2,1 Prozent \r\nangestrebt. Das Bayerische Energieprogramm legt als Ziel eine Steigerung der Primärener\u0002gieproduktivität um 25 Prozent zwischen 2010 und 2025 fest.\r\nDie seit dem 7. Monitoring neue Erfassungsmethodik des bayerischen Stromverbrauchs \r\nwirkt sich auf die Energieproduktivität aus. Da die Stromverbrauchswerte mit der neuen \r\nMethodik ihrer Erfassung auf ein niedrigeres Niveau gesetzt werden, wird die \r\n3.479\r\n3.240\r\n3.570\r\n3.256 3.235 3.303\r\n2.989 3.102\r\n3.349 3.414 3.387 3.453 3.400 3.246\r\n2.768 2.918\r\n3.372\r\n0\r\n500\r\n1.000\r\n1.500\r\n2.000\r\n2.500\r\n3.000\r\n3.500\r\n4.000\r\nPJ (Hs)\r\nEnergiewirtschaft Verkehr Industrie Haushalte GHD Gesamtverbrauch\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n65\r\nEnergieproduktivität im Vergleich zu den früheren Monitoringberichten erhöht. Laut \r\nStMWi ist der Einfluss der neuen Berechnungsmethodik des bayerischen Bruttostromver\u0002brauchs auf die Primärenergieproduktivität geringer einzuschätzen als die Auswirkungen \r\nauf den PEV, da hier das unveränderte BIP als Dividend zu berücksichtigen ist.\r\nBis zum Jahr 2011 wurden für das Monitoring Werte verwendet, die gemäß der alten \r\nMethodik berechnet wurden. Ein neuer Zielpfad wurde nicht berechnet. Der Startpunkt \r\ndes bayerischen Zielpfades ist nach wie vor die Primärenergieproduktivität im Jahr 2010. \r\nBis 2025 soll die Produktivität um mindestens 25 Prozent gegenüber diesem Startwert \r\nsteigen. Der für das Monitoring definierte Zielpfad verhält sich linear.\r\nAbbildung 41\r\nEntwicklung der Energieproduktivität in Deutschland und Bayern\r\nQuellen: AG Energiebilanzen, Bayerisches Energieprogramm, Bayerisches Landesamt für Statistik, Ener\u0002giekonzept der Bundesregierung, IE-Leipzig (2021 vorläufig, 2022 Schätzung), Volkswirtschaftli\u0002che Gesamtrechnung der Länder.\r\n200\r\n250\r\n300\r\n350\r\n 00\r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\n202 \r\n2025\r\nZielentwicklung\r\n rimärenergieproduk vität\r\n(alte Methodik \r\n rimärenergieproduk vität\r\n(neue Methodik \r\n200\r\n250\r\n300\r\n350\r\n 00\r\n 50\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\nZielentwicklung\r\nEndenergieproduk vität\r\nZiel der Bundesregierung:\r\n+2,1% pro Jahr bis 2050\r\nZiel der Bayerischen Staatsregierung:\r\nMind. +25% bis 2025 gegenüber 2010\r\nDE BY\r\nWerte 2022 zwischen 98% und 100% des Zielwerts\r\nWerte 2022 größer oder gleich 100% des Zielwerts\r\nWerte 2022 kleiner als 98% des Zielwerts\r\nBewertung\r\nDeutschland Bayern\r\nEUR \r\nBIP je \r\nGJ\r\nEUR \r\nBIP je \r\nGJ\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n66\r\nIn Deutschland wurde das auf den Endenergieverbrauch bezogene Produktivitätsziel so\u0002wohl 2021 als auch 2022 klar verfehlt, wobei sich der Wert 2022 (-6,6 Prozent) verglichen \r\nmit dem Vorjahr (-9,9 Prozent) dem Zielpfad wieder annäherte. Coronabedingt ging der\r\nEndenergieverbrauch im Jahr 2020 deutlich zurück, die Wirtschaftsleistung stieg dagegen \r\nleicht an, sodass der entsprechende Produktivitätswert nur noch knapp (-0,9 Prozent) un\u0002ter dem Zielpfad lag (2019: -6,3 Prozent). Im Jahr 2021 stieg der Endenergieverbrauch wie\u0002der an, während die Wirtschaftsleistung zurückging. Im Jahr 2022 bewegten sich beide \r\nWerte wieder entgegengesetzt, die Endenergieproduktivität lag mit 376 EUR/GJ nur leicht \r\nunter dem Wert von 2020.\r\nIn Bayern wurde das Ziel erneut übererfüllt. Die Primärenergieproduktivität stieg im Jahr \r\n2022 gegenüber dem Vorjahr an und lag mit etwa 333 EUR/GJ deutlich über dem Zielwert \r\nfür das Jahr 2025 (Abbildung 41). Hier wirkten aufgrund des bei der Bilanzierung angewen\u0002deten Territorialprinzips die infolge des Kernenergieausstiegs gestiegenen Stromimporte \r\nnach Bayern sowie die Regeln bei der Bilanzierung von Wind- und PV-Strom (mit implizit \r\n100 Prozent Wirkungsgrad im Gegensatz zu Wirkungsgradverlusten bei konventionellen \r\nKraftwerken und Biomasse) produktivitätssteigernd.\r\n5.3.5 Primärenergieverbrauch\r\nDer PEV ist die Summe der in Bayern beziehungsweise in Deutschland von allen Sektoren \r\nim Laufe eines Jahres eingesetzten Energieträger. Für Deutschland wurde ein linearer Ziel\u0002pfad definiert, der den PEV des Jahres 2008 mit dem im Energiekonzept der Bundesregie\u0002rung für 2030 angestrebten Wert (minus 30 Prozent gegenüber 2008) verbindet. Die Am\u0002pel steht, wie auch im letzten Monitoring, auf Rot: Im Jahr 2022 ging der PEV in Deutsch\u0002land wieder zurück (-5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr), lag unter dem Wert des Jahres \r\n2020 und damit so tief wie nie zuvor im Betrachtungszeitraum (Abbildung 42).\r\nIm Energieprogramm der Bayerischen Staatsregierung wird als Ziel die Verringerung des \r\nPEVs um 10 Prozent zwischen 2010 und 2025 angegeben. Seit dem Jahr 2012 wird eine \r\nneue Erfassungsmethodik für den PEV angewandt. Der Zielpfad basiert allerdings weiter\u0002hin auf dem PEV des Jahres 2010, welcher noch mit der alten Methodik erfasst wurde. \r\nAuch in Bayern ging der PEV im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Prozent zurück\r\n(1.720 PJ nach 1.822 PJ im Vorjahr) und lag weiterhin klar unter dem Zielpfad. Die Ampel\u0002bewertung des Indikators bleibt deshalb grün.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n67\r\nAbbildung 42\r\nEntwicklung des Primärenergieverbrauchs\r\nQuellen: AG Energiebilanzen (2023 vorläufig), Energiekonzept der Bundesregierung, IE Leipzig (2021 vor\u0002läufig, 2022 geschätzt), Bayerisches Landesamt für Statistik, Bayerisches Energieprogramm.\r\n5.3.6 Ausbau der erneuerbaren Energien\r\nIm EEG 2023 wurde ein neues Ausbauziel von 80 Prozent am Bruttostromverbrauch für \r\n2030 gesetzlich festgeschrieben, das gegenüber den zuvor geltenden Zielen eine deutliche\r\nErhöhung vorsieht. \r\nFür Bayern ist der angestrebte Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung \r\nim Energieprogramm der Bayerischen Staatsregierung für das Jahr 2025 auf 70 Prozent \r\nfestgelegt. Die Bayerische Staatsregierung hat sich im Mai 2022 neue Ziele hinsichtlich des \r\n0\r\n500\r\n1.000\r\n1.500\r\n2.000\r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\n202 \r\n2025\r\nZielentwicklung\r\n E (alte Methodik \r\n E (neue Methodik \r\n0\r\n2.000\r\n .000\r\n .000\r\n .000\r\n10.000\r\n12.000\r\n1 .000\r\n1 .000\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\nZielentwicklung\r\n E \r\nZiel der Bundesregierung:\r\n-30% bis 2030 gegenüber 2008\r\nZiel der Bayerischen Staatsregierung:\r\n-10% bis 2025 gegenüber 2010\r\nDE BY\r\nWerte 2022 zwischen 100% und 102% des Zielwerts\r\nWerte 2022 kleiner oder gleich 100% des Zielwerts\r\nWerte 2022 größer als 102% des Zielwerts\r\nBewertung\r\nDeutschland Bayern\r\nPJ PJ\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n68\r\nAusbaus erneuerbarer Energien gesetzt. Angestrebt wird eine Verdopplung der erneuerba\u0002ren Stromerzeugung bis 2030 gegenüber 2021.\r\nAls Bewertungsmaßstab wurde ein linearer Zielpfad zwischen dem Ist-Wert 2020 für \r\nDeutschland beziehungsweise 2021 für Bayern und dem jeweiligen Zielwert definiert.\r\nIn Deutschland ging der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch im Jahr 2021\r\nerstmals im Betrachtungszeitraum zurück. Mit 41,9 Prozent lag der Wert 3,2 Prozent\u0002punkte unter dem Vorjahreswert und nur minimal über dem Wert von 2019, der Wert \r\nDE BY\r\nAbweichung nach unten zwischen 1 und 2%\r\nAbweichung nach unten kleiner als 1%\r\nAbweichung nach unten größer als 2%\r\nBewertung\r\nDeutschland Bayern\r\nNeues Ziel der Bundesregierung:\r\nMind. 80% Anteil erneuerbarer Energien \r\nam Bruttostromverbrauch bis 2030 statt \r\nmind. 65% bis 2030\r\nZiel der Bayerischen Staatsregierung:\r\nMind. 70 % Anteil erneuerbarer Energien \r\nan der Bruttostromerzeugung bis 2025\r\n0 \r\n10 \r\n20 \r\n30 \r\n 0 \r\n50 \r\n 0 \r\n 0 \r\n2010\r\n2015\r\n2020\r\n2025\r\nZielentwicklung EE Anteil\r\n0 \r\n20 \r\n 0 \r\n 0 \r\n 0 \r\n200 \r\n2010\r\n2012\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2022\r\n202 \r\n202 \r\n202 \r\n2030\r\nEE Anteil Zielentwicklung EEG\r\nAbbildung 43\r\nAnteil erneuerbarer Energien\r\nQuellen: AG Energiebilanzen, Stand September 2023, BMWi Energiedaten 2022, EEG 2023, Bayeri\u0002sches Landesamt für Statistik, IE Leipzig (2021 vorläufig, 2022 Schätzung), Bayerisches Ener\u0002giekonzept, Bayerisches Energieprogramm.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n69\r\nrutschte deutlich unter den 80-Prozent-Zielpfad ab. In den letzten beiden Jahren stieg der \r\nWert um jeweils mehr als vier Prozentpunkte und lag 2023 mit 50,6 Prozent wieder näher \r\nam Zielpfad. Gründe für den Anstieg waren der Rückgang des Bruttostromverbrauchs\r\nsowie die Zunahme der Erzeugung aus Wasserkraft und PV.\r\nAuch in Bayern war im Jahr 2021 der erste Rückgang des Anteils erneuerbarer Energien an \r\nder Stromerzeugung zu verzeichnen. Mit 47,7 Prozent (-4,2 Prozentpunkte gegenüber dem \r\nVorjahr) lag der Wert so tief wie zuletzt 2017. Im Jahr 2022 blieb der Wert konstant bei \r\n47,7 Prozent und entfernte sich damit weiter vom Zielpfad.\r\nAbbildung 44\r\nStromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Energieträger\r\n* Biomasse: inkl. biogene Festbrennstoffe, flüssige Bioenergieträger, Biogas, Klärgas, Deponiegas, \r\nohne biogener Anteil des Abfalls.\r\n** Geothermie: inkl. sonstige erneuerbare Energieträger: Solarthermie, Klärgas, Deponiegas, Sons\u0002tige.\r\nQuellen: Bayerisches Landesamt für Statistik, BMWi.\r\n0\r\n5\r\n10\r\n15\r\n20\r\n25\r\n30\r\n35\r\n 0\r\n 5\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\nWasserkra \r\nWind Biomasse\r\nSons ge\r\n0\r\n50\r\n100\r\n150\r\n200\r\n250\r\n300\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\nWasserkra \r\nWind Biomasse\r\nGeothermie\r\nDeutschland Bayern\r\nTWh TWh\r\n* *\r\n**\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n70\r\n5.4 Umweltverträglichkeit\r\n5.4.1 Gesamte THG-Emissionen\r\nDie Emissionen klimarelevanter Gase werden als Treibhausgas-(THG)-Emissionen bezeich\u0002net. Neben Kohlendioxid zählen unter anderem Methan und Lachgas zu den Treibhausga\u0002sen. In Deutschland machen die CO2-Emissionen rund 89 Prozent der gesamten THG-Emis\u0002sionen aus.\r\nDeutschland Bayern*\r\n3\r\n1\r\n2\r\n0\r\n2\r\n3\r\n2021 2022\r\n3 3\r\n2021 2022\r\nUmweltverträglichkeit\r\nDeutschland Bayern*\r\nTHG-Emissionen\r\nUmweltverträglichkeit\r\nLegende: Bewertungsschema: 1=grün, 2=gelb, 3=rot\r\nVorjahreswert in Klammern\r\nVerbesserung gegenüber Vorjahr\r\nVerschlechterung gegenüber Vorjahr\r\n2\r\n2\r\n(3)\r\n(3)\r\n3\r\n3\r\n(3)\r\n(3)\r\n* Für Bayern werden nicht die THG-Emissionen des Monitoringjahres verwendet, \r\nsondern aufgrund der Datenverfügbarkeit diejenigen von vor zwei Jahren (Daten \r\nvon 2020 für das Monitoringjahr 2022).\r\nAbbildung 45\r\nBewertung der Umweltverträglichkeit\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n71\r\nDie THG-Emissionen lassen sich in energiebedingte Emissionen, Prozessemissionen und \r\nandere THG-Emissionen aufteilen. Prozessemissionen sind Emissionen, welche durch \r\nIndustrieprozesse freigesetzt werden, und machen etwa 7 Prozent der THG-Emissionen\r\naus. Unter die anderen Emissionen fallen beispielsweise die (nicht energiebedingten) \r\nEmissionen der Landwirtschaft und der Abfallwirtschaft. Die restlichen 85 Prozent der \r\nTHG-Emissionen (unter anderem 93 Prozent der CO2-Emissionen) werden durch die \r\n mwandlung („ erbrennung“ von fossilen kohlenstoffhaltigen Energieträgern (Kohle, \r\nErdgas, Erdölprodukte) freigesetzt.\r\nDie energiebedingten CO2-Emissionen in Deutschland sanken zwischen 2012 und 2017 nur \r\nleicht. Seither ist insgesamt ein deutlicher Rückgang zu beobachten: 621 Megatonnen (Mt) \r\nCO2-Äquivalente im Jahr 2022 sind rund 15 Prozent weniger als im Jahr 2017. Der deutliche \r\nRückgang im Jahr 2020 war maßgeblich auf den coronabedingten Wirtschaftseinbruch und \r\nden damit verbundenen geringeren Energieverbrauch zurückzuführen, der sich auch im \r\nJahr 2021 noch fortsetzte.\r\nDer Rückgang der gesamten energiebedingten CO2-Emissionen im Jahr 2022 ist hauptsäch\u0002lich auf den Sektor Industrie zurückzuführen, der besonders von den Auswirkungen des \r\nAbbildung 46\r\nTHG- und CO2-Emissionen in Deutschland\r\n2022 vorläufige Schätzung des UBA\r\n2030: THG-Emissionsziel\r\nQuellen: UBA.\r\n 3 \r\n \r\n \r\n \r\n 51\r\n 53\r\n 3 \r\n 0 \r\n 5 \r\n 0 \r\n 31\r\n 21\r\n 1 \r\n 50\r\n 3\r\n0\r\n200\r\n 00\r\n 00\r\n 00\r\n1.000\r\n2012\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2022\r\n2023\r\n2030\r\nAndere G Emissionen\r\n rozessemissionen\r\nEnergiebedingtes O\r\nEnergiewirtscha \r\n erkehr\r\nIndustrie\r\nG D\r\n aushalte\r\nMt CO2\r\n(-äq)\r\nCO2\r\nCO2\r\n \r\n 5\r\n 5\r\n \r\n 51\r\n 33\r\n 0 \r\n 5 \r\n5 \r\n 2 \r\n 1 \r\n 2\r\n3 \r\n0\r\n200\r\n 00\r\n 00\r\n 00\r\n1.000\r\n2012\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2021\r\n2030\r\nAndere G Emissionen\r\n rozessemissionen\r\nEnergiebedingtes O\r\nEnergiewirtscha \r\n erkehr\r\nIndustrie\r\nG D\r\n aushalte\r\n 3 G Emissionen gesamt\r\n 1 1 3 0 2\r\n \r\n 1 2\r\n 5\r\n0\r\n10\r\n20\r\n30\r\n 0\r\n50\r\n 0\r\n 0\r\n 0\r\n 0\r\n100\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2020\r\n2021\r\n2030\r\n G Emissionen gesamt\r\nZiel 2030\r\nEnergiewirtscha \r\n erkehr\r\nIndustrie\r\nG D\r\n aushalte\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n72\r\nrussischen Angriffskrieges in der Ukraine betroffen war: Der Wert lag mit 111 Mt CO2-\r\nÄquivalenten so tief wie nie zuvor im Betrachtungszeitraum (minus 12 Prozent gegenüber \r\n2021). Auch die Emissionen des GHD-Sektors gingen mit minus 9 Prozent gegenüber dem \r\nVorjahr deutlich zurück (36 Mt CO2-Äquivalente), die Privaten Haushalte verzeichneten ei\u0002nen Rückgang um 4 Prozent (79 Mt CO2-Äquivalente).\r\nDie Energiewirtschaft hatte als einziger Sektor einen klaren Anstieg der energiebedingten \r\nCO2-Emissionen zu verzeichnen (plus 5 Prozent auf 247 Mt CO2-Äquivalente), im Verkehr \r\ngab es nur minimale Änderungen (plus 0,7 Prozent, 147 Mt CO2-Äquivalente).\r\nZwischen 2012 und 2022 sanken die energiebedingten Emissionen der Energiewirtschaft \r\n(minus 31 Prozent), der privaten Haushalte (minus 16 Prozent), des GHD-Sektors (minus \r\n11 Prozent) und des Verkehrssektors (minus 4 Prozent). Durch den deutlichen Rückgang im \r\nJahr 2022 lagen auch die energiebedingten Emissionen der Industrie im Jahr 2022 tiefer als \r\nim Jahr 2012 (minus 5 Prozent).\r\nGrößte Emittenten waren weiterhin die Energiewirtschaft, mit einem Anteil von 40 Pro\u0002zent aller verursachten energiebedingten Emissionen im Jahr 2022 (2021: 37 Prozent), und\r\nder Verkehrssektor, mit einem Anteil von 24 Prozent (2021: 23 Prozent).\r\nDas im Klimaschutzgesetz festgelegte Ziel von minus 65 Prozent gegenüber 1990 bedeutet \r\neinen Rückgang der THG-Emissionen auf 438 Mt CO2-Äquivalente im Jahr 2030. Im Jahr \r\n2022 wurden insgesamt 749 Mt CO2-Äquivalente emittiert. Das sind etwa 40 Prozent weni\u0002ger als im Jahr 1990.\r\nFür Bayern liegen die offiziellen Werte der THG-Emissionen nur bis zum Jahr 2020 vor, \r\ndiese wurden im Herbst 2022 veröffentlicht. Um dennoch Werte bis 2022 zu erhalten,\r\nwurden die energiebedingten Emissionen anhand der Bayerischen Energiebilanzen sowie \r\nderen Schätzbilanz durch Prognos geschätzt. Es ist zu erwarten, dass sich die Werte mit \r\nVorliegen der endgültigen Ist-Daten für die bayerische Energiebilanz im Nachhinein noch \r\ngeringfügig verändern werden. Der THG-Gesamt-Wert für 2021 wurde anhand eines Be\u0002richtes des Bayerischen Rundfunks über eine Anfrage der Grünen im Landtag geschätzt.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n73\r\nIn Bayern zeigte sich insgesamt eine ähnliche Entwicklung wie in Deutschland: In den Jah\u0002ren 2020 und 2021 lagen die Werte der gesamten energiebedingten CO2-Emissionen deut\u0002lich unter dem Wert von 2019, was hauptsächlich auf den Rückgang im Verkehrssektor zu\u0002rückzuführen war. Im Jahr 2022 ging der Gesamtwert nochmals leicht zurück: Die Privaten \r\nHaushalte, der GHD-Sektor und die Energiewirtschaft verzeichneten niedrigere Emissio\u0002nen, während im Verkehr und in der Industrie mehr energiebedingtes CO2 ausgestoßen \r\nwurde.\r\nDie gesamten energiebedingten CO2-Emissionen gingen zwischen 2012 und 2022 um \r\n10 Prozent zurück. Die Emissionen des GHD-Sektors (plus 12 Prozent) stiegen, während in \r\nden Sektoren Energiewirtschaft (minus 20 Prozent), Haushalte (minus 23 Prozent), Indust\u0002rie (minus 11 Prozent), und – nachdem die Werte bis 2019 stets höher als im Jahr 2012 ge\u0002legen hatten – auch im Verkehrssektor (minus 5 Prozent) weniger CO2 freigesetzt wurde. \r\nDie Emissionen der Energiewirtschaft machten einen deutlich kleineren Anteil (17 Prozent)\r\nan den Gesamtemissionen aus als in Deutschland, da in Bayern wenig Kohle verstromt \r\nwurde. Mit 38 Prozent machte 2021 der Verkehrssektor den größten Anteil an den ener\u0002giebedingten CO2-Emissionen in Bayern aus.\r\n 3 1 1 3 0 2 \r\n 1 2\r\n 5\r\n0\r\n10\r\n20\r\n30\r\n 0\r\n50\r\n 0\r\n 0\r\n 0\r\n 0\r\n100\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2020\r\n2021\r\n2030\r\n G Emissionen gesamt\r\nZiel 2030\r\nEnergiewirtscha \r\n erkehr\r\nIndustrie\r\nG D\r\n aushalte\r\nMt CO2\r\nEnergiewirtschaft ohne Raffinerien und sonstige Erzeuger.\r\nQuelle: eigene Berechnung der Prognos AG auf Basis von StMWi.\r\nAbbildung 47\r\nTHG- und CO2-Emissionen in Bayern\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n74\r\nFür 2030 besteht das Ziel der Bundesregierung, die THG-Emissionen um 65 Prozent gegen\u0002über 1990 zu senken. Gemäß ersten Schätzungen von Agora Energiewende (Agora Energie\u0002wende, 2023) sanken die THG-Emissionen im Jahr 2023 deutlich auf etwa 673 Mt CO2-\r\nÄquivalente. Damit lag der Wert der Emissionen um 2,5 Prozent über dem linear konstru\u0002ierten Zielpfad (Abbildung 48). Er erhält daher eine gelbe Ampelbewertung.\r\nZiel der Bundesregierung:\r\n-40% bis 2020 und -65% bis 2030\r\nggü. 1990\r\nKlimaneutralität 2045\r\nZiel der Bayerischen Staatsregierung:\r\n-65% pro Einwohner bis 2030 ggü. 1990\r\nund Klimaneutralität bis 2040\r\nDE BY\r\nWerte* zwischen 102% und 105% des Zielwerts\r\nWerte* kleiner als 102% des Zielwerts\r\nWerte* größer als 105% des Zielwerts\r\nBewertung\r\nDeutschland Bayern\r\n0\r\n20\r\n 0\r\n 0\r\n 0\r\n100\r\n120\r\n1 0\r\n1 5\r\n2000\r\n2005\r\n2010\r\n2015\r\n2020\r\n2025\r\n2030\r\nKlimaneutralität 20 0\r\nZielpfad 2030\r\n G Emissionen\r\nMt \r\n O2 ä \r\n0\r\n200\r\n 00\r\n 00\r\n 00\r\n1.000\r\n1.200\r\n1. 00\r\n1 0\r\n1 5\r\n2000\r\n2005\r\n2010\r\n2015\r\n2020\r\n2025\r\n2030\r\nKlimaneutralität 20 5\r\nZielpfad 2020 und 2030\r\n G Emissionen\r\nMt\r\n O2 ä \r\nAbbildung 48\r\nEntwicklung der THG-Emissionen \r\n* Die Ampelbewertung für Deutschland basiert auf den Werten des Jahres 2023. Aufgrund \r\nder Datenverfügbarkeit wird für die Bewertung der bayerischen THG-Emissionen der Wert \r\ndes Jahres 2020 verwendet.\r\nQuellen: UBA Nationaler Inventarbericht 2022, Agora Energiewende Stand der Dinge 2023, UBA Sek\u0002torenkonzept bis 2020, Energiekonzept der Bundesregierung, Bayerisches Klimaschutzge\u0002setz, Bayerisches Landesamt für Statistik, Statistische Ämter des Bundes und der Länder, \r\nBayerischer Rundfunk (2023)\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n75\r\nDie Bayerische Staatsregierung hat bereits im November 2021 eine Erhöhung der Klima\u0002ziele auf den Weg gebracht. Das novellierte Klimaschutzgesetz wurde im Dezember 2022 \r\nim Landtag verabschiedet. Darin enthalten ist das Ziel der Klimaneutralität bis 2040. Bis \r\nzum Jahr 2030 sollen außerdem 65 Prozent pro Einwohner der Treibhausgas-Emissionen \r\ngegenüber 1990 eingespart werden. Da die THG-Emissionen Bayerns zwischen 2005 und \r\n2019 nur geringfügig gesunken sind, lag Bayern trotz eines deutlichen Rückgangs im von \r\nder Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020 sehr deutlich über dem linear gezogenen Ziel\u0002pfad und erhält eine rote Ampelbewertung. Für das Jahr 2021 liegen noch keine offiziellen \r\nZahlen vor. Der Wert lag gemäß der Antwort des Bayerischen Umweltministeriums auf \r\neine Anfrage der Grünen im Landtag etwa 18 Prozent unter dem Wert von 1990 und damit \r\nvoraussichtlich leicht über dem Wert von 2020.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n76\r\n5.4.2 Energiewirtschaft\r\nDie energiebedingten CO2-Emissionen der Energiewirtschaft in Deutschland gingen seit \r\n2012 deutlich zurück. Im Jahr 2022 wurden 247 Mt CO2 freigesetzt. Das sind gut 31 Prozent \r\nweniger als zehn Jahre zuvor – allerdings lagen die Emissionen durch den Anstieg um \r\nknapp 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf demselben Niveau wie im Jahr 2019. In\r\nBayern sanken die Emissionen der Energiewirtschaft zwischen 2012 und 2022 ebenfalls\r\ndeutlich (Abbildung 49) – 11 Mt CO2 im Jahr 2022 bedeuten 20 Prozent weniger als im Jahr \r\n2012. Auch im Vergleich zum Vorjahr ging der Wert zurück (minus 4 Prozent), gegenüber \r\n2019 stieg der Wert jedoch sogar leicht an. Verglichen mit den anderen Sektoren entfällt \r\nauf die Energiewirtschaft ein überproportionaler Anteil an den Emissionsreduktionen seit \r\n2012. In Bayern ist im Vergleich mit Deutschland ein prozentual geringerer Rückgang fest\u0002zuhalten.\r\nAbbildung 49\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen der Energiewirtschaft \r\nQuellen: UBA, eigene Berechnung der Prognos AG auf Basis von UBA, AG Energiebilanzen und Energiebi\u0002lanzen des Bayerischen Landesamtes für Statistik.\r\n5.4.3 Gewerbliche Wirtschaft und Landwirtschaft\r\nBezogen auf die Treibhausgase waren, nach der Energiewirtschaft und neben dem Ver\u0002kehrssektor, die Sektoren gewerbliche Wirtschaft (Industrie plus GHD-Sektor) und Land\u0002wirtschaft die größten Emittenten. In Deutschland lagen die energiebedingten CO2-Emissi\u0002onen der Industrie im Jahr 2022 mit 111 Mt CO2 so tief wie nie zuvor im Betrachtungszeit\u0002raum. Der Rückgang um 14 Mt CO2 gegenüber dem Vorjahr ist auf konjunkturelle Einflüsse \r\nzurückzuführen. Die energiebedingten CO2-Emissionen der bayerischen Industrie lagen im \r\nDeutschland Bayern\r\nMt CO2 Mt CO2\r\n35 3 5\r\n3 \r\n33 330\r\n30 2 \r\n2 \r\n20 \r\n23 2 \r\n0\r\n50\r\n100\r\n150\r\n200\r\n250\r\n300\r\n350\r\n 00\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n1 \r\n12\r\n10\r\n11 11 12 11\r\n10 10\r\n12 11\r\n0\r\n2\r\n \r\n \r\n \r\n10\r\n12\r\n1 \r\n1 \r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n77\r\nJahr 2022 mit 9,2 Mt CO2 über dem im Vorjahr erreichten Tiefstwert (seit 2012), aber noch \r\nimmer unter dem Wert des nicht von der Corona-Pandemie beeinflussten Jahres 2019\r\n(Abbildung 50).\r\nNachdem die Bruttowertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes in Deutschland in den \r\nJahren 2020 und 2021 zurückging, konnte im Jahr 2022 wieder ein Anstieg verzeichnet \r\nwerden. Der Wert lag jedoch noch immer klar unter denen der Jahre 2018 bis 2020. In \r\nBayern wurde der Rückgang im Jahr 2021 im Folgejahr nahezu komplett kompensiert. \r\nDer Wert lag im Jahr 2022 wieder fast auf dem Niveau der Jahre 2018 bis 2020. \r\nDa die energiebedingten CO2-Emissionen der Industrie in Deutschland im Jahr 2022 gegen\u0002über dem Vorjahr deutlich zurückgingen, sank die Emissionsintensität der Industrie (Emis\u0002sionen im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung) erstmals im Betrachtungszeitraum auf un\u0002ter 180 t CO2/Mio. EUR. In Bayern lag die Emissionsintensität der Industrie weiterhin bei \r\nrund 65 t CO2/Mio. EUR (Abbildung 51), da Emissionen und Bruttowertschöpfung gleicher\u0002maßen stiegen.\r\n11 11 11 125 12 12 12 121 120 125\r\n111\r\n1 0 10 10 10 10 1 1 10 \r\n0\r\n5 0\r\n100\r\n150\r\n2012 2013 201 2015 201 201 201 201 2020 2021 2022\r\nDE B Mt CO2\r\nQuellen: Übersicht zur Entwicklung der energiebedingten Emissionen und Brennstoffeinsätze in \r\nDeutschland 1990 - 2020, UBA 2020; eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis von UBA \r\nund der Energiebilanzen des Bayerischen Landesamtes für Statistik.\r\nAbbildung 50\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen der Industrie \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n78\r\nAbbildung 51\r\nEmissionsintensität (CO2, energiebedingt) der Industrie \r\nDie Linien zeigen den Zeitverlauf der Emissionsintensität in Bayern und Deutschland in t CO2 / Mio. Euro \r\nauf der linken Achse. Die Balken repräsentieren die Bruttowertschöpfung der Industrie für Bayern und \r\nDeutschland in Mrd. Euro auf der rechten Achse.\r\nQuellen: eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis von UBA, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung \r\nder Länder, Energiebilanzen des Bayerischen Landesamtes für Statistik.\r\nIm Sektor GHD schwankten die energiebedingten CO2-Emissionen in Deutschland in den \r\nJahren 2012 bis 2022 zwischen 36 auf 44 Mt, im Jahr 2022 ging der Wert gegenüber dem \r\nVorjahr (40 Mt) um 9 Prozent auf 36 Mt zurück. In Bayern war dagegen ein Anstieg von \r\n8,2 auf 11,0 Mt CO2 zwischen 2012 und 2020 und seither ein Rückgang auf 9,2 Mt (eigene \r\nSchätzung Prognos) zu beobachten (Abbildung 52).\r\n0\r\n100\r\n200\r\n300\r\n 00\r\n500\r\n 00\r\n 00\r\n 00\r\n0\r\n50\r\n100\r\n150\r\n200\r\n250\r\n2012 2013 201 2015 201 201 201 201 2020 2021 2022\r\nBWS DE BWS B DE B t CO2 / Mio. EUR Mrd. EUR\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n79\r\nIm Sektor Landwirtschaft sanken die gesamten THG-Emissionen (nicht nur energiebedingte \r\nEmissionen) in Deutschland, nach zwischenzeitlichem Anstieg bis 2015 (61 Mt CO2-Äquiva\u0002lente), in den letzten Jahren kontinuierlich auf 53 Mt CO2-Äquivalente im Jahr 2022. Die \r\nAbfallentsorgung reduzierte ihre THG-Emissionen bereits seit 2010 kontinuierlich, und ins\u0002gesamt um mehr als 50 Prozent von 12,2 auf 5,7 Mt CO2- Äquivalenten (Abbildung 53). \r\nDieser Rückgang ist insbesondere auf das seit 2005 gültige Verbot zur Deponierung unbe\u0002handelter, organischer, biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle zurückzuführen.\r\n 1\r\n \r\n 1 2 2 0\r\n3 3 3 0\r\n3 \r\n \r\n10 10 11 11 \r\n0\r\n10\r\n20\r\n30\r\n 0\r\n50\r\n 0\r\n2012 2013 201 2015 201 201 201 201 2020 2021 2022\r\nMt CO2 DE B \r\nAbbildung 52\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleis\u0002tungen \r\nDE: GHD inkl. Militär, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr, militärischer Boden- und Luftverkehr.\r\nQuellen: AG Energiebilanzen, eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis von UBA, IE Leipzig und \r\nder Energiebilanzen des Bayerischen Landesamtes für Statistik.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n80\r\nAbbildung 53\r\nTHG-Emissionen der Landwirtschaft und der Abfallentsorgung in\r\nDeutschland\r\nQuellen: Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen, UBA \r\n2021; Umweltbundesamt 2022.\r\n5.4.4 Private Haushalte\r\nIn den privaten Haushalten entstehen CO2-Emissionen primär durch das Verbrennen von \r\nHeizöl und Erdgas für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser. Daher spielen \r\nandere Treibhausgase als CO2 in diesem Bereich nahezu keine Rolle. Die Emissionen der \r\nprivaten Haushalte in Deutschland bewegten sich seit 2012 zwischen 80 und 100 Mt CO2. \r\nIn Bayern gingen die Emissionen im Jahr 2014 auf rund 12 Mt CO2 zurück und blieben seit\u0002her relativ konstant. Im Jahr 2022 lagen die Werte mit 79 und 11,5 Mt CO2 so tief wie nie \r\nzuvor im Betrachtungszeitraum (Abbildung 54).\r\n5 5 5 5 0 1 0 5 5 5 5 5 53\r\n12 11 10 10 \r\n0\r\n10\r\n20\r\n30\r\n 0\r\n50\r\n 0\r\n 0\r\n2010 2011 2012 2013 201 2015 201 201 201 201 2020 2021 2022\r\nMt CO andwirtscha Abfallentsorgung\r\n2\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n81\r\nAbbildung 54\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen bei den privaten Haushalten \r\nQuellen: Übersicht zur Entwicklung der energiebedingten Emissionen und Brennstoffeinsätze in \r\nDeutschland 1990 - 2020, Umweltbundesamt 2022; eigene Berechnungen auf Basis UBA, Ener\u0002giebilanzen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und IE Leipzig.\r\n \r\n100\r\n 2 5 \r\n 2 \r\n15 15 12 1 12 12 12 13 13 12 12\r\n0\r\n20\r\n 0\r\n 0\r\n 0\r\n100\r\n120\r\n2012 2013 201 2015 201 201 201 201 2020 2021 2022\r\nMt CO DE B \r\n2\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n82\r\nDie CO2-Emissionen des Haushaltssektors pro Kopf unterschieden sich in Bayern und \r\nDeutschland bis 2015 nur geringfügig. Seit 2015 liegen die Werte Bayerns konstant unter\u0002halb der Werte Deutschlands. Seit 2021 sind beide Werte kleiner 1 t CO2-Äquivalente pro\r\nEinwohner (Abbildung 55).\r\nDer Großteil der Emissionen entsteht durch die Gebäudebeheizung, wobei die jeweils ein\u0002gesetzten Brennstoffe eine Rolle spielen. Während sich die Beheizungsstruktur im deut\u0002schen Gebäudebestand seit 2012 nur leicht verändert hat, war bei den Neubauten eine \r\ndeutliche Modifikation zu sehen: Insbesondere die CO2-intensiven Ölheizungen kamen in \r\nNeubauten fast nicht mehr zum Einsatz. Ab Mitte 2026 oder, je nach Gemeindegröße, \r\n2028 dürfen Ölheizungen nur noch im Härtefall installiert werden, wenn keine Gas- oder \r\nFernwärmeversorgung möglich ist. Zudem müssen diese in Kombination mit einen Anteil \r\nerneuerbarer Energien von mindestens 65 Prozent betrieben werden. Der Anteil emissi\u0002onsfreier Heizsysteme wie Fernwärme und Wärmepumpen nahm bei den Neubauten seit \r\n2012 stetig zu (Abbildung 56). Im Bestand wirkt sich diese Veränderung jedoch nur sehr \r\nlangsam aus, denn Neubauten machten (gemäß Daten der dena) nur einen Anteil von \r\nunter 1 Prozent am Gebäudebestand aus. \r\n1,1 1,2 \r\n1,01 1,0 1,0 1,05 1,02 1,0 1,0 0, \r\n0, 3\r\n1,20 1,23\r\n0, 1,0 \r\n0, 0, 5 0, 1 1,00 1,00\r\n0, 3 0, \r\n0,0\r\n0,2\r\n0, \r\n0, \r\n0, \r\n1,0\r\n1,2\r\n1, \r\n2012 2013 201 2015 201 201 201 201 2020 2021 2022\r\nt CO2\r\n-äq pro Einwohner DE B \r\nQuellen: UBA, eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis IE Leipzig, Statistisches Bundesamt, AG \r\nEnergiebilanzen, Bayerisches Landesamt für Statistik.\r\nAbbildung 55\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen der Haushalte pro Kopf \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n83\r\nDie für die Bereitstellung von Raumwärme erforderliche Energie ging sowohl insgesamt als \r\nauch spezifisch (pro Quadratmeter) zwischen 2008 und 2021 leicht und 2022 gegenüber \r\ndem Vorjahr deutlich zurück (Abbildung 57). Durch effizientere Heizsysteme und zuneh\u0002mend energetisch sanierte Bestandsgebäude sind hier weitere Verbesserungen zu erwar\u0002ten. Leichte Schwankungen zwischen den Jahren lassen sich durch unterschiedliche Witte\u0002rungsverhältnisse erklären. \r\nNeubau\r\n0 \r\n20 \r\n 0 \r\n 0 \r\n 0 \r\n100 \r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n eizöl Gas Elektro Wärmepumpen ernwärme Strom Sons ge\r\n0 \r\n20 \r\n 0 \r\n 0 \r\n 0 \r\n100 \r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\nBestand\r\nAbbildung 56\r\nPrivate Haushalte - Beheizungsstruktur in Deutschland\r\nSonstige: Holz, Holzpellets, sonstige Biomasse, Koks/Kohle, sonstige Heizenergie\r\nQuelle: BDEW Entwicklung der Beheizungsstruktur. \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n84\r\nAbbildung 57\r\nSpezifischer Energieverbrauch für die Erzeugung von Raumwärme in \r\nDeutschland\r\nLinke Achse: Endenergieverbrauch für die Erzeugung von Raumwärme in Deutschland (graue Balken).\r\nRechte Achse: Spezifischer Raumwärmeverbrauch in Deutschland (blaue Punkte).\r\nQuelle: Anwendungsbilanzen für die Endenergiesektoren in Deutschland, AG Energiebilanzen 2021; Be\u0002stand an Wohnungen, Destatis; eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis von AG Energie\u0002bilanzen.\r\nNeben den Heizsystemen sind energetisch bessere Gebäudehüllen ein wichtiger Aspekt, \r\num die Emissionen der privaten Haushalte zu senken. Als Indikator für Verbesserungen in \r\ndiesen Bereichen kann die Inanspruchnahme der bundesweiten KfW-Programme „Bundes\u0002förderung für effiziente Gebäude“ (BEG, zuvor EBS) betrachtet werden, denn diese Pro\u0002gramme fördern große Teile der Sanierungen mit hoher energetischer Qualität in Deutsch\u0002land. Der Anteil der Wohneinheiten, deren Sanierung mit den entsprechenden KfW-Pro\u0002grammen gefördert wurden, lag in Bayern im Jahr 2022 mit 1,2 Prozent weiterhin deutlich \r\nüber dem Bundesdurchschnitt (Abbildung 58). In Bayern gab es bis April 2022 zusätzlich zu \r\nden KfW-Programmen das 10.000-Häuser-Programm, welches unterschiedliche Sanie\u0002rungsmaßnahmen wie den Austausch von Heizanlagen oder die Integration von erneuer\u0002baren Energien unterstützte. Aktuell bietet das Bayerische Modernisierungsprogramm die \r\nMöglichkeit, zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung von Mietwohnungen zu erhal\u0002ten. Es ist mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude kombinierbar. Diese zusätzli\u0002chen Programme sind positiv zu bewerten.\r\nSeit 1. Januar 2020 ist aufgrund der Beschlüsse der Bundesregierung die steuerliche Förde\u0002rung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden möglich. Mit dem \r\nKlimaschutz-Sofortprogramm hat die Bundesregierung zum 21. Juni 2021 eine Förderung \r\n0\r\n500\r\n1.000\r\n1.500\r\n2.000\r\n0\r\n100\r\n200\r\n300\r\n 00\r\n500\r\n 00\r\n200 \r\n200 \r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\nEE Raumwärme Spez. Raumwärmeverbrauch\r\nM m \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n85\r\nvon Sanierungsmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudesektor in \r\nHöhe von über 5 Milliarden Euro beschlossen. Zum 1. Januar 2024 trat in ganz Deutschland \r\ndas neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft, mit dem der Umstieg auf erneuerbare Heizungen \r\neingeleitet werden soll.\r\nIn den ersten neun Monaten des Jahres 2023 ging der Anteil Wohneinheiten, die durch \r\nKfW-Effizienzprogramme – erstmals auch durch das rogramm „Klimafreundlicher eu \r\nbau“ (das aktuell aufgrund erschöpfter Haushaltsmittel mittlerweile nicht mehr beantragt \r\nwerden kann) – gefördert wurden, gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich zurück\r\n(0,2 Prozent statt 1,0 beziehungsweise 1,2 Prozent).\r\nAbbildung 58\r\nSanierungsrate: Anteil Wohneinheiten, die KfW-Effizienzprogramme in An\u0002spruch nahmen, an allen Wohneinheiten\r\nQuellen: Statistisches Bundesamt, KfW-Förderreporte.\r\nZur Investitionsaktivität des Staates für energetisches Sanieren liegen aufgrund der födera\u0002len Organisation der öffentlichen Hand keine Daten vor. Als Proxy für die Investitionstätig\u0002keit kann das Kreditvolumen der KfW-Programme für energieeffizientes Bauen und Sanie\u0002ren von Nichtwohngebäuden für Kommunen und kommunale Unternehmen dienen. Zwi\u0002schen 2016 und 2021 schwankten die Investitionen der Kommunen und kommunalen Un\u0002ternehmen zwischen 700 und 1.054 Millionen EUR. Im Jahr 2022 stieg der Wert deutlich\r\num 277 Millionen auf 1.331 Millionen (Abbildung 59). Dies deutet auf eine Zunahme der \r\nInvestitionsaktivitäten des Staates für energetisches Sanieren hin. Für das Jahr 2023 ist für \r\nGesamtdeutschland im Betrachtungszeitraum Januar bis September ein Rückgang der In\u0002vestitionsaktivität um 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr erkennbar.\r\n0, \r\n0, \r\n0, 0, \r\n0, 0, \r\n0, \r\n0, 0, 0, \r\n1,1 1,0 \r\n0,2 \r\n0, 0, \r\n0, \r\n0, \r\n1,0 \r\n0, \r\n1,0 \r\n1,0 \r\n1,3 \r\n1,2 \r\n1,2 1,2 \r\n0,2 \r\n0,0 \r\n0,2 \r\n0, \r\n0, \r\n0, \r\n1,0 \r\n1,2 \r\n1, \r\nDE B \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n86\r\nDie bayerischen Kommunen hatten keinen maßgeblichen Anteil am Anstieg des gesamt\u0002deutschen Kreditvolumens im Jahr 2022. Das bayerische Kreditvolumen ging um 26 Millio\u0002nen Euro gegenüber 2021 zurück und verzeichnete damit erstmals seit 2017 einen leichten \r\nRückgang. Von Januar bis September 2023 reduzierte sich das bayrische Kreditvolumen um \r\n76 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf 97 Millionen. Dies deutet auf einen\r\ndeutlichen Rückgang der Investitionstätigkeiten hin und ist negativ zu bewerten. \r\n322 2 3\r\n \r\n110 \r\n \r\n 11\r\n101 105 \r\n1331\r\n1150\r\n \r\n 5 105 1 5 2 2\r\n1 0 210\r\n31 \r\n 55 2 0 \r\n \r\n0\r\n200\r\n 00\r\n 00\r\n 00\r\n1000\r\n1200\r\n1 00\r\nMio. EUR DE B \r\nAbbildung 59\r\nKfW-Kreditvolumen für energetisches Bauen und Sanieren durch Kommu\u0002nen \r\nQuelle: KfW-Förderreport.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n87\r\n5.4.5 Verkehr\r\nDer Verkehr ist der Sektor, dessen Emissionen seit 1990 am geringsten gesunken sind. \r\nZwischen 2012 und 2019 waren die Emissionen in Deutschland und in Bayern von 153 auf \r\n163 Mt CO2 respektive von 27 auf 28 Mt CO2 sogar leicht gestiegen, 2019 wurde sowohl in \r\nDeutschland als auch in Bayern im Sektor Verkehr mehr CO2 ausgestoßen als 1990.\r\nErst im Jahr 2020 konnte jeweils ein deutlicher, maßgeblich durch die Coronakrise beding\u0002ter, Rückgang auf 145 respektive 25 Mt CO2 verzeichnet werden. In den Jahren 2021 und \r\n2022 stiegen die Emissionen sowohl in Deutschland (147 Mt CO2) als auch in Bayern \r\n(25 Mt CO2) wieder leicht an.\r\nDie Emissionen entstanden zu rund zwei Dritteln im Personenverkehr und zu rund einem \r\nDrittel im Güterverkehr; etwa 98 Prozent der Emissionen sind auf den Straßenverkehr zu\u0002rückzuführen (Abbildung 60).\r\nAbbildung 60\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen des Verkehrssektors \r\nQuelle: eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis der Energiebilanzen des Bayerischen Landesam\u0002tes für Statistik.\r\nDie Emissionen pro zugelassenem Fahrzeug unterschieden sich in Bayern und Deutschland \r\nnicht wesentlich. Das Gleiche gilt für die Entwicklung der spezifischen Emissionen seit \r\n2012. Seit 2015 war sowohl in Bayern als auch in Deutschland ein Rückgang zu erkennen. \r\nIm Jahr 2022 ging der Wert Bayerns weiter leicht zurück, während sich der Wert Deutsch\u0002lands leicht erhöhte (Abbildung 61).\r\n15315 15 1 11 1 1 21 3\r\n1 51 1 \r\n0\r\n50\r\n100\r\n150\r\n200\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n ersonenverkehr Güterverkehr\r\n2 2 2 2 2 2 2 2 \r\n25 25 25\r\n0\r\n10\r\n20\r\n30\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n ersonenverkehr Güterverkehr\r\nDeutschland Bayern\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n88\r\nAbbildung 61\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen des Straßenverkehrs pro zugelassene \r\nFahrzeuge \r\nQuellen: KBA, eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis der Energiebilanzen des Bayerischen Lan\u0002desamtes für Statistik. \r\nIm Personenverkehr dominiert in Deutschland und in Bayern der motorisierte Individual\u0002verkehr (MIV). Schienenverkehr und öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) spielen je\u0002weils untergeordnete Rollen. Daran änderte sich zwischen 2012 und 2019 wenig. In den\r\nJahren 2020 und 2021 lag der Anteil des MIV pandemiebedingt mit 89 beziehungsweise\r\n91 Prozent jeweils um vier bis fünf Prozentpunkte höher als in den Vorjahren, im Jahr 2022 \r\nlagen die Anteile wieder auf ähnlichem Niveau wie vor Ausbruch der Pandemie. Mit Blick\r\nauf Energieverbrauch und Emissionen schnitten – spezifisch bezogen auf die Personenkilo\u0002meter – sowohl Schienenverkehr als auch ÖPNV deutlich besser ab als der MIV. \r\nDer weit überwiegende Teil der Transportleistung des Güterverkehrs wurde in Deutsch\u0002land und insbesondere in Bayern auf der Straße erbracht. Auf Schienenverkehr und Bin\u0002nenschifffahrt entfiel in Deutschland jeweils ein höherer Anteil als in Bayern (Abbildung \r\n62). Die Gründe für den überdurchschnittlich hohen Anteil des Straßengüterverkehrs in \r\nBayern sind unter anderem die hier große Bedeutung der Gütererzeugung und der hohe \r\nAnteil Bayerns am deutschen Straßennetz. Hinzu kommt, dass in Bayern nur wenige Bin\u0002nenwasserstraßen zur Verfügung stehen. An der Dominanz des Straßengüterverkehrs in \r\nBayern und Deutschland änderte sich seit 2012 kaum etwas. Unter Effizienzgesichtspunk\u0002ten hinsichtlich des Energieverbrauchs und der Emissionen galt für den Straßengüterver\u0002kehr Ähnliches wie für den Personenverkehr: Schiene und Binnenschifffahrt erzielten deut\u0002lich bessere Werte.\r\n2, 2, 2, \r\n2, 2, 2, 2, 2, \r\n2, 2, 2, \r\n2, 2, 2, 2, 2, 2, \r\n2, 2, \r\n2, 2,3 2,3\r\n0\r\n1\r\n2\r\n3\r\n2012 2013 201 2015 201 201 201 201 2020 2021 2022\r\nt CO DE B 2 pro Fahrzeug\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n89\r\nAbbildung 62\r\nEntwicklung des Modal Split \r\nQuelle: BMVI, Verkehr in Zahlen.\r\nDen Fahrzeugbestand dominierten weiterhin Benzin- und Dieselantriebe. Innerhalb des \r\nFahrzeugbestandes sind sämtliche Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge wie Lastkraft\u0002wagen, Zugmaschinen und Kraftomnibusse enthalten. Unter den alternativen Antrieben \r\nverzeichneten insbesondere elektrische und Hybridantriebe seit 2012 in Bayern und \r\nDeutschland immer deutlichere Zuwächse. In Deutschland waren am 1. Januar 2023 erst\u0002mals mehr als eine Million Elektrofahrzeuge gemeldet. 1,14 Mio. Fahrzeuge bedeuten ei\u0002nen Zuwachs um 66 Prozent gegenüber dem Vorjahr, gegenüber 2019 verzehnfachte sich \r\nder Bestand. Auch der Bestand an Hybridfahrzeugen erhöhte sich im Vergleich zum Vor\u0002jahr deutlich (plus 40 Prozent), am 1. Januar 2023 waren 2,35 Mio. Fahrzeuge gemeldet. \r\nDas Ziel der Bundesregierung von einer Million zugelassenen Elektrofahrzeugen im Jahr \r\n2020 – Elektrofahrzeuge umfassten in der Definition der Bundesregierung sowohl rein bat\u0002terieelektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) als auch Hybrid-Fahrzeuge – wurde leicht ver\u0002spätet im August 2021 erreicht. In Bayern legten die Bestände an Elektro- und Hybridfahr\u0002zeugen ebenfalls deutlich zu, wenn auch insgesamt nicht ganz so stark wie in Deutschland.\r\nDie Anzahl der Erdgasfahrzeuge blieb seit 2012 sowohl in Bayern als auch in Deutschland \r\nnahezu konstant (Abbildung 63). Die Anzahl der Brennstoffzellenfahrzeuge erhöhte sich \r\nzum 1. Januar 2023 zwar deutlich auf 2.141 Fahrzeuge (1.309 Fahrzeuge am 1. Januar \r\n2022), bleibt damit aber weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau.\r\nIm Koalitionsvertrag der Bundesregierung sind 15 Millionen Elektro-Pkw als Ziel für das \r\nJahr 2030 festgehalten. Es bleibt jedoch unklar, ob damit ausschließlich BEV-Pkw gemeint \r\nsind oder ob wiederum Hybrid-Fahrzeuge miteingeschlossen sind.\r\n \r\n \r\n \r\n \r\nDeutschland\r\n \r\n \r\n \r\n \r\nBinnenschi fahrt\r\nSchiene\r\nStrasse\r\n \r\n \r\n \r\n \r\nSchienenfernverkehr\r\n \r\nMI \r\n \r\n \r\n \r\n \r\nPersonenverkehr\r\nBayern Deutschland\r\nGüterverkehr\r\nBayern\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n90\r\nBei den Kraftomnibussen erreichte der Anteil alternativer Antriebe im Jahr 2020 in \r\nDeutschland erstmals einen Wert über 3 Prozent, nachdem er von 2012 bis 2019 konstant \r\nzwischen 2 und 3 Prozent lag. In den letzten Jahren stieg der Wert kontinuierlich an auf \r\n8,9 Prozent am 1. Januar 2023. Unter den alternativen Antrieben machten dabei Diesel\u0002Hybridantriebe mit 5,6 Prozent den größten Anteil aus, gefolgt von batterieelektrischen \r\nAntrieben mit 2,3 Prozent. In Bayern war der Anteil alternativer Antriebe bei Kraftomni\u0002bussen seit 2012 stets höher als in Deutschland, zwischenzeitlich hatte er jedoch von über\r\nvier Prozent im Jahr 2014 auf 2,7 Prozent im Jahr 2018 abgenommen, bevor er bis 2023\r\nwieder auf 9,4 Prozent anstieg (Abbildung 64). Hier machten Fahrzeuge mit Diesel\u00020\r\n200\r\n 00\r\n 00\r\n 00\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\n lüssiggas Erdgas ybrid Elektro\r\n0\r\n500\r\n1.000\r\n1.500\r\n2.000\r\n2.500\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\n lüssiggas Erdgas ybrid \r\nElektro Ziel\r\nBestand an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben\r\nTsd.\r\nZiel der Bundesregierung:\r\n1. Mio. Elektrofahrzeuge bis 2020\r\nAnteil Fahrzeuge mit alternativen \r\nAntrieben am Gesamtbestand\r\nDeutschland\r\n* inkl. Plug-in-Hybride\r\nTsd. Bayern\r\n0,0 \r\n1,0 \r\n2,0 \r\n3,0 \r\n ,0 \r\n5,0 \r\n ,0 \r\n ,0 \r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\nDE B \r\nZiel gemäß Koalitionsvertrag:\r\n15 Mio. Elektro-Pkw bis 2030\r\nAbbildung 63\r\nBestand an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und Anteil am\r\nFahrzeugbestand zum 1. Januar\r\nQuelle: KBA.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n91\r\nHybridantrieb und Erdgasantrieb den größten Anteil aus. Sowohl in Deutschland als auch \r\nin Bayern war seit 2018 bei den Kraftomnibussen mit Elektro- und Hybridantrieb ein deutli\u0002cher Zuwachs zu verzeichnen.\r\nAbbildung 64\r\nAnteil alternativer Antriebe bei Kraftomnibussen \r\nQuelle: KBA.\r\nNeben alternativen Antrieben tragen Kraftstoffe auf Basis erneuerbarer Energien dazu bei, \r\ndie verkehrlichen CO2-Emissionen zu reduzieren. In der Regel werden diese Kraftstoffe \r\nkonventionellem Benzin- und Dieselkraftstoff beigemischt. In Deutschland und in Bayern \r\nlag der Anteil an beigemischten erneuerbaren Kraftstoffen 2022 jeweils nahe fünf Prozent\r\nund damit tiefer als im Vorjahr (etwa 5,4 Prozent) und deutlich tiefer als 2020 (größer\r\n6 Prozent). In den Jahren 2012 bis 2019 lag der Wert zwischen 3,9 und 4,9 Prozent (Abbil\u0002dung 65). In relevantem Umfang werden erneuerbare Kraftstoffe bislang ausschließlich auf \r\nbiogener Basis erzeugt, in Form von Biodiesel und Bioethanol. Strombasierte synthetische \r\nKraftstoffe – sogenannte E-Fuels – wurden bisher nicht in relevanten Mengen in Verkehr \r\ngebracht. \r\n0,0 \r\n2,0 \r\n ,0 \r\n ,0 \r\n ,0 \r\n10,0 \r\n2012 2013 201 2015 201 201 201 201 2020 2021 2022 2023\r\nDE B \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n92\r\nVoraussetzung für eine weite Verbreitung der Elektromobilität ist neben einem entspre\u0002chenden Fahrzeugangebot der Ausbau der Ladeinfrastruktur. \r\nNach dem Ziel der Bundesregierung sollen bis 2030 eine Million öffentlich und diskriminie\u0002rungsfrei zugängliche Ladepunkte eingerichtet werden. Unter der Annahme eines linearen \r\nAusbaues mit Beginn 2010 lag die Anzahl der in Deutschland installierten Ladepunkte 2023\r\n(Stand: 12. Dezember 2023) mit etwa 102.300 deutlich unter dem Zielpfad. Entsprechend \r\nder Zielsetzung wären 650.000 Ladepunkte erforderlich gewesen. In Bayern erhöhte sich \r\ndie Anzahl der Ladepunkte im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um knapp 4.500 auf fast \r\n21.100. Damit konnte Bayern die für das Jahr 2023 angestrebten 14.000 Ladepunkte errei\u0002chen (Abbildung 66). Bei dieser Bewertung ist zu beachten, dass Elektrofahrzeuge auch an \r\nnicht-öffentlichen Ladestationen geladen werden können.\r\n0 \r\n1 \r\n2 \r\n3 \r\n \r\n5 \r\n \r\n \r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\nB DE\r\n4,97%\r\n5,06%\r\nAbbildung 65\r\nBeimischung von Kraftstoffen auf Basis erneuerbarer Energien\r\nQuellen: AG Energiebilanzen, IE-Leipzig.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n93\r\nAbbildung 66\r\nBestand an öffentlichen Ladepunkten\r\nDas Ziel für Bayern von 14.000 Ladepunkten ergibt sich aus den 7.000 geplanten Ladesäulen der High\u0002tech-Agenda Bayern und durchschnittlich zwei Ladepunkten pro Ladesäule in Bayern.\r\nQuelle: BNetzA.\r\nDie statistisch ausgewiesene Relation von Elektrofahrzeugen (Personenkraftwagen) pro in\u0002stalliertem Ladepunkt stieg in den letzten Jahren deutlich an, von rund neun im Jahr 2019 \r\n(DE: 8,6; BY: 9,1) auf über zwanzig im Jahr 2023 (DE: 23,1; BY: 20,8) – jeweils der höchste \r\nWert im Betrachtungszeitraum. In Bayern lag der Wert bis 2020 stets höher als in Deutsch\u0002land und seit 2021 etwas tiefer. Die Anstiege in den Jahren 2017 (DE) und 2018 (BY) sind \r\nauf Veränderungen in der Statistik zurückzuführen. Plug-in-Hybridfahrzeuge wurden in \r\nDeutschland bis 2016 und in Bayern bis 2017 in der Statistik als normale Hybridfahrzeuge \r\ngeführt. Da Plug-in-Hybride ebenfalls an Ladepunkten geladen werden können, werden sie \r\nseitdem zu den Elektrofahrzeugen gezählt. Insgesamt zeigt sich, dass der Ausbau der Lad\u0002einfrastruktur derzeit nicht mit den stark steigenden Neuzulassungen von Elektrofahrzeu\u0002gen mithält. \r\nNeben batterieelektrischen Fahrzeugen ist die wasserstoffbasierte Mobilität eine Option, \r\nverkehrsbedingte CO2-Emissionen zu reduzieren. Zum 1. Januar 2023 kamen rund 23 Fahr\u0002zeuge auf eine Wasserstofftankstelle (Abbildung 68), das ist deutlich mehr als in den Vor\u0002jahren (15,6 beziehungsweise 10,8 Fahrzeuge pro Wasserstofftankstelle). Trotz des Zu\u0002wachses an Wasserstoff- und Brennstoffzellenfahrzeugen ging die Anzahl der Wasserstoff\u0002tankstellen leicht zurück. Gründe hierfür waren neue Anforderungen – unter anderem be\u0002nötigen Nutzfahrzeuge eine größere Menge Wasserstoff – aufgrund derer Tankstellen neu \r\ngebaut oder umgerüstet werden müssen, aber auch Schließungen in die Jahre gekomme\u0002ner Anlagen. 23 Fahrzeuge pro Tankstelle entspricht in etwa der Quote bei den Elektro\u0002fahrzeugen, allerdings bei noch immer sehr geringer Anzahl an zugelassenen \r\n0\r\n20.000\r\n 0.000\r\n 0.000\r\n 0.000\r\n100.000\r\n120.000\r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\nDE B \r\n0\r\n200.000\r\n 00.000\r\n 00.000\r\n 00.000\r\n1.000.000\r\n2010\r\n2012\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2022\r\n202 \r\n202 \r\n202 \r\n2030\r\nDE B \r\nAnzahl Ladepunkte Ziel DE\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n94\r\nwasserstoffangetrieben Fahrzeugen. Zu beachten ist außerdem, dass Wasserstofffahr\u0002zeuge, anders als Elektrofahrzeuge, in der Regel nur an öffentlichen Tankstellen tanken \r\nkönnen.\r\n0\r\n20\r\n 0\r\n 0\r\n 0\r\n100\r\n120\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\n202 \r\n0\r\n200\r\n 00\r\n 00\r\n 00\r\n1.000\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\n202 \r\n2025\r\n202 \r\n202 \r\n202 \r\n202 \r\n2030\r\n0\r\n200\r\n400\r\n600\r\n800\r\n1.000\r\n2016\r\n2018\r\n2020\r\n2022\r\n2024\r\n2026\r\n2028\r\n2030\r\nDE Ziel DE 2030\r\nBY Ziel BY 2023\r\nAnzahl\r\nH2\r\n-Tankstellen\r\n0\r\n200\r\n400\r\n600\r\n800\r\n1.000\r\n2016\r\n2018\r\n2020\r\n2022\r\n2024\r\n2026\r\n2028\r\n2030\r\nDE Ziel DE 2030\r\nBY Ziel BY 20234\r\n0\r\n200\r\n400\r\n600\r\n800\r\n1.000\r\n2016\r\n2018\r\n2020\r\n2022\r\n2024\r\n2026\r\n2028\r\n2030\r\nDE Ziel DE 2030\r\nBY Ziel BY 2023\r\nAbbildung 67\r\nBestand an Wasserstofftankstellen\r\nQuellen: H2 MOBILITY.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n95\r\nDie durch den nationalen Flugverkehr pro Jahr verursachten CO2-Emissionen lagen im \r\nZeitraum 2012 bis 2019 in Bayern zwischen 0,4 und 0,5 Mt, in Deutschland zwischen \r\n2,1 und 2,4 Mt. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie gingen die Werte in \r\nden Jahren 2020 und 2021 auf 0,1 beziehungsweise 0,7 Mt jeweils deutlich zurück. Im Jahr \r\n2022 stiegen die Emissionen des nationalen Flugverkehrs wieder an (0,3 beziehungsweise \r\n1,8 Mt), blieben jedoch unter den Werten früherer Jahre (Abbildung 69). Die genannten \r\nEmissionen beziehen sich ausschließlich auf innerdeutsche Flüge beziehungsweise auf die \r\nBayern zuzurechnenden innerdeutschen Flüge. Internationale Flüge, die den weitaus über\u0002wiegenden Teil der Flugverkehrsemissionen verursachen, werden (bislang) nicht in den \r\nnationalen Emissionsstatistiken aufgeführt. Deshalb sind ihre Emissionswerte nicht in den \r\ndeutschen beziehungsweise bayerischen Emissionen enthalten und werden auch nicht von \r\nden Klimaschutzzielen adressiert.\r\n0\r\n5\r\n10\r\n15\r\n20\r\n25\r\n2012\r\n2013\r\n201 \r\n2015\r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n201 \r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\nDE B Anzahl Elektroautos* pro Ladepunkt\r\nin Deutschland und Bayern\r\nAnzahl\r\nBrennstoffzellenfahrzeuge\r\nin Deutschland im Jahr 2023 * inkl. Plug-in Hybride\r\nBrennstoffzellenfahrzeuge 26 pro Wasserstofftankstelle\r\nAbbildung 68\r\nAbdeckung Ladesäulen und Wasserstofftankstellen\r\nPlug-In Hybride ab 2017 in der Statistik für Deutschland und ab 2018 in der Statistik für Bayern\r\nQuellen: eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis BNetzA und KBA.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n96\r\nAbbildung 69\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen des nationalen Flugverkehrs\r\nQuellen: eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis von AG Energiebilanzen, eigene Berechnung \r\nauf Basis von IE-Leipzig, Energiedaten.Bayern - Schätzbilanz, UNFCCC Nationale Treibhausinven\u0002tare.\r\n5.4.6 Kurzübersicht der Unterindikatoren\r\nNachfolgend werden die Unterindikatoren der Umweltverträglichkeit für Deutschland und \r\nBayern aufgelistet und auf ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele eingestuft \r\n(Tabelle 7). Die Beiträge zur Erreichung der Klimaschutzziele wurden qualitativ als positiv \r\noder negativ (unterstützender oder beeinträchtigender Beitrag) und hinsichtlich ihrer Be\u0002deutung (großer Einfluss oder geringer Einfluss) bewertet. Nicht bewertet wurde, ob die \r\nBeiträge ausreichen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. \r\nDie im Monitoring ausgewiesene Bewertung der Umweltverträglichkeit erfolgt ausschließ\u0002lich anhand der gemessenen THG-Emissionen für Deutschland und Bayern. Die Ampel \r\nsteht in Deutschland auf Gelb und in Bayern auf Rot (Abbildung 71).\r\n2,3\r\n2,1 2,1 2,2\r\n2,3\r\n2, 2,3 2,3\r\n0, \r\n0, \r\n1, \r\n0,5 0, 0, \r\n0,5 0,5 0,5 0,5 0,5\r\n0,1 0,1\r\n0,3\r\n0,0\r\n1,0\r\n2,0\r\n3,0\r\n2012 2013 201 2015 201 201 201 201 2020 2021 2022\r\nMt O2 DE B \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n97\r\nTabelle 7\r\nUnterindikatoren der Umweltverträglichkeit\r\nUnterindikator Sektor Deutschland Bayern\r\nEnergiebedingte CO2-Emissio\u0002nen der Energiewirtschaft\r\n(siehe Abbildung 49)\r\nUmwandlung Deutlicher Rückgang seit \r\n2012, überproportiona\u0002ler positiver Beitrag zur \r\nErreichung der Klima\u0002schutzziele. Wert 2022 \r\njedoch auf demselben\r\nNiveau wie 2019.\r\nLeichter Rückgang seit \r\n2012, geringer positiver \r\nBeitrag zur Erreichung \r\nder Klimaschutzziele.\r\nWert 2022 jedoch sogar \r\nleicht höher als 2019.\r\nEnergiebedingte CO2-Emissio\u0002nen\r\n(siehe Abbildung 50)\r\nIndustrie Leichter Rückgang seit \r\n2012, geringer positiver\r\nBeitrag zur Erreichung \r\nder Klimaschutzziele.\r\nLeichter Rückgang seit \r\n2012, geringer positiver \r\nBeitrag zur Erreichung \r\nder Klimaschutzziele.\r\nEmissionsintensität\r\n(siehe Abbildung 51)\r\nIndustrie Seit 2012 gesunken, po\u0002sitiver Beitrag zur Errei\u0002chung der Klimaschutz\u0002ziele.\r\nSeit 2012 gesunken, po\u0002sitiver Beitrag zur Errei\u0002chung der Klimaschutz\u0002ziele.\r\nEnergiebedingte CO2-Emissio\u0002nen\r\n(siehe Abbildung 52)\r\nGewerbe, \r\nHandel, \r\nDienstleistun\u0002gen \r\nAbnahme seit 2012 und \r\ndaher positiver Beitrag \r\nzur Erreichung der Klima\u0002schutzziele.\r\nZunahme seit 2012 und \r\ndaher negativer Beitrag \r\nzur Erreichung der Klima\u0002schutzziele.\r\nTHG-Emissionen der Landwirt\u0002schaft\r\n(siehe Abbildung 53)\r\nLandwirt\u0002schaft \r\nSeit 2012 leicht gesun\u0002ken und daher geringer\r\npositiver Beitrag zur Er\u0002reichung der Klima\u0002schutzziele.\r\n-\r\nTHG-Emissionen der Abfall\u0002wirtschaft\r\n(siehe Abbildung 53)\r\nAbfall Deutlicher Rückgang seit \r\n2010 und daher deutlich\r\nüberproportionaler Bei\u0002trag zur Erreichung der \r\nKlimaschutzziele.\r\n-\r\nEnergiebedingte CO2-Emissio\u0002nen\r\n(siehe \r\nAbbildung 54)\r\nPrivate Haus\u0002halte\r\nSeit 2012 gesunken und \r\ndaher positiver Beitrag \r\nzur Erreichung der Klima\u0002schutzziele.\r\nSeit 2012 gesunken und \r\ndaher positiver Beitrag \r\nzur Erreichung der Klima\u0002schutzziele.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n98\r\nBeheizungsstruktur\r\n(siehe Abbildung 56)\r\nPrivate Haus\u0002halte\r\nDeutlicher Anstieg emissi\u0002onsfreier Energieträger \r\nbei den Neubauten; ge\u0002ringer positiver Beitrag \r\nzur Erreichung der Klima\u0002schutzziele, da Neubau\u0002ten nur einen geringen \r\nEinfluss auf den gesam\u0002ten Energieverbrauch ha\u0002ben. \r\n-\r\nEndenergieverbrauch Raum\u0002wärme / Wohnfläche\r\n(siehe Abbildung 57)\r\nPrivate Haus\u0002halte\r\nSeit 2008 gesunken und \r\ndaher positiver Beitrag \r\nzur Erreichung der Klima\u0002schutzziele.\r\n-\r\nSanierungsrate: Anteil der \r\nWohneinheiten, die KfW\u0002Effizienzprogramme in An\u0002spruch nehmen\r\n(siehe Abbildung 58)\r\nPrivate Haus\u0002halte\r\nBis 2022 leicht gestiegen \r\nund daher geringer positi\u0002ver Beitrag zur Erreichung \r\nder Klimaschutzziele. Bis \r\nSeptember 2023 ist bis\u0002her ein deutlicher Rück\u0002gang zu verzeichnen was \r\nnegativ zu bewerten ist. \r\nIn den letzten Jahren \r\ndeutlich höherer Anteil \r\nals in Deutschland und \r\ndaher positiver Beitrag \r\nzur Erreichung der Klima\u0002schutzziele; zusätzliche \r\nAktivitäten in Bayern \r\nkönnten durch das \r\n10.000-Häuser-Programm \r\nentfaltet worden sein, \r\ndas mit den bundeswei\u0002ten KfW-Programmen \r\nkombinierbar ist und aus\u0002geweitet werden soll. \r\nIn 2023 ist ebenfalls ein \r\ndeutlicher Rückgang bis \r\nSeptember zu beobach\u0002ten. \r\nKfW-Kreditvolumen für energe\u0002tisches Bauen und Sanieren \r\ndurch Kommunen\r\n(siehe Abbildung 59)\r\nÖffentliche \r\nGebäude\r\nSeit 2014 deutlicher An\u0002stieg, daher positiver Bei\u0002trag zur Erreichung der \r\nKlimaschutzziele. Bis Sep\u0002tember ist für 2023 ist ein \r\ndeutlicher Rückgang zu \r\nverzeichnen was negativ \r\nzu bewerten ist. \r\nSeit 2014 deutlicher An\u0002stieg, daher positiver Bei\u0002trag zur Erreichung der \r\nKlimaschutzziele. Bis Sep\u0002tember ist für 2023 ist ein \r\ndeutlicher Rückgang zu \r\nverzeichnen, was negativ \r\nzu bewerten ist.\r\nEnergiebedingte CO2-Emissio\u0002nen des Verkehrssektors\r\nVerkehr Seit 2012 leichter Rück\u0002gang der Emissionen und \r\nSeit 2012 leichter Rück\u0002gang der Emissionen und \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n99\r\n(siehe Abbildung 60) damit geringer positiver\r\nBeitrag zur Erreichung \r\nder Klimaschutzziele. \r\ndamit geringer positiver \r\nBeitrag zur Erreichung \r\nder Klimaschutzziele.\r\nEnergiebedingte CO2-Emissio\u0002nen des Straßenverkehrs pro \r\nzugelassenem Fahrzeug\r\n(siehe Abbildung 61)\r\nVerkehr Rückläufig seit 2012 und \r\ndaher positiver Beitrag \r\nzur Erreichung der Klima\u0002schutzziele.\r\nRückläufig seit 2012 und \r\ndaher positiver Beitrag \r\nzur Erreichung der Klima\u0002schutzziele.\r\nModel Shift / Entwicklung des \r\nModal Split\r\n(siehe Abbildung 62)\r\nVerkehr Personenverkehr: Keine \r\nsignifikante Veränderung \r\nbis 2019. Pandemiebe\u0002dingter Modal Shift hin \r\nzum motorisierten Indivi\u0002dualverkehr in den Jahren\r\n2020 und 2021. 2022 \r\nähnlich wie 2019.\r\nGüterverkehr: Keine signi\u0002fikante Veränderung im \r\nBetrachtungszeitraum.\r\nPersonenverkehr: Keine \r\nsignifikante Veränderung \r\nbis 2019. Pandemiebe\u0002dingter Modal Shift hin \r\nzum motorisierten Indivi\u0002dualverkehr in den Jahren \r\n2020 und 2021. 2022 ge\u0002ringer Modal Shift weg \r\nvom motorisierten Indivi\u0002dualverkehr.\r\nGüterverkehr: Keine signi\u0002fikante Veränderung im \r\nBetrachtungszeitraum.\r\nBestand an Fahrzeugen mit \r\nalternativen Antrieben\r\n(siehe Abbildung 63)\r\nVerkehr Dynamischer Anstieg in \r\nden letzten Jahren; Ziele \r\nder Bundesregierung für \r\n2020 wurden verspätet \r\nerreicht; leicht positiver \r\nBeitrag.\r\nDynamischer Anstieg in \r\nden letzten Jahren; leicht \r\npositiver Beitrag.\r\nAnteile alternativer Antriebe \r\nbei Innenstadtbussen im ÖPNV\r\n(siehe Abbildung 64)\r\nVerkehr Annähernd konstant bis \r\n2019, danach deutlicher \r\nAnstieg, positiver Beitrag \r\nzur Erreichung der Klima\u0002schutzziele.\r\nRückgang bis 2018, da\u0002nach deutlicher Anstieg, \r\npositiver Beitrag zur Er\u0002reichung der Klimaschutz\u0002ziele.\r\nBeimischung erneuerbarer \r\nEnergien zu Kraftstoffen\r\n(siehe Abbildung 65)\r\nVerkehr Seit 2012 leicht angestie\u0002gen, daher geringer posi\u0002tiver Beitrag zur Errei\u0002chung der Klimaschutz\u0002ziele. Jedoch Rückgang \r\ngegenüber 2020.\r\nSeit 2012 leicht angestie\u0002gen, daher geringer posi\u0002tiver Beitrag zur Errei\u0002chung der Klimaschutz\u0002ziele. Jedoch Rückgang \r\ngegenüber 2020.\r\nBestand an Ladepunkten für \r\nElektrofahrzeuge \r\n(siehe Abbildung 66)\r\nVerkehr Gering, jedoch dynami\u0002scher Anstieg in den letz\u0002ten Jahren mit unterstüt\u0002zendem Beitrag für die \r\nGering, jedoch dynami\u0002scher Anstieg in den letz\u0002ten Jahren mit unterstüt\u0002zendem Beitrag für die \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 12. Monitorings\r\n100\r\nErreichung der Klima\u0002schutzziele; die Ziele der \r\nBundesregierung werden \r\nbei gleichbleibender Aus\u0002baudynamik nicht er\u0002reicht.\r\nErreichung der Klima\u0002schutzziele; das Ausbau\u0002ziel für Bayern 2023 \r\nwurde erreicht.\r\nBestand an Wassersstofftank\u0002stellen\r\n(siehe Abbildung 67)\r\nVerkehr Gering, Rückgang im Jahr \r\n2023. \r\nGering, Rückgang im Jahr \r\n2023, um die bayerischen \r\nZiele zu erreichen, muss \r\ndeutlich mehr zugebaut \r\nwerden als in den Jahren \r\nvor 2023.\r\nAbdeckung Ladesäulen für \r\nElektromobilität\r\n(siehe Abbildung 68)\r\nVerkehr Eine gute Abdeckung von \r\nLadeinfrastruktur unter\u0002stützt die Erreichung der \r\nKlimaschutzziele; der Aus\u0002bau der Ladeinfrastruktur \r\nhält mit der Zunahme an \r\nElektrofahrzeugen nicht \r\nSchritt.\r\nEine gute Abdeckung von \r\nLadeinfrastruktur unter\u0002stützt die Erreichung der \r\nKlimaschutzziele; der Aus\u0002bau der Ladeinfrastruktur \r\nhält mit der Zunahme an \r\nElektrofahrzeugen nicht \r\nSchritt.\r\nAbdeckung Wasserstofftank\u0002stellen für Brennstoffzellen\u0002fahrzeuge\r\n(siehe Abbildung 68)\r\nVerkehr Eine gute Abdeckung von \r\nWasserstofftankstellen \r\nunterstützt die Errei\u0002chung der Klimaschutz\u0002ziele; der Ausbau der Lad\u0002einfrastruktur hält mit \r\nder Zunahme an wasser\u0002stoffbetriebenen Fahr\u0002zeugen nicht Schritt.\r\n-\r\nEnergiebedingte CO2-Emissio\u0002nen des nationalen Flugver\u0002kehrs\r\n(siehe Abbildung 69)\r\nVerkehr Rückgang der Emissionen \r\nseit 2012 und damit posi\u0002tiver Beitrag zur Errei\u0002chung der Klimaschutz\u0002ziele.\r\nRückgang der Emissionen \r\nseit 2012 und damit posi\u0002tiver Beitrag zur Errei\u0002chung der Klimaschutz\u0002ziele.\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nEntwicklung der Indikatoren im Zeitverlauf\r\n101\r\n6 Entwicklung der Indikatoren im Zeitverlauf\r\nLeichte Verbesserungen gegenüber dem 11. Monitoring\r\nIm Bereich der Versorgungssicherheit liegen die Bewertungen für Deutschland und Bayern \r\nseit Beginn des Monitorings ausschließlich im kritischen Bereich. Tendenziell ist seit Beginn \r\ndes Monitorings eine leichte Verschlechterung festzustellen. Zwischenzeitlich erreichte der \r\nIndikator im 3. Monitoring und im 4. Werte von 1,8, verschlechterte sich jedoch ab dem \r\n9. auf Werte von 2,3.\r\nDie Bezahlbarkeit liegt seit Beginn des Monitorings fast durchgängig im negativen Bereich. \r\nIm 9. Monitoring konnte eine Verbesserung auf eine kritische Bewertung erreicht werden,\r\nallerdings ist dies, aufgrund der Verschlechterung in den letzten Monitorings, bisher als \r\nAusreißer zu bewerten. \r\nBeim Indikator zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien ist ein systematischer \r\nUnterschied zwischen Bayern und Deutschland auszumachen. Bayern schnitt über den \r\ngesamten Betrachtungszeitraum deutlich besser ab als Deutschland, was insbesondere \r\nauf die unterschiedliche Zieldefinition in Bayern gegenüber dem Bund zurückzuführen ist.\r\nIn den letzten Jahren vor und speziell im 10. Monitoring waren für diesen Indikator deutli\u0002che Verbesserungen auszumachen, zuletzt waren jedoch wieder Rückschritte zu erkennen:\r\nDer Indikator für Bayern liegt nun wieder im kritischen Bereich, verzeichnet jedoch eine \r\nleichte Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr. Für Deutschland erhält der Indikator \r\nwieder eine negative Bewertung.\r\nBei der Umweltverträglichkeit kam es seit dem 4. Monitoring zu einer deutlichen Ver\u0002schlechterung in Bayern, die bis zum aktuellen Monitoring anhielt. In Deutschland verbes\u0002serte sich der Indikator seit dem 8. Monitoring von einer negativen Bewertung über eine \r\nkritische Bewertung zu einer positiven Bewertung, im letzten Jahr wiederum verschlech\u0002terte er sich zu einer negativen Bewertung, aktuell liegt wieder eine kritische Bewertung \r\nvor. In Bayern verblieb der Indikator im roten Bereich, was aber auch auf eine mangelnde \r\nDatenverfügbarkeit zurückzuführen ist. \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nEntwicklung der Indikatoren im Zeitverlauf\r\n102\r\nAbbildung 70\r\nVeränderung in der Bewertung der Versorgungssicherheit und der \r\nBezahlbarkeit\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\nVersorgungssicherheit\r\nBY DE 1. Monitoring\r\n2. Monitoring\r\n3. Monitoring\r\n4. Monitoring\r\n5. Monitoring\r\n6. Monitoring\r\n7. Monitoring\r\n8. Monitoring\r\n9. Monitoring\r\n10. Monitoring\r\n11. Monitoring\r\n12. Monitoring\r\n2,3\r\n1,8\r\n2,3\r\n1,8 1,8 1,8 1,8 1,8\r\n2,3\r\n2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0\r\n2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3\r\nBezahlbarkeit\r\nBY DE 1. Monitoring\r\n2. Monitoring\r\n3. Monitoring\r\n4. Monitoring\r\n5. Monitoring\r\n6. Monitoring\r\n7. Monitoring\r\n8. Monitoring\r\n9. Monitoring\r\n10. Monitoring\r\n11. Monitoring\r\n12. Monitoring\r\n3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0\r\n2,5 2,5 2,5 2,5\r\n2,0 2,0\r\n2,5 2,5\r\n3,0 3,0 3,0 3,0\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nEntwicklung der Indikatoren im Zeitverlauf\r\n103\r\nAbbildung 71\r\nVeränderung in der Bewertung der Energieeffizienz und den erneuerbaren \r\nEnergien sowie der Umweltverträglichkeit\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\nEnergieeffizienz und erneuerbare Energien\r\nBY DE 1. Monitoring\r\n2. Monitoring\r\n3. Monitoring\r\n4. Monitoring\r\n5. Monitoring\r\n6. Monitoring\r\n7. Monitoring\r\n8. Monitoring\r\n9. Monitoring\r\n10. Monitoring\r\n11. Monitoring\r\n12. Monitoring\r\n2,0\r\n1,8\r\n1,5\r\n2,5\r\n1,5\r\n2,5\r\n1,8\r\n2,8\r\n1,5\r\n3,0\r\n1,8\r\n3,0\r\n1,5\r\n2,5\r\n1,5\r\n2,5\r\n1,5\r\n2,5\r\n1,3\r\n2,0\r\n1,8\r\n3,0\r\n1,5\r\n3,0\r\nUmweltverträglichkeit\r\n3,0 3,0\r\n2,0\r\n3,0\r\n2,0\r\n3,0\r\n1,0\r\n3,0\r\n1,0\r\n3,0\r\n2,0\r\n3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0\r\n2,0\r\n3,0\r\n1,0\r\n3,0 3,0 3,0\r\n2,0\r\nBY DE 1. Monitoring\r\n2. Monitoring\r\n3. Monitoring\r\n4. Monitoring\r\n5. Monitoring\r\n6. Monitoring\r\n7. Monitoring\r\n8. Monitoring\r\n9. Monitoring\r\n10. Monitoring\r\n11. Monitoring\r\n12. Monitoring\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nLiteraturverzeichnis\r\n104\r\nLiteraturverzeichnis\r\n50Hertz (2018)\r\nMaßnahmen und Anpassungen in Wahrnehmung der Systemverantwortung, www.50hertz.com\r\nAEE föderal erneuerbar (2021 und vorherige)\r\nAgentur für Erneuerbare Energien – Föderal Erneuerbar, www.foederal-erneuerbar.de\r\nAG Energiebilanzen (2023a und vorherige)\r\nAuswertungstabellen zur Energiebilanz Deutschland 1990 bis 2022\r\nAG Energiebilanzen (2023b und vorherige)\r\nEnergieverbrauch in Deutschland im Jahr 2022\r\nAG Energiebilanzen (2023c und vorherige)\r\nAnwendungsbilanzen Zusammenfassung Anwendungsbilanzen für die Energiesektoren 2011 bis 2022\r\nAgora Energiewende (2020)\r\nAuswirkungen der Corona-Krise auf die Klimabilanz Deutschlands \r\nAgora Energiewende (2023)\r\nDie Energiewende in Deutschland: Stand der Dinge 2023\r\nAtomgesetz (1959, 2018 zuletzt geändert)\r\nBundesamt für Justiz, Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen \r\nihre Gefahren (Atomgesetz)\r\nBAFA (2021 und vorherige)\r\nStatistische Auswertungen zur „Besonderen Ausgleichsregelung“ des Bundesamtes für Wirtschaft und \r\nAusfuhrkontrolle (BAFA)\r\nBayerischer Rundfunk (2023)\r\nBericht über Entwicklung der THG-Emissionen Bayerns, https://www.br.de/nachrichten/bayern/treib\u0002hausgasemissionen-in-bayern-sinken-langsamer-als-im-bund,TqYtgC1\r\nBayerisches Landesamt für Statistik (2021 und vorherige)\r\nInternetauftritt des Bayerischen Landesamtes für Statistik, https://www.statistik.bayern.de/\r\nBayerische Staatsregierung (2011)\r\nBayerisches Energiekonzept „Energie innovativ“\r\nBayerische Staatsregierung (2019)\r\nEntwurf Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG)\r\nBayerische Staatsregierung (2021)\r\nBericht Kabinettsitzung 15.11.2021\r\nBDEW (2021a und vorherige)\r\nBundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft - Kraftwerkliste\r\nBDEW (2021b und vorherige)\r\nEntwicklung der Beheizungsstruktur des Wohnungsbestandes in Deutschland seit 1995 (Stand \r\n01/2021) https://www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/entwicklung-beheizungsstruktur-woh\u0002nungsbestand/\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nLiteraturverzeichnis\r\n105\r\nBDEW (2023a und vorherige)\r\nBDEW-Strompreisanalyse Dezember 2023 – Haushalte und Industrie\r\nBDEW (2023b und vorherige)\r\nEntwicklung der Beheizungsstruktur im Wohnungsneubau seit 2000 (Stand 10/2023) \r\nhttps://www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/beheizungsstruktur-wohnungsbestand/\r\nBMDV 2022 und vorherige\r\nVerkehr in Zahlen 2022/2023\r\nBMWi (2021 und vorherige)\r\nBundesministerium für Wirtschaft und Energie – Energiedaten \r\nBNetzA (2022a und vorherige)\r\nZahlen zu Netzengpassmanagementmaßnahmen – Gesamtes Jahr 2022\r\nBNetzA (2022b und vorherige)\r\nBundesnetzagentur – Quartalsbericht Netz- und Systemsicherheit – Erstes Quartal 2022\r\nBNetzA (2022c und vorherige)\r\nBundesnetzagentur – Quartalsbericht Netz- und Systemsicherheit – Zweites Quartal 2022\r\nBNetzA (2023a und vorherige)\r\nBundesnetzagentur – Kraftwerksliste\r\nBNetzA (2023b und vorherige)\r\nBundesnetzagentur – Kennzahlen der Versorgungsunterbrechungen Strom, https://www.bundesnetz\u0002agentur.de/DE/Home/home_node.html\r\nBNetzA (2023c und vorherige)\r\nBundesnetzagentur – Quartalsbericht Netz- und Systemsicherheit – Erstes Quartal 2023\r\nBNetzA (2023c und vorherige)\r\nBundesnetzagentur – Quartalsbericht Netz- und Systemsicherheit – Zweites Quartal 2023\r\nBNetzA (2021a und vorherige)\r\nwww.netztransparenz.de\r\nBNetzA (2021b und vorherige)\r\nFeststellung des Bedarfs an Netzreserve für den Winter 2021/2022 sowie das Jahr 2023/2024\r\nBNetzA (2021c und vorherige)\r\nMonitoring des Stromnetzausbaus - Zweites Quartal 2021\r\nBNetzA (2021d und vorherige)\r\nwww.netzausbau.de\r\nBundesamt für Justiz (2013)\r\nGesetz über den Bundesbedarfsplan (Bundesbedarfsplangesetz - BBPlG)\r\nBundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2016)\r\nDatenbasis zum Gebäudebestand - BBSR-Analysen KOMPAKT 09/2016\r\nBundesregierung (2011)\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nLiteraturverzeichnis\r\n106\r\nBundesregierung, Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energie\u0002versorgung\r\nBundesregierung (2019a)\r\nGesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften\r\nBundesregierung (2019b)\r\nGesetzentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG)\r\nBundesregierung (2019c)\r\nPressemitteilung – Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg, Nummer 21/20 vom 16. Januar 2020\r\nBundesregierung (2021)\r\nBundes-Klimaschutzgesetz (KSG)\r\nCEER (2018)\r\nCouncil of European Energy Regulators, CEER Benchmarking Report 6.1 on the Continuity of Electricity \r\nand Gas Supply\r\nDestatis (2021 und vorherige)\r\nBestand an Wohnungen 2020\r\ndena (2018)\r\ndena-GEBÄUDEREPORT KOMPAKT 2018 - Statistiken und Analysen zur Energieeffizienz im Gebäude\u0002bestand\r\nEEG (2021)\r\nhttps://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/EEG_2021.pdf, zugegriffen 20.12.2021\r\nENERGINET (2021 und vorherige)\r\nwww.energinet.dk\r\nENTSO-E (2018)\r\nCountry Data Package Germany, Stand: November 2018, www.entsoe.eu\r\nE.ON (2015)\r\nPressemeldung vom 28. Juni 2015 zur Abschaltung von Grafenrheinfeld\r\nEurostat (2023 und vorherige)\r\nStrompreise, Eurostat Data Explorer, https://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?data\u0002set=nrg_pc_204&lang=en\r\nFraunhofer ISE (2023 und vorherige)\r\nEnergy charts - Jährliche Außenhandelsstatistik elektrischer Strom,\r\nwww.energy-charts.de\r\nGlauber (2017)\r\nTreibhausgasemmisionen in Bayern, https://www.statistischebibliothek.de/mir/serv\u0002lets/MCRFileNodeServlet/BYMonografie_derivate_00000655/Treibhausgasemissio\u0002nen%20in%20Bayern.pdf, zugegriffen 20.12.2021\r\nH2 Mobility (2021 und vorherige)\r\nNetzausbau live - Der aktuelle Stand für Deutschland, https://h2.live/ (zugegriffen 08.12.2021)\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nLiteraturverzeichnis\r\n107\r\nHandelsblatt (2019)\r\nArtikel „Warum niper zwei moderne Gaskraftwerke stilllegen und gleichzeitig ein neues bauen will“, \r\nhttps://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energiewende-absurd-warum-uniper-zwei\u0002moderne-gaskraftwerke-stilllegen-und-gleichzeitig-ein-neues-bauen-will/23844326.html?ticket=ST\u0002724463-cBNHePSGTbkmALHXJYOB-ap5, zugegriffen 13.12.2019\r\nIE Leipzig (2018)\r\nDatenlieferung\r\nKBA (2018)\r\nFahrzeugzulassungen FZ\r\nKBA (2021 und vorherige)\r\nDatenlieferung bezüglich Sonderauswertung Wasserstofffahrzeuge\r\nKfW (2021 und vorherige)\r\nFörderreport KfW Bankgruppe zwischen 2012 und 2021, https://www.kfw.de/KfW-Kon\u0002zern/%C3%9Cber-die-KfW/Zahlen-und-Fakten/KfW-auf-einen-Blick/F%C3%B6rderreport/\r\nKoalitionsvertrag (2018)\r\nFür ein bürgernahes Bayern – Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2018 - 2023\r\nKoalitionsvertrag (2021)\r\nMehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit – Koalitionsvertrag \r\n2021-2025 zwischen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP\r\nLEAG (2021)\r\nhttps://www.leag.de/de/news/details/grundsteinlegung-fuer-gaskraftwerk-leipheim/, zugegriffen \r\n20.12.2021\r\nLFU (2018)\r\nInternetauftritt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt\r\nNetzentwicklungsplan (2015)\r\nNetzentwicklungsplan Strom 2025, Version 2015 – Erster Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber\r\nPrognos (2024)\r\nEnergieatlas\r\nr2b, consentec, TEP, Fraunhofer ISI (2019)\r\nDefinition und Monitoring der Versorgungssicherheit an den europäischen Strommärkten\r\nStatistische Ämter der Länder (2021 und vorherige)\r\nVolkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder – Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung in \r\nden Ländern der Bundesrepublik Deutschland 1991 bis 2020, Reihe 1, Länderergebnisse Band 1, Be\u0002rechnungsstand August 2020/Februar 2021\r\nStatistische Ämter des Bundes und der Länder (2023 und vorherige)\r\nUmweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder – Treibhausgasemissionen, https://www.statis\u0002tikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/gase/thg\r\nStatistisches Bundesamt (2023a und vorherige)\r\nPreise – Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise) \r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nLiteraturverzeichnis\r\n108\r\nStatistisches Bundesamt (2023b und vorherige)\r\nPreise – Verbraucherpreisindizes für Deutschland\r\nStatistisches Bundesamt (2022c und vorherige)\r\nVolkswirtschaftliche Gesamtrechnungen – Private Konsumausgaben und Verfügbares Einkommen, 2. \r\nVierteljahr 2022\r\nStMWi (2015)\r\nBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie – Bayerisches \r\nEnergieprogramm für eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung\r\nStMWi (2019)\r\nDatenlieferung des Bayerisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie\r\nSüddeutsche Zeitung (2019)\r\nArtikel „München braucht eine Alternative zum Gaskraftwerk in nterföhring“, https www.sued \r\ndeutsche.de/muenchen/kohleblock-unterfoehring-gaskraftwerk-1.4284633, zugegriffen 12.12.2019\r\nTagesschau (2022)\r\nArtikel „Was das Machtwort des Kanzlers bedeutet“ ,: https://www.tagesschau.de/inland/innenpoli\u0002tik/scholz-machtwort-regierung-koalition-101.html\r\nUBA (2021)\r\nEmissionsübersichten in den Sektoren des Bundesklimaschutzgesetzes\r\nUBA (2021a und vorherige)\r\nErneuerbare Energien in Zahlen; Internetauftritt des Umweltbundesamtes, https://www.umweltbun\u0002desamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen#statusquo\r\nUBA (2021b und vorherige)\r\nÜbersicht zur Entwicklung der energiebedingten Emissionen und Brennstoffeinsätze in Deutschland \r\n1990 – 2019\r\nUBA (2021c und vorherige)\r\nUmweltbundesamt, Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinigten Nationen \r\nund dem Kyoto-Protokoll 2021 – Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar \r\n1990–2019\r\nUBA (2021d und vorherige)\r\nKlimabilanz 2020 – Pressemitteilung März 2021; Internetauftritt des Umweltbundesamtes, \r\nUNFCCC (2021)\r\nNational inventory submissions 2021 of greenhouse gas emissions in the common reporting format\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nAbbildungsverzeichnis\r\n109\r\nAbbildungsverzeichnis\r\nAbbildung 01 Produktionsentwicklung der energieintensiven Industrie\r\nAbbildung 02 Zusammenfassung der Ergebnisse des 12. Monitorings\r\nAbbildung 03 Überblick über die Bewertungsbereiche mit den jeweiligen Indikatoren\r\nAbbildung 04 Zusammenfassende Bewertung des Standes der Energiewende in \r\nDeutschland und Bayern gemäß dem 12. Monitoring für das Jahr 2022\r\nAbbildung 05 Bewertung der Versorgungssicherheit\r\nAbbildung 06 Gesicherte Leistung und Höchstlast in Deutschland und Bayern\r\nAbbildung 07 Gesicherte Leistung und Höchstlast in Bayern 2011 bis 2028\r\nAbbildung 08 Deutschland – Dynamik des (Brutto)-Ausbaus im letzten Jahr \r\n(01.01.2023 - 31.12.2023)\r\nAbbildung 09 Installierte Leistung zur erneuerbaren Stromerzeugung\r\nAbbildung 10 Bayern – Dynamik des (Brutto)-Ausbaus im letzten Jahr \r\n(01.01.2023 - 31.12.2023)\r\nAbbildung 11 Installierte Leistung in Bayern nach Landkreisen (31.12.2023)\r\nAbbildung 12 Regionaler Zubau in Bayern im Kalenderjahr 2023\r\nAbbildung 13 Gesamte installierte Leistung zur Stromerzeugung, Deutschland und \r\nBayern\r\nAbbildung 14 Ausbau des Übertragungsnetzes – HGÜ-Trasse Wilster – Grafenrheinfeld \r\n(SuedLink) und HGÜ-Trasse Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)\r\nAbbildung 15 Stand des Netzausbaus\r\nAbbildung 16 Eingriffe der Netzbetreiber nach § 13.1 EnWG (Redispatch)\r\nAbbildung 17 Eingriffe der Netzbetreiber nach § 13.2 EnWG (Einspeisemanagement)\r\nAbbildung 18 Kosten für Systemsicherheitsmaßnahmen\r\nAbbildung 19 Versorgungsunterbrechungen gemäß SAIDI-Wert\r\nAbbildung 20 Stromaustausch mit dem Ausland\r\nAbbildung 21 Außenhandelspreise für Strom\r\nAbbildung 22 Entwicklung Gasimporte in Deutschland nach Herkunftsländern zwi\u0002schen Januar 2021 und November 2022, TWh Hu\r\nAbbildung 23 Geplante Wasserstoffleitungen in Deutschland\r\nAbbildung 24 Bewertung der Bezahlbarkeit\r\nAbbildung 25 Industriestrompreise in Deutschland\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nAbbildungsverzeichnis\r\n110\r\nAbbildung 26 Industriestrompreise in den Staaten der EU-27 im Jahr 2021\r\nAbbildung 27 Zusammensetzung des Industriestrompreises, Jahresverbrauch 160 bis \r\n20.000 MWh\r\nAbbildung 28 Netzentgelte und Preisindizes ausgewählter Abnahmefälle\r\nAbbildung 29 Anzahl der Betriebe des produzierenden Gewerbes mit Begrenzung der \r\nEEG-Umlage und betroffene Strommenge\r\nAbbildung 30 Erdgaspreise für Gewerbekunden\r\nAbbildung 31 Entwicklung der Erzeugerpreise für Erdgas\r\nAbbildung 32 Strompreise für Haushaltskunden\r\nAbbildung 33 Anteil der Stromkosten an den Konsumausgaben privater Haushalte\r\nAbbildung 34 Erdgaspreise für Haushaltskunden\r\nAbbildung 35 Börsenstrompreis und Entwicklung der EEG-Umlage\r\nAbbildung 36 Bewertung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien\r\nAbbildung 37 Stromverbrauch\r\nAbbildung 38 Stromintensität der Industrie in Deutschland und Bayern\r\nAbbildung 39 Stromverbrauch pro Kopf der privaten Haushalte in Deutschland und\r\nBayern\r\nAbbildung 40 Erdgasverbrauch nach Sektoren in Deutschland\r\nAbbildung 41 Entwicklung der Energieproduktivität in Deutschland und Bayern\r\nAbbildung 42 Entwicklung des Primärenergieverbrauchs\r\nAbbildung 43 Anteil erneuerbarer Energien\r\nAbbildung 44 Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Energieträger\r\nAbbildung 45 Bewertung der Umweltverträglichkeit\r\nAbbildung 46 THG- und CO2-Emissionen in Deutschland\r\nAbbildung 47 THG- und CO2-Emissionen in Bayern\r\nAbbildung 48 Entwicklung der THG-Emissionen\r\nAbbildung 49 Energiebedingte CO2-Emissionen der Energiewirtschaft\r\nAbbildung 50 Energiebedingte CO2-Emissionen der Industrie\r\nAbbildung 51 Emissionsintensität (CO2 energiebedingt) der Industrie \r\nAbbildung 52 Energiebedingte CO2-Emissionen im Bereich Gewerbe, Handel, Dienst\u0002leistungen\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nAbbildungsverzeichnis\r\n111\r\nAbbildung 53 THG-Emissionen der Landwirtschaft und der Abfallentsorgung in \r\nDeutschland\r\nAbbildung 54 Energiebedingte CO2-Emissionen bei den privaten Haushalten\r\nAbbildung 55 Energiebedingte CO2-Emissionen der Haushalte pro Kopf\r\nAbbildung 56 Private Haushalte - Beheizungsstruktur in Deutschland\r\nAbbildung 57 Spezifischer Energieverbrauch für die Erzeugung von Raumwärme in \r\nDeutschland\r\nAbbildung 58 Sanierungsrate: Anteil Wohneinheiten, die KfW-Effizienzprogramme in \r\nAnspruch nahmen, an allen Wohneinheiten\r\nAbbildung 59 KfW-Kreditvolumen für energetisches Bauen und Sanieren durch Kom\u0002munen\r\nAbbildung 60 Energiebedingte CO2-Emissionen des Verkehrssektors\r\nAbbildung 61 Energiebedingte CO2-Emissionen des Straßenverkehrs pro zugelassene \r\nFahrzeuge\r\nAbbildung 62 Entwicklung des Modal Split\r\nAbbildung 63 Bestand an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und Anteil am Fahr\u0002zeugbestand zum 1. Januar\r\nAbbildung 64 Anteil alternativer Antriebe bei Kraftomnibussen\r\nAbbildung 65 Beimischung von Kraftstoffen auf Basis erneuerbarer Energien\r\nAbbildung 66 Bestand an öffentlichen Ladepunkten\r\nAbbildung 67 Bestand an Wasserstofftankstellen\r\nAbbildung 68 Abdeckung Ladesäulen und Wasserstofftankstellen\r\nAbbildung 69 Energiebedingte CO2-Emissionen des nationalen Flugverkehrs\r\nAbbildung 70 Veränderung in der Bewertung der Versorgungssicherheit und der Be\u0002zahlbarkeit\r\nAbbildung 71 Veränderung in der Bewertung der Energieeffizienz und erneuerbaren \r\nEnergien sowie der Umweltverträglichkeit\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nTabellenverzeichnis\r\n112\r\nTabellenverzeichnis\r\nTabelle 01 Ausgewählte energiepolitische Ziele der Bundesregierung\r\nTabelle 02 Abschaltung von Kernkraftwerken in Bayern\r\nTabelle 03 Ausgewählte energiepolitische Ziele der Bayerischen Staatsregierung\r\nTabelle 04 Kraftwerksneubauprojekte in Bayern\r\nTabelle 05 Kontrahierte Reservekraftwerksleistung in Bayern und näherer Umge\u0002bung\r\nTabelle 06 Verzögerung beim Netzausbau in Bayern\r\nTabelle 07 Unterindikatoren der Umweltverträglichkeit\r\nStudieMärz 2024\r\n12. Monitoring der Energiewende\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\n113\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede \r\nDiskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber Weiterer Beteiligter\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\nwww.vbw-bayern.de\r\nPrognos AG\r\n0041 61 3273-337\r\ninfo@prognos.com\r\nBearbeiter: \r\nSven Kreidelmeyer (Projektleitung)\r\nAndreas Brutsche\r\nMinh Phuong Vu\r\nTim Trachsel\r\nDr. Almut Kirchner\r\n© vbw März 2024\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nChristine Völzow\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon 089-551 78-251\r\nchristine.voelzow@vbw-bayern.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)","shortTitle":"BMVg","url":"https://www.bmvg.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nDigitalisierung der Energiewirtschaft\r\n\r\nPosition\r\nStand: Januar 2025\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nEnergiewende zusammen mit digitaler Transformation denken\r\nDie Energiewelt der Zukunft gleicht einem komplexen Verkehrssystem. Immer mehr \r\ndezentrale Energieerzeugungsanlagen und Speicher sowie Verbraucher – als sogenannte \r\nProsumer – nehmen daran teil. Die zunehmende Sektorenkopplung, die notwendige Realisierung von Flexibilitätspotenzialen auf Erzeugungs- und Lastseite sowie die Vernetzung der Strominfrastruktur mit klimafreundlichen gasförmigen, flüssigen und festen Energieträgern erhöhen diese Komplexität weiter. Für eine effiziente und zuverlässige Steuerung des Energiesystems sind daher intelligente digitale Lösungen unerlässlich. \r\n\r\nDie Digitalisierung verändert die Energiewirtschaft grundlegend. Sie beeinflusst alle Ebenen der Wertschöpfungskette: von der Erzeugung und Speicherung über die Übertragung und Verteilung bis hin zum Vertrieb. Die Energiewirtschaft kann zu einem Leitsektor für \r\ndigitale Innovationen werden. \r\n\r\nWichtige Basisinfrastruktur für die Digitalisierung sind intelligente Messsysteme. Der Smart-Meter-Rollout muss deutlich einfacher, unbürokratischer und schneller werden. \r\nDamit innovative Produkte von etablierten Energieversorgern, Start-ups oder anderen \r\nAkteuren zügig ihre Marktreife erlangen und den Weg in die Breite finden können, \r\nmüssen zudem regulatorische Hemmnisse beseitigt, Marktrollen reduziert und bürokratische Prozesse spürbar verschlankt sowie die Rahmenbedingungen für Investitionen in die digitale Energiewelt verbessert werden. \r\n\r\n\r\n\r\nBertram Brossardt\r\n21. Januar 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tSmart-Meter-Rollout beschleunigen\t2\r\n2\tDigitalisierung der Netze voranbringen\t5\r\n3\tFlexibilitätslösungen ermöglichen\t6\r\n4\tDatennutzung optimieren\t8\r\n5\tForschung und Entwicklung verstärken\t9\r\n6\tInnovationsfreundlichen Rahmen schaffen\t10\r\n7\tExkurs – Neue Wertschöpfungspotenziale\t12\r\nAnsprechpartner/Impressum\t15\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nDigitale Transformation der Energiewirtschaft intensivieren\r\nDie Digitalisierung der Energiewirtschaft in Deutschland ist noch nicht dort, wo sie sein könnte. Starre Regularien, fehlende Anreize für dringend benötigte Innovationen und der bisher nur schleppende Smart-Meter-Rollout führen dazu, dass die Energiewirtschaft bisher lediglich einen eingeschränkten Digitalisierungsgrad aufweist. \r\n\r\nAllgemein wirtschafts- und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen wie eine lückenlose und leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur sowie die Verfügbarkeit gut ausgebildeter Fachkräfte sind auch für die Energiewirtschaft entscheidende Erfolgsfaktoren bei der digitalen Transformation. Es kommen jedoch weitere Felder hinzu, auf denen besonders dringender Handlungsbedarf besteht:\r\n–\tDer Einbau auf breiter Front von Smart-Meter und Smart-Meter-Gateways muss dringend vereinfacht, volkwirtschaftlich priorisiert und damit beschleunigt werden. Das \r\nGesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende hat hier erste wichtige Schritte eingeleitet, doch müssen dabei die besonderen Anforderungen von Industrienetzen berücksichtigt werden.\r\n–\tAktuell erfolgt der digitale Auf- und Umbau der Stromnetze. Damit dieser schneller vorangebracht werden kann, müssen die Rahmenbedingungen richtig gesetzt werden. Auch die Gasinfrastruktur muss digitalisiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Strom- und Gasinfrastruktur intelligent miteinander vernetzt werden.\r\n–\tDer Gesetzesrahmen muss auf nationaler und europäischer Ebene so weiterentwickelt werden, dass möglichst viele Flexibilitätsoptionen zur Verfügung stehen und diese möglichst zielführend (z.B. netz- und systemdienlich) aktiv genutzt werden können.\r\n–\tDie Wertschöpfung auf Basis von Daten muss stärker ermöglicht werden. Gleichzeitig ist für die nötige Datensicherheit zu sorgen.\r\n–\tEs müssen zusätzliche Förderschwerpunkte für die Digitalisierung der Energiewirtschaft geschaffen werden.\r\n–\tInnovationsfreundlichere Rahmenbedingungen, zum Beispiel für Energie-Start-ups, müssen gewährleistet werden.\r\n1\tSmart-Meter-Rollout beschleunigen\r\nEinbau intelligenter Messsysteme auf breiter Front forcieren\r\nSmart-Meter messen kontinuierlich den individuellen Verbrauch und senden verschlüsselte Informationen über ein Smart-Meter-Gateway. Dadurch erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher klare Informationen über ihren eigenen Stromverbrauch beziehungsweise Erzeugerinnen und Erzeuger über die Einspeisung und können diese effizient steuern. Darüber hinaus liefern Smart-Meter wesentliche Netzzustandsdaten für Netzbetreiber und verbessern dadurch die Informationslage über die aktuelle Netzsituation. So tragen Smart-Meter zur Integration der erneuerbaren Energien und von Haushalten im Rahmen der Energiewende bei.\r\nRichtig eingesetzt sind Smart-Meter ein zentrales Element bei der Bewältigung der stetig wachsenden Flexibilitätsanforderungen, indem sie detaillierte Informationen über das Einspeise- und Verbrauchsverhalten dezentraler Erzeuger und Verbraucher liefern und sowohl die Prognosequalität erhöhen als auch die Genauigkeit im Bilanzkreismanagement. Smart-Meter bilden die Grundvoraussetzung für dynamische Tarife, die Preisanreize für den flexiblen Stromverbrauch in Überschuss- und Engpasszeiten liefern. Zudem zählen sie zu der Voraussetzung für ein sinnvolles Einspeise- und Lastmanagement (Demand-Side-Management) zum Ausgleich der variierenden Energiemengen durch die Erneuerbaren, weil sie die Steuerung dezentraler Erzeugungs- und steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ermöglichen.\r\n\r\nFür Privathaushalte und gewerbliche Verbraucher ermöglichen Smart-Meter individuelle Tarifangebote oder Echtzeitabrechnungen. Zudem können sie mit anderen technischen Geräten wie Heizung- und Lüftungssystemen, Elektrofahrzeugen, Kühlschränken oder Waschmaschinen verbunden werden und so ein neues Gesamtsystem von der Gebäudetechnik bis hin zum Smart-Home bilden. Dieses Gesamtsystem lässt sich schließlich digital visualisieren und wahlweise durch den Verbraucher, Energieversorger oder Wartungsinstallateur digital steuern und optimieren.\r\n\r\nMit dem am 27. Mai 2023 in Kraft getretenen Artikelgesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) hat die Bundesregierung auf den langsamen Smart-Meter-Rollout reagiert. Es sieht folgende Punkte vor, um den Smart-Meter-Rollout zu \r\nbeschleunigen:\r\n1.\tVerankerung eines gesetzlichen Fahrplans mit verbindlichen Zielen bis zum Jahr 2030. Dadurch werden die Messstellenbetreiber gesetzlich beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart-Metern auszustatten. Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh oder einer PV-Anlage mit mehr als 7 kW installierter Leistung. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer entsprechend mit Smart-Metern ausgestattet sein.\r\n2.\tErmöglichung eines agilen Rollouts, das heißt, dass bereits zertifizierte Geräte eingebaut werden und weitere Funktionen nachgereicht werden können.\r\n3.\tBreitere Kostenverteilung auf Endkunden und Netzbetreiber sowie eine Deckelung der Kosten für Verbraucher und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr.\r\n4.\tBeschleunigte Einführung dynamischer Stromtarife durch Absenkung der Schwelle, ab wie viel Letztverbrauchern ein Versorger solche Tarife anbieten muss.\r\n5.\tVerankerung des digitalen Netzanschlusses, das heißt, dass ein Smart-Meter-Gateway einfacher als Infrastruktur am Netzanschlusspunkt eingebaut werden kann. Auch können Schnittstellen genutzt werden, um weniger Geräte verbauen zu müssen (1:n-Metering).\r\n6.\tKonzentrierung der Standardisierung und Stärkung der Nachhaltigkeit.\r\n7.\tBündelung der Rollout-Kompetenzen, indem das BMWK direkte Steuerungsmöglichkeiten bei der Digitalisierung der Energiewende erhält.\r\n\r\nDas Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Energiewende. Um das Ziel mit einem gesamtwirtschaftlich effizienten Rollout zu erreichen, müssen die richtigen Ansätze konsequent zu Ende gedacht werden. \r\n\r\nHierzu gehören ein auf kritische Netzpunkte priorisierter Einbau von Smart-Metern und eine regulatorische Anerkennung der von den Netzbetreibern zu tragenden Kostenanteile. Ferner bedarf es einer spürbaren Reduktion von Marktrollen und der zeitnahen Anpassung der Preisobergrenzen auf kostendeckende Entgelte. Außerdem kann eine Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts erreicht werden, wenn zunehmend Verteilnetzbetreiber für die Organisation des Rollouts verantwortlich sind.\r\n\r\nFerner sollte stärker zwischen den Anforderungen der öffentlichen und industriellen Versorgung differenziert und die besonderen Anforderungen industrieller Netze berücksichtigt werden, in denen flächendeckend registrierende Leistungsmessung (RLM) zum Einsatz kommt. Diese deckt die Funktionalitäten aus Smart Metern im Industriekontext schon heute ab, sodass ein Pflicht-Rollout von intelligenten Messsystemen ohne zusätzlichen (volks-)wirtschaftlichen Nutzen bleibt. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass einfache Algorithmen heutiger Smart-Meter-Gateways Bilanzen verfälschen können. Ein Downgrade der Messinfrastruktur in der Industrie muss verhindert werden. Daher sollte das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) eine sternförmige Kommunikation an die berechtigten Stellen im Industriekontext aus Backend-Systemen heraus ermöglichen, die die Daten aus Smart-Meter-Gateways aggregieren. Zudem sind die gesetzlichen Preisobergrenzen (POG), wie sie in § 30 MsBG für Netz- bzw. Messstellenbetreiber vorgesehen sind, im industriellen Kontext nicht wirtschaftlich, da die realen Kosten des industriellen Messstellenbetriebs um ein Vielfaches über den gesetzlich zugestandenen Erlösen liegen. An größeren Industriestandorten, wie z. B. einem größeren Chemiepark oder Chemiestandort, können somit schnell jährliche Mehrkosten in Millionenhöhe entstehen. Auch eine moderate Anhebung der POG, wie im Digitalisierungsbericht vorgeschlagen, würde nicht dazu führen, dass der Rollout in der Industrie wirtschaftlich darstellbar ist. Es ist daher eine Möglichkeit der (befristeten) Befreiung des grundzuständigen Messstellenbetreibers von Rollout-Pflichten des MsbG für geschlossene Grundstücknutzungen – d.h. von Energieversorgungsnetzen, die die Voraussetzungen nach § 110 Abs. 2 EnWG erfüllen – erforderlich, angelehnt an die seit 2014 bestehende Regelung in § 35 Mess- und Eichgesetz. \r\nStaat und Unternehmen der Energiewirtschaft sind zusätzlich gefordert, den Rollout kommunikativ zu begleiten und den Nutzen begreifbar zu machen, gegebenenfalls auch über wirtschaftliche Anreize. \r\n\r\nWesentlich ist schließlich, Smart-Meter künftig mit einer standardisierten, interoperablen Steuerbox auszustatten, um sie für netzdienliche Anwendungen nutzen, Flexibilitätspotenziale heben und den Netzausbaubedarf reduzieren zu können. Gerade im Hinblick auf die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität ist dies von erheblicher Bedeutung. Die Technischen Richtlinien und Zertifizierungsprozesse beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik müssen auch darauf ausgerichtet und beschleunigt werden. Darüber hinaus gilt es, einheitliche Kommunikationsstandards für das (digitale) Energiesystem der Zukunft zu entwickeln.\r\n2\tDigitalisierung der Netze voranbringen\r\nStrom- und Gasnetze mit Hilfe digitaler Lösungen besser nutzen\r\nDer notwendige Zubau erneuerbarer Energien in Verbindung mit massiven Rückständen im Netzausbau führt zu stetig ansteigenden Kosten für Systemsicherheitsmaßnahmen im Stromnetz. Der verstärkte Einsatz digitaler Technik zur Steuerbarkeit und zum Monitoring der Netze bietet Lösungen, um die Redispatch-Kosten zu senken sowie teuren und langwierigen Netzausbau zu reduzieren oder teilweise zu vermeiden.\r\n\r\nSmart Grids (intelligente Stromnetze) sind unabdingbar für die Integration erneuerbarer Energien, den Transport der produzierten Energie und für die Transformation der Strom-, Gas-, Wärmeinfrastruktur zu sektorgekoppelten Infrastrukturen. Mit Blick auf den notwendigen Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft werden auch Smart Gas Grids gebraucht, mit denen Aufnahme und bedarfsgerechte Verteilung erneuerbarer Gase aus Biomasse und Power-to-Gas-Anlagen intelligent und effizient gesteuert werden können. Intelligente Gasnetze dienen auch zur notwendigen Speicherung von Energie aus der Stromerzeugung und müssen mit dem Strombereich vernetzt werden (vgl. vbw Position Energiepolitik).\r\n\r\nKlassischer Netzausbau und Investitionen in eine intelligente Aufrüstung der Netze (Smart Grids) sind nebeneinander notwendig. Für beides müssen die regulatorischen Rahmenbedingungen die richtigen Anreize setzen, so dass Netzbetreiber beim Umbau der Netze \r\nneben dem klassischen Netzausbau auch alternative Lösungsansätze prüfen und die effizienteste Lösung auswählen. Die digitale Auf- und Ausrüstung der Netze führt tendenziell zu einer Verschiebung der Kosten von CAPEX (Capital Expenditure oder Investitionskosten) zu OPEX (Operating Expenses oder Betriebskosten). \r\n\r\nDie letzte Novelle der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) im Jahr 2022 hat zu Recht Verbesserungen bei der Anrechnung von CAPEX gebracht, die weiter ausgebaut werden sollten. Die ARegV wird zum 31. Dezember 2028 außer Kraft treten. Für die Nachfolgeregelung muss zusätzlich sichergestellt werden, dass betriebskostenintensive Investitionen in digitale Technik, die durch Optimierung und bessere Auslastung der Bestandsnetze Folgekosten verhindern, grundsätzlich angemessen berücksichtigt werden. Beispielhaft seien hier die Einbindung von Elektromobilität, Smart-Meter, Smart Grids und allgemein die Steuerung von Flexibilitäten genannt.\r\n\r\nMit der Digitalisierung der Energieversorgung steigt das Gefahrenpotenzial durch \r\nCyberangriffe auf die kritische Infrastruktur. Der Aufwand für Cybersecurity und die damit verbundenen Kosten für die Netzbetreiber steigen entsprechend und müssen daher regulatorisch anerkannt werden.\r\n\r\n3\tFlexibilitätslösungen ermöglichen\r\nRegulatorik für Realisierung dezentraler Flexibilitätspotenziale verbessern\r\nDie bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Erschließung dezentraler Flexibilitätspotenziale im Grunde nicht an technischen Herausforderungen, sondern vielmehr an regulatorischen Hürden scheitert, z. B. durch Netzentgelte und Abgaben, die die wirtschaftliche Attraktivität von Flexibilität reduzieren. Daher muss der bestehende Regulierungs- und Gesetzesrahmen sowohl auf nationaler, aber auch auf europäischer Ebene weiterentwickelt werden, um Millionen von potenziellen Anbietern in Europa die Möglichkeit zu \r\ngeben, ihre Flexibilitätspotenziale aktiv zu nutzen. Hierzu sind vor allem folgende Maßnahmen erforderlich: \r\n–\tDie regulatorischen Bestandteile am Endkundenpreis sollten ein netzdienliches Verhalten bei der Bereitstellung von Flexibilitätsdienstleistungen dahingehend berücksichtigen, dass Abgaben und Steuern bei der Ein- und Ausspeicherung elektrischer Energie nicht doppelt auf dieselbe Kilowattstunde verrechnet werden. So könnte ein Level-Playing-Field für Kleinstflexibilitäten geschaffen werden.\r\n–\tNeben einer effizienten Steuer- und Abgabensystematik sollte auch die Netzentgeltsystematik so ausgestaltet werden, dass für ein systemdienliches Verhalten dem Flexibilitätsanbieter keine finanziellen Nachteile entstehen beziehungsweise falsche Anreize gesetzt werden, wenn z. B. die Kosten für die Bereitstellung von Flexibilität die Einsparungen oder die Vergütung übersteigen.\r\n–\tDie technischen und organisatorischen Anforderungen zur Erbringung von Regelleistung sollten auf europäischer Ebene weiter harmonisiert werden. Insbesondere sollten stets die Möglichkeiten einer einfachen niederschwelligen und unbürokratischen \r\nErschließung dezentraler Flexibilitätspotenziale berücksichtigt werden – so zum Beispiel durch einen Übergang von der Einzel- zu einer Typenpräqualifikation.\r\n–\tFür die Koordination von Abrufen von Kleinstflexibilitäten sollten eindeutige Verantwortlichkeiten zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern geschaffen werden, damit Flexibilität immer dort genutzt wird, wo sie den größten volkswirtschaftlichen Nutzen entfaltet, und sie dort eingesetzt wird, wo sie system- bzw. netzdienlich ist. Der für Redispatch 2.0 und § 14a EnWG entwickelte Rahmen kann hierbei zur Anwendung kommen.\r\n–\tGenerell muss die Regulierung so weiterentwickelt werden, dass erfolgreiche Pilotversuche in einen flächendeckenden Einsatz münden können und dazu selbst die notwendige Flexibilität aufweisen.\r\n–\tLastenseitige Flexibilitätspotenziale, sogenannte „Flexumer“, sollten stärker genutzt und angereizt werden, da diese netzdienliche Zwecke erfüllen können und zur Dekarbonisierung der Verbraucherseite beitragen.\r\n–\tRegelungen zum Verbrauch von Überschussstrom durch zusätzliche Lasten (Nutzen-statt-Abregeln; § 13k EnWG) sollten berücksichtigen, dass Verteilnetzbetreiber entsprechende auktionsbasierte Instrumente nutzen dürfen, ohne jedoch zu deren Nutzung verpflichtet zu sein wie die Übertragungsnetzbetreiber.\r\n–\tBei der Regelsetzung für netzdienliche Eingriffe in Kundenanlagen wie Wärmepumpen oder Ladestationen sowie für die Nutzung von Flexibilitäten solcher Anlagen muss die Wahrung der Kundenakzeptanz stets im Fokus stehen. Das kann nur gelingen, wenn die Methoden optimal an die technischen Eigenschaften der Produkte angepasst werden. Dazu müssen neue Formate für die Zusammenarbeit insbesondere zwischen Netzbetreibern und Kundenanlagenseite etabliert werden. \r\n\r\nDie Stromnetzentgelte sind mittlerweile ein maßgeblicher Kostentreiber der industriellen Transformation geworden. Individuelle Netzentgelte sind von enormer Bedeutung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und ihre von der Bundesnetzagentur geplante Reform daher ein zentrales energiepolitisches Thema. Folgende Punkte sind \r\ndaher bei nachfrageseitiger Flexibilität zu beachten:\r\n–\tGrundsätzlich weisen energieintensive Branchen eine enorme Heterogenität hinsichtlich der Flexibilitätspotenziale in Prozessen und Energieerzeugung auf. Nicht alle \r\nUnternehmen können Flexibilitäten anbieten – auch diese dürfen nicht auf der Strecke bleiben.\r\n–\tKapitalintensive und komplexe Produktionsprozesse der globalen Industrie sind aus fundamentalen betriebswirtschaftlichen und technischen Gründen oftmals allgemein auf eine maximale und möglichst gleichmäßige Anlagenauslastung ausgelegt. Die Flexibilisierung ist nur umsetzbar, wenn der Preisvorteil einer flexiblen Fahrweise größer ist als die Nachteile.\r\n–\tDie Flexibilitätserbringung muss daher stets freiwillig erfolgen und angemessen vergütet werden. Sie darf regulatorisch zugleich nicht behindert werden. Effizienzverluste aufgrund der Flexibilisierung dürfen an anderer Stelle nicht zu Nachteilen für die Unternehmen führen.\r\n–\tNeben der Betrachtung nachfrageseitiger Flexibilität ist es ebenfalls angebracht, die zunehmend systembestimmenden volatilen, erneuerbaren Energiegestehungsformen stärker in die Systemverantwortung zu nehmen (bedarfsorientierte Einspeisung, systemdienliche erzeugungsseitige Flexibilisierung).\r\n4\tDatennutzung optimieren\r\nWertschöpfung auf Basis von Daten ermöglichen\r\nDie Auswertung und Nutzung von Daten ist Voraussetzung für ein effizient gesteuertes Energiesystem und die Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle. Eine zentrale Plattform für Geschäftsprozesse in der teilweise kleinteilig strukturierten Energiewirtschaft könnte helfen, die administrativen Anforderungen und Kosten für die Umsetzung der Digitalisierung zu bewältigen. Gleichzeitig ist für private Verbraucher das Vertrauen in ein hohes Datenschutzniveau mitentscheidend für die Akzeptanz neuer, digitaler Produkte und Anwendungen. \r\n\r\nDeshalb ist es wichtig, über die hohen Datenschutzanforderungen für intelligente Messysteme hinreichend aufzuklären, damit Verbraucher den Nutzen durch die Verwendung ihrer Daten mit dem Interesse an deren Geheimhaltung abwägen und eine informierte Entscheidung treffen können. Die für diese Abwägung nötige digitale Kompetenz kann nicht durch staatliche Regulierungen und Vorschriften erfolgen, sondern bedarf stärkerer Wissensvermittlung und Information.\r\n\r\nGleichzeitig dürfen die Anforderungen an den Datenschutz nicht überspannt werden. Das geltende Schutzniveau ist in Europa heute schon sehr hoch. Anlass zu weiterer Regulierung besteht hier nicht. Es sind vielmehr einige Klarstellungen und Vereinfachungen notwendig. Das gilt beispielsweise für die Anforderungen an die Anonymisierung oder die Einwilligung in noch nicht exakt bestimmte Anwendungszwecke bei Big-Data-Verfahren. Umgekehrt müssen Anbieter von datengetriebenen Geschäftsmodellen dabei unterstützt werden, Grundsätze wie „Privacy by Design“ zu wahren.\r\n\r\nEs muss darüber hinaus dafür Sorge getragen werden, dass der für neue Anwendungen nutzbare Datenbestand möglichst groß ist – umso genauer und damit wertvoller werden die daraus ableitbaren Erkenntnisse. Open (Government) Data ist deshalb ein wichtiger Ansatzpunkt und muss zum Standard für alle von öffentlichen Stellen erhobenen Daten werden, sofern dem keine Geschäftsgeheimnisse oder Persönlichkeitsrechte entgegenstehen. Zu beachten sind nun auch die Vorgaben des EU Data Acts, der den Zugang zu und die Nutzung von Daten auch im Verhältnis zwischen Unternehmen regelt (vgl. den vbw Leitfaden Data Act, September 2024). \r\n\r\nBei der Datensicherheit muss der Fokus auf einer Unterstützung der Unternehmen beim Schutz ihrer Infrastrukturen vor Angriffen von außen liegen. \r\n5\tForschung und Entwicklung verstärken\r\nFörderschwerpunkte für die Digitalisierung der Energiewirtschaft schaffen\r\nEine Förderung findet auf der Bundesebene bisher insbesondere im Rahmen des aktuellen 8. Energieforschungsprogramms zur angewandten Energieforschung statt. In Bayern soll das Bayerische Energieforschungsprogramm die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie die Durchführung von Studien \r\nermöglichen. Spezielle Förderschwerpunkte für die Digitalisierung der Energiewirtschaft sind noch nicht ersichtlich. Impulse auch in diesem Bereich geben das Bayerische Zentrum für Angewandte Energieforschung e. V. (ZAE Bayern) und die bei Bayern Innovativ angesiedelte Themenplattform „Digitalisierung im Energiebereich“ am Zentrum Digitalisierung Bayern (ZD.B). Insbesondere der Freistaat Bayern ist in Energietechnologien stark positioniert, wie die vbw Studie Technologieprofile Bayern (Januar 2024) auf Basis einer \r\nPatentanalyse zeigt. An der Schnittstelle von Anwendungstechnologien und fortgeschrittenen digitalen Technologien wie z. B. künstlicher Intelligenz (KI) ist allerdings auch im Energiebereich noch Luft nach oben (vgl. unsere Studie Digitale Wettbewerbsfähigkeit aus globaler Sicht, April 2024). Erste KI-Pilotprojekte liefern bereits wertvolle Impulse und zeigen auf, wie diese Technologien zukünftig einen wichtigen Beitrag leisten können.\r\n\r\nDie Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene müssen gestärkt, richtig vernetzt und mit \r\neinem gezielten Wissenstransfer in die Breite getragen werden. Auch in Bayern brauchen wir trotz hervorragender Voraussetzungen noch eine Schwerpunktbildung bei der Digitalisierung der Energietechnologien, beispielsweise mit einem eigenen Förderaufruf. \r\n\r\nAuch im Zusammenhang mit dem Klimaschutz besteht weiterer Forschungsbedarf. Neben hoher Performance und wirtschaftlicher Effizienz der Hardware ist die Entwicklung von wirtschaftlichen und energiebewussten KI-Algorithmen samt entsprechender skalierbarer KI-Infrastruktur ein Schlüssel für den Hightech-Wirtschaftsstandort. Der Einsatz künstlicher Intelligenz hat das Potenzial, den Energieverbrauch signifikant zu senken sowie die Flexibilität zu erhöhen und kann sich damit als echter Game Changer erweisen, wie die vbw Studie Klima 2030. Nachhaltige Innovationen und die hierzu ergangenen Handlungsempfehlungen des Zukunftsrats der Bayerischen Wirtschaft von Dezember 2020 herausstellen. \r\n\r\nUm diesem Bedarf gerecht zu werden, sollte eine Leuchtturminitiative Green IT / Green AI aufgebaut und ausgerollt werden. Ziel muss es sein, dass sich der Einsatz von künstlicher Intelligenz in einer Gesamtbilanz positiv auf die Emissionen auswirkt und die Potenziale strategisch für Energiewende und Klimaschutz genutzt werden. „Sustainability by Design“ sollte als neuer Ansatz in der Programmierung und generell für die IT in Alltagssystemen etabliert werden.\r\n\r\nDie Einführung der steuerlichen Forschungsförderung in Deutschland ist sehr zu begrüßen, aber der internationale Vergleich zeigt, dass für größere Vorhaben eine noch deutlich \r\nattraktivere Ausgestaltung der Forschungszulage sinnvoll wäre.\r\n6\tInnovationsfreundlichen Rahmen schaffen\r\nRichtige Rahmenbedingungen für Innovationen setzen\r\nStart-ups unterstützen und mit etablierten Unternehmen vernetzen\r\nGerade im Bereich der Digitalisierung entstehen viele Ideen mit großem Innovationspotenzial in kleinen Unternehmen und Start-ups. Technisch vielversprechende Erfindungen und Entdeckungen scheitern jedoch oft an fehlenden Kooperationen mit Praxispartnern und fehlenden Mitteln für die häufig kostenintensive Markteinführung. \r\n\r\nDiesen Unternehmen muss es leichter gemacht werden, als Praxispartner in Projekte einzusteigen und Kooperationen einzugehen. Dazu ist eine Vernetzung mit etablierten Akteuren wichtig. Neben den staatlich eingerichteten Plattformen, die gerade unter KMU noch bekannter gemacht werden müssen, bieten sich dafür z. B. auch die Unterstützung von der Branche selbst getragener Lösungen an. \r\n\r\nDer Zugang zu Forschungsgeldern sollte vereinfacht werden. Auch die Bedingungen für Wagniskapital müssen noch deutlich verbessert werden. Schließlich muss eine Fördermöglichkeit bis zur Markteinführung vorgesehen werden.\r\nExperimentierräume schaffen\r\nInnovationen brauchen Freiräume. Je mehr Eigenverantwortung und Experimentierfreude die Forschungsförderung ermöglicht, desto besser für Erkenntnisgewinn und Pioniergeist. Die Mehrheit der digitalen Innovationen lässt sich nach den geltenden Bestimmungen des stark regulierten Energiemarkts nur schwer realisieren. Deshalb ist es wichtig, für \r\nF+E-Zwecke Ausnahmegenehmigungen und Experimentierklauseln zu erlassen. Das hohe Potenzial regulatorischer Freiräume hat das Beispiel der Pilotprojekte im Kontext von \r\nSINTEG verdeutlicht. Während ihrer Teilnahme sind die beteiligten Modellprojekte von staatlichen Belastungen befreit worden, um so einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. \r\n\r\nUm den Anschluss an die wirtschaftliche Umsetzung zu gewährleisten, sind Demonstrationsanlagen und Reallabore, also Kooperationsräume von Wirtschaft und Wissenschaft für neue Anwendungen und Geschäftsmodelle, besonders wichtig. Sie erlauben das Sammeln von Erfahrungen, wie Innovationen umgesetzt werden, sei es in einem Quartier oder in einer Modellstadt. Es gilt, die Möglichkeiten konsequent in der Umsetzung zu nutzen. \r\n\r\nBeteiligte Akteure könnten von zeitlich befristeten flexiblen Tarifkonzepten profitieren, \r\nz. B. für die Erprobung von Demand-Side-Management-Konzepten, oder einen erleichterten Zugang zu anonymisierten Nutzerdaten bekommen. Denkbar wäre z. B. ein Datenpool, der allen Teilnehmern des Reallabors zur Verfügung steht. Wichtig ist, dass die Auswertung echter Kundendaten ermöglicht wird, da diese im Vergleich zu Simulationen und virtuellen Einbindungen genauere Analysen erlauben. Darüber hinaus können weitere Dimensionen der regulatorischen Anpassung diskutiert werden, wie z. B. erleichterte Genehmigung für Reallabor-Standorte oder spezifische Regelungen für den Sektorenübergang von erneuerbarem Strom. Wirklich zielführend können diese Optionen allerdings nur sein, wenn auch eine entsprechende grundsätzliche Bereitschaft des Gesetzgebers besteht, erfolgreichen Pilotvorhaben durch eine Anpassung der Regulierung auch den Weg in die Praxis zu ebnen.\r\nLevel-Playing-Field gewährleisten\r\nWährend Maßnahmen zur Förderung junger Unternehmen und neuer Ideen in der Startphase wichtig sind, dürfen gleichzeitig neue und etablierte Anbieter nicht gegeneinander ausgespielt werden. Jenseits des Experimentierraums müssen dieselben Bedingungen für alle Marktteilnehmer gelten, insbesondere im Bereich der regulatorischen Anforderungen.\r\nAuf voreilige Regulierung verzichten\r\nDas geltende Recht ist in der Lage, auch neuartige Technologien ausreichend abzubilden. Vorschnelle Regelungen, beispielsweise zu Haftungsfragen oder Plattformen, drohen, Innovationen im Keim zu ersticken, mindestens aber die Unternehmen mit neuen bürokratischen Anforderungen zu überziehen. Vor jeder Neuregelung muss daher eine sorgfältige Prüfung des Gesetzgebers und der Nachweis der Regelungsbedürftigkeit stehen, auf nationaler wie auf europäischer Ebene. \r\n7\tExkurs – Neue Wertschöpfungspotenziale\r\nDigitalisierung eröffnet zahlreiche Möglichkeiten für neue Geschäftsmodelle\r\nDie Digitalisierung betrifft alle Stufen der Energie-Wertschöpfungskette, von der Erzeugung, Verteilung und Übertragung bis zum Vertrieb und den weiteren Geschäftsfeldern. Digitale Lösungen brechen nicht nur System- und Prozessgrenzen der klassischen energiewirtschaftlichen Branchen auf, sondern verknüpfen sie mit neuen Produkten und \r\nGeschäftsmodellen, aber auch mit neuen Wettbewerbern und Partnern zu dynamischen Wertschöpfungsnetzwerken. Branchenfremde Konzerne drängen mit neuen, digitalen \r\nAngeboten auf den Energiemarkt und erzeugen Druck auf traditionelle Marktteilnehmer wie Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber. \r\n\r\nAbbildung 1\r\nPotenziale der Digitalisierung in der Wertschöpfungskette der Stromwirtschaft\r\n \r\nNeue Kooperationen und Netzwerke\r\nDie Digitalisierung bietet über Datenanalyse (Big Data), Künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen und dem direkten Kundenzugang über Apps und Plattformen die technische Basis für neue Wertschöpfungsnetzwerke. In ihnen führen Unternehmen verschiedener Branchen ihre Kompetenzen virtualisiert und über Plattformen gesteuert zusammen, um ein breiteres oder neues Produktportfolio anzubieten. Hier bieten sich für die Energiewirtschaft vielfältige Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Branchen an, zum Beispiel mit der Automobilindustrie. Die Automatisierung von Prozessen (z. B. in den Bereichen Personalwesen, Finanzen, Betriebsabläufe), die zunehmende Bedeutung von Datenanalyse und \r\n-sicherheit sowie der Einzug einer digitalen Kultur beeinflussen bereits alle Ebenen der Energiewertschöpfungskette. Auch kann der Energieversorger mittelfristig Leistungen jenseits der Energie erbringen und so die eigene Datenkompetenz monetarisieren. Denkbar sind etwa Lösungen in der Überwachung und Instandhaltung von betriebskritischen Infrastrukturen, z. B. KWK-Anlagen oder Wärmespeichern. \r\nChancen durch Sektorenkopplung\r\nIn der Zukunft sind weitere Entwicklungs- und Wachstumschancen in der Verbindung mit den Sektoren Gebäude und Verkehr (Sektorenkopplung) zu erwarten. Obwohl derzeit der Markt für Smart Home und Smart Facility noch relativ überschaubar ist, wird im Zuge der voranschreitenden Energiewende und Digitalisierung die Nachfrage steigen. Fortschritte \r\nin der Software-, Übertragungs- und Sensortechnik erlauben es heute Industriekunden, \r\nöffentlichen Einrichtungen sowie privaten Haushalten ihre Gebäude- und Anlagentechnik automatisiert zu steuern, zu überprüfen und somit die Energienutzung zu optimieren. \r\nBelüftungs- und Heizungssteuerung auf Basis von Sensordaten, die automatisierte Jalousien-Anpassung an den jeweiligen Sonnenstand oder die automatisierte Beleuchtungssteuerung gehören bereits zur Standardausstattung für intelligente Häuser. \r\nMarkt für Speicher\r\nDer stetige Anstieg dezentraler Erzeugung führt zu Veränderungen im Markt für Speichertechnologien. Da private Haushalte zunehmend sowohl Produzenten als auch Konsumenten von Strom (sogenannte Prosumer) werden, steigt die Zahl der Anbieter von lokal und kleinteilig einsetzbaren Speichern. Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen es auch branchenfremden Anbietern, wie z. B. Automobilherstellern, neue Speicherkonzepte anzubieten. Durch die Möglichkeit zum bidirektionalen Laden oder Vehicle-to-Grid (V2G) sollen Elektroautos in das Stromnetz integriert werden und in Spitzenlastzeiten das Netz als Puffer stützen können. An breiter einsetzbaren Lösungen wird intensiv gearbeitet. Einer dieser Piloten ist dabei das vom BMWK geförderte Projekt \r\n„Bidirektionales Lademanagement (BDL)“ in dem unter anderem die BMW Group, der Übertragungsnetzbetreiber TenneT, der Verteilnetzbetreiber Bayernwerk Netz, der Ladesäulenhersteller KOSTAL, KEO, das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) sowie die Universität Passau ein intelligentes bidirektionales Lademanagementsystem inklusive der zugehörigen Komponenten für Elektrofahrzeuge entwickeln und erproben. \r\nHandel und Beschaffung\r\nDurch einen stärker fragmentierten Energiehandel, steigende Kundenerwartungen und die Zunahme von Eigenerzeugungsformen hat sich der Energiehandel grundlegend geändert und automatische Handelsmöglichkeiten sowie Vermittlungsplattformen kommen vermehrt zum Zug. Durch Datenerhebung und -verarbeitung in Echtzeit verbessert die Digitalisierung insbesondere den kurzfristigen Energiehandel. So können virtuelle Kraftwerke ihre Angebote optimieren, indem sie softwaregesteuert in Hochpreisphasen anbieten. Die dort verbundenen Anlagen können innerhalb von 15 Minuten auf volle Leistung hochgefahren werden, sodass sich eine Inbetriebnahme selbst dann lohnt, wenn das Kraftwerk nur 30 Minuten mit der Stromerzeugung am Handel teilnehmen kann. Neben den neu entstehenden Handelshäusern als Direktvermarktern ist der automatisierte Energiehandel in Echtzeit ein Geschäftsfeld, das insbesondere durch die Digitalisierung vorangetrieben wird. Darüber hinaus ermöglicht die Digitalisierung cloudbasierte Marktplätze, insbesondere für regionale oder lokale Energiemärkte. \r\nIndustrielle Anwendungen\r\nIm industriellen Bereich funktioniert das Energiemanagement, z. B. die Steuerung von \r\nBeleuchtungsanlagen und Türen sowie die Regulierung von Verbrauchern der Lüftung und Klimatisierung in Lager- und Produktionshallen, sowie der Lastabwurf von großen Verbrauchern heute in zahlreichen gewerblichen und öffentlichen Gebäuden voll automatisiert. Darüber hinaus ergeben sich aus der Verknüpfung von Industrie-4.0-Systemen mit Energiemanagementsystemen neue Geschäftsmodelle für Energieversorger. Ausgehend von einem datenbasierten Energieoptimierungs-Service in Form von Last- und Einspeisemanagement können vielfältige Anwendungen wie virtuelle Kraftwerke, thermische Pufferspeicher, Batteriespeicher oder die Lieferung von Nutzenergie zum Festpreis (Nutzenergie-Contracting) für Industriebetriebe angeboten werden. Intelligente Laststeuerung oder Demand-Side-Management erlaubt es den Unternehmen, energieintensive Prozessschritte automatisiert genau dann auszuführen, wenn der Energiepreis niedrig ist oder Produktionsspitzen in Niedriglastfenster zu verschieben. Das ermöglicht es, Energiekosten zu senken beziehungsweise zusätzliche Vermarktungserlöse aus einem besser gesteuerten Verbrauchsverhalten zu generieren. \r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Markus Fisch\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-246\r\nMarkus.Fisch@vbw-bayern.de\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Auch langfristig steht das deutsche Energiesystem vor großen Herausforderungen. Insbesondere die stei-gende Stromnachfrage und der notwendige beschleunigte Ausbau von Netzen und erneu-erbaren Energien bringen komplexe Problemstellungen mit sich. Deren Lösung ist nur durch entschlossenes und technologieoffenes Handeln auf Grundlage wissenschaftlicher Fakten möglich. Energiepolitische Maßnahmen sind dabei immer europäisch zu denken und müs-sen aktuelle Entwicklungen bei unseren Nachbarn und auf geopolitischer Ebene berücksich-tigen.\r\n\r\nSo wie es derzeit ist, kann es jedenfalls nicht weitergehen, denn die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes steht ernsthaft auf dem Spiel. Die De-Industrialisierung muss aufgehal-ten werden. Dazu müssen wettbewerbsfähige Energiekosten ganz oben auf der Agenda stehen. Neben der Bezahlbarkeit muss unbedingt auch die Versorgungssicherheit gewähr-leistet werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der dringend benötigten Ener-gieinfrastruktur müssen nochmals beschleunigt werden. Daran müssen alle beteiligten \r\nAkteure aktiv und pragmatisch mitwirken. Wir brauchen auch definitiv mehr Tempo bei der Schaffung zukunftsgerechter Rahmenbedingungen.\r\n\r\nIm Zuge der Dezentralisierung der Energieversorgung, neuer Verknüpfungen zwischen den Sektoren und der Digitalisierung der gesamten Energie-Wertschöpfungskette bietet die Energiewende aber auch große Chancen für Innovationen und damit für langfristiges Wirt-schaftswachstum. Diese Potenziale gilt es mit einer verlässlichen und weitsichtigen Energie-politik zu heben. \r\nBertram Brossardt\r\n14. Februar 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tHeimische Energieversorgung stärken\t3\r\n1.1\tErneuerbare Energien konsequent ausbauen\t3\r\n1.2\tBackup-Kapazitäten schaffen\t4\r\n1.3\tVon Kernenergie kein Beitrag mehr zu erwarten\t5\r\n1.4\tDeutschland bleibt Energieimportland\t6\r\n2\tStromnetze ausbauen\t7\r\n2.1\tHohe Kosten aufgrund asynchronen Netzausbaus vermeiden\t7\r\n2.2\tAufspaltung der deutschen Strompreiszone verhindern\t8\r\n2.3\tGeplantes Übertragungsnetz schnell fertigstellen\t8\r\n2.4\tVerteilnetz vorausschauend ausbauen und modernisieren\t9\r\n2.5\tPlanungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen\t10\r\n3\tWettbewerbsfähige Strompreise sichern\t12\r\n3.1\tMaßnahmen zur Senkung der Strompreise\t12\r\n3.2\tLevel-Playing-Field zwischen Prosumern und öffentlicher Energieversorgung\t14\r\n4\tWasserstoffwirtschaft aufbauen\t16\r\n4.1\tHochlauf der Wasserstoffwirtschaft\t16\r\n4.2\tCO2-Management-Strategie\t17\r\n5\tEnergiesystem digitalisieren\t19\r\n6\tAnreize für Effizienzmaßnahmen setzen\t21\r\n7\tFlexibilität fördern\t23\r\n8\tStrategisch in Energieforschung investieren\t25\r\nAnsprechpartner/Impressum\t26\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nHohes Niveau an Versorgungs- und Systemsicherheit bei Senkung der Treibhausgasemissionen erhalten, Energiepreise senken\r\nFür die deutsche Wirtschaft mit ihrem hohen Industrieanteil und für die Standortentschei-dungen internationaler Investoren hat eine zuverlässige, bezahlbare und nachhaltige Ener-gieversorgung größte Bedeutung. Das hohe Niveau an Versorgungs- und Systemsicherheit in Deutschland muss bei gleichzeitiger Senkung der Treibhausgasemissionen dauerhaft \r\ngewährleistet sein. Gleichzeitig müssen die Energiepreise auf ein international wettbe-werbsfähiges Niveau gesenkt werden.\r\n\r\nWenn dafür nicht die Voraussetzungen geschaffen werden, wird die bereits einsetzende De-Industrialisierung nicht mehr aufzuhalten sein. Um dies zu verhindern, besteht auf \r\nfolgenden Feldern dringender Handlungsbedarf:\r\n–\tDie Energiewende erfordert einen schnellen und koordinierten Ausbau aller erneuerba-rer Energien. \r\n–\tDer Systembetrieb im Stromnetz wird immer herausfordernder. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen braucht es neben dem Netzausbau u.a. auch steuerbare Kapazitäten über neue Gaskraftwerke, netzdienliches Verhalten sowie richtige Standorte für Elektro-lyseure und Speicher.\r\n–\tDer Ausbau der Stromnetze muss bei gleichzeitiger Verzahnung von Strom und Gas schneller vorangebracht werden. Entscheidend ist neben der Synchronisierung von \r\nEE-Ausbau und Netzausbau eine weitere Beschleunigung der Planungs- und Genehmi-gungsverfahren. Die geänderten Regelungen sind in der Folge konsequent und regie-rungsbezirksübergreifend standardisiert anzuwenden. Außerdem sind die regulatori-schen Rahmenbedingungen zu verbessern, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber zu erhalten und zu stärken. \r\n–\tEine Aufspaltung der deutschen Strompreiszone ist dringend zu verhindern, um eine Schwächung des gesamten Standorts Europa zu vermeiden.\r\n–\tInternational wettbewerbsfähige Strompreise sind für Standortsicherung und Klima-schutz unerlässlich. Die bisherigen Entlastungstatbestände für die Wirtschaft reichen nicht aus und müssen unverzüglich ergänzt beziehungsweise verstetigt werden. \r\nWährend eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau dauer-haft geboten ist, sind andere Maßnahmen wie Netzkostenzuschüsse oder ein Brücken-strompreis jedenfalls für die Dauer der Umbauphase notwendig. \r\n–\tEs müssen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft geschaffen werden.\r\n–\tFür den zügigen Ausbau von Speichern (Batteriespeicher, Pumpspeicher, Wasserstoff-Speicher) muss die erforderliche Anreizsetzung stärker in den Fokus rücken. Der Betrieb der Speicher sollte möglichst netzdienlich erfolgen, um zusätzliche Engpässe im Stromsystem durch Ein- oder Ausspeisen zum „falschen“ Zeitpunkt zu verhindern.\r\n–\tUm die Stromversorgung abzusichern, müssen bis 2030 auch ausreichend steuerbare Backup-Kapazitäten mit Gaskraftwerken von mindestens 21 GW entstehen, die schritt-weise auf grünen Wasserstoff umgestellt werden. Hierzu ist schnellstens ein Kraftwerks-sicherheitsgesetz zu verabschieden, um mit der Ausschreibung der dringend \r\nbenötigten Kapazitäten umgehend beginnen zu können. Die Förderung bestehender \r\nindustrieller Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Anlagen muss dabei mitbedacht werden. Außerdem ist auf eine bedarfsgerechte Versorgung insbesondere der Industriezentren im Süden zu achten.\r\n–\tDie Steigerung der Energieeffizienz muss stets dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit folgen.\r\n–\tDie Rahmenbedingungen für die Realisierung möglichst vieler Flexibilitätspotenziale müssen verbessert werden.\r\n–\tDie Digitalisierung der Energiewirtschaft muss unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Effizienzgesichtspunkte fokussiert vorangetrieben werden. Dazu zählen ein zügiger Smart-Meter-Rollout und intelligente Stromnetze (Smart Grids), die in Kombination mit flexiblen Verbrauchern für zusätzliche Effizienz und eine Optimierung der Energievertei-lung sorgen können. Auch die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren muss unter dem konsequenten Einsatz von E-Government-Lösungen stärker in den Fo-kus genommen werden.\r\n–\tDeutschland muss seine Energie- und Effizienztechnologieführerschaft erhalten. Dafür muss strategisch in die Energieforschung und die Umsetzung ihrer Ergebnisse in global erfolgreiche Innovationen investiert werden.\r\n1\tHeimische Energieversorgung stärken\r\nEnergiewende erfordert schnellen Ausbau erneuerbarer Energien und regelbarer Backup-Kapazitäten in Deutschland.\r\nDer Aufbau eines klimaneutralen Energiesystems erfordert einen massiven Umbau und Ausbau des derzeitigen Energiesystems. Entscheidend für den künftigen Ausbaubedarf ist vor allem eine realistische Einschätzung des künftigen Strom- und Wasserstoffbedarfs in allen Sektoren. Zwar wird der Endenergieverbrauch voraussichtlich durch weitere Effizienz-gewinne sinken, der Strombedarf für sich betrachtet wird sich jedoch bis zum Erreichen von Klimaneutralität verdoppeln. Hinzu kommt die nötige Power-to-X-Kapazität zur Produktion von Wasserstoff und synthetischen Kraft- und Brennstoffen. Für Bayern zeigt die Studie Bayernplan Energie 2040 (FfE 2023) und der Energieplan Bayern 2040 des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, was zu tun ist. Die Umsetzung muss deutlich mehr Fahrt aufneh-men.\r\n\r\nIm Ergebnis müssen für das Erreichen von Klimaneutralität im Energiesystem nicht nur der Strom, sondern auch alle anderen Energieträger dekarbonisiert werden. Perspektivisch müssen CO2-frei erzeugter Strom, Wasserstoff und weitere klimaneutrale Energieträger den gesamten Primärenergiebedarf decken. Dazu bedarf es neben der Stromwende auch eine Molekülwende.\r\n1.1\tErneuerbare Energien konsequent ausbauen\r\nAlle erneuerbaren Energien müssen deutlich ambitionierter ausgebaut werden. Dazu ist es unerlässlich, dass Genehmigungs- und Planungsverfahren weiter vereinfacht, standardisiert und beschleunigt werden. Der schnelle Bau der LNG-Terminals kann hier Vorbild sein. Kli-maschutz durch die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien muss im Vergleich zu anderen ökologischen Aspekten vorrangig berücksichtigt werden. Die gesetzlich vorgesehe-nen Beschleunigungsmöglichkeiten gilt es auf allen Ebenen konsequent auszuschöpfen, damit das mittlerweile zu Recht gesetzlich verankerte „überragende öffentliche Interesse“ in der Praxis zum Tragen kommt.\r\n\r\nWährend der Ausbau der Photovoltaik in Bayern gut vorankommt, zeigt unser 13. Monito-ring der Energiewende, dass das Tempo beim Zubau von Windkraftanlagen etwa um den Faktor 20 erhöht werden muss. \r\n\r\nDie kontinuierlich verfügbare, gut prognostizierbare und sehr gut regelbare Wasserkraft spielt insbesondere bei der Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit eine wichtige Rolle. Um ihre Potenziale voll heben zu können, sind Anreize für eine zusätzli-che Wasserkrafterzeugung und Pumpspeicherung zu setzen sowie Genehmigungsverfahren weiter zu vereinfachen und beschleunigen. Auch die möglichen Beiträge zur Wärmewende gilt es nutzbar zu machen. \r\nBioenergie trägt erheblich zur Verringerung des Treibhausgas-Ausstoßes bei, da bei der Nutzung von Biomasse zur Energieerzeugung nicht mehr Kohlendioxid freigesetzt wird, als zuvor von den Pflanzen aufgenommen wurde. Zudem lässt sich auch Biomasse lagern und die benötigte Energie dann erzeugen, wenn sie tatsächlich gebraucht wird. Wichtig ist \r\ndaher, dass es zu keinen neuen Nutzungsbeschränkungen kommt, insbesondere bei der Waldbewirtschaftung. Wo keine anderweitige Verwendung von Holzbiomasse wirtschaftlich tragfähig oder ökologisch angemessen ist, trägt die energetische Nutzung auch dazu bei, die Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Quellen zu verringern. Biomethan (aufberei-tetes Biogas) stellt eine weitere wichtige Säule dar, um Unabhängigkeit von fossilen Ener-gieträgern und Klimaneutralität zu erreichen, beispielsweise im Verkehrssektor. Die Pla-nungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von Biogasaufbereitungsanlagen \r\nmüssen daher beschleunigt werden. Innovative Ansätze, um die Biogas- und Biomethan-produktion zu erhöhen, ohne den Flächenbedarf für Biomasse zu erhöhen, müssen schnell in der Praxis erprobt werden. Daneben müssen auch die Themen Netzanschluss und Netz-betrieb einschließlich der Regulierungsfragen betrachtet werden. Der Regulierungsrahmen sollte so angepasst werden, dass die Einspeisung von Biomethan in die Gasnetze möglichst kostengünstig und gesamtwirtschaftlich effizient erfolgen kann.\r\n\r\nAuch die Potenziale der Geothermie müssen dringend gehoben werden. Wir brauchen ein Geothermieerschließungsgesetz, in dem unter anderem verankert ist, dass die Nutzung der Geothermie auch für die Wärmeerzeugung im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Bei Durchleitung durch konventionelle Fern-wärmenetze muss beim Kunden die Wärme als CO2-frei anerkannt werden. Zudem muss auch die direkte Nutzung tiefer Geothermie gefördert werden. Der Abbau von Hemmnissen im Fernwärmeausbau, die Vereinfachung der Vergaberechts und die Aktivierung von Inves-titionen durch finanzielle Förderung im Bereich CAPEX und OPEX, mit Schwerpunkt Umbau und Neubau der Fernwärme-Netze, sind weitere wichtige Maßnahmen zur \r\nBeschleunigung des Geothermie-Ausbaus. \r\n1.2\tBackup-Kapazitäten schaffen\r\nUm die Stromversorgung abzusichern, müssen bis 2030 ausreichend steuerbare Backup-Kapazitäten mit Gaskraftwerken entstehen, die schrittweise auf grünen Wasserstoff umge-stellt werden. Die Ausschreibung und der Bau neuer Kraftwerke sind jedoch immer noch nicht absehbar. Hierzu ist schnellstens ein Kraftwerkssicherheitsgesetz zu verabschieden, um mit der Ausschreibung der dringend benötigten Kapazitäten beginnen zu können. Der Kapazitätsmechanismus muss technologieoffen ausgestaltet werden, d.h. auch der Einsatz von flüssigen Wasserstoffderivaten muss möglich sein, und Speicher miteinbeziehen. \r\nAußerdem ist auf eine bedarfsgerechte Versorgung insbesondere der Industriezentren im Süden zu achten. Die vom BMWK vorgelegten Konsultationsdokumente für das geplante Kraftwerkssicherheitsgesetz sehen zusätzliche Kapazitäten von 12,5 GW und 0,5 GW an Langzeitstromspeichern vor, die aber nicht ausreichen werden. Bereits im Versorgungsbe-richt 2023 der BNetzA ging man von einem Zubau von 17 bis 21 GW aus. Die Übertra-gungsnetzbetreiber betonen in ihren Studien, dass 2/3 dieser Kapazitäten im netztechni-schen Süden verortet werden sollten.\r\nAuch die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sollte im Kraftwerkssicherheitsgesetz \r\nberücksichtigt werden. Die KWK leistet ebenso einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssi-cherheit sowie zur Absicherung der Wärmewende. Die Weiterentwicklung der Förderung bestehender industrieller KWK-Anlagen ist wichtig, denn diese Gaskraftwerke ermöglichen schon heute eine effiziente Energieerzeugung auch bei „Dunkelflaute“ und sind teilweise systemrelevant wegen ihrer netzstabilisierenden Wirkung und H2-fähig. Dies gilt es, mit \r\ngeeigneten Rahmenbedingungen zu stärken. Die bisherige Fördersystematik des KWKG mit abnehmenden förderfähigen Vollbenutzungsstunden führt zu Investitionsunsicherheiten. Die Fördersystematik sollte hin zu einer Investitionsförderung bezogen auf die installierte Leistung für künftige Neuanlagen bzw. die Modernisierung von Anlagen weiterentwickelt werden. Zusätzlich muss endlich Klarheit darüber geschaffen werden, dass das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) mindestens bis Ende 2029 rechtssicher für Investitionen in KWK-Anlagen nutzbar bleibt.\r\n\r\nParallel ist das Strommarktdesign zu reformieren. Anderenfalls fehlt den Kraftwerksbetrei-ber die erforderliche Planungs- bzw. Investitionssicherheit. Für das neue Strommarktdesign ist darauf zu achten, dass wirksame Investitionsanreize und eine netztechnisch sinnvolle lokale Vorortung für den Bau von Residualkraftwerken (Gas-/Wasserstoffkraftwerke) fest-gelegt werden. Entscheidend ist, dass das gewählte System möglichst kosteneffizient das notwendige Niveau an Versorgungssicherheit gewährleistet und möglichst geringen Auf-wand verursacht. Beim notwendigen Hochlauf von steuerbarer und gesicherter Erzeugungs-leistung müssen Netzengpässe und Verbrauchsschwerpunkte berücksichtigt werden.\r\n\r\nHinsichtlich der geplanten Umstellung von Gaskraftwerken auf die Nutzung von grünem oder blauem Wasserstoff muss sichergestellt sein, dass zu diesem Zeitpunkt ausreichende Mengen Wasserstoff verfügbar und die notwendige Infrastruktur vorhanden ist (siehe \r\nKapitel 4). Aus Sicht der Stromverbraucher dürfen sich die Kosten der Verstromung von Wasserstoff nicht im Strompreis widerspiegeln. Hierfür sind zusätzliche Instrumente, wie z.B. ein separater Finanzierungsmechanismus, einzuführen. Anderenfalls wäre mit einem erheblichen Anstieg des Großhandelspreisniveaus zu rechnen: Bis 2040 könnten sich die Großhandelspreise bei Berücksichtigung der zusätzlichen Wasserstoffkosten mehr als ver-doppeln.\r\n1.3\tVon Kernenergie kein Beitrag mehr zu erwarten\r\nDer Neubau von Kernkraftwerken ist teuer und langwierig. Planung, Genehmigung und Bau würden so viele Jahre in Anspruch nehmen, dass von der Kernenergie kein Beitrag zur Be-wältigung der aktuellen Herausforderungen zu erwarten ist. Zudem würde die Finanzierung neue schwierige Verteilungsfragen aufwerfen. Der Rechtsrahmen müsste angepasst und die Akzeptanz in der Bevölkerung hergestellt werden. Ein Wiederaufleben der Anti-Atomkraft-Bewegung könnte sich auch negativ auf die vergleichsweise unkritische Kern-fusion auswir-ken. Hinzu kommt, dass die Endlagerproblematik noch nicht gelöst ist und zu weiteren ho-hen Kosten führt. Auch Sicherheitsrisiken haben sich durch die geopolitische Lage eher er-höht. Die Brennstäbe müssten zudem unabhängig von Russland beschafft werden. \r\nDass neue Technologien im Bereich der Kernenergie an dieser Einschätzung grundsätzlich etwas ändern, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten. Kernfusion kann aus heutiger Sicht frühestens – bei optimistischer Einschätzung – ab Mitte des nächsten Jahrzehnts zur Verfügung stehen und damit gegebenenfalls in der längerfristigen Perspektive einen Beitrag leisten. Dennoch ist im Sinne der Technologieoffenheit die Erforschung und Erprobung der Kernfusion in Deutschland zu unterstützen.\r\n1.4\tDeutschland bleibt Energieimportland\r\nInsgesamt muss klar sein, dass Deutschland ein Energieimportland bleiben wird. Speziell mit Blick auf Stromimporte ist zu berücksichtigen, dass das europäische Umland vor ähnlichen Herausforderungen im Zuge der Transformation steht wie Deutschland. Eine Verfügbarkeit des externen Stromangebots ist daher keinesfalls langfristig gesichert – vor allem in kriti-schen Phasen mit niedriger Produktion aus Erneuerbaren. Auch unzureichende grenzüber-schreitende Transportkapazitäten stellen heute eine große Hürde für Stromimporte dar.\r\n\r\nEs müssen Konzepte erarbeitet werden, wie klimaneutrale Energieträger in ausreichenden Mengen und zu international wettbewerbsfähigen Preisen nach Deutschland gelangen kön-nen. Kooperationen mit Lieferländern müssen heute schon geschlossen werden. Auch die nötige Infrastruktur (u. a. Pipelines, Wasserstoff-Terminals) muss rechtzeitig aufgebaut werden. Eine strategische Ausrichtung auf möglichst viele Quellen soll dabei eine Abhängig-keit von einzelnen Staaten verhindern.\r\n2\tStromnetze ausbauen\r\nVerstärkten Ausbau von Netzen bei gleichzeitiger Verzahnung von Strom und Gas voranbringen\r\nUm den steigenden Anteil dezentraler Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, neue Verbraucher aus dem Industrie-, Verkehrs- und dem Wärmebereich und einen intensivier-ten grenzüberschreitenden Stromhandel zu integrieren, ist ein leistungsfähiges, flexibles und steuerungsfähiges Stromsystem nötig. Der erforderliche Netzausbau beinhaltet \r\nsowohl die großen Übertragungsleitungen als auch regionale Verteilnetze. Sie müssen so modernisiert und gestärkt werden, damit erneuerbare Energien problemlos angeschlossen, eingespeist und gespeichert werden können. Außerdem ist das Stromsystem im Zuge der Sektorkopplung intelligent mit den bayerischen Lastzentren, Wärmebedarfen und der zu errichtenden Wasserstoffinfrastruktur zu verbinden.\r\n2.1\tHohe Kosten aufgrund asynchronen Netzausbaus vermeiden\r\nStromnetzausbau und Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen klaffen in den letzten Jah-ren immer weiter auseinander. Die Synchronisierung von Netz- und EE-Ausbau, die räumli-che Steuerung des EE-Ausbaus sowie der Einsatz dezentraler und lastnaher Flexibilitäten sind dringend notwendig, um Netzkosten zu reduzieren und die Netzstabilität aufrecht zu erhalten. \r\n\r\nDie aktuelle Lage zeigt, dass durch den erforderlichen massiven Ausbau erneuerbarer Ener-gien, den Mangel an technisch voll ausgereiften und breit einsetzbaren Speichern und die ungleiche Verteilung von Erzeugungs- und Verbrauchsschwerpunkten bei Wind- und Solar-strom teure netzstabilisierenden Eingriffe nach EnWG und EEG (Redispatch, Netzreserve, Einspeisemanagement) nötig sind. Auch bereits stillgelegten Kraftwerken muss die BNetzA eine teure Reservefunktion zuweisen, deren Kosten wiederum Eingang in die Netzentgelte finden. Neben den Kosten in Milliardenhöhe werden nach Schätzungen der Energiewirt-schaft in Folge des Engpassmanagements jedes Jahr mehrere Millionen Tonnen CO2 zusätz-lich emittiert werden. Schleppender Netzausbau gefährdet also nicht nur die Versorgungs-sicherheit und erhöht den Strompreis, sondern verschlechtert auch die Klimabilanz. \r\n\r\nGanz generell muss auf einen kosteneffizienten Netzausbau geachtet werden. Der im März 2024 bestätigte NEP 2037/2045 (2023) geht allein für das Übertragungsnetz von rund 323 Milliarden Euro an notwendigen Investitionen aus, davon fallen fast 90 Prozent bis 2037 an. Es müssen daher frühzeitig Konzepte erarbeitet werden, wie die zukünftigen Netz-kosten für das energieintensive Industrieland Deutschland bezahlbar gehalten werden kön-nen. \r\n2.2\tAufspaltung der deutschen Strompreiszone verhindern\r\nDie europäischen Anforderungen an das deutsche Stromnetz können ohne leistungsfähige Übertragungsleitungen nicht eingehalten werden. Hintergrund ist, dass bis 2025 die Über-tragungsnetzbetreiber in der Lage sein müssen, mindestens 70 Prozent der Übertragungs-kapazität an den grenzüberschreitenden Stromleitungen (Interkonnektoren) für den Strom-handel mit den europäischen Nachbarn bereitzustellen (Art. 16 Abs. 8 Strombinnenmarkt-Verordnung). Die Europäische Kommission droht bei Nichterfüllung mit einer Aufteilung der einheitlichen deutschen Strompreiszone, da gemäß Art. 14 der Strombinnenmarkt-Verordnung eine Gebotszone keine strukturellen Engpässe aufweisen darf. \r\n\r\nWahrscheinliche Folgen der Aufteilung der Gebotszone wären unter anderem eine geringe-re Liquidität in den jeweiligen Preiszonen und höhere Strompreise für Industrie und Haus-halte in Süddeutschland. Dadurch würde die Planbarkeit von Investitionen für Indu-strie, Energiewirtschaft und Netzausbau beeinträchtigt, was die Transformation und das \r\nErreichen der ambitionierten Klimaschutzziele tendenziell verzögert. Zugleich würden zu-sätzliche Wettbewerbsnachteile für bestehende Industriezentren im Westen und Süden des Landes entstehen. Das schwächt letztlich den gesamten Standort Europa, da eine \r\nAbwanderung eher in die USA oder nach Asien droht.\r\n\r\nDie überzogenen europäischen Anforderungen bei den Interkonnektoren – insbesondere die 70-Prozent-Regelung – sind abzulehnen. Der Zielwert muss deutlich gesenkt und eine Anpassung für den Fall vorgesehen werden, dass die Übertragungsnetzbetreiber einer \r\nRegion feststellen, dass er technisch nicht erreicht werden kann. Als Zieljahr sollte 2030 definiert werden. Deutschland muss eine einheitliche Strompreiszone bleiben. Dessen \r\nungeachtet müssen die europäischen Anforderungen schnellstmöglich erfüllt und der Netz-ausbau, der Ausbau von Erzeugungsleistung sowie die Nutzung von regionalen Flexi-bilitäten vorangetrieben werden.\r\n2.3\tGeplantes Übertragungsnetz schnell fertigstellen\r\nDer Zubau an erneuerbaren Energien und die Integration des europäischen Strombinnen-markts machen den Ausbau des Höchstspannungsnetzes erforderlich. Anfang März 2024 hat die Bundesnetzagentur den aktuellen Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2023) bestätigt. Die zusätzlichen Leitungen, insbesondere zur Versorgung Bayerns, sind zu be-grüßen und müssen planmäßig fertiggestellt werden.\r\n\r\nDie bayerische Wirtschaft erwartet von der Politik im Bund und in den Ländern, dass sie sich entschieden für den schnellstmöglichen Bau der Übertragungsleitungen einsetzt. Dies um-fasst auch eine klare geschlossene Haltung auf allen Ebenen und ein sichtbares Engagement für die schnelle Realisierung der Leitungsvorhaben. Die Notwendigkeit der Stromleitungen muss klar kommuniziert werden. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen weiter optimiert werden, die Ausstattung auch der nachgelagerten Behörden mit ausreichend fachkundigem Personal muss gesichert sein. Auch muss regierungsbezirksübergreifend eine klare Vorgabe aus den zuständigen Ministerien an die zuständigen Genehmigungsbehörden erfolgen, die bestehenden und zukünftigen Beschleunigungs-\r\npotenziale in der Praxis anzuwenden. Gerade Ersatzneubaumaßnahmen könnte durch \r\neinen Verzicht auf das Raumordnungsverfahren und durch eine konsequente Anwendung der Raumverträglichkeitsprüfung beschleunigt werden. Die Anforderungen an die Geneh-migungsunterlagen sind pragmatisch zu straffen und zu staffeln: Nicht alle Informationen müssen bereits zur Vollständigkeitsprüfung der Genehmigungsunterlagen final vorliegen.\r\n\r\nDie Bedarfsfeststellung im Rahmen des Netzentwicklungsprozesses muss Maßstab sein. Eine politische Netzplanung, die nicht auf Grundlage der Bedarfsfeststellung erfolgt, ist zu vermeiden, da sie den Netzausbau unnötig verteuert und die Akzeptanz noch weiter ver-schlechtert sowie zu verstärkten Bürgerprotesten und Klagen führt. Die Erdverkabelung hat bisher die in sie gesetzten Hoffnungen nicht erfüllen können: Im Bereich der Netzbetriebs-mittel können Freileitungen gegenüber Erdkabeln in Hoch- oder Höchstspannung \r\nerheblich kostengünstiger gebaut werden. Bei den im NEP 2037/2045 (2023) enthaltenen, neuen Gleichstromverbindungen können zweistellige Milliardenbeträge eingespart werden, wenn man sie als Freileitungen statt als Erdkabelverbindungen umsetzt.\r\nWährend die Projekte SuedLink und SuedOstLink bereits zu weit fortgeschritten sind, um noch umzusteuern, sollte das bei allen weiteren Vorhaben der Umstieg auf Freileitungen erwogen werden. Ist unter Berücksichtigung des bereits erreichten Planungsfortschritts \r\nsowie unter technischen und wirtschaftlichen sowie städtebaulichen Gesichtspunkten ein Bau von Freileitungen gegenüber Kabeln vorzuziehen, sind mittelfristig Kostendämpfungen bei den Netzkosten und Netzentgelten zu erwarten. Unberührt davon ist eine eindeutige verbindliche Festlegung der technischen Alternative je Vorhaben wichtig. Technische Alter-nativen („oberirdisch wo möglich, unterirdisch wo nötig“) innerhalb eines Vorhabens sind abzulehnen und weder kostengünstiger noch technisch umsetzbar. Insbesondere mit Blick auf den künftigen Netzausbau können hier jetzt wichtige Weichen zur Kosteneffizienz \r\ngestellt werden.\r\n2.4\tVerteilnetz vorausschauend ausbauen und modernisieren\r\nDas Verteilnetz nimmt im Energiesystem der Zukunft eine Schlüsselrolle ein. Vor dem \r\nHintergrund zunehmender Dezentralisierung und Sektorenkopplung müssen Ausbau und Modernisierung beherzt vorangebracht werden. Durch die Integration dezentraler Erzeu-gungsanlagen, zunehmender Elektromobilität und Wärmepumpen sowie den Ausbau von Speichern und Flexibilitätsoptionen steht das Verteilnetz vor einer fortwährenden Heraus-forderung. Um es zukunftsfest aufzustellen, bedarf es stärker als bisher einer räumlichen und zeitlichen Steuerung des Zubaus erneuerbarer Energien- und parallel einer voraus-schauenden Netzplanung. Dies muss auch in der jeweiligen Landesplanung berücksichtigt werden.\r\n\r\nZudem erwartet die bayerische Wirtschaft von der Politik und den Behörden im Bund und in den Ländern, dass sie regulatorische Rahmenbedingungen bereitstellen, die die wirtschaft-liche Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber erhalten und stärken sowie einen vorausschau-enden Netzausbau ermöglichen. Ferner sollte in Erwägung gezogen werden, ob beispiels-weise Speicher als Netzbetriebsmittel aufgenommen werden, um die Integration von er-neuerbaren Energien bei teils hinterherlaufendem Netzausbau schneller zu realisieren.\r\n2.5\tPlanungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen\r\nFür die notwendige massive Beschleunigung von Netzausbauprojekten bedarf es mutiger innovativer Anpassungen bei den Genehmigungsverfahren. Netzausbau muss Chefsache werden und bleiben, so dass wichtige Schnittstellenthemen zwischen verschiedenen \r\nZuständigkeitsbereichen übergeordnet koordiniert und proaktiv vorangetrieben werden. Zentral sind eine ganzheitliche Steuerung aus einer Hand mit Wirkung in alle betroffenen Ressorts hinein, die notwendige politische Durchschlagskraft auf allen Verwaltungsebenen, der Einsatz digitaler Verwaltungsprozesse und die Befähigung der verantwortlichen Behör-den vor Ort. All diese Aspekte gelten im Übrigen auch für den dringend notwendigen Aus-bau der Windenergie an Land.\r\n\r\nIm Detail gibt es noch Nachbesserungsbedarf auf folgenden Feldern:\r\n–\tDas in § 14d Absatz 10 EnWG definierte „überragende öffentliche Interesse“ muss auf die gesamte Verteilnetzebene ausgeweitet werden und in konkrete Vorgaben für alle mit Genehmigungen befassten Behörden überführt werden.\r\n–\tDer Energieinfrastrukturausbau muss durch Ausnahmetatbestände im Natur- und \r\nUmweltschutz sowie durch weitere Vereinfachungen im Arten- und Naturschutzrecht beschleunigt werden. Alle bestehenden Ausnahmetatbestände müssen tatsächlich \r\ngenutzt werden; insofern bieten sich klare handlungsleitende Anweisungen an.\r\n–\tEine Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren ist auch im Bestandsnetz erforderlich: Leitungsänderungsvorhaben, die den Transport von Strom aus EE-Anlagen sicherstellen sollen, sind von der Pflicht zur Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens auszunehmen.\r\n–\tDie materielle Präklusion, also der Ausschluss bestimmter Einwendungen, ist ein geeig-netes Mittel, um gerichtliche Verfahren zu straffen. \r\n–\tDie öffentliche Hand, insbesondere Kommunen, muss vorzeitig Ausgleichsflächen für den notwendigen Netzausbau bereitstellen und sichern.\r\n–\tDer durch das ROGÄndG eingefügte § 43m EnWG ist konsequent anzuwenden. Dieser regelt für Stromnetze, die für die Integration Erneuerbarer Energien in das Elektrizitäts-system erforderlich sind, dass die Durchführung einer UVP und einer artenschutzrechtli-chen Prüfung entfällt, wenn sie in einem Gebiet liegen, für das eine Strategische \r\nUmweltprüfung (SUP) durchgeführt wurde.\r\n–\tIn § 43f EnWG und § 25 NABEG muss eine Genehmigungsfiktion eingeführt werden.\r\n–\tEine Stichtagsregelung für Planfeststellungsunterlagen muss eingeführt werden.\r\n–\tSchwerlasttransporte für erneuerbare Energien und Netzausbau müssen beschleunigt und dafür die gesetzlichen Regelungen angepasst sowie die Genehmigungserteilung auch durch intensiveren Einsatz digitaler Lösungen beschleunigt werden.\r\n–\tEs müssen Bestimmungen zur Regelung des Einsatzes von Projektmanagern in den \r\neinschlägigen Regelungen für Verwaltungsverfahren aufgenommen werden.\r\n\r\n3\tWettbewerbsfähige Strompreise sichern\r\nInternational wettbewerbsfähige Strompreise für Standortsicherung und Klimaschutz\r\nDie aktuell hohen Strompreise in Deutschland sind eine ernste Belastung für die internatio-nale Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Unsere Studie Strompreisprognose bis 2045 (vbw/Prognos, Oktober 2024) zeigt, dass die durchschnittlichen Großhandelsstrompreise nur langsam fallen und das Niveau vor der Energiekrise auch langfristig nicht erreicht wird, jedenfalls wenn es bei den heutigen Gestehungskosten bleibt:\r\n\r\nAbbildung 1\r\nPrognose der Großhandelsstrompreise\r\n\r\nQuelle: Studie Strompreisprognose bis 2045 (vbw/Prognos, Oktober 2024)\r\n\r\nDarüber hinaus ist mit einem Anstieg bei der Volatilität der Strompreise– auch unabhängig vom Gaspreisniveau – zu rechnen. Ohne einen global wettbewerbsfähigen Strompreis ist die Zukunftsfähigkeit unseres Standorts und insbesondere der industriellen Produktion ernst-haft in Gefahr. Wettbewerbsfähige Strompreise sind zudem ein wichtiger Treiber für die Sektorenkopplung und den Einsatz klimafreundlicher Technologien. \r\n3.1\tMaßnahmen zur Senkung der Strompreise\r\nDie Strompreise sind seit langem im internationalen Vergleich zu hoch und müssen zwin-gend für die gesamte Wirtschaft gesenkt werden, wenn die Dekarbonisierung vorangetrie-ben werden und erfolgreiches Wirtschaften am Standort möglich bleiben soll. Aus diesem Grund ist eine grundlegende und schnelle Entlastung bei den Energiepreisen erforderlich. Auch in Zeiten angespannter Haushaltslagen sind entsprechende Schwerpunkte zu setzen. Wir brauchen bezahlbare Strompreise für alle Unternehmen.\r\n\r\n–\tDie Stromsteuer muss dauerhaft für alle Unternehmen auf das europarechtliche Mini-mum gesenkt werden. \r\n–\tUnternehmen, die sich im internationalen Wettbewerb behaupten müssen und eine hohe Energieintensität haben, benötigen zumindest in der Übergangsphase einen Brü-ckenstrompreis, der aus Haushaltsmitteln zu finanzieren ist. Hier gilt es umgehend Pla-nungssicherheit zu schaffen. Entscheidend darf dabei weder die Unternehmensgröße noch die Zugehörigkeit zur Industrie sein. Anders als bei der Besonderen Ausgleichsrege-lung sollte ein gleitender Einstieg ohne „Fallbeilregelung“ vorgesehen werden. Auf zu-sätzliche bürokratische Auflagen (z. B. Nachweis von Klimaschutzmaßnahmen, \r\nArbeitsplatzerhaltungsvorgaben) ist zu verzichten.\r\n–\tDie Streichung des ursprünglich geplanten staatlichen Zuschusses von 5,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzentgelten war ein Fehler und muss rückgängig gemacht werden. Zusätzlich ist ein Zuschuss zu den Verteilnetzentgelten erforderlich. Es bedarf insgesamt eines tragfähigen Konzeptes, wie Planbarkeit und Bezahlbarkeit bei den Stromnetzentgelten im Kontext des erheblichen Netzausbaubedarfs in den kommenden Jahren gewährleistet werden kann. Die Kosten für den Systemumbau sollten dabei von den klassischen Stromgestehungs- und Netzkostenkosten abgetrennt werden, denn man kann nicht alle Kosten den Verbrauchern aufbürden.\r\n–\tFür die energieintensive Industrie im internationalen Wettbewerb existenziell wichtige Ausnahmetatbestände zur Senkung der Stromkosten (Strompreiskompensation etc.) sind bis auf weiteres beizubehalten. \r\n–\tIm Rahmen einer Reform des Strommarktdesigns ist die preisdämpfende Wirkung von erneuerbarem Strom zu stärken. Differenzverträge, die das neue EU-Strommarktdesign vorsieht und durch Festlegung eines längerfristigen Preises für alle Beteiligten \r\nPlanungssicherheit gewährleisten, können einen wichtigen Beitrag leisten. \r\n–\tDie Eigenversorgung der Industrie mit erneuerbaren Energien am Unternehmens-standort muss gestärkt werden. \r\n–\tStärkere Anreize für flexible Stromnutzung, z.B. flexible Lastangebote und Speicher-\r\nlösungen, können zu einem netzdienlichen Verhalten der Verbraucher führen, zu einer besseren Auslastung von Kapazitäten im Energieversorgungssystem führen und das Energiesystem kosteneffizienter machen. Der Systemnutzen besteht darin, dass Lastspit-zen vermieden, EE-Einspeisespitzen aufgefangen und so vorhandene Netzkapazitäten ef-fizienter genutzt bzw. Netzausbauten vermieden werden können. Hierbei ist \r\njedoch darauf zu achten, dass netzdienliches Verhalten durch die Preisgestaltung nicht de-facto „erzwungen“ wird, da einige industrielle Prozess, z.B. in der chemischen \r\nIndustrie, prozessbedingt nicht ohne weiteres unterbrochen werden können. Erforder-lich sind klare Preissignale und den Abbau staatlich veranlasster Kosten. Nachfrageseiti-ge Flexibilität sollte auf freiwilliger Basis angeboten und angemessen vergütet werden können (z.B. im Rahmen des geplanten Kapazitätsmechanismus). Der § 19 Abs. 2 StromNEV (individuelle Netzentgelte) sollte in Abstimmung mit der Industrie und den Netzbetreibern weiterentwickelt werden.\r\n–\tDie Digitalisierung der Energiewirtschaft hilft, Ressourcen zu sparen und Kosten zu \r\nsenken und muss konsequent gefördert werden.\r\n–\tDurch das Vorhalten von ausreichend Erzeugungskapazität darf es zu keinen Angebots-problemen mehr auf den europäischen Strommärkten kommen. Zur Dämpfung der Strompreise ist insbesondere ein ambitionierter Ausbau der erneuerbaren Energien \r\nunerlässlich. Hemmnisse wie zu strenge Abstandsregeln und lange Genehmigungs-\r\nverfahren sind schnellstmöglich zu beseitigen. \r\n–\tDie geplanten Übertragungsnetze müssen schnellstmöglich gebaut werden. Dadurch werden hohe Kosten für Systemsicherheitsmaßnahmen und die Gefahr einer Aufteilung der einheitlichen deutschen Strompreiszone mit höheren Strompreisen in Süddeutsch-land vermieden. Auch das Verteilnetz muss schnell ausgebaut werden.\r\n–\tAufgrund der hohen Investitionskosten bis 2045 für den Netzausbau ist eine bestmögli-che Transparenz hinsichtlich der Systemkosten wichtig. Die unklare Entwicklung der Netzentgelte erschwert ansonsten wichtige Investitionen in die Elektrifizie-rung/Transformation.\r\n–\tDeutschland muss für privates Kapital wieder attraktiv werden. Für Investoren sind die Renditeerwartungen im deutschen Stromnetz derzeit zu gering. Für hohe Investitionen ist die Erhöhung der Eigenkapitalzinsen auf ein internationales, wettbewerbsfähiges Niveau erforderlich. Die von der BNetzA festgelegte Eigenkapitalrendite macht nur einen marginalen Teil an den Netzentgelten aus, so dass die Anpassung nur einen minimalen Effekt auf den Strompreis hätte, sich aber maximal auf die Investitionsbereitschaft auswirkt.\r\n3.2\tLevel-Playing-Field zwischen Prosumern und öffentlicher Energie-versorgung \r\nDie Erzeugung von Elektrizität insbesondere durch Photovoltaikanlagen auf eigenen \r\nGebäuden und Grundstücken durch Unternehmen und Privatpersonen ist eine sinnvolle Maßnahme, um die Energiewende voranzubringen. Diese Form der Stromerzeugung ist \r\nregelmäßig durch den energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmen finanziell und administrativ privilegiert (sog. Prosuming). Dies darf aber nicht dazu führen, dass Prosumer mit allen Rechten ausgestattet werden und die allgemeinen Energieversorger mit allen Lasten. \r\nInsbesondere wenn Prosumer und Energieversorger bei der Versorgung von Dritten mitei-nander im Wettbewerb stehen, muss ein Level-Playing-Field hergestellt werden. Die \r\nEnergiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Je breiter die Schultern für die Kos-tentragung sind, umso niedriger sind die Kosten für den Einzelnen. Umgekehrt müssen die Bedingungen für Unternehmen, die – auch in Kooperation mit anderen – zur regionalen Energieversorgung beitragen wollen, so ausgestaltet sein, dass ein Einstieg problemlos mög-lich ist.\r\n\r\nZudem muss sichergestellt sein, dass die enormen Einspeisemengen von PV-Energie mit einer sicheren Systemführung vereinbar sind. Kurzfristig hilft daher nur die Verbesserung der Steuerbarkeit von Anlagen durch die Netzbetreiber. Langfristig ist es für die System-bilanz entscheidend, dass die Erzeuger, besonders Direktvermarkter, sich marktorientiert verhalten und nicht bei negativen Preisen einspeisen.\r\n4\tWasserstoffwirtschaft aufbauen\r\nMolekülwende einleiten\r\nNur rund 20 Prozent unseres heutigen Endenergiebedarfs decken wir mit Strom. Der Rest sind feste, flüssige und gasförmige Energieträger, also Moleküle. Auch wenn es uns gelingt, den Stromanteil am Gesamtenergiebedarf in den kommenden Jahrzehnten deutlich zu stei-gern, wird weiterhin ein erheblicher Anteil der zukünftig benötigten Endenergie in Form von Molekülen zur Verfügung stehen müssen. \r\n\r\nWasserstoff kann im Energiesystem als saisonaler Energiespeicher zusätzliche Flexibilität bereitstellen. Auch in der längerfristigen Perspektive werden wir thermische Kraftwerke benötigen, die wir in den dreißiger Jahren von Erdgas auf Wasserstoff umstellen müssen, um die Klimaziele zu erreichen. Zudem ist die stoffliche Nutzung von Molekülen für die chemische Industrie und weitere Industriezweige unverzichtbar. Wichtige Einsatzstoffe sind beispielsweise Naphtha, Ethylen oder Flüssiggas, die unter anderem für die Erzeugung von Kunst-, Schaum- und Dämmstoffen benötigt werden. Flüssige oder gasförmige Energieträ-ger werden zukünftig nicht nur in Sektoren wie Luftverkehr oder Schifffahrt zum Einsatz kommen, sondern beispielsweise auch in den Bestandsflotten bei Pkw und Nutzfahrzeugen. Auch zeichnet sich ein Bedarf für den Wärmemarkt ab.\r\n\r\nFür grüne Moleküle oder nachhaltige Kohlenwasserstoffe sind CO2-neutraler Wasserstoff in großen Mengen und Kohlenstoff aus anerkannten Quellen erforderlich. \r\n\r\nDer politisch angestrebte Wasserstoffhochlauf ist aufgrund fehlender Mengen, hoher Kos-ten und eines nicht finalen Regelungsrahmens akut gefährdet. Es müssen Rahmenbedin-gungen geschaffen werden, die Wasserstoffprojekte wie auch die Energiewende insgesamt zu einem Business Case werden lassen.\r\n4.1\tHochlauf der Wasserstoffwirtschaft\r\nDie Schaffung einer florierenden Wasserstoffwirtschaft erfordert gezielte Fördermaßnah-men und Anreize, um sowohl die Technologieentwicklung als auch die Marktdurchdringung zu beschleunigen. Entscheidend ist dabei auch die Planbarkeit und Verlässlichkeit für Un-ternehmen – unabhängig von der aktuellen Haushaltslage. Während der Hochlaufphase ist es notwendig wettbewerbsfähige Einkaufs- und Erzeugungspreise sicherzustellen und mit Hilfe von durch H2Global und EU-Wasserstoffbank eingesetzten Instrumenten (wie doppel-stufige Auktionen und CCfDs) klare Preissignale in den Markt zu senden.\r\n\r\nUm den künftigen Wasserstoffbedarf zu decken, sind jedoch vor allem Importe aus günsti-gen Produktionsländern nötig. Entsprechende Kooperationen (Energiepartnerschaften) und der Aufbau der entsprechenden Importinfrastrukturen müssen umgehend angestoßen werden. Eine bayerische Beteiligung am Aufbau der Erzeugungskapazitäten in Partner-ländern – beispielsweise in Nordafrika – ist insbesondere unter industriepolitischen \r\nGesichtspunkten interessant und sollte politisch flankiert werden.\r\n\r\nGleichzeitig muss der zügige Aufbau des Wasserstoffnetzes aus Bayern heraus höchste \r\nPriorität haben. Die Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes darf nicht einseitig der Indust-rie aufgebürdet werden. Hier bedarf es klarer finanzieller Bedingungen für die Netzentgelte. Insbesondere aber der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes ist derzeit als zeitlich herausfor-dernd zu bewerten. Nach derzeitigem Planungsstand, der am 22. Oktober 2024 von der Bundesnetzagentur genehmigt wurde, sollen große Teile der bayerischen Wasserstoffinfra-struktur erst Ende 2032 in Betrieb gehen, während die Industriegebiete in Nord- und West-deutschland bereits wesentlich früher an das Wasserstoffkernnetz angeschlossen werden sollen. Das würde zu einem großen Wettbewerbsnachteil für die bayerische\r\nIndustrie führen und sollte verhindert werden. Industriepolitisch muss auch aus europäi-scher und nationaler Perspektive ein Fokus auf die zügige Einbindung der industriellen Zen-tren in Süddeutschland in das europäische Wasserstoffpipelinenetz gelegt werden. Dazu gehören neben der Anbindung aus dem Norden auch Pipelines aus dem Süden. Auch darf die Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff in den Verteilnetzen nicht vergessen werden, da der Großteil der Industrie hier angebunden ist. Ein entsprechender Planungs- und Regulie-rungsrahmen ist hier schnellstmöglich zu etablieren.\r\n\r\nDie nötigen Mengen an zusätzlichem erneuerbarem Strom zur Gewinnung von grünem Wasserstoff stehen nicht überall rechtzeitig zur Verfügung, um einen Hochlauf der Wasser-stoffwirtschaft anzustoßen. Eine einseitige Vorfestlegung auf bestimmte Wasserstofferzeu-gungsarten ist daher abzulehnen – vielmehr muss ein breiterer, technologieneutraler Ansatz die Verringerung von Treibhausgasemissionen in den Fokus stellen. Dazu zählen auch faire Bedingungen für synthetische und biogene Kraft- und Brennstoffe. Damit sich entspre-chende Investitionen realisieren lassen, sind bürokratische und regulatorische \r\nHürden abzubauen sowie ein Zugang zu bedarfsgerechter Förderung und geeigneten \r\nFinanzierungsinstrumente für Erstinvestitionen in industrielle Anlagen sicherzustellen. Wei-tergehende Informationen können unserer Position Aufbau der Wasserstoffwirtschaft ent-nommen werden.\r\n4.2\tCO2-Management-Strategie\r\nBayern ist ein starker Industriestandort und will es auch bleiben, um Arbeitsplätze und Wohlstand im ganzen Land zu sichern. Selbst bei vollständiger Umstellung auf eine CO2-neutrale Energieversorgung wird es prozessbedingte CO2-Emissionen geben, z.B. in der \r\nZement- und Kalkindustrie, die auch zukünftig nicht vermieden werden können. Aus diesem Grund ist es notwendig, CO2 an den Anlagen abzuscheiden und eine Infrastruktur \r\nsowie die passenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für dessen Transport, Speicherung und Weiterverwendung zu schaffen.\r\n\r\nKohlenstoffquellen sind auch für die chemische und rohölbasierte Industrie sowie die Nah-rungsmittelindustrie von größter Relevanz. Vor dem Hintergrund der Defossilisierung muss CO2 als ein zunehmend wertvoller Rohstoff verstanden werden, dessen langfristige Verfüg-barkeit dringend sichergestellt werden muss.\r\n\r\nWir stimmen grundsätzlich darin überein, die Vermeidung von CO2 zu priorisieren und \r\nbegrüßen eine zeitnahe Umsetzung der nationalen CMS-Strategie. Im Hinblick auf die \r\nDefinition „schwer vermeidbarer“ Emissionen und vor dem Hintergrund der bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf Backup-Kraftwerke befürworten wir allerdings im Sinne der Emissionsminderung einen weniger pauschalen Absatz. Wenn fossile Kraftwerke zur \r\nGewährleistung der Versorgungssicherheit länger laufen müssen, als derzeit geplant, \r\nbeziehungsweise Wasserstoff später zur Verfügung steht, wäre eine Abscheidung auch hier im Sinne des Klimaschutzes sinnvoll; dass dafür noch wirtschaftliche Lösungen entwickelt werden, ist aus heutiger Sicht jedenfalls nicht auszuschließen.\r\n\r\nAuf europäischer, nationaler und bayerischer Ebene benötigt es daher eine klare Strategie für das Carbon Management. Wo diese auf europäischer und nationaler Ebene bereits vor-liegt, muss sie unter Beteiligung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft weiter präzisiert werden. Wichtige Elemente für Bayern sind der Aufbau einer Transportinfrastruk-tur, bedarfsgerechte Speicheroptionen und die Anpassung der regulatorischen Rahmenbe-dingungen sowie die Schaffung geeigneter finanzieller Anreize für die Weiterverwendung von Kohlenstoff und passende Kommunikation zur Schaffung der Akzeptanz durch die brei-te Bevölkerung. Bei der Errichtung einer CO2-Transportinfrastruktur ist die koordinierte Planung im Zusammenhang mit der Strom- und H2-Infrastruktur von Bedeutung, um das System kosteneffizient zu gestalten.\r\n\r\nWeitergehende Informationen können unserer Position Carbon Management entnommen werden.\r\n5\tEnergiesystem digitalisieren \r\nDie Digitalisierung bringt neue Geschäftsmodelle, erhöht die System-\r\nstabilität und fördert den Klimaschutz.\r\nDie Digitalisierung der Energiewirtschaft in Deutschland ist noch nicht dort, wo sie sein könnte. Starre Regularien, fehlende Anreize für dringend benötigte Innovationen und der bisher nur schleppende Smart-Meter-Rollout führen dazu, dass die Energiewirtschaft bisher lediglich einen eingeschränkten Digitalisierungsgrad aufweist. \r\n\r\nAllgemein wirtschafts- und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen wie eine lückenlo-se und leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur sowie die Verfügbarkeit gut ausgebil-deter Fachkräfte sind auch für die Energiewirtschaft entscheidende Erfolgsfaktoren bei der digitalen Transformation. \r\n\r\nEs kommen jedoch weitere Felder hinzu, auf denen besonders dringender Handlungsbedarf besteht:\r\n–\tDer Einbau von Smart-Meter und Smart-Meter-Gateways auf breiter Front muss drin-gend vereinfacht, volkwirtschaftlich priorisiert und damit beschleunigt werden. Das \r\nGesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende hat hier erste wichtige Schrit-te eingeleitet, doch müssen die besonderen Anforderungen von Industrienetzen berück-sichtigt werden.\r\n–\tAktuell erfolgt der digitale Auf- und Umbau der Stromnetze. Damit dieser schneller \r\nvorangebracht werden kann, müssen die Rahmenbedingungen richtig gesetzt werden. Auch die Gasinfrastruktur muss digitalisiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Strom- und Gasinfrastruktur intelligent miteinander vernetzt werden.\r\n–\tIm Hinblick auf das Thema PV-Spitzen und regionale Erzeugungsüberschüsse braucht es mehr Steuerbarkeit von EE-Anlagen im Netz, eine Reduzierung der Wirkleistungseinspei-sung, eine Absenkung der Direktvermarktungsschwelle und Anreize für mehr marktliches Einspeiseverhalten (keine Vergütung bei negativen Preisen). „Produce and forget“ muss der Vergangenheit angehören: Die Förderung neuer EEG-Anlagen muss so ausgestaltet sein, dass diese angemessen auf Preissignale reagieren und neue Anlagen sollten nur ein-speisen dürfen, wenn sie steuerbar sind. Ein wichtiger Schritt wurde durch die kleine EnWG-Novelle 2025 gemacht, die zu Änderungen bei der EEG-Einspeisevergütung, der Direktvermarktung und der Netzsteuerung führte.\r\n–\tDer Gesetzesrahmen muss auf nationaler und europäischer Ebene so weiterentwickelt werden, dass möglichst viele Flexibilitätsoptionen zur Verfügung stehen und diese mög-lichst zielführend (z.B. netz- und systemdienlich) aktiv genutzt werden können.\r\n–\tDie Wertschöpfung auf Basis von Daten muss stärker ermöglicht werden. Gleichzeitig ist für die nötige Datensicherheit zu sorgen.\r\n–\tEs müssen zusätzliche Förderschwerpunkte für die Digitalisierung der Energiewirtschaft geschaffen werden.\r\n–\tInnovationsfreundlichere Rahmenbedingungen, zum Beispiel für Energie-Start-ups, müs-sen gewährleistet werden.\r\n6\tAnreize für Effizienzmaßnahmen setzen\r\nEnergieeffizienz muss dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit folgen.\r\nDie kostengünstigste und umweltverträglichste Energie ist die, die weder erzeugt noch \r\ngespeichert oder transportiert werden muss. Energieintensive Betriebe haben bereits in der Vergangenheit massiv in Effizienzmaßnahmen investiert und Einsparpotenziale realisiert, so dass sowohl technisch als auch in der praktischen Umsetzung nur noch begrenzte Potenzia-le bestehen, deren Erschließung aufwendig und teuer ist. Auch aus physikalischen Gründen lässt sich dieser Trend nicht ohne Weiteres fortsetzen. \r\n\r\nUnrealistische Einsparziele müssen daher vermieden werden. Stattdessen muss eine realis-tische Einschätzung des künftigen Strom- und Wasserstoffbedarfs erfolgen. Die Anforde-rung im neuen Energieeffizienzgesetz, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzu-richten und wirtschaftlich darstellbare Maßnahmen zu beplanen, ist für die Unternehmen eine bürokratische Belastung. Weitere Belastungen, insbesondere Umsetzungsverpflich-tungen für Unternehmen, müssen vermieden werden. In der aktuell schwierigen wirtschaft-lichen Lage dürfen die Unternehmen nicht überfordert werden. Um mehr Effizienz- und Einsparmaßnahmen zu mobilisieren, bieten sich positive Anreize an.\r\n\r\nEntscheidend ist, dass Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz dem Wirtschaftlich-keitsprinzip folgen. Andernfalls verursachen sie Nachteile im internationalen Wettbewerb. Die Unternehmen selbst können am besten beurteilen, welche Investitionen die höchsten Einspareffekte bringen. Weitere Investitionen in Energieeffizienz erfolgen nur dann, wenn sie sich betriebswirtschaftlich rechnen und ausreichend Planungssicherheit gewährleistet ist. Dabei muss Technologieoffenheit gewahrt werden.\r\n\r\nErhebliche Energieeffizienzpotenziale (z.B. durch Heizungsmodernisierung und die energeti-sche Modernisierung von Wohngebäuden)existieren im Gebäudesektor, der einen Anteil von etwa 40 Prozent am Primärenergieverbrauch ausmacht. Die vor allem privaten Eigen-tümer können nur dann zur Sanierung bewogen werden, wenn sie optimale und vor allem langfristig berechenbare staatliche Rahmenbedingungen geboten bekommen. Davon \r\numfasst sind etwa die Erstellung eines Sanierungsfahrplans, Vereinfachungen und Optimie-rungen bei ordnungsrechtlichen Vorschriften (z.B. EnEV, HOAI, BauR, VergabeR/VOB), die Etablierung einer kompetenten und unabhängigen Energieberatungsstruktur und die Un-terstützung der Aus- und Weiterbildung von Planern und Handwerkern. Da mit der \r\nSanierung häufig hohe Kosten verbunden sind, ist ein attraktives und (langfristiges) steuer-liches Fördersystem und auch eine dauerhafte Verstetigung der KfW-Förderung nötig. \r\nZudem muss die energetische Sanierung im denkmalgeschützten Bestand (Ensembleschutz) erleichtert werden.\r\n\r\nDie konsequente Vernetzung und der Einsatz digitaler Technologien ermöglicht Prozess-optimierungen. Beispiele sind intelligente Abschaltkonzepte, Energiemanagementsysteme und optimierte Regelungs- und Steuerungslogik, wobei die Energieeinsparpotenziale je nach Branche sehr unterschiedlich zu beurteilen sind. Um diese Potenziale zu heben, muss die digitale Infrastruktur mit Nachdruck weiter ausgebaut und bei Bedarf entsprechend \r\ngefördert werden. \r\n7\tFlexibilität fördern\r\nRahmenbedingungen verbessern\r\nEnergieflexibilität ermöglicht es, die volatilen Einspeisungen von Solar- und Windenergie mit dem tatsächlichen Energiebedarf in Einklang zu bringen. Indem Verbrauch und Erzeugung in Echtzeit flexibel aufeinander abgestimmt werden, kann die Netzstabilität sichergestellt und der Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorangetrieben werden. Die Fähigkeit, flexibel auf Schwankungen im Energiemarkt zu reagieren, bietet nicht nur die Möglichkeit, Kosten zu senken, sondern auch von Marktmechanismen wie dem Handel mit Flexibilität zu profitie-ren. Zudem können Unternehmen durch eine flexible Energienutzung aktiv zur Netzstabili-tät beitragen und somit Teil der Lösung für die Herausforderungen der Energiewende sein. Dies erfordert jedoch eine Anpassung der internen Strukturen und Prozesse sowie Investiti-onen in Technologien, die eine flexible Steuerung des Energieverbrauchs \r\nermöglichen. Das muss sich für die Unternehmen rechnen.\r\n\r\nDie bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Erschließung dezentraler Flexibilitätspo-tenziale insbesondere bei Kleinverbrauchern oftmals nicht an technischen Herausforderun-gen, sondern vielmehr an regulatorischen Hürden scheitert, z.B. Netzentgelten und Abga-ben, die die wirtschaftliche Attraktivität von Flexibilität reduzieren. Daher muss der beste-hende Regulierungs- und Gesetzesrahmen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene weiterentwickelt werden, um Millionen von potenziellen Anbietern in \r\nEuropa die Möglichkeit zu geben, ihre Flexibilitätspotenziale aktiv zu nutzen. \r\n\r\nUnter welchen Bedingungen die Energieflexibilität für die Industrie eine wirtschaftlich at-traktive Option darstellen kann und welche Hürden gegenwärtig noch zu überwinden sind, wird in unserem Leitfaden Energieflexibilitätsoptionen in der Industrie (vbw/FFE, Oktober 2024) erläutert.\r\n\r\nVor allem folgende Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen bei: \r\n–\tDie regulatorischen Bestandteile am Endkundenpreis sollten ein netzdienliches Verhalten bei der Bereitstellung von Flexibilitätsdienstleistungen dahingehend berücksichtigen, dass Abgaben und Steuern bei der Ein- und Ausspeicherung elektrischer Energie nicht doppelt auf dieselbe Kilowattstunde verrechnet werden. So könnte ein Level-Playing-Field auch für Kleinstflexibilitäten geschaffen werden.\r\n–\tDie Netzentgeltsystematik sollte so ausgestaltet werden, dass für ein systemdienliches Verhalten dem Flexibilitätsanbieter keine finanziellen Nachteile entstehen beziehungs-weise keine falschen Anreize gesetzt werden, wenn z.B. die Kosten für die Bereitstellung von Flexibilität die Einsparungen oder die Vergütung übersteigen.\r\n–\tDie technischen und organisatorischen Anforderungen zur Erbringung von Regelleistung sollten auf europäischer Ebene weiter harmonisiert werden. Insbesondere sollten stets die Möglichkeiten einer einfachen niederschwelligen und unbürokratischen Erschließung dezentraler Flexibilitätspotenziale berücksichtigt werden – zum Beispiel durch einen Übergang von der Einzel- zu einer Typenpräqualifikation.\r\n–\tFür die Koordination von Abrufen von Kleinstflexibilitäten sollten eindeutige Verantwort-lichkeiten zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern geschaffen werden, damit Flexibilität immer dort genutzt wird, wo sie den größten volkswirtschaftlichen Nutzen entfaltet. Der für Redispatch 2.0 und § 14a EnWG entwickelte Rahmen kann hierbei zur Anwendung kommen.\r\n–\tGenerell muss die Regulierung so weiterentwickelt werden, dass erfolgreiche Pilotversu-che in einen flächendeckenden Einsatz münden können und dazu selbst die notwendige Flexibilität aufweisen.\r\n–\tLastenseitige Flexibilitätspotenziale, sogenannte „Flexumer“, sollten stärker genutzt und angereizt werden, da diese netzdienliche Zwecke erfüllen und zur Dekarbonisierung der Verbraucherseite beitragen. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Anreize \r\nzu Lasten anderer Kundengruppen gesetzt werden.\r\n–\tRegelungen zum Verbrauch von Überschussstrom durch zusätzliche Lasten (Nutzen-statt-Abregeln; § 13k EnWG neu) sollten berücksichtigen, dass Verteilnetzbetreiber \r\nentsprechende auktionsbasierte Instrumente nutzen dürfen, ohne jedoch zu deren \r\nNutzung verpflichtet zu sein wie die Übertragungsnetzbetreiber.\r\n–\tBei der Regelsetzung für netzdienliche Eingriffe in Kundenanlagen wie Wärmepumpen oder Ladestationen sowie für die Nutzung von Flexibilitäten solcher Anlagen muss die Wahrung der Kundenakzeptanz stets im Fokus stehen. Das kann nur gelingen, wenn die Methoden optimal an die technischen Eigenschaften der Produkte angepasst werden. Dazu müssen neue Formate für die Zusammenarbeit insbesondere zwischen Netzbetrei-bern und Kundenanlagenseite etabliert werden. \r\n–\tFlexibilitätserbringung setzt insbesondere bei energieintensiven Industrieprozessen \r\nimmer Freiwilligkeit voraus und muss analog zu steuerbarer Leistung angemessen vergü-tet werden. Dabei ist zu beachten, dass die wirtschaftliche Bedeutung individueller Netz-entgelte nach § 19 Abs.2 StromNEV für die energieintensive Industrie noch einmal deut-lich zugenommen hat. Mit dem zu befürchtenden Auslaufen dieser Regelung \r\nspätestens mit dem Auslaufen der heutigen StromNEV Ende 2028 droht ein weiterer Kostenschock für Unternehmen, die für ihre Produktionsverfahren auf eine konstante Stromlieferung angewiesen sind. Ein adäquater Entlastungsmechanismus muss frühzeitig implementiert werden, um diesen Unternehmen weiterhin eine wettbewerbsfähige Per-spektive in Deutschland zu geben. Dabei ist eine enge Abstimmung mit den \r\nbetroffenen Unternehmen erforderlich, um Flexibilisierungsoptionen bei industriellen Prozessen auszuschöpfen, ohne Produktionsvorgänge, die auf eine konstante Stromab-nahme angewiesen sind, zu benachteiligen.\r\n8\tStrategisch in Energieforschung investieren\r\nDeutschlands Energie- und Effizienztechnologieführerschaft erhalten\r\nVerstärkte Energieforschung ist eine unerlässliche Flankierung der Energiewende. \r\nWeiterer technologischer Fortschritt und zusätzliche Innovationen sind notwendig, damit Deutschland seine energie- und klimapolitischen Ziele erreicht und seine starke Position bei Energie- und Effizienztechnologien behauptet. \r\n\r\nDie Forschung zu Speicher- und Batterietechnologien sowie zur Digitalisierung des Energie-systems müssen prioritäre Themen der staatlichen Forschungsförderung sein. Der steigen-de Anteil volatiler erneuerbarer Energien führt dazu, dass neue Wege zur kosteneffizienten Gewährleistung der Systemstabilität gefunden werden müssen. Speicher- und \r\nSektorenkopplungstechnologien, Power-to-X sowie die Digitalisierung des Energiesystems sind Optionen dazu. Ihre marktnahe Entwicklung muss deshalb entsprechend finanziert und vorangetrieben werden.\r\n\r\nGleiches gilt für die Weiterentwicklung von Technologien zur Energieerzeugung (z. B. \r\nPhotovoltaik mit höherem Wirkungsgrad) und Energieeinsparung (z. B. neuartige Dämm-stoffe für Gebäude). Auch muss eine stärkere Kooperation und Vernetzung mit internatio-nalen Forschungsentwicklungen und -ansätzen stattfinden. Die Umsetzung von For-schungsergebnissen in idealerweise global erfolgreiche Innovationen ist intensiv zu \r\nunterstützen. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Vorbildfunktion des Staates als Auftrag-geber.\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Markus Fisch\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-246\r\nmarkus.fisch@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\t\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Gerade für die jüngeren Generationen müssen wir diese Herausforderung gemeinsam annehmen und erfolgreich bewältigen.\r\n\r\nKlimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Der Klimawandel ist ein globales Phänomen, das nur durch internationale Kooperation bewältigt werden kann. Ohne einen starken und innovativen Wirtschaftsstandort sind die Klimaschutzziele jedoch nicht zu erreichen. Dafür brauchen wir eine pragmatische und flexible Klimapolitik. Ökonomie und Ökologie sind kein Widerspruch. Es geht darum, beides in Einklang zu bringen und positiv miteinander zu ver-binden.\r\n\r\nDer Schlüssel für einen effektiven globalen Klimaschutz liegt dabei in der Entwicklung und im Einsatz technologischer Innovationen. Die Expertise unserer deutschen und bayerischen Wirtschaft kann einen wesentlichen Beitrag zur weltweiten Emissionsreduktion \r\nleisten.\r\n\r\nBeim Klimaschutz geht es nicht um das Ob, sondern um das Wie. Die bayerische Wirtschaft geht diese Herkulesaufgabe mit Tatkraft und Zuversicht an. Damit sich die Innovationskraft unserer Unternehmen weiter entfalten und die Transformation gelingen kann, muss jetzt die Politik die richtigen Rahmenbedingungen setzen.\r\nBertram Brossardt\r\n28. Januar 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tInternationales Level-Playing-Field schaffen\t3\r\n2\tIndustrietransformation unterstützen\t5\r\n3\tMit einem Clean Industrial Deal Wettbewerbsfähigkeit sichern\t7\r\n4\tEnergiewende beschleunigen\t10\r\n5\tWasserstoffwirtschaft aufbauen\t13\r\n6\tCarbon-Management-Strategie entwickeln\t15\r\n7\tKlimafreundliche Mobilität schaffen\t17\r\n8\tGebäudesektor modernisieren\t20\r\n9\tKlimaschutztechnologien fördern\t23\r\nAnsprechpartner/Impressum\t25\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nKlimaschutz international voranbringen und Chancen für den Wirtschafts-standort nutzen\r\n–\tInternationales Level-Playing-Field schaffen: Ein effektiver globaler Klimaschutz kann nur gemeinsam mit unseren europäischen und internationalen Partnern gelingen. \r\nVoraussetzung ist ein internationales Level-Playing-Field, damit alle Treibhausgasemit-tenten unter denselben Rahmenbedingungen einen fairen Beitrag zum Klimaschutz \r\nleisten können.\r\n–\tIndustrietransformation unterstützen: Die Umstellung der Industrie auf klimafreundli-che Produktionsprozesse und Geschäftsmodelle ist essenziell und muss umfassend und sachgerecht durch staatliche Akteure gefördert werden. International wettbewerbs-\r\nfähige Energiepreise sind ein wichtiger Treiber für die Entwicklung und den Einsatz klima-freundlicher Technologien und zugleich der beste Carbon-Leakage-Schutz.\r\n–\tMit Clean Industrial Deal Wettbewerbsfähigkeit sichern: Der Wirtschaftsstandort ist mit breit angelegten und ineinandergreifenden Maßnahmen zu stärken. Verfahrensbe-schleunigung und generell bürokratische Erleichterungen leisten einen wichtigen Beitrag. Darüber hinaus sind Rahmenbedingungen wie eine bezahlbare Energieversorgung und ein effektiver Carbon-Leakage-Schutz zu gewährleisten, um Produktion am Standort zu halten und weiter auszubauen.\r\n–\tDen CO2-Preis nachhaltig gestalten: Der Emissionshandel auf europäischer Ebene muss als Leitinstrument für effektive und marktbasierte Klimapolitik gestärkt werden. Hierzu ist ein international anschlussfähiges CO2-Preissignal auf EU-Ebene, das marktbasiert In-vestitionen in klimafreundliche Technologien fördert, erforderlich, um die nötigen \r\nInvestitionen anzustoßen. Das nationale Brennstoffemissionshandelssystem (BEHG) soll-te schnellstmöglich abgeschafft werden, spätestens zum Start des ETS II. Der CO2-Grenzausgleich (CBAM) muss seine Effektivität erst noch unter Beweis stellen und macht bestehende Entlastungstatbestände nicht obsolet. Zusätzliche Maßnahmen wie Förder-anreize und Steuererleichterungen müssen neben Preissignalen zum Einsatz kommen.\r\n–\tEnergiewende beschleunigen: Die Dekarbonisierung des Energiesystems ist die zentrale Säule für effektiven Klimaschutz. Der Ausbau von Erzeugungs-, Speicher- und Netzinfra-struktur muss daher deutlich schneller erfolgen. Genehmigungsverfahren und \r\ndamit verbundene Anforderungen an Genehmigungsunterlagen sind weiter zu vereinfa-chen, regierungsbezirksübergreifend zu standardisieren, zu beschleunigen und zu entbü-rokratisieren.\r\n–\tCarbon-Management-Strategie entwickeln: Der Umgang mit Kohlenstoff muss mit \r\nCarbon Capture, Usage and Storage (CCUS) am Standort klimafreundlich und wettbe-werbsfähig gestaltet werden. Hierzu sind auf Bundesebene zügig die Rahmenbedingun-gen zu schaffen und auf bayerischer Ebene zu flankieren.\r\n–\tWasserstoffwirtschaft aufbauen: Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind erhebliche Mengen klimaneutral erzeugten Wasserstoffs dringend erforderlich. Deutschlandweit müssen alle wichtigen Industriezentren zeitnah an das Kernnetz angeschlossen werden. Für eine zuverlässige Versorgung müssen diverse Importländer identifiziert und Partner-schaften aufgebaut werden.\r\n–\tKlimafreundliche Mobilität schaffen: Klima- und umweltgerechte Lösungen sind mit technologieoffenen Innovationen zu verwirklichen. Hierzu müssen Tank- und Ladeinfra-struktur für alternative Antriebe zügig und grenzüberschreitend aufgebaut werden. \r\nZudem brauchen wir faire Bedingungen für synthetische Kraft- und Brennstoffe.\r\n–\tGebäudesektor modernisieren: Die Sanierungsquote muss erhöht und klimafreundli-ches Bauen beschleunigt werden. Notwendige flankierende Fördermaßnahmen wie die in Aussicht gestellte steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung für Vermieter und Gewerbe müssen zügig eingeführt werden.\r\n–\tKlimaschutztechnologien fördern: Wir müssen die Innovationsführerschaft bei klima-freundlichen Technologien übernehmen und insbesondere mögliche Game-Changer \r\ngezielt erforschen. Ferner verdient die Schnittstelle zwischen Anwendungstechnologien und fortgeschrittenen Digitalisierungstechnologien besondere Beachtung.\r\n1\tInternationales Level-Playing-Field schaffen\r\nGlobale Zusammenarbeit und gemeinsame Standards für fairen Wettbe-werb und effektiven Klimaschutz\r\nVergleichbare Rahmenbedingungen in allen Staaten sind eine notwendige Voraussetzung für einen effektiven globalen Klimaschutz. Es ist entscheidend, dass alle Treibhausgasemit-tenten einen fairen Beitrag leisten. Globale Zusammenarbeit und multilaterale Abkommen sind erforderlich, um gemeinsame Ziele und Standards zu etablieren. Der offizielle Start des internationalen Klimaclubs auf der Weltklimakonferenz in Dubai im Dezember 2023 und die angekündigten ersten Initiativen des Clubs sind wichtige erste Schritte, um Leitmärkte für klimaneutrale Industrieprodukte (z. B. Stahl, Zement) aufzubauen. Übergeordnetes Ziel bleibt ein einheitlicher internationaler CO2-Preis. Er ist das effizienteste Instrument zur Erreichung der Klimaziele. Die Arbeiten hierzu gilt es auf internationaler Ebene voranzutrei-ben.\r\n\r\nSolange kein globales Level-Playing-Field existiert, kann ein räumlich begrenztes CO2-Preissignal die Transformation nicht allein erwirken – es muss dann immer mit Transforma-tionsförderung begleitet werden. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Entwicklungen in den USA muss das europäische CO2-Preissignal noch stärker als bislang durch einen Rahmen unterstützt werden, der wettbewerbsfähige Produktion am Standort ermöglicht, \r\nInnovationen fördert, Carbon Leakage verhindert und Planungssicherheit für Investitionen schafft. Im Rahmen internationaler Zusammenarbeit muss eine Einigung über zulässige Subventionspraktiken zur Erreichung von Klimaneutralität angestrebt werden.\r\n\r\nDurch internationale Kooperation können Unternehmen von Wissenstransfer und gemein-samer Forschung profitieren, was die Innovationskraft im Bereich Klimaschutz stärkt und die Entdeckung neuer Lösungen beschleunigt. Dadurch werden Entwicklung und Verbrei-tung innovativer Klimaschutztechnologien gefördert, was wiederum wirtschaftliches Wachstum und Arbeitsplätze in den Regionen und Staaten schafft, die sich besonders für den Klimaschutz engagieren. Von besonderer Bedeutung ist der sog. globale Marktmecha-nismus, mit dem Staaten Emissionsminderungen, die in einem anderen Land realisiert wer-den, in ihrem eigenen Klimaziel berücksichtigen können. Es gilt daher, die technischen \r\nDetails für die Anwendung des globalen Marktmechanismus des Weltklimavertrags endlich weiter auszuarbeiten.\r\n\r\nGlobaler Klimaschutz ist nur dann effektiv, wenn CO2-Emissionen tatsächlich eingespart und nicht in Drittstaaten verlagert werden (Carbon Leakage). Europäische und deutsche Unter-nehmen haben Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen aus Ländern, die weniger ambitionierte Klimaschutzanforderungen haben. Bei allen Klimaschutzbemühung-en muss daher darauf geachtet werden, diese Wettbewerbsnachteile möglichst zu kompensieren bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen.\r\n\r\nGenerell gilt: je kleinräumiger Klimaschutzziele definiert werden, desto weniger effizient und effektiv können sie umgesetzt werden. Die Eigenheiten bestimmter Regionen, seien es Industrieschwerpunkte, meteorologische oder geologische Besonderheiten, zum Beispiel für die Erzeugung von Erneuerbare-Energien-Strom oder die Verteilung von CO2-Senken, können bei isolierter Betrachtung einer Region nicht in ein kosteneffizientes Gesamtsystem integriert werden.\r\n2\tIndustrietransformation unterstützen\r\nUmstellung der Industrie auf klimafreundliche Produktionsprozesse und Geschäftsmodelle ist essenziell und muss umfassend gefördert werden\r\nWir brauchen unsere heimische Industrie auch, um neuartige klimafreundliche Technolo-gien zu entwickeln und zur Marktreife zu bringen. Entscheidend ist, dass die Wirtschaft konsequent in der Transformation bei Entwicklung und Einsatz klimafreundlicher Technolo-gien durch schnelles und planungssicheres politisches Handeln unterstützt wird, damit sie zeigen kann, wie ökonomisch erfolgreiches und nachhaltiges Handeln Hand in Hand \r\ngehen, und so international Partner und Nachahmer findet.\r\n\r\nEine besondere Herausforderung im Industriesektor ist die lange Lebensdauer der kapitalin-tensiven Produktionsanlagen von 50 bis 70 Jahren. Für den Industriesektor müssen schnell langfristig verlässliche Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden, um Unter-nehmen die Möglichkeit zu geben, im nächsten Investitionszyklus in klimaneutrale Techno-logien zu investieren. Ansonsten droht ein Aufbrechen von integrierten Wertschöpfungs-ketten, was unter anderem Produktionsverlagerungen und gegebenenfalls Neuinvestitionen im Ausland zur Folge hätte. Darüber hinaus braucht die Industrie eine langfristige, partei-übergreifende Zusicherung, dass in Deutschland international konkurrenzfähige Energie- und CO2-Kosten sichergestellt werden.\r\n\r\nInsbesondere folgende Maßnahmen sind zu ergreifen:\r\n–\tNeben ausreichenden Mengen an grünem Strom sind international wettbewerbsfähige Energiestrompreise ein wichtiger Treiber für die Entwicklung und den Einsatz klima-freundlicher Technologien und zugleich der beste Carbon-Leakage-Schutz. Deswegen brauchen wir einen Brückenstrompreis für energieintensive Unternehmen im internatio-nalen Wettbewerb sowie weitere Entlastungsmaßnahmen für alle Unternehmen.\r\n–\tDer Rahmen des europäische Beihilferechts muss an die geplanten Förderungs- und \r\nAnreizziele angepasst werden.\r\n–\tNeue unbürokratische Fördermodelle auf allen staatlichen Ebenen sind nötig, die auch Ideen, die mit hohen Risiken verbunden sind, schnell unterstützen. Förderprogramme helfen insbesondere bei der Entwicklung von Technologien und innovativen Verfahren, wenn Maßnahmen noch vor dem Beginn der Wirtschaftlichkeit stehen. Steuerliche \r\nAnreize sind daneben ebenfalls zielführend.\r\n–\tKlimaverträge (Carbon Contracts for Difference), die auch mit anderen Förderinstrumen-ten für die Industrie kombinierbar sind, müssen stärker genutzt werden.\r\n–\tEine effiziente Förderung von industriellen Anlagen zur CO2-Abscheidung muss einge-führt und eine bedarfsgerechte CO2-Infrastruktur geschaffen werden.\r\n–\tBestehende Förderprogramme müssen gebündelt, vereinfacht, sachgerecht und umfas-sender aufgesetzt werden.\r\n–\tDie öffentliche Beschaffung muss stärker darauf ausgerichtet werden, nachhaltige Inno-vationen und Investitionen zu fördern, um grüne Leitmärkte zu etablieren.\r\n–\tDurch die Umstellung auf klimaneutrale Produktionsverfahren müssen auch innerhalb der Industrie in vielen Bereichen genehmigungsbedürftige Anpassungen an Anlagen und Prozessen durchgeführt werden. Mit Blick auf die Klimaziele sind daher – neben der Be-schleunigung von Genehmigungen für Netzausbau und erneuerbare Energien – auch deutlich zügigere und rechtssichere Genehmigungsverfahren für Industrievorhaben zu gewährleisten. Das Aufbauen immer weiterer bürokratischer und genehmigungsrechtli-cher Hürden, wie es derzeit unter anderem durch die neue Industrieemissionsrichtlinie geschieht, muss unterbunden werden.\r\n–\tEin bedarfsgerechter Ausbau der Energieinfrastruktur ist von entscheidender Bedeutung für die Industrie-Transformation (vgl. Kapitel 4). Wichtige industrielle Zentren müssen spätestens bis zum Beginn des nächsten Jahrzehnts an das Wasserstoff-Kernnetz ange-schlossen werden, da sonst die Umstellung auf wasserstoffbasierte Technologien nicht möglich ist (vgl. Kapitel 5).\r\n3\tMit einem Clean Industrial Deal Wettbe-werbsfähigkeit sichern\r\nStandortvorteil mit breit angelegten und ineinandergreifenden Maßnah-men stärken\r\nEine Transformation, die den Industriestandort und dessen Wettbewerbsfähigkeit gefähr-det, wird weltweit keine Nachahmer finden. Damit Europa – und damit alle Werte, die hier vertreten werden – wieder zum internationalen Vorbild wird, muss der Green Deal durch einen „Industrial Deal“ im Sinne der Wirtschaftsunternehmen flankiert werden.\r\n\r\nMit dem europäischen Green Deal hat die EU-Kommission einen Fahrplan für Klima- und Umweltschutz vorgelegt. Der Net Zero Industry Act (NZIA) flankiert gemeinsam mit dem Green Deal Industrial Plan und dem im Rahmen des „Fit-for-55“-Pakets eingeführten EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) den Green Deal. Die neue EU-Kommission hat nun einen Clean Industrial Deal ausgerufen. Ziel ist es, das Wirtschaftswachstum in der EU weitestge-hend von der Ressourcennutzung abzukoppeln. Dies gilt es zügig mit Leben zu füllen. Dafür muss sich die Bundesregierung in Brüssel mit allem Nachdruck einsetzen.\r\n\r\nDie vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass aus einer Vorreiterrolle, wie sie die EU im weltweiten Klimaschutz einnimmt, nicht automatisch ein Wettbewerbsvorteil resultiert. Es ist von großer Bedeutung, dass der Standortnachteil, den die europäische Industrie durch strenge Klimaschutzanforderungen und hohe Energiepreise hat, ausgeglichen und mit einem effektiven Carbon-Leakage-Schutz flankiert wird. Förderungen sind dabei nur eine Seite der Medaille und dürfen nicht in einem Subventionswettlauf münden. Verfah-rensbeschleunigung und generell bürokratische Erleichterungen können und müssen eben-falls einen wichtigen Beitrag leisten. Die EU-Gesetzgebung sollte Unternehmen unterstüt-zen statt sie zu behindern, damit die ambitionierten Ziele erreicht werden können: Dazu gehören die Vorabprüfung von Maßnahmen auf mögliche Zielkonflikte, sorgfältige Folgen-abschätzungen, die systematische Prüfung bestehender Gesetze auf Wettbewerbsfähigkeit und die Umsetzung des „One-In-One-Out“-Prinzips für einen konsequenten Bürokratieab-bau. Entscheidend ist ferner ein gesicherter Zugang zu den für die Herstellung der Netto-Null-Technologien notwendigen Rohstoffen und Bauteilen, unter anderem mittels weiterer Handelsabkommen. Produktion am Standort kann schließlich nur dann erfolgreich gehalten und weiter ausgebaut werden, wenn auch weitere Rahmenbedingungen wie eine bezahlba-re Energieversorgung gewährleistet sind.\r\nDen CO2-Preis durch den Europäischen Emissionshandel nachhaltig gestalten\r\nAuf europäischer Ebene leistet das EU-ETS einen signifikanten Beitrag zur effizienten \r\nReduktion der europäischen Treibhausgasemissionen. Emissionen werden dort eingespart, wo es am kostengünstigsten möglich ist. Dies gewährt Unternehmen ein großes Maß an Flexibilität, denn sie können selbst entscheiden, ob sie in klimaschonende Technologien investieren oder Emissionsberechtigungen kaufen. \r\nEs ist grundsätzlich zu begrüßen, dass marktwirtschaftliche Instrumente eine zentrale Rolle zur Erreichung der Klimaziele spielen. Die Reform des ETS I – insbesondere die Absenkung der Emissionsobergrenze und Reduktion der kostenlosen Zuteilung – stellt jedoch eine deut-liche Verschärfung dar, die zu stark steigenden Zertifikatspreisen führt, wenn nicht gleich-zeitig die Industrietransformation mit hohem Tempo (und in stimmiger Kombination mit ausreichend Carbon-Leakage-Schutz zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit) vorangebracht wird. Die kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten für Sektoren, die vom CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) betroffen sind, darf erst dann reduziert werden, wenn der CBAM auch nachweislich einen effektiven Carbon-Leakage-Schutz gewährleistet. \r\nCO2-Grenzabgaben können für komplexe Produkte (wie z. B. in der Chemiebranche) keinen adäquaten Ersatz für Carbon-Leakage-Maßnahmen bieten und führen zu steigenden Kosten nachgelagerter Produkte und zu Wettbewerbsnachteilen – vor allem beim Export. Das muss bei Überlegungen zur Erweiterung des Mechanismus auf weitere Produkte zwingend be-rücksichtigt werden. Der hohe Bürokratieaufwand, insbesondere hinsichtlich der Melde-pflichten der betroffenen Unternehmen, geht zulasten der Unternehmen und schafft allein dadurch erhebliche Wettbewerbsnachteile in der EU. Der Bürokratieaufwand muss daher drastisch reduziert werden.\r\n\r\nDass der EU-ETS II ab 2027 als separates System eingeführt werden soll, ist richtig: Der \r\nGebäude- und Verkehrsbereich kann aufgrund der höheren CO2-Vermeidungskosten nicht in dasselbe System wie Industrie und Stromerzeugung integriert werden. Zudem ist der Upstream-Ansatz (Inverkehrbringer werden reguliert) für diese Sektoren besser geeignet. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) muss für diese Sektoren spätestens zum Start des europäischen Systems abgeschafft werden, um ein europäisches Level-Playing-Field zu ermöglichen. Besser wäre, die nationale Bepreisung vorher einzustellen, um Wett-bewerbsnachteile abzustellen. Sonderabfälle, zum Beispiel, sollten vom Brennstoffemissi-onshandelsgesetz ausgenommen werden, insbesondere da sie nicht Gegenstand des ETS II sein werden. Die unter EU-ETS II fallenden Anlagen dürfen ebenfalls keine Wettbewerbs-nachteile erleiden, da auch sie im globalen Wettbewerb stehen. Sie brauchen eine wirksame Kompensation für höhere Kosten.\r\n\r\nUm den Emissionshandel als effektives Leitinstrument zur Erreichung der Klimaziele zu stär-ken, sind noch folgende Aspekte von Bedeutung:\r\n–\tNegativemissionen müssen im EU-ETS anerkannt werden.\r\n–\tNeben der Mengensteuerung darf es zu keiner Preissteuerung kommen. Die Marktstabi-litätsreserve, die dazu führt, dass zusätzlich Zertifikate aus dem Markt genommen wer-den (künstliche Verknappung) und die Preise dadurch hochgehalten werden, auch wenn der Markt niedrigere Preise ermöglichen würde, muss abgeschafft werden.\r\n–\tDie Mengensteuerung muss sich an realistischen Größen orientieren. Es nützt dem Klima nichts, wenn die Menge bis 2045 oder 2050 auf null gesetzt wird und in der Folge die In-dustrie in andere Länder abwandert. Eine Diskussion darüber, welche Mengen \r\nerlaubt bleiben und bestmöglich kompensiert werden müssen, muss auch zukünftig möglich sein.\r\n–\tDie Zusammenarbeit und Verknüpfung mit anderen Emissionshandelssystemen in der Welt muss weiter vorangetrieben werden, um Effizienzsteigerungen zu ermöglichen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu erhalten. Lang-fristiges Ziel muss ein globaler CO2-Preis bleiben.\r\n–\tDer CO2-Preis als wichtiges Instrument muss durch weitere Maßnahmen wie gezielte Steuererleichterungen und Förderanreize ergänzt werden, um einerseits die Wettbe-werbsfähigkeit der Industrie insbesondere im Wandel zu erhalten und ein globales Level-Playing-Field zu schaffen und andererseits soziale Härten abzufedern.\r\nDazu gehören kluge Anreizmechanismen wie Förderungen oder Steuererleichterungen.\r\n4\tEnergiewende beschleunigen\r\nDekarbonisierung des Energiesystems als zentrale Säule für Klimaschutz\r\nZentrale Säule für effektiven Klimaschutz ist eine erfolgreiche Energiewende (siehe unsere Position Energiepolitik). Wenn CO2-neutraler Strom in bedarfsgerechter Menge und zu \r\ninternational wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung steht und der Stromnetzausbau vorangetrieben wird, kann dieser die Nutzung fossiler Energieträger in den anderen Sekto-ren vielfach ersetzen.\r\n\r\nNahezu die gesamte benötigte Primärenergie muss am Ende aus klimaneutralen Quellen bezogen werden. Hierzu ist auch die Einleitung einer Molekülwende erforderlich: Für das künftige Energiesystem gehen alle Szenarien davon aus, dass die Bedeutung von Strom zwar deutlich steigt, neben den Elektronen aber auch die Moleküle wichtig bleiben. Flüssige oder gasförmige Energieträger werden zukünftig nicht nur in Sektoren wie Luftverkehr oder Schifffahrt zum Einsatz kommen, sondern beispielsweise auch in den Bestandsflotten bei Pkw und Nutzfahrzeugen. Für bestimmte Anwendungen (z. B. Prozesswärme) werden sie aufgrund technischer oder wirtschaftlicher Restriktionen benötigt, aber die Einsatzszenari-en sollten im Sinne der Technologieoffenheit nicht von vornherein darauf verengt werden.\r\n\r\nDie Verfügbarkeit ausreichender Mengen klimaneutraler Energieträger zu wettbewerbsfä-higen Preisen ist ausschlaggebend für die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und bayerischen Industrie sowie für eine in allen drei Dimensionen nachhaltige Energiewende als Basis auch von Mobilitäts- und Wärmewende. Dazu benötigt es langfristig stabile sowie wissenschaftlich begründete und rechtssichere Planungsgrundlagen. Zusätz-lich brauchen die europäischen Industrieunternehmen ein leistungsfähiges, verlässliches Energieinfrastruktursystem sowie mehr private und öffentliche Mittel für Forschung und Investitionen, Rechtssicherheit und mehr Offenheit gegenüber innovativen Technologien und Verfahren – beispielsweise chemisches Recycling. Ansonsten läuft die EU Gefahr, in weltweiten Wettbewerbsrankings weiter abzurutschen. Auch für CO2, das beispielsweise an Zementwerken bereits Anfang der dreißiger Jahre abgeschieden werden muss, ist ein schneller Aufbau der Transport- und Speicherinfrastruktur entscheidend.\r\n\r\nVersorgungssicherheit muss immer europäisch gedacht werden. Der grenzüberschreitende Stromaustausch trägt zur Steigerung der Versorgungssicherheit bei und führt zu günstige-ren Kosten bei der Stromversorgung. Der europäische Energiebinnenmarkt muss weiter vertieft und der geplante Netzausbau so schnell und kosteneffizient wie möglich umgesetzt werden. Dabei ist europaweit eine integrierte Netzplanung für Strom, Gas und Wasserstoff sowie von netzdienlichen Speicherkapazitäten von großer Bedeutung.\r\n \r\nFür eine Beschleunigung der Energiewende sind insbesondere folgende Maßnahmen umzu-setzen:\r\n\r\n–\tDie Energiewende erfordert einen deutlich schnelleren Ausbau aller erneuerbarer Ener-gien (Wind, PV, Biomasse einschließlich Biomethan, Geothermie, Wasserkraft). Die ge-setzlich vorgesehenen Beschleunigungsmöglichkeiten gilt es auf allen Ebenen konse-quent auszuschöpfen, so dass das mittlerweile zu Recht gesetzlich verankerte „überra-gende öffentliche Interesse“ in der Praxis zum Tragen kommt.\r\n–\tDer Ausbau der Stromnetze muss bei gleichzeitiger Verzahnung von Strom und Gas schneller vorangebracht werden. Entscheidend ist neben der Synchronisierung von \r\nEE-Ausbau und Netzausbau eine weitere Beschleunigung der Planungs- und Genehmi-gungsverfahren sowie eine Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber zu erhalten und zu stärken. Die geänderten Regelungen sind in der Folge konsequent anzuwenden.\r\n–\tEine Aufspaltung der deutschen Strompreiszone ist zu verhindern.\r\n–\tInternational wettbewerbsfähige Strompreise sind für Standortsicherung und Klima-schutz unerlässlich. Die bisherigen Entlastungstatbestände für die Wirtschaft reichen nicht aus und müssen unverzüglich ergänzt beziehungsweise verstetigt werden. \r\nWährend eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau für die gesamte Wirtschaft dauerhaft geboten ist, sind andere Maßnahmen wie Netzkostenzu-schüsse oder ein Brückenstrompreis (siehe unten) jedenfalls in der aktuellen Umbaupha-se notwendig.\r\n–\tEs müssen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft geschaffen werden (siehe Kapitel 5).\r\n–\tDer weitere Ausbau erneuerbarer Energien muss durch regelbare Backup-Kapazitäten flankiert werden. Dazu ist das Kraftwerkssicherheitsgesetz umgehend zu verabschieden und mit den vorgesehenen Ausschreibungen zu beginnen. Wichtig sind ausreichende Kapazitäten nahe der Industriezentren, insbesondere in Süddeutschland. Der Anreizme-chanismus für den Zubau neuer Kapazitäten ist technologieoffen auszugestalten.\r\n–\tFür den Ausbau von Speichern (Batteriespeicher, Pumpspeicher, Wasserstoff-Speicher) sind zügig die passenden Anreize zu setzen.\r\n–\tDie Steigerung der Energieeffizienz muss stets dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit \r\nfolgen.\r\n–\tDie Rahmenbedingungen für die Realisierung möglichst vieler Flexibilitätspotenziale müssen verbessert werden. Nachfrageseitige Flexibilisierungsanreize müssen dabei frei-willig bleiben und die technischen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen komple-xer Industrieanlagen angemessen berücksichtigt werden.\r\n–\tDie Digitalisierung der Energiewirtschaft muss unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Effizienzgesichtspunkte fokussiert vorangetrieben werden, im ersten Schritt mit einem zügigen Smart-Meter-Rollout. Dabei sollte stärker zwischen den Anforderungen der \r\nöffentlichen und industriellen Versorgung differenziert werden. Da die flächendeckend registrierende Leistungsmessung (RLM) die Funktionalitäten aus Smart Metern im In-dustriekontext schon heute abdeckt, ist ein Pflicht-Rollout von iMS ohne zusätzlichen (volks-)wirtschaftlichem Nutzen. Auch die Digitalisierung von Planungs- und Genehmi-gungsverfahren muss stärker in den Fokus genommen werden.\r\nDeutschland muss seine Energie- und Effizienztechnologieführerschaft erhalten. Dafür muss strategisch in die Energieforschung und die Umsetzung ihrer Ergebnisse in global erfolgreiche Innovationen investiert werden.\r\n\r\nFür Bayern zeigt die Studie Bayernplan Energie 2040 (VBEW/FfE in Kooperation mit der vbw, 2023) detailliert Wege zur Erreichung der Klimaziele sowie deren Implikationen für das Energiesystem auf.\r\n5\tWasserstoffwirtschaft aufbauen\r\nVoraussetzungen für eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft schaffen\r\nWasserstoff ist nicht nur ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche Energiewende, sondern kann insbesondere in der Zukunft auch den Ausgangspunkt wichtiger Wertschöpfungsket-ten bilden, besonders für die chemisch-pharmazeutische Industrie. Beispielsweise wird für die langfristige Defossilisierung der deutschen Grundstoffchemie der Wasserstoffbedarf bis 2045 auf das Drei- bis Siebenfache steigen. Deshalb brauchen wir einen passenden Hand-lungsrahmen für künftige Erzeugung, Speicherung, Transport und Verteilung \r\nsowie für die Nutzung und Weiterverwendung von Wasserstoff.\r\n\r\nIn der Hochlaufphase der Wasserstoffwirtschaft sind zu restriktive Vorgaben hinderlich. Die Nachhaltigkeit von Wasserstoff und dessen verschiedenen Erzeugungsverfahren sollte aus-schließlich anhand des CO2-Fußabdrucks bemessen werden, nicht durch Festlegung auf bestimmte Technologien. Herstellungskriterien und Einsatzquoten für grünen Wasserstoff dürfen nicht zu einer Behinderung des Markthochlaufs führen und sollten vereinfacht wer-den. Technologieoffenheit ist unerlässlich, um rasch eine erfolgreiche Wasserstoffwirt-schaft aufzubauen, wobei im Hinblick auf die regulatorischen Rahmenbedingungen auf ein Level-Playing-Field zwischen den unterschiedlichen CO2 Infrastrukturen zu achten ist. Neben der Verfügbarkeit ist es zudem wichtig, dass Wasserstoff am Ende in einer international wettbewerbsfähigen Kostenstruktur zur Verfügung steht.\r\n\r\nDer zügige Aufbau des Wasserstoffnetzes in Bayern muss höchste Priorität haben. Das \r\nbetrifft insbesondere den Aufbau des Wasserstoffkernnetzes. Nach derzeitigen Planungen sollen große Teile der bayerischen Wasserstoffinfrastruktur erst Ende 2032 in Betrieb \r\ngehen, während die Industriegebiete in Nord- und Westdeutschland bereits wesentlich früher an das Wasserstoffkernnetz angeschlossen werden sollen. Das würde zu einem Wettbewerbsnachteil für die bayerische Industrie führen. Industriepolitisch muss auch aus europäischer und nationaler Perspektive ein Fokus auf die zügigere Einbindung der industri-ellen Zentren in Süddeutschland in das europäische Wasserstoffpipelinenetz gelegt werden. Dazu gehören neben der Anbindung aus dem Norden auch Pipelines aus dem Süden. Es ist dringend notwendig, die weitere Planung anzugehen und die gesetzlichen Rahmenbedin-gungen für Transportnetze über das Kernnetz hinaus sowie Verteilnetze festzulegen.\r\n\r\nDamit auch in Deutschland wirtschaftlich Wasserstoff produziert werden kann, ist ein \r\nambitionierter Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich. Um den künftigen Wasser-stoffbedarf zu decken, sind jedoch gleichzeitig Importe aus günstigen Produktionsländern nötig. Um eine verlässliche Unabhängigkeit von einzelnen Ländern bei Energieträgerimpor-ten wie Wasserstoff sicherzustellen, ist eine Diversifikation der Herkunftsländer notwendig. Partnerschaften sind rechtzeitig aufzubauen und eine langfristige Strategie zu entwickeln. Der Aufbau der entsprechenden Anlagen und Infrastrukturen bietet zugleich eine wichtige Chance, bayerisches Know-how einzubringen, die es zu nutzen gilt. Die vbw untersucht der-zeit aufgrund der günstigen Produktions- und Transportbedingungen nach Bayern Möglich-keiten in der Region Tantan (Marokko).\r\n\r\nBis 2032 müssen auch in Bayern flächendeckend netz- und systemdienlich verortete Elekt-rolyseure in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Es ist unerlässlich, die Prozesskompe-tenz im Bereich der Wasserstofftechnologie zu stärken. Nur durch eigene Wasserstoffpro-duktion fördern wir die Entwicklung und den Betrieb dieser Technologie vor Ort, was zu einer erhöhten Expertise und einer stärkeren regionalen Wertschöpfung führt. Dies \r\nermöglicht auch zuallererst, auf dem globalen Markt für Wasserstofftechnologien wettbe-werbsfähig zu bleiben und gleichzeitig die regionale Wirtschaft zu stärken. Wir können \r\ndabei in Bayern auf ein erhebliches technologisches Knowhow aufbauen.\r\n\r\nSchließlich muss das Kraftwerksicherheitsgesetz (KWSG) schnellstmöglich beschlossen und mit den Ausschreibungen für Gas- und Wasserstoffkraftwerke sowie Speicher begonnen werden.\r\n\r\nWeitere Details enthält unsere Position Aufbau der Wasserstoffwirtschaft.\r\n6\tCarbon-Management-Strategie entwickeln\r\nUmgang mit Kohlenstoff durch CCUS klimafreundlich gestalten\r\nBayern ist ein starker Industriestandort und will es auch bleiben, um Arbeitsplätze und Wohlstand im ganzen Land zu sichern. Selbst bei vollständiger Umstellung auf eine CO2-neutrale Energieversorgung wird es prozessbedingte CO2-Emissionen geben, die auch zu-künftig nicht vermieden werden können, z. B. in der Zement- und Kalkindustrie. Aus diesem Grund ist es notwendig, CO2 an den Anlagen abzuscheiden und eine Infrastruktur \r\nsowie die passenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für dessen Transport, Speicherung und Weiterverwendung zu schaffen. Kohlenstoffquellen sind auch für die chemische und rohölbasierte Industrie sowie die Nahrungsmittelindustrie von größter Relevanz. Vor dem Hintergrund der Defossilisierung muss CO2 als ein zunehmend wertvoller Rohstoff verstan-den werden, dessen langfristige Verfügbarkeit dringend sichergestellt werden muss.\r\n\r\nWir halten es grundsätzlich für richtig, die Vermeidung von CO2 zu priorisieren. Im Hinblick auf die Definition „schwer vermeidbarer“ Emissionen und vor dem Hintergrund der beste-henden Unsicherheiten in Bezug auf Backup-Kraftwerke befürworten wir allerdings im Sinne der Emissionsminderung einen weniger pauschalen Ansatz. Wenn fossile Kraftwerke zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit länger laufen müssen, als derzeit geplant bezie-hungsweise Wasserstoff später zur Verfügung steht, wäre eine Abscheidung auch hier im Sinne des Klimaschutzes sinnvoll; dass dafür noch wirtschaftliche Lösungen entwickelt wer-den, ist aus heutiger Sicht jedenfalls nicht auszuschließen.\r\n\r\nAuf europäischer, nationaler und bayerischer Ebene benötigt es einer klaren Strategie für das Carbon Management. Wo diese auf europäischer und nationaler Ebene bereits vorliegt, muss sie unter Beteiligung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft weiter präzi-siert werden. Wichtige Elemente sind der Aufbau einer Transportinfrastruktur, bedarfsge-rechte Speicheroptionen und die Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen so-wie die Schaffung geeigneter finanzieller Anreize für die Weiterverwendung von Kohlen-stoff.\r\n\r\nBei der Errichtung einer CO2-Transportinfrastruktur ist die koordinierte Planung im Zusam-menhang mit der Strom- und Wasserstoffinfrastruktur von Bedeutung, um das System kos-teneffizient zu gestalten. Speichermöglichkeiten müssen – auch Onshore – erschlossen werden. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen müssen umgehend geschaffen und die vorgesehenen Opt-in-Optionen gezogen werden. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Aufnahme von Untersuchungen zu geeigneten Speicherstätten im Freistaat.\r\n\r\nAuf bayerischer Ebene ist es essenziell, eine zügige Netzanbindung und die Voraussetzungen für das Zwischenspeichern von CO2 zu schaffen. Unsere Studie Analyse CO2 Infrastruktur-bedarf in Bayern enthält hierzu Details und weist ein bayerisches Zielnetz bis zum Jahr 2040 aus, das unabhängig von der weiteren Verwendung des CO2 (Nutzung oder Speicherung) erforderlich ist (Abbildung 1).\r\nAbbildung 1\r\nZielbild einer CO2-Infrastruktur in Bayern\r\n \r\nQuelle: Studie Analyse CO2-Infrastrukturbedarf in Bayern (vbw/FfE, November 2024)\r\n\r\nDie bayerische Staatsregierung muss sich dafür einsetzen, dass – ähnlich wie beim Wasser-stoffkernnetz – die Bundesregierung mit staatlichen Garantien den Aufbau eines CO2-Pipelinenetzes absichert und so eine schnelle Umsetzung bis Anfang der dreißiger Jahre unterstützt.\r\n7\tKlimafreundliche Mobilität schaffen\r\nInfrastrukturausbau und Vernetzung für bedarfsgerechte Transformation\r\nUm die Potenziale alternativer Antriebsarten für die Treibhausgasreduzierung im Verkehrs-sektor zu entfalten, ist die öffentliche Lade- und Tankinfrastruktur für Antriebsarten wie Elektromobilität und Wasserstofftechnologie unabdingbare Voraussetzung und muss \r\neuropaweit schnell und intensiv ausgebaut werden. Im Bereich der Elektromobilität muss der Ausbau der Ladeinfrastruktur parallel zum Aufwuchs von Elektrofahrzeugen erfolgen. Auch die Tank- und Ladeinfrastruktur für Lkw und (Reise-)Busse muss deutlich vorange-bracht werden.\r\n\r\nAuf der europäischen Ebene muss sich Deutschland für eine zeitnahe Evaluierung der Flot-tengrenzwerte (Pkw, Lkw und Busse) einsetzen. Dabei geht es uns nicht darum, das Ziel der Klimaneutralität zu hinterfragen, sondern auf dem Weg dorthin faire Maßstäbe anzulegen. Das bedeutet, dass unter anderem der europaweite Infrastrukturaufbau für Elektromobili-tät berücksichtigt werden muss. Solche Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs der Hersteller und dürfen ihnen nicht angelastet werden. Hier ist vielmehr der Staat gefordert, den Ausbau der Infrastruktur voranzutreiben. Auch ganz grundsätzlich sind massive Straf-zahlungen bei Zielverfehlung kein geeignetes Mittel zur Förderung der Transformation und müssen unterbleiben, zumal sich die Industrie längst auf den Weg gemacht hat. Alle zur Zielerreichung geeigneten Technologien müssen gleichberechtigt eingesetzt werden kön-nen. Das bedeutet: bis 2035 wird die CO2-Minimierung durch einen Mix aus klassischen Antriebstechnologien (Diesel- und Ottomotor), Plug-in-Hybride, vollelektrische Fahrzeuge und wasserstoffbetriebene Kfz erreicht. Der jeweilige Anteil dieser Technologien im Portfo-lio der Hersteller muss der bürokratischen Steuerung entzogen bleiben. Im Sinne dieser Technologieoffenheit ist eine Regelung für erneuerbare Kraftstoffe längst überfällig.\r\n\r\nDer Wandel bei den Antriebstechnologien stellt insbesondere für die vielen auf den konven-tionellen Antriebsstrang spezialisierten kleineren und mittleren Zuliefererbetriebe eine gro-ße Herausforderung dar. Sie müssen unter anderem beim Aufbau neuer Kompetenzen durch Weiterbildung und Umqualifizierung der Mitarbeiter oder der Erarbeitung neuer \r\nGeschäftsmodelle und -felder unterstützt werden. Der Wissens- und Technologietransfer muss optimiert werden, neue Kooperationen zwischen Unternehmen einerseits und dem Mittelstand mit der Wissenschaft andererseits müssen gefördert werden. Die Transforma-tionsnetzwerke für die Automobilindustrie und weitere vom Bund im Rahmen des \r\n„Zukunftsfonds Automobilindustrie“ geförderte Vorhaben dürfen nicht bereits 2025 auslau-fen, wo die Transformation vielfach gerade erst Fahrt aufnimmt, sondern müssen ausrei-chend dotiert bedarfsgerecht fortgesetzt werden. Eine gezielte Unterstützung der Unter-nehmen im Wandel hat Vorrang vor kurzfristigen Maßnahmen zur Belebung der Nachfrage.\r\n\r\nBestehende Förderprogramme für den Aufbau privater Infrastruktur für alternative \r\nAntriebe müssen aufgestockt und die Mittel auf hohem Niveau verstetigt werden. Die Kom-plexität von Förderprogrammen muss reduziert und es müssen stabile Rahmenbedingungen für den Betrieb der Infrastruktur für alternative Antriebe geschaffen werden. Hier bedarf es weiterer Erleichterung bei der Installation von Ladetechnik in Mietshäusern und Immobilien mit Eigentümergemeinschaften ebenso wie spezieller Förderprogramme für private Ladeinf-rastruktur beim Arbeitgeber und im Privathaushalt. Auch die sogenannte semi-öffentliche-Infrastruktur zum Beispiel in Parkhäusern sowie auf den Flächen von Einzel- und Großhan-del und touristischer oder gastronomischer Einrichtungen muss in zukünftigen Program-men, mit denen öffentlich zugängliche Ladepunkte gefördert werden, vermehrt berücksich-tigt werden. \r\n\r\nDa die erforderliche Netzverstärkung in den Ortsnetzen länger als der Aufbau von Lade-punkten dauern wird, ist in der Hochlaufphase der Elektromobilität ein Modell des netzdien-lichen Steuerns erforderlich, wie es das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG vorsieht. Die Chancen der Verordnungsermächtigung nach § 14a EnWG sollten ge-nutzt werden, um entsprechende Anreizmechanismen für eine verbraucher- und netzkon-forme Lösung zu verankern. \r\n\r\nFür einen schnellen Netzanschluss von Ladepunkten mit hoher Leistung ist eine frühzeitige Information der Netzbetreiber über mögliche Standorte von zentraler Bedeutung. Daneben gilt es Genehmigungsprozesse für Netzbauprojekte deutlich zu beschleunigen, die Flexibili-tät bei baulichen Vorgaben zu erhöhen sowie Flächen für die zusätzlich notwendigen Orts-netzstationen bereitzustellen. Auch künftige Bedarfe wie die Glasfasererschließung von Verkehrsstrecken müssen frühzeitig kommuniziert werden, um diese bei Bauvorhaben an Verkehrswegen berücksichtigen zu können.\r\n\r\nMit Blick auf die Klimaschutzziele sind die Mittel für eine stete Verbesserung der Verkehrs-infrastruktur über alle Verkehrsträger hinweg weiter deutlich aufzustocken und auf hohem Niveau zu verstetigen. Wir brauchen generell ein verbessertes intermodales Gesamtver-kehrssystem, in dem sich alle Verkehrsträger gegenseitig ergänzen und verkehrsbezogene Kommunikations- und Informationsmittel verstärkt eingesetzt werden. Eine Einschränkung von Mobilität für das Erreichen von Klimazielen ist keine sinnvolle Option. Es muss immer um bedarfsgerechte Angebote gehen, ob in Städten oder ländlichen Räumen, im Personen- oder im Güterverkehr.\r\n\r\nSowohl im Schienengüterverkehr als auch im Schienenpersonenverkehr muss die Qualität deutlich gesteigert werden, um die Potenziale des Verkehrsträgers für eine bedarfsgerechte und nachhaltige Mobilität auszuschöpfen. Dazu gehören in erster Linie die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sowie eine deutliche Optimierung der Buchungssysteme im \r\nGüterverkehr. Ersteres setzt vor allem Infrastrukturausbau voraus, Letzteres eine konse-quente Digitalisierung. Um die Schifffahrt als klimafreundliches Verkehrsmittel zu stärken, zu modernisieren und zu digitalisieren, sind Ufersanierungen, die Modernisierung von Schleusen, Ersatzbeschaffungen von Schiffen und digitale Testfelder nötig.\r\n\r\nUm Mobilität per Fahrrad, E-Bike und Pedelec zu fördern, gleichzeitig aber den motorisier-ten Individualverkehr nicht aus den Städten zu verdrängen, ist ein intelligentes Miteinander der Verkehrsträger nötig. Bei Aus- bzw. Neubau der Radwege-Infrastruktur sind innerstädti-sche Verbindungen als Schnellwege ebenso zu beachten wie regionale \r\nDirektverbindungen. Dabei sollten allerdings nicht mehrere Parallelwege entstehen, son-dern man sollte sich für Hauptverbindungen entscheiden. Die Vernetzung der Verkehrsträ-ger und die Nutzung von Sharing-Angeboten sollten insgesamt optimiert werden, um \r\neinen höheren Wirkungsgrad zu erzielen.\r\n\r\nZiel muss auch ein hochwertiges, an den Bedürfnissen der Nachfrager ausgerichtetes, preisgünstiges und zuverlässiges ÖPNV-Angebot in Ballungsräumen und ländlichen Regio-nen sein. Öffentliche Aufgabenträger (ÖPNV, SPNV) und private Mobilitätsanbieter müssen abgestimmte Mobilitätsangebote durch großräumige Verkehrsverbünde, digital \r\ngestützte Verbundplattformen und Buchungssysteme sowie den Ausbau der Schnittstellen zwischen den Mobilitätsangeboten erarbeiten. Bei der Stärkung emissionsarmer Beförde-rungsmittel müssen Bund, Länder und Kommunen im ÖPNV mit gutem Beispiel vorangehen und mit Flottenumrüstungen, einer intelligenten Verkehrssteuerung – z. B. Parkraumma-nagement zur Reduzierung der Parkplatzsuchverkehre in Kombination mit Echtzeitinforma-tionen über Umstiegsmöglichkeiten auf den ÖPNV – und klugen Verkehrsführungen sowie Anreizen zur Umrüstung im Privaten Fortschritte erzielen. \r\n8\tGebäudesektor modernisieren\r\nSanierungsquote erhöhen und klimafreundliches Bauen beschleunigen\r\nGroße Potenziale zur Minderung der Treibhausgasemissionen sind im Gebäudebereich zu heben. Die Sanierungsquote nach der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die sich auf die am wenigsten energieeffizienten Nichtwohngebäude bezieht, muss trotz Fachkräftemangel pro Jahr auf mindestens zwei bis drei Prozent erhöht werden. Bei Neubauten wird es entscheidend darauf ankommen, diese nicht nur auf Klimaneutrali-tät auszurichten, sondern auch an künftige Klimaveränderungen anzupassen und kreislauf-fähig zu planen und bauen. Dabei ist wichtig, dass der Staat Technologien, die klimaneutrale Wärme ermöglichen, nicht im Vorhinein ausschließt und zugleich transparent über zu er-wartende Kostenentwicklungen informiert.\r\n\r\nInsgesamt müssen die Kosten in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen bleiben. Der CO2-Preis im Gebäude- bzw. Wärmesektor kann hier aber nur als flankierendes Sig-nalinstrument fungieren. Haupthebel für Effizienzmaßnahmen müssen langfristig verbindli-che staatliche Rahmenbedingungen und ausgeweitete Förderanreize sein. Davon umfasst sind etwa die Erstellung eines Sanierungsfahrplans, Vereinfachungen und Optimierungen bei ordnungsrechtlichen Vorschriften (z. B. EnEV, HOAI, BauR, VergabeR/VOB), die Etablie-rung einer kompetenten und unabhängigen Energieberatungsstruktur und die Unterstüt-zung der Aus- und Weiterbildung von Planern und Handwerkern. Da mit der Sanierung häu-fig hohe Kosten verbunden sind, ist ein attraktives und (langfristiges) steuerliches Förder-system und auch eine dauerhafte Verstetigung der KfW-Förderung nötig. Hohe Kosten bei der Sanierung schlagen auch auf die Miete durch. Die steuerliche Förderung der energeti-schen Gebäudesanierung für Vermieter und Gewerbe muss kommen. Es ist zudem zielge-richtete Kommunikation erforderlich, um den Eigentümern sachgerechte Entscheidungen zu ermöglichen. Hierfür braucht es darüber hinaus einen einfachen und übersichtlichen Maßnahmen- und Förderkatalog. Auch das serielle und modulare Sanieren sollte stärker in den Vordergrund rücken.\r\nÜberarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)\r\nDas kontrovers diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss grundsätzlich überarbeitet, jedoch nicht komplett abgeschafft werden. Eine Abschaffung würde nur zu Zweifeln an der Verlässlichkeit von Gesetzgebungen führen.\r\n\r\nNach den Vorschriften des GEG konzentriert sich die Bewertung und Förderung von \r\nGebäuden fast ausschließlich auf ihre Energieeffizienz, gemessen am End- und Primärener-gieverbrauch. Diese Einengung des GEG auf technologische Einzelmaßnahmen lässt \r\nwesentliche Aspekte wie die Herstellung von Baustoffen, den Betrieb und den Rückbau von Gebäuden außer Acht. Ebenso fehlt eine fundierte Analyse, die die tatsächliche Klima-freundlichkeit eines Bauprojekts bewertet. Potenziale für den Klimaschutz bleiben dadurch ungenutzt. Zudem fehlen Anreize, innovative und alternative ingenieurtechnische Lösungen einzubringen bzw. in CO₂-reduzierende Technologien zu investieren.\r\n\r\nUm diese Schwächen zu beseitigen, ist das Gebäudeenergiegesetz zu einem Gebäudeemis-sionsgesetz, das die Reduktion von Treibhausgasemissionen in den Mittelpunkt stellt und den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes berücksichtigt, weiterzuentwickeln. \r\nDänemark zeigt, wie eine solche Fortentwicklung aussehen könnte: Seit Anfang 2023 ist für Bauvorhaben ab 250 m² eine Lebenszyklusanalyse (LZA) vorgeschrieben. Es gelten dabei Grenzwerte von maximal 12 kg CO₂-Äquivalent pro m² und Jahr, die je nach Gebäudetyp variieren. Ab 2025 wird der Grenzwert für Einfamilienhäuser auf 6,7 kg CO₂-Äquivalent und ab 2029 auf 5,4 kg gesenkt. Ingenieure können dabei frei entscheiden, wie sie diese Vorga-ben erreichen, da es keine verpflichtenden technologischen Lösungen gibt. Diese Herange-hensweise schafft Transparenz und Planungssicherheit.\r\n\r\nDie Vorteile der Digitalisierung müssen bei Bestandserfassung, Potenzialermittlung, \r\nLösungskonfektionierung und Umsetzungsplanung genutzt werden. Digitale Lösungen \r\nhaben das Potenzial, stärkere Transparenz über Emissionen und Energieverbrauch zu \r\ngeben. In der Folge können Energieeinsparungen erzielt werden durch die optimale Nut-zung von Effizienzen und Synergien. Unter Einsatz digitaler Technologien gibt es auch \r\n„kleinere“ Optimierungslösungen beispielsweise bei der Nachrüstung von Smart-Home-Elementen. Sinnvoll wären auch die Einführung eines digitalen Katasteramts zur optimalen Erkennung und Nutzung von Freiflächen sowie die Einführung des digitalen Bauantrags.\r\n\r\nIn Bezug auf den Neubau gilt es, einen Fokus auf die großen Emissionsquellen bei Bau und Betrieb zu legen (Stahl, Zement, Wärme etc.) und die Potenziale technologischer Emissio-nen auszuschöpfen. Als Lösungsansätze kommen unter anderem eine Verminderung des Materialeinsatzes durch CO2-minimierte Planung, ein Einsatz anderer Baustoffe (z. B. klin-kerarmer Zement, Holz), leistungsfähigerer Materialien durch neue Verbundstoffe, die De-karbonisierung der Produktion (z. B. mit Wasserstoff) und ein horizontales Recycling in Fra-ge. Diese verschiedenen Optionen müssen nebeneinander und miteinander kombiniert zum Einsatz kommen können. Neue Bauwerke jeder Art müssen so gut es geht kreislaufgerecht geplant und gebaut werden. Horizontales Recycling von Baustoffen muss gefördert und es müssen Anreize für Investitionen in neue Technologien gesetzt werden. Außerdem ist ein rechtssicherer Rahmen bei der Verwendung von recycelten Baustoffen zu schaffen. Zahlrei-che weitere wichtige Aspekte hebt der Zukunftsrat in den Handlungsempfehlungen zum Schwerpunktthema 2021 Constructing our Future. Planen. Bauen. Leben. Arbeiten. hervor.\r\n\r\nIm Gebäudebereich ist es besonders wichtig, dass der Staat seiner Vorbildfunktion gerecht wird und im Bereich der energetischen Sanierung von Staatsgebäuden konsequent die neu-esten und besten verfügbaren und geeigneten Technologien einsetzt und mit gutem Beispiel vorangeht. Angesichts der Bedeutung dieser Vorbildfunktion und der Masse an zu sanierenden Gebäuden sollte im Bereich der öffentlichen Hand die Sanierung Vorrang vor Abriss und Neubau haben. Nur so lässt sich konsequent demonstrieren, was im Bestand mit neuesten Technologien möglich ist. Die staatliche Beschaffung spielt hier beispielsweise bei der Nutzung von Sekundärrohstoffen eine wichtige Rolle.\r\nCO₂-Schattenpreis bei der öffentlichen Vergabe\r\nDie öffentliche Hand muss ihre Beschaffungsprozesse stärker auf Klimaschutz und Innovati-on ausrichten. Gemäß § 13 KSG ist sie verpflichtet, bei der Beschaffung die Klimaschutzziele zu berücksichtigen. Ein innovativer Ansatz dafür ist die Einführung eines Schattenpreises für CO₂-Emissionen. Dieses Modell bewertet Treibhausgasemissionen wirtschaftlich und setzt klare Anreize für klimafreundliche Lösungen. Es wird in Norwegen und den Niederlanden bereits erfolgreich angewendet.\r\n\r\nDie Berücksichtigung eines CO₂-Schattenpreises trägt dazu bei, Klimaneutralität zu fördern und langfristige volkswirtschaftliche Kosten des Klimawandels zu reduzieren. Gleichzeitig schafft das Modell klare und wirtschaftliche Anreize für die Bauwirtschaft, nachhaltige In-novationen voranzutreiben. Um die Wirksamkeit zu maximieren, sollte dieses Konzept flä-chendeckend eingeführt werden.\r\n\r\n9\tKlimaschutztechnologien fördern\r\nInnovationsführerschaft bei klimafreundlichen Technologien übernehmen und mögliche Game-Changer gezielt erforschen\r\nDen Schlüssel für einen effektiven globalen Klimaschutz sehen wir als bayerische Wirtschaft vor allem in der Entwicklung und im Einsatz innovativer Technologien. Ziel muss es sein, Deutschland und Bayern als Leitanbieter für klimafreundliche und ressourceneffiziente Technologien zu positionieren. Die Förderung von Entwicklung und Anwendung von Klima- und Umweltschutztechnologien („Green Tech“) erschließt neue und sichert die \r\nangestammten Märkte. Sie setzt Innovationskräfte frei und führt zu einem Effizienz- und Modernisierungsschub, der unsere Wettbewerbsfähigkeit weiter stärkt. Eine detaillierte ökonomischen Analyse der Green-Tech-Branche enthält unsere Studie Wirtschaftliche \r\nPotenziale des Green-Tech Sektors in Bayern.\r\n\r\nDamit dieses Potential ausgebaut werden kann, muss die Erforschung innovativer klima-freundlicher Technologien bis zur Marktreife gezielt vorangetrieben werden. Wir haben bereits in der Studie Klima 2030. Nachhaltige Innovationen herausgearbeitet, welche Technologien besonders vielversprechend sind. Dabei handelt es sich vor allem um Technologien auf der Nachfrageseite (Bau, Gebäude, Industrie, Verkehr), im Stromsystem sowie zur Wasserstofferzeugung, zur Produktion synthetischer Energieträger und zur CO2-Abscheidung. In vielen dieser Technologien verfügen Bayern und Deutschland über große Forschungsstärke (vgl. für Bayern etwa unsere Studie Technologieprofile Bayern). Sogenannte „Game-Changer-Technologien“, also neue Lösungstechnologien, die über die bereits bekannten am Markt verfügbaren hinausgehen, können die Transformation erheblich erleichtern, aber es ist auch wesentlich unsicherer, ob und wann sie den Durchbruch schaffen. Trotzdem lohnt es sich, auch diese Ansätze voranzutreiben. Gerade die Schnittstelle zwischen Anwendungstechnologien (beispielsweise aus den Bereichen Energieerzeugung und -transport oder industrielle Produktion) und fortschgeschrittenen digitalen Technologien (z. B. künstliche Intelligenz) verdient besondere Beachtung (vgl. unsere Studie Digitale Wettbewerbsfähigkeit aus globaler Sicht). In diesem Bereich sind relevante Weiterentwicklungen zu erwarten, und wir sollten hier eine größtmögliche Dynamik entfalten.\r\n\r\nKlimaschutzpolitik muss immer auch aktive Standort- und Wirtschaftspolitik sein. Innovati-ve Ideen von etablierten Unternehmen, Start-ups oder anderen Akteuren können nur dann zügig marktreif werden und den Weg in die Breite finden, wenn regulatorische Hürden be-seitigt, bürokratische Prozesse abgebaut und die Rahmenbedingungen für Investitionen in Zukunftstechnologien sowie für die Produktion am Standort verbessert werden.\r\n\r\nEine transparente Forschungslandschaft, zentrale Ansprechpartner und einheitliche, klare sowie überschaubare Förderkonditionen sind notwendig, damit die Unternehmen die \r\nUnterstützungsangebote auch gut annehmen. Standardisierte Verfahren, schnelle Antrags-bearbeitung und kurze Bewilligungsfristen tragen zu einem verlässlichen und gesicherten Erscheinungsbild bei. Dies gewährleistet eine zielgerichtete und effektive Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Konjunk-turlage müssen von der EU geförderte F+E Programme dringend vereinfacht und ausgewei-tet und das europäische Beihilferecht entsprechend angepasst werden, um F+E-Aktivitäten nicht auszubremsen und staatliche Mittel zukunftsorientiert einzusetzen. Auch unabhängig von konkreten Technologien muss die Forschung im Bereich Klimaschutz \r\ngezielt unterstützt werden. Dabei sollten Leuchtturm-Projekte aufgesetzt werden, die sich auf eine bestimmte Anwendung, vor allem aber auf ein zu lösendes Problem fokussieren. Wettbewerbe (Challenges), an denen sich Wirtschaft und Wissenschaft beteiligen können, sind ein weiteres vielversprechendes Instrument, um ergebnisoffen neue Lösungsbeiträge zu fördern (vgl. auch unsere Position Technologische Innovationen fördern).\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Markus Fisch\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-246\r\nmarkus.fisch@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\nOlga Bergmiller\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-247\r\nolga.bergmiller@vbw-bayern.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Am Ende wird die Transformation nur gelingen, wenn der Ausbau der Erneu-erbaren Hand in Hand mit dem Netzausbau, der Integration von Flexibilitäten, einer schnel-len Umsetzung von Digitalisierung und der Bereitstellung zusätzlicher gesicherter Kraft-werksleistung geht.\r\n\r\nGleichzeitig müssen Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit unbedingt gewährleistet und vorangebracht werden, wenn die Energiewende nicht zu einer massiven Benachteiligung unseres Standorts werden soll. Daher müssen Netzengpässe schnellstmöglich reduziert und die drohende Aufteilung der einheitlichen deutschen Strompreiszone verhindert werden. \r\n\r\nDas Energiesystem der Zukunft braucht eine entschieden europäische Perspektive. Das \r\neuropäische Höchstspannungsnetz ist die Voraussetzung für eine effiziente, sichere und nachhaltige Energieversorgung. Der europäische Strommarkt funktioniert und ist in Tagen mit Dunkelflaute eine wichtige Drehscheibe. Dezentralität und großräumiger Stromaus-tausch schließen sich nicht aus, sondern bedingen sich wechselseitig.\r\n\r\nInsgesamt brauchen wir deutlich mehr Tempo beim Ausbau der dringend benötigten Ener-gieinfrastruktur. In unserem Positionspapier zeigen wir den Handlungsbedarf beim Ausbau des Stromnetzes auf. \r\nBertram Brossardt\r\n14. Februar 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tBedarfsplanung des Übertragungsnetzes\t2\r\n1.1\tRechtliche Grundlagen: Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)\t2\r\n1.2\tRechtliche Grundlagen: Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)\t3\r\n1.3\tKonsequenzen eines verzögerten Netzausbaus\t4\r\n2\tNetzentwicklungsplan 2037/2045 (2023)\t6\r\n2.1\tNetzentwicklungsplan (NEP)\t6\r\n2.2\tWichtigste Inhalte\t6\r\n3\tBedarfsplanung des Verteilnetzes\t8\r\n4\tPosition der vbw\t10\r\n4.1\tHohe Kosten durch asynchronen Netzausbaus vermeiden\t10\r\n4.2\tAufspaltung der deutschen Strompreiszone verhindern\t11\r\n4.3\tGeplantes Übertragungsnetz schnell fertigstellen\t12\r\n4.4\tVerteilnetz vorausschauend ausbauen und modernisieren\t12\r\n4.5\tPlanungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen\t12\r\nAnhang\t16\r\nAnsprechpartner / Impressum\t17\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nNur mit einem leistungsfähigen Stromnetz kann die Energiewende \r\ngelingen\r\nLeistungsfähige Stromnetze sind ein entscheidendes Element einer sicheren und nachhalti-gen Stromversorgung. Der Zubau an erneuerbaren Energien, die Integration von Flexibilitä-ten wie Batteriespeichern und die Integration des europäischen Strombinnenmarkts ma-chen den schnellen Ausbau des Übertragungs- und Verteilnetzes dringend erforderlich. Die europäischen und deutschen Klimaziele können sonst nicht rechtzeitig erreicht werden. \r\n\r\nDie Bayerische Wirtschaft erwartet daher von der Politik im Bund und in den Ländern, dass sie sich entschieden für den schnellstmöglichen Bau und die Modernisierung des Übertra-gungs- und Verteilnetzes einsetzt. Dies umfasst auch eine klare geschlossene Haltung auf allen Ebenen und ein sichtbares Engagement für die schnelle Realisierung der Leitungen und Umspannwerke.\r\n\r\nEin kosteneffizienter Ausbau kann nur gelingen, wenn der Ausbau des Strom- und Gasnet-zes synchron erfolgt. Zudem müssen Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter \r\nbeschleunigt und standardisiert werden. Es braucht klare Vorgaben aus den Ministerien in die nachgelagerten Fachbehörden. Beschleunigung erreicht man nur, wenn die entspre-chenden Vorgaben auch in der praktischen Umsetzung eng begleitet und auch die nachge-lagerten Fachbehörden zu pragmatischen und schnellen Entscheidungen ermutigt werden. Die Ausstattung der Behörden, vor allem auch der nachgelagerten Fachbehörden, mit aus-reichend fachkundigem Personal muss gesichert sein.\r\n\r\nEs ist zu begrüßen, dass der NEP 2037/2045 (2023) von der BNetzA bestätigt wurde. Nun braucht es dringend eine zügige Überführung der Maßnahmen in den Bundesbedarfsplan, damit der zwingend erforderliche Netzausbau unverändert weitergehen kann und damit auch die Netzengpassmanagement-Kosten für die Netzkunden gesenkt werden können. Bei einigen Projekten besteht besonderer Zeitdruck wegen des Anschlusses von Industriekun-den an das Strom-Höchstspannungsnetz bzw. durch angekündigte höhere Strombedarfe im Rahmen der geplanten Dekarbonisierung, z. B. im Bayerischen Chemiedreieck. Diesen Vor-haben muss bei der Umsetzung besondere Priorität eingeräumt werden.\r\n1\tBedarfsplanung des Übertragungsnetzes\r\nBau der geplanten Übertragungsnetze muss weiter beschleunigt werden\r\n1.1\tRechtliche Grundlagen: Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)\r\nIm BBPlG wird seit 2013 der Ausbau des Übertragungsnetzes in Deutschland geregelt. Nach § 1 BBPlG dient der Bundesbedarfsplan der „Einbindung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen, zur Interoperabilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der Europäischen Uni-on, zum Anschluss neuer Kraftwerke oder zur Vermeidung struktureller Engpässe im Über-tragungsnetz“. Grundlage des BBPlG ist der jeweils aktuelle von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigte Netzentwicklungsplan (vgl. Kapitel 2) der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).\r\n\r\nFür die in der Anlage zum BBPlG konkret aufgeführten Vorhaben zum Leitungsbau werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs gemäß § 12e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) festgestellt. Diese Vorhaben haben ein überragendes öffentliches Interesse und sie sind für die öffentliche Sicherheit erforderlich. Damit ist gesetzlich verankert, dass die jewei-lige Leitung von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung ist und ihr bei der \r\nAbwägung mit anderen schützenswerten Interessen ein Vorrang einzuräumen ist. Das trägt maßgeblich zur Beschleunigung im Planungsverfahren bei.\r\n\r\nDas BBPlG stellt für aktuell 106 Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebes fest. Davon sind 29 Vorhaben als Pilotprojekte für verlustarme Übertragung über große Entfernungen (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) gekennzeichnet. 13 Gleichstrom-Vorhaben sind für die vorrangige Umsetzung mit Erdkabeln und zehn Wechselstrom-Vorhaben für die Umsetzung mit Erdkabeln auf Teilabschnitten gekennzeichnet. Darüber hinaus ist ein Vorhaben als Pilotprojekt für Hochtemperaturleiterseile gekennzeichnet und 15 werden als Seekabel ausgeführt.\r\n\r\nErgänzt werden die Vorhaben aus dem BBPlG durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG), das dem beschleunigten Ausbau länderübergreifender und grenzüberschreitender Höchstspannungsleitungen dient. Hierzu ist ein zweistufiges Pla-nungs- und Zulassungsverfahren vorgesehen: die Bundesfachplanung und die anschließen-de Planfeststellung. Ziel ist es, unter Beteiligung der Öffentlichkeit Trassenkorridore zu be-stimmen. Hierbei handelt es sich um bis zu 1 km breite Gebietsstreifen. Innerhalb dieser Korridore sollen die späteren Stromleitungen verlaufen. Damit soll die Grundlage für einen effizienten und umweltverträglichen Netzausbau geschaffen werden. Mit dem am 17. Mai 2019 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus wurde auch das NABEG überarbeitet und das Genehmigungsverfahren für den Neubau und die Optimierung von Stromleitungen vereinfacht und beschleunigt.\r\n1.2\tRechtliche Grundlagen: Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)\r\nAuf die Notwendigkeit eines zügigen Netzausbaus hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2009 mit dem EnLAG reagiert. Das Gesetz sieht die Aufstellung eines Bedarfsplans für den Aus-bau der Übertragungsnetze mit Höchstspannungsleitungen von mindestens 380 kV Nenn-spannung vor. Diese Leitungen dienen der Einbindung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen, zur Interoperabilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der EU, zum \r\nAnschluss neuer Kraftwerke oder zur Vermeidung struktureller Engpässe im Übertragungs-netz. Die vier deutschen ÜNB haben die Aufgabe, diese Vorhaben vordringlich zu planen und umzusetzen.\r\n\r\nIn dem hierzu erstellten Bedarfsplan sind aktuell 22 Vorhaben für Freileitungen aufgelistet. Auch diese Vorhaben aus dem Bedarfsplan sind aus Gründen eines überragenden öffentli-chen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich. Sechs der im \r\nBedarfsplan aufgeführten Vorhaben können als Erdkabel errichtet und betrieben oder \r\ngeändert werden. Das dient dazu, den Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebe-ne im Übertragungsnetz zu testen (Pilotvorhaben). Unter bestimmten Voraussetzungen kann es nämlich für den Netzbetreiber verpflichtend sein, Erdkabel zu planen, z.B. bei zu geringen Abständen zur Wohnbebauung oder aus Gründen des Artenschutzes. Die Durch-führung der Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren liegt in der Verantwortung der betroffenen Bundesländer.\r\n\r\nDie Gesamtlänge der insgesamt 128 EnLAG- und BBPlG-Vorhaben lag laut BNetzA zum 30. September 2024 bei etwa 16.808 km, die sich wie folgt aufteilen:\r\n\r\nAbbildung 1\r\nGesamtlänge EnLAG- und BBPlG-Vorhaben\r\n\r\n \r\n\r\nQuelle: BNetzA, Monitoring des Stromnetzausbaus – Drittes Quartal 2024, S. 74\r\n\r\nDerzeit sind also nur rund neun Prozent der Vorhabengesamtlänge fertiggestellt. Zum \r\naktuellen Ausbaustand der Vorhaben siehe Anlage. Eine Übersicht über alle Vorhaben des Bundesbedarfsplangesetzes sowie deren Bewertung sind im Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023) enthalten.\r\n1.3\tKonsequenzen eines verzögerten Netzausbaus\r\nKonsequenz des verzögerten Netzausbaus ist, dass durch den massiven Ausbau erneuerba-rer Energien, den Mangel an netzdienlichen (Groß-)Batteriespeichern sowie zusätzlichen gesicherten Kraftwerkskapazitäten im netztechnischen Süden und die ungleiche Verteilung von Erzeugungs- und Verbrauchsschwerpunkten bei Wind- und Solarstrom teure und im-mer weiter ansteigende netzstabilisierenden Eingriffe nötig sind. Das unzureichend ausge-bauten Stromnetzes kann nämlich die erzeugte Energie nicht aufnehmen und droht zu überlasten. Um dies zu verhindern, kommt es zu sogenannten „Abregelungen“, d.h. die EE-Anlagen müssen abgeschaltet werden und an anderer Stelle, meist im „netztechnischen“ Süden, Kraftwerke hochgefahren werden, um die Systemstabilität zu gewährleisten. Dies gefährdet nicht nur die Versorgungssicherheit und Systemstabilität, sondern es entstehen auch erhebliche Kosten: Die durch fehlende Stromleitungen auftretenden Netzengpässe müssen mit teuren Systemsicherheitsmaßnahmen nach EnWG und EEG (Redispatch, Netz-reserve, Einspeisemanagement) beseitigt werden. \r\n\r\nIm Jahr 2023 betrug das Maßnahmenvolumen für Netzengpassmanagement rund 34 TWh und ist damit im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Die entsprechenden Kosten betrugen 3,1 Mrd. Euro und sind damit gesunken. Der Rückgang der Kosten ist hauptsächlich auf die gesunkenen Brennstoff- und Großhandelspreise zurückzuführen, denn Redispatch-Maßnahmen führen dazu, dass fossile Reservekraftwerke hochgefahren werden müssen. Schätzungen der Energiewirtschaft gehen davon aus, dass durch Redispatch jedes Jahr mehrere Millionen Tonnen CO2 zusätzlich emittiert werden. Vernachlässigter Netzausbau gefährdet also nicht nur die Versorgungssicherheit und erhöht den Strompreis, sondern verschlechtert auch die Klimabilanz. \r\n\r\nFür die nächsten fünf Jahre prognostizieren die ÜNB folgende Kosten:\r\n\r\nAbbildung 2\r\nPrognostizierte Kosten\r\n\r\n \r\n\r\nQuelle: Kostenprognose für Maßnahmen des Engpassmanagements nach § 13 Abs. 10 EnWG (2024)\r\n\r\nZudem können die europäischen Anforderungen an das deutsche Stromnetz ohne leistungs-fähige Übertragungsleitungen nicht eingehalten werden. Hintergrund ist, dass bis 2025 die ÜNB in der Lage sein müssen, mindestens 70 Prozent der Übertragungskapazität an den grenzüberschreitenden Stromleitungen (Interkonnektoren) für den Stromhandel mit den europäischen Nachbarn bereitzustellen (Art. 16 Abs. 8 der Strombinnenmarkt-Verordnung (EU) 2019/943). Das deutsche Übertragungsnetz kann diese Anforderungen ohne den ge-planten Übertragungsnetzausbau nicht stemmen. Die Europäische Kommission droht bei Nichterfüllung mit einer Aufteilung der einheitlichen deutschen Strompreiszone, da gemäß Art. 14 der Strombinnenmarkt-Verordnung eine Gebotszone keine strukturellen Engpässe aufweisen darf. Die Aufteilung der Gebotszone hätte zunächst deutlich höhere Strompreise in Süddeutschland zur Folge, da dort die Verbrauchszentren in Deutschland liegen.\r\n\r\nIm Rahmen der sogenannten Bidding Zone Review (BZR) sollen die europäischen ÜNB eine techno-ökonomische Empfehlung veröffentlichen, wie die Gebotszonen des europäischen Strommarktes am besten rekonfiguriert werden können. Die Neuaufteilung soll laut ACER dafür sorgen, dass der Markt besser funktioniert und Netzengpässe verringert werden. Die für Januar 2025 geplante Veröffentlichung der Gebotszonenstudie und der Empfehlung wurde verschoben und ist derzeit für das Frühjahr 2025 geplant.\r\n2\tNetzentwicklungsplan 2037/2045 (2023)\r\nKlare Perspektiven für Energieinfrastruktur der Zukunft\r\n2.1\tNetzentwicklungsplan (NEP)\r\nDer erste Entwurf des NEP 2037/2045 (2023) wurde am 24. März 2023 von den ÜNB veröf-fentlicht. Der NEP 2037/2045 stellt den Um- und Ausbaubedarf im deutschen Onshore- und Offshore-Stromtransportnetz vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben des Energie-wirtschaftsgesetzes dar. Die ÜNB zeigen also mit dem NEP, wie der Umbau der Erzeugungs-landschaft in Deutschland und die Integration erneuerbarer Energien bis 2035 bzw. 2045 gelingen kann.\r\n\r\nNach inhaltlicher Prüfung der im Rahmen der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen haben die ÜNB den ersten Entwurf überarbeitet und am 12. Juni 2023 den zweiten Entwurf veröffentlicht. Die BNetzA hat den NEP 2037/2045 (2023) am 1. März 2024 unter Berück-sichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestätigt. Der NEP dient als Grundlage für den Bundesbedarfsplan, der im BBPlG verbindlich festgestellt wird (vgl. oben Kapitel 1).\r\n2.2\tWichtigste Inhalte\r\nDer NEP 2037/2045 (2023) enthält drei Szenarien für das Jahr 2037 und gibt erstmals \r\neinen Ausblick auf ein „Klimaneutralitätsnetz 2045“, ein Stromübertragungsnetz in einem klimaneutralen Deutschland. Der Ausstieg aus Kohle und Kernkraft wird ebenso berücksich-tigt wie die nationale Wasserstoffstrategie, Eckdaten aus dem Koalitionsvertrag und ein stärker zusammenwachsender europäischer Strombinnenmarkt. Bei vielen Eingangsdaten haben sich die ÜNB an der Agora-Studie „Klimaneutrales Deutschland 2045“ orientiert und an der Studie „Langfristszenarien für die Transformation des Energiesystems in Deutschland 3“ (Fraunhofer ISI, Consentec, TU Berlin und ifeu). Die einzelnen Szenarien bilden einen unterschiedlich hohen Grad der Wasserstoffnutzung und der Elektrifizierung ab.\r\n\r\nDer NEP 2037/2045 (2023) enthält folgende Kernaussagen:\r\n\r\n–\tDer Transportbedarf wächst mit dem Ausbau erneuerbarer Energien deutlich. Im Ver-gleich zum letzten NEP mit den Betrachtungshorizonten 2035 und 2040 sind die Zielwer-te beim EE-Ausbau wie auch bei der Nachfrage für die aktuellen Zieljahre 2037 und 2045 deutlich gestiegen. Der innerdeutsche Stromtransportbedarf steigt bis 2037 deutlich auf rund 87,7 GW an, wohingegen zwischen 2037 und 2045 in den Szenarien der Transport-zuwachs auf einem ähnlichen Niveau bleibt bzw. nur moderat zunimmt.\r\n–\tWasserstoff gewinnt an Bedeutung. Bereits 2037 wird gemäß genehmigtem Szenario-rahmen eine umfassende Wasserstoffinfrastruktur unterstellt. In 2045 sind bis zu 80 GW an Elektrolyseleistung für die inländische Wasserstofferzeugung ins System zu integrie-ren. Die zukünftige Ausgestaltung der Wasserstoffinfrastruktur hat große Auswirkungen auf den Entwicklungsbedarf des Stromübertragungsnetzes. Das zeigt schon die Veror-tung der Elektrolyseure, die in einem mehrstufigen Prozess erfolgt ist. Der NEP nimmt netzdienliche Elektrolysestandorte an – ein Vorgehen, für das es bisher keinen ordnungs-rechtlichen Rahmen gibt. Dadurch können Engpässe im Übertragungsnetz \r\nminimiert und die Abregelung von erneuerbaren Energien in Zeiten hoher Einspeisung weitestgehend reduziert werden.\r\n–\tUm auf die steigenden Anforderungen flexibel und verlässlich zugleich reagieren zu kön-nen, ist eine fortschreitende Vernetzung erforderlich. Seit dem ersten NEP 2012 setzen die ÜNB auf die Verknüpfung von AC- und DC-Maßnahmen. Dieser NEP schlägt nun wei-tere Maßnahmen zu vermaschten DC-Strukturen an Land wie auch von Offshore-Maßnahmen untereinander vor. Zusammen mit der europäischen Vernetzung können so erneuerbare Energien für flexible Nachfrager umfassend integriert und Redispatch-Bedarfe gesenkt werden. Das begrenzt Engpassmanagementkosten und trägt zu einer si-cheren Energieversorgung bei. Darüber hinaus erhöht die durch die DC-Vermaschung gewonnene Flexibilität im Netzbetrieb die Versorgungssicherheit.\r\n–\tFür die Schaffung eines Klimaneutralitätsnetz bis 2037 ist ein erheblicher Zuwachs an Netzverstärkungs- und -ausbaumaßnahmen erforderlich. Die im aktuellen Bundesbe-darfsplan verankerten Maßnahmen sind für ein bedarfsgerechtes Netz angesichts der steigenden Transportaufgabe bei Weitem nicht ausreichend. Der Umfang sowie das Kos-tenvolumen des Zubaunetzes vergrößern sich gegenüber dem vorherigen NEP deutlich. Der NEP 2037/2045 (2023) identifiziert neue Onshore-Projekte mit einer Trassenlänge von 5.620 km und zusätzlichen Investitionen in Höhe von 52,3 Milliarden Euro. \r\n–\tOffshore-Potenziale müssen umfassend erschlossen werden. Im Vergleich zu heute (7,8 GW) steigt die in den Szenarien angenommene installierte Leistung aus Offshore-Windenergie um das bis zu 7,5-fache auf bis zu 58,5 GW in 2037. Bis 2045 wird dann noch einmal auf 70 GW installierter Erzeugungsleistung gesteigert.\r\n3\tBedarfsplanung des Verteilnetzes\r\nVerteilnetz vorausschauend ausbauen und modernisieren\r\nNeben der Bedarfsplanung im Übertragungsnetz spielt die Bedarfsplanung für das Verteil-netz eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung einer zuverlässigen Stromversorgung. Das Verteilnetz ist die letzte Ebene der Strominfrastruktur, über die Haushalte, Gewerbe und Industrie mit elektrischer Energie versorgt werden. Es umfasst die Netzebenen der Hochspannung, Mittelspannung und der Niederspannung und stellt die Verbindung zwischen den Übertragungsnetzen und den Endverbrauchern her.\r\n\r\nDie Bedarfsplanung im Verteilnetz umfasst mehrere Aspekte: Die Prognose der zukünftigen Nachfrage, Integration erneuerbarer Energien, Netzausbau und -optimierung sowie techno-logische Entwicklungen. Ein wesentlicher Faktor dabei ist der steigende Strombedarf durch die Elektrifizierung von Sektoren wie Mobilität (Elektrofahrzeuge) und Wärmeversorgung (Wärmepumpen). Zudem führt die dezentrale Energieerzeugung, insbesondere durch PV- und Windkraftanlagen, zu neuen Herausforderungen für die Netzstabilität.\r\n\r\nInsbesondere in ländlichen Gebieten müssen bestehende Leitungen modernisiert und teil-weise neue Infrastrukturen geschaffen werden, um die steigenden Einspeisungen aus er-neuerbaren Energien effizient zu managen. Digitale Lösungen wie intelligente Netze (Smart Grids) und Netzautomatisierung müssen fokussiert vorangetrieben werden, um die Effizienz und Flexibilität des Verteilnetzes zu erhöhen.\r\n\r\nNeben der physischen Infrastruktur ist auch die wirtschaftliche Planung entscheidend. Netzbetreiber müssen Investitionen sorgfältig abwägen, um Kosten für Verbraucher so \r\ngering wie möglich zu halten, während gleichzeitig die Versorgungssicherheit gewährleistet wird. Hierbei spielen Regulierung und staatliche Fördermaßnahmen eine wichtige Rolle.\r\n\r\nEingebettet ist das deutsche Verteilnetz in einen komplexen rechtlichen Rahmen, der durch europäische und nationale Gesetze sowie durch regulatorische Vorgaben bestimmt wird, um einen sicheren, diskriminierungsfreien und wirtschaftlich effizienten Netzbetrieb zu ge-währleisten:\r\n\r\n–\tDie zentrale gesetzliche Grundlage bildet das EnWG, das die Rahmenbedingungen für den Netzbetrieb, die Marktregeln und den Netzausbau festlegt. Hervorzuheben ist die sogenannte „Unbundling-Regelung“, die eine klare Trennung zwischen Netzbetreibern und Energieversorgungsunternehmen vorschreibt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Netzbetreiber diskriminierungsfrei arbeiten und allen Marktteilnehmern gleiche Zu-gangsbedingungen bieten.\r\n–\tDas EEG regelt den Vorrang der Einspeisung erneuerbarer Energien. Netzbetreiber sind verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Quellen vorrangig aufzunehmen und die Netzkapa-zitäten entsprechend anzupassen.\r\n–\tDie Anreizregulierung der BNetzA ist ein zentrales Instrument zur Steuerung der Netz-entgelte. Sie legt fest, wie viel Netzbetreiber für den Ausbau und Betrieb der Netzinfra-struktur verlangen dürfen, um Effizienz und Kostentransparenz zu fördern.\r\n–\tZusätzlich gibt es technische Vorschriften wie die Netzanschlussverordnung (NAV) und die Netzzugangsverordnung (NZV), die den Zugang zum Netz und die technischen \r\nAnforderungen näher regeln.\r\n\r\nEine enge Verzahnung von technischer Entwicklung und regulatorischer Steuerung ist \r\nessenziell, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten und die Transformati-on des Energiesystems erfolgreich zu gestalten.\r\n4\tPosition der vbw\r\nVerstärkten Ausbau von Netzen bei gleichzeitiger Verzahnung von Strom und Gas voranbringen \r\nLeistungsfähige Stromnetze sind die Grundlage für eine sichere und nachhaltige Stromver-sorgung. Der Zubau an erneuerbaren Energien und die Integration des europäischen Strombinnenmarkts machen den schnellen Ausbau des Übertragungs- und Verteilnetzes dringend erforderlich, um Schwankungen auszugleichen und überschüssige Energie zu spei-chern oder zu transportieren, wo sie gerade benötigt wird. \r\n\r\nUm den steigenden Anteil dezentraler Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, neue Verbraucher aus dem Industrie-, Verkehrs- und dem Wärmebereich, die Integration von Flexibilitäten und einen intensivierten grenzüberschreitenden Stromhandel zu integrieren, ist ein leistungsfähiges, flexibles und steuerungsfähiges Stromsystem nötig. Dieses muss im Zuge der Sektorkopplung intelligent mit den bayerischen Lastzentren, Wärmebedarfen und der zu errichtenden Wasserstoffinfrastruktur verbunden werden. Die Sektoren Strom, Gas und Wasserstoff müssen als einheitliches System gedacht werden. Die europäischen und deutschen Klimaziele können sonst nicht erreicht werden.\r\n\r\nGrundsätzlich gilt: Die Bayerische Wirtschaft erwartet von der Politik und den Behörden im Bund und in den Ländern, dass sie regulatorische Rahmenbedingungen bereitstellen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber, vor allem auch im internationalen Ver-gleich der Eigenkapitalrenditen und dem Werben um Investoren, erhalten und stärken. Dies umfasst auch eine klare geschlossene Haltung auf allen Ebenen und ein sichtbares \r\nEngagement für den schnellstmöglichen Bau von Leitungen und Umspannwerken. Die Not-wendigkeit der Stromleitungen muss klar kommuniziert werden. Planungs- und Genehmi-gungsverfahren müssen weiter optimiert werden und die Ausstattung der Behörden mit ausreichend fachkundigem Personal muss gesichert sein. Gerade Ersatzneubaumaßnahmen im Übertragungsnetz könnten durch einen Verzicht auf das Raumordnungsverfahren be-schleunigt werden. \r\n4.1\tHohe Kosten durch asynchronen Netzausbaus vermeiden\r\nDer Stromnetzausbau und der Zubau von EE-Anlagen klaffen in den letzten Jahren immer weiter auseinander. Ganz generell muss auf einen kosteneffizienten Netzausbau geachtet werden. Dieser kann nur gelingen, wenn der Ausbau des Strom- und Gastnetzes synchron erfolgt. \r\n\r\nDer im März 2024 bestätigte NEP 2037/2045 (2023) geht allein für das Übertragungsnetz von rund 323 Milliarden Euro an notwendigen Investitionen aus, davon fallen fast 90 Pro-zent bis 2037 an. Es müssen daher frühzeitig Konzepte erarbeitet werden, wie die zukünfti-gen Netzkosten für das energieintensive Industrieland Deutschland bezahlbar gehalten werden können. Die Kosten für den Systemumbau sollten dabei von den klassischen Strom-gestehungs- und Netzkostenkosten abgetrennt werden. Die Streichung des\r\nursprünglich geplanten staatlichen Zuschusses von 5,5 Milliarden Euro zu den Übertra-gungsnetzentgelten war ein Fehler und muss rückgängig gemacht werden. Zusätzlich ist ein Zuschuss zu den Verteilnetzentgelten erforderlich.\r\n\r\nEin stabiles und kosteneffizientes Stromsystem erfordert neben einem synchronen Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze die Einbindung aller Flexibilitätsoptionen (Groß-batteriespeicher, Elektrolyseure) und Kleinbatteriespeicher. Eine Weiterentwicklung des marktlichen- und regulatorischen Anreizrahmens ist notwendig, damit Speicher durch eine systemdienliche Betriebsweise ihre Potentiale für ein kosteneffizientes und stabiles Strom-netz entfalten können. Kleinbatteriespeicher können aggregiert einen wertvollen Beitrag für ein (kosten-) effizientes Stromsystem leisten. Die systemdienliche Integration von Kleinst-flexibilitäten muss daher weiter vorangetrieben werden. Dazu braucht es die Erprobung der Netzintegration von Kleinstbatteriespeichern auf allen Spannungsebenen. \r\nEinen ebenso wichtigen Beitrag für ein flexibles und effizientes Energiesystem erbringt der zwingend erforderliche und flächendeckende Smart-Meter-Rollout, der eine sichere und zuverlässige Steuerung durch Vermarkter und Netzbetreiber ermöglicht. Dafür müssen in einem ersten Schritt mehr Anlagen in die Direktvermarktung und der Smart Meter Rollout zügig umgesetzt werden. Die Schaffung von Energie-Daten-Ökosysteme spielt generell eine wichtige Rolle, um Potentiale der Digitalisierung und Flexibilisierung des Energiesystems zu heben.\r\n4.2\tAufspaltung der deutschen Strompreiszone verhindern\r\nDie europäischen Anforderungen an das deutsche Stromnetz können ohne leistungsfähige Übertragungsleitungen nicht eingehalten werden (vgl. oben, Kapitel 1.3). Wahrscheinliche Folgen der Aufteilung der Gebotszone wären unter anderem eine geringere Liquidität in der deutschen Preiszone und höhere Strompreise für Industrie und Haushalte in Süddeutsch-land. Das schwächt letztlich den gesamten Standort Europa, da eine Abwanderung eher in die USA oder nach Asien droht.\r\n\r\nDie überzogenen europäischen Anforderungen bei den Interkonnektoren ¬ insbesondere die 70-Prozent-Regelung – sind abzulehnen. Der Zielwert muss deutlich gesenkt und eine Anpassung für den Fall vorgesehen werden, dass die ÜNB einer Region feststellen, dass er technisch nicht erreicht werden kann. Als Zieljahr sollte 2030 definiert werden. Deutschland muss eine einheitliche Strompreiszone bleiben. \r\n\r\nDessen ungeachtet müssen die europäischen Anforderungen schnellstmöglich erfüllt und der Netzausbau, der Ausbau von Erzeugungsleistung sowie die Nutzung von regionalen Fle-xibilitäten vorangetrieben werden.\r\n4.3\tGeplantes Übertragungsnetz schnell fertigstellen\r\nDer Zubau an erneuerbaren Energien und die Integration des europäischen Strombinnen-markts machen den Ausbau des Höchstspannungsnetzes erforderlich. Die im NEP 2037/2045 (2023) bestätigten Maßnahmen, insbesondere zur Versorgung Bayerns, sind dringend erforderlich und müssen planmäßig fertiggestellt werden. Die Bedarfsfeststellung im Rahmen des Netzentwicklungsprozesses muss Maßstab sein. Eine politische Netzpla-nung, die nicht auf Grundlage der Bedarfsfeststellung erfolgt, ist zu vermeiden, da sie die Akzeptanz verschlechtert und damit zu verstärkten Bürgerprotesten und Klagen führt.\r\n\r\nDie Erdverkabelung hat bisher die in sie gesetzten Hoffnungen nicht erfüllen können: \r\nBetroffenheiten und Widerstand haben sich lediglich verlagert, bei wesentlich höheren Kos-ten und deutlich größeren Herausforderungen bei der Wartung. Während die Projekte Su-edLink und SuedOstLink bereits zu weit fortgeschritten sind, um noch umzusteuern, sollte bei neuen DC-Vorhaben wieder konsequent auf Freileitungen gesetzt werden. Sogenannte Hybridleitungen im DC- und auch im AC-Bereich, also ein Wechsel von Freileitung auf Erd-verkabelung innerhalb desselben Projekts, schaffen unerfüllbare Erwartungshaltungen und sind aus vielen technischen Gründen abzulehnen.\r\n4.4\tVerteilnetz vorausschauend ausbauen und modernisieren\r\nDas Verteilnetz nimmt im Energiesystem der Zukunft eine Schlüsselrolle ein. Vor dem \r\nHintergrund zunehmender Dezentralisierung und Sektorenkopplung müssen Ausbau und Modernisierung beherzt vorangebracht werden. Um das Verteilnetz zukunftsfest aufzustel-len, bedarf es stärker als bisher einer räumlichen und zeitlichen Steuerung des Zubaus er-neuerbarer Energien und parallel einer vorausschauenden Netzplanung. Dies muss auch in der jeweiligen Landesplanung berücksichtigt werden.\r\n\r\nErforderlich sind regulatorische Rahmenbedingungen und ausreichend Anreize, um das Flexibilitätspotenzial neuer Technologien wie zum Beispiel von Elektrolyseuren optimal zu nutzen. Dazu gehören u.a. auch systemdienliche Standorte und Einsatzweisen. Gleiches gilt für dezentrale Technologien wie Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen. Neben der \r\nBereitstellung von Kommunikationstechnologien zur Steuerung sind insbesondere geeigne-te Markt- und Netzentgeltstrukturen vonnöten.\r\n4.5\tPlanungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen\r\nPlanungs- und Genehmigungsverfahren müssen weiter beschleunigt, effizienter ausgestal-tet und standardisiert werden. Diese Prozesse sind oft komplex und von langwierigen \r\nUmwelt- und Raumordnungsverfahren geprägt, was den Netzausbau erheblich verzögert. Gleichzeitig müssen die prüfenden Behörden mit ausreichend fachkundigem Personal aus-gestattet werden. Erste wichtige Weichen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmi-gungsprozessen wurden gestellt. Diese müssen nun zügig in die Praxis umgesetzt und eng von den zuständigen Ministerien begleitet werden. Dies gilt etwa für § 43m EnWG, der in Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung (VO (EU) 2022/2577) den Verzicht auf die Durch-führung der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Artenschutzprüfung auf Zulassungs-ebene vorsieht. \r\n\r\nEs ist zu begrüßen, dass die Staatsregierung zusammen mit den Regierungen, allen relevan-ten Genehmigungsbehörden und Fachstellen, auch auf Ebene der Kreisverwaltungsbehör-den, die hohe Priorität des Leitungsbaus durch geeignete Maßnahmen deutlich machen will. Das ist auch unbedingt erforderlich, damit alle Verwaltungsebenen und -stellen in Bay-ern dem überragenden öffentlichen Interesse der Stromleitungen Rechnung tragen.\r\n\r\nFür die notwendige massive Beschleunigung von Netzausbauprojekten bedarf es mutiger innovativer Anpassungen bei den Genehmigungsverfahren. Netzausbau muss Chefsache werden und bleiben, so dass wichtige Schnittstellenthemen zwischen verschiedenen \r\nZuständigkeitsbereichen übergeordnet koordiniert und proaktiv vorangetrieben werden. Zentral sind eine ganzheitliche Steuerung und klare Vorgaben aus einer Hand mit Wirkung in alle betroffenen Ressorts hinein, die notwendige politische Durchschlagskraft auf allen Verwaltungsebenen, der Einsatz digitaler Verwaltungsprozesse und die Befähigung der ver-antwortlichen Behörden vor Ort. \r\n\r\nIm Detail gibt es noch Nachbesserungsbedarf, z.B. in folgenden Bereichen:\r\n\r\n–\tDas in § 14d Abs. 10 EnWG definierte „überragende öffentliche Interesse“ muss auf die gesamte Verteilnetzebene ausgeweitet werden und in konkrete Vorgaben für alle mit Genehmigungen befassten Behörden überführt werden.\r\n–\tDer Energieinfrastrukturausbau muss durch Ausnahmetatbestände im Natur- und Um-weltschutz sowie durch weitere Vereinfachungen im Arten- und Naturschutzrecht \r\nbeschleunigt werden. Alle bestehenden Ausnahmetatbestände müssen tatsächlich \r\ngenutzt werden; insofern bieten sich klare handlungsleitende Anweisungen an.\r\n–\tDer Widerstand in der Bevölkerung gegen den Bau neuer Stromtrassen im Übertra-gungsnetz, insbesondere gegen Überlandleitungen, stellt ein erhebliches Hindernis dar. Die derzeitigen Regelungen zur Bürgerbeteiligung reichen nicht aus, um eine frühzeitige und konstruktive Einbindung der betroffenen Gemeinden zu gewährleisten. Die Politik muss bei der Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Übertragungs-netzausbau mehr unterstützen.\r\n–\tDie materielle Präklusion, also der Ausschluss bestimmter Einwendungen, ist ein geeig-netes Mittel, um gerichtliche Verfahren zu straffen. Beispielsweise können nach derzeiti-ger Rechtslage neue Einwände vorgebracht werden, obwohl bereits ein Planfeststel-lungsbeschluss auf Grundlage einer Umweltverträglichkeitsprüfung und \r\nÖffentlichkeitsbeteiligung erlassen wurde. Die materielle Präklusion im Umweltrecht soll-te daher in ihrer Wirkung faktisch wieder eingeführt werden.\r\n–\tDie öffentliche Hand, insbesondere auf kommunaler Ebene, muss frühzeitig Ausgleichs-flächen für den notwendigen Netzausbau bereitstellen und sichern.\r\n–\tAlle sogenannten baulichen Maßnahmen auf einer bestehenden Hochspannungsleitung im Verteilnetz (z.B. Maständerungen, Zubeseilungen, Ersatzneubau etc.) sollten unab-hängig von ihrem Umfang grundsätzlich genehmigungsfrei sein, wobei jedoch die Mög-lichkeit eines Planfeststellungsverfahrens bestehen bleiben sollte. Ziel ist es nicht, das Planfeststellungsverfahren für unwesentliche Maßnahmen abzuschaffen, da das Plan-feststellungsverfahren auch diverse Vorteile bietet, auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann. Dies schließt auch den Wegfall des Anzeigeverfahren gemäß § 43f EnWG mit ein, gemäß dem eine umfassende Prüfung inkl. landschaftspflegerischem Begleit-plan, Kartierung etc. nach § 27 Abs. 4 BNatSchG vorgenommen werden müsste. Auch der standortgleiche oder standortnahe Tausch von Tragmasten durch \r\nAbspannmaste zur Vermeidung von unwetterbedingten kaskadenartigen Umbrüchen längerer Freileitungsabschnitte sollte genehmigungsfrei sein. Die Zubeseilung ist bereits von der UVP-Prüfung gemäß § 43f Abs. 2 EnWG ausgenommen. Eine weitere Beschleu-nigung könnte erlangt werden, wenn die Zubeseilung von der Planfeststellung komplett ausgenommen werden würde. \r\n–\tEine Stichtagsregelung für Planfeststellungsunterlagen muss eingeführt werden.\r\n–\tSchwerlasttransporte für erneuerbare Energien und Netzausbau müssen beschleunigt und dafür die gesetzlichen Regelungen angepasst sowie die Genehmigungserteilung auch durch intensiveren Einsatz digitaler Lösungen beschleunigt werden.\r\n–\tEs müssen Bestimmungen zur Regelung des Einsatzes von Projektmanagern in den ein-schlägigen Regelungen für Verwaltungsverfahren aufgenommen werden.\r\n–\tKeine Umweltverträglichkeitsprüfung bei Mitführung auf Gemeinschaftstrassen: Bei \r\neinem Neubau von Gemeinschaftsleitungen (Verteilnetz und Übertagungsnetz) kann die Genehmigung für beide Vorhabensträger gemeinsam erfolgen. Soll eine 110-kV-\r\nLeitung nachträglich auf einem bestehenden Mast mitgeführt werden, so ist derzeit ein separates vollumfängliches Genehmigungsverfahren erforderlich. Da die Mitführung von 110-kV-Leitungen weit umweltfreundlicher als alternativ der Bau und Betrieb zweier Lei-tungen nebeneinander ist, sollte die Verpflichtung zur erneuten Umweltverträglichkeits-prüfung entfallen.\r\n–\tHochspannungsfreileitungen mit einer Gesamtlänge von bis zu 200 m, die nicht in \r\neinem „Natura 2000-Gebiet“ nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 BNatSchG verlaufen, sind gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG genehmigungsfrei. Die Regelung muss auch für alle Leitungs-baumaßnahmen im Bestand und im Neubau für Anbindungen von Umspannwerken gel-ten.\r\n–\tAn vielen Stellen verzögern sich wichtige Projekte im Verteilnetz trotz intensivster Eini-gungsbemühungen aufgrund des Widerstands einzelner Grundstückseigentümer. Hier ist die Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung (bei Vorhaben gem. § 43f EnWG) bzw. ein Besitzeinweisungsverfahren (bei planfestgestellten Vorhaben) bei Drittbehörden zur Durchsetzung der Baudurchführung unumgänglich. Mit der Zunahme an Projekten sind mehr solcher Fälle zu erwarten. Derzeit wird die Zulässigkeit der Enteignung im Bayeri-schen Wirtschaftsministerium für ganz Bayern festgestellt. Künftig sollten für diese Ver-fahren ausreichen Personalkapazitäten vorgesehen oder die Zuständigkeit auf die Be-zirksregierungen mit ihrem Erfahrungsschatz als Planfeststellungsbehörden übertragen werden.\r\n–\tVerteilnetzbetreiber sollen künftig eigenverantwortlich entscheiden, ob eine neue Trasse als Freileitung oder als Erdkabel ausgeführt wird. Der aktuelle Grundsatz eines Vorrangs der Verkabelung (sobald die Kosten weniger als das 2,75-fache der Freileitung betragen gemäß § 43h EnWG) sollte ersatzlos entfallen.\r\n–\tDie Ergebnisse aller zukünftigen Artenschutzkartierungen sollten in einem gemeinsamen Datenregister zugänglich und für spätere Verfahren auch bei anderen Vorhaben nutzbar gemacht werden. Die Gültigkeit der Kartierungsergebnisse ist auf zehn Jahre zu verlän-gern.\r\n \r\nAnhang\r\n\r\nAbbildung 3\r\nStand der Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) nach dem 3. Quartal 2024\r\nQuelle: BnetzA\r\n \r\nAnsprechpartner / Impressum\r\nDr. Markus Fisch\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-246\r\nMarkus.Fisch@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nVersorgungssicherheit für Bayern\r\n\r\nPosition\r\nStand: März 2025\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nSichere und zuverlässige Energieversorgung als Rückgrat der Bayerischen Wirtschaft\r\nFür Bayern als eine der wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands ist die Versorgungssicherheit von entscheidender Bedeutung, um von Privathaushalten bis zu großen industriellen Verbrauchern alle gleichermaßen mit Energie zu versorgen. \r\n\r\nWährend die Versorgungssicherheit heute noch zufriedenstellend ist, steht die Energieversorgung in ganz Deutschland im Zuge der Energiewende vor großen Herausforderungen. Das Energiesystem muss künftig auf einen deutlich steigenden Strombedarf vor allem in den süddeutschen Industriezentren ausgerichtet sein, den notwendigen Zubau von erneuerbaren Energien bewältigen und gleichzeitig wetterabhängige Schwankungen bei der Energieerzeugung ausgleichen können. Zusätzlich müssen neben Strom auch große Mengen gasförmige und flüssige Energieträger transportiert und gespeichert werden können. \r\n\r\nFür eine langfristig sichere, günstige und klimaneutrale Energieversorgung braucht Bayern eine intelligente Integration aller relevanten Energieinfrastrukturen. Es ist daher unabdingbar, die Netze auszubauen, zu modernisieren und für die Speicherung von erneuerbarem Strom mit dem Gasnetz und der Versorgung mit flüssigen Energieträgern zu verknüpfen. Die Gasinfrastruktur muss sukzessive auf klimaneutrale Gase umgestellt und parallel eine bayerische Wasserstoffwirtschaft aufgebaut werden. Ein entscheidender Faktor ist auch die Sektorenkopplung, also die enge und möglichst reibungslose Verzahnung von Strom-, Wärme- und Verkehrssektor. \r\n\r\nEin zügiger Infrastrukturausbau hilft auch dabei, unnötige Kostensteigerungen zu vermeiden, die etwa durch Redispatch oder eine mögliche Aufteilung der einheitlichen deutschen Strompreiszone drohen. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen wiederherzustellen und die voranschreitende Deindustrialisierung aufzuhalten, müssen wir vielmehr alle Optionen für bezahlbare Energiepreise ziehen. \r\n\r\nDiese Ziele können wir aber nur erreichen, wenn alle Akteure eng zusammenarbeiten und die Politik jetzt zügig die richtigen Rahmenbedingungen schafft.\r\nBertram Brossardt\r\n20. März 2025\r\n \r\n \r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tAusgangslage\t3\r\n1.1\tBedeutung des Stromnetzes\t4\r\n1.2\tBedeutung der Gasinfrastruktur\t6\r\n1.3\tBedeutung der Wasserstoffwirtschaft\t7\r\n1.4\tBedeutung der Infrastruktur für klimaneutrale flüssige Energieträger\t8\r\n2\tPosition vbw\t9\r\n2.1\tSynchronen Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze forcieren\t9\r\n2.2\tKraftwerkssicherheitsgesetz schnellstens verabschieden\t11\r\n2.3\tFlexibilitätspotenziale ausschöpfen\t13\r\n2.4\tPlanungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigen\t14\r\n2.5\tWasserstoffwirtschaft aufbauen\t16\r\nAnsprechpartner / Impressum\t18\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nUmgestaltung des Energiesystems ganzheitlich denken\r\nZum Gelingen der Energiewende muss das bisher hohe Niveau der Versorgungs- und Systemsicherheit in Deutschland bei gleichzeitiger Senkung der Treibhausgasemissionen auch künftig gewährleistet sein. Hierfür muss das Energiesystem in Deutschland ganzeinheitlich betrachtet und die einzelnen Sektoren müssen bestmöglich miteinander verknüpft werden. Anpassungen sind stets unter Berücksichtigungen der Auswirkungen auf unsere Wirtschaft und heimische Industrie vorzunehmen. Letztere leidet bereits heute unter den hohen Energiepreisen, so dass ein weiterer Anstieg dringend zu vermeiden und bei Eingriffen in das Energiesystem Entlastungsmaßnahmen mitgedacht werden müssen.\r\n\r\nWesentliche Elemente für die Sicherstellung der Versorgungssicherheit:\r\n\r\n–\tDer konsequente, beschleunigte und koordinierte Ausbau aller erneuerbarer Energien ist erforderlich.\r\n–\tEs ist ein substanzieller Netzausbau auf allen Spannungsebenen voranzutreiben. Hierzu ist auch eine stärkere Anbindung des deutschen Übertragungsnetzes an die europäischen Nachbarländer erforderlich. \r\n–\tDer Ausbau der Erneuerbaren und der Ausbau und die Modernisierung des Strom- und Gasnetzes müssen vorausschauend und möglichst synchron erfolgen.\r\n–\tEine Aufspaltung der deutschen Strompreiszone gilt es zu verhindern.\r\n–\tEs ist schnellstens ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) zu verabschieden, um mit der Ausschreibung der dringend benötigten Gaskraftkapazitäten von (rund 20 GW) zu beginnen. Das neue KWSG sollte auch die Rolle der (industriellen) Kraft-Wärme-Kopplung und eine Weiterentwicklung der KWKG-Fördersystematik mitberücksichtigen. Zur Vermeidung von Preisspitzen und Absicherung der Versorgung darf es keine weitere Reduktion gesicherter Kraftwerksleistung im Markt mehr geben, bis ausreichend Ersatz-kapazitäten verfügbar sind.\r\n–\tDas bestehende Strommarktdesign ist grundlegend zu reformieren, um Kraftwerksbetreibern die erforderliche Planungs- bzw. Investitionssicherheit zu geben. Erforderlich sind Investitionsanreize und eine netztechnisch sinnvolle lokale Verortung für den Bau der Residualkraftwerke. Eine technologieoffene Ausgestaltung ist ebenso wichtig wie die Schaffung von Kapazitätsanreizen während Dunkelflauten und die Einbeziehung \r\ndezentraler Flexibilitätsoptionen.\r\n–\tEin stabiles und kosteneffizientes Stromsystem erfordert die netzdienliche Einbindung aller Flexibilitätsoptionen (z.B. Speicher, Elektrolyseure). Für die Flexibilisierung des Stromverbrauchs müssen regulatorische, ökonomische und technische Rahmenbedingungen geschaffen und Anreize für den netzdienlichen Einsatz von Flexibilitäten auf Nachfrageseite, z.B. durch dynamische Stromtarife, geschaffen werden.\r\n–\tEin digitales Messwesen mit standardisierten und interoperablen Schnittstellen muss geschaffen werden, um die Potenziale der Flexibilisierung des Energiesystems zu heben. Hierfür ist im ersten Schritt der flächendecken Smart-Meter-Rollout zu \r\nbeschleunigen und zu entbürokratisieren.\r\n–\tPlanungs- und Genehmigungsverfahren sind sowohl beim Ausbau der erneuerbaren Energien als auch der Strom-, Gas- und Wasserstoffnetze effizienter auszugestalten, zu standardisieren und zu digitalisieren. Es braucht klare, mit der Praxis abgestimmter Vorgaben aus den Ministerien für die nachgelagerten Fachbehörden. Bereits geänderte \r\nRegelungen, insbesondere das überragende öffentliche Interesse des Ausbaus der \r\nErneuerbaren und der Stromnetze, sind konsequent und auf allen Verwaltungsebenen einheitlich anzuwenden. Die Ausstattung der Behörden, vor allem auch der nachgelagerten Fachbehörden, mit ausreichend fachkundigem Personal muss gesichert sein. Dieses muss Entscheidungsspielräume unter Beschleunigungsgesichtsunkten nutzen.\r\n–\tDie dringend erforderliche Wasserstoffwirtschaft muss pragmatisch und technologieoffen mit gezielten Fördermaßnahmen und Anreizen zügig aufgebaut werden. Im Zeitpunkt der geplanten Umstellung von Gaskraftwerken auf die Nutzung von klimaneutralem Wasserstoff müssen ausreichende Mengen Wasserstoff verfügbar sein.\r\n–\tDas Wasserstoffkernnetz ist frühzeitig, spätestens bis 2030, mit wichtigen bayerischen Industriezentren zu verbinden. Gleichzeitig ist der weitere Ausbau der Wasserstoff-\r\nInfrastruktur in die Fläche voranzutreiben. Entscheidend sind dabei ein geeigneter \r\nRegulierungs- und Finanzierungsrahmen sowie die Planbarkeit und Verlässlichkeit für Unternehmen. Wasserstoffspeicher sollten in allen Regionen entwickelt werden und können zur Versorgungssicherheit beitragen.\r\n1\tAusgangslage\r\nEnergietransport als Säule der bayerischen Energiepolitik\r\nVersorgungssicherheit bezeichnet die Fähigkeit, nachgefragte Energiemengen zuverlässig bereitzustellen und zum Verbraucher zu transportieren. Die jederzeitige sichere Energie-versorgung ist ein besonder wichtiger Standortfaktor für die bayerische Wirtschaft und Voraussetzung für eine hohe Wertschöpfung. Gleichzeitig spielt sie eine zentrale Rolle für die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung.\r\n\r\nDie Energiewende als Kernelement auch der Klimaschutzbestrebungen stellt die vorhandene Energieinfrastruktur vor große Herausforderungen. Noch bestehen etwa zwei Drittel des gesamten bayerischen Primärenergieverbrauchs aus fossilen, nahezu vollständig zu importierenden Energieträgern, die vor allem in der Wärmebereitstellung, im Verkehr und in der Stromerzeugung eingesetzt werden. Auf mittel- bis langfristige Sicht müssen anstelle von Erdöl und Erdgas klimaneutrale Energieträger importiert bzw. nutzbar gemacht werden. Gleichzeitig führt die zunehmende Elektrifizierung (z.B. durch den Anstieg von Wärmepumpen und E-Mobilität) aufgrund höherer Effizienz zwar zu Primärenergie-Einsparungen, erhöht aber dafür den Strombedarf. Langfristig wird trotz der ambitionierten Ausbauziele der Import signifikanter Mengen erneuerbarer Energie nötig sein. Daher wird man die Klimaziele in Europa, Deutschland und Bayern nur erreichen, wenn der Fokus auf die Säulen „Elektronen“ und „Moleküle“ gleichermaßen gerichtet wird.\r\n\r\nVor dem Hintergrund des gesamtdeutschen Energiemarktes und -netzes und der Gesetz-gebungskompetenz ist es vor allem Aufgabe der Energiepolitik auf Bundesebene, für entsprechende Rahmenbedingungen zu sorgen, die Versorgungssicherheit im Bundes-gebiet gewährleisten. Die Bayerische Staatsregierung steht zum einen in der Pflicht, die geografischen, wirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Besonderheiten Bayerns aufzuzeigen, um so Handlungsbedarfe auf bayerischer, deutscher und europäischer Ebene ausleuchten und priorisieren zu können. Diese Aufgabe wird – zumindest in Teilen – durch die geplanten Maßnahmen in der Bayerische Versorgungssicherheitsstrategie (Stand: November/2024) erfüllt. Um ein Auseinanderbrechen des deutschen Energie-marktes zu verhindern und zugleich die bayerische Versorgungssicherheit zu gewährleis-ten, muss die Bayerische Staatsregierung zum anderen alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien zu erreichen und den Netzausbau wirkungsvoll flankieren.\r\n\r\nIm Rahmen unseres 13. Monitoring zur Energiewende (Stand: Februar 2025) gab es bei den Indikatoren zur Versorgungssicherheit Deutschlands und Bayerns es im Vergleich zum letzten Monitoring keine Verbesserungen.\r\n\r\n\r\nAbbildung 1\r\n13. Energiemonitoring: Versorgungssicherheit\r\n\r\nDie Versorgungssicherheit blieb mäßig zufriedenstellend. Der Netzausbau kam nur schleppend voran. Die Versorgungssicherheit war 2023 trotzdem gewährleistet. Dazu trugen \r\nRedispatch-Maßnahmen von erneuerbaren und konventionellen Kraftwerken bei. Von diesen Maßnahmen war im Jahr 2023 weiter ein vergleichsweise hohes Niveau an Strommengen betroffen. Die Kosten für Systemsicherheitsmaßnahmen lagen 2023 mit über drei Milliarden Euro auf dem zweithöchsten jemals gemessenen Wert. Für den Winter 2023/2024 und 2024/2025 waren und sind weiter die Vorhaltung von nationalen Reservekapazitäten notwendig, um das Stromnetz stabil zu halten. Seit dem Winter 2022/2023 ist wieder die Vorhaltung ausländischer Reservekapazitäten notwendig. Dies war letztmals im Winter 2017/2018 der Fall. Insgesamt blieb Deutschland unter den Ländern mit der besten Qualität der Stromversorgung.\r\n\r\nEnde Januar bis Anfang Februar 2025 haben wir unter den Mitgliedsunternehmen der bayme vbm sowie den Mitgliedsverbänden der vbw eine Umfrage zum Thema „Versorgungssicherheit“ durchgeführt. An der Umfrage haben insgesamt 289 Betriebe teilgenommen. Zusammenfassend gelangte unsere Umfrage zur Versorgungssicherheit in Bayern zu dem Ergebnis, dass rund 75 Prozent der befragten bayerischen Unternehmen die Versorgungssicherheit weiterhin mit „gut“ oder „sehr gut“ bewerten. Entsprechend bewerten knapp 52 Prozent das Risiko künftiger Stromausfälle als gering. Dennoch haben rund 78 Prozent der Befragten bereits Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungs-sicherheit ergriffen (z.B. Investitionen in eigene Energieerzeugung und/oder Speicher).\r\n1.1\tBedeutung des Stromnetzes\r\nDer Stromverbrauch in Bayern wird sich bis 2040 – analog zur Entwicklung auf Bundesebene – gemäß Studien mehr als verdoppeln. Der aktuelle Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023) sieht für die enthaltenen Szenarien zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045 in Deutschland einen Anstieg des Bruttostromverbrauchs auf Werte zwischen 967 bis 1.351 TWh vor. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch soll dabei über 80 Prozent betragen. Damit eine treibhausgasneutrale Stromversorgung als Grundlage für die Dekarbonisierung weiterer Sektoren möglich ist, soll der wesentliche Anteil des EE-Ausbaus gemäß EEG-Novelle 2023 bis Mitte der 2030er Jahre umgesetzt sein. Entsprechend wird der innerdeutsche Stromtransportbedarf bis 2037 deutlich ansteigen. Auf der Stromerzeugungsseite lösen die erneuerbaren die konventionellen Energien schrittweise ab, so dass sich die Anforderungen an die Netze rasant ändern.\r\n\r\nBei den konventionellen Energien wurde der Kernenergieausstieg im April 2023 vollzogen. Anders als auf Bundesebene spielt die Kohleverstromung in Bayern keine nennenswerte Rolle. Gaskraftwerke leisten derzeit noch einen relevanten Beitrag zur Stromerzeugung und den größten Beitrag zur gesicherten Leistung. Ferner tragen Kraftwerke auf Basis von Abfall und Mineralöl sowie Pump- und Batteriespeicher zur gesicherten Leistung in Bayern bei. Wie stark die Stromversorgung von der Bereitstellung von Brennstoffen, insbesondere Erdgas, abhängt, hat die Gasmangellage aufgrund des Überfalls Russlands auf die Ukraine gezeigt.\r\n\r\nDas aktuelle Stromsystem zeichnet sich durch hervorragende netzseitige Versorgungssicherheit und -qualität in Deutschland und Bayern im internationalen Vergleich aus. Die Strombereitstellung in Bayern basiert dabei auf einem Mix aus erneuerbaren Energien, konventionellen Kraftwerken, Stromhandel mit den bayerischen Nachbarn und Speichern. Die erneuerbaren Energien decken bilanziell derzeit etwa die Hälfte des bayerischen Jahresstromverbrauchs, wobei nur Wasserkraft und Bioenergie Beiträge zur sogenannten \r\ngesicherten Leistung liefern. \r\n\r\nAllerdings ist festzustellen, dass das in der Vergangenheit auf eine zentrale Versorgung durch Großkraftwerke ausgelegte Stromnetz infolge der Integration großer Leistungen \r\nerneuerbarer Energien und der Änderung der Verbrauchsstruktur an seine Leistungsgrenzen kommt. Es besteht erheblicher Handlungsbedarf auf allen Spannungsebenen, um das Stromnetz auf die neuen Anforderungen auszurichten. Exemplarisch zeigt dies der Netz-engpassmanagementbedarf – also die Notwendigkeit, durch gezieltes Ansteuern von Kraftwerken (Redispatch) und zusätzlichen Stromhandel (Countertrading) Netzengpässe zu vermeiden – auf: im Jahr 2023 mussten rund 3,1 Milliarden Euro aufgewendet werden, um den sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten. Das ist 2,4-mal so hoch wie im Jahr 2019.\r\n\r\nFür das Energiesystem der Zukunft bildet die Infrastruktur als Verbindung zwischen regionalen und zeitlichen Angeboten und Nachfragen und Speichermöglichkeiten das verlässliche Rückgrat. Im Stromübertragungsnetz dienen die Ausbaumaßnahmen dazu, den windreichen Norden mit dem verbrauchsstarken Süden zu verbinden. Hierfür muss das Übertragungsnetz zwischen Nord- und Süddeutschland und zu den europäischen Nachbarländern nach Bayern erweitert werden, wie die Studie Bayernplan Energie 2040 (FfE, 2023) aufzeigte. Ebenso wichtig ist die Intensivierung der europäischen Vernetzung über Interkonnektoren, z.B. der grenzüberschreitenden Verbindung Altheim-St. Peter nach Österreich. \r\n\r\nVon gleicher Bedeutung ist der Ausbau des Verteilnetzes, das die Verwandlung des ländlichen Raumes in ein „grünes Kraftwerk“ spiegelt: mit dezentraler Erzeugung, Flexibilitäten bzw. Speichern, die die regionale Versorgungssicherheit erhöhen können (siehe auch \r\nStudie Flower Power, Bayernwerk / EBridge, 2020). Die Verteilnetze spielen auch für die Netzintegration der Elektromobilität eine große Rolle. Je nach Markthochlauf der Elektromobilität und Ladeverhalten der Kunden werden die Stromnetze unterschiedlich beansprucht. Ein hoher Anteil von Elektromobilität kann bereits von den bestehenden Netzen bewältigt werden. Um jedoch künftige Investitionen möglichst gering zu halten, sollte das Laden möglichst netzdienlich gesteuert werden, indem etwa Lastspitzen durch ein intelligentes Energiemanagementsystem direkt beim Verbraucher vermieden werden.\r\n\r\nDer Stromnetzausbau ist auch deshalb wichtig, da die Spitzenlasten und Rückspeisungsspitzen weiter signifikant ansteigen und somit auch aus dieser Richtung die Anforderungen an das Verteil- und Übertragungsnetz steigen werden. Gleichzeitig können und müssen solche Verbraucher als flexible Lasten das durch die schwankende Einspeisung erneuerbarer Stromquellen belastete Netz im Sinne einer netzdienlichen Steuerung und Koordinierung entlasten. Dafür ist eine zunehmende Digitalisierung vonnöten (z.B. beschleunigter und entbürokratisierter Roll-Out von Smart-Metern im Verteilnetz), denn es findet eine grundlegende Transformation des gesamten Energiesystems statt. Im Übertragungs- und Verteilnetz erfolgt das zum Beispiel durch das Projekt „Connect+“, mit dem Netzengpässe künftig über die Ansteuerung regenerativer Einspeisung, analog zum heutigen Redispatch mit konventionellen Kraftwerken, planwertbasiert und effizienter beseitigt werden.\r\n1.2\tBedeutung der Gasinfrastruktur\r\nAuf dem Weg zur Klimaneutralität müssen Erdgas, Heizöl und Kohle durch grünen Strom oder grüne Gase ersetzt werden. Neue Vorgaben aus der kommunalen Wärmeplanung oder dem Gebäudeenergiegesetz beeinflussen den Bedarf des Gasabsatzes in Zukunft enorm. Die Folge: Je nach Szenario stellen sich unterschiedlich hohe Wasserstoff- (und Grüngas-) Bedarfe in Industrie, Verkehrssektor und im Wärmemarkt ein. Insgesamt ist aber heute schon abzusehen, dass der Bedarf in Zukunft substanziell niedriger als der heutige Methanbedarf sein wird.\r\n\r\nGasnetze transportieren heute mehr als die doppelte Energiemenge im Vergleich zu den Stromnetzen und sind zusätzlich auf die hohen Spitzenlastbedarfe aus dem Wärmemarkt ausgelegt. Nur ein integriertes Energiesystem kann die für die Energiewende benötigte räumliche und zeitliche Flexibilität der Energiequellen und kosteneffiziente Transportmöglichkeiten sicherstellen. Dabei müssen auch die Anforderungen des Endverbrauchers an Versorgungsicherheit und Gasqualität berücksichtigt werden.\r\n\r\nFür die Transformation des Energiesystems und die Dekarbonisierung der deutschen \r\nIndustrie ist die Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff ein zentraler Baustein. Aber auch Erdgas wird mittelfristig noch ein wichtiger Bestandteil des Energiesystems sein. Daher muss die Erdgasversorgung noch für viele Jahre sicher gewährleistet werden – und kann über die auszubauenden Kraftwerkskapazitäten auch für zur Versorgungssicherheit im Strombereich beitragen. Im Erdgasnetz müssen neben dem sicheren Weiterbetrieb und dem notwendigen Aus- und Umbau die zielgerichtete Umstellung auf klimaneutrale Gase und der Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur organisiert und finanziert werden. Die bestehende Gas(-fernleitungs-)infrastruktur bietet beste Voraussetzungen für den überregionalen Transport CO2-freier und CO2-neutraler gasförmiger Energieträger wie Wasserstoff, synthetisches Erdgas (SNG) und Biomethan. Neben Transport und Verteilung bestehen \r\nzudem Speicheroptionen, die im Rahmen der Energiewende dringend benötigt werden. \r\n\r\nDas zukünftige Wasserstoff(-fernleitungs-)netz kann schrittweise und bedarfsgerecht aus Deutschlands und Europas modernem Gasnetz entwickelt werden. Das ist technisch und volkswirtschaftlich sinnvoll, da es viel weniger Zeit und Geld kostet, ein bestehendes Netz umzustellen als ein neues aufzubauen. Das bislang geplante Wasserstoff(fernleitungs)netz in Deutschland etwa basiert zu 60 Prozent auf dem bestehenden Erdgasnetz. Der „European Hydrogen Backbone“ nutzt zu 69 Prozent das bestehende Erdgasnetz. Die Verteilung von Wasserstoff in der Fläche über Verteilnetze wird sich fast vollständig durch Umwidmung heutiger Gasverteilnetze entwickeln. Dabei werden die wertvollen Assets der Gasinfrastruktur im Sinne der Energiewende effizient weiter genutzt. Gleichzeitig entlastet dies den zusätzlich notwendigen Stromnetzausbau deutlich und dient damit der Minimierung der Gesamtkosten des Energiesystems. Die künftig insbesondere für die Anbindung des Mittelstandes zusätzlich zum Kernnetz benötigten Wasserstofftransport- und -verteilersysteme können zum überwiegenden Anteil aus den bestehenden Gasverteilernetzen entstehen. Das erfordert die Schaffung angemessener Finanzierungsmodelle und Regulierungen.\r\n1.3\tBedeutung der Wasserstoffwirtschaft\r\nNur rund 20 Prozent unseres heutigen Endenergiebedarfs decken wir mit Strom. Der Rest sind feste, flüssige und gasförmige Energieträger, also Moleküle. Auch wenn es uns gelingt, den Stromanteil am Gesamtenergiebedarf in den kommenden Jahrzehnten deutlich zu steigern, wird weiterhin ein erheblicher Anteil der zukünftig benötigten Endenergie in Form von Molekülen zur Verfügung stehen müssen. \r\n\r\nWasserstoff kann im Energiesystem als saisonaler Energiespeicher zusätzliche Flexibilität bereitstellen. Auch in der längerfristigen Perspektive werden wir thermische Kraftwerke benötigen, die wir in den dreißiger Jahren von Erdgas auf Wasserstoff umstellen müssen, um die Klimaziele zu erreichen. Zudem ist die stoffliche Nutzung von Molekülen für die chemische Industrie und weitere Industriezweige unverzichtbar. Wichtige Einsatzstoffe sind beispielsweise Naphtha, Ethylen oder Flüssiggas, die unter anderem für die Erzeugung von Kunst-, Schaum- und Dämmstoffen benötigt werden. Flüssige oder gasförmige Energieträger werden zukünftig nicht nur in Sektoren wie Luftverkehr oder Schifffahrt zum Einsatz kommen, sondern beispielsweise auch in den Bestandsflotten bei Pkw und Nutzfahrzeugen. Auch zeichnet sich ein Bedarf für den Wärmemarkt ab.\r\n\r\nFür grüne Moleküle oder nachhaltige Kohlenwasserstoffe sind CO2-neutraler Wasserstoff in großen Mengen und Kohlenstoff aus anerkannten Quellen erforderlich.\r\n1.4\tBedeutung der Infrastruktur für klimaneutrale flüssige Energieträger\r\nDer Transport von erneuerbarer Energie in Form von klimaneutralen E-Fuels nach Bayern ist von jedem Punkt der Erde über die bestehende Infrastruktur möglich. Diese reicht vom Tankschiff über Fernpipelines (TAL, Trans Alpine Leitung) nach Burghausen, Vohburg und Ingolstadt. Von dort kann wiederum bestehende Infrastruktur wie Schienen, Pipelines oder Tanklastzüge für die Verteilung in der Fläche und vor Ort, wie z.B. das Tankstellennetz, \r\ngenutzt werden.\r\n\r\nEin weiterer Infrastrukturbaustein sind die Raffinerien selbst. Mit dem Know-How für Großprojekte und Raffinerieprodukte bieten sie sich als Kristallisationskerne für die Entwicklung der Anlagentechnologie von großen Elektrolyseuren und PtX-Anlagen an. Die Implementierung dieser Technologien in Bayern ist das Fundament zur Defossilisierung vieler Vorprodukte für die chemische Industrie und damit von hoher Bedeutung für den Erhalt der Wertschöpfungsketten. Eine wichtige Voraussetzung zur Transformation ist der \r\nAnschluss an ein europäisches Wasserstoffnetz. Zudem sollten die Standorte großer Elektrolyseure möglichst systemdienlich für das Gesamtsystem gewählt werden.\r\n\r\nGroßtanklager werden als nationale Langzeit-Energiespeicher die Verzahnung der Sektoren unterstützen und auch künftig Versorgungssicherheit gewährleisten. In diesem Prozess gilt es bestehende Strukturen weiter zu nutzen und die Rahmenbedingungen für einen großskaligen Markthochlauf heute zu schaffen.\r\n2\tPosition vbw\r\nAusbau der Netze und erneuerbaren Energien voranbringen und Flexibilitätspotenziale verstärkt nutzen\r\nHauptaufgabe von Bund und Freistaat im Hinblick auf die Versorgungssicherheit ist es, durch verlässliche energiepolitische Rahmenbedingungen sicherzustellen, dass auch \r\nzukünftig die Energienachfrage in jeder Sekunde verlässlich gedeckt wird. \r\n\r\nHierzu ist ein durchdachtes Zusammenspiel von lokalen erneuerbaren Energien, flexiblen Kraftwerken, effizientem überregionalem Handel, leistungsstarken Netzen, flexiblen Verbrauchern und Erzeugern sowie einer diversifizierten Beschaffung von Primär- und Sekundärenergieträgern und Ressourcen erforderlich. \r\n\r\nNotwendig ist ferner Klarheit hinsichtlich der Entwicklungen im EEG sowie der Förderungen im Strommarktsystem der Zukunft, um Planungssicherheit für Investitionen der Anlagenbetreiber zu erreichen. Zumindest in der Übergangsphase sind Anreize für systemdienliche Investitionen und Betriebsweisen unvermeidlich. Umgekehrt sind Eingriffe in Energiemärkte, die das Vertrauen der Akteure zerstören und notwendige Investitionen in Flexibilitätsoptionen wie Kraftwerke zu riskant machen, zwingend zu vermeiden.\r\n2.1\tSynchronen Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze forcieren\r\nDie Energiewende erfordert einen schnellen und koordinierten Ausbau aller erneuerbarer Energien. Dazu zählen in erster Linie Photovoltaik und Windenergie. Unser 13. Monitoring der Energiewende (Prognos, Februar 2025) zeigt, dass zwar Fortschritte beim EE-Zubau zu beobachten sind, die Zubauziele aber vor allem bei der Windenergie deutlich verfehlt werden. Dabei könnte die Windenergie gerade auch in Bayern einen wichtigen Beitrag zur Stromerzeugung im verbrauchsstarken Winter und nachts leisten. Mehr Windenergie in den bisher eher PV-dominierten Regionen Bayerns dämpft aufgrund der komplementären Erzeugungsprofile auch den Ausbaubedarf auf Verteilnetzebene und den entsprechenden Netzentgeltanstieg merklich, weil die ohnehin zu erweiternden Leitungen quasi doppelt genutzt werden können. Ein ausgewogenerer Energie-Mix erhöht also Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit zugleich.\r\n\r\nAber auch andere Energieträger dürfen nicht vernachlässigt werden, da sie einen Beitrag zur Strom- und Wärmeerzeugung in der Dunkelflaute leisten. Die in Bayern traditionell verankerte Wasserkraft muss in jeder Größenordnung – einschließlich Pumpspeicherkapazitäten – als wichtiger Beitrag zur gesicherten Leistung ausgebaut werden. Ihre heutige Erzeugungskapazität darf nicht durch überzogene Anforderungen an Restwasserabgaben \r\ngefährdet werden. Die Wasserkraft kann künftig auch einen wichtigen Beitrag zu den bisher durch Großkraftwerke bereitgestellten Systemdienstleistungen wie Schwarzstartfähig-keit und Momentanreserve leisten (siehe ausführlich unsere Position Wasserkraft). Die \r\nPotenziale von Biomasse und Biogasen sowie für den Einsatz von Geothermie (auch für die Wärmeerzeugung) müssen ebenfalls gehoben werden (siehe unsere Position Energiepolitik).\r\n\r\nDas Pendant zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist der synchronen Ausbau der Stromnetze unter Einbindung aller Flexibilitätsoptionen (Großbatteriespeicher, Elektrolyseure) und Kleinbatteriespeicher. Zur Integration der erwarteten zusätzlichen Verbräuche und dezentralen Erzeugungsanlagen ist ein substanzieller Netzausbau auf allen Spannungsebenen erforderlich. Dazu zählt eine stärkere Anbindung des deutschen Übertragungsnetzes an die europäischen Nachbarländer – insbesondere Österreich und Tschechien –, um durch überregionale Ausgleichseffekte die Versorgungssicherheit zu erhöhen und Kosten zu senken. Zudem sind bestehende Leitungen in regelmäßigen Abständen zu erneuern und aufzurüsten, denn Netzengpässe dürfen nicht zu Lasten des bayerischen Wirtschaftsstandort gehen. Indem der Netzausbau hilft, Netzengpässe zu vermeiden, wirkt er ebenfalls kostensenkend. So hat sich der Bau der Frankenleitung durch Wegfall der bestehenden Engpasskosten bereits nach wenigen Jahren volkswirtschaftlich amortisiert. \r\n\r\nUm mehr Effizienz in das Gesamtsystem zu bekommen, ist zu prüfen, wie Erzeuger von EE durch eine Anpassung der Fördersystematik stärker an Mengen- und Preisrisiken im Markt beteiligt werden können. Das setzt umgekehrt unter anderem voraus, dass die Ausbaupläne der Verteilnetzbetreiber entsprechend transparent sind beziehungsweise auf angemeldete EE-Vorhaben hin priorisiert werden können. Ziel muss es jedenfalls sein, gemeinsam schneller voranzukommen, und sich nicht gegenseitig durch unabgestimmte Konzepte auszubremsen. Hierfür ist eine bayernweite Planung erforderlich.\r\n\r\nDer im März 2024 bestätigte NEP 2037/2045 (2023) geht allein für das Übertragungsnetz von rund 323 Milliarden Euro an notwendigen Investitionen aus, davon fallen fast 90 Prozent bis 2037 an. Es müssen daher frühzeitig Konzepte erarbeitet werden, wie die zukünftigen Netzkosten für das energieintensive Industrieland Deutschland bezahlbar gehalten werden können. Der konstant hohe Kapitalbedarf für den Netzausbau der nächsten Jahrzehnte steht im Widerspruch zur absehbaren Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung in den kommenden Regulierungsperioden in Deutschland. Kapitalgeber orientieren sich mit ihren Anlagemöglichkeiten aber international. Deutschland droht künftig im Wettbewerb um Investoren zurückzufallen, denn trotz des im EU-Vergleich hohen Netzausbaubedarfs liegen die Eigenkapitalsätze für deutsche Strom- und Gasnetze bereits jetzt auf den hinteren Plätzen. Daher darf die künftige Eigenkapitalverzinsung nicht sklavisch einem regulatorischen Degressionspfad folgen, sollen Tempo und Qualität des Netzaus- und -umbaus nicht gefährdet werden. Dieser Maßstab muss auch bei der Festlegung weiterer Regulierungsfaktoren wie dem generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) angelegt werden. Zudem werden Investitionen in die notwendigen Innovationen noch immer unzureichend regulatorisch anerkannt.\r\n\r\nMaßstab für den Netzausbau muss die Bedarfsfeststellung im Rahmen des Netzentwicklungsprozesses, also der aktuelle Netzentwicklungsplan (NEP) mit dem zugrundeliegenden Szenariorahmen, sein. Eine nur politisch getriebene Netzplanung, die nicht auf Grundlage der Bedarfsfeststellung erfolgt, würde den Netzausbau unnötig verteuern und die Akzep-tanz in der Bevölkerung noch weiter verschlechtern. Die im NEP enthaltenen Vorhaben sind unbedingt ohne Verzögerungen umzusetzen.\r\n\r\nDie von der BNetzA angestoßene Neuausrichtung der Netzentgeltsystematik für Großverbraucher auf die Erfordernisse eines klimaneutralen Stromsystems muss unter besonderer Berücksichtigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Stromabnehmer erfolgen. Die bisher möglichen Netzentgeltrabatte sollten für die stromintensiven Unternehmen weiterhin erreichbar bleiben. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein flexibles Lastverhalten für einige stromintensive Unternehmen nur schwer oder sogar nicht realisierbar erscheint. Es dürfen keine weitere Kostenbelastungen entstehen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Bayern schwächen würden. Im Detail hängen die Entscheidungen auch mit der Frage zusammen, wie die zwingend und zeitnah notwendige Entlastung der Industrie beziehungsweise auch der Wirtschaft insgesamt ausgestaltet wird (siehe unsere Position Energiepolitik).\r\n\r\nDie aktuelle vbw Strompreisprognose (Prognos, September 2024) zeigt, dass der Großhandelsstrompreis stark von den Entwicklungen der Gaspreise abhängig. Ein niedriger Strompreis für die Industrie wäre nicht nur ein guter Carbon-Leakage-Schutz, sondern würde die Transformation von Industrie, Wärme und Mobilität weg von fossilen Energieträgern hin zu Strom beschleunigen. Der zügige Hochlauf der Elektrifizierung parallel zum Netzausbau ist unerlässlich, um den Anstieg der Netzentgelte zu verhindern: Eine Beschleunigung der Sektorenkopplung verbreitert die Stromnachfrage, sodass sich die Netzausbaukosten auf mehr Schultern verteilen und die Netzentgelte stabilisiert werden.\r\n\r\nNicht zuletzt vor dem Hintergrund der drohenden Spaltung der einheitlichen deutschen Strompreiszone, die höhere Strompreise in Süddeutschland zur Folge hätte und letztlich den Standort Europa insgesamt schwächen würde, muss der Netzausbau von allen relevanten Akteuren mit größtmöglicher gesellschaftlicher Akzeptanz dringend forciert und mit einem gemeinsamen Bekenntnis vorangetrieben werden.\r\n2.2\tKraftwerkssicherheitsgesetz schnellstens verabschieden\r\nEs müssen ausreichend Gaskraftwerkskapazitäten geschaffen werden, um die Residuallast zu jedem Zeitpunkt sicher decken zu können. Zwar können Batterie- und Pumpspeicher sehr effizient mehrere Stunden lang Residuallastspitzen im Tagesverlauf decken. Aber um den Residuallastausgleich bei überregionalen Dunkelflauten zu schaffen, sind Gaskraftwerke, die in der Übergangsphase mit Erdgas, künftig mit Wasserstoff betrieben werden, ergänzt durch Wasser- und Biomassekraftwerke unabdingbar. Dabei spielt es künftig eine wichtige Rolle, dass die Erzeuger sich flexibel und schnell regelbar an die Residuallast \r\nanpassen können und nicht einspeisen, wenn Wind- und PV-Strom ohnehin üppig vorhanden sind und deshalb der erzielbare Strompreis niedrig ist. Residuallastkraftwerke werden Grundlastkraftwerke daher vollständig ablösen. Auch Wasser- und Biomassekraftwerke können gesamtgesellschaftlich noch sinnvoller eingesetzt werden, indem ihre Erzeugung stärker an die Nachfrage angepasst wird. Hierfür braucht es z.B. Anreize zur Flexibilisierung der Biomassekraftwerke und eine weniger restriktive Genehmigungspraxis für den Schwellbetrieb von Wasserkraftwerken insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten.\r\n\r\nDamit die avisierten H2-ready-Gaskraftwerke unter Berücksichtigung von Planungs-, \r\nGenehmigungs- und Bauzeiten überhaupt, wie erforderlich, bis Anfang der 2030er Jahre realisierbar sind, ist schnellstens ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) zu verabschieden, um mit der Ausschreibung der dringend benötigten Kapazitäten umgehend beginnen zu können. Bereits im Versorgungsbericht 2023 der BNetzA ging man von einem Zubau von 17 bis 21 GW aus. Um deutschlandweit Redispatchkosten zu senken und zur Netzstabilität beizutragen, muss 2/3 dieser Kapazitäten im netztechnischen Süden verortet werden. Um diesen Zubau noch realisieren zu können, muss die derzeitige Investitionszurückhaltung durch verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen überwunden werden.\r\n\r\nZur Vermeidung von Preisspitzen und Absicherung der Versorgung darf es keine weitere Reduktion gesicherter Kraftwerksleistung im Markt mehr geben, bis ausreichend Ersatzkapazitäten verfügbar sind. Das bedeutet ein Aussetzen regulatorisch erzwungener Stilllegungen von Kapazitäten im Rahmen des Kohleausstiegs, bis Ersatz durch gesicherte Kapazitäten erfolgt (z.B. neue Gaskraftwerke). Aus Betreiberinteresse stillgelegte Kraftwerke müssen ausnahmslos in die Reserve überführt und dort gehalten werden, bis Ersatz aus gesicherter Kapazität in Betrieb ist. Zur Dämpfung extremer Preisspitzen müssen die \r\nReserve-Kraftwerke während der Wintermonate (wie im Winter 2022/23) wieder am Markt teilnehmen dürfen.\r\n\r\nEin flexibles, nachhaltiges und intelligentes Gasnetz für die Zukunft muss auch kürzere und schnellere Abschreibungen von Gasnetzen ermöglichen und Klarheit bei den Betriebspflichten der Gasnetze schaffen.\r\n\r\nHinsichtlich der geplanten Umstellung von Gaskraftwerken auf die Nutzung von klimaneutralem Wasserstoff muss sichergestellt sein, dass zu diesem Zeitpunkt ausreichende Mengen Wasserstoff verfügbar und die notwendige Infrastruktur vorhanden ist (siehe unsere Position Aufbau der Wasserstoffwirtschaft). \r\n\r\nBei der Konzeption eines neuen KWSG sollte auch die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mitgedacht werden, da sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit sowie zur Absicherung der Wärmewende leistet. Die Weiterentwicklung der Förderung bestehender industrieller KWK-Anlagen ist wichtig, denn diese Gaskraftwerke ermöglichen schon heute eine effiziente Energieerzeugung auch bei Dunkelflaute. Dies gilt es, mit \r\ngeeigneten Rahmenbedingungen zu stärken. Die bisherige Fördersystematik des KWKG mit abnehmenden förderfähigen Vollbenutzungsstunden führt zu Investitionsunsicherheiten und sollte hin zu einer Investitionsförderung bezogen auf die installierte Leistung für künftige Neuanlagen bzw. die Modernisierung von Anlagen weiterentwickelt werden. \r\n\r\nParallel zur Schaffung des KWSG ist das Strommarktdesign zu reformieren, anderenfalls fehlt den Kraftwerks- und Netzbetreibern die erforderliche Planungs- bzw. Investitionssicherheit. Für das neue Strommarktdesign ist darauf zu achten, dass wirksame Investitionsanreize und eine netztechnisch sinnvolle lokale Vorortung für den Bau von Residualkraftwerken festgelegt werden. Für die Planung des Gesamtsystems sollten nicht nur die Stromerzeugungskosten einzelner Technologien, sondern die erwarteten Strombezugskosten als relevanter Indikator berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass das gewählte System möglichst kosteneffizient das notwendige Niveau an Versorgungssicherheit \r\ngewährleistet und möglichst geringen Aufwand verursacht. Beim notwendigen Hochlauf von steuerbarer und gesicherter Erzeugungsleistung müssen Netzengpässe und Verbrauchsschwerpunkte berücksichtigt werden. Dabei sind Kapazitäten zur Beherrschung von Dunkelflauten anzureizen sowie das umfangreiche Potenzial dezentraler Flexibilitätsoptionen zu heben. Unbedingt muss der Kapazitätsmechanismus die netzdienliche Verortung zusätzlicher Erzeugungskapazitäten sicherstellen. Der Kapazitätsmechanismus muss technologieoffen ausgestaltet werden, d.h. auch der Einsatz von flüssigen Wasserstoffderivaten muss möglich sein, Speicher miteinbeziehen und schließlich vor 2028 operativ sein. Die Stromversorgungssicherheit ist zu zentral, um sie der begründeten Gefahr unzureichenden Kapazitätserweiterung auszusetzen.\r\n\r\nVon Kernenergie als alternative bzw. ergänzende Backup-Lösung am Standort ist dagegen schon angesichts des erheblichen Zeitaufwands und der hohen Kosten kein Beitrag mehr zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen mehr zu erwarten (vgl. Position Energiepolitik).\r\n2.3\tFlexibilitätspotenziale ausschöpfen\r\nEin stabiles und kosteneffizientes Stromsystem erfordert neben einem synchronen Ausbau der erneuerbaren Energien und Netze die Einbindung aller Flexibilitätsoptionen (Großbatteriespeicher, Elektrolyseure, Lastmanagement) und Kleinbatteriespeicher. Energie-Daten-Ökosysteme, die ein digitales Messwesen, standardisierte und interoperable Schnittstellen mitumfassen, werden an Bedeutung zunehmen.\r\n\r\nIm (zunehmend) klimaneutralen Stromsystem fluktuiert das Angebot an Grünstrom und es existiert zugleich eine zeitliche und örtliche Diskrepanz zwischen Erzeugung und Verbrauch. Nur durch den netzdienlichen Einsatz von Speichern wird man die zukünftige Transportaufgabe erfüllen können. Auch der Einsatz großer Elektrolyseure sowie Rückverstromungsanlagen an den Schnittstellen zwischen überregionalen Strom- und Gasnetzen leistet einen Beitrag zu einer systemoptimalen Gestaltung des Energiesystembedarfs. Bisher reagiert die Stromverbrauchsseite aber nur eingeschränkt auf die variable Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.\r\n\r\nWir fordern daher die Schaffung regulatorischer, ökonomischer und technischer Rahmenbedingungen für die zeitliche Flexibilisierung des Stromverbrauchs neuer flexibler Verbraucher wie Elektromobilität und Wärmepumpen, sowie von Unternehmen, die über Flexibilisierungspotenziale verfügen und diese zur Kostensenkung nutzen wollen. Anreize für den netzdienlichen Einsatz von Flexibilitäten auf Nachfrageseite (z.B. durch dynamische Stromtarife) sind erforderlich, um die Kosteneinsparpotentiale von Lastverschiebungen aus Netzengpasszeiten in unkritische Zeiten zu heben. Auch die Netzentgeltstrukturen Großverbrauchern die Nutzung niedriger Spotmarktpreise ermöglichen, ohne dadurch eine zusätzliche Belastung für die Wirtschaft darzustellen. \r\n\r\nDie Einführung statistisch-zeitvariabler Netzentgelte bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (private Ladeeinrichtungen für E-Autos, Wärmepumpen) durch die BNetzA-Festlegung zu §14a EnWG war ein erster wichtiger Schritt, denn daraus können sich mittelfristig dynamischere Modellen entwickeln, um die mögliche Synchronität der Anpassungsreaktion abzumildern. Es ist aber immer im Auge zu behalten, dass die Prozesse einfach \r\numsetzbar sein und einer faire Kostentragung unterliegen müssen.\r\n\r\nKleinbatteriespeicher können aggregiert einen wertvollen Beitrag für ein (kosten-)effizientes Stromsystem leisten. Daher ist die system- und netzdienliche Integration von Kleinstflexibilitäten weiter voranzutreiben. Dazu braucht es die Erprobung der Netzintegration von Kleinstbatteriespeichern auf allen Spannungsebenen. \r\n\r\nEinen ebenso wichtigen Beitrag für ein flexibles und effizientes Energiesystem erbringt der zwingend erforderliche und flächendeckende Smart-Meter-Rollout. Smart-Meter ermöglichen einer Vielzahl energiewirtschaftlicher Akteure, an der Aussteuerung von Erzeugung und Verbrauch bzw. der Reduktion der Netzbelastung mitzuwirken. Dafür müssen in einem ersten Schritt mehr Anlagen in die Direktvermarktung gebracht und der Smart-Meter-Rollout zügig umgesetzt werden. Deutschland ist europaweit Schlusslicht bei der Durchdringung von Smart Metern. Daher muss der Rollout beschleunigt und entbürokratisiert werden, z.B. indem günstige und auf Kern-Funktionalitäten reduzierter intelligente Messgeräte erlaubt werden.\r\n2.4\tPlanungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigen\r\nFür den notwendigen massiven und beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und Netze sind Planungs- und Genehmigungsverfahren generell effizienter auszugestalten, zu standardisieren und zu digitalisieren.\r\n\r\nDer Netzausbau muss dabei von einem gesamtgesellschaftlichen Konsens zur Notwendigkeit des Erreichens der Klimaneutralität und den damit verbundenen Infrastrukturmaßnahmen getragen werden. Dabei muss der Netzausbau Chefsache bleiben, sodass wichtige Schnittstellenthemen zwischen verschiedenen Zuständigkeitsbereichen übergeordnet \r\nkoordiniert und proaktiv vorangetrieben werden. Eine ganzheitliche Steuerung aus einer Hand mit Wirkung in alle betroffenen Ressorts hinein, die notwendige politische Durchschlagskraft auf allen Verwaltungsebenen und die Befähigung der verantwortlichen Behörden vor Ort spielen eine zentrale Rolle.\r\n\r\nIm Bereich des Stromnetzausbaus ist es zu begrüßen, dass die Staatsregierung zusammen mit den Regierungen, allen relevanten Genehmigungsbehörden und Fachstellen, auch auf Ebene der Kreisverwaltungsbehörden, die hohe Priorität des Leitungsbaus durch geeignete Maßnahmen deutlich machen will. Das ist auch unbedingt erforderlich, damit alle Verwal-tungsebenen und -stellen in Bayern dem überragenden öffentlichen Interesse der Energieversorgungsnetze Rechnung tragen.\r\n\r\nEs gibt aber weiterhin hohen Nachbesserungsbedarf, der ausführlich in unserer Position Stromnetzplanung dargestellt wird. Beispielhaft seien genannt:\r\n\r\n–\tDas in § 14d Abs. 10 EnWG definierte „überragende öffentliche Interesse“ muss auf die gesamte Verteilnetzebene ausgeweitet werden und in konkrete Vorgaben für alle mit Genehmigungen befassten Behörden überführt werden.\r\n–\tÜber 80 Prozent des Ausbaus der Verteilnetze in Bayern kann auf Bestandstrassen \r\nerfolgen, trotzdem sind hier komplexe Planfeststellungsverfahren mit Laufzeiten von acht bis zehn Jahren erforderlich. Diesem Umstand sollte durch die Genehmigungsfreiheit von Maßnahmen wie Ersatzneubauten, Leitungs- und Mastverstärkungen im \r\nBestand und fakultative Planfeststellungsverfahren Rechnung getragen werden.\r\n–\tDie materielle Präklusion, also der Ausschluss bestimmter Einwendungen, ist ein geeignetes Mittel, um gerichtliche Verfahren zu straffen. Beispielsweise können nach derzeitiger Rechtslage neue Einwände vorgebracht werden, obwohl bereits ein Planfeststellungsbeschluss auf Grundlage einer Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung erlassen wurde. Die materielle Präklusion im Umweltrecht sollte daher in ihrer Wirkung faktisch wieder eingeführt werden.\r\n–\tAusreichend fachkundiges Personal muss bei den Prüf- und Genehmigungsbehörden zur Verfügung stehen.\r\n–\tDie öffentliche Hand, insbesondere auf kommunaler Ebene, muss frühzeitig Ausgleichsflächen für den notwendigen Netzausbau bereitstellen und sichern. Die Suche nach \r\ngeeigneten Flächen und die Klärung eigentumsrechtlicher Fragestellungen muss \r\nbeschleunigt und vereinfacht werden.\r\n–\tVerteilnetzbetreiber sollen künftig eigenverantwortlich entscheiden, ob eine neue Trasse als Freileitung oder als Erdkabel ausgeführt wird. Der aktuelle Grundsatz eines Vorrangs der Verkabelung (sobald die Kosten weniger als das 2,75-fache der Freileitung betragen gemäß § 43h EnWG) sollte ersatzlos entfallen.\r\n\r\nAuch beim Ausbau von EE-Anlagen ist eine Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungs- und Planungsverfahren erforderlich. Der schnelle Bau der LNG-Terminals kann hier Vorbild sein. Generell sollte im Rahmen der Errichtung von EE-Anlagen dem dadurch bezweckten Klimaschutz ein größeres Gewicht eingeräumt werden als anderen umwelt- oder naturschutzrechtlichen Aspekten. Daher sollte das mittlerweile in § 2 EEG 2023 für die Stromversorgung gesetzlich verankerte „überragende öffentliche Interesse“ auf die \r\ngesamte Verteilnetzebene ausgeweitet werden und in konkrete Vorgaben für alle mit \r\nGenehmigungen befassten Behörden überführt werden. Weitere Lösungsansätze zur \r\nBeschleunigung der Genehmigungsverfahren sind die Möglichkeiten eines vorzeitigen \r\nBaubeginns und der Einsatz von Projektmanagern zur organisatorischen Unterstützung der Genehmigungsbehörden sowie die Digitalisierung bzw. eine technisch moderne Ausstattung aller eingebundenen Stellen und die digitale Vereinheitlichung von Standardprozessen.\r\n\r\nDurch die Umstellung auf klimaneutrale Produktionsverfahren müssen auch innerhalb der Industrie in vielen Bereichen genehmigungsbedürftige Anpassungen an Anlagen und Prozessen durchgeführt werden. Mit Blick auf die ambitionierten Klimaziele sind auch hier deutlich zügigere und rechtssichere Genehmigungs- bzw. Anpassungsverfahren für Industrievorhaben zu gewährleisten.\r\n2.5\tWasserstoffwirtschaft aufbauen\r\nDer politisch angestrebte Wasserstoffhochlauf ist aufgrund fehlender Mengen, hoher Kosten und eines nicht finalen Regelungsrahmens akut gefährdet. Es müssen daher Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Wasserstoffprojekte wie auch die Energiewende insgesamt zu einem Business Case werden lassen. Dafür sind auch gezielte Fördermaßnahmen und Anreize erforderlich, um sowohl die Technologieentwicklung als auch die Marktdurchdringung zu beschleunigen. Entscheidend ist dabei auch die Planbarkeit und Verlässlichkeit für Unternehmen und Netzbetreiber – unabhängig von der aktuellen Haushaltslage. Während der Hochlaufphase ist es notwendig wettbewerbsfähige Einkaufs- und \r\nErzeugungspreise sicherzustellen und mit Hilfe von durch H2Global und EU-Wasserstoffbank eingesetzten Instrumenten (wie doppelstufige Auktionen und CCfDs) klare Preissignale in den Markt zu senden.\r\n\r\nUm den künftigen Wasserstoffbedarf zu decken, sind jedoch vor allem Importe aus günstigen Produktionsländern nötig. Entsprechende Kooperationen (Energiepartnerschaften) und der Aufbau der entsprechenden Importinfrastrukturen müssen umgehend angestoßen werden. Eine bayerische Beteiligung am Aufbau der Erzeugungskapazitäten in Partnerländern – beispielsweise in Marokko – eröffnet nicht nur einen Zugang zu H2 zu international wettbewerbsfähigen Bedingungen, sondern ist auch unter industriepolitischen Gesichtspunkten interessant und sollte politisch – auch auf Bundesebene – flankiert werden.\r\n\r\nEs ist zu begrüßen, dass das am 22. Oktober 2024 genehmigte Wasserstoff-Kernnetz einen deutschlandweiten Aufbau der Wasserstoff-Transportinfrastruktur vorsieht, der allen Regionen den Zugang zur Dekarbonisierungsoption Wasserstoff ermöglicht. Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes ist derzeit als zeitlich herausfordernd zu bewerten. Abhängig von Genehmigungsverfahren, Erleichterungen bei Vergabeverfahren und der Verfügbarkeit von Ressourcen wäre eine Beschleunigung möglich. \r\n\r\nIndustriepolitisch muss auch aus europäischer und nationaler Perspektive ein Fokus auf die zügige Einbindung der industriellen Zentren in Süddeutschland in das europäische Wasserstoffpipelinenetz gelegt werden. Da in Bayern wichtige Industriezentren und ein Luftverkehrsdrehkreuz von internationalem Rang liegen, sowie die wichtige Importroute über Italien und Österreich in Bayern angebunden ist, muss der Freistaat ein essenzieller Teil des Wasserstoff-Kernnetzes und wichtiges Wasserstoff-Drehkreuz werden. Die Versorgung der süddeutschen Industrie über eine Pipeline-Anbindung aus Nordafrika über Italien und Österreich wäre ein wesentlicher Pfeiler im Hinblick auf die Versorgungssicherheit. \r\nUm für den Wasserstoffmarkt die erforderliche Flexibilität zur Verfügung stellen zu können, werden Wasserstoff-Speicher in allen Regionen, gerade auch in Süddeutschland, \r\nbenötigt.\r\n\r\nMit dem Kernnetz können zwar alle Bundesländer und große industrielle Zentren erreicht werden, um jedoch insbesondere dem Mittelstand, der zum Großteil aktuell am Gasverteilnetz angeschlossen ist, Zugang zur Dekarbonisierungsoption Wasserstoff zu ermöglichen, sind zusätzliche Wasserstofftransport- und -verteilersysteme erforderlich. Auch diese können zum überwiegenden Anteil aus den bestehenden Gasverteilernetzen entstehen. Hierfür ist eine auf dem Kernnetz aufbauende H2-Netzentwicklung mit den regionalen/städtischen Verteilernetzen wichtig, um Planungssicherheit für den Markt zu schaffen.\r\nFür die Erweiterung der Wasserstoffinfrastruktur in die Fläche über das Kernnetz hinaus müssen ebenso ein Regulierungsrahmen und Finanzierungskonzept aufgestellt werden. Auf Verteilnetzebene sollte im Zuge der kommunalen Wärmeplanung möglichst bald festgelegt werden, wo (Teil-)Netze von Erdgas auf Wasserstoff umgewidmet werden.\r\n\r\nEine Vorfestlegung auf bestimmte Wasserstofferzeugungsarten ist in der Hochlaufphase abzulehnen. Es muss ein breiterer, technologieneutraler Ansatz die Verringerung von Treibhausgasemissionen im Fokus stehen. Dazu zählen auch faire Bedingungen für synthetische und biogene Kraft- und Brennstoffe. Damit sich entsprechende Investitionen realisieren lassen, sind bürokratische und regulatorische Hürden abzubauen sowie ein Zugang zu bedarfsgerechter Förderung und geeigneten Finanzierungsinstrumente für Erstinvestitionen in industrielle Anlagen sicherzustellen.\r\n\r\nWeitergehende Informationen enthält unsere Position Aufbau der Wasserstoffwirtschaft.\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner / Impressum\r\nDr. Markus Fisch\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-246\r\nmarkus.fisch@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Die heimische Wasserkraft ist dabei ein wichtiger Bestandteil und ergänzt andere erneuerbare Energiequellen. Ihre Rol-le in einem zunehmend dekarbonisierten Energiesystem wird allerdings noch \r\nimmer unterschätzt, beziehungsweise der erreichte Beitrag für die Zukunft als gegeben \r\nunterstellt. Das wird der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des Energieträgers Wasserkraft für das Strom- und Energiesystem – insbesondere in Bayern – nicht gerecht. \r\n\r\nZwar wird der prozentuale Anteil der Wasserkraft an der gesamten Stromerzeugung in Bay-ern mit dem notwendigen massiven Ausbau anderer erneuerbarer Energien, insbesondere Wind und Photovoltaik, perspektivisch sinken. Aufgrund ihrer ständigen Verfügbarkeit sowie der guten Prognostizier- und Regelbarkeit wird die Bedeutung der Wasserkraft für die Sys-temstabilität und die Versorgungssicherheit aber weiter steigen. Zudem ermöglichen Pump-speicherkraftwerke die effiziente und großtechnische Speicherung von überschüssigem Strom aus den volatilen erneuerbaren Erzeugungstechnologien wie Wind und Photovoltaik.\r\n\r\nVor diesem Hintergrund gilt es, die Rahmenbedingungen für die heimische Wasserkraft in Bayern so auszugestalten, dass bestehende Anlagen auch in Zukunft erfolgreich wirtschaften und darüber hinaus möglichst viele weitere Wasserkraftwerke gebaut werden können.\r\n\r\nAus Sicht der Bayerischen Wirtschaft muss insbesondere das mittlerweile zu Recht auch ge-setzlich verankerte überragende öffentliche Interesse an der Wasserkraft in der praktischen Umsetzung noch deutlich stärker zum Tragen kommen. Konkrete Ansatzpunkte skizzieren wir in der vorliegenden Position.\r\nBertram Brossardt\r\n23. Juni 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tAlle Potenziale der Wasserkraft heben\t2\r\n1.1\tBeitrag der Wasserkraft zu Klima- und Umweltschutz\t2\r\n1.2\tWasserkraft als unverzichtbarer Bestandteil des bayerischen \r\nEnergieträgermixes\t3\r\n1.3\tWasserkraft schafft regionale Wertschöpfung und sozialen Mehrwert\t4\r\n2\tBessere Rahmenbedingungen für die Wasserkraft\t5\r\n2.1\tGenehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen\t5\r\n2.2\tAnreize für zusätzliche Stromerzeugung und -speicherung setzen\t7\r\n2.3\tNeue Formen der Energienutzung fördern\t8\r\n2.4\tFaire Regelungen für die Wasserkraft gewährleisten\t9\r\nAnhang\t11\r\nAnsprechpartner/Impressum\t12\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nAlle Potenziale der Wasserkraft mit passenden Rahmenbedingungen he-ben\r\nDie Nutzung der Wasserkraft zur Stromerzeugung liegt im überragenden öffentlichen Inte-resse. Das wurde mittlerweile für erneuerbare Energien, Speicher und Netze völlig zu Recht auf europäischer und nationaler Ebene gesetzlich verankert. Nun gilt es, diesen Grundsatz auch konsequent zum Tragen zu bringen.\r\n\r\nDie heimische Wasserkraft spielt im Freistaat Bayern eine wichtige Rolle im heutigen und künftigen Energieträgermix. Hier leistet sie insbesondere einen relevanten Beitrag zur Ge-währleistung von Versorgungssicherheit und Resilienz. Auch für das Erreichen der Klimaziele ist sie unverzichtbar. Hinzu kommt ein erheblicher gesellschaftlicher Mehrwert.\r\n\r\nUm ihre Potenziale bestmöglich auszuschöpfen, sollten die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Wasserkraft in Bayern künftig weiter verbessert werden. Ansatzpunkte dafür sehen wir in den folgenden Bereichen:\r\n\r\n–\tGenehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen.\r\n–\tAnreize für eine zusätzliche Wasserkrafterzeugung und für Pumpspeicherung setzen.\r\n–\tNeue Formen der Energienutzung im Zusammenhang mit Wasserkraftwerken fördern.\r\n–\tFaire Regelungen für die Wasserkraft gewährleisten.\r\n\r\nBei der Umsetzung setzen wir in bewährter Weise auf ein kooperatives Zusammenspiel zwi-schen den verschiedenen Interessensgruppen, namentlich zwischen Staat und \r\nUnternehmen.\r\n1\tAlle Potenziale der Wasserkraft heben\r\nWasserkraft spielt eine zentrale Rolle für den Wirtschaftsstandort.\r\nWasserkraft spielt im Freistaat seit Jahrhunderten eine wichtige Rolle als Energieträger. Sie ist nicht nur vor dem Hintergrund von Klimawandel und Klimaschutzbemühungen heute rele-vanter denn je, sondern nimmt auch bei der Stärkung der Resilienz als Energiequelle mit ei-nem großen heimischen Anteil eine tragende Rolle ein. Erhalt, Modernisierung, \r\nErweiterung und Neubau von Wasserkraftanlagen und Pumpspeichern sind daher für den Wirtschaftsstandort Bayern von großer Bedeutung. Dabei muss auch der erhebliche volks-wirtschaftliche Zusatznutzen der Wasserkraft bei \r\nallen sie betreffenden Entscheidungen mitbedacht werden.\r\n1.1\tBeitrag der Wasserkraft zu Klima- und Umweltschutz\r\nUm das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, müssen die vorhandenen \r\nPotenziale der Wasserkraft bestmöglich genutzt werden. Die Wasserkraft hat laut Umwelt-bundesamt (2024) den größten CO2-Vermeidungsfaktor unter allen erneuerbaren Energien.\r\n\r\nWeltweit sind dementsprechend diejenigen Regionen und Nationen führend bei Energie-wende und Klimaschutz, die einen hohen Wasserkraftanteil haben, wie z. B. Norwegen, Ös-terreich oder die Schweiz. Der Freistaat Bayern verfügt ebenfalls über einen maßgeblichen Anteil an Wasserkraft. Heute liegt der Anteil Bayerns an der deutschen Wasserkrafterzeu-gung bei rund 60 Prozent und es gibt angesichts der topografischen und hydrologischen Be-dingungen weitere erschließbare Potenziale, insbesondere auch für die Energiespeicherung. Diese Chance muss Bayern als Standortvorteil nutzen. \r\n\r\nWasserkraft leistet darüber hinaus einen maßgeblichen Beitrag zur Anpassung an die \r\nFolgen des Klimawandels, indem sie den Wasserstand in Flüssen reguliert, zur Erhaltung und zum Ausbau von Ökosystemen im Umfeld der Flüsse beiträgt, wertvolle Wasserressourcen speichert, Ersatzhabitate schafft und zum Niedrigwassermanagement sowie \r\npotenziell zur Wiederauffüllung von Grundwasserkörpern beiträgt. Diese Funktionen wer-den angesichts von Klimaveränderungen mit unsicheren Niederschlagsmustern, Wasser-knappheit in Teilen des Landes und zunehmenden Extremereignissen immer wichtiger. In diesem Kontext leisten Wasserkraftanlagen einen wesentlichen Beitrag sowohl im Hochwas-ser- als auch im Niederwassermanagement.\r\n\r\nDarüber hinaus fördert die Wasserkraft die Biodiversität im Umfeld ihrer Anlagen. Durch die Vielzahl an Renaturierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Förderung und zum \r\nErhalt der Artenvielfalt werden bestehende Ökosysteme verbessert und neue Lebensräume geschaffen.\r\n1.2\tWasserkraft als unverzichtbarer Bestandteil des bayerischen Energie-trägermixes\r\nDie Wasserkrafterzeugung bewegt sich in Bayern innerhalb einer Bandbreite zwischen zehn und zwölf Milliarden kWh/a. Damit liegt der Anteil der Wasserkraft an der Bruttostromerzeu-gung aus erneuerbaren Energien im Freistaat heute bei ungefähr 25 Prozent. Das entspricht bei den Erneuerbaren dem zweiten Platz hinter der Photovoltaik. Spielt die sehr dezentrale Kleinwasserkraft für viele Unternehmen auch eine wichtige Rolle bei der Eigenstromversor-gung, liefert die mittlere und große Wasserkraft (einschließlich Pumpspeichern) einen we-sentlichen Beitrag zu Versorgungssicherheit, Resilienz und Systemstabilität in Bayern.\r\n\r\nIm Zuge der Energiewende ist ein massiver Zubau an erneuerbaren Energien erforderlich. Schon heute decken die Erneuerbaren bilanziell etwa die Hälfte des bayerischen Jah-resstromverbrauchs, allerdings leisten nur die Wasserkraft und die Bioenergie relevante Bei-träge zur sogenannten gesicherten Leistung. Wenngleich die Ausbaupotenziale etwa bei Wind und Photovoltaik weitaus größer sind, müssen die erschließbaren Potenziale aller re-generativen Energien ausgeschöpft werden. Nur dann kann das Gesamtsystem effizient, sicher und leistungsfähig gehalten werden. \r\n\r\nDie Wasserkraft mit ihren vielfältigen Eigenschaften kann gerade im Energiesystem der \r\nZukunft ihre spezifischen Vorteile ausspielen und als gute Ergänzung zu Wind und Photovol-taik dienen. Regenerative Energieerzeugung aus Wasserkraft stellt sowohl Grund- als auch Spitzenlast und Flexibilität hoch effizient in allen Leistungsklassen zur Verfügung. Sie ist kon-tinuierlich verfügbar, gut prognostizierbar und sehr gut regelbar. \r\n\r\nAuch mit ihrer Speicherbarkeit stellt die Wasserkraft einen entscheidenden Baustein dar, um die volatile Erzeugung von Photovoltaik und Windenergie auszugleichen und in das bayeri-sche Stromnetz zu integrieren. Eine Studie der FfE von 2013 hat gezeigt, dass im \r\nBereich von Laufwasserkraftwerken ein erhebliches Potenzial vorhanden ist, das vor allem für die Bereitstellung von Flexibilität über kurze Zeiträume nutzbar gemacht werden kann.\r\n\r\nDurch die Möglichkeit zur Bereitstellung einer Vielzahl an Netzdienstleistungen (Regel-energie, Schwarzstartfähigkeit, Blindleistungskompensation, Momentanreserve etc.) trägt die Wasserkraft auch zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemstabilität und damit zur Versorgungsicherheit für die Wirtschaft und Haushalte bei. \r\n\r\nBei Wind und Photovoltaik hat sich die Staatsregierung mittlerweile zu Recht auf ambitionier-te Zielpfade festgelegt. Es gibt aber auch bei der Wasserkraft noch Ausbaupotenziale zu he-ben. Nach Angaben des Bayerischen Wirtschaftsministeriums handelt es sich um rund eine Milliarde kWh/a; dies entspricht einer Steigerung der Erzeugungsleistung der \r\nbestehenden Wasserkraftwerke um etwa zehn Prozent. Das dürfte allerdings eher die Un-tergrenze des tatsächlich in angemessenem Ausgleich mit weiteren ökologischen Anforde-rungen verfügbaren Potenzials darstellen. Im Freistaat gibt es rund 100.000 Flusskilometer mit etwa 57.000 Querbauwerken, von denen derzeit nicht einmal ein Zehntel für die \r\nerneuerbare Energieerzeugung aus Wasserkraft genutzt wird. Der größte Teil der Querbau-werke dient anderen Zwecken, wie dem Hochwasserschutz und der Wasserversorgung für Industrie, Landwirtschaft und Haushalte. Zudem gibt es viele Querbauwerke, die aufgrund geänderter Rahmenbedingungen ihren ursprünglichen Nutzen nicht mehr \r\nerfüllen. \r\n\r\nEs gilt daher, den Bestand an Wasserkraftwerken aktiv zu erhalten, ihn nicht als gegeben zu unterstellen oder durch überbordende Auflagen unwirtschaftlich zu machen. Darüber hinaus sollte der Ausbau gefördert werden, beispielsweise durch die Aufwertung der zuvor er-wähnten ungenutzten Querbauwerke.  \r\n1.3\tWasserkraft schafft regionale Wertschöpfung und sozialen Mehrwert\r\nWasserkraft leistet als heimischer Energieträger mit einer Vielzahl an europäischen, deut-schen und bayerischen Herstellerfirmen von allen Erneuerbaren einen besonders hohen regionalen Wertschöpfungsbeitrag. Nach einer Studie des Industriewissenschaftlichen \r\nInstituts Wien von Oktober 2023 bewirkt jeder investierte Euro bis zu 4,30 Euro an Wert-schöpfung, wovon bis zu zwei Drittel in die regionale Wirtschaft fließen.\r\n\r\nDie mehr als 4.000 bestehenden Wasserkraftanlagen in Bayern sind nicht nur in der Planungs- und Bauphase, sondern über ihre gesamte jahrzehntelange Betriebsdauer hinweg wichtige und verlässliche Auftraggeber für regionale Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende.\r\n\r\nDie Errichtung von Staustufen wurde in der Vergangenheit regelmäßig mit wasserwirtschaft-lichen Aufgaben verbunden. Die Stabilisierung des Grundwasserspiegels, die Reinigung von Flussläufen oder die Sicherstellung der Wasserstände für Wasserstraßen und \r\ndamit eine Unterstützung der Schifffahrt sind nur einige Beispiele für den damit entstande-nen gesellschaftlichen Mehrwert. \r\n\r\nWasserkraft trägt außerdem zur nachhaltigen Schaffung von neuen Lebens- und Erholungs-räumen bei und hat damit auch positive Effekte für den Tourismus. Neben der Attraktivität der Speicherseen und der rund um Wasserkraftwerke entstehenden beziehungsweise er-haltenen Auenlandschaften wurden beispielsweise Infrastrukturen wie Radwege, Zufahrts-straßen und Brücken nur dank der wasserwirtschaftlichen Nutzung geschaffen. \r\n\r\nInsgesamt bedient die Wasserkraft damit typischerweise alle drei Dimensionen der Nachhal-tigkeit – Ökonomie, Ökologie und Soziales. Diesen Aspekt gilt es, in der staatlichen Kommu-nikation auf allen Ebenen klarer zu transportieren.\r\n2\tBessere Rahmenbedingungen für die Was-serkraft\r\nMaßnahmenbündel für die Ausschöpfung der Potenziale in Bayern\r\nDie bayerische Staatsregierung setzt sich schon seit langem für die heimische Wasserkraft ein und hat auch schon eine Vielzahl an unterstützenden Maßnahmen umgesetzt. Sie hat damit über die Jahre maßgeblich dazu beigetragen, dass die Wasserkraft ihren heutigen Stellen-wert hat, mit den im ersten Kapitel beschriebenen positiven gesamtwirtschaftlichen und -gesellschaftlichen Auswirkungen. \r\n\r\nAuch in der aktuellen bayerischen Erneuerbare-Energien-Strategie betont die Staatsregie-rung, das Potential der Wasserkraft in Bayern ausschöpfen und den Ausbau von Wasser-kraftanlagen und Pumpspeicherkapazitäten vorantreiben zu wollen.\r\n\r\nEs ist wichtig, dass die Politik auf allen Ebenen die Bedeutung der Wasserkraft erkennt. Von daher ist erfreulich, dass im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung die \r\nHebung „bestehender Potenziale bei der kleinen und großen Wasserkraft und bei Pump-speicherkraftwerken“ als Ziele ausdrücklich genannt sind. Um diese Potenziale zu heben, sind aber konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die im Folgenden beschrieben werden.\r\n2.1\tGenehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen\r\nWasserkraft liegt in Europa (Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleu-nigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien, kurz: EU-NotfallVO, und Erneuerbare-Energien-Richtlinie, RED III) und in Deutschland – wie alle Erneuerbaren Energien sowie Spei-cher und Netze – im überragenden öffentlichen Interesse. \r\n\r\nIn Bayern wird dies durch das Bayerische Klimaschutzgesetz (Art. 2, Art. 5 Abs. 5 S. 2), \r\neinen ministeriellen Erlass und dessen Bekräftigung durch ein gemeinsames Ministerschrei-ben flankiert. Eine solches gemeinsames Verständnis ist sehr positiv, muss sich aber auch in den konkreten Genehmigungsverfahren von Wasserkraftprojekten (Bestandserhalt, Mo-dernisierung, Nachrüstung, Aus- und Neubau) niederschlagen. Diese sind deutlich zu be-schleunigen und - wo möglich - zu vereinfachen. \r\n\r\nDazu gilt es, bei den aktuell sehr umfangreichen Prüfungen (z. B. Umweltverträglichkeitsprü-fung, UVP) samt der Abwägung im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes (z. B. Maßnahmen zum Schutz von Fischpopulationen) sowie den Anforderungen zur Umsetzung der Wasser-rahmenrichtlinie mit Augenmaß vorzugehen. Hier sind jedenfalls die energiewirtschaftlichen Belange und die Klimaschutzeffekte der Wasserkraft stärker als bisher zu würdigen und in die Abwägung mit anderen ökologischen Belangen einzustellen. Aktuell ist von der Berücksichti-gung des überragenden öffentlichen Interesses noch zu wenig zu spüren. Wünschenswert wäre, dass wie im StMUV-Ministerialschreiben von 2023 richtigerweise festgestellt „die be-sondere Bedeutung der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes […] bei allem staatli-chen Handeln zu berücksichtigen (sind)“. Dies würde Genehmigungsverfahren besonders dort beschleunigen, wo Entscheidungsspielräume in Form von Abwägungen, Beurteilungen oder Ermessensausübungen bestehen.\r\n\r\nDie Abwägung muss zudem gebündelt werden: Derzeit werden beispielsweise Fischereibe-lange in Genehmigungsverfahren sowohl durch die Wasserwirtschaftsämter als Sachverstän-dige als auch durch die Fachberatung für Fischerei als Träger öffentlicher Belange \r\ngewürdigt.\r\n\r\nDie Genehmigungsbehörden vor Ort können und sollen zukünftig als Ermöglicher von \r\nWasserkraftprojekten agieren, indem gangbare Wege zur Realisierung aufgezeigt werden. Dazu sind ergänzende, klare Anleitungen seitens der Staatsregierung notwendig, um die Umsetzung unter anderem des ministeriellen Erlasses sicherzustellen. Checklisten, Muster und ähnliche Handreichungen sollten nach Größenklassen differenziert erstellt werden, um die Verfahren bei Anlagen aller Größenklassen nicht zu überfrachten. Die Anforderungen an die Wasserkraftnutzung müssen innerhalb der gesetzlichen Ermessensspielräume so ausge-staltet werden, dass sie die Wasserkraft fördern und keinesfalls hemmen.\r\n\r\nIn laufenden Genehmigungsverfahren sollten klare Stichtagsregelungen eingeführt werden, also ein fester Zeitpunkt, nach dem die Behörden keine weiteren Unterlagen mehr anfor-dern können. \r\n\r\nDie Behördenzuständigkeiten auf Landesebene gilt es so zu optimieren, dass gerade größere Anlagen eine einheitliche, personell ausreichend ausgestattete Anlaufstelle für Planungs- und Genehmigungsverfahren (sog. One-Stop-Shop) haben. Hierzu ist im Hinblick auf die Verwaltungsseite eine ganzheitliche fachliche und rechtliche Steuerung aus einer Hand mit Wirkung in alle betroffenen Ressorts hinein erforderlich, um ein bayernweit einheitliches Verwaltungshandeln zu gewährleisten. \r\n\r\nBei der Wiederbewilligung (Genehmigung des Weiterbetriebs von bestehenden Wasser-kraftanlagen) sollte grundsätzlich von einer Genehmigungsfähigkeit im bisher bewilligten Rahmen ausgegangen werden, auch um die bestehenden Erzeugungskapazitäten und Flexi-bilitäten möglichst zu erhalten. Die Behörde sollte dementsprechend im Einzelfall darlegen müssen, inwieweit Veränderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse neue beziehungsweise abweichende Auflagen erforderlich machen. In den kommenden Jahren, in denen es zu einer Vielzahl an Genehmigungsverfahren für neue erneuerbare Erzeugungsan-lagen, für Speicher und für Netze kommen wird, sollte generell überlegt werden, für die Wiederbewilligung von Wasserkraftanlagen vereinfachte Verfahren – bis hin zur einer Ge-nehmigungsfiktion – einzuführen. Die Fortführung des Betriebs während eines laufenden Wiederbewilligungsverfahrens muss in jedem Fall zulässig sein.\r\n\r\nVorgaben zur Biodiversität dürfen nur auf Basis bestehenden Rechts, ausgewogen und \r\nunter Berücksichtigung der Bedeutung der Wasserkraft umgesetzt werden.\r\nFür die Artenschutzprüfung muss eine einheitliche, wissenschaftlich fundierte Bewertungs-methode geschaffen werden. Im Fokus sollte die Population im konkreten Gebiet stehen, sofern nicht der Individuenschutz gilt. Maßstab können jedenfalls immer nur tatsächlich im fraglichen Gewässer heimische Tierarten sein.\r\n\r\nEs sollten weder ökologische Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit Vorhaben zum Katastrophenschutz notwendig werden noch die Kompensationsverordnung bei der Durch-führung von ökologischen Maßnahmen Anwendung finden. Auch UVP-Prüfungen oder -Vorprüfungen müssen bei rein ökologischen Maßnahmen entfallen. Das Umfeld von Was-serkraftanlagen ist in der Regel optimal als Ökokonto-Fläche geeignet, und es sollte generell überprüft werden, inwieweit diese nachhaltige Form der Energieerzeugung überhaupt Aus-gleichsflächen benötigt.\r\n2.2\tAnreize für zusätzliche Stromerzeugung und -speicherung setzen\r\nFür eine erfolgreiche Energiewende wird ungeachtet der bestehenden Importnotwendigkei-ten zukünftig jede bestehende und verfügbare zusätzliche Kilowattsunde an erneuer-barem heimischen Strom benötigt. Daher sollten alle verfügbaren Potenziale von Laufwasserkraft-werken, Speichern und Pumpspeichern gehoben werden: \r\n\r\n–\tErrichtung neuer Erzeugungsanlagen an noch nicht (oder nicht mehr) energetisch \r\ngenutzten bestehenden Querbauwerken.\r\n–\tAuch die Errichtung von Wasserkraftwerken an neuen Querbauwerken darf kein Tabu sein.\r\n–\tNutzung von energetischen Wasserkraftpotenzialen im Zusammenhang mit flussbau-lichen Sanierungen (z.B. Tittmoninger Becken, Salzach).\r\n–\tEinfache Ermöglichung von Stauzielerhöhung bei Bestandsanlagen, wo Sicherheit und Ökologie dies zulassen sowie Effizienzsteigerungen an Bestandskraftwerken, ökologisch vertretbare Pegelabsenkungen an bisher stauzielgeregelten Laufwasserkraftwerken.\r\n–\tErrichtung neuer Pumpspeicherkraftwerke (z. B. Riedl), Modernisierung und Erhalt \r\nbestehender Anlagen.\r\n–\tBlindleistung: Bereitstellung von Blindleistung, die für die Spannungshaltung, insbesonde-re auch in Übertragungsnetzen, unerlässlich ist.\r\n–\tMomentanreserve: Dämpfung von Frequenzänderungen und Ausgleich plötzlicher Leis-tungsungleichgewichte. Kleine Wasserkraftwerke können insbesondere in modernen au-tarken, zellularen Netzen einen wichtigen Beitrag leisten.\r\n–\tFörderung der Notstromversorgung: Besonderes Augenmerk liegt auf der Entwicklung und Optimierung von Notstromkonzepten. Klein-/Wasserkraftwerke haben das Potenzial, als verlässliche Notstromquellen zu dienen und damit zur Resilienz kritischer Infrastruktu-ren beizutragen. Insbesondere ihre Schwarzstart- und Inselbetriebsfähigkeit sind in Kri-senzeiten von unschätzbarem Wert.\r\n–\tEinsatz von Künstlicher Intelligenz (KI): Künftig wird KI die technische Entwicklung in der Energieversorgung einschließlich Wasserkraftnutzung maßgeblich beeinflussen. Dies um-fasst insbesondere die prädiktive Wartung, die Optimierung der Energieproduktion sowie die Integration in intelligente Netz- und Wasserwirtschaftsmanagementsysteme.\r\nSelbstverständlich gilt es, neben der Realisierung zusätzlicher Potenziale immer auch das Erhalten des Bestands im Blick zu behalten und konsequent darauf hinzuarbeiten.\r\n\r\nUm Anreize für die Realisierung zusätzlichen Stromerzeugungspotenzials zu schaffen, sollte sich der Freistaat dafür einsetzen, die Förderschwelle im EEG bei Erhöhung des Leistungs-vermögens von derzeit zehn Prozent deutlich abzusenken, vor allem bei Anlagen mit mehr als fünf MW installierter Leistung. Zudem ist eine zusätzliche Vergütungsstufe für kleine Wasserkraftanlagen einzuführen. Der EEG-Erfahrungsbericht zur Wasserkraft (gem.  § 97 EEG 2021) aus 2023 legt dies nahe, wenn die bestehenden Wasserkraftpotenziale gehoben wer-den sollen. Bei kleineren Wasserkraftanlagen sollte zudem die Möglichkeit einer Förderung von ökologischen Maßnahmen geprüft werden, wie es sie in anderen Ländern – beispiels-weise in Hessen – bereits gibt.\r\n\r\nNicht nur, aber auch für die Wasserkraft ist ein geeigneten Strommarktdesigns erforderlich, welches eine angemessene Vergütung für erbrachte Systemdienstleistungen wie \r\nMomentanreserve, Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Blindleistung, Schwarzstartfähig-keit und Speicherung elektrischer Energie sicherstellt. Hierzu muss die Bundesregierung ge-meinsam mit der Bundesnetzagentur schnellstens ein Konzept vorlegen, das technologieof-fen ausgestaltet ist, Kapazitätsanreize während Dunkelflauten setzt und dezentrale Flexibili-tätsoptionen einbezieht. Entscheidend ist, dass das gewählte System möglichst kosteneffi-zient das notwendige Niveau an Versorgungssicherheit gewährleistet und möglichst geringen Aufwand verursacht. Beim notwendigen Hochlauf von steuerbarer und \r\ngesicherter Erzeugungsleistung müssen Netzengpässe und Verbrauchsschwerpunkte \r\nberücksichtigt werden.\r\n2.3\tNeue Formen der Energienutzung fördern\r\nDie Studie Wärmepumpen an Fließgewässern der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE, April 2024) analysiert das theoretische Potenzial für den Einsatz der Wärmepumpen-technologie mit Fließgewässern als Wärmequelle. Die Ergebnisse zeigen, dass der Freistaat damit einen erheblichen Teil seines kommunalen Wärmebedarfs decken kann. Die entspre-chenden Daten zum Wärmepotenzial werden über den Energieatlas zur Verfügung \r\ngestellt. Kommunen können in Zusammenarbeit mit den Versorgern ihre Potenziale auf die-ser Basis vertieft prüfen und im Rahmen der Wärmeplanung berücksichtigen. Von staatlicher Seite sollten einerseits die vornehmlich positiven ökologischen Auswirkungen einer (leich-ten) Abkühlung der Gewässer näher untersucht und andererseits klare Leitlinien für den Einsatz der Technologie geschaffen werden. Hilfreich sind die vom Landesamt für Umwelt erstellten Betreiberhinweise zur Planung, Genehmigung und Betrieb von Wärmetauscheran-lagen in Fließgewässern (2025). Eine staatliche Förderung von entsprechenden Pilot- bezie-hungsweise Demonstrationsanlagen kann weitere wichtige Erkenntnisse ermöglichen, auch im Hinblick auf einheitliche Standards für Fließgewässer-Wärmepumpen.\r\n\r\nBayern hält gegenwärtig in den Wasserkraft-Technologien einen Anteil von fast 2,7 Prozent an den sogenannten Weltklassepatenten, also den besten zehn Prozent aller Patente in ei-ner bestimmten Technologie weltweit. Die Dynamik hat sich in den letzten Jahren \r\nallerdings abgeschwächt (vbw Studie Technologieprofile Bayern, EconSight, Januar 2024). Es sollte geprüft werden, inwieweit aus den Erfindungen weitere relevante Innovationen für die Wasserkraft entwickelt werden können. Ein Beispiel können neue Ansätze zur system-stabilisierenden Einbindung in künftig automatisierte Hoch-, Mittel- oder Niederspannungs-netze sein.\r\n2.4\tFaire Regelungen für die Wasserkraft gewährleisten\r\nWasserkraft ist als langfristige Infrastruktur kapitalintensiv und braucht einen stabilen Rechts- und Investitionsrahmen. Ihre Wirtschaftlichkeit darf nicht durch staatliche Zusatzlasten und administrative Hemmnisse gefährdet werden; umgekehrt sollten Leistungen fair ausgegli-chen werden. \r\n\r\nEine Verstaatlichung von Wasserkraftanlagen kann nicht das Ziel sein – es muss vielmehr darum gehen, privatwirtschaftliche Investitionen der Wasserkraftbetreiber in die Moder-nisierung ihrer Anlagen zu fördern und zu ermöglichen. \r\n\r\nFür die Versorgungssicherheit und den sicheren Netzbetrieb notwendige Systemdienstleis-tungen sollten angemessen vergütet werden, damit die Energieerzeugung aus Wasserkraft langfristig wirtschaftlich bleibt. \r\n\r\nEin im Zusammenhang mit dem Betrieb von Wasserkraftanlagen bereitgestellter Zusatznut-zen durch die Übernahme gemeinnütziger Aufgaben (z. B. Absicherung von Fluss-Sohle und Flussufer, Müllbeseitigung, Grund- und Trinkwasseranreicherung, vgl. oben Abschnitt 1.3) sollte künftig auch finanziell gewürdigt beziehungsweise durch eine Reduktion von Unter-haltslasten und/oder der Wassernutzungsgebühren honoriert werden – mindestens aber müssen sie in Abwägungsprozessen stärker zugunsten der Wasserkraft berücksichtigt wer-den. Es sollte geprüft werden, ob eine finanzielle Entschädigung der Wasserkraftwerksbe-treiber für die Müllentsorgung aus Fließgewässern über die Einnahmen des neu geschaffe-nen Einwegkunststofffonds des Umweltbundesamtes (DIVID) möglich ist.\r\n\r\nUm die Energieerzeugung an bestehenden Anlagen nicht zu gefährden, dürfen im Mindest-wasserleitfaden keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. Es muss darum \r\ngehen, wie viel Mindestwasser nötig ist, nicht wie viel möglich wäre. Ein Anlass für Verschär-fungen im Vergleich zur geltenden Regelung ist nicht ersichtlich. Sinnvoll wäre es in diesem Zusammenhang, Strukturmaßnahmen an sog. pessimalen Stellen in der Ausleitungsstrecke zu ermöglichen.\r\n\r\nBewilligungszeiträume müssen in Anbetracht der notwendigen langfristigen hohen Investiti-onen im Einklang mit den Amortisationszeiträumen deutlich länger als 30 Jahre sein. Zeiträu-me von 60 Jahre und mehr für größere Investitionen (z. B. Modernisierungen, neue \r\nAnlagen) wären angemessen. \r\n\r\nIm Rahmen der geplanten Einführung eines Wassercents muss in jedem Fall die bloße Nut-zung von Wasser (ohne Verbrauch) dauerhaft privilegiert werden, wie es die Staatsregierung nach aktuellem Stand zu Recht beabsichtigt, ebenso wie eine Bepreisung lediglich von Grundwasser. Wasserkraftwerke verbrauchen kein Wasser, sondern leiten das zur Stromer-zeugung abgeleitete Wasser dem Gewässer direkt ohne Verunreinigung wieder zu, und dür-fen dementsprechend nicht belastet werden. Im Übrigen gilt, dass Wasserentnahmen die Belange der Wasserkraftnutzung angemessen berücksichtigen müssen.\r\n\r\nKooperative Ansätze sind auch im Zusammenspiel von Freistaat und Unternehmen zielfüh-rend und sollten weiterverfolgt werden. Beispiele sind der Wasserpakt oder das Eckpunkte-papier Nachhaltige Wasserkraftnutzung an staatlichen Gewässern in Bayern, das die Grund-lage für eine ökologische Wasserkraftnutzung an den großen bayerischen Gewässern bildet.\r\n\r\n \r\nAnhang\r\n\r\nvbw-Studie Technologieprofile Bayern: Die Position des Freistaats und seiner Regierungsbe-zirke in Zukunftstechnologien, Januar 2024\r\n\r\nvbw Position Technologische Innovationen fördern, September 2023\r\n\r\nVBEW-Positionen zur Wasserkraft, April 2024\r\n\r\nFfE-Studie Wärmepumpen an Fließgewässern – Analyse des theoretischen Potentials in Bay-ern, April 2024, abrufbar unter www.ffe.de/projekte/waermepumpen-an-fliessgewaessern-analyse-des-theoretischen-potenzials-in-bayern/\r\n\r\nUmweltministerielles Schreiben 2129-U \r\nBerücksichtigung der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes bei Verwaltungsent-scheidungen vom 24.02.2023\r\n\r\nGemeinsames Minister-Schreiben zur Beschleunigung der Energiewende an die Regierun-gen, an Fachbehörden, im Vollzug tätige Behörden und weitere Institutionen, StMWi-91-9100/199/5 StMUV-K28c-U8700-2022/38-63, 17.01.2024\r\n\r\nVolkswirtschaftliche Bedeutung der Wasserwirtschaft in Österreich, IWI – Industriewissen-schaftliches Institut Wien, Oktober 2023\r\n\r\nLfU-Studie „Analyse der Pumpspeicherpotentiale in Bayern – Endbericht“, Juni 2014\r\n\r\nFlexibilisierung der Laufwasserkraftwerke in Bayern\r\n\r\nPotenzialabschätzung der flexibel einsetzbaren Leistung in Laufwasserkraftwerken in Bayern, FfE Mai 2013\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Markus Fisch\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-246\r\nmarkus.fisch@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-06-25"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001963","regulatoryProjectTitle":"Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5b/66/555531/Stellungnahme-Gutachten-SG2506250046.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Industriestrompreis einführen\r\nEffektiver Industriestrompreis zum Schutz vor De-Industrialisierung dringend erforderlich\r\nErforderlichkeit\r\n\r\nIn der Übergangsphase der Energiewende brauchen wir schnellstmöglich einen effektiven Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen. Unabhängig von der Bezeichnung (zwischenzeitlich „Brückenstrompreis“, im Koalitionsvertrag nun wieder „Industriestrompreis“) darf dabei weder der Sektor noch die Branche oder die Größe des Unternehmens entscheiden. Vielmehr kommt es darauf an, dass sich das Unternehmen im internationalen Wettbewerb behaupten muss und eine hohe Energieintensität aufweist.\r\n\r\nOhne eine solche befristete staatliche Entlastung bei den Strompreisen wird die De-Industrialisierung weiter voranschreiten und zu schweren Verwerfungen in der gesamten Wirtschaft führen. Es droht eine Verlagerung von Produktion und damit Arbeitsplätzen an kostengünstigere Standorte im (vornehmlich außereuropäischen) Ausland. Dies hätte schwerwiegende Folgen auch für nachgelagerte Branchen sowie gravierende Auswirkungen auf Wertschöpfung und Wohlstand in Deutschland und der EU.\r\n\r\nZusätzliche Maßnahmen zur Absenkung der Strompreise für die ganze Breite der Wirtschaft sind zwar erforderlich (z. B. die dauerhafte Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und die Deckelung der Netzentgelte), können aber bei Weitem nicht die Lücke zu international wettbewerbsfähigen Preisen schließen. Im europäischen Industriestrompreisvergleich steht Deutschland seit Jahren auf einem der hintersten Plätze. Die staatlich induzierten Stromkostenbestandteile (ohne Netzentgelt) lagen im Jahr 2024 bei einem Anteil von 8,8 Prozent; das macht bei einem durchschnittlichen Strompreis von 16,99 Cent in der Abnahmeklasse von 160.000 bis 20 Mio. kWh nur 1,49 Cent aus. Entlastungen bei den staatlichen Abgaben stellen daher keine hinreichenden Alternativen zu einem Industriestrompreis dar, sondern sind notwendige Ergänzungen.\r\n \r\nAusgestaltung\r\n\r\nBerechtigtenkreis\r\nDen ermäßigten Strompreis sollten alle energieintensiven und im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen, unabhängig von der Beschäftigtenzahl oder der Umsatzhöhe (also auch KMU), erhalten. \r\n\r\nFür die Feststellung der Energieintensität gibt es unterschiedliche Ansatzpunkte, z.B.:\r\n\r\n–\tMan knüpft an einen fixen Verbrauchswert an, wie z.B. bei der Strompreisbremse > 30.000 kWh.\r\n–\tNach einem Vorschlag StMWi soll Art. 17 Abs. 1a der EU-Energiesteuer-RL herangezogen werden:\r\nAls „energieintensiver Betrieb“ gilt eine Betriebseinheit, bei der sich entweder die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes belaufen …\r\n–\tNach §§ 40 ff. EEG a.F. (EEG-Umlage) musste der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung über 14 Prozent liegen.\r\n–\tWie bei der Besonderen Ausgleichsregelung nach § 31 EnFG gilt ein Unternehmen als energieintensiv, wenn es einer bestimmten Branche (WZ-Code) angehört. Auf individuelle Verbrauchswerte kommt es nicht an.\r\n\r\nUnternehmen, die heute noch überwiegend auf Gas angewiesen sind und daher trotz hoher Kosten nur wenig entlastet werden, könnten für ihren Stromanteil ebenfalls pauschal (nach Branchen oder einem einfachen Nachweisverfahren) einbezogen werden. Damit würde zugleich ein gewisser Anreiz für eine rasche Elektrifizierung gesetzt, wo das technisch möglich ist.\r\n\r\nAnders als bei der Besonderen Ausgleichsregelung sollte es einen gleitenden Einstieg geben und keine „Fallbeilregelung“; d. h. auch Unternehmen, die die Kriterien nur knapp verfehlen, sollten profitieren können. Das lässt sich beispielsweise über eine gestaffelte Entlastung innerhalb einer bestimmten Spanne erreichen. Es bietet sich an, umgehend eine Expertenkommission unter Beteiligung verschiedener Branchen einzusetzen, um die Kriterien zu entwerfen und im Anschluss in die breitere Anhörung zu geben.\r\n\r\nAuch bei der Feststellung der internationalen Wettbewerbssituation gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Es sollten keine allzu strengen Maßstäbe angelegt werden:\r\n\r\n–\tJe nachdem, welches Kriterium für die Energieintensität ausgewählt wird, könnte es sich anbieten, die Internationalität schlicht zu vermuten (sicher z. B. bei dem eher harten EEG-Kriterium sinnvoll).\r\n–\tGgf. könnte man auch hier mit Branchengruppen arbeiten, um die Internationalität zu vermuten (in diese Richtung denkt das StMWi).\r\n–\tDie „Handelsintensität“ mit anderen Ländern eignet sich nicht als Kriterium, da diese aufwändig nachzuweisen ist bzw. festzulegen wäre, welches Volumen oder wie viele ausländische Handelskontakte erforderlich sind. Außerdem kann eine internationale Wettbewerbssituation bereits vorliegen, wenn sich auch ausländische Unternehmen für einen inländischen Auftrag bewerben.\r\n\r\nWeitere Anforderungen (z. B. verpflichtende Klimaschutzmaßnahmen, Arbeitsplatzerhaltungspflicht) sind abzulehnen. Sie schaffen zusätzliche Bürokratie und sind häufig aus praktischen Gründen nicht umsetzbar. Wirtschaftlich realisierbare Effizienzmaßnahmen haben gerade energieintensive Unternehmen in aller Regel bereits umgesetzt. Zudem wirken niedrige Strompreise von selbst als Anreiz für den Einsatz klimafreundlicher/effizienter Technologien, die meist strombasiert sind.\r\n\r\nHöhe der Beihilfe\r\nEin Strompreis von (brutto, d.h. inklusive aller Abgaben) vier Cent pro Kilowattstunde würde die energieintensive Industrie im internationalen Wettbewerb wirkungsvoll entlasten, insbesondere mit Blick auf die USA und China. Andere Vorschläge, die von fünf bis sechs Cent reichen, stellen immerhin gegenüber dem Status quo bereits eine deutliche Verbesserung dar.\r\n\r\nZusätzliche Maßnahmen zur Absenkung der Strompreise (z. B. die dauerhafte Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum, Deckelung der Netzentgelte, Verlängerung der Strompreiskompensation) bleiben neben einem Industriestrompreis erforderlich. \r\n\r\nBefristung\r\nDie aktuelle Strompreisprognose der Prognos AG im Auftrag der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft zeigt, dass selbst beim Erreichen der ehrgeizigen Ausbauziele bei erneuerbaren Energien und Netzen die durchschnittlichen Großhandelsstrompreise nicht vor Ende des Jahrzehnts auf ein wettbewerbsfähiges Niveau sinken werden und langfristig über den Preisen von 2019/2020 liegen. Wir brauchen daher zwingend eine Lösung für eine Übergangszeit bis mindestens 2030. Um Investitionsentscheidungen zugunsten des Standorts zu ermöglichen, muss Vertrauen geschaffen werden, dass der Industriestrompreis so lange wie notwendig gewährleistet wird.\r\n\r\nFinanzierung\r\nDer Industriestrompreis darf zur Finanzierung nicht auf die anderen Stromkunden umgelegt werden, sondern muss aus Haushaltsmitteln finanziert werden. Um einer Deindustrialisierung wirkungsvoll entgegenzuwirken, ist eine verlässliche Absicherung entscheidend; dafür bietet sich der Klima- und Transformationsfonds (KTF) an.\r\n\r\nEU-Beihilferecht\r\nDer Industriestrompreis muss europarechtlich abgesichert und unbürokratisch umsetzbar sein. Ohne einen Industriestrompreis drohen industrielle Wertschöpfungsketten in ganz Europa Schaden zu nehmen. Die Bundesregierung muss nun schnellstens ein entsprechendes Konzept erstellen und sich in Brüssel für die zügige Realisierung einsetzen. Um das Genehmigungsverfahren der EU-KOM zu beschleunigen, bietet es sich an, auf bereits bestehende beihilferechtlichen Grundlagen (z.B. für die Strompreiskompensation) aufzusetzen, anstatt ein neues beihilferechtliches Regime zu verabschieden. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001963","regulatoryProjectTitle":"Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/68/10/646821/Stellungnahme-Gutachten-SG2512010027.pdf","pdfPageCount":30,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wasserstoffkosten für die Industrie\r\nPräsentation und Ergebnisse erstellt von Prognos\r\nHinweis\r\nZitate aus dieser Publikation sind unter Angabe der Quelle\r\n(vbw / Prognos Wasserstoffkosten 2025)\r\nWasserstoffkosten für die Industrie 2025 (vbw / Prognos AG, Juli 2025) Folie 1\r\nVorgehen und Methodik (1/2)\r\n\r\nIn dieser Kurzstudie wird eine Bandbreite zukünftiger Wasserstoffkosten für Industriekunden dargestellt. Die Kosten der\r\nWasserstoffproduktion werden auf der Grundlage detaillierter Annahmen zu einzelnen Kostenparametern ermittelt. Eine\r\ndetaillierte Zusammenstellung der Berechnungsgrundlagen findet sich im Datenanhang (Folie 24 bis 27).\r\n‒\r\nDie Nationale Wasserstoffstrategie geht für das Jahr 2030 von einem Importanteil von 50 bis 70 Prozent der Wasserstoffnachfra\r\nge\r\naus und rechnet auch langfristig mit einem entsprechenden Importbedarf. Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass\r\nder Großhandelspreis von Wasserstoff durch Erzeugungsfälle im Ausland bestimmt wird.\r\n\r\nIn dieser Studie dargestellt sind für grünen und blauen Wasserstoff jeweils ein „oberer“ und ein „unterer“ Fall für den kurze\r\nn ( ab\r\n2030), den mittleren (2035 2045) und den langen Zeithorizont (ab 2045). Zur Illustration werden drei Erzeugungsfälle im Ausland\r\ndargestellt, die innerhalb dieser Bandbreite liegen.\r\n\r\nDie dargestellte Kostenbandbreite des oberen und unteren Falls stellt jeweils eine konsistente Kombination von optimistischen\r\nund pessimistischen Ausprägungen der Kostenentwicklung für jeden Berechnungsparameter dar.\r\n\r\nDie Bandbreite der Wasserstoffkosten bildet unterschiedliche Erzeugungsfälle im Ausland innerhalb einer Reichweite von ca.\r\n2.000 km ab, für die ein Pipelinetransport sinnvoll ist. Die unterschiedlichen Erzeugungsfälle für grünen Wasserstoff decken dab ei\r\neine Reihe möglicher Produktionsstandorte und Stromerzeugungstechnologien ab. Zur Illustration der Bandbreite erfolgt eine\r\nDarstellung von drei Produktionsfällen im Ausland.\r\nWasserstoffkosten für die Industrie 2025 (vbw / Prognos AG, Juli 2025) Folie 2\r\nVorgehen und Methodik (2/2)\r\n\r\nFür blauen Wasserstoff wird aufgrund von verbleibenden Restemissionen von einem möglichen Einsatz bis 2045 ausgegangen.\r\nEs werden Importe aus Ländern innerhalb der Pipelinereichweite mit ausreichend Gasvorkommen und Speichermöglichkeiten\r\nfür CO 2 unterstellt. In Frage kommt hierfür vor allem Norwegen, aber möglicherweise auch das Vereinigte Königreich, die\r\nNiederlande und Länder in Nordafrika.\r\n\r\nDie fundamentalen Wasserstoffkosten für Industriekunden setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:\r\n‒\r\nHerstellungskosten\r\n‒\r\nIn\r\nund ausländische Transportkosten\r\n‒\r\nSpeicherkosten\r\n\r\nFür den Transport nach Deutschland wurde einheitlich ein Transport per Pipeline unterstellt. Für Erzeugungsfälle aus Übersee\r\nsind aufgrund des dann notwendigen Schiffstransports erhebliche Transportaufschläge erforderlich, die hier nicht berücksichti gt\r\nwurden.\r\n\r\nSofern sich wettbewerbliche Märkte für Wasserstoff herausbilden, werden die Preise durch die dargestellten Kosten bestimmt.\r\nBei auftretenden Knappheiten oder der Herausbildung von Monopolstrukturen können weitere Preisaufschläge auftreten, die\r\nzu Preisen über den dargestellten Kosten führen.\r\n\r\nFossil erzeugter blauer Wasserstoff hat einen strukturellen Kostenvorteil\r\ngegenüber grünem Wasserstoff aufgrund niedrigerer Energie und\r\nAnlagenkosten und höheren Vollbenutzungsstunden der Anlagen.\r\n\r\nBei der Produktion von blauem Wasserstoff entstehen unvermeidbare\r\nRestemissionen. Aufgrund der vorgegebenen Klimaziele ist der Einsatz\r\nvon blauem Wasserstoff nach 2045 daher unwahrscheinlich.\r\n\r\nGrüner Wasserstoff kann eine deutliche Kostendegression erfahren und\r\nso gegenüber blauem Wasserstoff an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen.\r\n\r\nWichtige Einflussfaktoren zur Senkung der Herstellungskosten von\r\ngrünem Wasserstoff sind: niedrige Stromgestehungs bzw.\r\nStrombezugskosten, Kostendegression der Elektrolysetechnologien,\r\nmöglichst hohe Vollbenutzungsstunden der Elektrolyse.\r\n\r\nWichtige Einflussfaktoren für die Herstellungskosten von blauem\r\nWasserstoff sind: Erdgaskosten, ETS Preise, Abscheideraten von CO 2 ,\r\nCO 2 Speicherung , CO 2 Transport und deren Kosten.\r\n\r\nIn\r\nund ausländischer Transport sowie Speicherung sind nicht zu\r\nvernachlässigende Kostenfaktoren in der Größenordnung von 1,4 bis 2,2\r\nEuro/kg (42 66 Euro/MWh Hi).\r\nFür treibhausgasarmen Wasserstoff haben\r\nzwei Routen die technische Reife für einen\r\nMarkthochlauf erreicht:\r\n1.\r\nGrüner Wasserstoff aus\r\nWasserelektro\r\nlyse mit erneuerbarem Strom\r\n2.\r\nBlauer Wasserstoff aus\r\nErdgas mit CO 2\r\nAbscheidung\r\nBeide Routen haben aufgrund unterschied\r\nlicher Vor und Nachteile das Potenzial, sich\r\nim Markthochlauf für einen treibhausgas\r\narmen Wasserstoffmarkt zu ergänzen.\r\n\r\nLeitungsgebundener Import von Wasserstoff ist aus heutiger\r\nSicht die günstigste Transportoption.\r\n\r\nBestehende Anbindung über Erdgas\r\nFernleitungen ist ein\r\nErschließungsvorteil.\r\n\r\nSpanien\r\n\r\nHohes EE\r\nPotenzial für Wind und Sonne\r\n\r\nHohe Flächenverfügbarkeit\r\n\r\nWeighted Average Cost of Capital (\r\nWACC) auf EU Niveau\r\n\r\nVereinigtes Königreich\r\n\r\nHohes EE\r\nPotenzial für Wind On und Offshore\r\n\r\nWACC auf EU\r\nNiveau\r\n\r\nMögliche Erdgasvorkommen und CO\r\n2 Senken für blauen Wasserstoff\r\n\r\nNordafrika\r\n\r\nHohes EE\r\nPotenzial für Wind und Sonne\r\n\r\nHohe Flächenverfügbarkeit\r\n\r\nWACC mit Risikoaufschlägen\r\n\r\nMögliche Erdgasvorkommen und CO\r\n2 Senken für blauen Wasserstoff\r\n\r\nNorwegen\r\n\r\nErdgasvorkommen und CO\r\n2 Senken für blauen Wasserstoff\r\n\r\nWACC auf EU\r\nNiveau\r\nKostenfaktoren für „grünen“ Wasserstoff aus Elektrolyse\r\nWasserstoffkosten für die Industrie 2025 (vbw / Prognos AG, Juli 2025)\r\nErzeugung von erneuerbarem Strom: Wind und PV sind kostengünstige erneuerbare Stromquellen für grünen\r\nWasserstoff und zudem stark ausbaufähig. Die Gestehungskosten von erneuerbarem Strom sind in den\r\nvergangenen Jahren bereits stark gesunken. Ob weitere Kostensenkungen in Zukunft realisiert werden können, ist\r\nderzeit offen.\r\nOpportunitäten: Für erneuerbaren Strom bestehen in Europa mehr Vermarkungsoptionen als nur die Lieferung an\r\nElektrolyseure (z.B. durch Netzeinspeisung). Die Stromkosten der Elektrolyse werden sich daher auch an den\r\nStrompreisen am jeweiligen Produktionsort orientieren. Dies gilt mittel- und langfristig auch, sofern die\r\nStromerzeugungsanlagen und die Wasserstoffherstellung durch ein integriertes Unternehmen betrieben werden,\r\nda sich wirtschaftliche Unternehmen auch an den Opportunitäten der alternativen Stromvermarktung orientieren\r\nwerden.\r\nVollbenutzungsstunden: Hohe Vollbenutzungsstunden des Elektrolyseurs senken bei sonst gleichen Bedingungen\r\ndie Gestehungskosten für Wasserstoff. Je höher allerdings die Vollbenutzungsstunden ausfallen, desto höher fallen\r\nauch die Kosten der erneuerbaren Elektrizität aus. Um hohe Vollbenutzungsstunden zu erzielen, ist der Zubau\r\nweiterer EE-Anlagen erforderlich, was mit Kostensteigerungen des Strombezugs einhergeht. Da beide Effekte\r\neinander entgegenwirken, liegen die optimalen Vollbenutzungsstunden tiefer als das theoretische Maximum der\r\nVollauslastung. Das Optimum variiert je nach Standort und gewählter Erzeugungsart und liegt bei den hier\r\nunterstellten Betrachtungsfällen zwischen 3.000 und 5.500 Stunden pro Jahr.\r\nHinweis: Die zugrunde gelegten Annahmen sind im Datenanhang auf Folie 24 und 25 dargestellt.\r\nH2\r\nH2O\r\nErneuerbare Elektrizität\r\nWasserelektrolyse\r\nWasserstoff\r\nKompression Verflüssigung Hydrierung\r\n(LOHC)\r\nWasser\r\nQuelle: Bild von macrovector auf Freepik\r\nFolie 8\r\nKostenfaktoren für „grünen“ Wasserstoff aus Elektrolyse\r\nWasserstoffkosten für die Industrie 2025 (vbw / Prognos AG, Juli 2025)\r\nInvestitionskosten: Der Markthochlauf für Elektrolysetechnologien lässt Kostenreduktionen durch\r\nSkaleneffekte, Automatisierung und Industrialisierung sowie technische Entwicklung erwarten.\r\nDerzeit ist unklar, wie schnell und wie stark die Kosten sinken werden.\r\nWirkungsgrade: Die strombasierte Spaltung von Wasser geht nicht ohne Verluste einher.\r\nAbwärmenutzung könnte den Nutzungsgrad des eingesetzten Stromes erhöhen. Die Verluste liegen\r\nmomentan in der Größenordnung von einem Drittel.\r\nDegradation: Über den Nutzungszeitraum einer Elektrolyseanlage sinkt der Wirkungsgrad aufgrund\r\nvon Degradation. Durch technische Maßnahmen kann der Effekt abgemildert werden. Nach ungefähr\r\nder Hälfte der Betriebsdauer ist ein Austausch der zentralen Komponente der Elektrolyse, des\r\nsogenannten Stacks erforderlich (Stackwechsel).\r\nHinweis: Die zugrunde gelegten Annahmen sind im Datenanhang auf Folie H 24 und 25 dargestellt. 2\r\nH2O\r\nErneuerbare Elektrizität\r\nWasserelektrolyse\r\nWasserstoff\r\nKompression Verflüssigung Hydrierung\r\n(LOHC)\r\nWasser\r\nQuelle: Bild von macrovector auf Freepik\r\nFolie 9\r\nKostenfaktoren für „grünen“ Wasserstoff aus Elektrolyse\r\nWasserstoffkosten für die Industrie 2025 (vbw / Prognos AG, Juli 2025)\r\nInfrastruktur: Für den Import und inländischen Transport von Wasserstoff ist die Errichtung einer\r\nLeitungsinfrastruktur notwendig. Bis zur Errichtung der notwendigen Infrastruktur ist ein Import über\r\nandere Transportmodi wie Tankschiffe, Bahn oder LKW notwendig. Hierfür würden höhere Kosten als\r\nhier unterstellt anfallen. Für den Import von flüssigem Wasserstoff über Schiffe rechnen wir mit\r\nTransportkosten in Höhe von über 2 Euro/kg.\r\nUmwandlungsverluste: Der Transport von Wasserstoff erfordert mindestens eine hohe Kompression\r\nmit entsprechenden Energieverlusten. Transport in anderen Aggregatzuständen oder Molekülen, z.B.\r\nVerflüssigung, LOHC oder Ammoniak (NH3) geht mit zusätzlichen Umwandlungsverlusten und Kosten\r\neinher. Diese Formen wurden hier ausgeklammert. Bei Berücksichtigung dieser Kosten würden sich\r\ndie Transportkosten je nach Transportart und Entfernung um 1,5 bis 3,3 Euro/kg erhöhen.\r\nSpeicher: Je höher die Saisonalität der Wasserstoffnachfrage ausfällt, desto höher der\r\nSpeicherbedarf. Für die Absicherung eines klimaneutralen Stromsystems wird bereits ein\r\nSpeicherbedarf erwartet, der über die Potenziale der Umwidmung aus Erdgasspeichern hinausgeht.\r\nHinweis: Aus den oben genannten Gründen wird bei grünem Wasserstroff nur auf die Kosten von\r\nPipeline-Transporten und ab dem Zeitpunkt von deren Umwidmung (von Erdgas auf Wasserstoff)\r\nabgestellt. Die zugrunde gelegten Annahmen sind im Datenanhang auf Folie 24 und 25 dargestellt.\r\nH2\r\nH2O\r\nErneuerbare Elektrizität\r\nWasserelektrolyse\r\nWasserstoff\r\nKompression Verflüssigung Hydrierung\r\n(LOHC)\r\nWasser\r\nQuelle: Bild von macrovector auf Freepik\r\nFolie 10\r\nGestehungskosten von „grünem“ Wasserstoff\r\n\r\nStrom stellt die wichtigste Kostenkomponente dar\r\n(43 Prozent bis zu 79 Prozent langfristig). Die\r\nStromkosten liegen über den reinen Stromgeste\r\nhungskosten , da eine hohe Anlagenauslastung mit\r\nentsprechender Überbauung von EE Anlagen\r\nunterstellt wurde.\r\n\r\nDie Kosten für Anlagen und Finanzierung bieten\r\ngroßes Potenzial für Kostenreduktionen.\r\n\r\nKosten für Meerwasserentsalzung blieben\r\nunberücksichtigt.\r\nBandbreite untersuchter Fälle für „grünen“ Wasserstoff\r\nWasserstoffkosten für die Industrie 2025 (vbw / Prognos AG, Juli 2025) Folie 12\r\n\r\nIn dieser Kurzstudie wurde eine Bandbreite unterschiedlicher Erzeugungsfälle untersucht, die durch einen oberen und einen unt\r\nere n\r\nProduktionsfall abgegrenzt werden.\r\n\r\nDer obere und untere Produktionsfall stellen dabei jeweils einen pessimistischen und optimistischen Fall hinsichtlich der wes\r\nent lichen\r\nEinflussparameter auf die Wasserstoffkosten dar.\r\n\r\nZu Illustration der Bandbreite werden drei ausgewählte Erzeugungsfälle in unterschiedlichen Ländern dargestellt.\r\n\r\nDie Annahmen für den oberen und unteren Produktionsfall sind auf Folie 24 beschrieben.\r\n\r\nFür die illustrative Darstellung einzelner Länder wurden die Mittelwerte des oberen und unteren Falles verwendet. Für die Str\r\nomk osten\r\nwurde wie folgt vorgegangen:\r\nSpanien (ES) Mittlere Strompreise aus der vbw/Prognos Strompreisprognose 2024 wurden verwendet, um die Opportunität der\r\nStromerzeugungstechnologien zur Netzeinspeisung zu berücksichtigen.\r\nVereinigtes Königreich (UK) Um einen oberen Fall zu illustrieren, wurden Strompreise aus dem oberen Preispfad der vbw/Prognos\r\nStrompreisprognose 2024 verwendet.\r\nNordafrika : Es werden Strombezugskosten angesetzt, die sich an den reinen Stromgestehungskosten erneuerbarer Energien, ggf. mit\r\nentsprechender Überbauung, orientieren. In diesem Fall wird nicht davon ausgegangen, dass eine Netzeinspeisung erfolgen kann.\r\nKostenfaktoren für „blauen“ Wasserstoff aus Erdgas\r\nWasserstoffkosten für die Industrie 2025 (vbw / Prognos AG, Juli 2025)\r\nH2\r\nCO2\r\nErdgas\r\nReformierung\r\nWasserstoff\r\nTransport und Speicherung\r\nRestemission\r\nQuelle: Bild von macrovector auf Freepik\r\nErdgaskosten: Die Gestehungskosten für Wasserstoff aus Erdgas werden maßgeblich durch die\r\nKosten und den möglichen Transport für Erdgas bestimmt. Es wird angenommen, dass das Erdgas\r\ninnerhalb Europas vor allen Dingen in Norwegen gefördert wird.\r\nOpportunitäten: Entscheidend für die Kosten der Wasserstoffproduktion sind jedoch nicht die\r\nreinen Förderkosten sondern ein Preis, der sich am Erdgaspreis bei alternativer Vermarktung\r\norientieren wird.\r\nVollbenutzungsstunden: Wasserstoffproduktion auf Erdgasbasis erreicht in der Regel höhere\r\nVollbenutzungsstunden als die Produktion auf Basis erneuerbaren Stroms, da die Verfügbarkeit\r\ndes Ausgangsenergieträgers Erdgas zeitlich nicht schwankt. Es wird eine Auslastung von 8.000\r\nStunden pro Jahr unterstellt.\r\nHinweis: Bei der Produktion von blauem Wasserstoff entstehen unvermeidbare Restemissionen.\r\nAufgrund der vorgegebenen Klimaziele ist der Einsatz von blauem Wasserstoff nach 2045 daher\r\nunwahrscheinlich. Diese rechtliche Unsicherheit bleiben hier außer Betracht. Die zugrunde\r\ngelegten Annahmen sind im Datenanhang auf Folie 26 und 27 dargestellt.\r\nCO2\r\nAbscheidung\r\nFolie 15\r\nKostenfaktoren für „blauen“ Wasserstoff aus Erdgas\r\nWasserstoffkosten für die Industrie 2025 (vbw / Prognos AG, Juli 2025)\r\nH2\r\nCO2\r\nErdgas\r\nReformierung\r\nWasserstoff\r\nTransport und Speicherung\r\nRestemission\r\nQuelle: Bild von macrovector auf Freepik\r\nInvestitionskosten: Autotherme Dampfreformierungsanlagen (ATR), die Erdgasreformierung mit\r\nhohen CO2-Abscheidungsraten ermöglichen, sind noch kein industrieller Standard, eine großskalige\r\nAnwendung ist jedoch möglich mit kostensenkendem Effekt.\r\nWirkungsgrade: Umwandlungsverluste in der Größenordnung von einem Drittel treten\r\nverfahrensbedingt und aufgrund der CO2-Abscheidung auf.\r\nCO2-Abscheidung: ATR-Anlagen ermöglichen hohe CO2-Abscheideraten in der Größenordnung von\r\n90 Prozent. Vorkettenemissionen des Energieträgers Erdgas sind entscheidend für die\r\nGesamtemissionsbilanz des blauen Wasserstoffs. In der reinen Kostenbetrachtung werden die\r\nVorkettenemissionen allerdings ausgeklammert. Es wird eine Speicherung des abgeschiedenen CO2\r\nangenommen, für eine anrechenbare Weiternutzung (CCU) liegt bisher ebenfalls keine Regulierung\r\nvor.\r\nCO2-Kosten: Die nicht vermeidbaren Restemissionen (ca. 10 Prozent) werden nach dem\r\nEuropäischen Emissionshandel (EU-ETS) bepreist. Für das abgeschiedene CO2 fallen Kosten für den\r\nTransport und die dauerhafte Einspeicherung an, die noch mit Unsicherheiten behaftet sind.\r\nHinweis: Die zugrunde gelegten Annahmen sind im Datenanhang auf Folie 26 und 27 dargestellt.\r\nCO2\r\nAbscheidung\r\nFolie 16\r\nKostenfaktoren für „blauen“ Wasserstoff aus Erdgas\r\nWasserstoffkosten für die Industrie 2025 (vbw / Prognos AG, Juli 2025)\r\nH2\r\nCO2\r\nErdgas\r\nReformierung\r\nWasserstoff\r\nTransport und Speicherung\r\nRestemission\r\nQuelle: Bild von macrovector auf Freepik\r\n.\r\nInfrastruktur: Durch höhere Vollbenutzungsstunden der Erzeugungsanlagen kann auch eine höhere\r\nAuslastung der Transportinfrastruktur erzielt werden.\r\nUmwandlungsverluste: Die transportbedingten Umwandlungsverluste unterscheiden sich nicht\r\nvom grünen Wasserstoff.\r\nSpeicher: Anlagen zur Erzeugung von blauem Wasserstoff könnten als regelbarer Erzeuger zur\r\nAbsicherung der Wasserstoffnachfrage eingesetzt werden und den Bedarf saisonaler\r\nWasserstoffspeicherung reduzieren.\r\nHinweis: Die zugrunde gelegten Annahmen sind im Datenanhang auf Folie 26 und 27 dargestellt.\r\nCO2\r\nAbscheidung\r\nFolie 17\r\nGestehungskosten von „blauem“ Wasserstoff\r\n\r\nErdgas ist mit 34 Prozent bis\r\n48 Prozent die wichtigste\r\nKostenkomponente.\r\n\r\nCO\r\n2 Kosten (für Mengen von ETS\r\nund Endlagerung) liegen in der\r\nGrößenordnung von mindestens\r\n21 Prozent kurzfristig und\r\nmindestens 37 Prozent\r\nlangfristig.\r\n\r\nAufgrund der verbleibenden\r\nRestemissionen ist der Einsatz\r\nvon blauem Wasserstoff nach\r\n2045 aufgrund der Klimaziele\r\nunwahrscheinlich.\r\n\r\nDie Herstellung von blauem\r\nWasserstoff wird von Norwegen\r\nangenommen, da hier sowohl\r\nausreichende Erdgasquellen zur\r\nVerfügung stehen als auch\r\nLagerstätten für abgeschiedenes\r\nCO 2 . Norwegen allein wird aber\r\nnicht den Wasserstoffbedarf von\r\nganz Europa decken können.\r\n3 Transport und Speicherung von Wasserstoff\r\nWasserstoffkosten für die Industrie 2025 (vbw / Prognos AG, Juli 2025) Folie 20\r\nWasserstoffimporte nach Deutschland\r\n\r\nFür den Import von Wasserstoff aus bis zu ca. 2.000 km Entfernung\r\nstellt der leitungsgebundene Transport die kostengünstigste\r\nTransportoption dar.\r\n\r\nFür den Import können Kosten in Höhe von\r\nca. 10 Euro/MWh (Hi)\r\nangesetzt werden (Quelle: Prognos 2023).\r\n\r\nAndere Transportoptionen, wie der schiffsgebundene Transport\r\noder die Produktion von Derivaten wie Ammoniak, sind deutlich\r\nkostenintensiver und wurden hier nicht betrachtet.\r\n\r\nEuropäische Fernleitungsnetzbetreiber haben bereits mit\r\nPlanungen zum Aufbau eines Europäischen Transportnetzes bis\r\n2040 begonnen (sog. European Hydrogen Backbone, siehe Karte\r\nrechts).\r\nTransport innerhalb Deutschlands\r\n\r\nDie Bundesnetzagentur hat am 22. Oktober 2024 den Bau des Wasserstoffkernnetzes genehmigt.\r\nBis 2032 sollen 9.040 km an Wasserstoffleitungen errichtet werden, wofür Investitionskosten in\r\nHöhe von 18,9 Mrd. Euro anfallen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um grünen oder blauen\r\nWasserstoff handelt.\r\n\r\nEs sollen sowohl bestehende Gasleitungen umgestellt (ca. 60 Prozent), als auch neue\r\nWasserstoffleitungen gebaut werden (ca. 40 Prozent).\r\n\r\nBayern soll über drei Stränge ans deutsche Netz angebunden werden, die über Hessen, Baden\r\nWürttemberg und Sachsen/Thüringen laufen.\r\n\r\nBeim Anschluss über Sachsen/Thüringen handelt es sich um einen Neubau (gepunktet dargestellt).\r\n\r\nZusätzlich zur Anbindung ans deutsche Netz gibt es zwei geplante Grenzübergangspunkte, jeweils\r\neinen nach Österreich und Tschechien.\r\n\r\nKosten:\r\nDas Hochlaufentgelt liegt nach BNetzA bei 25 €/kW. Abhängig vom zu Grunde gelegten\r\njährlichen Verbrauch können die Netzkosten für einzelne Betriebe unterschiedlich ausfallen. Zur\r\nVereinfachung wurde eine Bandbreite für das Netzentgelt zwischen 10 und 35 Euro /MWh (Hi)\r\nangenommen.\r\n\r\nAuch ein wissenschaftliches Gutachten (FHG IEG et al. 2024) lässt im Basisfall auf eine\r\nGrößenordnung in diesem Bereich schließen.\r\nWasserstoffspeicherung\r\n\r\nFür (grünen und blauen) Wasserstoff besteht\r\nlangfristig die Notwendigkeit Wasserstoffspeicher zu\r\nerrichten.\r\n\r\nDie Bandbreite an notwendigen Wasserstoffspeichern\r\nin verschiedenen Energiestudien ist groß und liegt im\r\nJahr 2050 zwischen 25 und 104 TWh.\r\n\r\nBereits 2035 besteht ein mittlerer Bedarf von rund\r\n13 TWh.\r\n\r\nKosten:\r\nDie Speicherkosten sind abhängig von dem\r\ntatsächlichen Speicherbedarf, der Anzahl der jährlichen\r\nSpeicherzyklen sowie der Möglichkeit zur Umlage auf\r\nden gesamten Wasserstoffverbrauch.\r\n\r\nFür mittlere Werte wird von jährlichen Speicherkosten\r\nin Höhe von 20 Euro/MWh Hi ausgegangen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001963","regulatoryProjectTitle":"Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a2/07/646823/Stellungnahme-Gutachten-SG2512010028.pdf","pdfPageCount":48,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nInternationaler Energiepreis-\r\nvergleich für die Industrie\r\nEine vbw Studie, erstellt von der FfE \r\nStudie\r\nStand: November 2025\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nEnergiepreise als wesentlicher Standortfaktor\r\nWettbewerbsfähige Energiepreise sind eine Grundvoraussetzung für eine starke Industrie. Die vorliegende Studie der Forschungsstelle für Energiewirtschaft zeigt eindrucksvoll, dass Deutschland – und damit auch Bayern – im internationalen Vergleich weiterhin zu den Ländern mit den höchsten Strom- und Gaspreisen gehört.\r\n\r\nTrotz erster Entlastungsschritte, etwa durch die Verstetigung der Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe oder den Bundeszuschuss zu den Netzentgelten, bleibt die Belastung für Unternehmen überdurchschnittlich hoch. Bis auf Weiteres ist marktseitig nicht mit einer Trendumkehr zu rechnen. Besonders energieintensive Branchen spüren diesen Wettbewerbsdruck unmittelbar: die Produktion sinkt, Investitionen werden verschoben und zunehmend auch ins Ausland verlagert.\r\n\r\nDie Analyse macht deutlich: Wenn Deutschland ein führender Industriestandort bleiben will, müssen Energiepreise verlässlich, planbar und international wettbewerbsfähig sein. Dazu braucht es eine weitergehende Entlastung der Wirtschaft, eine Reform der Netzentgelte und einen wirksamen Industriestrompreis, der energieintensiven Unternehmen echte Perspektiven bietet.\r\n\r\nNur mit einer wirtschaftlich tragfähigen Energiepolitik können Klimaschutz und Transformation gelingen. Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung sind keine Gegensätze – sie bedingen einander.\r\n\r\nMit dieser Studie wollen wir faktenbasiert aufzeigen, wo Deutschland im internationalen Vergleich steht und welche politischen Weichenstellungen jetzt notwendig sind, um unseren Standort zu sichern und die industrielle Transformation erfolgreich zu gestalten.\r\n\r\n\r\n\r\nBertram Brossardt\r\n6. November 2025\r\n \r\nInhalt\r\n1\tZusammenfassung\t1\r\n2\tStrompreise\t2\r\n2.1\tHintergrund\t2\r\n2.1.1\tDynamisierung von Strompreiskomponenten\t4\r\n2.1.2\tEntlastungen und Kompensationen in der Industrie\t5\r\n2.2\tStrompreise im europäischen Vergleich\t7\r\n2.2.1\tEuropa im Jahr 2024\t7\r\n2.2.2\tHistorische Entwicklung der Strompreise\t11\r\n2.2.3\tPreisvolatilität am Day-Ahead Markt\t12\r\n2.3\tStrompreise im internationalen Vergleich\t14\r\n2.3.1\tFokus: USA\t16\r\n2.3.2\tFokus: China\t18\r\n2.4\tAusblick Strom\t20\r\n2.4.1\tStrompreisentwicklung in Europa bis 2050\t20\r\n2.4.2\tWelche Strompreise werden außerhalb Europas erwartet?\t24\r\n3\tGaspreise\t26\r\n3.1\tHintergrund\t26\r\n3.2\tGaspreise im europäischen Vergleich\t28\r\n3.2.1\tEuropa im Jahr 2024\t28\r\n3.2.2\tHistorische Entwicklung der Gaspreise\t30\r\n3.3\tGaspreise im internationalen Vergleich\t31\r\n3.4\tAusblick Gas\t32\r\n3.4.1\tGaspreisentwicklung in Europa bis 2050\t32\r\n3.4.2\tWelche Gaspreise werden außerhalb Europas erwartet?\t35\r\nLiteraturverzeichnis\t38\r\nAbbildungsverzeichnis\t43\r\nAnsprechpartner/Impressum\t44\r\n \r\n1\tZusammenfassung\r\nHohe Energiepreise bleiben ein zentraler Wettbewerbsnachteil für den   Industriestandort Deutschland\r\nStrom- und Gaspreise für Industriekunden bleiben in Deutschland auf international hohem Niveau – mit deutlichem Abstand zu den wichtigsten Wettbewerbern. Im Kontext anhaltender geopolitischer Spannungen und struktureller Unterschiede in der Energiepolitik stehen Unternehmen in Deutschland weiterhin unter erheblichem Kostendruck. Ohne grundlegende Veränderungen wird dieser wesentliche Wettbewerbsnachteil im globalen Standortvergleich bis auf Weiteres bestehen bleiben.\r\n\r\nIm Strombereich liegt Deutschland mit durchschnittlich rund 14 ct/kWh im Jahr 2024 leicht über dem EU-27-Durchschnitt von 12 ct/kWh. Innerhalb Europas steht Deutschland damit im Mittelfeld, aber deutlich über Ländern mit günstigerer Erzeugungsstruktur oder regulierten Industrietarifen wie Frankreich, Spanien oder Norwegen. Im weltweiten Vergleich fällt die Diskrepanz noch stärker ins Gewicht: In den USA und in China zahlen Industrieunternehmen im Schnitt nur etwa 8 ct/kWh – also rund halb so viel wie in Deutschland. Nationale Preisbestandteilen wie Netzentgelte, Steuern und Umlagen sind dabei in Deutschland vergleichsweise hoch. Zwar sorgen Entlastungsmaßnahmen wie die Stromsteuersenkung oder Zuschüsse zu den Netzentgelten für eine gewisse Dämpfung, strukturelle Kostentreiber bleiben aber bestehen.\r\n\r\nAuch bei den Gaspreisen zeigt sich ein ähnliches Bild: Deutschland verzeichnet mit rund 6 ct/kWh im Jahr 2024 eines der höchsten Preisniveaus im internationalen Vergleich. In den USA und Kanada liegen die industriellen Gaspreise bei nur 1 bis 2 ct/kWh, in China bei rund 5 ct/kWh. Damit zahlen deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich das Drei- bis Sechsfache der industriellen Gaspreise in den USA und Kanada. Gründe sind die anhaltende Importabhängigkeit Europas, teurere LNG-Lieferungen und nationale Abgaben. Zwar ist mittelfristig eine gewisse Annäherung an das asiatische Niveau denkbar, doch Länder mit eigener Förderung und günstiger Infrastruktur bleiben klar im Vorteil. \r\n\r\nDie Studie verdeutlicht, dass Energiepreise weiterhin ein zentraler Standortfaktor sind und Deutschland im globalen Wettbewerb durch hohe Strom- und Gaspreise unter Druck steht. Ohne tiefgreifende Reformen bei Netzentgelten, Abgaben und Infrastruktur droht eine weitere Schwächung der industriellen Basis. Entscheidend ist eine energiepolitische Strategie, die Versorgungssicherheit, Klimaziele und internationale Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen in Einklang bringt.\r\n\r\n2\tStrompreise\r\nWettbewerbsfähigkeit in sich wandelnden Stromsystemen\r\nIndustriestrompreise (im Folgenden: Strompreise) sind ein zentraler Faktor bei der Standortwahl der Industrie, da hohe Preise Produktionskosten signifikant beeinflussen. Im Kontext eines zunehmend erneuerbaren Energiesystems und diverser Krisen befindet sich sowohl ihre Zusammensetzung als auch ihre Entwicklungsdynamik im Wandel. \r\n2.1\tHintergrund\r\nStrompreise setzen sich im Wesentlichen aus drei Komponenten zusammen: \r\n\r\n–\tEnergiebeschaffung und Vertrieb,\r\n–\tNetzentgelte und\r\n–\tSteuern, Abgaben und Umlagen.\r\n\r\nZur Komponente Energiebeschaffung und Vertrieb zählen die Kosten für die Stromerzeugung, die Beschaffung an der Strombörse, Vertriebsaufwendungen und die Gewinnmarge des Anbieters. Die Preisbildung ist hierbei stark abhängig von den jeweiligen Marktmechanismen, z.B. Grad der Liberalisierung, Angebot und Nachfrage, dem jeweiligen Erzeugungsmix sowie geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.\r\n\r\nNetzentgelte sind Gebühren für die Nutzung der Stromnetze, die von den Netzbetreibern erhoben werden. Sie finanzieren den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Infrastruktur und variieren je nach Netzregion und Spannungsebene. \r\n\r\nSteuern, Abgaben und Umlagen sind die staatlich regulierten Kostenbestandteile des Strompreises. Sie dienen beispielsweise der Förderung spezifischer Technologien, entschädigen Gemeinden für die Nutzung des öffentlichen Grunds durch Stromleitungen oder finanzieren Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzstabilität und Versorgungssicherheit. Darüber hinaus können sie zur Umsetzung energie- und klimapolitischer Ziele beitragen, etwa durch Umlagen zur Förderung erneuerbarer Energien.\r\n\r\nDas Zusammenspiel der drei Preisbestandteile bestimmt den Strompreis, den Endverbraucher zahlen. Auch wenn in der öffentlichen Debatte oft der Fokus auf den Entwicklungen der Großhandelspreise liegt, können insbesondere staatlich regulierte Umlagen sowie Netzentgelte den Endkundenpreis erheblich beeinflussen. Ihr Anteil am Gesamtstrompreis variiert dabei je nach Ausgestaltung deutlich zwischen den einzelnen Ländern.\r\nUm diese Diversität in der Strompreiszusammensetzung zu verdeutlichen, zeigt Abbildung 1 Strompreiskomponenten ausgewählter EU-Länder für Industriekunden mit hohem Stromverbrauch. \r\n \r\nFür die Darstellung wurden die oberen zwei Abnahmefälle (70–150 GWh; > 150 GWh) der Eurostat-Berichterstattung für das Jahr 2024 ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer gemittelt. Erstattungsfähige Steuern, Abgaben und Umlagen wurden nicht separat ausgewiesen oder herausgerechnet, weshalb tatsächliche Preise durch Rückerstattungen oder steuerliche Entlastungen in der Praxis geringer sein können als hier dargestellt. Preise der beiden Abnahmefälle exklusive erstattbare Steuern finden sich in Abschnitt 2.2.\r\n\r\nAbbildung 1\r\nStrompreiskomponenten ausgewählter EU-Länder der oberen zwei Abnahmefälle (70–150 GWh; > 150 GWh) im Jahr 2024\r\n \r\nQuelle: Eurostat (2025a).\r\n\r\nDie Unterschiede in den Strompreiskomponenten sind das Ergebnis nationaler energiepolitischer Strategien, infrastruktureller Gegebenheiten und regulatorischer Rahmenbedingungen. Unterschiede lassen sich etwa bei den Preisanteilen für „Energiebeschaffung und Vertrieb“ erkennen. Länder wie Norwegen oder Schweden profitieren dabei von einem hohen Anteil kostengünstiger Wasserkraft und einer zentralisierten Netzstruktur, was sich in niedrigen Energie- und Netzkosten niederschlägt. Deutschland hingegen verfolgt eine dezentrale Energiewende mit starkem Ausbau erneuerbarer Energien. Dies führt zwar zu tendenziell sinkenden Preisen in der Energiebeschaffung, hat aber gleichzeitig hohe Investitionen in die Netzinfrastruktur und damit steigende Netzentgelte zur Folge. \r\n \r\nZudem variiert die Ausgestaltung staatlicher Umlagen und Steuern erheblich: Während Deutschland zahlreiche Umlagen zur Finanzierung von z.B. Klimaschutzmaßnahmen und Netzstabilität erhebt, setzen andere Länder wie Frankreich stärker auf direkte Subventionen oder regulierte Endkundenpreise (z.B. ARENH-Mechanismus). Dies führt zu erheblichen Differenzen im Endkundenpreis, obwohl die reinen Energie- und Versorgungskosten teilweise ähnlich sind. Ein hoher Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen wird vor allem in Polen sichtbar. Hier fallen insbesondere hohe Umweltsteuern an, was auf den hohen Kohleanteil im Erzeugungsmix Polens und die damit verbundene CO2-Steuer bzw. Zertifikatskosten im Rahmen des EU-ETS zurückzuführen ist.\r\n\r\nUnterschiede zeigen sich auch in der Berechnungsgrundlage der Netzentgelte. EU-weit dominieren drei Berechnungsgrundlagen, die oft miteinander kombiniert werden: mengenbasierte Entgelte (EUR/MWh), leistungsbezogene Entgelte (EUR/MW) und pauschale Gebühren (EUR/Jahr). Zwar lassen sich gewisse Gemeinsamkeiten bei der Auswahl der Tarifbasis erkennen, doch zeigen sich zwischen den einzelnen Ländern teils erhebliche Abweichungen in der konkreten Ausgestaltung und Gewichtung der Entgeltkomponenten.[1]\r\n\r\nIn Deutschland bestehen Netzentgelte für Industriekunden aus einem Grund-, Leistungs- und Arbeitspreis und unterscheiden sich je nach Netzbetreiber in ihrer Höhe. Insbesondere der Leistungspreis, basierend auf der Jahresspitzenleistung, macht oft einen hohen Anteil der Netzentgelte aus. Netzentgelte in Belgien berechnen sich auf Basis einer Kombination aus jährlicher und monatlicher Spitzenlast, wodurch zeitlich differenziertere Preissignale zur Reduktion von Systemspitzen gesetzt werden. Spanien setzt in der Leistungspreiskomponente auf mehrere zeitliche Variationen, etwa nach Tageszeit oder Wochentag, um netzdienliches Verhalten zu fördern. In Norwegen wird eine der Netzentgeltkomponenten auf Basis marginaler Netzverluste berechnet, die je nach Netzpunkt und Tageszeit variiert. Sie richtet sich nach den prognostizierten Netzflüssen und dem aktuellen Spotpreis, wodurch ein stark standort- und zeitabhängiges Preissignal entsteht.[1]\r\n2.1.1\tDynamisierung von Strompreiskomponenten\r\nMit dem Ausbau volatiler erneuerbarer Energien wächst der Bedarf, Strompreise enger an Erzeugungsverfügbarkeit und Netzauslastung zu koppeln. Zum einen erfordert die volatile Einspeisung von Wind- und Solarstrom eine höhere Flexibilität beim Stromverbrauch. Gleichzeitig führt die zunehmende Dezentralisierung der Stromsysteme von einer zentralen Struktur mit wenigen großen Kraftwerken hin zu einem dezentralen System mit zahlreichen PV-Anlagen, Batteriespeichern und lokalen Erzeugungseinheiten zu einer komplexeren Netzbelastung. Um Angebot und Nachfrage besser zu synchronisieren, gewinnen dynamische Preisstrukturen zunehmend an Bedeutung. Dies zeigt sich etwa bei den Energie- und Beschaffungskosten in Form von dynamischen Stromtarifen. In vielen Länder werden zudem Tarifmodelle in der Netzentgeltsystematik eingeführt, die Netzentgelte nach tatsächlicher Nutzung und Belastung staffeln. Ziel ist es, durch Preissignale ein netz- und systemdienliches Verbrauchsverhalten zu fördern, zusätzlichen Netzausbau zu reduzieren und die Integration erneuerbarer Energien effizienter zu gestalten. \r\nDynamisierungsgrade unterscheiden sich dabei in ihrer zeitlichen Granularität. Sogenannte Time-of-Use-Tarife stellen dabei eine einfachere Form dar, bei der der Strompreis in vordefinierten Zeitfenstern variiert und dadurch einen Anreiz für die zeitliche Verschiebung des Verbrauchs in Niedrigtarifphasen schafft. Time-of-Use-Tarife sind sowohl hinsichtlich Strompreisen als auch in Bezug auf Netzentgelte bereits in vielen Ländern (teilweise beschränkt auf gewisse Kundengruppen) etabliert. Komplexer sind hochdynamische Tarife, die z.B. aktuelle Spotmarktbedingungen oder die tatsächliche Netzauslastung in höherer zeitlicher Granularität (z.B. 15 Minuten) reflektieren. Letztere ermöglichen eine präzisere Steuerung des Verbrauchsverhaltens und setzen gezielte Anreize für eine netzdienliche Nutzung elektrischer Energie.\r\n\r\nDynamisierte Strompreiskomponenten bestehen demnach bereits in vielen Ländern. Die Tarifmethodologien für Netzentgelte befinden sich außerdem vielerorts im Wandel: Laut dem aktuellen Bericht der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) haben zwei Drittel der EU-Mitgliedstaaten ihre Ansätze zur Tarifgestaltung für Netzentgelte kürzlich reformiert oder planen dies. Ziel ist es, die Tarife stärker kostenreflektierend und anreizkompatibel zu gestalten, um den Herausforderungen der Energiewende und steigenden Netzkosten gerecht zu werden. In der vorliegenden Studie werden für den Vergleich zwischen den Ländern Durchschnittspreise herangezogen. In der Realität können sich je nach Dynamisierungsgrad und Flexibilitätspotenzial des Betriebs erhebliche Abweichungen von den hier aufgezeigten Preisen ergeben. \r\nDynamisierte Strompreiskomponenten als Chance für die energieintensive Industrie\r\nDynamisierte Strompreiskomponenten eröffnen der energieintensiven Industrie neue Chancen, ihre Stromkosten aktiv zu reduzieren. Durch zeitvariable Netzentgelte und marktorientierte Energiepreise können Unternehmen Lasten in günstige Zeitfenster verschieben und so ihre Stromkosten signifikant senken. Gleichzeitig stärkt dies die Flexibilität im Stromsystem. Industrieflexibilität kann dabei in vielen Formen genutzt werden. Weitere Informationen finden Sie in der vbw/FfE-Studie Energieflexibilitätsoptionen in der Industrie und im vbw/FfE-Leitfaden Stromspeicher für die Industrie.\r\n\r\n2.1.2\tEntlastungen und Kompensationen in der Industrie\r\nAngesichts weltweit gestiegener Strompreise infolge geopolitischer Krisen und steigenden Netzausbaubedarfen haben zahlreiche Regierungen gezielte Entlastungsmaßnahmen für energieintensive Industrien eingeführt. Diese reichen von Steuererleichterungen und direkten Zuschüssen über CO₂-Kostenkompensationen bis hin zu Preisdeckeln und staatlich regulierten Industrietarifen. Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, Standortverlagerungen zu vermeiden und gleichzeitig die Transformation zu klimafreundlichen Produktionsprozessen zu unterstützen. Entlastungs- und Kompensationsmechanismen sind je nach Land stark individuell. Im Folgenden werden exemplarisch Entlastungs- und Kompensationsmechanismen aufgeführt.[2]\r\nStrompreiskompensation und Industriestrompreis\r\nDie Strompreiskompensation ist ein EU-beihilferechtlich geregeltes Instrument zur finanziellen Entlastung stromintensiver Industrieunternehmen. Sie soll die indirekten CO₂-Kosten, die durch den EU-Emissionshandel (EU ETS) entstehen und über den Strompreis weitergegeben werden, teilweise ausgleichen. Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und Carbon Leakage und damit die Verlagerung von Produktion in Länder mit geringeren Klimaschutzauflagen zu verhindern. Die Entscheidung über die Umsetzung der Strompreiskompensation in nationales Recht erfolgt auf Länderebene. Derzeit sehen 15 Länder (und damit die Mehrheit der Länder im EU-ETS) diese vor. Dazu zählen unter anderem Deutschland, Polen, Norwegen, Spanien, Italien, Frankreich, Österreich (geplant) und Großbritannien.[3] \r\n\r\nAußerdem erlaubt die EU künftig direkte staatliche Subventionen zur Senkung von Industriestrompreisen, um energieintensive Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten. Die Subventionen sind zeitlich begrenzt und an grüne Investitionen gekoppelt, rechtlich ermöglicht durch das neue „Clean Industrial State Aid Framework“ (CISAF), welcher die bisherigen Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie (KUEBLL) ergänzt.\r\nNetzentgeltentlastungen\r\nNetzentgeltentlastungen werden für energieintensive Unternehmen in vielen Ländern angewandt, deren Wettbewerbsfähigkeit durch hohe Strompreise gefährdet ist. In Deutschland können energieintensive Unternehmen beispielsweise individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV beantragen, wenn sie eine hohe Stromabnahme oder atypische Netznutzung aufweisen und bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Entlastung kann bis zu 80 Prozent der Netzentgelte ausmachen. Ausnahmeregelungen und Preisnachlasse bestehen beispielsweise auch in Dänemark, Frankreich, Griechenland, Norwegen, Polen und der Slowakei.[1]\r\nBefreiungen von Steuern, Abgaben und Umlagen\r\nEnergieintensive Unternehmen können in vielen EU-Staaten von bestimmten Steuern, Abgaben und Umlagen teilweise oder vollständig befreit werden. In Deutschland betrifft das z.B. die Stromsteuer (§ 9 StromStG), die KWKG- und Offshore-Netzumlagen (§ 29 EnFG). Die rechtliche Grundlage auf EU-Ebene bildet die Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG, die Mindeststeuersätze und Ausnahmeregelungen für bestimmte industrielle Nutzungen von Energieerzeugnissen und Strom festlegt. \r\nPreisdeckel und staatliche Regulierungen\r\nAuch staatlich regulierte Preisdeckel finden zur Stabilisierung von Strompreisen und Abfederung von Krisen in einigen Ländern Anwendung. Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach nationaler Energiepolitik, Erzeugungsstruktur und wirtschaftlicher Lage. Ein Beispiel ist Frankreich, wo bislang das sogenannte ARENH-System galt: Der staatliche Energieversorger EDF musste Strom aus dem historischen Kernkraftpark zu einem festen Preis von 42 Euro/MWh an Wettbewerber abgeben. Dieses System läuft Ende 2025 aus und wird durch ein neues Modell ersetzt, das auf mittel- und langfristigen Verträgen sowie einer wirtschaftlichen Regulierung der Atomstrompreise basiert.\r\n2.2\tStrompreise im europäischen Vergleich \r\nDie vorliegende Analyse stützt sich vor allem auf Daten des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat). Die Erhebung und Übermittlung von Daten zu Strom- und Gaspreisen durch die Mitgliedstaaten via Eurostat erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2016/1952 verpflichtend. Ziel der Verordnung ist die Bereitstellung harmonisierter, zuverlässiger und vergleichbarer Preisstatistiken für Haushalts- und Nicht-Haushaltskunden, um die Energiepolitik der EU zu unterstützen und die Markttransparenz zu erhöhen. Die Datenerhebung basiert auf statistischen Erhebungen, administrativen Quellen oder Schätzverfahren und folgt einem einheitlichen Rahmen. Um die Vergleichbarkeit zwischen den Ländern sicherzustellen, erfolgt die Berichterstattung zudem nach standardisierten Verbrauchskategorien (Verbrauchsbändern) und einheitlichen Definitionen von Preisbestandteilen wie Energie und Beschaffung, Netzkosten, Steuern und Abgaben. \r\n\r\nObwohl die Eurostat-Berichterstattung eine zentrale Datenbasis hinsichtlich transparenterer Preisstatistiken und -vergleiche darstellt, verbleiben Herausforderungen beim Vergleich von Europas Strompreisen, wie in Abschnitt 2.1 angedeutet, hinsichtlich unterschiedlichen Kostenstrukturen, regulatorischen Differenzierungen sowie Schwankungen der Währungskurse (z.B. hinsichtlich Bulgarien und Polen). Innerhalb der in dieser Studie dargestellten Lastfälle können die Preise zusätzlich erheblich variieren – abhängig von der tatsächlich zutreffenden Entlastung einzelner Komponenten. Die hier dargestellten Preise bieten daher eine Orientierung, können jedoch in einzelnen Fällen von den tatsächlichen Belastungen für die Industrie abweichen. \r\n2.2.1\tEuropa im Jahr 2024 \r\nAbbildung 2 zeigt die durchschnittlichen Strompreise für industrielle Großverbraucher in Europa im Jahr 2024 für den Abnahmefall 70–150 GWh, dazu gehören zum Beispiel große energieintensive Unternehmen aus der Stahl-, Papier- oder Chemieindustrie. Die Daten berücksichtigen keine Mehrwertsteuer und erstattbare Steuern.\r\n\r\nIm europäischen Vergleich lassen sich regionale Muster erkennen. Für den Lastfall 70–150 GWh lag der EU-27 Durchschnitt im Jahr 2024 bei etwa 12 ct/kWh. Insbesondere skandinavische Länder (Norwegen, Schweden, Finnland) weisen hierbei die niedrigsten Strompreise auf. Diese Länder profitieren von einem hohen Anteil erneuerbarer Energien, insbesondere Wasserkraft, sowie vergleichsweise geringen Abgaben und Umlagen. Beispielsweise liegt der Preis in Schweden und Finnland im Lastfall 70–150 GWh bei 6 ct/kWh, in Norwegen bei nur 5 ct/kWh.\r\n \r\nAbbildung 2\r\nStrompreise des Abnahmefalls 70–150 GWh in Europa im Jahr 2024 \r\n\r\n \r\n\r\nQuelle: Eurostat (2025b), GOV.UK (2025a).\r\n\r\nGroßbritannien verzeichnete 2024 mit etwa 27 ct/kWh die höchsten Strompreise für die energieintensive Industrie, gefolgt von Irland (19 ct/kWh). Beide Länder weisen einen hohen Gasanteil in ihrem Erzeugungsmix aus und sind aufgrund der Insellage nur begrenzt mit dem kontinentaleuropäischen Stromnetz verbunden. Die geringe Interkonnektivität reduziert die Importmöglichkeiten und verstärkt die Abhängigkeit vom eigenen, gasdominierten Erzeugungsmix. Diese strukturellen Faktoren führen zu höheren Strompreisen im Vergleich zu Ländern auf dem europäischen Festland. \r\n \r\nIn den Niederlanden, in Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien, der Slowakei und Rumänien traten 2024 ebenfalls Strompreise in einer Größenordnung von etwa 15 bis 18 ct/kWh auf. Große Industrienationen wie Deutschland, Italien, Frankreich und Spanien weisen insgesamt relativ unterschiedliche Industriestrompreisniveaus auf. Deutschland lag mit etwa 14 ct/kWh im Jahr 2024 leicht über dem EU-27 Durchschnitt. Ähnliche Preisbereiche von 13 bis 14 ct/kWh fanden sich 2024 für den Lastfall 70–150 GWh in Italien sowie den baltischen Staaten. Preise unterhalb des EU-Durchschnitts von 8 bis 10 ct/kWh traten 2024 in Frankreich, Spanien, Portugal sowie Bulgarien auf. Im Vergleich zu Deutschland fielen in diesen Ländern deutlich geringere staatliche Abgaben an. In Frankreich, Spanien und Portugal liegen zudem Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb unter dem deutschen Durchschnitt. Die drei Länder zeigen deutlich geringere Anteile fossiler Energieträger im Erzeugungsmix. \r\n\r\nAbbildung 3 stellt den zuvor diskutierten Strompreisen im Lastfall 70–150 GWh zusätzlich Strompreise im Lastfall > 150 GWh gegenüber. Dieser Lastfall tritt nicht in allen betrachteten Ländern auf bzw. wird nicht von allen Ländern an Eurostat gemeldet. In den meisten Ländern, in denen Lastfälle > 150 GWh auftreten bzw. berichtet werden, sind die Strompreise im höheren Verbrauchsband niedriger, was auf gezielte Entlastungen der Großindustrie hindeutet. Hierbei sinkt der EU-Durchschnitt von 13 ct/kWh auf etwa 11 ct/kWh. Lediglich in zwei Ländern (Türkei, Dänemark) sind die Preise der Eurostat-Berichterstattung gleich, während sie in Polen, Österreich, Bulgarien, Spanien, Bosnien und Herzegowina sowie Frankreich höher sind. \r\n\r\nDeutschland liegt auch im höheren Abnahmefall mit etwa 13 ct/kWh erneut über dem EU 27 Durchschnitt. Ebenfalls wird deutlich, dass Industrieentlastungen für den höheren Lastfall in den Ländern unterschiedlich stark implementiert sind, wodurch sich die Preishierarchie teilweise ändert. So schneidet Deutschland im höheren Lastfall beispielsweise besser ab als Österreich, das im geringeren Band günstiger war. Auffällig ist auch, dass Polen, das im Abnahmefall 70–150 GWh noch im Mittelfeld lag, im höheren Lastfall nach Großbritannien das zweitteuerste Land darstellt. Gleichzeitig sinken die Preise in einigen Ländern deutlich: In den Niederlanden um etwa 5 ct/kWh und damit in etwa auf das deutsche Niveau. Währenddessen halten Länder wie Norwegen und Schweden ihre Spitzenpositionen durch ihr allgemein niedriges Strompreisniveau (4–6 ct/kWh).\r\n \r\nAbbildung 3\r\nStrompreise der oberen zwei Abnahmefälle 70–150 GWh (oben) und > 150 GWh (unten) in Europa im Jahr 2024\r\n \r\nQuelle: Eurostat (2025b), GOV.UK(2025a).\r\n2.2.2\tHistorische Entwicklung der Strompreise\r\nAbbildung 4 zeigt die Entwicklung der Strompreise für ausgewählte europäische Länder im Zeitraum von 2020 bis 2024, jeweils für die zwei industriellen Verbrauchsgruppen 70–150 GWh und > 150 GWh. Die Preise sind in Realpreisen dargestellt.\r\n\r\nAbbildung 4\r\nStrompreise der oberen zwei Abnahmefälle 70–150 GWh (links) und > 150 GWh (rechts) in Europa von 2020 bis 2024\r\n \r\nQuelle: Eurostat (2025b), GOV.UK (2025a).\r\n\r\nIn beiden Lastfällen zeigt sich ein markanter Preisanstieg im Jahr 2022 aufgrund der Energiekrise. Die Preisunterschiede zwischen den Ländern bleiben in den meisten Fällen bestehen. Zwar sind alle betrachteten Länder von dieser Entwicklung betroffen, doch stechen insbesondere Italien, das den stärksten Anstieg verzeichnet, sowie Großbritannien, das sein ohnehin hohes Ausgangsniveau weiter ausbaut, deutlich hervor. In beiden Fällen liegen die Preise klar über dem EU-27-Durchschnitt. Ein wesentlicher Faktor hierfür ist der hohe Erdgasanteil im jeweiligen Stromerzeugungsmix, der die Preisentwicklung stark beeinflusst hat, insbesondere im Krisenjahr 2022. \r\n\r\nIn Polen zeigt sich im Vergleich zu den anderen Ländern ein verzögerter Preisanstieg im Jahr 2023, da Subventionen den Preisanstieg zunächst abfederten. Norwegen weist insbesondere in Relation zum Grundniveau der Vorjahre einen vergleichsweise hohen Preisanstieg im Lastfall 70–150 GWh auf, wobei Preise über das Niveau von Frankreich und Polen steigen. Grund für den hohen Preisanstieg könnte eine Kombination von meteorologisch bedingten Dunkelflauten in Mitteleuropa, einem erhöhten Stromexport über transnationale Netzinfrastrukturen sowie der strukturellen Preisweitergabe im europäischen Strommarkt gewesen sein. \r\n\r\nFür den Lastfall > 150 GWh zeigt sich insgesamt ein ähnliches Muster, jedoch sind die Preise insgesamt etwas niedriger, was auf Entlastungsmaßnahmen für Großverbraucher schließen lässt. Insbesondere in Frankreich und Norwegen zeigt sich im Vergleich zum geringeren Lastfall eine deutlich geglättete Preisentwicklung. Dies lässt auf staatliche Eingriffe und Preisregulierungen schließen. Im Falle von Frankreich ist hierbei auf das ARENH-System zu verweisen, das bis Ende 2025 einen festen Bezugspreis für Strom aus dem staatlichen Kernkraftpark vorsieht, was sich indirekt auch auf energieintensive Verbraucher auswirkt.[1][4] Zudem beschloss die französische Regierung eine Beihilfe über direkte Zuschüsse im Jahr 2022 für energieintensive Unternehmen sowie eine erhebliche Reduktion der Stromverbrauchssteuer. In Norwegen wurden zur Entlastung unter anderem der energieintensiven Industrie die Netzentgelte auf null reduziert.[2] \r\n\r\nAbbildung 4 zeigt zudem in den meisten der betrachteten Länder eine erhebliche Preiserholung nach der Krise, wobei das jeweilige Vorkrisenniveau nicht erreicht wird. Auffällig ist hingegen die Preisentwicklung nach der Krise in Großbritannien. Hier bleiben die Preise auf hohem Niveau und übertreffen nach einer geringfügigen Erholung im Jahr 2024 sogar das Krisenniveau selbst. Großbritannien hat einen hohen Gasanteil im Erzeugungsmix (etwa 49 Prozent im Jahr 2024 [5]), teure Gaskraftwerke sind daher oft preissetzend. Als weitere Ursachen werden hohe CO2-Preise, Netz- und Systemkosten sowie begrenzte Entlastungsoptionen für energieintensive Industrien angeführt. In der zweiten Hälfte des Jahres 2024 kam es zudem in vielen Ländern zu erneuten Preisanstiegen. \r\n2.2.3\tPreisvolatilität am Day-Ahead Markt\r\nIm Kontext von Strompreisentwicklungen für energieintensive Industrien wird zunehmend auch die steigenden Preisvolatilitäten in der Energiebeschaffung durch den Ausbau erneuerbarer Energien diskutiert. Je nach Beschaffungskonzept wirken sich diese Volatilitäten unterschiedlich aus: Während bei spotmarktorientierten Modellen die Preisvolatilität direkt in die Kostenstruktur einfließt oder indirekt dynamische Strompreiskomponenten auch zur Preisoptimierung genutzt werden können, bieten Terminmärkte und feste Lieferverträge eine gewisse Absicherung gegenüber kurzfristigen Preisschwankungen. Allerdings können diese langfristigen Verträge bei stark veränderten Marktbedingungen zu höheren Durchschnittskosten führen, da sie weniger flexibel auf sinkende Preise reagieren und Risikopuffer enthalten können.\r\n\r\nEin Indikator für Preisvolatilitäten ist die täglich mittlere Standardabweichung. Diese wird durch den jährlichen Mittelwert der Standardabweichungen des Strompreises je Tag berechnet und reflektiert die durchschnittliche tägliche Preisvolatilität eines Jahres. Abbildung 5 zeigt die tägliche mittlere Standardabweichung ausgewählter EU-Länder von 2020 bis 2024. Im Vergleich zu 2020 zeigt sich ein starker Volatilitätsanstieg in allen betrachteten Ländern. Neben einem gesteigerten absoluten Preisniveau führte die Energiekrise ebenfalls zu einer stark erhöhten Preisvolatilität im Jahr 2022 mit anschließender Stabilisierung in den Folgejahren. Auch nach der Krise bleibt die Preisvolatilität in den Ländern hoch. In Österreich, Deutschland und insbesondere Polen kommt es 2024 zu einer erneuten Volatilitätszunahme. Insgesamt sind Länder mit hohen täglichen mittleren Standardabweichungen eher geprägt von volatilen erneuerbaren Energien, wie z.B. Deutschland, während Norwegen mit sehr viel Wasserkraft die geringste Volatilität aufweist.\r\n\r\nAbbildung 5\r\nDay-Ahead Preisvolatilität im Jahr 2024 \r\n Quelle: EPEX SPOT (2025).\r\n\r\nRekord Negativpreise in Deutschland im Jahr 2025 \r\nStarke Preisvolatilitäten bis hin zu Negativpreisen prägen die Preisentwicklung auf den deutschen Spotmärkten. 2024 wurden in Deutschland 459 Stunden mit Negativpreisen auf dem Day-Ahead Markt verzeichnet. Für das Jahr 2025 waren es bereits 523 Stunden mit Negativpreisen zum Stichtag 01.10.2025. Negativpreise entstehen, wenn ein hohes Stromangebot auf eine geringe Nachfrage stößt, und sind Indikatoren für ein inflexibles Stromsystem. \r\nInsbesondere die untertägigen Spitzen in der PV-Erzeugung von Altanlagen, die aufgrund ihrer Förderregelungen nicht auf entsprechende Signale reagieren, wirken im deutschen Strommix als Treiber für Negativpreise. Auch in vielen anderen europäischen Ländern treten zunehmend Negativpreise auf.\r\n\r\n2.3\tStrompreise im internationalen Vergleich \r\nDie Einordnung der Strompreise der Industrie in Deutschland und der EU im internationalen Vergleich ist essenziell, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu bewerten und Standortentscheidungen nachzuvollziehen. Angesichts global stark divergierender Energiepreisniveaus liefert ein solcher Vergleich wichtige Hinweise auf potenzielle Standortnachteile und notwendige politische Gegenmaßnahmen.\r\n\r\nDie im Kontext des europäischen Strompreisvergleichs diskutierte erschwerte Vergleichbarkeit zwischen den Ländern ist im internationalen Referenzrahmen noch stärker ausgeprägt. Hierbei unterscheiden sich sowohl die Berichtsformate und statistischen Erhebungsmethoden als auch die Zusammensetzung und Transparenz hinsichtlich der Strompreisbestandteile. Auch hinsichtlich der Abgrenzungen von Lastfällen bestehen global gesehen große Unterschiede bezüglich der Referenzeinheit (z.B. Energieverbrauch, Spannungsebene, Anschlussleistung). Dabei variiert die Berichterstattung über den Gesamtindustriesektor (z.B. USA, Kanada) bis hin zu differenzierteren Lastfällen.\r\n\r\nDie Diversität der verfügbaren Datenquellen lässt daher die direkte Vergleichbarkeit zwischen Ländern nur eingeschränkt zu. Die vorliegende Studie gibt daher keine absolute Preisbewertung, sondern stellt eine indikative Einordnung der Strompreisniveaus im internationalen Kontext bereit.\r\nAbbildung 6 zeigt Strompreise im internationalen Vergleich für das Jahr 2024. Für Deutschland und EU-27 wurden die oberen zwei Lastfälle der Eurostat-Berichterstattung gemittelt. Diese inkludieren die Lastfälle 70–150 GWh sowie > 150 GWh.\r\n \r\nIm internationalen Vergleich weisen Deutschland und die EU-27 ein überdurchschnittlich hohes Strompreisniveau für industrielle Verbraucher auf. Für eine bessere Vergleichbarkeit der Eurostat-Daten mit der variierenden Lastfallabgrenzung der Nicht-EU Länder sind EU-27 und Deutschland in Abbildung 7 differenziert für die Gesamtindustrie sowie für die oberen zwei Lastfälle der Eurostat-Berichterstattung in den Jahren 2023 und 2024 dargestellt. Dies hebt die Preisdiskrepanz im Vergleich zu den USA, China und Kanada weiter hervor, wo mit etwa 8 bis 9 ct/kWh die niedrigsten Strompreise im Jahr 2024 verzeichnet wurden. Im Vergleich zeigen die Gesamtindustrie in Deutschland und EU-27 mit 18 bzw. 20 ct/kWh ein mehr als doppelt so hohes Strompreisniveau. Strompreise in Mexiko und Südkorea lagen mit 11 bis 13 ct/kWh dazwischen. \r\n\r\nAbbildung 6\r\nStrompreise im internationalen Vergleich im Jahr 2024\r\n \r\nQuelle: Eurostat (2025b), EIA (2025a), Intratec (2025), China Briefing (2025); Kanada, Japan, Südkorea: GOV.UK(2025b)\r\nIm Vergleich zum Jahr 2023 zeigt sich in Japan ein ähnliches Bild wie in der EU mit sinkenden Preisen im Jahr 2024. In Mexiko stiegen Strompreise für energieintensive Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 2 ct/kWh. Besonders starke Preisanstiege von etwa 4 ct/kWh waren 2024 in Südkorea zu verzeichnen. Industriestromtarife wurden mehrfach angehoben und übersteigen derzeit sogar Strompreise für Privatkunden. Hintergrund sind laut dem südkoreanischen Stromversorger KEPCO umfangreiche Investitionsbedarfe in den Netzausbau und die Modernisierung der Infrastruktur sowie die Bewältigung finanzieller Belastungen durch hohe Verluste seit 2021.[6]\r\n\r\nStrompreise in den USA, China und Kanada veränderten sich im Vergleich zum Vorjahr hingegen nur geringfügig. Während USA, China und Kanada über erhebliche Rohstoffvorkommen verfügen, ist Europa stark von importierten Rohstoffen abhängig. Dies betrifft besonders Metalle und fossile Energieträger und damit essenzielle Rohstoffe für den Betrieb des Stromsystem. Geopolitische Spannungen und Handelskonflikte wirken sich daher oft stärker auf europäische Preise für die Energiebeschaffung aus.\r\n\r\nAbbildung 7\r\nStrompreise im internationalen Vergleich in den Jahren 2023 und 2024\r\n \r\nQuelle: Eurostat (2025b), EIA (2025a), Intratec (2025), China Briefing (2025); Kanada, Japan, Südkorea: GOV.UK(2025b)\r\n2.3.1\tFokus: USA \r\nIm Jahr 2024 lag der durchschnittliche Industriestrompreis in den Vereinigten Staaten bei etwa 8 ct/kWh und damit deutlich unter dem deutschen und dem EU-27-Durchschnitt der Gesamtindustrie von etwa 20 bzw.18 ct/kWh. Dieses geringere Preisniveau ist unter anderem auf die hohe Verfügbarkeit konventioneller Energieträger in vielen US-Bundesstaaten zurückzuführen. Subventionsprogramme wie der Inflation Reduction Act (IRA) in den USA vergrößern die Strompreisdifferenz zwischen Europa und den Vereinigten Staaten weiter. Durch umfangreiche Fördermaßnahmen für grüne Technologien und günstige Energiepreise für Industrieunternehmen entsteht dadurch zusätzlicher Wettbewerbsdruck auf europäische Strommärkte. \r\nInnerhalb der USA zeigen sich erhebliche regionale Unterschiede: Während einige Staaten von günstigen Strompreisen profitieren, liegen andere teilweise sogar deutlich über dem EU-Durchschnitt. Besonders hohe Strompreise verzeichnen Bundesstaaten wie Hawaii (32 ct/kWh), Kalifornien (20 ct/kWh) und Alaska (18 ct/kWh). Auch an der nordöstlichen Ostküste, insbesondere im Gebiet der Übertragungsorganisation ISO New England (ISO-NE), treten überdurchschnittlich hohe Preise auf, etwa in Rhode Island (18 ct/kWh), Massachusetts (17 ct/kWh), Connecticut (16 ct/kWh) und New Hampshire (15 ct/kWh). \r\n\r\nAbbildung 8\r\nStrompreise in den US-Bundesstaaten im Jahr 2024\r\n \r\n\r\nQuelle: EIA (2025b). \r\nDie Ursachen für die hohen Preisdifferenzen sind vielfältig und regional unterschiedlich. In Kalifornien sind sie vor allem auf die unterdimensionierte und veraltete Netzinfrastruktur zurückzuführen. Die Ertüchtigung des Netzes sowie die Verlegung von Erdkabeln verursachen hohe Investitionen, die über die Netzentgelte auf die Strompreise umgelegt werden. In der Region ISO-NE, zu der unter anderem Rhode Island gehört, wirken mehrere Faktoren zusammen: Die Insolvenz und Übernahme des Versorgers Public Service of New Hampshire führte zu Tariferhöhungen zur Kostendeckung. Hinzu kommen eine hohe Abhängigkeit von Erdgas und Importen aus Kanada sowie ein erheblicher Netzausbaubedarf. \r\nDiese strukturellen Herausforderungen treiben die Preise in den betroffenen Bundesstaaten deutlich über den nationalen Durchschnitt.\r\nRechenzentren als Stromkostentreiber in US-Bundesstaaten? \r\nIm Jahr 2025 haben Rechenzentren, insbesondere für KI-Anwendungen, den Stromverbrauch in den USA massiv erhöht. Energieversorger reagierten mit Preisanträgen bei den Regulierungsbehörden für deutliche Preiserhöhungen, was sich zunehmend auch auf die industriellen Strompreise auswirkt. Der 24/7-Betrieb, der Einsatz stromintensiver Hochleistungsprozessoren und energieaufwendige Kühlung belasten die Netzinfrastruktur erheblich. Besonders betroffen sind Regionen mit hoher Rechenzentrumsdichte wie Virginia, Texas, Ohio und Illinois, wo sich die Nachfrage stark konzentriert. Weil die Stromnachfrage schneller wächst als das Angebot, rechnet PJM (der größte Stromnetzbetreiber der USA) im Sommer 2025 mit deutlich höheren Preisen. Besonders betroffen sind die von PJM versorgten Bundesstaaten, die weltweit die höchste Dichte an KI-Rechenzentren aufweisen.[7]\r\n\r\n2.3.2\tFokus: China\r\nIm Jahr 2024 lag der durchschnittliche Industriestrompreis in China bei rund 8 ct/kWh und damit ebenfalls deutlich unter dem EU-27-Durchschnitt. Im Gegensatz zu den USA zeigt sich in China eine deutlich homogenere Preisverteilung über die Provinzen hinweg. Die höchsten Preise finden sich an der Ostküste, insgesamt sind die regionalen Unterschiede jedoch vergleichsweise gering.\r\n\r\nDas niedrige und stabile Preisniveau in China ist vor allem auf die hohe Verfügbarkeit konventioneller Energieträger, insbesondere Kohle, sowie auf geringe CO₂-Preise zurückzuführen. Außerdem war der chinesische Strommarkt lange Zeit stark reguliert, was bis heute in der Struktur und Preisbildung des chinesischen Strommarkts erkennbar ist: es zeigen sich noch Nachwirkungen in Form begrenzter Preisdynamik und regionaler Preisangleichung. Mit einer zunehmenden Liberalisierung und dem Ausbau erneuerbarer Energien könnte sich künftig eine stärkere regionale Diversifizierung der Strompreise entwickeln. \r\n \r\nAbbildung 9\r\nStrompreise in Chinas Provinzen im Jahr 2024\r\n  \r\nQuelle: CEIC (2025a).\r\nWird Chinas Strommarkt liberal?\r\nChinas Strommarkt war jahrzehntelang stark reguliert und geprägt durch feste Einspeisetarife, garantierte Abnahmen und staatlich kontrollierte Preise. Erste Liberalisierungsschritte begannen 2002 mit der Trennung von Erzeugung und Netzbetrieb, um Wettbewerb in der Stromerzeugung zu fördern. 2015 vertiefte das Reformpapier Nr. 9 die Marktöffnung durch Stromhandelsplattformen und die Liberalisierung des Stromvertriebs. Mit dem Reformdokument Nr. 136 (Februar 2025) könnte ein tiefgreifender Wandel beginnen: Ab Juni 2025 müssen neue Wind- und Solarprojekte ihren Strom marktbasiert verkaufen, bestehende Anlagen folgen schrittweise. Die Reform führt Spotmärkte, Contracts-for-Difference-Auktionen und Preisbildungsmechanismen ein – mit dem Ziel, Wettbewerb zu fördern, Subventionen zu senken und die Integration erneuerbarer Energien zu verbessern.[8][9][10]\r\n\r\n2.4\tAusblick Strom\r\nWährend die historische Entwicklung der Strompreise wichtige Einblicke in vergangene Kostenstrukturen und Marktmechanismen liefert, rückt für die Industrie zunehmend die Frage in den Vordergrund, wie sich Strompreise in Zukunft entwickeln werden. Die fortlaufende Transformation der Energiesysteme ist geprägt durch den Ausbau erneuerbarer Energien, die Elektrifizierung industrieller Prozesse und die Einführung von CO₂-Bepreisung. Das verändert die Rahmenbedingungen grundlegend. Unternehmen müssen langfristige Preisentwicklungen antizipieren, um Investitionen strategisch auszurichten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Kontext zu sichern.\r\n\r\nEine Vorhersage zukünftiger Strompreise ist jedoch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Volatile Brennstoffpreise und politische Eingriffe erschweren belastbare Vorhersagen. Gleichzeitig entstehen neue Preisbildungsmechanismen, etwa durch Netzentgeltreformen, die Strompreisentwicklungen ebenso beeinflussen. Gerade weil die zukünftige Entwicklung der Strompreise durch vielfältige Einflussfaktoren nur eingeschränkt prognostizierbar ist, kommt systematisch entwickelten Preisprognosen eine zentrale Rolle zu – sie schaffen Orientierung in einem zunehmend komplexen Marktumfeld und machen Unsicherheiten analytisch zugänglich.\r\n2.4.1\tStrompreisentwicklung in Europa bis 2050\r\nZur Betrachtung der Strompreisentwicklung in Europa bis 2050 werden Industriestrompreise für die Referenzjahre 2030, 2035, 2040, 2045 und 2050 für die Fokusländer Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Großbritannien und Norwegen prognostiziert. Hierfür werden modellierte Großhandelspreise aus dem FfE Energiesystemmodell ISAaR verwendet.[11] Im Modell werden unter anderem der konventionelle Kraftwerkspark, die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien in Abhängigkeit der jeweiligen Erzeugungspotenziale sowie Verbrauchslasten der Endenergiesektoren für 28  europäische Länder abgedeckt. Die Verbrauchslasten werden vorab in den Endenergiesektormodellen der Sektoren Industrie, Haushalte, GHD (Gewerbe, Handel, Dienstleistungen) und Verkehr berechnet. Die in Abbildung 10 hinterlegten Preise sind Realwerte mit Basisjahr 2024.\r\n\r\nBetrachtet werden zwei konsistente soziopolitische Szenarien, die politische und wirtschaftliche Entwicklungen auf europäischer Ebene bis 2050 integrieren. In einem konservativen Szenario (Trendszenario) werden aktuelle Trends berücksichtigt und dabei die tatsächliche Umsetzungsgeschwindigkeit, regulatorische Reibungsverluste und sektorale Zielkonflikte abgebildet. Das zweite Szenario (Ambitionsszenario) berücksichtigt aktuelle politische Zielzahlen und legt damit einen ambitionierteren Pfad der Energiewende zu Grunde. Konkret unterscheidet sich das Ambitionsszenario u.a. über höhere CO2-Preise und Ausbauquoten erneuerbarer Energien vom Trendszenario. \r\n\r\nAus diesen Szenarien werden die durchschnittlichen Großhandelspreise für jedes Referenzjahr und Fokusland ermittelt. Daraus ergibt sich nach Addition von Vertriebskosten und Marge sowie Stromnebenkosten der betrachteten Lastfälle der geschätzte Industriestrompreis. Die mittleren im Basisjahr 2024 angefallenen Stromnebenkosten der oberen beiden Lastfälle (70-150 GWh, >150 GWh) – exklusive erstattungsfähige Steuern, Umlagen und Abgaben – werden kombiniert über die halbjährlich und jährlichen veröffentlichten Eurostat-Daten für alle Länder bis auf Großbritannien ermittelt und fortgeschrieben. Die Komponente Vertriebskosten und Marge wurde in Anlehnung an eine Veröffentlichung der BNetzA auf 5 Prozent des Industriestrompreises gesetzt.[12]\r\n\r\nFür Großbritannien werden seit dem Brexit keine Strompreise an Eurostat berichtet, jedoch veröffentlicht GOV.UK Industriestrompreise abzüglich erstattbarer Steuern, Umlagen und Abgaben. Für die Ermittlung der Stromnebenkosten wird vereinfachend der durchschnittliche Day-Ahead-Preis in Großbritannien der betrachteten Jahre zuzüglich der 5 Prozent Vertriebsmarge vom GOV.UK Industriestrompreis abgezogen.[13] Diese werden wie bei den Restländern zu den FfE-Großhandelspreisprognosen addiert.\r\n\r\nUnberücksichtigt in der Auswertung bleiben Strompreisreduktionen wie die Strompreiskompensation. Hierbei handelt es sich wie in Abschnitt 2.1.2 beschrieben um eine nachträglich durchgeführte Erstattung der indirekten CO2-Kosten des Strombezugs der energieintensiven Industrie. In Abhängigkeit der länderspezifischen CO2-Emissionsfaktoren wird z.B. in Deutschland für das Jahr 2024 eine durchschnittliche Preissenkung um 4,5 ct/kWh geschätzt. Im Vergleich dazu werden in Frankreich aufgrund des niedrigeren nationalen Emissionsfaktors nur 2,8 ct/kWh kompensiert. \r\n\r\nIn Abbildung 10 (oben) werden die prognostizierten Strompreise für Industriekunden im Trendszenario dargestellt. Darin ist zu erkennen, dass das Strompreisniveau in allen Ländern bis auf Polen bis zum Jahr 2030 teils deutlich sinkt. Dieser Rückgang wird im Wesentlichen auf sinkende Gaspreise und relativ konstante CO2-Preise zurückgeführt. In Polen ist hingegen ein kontinuierlicher Anstieg der Strompreise bis 2050 zu verzeichnen, wobei der größte Preisanstieg zwischen den Referenzjahren 2030 und 2035 auftritt, was auf den CO2-Kosteneffekt und den zu diesem Zeitpunkt noch stark kohlehaltigen Erzeugungsmix zurückzuführen ist. Norwegens Strompreise verzeichnen eine gegenläufige Entwicklung, in der die Preise bis 2040 stets sinken und auf einem durchgängig niedrigen Niveau verbleiben. Der Grund dafür lässt sich auf die Unabhängigkeit der Stromversorgung von fossilen Brennstoffen zurückführen, wobei günstige Wasserkraftwerke den Großteil der Energie bereitstellen. \r\n\r\nDie Strompreise in Deutschland, Italien, Spanien und Frankreich steigen in beiden Szenarien bis 2050 kontinuierlich an, was vor allem durch den steigenden CO₂-Preis und den starken Anstieg der Stromnachfrage begründet ist. Auch wenn der Anteil der Stromerzeugung durch Gaskraftwerke bis ins Jahr 2050 nur noch knapp 10 % des deutschen Strombedarfs ausmacht, sind sie damit weiter oft preissetzend für den Strompreis. \r\nBetrieben werden sie mit konventionellem Erdgas und zu zahlenden CO₂-Preisen, mit konventionellem Erdgas in Verbindung mit CO2-Abscheidung, oder mit staatlich subventioniertem Wasserstoff bzw. synthetischem Erdgas. \r\n\r\nIn Großbritannien ist in den Zwischenjahren von 2030 zu 2035 kein CO2-Preiseffekt zu sehen, aufgrund von einem deutlichen Zubau von Wind-Offshore Kapazitäten und damit rückläufiger Erzeugung von Gaskraftwerken. Ab 2040 übersteigt der wachsende Strombedarf des Landes die Ausbaupotenziale erneuerbarer Energien. Zwar werden weiterhin Wind-Onshore und Wind-Offshore Kapazitäten ausgebaut, jedoch werden zur Deckung des Strombedarfs zusätzliche Gaskraftwerkskapazitäten benötigt, wodurch die Strompreise ansteigen. Die Strompreiskurve Großbritanniens ist geprägt durch hohe Stromnebenkosten im Basisjahr und ein dadurch überdurchschnittliches Niveau über den gesamten Betrachtungszeitraum. Zu diesen Stromnebenkosten hat Ofgem, die Regulierungsbehörde für Strom und Gas in Großbritannien, analysiert, dass diese Unterschiede auf höhere Erstattungen von Netzentgelten sowie geringere Steuern und Umlagen in europäischen Nachbarstaaten zurückzuführen sind.[16] Vor Berücksichtigung der jeweiligen Ermäßigungen befinden sich demnach Deutschland, Frankreich und Großbritannien auf einem ähnlichen Preisniveau. Allerdings führen insbesondere großzügigere Netzentgeltreduzierungen, wie das Bandlastprivileg in Deutschland oder vergleichbare Mechanismen in den anderen Staaten zu einer deutlichen Verringerung der real zu zahlenden Preise. \r\n\r\nDie Strompreisprognose auf Basis des Ambitionsszenarios in Abbildung 10 unten weist eine ähnliche Entwicklung im Vergleich zum Trendszenario auf. Unterschiede bestehen im Wesentlich in einem stärkeren CO2-Preiseffekt ab 2030, was im Durchschnitt zu einer Preisdifferenz von 1 ct/kWh in allen Ländern mit fossiler Erzeugung führt. Ab 2040 gleichen sich die Preise zwischen den Szenarien erneut an und verbleiben auf einem vergleichbaren Niveau.\r\n \r\nAbbildung 10\r\nProjektion der Strompreise der Industrie im Trendszenario (oben) und im Ambitionsszenario (unten)\r\n      \r\nQuelle: Eigene Berechnung auf Basis von Eurostat (2025b), GOV.UK (2025a), SMARD(2025).\r\n \r\n2.4.2\tWelche Strompreise werden außerhalb Europas erwartet? \r\nIndustriestrompreisentwicklungen bis 2050 außerhalb Europas werden im Rahmen dieser Studie basierend auf länderspezifischen Prognosen für die USA, Kanada und China betrachtet. Abbildung 11 stellt Erwartungen der U.S. Energy Information Administration (EIA) hinsichtlich Entwicklungen in den USA, Prognosen des Canada Energy Regulator (CER) für kanadische Industriestrompreise, sowie Annahmen einer Studie über die Entwicklung in China gegenüber. Die Diversität der verwendeten Datenquellen lässt aufgrund verschiedener Studienannahmen die direkte Vergleichbarkeit zwischen Ländern nur eingeschränkt zu. Die vorliegende Studie gibt daher keine absolute Preisbewertung, sondern stellt eine indikative Einordnung erwarteter Strompreisentwicklungen im internationalen Kontext bereit.\r\n\r\nLaut dem Annual Energy Outlook 2025 erwartet die EIA für Industriestrompreise in den USA einen deutlichen Anstieg bis 2050 im Referenzszenario. In diesem Szenario betrachtet die EIA die Entwicklung der Energiemärkte unter der Annahme unveränderter politischer Rahmenbedingungen und historischer Technologiepfade. Im Vergleich zum Niveau von 2024 zeichnet sich laut der Studie bis 2040 ein Anstieg von über 30 Prozent ab, der sich bis 2050 auf rund 75 Prozent erhöht. Damit nähern sich die durchschnittlichen Industriestrompreise in den USA zwar dem in Abschnitt 2.4.1 dargestellten deutschen Niveau an, bleiben jedoch trotz der deutlichen Steigerung weiterhin darunter – auch wenn der Vergleich aufgrund unterschiedlicher Verbrauchergruppen (Gesamtindustrie USA vs. deutsche Industrie in den oberen Lastfällen) die USA tendenziell ungünstiger erscheinen lässt.\r\n\r\nAbbildung 11\r\nProjektion der Strompreise im internationalen Vergleich \r\n \r\nQuelle: EIA (2025c), CER (2023), Quie et al. (2024); Fokusländer, DE: Eigene Berechnung auf Basis von Eurostat (2025b), GOV.UK (2025a), SMARD(2025).\r\nBegründet ist die Preisentwicklung laut EIA mit dem wachsenden Strombedarf infolge der Elektrifizierung und des Ausbaus von Rechenzentren, der hohe Investitionen in neue Erzeugungs-, Speicher- und Netzinfrastruktur erfordert.[18] Trotz sinkender Kosten für erneuerbare Energien führen diese Kapital- und Systemkosten langfristig zu leicht höheren Endkundenpreisen. Die EIA modelliert dies über ihr NEMS Electricity Market Module, das Erzeugungs-, Übertragungs- und Vertriebskosten zu sektoralen Endpreisen aggregiert.[19]\r\n\r\nDeutlich moderatere Entwicklungstendenzen nimmt die kanadische Regulierungsbehörde Canada Energy Regulator (CER) in ihren für die Industriepreisentwicklung in Kanada an und geht in ihrem Bericht Canada Energy Future 2023 von einer Preissteigerung von etwa 18 Prozent bis 2050 aus (Szenario: Current Measures). \r\n\r\nIn China ist die öffentliche Datenlage zu Strompreisprognosen bislang begrenzt, sodass hier auf ein Szenario einer wissenschaftlichen Publikation zurückgegriffen wird. In dem Paper führen die Autoren eine Regressionsanalyse durch, um die zukünftige Entwicklung der Strompreise bis 2030 unter Einhaltung der nationalen Emissionsreduktionsziele abzuschätzen. Die Autoren erwarten, dass die Strompreise für die energieintensive Industrie voraussichtlich deutlich steigen werden, was vor allem auf Subventionsabbau, wirtschaftliches Wachstum und marktorientierte Reformen im Rahmen der Dekarbonisierungspolitik zurückgeführt wird.[20] Dies würde für das Jahr 2030 eine zunehmende Annäherung an das europäische Strompreisniveau bedeuten. \r\n3\tGaspreise\r\nEuropas Wandel weg vom russischen Gas\r\nGaspreise sind ein wesentlicher Kostenfaktor für zahlreiche Industriebranchen, insbesondere in der Grundstoff- und Chemieindustrie. Je nach Anteil im Erzeugungsmix können Gaspreise auch Strompreise indirekt maßgeblich beeinflussen. Die Gaspreisentwicklung ist ein entscheidender Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen. Im Zuge geopolitischer Spannungen, veränderter Lieferstrukturen und wachsender Anforderungen an Klimaschutz und Versorgungssicherheit unterliegt der Gasmarkt tiefgreifenden Veränderungen. \r\n3.1\tHintergrund\r\nGaspreise setzen sich (ähnlich wie Strompreise) im Wesentlichen aus den Komponenten Energiebeschaffung und Vertrieb, Netzkosten, sowie Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen. Während sich die Struktur der Preisbestandteile ähnelt, ist die staatliche Belastung beim Gaspreis im Verhältnis zum Strompreis geringer, was sich oft auch in niedrigeren Endverbraucherpreisen widerspiegelt (Abbildung 12).\r\n\r\nFür die Darstellung wurden die oberen zwei Abnahmefälle (1–4 Mio. GJ; > 4 Mio. GJ) der Eurostat-Berichterstattung für das Jahr 2024 ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer gemittelt. Erstattungsfähige Steuern, Abgaben und Umlagen wurden nicht separat ausgewiesen oder herausgerechnet, weshalb tatsächliche Preise durch Rückerstattungen oder steuerliche Entlastungen in der Praxis geringer sein können als hier dargestellt (Preise der beiden Abnahmefälle exklusive erstattbare Steuern finden sich in Abschnitt 3.2.1.)\r\n\r\nUnterschiede zwischen den Ländern bestehen ähnlich wie bei Strompreisen in der Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik sowie bei den zu errichtenden Steuern, Abgaben und Umlagen. Preisunterschiede in der Energiebeschaffung sind in Europa im Vergleich zu Strompreisen aber deutlich weniger stark ausgeprägt. Während die Strompreise zusätzlich stark durch den jeweiligen Erzeugungsmix und regulatorische Rahmenbedingungen geprägt sind, sind die Preisunterschiede bei der Gasbeschaffung deutlich geringer, da Gas stärker über internationale Märkte gehandelt wird und daher globaleren Preisbildungsmechanismen unterliegt.\r\n \r\nAbbildung 12\r\nGaspreiskomponenten ausgewählter EU-Länder der oberen zwei Abnahmefälle (1–4 Mio. GJ; > 4 Mio. GJ) im Jahr 2024\r\n \r\nQuelle: Eurostat (2025c).\r\n\r\nVergleichsweise hohe Steuern, Abgaben und Umlagen lassen beispielsweise in Finnland finden, wo laut Eurostat-Berichterstattung insbesondere Umweltsteuern (wie z.B. CO2-Preise) relativ hoch ausfallen. Auch in Deutschland machen Steuern, Abgaben und Umlagen einen größeren Anteil aus als in einigen anderen europäischen Ländern. Dazu tragen in der Regel die Energiesteuer für Erdgas, die Gasspeicherumlage (entfällt ab 1. Januar 2026) sowie der CO2-Preis bei. \r\nWelche Rolle spielen Importe in Europas Gasversorgung?\r\nEuropa verfügt über eigene Erdgasvorkommen, ist jedoch insgesamt stark auf Importe angewiesen, um seinen Bedarf zu decken. Länder wie Norwegen, die Niederlande und in geringerem Umfang auch Deutschland fördern Erdgas, wobei Norwegen der wichtigste europäische Produzent ist. Trotz dieser Eigenproduktion ist die EU ein Nettoimporteur von Erdgas. Im Jahr 2024 stammten etwa 85 Prozent des in der EU verbrauchten Gases aus Importen, insbesondere aus Norwegen, den USA (LNG), Algerien, Katar und Aserbaidschan. Die Abhängigkeit von russischem Gas wurde seit 2021 deutlich reduziert, liegt aber 2024 noch bei etwa 19 Prozent der Gesamtimporte.[21][22]\r\n\r\n3.2\tGaspreise im europäischen Vergleich\r\nHerausforderungen beim Vergleich von Gaspreisen für Industrieunternehmen in Europa ergeben sich, ähnlich wie bei Strompreisen, aus unterschiedlichen nationalen Kostenstrukturen und regulatorischen Rahmenbedingungen. Die vorliegende Analyse basiert auf Daten von Eurostat, ergänzt durch Angaben von GOV.UK. Die Preise exkludieren Mehrwertsteuer sowie erstattbare Steuern.\r\n3.2.1\tEuropa im Jahr 2024 \r\nAbbildung 13 zeigt Gaspreise der Lastfälle 1 – 4 Mio. GJ und > 4 Mio. GJ im Jahr 2024. Für den Lastfall 1–4 Mio. GJ lag der EU-27-Durchschnitt im Jahr 2024 bei etwa 4 ct/kWh. In der Türkei und in Irland lagen die Preise im betrachteten Zeitraum bei etwa 3 ct/kWh. Deutschland lag mit etwa 4 ct/kWh im Jahr 2024 auf Höhe des EU-Durchschnitts. Höhere Preisniveaus von bis zu 7 ct/kWh zeigen sich in Finnland und Schweden, wobei die Gasmärkte dort von vergleichsweise geringerer Liquidität und einer allgemein niedrigen Nachfrage geprägt sind.\r\n\r\nIm höheren Lastfall (> 4 Mio. GJ) zeigt sich ein ähnliches Muster, jedoch mit tendenziell niedrigeren Preisen in vielen Ländern. Die Türkei behält ihre Spitzenpositionen mit den niedrigsten Preisen auch im höheren Lastfall bei. Der EU-Durchschnitt und Preise in Deutschland sinken hier nur geringfügig. Auffällig ist, dass Ungarn, Spanien und die Niederlande im höheren Lastfall mit 5 ct/kWh, 3 ct/kWh und 4 ct/kWh deutlich niedrigere Preise aufweisen als im Lastfall 1–4 Mio. GJ (7 ct/kWh, 4 ct/kWh und 5 ct/kWh). Dies deutet auf eine stärkere Entlastung der energieintensiven Industrie hin.\r\n \r\nAbbildung 13\r\nGaspreise der oberen zwei Abnahmefälle 1–4 Mio. GJ (oben) und > 4 Mio. GJ (unten) in Europa im Jahr 2024\r\n \r\nQuelle: Eurostat (2025d), GOV.UK (2025a). \r\n3.2.2\tHistorische Entwicklung der Gaspreise\r\nAbbildung 14 veranschaulicht die Entwicklung der Gaspreise in ct/kWh für ausgewählte europäische Länder im Zeitraum von 2020 bis 2024, jeweils für die zwei industriellen Lastfälle 1–4 Mio. GJ und > 4 Mio. GJ. Die Daten basieren ebenfalls auf der Eurostat-Berichterstattung, ergänzt durch Angaben von GOV.UK. Die Preise sind in Realpreisen dargestellt.\r\n\r\nAbbildung 14\r\nGaspreise der oberen zwei Abnahmefälle 1–4 Mio. GJ (links) und > 4 Mio. GJ (rechts) in Europa von 2020 bis 2024\r\n \r\nQuelle: Eurostat (2025d), GOV.UK (2025a). \r\n\r\nIn beiden Lastfällen zeigt sich ausgehend von einem einheitlicheren Preisniveau im Jahr 2020 ein deutlicher Preisanstieg ab dem zweiten Halbjahr 2021. Die Gaspreise im 2. HJ 2022 liegen je nach Land beim bis zu 8-fachen Wert gegenüber den Preisen von 2020. Ab 2023 ist eine Preisentspannung zu erkennen, in deren Rahmen sich die Preise auf dem doppelten Wert gegenüber dem Vorkrisenniveau stabilisieren. Dieser Rückgang lässt sich auf den Aufbau strategischer Gasreserven, den Rückgang des Verbrauchs durch Einsparmaßnahmen und Substitution, den Ausbau von LNG-Infrastruktur und neuen Lieferverträgen (z.B. mit den USA, Katar) sowie Marktberuhigung durch politische Maßnahmen wie Preisbremsen und Entlastungspakete zurückführen. \r\nAuch wenn sich die Energiepreiskrise durch diese Maßnahmen stabilisieren ließ, liegt weiterhin ein erhöhtes Preisniveau vor. Gründe dafür sind u.a. die teureren Importpreise für LNG gegenüber russischem Pipelinegas. Im Ländervergleich zeigt sich für Italien und Deutschland ein besonders starker Preisausschlag im Jahr 2022 für den Lastfall > 4 Mio. GJ, was auf eine hohe vorherige Importabhängigkeit von russischem Gas hindeutet. Die Preise in Großbritannien zeigen einen niedrigen Maximalwert im Jahr 2022 und einen schwächeren Rückgang der Preise nach der Energiekrise im Vergleich zu den EU-Ländern.\r\n3.3\tGaspreise im internationalen Vergleich\r\nAuch bei den Gaspreisen ergeben sich durch die variierende Berichterstattung der Länder Herausforderungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit. Während in der Eurostat-Berichterstattung nach verschiedenen Lastfällen differenziert berichtet wird, wird auf globaler Ebene bei Industriegaspreisen oft nicht zwischen Lastfällen unterschieden, sondern die Gesamtindustrie betrachtet. Aus diesem Grund wird für eine erhöhte Vergleichbarkeit für den internationalen Gaspreisvergleich hinsichtlich der Eurostat-Daten (EU-27 und Deutschland) ebenfalls der gesamte Industriesektor über alle Lastfälle hinweg betrachtet. \r\nAbbildung 15 \r\nGaspreise im internationalen Vergleich im Jahr 2024\r\n \r\nQuelle: Eurostat (2025d), EIA (2025d), Intratec (2025), CEIC(2025b); Energieinformationszentrum Japan (2025), Kanada, Südkorea: GOV.UK(2025c)\r\nIm internationalen Vergleich verzeichnen die Vereinigten Staaten, Kanada und Mexiko mit durchschnittlichen Gaspreisen im Bereich von 1 bis 2 ct/kWh die niedrigsten Werte. Demgegenüber liegen die höchsten Preise in Deutschland mit 6 ct/kWh. Die EU-27 bewegen sich im mittleren Preissegment auf einem Niveau von rund 5 ct/kWh, das in etwa dem Level Südkoreas und Japans entspricht. Aus diesen Zahlen wird ein deutlicher Wettbewerbsvorteil Nordamerikas ersichtlich. Im Vergleich zu Deutschland liegen die Preise hier bei nur rund einem Fünftel.\r\n3.4\tAusblick Gas\r\nDie tiefgreifenden Veränderungen im globalen Energiemarkt im Kontext der Dekarbonisierung betreffen ebenfalls die zukünftige Entwicklung globaler Gasmärkte. Grundlegende Veränderungen der Rahmenbedingungen ergeben sich durch den Rückgang russischer Gasimporte in vielen Ländern, den Ausbau von LNG-Infrastrukturen und die Entwicklung der CO₂-Bepreisung. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, künftige Preisentwicklungen frühzeitig zu antizipieren, um Investitionen strategisch zu planen und ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.\r\nDie Prognose zukünftiger Gaspreise ist jedoch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Globale Nachfrageverschiebungen, politische Eingriffe sowie die Kopplung von Gas- und Strommärkten bestimmen die Entwicklungen maßgeblich. Gleichzeitig haben etwa die stärkere Integration von Wasserstoff und Biogas Einfluss auf die Gaspreisentwicklung. Gerade weil die zukünftige Entwicklung der Gaspreise durch vielfältige und teils volatile Einflussfaktoren geprägt ist, kommt systematisch entwickelten Preisprognosen eine zentrale Rolle zu.\r\n3.4.1\tGaspreisentwicklung in Europa bis 2050\r\nDie Projektion der Gaspreise basieren für das Jahr 2030 auf den Jahres-Futures von ICE TTF Natural Gas.[23] Mittel- bis langfristig werden die Prognosen für europäische Gaspreise des World Energy Outlook (WEO) 2024 der internationalen Energieagentur (IEA) verwendet.[24] Dabei wird für das Trendszenario für die Jahre 2040 und 2050 das Szenario Stated Policies (STEPS) angesetzt, während für das Ambitionsszenario der Pfad Net Zero Emissions (NZE) angenommen wird. In dieser Studie wird für das Stützjahr 2035 zwischen den ICE TTF Jahres-Futures 2030 und dem Preis im WEO 2040 sowie zwischen den Stützjahren des WEO linear interpoliert. Die mittleren Gasnebenkosten werden basierend auf Eurostat-Daten für die Lastfälle 1–4 Mio. GJ und > 4 Mio. GJ bestimmt und konstant fortgeschrieben. Die CO2-Preise werden ergänzend auf Basis des WEO anhand der Szenarien STEPS (Trendszenario) und NZE (Ambititonsszenario) einheitlich für die betrachteten Länder festgesetzt. Es werden Realpreise mit dem Basisjahr 2024 berechnet. \r\nDie Preisverläufe der Industriegaspreise in beiden Szenarien weisen im Referenzjahr 2030 gegenläufige Preisentwicklungen im Großhandels und CO2-Preis auf. Zum einen sinkt der Großhandelspreis deutlich auf 2,6 ct/kWh. Hauptursache hierfür ist der erhebliche Ausbau der globalen LNG-Kapazitäten, insbesondere in den USA und Katar, der zu einem starken Anstieg des Angebots führt. Gleichzeitig bleibt das weltweite Nachfragewachstum hinter dem Angebotszuwachs zurück, sodass ein strukturelles Überangebot entsteht, das die Großhandelspreise für Erdgas deutlich senkt.[24] Im selben Zeitraum erhöht ein moderater Anstieg der europäischen CO2-Preise die Gasbeschaffungskosten. \r\n\r\nDie Gaspreisentwicklung der meisten Fokusländer zwischen 2024 und 2030 ist leicht steigend. Der Anstieg des CO₂-Preises fällt hier stärker ins Gewicht als der sinkende Großhandelspreis. In Polen war der Großhandelspreise im Basisjahr 2024 deutlich über dem der anderen europäischen Fokusländer. Bis 2030 wird hier von einer stärkeren Kopplung der europäischen Großhandelspreise ausgegangen, wodurch sich für Polen sogar ein leichter Rückgang des Gaspreises bis 2030 einstellt.\r\n\r\nIn den Folgejahren bis 2050 wird in allen europäischen Fokusländern von leicht steigenden Gaspreisen ausgegangen. Hintergrund sind die steigenden CO₂-Kosten. In den Referenzjahren ab 2030 beruhen die Preisunterschiede in den Ländern primär auf unterschiedlichen Gasnebenkosten. Das höchste Preisniveau hält dabei Großbritannien. gefolgt von Deutschland, Italien, Polen, sowie Spanien und Frankreich mit den niedrigsten Gasnebenkosten. \r\n\r\nIm Szenarienvergleich verlaufen die Preiskurven im Trend- und Ambitionsszenario bis 2030 aufgrund ähnlicher Großhandels- und CO2-Preise identisch. Erst ab 2030 entwickeln sich diese Preiskomponenten unterschiedlich in den Szenarien. Während im Trendszenario der Großhandelspreis auf dem 2030 Niveau verbleibt und der CO2-Preis moderat ansteigt, sinkt der Großhandelspreis im Ambitionsszenario deutlich. In diesem Szenario sorgt die schneller fortlaufende Elektrifizierung für rückläufige Nachfrage, wodurch der Angebotsüberschuss zu sinkenden Preisen führt, die auch nicht durch einen stärkeren Anstieg bei den CO2-Preisen ausgeglichen werden. Erst ab 2040, wenn die Großhandelspreise sich auf einem Niveau von 1,4 ct/kWh stabilisieren, steigt der Gaspreis im Ambitionsszenario durch den kontinuierlich steigenden CO2-Preis erneut an. Bis 2050 übersteigen die Gaspreise im Ambitionsszenario die Preise im Trendszenario geringfügig.\r\n \r\nAbbildung 16\r\nProjektion der Gaspreise der Industrie im Trendszenario (oben) und im \r\nAmbitionsszenario (unten)\r\n    \r\nQuelle: Eigene Darstellung FfE, basierend auf Eurostat (2025d), GOV.UK (2025a).\r\n \r\n3.4.2\tWelche Gaspreise werden außerhalb Europas erwartet? \r\nDie Betrachtung der Entwicklungen von außereuropäischen Gaspreisen ermöglicht eine fundiertere Einordnung zukünftiger industrieller Energiekosten in Deutschland und Europa. Sie liefert zudem eine wichtige Grundlage zur Bewertung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit europäischer Volkswirtschaften im globalen Kontext.\r\n\r\nFür die in Abbildung 17 dargestellten internationalen Gaspreisentwicklungen für die Stützjahre 2030, 2040 und 2050 wurden Daten des WEO 2024 der IEA sowie der Bericht Canada‘s Energy Future (CEF) 2023 des Canada Energy Regulators (CER) verwendet.[24][26] Für den internationalen Vergleich wurde jeweils ein Szenario betrachtet, das die gegenwärtige energiepolitische Ausgangslage beschreibt. Im WEO wurde demnach das STEPS Szenario verwendet bzw. im Bericht CEF das Szenario Current Measures. WEO-Daten beziehen sich auf Entwicklungen von Großhandelspreisen, daher wurde zur Ableitung von Industriepreisen die Differenz der Großhandelspreise zu den Industriegaspreisen des Jahres 2024 fortgeschrieben. Analog zum europäischen Vergleich wurden CO2-Preisentwicklungen auf die Industriegaspreise ergänzt.  Da es in den USA derzeit kein staatliche CO2-Bepreisungsystem gibt, wurden Werte des Bundesstaat Kalifornien verwendet (schraffiert).\r\n\r\nAbbildung 17\r\nProjektion der Gaspreise im internationalen Vergleich\r\n Quelle: IEA (2024), CEF (2023), CarbonPulse (2025); Fokusländer,DE: Eigene Darstellung FfE, basierend auf Eurostat (2025d), GOV.UK (2025a), \r\nDie in Abbildung 17 dargestellten Werte für Deutschland und die Fokusländer beziehen sich auf den Durchschnitt der beiden höchsten Abnahmefälle 1–4 Mio. GJ und > 4 Mio. GJ (Siehe Abschnitt 3.4.1).\r\n\r\nAuf globaler Ebene wird laut IEA eine Verlagerung des weltweiten Gashandels weiter in Richtung LNG erwartet. Die große Zahl neuer LNG-Verflüssigungsanlagen, die bis 2030 in Betrieb genommen werden, führt laut WEO zu einer Versorgungskapazität, die die weltweite LNG-Nachfrage übersteigt. Großhandelspreise in LNG-Importländern wie China, Europa, Japan und Südkorea fallen laut Erwartungen der IEA auf ein Niveau, das deutlich unter dem von 2024 liegt, da das rasche Wachstum der erneuerbaren Energien und die Elektrifizierung das Potenzial für eine robuste Nachfragereaktion auf das reichliche LNG-Angebot begrenzen. Nach 2030 steigen die Großhandelspreise in den meisten Ländern wieder geringfügig an, da der Überhang an LNG abgebaut wird. Eine zentrale Rolle spielt der Anstieg der CO2-Preise, der in vielen Ländern preissteigernd wirkt und teils den preissenkenden Effekt des LNG-Überschuss kompensiert. Vergleichsweise hohe CO2-Preise wirken in der EU und Kanada, während in China und Japan trotz steigender Tendenzen auf geringem Niveau verbleibt.  \r\n\r\nBezüglich der Entwicklung der Gasproduktion ergibt sich im WEO folgendes Bild: Bis 2035 wird die weltweite Gasproduktion laut STEPS-Szenario um netto 200 Mrd. m³ steigen, vor allem durch Zuwächse in den USA, dem Nahen Osten und Argentinien. Die USA bleiben der größte Gasproduzent weltweit, bei einem Produktionshöhepunkts um das Jahr 2030 herum. Der Nahe Osten, angeführt von Katar, Saudi-Arabien und Iran, verzeichnet den stärksten Zuwachs und steigert seinen Anteil an der globalen Produktion bis 2050 auf fast 30 Prozent. Russland hingegen kann seine Produktion laut WEO nicht nachhaltig erholen – insbesondere durch Sanktionen und den Verlust des europäischen Absatzmarkts. \r\n\r\nIm STEPS-Szenario wächst die weltweite LNG-Nachfrage zwischen 2023 und 2035 um durchschnittlich über 2,5 % pro Jahr, wobei das Wachstum vor allem von Schwellenländern wie China und Indien getragen wird. In etablierten Märkten wie der EU, Japan und Südkorea hingegen sinkt die Nachfrage infolge von Elektrifizierung, erneuerbaren Energien und strukturellen Veränderungen. \r\n\r\nIn den USA wird laut WEO ein steigender Erdgasgroßhandelspreis bis 2030 erwartet, da die wachsende Exportnachfrage und hohe Investitionskosten ein Preisniveau erfordern, das die heimische Versorgung sichert und die USA als verlässlichen LNG-Lieferanten positioniert – trotz globalem Überangebot. Die USA befinden sich in einem strukturellen Wandel ihres Gasmarkts. Während der Schiefergasboom über Jahre hinweg zu niedrigen Preisen führte, steigen die Förderkosten inzwischen leicht, unter anderem durch Investitionszurückhaltung und strengere Umweltauflagen unter der Biden-Administration. Gleichzeitig bindet der wachsende LNG-Export nach Asien und Europa zunehmend inländische Kapazitäten, was regional preistreibend wirkt. Eine Rückkehr zu einer fossilen Expansionspolitik unter Donald Trump mit angekündigten Lockerungen von Umweltvorschriften und verstärkter Förderung könnte dabei kurzfristig zu niedrigeren Förderkosten führen und damit niedrigere Gaspreise implizieren als im WEO 2024 aufgezeigt und in dieser Studie angenommen. Dies birgt langfristig klimapolitische Risiken.[27]\r\nTrotz der erwarteten Preisanstiege geht die IEA davon aus, dass das Preisniveau in Nordamerika weiterhin deutlich unter dem in Europa sowie den ausgewählten Vergleichsländern verbleiben wird und der damit verbundene Wettbewerbsvorteil bestehen bleiben wird. Steigende Preistendenzen im Vergleich zum Status quo lassen sich auch in anderen Teilen Nordamerikas erkennen. Einen moderaten Preisanstieg bis 2030 erwartet CER in Kanada.\r\n\r\nChina entwickelt sich zunehmend zum weltweit wichtigsten Wachstumsmarkt für Erdgasimporte. Laut dem STEPS-Szenario wird das Land bis 2035 rund 80 Milliarden Kubikmeter mehr Gas importieren als heute – etwa 60 Prozent davon als LNG. Bereits Mitte 2024 baut China rund 40 Prozent der globalen neuen LNG-Regasifizierungskapazitäten und ist damit der zentrale Treiber der globalen LNG-Nachfrage. Liberalisierungstendenzen ähnlich wie im Strommarkt (Abschnitt 2.3.2) lassen sich derzeit auch auf dem chinesischen Gasmarkt erkennen. Etwa durch die PetroChina Pipeline-Reform (2019) und die Einführung der Shanghai Petroleum and Natural Gas Exchange entwickelt sich allmählich ein Spotmarkt für Erdgas. Diese Reformen zielen auf mehr Wettbewerb und transparente Preisbildung ab. Langfristig könnte sich dadurch die Preiselastizität erhöhen, sofern Marktteilnehmer flexibler auf Angebot und Nachfrage reagieren können.\r\nWie entwickeln sich Netzkosten für Gasnetze voraussichtlich?\r\nMit dem fortschreitenden Rückgang der Gasnachfrage infolge der Dekarbonisierung steigt der Druck vielerorts auf die bestehenden Gasnetze. Studien zeigen, dass sinkende Absatzmengen zu deutlich höheren Netzentgelten pro Kunde führen, da die Fixkosten der Infrastruktur auf immer weniger Verbraucher verteilt werden. Dieser Effekt kann sich selbst verstärken und die Gaspreise für verbleibende Nutzer erheblich verteuern.[28] In der vorliegenden Studie wurden Gasnebenkosten bis 2050 vereinfachend als konstant angenommen. In der Realität ist jedoch davon auszugehen, dass die Netzentgelte infolge der sinkenden Auslastung und steigenden Umrüstungs- und Rückbaukosten deutlich steigen werden.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n \r\nLiteraturverzeichnis\r\n\r\nTextquellen\r\n[1]\tACER (2025): \r\nElectricity Network Tariff Practices in Europe 2025. Ljubljana: Agency for the Cooperation of \r\nEnergy Regulators (ACER-Report 2025, S. 63), https://www.acer.europa.eu/sites/default/files/documents/Publications/2025-ACER-Electricity-Network-Tariff-Practices.pdf\r\n\r\n[2]\tEconStor / Leibniz Informationszentrum Wirtschaft (2025): \r\nIndustrial electricity prices in Europe – Empirical evidence and policy implications, https://www.econstor.eu/bitstream/10419/296485/1/1890368210.pdf\r\n\r\n[3]\tSelektiv (2025): \r\nMorning in Brief, 10. Juni 2025 – Selektiv. Wien: Selektiv, https://www.selektiv.at/morning-in-brief/morning-in-brief-10-juni-2025/\r\n\r\n[4]\tBundestag, Wissenschaftlicher Dienst (2023): \r\nWD 5 – 018/23: Industriestrompreise in Deutschland und der EU. Berlin: Deutscher Bundestag, https://www.bundestag.de/resource/blob/944556/58296c96bb1b929d67e50b8c4d5bd952/WD-5-018-23-pdf-data.pdf\r\n\r\n[5]\tEnergy-Charts / Fraunhofer ISE (2025): \r\nKreisdiagramme zur Stromerzeugung (UK, 2024). Freiburg: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme, https://www.energy-charts.info/charts/energy_pie/chart.htm?l=de&c=UK&interval=year&year=2024\r\n\r\n[6]\tThe Korea Times (2024): \r\nKEPCO hikes industrial electricity rates, keeps residential fees steady. Seoul: The Korea Times, https://www.koreatimes.co.kr/business/companies/20241023/kepco-hikes-industrial-electricity-rates-keeps-residential-fees-steady\r\n\r\n[7]\tIEEFA (2025): \r\nProjected data center growth spurs PJM capacity prices by factor of 10. 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München: Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft e. V., https://www.ffe.de/tools/isaar/\r\n\r\n[12]\tSMARD (2025): \r\nHandbuch Energiedaten Kompakt – Ergänzung, 11. Februar 2025. Interne Dokumentation, https://www.smard.de/home/benutzerhandbuch\r\n[13]\tEmber (2025): \r\nEuropean Wholesale Electricity Price Data. London: Ember Climate, https://ember-energy.org/data/european-wholesale-electricity-price-data/\r\n\r\n[14]\tDEHSt (2023): \r\nAuswertungsbericht zur Strompreiskompensation 2023. Berlin: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/spk/Auswertungsbericht_2023.pdf\r\n\r\n[15]\tUmwelt-Online (2021): \r\nLeitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021, https://www.umwelt-online.de/regelwerk/cgi-bin/suchausgabe.cgi?pfad=/eu/20a/20a_c317_04_leitl.htm&such=Grundsatz%20904\r\n[16]\tOfgem (2021): \r\nResearch into GB electricity prices for Energy Intensive Industries. London: Ofgem, https://www.ofgem.gov.uk/sites/default/files/2021-07/Final%20report-%20Research%20into%20GB%20electricity%20prices%20for%20EnergyIntensive%20Industries.pdfs\r\n\r\n[17]\tUK Government (2023): \r\nEnergy Security Bill Factsheet: Network Charging Compensation Scheme for Energy Intensive Industries (added 9 May 2023). London: GOV.UK, https://www.gov.uk/government/publications/energy-security-bill-factsheets/energy-security-bill-factsheet-network-charging-compensation-scheme-for-energy-intensive-industries\r\n\r\n[18]\tU.S. Energy Information Administration (EIA) (2025): \r\nElectricity use for commercial computing could surpass space cooling, ventilation. In: Today in Energy, 25. Juni 2025. Washington, D.C.: U.S. Department of Energy, https://www.eia.gov/todayinenergy/detail.php?id=65564. [eia.gov]\r\n\r\n[19]\tU.S. Energy Information Administration (EIA) (2025): \r\nAssumptions to the Annual Energy Outlook 2025: Electricity Market Module. Washington, D.C.: U.S. Department of Energy, https://www.eia.gov/outlooks/aeo/assumptions/pdf/EMM_Assumptions.pdf. [eia.gov]\r\n\r\n[20]\tQiu, Yue; Zhou, Suyang; Gu, Wei; Zhang, Xiao-Ping (2024): \r\nAnalysis of China’s Electricity Price and Electricity Burden of Basic Industries under the Carbon Peak Target before 2030. 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Paris: International Energy Agency, https://www.iea.org/data-and-statistics/data-product/world-energy-outlook-2024-free-dataset#data-files\r\n\r\n[25]\tIEA (2025): Gas 2025 - Analysis and forecasts to 2030. Paris: International Energy Agency, https://iea.blob.core.windows.net/assets/db3d568d-b985-4cc2-bb1a-119517f118ac/Gas2025.pdf\r\n[26]\tCanada Energy Regulator (CER) (2023): Canada’s Energy Future – Long-term Outlook and Scenarios. Calgary: Government of Canada, https://www.cer-rec.gc.ca/en/data-analysis/canada-energy-future/\r\n\r\n[27]\tU.S. Department of Energy (2024): \r\nEnergy, Economic, and Environmental Assessment of U.S. LNG Exports – Summary Report. 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November 2025]\r\n \r\nGrafikquellen\r\nEurostat (2025a): \r\nElectricity prices components for non-household consumers – annual data (from 2007 onwards). Luxemburg: Eurostat (Datensatz NRG_PC_205_C), https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/NRG_PC_205_C__custom_18398895/default/table\r\n\r\nEurostat (2025b):\r\nElectricity prices for household consumers – bi-annual data (nrg_pc_205). Luxemburg: Amt für Statistik der Europäischen Union, https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/nrg_pc_205/default/table\r\n\r\nEurostat (2025c): \r\nGas prices components for non-household consumers – bi-annual data (nrg_pc_203_c). Luxemburg: Amt für Statistik der Europäischen Union, https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/nrg_pc_203_c/default/table\r\nEurostat (2025d): \r\nGas prices for non-household consumers – bi-annual data (nrg_pc_203). 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Interne Dokumentation, https://www.smard.de/home/benutzerhandbuch\r\nAbbildungsverzeichnis\r\n\r\nAbbildung 1\r\nStrompreiskomponenten ausgewählter EU-Länder der oberen zwei Abnahmefälle (70–150 GWh; > 150 GWh) im Jahr 2024\r\nAbbildung 2\r\nStrompreise des Abnahmefalls 70–150 GWh in Europa im Jahr 2024\r\nAbbildung 3\r\nStrompreise der oberen zwei Abnahmefälle 70–150 GWh (oben) und > 150 GWh (unten) in Europa im Jahr 2024\r\nAbbildung 4\r\nStrompreise der oberen zwei Abnahmefälle 70–150 GWh (links) und > 150 GWh (rechts) in Europa von 2020 bis 2024\r\nAbbildung 5\r\nDay-Ahead Preisvolatilität im Jahr 2024\r\nAbbildung 6\r\nStrompreise im internationalen Vergleich im Jahr 2024\r\nAbbildung 7\r\nStrompreise im internationalen Vergleich in den Jahren 2023 und 2024\r\nAbbildung 8\r\nStrompreise in den US-Bundesstaaten im Jahr 2024\r\nAbbildung 9\r\nStrompreise in Chinas Provinzen im Jahr 2024\r\nAbbildung 10\r\nProjektion der Strompreise der Industrie im Trendszenario (oben) und im Ambitionsszenario (unten)\r\nAbbildung 11\r\nProjektion der Strompreise im internationalen Vergleich\r\n\r\nAbbildung 12\r\nGaspreiskomponenten ausgewählter EU-Länder der oberen zwei Abnahmefälle (1–4 Mio. GJ; > 4 Mio. GJ) im Jahr 2024\r\nAbbildung 13\r\nGaspreise der oberen zwei Abnahmefälle 1–4 Mio. GJ (oben) und > 4 Mio. GJ (unten) in Europa im Jahr 2024 \r\nAbbildung 14\r\nGaspreise der oberen zwei Abnahmefälle 1–4 Mio. GJ (links) und > 4 Mio. GJ (rechts) in Europa von 2020 bis 2024\r\nAbbildung 15\r\nGaspreise im internationalen Vergleich im Jahr 2024\r\nAbbildung 16\r\nProjektion der Gaspreise der Industrie im Trendszenario (oben) und im \r\nAmbitionsszenario (unten) \r\nAbbildung 17\r\nProjektion der Gaspreise im internationalen Vergleich\r\n\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Markus Fisch\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-246\r\nmarkus.fisch@vbw-bayern.de\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001963","regulatoryProjectTitle":"Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0b/f0/646825/Stellungnahme-Gutachten-SG2512010029.pdf","pdfPageCount":48,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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Mit dem Wandel des Energiesystems wachsen die Anforderungen an das Netz und damit auch an eine faire und planbare Verteilung der zunehmenden Infrastrukturkosten.\r\n\r\nDie vorliegende Studie der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) im Auftrag der vbw analysiert, wie sich die Netzentgelte in Bayern bis 2045 entwickeln können, welche Mechanismen die Entgeltbildung prägen und welche Wirkungen die verschiedenen Reformoptionen im AgNes-Prozess der Bundesnetzagentur entfalten würden. \r\n\r\nAktuell steht der Umfang des mittelfristig erforderlichen Infrastrukturausbaus wieder in der Diskussion. Zwei Szenarien – ein ambitionierter Technologiemix und ein „Business-as-usual“-Pfad – zeigen daher die Spannbreite möglicher Entwicklungen auf. Die Ergebnisse sind eindeutig: Ein zügiger, bedarfsgerechter Netzausbau bleibt auch dann unverzichtbar, wenn die Elektrifizierung zeitlich hinter dem Plan zurückbleibt, und löst tendenziell steigende Kosten aus. Damit braucht es eine kostenreflexive, transparente und verlässliche Netzentgeltstruktur.\r\n\r\nVerursachungsgerechtigkeit, Flexibilität und Netzdienlichkeit müssen eine größere Rolle \r\nin der künftigen Netzentgeltsystematik spielen, wobei zugleich die Tragfähigkeit für den einzelnen Industriekunden im Blick zu behalten ist. So können Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Klimaneutralität in Einklang gebracht werden, damit Bayern ein starker Industriestandort bleibt.\r\nBertram Brossardt\r\n14. November 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nZusammenfassung\t1\r\n1\tNetzentgelte auf dem Prüfstand\t3\r\n1.1\tElektrifizierung und Netzausbau als zentrale Komponenten der Netzentgeltberechnung\t3\r\n1.2\tUmlagen und Zuschüsse beeinflussen das Netzentgeltniveau\t4\r\n2\tAgNes Reformvorschläge als Antwort auf strukturelle Herausforderungen\t7\r\n3\tFaktoren für die Entwicklung der Netzentgelte in Bayern\t11\r\n3.1\tFunktionsweise der Netzentgeltberechnung: Briefmarken und Wälzung zwischen Netzebenen\t11\r\n3.2\tKapitalkosten als wichtiger Baustein zur Berechnung der Netzentgelte\t13\r\n3.3\tWeitere Kostenkomponenten\t16\r\n3.4\tZuschüsse können die umzulegenden Netzkosten senken\t17\r\n3.5\tKapitalkosten werden über die Jahreshöchstlast zwischen den Netzebenen verteilt\t18\r\n3.6\tDer steigende Einfluss der Offshore-Umlage und § 19 StromNEV\t18\r\n3.7\tZwei Szenarien zeigen mögliche Entwicklungen der Jahreshöchstlast auf\t20\r\n3.8\tAus den Briefmarken können die mittleren Netzentgelte berechnet werden\t21\r\n4\tErgebnisse der Netzentgeltprognose\t24\r\n4.1\tIm Technologiemix-Szenario steigen die Briefmarken leicht an\t24\r\n4.2\tGeringerer Netzausbau im BAU-Szenario senkt die Kosten nicht – Entgelte steigen durch schwache Elektrifizierung\t25\r\n4.3\tDie Entwicklung der Netzentgelte je Typkunde hängt von der jeweiligen Netzebene ab\t28\r\n4.4\tEinfluss der Offshore-Netzumlage auf das Kostenniveau\t31\r\n4.5\tNetzentgelte im Technologiemix-Szenario auf ähnlichem Niveau wie in anderen Studien\t32\r\n4.6\tErgebnisse der Netzentgeltprognose und Implikationen für Unternehmen\t33\r\n5\tEinfluss der AgNes-Vorschläge auf die Netzentgeltentwicklung\t35\r\n5.1\tEinheitliche Verteilnetzentgelte und eine bidirektionale Kostenwälzung sind unwahrscheinlich\t35\r\n5.2\tDynamische Netzentgelte können die Flexibilität von Verbrauchern anreizen\t35\r\n5.3\tÜber eine Beteiligung von Erzeugern an den Netzkosten wird nachgedacht\t36\r\n5.4\tVerursachungsgerechte Netzentgelte erfordern neue Netzentgeltkomponenten\t37\r\n5.5\tFür Batteriespeicher und Elektrolyse soll netzdienliches Verhalten angereizt werden\t37\r\n5.6\tDie Reformvorschläge können sich auf die Verteilung der Netzkosten sowie Netzausbau und Höchstlast auswirken\t38\r\nLiteraturverzeichnis\t39\r\nAbbildungsverzeichnis\t41\r\nAnsprechpartner/Impressum\t42\r\n\r\n\r\n \r\nZusammenfassung\r\nDie vorliegende Studie untersucht die Entwicklung der Netzentgelte in Bayern bis zum Jahr 2045. Grundlage der Analyse sind die erwarteten Netzkosten, insbesondere die aus dem Netzentwicklungsplan und den Netzausbauplänen abgeleiteten Kapitalkosten, sowie die Prognose der netzebenenspezifischen Jahreshöchstlasten. Aus der Gegenüberstellung dieser Größen werden sogenannte Briefmarken je Netzebene berechnet, aus denen sich mittlere Netzentgelte für typische Verbrauchergruppen ableiten lassen. Betrachtet werden zwei Energiesystempfade: ein ambitioniertes Technologiemix-Szenario mit zügiger Elektrifizierung und konsequentem Netzausbau sowie ein Business-as-usual-Szenario (BAU), in dem die Elektrifizierung langsamer voranschreitet und die Ausbaugeschwindigkeit der Netze geringer ausfällt.\r\n\r\nDie Entwicklung der Netzentgelte wird dabei maßgeblich durch das Zusammenspiel von Netzkosten und Finanzierungsbasis bestimmt. Steigen die Netzkosten infolge hoher Investitionen, ohne dass gleichzeitig mehr Verbraucher an der Finanzierung des Netzes beteiligt sind, erhöht sich das spezifische Entgeltniveau. Umgekehrt kann ein wachsender Stromverbrauch durch Elektrifizierung die Kostenbasis verbreitern und den Anstieg der Netzentgelte dämpfen. Entscheidend ist somit das Verhältnis von Netzausbau zu Elektrifizierung: halten sich beide Entwicklungen die Waage, bleiben die Netzentgelte weitgehend stabil; verlaufen sie asynchron, steigt der Kostendruck. Umlagen, insbesondere die Offshore-Netzumlage, und staatliche Zuschüsse wirken sich zusätzlich auf das Gesamtpreisniveau aus. Ein Zuwarten beim Netzausbau ist dabei keine Option, wie die Szenarien der Studie zeigen: für ein Gelingen der Transformation sind die Stromnetze entscheidend, da zunehmend mehr Anwendungen elektrifiziert werden. Dabei steigen die Entgelte selbst bei moderatem Ausbau deutlich an, wenn die Elektrifizierung nicht Schritt hält. \r\n\r\nDie Ergebnisse zeigen, dass die Netzentgelte im Technologiemix-Szenario bei ambitioniertem Netzausbau und dynamischer Elektrifizierung nur moderat steigen. Im BAU-Szenario hingegen führt der verlangsamte Hochlauf der Elektrifizierung zu einer deutlichen Verteuerung, die selbst durch einen um etwa 20 Prozent geringeren Netzausbau nicht ausgeglichen werden kann. Je nach Netzebene erhöhen sich die Netzentgelte dort zwischen rund 17 und 37 Prozent bis 2045. Dabei zeigt sich ein differenziertes Bild: In der Höchstspannung bleiben die Entgelte konstant oder sinken leicht, in der Hochspannung sind sie weitgehend stabil, während in Mittel- und insbesondere Niederspannung die höchsten Anstiege auftreten. Hier trifft ein erheblicher Ausbaubedarf auf eine nur begrenzt wachsende Finanzierungsbasis, da immer mehr Haushalte und Betriebe durch Eigenverbrauch den Netzbezug verringern, die Anschlussleistung aber unverändert bleibt.\r\n\r\nFür die bayerische Wirtschaft bedeuten diese Ergebnisse, dass künftig mit einem moderaten, aber stetigen Anstieg der Netzentgelte insbesondere auf Mittel- und Niederspannungsebene zu rechnen ist. Unternehmen, die große Teile ihres Stroms über diese Netzebenen beziehen, sollten daher verstärkt auf Maßnahmen zur Reduktion ihrer Lastspitzen und zur Flexibilisierung ihres Verbrauchs setzen. Eine aktive Nutzung vorhandener Flexibilitäten – etwa durch verschiebbare Prozesse, Speicher oder Eigenerzeugung – kann helfen, netzdienlich zu agieren und Kostenvorteile zu erzielen, insbesondere wenn künftig dynamische Netzentgelte eingeführt werden. Gleichzeitig bleibt die Stabilität der regulatorischen Rahmenbedingungen entscheidend: Für die Industrie sind – unter der Prämisse eines insgesamt wettbewerbsfähigen Strompreisniveaus – planbare und verursachungsgerechte Entgelte vorteilhafter als kurzfristige Zuschüsse oder komplizierte Umlagesysteme. Eine Netzentgeltstruktur, die Flexibilität belohnt, Komplexität begrenzt und gleichzeitig Anreize für effizienten Netzausbau setzt, wäre aus Sicht der bayerischen Wirtschaft der richtige Weg, um Kostensteigerungen zu begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern. \r\n1\tNetzentgelte auf dem Prüfstand\r\nEnergiewirtschaftlicher Hintergrund der AgNes Netzentgeltreform \r\nNetzentgelte sind ein zentraler Bestandteil des Strompreises und beeinflussen unmittelbar die Energiekosten von Industrie und Haushalten. Ihr Zweck ist es, die Netzbetriebskosten, Investitionen in Instandhaltung sowie den Netzausbau anteilig auf die verschiedenen Verbrauchergruppen umzulegen. Die Transformation des Energiesystems – geprägt durch starke Elektrifizierung, Dezentralisierung und volatile Einspeisung aus erneuerbaren Quellen – steht in enger Wechselwirkung mit der Netzentgeltsystematik. \r\n\r\nVor diesem Hintergrund steht die bayerische Industrie vor Herausforderungen: Steigende Netzentgelte können die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Bayern im internationalen Vergleich vermindern und führen schon heute zu Investitionszurückhaltung und Produktionsverlagerungen infolge hoher Strombeschaffungskosten [1]. So können die Netzentgelte bis zu 40 Prozent des gesamten Strombeschaffungspreises ausmachen [2]. Diesem Umstand wird in der aktuellen Regulatorik durch Zuschüsse, Befreiungen und Umlagen zur Entlastung industrieller Verbraucher Rechnung getragen.\r\n\r\nDiese Studie beleuchtet die aktuellen Netzentgelte in Bayern und deren Entwicklung mit besonderem Fokus auf Industrienetzentgelte. Die Entwicklung der Netzentgelte, die Verbraucher in Bayern zahlen müssen, hängt von mehreren Einflussgrößen ab: von Betrieb und Ausbau der Stromnetze in Deutschland und Bayern, der Entwicklung der Strukturen von Stromerzeugung und -verbrauch sowie der regulatorisch festgelegten Berechnungssystematik. Veränderungen in der Erzeugungsstruktur, der regionalen Lastverteilung und der Spitzenlast führen unmittelbar zu Anpassungsbedarfen bei der Netzentgeltbildung. Dementsprechend werden hier auch potenzielle Reformansätze der Netzentgeltsystematik analysiert, die derzeit im Rahmen der Neugestaltung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) [3] diskutiert werden.\r\n1.1\tElektrifizierung und Netzausbau als zentrale Komponenten der Netzentgeltberechnung\r\nDie Transformation des Energiesystems erzeugt strukturelle Herausforderungen für die Finanzierung und Ausgestaltung der Stromnetze. Sowohl der notwendige Netzausbau als auch die zunehmende Elektrifizierung beeinflussen das Netzentgeltniveau, vergleichbar mit zwei Seiten einer Waage: Der Netzausbau erfordert erhebliche Investitionen und führt zu steigenden Kapital- und Betriebskosten auf Seiten der Netzbetreiber. Die Elektrifizierung hingegen erhöht die Zahl der Netznutzer und damit die Finanzierungsbasis, etwa durch den Anschluss neuer Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur oder elektrifizierter Industrieprozesse. Beide Entwicklungen sind kausal miteinander verknüpft. Die Elektrifizierung erfordert Netzausbau, dieser wiederum verursacht zusätzliche Kosten, die über die Netzentgelte refinanziert werden müssen.\r\nWenn Netzausbaukosten und Elektrifizierungsgrad im Gleichschritt steigen, kann sich das Gesamtniveau der Netzentgelte stabilisieren. Vereinfacht gesagt: Die neuen Verbraucher decken die durch ihren Anschluss verursachten Kosten. In der Praxis treten jedoch zeitliche und sektorale Asymmetrien auf. Die Verlagerung der Stromerzeugung von höheren auf niedrigere Netzebenen, insbesondere durch Photovoltaik und Wind, verändert die Flussrichtungen im Netz und damit die Lastverteilung. Diese strukturellen Verschiebungen können die Balance der Netzentgelte erheblich beeinflussen.\r\n\r\nZudem basieren die Netzplanungen der Betreiber auf der Erreichung der Klimaziele. Bleibt der Hochlauf der Elektrifizierung, beispielsweise im Verkehrs- oder Wärmesektor, hinter den Annahmen zurück, drohen Fehldimensionierungen und eine Unterauslastung der neu geschaffenen Netzinfrastruktur, was zu steigenden spezifischen Netzkosten führt. Entsprechend warnen Industrie und Energieversorger vor einem Anstieg des Netzentgeltniveaus in den kommenden Jahren – eine Einschätzung, die auch die BNetzA teilt [4].\r\nDie dargestellten Effekte beschreiben exemplarisch die Wechselwirkungen zwischen Elektrifizierung und Netzausbau und sind nicht als Handlungsempfehlung zu verstehen, Ausbauziele bei erneuerbaren Energien oder Netzen zu reduzieren. Ziel der Studie ist es vielmehr, die Sensitivität der Netzentgelte gegenüber unterschiedlichen Ausbaupfaden aufzuzeigen und damit eine fundierte Einordnung laufender Debatten zu ermöglichen. Beide Entwicklungen – Elektrifizierung und Netzausbau – bleiben zentrale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transformation und langfristig stabile Strompreise.\r\n1.2\tUmlagen und Zuschüsse beeinflussen das Netzentgeltniveau\r\nFür die Bewertung der gesamten Strombeschaffungskosten sind neben den Netzentgelten auch die verschiedenen Umlagen und staatliche Zuschüsse relevant, die das endgültige Preisniveau spürbar beeinflussen können. Umlagen werden als Teil der Strombeschaffungskosten zwar separat von den Netzentgelten ausgewiesen, stehen aber in direktem Zusammenhang mit der Netzentgeltsystematik, da sie Kostenbestandteile des Netzbetriebs und Entlastungen einzelner Verbrauchergruppen ausgleichen. Beispielhaft zeigt Abbildung 1 die Zusammensetzung des Strompreises eines durchschnittlichen Industriekunden. So betrug im Jahr 2025 die Summe aus Netzentgelten, Vertrieb und Umlagen rund 9,3 ct/kWh, wovon rund ein Viertel auf Umlagen (z.B. Offshore, § 19 StromNEV, KWKG) entfiel. Damit zeigt sich, dass Umlagen in der Gesamtsystematik eine wichtige Rolle für die Kostentransparenz und Wettbewerbsfähigkeit spielen.\r\n\r\nAbbildung 1\r\nZusammensetzung des Strompreises für Industriekunden in 2025, \r\nin ct/kWh\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung. Durchschnittlicher Strompreis für Neuabschlüsse in der Industrie, Jahresverbrauch 160 MWh bis 20 GWh, mit reduzierter Stromsteuer. Daten nach [2], Terminpreise für kommendes Jahr nach EEX Lieferung BASE.\r\n\r\nDie Bundesregierung kann über jährlich neu festgelegte Zuschüsse sowie das Design der Umlage nach § 19 StromNEV aktiv auf das Netzentgeltniveau einwirken und so temporäre Entlastungen schaffen. Wie in Kapitel 4.4 dargelegt, wird die Offshore-Netzumlage voraussichtlich deutlich steigen, von derzeit 0,81 ct/kWh (2025) auf knapp 3 ct/kWh in den 2030er-Jahren. Auch die Umlage nach § 19 StromNEV wird ohne Anpassungen der Netzentgeltsystematik zunehmen. Prognosen [5] gehen davon aus, dass der Anteil umlagefinanzierter Netzkosten bis 2045 auf bis zu 40 Prozent der Summe aus Netzentgelten und Umlagen anwachsen kann.\r\n\r\nNeben Umlagen wirken auch direkte staatliche Zuschüsse auf das Netzentgeltniveau ein (Kapitel 3.4). Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass staatliche Zuschüsse (etwa zur Absenkung der Übertragungsnetzentgelte) erhebliche Größenordnungen erreichen: Im Jahr 2023 wurden 13 Mrd. Euro und im Jahr 2025 1,3 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt [6][7]. Die Mittel waren entscheidend, um einen sprunghaften Anstieg der Übertragungsnetzentgelte zu verhindern und damit Strompreise für Industrie und Haushalte auf international wettbewerbsfähigem Niveau zu stabilisieren. Ein angekündigter Zuschuss in Höhe von 5,5 Mrd. Euro im Jahr 2024 wurde letztendlich nicht gezahlt, sodass sich die Netzentgelte im Übertragungsnetz im Vergleich zum antizipierten Niveau verdoppelten [8].\r\nFür das Jahr 2026 ist bereits erneut ein Zuschuss aus Bundesmitteln vorgesehen, um den zu erwartenden Anstieg der Übertragungsnetzentgelte abzufedern. Die politische Diskussion zeigt zugleich, dass neben zeitlich befristeten Zuschüssen auch eine (teilweise) Finanzierung bestimmter Umlagen direkt aus dem Bundeshaushalt ein wirksames Mittel zur Entlastung der Verbraucher sein kann – analog zur Abschaffung der EEG-Umlage oder der künftig aus Haushaltsmitteln getragenen Gasspeicherumlage. Eine solche Vorgehensweise könnte dazu beitragen, die Kostenbasis langfristig zu stabilisieren und Preisspitzen im industriellen Strompreis zu vermeiden.\r\n2\tAgNes Reformvorschläge als Antwort auf strukturelle Herausforderungen\r\nIm AgNes-Prozess werden unterschiedliche Reformvorschläge zur Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik diskutiert\r\nDie BNetzA hat mit dem Diskussionspapier „Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)“ [3] eine umfassende Reformdebatte angestoßen und damit den Grundstein für eine Neuausrichtung der Netzentgeltlogik gelegt. Ziel ist eine verursachungsgerechtere, technologieoffene und systemdienliche Kostenverteilung, die auf die geänderten Strukturen von Erzeugung und Verbrauch reagiert.\r\n\r\nAbbildung 2 zeigt die zeitliche Entwicklung des Reformprozesses. 2021 verpflichtet ein EuGH-Urteil Deutschland zu Anpassungen bei der Regulierung der Stromnetzentgelte. 2025 startet die BNetzA mit AgNes die Neuausrichtung der Netzentgeltlogik; es folgen Stellungnahmen und Fachworkshops. Bis Ende 2028 ist die StromNEV zu ersetzen, spätestens ab 2029 gilt das neue System. Das Diskussionspapier der BNetzA bietet eine ergebnisoffene Übersicht möglicher Reformoptionen, beschreibt verschiedene Gestaltungsvarianten und benennt potenzielle Effizienz- und Steuerungswirkungen ebenso wie Umsetzungshemmnisse. In diesem Kapitel werden die relevantesten Reformvorschläge inhaltlich zusammengefasst und energiewirtschaftlich eingeordnet. Tabelle 1 gibt eine Übersicht über die betrachteten Reformvorschläge.\r\n\r\nAbbildung 2\r\nHistorie des Netzentgeltreformprozesses in Deutschland\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung \r\nTabelle 1\r\nReformvorschläge, basierend auf dem AgNes Positionspapier \r\nNr.\tVorschlag\tKurzbeschreibung\r\n1\tDynamische Netzentgelte\tZeit- und ortsvariable Entgelte, die Netzknappheiten in Preissignale übersetzen; Kombination aus festen und variablen Komponenten möglich.\r\n2\tEinheitliche Verteilnetzentgelte\tBundesweiter Ausgleich der Netzentgelte auf Verteilnetzebene zur Reduktion regionaler Unterschiede.\r\n3\tPauschaler Grundpreis\tFester, anschlussbezogener Entgeltbestandteil zur Abbildung strukturbedingter Kosten.\r\n4\tKapazitätspreis statt \r\nLeistungspreis\tBepreisung der bestellten Anschlusskapazität anstelle der gemessenen Höchstleistung.\r\n5\tBidirektionale Kostenwälzung\tKostenverteilung auf Basis tatsächlicher Lastflüsse zwischen Netzebenen.\r\n6\tEinführung Netzentgelte für Einspeiser\tEinbeziehung von Erzeugern in die Netzkostenfinanzierung.\r\n7\tBaukostenzuschüsse für Erzeuger\tEinmalige Anschlusskostenbeiträge bei Errichtung oder Erweiterung von Erzeugungsanlagen.\r\n8\tPrivilegierte Integration von Speichern\tEntgeltsystematik, die netzdienliches Verhalten von Speichern ermöglicht und Fehlanreize vermeidet.\r\n\r\nDer erste Reformvorschlag betrifft die Einführung dynamischer Netzentgelte. Diese sollen Netzengpässe und Auslastungssituationen in zeit- und ortsabhängige Preissignale übersetzen. Dadurch können sie Anreize für netzdienliches Verbrauchsverhalten setzen und gleichzeitig als Steuerungsinstrument zur Lastverlagerung dienen. Mögliche Ausgestaltungen reichen von zeitvariabel-statischen Tarifen mit regional einheitlichen Preisstufen bis hin zu zeitvariabel-dynamischen Tarifen, die sich kurzfristig an der aktuellen Netzauslastung orientieren und durch einen fixen Grundpreis für strukturbedingte Kosten ergänzt werden.\r\n\r\nFür eine praxistaugliche Umsetzung müssen Preiszonen sinnvoll abgegrenzt und die Interdependenzen zwischen Netzebenen berücksichtigt werden, da rein lokalisierte Preissignale sonst Fehlsteuerungen verursachen können. Zudem hängt die Wirksamkeit dynamischer Netzentgelte von der Digitalisierungs- und Messinfrastruktur (Smart Metering, Echtzeitdaten) ab, die aktuell noch nicht flächendeckend verfügbar ist.\r\n\r\nDer zweite Reformvorschlag betrifft die Vereinheitlichung der Verteilnetzentgelte auf Bundesebene. Ziel ist ein bundesweiter Ausgleich unterschiedlicher regionaler Netzstrukturen, da Faktoren wie Netzalter, Topographie oder Versorgungsdichte außerhalb des Einflusses der Letztverbraucher liegen. Ein solcher Ausgleich könnte regionale Kostendifferenzen reduzieren und eine stärkere Standortneutralität der Strompreise schaffen.\r\nDie BNetzA weist jedoch selbst darauf hin, dass eine vollständige Vereinheitlichung Effizienzanreize für Netzbetreiber abschwächen und zu einem hohen administrativen Aufwand führen würde. Zudem würde eine zentrale Wälzung der Kosten über mehr als 850 Verteilnetzbetreiber komplexe Abrechnungs- und Kontrollmechanismen erfordern. Eine partielle Harmonisierung oder ein Zonenkonzept mit regionalem Ausgleich könnte daher als pragmatischere Lösung gelten.\r\n\r\nDer dritte Reformvorschlag sieht die Einführung eines anschlussbezogenen Grundpreises vor. Dieser würde als pauschaler Entgeltbestandteil neben Arbeits- und Leistungspreis die fixen, strukturbedingten Kosten des Netzanschlusskosten besser widerspiegeln. Für Netzebenen mit homogener Struktur könnten einheitliche Grundpreise angesetzt werden; individuelle Anschlussbewertungen gelten dagegen als administrativ nicht umsetzbar.\r\n\r\nEine Variation dieses Vorschlags ist die verstärkte Grundpreiskomponente für Prosumer, um eine angemessene Beteiligung von Eigenversorgern an den Netzkosten sicherzustellen. Für industrielle Großverbraucher wäre die Wirkung begrenzt, für Haushalte und Prosumer hingegen potenziell deutlich spürbar.\r\n\r\nDer vierte Reformvorschlag betrifft die Einführung eines Kapazitätspreises als Alternative zum Leistungspreis. Während sich der heutige Leistungspreis an der maximal abgenommenen Leistung orientiert, würde der Kapazitätspreis auf der vertraglich bestellten Anschlusskapazität basieren. Dies spiegelt den tatsächlichen Infrastrukturbedarf und die Netzdimensionierungskosten besser wider. Ein solches System ist im Gasfernleitungsnetz bereits Standard. Abnehmer würden ihre benötigte Kapazität im Voraus festlegen; eine Überschreitung könnte mit Pönalen oder höheren Entgelten belegt werden.\r\n\r\nVorteil wären eine höhere Planbarkeit und verursachungsgerechte Kostenzuordnung. Nachteile können in einer geringeren Flexibilität und potenziell höheren Risiken bei Fehleinschätzung des Kapazitätsbedarfs gesehen werden.\r\n\r\nDer fünfte Reformvorschlag adressiert eine bidirektionale Kostenwälzung zwischen den Netzebenen. Das aktuelle System verteilt Kosten einseitig von der Höchstspannung bis zur Niederspannung, was der Realität zunehmend bidirektionaler Lastflüsse nicht mehr gerecht wird. Durch die Einspeisung aus dezentralen Anlagen kann Strom von unteren in höhere Netzebenen fließen, wodurch Verteilnetze auch als Transport- und Einspeisenetze fungieren.\r\n\r\nEine bidirektionale Wälzung würde die Kostenverteilung an den tatsächlichen physikalischen Flüssen ausrichten. Technisch und regulatorisch wäre dies jedoch hochkomplex und würde tief in die heutige Netzentgeltstruktur eingreifen, weshalb eine kurzfristige Umsetzung als unwahrscheinlich gilt.\r\n\r\nDer sechste Reformvorschlag sieht die Einführung von Netzentgelten für Einspeiser vor. Hintergrund sind die steigenden Netzkosten auf niedrigen Spannungsebenen infolge des Ausbaus erneuerbarer Energien. Durch eine Beteiligung der Erzeuger an den Netzkosten ließe sich die Finanzierungsbasis verbreitern und die Belastung der Verbraucher potenziell senken. Die Umsetzung könnte über Arbeitspreise, Leistungspreise, Kapazitätspreise oder Grundpreise erfolgen. \r\n\r\nZentrale Herausforderung ist die Abgrenzung zwischen netzdienlicher und netzbelastender Einspeisung sowie die Vermeidung von Investitionshemmnissen für Erneuerbare. Eine zu kleinteilige oder pauschale Anwendung könnte Fehlanreize setzen und das Investitionsklima beeinträchtigen.\r\n\r\nDer siebte Reformvorschlag betrifft die Einführung von Baukostenzuschüssen (BKZ) für Erzeuger. Diese wären einmalige Anschlussbeiträge, die im Zuge der Errichtung oder Erweiterung von Einspeiseanlagen anfallen. Sie sollen Anreize für eine effiziente Nutzung von Netzanschlusskapazitäten setzen und die Anschlusskosten verursachergerecht zuordnen.\r\n\r\nVorteile sind Transparenz, Planbarkeit und geringe administrative Komplexität. Gleichzeitig könnten BKZ die Wirtschaftlichkeit neuer Erzeugungsprojekte mindern, insbesondere bei kleineren Anlagen. In Kombination mit Einspeiseentgelten könnte jedoch ein balanciertes Anreizsystem entstehen, das die Finanzierung des Netzausbaus stabilisiert.\r\n\r\nDer achte Reformvorschlag betrifft die künftige Integration von Batteriespeichern in die Netzentgeltsystematik. Nach dem Auslaufen der derzeitigen Befreiungen ab 2029 soll ein neues Regime entwickelt werden, das die Bedeutung von Batteriespeichern als zentralem Bestandteil des zukünftigen Stromsystems widerspiegelt. Ziel ist es, die Vorteile ihres flexiblen Einsatzes an Strom- und Systemdienstleistungsmärkten zu erhalten und zugleich eine faire, kostenreflektierte Beteiligung an den Netzkosten sicherzustellen. Künftig soll vor allem das jeweilige Betriebsverhalten über die Netzentgelthöhe entscheiden. Ein mögliches Modell sieht vor, netzdienliche Betriebsweisen durch reduzierte Entgelte oder Befreiungen zu belohnen, während netzbelastende Betriebsweisen höhere Entgelte zahlen. Damit würden wirtschaftliche Anreize für eine systemstabilisierende Nutzung geschaffen. Vergleichbare Überlegungen gelten auch für Elektrolyseanlagen, deren Betriebssystematik der von Batteriespeichern ähnelt.\r\n3\tFaktoren für die Entwicklung der Netzentgelte in Bayern\r\nMögliche Entwicklungen der Netzentgelte in Bayern unter Berücksichtigung der zukünftigen Netzkosten und dem Hochlauf der Stromnachfragen\r\nDie Methodik, mit der Netzentgelte berechnet werden, bildet das Zusammenspiel zwischen Netzbetrieb und -ausbau und dem Stromverbrauch auf verschiedenen Netzebenen ab. Sie basiert auf einem Energiesystem, in dem Strom ursprünglich in fossilen und nuklearen Großkraftwerken in der Höchstspannung (HöS) erzeugt und über die nachgelagerten Verteilnetze in die in der Fläche angesiedelten Verbrauchszentren verteilt wurde. Auch die Netzentgeltberechnung startet aus diesem Grund auf der Höchstspannungsebene. Die Kosten werden anschließend mittels Wälzung auf die nachgelagerten Netzebenen weiterverteilt. \r\n\r\nSeit der Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte in Deutschland im Jahr 2023 [9] gilt im gesamten Übertragungsnetz aller vier Übertragungsnetzbetreiber ein einheitliches Netzentgelt. Auf Verteilnetzebene wird hingegen je Netzbetreiber und Netzebene ein eigenes Netzentgelt berechnet.\r\n3.1\tFunktionsweise der Netzentgeltberechnung: Briefmarken und Wälzung zwischen Netzebenen\r\nKonzeptionell basiert die Netzentgeltberechnung auf der Gegenüberstellung von Netzkosten und Jahreshöchstlasten, die in der jeweiligen Netzebene in einem spezifischen, als Briefmarke bezeichneten Kostenniveau mündet. Die Briefmarke berechnet sich je Ebene aus der Division der jährlichen Gesamtkosten der jeweiligen Netzebene durch die Jahreshöchstlast, ausgedrückt in Euro/kW, und stellt den zentralen Kostensatz einer Netzebene in einem Netzgebiet dar. Alle an diese Netzebene angeschlossenen Letztverbraucher werden über aus der Briefmarke abgeleitete Arbeits- und Leistungspreise bepreist. Nachgelagerte Netzebenen müssen dann für die Kosten der vorgelagerten Netzebene aufkommen, die nicht durch direkt angeschlossene Letztverbraucher gedeckt werden. Dieses Durchreichen der Kosten an nachgelagerte Netzebenen nennt sich Wälzung und ist in Abbildung 3 schematisch dargestellt. Auf diese Weise werden von der Höchstspannung Teile der auf der Netzebene anfallenden Kosten bis in die Niederspannung weitergegeben, wo schließlich die vollen, gewälzten Kosten durch erhobene Netzentgelte gedeckt werden müssen.\r\n\r\nAbbildung 3\r\nSchematische Abbildung der Wälzung von Kosten über die Netzebenen\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung, angelehnt an [5]\r\n\r\nIn dieser Studie stehen die netzebenenspezifischen Briefmarken an zentraler Stelle der Netzentgeltprognose, da sie, wie oben erwähnt, das je Netzebene einheitliche Kostenniveau repräsentieren. In der Realität werden Briefmarken für Spannungsebenen und Umspannebenen berechnet, wobei letztere aufgrund ihrer geringeren Relevanz häufig den Spannungsebenen zugeordnet werden. Auch in dieser Studie werden aus Gründen der Übersichtlichkeit lediglich die Spannungsebenen des Stromnetzes in die Berechnung einbezogen, wobei die jeweiligen Umspannebenen der nachgelagerten Spannungsebene zugerechnet werden. Die Briefmarke als das je Netzebene spezifische Kostenniveau wird hier je Spannungsebene aus der Gegenüberstellung der jährlichen Netzkosten (Kapital-, Betriebs- und sonstige laufende Kosten) mit der Jahreshöchstlast dieser Ebene berechnet. Die Gegenüberstellung mit der Lastspitze statt mit der Energiemenge hebt die Relevanz der dimensionierungsrelevanten Last in Bezug auf den notwendigen Netzausbau hervor, der durch einzelne Lastspitzen und nicht durch Durchschnittslasten ausgelöst wird.\r\n\r\nWerden Netzentgelte in der Realität berechnet, können Netzbetreiber ihre spezifischen Kosten und Lastdaten gegenüberstellen und direkt die jeweilige Briefmarke in Euro/kW ermitteln. Zur Prognose zukünftiger Briefmarken müssen sowohl die Kosten als auch die Jahreshöchstlast je Netzebene und Netzgebiet abgeschätzt werden. Abbildung 4 zeigt eine schematische Übersicht über die in dieser Studie genutzte Methode zur Prognose der Netzentgelte sowie der relevanten Faktoren und deren Zusammenspiel. Aus den Netzausbaukosten werden mittels Annuitäten die Kapitalkosten abgeleitet. Zusammen mit den Betriebskosten ergeben sie die jährlichen Kosten je Netzebene. Auf Basis der FfE-Energiesystemmodellierung werden Stromverbrauch und Erzeugung projiziert und daraus die netzebenenspezifische Jahreshöchstlast bestimmt. Der Quotient aus jährlichen Kosten und Jahreshöchstlast ergibt die jeweilige Briefmarke, wobei Zuschüsse kostensenkend wirken. Aus der Briefmarke werden anschließend mittlere Netzentgelte je Netzebene abgeleitet. Die beschriebene Methode bildet Ergebnisse je Netzebene ab und ermittelt somit Durchschnittswerte für alle Netzbetreiber dieser Netzebene. Aufgrund lokaler Besonderheiten und anderer Unterschiede zwischen den Netzbetreibern können die tatsächlichen Kosten, Jahreshöchstlasten, Briefmarken und Netzentgelte einzelner Netzbetreiber deutlich von den ermittelten Werten abweichen. \r\n\r\nAbbildung 4\r\nMethodik zur Prognose der Briefmarken und Netzentgelte basierend auf Netzkosten, Jahreshöchstlast, Zuschüssen und Umlagen\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung\r\n3.2\tKapitalkosten als wichtiger Baustein zur Berechnung der Netzentgelte\r\nDie jährlichen Netzkosten einer Netzebene eines Netzbetreibers setzen sich aus Kapitalkosten, Betriebskosten und sonstigen laufenden Kosten zusammen. Kapitalkosten beinhalten dabei die Kosten für die bestehenden, noch abzubezahlenden Betriebsmittel sowie die Kapitalkosten getätigter Investitionen. Betriebskosten sind die Kosten für den technischen Betrieb des Stromnetzes, vornehmlich die Wartung und Instandhaltung der existierenden Betriebsmittel. Sonstige laufende Kosten beinhalten die Kosten für Systemdienstleistungen (darunter Engpassmanagement, Verlustenergie, Regelenergie/-reserve, Redispatch) sowie weitere Kosten wie Gebäudekosten und Konzessionsabgaben.\r\n\r\nZur Prognose der zukünftigen Kapitalkosten der bayerischen Netzbetreiber müssen einerseits kommende Investments in den Netzausbau und andererseits die laufenden Kapitalkosten berücksichtigt werden. Die laufenden Kapitalkosten sind die Kosten für die bestehenden, noch abzubezahlenden Betriebsmittel, die mittels Eigen- und Fremdkapital finanziert werden und dadurch laufende Kosten verursachen. Bei gleichbleibender Dimensionierung des Stromnetzes und gleichbleibenden finanzwirtschaftlichen Bedingungen wie Zinssätzen wird davon ausgegangen, dass die laufenden Kapitalkosten zur Sicherung der Versorgungsaufgabe langfristig näherungsweise stabil bleiben. Zwar laufen die Zahlungsverpflichtungen früherer Investments nach und nach aus, sodass diese die Gesamtmenge des Kapitalkostenstocks verringern würden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass Investments in Betriebsmittel üblicherweise über mehrere Jahrzehnte abgeschrieben werden, sodass das jeweilige Betriebsmittel bei vollständiger Abschreibung das Ende seiner Lebenszeit erreicht hat und deshalb durch ein gleichwertiges Betriebsmittel ersetzt werden muss. Die Investition in solche Modernisierungsmaßnahmen erzeugt erneut Kapitalkosten, sodass das Gesamtniveau an Kapitalkosten bei gleichbleibender Netzdimensionierung tendenziell konstant bleibt.\r\n\r\nDie hier getroffenen Annahmen vereinfachen die Realität notwendigerweise. Verschiedene Abweichungen von der Realität können sich auf das Niveau der prognostizierten Netzentgelte auswirken. Wenn die technische Lebensdauer der Betriebsmittel in der Realität durchschnittlich länger als die Abschreibungsdauer ist, verringert sich der Grundstock laufender Kapitalkosten bei gleichbleibenden Bedingungen, da Betriebsmittel zeitweise ohne anfallende Kapitalkosten genutzt werden könnten. Kürzere technische Lebensdauern, beispielweise durch Schaden oder frühzeitigen Modernisierungsbedarf, erhöhen den Kapitalkostengrundstock. Ein weiterer Einflussfaktor sind die inflationsbereinigten Realkosten für Investitionen in Betriebsmittel. Sinken die Realkosten mit den Jahren (z.B. durch Effizienzgewinne), werden Modernisierungs- und Ersatzinvestitionen verhältnismäßig günstiger und der Kapitalkostengrundstock nimmt ab. Steigen die Realkosten hingegen, steigt auch der Kapitalkostengrundstock an.\r\n\r\nDer Netzausbau und die damit einhergehende Vergrößerung des Betriebsmittelportfolios führen durch die Vergrößerung des Kapitalkostengrundstocks zu steigenden jährlichen Kapitalkosten. In dieser Studie werden die zukünftigen Investments in den Netzausbau für das Übertragungsnetz über den Netzentwicklungsplan (NEP) [10] und für das bayerische Verteilnetz über die Netzausbaupläne (NAPs) [11] der jeweiligen Verteilnetzbetreiber ermittelt. Die neueste Version des Netzentwicklungsplans, die konkrete Kosten für den Netzausbau angibt, ist der zweite Entwurf des NEP 2037/2045 (2023), der in dieser Form bestätigt wurde. Die genannten Quellen geben die Netzausbaukosten lediglich für einzelne Stützjahre an (2037 und 2045 im NEP sowie 2028, 2033 und 2045 in den NAPs), sodass die Netzausbaukosten für die Zwischenjahre linear interpoliert wurden, um die jährlich notwendigen Netzausbaukosten zu berechnen. Da der Realisationspfad des Ausbaus zeitlich schwanken kann (Bau-/Genehmigungsrhythmen), können jährliche Briefmarken von den hier modellierten Glättungen abweichen. Tabellen 2 und 3 zeigen die zugrunde liegenden Netzausbaukosten aus NEP und NAPs.\r\n \r\nTabelle 2\r\nInvestitionsvolumen für das Übertragungsnetz nach Netzentwicklungsplan Szenario B [10]\r\nZubaunetz HöS DE\tBis 2037\t2037 bis 2045\tSumme\r\nOffshore\t103,5 Mrd. Euro\t41,6 Mrd. Euro\t145,1 Mrd. Euro\r\nOnshore\t106,1 Mrd. Euro\t0,1 Mrd. Euro\t106,2 Mrd. Euro\r\nSumme\t209,6 Mrd. Euro\t41,7 Mrd. Euro\t251,3 Mrd. Euro\r\n\r\nTabelle 3\r\nInvestitionsvolumen für das bayerische Verteilnetz nach Netzausbauplänen der Verteilnetzbetreiber [11]\r\nZubaunetz BY\tBis 2028\t2028 bis 2033\t2033 bis 2045\tSumme\r\nHochspannung (NE 3) + NE 2\t5,4 Mrd. Euro\t5,5 Mrd. Euro\t3,4 Mrd. Euro\t14,2 Mrd. Euro\r\nMittelspannung (NE 5) + NE 4\t5,5 Mrd. Euro\t5,3 Mrd. Euro\t4,1 Mrd. Euro\t14,8 Mrd. Euro\r\nNiederspannung (NE 7)+ NE 6\t3,9 Mrd. Euro\t9,4 Mrd. Euro\t9,2 Mrd. Euro\t22,6 Mrd. Euro\r\nSumme\t14,8 Mrd. Euro\t20,1 Mrd. Euro\t16,6 Mrd. Euro\t51,5 Mrd. Euro\r\n\r\nAus den Netzausbaukosten jedes Jahres können mittels Annuitätenmethode die daraus resultierenden zusätzlichen Kapitalkosten berechnet werden. Es werden gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC) von 5,5 Prozent [12][13] und eine durchschnittliche Abschreibungsdauer von 35 Jahren angenommen. Diese zusätzlichen Kapitalkosten werden je Netzebene und Netzbetreiber zum oben beschriebenen Grundstock laufender Kapitalkosten hinzugerechnet. Da Daten zur Höhe laufender Kapitalkosten der Netzbetreiber nicht öffentlich zugänglich sind, wurden diese aus aktuellen Studien übernommen [5]. Der Startpunkt jährlicher laufender Kapitalkosten für das deutschlandweite Übertragungsnetz liegt bei 6,3 Mrd. Euro und der für das bayerische Verteilnetz bei 1,3 Mrd. Euro. Die Kapitalkosten des gesamten bayerischen Verteilnetzes wurden anteilig auf die Netzebenen Hochspannung, Mittelspannung und Niederspannung, jeweils mit den dazugehörigen Umspannebenen, verteilt. Die Verteilung beträgt 55 Prozent Niederspannung, 30 Prozent Mittelspannung und 15 Prozent Hochspannung und orientiert sich an existierenden Studien sowie Angaben der Netzbetreiber. Die Agora-Studie [5] gibt die Verteilung der Kosten auf die Netzebenen für Deutschland an. Unter Zuhilfenahme öffentlich verfügbarer Daten wurden die Werte leicht modifiziert auf Bayern angewendet.\r\n3.3\tWeitere Kostenkomponenten \r\nDie laufenden Kosten (inklusive Betriebskosten) enthalten unterschiedliche Kostenpositionen, die von vielen Faktoren beeinflusst werden. Für diese Studie werden die folgenden Vereinfachungen und Abschätzungen getroffen, um die Entwicklung des Netzentgeltniveaus zu berechnen: Analog zu existierenden Studien [2] werden die Betriebskosten an die Kapitalkosten gekoppelt. Zum Beginn der Prognose im Jahr 2026 wird dabei ein Verhältnis Kapitalkosten zu laufenden Kosten von 1:1 angenommen, sodass die laufenden Kosten für das deutschlandweite Übertragungsnetz wie die Kapitalkosten bei 6,3 Mrd. Euro und für das bayerische Verteilnetz bei 1,3 Mrd. Euro liegen. In aktuellen Studien wird davon ausgegangen, dass mit fortschreitendem Netzausbau und Transformation des Energiesystems die laufenden Kosten relativ zu den Kapitalkosten sinken werden. Dies basiert auf den Annahmen, dass bei den Betriebskosten Effizienzgewinne zu verzeichnen sind und dass die Bedarfe wie Engpassmanagement, Redispatch und Regelenergie nicht in gleichem Maße wie die Kapitalkosten ansteigen werden. Um diese perspektivische Entwicklung abzubilden, wurden die Betriebskosten in Abhängigkeit der Kapitalkosten mit einem Faktor skaliert, der im Jahr 2026 bei 1,0 startet und bis 2045 auf 0,7 abnimmt. \r\n\r\nAufgrund der Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte muss die Briefmarke des Übertragungsnetzes aus Kosten und Jahreshöchstlast für ganz Deutschland berechnet werden. Um den Anteil der Kosten zu bestimmen, der auf die nachgelagerten Netzebenen in Bayern gewälzt wird, wird der Anteil Bayerns an der Jahreshöchstlast Deutschlands berechnet. Dieser beträgt 17,5 Prozent und bestimmt den Anteil der deutschlandweiten Übertragungsnetzkosten, der auf die bayerische Hochspannungsebene gewälzt wird. Abbildung 5 zeigt die der Netzentgeltberechnung zugrunde liegende Entwicklung der jährlichen Netzkosten je Netzebene. Die Gesamtkosten über alle Netzebenen steigen ab dem Jahr 2026 bis zum Jahr 2027 zunächst um rund 9 Prozent und flachen danach kontinuierlich auf etwa 2 Prozent pro Jahr ab dem Jahr 2038 ab. Während Niederspannung und Höchstspannung mit 0–5 Prozent pro Jahr zulegen, erreichen Hochspannung bzw. Mittelspannung Maximalraten von ca. 25 Prozent bzw. 15 Prozent (in den Ausbauphasen). \r\nMit zunehmendem Kostengrundstock nimmt der relative Zuwachs auf allen Ebenen ab. \r\nAbbildung 5\r\nPrognostizierte Entwicklung der Netzkosten je Netzebene in Bayern\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung\r\n3.4\tZuschüsse können die umzulegenden Netzkosten senken\r\nEin weiterer Einflussfaktor auf die in die Berechnung der Briefmarken einfließenden Netzkosten sind Bundeszuschüsse zu den Netzkosten. In den Jahren 2021 und 2022 wurden erstmals im Rahmen der Energiepreisbremsen Bundesmittel zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte bereitgestellt. Im Jahr 2023 wurde ein bundesweiter Zuschuss zum Übertragungsnetz von 13 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt bewilligt, um einen starken Anstieg der Übertragungsnetzentgelte durch steigende Netzausbaukosten zu verhindern. Für das Jahr 2024 war erneut ein Zuschuss in Höhe von 5,5 Mrd. Euro vorgesehen, der jedoch letztlich nicht ausgezahlt wurde. In der Folge verdoppelten sich die Übertragungsnetzentgelte gegenüber dem ursprünglich erwarteten Niveau, was die Bedeutung stabiler Haushaltsmittel unterstreicht [8].\r\n\r\nGleichartige Zuschüsse wurden auch im Jahr 2025 (1,3 Mrd. Euro) [7] bereitgestellt sowie für das Jahr 2026 angekündigt (6,5 Mrd. Euro) [14]. Durch den Zuschuss im Jahr 2026 könnten Netzentgelte für Verbraucher zwischen 17 und 27 Prozent sinken [15], abhängig von den Verbrauchsprofilen der jeweiligen Abnehmer und mit deutlichen Unterschieden zwischen den Netzbetreibern. Diese Zuschüsse reduzieren direkt die in die Briefmarken eingehenden Kosten und dämpfen so das Netzentgeltniveau. Für Unternehmen bedeuten sie temporäre Entlastungen, schaffen aber keine Planungssicherheit, da Umfang und Fortführung politisch determiniert und kurzfristig disponiert sind. Entsprechend werden für die Zeit nach 2026 keine Zuschüsse in dieser Studie angenommen. Weitere zukünftige Zuschüsse würden das prognostizierte Niveau entsprechend senken.\r\n3.5\tKapitalkosten werden über die Jahreshöchstlast zwischen den Netzebenen verteilt\r\nDie Briefmarke einer Netzebene ist, wie zuvor beschrieben, das Ergebnis der Division von Netzkosten und Jahreshöchstlast. Die Jahreshöchstlast beschreibt dabei die an einer Netzebene anliegende Last zum Zeitpunkt des Jahres mit der höchsten Last. Im historischen Netzentgeltsystem fiel diese Höchstlast über alle Netzebenen verteilt an, wurde durch Großkraftwerke auf der Höchstspannungsebene gedeckt und über das Netzentgeltsystem folgerichtig über die Briefmarke repräsentiert. Mit dem Anstieg dezentraler Einspeisung verändert sich die Lastflussrichtung häufiger. Durch Stromerzeugung von beispielsweise kleinen PV-Anlagen und Großbatteriespeichern in der Mittelspannung wird Strom in der Mittelspannung erzeugt und an Abnehmer in der Mittelspannung und Niederspannung verteilt, oft ohne die höhergelagerten Netzebenen Hochspannung und Höchstspannung zu beanspruchen. Dies führt dazu, dass ein sinkender Anteil der Jahresarbeit über die höheren Spannungsebenen fließt und die Finanzierungsbasis (arbeitspreisbasierte Erlöse) für diese Ebenen sinkt. Da die Netzkosten über die aus den Briefmarken abgeleiteten Arbeits- und Leistungspreise final auf die Arbeit der Endverbraucher einer Netzebene umgelegt werden, verkleinert sich die Finanzierungsbasis. Diese Restrukturierung des Energiesystems durch dezentrale Erzeugung führt allerdings nicht gleichzeitig zu einer sinkenden Jahreshöchstlast und dem dadurch bedingten Netzausbau, da die Lastspitzen meist in Zeiten auftreten, die durch geringe EE-Einspeisung gekennzeichnet sind (kalte, dunkle Winterperioden). Konsequenz ist, dass die Jahreshöchstlasten durch die Elektrifizierung in allen Netzebenen steigen, während die höheren Ebenen relativ weniger zusätzliche arbeitspreisrelevante Nachfrage sehen. Dies erzeugt zusätzlichen Finanzierungsdruck auf die höheren Netzebenen und führt perspektivisch zu steigenden Netzentgelten.\r\n\r\nEine spezielle Ausprägung dieses Mechanismus ist der Prosumer-Effekt. Er beschreibt den Einfluss von Aufdach-PV-Anlagen auf die Netzentgelte der Niederspannungsebene. Immer mehr Haushalte erzeugen einen Teil ihres Stroms selbst und beziehen dadurch weniger Energie aus dem Netz. Das verringert die Netzentgelteinnahmen der Verteilnetzbetreiber, obwohl der Netzausbaubedarf unverändert bleibt. Denn auch prosumierende Haushalte benötigen in Zeiten ohne eigene Stromproduktion dieselbe Anschlussleistung.\r\n\r\nFür Netzbetreiber und Industrie entsteht dadurch ein Ungleichgewicht: Die Kostenbasis bleibt gleich, während die Zahl der zahlenden Verbraucher sinkt. Dieses Problem greift der AgNes-Reformprozess auf – etwa mit den Vorschlägen zur Einführung von Einspeiseentgelten oder einer stärkeren Grundpreiskomponente für Prosumer, um die Kostenverteilung gerechter zu gestalten.\r\n3.6\tDer steigende Einfluss der Offshore-Umlage und § 19 StromNEV\r\nEine weitere zu beachtende Komponente sind Umlagen und Befreiungen. Neben den vergleichsweise kleinen Kostenbestandteilen „Konzessionsabgabe“ und „KWK-Aufschläge“ sind vor allem die Offshore-Netzumlage [16] sowie Befreiungen bzw. individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV [17] relevant.\r\nDie Offshore-Umlage ergibt sich aus den Kosten des Netzausbaus für den Anschluss von Offshore-Windanlagen, die direkt auf die Verbraucher über den Energieverbrauch gewälzt werden. Für die jährliche Berechnung der Offshore-Netzumlage werden die im jeweiligen Jahr fälligen Investitionskosten auf den gesamten Energieverbrauch der nicht umlagebefreiten Letztverbraucher umgelegt, sodass sich deren Netzentgelt um einen Festbetrag je kWh erhöht. Im Jahr 2025 betrug die Offshore-Netzumlage 0,816 ct/kWh, bei Netzausbaukosten von ca. 2,9 Mrd. Euro [18]. Der NEP gibt ein Investitionsvolumen von 145,1 Mrd. Euro bis 2045 an, was ca. 6,6 Mrd. Euro jährlich entspricht. Perspektivisch werden deshalb die Offshore-Netzausbaukosten je Verbraucher steigen, da der verhältnismäßig kleinere Zuwachs des Energieverbrauchs nicht die steigenden Netzausbaukosten ausgleichen kann. Zeitliche Bauprofile, Verzögerungen und mögliche Zuschüsse können das auf Verbraucher umgelegte Kostenniveau jedoch dämpfen. Gleichzeitig erzeugt der Ausbau der Offshore-Netze – analog zum Onshore-Netz – steigende laufende Kapitalkosten, die die umzulegende Kostenbasis erhöht. Eine realistische zeitliche Verteilung weicht von einer linearen Annahme ab; Abbildung 6 zeigt eine auf Ausbauzielen und aktuellen Trends basierende mögliche Entwicklung. Durch steigende Kosten für den Offshore-Netzausbau nimmt die Offshore-Netzumlage bis 2033 um ca. 200 Prozent zu, um sich dann auf einem Niveau zwischen 2,5 und 3 ct/kWh zu stabilisieren. Ab 2038 setzt eine leichte Reduktion der Umlage ein, da die sinkende Notwendigkeit zusätzlichen Offshore-Netzausbaus einer weiter wachsenden Finanzierungsbasis durch arbeitsbasierte Erlöse gegenübersteht. \r\n\r\nAbbildung 6\r\nPrognostizierte Entwicklung der Offshore-Netzumlage für nicht-befreite Verbraucher in Deutschland\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung\r\n\r\nRelevant für das Netzentgeltniveau einzelner Verbraucher sind ferner Befreiungen und individuelle Netzentgelten nach § 19 StromNEV [17]. Die Befreiungen sind vielseitig und beinhalten beispielsweise die atypische Netznutzung in Zeiten niedriger Netzlast. Industrielle Verbraucher können Befreiungen und individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV abhängig von ihrem Verbrauchsprofil und ihrer Stromkostenintensität erhalten und genießen dadurch ein niedrigeres Netzentgelt. So beträgt nach § 19 Abs. 2 StromNEV das individuelle Netzentgelt 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgeltes, im Falle einer Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 Stunden im Jahr. Die Befreiungsvolumina werden dann über eine Umlage auf anderen Verbraucher verteilt. Das Volumen der umgelegten Kosten ist stark von der Struktur der im Netzgebiet und auf der Netzebene angeschlossenen Industrie abhängig und lässt sich aufgrund der daraus resultierenden Komplexität im Rahmen dieser Studie nicht zuverlässig prognostizieren. \r\n\r\nExistierende Studien gehen jedoch sowohl von einem steigenden absoluten Umlagevolumen als auch von steigenden resultierenden Umlagekosten für einzelne Verbraucher aus [5]. Die nicht explizite Modellierung der Umlage nach § 19 StromNEV wirkt sich nur in geringem Maße auf die in dieser Studie prognostizierten Netzentgelte aus. Da die Umlage durch ihren Industriefokus vor allem in den höheren Netzebenen anfällt, erhöht sich in der Netzentgeltprognose das Kostenniveau auf höheren Netzebenen und führt zu leicht höheren Briefmarken; niedrige Ebenen tragen über die Wälzung die Gesamtheit der Zusatzkosten. Die Auswirkung dieser methodischen Vereinfachung hängt von der künftigen regulatorischen Ausgestaltung ab (Fokus auf Umlagen vs. Zuschüsse).\r\n3.7\tZwei Szenarien zeigen mögliche Entwicklungen der Jahreshöchstlast auf\r\nIn dieser Studie wird die Jahreshöchstlast der verschiedenen Netzebenen über Szenarien mit Hilfe der FfE-Energiesystemmodellierung prognostiziert. Diese Szenarien simulieren die gesamte Entwicklung des Energiesystems über alle Sektoren und Energieträger und resultieren unter anderem in stündlichen Verbrauchs- und Erzeugungszeitreihen für Deutschland und Bayern jeweils für die Stützjahre 2025, 2030, 2035, 2040 und 2045. Die Verbrauchszeitreihen beinhalten den Stromverbrauch der Sektoren Private Haushalte, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD), Industrie und Verkehr. Die Erzeugungszeitreihen beinhalten PV, Wind und weitere Erzeugungstechnologien. Zwischen den Stützjahren wird linear interpoliert. Die einzelnen Verbrauchergruppen der Sektoren werden anteilig den Netzebenen zugeordnet und ergeben durch anteilige Addition der Lastgänge die Gesamtlastgänge der einzelnen Netzebenen. Der Einfluss von Erzeugung auf den unteren Netzebenen wird wie oben beschrieben bei der Ermittlung der Jahreshöchstlast durch Berechnung der Residuallast berücksichtigt. Für das Übertragungsnetz werden deutschlandweite Zeitreihen verschnitten und die Lastspitze im Übertragungsnetz ermittelt. \r\n\r\nDie Szenarienanalyse ermöglicht es, die Bandbreite realistischer Entwicklungspfade und ihre Auswirkungen auf die Netzentgelte abzubilden. Ziel ist nicht die Bewertung einzelner Ausbaupfade, sondern die Einordnung der Wechselwirkungen zwischen Elektrifizierung, Netzausbau und Kostenentwicklung. Auf diese Weise lässt sich abschätzen, wie sich unterschiedliche Rahmenbedingungen, etwa ein schnellerer Hochlauf der Elektrifizierung oder ein verlangsamter Netzausbau, auf die Höhe der Jahreshöchstlasten und damit auf das künftige Entgeltniveau auswirken können. Die Szenarien dienen damit als analytisches Werkzeug, um Sensitivitäten sichtbar zu machen und politische Debatten faktenbasiert zu strukturieren.\r\n\r\nUm diese Effekte zu veranschaulichen, werden zwei FfE-Szenarien als Datenbasis verwendet, deren Ergebnisse im weiteren Verlauf ausgewertet werden: Das „Szenario mit ausgewogenem Technologiemix“ und das „Business-as-usual-Szenario“ der Energiesystemanalyse Bayern klimaneutral [20] (Details in Kapitel 4).\r\n\r\nAuf Basis der prognostizierten Netzkosten und Jahreshöchstlasten je Netzebene werden dann die zukünftigen Briefmarken für das Übertragungsnetz sowie für die bayerischen Verteilnetzebenen berechnet. Die jährliche Änderung der Briefmarken repräsentiert somit die Entwicklung der Netzkosten im Verhältnis zur Jahreshöchstlast. Das heutige Netzentgeltniveau (2025) wird als Ausgangspunkt fortgeschrieben, woraus sich für die einzelnen Netzebenen die Entwicklung der Netzentgelte ableiten lässt.\r\n3.8\tAus den Briefmarken können die mittleren Netzentgelte berechnet werden\r\nNach Berechnung der Briefmarken je Netzebene sowie der Berücksichtigung von Zuschüssen und Umlagen kann der jeweilige Netzbetreiber Arbeitspreis (AP) und Leistungspreis (LP) für angeschlossene Verbraucher sowie Grundpreise (GP) für Abnehmer mit Standardlastprofil berechnen. Dazu wird die Benutzungsdauer je Abnehmer aus dem Verhältnis von Arbeit zu Leistung berechnet und die sogenannte Gleichzeitigkeitsfunktion parametriert, die jedem Endverbraucher abhängig von der Benutzungsdauer einen Gleichzeitigkeitsfaktor zuweist. Daraus ergeben sich der Höchstlastbeitrag und das Netzentgeltniveau jedes Endverbrauchers in einer Netzebene eines Netzgebiets. Generell gilt:\r\n\r\nAP * 8.760 h + LP ≙ Briefmarke der jeweiligen Ebene (unter Beachtung der verwendeten Einheiten, z.B. ct/kWh und Euro/kW·a).\r\n\r\nAufgrund der Vielzahl an Verteilnetzbetreibern und der beschränkten öffentlichen Zugänglichkeit der notwendigen Daten können die Gleichzeitigkeitsfunktionen der bayerischen Netzbetreiber nicht nachgebildet werden. Stattdessen werden in dieser Studie mittlere Netzentgelte für Typkunden ermittelt, um die Entwicklung des Netzentgeltniveaus anschaulich als Netzentgelte in ct/kWh darstellen zu können. Tabelle 4 zeigt die zu betrachtenden Typkunden mit ihren jeweiligen Kennwerten Jahresverbrauch, Höchstleistung und zugeordnete Netzebene. \r\n\r\nGHD und Gewerbe in der Niederspannung sind typischerweise Bäckereien, Restaurants oder Einzelhandelsgeschäfte, in der Mittelspannung zum Beispiel kleinere Produktionsbetriebe, größere Hotels oder Bürogebäude. Zu Industrie (klein) können metall- oder kunststoffverarbeitende Betriebe und kleine Maschinenbauer zählen, zu Industrie (stromkostenintensiv) Gießereien, Papierfabriken oder Chemiebetriebe. Industrieunternehmen mit hoher Leistungsabnahme in der Hochspannung können Stahlwerke, große Chemieunternehmen oder große Automobilwerke sein und sind unter dem Typkunden Industrie (Groß) aufgeführt. Zuletzt fallen unter die Kategorie Industrie (Intensive Nutzung) die energieintensivsten Industrien wie Stahlwerke, Zementwerke und energieintensive Grundstoffindustrie. \r\n\r\nTabelle 4\r\nÜbersicht über beispielhafte Typkunden bayerischer Verbraucher und deren Eigenschaften\r\nTypkunde\tNetzebene\tMögliche § 19 StromNEV Befreiungen\tJahresverbrauch in MWh\tHöchstleistung\tVolllaststunden-Anteil\tMittleres Netzentgelt\r\nPrivate Haushalte\tNS\tKeine\t3,5\t8 kW\t5 %\t9,78 ct/kWh\r\nGHD und Gewerbe\tNS\tAtyp. Netznutzung\t150\t50 kW\t34 %\t7,48 ct/kWh\r\nGHD und Gewerbe\tMS\tAtyp. Netznutzung\t150\t50 kW\t34 %\t6,51 ct/kWh\r\nIndustrie (Klein)\tMS\tAtyp. Netznutzung\t5.000\t1.000 kW\t57 %\t4,18 ct/kWh\r\nIndustrie (stromkostenintensiv)\tHS\tStromkostenintensiver Betrieb\t5.000\t1.000 kW\t57 %\t3,90 ct/kWh\r\nIndustrie (Groß)\tHS\tAtypische Netznutzung\t20.000\t5.000 kW\t46 %\t4,74 ct/kWh\r\nIndustrie (Intensive Nutzung)\tHS\tIntensive Nutzung, Offshore-Umlage-Befreiung\t40.000\t5.000 kW\t91 %\t2,63 ct/kWh\r\n\r\nDie Definition der Typkunden basiert auf verschiedenen Annahmen. Für Haushaltskunden wird häufig ein Jahresverbrauch von 3.500 kWh angenommen [21], für Industriekunden existieren unterschiedliche Definitionen von Jahresverbrauch und Höchstleistung. Neben nach Standardlastprofil und somit mittels GP und AP bepreisten privaten Haushalten konzentriert sich diese Studie bei der Berechnung der Netzentgelte auf den unter Industrieunternehmen vorherrschenden Fall mit mehr als 2.500 jährlichen Volllaststunden. Die Typkunden der Sektoren GHD und Industrie wurden deshalb so mit ihren jeweiligen Jahresverbrauchen und Höchstleistungen definiert, dass mindestens 2.500 jährliche Volllaststunden erreicht werden, unterschiedliche Verbrauchsprofile zum Vergleich entstehen und Befreiungen nach § 19 StromNEV angewendet werden können. Auf diese Weise wird eine große Bandbreite möglicher Kundentypen abgebildet. \r\n\r\nDurch Umrechnung von GP bzw. LP auf den Jahresverbrauch kann je Typkunde ein mittleres Netzentgelt berechnet werden. Dieses mittlere Netzentgelt wird daraufhin mit der prognostizierten Entwicklung der Briefmarke je Netzebene skaliert, sodass die Entwicklung des jeweiligen mittleren Netzentgelts je Typkunde das Ergebnis der Netzentgeltentwicklung darstellt. Die Ergebnisse und Sensitivitäten werden im folgenden Kapitel detailliert dargestellt.\r\n4\tErgebnisse der Netzentgeltprognose \r\nBriefmarken und Netzentgelte im Technologiemix- und Business-as-usual-Szenario\r\n4.1\tIm Technologiemix-Szenario steigen die Briefmarken leicht an\r\nDie im vorherigen Kapitel beschriebene Methode zur Prognose der Netzentgeltentwicklung wurde für zwei Szenarien durchgeführt. Die Szenarien sind das „Szenario mit ausgewogenem Technologiemix“, im Folgenden Technologiemix-Szenario genannt, und das „Business-as-usual-Szenario“, im Folgenden BAU-Szenario genannt. Beide Szenarien entstammen der FfE-Studie Energiesystemanalyse Bayern klimaneutral [20] und unterscheiden sich im Hochlauf von Stromverbrauchs- und Stromerzeugungstechnologien und somit in den für die Prognose genutzten Jahreshöchstlasten je Netzebene. \r\n\r\nDas Technologiemix-Szenario stellt den Basisfall in dieser Studie dar. Es basiert auf einem ambitionierten Elektrifizierungshochlauf und ähnelt damit den Entwicklungstendenzen, die in die Szenariorahmen von NEP und NAPs eingeflossen sind. Elektrifizierung und Netzausbau folgen im Technologiemix-Szenario einer gleichartigen, ambitionierten Entwicklung. Abbildung 7 zeigt die Entwicklung der Briefmarken aller Netzebenen im Technologiemix-Szenario. In der Höchstspannung (HöS) ist ein leicht sinkendes, in der Hochspannung (HS) ein nahezu konstantes und in der Mittel- und Niederspannung (MS beziehungsweise NS) ein leicht steigendes Netzentgeltniveau zu verzeichnen. In diesem Verlauf spiegeln sich die überproportionalen Ausbaubedarfe in den niedrigeren Spannungsebenen, die selbst bei steigenden Jahreshöchstlasten nicht vollständig ausgeglichen werden.\r\nAbbildung 7\r\nPrognostizierte Entwicklung der Briefmarken bayerischer Verteilnetzebenen und der deutschlandweiten Höchstspannungsebene im Technologiemix-Szenario\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung\r\n4.2\tGeringerer Netzausbau im BAU-Szenario senkt die Kosten nicht –\r\nEntgelte steigen durch schwache Elektrifizierung\r\nAls alternatives Szenario wird das BAU-Szenario verwendet. Es repräsentiert eine Entwicklung des Energiesystems, die auf unveränderten Trends basiert, das heißt eine Fortführung der Elektrifizierung mit der aktuellen Dynamik. Aus diesem Grund wird im BAU-Szenario die vom Bund und Ländern anvisierte Klimaneutralität zum Zieljahr 2045 nicht erreicht. Das BAU-Szenario stellt in dieser Studie die Sensitivität einer verlangsamten Elektrifizierung und dadurch geringer steigende Jahreshöchstlasten je Netzebene dar und verdeutlicht dadurch die Auswirkungen eines solchen Entwicklungspfades.\r\n\r\nEine Elektrifizierung mit der geringen Geschwindigkeit des BAU-Szenarios würde mittelfristig zu geringeren Netzausbaukosten führen. Letztere sind primär auf die steigenden Netzkapazitäten zurückzuführen, die für eine verlässliche Stromversorgung in einem sich elektrifizierenden Energiesystem notwendig sind. Aus diesem Grund wurde für das BAU-Szenario eine langsamere Entwicklung der Netzkosten angenommen. Diese basiert auf einer anteiligen Reduktion der Kapital- und Betriebskosten des Technologiemix-Szenarios, deren Berechnung in Kapitel 3.3 detailliert beschrieben wurde. Die Netzkosten je Ebene werden dazu mit einem Faktor multipliziert, der im Jahr 2025 bei 1,0 startet und bis zum Jahr 2035 linear auf 0,8 reduziert wird. Für die Jahre 2035 bis 2045 wird ein konstanter Faktor von 0,8 angesetzt. Dieser Faktor wurde gewählt, um eine merkliche Reduktion der Netzkosten zu repräsentieren, ohne grundlegend von den Szenariorahmen der Netzbetreiberprognosen abzuweichen. Er liegt in der gleichen Größenordnung wie die Netzkostenreduktionen, die in den Studien von Aurora [22] und des BDI [23] zur Anpassung der Energiewende ausgewiesen werden. Das BAU-Szenario bildet damit neben der Sensitivität der verlangsamten Elektrifizierung auch die Sensitivität eines weniger umfangreichen und somit günstigeren Netzausbaus ab, wie er z.B. in der Studie Systemkostenreduzierter Pfad zur Klimaneutralität im Stromsektor 2040 von Aurora Energy Research [22] dargestellt wird. Abbildung 8 zeigt die Entwicklung der Briefmarken aller Netzebenen im BAU-Szenario. Die Briefmarken in Hoch-, Mittel- und Niederspannung steigen zwischen den Jahren 2025 und 2033 konstant um 27, 37 bzw. 17 Prozent an, bis sie sich auf einem weniger variablen Niveau stabilisieren. Im Vergleich zum Basisszenario unterscheidet sich die Entwicklung der Briefmarke der Höchstspannungsebene nur gering und zeigt eine konstante Tendenz bei etwas höherem Endniveau. Deutliche Unterschiede zwischen den Szenarien bestehen in den Verteilnetzebenen, deren Niveau im BAU-Szenario absolut und relativ zum Technologiemix-Szenario ansteigt.\r\n\r\nAbbildung 8\r\nPrognostizierte Entwicklung der Briefmarken bayerischer Verteilnetzebenen und der deutschlandweiten Höchstspannungsebene im BAU-Szenario\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung\r\n\r\nEine hohe Sensitivität bei gleichbleibenden Jahreshöchstlasten liegt in der Skalierung des gewählten Netzkosten-Faktors. Würde dieser beispielsweise auf 0,7 gesetzt werden – das entspricht aufgrund der schrittweisen Heranführung an diesen Faktor einer Netzkostenreduktion von insgesamt 28 Prozent – würden im Jahr 2045 Netzentgeltniveaus in Höhe des Technologiemix-Szenarios erreicht, bei leicht höheren Niveaus in den Zwischenjahren. Abbildung 9 zeigt die Unterschiede in der Entwicklung der Jahreshöchstlast und der Netzkosten zwischen den beiden Szenarien. Die Netzkosten folgen dabei einem ähnlichen Verlauf bei unterschiedlichem absolutem Niveau (bedingt durch Faktor). So sind im BAU-Szenario die Netzkosten für das Übertragungsnetz im Jahr 2030 11 Prozent und in den Jahren 2035 und 2040 20 Prozent niedriger. Der Verlauf der Jahreshöchstlast unterscheidet sich deutlich: Das BAU-Szenario zeigt eine näherungsweise lineare Fortschreibung des aktuellen Trends, das Technologiemix-Szenario hingegen einen deutlichen Zuwachs, der ab 2035 etwas abflacht. Die Abweichung zwischen den Szenarien nimmt dabei von 23 Prozent (2030) auf 34 Prozent (2035) und 35 Prozent (2040) zu. \r\n\r\nAbbildung 9\r\nGegenüberstellung der prognostizierten Jahreshöchstlasten und Netzkosten zwischen den beiden Szenarien am Beispiel der deutschlandweiten Höchstspannungsebene\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung\r\n\r\nAus der Kombination der beiden Szenarien lassen sich Prognosekorridore der Briefmarken je Netzebene ableiten, wie in Abbildung 10 dargestellt. In allen Netzebenen zeigen die Briefmarken im BAU-Szenario ein höheres Niveau als im Technologiemix-Szenario. Die Differenz ist am kleinsten für die Übertragungsnetzebene und am größten für die Niederspannungsebene. Dieser Unterschied liegt primär in den größeren Zuwächsen der Jahreshöchstlast in den niedrigeren Netzebenen des Technologiemix-Szenarios, die überdurchschnittlich von der Fortschreibung aktueller Trends im BAU-Szenario abweichen. Die Entwicklung der Netzentgelte zwischen ambitioniertem Hochlauf (Technologiemix-Szenario) und Minimalveränderung (BAU-Szenario) bildet einen breiten, aber realistischen Lösungsraum der möglichen Entwicklung der Netzentgelte ab. \r\nAbbildung 10\r\nPrognosekorridore der Briefmarken bayerischer Verteilnetzebenen und der deutschlandweiten Höchstspannungsebene der beiden Szenarien\r\n \r\nDurchgehende Linien: Technologiemix-Szenario. Gestrichelte Linien: BAU-Szenario\r\nQuelle: Eigene Darstellung. \r\n\r\nZusammenfassend zeigt das BAU-Szenario, dass eine geringere Investitionstätigkeit beim Netzausbau nicht automatisch zu niedrigeren Netzentgelten führt. Zwar fallen die Netzkosten kurzfristig etwas niedriger aus, doch die verlangsamte Elektrifizierung verengt gleichzeitig die Finanzierungsbasis. Dadurch müssen die Kosten des Netzes auf weniger Abnehmer verteilt werden, was das spezifische Entgeltniveau erhöht. Während im Technologiemix-Szenario der ambitionierte Ausbau durch eine wachsende Stromnachfrage abgefedert wird und die Entgelte nur moderat steigen, kommt es im BAU-Szenario trotz reduzierter Ausbaukosten zu einem deutlicheren Anstieg – insbesondere auf Mittel- und Niederspannungsebene. Das Ergebnis verdeutlicht: Ein langsamer Hochlauf der Elektrifizierung ist aus Kostensicht keine Entlastung, sondern erhöht langfristig den Druck auf die Netzentgelte.\r\n4.3\tDie Entwicklung der Netzentgelte je Typkunde hängt von der jeweiligen Netzebene ab\r\nAuf Grundlage der Änderungsraten der jeweiligen Briefmarken lässt sich die Entwicklung der mittleren Netzentgelte der in Tabelle 4 dargestellten Typkunden prognostizieren. Abbildung 11 stellt die mittleren Netzentgelte der Typkunden in der Niederspannung, Abbildung 12 die der Typkunden in der Mittelspannung und Abbildung 13 die der Typkunden in der Hochspannung dar. Die maßgebliche Unterscheidung zwischen den Typkunden ist die Netzebene, die die Dynamik der jeweiligen Netzentgelte vorgibt. Innerhalb einer Netzebene verlaufen die Entgelte prozentual ähnlich, unterscheiden sich aber im Niveau durch Jahresverbrauch, Höchstleistung und Benutzungsdauer. Somit ergeben sich für Typkunden in der Niederspannung stärker steigende Netzentgelte als für Typkunden in Mittel- und Niederspannung. Die Unterschiede zwischen den Szenarien sind in den Verteilnetzebenen ausgeprägter, da die Elektrifizierungsdynamik und die daraus resultierenden Lastspitzen hier stärker auf die Briefmarken wirken. \r\n\r\nIn den folgenden Abbildungen zeigt die durchgehende Linie das Technologiemix-Szenario und die gestrichelte Linien das BAU-Szenario.\r\n\r\nAbbildung 11\r\nPrognosekorridore der mittleren Netzentgelte der Typkunden Private Haushalte und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) in der Niederspannung\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung\r\nAbbildung 12\r\nPrognosekorridore der mittleren Netzentgelte der Typkunden Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) und Industrie (Klein) in der Mittelspannung\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung\r\n\r\nAbbildung 13\r\nPrognosekorridore der mittleren Netzentgelte der Typkunden Industrie (Groß), Industrie (Stromkostenintensiv) und Industrie (Intensive Nutzung) in der Hochspannung\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung\r\n4.4\tEinfluss der Offshore-Netzumlage auf das Kostenniveau\r\nSchließlich kann der Einfluss der Offshore-Netzumlage am Beispiel der Hochspannungs-Typkunden dargestellt werden. Abbildung 14 zeigt die Entwicklung der mittleren Netzentgelte im Technologiemix-Szenario mit und ohne Offshore-Netzumlage. Für den Typkunden Industrie (Intensive Nutzung) wurde eine Befreiung von der Offshore-Netzumlagen in Höhe von 90 Prozent angenommen. Dieser Befreiungsanteil, der in der Realität von den genauen Eigenschaften des jeweiligen Unternehmens abhängt und jährlich neu festgelegt wird, befindet sich in der typischen Größenordnung für Industrieunternehmen mit intensiver Nutzung [21]. Die Typkunden Industrie (Groß) und Industrie (Stromkostenintensiv) werden ohne Befreiung (volle Offshore-Netzumlage) dargestellt. Die Betrachtung verdeutlicht, dass die Offshore-Netzumlage einen substanziellen Einfluss auf das Kostenniveau der verschiedenen Typkunden haben kann und dass Befreiungen – wie im Fall der Industrie (Intensive Nutzung) – deutliche Entlastungen bringen können. Zu beachten ist die hohe Unsicherheit der künftigen Umlagehöhe (Ausbaupfade, Zuschüsse, Befreiungsregime).\r\n\r\nAbbildung 14\r\nPrognostizierte mittlere Netzentgelte der Hochspannungs-Typkunden ohne Offshore-Netzumlage (durchgezogene Linien) und mit Offshore-Netzumlage (gestrichelte Linien)\r\n \r\nHinweis: Für die Industrie (Intensive Nutzung) wurde eine Befreiung von der Offshore-Netzumlage in Höhe von 90 Prozent angenommen.\r\nQuelle: Eigene Darstellung\r\n4.5\tNetzentgelte im Technologiemix-Szenario auf ähnlichem Niveau wie in anderen Studien\r\nNetzentgelte legen die Kosten für Ausbau und Betrieb des Stromnetzes kostenreflexiv auf die Verbraucher um. Die in dieser Studie genutzten Szenarien illustrieren diesen Zusammenhang zwischen entstehenden Kosten für den Betrieb und Ausbau des Stromnetzes und kostentragenden Verbrauchern. Das Technologiemix-Szenario beschreibt einen Entwicklungspfad mit zügigem Netzausbau und ambitionierter Elektrifizierung. Die berechneten Netzausbaukosten sind mit denen der Studie Prognose und Analyse der Netzentgeltentwicklung Strom im Auftrag des BDEW [2] vergleichbar. Die BDEW-Studie, die sich auf ganz Deutschland bezieht, prognostiziert stark zunehmende jährliche Netzkosten (Kapital-, Betriebskosten und sonstigen Kosten), die von 2025 bis 2045 um den Faktor 2,3 ansteigen. Im Technologiemix-Szenario wird mit einem vergleichbaren Anstieg (Faktor 2,1) gerechnet. Auf der Verbrauchsseite nimmt die BDEW-Studie eine Verdoppelung des deutschlandweiten jährlichen Stromverbrauchs an und liegt auch hier in derselben Größenordnung wie das Technologiemix-Szenario. Eine weitere vergleichbare Studie ist die „Abschätzung der Netzausbaukosten und die resultierenden Netzentgelte für Baden-Württemberg und Deutschland zum Jahr 2045“ der ef.Ruhr GmbH vom 14.03.2024 [12]. Konzeptionell mit der vorliegenden Studie vergleichbar, zeigt die ef.Ruhr-Studie die hohe Sensitivität von Annahmen zu den Netzausbaukosten. Da sie auf älteren Daten basiert, konnte die ef.Ruhr-Studie nicht auf die Netzausbaupläne der Verteilnetzbetreiber zurückgreifen und traf eigene Abschätzungen zu den Kosten des Verteilnetzausbaus. Die ef.Ruhr-Studie nimmt deshalb für Deutschland 431 Mrd. Euro Netzausbaukosten für die Verteilnetze sowie 145 Mrd. Euro für die Übertragungsnetze bis zum Jahr 2045 an und liegt damit für das Verteilnetz um 50 Prozent und für das Übertragungsnetz um 36 Prozent über den Werten der vorliegenden Studie. Da diese höheren Netzkosten nicht durch zusätzliche Elektrifizierung ausgeglichen werden, kommt die ef.Ruhr-Studie im Ergebnis auf stark steigende Netzentgelte. Beispielsweise verdoppeln sich die Haushaltskunden-Netzentgelte bis zum Jahr 2045. Zuletzt können die vorliegenden Studienergebnisse mit den Ergebnissen der Studie „Stromnetzentgelte – gut und günstig“ der Agora Energiewende vom 30.06.2025 [5] verglichen werden. Die Agora-Studie basiert auf vergleichbaren deutschlandweiten Investitionskosten (Offshore, HöS-Onshore und Verteilnetze) bis zum Jahr 2045 in Höhe von 560 Mrd. Euro (Technologiemix-Szenario: 545 Mrd. Euro). Auch die Entwicklung der Stromnachfrage um den Faktor 1,9 zwischen 2025 und 2045 ist vergleichbar mit den Werten in dieser Studie (Technologiemix-Szenario: Faktor 2,1 ). Die Agora-Studie sieht als Ergebnis leicht sinkende Netzentgelte bei merklich steigenden Umlagen, die in Summe zu einem Anstieg der Gesamtkosten führen. Ein Ergebnis, zu dem auch die vorliegende Studie kommt.\r\n\r\nDer Vergleich mit bestehenden Studien, die die vorliegende Thematik im deutschlandweiten Kontext untersuchen, zeigt, dass Netzkosten, Elektrifizierung und resultierende Netzentgelte im Technologiemix-Szenario ähnlichen Entwicklungen folgen. Dies ist auch den jeweiligen Eingangsdaten geschuldet – Netzentwicklungsplan (NEP) und Netzausbaupläne (NAPs) sind zum aktuellen Zeitpunkt die besten Quellen für zukünftige Netzausbaukosten und stellen gleichzeitig offizielle Ausbaupläne der Netzbetreiber dar. Annahmen zur Elektrifizierung sind tendenziell stärker variabel, da hier vielseitige Abschätzungen zur Entwicklung des Energiesystems einfließen. Das BAU-Szenario hingegen unterscheidet sich von den bestehenden Studien sowie dem Technologiemix-Szenario, da es auf abweichenden Tendenzen bei Netzausbau und Elektrifizierung basiert. Es repräsentiert einen vermehrt aufkommenden Diskurs in der Energiewirtschaft, der sich damit beschäftigt, ob die Netzausbauambitionen aufgrund der stockenden Elektrifizierung nicht gedrosselt werden sollten, um das Netzentgeltniveau zu stabilisieren. Einerseits könnte eine Abweichung von den erstellten Netzausbauplänen wiederum die Elektrifizierung hemmen, die auf funktionierende Netze angewiesen ist, andererseits wurden die Einflüsse der Netzausbaukosten auf das Netzentgeltniveau durch die vorliegende Studie deutlich. Das BAU-Szenario zeigt aber auch, dass selbst bei reduziertem Netzausbau (Faktor 0,8) und nur geringer Elektrifizierungsdynamik die Netzentgelte stärker steigen als im Technologiemix-Szenario. Entscheidend ist daher, dass Netzausbau und Elektrifizierung im Gleichschritt verlaufen – nur eine abgestimmte Entwicklung beider Seiten kann Kostensteigerungen wirksam begrenzen. Die AgNes-Reformvorschläge setzen hierbei primär bei der Anpassung der Verteilung der Kosten auf die verschiedenen Verbraucher an, wie das nachfolgende Kapitel erläutert.\r\n4.6\tErgebnisse der Netzentgeltprognose und Implikationen für Unternehmen\r\nDie Prognose der Netzentgelte bis 2045 zeigt deutlich, dass ihre Entwicklung in Bayern maßgeblich vom Gleichschritt zwischen Netzausbau und Elektrifizierung abhängt. Steigen die Netzkosten infolge hoher Investitionen schneller als die Zahl der beitragenden Verbraucher, erhöht sich das spezifische Entgeltniveau deutlich. Eine breite Elektrifizierungsbasis – etwa durch Wärmepumpen, E-Mobilität und den Ersatz fossiler Prozesse in der Industrie – wirkt dagegen stabilisierend, da mehr Verbraucher die Fixkosten des Netzes tragen.\r\n\r\nIm Technologiemix-Szenario mit ambitionierter Elektrifizierung und Netzausbau nach den bestehenden Planungen steigen die Netzentgelte nur moderat. Während die Entgelte in der Höchstspannung leicht sinken und in der Hochspannung weitgehend stabil bleiben, zeigen sich in Mittel- und Niederspannung moderate Anstiege. So steigt das Netzentgelt für den Typkunden Industrie (Klein) in der Mittelspannung um 20 Prozent von 3,98 ct/kWh im Jahr 2026 auf 4,75 ct/kWh im Jahr 2045 an. Niederspannungskunden erfahren im Technologiemix-Szenario im selben Zeitraum einen Netzentgeltanstieg von 15 Prozent, solche in der Hochspannung lediglich von einem Prozent. Im BAU-Szenario hingegen führt eine verlangsamte Elektrifizierung in Kombination mit einem rund 20 Prozent geringeren Netzausbau zu spürbaren Mehrkosten: Die Netzentgelte steigen je nach Netzebene zwischen 17 und 37 Prozent bis 2045. Besonders betroffen ist die Niederspannung, wo ein erheblicher Ausbaubedarf auf eine nur langsam wachsende Finanzierungsbasis trifft. Umlagen wie die Offshore-Netzumlage verstärken diesen Effekt zusätzlich, während staatliche Zuschüsse nur kurzfristig dämpfen und keine Planungssicherheit schaffen.\r\n\r\nDas klare Zwischenfazit lautet daher: Weder das Ausbremsen des Netzausbaus noch ein verlangsamter Hochlauf der Elektrifizierung sind geeignete Wege, um das Netzentgeltniveau zu stabilisieren. Nur wenn beide Entwicklungen im Gleichschritt verlaufen, können Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Klimaziele zugleich erreicht werden.\r\nFür die bayerische Wirtschaft lässt sich daraus ableiten, dass insbesondere auf Mittel- und Niederspannungsebene mit einem anhaltenden Kostenanstieg zu rechnen ist, wenn es zu keiner Reform der Netzentgelte kommen sollte. Unternehmen sollten ihre Anschlussstruktur und Lastprofile strategisch überprüfen, um auf künftige Entgeltentwicklungen reagieren zu können. Entscheidend sind Flexibilität und netzdienliches Verhalten: Durch aktives Lastmanagement, verschiebbare Prozesse, Eigenerzeugung oder den gezielten Einsatz von Energiespeichern können Netzentgelte reduziert und Entlastungspotenziale genutzt werden. Konkrete Handlungsempfehlungen zur wirtschaftlichen Nutzung von Speichertechnologien bietet der vbw/FfE-Praxisleitfaden Energiespeicher für die Industrie.\r\n\r\nLangfristig bleibt für Unternehmen zentral, dass die Netzentgelte planbar, verursachungsgerecht und transparent ausgestaltet sind. Kurzfristige Zuschüsse können Belastungen mildern, ersetzen aber keine stabile Regulierung. Aus Sicht der bayerischen Industrie ist daher entscheidend, dass künftige Reformen Anreize für netzdienliches Verhalten schaffen, Effizienzsteigerungen belohnen und gleichzeitig eine verlässliche Kostenbasis gewährleisten – nur so lässt sich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dauerhaft sichern.\r\n5\tEinfluss der AgNes-Vorschläge auf die Netzentgeltentwicklung\r\nAuswirkungen der Reformvorschläge auf das zukünftige Netzentgeltniveau der bayerischen Industrie\r\nIn Kapitel 2 wurden die relevantesten Reformvorschläge vorgestellt. In diesem Kapitel werden die Vorschläge in den Gesamt-Studienkontext eingeordnet und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Netzentgeltprognose ihr potenzieller Einfluss auf die Netzentgelte der bayerischen Industrie beschrieben. \r\n5.1\tEinheitliche Verteilnetzentgelte und eine bidirektionale Kostenwälzung sind unwahrscheinlich\r\nDie AgNes-Reformvorschläge schlagen mögliche Änderungen der Netzentgeltsystematik vor. Zwei Vorschläge würden sich bei ihrer Umsetzung direkt auf die Briefmarken der Netzebenen der einzelnen Netzbetreiber auswirken, da sie eine grundlegende Restrukturierung der Systematik zur Folge hätten: Bundesweit einheitliche Verteilnetzentgelte und die bidirektionale Kostenwälzung. Beide Vorschläge finden derzeit wenig Unterstützung, da sie hohe Komplexität verursachen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand samt Kosten mit sich bringen.\r\n\r\nWährend der Zweck der bidirektionalen Kostenwälzung – die stärkere Abbildung von Kosten, die durch Erzeugung auf niedrigeren Spannungsebenen entstehen – fachlich Zuspruch findet, bewertet die BNetzA den Umsetzungsaufwand aufgrund tiefgreifender Systemänderungen zurückhaltend. Einheitliche Verteilnetzentgelte würden primär regionale Kosten umverteilen und damit das Netzentgeltniveau einzelner Verteilnetzbetreiber teils deutlich verändern, ohne systemweit Entlastungen zu generieren; zudem würden Effizienzanreize für Verteilnetzbetreiber abgeschwächt. Beide Vorschläge sind daher kurzfristig wenig wahrscheinlich und in dieser Studie von nachgeordneter Relevanz.\r\n5.2\tDynamische Netzentgelte können die Flexibilität von Verbrauchern anreizen\r\nWahrscheinlicher ist eine Anpassung im Bereich dynamischer Netzentgelte. Deren Hauptziel es ist, Flexibilität von Verbrauchern über zeit- und örtlich variable Netzentgelte zu fördern, indem Netzknappheit differenzierte Tarife übersetzt werden. Denkbar sind variabel-statische, variabel-dynamische sowie freiwillige oder verpflichtende Modelle. Dynamische Netzentgelte gelten als wirksames Instrument zur Anreizsetzung für netzdienliches Verhalten und zur Abbildung des aktuellen Netzzustands. Herausforderungen betreffen Komplexität, Planbarkeit/Unsicherheit, die notwendige Mess- und Steuerungsinfrastruktur (Smart Meter, Steuerbox) sowie eine sinnvolle Differenzierung nach Kundengruppen (Groß-/Kleinverbraucher). Die Umsetzung dynamischer Netzentgelte in irgendeiner Form gilt als wahrscheinlich. \r\n\r\nDa dynamische Netzentgelte grundsätzlich für alle Verbraucher gelten können, kann die bayerische Industrie hiervon spürbar betroffen sein. Politökonomisch ist mit geringen direkten Preiserhöhungen und mit Entlastungen für flexible Lasten zu rechnen; hochflexible Industrien profitieren, während Netzentgelterlöse, die dadurch sinken, kurzfristig von weniger flexiblen Kunden zu kompensieren wären. Mittelfristig kann die Glättung von Lastspitzen Netzausbau vermeiden und so die zugrunde liegenden Netzkosten senken. Damit kann die Industrie insgesamt von effizienteren Netzen profitieren; weniger flexible Lasten könnten leichte Nachteile erfahren.\r\n\r\nBestehende Umlagen/Instrumente (z.B. atypische Netznutzung) ließen sich in dynamische Netzentgelte integrieren, wodurch Kosten aus Umlagen in Netzentgeltkomponenten übergehen. Zu beachten ist, dass für Verbraucher mit nur bedingt planbaren Lastgangs die Kalkulierbarkeit der Stromkosten sinken kann. Die genaue Wirkungsrichtung hängt von der konkreten Tarifgestaltung ab.\r\n5.3\tÜber eine Beteiligung von Erzeugern an den Netzkosten wird nachgedacht\r\nEin weiteres Themenfeld des AgNes-Reformprozesses ist die Beteiligung von Erzeugern an den Netzkosten. Der primäre Wirkmechanismus besteht darin, die Finanzierungsbasis der Stromnetze zu verbreitern, indem neben Verbrauchern auch Erzeuger beteiligt werden. Zur Diskussion stehen laufende Netzentgelte für Einspeiser (Arbeits-, Leistungs-, Kapazitäts- und/oder Grundpreis) sowie einmalige Baukostenzuschüsse (BKZ) bei Anschluss/Erweiterung.\r\n\r\nEinspeiseentgelte werden vielfach kritisch gesehen, weil sie Investitionssignale für Erneuerbare schwächen und primär eine Kostenverschiebung ohne Effizienzgewinne bewirken könnten. Regional differenzierte BKZ werden hingegen überwiegend positiv bewertet, da diese einfach, zielgerichtet und mit Steuerungswirkung umsetzbar wären. Der grundlegende Mechanismus bei regional differenzierten BKZ besteht darin, diese mit höherem Niveau dort zu erheben, wo der Anschluss zusätzlicher Erzeugungsanlagen mehr Netzausbau nach sich ziehen würde als an anderer Stelle. Der aktuellen Diskussion nach ist irgendeine Form der Erzeugerbeteiligung wahrscheinlich.\r\n\r\nEinspeiseentgelte belasten direkt Erzeuger. Industrien mit Eigenerzeugung wären dementsprechend direkt zusätzlich belastet. Rein verbrauchende Industrien könnten über niedrigere Netzentgelte profitieren, wären indirekt aber von steigenden Stromgestehungskosten betroffen. \r\n\r\nBKZ betreffen vor allem Unternehmen, die neue Erzeugungsanlagen errichten; die Projekt-Rentabilität sinkt, dafür steigt die Kostentransparenz/Planbarkeit. Die Wahl des Standortes und der Anschlussdimension gewinnen an Relevanz. Für die Gesamtindustrie ist bei regionalen BKZ ein eher kleiner, aber langfristig wirksamer dämpfender Effekt auf das Netzentgeltniveau zu erwarten.\r\n5.4\tVerursachungsgerechte Netzentgelte erfordern neue Netzentgeltkomponenten\r\nVorgeschlagen wird ein pauschaler Grundpreis als verbrauchsunabhängiger Entgeltbestandteil je Anschluss, um Bereitstellung und Vorhaltung des Netzanschlusses unabhängig von der Nutzung zu bepreisen. Eine Variante ist die stärkere Grundpreiskomponente für Prosumer. Auf unteren Netzebenen findet der Grundpreis eher Zuspruch (insbesondere zur Bepreisung von Prosumern), als allgemeiner Bestandteil wird er kritischer gesehen: zusätzliche Komplexität, geringere Transparenz/Planbarkeit. Industrieseitig wird gewarnt, dass bei wenigen Anschlüssen in höheren Ebenen die Belastung je Anschluss steigen und Anreize zur Abmeldung/Reduktion von Anschlüssen entstehen könnten, was zukünftige Erweiterungen erschwert. \r\n\r\nErgänzend wird ein Kapazitätspreis als Netzanschlusskapazitätsentgelt diskutiert, der den heutigen Leistungspreis (Spitzenlast) ersetzen oder ergänzen könnte. Ziel ist es, den physisch vorgehaltenen Anschluss und dessen kapazitätsinduzierte Kosten zu bepreisen, nicht nur die gemessene Höchstleistung. Der Vorteil wäre, dass eine Überbauung der Anschlusskapazität unattraktiv wird und Anreize für netzdienliche Dimensionierung geschaffen werden. Der Nachteil wäre, dass ein Bandlastverbrauch nahe der maximalen Anschlussleistung begünstigt wird, was der Flexibilisierung und dynamischen Netzentgelten entgegenwirken könnte. \r\n\r\nDer Effekt ist branchen- und anschlussgrößenabhängig; gleichzeitig ist der Industrieanteil der heute bereits leistungsbasierten Netzkosten hoch, sodass die Gesamtwirkung begrenzt sein dürfte. Unternehmen müssten entsprechend auf neue Netzentgeltkomponenten reagieren. Bei Einführung eines Kapazitätspreises lohnt sich eine präzise und konstante Anschlussdimensionierung sowie eine Optimierung des Stromverbrauchs hin zur Bandlast. Eine Überbauung des Netzanschlusses würde hingegen voraussichtlich teurer werden.\r\n5.5\tFür Batteriespeicher und Elektrolyse soll netzdienliches Verhalten angereizt werden\r\nSchließlich adressiert der AgNes-Prozess Batteriespeicher (nach Auslaufen heutiger Befreiungen ab 2029) und Sonderregelungen für Elektrolyseure. Ziel ist ein Entgeltschema, das netzdienliches Verhalten ermöglicht und Fehlanreize vermeidet. Pauschale Befreiungen stoßen zunehmend auf Ablehnung; präferiert wird eine Privilegierung, die an Netzdienlichkeit gekoppelt ist (z. B. reduzierte Entgelte für netzentlastende Betriebsweisen, höhere Entgelte bei netzbelastenden Fahrweisen). Wahrscheinlich ist daher eine Kombination aus (begrenzter) Privilegierung und Kostenbeteiligung. \r\n\r\nHeute führt die Wälzung nicht erhobener Speicherentgelte auf andere Systemteilnehmer zu zusätzlichen Kosten für die Industrie, denen aber systemweite Effizienzgewinne gegenüberstehen. Das künftige Befreiungsniveau beeinflusst die Wirtschaftlichkeit von Speicherprojekten der Industrie direkt. Für Elektrolyse gilt Entsprechendes; eine zusätzliche Netzentgeltbelastung würde die ohnehin knappen Business-Cases weiter belasten, während die netzdienliche Fahrweise potenziell entlastet werden kann.\r\n5.6\tDie Reformvorschläge können sich auf die Verteilung der Netzkosten sowie Netzausbau und Höchstlast auswirken\r\nDas Festlegungsverfahren AgNes wurde ergebnisoffen und bewusst ohne konkrete Empfehlungen durch die BNetzA initiiert [3]. Nach ersten Branchenworkshops im Juni 2025 sowie öffentlicher Stellungnahmen verschiedener energiewirtschaftlicher Stakeholder sollen weitere Expertenaustausche zu einzelnen Themen des Diskussionspapiers folgen, die voraussichtlich in eine schrittweise Konkretisierung der Netzentgeltreform übergehen. Mit Ablauf des 31. Dezember 2028 tritt die aktuelle Stromnetzentgeltverordnung außer Kraft, bis dahin sind die bisherigen Regelungen (§§ 12 ff. StromNEV) durch eine oder mehrere Festlegungen zu ersetzen.\r\n\r\nZusammenfassend zeigt sich: Der Fokus der BNetzA liegt auf einer kostenreflexiven Verteilung der Netzkosten. Neue Teilnehmergruppen (Erzeuger, perspektivisch Speicher) sollen einbezogen, bestehende Gruppen differenzierter bepreist werden. Neue Komponenten (Grund-/Kapazitätspreis) und zeitlich/örtlich variable Elemente (dynamische Entgelte) können bestimmte Nutzungsarten anreizen. Über zeitvariable Elemente lassen sich Hoch- und Niedriglast annähern, Jahreshöchstlasten und damit Briefmarken könnten sinken – vorausgesetzt, das Verbrauchsverhalten ändert sich tatsächlich.\r\n\r\nIndirekte Effekte auf den Netzausbaubedarf sind möglich: weniger Lastspitzen und bessere Nutzung bestehender Anschlüsse (Kapazitätspreis) können Ausbaubedarfe reduzieren. Gleichzeitig interagieren die Vorschläge; Einzelmaßnahmen sollten nur im Gesamtsystem bewertet und schrittweise implementiert werden, um negative Nebenwirkungen zu minimieren.\r\n\r\nIn der Gesamtschau bedeutet dies: Damit die Netzentgelte für die bayerische Industrie auch künftig auf einem international wettbewerbsfähigen Niveau bleiben, muss die Neuregelung mehrere Ziele zugleich erfüllen. Sie sollte Kostenverursachung und Entlastungstatbestände ausgewogen gestalten, Planbarkeit und Transparenz für Unternehmen gewährleisten und Investitionen in Flexibilität und Effizienz gezielt fördern. Energieintensive Betriebe müssen weiterhin durch gezielte Entlastungen vor strukturellen Wettbewerbsnachteilen geschützt werden, während netzdienliches Verhalten (z.B. durch flexible Lasten, Speicher oder Eigenerzeugung) ökonomisch belohnt werden sollte. Nur eine Regulierung, die Kostenreflexion mit Investitionssicherheit und fairer Lastverteilung verbindet, kann die Transformation des Energiesystems voranbringen, ohne die Industrie übermäßig zu belasten.  \r\nLiteraturverzeichnis\r\n[1]\tEnergieprobleme verfestigen Abwanderungstendenzen. In https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/energie/energiewende-barometer-24/energieprobleme-verfestigen-abwanderungstendenzen-120314. (Abruf am 2025-11-04); Berlin: DIHK, 2024.\r\n[2]\tPrognose und Analyse der Netzentgeltentwicklung Strom. Berlin: BDEW, 2025.\r\n[3]\tFestlegungsverfahren AgNes. In https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/GBK/Ebene1_Rahmen/AgNes/start.html. (Abruf am 2025-11-04); Bonn: Bundesnetzagentur, 2025.\r\n[4]\tDiskussionspapier zu Industrienetzentgeltreduktionen. In https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/20250924_AgNes.html. (Abruf am 2025-11-04); Bonn: Bundesnetzagentur, 2025.\r\n[5]\tStromnetzentgelte–gut und günstig. Ausbaukosten reduzieren und Entgeltsystem zukunftssicher aufstellen. Berlin: Agora Energiewende, 2025.\r\n[6]\tEnergiewirtschaftsgesetz - § 24b. Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten; Zahlungsmodalitäten. In https://dejure.org/gesetze/EnWG/24b.html. (Abruf am 2025-11-04); Mannheim: dejure.org Rechtsinformationssysteme GmbH, 2025.\r\n[7]\t1,32 Milliarden Euro Zuschuss zu Übertragungsnetzentgelten. In https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1032752. (Abruf am 2025-11-04); Berlin: Deutscher Bundestag -Parlamentsnachrichten, 2024.\r\n[8]\tWegfall des Zuschusses für Übertragungsnetzentgelte: Neuberechnung und vermutlich Preiserhöhungen für Kunden. In https://www.vku.de/presse/pressemitteilungen/wegfall-des-zuschusses-fuer-uebertragungsnetzentgelte-neuberechnung-und-vermutlich-preiserhoehungen-fuer-kunden/. (Abruf am 2025-11-04); Berlin: VKU-Hauptgeschäftsstelle, 2023.\r\n[9]\tVerordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte. Berlin: Bundesregierung, 2018.\r\n[10]\tNetzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2023), zweiter Entwurf. Berlin, Dortmund, Bayreuth, Stuttgart: Übertragungsnetzbetreiber CC-BY-4.0, 2023.\r\n[11]\tZustand und Ausbau 2024 - Update: Verteilernetze bis 2045. In https://www.smard.de/page/home/topic-article/444/215544. (Abruf am 2025-11-04); Bonn: SMARD (Bundesnetzagentur), 2025.\r\n[12]\tAbschätzung der Netzausbaukosten und die resultierenden Netzentgelte für Baden-Württemberg und Deutschland zum Jahr 2045. Dortmund, München: ef.Ruhr und EWI gGmbH, 2024.\r\n[13]\tDer Eigenkapitalzinssatz. In https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles/start.html. (Abruf am 2025-11-04); Bonn: Bundesnetzagentur, 2025.\r\n[14]\tNetzbetreiber sollen 2026 Zuschuss erhalten. In https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1112410. (Abruf am 2025-11-04); Berlin: Deutscher Bundestag -Parlamentsnachrichten, 2024.\r\n[15]\tWetzel, Daniel: Minus 17,4 Prozent – Strom-Netzentgelte sinken 2026 auch für Privathaushalte deutlich. In https://www.welt.de/wirtschaft/article6904904edf9fa029228eeee0/strom-minus-17-4-prozent-strom-netzentgelte-sinken-2026-auch-fuer-privathaushalte-deutlich.html. (Abruf am 2025-11-04); Berlin: Axel Springer Deutschland GmbH, 2025.\r\n[16]\tOffshore-Netzumlage. In https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/Sonstige-Umlagen/Offshore-Netzumlage. (Abruf am 2025-11-04); Berlin, Dortmund, Bayreuth, Stuttgart: Übertragungsnetzbetreiber, 2025.\r\n[17]\tAufschlag für besondere Netznutzung / § 19 StromNEV-Umlage. In https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/Sonstige-Umlagen/Aufschlag-f%C3%BCr-besondere-Netznutzung-19-StromNEV-Umlage. (Abruf am 2025-11-04); Berlin, Dortmund, Bayreuth, Stuttgart: Übertragungsnetzbetreiber, 2025.\r\n[18]\tJahresabrechnungen der Offshore-Netzumlage. In https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/Sonstige-Umlagen/Offshore-Netzumlage/Jahresabrechnungen-der-Offshore-Netzumlage. (Abruf am 2025-11-04); Berlin, Dortmund, Bayreuth, Stuttgart: Übertragungsnetzbetreiber, 2025.\r\n[19]\tVerordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV) - § 19 Sonderformen der Netznutzung. In https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html?level=1. (Abruf am 2025-11-04); Berlin: Gesetze im Internet, 2025.\r\n[20]\tEnergiesystemanalyse – Bayern klimaneutral. München: FfE, 2023.\r\n[21]\tNetzentgelte. In https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK08/BK8_06_Netzentgelte/BK8_NetzE.html. (Abruf am 2025-11-04); Bonn: Bundesnetzagentur, 2025.\r\n[22]\tSystemkostenreduzierter Pfad zur Klimaneutralität im Stromsektor 2040. Karlsruhe: Aurora Energy Research für EnBW Energie Baden-Württemberg, 2025.\r\n[23]\tEnergiewende auf Kurs bringen – Impulse für eine wettbewerbsfähigere Energiepolitik. Berlin: BDI, 2025.\r\n\r\n \r\nAbbildungsverzeichnis\r\n\r\nAbbildung 1\tZusammensetzung des Strompreises für Industriekunden in 2025, in ct/kWh \r\nAbbildung 2\tHistorie des Netzentgeltreformprozesses in Deutschland\r\nAbbildung 3\tSchematische Abbildung der Wälzung von Kosten über die Netzebenen\r\nAbbildung 4\tMethodik zur Prognose der Briefmarken und Netzentgelte basierend auf Netzkosten, Jahreshöchstlast, Zuschüssen und Umlagen\r\nAbbildung 5\tPrognostizierte Entwicklung der Netzkosten je Netzebene in Bayern\r\nAbbildung 6\tPrognostizierte Entwicklung der Offshore-Netzumlage für nicht-befreite Verbraucher in Deutschland\r\nAbbildung 7\tPrognostizierte Entwicklung der Briefmarken bayerischer Verteilnetzebenen und der deutschlandweiten Höchstspannungsebene im Technologiemix-Szenario\r\nAbbildung 8\tPrognostizierte Entwicklung der Briefmarken bayerischer Verteilnetzebenen und der deutschlandweiten Höchstspannungsebene im BAU-Szenario\r\nAbbildung 9\tGegenüberstellung der prognostizierten Jahreshöchstlasten und Netzkosten zwischen den beiden Szenarien am Beispiel der deutschlandweiten Höchstspannungsebene\r\nAbbildung 10\tPrognosekorridore der Briefmarken bayerischer Verteilnetzebenen und der deutschlandweiten Höchstspannungsebene der beiden Szenarien\r\nAbbildung 11\tPrognosekorridore der mittleren Netzentgelte der Typkunden Private Haushalte und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) in der Nieder-spannung\r\nAbbildung 12\tPrognosekorridore der mittleren Netzentgelte der Typkunden Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) und Industrie (Klein) in der Mittelspannung\r\nAbbildung 13\tPrognosekorridore der mittleren Netzentgelte der Typkunden Industrie (Groß), Industrie (Stromkostenintensiv) und Industrie (Intensive Nutzung) in der Hochspannung\r\nAbbildung 14\tPrognostizierte mittlere Netzentgelte der Hochspannungs-Typkunden oh-ne Offshore-Netzumlage (durchgezogene Linien) und mit Offshore-Netzumlage (gestrichelte Linien)\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Markus Fisch\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-246\r\nmarkus.fisch@vbw-bayern.de\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001963","regulatoryProjectTitle":"Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ef/76/646827/Stellungnahme-Gutachten-SG2512010030.pdf","pdfPageCount":63,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nCO₂-Verminderungskosten für die bayerische Industrie im \r\nTrendszenario\r\nEine vbw Studie, erstellt von der Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft mbH (FfE) \r\nStudie\r\nStand: Oktober 2025\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nZwischen Zielpfad und Trendszenario: Bayerns Industrie im Wandel\r\nDie Transformation der Industrie hin zur Klimaneutralität unter Wahrung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zählt zu den größten Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. \r\nAmbitionierte Zielpfade geben dafür die notwendige Richtung vor. Gleichzeitig zeigt die Realität, dass Märkte, Infrastrukturen und Technologien nicht immer mit den politischen Vorstellungen Schritt halten. Genau hier setzt die vorliegende Studie an: Sie vergleicht \r\nZielpfade mit einem Trendszenario und schafft damit eine fundierte Basis für die nächsten Schritte der industriellen Transformation.\r\n\r\nDie Analyse unterstreicht, dass Effizienzsteigerungen und Elektrifizierung vielfach No-\r\nRegret-Maßnahmen sind und damit das Fundament einer beschleunigten Transformation bilden können. Aktuell werden notwendige Investitionen jedoch durch die Rahmenbedingungen gehemmt. Hier muss die Politik ansetzen, damit der Wandel an Fahrt gewinnt. In vielen Fällen kommt es vor allem darauf an, Planungssicherheit zu schaffen – regulatorisch und infrastrukturell. Andere notwendige CO2-Minderungsmaßnahmen werden sich auch mittelfristig nicht rechnen, so dass zusätzliche Instrumente unabdingbar sind, um einer Deindustrialisierung entgegenzuwirken.\r\n\r\nDie Analyse macht klar: Für eine erfolgreiche Transformation braucht es beides – lang-\r\nfristige Zielpfade als strategischen Kompass und Trendszenarien als Realitätscheck, um die tatsächlichen Handlungsnotwendigkeiten aufzuzeigen. Nur wenn wir diese Perspektiven zusammenführen, können wir Investitionsanreize so ausgestalten, dass sie Orientierung geben, Wirtschaftlichkeit sichern und Innovationskraft fördern. Mit dieser Studie wollen wir einen Beitrag leisten, damit Bayern den Weg zur klimaneutralen Industrie entschlossen, aber zugleich realistisch und wettbewerbsfähig beschreiten kann.\r\nBertram Brossardt\r\n16. Oktober 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nManagement Summary\t1\r\n1\tIndustrietransformation neu bewerten: Was aktuelle Trends für die Kosten der Industrietransformation bedeuten\t2\r\n2\tStatus quo: Die bayerische Energie- und Industriewende im Überblick\t5\r\n2.1\tDie Richtung ist vorgegeben: Ein mögliches Zielbild der bayerischen Energiewende ist bereits klar beschrieben\t6\r\n2.2\tDer Einfluss des EU-Emissionshandels auf die bayerische Industrie überwiegt gegenüber bayerischen und nationalen Klimaschutzzielen\t8\r\n3\tDas bayerische Trendszenario: Dynamiken und Hemmnisse im Vergleich zum Zielpfad\t12\r\n3.1\tWie sich Energieträgerpreise und weitere Kostenentwicklungen im Ziel- und Trendszenario unterscheiden\t14\r\n3.2\tAnwendungsfaktoren geben die Einsatzpotenziale von CO₂-Verminderungstechnologien für die bayerischen Schlüsselbranchen vor\t19\r\n4\tCO₂-Verminderungskostenkurven zeigen die Differenzkosten zur fossilen Referenz auf\t21\r\n5\tDie zehn wichtigsten Erkenntnisse für die Industrietransformation in Bayern\t25\r\n5.1\tCO₂-Neutralität der Industrie ist möglich, aber mittelfristig höhere Energiepreise im Trendszenario hemmen notwendige Investitionen\t27\r\n5.2\tDie Maßnahmencluster zeigen eine klare Kostenhierarchie: Elektrifizierungsmaßnahmen mit den niedrigsten CO₂-Verminderungskosten\t29\r\n5.3\t90 Prozent des CO₂-Verminderungspotenzials in der bayerischen Industrie können mit nur 45 der Mehrkosten erschlossen werden\t30\r\n5.4\tEffizienzmaßnahmen sind „No-Regret“-Maßnahmen\t31\r\n5.5\tElektrifizierungsmaßnahmen führen auch im Trendszenario zu verminderten Kosten\t32\r\n5.6\tDer Einsatz von grünem Wasserstoff als Brennstoff führt durch hohe Energieträgerkosten zu OPEX-Mehrkosten ggü. der Referenz\t33\r\n5.7\tDie CO₂-Abscheidung erreicht erst nach Auslauf der freien Zertifikatszuteilung im EU-ETS I nahezu Kostenparität mit der Referenz\t34\r\n5.8\t50 Prozent der Maßnahmen benötigen eine OPEX-Förderung, um die Umsetzung anzureizen\t37\r\n5.9\tDas absolute Kostenniveau steigt sowohl bei der Umsetzung von CO₂-Verminderungsmaßnahmen als auch bei Reinvestitionen in die Referenztechnologie\t39\r\n5.10\tNotwendige Investitionen verzögern sich: Jetzt Planungssicherheit schaffen, um ausstehende Investitionen zu aktivieren\t40\r\n6\tZielszenarien geben die Richtung vor, Trendanalysen bewerten die nächsten Schritte\t42\r\nLiteraturverzeichnis\t43\r\nAnhang\t45\r\nAnsprechpartner/Impressum\t57\r\n\r\n\r\n \r\nManagement Summary\r\nDie vorliegende Studie beurteilt die Entwicklung von CO₂-Verminderungskosten für die bayerische Industrie aus betriebswirtschaftlicher Akteurs- und volkswirtschaftlicher Systemsicht. Hierfür wird ein Trendszenario mit einem Zielszenario verglichen. Beide Szenarien erreichen die Klimaziele, basieren jedoch auf verschiedenen Ansätzen: Im Zielszenario werden ausgehend von den Klimaschutzzielen rückwirkend die notwendigen Maßnahmen abgeleitet. Das Trendszenario hingegen berücksichtigt die aktuell bestehende Rahmenbedingungen und bewertet auf dieser Grundlage die Transformationsmaßnahmen neu.\r\n\r\nDie Analyse gelangt zu folgenden fünf Kernaussagen für die Transformation der bayerischen Industrie:\r\n\r\n \r\n\r\nIndustrietransformation neu bewerten: Was aktuelle Trends für die Kosten der Industrietransformation bedeuten\r\nDer Vergleich zwischen Ziel- und Trendszenarien legt Umsetzungslücken in der Industrietransformation frei.\r\nBisherige Studien für eine treibhausgasneutrale Industrie und Energiewirtschaft leiten Transformationspfade aus den vorgegebenen Klimaschutzzielen ab.\r\nSowohl bayerische als auch nationale und europäische Klimaschutzgesetze streben Treibhausgasneutralität an. Damit verbunden ist eine Transformation beispielsweise der Sektoren Industrie und Energiewirtschaft. Studien wie der Bayernplan Energie 2040 [1] oder die Energiesystemanalyse – Bayern klimaneutral [2] zeigen in sogenannten Zielszenarien die Herausforderungen zur Erreichung dieser Klimaschutzziele auf. Dabei werden die Zielwerte exogen vorgegeben und daraus abgeleitet, welche Maßnahmen notwendig sind, um diese Zielsetzungen zu erreichen.\r\nIn der Realität werden diese berechneten Zielpfade häufig verfehlt. Eine reine Neuberechnung führt zu noch ambitionierteren Transformationspfaden, ohne jedoch die systemischen Ursachen der Abweichung und deren Auswirkungen zu adressieren.\r\nUnter Berücksichtigung aktueller Dynamiken, Hemmnisse und Bedingungen zeigt sich ein von den Transformationspfaden der Zielszenarien abweichendes Bild. Während der Bayernplan Energie 2040 (Zielszenario: E.Plan) beispielsweise eine notwendige Inbetriebnahme von > 550 MW installierter Leistung durch Windkraftanlagen pro Jahr oder die Installation von > 100 MW Elektrolyseurleistung in Bayern berechnet hat, zeichnet sich in der Realität ein anderes Bild. So wurden im Jahr 2024 Windkraftanlagen mit 45,7 MW im gesamten Jahr in Betrieb genommen (bei gleichzeitiger Stilllegung von 4,5 MW) [18] und ein Elektrolyseur mit 5 MW installiert. Die Ursachen für diese Unterschiede sind vielfältig und beinhalten unter anderem\r\ndie unsichere Verfügbarkeit klimaneutraler Energieträger zu wirtschaftlichen Preisen, \r\nverlangsamte Reinvestitionszyklen etwa aufgrund der schwierigen konjunkturellen Lage, oder\r\ndie geringere Anzahl an Technologieoptionen aufgrund schleppenden Infrastrukturausbaus bzw. geringerer technologischer Reife.\r\nDurch die abweichende Transformation des Energiesystems ändern sich auch die Rahmenbedingungen, unter welchen die Akteure der bayerischen Industrie ihre anstehenden Investitionsentscheidungen treffen müssen, sowie die Kosten.\r\nIn aktuellen Szenarien und der Diskussion um die Erreichung der Klimaziele in der Industrie wird der Einfluss beobachtbarer und erwartbarer Trends unzureichend berücksichtigt.\r\nDie vorliegende Studie zielt darauf ab diese Lücke zu schließen. Hierzu wird ein Trendszenario entwickelt, das die Auswirkungen der aktuell zu beobachtenden und in der Kurz- und Mittelfrist zu erwartenden Trends bei der Entwicklung des Energiesystems berücksichtigt. Die langfristigen Klimaschutzziele werden dabei nicht in Frage gestellt. Im Zentrum steht die Frage wie sich diese im Vergleich zu den Zielszenarien veränderten Rahmenbedingungen der Transformation auf die Verfügbarkeit und die Kosten von CO₂-Verminderungsmaßnahmen in der bayerischen Industrie auswirken. Hierzu werden die CO₂-Verminderungspotenziale der bayerischen Industrie technologiespezifisch neu bewertet. Der Fokus liegt dabei auf den bayerischen Schlüsselbranchen mit der höchsten Energie- und Emissionsintensität. Aus dem Abgleich zwischen Trend- und Zielpfaden sowie der Bewertung der Mehr- und Minderkosten von Klimaschutztechnologien im Vergleich zu den heute im Einsatz befindlichen Technologien werden schließlich Leitplanken für die zukünftige Ausgestaltung von Finanzierungsanreizen hergeleitet. Diese sind notwendig, um die Umsetzung von CO₂-Verminderungsmaßnahmen unter aktuellen Rahmenbedingungen zu ermöglichen und damit die Industrietransformation in Bayern zu stärken.\r\n\r\nAuch wenn sich regionale Rahmenbedingungen und Branchenstrukturen unterscheiden: Der Ansatz des Trendszenarios ist auch auf die gesamtdeutsche Industrielandschaft übertragbar. Die identifizierten Trends und Herausforderungen – etwa hinsichtlich der Investitionsanreize und Förderinstrumente – sind in vergleichbarer Form auch außerhalb der bayerischen Industrie relevant und erfordern teilweise Lösungsansätze auf Bundesebene. \r\nAbbildung 1\r\nBeispielhafte Darstellung einer sektorübergreifenden CO₂-Verminderungskostenkurve für Deutschland\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE.\r\nCO₂-Verminderungskostenkurven: Ein mächtiges Werkzeug, das richtig eingesetzt werden muss\r\nCO₂-Verminderungskosten sind ein hilfreiches Mittel, um einzelne CO₂-Verminderungsmaßnahmen untereinander bzw. unter verschiedenen Rahmenbedingungen zu vergleichen. Dabei werden sowohl die Differenzkosten je eingesparter Tonne CO₂ als auch das CO₂-Verminderungspotenzial einer Transformationstechnologie gegenüber einer zugehörigen Referenztechnologie dargestellt. Die Abbildung mehrerer dieser Technologiepaar ergibt eine sogenannte CO₂-Verminderungskostenkurve (Abbildung 1). Diese dient dann als Ausgangspunkt für tiefere Analysen der zugrundeliegenden Datenstrukturen und jeweiliger Kostentreiber. Mehr dazu in Kapitel 4.\r\n\r\nNegative CO₂-Verminderungskosten ≠ Niedrige Gesamtkosten\r\nIn der Arbeit mit CO₂-Verminderungskostenkurven ist zu beachten, dass Verminderungskosten Differenzkosten aus dem Vergleich zweier Technologien miteinander sind. Sie geben alleine noch keine Auskunft über das absolute Kosten- und Investitionsniveau. Dieses kann sowohl bei der Umsetzung von CO₂-Verminderungsmaßnahmen als auch bei Reinvestitionen in fossile Referenztechnologien ansteigen.\r\n\r\nStatus quo: Die bayerische Energie- und Industriewende im Überblick\r\nDie sinkende Ausgabe von CO₂-Zertifikaten im EU-ETS I ist maßgeblicher Treiber der Transformation der energieintensiven Industrie\r\nÜber 80 Prozent des Endenergieverbrauchs der bayerischen Industrie von 83,3 TWh (Abbildung 2) entfallen auf die fünf Schlüsselbranchen nicht-metallische Mineralien, Chemie, Maschinen- und Fahrzeugbau, Papier sowie Ernährung und Tabak, für die daher in dieser Studie eine detaillierte, technologiespezifische Betrachtung durchgeführt wird. Der Endenergieverbrauch (EEV) und die Emissionen der weiteren Branchen werden berücksichtigt, jedoch mit einer geringeren technologischen Detailtiefe. \r\n\r\nAbbildung 2\r\nBayerischer Endenergieverbrauch (EEV) nach Wirtschaftszweig und Energieträger im Jahr 2022\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung auf Basis von [19], FfE.\r\nIm Status quo sind bereits 38 Prozent des Endenergieverbrauchs elektrifiziert. Weitere fünf Prozent werden durch erneuerbare Energieträger (z.B. Biomasse) sowie vier Prozent über Fernwärme gedeckt. Die verbleibenden fossilen Energieverbräuche verursachen energetisch bedingte CO₂-Emissionen und erfordern weitere Investitionen in Transformationstechnologien (Kapitel 4), um die entsprechenden Prozesse zu elektrifizieren oder auf erneuerbare, emissionsfreie Energieträger umzustellen.\r\n\r\nDie Richtung ist vorgegeben: Ein mögliches Zielbild der bayerischen Energiewende ist bereits klar beschrieben\r\nDas Bayerische Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) [3] gibt die wesentlichen Klimaschutzziele und Maßnahmen vor. Das zugehörige Umsetzungskonzept Energieplan Bayern 2040 [20] des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) zeigt basierend auf der Energiesystemanalyse – Bayern klimaneutral [2] einen Weg zum treibhausgasneutralen Bayern auf. Weitere, konkrete Maßnahmen sind außerdem in fünf Aktionsfeldern im Bayerischen Klimaschutzprogramm [21] von 2024 festgelegt.\r\n\r\nVergleichbar mit der oben genannten Energiesystemanalyse zeigt auch die Studie Bayernplan Energie 2040 mögliche Szenarien auf, um Bayern klimaneutral zu gestalten. Sie dient in den weiteren Betrachtungen als Referenz für den Zielpfad, da die darin betrachteten Transformationsszenarien auf umfangreichen Stakeholder-Workshops mit Akteuren der bayerischen Industrie basieren. Die Zielszenarien wurden dabei mit umfassender fachlicher Expertise durch die Teilnehmenden auf den Prüfstand gestellt und spiegeln somit praxistaugliche und konsensfähige Transformationspfade dar. Die beiden wichtigsten Szenarien sind:\r\n\r\nSzenario E.plan: Günstige Bedingungen für Strom.\r\nEin Technologiemix-Szenario, welches aus einem intensiven Dialogprozess mit einschlägigen bayerischen Akteuren aus Industrie und Energiewirtschaft entstanden ist. Dabei überwiegen Elektrifizierungsmaßnahmen in Bereichen mit technologieoffener Entwicklung. Wasserstoff wird dort verwendet, wo es keine Alternativen gibt. \r\nSzenario H2igher: Günstige Bedingungen für Wasserstoff\r\nIn diesem Szenario wird mehr Wasserstoff zur Erreichung der Klimaneutralität eingesetzt als im Szenario E.plan. In Bereichen mit technologieoffener Entwicklung überwiegt der Wasserstoffeinsatz, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren.\r\n\r\nIn beiden Szenarien wird eine klimaneutrale bayerische Industrie erreicht. Die Entwicklung der industriellen Endenergieverbräuche (EEV) (Abbildung 3) ergibt dabei für beide Szenarien drei Kernerkenntnisse:\r\n\tDer industrielle EEV in Bayern sinkt von 84 TWh im Status quo auf 67 bis 73 TWh.\r\n\tDer industrielle Strombedarf steigt von 32 TWh im Status quo auf 35 bis 41 TWh.\r\n\tBereits deutlich vor 2035 gibt es einen industriellen Wasserstoffbedarf, der im Zieljahr zwischen 8 und 17 TWh liegt.\r\n\r\nAbbildung 3\r\nIndustrieller bayerischer Endenergieverbrauch (EEV) in den Szenarien E.plan und H2igher im Bayernplan Energie 2040 [1].\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [1], FfE.\r\n\r\nFür das gesamte bayerische Energiesystem ergibt sich damit der in Abbildung 4 gezeigte Zielpfad, welcher die erforderliche Maßnahmenumsetzung für die Erreichung der Klimaneutralität in Bayern pro Woche von 2023 bis 2040 aufzeigt.\r\n\r\nAbbildung 4\r\nEine typischen Woche zwischen 2023 und 2040 im Zielpfad zur bayerischen Klimaneutralität in den Szenarien E.plan bzw. H2igher [1].\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an [1], FfE.\r\nDer ambitionierte Zielpfad zeigt die Herausforderungen auf, die mit der Transformation der Industrie und des Energiesystems verbunden sind. Nachdem die Bayerische Landesregierung das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 gemäß BayKlimaG zunächst im Koalitionsvertrag [4] bestätigt hatte, legt die aktuelle Berichterstattung nahe, dass im bayerischen Kabinett bereits eine Verschiebung des Klimaziels auf 2045 beschlossen wurde [22]. Eine entsprechende Initiative zur Anpassung des Gesetzes steht derzeit noch aus. Nichtsdestotrotz zeigt dieses Beispiel, dass sich auch regulatorische Rahmenbedingungen im Wandel befinden. Aufgrund der ungeklärten politischen Vorgabe spricht diese Studie vom „Zieljahr der Klimaneutralität“ als Zielzustand.\r\nWas bedeutet das Zielbild der Klimaneutralität für die bayerische Industrie?\r\nDie Ausführungen zeigen, dass praxistaugliche und technisch umsetzbare Pfade zur Klimaneutralität der bayerischen Industrie vorhanden sind. Diese Pfade setzten insbesondere auf Effizienz, zunehmende Elektrifizierung, den Einsatz von Wasserstoff und CO₂-Abscheidung. Entscheidend für die Umsetzung sind dabei u.a. die wirtschaftliche Verfügbarkeit der entsprechenden Energieträger und der Ausbau der zugehörigen Netzinfrastrukturen. Im verbleibenden Zeitfenster müssen die anstehenden Reinvestitionszyklen genutzt werden, um auf klimaneutrale Technologien umzurüsten. Eine politische Diskussion um die Verschiebung des Zieljahres führt nicht nur zu Unsicherheiten bezüglich der Transformationspfade, sondern kann auch den Ausbau der relevanten Netzinfrastruktur verzögern. Dadurch steigt die Gefahr, dass den Unternehmen nicht rechtzeitig die effizientesten Technologien und Energieträger zur Transformation zur Verfügung stehen, was den wirtschaftlichen Druck auf sie erhöht. Zwar scheint eine Verschiebung des Zieljahres kurzfristig Freiräume zu eröffnen, langfristig drohen jedoch Nachteile wie der Verlust von Planungssicherheit und die Benachteiligung von „First-Movern“, die bereits in CO₂-neutrale Transformationstechnologien investiert haben. Gleichzeitig steigt der Handlungsdruck durch die Preisentwicklung im EU-Emissionshandel. \r\n\r\nDer Einfluss des EU-Emissionshandels auf die bayerische Industrie überwiegt gegenüber bayerischen und nationalen Klimaschutzzielen\r\nNeben den gesetzlichen nationalen und bayerischen Klimaschutzzielen sind Emissionshandelssysteme (Emissions Trading System, ETS) das zentrale marktwirtschaftliche Element, um die Umsetzung von CO₂-Verminderungsmaßnahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele anzureizen – auch für die bayerische Industrie. Auf europäischer Ebene umfasst der EU-ETS I seit 2005 unter anderem emissionsintensive Industrieanlagen. Diese müssen für ihre CO₂-Emissionen am Markt gehandelte oder frei zugeteilte Emissionsberechtigungen vorweisen. \r\n\r\nAb 2027 erweitert das EU-ETS II dieses Prinzip der CO₂-Preisbildung am freien Markt auf weitere Sektoren, unter anderem Brennstofflieferanten, kleinere Industrieanlagen und den Straßenverkehr. Damit löst der EU-ETS II das bisherige nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ab, welches seit 2021 einen gesetzlichen Festpreis auf die Emissionen aus nicht im EU-ETS erfasste Brennstoffe erhebt und ab 2026 in eine Versteigerung – zunächst innerhalb eines Preiskorridors – übergeht.\r\n\r\nAbbildung 5\r\nProjektion der verfügbaren CO₂-Zertifikate (oben) und der kostenlosen Zuteilung für emissionsintensive Industrien (unten) im EU-ETS I\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung basierend auf [5], FfE.\r\nEin Großteil der energieintensiven Industrie in Bayern, auf die sich auch diese Studie im weiteren Verlauf fokussiert, ist ETS-I-pflichtig und muss für seine verursachten CO₂-Emissionen entsprechende Zertifikate nachweisen. Die Anzahl der verfügbaren Zertifikate verringert sich jährlich. Damit steigt der Zertifikatspreis und gibt einen marktwirtschaftlicher Anreiz zur Emissionsminderung. Für die ETS-I-pflichtigen Unternehmen sind die sinkende Gesamtzahl ausgegebener Zertifikate (Cap) und die rückläufige kostenlose Zuteilung relevant (Abbildung 5).\r\nDie Anzahl der am Markt verfügbaren CO₂-Zertifikate nimmt kontinuierlich ab: \r\nUm das Jahr 2040 herum werden keine neuen CO₂-Zertifikate mehr ausgegeben.\r\nDer EU-ETS wurde als Instrument eingeführt, um die Treibhausgasemissionen der EU zu senken und gleichzeitig Einnahmen zur Finanzierung des ökologischen Wandels zu generieren [23]. Derzeit müssen die Akteure der Bereiche Energie, Industrie, Luftverkehr und Schifffahrt (seit 2024) am EU-ETS I teilnehmen. Dieser basiert auf dem sogenannten „Cap & Trade“-Prinzip, wonach die jährlich ausgegebenen Zertifikate eine Obergrenze der zu emittierenden CO₂-Emissionen vorgibt. Dieses „Cap“ wird seit der dritten Handelsperiode (HP) über einen linearen Reduktionsfaktor (LRF) kontinuierlich abgesenkt, womit jährlich weniger CO₂-Zertifikate verfügbar sind und damit die CO₂-Emissionen sinken müssen. Mittlerweile befindet sich der EU-ETS in der vierten Handelsperiode (2021 bis 2030). Um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen, hat die EU die Reduzierung der Obergrenze für Emissionszertifikate in dieser Phase beschleunigt. Nach derzeitiger Projektion werden damit statt 2050 bereits im Jahr 2040 keine CO₂-Zertifikate im EU-ETS I mehr ausgegeben. Auch wenn Mechanismen denkbar sind – etwa der frühzeitige Einkauf zum Aufbau einer Reserve nicht genutzter CO₂-Zertifikate –, um den konkreten Zeitpunkt im Einzelfall etwas zu verschieben, werden ETS-I-pflichtige Unternehmen in diesem Zeitraum CO₂-Neutralität erreichen müssen.\r\nBis 2034 wird die kostenlose Zuteilung von CO₂-Zertifikaten an die emissionsintensive Industrien eingestellt, wodurch diese unter besonders hohem Druck zur Reduktion von Treibhausgasen stehen.\r\nIn den bisherigen Phasen des EU-ETS I wurden den emissionsintensiven Industrien kostenlose CO₂-Zertifikate zugeteilt, um sie vor einer plötzlichen hohen finanziellen Belastung zu bewahren. Durch den freien Handel der Zertifikate ist dennoch ein Emissionsminderungsanreiz gegeben: Emissionsintensive Unternehmen, die CO₂-Verminderungsmaßnahmen umsetzen und damit nicht das volle Kontingent der freien Zuteilung ausschöpfen, können die verbleibenden Zertifikate als Erlösquelle verkaufen oder zeitlich unbegrenzt behalten und zu einem späteren Zeitpunkt einsetzen. Die freie Zuteilung wird jedoch bis 2034 kontinuierlich zurückgefahren und die emissionsintensiven Industrien müssen einen zunehmenden Anteil der notwendigen CO₂-Zertifikate selbst erwerben. Ab 2034 sollen keine kostenlosen Zertifikate mehr ausgegeben werden. \r\nAbbildung 6\r\nEinordnung der Emissionen der bayerischen Industrie im EU-ETS I (links) und Aufschlüsselung der freien Zuteilung auf die zugehörigen Wirtschaftsaktivitäten in Bayern (rechts)\r\n\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung basierend auf [24] [25], FfE.\r\nWas bedeuten die Entwicklungen im EU-ETS I für die bayerische Industrie?\r\nWie Abbildung 6 zeigt, verursacht die bayerische Industrie im Status quo (2022) 15,7 Mio. t CO₂-Emissionen. Etwa zwei Drittel davon sind derzeit unter dem ETS I zertifikatspflichtig. Jedoch wird ein Großteil davon per kostenloser Zuteilung abgedeckt. Die im Jahr 2022 frei zugeteilten Zertifikate für ca. 9,5 Mio. t CO₂-Emissionen haben bei einem CO₂-Preis von 72 Euro/t CO₂ (Börsenpreis vom 25.08.2025) einen Wert von knapp 0,7 Mrd. Euro. \r\n\r\nDie verbleibenden 1,4 Mio. t ETS- I-pflichtiger Emissionen benötigen Zertifikate im Wert von ca. 0,1 Mrd. Euro. Für die Emissionen i.H.v. 4,8 Mio. t CO₂ außerhalb des ETS I fallen im BEHG (2025: 55 Euro/t CO₂) Kosten von knapp 0,3 Mrd. Euro an.\r\n\r\nDie emissionsintensivsten Branchen und damit die Branchen mit der größten kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten sind Zement, Raffinerien, Kalk, Glas, Papier, Keramik und Grundchemikalien. Für die ETS-I-pflichtigen Sektoren setzen das Auslaufen der freien Zertifikatszuteilung bis 2034 und der absolute Rückgang der am Markt verfügbaren Zertifikate bis 2040 die Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung. Da nach derzeitiger Rechtslage ab 2040 keine neuen CO₂-Zertifikate ausgegeben werden, müssen diese Industrien bis dahin unabhängig vom Zieljahr des bayerischen und deutschen Klimaschutzgesetzes Treibhausgasneutralität erreichen.\r\n\r\nDas bayerische Trendszenario: Dynamiken und Hemmnisse im Vergleich zum Zielpfad\r\nDas Trendszenario berücksichtigt aktuelle Transformationshemmnisse und weicht daher kurz- und mittelfristig sichtbar von den Zielpfaden ab \r\nDie ersten beiden Kapitel zeigen das Spannungsfeld auf, in welchem sich die bayerische Industrie derzeit befindet: Einerseits werden die Zielpfade der Energiewende nicht erreicht (Kapitel 1), andererseits nimmt der Druck auf emissionsintensive Unternehmen durch den EU-ETS zu (Kapitel 2). Insbesondere fehlende infrastrukturelle Voraussetzungen und Unsicherheiten zur wirtschaftlichen Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff verzögern die notwendigen Investitionsentscheidungen.\r\nTrendszenario vs. Zielszenario: Definitionen der grundlegenden Rahmenparameter\r\nUm die Erreichung der Klimaschutzziele nicht zu gefährden, ist eine aktualisierte Betrachtung der Industrietransformation unter Berücksichtigung der wahrnehmbaren Entwicklungen notwendig. So können Umsetzungslücken identifiziert und Lösungsansätze abgeleitet werden. Dazu wird dem bisherigen Ansatz eines Zielszenarios, welches ausgehend von den Klimaschutzzielen die notwendigen Maßnahmen ableitet, ein Trendszenario gegenübergestellt. Dieses berücksichtigt existierende Rahmenbedingungen und bewertet die notwendigen Transformationsmaßnahmen neu. Beide Szenarien erreichen die finalen Klimaziele unter der Annahme, dass ggf. geringfügig verbliebende Emissionen im Zieljahr durch den Einsatz staatlich subventionierter synthetischer Brennstoffen, Wasserstoff, CCS oder natürlicher Senken kompensiert werden. Abbildung 7 zeigt die zugehörigen Grundannahmen.\r\n\r\nAbbildung 7\r\nKernziel und Grundannahmen im Ziel- und Trendszenario\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE. \r\nSystemsicht vs. Akteurssicht: Sowohl volkswirtschaftliche Kosten als auch die betriebswirtschaftliche Betrachtung sind relevant\r\nNeben der Unterscheidung zweier übergeordneter Szenarien muss innerhalb dieser Szenarien zwischen den beiden Sichtweisen der Systemsicht (quasi-volkswirtschaftliche Betrachtung) und der Akteurssicht (betriebswirtschaftliche Betrachtung) unterschieden werden, um belastbare Aussagen über die Mehr- bzw. Minderkosten für die Umsetzung der CO₂-Verminderungstechnologien treffen zu können. Daraus lässt sich ableiten, ob weitere technologische Entwicklungen zur Senkung systemischer Kosten und/oder betriebswirtschaftliche Anreize erforderlich sind. Tabelle 1 zeigt die wichtigsten Merkmale zur Unterscheidung dieser beiden Perspektiven.\r\n\r\nTabelle 1\r\nVergleichende Charakterisierung von System- und Akteurssicht\r\n\tSystemsicht\r\n≙ Erzeugungs- und \r\nAnwendungskosten\tAkteurssicht\r\n≙ Verbraucherpreis\r\nKalkulationszinssatz\r\n≙ Rendite einer vergleichbaren Alternativanlage\t3,5 Prozent\r\n(Opportunitätskosten \r\nfür die Gesellschaft)\t10,5 Prozent\r\n(Opportunitätskosten \r\nalternativer Investments)\r\nSteuern, Abgaben, \r\nUmlagen, CO₂-Preis\tNicht enthalten, da sie keine neuen Systemkosten, sondern nur Neuverteilungen darstellen\tEnthalten\r\nAusbau der Infrastruktur\tAls Infrastrukturkosten \r\nberücksichtigt\tAls Netznutzungsentgelte (NNE) berücksichtigt, welche die systemischen Kosten auf die Akteure umlegen \r\n\r\nNeben Steuern, Abgaben, Umlagen für leitungsgebundene Energieträger, dem CO₂-Preis und Infrastrukturkosten bzw. Netznutzungsentgelte werden in der Kostenstruktur der betrachteten Maßnahmen Energieträgerkosten als variable OPEX berücksichtigt. Die jeweiligen Annahmen und Kostenentwicklungen sind im folgenden Kapitel dargestellt. Hinzu kommen fixe OPEX (z. B. Personalkosten, Instandhaltung) sowie über die jeweilige Nutzungsdauer der Anlagen und mit dem der Perspektive entsprechenden Kalkulationszinssatz annuisierte CAPEX.\r\nWie sich Energieträgerpreise und weitere Kostenentwicklungen im Ziel- und Trendszenario unterscheiden\r\nDie im Trendszenario berücksichtigten Entwicklungen wirken sich unmittelbar auf kurz-, mittel- und langfristig zu erwartenden Energieträgerpreise und weiterer Kosten wie Netzentgelte oder den CO₂-Preis aus. Diese Größen sind ausschlaggebend für Investitionsentscheidungen in CO₂-Verminderungstechnologien. Nur eine konsistente Datengrundlage und Kostenberechnung bietet eine verlässliche Grundlage für weitere Betrachtungen. In der vorliegenden Studie ist diese durch das FfE-Energiesystemmodell ISAaR gewährleistet.\r\nEnergieträgerpreise und Wasserstoffkosten\r\nIm Energiesystemmodell ISAaR wird aus exogen vorgegebenen Brennstoffpreisen sowie Erzeugungs- und Verbraucherlastprofilen eine Prognose des zukünftig zu erwartenden Strompreises berechnet. Abbildung 8 zeigt die jährlichen Durchschnittswerte für die in dieser Studie betrachteten Zeitpunkte: den Status quo, das Jahr 2035 und das Zieljahr der Klimaneutralität in Bayern. Die Brennstoffpreise (Erdgas, Erdöl, Kohle) basieren dabei kurzfristig auf gehandelten Börsenpreisen und langfristig im Trendszenario auf den Stated Policies bzw. im Zielszenario auf den Announced Pledges aus [6]. Die Wasserstoffkosten basieren im Zielszenario auf Importkosten aus [7] und im Trendszenario auf [8]. Die Strompreise sind Ergebnisse der Berechnungen des FfE-internen Energiesystemmodells ISAaR.\r\n\r\nAbbildung 8\r\nEnergieträgerpreise und Wasserstoffkosten im Trend-/Zielszenario\r\n \r\nQuelle: Brennstoffpreise: Börsenpreise, [6].Wasserstoffkosten: [7], [8]. \r\nStrompreise: Eigene Berechnungen. Eigene Darstellung, FfE.\r\nFür die wichtigsten Energieträgerpreise gilt im Vergleich zwischen Ziel- und Trendszenario:\r\n\r\nDer Erdgaspreis sinkt kurzfristig ab und verbleibt auf diesem Niveau bis zum Klimaneutralitätsjahr: In beiden Szenarien sinkt der Erdgaspreis zunächst kurzfristig von ca. 47 Euro/MWh im Status quo auf 25 Euro/MWh (Trendszenario) bzw. auf 20 Euro/MWh (Zielszenario) im Jahr 2035 ab. Ausgehend von diesem Niveau bleiben die Preise nahezu konstant und liegen damit im Klimaneutralitätsjahr bei 27 Euro/MWh (Trendszenario) bzw. 18 Euro/MWh (Zielszenario) deutlich unter dem heutigen Status quo. Die Preisverläufe sind mit der globale Angebots-Nachfrage-Kurve begründet: Im Zielszenario geht die Nachfrage aufgrund ambitionierter Klimaschutzmaßnahmen stark zurück und der Preis sinkt somit deutlicher als im Trendszenario, in welchem es zwar ein LNG-Überangebot gibt, aber Erdgas trotz geopolitischer Unsicherheiten weiterhin ein relevanter Energieträger bleibt. [6]\r\nWasserstoffkosten bleiben hinter den Erwartungen zurück und sind im Trendszenario auch 2035 mehr als doppelt so teuer wie im Zielpfad: Grüner Wasserstoff ist als emissionsfreier Brennstoff (Scope 1) entscheidend für das Gelingen der Industrietransformation. Gleichzeitig zeigt sich besonders im Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, dass ehemals vorgegebene Zielpfade und Preiserwartungen nicht erfüllt werden. Da der Markthochlauf noch nicht abgeschlossen ist und Preiserwartungen daher mit noch größeren Unsicherheiten als die Kostenprognosen verbunden sind, greift diese Studie auf Kosten für grünen Wasserstoff zurück. Diese liegen jedoch ebenfalls unter Berücksichtigung der vorliegenden Trends mittelfristig im Jahr 2035 mit 201 Euro/MWh noch mehr als doppelt so hoch wie in den Zielpfaden (100 Euro/MWh). Kernursachen der höheren Kosten sind bisher unterschätzte Kostenbestandteile wie Planung, Beschaffung und Installation, die häufig nicht berücksichtigten Verschleißkosten der Elektrolyse-Stacks und zu optimistische Annahmen bei den Stromkosten, da Opportunitäten vernachlässigt wurden [8]. Bis zum Klimaneutralitätsjahr nähern sich beide Pfade einander an, aber dennoch bleiben die Kosten im Trendszenario mit 109 Euro/MWh deutlich über den Kosten des Zielpfades mit 83 Euro/MWh.\r\nDie Strompreise unterscheiden sich in beiden Szenarien kaum und kehren nach einem mittelfristigen Rückgang auf das Niveau des Status quo zurück: Bis 2035 sinkt der Strompreis in beiden Szenarien deutlich auf 53 Euro/MWh im Zielszenario bzw. 70 Euro/MWh im Trendszenario. Im Klimaneutralitätsjahr erreicht er dann jedoch wieder das Niveau des Status quo mit 86 Euro/MWh im Zielszenario und 92 Euro/MWh im Trendszenario. Der im Trendszenario zunächst langsamere Ausbau der kostengünstigen erneuerbaren Energien wird durch eine geringere Nachfrage aufgrund der ebenso verzögerten Elektrifizierung in der Industrie (und weiteren Sektoren) ausgeglichen, sodass sich am Markt in beiden Szenarien ähnliche Strompreise einstellen.\r\nCO₂-Zertifikatspreis im EU-ETS I\r\nDer EU-ETS I ist das zentrale europäische Instrument, um marktwirtschaftlich getrieben CO₂-Verminderungsmaßnahmen in der Industrie anzureizen. Das Preissignal der CO₂-Zertifikate ist in Abbildung 9 dargestellt. Die CO₂-Zertifikatspreise im EU-ETS I (Erdgas, Erdöl, Kohle) basieren kurzfristig auf gehandelten Börsenpreisen und langfristig im Trendszenario auf den Stated Policies bzw. im Zielszenario auf den Announced Pledges aus [6].\r\n\r\nAbbildung 9\r\nCO₂-Zertifikatspreis (EU-ETS I) im Trend-/Zielszenario\r\n \r\nQuelle: Börsenpreisen, [6]. Eigene Darstellung, FfE.\r\nIn beiden Szenarien wird aufgrund der Verknappung der ausgegebenen Zertifikate ein Anstieg des CO₂-Preises im EU-ETS I angenommen. Ausgehend von 70 Euro/t CO₂ im Status quo verdoppeln sich die Preise bis 2035 in etwa. Im Zielszenario werden 148 Euro/t CO₂ erreicht, im Trendszenario 134 Euro/t CO₂. Der Preis im Zielszenario liegt aufgrund ambitionierterer Verknappung der Zertifikate höher als im Trendszenario. Daher steigt der Preis im Zielszenario bis zum Klimaneutralitätsjahr deutlich auf 173 Euro/t CO₂, während er im Trendszenario nur noch leicht auf 142 Euro/t CO₂ ansteigt. [6] \r\n\r\nEin Rückgang bis hin zu keiner weiteren Ausgabe neuer CO₂-Zertifikate würde bei verbleibenden Emissionen zu einem extrem starken Anstieg im CO₂-Preis führen. Beide Szenarien nehmen jedoch an, dass im sogenannten „End-game“ des EU-ETS I das Preissignal nicht ungefiltert an die Akteure weitergegeben wird, sondern politische Maßnahmen ergriffen werden, um extreme Preisspitzen abzufedern – ohne jedoch die Signalwirkung des CO₂-Preises vollständig zu entkräften. Hinzu kommt, dass derzeit eine Integration von Negativemissionszertifikaten in den EU-ETS I diskutiert wird. Diese könnten zur Kompensation von schwer vermeidbaren Restemissionen genutzt werden. Die Grenzkosten zur Erzeugung von Negativemissionen stellen damit eine Obergrenze für den CO₂-Preis dar. Erwartete Kosten für die Abscheidung und Speicherung von biogenem CO₂ (BECCS) liegen in der Größenordnung der hier angenommenen CO₂-Preise im Klimaneutralitätsjahr. So schätzt [26], dass BECCS-Kosten von 350 Euro/t CO₂ im Status quo durch Skaleneffekte auf 180 Euro/t CO₂ im Jahr 2050 sinken werden. Diese Annahmen sind jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden.\r\nInfrastrukturkosten und Netznutzungsentgelte für die Industrie\r\nDritter relevanter Kostenbestandteil sind Infrastrukturkosten in der Systemsicht sowie Netznutzungsentgelte (NNE) und Steuern, Abgaben, Umlagen (Tabelle 2) aus der Akteurssicht. Abbildung 10 zeigt die Entwicklung der angenommen Preisentwicklungen. Die Infrastrukturkosten und Netznutzungsentgelte basieren für Wasserstoff auf [27], für CO₂ auf [9], für Erdgas auf [28] und [29] und für Strom auf [30]\r\n\r\nTabelle 2\r\nBerücksichtigte Steuern, Abgaben und Umlagen aus Akteurssicht\r\nEnergieträger\tSteuern, Abgaben, Umlagen\tWeitere Annahmen\r\nStrom\tStromsteuer: 0,50 Euro/MWh\r\nKonzessionsabgabe: 1,10 Euro/MWh\r\nKWKG-Umlage: 2,99 Euro/MWh\r\n§ 19 StromNEV: 0,50 Euro/MWh\r\n\tStromsteuer und § 19 StromNEV werden für die Industrie reduziert. Es wird davon ausgegangen, dass diese Reduzierung bis 2045 \r\nbestehen bleibt.\r\nErdgas\tErdgassteuer: 5,50 Euro/MWh\r\nGasspeicherumlage: 1,45 Euro/MWh\r\n\tGroßverbraucher > 5.000 MWh/a zahlen keine Konzessionsabgabe. Die Gasspeicherumlage ist nur im Status quo zu zahlen.\r\nHeizöl, Naphtha\tEnergiesteuer: 6,20 Euro/MWh\r\n\t---\r\nHolz-\r\npellets\tErmäßigte MwSt.: 7 Prozent\t---\r\nKokereigas, \r\nHochofengas\t---\tWird als kostenfreies Abgas\r\nbehandelt\r\nSonstiges\tMwSt.: 19 Prozent\r\n(wenn nicht anders angegeben)\t---\r\n\r\nAbbildung 10\r\nNetznutzungsentgelte und Infrastrukturkosten im Trend-/Zielszenario\r\n \r\nQuelle: Wasserstoff: [27]. CO₂: [9]. Erdgas: [28], [29].\r\nStrom: [30]. Eigene Darstellung, FfE.\r\nDie Infrastrukturkosten (Systemsicht) für Strom liegen im Korridor zwischen 64,80 Euro pro MWh (Status quo) und 61,30 Euro pro MWh. Die Netznutzungsentgelte (NNE) unterscheiden sich je nach Akteur: Für die energieintensiven Industrien werden unter Berücksichtigung von Netzentgeltprivilegien 6,50 Euro pro MWh im Status quo bzw. 10,00 Euro pro MWh in den Folgejahren angenommen. Nicht privilegierte Verbraucher zahlen 48,00 Euro pro MWh (Status quo und Zieljahr) bzw. 55,00 Euro pro MWh (2035).\r\nAufgrund der sinkenden Erdgasnachfrage steigen sowohl die spezifischen Infrastrukturkosten (10,30 Euro pro MWh im Status quo) als auch die Netznutzungsentgelte (4,40 Euro pro MWh im Status quo) auf bis zu 43,50 Euro pro MWh bzw. 23,50 Euro pro MWh im Zieljahr an.\r\nFür Wasserstoff wird sowohl ein steigender Bedarf für Infrastrukturausbau als auch steigende Wasserstoffnachfrage angenommen. Daher werden sowohl die Infrastrukturkosten als auch Netzentgelte in dieser Studie konstant bei 18,00 Euro pro MWh angesetzt. Analog dazu kann auch CO₂ betrachtet werden, bei welchem konstant 36,00 Euro pro MWh angenommen werden.\r\n\r\n \r\nAnwendungsfaktoren geben die Einsatzpotenziale von CO₂-Verminderungstechnologien für die bayerischen Schlüsselbranchen vor\r\nDie angenommene Umsetzung von CO₂-Verminderungsmaßnahmen in den beiden Szenarien ist in sogenannten Anwendungsfaktoren abgebildet. Diese geben den jeweils spezifischen Technologiehochlauf und -einsatz vor (Abbildung 11), ohne jedoch konkrete Transformationspfade einzelner Standorte zu beschreiben. Dabei wird zwischen prozessspezifischen CO₂-Verminderungsmaßnahmen und den verbleibenden, sogenannten Proxy-Maßnahmen unterschieden:\r\n\r\nProzessspezifische CO₂-Verminderungsmaßnahmen stellen „Bottom-up“-erhobene, auf einen konkreten Prozess anwendbare CO₂-Verminderungsmaßnahmen aus den Fokusbranchen Textil, nicht-metallische Mineralien, Fahrzeugbau, Papier und Chemie dar. Dabei werden alle Technologien berücksichtigt, die zum betrachteten Zeitpunkt marktreif sind (Technologiereifegrad 9). Bei mehreren verfügbaren Alternativen basieren die Anwendungsfaktoren auf Branchen-Roadmaps, Interviews und interner FfE-Expertise insbesondere aus [1] (Szenario: E.Plan) und [2] (Szenario-Mix).\r\nProxy-Maßnahmen werden branchenübergreifend und prozessunspezifisch in allen Temperaturniveaus eingesetzt und decken die verbleibenden Energiebedarfe ab. In Übereinstimmung mit den FfE-Industrieszenarien aus diversen Forschungsprojekten werden bei Proxy-Maßnahmen die Wärmeanwendungen mit einem Temperaturniveau unter 500 °C überwiegend elektrifiziert. In Wärmeanwendungen mit höheren Temperaturniveaus wird die CO₂-Neutralität durch Brennstoffwechsel hin zu den (potenziell) emissionsfreien Brennstoffen Wasserstoff, synthetischen Brennstoffen (SynFuels) und biogenen Energieträgern erreicht. Es wird angenommen, dass im Status quo verwendete gasförmige fossile Brennstoffe durch Wasserstoff, feste Brennstoffe durch Biomasse und flüssige durch SynFuels ersetzt werden.\r\n\r\nFür beide Maßnahmengruppen gilt, dass Brennstoffwechsel bereits im Status quo technisch umsetzbar sind, da die Technologien (Wasserstoffbrenner, Multifuelbrenner für feste und flüssige Brennstoffe) marktreif verfügbar sind. Gleichwohl kann die Brennstoffverfügbarkeit eingeschränkt und der Brennstoffwechsel daher mit hohen Kosten verbunden sein.\r\n\r\nAbbildung 11\r\nAnnahmen für die Anwendungsfaktoren zur Umsetzung von CO₂-Verminderungsmaßnahmen\r\n \r\nQuelle: Eigene Abbildung, FfE.\r\n\r\nCO₂-Verminderungskostenkurven zeigen die Differenzkosten zur fossilen Referenz auf\r\nCO₂-Verminderungskostenkurven sind vereinfachte Darstellungen, aber hilfreich für den Vergleich einzelner CO₂-Verminderungsmaßnahmen\r\nCO₂-Verminderungskostenkurven vergleichen CO₂-Einsparungen  und Differenzkosten von CO₂-Verminderungsmaßnahmen (z.B. einer Wärmepumpe) gegenüber der aktuell eingesetzten fossilen Referenztechnologie (z.B. einer Gasheizung). Die CO₂-Verminderungskosten (VK) in Euro je verminderter Tonne CO₂ berechnen sich aus der Differenz der Gesamtkosten und der CO₂-Einsparung zwischen der Maßnahme und der Referenz:\r\n\r\n〖\"CO\" 〗_\"2\"  \"-VK = \"  (\"Kostendifferenz (\" 〖\"CO\" 〗_\"2\"  \"-Verminderungsmaßnahme vs.Referenztechnologie)\" )/(〖\"CO\" 〗_\"2\"  \"-Einsparung\" )\t\t(1)\r\n\r\n  \"= \"  \"∆k\" /(\"∆\" e_CO2 ) \"= \"  (k_Maßnahme-k_Referenz)/(e_(CO2,Referenz)-e_(CO2,Maßnahme) )\t\t\t\t\t(2)\r\n\r\nTabelle 3 zeigt eine beispielhaft vereinfachte Berechnung von CO₂-Verminderungskosten sowie die in dieser Studie berücksichtigten Kostenbestandteile und Emissionen.\r\n\r\nTabelle 3\r\nBeispielhafte Berechnung von CO₂-Verminderungskosten und berücksichtigte Kostenbestandteile bzw. Emissionen\r\n\tVereinfachte \r\nBerechnung\tBerücksichtigte Elemente \r\nin der Studie\r\nMehrkosten \r\npro Jahr \r\n(ggü. der Referenz)\t3\".000 €\" \tDie Kostendifferenz setzt sich aus annuisierten CAPEX, fixen/variablen OPEX und je nach Sichtweise (System oder Akteur) Infastrukturkosten oder Netznutzungsentgelten und Steuern, Abgaben, Umlagen zusammen.\r\nCO₂-Einsparung \r\npro Jahr\r\n(ggü. der Referenz)\t\"60 t \" 〖\"CO\" 〗_\"2\" \tDie CO₂-Einsparungen beinhalten prozess- und energetisch bedingte Scope 1 Emissionen.\r\nCO₂-Verminderungskosten\t3\".000 €\" /(\"60 t \" 〖\"CO\" 〗_\"2\"  )= ▁(▁(50 € pro Tonne\" \" 〖\"CO\" 〗_\"2\"  ))\r\nDie CO₂-Verminderungskostenkurven dieser Studie stellen jeweils Momentaufnahmen für eine konkrete Kombination aus drei Rahmenbedingungen dar:\r\nEinem konkreten Betrachtungsjahr: Status quo, 2035, Klimaneutralitätsjahr\r\nEinem Szenario: Trendszenario, Zielszenario\r\nEiner Kostenperspektive: Systemsicht, Akteurssicht\r\n\r\nAbbildung 12\r\nSchematische Darstellung einer THG-Verminderungskostenkurve\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE. In Anlehnung an [10].\r\nAbbildung 12 zeigt eine beispielhafte CO₂-Verminderungskostenkurve. Jedes Segment einer CO₂-Verminderungskostenkurve stellt genau einen Vergleich von einer CO₂-Verminderungsmaßnahme mit der Referenztechnologie dar:\r\nDie Breite des Segments entspricht dem zugehörigen CO₂-Verminderungspotenzial (in Tonnen CO₂-äq) bei Umsetzung der CO₂-Verminderungsmaßnahme.\r\nDie Höhe des Segments entspricht den zugehörigen CO₂-Verminderungskosten (VK). (in Euro je verminderter Tonne CO₂-äq). Positive CO₂-VK bedeuten, dass die Umsetzung der CO₂-Verminderungsmaßnahme zu zusätzlichen Kosten im Vergleich mit der Referenztechnologie führt. Bei Negativen CO₂-VK werden durch die Umsetzung hingegen sowohl Kosten als auch CO₂ gegenüber der Referenz eingespart.\r\nInterpretationsleitfaden für den richtigen Umgang mit CO₂-Verminderungskostenkurven\r\nInsbesondere im Rahmen dieser Analyse sind vier Aspekte relevant, um eine Fehlinterpretation der CO₂-Verminderungskostenkurven zu vermeiden:\r\n\r\nEs werden zusätzliche oder vermiedene Kosten dargestellt, keine Gesamtkosten.\r\nVerminderungskosten bestehen immer aus Technologiepaaren (Referenz- und Minderungstechnologie). Der Kostenunterschied kann daher immer nur in Bezug auf eine Referenz eingeordnet werden. Es können keine Aussagen zur Wirtschaftlichkeit im Sinne von Amortisationszeiten o.ä. Kennzahlen abgeleitet werden.\r\n\r\nDas dargestellte Minderungspotenzial muss nicht den gesamten Emissionen der bayerischen Industrie in jedem Jahr entsprechen.\r\nDie Ausdehnung aller dargestellten Segmente entlang der x-Achse zeigt das gesamte Scope-1-Minderungspotenzial der zur Verfügung stehenden Maßnahmen im jeweiligen Betrachtungsjahr. Durch noch nicht (ausreichend) marktreife Technologien können nicht in jedem Jahr alle Emissionen vermieden werden. Bei Technologien zur Erzeugung von Negativemissionen kann das Verminderungspotenzial hingegen auch größer als die Menge der Emissionen sein.\r\n\r\nDie Rangfolge impliziert nicht zwangsläufig, was in der Praxis zuerst umgesetzt wird.\r\nCO₂-Verminderungskostenkurven sind rein technoökonomische Betrachtungen, die in dieser Studie einen Überblick über die Maßnahmen in den bayerischen Sektoren geben sollen. Die tatsächliche Umsetzung wird von weiteren Kriterien beeinflusst.\r\n\r\nNegative Verminderungskosten können fehlinterpretiert werden.\r\nEs kann vorkommen, dass negative Verminderungskosten aufgrund geringer spezifischer Emissionsunterschiede < 1 (im Nenner der Gleichung (2)) überproportional skaliert werden. Die Rangfolge von Kennzahlen mit negativen Verminderungskosten kann daher irreführend sein und muss immer durch eine zusätzliche Betrachtung der Emissionsunterschiede validiert werden.\r\n\r\nBei der Auswertung von CO₂-Verminderungskostenkurven ist daher zu beachten, dass sie sie vereinfachte Darstellungen und nur für den betrachteten Zeitpunkt und Bilanzraum gültig sind. Weitere Kriterien (z.B. die Akzeptanz) werden vernachlässigt, so dass auch bei negativen Minderungskosten Maßnahmen aus anderen Gründen möglicherweise nicht umgesetzt werden. Die ausgewiesenen CO₂-Minderungspotenziale decken nicht notwendigerweise Wechselwirkungen ab, die sich aus der Umsetzung von einzelnen Maßnahmen ergeben. Jede CO₂-Verminderungskostenkure ist eine Momentaufnahme. Die Umsetzung von ausgewiesenen Verminderungspotenzialen hat immer Rückwirkung auf die Grundannahmen, bspw. die Entwicklung der Energieträgerpreise, was wiederrum die verbleibenden Potenziale beeinflusst. CO₂-Verminderungskostenkurven ersetzen somit keine komplexen Modelle, die Abhängigkeiten, sektoralen Wechselwirkungen und Kostenoptimierung im Energiesystem berechnen. Die in dieser Studie verwendeten Strompreise sind Ergebnisse einer konsistenten und umfangreichen Energiesystemmodellierung, in der die oben beschriebenen Interdependenzen und Abhängigkeiten berücksichtigt wurden. Die statischen CO₂ Verminderungskostenkurven werden in diesem Vorhaben also auf Grundlage einer dynamischen Energiesystemanalyse berechnet. Durch die Kombination der beiden Methoden wird einigen der zentralen Nachteilen von CO₂-Verminderungskosten entgegengewirkt.\r\n\r\nZusammenfassend gilt, dass CO₂-Verminderungskostenkurven hilfreich sind, \r\num einzelne CO₂-Verminderungsmaßnahmen zu vergleichen (z.B. um die kostengünstige Alternative in einer bestimmten Umgebung herauszufinden).\r\nals Ausgangspunkt für Maßnahmenvergleiche und die tiefere Analyse der zugrunde liegenden Kostenstrukturen. Schlussfolgerungen ohne tieferes Verständnis der Grundannahmen sind hingegen nicht valide.\r\num Sensitivitätsanalysen für wichtige Parameter (z.B. Energieträgerpreise, Diskontsätze etc.) und ihre Auswirkung für Verminderungskosten durchzuführen.\r\num durch Variation der Anwendungsfaktoren zu sehen, wie sich verschiedene Kombinationen von Minderungsmaßnahmen auf die Kosten und das Potenzial der Minderung auswirken.\r\n\r\nAlle berechneten CO₂-Verminderungskostenkurven im Zieljahr sowie die Ergebnistabellen aller berechneten CO₂-Verminderungspotenziale und -kosten sind im Anhang zu finden (Abbildung 22, sowie Tabelle 5 und Tabelle 6).\r\n\r\nDie zehn wichtigsten Erkenntnisse für die Industrietransformation in Bayern\r\nTrotz „No-Regret“-Maßnahmen im Bereich Elektrifizierung und Effizienz werden Planungssicherheit und weitere Investitionsanreize benötigt\r\nDie Betrachtung ausgewählter CO₂-Verminderungskostenkurven aus den möglichen Kombinationen von Betrachtungsjahr, Kostenperspektive und übergeordnetem Szenario erlaubt die Ableitung von zehn Kernergebnissen in Bezug auf die Transformation der bayerischen Industrie zur Klimaneutralität:\r\n\r\nCO₂-Neutralität in der Industrie ist möglich, aber mittelfristig höhere Energiepreise im Trendszenario hemmen notwendige Investitionen\r\nDie Industrietransformation braucht Zielpfade zur langfristigen Orientierung, aber auch regelmäßige Anpassungen an aktuelle Trends. Im Trendszenario führt die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für eine CO₂-neutrale Industrie in Bayern im Zieljahr zu Mehrkosten i.H.v. 2,5 Mrd. Euro, denen Kosteneinsparungen von 0,4 Mrd. Euro gegenüberstehen.\r\n\r\nDie Maßnahmencluster zeigen eine klare Kostenhierarchie: Effizienz und Elektrifizierung haben die niedrigsten CO₂-Verminderungskosten, Verfahrensroutenwechsel die höchsten\r\nDie betrachteten Maßnahmen sortieren sich in der Kostenkurve nach ihrer Clusterzugehörigkeit: Von Effizienz- und Elektrifizierungsmaßnahmen (niedrige Verminderungskosten) über Brennstoffwechsel- und CO₂ Abscheidemaßnahmen bis hin zu Verfahrensroutenwechsel (hohe Verminderungskosten).\r\n\r\n90 Prozent des gesamten CO₂-Verminderungspotenzials können mit nur 45 Prozent der Mehrkosten erschlossen werden\r\nDie gesamten Mehrkosten gegenüber fossilen Referenztechnologien werden durch einzelne, teure Maßnahmen getrieben. Der Großteil der CO₂-Verminderungsmaßnahmen kann mit weniger als der Hälfte der gesamten Mehrkosten umgesetzt werden und erschließt 90 Prozent des CO₂-Verminderungspotenzials der bayerischen Industrie.\r\n\r\nEffizienzmaßnahmen sind „No-Regret“-Maßnahmen\r\nEffizienzmaßnahmen führen zu verminderten Kosten gegenüber fossilen Referenztechnologien und vermeiden CO₂-Emissionen. Daher werden sie bereits flächendeckend umgesetzt, so dass ihr absolutes Verminderungspotenzial relativ gering ist. Dennoch stellen sie „No-Regret“-Maßnahmen dar.\r\n\r\nElektrifizierungsmaßnahmen - insbesondere von Nieder- und Mitteltemperaturwärme - führen trotz der veränderten Rahmenbedingungen im Trendszenario aus jeder Kostenperspektive zu verminderten Kosten\r\nNahezu alle Elektrifizierungsmaßnahmen stehen auch unter den Bedingungen des Trendszenarios im negativen Teil der Kostenkurve. Sie vermindern die Kosten gegenüber den Referenztechnologien und tragen den größten Anteil zum CO₂-Verminderungspotenzial bei.\r\n\r\nDer Einsatz von grünem Wasserstoff als Brennstoff führt - trotz kostenparitätischen Brennertausch - durch die hohen Energieträgerkosten zu OPEX-Mehrkosten gegenüber der fossilen Referenz\r\nSelbst im Zielszenario führen die hohen Kostenprognosen für grünen Wasserstoff zu positiven CO₂-Verminderungskosten. Ein Brennstoffwechsel zu „grünen Molekülen“ ist für Unternehmen in beiden Szenarien mit Mehrkosten verbunden.\r\n\r\nDie CO₂-Abscheidung erreicht durch den CO₂-Preis nahezu Kostenparität mit den Referenzprozessen – jedoch erst nach Auslaufen der freien Zertifikatszuteilungen im EU-ETS I\r\nDie Kalk- und Zementindustrie ist auf die CO₂-Abscheidung zur Emissionsverminderung angewiesen. Trotz Rückgang der freien Zuteilung im ETS-I - und damit steigenden Kosten für die Referenztechnologie ohne CO₂-Abscheidung - erreichen diese erst langfristig Kostenparität bei einem stark steigenden, absoluten Kostenniveau.\r\n\r\nNicht alle notwendigen Maßnahmen erreichen negative CO₂-Verminderungskosten: \r\n50 Prozent der Maßnahmen benötigen eine OPEX-Förderung, um die Umsetzung anzureizen\r\nInsbesondere die durch die Energieträgerpreise getriebenen OPEX verursachen die Mehrkosten der teuren CO₂-Verminderungstechnologien gegenüber der jeweiligen Referenz. Eine OPEX-Förderung könnte für ca. 50 Prozent aller Maßnahmen Anreize zur Umsetzung geben.\r\n\r\nDas absolute Kostenniveau für die Unternehmen steigt – auch ohne Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen\r\nAuch bei niedrigen CO₂-Verminderungskosten kann das absolute Kostenniveau im Vergleich zum Status quo steigen und Produktpreise verteuern. Das absolute Kostenniveau ist jedoch entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in einem globalen Markt.\r\n\r\nNotwendige Investitionen verzögern sich aktuell: Es muss jetzt Planungssicherheit geschaffen werden, um ausstehende Investitionen zu aktivieren\r\nDie Unsicherheiten im Trendszenario führen zu verzögerten Investitionen in Transformationstechnologien. Neben finanziellen Anreizen können weitere Umsetzungspotenziale durch verlässliche regulatorische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen erschlossen werden.\r\n\r\nCO₂-Neutralität der Industrie ist möglich, aber mittelfristig höhere Energiepreise im Trendszenario hemmen notwendige Investitionen\r\nZielszenarien geben Orientierung für die langfristige Transformation der Industrie. Dennoch müssen die Zielpfade regelmäßig mit aktuellen Entwicklungen in der Industrie und Energiewirtschaft abgeglichen werden. Diese werden im Trendszenario berücksichtigt, in dem entscheidende Kostenparameter, wie beispielsweise Strom-, Wasserstoff- und CO₂-Preise, in der mittleren Frist teurer sind als im Zielszenario. Damit hemmen sie Investitionen in die Transformation und erfordern eine techno-ökonomische Neubewertung der verfügbaren CO₂-Verminderungsmaßnahmen.\r\n\r\nAbbildung 13\r\nCO₂-Verminderungskostenkurve der bayerischen Industrie im Zieljahr der Klimaneutralität im Trendszenario aus Systemsicht\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE.\r\nAbbildung 13 zeigt die CO₂-Verminderungskostenkurve der bayerischen Industrie im Zieljahr der Klimaneutralität im Trendszenario aus der Systemsicht (ohne CO₂-Preis). Darin enthaltene Maßnahmen haben ein CO₂-Verminderungspotenzial von 13,5 Mio. t CO₂. Die fossilen Referenzprozesse stoßen basierend auf Annahmen zur Produktionsmengen- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Vergleich dazu im Zieljahr 14,7 Mio. t CO2 aus. In allen Branchen außer der Branche der nicht-metallischen Mineralien kann CO₂-Neutralität erreicht werden. Die Zementklinker- und Kalkproduktion kann mit dem hier im Zieljahr ausgewiesenen CO₂-Verminderungspotenzial nicht vollständig emissionsfrei werden, da aufgrund technischer Limitationen keine 100 prozentige CO₂-Abscheidung möglich ist. Auch bei der Glas- und Ziegelherstellung verbleiben trotz Brennstoffwechsel geringe Mengen prozessbedingter Emissionen, für die keine CO₂-Abscheidung vorgesehen ist [11] [12]. Diese Restemissionen können über Zertifikate aus der bis dahin unterstellten Integration von Negativemissionstechnologien im EU-ETS und/oder über eine begrenzte Nutzung internationaler Zertifikatsgutschriften ausgeglichen werden.\r\n\r\nMaßnahmen mit negativen Verminderungskosten (①) haben ein Verminderungspotenzial von 3,0 Mt CO₂ und machen damit knapp ein Viertel aller Maßnahmen aus. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen würde zu volkswirtschaftlichen Kosteneinsparungen in Höhe von 0,4 Mrd. Euro im Betrachtungsjahr führen. Dem stehen Maßnahmen mit positiven Verminderungskosten (②) und einem Potenzial von 10,5 Mt CO₂-Verminderung gegenüber. Diese Maßnahmen sind mit Mehrkosten in Höhe von ca. 2,5 Mrd. Euro verbunden. \r\n\r\nIn Summe ergeben sich somit aus volkswirtschaftlicher Perspektive Mehrkosten von ca. 2,1 Mrd. Euro im Zieljahr, um die bayerische Industrie vollständig klimaneutral zu gestalten. Dies entspricht knapp einem Prozent des insgesamt durch den Klima- und Transformationsfonds (KTF) [31] von 2024 bis 2027 zur Verfügung stehenden Budgets von knapp 212 Mrd. Euro. \r\n\r\nDiese systemischen Mehrkosten werden jedoch in der Akteursperspektive durch die Industrieunternehmen getragen, die teilweise im globalen Wettbewerb stehen und deren Kostenniveau damit steigt (Kapitel 5.9).Es ist daher davon auszugehen, dass entsprechende Investitionen unter den aktuellen und im Trendszenario fortgeschriebenen Rahmenbedingungen vielfach nicht getätigt werden (können). Gleichzeitig ist für die Reinvestition in vorhandene, fossile Referenztechnologien zu berücksichtigen, dass auch über das Zieljahr hinaus weitere, nicht zuverlässig vorhersagbare Kostensteigerung durch fossile Energieträgerpreise und den CO₂-Preis zu erwarten sind. Diese sind in der „Momentaufnahme“ der abgebildeten Kurve nicht abgebildet und stellen ein hohes finanzielles Risiko dar. So konnte z.B. im Bayernplan Energie 2040 gezeigt werden, dass noch deutlich höhere Mehrkosten für die Industrie entstehen würden, wenn die Klimaneutralität im Zieljahr nur durch den Ersatz verbleibender fossiler Energieträger mittels chemisch identischer synthetische Brennstoffe erreicht werden kann. \r\n\r\nEs lässt sich also bereits feststellen, dass zusätzlicher Handlungsbedarf besteht, um Klimaneutralität in der Industrie zu erreichen und zugleich deren Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die folgenden tiefergehenden Aussagen gehen auf die relevantesten Erkenntnisse der Untersuchung hierzu ein. \r\nDie Maßnahmencluster zeigen eine klare Kostenhierarchie: Elektrifizierungsmaßnahmen mit den niedrigsten CO₂-Verminderungskosten\r\nDie THG-Verminderungskostenkurve in Abbildung 13 unterteilt die einzelnen CO₂-Verminderungsmaßnahmen in übergreifende Maßnahmencluster. Dabei lässt sich im Zieljahr eine klare Kostenhierarchie erkennen:\r\n\r\nEffizienz- und Elektrifizierungsmaßnahmen haben in der Regel niedrigere und überwiegend sogar negative CO₂-Verminderungskosten und stehen somit am weitesten links in der CO₂-Verminderungskostenkurve. \r\nSie werden gefolgt von Maßnahmen des Clusters Brennstoffwechsel zu grünen Molekülen und CO₂ Abscheidung mit mittleren CO₂-Verminderungskosten von < 300 Euro pro vermiedener t CO₂. \r\nDas teuerste Maßnahmencluster stellen Verfahrensroutenwechsel, insbesondere in der Grundstoffchemie, dar. Diese Maßnahmen sind aus systemischer Sicht mit erheblichen Mehrkosten von > 450 Euro pro vermiedener t CO₂ verbunden.\r\n\r\nWerden jeweils alle Maßnahmen eines Clusters zusammengefasst (Abbildung 14), zeigt sich, dass Elektrifizierungsmaßnahmen deutlich die niedrigsten, in Summe sogar negative Verminderungskosten und gleichzeitig das größte absolute Verminderungspotenzial der vier Maßnahmencluster aufweisen. Umso wichtiger ist es, die infrastrukturelle Voraussetzungen zu schaffen, um eine Umsetzung dieser Potenziale zu ermöglichen. Je höher die Maßnahmen in der Kostenhierarchie steigen, desto niedriger wird das absolute THG-Verminderungspotenzial. \r\n\r\nAbbildung 14\r\nKumulierte Verminderungskosten und -potenziale aller Maßnahmen im Zieljahr der Klimaneutralität im Trendszenario aus Systemsicht\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE.\r\n90 Prozent des CO₂-Verminderungspotenzials in der bayerischen Industrie können mit nur 45 der Mehrkosten erschlossen werden\r\nDie Einzelmaßnahmen der in Abbildung 13 gezeigten CO₂-Verminderungskostenkurve können in eine kumulierte Kostenkurve (Abbildung 15) überführt werden, welche die Minder- bzw. Mehrkosten der Maßnahmen in Summe darstellt. \r\n\r\nAbbildung 15\r\nKumulierte CO₂-Verminderungskosten der bayerischen Industrie im Zieljahr der Klimaneutralität im Trendszenario aus Systemsicht\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE.\r\nFür die Realisierung des vollständigen Verminderungspotenzials von 13,5 Mt CO₂ fallen systemische Mehrkosten in Höhe von ca. 2,1 Mrd. Euro an. Zuvor jedoch können bereits 90 Prozent des gesamten THG-Verminderungspotenzials mit 45 Prozent der kumulierten Kosten erreicht werden. Die „teuersten“ zehn Prozent des THG-Verminderungspotenzials erfordern schließlich über die Hälfte der kumulierten Differenzkosten i.H.v. 1,1 Mrd. Euro. Dies sind überwiegend teure Verfahrensroutenwechsel, also Maßnahmen, bei denen Klimaneutralität nicht durch einen reinen Energieträgerwechsel erreicht werden kann. Die teuersten Verfahrensroutenwechsel mit Verminderungskosten über 450 Euro/t CO₂ kommen allesamt aus der Grundstoffchemie, z.B. elektrische Steamcracker oder MtX-Prozesse , die als Branche damit vor besonders hohen Mehrkosten steht und ggf. branchenspezifische Förderung benötigt.\r\n \r\nEffizienzmaßnahmen sind „No-Regret“-Maßnahmen\r\nErfahrungen aus der Praxis und Rückmeldungen der Industrieakteure zeigen: Bereits heute können Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zu deutlichen Kosteneinsparungen führen und werden daher bereits in der Breite umgesetzt. Um eine Maßnahme als „No-Regret“-Maßnahme bezeichnen zu können, muss sie zu einer CO₂-Verminderung und Kosteneinsparungen aus Akteurssicht führen. Im Gegensatz zur bisher genutzten Systemsicht berücksichtigt die Akteurssicht Gebühren wie Netznutzungsentgelte und weitere Steuern und Abgaben, insbesondere den CO₂-Preis (Tabelle 1). Abbildung 16 zeigt die CO₂-Verminderungskosten aus Akteurssicht für das Jahr 2035 im Trendszenario. Der CO₂-Preis verschiebt weitere Verminderungsmaßnahmen – insbesondere aus dem Bereich Effizienz und Elektrifizierung – in den Bereich der negativen CO₂-Verminderungskosten.\r\n\r\nAbbildung 16\r\nCO₂-Verminderungskostenkurve der bayerischen Industrie für das Jahr 2035 im Trendszenario aus Akteurssicht\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE.\r\nIn der Darstellung sind die noch vorhandenen Effizienzpotenziale relativ gering, da nur Potenziale gezeigt werden, die auch zu einer Reduktion der Scope 1-Emissionen führen. Dennoch haben alle Effizienzmaßnahmen bereits vor dem Zieljahr der Klimaneutralität negative CO₂-Verminderungskosten. Effizienzmaßnahmen, die zu einem reduzierten Strombezug führen und damit keine direkte Scope-1-CO₂-Verminderung bewirken, können durch freiwerdende Kapazitäten in der elektrischen Infrastruktur die Elektrifizierung anderer Prozesse am Standort erleichtern, sind jedoch nicht in der Kurve sichtbar. Hinzu kommt, dass Investitionen in die Energieeffizienz in der Regel trotz längerer Amortisationszeiten weniger risikoreich als Investitionen in Produktionsmittel sind, da der Energiebedarf (z.B. durch Grundlastverbräuche) unterproportional auf konkrete Produktionsschwankungen reagiert. Investitionen in noch nicht umgesetzte Effizienzmaßnahmen mit negativen CO₂-Verminderungskosten können daher bereits aktuell als „No-Regret“-Maßnahme bezeichnet werden.\r\nElektrifizierungsmaßnahmen führen auch im Trendszenario zu verminderten Kosten\r\nEin deutlich größeres CO₂-Verminderungspotenzial haben die noch nicht umgesetzten (direkten) Elektrifizierungsmaßnahmen. Dazu gehört insbesondere die Elektrifizierung der Nieder- und Mitteltemperaturprozesswärme, beispielsweise durch Wärmepumpen, teilweise in Kombination mit Elektrodenkesseln. Sowohl aus Systemsicht im Klimaneutralitätsjahr (Abbildung 13) als auch aus Akteurssicht bereits im Jahr 2035 (Abbildung 16) und im Klimaneutralitätsjahr (Abbildung 17) haben Elektrifizierungsmaßnahmen überwiegend negative CO₂-Verminderungskosten. \r\n\r\nAbbildung 17\r\nCO₂-Verminderungskostenkurve der bayerischen Industrie im Zieljahr der Klimaneutralität im Trendszenario aus Akteurssicht\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE.\r\nTrotz zunächst höherer Investitionsausgaben (CAPEX) für Wärmepumpen im Vergleich zu Referenztechnologien (wie z.B. konventionellen Gaskesseln) überwiegen in beiden Kostenperspektiven die Kosteneinsparungen. Aus Systemsicht sinken insbesondere die Infrastrukturkosten, da durch höhere Nutzungsgrade und Einbezug der Umweltwärme durch die Wärmepumpe weniger Energie über die vorgelagerte Netzinfrastruktur bereitgestellt werden muss. Aus Akteurssicht hingegen überwiegen die vermiedenen Ausgaben für den Kauf der CO₂-Zertifikate bei Weiterbetrieb der Referenztechnologie. Außerdem führen Effizienzgewinne zu Einsparungen bei den Energieträgerkosten.\r\n\r\nDa Elektrifizierungsmaßnahmen auch unter den Bedingungen des Trendszenarios zu Gesamtkosteneinsparungen sowohl aus volkswirtschaftlicher als auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht führen, ist es zentral, existierende Hemmnisse für die Umsetzung schnellstmöglich zu beseitigen, um Investitionen in diese Technologien den Weg zu ebnen. Dazu gehören unter anderem ein beschleunigter Netzausbau, der in den systemischen Infrastrukturkosten berücksichtigt ist, sowie der verlässliche und zügige Anschluss der Endkunden an die Netze. Weiterhin sollten regulatorische Unsicherheiten beispielsweise bei der Entwicklung von Netzentgelten beseitigen werden.\r\nDer Einsatz von grünem Wasserstoff als Brennstoff führt durch hohe Energieträgerkosten zu OPEX-Mehrkosten ggü. der Referenz\r\nWie in Kapitel 3.1 erläutert, liegen die zu erwartenden Energieträgerkosten für Wasserstoff mittelfristig bis 2035 im Trendszenario mehr als doppelt so hoch wie im Zielszenario. Auch im Zieljahr liegen die Wasserstoffkosten im Trendszenario noch über den Erwartungen der Zielpfade.\r\n\r\nAbbildung 18\r\nVergleich von Brennstoffwechselmaßnahmen mit Wasserstoffeinsatz im Zieljahr aus Akteurssicht im Ziel- (links) und Trendszenario (rechts)\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE.\r\nAbbildung 18 zeigt die überwiegend auf Wasserstoffeinsatz basierenden Brennstoffwechselmaßnahmen aus Akteurssicht im Trendszenario (links) und im Zielszenario (rechts). Die Höhe der Mehrkosten hängt vom Anteil des Wasserstoffs ab. Wie in Kapitel 3.2 dargelegt, werden in den Berechnungen gasförmige fossile Brennstoffe (v.a. Erdgas) durch Wasserstoff und feste fossile Brennstoffe durch Biomasse ersetzt. Selbst im ambitionierten, aktuell nicht erreichten Zielpfad führt der Einsatz von Wasserstoff als Brennstoff zu Mehrkosten. Am Beispiel der Papiermaschine zeigt sich: Die Maßnahmen bleiben für Akteure bis in das Zieljahr hinein aufgrund der hohen OPEX-Mehrkosten ungünstig, trotz kostenparitätischem Brennertausch. So ist der Brennstoffwechsel von der fossilen hin zur wasserstoffbefeuerten Dampferzeugung mit CO₂-Verminderungskosten von 62 Euro pro Tonne CO₂ im Zielszenario und 157 Euro pro Tonne CO₂ im Trendszenario verbunden.\r\n\r\nIm Trendszenario ist Wasserstoff 1,75-mal teurer als Erdgas (inklusive eines politisch abgeschwächten CO2-Preis). Da das Erreichen der Klimaneutralität eine Grundvoraussetzung sowohl des Trend- als auch des Zielszenarios ist, müssen Unternehmen den Wasserstoff trotzdem beziehen. Das führt zu hohen Mehrkosten, die entweder die internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen oder über zusätzliche Förderungen ausgeglichen werden müssen. Um Kostenparität zu erreichen und sich mit dem Erdgaspreis bei theoretischem Weltmarktbezug von 26 Euro/MWh zuzüglich dem CO₂-Preis von 143 Euro/t CO₂ messen zu können, müsste der Wasserstoffpreis im Zieljahr der Klimaneutralität bei 60 Euro/MWh liegen. Damit die Industrieunternehmen nicht von hohen Mehrkosten durch den Wasserstoffbezug belastet werden, muss sichergestellt werden, dass rechtzeitig ausreichend Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Preisen verfügbar ist. Bei zukünftigen Investitionsentscheidungen ist zu prüfen, ob mittlerweile andere CO2-Verminderungsmaßnahmen wie Elektrifizierungstechnologien zur Verfügung stehen, um das Risiko hoher prognostizierter Wasserstoffpreise zu vermeiden.  \r\nDie CO₂-Abscheidung erreicht erst nach Auslauf der freien Zertifikatszuteilung im EU-ETS I nahezu Kostenparität mit der Referenz\r\nDer in Kapitel 2.2 beschriebene Rückgang der freien Zuteilung und der insgesamt verfügbaren Zertifikate im EU-ETS I erfordert für Unternehmen der Kalk- und Zementindustrie die Installation von CO₂-Abscheideanlagen. In beiden Prozessen entweicht aus dem Rohstoff Kalkstein im jeweiligen Brennprozess stofflich bedingtes CO₂ (Prozessemissionen). Im Gegensatz zu energetisch bedingten Emissionen aus der Verbrennung kohlenstoffhaltiger Energieträger können diese nicht durch Energieträgerwechsel vermieden werden. Da es keine Rohstoffalternativen zum Kalkstein gibt, verbleibt die CO₂-Abscheidung als einzige CO₂-Verminderungsmaßnahme, wenngleich sie keine vollständige Abscheidung erreicht.\r\n\r\nAbbildung 19\r\nCO₂-Verminderungskosten für CO₂-Abscheidung in der Kalk- und Zementindustrie im Zieljahr des Zielszenarios aus Akteurssicht (links); Kostenstruktur der Aminwäsche in der Zementproduktion (rechts)\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE.\r\nDie CO₂-Abscheidung kommt in den dargestellten Transformationspfaden aufgrund der unvermeidbaren Prozessemissionen nur in der Kalk- und Zementindustrie zum Einsatz. Dabei stehen zwei Technologien zur Verfügung: die heute bereits marktreife, aber energieintensive und in der Investition (spezifische CAPEX: 180 Euro pro abgeschiedener t CO₂) teurere Aminwäsche sowie das etwas weniger energieintensive Oxyfuelverfahren mit anschließender kryogener CO₂-Abtrennung (spezifische CAPEX: 106 Euro pro abgeschiedener t CO₂). Letzteres ist jedoch noch nicht vollständig am Markt erprobt. \r\n\r\nDie CO₂-Abscheidung führt in der Regel zu positiven Verminderungskosten. Die niedrigsten CO₂-Verminderungskosten in allen betrachteten Kostenkurven sind im Zieljahr des Zielszenarios aus Akteurssicht (Abbildung 19, links) bei einem CO₂-Zertifikatepreis von 173 Euro/tCO2 gegeben, wobei bis auf die Aminwäsche in der Zementproduktion, alle Verfahren negative CO₂-Verminderungskosten erreichen. Dies geschieht jedoch erst nach dem Auslaufen der CO₂-Zertifikate im EU-ETS I und damit zu spät für die Kalk- und Zementindustrie. Sie benötigen zum Ende der kostenlosen Zuteilungen im EU-ETS I wirtschaftlich tragfähige CO₂-Abscheidekonzepte. Die tiefere Analyse der zugrundeliegenden Kostenstruktur, beispielsweise für die Aminwäsche in der Zementproduktion (Abbildung 19, rechts), zeigt, dass die vermiedenen Kosten für CO₂-Emissionszertifikate (orangener Balken) der Haupttreiber der niedrigen Differenzkosten zur Referenz sind. Das Gesamtniveau der Kosten in der Zementindustrie steigt damit auch bei negativen CO₂-Verminderungskosten.\r\n\r\nNeben den oben beschriebenen, absehbaren Kostensteigerungen in der Zement- und Kalkproduktion führen unklare regulatorische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen im Bereich der CO₂-Abscheidung und Speicherung (CCS) zu Unsicherheiten. Eine verfügbare CO₂-Infrastruktur mit Anbindung an CO₂-Speichermöglichkeiten ist in Zukunft ein relevanter Standortfaktor für diese Branchen.\r\n \r\n50 Prozent der Maßnahmen benötigen eine OPEX-Förderung, um die Umsetzung anzureizen\r\nNach der bisherigen maßnahmenbezogenen Auswertung zeigt Abbildung 20 (unten) die bereits bekannte CO₂-Verminderungskostenkurve für das Zieljahr im Trendszenario aus der Akteurssicht. Die Segmente sind in der oberen Abbildung danach unterteilt, ob die CO₂-Verminderungstechnologie CAPEX- und/oder OPEX- oder keine Mehrkosten gegenüber der Referenztechnologie aufweist.\r\n\r\nAbbildung 20\r\nCO₂-Verminderungskostenkurve der bayerischen Industrie im Zieljahr der Klimaneutralität im Trendszenario aus Akteurssicht nach Kostenstruktur (oben) bzw. nach Maßnahmencluster (unten)\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE.\r\nIm Bereich mit negativen CO₂-Verminderungskosten befinden sich überwiegend Maßnahmen, deren Differenzkosten CAPEX-getrieben sind, die sich jedoch durch geringe OPEX gegenüber der Referenz (z.B. aufgrund niedrigerer Energiekosten aus Effizienzgründen) mindestens ausgleichen. Nahezu alle Elektrifizierungsmaßnahmen, wie der Einsatz von Wärmepumpen für Niedertemperaturprozesswärme (①) oder Wärmepumpen in Kombination mit Elektroheizkesseln für Mitteltemperaturprozesswärme (②), weisen CAPEX-Mehrkosten gegenüber der fossilen Wärmebereitstellung mit Erdgas auf. Dass dennoch negative Verminderungskosten erzielt werden liegt daran, dass die Effizienzgewinne der Wärmepumpe zu geringeren OPEX und damit in Summe vermiedenen Kosten gegenüber der Referenz führen.\r\n\r\nIm Bereich der positiven CO₂-Verminderungskosten zeigen Maßnahmen aus dem Bereich Brennstoffwechsel zu Wasserstoff bzw. grünen Molekülen OPEX-Mehrkosten gegenüber der fossilen Referenz. Ein Beispiel ist der Einsatz von Wasserstoffbrennern in der Ziegelproduktion (④). Durch die auch im Zieljahr noch hohen Energieträgerpreise der grünen Moleküle benötigen diese Maßnahmen eine OPEX-Förderung, um Kostenparität mit der Referenz zu erreichen.\r\n\r\nSchließlich verbleiben im Bereich der positiven Verminderungskosten teure Verfahrensroutenwechsel, beispielsweise der Umstieg von konventionellen Steamcrackern mit fossilem Naphtha zu elektrischen Steamcrackern mit synthetischem Naphtha (⑤), die OPEX- und CAPEX-Mehrkosten aufweisen. Auch die CO₂-Abscheidung mittels Aminwäsche in der Zementindustrie (③) fällt in diese Kategorie. Diese Maßnahmen würden ebenfalls von einer OPEX-Förderung profitieren.\r\n \r\nDas absolute Kostenniveau steigt sowohl bei der Umsetzung von CO₂-Verminderungsmaßnahmen als auch bei Reinvestitionen in die Referenztechnologie\r\nCO₂-Verminderungskosten stellen eine Form der Darstellung von Differenzkosten zwischen zwei Technologien dar. Negative CO₂-Verminderungskosten bedeuten daher, dass die Verminderungstechnologie Kosten gegenüber der Referenz einspart, ohne jedoch eine Aussage über das absolute Kostenniveau zu treffen.\r\n\r\nAbbildung 21\r\nEntwicklung der CO₂-Verminderungskosten (links) und der zugehörigen absoluten Kosten (rechts) im Vergleich der fossilen (oben) mit der elektrischen (unten) Papiermaschine im Trendszenario aus Akteurssicht\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE.\r\nAbbildung 21 (links) zeigt exemplarisch für den Vergleich der fossilen mit einer elektrischen Papiermaschine (mit Zufeuerung durch Wasserstoff und/oder Biomasse) den sinkenden Verlauf der CO₂-Verminderungskosten auf. Diese sinken von über 300 Euro pro vermiedener Tonne CO₂ im Status quo auf ca. 41 Euro pro vermiedener Tonne CO₂ im Klimaneutralitätsjahr. \r\n\r\nDie rechte Seite der Abbildung zeigt die absoluten Kosten der jeweiligen Technologie aus Akteurssicht. Die sinkenden CO₂-Verminderungskosten kommen demnach vor allem dadurch zustande, dass das Kostenniveau der konventionellen fossilen Referenz um knapp zehn Prozent ansteigt, während sich die Kosten der CO₂-Verminderungstechnologie mit der Zeit verringern. Dennoch verbleibt die elektrische Papiermaschine im Zieljahr mit 212 Euro pro Tonne Produkt etwa 35 Euro über dem Kostenniveau der fossilen Referenz im Status quo (187 Euro pro Tonne Produkt) bzw. im Zieljahr (205 Euro pro Tonne Produkt). Gründe für die langfristig steigenden Kosten bei einer Reinvestition in fossile Anlagen ist der steigende CO2-Preis sowie steigende Netznutzungsentgelte für Strom und Gas. Auch die Verminderungsmaßnahmen sind von Kostensteigerungen durch Netzentgelte betroffen. Langfristig sinken die Gesamtkosten für die Verminderungsmaßnahme, da die Wasserstoffkosten sinken.  Zusammenfassend zeigt sich, dass durch den Anstieg des CO₂ Preises und die Reduktion der frei zugeteilten Zertifikate im ETS I die gesellschaftlichen Kosten des THG-Ausstoßes für die Akteure Schritt für Schritt sichtbar werden. Hierdurch verteuert sich der Einsatz fossiler Technologien für Unternehmen und Gesellschaft und führt dazu, dass Klimaschutzinvestitionen angereizt werden. Dies entspricht zunächst dem gesellschaftlichen Konsens zum Klimaschutz und auch der aktuellen Beschlusslage in der EU. Problematisch wird es erst dann, wenn global unterschiedliche Geschwindigkeiten beim Klimaschutz existieren und so die Investitionen in den Klimaschutz zu Nachteilen im Wettbewerb mit dem europäischen Ausland führen. Folglich muss der EU ETS konsequent von weiteren politischen Maßnahmen wie dem Cross-Border-Adjustment-Mechanism (CBAM) flankiert werden, um Wettbewerb und Klimaschutz in Einklang zu bringen.\r\nNotwendige Investitionen verzögern sich: Jetzt Planungssicherheit schaffen, um ausstehende Investitionen zu aktivieren\r\nEin abschließender Überblick über die berechneten CO₂-Verminderungskostenkurven zeigt, dass ein großes Verminderungspotenzial mit negativen Verminderungskosten – insbesondere bei Elektrifizierungsmaßnahmen – gibt, die bei einer Umsetzung zu sowohl volkswirtschaftlichen als auch betriebswirtschaftlichen Kosteneinsparungen und gleichzeitiger CO₂-Verminderung führen würden. Dass diese Maßnahmen bisher nicht umgesetzt sind, deutet auf fehlende Planungssicherheit in den Unternehmen hin. Es müssen daher Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Vertrauen wirtschaftliche Energieträgerpreise zu schaffen, regulatorische Unsicherheiten zu beseitigen und zuverlässige infrastrukturelle Voraussetzungen zu schaffen.\r\nWettbewerbsfähige Energiepreise, Planungssicherheit und pragmatische Regulatorik können ein Treiber für die Transformationen der Industrie sein.\r\nDie Validierung und Diskussion der CO₂-Verminderungskosten wurde unter Beteiligung von Akteuren der bayerischen Industrie durchgeführt. Im Zuge dessen wurden die drängendsten Hemmnisse sowie aktuelle bzw. mögliche Treiber für die Transformation der Industrie gesammelt (Tabelle 4). Die wichtigsten Forderungen aus Sicht der Industrie sind dabei:\r\n\r\n\tZuverlässig niedrige und wettbewerbsfähige Energiepreise\r\n\tBeseitigung von Unsicherheiten bzgl. CO₂-Regulierung und CO₂-Infrastruktur\r\n\tPlanungssicherheit und pragmatische Regulatorik\r\n\r\nNeben dem Abbau der identifizierten Hemmnisse steht insbesondere die Schaffung und Stärkung von Transformationstreibern im Vordergrund, um die Umsetzung notwendiger Maßnahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele anzureizen. Zuverlässige Rahmenbedingungen schaffen dabei Planungssicherheit, um Investitionsentscheidungen in Transformationstechnologien verlässlich bewerten zu können.\r\n\r\nTabelle 4\r\nGesammelte Hemmnisse und Treiber aus Sicht der bayerischen Industrie\r\n\tWas sind konkrete Hemmnisse \r\nder Transformation?\tWas sind bzw. wären Treiber\r\nfür die Transformation?\r\nPolitisch\tFehlendes Transformationsbekenntnis\r\nFehlender Pragmatismus\r\nFehlende Brückentechnologien\t(Mehr) Pragmatische Regulatorik\r\nKeine Farbenlehre bei Molekülen\r\nEine Strompreiszone\r\nPlanungssicherheit\r\nRegulatorisch\tUnsicherheiten bzgl. CO₂-Regulatorik und -Infrastruktur\r\nUnsicherheit bei endender freien Zuteilung im EU-ETS I („Endgame“)\tKlare gesetzliche Vorgaben: \r\nz.B. ETS, Wärmeplanungsgesetz\r\nSchnelle(re) Genehmigungsverfahren\r\nÖkonomisch\tWettbewerbsdruck (EU-Ausland, global)\r\nSchwierige Finanzierungsvorgaben z.B. bzgl. ROI / Amortisationszeiten\r\nFehlende Zahlungsbereitschaft für grüne Produkte\r\nSteigende Gesamtkosten und Preise der Produkte\r\nUnpraktikable Förderbedingungen\tFinanzierung von Pilotprojekten, Förderungen, finanzielle Unterstützung (z.B. Klimaschutzverträge)\r\nEin dynamischer Strommarkt\r\nFlexible Maßnahmen im Sinne des eigentlichen Geschäftsmodells\r\nZuverlässige, niedrige und wettbewerbsfähige Energiepreise\r\nTechnologisch\tFehlende Praxiserfahrung bei der Umsetzung von Transformationstechnoligen und Pilotanlagen\r\nHöhe des grünen Energiebedarfs\r\nNetzausbau (kurz- & mittelfristig)\r\nWertschöpfungsketten brechen auf\tAusbau der Erneuerbaren als positiver Standortfaktor\r\nErfolgreiche Leuchtturmprojekte\r\nBestand (Infrastruktur und Anlagen) modifizierbar nutzen\r\nFlexibilitäten & Multi-Fuel-Fähigkeiten\r\nÖkologisch\tZielkonflikte: THG-Verminderung vs. andere ökologische Bereiche\tPriorisierung von Emissionsreduktionsmaßnahmen gegenüber anderen ökologischen Zielsetzungen (bspw. durch Feststellung überragenden öffentlichen Interesses)\r\nSozial /\r\nOrganisatorisch\tAkzeptanz der CO₂-Speicherung\r\nFehlendes Vertrauen in Standort\tBewusstsein für Klimawandel und Klimaschutz\r\nZielszenarien geben die Richtung vor, Trendanalysen bewerten die nächsten Schritte\r\nDie Industrietransformation braucht beides: Zielpfade zur langfristigen Orientierung, aber auch regelmäßige Anpassungen an aktuelle Trends\r\nDie vorliegende Studie zeigt, dass die Transformation der bayerischen Industrie zur Klimaneutralität einen stetigen Abgleich der Zielpfade mit aktuellen Trends erfordert. Nur so ist eine kontinuierliche Bewertung der verfügbaren Transformationsmaßnahmen unter aktuellen Rahmenbedingungen möglich. Zielszenarien sind essenziell, um langfristige Klimaziele zu definieren und die Richtung der Transformation vorzugeben. Sie bieten Orientierung, setzen strategische Leitplanken und ermöglichen die Ableitung konkreter Maßnahmen zur Emissionsminderung. Gleichzeitig verdeutlicht das Trendszenario, dass die Realität oft von diesen Zielpfaden abweicht. Die Gründe sind vielfältig: unter anderem zählen infrastrukturelle Hemmnisse, wirtschaftliche und regulatorische Unsicherheiten sowie unklare Preisentwicklungen dazu. Diese Entwicklungen zeigen, dass viele Annahmen aus früheren Studien – etwa zur Verfügbarkeit erneuerbarer Energieträger oder zur Geschwindigkeit des Technologiehochlaufs – einer techno-ökonomischen Neubewertung bedürfen.\r\n\r\nDaher ist eine regelmäßige Überprüfung der Zielpfade anhand aktueller Trends und Dynamiken unerlässlich. So kann sichergestellt werden, dass Maßnahmen weiterhin wirksam und wirtschaftlich tragfähig sind. Die CO₂-Verminderungskostenkurven bieten hierfür ein wertvolles Instrument: Sie ermöglichen einen differenzierten Vergleich einzelner Technologien unter verschiedenen Rahmenbedingungen und zeigen auf, welche Mehr- bzw. Minderkosten mit einer Maßnahmenumsetzung verbunden sind – sowohl aus volkswirtschaftlicher Systemsicht als auch aus betriebswirtschaftlicher Akteurssicht.\r\n\r\nFür die Zukunft bedeutet dies: Zielpfade müssen als strategischer Kompass erhalten bleiben, erfordern aber eine adaptive Transformationsstrategie, die regelmäßig anhand verlässlicher Daten, realistischer Annahmen und dem Abgleich mit tatsächlichen Entwicklungen aktualisiert wird. Auf diesem Weg kann die bayerische Industrie ihre Transformation voranbringen und Wettbewerbsfähigkeit sichern. Besonders Elektrifizierungs- und Effizienzmaßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden, da sie häufig zu negativen Verminderungskosten führen. Gleichzeitig müssen politisch regulatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Investitionen in komplexere Technologien, CO₂-Abscheidung oder Wasserstoffnutzung ermöglichen. Planungssicherheit, pragmatische Regulatorik und wettbewerbsfähige Energiepreise sind zentral für die Investitionsentscheidungen.\r\n\r\nDie Transformation der Industrie ist ein kontinuierlicher Prozess, der sowohl strategische Orientierung als auch eine regelmäßige Neubewertung der kurz- bis mittelfristig anstehenden Maßnahmen erfordert. Das Trendszenario liefert hierfür die notwendige Realitätsperspektive, um die langfristigen Ziele nicht aus dem Blick zu verlieren und gleichzeitig die nächsten Schritte wirksam zu gestalten. \r\nLiteraturverzeichnis\r\n[1]\tGuminski, Andrej: Bayernplan Energie 2040 - Wege zur Treibhausgasneutralität - Zusammenfassung. München: FfE, 2023.\r\n[2]\tKern, Timo: Energiesystemanalyse - Bayern klimaneutral - Abschlussbericht. München: Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE), 2024.\r\n[3]\tBayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG). In https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKlimaG\r\n[4]\tKoalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2023-2028 - Freiheit und Stabilität - Für ein modernes, weltoffenes und heimatverbundenes Bayern (BayKoaV).\r\n[5]\tDer Europäische Emissionshandel - Teilnehmer, Prinzip und Umsetzung des Europäischen Emissionshandels. In https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/der-europaeische-emissionshandel#teilnehmer-prinzip-und-umsetzung-des-europaischen-emissionshandels. (Abruf am 2024-02-11); Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt (UBA), 2023.\r\n[6]\tWorld Energy Outlook 2024. Paris: International Energy Agency (IEA), 2024.\r\n[7]\tMoritz, M. et al., Estimating global production and supply costs for green hydrogen and hydrogen-based green energy commodities, International Journal of Hydrogen Energy, https://doi.org/10.1016/j.ijhydene.2022.12.046\r\n[8]\tMohr, Stephan: Von der Theorie zur Praxis: Warum grüner Wasserstoff teurer ist als gedacht. München: FfE, 2025.\r\n[9]\tSmith, Erin: The cost of CO2 transport and storage in global integrated assessment modeling. In: International Journal of Greenhouse Gas Control Volume 109, July 2021, 103367. Cambridge, MA, USA: Massachusetts Institute of Technology, 2021.\r\n[10]\tGuminski, Andrej: CO2 Abatement in the European Industry Sector - Evaluation of Scenario-Based Transformation Pathways and Technical Abatement Measures. Unpublished Doctoral Dissertation. 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Frankfurt am Main: DECHEMA Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V., 2017.\r\n[16]\tRoadmap Chemie 2050 - Auf dem Weg zu einer treibhausgasneutralen chemischen Industrie in Deutschland. München, Frankfurt: Dechema, 2019.\r\n[17]\tDevelopment of State of the Art-Techniques in Cement Manufacturing: Trying to Look Ahead, Revision 2017. Düsseldorf: European Cement Research Academy GmbH (ECRA), 2017\r\n[18]\tQuentin, Jürgen: Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland - Jahr 2024. Berlin: Fachagentur Wind und Solar e. V., 2025.\r\n[19]\tEnergiebilanz Bayern 2022: https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiedaten/energiebilanz-2022/; München: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, 2025.\r\n[20]\tBayerische Versorgungssicherheitsstrategie - Energieplan Bayern 2040. München: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, 2024.\r\n[21]\tDas Bayerische Klimaschutzprogramm (2024). München: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, 2024.\r\n[22]\tBayerns Klimaziel im Kabinett schon vor Wochen gekippt. In https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayerns-klimaziel-im-kabinett-schon-vor-wochen-gekippt,UZOjOCN. (Abruf am 2025-08-25); München: Bayerischer Rundfunk, 2025.\r\n[23]\tAbout the EU ETS. In https://climate.ec.europa.eu/eu-action/eu-emissions-trading-system-eu-ets/about-eu-ets_en?prefLang=de&etrans=de. (Abruf am 2025-03-26); Brüssel: European Commission, 2026.\r\n[24]\tTreibhausgasemissionen nach Sektoren des KSG: Bayern: https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.statistik.bayern.de%2Fmam%2Fstatistik%2Fbauen_wohnen%2Fklima_luft%2Ftreibhausgasemissionen_nach_sektoren_des_ksg_10-2024.xlsx&wdOrigin=BROWSELINK; Fürth: Bayerisches Landesamt für Statistik, 2024.\r\n[25]\tTreibhausgasemissionen 2022 - Emissionshandelspflichtige stationäre Anlagen und Luftverkehr in Deutschland (VET-Bericht 2022). Berlin: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, 2023.\r\n[26]\tHerhold, Patrick: Europe and Germany’s Role in Catalyzing a Trillion-Euro Industry - Carbon Dioxide Removal. Deutschland: The Boston Consulting Group (BCG), 2024.\r\n[27]\tArnold, Fabian: Abschätzung zukünftiger Wasserstoffnetznutzungsentgelte. Köln: Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln, 2024.\r\n[28]\tAgora Energiewende (2023): Ein neuer Ordnungsrahmen für Erdgasverteilnetze. Analysen und Handlungsoptionen für eine bezahlbare und klimazielkompatible Transformation.\r\n[29]\tGaspreise für Haushalte im 1. Halbjahr 2024 um 4,0 % gestiegen - Pressemitteilung Nr. 375 vom 30.09.2024. In https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/09/PD24_375_61243.html. (Abruf am 2025-08-25); Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, 2024.\r\n[30]\tAgora Energiewende (2025): Stromnetzentgelte–gut und günstig. Ausbaukosten reduzieren und Entgeltsystem zukunftssicher aufstellen\r\n[31]\tDer Klima- und Transformationsfonds. In https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ktf-sondervermoegen-2207614. (Abruf am 2025-08-25); Berlin: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 2023.\r\n[32]\tHübner, Tobias: Entwicklung eines Industriemodells zur Ableitung kostenoptimierter Energietransformationspfade der deutschen Industrie. Dissertation. Herausgegeben durch Technische Universität München: München, 2022.\r\n[33]\tNextGen Furnace. In https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/dekarbonisierung-in-der-industrie/projekt/nextgen-furnace/. (Abruf am 2024-09-12); Cottbus: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien, 2022.\r\n\r\n \r\nAnhang\r\n\r\nAbbildung 22\r\nCO₂-Verminderungskostenkurven der bayerischen Industrie für das Zieljahr im Ziel- (Z) bzw. Trendszenario (T) aus System- (S) bzw. Akteurssicht (A) (von oben nach unten: Z+S, Z+A, T+S, T+A)\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE. \r\nTabelle 5\r\nErgebnistabelle der CO₂-Verminderungskostenkurve im Jahr 2035\r\nReferenz-\r\ntechnologie\tVerminderungs-\r\ntechnologie\tVerminderungskosten \r\nin Euro/t CO₂\r\n\r\nCO₂-Verminderungspotenzial \r\nin kt CO₂/a\r\n\t\tZielszenario\tTrendszenario\r\n\t\tSystem\tAkteur\tSystem\tAkteur\r\nProzesswärme < 100 °C,\r\nfossil, Sonstiges\tProzesswärme < 100 °C, \r\nElektr. (WP), Sonstiges\t-194\r\n773\t-348\r\n773\t-185\r\n773\t-329\r\n773\r\nProzesswärme < 100 °C,\r\nfossil, Fahrzeugbau\tProzesswärme < 100 °C, \r\nElektr. (WP), Fahrzeugbau\t-63\r\n105\t-188\r\n105\t-58\r\n105\t-173\r\n105\r\nProzesswärme < 100 °C, \r\nfossil, Grundstoffchemie\tProzesswärme < 100 °C,\r\nElektr. (WP), Gr.Chem.\t-58\r\n33\t-184\r\n33\t-52\r\n33\t-167\r\n33\r\nProzesswärme < 100 °C,\r\nfossil, Papier\tProzesswärme < 100 °C, \r\nElektr. (WP), Papier\t-50\r\n16\t-169\r\n16\t-45\r\n16\t-153\r\n16\r\nProzesswärme < 100 °C, \r\nfossil, NMM\tProzesswärme < 100 °C, \r\nElektr. (WP), NMM\t-19\r\n48\t-152\r\n48\t-10\r\n48\t-131\r\n48\r\nZementklinker, \r\nkonv. Ofen\tZementklinker,\r\nNeue Bindemittel\t-15\r\n37\t-172\r\n37\t-17\r\n39\t-161\r\n39\r\nProzesswärme 100-500°C,\r\nfossil, Papier\tProzesswärme 100-500°C, \r\nElektr. (WP + EK), Papier\t9\r\n334\t-106\r\n334\t28\r\n334\t-76\r\n334\r\nProzesswärme 100-500°C,\r\nfossil, Grundstoffchemie\tProzesswärme 100-500°C, \r\nElektr. (WP+EK), Gr.Chem.\t5\r\n142\t-114\r\n142\t25\r\n142\t-84\r\n142\r\nProzesswärme 100-500°C,\r\nfossil, Sonstiges\tProzesswärme 100-500°C, \r\nElektr. (WP + EK), Sonstig.\t6\r\n869\t-121\r\n869\t26\r\n869\t-91\r\n869\r\nProzesswärme 100-500 °C,\r\nfossil, Fahrzeugbau\tProzesswärme 100-500 °C, \r\nElektr. (WP + EK), FZ-Bau\t13\r\n115\t-112\r\n115\t32\r\n115\t-82\r\n115\r\nBehälterglas, \r\nkonv. Schmelzwanne\tBehälterglas, \r\nhybride Schmelzwanne\t-6\r\n101\t-199\r\n101\t268\r\n102\t135\r\n102\r\nProzesswärme 100-500°C,\r\nfossil, NMM\tProzesswärme 100-500°C, \r\nElektr. (WP + EK), NMM\t47\r\n233\t-84\r\n233\t67\r\n233\t-51\r\n233\r\nKalkherstellung,\r\nkonventionell\tKalkherstellung, \r\nBSW (Biog. Brennst. + H2)\t100\r\n57\t-23\r\n57\t154\r\n57\t56\r\n57\r\nKalkherstellung,\r\nkonventionell\tKalkherstellung, \r\nkonv. + CCS (Oxyfuel)\t91\r\n19\t-58\r\n19\t94\r\n22\t-41\r\n22\r\nZementklinker, \r\nkonventionell\tZementklinker,\r\nkonv. + CCS (Oxyfuel)\t107\r\n78\t-47\r\n78\t111\r\n91\t-29\r\n91\r\nProzesswärme < 100 °C,\r\nfossil, Sonstiges\tProzesswärme < 100 °C, \r\nBSW (H2), Sonstiges\t321\r\n86\t270\r\n86\t547\r\n71\t553\r\n71\r\nSteamcracker,\r\nkonventionell\tMethanol-to-Olefines\t123\r\n135\t-336\r\n135\t975\r\n135\t684\r\n135\r\nKalkherstellung, \r\nkonventionell\tKalkherstellung,\r\nkonventionell + CCS (AW)\t161\r\n211\t21\r\n211\t163\r\n211\t37\r\n211\r\nProzesswärme > 500 °C, \r\nfossil, NMM\tProzesswärme > 500 °C, \r\nBSW (H2), NMM\t214\r\n735\t129\r\n735\t433\r\n605\t403\r\n605\r\nProzesswärme 100-500°C, \r\nfossil, NMM\tProzesswärme 100-500°C, \r\nBSW (H2), NMM\t215\r\n58\t129\r\n58\t431\r\n48\t401\r\n48\r\nProzesswärme < 100 °C, \r\nfossil, NMM\tProzesswärme < 100 °C, \r\nBSW (H2), NMM\t217\r\n5\t133\r\n5\t445\r\n4\t418\r\n4\r\nZementklinker, \r\nkonventionell\tZementklinker, \r\nkonventionell + CCS (AW)\t188\r\n749\t48\r\n749\t192\r\n782\t67\r\n782\r\nPapiermaschine, \r\nfossil\tPapiermaschine, \r\nBSW (Biog. Brennst. + H2)\t240\r\n46\t169\r\n46\t539\r\n48\t539\r\n48\r\nProzesswärme < 100 °C, \r\nfossil, Papier\tProzesswärme < 100 °C, \r\nBSW (H2), Papier\t278\r\n2\t222\r\n2\t641\r\n1\t668\r\n1\r\nFlachglas, \r\nkonv. Schmelzwanne\tFlachglas, \r\nhybride Schmelzwanne\t184\r\n76\t22\r\n76\t529\r\n76\t442\r\n76\r\nProzesswärme < 100 °C, \r\nfossil, Grundstoffchemie\tProzesswärme < 100 °C, \r\nBSW (H2), Gr.Chem.\t286\r\n4\t228\r\n4\t636\r\n3\t658\r\n3\r\nProzesswärme 100-500 °C, \r\nfossil, Papier\tProzesswärme 100-500 °C, \r\nBSW (H2), Papier\t305\r\n84\t257\r\n84\t707\r\n69\t750\r\n69\r\nProzesswärme > 500 °C, \r\nfossil, Papier\tProzesswärme > 500 °C, \r\nBSW (H2), Papier\t307\r\n8\t262\r\n8\t718\r\n6\t764\r\n6\r\nPapiermaschine,\r\nfossil\tPapiermaschine, \r\nelektrisch\t196\r\n230\t-61\r\n230\t337\r\n234\t109\r\n234\r\nProzesswärme 100-500°C, \r\nfossil, Grundstoffchemie\tProzesswärme 100-500°C, \r\nBSW (H2), Gr.Chem.\t310\r\n35\t259\r\n35\t694\r\n29\t730\r\n29\r\nZiegelherstellung, \r\nfossil\tZiegelherstellung,\r\nBSW (H2)\t316\r\n130\t271\r\n130\t720\r\n131\t765\r\n131\r\nProzesswärme < 100 °C,\r\nfossil, Fahrzeugbau\tProzesswärme < 100 °C,\r\nBSW (H2), Fahrzeugbau\t313\r\n12\t260\r\n12\t672\r\n10\t701\r\n10\r\nProzesswärme 100-500 °C, \r\nfossil, Fahrzeugbau\tProzesswärme 100-500 °C, \r\nBSW (H2), Fahrzeugbau\t316\r\n29\t261\r\n29\t651\r\n24\t673\r\n24\r\nProzesswärme > 500 °C, \r\nfossil, Sonstiges\tProzesswärme > 500 °C, \r\nBSW (H2), Sonstiges\t324\r\n128\t280\r\n128\t742\r\n105\t792\r\n105\r\nProzesswärme 100-500 °C, \r\nfossil, Sonstiges\tProzesswärme 100-500 °C, \r\nBSW (H2), Sonstiges\t332\r\n217\t280\r\n217\t676\r\n179\t703\r\n179\r\nBehälterglas, \r\nkonv. Schmelzwanne\tBehälterglas, \r\nelektrische Schmelzwanne\t424\r\n19\t176\r\n19\t471\r\n19\t233\r\n19\r\nSteamcracker, \r\nkonventionell\tElektrocracker \r\ninkl. chemisches Recycling\t788\r\n49\t596\r\n49\t741\r\n49\t545\r\n49\r\nSteamcracker,\r\nkonventionell\tMethanol-to-Aromatics\t733\r\n12\t348\r\n12\t2078\r\n12\t1954\r\n12\r\nSteamcracker,\r\nkonventionell\tElektrocracker \r\ninkl. Bio-Naphtha\t1.009\r\n24\t914\r\n24\t968\r\n24\t870\r\n24\r\nSteamcracker,\r\nkonventionell\tElektrocracker \r\ninkl. synth. Naphtha\t1.693\r\n196\t1.705\r\n196\t2.082\r\n196\t2.173\r\n196\r\nAbkürzungen: AW = Aminwäsche, BSW = Brennstoffwechsel, EK = Elektrodenkessel, H2 = Wasserstoff, NMM = Nicht-metallische Mineralien, WP = Wärmepumpe\r\n\r\n \r\nTabelle 6\r\nErgebnistabelle der CO₂-Verminderungskostenkurve im Zieljahr\r\nReferenz-\r\ntechnologie\tVerminderungs-\r\ntechnologie\tVerminderungskosten \r\nin Euro/t CO₂\r\n\r\nCO₂-Verminderungspotenzial \r\nin kt CO₂/a\r\n\t\tZielszenario\tTrendszenario\r\n\t\tSystem\tAkteur\tSystem\tAkteur\r\nProzesswärme < 100 °C,\r\nfossil, Sonstiges\tProzesswärme < 100 °C, \r\nElektr. (WP), Sonstiges\t-205\r\n1.628\t-365\r\n1.628\t-231\r\n1.628\t-364\r\n1.628\r\nProzesswärme < 100 °C,\r\nfossil, Fahrzeugbau\tProzesswärme < 100 °C, \r\nElektr. (WP), Fahrzeugbau\t-72\r\n211\t-201\r\n211\t-99\r\n211\t-202\r\n211\r\nProzesswärme < 100 °C, \r\nfossil, Grundstoffchemie\tProzesswärme < 100 °C,\r\nElektr. (WP), Gr.Chem.\t-67\r\n65\t-196\r\n65\t-92\r\n65\t-195\r\n65\r\nProzesswärme < 100 °C,\r\nfossil, Papier\tProzesswärme < 100 °C, \r\nElektr. (WP), Papier\t-62\r\n31\t-183\r\n31\t-87\r\n31\t-183\r\n31\r\nProzesswärme < 100 °C, \r\nfossil, NMM\tProzesswärme < 100 °C, \r\nElektr. (WP), NMM\t-16\r\n101\t-161\r\n101\t-32\r\n101\t-148\r\n101\r\nZementklinker, \r\nkonv. Ofen\tZementklinker,\r\nNeue Bindemittel\t-15\r\n59\t-197\r\n59\t-19\r\n76\t-171\r\n76\r\nProzesswärme 100-500 °C,\r\nfossil, Papier\tProzesswärme 100-500 °C, \r\nElektr. (WP + EK), Papier\t17\r\n647\t-98\r\n647\t-7\r\n647\t-95\r\n647\r\nProzesswärme 100-500 °C,\r\nfossil, Grundstoffchemie\tProzesswärme 100-500 °C, \r\nElektr. (WP+EK), Gr.Chem.\t17\r\n281\t-105\r\n281\t-7\r\n281\t-102\r\n281\r\nProzesswärme 100-500 °C,\r\nfossil, Sonstiges\tProzesswärme 100-500 °C, \r\nElektr. (WP + EK), Sonstig.\t25\r\n1.829\t-108\r\n1.829\t1\r\n1.829\t-106\r\n1.829\r\nProzesswärme 100-500 °C,\r\nfossil, Fahrzeugbau\tProzesswärme 100-500 °C, \r\nElektr. (WP + EK), FZ-Bau\t31\r\n230\t-101\r\n230\t7\r\n230\t-69\r\n230\r\nBehälterglas, \r\nkonv. Schmelzwanne\tBehälterglas, \r\nhybride Schmelzwanne\t7\r\n145\t-257\r\n145\t12\r\n145\t-220\r\n145\r\nProzesswärme 100-500 °C,\r\nfossil, NMM\tProzesswärme 100-500 °C, \r\nElektr. (WP + EK), NMM\t70\r\n493\t-74\r\n493\t59\r\n493\t-56\r\n493\r\nKalkherstellung,\r\nkonventionell\tKalkherstellung, \r\nBSW (Biog. Brennst. + H2)\t81\r\n17\t-66\r\n17\t90\r\n17\t-24\r\n17\r\nKalkherstellung,\r\nkonventionell\tKalkherstellung, \r\nkonv. + CCS (Oxyfuel)\t95\r\n51\t-77\r\n51\t96\r\n51\t-45\r\n51\r\nZementklinker, \r\nkonventionell\tZementklinker,\r\nkonv. + CCS (Oxyfuel)\t113\r\n205\t-64\r\n205\t115\r\n264\t-31\r\n264\r\nProzesswärme < 100 °C,\r\nfossil, Sonstiges\tProzesswärme < 100 °C, \r\nBSW (H2), Sonstiges\t211\r\n181\t147\r\n181\t116\r\n181\t64\r\n181\r\nSteamcracker,\r\nkonventionell\tMethanol-to-Olefines\t58\r\n397\t-439\r\n397\t116\r\n397\t-338\r\n397\r\nKalkherstellung, \r\nkonventionell\tKalkherstellung,\r\nkonventionell + CCS (AW)\t165\r\n405\t-1\r\n405\t166\r\n405\t32\r\n405\r\nProzesswärme > 500 °C, \r\nfossil, NMM\tProzesswärme > 500 °C, \r\nBSW (H2), NMM\t149\r\n1.598\t45\r\n1.598\t184\r\n1.598\t118\r\n1.598\r\nProzesswärme 100-500°C, \r\nfossil, NMM\tProzesswärme 100-500°C, \r\nBSW (H2), NMM\t150\r\n123\t45\r\n123\t185\r\n123\t118\r\n123\r\nProzesswärme < 100 °C, \r\nfossil, NMM\tProzesswärme < 100 °C, \r\nBSW (H2), NMM\t149\r\n11\t47\r\n11\t186\r\n11\t122\r\n11\r\nZementklinker, \r\nkonventionell\tZementklinker, \r\nkonventionell + CCS (AW)\t191\r\n1.419\t26\r\n1.419\t196\r\n1.834\t64\r\n1.834\r\nPapiermaschine, \r\nfossil\tPapiermaschine, \r\nBSW (Biog. Brennst. + H2)\t149\r\n110\t62\r\n110\t202\r\n121\t157\r\n121\r\nProzesswärme < 100 °C, \r\nfossil, Papier\tProzesswärme < 100 °C, \r\nBSW (H2), Papier\t167\r\n3\t97\r\n3\t231\r\n3\t205\r\n3\r\nFlachglas, \r\nkonv. Schmelzwanne\tFlachglas, \r\nhybride Schmelzwanne\t220\r\n120\t-48\r\n120\t231\r\n120\t-3\r\n120\r\nProzesswärme < 100 °C, \r\nfossil, Grundstoffchemie\tProzesswärme < 100 °C, \r\nBSW (H2), Gr.Chem.\t181\r\n7\t109\r\n7\t240\r\n7\t211\r\n7\r\nProzesswärme 100-500°C, \r\nfossil, Papier\tProzesswärme 100-500°C, \r\nBSW (H2), Papier\t183\r\n162\t123\r\n162\t253\r\n162\t238\r\n162\r\nProzesswärme > 500 °C, \r\nfossil, Papier\tProzesswärme > 500 °C, \r\nBSW (H2), Papier\t182\r\n15\t124\r\n15\t254\r\n15\t242\r\n15\r\nPapiermaschine,\r\nfossil\tPapiermaschine, \r\nelektrisch\t239\r\n440\t-9\r\n440\t254\r\n484\t41\r\n484\r\nProzesswärme 100-500°C, \r\nfossil, Grundstoffchemie\tProzesswärme 100-500 C, \r\nBSW (H2), Gr.Chem.\t195\r\n70\t131\r\n70\t260\r\n70\t240\r\n70\r\nZiegelherstellung, \r\nfossil\tZiegelherstellung,\r\nBSW (H2)\t194\r\n320\t136\r\n320\t262\r\n320\t249\r\n320\r\nProzesswärme < 100 °C,\r\nfossil, Fahrzeugbau\tProzesswärme < 100 °C,\r\nBSW (H2), Fahrzeugbau\t207\r\n23\t140\r\n23\t264\r\n23\t239\r\n23\r\nProzesswärme 100-500°C, \r\nfossil, Fahrzeugbau\tProzesswärme 100-500°C, \r\nBSW (H2), Fahrzeugbau\t219\r\n58\t148\r\n58\t268\r\n58\t267\r\n58\r\nProzesswärme > 500 °C, \r\nfossil, Sonstiges\tProzesswärme > 500 °C, \r\nBSW (H2), Sonstiges\t198\r\n270\t142\r\n270\t270\r\n270\t259\r\n270\r\nProzesswärme 100-500°C, \r\nfossil, Sonstiges\tProzesswärme 100-500°C, \r\nBSW (H2), Sonstiges\t233\r\n457\t166\r\n457\t283\r\n457\t256\r\n457\r\nBehälterglas, \r\nkonv. Schmelzwanne\tBehälterglas, \r\nelektrische Schmelzwanne\t474\r\n36\t249\r\n36\t454\r\n36\t257\r\n36\r\nSteamcracker, \r\nkonventionell\tElektrocracker \r\ninkl. chemisches Recycling\t871\r\n129\t669\r\n129\t702\r\n129\t498\r\n129\r\nSteamcracker,\r\nkonventionell\tMethanol-to-Aromatics\t607\r\n23\t173\r\n23\t791\r\n23\t423\r\n23\r\nSteamcracker,\r\nkonventionell\tElektrocracker \r\ninkl. Bio-Naphtha\t1.066\r\n70\t957\r\n70\t899\r\n70\t789\r\n70\r\nSteamcracker,\r\nkonventionell\tElektrocracker \r\ninkl. synth. Naphtha\t1.776\r\n549\t1.778\r\n549\t1.606\r\n549\t1.608\r\n549\r\nAbkürzungen: AW = Aminwäsche, BSW = Brennstoffwechsel, EK = Elektrodenkessel, H2 = Wasserstoff, NMM = Nicht-metallische Mineralien, WP = Wärmepumpe\r\n\r\n\r\n \r\nTabelle 7 \r\nProzessparameter\r\nProzesstechnologie\tCAPEX\r\nfixe OPEX\r\n\r\nin €/tProdukt\tQuelle\tLebensdauer\r\n\r\nin Jahren\tQuelle\tBrennstoff-/\r\nStromverbrauch\r\n\r\nin MWh/tProdukt\tQuelle\r\nPapiermaschine, fossil (Referenz)\t330\r\n18\t[13]\t20\t[10]\t1,10\r\n0,39\t[10]\r\nPapiermaschine, elektrisch\t340\r\n19\t[13]\t20\t[10]\t0,37\r\n0,97\t[10]\r\nPapiermaschine, Brennstoffwechsel\t330\r\n18\t[13]\t20\t[10]\t1,1\r\n0,39\t[10]\r\nChlor, konv. Membranverfahren\t710\r\n107\t[32]\t10\t[32]\t0,20\r\n2,36\t[14]\r\nChlor, Membranv. mit O2 -Verzehrkathode\t940\r\n140\t[32]\t10\t[32]\t0,20\r\n1,75\t[14]\r\nSteamcracker\t5510\r\n826\t[32]\t40\t[10]\t36,60\r\n0,09\t[15]\r\nElektrocracker, inkl. Bio-Naphthaherstellung\t9430\r\n480\t[32]\t40\t[14]\t93,00\r\n5,52\t[16]\r\nElektrocracker, inkl. synth. Naphthaherst.\t6650\r\n170\t[32]\t40\t[14]\t36,60\r\n4,89\t[14]\r\nMtA\t910\r\n90\t[32]\t40\t[14]\t27,06\r\n5,80\t[14]\r\nMtO \t910\r\n90\t[32]\t20\t[14]\t17,62\r\n4,74\t[15]\r\nE-Cracker (inkl. Pyrolyseöl aus chem. Recycl.)\t5840\r\n290\t[16]\t40\t[16]\t63,00\r\n4,89\t[16]\r\nZiegelherstellung, \r\nkonventionell\t124,76\r\n6,25\t[32]\t40\t[32]\t0,44\r\n0,15\t[32]\r\nZiegelherstellung, Brennstoffwechsel\t124,76\r\n6,25\t[10]\t40\t[32]\t0,44\r\n0,15\t[32]\r\nZementklinker,\r\nElektroofen\t300\r\n21\t[32]\t10\t[32]\t0,03\r\n1,33\t[32]\r\nZementklinker,\r\nkonventioneller Ofen\t298\r\n11\t[32]\t40\t[14]\t1,05\r\n0,09\t[14]\r\nZementklinker, \r\nNeue Bindemittel\t282\r\n13\t[32]\t30\t[14]\t0,71\r\n0,09\t[14]\r\nZementklinker, konv. + CCS (Aminwäsche)\t298\r\n11\t[32]\t20\t[32]\t1,68\r\n0,16\t[32]\r\nZementklinker, konv. + CCS (Oxyfuel-Verfahren)\t298\r\n11\t[32]\t20\t[32]\t1,08\r\n0,24\t[32]\r\nZementklinker,\r\nBrennstoffwechsel\t298\r\n11\t[32]\t40\t[32]\t1,05\r\n0,09\t[32]\r\nBehälterglas, \r\nkonv. Schmelzwanne\t713\r\n36\t[32]\t12\t[13]\t1,64\r\n0,39\t[32]\r\nBehälterglas, \r\nelektr. Schmelzwanne\t754\r\n38\t[13]\t5\t[13]\t0,00\r\n1,51\t[14]\r\nBehälterglas, \r\nhybride Schmelzwanne\t240\r\n12\t[33]\t15\t[13]\t1,32\r\n0,40\t[14]\r\nFlachglas, \r\nkonv. Schmelzwanne\t643\r\n32\t[32]\t15\t[13]\t2,24\r\n0,25\t[14]\r\nFlachglas, \r\nelektr. Schmelzwanne\t240\r\n12\t[13]\t15\t[13]\t2,09\r\n0,32\t[14]\r\nKalkherstellung, \r\nkonventionell\t74\r\n4\t[32]\t40\t[32]\t1,14\r\n0,11\t[10]\r\nKalkherstellung, konv. + CCS (Aminwäsche)\t74\r\n4\t[32]\t20\t[32]\t1,77\r\n0,18\t[10]\r\nKalkherstellung, konv. + CCS (Oxyfuelverfahren)\t74\r\n4\t[32]\t20\t[32]\t1,77\r\n0,18\t[10]\r\nKalkherstellung, \r\nBrennstoffwechsel\t74\r\n4\t[10]\t40\t[32]\t1,14\r\n0,11\t[10]\r\nHinweis für CCS-Maßnahmen: Die in Tabelle 7 gezeigten CAPEX und fixen OPEX stellen die Investitionen in die Ofentechnologie exkl. Kosten der Abscheidetechnologie dar. Diese sind in Tabelle 8 gezeigt.\r\n\r\n\r\nTabelle 8\r\nParameter der CO₂-Abscheidetechnologien (Carbon Capture)\r\nTechnologie\tCAPEX\r\nin €/tCO2\tFixe OPEX\r\nin €/tCO2\tAbscheiderate\tQuelle\r\nAminwäsche\t180\t70\t95%\t[17]\r\nOxyfuel-Verfahren\t106\t28\t95%\t[17]\r\n\r\nTabelle 9\r\nCAPEX und fixe OPEX der Querschnittstechnologien nach [10] und Praxiserfahrung\r\nProzesstechnologie\tCAPEX\r\nin Tsd. €/MWhth\tFixe OPEX\r\nin Tsd. €/ MWhth\tLebensdauer \r\nin Jahren\tNutzungsgrad\r\nProzesswärme 100-500 °C,\r\nReferenz\t130,00\t0,00\t20\t0,9\r\nProzesswärme 100-500 °C, Brennstoffwechsel\t130,00\t0,00\t20\t0,9\r\nProzesswärme 100-500 °C, Elektrifizierung\t275,00\t13,75\t20\t2,2\r\nProzesswärme < 100 °C, \r\nReferenz\t65,00\t3,25\t20\t0,9\r\nProzesswärme < 100 °C, Brennstoffwechsel\t65,00\t3,25\t20\t0,9\r\nProzesswärme < 100 °C, Elektrifizierung\t500,00\t25,00\t20\t3,5\r\nTabelle 10 \r\nBerücksichtigte Prozessemissionen\r\nProzesstechnologie\tProzessemissionen\r\nin tCO2/tProdukt\tQuelle\r\nSteamcracker\t1,99\t[15]\r\nMethanol-to-Aromatics (MtA)\r\n(inkl. Direct Air Capture (DAC) \r\n+ Methanolsynthese)\t-5,89\t[14]\r\nMethanol-to-Olefins (MtO)\r\n(inkl. DAC + Methanolsynthese)\t-3,84\t[15]\r\nZiegelherstellung (alle Verfahren)\t0,09\t[32]\r\nZementklinkerherstellung (alle Verfahren)\t0,54\t[32]\r\nAlternative Bindemittel\t0,19\t[14]\r\nZementklinkerherstellung, (alle Verfahren)\t0,54\t[32]\r\nBehälterglas (alle Verfahren)\t0,04\t[32]\r\nFlachglas (alle Verfahren)\t0,19\t[14]\r\nKalkherstellung (alle Verfahren)\t0,73\t[10]\r\n\r\n\r\nTabelle 11\r\nProduktionsmengenentwicklungen in kt im Trends- und Zielszenario \r\n(eigene Annahmen und Berechnungen, FfE).\r\nProdukt\tZielszenario\tTrendszenario\r\n\t2025\t2035\t2045\t2025\t2035\t2045\r\nPapier\t3.308 \t3.334 \t3.082\t3.200 \t3.238 \t3.394\r\nChlor\t318 \t324 \t318\t318 \t324 \t318\r\nHVC\t537\t626 \t587\t537 \t626 \t587\r\nZiegel\t3.526 \t3.526\t3.558\t3.526 \t3.526\t3.558\r\nZementklinker\t3.374 \t3.559 \t2.770\t3.498 \t3.682 \t3.580 \r\nHohlglas\t599 \t581 \t539 \t599\t581 \t539 \r\nFlachglas\t230 \t236 \t256 \t230 \t236 \t256 \r\nKalk\t623\t676 \t481 \t623 \t676 \t481 \r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Markus Fisch\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-246\r\nmarkus.fisch@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001963","regulatoryProjectTitle":"Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/59/ce/646829/Stellungnahme-Gutachten-SG2512010031.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Industriestrompreis einführen\r\nEffektiver Industriestrompreis zum Schutz vor De-Industrialisierung dringend erforderlich\r\nErforderlichkeit\r\n\r\nIn der Übergangsphase der Energiewende brauchen wir schnellstmöglich einen effektiven Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen. Unabhängig von der Bezeichnung (zwischenzeitlich „Brückenstrompreis“, im Koalitionsvertrag nun wieder „Industriestrom-preis“) darf dabei weder der Sektor noch die Branche oder die Größe des Unternehmens entscheiden. Vielmehr kommt es darauf an, dass sich das Unternehmen im internationalen Wettbewerb behaupten muss und eine hohe Energieintensität aufweist.\r\n\r\nOhne eine solche befristete staatliche Entlastung bei den Strompreisen wird die De-Industrialisierung weiter voranschreiten und zu schweren Verwerfungen in der gesamten Wirtschaft führen. Es droht eine Verlagerung von Produktion und damit Arbeitsplätzen an kostengünstigere Standorte im (vornehmlich außereuropäischen) Ausland. Dies hätte schwerwiegende Folgen auch für nachgelagerte Branchen sowie gravierende Auswirkungen auf Wertschöpfung und Wohlstand in Deutschland und der EU.\r\n\r\nZusätzliche Maßnahmen zur Absenkung der Strompreise für die ganze Breite der Wirtschaft sind zwar erforderlich (z. B. die dauerhafte Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und die Deckelung der Netzentgelte), können aber bei Weitem nicht die Lücke zu international wettbewerbsfähigen Preisen schließen. Im europäischen Industriestrompreis-vergleich steht Deutschland seit Jahren auf einem der hintersten Plätze. Die staatlich indu-zierten Stromkostenbestandteile (ohne Netzentgelt) lagen im Jahr 2024 bei einem Anteil von 8,8 Prozent; das macht bei einem durchschnittlichen Strompreis von 16,99 Cent in der Abnahmeklasse von 160.000 bis 20 Mio. kWh nur 1,49 Cent aus. Entlastungen bei den staatlichen Abgaben stellen daher keine hinreichenden Alternativen zu einem Industries-trompreis dar, sondern sind notwendige Ergänzungen.\r\n \r\nAusgestaltung\r\n\r\nBerechtigtenkreis\r\nDen ermäßigten Strompreis sollten alle energieintensiven und im internationalen Wett-bewerb stehenden Unternehmen, unabhängig von der Beschäftigtenzahl oder der Umsatz-höhe (also auch KMU), erhalten. \r\n\r\nFür die Feststellung der Energieintensität gibt es unterschiedliche Ansatzpunkte, z.B.:\r\n\r\n–\tMan knüpft an einen fixen Verbrauchswert an, wie z.B. bei der Strompreisbremse > 30.000 kWh.\r\n–\tNach einem Vorschlag StMWi soll Art. 17 Abs. 1a der EU-Energiesteuer-RL herangezogen werden:\r\nAls „energieintensiver Betrieb“ gilt eine Betriebseinheit, bei der sich entweder die Ener-gie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes belau-fen …\r\n–\tNach §§ 40 ff. EEG a.F. (EEG-Umlage) musste der Anteil der Stromkosten an der Brutto-wertschöpfung über 14 Prozent liegen.\r\n–\tWie bei der Besonderen Ausgleichsregelung nach § 31 EnFG gilt ein Unternehmen als energieintensiv, wenn es einer bestimmten Branche (WZ-Code) angehört. Auf individuel-le Verbrauchswerte kommt es nicht an.\r\n\r\nUnternehmen, die heute noch überwiegend auf Gas angewiesen sind und daher trotz hoher Kosten nur wenig entlastet werden, könnten für ihren Stromanteil ebenfalls pauschal (nach Branchen oder einem einfachen Nachweisverfahren) einbezogen werden. Damit würde zugleich ein gewisser Anreiz für eine rasche Elektrifizierung gesetzt, wo das technisch mög-lich ist.\r\n\r\nAnders als bei der Besonderen Ausgleichsregelung sollte es einen gleitenden Einstieg geben und keine „Fallbeilregelung“; d. h. auch Unternehmen, die die Kriterien nur knapp verfeh-len, sollten profitieren können. Das lässt sich beispielsweise über eine gestaffelte Entlastung innerhalb einer bestimmten Spanne erreichen. Es bietet sich an, umgehend eine Experten-kommission unter Beteiligung verschiedener Branchen einzusetzen, um die Kriterien zu entwerfen und im Anschluss in die breitere Anhörung zu geben.\r\n\r\nAuch bei der Feststellung der internationalen Wettbewerbssituation gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Es sollten keine allzu strengen Maßstäbe angelegt werden:\r\n\r\n–\tJe nachdem, welches Kriterium für die Energieintensität ausgewählt wird, könnte es sich anbieten, die Internationalität schlicht zu vermuten (sicher z. B. bei dem eher harten EEG-Kriterium sinnvoll).\r\n–\tGgf. könnte man auch hier mit Branchengruppen arbeiten, um die Internationalität zu vermuten (in diese Richtung denkt das StMWi).\r\n–\tDie „Handelsintensität“ mit anderen Ländern eignet sich nicht als Kriterium, da diese aufwändig nachzuweisen ist bzw. festzulegen wäre, welches Volumen oder wie viele aus-ländische Handelskontakte erforderlich sind. Außerdem kann eine internationale Wett-bewerbssituation bereits vorliegen, wenn sich auch ausländische Unternehmen für einen inländischen Auftrag bewerben.\r\n\r\nWeitere Anforderungen (z. B. verpflichtende Klimaschutzmaßnahmen, Arbeitsplatzerhal-tungspflicht) sind abzulehnen. Sie schaffen zusätzliche Bürokratie und sind häufig aus prak-tischen Gründen nicht umsetzbar. Wirtschaftlich realisierbare Effizienzmaßnahmen haben gerade energieintensive Unternehmen in aller Regel bereits umgesetzt. Zudem wirken nied-rige Strompreise von selbst als Anreiz für den Einsatz klimafreundlicher/effizienter Techno-logien, die meist strombasiert sind.\r\n\r\nHöhe der Beihilfe\r\nEin Strompreis von (brutto, d.h. inklusive aller Abgaben) vier Cent pro Kilowattstunde würde die energieintensive Industrie im internationalen Wettbewerb wirkungsvoll entlasten, ins-besondere mit Blick auf die USA und China. Andere Vorschläge, die von fünf bis sechs Cent reichen, stellen immerhin gegenüber dem Status quo bereits eine deutliche Verbesserung dar.\r\n\r\nZusätzliche Maßnahmen zur Absenkung der Strompreise (z. B. die dauerhafte Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Minimum, Deckelung der Netzentgelte, Verlängerung der Strompreiskompensation) bleiben neben einem Industriestrompreis erforderlich. \r\n\r\nBefristung\r\nDie aktuelle Strompreisprognose der Prognos AG im Auftrag der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft zeigt, dass selbst beim Erreichen der ehrgeizigen Ausbauziele bei erneuerbaren Energien und Netzen die durchschnittlichen Großhandelsstrompreise nicht vor Ende des Jahrzehnts auf ein wettbewerbsfähiges Niveau sinken werden und langfristig über den Preisen von 2019/2020 liegen. Wir brauchen daher zwingend eine Lösung für eine Übergangszeit bis mindestens 2030. Um Investitionsentscheidungen zugunsten des Stand-orts zu ermöglichen, muss Vertrauen geschaffen werden, dass der Industriestrompreis so lange wie notwendig gewährleistet wird.\r\n\r\nFinanzierung\r\nDer Industriestrompreis darf zur Finanzierung nicht auf die anderen Stromkunden umgelegt werden, sondern muss aus Haushaltsmitteln finanziert werden. Um einer Deindustrialisie-rung wirkungsvoll entgegenzuwirken, ist eine verlässliche Absicherung entscheidend; dafür bietet sich der Klima- und Transformationsfonds (KTF) an.\r\n\r\nEU-Beihilferecht\r\nDer Industriestrompreis muss europarechtlich abgesichert und unbürokratisch umsetzbar sein. Ohne einen Industriestrompreis drohen industrielle Wertschöpfungsketten in ganz Europa Schaden zu nehmen. Die Bundesregierung muss nun schnellstens ein entsprechen-des Konzept erstellen und sich in Brüssel für die zügige Realisierung einsetzen. Um das Ge-nehmigungsverfahren der EU-KOM zu beschleunigen, bietet es sich an, auf bereits beste-hende beihilferechtlichen Grundlagen (z.B. für die Strompreiskompensation) aufzusetzen, anstatt ein neues beihilferechtliches Regime zu verabschieden. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001963","regulatoryProjectTitle":"Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4b/11/646831/Stellungnahme-Gutachten-SG2512010032.pdf","pdfPageCount":47,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nStromspeicher für Unternehmen\r\n\r\nLeitfaden\r\nStand: September 2025\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nSpeicher als Schlüssel für eine zukunftsfähige Energiestrategie\r\nDie Energiewende stellt Unternehmen vor große Herausforderungen: volatile Strompreise, steigende Netzentgelte und die Notwendigkeit, Lastspitzen und Elektrifizierungsprojekte effizient zu bewältigen. Zugleich eröffnet sie neue Chancen insbesondere dann, wenn die Kostenvorteile erneuerbarer Energien nutzbar gemacht werden. Speicher können ein Schlüssel für mehr Wettbewerbsfähigkeit und gleichzeitig ein Baustein sein, um die Energiewende in Bayern und ganz Deutschland erfolgreich umzusetzen.\r\n\r\nSpeicher ermöglichen es Unternehmen, den eigenen Stromverbrauch flexibler zu steuern und die Abhängigkeit von externen Preisentwicklungen zu verringern. Ob durch die Reduktion von Lastspitzen, die Optimierung des Eigenverbrauchs in Kombination mit erneuerbaren Energien oder die Nutzung variabler Stromtarife – Speicher tragen unmittelbar zur Senkung von Energiekosten bei und können neue Erlösquellen erschließen. Gleichzeitig leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung unserer Stromnetze und damit zur Integration erneuerbarer Energien. Auch für eine Notstromversorgung des eigenen Betriebs kann ein Batteriespeicher sinnvoll sein.\r\n\r\nTrotz gesunkener Kosten für Speicher und wachsender technischer Möglichkeiten sind die Potenziale in Gewerbe und Industrie bislang kaum ausgeschöpft. Viele Unternehmen zögern noch aufgrund fehlender Informationen über konkrete Anwendungsfälle, regulatorische Rahmenbedingungen und Wirtschaftlichkeitsfragen. Genau hier setzt unser Leitfaden an: Er zeigt praxisnah, wie Speicher geplant, dimensioniert und wirtschaftlich bewertet werden können, um Unternehmen eine erste Orientierung zu geben.\r\n\r\nBertram Brossardt\r\n26. September 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\n1\tEinleitung\t1\r\n2\tGewerbespeicher auf einen Blick\t3\r\n2.1\tFunktionsweise und Komponenten\t3\r\n2.2\tTechnische Parameter eines Gewerbespeichers\t3\r\n2.3\tWelche Batterietechnologien kommen in Frage?\t5\r\n3\tWelche Anwendungsfälle gibt es?\t7\r\n3.1\tBehind-the-meter Anwendungen\t9\r\n3.1.1\tVerbrauchssteuerung\t9\r\n3.1.2\tEntlastungstatbestände\t12\r\n3.1.3\tTarifoptimierung\t15\r\n3.1.4\tNetz- und Versorgungsmanagement\t16\r\n3.2\tFront-of-the-meter Anwendungen\t19\r\n3.3\tMulti-Use: Kombination von Anwendungen\t21\r\n4\tWas ist bei Errichtung zu beachten?\t24\r\n4.1\tBaurecht\t25\r\n4.2\tSchutzbelange\t26\r\n4.3\tZugangsvoraussetzungen und sonstige Pflichten\t27\r\n4.4\tAktuelle Förderprogramme\t28\r\n5\tVon der Theorie in die Praxis\t30\r\n5.1\tDimensionierung eines Gewerbespeichers\t30\r\n5.2\tWirtschaftlichkeitsberechnung eines Gewerbespeichers\t33\r\n5.2.1\tKostenkomponenten eines Gewerbespeichers\t33\r\n5.2.2\tSchritt-für-Schritt Anleitung am Beispiel Peak Shaving\t36\r\nLiteraturverzeichnis\t39\r\nAnsprechpartner/Impressum\t42\r\n\r\n\r\n \r\nEinleitung\r\nRelevanz und Potenziale von Stromspeichern\r\nVolatile Strompreise und Energiekrisen stellen energieintensive Unternehmen sowie Betriebe, die verstärkt auf Elektrifizierung setzen möchten, vor wachsende Herausforderungen. Der Einsatz von Batteriespeichern zur Flexibilisierung von Verbrauch und Erzeugung gewinnt dabei für Gewerbe und Industrie zunehmend an Bedeutung, um von steigenden Strompreisen unabhängiger zu werden, Energie effizienter zu nutzen und zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Erhebliche Kostensenkungen für Batteriespeicher in den vergangenen Jahren haben diese Entwicklung weiter beschleunigt. Deutlich wird der Trend in der installierten Speicherkapazität in Gewerbe und Industrie (hier zusammengefasst unter dem Begriff „Gewerbespeicherkapazität“) in Deutschland, die sich laut Marktstammdatenregister zwischen 2022 und Juli 2025 auf 905 MWh mehr als vervierfacht hat (Abbildung 1).\r\n\r\nAbbildung 1 \r\nEntwicklung der installierten Gewerbespeicherkapazität in Deutschland\r\n \r\nQuelle: Marktstammdatenregister\r\n\r\nZwar werden Gewerbespeicher zunehmend zur Steigerung der unternehmenseigenen Flexibilität eingesetzt, im Vergleich zu Heim- und Großspeichern bleiben Potenziale aber weitestgehend ungenutzt. Im Juli 2025 entfielen rund 82 Prozent der gesamten installierten Batteriespeicherkapazität in Deutschland (21 GWh) auf Heimspeicher. Großbatteriespeicher machten etwa 14 Prozent aus – mit steigender Tendenz. Gewerbespeicher lagen mit 905 MWh hingegen bei lediglich rund vier Prozent. Dies zeigt: Viele Unternehmen schöpfen ihre Potenziale noch nicht aus.\r\nEine zentrale Hürde bei der Nutzung von Gewerbespeichern zur Steigerung der unternehmenseigenen Energieflexibilität besteht häufig in der fehlenden Klarheit über konkrete Anwendungsfälle und Einsparpotenziale im betrieblichen Alltag. Hinzu kommen regulatorische Unsicherheiten bei der Errichtung und dem Betrieb von Gewerbespeichern. \r\n\r\nDieser Leitfaden richtet sich daher insbesondere an energieverantwortliche Personen in Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen – insbesondere in solchen mit hohem Stromverbrauch oder zunehmender Elektrifizierung. Ziel des Leitfadens ist, den Einstieg in das Thema zu erleichtern, Orientierung zu bieten und praxisnahe Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz von Gewerbespeichern aufzuzeigen.\r\nGewerbespeicher auf einen Blick\r\nFunktionsweise und technische Grundlagen \r\nFunktionsweise und Komponenten\r\nGewerbespeicher sind Batteriespeicherlösungen, die speziell in Gewerbe und Industrie eingesetzt werden. In ihrer Grundfunktion können sie Energie speichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder bereitstellen. Auf technologischer Ebene handelt es sich um stationäre elektrochemische Speichersysteme. Sie bestehen im Wesentlichen aus einer positiven und negativen Elektrode (Kathode, Anode) sowie einem Elektrolyten, der den \r\nIonenfluss zwischen beiden ermöglicht. Ein Separator verhindert dabei Kurzschlüsse. Durch eine elektrochemische Reaktion kann elektrische Energie aus dem Netz oder aus Stromerzeugungsanlagen in chemische Energie umgewandelt und dadurch gespeichert werden. Durch Umkehrung der Reaktion wird die gespeicherte Energie zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Form von elektrischem Strom zur Verfügung gestellt. Dies erlaubt eine zeitlich flexible Nutzung der zuvor eingespeicherten Energie.\r\n\r\nBei stationären Speichern haben sich modulare Systeme als gängige Bauweise etabliert. Dies erlaubt eine hohe Skalierbarkeit. Neben den Batteriezellen und -modulen, die die Speichereinheit bilden, besteht ein Gewerbespeicher auch aus Balance-of-System (BoS) Komponenten. Dabei handelt es sich um Geräte und Infrastruktur, die über die Speichereinheit hinaus zur Sicherstellung der Systemfunktion benötigt werden. Zu den BoS-Komponenten zählt das Energieumwandlungssystem mit Transformator und Wechselrichter, die zur Spannungsanpassung und Umwandlung zwischen Gleich- und Wechselstrom zwischen Batteriespeicher und Stromnetz eingesetzt werden. Weitere wichtige Komponenten sind die Temperatureinheit zur Überwachung und Regelung der Betriebstemperatur, eine Brandschutzvorrichtung zur Früherkennung und Reaktion im Brandfall sowie Kontroll- und Steuerungssysteme. Anbieter für Gewerbespeicher bieten oft ganzheitliche Moduleinheiten an, die Speichereinheit und BoS-Komponenten kombinieren. \r\nTechnische Parameter eines Gewerbespeichers\r\nBatteriespeicher lassen sich durch verschiedene technische Kennwerte beschreiben, die je nach Anwendung und Speicherbedarf individuell durch Systemauslegung und Konfiguration angepasst werden können. Daher variieren deren Dimensionen von Anlage zu Anlage teilweise erheblich. \r\n\r\nTabelle 1 zeigt eine Übersicht über die relevantesten Parameter. Die Entwicklung von Batteriespeichern verläuft derzeit äußerst dynamisch, weshalb in zukünftigen Systemauslegungen mit einer weiteren Verbesserung der Leistungsparameter zu rechnen ist.\r\n \r\nTabelle 1\r\nTechnische Parameter \r\nParameter\tBeschreibung\tEinheit\tWertebereich (Stand Juli 2025)\r\nEnergie-\r\nkapazität\tGibt die Energiemenge an, die der Speicher insgesamt speichern kann.\tkWh\tBis ca. 1 MWh\r\nEnergiedichte\tGibt an, welche Energiemenge pro Gewicht (Masse) gespeichert werden kann.\tWh/kg\tCa. 90-190 Wh/kg (LFP)\r\nLeistung\tGibt die Menge an Energie an, die der Speicher pro Zeiteinheit abgeben oder aufnehmen kann.\tkW\tCa. 1 kW -1 MW\r\nEnergy-to-Power (E/P) \r\nRatio\tGibt das Verhältnis zwischen Energiekapazität und Leistung an und wird oft als „Entladezeit bei Volllast“ bezeichnet. \th\tz.B. 1 h / 2 h / 4 h Speicher\r\nReaktionszeit\tGibt an, wie schnell der Speicher von einem inaktiven in einen aktiven Betriebsmodus versetzt werden kann. \tSek\tMillisekunden\r\nGesamtwirkungsgrad / Round Trip \r\nEfficiency (RTE)\tGesamtwirkungsgrad, der das Verhältnis zwischen entladener und geladener Energie über einen vollständigen Lade-/Entladezyklus angibt und Verluste im Speicherprozess reflektiert.\t%\tCa. 85-90 % \r\nKalendarische Lebensdauer\tGibt die Zeit an, in der ein Batteriespeicher betrieben werden kann, bevor sich seine Leistungsparameter erheblich verschlechtern. (i.d.R. < 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität).\tJahre\tCa. 10-15 Jahre\r\nZyklische Lebensdauer\tGibt die Anzahl an Zyklen an, die ein Batteriespeicher erreichen kann, bevor sich seine Leistungsparameter erheblich verschlechtern. (i.d.R. < 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität).\tAnzahl Zyklen\tCa. 2.000-7.000 Zyklen\r\nQuelle: IOGP (2024), Taabodi et al. (2025), Battery Charts (2025)\r\n\r\n \r\nBei der Anschaffung eines Gewerbespeichers sind insbesondere Energiekapazität, Leistung und das Energy-to-Power (E/P) Verhältnis ausschlaggebend. Letzteres bestimmt dabei, wie lange ein Speicher seine maximale Leistung bereitstellen kann. Wird der Speicher beispielsweise für die Bereitstellung von Primärregelleistung eingesetzt, also um das Stromnetz zu stabilisieren, wird eine geringere Entladezeit benötigt, da in diesem Anwendungsfall für kurze Zeit hohe Leistungen benötigt werden. Dagegen erfordert die Eigenverbrauchsoptimierung, z.B. in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, ein höheres E/P-Verhältnis, denn hier stehen eine längere Speicherung und zeitversetzte Nutzung des eigenerzeugten Stroms im Vordergrund.\r\n\r\nWährend bei Elektroautos eine hohe Energiedichte eine entscheidende Rolle spielt, ist diese bei Gewerbespeichern zwar für den Antransport oder bei begrenzter Platzverfügbarkeit vorteilhaft, durch die stationäre Anwendung lassen sich aber auch Systeme mit geringerer Energiedichte einsetzen. Ein hoher Wirkungsgrad (RTE) sowie eine lange Lebensdauer sind insbesondere im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hinsichtlich der Kosten für Energieverluste sowie des Nutzungs- und Abschreibungszeitraums relevant. Die Speicherlebensdauer wird in kalendarische und zyklische Alterung unterschieden. Die kalendarische Lebensdauer beschreibt die zeitabhängige Alterung, während die zyklische Lebensdauer angibt, wie viele Lade- und Entladezyklen ein Speicher absolvieren kann, bevor seine Kapazität unter einen Schwellenwert (typischerweise 80 Prozent der Ursprungskapazität) degradiert. \r\n\r\nDie tatsächliche Degradation der Batterie hängt maßgeblich vom spezifischen Nutzungsprofil ab. Die Entladeraten, der mittlere Ladezustand und Temperaturbedingungen beeinflussen die Alterung dabei maßgeblich. Für Gewerbespeicher sind in der Praxis die vom Hersteller zugesicherten Garantien ausschlaggebend – entweder in Form garantierter Nutzungsjahre oder Mindestzyklen. Dies setzt voraus, dass der Speicher herstellerkonform eingesetzt wird. Dementsprechend sind Garantieangaben der Hersteller zu vergleichen und im Betrieb die jeweils definierten Einsatzbedingungen und Betriebsgrenzen zu beachten, um die garantierte Lebensdauer zu gewährleisten.\r\nWelche Batterietechnologien kommen in Frage?\r\nDerzeit sind Lithium-Ionen-Batterien (Li-Ion) die vorherrschende Batterietechnologie in stationären Speicheranwendungen. In Li-Ion-Batterien erfolgt der Ladungstransport durch die Bewegung von Lithium-Ionen zwischen den Elektroden. Kathoden- und Anodenmaterialien sind dabei lithiumbasierte Speichermaterialien. Unter den modernen Batterietechnologien weisen sie die größte Dynamik in Forschung und Entwicklung auf. Ihre Kosten sind dadurch in den letzten Jahren rapide gesunken, weshalb Li-Ion Batterien eine attraktive Technologie für die stationäre Anwendung darstellen. \r\n\r\nLi-Ion-Batterien existieren in verschiedenen Zellchemien und unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich ihres Kathodenmaterials. Für stationäre Anwendungen sind u.a. Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Oxid (NMC) und Lithium-Eisen-Phosphat (LFP) als Kathodenmaterialien verbreitet. Während früher in stationären Speichern primär NMC-Batterien zum Einsatz kamen – insbesondere aufgrund ihrer hohen Energiedichte und ihrer Verbreitung im Bereich der Elektromobilität – zeichnete sich in der Industrie für stationäre Speicher zunehmend ein Technologiewechsel hin zu LFP-Batterien ab. Diese Entwicklung wird auf die wettbewerbsfähigen Preise und die Verbesserung der spezifischen Energiedichte von LFP-Batterien zurückgeführt. Langlebigkeit, thermische Stabilität und hohe Sicherheit gelten als weitere Vorteile von LFP-Batterien. Zudem enthalten sie kein Kobalt, Nickel oder Mangan, deren Gewinnung mit Umweltbelastungen und ethischen Bedenken verbunden ist. Prognosen gehen davon aus, dass der Marktanteil von LFP-Batterien auch in den kommenden Jahren weltweit weiter steigen wird. \r\n\r\nAuch in der Entwicklung neuer Batterietechnologien rückt der Verzicht auf kritische Rohstoffe zunehmend in den Fokus. Als mögliche Alternative zu Li-Ion-Batterien befinden sich mehrere lithiumfreie Technologien in der Entwicklung oder stehen kurz vor der Marktreife. Insbesondere Natrium-Ionen-Technologien rücken dabei immer stärker in den Fokus. Natrium-Ionen-Batterien (SIB) nutzen Natrium-Ionen statt Lithium-Ionen als Ladungsträger und gelten aufgrund ihrer Umweltverträglichkeit und dem Verzicht auf knappe oder kritische Rohstoffe als vielversprechende Alternative.\r\nInnovation aus Bayern\r\nBayern treibt die Entwicklung moderner Batterietechnologien entscheidend voran. Drei aktuelle Initiativen zeigen die Bandbreite dieser Entwicklungen:\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nWelche Anwendungsfälle gibt es?\r\nEinsatzmöglichkeiten und deren Funktionalität\r\nGewerbespeicher bieten vielfältige Potenziale zur Flexibilisierung, Kostenreduktion oder Erlösgenerierung. Ihre Fähigkeit, Strom zwischenzuspeichern und zeitversetzt bereitzustellen, kann in zahlreichen Anwendungen eingesetzt werden. Grundsätzlich wird zwischen zwei übergeordneten Einsatzbereichen unterschieden, die sich aus der Position des Speichers zum Stromzähler und dessen Funktion ergeben:\r\n\r\nAbbildung 2 \r\nÜbersicht der BTM- und FTM-Anwendungsfälle\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\n\r\nBehind-the-meter (BTM). Der Speicher wird auf der Verbrauchsseite des Zählers (hinter dem Zähler) genutzt und dient primär der Optimierung des Energiebezugs am Verbrauchsstandort. Im Fokus stehen Eigenverbrauchsoptimierung, Erhöhung der Netzunabhängigkeit oder zeitliche Entkopplung von Netzbezug und Last (z.B. Lastspitzenkappung). Ein reiner BTM-Speicher wird ausschließlich verbrauchsorientiert genutzt und nimmt nicht aktiv am öffentlichen Strommarkt oder an Systemdienstleistungen teil. \r\n\r\nFront-of-the-meter (FTM). Der Speicher wird auf der Netzseite des Zählers (vor dem Zähler) genutzt. Im Fokus stehen Anwendungen wie die Erbringung von Systemdienstleistungen (z.B. Regelleistung) oder die Teilnahme am Strommarkt zur Nutzung von Preisdifferenzen (sog. Arbitrage). Anders als bei BTM ist der Speicher nicht an einen spezifischen Verbrauchsprozess gekoppelt, sondern dient der externen Optimierung.\r\n\r\nAus den in Abbildung 2 dargestellten Anwendungsfällen ergeben sich Kosteneinspar- und Erlöspotenziale. In Kombination mit einer erneuerbaren Energien (EE) Anlage kann die Reduktion des Strombezug aus dem Netz und die Erhöhung des Verbrauchs von selbst erzeugtem Strom einen wirksamen Preishebel darstellen. Die Erhöhung des Eigenverbrauchs lohnt sich im Vergleich zum Netzbezug bereits dadurch, dass keine öffentliche Infrastruktur genutzt wird und daher keine Umlagen und Netzentgelte anfallen.\r\n\r\nAbbildung 3 \r\nPrüfkriterien der Anwendungsfälle\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\nAuch ohne EE-Anlage können Gewerbespeicher gezielt zur Reduktion einzelner Strompreiskomponenten beitragen. Der Strompreis setzt sich aus Kosten für die Energiebeschaffung, Netzentgelten sowie staatlichen Abgaben, Umlagen und Steuern zusammen. Deren Höhe und Anteil am Gesamtstrompreis variieren teils erheblich je nach Verbrauchssituation. Ein Blick auf die Bestandteile des eigenen Strompreises zeigt mögliche Stellschrauben und Einsparpotenziale. Im Jahr 2024 entfallen die größten Anteile auf die Energiebeschaffung und Netzentgelte. Studien prognostizieren mittelfristig steigende Netzentgelte, u.a. wegen höherer Infrastrukturkosten. Je nach Ausgestaltung einer möglichen Deckelung durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt könnten sie künftig noch stärker ins Gewicht fallen. Denkbare Anwendungen können anhand der Kriterien in Abbildung 3 schrittweise geprüft werden. Kommen mehrere Anwendungen in Betracht, sind Multi-Use-Konzepte näher zu untersuchen.\r\nBehind-the-meter Anwendungen \r\nVerbrauchssteuerung\r\nIn Kombination mit einer EE-Anlage ist die Eigenverbrauchsoptimierung ein häufig genutzter Anwendungsfall für Gewerbespeicher. Grundsätzlich gilt: Eigenverbrauch ist finanziell vorteilhaft, wenn der Strombezugspreis inklusive Umlagen, Abgaben und Netzentgelten die Vergütung für eine Netzeinspeisung übersteigt (bei EEG-geförderten Anlagen die Einspeisevergütung). Dies ist 2025 in der Regel der Fall, was große Potenziale für Gewerbespeicher bietet. \r\n\r\nZudem ist eine Stromsteuerbefreiung für PV-Anlagen möglich, wenn der erzeugte Strom selbst verbraucht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG). Auch der danach in einem Batteriespeicher gespeicherter Strom bleibt steuerfrei, sofern er nicht ins Netz eingespeist oder verkauft wird. Für größere Anlagen kann eine Befreiung greifen, wenn der Strom für bestimmte industrielle Prozesse genutzt wird. Daher lohnt es sich zu prüfen, ob eine Ausnahme nach § 9 Abs. 1 StromStG greift. \r\n \r\nAbbildung 4\r\nEigenverbrauchsoptimierung in Kombination mit einer EE-Anlage\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\nAuch ohne eine EE-Anlage können Gewerbespeicher zur Reduktion einzelner Strompreiskomponenten beitragen. Hinsichtlich Netzentgelten gibt es mehrere Mechanismen. Kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch unter 100.000 kWh und ohne registrierende 15-Minuten-Leistungsmessung zahlen in der Regel einen Arbeitspreis pro kWh und einen festen Grundpreis. Bei Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) wird zusätzlich ein Leistungspreis (Euro/kW) erhoben, der auf der jährlich höchsten 15-Minuten-Leistungsspitze im Abrechnungsjahr basiert. \r\n\r\nAbbildung 5\r\nPeak Shaving (Lastspitzenkappung)\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\nDamit kann bereits eine einmalige kurzfristige Lastspitze – etwa durch den gleichzeitigen Betrieb mehrerer Maschinen – die Kosten für das gesamte Jahr deutlich erhöhen, selbst wenn der durchschnittliche Verbrauch wesentlich geringer ist. Ein häufiger Anwendungsfall ist daher für viele Unternehmen das sogenannte Peak Shaving (auch Lastspitzenkappung). In Lastspitzenzeiten kann ein Batteriespeicher den maximalen Leistungsbezug reduzieren und dadurch den Leistungspreis der Netzentgelte verringern (Abbildung 5). \r\n\r\nMit der bevorstehenden Netzentgeltreform ab 2029 wird im Festlegungsverfahren zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS) derzeit der Ersatz des Leistungspreises durch einen Kapazitätspreis diskutiert. Dadurch würde das Peak Shaving in seiner klassischen Form an Bedeutung verlieren. Je nach Ausgestaltungsform der zukünftigen Netzentgeltkomponenten könnte eine Reform aber auch alternative Speicherpotenziale eröffnen. Es empfiehlt sich daher, die weiteren Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen.\r\nEntlastungstatbestände\r\nEin Gewerbespeicher kann zudem zur Erfüllung bestimmter Entlastungstatbestände beitragen, etwa im Rahmen der atypischen oder intensiven Netznutzung gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV. Beide Modelle ermöglichen eine individuelle Vereinbarung zur Reduktion der Netzentgelte mit dem Netzbetreiber. Diese Regelung soll Anreize für netzdienliches Verhalten schaffen. \r\n\r\nWährend bei der atypischen Netznutzung eine gezielte Verlagerung von Lastspitzen außerhalb der typischen Hochlastzeitfenster (HLZ) im Fokus steht (Abbildung 6), zielt die intensive Netznutzung auf eine dauerhaft hohe Auslastung des Netzanschlusses ab (Abbildung 7). In der politischen Diskussion gerät vor allem die intensive Netznutzung zunehmend in die Kritik. Hintergrund ist die Frage, wie ein dauerhaft hoher und kaum anpassbarer Stromverbrauch mit den Anforderungen eines immer stärker schwankenden, erneuerbaren Energiesystems vereinbar ist. Derzeit gilt sie noch als Entlastungstatbestand, von dem Unternehmen finanziell profitieren können. Allerdings könnten sich durch die anstehende Netzentgeltreform Änderungen ergeben. Es ist daher auch im Kontext der Entlastungstatbestände ratsam, die weitere Diskussion zur Netzentgeltreform aufmerksam zu verfolgen.\r\n \r\nAbbildung 6\r\nAtypische Netznutzung\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\n\r\n\r\n\r\nAbbildung 7\r\nIntensive Netznutzung (Bandlastverbrauch)\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\n\r\n\r\nTarifoptimierung\r\nNeben den Netzentgelten lassen sich auch die Energiebeschaffungskosten durch die Nutzung variabler Stromtarife optimieren. Seit 2025 sind Lieferanten nach § 41a EnWG verpflichtet, Letztverbrauchern mit intelligentem Messsystem (§ 2 Nr. 7 MsbG) dynamische Tarife anzubieten, die zeitlich aufgelöst Spotmarktpreise abbilden. Verbrauchern eröffnen sie die Möglichkeit, von Preisschwankungen zu profitieren. Gewerbespeicher können dabei insbesondere dann als flexible Lastverschiebungseinheiten agieren, wenn sich der Strombedarf des Unternehmens nicht mit den Niedrigpreisphasen des Tarifs deckt. Da variable Tarife auch zu Hochpreisphasen führen, ist ein tariflich orientiertes Energiemanagement essenziell. RLM-Kunden sind im gesetzlichen Anspruch nur erfasst, wenn ihr Messsystem über ein Smart-Meter-Gateway eingebunden ist. Unabhängig davon bieten viele Versorger aber auch dynamische Tarife für Gewerbekunden auf vertraglicher Basis an.\r\n\r\nSeit April 2025 besteht mit § 14a EnWG ebenfalls ein Preishebel auf Netzentgelte für bestimmte Kundengruppen. Steuerbare Verbrauchseinheiten im Niederspannungsnetz (u.a. Batteriespeicher) mit einer Leistung über 4,2 kW und Inbetriebnahme ab 01.01.2024 sind zur Teilnahme an § 14a EnWG verpflichtet. Sie können vom Netzbetreiber zur Engpassvermeidung temporär in ihrer Wirkleistung begrenzt werden und erhalten dafür reduzierte Netzentgelte. Hierfür sind drei Module vorgesehen. \r\nModul 1 (verpflichtend) gewährt pauschal reduzierte Netzentgelte, Modul 2 (optional) ermöglicht bei separatem Zähler eine prozentuale Entgeltminderung. Modul 3 ergänzt dies optional um ein zeitvariables Netzentgelt mit drei Preiszonen pro Tag, wodurch Verbraucher gezielt Niedrigpreiszeiten nutzen und ihre Netzentgelte senken können. Da das § 14a-Regime jedoch derzeit auf Niederspannungskunden beschränkt ist und Modul 3 Kunden mit intelligentem Messsystem und ohne registrierende Leistungsmessung (RLM) vorbehalten ist, sind viele Gewerbebetriebe von diesen Anreizen ausgeschlossen. Im Rahmen von AgNeS werden auch dynamische Netzentgelte sowie eine Erweiterung des § 14a auf weitere Kundengruppen diskutiert. Dementsprechend ist im Zuge der Netzentgeltreform 2029 eine stärkere Ausrichtung auf zeitvariable Komponenten möglich, die auch für Gewerbespeichern wirtschaftliche Potenziale eröffnen könnten. \r\n\r\nAbbildung 8\r\nNutzung zeitvariabler Tarife\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\nNetz- und Versorgungsmanagement\r\nAls weitere Anwendungsfälle können Gewerbespeicher auch dem Netz- und Versorgungsmanagement dienen. Bei der Notstromversorgung stehen weniger die laufenden Stromkosten im Vordergrund, sondern vielmehr die Sicherstellung der Versorgungsstabilität (Abbildung 9). Dies ist insbesondere für Unternehmen mit kritischer Infrastruktur relevant und dient der Vermeidung von Produktionsausfällen oder Schäden an technischen Komponenten. Notstromversorgung wird in der Praxis oft in Form einer Leistungsvorhaltung umgesetzt.\r\n\r\nAbbildung 9\r\nNotstromversorgung\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\nIm Kontext zunehmender Netzanschlussherausforderungen und begrenzten Ausbaukapazitäten gewinnt auch die Rolle von Stromspeichern zur Vermeidung von Investitionen in größere Anschlussleistungen an Bedeutung. Mit § 8a EEG besteht zudem eine regulatorische Grundlage für flexible Netzanschlussvereinbarungen bei EE-Anlagen, die eine anschlussseitige Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung ermöglichen (Abbildung 10). \r\n\r\nAbbildung 10\r\nNetzanschlussoptimierung\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\n\r\nFront-of-the-meter Anwendungen\r\nNeben den BTM-Anwendungen bietet ein Gewerbespeicher auch bei einer FTM-Nutzung Potenziale zur Erschließung zusätzlicher Erlösquellen. Der Speicher dient dann nicht mehr primär dem Eigenverbrauch, sondern agiert als eigenständige, marktaktive Einheit. Zusätzliche Erlöse lassen sich auf den Spot- oder Systemdienstleistungsmärkten realisieren. Sowohl die Spotmarktteilnahme (Abbildung 11) als auch die Erbringung von Systemdienstleistungen (Abbildung 12) ist mit Zugangsvoraussetzungen verbunden, wie z.B. Mindesthandelsvolumina, technische Anforderungen oder eine Mindestspeicherleistung. Ein Pooling über Aggregatoren (Virtual Power Plants, VPP) erlaubt auch kleineren Speicherbetreibern Teilnahmeanforderungen gemeinsam zu erfüllen. Anbieter werben bereits mit der Anbindung von Kleinstanlagen < 25 kW. Ob sich die Anbindung lohnt, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Marktübersicht des pv magazine Deutschland zu Algotradern gibt Einblick in die aktiven Vermarkter, von denen viele zusätzlich VPPs im Portfolio haben.\r\n\r\nFTM-Speicher werden selten auf nur einem Markt eingesetzt, sondern meist parallel auf mehreren Märkten optimiert. Dies ist gängige Praxis, um Erlöse marktübergreifend zu maximieren. Wird der Speicher ausschließlich (ohne Eigenverbrauchsanteil) FTM verwendet und wird er symmetrisch betrieben (speist er also abzüglich Verluste genauso viel Energie ins Netz, wie er entnimmt), ist zudem eine Befreiung von Netzentgelten und Umlagen nach § 118 EnWG und § 21 EnFG möglich. Stationäre Batteriespeicher, die Strom nur vorübergehend speichern und wieder ins Versorgungsnetz einspeisen, gelten laut § 5 StromStG als Teil des Versorgungsnetzes – der gespeicherte Strom ist dann ebenfalls stromsteuerfrei. § 5 StromStG gilt nur auf aus dem Netz bezogene und wiedereingespeiste Strommengen.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nAbbildung 11\r\nSpotmarkthandel\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\nAbbildung 12\r\nSystemdienstleistungen\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\nMulti-Use: Kombination von Anwendungen\r\nStatt einen Gewerbespeicher ausschließlich für eine einzelne Anwendung zu nutzen, ist es oft sinnvoll, mehrere Anwendungsfälle gezielt miteinander zu kombinieren. Dieses Konzept wird als Multi-Use bezeichnet und zielt darauf ab, die technische und wirtschaftliche Effizienz des Speichers zu maximieren. Durch die parallele oder sequenzielle Nutzung für verschiedene Zwecke kann der wirtschaftliche Nutzen des Speichers oft deutlich erhöht werden. Kostenreduktions- und Erlösquellen lassen sich teils überlagern, wodurch die Auslastung erhöht und die Amortisationszeit des Speichers erheblich verkürzt werden kann. \r\n\r\nOb eine Kombination verschiedener Anwendungen sinnvoll ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen und dem Lastprofil des Unternehmens ab. Grundsätzlich gilt, dass eine Priorisierung der Anwendungen hinsichtlich Nutzungskonflikten nötig ist. Ein Energie-Management-System (EMS) hilft dabei, die Anwendungsfälle zu koordinieren und die optimale Operationsstrategie sowie Priorisierungen umzusetzen. Hierbei muss sichergestellt werden, dass externe Zusagen nicht verletzt werden, die für den Anwendungsfall disqualifizieren könnten (z.B. bei der Erbringung von Regelleistung). Je mehr Anwendungsfälle kombiniert werden, desto höhere wirtschaftliche Vorteile können sich ergeben – gleichzeitig gewinnt das System aber an Komplexität und mögliche Nutzungskonflikte nehmen zu. Aggregatoren und Dienstleister können dabei unterstützen, die Multi-Use Anwendung technisch und marktseitig umzusetzen, insbesondere bei kleineren Speicherbetreibern.\r\n\r\nNach aktueller Regulatorik ist es einfacher, BTM-Nutzungen miteinander zu kombinieren, ebenso wie FTM-Nutzungen untereinander. Hierbei finden die Kombination von Eigenverbrauchsoptimierung und Lastspitzenkappung in der Praxis oft Anwendung. Der Speicher kann dann in Zeiten ohne Lastspitzen zur Eigenverbrauchsoptimierung genutzt werden, sofern seine Verfügbarkeit für selten auftretende Lastspitzen gewährleistet bleibt. Bei der FTM-Anwendung ist die Kombination von Spotmärkten und Regelleistung gängige Praxis. \r\nBei der Kombination von BTM- mit FTM-Nutzungen hingegen sind besondere regulatorische und technische Anforderungen zu beachten, um wirtschaftliche Nachteile durch Förderverluste zu vermeiden. Diesbezüglich bestehen aktuell zwei zentrale Fallstricke:\r\n\r\nAbbildung 13\r\nZentrale Hürden bei der Kombination von BTM & FTM-Anwendungen\r\n  \r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\nFür die Kombination von FTM und BTM kommen im Wesentlichen zwei Ansätze in Frage: Ein Speicher wird hybrid für FTM und BTM genutzt oder es werden zwei physisch getrennte Speicher mit separaten Zählern für die FTM und BTM-Anwendung eingesetzt. Während die hybride Nutzung eines Speichers zwar mit einem geringeren initialen Investitionsaufwand verbunden ist und zu einer höheren Auslastung führt, stellt sie hohe Anforderungen an das EMS und erfordert ein klares Mess- und Abrechnungskonzept zur Aufteilung in Eigenverbrauch und FTM-Anwendung. Bei zwei separaten Systemen ist der Installationsaufwand höher und die Auslastung geringer, durch die spezialisierte Nutzung gibt es aber weniger operative Konflikte und die regulatorische Einordnung ist eindeutiger, insbesondere im Hinblick auf Netzentgeltbefreiungen und EEG-Einspeisevergütungen, aber auch in Bezug auf Präqualifikationsanforderungen für die Marktteilnahme oder die Steuerung über einen Aggregator.\r\n§ 19 EEG soll Klarheit hinsichtlich EEG-Förderung schaffen\r\nSeit dem 1. Januar 2024 ermöglicht das EEG zwei Optionen für Mischstromspeicher: die erweiterte Abgrenzungsoption mit technischer Trennung (§ 19 Abs. 3b) und eine vereinfachte Pauschalregelung (§ 19 Abs. 3c). Ziel ist eine flexible Nutzung für Eigenverbrauch, Spotmarkthandel und Systemdienstleistungen sowie die anteilige EEG-Förderung und EnFG-Umlagebefreiung zu ermöglichen. Eine Anwendung ist jedoch erst nach Festlegung durch die Bundesnetzagentur möglich (§ 85d EnWG) – spätestens bis 30. Juni 2026. Bis dahin besteht keine regulatorisch klar geregelte Anwendung.\r\n\r\n\r\nWas ist bei Errichtung zu beachten?\r\nGenehmigungsanforderungen \r\nWurden geeignete Anwendungsfälle identifiziert, ist im nächsten Schritt eine Auseinandersetzung mit den genehmigungsrelevanten Aspekten der Errichtung nötig. Dazu zählen baurechtliche Vorgaben sowie Anforderungen an Umwelt-, Brand- und Immissionsschutz. Ebenso sind die Klärung von Fördermöglichkeiten, der Netzzugang, bestehende Meldepflichten sowie die Voraussetzungen für eine potenzielle Marktteilnahme von Bedeutung. Einen Überblick über wichtige Fragen enthält folgende Checkliste.\r\n\r\nTabelle 2\r\nCheckliste Errichtung Batteriespeicher\r\n\r\n\t\r\n\r\nBaurecht\t\tLiegt das Vorhaben im Innen-oder Außenbereich?\r\n\tWas gibt die Landesbauordnung vor?\r\n\tBesteht ein Bebauungsplan?\r\n\r\nSchallschutz\t\tMit welchen Schallimmissionen ist bei der Anlagenkonfiguration an den relevanten Orten zu rechnen? \r\n\tWelche Immissionsgrenzwerte gelten in meinem Gebietstyp?\r\n\r\nBrandschutz\t\tWelche Anforderungen stellt die Landesbauordnung?\r\n\tIst ein Brandschutznachweis oder -konzept erforderlich? \r\n\tWasserschutz\t\tWerden Bagatellgrenzen wassergefährdender Stoffe eingehalten?\r\n\tPlane ich in einem Wasserschutzgebiet und ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich?\r\n\tPlane ich in einem hochwassergefährdeten Gebiet?\r\n\r\nNetzzugang & Meldepflichten\t\tKann ein bestehender Netzanschluss genutzt werden?\r\n\tIst eine Vertragsänderung oder gar ein Netzanschlussverfahren notwendig?\r\n\tHabe ich den Speicher dem Netzbetreiber gemeldet und im Marktstammdatenregister angemeldet?\r\n\r\n\r\nFörderungen\t\tBietet meine Stadt oder Kommune Förderprogramme?\r\n\r\n\r\n\tMarktzugang\t\tMöchte ich direkt vermarkten oder über einen Aggregator?\r\n\tErfülle ich die Marktzugangsvoraussetzungen?\r\n\r\nBaurecht \r\nGewerbespeicher gelten in der Regel als bauliche Anlagen. Ihre Errichtung ist daher baugenehmigungspflichtig. Maßgebend ist die Bauordnung der jeweiligen Länder. Darüber hinaus können lokale Bebauungspläne Richtlinien für die Aufstellung enthalten. Grundsätzlich sind Gewerbespeicher, insbesondere in bereits bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten, meist planungsrechtlich zulässig, d.h. mit den geltenden Bauplänen und Vorschriften vereinbar. \r\nWas gilt im Außenbereich?\r\nAuf raumplanerischer Ebene unterscheidet man grundsätzlich zwischen Innen- und Außenbereich. Während im Innenbereich (im Zusammenhang bebaute Ortsteile) Bauen unter gewissen Bedingungen grundsätzlich zulässig ist, ist Bauen im Außenbereich nur ausnahmsweise erlaubt, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist.\r\n\r\nIn der Debatte um Großbatteriespeicher ist bislang nicht einheitlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Privilegierung im Außenbereich zulässig sein kann. Auch bei Gewerbespeichern sind öffentliche Versorgungsfunktion und Ortsgebundenheit nach § 35 BauGB als möglicher Privilegierungstatbestand zu prüfen. Ein Gewerbespeicher im Außenbereich kann ebenfalls privilegiert sein, wenn er einer gewissen Betriebsart (z.B. einem landwirtschaftlichen Betrieb oder Betrieb gartenbaulicher Erzeugung) dient. Dann unterliegt dessen technische Ausgestaltung und Betriebsweise aber gewissen Anforderungen hinsichtlich Erforderlichkeit und funktionaler Einbindung. Daher sind bei der Planung von Gewerbespeichern im Außenbereich Voraussetzungen für eine Privilegierung frühzeitig zu klären.\r\n\r\nWird der Speicher nicht als privilegiert im Außenbereich zulässig nach § 35 Abs. 1 BauGB eingeordnet, kann eine Zulassung als sogenanntes sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB geprüft werden. Demnach können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Mit der Einordnung von Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie als im überragenden öffentlichen Interesse nach § 11c EnWG, erhalten Speicherprojekte in Genehmigungs- und Abwägungsverfahren ein deutlich höheres Gewicht. \r\n\r\nFerner wird im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) des BMWE vom 10.07.2025 vorgesehen, diesen Status noch zu verstärken, indem der Ausbau von Energiespeichern bis zur nahezu treibhausgasneutralen Stromversorgung ausdrücklich als vorrangiger Belang festgeschrieben werden soll. Dies hätte zur Folge, dass Speicher künftig in Konfliktlagen regelmäßig Vorrang vor anderen öffentlichen Belangen genießen, ausgenommen Belange der Landes- und Bündnisverteidigung. Auch bei Vorhaben im Außenbereich kann sich dementsprechend die Prüfung einer Zulassung lohnen. \r\n\r\nAusnahmefälle, in denen keine Baugenehmigung erforderlich ist, können etwa bei der Installation im Gebäudeinneren oder in bereits vorhandenen Technikräumen vorliegen. Allerdings gilt: Auch wenn keine Baugenehmigung notwendig ist, bleiben das jeweilige Baurecht und die Vorgaben des Bebauungsplans verbindlich. Daher empfiehlt es sich, in jedem Falle möglichst frühzeitig den Kontakt zur zuständigen Bauaufsichtsbehörde aufzunehmen. Einen Überblick geltender Normen gibt die Deutsche Normungsroadmap Energiespeicher.\r\nSchutzbelange\r\nSchallschutz\r\nSchallemissionen von Speichern entstehen primär durch den Wechselrichter und die Temperatureinheit. Im Gegensatz zu Großbatteriespeichern, bei denen sich die Geräusche einer Vielzahl von Komponenten aufgrund der modularen Bauweise summieren, ist Schallschutz bei Gewerbespeichern oft von geringerer Relevanz. Dennoch kann bei größeren Anlagen eine Prüfung zur Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte erforderlich sein. Diese ergeben sich aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der bundesweit verbindlichen Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Außerdem kann der jeweils geltende Bebauungsplan weitere Bestimmungen enthalten. \r\n\r\nOb Schallschutzmaßnahmen oder ein Schallgutachten erforderlich sind, hängt von der Konfiguration des Speichers sowie den lokalen Konditionen ab. Da der Referenzpunkt der Messung nicht am Speicher selbst, sondern am nächstgelegenen schutzwürdigen Gebäude liegt und sich Immissionsgrenzwerte je nach Gebietstyp (z.B. Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet) unterscheiden, ist eine Einschätzung stark standortabhängig. Zudem spielen Speicherleistung, Art und Lautstärke der Technik eine Rolle. Daher gilt: Auch wenn das Thema bei kleineren Anlagen weniger im Fokus steht, kann eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Schallimmissionen, örtlichen Gegebenheiten und der Austausch mit der zuständigen Behörde (i.d.R. Bauaufsichtsbehörde) den Planungsprozess beschleunigen. \r\nBrandschutz \r\nGewerbespeichereinheiten enthalten in der Regel eine Brandschutzvorrichtung. Darüber hinaus legen die Bauordnungen der Länder allgemeine Anforderungen an den Brandschutz baulicher Anlagen wie Gewerbespeicher fest. Grundsätzlich gilt: Mit zunehmender Größe und Leistungsfähigkeit eines Batteriespeichers steigen auch die Anforderungen an den Brandschutz. In manchen Fällen kann ein Brandschutznachweis oder ein professionelles Brandschutzkonzept erforderlich sein. Insbesondere bei größeren Anlagen ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde ratsam.\r\nWasserschutz \r\nBatteriespeicher enthalten oft Stoffe, die als wassergefährdend eingestuft sind. Dies sind insbesondere Bestandteile der Elektroden und im Elektrolyten. Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gilt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die Einstufung von Batteriematerialien in Wassergefährdungsklassen bedingt Auflagen für Standortwahl und Leckageschutz. Zudem kann eine Löschwasserrückhaltung erforderlich sein, um zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe im Brandfall ins Grundwasser gelangen. Es gibt eine Bagatellgrenze wassergefährdender Stoffe, bis zu der keine besonderen Maßnahmen nötig sind. Aufgrund der modularen Bauweise ist je nach Anlagenkonfiguration zu prüfen, ob diese Grenze überschritten wird. Wasserschutzbelange sollten mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt abgestimmt werden.\r\nZugangsvoraussetzungen und sonstige Pflichten\r\nNetzzugang\r\nBeim Anschluss eines Batteriespeichers an das Stromnetz ist frühzeitig zu klären, ob ein bestehender Netzanschluss genutzt werden kann und ob dieser ausreichend dimensioniert ist. Je nach Ausgangssituation kann eine Vertragsanpassung hinsichtlich der Netzanschlusskapazität oder ein neuer Netzanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber erforderlich sein. Bei der Prüfung gilt es zu beachten, dass Entnahme- und Einspeisekapazität zu unterscheiden sind. Wird der Speicher nicht ausschließlich Behind-the-meter betrieben oder reicht die vertraglich vereinbarte Netzanschlusskapazität nicht aus, ist abhängig von der Netzebene und den technischen Anforderungen gegebenenfalls das Netzanschlussverfahren gemäß § 17 EnWG zu durchlaufen. Trotz der Priorisierung von Energiespeichern bei Netzanschlussanfragen seit Inkrafttreten des Solarpakets I im Mai 2024 kann das Verfahren in der Praxis weiterhin mit erheblichen Bearbeitungszeiten verbunden sein. Daher empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber, auch wenn die bestehende Netzanschlusskapazität ausreicht.\r\nMeldepflicht im Marktstammdatenregister\r\nDie Registrierung eines Gewerbespeichers im Marktstammdatenregister (MaStR) muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen, unabhängig davon, ob der Speicher einspeist oder nur dem Eigenverbrauch dient. Darüber hinaus ist eine vorzeitige Registrierung eines Speichers im Marktstammdatenregister (z.B. als „In Planung“) freiwillig möglich und kann etwa zur Abstimmung mit dem Netzbetreiber sinnvoll sein.\r\nMarktzugang\r\nUm an Strom- oder Systemdienstleistungsmärkten teilzunehmen, ist die Anbindung an einen Bilanzkreis erforderlich. Dies erfolgt direkt oder über einen Aggregator. Für kleinere oder erste Projekte empfiehlt sich der Einstieg über einen Aggregator, der die Marktzugangsvoraussetzungen abdeckt und die Abwicklung übernimmt. Eine eigene Vermarktung lohnt sich bei größeren Anlagen und entsprechender technischer und personeller Infrastruktur. Für die direkte Teilnahme an den Spotmärkten (z.B. EPEX) gilt beispielsweise eine Mindestgebotsgröße von 0,1 MWh. Die Teilnahme an Regelleistungsmärkten (FCR, aFRR, mFRR) erfordert eine technische Präqualifikation durch die Übertragungsnetzbetreiber, bei der u.a. Reaktionszeiten, Messkonzepte und Fernsteuerbarkeit nachgewiesen werden.\r\n \r\nVersicherungen\r\nFür Gewerbespeicher gibt es in Deutschland derzeit keine gesetzliche Versicherungspflicht. Dennoch wird der Abschluss von Versicherungen wie Betriebshaftpflicht- und Ertragsausfallversicherung von Experten und Banken empfohlen, um wirtschaftliche Risiken abzusichern. In bestimmten Fällen, etwa durch Förderprogramme oder vertragliche Vorgaben, kann eine Versicherung indirekt zur Pflicht werden. Zur Vermeidung teurer Nachbesserungen empfiehlt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit potenziellen Risiken, passenden Versicherungen und der eigenen Risikobereitschaft. \r\nEnd-of-Life\r\nGewerbespeicher unterliegen dem Batteriegesetz (BattG) sowie der EU-Batterieverordnung (2023/1542). Hersteller und Inverkehrbringer sind nach dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung verpflichtet, Altbatterien zurückzunehmen und über zertifizierte Systeme dem Recycling zuzuführen bzw. fachgerecht zu entsorgen (§ 5 BattG). Eine frühzeitige Planung der Rücknahme und Entsorgung ist empfehlenswert, um gesetzliche Vorgaben und logistische Anforderungen rechtzeitig zu berücksichtigen. Neben der Rücknahmeplanung sollte frühzeitig geprüft werden, ob es potenzielle Partner für eine Second-Life-Nutzung der Batteriespeicher gibt. Dadurch lassen sich möglicherweise Kosten senken und Ressourcen schonen.\r\nAktuelle Förderprogramme\r\nEntscheidet man über eine Investition in einen Gewerbespeicher, kann es sich lohnen nach passenden Förderprojekten zu suchen. Da Förderprogramme dynamisch erweitert oder geschlossen werden, empfiehlt sich ein Blick in Förderdatenbanken (z.B. des BMWE). Folgende Förderprogramme kommen derzeit in Frage:\r\n\r\nKfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (270). Das KfW-Programm 270 bietet zinsgünstige Darlehen für Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie in zugehörige Infrastruktur. Das Programm richtet sich u.a. an in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen unabhängig von ihrer Größe. Eine Förderung ist auch ohne EE-Anlage möglich, da das Programm explizit die Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot adressiert. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, mit Kreditbeträgen von bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben. \r\n\r\nBayern: Energiekredit Regenerativ. Der Energiekredit Regenerativ der LfA fördert u.a. gewerbliche Unternehmen in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Speicher werden gefördert, wenn sie nachgerüstet oder als eigenständige Maßnahme installiert werden, sofern sie ausschließlich mit Strom aus einer PV-Anlage betrieben werden. Die maximale Kreditsumme beträgt 40 Mio. Euro mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren. Mit den Darlehen können Vorhaben zu 100 Prozent finanziert werden.\r\n\r\nStand Juli 2025 bestehen kommunale Förderprogramme für Speicher primär in Verbindung mit einer EE-Anlage. Projekte speziell für Gewerbespeicher sind derzeit noch eingeschränkt. Dennoch kann sich die Nachfrage nach aktuellen Förderprogrammen und deren Programmvolumen bei der jeweiligen Stadt oder Kommune lohnen. \r\n\r\nVon der Theorie in die Praxis\r\nDimensionierung und Wirtschaftlichkeitsberechnung\r\nDimensionierung eines Gewerbespeichers\r\nBei der Dimensionierung des Gewerbespeichers sind Leistung (kW) und Energiekapazität (kWh) bestimmende Parameter. Während die Leistung die Menge an Energie angibt, die der Speicher pro Zeiteinheit abgeben oder aufnehmen kann, beschreibt die Energiekapazität die Energiemenge, die der Speicher insgesamt einspeichern kann. Die Energiekapazität ergibt sich aus dem Faktor von Leistung und der benötigten Speicherdauer. Für die Dimensionierung des Speichers sind Lastprofil, Erzeugungsprofil (bei einer EE-Anlage) sowie die geplanten Anwendungen und die jeweilige Netzsituation ausschlaggebend. \r\n\r\nZur Bestimmung der notwendigen Speicherleistung und -kapazität empfiehlt sich eine Lastprofilanalyse des Gewerbes. Ein Lastprofil (auch: Lastgang, Verbrauchsprofil) beschreibt, wie sich der Stromverbrauch über die Zeit verteilt. Lastgänge in z.B. viertelstündiger Auflösung kann man beim zuständigen Netzbetreiber anfordern. Für die Speicherdimensionierung empfiehlt sich ein Jahreslastprofil. Gewerbe mit bestehenden Energiemanagementsystem oder eigenen Messungen können ihr Lastprofil auch selbst exportieren. Je nach Anwendung sind für die Dimensionierung verschiedene Parameter relevant. Bei der Eigenverbrauchsoptimierung sind beispielsweise die Differenz des Lastprofils des Unternehmens und des Erzeugungsprofils der EE-Anlage, der gewünschte Autarkiegrad sowie die damit verbundene Speicherauslastung und -wirtschaftlichkeit ausschlaggebend. \r\n\r\nBei atypischer Netznutzung empfiehlt sich für die Dimensionierung eine Identifikation der typischen Last im Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers sowie deren Differenz zum Zielwert zur Erfüllung der Mindestlastverschiebung. Über die Dauer der Überschreitung lässt sich auf die nötige Energiekapazität schließen. Bei der intensiven Netznutzung kann die zulässige Zielhöchstlast zur Erreichung der 7000 Benutzungsstunden (jährlicher Energieverbrauch / 7000) im Vergleich zur Höchstlast als Dimensionierungsindikator dienen. \r\n\r\nSoll der Speicher der Notstromversorgung dienen, ist die kritische Last, deren Versorgung sichergestellt werden soll, sowie die Überbrückungsdauer ausschlaggebend. Wird ein Teil des Speichers für die Notstromversorgung vorgesehen, wird dieser in der Regel als Kapazitätsreserve eingeplant, die im Normalbetrieb nicht genutzt wird. Dient der Speicher der Netzanschlussoptimierung, sind die voraussichtliche Netzanschlussleistungsüberschreitung sowie deren Dauer für die Dimensionierung zu berücksichtigen. \r\n\r\nBei FTM-Anwendungen sinken in der Regel spezifische Kosten mit der Speichergröße – hier ist oft die freie Netzkapazität begrenzender Faktor bzw. die Kosten einer Netzanschlusserweiterung. In jedem Fall sollte die Dimensionierung immer anwendungsfallspezifisch zusammen mit einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen. Nur so kann der optimale wirtschaftliche Nutzen und die damit einhergehende Systemgröße identifiziert werden. \r\nKombiniert man mehrere Anwendungen, muss der Speicher so dimensioniert werden, dass er die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen sowohl zeitlich als auch energetisch abdecken kann. Dabei sind Priorisierungen erforderlich, um Zielkonflikte zu vermeiden. Empfehlenswert ist eine Analyse der zeitlichen und energiebezogenen Auslastung des Speichers pro Anwendung sowie eine Bewertung möglicher Gleichzeitigkeit der Nutzungen. Bei zeitlicher Überlagerung mehrerer Anwendungen steigt der erforderliche Kapazitäts- und Leistungsbedarf entsprechend. Hier gilt es die Gesamterlös- oder Einsparungspotenziale der gewählten Anwendungsfälle zu identifizieren und den Kosten gegenüberzustellen. Auch wenn Multi-Use oft zu zusätzlichen Einsparungen oder Erlösen führt, ist zu beachten, dass dies in der Regel zu höheren Zyklenzahlen führt, was die Alterung des Speichers beschleunigen und zu einem früheren Erreichen des Lebensendes führen kann.\r\nEine Dimensionierung für den Anwendungsfall Peak Shaving wird im folgenden Beispiel anhand des Lastprofils eines metallverarbeitenden Gewerbes genauer beleuchtet. Lastprofile und Verbrauchscharakteristika können sich selbst innerhalb derselben Gewerbeart erheblich unterscheiden. Das folgende Beispiel ist daher ausschließlich exemplarisch zu verstehen und lässt keine direkten Rückschlüsse auf andere metallverarbeitende Betriebe zu. Die dargestellte Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet lediglich eine grobe Orientierung und ersetzt keine detaillierte, auf den Einzelfall abgestimmte Planung.\r\nSCHRITT 1: Analyse des eigenen Lastprofils\r\nAbbildung 14\r\nLastdauerlinie eines metallverarbeitenden Gewerbes \r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\n\r\nAlle Leistungswerde werden absteigend sortiert. Dadurch ergibt sich die Lastdauerlinie. Vorteilhaft ist ein Lastprofil mit zeitlich begrenzten Verbrauchsspitzen deutlich über dem durchschnittlichen Leistungsbedarf. In der Lastdauerlinie weist ein steiler Abfall im Bereich der höchsten Viertelstundenwerte auf zeitlich begrenzte Lastspitzen hin. Die Identifikation der Spitzen- und der mittleren Last hilft, ein Verständnis für den durchschnittlichen Leistungsbedarf sowie das Verhältnis von Grund- zu Spitzenlast zu entwickeln.\r\nSCHRITT 2: Bestimmung des Schwellenwertes, über dem gekappt werden soll.\r\nDies kann durch Analyse der Lastdauerlinie erfolgen, indem der Schwellenwert an dem Punkt festgelegt wird, ab dem höhere Lasten nur noch selten auftreten. Fällt die Identifikation eines konkreten Wertes schwer, kann iterativ vorgegangen werden. Die Reduktion der 10 höchsten Stunden (40 Viertelstunden) kann dabei einen sinnvollen Startwert darstellen. Der Wert der 41. höchsten Stunde entspricht dann dem Schwellenwert. Je nach Lastprofil kann im Kontext der wirtschaftlichen Abwägung die Anzahl gekappter Stunden bzw. der Schwellenwert davon ausgehend angepasst werden.\r\n\r\nAbbildung 15\r\nDurch Spitzenlastkappung gekappte Viertelstunden (10 Stunden)\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\nSCHRITT 3: Bestimmung des Speicherleistung\r\nBerechnen der Differenz zwischen der Spitzenlast und dem Schwellenwert. Die Differenz ergibt die erforderliche Speicherleistung, um die Spitzenlast unterhalb des Schwellenniveaus zu begrenzen.\r\n\r\nBenötigte Mindestleistung: Spitzenlast – Schwellenwert = 1.168 kW – 1.091 kW = 77 kW \r\nSCHRITT 4: Bestimmung der Speicherkapazität\r\nBestimmen, wie viele (Viertel-)stunden hintereinander Leistungen größer dem neuen Peak (41. Stunde) auftreten. Hierfür ist eine Betrachtung der einzelnen Lastspitzen erforderlich. Maßgeblich ist die maximale Dauer der Lastspitzen. Nur bei einer vollständigen Kappung der Lastspitze kann eine Reduktion der für den Leistungspreis der Netzentgelte maßgeblichen Spitzenlast erreicht werden. Bei aufeinanderfolgenden Lastspitzen ist für die Dimensionierung entscheidend, ob der Speicher zwischen den Lastspitzen ausreichend Zeit zum Laden hat. Im Beispiel wird eine Speicherdauer von einer Stunde gewählt. \r\n\r\nBenötigte Mindestkapazität: 77 kW * 1 h = 77 kWh; E/P Verhältnis: 1\r\n\r\nAbbildung 16\r\nDauer der längsten Lastspitze\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\nDie berechnete Mindestkapazität sollte mindestens als nutzbare Kapazität verfügbar sein. Diese ist der Teil der Bruttokapazität des Speichers, der innerhalb der zulässigen Ladezustandsgrenzen tatsächlich be- und entladen werden kann und beträgt bei LFP-Batterien aufgrund typischer State of Charge (SOC)-Fenster von etwa 5-95 Prozent in der Regel rund 90 Prozent. Entsprechend wird im Beispiel bei einer nutzbaren Kapazität von 77 kWh ein System mit installierter Kapazität von ca. 85,6 kWh gewählt.\r\nWirtschaftlichkeitsberechnung eines Gewerbespeichers\r\nKostenkomponenten eines Gewerbespeichers \r\nDie tatsächlichen Kosten eines Gewerbespeichers hängen maßgeblich von der Systemauslegung der BTM- oder FTM-Nutzung und den örtlichen Gegebenheiten ab. Hinsichtlich der Systemauslegung ergeben sich Kostenunterschiede je nach Systemgröße, der gewünschten E/P-Ratio sowie der technischen Ausstattung (z.B. Batterietyp, Wechselrichter). Speicherkomplettsysteme im kleineren Leistungsbereich sind zunehmend standardisiert am Markt erhältlich, was deren Kosten transparenter macht. \r\nInvestitionskosten \r\nFür Gewerbespeicherkomplettsysteme (inkl. BoS und EMS) bis 100 kWh verlangen Hersteller laut einer aktuellen Marktübersicht zwischen 400 und 600 Euro/kWh. Zum Vergleich: Im Vorjahr belief sich der Durchschnittspreis auf etwa 700 Euro/kWh – dies entspricht einer Kostenabnahme um durchschnittlich 30 Prozent. Größere Speichersysteme weisen aufgrund von Skaleneffekten geringere spezifische Kosten pro kWh auf: Speichersysteme von 100 bis 500 kWh liegen laut Marktübersicht Mitte 2025 bei nur etwa 350 bis 450 Euro/kWh.  Hierbei gilt es zu beachten, dass die tatsächlichen Kosten nicht nur von der installierten Kapazität abhängen. Outdoorsysteme sind beispielsweise teurer als Indoorsysteme. Außerdem sind aufgrund des E/P-Verhältnisses Unterschiede zu beobachten: Systeme mit niedrigen E/P-Werten weisen höhere Kosten pro kWh auf, da hohe Leistungselektronik-Anteile nötig sind. \r\n\r\nNeben den Kosten für das Speicherkomplettsystem kommen noch Kosten für Planung und Errichtung der Anlage sowie die Integration in bestehende Infrastruktur hinzu. Diese sind standortspezifisch und hängen von Installationsaufwand, Vor-Ort-Bedingungen und den geplanten Anwendungen ab. Für diese Aufwände existieren aufgrund ihrer Variabilität keine verallgemeinerbaren Standardkosten.\r\n\r\nWird der Speicher auch für FTM-Anwendungen eingesetzt, können zusätzlich Kosten entstehen. Ob dies der Fall ist, hängt stark von der aktuellen Netzsituation ab. Sofern keine ausreichende Anschlusskapazität verfügbar ist und damit eine Erhöhung der Leistungsanforderung erforderlich ist, können ein Baukostenzuschuss sowie Netzanschlusskosten anfallen. Bei der Prüfung gilt es zu beachten, dass Entnahme- und Einspeisekapazität zu unterscheiden sind. Ein Batteriespeicher, der auch ins Stromnetz einspeisen soll, benötigt dementsprechend beides. \r\n\r\nEntscheidet man sich für einen Vermarkter oder die Einbindung in eine VPP, fallen Anbindungskosten an. Diese liegen je nach Auslegung im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich. Je nach Anbieter schließt das Zugangskosten sowie die Unterstützung bei der Erfüllung der Qualifikationsbedingungen für die Marktteilnahme mit ein. Es empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der inkludierten Leistungen. \r\n\r\nDie Registrierung des Speichers im Marktstammdatenregister ist kostenlos. \r\n\r\n \r\nWas hat es mit dem Baukostenzuschuss auf sich?\r\nDer Baukostenzuschuss (BKZ) beteiligt den Anschlussnehmern an den Kosten für die Erweiterung des Stromnetzes. Er fällt zusätzlich zu den Netzanschlusskosten an. Die Höhe des BKZ variiert je nach Spannungsebene und Netzbetreiber. In der Niederspannung darf der BKZ nur für den Teil der Leistungsanforderung erhoben werden, der 30 kW übersteigt (§ 11 Abs. 3 NAV). Auch bei einer Erhöhung der Leistungsanforderung darf ein BKZ verlangt werden (§ 11 Abs. 4 NAV). Die Höhe des BKZ variiert je nach Region und Netzbetreiber und liegt typischerweise zwischen 40 und 180 Euro/kW (Stand 03/2025). Für reine Grünstromspeicher, die ausschließlich EE-Strom einspeichern, fällt kein BKZ an.\r\nZusätzlich können Netzanschlusskosten für die Leistungserhöhung eines bestehenden Netzanschlusses anfallen. Deren Höhe varriiert stark abhängig von der Netzsituation vor Ort, den notwendigen Ausbaumaßnahmen und Vorgaben des Netzbetreibers. In der Netzveträglichkeitsprüfung prüft der Netzbetreiber, ob die bestehende Kapazität ausreicht, um die zusätzlich geplante Einspeise- oder Entnahmeleistung aufzunehmen. In der Niederspannung bieten die Preisblätter der Netzbetreiber eine Orientierung, für genaue Angaben ist der Einzelfall beim zuständigen Netzbetreiber zu erfragen. Grundlage bilden die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers. \r\n\r\nBetriebskosten\r\nFür Betriebs- und Wartungskosten des Gewerbespeichers sind ca. zwei Prozent der Gesamtinvestition ein realistischer Ausgangswert.\r\nDurch effizienzbedingte Verluste im Speicherprozess fallen weitere Kosten an. Diese ergeben sich aus der RTE des Gesamtsystems sowie den jeweiligen Strombezugskosten. RTEs liegen aktuell bei 85-90 Prozent. \r\nIst der Speicher in ein virtuelles Kraftwerk eingebunden oder entfällt die Entscheidung auf einen Vermarkter, fallen Erlösabgaben oder sonstige Zahlungen während der Betriebszeit des Speichers an. Für die Art der Vergütung existieren verschiedene Modelle. Profit-Share Modelle beschreiben die prozentuale Aufteilung der erzielten Erlöse mit dem Vermarkter. Dies kann durch eine garantierte Mindestvergütung erweitert werden – dann ist der Erlösanteil des Vermarkters in der Regel höher. Außerdem kann in Capacity Purchase Agreements (CPA) eine z. B. jährliche Festvergütung zur Bereitstellung der Kapazität vertraglich definiert werden.  Diese und weitere Modelle sind für die Vermarktung an den Spot- und Regelleistungsmärkten denkbar. Für die Auswahl der Modelle ist neben den Konditionen auch die eigene Risikobereitschaft maßgeblich.\r\nSchritt-für-Schritt Anleitung am Beispiel Peak Shaving\r\nIm folgenden Beispiel wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung der in Abschnitt 5.2 dargestellten Dimensionierung eines Lastprofils für ein metallverarbeitendes Gewerbe am Beispiel des Peak Shaving durchgeführt. Die Berechnung ist exemplarisch zu verstehen und berücksichtigt nicht alle potenziellen Zusatzkosten, wie etwa für Installation oder Planung, die im Einzelfall anfallen können.\r\nSCHRITT 1: Berechnung der jährlichen Einsparungen\r\nDie jährlichen Einsparungen entstehen durch die Verringerung der Spitzenlast mittels des Speichers und die daraus resultierenden niedrigeren Leistungspreise bei den Netzentgelten. Im Beispiel wird von einem Leistungspreis von 183 €/kW ausgegangen.  \r\n\r\nLeistungspreis ohne Speicher: 1.168 kW * 183 €/kW = 213.744 €/Jahr\r\nLeistungspreis mit Speicher: 1.091 kW * 183 €/kW = 199.653 €/Jahr\r\nJährliche Einsparung durch den Speicher: 14.091 €/Jahr\r\nSCHRITT 2: Berechnung der annuitätischen Gesamtinvestition\r\nDie annuitätische Gesamtinvestition eines Gewerbespeichers beschreibt die gleichbleibende jährliche Kostenbelastung, die aus der gesamten Investitionssumme resultiert. Sie lässt sich mit dem Annuitätenfaktor berechnen. Im Beispiel wird von einer siebenjährigen Laufzeit mit sieben Prozent Zinsen ausgegangen. Die Investitionskosten werden im Beispiel annäherungsweise mit den durchschnittlichen Angaben aus der aktuellen Marktübersicht angesetzt (450 €/kWh)  und auf eine Speicherkapazität von 85,6 kWh bezogen (siehe Dimensionieurng). Installation, Planung und sonstige Kosten werden nicht berücksichtigt. \r\n\r\nAnnuitätenfaktor \"a=\"  (\" i * \" 〖\"(1+i)\" 〗^\"n\" )/(\"(1+\" 〖\"i)\" 〗^\"n\"  \"-1\" ) = (\"0,07 * \" 〖\"(1+0,07)\" 〗^\"7\" )/(\"(1+\" 〖\"0,07)\" 〗^\"7\"  \"-1\" ) \"= 0,186\" ; mit n = Anzahl Jahre, i = Zinssatz \r\n\r\nAnnuitätische Gesamtinvestition: 85,6 kWh * 450 €/kWh * 0,186 = 7.165 €/Jahr\r\nSCHRITT 3: Berechnung der jährlichen Betriebskosten\r\nJährliche Betriebskosten ergeben sich durch Wartung, Reparatur, aus Stromverlusten und sonstige Kosten. Im Beispiel wird von 2 Prozent Betriebskosten und einer RTE von 85 Prozent ausgegangen. Zur Ermittlung der Stromverlustkosten wird vereinfachend die mittlere Leistung der Lastspitzen berechnet. Zur Berechnung der Stromverlustkosten wird ein Strompreis inkl. Netzentgelte (Arbeitspreis) und Umlagen von 105 €/MWh (10,5 ct/kWh) angenommen .\r\n\r\nJährliche Betriebskosten: 85,6 kWh * 450 €/kWh * 0,02 = 770 €/Jahr\r\nMittlere Spitze: 1.105 kW (berechnet aus allen Leistungen über der Kappungsgrenze)\r\nStromverlustkosten: 10 h/Jahr*(1.105 kW - 1.091 kW)/(1.000 kW/MW)*105 €/MWh*(1/0,85-1)=2,6 €/Jahr \r\n\r\nGesamtbetriebskosten pro Jahr: 772,6 €/Jahr\r\nSCHRITT 4: Gegenüberstellung der jährlichen Kosten und Einsparungen\r\nIm nächsten Schritt werden jährliche Kosten und Einsparungen gegenübergestellt. Der Gewerbespeicher führt zu Kosteneinsparungen von über 6.000 Euro im Jahr. \r\n\r\nJährliche Kosteneinsparungen: 14.091 €/Jahr – 7.165 €/Jahr – 773 €/Jahr = 6.153 €/Jahr \r\nSCHRITT 5: Iterative Überprüfung der Dimensionierung\r\nNach der Gegenüberstellung der jährlichen Kosten und Einsparungen empfiehlt es sich, die ursprüngliche Dimensionierungsannahme zu überprüfen. Ein Blick auf die Speicherauslastung kann dabei hilfreich sein. Über das Jahr betrachtet, kann die Auslastung anhand der tatsächlich gefahrenen Vollzyklen ermittelt werden. Je nach Hersteller kann das System mit etwa ein bis zwei Vollzyklen am Tag belastet werden, ohne aus der Garantie zu fallen. Als Vollzyklus bezeichnet man den vollständigen Lade- und Entladevorgang des Speichers über seine gesamte nutzbare Kapazität hinweg. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Zyklus in einem Schritt oder in mehreren Teilentladungen und -ladungen erfolgt. \r\n\r\nJährlich verfügbare Kapazität: 77 kWh * 2 Zyklen/Tag * 365 Tage = 56.210 kWh\r\nTatsächlich genutzte Kapazität: (1.105,3 kW - 1091 kW) * 10 h = 243 kWh\r\nAuslastung: Genutzte Kapazität / Verfügbare Kapazität = 243 kWh / 56.210 kWh = 0,4 %\r\n\r\nZwar bringt der Speicher bereits im Anwendungsfall Peak Shaving Kosteneinsparungen, seine Auslastung liegt allerdings in der Jahresbetrachtung bei nur etwa 0,4 Prozent. Je nach Einzelfall gilt es zu überprüfen, ob noch höhere Lastspitzen gekappt werden können bzw. die Dimensionierung angepasst werden muss. Erfolgt die Dimensionierung softwaregestützt, ist in der Regel kein iteratives Verfahren notwendig. Im Beispiel führt eine Erhöhung der zu kappende Leistung allerdings zu signifikant höheren Speicherdauern und damit zu erheblich höheren Speicherkosten. Ob sich eine Anpassung lohnt, ist Lastprofilabhängig.\r\nSCHRITT 6: Prüfung ergänzender Anwendungen\r\nAlternativ empfiehlt es sich, zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten zu prüfen. Variable Tarife können genutzt werden, um den Speicher gezielt in Zeiten niedriger Strompreise zu laden und so weitere Kostenvorteile zu realisieren. Bevor man sich für einen variablen Tarif entscheidet, ist es wichtig zu überprüfen, inwiefern die Niedrigpreisphasen des Tarifs genutzt werden können und zum Lastprofil passen. Liegen Zeiten mit hoher Last insbesondere in Hochpreisphasen, kann dies auch trotz der Wirkung eines Speichers zu höheren Stromkosten führen. Sind freie Netzanschlusskapazitäten verfügbar, kann es sich alternativ lohnen an den Spot- oder Regelleistungsmärkten weitere Erlösquellen zu erschließen. Die Speichergröße von 86 kW/ 86 kWh ist allerdings zu gering, um die Mindestgrößenanforderungen der Spot- und Regelleistungsmärkte zu erfüllen. Daher müsste im Beispiel ein Anschluss über eine VPP erfolgen. In diesem Fall übernimmt ein Vermarkter die Bündelung und Vermarktung der Leistung, wobei die vertraglichen und wirtschaftlichen Bedingungen im Einzelfall zu klären sind.\r\n\r\n \r\nLiteraturverzeichnis\r\nBattery Charts (2025):\r\nBattery Charts. RWTH Aachen University, Institut für Stromrichtertechnik und Elektrische Antriebe (ISEA). [Online]. Verfügbar unter: https://battery-charts.rwth-aachen.de/ [Zugriff am: 13.08.2025].\r\nBayernwerk Netz GmbH (2025): \r\nBaukostenzuschuss 2025. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Klimapolitik\r\nPosition\r\nStand: März 2026\r\n\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nVorwort\r\nInnovative Klimaschutz-Technologien entwickeln und einsetzen\r\nDie bayerische Wirtschaft steht hinter den Klimazielen des Pariser Abkommens. Der Klima-schutz ist politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich die größte Menschheitsaufgabe des 21. Jahrhunderts. Gerade für die jüngeren Generationen müssen wir diese Herausforde-rung gemeinsam annehmen und erfolgreich bewältigen. Entscheidend ist dabei, dass Klimaschutz wirksam, wirtschaftlich tragfähig und gesellschaftlich akzeptiert ausgestaltet wird.\r\nKlimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Der Klimawandel ist ein globales Phänomen, das nur durch internationale Kooperation bewältigt werden kann. Ohne einen starken und innovativen Wirtschaftsstandort sind die Klimaschutzziele jedoch nicht zu erreichen. Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz müssen daher zusammen-gedacht werden. Dafür brauchen wir eine pragmatische und flexible Klimapolitik. Ökono-mie und Ökologie sind kein Widerspruch. Es geht darum, beides in Einklang zu bringen und durch marktwirtschaftliche Instrumente, Technologieoffenheit und Innovation positiv miteinander zu verbinden.\r\nDer Schlüssel für einen effektiven globalen Klimaschutz liegt dabei in der Entwicklung und im Einsatz technologischer Innovationen. Die Expertise unserer deutschen und bayeri-schen Wirtschaft kann einen wesentlichen Beitrag zur weltweiten Emissionsreduktion leisten. Klimaschutzpolitik ist damit immer auch Industrie-, Innovations- und Standortpoli-tik.\r\nBeim Klimaschutz geht es nicht um das Ob, sondern um das Wie. Die bayerische Wirtschaft geht diese Herkulesaufgabe mit Tatkraft und Zuversicht an. Damit sich die Innovationskraft unserer Unternehmen weiter entfalten und die Transformation gelingen kann, muss jetzt die Politik die richtigen Rahmenbedingungen setzen. Dazu gehören Planungssicherheit, wettbewerbsfähige Energiepreise, verlässliche Förder- und Investitionsbedingungen sowie ein konsequenter Abbau bürokratischer Hemmnisse.\r\nBertram Brossardt\r\n23. März 2026\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick 1\r\n1 Internationales Level-Playing-Field schaffen 3\r\n2 Energiewende beschleunigen und effizienter machen 5\r\n3 Industrietransformation unterstützen 9\r\n4 Mit einem weiterentwickelten Green Deal und Clean Industrial Deal Wettbewerbsfähigkeit sichern 11\r\n4.1 Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Transformation schaffen 11\r\n4.2 CO2-Preis durch den Europäischen Emissionshandel nachhaltig gestalten 12\r\n5 Wasserstoffwirtschaft aufbauen 14\r\n6 Carbon-Management-Strategie entwickeln 16\r\n7 Klimafreundliche Mobilität schaffen 18\r\n8 Gebäudesektor modernisieren 21\r\n9 Klimaschutztechnologien fördern 24\r\nAnsprechpartner/Impressum 26\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nPosition auf einen Blick\r\n1\r\nPosition auf einen Blick\r\nKlimaschutz international voranbringen und Chancen für den Wirtschafts-standort nutzen\r\n–\r\nInternationales Level-Playing-Field schaffen: Ein effektiver globaler Klimaschutz kann nur gemeinsam mit unseren europäischen und internationalen Partnern gelingen. Voraussetzung ist ein internationales Level-Playing-Field, damit alle Treibhausgasemit-tenten unter denselben Rahmenbedingungen einen fairen Beitrag zum Klimaschutz leisten können.\r\n–\r\nIndustrietransformation unterstützen: Die Umstellung der Industrie auf klimafreundli-che Produktionsprozesse und Geschäftsmodelle ist essenziell und muss umfassend und sachgerecht durch staatliche Akteure gefördert werden. International wettbewerbs- fähige Energiepreise sind ein wichtiger Treiber für die Entwicklung und den Einsatz klimafreundlicher Technologien und zugleich der beste Carbon-Leakage-Schutz.\r\n–\r\nMit Clean Industrial Deal Wettbewerbsfähigkeit sichern: Der Wirtschaftsstandort ist mit breit angelegten und ineinandergreifenden Maßnahmen zu stärken. Verfahrensbe-schleunigung und generell bürokratische Erleichterungen leisten einen wichtigen Beitrag. Darüber hinaus sind Rahmenbedingungen wie eine bezahlbare Energieversor-gung und ein effektiver Carbon-Leakage-Schutz zu gewährleisten, um Produktion am Standort zu halten und weiter auszubauen.\r\n–\r\nDen CO2-Preis im internationalen Wettbewerb nachhaltig gestalten: Der Emissions-handel auf europäischer Ebene ist das Leitinstrument für effektive und marktbasierte Klimapolitik. Da jedoch andere Wettbewerbsregionen bislang kein vergleichbares Instrument für die CO2-Bepreisung der Industrie eingeführt haben und gleichzeitig wichtige Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Transformation noch nicht geschaf-fen wurden, brauchen die Grundparameter des ETS I schnellstmöglich ein Update. Ohne besseren Schutz vor Carbon Leakage verstärkt sich die Produktionsverlagerung in andere Regionen weiter und erlahmt die Transformation. Entscheidend ist jetzt eine schnelle und praxisnahe Anpassung, um bestehende Wettbewerbsnachteile auszuglei-chen und irreparablen Schaden zu vermeiden. Zusätzliche Maßnahmen wie Förderan-reize und Steuererleichterungen müssen neben Preissignalen zum Einsatz kommen.\r\n–\r\nDen CO2-Grenzausgleich (CBAM) kritisch überprüfen: Vor dem Hintergrund erheblicher Zweifel an der Wirksamkeit von CBAM sollte dieses Instrument insgesamt hinterfragt und idealerweise zugunsten bestehender und auszuweitender Carbon-Leakage-Instru-mente abgeschafft werden. In jedem Fall müssen die bestehenden Instrumente wie kostenlose Zuteilung von Zertifikaten und Strompreiskompensation auch für CBAM-Produkte fortgeführt werden.\r\n–\r\nNationale Sonderbelastungen durch das BEHG vermeiden: Das nationale Brennstof-femissionshandelssystem (BEHG) sollte schnellstmöglich abgeschafft werden. Insbeson-dere für industrielle Prozesswärme entstehen durch das BEHG in der Übergangsphase bis zum Start des EU-ETS 2 erhebliche Wettbewerbsnachteile, die durch die bestehende\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nPosition auf einen Blick\r\n2\r\nCarbon-Leakage-Kompensation nicht wirksam ausgeglichen werden. Solange kein EU-weit einheitlich wirkendes CO2-Preissystem für die betroffenen Sektoren besteht, dürfen keine zusätzlichen nationalen Sonderbelastungen entstehen.\r\n–\r\nEnergiewende effizient machen: Die Dekarbonisierung des Energiesystems ist die zent-rale Säule für effektiven Klimaschutz. Der nötige dezentrale Ausbau von Erzeugungs-, Speicher- und Netzinfrastruktur muss daher deutlich schneller, bedarfsorientiert, besser aufeinander abgestimmt und unter Berücksichtigung der Gesamtsystemkosten-effizienz erfolgen. Der Ausbau der Erzeugungskapazitäten darf nicht gegen den Netz-ausbau ausgespielt werden. Genehmigungsverfahren und damit verbundene Anforde-rungen an Genehmigungsunterlagen sind weiter zu vereinfachen, bundesweit zu standardisieren, zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Das Energiesystem insge-samt muss stärker digitalisiert, flexibilisiert und weiterentwickelt werden.\r\n–\r\nCarbon-Management-Strategie entwickeln: Der Umgang mit unvermeidlichem Kohlen-stoffausstoß muss mit Carbon Capture, Usage and Storage (CCUS) am Standort klima-freundlich und wettbewerbsfähig gestaltet werden. Hierzu sind auf Bundesebene zügig die Rahmenbedingungen – insbesondere für die Infrastruktur – zu schaffen und auf bayerischer Ebene zu flankieren.\r\n–\r\nWasserstoffwirtschaft aufbauen: Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind erhebliche Mengen klimaneutral erzeugten Wasserstoffs dringend erforderlich. Deutschlandweit müssen alle wichtigen Industriezentren zeitnah an das Kernnetz angeschlossen werden. Für eine zuverlässige Versorgung müssen diverse Importländer identifiziert und Part-nerschaften aufgebaut werden.\r\n–\r\nKlimafreundliche Mobilität schaffen: Klima- und umweltgerechte Lösungen sind mit technologieoffenen Innovationen zu verwirklichen. Sachgerechte Anpassungen an der EU-Flottenregulierung sind dazu unabdingbar. Tank- und Ladeinfrastruktur für alterna-tive Antriebe müssen zügig und grenzüberschreitend aufgebaut werden. Zudem brauchen wir faire Bedingungen für synthetische Kraft- und Brennstoffe.\r\n–\r\nGebäudesektor modernisieren: Die Sanierungsquote von Gebäuden und die Moderni-sierung der Wärmeerzeuger müssen erhöht und klimafreundliches Bauen beschleunigt werden. Notwendige flankierende Fördermaßnahmen müssen zügig eingeführt und verlässlich ausgestaltet werden.\r\n–\r\nKlimaschutztechnologien fördern: Wir müssen die Innovationsführerschaft bei klima-freundlichen Technologien übernehmen und insbesondere mögliche Game-Changer gezielt erforschen. Ferner verdient die Schnittstelle zwischen Anwendungstechnologien und fortgeschrittenen Digitalisierungstechnologien besondere Beachtung.\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nInternationales Level-Playing-Field schaffen\r\n3\r\n1 Internationales Level-Playing-Field schaffen\r\nGlobale Zusammenarbeit und gemeinsame Standards für fairen Wettbe-werb und effektiven Klimaschutz\r\nVergleichbare Rahmenbedingungen sind eine notwendige Voraussetzung für einen effekti-ven globalen Klimaschutz. Es ist entscheidend, dass alle Treibhausgasemittenten einen fairen Beitrag leisten. Globale Zusammenarbeit und multilaterale Abkommen sind erfor-derlich, um gemeinsame Ziele und Standards zu etablieren. Die Ergebnisse der Weltklima-konferenz in Belém (COP 30) haben erneut gezeigt, dass weniger neue Zielsetzungen als vielmehr deren glaubwürdige Umsetzung und internationale Anschlussfähigkeit im Mittel-punkt stehen müssen.\r\nDer offizielle Start des internationalen Klimaclubs auf der Weltklimakonferenz in Dubai (COP 28) im Dezember 2023 und die angekündigten ersten Initiativen des Clubs sind wichtige erste Schritte, um Leitmärkte für klimaneutrale Industrieprodukte (z. B. Stahl, Zement) aufzubauen. Entscheidend wird sein, dass diese Initiativen praxisnah ausgestaltet, international geöffnet und mit wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen unterlegt werden. Übergeordnetes Ziel bleibt ein einheitlicher internationaler CO2-Preis. Er ist das effizienteste Instrument zur Erreichung der Klimaziele. Die Arbeiten hierzu gilt es auf inter-nationaler Ebene voranzutreiben.\r\nSolange kein globales Level-Playing-Field existiert, kann ein räumlich begrenztes CO2-Preis-signal die Transformation nicht allein erwirken – es muss dann immer mit Transforma-tionsförderung begleitet werden. Die Diskussionen in Belém haben die Bedeutung indust-riepolitischer Flankierung und verlässlicher Investitionsbedingungen nochmals unterstri-chen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Entwicklungen in den USA muss das europäi-sche CO2-Preissignal noch stärker als bislang durch einen Rahmen unterstützt werden, der wettbewerbsfähige Produktion am Standort ermöglicht, Innovationen fördert, Carbon Leakage verhindert und Planungssicherheit für Investitionen schafft. Klimafinanzierung und Förderinstrumente dürfen dabei nicht zulasten der internationalen Wettbewerbsfä-higkeit gehen. Im Rahmen internationaler Zusammenarbeit muss eine Einigung über zuläs-sige Subventionspraktiken zur Erreichung von Klimaneutralität angestrebt werden.\r\nDurch internationale Kooperation können Unternehmen von Wissenstransfer und gemein-samer Forschung profitieren, was die Innovationskraft im Bereich Klimaschutz stärkt und die Entdeckung neuer Lösungen beschleunigt. Dadurch werden Entwicklung und Verbrei-tung innovativer Klimaschutztechnologien gefördert, was wiederum wirtschaftliches Wachstum und Arbeitsplätze in den Regionen und Staaten schafft, die sich besonders für den Klimaschutz engagieren. Dieser Aspekt muss daher in außenwirtschaftspolitischen Strategien und Aktivitäten angemessen berücksichtigt werden.\r\nVon besonderer Bedeutung ist der sog. globale Marktmechanismus, mit dem Staaten Emissionsminderungen, die in einem anderen Land realisiert werden, in ihrem eigenen\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nInternationales Level-Playing-Field schaffen\r\n4\r\nKlimaziel berücksichtigen können. Die in Belém erneut deutlich gewordenen Verzögerun-gen bei der operativen Ausgestaltung von Artikel 6 des Weltklimavertrags sind kritisch. Es gilt, die technischen Details für die Anwendung des globalen Marktmechanismus des Weltklimavertrags zeitnah, rechtssicher und praxistauglich weiter auszuarbeiten.\r\nGlobaler Klimaschutz ist nur dann effektiv, wenn CO2-Emissionen tatsächlich eingespart und nicht in Drittstaaten verlagert werden (Carbon Leakage). Europäische und deutsche Unternehmen haben Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen aus Ländern, die weniger ambitionierte Klimaschutzanforderungen haben. Bei allen Klimaschutzbemühung-en muss daher darauf geachtet werden, diese Wettbewerbsnachteile möglichst zu kompensieren bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen. Für energieintensive Industrien ist es entscheidend, Carbon Leakage nicht nur im klassischen Sinne einer vollständigen Produktionsverlagerung zu betrachten. Zunehmend relevant sind schleichende Verlage-rungen entlang industrieller Wertschöpfungsketten, etwa durch die Auslagerung einzelner Produktionsstufen oder spezialisierter Teilprozesse. Dies kann zu einem dauerhaften Verlust industrieller Wertschöpfung und technologischer Kompetenz führen, ohne dass globale Emissionen tatsächlich sinken.\r\nGenerell gilt: Je kleinräumiger Klimaschutzziele definiert werden, desto weniger effizient und effektiv können sie umgesetzt werden. Die Eigenheiten bestimmter Regionen, seien es Industrieschwerpunkte, meteorologische oder geologische Besonderheiten, zum Beispiel für die Erzeugung von Erneuerbare-Energien-Strom oder die Verteilung von CO2-Senken, können bei isolierter Betrachtung einer Region nicht in ein kosteneffizientes Gesamtsys-tem integriert werden. Die internationale Koordinierung von Klimapolitik ist daher nicht nur klimapolitisch, sondern auch industrie- und standortpolitisch zwingend erforderlich.\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nEnergiewende beschleunigen und effizienter machen\r\n5\r\n2 Energiewende beschleunigen und effizienter machen\r\nDekarbonisierung des Energiesystems als zentrale Säule für Klimaschutz\r\nZentrale Säule für effektiven Klimaschutz ist eine erfolgreiche Energiewende (siehe unsere Position Energiepolitik). Wenn CO2-neutraler Strom in bedarfsgerechter Menge und zu international wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung steht und der Stromnetzausbau vorangetrieben wird, kann dieser die Nutzung fossiler Energieträger in den anderen Sekto-ren vielfach ersetzen. Eine erfolgreiche, systemkosteneffiziente Energiewende ist damit zugleich Voraussetzung für industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und gesellschaftliche Akzeptanz der Klimapolitik.\r\nFür das künftige Energiesystem gehen alle Szenarien davon aus, dass die Bedeutung von Strom zwar deutlich steigt, neben den Elektronen aber auch die Moleküle wichtig bleiben. Flüssige oder gasförmige Energieträger werden zukünftig nicht nur in Sektoren wie Luft-verkehr oder Schifffahrt zum Einsatz kommen, sondern beispielsweise auch in den Bestandsflotten bei Pkw und Nutzfahrzeugen. Für bestimmte Anwendungen (z. B. Prozess-wärme) werden sie aufgrund technischer oder wirtschaftlicher Restriktionen benötigt, insbesondere in energieintensiven industriellen Prozessen, aber die Einsatzszenarien sollten im Sinne der Technologieoffenheit nicht von vornherein darauf verengt werden.\r\nDer nötige dezentrale Ausbau von Erzeugungs-, Speicher- und Netzinfrastruktur muss deutlich schneller, bedarfsorientiert, besser aufeinander abgestimmt und unter Berück-sichtigung der Gesamtsystemkosteneffizienz erfolgen. Der Ausbau der Erzeugungskapazi-täten darf nicht gegen den Netzausbau ausgespielt werden. Auch für CO2, das beispiels-weise an Zementwerken bereits Anfang der dreißiger Jahre abgeschieden werden muss, ist ein schneller Aufbau der Transport- und Speicherinfrastruktur entscheidend (vgl. Kapi-tel 6). Genehmigungsverfahren und damit verbundene Anforderungen an Genehmigungs-unterlagen sind weiter zu vereinfachen, zu standardisieren, zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Das Energiesystem insgesamt muss stärker digitalisiert, flexibilisiert und weiterentwickelt werden. Ein Festhalten an veralteten Strukturen und unnötiger Büro-kratie können wir uns nicht länger leisten. Zentrale Voraussetzung für den Erfolg ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz, die frühzeitig mitzudenken ist.\r\nDie Verfügbarkeit ausreichender Mengen klimaneutraler Energieträger zu wettbewerbsfä-higen Preisen ist ausschlaggebend für die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und bayerischen Industrie sowie für eine in allen drei Dimensionen nachhaltige Energiewende als Basis auch von Mobilitäts- und Wärmewende. Dazu benötigt es langfris-tig stabile sowie wissenschaftlich begründete und rechtssichere Planungsgrundlagen sowie eine kontinuierliche Betrachtung und Optimierung der Gesamtsystemkosten. Zusätzlich erfordert eine erfolgreiche Transformation mehr private und öffentliche Mittel für\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nEnergiewende beschleunigen und effizienter machen\r\n6\r\nForschung und Investitionen und mehr Offenheit gegenüber innovativen Technologien und Verfahren – beispielsweise chemisches Recycling.\r\nVersorgungssicherheit muss immer europäisch gedacht werden. Der grenzüberschreitende Stromaustausch trägt zur Steigerung der Versorgungssicherheit bei und führt zu günstige-ren Kosten bei der Stromversorgung. Der europäische Energiebinnenmarkt muss weiter vertieft und der geplante Netzausbau so schnell und kosteneffizient wie möglich umge-setzt werden.\r\nFür eine Beschleunigung der Energiewende sind insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen:\r\n–\r\nDie Energiewende erfordert einen deutlich schnelleren Ausbau aller erneuerbarer Ener-gien (Wind, PV, Biomasse einschließlich Biomethan, Geothermie, Wasserkraft). Die gesetzlich vorgesehenen Beschleunigungsmöglichkeiten gilt es auf allen Ebenen konse-quent auszuschöpfen, so dass das mittlerweile zu Recht gesetzlich verankerte „überra-gende öffentliche Interesse“ nicht nur formal, sondern auch praktisch zum Tragen kommt. Neben der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren sind hierfür insbeson-dere ausreichend hohe Ausschreibungsmengen entscheidend. Vor allem bei der Wind-energie müssen die Mengen deutlich erhöht werden, um den erforderlichen Zubau realisieren zu können.\r\n–\r\nDer Ausbau der Stromnetze muss bei gleichzeitiger Verzahnung von Strom und Gas schneller vorangebracht werden. Entscheidend ist neben der Synchronisierung von EE-Ausbau und Netzausbau eine weitere Beschleunigung der Planungs- und Genehmi-gungsverfahren sowie eine Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber zu erhalten und zu stärken. Regulatorische Eingriffe dürfen Investitionen nicht behindern. Die Möglichkeit zur fakul-tativen Planfeststellung für alle Ersatzneubauten in der 110kV-Ebene würde die Geneh-migungsprozesse deutlich beschleunigen. Die geänderten Regelungen sind in der Folge konsequent anzuwenden.\r\n–\r\nNetzanschlüsse werden zunehmend zum limitierenden Faktor. Ein neues Verfahren muss eine sachgerechte Priorisierung und die angemessene Berücksichtigung aller wesentlichen Akteure – Industrie, Rechenzentren, Logistikstandorte, Batteriespeicher und Elektrolyseure als Abnehmer sowie neue EE-Anlagen – ermöglichen. Die Ergebnisse der von der FfE mit Unternehmen durchgeführten Kooperationsforen müssen in die geplante Neuregelung einfließen.\r\n–\r\nInternational wettbewerbsfähige Strompreise sind für Standortsicherung und Klima-schutz unerlässlich. Die bisherigen Entlastungstatbestände für die Wirtschaft reichen nicht aus und müssen unverzüglich ergänzt beziehungsweise verstetigt werden. Während eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau für die gesamte Wirtschaft dauerhaft geboten ist, sind andere Maßnahmen wie Netzkostenzu-schüsse oder ein effektiver Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen jedenfalls in der aktuellen Umbauphase notwendig.\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nEnergiewende beschleunigen und effizienter machen\r\n7\r\n–\r\nEine Aufspaltung der deutschen Strompreiszone ist zu verhindern. Sie würde zu zusätz-lichen Kosten, höherer Unsicherheit und einer Schwächung des Industriestandorts führen.\r\n–\r\nEs müssen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft geschaffen werden (vgl. Kapitel 5). Der Hochlauf darf nicht durch überzogene regulatorische Anfor-derungen oder fehlende Infrastruktur gebremst werden.\r\n–\r\nDer weitere Ausbau erneuerbarer Energien muss durch regelbare Backup-Kapazitäten flankiert werden. Dazu ist das Kraftwerkssicherheitsgesetz umgehend zu verabschieden und mit den vorgesehenen Ausschreibungen zu beginnen. Wichtig sind ausreichende Kapazitäten nahe der Industriezentren, insbesondere in Süddeutschland. Die aktuelle energiepolitische und sicherheitspolitische Lage darf nicht zu einem überteuerten und ungelenkten Kraftwerksneubau führen. Etablierte EE-Anlagen sind beim Aufbau von Backup-Kapazitäten unbedingt mitzudenken. Der Anreizmechanismus für den Zubau neuer Kapazitäten ist technologieoffen auszugestalten und muss Investitionssicherheit bieten. Auf der EU-Ebene muss sich die Bundesregierung weiterhin für eine Genehmi-gung der aus Expertensicht erforderlichen Kapazitäten in Höhe von mindestens 20 GW einsetzen.\r\n–\r\nFür den Ausbau von Speichern (Batterie-, Pump-, Wasserstoff-, Wärmespeichern) und für die Sektorenkopplung sind zügig die passenden Anreize zu setzen. Speicher sind systemrelevant und müssen regulatorisch wie infrastrukturell als eigenständige Säule des Energiesystems anerkannt werden. Insbesondere Batteriespeicher sind so in das System zu integrieren, dass sie Netzausbau- und Infrastrukturkosten nicht zusätzlich erhöhen. Der netzdienliche Einsatz von Speichern kann erhebliche Effizienzpotenziale heben. Netzdienlichkeit ist dabei kein Selbstzweck, sondern muss sich am volkswirt-schaftlichen Nutzen eines funktionierenden, klimaneutralen Energiesystems orientie-ren; Netze und Speicher sind wechselseitig aufeinander angewiesen.\r\n–\r\nDie Steigerung der Energieeffizienz muss stets dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit folgen. Energieeffizienz darf nicht durch starre Vorgaben erzwungen werden, sondern muss sich an realen Einsparpotenzialen orientieren.\r\n–\r\nDie Rahmenbedingungen für die Realisierung möglichst vieler Flexibilitätspotenziale müssen verbessert werden. Nachfrageseitige Flexibilisierungsanreize müssen dabei freiwillig bleiben und die technischen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen komplexer Industrieanlagen angemessen berücksichtigt werden. Flexibilität darf kein Zwangsinstrument werden.\r\n–\r\nDie Digitalisierung der Energiewirtschaft muss unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Effizienzgesichtspunkte fokussiert vorangetrieben werden, im ersten Schritt mit einem zügigen Smart-Meter-Rollout. Dabei sollte stärker zwischen den Anforderungen der öffentlichen und industriellen Versorgung differenziert werden. Da die flächendeckend registrierende Leistungsmessung (RLM) die Funktionalitäten aus Smart Metern im Industriekontext schon heute abdeckt, ist ein Pflicht-Rollout von iMS ohne zusätzlichen (volks-)wirtschaftlichen Nutzen. Digitalisierung muss Mehrwert schaffen, nicht Bürokra-tie. Auch die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren muss stärker in den Fokus genommen werden.\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nEnergiewende beschleunigen und effizienter machen\r\n8\r\n–\r\nDeutschland muss seine Energie- und Effizienztechnologieführerschaft erhalten. Dafür muss strategisch in die Energieforschung und die Umsetzung ihrer Ergebnisse in global erfolgreiche Innovationen investiert werden. Forschung, Skalierung und industrielle Anwendung müssen dabei enger verzahnt werden.\r\nFür Bayern zeigt die Studie Bayernplan Energie 2040 (VBEW/FfE in Kooperation mit der vbw, 2023) detailliert Wege zur Erreichung der Klimaziele sowie deren Implikationen für das Energiesystem auf.\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nIndustrietransformation unterstützen\r\n9\r\n3 Industrietransformation unterstützen\r\nUmstellung der Industrie auf klimafreundliche Produktionsprozesse und Geschäftsmodelle ist essenziell und muss umfassend gefördert werden\r\nWir brauchen unsere heimische Industrie auch, um neuartige klimafreundliche Technolo-gien zu entwickeln und zur Marktreife zu bringen. Die internationale Diskussion, zuletzt auf der COP 30 in Belém, hat erneut deutlich gemacht, dass die Industrie eine Schlüsselrolle bei der tatsächlichen globalen Emissionsminderung spielt, insbesondere in energie- und emissionsintensiven Sektoren. Entscheidend ist, dass die Wirtschaft konsequent in der Transformation bei Entwicklung und Einsatz klimafreundlicher Technologien durch schnel-les und planungssicheres politisches Handeln unterstützt wird, damit sie zeigen kann, wie ökonomischer Erfolg und nachhaltiges Handeln Hand in Hand gehen und so international Partner und Nachahmer finden kann.\r\nEine besondere Herausforderung im Industriesektor ist die lange Lebensdauer der kapital-intensiven Produktionsanlagen von 50 bis 70 Jahren. Investitionsentscheidungen werden daher für mehrere Jahrzehnte getroffen und sind nur schwer revidierbar. Für den Indust-riesektor müssen daher schnell langfristig verlässliche Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden, um Unternehmen die Möglichkeit zu geben, im nächsten Investitions-zyklus in klimaneutrale Technologien zu investieren. Ansonsten drohen ein Aufbrechen von Wertschöpfungsketten, Produktionsverlagerungen und Neuinvestitionen im Ausland. Die Industrie braucht ein langfristiges, parteiübergreifendes Bekenntnis dazu, dass in Deutschland international konkurrenzfähige Energie- und CO2-Kosten sichergestellt werden. Anders lassen sich weder private Investitionen mobilisieren noch industriepoliti-sche Klimaziele realistisch erreichen.\r\nInsbesondere folgende Maßnahmen sind zu ergreifen:\r\n–\r\nNeben ausreichenden Mengen an grünem Strom sind dauerhaft international wettbe-werbsfähige Strompreise ein zentraler Treiber für die Entwicklung und den Einsatz klimafreundlicher Technologien und zugleich der beste Carbon-Leakage-Schutz. Für energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb ist hierfür ein effektiver Industriestrompreis erforderlich, der Investitionen in klimaneutrale Produktionspro-zesse ermöglicht und Planungssicherheit schafft. Gerade bei kapitalintensiven Produkti-onsprozessen mit langen Investitions- und Abschreibungszeiträumen sind dauerhaft international wettbewerbsfähige Strompreise unerlässlich; rein kurzfristige oder temporäre Entlastungsinstrumente reichen hierfür nicht aus. Neben dem Industries-trompreis sind weitere Maßnahmen zur Kostendämpfung bei den Netzentgelten sowie die Absenkung der Stromsteuer für die gesamte Wirtschaft erforderlich.\r\n–\r\nDer Rahmen des europäischen Beihilferechts muss an die geplanten Förderungs- und Anreizziele angepasst werden. Der CISAF-Rahmen der EU-Kommission ist als Grundlage für einen Industriestrompreis aufgrund seiner zeitlichen Befristung, begrenzten Beihil-feintensität, fehlenden Kumulierbarkeit mit der Strompreiskompensation sowie\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nIndustrietransformation unterstützen\r\n10\r\naufwendiger Gegenleistungspflichten unzureichend ausgestaltet. CISAF muss daher weiterentwickelt werden, um planbare und international wettbewerbsfähige Strom-preise zu ermöglichen. Ergänzend sind neben kurzfristigen Entlastungen strukturelle Maßnahmen zur Senkung der Strom- und Energiesystemkosten erforderlich, einschließ-lich Reformen zur Steigerung der Systemeffizienz.\r\n–\r\nBestehende Förderprogramme müssen gebündelt, vereinfacht, sachgerecht und umfas-sender aufgesetzt werden. Ziel muss eine transparente, konsistente und für Unterneh-men verlässliche Förderarchitektur sein. Es sind neue unbürokratische Fördermodelle auf allen staatlichen Ebenen erforderlich, die auch Ideen, die mit hohen Risiken verbun-den sind, schnell unterstützen. Förderprogramme helfen insbesondere bei der Entwick-lung von Technologien und innovativen Verfahren, wenn Maßnahmen noch vor dem Beginn der Wirtschaftlichkeit stehen. Dabei sollte der Fokus stärker auf der Ermögli-chung von Investitionen liegen als auf detaillierter staatlicher Steuerung einzelner Technologien. Steuerliche Anreize sind daneben ebenfalls zielführend.\r\n–\r\nKlimaverträge (Carbon Contracts for Difference), die auch mit anderen Förderinstru-menten für die Industrie kombinierbar sind, müssen stärker genutzt werden. Sie kön-nen insbesondere dort Wirkung entfalten, wo CO₂-arme Technologien zwar technisch verfügbar, aber noch nicht wettbewerbsfähig sind. In der aktuellen Ausgestaltung bestehen jedoch erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich Laufzeiten, Auszahlungsmecha-nismen und Wechselwirkungen mit anderen Förderinstrumenten. Generell ist sicherzu-stellen, dass Unternehmen, die bereits frühzeitig in klimafreundliche Technologien investiert haben, nicht strukturell benachteiligt werden.\r\n–\r\nEine effiziente Förderung von industriellen Anlagen zur CO2-Abscheidung muss einge-führt und eine bedarfsgerechte CO2-Infrastruktur geschaffen werden. Dies gilt insbe-sondere für prozessbedingte Emissionen in Grundstoffindustrien, die auch langfristig nicht vollständig vermeidbar sind.\r\n–\r\nDie öffentliche Beschaffung muss stärker darauf ausgerichtet werden, nachhaltige Inno-vationen und Investitionen heimischer Unternehmen zu fördern, um grüne Leitmärkte zu etablieren. Öffentliche Nachfrage kann einen entscheidenden Beitrag zur Marktein-führung klimafreundlicher Industrieprodukte leisten.\r\n–\r\nEin bedarfsgerechter Ausbau der Energieinfrastruktur ist von entscheidender Bedeu-tung für die Industrietransformation (vgl. Kapitel 2). Dabei darf der zukünftige Energie-bedarf nicht unterschätzt werden. Wichtige industrielle Zentren müssen spätestens bis zum Beginn des nächsten Jahrzehnts an das Wasserstoff-Kernnetz angeschlossen werden, da sonst die Umstellung auf wasserstoffbasierte Technologien nicht möglich ist (vgl. Kapitel 5).\r\n–\r\nIm Zuge der Umstellung auf klimaneutrale Produktionsverfahren müssen auch in der Industrie in vielen Bereichen genehmigungsbedürftige Anpassungen an Anlagen und Prozessen durchgeführt werden. Mit Blick auf die Klimaziele sind daher – neben der Beschleunigung von Genehmigungen für Netzausbau und erneuerbare Energien – auch deutlich zügigere und rechtssichere Genehmigungsverfahren für Industrievorhaben zu gewährleisten. Das Aufbauen immer weiterer bürokratischer und genehmigungsrechtli-cher Hürden muss unterbunden und Regulierung auf das zwingend erforderliche Maß begrenzt werden.\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nMit einem weiterentwickelten Green Deal und Clean Industrial Deal\r\nWettbewerbsfähigkeit sichern\r\n11\r\n4 Mit einem weiterentwickelten Green Deal und Clean Industrial Deal Wettbewerbsfähig-keit sichern\r\nStandortvorteil mit breit angelegten und ineinandergreifenden Maßnah-men stärken\r\n4.1 Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Transformation schaffen\r\nDie Studie CO2-Verminderungskosten für die bayerische Industrie im Trendszenario (vbw/FfE, 2025) zeigt, dass vor dem Hintergrund der bestehenden Hemmnisse (aktuelle Preisentwicklungen, Infrastrukturlücken, Investitionshemmnisse, fehlende Planungssicher-heit etc.) dringend Anpassungen an den Rahmenbedingungen erforderlich sind, damit die industrielle Transformation gelingen kann.\r\nDer vorgelegte Clean Industrial Deal (CID) geht in die richtige Richtung, bleibt aber noch sehr vage. Entscheidend ist nun eine zügige und praxisnahe Umsetzung. Es braucht ein Umdenken bei der EU-Regulierung im Sinne einer Ermöglichungskultur, damit Zielvorstel-lungen erreicht werden können. Gesetzgebung sollte Unternehmen fördern, statt sie zu behindern. Dazu gehören die Vorabprüfung von Maßnahmen auf mögliche Zielkonflikte, sorgfältige Folgenabschätzungen und die systematische Prüfung bestehender Gesetze auf Wettbewerbsfähigkeit.\r\nUm niedrigere Energiekosten und sichere Versorgung zu erreichen, soll eine sogenannte echte Energieunion mit u.a. erheblichen Investitionen in die Infrastruktur und koordinier-ten Netzentwicklungsplänen vollendet werden. Beim Auf- und Ausbau der Energieinfra-struktur muss jedoch immer auch die CO2-Infrastruktur mitbedacht werden, zumal auch aus Sicht der Kommission ohne eine CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCU/S – Carbon Capture, Utilisation and Storage) die Klimaziele nicht erreicht werden können. Mit der angekündigten Öffnung für synthetische Kraftstoffe wird die Bedeutung noch weiter steigen.\r\nDie im CISAF vorgesehenen Fördermöglichkeiten betreffen weiterhin insbesondere Investi-tionskosten (CAPEX). Betriebskosten (OPEX) für klimafreundliche Technologien werden auf absehbare Zeit nicht auf ein wettbewerbsfähiges Niveau sinken und müssen ebenfalls förderfähig sein, zumal selbst der CID Fördermöglichkeiten für OPEX vorsieht.\r\nEbenso wichtig sind verlässliche Rahmenbedingungen, beschleunigte Verfahren und ein konsequenter Bürokratieabbau. Die EU-Gesetzgebung sollte Unternehmen unterstützen, statt sie zu behindern, damit die ambitionierten Ziele erreicht werden können. Dazu gehö-ren die systematische Prüfung neuer und bestehender Rechtsakte auf ihre Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Investitionsfähigkeit, sorgfältige Folgenabschätzungen, die\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nMit einem weiterentwickelten Green Deal und Clean Industrial Deal\r\nWettbewerbsfähigkeit sichern\r\n12\r\nsystematische Prüfung bestehender Gesetze auf Wettbewerbsfähigkeit und die Umset-zung des „One-In-One-Out“-Prinzips.\r\nEntscheidend ist ferner ein gesicherter Zugang zu den für die Herstellung der Netto-Null-Technologien notwendigen Rohstoffen und Bauteilen, unter anderem mittels weiterer Handelsabkommen.\r\nProduktion kann schließlich nur dann am Standort gehalten und weiter ausgebaut werden, wenn auch weitere Rahmenbedingungen wie eine dauerhaft bezahlbare Energieversor-gung gewährleistet sind. Dazu sind jetzt neben der Ermöglichung eines wirksamen Indust-riestrompreises (siehe oben Kapitel 3) u. a. erhebliche Investitionen in die Digitalisierung und den Ausbau der Stromnetze notwendig, um die Kosten in der Zukunft nicht explodie-ren zu lassen.\r\n4.2 CO2-Preis durch den Europäischen Emissionshandel nachhaltig gestalten\r\nDer europäische Emissionshandel (EU-ETS) ist seit 2005 das zentrale marktwirtschaftliche Klimaschutzinstrument der EU. Sein Zweck ist es, Treibhausgase dort zu senken, wo dies am günstigsten möglich ist, und ein verlässliches Preissignal für Investitionen in klimafreundliche Technologien zu setzen. Das Instrument ist grundsätzlich richtig. In den Hauptwettbewerbsregionen gibt es jedoch noch keine vergleichbar effektive CO2-Beprei-sung. Dadurch sind hiesige Hersteller bereits heute mit Kosten belastet, die Wettbewerber nicht haben – und können andererseits aufgrund fehlender Rahmenbedingungen nicht wettbewerbsfähig transformieren. Angesichts der sich zuspitzenden Krisensituation muss der Emissionshandel zwingend und schnellstmöglich angepasst werden, um diesen Nach-teil abzufedern.\r\nIm Rahmen des Fit for 55-Pakets im Jahr 2021 beschloss die EU-Kommission die Einführung eines separaten Emissionshandelssystems (EU ETS 2) für den Straßenverkehr und den Gebäudebereich, der im Jahr 2028 startet. Die Verschiebung des EU-ETS 2 führt dazu, dass das nationale BEHG bis dahin weiterhin einen deutschen Sonderweg darstellt. Hinzu kommt, dass die derzeitige nationale Carbon-Leakage-Kompensation im BEHG administra-tiv aufwendig und in ihrer Entlastungswirkung vielfach unzureichend ist. Für energieinten-sive Industrieunternehmen entstehen damit zusätzliche Belastungen, ohne dass ein gleich-wertiger Schutz vor Produktionsverlagerungen gewährleistet wäre.\r\nEs sind folgende Maßnahmen nötig, die bereits 2026 greifen müssen (Umsetzung im Schnellverfahren):\r\n–\r\nDie kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten muss auf dem Niveau von 2025 mit Benchmarks von 2025 verstetigt und die für 2026 geplante Benchmark-Verschärfung ausgesetzt werden, bis zentrale Transformationsvoraussetzungen erfüllt sind.\r\n–\r\nVor dem Hintergrund erheblicher Zweifel an der Wirksamkeit von CBAM sollte dieses Instrument insgesamt hinterfragt und idealerweise zugunsten bestehender und auszu-\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nMit einem weiterentwickelten Green Deal und Clean Industrial Deal\r\nWettbewerbsfähigkeit sichern\r\n13\r\nweitender Carbon-Leakage-Instrumente (wie kostenlose Zuteilung von Zertifikaten und Strompreiskompensation) abgeschafft werden. In jedem Fall muss die vorgesehene Abschmelzung der kostenlosen Zuteilung für CBAM-Produkte ab 2026 ausgesetzt werden, da das bisherige Konstrukt keinen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz bietet. Eine Reduktion der kostenlosen Zuteilung sollte ausschließlich im Gleichklang mit einer nachweislich wirksamen Schutzwirkung ergänzender Instrumente erfolgen. Die bisheri-gen Vorschläge des Exportrabatts sind nicht passend und gefährden den Einsatz von Mitteln für die Transformation im Inland. Entsprechend sollte CBAM derzeit nicht auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden.\r\n–\r\nDer lineare Reduktionsfaktor (LRF) soll schnellstmöglich ab 2026 am europäischen Klimaziel ausgerichtet werden; der EU-ETS Cap soll also erst im Zieljahr auslaufen (der-zeit im Jahr 2050).\r\n–\r\nDas Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss ausgesetzt werden – die Marktstabilitätsreserve muss aufgelöst werden.\r\n–\r\nDer EU-ETS 1 muss vom „Absolut-Null“- zum „Netto-Null“-System weiterentwickelt werden.\r\n–\r\nDas nationale Brennstoffemissionshandelssystem (BEHG) sollte schnellstmöglich abge-schafft werden. Insbesondere für industrielle Prozesswärme entstehen durch das BEHG in der Übergangsphase bis zum Start des EU-ETS 2 erhebliche Wettbewerbsnachteile, die durch die bestehende Carbon-Leakage-Kompensation nicht wirksam ausgeglichen werden. Solange kein EU-weit einheitlich wirkendes CO2-Preissystem für die betroffe-nen Sektoren besteht, dürfen keine zusätzlichen nationalen Sonderbelastungen entste-hen.\r\nWeitere Details enthält unsere Position Green Deal und Clean Industrial Deal.\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nWasserstoffwirtschaft aufbauen\r\n14\r\n5 Wasserstoffwirtschaft aufbauen\r\nVoraussetzungen für eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft schaffen\r\nWasserstoff ist nicht nur ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche Energiewende, sondern kann insbesondere in der Zukunft auch den Ausgangspunkt wichtiger Wertschöp-fungsketten bilden, besonders für die chemisch-pharmazeutische Industrie sowie für ener-gieintensive Prozessindustrien wie die keramische Industrie, in denen Gas bzw. Wasser-stoff für bestimmte Produktionsschritte technisch unverzichtbar ist. Beispielsweise wird für die langfristige Defossilisierung der deutschen Grundstoffchemie der Wasserstoffbe-darf bis 2045 auf das Drei- bis Siebenfache steigen. Deshalb brauchen wir einen passenden Handlungsrahmen für künftige Erzeugung, Speicherung, Transport und Verteilung sowie für die Nutzung und Weiterverwendung von Wasserstoff.\r\nTechnologieoffenheit ist unerlässlich, um rasch eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft aufzubauen. Neben der Verfügbarkeit ist es zudem wichtig, dass Wasserstoff am Ende in einer international wettbewerbsfähigen Kostenstruktur zur Verfügung steht. Die vbw Studie Wasserstoffkosten für die Industrie (vbw/Prognos, 2025) zeigt, dass grüner Wasser-stoff bei fortschreitendem Markthochlauf durch sinkende Stromkosten, technologische Fortschritte und Skaleneffekte langfristig deutlich günstiger werden kann – aber diese Entwicklung beginnt erst mit dem Hochlauf.\r\nIn der Hochlaufphase der Wasserstoffwirtschaft sind zu restriktive Vorgaben hinderlich und verhindern damit in der Frühphase des Markthochlaufs wichtige Investitionen. Die Nachhaltigkeit von Wasserstoff und dessen verschiedenen Erzeugungsverfahren sollte ausschließlich anhand des CO2-Fußabdrucks bemessen werden, nicht durch Festlegung auf bestimmte Technologien. Zentral wird sein, dass die im delegierten Rechtsakt 2023/1184 festgelegten Kriterien bereits 2026 angepasst werden und nicht erst wie vorgesehen 2028 einer Überprüfung unterliegen. Konkret sind folgende Änderungen notwendig.\r\n–\r\nDas Zusätzlichkeitskriterium sollte erst ab 2035 statt 2028 greifen;\r\n–\r\nGleichzeitig sollte die monatliche Korrelation beibehalten und auf die Umstellung auf stündliche Korrelation ab 2030 verzichtet werden, oder zumindest eine Verschiebung der Scharfstellung der stündlichen Korrelation analog zur Zusätzlichkeit auf 2035 erfol-gen;\r\n–\r\nZudem braucht es eine erweiterte Flexibilität bei der CO2-Bilanzierung, etwa durch eine stundenscharfe Berechnung der CO2-Intensität sowie des EE-Anteils des Strombezugs.\r\n–\r\nDie Zielvorgabe für die Industrie, einen Anteil in Höhe von 42 Prozent erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (Renewable Fuels of Non-Biological Origin, RFNBO) am Gesamteinsatz von Wasserstoff zu erreichen, darf bei der Umsetzung in die nationale Gesetzgebung nicht auf der Unternehmensebene verankert werden.\r\nDer zügige Aufbau des Wasserstoffnetzes in Bayern muss höchste Priorität haben, denn die heutige Infrastruktur reicht für die Bedarfe der künftigen Wasserstoffwirtschaft nicht\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nWasserstoffwirtschaft aufbauen\r\n15\r\naus. Bei den Fernleitungen ist eine getrennte Infrastruktur für einerseits methanhaltige Gase (Erdgas, Biomethan, synthetisches Methan) und andererseits Wasserstoff sinnvoll, um die stoffliche Nutzung von reinem Wasserstoff zu ermöglichen. Das geplante Kernnetz für Wasserstoff sieht dafür vor allem die Umwidmung bestehender Erdgasleitungen vor. Die lokalen Verteilnetze müssen differenziert betrachtet werden: Während in einigen Bereichen Wasserstoff zum Erdgas beigemischt werden kann, muss die Beimengung in anderen Netzbereichen begrenzt werden, da bestimmte Anlagen sonst nicht mehr sicher betrieben werden können. Es ist zu begrüßen, dass das am 22. Oktober 2024 genehmigte Wasserstoffkernnetz einen deutschlandweiten Aufbau der Wasserstofftransportinfrastruk-tur vorsieht. Die Umsetzung muss nun in allen Regionen zügig vorangetrieben werden und wenn nötig die Rahmenbedingungen dafür weiter verbessert werden. Industriepolitisch muss auch aus europäischer und nationaler Perspektive ein Fokus auf die zügigere Einbin-dung der industriellen Zentren in Süddeutschland in das europäische Wasserstoffpipeline-netz gelegt werden. Dazu gehören neben der Anbindung aus dem Norden auch Pipelines aus dem Süden.\r\nDamit auch in Deutschland wirtschaftlich Wasserstoff produziert werden kann, ist ein ambitionierter Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich. Um den künftigen Wasser-stoffbedarf zu decken, sind jedoch gleichzeitig Importe aus günstigen Produktionsländern nötig. Um eine verlässliche Unabhängigkeit von einzelnen Ländern bei Energieträgerimpor-ten wie Wasserstoff sicherzustellen, ist eine Diversifikation der Herkunftsländer notwen-dig. Partnerschaften sind rechtzeitig aufzubauen und eine langfristige Strategie zu entwi-ckeln. Der Aufbau der entsprechenden Anlagen und Infrastrukturen bietet zugleich eine wichtige Chance, bayerisches Know-how einzubringen, die es zu nutzen gilt. Die vbw untersucht derzeit aufgrund der günstigen Produktions- und Transportbedingungen nach Bayern Möglichkeiten in der Region Tantan (Marokko).\r\nBis 2032 müssen auch in Bayern flächendeckend netz- und systemdienlich verortete Elekt-rolyseure in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Es ist unerlässlich, die Prozesskom-petenz im Bereich der Wasserstofftechnologie zu stärken. Nur durch eigene Wasserstoff-produktion fördern wir die Entwicklung und den Betrieb dieser Technologie vor Ort, was zu einer erhöhten Expertise und einer stärkeren regionalen Wertschöpfung führt. Dies ermöglicht auch zuallererst, auf dem globalen Markt für Wasserstofftechnologien wettbe-werbsfähig zu bleiben und gleichzeitig die regionale Wirtschaft zu stärken. Wir können dabei in Bayern auf ein erhebliches technologisches Knowhow aufbauen.\r\nSchließlich muss das Kraftwerksicherheitsgesetz (KWSG) schnellstmöglich beschlossen und mit den Ausschreibungen für Gas- und Wasserstoffkraftwerke sowie Speicher begonnen werden.\r\nWeitere Details enthält unsere Position Aufbau der Wasserstoffwirtschaft.\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nCarbon-Management-Strategie entwickeln\r\n16\r\n6 Carbon-Management-Strategie entwickeln\r\nUmgang mit Kohlenstoff durch CCUS klimafreundlich gestalten\r\nBayern und Deutschland sind starke Industriestandorte, die es zu erhalten gilt, um Arbeits-plätze und Wohlstand im ganzen Land zu sichern. Selbst bei vollständiger Umstellung auf eine CO2-neutrale Energieversorgung wird es prozessbedingte CO2-Emissionen geben, die auch zukünftig nicht vermieden werden können, z. B. in der Zement-, Kalk- und Chemiein-dustrie. Aus diesem Grund ist es notwendig, CO2 an den Anlagen abzuscheiden und eine Infrastruktur sowie die passenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für dessen Transport, Speicherung und Weiterverwendung zu schaffen.\r\nKohlenstoffquellen sind für die chemische und rohölbasierte Industrie sowie die Nahrungs-mittelindustrie von größter Relevanz. Vor dem Hintergrund der Defossilisierung muss CO2 als ein zunehmend wertvoller Rohstoff verstanden werden, dessen langfristige Verfügbar-keit sichergestellt werden muss.\r\nAuf europäischer, nationaler und bayerischer Ebene bedarf es einer klaren Strategie für das Carbon Management. Wo diese auf europäischer und nationaler Ebene bereits vorliegt, muss sie unter Beteiligung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft weiter präzisiert werden. Wichtige Elemente sind der Aufbau einer Transportinfrastruktur, bedarfsgerechte Speicheroptionen und die Anpassung der regulatorischen Rahmenbedin-gungen sowie die Schaffung geeigneter finanzieller Anreize für die Weiterverwendung von Kohlenstoff. Bei den Planungen ist grenzüberschreitend zu denken.\r\nBei der Errichtung einer CO2-Transportinfrastruktur ist die koordinierte Planung im Zusam-menhang mit der Strom- und Wasserstoffinfrastruktur von Bedeutung, um das System kosteneffizient zu gestalten. Speichermöglichkeiten müssen – auch Onshore – erschlossen werden. Zu begrüßen ist die Verabschiedung des Kohlendioxid-Speicherung- und Trans-portgesetzes (KSpTG) im November 2025 durch den Bundestag. Nun müssen umgehend die vorgesehenen Opt-in-Optionen durch die Landesregierung gezogen werden. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Durchführung von Untersuchungen zu geeigneten Speicherstätten im Freistaat. Auch die Arbeit der Staatsregierung an einem bayerischen Aktionsplan CCU/CCS ist positiv zu bewerten. Hier sollten zeitnah Entscheidungen getrof-fen werden, um in die Umsetzung zu kommen, insbesondere was die Kommunikation mit der Bevölkerung angeht.\r\nWir halten es grundsätzlich für richtig, die Vermeidung von CO2 zu priorisieren. Im Hinblick auf die Definition „schwer vermeidbarer“ Emissionen und vor dem Hintergrund der beste-henden Unsicherheiten in Bezug auf Backup-Kraftwerke befürworten wir allerdings im Sinne der Emissionsminderung einen pragmatischen Ansatz: Wenn fossile Kraftwerke zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit länger laufen müssen, als derzeit geplant bezie-hungsweise Wasserstoff später zur Verfügung steht, wäre eine Abscheidung auch hier im\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nCarbon-Management-Strategie entwickeln\r\n17\r\nSinne des Klimaschutzes sinnvoll; dass dafür noch wirtschaftliche Lösungen entwickelt werden, ist aus heutiger Sicht jedenfalls nicht auszuschließen.\r\nAuf bayerischer Ebene ist es essenziell, eine zügige Netzanbindung und die Voraussetzun-gen für das Zwischenspeichern von CO2 zu schaffen. Unsere Studie Analyse CO2 Infrastruk-turbedarf in Bayern (vbw/FfE, 2024) enthält hierzu Details und weist ein bayerisches Ziel-netz bis zum Jahr 2040 aus, das unabhängig von der weiteren Verwendung des CO2 (Nut-zung oder Speicherung) erforderlich ist (Abbildung 1).\r\nAbbildung 1\r\nZielbild einer CO2-Infrastruktur in Bayern\r\nQuelle: Studie Analyse CO2-Infrastrukturbedarf in Bayern (vbw/FfE, November 2024)\r\nDie bayerische Staatsregierung muss sich dafür einsetzen, dass – ähnlich wie beim Wasser-stoffkernnetz – die Bundesregierung mit staatlichen Garantien den Aufbau eines CO2-Pipe-linenetzes absichert und so eine schnelle Umsetzung bis Anfang der dreißiger Jahre unter-stützt.\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nKlimafreundliche Mobilität schaffen\r\n18\r\n7 Klimafreundliche Mobilität schaffen\r\nInfrastrukturausbau und Vernetzung für bedarfsgerechte Transformation\r\nUm die Potenziale alternativer Antriebsarten für die Treibhausgasreduzierung im Verkehrs-sektor zu entfalten, ist die öffentliche Lade- und Tankinfrastruktur für Antriebsarten wie Elektromobilität und Wasserstofftechnologie unabdingbare Voraussetzung und muss europaweit schnell und intensiv ausgebaut werden. Der Infrastrukturausbau ist dabei zwingende Voraussetzung für regulatorische Zielvorgaben und darf diesen nicht nachgela-gert werden. Im Bereich der Elektromobilität muss der Ausbau der Ladeinfrastruktur paral-lel zum Aufwuchs von Elektrofahrzeugen erfolgen. Auch die Tank- und Ladeinfrastruktur für Lkw und (Reise-)Busse muss deutlich vorangebracht werden, insbesondere entlang der Hauptverkehrsachsen sowie in industriellen und logistischen Knotenpunkten.\r\nAuf der europäischen Ebene muss sich Deutschland für eine sachgerechte Anpassung der Flottengrenzwerte (Pkw, Lkw und Busse) einsetzen. Dabei geht es uns nicht darum, das Ziel der Klimaneutralität zu hinterfragen, sondern auf dem Weg dorthin faire Maßstäbe anzule-gen. Alle zur Zielerreichung geeigneten Technologien müssen gleichberechtigt eingesetzt werden können. Faktoren wie der europaweite Infrastrukturaufbau für Elektromobilität liegen außerhalb des Einflussbereichs der Hersteller und dürfen ihnen nicht angelastet werden. Hier ist vielmehr der Staat gefordert, den Ausbau der Infrastruktur voranzutrei-ben. Auch ganz grundsätzlich sind massive Strafzahlungen bei Zielverfehlung kein geeigne-tes Mittel zur Förderung der Transformation und müssen unterbleiben, da sie Investitions-mittel binden, ohne zusätzliche Emissionsminderungen zu bewirken.\r\nDie vbw sieht das von der EU-Kommission vorgestellte Automobilpaket kritisch. Grundsätz-lich ist zwar zu begrüßen, dass die EU-Kommission den bestehenden Handlungsdruck aner-kennt. Sie zieht jedoch die falschen Konsequenzen: Hauptprobleme der aktuellen Flotten-regulierung sind einerseits die fehlende Technologieoffenheit und andererseits der Ansatz, Hersteller von Pkw und Nutzfahrzeugen für Faktoren zu sanktionieren, die weitgehend außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Die nun vorgeschlagenen Anpassungen lösen diese Probleme nicht.\r\nEs besteht daher deutlicher Nachbesserungsbedarf. Die Transformation hin zu einer klima-neutralen Mobilität erfordert echte Technologieoffenheit bei den Antriebsarten; entspre-chend muss auch die Flexibilisierung der Emissionsminderungsziele ausgestaltet werden.\r\nDie Industrie braucht Planungssicherheit. Der Einsatz von grünem Stahl würde unter den derzeitigen Rahmenbedingungen hingegen neue Unsicherheiten schaffen: Die Vorausset-zungen für eine wettbewerbsfähige Produktion in Europa sind bislang nicht gegeben und können von den OEM nicht beeinflusst werden. Hier sind vielmehr die EU selbst und die Mitgliedstaaten gefordert. Zudem mangelt es weiterhin an fairen Rahmenbedingungen für die Anerkennung erneuerbarer Kraftstoffe sowie an einer europaweit ausreichend ausge-bauten Ladeinfrastruktur. Auch die Nutzfahrzeughersteller sind gleichermaßen auf eine Anpassung der Regulierung angewiesen.\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nKlimafreundliche Mobilität schaffen\r\n19\r\nDer Wandel bei den Antriebstechnologien stellt insbesondere für die vielen auf den konventionellen Antriebsstrang spezialisierten kleineren und mittleren Zuliefererbetriebe eine große Herausforderung dar. Sie müssen unter anderem beim Aufbau neuer Kompe-tenzen durch Weiterbildung und Umqualifizierung der Mitarbeiter oder der Erarbeitung neuer Geschäftsmodelle und -felder unterstützt werden. Der Wissens- und Technologie-transfer muss optimiert werden, neue Kooperationen zwischen Unternehmen einerseits und dem Mittelstand mit der Wissenschaft andererseits müssen gefördert werden. Eine gezielte Unterstützung der Unternehmen im Wandel hat Vorrang vor kurzfristigen Maß-nahmen zur Belebung der Nachfrage.\r\nBestehende Förderprogramme für den Aufbau privater Infrastruktur für alternative Antriebe müssen aufgestockt und die Mittel auf hohem Niveau verstetigt werden. Förder-instrumente müssen einfacher, planbarer und langfristig verlässlich ausgestaltet sein. Die Komplexität von Förderprogrammen muss reduziert und es müssen stabile Rahmenbedin-gungen für den Betrieb der Infrastruktur für alternative Antriebe geschaffen werden. Hier bedarf es weiterer Erleichterungen bei der Installation von Ladetechnik in Mietshäusern und Immobilien mit Eigentümergemeinschaften ebenso wie spezieller Förderprogramme für private Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber und im Privathaushalt. Auch die soge-nannte semi-öffentliche Infrastruktur zum Beispiel in Parkhäusern sowie auf den Flächen von Einzel- und Großhandel und touristischer oder gastronomischer Einrichtungen muss in zukünftigen Programmen, mit denen öffentlich zugängliche Ladepunkte gefördert werden, vermehrt berücksichtigt werden.\r\nFür einen schnellen Netzanschluss von Ladepunkten mit hoher Leistung ist eine frühzeitige Information der Netzbetreiber über mögliche Standorte von zentraler Bedeutung (siehe auch oben Kapitel 2). Daneben gilt es Genehmigungsprozesse für Netzbauprojekte deutlich zu beschleunigen, die Flexibilität bei baulichen Vorgaben zu erhöhen sowie Flächen für die zusätzlich notwendigen Ortsnetzstationen bereitzustellen. Netz- und Ladeinfrastruktur müssen stärker gemeinsam geplant werden. Auch künftige Bedarfe wie die Glasfaserer-schließung von Verkehrsstrecken müssen frühzeitig kommuniziert werden, um diese bei Bauvorhaben an Verkehrswegen berücksichtigen zu können.\r\nMit Blick auf die Klimaschutzziele sind die Mittel für eine stete Verbesserung der Verkehrs-infrastruktur über alle Verkehrsträger hinweg weiter deutlich aufzustocken und auch im Kernhaushalt auf hohem Niveau zu verstetigen. Wir brauchen generell ein verbessertes intermodales Gesamtverkehrssystem, in dem sich alle Verkehrsträger gegenseitig ergän-zen und verkehrsbezogene Kommunikations- und Informationsmittel verstärkt eingesetzt werden. Eine Einschränkung von Mobilität für das Erreichen von Klimazielen ist keine sinn-volle Option. Es muss immer um bedarfsgerechte Angebote gehen, ob in Städten oder ländlichen Räumen, im Personen- oder im Güterverkehr.\r\nSowohl im Schienengüterverkehr als auch im Schienenpersonenverkehr muss die Qualität deutlich gesteigert werden, um die Potenziale des Verkehrsträgers für eine bedarfsge-rechte und nachhaltige Mobilität auszuschöpfen. Dazu gehören in erster Linie die Zuverläs-sigkeit und Pünktlichkeit sowie eine deutliche Optimierung der Buchungssysteme im Gü-terverkehr. Ersteres setzt vor allem Infrastrukturausbau voraus, Letzteres eine\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nKlimafreundliche Mobilität schaffen\r\n20\r\nkonsequente Digitalisierung. Um die Schifffahrt als klimafreundliches Verkehrsmittel zu stärken, zu modernisieren und zu digitalisieren, sind Ufersanierungen, die Modernisierung von Schleusen, Ersatzbeschaffungen von Schiffen und digitale Testfelder nötig.\r\nUm Mobilität per Fahrrad, E-Bike und Pedelec zu fördern, gleichzeitig aber den motorisier-ten Individualverkehr nicht aus den Städten zu verdrängen, ist ein intelligentes Miteinan-der der Verkehrsträger nötig. Bei Aus- bzw. Neubau der Radwege-Infrastruktur sind inner-städtische Verbindungen als Schnellwege ebenso zu beachten wie regionale Direktverbin-dungen. Dabei sollten allerdings nicht mehrere Parallelwege entstehen, sondern klare, leistungsfähige Hauptverbindungen priorisiert werden. Die Vernetzung der Verkehrsträger und die Nutzung von Sharing-Angeboten sollten insgesamt optimiert werden, um einen höheren Wirkungsgrad zu erzielen.\r\nZiel muss auch ein hochwertiges, an den Bedürfnissen der Nachfrager ausgerichtetes, preisgünstiges und zuverlässiges ÖPNV-Angebot in Ballungsräumen und ländlichen Regio-nen sein. Öffentliche Aufgabenträger (ÖPNV, SPNV) und private Mobilitätsanbieter müssen abgestimmte Mobilitätsangebote durch großräumige Verkehrsverbünde, digital gestützte Verbundplattformen und Buchungssysteme sowie den Ausbau der Schnittstellen zwischen den Mobilitätsangeboten erarbeiten. Bei der Stärkung emissionsarmer Beförde-rungsmittel müssen Bund, Länder und Kommunen im ÖPNV mit gutem Beispiel vorange-hen und mit Flottenumrüstungen, einer intelligenten Verkehrssteuerung – z. B. Parkraum-management zur Reduzierung der Parkplatzsuchverkehre in Kombination mit Echtzeitin-formationen über Umstiegsmöglichkeiten auf den ÖPNV – und klugen Verkehrsführungen sowie Anreizen zur Umrüstung im Privaten Fortschritte erzielen.\r\nSich wandelnde Bedarfe etwa im Zusammenhang mit Veränderungen in der Arbeitswelt (vgl. die Studie Längerfristige Auswirkungen von New Work auf die Mobilität der Menschen in Bayern, vbw/Prognos 2025) müssen analysiert und sowohl bei der Infrastrukturplanung als auch in der Angebotsplanung berücksichtigt werden.\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nGebäudesektor modernisieren\r\n21\r\n8 Gebäudesektor modernisieren\r\nSanierungsquote erhöhen und klimafreundliches Bauen beschleunigen\r\nGroße Potenziale zur Minderung der Treibhausgasemissionen sind im Gebäudebereich zu heben. Die Sanierungsquote nach der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die sich auf die am wenigsten energieeffizienten Nichtwohngebäude bezieht, muss trotz Fachkräftemangel pro Jahr auf mindestens zwei bis drei Prozent erhöht werden. Dabei ist ein pragmatischer Ansatz erforderlich, der Maßnahmen mit hoher Klima-wirkung priorisiert und Investitionen dorthin lenkt, wo sie besonders effizient sind.\r\nBei Neubauten wird es entscheidend darauf ankommen, diese nicht nur auf Klimaneutrali-tät auszurichten, sondern auch an künftige Klimaveränderungen anzupassen und kreislauf-fähig zu planen und bauen. Dabei ist wichtig, dass der Staat Technologien, die klimaneut-rale Wärme ermöglichen, nicht im Vorhinein ausschließt und zugleich transparent über zu erwartende Kostenentwicklungen informiert. Planungssicherheit und Technologieoffen-heit sind zentrale Voraussetzungen für Investitionen im Wohnungsbau, im Nichtwohnge-bäudebestand sowie bei gewerblichen Immobilien.\r\nInsgesamt müssen die Kosten in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen bleiben. Der CO2-Preis im Gebäude- bzw. Wärmesektor kann hier aber nur als flankierendes Signalinstrument fungieren. Gerade im Gebäudebestand stellen hohe Einmalinvestitionen, lange Amortisationszeiten und heterogene Eigentümer- und Nutzungsstrukturen erhebli-che Hemmnisse dar. Haupthebel für Effizienzmaßnahmen müssen langfristig verbindliche staatliche Rahmenbedingungen und ausgeweitete Förderanreize sein. Davon umfasst sind etwa die Erstellung eines Sanierungsfahrplans, Vereinfachungen und Optimierungen bei ordnungsrechtlichen Vorschriften (z. B. GEG, HOAI, BauR, VergabeR/VOB), die Etablierung einer kompetenten und unabhängigen Energieberatungsstruktur und die Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von Planern und Handwerkern.\r\nDa mit der Sanierung häufig hohe Kosten verbunden sind, ist ein attraktives und (langfristi-ges) steuerliches Fördersystem und auch eine dauerhafte Verstetigung der KfW-Förderung nötig. Hohe Kosten bei der Sanierung schlagen auch auf die Miete durch. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung für Vermieter und Gewerbe muss daher umgesetzt werden. Förderprogramme müssen einfacher, planbarer und überjährig verläss-lich ausgestaltet sein; häufige Förderstopps und kurzfristige Änderungen untergraben Investitionsbereitschaft und Akzeptanz. Zielgerichtete Kommunikation sowie ein übersicht-licher Maßnahmen- und Förderkatalog sind erforderlich, um Eigentümer zu sachgerechten Entscheidungen zu befähigen. Serielle und modulare Sanierung sowie One-Stop-Shop-An-sätze sollten stärker in den Vordergrund rücken.\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nGebäudesektor modernisieren\r\n22\r\nÜberarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)\r\nDie Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich am 24. Februar 2026 auf Eckpunkte für ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) als Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verständigt. Kern ist die Streichung der 65-Prozent-Vorgabe des § 71 GEG. Damit entfällt künftig die Pflicht, neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuer-barer Energie oder unvermeidbarer Abwärme zu betreiben. Stattdessen soll ab 1. Januar 2029 eine „Bio-Treppe“ für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gelten, beginnend mit mindestens 10 Prozent CO₂-neutralen Brennstoffen. Ergänzend ist eine Grüngas- und Grünheizölquote für Inverkehrbringer vorgesehen. Zudem sollen Wärmeplanungsvorgaben für kleine Kommunen vereinfacht und die BEG-Förderung bis mindestens 2029 auskömm-lich finanziert werden.\r\nAus vbw-Sicht sind größere Technologieoffenheit und Wahlfreiheit grundsätzlich zu begrü-ßen. Die vorgesehene „Bio-Treppe“ ist eine Beimischungsvorgabe und ersetzt kein CO₂-Grenzwert- oder Zielsystem. Um langfristig teure Lock-in-Effekte und zusätzliche Unsicher-heiten für Investitionen zu vermeiden, braucht es klar definierte Emissionsziele als Leitgröße, verlässliche und industriekompatible Anrechnungsregeln für Grüngase ohne Nutzungskonkurrenzen mit der Industrie, eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung sowie stabile, einfache und planbare Fördermechanismen. Ebenso wichtig ist Transparenz über die Kostenwirkungen für Gebäudeeigentümer. Nur so entstehen Investitionssicherheit und langfristige Planungssicherheit für Wirtschaft, Unternehmen und Verbraucher.\r\nDie Vorteile der Digitalisierung müssen bei Bestandserfassung, Potenzialermittlung, Lösungskonfektionierung und Umsetzungsplanung genutzt werden. Digitale Lösungen haben das Potenzial, stärkere Transparenz über Emissionen und Energieverbrauch zu geben. In der Folge können Energieeinsparungen erzielt werden durch die optimale Nut-zung von Effizienzen und Synergien. Unter Einsatz digitaler Technologien gibt es auch „kleinere“ Optimierungslösungen beispielsweise bei der Nachrüstung von Smart-Home-Elementen. Sinnvoll wären auch die Einführung eines digitalen Katasteramts zur optimalen Erkennung und Nutzung von Freiflächen sowie die Einführung des digitalen Bauantrags.\r\nIn Bezug auf den Neubau gilt es, einen Fokus auf die großen Emissionsquellen bei Bau und Betrieb zu legen (Stahl, Zement, Wärme etc.) und die Potenziale technologischer Emissio-nen auszuschöpfen. Als Lösungsansätze kommen unter anderem eine Verminderung des Materialeinsatzes durch CO2-minimierte Planung, ein Einsatz anderer Baustoffe (z. B. klin-kerarmer Zement, Holz), leistungsfähigerer Materialien durch neue Verbundstoffe, die Dekarbonisierung der Produktion (z. B. mit Wasserstoff) und ein horizontales Recycling in Frage. Diese verschiedenen Optionen müssen nebeneinander und miteinander kombiniert zum Einsatz kommen können. Neue Bauwerke jeder Art müssen so gut es geht kreislaufge-recht geplant und gebaut werden. Horizontales Recycling von Baustoffen muss gefördert und es müssen Anreize für Investitionen in neue Technologien gesetzt werden. Außerdem ist ein rechtssicherer Rahmen bei der Verwendung von recycelten Baustoffen zu schaffen.\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nGebäudesektor modernisieren\r\n23\r\nZahlreiche weitere wichtige Aspekte hebt der Zukunftsrat in den Handlungsempfehlungen zum Schwerpunktthema 2021 Constructing our Future. Planen. Bauen. Leben. Arbeiten. hervor.\r\nIm Gebäudebereich ist es besonders wichtig, dass der Staat seiner Vorbildfunktion gerecht wird und im Bereich der energetischen Sanierung von Staatsgebäuden konsequent die neuesten und besten verfügbaren und geeigneten Technologien einsetzt und mit gutem Beispiel vorangeht. Angesichts der Bedeutung dieser Vorbildfunktion und der Masse an zu sanierenden Gebäuden sollte im Bereich der öffentlichen Hand die Sanierung Vorrang vor Abriss und Neubau haben. Nur so lässt sich konsequent demonstrieren, was im Bestand mit neuesten Technologien möglich ist. Öffentliche Gebäude sollten dabei gezielt als Real-labore für serielle Sanierung, lebenszyklusbasierte Bewertung und digitale Verfahren genutzt werden. Die staatliche Beschaffung spielt hier beispielsweise bei der Nutzung von Sekundärrohstoffen eine wichtige Rolle.\r\nCO₂-Schattenpreis bei der öffentlichen Vergabe\r\nDie öffentliche Hand muss ihre Beschaffungsprozesse stärker auf Klimaschutz und Innova-tion ausrichten. Gemäß § 13 KSG ist sie verpflichtet, bei der Beschaffung die Klimaschutz-ziele zu berücksichtigen. Ein innovativer Ansatz dafür ist die Einführung eines Schattenprei-ses für CO₂-Emissionen. Dieses Modell bewertet Treibhausgasemissionen wirtschaftlich und setzt klare Anreize für klimafreundliche Lösungen. Es wird in Norwegen und den Niederlanden bereits erfolgreich angewendet.\r\nDie Berücksichtigung eines CO₂-Schattenpreises trägt dazu bei, Klimaneutralität zu fördern und langfristige volkswirtschaftliche Kosten des Klimawandels zu reduzieren. Gleichzeitig schafft das Modell klare und wirtschaftliche Anreize für die Bauwirtschaft, nachhaltige Innovationen voranzutreiben. Voraussetzung für eine flächendeckende Anwendung sind eine rechtssichere, einheitliche und bürokratiearme Ausgestaltung sowie eine stufenweise Einführung, um Vergabeverfahren nicht zu verlangsamen und KMU nicht zu überfordern.\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nKlimaschutztechnologien fördern\r\n24\r\n9 Klimaschutztechnologien fördern\r\nInnovationsführerschaft bei klimafreundlichen Technologien übernehmen und mögliche Game-Changer gezielt erforschen\r\nDen Schlüssel für einen effektiven globalen Klimaschutz sehen wir als bayerische Wirt-schaft vor allem in der Entwicklung und im Einsatz innovativer Technologien. Ziel muss es sein, Deutschland und Bayern als Leitanbieter für klimafreundliche und ressourceneffizi-ente Technologien zu positionieren. Die Förderung von Entwicklung und Anwendung von Klima- und Umweltschutztechnologien („Green Tech“) erschließt neue und sichert die angestammten Märkte. Sie setzt Innovationskräfte frei und führt zu einem Effizienz- und Modernisierungsschub, der unsere Wettbewerbsfähigkeit weiter stärkt. Klimaschutztech-nologien sind damit nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern ein zentraler Standort- und Wertschöpfungsfaktor. Eine detaillierte ökonomische Analyse der Green-Tech-Bran-che enthält unsere Studie Wirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors in Bayern (vbw/Prognos, 2024).\r\nDamit dieses Potenzial ausgebaut werden kann, muss die Erforschung innovativer klima-freundlicher Technologien bis zur Marktreife gezielt vorangetrieben werden. Wir haben bereits in der Studie Klima 2030. Nachhaltige Innovationen (vbw/Prognos, 2020) herausge-arbeitet, welche Technologien besonders vielversprechend sind. Dabei handelt es sich vor allem um Technologien auf der Nachfrageseite (Bau, Gebäude, Industrie, Verkehr), im Stromsystem sowie zur Wasserstofferzeugung, zur Produktion synthetischer Energieträger und zur CO2-Abscheidung. Diese Technologiefelder gewinnen angesichts steigender Anforderungen an Klimaneutralität, Versorgungssicherheit und Resilienz weiter an Bedeutung. In vielen dieser Technologien verfügen Bayern und Deutschland über große Forschungsstärke (vgl. etwa unsere Studie Technologieprofile Bayern, vbw/EconSight, 2024).\r\nSogenannte „Game-Changer-Technologien“, also neue Lösungstechnologien, die über die bereits bekannten am Markt verfügbaren hinausgehen, können die Transformation erheblich erleichtern, bergen jedoch zugleich höhere technologische und wirtschaftliche Risiken. Trotzdem lohnt es sich, auch diese Ansätze voranzutreiben. Eine ausgewogene Innovationspolitik muss sowohl inkrementelle Verbesserungen als auch radikale Innovationen ermöglichen. Gerade die Schnittstelle zwischen Anwendungstechnologien (beispielsweise aus den Bereichen Energieerzeugung und -transport oder industrielle Produktion) und fortgeschrittenen digitalen Technologien (z. B. künstliche Intelligenz) verdient besondere Beachtung (vgl. unsere Studie Digitale Wettbewerbsfähigkeit aus globaler Sicht, vbw/EconSight, 2024). Hier liegen erhebliche Potenziale zur Effizienzsteigerung, Emissionsminderung und Kostensenkung.\r\nKlimaschutzpolitik muss immer auch aktive Standort- und Wirtschaftspolitik sein. Innova-tive Ideen von etablierten Unternehmen, Start-ups oder anderen Akteuren können nur dann zügig marktreif werden und den Weg in die Breite finden, wenn regulatorische\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nKlimaschutztechnologien fördern\r\n25\r\nHürden beseitigt, bürokratische Prozesse abgebaut und die Rahmenbedingungen für Inves-titionen in Zukunftstechnologien sowie für die Produktion am Standort verbessert werden. Entscheidend ist dabei, den Übergang von der Forschung über Demonstration und Skalie-rung bis hin zur industriellen Anwendung gezielt zu unterstützen („Valley of Death“ vermeiden).\r\nEine transparente Forschungslandschaft, zentrale Ansprechpartner und einheitliche, klare sowie überschaubare Förderkonditionen sind notwendig, damit die Unternehmen die Unterstützungsangebote auch gut annehmen. Standardisierte Verfahren, schnelle Antrags-bearbeitung und kurze Bewilligungsfristen tragen zu einem verlässlichen und gesicherten Erscheinungsbild bei. Dies gewährleistet eine zielgerichtete und effektive Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Förderinstrumente sollten zudem besser aufei-nander abgestimmt und technologieoffen ausgestaltet werden.\r\nGerade vor dem Hintergrund der aktuellen Konjunkturlage müssen von der EU geförderte F+E Programme dringend vereinfacht und ausgeweitet und das europäische Beihilferecht entsprechend angepasst werden, um innovationsgetriebene Investitionen nicht auszu-bremsen und staatliche Mittel wirksam für Zukunftstechnologien einzusetzen. Auch unab-hängig von konkreten Technologien muss die Forschung im Bereich Klimaschutz gezielt unterstützt werden. Dabei sollten Leuchtturm-Projekte aufgesetzt werden, die sich auf eine bestimmte Anwendung, vor allem aber auf ein zu lösendes Problem fokussieren. Solche Projekte können als Brücke zwischen Forschung, industrieller Anwendung und Markt dienen.\r\nWettbewerbe (Challenges), an denen sich Wirtschaft und Wissenschaft beteiligen können, sind ein weiteres vielversprechendes Instrument, um ergebnisoffen neue Lösungsbeiträge zu fördern (vgl. auch unsere Position Technologische Innovationen fördern). Sie stärken den Wissens- und Technologietransfer und erhöhen die Sichtbarkeit des Standorts für internationale Innovationspartnerschaften.\r\nPositionMärz 2026\r\nKlimapolitik\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\n26\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede Diskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\nwww.vbw-bayern.de\r\n© vbw März 2026\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Markus Fisch\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon 089-551 78-246\r\nmarkus.fisch@vbw-bayern.de\r\nOlga Bergmiller\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon 089-551 78-247\r\nolga.bergmiller@vbw-bayern.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-03-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001963","regulatoryProjectTitle":"Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5c/08/712895/Stellungnahme-Gutachten-SG2603260031.pdf","pdfPageCount":24,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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Am Ende wird die Transformation nur gelingen, wenn der Ausbau der Erneuerbaren Hand in Hand mit dem Netzausbau, der systemdienlichen Integration von Flexibilitäten, einer beschleunigten Umsetzung von Digitalisierung und der Bereitstellung zusätzlicher gesicherter und netzdienlich verorteter Kraftwerksleistung geht.\r\nGleichzeitig müssen Systemstabilität, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit konsequent gewährleistet und vorangebracht werden, wenn die Energiewende nicht zu einer massiven Benachteiligung unseres Standorts werden soll. Daher müssen Netzengpässe schnellst-möglich reduziert und die drohende Aufteilung der einheitlichen deutschen Strompreis-zone verhindert werden.\r\nDas Energiesystem der Zukunft erfordert eine entschieden europäische Perspektive. Dezentralität und großräumiger Stromaustausch schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich gegenseitig. Ein leistungsfähiges und stabiles europäisches Höchstspan-nungsnetz ist die Voraussetzung für eine effiziente, sichere und nachhaltige Energie versorgung. Auf dieser Basis wirkt der europäische Strommarkt insbesondere in Phasen geringer erneuerbarer Erzeugung als wichtige Drehscheibe.\r\nInsgesamt brauchen wir deutlich mehr Tempo und eine stärkere Synchronisierung beim Ausbau der Energie- und Netzinfrastruktur. In unserem Positionspapier zeigen wir den konkreten Handlungsbedarf beim Ausbau und bei der Weiterentwicklung des Stromnetzes auf.\r\nBertram Brossardt\r\n09. Februar 2026\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick 1\r\n1 Bedarfsplanung des Übertragungsnetzes 2\r\n1.1 Bedarfsfeststellung und Planungsgrundlagen (BBPlG und EnLAG) 2\r\n1.2 Rechtliche Grundlagen zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung 3\r\n1.3 Aktueller Umsetzungsstand des Übertragungsnetzausbaus 4\r\n1.4 Konsequenzen eines verzögerten Netzausbaus 4\r\n2 Netzentwicklungsplan für das Übertragungsnetz 7\r\n2.1 Netzentwicklungsplan (NEP) 7\r\n2.2 Wichtigste Inhalte 7\r\n3 Bedarfsplanung des Verteilnetzes 9\r\n4 Position der vbw 11\r\n4.1 Hohe Kosten durch asynchronen Netzausbau vermeiden 11\r\n4.2 Aufspaltung der deutschen Strompreiszone verhindern 13\r\n4.3 Geplantes Übertragungsnetz schnell fertigstellen 14\r\n4.4 Freileitung anstatt Erdverkabelung als Regelbauweise 14\r\n4.5 Verteilnetz vorausschauend ausbauen und modernisieren 15\r\n4.6 Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen 16\r\nAnhang 18\r\nAnsprechpartner / Impressum 19\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nPosition auf einen Blick\r\n1\r\nPosition auf einen Blick\r\nLeistungsfähige Stromnetze sind Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz\r\nDie Energiewende kann nur mit einem leistungsfähigen, flexiblen und bezahlbaren Strom-netz gelingen. Der dynamische Ausbau erneuerbarer Energien, die zunehmende Elektrifi-zierung von Industrie, Verkehr und Wärme sowie die stärkere europäische Marktintegration erfordern einen deutlich beschleunigten Ausbau von Übertragungs- und Verteilnetzen. Verzögerungen führen zu steigenden Systemkosten, wachsendem Engpass-management und Risiken für Systemstabilität, Versorgungssicherheit und Standortattrakti-vität.\r\nDie Bayerische Wirtschaft erwartet daher von der Politik im Bund und in den Ländern ei-nen konsequenten und bedarfsgerechten Ausbau der Stromnetze, eng verzahnt mit der Weiterentwicklung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur. Grundlage hierfür müssen die von der BNetzA bestätigten Netzentwicklungspläne und eine Bayerische Umsetzungsstra-tegie zur räumlichen und zeitlichen Steuerung des Zubaus erneuerbarer Erzeugung sowie zur abgestimmten Weiterentwicklung von Erzeugung, Netzinfrastruktur und Flexibilitäten sein. Auf politische Eingriffe jenseits der fachlichen Bedarfsfeststellung gilt es zu verzich-ten: sie gefährden Akzeptanz, erhöhen Klagerisiken und verzögern den Netzausbau, was zugleich kostentreibend wirkt.\r\nUm Netzkosten dauerhaft beherrschbar zu halten, braucht es transparente Systemkosten, eine stabile, investitionsfreundliche Regulierung und flankierende staatliche Entlastungsin-strumente – sowohl im Übertragungs- als auch im Verteilnetz. Gleichzeitig müssen Flexibi-litäten systemdienlich integriert werden: Speicher, steuerbare Lasten, Elektrolyseure und aggregierte Kleinstflexibilitäten müssen netzdienlich verortet und gezielt zur Netzentlas-tung eingesetzt werden. Ein flächendeckender Smart-Meter-Rollout und funktionierende Energie-Daten-Ökosysteme sind unerlässlich.\r\nDie Aufspaltung der deutschen Strompreiszone ist abzulehnen. Sie würde strukturelle Probleme nicht lösen, sondern zu (Investitions-)Unsicherheiten in der Wirtschaft, höheren Preisen, geringerer Liquidität und Wettbewerbsnachteilen insbesondere für Süddeutsch-land führen. Stattdessen braucht es einen integrierten Ansatz aus Netzausbau, Erzeu-gungsausbau und regionalen Flexibilitäten.\r\nSchließlich ist eine spürbare Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in Abstimmung auf die verfügbaren Baukapazitäten zwingend erforderlich. Das überragende öffentliche Interesse des Netzausbaus muss konsequent angewendet, Verfahren müssen standardisiert und Behörden personell wie organisatorisch gestärkt werden. Nur so lassen sich die notwendigen Netzinfrastrukturprojekte rechtzeitig realisieren und die Energie-wende erfolgreich absichern.\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nBedarfsplanung des Übertragungsnetzes\r\n2\r\n1 Bedarfsplanung des Übertragungsnetzes\r\nBau der geplanten Übertragungsnetze muss weiter beschleunigt werden\r\n1.1 Bedarfsfeststellung und Planungsgrundlagen (BBPlG und EnLAG)\r\nDie Bedarfsplanung für den Ausbau des deutschen Übertragungsnetzes erfolgt auf Grund-lage mehrerer gesetzlicher Instrumente. Zentrale Grundlage ist das Bundesbedarfsplange-setz (BBPlG), das seit 2013 den vorausschauenden und systematischen Ausbau der Stromübertragungsinfrastruktur regelt. Ergänzt wird das BBPlG durch das Energieleitungs-ausbaugesetz (EnLAG), das als historisch vorgelagerter Bedarfsplan fortbesteht. Beide Re-gelwerke dienen gemeinsam der Feststellung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit von Leitungsbauvorhaben und bilden die Grundlage für Planung und Genehmigung des Übertragungsnetzausbaus.\r\nNach § 1 BBPlG dient der Bundesbedarfsplan der „Einbindung von Elektrizität aus erneuer-baren Energiequellen, zur Interoperabilität der Elektrizitätsnetze innerhalb der Europäi-schen Union, zum Anschluss neuer Kraftwerke oder zur Vermeidung struktureller Engpässe im Übertragungsnetz“. Grundlage des BBPlG ist der jeweils aktuelle von der Bundesnetza-gentur (BNetzA) genehmigte Netzentwicklungsplan (vgl. Kapitel 2) der Übertragungsnetz-betreiber (ÜNB).\r\nFür die in der Anlage zum BBPlG konkret benannten Leitungsbauvorhaben werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung ei-nes sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs gemäß § 12e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) festgestellt. Diese Vorhaben haben ein überragendes öffentliches Interesse und sie sind für die öffentliche Sicherheit erforderlich. Damit ist gesetzlich klargestellt, dass die-sen Vorhaben bei der Abwägung mit anderen schützenswerten Interessen regelmäßig ein Vorrang einzuräumen ist.\r\nDerzeit stellt das BBPlG (Stand: Juli 2024) für 109 Vorhaben die energiewirtschaftliche Not-wendigkeit fest. Darunter befinden sich 29 Gleichstromvorhaben zur verlustarmen Über-tragung über große Entfernungen (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung, HGÜ).\r\nDas EnLAG wurde bereits im Jahr 2009 als vorgezogener Bedarfsplan für den Ausbau des Übertragungsnetzes eingeführt. Es umfasst Vorhaben mit Höchstspannungsleitungen von mindestens 380 kV Nennspannung, die ebenfalls der Integration erneuerbarer Energien, der europäischen Netzintegration sowie der Vermeidung struktureller Engpässe dienen. Die darin enthaltenen Vorhaben wurden bislang nicht vollständig in das BBPlG überführt und werden daher weiterhin eigenständig fortgeführt. Auch diese Vorhaben sind aus Gründen des überragenden öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit erfor-derlich.\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nBedarfsplanung des Übertragungsnetzes\r\n3\r\n1.2 Rechtliche Grundlagen zur Beschleunigung von Planung und Genehmi-gung Ergänzt werden BBPlG und EnLAG durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertra-gungsnetz (NABEG), das insbesondere dem beschleunigten Ausbau länderübergreifender und grenzüberschreitender Höchstspannungsleitungen dient. Das NABEG sieht ein zwei-stufiges Verfahren aus Bundesfachplanung und anschließender Planfeststellung vor, in dem unter Beteiligung der Öffentlichkeit Trassenkorridore festgelegt werden. Mit den Novellierungen der vergangenen Jahre wurden die Verfahren weiter gestrafft, Zu-ständigkeiten klarer gefasst und digitale Beteiligungsformate sowie beschleunigende In-strumente gestärkt, um den Netzausbau insgesamt effizienter voranzubringen.\r\nDie bestehenden gesetzlichen Grundlagen fokussieren sich bislang primär auf die Be-schleunigung einzelner Netzausbauvorhaben. Eine verbindliche räumliche oder zeitliche Abstimmung des Ausbaus erneuerbarer Stromerzeugung mit dem Fortschritt des Netzaus-baus ist dagegen bislang nicht vorgesehen. Insbesondere der Zubau erneuerbarer Erzeu-gung erfolgt weitgehend unabhängig von der verfügbaren Netzkapazität und ohne systematische Berücksichtigung regionaler Netzengpässe. Diese strukturelle Entkopplung stellt eine zentrale Ursache für nachgelagerte Systemeingriffe und Kosten dar.\r\nMit dem Auslaufen der Notfallverordnung kommt der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) zentrale Bedeutung zu. Die Richtlinie enthält mit Art. 15e spezifische Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Stromnetzinfrastruktur, insbesondere für Netzverstärkungen und -erweiterungen im Bestand. Vorgesehen sind un-ter anderem vereinfachte Prüfanforderungen sowie zeitlich begrenzte Verfahrensfristen. Die Umsetzung der RED III in nationales Recht befindet sich derzeit im Gesetzgebungsver-fahren. Sie soll die in der Notfallverordnung angelegten Beschleunigungsinstrumente in ei-nen dauerhaften Rechtsrahmen überführen.\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nBedarfsplanung des Übertragungsnetzes\r\n4\r\n1.3 Aktueller Umsetzungsstand des Übertragungsnetzausbaus\r\nDie Gesamtlänge der insgesamt 128 EnLAG- und BBPlG-Vorhaben lag laut BNetzA zum 30. September 2025 bei etwa 16.783 km, die sich wie folgt aufteilen:\r\nAbbildung 1\r\nGesamtlänge EnLAG- und BBPlG-Vorhaben\r\nQuelle: BNetzA, Monitoring des Stromnetzausbaus – Drittes Quartal 2025\r\nVon der Vorhabengesamtlänge waren zu diesem Zeitpunkt rund 3.790 km – und damit gut 22 Prozent der Vorhabengesamtlänge – bereits fertiggestellt oder vollständig in Betrieb. Weitere 5.137 km waren genehmigt und befanden sich vor oder im Bau. Gleichzeitig be-fanden sich noch 7.856 km der Vorhabengesamtlänge in Planungs- und Genehmigungsver-fahren, davon rund 1.561 km in frühen Phasen vor oder in der Bundesfachplanung bzw. Raumordnung und 6.295 km im oder vor dem Planfeststellungs- bzw. Anzeigeverfahren.\r\nDer Netzausbau kommt damit insgesamt schrittweise voran und hat sich zuletzt – insbe-sondere bei genehmigten und im Bau befindlichen Vorhaben – beschleunigt. Gleichwohl bleibt die Umsetzung angesichts der im Netzentwicklungsplan zugrunde gelegten Zielhori-zonte (2037/2045) sowie des dynamischen Zubaus erneuerbarer Erzeugung und neuer An-schlussbedarfe insgesamt hinter dem erforderlichen Ausbaupfad zurück. Insbesondere der hohe Anteil von Vorhaben in frühen oder mittleren Verfahrensstadien verdeutlicht, dass erhebliche Umsetzungsschritte noch ausstehen.\r\nZum aktuellen Ausbaustand der Vorhaben siehe Abbildung 3 im Anhang. Eine Übersicht über alle Vorhaben des Bundesbedarfsplangesetzes sowie deren Bewertung finden sich im Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023) und im Monitoring der BNetzA unter www.netz-ausbau.de/monitoring.\r\n1.4 Konsequenzen eines verzögerten Netzausbaus\r\nKonsequenz des verzögerten und noch nicht ausreichend mit dem EE-Zubau synchronisier-ten Netzausbaus ist, dass durch den massiven Ausbau erneuerbarer Energien, die zum Teil nicht netzdienliche Verortung und Betriebsweise von (Groß-)Batteriespeichern, den Man-gel an zusätzlichen gesicherten und netzdienlich verorteten Kraftwerkskapazitäten im netztechnischen Süden sowie die ungleiche Verteilung von Erzeugungs- und\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nBedarfsplanung des Übertragungsnetzes\r\n5\r\nVerbrauchsschwerpunkten bei Wind- und Solarstrom zunehmend kostenintensive netzsta-bilisierende Eingriffe (Redispatch, Netzreserve, Einspeisemanagement) erforderlich wer-den.\r\nDas bestehende Stromnetz kann die erzeugte Energie regional und zeitlich nicht immer vollständig aufnehmen und droht in einzelnen Situationen überlastet zu werden. Um dies zu verhindern, kommt es zu sogenannten Abregelungen, das heißt erneuerbare Erzeu-gungsanlagen werden temporär vom Netz genommen, während an anderer Stelle – insbe-sondere im Süden Deutschland mit hohen Verbrauchsschwerpunkten – konventionelle Kraftwerke hochgefahren werden. Diese Eingriffe dienen der Aufrechterhaltung der Ver-sorgungssicherheit und der Beherrschbarkeit des Systems. Sie sind jedoch mit erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden und weisen klimapolitische Nachteile auf.\r\nIm Jahr 2024 belief sich das Maßnahmenvolumen des Netzengpassmanagements nach vorläufigen Angaben auf rund 28 TWh und lag damit unter dem Niveau des Vorjahres. Die entsprechenden Kosten sanken auf rund 2,2 Mrd. Euro. Der Rückgang gegenüber 2023 ist maßgeblich auf gesunkene Brennstoff- und Großhandelspreise sowie geringere Vorhalte-kosten zurückzuführen, nicht jedoch auf eine strukturelle Entlastung des Stromnetzes oder eine nachhaltige Reduzierung von Netzengpässen. Redispatch-Maßnahmen erfordern wei-terhin in erheblichem Umfang den Einsatz fossiler Kraftwerke; Schätzungen der Energie-wirtschaft gehen daher auch für 2024 von zusätzlichen CO₂-Emissionen in Millionenhöhe aus. Ein verzögerter und nicht ausreichend synchronisierter Netzausbau führt damit wei-terhin zu erhöhten Systemkosten und konterkariert klimapolitische Zielsetzungen.\r\nFür die kommenden fünf Jahre prognostizieren die ÜNB auf Basis der Systemanalysen nach § 13 Abs. 10 EnWG folgende Kosten für Maßnahmen des Engpassmanagements:\r\nAbbildung 2\r\nPrognostizierte Kosten\r\nQuelle: Kostenprognose für Maßnahmen des Engpassmanagements nach § 13 Abs. 10 EnWG (06/2025)\r\nFür die Jahre 2026 bis 2030 werden jährliche Gesamtkosten zwischen rund 2,9 und 3,1 Mrd. Euro erwartet. Davon entfallen rund 0,8 bis 0,9 Mrd. Euro jährlich auf Vorhaltekosten für Netz- und Kapazitätsreserven. Das prognostizierte Redispatch-Volumen liegt dauerhaft bei knapp 19 TWh pro Jahr. Trotz unterstellter Fortschritte beim Netzausbau bleibt der Umfang der Eingriffe damit dauerhaft auf hohem Niveau.\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nBedarfsplanung des Übertragungsnetzes\r\n6\r\nDie anhaltenden innerdeutschen Netzengpässe haben zudem eine europäische Dimension: es droht eine Aufteilung der deutschen Stromgebotszone. Nach Art. 16 Abs. 8 der Strombi-nnenmarkt-Verordnung (EU) 2019/943 sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, mindestens 70 Prozent der Übertragungskapazität an grenzüberschreitenden Leitungen (Interkonnektoren) für den Stromhandel bereitzustellen. Bei fortbestehenden innerdeut-schen Engpässen kann diese Vorgabe nur durch zusätzliche systemische Eingriffe erfüllt werden.\r\nVor diesem Hintergrund ist auch der europäische Bidding-Zone-Review (BZR) einzuordnen. Die von ENTSO-E vorgelegte techno-ökonomische Analyse möglicher alternativer Gebots-zonenkonfigurationen wurde am 28. April 2025 abgeschlossen. Für die bestehende deutsch-luxemburgische Gebotszone wurden mehrere Varianten untersucht; für das Ziel-jahr 2025 weist eine Aufteilung in fünf Zonen (DE5) rechnerisch den höchsten monetari-sierten Wohlfahrtseffekt aus. Die Modellierung beruht jedoch überwiegend auf Eingangsdaten aus dem Jahr 2019 und bildet zentrale Entwicklungen des Stromsystems – insbesondere den fortschreitenden Netzausbau, den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den Hochlauf von Flexibilitäten – nur unzureichend ab. Daher hat die Bundesregierung mit dem „Aktionsplan Gebotszone 2025“ einen eigenständigen Ansatz vorgelegt, der auf die Vermeidung struktureller Engpässe durch Netzausbau, Flexibilitäten und systemische Maß-nahmen zielt und damit die Einheit der deutschen Strompreiszone sichern soll. Eine Ent-scheidung über die künftige Gebotszonenkonfiguration ist bislang nicht getroffen und eine etwaige Umsetzung wäre nach derzeitigem Stand frühestens ab 2030 realistisch.\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nNetzentwicklungsplan für das Übertragungsnetz\r\n7\r\n2 Netzentwicklungsplan für das Übertragungs-netz\r\nKlare Perspektiven für Energieinfrastruktur der Zukunft\r\n2.1 Netzentwicklungsplan (NEP)\r\nDer NEP 2037/2045 stellt den Um- und Ausbaubedarf im deutschen Onshore- und Offs-hore-Stromtransportnetz vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben des Energiewirt-schaftsgesetzes dar. Die ÜNB zeigen also mit dem NEP, wie der Umbau der Erzeugungslandschaft in Deutschland und die Integration erneuerbarer Energien bis 2035 bzw. 2045 gelingen kann.\r\nDer aktuelle Plan wurde von der BNetzA am 1. März 2024 unter Berücksichtigung der Er-gebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestätigt. Er dient als Grundlage für den Bundesbedarfsplan, der im BBPlG verbindlich festgestellt wird (vgl. Kapitel 1). Parallel dazu befindet sich der nächste Netzentwicklungsplan NEP 2037/2045 (Version 2025) be-reits im Verfahren: Die ÜNB haben den Szenariorahmenentwurf am 28. Juni 2024 an die BNetzA übergeben; die BNetzA hat den Szenariorahmen am 30. April 2025 genehmigt. Auf Basis des genehmigten Szenariorahmens haben die ÜNB den ersten Entwurf des NEP 2037/2045 (2025) am 10. Dezember 2025 veröffentlicht. Damit wurde die öffentliche Kon-sultation gestartet; Stellungnahmen konnten bis zum 14. Januar 2026 eingereicht werden. Die Stellungnahmen fließen in den zweiten Entwurf ein, der anschließend von den ÜNB an die BNetzA zur Prüfung übergeben wird.\r\n2.2 Wichtigste Inhalte\r\nDer NEP 2037/2045 (2023) enthält drei Szenarien für das Jahr 2037 und gibt erstmals einen Ausblick auf ein „Klimaneutralitätsnetz 2045“, ein Stromübertragungsnetz in einem klimaneutralen Deutschland. Der Ausstieg aus Kohle und Kernkraft wird ebenso berück-sichtigt wie die nationale Wasserstoffstrategie, Eckdaten aus dem Koalitionsvertrag und ein stärker zusammenwachsender europäischer Strombinnenmarkt. Bei vielen Eingangsda-ten haben sich die ÜNB an der Agora-Studie „Klimaneutrales Deutschland 2045“ orientiert und an der Studie „Langfristszenarien für die Transformation des Energiesystems in Deutschland 3“ (Fraunhofer ISI, Consentec, TU Berlin und ifeu). Die einzelnen Szenarien bilden einen unterschiedlich hohen Grad der Wasserstoffnutzung und der Elektrifizierung ab.\r\nDer NEP 2037/2045 (2023) enthält folgende Kernaussagen:\r\n– Der Transportbedarf wächst mit dem Ausbau erneuerbarer Energien deutlich. Im Ver-gleich zum letzten NEP mit den Betrachtungshorizonten 2035 und 2040 sind die Ziel-werte beim EE-Ausbau wie auch bei der Nachfrage für die aktuellen Zieljahre 2037 und\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nNetzentwicklungsplan für das Übertragungsnetz\r\n8\r\n2045 deutlich gestiegen. Der innerdeutsche Stromtransportbedarf steigt bis 2037 deut-lich auf rund 87,7 GW an, wohingegen zwischen 2037 und 2045 in den Szenarien der Transportzuwachs auf einem ähnlichen Niveau bleibt bzw. nur moderat zunimmt.\r\n– Wasserstoff gewinnt an Bedeutung. Bereits 2037 wird gemäß genehmigtem Szenario-rahmen eine umfassende Wasserstoffinfrastruktur unterstellt. Im Jahr 2045 sind bis zu 80 GW an Elektrolyseleistung für die inländische Wasserstofferzeugung ins System zu integrieren. Die zukünftige Ausgestaltung der Wasserstoffinfrastruktur hat große Aus-wirkungen auf den Entwicklungsbedarf des Stromübertragungsnetzes. Das zeigt schon die Verortung der Elektrolyseure, die in einem mehrstufigen Prozess erfolgt ist. Der NEP nimmt netzdienliche Elektrolysestandorte an – ein Vorgehen, für das es bisher keinen ordnungsrechtlichen Rahmen gibt. Dadurch können Engpässe im Übertragungsnetz minimiert und die Abregelung von erneuerbaren Energien in Zeiten hoher Einspeisung weitestgehend reduziert werden.\r\n– Um auf die steigenden Anforderungen flexibel und verlässlich zugleich reagieren zu können, ist eine fortschreitende Vernetzung der Übertragungsnetze erforderlich. Be-reits seit dem NEP 2012 verfolgen die ÜNB einen kombinierten Ausbau von Wechsel-strom- (AC) und Gleichstrominfrastruktur (DC). Der NEP 2037/2045 (2023) entwickelt diesen Ansatz weiter und sieht zusätzliche Maßnahmen zur Vermaschung von DC-Struk-turen an Land sowie zur stärkeren Kopplung von Offshore-DC-Systemen untereinander vor. Zusammen mit der europäischen Vernetzung können so erneuerbare Energien für flexible Nachfrager umfassend integriert und Redispatch-Bedarfe gesenkt werden. Das begrenzt Engpassmanagementkosten und trägt zu einer sicheren Energieversorgung bei. Zugleich stärkt eine vermaschte DC-Infrastruktur die Resilienz und Versorgungssi-cherheit des Gesamtsystems.\r\n– Für die schrittweise Entwicklung hin zu einem Klimaneutralitätsnetz bis 2045 ist bereits bis 2037 ein erheblicher Zuwachs an Netzverstärkungs- und -ausbaumaßnahmen erfor-derlich. Die im aktuellen Bundesbedarfsplan verankerten Maßnahmen sind für ein be-darfsgerechtes Netz angesichts der steigenden Transportaufgabe bei Weitem nicht ausreichend. Der Umfang sowie das Investitionsvolumen des Zubaunetzes vergrößern sich gegenüber dem vorherigen NEP deutlich. Der NEP 2037/2045 (2023) identifiziert neue Onshore-Projekte mit einer Trassenlänge von 5.620 km und zusätzlichen Investiti-onen in Höhe von etwa 52,3 Milliarden Euro.\r\n– Offshore-Potenziale müssen umfassend erschlossen werden. Im Vergleich zu heute (7,8 GW) steigt die in den Szenarien angenommene installierte Leistung aus Offshore-Windenergie um das bis zu 7,5-fache auf bis zu 58,5 GW in 2037. Bis 2045 wird dann noch einmal auf 70 GW installierter Erzeugungsleistung gesteigert.\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nBedarfsplanung des Verteilnetzes\r\n9\r\n3 Bedarfsplanung des Verteilnetzes\r\nVerteilnetz vorausschauend ausbauen und modernisieren\r\nNeben der Bedarfsplanung im Übertragungsnetz spielt die Bedarfsplanung für das Verteil-netz eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung einer zuverlässigen Stromversorgung. Die Bedarfsplanung für Bayern erfolgt alle zwei Jahre gemeinsam durch die acht veröffentli-chungspflichten Verteilnetzbetreiber im Freistaat über den so genannten Netzausbauplan (NAP). Derzeit wird der NAP 2026 ausgearbeitet. Grundlage ist das Regionalszenario Bay-ern mit Prognosen zur Stromerzeugung und zum Stromverbrauch bis 2035 und 2045. Erst-mals wurden dabei auch die 170 nachgelagerten Netzbetreiber miteinbezogen.\r\nIm Vergleich zum NAP 2024 liegen die Prognosen für Erzeugung und Verbrauch bis 2045 im aktuellen Regionalszenario um rund 15 Prozent niedriger. Dies ist vor allem auf methodi-sche Anpassungen, eine differenziertere regionale Betrachtung sowie aktualisierte Annah-men zur zeitlichen Verteilung von Lasten und Einspeisung zurückzuführen; der grundsätzliche Trend eines deutlich steigenden Strombedarfs bleibt hiervon unberührt.\r\nDas Verteilnetz ist die letzte Ebene der Strominfrastruktur, über die Haushalte, Gewerbe und Industrie mit elektrischer Energie versorgt werden. Es umfasst die Netzebenen der Hochspannung, Mittelspannung und der Niederspannung und stellt die Verbindung zwi-schen den Übertragungsnetzen und den Endverbrauchern sowie dezentralen Erzeugern und nachgelagerten Netzbetreibern her.\r\nDie Bedarfsplanung im Verteilnetz umfasst mehrere Aspekte: Die Prognose der zukünfti-gen Anschluss- und Leistungsnachfrage, die Integration erneuerbarer Energien, die Schaf-fung ausreichender Anschluss- und Betriebskapazitäten, Netzausbau und -optimierung sowie technologische Entwicklungen. Ein wesentlicher Treiber ist der weiter steigende Strombedarf durch die zunehmende Elektrifizierung von Mobilität (Elektrofahrzeuge), Wärmeversorgung (Wärmepumpen) und industriellen Anwendungen. Zudem führt die stark wachsende dezentrale Energieerzeugung, insbesondere durch PV- und Windkraftan-lagen, zu neuen Anforderungen an Steuerbarkeit, Netzführung und Spannungsstabilität.\r\nInsbesondere in ländlichen und suburbanen Regionen müssen bestehende Leitungen mo-dernisiert und teilweise neue Infrastrukturen geschaffen werden, um die steigenden Ein-speisungen aus erneuerbaren Energien sowie den wachsenden Leistungsbedarf neuer Verbraucher effizient zu managen. Nach Einschätzung der NAP-Ersteller zeigen sich dabei zunehmend nicht nur Leitungsengpässe, sondern auch Kapazitätsgrenzen bei Umspann-werken und Netzanschlusspunkten. Digitale Lösungen wie Netzautomatisierung, intelli-gente Messsysteme und flexible Netzbetriebskonzepte (Smart Grids) gewinnen vor diesem Hintergrund an Bedeutung, um die Effizienz und Flexibilität des Verteilnetzes zu erhöhen.\r\nNeben der physischen Bereitstellung der Infrastruktur ist auch die Wirtschaftlichkeit der Planung entscheidend. Netzbetreiber stehen vor erheblichen Investitionsanforderungen,\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nBedarfsplanung des Verteilnetzes\r\n10\r\ndie sie unter den Vorgaben der Regulierung umsetzen müssen. Investitionsentscheidungen müssen langfristig planbar sein, um Kosten für Verbraucher so gering wie möglich zu hal-ten, während gleichzeitig die Versorgungssicherheit gewährleistet wird. Dabei gewinnen Fragen der Kostenverteilung, der zeitlichen Steuerung von Investitionen sowie der regula-torischen Anerkennung zunehmend an Bedeutung.\r\nEingebettet ist das deutsche Verteilnetz in einen komplexen rechtlichen Rahmen, der durch europäische und nationale Gesetze sowie durch regulatorische Vorgaben bestimmt wird, um einen sicheren, diskriminierungsfreien und wirtschaftlich effizienten Netzbetrieb zu gewährleisten:\r\n– Die zentrale gesetzliche Grundlage bildet das EnWG, das die Rahmenbedingungen für den Netzbetrieb, die Marktregeln und den Netzausbau festlegt. Hervorzuheben ist die sogenannte „Unbundling-Regelung“, die eine klare Trennung zwischen Netzbetreibern und Energieversorgungsunternehmen vorschreibt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Netzbetreiber diskriminierungsfrei arbeiten und allen Marktteilnehmern gleiche Zugangsbedingungen bieten. Mit den jüngeren Novellierungen des EnWG wurden dar-über hinaus gezielt neue Instrumente zur netzdienlichen Steuerung von Lasten und Er-zeugern im Verteilnetz geschaffen, insbesondere durch die Weiterentwicklung von § 14a EnWG. Dadurch erhalten Verteilnetzbetreiber erweiterte Möglichkeiten, steuer-bare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur für Elektrofahr-zeuge und Batteriespeicher zeitlich und leistungsmäßig zu steuern, um Netzengpässe zu vermeiden und den Netzausbau effizienter zu gestalten.\r\n– Das EEG regelt den Vorrang der Einspeisung erneuerbarer Energien. Netzbetreiber sind verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Quellen vorrangig aufzunehmen und die Netzka-pazitäten entsprechend anzupassen. Zugleich wurden in den vergangenen Jahren An-passungen vorgenommen, die eine stärkere Einbindung von Erzeugungsanlagen in Netz- und Systemverantwortung vorsehen, insbesondere durch Vorgaben zur Steuer-barkeit und zum Einspeisemanagement. Gleichwohl verstärkt der hohe Anteil dezentra-ler Einspeisung den Ausbaubedarf insbesondere in Regionen mit hoher erneuerbarer Stromerzeugung.\r\n– Die Anreizregulierung der BNetzA ist ein zentrales Instrument zur Steuerung der Netz-entgelte. Sie legt fest, wie viel Netzbetreiber für den Ausbau und Betrieb der Netzinfra-struktur verlangen dürfen, um Effizienz und Kostentransparenz zu fördern. Vor dem Hintergrund stark steigender Investitionen im Verteilnetz rückt die Weiterentwicklung der Anreizregulierung zunehmend in den Fokus.\r\n– Zusätzlich gibt es technische Vorschriften wie die Netzanschlussverordnung (NAV) und die Netzzugangsverordnung (NZV), die den Zugang zum Netz und die technischen Anforderungen näher regeln. Ergänzt werden diese durch technische Anschlussregeln und Vorgaben zur Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen.\r\nEine enge Verzahnung von technischer Entwicklung und regulatorischer Steuerung ist essenziell, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten und die Transforma-tion des Energiesystems erfolgreich zu gestalten. Dabei entwickelt sich das Verteilnetz zu-nehmend vom reinen Transportnetz hin zu einer aktiven Plattform für Erzeugung, Verbrauch, Speicherung und Flexibilitäten.\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nPosition der vbw\r\n11\r\n4 Position der vbw\r\nVerstärkten Ausbau von Netzen bei gleichzeitiger Verzahnung von Strom und Gas voranbringen\r\nLeistungsfähige Stromnetze sind die zentrale Grundlage für eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung. Der dynamische Zubau erneuerbarer Energien, die fort-schreitende Elektrifizierung von Industrie, Verkehr und Wärme sowie die zunehmende In-tegration des europäischen Strombinnenmarkts machen einen deutlich beschleunigten und verlässlichen Ausbau des Übertragungs- und Verteilnetzes zwingend erforderlich. Nur so können Erzeugungsschwankungen ausgeglichen, Flexibilitäten genutzt und Energie effi-zient dorthin transportiert werden, wo sie benötigt wird.\r\nDie Bayerische Wirtschaft erwartet von der Politik und den Behörden im Bund und in den Ländern sowie auf der europäischen Ebene stabile, investitionsfreundliche und internatio-nal wettbewerbsfähige regulatorische Rahmenbedingungen, die die wirtschaftliche Leis-tungsfähigkeit der Netzbetreiber dauerhaft sichern. Dazu zählen insbesondere angemessene Eigenkapitalrenditen und verlässliche Investitionsbedingungen sowie Pla-nungssicherheit über Legislaturperioden hinweg. Erforderlich sind zudem eine geschlos-sene politische Haltung und ein sichtbares Bekenntnis zum schnellstmöglichen Bau von Leitungen, Umspannwerken und Netzanschlüssen. Die Notwendigkeit der Stromleitungen muss frühzeitig transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden.\r\n4.1 Hohe Kosten durch asynchronen Netzausbau vermeiden\r\nDer Stromnetzausbau und der Zubau von EE-Anlagen klaffen seit Jahren zunehmend ausei-nander. Ein kosten- und systemeffizienter Umbau des Energiesystems erfordert daher eine zweifache Synchronisierung: erstens eine bessere räumliche und zeitliche Abstimmung des Ausbaus erneuerbarer Erzeugung mit dem Netzausbau und zweitens eine enge Verzah-nung des Stromnetzausbaus mit der Weiterentwicklung der Gas- und Wasserstoffinfra-struktur. Beide Dimensionen sind notwendig und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.\r\nDabei geht es ausdrücklich nicht darum, den Ausbau erneuerbarer Energien zu verlangsa-men oder auszubremsen. Ziel ist vielmehr, den EE-Zubau netzdienlicher, planbarer und besser mit der Infrastrukturentwicklung zu verzahnen. Ein fehlender Gleichlauf von EE-Zu-bau und Netzkapazitäten führt zu steigenden Systemkosten, höherem Engpassmanage-ment und einer ineffizienten Nutzung vorhandener Erzeugungs- und Transportinfrastruktur. Erforderlich sind hierfür geeignete Steuerungsinstrumente, etwa regionale Ausbaupfade, netzbezogene Anreize sowie eine stärkere Berücksichtigung ver-fügbarer Netzkapazitäten bei Standort- und Anschlussentscheidungen.\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nPosition der vbw\r\n12\r\nDavon zu unterscheiden ist die zweite Ebene der Synchronisierung: Der Ausbau der Strom-netze muss systematisch mit dem Hochlauf der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur ver-zahnt werden. Elektrolyseure, wasserstofffähige Kraftwerke und flexible Gaskapazitäten sind integraler Bestandteil eines resilienten und klimaneutralen Energiesystems und müs-sen frühzeitig in Netz- und Systemplanung eingebunden werden.\r\nDer im März 2024 bestätigte NEP 2037/2045 (2023) weist allein für das Übertragungsnetz einen Investitionsbedarf von rund 323 Milliarden Euro aus, von dem nahezu 90 Prozent bis 2037 anfallen. Vor diesem Hintergrund müssen frühzeitig tragfähige Konzepte entwickelt werden, um die künftigen Netzkosten für das energieintensive Industrieland Deutschland dauerhaft beherrschbar und international wettbewerbsfähig zu halten. Die Kosten des Sys-temumbaus sollten transparent ausgewiesen und klar von klassischen Stromgestehungs- und Netzkosten abgegrenzt werden. Nur so lassen sich Fehlanreize vermeiden und eine sachgerechte politische Bewertung ermöglichen.\r\nDie staatliche Dämpfung der Übertragungsnetzentgelte ist vor diesem Hintergrund ein not-wendiges Instrument zur Abfederung kurzfristiger Belastungsspitzen, kann jedoch keine strukturellen Reformen ersetzen. Zugleich muss der steigende Investitionsdruck im Verteil-netz stärker adressiert werden. Der Ausbau für dezentrale Erzeugung, neue Verbraucher und Netzanschlüsse führt auch dort zu erheblichen Kosten. Erforderlich sind daher tragfä-hige Konzepte zur langfristigen Stabilisierung und fairen Verteilung der Netzkosten über alle Netzebenen hinweg; eine bloße Verlangsamung des Ausbaus ist kein geeigneter Spara-nsatz.\r\nDie Auswirkungen des Netzausbaus auf die Entwicklung der Übertragungs- und Verteil-netzentgelte sowie auf die Standortkosten der Industrie wurden von der vbw in einer ge-meinsam mit der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) erstellten Studie umfassend analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass der notwendige Netzausbau zwar unverzichtbar ist, steigende Netzentgelte jedoch ein erhebliches Standort- und Wettbewerbsrisiko darstellen können, wenn keine flankierenden Maßnahmen zur Kostenbegrenzung und -verteilung er-griffen werden.\r\nEin stabiles und kosteneffizientes Stromsystem erfordert neben dem synchronen Ausbau von Erzeugung und Netzinfrastruktur die konsequente systemdienliche Einbindung aller Flexibilitätsoptionen. Dazu zählen netzdienliche Großbatteriespeicher, Elektrolyseure, steuerbare industrielle Lasten sowie aggregierte Kleinstflexibilitäten auf allen Spannungs-ebenen. Der marktliche und regulatorische Rahmen für Speicher und steuerbare Lasten muss so weiterentwickelt werden, dass netz- und systemdienliches Verhalten wirtschaft-lich angereizt wird, ohne Investitionen durch Überregulierung zu hemmen. Flexibilitäten dürfen nicht ausschließlich marktpreisgetrieben eingesetzt werden, sondern müssen ge-zielt zur Entlastung von Netzen, zur Reduzierung von Engpassmanagement und zur Stabili-sierung des Gesamtsystems beitragen.\r\nDie Netzanschlussverfahren müssen dringend reformiert werden. Vor dem Hintergrund stark überzeichneter Anschlussanfragen – insbesondere bei Batteriespeichern – sind trans-parentere, kapazitätsorientierte und systemdienliche Vergabeverfahren erforderlich.\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nPosition der vbw\r\n13\r\nDabei ist sicherzustellen, dass Industrie, gesicherte Erzeugung, Rechenzentren, Elektroly-seure sowie große Ladeinfrastrukturen angemessen berücksichtigt werden. Instrumente wie Reifegradkriterien oder flexible Anschlussvereinbarungen sollten geprüft und schritt-weise weiterentwickelt werden, ohne deren konkrete Ausgestaltung vorwegzunehmen. Vertiefend zu den strukturellen Engpässen, Zielkonflikten und Reformoptionen bei Netzan-schlussverfahren wird auf die Studie Netzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbs-fähigkeit und Klimaschutz (vbw/FfE, März 2026) verwiesen.\r\nInsbesondere Kleinstflexibilitäten (z.B. Batteriespeicher in Haushalten, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen) können aggregiert einen relevanten Beitrag zur Systemstabilität leisten. Voraussetzung hierfür sind technische Steuerbarkeit, standardi-sierte Einbindung und verlässliche Aggregationsmodelle. Die Integration solcher Flexibilitä-ten ist daher auf allen Spannungsebenen gezielt voranzubringen.\r\nEin zentraler Baustein hierfür ist der verpflichtende und flächendeckende Smart-Meter-Rollout. Nur mit intelligenten Messsystemen ist eine sichere, zeitnahe und diskriminie-rungsfreie Steuerung durch Netzbetreiber und Vermarkter möglich. Die bestehenden ge-setzlichen Vorgaben – insbesondere § 14a EnWG sowie die Novellierungen des Messstellenbetriebsgesetzes – müssen nun konsequent umgesetzt und im Vollzug be-schleunigt werden. Interoperable Energie-Daten-Ökosysteme bilden dabei die technische und regulatorische Grundlage, auf der sich systemdienliche Flexibilitätsmärkte, neue Ge-schäftsmodelle und eine effizientere Netzbewirtschaftung entwickeln können.\r\n4.2 Aufspaltung der deutschen Strompreiszone verhindern\r\nEine Aufteilung der einheitlichen deutschen Strompreiszone würde bestehende struktu-relle Herausforderungen im Stromsystem nicht beheben, sondern erhebliche wirtschaftli-che Risiken verursachen. Zu erwarten wären eine geringere Liquidität, höhere Preisvolatilität sowie dauerhaft höhere Strompreise für Industrie und Haushalte in Süd-deutschland, wo zentrale industrielle Verbrauchsschwerpunkte liegen. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland insgesamt schwächen und Investitionen zulasten Europas verlagern. Deutschland muss eine einheitliche Strompreiszone bleiben.\r\nDie europäische 70-Prozent-Regelung für grenzüberschreitende Übertragungskapazitäten ist in ihrer aktuellen Ausgestaltung kritisch zu bewerten. Starre Vorgaben werden den phy-sikalischen Realitäten eines im Umbau befindlichen Stromsystems nicht gerecht. Erforder-lich sind realistische Zielpfade und belastbare Ausnahmeregelungen, wenn die Übertragungsnetzbetreiber nachweisen, dass die Vorgaben technisch oder systemstabili-sierend nicht vollständig eingehalten werden können. 2030 erscheint als sachgerechtes Zieljahr für eine vollständige Umsetzung.\r\nDie weitere Integration des europäischen Strombinnenmarktes erfordert ausreichende in-nerdeutsche Transportkapazitäten, um grenzüberschreitende Stromflüsse systemstabil ab-zuwickeln. Die europäischen Anforderungen an das deutsche Stromnetz können ohne einen leistungsfähigen und zügig fertiggestellten Ausbau der Übertragungsnetze nicht\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nPosition der vbw\r\n14\r\ndauerhaft erfüllt werden. Erforderlich ist – wie oben skizziert – ein integrierter Ansatz aus Netzausbau, Erzeugungsausbau und dem gezielten Einsatz regionaler Flexibilitäten, um Engpässe zu reduzieren und die Funktionsfähigkeit des Strommarktes insgesamt zu si-chern.\r\n4.3 Geplantes Übertragungsnetz schnell fertigstellen\r\nDer Zubau erneuerbarer Energien sowie die fortschreitende Integration des europäischen Strombinnenmarktes machen den zügigen Ausbau des Höchstspannungsnetzes zwingend erforderlich. Maßgebliche fachliche Grundlage hierfür sind die von der BNetzA bestätigten Netzentwicklungspläne. Ihre Ergebnisse müssen konsequent umgesetzt und dürfen nicht durch nachträgliche politische Eingriffe relativiert werden. Dies gilt insbesondere für die zur Versorgung Süddeutschlands vorgesehenen großen Nord-Süd-Achsen, namentlich Su-edLink, SuedOstLink sowie weitere im NEP identifizierte HGÜ- und AC-Verstärkungsmaß-nahmen.\r\nDie Bedarfsfeststellung im Netzentwicklungsprozess muss weiterhin Maßstab für die Um-setzung des Übertragungsnetzausbaus sein. Politisch motivierte Abweichungen von der fachlichen Planung – etwa durch politisch motivierte Änderungen von Trassenführung oder Bauweise – gefährden die Akzeptanz der Projekte, erhöhen Klage- und Verzögerungs-risiken und wirken letztlich kostensteigernd. Eine konsistente, auf dem NEP basierende Netzplanung ist daher Voraussetzung für einen effizienten und rechtssicheren Ausbau.\r\n4.4 Freileitung anstatt Erdverkabelung als Regelbauweise\r\nDie Erdverkabelung auf der Höchstspannungsebene wurde in den vergangenen Jahren als Instrument zur Steigerung der Akzeptanz des Netzausbaus eingeführt. Die bisherigen Er-fahrungen zeigen jedoch, dass sich die damit verbundenen Erwartungen nur sehr einge-schränkt erfüllt haben. Betroffenheiten und Widerstände wurden vielfach nicht vermieden, sondern lediglich räumlich verlagert, während Kosten, technische Komplexität sowie die Anforderungen an Betrieb, Wartung und Störungsbehebung deutlich gestiegen sind.\r\nDies gilt insbesondere für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsprojekte (HGÜ). Erd-verkabelung geht hier regelmäßig mit längeren Bauzeiten, erhöhten Bau- und Betriebsrisi-ken sowie Einschränkungen bei der thermischen Auslastung und der Störungsbehebung einher. Die daraus resultierenden Mehrkosten wirken sich unmittelbar auf die Netzent-gelte und damit auf Verbraucher und Industrie aus.\r\nBei bereits weit fortgeschrittenen Projekten wie SuedLink und SuedOstLink ist eine grund-legende Umsteuerung nicht mehr möglich. Für künftige Gleichstromvorhaben sowie für Bedarfsplanprojekte in frühen Planungs- oder Voruntersuchungsphasen sollte jedoch eine erneute, ergebnisoffene Bewertung der technischen Ausführung erfolgen. Maßgeblich hierfür müssen Systemeffizienz, Versorgungssicherheit, Kosten und Umsetzbarkeit sein.\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nPosition der vbw\r\n15\r\nNach Abschluss zentraler Verfahrensschritte ist Planungssicherheit zwingend zu gewähr-leisten.\r\nDie Freileitung im Übertragungsnetz sollte vor diesem Hintergrund wieder als Regelbau-weise vorgesehen werden. Erdverkabelung ist auf klar begründete Ausnahmefälle zu be-schränken, etwa bei besonderen raumordnerischen Zwängen oder zwingenden natur- und artenschutzrechtlichen Erfordernissen. Ein genereller Vorrang der Erdverkabelung ist we-der technisch noch volkswirtschaftlich gerechtfertigt.\r\nHybridlösungen mit wechselnden Abschnitten aus Freileitung und Erdkabel innerhalb eines Projekts sind kritisch zu bewerten. Sie erhöhen die planerische und technische Komplexi-tät, erschweren den Betrieb und erzeugen unrealistische Erwartungshaltungen. Für einen beschleunigten, kosteneffizienten und resilienten Netzausbau sind klare, einheitliche tech-nische Standards erforderlich.\r\n4.5 Verteilnetz vorausschauend ausbauen und modernisieren\r\nDas Verteilnetz nimmt im Energiesystem der Zukunft eine Schlüsselrolle ein. Mit der fort-schreitenden Dezentralisierung der Stromerzeugung, der Elektrifizierung von Verkehr und Wärme sowie der zunehmenden Sektorenkopplung steigen die Anforderungen an Leis-tungsfähigkeit, Flexibilität und Steuerbarkeit der Verteilnetze deutlich. Ausbau und Moder-nisierung müssen daher frühzeitig, vorausschauend und systematisch vorangetrieben werden.\r\nErforderlich ist eine engere und verbindlichere Verzahnung von Netzplanung, Ausbau er-neuerbarer Energien und regionaler Lastentwicklung. Eine rein reaktive Netzverstärkung führt zu höheren Kosten und ineffizienten Investitionen. Stattdessen sollte eine stärker vo-rausschauende Verteilnetzplanung ermöglicht und genutzt werden, die räumliche Schwer-punkte von Erzeugung, Verbrauch und Flexibilitäten frühzeitig transparent macht. Diese Erkenntnisse sollten frühzeitig in landes- und regionalplanerische Prozesse einbezogen werden, insbesondere bei der Fortschreibung von Landesentwicklungsprogrammen, Regi-onalplänen sowie bei der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Erzeu-gungsanlagen, Gewerbe und neue Lastschwerpunkte.\r\nUm zudem eine wirksame Lenkungsfunktion beim Ausbau der Erneuerbaren zu entfalten, muss aktives Netzanschluss-Clustering durch die Verteilnetzbetreiber ermöglicht werden. Damit können sich Projektierer von erneuerbaren Erzeugungsanlage bewusst dorthin ori-entieren, wo Infrastruktur bereits vorhanden ist. Für weitere Lenkungswirkungen würden zudem eine verursachergerechte Kostenbeteiligung durch einen regionalisierten Baukos-tenzuschuss für Einspeiseanlagen sowie ein so genannter Redispatch-Vorbehalt sorgen. Anlagenbetreiber, die bewusst in einem Engpassgebiet anschließen möchten, sollen tem-porär keinen Anspruch auf Redispatch-Entschädigung haben.\r\nDarüber hinaus sind geeignete regulatorische Rahmenbedingungen und ökonomische An-reize notwendig, um Flexibilitätspotenziale im Verteilnetz nutzbar zu machen. Dies betrifft\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nPosition der vbw\r\n16\r\ninsbesondere Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, dezentrale Speicher und steuerbare Las-ten, deren systemdienlicher Einsatz gezielt gefördert werden sollte. Neben der techni-schen Steuerbarkeit sind angepasste Markt- und Netzentgeltstrukturen erforderlich, um netzdienliches Verhalten zu ermöglichen.\r\nDie Digitalisierung der Verteilnetze ist hierfür eine zentrale Voraussetzung. Netzautomati-sierung, intelligente Messsysteme und standardisierte Schnittstellen erhöhen Effizienz, Transparenz und Betriebssicherheit. Nur so lässt sich das Verteilnetz dauerhaft zukunfts-fest, bezahlbar und resilient gestalten.\r\n4.6 Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen\r\nDer beschleunigte Ausbau der Stromnetze ist eine zentrale Voraussetzung für Versor-gungssicherheit, Bezahlbarkeit und das Gelingen der Energiewende. Trotz zahlreicher ge-setzlicher Anpassungen dauern Planungs- und Genehmigungsverfahren weiterhin zu lange und sind weiter zu optimieren. Voraussetzung hierfür ist neben rechtlichen Anpassungen auch eine ausreichende personelle und fachliche Ausstattung der Genehmigungsbehör-den. Für eine spürbare Beschleunigung braucht es daher eine konsequente Fokussierung auf wenige, besonders wirksame Stellschrauben, die sowohl im Übertragungs- als auch im Verteilnetz greifen.\r\nAus Sicht der Netzbetreiber besteht insbesondere in folgenden Bereichen vordringlicher Handlungsbedarf:\r\n− Das gesetzlich festgestellte überragende öffentliche Interesse des Netzausbaus muss konsequent und einheitlich angewendet werden. Es ist erforderlich, dieses ausdrück-lich auch auf die gesamte Verteilnetzebene zu erstrecken und durch klare Vollzugsvor-gaben für alle Genehmigungsbehörden zu operationalisieren.\r\n− Standardisierung statt Einzelfallprüfung: Wiederkehrende Maßnahmen wie Ersatzneu-bauten, Zubeseilungen, Maständerungen oder der Ausbau von Umspannwerken soll-ten auf Basis standardisierter technischer Vorgaben und Typengenehmigungen zugelassen werden, um zeitaufwendige Einzelprüfungen zu vermeiden.\r\n− Genehmigungsfreiheit für Maßnahmen im Bestand deutlich ausweiten: Bauliche Maß-nahmen auf bestehenden Trassen sollten grundsätzlich genehmigungsfrei sein, sofern keine wesentlichen neuen Umweltauswirkungen entstehen. Eine fakultative Plange-nehmigung/-feststellung muss jedoch auch in diesen Fällen möglich bleiben.\r\n− Umwelt- und Artenschutz pragmatischer vollziehen: Bestehende Ausnahmetatbe-stände im Natur- und Artenschutzrecht müssen konsequent genutzt werden. Arten-schutzkartierungen sollten länger gültig, zentral verfügbar und für mehrere Vorhaben nutzbar gemacht werden, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Realkompensationen und Ersatzzahlungen sollen für Projekte der Energieinfrastruktur gleichgestellt wer-den. Behörden sollen Vorhabensträger aktiv bei der Flächensuche unterstützen.\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nPosition der vbw\r\n17\r\n− Rechtssicherheit durch Stichtagsregelungen und materielle Präklusion erhöhen: Ver-bindliche Stichtage für Unterlagen und Einwendungen sind notwendig, um Verfahren planbar zu halten und nachträgliche Verzögerungen zu begrenzen.\r\n− Genehmigungsbehörden personell und organisatorisch stärken: Beschleunigung schei-tert häufig an Kapazitätsengpässen. Erforderlich sind mehr fachkundiges Personal, der Einsatz externer Projektmanager sowie eine stärkere Digitalisierung der Verwaltungs-verfahren.\r\n− Durchsetzungsfähigkeit bei Blockaden sicherstellen: Wo Projekte trotz intensiver Eini-gungsbemühungen an einzelnen Widerständen scheitern, müssen Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren zügig und praktikabel angewendet werden können. Zustän-digkeiten und Verfahren sind hierfür klar und leistungsfähig auszugestalten.\r\n− Für den Netzausbau ist entscheidend, dass das mit der RED-III-Richtlinie verbundene Beschleunigungspotenzial vollständig gehoben wird (vgl. Kapitel 1.2). Insbesondere Art. 15e RED III muss genutzt werden, um das erreichte Beschleunigungsniveau für Stromnetzinfrastruktur dauerhaft abzusichern. Erforderlich ist hierfür eine 1:1-Umset-zung der europäischen Vorgaben. Zusätzliche nationale Anforderungen oder neue Prüfkategorien würden neue Verzögerungsrisiken schaffen. Der derzeitige Regierungs-entwurf geht in Teilen über die Richtlinie hinaus und birgt insbesondere bei der Aus-weisung von Infrastrukturgebieten zusätzliche Komplexität. Die von Bayern in der Protokollerklärung vom 23. Mai 2025 benannten Punkte – etwa zur Handhabbarkeit von Natura-2000-Prüfungen auf Infrastrukturgebietsebene und zum Verzicht auf zu-sätzliche Kategorien „besonders sensibler Gebiete“ – sollten konsequent berücksich-tigt werden.\r\n− Mehr fachliche Guidance und höhere Entscheidungssicherheit im Vollzug: Trotz einge-richteter Clearingstrukturen bestehen weiterhin erhebliche Abstimmungs- und Ausle-gungsfragen mit nachgeordneten Fachbehörden, insbesondere im Naturschutz. Erforderlich sind klare, praxisnahe Vorgaben und eine höhere Entscheidungsfreude, damit Genehmigungsverfahren nicht durch wiederkehrende Einzelfallabwägungen verzögert werden. Dies gilt insbesondere für Standardfragen wie die Ausgestaltung von Ausgleichsmaßnahmen (z.B. bei artenschutzrechtlichen Belangen wie der Feldler-che).\r\nNur mit einem solchen fokussierten und konsequent umgesetzten Beschleunigungsansatz lassen sich die erforderlichen Netzausbauprojekte rechtzeitig realisieren und die Energie-wende insgesamt absichern.\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nAnhang\r\n18\r\nAnhang\r\nAbbildung 3\r\nStand der Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) nach dem 3. Quartal 2025\r\nQuelle: BNetzA\r\nPositionFebruar 2026\r\nStromnetzplanung\r\nAnsprechpartner / Impressum\r\n19\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede Diskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\nwww.vbw-bayern.de\r\n© vbw Februar 2026\r\nAnsprechpartner / Impressum\r\nDr. Markus Fisch\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon 089-551 78-246\r\nMarkus.Fisch@vbw-bayern.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-03-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001963","regulatoryProjectTitle":"Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f1/1d/712897/Stellungnahme-Gutachten-SG2603260032.pdf","pdfPageCount":117,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"14. Monitoring der Energie-wende\r\nStudie\r\nStand: Februar 2026\r\nEine vbw Studie, erstellt von Prognos\r\nHinweis\r\nZitate aus dieser Publikation sind unter Angabe der Quelle zulässig.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nVorwort\r\nEnergiewende erfordert verlässliche Rahmenbedingungen\r\nMit dem vorliegenden 14. Monitoring legen wir erneut eine Zwischenbilanz zum Stand der Energiewende in Deutschland und Bayern vor. Der Bericht betrachtet im Wesentlichen die Entwicklungen des Jahres 2024 und – soweit belastbare Daten vorliegen – des Jahres 2025. Ziel des Monitorings ist es, Bund und Freistaat an ihren jeweiligen Zielsetzungen zu messen und Fortschritte wie Defizite transparent darzustellen.\r\nDie Ergebnisse zeichnen insgesamt weiterhin ein kritisches Bild. Die Versorgungssicherheit blieb zwar gewährleistet, wird jedoch zunehmend durch kostenintensive Systemsicher-heitsmaßnahmen abgesichert. Der schleppende Netzausbau, hohe Redispatch-Mengen und steigende Kosten für Reservekapazitäten verdeutlichen, dass die Stabilität des Energie-systems noch nicht nachhaltig gesichert ist.\r\nBei der Bezahlbarkeit sind erste Verbesserungen erkennbar, insbesondere bei den Strom-preisen für private Haushalte. Insgesamt liegen die Energiepreise für Industrie und Haus-halte jedoch weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau. Für die Industrie zählt Deutsch-land im europäischen Vergleich nach wie vor zu den Ländern mit hohen Strompreisen. Dies belastet die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie erheblich, insbesondere in energieintensi-ven Branchen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass jüngst eingeleitete bzw. beschlossene Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise im vorliegenden Monitoring noch keine Berücksichtigung finden und sich ihre Wirkung erst in den kommenden Jahren zeigen wird.\r\nDer Ausbau der erneuerbaren Energien verfehlt weiterhin den erforderlichen Zielpfad. Zwar wurden die Zubauziele bei der Photovoltaik erreicht, der Windenergieausbau bleibt jedoch – insbesondere in Bayern – deutlich hinter dem erforderlichen Volumen zurück. Der Rückgang des Primärenergieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen ist bislang zu einem erheblichen Teil auf konjunkturelle Effekte und Produktionsrückgänge in der ener-gieintensiven Industrie zurückzuführen und nicht auf strukturelle Verbesserungen.\r\nDer Handlungsbedarf bleibt damit unverändert hoch. Der Kurs ist grundsätzlich richtig, aber das Tempo muss angezogen werden und es gilt, mehr Wirtschaftlichkeit in das System zu bringen. Die Energiewende wird nur gelingen, wenn der Ausbau von Erneuerbaren, Netzen, Speichern und gesicherter Leistung beschleunigt und die energiepolitischen Rahmenbedingungen verlässlich und wettbewerbsfähig ausgestaltet werden.\r\nBertram Brossardt\r\n02. März 2026\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nStudieMärz 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nInhalt\r\n1 Zusammenfassende Bewertung 1\r\n2 Ergebnisse des 14. Monitorings 4\r\n2.1 Versorgungssicherheit 4\r\n2.1.1 Kraftwerke 5\r\n2.1.2 Speicher 11\r\n2.1.3 Netze 12\r\n2.2 Bezahlbarkeit 26\r\n2.2.1 Börsenstrompreise 26\r\n2.2.2 Industriestrompreise 28\r\n2.2.3 Netzentgelte innerhalb der EU 32\r\n2.2.4 Strompreise für private Haushalte 32\r\n2.2.5 EEG-Konto 33\r\n2.2.6 Erdgaspreise für die Industrie 34\r\n2.2.7 Erdgaspreise für private Haushalte 36\r\n2.3 Erneuerbare Energien und Effizienz 37\r\n2.3.1 Installierte Leistung erneuerbarer Energien 37\r\n2.3.2 Erzeugung erneuerbarer Energien 46\r\n2.3.3 Entwicklung des Stromverbrauchs 48\r\n2.3.4 Stromintensität der Industrie und Pro-Kopf-Verbrauch der privaten Haushalte 49\r\n2.3.5 Gasverbrauch 51\r\n2.3.6 Energieproduktivität 52\r\n2.3.7 Primärenergieverbrauch 54\r\n2.4 Umweltverträglichkeit 56\r\n2.4.1 Gesamte THG-Emissionen 56\r\n2.4.2 Energiewirtschaft 60\r\n2.4.3 Gewerbliche Wirtschaft und Landwirtschaft 61\r\n2.4.4 Private Haushalte 66\r\n2.4.5 Verkehr 72\r\n2.4.6 Kurzübersicht der Unterindikatoren 82\r\n3 Entwicklung der Indikatoren im Zeitverlauf 83\r\nLiteraturverzeichnis 85\r\nAbbildungsverzeichnis 91\r\nTabellenverzeichnis 94\r\nAnhang 95\r\nAnsprechpartner/Impressum 112\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nZusammenfassende Bewertung\r\n1\r\n1 Zusammenfassende Bewertung\r\nVersorgungssicherheit noch gewährleistet, Bezahlbarkeit verbessert aber weiter unzureichend, Erneuerbare nicht auf Zielpfad\r\nDas Monitoring der Energiewende wurde erstmals 2012 von Prognos im Auftrag der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. durchgeführt. Die aktuelle vierzehnte Fassung zeigt die Entwicklungen des Jahres 2024 und – sofern Daten vorliegen – des Jahres 2025. Grundprinzip des Monitorings ist es, Bund und Freistaat an ihren jeweiligen Zielen im Betrachtungszeitraum zu messen.\r\nIm Vergleich zum letztjährigen Monitoring zeigen sich nur geringfügige Veränderungen im Bereich der Haushaltsstrompreise:\r\nAbbildung 1\r\nZusammenfassung der Ergebnisse des 14. Monitorings\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nZusammenfassende Bewertung\r\n2\r\nDie Versorgungssicherheit Deutschlands und Bayerns blieb mäßig zufriedenstellend. Der Netzausbau kam nur schleppend voran. Die Versorgungssicherheit blieb 2024 zwar gewähr-leistet. Dies wurde aber maßgeblich durch umfangreiche Systemsicherheitsmaßnahmen von erneuerbaren und konventionellen Kraftwerken erreicht. Von diesen Maßnahmen war im Jahr 2024 weiterhin ein vergleichsweise hohes Niveau an Strommengen betroffen. Die Kosten für Systemsicherheitsmaßnahmen lagen 2024 mit rund drei Mrd. Euro auf dem dritthöchsten jemals gemessenen Wert, aber niedriger als in den beiden Vorjahren. Für die Winter 2024/25 und 2025/26 waren und sind weiter die Vorhaltung von nationalen Reser-vekapazitäten notwendig, um das Stromnetz stabil zu halten. Erneut ist die Vorhaltung ausländischer Reservekapazitäten notwendig. Insgesamt blieb Deutschland bei den statis-tisch ausgewiesenen Werten unter den Ländern mit der besten Qualität der Stromversor-gung.\r\nDie Strompreise für Industrie und private Haushalte waren 2024 und 2025 erneut höher als vor der Energiekrise. Da sich die Strompreise bei den privaten Haushalten 2025 gegenüber dem Niveau des Verbraucherpreisindexes verbesserten, liegt nun eine kritische Bewertung vor (zuvor negativ). In der Industrie liegen die Strompreise in Deutschland im europäischen Vergleich auf den hinteren Rängen, was zu einer weiterhin negativen Bewertung führt. Auch die Gaspreise lagen 2024/2025 sowohl für Haushalts- als auch für Gewerbekunden deutlich über dem Niveau von vor 2021.\r\nBei den Indikatoren der Erneuerbaren und Energieeffizienz zeigt sich ein gemischtes Bild. Die Energieproduktivität in Deutschland und die erneuerbare Stromproduktion verbesser-ten sich zwar im Jahr 2024, lagen jedoch noch immer deutlich vom Zielpfad entfernt, und erhielten damit weiterhin eine negative Bewertung. Die Energieproduktivität in Bayern erhielt aufgrund der unterschiedlichen Zieldefinition weiter eine positive Bewertung. Der Stromverbrauch ging sowohl in Bayern als auch in Deutschland zurück. Die Primärenergie-produktivität in Bayern stieg an und lag ebenfalls weiter auf dem Weg der Zielerreichung.\r\nDie THG-Emissionen in Deutschland gingen im Jahr 2024 weiter zurück und lagen klar unter dem Zielpfad. Für das Jahr 2025 liegt eine Schätzung von Agora Energiewende vor, die die Bewertung bestätigt. Die Emissionen des Verkehrssektors verblieben in etwa auf dem Niveau des Vorjahres, während in der Energiewirtschaft deutlich weniger Emissionen als 2023 ausgestoßen wurden. Die Haushalte, der Gewerbe-Handel-Dienstleistungssektor (GHD-Sektor) und die Industrie hatten Emissionsminderungen zu verzeichnen. In Bayern konnten im Jahr 2023 zwar Emissionsminderungen gegenüber dem Vorjahr erzielt werden, dennoch lagen die THG-Emissionen deutlich über dem Zielpfad, was zu einer negativen Bewertung führt. Zusätzlich sind niedrigere Emissionen in ganz Deutschland zu einem erheblichen Teil auf den Produktionsrückgang in der Industrie zurückzuführen, nicht auf eine erfolgreiche Transformation.\r\nMit 23 ergänzenden Einzelindikatoren zum Klimaschutz wurden Entwicklungen in den verschiedenen Sektoren untersucht, beispielsweise die Sanierungsrate im Gebäudebereich oder der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Bei vielen dieser Indikatoren sind nur geringe Fortschritte zu verzeichnen.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nZusammenfassende Bewertung\r\n3\r\nZusammenfassend lässt sich demnach sagen, dass Bund und Freistaat weiterhin deutlich hinter ihren jeweiligen Zielen zurückbleiben und bei der Umsetzung der Energiewende an Tempo gewonnen werden muss.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n4\r\n2 Ergebnisse des 14. Monitorings\r\nEntwicklung entscheidender Indikatoren weiterhin besorgniserregend\r\n2.1 Versorgungssicherheit\r\nBei den Indikatoren zur Versorgungssicherheit gibt es im Vergleich zum letzten Monitoring keine wesentlichen Änderungen. Die Gesamtbewertung ist weiterhin kritisch.\r\nAbbildung 2\r\nBewertung der Versorgungssicherheit\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\nDeutschlandBayern31202,32,3202520242,32,320252024VersorgungssicherheitDeutschlandBayernStromausfallzeitVersorgungssicherheitAusbau der StromnetzeLegende: Bewertungsschema: 1=grün, 2=gelb, 3=rotVorjahreswert in KlammernVerbesserung gegenüber VorjahrVerschlechterung gegenüber VorjahrEingriffe der Netzbetreiber132,33132,33(1)(3)(2,3)(3)(1)(3)(2,3)(3)\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n5\r\n2.1.1 Kraftwerke\r\n2.1.1.1 Gesicherte Erzeugungsleistung\r\nWichtig für eine sichere Stromversorgung ist unter anderem, dass zum Zeitpunkt des höchsten Stromverbrauchs genügend Erzeugungsleistung bereitsteht, um die Nachfrage zu decken. Die Stromnachfrage kann dabei sowohl durch bayerische beziehungsweise deutsche Kraftwerke als auch durch den Stromimport aus anderen Regionen sowie dem Ausland gedeckt werden.\r\nAbbildung 3\r\nGesicherte Leistung und Höchstlast in Deutschland und Bayern\r\nDeutschland ab 2012 inkl. Reservekraftwerke\r\nBis 2020 wurden die Daten zur installierten Leistung in Deutschland der jährlichen „Gesamtausgabe der Energiedaten – Datensammlung“ des BMWi entnommen. Seit dem Jahr 2021 wird die installierte Leis-tung aus der Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur (BNetzA) ausgewertet. Der Datenstand der Kraft-werksliste ist aus dem November des jeweiligen Jahres. Kraftwerke, die innerhalb des Jahres vor diesem Zeitpunkt stillgelegt wurden, sind nicht enthalten.\r\nQuelle: Eigene Berechnung der Prognos AG auf Basis von BNetzA-Kraftwerksliste; Bayerisches Energie-konzept; BMWE-Energiedaten; IE Leipzig und BDEW-Kraftwerksliste; AG Energiebilanzen; BNetzA.\r\n5 3 17 15 20 14 26 28 8 -12 -11 -11 -20 -25 -24 051015202010201120122013201420152016201720182019202020212022202320242025StromimportNotwendiger StromimportReservekraftwerksleistungJahreshöchstlastBayernDeutschland17 5 9 11 17 22 26 25 24 20 20 16 14 14 9 8 0204060801001202010201120122013201420152016201720182019202020212022202320242025ReservekraftwerksleistungLeistungsreserveJahreshöchstlastGWGW-26%\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n6\r\nMit der zunehmenden Integration der europäischen Strommärkte wird der Stromaus-tausch mit anderen Regionen immer wichtiger. Um die Bedeutung des Stromaustausches mit anderen Regionen einzuschätzen, wird die bayerische und deutsche Leistungsbilanz als Aspekt der Versorgungsicherheit untersucht. Eine solche Leistungsbilanzierung bildet die Möglichkeiten der Stromversorgung auf der Leistungsseite auf regionaler Ebene ab und zeigt die Bedeutung des Stromaustausches mit anderen Regionen. Für eine sichere Strom-versorgung sind neben der dargestellten Leistungsbilanzierung auch die Verteilung von Strombedarf und Stromerzeugung in der Fläche, die verfügbaren Stromnetze sowie die Integration in das übergeordnete Stromnetz von Bedeutung.\r\nBei der Feststellung der gesicherten Leistung wird unter anderem diejenige Leistung berücksichtigt, die sich die BNetzA vertraglich mit Reservekraftwerken sichert. Dies sind in der Regel ältere, mit fossilen Brennstoffen betriebene Kraftwerke, die von den jeweiligen Betreibern zur Stilllegung angemeldet wurden. Sind die Kraftwerke systemrelevant, kann die BNetzA gemäß Energiewirtschaftsgesetz die Außerbetriebnahme verweigern, sodass diese Kraftwerke weiterhin als Leistungsreserve zur Verfügung stehen.\r\nDie Analyse der gesicherten Leistung für Bayern und Deutschland führt zu sehr unter-schiedlichen Ergebnissen:\r\n–\r\nIn Deutschland stand auch nach der sukzessiven Abschaltung der Kernkraftwerke in den Jahren 2011 bis 2025 ausreichend gesicherte Leistung zur Verfügung, um den Strombe-darf jederzeit decken zu können. Eine zunehmende Anzahl nationaler Kraftwerke, die das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht haben oder nicht mehr rentabel am Strommarkt betrieben werden können, werden als Reserve zur Aufrechterhaltung der Versorgungs-sicherheit eingestuft. Der Bedarf an Reservekraftwerksleistung für den Winter 2025/26 lag mit 6,2 GW auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahreswinter.\r\n–\r\nUm auch nach Ende der technischen Verfügbarkeit der Reservekraftwerke noch genü-gend Leistung im System zu haben, plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Kraft-werksstrategie den Zubau von insgesamt 12 GW an neuen steuerbaren Kraftwerkskapa-zitäten auszuschreiben. Die Ausschreibungen sollen im Sommer 2026 starten. Von diesen 12 GW sollen Kraftwerke mit insgesamt 10 GW Leistung Strom über einen länge-ren Zeitraum bereitstellen können. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es sich bei diesen Kapazitäten daher um Gaskraftwerke handeln. Weitere 2 GW werden technologieoffen ausgeschrieben, weshalb auch andere Technologien (z.B. Großbatterien) zu Zuge kom-men können. Die Inbetriebnahme der Kraftwerke soll bis spätestens 2031 erfolgen. Weitere Ausschreibungen sollen im Jahr 2027 erfolgen. Sämtliche thermischen Kraft-werke, die im Zuge der Kraftwerkstrategie errichtet werden, sollen später auf die Nutzung von Wassersoff umgestellt werden können.\r\n–\r\nIn Bayern standen trotz der schrittweisen Abschaltung von drei Kernkraftwerksblöcken von 2014 bis 2018 weiterhin Reserverkraftwerke zur Lastdeckung, die über die bisherige und prognostizierte Jahreshöchstlast hinaus geht, zur Verfügung. Seit 2019 wird ein wachsender Teil der Leistungsnachfrage durch Importe gedeckt (Abbildung 3).\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n7\r\nDie gesicherte Kraftwerksleistung besteht zum überwiegenden Teil aus konventionellen Kraftwerken, deren Einsatz planbar ist (Abbildung 4). Mit vorwiegend Wasserkraft- und Biomasseanlagen tragen Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bisher nur wenig zur gesicherten Leistung bei. Windkraft- und Solaranlagen waren aufgrund ihrer Witterungsabhängigkeit dazu nicht bzw. nur in sehr geringem Umfang geeignet. Für die Entwicklung der Leistung erneuerbarer Energien siehe Abschnitt 2.3.1.\r\nSeit Oktober 2020 wird eine Kapazitätsreserve von bestehenden Anlagen in einer Größen-ordnung von bis zu 2 GW gebildet. Für den ersten Erbringungszeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2022 wurden hierfür 1.056 MW durch die Übertragungsnetz-betreiber beschafft. Für den zweiten Erbringungszeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2024 erhöhte sich die kontrahierte Leistung leicht auf 1.086 MW. Im aktuell laufenden dritten Erbringungszeitraum bis zum 30 September 2026 erhöhte sich die Kapa-zitätsreserve erneut auf 1.205 MW.\r\nAbbildung 4\r\nGesicherte Leistung und Höchstlast in Bayern 2018 bis 2028\r\nQuelle: Eigene Berechnung der Prognos AG auf Basis BNetzA-Kraftwerksliste; Bayerisches Energiekon-zept; IE Leipzig und BDEW-Kraftwerksliste.\r\nGW05101520201120122013201420152016201720182019202020212022202320242025202620272028bestehende Reserven zu kontrahieren nach 2025Zubau, nicht gesichertzum Vergleich: Südostlinkzum Vergleich: SüdlinkThüringer StrombrückeReservekraftwerksleistung AuslandKontrahierte Reserve BY + HEbestehende, aber nicht kontrahierte Reserve in BYerneuerbare EnergienPumpspeicherKraftwerk FrankenBatteriespeicher (ohne Heimspeicher)fossile Energieträger und AbfallKernenergieStreckbetrieb Kernenergie\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n8\r\nDer BNetzA zufolge war die Errichtung von Netzstabilitätsanlagen (1,2 GW) erforderlich, um den besonderen Herausforderungen in der Zeit zwischen der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke und der Fertigstellung der großen Gleichstromtrassen zu begegnen. Bei den Netzstabilitätsanlagen handelt es sich um Gaskraftwerke in Süddeutschland, die im Be-darfsfall verfügbar sein müssen – diese sind, im Gegensatz zur Kapazitätsreserve, Neuanla-gen.\r\nDie Netzstabilitätsanlagen dürfen nicht am „normalen“ Strommarkt teilnehmen. Ihre Kosten werden von den Übertragungsnetzbetreibern getragen, die sie auf die Stromkun-den über die Netzentgelte umlegen. In Bayern wurde am 10. August 2023 das Kraftwerk Irsching 6 als Netzstabilitätsanlage in Betrieb genommen, ursprünglich war dies für Herbst 2022 geplant. Die zweite bayerische Netzstabilitätsanlage wurde vom Netzbetreiber Amprion beauftragt. Das 300-MW-Gaskraftwerk wird von der LEAG betrieben und ist seit dem 31. Juli 2023 betriebsbereit.\r\nAngesichts der beschriebenen Maßnahmen ist davon auszugehen, dass in Bayern die Stromversorgung aktuell gesichert ist. Die Spitzenlast wird zunehmend von Reservekraft-werken und Stromimporten gedeckt. Seit April 2023 ist das letzte in Bayern verbliebene Kernkraftwerk nicht mehr am Netz. Das Kraftwerk wurde abgeschaltet, nachdem in den ersten Monaten des Jahres 2023 ein Streckbetrieb der letzten drei deutschen Kernkraft-werke erfolgte. Ursprünglich sollten die Kraftwerke bereits zum 31.12.2022 abgeschaltet werden. Zukünftig wird der Ausbau des Stromnetzes für weitere Entlastung sorgen. Dieser verzögert sich jedoch gegenüber der ursprünglichen Planung (vgl. Abschnitt 2.1.3).\r\nDie Jahreshöchstlast für Bayern wird statistisch nicht erfasst. Das IE Leipzig schätzte für 2010 eine Jahreshöchstlast in Bayern von 12,7 GW. Es wurde unterstellt, dass das Verhält-nis von Stromverbrauch und Höchstlast in Bayern und Deutschland gleich ist. Im Rahmen dieses Monitorings wird für die Zukunft davon ausgegangen, dass die Höchstlast in Bayern bis 2028 konstant bleibt. Dieser Annahme liegt das Ziel aus dem Energieprogramm der Bayerischen Staatsregierung zugrunde, den Anstieg des Stromverbrauchs bis 2025 auf ein Minimum zu begrenzen.\r\nDas Kraftwerk Franken ist ein Gas- und Heizölkraftwerk mit zwei Blöcken und einer Gesamtnennleistung von 823 MW. Das Kraftwerk ist zurzeit noch in Betrieb – es hat seine Betriebsdauer von 40 Jahren bereits überschritten, wurde aber von der Bundesnetzagentur als systemrelevant eingestuft. Im vorliegenden Monitoring wird davon ausgegangen, dass es nach seiner Stilllegung in die Reserve überführt wird. Da dies jedoch nicht gesichert ist, wird das Kraftwerk gesondert ausgewiesen.\r\nTabelle A.2.4 im Anhang gibt einen Überblick über größere Kraftwerksneubauprojekte in Bayern sowie ihren jeweiligen aktuellen Planungs- beziehungsweise Genehmigungsstand. Das bereits genehmigte Projekt eines Gaskraftwerkes in Haiming wurde nach dem Rückzug der OMV aus dem Projekt gestoppt und das hierfür vorgesehene Grundstück bereits weiterverkauft. Drei weitere Gaskraftwerksprojekte befinden sich in oder vor der Planung. Die Planungen für ein Gaskraftwerk mit einer Leistung von 1 GW in Schweinfurt wurden abgebrochen.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n9\r\nIn München sollte gemäß Volksentscheid vom 5. November 2017 das Kohlekraftwerk im Norden der Stadt bis 2022 abgeschaltet werden. Im Jahr 2024 wurde das Kraftwerk auf Erdgas umgestellt.\r\nDie Planungen für die Pumpspeicherkraftwerke Poschberg, Einöden und Jochberg wurden gestoppt. Für den Energiespeicher Riedl liegt seit September 2025 der Planfeststellungsbe-schluss vor. Die Inbetriebnahme des Pumpspeicherkraftwerks ist für 2031/2032 geplant.\r\nDie Errichtung sämtlicher in der Liste aufgeführter Projekte ist, mit Ausnahme der Netzsta-bilitätsanlagen in Irsching und Leipheim, aufgrund des derzeitigen Planungsstandes äußerst unsicher (Tabelle A.2.4 im Anhang).\r\nIn Tabelle A.2.5 im Anhang sind die kontrahierten Kraftwerkskapazitäten in Bayern und näherer Umgebung dargestellt. In Bayern haben insbesondere die Kraftwerke Irsching 3 sowie Ingolstadt 3 und 4 großen Anteil an der Reservekraftwerksleistung. Diese Kraftwerke wurden zur Stilllegung angezeigt und müssen für jeden Winter erneut als Reserve kontra-hiert werden. In Abbildung 4 wird davon ausgegangen, dass die Kraftwerke auch in Zukunft kontrahiert werden können. Die Kraftwerke Irsching 4 und 5, bei denen es sich um mo-derne Gaskraftwerke handelt, sind seit Oktober 2020 nicht mehr Teil der Reserve und neh-men am regulären Strommarkt teil.\r\n2.1.1.2 Gesamte Erzeugungsleistung\r\nDurch den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien stieg die gesamte installierte Nettoleistung in Deutschland zwischen 2008 und 2025 von 140 GW auf 293 GW (Abbildung 5). Die konventionelle installierte Nettoleistung (inklusive Pumpspeicherkraftwerke) lag 2025 auf dem Niveau des Vorjahres (rund 82 GW).\r\nIn Bayern erhöhte sich die insgesamt installierte Leistung zwischen 2008 und 2025 von knapp 18 GW auf rund 42 GW. Die konventionelle Erzeugungsleistung verringerte sich im selben Zeitraum von knapp 12 GW auf unter 5 GW. Die Abschaltung des Kernkraftwerkes Isar 1 im Jahr 2011 wurde durch die Inbetriebnahme von zwei neuen Gasblöcken in Irsching ausgeglichen. Mit der Außerbetriebnahme von Grafenrheinfeld im Juni 2015 wurde die konventionelle Kraftwerksleistung auf weniger als 11 GW reduziert. Darüber hin-aus gingen die Erdölkraftwerke Ingolstadt 3 und 4 (je 386 MW) im März 2015 in die Reserve. 2016 wurden auch die Erdgaskraftwerke Irsching 4 und 5 (846 MW beziehungs-weise 550 MW) in die Reserve aufgenommen. Zum 31. Dezember 2017 ging infolge des Atomausstieges der Block B des Kernkraftwerkes Gundremmingen mit einer Nettokapazität von 1.284 MW vom Netz. Im Jahr 2020 kehrten Irsching 4 und 5 wieder an den Strommarkt zurück, hierdurch erhöhte sich die konventionelle Kraftwerksleistung von rund 6 GW auf 7,5 GW. Im Jahr 2023 wurde das letzte Kernkraftwerk Isar 2 mit einer Nettoleistung von 1.410 MW vom Netz genommen.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n10\r\nAbbildung 5\r\nGesamte installierte Leistung zur Stromerzeugung, Deutschland und Bayern\r\nQuelle: BNetzA-Kraftwerksliste.\r\nBayernDeutschlandGW05101520253035404520122013201420152016201720182019202020212022202320242025AbfallBiomasse GeothermieWindPhotovoltaikWasserPumpspeicherErdölErdgasSteinkohleBraunkohleKernenergie02040608010012014016018020022024026028030032020122013201420152016201720182019202020212022202320242025GW\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n11\r\n2.1.2 Speicher\r\nAbbildung 6\r\nBatteriespeicher\r\nQuelle: Marktstammdatenregister.\r\nDer Energieplan Bayern 2040 – der Umsetzungsplan zum Bayerischen Klimaschutzgesetz – beinhaltet eine Bayerische Speicherstrategie. Mit der Strategie soll der Ausbau von Speichern technologieoffen vorangebracht werden. Durch intelligenten und effizienten Einsatz von Stromspeichern soll der Bedarf an Netzausbau gesenkt werden. Zugleich sollen Stromspeicher zur Netzstabilität beitragen, wozu bisher mehrheitlich konventionelle Kraft-werke genutzt wurden. Dies umfasst auch Pumpspeicherwerke sowie Speicher für Wasser-stoff. Quantitative Ziele hinsichtlich des Ausbaus von Speichern sind in der Strategie nicht enthalten.\r\nHinsichtlich des aktuellen Zubaus bei Stromspeichern ist eine zunehmende Dynamik zu beobachten (Abbildung 6, rechte Grafik). Dies ist vor allen Dingen auf den starken Zubau von (stationären) Batterien zurückzuführen. Der Netto-Zubau an Speicherkapazität in 2025 betrug 0,9 GW, was gut einem Viertel der aktuell installierten Leistung entspricht. Die kreis-freien Städte und Bevölkerungszentren wie Nürnberg oder München haben einen deutlich überproportionalen Anteil sowohl am Zubau als auch an der installierten Leistung. Getrie-ben wird die Dynamik in diesen Regionen durch kleine Heim- und Gewerbespeicher.\r\nDer Zubau von Großbatterien erfolgt ebenfalls dynamisch. So ging in Wunsiedel im Jahr 2025 mit 100 MW eine der leistungsstärkten Großbatterien Deutschlands ans Netz. Zahlrei-che weitere Großbatterien sind in Planung.\r\nNetto-Zubau im Kalenderjahr 2025: 0,9 GWInstallierte Leistung: 3,5\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n12\r\n2.1.3 Netze\r\n2.1.3.1 Ausbau des Übertragungsnetzes\r\nStromübertragungsnetze verbinden Erzeugungs- und Verbrauchsorte unterschiedlicher Regionen und können an Verbrauchsschwerpunkten fehlende Kraftwerksleistung zum Teil ersetzen bzw. dorthin übertragen. Deshalb spielen die Stromnetze eine bedeutende Rolle für die Sicherung der Stromversorgung.\r\nIn dem zuletzt im Juni 2020 angepassten Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG, erste Fassung aus dem Jahr 2009) werden für 22 Leitungsbauvorhaben energiewirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlicher Bedarf festgestellt. Das Gesetz regelt den beschleunigten Ausbau der Vorhaben mit einer Trassenlänge von rund 1.800 km im Höchstspannungsüber-tragungsnetz (380 kV).\r\n–\r\nIm dritten Quartal 2025 waren von den im EnLAG geplanten 1.808 Leitungskilometern acht im Raumordnungsverfahren, 11 im Planfeststellungs- beziehungsweise Anzeigever-fahren, 196 genehmigt beziehungsweise in Bau und 1.593 km realisiert.\r\n–\r\nInnerhalb eines Jahres (vom dritten Quartal 2024 bis zum dritten Quartal 2025) wurden 33 km fertiggestellt (zum Vergleich: 96 km im Vorjahr).\r\nNeben dem EnLAG besteht seit dem Jahr 2013 ein weiteres Gesetz zur Regelung des Ausbaus von Stromübertragungsnetzen: das Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG). Das zuletzt im Juli 2024 geänderte BBPIG enthält die von der BNetzA bestätigten Vorhaben der Netzentwicklungspläne und legt deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit fest. Die 106 Vorhaben des BBPIG umfassten zum dritten Quartal 2025 eine Länge von rund 14.975 Leitungskilometern.\r\n–\r\nZum dritten Quartal 2025 wurden von den im BBPIG geplanten rund 15.000 Leitungski-lometern 4.941 km genehmigt und 2.197 km realisiert. Damit machten die fertigstellten Leitungen rund 14 Prozent der vorgesehenen Leitungskilometer aus (4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr).\r\n–\r\nZum Stichtag am 30. September Jahr 2025 wurden 672 km fertiggestellt (zum Vergleich: 213 km zum Stichtag in 2024).\r\n–\r\nDie im BBPIG aufgeführten Vorhaben sollen bis spätestens 2038 in Betrieb gehen, wobei bei einer Reihe von Vorhaben noch kein Datum zur Inbetriebnahme definiert ist.\r\nFür die bayerische Stromversorgung sind die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitungen (HGÜ-Leitungen) SuedLink und SuedOstLink (Abbildung 7) von besonderer Bedeutung. Beide Vorhaben sollen vorrangig als Erdkabel ausgeführt werden, wodurch es zu Verzögerungen sowie Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Planung kam. Mittler-weile befinden sich die ursprünglichen Teile der beiden Vorhaben vollständig in Bau und haben das Genehmigungsverfahren abgeschlossen.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n13\r\nDie Planung der Inbetriebnahme von SuedLink sieht das Jahr 2028 vor. Bei SuedLink waren zum dritten Quartal 2025 1.166 km der 1.232 km im Bau oder genehmigt. Die restlichen 66 km sind bereits fertiggestellt.\r\nSeit 2021 wird beim Vorhaben SuedOstLink ein weiterer Leitungsstrang geplant. Damit besteht SuedOstLink wie auch SuedLink nun ebenfalls aus zwei Vorhaben. Beim bisher geplanten ersten Teil von SuedOstLink waren, zum dritten Quartal 2025, 517 Leitungskilo-meter genehmigt oder im Bau, 26 km sind bereits fertiggestellt. Die Fertigstellung dieses Vorhabens ist weiter für das Jahr 2027 vorgesehen. Beim neu vorgesehenen Leitungsstrang sind 188 km im oder vor dem Planfeststellungverfahren. 502 km sind genehmigt oder im Bau, weitere 23 km sind bereits fertiggestellt. Die Fertigstellung dieses Vorhabens ist für das Jahr 2030 vorgesehen.\r\nIm Vergleich zu den Angaben des Netzentwicklungsplans sind Verzögerungen bis zur Fertig-stellung von bis zu sechs Jahren bei diesen zentralen Vorhaben eingeplant. Die Verschie-bung des geplanten Fertigstellungsdatums betrifft, mit einer Ausnahme, auch alle weiteren Vorhaben in Bayern (Tabelle A.2.6 im Anhang).\r\nIm EnLAG und BBPIG sind zum Stichtag am 30. September 2025 zusammen 16.783 Leitungskilometer aufgenommen. 3.790 km hiervon sind bereits fertiggestellt. Bei den Genehmigungen war in den Jahren 2023 und 2024 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Wurden im Jahr 2023 noch 739 km genehmigt, waren es 2024 bereits 1.901 km. Im Jahr 2025 wurden bis September 1.390 km genehmigt (Abbildung 8, linke Seite).\r\nDie Inbetriebnahmen erreichten im Jahr 2025 bisher mit rund 560 km ihren historischen Höchststand und dies, obwohl nur Daten bis September vorliegen. Es ist daher von einer deutlichen Zunahme der Errichtungen auszugehen.\r\nInsgesamt weichen die Inbetriebnahmen aber weiter deutlich von den ursprünglichen Planungen ab. Zum dritten Quartal 2025 wurden kumuliert 3.878 km weniger fertiggestellt als in den ursprünglichen Fassungen der Gesetze vorgesehen. Obwohl deutlich mehr Netz-kilometer zugebaut wurden als in den Vorjahren, kam es zu einem deutlichen Anstieg der Differenz zu den ursprünglichen Planungen. Der Grund hierfür liegt daran, dass für das Jahr 2025 ursprünglich die Fertigstellung von über 2.300 Netzkilometern geplant war, die sich mehrheitlich auf die Vorhaben SuedLink und SuedOstLink zurückführen lassen. Der Netz-ausbau wird daher erneut rot (negativ) bewertet.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n14\r\nAbbildung 7\r\nAusbau des Übertragungsnetzes – HGÜ-Trasse Wilster – Grafenrheinfeld (SuedLink) und HGÜ-Trasse Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)\r\nQuelle: BNetzA.\r\nVorhabenIsarBergrheinfeld WestWilsterWolmirstedtWilster -Bergrheinfeld-West (SuedLink), 2 GW−Inbetriebnahme nach BBPIG: 2028 Status: im BauBrunsbüttel -Großgartach(SuedLink), 2 GW−Inbetriebnahme nach BBPIG: 2028Status: im BauWolmirstedt -Isar (SuedOstLink), 2 GW−Inbetriebnahme nach BBPIG: 2027−Startpunkt und Endpunkt mehrfach geändert (früher Lauchstädt –Meitingen)Status: im BauBrunsbüttelGroßgartachKlein Rogahn-Isar (SuedOstLink), 2 GW−Inbetriebnahme nach BBPIG: 2030Status: Planfeststellung/ im BauKlein Rogahn\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n15\r\nAbbildung 8\r\nStand des Netzausbaus\r\nQuelle: Netzausbau; Monitoringberichte.\r\n2.1.3.2 Netzeingriffe der Übertragungsnetzbetreiber\r\nNeben dem Ausbau des Übertragungsnetzes ist kurzfristig die Sicherstellung der Stabilität im bestehenden Stromsystem die Voraussetzung für eine jederzeit gesicherte Stromversor-gung. Um diese Stabilität zu gewährleisten, müssen Netzbetreiber in bestimmten Situatio-nen in die Fahrweise von Kraftwerken oder in die Stromabnahme von Verbrauchern eingreifen, insbesondere wenn Netzengpässe bestehen. Die Netzgebiete des Übertra-gungsnetzbetreibers TenneT Germany sind in besonderer Weise betroffen (hoher Windan-teil in Norddeutschland und viel Photovoltaik im bayerischen Teil des Netzes).\r\nDas Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) definiert zwei Arten der Eingriffe in die Arbeitswei-sen der Kraftwerke: Redispatch und Countertrading. Redispatch bezeichnet den Eingriff in\r\n- 3.000 6.000 9.000 12.000 15.000 18.000201320152017201920212023*2025 - 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.00020132016201920222025202820312034Planungs-und Baufortschritt in Leitungskilometern (BBPlGund EnLAG)Ursprungspfad und tatsächlicher Ausbau nach EnLAGund BBPIGDEAbweichungen 5% und weniger vom UrsprungspfadKeine bzw. positive AbweichungenAbweichungen > 10% vom UrsprungspfadBewertungAbweichung zum September 2025: 3.878 KilometerFertigstellung in kmNetzkilometer*bis zum September\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n16\r\nden marktbasierten Fahrplan von Kraftwerken, um Leitungsüberlastungen zu vermeiden oder zu beheben. Beispielsweise werden bei einer hohen Windeinspeisung kostengünstige Erzeugungsanlagen in Nord- und Ostdeutschland vom Netz genommen und gleichzeitig teurere konventionelle Kraftwerke in Süddeutschland angefahren, um hier die Stromversor-gung zu sichern. Countertrading bezeichnet das von den Übertragungsnetzbetreibern veranlasste gegenläufige und regelzonenübergreifende Handelsgeschäft mit dem Ziel, Netzengpässe zu vermeiden oder zu beseitigen.\r\nBis zum dritten Quartal des Jahres 2022 wurde durch die BNetzA zwischen Redispatch und Einspeisemanagement unterschieden. Redispatch bezeichnete dabei die Einspeisereduzie-rung konventioneller Kraftwerke, Einspeisemanagement hingegen die Reduzierung der Produktion aus erneuerbaren Kapazitäten. Diese Unterscheidung wurde so im Energiewirt-schaftsgesetz vorgenommen. Seit Ende 2022 werden die beiden Posten zusammen als Redispatch ausgewiesen. Da die Daten weiter eine Unterscheidung zwischen einzelnen Erzeugungsarten zulassen, wird in diesem Bericht die Unterscheidung zwischen konventio-nellen und erneuerbaren Kapazitäten sowie deren Indikatoren für Ampelbewertungen fort-geführt.\r\nNach den außerordentlich hohen Werten in den Jahren 2021 und 2022 sanken die Einspei-sereduzierungen konventioneller Kraftwerke im Jahr 2024 auf 7.966 GWh (2023: 8.585 GWh). Bezogen auf den Stromverbrauch wurden 1,5 Prozent abgeregelt, weshalb weiter eine rote Ampelbewertung vorgenommen wird. Für das erste Halbjahr 2025 liegen die Werte mit 4.276 GWh gegenüber dem ersten Halbjahr 2024 rund 8,9 Prozent höher.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n17\r\nAbbildung 9\r\nEingriffe der Netzbetreiber – konventionelle Kraftwerke\r\nQuelle: BNetzA.\r\nIn den letzten Jahren mussten immer häufiger Anlagen erneuerbarer Energien aufgrund von Engpässen im Stromnetz abgeregelt werden. Im Vergleich zum Spitzenwert im Vorjahr (2023: 10.478 GWh) sank die abgeregelte Menge im Jahr 2024 auf 9.734 GWh. Knapp 85 Prozent der abgeregelten Arbeit betrafen die Windenergie. Es zeigt sich aber, dass zunehmend auch PV-Anlagen abgeregelt werden. Gemessen an der EEG-Stromerzeugung lag die Ausfallarbeit 2024 mit 3,6 Prozent niedriger als im Vorjahr. Im ersten Halbjahr 2025 lag der Anteil auf vergleichbarem Niveau wie im Jahr 2024 (Abbildung 10).\r\nEinspeisereduzierung konventioneller KraftwerkeAnteil Einspeisereduzierung am StromverbrauchGWhDE0,5 -1% am StromverbrauchWeniger als 0,5% am StromverbrauchMehr als 1% am StromverbrauchBewertung6.959 6.365 8.522 10.742 10.395 8.585 7.966 3.928 4.276 02.0004.0006.0008.00010.00012.00020182019202020212022202320241. HJ 20241. HJ 20251,2%1,1%1,5%1,9%1,9%1,6%1,5%0,0%0,5%1,0%1,5%2,0%2018201920202021202220232024\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n18\r\nAbbildung 10\r\nEingriffe der Netzbetreiber – erneuerbare Energien\r\nQuelle: BNetzA; BMWi Energiedaten; Energy-Charts.\r\n02.0004.0006.0008.00010.00012.0002010201120122013201420152016201720182019202020212022202320241. HJ 251. HJ 24WindSolarenergieSonstige*Abgeregelte Arbeit nach ErzeugungsartAnteil der Ausfallarbeit an derEEG-Stromerzeugung (EE ohne Wasserkraft)GWhDE0,5 -1% der EEG-StromerzeugungWeniger als 0,5% der EEG-StromerzeugungMehr als 1% der EEG-StromerzeugungBewertung0,2%0,4%0,3%0,4%1,2%2,9%2,3%2,9%2,7%3,0%2,7%2,8%3,5%4,2%3,6%3,5%0,0%1,0%2,0%3,0%4,0%5,0%2010201120122013201420152016201720182019202020212022202320241. HJ 2025*Biomasse, Gase, Wasser, Anlagen nach KWKG\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n19\r\n2.1.3.3 Kosten für Systemsicherheitsmaßnahmen\r\nInsgesamt entstanden 2024 durch Maßnahmen zur Sicherung der Netzstabilität Kosten in Höhe von rund 2,9 Mrd. Euro. Damit lagen die Kosten um gut 1 Mrd. Euro tiefer als der historische Höchstwert im Jahr 2022, aber weiterhin deutlich über dem Durchschnittsni-veau der letzten zwei Jahrzehnte. Mit 1,7 Mrd. Euro entfiel im Jahr 2024 der größte Teil dieser Kosten auf Entschädigungen für Redispatchmaßnahmen. Hauptgrund für den Rück-gang der Kosten waren die gesunkenen Preise für Erdgas und Steinkohle. Für das erste Halbjahr 2025 ist anhand der Daten ein Anstieg der Kosten zu erwarten. Ein Grund dafür dürften die höheren Erdgaspreise im Vergleich zum Jahr 2024 sein.\r\nDie Kosten zur Vorhaltung und zum Abruf von Reservekraftwerken stiegen 2024 im Vergleich zum Vorjahr auf rund 1 Mrd. Euro. Damit haben sich diese Kosten im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt und blieben weiterhin über dem langjährigen Durchschnitt. Die Kosten für Redispatch und Countertrading lagen im Jahr 2024 mit rund 1,8 Mrd. Euro etwa 0,8 Mrd. Euro tiefer als noch 2023. Trotz des Rückgangs war dies der dritthöchste Wert im Betrachtungszeitraum.\r\nAbbildung 11\r\nKosten für Systemsicherheitsmaßnahmen\r\nQuelle: BNetzA.\r\n2.1.3.4 Versorgungsunterbrechungen (SAIDI)\r\nTrotz der hohen Zahl an Eingriffen im Stromnetz wies Deutschland im Jahr 2024 mit nur 12 Minuten Versorgungsunterbrechungen innerhalb der EU-15-Staaten die höchste Verfüg-barkeit von Strom auf (Abbildung 12, rechte Seite). Gemessen wird dies anhand des SAIDI-\r\n01.0002.0003.0004.0005.0002010201120122013201420152016201720182019202020212022202320241. HJ 20251. HJ 2024Redispatch und Countertrading ab 2022 inkl. EinspeisemangementEinspeisemanagementKosten für Abruf und Vorhaltung der NetzreserveKosten der SystemsicherheitsmaßnahmenMio. EUR\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n20\r\nWertes, der die kumulierte, durchschnittliche Dauer ungeplanter Versorgungsunterbre-chungen über 3 Minuten ausweist. Die SAIDI-Werte von Deutschland und dem europäi-schen Vergleich liegen nur bis zum Jahr 2024 vor.\r\nBesonders auffällig sind die sehr hohen Werte für Spanien und Frankreich, die beim 13. Monitoring noch bei 31 Minuten (ES) bzw. 21 Minuten (FR) lagen. In beiden Ländern hatten natürliche Ursachen wie Unwetter, Stürme sowie Phasen von extremer Trockenheit negative Einflüsse auf die Stromversorgung. Die große Unterbrechung im Frühjahr 2025 ist dabei noch gar nicht abgebildet.\r\nAbbildung 12\r\nVersorgungsunterbrechungen gemäß SAIDI-Wert\r\nQuelle: BNetzA.\r\nIm Jahr 2024 betrug der SAIDI-Wert für Deutschland 11,6 Minuten und lag damit leicht niedriger als im Vorjahr (2023: 12,8 Minuten). In Bayern sank der SAIDI-Wert 2024 leicht auf 13,2 Minuten. Das ist das zweite Jahr in Folge, in welchem es zu einem höheren Unter-brechungswert in Bayern als in ganz Deutschland kam.\r\n1220202535445060020406080DENLDKATGBEUFRESEntwicklung in Deutschland und BayernSAIDI im europäischen Vergleich 2024MinutenMinuten15*BYBewertungDE20 bis 30 MinutenWeniger als 20 MinutenMehr als 30 Minuten051015202012201420162018202020222024SAIDI (Deutschland)SAIDI (Bayern)\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n21\r\n2.1.3.5 Stromaustausch mit dem Ausland\r\nFür die sichere Stromversorgung eines Landes oder einer Region spielen neben der Verfüg-barkeit eigener Kraftwerke und landesinterner Stromnetze auch die Möglichkeiten eine Rolle, bei Engpässen aus anderen Regionen beziehungsweise aus dem Ausland Strom zu beziehen oder überschüssigen Strom dorthin zu verkaufen. Für den Stromaustausch Deutschlands mit dem Ausland sind Strompreisunterschiede zwischen den Ländern von großer Bedeutung.\r\nAbbildung 13\r\nStromaustausch mit dem Ausland\r\nQuelle: Destatis.\r\nIn den vergangenen Jahren exportierte Deutschland stets mehr Strom, als es importierte. Im Jahr 2023 änderte sich das zum ersten Mal: Deutschland importierte 9 TWh mehr als es exportierte. Das Handelsvolumen – die Summe von Export und Import – stieg im letzten Jahrzehnt an und lag im Jahr 2023 bei knapp 130 TWh. Nach der Abschaltung von acht Kernkraftwerken im Jahr 2011 verringerte sich der Exportüberschuss im Vergleich zu den Vorjahren merklich. Bis 2015 stieg der Überschuss wieder deutlich an, um dann nahezu konstant bei etwa 50 TWh zu verbleiben. 2019 war erstmals wieder ein deutlicher Rück-gang des Exportüberschusses auf 33 TWh zu beobachten. 2022 lag der Exportüberschuss mit 16 TWh auf einem vergleichbaren Niveau wie 2020 (19 TWh), aber deutlich höher als 2021 (8 TWh). Die Stromexporte machten 35 TWh aus, während der Stromimport bei 19 TWh lag (Abbildung 13).\r\n-42-42-43-51-46-39-40-37-28-28-32-40-48-52-49-69-82-52625458556771748579808073677077605537-100-5005010020082009201020112012201320142015201620172018201920202021202220232024*2025TWhImportExportSaldo (Export - Import)* bis August\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n22\r\nDer bereits in 2023 beobachtete Trend setzte sich 2024 fort: Deutschland verzeichnete erneut einen negativen Exportsaldo und importierte damit rund 26 TWh mehr Strom, als es exportierte. Obwohl für 2025 bislang nur die Daten bis August vorliegen, deutet sich auch hier ein Importüberschuss von rund 15 TWh an.\r\nBei den hier aufgeführten Ergebnissen des Stromaußenhandels handelt es sich um Markt-ergebnisse innerhalb des europäischen Strommarktes. Das Verhältnis von Import zu Export wird einerseits durch die jeweiligen kurzfristigen Erzeugungskosten beeinflusst, die sich aus den Brennstoffkosten und den Kosten für CO₂-Zertifikate ergeben. Andererseits spielen die Verfügbarkeit von Kraftwerken im In- und Ausland sowie die witterungsbedingte Einspei-sung erneuerbarer Energien eine Rolle. In der Vergangenheit wirkten sich der Rückgang der Kohleverstromung und die Abschaltung der Kernkraftwerke tendenziell exportmindernd bzw. importsteigernd aus. Dem entgegengesetzt wirken der Zubau an erneuerbaren Ener-gien sowie der Rückgang der Stromnachfrage.\r\n2.1.3.6 Gasimporte nach Ländern\r\nNach Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 sank der Anteil der Gasim-porte per Pipeline aus Russland stark ab. Kamen im Jahr 2021 in den ersten elf Monaten noch rund 70 Prozent der Gasimporte (exkl. Exporte) aus Russland, waren es im Jahr 2022 nur noch 35 Prozent. Seit März 2022 wurden die via Pipeline importierten Gasmengen aus Russland sukzessive reduziert und zum 31. August 2022 komplett eingestellt (Abbildung 14).\r\nDie fehlenden Mengen wurden zu einem Teil durch größere Pipelineimporte aus anderen Ländern gedeckt. 2021 stammten noch rund 67 Prozent der Gasimporte aus Russland, im Jahr 2025 flossen dann 50 Prozent aus Norwegen, 24 Prozent aus den Niederladen und 23 Prozent aus Belgien.\r\nZum anderen Teil wurden die reduzierten Gasmengen aus Russland via Pipeline durch Flüssiggas (LNG) vom Weltmarkt kompensiert, das über die LNG-Importhäfen Gate und Eemshaven in den Niederlanden sowie Zeebrugge in Belgien nach Deutschland fließt. Innerhalb dieser Gasmengen können sich auch LNG-Anlandungen aus Russland befinden. Im Jahr 2025 änderte sich dieses Bild kaum. Bei den Importmengen aus den Niederlanden handelte es sich nicht ausschließlich um LNG. Hier müssen noch die in den Niederlanden geförderten und nach Deutschland exportierten L-Gasmengen abgezogen werden.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n23\r\nAbbildung 14\r\nGasimporte in Deutschland nach Herkunftsländern sowie Gasverbrauch\r\nQuelle: Eigene Berechnungen Prognos aus Basis von ENTSO-G und Eurostat; dargestellt sind Gasimporte; Erdgasverbrauch in Dezember 2024 ist geschätzt.\r\nIm November 2022 wurde das erste schwimmende LNG-Terminal (Floating Storage and Regasification Unit, FSRU) in Deutschland ans Gasnetz angeschlossen. Aktuell sind fünf schwimmende LNG-Terminals in Deutschland in Betrieb, davon zwei in Niedersachsen (Stade und Wilhelmshaven), eins in Schleswig-Holstein (Brunsbüttel) und zwei in Mecklen-burg-Vorpommern (Lubmin und Mukran auf Rügen). Wilhelmshaven speist hierbei am meisten LNG ins deutsche Netz ein.\r\n2.1.3.7 Geplante Wasserstoffleitungen\r\nDie Fernleitungsnetzbetreiber für Erdgas haben in ihren ersten Ergebnissen zum Netzent-wicklungsplan im Jahr 2022 einen Plan für ein deutsches Wasserstoffnetz im Jahr 2032 vorgelegt. Im Jahr 2023 wurden die Planungen zum Wasserstoffkernnetz weiterentwickelt und konkretisiert. Im Plan enthalten sind 9.040 km an Wasserstoffleitungen, welche im Jahr 2032 eine Einspeiseleistung von 101 GW und eine Ausspeiseleistung von 87 GW erbringen sollen. Hierfür wird mit Investitionskosten in Höhe rund 19 Mrd. Euro gerechnet. Es sollen sowohl bestehende Gasleitungen umgestellt (60 Prozent geplanten Netzkilome-ter) als auch neue Wasserstoffleitungen gebaut (40 Prozent) werden. Bayern soll innerhalb des Planes über drei Stränge angebunden werden, die über Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen/Thüringen laufen. Beim Anschluss über Sachsen/Thüringen handelt es sich um einen Neubau. Große Wasserstoffspeicher, die an das Fernleitungsnetz angeschlossen werden, sind in Bayern nicht geplant. Der Grund hierfür liegt darin, dass bestehende\r\n5773827670605154577275827575828369635265586466776560656052374139325167726757585445454441355566726456645349424344415552570204060801001201402021-012021-042021-072021-102022-012022-042022-072022-102023-012023-042023-072023-102024-012024-042024-072024-102025-012025-042025-072025-10RusslandNorwegenNiederlandeBelgienSonstigeLNG AnlandungenInländischer EnergieverbrauchTWh Hu\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n24\r\nKavernenspeicher von Erdgas, die potenziell auch für die Speicherung von Wasserstoff in\r\nFrage kommen, bisher nicht in Bayern existieren.\r\nDer erste rund 400 km lange Leitungsabschnitt von Lubmin an der Ostsee bis nach Bobbau\r\nin Sachsen‑Anhalt wurde bereits auf den Transport von Wasserstoff umgestellt (Abbildung\r\n15, orange Leitung). Dabei handelt es sich um eine bestehende Erdgasleitung, die für\r\nden künftigen Wasserstoffbetrieb umgerüstet wurde. Verantwortlich für die Umstellung ist\r\nder Fernleitungsnetzbetreiber GASCADE, der diese Arbeiten im Rahmen seines Programms\r\nFlow – making hydrogen happen vorantreibt.\r\nAbbildung 15\r\nGeplante Wasserstoffleitungen in Deutschland\r\nQuelle: FNB Gas\r\nQuelle: BNetzA\r\nNeubauleitung\r\nUmstellungsleitung\r\nIn Betrieb\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n25\r\n2.1.3.8 Wasserstoffelektrolyseure\r\n2020 wurde die Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) verabschiedet. Die NWS sieht als Zielwert für Elektrolysekapazitäten einen jährlichen Zubau von 1 GW vor und strebt 10 GW installierte Elektrolysekapazität im Jahr 2030 an. In Abbildung 16 sind die bereits in Betrieb genommenen Elektrolyseure sowie die geplanten Anlagen mit FID (Final Investment Decision = endgültige bzw. finale Investitionsentscheidung) dargestellt. Letzteres bedeutet, dass eine formelle Zustimmung der Investoren vorliegt, die Projekte zur Ausführung zu bringen. Bis 2024 wurden rund 463 MW an Elektrolysekapazitäten in Betrieb genommen. Dieser Wert ist vom NWS-Ziel eines jährlichen Zuwachses von 1 GW weit entfernt (Abbil-dung 16, linke Grafik). Auch die bisher mit finaler Investitionsentscheidung geplanten Projekte lassen bis 2028 nur auf eine Gesamtkapazität von rund 1,8 GW schließen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Zielerreichung bis 2030 unwahrscheinlich.\r\nAuch die Bayerische Wasserstoffstrategie sieht eigene Zubauziele für Elektrolyseure vor. Bis 2027 sollen Elektrolysekapazitäten in Höhe von 200 MW (unteres Ziel) bis 300 MW (oberes Ziel) und bis 2032 von 500 MW (unteres Ziel) bis 1.000 MW (oberes Ziel) vorhanden sein. Angesichts der aktuellen Dynamik der bereits laufenden Elektrolyseanlagen und geplanten Projekte ist auch Bayern nicht auf dem Weg, diese Ziele zu erreichen (Abbildung 16, rechte Grafik).\r\nAbbildung 16\r\nWasserstoffelektrolyseure in Deutschland und Bayern\r\n*Ziele für Bayern in rechter Grafik nur als untere Grenze angegeben\r\nQuelle: IEA.\r\n010020030040050020222024202620282030203202.0004.0006.0008.00010.000202020222024202620282030DeutschlandBayernMWel02004006008001.0001.2001.4001.600202020212022202320242025202620270102020222023202420252026202720282029Mwel\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n26\r\n2.2 Bezahlbarkeit\r\n2.2.1 Börsenstrompreise\r\nDie Endkundenpreise für Strom resultieren aus dem Zusammenwirken unterschiedlicher\r\nPreiskomponenten. Bei Industrieunternehmen, insbesondere energieintensiven Großabnehmern,\r\nhaben die Börsenstrompreise einen entscheidenden Einfluss auf den Gesamtstrompreis.\r\nDer Börsenstrompreis geht als Kategorie „Beschaffungskosten“ in die Kalkulation der\r\nEndkundenstrompreise ein und hängt von verschiedenen Faktoren ab (unter anderem von\r\nBrennstoffpreisen, CO2-Preisen, Kraftwerksverfügbarkeiten und vom Stromverbrauch). Im\r\nZeitverlauf unterliegt der Börsenstrompreis zum Teil erheblichen Schwankungen. Im Jahr\r\n2021 fand mehr als eine Verdreifachung des Preises auf 9,7 ct/kWh gegenüber 3,0 ct/kWh\r\nim Jahr 2020 statt. Grund hierfür war ein deutlicher Anstieg der Gas- und Steinkohlepreise\r\nDeutschland Bayern\r\n3\r\n1\r\n2\r\n0\r\n2,5\r\n3,0\r\n2024 2025\r\n2,5\r\n3,0\r\n2024 2025\r\nBezahlbarkeit\r\nDeutschland Bayern\r\nIndustriestrompreis\r\nBezahlbarkeit\r\nHaushaltsstrompreis\r\n3\r\n2\r\n2,5\r\n(3)\r\n(3)\r\n(3)\r\n3\r\n2\r\n2,5\r\n(3)\r\n(3)\r\n(3)\r\nLegende: Bewertungsschema: 1=grün, 2=gelb, 3=rot\r\nVorjahreswert in Klammern\r\nVerbesserung gegenüber Vorjahr\r\nVerschlechterung gegenüber Vorjahr\r\nAbbildung 17\r\nBewertung der Bezahlbarkeit\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n27\r\nim vierten Quartal 2021, der im Vorfeld des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine statt-fand. Im Jahr 2022 stieg der Börsenstrompreis aus dem gleichen Grund weiter massiv an. 2023 sank der Börsenstrompreis wieder auf das Niveau von 2021. Im Vergleich zum Vorjahr 2024 stieg der Börsenstrompreis von 7,8 ct/kWh auf 9,0 ct/kWh im ersten Halbjahr 2025 an (Abbildung 18). Der Grund hierfür liegt in gestiegenen Preisen für Erdgas.\r\nAbbildung 18\r\nBörsenstrompreise\r\nQuelle: EEX; energinet.dk; Nordpool Group; BNetzA (netztransparenz.de).\r\n6,63,94,45,14,33,83,33,22,93,44,43,53,09,723,49,57,89,00510152025200820092010201120122013201420152016201720182019202020212022202320242025ct/kWh**erstes Halbjahr\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n28\r\n2.2.2 Industriestrompreise\r\nAbbildung 19\r\nIndustriestrompreise nach Abnahmeklasse in Deutschland\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\nDie Strompreise für Industriekunden stiegen seit Beginn des Monitorings deutlich an. Im Jahr 2022 wurden in den beiden hohen Abnahmefällen von 20.000 MWh/a bis 70.000 MWh/a und 70.000 MWh/a bis 150.000 MWh/a historische Höchstwerte erreicht. Seitdem ist ein Rückgang bei diesen Preisen zu verzeichnen. Der niedrige Abnahmefall von 500 MWh/a bis 2.000 MWh/a reagierte zeitverzögert auf den Anstieg der Börsenstrompreise und stieg bis 2024 weiter an.\r\nAls Maßstab für die Industriestrompreisentwicklung wurde in den vergangenen Monito-rings ein Vergleich mit dem Erzeugerpreisindex des verarbeitenden Gewerbes herangezo-gen. Diese Darstellung weist den Nachteil auf, dass bei konstant hohen Strompreisen und gleichzeitig ansteigenden Erzeugerpreisen keine Aussagen über die Stromkostenbelastung getroffen werden können. Das bedeutet, dass steigende Erzeugerpreise zu guten Bewer-tungen führen können, ohne dass das Strompreisniveau sinkt.\r\nDeutlich aussagekräftiger für die Kostenbelastung und die Wettbewerbssituation der Unternehmen ist ein Vergleich mit Wettbewerbsländern, wie er bereits in den vergangene Monitoringberichten der Energiewende enthalten war. Dieser Vergleich wird nun für die Ampelbewertung herangezogen.\r\n04812162024282012201320142015201620172018201920202021202220232024*202570 - 150 GWh/a20 - 70 GWh/a0,5 - 2 GWh/act/kWh* erstes Halbjahr\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n29\r\nAbbildung 20\r\nIndustriestrompreise in den Staaten der EU-27 im Jahr 2025\r\nQuelle: Eurostat (ohne MwSt. und erstattungsfähige Steuern und Abgaben).\r\nIm Fall der Abnahmeklasse 2.000 bis 20.000 MWh lag Deutschland im Jahr 2024 im Mittel-feld auf Rang 26, das heißt in 25 europäischen Ländern waren die Strompreise niedriger als in Deutschland. Im ersten 1. Halbjahr 2025 fiel der Industriestrompreis des dargestellten Abnahmefalls von 20,5 auf 19,3 ct/kWh – Deutschland lag im EU-27-Vergleich auf Rang 23.\r\nAm günstigsten konnten Industriekunden im ersten Halbjahr 2025 in Finnland Strom bezie-hen, wo der Industriestrompreis im Vergleich zum Vorjahr weiter fiel. Auf den Plätzen zwei und drei lagen Schweden und Lettland. Der EU-27-Durchschnitt fiel von 16,7 ct/kWh in 2024 auf 16,3 ct/kWh. Zu den Ländern mit einem Strompreis unter dem EU-27-Durch-schnittswert zählten unter anderem auch Dänemark und Frankreich (Abbildung 20).\r\nFür den Abnahmefall von 70.000 bis 150.000 MWh belegte Deutschland im Jahr 2025 mit einem Industriestrompreis von 14,5 ct/kWh den 18. Platz. Am günstigsten war Finnland mit rund 6 ct/kWh, gefolgt von Schweden.\r\nJahresverbrauch 2 bis 20 GWh, Jahr 2025 Jahresverbrauch 70 bis 150 GWh, Jahr 2025DEBewertungDeutschland auf Rang 6 bis 13Deutschland auf Rang 1 bis 5Deutschland auf Rang 14 bis 270481216202428FinnlandSchwedenLettlandMaltaBulgarienPortugalSpanienDänemarkEstlandFrankreichLituaenSlowenienLuxemburgRomänienTschechienBelgienPolenSlowakeiÖsterreichNiederlandeGriechenlandUngarnDeutschlandKroatienItalienZypernIrlandct/kWhEU-27DE 2025*:19,3 ct/kWh, Rang 230481216202428FinnlandSchwedenFrankreichLithuaenLettlandMaltaSpanienPortugalBulgarienBelgienDänemärkEstlandSlovenienNiederlandePolenÖsterreichRumänienDeutschlandItalienSlowakeiGriechenlandUngarnTschechienIrlandZypernct/kWhEU-25DE 2025*:14,5 ct/kWh, Rang 18*1.Halbjahr\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n30\r\nAbbildung 21\r\nZusammensetzung des Industriestrompreises, Jahresverbrauch 160 bis 20.000 MWh\r\nQuelle: BDEW 2025b.\r\nAbbildung 21 zeigt die Zusammensetzung des Industriestrompreises für die Abnahme-klasse mit einem Jahresverbrauch zwischen 160 MWh und 20.000 MWh. Der Industries-trompreis in Deutschland in der dargestellten Abnahmeklasse stieg zwischen 2015 und 2022 kontinuierlich an. Einzig im Jahr 2020 war ein Rückgang aufgrund niedrigerer Beschaf-fungspreise auszumachen. Der Höchstwert wurde in 2022 erreicht und lässt sich auf die durch den russischen Angriffskrieg ausgelösten Reaktionen am Gasmarkt zurückführen. Seit dem Peak im Jahr 2022 gingen die Preise zurück, im Jahr 2024 lagen sie bereits knapp unter dem Niveau des Jahres 2020. Auch im Jahr 2025 bewegten sich die Preise auf einem ähnlichen Niveau, verzeichneten jedoch einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr.\r\nIn den Daten des BDEW wird keine Unterscheidung zwischen den Beschaffungskosten des Stromes und den Netzentgelten vorgenommen, die beiden Kategorien werden als Summe dargestellt. Die Netzentgelte gewannen in den letzten Jahren jedoch zunehmend an Bedeutung für den Strompreis. Mit ihnen werden unter anderem diejenigen Kosten an die Stromkunden weitergegeben, die den Netzbetreibern durch Eingriffe zur Sicherung der Netzstabilität und für den Netzausbau entstanden (vgl. Abschnitt 2.1.3.2). Die Netzentgelte für den industriellen Abnahmefall von 24.000 MWh/a, die den Angaben der BNetzA zugrunde liegen, verdoppelten sich von 2008 bis 2025 (Abbildung 22, linke Grafik). Die Netzentgelte erreichten im Jahr 2024 in allen Abnahmefällen ihren Höchststand. Der kleinste Abnahmefall mit 2.500 bis 5.000 kWh lag doppelt so hoch wie im Jahr 2010, während es bei dem höchsten Abnahmefall von 24.000 MWh 168 Prozent gegenüber dem Basisjahr waren (Abbildung 22, rechte Grafik). In 2025 sanken die Netzentgelte für\r\n051015202530354045502008201420152016201720182019202020212022202320242025StromsteuerUmlage für abschaltbare LastenOffshore-Haftungsumlage§19 StromNEV-UmlageKWK-AufschlagEEG-UmlageKonzessionsabgabeBeschaffung, Netzentgelt, Vertriebct/kWh**Bis 1. November\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n31\r\nHaushalte um 8 Prozent und für Gewerbekunden um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Industrie hingegen verzeichnete gegenüber 2024 einen leichten Anstieg von 0,5 Pro-zent.\r\nAbbildung 22\r\nNetzentgelte und Preisindizes ausgewählter Abnahmefälle\r\nQuelle: BNetzA; Berechnungen der Prognos AG.\r\nPreisindizesNetzentgelte801001201401601802002202402602803002010201120122013201420152016201720182019202020212022202320242025Industrie 24.000 MWhGewerbe 50 MWhHaushalt 2.500 bis 5.000 kWh024681012142010201120122013201420152016201720182019202020212022202320242025Industrie 24.000 MWhGewerbe 50 MWhHaushalt 2.500 bis 5.000 kWhct/kWh\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n32\r\n2.2.3 Netzentgelte innerhalb der EU\r\nAbbildung 23\r\nNetzentgelte der Industrie innerhalb der EU\r\nQuelle: Eurostat.\r\nEin Vergleich der Netzentgelte innerhalb der EU-27 zeigt, dass Deutschland mit Rang 25 zu den teuersten Ländern Europas gehörte. Nur zwei Länder wiesen noch höhere Netzent-gelte auf als Deutschland mit mehr als 4 ct/kWh. In Belgien sind die Netzentgelte am geringsten, gefolgt von Griechenland und Spanien. Diese Länder wiesen Netzkosten von rund 1 ct/kWh auf.\r\n2.2.4 Strompreise für private Haushalte\r\nEine Kilowattstunde kostete für Haushaltskunden im ersten Halbjahr 2025 durchschnittlich 38,4 ct und war damit etwas billiger als im ersten Halbjahr des Vorjahres (39,5 ct/kWh), gleichzeitig aber etwa 59 Prozent höher als 2010. Im Zeitraum 2010 bis 2025 stieg der Verbraucherpreisindex mit 39 Prozent weniger stark an als der Strompreisindex der Haus-halte (Abbildung 24, linke Grafik)\r\nBei der Entwicklung des Haushaltsstrompreises spielen Steuern, Abgaben und Umlagen eine bedeutende Rolle. Im Zeitraum von 2008 bis 2021 stiegen sie von Jahr zu Jahr und machten seit 2013 rund 50 Prozent des gesamten Strompreises aus. Die Erhöhung war im Wesentlichen auf die steigende EEG-Umlage zurückzuführen (bei einem mittleren Jahres-verbrauch von 3.500 kWh). Das Ende der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 bedeutete einen Rückgang der Steuern, Abgaben und Umlagen. Dieser wurde aber durch einen Anstieg der Beschaffungskosten weitestgehend neutralisiert.\r\n012345678910BelgienGriechenlandSpanienLuxemburgSlowenienLettlandPortugalSchwedenFinnlandItalienIrlandFrankreichKroatienZypernBulgarienDänemarkÖsterreichPolenRumänienEstlandSlowakeiNiederlandeLitauenUngarnDeutschlandTschechienMaltact/kWhEU-27DE 20244,0 ct/kWh, Rang 25\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n33\r\nAbbildung 24\r\nStrompreise für Haushaltskunden\r\n* Stromabnahmen von 2.500 bis 5.000 kWh, alle Steuern und Abgaben inbegriffen.\r\nFür 2025 nur 1. Halbjahr.\r\n* Beschriftungen: Abnahmefall 2.500 bis 5.000 kWh im Jahr, mengengewichtet über alle Tarife, alle Steuern und Abgaben inbegriffen, auf Jahresbasis errechnete Mittelwerte.\r\nQuelle: Eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis von Eurostat.\r\n2.2.5 EEG-Konto\r\nTrotz der Abschaffung der EEG-Umlage wird das EEG-Konto fortgeschrieben, da es weiter eine zentrale Rolle bei der Finanzierung erneuerbarer Energien darstellt. Bis zum Wegfall der EEG-Umlage ab Juli 2022 wurde die Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Ener-gien weitestgehend über Anteile am Strompreis der Endverbraucher gedeckt. Seit diesem Zeitpunkt gleichen Bundeszuschüsse die Differenzen zwischen den Ausgaben, die durch die Vergütung der Produktion aus erneuerbaren Anlagen entstehen, und den Einnahmen durch Stromverkauf aus.\r\n0102030405060201020112012201320142015201620172018201920202021202220232024*2025> 15.000 kWh/a2.500 kWh/a bis 5.000 kWh/a< 1.000 kWh/aJährliche VeränderungHaushaltsstrompreis nach Abnahmeklassen**10016916415913213513990110130150170190201020112012201320142015201620172018201920202021202220232024*2025Strompreisindex (2010=100)Verbraucherpreisindex (2010=100)DEBewertungStrompreisindex höher als VerbraucherpreisindexStrompreisindex niedriger als VerbraucherpreisindexAnstieg Strompreisindex doppelt so hoch wie Verbraucherpreisindexct./kWh\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n34\r\nAbbildung 25\r\nEntwicklung des EEG-Kontos\r\nQuelle: BNetzA (netztransparenz.de).\r\nDabei fallen Vermarktungserlöse aus dem Verkauf am Strommarkt unter Einnahmen. Die Zahlungen an EEG-Anlagen für die Einspeisung von Strom gehören hingegen – zusammen mit den sonstigen Kosten für Management, Wartung und betriebliche Aufwendungen – zu den Ausgaben. Die Liquiditätsreserve dient als zusätzlicher Puffer, um Differenzen zwischen Einnahmen und Ausgaben auszugleichen und die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Im Jahr 2023 kam es zu einem negativen Finanzierungsbedarf, da in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund der stark gestiegenen Börsenstrompreise hohe Erlöse mit der Vermarktung erneuerbarer Energien erzielt werden konnten.\r\n2.2.6 Erdgaspreise für die Industrie\r\nWie der Strompreis stieg auch der Erdgaspreis für die Industrie in den letzten Jahren erheblich an. Hatte sich der Preis zwischen 2015 und 2020 insgesamt in allen Abnahme-klassen noch verringert, stiegen die Preise seit 2021 deutlich an. Im Jahr 2023 lag der Erdgaspreis gemittelt über die drei Abnahmefälle so hoch wie nie zuvor. Betriebe mit besonders hohen Abnahmemengen waren von diesem Anstieg stärker betroffen als jene mit niedrigeren Verbrauchsmengen. Im Jahr 2024 kam es in allen Abnahmefällen zu leichten Rückgängen, bevor der Abnahmepreis 2025 erneut moderat gegenüber dem Vorjahr anstieg (Abbildung 26). Die größte Zunahme verzeichnete dabei der höchste Abnahmefall, dessen Preis um 0,6 ct/kWh beziehungsweise 13 Prozent gegenüber 2024 stieg.\r\n-15-10-50510152025303520122013201420152016201720182019202020212022202320242025Einnahmen aus VermarktungAusgabenLiquiditätsreserveFinanzierungsbedarfMrd. €\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n35\r\nAbbildung 26\r\nErdgaspreise für Gewerbekunden\r\nQuelle: Eurostat.\r\nAbbildung 27\r\nEntwicklung der Erzeugerpreise für Erdgas\r\nQuelle: Destatis.\r\n0\r\n2\r\n4\r\n6\r\n8\r\n10\r\n12\r\n2008\r\n2009\r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n2014\r\n2015\r\n2016\r\n2017\r\n2018\r\n2019\r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\n2024\r\n2025*\r\n< 1.000 GJ 10.000 GJ - 100.000 GJ 1.000.000 GJ - 4.000.000 GJ\r\nct/kWh\r\n*1. Halbjahr\r\n70\r\n86 84\r\n102 94 88 100110\r\n111\r\n105 100\r\n86 86 91 88 77\r\n127\r\n309\r\n252\r\n212\r\n236\r\n0\r\n50\r\n100\r\n150\r\n200\r\n250\r\n300\r\n350\r\n2005\r\n2006\r\n2007\r\n2008\r\n2009\r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n2014\r\n2015\r\n2016\r\n2017\r\n2018\r\n2019\r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\n2024\r\n2025*\r\nIndex Erdgas Erzeugerpreis (2015=100)\r\n*1. Halbjahr\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n36\r\nDie Erzeugerpreise für Erdgas nahmen seit 2020 zu und erreichten im Jahr 2022 einen Höchststand (209 Prozent gegenüber 2015). In den Jahren 2023 und 2024 ging der Preis wieder zurück, worauf es in 2025 erneut einen leichten Anstieg gab (Abbildung 27). Die Gründe hierfür liegen an gestiegenen Weltmarktpreisen für Erdgas im Großhandel. Die Entwicklung der Verbraucherpreise folgt in der Regel mit zeitlicher Verzögerung der Dyna-mik der Erzeugerpreise.\r\n2.2.7 Erdgaspreise für private Haushalte\r\nAuch für die privaten Haushalte wurde Erdgas 2021 und besonders 2022 deutlich teurer. Für die Bewohner von Einfamilienhäusern erreichte der Erdgaspreis – bedingt durch den neu hinzugekommenen CO2-Preis – bereits 2021 den damaligen Höchststand im Betrach-tungszeitraum (seit 2012). Gleichzeitig machten sich bereits im vierten Quartal 2021 deutlich gestiegene Großhandelspreise bemerkbar. Die Beschaffungskosten und (daraus resultierend) auch die Mehrwertsteuerbeiträge stiegen in Folge deutlich an. Im Jahr 2022 kam es zu mehr als einer Verdoppelung des Erdgaspreises gegenüber dem Vorjahr. 2023 erreichte der Erdgaspreis seinen vorläufigen Höchststand. In den Folgejahren lag der Erdgaspreis etwas tiefer, jedoch noch immer deutlich über dem Niveau der Jahre bis 2021.\r\nGegenüber dem Jahr 2024 stieg der Preis im ersten Halbjahr 2025 leicht an. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Gaspreis der Einfamilienhäuser um 8 Prozent, während die Mehrfamilienhäuser eine Preissteigerung von rund 7 Prozent verbuchten. Zwar sanken die Beschaffungskosten gegenüber 2024, dennoch führten höhere Netzentgelte, die Mehr-wertsteuer sowie die CO₂-Abgabe insgesamt zu einem Anstieg des Gaspreises.\r\nAbbildung 28\r\nErdgaspreise für Haushaltskunden\r\nQuelle: BDEW Gaspreisanalyse Dezember 2025.\r\n6,186,086,005,735,365,175,245,535,266,3514,77024681012141620122013201420152016201720182019202020212022Beschaffung, VertriebNetzentgelt inkl. Messungund MessstellenbetriebMehrwertsteuerKonzessionsabgabe*ErdgassteuerCO2-Preis**6,86,26,66,56,813,014,411,212,1051015206,25,76,16,06,313,114,310,811,605101520EinfamilienhäuserMehrfamilienhäuserct/kWhct/kWh*1. Halbjahr\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n37\r\n2.3 Erneuerbare Energien und Effizienz\r\n2.3.1 Installierte Leistung erneuerbarer Energien\r\nDie installierte Leistung erneuerbarer Energien hat sich in Deutschland seit 2008 von rund\r\n38 GW auf über 210 GW im Jahr 2025 mehr als verfünffacht. Zwischen 2008 und 2025\r\nentfielen rund 82 Prozent des EE-Zubaus auf PV-Anlagen und 42 Prozent auf Windenergieanlagen.\r\nDie Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele für den Zubau an erneuerbaren Energien\r\ngesetzt, die im EEG 2023 gesetzlich verankert sind. Die Zubauziele liegen aktuell niedriger\r\nals mittel- und langfristig. Für Windenergie an Land müssten im Jahr 2025 10,3 GW\r\nDeutschland Bayern\r\n3\r\n1\r\n2\r\n0\r\n2,3 2,3\r\n2024 2025\r\n1,8 1,8\r\n2024 2025\r\nErneuerbare Energien und Effizienz\r\nDeutschland Bayern\r\nAusbau Wind & PV\r\nErneuerbare Energien und Effizienz\r\nEnergieproduktivität\r\nLegende: Bewertungsschema: 1=grün, 2=gelb, 3=rot\r\nVorjahreswert in Klammern\r\nVerbesserung gegenüber Vorjahr\r\nVerschlechterung gegenüber Vorjahr\r\nEntwicklung des Primärenergieverbrauchs\r\n3\r\n2,3\r\n1\r\n2\r\n1\r\n1,8\r\n1\r\n(2)\r\n(1)\r\n(1,8)\r\n(1)\r\n(3)\r\n(2,3)\r\n(1)\r\nErzeugung erneuerbarer Energien 3 (3) 3 (3)\r\n2 (2)\r\nAbbildung 29\r\nBewertung der Erneuerbare Energien und Effizienz\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n38\r\nzugebaut werden, um das EEG-Zwischenziel für das Jahr 2026 noch zu erreichen. Es wurden jedoch nur 4,6 GW zugbebaut. Langfristig ist zur Erreichung der Ziele ein jährlicher Zubau von bis zu 12 GW pro Jahr notwendig. Bei Photovoltaik sieht das Bild anders aus. Hier lag das Zubauziel zur Erreichung des Zwischenziels im Jahr 2025 bei 13,8 GW. Dieses wurde mit einem Zubau von 16,3 GW deutlich übertroffen. Langfristig sind aber auch hier mit rund 20 GW höhere jährliche Ausbauraten erforderlich.\r\nAbbildung 30\r\nDeutschland – Dynamik des (Brutto-)Ausbaus im letzten Jahr (01.01.2025 - 31.12.2025)\r\nQuelle: Marktstammdatenregister.\r\nDie installierte Leistung von PV-Anlagen stieg seit 2008 von rund 6 GW auf über 118 GW um den Faktor 19. Ein starker Zubau von jährlich durchschnittlich fast 8 GW fand in den Jahren 2010 bis 2012 statt. Zwischen 2013 und 2017 kam es zu einer deutlichen Verlangsa-mung des Ausbaus von PV-Anlagen im Vergleich zu den Vorjahren auf unter 2 GW jährlich. Seit 2017 erhöhte sich der Zubau von PV-Anlagen wieder deutlich. Seit 2023 wurden mehr als 15 GW pro Jahr zugebaut.\r\nBei Windenergieanlagen kam es zwischen 2008 und 2025 zu mehr als einer Verdreifachung der installierten Leistung von rund 23 GW auf 77 GW. Im Jahr 2017 erreichte der Wind-energieausbau mit über 6 GW seinen bisherigen Höhepunkt. In den Jahren danach brachen\r\nBewertungDEZubauzielewerden erreichtZubauzielbei Wind oder PV wird erreichtZubauzielewerden nicht erreichtWind an Land (in GW)Photovoltaik (in GW)4,6012Ziel: 10,3 GWZiel:13,8 GW16,3020\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n39\r\ndie Zubauzahlen auf unter 2 GW im Jahr 2020 ein. In den Jahren 2023 und 2024 wurden mehr als 3 GW, im Jahr 2025 mehr als 4 GW an Anlagenleistung errichtet.\r\nIn Abbildung 32 sind die geltenden EEG 2023 Ausbauziele der erneuerbaren Energien für 2030 dargestellt. Um die geltenden Ziele zu erreichen, muss die bis Ende 2025 installierte Anlagenleistung bis 2030 fast verdoppelt werden. Hierfür ist ein durchschnittlicher jährli-cher Zubau von 19 GW bei Photovoltaik und 14 GW bei Wind notwendig.\r\nDie Ziele des EEG 2023 sollen bis 2030 zu einem Anteil erneuerbarer Energien am Strom-verbrauch von mindestens 80 Prozent führen, wobei 750 TWh als Grundlage für den Stromverbrauch 2030 dienen. Die aktuelle Bundesregierung im Jahr 2025 hat angekündigt diesen Wert korrigieren zu wollen. In einem von der Regierung in Auftrag gegebenen Gutachten (EWI &BET 2025) wird eine wahrscheinliche Bandbreite des Stromverbrauchs von 600 bis 700 TWh für den Stromverbrauch 2030 angenommen. Exemplarisch wurde hier in der Grafik dargestellt, wie stark die Ausbauziele reduziert werden müssten, um bei einem Stromverbrauch von 600 TWh das 80-Prozent-Ziel weiter einzuhalten.\r\nAbbildung 31\r\nInstallierte Leistung zur erneuerbaren Stromerzeugung\r\nQuelle: Energycharts 2025; EEG 2023; eigene Abschätzung Prognos; Föderal Erneuerbar.\r\nDie installierte Kapazität von Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien wurde in Bayern zwischen 2008 und 2025 von 6 GW auf 38 GW ausgebaut und somit mehr als versechsfacht. PV-Anlagen machten mit rund zwei Dritteln den größten Anteil bei diesem Zubau aus. Nach einem Spitzenwert von 2,9 GW im Jahr 2010 ging der Ausbau bis 2016 auf 0,5 GW pro Jahr zurück. In den Folgejahren stieg der Zubau an, lag 2024 bei\r\n0501001502002503003504002012201320142015201620172018201920202021202220232024*2025**2030***203001020304050607020122013201420152016201720182019202020212022202320242025**2030GeothermieBiomasseWindPVWasserkraftBayernDeutschlandGWGW* Vorläufige Ergebnisse ** Geltende Ausbauziele*** Exemplarisches Ausbauziel bei 600 TWh Stromverbrauch\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n40\r\n4,4 GW und 2025 bei 4,5 GW. Zur Erreichung der Ziele des Freistaats sind 3,6 GW an jährli-chen Zubau bis 2030 notwendig. Die Energiesystemanalyse Bayern klimaneutral im Auftrag des Freistaats ermittelt langfristige Zubauzahlen in Höhe von rund 5 GW.\r\nBeim Ausbau von Windenergieanlagen ist eine deutlich schwächere Dynamik zu verzeich-nen. Ende 2025 waren 2,8 GW installierter Leistung in Betrieb. Wurden in den Jahren 2013 bis 2017 noch durchschnittlich über 300 MW pro Jahr zugebaut, kam der Ausbau seitdem nahezu zum Erliegen. Im Jahr 2025 wurden 79 MW zugebaut. Damit entfielen rund 86 Pro-zent der Ende 2025 installierten Leistung auf Anlagen, die vor dem Jahr 2018 zugebaut wurden. Das jährliche Zubauziel von 700 MW wurde deutlich verfehlt. In der Studie Ener-giesystemanalyse Bayern klimaneutral liegen die langfristigen Werte mit rund 800 MW noch höher.\r\nIm Jahr 2022 hat sich die Bayerische Staatsregierung Ziele hinsichtlich des Ausbaus erneu-erbarer Energien gesetzt. Bis zum Jahr 2030 wird eine Verdopplung der erneuerbaren Stromerzeugung gegenüber 2021 angestrebt. Es sollen mehr als 1.000 neue Windkraftanla-gen zugebaut werden, die Anlagenleistung der Photovoltaik soll sich gegenüber 2021 verdreifachen. Um die Ziele zu erreichen, ist bis 2030 ein durchschnittlicher Zubau der Leistung von 1,9 GW bei Photovoltaik und 0,7 GW bei Windenergieanlagen notwendig. Bei Photovoltaik liegt der Zubau des Jahres 2025 damit bereits über der Größenordnung der Zubauziele. Der Zubau von Windenergieanlagen muss gegenüber 2025 um fast um den Faktor 9 vervielfacht werden.\r\nDer Ausbau der Windenergieanlagen ist regional sehr unterschiedlich über die Landkreise des Freistaats Bayern verteilt. Über 70 Prozent der Ende 2025 installierten Anlagen entfal-len auf Landkreise in Franken beziehungsweise im nördlichen Bayern. Landkreise im südli-chen und östlichen Bayern zeigen im Vergleich dazu deutlich geringere installierte Anlagen-leistungen. Die installierte Leistung der Photovoltaik ist deutlich gleichmäßiger über die Landkreise des Freistaats verteilt.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n41\r\nAbbildung 32\r\nBayern – Dynamik des (Brutto)-Ausbaus im letzten Jahr (01.01.2025 - 31.12.2025)\r\nQuelle: Marktstammdatenregister.\r\nBYBewertungZubauzielbei Wind oder PV wird erreichtZubauzielewerden nicht erreichtZubauzielewerden erreicht0,0800,8Ziel:0,7 GW4,5Ziel:3,6GW05Wind an Land (in GW)Photovoltaik (in GW)\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n42\r\nAbbildung 33\r\nInstallierte Leistung in Bayern nach Landkreisen (31.12.2025)\r\nQuelle: Marktstammdatenregister.\r\nEin geringfügig anderes Bild als bei der gesamten installierten Leistung zeigt sich für den Zubau an Windkraftanlagen. Der geringe Zubau von 0,08 GW ist vollständig auf Landkreise im Norden Bayerns verteilt. Im Vergleich dazu erfolgte der Zubau an PV-Anlagen deutlich gleichmäßiger über die Bayerischen Landkreise.\r\nPhotovoltaik: 31,4 GW Gesamtleistung Windkraft an Land: 2,8 GW Gesamtleistung10.80.60.40.2[MW/km²]0.250.20.150.10.050[MW/km²]0\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n43\r\nAbbildung 34\r\nRegionaler Zubau in Bayern im Kalenderjahr 2025\r\nQuelle: Marktstammdatenregister.\r\nBevor Windenergieprojekte errichtet werden können, muss zuerst eine rechtliche Geneh-migung vorliegen. Daher kann die Anzahl von Genehmigungen als vorausschauender Indi-kator für die zukünftig installierte Leistung angesehen werden.\r\nAbbildung 35 veranschaulicht die Genehmigungen für Windenergie an Land in Deutschland und Bayern. Im Jahr 2016 wurden bundesweit rund 4,6 GW genehmigt. In den Folgejahren brachen die Genehmigungen jedoch ein. Der starke Ausschlag im Jahr 2016 lässt sich auf die damals angekündigte EEG-Reform und den damit verbundenen Wechsel des Fördersys-tems zurückführen: Bis dahin erhielten Windenergieprojekte eine feste EEG-Vergütung, während ab 2017 Förderungen nur noch über Ausschreibungen vergeben wurden. Viele Projektierer bemühten sich deshalb, Genehmigungen noch vor Inkrafttreten des neuen Systems zu sichern.\r\nNach 2017 ging die genehmigte Leistung merklich zurück. Neben den Auswirkungen des Ausschreibungsmodells spielten auch zusätzliche Hemmnisse eine Rolle, darunter lokale Widerstände, Bürgerklagen sowie umfangreiche naturschutz- und artenschutzrechtliche Prüfungen. In Bayern wirkte zudem die bereits 2014 eingeführte 10H-Regelung als weiterer Bremsfaktor der Genehmigungen: Sie schreibt große Mindestabstände zwischen Wind-kraftanlagen und Wohnbebauungen vor und erschwerte den Ausbau der Windenergie im Freistaat.\r\nPhotovoltaik: 4,5 GW Netto-ZubauWindkraft an Land: 0,08 GW Netto-Zubau10080604020[kW/km²]20151050[kW/km²]\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n44\r\nAbbildung 35\r\nGenehmigungen für Windenergie an Land\r\nDie Grafik basiert auf dem Durchschnitt von 9 Bundesländern. Für Bayern liegen keine Daten vor.\r\nQuelle: Goal100.\r\nDie Lockerung der 10H-Regel und weitere Reformen, wie beispielsweise das sog. Osterpa-ket der Ampelregierung, führten ab 2022 zu einer deutlichen Steigerung der genehmigten Leistung für Windenergieanlagen. Mit einer genehmigten Leistung von 15,2 GW im Jahr 2023 und 32,5 GW in 2025 hat sich diese in 2 Jahren mehr als verdoppelt (Abbildung 35, linke Grafik). Zugleich zeigt sich eine deutliche Abnahme der Genehmigungsdauer. In 2023 nahm eine durchschnittliche Genehmigungsphase 26 Monate in Anspruch, während es in 2025 nur noch 18 Monate waren (Abbildung 35, rechte Grafik).\r\nGenehmigte Projekte können sich innerhalb von Ausschreibungen auf EEG-Förderungen bewerben. Innerhalb der Ausschreibungen treten die Projekte in Wettbewerb um die Höhe der anzulegenden Werte. Der anzulegende Wert bestimmt die Höhe der jeweiligen Vergü-tung, die die Anlagen mindestens erhalten. Der Zuschlagswert beschreibt die Höhe der jeweiligen Anzulegenden Werte, die einen Zuschlag erhalten haben. Anhand des darge-stellten durchschnittlichen mengengewichteten Zuschlagswertes lassen sich demnach die Höhe der erneuerbaren Stromproduktionskosten ablesen, die nach den Bestimmungen des EEG subventioniert werden.\r\n0102030402016201720182019202020212022202320242025GWB DE00,10,20,30,40,5201620172018201920202021Entwicklung genehmigte Leistung162126242523242620180510152025302016201720182019202020212022202320242025Durchschnittliche Dauer Genehmigungsphase in Monaten\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n45\r\nAbbildung 36\r\nEEG-Ausschreibungsmenge – Wind an Land\r\nQuelle: BNetzA.\r\nAbbildung 36 bildet die bundesweiten Zuschlagsmengen für Windenergie an Land und die dazugehörigen durchschnittlichen Zuschlagswerte ab. In den Jahren 2017 bis 2020 lagen die Zuschlagsmengen durchschnittlich bei 2,4 GW pro Jahr. In den folgenden Jahren stiegen die Zuschlagsmengen fortwährend an und erreichten 2025 einen Höchstwert von 14,45 GW (Abbildung 36, linke Grafik).\r\nDie Zuschlagswerte stiegen 2023 an (Abbildung 36, rechte Grafik). Diese Steigerung lässt sich auf höhere Projektkosten durch ein gestiegenes Zinsniveau und einen Anstieg der Baukosten zurückführen. In 2024 lagen die Zuschlagswerte auf dem Preisniveau des Vorjahres, während es 2025 zu einem leichten Rückgang aufgrund niedriger Zinsen kam.\r\nDie Zuschlagsmengen für Freiflächen-PV lagen in den Jahren von 2015 bis 2022 durch-schnittlich bei 1,1 GW pro Jahr. Auch hier lässt sich wie bei Windenergie ab 2022 ein deutli-cher Anstieg bei den Zuschlagsmengen verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr verdoppelte sich die Zuschlagsmenge in 2023 auf 5,2 GW geförderte Leistung und erreichten 2024 mit über 6 GW ihren bisherigen Höchststand. Die Zahlen für das erste Halbjahr 2025 deuten mindestens auf eine Beibehaltung dieses Niveaus hin (Abbildung 37, linke Grafik).\r\n0246810121416201720182019202020212022202320242025GWZuschlagsmenge4,65,76,26,15,95,87,37,36,6012345678201720182019202020212022202320242025ct/kWhDurchschnittliche, mengengewichteter Zuschlagswert\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n46\r\nAbbildung 37\r\nEEG-Ausschreibungsmenge – Photovoltaik Freifläche\r\nQuelle: BNetzA.\r\nDie Zuschlagswerte gingen zwischen seit 2015 und 2018 deutlich zurück. Grund hierfür waren die deutlichen Kostenreduktionen für Photovoltaikanlagen. Seit 2018 lag das Preisni-veau etwas höher, was auf leichte Kostensteigerungen beim Import und die allgemeinen Preissteigerungen zurückzuführen ist. 2023 ist aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus eben-falls ein Anstieg zu verzeichnen, der 2024 aber wieder deutlich zurückging. 2025 wurde nach dem Tiefstwert 2018 der bisher niedrigste Wert erreicht.\r\n2.3.2 Erzeugung erneuerbarer Energien\r\nIm Jahr 2023 wurde eine deutliche Erhöhung der Ausbauziele von erneuerbaren Energien in Deutschland im EEG gesetzlich festgeschrieben: Bis 2030 sollen 80 Prozent vom Bruttostromverbrauch aus erneuerbaren Energien stammen. Für Bayern ist der ange-strebte Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung im Energieprogramm der Bayerischen Staatsregierung für das Jahr 2025 auf 70 Prozent festgelegt. Die Bayerische Staatsregierung hat sich im Mai 2022 neue Ziele hinsichtlich des Ausbaus erneuerbarer Energien gesetzt. Angestrebt wird bis 2030 eine Verdopplung der erneuerbaren Stromer-zeugung gegenüber 2020.\r\nAls Bewertungsmaßstab wurde jeweils ein linearer Zielpfad zwischen dem Ist-Wert 2020 und dem jeweiligen Zielwert definiert.\r\n012345672015201620172018201920202021202220232024*2025GWZuschlagsmenge8,67,25,74,55,55,25,05,56,25,04,801234567892015201620172018201920202021202220232024*2025ct/kWhDurchschnittliche, mengengewichteter Zuschlagswert*Nur bis Juli\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n47\r\nAbbildung 38\r\nErzeugung erneuerbarer Energien\r\nQuelle: AG Energiebilanzen; BMWi Energiedaten; EEG 2023; Bayerisches Landesamt für Statistik; IE Leipzig (2025); Bayerisches Energiekonzept; Bayerisches Energieprogramm.\r\nIn Deutschland stieg der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch seit 2023 an. Mit 54 Prozent lag der Wert im Jahr 2025 0,7 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert und 9 Prozentpunkte über dem Wert von 2020. Damit liegt der Wert weiter unterhalb des 80-Prozent-Zielpfades.\r\nAuch in Bayern stieg die erneuerbare Erzeugung im Jahr 2024 deutlich an und erreichte 44.000 GWh. Die bayerischen Werte liegen jedoch weiterhin unter dem Zielpfad.\r\nDEBYAbweichung nach unten zwischen 1 und 2%Abweichung nach unten kleiner als 1%Abweichung nach unten größer als 2%BewertungDeutschlandBayernNeues Ziel der Bundesregierung:Mind. 80% Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 statt mind. 65% bis 2030020.00040.00060.00080.0002012201320142015201620172018201920202021202220232024202520262027202820292030ZielentwicklungErzeugung erneuerbarer Energien0 20 40 60 80 2012201320142015201620172018201920202021202220232024*202520262027202820292030EE-AnteilZielentwicklung EEGGWhZiel der Bayerischen Staatsregierung: Verdopplung erneuerbaren Stromerzeugung bis 2030 ggü. 2020*Vorläufige Werte\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n48\r\nAbbildung 39\r\nStromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Energieträgern\r\n* Biomasse: inkl. biogene Festbrennstoffe, flüssige Bioenergieträger, Biogas, Klärgas, Deponiegas, ohne biogener Anteil des Abfalls.\r\n** Geothermie: inkl. sonstige erneuerbare Energieträger: Solarthermie, Klärgas, Deponiegas, Son-tige.\r\nQuelle: Bayerisches Landesamt für Statistik.\r\n2.3.3 Entwicklung des Stromverbrauchs\r\nIn der Vergangenheit wurden quantitative und qualitative Ziele für Deutschland und Bayern mitgeführt. Da diese Ziele überholt sind, werden sie seit dem 13. Monitoringbericht nicht mehr aufgenommen. Im Zuge der fortschreitenden Elektrifizierung ist bis zur Erreichung der Klimaneutralität mit einem deutlich steigenden Stromverbrauch zu rechnen, insbeson-dere durch neue Verbrauchergruppen wie Wärmepumpen, Elektromobilität, Elektrifizie-rung der Prozesswärme und Elektrolyse. Dennoch ist es erforderlich, bei den konventionel-len Nachfragern wie Beleuchtung, Geräten, Steuerungen, raumlufttechnischen Anlagen etc. weiter die Effizienz zu steigern, um den Verbrauchsanstieg zu begrenzen.\r\n0510152025303540452012201320142015201620172018201920202021202220232024WasserkraftPVWindBiomasseGeothermie05010015020025030020122013201420152016201720182019202020212022202320242025*WasserkraftPVWindBiomasseGeothermieDeutschlandBayernTWhTWh****\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n49\r\nAbbildung 40\r\nStromverbrauch\r\nQuelle: AG Energiebilanzen; BDEW 2025; Energiekonzept der Bundesregierung; Bayerisches Landesamt für Statistik; IE Leipzig (2025); Bayerisches Energiekonzept; Bayerisches Energieprogramm.\r\nIm Jahr 2020 ging der Stromverbrauch insbesondere aufgrund des pandemiebedingten Wirtschaftseinbruchs deutlich zurück. In den Jahren 2022 (551 TWh) und 2023 (526 TWh) lag der Bruttostromverbrauch sogar unterhalb des Wertes von 2020. Hauptgrund hierfür war der Rückgang der stromintensiven Produktion. 2025 gingen den Werte nach einem leichten Anstieg 2024 erneut zurück, sodass mit 517 TWh ein historischer Tiefstwert erreicht wurde.\r\nIn Bayern waren seit 2012 nur geringe Schwankungen zu verzeichnen. Der höchste Wert wurde dabei im Jahr 2018 mit 87 TWh erreicht. Im Jahr 2023 erreichte der Stromverbrauch mit 82 TWh den niedrigsten Wert im Betrachtungszeitraum.\r\n2.3.4 Stromintensität der Industrie und Pro-Kopf-Verbrauch der privaten Haushalte\r\nErgänzend zum Bruttostromverbrauch wurden Indikatoren für die Entwicklung der Strom-Intensität der Industrie sowie des spezifischen Stromverbrauchs der privaten Haushalte betrachtet. In den Energiekonzepten ist keine entsprechende Vorgabe formuliert, deshalb kann hier keine Gegenüberstellung der erfassten Entwicklung mit Zielen vorgenommen werden. Die Indikatoren haben informatorischen Charakter.\r\nBayernDeutschland010020030040050060020122013201420152016201720182019202020212022202320242025Bruttostromverbrauch0102030405060708090201220132014201520162017201820192020202120222023Stromverbrauch\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n50\r\nAbbildung 41\r\nStromintensität der Industrie in Deutschland und Bayern\r\nQuelle: Eigene Berechnungen der Prognos AG basierend auf AG Energiebilanzen; Bayerisches Landesamt für Statistik; Statistische Ämter der Länder; StMWi.\r\nDie Stromintensität der Industrie bezeichnet den industriellen Stromverbrauch pro Brutto-wertschöpfungseinheit. Zwischen 2009 und 2019 ging diese in Deutschland um gut 24 Prozent zurück. In Bayern fiel der Rückgang im selben Zeitraum mit 30 Prozent noch höher aus. Im Jahr 2020 war in Deutschland ein deutlicher und in Bayern ein leichter Anstieg zu beobachten (Abbildung 41), der jeweils auf den pandemiebedingten Rückgang der Bruttowertschöpfung der Industrie zurückzuführen waren und somit einen „Kapazitäts-effekt“ darstellten. Im Jahr 2024 nahm die Stromintensität der Industrie sowohl in Deutsch-land als auch in Bayern gegenüber dem Vorjahr zu, sie lag aber weiterhin unter dem Niveau von 2022.\r\nDer spezifische Stromverbrauch der privaten Haushalte veränderte sich im Zeitraum 2008 bis 2012 in Deutschland nur wenig und lag in einer Größenordnung von 1.700 kWh pro Kopf. Zwischen 2012 und 2018 nahm der Verbrauch stetig ab, teilweise bedingt durch die steigende Effizienz von Elektrogeräten und Beleuchtung. Zwischen 2018 und 2020 blieb der Wert ungefähr konstant bei 1.530 kWh pro Kopf (Abbildung 42). Im Jahr 2024 stieg der spezifische Stromverbrauch gegenüber dem Vorjahr wieder leicht und lag bei etwa 1.591 kWh pro Kopf.\r\nBayernDeutschlandkWh je 1.000 Euro BruttowertschöpfungkWh je 1.000 Euro Bruttowertschöpfung3873843723623503403343273363212992742830100200300400500600201220132014201520162017201820192020202120222023202426926425125224823524223323322821718819801002003004005006002012201320142015201620172018201920202021202220232024\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n51\r\nAbbildung 42\r\nStromverbrauch pro Kopf der privaten Haushalte in Deutschland und Bayern\r\nQuelle: AG Energiebilanzen; Bayerisches Landesamt für Statistik.\r\nIn Bayern lag der spezifische Stromverbrauch der privaten Haushalte im Jahr 2015 bei 1.502 kWh/Einwohner. Dies war der tiefste Wert im Beobachtungszeitraum. Bis 2021 stieg der Stromverbrauch pro Kopf in Bayern deutlich an. Im Jahr 2024 lag der Wert nach leich-tem zwischenzeitlichem Rückgang bei 2.458 kWh/Einwohner. Allgemein wurde in den letz-ten Jahren in Bayern pro Kopf deutlich mehr Strom verbraucht als in Deutschland.\r\n2.3.5 Gasverbrauch\r\nDer gesamte Verbrauch von Naturgasen (Erdgas, Erdölgas) lag in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2025 stets zwischen 2.657 PJ (2023) und 3.463 PJ (2021). Eine eindeutige Entwick-lungstendenz war nicht zu erkennen. Im Jahr 2023 lag der Verbrauch bei 2.657 PJ. Die angestrebte Reduktion um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr wurde damit zwar verfehlt (knapp 7 Prozent wurden erreicht), die befürchtete Gasmangellage blieb jedoch aus. Im Jahr 2025 stieg der Gasbrauch auf 2.826 PJ an und erhöhte sich damit gegenüber dem Vor-jahr um 5 Prozent.\r\nGrößter Verbraucher war über den gesamten Zeitraum die Industrie, im Jahr 2025 entfielen rund 35 Prozent des Gasverbrauchs auf diesen Sektor. Die Industrie war der einzige Sektor, bei dem zwischen 2008 und 2021 ein eindeutig steigender Verlauf des Gasverbrauchs zu verzeichnen war, zuletzt ging auch hier der Verbrauch deutlich zurück (2021: 1.410 PJ; 2025: 998 PJ).\r\nBayernDeutschlandkWh je EinwohnerkWh je Einwohner050010001500200020122013201420152016201720182019202020212022202320240500100015002000250030002012201320142015201620172018201920202021202220232024\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n52\r\nAbbildung 43\r\nErdgasverbrauch nach Sektoren in Deutschland\r\nQuelle: AG Energiebilanzen; BDEW; BNetzA.\r\n2.3.6 Energieproduktivität\r\nDie Energieproduktivität wird bestimmt als Quotient aus dem Bruttoinlandprodukt (BIP) und dem Energieverbrauch. Dabei kann für die Ermittlung der Energieproduktivität der Primärenergieverbrauch (PEV) oder der Endenergieverbrauch (EEV) herangezogen werden. Wesentlicher Unterschied zwischen beiden Varianten ist der Energieträgereinsatz für die Erzeugung von Strom, Fernwärme und verarbeiteten Mineralölprodukten. Im PEV ist dieser Energieträgereinsatz enthalten. Der EEV umfasst dagegen das Resultat dieses Einsatzes, nämlich den Verbrauch von Strom, Fernwärme, Brenn- und Treibstoffen aus Mineralöl und Gas. Gemäß Energiekonzept der Bundesregierung wird eine jährliche Steigerung der Endenergieproduktivität von 2,1 Prozent angestrebt. Das Bayerische Energieprogramm legt als Ziel eine Steigerung der Primärenergieproduktivität um 25 Prozent zwischen 2010 und 2025 fest.\r\nBis zum Jahr 2011 wurden für das Monitoring Werte verwendet, die gemäß der alten Methodik des bayerischen Statistikamtes berechnet wurden. Ein neuer Zielpfad wurde nicht berechnet. Der Startpunkt des bayerischen Zielpfades ist nach wie vor die Primär-energieproduktivität im Jahr 2010. Bis 2025 soll die Produktivität um mindestens 25 Pro-zent gegenüber diesem Startwert steigen. Der für das Monitoring definierte Zielpfad ver-hält sich linear.\r\n2.9413.0032.7182.8203.0453.1033.0793.1393.0913.4632.9512.6572.6922.8263.19305001.0001.5002.0002.5003.0003.5004.000PJ (Hi)EnergiewirtschaftVerkehrIndustrieHaushalteGHDGesamtverbrauch\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n53\r\nAbbildung 44\r\nEntwicklung der Energieproduktivität in Deutschland und Bayern\r\nQuelle: AG Energiebilanzen; Bayerisches Energieprogramm; Bayerisches Landesamt für Statistik; Ener-giekonzept der Bundesregierung; IE-Leipzig (2025); Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder.\r\nIn Deutschland wurde das auf den Endenergieverbrauch bezogene Produktivitätsziel sowohl im Jahr 2023 als auch im Jahr 2024 klar verfehlt, wobei sich der Wert 2024 (-5,7 Prozent) verglichen mit dem Vorjahr (-3,8 Prozent) vom Zielpfad wieder entfernte.\r\nPandemiebedingt ging der Endenergieverbrauch im Jahr 2020 deutlich zurück, die Wirtschaftsleistung stieg dagegen leicht an, sodass der entsprechende Produktivitätswert nur noch knapp (-0,9 Prozent) unter dem Zielpfad lag (2019: -6,3 Prozent). Im Jahr 2021 stieg der Endenergieverbrauch wieder an, während die Wirtschaftsleistung zurückging. 2022 stieg der Endenergieverbrauch zwar wieder auf das Niveau von 2020, der stärkere Anstieg bei der Wirtschaftsleistung führte jedoch zu einem Anstieg der\r\n2002503003504002010201120122013201420152016201720182019202020212022202320242025ZielentwicklungPrimärenergieproduktivität(alte Methodik)Primärenergieproduktivität(neue Methodik)20025030035040045020082009201020112012201320142015201620172018201920202021202220232024ZielentwicklungEndenergieproduktivitätZiel der Bundesregierung:+2,1% pro Jahr bis 2050Ziel der Bayerischen Staatsregierung:Mind. +25% bis 2025 gegenüber 2010DEBYWerte zwischen 98% und 100% des ZielwertsWerte größer oder gleich 100% des ZielwertsWerte kleiner als 98% des ZielwertsBewertungDeutschlandBayernEUR BIP je GJEUR BIP je GJ\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n54\r\nEnergieproduktivität. Im Jahr 2024 sanken sowohl die Wirtschaftsleistung als auch der End-energieverbrauch gegenüber dem Vorjahr, die Endenergieproduktivität stieg geringfügig auf 410 EUR/GJ.\r\nIn Bayern wurde das Ziel erneut übererfüllt. Die Primärenergieproduktivität stieg im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr an und lag mit etwa 390 EUR/GJ deutlich über dem Zielwert für das Jahr 2025 (Abbildung 44). Hier wirkten aufgrund des bei der Bilanzierung angewen-deten Territorialprinzips die infolge des Kernenergieausstiegs gestiegenen Stromimporte nach Bayern sowie die Regeln bei der Bilanzierung von Wind- und PV-Strom (mit implizit 100 Prozent Wirkungsgrad im Gegensatz zu Wirkungsgradverlusten bei konventionellen Kraftwerken und Biomasse durch Verbrennung bzw. den Wirkungsgrad bei der Dampfver-stromung) steigernd auf den hier definierten Wert der Energieproduktivität.\r\n2.3.7 Primärenergieverbrauch\r\nDer Primärenergieverbrauch (PEV) ist die Summe der in Deutschland beziehungsweise in Bayern von allen Sektoren im Laufe eines Jahres eingesetzten Energieträger. Für Deutsch-land wurde ein linearer Zielpfad definiert, der den PEV des Jahres 2008 mit dem im Ener-giekonzept der Bundesregierung für 2030 angestrebten Wert (-30 Prozent gegenüber 2008) verbindet. Die Ampel steht, wie auch im letzten Monitoring, auf grün: Im Jahr 2025 stieg der PEV in Deutschland wieder leicht an ( 1 Prozent gegenüber dem Vorjahr) und lag damit zwar unter dem Wert des Jahres 2020 (Abbildung 45), allerdings immer noch leicht unter dem Zielpfad.\r\nIm Energieprogramm der Bayerischen Staatsregierung wird als Ziel die Verringerung des PEVs um 10 Prozent zwischen 2010 und 2025 angegeben. Seit dem Jahr 2012 wird eine neue Erfassungsmethodik für den PEV angewandt. Der Zielpfad basiert allerdings weiterhin auf dem PEV des Jahres 2010, welcher noch mit der alten Methodik erfasst wurde. Auch in Bayern ging der PEV im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr zurück (um 1,8 Prozent von 1.557 PJ auf 1.529 PJ) und lag damit weiterhin klar unter dem Zielpfad. Wie bei der Bewer-tung des Indikators „Energieproduktivität“ liegt dies insbesondere an den weiter angestie-genen Stromimporten, der Beendigung der Kernkraftproduktion mit ihren hohen Wirkungsgradverlusten sowie dem Aufwuchs der erneuerbaren Stromerzeugung mit ihren Bilanzierungseigenschaften. Die Ampelbewertung des Indikators bleibt deshalb grün.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n55\r\nAbbildung 45\r\nEntwicklung des Primärenergieverbrauchs\r\nQuelle: AG Energiebilanzen; Energiekonzept der Bundesregierung; IE Leipzig (2025); Bayerisches Landes-amt für Statistik; Bayerisches Energieprogramm.\r\n05001.0001.5002.0002010201120122013201420152016201720182019202020212022202320242025ZielentwicklungPEV (alte Methodik)PEV (neue Methodik)02.0004.0006.0008.00010.00012.00014.00016.00020082009201020112012201320142015201620172018201920202021202220232024*2025ZielentwicklungPEVZiel der Bundesregierung:-30% bis 2030 gegenüber 2008Ziel der Bayerischen Staatsregierung:-10% bis 2025 gegenüber 2010DEBYWerte zwischen 100% und 102% des ZielwertsWerte kleiner oder gleich 100% des ZielwertsWerte größer als 102% des ZielwertsBewertungDeutschlandBayernPJPJ\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n56\r\n2.4 Umweltverträglichkeit\r\nAbbildung 46\r\nBewertung der Umweltverträglichkeit\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\n2.4.1 Gesamte THG-Emissionen\r\nDie Emissionen klimarelevanter Gase werden als Treibhausgasemissionen (THG-Emissio-nen) bezeichnet. Neben CO2 zählen unter anderem Methan und Lachgas zu den Treibhaus-gasen. In Deutschland machen die CO2-Emissionen rund 88 Prozent der gesamten THG-Emissionen aus.\r\nLetztere lassen sich in energiebedingte Emissionen, Prozessemissionen und andere THG-Emissionen aufteilen. Prozessemissionen sind Emissionen, welche durch Industrieprozesse\r\nDeutschlandBayern312011202520243320252024UmweltverträglichkeitDeutschlandBayernTHG-EmissionenUmweltverträglichkeitLegende: Bewertungsschema: 1=grün, 2=gelb, 3=rotVorjahreswert in KlammernVerbesserung gegenüber VorjahrVerschlechterung gegenüber Vorjahr11(1)(1)33(3)(3)\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n57\r\n(aufgrund chemischer oder metallurgischer Reaktionen) freigesetzt werden, und machen etwa 6 Prozent der THG-Emissionen aus. Unter die anderen Emissionen fallen beispiels-weise die (nicht energiebedingten) Emissionen der Landwirtschaft und der Abfallwirtschaft. Der Großteil der THG-Emissionen (rund 82 Prozent; und unter anderem 93 Prozent der CO2-Emissionen) wird durch die Umwandlung („Verbrennung“) von fossilen kohlenstoffhal-tigen Energieträgern (Kohle, Erdgas, Erdölprodukte) freigesetzt.\r\nAbbildung 47\r\nTHG- und CO2-Emissionen in Deutschland\r\n2030: THG-Emissionsziel\r\nQuelle: UBA.\r\nDie energiebedingten CO2-Emissionen in Deutschland sanken zwischen 2012 und 2017 nur leicht. Seither ist insgesamt ein deutlicher Rückgang zu beobachten: 532 Mt CO2-Äquiva-lente im Jahr 2024 sind fast 30 Prozent weniger als im Jahr 2017.\r\nDer deutliche Rückgang gegenüber 2022 (-15 Prozent) ist hauptsächlich auf den Sektor Energiewirtschaft zurückzuführen: Hier lag der Wert im Jahr 2024 um 9 Prozent tiefer als im Vorjahr und um 29 Prozent niedriger als 2022. Grund dafür war der deutliche Rückgang der emissionsintensiven Verstromung von Kohle. Auch in den anderen Sektoren gingen die Emissionen leicht zurück.\r\nSeit 2012 sanken die energiebedingten Emissionen in allen Sektoren, wenn auch in unter-schiedlichem Ausmaß. Größte Emittenten waren im Jahr 2024 weiterhin die Energiewirt-schaft (mit einem Anteil von 33 Prozent aller verursachten energiebedingten Emissionen) und der Verkehrssektor (mit einem Anteil von 27 Prozent).\r\n02004006008001.0002012201420162018202020222024202620282030MtCO2(-äq)02004006008001.0002012201420162018202020222024202620282030Andere THG-EmissionenProzessemissionenEnergiebedingtes COTHG-ZielEnergiewirtschaftVerkehrIndustrieGHDHaushalteTHG-Emissionen02004006008001.0002012201420162018202020222024202620282030Andere THG-EmissionenProzessemissionenEnergiebedingtes COTHG-ZielEnergiewirtschaftVerkehrIndustrieGHDHaushalteTHG-Emissionen02004006008001.0002012201420162018202020222024202620282030Andere THG-EmissionenProzessemissionenEnergiebedingtes COTHG-ZielEnergiewirtschaftVerkehrIndustrieGHDHaushalteTHG-Emissionen\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n58\r\nDas im Klimaschutzgesetz festgelegte Ziel von -65 Prozent gegenüber 1990 bedeutet einen Rückgang der THG-Emissionen auf 438 Mt CO2-Äquivalente im Jahr 2030. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 649 Mt CO2-Äquivalente emittiert. Das sind etwa 48 Prozent weniger als im Jahr 1990.\r\nFür Bayern wurden die offiziellen Werte der gesamten THG-Emissionen vom Bayerischen Landesamt für Statistik abgerufen. Die Aufteilung in energiebedingte Emissionen, Prozes-semissionen und andere THG-Emissionen erfolgte anhand der Tabellen der Umweltökono-mischen Gesamtrechnungen der Länder – hier liegen nur bis zum Jahr 2020 offizielle Werte vor. Die energiebedingten Emissionen nach Sektoren wurden anhand der Bayerischen Energiebilanzen sowie deren Schätzbilanz durch Prognos ermittelt. Es ist zu erwarten, dass sich die Werte mit Vorliegen der endgültigen Ist-Daten für die bayerische Energiebilanz im Nachhinein noch geringfügig verändern werden.\r\nAbbildung 48\r\nTHG- und CO2-Emissionen in Bayern\r\nEnergiewirtschaft ohne Raffinerien und sonstige Erzeuger.\r\nQuelle: Eigene Berechnung der Prognos AG auf Basis von StMWi.\r\nIn Bayern zeigte sich insgesamt eine ähnliche Entwicklung wie in Deutschland: Seit 2017 gingen die THG-Emissionen deutlich zurück. 2024 lagen die Werte der gesamten energie-bedingten CO2-Emissionen in allen Sektoren tiefer als im Vorjahr. Auch in Bayern hatte die Energiewirtschaft den größten relativen Rückgang zu verzeichnen.\r\n0204060801002012201420162018202020222024202620282030MtCO2(-äq)CO2\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n59\r\nDie gesamten energiebedingten CO2-Emissionen gingen zwischen 2012 und 2023 um fast ein Fünftel zurück. Die Emissionen des GHD-Sektors stiegen geringfügig, während in den anderen Sektoren weniger CO2 freigesetzt wurde.\r\nMit 40 Prozent machte im Jahr 2023 der Verkehrssektor weiterhin den größten Anteil an den energiebedingten CO2-Emissionen in Bayern aus. Der Anteil der Emissionen der Ener-giewirtschaft lag mit 15 Prozent deutlich tiefer als in Deutschland, da in Bayern wenig Kohle verstromt wurde und wird.\r\nGemäß Klimabericht liegt das bayerische Ziel für 2030 bei 3,5 t CO2-Äquivalenten pro Ein-wohner. Im Jahr 2024 wurden 6,1 t CO2-Äquivalente pro Einwohner emittiert.\r\nAbbildung 49\r\nEntwicklung der THG-Emissionen\r\nQuelle: UBA Emissionsübersichten in den KSG-Sektoren; Agora Energiewende Stand der Dinge 2025; UBA Sektorenkonzept bis 2020; Energiekonzept der Bundesregierung; Bayerisches Klimaschutzgesetz; Bayerisches Landesamt für Statistik; Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.\r\n020406080100120199019952000200520102015202020252030Klimaneutralität 2045Klimaneutralität 2040THG-EmissionenZielpfad 2030Mt CO2-äq02004006008001.0001.2001.400199019952000200520102015202020252030Klimaneutralität 2045Zielpfad 2020 und 2030THG-EmissionenMtCO2-äqZiel der Bundesregierung:-40% bis 2020 und -65% bis 2030ggü. 1990Klimaneutralität 2045Ziel der Bayerischen Staatsregierung:-65% pro Einwohner bis 2030 ggü. 1990und Klimaneutralität bis 2040DEBYWerte* zwischen 102% und 105% des ZielwertsWerte* kleiner als 102% des ZielwertsWerte* größer als 105% des ZielwertsBewertungDeutschlandBayern\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n60\r\nFür 2030 besteht gemäß Klimaschutzgesetz das Ziel, die THG-Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Im Jahr 2024 lagen die THG-Emissionen mit 649 Mt CO2-Äqui-valente niedriger als im Vorjahr (672 Mt CO2-Äquivalente) und damit um etwas mehr als 3 Prozent unter dem ab 2022 linear konstruierten Zielpfad. Die Ampel steht für Deutsch-land somit auf Grün (Abbildung 50). Gemäß ersten Schätzungen von Agora Energiewende sanken die THG-Emissionen im Jahr 2025 weiter auf etwa 640 Mt CO2-Äquivalente, lagen aufgrund der geringen Abnahme allerdings 1,0 Prozent über dem Zielwert.\r\nDie Bayerische Staatsregierung hat bereits im November 2021 einen Vorschlag zur Erhö-hung der Klimaziele gemacht. Das novellierte Klimaschutzgesetz wurde im Dezember 2022 im Landtag verabschiedet. Darin enthalten ist das Ziel der Klimaneutralität bis 2040. Bis zum Jahr 2030 sollen außerdem 65 Prozent der Treibhausgas-Emissionen pro Einwohner gegenüber 1990 eingespart werden. Dargestellt ist ebenfalls ein schraffierter Bereich der einen alternativen linearen Zielpfad zur Erreichung von Klimaneutralität 2045, wie es bisher auf Bundesebene gilt, darstellt.\r\nDie THG-Emissionen Bayerns sanken zwischen 1990 und 2024 um fast 28 Prozent. Acht Prozentpunkte dieses Rückgangs entfielen auf den Zeitraum seit 2021. Trotz dieses Rückgangs liegt Bayern weiter deutlich über dem linear gezogenen Zielpfad bzw. allen weiteren linear gezogenen Zielpfaden (Abbildung 49). Auch bei Anpassung des bayerischen Nettonullzieles auf das Zieljahr 2045 würde es weiter zu einer deutlichen Verfehlung kom-men.\r\n2.4.2 Energiewirtschaft\r\nDie energiebedingten CO2-Emissionen der Energiewirtschaft in Deutschland gingen seit 2012 deutlich zurück. Im Jahr 2024 wurde nochmal weniger ausgestoßen als im Vorjahr, in dem mit einem Rückgang von mehr als 20 Prozent gegenüber 2022 der bis dato tiefste Wert im Betrachtungszeitraum erreicht worden war. Der Grund hierfür lag im deutlichen Rückgang der Verstromung von Kohle. In Bayern sanken die Emissionen der Energiewirt-schaft seit 2012 zwar nicht ganz so deutlich, erreichten aber im Jahr 2024 rund 9,2 Mt CO2 ebenfalls den tiefsten Wert im Betrachtungszeitraum (Abbildung 50). Verglichen mit den anderen Sektoren entfällt auf die Energiewirtschaft ein überproportionaler Anteil an den Emissionsreduktionen seit 2012.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n61\r\nAbbildung 50\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen der Energiewirtschaft\r\nQuelle: UBA; eigene Berechnung der Prognos AG auf Basis von UBA; AG Energiebilanzen und Energiebi-lanzen des Bayerischen Landesamtes für Statistik.\r\n2.4.3 Gewerbliche Wirtschaft und Landwirtschaft\r\nBezogen auf die Treibhausgase waren, nach der Energiewirtschaft und neben dem Verkehrssektor, die Sektoren gewerbliche Wirtschaft (Industrie plus GHD-Sektor) und Land-wirtschaft die größten Emittenten. In Deutschland lagen die energiebedingten CO2-Emissio-nen der Industrie im Jahr 2024 wie im Vorjahr bei 105 Mt CO2. Der Rückgang um mehr als 16 Mt CO2 gegenüber 2021 ist auch auf konjunkturelle Einflüsse zurückzuführen.\r\nSo kam es seit 2022 zu einem Rückgang des Energieverbrauchs infolge der zurückgehenden industriellen Produktion, insbesondere bei der energieintensiven Industrie (Abbildung 51). In der Folge sank die Nachfrage nach fossiler Energie. Hierdurch gingen auch die Emissio-nen der Industrie zurück.\r\nBayernDeutschlandMt CO2Mt CO23613663473353323122982482102372471941760501001502002503003504002012201320142015201620172018201920202021202220232024141210111112111010111010902468101214162012201320142015201620172018201920202021202220232024\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n62\r\nAbbildung 51\r\nProduktionsentwicklung der (energieintensiven) Industrie\r\nQuelle: Destatis (2025).\r\nDie energiebedingten CO2-Emissionen der bayerischen Industrie lagen in den Jahren 2023 und 2024 ebenfalls auf ähnlichem Niveau und etwas tiefer als in den Jahren bis 2022 (Ab-bildung 52).\r\n6070809010011012020152016201720182019202020212022202320242025Produktionsindex Industrie (Verarbeitendes Gewerbe und Bergbau)Produktionsindex energieintensive IndustriezweigeIndex(2021=100)\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n63\r\nAbbildung 52\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen der Industrie\r\nQuelle: Übersicht zur Entwicklung der energiebedingten Emissionen und Brennstoffeinsätze in Deutsch-land 1990 – 2020; UBA 2020; eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis von UBA und der Energiebilanzen des Bayerischen Landesamtes für Statistik.\r\nDie Bruttowertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes in Deutschland verzeichnete im Jahr 2024 einen Rückgang und lag damit tiefer als in den drei Jahren zuvor. In Bayern gab es ebenfalls einen Rückgang, der Wert lag im Jahr 2024 auf ähnlichem Niveau wie in den Jahren 2021 und 2022.\r\nDa die energiebedingten CO2-Emissionen der Industrie sowohl in Deutschland als auch in Bayern im Jahr 2024 auf ähnlichem Niveau wie 2023 lagen, stieg die Emissionsintensität der Industrie (Emissionen im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung) gegenüber dem Vorjahr jeweils leicht an. Mit 160 bzw. 52 t CO2/Mio. EUR wurde jeweils der nach 2023 zweittiefste Wert im Betrachtungszeitraum erreicht (Abbildung 53).\r\n116116115122124126121119116122112105105101010101011109999880501001502012201420162018202020222024DEBYMtCO2\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n64\r\nAbbildung 53\r\nEmissionsintensität (CO2, energiebedingt) der Industrie\r\nDie Linien zeigen den Zeitverlauf der Emissionsintensität in Bayern und Deutschland in t CO2 / Mio. Euro auf der linken Achse. Die Balken repräsentieren die Bruttowertschöpfung der Industrie für Bayern und Deutschland in Mrd. Euro auf der rechten Achse.\r\nQuelle: Eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis von UBA, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder; Energiebilanzen des Bayerischen Landesamtes für Statistik.\r\nIm Sektor GHD gingen die energiebedingten CO2-Emissionen in Deutschland weiter zurück: Im Jahr 2024 betrug der Wert erstmals im Betrachtungszeitraum weniger als 31 Mt CO2. In Bayern war bis 2020 ein Anstieg auf gut 11 Mt CO2 und seither ein kontinuierlicher Rück-gang auf 8 Mt CO2 im Jahr 2023 (eigene Schätzung Prognos) zu verzeichnen (Abbildung 54).\r\n01002003004005006007008000501001502002502012201420162018202020222024BWS DEBWS BYDEBYtCO2 / Mio. EURMrd. EUR\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n65\r\nAbbildung 54\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen\r\nDE: GHD inkl. Militär, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr, militärischer Boden- und Luftverkehr.\r\nQuelle: AG Energiebilanzen; eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis von UBA; IE Leipzig und der Energiebilanzen des Bayerischen Landesamtes für Statistik.\r\nIm Sektor Landwirtschaft sanken, nach einem zwischenzeitlichem Anstieg bis 2015, die gesamten THG-Emissionen (nicht nur energiebedingte Emissionen) in Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich auf 54 Mt CO2-Äquivalente im Jahr 2024. Im Sektor Abfallent-sorgung wurden die THG-Emissionen bereits seit 2010 kontinuierlich reduziert, und insge-samt um mehr als 50 Prozent von 12,2 auf 5,4 Mt CO2-Äquivalente im Jahr 2024 (Abbildung 55). Dieser Rückgang ist insbesondere auf das seit 2005 gültige Verbot zur Deponierung unbehandelter, organischer, biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle zurückzuführen.\r\nMtCO2424644453838343433353332308998101091111999801020304050602012201420162018202020222024DEBY\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n66\r\nAbbildung 55\r\nTHG-Emissionen der Landwirtschaft und der Abfallentsorgung in Deutschland\r\nQuelle: Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen; UBA 2025; Umweltbundesamt 2025.\r\n2.4.4 Private Haushalte\r\nIn privaten Haushalten entstehen CO2-Emissionen primär durch das Verbrennen von Heizöl und Erdgas für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser. Daher spielen andere Treibhausgase als CO2 in diesem Bereich nahezu keine Rolle. Die Emissionen der privaten Haushalte in Deutschland bewegten sich zwischen 2012 und 2022 in einem Bereich von 80 bis 100 Mt CO2. Im Jahr 2023 blieb der Wert erstmals im Betrachtungszeitraum unter der 80-Mt- CO2-Marke. Im Jahr 2024 setzte sich der Rückgang der Vorjahre, wenn auch etwas abgeschwächt, weiter fort. In Bayern war eine ähnliche Entwicklung zu beobachten, hier wurde der der Wert von Prognos für das Jahr 2024 auf 10,6 Mt CO2 geschätzt (Abbildung 56).\r\n606061626363626161595857565554121110109888776665501020304050607020102012201420162018202020222024LandwirtschaftAbfallentsorgungMtCO2\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n67\r\nAbbildung 56\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen bei privaten Haushalten\r\nQuelle: Übersicht zur Entwicklung der energiebedingten Emissionen und Brennstoffeinsätze in Deutsch-land 1990 – 2020; Umweltbundesamt 2022; eigene Berechnungen auf Basis UBA; Energiebilan-zen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und IE Leipzig.\r\nDie CO2-Emissionen des Haushaltssektors pro Kopf unterschieden sich in Bayern und Deutschland bis 2015 nur geringfügig. Seit 2015 liegen die Werte in Bayern konstant unter-halb der Werte in Deutschland. Dies liegt vor allem an der unterschiedlichen Heizungs-struktur mit einem höheren Anteil an Biomasse in Bayern. Im Jahr 2023 waren erstmals beide Werte kleiner als 1 t CO2-Äquivalente pro Einwohner. In 2024 lagen die Werte auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr (Abbildung 57).\r\n94998388918989949691847877151512141212121313121211110204060801001202012201420162018202020222024DEBYMtCO2\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n68\r\nAbbildung 57\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen der Haushalte pro Kopf\r\nQuelle: UBA; eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis IE Leipzig; Statistisches Bundesamt; AG Energiebilanzen; Bayerisches Landesamt für Statistik.\r\nDer Großteil der Emissionen entsteht durch die Gebäudebeheizung, wobei die jeweils eingesetzten Brennstoffe bzw. Heizungstechniken eine Rolle spielen. Während sich die Beheizungsstruktur im deutschen Gebäudebestand seit 2012 nur leicht verändert hat, war bei den Neubauten eine deutliche Modifikation zu sehen: Insbesondere die CO2-intensiven Ölheizungen kamen in Neubauten fast nicht mehr zum Einsatz. Der Anteil emissionsfreier Heizsysteme wie Fernwärme und Wärmepumpen nahm bei den Neubauten seit 2013 stetig zu (Abbildung 58). Im Bestand wirkt sich diese Veränderung jedoch nur sehr langsam aus, denn Neubauten machten (gemäß Daten der dena) nur einen Anteil von unter 1 Prozent am Gebäudebestand aus.\r\nDie für die Bereitstellung von Raumwärme erforderliche Energie ging sowohl insgesamt als auch spezifisch (pro Quadratmeter) bis 2021 leicht und seither deutlich zurück (Abbil-dung 58). Durch effizientere Heizsysteme und zunehmend energetisch sanierte Bestands-gebäude sind hier weitere Verbesserungen zu erwarten. Leichte Schwankungen zwischen den Jahren lassen sich durch unterschiedliche Witterungsverhältnisse erklären.\r\n1,171,231,021,071,101,081,071,131,151,101,010,930,921,201,230,981,070,950,940,911,001,000,930,890,820,800,00,20,40,60,81,01,21,42012201420162018202020222024t CO2-äq pro Einwohner\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n69\r\nAbbildung 58\r\nPrivate Haushalte - Beheizungsstruktur in Deutschland\r\nQuelle: BDEW Entwicklung der Beheizungsstruktur.\r\nNeben den Heizsystemen sind energetisch bessere Gebäudehüllen ein wichtiger Aspekt, um die Emissionen der privaten Haushalte zu senken. Als Indikator für Verbesserungen in diesen Bereichen kann die Inanspruchnahme der bundesweiten KfW-Programme Bundes-förderung für effiziente Gebäude (BEG, zuvor EBS) betrachtet werden, denn diese Pro-gramme fördern große Teile der Sanierungen mit hoher energetischer Qualität in Deutsch-land. Der Anteil der Wohneinheiten, deren Sanierung mit den entsprechenden KfW-Pro-grammen gefördert wurden, lag in Bayern im Jahr 2022 mit 1,2 Prozent weiterhin deutlich über dem Bundesdurchschnitt (Abbildung 60). In Bayern gab es bis April 2022 zusätzlich zu den KfW-Programmen das 10.000-Häuser-Programm, welches unterschiedliche Sanie-rungsmaßnahmen wie den Austausch von Heizanlagen oder die Integration von erneuerba-ren Energien unterstützte. Aktuell bietet das Bayerische Modernisierungsprogramm die Möglichkeit, zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung von Mietwohnungen zu erhal-ten. Es ist mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude kombinierbar. Diese zusätzli-chen Programme sind positiv zu bewerten.\r\n0%20%40%60%80%100%2012201620202024HeizölGasElektro-WärmepumpenFernwärmeStromSonstige0%20%40%60%80%100%2012201620202024NeubauBestand0%20%40%60%80%100%2013201720212025HeizölGasElektro-WärmepumpenFernwärmeStromSonstige0%20%40%60%80%100%2013201720212025*Holz, Holzpellets, sonstige Biomasse, Koks/Kohle, sonstige Heizenergie*\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n70\r\nAbbildung 59\r\nSpezifischer Energieverbrauch für die Erzeugung von Raumwärme in Deutschland\r\nLinke Achse: Endenergieverbrauch für die Erzeugung von Raumwärme in Deutschland (graue Balken).\r\nRechte Achse: Spezifischer Raumwärmeverbrauch in Deutschland (blaue Punkte).\r\nQuelle: Anwendungsbilanzen für die Endenergiesektoren in Deutschland; AG Energiebilanzen 2021; Bestand an Wohnungen; Destatis; eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis von AG Ener-giebilanzen.\r\nSeit dem 1. Januar 2020 ist aufgrund der Beschlüsse der Bundesregierung die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in Wohngebäuden möglich. Mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm hat die Bundesregierung zum 21. Juni 2021 eine Förderung von Sanierungsmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudesektor in Höhe von über 5 Mrd. Euro beschlossen. Zum 1. Januar 2024 trat das neue Gebäudeener-giegesetz in Kraft, mit dem der Umstieg auf erneuerbare Heizungen eingeleitet werden soll.\r\nIm Jahr 2023 ging der Anteil der Wohneinheiten, die durch KfW-Effizienzprogramme – erst-mals auch durch das Programm Klimafreundlicher Neubau – gefördert wurden, gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich zurück (0,3 Prozent statt 1,1 Prozent beziehungsweise 1,2 Prozent). Der Grund hierfür lag im Auslaufen des BEG-Wohngebäude-Zuschusses, der in den Vorjahren einen großen Anteil an den Förderfällen ausmachte. Im Jahr 2024 lagen die Anteile mit 1,2 bzw. 1,6 Prozent so hoch wie nie zuvor im Betrachtungszeitraum. Im Jahr 2024 dürften Nachholeffekte nach dem starken Einbruch 2023 eine Rolle gespielt haben. Für 2025 werden basierend auf den Zahlen der ersten drei Quartale ähnliche Anteile wie im Vorjahr erwartet.\r\n0500100015002000010020030040050060020082009201020112012201320142015201620172018EEV RaumwärmeSpez. Raumwärmeverbrauch05001.0001.5002.0000100200300400500600200820102012201420162018202020222024\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n71\r\nDer Anteile geförderter Wohneinheiten in Bayern lag dabei wie fast immer im Betrach-tungszeitraum über dem Anteil in ganz Deutschland.\r\nAbbildung 60\r\nSanierungsrate: Anteil Wohneinheiten, die KfW-Effizienzprogramme in Anspruch nahmen, an allen Wohneinheiten\r\nQuelle: Statistisches Bundesamt; KfW-Förderreporte.\r\nZur Investitionsaktivität sämtlicher staatlicher Institutionen für energetisches Sanieren liegen aufgrund der föderalen Organisation der öffentlichen Hand keine Daten vor. Als Proxy für die Investitionstätigkeit kann das Kreditvolumen der KfW-Programme für energie-effizientes Bauen und Sanieren von Nichtwohngebäuden für Kommunen und kommunale Unternehmen und ab 2021 die Programme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie Programme zur energetischen Sanierung dienen. Zwischen 2016 und 2021 schwankten die Investitionen der Kommunen und kommunalen Unternehmen zwischen 744 und 1.054 Mio. Euro. Im Jahr 2022 stieg der Wert deutlich auf 1.331 Mio. Euro (Abbildung 61). Dies deutet auf eine Zunahme der Investitionsaktivitäten des Staates für energetisches Sanieren hin. Im Jahr 2023 konnte der deutliche Rückgang beim Programm BEG – Kommunen durch den deutlichen Zuwachs beim Programm IKK/IKU Ener-get. Stadtsanierung Quartiervers. größtenteils kompensiert werden. Nach dem Wegfall dieses Programms ab dem Jahr 2024 werden auch für das Jahr 2025 deutlich tiefere Zahlen als in den Vorjahren erwartet.\r\n0,0%0,2%0,4%0,6%0,8%1,0%1,2%1,4%1,6%1,8%DEBY\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n72\r\nDie bayerischen Kommunen hatten keinen maßgeblichen Anteil am Anstieg des gesamt-deutschen Kreditvolumens im Jahr 2022. Im Jahr 2023 war ein deutlicher Einbruch des Kreditvolumens bemerkbar, da die Zuwächse beim Programm IKK/IKU Energet. Stadtsanie-rung Quartiervers. in Bayern gering blieben. Auch in Bayern wird für das Jahr 2025 mit einem weiteren Rückgang des Kreditvolumens gegenüber dem Vorjahr gerechnet.\r\nAbbildung 61\r\nKfW-Kreditvolumen für energetisches Bauen und Sanieren durch Kommunen\r\nQuelle: KfW-Förderreport.\r\n2.4.5 Verkehr\r\nDer Verkehr ist derjenige Sektor, dessen Emissionen seit 1990 am wenigsten gesunken sind. Zwischen 2012 und 2019 waren die Emissionen in Deutschland und in Bayern sogar leicht gestiegen, 2019 wurde sowohl in Deutschland als auch in Bayern im Sektor Verkehr mehr CO2 ausgestoßen als 1990. Erst im Jahr 2020 konnte jeweils ein deutlicher, maßgeb-lich durch die Coronakrise bedingter, Rückgang auf 145 bzw. 25 Mt CO2 verzeichnet werden. Bis 2024 blieben die Emissionen auf ähnlichem Niveau, was neben der zunehmen-den Einführung von (batterie-)elektrisch betriebenen Fahrzeugen darauf zurückzuführen war, dass abgesehen vom Schienenverkehr nicht mehr die Verkehrsleistungen der Vor-Corona-Zeit erreicht wurden. Zuletzt stiegen diese Verkehrsleistungen im Personenver-kehr wieder geringfügig an und näherten sich dem Vor-Corona-Niveau an, während im Güterverkehr eine leicht sinkende Tendenz erkennbar war.\r\n020040060080010001200140020142015201620172018201920202021202220232024JAN-SEP2025*JAN-SEP2024DEBYMio. EUR\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n73\r\nDie Emissionen entstanden zu rund zwei Dritteln im Personenverkehr und zu rund einem Drittel im Güterverkehr; etwa 98 Prozent der Emissionen sind auf den Straßenverkehr zurückzuführen (Abbildung 62).\r\nAbbildung 62\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen des Verkehrssektors\r\nQuelle: Eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis der Energiebilanzen des Bayerischen Landesam-tes für Statistik.\r\nDie Emissionen pro zugelassenem Fahrzeug unterschieden sich in Bayern und Deutschland nicht wesentlich. Das Gleiche gilt für die Entwicklung der spezifischen Emissionen seit 2012. Seit 2015 war sowohl in Deutschland als auch in Bayern ein Rückgang zu erkennen. Seit 2020 gingen die Werte von rund 2,4 auf 2,3 bzw. 2,2 t CO2 pro Fahrzeug (Abbildung 63) zurück.\r\n0204060801001201401601802012201420162018202020222024PersonenverkehrGüterverkehr01020302012201420162018202020222024PersonenverkehrGüterverkehrBayernDeutschland\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n74\r\nAbbildung 63\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen des Straßenverkehrs pro zugelassenen Fahrzeugen\r\nQuelle: KBA; eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis von AG Energiebilanzen und Bayerisches Landesamt für Statistik.\r\nIm Personenverkehr dominiert in Deutschland und in Bayern der motorisierte Individual-verkehr (MIV). Schienenverkehr und öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) spielen jeweils untergeordnete Rollen. Daran änderte sich seit 2012 wenig. Lediglich in den pande-miegeprägten Jahren 2020 und 2021 lag der Anteil des MIV um vier bis fünf Prozentpunkte höher als in den Vorjahren. Mit Blick auf Energieverbrauch und Emissionen schnitten – spezifisch bezogen auf die Personenkilometer – sowohl Schienenverkehr als auch ÖPNV deutlich besser ab als der MIV.\r\nDer weit überwiegende Teil der Transportleistung des Güterverkehrs wurde in Deutschland und insbesondere in Bayern auf der Straße erbracht. Auf Schienenverkehr und Binnen-schifffahrt entfiel in Deutschland jeweils ein höherer Anteil als in Bayern (Abbildung 64). Die Gründe für den überdurchschnittlich hohen Anteil des Straßengüterverkehrs in Bayern sind unter anderem die hier große Bedeutung der Gütererzeugung und der hohe Anteil Bayerns am deutschen Straßennetz. Hinzu kommt, dass in Bayern nur wenige Binnenwas-serstraßen zur Verfügung stehen. An der Dominanz des Straßengüterverkehrs in Bayern und Deutschland änderte sich seit 2012 kaum etwas. Unter Effizienzgesichtspunkten hinsichtlich des Energieverbrauchs und der Emissionen galt für den Straßengüterverkehr Ähnliches wie für den Personenverkehr: Schiene und Binnenschifffahrt erzielten deutlich bessere Werte.\r\n01232012201420162018202020222024DEBYt CO2 pro Fahrzeug\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n75\r\nAbbildung 64\r\nEntwicklung des Modal Split\r\nQuelle: BMVI; KBA; Destatis; eigene Berechnungen der Prognos AG.\r\nDen Fahrzeugbestand (bestehend aus sämtlichen Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen wie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Kraftomnibussen) dominierten weiterhin Benzin- und Dieselantriebe. Unter den alternativen Antrieben verzeichneten seit 2012 insbeson-dere (batterie-)elektrische und Hybrid-Antriebe immer deutlichere Zuwächse. In Deutsch-land waren am 1. Januar 2023 erstmals mehr als eine Million Elektrofahrzeuge gemeldet, zum 1. Januar 2025 waren es bereits 1,81 Mio. Fahrzeuge. Der Bestand an Hybridfahrzeu-gen lag zum selben Zeitpunkt bei 3,6 Mio. Das Ziel der Bundesregierung von 1 Mio. zuge-lassenen Elektrofahrzeugen im Jahr 2020 – Elektrofahrzeuge umfassten in der Definition der Bundesregierung sowohl rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) als auch Hybrid-Fahrzeuge – wurde leicht verspätet im August 2021 erreicht. In Bayern legten die Bestände an Elektro- und Hybridfahrzeugen ebenfalls deutlich zu. Die Anzahl der Erdgas-fahrzeuge blieb seit 2012 sowohl in Bayern als auch in Deutschland nahezu konstant (Abbil-dung 65). Die Anzahl der Brennstoffzellenfahrzeuge ging zum 1. Januar 2025 auf einem sehr niedrigen Niveau leicht zurück (2.191 Fahrzeuge).\r\nIm Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition waren 15 Mio. Elektro-Pkw als Ziel für das Jahr 2030 festgehalten. Es war derzeit unklar, ob damit ausschließlich BEV-Pkw gemeint sind oder Hybrid-Fahrzeuge miteingeschlossen waren. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bun-desregierung gibt es diesbezüglich keine konkreten Zielvorgaben.\r\n0 50 100 20122022SchienenfernverkehrÖPNVMIV0%50%100%2012201820240%50%100%2012201820240%50%100%2012201820240%50%100%201220182024DeutschlandPersonenverkehrBayernDeutschlandGüterverkehrBayern\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n76\r\nAbbildung 65\r\nBestand an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und Anteil am Fahrzeugbestand zum jeweils 1. Januar\r\nQuelle: KBA.\r\nBei den Kraftomnibussen erreichte der Anteil alternativer Antriebe im Jahr 2020 in Deutschland erstmals einen Wert über 3 Prozent, nachdem er zuvor konstant zwischen 2 und 3 Prozent lag. Seither stieg der Wert kontinuierlich an auf 13,1 Prozent zum 1. Januar 2025. In Bayern war der Anteil alternativer Antriebe bei Kraftomnibussen seit 2012 stets höher als in Deutschland, zum 1. Januar 2025 lag der Wert bei 13,2 Prozent (Abbildung 66). Der deutliche Anstieg seit 2018 war auch in Bayern auf den wachsenden Bestand an Kraftomnibussen mit Elektro- und Hybridantrieb zurückzuführen.\r\n01.0002.0003.0004.0002013201720212025FlüssiggasErdgasHybrid*ElektroZielBestand an Fahrzeugen mit alternativen AntriebenTsd.Ziel der Bundesregierung:1. Mio. Elektrofahrzeuge bis 2020Anteil Fahrzeuge mit alternativen Antrieben am GesamtbestandDeutschland* inkl. Plug-in-HybrideTsd.Bayern0 2 4 6 8 10 12 14 2013201520172019202120232025DEB Ziel gemäß Ampel-Koalitionsvertrag:15 Mio. Elektro-Pkw bis 203002004006008002013201520172019202120232025FlüssiggasErdgasHybrid*ElektroSumme 2025: 5,8 Mio.Summe 2025: 1 Mio.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n77\r\nAbbildung 66\r\nAnteil alternativer Antriebe bei Kraftomnibussen\r\nQuelle: KBA.\r\nNeben alternativen Antrieben tragen Kraftstoffe auf Basis erneuerbarer Energien dazu bei, die verkehrlichen CO2-Emissionen zu reduzieren. In der Regel werden diese Kraftstoffe konventionellem Benzin- und Dieselkraftstoff beigemischt. In Deutschland lag der Anteil an beigemischten erneuerbaren Kraftstoffen 2024 wie in den Vorjahren jeweils nahe 5 Pro-zent, in Bayern sank der Wert im Jahr 2024 erstmals seit 2019 deutlich unter die Fünf-Pro-zent-Marke (Abbildung 67). In relevantem Umfang werden erneuerbare Kraftstoffe bislang ausschließlich auf biogener Basis erzeugt, in Form von Biodiesel und Bioethanol. Stromba-sierte synthetische Kraftstoffe – sogenannte E-Fuels – wurden bisher nicht in relevanten Mengen in Verkehr gebracht.\r\n0%2%4%6%8%10%12%14%2013201520172019202120232025DEBY\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n78\r\nAbbildung 67\r\nBeimischung von Kraftstoffen auf Basis erneuerbarer Energien\r\nQuelle: AG Energiebilanzen; IE-Leipzig.\r\nVoraussetzung für eine weite Verbreitung der Elektromobilität ist neben einem entspre-chenden Fahrzeugangebot der Ausbau der Ladeinfrastruktur.\r\nNach dem Ziel der Bundesregierung sollen bis 2030 1 Mio. öffentlich und diskriminierungs-frei zugängliche Ladepunkte eingerichtet werden. Die Anzahl der in Deutschland installier-ten Ladepunkte im Jahr 2025 (Stand: 1. Dezember 2025) lag mit etwa 183.400 deutlich unter dem mit der Annahme eines ab dem Jahr 2010 linearen Ausbaues konstruierten Ziel-pfad (Zielwert: 750.000 Ladepunkte). In Bayern erhöhte sich die Anzahl der Ladepunkte im Jahr 2025 auf 35.300. Die für das Jahr 2023 angestrebten 14.000 Ladepunkte konnte Bayern erreichen (Abbildung 68). Bei dieser Bewertung ist zu beachten, dass Elektrofahr-zeuge auch an nicht-öffentlichen Ladestationen geladen werden können.\r\n0%1%2%3%4%5%6%7%2012201420162018202020222024BYDE4,35%5,03%\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n79\r\nAbbildung 68\r\nBestand an öffentlichen Ladepunkten\r\nDas Ziel für Bayern von 14.000 Ladepunkten ergibt sich aus den 7.000 geplanten Ladesäulen der High-tech-Agenda Bayern und durchschnittlich zwei Ladepunkten pro Ladesäule in Bayern.\r\nQuelle: BNetzA.\r\nDie statistisch ausgewiesene Relation von Elektrofahrzeugen (Personenkraftwagen) pro installiertem (öffentlichen) Ladepunkt stieg zwischen 2020 und 2023 deutlich an. Zuletzt ging der Wert wieder leicht zurück, da der Zubau an Ladepunkten relativ gesehen die Zunahme des Bestandes an Elektrofahrzeugen übertraf. In Bayern lag der Wert seit 2021 etwas tiefer als in Deutschland.1 Insgesamt zeigt sich, dass der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur derzeit nicht bzw. nur mit Verzögerung mit den stark steigenden Neuzu-lassungen von Elektrofahrzeugen mithält. Bei den schweren Nutzfahrzeugen (Lastwagen und Sattelzugmaschinen) liegen andere Größenordnungen vor: Gemäß den Zahlen von KBA und der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur lagen die Werte Ende 2025 bei 441 (Deutschland) bzw. 187 (Bayern) BEV-Fahrzeugen pro installiertem Lkw-Ladepunkt (Abbil-dung 69).\r\nNeben batterieelektrischen Fahrzeugen ist die wasserstoffbasierte Mobilität eine Option, verkehrsbedingte CO2-Emissionen zu reduzieren. Zum 1. Januar 2025 kamen rund 27 Fahr-zeuge auf eine Wasserstofftankstelle (Abbildung 70), das ist deutlich mehr als in den Vor-jahren. Im Vergleich zum Vorjahr ging sowohl die Anzahl an Wasserstoff- und Brennstoffzel-lenfahrzeugen als auch die Anzahl der Wasserstofftankstellen zurück. Gründe hierfür waren\r\n1Die Anstiege in den Jahren 2017 (DE) und 2018 (B ) sind auf Veränderungen in der Statistik zurückzuführen. Plug-in-Hybridfahr-zeuge wurden in Deutschland bis 2016 und in Bayern bis 2017 in der Statistik als normale Hybridfahrzeuge geführt. Da Plug-in-Hyb-ride ebenfalls an Ladepunkten geladen werden können, werden sie seitdem zu den Elektrofahrzeugen gezählt\r\n020.00040.00060.00080.000100.000120.000140.000160.000180.000200.0002010201120122013201420152016201720182019202020212022202320242025DEB 0200.000400.000600.000800.0001.000.00020102012201420162018202020222024202620282030DEB Anzahl LadepunkteZiel DE\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n80\r\nneue Anforderungen – unter anderem benötigen Nutzfahrzeuge eine größere Menge Wasserstoff – aufgrund derer Tankstellen neu gebaut oder umgerüstet werden müssen, aber auch Schließungen in die Jahre gekommener Anlagen. Das Verhältnis von Wasserstoff-Fahrzeugen pro Tankstelle lag weiterhin höher als bei den Elektrofahrzeugen, allerdings bei noch immer sehr geringer Anzahl an zugelassenen wasserstoffangetrieben Fahrzeugen.\r\nAbbildung 69\r\nBestand an Wasserstofftankstellen\r\nQuelle: H2 MOBILITY.\r\n02040608010020202022202402004006008001.000201820222026203002004006008001.00020162018202020222024202620282030DEZiel DE 2030BYZiel BY 2023AnzahlH2-Tankstellen02004006008001.00020162018202020222024202620282030DEZiel DE 2030BYZiel BY 2023\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n81\r\nAbbildung 70\r\nAbdeckung Ladesäulen und Wasserstofftankstellen\r\nPlug-In Hybride ab 2017 in der Statistik für Deutschland und ab 2018 in der Statistik für Bayern\r\nQuelle: Eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis BNetzA und KBA\r\nDie durch den nationalen Flugverkehr pro Jahr verursachten CO2-Emissionen lagen seit 2022 wieder deutlich höher als in den von der Corona-Pandemie geprägten Jahren 2020 und 2021, erreichten aber nicht mehr das Niveau der Jahre zuvor (Abbildung 71). Die genannten Emissionen beziehen sich ausschließlich auf innerdeutsche Flüge beziehungsweise auf die Bayern zuzurechnenden innerdeutschen Flüge. Internationale Flüge, die den weitaus überwiegenden Teil der Flugverkehrsemissionen verursachen, sind bislang aufgrund ungeklärter Zurechnungsregeln in den internationalen Konventionen von den THG-Zielsetzungen ausgenommen. Daher werden sie auch nicht in den THG-Inventaren geführt.\r\nAnzahl Elektroautos* pro Ladepunktin Deutschland und BayernAnzahlBrennstoffzellenfahrzeugein Deutschland im Jahr 2025* inkl. Plug-in HybrideBrennstoffzellenfahrzeugepro Wasserstofftankstelle27BEV-Lkw & BEV-Sattelzugmaschinen pro Lkw-Ladepunkt**:DE: 441 Fzg./LP; BY: 187 Fzg./LP**Berechnung auf Basis von KBA (Stand: 1.10.24) und Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (Stand: 31.12.24)\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nErgebnisse des 14. Monitorings\r\n82\r\nAbbildung 71\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen des nationalen Flugverkehrs\r\nQuelle: Eigene Berechnungen der Prognos AG auf Basis von AG Energiebilanzen und auf Basis von IE-Leipzig; Energiedaten.Bayern – Schätzbilanz; UNFCCC Nationale Treibhausinventare.\r\n2.4.6 Kurzübersicht der Unterindikatoren\r\nTabelle A.2.7 im Anhang führt die die Unterindikatoren der Umweltverträglichkeit für Deutschland und Bayern auf und stuft den Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele ein. Die Beiträge zur Erreichung der Klimaschutzziele wurden qualitativ als positiv oder negativ (unterstützender oder beeinträchtigender Beitrag) und hinsichtlich ihrer Bedeutung (gro-ßer Einfluss oder geringer Einfluss) bewertet. Nicht bewertet wurde, ob die Beiträge ausrei-chen, um die Klimaschutzziele zu erreichen.\r\nDie im Monitoring ausgewiesene Bewertung der Umweltverträglichkeit erfolgt ausschließ-lich anhand der gemessenen THG-Emissionen für Deutschland und Bayern. Die Ampel steht in Deutschland auf Grün und in Bayern auf Rot.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nEntwicklung der Indikatoren im Zeitverlauf\r\n83\r\n3 Entwicklung der Indikatoren im Zeitverlauf\r\nGegenüber dem Vorjahr leicht verbesserte Bewertungen für Deutschland, kaum Unterschiede bei den Bewertungen Bayerns\r\nBei der Versorgungssicherheit lagen die Bewertungen für Deutschland und Bayern seit Beginn des Monitorings ausschließlich im kritischen Bereich. Tendenziell ist seit Beginn des Monitorings eine leichte Verschlechterung festzustellen. Zwischenzeitlich erreichte der Indikator im 3. und im 4. Monitoring Werte von 1,8. Seit dem 9. Monitoring lag er konstant bei 2,3.\r\nDie Bewertungen der Bezahlbarkeit lagen seit Beginn des Monitorings fast durchgängig im negativen Bereich. Im 9. Monitoring konnte eine Verbesserung auf eine kritische Bewer-tung erreicht werden, allerdings ist dies, aufgrund der gegenläufigen Entwicklung in den letzten Monitorings, bisher als singuläres Ereignis zu bewerten.\r\nBeim Indikator zu Erneuerbare Energien und Energieeffizienz ist ein systematischer Unter-schied zwischen Bayern und Deutschland auszumachen. Bayern schnitt über den gesamten Betrachtungszeitraum deutlich besser ab als Deutschland. Das ist insbesondere auf unter-schiedlichen Zieldefinition auf Bundesebene und in Bayern zurückzuführen. Bis zum 10. Monitoring waren jeweils deutliche Verbesserungen auszumachen, danach jedoch auch wieder Rückschritte zu erkennen. Im aktuellen Monitoring wird der Indikator sowohl für Deutschland als auch für Bayern kritisch bewertet.\r\nBei der Umweltverträglichkeit kam es seit dem 4. Monitoring zu einer deutlichen Verschlechterung in Bayern, die bis zum aktuellen Monitoring anhielt. In Deutschland erhielt der Indikator bis zum 8. Monitoring eine negative Bewertung. Seither wechselte die Bewertung stets zwischen negativ, kritisch und positiv. Aktuell liegt wieder eine positive Bewertung vor.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nEntwicklung der Indikatoren im Zeitverlauf\r\n84\r\nAbbildung 72\r\nVeränderung in der Bewertung der Versorgungssicherheit und der\r\nBezahlbarkeit\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\nAbbildung 73\r\nVeränderung in der Bewertung der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz\r\nsowie der Umweltverträglichkeit\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\nEntwicklung seit dem ersten Monitoring aus dem Jahr 2012\r\n14. Monitoring\r\n13. Monitoring\r\n12. Monitoring\r\n11. Monitoring\r\n10. Monitoring\r\n9. Monitoring\r\n8. Monitoring\r\n7. Monitoring\r\n6. Monitoring\r\n5. Monitoring\r\n4. Monitoring\r\n3. Monitoring\r\n2. Monitoring\r\n1. Monitoring\r\nVersorgungssicherheit\r\nBY 2,3 2,3 1,8 1,8 2,3 2,0 2,0 2,0 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3\r\nDE 1,8 1,8 1,8 1,8 2,0 2,0 2,0 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3\r\nBezahlbarkeit\r\nBY 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 2,5 2,5 2,0 2,5 3,0 3,0 3,0 2,5\r\nDE 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 2,5 2,5 2,0 2,5 3,0 3,0 3,0 2,5\r\nEntwicklung seit dem ersten Monitoring aus dem Jahr 2012\r\n14. Monitoring\r\n13. Monitoring\r\n12. Monitoring\r\n11. Monitoring\r\n10. Monitoring\r\n9. Monitoring\r\n8. Monitoring\r\n7. Monitoring\r\n6. Monitoring\r\n5. Monitoring\r\n4. Monitoring\r\n3. Monitoring\r\n2. Monitoring\r\n1. Monitoring\r\nEnergieeffizienz und erneuerbare Energien\r\nBY 2,0 1,5 1,5 1,8 1,5 1,8 1,5 1,5 1,5 1,3 1,8 1,5 1,8 1,8\r\nDE 1,8 2,5 2,5 2,8 3,0 3,0 2,5 2,5 2,5 2,0 3,0 3,0 2,3 2,3\r\nUmweltverträglichkeit\r\nBY 3,0 2,0 2,0 1,0 1,0 2,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0\r\nDE 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 2,0 1,0 3,0 2,0 1,0 1,0\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nLiteraturverzeichnis\r\n85\r\nLiteraturverzeichnis\r\n50Hertz (2018) Maßnahmen und Anpassungen in Wahrnehmung der Systemverantwortung, www.50hertz.com\r\nAEE föderal erneuerbar (2025 und vorherige) Agentur für Erneuerbare Energien – Föderal Erneuerbar, www.foederal-erneuerbar.de\r\nAG Energiebilanzen (2025a und vorherige) Auswertungstabellen zur Energiebilanz Deutschland 1990 bis 2022\r\nAG Energiebilanzen (2025b und vorherige) Energieverbrauch in Deutschland im Jahr 2022\r\nAG Energiebilanzen (2025c und vorherige) Anwendungsbilanzen Zusammenfassung Anwendungsbilanzen für die Energiesektoren 2011 bis 2022\r\nAgora Energiewende (2020) Auswirkungen der Corona-Krise auf die Klimabilanz Deutschlands\r\nAgora Energiewende (2025 und vorherige) Die Energiewende in Deutschland: Stand der Dinge 2025\r\nAtomgesetz (1959, 2018 zuletzt geändert) Bundesamt für Justiz, Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz)\r\nBayerisches Landesamt für Statistik Internetauftritt des Bayerischen Landesamtes für Statistik, https://www.statistik.bayern.de/ Pressemitteilung vom 27.11.2024, https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilun-gen/2024/pm338/\r\nBayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2024) Klimabericht 2023\r\nBayerische Staatsregierung (2011) Bayerisches Energiekonzept „Energie innovativ“\r\nBayerische Staatsregierung (2019) Entwurf Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG)\r\nBayerische Staatsregierung (2021) Bericht Kabinettsitzung 15.11.2021\r\nEWI & BET (2025) Energiewende. Effizient. Machen. – Monitoringbericht zum Start der 21. Legislaturperiode\r\nBDEW (2025a und vorherige) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft - Kraftwerkliste\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nLiteraturverzeichnis\r\n86\r\nBDEW (2025b und vorherige) Entwicklung der Beheizungsstruktur des Wohnungsbestandes in Deutschland seit 1995 (Stand 01/2021) https://www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/entwicklung-beheizungsstruktur-woh-nungsbestand/\r\nBDEW (2025a und vorherige) BDEW-Strompreisanalyse Dezember 2023 – Haushalte und Industrie\r\nBDEW (2025b und vorherige) Entwicklung der Beheizungsstruktur im Wohnungsneubau seit 2000 (Stand 12/2024) https://www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/beheizung-des-wohnungsbestandes-in-deutsch-land/\r\nBMDV 2023 und vorherige Verkehr in Zahlen 2022/2023\r\nBMWi (2021 und vorherige) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Energiedaten\r\nBNetzA (2025a und vorherige) Zahlen zu Netzengpassmanagementmaßnahmen – Gesamtes Jahr 2024\r\nBNetzA (2025b und vorherige) Bundesnetzagentur – Quartalsbericht Netz- und Systemsicherheit – Erstes Quartal 2025\r\nBNetzA (2025c und vorherige) Bundesnetzagentur – Quartalsbericht Netz- und Systemsicherheit – Zweites Quartal 2025\r\nBNetzA (2025d und vorherige) Bundesnetzagentur – Kraftwerksliste\r\nBNetzA (2025e und vorherige) Bundesnetzagentur – Kennzahlen der Versorgungsunterbrechungen Strom, https://www.bundesnetz-agentur.de/DE/Home/home_node.html\r\nBNetzA (2025f und vorherige) Netztransparenz.de; EEG-Finanzierungsbedarf der Jahre 2023, 2024 und 2025; Jahresabrechnungen 2011 – 2022\r\nBNetzA (2025g und vorherige) www.netztransparenz.de\r\nBNetzA (2025h und vorherige) Feststellung des Bedarfs an Netzreserve für den Winter 2021/2022 sowie das Jahr 2024/2025\r\nBNetzA (2026i und vorherige) Monitoring des Stromnetzausbaus - Zweites Quartal 2025\r\nBNetzA (2025j und vorherige) www.netzausbau.de\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nLiteraturverzeichnis\r\n87\r\nBNetzA (2025k) Beendete Ausschreibungen. Die Ergebnisse und Hintergrundinformationen der Ausschreibungen für Solaranlagen der Jahre 2015-2025; https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Elektrizi-taetundGas/Ausschreibungen/Solaranlagen1/BeendeteAusschreibungen/start.html; abgerufen 18.01.2026\r\nBNetzA (2025l) Beendete Ausschreibungen. Ergebnisse und Hintergrundinformationen zu Ausschreibungen für Wind-energie-Anlagen an Land (ab 2017); https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Elektrizi-taetundGas/Ausschreibungen/Wind_Onshore/BeendeteAusschreibungen/start.html; abgerufen 18.01.2026\r\nBundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2016) Datenbasis zum Gebäudebestand - BBSR-Analysen KOMPAKT 09/2016\r\nBundesregierung (2011) Bundesregierung, Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energie-versorgung\r\nBundesregierung (2019a) Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften\r\nBundesregierung (2019b) Gesetzentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG)\r\nBundesregierung (2019c) Pressemitteilung – Bund-/Länder-Einigung zum Kohleausstieg, Nummer 21/20 vom 16. Januar 2020\r\nBundesregierung (2021) Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)\r\nCUBE CONCEPTS (2025) https://cubeconcepts.de/saidi-deutsches-stromnetz-weiterhin-stabil, zugegriffen 15.01.2026\r\nDestatis (2025 und vorherige) Bestand an Wohnungen 2020\r\nDestatis (2025)\r\nhttps://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/43312/table/43312-0002/se-arch/s/NDMzMTI=; aufgerufen am 20.01.2025\r\ndena (2018) dena-GEBÄUDEREPORT KOMPAKT 2018 - Statistiken und Analysen zur Energieeffizienz im Gebäudebe-stand\r\nENERGINET (2025 und vorherige) www.energinet.dk\r\nEnergy-Charts https://www.energy-charts.info/; zugegriffen am 21.01.2025\r\nENTSO-E (2018) Country Data Package Germany, Stand: November 2018, www.entsoe.eu\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nLiteraturverzeichnis\r\n88\r\nE.ON (2015) Pressemeldung vom 28. Juni 2015 zur Abschaltung von Grafenrheinfeld\r\nEurostat (2025 und vorherige) Strompreise, Eurostat Data Explorer, https://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?data-set=nrg_pc_204&lang=en\r\nFraunhofer ISE (2025 und vorherige) Energy charts - Jährliche Außenhandelsstatistik elektrischer Strom, www.energy-charts.de\r\nGlauber (2017) Treibhausgasemmisionen in Bayern, https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNo-deServlet/B Monografie_derivate_00000655/Treibhausgasemissionen Prozent20in Prozent20Bay-ern.pdf, zugegriffen 20.12.2021\r\nGoal100 (2026) Monitor Wind an Land Deutschland, https://goal100.org/monitor/wind-an-land; Zugriff 08.01.2026\r\nH2 Mobility (2025 und vorherige) Netzausbau live - Der aktuelle Stand für Deutschland, https://h2.live/ (zugegriffen 08.12.2024)\r\nHandelsblatt (2019) Artikel „Warum Uniper zwei moderne Gaskraftwerke stilllegen und gleichzeitig ein neues bauen will“, https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energiewende-absurd-warum-uniper-zwei-mo-derne-gaskraftwerke-stilllegen-und-gleichzeitig-ein-neues-bauen-will/23844326.html?ticket=ST-724463-cBNHePSGTbkmALHXJ OB-ap5, zugegriffen 13.12.2019\r\nIEA (2025 und vorherige) Hydrogen Project Database, Stand 02.10.2024\r\nIE Leipzig (2018) Datenlieferung\r\nKBA (2018) Fahrzeugzulassungen FZ\r\nKBA (2025 und vorherige) Datenlieferung bezüglich Sonderauswertung Wasserstofffahrzeuge\r\nKfW (2025 und vorherige) Förderreport KfW Bankgruppe zwischen 2012 und 2021, https://www.kfw.de/KfW-Konzern/ Pro-zentC3 Prozent9Cber-die-KfW/Zahlen-und-Fakten/KfW-auf-einen-Blick/F ProzentC3 ProzentB6rderre-port/\r\nKoalitionsvertrag (2018) Für ein bürgernahes Bayern – Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2018 - 2023\r\nKoalitionsvertrag (2021) Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit – Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nLiteraturverzeichnis\r\n89\r\nLEAG (2021) https://www.leag.de/de/news/details/grundsteinlegung-fuer-gaskraftwerk-leipheim/, zugegriffen 20.12.2021\r\nLFU (2018) Internetauftritt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt\r\nMarktstammdatenregister (2024) https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR\r\nNetzentwicklungsplan (2015) Netzentwicklungsplan Strom 2025, Version 2015 – Erster Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber\r\nr2b, consentec, TEP, Fraunhofer ISI (2019) Definition und Monitoring der Versorgungssicherheit an den europäischen Strommärkten\r\nStatistische Ämter der Länder (2025 und vorherige) Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder – Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland 1991 bis 2023\r\nStatistische Ämter des Bundes und der Länder (2025 und vorherige) Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder – Treibhausgasemissionen, https://www.statis-tikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/gase/thg\r\nStatistisches Bundesamt (2025a und vorherige) Preise – Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise)\r\nStatistisches Bundesamt (2025b und vorherige) Preise – Verbraucherpreisindizes für Deutschland\r\nStatistisches Bundesamt (2025c und vorherige) Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen – Private Konsumausgaben und Verfügbares Einkommen, 2. Vierteljahr 2025\r\nStMWi (2015) Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie – Bayerisches Energieprogramm für eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung\r\nStMWi (2019) Datenlieferung des Bayerisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie\r\nSüddeutsche Zeitung (2019) Artikel „München braucht eine Alternative zum Gaskraftwerk in Unterföhring“, https://www.sued-deutsche.de/muenchen/kohleblock-unterfoehring-gaskraftwerk-1.4284633, zugegriffen 12.12.2019\r\nTagesschau (2022) Artikel „Was das Machtwort des Kanzlers bedeutet“: https://www.tagesschau.de/inland/innenpoli-tik/scholz-machtwort-regierung-koalition-101.html\r\nUBA (2021) Emissionsübersichten in den Sektoren des Bundesklimaschutzgesetzes\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nLiteraturverzeichnis\r\n90\r\nUBA (2025a und vorherige) Erneuerbare Energien in Zahlen; Internetauftritt des Umweltbundesamtes, https://www.umweltbun-desamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen#statusquo\r\nUBA (20215 und vorherige) Übersicht zur Entwicklung der energiebedingten Emissionen und Brennstoffeinsätze in Deutschland 1990 – 2025\r\nUBA (2025c und vorherige) Umweltbundesamt, Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinigten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2021 – Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990–2025\r\nUBA (2021d und vorherige) Klimabilanz 2020 – Pressemitteilung März 2021; Internetauftritt des Umweltbundesamtes,\r\nUNFCCC (2021) National inventory submissions 2021 of greenhouse gas emissions in the common reporting format\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAbbildungsverzeichnis\r\n91\r\nAbbildungsverzeichnis\r\nAbbildung 1\r\nZusammenfassung der Ergebnisse des 14. Monitorings\r\nAbbildung 2\r\nBewertung der Versorgungssicherheit\r\nAbbildung 3\r\nGesicherte Leistung und Höchstlast in Deutschland und Bayern\r\nAbbildung 4\r\nGesicherte Leistung und Höchstlast in Bayern 2018 bis 2028\r\nAbbildung 5\r\nGesamte installierte Leistung zur Stromerzeugung in Deutschland und Bayern\r\nAbbildung 6\r\nBatteriespeicher\r\nAbbildung 7\r\nAusbau des Übertragungsnetzes – HGÜ-Trasse Wilster – Grafenrheinfeld\r\n(SuedLink) und HGÜ-Trasse Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)\r\nAbbildung 8\r\nStand des Netzausbaus\r\nAbbildung 9\r\nEingriffe der Netzbetreiber – konventionelle Kraftwerke\r\nAbbildung 10\r\nEingriffe der Netzbetreiber – erneuerbare Energien\r\nAbbildung 11\r\nKosten für Systemsicherheitsmaßnahmen\r\nAbbildung 12\r\nVersorgungsunterbrechungen gemäß SAIDI-Wert\r\nAbbildung 13\r\nStromaustausch mit dem Ausland\r\nAbbildung 14\r\nGasimporte in Deutschland nach Herkunftsländern sowie Gasverbrauch in TWh Hu\r\nAbbildung 15\r\nGeplante Wasserstoffleitungen in Deutschland\r\nAbbildung 16\r\nWasserstoffelektrolyseure in Deutschland und Bayern\r\nAbbildung 17\r\nBewertung der Bezahlbarkeit\r\nAbbildung 18\r\nBörsenstrompreis\r\nAbbildung 19\r\nIndustriestrompreise nach Abnahmeklasse in Deutschland\r\nAbbildung 20\r\nIndustriestrompreise in den Staaten der EU-27 im Jahr 2025\r\nAbbildung 21\r\nZusammensetzung des Industriestromverbrauchs, Jahresverbrauch 160 bis 20.000 MWh\r\nAbbildung 22\r\nNetzentgelte und Preisindizes ausgewählter Abnahmefälle\r\nAbbildung 23\r\nNetzkosten der Industrie innerhalb der EU\r\nAbbildung 24\r\nStrompreise für Haushaltskunden\r\nAbbildung 25\r\nEntwicklung des EEG-Kontos\r\nAbbildung 26\r\nErdgaspreise für Gewerbekunden\r\nAbbildung 27\r\nEntwicklung der Erzeugerpreise für Erdgas\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAbbildungsverzeichnis\r\n92\r\nAbbildung 28\r\nErdgaspreise für Haushaltskunden\r\nAbbildung 29\r\nBewertung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien\r\nAbbildung 30\r\nDeutschland – Dynamik des Ausbaus im letzten Jahr (01.01.2025 – 31.12.2025)\r\nAbbildung 31\r\nInstallierte Leistung zur erneuerbaren Stromerzeugung\r\nAbbildung 32\r\nBayern – Dynamik des (Brutto-) Ausbaus im letzten Jahr (01.01.2025 – 31.12.2025)\r\nAbbildung 33\r\nInstallierte Leistung in Bayern nach Landkreisen (31.12.2025)\r\nAbbildung 34\r\nRegionaler Zubau in Bayern im Kalenderjahr 2025\r\nAbbildung 35\r\nGenehmigungen für Windenergie an Land\r\nAbbildung 36\r\nEEG-Ausschreibungsmenge – Wind an Land\r\nAbbildung 37\r\nEEG-Ausschreibungsmenge – Photovoltaik Freifläche\r\nAbbildung 38\r\nErzeugung erneuerbare Energien\r\nAbbildung 39\r\nStromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Energieträgern\r\nAbbildung 40\r\nStromverbrauch\r\nAbbildung 41\r\nStromintensität der Industrie in Deutschland und Bayern\r\nAbbildung 42\r\nStromverbrauch pro Kopf der privaten Haushalte in Deutschland und Bayern\r\nAbbildung 43\r\nErdgasverbrauch nach Sektoren in Deutschland\r\nAbbildung 44\r\nEntwicklung der Energieproduktivität in Deutschland und Bayern\r\nAbbildung 45\r\nEntwicklung des Primärenergieverbrauchs\r\nAbbildung 46\r\nBewertung der Umweltverträglichkeit\r\nAbbildung 47\r\nTHG- und CO2-Emissionen in Deutschland\r\nAbbildung 48\r\nTHG- und CO2-Emissionen in Bayern\r\nAbbildung 49\r\nEntwicklung der THG-Emissionen\r\nAbbildung 50\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen der Energiewirtschaft\r\nAbbildung 51\r\nProduktionsentwicklung der (energieintensiven) Industrie\r\nAbbildung 52\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen der Industrie\r\nAbbildung 53\r\nEmissionsintensität (CO2, energiebedingt) der Industrie\r\nAbbildung 54\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen im Bereich Gewerbe, Handel, Dienst-leistungen\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAbbildungsverzeichnis\r\n93\r\nAbbildung 55\r\nTHG-Emissionen der Landwirtschaft und der Abfallentsorgung in Deutschland\r\nAbbildung 56\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen bei den privaten Haushalten\r\nAbbildung 57\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen der Haushalte pro Kopf\r\nAbbildung 58\r\nPrivate Haushalte – Beheizungsstruktur in Deutschland\r\nAbbildung 59\r\nSpezifischer Energieverbrauch für die Erzeugung von Raumwärme in Deutschland\r\nAbbildung 60\r\nSanierungsrate: Anteil Wohneinheiten, die KfW-Effizienzprogramme in Anspruch nahmen, an allen Wohneinheiten\r\nAbbildung 61\r\nKfW-Kreditvolumen für energetisches Bauen und Sanieren durch Kom-munen\r\nAbbildung 62\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen des Verkehrssektors\r\nAbbildung 63\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen des Verkehrssektors pro zugelassenen Fahrzeugen\r\nAbbildung 64\r\nEntwicklung des Modal Split\r\nAbbildung 65\r\nBestand an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und Anteil am Fahr-zeugbestand zum jeweils 1. Januar\r\nAbbildung 66\r\nAnteil alternativer Antriebe bei Kraftomnibussen\r\nAbbildung 67\r\nBeimischung von Kraftstoffen auf Basis erneuerbarer Energien\r\nAbbildung 68\r\nBestand öffentlicher Ladepunkte\r\nAbbildung 69\r\nBestand an Wasserstofftankstellen\r\nAbbildung 70\r\nAbdeckung Ladesäulen und Wasserstofftankstellen\r\nAbbildung 71\r\nEnergiebedingte CO2-Emissionen des nationalen Flugverkehrs\r\nAbbildung 72\r\nVeränderung in der Bewertung der Versorgungssicherheit und der Be-zahlbarkeit\r\nAbbildung 73\r\nVeränderung in der Bewertung der Erneuerbaren Energien und Energie-effizienz sowie der Umweltverträglichkeit\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nTabellenverzeichnis\r\n94\r\nTabellenverzeichnis\r\nTabelle A.2.1\r\nAusgewählte energiepolitische Ziele der Bundesregierung\r\nTabelle A.2.2\r\nAbschaltung von Kernkraftwerken in Bayern\r\nTabelle A.2.3\r\nAusgewählte energiepolitische Ziele der Bayerischen Staatsregierung\r\nTabelle A.2.4\r\nKraftwerksneubauprojekte in Bayern\r\nTabelle A.2.5\r\nKontrahierte Reservekraftwerksleistung in Bayern und näherer Umge-bung\r\nTabelle A.2.6\r\nVerzögerung beim Netzausbau in Bayern\r\nTabelle A.2.7\r\nUnterindikatoren der Umweltverträglichkeit\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnhang\r\n95\r\nAnhang\r\nKapitelübersicht\r\nA.1 Aufbau und Bewertung 96\r\nA.2 Tabellen 101\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnhang\r\n96\r\nA.1 Aufbau und Bewertung des Monitorings\r\nA.1.1 Fokus Stromversorgung\r\nDer Fokus des Monitorings liegt auf der Stromerzeugung und der Stromversorgung. Die mit der Energiewende eingeleiteten Veränderungen des deutschen und bayerischen Energie-systems bergen für die Stromversorgung erhebliche Herausforderungen.\r\nDas Monitoring wurde 2012 von Prognos im Auftrag der vbw erstmals für das Jahr 2011 durchgeführt. Die vorliegende vierzehnte Fassung bewertet die Situation der Jahre 2024 und 2025. Seit dem achten Monitoring werden in der Unterkategorie der Umweltverträg-lichkeit neue Indikatoren aufgeführt, die zahlreiche Aspekte der Klimaverträglichkeit des gesamten Energiesystems beleuchten. Seit dem 11. Monitoring werden zusätzlich neue Indikatoren mit Fokus auf die Gasversorgung aufgeführt. Das darauf folgende 12. Monito-ring wurde um weitere Indikatoren und Darstellungen zum Ausbau erneuerbarer Energien sowie zum Netzausbau ergänzt.\r\nA.1.2 Aspekte und Indikatoren\r\nZur Beurteilung, ob die Energiewende wie geplant vorankommt und sich in die von Bayeri-scher Staatsregierung und Bundesregierung angestrebte Richtung entwickelt, werden vier Bereiche näher betrachtet. Abbildung gibt eine Übersicht der gewählten Bereiche und ihrer Indikatoren. In den folgenden Absätzen werden sie genauer beschrieben. Welche Ziele im Einzelnen als Bewertungsmaßstab herangezogen wurden, wird bei den jeweiligen Indikato-ren erläutert.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnhang\r\n97\r\nAbbildung A.1.1\r\nÜberblick über die Bewertungsbereiche mit den jeweiligen Indikatoren\r\nQuelle: Prognos AG (eigene Darstellung).\r\n−Gesicherte Leistungund Jahreshöchstlast−Konventionelle Kraftwerke−Erneuerbare EnergienStromerzeugungskapazitätenNetze−Ausbaumaßnahmenim Übertragungsnetz−Eingriffe der Stromnetzbetreiber−Versorgungsunterbrechung−Geplante Wasserstoffnetze−Gasimport nach LändernVersorgungssicherheit−Industriepreise für Strom und Gas−Haushaltspreise für Strom und Gas−Börsenstrompreise−EEG-Umlage−Netzentgelte−Unternehmen undAbnahmestellen, dieunter die „Besondere Ausgleichsregelung“des EEG fallenEnergiepreiseBesondere AusgleichsregelungBezahlbarkeit−Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energienam Bruttostromverbrauch−DynamikdesAusbaus dererneuerbaren−Stromverbrauch−Endenergieproduktivität−Primärenergieverbrauch−GasverbrauchStrom aus erneuerbaren EnergienEffizienzErneuerbare Energien und EffizienzTreibhausgasemissionenUmweltverträglichkeitAuszug zusätzlicher Unterindikatoren−Energiewirtschaft−Gewerbliche Wirtschaft−Landwirtschaft−Private Haushalte−Verkehr−Sanierungsrate−Beheizungsstruktur−Alternative Antriebe im Verkehr−Ladepunkte für alternative Antriebe\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnhang\r\n98\r\nA.1.2.1 Versorgungssicherheit\r\nDie Versorgungssicherheit wurde anhand von sieben Einzelindikatoren untersucht, die den beiden Themenfeldern Kraftwerke und Netze zugeordnet wurden.\r\nDie Situation und die Entwicklung bei den Kraftwerken wurden anhand folgender Indikato-ren geprüft:\r\n–\r\nLeistung konventioneller Kraftwerke (Territorialprinzip)\r\n–\r\nLeistung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien\r\n–\r\ngeplanter Zubau von konventionellen Kraftwerken und Pumpspeicherkraftwerken in Bayern\r\n–\r\nReservekraftwerkskapazitäten\r\n–\r\ngesicherte Leistung zur Stromerzeugung\r\n–\r\nStromaustausch mit dem Ausland\r\nZur Beurteilung der Netze wurden folgende Indikatoren verwendet:\r\n–\r\nAusbaumaßnahmen im Übertragungsnetz\r\n–\r\nEingriffe der Netzbetreiber\r\n–\r\nSAIDI-Wert (Versorgungsunterbrechungen länger als drei Minuten)\r\n–\r\nGasimporte nach Ländern\r\n–\r\nGeplante Wasserstoffleitungen\r\nA.1.2.2 Bezahlbarkeit\r\nZur Einschätzung der Bezahlbarkeit der Energiewende wurden Indikatoren zum Strompreis für unterschiedliche Abnehmergruppen sowie der Entwicklung einzelner Strompreiskom-ponenten untersucht. Beim Industriestrompreis wurde insbesondere eine Einordnung im Ranking der europäischen Länder, sofern sie über entsprechende Abnahmeklassen verfü-gen, vorgenommen und bewertet.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnhang\r\n99\r\nIm Einzelnen wurden folgende Indikatoren genutzt, bei denen zumeist nicht zwischen Bay-ern und Deutschland differenziert werden kann:\r\n–\r\nIndustriestrompreis\r\n–\r\nIndustriepreis für Gas\r\n–\r\nHaushaltsstrompreis\r\n–\r\nHaushaltspreis für Gas\r\n–\r\nBörsenstrompreis\r\n–\r\nErneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage (EEG-Umlage) bzw. EEG-Konto\r\n–\r\nNetzentgelte\r\nA.1.2.3 Erneuerbare Energien und Energieeffizienz\r\nDer Ausbau der erneuerbaren Energien wurde anhand des Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Deutschland und an der Stromerzeugung in Bayern bewertet. Die Bewertung der Energieproduktivität beruht auf dem Verhältnis des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zum Endenergieverbrauch (EEV) in Deutschland und zum PEV in Bayern.\r\nZur Beurteilung der Energieeffizienz wurden folgende Indikatoren herangezogen:\r\n–\r\nStromverbrauch insgesamt\r\n–\r\nStromintensität in der Industrie\r\n–\r\nspezifischer Stromverbrauch der privaten Haushalte je Einwohner\r\n–\r\nGasverbrauch\r\n–\r\nEnergieproduktivität\r\n–\r\nPrimärenergieverbrauch (PEV)\r\nA.1.2.4 Umweltverträglichkeit\r\nDie Umweltverträglichkeit in Deutschland wurde seit dem achten Monitoring anhand der THG-Emissionen (ohne Landnutzungsmaßnahmen [LULUCF]) beurteilt. Zuvor gingen nur die energiebedingten Emissionen in die Bewertung ein. Für Bayern wurden bis zum achten Monitoring die energiebedingten Emissionen pro Einwohner als Indikator verwendet, da\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnhang\r\n100\r\nsich hierauf das Ziel der Bayerischen Staatsregierung aus dem Jahr 2015 beziehungsweise 2011 bezog. Mit dem Bayerischen Klimaschutzgesetz, das im November 2020 verabschie-det wurde, bezieht sich das Ziel für Bayern seitdem auf die gesamten THG-Emissionen pro Einwohner. Aus diesem Grund wurde ab dem achten Monitoring dieser Indikator genutzt.\r\nA.1.3 Bewertungsschema\r\nFür die Bewertung ausgewählter Indikatoren wird ein Ampelschema verwendet. Bei den einzelnen Indikatoren finden sich die Kriterien für die Einordnung in die Kategorien „Grün“ für eine positive Bewertung, „Gelb“ für eine kritische Einschätzung und „Rot“ für eine negative Beurteilung.\r\nZusätzlich wurden die Ziffern von eins bis drei zur Bewertung herangezogen und den Farb-kategorien zugeordnet. „Grün“ entspricht 1, „Gelb“ 2 und „Rot“ 3. Die Zahlen bieten die Möglichkeit, die Gesamtentwicklung der Oberbereiche anhand der Bildung von Mittelwer-ten zu bestimmen. Darüber hinaus ermöglichen sie den Vergleich zwischen dem aktuellen Monitoring und den Vorgänger-Monitoringberichten.\r\nSofern für einen Indikator ein quantifiziertes Ziel aus dem Bayerischen Energieprogramm beziehungsweise dem Energiekonzept der Bundesregierung vorlag, wurden diese verwen-det. Auch in Gesetzen wie dem EEG definierte Ziele wurden berücksichtigt. Waren solche quantifizierten Angaben für ein Zieljahr (z.B. 2030 oder 2050) vorhanden, wurde ein Ziel-pfad definiert, der den Start- und Zielpunkt linear verband. Entsprechend der Formulierun-gen im Bayerischen Energieprogramm beziehungsweise im Energiekonzept der Bundesre-gierung ist das Startjahr 2010 für Bayern beziehungsweise 2008 für Deutschland. Sofern Zielsetzungen aktualisiert wurden, wurden diese übernommen. Die Zielpfade starten dann jeweils im Jahr der neuen Zielsetzung. Für den Indikator der THG-Emissionen ist sowohl in Bayern als auch in Deutschland 1990 der Startwert des Zielpfades.\r\nLag kein durch Energieprogramm beziehungsweise Energiekonzept quantifizierter Zielwert für einen Indikator vor, wurde ein angemessener Referenzwert definiert. Bei Indikatoren, bei denen dies nicht möglich war, wurde auf Zielwerte, Zielpfade und Bewertung verzich-tet. Sie haben informatorischen Charakter und beschreiben wichtige Aspekte des Energie-systems.\r\nDurch die jeweiligen Klimaschutzgesetze wurde das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 in Deutschland sowie bis 2040 in Bayern gesetzlich festgeschrieben. Zur Bewertung der Erreichung dieser Ziele im Bereich Umweltverträglichkeit wurden im Monitoring die THG-Emissionen herangezogen.\r\nDie Beiträge der Unterindikatoren zur Erreichung der Klimaschutzziele wurden qualitativ als positiv oder negativ (unterstützender oder erschwerender Beitrag) und hinsichtlich ihrer Bedeutung (großer Einfluss oder geringer Einfluss) bewertet. Nicht bewertet wurde, ob die Beiträge ausreichen, um die Klimaschutzziele zu erreichen.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnhang\r\n101\r\nA.2 Tabellen\r\nTabelle A.2.1\r\nAusgewählte energiepolitische Ziele der Bundesregierung\r\n2020\r\n2030\r\n2040\r\n2045\r\n2050\r\nKlimaschutz Senkung der THG-Emissi-onen gegenüber 1990\r\n40 Prozent\r\n65 Prozent\r\n88 Prozent\r\nTreib-hausgas-neutrali-tät\r\nNach dem Jahr 2050 sollen netto negative Treibhaus-gasemissi-onen erreicht werden.\r\nErneuerbare Energien Anteil am Bruttostrom-verbrauch\r\nAnteil am Bruttoendener-gieverbrauch\r\n35 Prozent\r\n18 Prozent\r\n80 Prozent\r\n30 Prozent\r\n45 Prozent\r\n100 Pro-zent treib-hausgas-neutrale Stromer-zeugung\r\n60 Prozent\r\nStromverbrauch Verringerung gegenüber 2008\r\n10 Prozent\r\nPrimärenergieverbrauch Verringerung gegenüber 2008\r\n20 Prozent\r\n50 Prozent\r\nEndenergieproduktivität Steigerung 2008 bis 2050\r\n2,1 Prozent p. a.\r\nQuelle: Bundesregierung 2011, 2019, 2021.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnhang\r\n102\r\nTabelle A2.2\r\nAbschaltung von Kernkraftwerken in Bayern\r\nBlockname\r\nNettoleistung in MW\r\nAbschaltdatum\r\nIsar/Ohu 1\r\n878\r\n6. August 2011\r\nGrafenrheinfeld\r\n1.275\r\n27. Juni 2015\r\nGundremmingen B\r\n1.288\r\n31. Dezember 2017\r\nGundremmingen C\r\n1.288\r\n31. Dezember 2021\r\nIsar/Ohu 2\r\n1.410\r\n15. April 2023\r\nQuelle: Atomgesetz; E.ON 2015; Tagesschau 2022.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnhang\r\n103\r\nTabelle A.2.3\r\nAusgewählte energiepolitische Ziele der Bayerischen Staatsregierung\r\n2025\r\n2030\r\n2040\r\nKlimaschutz THG-Emissionen\r\naltes Ziel: 5,5 t energiebe-dingte CO2-Emissi-onen pro Einwoh-ner und Jahr\r\naltes Ziel: unter 5 t THG-Emissionen pro Einwohner\r\nneues Ziel: Reduk-tion der THG-Emis-sionen um 65 Pro-zent ggü. 1990 pro Einwohner\r\nTHG-Neutralität\r\nErneuerbare Energien\r\nAnteil an der Bruttostrom-erzeugung\r\nWasserkraft\r\nPhotovoltaik\r\nWindenergie\r\nBiomasse\r\nTiefengeothermie\r\nAnteil am EEV*\r\nrund 70 Prozent\r\ndavon (geschätzt):\r\n23–25 Prozent\r\n22–25 Prozent\r\n14–16 Prozent\r\n5–6 Prozent\r\n1 Prozent\r\n20 Prozent\r\nVerdopplung der Erzeugung\r\n180 MWh zusätz-lich\r\n40 TWh Erzeugung\r\nmin. 800 neue Windräder\r\nplus 15 Prozent ggü. 2021\r\n1 TWh Steigerung\r\n80 bis 100 GWh\r\nStromverbrauch\r\nmöglichst konstant\r\nPrimärenergieverbrauch\r\nVerringerung gegenüber 2010\r\n10 Prozent\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnhang\r\n104\r\n* EEV = Endenergieverbrauch\r\nQuelle: StMWi 2021, 2019, 2015.\r\nTabelle A.2.4\r\nKraftwerksneubauprojekte in Bayern\r\nKraftwerk\r\nLeistung (MW)\r\nEnergieträger\r\nInbetriebnahme\r\nStatus 2025\r\nAnmerkung\r\nMünchen Nord/ Unter-föhring\r\n330\r\nErdgas\r\n2024\r\nIn Betrieb\r\n-\r\nIrsching\r\n300\r\nErdgas\r\nIn Betrieb seit 2023\r\nIn Bau\r\nNetzstabili-tätsanlage\r\nHaiming\r\n850\r\nErdgas\r\nk. A.\r\nPlanungs-stopp; Geneh-migung wurde jedoch erteilt\r\n-\r\nLeipheim\r\n300\r\nErdgas\r\nIn Betrieb seit 2023\r\nIn Planung\r\nNetzstabili-tätsanlage\r\nGundrem-mingen\r\nk. A.\r\nErdgas\r\nk. A.\r\nIn Planung\r\n-\r\nGundelfingen\r\nmax. 1.200\r\nErdgas\r\nk. A.\r\nIn Planung\r\n-\r\nEnergiespei-cher Riedl\r\n300\r\nPumpspeicher\r\nfrühestens\r\n2031/2032\r\nPlanfeststel-lungsbeschluss\r\n-\r\nPoschberg\r\n450\r\nPumpspeicher\r\n-\r\nPlanungsstopp\r\n-\r\nPrimärenergieproduktivi-tät\r\nSteigerung gegenüber 2010\r\n25 Prozent\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnhang\r\n105\r\nEinöden\r\n150\r\nPumpspeicher\r\n-\r\nPlanungsstopp\r\n-\r\nJochberg / Walchensee\r\n700\r\nPumpspeicher\r\n-\r\nPlanungsstopp\r\n-\r\nSchweinfurt\r\n1.000\r\nErdgas\r\n-\r\nAbgesagt\r\n-\r\nMünchen Süd\r\n220\r\nErdgas\r\n2026\r\nGundrem-mingen\r\n400\r\nBatteriespei-cher\r\n2026\r\nQuelle: BNetzA; BDEW 2018a; Handelsblatt 2019; Süddeutsche Zeitung 2019; LEAG 2021.\r\nTabelle A.2.5\r\nKontrahierte Reservekraftwerksleistung in Bayern und näherer Umgebung\r\nKraft-werk\r\nStand-ort\r\n2013 2014 MW\r\n2014 2015 MW\r\n2015 2016 MW\r\n2016 2017MW\r\n2017 2018 MW\r\n2018 2019 MW\r\n2019 2020 MW\r\n2020 2021 MW\r\n2021 2022 MW\r\n2022 2023 MW\r\n2023 2024 MW\r\n2024 2025 MW\r\n2025 2026 MW\r\nFreimann\r\nB\r\nIrsching 3\r\nB\r\n415\r\n415\r\n415\r\n415\r\n375\r\n375\r\n375\r\n375\r\n375\r\n375\r\n375\r\n375\r\nIrsching 4\r\nB\r\n545\r\n545\r\n545\r\n545\r\n545\r\nIrsching 5\r\nB\r\n846\r\n846\r\n846\r\n846\r\n846\r\nIrsching 6\r\nB\r\n300\r\nIngolstadt 3 und 4*\r\nB\r\n716\r\n761\r\n761\r\n761\r\n761\r\n761\r\n761\r\n761\r\n761\r\n772\r\n720\r\nStaudinger 4\r\nHE\r\n622\r\n622\r\n622\r\n622\r\n622\r\n580\r\n580\r\n580\r\n580\r\n580\r\n580\r\n580\r\n580\r\nStaudinger 5\r\nHE\r\n510\r\n522\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnhang\r\n106\r\nGTKW Darmstadt\r\nHE\r\n95\r\n95\r\n95\r\n95\r\n95\r\n95\r\n95\r\n95\r\n95\r\n93\r\nUPM Augs-burg DT 3**\r\nB\r\n29\r\n29\r\nHeizkraft-werk T2 Augsburg**\r\nB\r\n18\r\n18\r\nUPM Schongau\r\nB\r\n82\r\n82\r\n82\r\n64\r\n64\r\n64\r\n64\r\n64\r\n64\r\n64\r\nZolling\r\nB\r\n472\r\n472\r\nSumme\r\n1.037\r\n1.037\r\n3.144\r\n3.413\r\n3.326\r\n3.331\r\n3.266\r\n1.875\r\n1.875\r\n1.875\r\n1.875\r\n2.868\r\n2.751\r\n* Zu Ingolstadt 3 und 4 2015/2016 (MW): Die Reservekraftwerke konnten hier aufgrund netztech-nischer Engpässe im Fall eines Redispatch mit Italien/Österreich lediglich mit einer Nettoeng-passleistung von in Summe 716,1 MW einspeisen.\r\n** Zu UPM Augsburg Dampfturbine 3 und Heizkraftwerk T2 Augsburg: Die Kraftwerke gehören zur Reserve, wurden aber nicht für jedes Winterhalbjahr durch die BNetzA kontrahiert.\r\nQuelle: BNetzA.\r\nTabelle A.2.6\r\nVerzögerung beim Netzausbau in Bayern\r\nNetzvorhaben\r\nTrassen-länge in km\r\nFertigstel-lung nach NEP* 2015\r\nFertigstellung nach Monitoring des Stromnetzausbaus\r\nVerzögerung in Jahren\r\nWilster – Bergrhein-feld West (SuedLink)\r\n620\r\n2022\r\n2028\r\n6\r\nWolmirstedt – Isar (SuedOstLink)\r\n580\r\n2022\r\nerstes Vorhaben: 2027\r\nzweites Vorhaben: 2032\r\n5 (bezogen auf erstes Vorhaben)\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnhang\r\n107\r\nMecklar – Bergrheinfeld West\r\n133\r\n2022\r\n2031\r\n9\r\nRedwitz – Schwandorf\r\n185\r\n2020\r\n2026\r\n6\r\nGrafenrheinfeld - Großgartach\r\n149\r\n2020\r\n2026\r\n6\r\nPunkt Wullenstetten – Punkt Niederwangen\r\n88\r\n2020\r\n2029\r\n9\r\nNeuravensburg – Bundesgrenze\r\n7\r\n2023\r\n2035\r\n12\r\nRaitersach – Altheim\r\n160\r\n2024\r\n2032\r\n8\r\nBundesgrenze AT – Simbach – Pleinting\r\n158\r\n2018–2022\r\n2030\r\n2–10\r\nRedwitz – Punkt Tschirn\r\n38\r\n2016\r\n2021 (fertiggestellt)\r\n5\r\nOberbachern – Ottenhofen\r\n47\r\n2022\r\n2029\r\n7\r\n* Netzentwicklungsplan\r\nQuelle: BNetzA; Bundesamt für Justiz 2013; NEP 2015.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnhang\r\n108\r\nTabelle A.2.7\r\nUnterindikatoren der Umweltverträglichkeit\r\nUnterindikator\r\nSektor\r\nDeutschland\r\nBayern\r\nEnergiebedingte CO2-Emis-sionen der Energiewirt-schaft\r\n(Abbildung 50)\r\nUmwand-lung\r\nDeutlicher Rückgang seit 2012, überpro-portionaler positiver Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.\r\nRückgang seit 2012, positiver Beitrag zur Erreichung der Klima-schutzziele.\r\nEnergiebedingte CO2-Emis-sionen\r\n(Abbildung 52)\r\nIndustrie\r\nLeichter Rückgang seit 2012, geringer positi-ver Beitrag zur Errei-chung der Klima-schutzziele.\r\nLeichter Rückgang seit 2012, geringer positi-ver Beitrag zur Errei-chung der Klima-schutzziele.\r\nEmissionsintensität\r\n(Abbildung 53)\r\nIndustrie\r\nSeit 2012 gesunken, positiver Beitrag zur Erreichung der Klima-schutzziele.\r\nSeit 2012 gesunken, positiver Beitrag zur Erreichung der Klima-schutzziele.\r\nEnergiebedingte CO2-Emis-sionen (Abbildung 54)\r\nGewerbe, Handel, Dienstleis-tungen\r\nDeutlicher Rückgang seit 2012, positiver Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.\r\nZunahme seit 2012, negativer Beitrag zur Erreichung der Klima-schutzziele.\r\nTHG-Emissionen der Land-wirtschaft\r\n(Abbildung 55)\r\nLandwirt-schaft\r\nSeit 2010 leicht ge-sunken und daher ge-ringer positiver Bei-trag zur Erreichung der Klimaschutzziele.\r\n-\r\nEnergiebedingte CO2-Emis-sionen\r\n(Abbildung 56)\r\nPrivate Haushalte\r\nSeit 2012 gesunken und daher positiver Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.\r\nSeit 2012 gesunken und daher positiver Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.\r\nBeheizungsstruktur\r\n(Abbildung 58)\r\nPrivate Haushalte\r\nDeutlicher Anstieg emissionsfreier Ener-gieträger bei den Neu-bauten; geringer posi-tiver Beitrag zur Errei-chung der Klima-schutzziele, da Neu-bauten nur einen\r\n-\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnhang\r\n109\r\ngeringen Einfluss auf den gesamten Ener-gieverbrauch haben.\r\nEndenergieverbrauch Raumwärme / Wohnfläche\r\n(Abbildung 59)\r\nPrivate Haushalte\r\nSeit 2008 gesunken und daher positiver Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.\r\n-\r\nSanierungsrate: Anteil der Wohneinheiten, die KfW- Effizienzprogramme in An-spruch nehmen\r\n(Abbildung 60)\r\nPrivate Haushalte\r\nIm Jahr 2023 deutlich eingebrochen, was negativ zu bewerten ist. 2024 wieder Stei-gerung zu verzeich-nen.\r\nIm Jahr 2023 ebenfalls deutlich eingebrochen und daher negativ zu bewerten. 2024 eben-falls Steigerung. Ge-nerell liegen die Werte höher als in Deutschland was posi-tiv zu bewerten ist.\r\nKfW-Kreditvolumen für energetisches Bauen und Sanieren durch Kommunen\r\n(Abbildung 61)\r\nÖffentliche Gebäude\r\nIm Jahr 2024 deutlich eingebrochen, was negativ zu bewerten ist.\r\nIm Jahr 2024 ebenfalls deutlich eingebrochen und daher negativ zu bewerten.\r\nEnergiebedingte CO2-Emis-sionen des Verkehrssektors\r\n(Abbildung 62)\r\nVerkehr\r\nSeit 2012 leichter Rückgang der Emissio-nen und damit sehr geringer positiver Bei-trag zur Erreichung der Klimaschutzziele.\r\nSeit 2012 leichter Rückgang der Emissio-nen und damit sehr geringer positiver Bei-trag zur Erreichung der Klimaschutzziele.\r\nEnergiebedingte CO2-Emis-sionen des Straßenverkehrs pro zugelassenem Fahrzeug\r\n(Abbildung 63)\r\nVerkehr\r\nRückläufig seit 2012 und daher positiver Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.\r\nRückläufig seit 2012 und daher positiver Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.\r\nModel Shift / Entwicklung des Modal Split\r\n(siehe Abbildung 64)\r\nVerkehr\r\nPersonenverkehr: Keine signifikante Ver-änderung abgesehen von Pandemie-Jahren 2020 und 2021\r\nGüterverkehr: Keine signifikante Verände-rung im Betrachtungs-zeitraum.\r\nPersonenverkehr: Keine signifikante Ver-änderung abgesehen von Pandemie-Jahren 2020 und 2021\r\nGüterverkehr: Keine signifikante Verände-rung im Betrachtungs-zeitraum, geringfügige\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnhang\r\n110\r\nZunahme des Anteils der Schiene.\r\nBestand an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben\r\n(siehe Abbildung 65)\r\nVerkehr\r\nDynamischer Anstieg in den letzten Jahren; leicht positiver Bei-trag.\r\nDynamischer Anstieg in den letzten Jahren; leicht positiver Bei-trag.\r\nAnteile alternativer An-triebe bei Innenstadtbus-sen im ÖPNV\r\n(siehe Abbildung 66)\r\nVerkehr\r\nAnnähernd konstant bis 2019, danach deutlicher Anstieg, positiver Beitrag zur Erreichung der Klima-schutzziele.\r\nRückgang bis 2018, danach deutlicher An-stieg, positiver Beitrag zur Erreichung der Kli-maschutzziele.\r\nBeimischung erneuerbarer Energien zu Kraftstoffen (siehe Abbildung 67)\r\nVerkehr\r\nRückgang im Jahr 2024 was negativ zu bewerten ist.\r\nStärkerer Rückgang als in Deutschland im Jahr 2024 was negativ zu bewerten ist.\r\nBestand an öffentlichen La-depunkten für Elektrofahr-zeuge\r\n(siehe Abbildung 68)\r\nVerkehr\r\nDynamischer Anstieg in den letzten Jahren mit unterstützendem Beitrag für die Errei-chung der Klima-schutzziele; die (ehe-maligen) Ziele der Bundesregierung für 2030 werden bei gleichbleibender Aus-baudynamik nicht er-reicht.\r\nDynamischer Anstieg in den letzten Jahren mit unterstützendem Beitrag für die Errei-chung der Klima-schutzziele; das Aus-bauziel für Bayern 2023 wurde erreicht.\r\nBestand an Wasserstoff-tankstellen\r\n(siehe Abbildung 69)\r\nVerkehr\r\nGering, Rückgang in den letzten Jahren.\r\nGering, Rückgang in den letzten Jahren, um die bayerischen Ziele zu erreichen, muss deutlich mehr zugebaut werden.\r\nAbdeckung Ladesäulen für Elektromobilität\r\n(siehe Abbildung 70)\r\nVerkehr\r\nEine gute Abdeckung von Ladeinfrastruktur unterstützt die Errei-chung der Klima-schutzziele; der Aus-bau der\r\nEine gute Abdeckung von Ladeinfrastruktur unterstützt die Errei-chung der Klima-schutzziele der Aus-bau der\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnhang\r\n111\r\nLadeinfrastruktur war im letzten Jahr stärker als die Zunahme der Elektromobilität.\r\nLadeinfrastruktur war im letzten Jahr stärker als die Zunahme der Elektromobilität.\r\nAbdeckung Wasserstoff-tankstellen für Brennstoff-zellenfahrzeuge\r\n(siehe Abbildung 70)\r\nVerkehr\r\nEine gute Abdeckung von Wasserstofftank-stellen unterstützt die Erreichung der Klima-schutzziele; der Aus-bau der Ladeinfra-struktur hält mit der Zunahme an wasser-stoffbetriebenen Fahr-zeugen nicht Schritt.\r\n-\r\nEnergiebedingte CO2-Emis-sionen des nationalen Flug-verkehrs\r\n(siehe Abbildung 71)\r\nVerkehr\r\nRückgang der Emissio-nen seit 2012 und da-mit (leicht) positiver Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.\r\nRückgang der Emissio-nen seit 2012 und da-mit (leicht) positiver Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele.\r\nStudieFebruar 2026\r\n14. Monitoring der Energiewende\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\n112\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede Diskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber\r\nWeiterer Beteiligter\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\nwww.vbw-bayern.de\r\nPrognos AG 0041 61 3273-337\r\ninfo@prognos.com\r\nBearbeitende:\r\nSven Kreidelmeyer (Projektlei-tung)\r\nJana Breitenstein\r\nAndreas Brutsche\r\nDr. Almut Kirchner\r\n© vbw Februar 2026\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Markus Fisch\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon 089-551 78-246\r\nmarkus.fisch@vbw-bayern.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-03-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001963","regulatoryProjectTitle":"Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/67/ea/712899/Stellungnahme-Gutachten-SG2603260033.pdf","pdfPageCount":51,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Eigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nLeitfaden\r\nStand: März 2026\r\nHinweis\r\nZitate aus dieser Publikation sind unter Angabe der Quelle zulässig.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nVorwort\r\nEigenenergieerzeugung als strategische Option für Unternehmen\r\nHohe und volatile Strompreise, steigende Anforderungen an Klimaschutz und Nachhaltig-keit sowie wachsende Unsicherheiten hinsichtlich der Versorgungssicherheit stellen Unter-nehmen zunehmend vor strategische energiepolitische Entscheidungen. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Eigenenergieerzeugung aus erneuerbaren Energien deutlich an Bedeutung. Insbesondere Photovoltaik und – standortabhängig – Windenergie bieten Unternehmen die Möglichkeit, Energiekosten langfristig zu stabilisieren, Abhängigkeiten vom Energiemarkt zu reduzieren und einen messbaren Beitrag zur Dekarbonisierung zu leisten.\r\nGleichzeitig ist die Entscheidung für eine eigene Erzeugungsanlage komplex. Wirtschaft-lichkeit, technische Integration, Netzanschluss, Genehmigungsrecht, Förderbedingungen und Vermarktungsoptionen müssen frühzeitig und ganzheitlich betrachtet werden. Gerade vor dem Hintergrund zunehmend ausgelasteter Netze, veränderter Fördermechanismen und neuer regulatorischer Anforderungen ist eine strukturierte Herangehensweise entscheidend.\r\nMit diesem Leitfaden wollen wir Unternehmen eine praxisnahe Orientierung rund um das Thema Eigenenergieerzeugung durch Photovoltaik und Windenergie geben. Im Fokus stehen zentrale Entscheidungskriterien sowie der Projektierungsprozess: von der ersten Standortbewertung über Genehmigung, Finanzierung und Vermarktung bis hin zu Bau, Betrieb und Rückbau. Ziel ist es, Potenziale realistisch einzuordnen, typische Fallstricke frühzeitig sichtbar zu machen und fundierte Entscheidungen vorzubereiten.\r\nBertram Brossardt\r\n04. März 2026\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nInhalt\r\n1 Einleitung 1\r\n2 Eigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen 2\r\n2.1 PV-Anlagen: Das Wichtigste auf einen Blick 2\r\n2.2 PV-Module 3\r\n2.3 Entscheidungskriterien bei PV 3\r\n2.3.1 Bauvorschriften 3\r\n2.3.2 Ausrichtung und Schattenwurf 4\r\n2.3.3 Dachform 5\r\n2.3.4 Nutzbare Dach- und Freifläche 6\r\n2.3.5 Statik der Dachkonstruktion 7\r\n2.3.6 Synchronität von Stromverbrauchsprofil und PV-Produktion 8\r\n2.3.7 Netzanschlussbedarf 8\r\n2.3.8 Berechtigung für Fördermittelbezug 9\r\n2.3.9 Wirtschaftlichkeit 11\r\n2.3.10 Reduktion CO₂-Emissionen 17\r\n2.4 Übersicht PV-Projektierungsprozess 18\r\n2.4.1 Vorplanung und Machbarkeit 20\r\n2.4.2 Konkrete Projektplanung 22\r\n2.4.3 Bau und Inbetriebnahme 26\r\n2.4.4 Anlagenbetrieb 28\r\n2.4.5 Rückbau, Recycling und Verkauf 30\r\n3 Eigenenergieerzeugung durch Windenergieanlagen 31\r\n3.1 Windenergieanlagen: Das Wichtigste auf einen Blick 31\r\n3.2 Entscheidungskriterien bei WEA 32\r\n3.3 Relevante Aspekte des Projektierungsprozesses von WEA 35\r\n3.3.1 Flächensicherung – Gebietskulisse Windkraft in Bayern 35\r\n3.3.2 Planungs- und Genehmigungsschritte 36\r\n3.3.3 10H-Regel 38\r\n3.3.4 Netzanschluss 39\r\n4 Power Purchase Agreement 41\r\nLiteraturverzeichnis 43\r\nAnsprechpartner/Impressum 45\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEinleitung\r\n1\r\n1 Einleitung\r\nWarum Eigenenergieerzeugung für Unternehmen an Bedeutung gewinnt\r\nHohe und volatile Strompreise, wachsende Anforderungen an Klimaschutz und Nachhaltig-keit sowie der Wunsch nach größerer Versorgungssicherheit prägen die energiepolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Bayern. Vor diesem Hinter-grund gewinnt die Eigenenergieerzeugung aus erneuerbaren Energien an Bedeutung.\r\nStromerzeugung auf dem eigenen Unternehmensgelände kann Stromkosten stabilisieren, die Abhängigkeit vom Energiemarkt verringern und zur Reduktion von CO₂-Emissionen beitragen. In Bayern lassen sich PV-Anlagen an vielen Standorten wirtschaftlich realisieren. In geeigneten Fällen kann auch Windenergie eine Option sein, etwa bei großen Freiflächen und kontinuierlichem Strombedarf.\r\nGleichzeitig ist die Entscheidung für eine eigene Erzeugungsanlage mit Unsicherheiten verbunden. Technische Anforderungen, baurechtliche Vorgaben, Netzanschlussfragen, Förderbedingungen und wirtschaftliche Risiken müssen frühzeitig berücksichtigt werden. Hinzu kommen systemische Veränderungen wie Einspeisespitzen, angepasste Förder- mechanismen und steigende Anforderungen an Netzintegration. Fehlende Abstimmung oder eine zu späte Einbindung relevanter Akteure können zu Verzögerungen und Mehrkos-ten führen.\r\nDieser Leitfaden stellt zentrale Entscheidungskriterien sowie den typischen Projektierungs-prozess für PV- und Windenergieanlagen dar – von der Vorplanung über Genehmigung und Finanzierung bis hin zu Bau, Inbetriebnahme und Betrieb. Ergänzend werden rele-vante Stakeholder sowie typische Fallstricke entlang des Projektverlaufs aufgezeigt. Der Leitfaden bietet eine praxisnahe Orientierung zur Einordnung von Chancen, Aufwand und Risiken, ohne eine standortspezifische Planung oder rechtliche Beratung zu ersetzen.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n2\r\n2 Eigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\nGünstige Rahmenbedingungen, aber kein Selbstläufer\r\nDie Rahmenbedingungen in Bayern sind für Photovoltaikanlagen grundsätzlich günstig. Hohe Sonneneinstrahlung, regulatorische Vorgaben im Gebäudebereich sowie Förder- und Abschreibungsmöglichkeiten erhöhen die wirtschaftliche Attraktivität. Dennoch ist jede PV-Anlage standort- und unternehmensspezifisch zu bewerten, denn nicht jede Dach- oder Freifläche eignet sich gleichermaßen; technische, baurechtliche und wirtschaftliche Fakto-ren sind frühzeitig zu prüfen.\r\nFür die Wirtschaftlichkeit ist neben Ausrichtung und Modulwahl vor allem die Integration in den Unternehmensstandort entscheidend (vgl. Kapitel 2.3.9). Maßgeblich sind insbeson-dere Flächeneignung, Netzanschluss, Eigenverbrauchspotenzial sowie die Einbindung in betriebliche Prozesse.\r\n2.1 PV-Anlagen: Das Wichtigste auf einen Blick\r\nDie folgende Checkliste strukturiert die zentralen Prüfschritte von der Vorplanung bis zur konkreten Projektierung.\r\nEntscheidungsfindung, Vorplanung und Machbarkeit\r\n–\r\nDach- bzw. Freiflächen systematisch prüfen (Statik, Verschattung, rechtliche Restriktio-nen).\r\n–\r\nFrühzeitige Netzabfrage beim Verteilnetzbetreiber (Kapazität, Spannungsebene, Einspeisepunkt, technische Anforderungen).\r\n–\r\nVorläufige Anlagengröße, Ausrichtung und ggf. Speicheroption festlegen (Einstrahlungs-daten und Modulkonfiguration berücksichtigen).\r\n–\r\nFörderfähigkeit, Vermarktungsoptionen (EEG, Marktprämie), steuerliche Aspekte und Finanzierung klären.\r\n–\r\nEigenverbrauch, Einspeisemengen und Amortisation inkl. Sensitivitätsanalyse abschät-zen.\r\n–\r\nBelastbare Wirtschaftlichkeitsbewertung durchführen.\r\nKonkrete Projektplanung\r\n–\r\nGenehmigungsstatus prüfen (Verfahrensfreiheit nach BayBO oder bau-/naturschutz-rechtliche Verfahren).\r\n–\r\nNetzanschluss formell beantragen; technische Unterlagen vollständig einreichen; Anschlusskosten und -punkt verbindlich klären.\r\n–\r\nRelevante Stakeholder identifizieren und Zuständigkeiten festlegen.\r\n–\r\nFrühzeitige Abstimmung mit Kommune und Fachbehörden.\r\n–\r\nZeitpuffer im Projektplan vorsehen; Zertifizierungsstelle rechtzeitig einbinden.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n3\r\n2.2 PV-Module\r\nFür die Auswahl sind meist Leistung, Fläche, Kosten und Garantien entscheidend – die Zelltechnologie wirkt hier vor allem indirekt. Gängig sind kristalline Siliziummodule (mono-/polykristallin) und Dünnschichtmodule. Monokristalline Module erreichen in der Regel höhere Wirkungsgrade als polykristalline Module und haben sich mittlerweile weit-gehend als Standard durchgesetzt. Dünnschichtmodule werden trotz geringerer Effizienz teils aus Kostengründen beziehungsweise für Nischenanwendungen eingesetzt. Bifaziale Module können Mehrerträge liefern, weil sie auch das reflektierte Licht auf der Rückseite nutzen. Das gilt aber vor allem bei Freiflächenanlagen; bei Dachanlagen sind die Vorteile oft begrenzt [1].\r\n2.3 Entscheidungskriterien bei PV\r\nFür Unternehmen ist PV vor allem eine Investitions- und Standortentscheidung. Entspre-chend sind baurechtliche, technische und wirtschaftliche Kriterien gemeinsam zu betrach-ten. Die nachfolgenden Entscheidungskriterien ermöglichen eine strukturierte erste Einschätzung, ob eine PV-Anlage am jeweiligen Standort grundsätzlich sinnvoll ist. Sie ersetzen keine detaillierte Planung oder rechtliche Prüfung, bieten jedoch eine transpa-rente Grundlage zur Einordnung von Chancen, Aufwand und zentralen Risiken.\r\n2.3.1 Bauvorschriften\r\nFür PV-Anlagen gelten landesspezifische bauordnungsrechtliche Vorgaben. In Bayern sind diese in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt. Für Unternehmen ist insbesondere die in Art. 44a BayBO verankerte Solarpflicht relevant. Danach sind auf geeigneten Dach-flächen neu errichteter Nichtwohngebäude sowie bei vollständigen Dachhautsanierungen PV-Anlagen „in angemessener Auslegung“ zu installieren und zu betreiben. Als angemes-sen gilt in der Regel eine Belegung von mindestens einem Drittel der geeigneten Dachflä-che mit Modulen. Alternativ ist die Pflicht erfüllt, wenn mindestens 15 Prozent des Wärme- oder Kältebedarfs des Gebäudes durch Solarthermie oder PV gedeckt werden.\r\nPV-Anlagen auf, an oder in Dach- und Außenwandflächen sind nach Art. 57 BayBO häufig verfahrensfrei. Eine Baugenehmigung ist dann nicht erforderlich, sofern alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen, insbesondere zu Statik, Brandschutz und Abstandsflächen, eingehalten werden. Freiflächenanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Seit 2025 sind jedoch bestimmte privilegierte Anlagen im Außenbereich ebenfalls verfahrens-frei zulässig, etwa entlang von Autobahnen oder Schienenwegen oder sehr kleine Anlagen. Trafostationen und Speicher können gesonderten Regelungen unterliegen [2].\r\nBesondere Einschränkungen bestehen bei denkmalgeschützten Gebäuden. Sichtbare Module auf prägenden Dachflächen sind häufig nicht genehmigungsfähig; die Entschei-dung trifft die zuständige Denkmalschutzbehörde im Einzelfall. Die Installation auf asbest-haltigen Dächern ist in der Regel unzulässig und setzt eine fachgerechte Sanierung voraus.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n4\r\nPrüffragen für die Projektentscheidung\r\n1\r\nIst die geplante PV-Anlage am Standort verfahrensfrei zulässig oder genehmigungs-pflichtig (z. B. Dach- vs. Freiflächenanlage)?\r\n2\r\nBestehen standortbezogene Einschränkungen, etwa durch Denkmalschutz, kommunale Satzungen oder besondere Brandschutzanforderungen?\r\n3\r\nSind zusätzliche Genehmigungen oder Abstimmungen (z. B. für Speicher oder Trafostationen) erforderlich?\r\n2.3.2 Ausrichtung und Schattenwurf\r\nDie Stromerzeugung einer PV-Anlage wird maßgeblich durch die Ausrichtung der Module, deren Neigungswinkel sowie mögliche Verschattung beeinflusst. Diese Faktoren bestim-men nicht nur den Jahresertrag, sondern auch den zeitlichen Verlauf der Stromproduktion und damit den Eigenverbrauchsanteil.\r\nVerschattung\r\nVerschattung ist eines der wichtigsten Ertragsrisiken bei PV-Anlagen. Bereits Teilverschat-tungen, etwa durch benachbarte Gebäude, Bäume oder Dachaufbauten, können den Ertrag deutlich reduzieren. Bereiche mit regelmäßig auftretender oder lang andauernder Verschattung sind daher für die Installation von PV-Modulen nur eingeschränkt geeignet.\r\nBei Flachdächern ist zusätzlich der Eigenschattenwurf durch die Aufständerung der Module zu berücksichtigen. Zu geringe Reihenabstände können insbesondere in den Wintermonaten zu erheblichen Ertragseinbußen führen. Für den Mindestreihenabstand haben sich praxisnahe Faustformeln bewährt [3]:\r\n𝑀𝑖𝑛𝑑𝑒𝑠𝑡𝑟𝑒𝑖ℎ𝑒𝑛𝑎𝑏𝑠𝑡𝑎𝑛𝑑 (𝑅𝐴)= 3∗ 𝑀𝑜𝑑𝑢𝑙𝑘𝑎𝑛𝑡𝑒𝑛ℎöℎ𝑒 (𝐻)\r\nEine standortbezogene Verschattungsanalyse über das Jahr liefert eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Die konkrete Auslegung von Ausrichtung, Neigung und Reihenab-ständen erfolgt in der Regel durch den PV-Projektierer.\r\nAusrichtung und Neigung\r\nUnter verschattungsfreien Bedingungen erzielt eine Südausrichtung mit einer Neigung von etwa 30–40 Grad den höchsten Jahresertrag [4]. Ost-West-Ausrichtungen mit geringerer Neigung führen zwar zu einem etwas niedrigeren Gesamtertrag, erzeugen jedoch ein brei-teres Tagesprofil mit höheren Erträgen in den Morgen- und Abendstunden. Dies kann für Unternehmen mit entsprechenden Lastprofilen vorteilhaft sein und den Eigenverbrauch erhöhen. Die optimale Ausrichtung ist daher nicht allein eine technische Frage, sondern hängt wesentlich vom Stromverbrauchsprofil des Unternehmens ab. Abbildung 1 zeigt beispielhaft die Stromertragsprofile verschiedener Montagevarianten. Darin sind auch Systemverluste in Höhe von 15 Prozent aus u.a. Wechselrichter, Leitungen und Verschmut-zung enthalten.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n5\r\nAbbildung 1\r\nStromertragsprofile von PV-Anlagen in verschiedenen Montagevarianten\r\nQuelle: Eigene Berechnungen (FfE) für den 14.05.2024 als Beispieltag im Landkreis Erding\r\nPrüffragen für die Projektentscheidung\r\n1\r\nStehen geeignete, weitgehend verschattungsfreie Flächen zur Verfügung?\r\n2\r\nWelche Ausrichtung (Süd oder Ost-West) passt zum Stromverbrauchsprofil?\r\n3\r\nWelcher Neigungswinkel ist technisch und statisch umsetzbar?\r\n4\r\nIst eine standortbezogene Verschattungsanalyse sinnvoll?\r\n5\r\nBei Flachdächern: Sind ausreichende Reihenabstände vorgesehen?\r\n2.3.3 Dachform\r\nDie Dachform beeinflusst die Eignung eines Gebäudes für eine PV-Anlage, insbesondere im Hinblick auf Neigungswinkel, Montageaufwand und Ertrag. Bei industriell genutzten Nicht-wohngebäuden dominieren Flachdächer, die sich grundsätzlich gut für PV-Anlagen eignen.\r\nDachneigungen zwischen etwa 20 und 30 Grad ermöglichen – insbesondere bei Südaus-richtung – unter günstigen Bedingungen hohe Jahreserträge. Flachdächer erzielen ohne Aufständerung geringere Erträge, können jedoch durch geeignete Unterkonstruktionen in einen vorteilhaften Neigungsbereich gebracht werden. Aufständerungen erhöhen zwar die Investitionskosten, verbessern jedoch den Ertrag und begünstigen die Selbstreinigung der Module.\r\nSehr steile Dachneigungen über 45 Grad sind für PV-Anlagen weniger geeignet, spielen im industriellen Gebäudebestand jedoch meist keine relevante Rolle.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n6\r\nUnabhängig von der Dachform ist der bauliche Zustand entscheidend. Sanierungsbedürf-tige Dächer oder Dächer mit begrenzter Restlebensdauer eignen sich nur eingeschränkt, da PV-Anlagen typischerweise über mehrere Jahrzehnte betrieben werden.\r\nTabelle 1\r\nDachformen und deren Eigenschaften für PV-Anlagen\r\nNeigung\r\nDachform\r\nEignung für PV\r\nAnmerkung\r\n0 bis 5°\r\nFlachdach\r\nGut\r\nAufständerung empfohlen\r\n10 bis 15°\r\nFlaches Dach, Pultdach\r\nGut bis sehr gut\r\nHäufig Ost-West-Ausrichtung\r\n20 bis 30°\r\nPult- oder Satteldach\r\nSehr gut\r\nNahe am Ertragsoptimum\r\n>45°\r\nStark geneigtes Dach\r\nEingeschränkt\r\nIm Industriebereich selten\r\nPrüffragen für die Projektentscheidung\r\n1\r\nWelche Dachform liegt vor und ist sie grundsätzlich für eine PV-Anlage geeignet?\r\n2\r\nIst eine Aufständerung erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll?\r\n3\r\nReicht die Restlebensdauer des Dachs für den Anlagenbetrieb aus?\r\n4\r\nSind zusätzliche Prüfungen (Statik, Denkmalschutz, Dachzustand) erforderlich?\r\n2.3.4 Nutzbare Dach- und Freifläche\r\nDie nutzbare Dach- oder Freifläche bestimmt maßgeblich die mögliche Anlagenleistung und damit den Beitrag der Eigenenergieerzeugung zum Strombedarf des Unternehmens.\r\nAuf Flachdächern steht häufig ein großer Teil der Fläche grundsätzlich zur Verfügung. Durch Reihenabstände, Aufständerung und Eigenschatten reduziert sich die tatsächlich belegbare Modulfläche jedoch deutlich. In der Praxis können so häufig nur rund ein Viertel der Dachfläche mit Modulen belegt werden.\r\nGeneigte Dächer verfügen meist über eine geringere nutzbare Gesamtfläche, ermöglichen jedoch eine dichtere Modulbelegung. Dadurch kann der Anteil der tatsächlich belegbaren Fläche höher ausfallen als bei Flachdächern. Welche Variante günstiger ist, hängt von der konkreten Dachgeometrie und den statischen Rahmenbedingungen ab.\r\nFreiflächenanlagen ermöglichen grundsätzlich größere installierbare Leistungen, sind jedoch flächenintensiv und mit zusätzlichen planungs- und genehmigungsrechtlichen Anforderungen verbunden. Sie kommen vor allem für Unternehmen mit entsprechend großen Grundstücken in Betracht.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n7\r\nPrüffragen für die Projektentscheidung\r\n1\r\nWie groß sind die verfügbaren Dach- oder Freiflächen?\r\n2\r\nHandelt es sich um ein Flachdach, ein geneigtes Dach oder eine Freifläche?\r\n3\r\nReicht die mögliche Anlagenleistung für einen relevanten Eigenverbrauch?\r\n4\r\nSind Einschränkungen (Aufbauten, Abstände, Nutzungskonflikte) zu erwarten?\r\n2.3.5 Statik der Dachkonstruktion\r\nDie Tragfähigkeit der Dachkonstruktion ist eine zentrale Voraussetzung für die Installation einer PV-Anlage. Reichen die statischen Reserven nicht aus, ist eine Installation entweder nicht möglich oder mit zusätzlichen baulichen Maßnahmen verbunden. Die Statik stellt damit häufig einen frühen Ausschlussgrund oder Kostentreiber dar.\r\nDie statische Auslegung beeinflusst sowohl die Anzahl der installierbaren Module als auch die mögliche Installationsform (z. B. Aufständerung oder Dachdurchdringung). Insbeson-dere bei älteren Gebäuden ist eine statische Vorprüfung unerlässlich.\r\nPV-Anlagen verursachen zusätzliche ständige Lasten durch das Eigengewicht der Module, Unterkonstruktionen und gegebenenfalls Ballastierung. Diese variieren je nach Dachform und Montageart (Tabelle 2) [5].\r\nTabelle 2\r\nTypische zusätzliche Dachlasten durch PV-Anlagen (Richtwerte)\r\nDachform\r\nZusatzlast in kg/m² (ca.)\r\nSchrägdach\r\n16–24\r\nFlachdach ohne Dachdurchdringung\r\n7–12\r\nFlachdach mit Dachdurchdringung\r\n18–30\r\nFlachdach mit Wanne (gebäudeabhängig)\r\n30–120\r\nNeben den ständigen Lasten sind Wind- und Schneelasten zu berücksichtigen, die sich je nach Gebäudehöhe, Region und Neigung erheblich unterscheiden können.\r\nFür die statische Bewertung sind Bestandspläne und frühere Nachweise hilfreich. Fehlen diese oder bestehen Zweifel, ist eine Begutachtung durch einen qualifizierten Statiker erforderlich [6]. Die Prüfung erfolgt in der Regel im Rahmen der Vorplanung.\r\nPrüffragen für die Projektentscheidung\r\n1\r\nReicht die Tragkraft des Daches für eine PV-Anlage grundsätzlich aus?\r\n2\r\nWelche Installationsform ist statisch möglich?\r\n3\r\nLiegen verwertbare Bestandsunterlagen zur Dachstatik vor?\r\n4\r\nIst eine zusätzliche statische Begutachtung erforderlich?\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n8\r\n2.3.6 Synchronität von Stromverbrauchsprofil und PV-Produktion\r\nDie zeitliche Übereinstimmung von Stromverbrauch und PV-Erzeugung beeinflusst den Eigenverbrauchsanteil und damit die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Je höher der direkt genutzte Anteil, desto geringer sind Einspeisemengen und Abhängigkeiten vom Strom-markt.\r\nDas Verbrauchsprofil eines Unternehmens ist meist durch Betriebsabläufe vorgegeben. Das Erzeugungsprofil der PV-Anlage lässt sich über die Modulausrichtung beeinflussen.\r\nUnternehmen mit gleichmäßigem Tagesverbrauch oder Lastspitzen am Morgen und Abend profitieren häufig von einer Ost-West-Ausrichtung, da sie breitere Tageserzeugungsprofile ermöglicht und trotz geringerer Jahreserträge den Eigenverbrauch erhöhen kann. Unter-nehmen mit hohem Strombedarf zur Mittagszeit oder mit Speichermöglichkeiten erzielen hingegen meist mit einer Südausrichtung höhere wirtschaftliche Vorteile, weil die Stromer-zeugung zeitlich besser mit dem Verbrauch zusammenfällt.\r\nBatteriespeicher und Flexibilitätsmaßnahmen können die Synchronität weiter erhöhen, in-dem beispielsweise zur Mittagszeit von der PV-Anlage produzierter Strom für Lastspitzen in den Abendstunden gespeichert wird oder Strombedarfe in Zeiten hoher PV-Produktion verschoben werden. Allgemein steigern solche Maßnahmen jedoch Komplexität und Inves-titionskosten. Mehrere Optionen und Konfigurationen zu bewerten und zu vergleichen ist hier oft sinnvoll. Vertiefende Informationen zu Batteriespeichern und weiteren Flexibili-tätsoptionen finden sich in den Leitfäden Stromspeicher für Unternehmen (vbw/FfE, September 2025) und Energieflexibilitätsoptionen in der Industrie (vbw/FfE, Oktober 2024).\r\nPrüffragen für die Projektentscheidung\r\n1\r\nWie verläuft das eigene Stromverbrauchsprofil über den Tag?\r\n2\r\nWelche PV-Ausrichtung passt am besten zu den betrieblichen Lastspitzen?\r\n3\r\nSoll der Eigenverbrauch primär durch Ausrichtung oder durch zusätzliche Speicherlö-sungen erhöht werden?\r\n4\r\nWelche Auswirkungen ergeben sich auf Netzanschluss und Einspeisung?\r\n2.3.7 Netzanschlussbedarf\r\nDer Netzanschluss ist ein zentraler Erfolgsfaktor für PV-Projekte. Der Netzbetreiber legt Anschlusspunkt und Spannungsebene fest und definiert technische Anforderungen, etwa an Schutztechnik, Messkonzepte oder Einspeisebegrenzungen.\r\nMessung und Abrechnung erfolgen in der Regel über getrennte Zähler für Strombezug und Einspeisung. Die Kosten für Netzanschluss, Messeinrichtungen und erforderliche Anpas-sungen trägt grundsätzlich der Anlagenbetreiber. Bei notwendigem Netzausbau können zusätzliche Kosten entstehen.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n9\r\nDie Netzverträglichkeitsprüfung sollte frühzeitig angestoßen werden, da sie je nach Netz- situation mehrere Monate dauern und den Projektzeitplan maßgeblich beeinflussen kann.\r\nBatteriespeicher können dazu beitragen, den Eigenverbrauch zu erhöhen und Lastspitzen zu reduzieren. Dadurch lassen sich unter Umständen die erforderliche Anschlussleistung und laufende Netzentgelte senken. Ein vollständiger Inselbetrieb ist hingegen in der Regel weder wirtschaftlich noch organisatorisch sinnvoll und erfordert zusätzliche Schutz- und Umschaltkonzepte. In bestimmten Konstellationen kann die elektrische Verteilung als Kundenanlage betrieben werden, was die Weiterverteilung von Strom auf dem Betriebsge-lände ermöglicht. Dabei sind jedoch die geltenden Vorgaben zu Messung, Umlagen und energierechtlichen Pflichten zu beachten.\r\nPrüffragen für die Projektentscheidung\r\n1\r\nIst am vorgesehenen Anschlusspunkt ausreichend Netzkapazität für die geplante PV-Leistung verfügbar?\r\n2\r\nWelche Vorgaben ergeben sich aus Anschlussbedingungen, Messkonzepten und möglichen Einspeisebegrenzungen?\r\n3\r\nIst eine frühzeitige Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich und wie wirkt sich deren Dauer auf den Projektzeitplan aus?\r\n4\r\nKönnen Batteriespeicher oder andere Maßnahmen den Netzanschlussbedarf reduzie-ren?\r\n5\r\nEntstehen zusätzliche Kosten durch Netzverstärkungen oder -ausbau?\r\n2.3.8 Berechtigung für Fördermittelbezug\r\nFür PV-Anlagen stehen Unternehmen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Diese betreffen zum einen den Betrieb der Anlage, zum anderen die Finanzierung der Investition. Förderregelungen können die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage deutlich beeinflussen.\r\nDie Förderung des Anlagenbetriebs richtet sich insbesondere nach der installierten Leis-tung und der Art der Vermarktung des erzeugten Stroms. Je nach Anlagengröße kommen unterschiedliche Förderinstrumente zum Einsatz. Bei Anlagen mit bis zu 200 kWp kann zwischen fester EEG-Förderung und Direktvermarktung mit Marktprämie gewählt werden, zwischen 200 und 1.000 kWp ist die Direktvermarktung verpflichtend. Die im EEG gere-gelte Einspeisevergütung liegt zwischen 6,26 und 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung). Die Marktprämie für Anlagen zwischen 400 und 1.000 kWp liegt derzeit bei 5,90 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 7,70 ct/kWh (Volleinspei-sung). Anlagen mit weniger als 400 kWp erhalten höhere Marktprämien von bis zu 12,74 ct/kWh [7].\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n10\r\nAbbildung 2\r\nÜberblick Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen (Stand: Februar 2026)\r\nQuelle: Bundesnetzagentur [8]\r\nDie geltenden Fördersätze sowie der Mieterstromzuschlag werden von der Bundesnetza-gentur veröffentlicht [8]. Mit dem im Mai 2024 in Kraft getretenen Solarpaket I wurde die Direktvermarktungsschwelle auf 200 kWp angehoben und die Ausschreibungspflicht für Gebäude-PV auf 750 kWp abgesenkt [7]. Zudem entfällt die Marktprämie in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen; diese Förderstunden werden jedoch zeitlich angerechnet, sodass sich die Förderdauer entsprechend verlängert. Für Unternehmen bedeutet dies eine veränderte Erlösstruktur, jedoch keinen vollständigen Förderverlust.\r\nNeben der Betriebsförderung spielt die Finanzierung eine zentrale Rolle. Für PV-Anlagen stehen zinsgünstige Förderdarlehen zur Verfügung, die Investitionen erleichtern und die Kapitalkosten senken können. Auf Bundesebene ist insbesondere das Programm KfW 270 relevant, das PV-Anlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen fördert. Ergänzend bietet der Freistaat Bayern über die LfA Förderbank Bayern spezielle Kreditprogramme für Unternehmen an. Darüber hinaus können regional begrenzte Förderprogramme einzelner Kommunen zur Verfügung stehen, die jedoch häufig zeitlich oder finanziell begrenzt sind. Förderprogramme unterliegen regelmäßigen Anpassungen. Art, Umfang und Kombinier-barkeit der Förderinstrumente sollten daher im Projektzeitpunkt geprüft werden.\r\nPrüffragen für die Projektentscheidung\r\n1\r\nWelche Förderprogramme sind für die geplante PV-Anlage relevant?\r\n2\r\nWie hoch sind die aktuellen Fördersätze?\r\n3\r\nWelche Auswirkungen haben Förderbedingungen auf Erlöse, Laufzeiten und Vermark-tung?\r\n4\r\nSoll die Finanzierung über zinsgünstige Förderdarlehen erfolgen?\r\n5\r\nGibt es zusätzliche regionale oder kommunale Förderprogramme?\r\n6\r\nWie stabil sind die Förderbedingungen über die geplante Projektdauer?\r\nEEG-Förderung(< 100 kWp)Direktver-marktungmitMarktprämie(>100 kWp)Feste Einspeisevergütung Sätze werden halbjährlich von der BNetzA angepasst und sind für Volleinspeisung höher als für ÜberschusseinspeisungMarktprämie:monatliche Kompensation der Differenz zwischen anzulegendem Wert (Förderhöhe) und durchschnittlichem Marktwert Solar. Liegt Börsenpreis darüber, entfällt die Prämie.Mieterstrom(bis 1.000 kWp)PV-Strom innerhalb derselben Liegenschaft direkt an Letztver-braucher(z.B. gewerbliche Mieter) geliefert.Direktvermarktung:erzeugter Strom wird über Vermarkter an der Börse abgesetzt.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n11\r\n2.3.9 Wirtschaftlichkeit\r\nFür eine erste Einordnung lässt sich die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage anhand weniger zentraler Annahmen überschlägig bewerten. Die nachfolgende Beispielrechnung zeigt in neun aufeinander aufbauenden Schritten, wie Unternehmen mit begrenztem Datenauf-wand eine erste energetische und wirtschaftliche Bewertung vornehmen können. Ziel ist keine Detailkalkulation, sondern eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektierung.\r\nPrüffragen für die Projektentscheidung\r\n1\r\nBeruht die Wirtschaftlichkeitsabschätzung auf realistischen, standort- und projektspe-zifischen Annahmen?\r\n2\r\nWie hoch ist der wirtschaftlich nutzbare Eigenverbrauchsanteil und welche Erlöse ergeben sich aus Einspeisung oder Direktvermarktung?\r\n3\r\nWie robust ist das Ergebnis gegenüber veränderten Annahmen (z. B. Strompreise, Investitionskosten, Förderbedingungen)?\r\nDie folgenden Schritte greifen diese Fragen systematisch auf und machen transparent, wie sich einzelne Annahmen auf das wirtschaftliche Gesamtergebnis auswirken.\r\nSchritt I: Ausgangsdaten für Kennzahlen ermitteln\r\nDie zentralen Ausgangsdaten für die Wirtschaftlichkeitsabschätzung charakterisieren die zu betrachtende Anlage. Dazu werden benötigt:\r\n–\r\nVerfügbare Fläche (Dach- oder Freifläche) in m2,\r\n–\r\nFaktor Modulfläche (siehe Abschnitt Nutzbare Dach- und Freifläche) und\r\n–\r\nSpezifische Leistung der Module (typisch 200−220Wpm2) [9].\r\nSchritt II: Leistung der PV-Anlage berechnen\r\nMit den in Schritt I ermittelten Daten kann die Leistung der PV-Anlage wie folgt berechnet werden:\r\nAnlagenleistung in kWp=Verfügbare Fläche ∗ Faktor Modulfläche ∗ Spez.Leistung der Module1.000 WpkWp\r\nBeispiel\r\nVerfügbare Fläche: 1.200 m2 | Spez. Leistung: 220 Wpm2 |Faktor Modulfläche: 0,6\r\nAnlagenleistung in kWp=1.200 m2 ∗ 0,6 ∗ 220Wpm21.000 WpkWp=158 kWp\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n12\r\nSchritt III: Spezifischen Ertrag abschätzen\r\nUm später den Jahresertrag zu bestimmen, wird zunächst der spezifische Ertrag benötigt. Dieser ist abhängig von Standort und Ausrichtung der PV-Anlage und in Datenbanken abrufbar [10]. Der spezifische Ertrag liegt in Bayern bei ca. 1.000−1.100 kWhkWp und in Deutschland durchschnittlich bei ca. 900 kWhkWp) [11].\r\nIn manchen Datenbanken wird statt dem spezifischen Ertrag ein Capacity Faktor (CF) ange-geben. In Deutschland liegt der CF im Bereich zwischen 0,10 und 0,13 [10]. Der Spezifische Ertrag lässt sich mit dem CF wie folgt berechnen:\r\nSpezifischer Ertrag = Capacity Factor∗ 8.760∗kWhkWp\r\nBeispiel: CF von 0,12\r\nSpezifischer Ertrag = 0,12 ∗ 8.760∗ kWhkWp = 1.051 kWhkWp\r\nSchritt IV: Jahresertrag bestimmen\r\nDie Formel zur Berechnung des Jahresertrags über Anlagenleistung und spezifischen Ertrag lautet:\r\nJahresertrag PV in kWh=Anlagenleistung in kWp∗spez.Ertrag inkWhkWp\r\nBeispiel\r\nJahresertrag PV = 158 kWp ∗ 1.051 kWhkWp = 166 MWh\r\nSchritt V: Lastgangdaten einbinden\r\nUm den Eigenverbrauch zu ermitteln, wird der PV-Ertrag mit dem Stromverbrauch des Unternehmens abgeglichen. Zunächst wird der Lastgang des Stromverbrauchs (z.B. aus dem Energieabrechnungssystem) in Stunden- oder Viertelstundenwerten exportiert oder, sofern noch keine Eigenenergieerzeugung vorhanden ist, beim Stromversorger abgefragt.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n13\r\nBeispiel\r\nEin Mittelständisches Logistik-Unternehmen (1-Schicht-Betrieb, Stromspitze durch Laden elektrischer Stapler in den Abendstunden, Grundlast von ca. 10 kW) überlegt die in Schritt I und II berechnete PV-Anlage zu installieren. Abbildung 3 zeigt den Strom-Lastgang in ei-ner für das Unternehmen typischen Arbeitswoche.\r\nAbbildung 3\r\nStromverbrauch des beispielhaften mittelständischen Logistikunterneh-mens in einer typischen Woche (Montag bis Sonntag)\r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\nAls PV-Ertrag wird ein Prognosewert (z.B. aus einer PV-Simulation [10]) verwendet. Dieser wird ebenfalls in Stunden- oder Viertelstundenauflösung benötigt. Anschließend werden Lastgang und PV-Ertrag verglichen und charakteristische Werte je Zeitschritt bestimmt:\r\n–\r\nEigenverbrauch = Minimum(PV-Ertrag, Stromverbrauch),\r\n–\r\nÜberschuss PV = Maximum(PV-Ertrag – Stromverbrauch, 0) und\r\n–\r\nRestbedarf Netz = Maximum(Stromverbrauch – PV-Ertrag, 0).\r\nBeispiel: Mittelständisches Logistik-Unternehmen\r\nDie PV-Anlage ist, wie Abbildung 4 zeigt, in der Lage, die Stromgrundlast tagsüber zu de-cken. Die Lastspitzen in den Abendstunden müssen jedoch über Netzbezug abgedeckt wer-den. Insbesondere am Wochenende wird der PV-Strom tagsüber in das Stromnetz einge-speist.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n14\r\nAbbildung 4\r\nAbgleich von Stromverbrauch des beispielhaften Logistikunternehmens und PV-Ertrag in einer typischen Woche (Montag bis Sonntag)\r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\nNachdem die Zeitschritte über den Betrachtungszeitraum (in der Regel ein Jahr) aufsum-miert wurden, können Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad berechnet werden:\r\nEigenverbrauchsquote = 𝐸𝑖𝑔𝑒𝑛𝑣𝑒𝑟𝑏𝑟𝑎𝑢𝑐ℎ PV−Ertrag\r\nAutarkiegrad= 𝐸𝑖𝑔𝑒𝑛𝑣𝑒𝑟𝑏𝑟𝑎𝑢𝑐ℎ 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑣𝑒𝑟𝑏𝑟𝑎𝑢𝑐ℎ\r\nBeispiel: Mittelständisches Logistik-Unternehmen\r\nÜber ein Jahr hinweg werden so 116 MWh Strom selbst verbraucht. Insbesondere am Wo-chenende wird der PV-Strom tagsüber ins Stromnetz eingespeist. Insgesamt ergibt sich eine Einspeisung von 50 MWh pro Jahr. Abbildung 5 zeigt die Zeiten und Höhe von Einspei-sung und Netzbezug.\r\ntromverbrau h -Eigennutzung -Erträge\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n15\r\nAbbildung 5\r\nNetzbezug und Einspeisung des beispielhaften Logistikunternehmens in einer typischen Woche (Montag bis Sonntag)\r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\nSchritt VI: Investitionskosten abschätzen\r\nDie Investitionskosten können initial über die Anlagenleistung und spezifische Investitions-kosten abgeschätzt werden. Die spezifischen Anlagenkosten liegen bei 700–2.000 EUR/kWp [12], wobei Werte 800 –1.200 EUR/kWp für Dach- und 700 – 900 EUR/kWp für Freiflächenanlagen typisch sind.\r\n𝐼𝑛𝑣𝑒𝑠𝑡𝑖𝑡𝑖𝑜𝑛𝑠𝑘𝑜𝑠𝑡𝑒𝑛= 𝐴𝑛𝑙𝑎𝑔𝑒𝑛𝑙𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔 𝑖𝑛 kWp ∗ 𝑠𝑝𝑒𝑧.𝐼𝑛𝑣𝑒𝑠𝑡𝑖𝑡𝑖𝑜𝑛𝑠𝑘𝑜𝑠𝑡𝑒𝑛 𝑖𝑛 €kWp\r\nBeispiel\r\nDas mittelständische Logistikunternehmen (Schritt V.) hat Spezifische Investitionskosten von 900 EUR/kWp\r\n𝐼𝑛𝑣𝑒𝑠𝑡𝑖𝑡𝑖𝑜𝑛𝑠𝑘𝑜𝑠𝑡𝑒𝑛 = 158 kWp ∗ 900 €kWp = 142.200 €\r\n- - etzbezugEins eisung\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n16\r\nSchritt VII: Jährliche Einsparungen und Einnahmen bestimmen\r\nDie jährlichen Einnahmen ergeben sich aus den Einsparungen durch Eigenverbrauch und gegebenenfalls dem Erlös für die Einspeisung des Überschussstroms:\r\n𝐸𝑖𝑛𝑠𝑝𝑎𝑟𝑢𝑛𝑔 𝑖𝑛€𝑎 = 𝐸𝑖𝑔𝑒𝑛𝑣𝑒𝑟𝑏𝑟𝑎𝑢𝑐ℎ 𝑖𝑛 𝑘𝑊ℎ 𝑎 ∗ 𝑀𝑖𝑡𝑡𝑙𝑒𝑟𝑒𝑟 𝑆𝑡𝑟𝑜𝑚𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑖𝑛 €𝑘𝑊ℎ\r\n𝐸𝑖𝑛𝑠𝑝𝑒𝑖𝑠𝑒𝑒𝑟𝑙ö𝑠 𝑖𝑛 €𝑎=Ü𝑏𝑒𝑟𝑠𝑐ℎ𝑢𝑠𝑠𝑠𝑡𝑟𝑜𝑚 𝑖𝑛 𝑘𝑊ℎ 𝑎 ∗ 𝑉𝑒𝑟𝑔ü𝑡𝑢𝑛𝑔 𝑖𝑛 €𝑘𝑊ℎ\r\nBei Anlagen bis zu 100 kWp wird laut EEG eine Einspeisevergütung gezahlt. Ab 100 kWp wird eine Marktprämie gezahlt, die sich bei Anlagen bis zu 1.000 kWp an einem im EEG festgelegten Wert orientieren (Stand August 2025: 5,96 ct/kWh).\r\nBeispiel\r\nDas mittelständische Logistikunternehmen (Schritt V.) kalkuliert folgendermaßen:\r\n–\r\nEigenverbrauch: 116 MWh/a, Einspeisung: 50 MWh/a\r\n–\r\nEinsparung durch Eigenverbrauch: 200 €/MWh\r\n–\r\nEinspeisevergütung: 60 €/MWh\r\n𝑆𝑡𝑟𝑜𝑚𝑘𝑜𝑠𝑡𝑒𝑛𝑒𝑖𝑛𝑠𝑝𝑎𝑟𝑢𝑛𝑔=116 𝑀𝑊ℎ𝑎 ∗ 200 €𝑀𝑊ℎ=23.200 €𝑎\r\n𝐸𝑖𝑛𝑠𝑝𝑒𝑖𝑠𝑒𝑣𝑒𝑟𝑔ü𝑡𝑢𝑛𝑔=50 𝑀𝑊ℎ𝑎 ∗ 60 €𝑀𝑊ℎ=3.000 €𝑎\r\nSchritt VIII: Jährliche Betriebskosten abschätzen\r\nDen Einnahmen gegenübergestellt werden Betriebskosten für Wartung, Versicherung und Monitoring. Bei PV-Anlagen kann dabei jährlich mit ca. 1,5 Prozent der Investitionskosten gerechnet werden [4].\r\nBeispiel\r\nDas mittelständische Logistikunternehmen (Schritt V.) kalkuliert mit Spezifischen Betriebs-kosten von 1,5 Prozent der Investitionskosten pro Jahr.\r\n𝐵𝑒𝑡𝑟𝑖𝑒𝑏𝑠𝑘𝑜𝑠𝑡𝑒𝑛= 142.200 € ∗ 1,5 %𝑎 = 2.133 €𝑎\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n17\r\nSchritt IX: Wirtschaftlichkeit berechnen\r\nAuf Basis der Investitionskosten, Betriebskosten und jährlichen Einnahmen lässt sich mit-tels favorisierter Methoden die Wirtschaftlichkeit bewerten. Im Folgenden wird die Amor-tisationszeit berechnet, um zu bestimmen, wie lange es dauert, bis die Investition in die PV-Anlage durch Einsparungen und Einnahmen ausgeglichen wurden.\r\nDie Amortisationszeit berechnet sich nun wie folgt:\r\n𝐴𝑚𝑜𝑟𝑡𝑖𝑠𝑎𝑡𝑖𝑜𝑛𝑠𝑧𝑒𝑖𝑡= 𝐼𝑛𝑣𝑒𝑠𝑡𝑖𝑡𝑖𝑜𝑛𝑠𝑘𝑜𝑠𝑡𝑒𝑛 𝑖𝑛 €(𝐸𝑖𝑛𝑠𝑝𝑎𝑟𝑢𝑛𝑔+𝐸𝑖𝑛𝑠𝑝𝑒𝑖𝑠𝑒𝑒𝑟𝑙ö𝑠−𝐵𝑒𝑡𝑟𝑖𝑒𝑏𝑠𝑘𝑜𝑠𝑡𝑒𝑛) 𝑖𝑛 €𝑎\r\nBeispiel\r\n𝐴𝑚𝑜𝑟𝑡𝑖𝑠𝑎𝑡𝑖𝑜𝑛𝑠𝑧𝑒𝑖𝑡= 142.200 €23.200 €𝑎+3.000 €𝑎−2.133 €𝑎=5,9 𝑎\r\nFür maximale Wirtschaftlichkeit ist eine gezielte Optimierung des Eigenverbrauchs entscheidend. Dazu gehören die Verschiebung geeigneter Lasten in sonnenintensive Stun-den, der Einsatz von Energiemanagementsystemen, die Integration von Batteriespeichern sowie die Kopplung mit E-Mobilität, um Erzeugung und Verbrauch bestmöglich abzustim-men und Lastspitzen zu glätten.\r\nBei größeren Projekten (insbesondere Freiflächen-PV) sind neben § 6 EEG auch landes-rechtliche Vorgaben zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Bürgern zu berück-sichtigen. Zentral ist dabei das Bayerische Gesetz zur Beteiligung an den Erlösen aus Erneu-erbaren Energien. Für typische Dach-PV-Anlagen im Unternehmensbereich ist dies regel-mäßig nicht einschlägig; ansonsten sollte die Beteiligungsfrage jedoch frühzeitig in Kalkula-tion und Kommunikation einbezogen werden (vgl. ausführlich Kapitel 3.2).\r\n2.3.10 Reduktion CO₂-Emissionen\r\nFür viele Unternehmen sind die Reduktion von CO₂-Emissionen und eigene Klimaziele ein zentrales Motiv für die Investition in eine PV-Anlage. Umso höher der Strombedarf und der Emissionsfaktor des bezogenen Netzstroms (dieser ist über den Stromlieferanten erhält-lich) sind, desto größer ist das CO₂-Einsparpotenzial.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n18\r\nDie potenzielle Einsparung lässt sich mit folgender Formel berechnen:\r\n𝐸𝑣𝑒𝑟𝑚 = 𝐸𝐹𝑁𝑒𝑡𝑧∗ 𝐸𝑃𝑉∗ 𝑎𝐸𝑉\r\n𝐸verm: vermiedene Emissionen\r\n𝐸𝐹 etz: Emissionsfaktor Bezugsstrom\r\n𝐸 : jährliche PV-Erzeugung\r\n𝑎E : Eigenverbrauchsanteil\r\nBeispiel:\r\nStromproduktion PV-Anlage: 200 MWh, Eigenverbrauchsanteil: 70 %, Emissionsfaktor Be-zugsstrom: ,3 kg CO₂-Äq./kWh\r\n𝐸𝑣𝑒𝑟𝑚 = 0,35𝑘𝑔 𝐶𝑂2−Ä𝑞.kWh∗ 200 𝑀𝑊ℎ∗ 0,7=49 𝑡 𝐶𝑂2\r\nDie Bilanz verbessert sich zusätzlich, wenn die PV-Erzeugung Lastspitzen verschiebt und dadurch indirekte Emissionen aus Spitzenkraftwerken vermeidet. Insgesamt stärkt PV die Klimastrategie, reduziert CO₂-Kosten bei und unterstützt die Berichterstattung durch klar quantifizierbare Wirkungen.\r\nPrüffrage für die Projektentscheidung\r\nIst die Reduzierung von Treibhausgasemissionen Teil der Unternehmensstrategie und stif-tet einen immateriellen Wert?\r\n2.4 Übersicht PV-Projektierungsprozess\r\nAbbildung 6 stellt den Projektierungsprozess einer PV-Anlage in drei Phasen dar: Vorpla-nung und Machbarkeit, konkrete Projektplanung sowie Bau und Inbetriebnahme. Sie ver-anschaulicht die zeitliche Abfolge und die zentralen inhaltlichen Schwerpunkte der einzel-nen Phasen.\r\nJede Phase umfasst mehrere Projektschritte, die je nach Standort, Anlagentyp und Projekt-größe unterschiedlich ausgeprägt sein können. Die Abbildung dient Unternehmen als Orientierung entlang des gesamten Planungs- und Umsetzungsprozesses. Ergänzend wer-den typische Stakeholder, mögliche Fallstricke sowie relevante Förderoptionen auf Bundes- und Landesebene (Freistaat Bayern) aufgezeigt.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n19\r\nAbbildung 6\r\nProzessübersicht der Projektierung einer PV-Anlage\r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\nFlächenauswahl und –bewertung:-Erzeugungskriterien: Aus-richtung, Globalstrahlung, Bodengüte, Schutzstatus-Eigentumsverhältnis:Eigentum oder Pacht?Vorplanung& MachbarkeitKonkreteProjektplanungBau & InbetriebnahmeProjektkonzept-Netzanschlussbegehren-Netzanschlusspunkt-Anlagenzertifikat-Abgabe Unterlagen zur Errichtungsplanung-Aktuell offen: rechtlicher Rahmen bei Arealnetzen (Begriff der „Kundenanlage“)-Bestellung und Bau der Übergabestation-Abnahme der Übergabestation / Anschlussder AnlageAnlagenbau-Bauvertrag mit Generalunternehmen-BauleistungsversicherungErtragsprognosen (bspw. Renewables.ninja)Wirtschaftlichkeitsberechnung-Kosten: Investition, Netzanschluss, Kapital, Betrieb-vs. Ersparnisse ausEigenverbrauch(und Erlöse durch Einspeisung)Inbetriebnahme-EZA Konformitätserklärung-NetzanschlussGenehmigung-Falls kein Bebauungsplan vorhanden: Abstimmung Gemeinde-/Stadtrat, Bauleitplanung durch Gemeinde-i.d.R. keine Baugenehmigung nötig(sofern Art.57 Abs. 2 Nr.9 der BayBO gilt)Vermarktung Nur wenn Überschüsse-bestehen-eingespeist werden dürfen-ggf. EEG-Vergütung(bei Anlagen < 100 kWh)Finanzierung-Eigenkapital-Fremdkapital-Ggf. Förderung Netzanbindung-Abfrageverfügbarer Netzkapazitäten\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n20\r\n2.4.1 Vorplanung und Machbarkeit\r\nZiel der Vorplanung ist es, frühzeitig zu prüfen, ob ein PV-Projekt am vorgesehenen Stand-ort technisch umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. In dieser Phase werden zentrale Weichenstellungen vorgenommen, die über die weitere Projektverfolgung entscheiden. Neben technischen und wirtschaftlichen Fragen sind insbesondere Eigentumsverhältnisse, Netzanschlussmöglichkeiten und regulatorische Rahmenbedingungen zu klären.\r\nFlächenauswahl und -bewertung (PS 1.1)\r\nIn der Vorplanung werden potenzielle Dach- oder Freiflächen auf ihre grundsätzliche Eignung geprüft. Maßgeblich sind Ertragspotenzial, bauliche und statische Voraussetzun-gen sowie rechtliche Restriktionen, etwa aus Natur- oder Denkmalschutz. Diese Kriterien bilden die Grundlage für eine belastbare Standortentscheidung.\r\nNetzabfrage (PS 1.2)\r\nParallel erfolgt eine unverbindliche Abfrage der verfügbaren Netzkapazitäten beim zustän-digen Verteilnetzbetreiber (VNB). Ziel ist eine erste Einschätzung, ob und in welchem Umfang eine Einspeisung am Standort grundsätzlich möglich ist. Diese Abfrage ersetzt kein formelles Netzanschlussbegehren, dient jedoch der frühen Risikominimierung.\r\nIndikativ werden dabei geklärt:\r\n−\r\nverfügbare Kapazitäten im vorgelagerten Netz,\r\n−\r\nmögliche Spannungsebene für Einspeisung,\r\n−\r\npotenzielle Einspeisepunkte und\r\n−\r\nerste technische Einschränkungen.\r\nProjektkonzept (PS 1.3)\r\nAuf Basis der Standort- und Netzbewertung wird ein technisches und wirtschaftliches Grundkonzept entwickelt. Dieses umfasst Anlagengröße, die Ausrichtung, möglichen Speichereinsatz sowie die vorgesehene Stromverwendung (Eigenverbrauch und Einspei-sung). Zudem werden Förder-, Steuer- und Finanzierungsaspekte in das Konzept integriert.\r\nErtragsprognose und Wirtschaftlichkeitsberechnung (PS 1.4)\r\nDie Ertragsprognose basiert auf standortbezogenen Einstrahlungsdaten sowie technischen Annahmen unter Berücksichtigung lokaler Einflussfaktoren. Darauf aufbauend wird der Eigenverbrauchsanteil abgeschätzt und eine erste projektbezogene Wirtschaftlichkeits-rechnung durchgeführt. In dieser Phase sollten bereits konkrete Kostenannahmen verwen-det werden, um eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektierung zu schaffen.\r\nStakeholderübersicht\r\nEine frühzeitige Einbindung relevanter Stakeholder reduziert das Risiko späterer Verzöge-rungen und Mehrkosten. Tabelle 3 gibt einen Überblick über die relevanten Stakeholder der ersten Projektierungsphase. Die Projektierungsschritte (PS) sind in der ersten Spalte über die Kürzel referenziert: die erste Zahl beschreibt die Projektierungsphase, die zweite\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n21\r\nZahl den Projektierungsschritt innerhalb der Phase. Die Symbole entsprechen denen in Abbildung 6 für eine einfachere Zuordnung.\r\nTabelle 3\r\nVorplanung: Stakeholder und Risiken\r\nStakeholder\r\nMögliche Fallstricke und Risiken\r\nEigentümer\r\nPS 1.1\r\n–\r\nUnklare Eigentums-/Pachtverhältnisse\r\n–\r\nKurzfristige Verträge ohne Investitionssicherheit\r\n–\r\nFehlende Zustimmung bei mehreren Eigentümern\r\nInvestoren\r\nPS 1.4\r\n–\r\nUnrealistische Ertrags-/Kostenannahmen\r\n–\r\nFehlende Sensitivitätsanalysen\r\n–\r\nRisiken negativer Preise / PPA unzureichend bewertet\r\nProjektmanager\r\nPS 1.1\r\n–\r\nFehlbewertung von Standortfaktoren\r\n–\r\nUnzureichende Prüfung z.B. baulicher Voraussetzungen\r\nPS 1.2\r\n–\r\nUnklare Standortdaten / fehlende Abstimmung mit Netzbe-treibern\r\nPS 1.3\r\n–\r\nTechnische Auslegung nicht am Lastprofil ausgerichtet\r\n–\r\nFalsche Dimensionierung (inkl. Eigenverbrauch/Einspeiseli-mits)\r\nPS 1.4\r\n–\r\nVeraltete/ungeeignete Einstrahlungs- und Verlustannahmen (Verschattung, Systemverluste)\r\n–\r\nVerfügbarkeit zu optimistisch angesetzt\r\n–\r\nBetriebs-/Anschlusskosten unvollständig kalkuliert\r\nFinanzabteilung\r\nPS 1.3\r\n–\r\nStrompreis/Laufzeit/Förderung zu optimistisch\r\n–\r\nFörder-/Steueraspekte nicht integriert\r\nPS 1.4\r\n–\r\nStrompreisentwicklung/Eigenverbrauch/Förderkonditionen fehlerhaft angesetzt\r\n–\r\nSteuern/Finanzierungseffekte unzureichend berücksichtigt\r\nKommune/ Behörde\r\nPS 1.1\r\n–\r\nSpäte Einbindung führt zu Verzögerungen\r\n–\r\nNatur-/Denkmalschutz nicht frühzeitig geklärt\r\nPS 1.2\r\n–\r\nVerzögerungen bei Leitungsführung/Durchleitungen\r\n–\r\nUnklare Zuständigkeiten\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n22\r\nGutachter\r\nPS 1.1\r\n–\r\nUnvollständige/fehlerhafte Gutachten\r\n–\r\nDaten nicht aktuell\r\nPS 1.4\r\n–\r\nModellierung/Parameter (Wirkungsgrade, Temperatur, Verluste) unplausibel\r\n–\r\nFehlende Validierung/Plausibilisierung\r\nVerteilnetzbetreiber\r\nPS 1.2\r\n–\r\nLange Bearbeitung / unklare Kapazitäten und Anforderun-gen\r\n–\r\nRückmeldungen verzögert (hohe Auslastung)\r\n–\r\nUnvollständige Unterlagen bremsen das Verfahren\r\nInstallationspartner\r\nPS 1.2\r\n–\r\nAufwand für Tiefbau/Leitungsanbindung unterschätzt\r\n–\r\nUnzureichende Koordination mit Netzbetreiber\r\nSystemanbieter\r\nPS 1.3\r\n–\r\nInkompatible Komponenten / fehlende Netz- und Sicherheitsnachweise\r\n–\r\nLiefer-/Preisrisiken (Engpässe, Änderungen)\r\nRegulatorisches Umfeld/ Regulatorik\r\nPS 1.4\r\n–\r\nEEG-/Förder-/Ausschreibungsänderungen verändern Kalkulation\r\n–\r\nEigenverbrauch als Robustheitsfaktor nicht ausreichend berücksichtigt\r\n2.4.2 Konkrete Projektplanung\r\nNach Abschluss der Vorplanung wird das Projekt verbindlich ausgearbeitet. In dieser Phase werden Netzanschluss, Genehmigungen, Finanzierung und Vermarktung konkret festge-legt. Ziel ist, alle Voraussetzungen für Bau und Inbetriebnahme zu schaffen. Fehleinschät-zungen wirken sich hier besonders kosten- und zeitkritisch aus.\r\nNetzanschluss (PS 2.1)\r\nIn dieser Phase erfolgt das formelle Netzanschlussbegehren beim zuständigen Netzbetrei-ber sowie die Festlegung des Netzanschlusspunktes. Umfang und Komplexität hängen maßgeblich von Anlagengröße und verfügbarer Netzkapazität ab. Technische Anforderun-gen, Zeitbedarf und mögliche Netzausbaukosten sollten frühzeitig in die Projekt- und Finanzplanung integriert werden.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n23\r\nGenehmigung (PS 2.2)\r\nJe nach Standort und Anlagentyp sind unterschiedliche Genehmigungen erforderlich. Viele Dach-PV-Anlagen sind in Bayern verfahrensfrei, sofern keine öffentlichen Belange betrof-fen sind. Für Freiflächenanlagen können zusätzlich bauplanungs- oder naturschutzrechtli-che Prüfungen relevant werden (Kapitel 2.3.1). Eine frühzeitige Abstimmung mit den zu-ständigen Behörden reduziert Genehmigungsrisiken.\r\nFinanzierung (PS 2.3)\r\nDie Finanzierung erfolgt häufig über eine Kombination aus Eigenmitteln und Förderdarle-hen. Relevante Programme bestehen auf Bundes- und Landesebene (Kapitel 2.3.8). Eine realistische Liquiditätsplanung bis zur Inbetriebnahme ist entscheidend, um Verzögerun-gen oder Kostensteigerungen abzufedern.\r\nVermarktung (PS 2.4)\r\nDie Vermarktungsstrategie richtet sich nach Anlagengröße, Eigenverbrauchspotenzial und Netzanschluss. Vorrangig ist zu prüfen, welcher Anteil des erzeugten Stroms wirtschaftlich im Unternehmen genutzt werden kann. Für eingespeiste Überschüsse gelten je nach Anla-gentyp unterschiedliche EEG-Vorgaben (Kapitel 2.3.8). Bei Freiflächenanlagen ist zudem die Beteiligung von Kommunen und Gemeinden an den Erlösen nach § 6 EEG zu beachten.\r\nTabelle 5\r\nKurzüberblick der Einspeisungs- und Vergütungsmodelle.\r\nAnlagentyp\r\nVermarktung\r\nHinweise\r\nDach- ≤ kW\r\nEinspeisevergütung oder Marktprämie\r\nEigenverbrauch möglich; Direktvermarktung optional\r\nPV > 200 kW (Dach & Freifläche)\r\nDirektvermarktungspflicht (Marktprämie)\r\nEigenverbrauch möglich; Direktvermarktung nur für Überschüsse\r\nFreiflä he ≤ MW\r\nFörderung ohne Ausschreibung\r\nNur nicht-landwirtschaftlich genutzte Flächen (§ 48 EEG)\r\nFreifläche > 1 MW und Dach > 750 kW\r\nAusschreibungspflicht (BNetzA)\r\nZuschlag bestimmt Vergütung\r\nMit dem Solarpaket I entfällt die Marktprämie in Stunden mit negativen Börsenpreisen (Kapitel 2.3.8). Für die Projektentscheidung ist daher eine bewusste Vermarktungsstrate-gie erforderlich. Je nach Anlagengröße kommen Eigenverbrauch mit Teileinspeisung, verpflichtende Direktvermarktung oder – bei größeren Anlagen – langfristige Stromliefer-verträge (z. B. PPA) in Betracht. Jede Variante ist mit unterschiedlichen Preis-, Mengen- und Prognoserisiken verbunden, die in der Wirtschaftlichkeitsrechnung systematisch abzu-bilden sind (Kapitel 2.3.9).\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n24\r\nStakeholderübersicht\r\nEine frühzeitige Einbindung relevanter Stakeholder reduziert das Risiko späterer Verzöge-rungen und Mehrkosten. Im Vergleich zur Phase Vorplanung und Machbarkeit sind nun teils andere Stakeholder von Bedeutung, wie Tabelle 4 zeigt.\r\nTabelle 4\r\nProjektplanung: Stakeholder und Risiken\r\nStakeholder\r\nMögliche Fallstricke und Risiken\r\nFlächeneigentümer / Betreiber des Arealnetzes\r\nPS 2.1\r\n–\r\nRe htslage „Kundenanlage“ unklar\r\n–\r\nZuständigkeiten/Zustimmung ungeklärt; interne Netz- infrastruktur unterschätzt\r\nPS 2.2\r\n–\r\nNutzungs-/Eigentumsrechte und Zustimmungen nicht gesichert\r\n–\r\nKonflikte bei naturschutzrelevanten Flächen\r\nInvestoren und Projektentwickler\r\nPS 2.3\r\n–\r\nLange Prüfprozesse / zusätzliche Sicherheiten\r\n–\r\nAblehnung wegen unvollständiger Modelle oder fehlender Genehmigungen\r\n–\r\nTechnische Planung und Finanzierung/Erlösrisiken (Direktvermarktung) nicht abgestimmt\r\nProjektmanager\r\nPS 2.1\r\n–\r\nTechnische Vorabklärung fehlt\r\n–\r\nAnschlussannahmen falsch / Abstimmung mit VNB und Zertifizierer zu spät\r\nPS2.2\r\n–\r\nUnterlagen unvollständig; Verfahrensfreiheit nach BayBO falsch eingeschätzt\r\n–\r\nBehörden zu spät eingebunden\r\nPS 2.3\r\n–\r\nVermarktungsstrategie zu spät festgelegt\r\n–\r\nFernwirktechnik-Anforderungen unklar\r\n–\r\nSchnittstellen Betreiber–Vermarkter–Netzbetreiber nicht sauber definiert\r\nFinanzabteilung\r\nPS 2.3\r\n–\r\nStrompreise/Eigenverbrauch/Förderhöhe zu optimistisch\r\n–\r\nLiquiditätsplanung unklar\r\n–\r\nBauverzug/Kostensteigerungen nicht eingepreist\r\nPS 2.4\r\n–\r\nMarktprämie/Börsenpreise/PPA-Konditionen falsch angesetzt\r\n–\r\nNegative Preise unzureichend berücksichtigt\r\n–\r\nLangfristige Vertragsrisiken nicht bewertet\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n25\r\nKommune/ Behörde\r\nPS 2.2\r\n–\r\nVerzögerungen bei Bauleit-/FNP-Abstimmung\r\n–\r\nZuständigkeiten/Auflagen (Natur/Wasser/Immission) unklar\r\nUntere Naturschutz- und Denkmalschutzbehörden\r\nPS 2.2\r\n–\r\nAnforderungen spät erkennbar\r\n–\r\nZusätzliche Gutachten erforderlich\r\n–\r\nEingriffsregelungen beeinflussen Layout/Flächennutzung\r\nFörderstellen\r\nPS 2.3\r\n–\r\nFörderbedingungen falsch interpretiert\r\n–\r\nFristen versäumt / Kontingente ausgeschöpft\r\n–\r\nProgrammänderungen/Antragsvoraussetzungen als politi-sches Risiko\r\nVerteilnetzbetreiber\r\nPS 2.1\r\n–\r\nLange Bearbeitung / Kapazitätsrückmeldungen unklar\r\n–\r\nAnschlussanforderungen (Schutz/Blindleistung/Fern-wirktechnik) zu spät berücksichtigt\r\n–\r\nUnvollständige Unterlagen verzögern Anschluss\r\nZertifizierungsstelle\r\nPS 2.1\r\n–\r\nVerzögerungen beim Anlagenzertifikat\r\n–\r\nZusätzliche Prüfanforderungen\r\n–\r\nHoher Abstimmungsbedarf (v. a. Mittelspannung)\r\nVersicherer\r\nPS 2.1\r\n–\r\nZustimmungspflichten für WR-/Speicherstandorte\r\n–\r\nBrandschutz-/Abstandsanforderungen\r\n–\r\näte Einbindung → Verzögerungen/Deckungslücken\r\nDirektvermarkter\r\nPS 2.4\r\n–\r\nPreisbildungsmodell/Fees intransparent\r\n–\r\nPrognosen/Reporting unzureichend\r\n–\r\nFernwirk-/Datenanbindung verzögert\r\nStromkunden (z.B. PPA-Partner)\r\nPS 2.4\r\n–\r\nVertragsrisiken (Laufzeit, Preisformel, Abnahme)\r\n–\r\nBonitätsrisiken\r\n–\r\nNachverhandlungen bei Marktänderungen\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n26\r\n2.4.3 Bau und Inbetriebnahme\r\nNach Abschluss der Projektplanung wird das Vorhaben umgesetzt. Diese Phase reicht von der Errichtung der technischen Infrastruktur bis zur formalen Inbetriebnahme der Anlage. Fehler oder Verzögerungen wirken sich unmittelbar auf Zeitplan, Kosten und Erlöse aus.\r\nÜbergabestation und Netzanschluss (PS 3.1)\r\nVor dem Anlagenbau wird die Übergabestation errichtet und der elektrische Anschluss vorbereitet. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Abnahme durch den Netzbetreiber. Eine enge terminliche Abstimmung ist erforderlich, um Verzögerungen bei Anschluss und Zuschaltung zu vermeiden.\r\nAnlagenbau (PS 3.2)\r\nDer Anlagenbau erfolgt in der Regel durch ein Generalunternehmen, das Planung, Liefe-rung und Montage koordiniert. Für die Bauphase ist eine Bauleistungsversicherung sinn-voll, um Risiken aus Witterung, Transport oder Montagefehler abzudecken.\r\nGeneralunternehmen übernehmen häufig bereits vor Baubeginn unterstützende Aufga-ben, etwa technische Vorprüfungen oder Abstimmungen mit Netzbetreibern und Prüfin-stanzen. Eine frühe Einbindung erleichtert die Koordination und reduziert spätere Anpas-sungen.\r\nInbetriebnahme (PS 3.3)\r\nVor der Einspeisung sind alle technischen Nachweise zu erbringen, insbesondere die EZA-Konformitätserklärung gemäß den einschlägigen technischen Anschlussregeln. Nach erfolgreicher Prüfung und Netzanschluss gilt die Anlage als in Betrieb genommen. Erst ab diesem Zeitpunkt können Einspeisevergütung oder Direktvermarktung starten.\r\nStakeholderübersicht\r\nAuch in dieser Phase treten neue Stakeholder hinzu, wodurch zusätzliche Koordinations- und Abstimmungsrisiken entstehen.\r\nTabelle 6\r\nBau und Inbetriebnahme: Stakeholder und Risiken\r\nStakeholder\r\nMögliche Fallstricke und Risiken\r\nGrundstücks- oder Gebäudeeigentümer\r\nPS 3.1\r\n–\r\nEinschränkungen bei Flächennutzung\r\n–\r\nGenehmigungs-/Zutrittsprobleme\r\n–\r\nVerantwortlichkeiten für bauliche Anpassungen unklar\r\nProjektmanager\r\nPS 3.1\r\n–\r\nUnterlagen unvollständig\r\n–\r\nBau-/Abnahmetermine schlecht koordiniert\r\n–\r\nPufferzeiten fehlen\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n27\r\nPS 3.2\r\n–\r\nSchnittstellen unpräzise definiert\r\n–\r\nBauüberwachung fehlt\r\n–\r\nAbstimmung mit VNB/Zertifizierer unzureichend\r\nPS 3.3\r\n–\r\nAbnahmetermine unzureichend koordiniert\r\n–\r\nUnterlagen fehlerhaft/zu spät eingereicht\r\n–\r\nFehlende Abstimmung mit Direktvermarkter und Anlagen-betreiber\r\nZertifizierungsstelle\r\nPS 3.2\r\n–\r\nEZA-Konformität unvollständig/fehlerhaft\r\n–\r\nNachforderungen\r\n–\r\nLange Prüfzeiten (v. a. Mittelspannung)\r\nVerteilnetzbetreiber\r\nPS 3.1\r\n–\r\nVerzögerte Terminabstimmung\r\n–\r\nVerspätete Abnahme\r\n–\r\nKurzfristige technische Nachforderungen\r\nPS 3.3\r\n–\r\nZuschaltung/Abnahme terminiert spät\r\n–\r\nZusätzliche Anforderungen (Fernwirktechnik/Schutz)\r\n–\r\nUnterlagen unvollständig/Prüfung verzögert\r\nVersicherer\r\nPS 3.2\r\n–\r\nZuständigkeit/Deckung in Bauphase unklar\r\n–\r\nRisiken nicht rechtzeitig angezeigt (Deckungslücken)\r\nBauunternehmen & Elektroinstallateur\r\nPS 3.1\r\n–\r\nZuständigkeiten unklar\r\n–\r\nPlanungsfehler (Fundament/Kabeltrassen/Schutztechnik)\r\n–\r\nAnforderungen des VNB nicht abgestimmt\r\nGeneralunternehmen\r\nPS 3.2\r\n–\r\nLeistungsabgrenzung Planung/Bau unklar\r\n–\r\nDokumentation fehlt\r\n–\r\nBeschaffung/Montage verzögert\r\nPS 3.3\r\n–\r\nMessprotokolle unvollständig\r\n–\r\nInstallationsfehler\r\n–\r\nDokumentation für VNB/Direktvermarkter fehlt\r\nBauleitende & Montagepersonal\r\nPS 3.2\r\n–\r\nMontagefehler\r\n–\r\nHerstellervorgaben nicht eingehalten\r\n–\r\nArbeitssicherheitsrisiken\r\nDirektvermarkter\r\nPS 3.3\r\n–\r\nFehlende technische Anbindung (z.B. Fernwirktechnik)\r\n–\r\nVerspätete Registrierung im Marktstammdatenregister\r\n–\r\nVerzögerter Beginn der Vermarktung\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n28\r\n2.4.4 Anlagenbetrieb\r\nDer wirtschaftliche Betrieb einer PV-Anlage setzt angemessenen Versicherungsschutz, verlässliches Monitoring sowie regelmäßige Wartung und Pflege voraus. Versäumnisse in diesen Bereichen führen häufig zu Ertragsverlusten, Haftungsrisiken oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes.\r\nVersicherung\r\nPV-Anlagen sind Risiken wie Witterungseinflüsse, technischen Defekten oder Diebstahl ausgesetzt. Üblicherweise wird hierfür eine Allgefahrenversicherung abgeschlossen; ergän-zend kann eine Ertragsausfallversicherung sinnvoll sein. Bei Bestandsgebäuden ist zu prü-fen, ob die bestehende Gebäudeversicherung die PV-Anlage einschließt. Die Positionierung von Wechselrichtern und Speichern kann versicherungsrelevant sein und erfordert teil-weise die Zustimmung des Versicherers. Der Versicherungsschutz sollte regelmäßig über-prüft und bei Änderungen der Anlage angepasst werden.\r\nTabelle 7\r\nBetrieb (Versicherung): Stakeholder und Risiken\r\nStakeholder\r\nMögliche Fallstricke und Risiken\r\nVersicherer\r\n–\r\nUnklare Deckung, Zustimmungspflichten, Leistungsaus-schlüsse\r\nAnlagenbetreiber\r\n–\r\nUnzureichender Versicherungsschutz, verspätete Scha-densmeldungen\r\nProjektmanager\r\n–\r\nFehlende Abstimmung, unvollständige Unterlagen\r\nGeneralunternehmen\r\n–\r\nNichtbeachtung von Versicherungs- und Brandschutzvor-gaben\r\nMonitoring\r\nEin kontinuierliches Monitoring ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Ertragsabwei-chungen, Störungen oder Ausfällen und ist damit zentral für einen wirtschaftlichen Betrieb. In der Praxis erfolgt das Monitoring über Herstellerportale, spezialisierte Plattfor-men oder externe Betriebsführungsdienstleister. Der Aufwand für Unternehmen ist gering und beschränkt sich auf Plausibilitätsprüfungen bzw. das Reagieren auf Warnmeldungen.\r\nTabelle 8\r\nBetrieb (Monitoring): Stakeholder und Risiken\r\nStakeholder\r\nMögliche Fallstricke und Risiken\r\nAnlagenbetreiber\r\n–\r\nUnzureichende Überwachung, verspätete Reaktion\r\nBetriebsführungs-Dienst-leister\r\n–\r\nVerzögerte Störungsbearbeitung\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n29\r\nHersteller / Systemanbieter\r\n–\r\nDatenprobleme, eingeschränkte Schnittstellen\r\nProjektmanager\r\n–\r\nUnklare Prozesse, fehlende Zugänge\r\nWartung\r\nRegelmäßige Wartung sichert die Funktionsfähigkeit der Anlage und ist Voraussetzung für Garantie- und Versicherungsansprüche. Sie umfasst Sicht- und Funktionsprüfungen, die Kontrolle elektrischer Komponenten sowie die Dokumentation aller Maßnahmen. Häufig werden diese Aufgaben an O&M-Dienstleister (Operation and Maintenance) vergeben. Die Wartungsintervalle richten sich nach Anlagengröße, Anschlussart und Herstellervorgaben.\r\nTabelle 9\r\nBetrieb (Wartung): Stakeholder und Risiken\r\nStakeholder\r\nMögliche Fallstricke und Risiken\r\nO&M-Dienstleister\r\n–\r\nUnvollständige Wartung, mangelhafte Dokumentation\r\nAnlagenbetreiber\r\n–\r\nFehlende Wartungsplanung, unzureichende Kontrolle\r\nHersteller\r\n–\r\nGarantieverlust bei nicht fachgerechter Wartung\r\nProjektmanager\r\n–\r\nUnklare Zuständigkeiten, fehlende Wartungsverträge\r\nPflege\r\nDie Pflege betrifft insbesondere Freiflächenanlagen, etwa durch Vegetationskontrolle, Wegesicherung und Zaunprüfung. Bei Dachanlagen kann je nach Standort eine bedarfsge-rechte Modulreinigung erforderlich sein. Eine abgestimmte Pflege trägt wesentlich zur Ertragssicherung und Betriebssicherheit bei.\r\nTabelle 10\r\nBetrieb (Pflege): Stakeholder und Risiken\r\nStakeholder\r\nMögliche Fallstricke und Risiken\r\nPflegedienstleister / Land-schaftspflege\r\n–\r\nUnzureichende Arbeiten, Beschädigungen\r\nAnlagenbetreiber\r\n–\r\nFehlende Planung und Dokumentation\r\nO&M-Dienstleister\r\n–\r\nUnklare Zuständigkeiten\r\nGrundstückseigentümer\r\n–\r\nEingeschränkter Zugang, ungeklärte Verantwortung\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch PV-Anlagen\r\n30\r\n2.4.5 Rückbau, Recycling und Verkauf\r\nZum Ende der technischen Lebensdauer oder bei veränderten wirtschaftlichen Rahmenbe-dingungen müssen Unternehmen über den weiteren Umgang mit der PV-Anlage entschei-den. Neben dem vollständigen Rückbau kommen insbesondere Weiterbetrieb, Repowering oder der Verkauf der Anlage in Betracht.\r\nDer Rückbau umfasst die fachgerechte Demontage von Modulen, Unterkonstruktion und elektrischen Komponenten sowie deren ordnungsgemäße Entsorgung. Ein Großteil der Materialien, insbesondere Glas, Aluminium und Metalle, kann recycelt werden. Hierfür stehen spezialisierte Recyclingunternehmen mit etablierten Verfahren zur Verfügung.\r\nAlternativ kann ein Repowering wirtschaftlich sinnvoll sein, bei dem ältere Module durch leistungsstärkere Komponenten ersetzt werden. Auch ein Weiterbetrieb über die ur-sprünglich kalkulierte Lebensdauer hinaus ist möglich, sofern die Anlage technisch zuver-lässig arbeitet und die Betriebskosten gering bleiben. Darüber hinaus besteht die Möglich-keit, die Anlage als Ganzes zu veräußern, etwa an Investoren oder spezialisierte Zweit-marktakteure.\r\nBei Freiflächenanlagen sind Rückbauauflagen aus Genehmigungsbescheiden zwingend zu beachten. Diese enthalten häufig Vorgaben zu Zeitrahmen, Wiederherstellungspflichten oder Sicherheitsmaßnahmen. Eine frühzeitige Planung vermeidet rechtliche oder finanzi-elle Risiken.\r\nTabelle 11\r\nRückbau, Recycling und Verkauf: Stakeholder und Risiken\r\nStakeholder\r\nMögliche Fallstricke und Risiken\r\nAnlagenbetreiber\r\n–\r\nFehlende Rückstellungen, verspätete Planung, nicht beachtete Auflagen\r\nRecyclingunternehmen\r\n–\r\nUnsachgemäße Demontage, fehlende Entsorgungs- oder Recyclingnachweise\r\nKommune/ Behörde\r\n–\r\nNicht erfüllte Rückbau- oder Wiederherstellungspflichten\r\nInvestoren\r\n–\r\nFalsche Bewertung des technischen Anlagenzustands, ungeklärte Betreiberpflichten\r\nGeneralunternehmen / ursprünglicher Errichter\r\n–\r\nUnvollständige Dokumentation zur Anlagenhistorie\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch Windenergieanlagen\r\n31\r\n3 Eigenenergieerzeugung durch Windenergie-anlagen\r\nGenehmigungsrecht als zentraler Entscheidungsfaktor\r\nDieser Leitfaden betrachtet sowohl Vertikal-Windgeneratoren mit geringer Gesamthöhe als auch freistehende Windenergieanlagen (WEA) mit Turm. Letztere werden – je nach Ge-samthöhe – in kleinere Anlagen (< 50 m) und größere Anlagen (> 50 m) unterschieden.\r\nWindenergie kann für Unternehmen in Bayern insbesondere dann eine Option sein, wenn ausreichend große Freiflächen, ein kontinuierlicher Strombedarf und geeignete Windver-hältnisse zusammentreffen. Dies betrifft vor allem energieintensive Betriebe, Logistikzen-tren und größere Gewerbestandorte in windbegünstigten Regionen, etwa in Teilen Oberbayerns und Frankens.\r\nIm Vergleich zu PV-Anlagen spielen bei WEA genehmigungsrechtliche Anforderungen eine zentrale Rolle. Daneben sind technische, baurechtliche und wirtschaftliche Kriterien zu berücksichtigen, die maßgeblich bestimmen, welcher Anlagentyp am jeweiligen Standort realisierbar ist. Diese Faktoren prägen die Entscheidungsfindung und werden im Folgenden kompakt dargestellt.\r\n3.1 Windenergieanlagen: Das Wichtigste auf einen Blick\r\nDie folgende Checkliste bündelt die zentralen Prüfschritte bei der Projektierung von Verti-kal-Windgeneratoren und Onshore-WEA in Bayern.\r\nEntscheidungsfindung\r\n–\r\nRegionalpläne und Windhöffigkeit prüfen; geeignete Flächen rechtlich und tatsächlich sichern.\r\n–\r\nGenehmigungsaufwand realistisch einschätzen: Je größer und leistungsstärker die Anlage, desto komplexer das Verfahren.\r\n–\r\nUnterschiedliche Anforderungen berücksichtigen: Vertikal-Windgeneratoren mit vereinfachten Vorgaben; Onshore-WEA häufig mit umfangreichen Gutachten (BImSchG, Schall, Schatten, Artenschutz).\r\n–\r\nErzeugungsprofil (mehr Strom nachts und im Winter) mit dem betrieblichen Lastgang abgleichen; ausreichende Grundlast verbessert die Eigenverbrauchsquote.\r\n–\r\nNetzanschluss früh klären; mögliche Netzverstärkungen, Leitungsbau oder Übergabe-stationen einplanen.\r\n–\r\nFörderfähigkeit, Vermarktungsstrategie (EEG, Marktprämie), Finanzierung und ggf. kommunale Beteiligungspflichten prüfen.\r\n–\r\nWirtschaftlichkeit anhand standortbezogener Kennwerte überschlägig bewerten.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch Windenergieanlagen\r\n32\r\nZentrale Erfolgsfaktoren der Projektierung\r\n–\r\nBau-, planungs- und immissionsschutzrechtliche Anforderungen frühzeitig klären.\r\n–\r\nStandort projektspezifisch prüfen (Windbedingungen, Untergrund, Umgebung, Abstände).\r\n–\r\nNetzanschluss rechtzeitig beantragen und technische Anforderungen berücksichtigen.\r\n–\r\nAbstimmung mit Behörden strukturiert organisieren; Verfahrensänderungen einkalku-lieren.\r\n–\r\nRelevante Stakeholder früh einbinden, insbesondere:\r\n–\r\nNetzbetreiber,\r\n–\r\nKommune, Regionalplanung und Naturschutzbehörden,\r\n–\r\nGutachter, Zertifizierungsstellen und Projektentwickler.\r\n–\r\nTypische Risiken vermeiden:\r\n–\r\nUnvollständige Antragsunterlagen,\r\n–\r\nverspätete Netzabstimmung,\r\n–\r\nunklare Zuständigkeiten zwischen Projektbeteiligten.\r\n3.2 Entscheidungskriterien bei WEA\r\nIm Vergleich zu PV-Anlagen sind WEA nur begrenzt modular. Die installierte Leistung und das Erzeugungsprofil lassen sich deutlich weniger an den unternehmensspezifischen Strombedarf anpassen. Entsprechend unterscheiden sich die technischen, baurechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Projektierungslogik grundlegend von PV-Anlagen. Insbesondere Genehmigungsfragen, standortspezifische Restriktionen und der Netzanschluss prägen Windenergieprojekte maßgeblich.\r\nDie folgenden Entscheidungskriterien werden bewusst in komprimierter Form dargestellt; vertiefende Ausführungen zu Planungs- und Genehmigungsverfahren finden sich in den jeweiligen Unterkapiteln. Bei Windenergieanlagen sollten frühzeitig ein belastbares Wind-gutachten sowie – abhängig von der Anlagengröße – geeignete Modelle der Bürgerbeteili-gung geprüft werden. Zudem sind die Netzanschlussfähigkeit und zentrale naturschutz-rechtliche Anforderungen bereits in einer frühen Projektphase zu klären.\r\nFlächenverfügbarkeit und Standort\r\nDie Verfügbarkeit geeigneter Flächen ist ein zentrales Entscheidungskriterium. Neben der Fundamentfläche sind Abstands- und Schutzbereiche zu berücksichtigen. In Bayern ist hier-bei insbesondere die – Ende 2022 deutlich gelockerte – 10H-Regel relevant. Nicht jeder Standort eignet sich aufgrund der lokalen Windhöffigkeit für den wirtschaftlichen Betrieb von WEA; diese sollte standortbezogen geprüft werden.\r\nBauvorschriften\r\nFür Vertikal-Windgeneratoren gelten häufig vereinfachte baurechtliche Anforderungen. Freistehende WEA mit Turm (insbesondere mit Gesamthöhen > 50m) unterliegen hinge-gen umfangreichen Abstands-, Immissions- und Genehmigungsregelungen.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch Windenergieanlagen\r\n33\r\nStatik der Dachkonstruktion\r\nBei gebäudegebundenen Vertikal-Windgeneratoren ist die Statik der Dachkonstruktion zu prüfen. Die Anlagen wirken punktuell auf das Dach; das Eigengewicht ist in der Regel gering, dennoch sind Tragfähigkeit und Schwingungsverhalten zu berücksichtigen.\r\nStromerzeugungsprofil und Verbrauch\r\nDie Stromproduktion aus Wind ist volatiler und weniger planbar als bei PV. Typischerweise ist die Erzeugung nachts und im Winter höher. Eine gezielte Anpassung an das unterneh-mensspezifische Lastprofil ist daher nur eingeschränkt möglich. Die WEA kann jedoch als Ergänzung zu einer PV-Anlage, die im Sommer und mittags die höchsten Erträge liefert, genutzt werden.\r\nNetzanschluss\r\nDer Netzanschlussbedarf stellt insbesondere bei freistehenden WEA einen kritischen Fak-tor dar. Anlagen über 1 MW speisen in der Regel in das Mittel- oder Hochspannungsnetz ein und erfordern häufig Netzverstärkungen, neue Leitungen oder neue Übergabestatio-nen. Anschlussbedingungen, Kosten und Zeitbedarf sind stark standortabhängig und kön-nen die Wirtschaftlichkeit erheblich beeinflussen [13].\r\nFörderfähigkeit\r\nDie Förderung von WEA erfolgt im Wesentlichen über das EEG. Anlagen über 200 kW unterliegen der Direktvermarktungspflicht. Onshore-WEA ab 1.000 kW sind ausschrei-bungspflichtig (§§ 22, 28 EEG). Bei Onshore-WEA, die an Ausschreibungen teilnehmen, richtet sich die Höhe der Gebotswerte nach den erteilten Zuschlägen. Für 2026 liegt der Wert bei 7,32 ct/kWh [8]. Für Bestandsanlagen gilt Bestandsschutz, d. h. es greifen die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden Vergütungssätze des jeweiligen EEG. Ergänzend stehen zinsgünstige Darlehen und Finanzierungsinstrumente zur Verfügung, z.B. über KfW-Programme oder die LfA Förderbank Bayern.\r\nKommunale und finanzielle Beteiligung\r\nNeben § 6 EEG ist das Bayerische Gesetz zur Beteiligung an den Erlösen aus Erneuerbaren Energien zu berücksichtigen. Es konkretisiert landesrechtlich die Möglichkeiten bzw. Verpflichtungen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen im Umfeld von Windenergie-projekten.\r\nFür Projektträger bedeutet dies, dass Beteiligungsangebote nicht nur kommunikative Instrument zur Akzeptanzsteigerung sind, sondern strukturrelevanter Bestandteil der Projektkonzeption. Art, Umfang und Ausgestaltung der Beteiligung wirken sich unmittelbar auf Finanzierungsstruktur, Erlöserwartung und Wirtschaftlichkeitsrechnung aus.\r\nEntsprechende Beteiligungsmodelle (z. B. feste Abgaben je erzeugter Kilowattstunde, gesellschaftsrechtliche Beteiligungen oder sonstige finanzielle Angebote) sollten daher frühzeitig in die Projektkalkulation, in Gespräche mit Standortkommunen sowie in das Genehmigungs- und Kommunikationskonzept integriert werden.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch Windenergieanlagen\r\n34\r\nWirtschaftlichkeit\r\nDamit Vertikal-Windgeneratoren wirtschaftlich betrieben werden können, ist eine ausrei-chend hohe Windgeschwindigkeit (diese unterscheidet sich je nach Modell) nötig. Außer-dem sollte ein hoher Eigenverbrauchsanteil zeitunabhängig möglich sein. Die Investitions-kosten liegen für Vertikal-Windgeneratoren überwiegend im vierstelligen Euro-Bereich (ohne Netzanschluss).\r\nDie Wirtschaftlichkeit von WEA ist stark standortabhängig und eng mit Windhöffigkeit, Genehmigungsdauer und Netzanschlusskosten verknüpft. Eine hohe Grundlast ist grund-sätzlich vorteilhaft für die Wirtschaftlichkeit von WEA. Bei Onshore-WEA betragen die Investitionskosten ohne Fundament etwa 500 Euro/kW [14] und insgesamt etwa 1.300 bis 1.900 Euro/kW [12]. Der Capacity Factor (CF), der ein Maß für die Potenzialausnutzung der Anlage darstellt, liegt in Deutschland bei Onshore-WEA bei 0,2–0,3 [10]. Abbildung 7 zeigt eine beispielhafte Wirtschaftlichkeitsabschätzung für eine Onshore-WEA mit 3 MW Nenn-leistung. Die Amortisationszeit liegt typischerweise zwischen 5 und 15 Jahren [15] [16].\r\nAbbildung 7\r\nWirtschaftlichkeitsabschätzung einer Onshore-WEA (Beispiel)\r\nQuelle: Eigene Darstellung (FfE)\r\nReduktion von CO₂-Emissionen\r\nDas otenzial zur CO₂-Minderung ist grundsätzlich hoch, hängt jedoch vom Strombedarf des Unternehmens und vom Emissionsfaktor des verdrängten Netzstroms ab. Die Abschät-zung erfolgt analog zu PV-Anlagen (Kapitel 2.3.10).\r\nAusgangsdatenJahresertrag:Jahresertrag= Nennleistung CapacityFactorJahresstunden= 3 MW 0,25 8.760 h/a = 6.570 MWh/aEigenverbrauch:Einbindung Lastgang und Prognosewert aus Winddatenbank (z.B. Renewables.ninjaoder Windatlas)→Beispielhaftes Ergebnis für weitere Betrachtung: 2 GWh/a EigenverbrauchKosten:Investitionskosten= Nennleistung spez. Investitionskosten = 3 MW 3 M .€ M = 3,9 Mio.€Betriebskosten= Investitionskosten . B b n = 3 9 M .€ 2,5 %/a= 97.500 €/aEinnahmen: Einsparung= Eigenverbrauch StrompreisEinkauf= 2 GWh € = 360.000 €/aÜberschuss = (Jahresertrag –Eigenverbrauch) StrompreisVerkauf= (6,57 GWh –2 GWh) 7 € = 319.900 €/aAmortisationszeit:Amortisationszeit= Investitionskosten / (Einnahmen –Betriebskosten)= 3 9 M .€ 3 . € + 3 9.9 € –97. € ≈ 6,7 JahreNennleistung: 3 MWCapcityFactor(CF): 0,25Jahresstunden: 8.760 h/aS . Inv n n: 3 M .€ M m E n u : € Spez. Betriebskosten: 2,5 % der Investitionskosten pro Jahr m V u : 7 € Lastgang\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch Windenergieanlagen\r\n35\r\n3.3 Relevante Aspekte des Projektierungsprozesses von WEA\r\nIm Vergleich zu PV-Projekten wird der Projektverlauf von WEA maßgeblich durch Planungs- und Genehmigungsanforderungen geprägt. Projektrisiken entstehen dabei häufig weniger aus der Anlagentechnik selbst als aus bauplanungs-, raumordnungs- oder immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen. Verzögerungen, zusätzliche Auflagen oder Ablehnungen können den Projektzeitplan und die Wirtschaftlichkeit erheblich beeinflus-sen. Eine strukturierte Einordnung dieser Anforderungen ist daher zentral für die Projekt-bewertung.\r\nVor diesem Hintergrund werden im Folgenden die wesentlichen Aspekte der Planungs- und Genehmigungsverfahren für WEA in Bayern dargestellt. Dabei wird unterschieden zwi-schen:\r\n–\r\nVertikal-Windgeneratoren auf Gebäuden (unter 15 m)\r\n–\r\nKleinen freistehenden Onshore-WEA mit Turm (unter 50 m)\r\n–\r\nGroßen freistehenden Onshore-WEA mit Turm (über 50 m)\r\nDiese Differenzierung ist erforderlich, da sich Verfahrensart, Genehmigungstiefe, Behör-denbeteiligung und rechtliche Risiken je nach Anlagentyp deutlich unterscheiden. Während kleinere Anlagen teilweise vereinfachten Verfahren unterliegen, erfordern große freistehende Onshore-WEA in der Regel formelle und komplexe Genehmigungsprozesse. Abweichungen im Einzelfall sind möglich und hängen insbesondere von Standort, Anlagen-konfiguration und dem jeweils anwendbaren Genehmigungsregime ab.\r\n3.3.1 Flächensicherung – Gebietskulisse Windkraft in Bayern\r\nZu einer ersten Orientierung potenzieller Standorte stellt der Freistaat Bayern die Gebiets-kulisse Windkraft bereit. Sie dient als Einstieg in die Flächensondierung, bevor vertiefte Planungs- oder Genehmigungsschritte erfolgen. Die Darstellung ordnet Flächen nach ihrer voraussichtlichen Eignung auf Basis der Windhöffigkeit und ermöglicht so eine struktu-rierte Vorauswahl (Abbildung 8).\r\nDie Gebietskulisse ersetzt keine projektbezogene Prüfung. Für die rechtlich belastbare Flächensicherung sind vielmehr die Regionalpläne maßgeblich. Diese weisen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für WEA gebietsscharf aus und sind damit entscheidend für die tatsäch-liche Umsetzbarkeit eines Projekts [17].\r\nFür Vertikal-Windgeneratoren besonders geeignete Orte werden nicht explizit ausgewie-sen. Grundsätzlich sind Vertikal-Windgeneratoren dort interessant, wo es in bebauten Gebieten z.B. durch Gebäude lokal zu einer Kanalisierung von Wind (Venturi-Effekt) kommt. Idealerweise erfolgt allerdings gerade im innerstädtischen Bereich, wo es durch Barrieren zu Verwirbelungen kommen kann, eine Windmessung am geplanten Errichtungs-ort.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch Windenergieanlagen\r\n36\r\nAbbildung 8\r\nAusschnitt der Gebietskulisse Windkraft\r\nQuelle: Gebietskulisse Windkraft Bayern [18]\r\n3.3.2 Planungs- und Genehmigungsschritte\r\nDer Genehmigungsrahmen für WEA reicht von verfahrensfreien Vorhaben nach der BayBO bis zu formellen Genehmigungsverfahren nach dem BauGB und BImSchG. Abhängig vom Anlagentyp können zudem naturschutzrechtliche Prüfungen, technische Gutachten (z. B. Schall, Schatten, Eiswurf), der Netzanschluss sowie EEG-rechtliche Anforderungen relevant werden. Umfang, Dauer und Risiko der Projektierung unterscheiden sich dabei erheblich.\r\nTabelle 12\r\nGenehmigungspflichten nach Anlagentyp\r\nPlanungs-/Genehmi-gungsschritt\r\nAufdach\r\n(< 15m)\r\nOnshore-Klein\r\n(< 50m)\r\nOnshore-Groß\r\n(> 50m)\r\nBauplanungsrecht\r\nVerfahrensfrei (§ 57 BayBO)\r\nBaugenehmigung (§§ 29 ff. BauGB)\r\nBauleitplanung im Außenbereich (§ 35 BauGB); ggf. Regio-nalplanung / Kon-zentrationszonen\r\nImmissionsschutz\r\nKeine Genehmi-gung erforderlich; aber Beachtung der §§ 22–25 BImSchG\r\nNicht erforderlich\r\nGenehmigungs-pflicht (§ 4 BImSchG, 4. BImSchV)\r\negendeV u n n m u n n b m V u n n m n n b m B n n n b n u n In n n n m u u un u n u n n n m b n E n bun n n n n n nu un v u n n n n u u .\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch Windenergieanlagen\r\n37\r\nGenehmigungsart\r\n-\r\n-\r\n< 20 WEA: § 19 BIm-SchG (vereinfacht); ≥ 20 WEA: § 10 BIm-SchG (förmlich)\r\nNaturschutz\r\nEinzelfall bei Arten-schutz\r\nErforderlich\r\nErforderlich; UVP ggf. entbehrlich (§ 6 WindBG)\r\nNetzanschluss\r\nAnmeldung bei Netzbetreiber\r\nAnmeldung + tech-nische Nachweise\r\nNetzverträglichkeits-prüfung (§ 8 EEG)\r\nFörderung / EEG\r\nEEG-Vergütung ge-ring, Eigenver-brauch\r\nEEG-Vergütung\r\nEEG-Ausschreibungs-pflicht ab > 1.000 kW installierter Leis-tung\r\nTechnische Nach-weise\r\nStandsicherheit Ge-bäude\r\nSchall, Schatten\r\nVollständige Gutach-ten (Schall, Schatten, Eiswurf, Blitzschutz)\r\nDer Planungsumfang erfordert auch eine frühzeitige Einbindung zentraler Akteure, insbe-sondere Kommunen, Fachbehörden und Netzbetreiber. Fehlannahmen oder unvollstän-dige Unterlagen können den Projektverlauf erheblich verzögern.\r\nTabelle 13\r\nProjektierung: Stakeholder und Risiken\r\nStakeholder\r\nMögliche Fallstricke und Risiken\r\nAnlagenbetreiber\r\n–\r\nFalsche Einordnung des Genehmigungsbedarfs, unvoll-ständige Anträge\r\nKommune / Behörde\r\n–\r\nVerzögerungen durch Bauleitplanung\r\n–\r\nUneinheitliche Auslegung Bauplanungsrecht\r\n–\r\nVollständigkeit des Antrags nicht bestätigt\r\n–\r\nGenehmigungen können nachträglich geändert werden\r\nImmissions- und Naturschutz\r\n–\r\nNachforderungen, zusätzliche Prüfungen\r\nNetzbetreiber\r\n–\r\nUnklare Netzkapazität, verspätete Anmeldung\r\nUmliegende Unterneh-men\r\n–\r\nKonkurrenz um Flächen oder Abstände\r\nGutachter / Fachplaner\r\n–\r\nNicht genehmigungsfähige oder inkonsistente Gutachten\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch Windenergieanlagen\r\n38\r\n3.3.3 10H-Regel\r\nDie 10H-Abstandsregelung ist ein landesspezifisches Steuerungsinstrument für große frei-stehender Onshore-WEA in Bayern. Sie legt einen Mindestabstand zur Wohnbebauung fest, der dem Zehnfachen der Anlagenhöhe entspricht. Über viele Jahre hatte die Regel eine stark begrenzende Wirkung auf den Ausbau der Windenergie.\r\nMit der Novellierung im Jahr 2022 wurde der Anwendungsbereich der 10H-Regel ange-passt. Sie besteht weiterhin fort, ihre praktische Bedeutung hat jedoch deutlich abgenom-men (Abbildung 9). Für die Flächensicherung und Genehmigungsfähigkeit sind heute vor allem die Festlegungen der Regionalplanung maßgeblich. In ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten tritt die 10H-Regel regelmäßig in den Hintergrund.\r\nAbbildung 9\r\nEckdaten zur 10H-Regel in Bayern (Stand: 2026)\r\nQuelle: BayBO, BauGB\r\nTrotz der Anpassungen kann der Fortbestand der 10H-Regel in der Praxis weiterhin zu Fehlannahmen führen, insbesondere bei Akteuren, die nicht mit der aktuellen Rechtslage vertraut sind. Typische Fallstricke werden in Tabelle 14 zusammengefasst.\r\n10 M n b n v n m n n n u n b u n n b b u n n gil n n n n m u nb . B B n n un n n E m und en ll ei u E n n u b u nb V b n u n m . u na en B b uun n n b n n V n V b b um nun u u b n n B n n . b . . 3 B B b In u b nn m b n u V un B b b mm . b . . B B n nn v m M un M u b um n m n n u n n . b . . B B n u e li au . B B un 3 B u B\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch Windenergieanlagen\r\n39\r\nTabelle 14\r\n10H-Regel: Stakeholder und Risiken\r\nStakeholder\r\nMögliche Fallstricke\r\nAnlagenbetreiber\r\n–\r\nFehlannahme, dass die 10H-Regel gar nicht mehr gilt; Ausnahmen nicht geprüft\r\nKommune/Behörde\r\n–\r\nAbweichende Auslegung der 10H-Regel führt zu Verzöge-rungen\r\nPlaner Projektierer\r\n–\r\nStandortwahl ohne belastbare Prüfung der 10H-Anwend-barkeit\r\nAnwohner\r\n–\r\nEinwände auf Basis überholter Rechtslage\r\n3.3.4 Netzanschluss\r\nUnabhängig von der Anlagengröße ist frühzeitig eine Anmeldung beim zuständigen Netz-betreiber erforderlich. Dieser prüft die geplante Einspeiseleistung, legt den Netzanschluss-punkt fest und definiert die technischen Anschlussbedingungen. Mit zunehmender Anla-gengröße steigen Prüfaufwand, Bearbeitungsdauer und Komplexität deutlich.\r\nWährend bei Vertikal-Windgeneratoren einfache technische Basisdaten häufig ausreichen, erfordern größere freistehende Anlagen vollständige technische Spezifikationen einschließlich Netzverträglichkeitsprüfung. Mit höherer Leistung nehmen zudem die Anfor-derungen an Blindleistungsregelung, Einspeisemanagement (Redispatch 2.0) und Direkt-vermarktung zu. Netzanschlusskosten und Fristen hängen wesentlich vom notwendigen Netzausbau ab [13].\r\nTabelle 15\r\nÜbersicht relevanter Informationen zum Netzanschluss von Windenergie-anlagen\r\nPlanungs-/Geneh-migungsschritt\r\nAufdach\r\n(< 15m)\r\nOnshore-Klein\r\n(< 50m)\r\nOnshore-Groß\r\n(> 50m)\r\nAnmeldung bei Netzbetreiber\r\nVereinfacht ohne Netzverträglich-keitsprüfung\r\nJa, mit technischen Daten\r\nJa, mit Netzverträg-lichkeitsprüfung\r\nTechnische Daten der Anlage\r\nLeistung, Spannung\r\nLeistung, Spannung, Schutzkonzept\r\nVollständige techni-sche Spezifikation\r\nLageplan / Kabel- trassen\r\nGebäudeplan\r\nStandort- und Trassenplan\r\nDetaillierter Lage- und Trassenplan\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nEigenenergieerzeugung durch Windenergieanlagen\r\n40\r\nGenehmigung\r\nVerfahrensfrei\r\nBaugenehmigung\r\nBImSchG-Genehmi-gung\r\nBlindleistungsrege-lung\r\nErforderlich (VDE-AR-N 4105)\r\nErforderlich (VDE-AR-N 4110/4120)\r\nErforderlich (VDE-AR-N 4110/4120)\r\nEinspeisemanage-ment\r\nNicht erforderlich\r\nPflicht ab 100 kW\r\nPflicht (Redispatch 2.0)\r\nDirektvermarktung\r\nNicht erforderlich\r\nPflicht ab 100 kW\r\nPflicht\r\nFristen\r\nI. d. R. mehrere Wochen\r\nI. d. R. mehrere Wochen\r\nI. d. R. mehrere Wochen\r\nKosten\r\nGering (Hausan-schluss)\r\nMittel (eigene Trafostation)\r\nHoch (Netzausbau möglich)\r\nDer Netzanschluss ist ein zentraler Zeit- und Kostenfaktor im Projektverlauf. Verzögerun-gen entstehen häufig durch späte Anmeldungen, unvollständige Unterlagen oder fehlende Abstimmung zwischen Genehmigungs- und Netzanschlussplanung.\r\nTabelle 16\r\nNetzanschluss: Stakeholder und Risiken\r\nStakeholder\r\nMögliche Fallstricke\r\nAnlagenbetreiber\r\n–\r\nNetzanschlusskosten und -dauer unterschätzt; späte Anmeldung\r\nNetzbetreiber\r\n–\r\nLange Prüfzeiten; zusätzlicher Netzausbau erforderlich\r\nPlaner / Projektierer\r\n–\r\nLeitungslängen und Trassen nicht ausreichend berücksich-tigt; fehlende Abstimmung mit Genehmigungen\r\nInvestoren\r\n–\r\nKosten- und Terminrisiken nicht angemessen einkalkuliert\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nPower Purchase Agreement\r\n41\r\n4 Power Purchase Agreement\r\nLangfristige Stromlieferverträge als Instrument im Bereich der Eigenener-gieerzeugung\r\nPower Purchase Agreements (PPAs) sind langfristige Stromlieferverträge – meist für Strom aus neu errichteten PV- oder Windenergieanlagen –, die Abnahme, Preisstruktur, Liefer-modalitäten, Vertragslaufzeit und die Verteilung von Risiken zwischen den Parteien festle-gen. PPAs regeln insbesondere Abnahmeverpflichtungen, Preisstruktur, Liefermodalitäten, Vertragslaufzeit sowie die Verteilung von Risiken zwischen den Parteien.\r\nFür Unternehmen, die Eigenenergieerzeugung planen, sind PPAs insbesondere in zwei Konstellationen relevant. Einerseits als On-site-PPA, bei denen ein Dritter eine PV-Anlage oder WEA auf dem Unternehmensstandort errichtet und das Unternehmen langfristig mit Strom versorgt. Andererseits als Erlös- und Finanzierungsinstrument für größere Dach- oder Freiflächenanlagen, bei denen langfristige PPAs mit Industrieabnehmern oder Ener-gieversorgern die Direktvermarktung absichern.\r\nDarüber hinaus entwickeln sich neue PPA-Formate, etwa Multi-Buyer-PPA, Multi-Seller-PPA sowie technologie- oder standortübergreifende Modelle, die eine breitere Risiko- streuung und bessere Abbildung unterschiedlicher Lastprofile ermöglichen.\r\nDer rechtliche Rahmen für PPAs ergibt sich in Deutschland aus dem Energiewirtschaftsge-setz (EnWG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem allgemeinen Kaufrecht (§§ 433, 453 BGB), der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), dem EFET-Rahmenvertrag sowie dem Stromsteuergesetz (StromStG). Ein eigenständiger landesrechtlicher Rahmen für PPA in Bayern besteht nicht. PPA-Projekte sind zudem von der Beteiligungspflicht nach dem Bayerischen Gesetz zur Beteiligung an den Erlösen Erneuerbarer Energien ausge- nommen.\r\nTypischerweise verpflichtet sich der Erzeuger, eine Erzeugungsanlage zu errichten und zu betreiben, während sich der Abnehmer verpflichtet, den erzeugten Strom über eine vertraglich festgelegte Laufzeit – regelmäßig 5 bis 25 Jahren – abzunehmen. Die Preiskon-ditionen können als Festpreis, marktpreisgebundener Preis oder über Preisformeln ausge-staltet sein. PPA dienen damit dem Abnehmer zur Absicherung gegen Strompreisschwan-kungen und dem Erzeuger zur Stabilisierung der Erlös- und Finanzierungsbasis.\r\nEs werden zwei Grundmodelle unterschieden: „ hysi al“ A und „finan ial“ A (Abbil-dung 10).\r\nBei physical PPA erfolgt eine tatsächliche Stromlieferung, häufig inklusive Herkunftsnach-weisen. Innerhalb dieser Kategorie werden On-site-PPA und Off-site-PPA unterschieden. On-site-PPA liegen vor, wenn die Erzeugungsanlage auf dem Unternehmensgelände errich-tet wird und der Strom direkt vor Ort verbraucht wird. Oft übernimmt ein Dritter die\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nPower Purchase Agreement\r\n42\r\nInvestition und den Betrieb der Anlage, während das Unternehmen den Strom über den PPA bezieht und keine eigene Investition tätigt. Off-site-PPA nutzen dagegen das öffentli-che Netz. Der erzeugte Strom wird in das Netz eingespeist und bilanziell dem Abnehmer zugeordnet, während die physische Stromversorgung weiterhin über den bestehenden Liefervertrag erfolgt. Die wirtschaftlichen Konditionen werden ausschließlich im PPA gere-gelt.\r\nFinancial PPA (au h „virtuelle“ oder „synthetis he“ A) beinhalten keine physische Stromlieferung. Stattdessen wird ein finanzieller Ausgleich zwischen dem vereinbarten PPA-Preis und dem Spotmarktpreis (Contract for Difference) vorgenommen. Der Erzeuger erzielt damit einen stabilen Erlös, während der Abnehmer seine Stromkosten absichert, ohne Strom physisch abzunehmen.\r\nAbbildung 10\r\nEinteilung der verschiedenen Arten von PPAs\r\nQuelle: Eigene Darstellung FfE\r\nWeiterführende Informationen zur Ausgestaltung von PPAs sind im Leitfaden Regionale Kooperationen bei der Energieversorgung (vbw/ensight PartG mbB, Oktober 2024).\r\nn i e E u un n u n bn m mb u b n un i al inan ial i e u un n n mn bn m mb b n n m n n n m un V nb un b n n n u n u n m un m\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nLiteraturverzeichnis\r\n43\r\nLiteraturverzeichnis\r\n[1]\r\nFraunhofer-Institut für olare Energiesysteme I E, „ -Ertragsgutachten und - ystemsimulation,“ . [Online]. Available: https://www.ise.fraunhofer.de/de/geschaeftsfelder/solarkraftwerke-und-integrierte-photovoltaik/photovoltaische-kraftwerke/pv-ertragsgutachten-und-systemsimulation.html. [Zugriff am 15 Januar 2026].\r\n[2]\r\nBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, „Genehmigungs fli ht - Energie-Atlas Bayern,“ . [Online]. Available: https://www.energiea-tlas.bayern.de/erneuerbare-energien/photovoltaik/themenplattform-planen-genehmigen/ge-nehmigungspflicht. [Zugriff am 3 Dezember 2025].\r\n[3]\r\nC. Grobe, „ hotovoltaik Fla hda h: Wie funktioniert die Montage?,“ [Online]. Available: https://www.enpal.de/photovoltaik/flachdach. [Zugriff am 28 Oktober 2025].\r\n[4]\r\nH. Wirth, „Aktuelle Fakten zur hotovoltaik in Deuts hland,“ Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, Freiburg, 2025.\r\n[5]\r\nDeinFa hmann, „ hotovoltaikanlagen und die tatik,“ [Online]. Available: https://www.rechner-photovoltaik.de/photovoltaik/voraussetzungen/statik. [Zugriff am 19 Januar 2026].\r\n[6]\r\nT. Uhland, . Fu hs, . Fluri, T. Reuther, C. Kost, A. Gordt und M. ogtmann, „ HOTO OLTAIK I GEWERBE UND INDUSTRIE - OLARE ERGIE ERFOLGREICH EI ETZE ,“ olar Cluster Baden-Württemberg e.V., Stuttgart, 2024.\r\n[7]\r\nC.A.R.M.E. . e. ., „Aktuelle EEG-Förderung für hotovoltaik,“ Januar . [Online]. Avai-lable: https://www.carmen-ev.de/2025/07/29/aktuelle-eeg-foerderung-fuer-photovoltaikanla-gen/. [Zugriff am 10 Februar 2026].\r\n[8]\r\nBundesnetzagentur, „EEG-Förderung und -Fördersätze,“ . [Online]. Available: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html. [Zugriff am 11 November 2025].\r\n[9]\r\nalehaus UG, „Übersi ht über die Größen von olarmodulen ,“ . [Online]. Available: https://regional-photovoltaik.de/ratgeber/groesse-solarmodule. [Zugriff am 7 Januar 2026].\r\n[10]\r\n. fenninger und I. taffell, „Renewables.ninja,“ . [Online]. Available: https://www.renewables.ninja/about. [Zugriff am 19 Januar 2026].\r\n[11]\r\nBayeris hes taatsministerium für Wirts haft, Landesentwi klung und Energie, „ hotovoltaik - Ausbau und Entwi klung,“ . [Online]. Available: https://www.energieatlas.bayern.de/er-neuerbare-energien/photovoltaik/ausbau-entwicklung. [Zugriff am 15 Januar 2026].\r\n[12]\r\nC. Kost, . Müller, J. . hweiger, . Fluri und J. Thomsen, „ tromgestehungskosten Erneuerbare Energien,“ Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, Freiburg, 2024.\r\n[13]\r\nBayeris hes taatsministerium für Wirts haft, Landesentwi klung und Energie, „FAQ zum Netzanschluss neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen,“ . [Online]. Available: https://www.stmwi.bayern.de/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik/faq-netzanschluss-ee/. [Zugriff am 15 Januar 2026].\r\n[14]\r\nS. Lüers, A.-K. Wallas h und M. Heyken, „Kostensituation der Windenergie an Land tand - Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichts gem. § 99 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 3) zum s artens ezifis hen orhaben ‚Windenergie an Land',“ Deutsche WindGuard GmbH, Varel, 2024.\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nLiteraturverzeichnis\r\n44\r\n[15]\r\nenergie-erneuerbar.eu, „Amortisationszeit für Windenergie: Wann zahlt si h die Investition aus?,“ . [Online]. Available: https://energie-erneuerbar.eu/amortisationszeit-fuer-win-denergie-wann-zahlt-sich-die-investition-aus/. [Zugriff am 23 Dezember 2025].\r\n[16]\r\nD. Bogdanov und M. Parashchenko, „Investitionsre hnungsverglei h von Windkraftanlagen mit unters hiedli hen Ka azitäten,“ Ho hs hule Augsburg, Augsburg, .\r\n[17]\r\nBayeris hes taatsministerium für Wirts haft, Landesentwi klung und Energie, „Regional läne,“ 2026. [Online]. Available: https://www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/instrumente/regio-nalplaene/. [Zugriff am 16 Januar 2026].\r\n[18]\r\nBayeris hes Landesamt für Umwelt, Bayeris he ermessungsverwaltung, „Gebietskulisse Windkraft,“ . [Online]. Available: https://www.karten.energiea-tlas.bayern.de/start/?c=598368,5409271&z=8&r=0&l=atkis,6e591285-23da-4e91-997f-a743ce4cf389,58106417-d43d-4dc1-b166-4d7b65c42c60&l_o=1,0.8,1&t=wind&cnids=13,131&mid=0. [Zugriff am 15 Januar 2026].\r\nLeitfadenMärz 2026\r\nEigenenergieerzeugung für Unternehmen\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\n45\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede Diskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber\r\nWeiterer Beteiligter\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\nwww.vbw-bayern.de\r\nFfE\r\nForschungsgesellschaft für Ener-giewirtschaft mbH\r\nAndreas Fill\r\nLouisa Wasmeier\r\nYannik Meyer\r\nPhilipp Hench\r\nFrank Veitengruber\r\nDr.-Ing. Andrej Guminski\r\n© vbw März 2026\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Markus Fisch\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon 089-551 78-246\r\nmarkus.fisch@vbw-bayern.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-03-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001963","regulatoryProjectTitle":"Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/23/a4/712901/Stellungnahme-Gutachten-SG2603260037.pdf","pdfPageCount":38,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Klimapolitik nach Belém\r\nKurzstudie\r\nStand: Januar 2026\r\nHinweis\r\nZitate aus dieser Publikation sind unter Angabe der Quelle zulässig.\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nVorwort\r\nKlimaschutz braucht globale Beiträge und faire Wettbewerbsbedingungen\r\nDie 30. UN-Klimakonferenz in Belém (Brasilien) stand im Zeichen der praktischen Umset-zung des Pariser Klimaabkommens. Mit dem sogenannten Global Mutirão verständigten sich die Vertragsstaaten auf einen politischen Rahmen zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Umsetzung bestehender Klimaschutz- und Anpassungsmaßnah-men. Die Konferenz endete jedoch mit einem Minimalkonsens: Weder neue verbindliche Verpflichtungen noch ein Durchbruch bei der Abkehr von fossilen Energieträgern konnten erzielt werden. Eine Einigung auf einen verbindlichen globalen Fahrplan blieb aus, was die unterschiedlichen Interessenlagen innerhalb der Staatengemeinschaft und die Grenzen multilateraler Klimaverhandlungen erneut verdeutlicht.\r\nBei der Anpassung an den Klimawandel einigte sich die Staatengemeinschaft darauf, die Anstrengungen zu intensivieren und langfristig eine Verdreifachung der Anpassungsfinan-zierung anzustreben. Positiv ist, dass erstmals ein Set von Indikatoren verabschiedet wurde, um Fortschritte bei der Anpassung künftig systematischer zu erfassen.\r\nDie Europäische Union ist zwar Vorreiterin beim Klimaschutz, für die erfolgreiche Umset-zung der Beschlüsse ist aber entscheidend, dass alle Länder – auch große Emittenten wie China und die Golfstaaten – einen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen-den Beitrag leisten. Klimaschutz kann nur als globale Aufgabe gelingen. Nationale oder regionale Alleingänge dürfen nicht zu Wettbewerbsnachteilen oder Carbon Leakage füh-ren.\r\nWirksamer Klimaschutz kann nur mit einer starken und wettbewerbsfähigen Wirtschaft gelingen. Hohe Energiepreise, steigende CO₂-Kosten und umfangreiche Berichtspflichten belasten den Wirtschaftsstandort Europa, Deutschland und Bayern. Maßnahmen zur Ent-bürokratisierung und zur Senkung der Energiepreise sind daher unerlässlich, um Investitio-nen in Klimaschutz und Transformation zu ermöglichen.\r\nBertram Brossardt\r\n26. Januar 2026\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nInhalt\r\nDas Wichtigste in Kürze 1\r\n1 Internationales Klimaengagement 3\r\n1.1 Globale Emissionsentwicklung und Emissionslücke 3\r\n1.2 Emissionsentwicklung der größten Emittenten 4\r\n2 Nationale Klimabeiträge 7\r\n2.1 Aktualisierte NDCs und neue NDCs für das Jahr 2035 7\r\n2.2 Engagement der größten Emittenten 8\r\n2.2.1 EU 9\r\n2.2.2 USA 9\r\n2.2.3 China 10\r\n2.2.4 Indien 11\r\n2.3 Bewertung der vbw 11\r\n3 Global Mutirão 13\r\n3.1 Anpassungsfinanzierung: Ziel einer Verdreifachung bis 2035 13\r\n3.2 Global Implementation Accelerator und Belém Mission to 1.5: Umsetzungsinstrumente 15\r\n3.3 Kein Konsens zum Ausstieg aus fossilen Energieträgern 15\r\n3.4 Bewertung der vbw 16\r\n4 Klimafinanzierung 17\r\n4.1 Umsetzung der Baku-to-Belém Roadmap 17\r\n4.2 Erreichung des 300 Milliarden US-Dollar-Finanzierungsziels (257 Milliarden Euro) 18\r\n4.3 Fortschritte bei den Instrumenten der Klimafinanzierung 19\r\n4.3.1 Tropical Forest Forever Facility 20\r\n4.3.2 Anpassungsfonds 21\r\n4.3.3 Fonds für den Umgang mit klimabedingten Schäden und Verlusten 22\r\n4.3.4 Green Climate Fund 22\r\n4.3.5 Weitere Zusagen für die Klimafinanzierung 23\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\n4.4 Bewertung der vbw 24\r\n5 Fortschritte des Klimaclubs 26\r\n5.1 Global Pledge to grow near-zero and low-emissions steel and cement markets26\r\n5.2 Freiwillige Prinzipien zum Schutz vor Carbon Leakage und weiteren Spillover-Effekten 27\r\n5.3 Global Matchmaking Platform 27\r\n5.4 Steel Decarbonisation Policy Mapping 27\r\n5.5 Bewertung der vbw 28\r\n6 Weitere internationale Initiativen für den Klimaschutz 29\r\n6.1 Global Methane Pledge 29\r\n6.2 Methane Abatement Partnership Roadmap 29\r\n6.3 International Methane Emissions Observatory 30\r\n6.4 Bewertung der vbw 30\r\n7 Ausblick 31\r\nAnsprechpartner/Impressum 32\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nDas Wichtigste in Kürze\r\n1\r\nDas Wichtigste in Kürze\r\nUN-Klimakonferenz in Belém endet mit Minimalkonsens\r\nAmbitionslücke beim 1,5-Grad-Ziel\r\nDie Ergebnisse von Belém bestätigen, dass die derzeit vorliegenden und angekündigten na-tionalen Klimabeiträge (NDCs) der 198 United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) Staaten auch in ihrer Gesamtheit nicht ausreichen, um den Temperatur-anstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zwar wird die globale Emissionskurve laut aktu-alisierter NDC-Analyse weiter nach unten verschoben, die Lücke zwischen der erforderli-chen Minderung und den zugesagten Reduktionsmaßnahmen bleibt jedoch mit 19 bis 29 Gigatonnen (Gt) CO₂-Äquivalenten erheblich und unverändert groß. Ohne zusätzliche Anstrengungen insbesondere der großen Emittenten ist das 1,5-Grad-Ziel damit weiterhin außer Reichweite.\r\nKlimafinanzierung nach 2025\r\nDie Umsetzung der Baku-to-Belém-Roadmap war einer der Schwerpunkte in Belém. Die Roadmap zielt darauf ab, den Zugang zu Finanzmitteln insbesondere für Entwicklungslän-der zu beschleunigen. Ein Kernziel ist es, bis 2035 jährlich mindestens 1,12 Billionen Euro1 aus öffentlichen und privaten Quellen zu mobilisieren. In Belém wurden erste Maßnahmen eingeleitet, darunter die Ausweitung von Krediten und Garantien durch internationale Ent-wicklungsbanken. Die konkrete Ausgestaltung der Finanzierungspflichten sowie eine faire Lastenteilung zwischen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern bleiben jedoch of-fen. Zudem wurde mit der Tropical Forest Forever Facility (TFFF) ein Finanzierungsinstru-ment zum Schutz tropischer Wälder vorgestellt. Die TFFF startet mit rund 4,7 Milliarden Euro an Zusagen, wird aktuell von 53 Staaten getragen und sieht vor, mindestens 20 Pro-zent der Mittel für den Schutz indigener Bevölkerungsgruppen und lokalen Gemeinschaf-ten zu verwenden.\r\nFossile Energieträger erneut wichtiges Konfliktthema\r\nDie Zukunft der fossilen Energien zählte zu den am intensivsten diskutierten Themen. Während eine Gruppe von Staaten auf einen Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas drängte, lehn-ten andere Staaten entsprechende Verpflichtungen entschieden ab. Eine Einigung auf eine globale Abkehr von fossilen Energieträgern kam nicht zustande. Damit bleibt eine der zent-ralen Voraussetzungen für die Erreichung der langfristigen Klimaziele weiterhin ungeklärt. Die brasilianische Präsidentschaft leitete stattdessen eine freiwillige Initiative für ambitio-nierte Staaten zur Erarbeitung einer Roadmap zum Ausstieg aus fossilen Energien ein, die jedoch keine verbindlichen Zusagen beinhaltet.\r\n1 Vor dem Hintergrund, dass es sich um eine internationale Klimakonferenz handelt, sind in den Beschlussdokumenten der Konfe-renz US-Dollar und nicht Euro angegeben. Für diese Kurzstudie werden die US-Dollar-Angaben in Euro-Werte basierend auf dem nominalen Wechselkurs (0,858 Euro pro US-Dollar) vom 5. Dezember 2025 angegeben.\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nDas Wichtigste in Kürze\r\n2\r\nGlobal Mutirão zur Umsetzung des Paris-Abkommens\r\nMit dem Belém-Paket wurde ein Bündel aus 29 Beschlüssen zur Beschleunigung der Um-setzung des Paris-Abkommens verabschiedet. Dazu zählt insbesondere der Global Imple-mentation Accelerator, der Maßnahmen zur Steigerung des Ausbaus erneuerbaren Ener-gien und klimafreundlichen Technologien fördern soll. Ergänzend dazu wurden Indikatoren zur Überprüfung von Maßnahmen zur Erreichung des im Pariser Klimaabkommen festge-legten globale Anpassungsziels definiert. Neue völkerrechtlich verbindliche Verpflichtun-gen wurden mit dem Belém-Paket jedoch nicht begründet.\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nInternationales Klimaengagement\r\n3\r\n1 Internationales Klimaengagement\r\n1,5-Grad-Ziel wird weiterhin verfehlt\r\nIm Vorfeld der 30. UN-Klimakonferenz in Belém kamen diverse Berichte und Studien zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Klimaschutzbestrebungen der Vertragsstaaten nicht ausreichen, um das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten. Diese Einschätzung wird durch die aktuellen Emissions- und Temperaturdaten eindrücklich bestätigt.\r\n1.1 Globale Emissionsentwicklung und Emissionslücke\r\nNach der Emissions Database for Global Atmospheric Research (EDGAR) der Europäischen Kommission wurden 2024 weltweit rund 53,2 Gt CO2-Äquivalente (CO2e) emittiert. Dies entspricht dem höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen und gegenüber dem Vor-jahr einem Anstieg der Emissionen um 1,3 Prozent beziehungsweise um 665 Millionen Tonnen CO2e. Der globale Trend zeigt damit weiterhin klar nach oben (Abbildung 1).\r\nDie Weltwetterorganisation (World Meteorological Organization, WMO) hat mit ihrem Be-richt State of the Global Climate 20242 aufgezeigt, dass 2023 – das Jahr mit den letztmalig konsolidierten Aufzeichnungen – das Jahr mit der bisher höchsten Konzentration an Koh-lenstoffdioxid in der Atmosphäre war. Demnach lag die CO2-Konzentration bei rund 420 parts per million (ppm) und somit um 2,3 ppm höher als im Jahr 2022. Verglichen mit dem vorindustriellen Niveau entspricht dies einem Anstieg um etwa 151 Prozent. Neben CO2 erreichten auch die Konzentrationen von Methan und Lachgas neue Höchstwerte. Gleichzeitig verdeutlichten Echtzeitdaten, dass die Werte im Jahr 2024 weiter angestiegen sind. Damit verfestigt sich der langfristige Trend steigender Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre.\r\nAuch mit Blick auf die globalen Temperaturen wurden neue Rekordwerte erreicht. Das Jahr 2024 war das wärmste jemals gemessene Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen und überschritt deutlich das vorherige Rekordjahr 2023. Während im Jahr 2023 die globale Durchschnittstemperatur bei 1,45 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau lag, wurde im Jahr 2024 mit 1,55 Grad Celsius erstmals die 1,5-Grad-Grenze überschritten. Dies stellt einen weiteren deutlichen Hinweis auf die unzureichende Wirkung der bisherigen Kli-maschutzmaßnahmen dar.\r\nDer Anstieg der CO2-Konzentration resultiert laut der Weltorganisation für Metrologie (WMO) weiterhin aus dem globalen Einsatz fossiler Brennstoffe, dem Emissionsaufkom-men der energieintensiven Industrie sowie Landnutzungsveränderungen. Kurzfristig wirkte sich im Jahr 2024 zudem das Klimaphänomen El Niño auf die globale Durchschnittstempe-ratur aus. Auch das UNEP kommt in seinem Bericht zu dem Schluss, dass die Hauptursache\r\n2 https://library.wmo.int/records/item/69455-state-of-the-global-climate-2024\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nInternationales Klimaengagement\r\n4\r\nfür den Temperaturanstieg die steigenden Emissionen durch den Einsatz fossiler Brenn-stoffe sind. Strukturelle Ursachen überwiegen damit deutlich gegenüber kurzfristigen kli-matischen Effekten.\r\nAbbildung 1\r\nEntwicklung der globalen Treibausgasemissionen zwischen 1990 und 2024\r\nQuelle: Eigene Darstellung gemäß Daten der Emissions Database for Global Atmospheric Research\r\nDas United Nations Environment Programme (UNEP) stellte im November 2025 den Emissi-ons Gap Report 20253 vor. Der Bericht beziffert die Emissionslücke für 2030 zwischen den derzeitigen Klimaschutzmaßnahmen und dem 1,5-Grad-Zielpfad auf 19 bis 29 Gt CO2e. Dies bedeutet, dass die globalen Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 um 19 bis 29 Gt CO2e niedriger liegen müssten, als es auf Basis der aktuell angekündigten und umgesetzten Maßnahmen nach den vorliegenden Prognosen zu erwarten ist. Ohne zusätzliche und kurz-fristig wirksame Maßnahmen bleibt das 1,5-Grad-Ziel damit außer Reichweite.\r\n1.2 Emissionsentwicklung der größten Emittenten\r\nZu den sechs weltweit größten Treibhausgasemittenten zählen China, die USA, Indien, die EU, Russland und Indonesien. Diese sechs Akteure repräsentieren 61,8 Prozent der globa-len Emissionen, etwa 51,4 Prozent der Weltbevölkerung, rund 62,5 Prozent des weltwei-ten Bruttoinlandsprodukts und 64,2 Prozent des globalen Verbrauchs fossiler Brennstoffe.\r\n3 https://wedocs.unep.org/items/9f0bf855-2069-42a6-a856-4b389f740c5c\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nInternationales Klimaengagement\r\n5\r\nDamit kommt diesen Staaten eine zentrale Verantwortung für die globale Emissionsent-wicklung zu.\r\nDeutschland ist mit einem Anteil von 21,3 Prozent an den EU-Emissionen beziehungsweise rund 674,4 Millionen Tonnen CO2e der größte Emittent innerhalb der EU. Mit einem Anteil von 1,3 Prozent an den globalen Emissionen belegt Deutschland Rang 13 unter den welt-weit größten Treibhausgasemittenten (Abbildung 2).\r\nAbbildung 2\r\nTreibhausgasemissionen der größten Emittenten 1990 gegenüber 2024\r\nQuelle: Eigene Darstellung gemäß Daten der Emissions Database for Global Atmospheric Research\r\nFünf der sechs weltweit größten Emittenten (China, die USA, Indien, Russland und Indone-sien) wiesen 2024 gegenüber dem Vorjahr höhere Emissionen auf (Abbildung 3): Indone-sien verzeichnete mit einem Anstieg von fünf Prozent den größten relativen Zuwachs, während die Emissionen in den USA lediglich geringfügig um 0,4 Prozent stiegen. Auch In-dien verzeichnete einen signifikanten Anstieg der Treibhausgasemissionen um vier Prozent und somit mit 164,8 Mt CO2e den größten absoluten Zuwachs. Die EU war der Einzige der sechs großen Emittenten, der einen Rückgang der Treibhausgasemissionen um 1,8 Prozent verzeichnen konnte. Der globale Emissionsanstieg wird damit maßgeblich durch Staaten außerhalb Europas getrieben.\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nInternationales Klimaengagement\r\n6\r\nAbbildung 3\r\nEntwicklung der Emissionen der größten Emittenten 1990 bis 2024\r\nQuelle: Eigene Darstellung gemäß Daten der Emissions Database for Global Atmospheric Research\r\nZwischenfazit\r\nDie im Vorfeld des Klimagipfels vorgelegten Bewertungen zeigen, dass die globalen Tem-peraturen im Jahr 2024 erstmals um mehr als 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau lagen und der weltweite Ausstoß von Treibhausgasen weiter gestiegen ist. Auch der welt-weite Ausstoß der Treibhausgasemissionen stieg weiter an. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das 1,5-Grad-Ziel grundsätzlich nicht mehr erreichbar ist. Voraussetzung hierfür sind jedoch sofortige, substanzielle und global breit getragene Emissionsminderungen, insbe-sondere auch in Ländern wie China und Indien, in denen die Emissionen weiterhin steigen.\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nNationale Klimabeiträge\r\n7\r\n2 Nationale Klimabeiträge\r\n122 Staaten haben nationale Klimabeiträge eingereicht\r\nDer Weltklimavertrag verpflichtet alle Staaten, ambitionierte nationale Klimabeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) zu formulieren. Diese Beiträge legen auf staatlicher Ebene unter anderem Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen sowie entsprechende Umsetzungsstrategien fest.\r\nDie ersten NDCs wurden 2020 eingereicht und auf das Zieljahr 2030 ausgerichtet. Sie sind im Abstand von fünf Jahren fortlaufend zu aktualisieren, wobei jede neue Fassung ein hö-heres Ambitionsniveau aufweisen muss. Im Jahr 2025 waren daher überarbeitete Beiträge vorzulegen, die sich auf das Jahr 2035 beziehen sollten. Zwar wurden bereits auf der COP 29 in Baku von einigen Staaten neue NDCs vorgelegt, insbesondere die größten Emittenten konnten sich jedoch nicht rechtzeitig auf neue Beiträge verständigen. Diese wurden zum Teil erst im Laufe des Jahres 2025 ausgehandelt und anschließend beim UN-Klimasekreta-riat eingereicht.\r\n2.1 Aktualisierte NDCs und neue NDCs für das Jahr 2035\r\nBei der 28. Klimakonferenz 2023 in Dubai wurde erstmals eine umfassende globale Be-standsaufnahme vorgelegt. Sie bewertete sowohl die Fortschritte beim Klimaschutz als auch bei Anpassungsmaßnahmen und der Klimafinanzierung. Man kam zu dem Schluss, dass die bis dahin eingereichten nationalen Klimabeiträge nicht ausreichen, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen.\r\nAuch die neuen NDCs, die bis kurz vor der COP 30 beim UN-Klimasekretariat eingereicht wurden, reichen nicht aus, um eine mit dem 1,5-Grad-Ziel kompatible Emissionsreduktion zu erreichen. Das UN-Klimasekretariat veröffentlichte Anfang November 2025 ein Update des NDC-Syntheseberichts, das 113 neue oder überarbeitete NDCs berücksichtigt4. Diese decken rund 69 Prozent der globalen Emissionen des Jahres 2019 ab. Nach diesen Berech-nungen würden die bislang vorliegenden Beiträge bis zum Jahr 2035 lediglich dazu führen, dass die globalen Emissionen rund sieben bis zwölf Prozent unter dem Niveau von 2019 liegen. Damit bestätigen die aktualisierten Daten, dass die derzeitigen Verpflichtungen weiterhin deutlich hinter dem zurückbleiben, was aus wissenschaftlicher Sicht erforderlich wäre.\r\nGemäß einer Bewertung des Climate Action Tracker5 würde selbst eine vollständige Um-setzung der in Belém diskutierten kurzfristigen globalen Maßnahmen, einschließlich des\r\n4 https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/nationally-determined-contributions-ndcs/2025-ndc-synthesis-report\r\n5 https://climateactiontracker.org/documents/1353/CAT_2025-11-19_Briefing_COP30_EnergyMethaneGoals.pdf\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nNationale Klimabeiträge\r\n8\r\nbeschleunigten Ausbaus erneuerbarer Energien, der Verbesserung der Energieeffizienz so-wie einer deutlichen Reduktion von Methanemissionen, nicht ausreichen, um die Begren-zung der Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius sicherzustellen.\r\n2.2 Engagement der größten Emittenten\r\nChina, die USA, Indien und die EU waren 2024 für rund 54,5 Prozent der globalen Treib-hausgasemissionen verantwortlich. Wenn die größten Emittenten mit ambitionierten Kli-mazielen vorangehen, kann dies auch andere Staaten motivieren, angemessene Klimabei-träge festzusetzen. Insbesondere Indien kann als Vorbild für Entwicklungsländer fungieren.\r\nDie EU, China und die USA werden als Taktgeber der internationalen Klimapolitik angese-hen. Die EU nimmt seit jeher eine Vorreiterrolle im Klimaschutz ein. Dementsprechend ist auch bei den neu festgelegten Klimazielen trotz der aktuellen globalen Herausforderungen ein hohes Ambitionsniveau festzustellen. Die Beteiligung der USA an der internationalen Klimapolitik wurde nach der Wiederwahl Donald Trumps zum US-Präsidenten faktisch ein-gestellt. Am ersten Tag seiner zweiten Amtszeit unterzeichnete er ein Schreiben an die Vereinten Nationen, in dem er das Pariser Klimaschutzabkommen aufkündigte. Auch wenn die formelle Kündigungsfrist ein Jahr beträgt, zogen sich die USA bereits unmittelbar aus der internationalen Klimapolitik zurück.\r\nDie Volksrepublik China ist weiterhin der weltweit größte Treibhausgasemittent. Gleichzei-tig investiert China massiv in den Ausbau erneuerbarer Energien. Perspektivisch bleibt of-fen, ob und in welcher Form China eine aktivere Rolle in der internationalen Klimadiploma-tie übernehmen wird. Indien ist als stark wachsende Volkswirtschaft ebenfalls sehr ener-gieintensiv, wobei bereits ein großer Teil durch erneuerbare Energien und insbesondere Solarstrom erzeugt wird.\r\nTabelle 1\r\nAktuelle NDCs der größten Treibhausgasemittenten\r\nAktuelle NDC\r\nBasisjahr\r\nEU\r\nTreibhausgasminderung -66,25 bis -72,5 Prozent bis 2035\r\n1990\r\nUSA\r\nTreibhausgasminderung -61 bis -66 Prozent bis 2035\r\n2005 China\r\nTreibhausgasminderung -7 bis -10 Prozent unter Emissions-Peak bis 2035\r\nk.A. Indien\r\nVeröffentlichung geplant für Dezember 2025 (bisher keine Aktualisierung eingereicht)\r\n2005 Russland\r\nTreibhausgasminderung -65 bis -67 Prozent bis 2035\r\n1990 Indonesien\r\nErreichung des Emissions-Peaks bis 2030, Reduktion um 1,26 Gt bis 1,49 Gt CO2e bis 2035\r\n2019\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nNationale Klimabeiträge\r\n9\r\n2.2.1 EU\r\nDie EU hat kurz vor der 30. UN-Klimakonferenz am 06. November 2025 ihre aktualisierten NDC beim UN-Klimasekretariat eingereicht: Bis 2035 sollen die Emissionen der EU in einem Korridor zwischen 66,25 bis 72,5 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 sinken. Die Festlegung des NDC fiel mit der Einigung auf das neue europäische 2040-Klimaziel zusammen. Dem-nach strebt die EU eine Emissionsreduktion bis zum Jahr 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 an. Um den Mitgliedstaaten gewisse Flexibilitäten einzuräumen, können ab dem Jahr 2036 bis zu fünf Prozent durch international handelbare CO2-Gutschriften eingespart wer-den. Mit der Zieldefinition gingen innerhalb des Rats der Umweltminister intensive Diskus-sionen einher. Eine zentrale Bedingung für die Zustimmung einiger osteuropäischen Staa-ten war es, den ursprünglich ab 2027 startenden Europäischen Brennstoffemissionshandel (ETS 2) zu verschieben. Dieser wird nun erst ein Jahr später, im Jahr 2028, starten. Das neue Klimaziel wird in den kommenden Monaten im Trilog zwischen dem Rat der EU, dem EU-Parlament und der EU-Kommission finalisiert und in einen Rechtsakt überführt. Weiterhin Bestand hat das langfristige Ziel, bis zum Jahr 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen.\r\nDie EU-Kommission hat bei der Ausarbeitung des Vorschlags für das 2040-Ziel auch indust-rie- und wirtschaftspolitische Aspekte berücksichtigt und neben die Emissionsminderung explizit auch die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit in den Mittelpunkt ge-rückt. So wurde bereits zu Jahresbeginn 2025 der Clean Industrial Deal als Nachfolger des Green Deal vorgestellt. Dieser konzentriert sich auf die Entlastung energieintensiver In-dustrien und die Förderung von sauberen Technologien. Insbesondere die Reduzierung der Energiekosten steht im Fokus. Ergänzend wurde ein Aktionsplan für erschwingliche Energie angenommen, der unter anderem die Vollendung der Energieunion vorsieht.\r\nIm Jahr 2024 stellte die EU öffentliche Mittel in Höhe von rund 31,7 Milliarden Euro für die internationale Klimafinanzierung bereit. Dies entspricht fast einem Drittel der insgesamt zugesagten Finanzmittel. Damit ist die EU erneut der größte Geldgeber.\r\n2.2.2 USA\r\nDer noch unter US-Präsident Joe Biden am 19. Dezember 2024 eingereichte Klimabeitrag der USA sieht vor, dass die Emissionen der USA bis zum Jahr 2033 um 61 bis 66 Prozent ge-genüber dem Jahr 2005 sinken. Bis zum Jahr 2050 wird Klimaneutralität angestrebt. Dar-über hinaus soll eine Reduktion der Methanemissionen um 35 Prozent bis 2035 erreicht werden sowie weitere Treibhausgase deutlich reduziert werden.\r\nDie zwei Hauptinstrumente zur Erreichung dieses Ziels waren der Inflation Reduction Act und das Bipartisan Infrastructure Law (BIL). Ziel beider Rechtsakte war es, private und öf-fentliche Investitionen in eine emissionsfreie Energiewirtschaft zu beschleunigen. Dafür setzte der Inflation Reduction Act steuerliche Anreize, um beispielsweise den Ausbau er-neuerbarer Energien, Energiespeicher und sauberer Brennstoffe zu unterstützen. Mit dem BIL sollten Investitionen in die Infrastruktur und deren Resilienz gegen Klimaschäden\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nNationale Klimabeiträge\r\n10\r\ngefördert werden. Die Regierung von Präsident Trump stoppte jedoch die Klimaschutz-bemühungen der USA nahezu vollständig und stellt damit auch den eingereichten Klimabeitrag der USA in Frage. So wurden im Zuge des Haushaltsgesetzes The One Big Beautiful Bill die steuerlichen Förderungen für Wasserstoff sowie für die Erzeugung von sauberem Strom weitgehend eingestellt.\r\nAuch der erneute Austritt der USA aus dem Weltklimavertrag verdeutlicht, dass Klima-schutz für die Trump-Regierung keine Priorität hat. Die USA waren mit keiner Delegation auf der Klimakonferenz vertreten – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der UN-Kli-makonferenz. Zudem wurden die Beiträge zum UNFCCC-Kernhaushalt gekürzt, wodurch dem Sekretariat Einnahmen von etwa 8,3 Millionen Euro entgehen.\r\nDarüber hinaus wurden weitere Klimafinanzierungen eingestellt, etwa der US-Entwick-lungsagentur USAID, die im Jahr 2024 rund 450 Millionen Euro in Projekte im Bereich er-neuerbare Energien, Klimaanpassung und nachhaltige Landwirtschaft investiert hatte. Die USAID stellte ihre Arbeit am 1. Juli 2025 endgültig ein.\r\n2.2.3 China\r\nDas im Jahr 2025 vorgelegte aktualisierte NDC Chinas erweitert die bisherigen Klimaziele und legt erstmals ein Ziel für das Jahr 2035 fest. China bestätigt, dass die nationalen CO2-Emissionen ihren Höchststand weiterhin vor 2030 erreichen sollen, und strebt für 2035 eine relative Minderung der Treibhausgasemissionen gegenüber dem erreichten Emissi-ons-Peak-Niveau an. Der Zeitpunkt des Emissionshöhepunkts bleibt jedoch offen.\r\nMit einem Anteil von ca. 30 Prozent an den weltweiten Treibhausgasemissionen ist China weiterhin der mit Abstand größte Emittent der Welt. China ist der weltweit größte Produ-zent und Verbraucher von Kohle. Mehr als 60 Prozent der Stromerzeugung stammen aus Kohle und die Kohlenachfrage stieg 2024 um 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. China ist zugleich führend bei klimafreundlichen Technologien. Das Land produzierte 2023 rund neun Millionen Elektrofahrzeuge und verantwortete etwa zwei Drittel der weltweiten Pro-duktion. Zudem entfallen rund 64 Prozent der weltweit im Bau befindlichen Solar- und Windenergiekapazitäten auf China.\r\nDas zentrales Klimaschutzinstrument ist der chinesische Emissionshandel, der im Jahr 2021 eingeführt wurde. Der Zertifikatspreis lag 2024 bei rund 95,96 RMB (rund 11,50 Euro) pro Tonne CO2 und damit deutlich unter dem Preisniveau des europäischen Emissionshandels (Jahresdurchschnitt 2024: etwa 65 Euro pro Tonne CO2). Das Handelssystem erfasst etwa 3.500 Unternehmen aus den Sektoren Energie, Stahl, Aluminium und Zement, die etwa 60 Prozent der CO2-Emissionen emittieren.\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nNationale Klimabeiträge\r\n11\r\n2.2.4 Indien\r\nIndien ist der weltweit drittgrößte Treibhausgasemittent. Die Pro-Kopf-Emissionen des Landes lagen im Jahr 2024 mit rund 3,04 t CO2e jedoch deutlich unter dem globalen Durch-schnitt (6,56 t CO2e pro Kopf). Insgesamt stiegen die Emissionen Indiens im Vergleich zum Vorjahr um etwa vier Prozent und erreichten nach dem Rekordjahr 2023 (4.206 Mt CO2e) einen neuen Höchststand von 4.371 Mt CO2e pro Jahr.\r\nIndien hat sich vorgenommen, die Emissionsintensität seiner Wirtschaft bis 2030 um 45 Prozent gegenüber 2005 zu senken. Das neue NDC sollte ursprünglich im Dezember 2025 vorgelegt werden; diese Frist wurde jedoch nicht eingehalten. Indien gehört somit neben Vietnam zu den Staaten, die bis Ende 2025 keine neue oder aktualisierte NDC bei dem UN-Klimasekretariat eingereicht haben, obwohl dies gemäß dem fünfjährigen Zyklus des Pariser Abkommens vorgesehen ist. Nichtsdestotrotz strebt Indien an, bis 2030 die Hälfte der installierten Stromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien zu decken und bis 2070 Klimaneutralität zu erreichen.\r\nKonkret sollen die Kapazitäten der nicht-fossilen Energieerzeugung bis 2030 auf 500 GW ausgebaut werden. Im Jahr 2024 verfügte Indien bereits über etwa 209 GW an erneuerba-ren Kapazitäten. Im Jahr 2025 wurden Schätzungen zufolge über 34 GW an neuer Solar- und Windleistung installiert. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Wachstum von 70 Prozent. Im Juli 2025 verkündete die indische Regierung, dass rund 50 Prozent der installierten Stromerzeugungsleistung aus nicht-fossilen Energieträgern stammen.\r\nTrotz der positiven Entwicklung basiert die Energieversorgung Indiens weiterhin zu großen Teilen auf Kohle: Die Kohleproduktion stieg im indischen Fiskaljahr 2024/25 (April 2024 bis März 2025) auf ein Rekordniveau von rund 1.048 Millionen Tonnen.\r\nIndien plant, ein nationales Emissionshandelssystem einzuführen. Dieses soll auf einem bereits bestehenden, verpflichtenden Energieeffizienzprogramm aufbauen. Zu Beginn soll das Emissionshandelssystem neun Sektoren mit ca. 800 Unternehmen umfassen, darunter Aluminium, Zement, Eisen- und Stahl, Papier sowie die Petrochemie und die Erdölraffina-tion. Das System soll im Jahr 2026 seinen Betrieb aufnehmen.\r\n2.3 Bewertung der vbw\r\nAus Sicht der vbw ist wirksamer Klimaschutz nur dann erreichbar, wenn sich alle Staaten zu vergleichbaren, überprüfbaren und ambitionierten Klimazielen für das Jahr 2035 ver-pflichten. Insbesondere große Emittenten wie China sind gefordert, ihr Ambitionsniveau deutlich nachzuschärfen und konkrete, nachvollziehbare Zielpfade vorzulegen. Nur so kann langfristig ein globales Level Playing Field entstehen und Carbon Leakage vermieden wer-den.\r\nDer Rückzug der USA aus der internationalen Klimapolitik ist kontraproduktiv und schwächt die globale Klimadiplomatie. Der Ausfall politischer Impulse sowie finanzieller\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nNationale Klimabeiträge\r\n12\r\nBeiträge verschärft bestehende Herausforderungen insbesondere für Entwicklungs- und Schwellenländer. Die verbleibenden großen Emittenten stehen daher in besonderer Ver-antwortung, die entstandenen Lücken gemeinsam zu schließen.\r\nDie EU nimmt mit ihren ambitionierten Klimazielen weiterhin eine Vorreiterrolle ein. Bei der Umsetzung des NDC für 2035 darf jedoch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie nicht gefährdet werden. Hohe CO₂-Kosten, steigende Energiepreise und regulato-rische Belastungen können Investitionen hemmen und Produktionsverlagerungen begüns-tigen. Der europäische Emissionshandel muss daher als zentrales, marktbasiertes Leitin-strument gestärkt und international anschlussfähig ausgestaltet werden. Die Verschiebung des Starts des ETS 2 auf 2028 ist nachvollziehbar und verschafft Unternehmen zusätzliche Vorbereitungszeit. Gleichzeitig ist der nationale Brennstoffemissionshandel zügig zu been-den, um einseitige Zusatzbelastungen insbesondere für die deutsche Wirtschaft zu vermei-den. Solange der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) seine Wirksamkeit nicht nachgewiesen hat, sind bestehende Entlastungsinstrumente zwingend erforderlich. CBAM darf zudem nicht zu zusätzlichen bürokratischen Belastungen führen; insbesondere für Exporte bestehen weiterhin ungelöste Fragen.\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nGlobal Mutirão\r\n13\r\n3 Global Mutirão\r\nFokus auf Umsetzung statt neuer Verpflichtungen\r\nDie UN-Klimakonferenz in Belém stand erneut im Zeichen der weltweiten Anstrengungen, den internationalen Klimaschutz voranzutreiben und einen gemeinsamen Weg zur Errei-chung des 1,5-Grad-Ziels zu finden. An der Konferenz haben rund 56.000 Delegierte aus 193 Staaten sowie die EU teilgenommen. Damit gehörte die COP 30 erneut zu den größten multilateralen Verhandlungsformaten im Bereich der internationalen Umwelt- und Klimapolitik.\r\nZum Ende der UN-Klimakonferenz wurde das Global Mutirão vorgestellt. Ursprünglich steht der Begriff in weiten Teilen Lateinamerikas für gemeinschaftlich organisierte Arbeits-prozesse. Er beschreibt Formen der Zusammenarbeit, bei denen mehrere Akteure gleich-zeitig an einer gemeinsamen Aufgabe arbeiten. Der Begriff betont damit kollektives Han-deln und gemeinsame Verantwortung.\r\nFür die internationale Klimapolitik soll dieses Konzept als Ansatz dienen, um Strukturen für die Umsetzung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen zu schaffen. Das Dokument Global Mutirão stellt mit Blick auf die diesjährige UN-Klimakonferenz den zentralen politi-schen Beschlussrahmen dar und bildet somit das Herzstück der Ergebnisse. Im Fokus ste-hen dabei weniger neue Zielsetzungen als vielmehr die Beschleunigung der Umsetzung be-stehender Zusagen.\r\n3.1 Anpassungsfinanzierung: Ziel einer Verdreifachung bis 2035\r\nIn Belém stand die Frage der Anpassungsfinanzierung im Zentrum der Debatten, da die be-stehende Finanzierungslücke seit Jahren wächst. Nach Angaben des UNEP betrugen die von den Industriestaaten bereitgestellten Mittel im Jahr 2023 lediglich 23,3 Milliarden Euro und somit rund 1,7 Milliarden Euro weniger als im Vorjahr. Das UNEP beziffert den jährlichen Bedarf bis 2035 auf rund 266 Milliarden Euro6 (Abbildung 4). Damit klafft weiter-hin eine erhebliche Lücke zwischen dem tatsächlichen Bedarf und den bereitgestellten Mitteln.\r\nDiese Entwicklung bestätigt auch der von Brot für die Welt veröffentlichte Climate Adapta-tion Finance Index 20257. Demnach sind rund 96 Prozent der untersuchten Entwicklungs-länder deutlich unterfinanziert, wobei besonders armutsgefährdete Staaten wie Somalia, Niger und Afghanistan Indexwerte im Bereich extremer Unterfinanzierung aufweisen. Mit Blick auf die Anpassungsfinanzierung, die Deutschland für Entwicklungsländer bereitstellt,\r\n6 https://www.unep.org/resources/adaptation-gap-report-2025\r\n7 https://www.brot-fuer-die-welt.de/fileadmin/mediapool/downloads/fachpublikationen/Anpassungsindex/Climate_Adaption_Fi-nance_Index_2025.pdf\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nGlobal Mutirão\r\n14\r\nzeichnet der Index ein ähnliches Bild. Demnach gehören trotz einer Erhöhung der Anpas-sungsfinanzierung von 2016 bis 2022 auf 14,6 Milliarden Euro 90 Prozent der Staaten zu den unterfinanzierten Empfängern. Dies verdeutlicht strukturelle Defizite in der Verteilung und Wirksamkeit der Anpassungsfinanzierung.\r\nAbbildung 4\r\nVerteilung der Ausgaben 2019–2023\r\nQuelle: United Nations Environment Program Adaptation Gap Report 2025\r\nVor diesem Hintergrund forderten Staaten wie die Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries), die Allianz der kleinen Inselstaaten (Alliance of Small Island States) sowie die afrikanische Gruppe eine deutliche Aufstockung der Mittel und sprachen sich für eine Verdreifachung bis 2030 aus. Eine verbindliche Zielsetzung fand je-doch keine Mehrheit. Die Vertragsstaaten einigten sich im Global Mutirão schließlich auf eine abgeschwächte Formulierung, die lediglich zu Anstrengungen aufruft, die Mittel bis 2035 zu verdreifachen. Damit bleibt der politische Anspruch deutlich hinter den Forderun-gen besonders betroffener Staaten zurück.\r\nDagegen wurden im technischen Bereich deutliche Fortschritte erzielt. Aus einem anfäng-lich rund 10.000 Indikatoren umfassenden Vorschlag zur Überprüfung des globalen Anpas-sungsziels wurde ein Set von 59 Indikatoren verabschiedet. Die Indikatoren dienen dazu, die Fortschritte bei der Zielerreichung des globalen Anpassungsziels zu messen und umfas-sen beispielsweise den Umfang an wiederhergestellten, klimaresilient gestalteten Ökosys-temen, den Bevölkerungsanteil mit Zugang zu klimaresilienter Trinkwasserversorgung\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nGlobal Mutirão\r\n15\r\nsowie den Anteil der kritischen Infrastruktur, die gegenüber klimabedingten Gefahren ge-schützt ist.\r\nDie Indikatoren werden von der sogenannten Belém-Addis Vision begleitet. Dabei handelt es sich um ein zweijähriges Arbeitsprogramm zur weiteren Ausgestaltung der Indikatoren. Zudem konnten die Arbeiten zu den nationalen Anpassungsplänen (National Adaptation Plans, NAP) wieder aufgenommen werden. In den nationalen Anpassungsplänen sollen Staaten ihre Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels bewerten und entspre-chende Anpassungsmaßnahmen festlegen. Damit rückt die systematische Verankerung von Anpassungspolitiken auf nationaler Ebene stärker in den Fokus. Ziel der Pläne ist es, die Resilienz der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Ökosysteme gegenüber klimatischen Veränderungen zu stärken und Anpassungsmaßnahmen konsequent umzusetzen.\r\n3.2 Global Implementation Accelerator und Belém Mission to 1.5: Umsetzungsinstrumente\r\nEin weiteres zentrales Element des Global Mutirão ist der Global Implementation Accelera-tor, der Staaten unter anderem unterstützen soll, ihre national festgelegten Klimabeiträge effektiver umzusetzen. Der Beschluss betont, dass insbesondere Länder mit begrenzten technischen und finanziellen Möglichkeiten zusätzliche Unterstützung benötigen. Der Ac-celerator soll hierzu bestehende internationale Kooperationsangebote bündeln und die Zusammenarbeit zwischen internationalen Institutionen verbessern. Ziel ist es, beste-hende Umsetzungsdefizite gezielt zu adressieren.\r\nMit dem Accelerator eng verknüpft ist die Belém Mission to 1.5, die sicherstellen soll, dass nationale Maßnahmen und Transformationspfade im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel ste-hen. Die Mission soll energieintensive Sektoren bei der Dekarbonisierung unterstützen und dafür wissenschaftsbasierte Leitlinien, Benchmarks und Kooperationsformate entwickeln. Zudem sieht die Mission vor, die internationale Zusammenarbeit zu stärken und Länder beim Zugang zu relevanten Technologien zu unterstützen. Der Fokus liegt dabei auf sekt-oralen Ansätzen und der Skalierung bewährter Lösungen.\r\n3.3 Kein Konsens zum Ausstieg aus fossilen Energieträgern\r\nDer Ausstieg aus fossilen Energieträgern nahm auf der diesjährigen UN-Klimakonferenz er-neut eine wichtige Rolle ein. Wie bereits in den vorherigen Konferenzen zeigte sich jedoch ein tiefer Graben zwischen den verschiedenen Parteien. Eine Annäherung der Positionen konnte nicht erreicht werden.\r\nZwar hat sich die brasilianische Präsidentschaft bereits vor der COP 30 intensiv darum be-müht, einen Fahrplan zum Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu entwerfen. Jedoch konnten die Vertragsstaaten keine vorzeitige Einigung erzielen. Zu Beginn der UN-Klima-konferenz schlossen sich rund 80 Staaten der Forderung nach einem Fahrplan an, darunter auch Staaten wie Kolumbien, Australien und Norwegen, die bedeutende Staatseinnahmen\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nGlobal Mutirão\r\n16\r\naus fossilen Brennstoffen generieren. Die EU und Deutschland waren auch Teil der Gruppe. Gleichzeitig markierte eine Gruppe aus ebenfalls rund 80 Staaten den Gegenpol. Die Blockade verdeutlicht die weiterhin stark divergierenden energie- und wirtschaftspoli-tischen Interessen.\r\nIm Abschlussdokument zeigte sich, dass sich die Gegner des Ausstiegs durchsetzen konn-ten. So findet sich im finalen Beschlusstext kein Hinweis zum Ausstieg aus fossilen Ener-gien. Stattdessen kündigte die brasilianische Präsidentschaft an, dass ein Fahrplan zum Ausstieg aus fossilen Energieträgern auf der 31. UN-Klimakonferenz vorgestellt werden soll. Dieser Fahrplan ist auf freiwilliger Basis und nicht Teil des formalen Rahmens der UN-Klimakonferenz. Der Ausstieg aus fossilen Energieträgern bleibt damit weiterhin politisch unverbindlich.\r\n3.4 Bewertung der vbw\r\nDie Ankündigung, die Anpassungshilfen langfristig zu verdreifachen, ist grundsätzlich zu begrüßen und ein wichtiges politisches Signal. Entscheidend wird jedoch sein, dass die zu-gesagten Mittel zeitnah, planbar und zusätzlich mobilisiert werden. Ohne konkrete Umset-zungsmechanismen, transparente Berichterstattung und eine verlässliche Finanzierung bleibt die Zielsetzung wirkungslos.\r\nMit dem Global Implementation Accelerator wurde ein grundsätzlich sinnvolles Instrument geschaffen, um die Umsetzung der nationalen Klimabeiträge zu unterstützen. Ob der Ac-celerator einen messbaren Beitrag leisten kann, hängt maßgeblich von der Ausgestaltung der künftigen Arbeitsprogramme ab. Diese müssen sich auf konkrete, umsetzungsnahe Maßnahmen konzentrieren und bestehende Initiativen sinnvoll bündeln, statt neue Paral-lelstrukturen zu schaffen. Zugleich sollten Länder mit einer starken Green-Tech-Industrie, wie Deutschland, die internationalen Kooperationsformate aktiv mitgestalten, um ihre technologischen Stärken gezielt in die Umsetzung einzubringen.\r\nDie fehlende Einigung auf einen globalen Fahrplan zum Ausstieg aus fossilen Energieträ-gern ist dagegen als klarer Rückschritt zu bewerten. Sie verdeutlicht die anhaltenden politi-schen Blockaden in zentralen Fragen der internationalen Klimapolitik. Umso wichtiger ist es, dass die Staaten, die sich auf der COP 30 ausdrücklich für einen Ausstieg ausgespro-chen haben, nun vorangehen und nationale sowie sektorale Maßnahmen zügig umsetzen. Freiwillige Bündnisse, sektorale Initiativen und thematische Folgeveranstaltungen werden daher künftig eine noch größere Bedeutung für den Fortschritt im internationalen Klima-schutz haben.\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nKlimafinanzierung\r\n17\r\n4 Klimafinanzierung\r\nWeichenstellung für einen verlässlichen Finanzierungsrahmen bis 2035\r\nDie globale Klimafinanzierung war ursprünglich zwar nicht eines der Kernthemen des dies-jährigen Klimagipfels, beeinflusste aber dennoch einen Großteil der Verhandlungen. Be-sonders die arabischen Staaten, Indien sowie einige Staaten aus der Gruppe der Entwick-lungsländer setzten sich dafür ein, dass das Thema stärker in den Fokus rückte. Unter an-derem wurde die Frage diskutiert, wie die finanziellen Mittel für die Anpassung an den Kli-mawandel ausgeweitet werden können. Mit dem Belém Package verständigten sich die Staaten politisch darauf, die globale Finanzierung für Anpassungsmaßnahmen bis 2035 zu verdreifachen, ohne allerdings konkrete Finanzierungszusagen oder verbindliche Zeitpläne festzulegen (siehe Kapitel 3.1).\r\nDes Weiteren drehten sich die Diskussionen wie in den Vorjahren vor allem um die Vertei-lung der Lasten zwischen Industrie- und Schwellenländern sowie um die Frage, welche Staaten in welchem Umfang zur Finanzierung beitragen sollen. Gleichzeitig wurde erneut betont, dass öffentliche Mittel, Entwicklungsbanken und private Investitionen mobilisiert werden müssen, um das vereinbarte Finanzierungsniveau erreichen zu können.\r\nDarüber hinaus bestätigten mehrere Staaten während des Gipfels zusätzliche Beiträge zu neuen und bestehenden Finanzierungsinstrumenten, darunter die neu ins Leben gerufene Tropical Forest Forever Facility (TFFF) sowie den Anpassungsfonds. Ein weiterer, zentraler Punkt der internationalen Klimafinanzierung war die Umsetzung der sogenannten Baku to Belém Roadmap. Die Roadmap legt dar, wie das im Rahmen des New Collective Quantified Goal on Climate Finance (NCQG) verankerte Ziel einer jährlichen Mobilisierung von rund 1,12 Billionen Euro erreicht werden könnte.\r\nInsgesamt verdeutlichen die Ergebnisse der COP 30, dass die internationale Klimafinanzie-rung weiterhin ein hoch umstrittenes Thema bleibt. Zwar sendet das Belém Package ein politisches Signal für eine Steigerung der Unterstützungsleistungen, gleichzeitig blieben aber zentrale Fragen zum Umfang, der Verbindlichkeit, Überprüfbarkeit und der Verteilung der Mittel weiterhin ungeklärt.\r\n4.1 Umsetzung der Baku-to-Belém Roadmap\r\nMit der Baku-to-Belém Roadmap wurde aufbauend auf den Beschlüssen der COP 29 ein zentraler Rahmen geschaffen, um die internationale Klimafinanzierung deutlich auszuwei-ten. Grundlage ist das auf der COP 29 vereinbarte Ziel, die Finanzierung für Entwicklungs-länder aus öffentlichen und privaten Quellen bis 2035 auf rund 1,12 Billionen Euro (ent-spricht etwa 1,3 Billionen US-Dollar) jährlich zu erhöhen. Die Roadmap dient dazu, beste-hende Initiativen und Finanzierungsmöglichkeiten zu bündeln und auf dieses langfristige Ziel auszurichten.\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nKlimafinanzierung\r\n18\r\nDie bisherigen Finanzierungsflüsse liegen weit unter dem angestrebten Niveau, während viele Entwicklungsländer mit hohen Kapitalkosten, eingeschränktem finanziellen Spielraum und begrenztem Zugang zu Krediten konfrontiert sind. Um diese Probleme zu adressieren, strukturiert die Roadmap die erforderlichen Schritte entlang von fünf zentralen Handlungs-feldern:\r\n– Ausweitung von Zuschüssen, Finanzierungen und günstigem Kapital\r\n– Zugang zu privaten Finanzströmen und erschwingliche Kapitalkosten\r\n– Schaffung von finanziellem Handlungsspielraum und Schuldentragfähigkeit\r\n– Skalierung der Kapazitäten und bessere Koordination\r\n– Weiterentwicklung der Systeme und Strukturen für gerechte Kapitalflüsse.\r\nAuf der COP 30 wurde die Roadmap offiziell vorgestellt und in das Mutirão-Paket aufge-nommen. Für viele Vertreter von Entwicklungsländern hatte sie allerdings eine unterge-ordnete Priorität. Diese konzentrierten sich vornehmlich auf das vereinbarte 257 Milliar-den Euro-Finanzierungsziel (siehe Kapitel 4.2). Gleichzeitig sollen Maßnahmen eingeleitet werden, um die globale Klimafinanzierung schrittweise an das langfristige 1,3-Billionen-Ziel heranzuführen. Da jedoch keine verbindlichen Zusagen oder neue Finanzierungsinstru-mente beschlossen wurden, können die Ergebnisse zwar als erster wichtiger, aber noch unzureichend konkretisierter Schritt interpretiert werden.\r\n4.2 Erreichung des 300 Milliarden US-Dollar-Finanzierungsziels (257 Milli-arden Euro)\r\nMit der Verabschiedung des New Collective Quantified Goal (NCQG) in Baku im Jahr 2024 haben sich die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, die Klimafinanzierung für Entwicklungs-länder bis 2035 auf mindestens 257 Milliarden Euro pro Jahr zu erhöhen. Dieses Ziel ist in das übergeordnete Ziel der Baku-to-Belém Roadmap eingebettet. Industriestaaten sollen eine Führungsrolle einnehmen, während andere Staaten zu freiwilligen Beiträgen ermutigt werden.\r\nDie aktuellsten Zahlen der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenar-beit (OECD) für die Klimafinanzierung liegen für das Jahr 2022 vor. Danach wurden insge-samt 99,4 Milliarden Euro an öffentlichem und privatem Kapital bereitgestellt. Davon ent-fielen rund 78,6 Milliarden Euro auf öffentliche Mittel, etwa 2,06 Milliarden Euro auf Kre-dite und 18,8 Milliarden Euro auf private Investitionen8. Damit stammt nur rund ein Fünf-tel der berichteten Mittel aus privaten Finanzierungsquellen, was ein erhebliches Defizit mit Blick auf das Ziel, private Investitionen anzureizen, darstellt.\r\nIm Vergleich zur NCQG-Zielmarke von 257 Milliarden Euro jährlich ist auch das bislang ins-gesamt erreichte Niveau von 99,4 Milliarden Euro deutlich zu niedrig. Selbst wenn für die Jahre 2023 bis 2025 noch keine Zahlen vorliegen, ist davon auszugehen, dass mit Blick auf\r\n8 https://www.oecd.org/en/publications/climate-finance-provided-and-mobilised-by-developed-countries-in-2013-2022_19150727-en.html\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nKlimafinanzierung\r\n19\r\neine Lücke von etwa 158 Milliarden Euro im Jahr 2022 der Kapitalbedarf weiterhin erheb-lich ist. Der erste formelle Fortschrittsbericht zum NCQG durch das Standing Committee on Finance der UNFCCC ist für das Jahr 2028 geplant.\r\nLaut einer Analyse der OECD9 aus dem Jahr 2025 ist für die Erreichung des 257-Milliarden-Euro-Ziels ein Paket aus unterschiedlichen Maßnahmen notwendig. Dazu gehört eine zu-verlässige und nachvollziehbare Datenbasis notwendig ist, um Doppelzählungen zu ver-meiden und die Zuschreibung der Finanzflüsse transparent darzustellen. Insbesondere die Behandlung freiwilliger Beiträge von Entwicklungs- und Schwellenländern sei bislang unge-klärt. Parallel müsse die Datenbasis insgesamt ausgebaut werden, etwa durch eine bessere Einbindung von Entwicklungsbanken.\r\nHinweis\r\nDoppelzählungen können entstehen, wenn mehrere Akteure dieselben Investitionen als eigenen Beitrag angeben, etwa wenn ein Geberland eine klimabezogene Leistung meldet und die gleiche Maßnahme zusätzlich von einem privaten Akteur, der die Initiative unter-stützt, als eigene Klimafinanzierung ausgewiesen wird.\r\nFerner unterstreicht die OECD, dass die Erreichung des Ziels über rein öffentliche Mittel hinausgeht und tiefgreifende Reformen im internationalen Finanzsystem erforderlich sind. Dazu zählt beispielsweise die Verbesserung der Investitionsbedingungen in Entwicklungs-ländern sowie Reformen zur Senkung der Kapitalkosten. Abschließend betont die OECD, dass die Fortschrittsmessung zum NCQG neue technische Verfahren benötigt. Während das 257-Milliarden Euro-Ziel detailliert nach den verschiedenen Finanzierungsquellen zu messen ist, sollen für das umfassendere 1,3-Billionen-Ziel aggregierte Indikatoren genutzt werden. Aus Sicht vieler Entwicklungsländer bleibt damit jedoch unklar, wie schnell und in welchem Umfang die zugesagten Mittel tatsächlich verfügbar gemacht werden. Die feh-lende Festlegung verbindlicher Zwischenziele, klarer Verantwortlichkeiten und robuster Monitoring-Mechanismen erschwert sowohl die politische Nachverfolgbarkeit als auch die planerische Verlässlichkeit auf nationaler Ebene. Damit besteht die Gefahr, dass das Finan-zierungsziel seine Lenkungswirkung im Hinblick auf ambitioniertere nationale Klimabei-träge nur eingeschränkt entfaltet.\r\n4.3 Fortschritte bei den Instrumenten der Klimafinanzierung\r\nGrundsätzlich umfasst die internationale Klimafinanzierung eine Vielzahl von Fonds und Instrumenten, die unterschiedliche Zwecke und Bedarfe abdecken. So fördert beispiels-weise der Anpassungsfonds Projekte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels,\r\n9 https://www.oecd.org/en/publications/unpacking-the-usd-300-billion-goal-and-the-usd-1-3-trillion-scale-up-call-in-the-ncqg_bb53df0c-en.html\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nKlimafinanzierung\r\n20\r\nwährend die Tropical Forest Forever Facility (siehe Kapitel 2.3.1) konkrete Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt tropischer Wälder unterstützt.\r\nZudem wird zwischen öffentlichen Mitteln (z. B. staatlichen Beiträgen) und privaten Finan-zierungsquellen unterschieden. So binden beispielsweise Programme wie der Climate In-vestment Funds (CIF) auch privates Kapital ein.\r\nDie jeweiligen Finanzierungsinstrumente bestehen parallel zueinander und sind unabhän-gig vom bzw. zusätzlich zum übergeordneten Gesamtfinanzierungsziel von 257 Milliarden Euro zu betrachten. Eine stärkere Koordinierung zwischen den einzelnen Instrumenten bleibt jedoch eine zentrale Herausforderung. Der Bezug auf das 257-Milliarden-Euro-Ziel dient der Darstellung der konkreten öffentlichen Finanzierungsdimension, während das 1,3-Billionen-Ziel als langfristige Skalierungsambition verstanden wird, die auch private Fi-nanzierungsströme umfasst. Beide Zielgrößen sollten klar voneinander abgegrenzt darge-stellt werden.\r\n4.3.1 Tropical Forest Forever Facility\r\nBereits kurz vor der diesjährigen UN-Klimakonferenz wurde ein neues Instrument initiiert. Mit der Tropical Forest Forever Facility (TFFF) will Brasilien einen neuen Weg zum Schutz tropischer Wälder beschreiten. Der Finanzierungsmechanismus soll den Erhalt der Wald-fläche durch die Ausgabe von Finanzmitteln aus dem neu aufgelegten Fonds belohnen, wovon insbesondere die zum Teil hoch verschuldeten Tropenwaldländer profitieren sollen.\r\nUm Gelder zu erhalten, müssen die Regierungen der Tropenwaldländer nachweisen kön-nen, dass die Entwaldungsrate unter einem Schwellenwert von 0,5 Prozent liegt. Staaten, deren Entwaldungsrate jährlich unter 0,5 Prozent liegt, erhalten pro Jahr und Hektar vier US-Dollar (3,43 Euro). Gleichzeitig soll jeder abgeholzte Hektar mit 140 US-Dollar (120,12 Euro) bestraft werden. Der Erhalt der Waldfläche muss anhand zuverlässiger Messmetho-den nachgewiesen werden, wofür unter anderem Satellitenbilder zum Einsatz kommen sollen. Das ausführliche Regelwerk ist in der Concept Note 3.0 des TFFF zu finden10.\r\nDas Geld muss nicht zurückgezahlt werden und ist flexibel einsetzbar. Eine Ausnahme ist die Pflicht zur Verwendung von 20 Prozent der erhaltenen Mittel für den Schutz indigener Völker, da diese besonders von der Zerstörung der Regenwaldflächen betroffen sind.\r\nKonkret soll zur Finanzierung ein Tropical Forest Investment Fund aufgelegt werden. Der Fonds soll mit rund 25 Milliarden US-Dollar (21,45 Milliarden Euro) befüllt werden, um da-mit anschließend weitere 100 Milliarden US-Dollar (85,8 Milliarden Euro) an privatem Ka-pital zu mobilisieren. Die Anlage der Mittel am Kapitalmarkt soll dazu führen, dass die ein-maligen Investitionen dauerhafte Erträge abwerfen und jährlich rund vier Milliarden Euro ausgeschüttet werden. Damit verfolgt der Fonds einen langfristig angelegten,\r\n10 https://tfff.earth/wp-content/uploads/2025/10/TFFF-Concept-Note-3.1.pdf\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nKlimafinanzierung\r\n21\r\nkapitalmarktbasierten Ansatz. Aus diesem Konzept resultiert auch das Forever im Namen des Fonds.\r\n4.3.2 Anpassungsfonds\r\nDer sog. Anpassungsfonds zielt darauf ab, Projekte und Programme zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zu finanzieren, die besonders stark vom Klimawandel betroffen sind. Bisher wurden aus dem Fonds 1,3 Milliarden Euro für mehr als 200 Anpas-sungsprojekte in 108 Ländern bereitgestellt. Nach Angaben der Weltbank wurden bisher rund 1,7 Milliarden Euro in den Fonds eingezahlt. Deutschland ist mit einem Beitrag von rund 604 Millionen Euro weiterhin der größte Unterstützer des Fonds.11\r\nIn Belém haben sich die Vertragsstaaten darauf verständigt, die finanziellen Mittel für die Klimaanpassung bis 2035 zu verdreifachen. Deutschland bekräftigte sein Versprechen, wei-tere 60 Millionen Euro beizusteuern. Die Mittel sollen über die Internationale Klimaschutz-initiative (IKI) der Bundesrepublik bereitgestellt werden. Daneben kündigten Spanien, Bel-gien, Irland, Luxemburg, Schweden und Island neue Beiträge in Höhe von insgesamt rund 43 Millionen Euro für den Anpassungsfonds an. Damit bleibt der Fonds weiterhin stark von einzelnen Geberstaaten abhängig.\r\nAbbildung 5\r\nDie größten Geberländer des Anpassungsfonds\r\nQuelle: Eigene Darstellung\r\n11 https://fiftrustee.worldbank.org/en/about/unit/dfi/fiftrustee/fund-detail/adapt\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nKlimafinanzierung\r\n22\r\n4.3.3 Fonds für den Umgang mit klimabedingten Schäden und Verlusten\r\nBei der COP 30 in Belém konnten im Bereich der klimabedingten Schäden und Verluste (Loss and Damage) trotz teils schwierigen Verhandlungen mehrere ausstehende Texte ver-abschiedet werden, wie beispielsweise eine seit der COP 29 blockierte Überprüfung der bisher umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Warsaw International Mechanism (WIM). Die Maßnahmen des WIM konzentrieren sich auf die Entwicklung von Ansätzen zur Minimierung des Risikos von klimabedingten Schäden und Verlusten, die Förderung von internationaler Zusammenarbeit, technische Unterstützung besonders vulnerabler Staaten sowie die Identifizierung von Finanzierungsmöglichkeiten.\r\nDagegen blieben weitere, notwendige Impulse bei der Finanzierung aus. Von den bislang zugesagten 676,8 Millionen Euro für den Fonds für den Umgang mit Schäden und Verlus-ten (Loss and Damage Funds, FRLD) wurden lediglich 340 Millionen Euro tatsächlich einge-zahlt. Der deutsche Anteil beläuft sich derzeit auf etwa 84 Millionen Euro. In Belém star-tete der Fonds seine erste Ausschreibungsrunde im Rahmen der Barbados Implementation Modalities, in der bis zum Mai 2026 rund 215 Millionen Euro als Zuschüsse an betroffene Entwicklungsländer vergeben werden sollen. Die Auszahlung ist an bestimmte Kriterien ge-koppelt. So muss das zu fördernde Projekt vom betroffenen Land selbst entwickelt und ge-leitet werden. Außerdem muss das Projekt einen messbaren Beitrag zur Bewältigung der klimabedingten Schäden und Verluste leisten. Zudem muss nachgewiesen werden, dass es nationale Strukturen ergänzt und eine bestehende Finanzierungslücke schließt. Beispiele für förderfähige Aktivitäten sind der Wiederaufbau von Infrastruktur nach einem Extrem-wetterereignis oder Maßnahmen zur Unterstützung von Gemeinden, die aufgrund eines steigenden Meeresspiegels umgesiedelt werden mussten.\r\nDie kurzfristige Bereitstellung der 215 Millionen Euro soll auch als Demonstration dienen, um die Wirksamkeit und Geschwindigkeit der Mittelbereitstellung zu belegen und damit zusätzliche Beiträge zu mobilisieren. Gleichzeitig verdeutlichen die verfügbaren Summen die bestehende Finanzierungslücke, da der jährliche Bedarf der Entwicklungsländer deut-lich höher liegt. Die Erwartungen vieler Entwicklungsländer an ein stärkeres politisches Sig-nal wurden daher nicht erfüllt.\r\n4.3.4 Green Climate Fund\r\nDer Green Climate Fund (GCF) fungiert als zentrales Werkzeug für die internationale Klima-finanzierung. Die Mittel des Fonds fließen jeweils zur Hälfte in Klimaschutz- und Klimaan-passungsmaßnahmen. Bis dato wurden 336 Projekte mit einem Volumen von 16,6 Milliar-den Euro bewilligt. Allein im Jahr 2025 wurde für 22 Projekte ein Rekordvolumen von 1,1 Milliarden Euro freigegeben. Damit wurde ein Jahresvolumen von 2,8 Milliarden Euro erreicht, was nach 2021 ein neues Rekordjahr bedeutet. Das Rekordvolumen von 2,8 Milli-arden Euro im Jahr 2025 ergibt sich aus den neu bewilligten Projekten sowie den bereitge-stellten Mitteln im Rahmen bereits zugesagter Projekte des Green Climate Fund.\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nKlimafinanzierung\r\n23\r\nSeit 2022 läuft die zweite Runde zur Wiederauffüllung des Fonds. Bis März 2025 hatten 34 Staaten dem Green Climate Fund insgesamt etwa neun Milliarden Euro zugesagt. Davon hat allein Deutschland knapp 1,89 Milliarden Euro beigesteuert (Abbildung 6). Deutschland bleibt damit der größte Einzelgeber. In Belém kündigte der GCF die Einrichtung von insge-samt 17 neuen Länder- und Regionalplattformen an. Diese sollen die Umsetzung nationa-ler Prioritäten beschleunigen und die Effizienz der Mittelverwendung erhöhen.\r\nAbbildung 6\r\nDie größten Geberländer für die zweite Wiederauffüllung des GCF\r\nQuelle: Eigene Darstellung gemäß Angaben des Green Climate Fund (Stand: 1. Dezember 2025)\r\n4.3.5 Weitere Zusagen für die Klimafinanzierung\r\nFerner sagten Deutschland und Spanien Zuwendungen an den Climate Investment Funds (CIF) in Höhe von insgesamt rund 85,8 Millionen Euro zu. Die Einnahmen dienen in erster Linie dem Investitionsprogramm ARISE (Accelerating Investments in Resilience and Innova-tions for Sustainable Economies). Dabei handelt es sich um eine Initiative, die darauf ab-zielt, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsstrukturen zu beschleunigen und insbeson-dere Anpassungs- und Resilienzprojekte in einkommensschwachen Ländern zu fördern. Deutschland steuert 54,3 Millionen Euro und Spanien 31,6 Millionen Euro bei.\r\nAußerdem veröffentlichten multilaterale Entwicklungsbanken, darunter die Weltbank und die Europäische Investitionsbank (EIB), ein Papier, in dem sie ihre Strategie zur\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nKlimafinanzierung\r\n24\r\nBeschleunigung der Klimaanpassung darlegten12. Demnach haben die Banken ihre Anpas-sungsfinanzierung in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet und allein im Jahr 2024 mehr als 26 Milliarden Euro für Anpassungsmaßnahmen bereitgestellt. Dies entspricht et-was mehr als einer Verdopplung innerhalb von fünf Jahren. Bis 2030 soll das Volumen auf jährlich rund 36 Milliarden Euro steigen. Insgesamt planen die Entwicklungsbanken, bis 2030 rund 103 Milliarden Euro für Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu mo-bilisieren, flankiert von bis zu 56 Milliarden Euro an privatem Kapital.\r\nDie Klimafinanzierungsversprechen sind ausschlaggebend für das Ambitionslevel der Klimaschutzbeiträge der ärmeren Entwicklungsländer. Diese unterscheiden in ihren NDCs (siehe Kapitel 2) meist zwischen den Klimazielen, die mit eigenen Mitteln erreichbar sind, und den Klimabeiträgen, die sie nur realisieren können, wenn sie eine externe finanzielle Unterstützung erhalten.\r\n4.4 Bewertung der vbw\r\nDie diesjährige UN-Klimakonferenz diente aus Sicht der vbw in erster Linie nicht der Aus-handlung neuer Finanzierungsinstrumente, sondern der konkreten Umsetzung bereits be-schlossener Maßnahmen. Gleichwohl spielten Fragen der Finanzierung unweigerlich eine zentrale Rolle. Positiv hervorzuheben ist, dass bestehende Fonds weiterentwickelt und neue Ansätze auf den Weg gebracht wurden. Gleichzeitig blieben verbindliche Zusagen, klare Zeitpläne und belastbare Umsetzungsmechanismen hinter dem tatsächlichen Finan-zierungsbedarf zurück.\r\nNeue Instrumente wie die Tropical Forest Forever Facility sind grundsätzlich zu begrüßen, sofern sie zusätzliche Mittel mobilisieren, praktikabel ausgestaltet sind und Doppelstruktu-ren vermeiden. Entscheidend sind transparente Governance-Strukturen, robuste Mess- und Nachweismechanismen sowie eine verlässliche Mittelbereitstellung.\r\nDeutschland nimmt weiterhin eine führende Rolle in der internationalen Klimafinanzierung ein. So steuerte die Bundesrepublik im Jahr 2024 insgesamt rund 11,8 Milliarden Euro für die internationale Klimafinanzierung bei. Dauerhaft hohe Beiträge können jedoch nur von einem wettbewerbsfähigen Wirtschafts- und Industriestandort getragen werden. Interna-tionale Klimafinanzierung muss daher in eine kohärente europäische und nationale Stand-ort- und Transformationsstrategie eingebettet sein. Neue Steuern oder Abgaben zur Finan-zierung internationaler Klimaschutzmaßnahmen lehnen wir ab. Stattdessen müssen gezielt private Investitionen mobilisiert, Kapitalkosten gesenkt und Entwicklungs- sowie För-derbanken als Hebel genutzt werden, ohne zusätzliche Bürokratie und ohne weitere Belas-tungen für den Wirtschaftsstandort. Zugleich sollte Klimafinanzierung gezielt dazu beitra-gen, den internationalen Einsatz deutscher Klima-, Umwelt- und Anpassungstechnologien zu stärken.\r\n12 https://www.ebrd.com/home/news-and-events/news/2025/joint-mdb-statement-for-cop30.html\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nKlimafinanzierung\r\n25\r\nZugleich müssen weitere große Emittenten und wirtschaftlich leistungsfähige Staaten – insbesondere China, die Golfstaaten sowie aufstrebende Volkswirtschaften wie Indien und Indonesien – angemessene Finanzierungsbeiträge leisten. Eine dauerhafte Berufung auf den Status als Entwicklungs- oder Schwellenland wird den realen wirtschaftlichen Gege-benheiten nicht gerecht.\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nFortschritte des Klimaclubs\r\n26\r\n5 Fortschritte des Klimaclubs\r\nWichtige Fortschritte bei der globalen Zusammenarbeit im industriellen Klimaschutz\r\nDer Klimaclub steht weltweit Staaten offen, die eine ambitionierte Umsetzung des Pariser Klimaabkommens verfolgen. Sein übergeordnetes Ziel besteht darin, den industriellen Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsprozessen zu unterstützen und zugleich dem Risiko entgegenzuwirken, dass Emissionen in Länder mit weniger ambitionierten Klima-schutzmaßnahmen verlagert werden (Carbon Leakage). Mittlerweile umfasst der Zusam-menschluss 47 Mitglieder, darunter die G7-Staaten sowie Argentinien, Chile, Indonesien, Kolumbien, die Schweiz und Südkorea. Im Rahmen der UN-Klimakonferenz in Belém ist Mexiko als 47. Mitglied beigetreten. Die USA sind weiterhin formales Mitglied des Klimaclubs, beteiligten sich zuletzt jedoch deutlich zurückhaltender an dessen inhaltlicher Weiterentwicklung.\r\nDie Initiativen des Klimaclubs zielen darauf ab, insbesondere Schwellen- und Entwicklungs-länder bei der Transformation ihrer Industrie in Richtung Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 zu unterstützen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf energieintensiven Grundstoff-industrien sowie auf der Schaffung kompatibler internationaler Rahmenbedingungen.\r\n5.1 Global Pledge to grow near-zero and low-emissions steel and cement markets\r\nIn Belém haben die Mitglieder des Klimaclubs den sogenannten Global Pledge to grow near-zero and low-emissions steel and cement markets verabschiedet. Mit dieser freiwilli-gen Selbstverpflichtung sagen die Mitglieder zu, den Ausbau von Märkten für emissionsar-men bzw. nahezu emissionsfreien Stahl und Zement weltweit zu fördern. Ziel ist es, durch nationale Politikmaßnahmen, internationale Kooperationen und koordinierte Marktsignale den Anteil von grünem Stahl und Zement am globalen Markt zu erhöhen. Der Beschluss stellt einen zentralen Beitrag zur Dekarbonisierung energieintensiver Grundstoffindustrien dar.\r\nDie Verpflichtung sieht vor, sowohl angebots- als auch nachfrageseitige Maßnahmen zu stärken, um die Nachfrage nach emissionsarmen Baustoffen zu erhöhen und gleichzeitig Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen zu schaffen, die in klimafreundliche Produktionsweisen investieren. Zudem wurde angekündigt, bis zur nächsten UN-Klimakon-ferenz (COP 31) in der Türkei die Einführung eines quantitativen Produktionsziels für grü-nen Stahl und Zement zu prüfen.\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nFortschritte des Klimaclubs\r\n27\r\n5.2 Freiwillige Prinzipien zum Schutz vor Carbon Leakage und weiteren Spillover-Effekten\r\nDie Mitglieder des Klimaclubs haben auf der New York Climate Week im September 2025 unter der Leitung von Großbritannien und der Türkei freiwillige Grundsätze verabschiedet, die als Orientierung für Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage dienen sollen. Die Prinzipien zielen darauf ab, Klimaschutzmaßnahmen wirksamer auszugestalten und zu-gleich unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen sowie negative Spillover-Effekte zu be-grenzen. Sie legen unter anderem fest, dass Maßnahmen auf klar definierten Klimazielen beruhen, mit internationalem Recht vereinbar sein und Investitionen in die industrielle De-karbonisierung erleichtern sollen. Außerdem wird ausdrücklich betont, dass Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet werden dürfen, da dies das Risiko von Produktionsverla-gerungen erhöhen würde. Ein weiteres zentrales Element ist die Verbesserung der Trans-parenz und Vergleichbarkeit von Emissionsdaten entlang internationaler Wertschöpfungs-ketten.\r\n5.3 Global Matchmaking Platform\r\nDie auf der COP29 in Baku ins Leben gerufene Global Matchmaking Platform (GMP) dient als zentrale Plattform, die bestehende internationale Angebote zur technischen, finanziel-len und regulatorischen Unterstützung der industriellen Dekarbonisierung mit dem kon-kreten Bedarf von Schwellen- und Entwicklungsländern zusammenführt.\r\nDie Plattform verzeichnete im Laufe des Jahres 2025 erste messbare Fortschritte. So unter-stützten der Klimaclub und die Global Matchmaking Platform einige Staaten bei der Ausar-beitung ihrer NDCs für den Zeitraum bis 2035. Die Priorität der GMP lag besonders auf der Berücksichtigung industriespezifischer Emissionsminderungsziele. Konkret unterstützte die GMP Argentinien, Kolumbien, Marokko, Ägypten, Kenia und Indonesien bei der Weiterent-wicklung ihrer NDCs.\r\n5.4 Steel Decarbonisation Policy Mapping\r\nMit dem Steel Decarbonisation Policy Mapping hat der Klimaclub eine Übersicht über be-stehende politische Instrumente zur Dekarbonisierung der Stahlindustrie in den wichtigs-ten Produktionsländern vorgelegt. Die Analyse dokumentiert mehr als 200 Maßnahmen, die von technologischer Förderung über Investitionsanreize bis hin zu allgemeinen Leitli-nien reichen und einen Großteil der weltweiten Stahlproduktion abdecken.\r\nDas Mapping verdeutlicht auch die starke Konzentration auf angebotsseitige Maßnahmen, etwa durch Unterstützung für emissionsarme Produktionsprozesse. Nachfrageorientierte Maßnahmen wie beispielsweise verbindliche Vorgaben für den Einsatz grüner Grundstoffe in der öffentlichen Beschaffung sind bislang nur in geringem Umfang etabliert.\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nFortschritte des Klimaclubs\r\n28\r\nDie Übersicht soll Transparenz schaffen, den politischen Erfahrungsaustausch innerhalb des Klimaclubs erleichtern und eine belastbare Datengrundlage für die Weiterentwicklung nationaler Transformationsstrategien bieten. Zugleich dient sie als Referenzrahmen für Mitgliedstaaten, die eigene industriepolitische Ansätze zur klimaneutralen Stahlproduktion prüfen oder vertiefen möchten.\r\n5.5 Bewertung der vbw\r\nAus Sicht der vbw ist der Klimaclub ein wichtiger Baustein für die Dekarbonisierung ener-gieintensiver Industrien, weil er internationale Kooperation, Transparenz und die Entwick-lung grüner Leitmärkte unterstützt. Entscheidend ist jedoch, dass daraus praxistaugliche, international anschlussfähige Standards entstehen und Carbon-Leakage-Risiken wirksam begrenzt werden. Der Klimaclub kann einen Beitrag zu einem globalen Level Playing Field leisten. Voraussetzung sind messbare Fortschritte und eine enge Anbindung an handelspo-litische Instrumente, ohne zusätzliche Bürokratielasten.\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nWeitere internationale Initiativen für den Klimaschutz\r\n29\r\n6 Weitere internationale Initiativen für den Klimaschutz\r\nFreiwillige Impulse zur Ergänzung bestehender Maßnahmen\r\nDie UN-Klimakonferenzen haben sich inzwischen zu einem wichtigen Forum für globale Ini-tiativen und Kooperationen im Bereich des internationalen Klimaschutzes entwickelt. Die Projekte und Partnerschaften können den Umstieg auf klimafreundliche Technologien und Maßnahmen beschleunigen und sind damit ein zentraler Treiber für die globale Dekarboni-sierung.\r\nAuch in Belém wurden wieder zahlreiche neue Initiativen lanciert und bestehende Initiati-ven ausgeweitet. Diese sollten auch Impulse für die 31. UN-Klimakonferenz im kommen-den Jahr geben. Viele Initiativen haben sich besonders die Reduzierung der Methanemissi-onen auf die Fahne geschrieben, da Methan neben Kohlendioxid eines der wichtigsten Treibhausgase ist. Methan hat mit Blick auf die Erderwärmung (Global Warming Potential) in einem Zeitraum von 100 Jahren eine rund 27- bis 30-mal höhere Wirkung als CO2.\r\n6.1 Global Methane Pledge\r\nNachdem seit der COP 29 in Baku u.a. Aserbaidschan und Madagaskar diese Initiative un-terstützten, schloss sich in Belém zudem Tadschikistan der Global Methane Pledge an. An der Initiative beteiligen sich somit inzwischen 160 Staaten. Diese bekennen sich zu dem Ziel, die Methanemissionen bis zum Jahr 2030 um 30 bis 60 Prozent unter das Niveau des Jahres 2020 zu senken.\r\nIm Zuge der Ministerkonferenz auf der 30. UN-Klimakonferenz kamen Vertreter aus 45 Ländern zusammen, um über den globalen Umgang mit Methanemissionen zu beraten. Die Ministerkonferenz kündigte Finanzmittel in Höhe von rund 240 Millionen Euro an, um Maßnahmen zur Verringerung der Methanemissionen zu unterstützen. Zudem wurde erst-mals der Global Methane Status Report 2025 veröffentlicht, der eine umfassende Bewer-tung der bisherigen Fortschritte liefert und sowohl bereits erzielte Verbesserungen als auch weiterhin bestehende Handlungsdefizite aufzeigt13.\r\n6.2 Methane Abatement Partnership Roadmap\r\nDie von der EU-Kommission initiierte Methane Abatement Partnership Roadmap zielt da-rauf ab, die Methanemissionen entlang der Öl- und Gaswertschöpfungsketten\r\n13 https://www.unep.org/resources/report/global-methane-status-report-2025\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nWeitere internationale Initiativen für den Klimaschutz\r\n30\r\nsystematisch zu verringern und Kooperationen zwischen Staaten, die fossile Brennstoffe importieren und Staaten, die fossile Brennstoffe exportieren, zu vertiefen.\r\nIn Belém wurden sechs Maßnahmen vorgestellt, um die Roadmap zu implementieren:\r\n– Aufbau von Kooperationen zwischen exportierenden und importierenden Staaten\r\n– Verbesserung der Transparenz durch messbasierte Emissionsdaten\r\n– Entwicklung von Monitoring-, Berichts- und Verifizierungssystemen\r\n– Zusammenarbeit mit Anlagenbetreibern zur Erstellung konkreter Minderungspläne\r\n– Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen für Minderungsprojekte\r\n– Nachverfolgung der Umsetzung, um eine dauerhafte Emissionsreduktion sicherzustel-len.\r\n6.3 International Methane Emissions Observatory\r\nMehrere Staaten und private Organisationen haben im Verlauf des Jahres 2025 ihre Unter-stützung für das Methane Emissions Observatory (IMEO) erneuert. Das IMEO baut künftig seine Aktivitäten weiter aus, um Methanemissionen auf Basis unterschiedlicher Messme-thoden präziser zu erfassen. Grundlage dafür sind unter anderem die Berichte der Oil & Gas Methane Partnership 2.0, deren beteiligte Unternehmen inzwischen rund 42 Prozent der weltweiten Öl- und Gasproduktion abdecken. Darüber hinaus nutzt IMEO satellitenge-stützte Messungen, um sogenannte Super-Emitter-Ereignisse zu identifizieren und zusätzli-che Transparenz über relevante Emissionsquellen herzustellen.\r\n6.4 Bewertung der vbw\r\nDie Aktivitäten zur Verringerung der Methanemissionen sind zu begrüßen. Initiativen wie der Global Methane Pledge, die Methane Abatement Partnership Roadmap und das IMEO können kurzfristig wirksame Emissionsminderungen unterstützen – vorausgesetzt, Mes-sung, Berichterstattung und Verifizierung werden konsequent gestärkt und die angekün-digten Finanzmittel zügig in konkrete Minderungsprojekte überführt.\r\nEntscheidend ist, dass internationale Kooperationen zu einem globalen Level Playing Field beitragen und keine einseitigen Zusatzbelastungen für Unternehmen schaffen. Zugleich bieten internationale Projekte Chancen für deutsche Anbieter von Klima-, Umwelt- und Energietechnologien, wenn Marktzugänge verbessert und Investitionsrisiken durch geeig-nete Finanzierungsinstrumente reduziert werden.\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nAusblick\r\n31\r\n7 Ausblick\r\nWeitere Ambitionssteigerung im Fokus\r\nDie nächste UN-Klimakonferenz findet vom 9. bis 20. November 2026 in Antalya (Türkei) statt. Erstmals wird hierbei eine geteilte Führungsstruktur umgesetzt: Während die Türkei den formellen Vorsitz der COP innehat, übernimmt Australien die operative Leitung der Verhandlungen.\r\nBis zur 31. UN-Klimakonferenz stehen erneut verschiedene unterjährige Verhandlungsrun-den und Konsultationsformate an. Die Zwischenverhandlungen in Bonn finden im Juni 2026 statt und dienen wie gewohnt der Behandlung technischer und prozeduraler Fragen. Zudem sind im Laufe des kommenden Jahres mehrere thematische Dialoge und Arbeitsfor-mate vorgesehen, die durch die Ergebnisse der COP 30 angestoßen wurden. Dazu zählen beispielsweise der Petersberger Klimadialog sowie die New York Climate Week.\r\nAuch internationale Gipfeltreffen wie diejenigen der G7 und G20 werden wieder wichtige politische Impulse für die globale Klimadiplomatie setzen. Frankreich übernimmt 2026 die G7-Präsidentschaft, während Brasilien den Vorsitz der G20 innehat. Beide Formate können durch ihre politischen Signale und Schwerpunktsetzungen maßgeblich dazu beitragen, Er-wartungshaltungen zu prägen, Koalitionen vorzubereiten und den Rahmen für mögliche Ambitionssteigerungen im Vorfeld der COP 31 abzustecken.\r\nKurzstudieJanuar 2026\r\nKlimapolitik nach Belém\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\n32\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede Diskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber\r\nWeiterer Beteiligter\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\nwww.vbw-bayern.de\r\nco2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.\r\n089-55 178-445\r\nco2ncept-plus@vbw-bayern.de\r\n© vbw Januar 2026\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Markus Fisch\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon 089-551 78-246\r\nmarkus.fisch@vbw-bayern.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-03-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001963","regulatoryProjectTitle":"Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ba/59/712903/Stellungnahme-Gutachten-SG2603260038.pdf","pdfPageCount":56,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Netzanschlüsse als Schlüssel- faktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nEine vbw Studie, erstellt von der FfE - Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V.\r\nStudie\r\nStand: März 2026\r\n\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nVorwort\r\nKonkurrenz um Netzanschlüsse sachgerecht auflösen\r\nDekarbonisierung und Digitalisierung führen in immer mehr Branchen zu stark steigenden Strombedarfen. Gleichzeitig geraten Netzanschlüsse zunehmend an ihre Grenzen. Was lange als rein technische Randbedingung galt, entwickelt sich damit zu einer zentralen strategischen Frage für Investitionen, Standortentscheidungen und Wettbewerbsfähigkeit.\r\nIndustrie, Logistik, digitale Infrastruktur, Batteriespeicher und Wasserstofftechnologien verfolgen unterschiedliche Geschäftsmodelle und Transformationspfade. Ihnen allen ist jedoch eines gemeinsam: ein Bedarf an leistungsfähigen und verlässlichen Netzanschlüs-sen, der häufig zeitkritisch und von erheblichem Umfang ist. Verzögerungen, Intransparenz und Engpässe im Netzanschluss wirken sich daher unmittelbar auf Investitionsentschei-dungen, betriebliche Abläufe und den Hochlauf klimaneutraler Technologien aus.\r\nVor diesem Hintergrund zeigt die vorliegende Studie, dass der Umgang mit Netzanschlüs-sen nicht isoliert nach einzelnen Technologien erfolgen kann. Vielmehr bedarf es eines systemischen Blicks auf die gleichzeitige Nachfrage verschiedener Nutzergruppen sowie auf die Wechselwirkungen zwischen Netzausbau, Regulierung und Anschlussprozessen. Nur wenn knappe Netzkapazitäten effizient genutzt, Verfahren beschleunigt und Interes-sen frühzeitig koordiniert werden, können die Grundlagen für erfolgreiche Transformation und Wettbewerbsfähigkeit gelegt werden.\r\nBertram Brossardt\r\n09. März 2026\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nInhalt\r\nZusammenfassung 1\r\n1 Netzanschlüsse als Engpassfaktor für Transformation und Wettbewerbsfähigkeit 3\r\n1.1 Physische und prozessuale Knappheiten verursachen Engpässe bei Netzanschlüssen 3\r\n1.2 Aktuelle diskutierte Lösungsansätze und zentrale Begriffe 5\r\n2 Die „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse 8\r\n2.1 Industrie: Netzanschlüsse für Elektrifizierung und Hybridisierung 8\r\n2.1.1 Motivation: Elektrifizierung und Hybridisierung erfordern eine intensivere Interaktion mit Netzbetreibern 9\r\n2.1.2 Problem: Unterschiedliche Planungshorizonte gefährden Investitions- und Planungssicherheit 11\r\n2.1.3 Lösungsoptionen: Kommunikationskanäle etablieren, neue Vertragskonzepte nutzen und Prozesse effizienter gestalten 12\r\n2.1.4 Weitere Handlungsfelder: Industriellen Elektrifizierung birgt weitere praktische Chancen und Herausforderungen 13\r\n2.2 Batteriespeicher: Anschlussdynamik führt zu Netzherausforderungen 16\r\n2.2.1 Motivation: Der Batteriespeicherboom erreicht die Netze 16\r\n2.2.2 Problem: Karteileichen und lange Rückmeldefristen im Netzanschlussverfahren 17\r\n2.2.3 Lösungsoptionen: Transparenz steigern, Verbindlichkeiten erhöhen und Speicherflexibilität gezielt zur Netzentlastung nutzen 18\r\n2.2.4 Weitere Handlungsfelder: Co-Location und Entgeltreformen 19\r\n2.3 Logistik: Elektrifizierung zur Dekarbonisierung des Schwerlastverkehrs 21\r\n2.3.1 Motivation: Dekarbonisierung im Nutzfahrzeugverkehr 22\r\n2.3.2 Problem: Kaum Berührungspunkte zur „neuen elektrischen Welt“ 22\r\n2.3.3 Lösungsoptionen: Logistik-spezifische Kooperationsansätze 23\r\n2.3.4 Weitere Handlungsfelder: Das Depot im Fokus der Elektrifizierung 25\r\n2.4 Rechenzentren: Stromintensive digitale Infrastruktur für neue Wachstumsbranchen 26\r\n2.4.1 Motivation: Eine stromintensive digitale Datenwelt auf Ausbaukurs 26\r\n2.4.2 Problem: Standortkonflikte von Stromnetzen und Internetknoten 27\r\n2.4.3 Lösungsoptionen: Transparenz bei Vergabe und On-Site Lösungen 29\r\n2.4.4 Weitere Handlungsfelder: Integration der Rechenzentren ins Energiesystem 29\r\n2.5 Elektrolyse: Wasserstoff für klimaneutrale Verbrauchssektoren 31\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\n2.5.1 Motivation: Grüne Moleküle für die Transformation von Grundstoffindustrie, Flug- und Schiffsverkehr sowie thermischer Kraftwerke 32\r\n2.5.2 Problem: Unwirtschaftlichkeit und Unsicherheiten sorgen für Verzögerungen im Markthochlauf 33\r\n2.5.3 Lösungsoptionen: Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Netzdienlichkeit kombinieren und stärken 35\r\n2.5.4 Weitere Handlungsfelder: Viele verschiedene Bausteine zur Beschleunigung des Markthochlaufs von grünem Wasserstoff 36\r\n3 Kooperation statt Konkurrenzkampf, um Wettbewerbsfähigkeit zu stärken 38\r\n3.1 Dringender Netzanschlussbedarf durch Elektrifizierung in allen Bereichen 38\r\n3.2 Weitere regulatorische Ausgestaltung 40\r\n3.3 Branchenübergreifende Kooperation als Lösungsansatz 41\r\nLiteraturverzeichnis 45\r\nAnsprechpartner/Impressum 50\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nZusammenfassung\r\n1\r\nZusammenfassung\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit, Planungssi-cherheit und eine kosteneffiziente Transformation\r\nDeutschlands Energiesystem befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Der Bedarf an elektrischer Anschlussleistung steigt in nahezu allen Bereichen deutlich an. Auf Erzeuger-seite drängen erneuerbare Energien mit günstigen Erzeugungskosten ins Netz. Auf der Verbrauchsseite schreitet die Elektrifizierung von Industrie, Logistik und Wärmeversorgung voran. Hinzu kommen relativ neue Technologien und Wachstumsbranchen wie Großbatte-riespeicher, Elektrolyseure und Rechenzentren.\r\nDiese beidseitige Dynamik führt zu einer wachsenden Konkurrenz um Netzanschlüsse. Der physische Ausbau der Stromnetze und Anschlussverfahren können nicht mit der Geschwin-digkeit des Transformationsbedarfs Schritt halten. Damit entstehen Engpässe sowohl durch begrenzte Netzkapazitäten als auch durch Bearbeitungsstaus, fehlende Transparenz, unzureichende Priorisierungsmöglichkeiten und lange Rückmeldefristen in den Anschluss-prozessen. Netzanschlüsse entwickeln sich zunehmend von einer technisch-administrati-ven Randfrage zu einem zentraler Standort- und Wettbewerbsfaktor.\r\nNetzanschlüsse sind essenziell für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit. Die Studie zeigt, dass die Konkurrenz um sie alle zentralen Nutzergruppen betrifft – jedoch mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen und Risiken.\r\n–\r\nIndustrie: Die Elektrifizierung von Produktionsprozessen und Prozesswärme ist in vielen Unternehmen Voraussetzung für eine klimaneutrale Wettbewerbsfähigkeit. Verzögerte Netzanschlüsse und fehlende Planungssicherheit gefährden Investitionen und das industrielle Kerngeschäft.\r\n–\r\n(Groß-)Batteriespeicher: Batteriespeicher sind essenziell für Systemstabilität, Flexibili-tät und Kosteneffizienz im Stromsystem. Gleichzeitig führen zahlreiche, teilweise unreife Anschlussanfragen zu Blockaden in den Verfahren. Ohne geeignete Steue-rungs- und Priorisierungsmechanismen drohen Fehlallokationen von Netzkapazitäten.\r\n–\r\nLogistik: Die Elektrifizierung des Schwerlastverkehrs macht Logistikdepots zu energie-intensiven Standorten mit hohen Leistungsbedarfen. Netzanschlüsse werden zum kritischen Engpass für den Aufbau elektrischer Lkw‑Flotten. Verzögerungen können unmittelbar verhinderte Fahrzeuginvestitionen oder „stranded assets“ verursachen.\r\n–\r\nRechenzentren: Hohe Leistungsbedarfe, Redundanzanforderungen und die räumliche Clusterbildung an Internetknoten treffen auf lokal begrenzte Netzkapazitäten. Eng-pässe beim Netzanschluss gefährden digitale Wertschöpfung und Souveränität.\r\n–\r\nElektrolyseure: Der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft mit eigenen Elektrolysekapazi-täten ist industriepolitisch von strategischer Bedeutung. Aktuell bleibt der Markthoch-lauf durch unsichere Wirtschaftlichkeit und fehlende Abnahmeverträge hinter den im Netzentwicklungsplan und in der Nationalen Wasserstoffstrategie unterstellten\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nZusammenfassung\r\n2\r\nAusbaupfaden zurück. Langfristig werden jedoch hohe Anschlussleistungen erwartet. Sobald der Hochlauf einsetzt, droht somit auch hier eine Anschlusswelle.\r\nEine weitere Beschleunigung des Netzausbaus ist sind unabdingbar, um Engpässe mittel- bis langfristig aufzulösen. Weiterhin ist eine Überarbeitung sowohl der Abläufe bei den Netzbetreibern als auch der Anforderungen für das Stellen von Netzanschlussbegehren notwendig. Gleichzeitig müssen umgehend Maßnahmen getroffen werden, um – etwa durch eine sachgerechte Koordinierung, Konditionierung und Priorisierung– die konkurrie-renden Bedarfe bestmöglich zu befriedigen.\r\nDie unterschiedlichen Anforderungen der Nutzergruppen erfordern zunächst eine techno-logie- und branchenspezifische Analyse praxistauglicher Lösungsoptionen. In einem zwei-ten Schritt ist diese sektorale Perspektive in eine Gesamtschau zu überführen, um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Akteuren sowie zwischen Kosteneffizienz, Versor-gungssicherheit und Investitionsanreizen zu erreichen.\r\nHierfür bedarf es neuer kooperativer Ansätze. Neutral begleitete und wissenschaftsba-sierte Kooperationsforen bieten einen strukturierten, lösungsorientierten Rahmen, in dem technische, regulatorische und wirtschaftliche Fragestellungen offen diskutiert werden können. Ziel ist es, netzdienliche Eigenschaften verschiedener Anlagenklassen systema-tisch zu nutzen, Synergien zwischen Technologien zu heben und tragfähige Lösungen für den Wirtschaftsstandort zu entwickeln.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nNetzanschlüsse als Engpassfaktor für Transformation und Wettbewerbsfähigkeit\r\n3\r\n1 Netzanschlüsse als Engpassfaktor für Trans-formation und Wettbewerbsfähigkeit\r\nKnappheit bei Netzanschlüssen belastet die Transformation, Planungssi-cherheit und Wettbewerbsfähigkeit\r\nDer Umbau des Energiesystems führt zu einem tiefgreifenden Wandel der Anforderungen an die Stromnetze. Im Erzeugungssektor drängen zunehmend dezentrale, fluktuierende erneuerbare Energien in das Netz und tragen perspektivisch zu einem wettbewerbsfähigen und stabilen Strompreisniveau bei. Auf Verbraucherseite steigt die Stromnachfrage durch zunehmende Elektrifizierung an. Netzanschlüsse entwickeln sich dabei von einer tech-nisch-administrativen Randfrage zu einer knappen systemischen Ressource.\r\n1.1 Physische und prozessuale Knappheiten verursachen Engpässe bei Netzanschlüssen\r\nSeit dem Beginn der Energiewende steht vor allem der zügige Ausbau sowie die zuverläs-sige Netzintegration erneuerbarer Erzeugungsanlagen im Mittelpunkt. Diese bilden die Grundlage dafür, die langfristige Energieunabhängigkeit der deutschen Wirtschaft zu sichern und ein wettbewerbsfähiges Strompreisniveau zu gewährleisten. Daher muss ihr weiterer Ausbau konsequent fortgeführt werden.\r\nAuf Verbraucherseite drängt gleichzeitig eine Vielzahl neuer Technologien ans Netz. Dies geht mit einer hohen Zahl an Netzanschlussbegehren einher und führt zu einer Verknap-pung von realisierbaren Netzanschlüssen. Diese Knappheit hat zweierlei Ursachen: Zum einen erfolgt der tatsächliche, physische Netzausbau nicht in der notwendigen Geschwin-digkeit. Zum anderen sind auch die derzeitigen Prozesse sowohl quantitativ als auch orga-nisatorisch nicht auf die stark gestiegene Menge an Netzanschlussbegehren ausgelegt.\r\nPhysische Knappheit: Der Netzausbau wird von der Anschlussdynamik überholt\r\nUrsache ist nicht allein der Anstieg des Stromverbrauchs, sondern vor allem die zeitliche und räumliche Gleichläufigkeit zahlreicher leistungsintensiver Anschlussbegehren:\r\n–\r\nErneuerbare Energien werden weiterhin großflächig ausgebaut\r\n–\r\nWärmeversorgung wird durch Wärmepumpen in den Haushalten, aber auch durch Großwärmepumpen in Fernwärmenetzen, zunehmend an den Stromsektor gekoppelt\r\n–\r\nIndustrieunternehmen treiben die Elektrifizierung ihrer Prozesse voran\r\n–\r\nBatteriespeicher entstehen in bislang ungekanntem Umfang\r\n–\r\nElektrolyseure für grünen Wasserstoff sind von hohem industriepolitischem Interesse\r\n–\r\nLogistiker stehen zunehmend unter Druck zur Elektrifizierung\r\n–\r\nNeue Rechenzentren weisen Strombedarfe in der Größenordnung von Kleinstädten auf.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nNetzanschlüsse als Engpassfaktor für Transformation und Wettbewerbsfähigkeit\r\n4\r\nDie Anschlussanfragen häufen sich in einer Dimension, auf welche die bestehende Strominfrastruktur weder räumlich noch zeitlich ausgelegt ist. Der umfassende Netzausbau ist für die Sicherung unserer Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich. Er erfordert jedoch erheb-liche physische und monetäre Ressourcen sowie lange Vorlauf-, Planungs- und Umset-zungszeiträume. Diese können sich derzeit über mehrere Jahre erstrecken. Kurzfristig lässt sich die Anschlussknappheit daher durch Ausbaumaßnahmen nach bisherigen Verfahren nicht auflösen. Damit wird der Netzanschluss zum entscheidenden Realisierungs-, Kosten- und Zeitfaktor der wirtschaftlichen Transformation.\r\nProzessuale Knappheit: Keine Priorisierung und fehlende Kapazitäten in der Bearbeitung von Netzanschlussbegehren\r\nVerteil- und Übertragungsnetzbetreiber stehen im Zentrum der aktuellen Anschlussdyna-mik. Verteilnetzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Anschlussanfragen transparent und diskriminierungsfrei zu bearbeiten. Zugleich müssen sie die technische Sicherheit und lang-fristige Entwicklung ihrer Netze gewährleisten (§ 17 und § 18 EnWG). Mit der wachsenden Anzahl leistungsintensiver Projektanträge stoßen diese beiden Anforderungen zunehmend an ihre Grenzen. Die Netzplanung erfolgt langfristig und antizipativ. Anschlussanfragen erfolgen dagegen projektbezogen und oft kurzfristig. Diese zeitliche Asymmetrie verschärft die Situation deutlich. In der Praxis sehen sich Netzbetreiber daher mit zahlreichen konkur-rierenden Anschlussbegehren konfrontiert, die auf dieselben Netzkapazitäten zugreifen.\r\nDabei erfolgt die Bearbeitung der Anschlussbegehren üblicherweise nach dem sogenann-ten Windhundprinzip („first come, first served“). Demnach werden die Anträge technolo-gieneutral und diskriminierungsfrei in der Reihenfolge der Einreichung abgearbeitet. Dieses Verfahren war auf begrenzte Antragzahlen ausgelegt, nicht auf die aktuelle Menge an Anträgen. Dies betrifft auch die personellen Ressourcen.\r\nAlternative Regelungen zur Priorisierung oder Zuteilung begrenzter Kapazitäten anstelle des Windhundprinzips werden bislang kaum angewandt, insbesondere aus Sorge vor Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot. Zwar hat die Bundesnetzagentur klargestellt, dass vom Windhundverfahren abgewichen werden darf [25], jedoch bietet die Regulierung bislang kaum Anhaltspunkte für alternative Methoden. Sowohl kompetenziell als auch prozessual herrscht bei den Netzbetreibern daher große Unsicherheit. Unklar ist insbeson-dere, wie konkurrierende Anschlussbedarfe sektorübergreifend priorisiert oder im Rahmen übergeordneter energie-, klima- und industriepolitischer Ziele koordiniert werden können.\r\nAuswirkungen: Der Wettbewerb um Netzanschlüsse verhindert Planungssicherheit\r\nDie steigende Zahl leistungsintensiver Anschlussbegehren verändert den Charakter des Netzanschlussprozesses grundlegend. Der Netzanschluss wird zunehmend zu einer Gemeinschaftsressource, um die unterschiedliche Akteure konkurrieren. Diese Entwick-lung hat unmittelbare Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen. Die Verfügbarkeit eines Netzanschlusses bestimmt nicht nur die technische Umsetzbarkeit eines Projekts, sondern zunehmend auch dessen zeitliche Realisierung, Kostenstruktur und Standortat-traktivität. Zielkonflikte zwischen unterschiedlichen Transformationspfaden werden faktisch auf die operative Ebene verlagert.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nNetzanschlüsse als Engpassfaktor für Transformation und Wettbewerbsfähigkeit\r\n5\r\nProjekte geraten in eine Abhängigkeit voneinander, ohne dass diese Wechselwirkungen für die Beteiligten transparent sind. Der Wettbewerb um Netzanschlüsse verlagert sich damit vor die eigentliche Marktphase. Für Projektentwickler ist der Druck, frühzeitig einen Netz-anschluss zu sichern, spürbar gestiegen. Dies führt dazu, dass vermehrt Anfragen mit geringerem Reifegrad im Reservierungsprozess landen und Anschlusskapazitäten vorläufig binden. Für Projektentwickler entsteht Planungsunsicherheit, während Netzbetreiber gezwungen sind, Entscheidungen mit faktischer Vorwirkung für nachgelagerte Projekte zu treffen. Der bislang etablierte Ansatz der Einzelfallprüfung greift zunehmend zu kurz.\r\nPerspektive und Rolle der Netzbetreiber: Bestandsaufnahme und Lösungsvorschläge\r\nUm aus der aktuellen Überlastungssituation herauszukommen, gibt es diverse Vorschläge.\r\n–\r\nEinige Netzbetreiber verweisen darauf, dass im politischen Diskurs klare Ausbauziele und Vorgaben erarbeitet werden müssen. Diese würden den Netzbetreibern eine rechtssichere Priorisierung der Anschlussanfragen nach volkswirtschaftlichem Mehr-wert ermöglichen. Netzbetreiber müssten in diesem Fall lediglich das umsetzen, was an politischen Zielen vorgegeben wird.\r\n–\r\nAndere machen sich hingegen für weitreichendere Entscheidungsbefugnisse der Netz-betreiber selbst stark. Sie argumentieren, dass die Betreiber vor Ort am besten beurtei-len könnten, wie viele Anlagen welchen Typs sinnvoll und kosteneffizient in die Netze integriert werden können. Damit würden die Netzbetreiber de facto zum Gatekeeper für die begehrte Ressource Netzanschluss.\r\n–\r\nWieder andere plädieren für eine schrittweise Weiterentwicklung des „first come, first served“ hinzu einem „first ready, first served“-Verfahren. Dabei erhalten Netzbetreiber weitreichendere Möglichkeiten, die Planungsreife der Anträge zu prüfen, um nicht realisierungsreife Projekte zielgerichteter aussortieren zu können.\r\nDie Bestandsaufnahme zeigt, dass die aktuelle Situation sowohl die Netzbetreiber als auch die Projektentwickler vor handfeste Probleme stellt. Vor diesem Hintergrund wird deut-lich, dass die Sicherstellung zentraler Rahmenbedingungen der Transformation nicht allein über Netzplanung und Anschlussverfahren gelingen kann. Erforderlich sind neue Lösungs-ansätze, die Flexibilität, Koordination und Systemeffizienz stärker in den Mittelpunkt stellen. Dabei wird es umso wichtiger, die netzdienlichen Eigenschaften verschiedener Anlagenklassen zielgerichteter zu nutzen und systemübergreifende Synergieeffekte zwischen unterschiedlichen Technologien zu heben.\r\n1.2 Aktuelle diskutierte Lösungsansätze und zentrale Begriffe\r\nNur ein konsequent beschleunigter Ausbau der Verteil- und Übertragungsnetze kann das Anschlussproblem nachhaltig lösen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat 2025 rund 2.000 km neue Leitungen genehmigt. Dies entspricht einem Anstieg von 45 Prozent gegen-über dem Vorjahr. Damit sind rund 4.700 km der gesetzlich vorgegebenen 16.800 km plan-festgestellt und baureif [26]. Weitere große Gleichstromprojekte, wie A‑Nord, Ultranet, SüdLink und SüdOstLink, sind vollständig genehmigt.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nNetzanschlüsse als Engpassfaktor für Transformation und Wettbewerbsfähigkeit\r\n6\r\nDer notwendige Netzausbau erfordert Investitionen in Milliardenhöhe. Eine höhere Verzin-sung für Netzbetreiber könnte privates Kapital mobilisieren. Damit könnte der bestehende Investitionsstaus aufgelöst und der dringend benötigte Aus- und Umbau der Netze beschleunigt. [27]. Hinzu kommt, dass nach wie vor die Planungs- und Genehmigungsver-fahren für Netzausbauprojekte sehr lange dauern und den Ausbau zusätzlich bremsen. In der Diskussion befinden sich daher zahlreiche, teilweise umfassende Beschleunigungsmaß-nahmen. Diese zielen insbesondere auf digitalisierte Verfahren, vereinfachte Abläufe und eine Parallelisierung der Bearbeitungsschritte ab. Auch eine bessere behördliche Ausstat-tung sowie klarere Zuständigkeiten sollen die Genehmigungsprozesse spürbar verkürzen. Übergeordnetes Ziel ist es, den administrativen „Flaschenhals“ zu entschärfen, damit der Netzausbau schneller mit den steigenden Anschlussbedarfen auf Erzeugungs- und Verbraucherseite Schritt halten kann. [28]\r\nEnergiespeicher können lokale Einspeisespitzen reduzieren und damit Engpässe im Mittel- und Hochspannungsnetz abmildern. Gleichzeitig verstärken Speicher selbst jedoch die Anschlussanfragen, was die Netzbetreiber zusätzlich belastet. Eine Lösungsoption besteht darin, Speicher gezielt netzdienlich1 [29] zu betreiben. Regionale dynamische Netzentgelte könnten ein Anreiz dafür sein.\r\nViele neue Großverbraucher, wie Rechenzentren oder Elektrolyseure, entstehen an Stand-orten ohne ausreichende Netzkapazität. Daher wird eine netzorientierte Standortplanung diskutiert, um neue große Lasten vermehrt dort zu platzieren, wo das Netz leistungsfähig ist. Kommunen und Netzbetreiber müssen dafür frühzeitig in die Standortwahl eingebun-den werden. Zudem könnten vorab erschlossene Industrie- und Gewerbecluster den Anschlussprozess erheblich beschleunigen. Auch Co-Location-Modelle stellen einen Lösungsansatz dar. Sie bündeln mehrere Anlagen, z. B. Erzeuger, Speicher oder Großver-braucher, an einem gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt. Dadurch werden unterschiedli-che Last- und Einspeiseprofile kombiniert und die verfügbare Anschlussleistung effizienter genutzt.\r\nEinen vergleichbaren Ansatz verfolgen flexible Anschlussvereinbarungen (FCA). Diese ermöglichen Netzanschlüsse, indem sie vorübergehende Begrenzungen zulassen. Durch dynamische Anschlussbedingungen können Projekte auch in engpassgefährdeten Gebieten realisiert werden. FCA und Co-Location Ansätze schöpfen vorhandene Netzkapazitäten effizienter aus und erleichtern damit den raschen Zugang neuer Anlagen zum Stromnetz.\r\nAktuell führen viele „unverbindliche“ Anschlussanfragen zu einer Überlastung der Netzbe-treiber. Gebühren oder strengere Zulassungskriterien sind Möglichkeiten, um spekulative Netzanfragen zu reduzieren. Dies würde implizieren, dass die Vergabe von Netzanschlüs-sen perspektivisch nicht mehr ausschließlich dem Windhundprinzip („First come, first served“) folgen. Stattdessen könnte eine „First ready, first served“-Systematik mit\r\n1 Eine Anlage oder ihre Fahrweise ist netzdienlich, wenn der Betrieb eine verbesserte Ausnutzung von Netzkapazitäten ermöglicht, und damit zur Reduktion der Netzkosten beiträgt. Eine netzentlastende Wirkung kann temporär durch eine zufällige Korrelation von rein wirtschaftlich optimierter Fahrweise und Netzauslastung auftreten. In der Regel erfordert Netzdienlichkeit jedoch, dass die Anlage die relevanten Informationen oder Signale erhält, um ihren Betrieb an die aktuelle Netzsituation anzupassen.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nNetzanschlüsse als Engpassfaktor für Transformation und Wettbewerbsfähigkeit\r\n7\r\nstärkeren Priorisierungsbefugnissen bei den Netzbetreibern etabliert werden. Auch eine Kontingentlösung mit zugeteilten Netzanschlusskontingenten je Nutzergruppe ist denkbar.\r\nReferentenentwurf zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens (Stand: Januar 2026)\r\nAls Reaktion auf die aktuelle Netzanschlussknappheit und die damit einhergehenden Prob-leme wurde im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das sogenannte „Netzpa-ket“ erarbeitet. Dieses enthält einen Referentenentwurf zur „Synchronisierung des Anla-genzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“.\r\nDie im Referentenentwurf geplanten Änderungen des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zielen insbesondere darauf ab, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der Netzbetreiber befähigt, Anschlussanfragen nach Qualitätskriterien zu bewerten und zu priorisieren.\r\n–\r\nIn diesem Kontext werden die Übertragungsnetzbetreiber explizit aufgefordert, ein neues Netzanschlussverfahren zu etablieren, das den eingangs geschilderten Heraus-forderungen gerecht wird. Einen entsprechenden Konzeptvorschlag („Reifegradverfah-ren“), der Projektanträge nach Reifegrad und Systemnutzen bewerten soll, haben die vier Übertragungsnetzbetreiber im Februar 2026 bereits vorgelegt [30].\r\n–\r\nVon den Verteilnetzbetreibern wird gefordert gemeinsame, objektive, transparente und diskriminierungsfreie Vorgabe für ein Reservierungsverfahren oberhalb der Niederspannung zu erarbeiten. Zudem werden sie in die Pflicht genommen, eine gemeinsame Plattform für Netzanschlussbegehren zu etablieren und die bestehenden Verfahren vollständig zu digitalisieren. Allgemein müssen Netzbetreiber mittels geografischer Kartendarstellungen über verfügbare Netzanschlusskapazitäten in den Netzebenen 2 und 4 informieren sowie Tools zur unverbindlichen Netzanschlussaus-kunft bereitstellen. Außerdem werden die Informationspflichten bei Netzanschlussan-fragen inklusive Rückmeldefristen spezifiziert. Für Verteilnetzbetreiber soll es zudem möglich werden, Netzgebiete für bis zu 10 Jahren als kapazitätslimitiert auszuweisen, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 3 Prozent der Einspeisung engpass-bedingt abgeregelt werden mussten. Dort entfällt der Anspruch auf Redispatch-Ent-schädigung („Redispatch-Vorbehalt“).\r\nIn den geplanten Änderungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) findet sich mit dem Einspeisenetz („Einspeisesteckdose“) erstmals ein gesetzlich verankertes Instrument zum bedarfsgerechten, vorausschauenden Netzausbau. Diese Netze sollen durch Anwendung vereinfachter Planungsgrundsätze die Anschlusskosten für EE-Anlagen und ggf. Speicher reduzieren. Zudem soll die Bundesnetzagentur Vorgaben zum Baukostenzuschuss (BKZ) erlassen können, die Verfahren oder Kriterien beinhalten, um BKZ nach netzwirtschaft- lichen Parametern regional zu differenzieren.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n8\r\n2 Die „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\nSteigende Anschlussanfragen durch zukunftsrelevante Technologien verschärfen den Wettbewerb um Netzkapazitäten\r\nDie wachsende Knappheit von Netzanschlüssen ist kein Zufallsphänomen, sondern das Ergebnis mehrerer parallel verlaufender Transformationsprozesse. Während die vergange-nen Jahre vorwiegend die Erzeugungsseite den Netzausbau geprägt hat, kommt nun die Elektrifizierung der Lastseite hinzu. Damit diese Elektrifizierung gelingen kann, ist der kon-sequente Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin eine zentrale Voraussetzung. Erneuerbare Energien sichern perspektivisch ein stabiles, nachhaltiges Strompreisniveau und tragen dazu bei, den Wirtschaftsstandort Deutschland unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen.\r\nIndustrielle und digitale Transformation, CO₂-Verminderung und Energiewende müssen parallel vorangetrieben werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu sichern. Um neue Ansätze für den Umgang mit der knappen Ressource Netzanschluss auszuloten, lohnt sich daher als erster Schritt ein näherer Blick auf die jeweilige Motivation, Herausfor-derungen und mögliche spezifische Lösungsoptionen in den wichtigsten Bereichen.\r\n2.1 Industrie: Netzanschlüsse für Elektrifizierung und Hybridisierung\r\nDie industrielle Wettbewerbsfähigkeit hängt von infrastrukturellen Voraussetzungen und einer sicheren, kostengünstigen Stromversorgung ab. Um Klimaziele zu erreichen, zum Teil aber auch aus Kosten- oder Effizienzgründen, werden industrielle Produktionsprozesse zunehmend von fossilen Brennstoffen auf hybride oder vollständig elektrifizierte Lösungen umgestellt. Diese Maßnahmen haben in der Regel geringere CO₂-Verminderungskosten als andere Optionen, wie Brennstoffwechsel oder spezifische Verfahrensroutenwechsel, und können bereit große Teile des CO₂-Verminderungspotenzials erschließen [31].\r\nDas eigentliche Kerngeschäft vieler Unternehmen und damit die wirtschaftliche Leistungs-fähigkeit der deutschen Industrie hängen maßgeblich von der Zusage zusätzlicher Netzan-schlusskapazitäten ab. Ebenso entscheidend ist eine sichere Stromversorgung. Diese beruht zunehmend auf der planungs- und investitionssicheren Verfügbarkeit erneuerbarer Energieträger.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n9\r\nAbbildung 1\r\nMotivation und Problemstellungen: Elektrifizierung der Industrie\r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE.\r\n2.1.1 Motivation: Elektrifizierung und Hybridisierung erfordern eine inten-sivere Interaktion mit Netzbetreibern\r\nDie deutschen [1] und europäischen Klimaschutzziele [2] geben sektorspezifische Pfade zur CO₂-Verminderung vor. Die zu reduzierenden Emissionen der Industrie lassen sich dabei in zwei Gruppen unterteilen:\r\n–\r\nEnergetisch bedingte Emissionen entstehen bei der Verbrennung (fossiler) Brennstoffe. Diese können vorrangig durch einen Energieträgerwechsel hin zu (bilanziell) emissions-freien Brennstoffen, wie Biomasse oder Wasserstoff, oder zu strombasierten Maßnah-men (Elektrifizierung) vermindert werden.\r\n–\r\nRohstoffbedingte Prozessemissionen, beispielsweise in der Kalk- und Zementindustrie, lassen sich nur durch den Einsatz von CO₂-Abscheidemaßnahmen [3] vermindern.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n10\r\nCO₂-Verminderungsmaßnahmen erhöhen den Strombedarf der Industrie\r\nIm Status quo werden überwiegend fossile Brennstoffe zur Wärmebereitstellung einge-setzt. Je nach Temperaturniveau und Anwendung sind verschiedene CO₂-Verminderungs-technologien verfügbar. In niedrigen Temperaturniveaus unter 100 °C können häufig bereits Wärmepumpen eingesetzt werden. Dabei kommt es durch die Nutzung der Umweltwärme zu Effizienzgewinnen gegenüber der fossilen Referenz. Derzeit stehen Wärmepumpen zur Dampferzeugung bis ca. 160 °C und perspektivisch bis ca. 200 °C zur Verfügung. Für höhere Temperaturniveaus steigt die Relevanz direktelektrischer Lösungen, z. B. Elektrodenkessel oder prozessspezifischer Verfahren. Aufgrund der hohen Nutzungs-grade strombasierter Technologien werden diese häufig gegenüber den reinen Brennstoff-lösungen bevorzugt. Hinzu kommt die derzeit unsichere wirtschaftliche Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff sowie die begrenzte Verfügbarkeit von Biomasse. Ebenfalls denkbare hybride Systeme erlauben einen Wechsel zwischen Strom- und Brennstoffeinsatz und eröffnen somit häufig zusätzliche Energieflexibilitätspotenziale.\r\nFür die oben ebenfalls genannten prozessbedingten Emissionen stehen CO₂-Abscheide-technologien zur Verfügung. Nach Aussagen von Zementherstellern, die hier eine Vorrei-terrolle einnehmen, erhöht sich dabei der Strombedarf eines Standortes je nach eingesetz-ter Technologie erheblich – teilweise um das Zwei- bis Dreifache.\r\nParallel dazu steigt die Zahl der Unternehmen, die PV‑Eigenerzeugung und fallweise auch Windkraft nutzen. Dies erfolgt teils in Kombination mit Batteriespeichern und mit Rück-speisung in das öffentliche Netz. Auch diese Maßnahmen stellen weitere Anforderung an das Netz und die zugehörigen Anschlusskapazitäten dar.\r\nProaktive Interaktionsprozesse zwischen Netzbetreibern, Energieversorgern und Industrie sind notwendig\r\nFür eine reibungslose Umstellung der Energieversorgung ist eine enge Abstimmung der Industrie mit dem jeweiligen Netzbetreiber und Energieversorger erforderlich. Um die Anschlussleistungen und Ausbaubedarfe rechtzeitig abschätzen, einplanen und umsetzen zu können, sind die Netzbetreiber auf eine frühzeitige und proaktive Einbindung in die Transformationsüberlegungen der Industriestandorte angewiesen.\r\nDie Elektrifizierung der bayerischen Industrie\r\nDie Studie Energiesystemanalyse Bayern klimaneutral [4] im Auftrag des bayerischen Wirt-schaftsministeriums untersucht die Transformation des bayerischen Energiesystems bis 2040. Drei Transformationsszenarien werden durch eine „Business-as-usual“-Betrachtung ergänzt. Ausgehend von 34 TWh im Status quo (2019) steigt der industrielle Strombedarf in Bayern in allen Szenarien bis 2040 an:\r\n–\r\nIm Wasserstoff-fokussierten Transformationspfad auf 36 TWh\r\n–\r\nIm „Mix“-Szenario auf 41 TWh\r\n–\r\nIm Elektrifizierungsszenario auf 42 TWh und\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n11\r\n–\r\nSelbst bei „Business-as-usual“ auf 38 TWh.\r\nDabei ist eine konsequente Umsetzung von Effizienzmaßnahmen berücksichtigt. Ohne diese Effizienzmaßnahmen würde der Anstieg des Strombedarfes noch höher ausfallen.\r\nEs zeigt sich, dass die Stromnachfrage der in Bayern ansässigen energieintensiven Produk-tionsstandorte, beispielsweise der Kalk-, Zement-, Papier- und Chemieindustrie, aber auch in kleinen und mittleren Unternehmen, insgesamt deutlich zunehmen wird. Somit steigt auch in Bayern die industrielle Nachfrage nach erweiterten Netzanschlusskapazitäten.\r\nFür konkrete Industriestandorte kann sich die Situation noch herausfordernder darstellen. Dies zeigt sich exemplarisch am Beispiel des Bayerischen Chemiedreiecks. Die Studien „Trans4In“ [5] und „Trans4In 2.0“ [6] analysieren szenarienbasiert die Entwicklung der Energiebedarfe und Anschlussleistungen. Demnach steigt die notwendige Anschlussleis-tung des Standortes von derzeit rund 0,6 GW auf etwa 1,1 bis 1,6 GW.\r\n2.1.2 Problem: Unterschiedliche Planungshorizonte gefährden Investiti-ons- und Planungssicherheit\r\nZwischen Netzbetreibern und Industrieunternehmen verbleibt ein Henne-Ei-Problem: Der konkrete Verteilnetzausbau erfolgt häufig erst nach verbindlicher Abnahmezusage durch die Industrie. Industrieunternehmen treffen finale Investitionsentscheidungen jedoch erst auf Grundlage belastbarer infrastruktureller Rahmenbedingungen. Diese Situation wird verschärft durch die zunehmende Anzahl an Netzanschlussbegehren durch die weiteren Akteure.\r\nKurze Umsetzungs- und Amortisationszeiten sind für die Industrie entscheidend\r\nDie Planungshorizonte und Erwartungen an Amortisationszeiten unterscheiden sich zwischen Industrieunternehmen und Netzbetreibern deutlich. Für Investitionen in Produk-tionsanlagen, Elektrifizierungs- oder Flexiblisierungsmaßnahmen werden in der Industrie häufig relativ kurze Amortisationszeiten von wenigen Jahren gefordert. Alternative Metho-den zur Wirtschaftlichkeitsbewertung, die den Kapitalwert über die gesamte Lebensdauer berücksichtigen, werden für Produktionsanlagen in der Praxis kaum genutzt. Die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen hängt stärker von Produktionsschwankungen ab als bei Effizienzmaßnahmen und sie stellen damit risikoreichere Investitionen dar.\r\nKommt es zu Verzögerungen in der Umsetzung, beispielsweise aufgrund nicht rechtzeitig verfügbarer Anschlusskapazitäten, steigen die Unsicherheiten in den Kostenannahmen, die der Wirtschaftlichkeitsbewertung zugrunde liegen. Damit geraten Investitionsentscheidun-gen unter Druck. Hinzu kommt, dass Unternehmen bei baulichen Ertüchtigungen der vorgelagerten Energieinfrastruktur regelmäßig über Baukostenzuschüsse beteiligt werden.\r\nNetzbetreiber hingegen agieren in Regulierungsrahmen, die Investitionsentscheidungen über Jahrzehnte absichern müssen. Für Infrastrukturen werden lange technische\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n12\r\nLebensdauern angesetzt, beispielsweise von 25 Jahren für Niederspannungsleitungen [7]. Auch die Bedarfsabschätzungen des Netzentwicklungsplans (NEP) auf Übertragungsnetze-bene sowie der Netzausbaupläne (NAPs) auf Verteilnetzebene orientieren sich an langfris-tigen Szenarien und Zeithorizonten.\r\nDiese Asymmetrie führt zu Reibungen: Unternehmen treffen flexible und zeitnahe Entscheidungen, während Netzbetreiber möglichst frühzeitig verbindliche Informationen über zukünftige Last- und Einspeisebedarfe benötigen, um Netzausbau und -investitionen sachgerecht vorzubereiten. Bleiben diese Informationen unklar oder ändern sich kurzfris-tig, entstehen Engpässe, Verzögerungen und Mehrkosten. Während Elektrifizierungsent-scheidungen in vielen Betrieben innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahren anstehen, reichen die Planungshorizonte der Netzbetreiber häufig ein Vielfaches darüber hinaus.\r\nTrotz Netzanschlussverpflichtung entstehen Wartezeiten durch das Windhundprinzip\r\nFür den Ausbau der Anschlusskapazitäten gilt der Grundsatz der Netzanschlussverpflich-tung gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber (§ 17 EnWG). Daher gehen viele Industrie-unternehmen davon aus, zeitnah nach der Anfrage eine Kapazitätserhöhung zu erhalten. In der Praxis werden jedoch auch diese Netzanschlussbegehren nach dem Windhundprin-zip („First come, first served“) bearbeitet. Die starke Zunahme von Elektrifizierungsmaß-nahmen sowie die steigende Konkurrenz um begrenzte Netzanschlusskapazitäten führen daher zu Wartelisten und in der Folge zu teils erheblichen Verzögerungen beim Netzan-schluss.\r\n2.1.3 Lösungsoptionen: Kommunikationskanäle etablieren, neue Vertrags-konzepte nutzen und Prozesse effizienter gestalten\r\nAufgrund der oben dargestellten Problemstellungen ist es wichtig, bereits frühzeitig Lösungsoptionen zu entwickeln und proaktiv mit den Netzbetreibern in den Austausch zu kommen. Einige Lösungsoptionen werden im Folgenden angerissen, erfordern jedoch eine weitere Vertiefung und Ausgestaltung mit allen beteiligten Akteuren aus Industrie, Ener-giewirtschaft und Politik.\r\nBeidseitiges Verständnis für Prozesse, Zeitschienen und Planungshorizonte\r\nEin frühzeitiger, offener Dialog zwischen Industrie und Netzbetreibern ermöglicht es, tech-nische Anforderungen, mögliche Engpässe und notwendige Netzausbaumaßnahmen recht-zeitig und realistisch einschätzen zu können. Netzbetreiber benötigen ein Verständnis der möglichen Transformationspfade der Unternehmen in ihrem Netzgebiet. Umgekehrt müssen Industriebetriebe die Abläufe und Rahmenbedingungen der Netzbetreiber kennen, um die daraus resultierenden Zeithorizonte in ihre eigene Planung integrieren zu können. Unternehmen können dadurch ihre Elektrifizierungsstrategien besser priorisieren und Investitionen zielgerichteter planen, während Netzbetreiber verlässlichere Bedarfs-prognosen erhalten und ihre Prozesse entsprechend ausrichten können.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n13\r\nFlexible Netzanschlussvereinbarungen als Lösung bei knappen Netzkapazitäten\r\nFlexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA) stellen einen bereits umsetzbaren Lösungsan-satz dar. Sie sind vertragliche Vereinbarungen zwischen Netzbetreiber und Anschlussneh-mer, die es ermöglichen, einen Netzanschluss trotz knapper Netzkapazitäten bereitzustel-len – allerdings mit festgelegten Leistungsbegrenzungen. Das bedeutet, dass die maximale Einspeise‑ oder Entnahmeleistung eines Anschlusses dauerhaft („statisch“) oder zeitweise („dynamisch“) begrenzt wird. Dadurch kann ein Anschluss früher realisiert werden, auch wenn das Netz am Standort noch nicht vollständig ausgebaut ist. Die Einschränkung kann befristet gelten (z. B. bis zum Abschluss des Netzausbaus) oder dauerhaft vereinbart werden.\r\nFCAs dienen damit der effizienteren Nutzung der vorhandenen Netzkapazität. Sie können auch dazu beitragen, mehrere Anlagen – etwa Speicher und Verbrauchseinrichtungen – an einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt zu koordinieren. FCAs bieten damit einerseits den Vorteil, dass Unternehmen trotz knapper Netzkapazitäten frühzeitig angeschlossen werden können. Die vertraglich geregelte Leistungsbegrenzung ermöglicht die frühzeitige Nutzung des Anschlusses. Gleichzeitig tragen sie zu einer effizienteren Auslastung des bestehenden Netzes bei. Andererseits können die damit verbundenen Leistungsbeschrän-kungen zu betrieblichen Einschränkungen führen, etwa durch zeitweise reduzierte Produk-tionsleistungen.\r\nAnstoß zur Diskussion verschiedener Modelle und regulatorischer Anpassungen\r\nDarüber hinaus werden weitere Lösungsoptionen diskutiert. Dazu gehört beispielsweise die Feststellung eines übergeordneten öffentlichen Interesses zur Beschleunigung von Bauzeiten im Netzausbau. Auch mögliche Alternativen zum Windhundprinzip werden betrachtet. So könnten beispielsweise verschiedenen Akteursgruppen anteilige Netzan-schlusskontingente zugewiesen bekommen oder eine Priorisierung anhand von Kriterien wie Dringlichkeit, Systemrelevanz oder Effizienz eingeführt werden. Entscheidend ist, dass die diskutierten Lösungen die Perspektiven aller beteiligten Akteure berücksichtigen, praxistauglich ausgestaltet sind und zugleich das Kerngeschäft der jeweiligen Industriebe-triebe nicht gefährden.\r\n2.1.4 Weitere Handlungsfelder: Industriellen Elektrifizierung birgt weitere praktische Chancen und Herausforderungen\r\nNeben der Knappheit von Netzanschlüssen gehen mit der Elektrifizierung bzw. Hybridisie-rung in der Industrie weitere relevanter Handlungsfelder einher. Ein gezielter Wissensauf-bau in diesen Bereichen ist daher erforderlich. Ebenso wichtig ist eine gemeinsame, fach-lich fundierte Darstellung von Herausforderungen, möglichen Lösungsoptionen und notwendigen politischen Rahmenbedingungen, um die Umsetzung der Elektrifizierung in der Praxis zu beschleunigen.\r\nAllen Handlungsfeldern ist gemeinsam, dass neben dem internen Wissensaufbau insbeson-dere Regulatorik und Förderoptionen zentrale Hebel für die Umsetzung von\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n14\r\nElektrifizierungsmaßnahmen darstellen. Entsprechend gilt es, bestehende regulatorische und förderseitige Lücken zu identifizieren und zu adressieren.\r\nI. Technologien und Strategien zur Elektrifizierung von Prozessen und Prozesswärme\r\nAusgangspunkt aller Transformationspläne und CO₂-Verminderungskonzepte ist ein Über-blick über die verfügbaren Technologien einschließlich Kosten, Energiebedarfen und Auswirkungen auf die Energieinfrastruktur. Darauf aufbauend werden ganzheitlicher Strategien zur CO₂-Verminderung entwickelt. Insbesondere für mittlere bis hohe Tempera-turniveaus sowie für Abfall- und Reststoffverbrennungsanlagen fehlen jedoch häufig etab-lierte, marktreife Elektrifizierungslösungen und belastbare Praxiserfahrungen im industriel-len Maßstab. Da sich die Technologien jedoch dynamisch weiterentwickeln, ist eine konti-nuierliche Marktbeobachtung erforderlich. So können geeignete Konzepte für spezifische Anforderungen identifiziert, bewertet und umgesetzt werden. Dies gilt auch für die Strom-bezugsoptionen: Neben dem klassischen Grünstrombezug kommen etwa PPAs, Eigener-zeugung oder Beteiligungen an Windenergieanlagen in Frage.\r\nII. Energiepreise als Voraussetzung für Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit\r\nIn der Bewertung von Investitionsentscheidungen sind neben den CAPEX insbesondere die Energiepreise maßgeblich, vor allem im internationalen Vergleich [32]. Sie sind jedoch in ihrer zukünftigen Entwicklung mit erheblichen Unsicherheiten belastet. Hinzu kommen die Preisimpulse des Emissionshandels. Diese werden durch den derzeitigen politischen Druck auf den EU ETS I und II zunehmend schwieriger zu prognostizieren. Weitere Kostenbe-standteile wie Netzentgelte und entsprechende Vergünstigungen (Bandlast, Atypik) werden derzeit im AgNes-Prozess überarbeitet oder perspektivisch abgeschafft. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist eine Wirtschaftlichkeitsbewertung aktuell besonders herausfordernd. Als Best-Practice gilt die Nutzung verschiedener Energiepreisszenarien. Die notwendigen Daten und Kapazitäten sind jedoch nicht in allen Unternehmen verfüg-bar.\r\nIII. Energieträgerwechsel: Hürden in der Praxis abbauen\r\nDie Umsetzung ganzheitlicher Transformationsstrategien mit Energieträgerwechseln erfor-dert die Berücksichtigung zahlreicher Rahmenbedingungen. Diese können teilweise aus komplexen Anforderungen bestehen, beispielsweise beim Grünstrombezug. Außerdem sind Wechselwirkungen mit anderen Bereiche möglich, wie z. B. bei integrierten Abwärme-konzepten. Auch bei der Nutzung von Gewerbespeichern haben viele Unternehmen offene Fragen. Orientierung bietet der vbw/FfE-Leitfaden Stromspeicher für Unternehmen [33], der praxisnahe Hinweise zu Wirtschaftlichkeit, regulatorischen Rahmenbedingungen und netzdienlicher Einbindung gibt. Erhebliche Unsicherheit gibt es bezüglich der konkreten Umsetzung von Umwidmungs- und Stilllegungsplänen der Erdgasinfrastruktur. Diese können in der Praxis nur unter Einbindung aller betroffenen Akteure und zeitlich abge-stimmt erfolgen.\r\nIV. Mit Energieflexibilitäten einen Mehrwert der Elektrifizierung nutzen\r\nEin sich änderndes Energiesystem mit zunehmendem Anteil fluktuierender Erzeugung stellt auch neue Anforderungen an die Verbraucher. Das bisherige Energiesystem war\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n15\r\ndurch die konstante Erzeugung thermischer Kraftwerke geprägt und hat daher eine möglichst konstante Stromabnahme angereizt. Zukünftig werden sich Verbraucher stärker an der Erzeugung durch Wind und PV orientieren. Die Nutzung von Energieflexibilitätspo-tenzialen und Lastmanagement im Produktionsprozess gewinnt daher an Bedeutung. Dies soll im AgNes-Prozess weiter regulatorisch angereizt werden. Verbraucher mit Energiefle-xibilitätspotenzialen können durch neue Vermarktungs- und Erlöspotenziale profitieren und ihren Verbrauch in Zeiten günstiger Erzeugung erhöhen, wie [34] zeigt. Dennoch sind hierfür jeweils prozessspezifische technische Grenzen zu berücksichtigen bis hin zu Branchen mit nahezu keinen Flexibilitätspotenzialen (z. B. Chemie, Glas [35]). Um mögliche Flexibilitäten zu erkennen und technisch zu erschließen, ist häufig ein interner Wissensauf-bau notwendig. Das gilt insbesondere bezüglich der zugehörigen Vermarktung. Diese stellt derzeit, vor allem bei Unternehmen des Mittelstands, oft noch keine Kernkompetenz dar.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n16\r\n2.2 Batteriespeicher: Anschlussdynamik führt zu Netzherausforderungen\r\nDer Sektor der Großbatteriespeicher verzeichnet aktuell ein massives Wachstum. Dies ist einerseits ein wichtiger und notwendiger Fortschritt für die Energiewende. Intelligent angebunden, können Speicher die schwankende Einspeisung von Solar- und Windstrom ideal ausgleichen und die Netze entlasten. Damit können sie Systemkosten senken. Ande-rerseits stellt die Integration dieser leistungsstarken und reaktionsschnellen Systeme in die bestehende Netzinfrastruktur eine technische Herausforderung dar, die intelligente Lösun-gen erfordert. Diese Herausforderung wird durch die hohe Anzahl an Netzanschlussbegeh-ren für Speicherprojekte in frühen Planungsstadien verschärft.\r\nAbbildung 2\r\nMotivation und Problemstellungen: Hochlauf der (Groß-)Batteriespeicher\r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE.\r\n2.2.1 Motivation: Der Batteriespeicherboom erreicht die Netze\r\nDaten des BDEW zeigen, dass die Netzanschlussbegehren für Großbatteriespeicher Ende 2025 deutschlandweit ein Volumen von 720 GW erreichten [36]. Parallel zu den Anfragen steigen die realen Umsetzungszahlen (siehe Abbildung 3). Zudem zeigt sich ein Trend zu leistungsstärkeren Anlagen sowie zu Anlagen mit höheren Speicherkapazitäten. Günstige Zellpreise, Überkapazitäten in China sowie hohe Preisschwankungen am Strommarkt,\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n17\r\ninklusive häufiger Negativpreise, verstärken diese Dynamik. Angesichts des EE-Ausbaus, des Kohleausstiegs und der schleppenden Integration alternativer Flexibilitätsoptionen bleibt der Bedarf an Flexibilität durch Batteriespeicher hoch. Die 2029 auslaufenden Netzentgeltregelungen wirken als zusätzlicher Anreiz, Speicherprojekte zeitnah vor Ablauf der Frist in Betrieb zu nehmen, damit sie noch von der Befreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG profitieren können.\r\nDie geplanten Speicherleistungen übersteigen die Transportkapazität der Netze bei weitem. Um den Anstieg der Netzausbaukosten zu begrenzen, müssen der Speicherausbau und -betrieb daher eng mit der Netzplanung verzahnt werden. Richtig eingesetzt können Speicher die systemischen Kosten sogar senken: Sie reduzieren Abregelungen erneuerba-rer Energien und ersetzen fossile Kraftwerke im Redispatch. Dann sind Batteriespeicher eine zentrale Flexibilitätsoption für eine kosteneffiziente Energiewende.\r\nAbbildung 3\r\nDarstellung des Speicherhochlaufs nach Größenklassen\r\nQuelle: Marktstammdatenregister [8]. Eigene Darstellung, FfE.\r\n2.2.2 Problem: Karteileichen und lange Rückmeldefristen im Netzan-schlussverfahren\r\nDer Zeitdruck durch die auslaufenden Netzentgeltregelungen hat zu einer Flut an „unrei-fen“ Netzanschlussanfragen im Batteriesektor geführt. Die tatsächliche Umsetzung dieser Projekte ist oft ungewiss. Akteure aus der Praxis berichten, dass KI-generierte Massenan-träge die Situation zusätzlich verschärfen. Reservierungszusage trotz geringen Reifegrads\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n18\r\nbelegen und blockieren damit wertvolle Anschlusskapazitäten für längere Zeit. Da verbind-liche Fristen und Meilensteine fehlen, entstehen bei den Netzbetreibern massive Bearbei-tungsstaus. Dies verzögert nicht nur die Bearbeitung und Rückmeldungen für seriöse Speicherprojekte, sondern gefährdet auch den Netzzugang anderer wichtiger Technologien.\r\nReform der Anschlussverfahren: Unzulänglichkeiten der KraftNAV\r\nUm den Prozess zu beschleunigen, ist eine Reform der Anschlussverfahren erforderlich. Für Speicheranlagen über 100 MW hat das Bundeskabinett im Dezember 2025 beschlos-sen, diese aus dem Anwendungsbereich der Kraftwerksnetzanschlussverordnung (Kraft-NAV) herauszunehmen. Kritiker hatten bemängelt, dass die KraftNAV ursprünglich nicht auf die aktuelle Anzahl an Netzanschlussanträgen ausgelegt war. Außerdem sorgt der Zwang zum Windhundprinzip dafür, dass die Anträge für Großbatteriespeicher die Antragspipeline bei den Netzbetreibern auf mehrere Jahre blockieren. Eine Folgeregelung existiert bislang noch nicht. Für kleinere Anlagen im Verteilnetz bestand bislang keine vergleichbare Regelung. Dennoch bearbeitet ein überwiegender Teil der Netzbetreiber Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs, um nicht gegen das Diskriminierungsverbot zu verstoßen. Ziel muss es sein, für die KraftNAV eine effiziente Folgeregelung zu finden und auch im Verteilnetz standardisierte, belastbare Prozesse zu etablieren. Dabei gilt es, speku-lative Anträge effizient auszusortieren und die Steuerung künftiger Anfragen zu verbessern.\r\n2.2.3 Lösungsoptionen: Transparenz steigern, Verbindlichkeiten erhöhen und Speicherflexibilität gezielt zur Netzentlastung nutzen\r\nEs herrscht kaum Transparenz über geeignete Speicherstandorte. Die bestehenden Tools zur schnellen Netzanschlussprüfung weisen für Batteriespeicher noch nicht die notwendi-gen Funktionalitäten auf. So sind z. B. Infos zur verfügbaren Bezugsleistung nicht einseh-bar. Daher sind Mehrfachanträge für das gleiche Projekt an verschiedenen Standorten heute keine Seltenheit. Das führt zu unnötigem Bearbeitungsaufwand.\r\nEine bessere Transparenz zu verfügbaren Anschlusskapazitäten, beispielsweise über online zugängliche Karten, könnte die Anfragen in die richtige Richtung lenken. Zusätzlich ist es dann nötig, in einem geordneten Verfahren die Anträge zu bewerten und ggf. zu priorisie-ren. Dass dies grundsätzlich zulässig ist, haben der Bundesgerichtshof (BGH) und die Bundesnetzagentur (BNetzA) bereits bestätigt [37] [38]. Finanzielle Ernsthaftigkeitsnach-weise wie z. B. eine Realisierungskaution können dazu beitragen, dass sich Projektentwick-ler auf Projekte mit hoher Realisierungswahrscheinlichkeit konzentrieren, wodurch andere Kapazitäten freigegeben werden können. Beispiele von Netzbetreibern, die eine Bearbei-tungsgebühr für Netzanschlussanfragen oder eine Baukostenzuschuss-Vorauszahlung bei Reservierungsbeginn eingeführt haben, bestätigen, dass durch Einführen einer Bearbei-tungsgebühr von 50.000 € 65 % der Anfragen zurückgezogen wurden [39].\r\nZudem ist es für Netzbetreiber möglich, über den § 11a EnWG konkret Batteriespeicheran-lagen auszuschreiben, die proaktiv zur Netzentlastung beitragen. Diese werden dann\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n19\r\nbeispielsweise zur Zeit der PV-Spitze verpflichtet, Leistung aufzunehmen. Beispiele hierfür sind der netzdienliche Speicher von MaxSolar und BayernwerkNetz in Wutzldorf [40] oder der dezentrale Netzbooster als Kooperation von Amprion und LVN [41].\r\nBatteriespeicher weisen Potenziale für Vereinfachungen der Anforderungen gegenüber klassischen Verbrauchern auf\r\nGegenüber klassischen Verbrauchern benötigen Batteriespeicher ein geringeres Maß an Ausfallsicherheit. Die Anlagen müssen nicht zwangsläufig redundant (n-1 sicher) ange-schlossen werden. Das spart Kosten und eröffnet neue Anschlussmöglichkeiten. Darüber hinaus ist es denkbar, die Bezugs- und Einspeiseleistung eines Speichers im Rahmen einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung (FCA) temporär einzuschränken. Werden aktuelle Netzprognosen für diese Restriktionen genutzt, lassen sich die Erlöseinbußen des Spei-chers vergleichsweise geringhalten. Dies geschieht, indem z. B. verhindert wird, dass zur Zeit der PV-Spitze zusätzliche Leistung ins Netz eingespeist wird.\r\nGroßbatteriespeicher als Puzzlestück für den PV-starken Süden\r\nDie Strompreise an den Spotmärkten sind heute insbesondere durch die PV-Einspeisung geprägt. Das bedeutet, dass ein Speicher, der sich marktlich optimiert, in vielen Fällen automatisch PV-Spitzen aus dem Netz nimmt. Diese müssten sonst an sonnigen Tagen abgeregelt werden. In ihrer Studie „Quo Vadis Großbatteriespeicher“ hat TenneT daraus abgeleitet, dass insbesondere einige der bayerischen Netzknoten eine hohe Eignung für Speicherprojekte aufweisen [42]. Speicher an diesen Standorten könnten zu Zeiten eines auftretenden Nord-Süd-Engpasses ebenfalls für positiven Redispatch genutzt werden, um den Einsatz kostspieliger Gaskraftwerke im Engpassmanagement zu reduzieren.\r\n2.2.4 Weitere Handlungsfelder: Co-Location und Entgeltreformen\r\nEine weitere Möglichkeit für Batteriespeicher, neue Netzanschlusspunkte zu erschließen, ist die gemeinsame Nutzung des Netzanschlusses mit anderen Erzeugungsanlagen oder Verbrauchern (Co-Location). Speicher sind dafür prädestiniert, da sie bei EE-Anlagen die Einspeisung flexibilisieren und es ihnen damit ermöglichen, an den Strommärkten bessere Erlöse zu erzielen. Auf Lastseite können sie den Bezug ebenfalls in Zeiten niedriger Börsen-strompreise verschieben und dazu beitragen, die kostentreibende Lastspitze zu senken. In beiden Fällen kann ein FCA dafür sorgen, dass eine bestimmte Leistungsgrenze am Netzan-schlusspunkt trotz einer in Summe erhöhten Leistung der Einzelanlagen nicht überschrit-ten wird. In diesem Fall spricht man von Überbauung.\r\nWeniger auf den Anschluss als auf den Betrieb zielen die neuen Netzentgeltregelungen für Speicher ab. Die Bundesnetzagentur erarbeitet diese im Rahmen des Verfahrens zur Fest-legung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes). Hier sollen Instrumente entwickelt werden, die Batteriespeichern einen stärkeren monetären Anreiz bieten, sich netzdienlich zu verhalten und damit den Redispatchbedarf zu reduzieren. Aktuell ist dazu die\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n20\r\nEinführung einer dynamischen Arbeitspreiskomponente in der Diskussion. Außerdem soll die aktuelle Vollbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG abgeschafft werden, um Batteriespei-cher zukünftig adäquat an den Netzkosten zu beteiligen. Diese zusätzlichen Kostenbelas-tungen können die Wirtschaftlichkeit von Speichern jedoch stark beeinträchtigen. Daher ist abzuwägen, ob ein möglicher Einbruch des Speicherhochlaufs nicht mehr volkswirt-schaftliche Kosten verursacht, als durch zusätzliche Netzentgelte eingenommen werden können.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n21\r\n2.3 Logistik: Elektrifizierung zur Dekarbonisierung des Schwerlastverkehrs\r\nDer Verkehrssektor zählt zu den zentralen Emittenten von THG-Emissionen. Er weist im Vergleich zu anderen Sektoren die geringsten Dekarbonisierungsfortschritte auf. Während die gesamtdeutschen Emissionen seit 1990 um 46 Prozent gesunken sind, sind die Emissio-nen im Verkehr nur um ca. elf Prozent zurückgegangen. Der Güterverkehr hat dabei einen wesentlichen Anteil an den verbleibenden Emissionen. Seine Dekarbonisierung ist damit entscheidend für die Erreichung übergeordneter Klimaziele. [43] [44] Im zentraleuropäi-schen Raum zeichnet sich dafür ein Trend zum batterieelektrischen Nutzfahrzeug ab [9]. Das Laden am „heimischen“ Depot wird dabei eine elementare Rolle einnehmen. Einer-seits wird der Großteil der prognostizierten elektrischen Nutzfahrzeuge im Nah-/Distributi-onsverkehr mit < 400 km Tagesfahrleistung eingesetzt. Sie haben die Möglichkeit, die im Depot startenden Touren auch wieder dort abzuschließen. Andererseits wird auch im überregionalen Fernverkehr erwartet, dass ein großer Teil der Ladevorgänge in Depots stattfindet [45], zumal der Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge hinter dem Bedarf zurückbleibt. Ein ausreichend dimensionierter Netzanschluss am heimischen Depot ist somit essenziell.\r\nAbbildung 4\r\nMotivation und Problemstellungen: Elektrifizierung der Logistik\r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n22\r\n2.3.1 Motivation: Dekarbonisierung im Nutzfahrzeugverkehr\r\nDer Logistik kommt eine herausragende systemische Bedeutung zu. Sie stellt die kontinu-ierliche Versorgung von Industrie, Handel und Bevölkerung sicher. Damit ordnet sie sich klar dem Segment der kritischen Infrastruktur zu. Im Gegensatz zu Teilen des Individual- oder Freizeitverkehrs lässt sich der Güterverkehr weder kurzfristig reduzieren noch flexibel verlagern. Eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene erfordert aufgrund beste-henden Kapazitätsengpässen einen erheblichen Ausbau der Infrastruktur. Zudem nimmt Deutschland aufgrund seiner Lage eine tragende Rolle im transeuropäischen Güterverkehr ein. Die Dekarbonisierung des straßengebundenen Nutzfahrzeugverkehrs ist daher alter-nativlos. Sie darf jedoch zugleich nicht die Betriebszuverlässigkeit und Versorgungssicher-heit gefährden. [46]\r\nDie Logistik weist relativ günstige Voraussetzungen für eine Elektrifizierung auf. Gewerbli-che Nutzfahrzeuge bewegen sich zum Teil auf planbaren, repetitiven Routen mit festen Touren, klar definierten Einsatzzeiten und regelmäßiger Rückkehr zum Depot. Diese Eigen-schaften ermöglichen eine strukturierte Ladeplanung. Sie machen damit insbesondere batterieelektrische Antriebe für viele regionale und nationale Einsatzprofile technisch und zunehmend auch wirtschaftlich attraktiv. Zusätzlich unterliegen große Verlader und In-dustrieunternehmen zunehmenden Nachhaltigkeitsanforderungen. Mittel- bis langfristig werden Emissionskriterien ein wesentlicher Faktor in Beschaffungs- und Ausschreibungs-prozessen und damit zu einem Wettbewerbsfaktor.\r\nEine wirtschaftliche Elektrifizierung der Logistik setzt Ladeinfrastruktur voraus\r\nEin wesentlicher Faktor ist die Wirtschaftlichkeit von E-Lkw. Trotz deutlich höherer Investi-tionskosten können E-Lkw heute unter bestimmten Rahmenbedingungen kosteneffizienter betrieben werden als vergleichbare Diesel-Lkw. Dies gilt insbesondere bei hohen jährlichen Laufleistungen. Die Voraussetzung für diese wirtschaftlichen Einsatzprofile ist jedoch eine verlässliche und leistungsfähige elektrische Infrastruktur. Hohe Laufleistungen können nur bei gesicherter Ladeverfügbarkeit realisiert werden. [47] Damit ist für Logistikunterneh-men ein ausreichend dimensionierter Netzanschluss zunehmend nicht mehr nur eine nachgelagerte Infrastrukturfrage, sondern eine zentrale Voraussetzung für die langfristige Wirtschaftlichkeit und Tragfähigkeit der Unternehmen.\r\n2.3.2 Problem: Kaum Berührungspunkte zur „neuen elektrischen Welt“\r\nMit der Elektrifizierung der Lkw-Flotten betreten Spediteure und Logistikunternehmen Neuland. Bisher hatten diese nur wenige bis keine Berührungspunkte mit der Energiewirt-schaft, insbesondere nicht mit der Stromwirtschaft. Durch die Elektrifizierung wandelt sich das Logistikdepot von einem vergleichsweise energiearmen zu einem energieintensiven Standort. Damit verschiebt sich die energiebezogene Abhängigkeit der Logistikunterneh-men von der klassischen Tankstelleninfrastruktur hin zum lokalen Verteilnetz.\r\nDiese Transformation birgt erhebliches Konfliktpotential, insbesondere aufgrund stark unterschiedlicher Entscheidungshorizonte. Netzbetreiber realisieren den Netzausbau, je\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n23\r\nnach Spannungsebene und Komplexität, mit langfristigen Planungsvorläufen von 2 bis 10 Jahren. [48] Dies steht im Kontrast zu den üblichen Planungs- und Investitionszeiträumen in der Logistikbranche. Diese orientieren sich häufig an Amortisationszeiten von unter fünf Jahren. Die Beschaffung von E-Lkw wird in naher Zukunft in Relation zum Netzan-schluss in vergleichsweise kurzen Zeitspannen möglich sein. Diese unterschiedlichen Zeithorizonte können im zu sogenannten „Stranded Assets“ führen – also Fahrzeugen, die aufgrund nicht ausreichender Ladeinfrastruktur nicht gewinnorientiert im Betrieb einge-setzt werden können. Eine unter falschen zeitlichen Prämissen getroffene Entscheidung stellt damit ein Risiko für den laufenden Betrieb und das Unternehmen dar. [48]\r\nEine erfolgreiche und wirtschaftliche Integration von E-Lkw in bestehende Depots ist nur möglich, wenn die erforderliche Anschlussleistungen zur Verfügung stehen. Technologien wie Batteriespeicher, Rechenzentren oder erneuerbare Erzeugungsanlagen können häufig auf der „grünen Wiese“ geplant werden. Logistikstandorte hingegen sind kaum standort-flexibel. Die Elektrifizierung hängt somit maßgeblich von den lokalen Netzrestriktionen, wie der vorhandenen Netzstruktur und der Transformatorverfügbarkeit, ab.\r\nZusätzlich tragen im Verkehrssektor Unsicherheiten durch uneindeutige politischer Signale maßgeblich zur Investitionszurückhaltung bei. Unsicherheiten über Anpassungen der EU-Flottenregulierung (sog. „Verbrenner-Verbot“), die Verschiebung des Übergangs in den ETS 2 oder dessen „Deckelung“ sowie politische Debatten über die Rahmenbedingungen für Wasserstoff und erneuerbare Kraftstoffe verzögern zeitkritische Entscheidungen.\r\n2.3.3 Lösungsoptionen: Logistik-spezifische Kooperationsansätze\r\nDie Elektrifizierung der Logistik erfolgt nicht abrupt, sondern schrittweise. Um betriebliche und wirtschaftliche Risiken zu begrenzen, beginnen Logistikunternehmen mit der Elektrifi-zierung von Fahrzeugen mit klar planbaren Einsatzprofilen. Dazu zählen feste Routen mit definierten Stand- und Ladezeiten, wie z.B. im regionalen Personentransportverkehr. Diese sukzessive Vorgehensweise ermöglicht es, Erfahrungen im Betrieb elektrischer Fahrzeuge zu sammeln, Ladeprozesse zu erproben und Infrastruktur schrittweise auszubauen.\r\nZielkonflikt: Wirtschaftlichkeit vs. Planbarkeit\r\nBereits in dieser frühen Phase zeigt sich ein Zielkonflikt zwischen Wirtschaftlichkeit und Planbarkeit. Der kosteneffiziente Einsatz von E-Lkw ist eine hohe Kilometerleistung notwendig. Der elektrische Antrieb erfordert jedoch eine lückenlose und verlässliche Lade-planung unter Berücksichtigung der Lenk- und Ruhezeiten. Um diesen Zielkonflikt beherrschbar zu machen, sind häufig grundlegende Anpassungen logistischer Kernparame-ter und in der Disposition notwendig, insbesondere die Neuorganisation von Standzeiten, Schichtmodellen, Tourenlängen, Einsatzprofilen sowie ggf. auch der eingesetzten Fahrzeugklassen.\r\nErgänzend zu den strukturellen Anpassungen im operativen Geschäft ergreifen Logistikun-ternehmen weitere technische und organisatorische Maßnahmen. Zu den typischen Ansät-zen zählen Lastmanagement, sequenzielles Laden, Nachtladung, Ladepriorisierung sowie\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n24\r\nder verstärkte Einsatz digitaler Tools zur Optimierung von Disposition und Ladeplanung. Damit wollen sie den benötigten Leistungsbedarf am Netzanschlusspunkt reduzieren und besser steuern. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, die Zeit bis zum notwendigen Netzausbau zu überbrücken. Jedoch sind sie häufig mit einer erhöhten betrieblichen Komplexität verbunden und können die operative Flexibilität einschränken. [49]\r\nKooperative Ansätze: Gemeinsam die Logistikbranche voranbringen\r\nErgänzend zu den betriebsinternen Optimierungsmaßnahmen entwickeln sich kooperative Ansätze. Beispielsweise errichten Logistiker gemeinsame Ladeinfrastrukturen. So stellen Unternehmen ihre Ladeparks für Lieferanten zur Verfügung oder öffnen bestehende Depot-Ladeinfrastruktur für andere Speditionen. Auch werden Modelle diskutiert, bei denen Logistikunternehmen Netzanschlussleistungen zeitversetzt mit anderen Technolo-gien teilen (Co-Location und FCA). Durch diese kooperativen Lösungen können neue Anschlusskapazitäten erschlossen und die bestehenden effizienter ausgelastet werden.\r\nMit der Umsetzung solcher Maßnahmen verändert sich die Rolle der Logistikunternehmen deutlich. Sie werden Errichter und Betreiber komplexer „Energie-Ökosysteme“. Der Charakter der Standorte verschiebt sich von eigenständigen, vergleichsweise energiear-men Logistikdepots hin zu stark elektrifizierten und gemeinschaftlich genutzten Infrastruk-turstandorten. Wenn elektrifizierte Logistikstandorte zur Kostensenkung sekundäre, ener-giewirtschaftliche Geschäftsmodelle verfolgen und als aktive Teilnehmer im Energiesystem auftreten, erhöht sich der Komplexitätsgrad im Depot zusätzlich.\r\nBayern als Innovator von elektrifiziertem Schwerlastverkehr\r\nDer Freistaat Bayern positioniert sich als Innovator, indem er gezielt den Ausbau von Ladeinfrastruktur mit eigenen Programmen fördert. So stellt das Land im Jahr 2025 bereits in der dritten Förderrunde erneut 2,5 Millionen Euro für nicht-öffentliche Ladeinfrastruk-tur für E-Lkw bereit. Frühere Programme ermöglichten den Aufbau von über 300 Lade-punkten. Mit der Förderung von Megawatt-Ladesystemen unterstützt Bayern zudem Technologien, die bundesweit noch am Anfang stehen. Damit wird der Freistaat zu einem frühen Testfeld der Elektrifizierung der Logistik.\r\nBayern ist außerdem Standort wichtiger Feldversuche zur Elektrifizierung des straßenge-bundenen Güterverkehrs. Das bundesgeförderte Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Projekt NEFTON [10] demonstriert erstmals ein Megawatt-Ladesystem für schwere Lkw unter realen Bedingungen. Parallel dazu erprobt das bundesgeförderte FuE-Projekt SPIRIT-E [50] an einem bayerischen Logistikstandort bidirektionales Laden mit Nutzfahr-zeugen unter Realbedingungen. Bayerische Speditionen zeigen damit insbesondere für planbaren Linien- und Shuttleverkehr, dass elektrische Nutzfahrzeuge im täglichen Betrieb bereits zuverlässig funktionieren. Voraussetzung ist der konsequente Aufbau eigener Depotladeinfrastruktur, wie ihn mehrere Unternehmen bereits umgesetzt haben. Auch im öffentlichen Verkehr schreitet die Elektrifizierung voran: Verkehrsverbünde erproben zunehmend Elektrobusse im Linienbetrieb. Trotz anspruchsvoller Rahmenbedingungen\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n25\r\nsammelt die Branche wertvolle Praxiserfahrungen für die Skalierung hin zu größeren elektrischen Flotten.\r\n2.3.4 Weitere Handlungsfelder: Das Depot im Fokus der Elektrifizierung\r\nÜber das Handlungsfeld des Netzanschlusses und der Integration von E-Lkw hinaus stehen Logistiker vor zusätzlichen Herausforderungen. Diese sind ebenfalls für eine wirtschaftliche und betriebssichere Elektrifizierung entscheidend.\r\nI. Fuhrparkumstellung und Strombeschaffung (Stromliefermodelle)\r\nFür eine effiziente und investitionssichere Umstellung auf E-Lkw bedarf es eine strategi-sche Planung und einer belastbaren TCO-(Total Cost of Ownership-)Gesamtbetrachtung. Dabei sind die Stromkosten ein großer Hebel für die Wirtschaftlichkeit von E-Lkw. Die Strompreise und die Absicherung gegen Preissteigerungen unterscheiden sich dabei grundlegend von denen, die bisher bei Dieselbetankung bekannt sind. Um langfristig eine kosteneffiziente Versorgung mit Strom sicherzustellen, benötigt ein elektrifiziertes Depot geeignete Stromliefermodelle. Dazu zählen langfristige PPA-Verträge, eigene PV-Erzeu-gung sowie dynamische Stromtarife.\r\nII. Depotoptimierung über die Depotgrenzen hinaus\r\nNeben der grundsätzlichen optimierten Strombeschaffung kann ein intelligentes Ener-giemanagementsystem (EMS/xMS) die Stromkosten zusätzlich senken. Das EMS kann Ladeprozesse priorisieren, Lastspitzen reduzieren und PV-Anlagen sowie Batteriespeicher koordiniert einbinden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer Vermarktung der „Flexibilität“ an den Strommärkten. Dadurch wird das gesamte Depotökosystem ener-getisch optimiert und das Depot wird vom einfachen Energiekonsumenten zu einem akti-ven Marktteilnehmer, was durch z.B. Arbitragehandel potenziell bidirektionaler Nutzfahr-zeuge im Endzustand mündet. [11].\r\nIII. Öffentliches Ladenetz und Routing\r\nFür die Lkw-Logistik, insbesondere dem Fernverkehr, ist das öffentliche Nachladen unver-zichtbar. Eine bestmögliche Verzahnung von öffentlicher Ladeinfrastruktur mit den depot-seitigen digitalen Managementsystemen ist daher zentral. So lassen sich Planbarkeit und Betriebssicherheit gewährleistet werden. Dabei können Reservierungssysteme von Lade-punkten, standardisierte Durchleitungs- und Roaming-Modelle sowie Optionen für halböf-fentliches Laden wichtige Bausteine zur Kosteneffizienz sein.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n26\r\n2.4 Rechenzentren: Stromintensive digitale Infrastruktur für neue Wachs-tumsbranchen\r\nEine souveräne Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft erfordert den Ausbau der physischen IT-Infrastruktur zur Datenverarbeitung und -speicherung. Diese ist z. B. für Cloud-Dienste und KI-Anwendungen notwendig. Die Ansiedlung neuer Rechenzentren ist daher erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität Bayerns und Deutsch-lands bei steigender Rechenkapazitätsnachfrage zu sichern. Dabei muss der Austausch aller relevanten Akteure rund um die Integration verschiedener Arten von Rechenzentren ins Energiesystem systematisch etabliert werden. Zentrale Handlungsfelder sind der Anschluss und die Anbindung von Rechenzentren an das Stromnetz, die Bereitstellung von Flexibilität sowie die Nutzung von Fern- und Abwärme.\r\nAbbildung 5\r\nMotivation und Problemstellungen: Integration von Rechenzentren in das Energiesystem\r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE.\r\n2.4.1 Motivation: Eine stromintensive digitale Datenwelt auf Ausbaukurs\r\nDer Stromverbrauch deutscher Rechenzentren, insbesondere für den Betrieb und die Kühlung von Servern, wird für das Jahr 2024 auf rund 20 TWh geschätzt [51]. Die Studie „Rechenzentren in Deutschland: Aktuelle Marktentwicklungen – Stand 2024“ des Branchenverbandes Bitkom zeigt, dass diese Nachfrage in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist: Im Jahr 2010 lag der Verbrauch noch bei etwa 10 TWh. Entsprechend hat\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n27\r\nsich innerhalb dieses Zeitraums auch die IT-Anschlussleistung2 von Rechenzentren sowie kleineren IT‑Installationen verdoppelt. Dieses Wachstum ist maßgeblich auf die zuneh-mende Nutzung von Cloud-Diensten zurückzuführen. Diese haben sich erst seit etwa 2010 zunehmend etabliert. Mittlerweile setzen über 50 Prozent der EU-Unternehmen kosten-pflichtige Cloud-Lösungen im geschäftlichen Alltag ein [52]. Etwa 45 Prozent der deutschen Rechenkapazitäten entfallen auf Cloud-Infrastrukturen [51].\r\nKünstliche Intelligenz treibt die Notwendigkeit für Rechenkapazitäten weiter in die Höhe\r\nAktuelle technologische Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) führen zu einer starke Zunahme der zu verarbeitenden Datenmengen. Sie lassen erwarten, dass die zugebauten Rechenkapazitäten weiterhin stark ansteigen werden. Prognosen zufolge könnte sich die IT-Anschlussleistung von Rechenzentren bis 2030 fast verdoppeln [51]. Zwei Drittel davon könnten dabei auf KI-Rechenlasten entfallen [53].\r\nDiese Entwicklung spiegelt sich auch in der hohen Zahl geplanter Rechenzentrenprojekte wider. Diese werden den Übertragungsnetzbetreibern im Rahmen der Marktabfrage für Großverbraucher gemeldet. In den vergangenen zwei Jahren ist diese Zahl deutlich gestie-gen, wie die neuesten Szenarien des Netzentwicklungsplans (NEP) verdeutlichen. So geht die BNetzA im aktuellen Szenariorahmen (2025) [12] von einer Stromnachfrage der Rechenzentren von 78 bis 116 TWh im Jahr 2037 aus. Das entspricht bis zu 10 Prozent des prognostizierten gesamten deutschen Strombedarfs und bedeutet in etwa eine Verdopp-lung der Annahmen des vorherigen Szenariorahmens (2023) [13], in welchem noch von einem Verbrauch von ca. 50 TWh ausgegangen wurde. Der NEP 2023 führt zudem gemel-dete neue Stromanschlussleistungen für Rechenzentren in Höhe von 9 GW auf.\r\n2.4.2 Problem: Standortkonflikte von Stromnetzen und Internetknoten\r\nDer Netzanschluss von Rechenzentren erfolgt überwiegend im Mittel- oder im Hochspan-nungsbereich. Aufgrund ihres hohen Strombedarfs und der häufig geforderten Netzredun-danz empfehlen Praxisleitfäden [54] [55] bei der Standortwahl die Nähe zu einem Umspannwerk. Dies kann die Kosten für Betreiber senken. Gleichzeitig muss jedoch ausrei-chend Netzkapazität vorhanden sein, damit neue Rechenzentren überhaupt angebunden werden können. Ist eine Erweiterung der Netzkapazität erforderlich, verlängern sich Netz-anschlussverfahren häufig um mehrere Jahre. Die Internationale Energieagentur (IEA) weist in ihrem Energie- und KI-Bericht [56] auf Wartezeiten von bis zu sieben Jahren hin. Zudem können bei benötigten Baumaßnahmen zusätzliche Kosten auf Betreiber von Rechenzentren zukommen [57].\r\n2 Unter IT-Anschlussleistung wird in der Bitkom-Studie die durch die IT-Infrastruktur maximal beziehbare Strommenge verstanden. Sie unterscheidet sich von der im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) definierten „Nennleistung für Informationstechnik“, die sich nicht ausschließlich auf die IT-Infrastruktur beschränkt und somit im Regelfall höher ausfällt. Da sich dieses Kapitel auf die Zahlen der Bitkom-Studie stützt, wird der Begriff entsprechend deren Definition verwendet.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n28\r\nHotspots für Rechenzentren führen zu punktuellen Anforderungen an das Stromnetz\r\nFür die Standortwahl zählt nicht allein die sichere Stromversorgung, sondern auch die Nähe zu Internetknoten, die meist in städtischen Gebieten liegen. Diese Konzentration führt zu einer Clusterbildung und macht Internetknoten zu einem starken Indikator für zukünftige Standorte digitaler Infrastruktur. Je mehr Netzwerkteilnehmer sich an einem Knoten bündeln, desto attraktiver wird die Region für zusätzliche Rechenzentren. Beste-hende Cluster lassen sich bereits deutlich erkennen (Abbildung 6). Besonders der Groß-raum Frankfurt am Main bildet einen national und europaweit bedeutenden Hotspot. Weitere Cluster entstehen um Berlin, im Rheinland, München und Hamburg. Die geplan-ten Rechenzentrenprojekte in diesen Hotspot-Regionen umfassen teilweise IT-Anschluss-leistungen im Gigawattbereich. So werden ca. 2,8 GW in Frankfurt am Main, 1,8 GW in Berlin und 1,5 GW im Rheinland erwartet [51]. In Berlin übersteigen die derzeit eingereich-ten Netzanschlussbegehren damit die verfügbare Netzkapazität der Stadt [57]. Bei den laufenden Netzanschlussbegehren fehlt es derzeit an einer einheitlichen Regelung zum Umgang mit verschiedenen Reifegraden der Projektentwicklungen.\r\nAbbildung 6\r\nInternetknoten gemessen an der Anzahl an Rechenzentren je Knoten\r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE. Basierend auf Daten von [58] und [59].\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n29\r\n2.4.3 Lösungsoptionen: Transparenz bei Vergabe und On-Site Lösungen\r\nNetzanschlussbegehren werden überwiegend über das Windhundprinzip bearbeitet. Die Netzbetreiber NetzDienste RheinMain und Stromnetz Berlin haben jedoch versuchsweise neue Verfahren eingeführt, um dem wachsenden Bedarf nach Netzkapazität in ihren Rechenzentren-Hotspot-Gebieten nachzukommen [57]. Parallel führt die BNetzA Konsulta-tionsverfahren durch, um neue Verteilungsmechanismen zu entwickeln. Es bedarf koope-rativer Lösungen zwischen Projektierern und Betreibern von Rechenzentren sowie Strom-netzbetreibern, um Anforderungen an den Prozess aus beiden Perspektiven einzubringen.\r\nDie Geschwindigkeit des Netzausbaus bleibt limitierender Faktor\r\nJedoch stehen auch bei verbesserten Kapazitätsvergabeverfahren die hohen Erweiterungs-wartezeiten in Kontrast zur benötigten Geschwindigkeit für den Ausbau der IT-Infrastruk-tur. Daher kann eine Entkopplung von Rechenzentren und Netzkapazität durch eine lokale Beschaffung von Strom, etwa On-Site Generation, einen weiteren Ansatz darstellen. Dies kann im Übergang den zuverlässigen Betrieb von Rechenzentren gewährleisten und zugleich ein neues Geschäftsmodell darstellen, um den prognostizierten Ausbau von Rechenzentren zu ermöglichen.\r\n2.4.4 Weitere Handlungsfelder: Integration der Rechenzentren ins Energiesystem\r\nDurch ihren wachsenden Anteil an der deutschen Stromnachfrage sollten Rechenzentren nicht nur als reine elektrische Last betrachtet werden, sondern als integraler Bestandteil eines effizienten und nachhaltigen Energiesystems. Zentrale Leitfragen hierfür zeigen die weiteren Handlungsfelder.\r\nI. Flexibilität versus Betriebssicherheit\r\nEin Ansatz ist die Entwicklung sogenannter „flexibler“ Rechenzentren, die durch verschie-dene technische Ebenen – etwa On‑Site‑Erzeugungsanlagen, Backup‑Systeme oder Geo‑Load‑Balancing – aktiv Flexibilität im Stromnetz bereitstellen können. In der Praxis entsteht jedoch häufig ein Zielkonflikt: Die Bereitstellung von Flexibilität konkurriert mit dem Bedarf an einem stetigen und verlässlichen Betrieb der IT‑Infrastruktur, insbesondere bei schwankenden Rechenlasten. Das Aufzeigen von Erlöspotenzialen durch die Flexibili-tätsvermarktung von Rechenzentren soll die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Bereitstel-lung am Strommarkt transparenter machen.\r\nII. Abwärme von Rechenzentren bleibt noch größtenteils ungenutzt\r\nRechenzentren können zur Dekarbonisierung der lokalen Wärmeversorgung beitragen, indem die im Betrieb entstehende Abwärme Kommunen bereitgestellt wird. Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurde 2023 eine gesetzliche Vorgabe für die Abwärmebe-reitstellung durch Rechenzentren eingeführt [54]. Hierfür ist eine frühzeitige Einbindung der geplanten Rechenzentrenprojekte in die kommunale Wärmeplanung entscheidend.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n30\r\nIn der praktischen Umsetzung zeigen sich jedoch zahlreiche Herausforderungen. Dazu gehören eine fehlende gesicherte Bereitstellung oder Abnahme von Abwärme, technische Herausforderungen, zusätzliche Investitionskosten für Rechenzentren sowie Regelungslü-cken, die die Nutzung von Abwärme erschweren. Aus diesen Gründen bleibt ein erhebli-ches Potenzial häufig ungenutzt – obwohl Rechenzentren damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten könnten.\r\nBayern ist ein bedeutender Standort für Rechenzentren – jedoch nicht Spitzenreiter\r\nDer deutschlandweit attraktivste Rechenzentren-Hotspot ist die Region um Frankfurt, unter anderem durch den Internetknoten DE-CIX, einem der weltweit leistungsfähigsten Internetknoten. Doch auch die Großräume München und Nürnberg stellen Rechenzentren-Märkte von europäischem Interesse dar (Tier-3-Märkte gemäß der Klassifizierung der European Data Center Overview 2024 [60]). Insbesondere On-Premise-Rechenzentren, also Rechenzentren „vor Ort“ für Unternehmen und Forschungseinrichtungen, sind in diesen beiden Clustern angesiedelt.\r\nBayern verfügt mit etwas mehr als 400 MW aktuell über die zweitgrößten Rechenzen-tren-IT-Anschlussleistungen aller Bundesländer – jedoch weit hinter Hessen [61]. Zudem zeigt sich in Bayern ein verlangsamter Ausbautrend von Rechenzentren im Vergleich zu anderen Ländern. Dies spiegelt sich auch in den angekündigten zukünftigen IT‑Anschluss-leistungen wider: Mit geplanten rund 100 MW steht Bayern im bundesweiten Vergleich an achter Stelle [61].\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n31\r\n2.5 Elektrolyse: Wasserstoff für klimaneutrale Verbrauchssektoren\r\nWasserstoff gilt als wichtiger Baustein, um insbesondere schwer bzw. nicht elektrifizier-bare Verbrauchssektoren zu defossilisieren. Neben möglichen Übergangslösungen, wie beispielsweise blauem Wasserstoff, muss dafür mittel- bis langfristig grüner Wasserstoff wirtschaftlich und in ausreichender Menge verfügbar sein.\r\nGrüner Wasserstoff ist somit in Deutschland von enormer industriepolitischer Bedeutung. Er wird auf Basis von erneuerbarem Strom per Elektrolyse aus Wasser hergestellt. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit eines Heimatmarktes für Elektrolysetechnologien findet sich daher eine entsprechend große Anschlussleistungen an Elektrolyseuren im Netzent-wicklungsplan (NEP) für die Jahre 2037 und 2045 wieder. Demgegenüber steht jedoch eine grüne Wasserstoffwirtschaft, die aktuell und absehbar eine geringere Dynamik aufweist als von vielen Akteuren in den letzten Jahren erwartet wurde.\r\nAbbildung 7\r\nMotivation und Problemstellungen: Hochlauf der Elektrolysekapazitäten\r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n32\r\n2.5.1 Motivation: Grüne Moleküle für die Transformation von Grundstoff-industrie, Flug- und Schiffsverkehr sowie thermischer Kraftwerke\r\nViele Anwendungen und Prozesse, die heute noch primär durch fossile Energieträger gedeckt werden, lassen sich im Rahmen der Transformation zu einem klimaneutralen Energie- und Wirtschaftssystem elektrifizieren. Hierzu zählt beispielsweise ein Großteil der privaten und industriellen Wärmeanwendungen durch Wärmepumpen oder direktelektri-sche Prozesse.\r\nDaneben verbleiben jedoch Verbrauchssektoren, die für ihre Transformation langfristig auf klimaneutrale Moleküle angewiesen sind. Hierzu zählen beispielsweise Prozesse der Grundstoffchemie und der Primärstahlerzeugung. In der Grundstoffchemie werden Wasserstoff und (teilweise) Kohlenstoff für die Produktion von Methanol, Ammoniak und weiterer sogenannter High-Value-Chemicals benötigt. Aktuell werden die benötigten Mengen an Wasserstoff und Kohlenstoff fossil durch die Dampfreformierung von Erdgas bereitgestellt. In der Primärstahlerzeugung wird Kohle in Form von Koks im Hochofenpro-zess für die Reduktion der Eisenerze zu Roheisen eingesetzt. Hier sollen zukünftig wasser-stoffbasierte Direktreduktionsanlagen den Einsatz von Koks ersetzen. Im (internationalen) Flug- und Schiffsverkehr kommen aufgrund der großen Distanzen und großen bewegten Massen chemische Energieträger mit hohen Energiedichten zum Einsatz. Auch im klima-neutralen Energiesystem werden Moleküle für thermische Kraftwerke benötigt. Diese ergänzen die tageszeitliche Speicherung fluktuierender erneuerbarer Energien durch Batteriespeicher um eine saisonale Komponente. Dadurch gewährleisten sie die Versor-gungssicherheit in längeren Abschnitten geringer erneuerbare Stromerzeugung („Dunkel-flaute“).\r\nWasserstoff als Basis und Ausgangsstoff der Wertschöpfungskette nachhaltiger Moleküle\r\nFür die Bereitstellung der benötigten klimaneutralen Moleküle bestehen mehrere Optio-nen. Neben strombasiertem Wasserstoff aus Elektrolyse und dessen Folgeprodukten (z. B. E-Fuels für die Verkehrssektoren) kommt auch der Einsatz fossiler Energieträger mit CO₂-Abscheidung und Speicherung (CCS) in Betracht. Weitere Möglichkeiten sind der Einsatz von Biomasse oder blauem Wasserstoff auf Basis von Erdgas und CCS.\r\nIn der deutschen Klima- und Wirtschaftspolitik kommt den strombasierten Optionen, insbesondere Wasserstoff und seinen Folgeprodukten, eine zentrale Rolle zu. Diese Ener-gieträger sollen einerseits aus europäischen und außereuropäischen Quellen importiert werden und andererseits auch in relevantem Umfang durch heimische Elektrolyse bereit-gestellt werden. Die Bedeutung der heimischen Elektrolyse ergibt sich dabei unter ande-rem auch aus dem industriepolitischen Ziel, einen starken Heimatmarkt für Elektrolyse-technologien aufzubauen. Dementsprechend wird in der Fortschreibung der nationalen Wasserstoffstrategie von 2023 [14] ein Zielbild von 10 GW Elektrolyseleistung bis 2030 in Deutschland ausgegeben. Im genehmigten Szenariorahmen des Netzentwicklungs-plans 2037/2045 [12] ist eine Elektrolyseleistung von 20 bis 42 GW in 2037 und von 31,6 bis 70 GW in 2045 ausgewiesen. Vor dem Hintergrund einer aktuell installierten Elektroly-seleistung von nur 0,19 GW [19] sind somit Netzanschlüsse in großem Umfang für die\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n33\r\nRealisierung der heimischen Wasserstoffwirtschaft und damit die Defossilisierung insbe-sondere der genannten Verbrauchssektoren absehbar.\r\n2.5.2 Problem: Unwirtschaftlichkeit und Unsicherheiten sorgen für Verzö-gerungen im Markthochlauf\r\nHohe Gestehungskosten für elektrolytischen Wasserstoff treffen auf Abnahmesektoren, deren Zahlungsbereitschaften, bis auf wenige Ausnahmen, teils deutlich niedriger liegen. Infolge dieser fehlenden Wirtschaftlichkeit von grünen Wasserstoffprojekten erfolgt der Hochlauf des Elektrolyseausbaus deutlich langsamer als politisch angestrebt. Erschwerend kommen regulative Hürden und Unsicherheiten über den Umfang des künftigen Einsatzes von grünem Wasserstoff in den Verbrauchssektoren hinzu. Vor allem die Nutzung von Wasserstoff in thermischen Kraftwerken gilt als zentraler Baustein im Wasserstoffhoch-lauf. Dieser wird allerdings durch die aktuelle Kraftwerksstrategie der Bundesregierung abgeschwächt, da der Einsatz nur noch angereizt, jedoch nicht mehr vorgeschrieben wird [18]. Durch diese stockende Dynamik drohen Elektrolyseprojekte auch in der Konkurrenz um Netzanschlüsse ins Hintertreffen zu geraten.\r\nGestehungskosten für grünen Wasserstoff sind höher als angenommen\r\nRealistische Gestehungskosten für grünen Wasserstoff aus Elektrolyse können im Jahr 2025 in Deutschland bis zu knapp 10 Euro pro Kilogramm betragen. Damit liegen die Kosten deutlich über idealisierten Annahmen, die mitunter von 4 Euro pro Kilogramm und weniger ausgegangen sind (siehe Abbildung 8). Ein Grund für die verbreitete Unterschät-zung der Wasserstoffgestehungskosten ist die mangelnde Berücksichtigung der indirekten Kosten am Standort und darüber hinaus sowie des Einflusses und der Höhe der operativen Kosten. Aktuell ist ein Aufschlag von 160 Prozent auf Investitionskosten für physische Komponenten zu berücksichtigen, welcher die Investitionskosten deutlich in die Höhe treibt. Die operativen Kosten werden stark durch die Kosten des Strombezugs bestimmt. Eine realistische Bewertung, die auf den Marktwerten für erneuerbaren Strom und nicht auf dessen Gestehungskosten beruht, erhöht die Wasserstoffgestehungskosten gegenüber den idealisierten Annahmen um weitere 2,15 Euro pro Kilogramm. In welchem Umfang die Gestehungskosten in Zukunft sinken werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer abzuschät-zen. Als relevanter Faktor ist hier das zukünftige Strompreisniveau in Deutschland zu nennen. Eine starke Kostendegression im Anlagenbau und bei Investitionskosten für physi-sche Komponenten (außer für die Elektrolysestacks) ist aus heutiger Sicht nicht zu erwar-ten, dennoch aber eine Kostendegression durch Skaleneffekte und technologischen Fortschritt (vgl. zu längerfristigen Perspektiven die Studie Wasserstoffkosten für die Indust-rie, vbw/Prognos 2025).\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n34\r\nAbbildung 8\r\nVergleich idealisierter und realistischer Wasserstoffkosten für das Jahr 2025\r\nQuelle: Eigene Darstellung nach [15], FfE.\r\nMangelnde Zahlungsbereitschaften und Unsicherheiten in den Verbrauchssektoren verhindern Abnahmeverträge und Investitionsentscheidungen\r\nDie Zahlungsbereitschaften für grünen Wasserstoff in den relevanten Verbrauchssektoren liegen teils weit unter den aktuellen Gestehungskosten [16] [17] Dies betrifft insbesondere die Grundstoffchemie und die Primärstahlerzeugung. Hinzu kommen Unsicherheiten über den künftigen Einsatz von grünem Wasserstoff in thermischen Kraftwerken. Hier sieht die aktuelle Kraftwerksstrategie der Bundesregierung [18] keine verpflichtende Umstellung auf grünen Wasserstoff in den neu auszuschreibenden Kraftwerken vor. Diese müssen zwar wasserstofffähig sein, können aber technologieoffen bis 2045 dekarbonisieren. In der Folge kommen aus diesen Verbrauchssektoren kaum Abnahmeverträge zustande. Da Elektrolyseprojekte nur dann gebaut werden, wenn nachfrageseitig Abnahmeverträge vor der finalen Investitionsentscheidung geschlossen werden, schlägt sich dies in ausbleiben-den positiven Investitionsentscheidungen für Elektrolyseure nieder.\r\nAnreizsysteme und verpflichtende Quotenregelungen erhöhen die nachfrageseitige Zahlungsbereitschaft für die Abnahme von grünem Wasserstoff. Im Verkehrssektor geschieht dies durch die THG-Quote und Quotenregelungen in der ReFuelEU-Aviation- und FuelEU-Maritime-Verordnung, was zur Realisierung erster Abnahmeverträge in diesen Sektoren führt.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n35\r\nVerzögerungen im Markthochlauf und drohende Nachteile in der Konkurrenz um Netzan-schlüsse und um geeignete Standorte für Elektrolyseure\r\nAufgrund der beschriebenen Herausforderungen zeigt sich der Markthochlauf der Elektro-lyseure stark verzögert und mit geringer Dynamik. Aktuell weisen Elektrolyseure mit einer Kapazität von 2,4 GW eine gesicherte Finanzierung auf, von denen sich 1,3 GW in Betrieb oder Bau befinden [19]. Hier zeigt sich somit weiterhin eine deutliche Diskrepanz zu den Zielen der nationalen Wasserstoffstrategie und den im NEP hinterlegten Werten. Projekte werden teilweise abgesagt und vielfach Investitionsentscheidungen und Umsetzungen nach hinten verschoben.\r\nSobald ausreichend wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Elektrolyseprojekte gegeben sind, besteht die Gefahr, dass eine Vielzahl an Projekten, ähnlich wie bei Großbatteriespei-chern, gleichzeitig an das Netz angeschlossen werden möchten. Bei Elektrolyseuren besteht die zusätzliche Herausforderung, dass die Standortwahl stark eingeschränkt ist, da sowohl ein Zugang zum Stromnetz als auch ein Zugang zum Wasserstoffkernnetz in der Regel Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches Elektrolyseprojekt sind.\r\n2.5.3 Lösungsoptionen: Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Netzdienlichkeit kombinieren und stärken\r\nUm den gewünschten Hochlauf zu unterstützen, müssen Maßnahmen auf Erzeugungs- und Abnahmeseite kombiniert werden. Auf Abnahmeseite sind Maßnahmen denkbar, die die Zahlungsbereitschaft für (grünen) Wasserstoff stärken. Auf Erzeugungsseite können Maßnahmen, die sowohl die Gestehungskosten senken als auch gleichzeitig netzdienliches Verhalten anreizen, noch stärker gefördert und praxisnah gestaltet werden.\r\nNetzdienliches Verhalten durch §13k EnWG anreizen – und gleichzeitig Gestehungskos-ten senken\r\nUm die hohen Wasserstoffgestehungskosten zu adressieren, gilt es insbesondere, die Kosten des erneuerbaren Strombezugs zu senken. Die Nutzung von Überschussstrom gemäß § 13k EnWG („Nutzen statt Abregeln“) zur Erzeugung von grünem Wasserstoff senkt dabei nicht nur die Gestehungskosten, sondern ist gleichzeitig auch netzdienlich. Theoretisch sind damit 3 bis 17 Prozent Reduktion der Gestehungskosten erreichbar [20]. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Elektrolyseure bisher kaum an den Ausschreibungen zur Zuteilung von Abregelungsstrom teilnehmen. Damit bleiben Kostenreduktionspotenzi-ale ungenutzt, und auch netzdienliches Verhalten wird unzureichend angereizt. Hier gilt es, praktische Hürden zu identifizieren, zu adressieren und das Instrument weiter zu stärken, beispielsweise durch die Einführung negativer Netzentgelte bei der Nutzung von Über-schussstrom.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n36\r\n2.5.4 Weitere Handlungsfelder: Viele verschiedene Bausteine zur Be-schleunigung des Markthochlaufs von grünem Wasserstoff\r\nWeitere relevante Handlungsfelder für Elektrolyse-Projektierer betreffen insbesondere Aspekte zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Wasserstoffprojekten und zur Ermög-lichung eines den Klimazielen entsprechenden Wasserstoffmarkthochlaufs.\r\nI. Strombezug und Strombezugskriterien treiben die Wasserstoffgestehungskosten\r\nDie hohen Wasserstoffgestehungskosten resultieren zum Teil aus den strengen Kriterien, die gemäß der relevanten EU-Regulatorik an den erneuerbaren Strombezug gestellt werden. Sie können die die Gestehungskosten um bis zu 20 Prozent erhöhen [21]. Eine Verlängerung gültiger Übergangsfristen oder die Entschärfung ausgewählter Kriterien könnten helfen, die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Insbesondere die stündliche Gleichzei-tigkeit von erneuerbarer Stromerzeugung und Wasserstoffproduktion sowie die geforderte Zusätzlichkeit3 gelten in der Branche als Kostentreiber. Eine weitere Herausforderung ist die Notwendigkeit, den Strom über PPAs (Power Purchase Agreements) zu beziehen. Der entsprechende Markt für PPAs in Deutschland ist verhältnismäßig intransparent und illiquide, was Komplexität und Kosten des Strombezugs weiter erhöht.\r\nII. Mit Nachfragewerkzeugen & Förderungen den Markt für grünen Wasserstoff schaffen\r\nDie Gestehungskosten von grünem Wasserstoff sind und bleiben absehbar zu hoch, um diesen in den Verbrauchssektoren wirtschaftlich einzusetzen. Daher sind Förderungen und Anreizinstrumente nötig, um den gewünschten Markthochlauf Realität werden zu lassen. Förderungen für Erzeugung und Abnahme stehen auf Länder-, Bundes- und europäischer Ebene zur Verfügung. Die Förderlandschaft ändert sich jedoch häufig und schnell. Beste-hende Fördermittel werden mitunter unzureichend abgerufen. Ein vereinheitlichter und vereinfachter Zugriff auf Förderinstrumente könnte Abhilfe schaffen. Auch in den Berei-chen mit spezifischen Anreizsystemen und verpflichtenden Quotenregelungen ist die Dynamik des Markthochlaufs niedriger, als es anhand der theoretischen Zahlungsbereit-schaften zu erwarten wäre. Daher gilt es, Instrumente mit langfristig verlässlichen Perspek-tiven zu versehen, daraufhin belastbare Investitionsentscheidungen treffen zu können.\r\nIII. Blaupausen für Abnahmeverträge definieren\r\nLangfristige Abnahmeverträge sind in der aktuellen Phase ohne liquide Märkte für grünen Wasserstoff von fundamentaler Bedeutung, um positive Investitionsentscheidungen zu treffen und Fremdkapitalfinanzierungen zu ermöglichen. Da es sich bei grünem Wasser-stoff um ein neues Produkt handelt, sorgen fehlende Standardisierung und unklare Risi-koverteilung in der Vertragsgestaltung und den Vertragsbeziehungen für langwierige Verhandlungen und Verzögerungen. Während Wasserstofferzeuger möglichst langfristige Abnahmeverträge anstreben müssen, sind mögliche Abnehmer strukturell oder aufgrund der Hoffnung auf sinkende Wasserstoffkosten oft nur zu Abnahmeverträgen mit kurzen Laufzeiten bereit. Eine Standardisierung dieser Abnahmeverträge und eine Blaupause zur Verteilung der Risiken kann die Herausforderungen in der Vertragsgestaltung reduzieren.\r\n3 Die genutzten EE-Anlagen dürfen nicht mehr als drei Jahre vor dem Elektrolyseur in Betrieb gegangen sein.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nDie „Big Five“-Technologien im Wettbewerb um Netzanschlüsse\r\n37\r\nElektrolyseure – Standorte nur in Norddeutschland oder auch in Bayern?\r\nWo sich der Großteil der bis 2045 vorgesehenen Elektrolyseure innerhalb Deutschlands ansiedeln wird, ist noch unbekannt. Ihre Verortung hat erheblichen Einfluss auf den Bedarf an Übertragungsnetzen und die räumliche Verteilung von Netzanschlussbedarfen. Ein Szenario basierend auf einer systemdienlichen Verortung anhand der Residuallast (Abbil-dung 9, links), angelehnt an den NEP 2037/45 [22], zeigt eine starke Konzentration der Elektrolyseure in Norddeutschland. Berücksichtigt man Kriterien, die aus Sicht eines Elekt-rolysebetreibers relevant sind, beispielsweise die Nähe zum Wasserstoffnetz und die Wasserverfügbarkeit, weicht die Verortung stark von der systemdienlichen Betrachtung ab (Abbildung 9, rechts). In diesem Szenario werden Elektrolyseure in signifikanten Mengen außerhalb Norddeutschlands und in Bayern zugebaut.\r\nAbbildung 9\r\nSzenario: Verteilung der installierten Elektrolyseleistung nach Residuallast\r\nQuelle: Abbildung nach [23]. Eigene Darstellung, FfE.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nKooperation statt Konkurrenzkampf, um Wettbewerbsfähigkeit zu stärken\r\n38\r\n3 Kooperation statt Konkurrenzkampf, um Wettbewerbsfähigkeit zu stärken\r\nBranchenübergreifende Kooperation senkt systemische Kosten und beschleunigt Technologieanschlüsse\r\nDie in Kapitel 2 beschriebenen Branchen und Technologien der „Big Five“ unterscheiden sich hinsichtlich diverser Aspekte, wie z. B. Betriebslogiken, Flexibilität, Netz- und System-dienlichkeit sowie der zeitlichen Entwicklung des Hochlaufs. Sie haben jedoch eine wesent-liche Gemeinsamkeit: Sie alle benötigen einen Netzanschluss und konkurrieren damit um begrenzte Netzkapazitäten. Diese Konkurrenzsituation bremst die Bearbeitung von Anschlussbegehren zusätzlich aus.\r\nTreiber der steigenden Netzanschlussbegehren sind damit sowohl CO₂-Verminderungs-maßnahmen bei etablierten Akteuren in der Industrie oder der Logistik als auch neu aufkommende Wachstumstechnologien, wie Rechenzentren, Großbatteriespeicher und Elektrolyseure. Abseits der ebenfalls ans Netz drängenden öffentlichen Wärmeversorgung, bei der „Problemverursacher und Problemlöser häufig institutionell zusammenwirken, stehen in vielen Fällen zunächst sektorale Eigeninteressen im Vordergrund. Um beste-hende Herausforderung zu adressieren und den Hochlauf aller Technologien voranzutrei-ben, bedarf es branchenübergreifender, konstruktiver Kooperation. Dabei müssen die unterschiedlichen Akteure frühzeitig zusammenkommen und konstruktiv Lösungsoptionen entwickeln.\r\n3.1 Dringender Netzanschlussbedarf durch Elektrifizierung in allen Bereichen\r\nEin beschleunigter Netzausbau zur Deckung der Netzanschlussbedarfe ist in allen betrach-teten Bereichen notwendig, um Kosten zu senken und neue Technologien anzuschließen. Die Transformation der in dieser Studie betrachteten Bereiche zeigt ein konsistentes Bild: Der Bedarf an elektrischer Anschlussleistung steigt bereits an und wird zukünftig noch weiter zunehmen. Die räumliche und zeitliche Überlagerung dieser Transformationen führt dazu, dass Netzanschlüsse zu einer knappen systemischen Ressource werden. Neben der physischen Knappheit wirken prozessuale Engpässe und regulatorische Unsicherheiten. In der Folge werden Netzanschlüsse zum entscheidenden Zeit‑, Kosten‑ und Realisierungsfak-tor von Investitionen. Es droht die Ausbremsung zentraler Transformationsprojekte. Diese sind jedoch notwendig zur Aufrechterhaltung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.\r\nDie separate Bestandsaufnahme der Herausforderungen, begleitet durch die Entwicklung übergreifender Lösungsansätze, kann den Hochlauf aller Technologien beschleunigen.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nKooperation statt Konkurrenzkampf, um Wettbewerbsfähigkeit zu stärken\r\n39\r\nNetzausbau als Standortfaktor: Voraussetzung für Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbs-fähigkeit in allen Bereichen\r\nDie Analyse der Nutzergruppen zeigt: Netzverfügbarkeit und Anschlussfähigkeit entwickeln sich zu entscheidenden Standortkriterien. Für Industrieunternehmen entscheidet die Zusage zusätzlicher Anschlusskapazitäten zunehmend darüber, ob Elektrifizierungsinvesti-tionen rechtzeitig und wirtschaftlich umgesetzt werden können. Die in der Industrie typi-schen Investitions- und Amortisationshorizonte treffen auf langfristige Netzplanungs- und Regulierungslogiken.\r\nDie Zahl der Netzanschlussanfragen durch (Groß-)Batteriespeicher ist in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Ein relevanter Teil der Anfragen ist jedoch nur begrenzt projekt-reif und blockiert damit realisierbare Vorhaben. Batteriespeicher wirken als starke Last- und Einspeisepunkte, könnten mit den richtigen Anreizen aber auch netz- und systemdien-lich wirken.\r\nIn der Logistik erfolgt ein grundlegender Wandel: Treibhausgasquoten forcieren die Elektri-fizierung von Lkw‑Flotten. Das heimische Depot wird zu einem leistungsintensiven Standort, dessen Wirtschaftlichkeit an verlässlicher Ladeinfrastruktur hängt. Verzögerun-gen beim Netzanschluss können unmittelbare betriebliche Risiken erzeugen und die Elekt-rifizierung der Flotte gefährden.\r\nBei Rechenzentren ist der Zusammenhang ebenfalls offensichtlich: Hohe Leistungen, Redundanzanforderungen und Clusterbildung durch Nähe zu Internetknoten treffen auf lokal begrenzte Netzkapazitäten. Es entsteht nicht nur ein Engpass für den Ausbau digitaler Infrastruktur, sondern auch ein Risiko für Wertschöpfung, Souveränität und regionale Ansiedlungsentscheidungen einer neuen „Wachstumsbranche“.\r\nElektrolyseure haben industriepolitische Relevanz, weshalb langfristig hohe Anschlussleis-tungen erwartet werden. Der aktuelle Markthochlauf bleibt jedoch deutlich hinter den politischen Zielbildern zurück. Wirtschaftlichkeit, Abnahmeverträge und regulatorische Rahmenbedingungen sind vielerorts nicht gesichert. Diese Verzögerung erzeugt ein Spannungsfeld: Netzbetreiber müssen langfristig große Anschlusskapazitäten einplanen, erhalten aber kurzfristig kaum verlässliche Angaben zum tatsächlichen Timing und Umfang der Projekte. Sobald ein (beschleunigter) Hochlauf einsetzt, droht eine Anfragewelle.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nKooperation statt Konkurrenzkampf, um Wettbewerbsfähigkeit zu stärken\r\n40\r\nAbbildung 10\r\nNetzzugang als Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts\r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE.\r\nObwohl alle fünf dargestellten Nutzergruppen („Big Five“) in gleicher Art und Weise um die knappen Netzanschlüsse konkurrieren, stehen teilweise verschiedene Anforderungen und Notwendigkeiten bei den Akteuren im Vordergrund. Industrie- und Logistikunternehmen haben eine geringe Standortflexibilität und hohen zeitlichen Druck in der Umsetzung von Investitionen. Langfristig relevante Elektrolyseure sind in ihrer Standortwahl ebenso gebunden an hohe regionale EE-Erzeugungskapazitäten sowie Abnehmer bzw. das geplante Wasserstoffkernnetz. Hinzu kommt das dynamische Projektierungsumfeld der Batteriespeicher, in welchem zwischen „Karteileichen“ und systemisch signifikanten Speichern unterschieden werden muss. Rechenzentren sind ein zentraler Baustein für eine souveräne Digitalisierung und Resilienz. Sie stellen daher besondere Anforderungen an Redundanzen und Versorgungssicherheit.\r\n3.2 Weitere regulatorische Ausgestaltung\r\nDerzeit finden diverse regulatorische Aktivitäten statt, die direkt oder indirekt die Integra-tion der Technologien beeinflusst.\r\nDie Bundesnetzagentur reformiert die Stromnetzentgeltregelung grundlegen im Prozess zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes). Regulatorischer Anlass ist das Außerkrafttreten der StromNEV Ende 2028. Inhaltlicher Hintergrund sind steigende Netz-ausbaukosten, wachsende dezentrale Einspeisung und eine zunehmende Knappheit an Netzanschlusspunkten. Der AgNes-Prozess umfasst u. a. Überlegungen zu dynamischen Netzentgelten, neuen Entgeltkomponenten sowie der Überarbeitung der Entgeltregeln für Speicher, um eine verursachungsgerechtere Netzentgeltstruktur zu schaffen.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nKooperation statt Konkurrenzkampf, um Wettbewerbsfähigkeit zu stärken\r\n41\r\nAktueller Stand des AgNes-Prozess (Stand: Januar 2026)\r\nMit den bereits veröffentlichten Orientierungspunkten gibt die Bundesnetzagentur einen ersten Einblick, wie sie mit den neuen Netzentgeltregelungen das Ziel-Viereck aus Kostenorientierung, Anreizfunktion, Finanzierungsbeteiligung und Umsetzbarkeit adressie-ren möchte. Als direkteste Möglichkeit zur Internalisierung der Netzanschlusskosten nennt die BNetzA den Baukostenzuschuss (BKZ). Sie stellt dabei zur Diskussion, inwieweit ein solches Instrument durch eine Differenzierung nach Ort, Netzebene und Netzanschluss-knoten auch als wirksames Instrument zur Standortsteuerung fungieren kann.\r\nDaneben stellt die BNetzA in Aussicht, stärker zwischen Entgeltkomponenten mit Finanzie-rungsfunktion und solchen mit Anreizfunktion zu unterscheiden. Diese haben jedoch primär Einfluss auf den Betrieb einer Anlage und weniger auf die Netzanschluss- entscheidung.\r\n–\r\nBei Komponenten mit Finanzierungsfunktion wird diskutiert, ob ein Kapazitätspreis die Flexibilitätshemmnisse, die das aktuelle Leistungspreismodell mit sich bringt, abmil-dern kann. Dabei könnte die Kapazität grundsätzlich frei wählbar sein, jedoch wird oberhalb der gewählten Kapazität ein höherer Arbeitspreis als darunter fällig, was einen Anreiz bietet, mit der gewählten Kapazität den Großteil des Energieverbrauchs abzudecken.\r\n–\r\nBezüglich der Anreizfunktion wird die Einführung eines dynamischen Arbeitspreises mit vorzeichengerechter, symmetrischer Ausgestaltung ins Spiel gebracht. Auch wenn es nicht das primäre Ziel dieser Komponente ist, könnte ein dynamischer Arbeitspreis durch die regionale Auflösung zusätzliche Standortanreize setzen.\r\nIm Festlegungsverfahren zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) stehen bislang bestehenden Regelungen für Stromspeicher im Fokus. Das Ziel des Prozes-ses ist eine Verbesserung der Integration flexibler Speicher und Ladeinfrastrukturen in den Energiemarkt. Zwei diskutierte Optionen sind die sogenannte Abgrenzungsoption und die Pauschaloption, die darauf abzielen, Flexibilitätspotenziale zu heben und Marktteilnahme zu ermöglichen. Ergänzend dazu ordnet die BNetzA im Rahmen des NEST‑Prozesses (Netze. Effizient. Sicher. Transformiert) den regulatorischen Rahmen für Strom- und Gasverteilnetze neu. Dieser Prozess umfasst die Festlegungen zur Kosten- und Erlösbestim-mung, Effizienzvergleiche, Kapitalverzinsung und die Weiterentwicklung der Anreizregulie-rung. Die im Dezember 2025 veröffentlichten finalen Festlegungen sollen ab 2028/2029 das bisherige Regulierungsregime ersetzen, was Investitions- und Planungsbedingungen für Netzbetreiber maßgeblich prägen wird.\r\n3.3 Branchenübergreifende Kooperation als Lösungsansatz\r\nDie Studie zeigt, dass die Knappheit von Netzanschlüssen ein sektorenübergreifendes Problem darstellt. Dieses wird durch gleichzeitige Anschlussanfragen, unterschiedliche Planungshorizonte und unklare Informationslagen verstärkt. Ohne konkrete\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nKooperation statt Konkurrenzkampf, um Wettbewerbsfähigkeit zu stärken\r\n42\r\nLösungsoptionen wird der Netzanschluss zur zentralen Engpassressource für viele Berei-che. Davon sind sowohl etablierte Akteure als auch neue Wachstumsbranchen betroffen. Dies gefährdet die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.\r\nDaher bedarf es branchenübergreifender Kooperationen, um die Perspektiven der Techno-logien und der Netzbetreiber systematisch in Lösungen zu überführen. Beispielhaft zeigt das Kooperationsforum Großbatteriespeicher [24], wie die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Branchenakteuren und Netzbetreibern aussehen kann. Im Kooperationsforum wurden technische Anforderungen, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und regulatori-sche Fragestellungen konstruktiv diskutiert. Grundlage dafür war ein vertieftes Verständnis für die jeweiligen Rollen, Abhängigkeiten und Prozesse. Daraus ließen sich übergreifend akzeptierte Lösungen erarbeiten. Die Ausweitung dieser FfE-Initiative in die Technologiefo-ren zur Elektrifizierung in der Industrie, Logistik, Rechenzentren und Elektrolyse ist der nächste Schritt, um gemeinsam praktische Lösungen voranzubringen, Hindernisse zu über-winden und das wirtschaftliche Weiterkommen aller beteiligten Branchen zu sichern.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nKooperation statt Konkurrenzkampf, um Wettbewerbsfähigkeit zu stärken\r\n43\r\nKooperationsforen: Strukturierter Dialog und praxisnahe Lösungsansätze\r\nMotivation: Die Netzbetreiber müssen sowohl den Netzausbau beschleunigen als auch eine zunehmende Anzahl an Netzanschlussbegehren bearbeiten. Insbesondere die „Big Five“ benötigen als zentrale Akteure einer zukunftsfähigen Wirtschaft einen fairen Netzzu-gang, ohne Gefährdung der jeweiligen Kerngeschäfte. In den Kooperationsforen werden die verschiedenen Ansprüche in Einklang gebracht. Sie stellen den Anspruch, einen effekti-ven Beitrag zum Erhalt der industriellen Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zu leisten.\r\nAufbau und Ablauf der Initiative: Die separaten Kooperationsforen schaffen einen geschützten Austausch von Branchenakteuren, Energieversorgern und Netzbetreibern. Dabei werden spezifische Anforderungen, Probleme und Lösungsoptionen fachlich fundiert bearbeitet. Jedes Kooperationsforum setzt den Schwerpunkt auf die Handlungs-felder der jeweiligen Branchen (Abbildung 11) Zentrales Handlungsfeld aller Foren ist das Thema „Netzanschluss und -integration“. Darin wirken neben den Branchenakteuren, auch die Stromnetzbetreiber mit. Neutrale, wissenschaftsbasierte Analysen, vertrauliche Hinter-grundgespräche und strukturierte Aufbereitungen begleiten die Erarbeitung.\r\nErgebnisse und Zielstellung: Am Ende jedes Forums stehen Praxisleitfäden und Diskussi-onspapiere mit Problemstellungen und Lösungsoptionen. Zentral ist dabei, welche der diskutierten oder neu entwickelten Maßnahmen geeignet und erforderlich sind, um den berechtigten Anliegen aller Sektoren ausreichend Rechnung zu tragen. Das Ziel ist, gemein-sam ins Handeln zu kommen und zugleich sachliche fundierte Entscheidungsgrundlagen für Politik, Regulierung und Wirtschaft bereitzustellen.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nKooperation statt Konkurrenzkampf, um Wettbewerbsfähigkeit zu stärken\r\n44\r\nAbbildung 11\r\nHandlungsfelder der Kooperationsforen\r\nQuelle: Eigene Darstellung, FfE.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nLiteraturverzeichnis\r\n45\r\nLiteraturverzeichnis\r\n[1]\r\nBundes-Klimaschutzgesetz (KSG) (KSG). Ausgefertigt am 2019-12-12, Version vom 2024-07-15; Berlin, Deutschland: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 2024.\r\n[2]\r\nVERORDNUNG (EU) 2021/1119 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES - zur Schaf-fung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verord-nungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“). Brüssel: Das Eu-ropäische Parlament und der Rat der europäischen Union, 2021.\r\n[3]\r\nAnalyse CO2-Infrastrukturbedarf in Bayern - Update. München: FfE GmbH, 2024.\r\n[4]\r\nKern, Timo; Schmidt, Stefan; Guminski, Andrej; Willemsen, Sebastian; Helmer, Nadja; Strobel, Quirin; Kigle, Stephan; Engwerth, Veronika; Pichler, Verena; Martinez Perez, Miguel; Limmer, Timo; Jetter, Fabian; Metzger, Konstantin; Dröscher, Tom; Ladermann, Sebastian; Werten-bruch, Max; Derichs, Jan: Energiesystemanalyse - Bayern klimaneutral - Abschlussbericht. München: Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE), 2024.\r\n[5]\r\nHench, Philipp; Hübner, Tobias; von Roon, Serafin: Trans4In - Energietransformation im Che-miedreieck. München: Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft mbH, 2022.\r\n[6]\r\nHench, Philipp; Kracht, Hannes; Fill, Andreas; von Roon, Serafin: Energietransformation des Chemiedreiecks Bayern: Trans4In 2.0 - Eine Aktualisierung der Kurzstudie Trans4In. München: Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft mbH, 2025.\r\n[7]\r\nBundesministerium für Finanzen: AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig \"Energie- und Wasser-versorgung\". Berlin: Bundesministerium für Finanzen, 1995\r\n[8]\r\nMarktstammdatenregister. In https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Einheit/Ein-heiten/OeffentlicheEinheitenuebersicht. (Abruf am 2025-06-01); Bonn: Bundesnetzagentur, 2025.\r\n[9]\r\nMarket development of climate-friendly technologies in heavy-duty road freight transport in Germany and Europe - Evaluation of the 2022 Cleanroom Talks with truck manufacturers. Ber-lin: NOW GmbH, 2023.\r\n[10]\r\nBiedenbach, Florian; Weiß, Andreas; Blume, Yannic; Preis, Valentin; Engwerth, Veronika; Som-mer, Katharina; Valerie, Ziemsky: NEFTON - Nutzfahrzeug-Elektrifizierung Für Transportsektor-Optimierte Netzanbindung - Abschlussbericht FfE. München: FfE, 2025.\r\n[11]\r\nBiedenbach, Florian; Strunz, Kai: Multi-Use Optimization of a Depot for Battery-Electric Heavy-Duty Trucks. In: World Electr. Vehicle Journal 15(3). Basel: MDPI, 2024. DOI: https://doi.org/10.3390/wevj15030084.\r\n[12]\r\nGenehmigung des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan Strom 2025-2037/2045. Bonn: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, 2025.\r\n[13]\r\nGenehmigung des Szenariorahmens 2023-2037/2045. Bonn: Bundesnetzagentur für Elektrizi-tät, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, 2022.\r\n[14]\r\nFortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie - NWS 2023. Berlin: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), 2023.\r\n[15]\r\nMohr, Stephan; Schmidt-Achert, Tapio; Ziemsky, Valerie; Pichlmaier, Simon: Von der Theorie zur Praxis: Warum grüner Wasserstoff teurer ist als gedacht. München: FfE, 2025.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nLiteraturverzeichnis\r\n46\r\n[16]\r\nZiemsky, Valerie; Pichlmaier, Simon: Wie hoch wird die Wasserstoffnachfrage im Jahr 2030 sein? – Annäherung unter Berücksichtigung der Zahlungsbereitschaft. In https://www.ffe.de/veroeffentlichungen/wie-hoch-wird-die-wasserstoffnachfrage-im-jahr-2030-sein-annaeherung-unter-beruecksichtigung-der-zahlungsbereitschaft/. (Abruf am 2026-01-30); München: FfE, 2025.\r\n[17]\r\nKlaas, Ann-Kathrin; Schmidt, Carina: Entwicklungen im Elektrolyse-Hochlauf in Deutschland. In https://www.ewi.uni-koeln.de/cms/wp-content/uploads/2026/01/20260109_EWI_Ana-lyse_Entwicklungen-im-Elektrolyse-Hochlauf-in-Deutschland.pdf. (Abruf am 2026-01-30); Köln: EWI, 2026.\r\n[18]\r\nEinigung mit der EU-Kommission zu Eckpunkten der Kraftwerksstrategie. In https://energie-wende.bundeswirtschaftsministerium.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2026/01/Mel-dung/topthema.html. (Abruf am 2026-01-30); Berlin: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2026.\r\n[19]\r\nElektrolysekapazitäten in Deutschland. In https://www.dena.de/infocenter/elektrolysekapazi-taeten-in-deutschland/. (Abruf am 2026-01-30); Berlin: dena, 2025.\r\n[20]\r\nGritz, Alexandra; Prabhu, Aashwij; Grünner, Lukas: The ‘13k Mechanism’ – Price Formation and its Impact on Hydrogen. Berlin: Aurora Energy Research, 2024.\r\n[21]\r\nKlaas, Ann-Kathrin; Diehl, Michaele; Fadl, Nada; Kreutz, Julian; Leibfritz, Tobias; Schäfer, Felix; Wohlleben, David: Green hydrogen production under RFNBO criteria. Köln: EWI, 2025.\r\n[22]\r\nSzenariorahmenentwurf NEP2037/2045 (2023). Berlin, Dortmund, Bayreuth, Stuttgart: Ten-neT, 2022.\r\n[23]\r\nSchmidt-Achert, Tapio; Martinez Perez, Miguel: Standortfaktoren zur Verortung von Elektroly-seanlagen. In https://www.ffe.de/veroeffentlichungen/standortfaktoren-zur-verortung-von-elektrolyseanlagen/. (Abruf am 2026-01-30); München: FfE, 2024.\r\n[24]\r\nKooperationsforum Großbatteriespeicher - Die aktuellen Herausforderungen gemeinsam ange-hen und tragfähige Lösungen entwickeln. In https://www.ffe.de/projekte/kooperationsforum-grossbatteriespeicher/. (Abruf am 2026-01-29); München: FfE, 2026.\r\n[25]\r\nFAQ - Stromspeicher. In https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Elektrizi-taetundGas/Speicher/start.html. (Abruf am 2026-1-30); Bonn: Bundesnetzagentur, 2025.\r\n[26]\r\nMonitoringbericht 2025. Bonn: Bundesnetzagentur, 2026.\r\n[27]\r\nPrognose für Netzanschlüsse unterstreicht umfassende Notwendigkeit zu Netzausbau und ver-besserten finanziellen Rahmenbedingungen. In https://www.bdew.de/presse/prognose-fuer-netzanschluesse-unterstreicht-umfassende-notwendigkeit-zu-netzausbau-und-verbesserten-finanziellen-rahmenbedingungen/. (Abruf am 2026-01-29); Berlin: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., 2026.\r\n[28]\r\nAktueller Stand des Netzausbaus (Übertragungsnetz) - Arbeitsstand des BMWE zum 16. Mai 2025. Berlin: Bundeswirtschaftsministerium, 2025.\r\n[29]\r\nKooperationsforum Großbatteriespeicher: Gemeinsame Definitionen. München: FfE, 2025.\r\n[30]\r\nReifegradverfahren für Netzanschlüsse an das Übertragungsnetz - Konzept der Übertragungs-netzbetreiber. k.A.: 50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW. 2026.\r\n[31]\r\nKracht, Hannes; Platzdasch, Aicha; Fill, Andreas; Schmidt, Sarah; Helmer, Nadja; Guminski, Andrej: CO2-Verminderungskosten für die bayerische Industrie im Trendszenario. München: FfE, 2025.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nLiteraturverzeichnis\r\n47\r\n[32]\r\nAmer Mahgoub, Nora; Ganz, Kirstin; Heyder, Alexander; Spanagel, Leon; Kern, Timo: Internati-onaler Energiepreisvergleich für die Industrie. München: FfE, 2025.\r\n[33]\r\nStromspeicher für Unternehmen - Leitfaden. München: Vereinigung der Bayerischen Wirt-schaft e. V., 2025.\r\n[34]\r\nEnergieflexibilitätsoptionen in der Industrie - Leitfaden. München: Vereinigung der Bayeri-schen Wirtschaft e.V., 2024.\r\n[35]\r\nKracht, Hannes; Veitengruber, Frank; Gruber, Anna; Guminski, Andrej; Kaindl, Fabian: Energief-lexibilität in der Glasindustrie. München: FfE, 2025.\r\n[36]\r\nSandscheper, Katja: Netzanschlussboom bei Großbatteriespeichern erfordert schnell neue Re-geln. In https://www.bdew.de/presse/netzanschlussboom-bei-gro%C3%9Fbatteriespeichern-erfordert-schnell-neue-regeln/#:~:text=Angesichts%20des%20Netzanschluss-booms%20bei%20Gro%C3%9Fbatteriespeichern,von%2078%20GW%20be-reits%20%C3%BCberschritten. (Abruf am 2026-01-30); Berlin: BDEW, 2025.\r\n[37]\r\nUrteil in dem Rechtsstreit Anschlusskonkurrenz (XIII ZR 2/20). Ausgefertigt am 2023-3-21; Karlsruhe: Bundesgerichtshof, 2023.\r\n[38]\r\nBeschluss In dem Besonderen Missbrauchsverfahren der FuG Grundbesitz GmbH & Co. KG (BK6-25-122 ). Ausgefertigt am 2025-5-26; Bonn: Bundesnetzagentur, 2025.\r\n[39]\r\nMüller, Christoph: Was mit Batterien morgen alles anders wird. In: Energietag 2025 des World Energy Councils; Berlin: Amprion.\r\n[40]\r\nEnkhardt, Sandra: Maxsolar realisiert ersten netzdienlichen Speicher für Bayernwerk. In https://www.pv-magazine.de/2025/07/17/maxsolar-realisiert-ersten-netzdienlichen-speicher-fuer-bayernwerk/. (Abruf am 2026-1-30); Berlin: pv magazine, 2025.\r\n[41]\r\nMaisch, Marija: EDF gewinnt Ausschreibung für dezentrales Netzbooster-Batteriespeicherpro-jekt von Amprion. In https://www.pv-magazine.de/2025/12/15/edf-gewinnt-ausschreibung-fuer-dezentrales-netzbooster-batteriespeicherprojekt-von-amprion/. (Abruf am 2026-01-30); Berlin: pv magazine, 2025.\r\n[42]\r\nQuo Vadis, Großbatteriespeicher? Bayreuth: TenneT TSO, 2024.\r\n[43]\r\nEmissionen des Verkehrs. In https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionen-des-verkehrs#verkehr-belastet-luft-und-klima-minderungsziele-der-bundesregierung. (Abruf am 2026-01-23); Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt, 2025.\r\n[44]\r\nStraßenverkehr: EU-weite CO2-Emissionen seit 1990 um 23% gestiegen. In https://www.desta-tis.de/Europa/DE/Thema/Umwelt-Energie/CO2_Strassenverkehr.html. (Abruf am 2026-01-23); Wiesbaden: Statistische Bundesamt, 2025.\r\n[45]\r\nEngwerth, Veronika; Sommer, Katharina; Weiß, Andreas: Einfluss der Elektrifizierung schwerer Nutzfahrzeuge auf das Energiesystem. München: Forschungsstelle für Energieiwrtschaft e.V., 2024.\r\n[46]\r\nFahrermangel im deutschen Straßengüterverkehr – Strukturelle Treiber und verkehrspoliti-scher Handlungsbedarf. Berlin: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 2020.\r\n[47]\r\nElektromobilität im Energiesystem der Zukunft - Energiegeladen in die Zukunft - Elektromobili-tät als Standortvorteil für Deutschland. Offenbach am Main: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., 2025.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nLiteraturverzeichnis\r\n48\r\n[48]\r\nBlume, Yannic; Hecker, Maximilian; Müller, Mathias; Weiß, Andreas: Einfluss des Hochlaufs batterieelektrischer Nutzfahrzeuge auf die Verteilnetzplanung. München: FfE, 2023.\r\n[49]\r\nEinfach laden am Depot - Leitfaden für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für schwere Nutz-fahrzeuge. Berlin: Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW GmbH, 2023.\r\n[50]\r\nSPIRIT-E – Shared Private Charging Infrastructure and Reservation for Bidirectionally Integrated Truck Electrification. In https://www.ffe.de/projekte/spirit-e-shared-private-charging-infra-structure-and-reservation-for-bidirectionally-integrated-truck-electrification/. (Abruf am 2026-01-29); München: FfE, 2026.\r\n[51]\r\nHintemann, Ralph; Hinterholzer, Simon; Progni, Kejsi: Bitkom-Studie Rechenzentren in Deutschland: Aktuelle Marktentwicklungen – Stand 2024. In https://www.bit-kom.org/sites/main/files[62]241121-studie-rechenzentrumsmarkt.pdf. (Abruf am 2026-01-28); Berlin: Borderstep Institut, 2024.\r\n[52]\r\nEurostat: Cloud computing - statistics on the use by enterprises. Luxemburg: Eurostat, 2026.\r\n[53]\r\nMcKinsey & Company: The cost of compute: A $7 trillion race to scale data centers. In https://www.mckinsey.com/industries/technology-media-and-telecommunications/our-in-sights/the-cost-of-compute-a-7-trillion-dollar-race-to-scale-data-centers#/. (Abruf am 2026-01-28); Seattle: McKinsey & Company, 2025.\r\n[54]\r\nTTSP HWP Consultants GmbH; Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesell-schaft; Borderstep Institut; Geschäftsstelle Rechenzentrumsbüro; Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation; Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Woh-nen und ländlichen Raum: Leitfaden für Kommunen zur nachhaltigen Ansiedlung von Rechen-zentren. In https://digitales.hessen.de/sites/digitales.hessen.de/files[64]rechenzentrum_leit-faden_barrierefrei.pdf. (Abruf am 2026-01-28); Wiesbaden: Hessisches Ministerium für Digita-lisierung und Innovation, 2025.\r\n[55]\r\nTTSP HWP Consultants GmbH: Praxisleitfaden zur Steuerung der Ansiedelung von Rechenzen-tren im Landkreis Groß-Gerau. In https://www.kreisgg.de/fileadmin/Wirtschaftsfoerde-rung/Wirtschaftsfoerderung/Broschueren_und_Berichte/6936_Praxisleitfaden_fuer_Rechen-zentren_GG_D_230523.pdf. (Abruf am 2026-01-28); Groß-Gerau: Der Kreis Groß-Gerau, 2023.\r\n[56]\r\nInternational Energy Agency (IEA): Energy and AI: World Energy Outlook Special Report. In https://iea.blob.core.windows.net/assets/de9dea13-b07d-42c5-a398-d1b3ae17d866/Energya-ndAI.pdf. (Abruf am 2026-01-28); Paris: IEA, 2025.\r\n[57]\r\nReubekeul, Lars; Ollech, Christopher: Neue Entwicklungen bei der Stromversorgung von Re-chenzentren – Kapazitätsvergabe, Baukostenzuschüsse und drohende Netzbetreiberpflichten. In https://www.dlapiper.com/de-de/insights/publications/2024/12/neue-entwicklungen-bei-der-stromversorgung-von-rechenzentren. (Abruf am 2026-01-28); Düsseldorf: DLA Piper, 2025.\r\n[58]\r\nInternet Society Pulse. In https://pulse.internetsociety.org/. (Abruf am 2026-01-29); Reston, Virginia: Internet Society, 2026.\r\n[59]\r\nPeeringDB. In https://www.peeringdb.com/. (Abruf am 2026-01-29); Seattle, Washington: PeeringDB, 2026.\r\n[60]\r\nEuropean Data Center Association: European Data Center Overview. In https://www.german-datacenters.com/fileadmin/documents/publications/European_Data_Center_Overview.pdf. (Abruf am 2026-01-28); Brüssel: EUDCA, 2024.\r\n[61]\r\nHintemann, Ralph; Hinterholzer, Simon: Bitkom-Studie Rechenzentren in Deutschland Aktu-elle Marktentwicklungen (Update 2025). In\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nLiteraturverzeichnis\r\n49\r\nhttps://www.bitkom.org/sites/main/files[63]bitkom-studienbericht-rechenzentren-2025.pdf. (Abruf am 2026-1-28); Berlin: Bitkom e. V., 2025.\r\nStudieMärz 2026\r\nNetzanschlüsse als Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\n50\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede Diskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber\r\nWeiterer Beteiligter\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\nwww.vbw-bayern.de\r\nFfE\r\nForschungsstelle für Energiewirt-schaft e.V\r\nAm Blütenanger 71\r\n80995 München\r\nwww.ffe.de\r\nHannes Kracht\r\nDr. Andreas Weiß\r\nMaximilian Hecker\r\nVincenz Regener\r\nDavid Ruprecht\r\nSarah Schmidt\r\nDr. Christoph Pellinger\r\n© vbw März 2026\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Markus Fisch\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon 089-551 78-246\r\nmarkus.fisch@vbw-bayern.de\r\nChristine Völzow\r\nGeschäftsführerin\r\nLeiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon 089-551 78-251\r\nchristine.voelzow@vbw-bayern.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-03-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001964","regulatoryProjectTitle":"Vergleichbarkeit schulischer Bildung erhöhen und Kulturhoheit der Länder beibehalten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2a/01/363549/Stellungnahme-Gutachten-SG2410080016.pdf","pdfPageCount":20,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Vorwort\r\nEin Weckruf für die deutsche Bildungspolitik\r\nNach dem PISA-Schock 2001, der eine international einmalige Leistungsspreizung im \r\ndeutschen Bildungssystem offenbarte, sind die Ergebnisse der PISA-Studie 2022 ebenfalls als gravierend einzustufen: Es sind die niedrigsten Werte von Schülern, die hierzulande im Rahmen dieser Vergleichsstudie je gemessen wurden. Und das in allen Basiskompetenzen – im Lesen, Rechnen und in den Naturwissenschaften. \r\n\r\nIm Vergleich zur PISA-Studie 2018 entspricht der Rückgang der Kompetenzen in Mathema-tik und im Lesen dem durchschnittlichen Lernfortschritt eines ganzen Schuljahres. Zudem zeigt sich auch weiterhin ein deutlicher Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen. Um den wirtschaftlichen Wohlstand in Bayern und Deutschland langfris-tig nicht zu gefährden, braucht es also massive Anstrengungen auf allen Ebenen – sei es in der Politik und Bildungsverwaltung, in den Schulen und seitens der Eltern. Denn klar ist: Für ein Land, das über keine Rohstoffe verfügt, ist Bildung die wichtigste Ressource. Wir dürfen uns nicht mit dem OECD-Durchschnitt begnügen, sondern müssen einen Spitzenplatz an-streben. Dieses historisch schlechte Ergebnis kommt nicht unterwartet und ist doch ein Armutszeugnis für die gesamte Bildungslandschaft in Deutschland.\r\n\r\nZwar gilt für Bayern, dass die Ergebnisse in anderen Bildungsstudien, wie beispielsweise dem IQB-Bildungstrend, der einen Leistungsvergleich der Länder ermöglicht, weniger \r\nalarmierend ausfallen als jene der gesamtdeutschen PISA-Studie 2022. Dennoch lassen die Daten auch für Bayern auf einen entscheidenden Veränderungsbedarf aufgrund sinkender Schülerleistungen schließen.\r\n\r\nDie vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat seit dem Jahr 2000 rund \r\n250 Millionen Euro in die Weiterentwicklung des Bildungssystems investiert. Wir werden auch künftig unseren Teil dazu beitragen, mit innovativen Gutachten und Bildungsprojekten Veränderungsprozesse anzustoßen, zu unterstützen und in die Fläche zu tragen. \r\nUnsere vorliegende Position zeigt auf, welche Maßnahmen wir aufgrund unserer langjähri-gen Arbeit empfehlen, um die Bildungsergebnisse flächendeckend zu verbessern und \r\njedem Einzelnen die Chance auf eine bestmögliche individuelle Förderung zu geben.\r\nBertram Brossardt\r\n25. Januar 2024\r\n\r\n\r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tPISA 2022: Negativrekord für deutsche Schulen\t4\r\n1.1\tErgebnisse im Detail\t4\r\n1.2\tGründe für den Leistungsabfall\t5\r\n1.3\tInterpretation der Ergebnisse für Bayern\t6\r\n2\tHerausforderungen für die Bildungspolitik\t7\r\n2.1\tRahmendaten für Deutschland\t7\r\n2.2\tRahmendaten für Bayern\t8\r\n3\tHandlungsempfehlungen für den Weg an die Spitze\t9\r\n3.1\tHerausforderungen für das gesamte deutsche Bildungssystem\t9\r\n3.2\tNotwendige Aktivitäten auf Bundesebene\t10\r\n3.3\tSchule in Bayern konsequent weiterentwickeln\t11\r\n4\tWirtschaft als Veränderungspartner: vbw setzt    Bildungsoffensive weiter fort\t14\r\n4.1\tMit Studien und Gutachten die Grundlage für Veränderung schaffen\t14\r\n4.2\tMit innovativer Projektarbeit Veränderungen anstoßen\t14\r\nAnsprechpartner/Impressum\t16\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nDas Bildungssystem konsequent und zeitgemäß weiterentwickeln\r\nEin qualitativ hochwertiges Bildungssystem ist nicht nur eine entscheidende Voraussetzung für den Erhalt unserer volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dauerhaften internatio-nalen Wettbewerbsfähigkeit, sie kann auch einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung der demokratischen Werte in unserer Gesellschaft leisten.\r\n\r\nUm die großen Herausforderungen der Gegenwart meistern zu können, allen voran die \r\nDemografie, Digitalisierung und Dekarbonisierung, braucht unser Bildungssystem mehr \r\nBildungsqualität, mehr Bildungsbeteiligung und mehr Partizipationsgerechtigkeit – gerade mit Blick auf den steigenden Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund. Damit es \r\ngelingen kann, alle Bildungspotenziale zu heben, müssen die Ansatzpunkte für eine konse-quente Weiterentwicklung des Bildungssystems identifiziert und entsprechende Maßnah-men eingeleitet und stringent umgesetzt werden. Die Digitalisierung bietet hier große Chancen, auf die Herausforderungen wie Heterogenität und altersgerechte Förderung passgenau, effektiv und individuell einzugehen. Der jüngste PISA-Vergleich zwischen den OECD-Ländern macht deutlich, dass ein hohes Maß an Partizipationsgerechtigkeit nicht zu Lasten des Leistungsniveaus gehen muss. Unser Bildungssystem muss noch besser auf die individuellen Belange der Lernenden eingehen und die Bildung jedes Einzelnen muss jetzt und in Zukunft von zentraler Bedeutung sein. \r\n\r\nDie vbw empfiehlt vor dem Hintergrund der PISA-Misere:\r\n\r\n–\tKindertageseinrichtungen müssen noch stärker als erste Stufe des Bildungssystems etab-liert werden. Der Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen bis zur Einschulung muss konsequent umgesetzt und gelebt werden.\r\n–\tInsbesondere in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen muss eine spezifische Qua-lifizierungsinitiative für das pädagogische Personal aufgelegt und die Zusammen-arbeit in Teams und Netzwerken beständig gestärkt werden.\r\n–\tDie Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen ist nachhal-tig auszubauen. Ein verpflichtendes und je nach Leistungsstand zeitlich flexibles Vor-schuljahr kann als echte Vorbereitung auf die Grundschule auch die erforderlichen (Sprach-)Standards absichern. \r\n–\tDer konsequenten Sprachförderung, die mittels verpflichtender Sprachstandserhebun-gen in den Kindertageseinrichtungen und explizit vor der Einschulung und parallel zum Lernprozess initiiert wird, muss in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen der \r\nabsolute Vorrang eingeräumt werden. Die Vermittlung einer sicheren individuellen Sprachkompetenz gilt es auch in den weiterführenden Schulen gezielt weiterzuentwi-ckeln.\r\n–\tBereits in der Grundschule muss eine fundierte mathematische Grundbildung erfolgen, die in den weiterführenden Schulen kontinuierlich und in unterschiedlichsten Lehr- und Lernformen gefestigt, ausgebaut und in regelmäßigen Monitorings überprüft wird.\r\n–\tDie flächendeckende Flexibilisierung der Grundschulzeit muss als eine zielgerichtete Maßnahme vorgehalten werden, wenn Kinder nach der Regelzeit von vier Schuljahren die definierten und anvisierten Standards in den Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Mathematik nicht hinreichend erzielen.\r\n–\tEine Erhöhung der Stundenanteile in den Kernfächern Deutsch und Mathematik ist für alle Schulformen beschleunigt zu prüfen. Insbesondere in der Grundschule kann hier-durch die Festigung und Weiterentwicklung grundlegender Kompetenzen ermöglicht werden. Ebenso muss eine Überprüfung der Unterrichtskonzepte für das Fach Deutsch als Fremdsprache zeitnah erfolgen, damit neu zugewanderten Kindern ohne ausreichen-de Deutschkenntnisse eine bessere Aussicht auf schulischen Erfolg gegeben \r\nwerden kann. \r\n–\tRhythmisierte Ganztagsschulen müssen als Angebotsschulen von der Grundschule bis zum Gymnasium flächendeckend proaktiv verstärkt etabliert werden. Der weitere Aus-bau muss insbesondere in zentralen Brennpunkten mit niedrigem Sozialindex deutlich in-tensiviert werden, denn mehr Lernzeit ist eine Chance für mehr Bildungsqualität und Partizipationsgerechtigkeit.\r\n–\tFür Bildungseinrichtungen, die sich z. B. durch die verstärkte Integration von Schülern mit Migrationshintergrund und/oder einem höheren Schüleranteil aus sozioökonomisch benachteiligten Familien auszeichnen, muss ein Sozialindex als Steuerungsinstrument und Investitionsgrundlage eingeführt werden, damit die Ressourcenzuteilung im Schul-system gezielt dort verstärkt getätigt wird, wo die Bedarfe augenscheinlich am größten sind. \r\n–\tDamit Schulen eigenverantwortlich handeln können, muss der Wechsel von der Input- zur Outcome-Steuerung noch intensiver vollzogen werden. Schulen muss verstärkt \r\nEigenverantwortung in den Bereichen Organisation, Qualitätsentwicklung/Qualitäts-\r\nsicherung, Haushalt/Finanzen sowie Personal eingeräumt werden. Dies schließt die \r\nImplementierung einer mittleren Führungsebene mit Fach- und Personalverantwortung an allen Schulformen und die Zuweisung von Finanzmitteln in Form von Global-\r\nbudgets ein.\r\n–\tAus den Erfahrungen der Corona-Pandemie müssen Konsequenzen für die Zukunft \r\ngezogen werden. Die einzelnen Bildungseinrichtungen müssen dabei unterstützt \r\nwerden, Resilienz zu entwickeln. Hierdurch können sie zukünftige Krisen besser bewälti-gen und den Einzelnen dabei unterstützen, eigene Resilienz aufzubauen.\r\n–\tDas pädagogische Personal muss noch besser auf die zunehmende Heterogenität der Kinder und Jugendlichen vorbereitet beziehungsweise entsprechend qualifiziert \r\nwerden; gerade auch die Chancen digitaler Bildung gilt es diesbezüglich über alle \r\nPhasen der Lehrerbildung stärker zu verankern. \r\n–\tEin vielfältiger Maßnahmenkatalog zur Gewinnung zusätzlichen Fachpersonals, inklusive einer vermehrten Attraktivitätssteigerung von pädagogischen Berufen, muss kurz-, mit-tel- und auch langfristig dazu beitragen, den Fachkräftebedarf in Kindertageseinrichtun-gen und Schulen zu decken.\r\n–\tDie talent- und arbeitsmarktbezogene Berufsorientierung muss weiter intensiviert \r\nwerden. Berufliche und akademische Bildung müssen als gleichwertige Karrierewege vorgestellt und behandelt werden. Von zentraler Bedeutung ist, dass Berufsorientierung nicht nur in den einzelnen Unterrichtsfächern, sondern als Querschnittsaufgabe fächer-übergreifend umgesetzt wird. Ziel muss es sein, ein Qualitätsmanagement-system-Berufsorientierung (QMBO) an allen allgemeinbildenden Schulen von der fünften Jahr-gangsstufe bis zur Abschlussklasse zu implementieren. \r\n–\tDie digitale Transformation der Schulen muss intensiv weitergeführt werden. Ziel muss es sein, den Corona-bedingten Digitalisierungsschub zu nutzen sowie zielgerichtet in eine qualitativ hochwertige digitale Bildung zu investieren, um noch mehr individuelle Förde-rung und Partizipationsgerechtigkeit zu ermöglichen. Die robuste und flächendeckende Bereitstellung und Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten und der notwendi-gen Infrastruktur bilden hierfür die Grundlage. \r\n–\tDigitales Lehren und Lernen und das Ziel der Vermittlung digitaler Souveränität müssen in den Curricula festgeschrieben sowie verlässlich und zielgenau in den Unterricht inte-griert werden. Eine innovative und zukunftsweisende schulische Bildung soll aus einem Methodenmix aus Präsenzlernen, Onlinelernen und dem Einsatz digitaler Tools beste-hen, in dem die Lernformen jeweils ihre Stärken ausspielen und sich sinnvoll ergänzen, um mehr individuelles Lernen zu ermöglichen. \r\n–\tDie Staatsregierung ist gefordert, kurzfristig einen Maßnahmenplan vorzulegen, der zeigt, welche Ziele mit welchen Maßnahmen in der gerade gestarteten Legislatur-\r\nperiode konkret erreicht werden sollen, um der PISA-Misere wirkungsvoll zu begegnen. Der Maßnahmenkatalog muss einem ständigen Controlling unterliegen. Damit können effektive Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Bildungsqualität beitragen, ver-stärkt fortgeführt und ausgebaut werden. \r\n–\tAußerdem muss aus dem Maßnahmenplan klar hervorgehen, welche Finanzmittel \r\nbenötigt und auf welchen Ebenen (Bund, Land, Kommune) die finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden müssen.\r\n \r\n1\tPISA 2022: Negativrekord für deutsche Schulen\r\nGravierender Leistungsabfall und rückläufige Lernergebnisse\r\nDie 2023 veröffentlichten PISA-Ergebnisse stellen Deutschland insgesamt ein erschreckend schlechtes Zeugnis aus: So fielen die deutschen Schüler beispielsweise in Mathematik mit einem Punktwert von 475 besonders ab, schließlich erreichten sie in der Untersuchung im Jahr 2018 noch 500 Punkte. Dieser Rückgang entspricht ungefähr der Lernleistung eines ganzen Schuljahres und damit liegt Deutschland nur noch knapp über dem OECD-Durchschnitt. Zudem verfehlten 30 Prozent der Jugendlichen in Mathematik die Mindestan-forderungen. Im Lesen kamen die Schüler der neunten Klassen auf 480 Punkte (2018: 498) und jeder vierte Schüler erfüllte nicht die Mindestanforderungen. In den Naturwissenschaf-ten erreichten die Schüler im Schnitt 492 Punkte (2018: 503). Im internationalen Vergleich liegt Deutschland mit diesen Mittelwerten in Mathematik insgesamt nur noch nahe am OECD-Durchschnitt, in den Naturwissenschaften noch leicht darüber. Ein Ergebnis, mit dem sich die Bildungsnation Deutschland nicht zufriedengeben darf. \r\n1.1\tErgebnisse im Detail\r\n–\tSoziale Herkunft: Die soziale Herkunft spielt in Deutschland nach wie vor eine große Rolle für den schulischen Erfolg. Sozial privilegierte Schüler der neunten Jahrgangsstufe erzie-len hierzulande 111 Punkte mehr als sozial benachteiligte Kinder. Der Abstand \r\nzwischen beiden Gruppen ist größer als im OECD-Durchschnitt und seit 2012 unverän-dert. In Mathematik ist der durchschnittliche Leistungsunterschied zwischen Schülern mit und ohne Zuwanderung mit 59 Punkten erheblich. Damit bleibt Deutschland auch bei der Partizipationsgerechtigkeit hinter dem Durchschnitt zurück.\r\n–\tEinordnung der getesteten Kompetenzen: Knapp ein Drittel der Neuntklässler verfügt in mindestens einem der drei Testbereiche nur über sehr geringe Kompetenzen. Etwa \r\njeder sechste Jugendliche hat in allen drei Bereichen deutliche Defizite. Der Anteil \r\ndieser besonders leistungsschwachen Jugendlichen ist seit 2018 weitergewachsen. \r\n–\tMathematikleistungen: Der Anteil der leistungsschwachen Schüler in Mathematik lag 2012 bei 18 Prozent, im Jahr 2018 bei 21 Prozent und beträgt aktuell 30 Prozent. Im Vergleich zu 2012 stieg der Anteil der 15-Jährigen, die unter dem Mindestniveau liegen, somit um zwölf Prozentpunkte. Weiterhin haben die Jugendlichen im Vergleich zum Jahr 2012 weniger Freude und Interesse an Mathematik. Zugenommen hat auch die Ängst-lichkeit gegenüber dem Fach und die 15-Jährigen sehen weniger Nutzen darin, Mathe-matik zu lernen. \r\n–\tLeseleistung: Der seit 2012 anhaltende Abwärtstrend bei der mittleren Lesekompetenz der 15-Jährigen setzt sich auch in der aktuellen Erhebung fort (480 Punkte gegenüber 498 Punkte in 2018). Das definierte Mindestniveau verfehlten 25 Prozent der Schüler. Der Anteil der besonders leistungsstarken Schüler ist hingegen auf knapp acht Prozent gesunken. An nichtgymnasialen Schularten in Deutschland liegt der Anteil der lese-schwachen Schüler sogar bei 35 Prozent. Diese Jugendlichen sind kaum in der Lage, Tex-te sinnentnehmend zu lesen. \r\n–\tLeistungen in den Naturwissenschaften: Das Mindestniveau verfehlten hier 23 Prozent der Schüler. Im Vergleich zu 2012 stieg der Anteil der 15-Jährigen unter dem Mindest-niveau um elf Prozentpunkte an, der Anteil der leistungsstarken Schüler blieb bei etwa zehn Prozent konstant. \r\n1.2\tGründe für den Leistungsabfall\r\nSind die jüngsten PISA-Ergebnisse auch noch so niederschmetternd, überraschend sind sie keinesfalls: Im IQB-Bildungstrend 2022 zeigte sich bereits, dass in den Kompetenzbereichen Lesen und Zuhören nur etwa 50 Prozent der Neuntklässler in Deutschland, die einen Mittle-ren Schulabschluss anstreben, den Regelstandard (Stufe III) erreichen oder übertreffen. Im Vergleich zur letzten IQB-Untersuchung im Jahr 2015 sind die Anteile signifikant \r\nzurückgegangen, das Niveau hat sich also insgesamt verschlechtert. Ein Drittel der geteste-ten Jugendlichen erreichte nicht den erforderlichen Mindeststandard (Stufe II) für einen Mittleren Schulabschluss. Dies entspricht ebenfalls einem signifikanten Anstieg im Vergleich zu 2015. Auch verzeichnet der IQB-Bildungstrend 2022 eine Zunahme der Kopplung zwi-schen sozialer Herkunft und erreichten Kompetenzwerten. Damit wird deutlich, dass die PISA-Ergebnisse keinesfalls überraschend ausfallen, sie haben sich vielmehr lange angekün-digt. \r\n\r\n–\tDer Mangel an Lehrkräften ist ein Erklärungsansatz. 73 Prozent der Schüler in Deutsch-land besuchen Schulen, in denen der Unterricht durch einen Mangel an Lehrkräften \r\nbeeinträchtigt wird. 2018 waren es 57 Prozent. 25 Prozent der 15-Jährigen lernen an Schulen, in denen Lehrkräfte ungenügend ausgebildet sind (2018: 16 Prozent). In den meisten Ländern schneiden Schüler an Schulen mit einem Lehrkräftemangel schlechter in Mathematik ab als an Schulen mit geringem oder keinem Lehrkräftemangel. \r\n–\tDie Heterogenität der Schülerschaft ist zwar kein neues Thema, sie steigt aber weiter an und ist eine weitere Ursache für die schlechten Leistungen. Ursachen hierfür sind zum Beispiel der zunehmende Anteil an leistungsschwächeren Schülern mit Migrationshin-tergrund sowie die Zunahme von psychischen Belastungen bei Kindern und Jugendli-chen. \r\n–\tEine weitere und nicht unerhebliche Ursache für das schlechte Abschneiden der \r\ndeutschen Schüler liegt in der Corona-Pandemie begründet. Die Ergebnisse zeigen, \r\ndass die Schulschließungen einen negativen Effekt auf den Kompetenzerwerb hatten. \r\nIn Deutschland geben 71 Prozent der getesteten Schüler an, dass ihre Schulen aufgrund der Corona-Krise mehr als drei Monate geschlossen waren. Im OECD-Durchschnitt \r\nerlebten 51 Prozent der Schüler ähnlich lange Schulschließungen. In Bildungssystemen, in denen die Leistungen bei PISA 2022 hoch geblieben sind, waren weniger Schüler von längeren Schulschließungen betroffen. Beim Distanzunterricht hatten 35 Prozent der Schüler in Deutschland mindestens einmal pro Woche Probleme, die schulischen Aufga-ben zu verstehen und 23 Prozent hatten Probleme, jemanden zu finden, der ihnen bei schulischen Aufgaben helfen konnte.\r\n–\tZudem haben die Corona-bedingten Schulschließungen die Bildungsungleichheit weiter verstärkt. Gerade Nicht-Akademikerkinder ohne durchgängige elterliche Unterstützung sowie leistungsschwächere Schüler waren besonders stark in ihrem individuellen Lern-fortschritt betroffen. \r\n–\tDie stärkere psychosoziale Belastung der Kinder und Jugendlichen sowie eine deutlich \r\ngesunkene Lebensqualität, mehr gesundheitliche Probleme und stärkere Ängstlichkeit spielten darüber hinaus eine größere Rolle als zur Zeit vor der Covid-19 Pandemie. Vor al-lem Kinder und junge Heranwachsende aus schwächeren sozialen Verhältnissen, oft mit Migrationshintergrund und mit eingeschränktem Wohnraum, waren stark benachteiligt. \r\n–\tEin weiterer wesentlicher Erklärungsansatz für die schlechten Ergebnisse liegt in der starken Koppelung zwischen zentralen Grundkompetenzen und dem sozioökonomischen Hintergrund sowie auch dem Migrationshintergrund der Kinder und Jugendlichen be-gründet. Ein Viertel aller 15-Jährigen gilt als sozioökonomisch benachteiligt, mit \r\nMigrationshintergrund gilt dies für 42 Prozent. Insgesamt macht die soziale Herkunft in Deutschland mit 19 Prozent einen größeren Unterschied in den Schülerleistungen aus als im internationalen Durchschnitt (15 Prozent). Von Bedeutung ist zudem, dass in knapp 20 Prozent der Familien mit schulpflichtigen Kindern wenig oder kein Deutsch gespro-chen wird.\r\n1.3\tInterpretation der Ergebnisse für Bayern\r\nWas gilt für Bayern? In Bayern haben die Schüler der 9. Jahrgangsstufe beim IQB-Bildungstrend 2022 richtig gute Ergebnisse im Lesen, in Mathematik und in den Naturwis-senschaften erzielt. Die Schüler erlangen mit 494 Punkten im Kompetenzbereich „Orthogra-fie“ (Bundesdurchschnitt: 469 Punkte) und mit 477 Punkten im Kompetenzbereich „Zuhö-ren“ (Bundesdurchschnitt: 456 Punkte) unter den deutschen Ländern jeweils den ersten Rang. Die Studie offenbart aber auch für Bayern Handlungsbedarf: So haben unter den bay-erischen Jugendlichen im Fach Deutsch beispielsweise beim Lesen 11,5 Prozent und beim \r\nZuhören 13,4 Prozent die Mindeststandards für den ersten Schulabschluss nicht erreicht. \r\n\r\nFür die ehrliche Interpretation der PISA-Ergebnisse muss auch, wie beim IQB-Bildungstrend, von einer Leistungsspreizung innerhalb der deutschen Länder ausgegangen werden. Die PISA-Ergebnisse für Deutschland sollten aber gleichsam ein Ansporn für den Bund und \r\njedes einzelne Land sein, in den Reformanstrengungen massiv zuzulegen, gezielt in die \r\nBehebung der Problemlagen zu investieren und sich den Herausforderungen aktiv und handlungsorientiert zu stellen.\r\n \r\n2\tHerausforderungen für die Bildungspolitik\r\nIndividuelle Förderung ist das Gebot der Stunde\r\n2.1\tRahmendaten für Deutschland\r\nFür das Bildungssystem in Deutschland zeichnen sich in den zentralen Kompetenzbereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften deutliche negative Entwicklungstrends ab. Für die Sekundarstufe bedeutet dieser Leistungsabfall, dass viele Kinder bereits beim Über-tritt von der Grundschule in die Sekundarstufe deutliche Defizite in zentralen Kompetenzbe-reichen aufweisen und diese Lücken in den weiterführenden Schulen nicht mehr \r\ngeschlossen werden können. Für eine nachhaltige Verbesserung der Leistungen in den grundlegenden Kompetenzbereichen ist eine Kraftanstrengung von Bund und Ländern not-wendig. Die Herausforderungen sind für Deutschland und alle Länder grundsätzlich gleich:\r\n\r\n–\tHeterogenität an Schulen ist kein neues Thema, gewinnt aber zunehmend an Relevanz und hat weiter erheblich zugenommen. In der Folge sind die Leistungsunterschiede \r\nzwischen den Lernenden immer größer geworden und nicht allen Schülern kann die not-wendige individuelle Förderung zuteilwerden. Je größer jedoch die Niveauunterschiede sind, desto schwieriger wird der Einsatz traditioneller Lehrmethoden. Mit der steigenden Integration von Geflüchteten hat sich die Heterogenität zusätzlich ver-schärft: Allein in Bayern wurden seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine rund 30.000 zusätzliche Schüler ohne Deutschkenntnisse in das allgemeinbildende Schulsystem integriert.\r\n–\tDie beiden Bildungsbereiche Vorschule und Schule sind in Deutschland darauf ausgerich-tet, dass Eltern ihre Kinder kontinuierlich (professionell) unterstützen und in ihrer Bil-dungslaufbahn begleiten. Es zeigt sich jedoch, dass dies für viele Familien aus unter-schiedlichen Gründen (z. B. Sprachbarriere, fehlende zeitliche Ressourcen) nicht mehr leistbar ist. \r\n–\tKinder müssen, orientiert an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, differenziert und an den jeweiligen Lernvoraussetzungen anknüpfend gefördert werden, was jedoch immer weniger gelingt. So sind beispielsweise Schüler, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, mit mittlerem Schulabschluss und Abitur unterrepräsen-tiert, während sie in der Gruppe der Schulabgänger ohne Abschluss, mit Förderschul- sowie Haupt- oder Mittelschulabschluss überrepräsentiert sind.\r\n–\tBundesweit hat das gemessene Bildungsniveau weiter abgenommen und der Anteil der Schüler, die den Regelstandard erreichen oder übertreffen, fällt geringer aus. Hingegen ist ein steigender Anteil von Schülern zu verzeichnen, der den Mindeststandard nicht er-reicht. Hier gilt es massiv anzusetzen. \r\n–\tDer Lehrermangel nimmt weiter zu und gleichzeitig berichten Lehrkräfte von Überforde-rung, auch bedingt durch die große Heterogenität. Gemäß dem Deutschen Lehrerver-band liegt die Zahl der unbesetzten Lehrerstellen in Deutschland derzeit bei 32.000 bis 40.000. Tendenz steigend. \r\n2.2\tRahmendaten für Bayern\r\nDie deutschlandweiten Herausforderungen sind auch für Bayern gültig, dennoch muss der Blick auf spezifische bayerische Entwicklungen und länderspezifische Daten gelegt werden, um zielgerichtet Handlungsempfehlungen ableiten zu können.\r\n\r\nDie bayerischen Daten und Fakten im Detail:\r\n–\tImmer noch verlassen 5,1 Prozent der Schüler in Bayern die Schule ohne Abschluss. \r\n15 bis 20 Prozent der Schüler sind nur bedingt berufsbildungsfähig. Sie verfügen nicht über notwendige fachliche Fertigkeiten und personale Kompetenzen, um eine duale oder schulische Berufsausbildung erfolgreich absolvieren zu können.\r\n–\tGerade in Bayern müssen neben den vielen minderjährigen Geflüchteten aus Syrien, \r\nAfghanistan etc. viele geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine erfolgreich in die Schulen integriert werden. \r\n–\tDie Schülerzahlen werden auch in Bayern weiter steigen: Zum Schulstart 2023/2024 gibt es ca. 1,7 Millionen Schüler und damit 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Dieser Trend geht in den kommenden Jahren weiter. Notwendige Ressourcen, gerade auch an päda-gogischem Personal, müssen entsprechend vorgehalten werden. \r\n–\tSchulische Bildung muss sich nicht nur qualitativ weiterentwickeln, sondern auch \r\nvergleichbarer werden. Nur so wird Mobilität für Schüler und Eltern über Ländergrenzen hinweg einfacher und dem Anliegen von Unternehmen und deren Mitarbeitern \r\nRechnung getragen. Dies darf aber weder zu Qualitätseinbußen in Bayern führen, noch die Kulturhoheit der Länder in Bildungsfragen untergraben. Gerade die eigene Verant-wortung für das Bildungssystem hat wesentlich mit dazu beigetragen, dass Bayern in na-tionalen Leistungsvergleichsstudien kontinuierlich Spitzenplätze belegt, das heißt der Wettbewerbsföderalismus ist für Bayern von Vorteil und das Bildungsniveau der \r\nSchüler ist höher als im übrigen Bundesgebiet, ohne vorzuenthalten, dass auch in \r\nBayern der Trend negativ ist. \r\n–\tReformbemühungen im Schulsystem gehen auch in Bayern teilweise zu schleppend \r\nvoran und die Verwaltungsebenen sind nicht so konzipiert, dass sie auf neue Gegeben-heiten und Herausforderungen schnell und adäquat reagieren. \r\n \r\n3\tHandlungsempfehlungen für den Weg an die Spitze \r\nSchulen fit machen für die Herausforderungen der Zukunft\r\n3.1\tHerausforderungen für das gesamte deutsche Bildungssystem\r\nAls kritische Bilanz der PISA-Ergebnisse 2022 lässt sich im Grundsatz festhalten: \r\n\r\n–\tHeterogenität braucht Flexibilität: Digitale Instrumente können dabei helfen, intensiver auf den einzelnen Schüler einzugehen und den Unterricht flexibler zu gestalten. Die technische beziehungsweise digitale Ausstattung aller Schulen muss dafür weiter ausge-baut werden – mit dem Ziel der qualitativen Verbesserung der Lehr-/Lernprozesse. Zu-dem muss noch intensiver dafür gesorgt werden, dass die verwendete Hard- und Soft-ware einsatzfähig ist und auch bleibt. Letzteres ist definitiv nicht die Aufgabe der Lehrer. \r\n–\tMehr Schüler verlangen nach mehr pädagogischem Personal: Der Mangel an pädagogi-schem Personal ist keine bayerische, sondern eine bundesweite Herausforderung. Die Folge ist, dass zu viele Unterrichtsstunden entfallen und wertvolle Bildungszeit verloren geht. Aus Sicht der Bayerischen Wirtschaft wäre es hilfreich, die Organisations- und Verwaltungsaufgaben von Lehrkräften massiv zu reduzieren beziehungsweise zu externa-lisieren, Lehrern noch stärker die Möglichkeit einzuräumen, zusätzlich die Lehrbefähi-gung in einem Mangelfach zu erlangen, Lehramtsstudenten kontinuierlich als Unter-richtsassistenten einzubinden und vermehrt sowie gezielt auch Lehrkräfte aus dem \r\nAusland zu rekrutieren – etwa für den Fremdsprachenunterricht.\r\n–\tMehr Leistungsspreizung verlangt nach mehr Professionalisierung des pädagogischen Personals und neuen Akteuren: Die Aus- und Weiterbildung von Lehrenden muss sich noch stärker auf den Umgang mit Heterogenität, Individualisierung und Differenzierung konzentrieren. Zudem muss geprüft werden, ob nicht auch Akteure von außerhalb der Bildungseinrichtungen, wie zum Beispiel Bildungsträger, intensiver als bisher einbezogen werden können, um die vielfältigen Herausforderungen in den Griff zu bekommen und Lehrer zu entlasten. \r\n–\tFür eine erfolgreiche und qualitativ hochwertige Integration von Migranten braucht es mehr Sprachkompetenz: Für den Bildungserfolg der Schüler ist die Beherrschung der deutschen Sprache unerlässlich. Das gilt nicht nur für das Fach Deutsch, sondern für alle \r\nFächer und Lernbereiche, da Deutsch die durchgehende Unterrichtssprache ist. Daher gilt: Jede Unterrichtsstunde ist eine Deutsch-Stunde. Es müssen alle Bemühungen dahin gehen, sicherzustellen, dass jeder Schüler beim Übertritt in die weiterführende Schule über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, um dem Unterricht wirklich gezielt \r\nfolgen zu können. \r\n3.2\tNotwendige Aktivitäten auf Bundesebene \r\nDie jüngsten PISA-Ergebnisse stellen den Bund vor zukunftsweisende Herausforderungen im Bildungsbereich:\r\n–\tKulturhoheit der Länder beibehalten und Vergleichbarkeit erhöhen: Schulische Bildung muss in ganz Deutschland nicht nur qualitativ weiterentwickelt, sondern auch vergleich-barer werden. Nur so wird die Mobilität für Schüler und Eltern über Ländergrenzen \r\nhinweg einfacher. Dies darf aber weder zu Qualitätseinbußen in Bayern führen noch \r\ndie Kulturhoheit der Länder in Bildungsfragen schwächen. Denn insbesondere die \r\neigene Verantwortung für das Bildungssystem hat wesentlich mit dazu beigetragen, dass Bayern in nationalen Leistungsvergleichsstudien kontinuierlich Spitzenplätze \r\nbelegt. Ein Schritt zu mehr Vergleichbarkeit ist, die PISA-Studie zukünftig wieder länder-spezifisch zu erheben und auszuwerten. Nur so ist eine belastende Aussage möglich, wie es um die Schulleistungen in den 16 Ländern konkret steht und welche bundes-\r\nspezifischen Maßnahmen wirklich ergriffen werden müssen. \r\n–\tKultusministerkonferenz (KMK) zur Beratungs- und Coachingeinheit weiterentwickeln: Die KMK als übergreifendes Gremium muss ihrer Aufgabe als Kontrollorgan für die \r\n16 Länder endlich gerecht werden. Dies bedeutet: weg vom stetigen Debattieren, hin zu detaillierter Analyse der jeweiligen Studienergebnisse und Weiterentwicklung der KMK zu einer echten Beratungs- und Coachingeinheit. So können die Landesregierungen aus-gearbeitete Maßnahmenpläne für mehr Bildungsqualität vorlegen, die dann von der KMK begleitet und kontrolliert werden. Nur so kann ein echtes und unabhängiges län-derspezifisches Monitoring etabliert werden.\r\n–\tBundesprogramme verstetigen, entbürokratisieren und nachhaltig mit Finanzmitteln ausstatten:\tInitiativen der Bundesregierung wie der „Digitalpakt 2.0 Schule“ und die \r\ndamit verbundenen Finanzmittel des Bundes für die Länder werden von der vbw unter-stützt, denn sie können zeitgemäße Impulse für den flächendeckenden Ausbau der digi-talen Bildungsinfrastruktur setzen. Auch das „Startchancen-Programm“, das zum Schul-jahr 2024/2025 mit einer Laufzeit von zehn Jahren einsetzen soll, unterstützt die vbw, da es bedarfsgerecht hilft, wo die Herausforderungen in den Ländern am größten sind: nämlich an Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schüler. Derartige \r\nBildungsoffensiven dürfen aber nicht dazu führen, die Kulturhoheit der Länder aufzuwei-chen. Die alleinige Verantwortung für die Bildungspolitik soll auch in Zukunft ausschließ-lich bei den Ländern liegen. Allerdings braucht es dringend weniger Bürokratie und nachhaltige, in einen Maßnahmenplan eingebettete Finanzmittel, damit die Länder schneller und planungssicher entscheiden können, wie Bildung vor Ort passgenau \r\ngestaltet und das Bildungssystems im jeweiligen Land weiterentwickelt werden kann. \r\n–\tDer Blick ins Ausland lohnt – KMK als Servicepartner etablieren: Bei internationalen Leis-tungsvergleichsstudien lohnt immer der Blick in jene Länder, die besser abgeschnitten haben. Eine bloße Übernahme von förderlichen Strukturen werden die Bildungsergebnis-se hierzulande nicht verbessern, aber eine kluge, auf die regionalen Gegebenheiten an-gepasste, modellhafte Adaption und Testung von etablierten Ansätzen kann neue Impul-se geben. Hier kann die KMK ebenfalls eine wichtige Rolle als Servicepartner einnehmen und das Screening erfolgreicher Ansätze im Ausland vorlegen, damit dies nicht jedes der 16 Länder allein tun muss.\r\n–\tFokus auf Kernkompetenzen gemeinsam klären: Bildungsforscher und Bildungswissen-schaftler sollten kurzfristig im Auftrag der KMK für die Länder prüfen, ob in den Grund-schulen wieder vermehrt der Schwerpunkt auf die Kernkompetenzen Lesen beziehungs-weise Deutsch und Mathematik gelegt wird. Denn alle Studienergebnisse zeigen: Wer in diesen Feldern gravierende Defizite im Übergang von der Grundschule auf die weiterfüh-rende Schulen aufweist, kann diese kaum noch aufholen. \r\n3.3\tSchule in Bayern konsequent weiterentwickeln\r\nZielgerichteter Reformbedarf besteht auch in Bayern:\r\n\r\n–\tKonsequenter Haushaltsschwerpunkt für Bildung: Die im bayerischen Koalitionsvertrag verankerten zusätzlichen Personalressourcen (6.000 Lehrer und 3.000 Verwaltungskräf-te, Schulpsychologen usw.) müssen bis 2028 ohne Kürzungen gezielt für die notwendi-gen Veränderungen eingesetzt und dahingehend geprüft werden, ob damit alle anste-henden Aufgaben wirklich gelöst oder nur demografische Notwendigkeiten erledigt wer-den können. Wenn die Kapazitäten nicht ausreichen, muss noch einmal nachgelegt wer-den. Bildung muss in jedem Fall oberste Priorität in der aktuellen Legislaturperiode und darüber hinaus erhalten, sonst ist der Weg an die Spitze nicht zu schaffen.\r\n–\tSozialindex als Steuerungsinstrument und Investitionsgrundlage: Die Ressourcenvertei-lung muss in Zukunft einem anderen Grundsatz als bisher folgen: Anstatt Investitionen im Schulsystem zumeist nach dem „Gießkannenprinzip“ vorzunehmen, müssen zukünftig mehr Ressourcen in solche Schulen fließen, die größere soziale Problemlagen aufweisen (z. B. bei höherem Migrationsanteil und/oder höherem Anteil von Bürgergeldbeziehern). Nur so kann nachhaltig etwas für mehr Bildungsqualität, mehr Bildungsbeteiligung und mehr Partizipationsgerechtigkeit im unteren Drittel des Leistungsbereiches getan wer-den.\r\n–\tIndividuelle Sprachförderung von Anfang an: Eine frühe verpflichtende individuelle Sprachstandserhebung in den Kindertageseinrichtungen muss die Regel sein. Werden (erhebliche) Rückstände in der Kernkompetenz Deutsch festgestellt, muss ein individuel-ler Förderplan greifen. Der Übergang in die Grundschule kann und darf in der Regel erst dann stattfinden, wenn definierte Sprachstandards erreicht sind. Sind altersbedingt Übertritte trotz fehlender Fortschritte nicht zu vermeiden, müssen in den weiterführen-den Schulen individuelle Sprachförderpläne greifen.\r\n–\tZusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen: Die systemati-sche Kooperation zur individuellen Förderung für einen bestmöglichen Übergang in die Grundschule muss massiv ausgebaut werden. Es soll ein fließender Übergang vom Lern-ort Kindergarten in den Lernort Schule ermöglicht werden. Sprachstandsdiagnosen am Ende der Kindergartenzeit sollen für die aufnehmende Grundschule die Basis für die wei-tere individuelle Förderung der Schüler bilden. Innovationsprojekte, wie z. B. „KiDZ – Kindergarten der Zukunft“ von der Stiftung Bildungspakt Bayern, sollen als Vorbild \r\neiner nachhaltigen Kooperation zwischen den beiden Lernorten dienen.\r\n–\tFlexible Einschulung: Ein zeitlich flexibles und verpflichtendes Vorschuljahr – ein oder zwei Jahre lang, je nach Leistungsstand – muss schnellstmöglich eingeführt werden und dient der altersgerechten Vorbereitung auf die Grundschule. Für die Einschulung soll zu-künftig nicht mehr das Alter maßgeblich sein, sondern der Entwicklungsstand des \r\nKindes und damit vor allem auch die Beherrschung der deutschen Sprache.\r\n–\tJahrgangsgemischte Eingangsstufen: Sind die Voraussetzungen gegeben, können \r\nleistungsstrake Schüler bereits nach einem Jahr, die große Gruppe der Schüler nach zwei Jahren, in die dritte Klasse wechseln. Kinder mit erhöhtem Förderbedarf erhalten die Möglichkeit, die jahrgangsgemischte Eingangsstufe (Jahrgangstufen 1 und 2) auch in drei Jahren zu durchlaufen, um die Standards in Deutsch und Mathematik zu erreichen, die für eine erfolgreiche Schullaufbahn notwendig sind. Das Modell „Flexible Grundschule“ der Stiftung Bildungspakt Bayern hat diesen Weg erprobt und der Ansatz hat sich in der Praxis bewährt. Deshalb sollte die flexible Grundschule in Bayern zur Regel werden.\r\n–\tJedes Talent nach seinen Bedürfnissen fördern: In allen Schulformen muss es grundle-gendes Bestreben sein, nicht nur die schwächeren Schüler zu fördern, sondern auch \r\nbesonders leistungsfähige Schüler zu unterstützen und ihren Anteil an allen Schulen dauerhaft zu steigern.\r\n–\tFortlaufende Qualifizierungsinitiative für das pädagogische Personal: Von den Kinderta-geseinrichtungen über die Grundschulen bis hin zu den allgemeinbildenden Schulen muss eine Qualifizierungsinitiative für das pädagogische Personal gestartet werden, um das Personal zu schulen, den durch die IQB- und PISA-Ergebnisse offensichtlich gewor-denen Herausforderungen, wie z. B. der zunehmenden Heterogenität, besser gewachse-nen zu sein.\r\n–\tRhythmisierte Ganztagsschulen: Die rhythmisierten Ganztagsschulen müssen insbeson-dere in den Sprengeln proaktiv ausgebaut werden, in denen der Sozialindex besonders niedrig ist. Diese Schulform bietet die Chance, mit mehr Lernzeit mehr Bildungsqualität, mehr Bildungsbeteiligung und mehr Partizipationsgerechtigkeit zu erreichen. Nur auf diese Weise werden echte Fortschritte bei den Leistungsschwachen zu erzielen sein.\r\n–\tDigitales Lernen: Digitale Lehr- und Lernkonzepte bieten die Chance, Unterricht noch individueller zu gestalten, die Bildungsqualität zu steigern und die Partizipationsgerech-tigkeit zu erhöhen. Voraussetzung dafür ist die flächendeckende Bereitstellung der tech-nischen Ausstattung und Infrastruktur. Entsprechend müssen digitale Lehr- und Lern-formate als „New Normal“ im Unterricht systematisch verankert und gezielt \r\ngenutzt werden. Dies kann nur dann nachhaltig gelingen, wenn das pädagogische \r\nPersonal bereits in der Ausbildung zielgerichtet qualifiziert wird und nachhaltig in \r\ndessen Weiterbildung investiert wird.\r\n–\tDigitale Souveränität: Digitale Kompetenzen sind unabdingbare Schlüsselfertigkeiten, deren Erwerb in Lehrplänen und schulinternen Curricula konsequent und jahrgangsüber-greifend zu verankern ist. Ein souveräner Umgang mit digitalen Medien muss durchgän-gig und altersgerecht vermittelt werden und ein selbstverständlicher Teil der Unter-richtsgestaltung sein.\r\n–\tGewinnung von Lehrkräften: Laut dem Bayerischen Kultusministerium besteht vor \r\nallem an Grundschulen und Mittelschulen ein großer Personalbedarf. So fehlen allein 2023 510 Lehrer an Grundschulen und bis zum Jahr 2026 steigt die Zahl der fehlenden Mittelschul-Lehrkräfte auf 2.400 an. Politik und Kultusverwaltung müssen zeitnah krea-tive Lösungen entwickeln und umsetzen, um die Lücken beim Lehrkräftebedarf heute und in Zukunft sinnvoll und zielgerichtet schließen zu können. Denn Lehrerlücken, das zeigt PISA, führen unweigerlich zu einer geringeren Bildungsqualität.\r\n–\tRegierungserklärung zur Bildungspolitik: Die vbw fordert die Bayerische Staatsregierung auf, in den nächsten 100 Tagen im Landtag eine Regierungserklärung abzugeben, \r\nbei der deutlich wird, welche Ziele angestrebt und welche Maßnahmen in der \r\naktuellen Legislaturperiode konkret ergriffen werden, um die richtigen Lehren aus \r\nder PISA-Misere zu ziehen beziehungsweise einen Masterplan vorzulegen, für mehr \r\nBildungsqualität, mehr Bildungsbeteiligung und mehr Partizipationsgerechtigkeit.\r\n\r\n4\tWirtschaft als Veränderungspartner: vbw setzt Bildungsoffensive weiter fort\r\nEmpirische Befunde und Modellprojekte als Stütze für bessere Bildung \r\nbayme vbm vbw sind fest davon überzeugt, dass wir alles dafür tun müssen, die verheeren-den PISA-Ergebnisse zum Anlass zu nehmen, uns gesamtgesellschaftlich für mehr \r\nBildungsqualität, mehr Bildungsbeteiligung und mehr Partizipationsgerechtigkeit einzuset-zen. Wir stehen weiter als Veränderungspartner bereit, um unseren Beitrag für eine nach-haltige Bildungsoffensive zu leisten – ob in der Stiftung Bildungspakt Bayern oder in allen anderen Formen, in denen wir uns seit mehr als 20 Jahren in allen Bildungsphasen intensiv und ganzheitlich engagieren.\r\n4.1\tMit Studien und Gutachten die Grundlage für Veränderung schaffen \r\nIn der im Jahr 1998 gegründeten vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. wurde von Beginn an das Thema Bildung intensiv besetzt und fortlaufend ausgebaut. So wurde beispielsweise eine Vielzahl von Studien veröffentlicht, um zu zeigen, wo bildungspolitischer Handlungsbedarf besteht. Nach den ersten drei Bänden „Bildung neu denken“ (2003, 2004, 2005) wurden ab 2007 insgesamt 20 Gutachten des Aktionsrates Bildung \r\npubliziert. Wenn weiterer oder spezifischer Forschungsbedarf bestand, wurden zusätzliche Studien zu fachspezifischen Themen in Auftrag gegeben, so zum Beispiel die Studie zur öko-nomischen Bildung (2015) wie auch die Studien „Digitale Bildung an bayerischen \r\nSchulen“ (Bd. I, 2017; Bd. II, 2021; geplanter Bd. III, 2024) und „Digitale Bildung an bayeri-schen Hochschulen“ (Bd. I, 2018; Bd. II, 2022; geplanter Bd. III, 2025) oder die Befragungen zur Lage der beruflichen Schulen in Bayern (2013 und 2023). \r\n4.2\tMit innovativer Projektarbeit Veränderungen anstoßen\r\nEinen Meilenstein und eine enorme finanzielle Investition leisten die Verbände mit der Mit-begründung der Stiftung Bildungspakt Bayern, die am 12. Oktober 2000 an den Start ging. Die Gesamtförderung seit der Gründung beläuft sich auf rund 21 Millionen Euro. Die Stif-tung ist seit Anbeginn an eine Ideenschmiede und Innovationsmotor der bayerischen Bil-dungspolitik. Sie widmet sich der Förderung und Etablierung moderner Unterrichts-\r\nmethoden und neuer Formen des Lehrens und Lernens an Bayerns Schulen. \r\n\r\nNeben den vielen Projekten, die im Rahmen der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt werden, fördern bayme vbm und vbw seit der Jahrtausendwende eine Vielzahl \r\nweiterer Initiativen entlang der gesamten Bildungskette. \r\n\r\nIn der Position „Lehren aus der PISA-Misere“ wird nur ein kleiner Ausschnitt der wichtigsten Projekte vor allem im Schulbereich benannt. Ziel aller Aktivitäten war und ist es, \r\nzentrale bildungspolitische Forderungen aufzugreifen, modellhaft Lösungswege auszutes-ten und anschließend in der Fläche umzusetzen. Bis heute geben wir Impulse für eine \r\nzukunftsgerichtete bayerische Bildungspolitik und werden dies auch in Zukunft tun \r\n(vergleiche dazu www.bildunginbayern.de). \r\n\r\nBei allen Bemühungen bleibt jedoch festzuhalten, dass es in Vorschule und Schule letztend-lich nicht an empirischen Erkenntnissen fehlt, sondern an der konsequenten, flächende-ckenden Umsetzung und der Ableitung eines zielgerichteten Masterplans, sowohl im Frei-staat Bayern als auch im Bund. Aus diesem Grund lautet unsere Hauptforderung, \r\nBildung in den Haushalten von Bund und Ländern zu priorisieren, Ziele, die es zu erreichen beziehungsweise zu benennen gilt zu monitoren und nicht nachzulassen, die Lehren aus der PISA-Misere konsequent und nachhaltig zu ziehen.\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nMichael Lindemann \r\nAbteilung Bildung, Arbeitsmarkt, Fachkräftesicherung und Integration\r\nTelefon\t089-551 78-216\r\nmichael.lindemann@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\nDr. Christof Prechtl\r\nstv. Hauptgeschäftsführer\r\nAbteilung Bildung, Arbeitsmarkt, Fachkräftesicherung und Integration\r\nTelefon\t089-551 78-220\r\nchristof.prechtl@vbw-bayern.de\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-09"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001970","regulatoryProjectTitle":"Digitale Netze schneller ausbauen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b4/2e/288738/Stellungnahme-Gutachten-SG2405290051.pdf","pdfPageCount":11,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nDigitale Netze\r\n\r\nPosition\r\nStand: März 2024\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nTempo aufnehmen, um mit dem wachsenden Bedarf Schritt zu halten\r\nDie diesjährige vbw Studie Versorgungsgrad der digitalen Netze in Bayern zeigt: Der Netzausbau im Freistaat kommt gut voran, aber bis zu Glasfaser und 5G für alle liegt noch eine erhebliche Wegstrecke vor uns. Dass es schnell gehen muss, zeigt das aktuelle Update der vbw Studie Breitbandbedarf der bayerischen Unternehmen – leitungsgebunden und mobil.\r\n\r\nVerlässliche Förderung bleibt deshalb für die Netzentwicklung speziell in ländlichen Regionen ein bestimmender Faktor. Hier muss der Bund haushaltspolitische Kontinuität sicherstellen. Bei der Mobilfunkförderung geht es zudem darum, bei der EU markttaugliche \r\nBedingungen durchzusetzen, um auch seitens des Freistaates weiter fördern zu können. Zudem muss der Bund Ausbauauflagen bei der Frequenzvergabe auf langfristige Investitionen ausrichten.\r\n\r\nUm beim Ausbautempo zuzulegen, müssen auch Genehmigungsverfahren deutlich einfacher werden. Bayern hat auf diesem Feld im Ländervergleich am meisten getan, etwa mit Genehmigungsfiktionen oder verringerten Anforderungen bei Abstandsflächen. Weitere Verbesserung würden Rahmenzustimmungen durch Wegebaulastträger versprechen. Bei einem mehrere Straßen übergreifenden Ausbau würden so deutlich weniger Einzelver-\r\nfahren anfallen. Auch sollten noch mehr unterschiedliche Einzelschritte in Genehmigungsverfahren digital gebündelt werden.\r\n\r\nIn der Bundesregierung wird seit August 2023 das Telekommunikations-Netzausbau-\r\nBeschleunigungsgesetz verhandelt. Vor allem Umweltbedenken halten den vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr geplanten Abbau von Ausbauhindernissen auf. \r\nEinige Beispiele zeigen, wie wichtig er ist: So würde die Feststellung eines breiten öffent-lichen Interesses an digitaler Netzinfrastruktur planerische Abwägungsprozesse erleichtern. Klarstellungen, wann geringfügige Maßnahmen nur angezeigt werden müssen, \r\nwürden viel Aufwand ersparen. Die Verkürzung der Dreimonatsfrist für Zustimmungs-\r\nfiktionen zu Mastenbauten auf zwei Monate würde sofort für Tempo sorgen. Und ausbauwillige Betreibergesellschaften bräuchten ein Einsichtsrecht in Grundbücher, um mit Eigentümern geeigneter Standorte schnell in Kontakt treten zu können.\r\n\r\nDer Handlungsbedarf ist also eindeutig, und die passenden Instrumente sind bekannt. Jetzt muss gehandelt werden, um Glasfaser und 5G schnellstmöglich flächendeckend auszurollen.\r\nBertram Brossardt\r\n12. März 2024\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\n1\tNetzbedarf und Ausbaustand der Netze\t1\r\n1.1\tBisher Erreichtes und offene Ziele im Gigabit- und Glasfaserausbau\t1\r\n1.2\tErfolge und Herausforderungen beim 5G Mobilfunk\t1\r\n2\tPolitischer Handlungsbedarf\t2\r\n2.1\tHandlungsbedarf im Förderwesen\t2\r\n2.2\tKontinuität sichern, Bedarf stärker gewichten\t2\r\n2.3\tMobilfunk-Mastenförderung: Beihilferechtliche Bremsen lösen\t2\r\n2.4\tErleichterung von Planung und Ausbau in Bayern\t3\r\n2.5\tUmgesetzte und eingeleitete Maßnahmen\t3\r\n2.6\tOffenes Anliegen „Rahmenzustimmungen durch Wegebaulastträger“\t3\r\n2.7\tWichtige Anliegen an den Bund\t4\r\n2.7.1\tNachhaltig ausbaugerechte Frequenzpolitik\t4\r\n2.7.2\tBeschleunigung von Planungsverfahren\t4\r\nAnsprechpartner/Impressum\t6\r\n\r\n\r\n \r\n1\tNetzbedarf und Ausbaustand der Netze\r\nSignifikante Fortschritte und verbleibende große Aufgaben\r\nDie Nachfrage nach Netzleistungen legt immer weiter zu. Prozesse jeder Art werden \r\nzunehmend nicht auf Papier, sondern über das Netz abgewickelt. Unternehmen setzen auf immer datenintensivere Anwendungen: am Standort selbst, im Geschäft miteinander und für mobil arbeitende Beschäftigte. Damit wächst auch die Abhängigkeit von zuverlässigen Höchstgeschwindigkeitsnetzen, ob leitungsgebunden oder mobil. Trotz aller Ausbauerfolge bei den digitalen Netzen sehen sich jedoch viele Unternehmen weiter durch Netzschwächen beeinträchtigt. Besonders belastend wirken Schwächen im Mobilfunknetz, die den Datenverkehr beeinträchtigen.\r\n1.1\tBisher Erreichtes und offene Ziele im Gigabit- und Glasfaserausbau\r\nEs ist ein wichtiger Zwischenerfolg, dass mittlerweile rund 90 Prozent der kabelgebundenen Anschlüsse in den digitalen Netzen Bayerns ihren Nutzer eine solide Grundversorgung von mindestens 100 Mbit/s bieten. Viele Haushalte und ein Teil der Unternehmen kommen damit vorläufig zurecht. Ein immer größerer Teil der Wirtschaft sieht allerdings schon heute und noch viel stärker für die nächsten Jahre einen deutlich darüber hinausgehenden Bedarf.\r\n\r\nUmso wichtiger ist es, dass der Ausbau der Gigabit-Anbindungen gut vorankommt. \r\nAnschlüsse ab 1.000 Mbit/s erreichen mittlerweile fast 68 Prozent der Haushalte, fast \r\n65,5 Prozent der Unternehmen und knapp 59 Prozent der Unternehmen in Gewerbe-\r\ngebieten. Glasfaseranschlüsse haben bislang allerdings nur ein knappes Viertel der Haushalte und ein gutes Viertel der Unternehmen. Das derzeit absehbare Ausbaugeschehen wird die Situation deutlich verbessern. Bis die Glasfaser alle erreicht, bleibt allerdings auch nach Abschluss aller laufenden und fest geplanten Projekte viel zu tun. Dabei ist vor allem auch ein insbesondere bei hohen Bandbreiten nach wie vor signifikantes Stadt-Land-\r\nGefälle zu überwinden. \r\n1.2\tErfolge und Herausforderungen beim 5G Mobilfunk\r\nDer 5G Mobilfunk erreicht nach Zahlen des Bundes mittlerweile 97,5 Prozent der Haushalte, 98 Prozent der Unternehmen und 83,9 Prozent der Fläche in Bayern. Danach wären über 11.000 km² in Bayern noch nicht mit 5G abgedeckt. Zudem belegen vbw Messungen in ausgewählten, laut Bund gut abgedeckten Gewerbegebieten etliche Schwachstellen und große Unterschieden zwischen den Netzen der verschiedenen Betreiber. Auch hier bleibt viel zu tun, um heutiger und künftiger Nachfrage gerecht zu werden.\r\n2\tPolitischer Handlungsbedarf\r\nAngemessen fördern und Bürokratie abbauen\r\n2.1\tHandlungsbedarf im Förderwesen\r\nDie Gigabit-Förderung des Freistaates Bayern wie des Bundes geben dem Ausbau der leitungsgebundenen Gigabitnetze entscheidende Impulse – mittlerweile ganz auf Glasfaserbasis. Trotz Zuständigkeit des Bundes fördert der Freistaat eigenständig und hebt die Förderung im Bundesprogramm von 50 Prozent auf in der Regel 90 Prozent an. Darauf ist der Netzausbau auch weiter angewiesen. Auf Bundesebene muss nachgesteuert werden.\r\n2.2\tKontinuität sichern, Bedarf stärker gewichten\r\nIm Jahr 2023 haben bayerische Kommunen ca. 1,7 Milliarden Euro aus dem Gigabit-Förderprogramm des Bundes beantragt. Der Bund hatte die Förderung für Bayern allerdings auf 450 Millionen Euro begrenzt. Das wird der Realität im ländlich geprägten Flächenstaat Bayern nicht gerecht. Die Berechnung des länderspezifischen Volumendeckels muss der Zahl der förderfähigen Adressen deutlich höheres Gewicht zumessen.\r\n\r\nDie Förderung durch den Bund wurde haushaltsbedingt im Jahr 2022 länger und Ende 2023 kurzzeitig unterbrochen. Das führte zu großer Verunsicherung und bei betroffenen Kommunen zu signifikanten Kosten. Die lange in einem Fonds geführten Fördermittel werden jetzt im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen in den Bundeshaushalt überführt. Hier muss mehrjährige Planungssicherheit sichergestellt werden. Zudem muss die Förderrunde 2024 zügig starten, damit Kommunen, die im Jahr 2023 nicht zum Zuge kamen, vorbereitende teure Verfahrensschritte nicht erneut gehen müssen.\r\n2.3\tMobilfunk-Mastenförderung: Beihilferechtliche Bremsen lösen\r\nZwar erfolgt der Ausbau des Mobilfunknetzes im Wesentlichen über den Markt, schwer \r\nerschließbare Regionen sind aber auf die Mastenförderprogramme des Freistaates Bayern und des Bundes angewiesen. Das bayerische Programm ist bereits geschlossen, die Staatsregierung will es neu auflegen. Das Programm des Bundes läuft Ende 2024 aus. Eine Verlängerung scheitert bisher in beiden Fällen an der Europäischen Kommission, die mittlerweile verlangt, dass Unternehmen geförderte Masten auch ihrer Konkurrenz zur Verfügung stellen. Da die Betreiberunternehmen einen solchen Eingriff als marktwidrig ablehnen, liefe eine entsprechend konzipierte Förderung ins Leere. Die Bundesregierung sollte sich – wie Bayern – für praxistaugliche beihilferechtliche Auflagen einsetzen, damit der Mastenbau auch über 2024 hinaus bedarfsgerecht gefördert werden kann.\r\n2.4\tErleichterung von Planung und Ausbau in Bayern\r\nBayern hat im Jahr 2022 mit dem Gigabit-Pakt zwischen Staatsregierung, kommunaler Ebene und Betreibergesellschaften für den Netzausbau wichtige Ziele gesetzt und Schritte vereinbart. Vieles davon wurde bereits umgesetzt. Der Freistaat führt damit im Ländervergleich beim Abbau von Hindernissen für den Ausbau der digitalen Netze.\r\n2.5\tUmgesetzte und eingeleitete Maßnahmen\r\n–\tMasten können im Innenbereich bis zu einer Höhe von 15 Meter, im Außenbereich bis zu 20 Meter genehmigungsfrei erstellt werden.\r\n–\tWo Netzlücken temporär abgedeckt werden müssen, können für bis zu zwei Jahre \r\nmobile Masten eingesetzt werden.\r\n–\tIm Rahmen der letzten Novelle der Bayerischen Bauordnung wurde für den Bau von \r\nTelekommunikationsanlagen eine Vollständigkeitsfiktion eingeführt, die drei Wochen nach Zugang des Bauantrags gilt. Zudem tritt nach sechs Monaten eine Genehmigungsfiktion ein – hier wäre eine deutlich kürzere Frist noch hilfreicher.\r\n–\tFür Masten im Außenbereich sind Anforderungen zu Abstandsflächen weggefallen.\r\n–\tUm den Mobilfunkausbau zu erleichtern, wurden Abstandsvorgaben an Straßen verringert. Für Bundesfernstraßen wurde das analog vom Bund umgesetzt.\r\n\r\nWeitere wichtige Projekte sind in Arbeit.\r\n\r\n–\tBei den Bezirksregierungen werden Stellen aufgebaut, die Kommunen zu beim Mobilfunkausbau anstehenden Verfahrensfragen rechtlich und koordinierend unterstützen.\r\n–\tNoch im Jahr 2024 wird in Bayern das OZG-Breitbandportal ausgerollt, das im Telekommunikationsgesetz (TKG) geforderte Zustimmungen von Wegebaulastträgern zur Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien in öffentlichen Wegen digital bündelt. Wünschenswert, aber aufwendig ist eine Ausweitung dieses in föderaler Aufgabenteilung von Hessen und Rheinland-Pfalz entwickelten Portals auf Verfahren aus den \r\nBereichen Naturschutzrecht, Wasserhaushaltsrecht, Denkmalschutz und Straßenverkehrsordnung.\r\n2.6\tOffenes Anliegen „Rahmenzustimmungen durch Wegebaulastträger“\r\nDie Arbeit an einfacheren Verfahren darf nicht aufhören. Freistaat und Kommunen in \r\nBayern sollten deshalb auch Genehmigungsverfahren zur Verlegung von Telekommunikationslinien an Wegstrecken durch Rahmenzustimmungen entlasten. Anstelle einzelstreckenbezogener Einzelanträge wird damit für ein mehrere Baumaßnahmen umfassendes Ausbaugebiet nur noch ein Antrag nach § 127 Abs. 1 TKG und eine einzige Zustimmung verlangt. Davon profitieren primär Bauarbeiten entlang innerörtlicher Straßen, wo der Großteil der Baumaßnahmen für den FTTH-Rollout stattfindet. Bisher hat nur Niedersachsen solche Rahmenzustimmungen eingeführt, und zwar für Landesstraßen und Kreisstraßen in Verwaltung des Landesbetriebes. Kommunale Gebietskörperschaften können der Regelung beitreten. Sowohl Wegebaulastträger als auch Netzentwickler in Bayern würden von einer ähnlichen Lösung erheblich profitieren.\r\n2.7\tWichtige Anliegen an den Bund\r\n2.7.1\tNachhaltig ausbaugerechte Frequenzpolitik\r\nEin wesentlicher Baustein zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Mobilfunknetze ist eine Frequenzpolitik, die dreierlei miteinander verbindet:\r\n\r\n–\tFrequenzvergabeverfahren belassen den Betreibern die Mittel für den Netzausbau.\r\n–\tDie Nutzungsdauer der Frequenzen erlaubt langfristig angelegte Investitionen.\r\n–\tDamit kann die Frequenzvergabe mit Ausbauzielen verbunden werden, die wirtschaftlich darstellbar sind und eine bedarfsgerechte Versorgung der Fläche sicherstellen.\r\n2.7.2\tBeschleunigung von Planungsverfahren\r\nDem Netzausbau stehen auch rechtliche und bürokratische Hürden im Weg, die der Bund ausräumen muss. Das ist Anliegen des TK-Netzausbau-Beschleunigungsgesetzes, zu dem seit August 2023 ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vorliegt. Bislang erreicht die Bundesregierung dazu keinen Konsens. Das Gesetz sollte dem Bundestag rasch und mit einem umfassenden Katalog an Erleichterungen zugeleitet werden, die unter anderem die im Folgenden aufgeführten Aspekte betreffen.\r\nÜberragendes öffentliches Interesse an digitaler Netzinfrastruktur feststellen\r\nIn das Telekommunikationsgesetz (TKG) und einschlägige planungsrechtliche Regelwerke muss aufgenommen werden, dass Errichtung, Ausbau und Betrieb der digitalen Netzinfrastruktur und dazugehöriger Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und \r\nsomit bei planungsrechtlichen Abwägungsprozessen besonders zu berücksichtigen sind.\r\nVoraussetzungen bloßer Anzeigepflicht für geringfügige Baumaßnahmen klarstellen\r\nNach § 127 Abs. 4 TKG löst eine „geringfügige bauliche Maßnahme“ lediglich eine Anzeigepflicht aus. Das läuft bisher weitgehend ins Leere. Ein Katalog von Regelbeispielen soll künftig verdeutlichen, wann geringfügige Baumaßnahmen nur angezeigt werden müssen. Eine Verankerung im Gesetz selbst brächte allerdings das Risiko mit sich, dass der Katalog als abschließend angesehen wird, so dass die Aufnahme in eine zeitnah zu erstellenden Verordnung vorzugswürdig erscheint.\r\n \r\nFrist für Zustimmungsfiktionen verkürzen\r\nDie Zustimmungsfiktion des § 127 Abs. 3 TKG zur Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationslinie sollte von drei Monaten plus Verlängerungsmöglichkeit auf einheitlich zwei Monate nach Antragseingang verkürzt werden; zudem sollten die Bedingungen für die Fiktion im Sinne höherer Rechtssicherheit überarbeitet werden.\r\nEinsichtsrecht in Grundbücher schaffen\r\nEin wesentlicher Zeitfaktor bei der Standortsuche für TKG-Anlagen ist die Ermittlung der Eigentümer von Grundstücken. Um Verfahren zu beschleunigen, sollten Anlagenentwickler ein Recht auf Einsichtnahme in das Grundbuch erhalten.\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Benedikt Rüchardt\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-252\r\nbenedikt.ruechardt@vbw-bayern.de\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Studie\r\nBreitbandbedarf der bayerischen \r\nUnternehmen 2023 – \r\nleitungsgebunden und mobil\r\n\r\nEine vbw Studie, erstellt von der GMS Dr. Jung GmbH, Hamburg\r\nwww.vbw-bayern.de/Shortcut, wenn vorhanden\r\nStand: März 2024\t\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nDie digitalen Netze in Bayern werden immer besser, aber der Ausbaudruck bleibt hoch.\r\nIn den Netzausbau wird laufend erheblich investiert, und die bayerischen Unternehmen nutzen immer höhere Bandbreiten. Gigabit- und Glasfaseranschlüsse nehmen deutlich zu, auch kleinere Unternehmen ziehen spürbar nach. Von mobiler Technik sehen sich bereits heute alle Unternehmen abhängig, und sie rechnen damit, dass das Mobilfunknetz in den nächsten Jahren für sie noch wichtiger wird.\r\n\r\nAllerdings steigen die Zufriedenheitswerte mit den Festnetzanbindungen nur leicht und die Zufriedenheit mit den Mobilfunknetzen ging 2023 im Vergleich zum Vorjahr sogar etwas zurück. Das liegt sicher auch daran, dass, wie unsere Studie zeigt, in den Unternehmen \r\nimmer öfter datenintensive Technologien genutzt werden.\r\n\r\nEs ist positiv zu bewerten, dass die Befragungsergebnisse erneut Fortschritte bei der digita-len Transformation zeigen, gerade auch bei anspruchsvolleren Anwendungen. Ob es um Fernwartung geht, um Augmented Reality oder um Künstliche Intelligenz – immer mehr Unternehmen aus Bayerns Industrie-Dienstleistungsverbund machen davon Gebrauch.\r\n\r\nDas fordert die digitalen Netze heraus, und dem müssen sie standhalten. Nach wie vor \r\nsehen allerdings gut zwei Drittel der Unternehmen Geschäft und Prozesse durch Netzdefizi-te beeinträchtigt. Um die Standortqualität zu sichern und Innovationen zu ermöglichen, bleibt es daher außerordentlich wichtig, im Glasfaser- und im 5G-Mobilfunknetz Lücken \r\nzu schließen und schnell die gesamte Fläche Bayerns abzudecken.\r\nBertram Brossardt\r\n12. März 2024\r\n\r\n \r\nInhalt\r\n1\tZusammenfassung\t2\r\n1.1\tBreitbandbedarf leitungsgebunden\t2\r\n1.2\tEntwicklungsbedarf im Mobilfunknetz bleibt hoch\t2\r\n1.3\tAnspruchsvollere Anwendungen treiben den Bandbreitenbedarf\t3\r\n1.4\tDigitaler Innovations- und Vernetzungsgrad\t4\r\n2\tBreitbandbedarf und -qualitäten\t5\r\n2.1\tBandbreite – Ausstattung und Bedarf\t5\r\n2.2\tZufriedenheit mit der derzeit verfügbaren Bandbreite\t7\r\n2.3\tNutzung von VHC-Anschlüssen\t8\r\n2.4\tNachteile durch unzureichende Breitbandverbindungen\t8\r\n3\tEntwicklungsbedarf im Mobilfunknetz\t10\r\n3.1\tMobilfunknetz – Nutzung und Abhängigkeit\t10\r\n3.2\tZufriedenheit mit dem Mobilfunknetz\t12\r\n3.3\tNegative Auswirkungen unzureichender Mobilfunknetze\t13\r\n3.4\tOrte, an denen negative Auswirkungen besonders ausgeprägt sind\t14\r\n3.5\tBedarf, Nutzen und Probleme bei 5G\t15\r\n4\tGründe für steigenden Bandbreitenbedarf\t19\r\n5\tDigitaler Innovations- und Vernetzungsgrad\t22\r\n5.1\tNutzung digitaler Technologien und Softwarelösungen\t22\r\n5.2\tNutzung von Cloud-Anwendungen\t24\r\n5.3\tAnwendungsszenarien im Internet der Dinge und Dienste\t27\r\nAnsprechpartner/Impressum\t28\r\n\r\n \r\n1\tZusammenfassung\r\nBandbreitenbedürfnisse und ihre voraussichtliche Entwicklung \r\nDiese Studie untersucht Ansprüche der bayerischen Unternehmen an die digitalen Netze auf Basis einer repräsentativen Unternehmensbefragung, die vom 20. Oktober bis zum \r\n17. November 2023 unter 648 Unternehmen des Industrie-Dienstleistungsverbundes statt-fand. \r\n1.1\tBreitbandbedarf leitungsgebunden\r\nDie vertraglich vereinbarten Bandbreiten der Unternehmen sind im Vergleich zur Vorjah-resumfrage der vbw deutlich gestiegen. Mittlerweile nutzen 43 Prozent der Unternehmen Datenübertragungsraten ab 100 Mbit/s. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern sind schon zu 79 Prozent, Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitern zu 94 Prozent bei Bandbreiten ab 500 Mbit/s. Letztere verwenden zu 73 Prozent schon Raten ab einem Gbit/s. 62 Prozent der Unternehmen, die bereits Bandbreiten von 100 Mbit/s oder mehr benutzen, geben an, einen Glasfaseranschluss zu nutzen. Besonders geprägt wird diese Entwicklung von den Unternehmen ab 50 Mitarbeitern.\r\n\r\n63 Prozent der Unternehmen gehen von einem bis 2026 weiter steigenden Bandbreitenbe-darf aus, 34 Prozent sehen gleichbleibenden Bedarf. Der Anteil der Unternehmen, die von einem steigenden Bedarf ausgehen, ist im Vergleich zum letzten Jahr deutlich (28 Prozent-punkte) angestiegen. 85 Prozent der Unternehmen erwarten für 2026 einen Bandbreiten-bedarf von über 100 Mbit/s und 47 Prozent einen von über 500 Mbit/s. Die Zufriedenheit der Unternehmen mit der verfügbaren Bandbreite ist gegenüber 2022 leicht gestiegen. \r\n1.2\tEntwicklungsbedarf im Mobilfunknetz bleibt hoch\r\nNahezu alle Unternehmen (99,6 Prozent) sind auf mobile Technik und Datenverbindungen angewiesen. 98,7 Prozent erwarten eine weiter steigende Relevanz des Themas bis 2026. Der Anteil der Mitarbeiter mit internetfähigen Mobilgeräten ist erneut gestiegen (um vier Prozentpunkte).\r\n\r\nDer bis 2021 festgestellte Aufwärtstrend bei der Zufriedenheit mit dem Mobilfunknetz setzte sich wie schon 2022 auch 2023 nicht fort. In allen vier betrachteten Bereichen – Netzverfügbarkeit für Telefonanrufe und Datenverbindungen, Geschwindigkeit und Zuver-lässigkeit von Verbindungen – sinken die Zufriedenheitswerte weiter um bis zu sieben Pro-zentpunkte. \r\n\r\nDer Anteil der durch ein unzureichendes Mobilnetz beeinträchtigten Unternehmen ist von 2022 zu 2023 nahezu gleichgeblieben. Am stärksten wirken solche Einschränkungen auf kleineren Straßen außerhalb von Ortschaften (66 Prozent). Es folgen Regionalbahnstrecken (65 Prozent), das Homeoffice (57 Prozent), Autobahnen (45 Prozent), andere Fernverkehrs-strecken der Bahn (40 Prozent) und Grenzregionen (39 Prozent) sowie Hotels- und Gast-stätten (22 Prozent). Im Vorjahresvergleich nahezu gleichbleibende Einschränkungen wer-den wahrgenommen am eigenen Unternehmensstandort (37 Prozent) sowie auf ICE-Strecken (29 Prozent). Geschlossene Ortschaften wurden erstmals abgefragt; das Maß der Beeinträchtigungen liegt hier mit 59 Prozent vergleichsweise hoch.\r\n\r\nIn 57 Prozent der Unternehmen sind die Mitarbeiter bereits mit 5G-fähigen Mobilgeräten ausgestattet, das sind zwölf Prozentpunkte mehr als 2022. Die Unternehmen verbinden mit der 5G-Technik grundsätzliche Vorteile wie eine höhere Mindestdatenrate (70 Prozent) und niedrige Latenzzeiten (58 Prozent) – auch in diesen Kategorien ist ein Aufwärtstrend zu beobachten. Datenraten im Spitzenbereich bis zu zehn Gbit/s (45 Prozent) spielen eine kleinere Rolle als im Vorjahr. Niedriger Energieverbrauch (24 Prozent) ist immer noch der am seltensten, aber doch etwas stärker als im Vorjahr genannte Vorteil. Die genannten Vorteile kommen auch bei der Hälfte der Nutzer schon konkret an (51 Prozent, gegenüber 2022 fast unverändert).\r\n\r\nElf Prozent der Unternehmen geben an, bereits Produkte und Dienstleistungen anzubieten oder zu entwickeln, die 5G nutzen, vier Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. 43 Prozent planen oder diskutieren entsprechende Entwicklungen – ein deutlicher Anstieg von zehn Prozentpunkten gegenüber 2022. Aus Sicht der übrigen Unternehmen sprechen vor allem Bedenken zur Datensicherheit (62 Prozent), fehlendes Budget (50 Prozent), fehlende \r\nAnwendungsmöglichkeiten (44 Prozent), fehlende Standards (36 Prozent) oder ein noch unklarer Nutzen (16 Prozent) dagegen. Im Vergleich zu Vorjahren haben sich die angebots-bezogenen Nutzungsperspektiven der 5G-Technologie damit weiter konkretisiert. \r\n1.3\tAnspruchsvollere Anwendungen treiben den Bandbreitenbedarf\r\nAls konkrete Gründe für steigenden Bandbreitenbedarf dominieren neue technische Optio-nen. In absteigender Reihenfolge (von 56 bis 39 Prozent) werden von den Unternehmen Fernwartungen und -zugriffe, mobile Anwendungen und Plattformen, kollaborative Nut-zung von Daten, Big Data-Analysen, Predictive Analytics und Zugriff auf Datenbanken \r\nsowie die Datenaufbereitung, -bereitstellung und -speicherung genannt. Allerdings bleiben auch allgemeinere, teilweise schon sehr gut eingeführte Themen nach wie vor Ursache steigenden Bandbreitenbedarfs. Von 33 bis 21 Prozent der Unternehmen genannt werden hier Bild- und Videodaten, Streaming, Industrie 4.0-Anwendungen, Datenvisualisierung und Echtzeitanwendungen. In allen Kategorien sind diese Werte im Vorjahresvergleich \r\ngestiegen.\r\n1.4\tDigitaler Innovations- und Vernetzungsgrad\r\nDie Tätigkeit im Homeoffice ist nicht sonderlich signifikant leicht gesunken (von 96 auf \r\n94 Prozent), für Videokonferenzen gilt das Gleiche (von 93 auf 90 Prozent). Auf anderen Feldern könnten sich zukünftig größere Änderungen ergeben: Auf Serviceportale für Kun-den setzen schon heute 56 Prozent der Unternehmen, 28 Prozent planen das oder können es sich vorstellen. Mit der Auswertung großer Datenmengen arbeiten zwar erst 26 Prozent der Unternehmen, aber jeweils ähnlich viele planen dies (24 Prozent) oder können es sich vorstellen (22 Prozent). Virtual oder Augmented Reality wird erst bei neun Prozent der \r\nUnternehmen eingesetzt, aber 21 Prozent verfolgen schon entsprechende Planungen, wei-tere 26 Prozent können es sich vorstellen. Bei Künstlicher Intelligenz liegen diese Werte bei fünf, elf und 23 Prozent. Bei allen digitalen Technologien außer dem Homeoffice und Vide-okonferenzen ist das Interesse an der Nutzung im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.\r\n\r\nVernetzte Gegenstände – das „Internet der Dinge und Dienste“ – werden immer wichtiger. 74 Prozent der Unternehmen sind hier mit mindestens einer Anwendung dabei, mit Pla-nern und denen, die sich das vorstellen können, ergeben sich 100 Prozent. Auch hier kon-kretisieren sich die Nutzungsperspektiven weiter. Die häufigsten Nennungen hierzu sind Portale oder Plattformen zur Interaktion mit Geschäftspartnern (86 Prozent genutzt, \r\ngeplant oder vorstellbar) und die Vernetzung von Produkten mit Hersteller und Handel \r\n(67 Prozent genutzt, geplant oder vorstellbar). Am seltensten wurden intelligente Fabriken und autonome Systeme im Unternehmen genannt (48 und 47 Prozent genutzt, geplant oder vorstellbar). \r\n\r\nAuch Cloud-Anwendungen prägen das Geschehen deutlich. Verschiedene Varianten \r\nwerden bereits von 13 (Outsourcing ganzer Geschäftsbereiche) bis 50 Prozent der Unter-nehmen (unternehmenseigene Cloud-Dienste) genutzt. Dazwischen liegt die Inanspruch-nahme externer Anbieter digitaler Infrastruktur (43 Prozent) und externer Software (38 Prozent). Ein Vergleich zur Vorjahresergebnissen lässt annehmen, dass sich auch \r\nPlanungen und Nutzungen von Cloud-Anwendungen weiter konkretisieren.\r\n\r\nNaturgemäß finden sich all diese Entwicklungen zunächst stärker in größeren Unternehmen – aber ein Blick ins Detail zeigt, dass sie zunehmend auch von Unternehmen in kleineren Segmenten angegangen werden. Die Anwenderzahlen und damit auch die Netzabhängig-keiten dürften in absehbarer Zeit in aller Breite deutlich steigen, selbst wenn ein Teil der Unternehmen entsprechende Überlegungen wieder einstellt.\r\n\r\n2\tBreitbandbedarf und -qualitäten \r\n63 Prozent rechnen mit stark steigendem Bandbreitenbedarf\r\nEin wesentliches Ziel der bereits zum siebten Mal durchgeführten Untersuchung ist die \r\nErmittlung des derzeit verfügbaren Breitbandanschlusses und des zukünftigen Bandbrei-tenbedarfs der bayerischen Unternehmen. Die (Un-)Zufriedenheit mit der aktuell verfügba-ren Bandbreite und negative Auswirkungen unzureichender Breitbandverbindungen \r\nliefern weitere Anhaltspunkte für zukünftige Bandbreitenbedarfe. Dabei spielt auch die Verfügbarkeit von Very-High-Capacity-Anschlüssen (VHC) und Bandbreiten von mehr als einem Gbit/s eine Rolle, die in der diesjährigen Studie zum fünften Mal untersucht wird.\r\n2.1\tBandbreite – Ausstattung und Bedarf\r\nIm Vergleich zum Vorjahr hat sich die Ausstattung bayerischer Unternehmen mit schnellen Breitbandanbindungen erneut deutlich verbessert (Abbildung 1). Bandbreiten von über 500 Mbit/s werden von deutlich mehr Unternehmen gebucht (18 Prozent, Vorjahr neun Prozent). Auch Anbindungen von über einem Gbit/s nehmen zu (sieben Prozent, Vorjahr vier Prozent). Dementsprechend nimmt die Buchung kleinerer Bandbreiten ab. Besonders geprägt wird die Entwicklung von den Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, der Bestand hin-gegen von den kleineren.\r\n\r\nAbbildung 1\r\nVertraglich vereinbarte Bandbreite 2021 bis 2023\r\nAnteil der Unternehmen\r\n \r\nDifferenzen zu 100 Prozent: Weiß nicht / keine Angabe (ein bis vier Prozent)\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nDie Entwicklung hin zu höheren Bandbreiten zeigt sich durchgängig bei allen Unterneh-mensgrößenklassen. Besonders betrifft das größere und große Unternehmen: Mittlerweile nutzen 94 Prozent der Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern Bandbreiten von über 500 Mbit/s, 73 Prozent sogar schon Anbindungen von über einem Gbit/s. Bei Unter-nehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern ist der Anteil der Bandbreiten von einem Gbit/s zwar deutlich geringer, gegenüber 2022 aber auf fast den dreifachen Anteil gewachsen (von \r\n17 auf 46 Prozent). Auch Anbindungen von 500 Mbit/s bis ein Gbit/s sind von 25 auf 34 Prozent gestiegen, womit nur noch 20 Prozent der Unternehmen dieser Gruppe mit Band-breiten unter 500 Mbit/s arbeiten – nahezu eine Halbierung.\r\n\r\nIm industriellen Sektor gaben mit sechs Prozent der Unternehmen zwei Prozentpunkte \r\nweniger als 2022 an, hohe Bandbreiten von über einem Gbit/s zu nutzen. Angesichts der Grenzen statistischer Methoden ist das allerdings keine signifikante Veränderung. Im Dienstleistungssektor stieg dieser Anteil deutlich von zwei auf sieben Prozent. Die Verwen-dung von Bandbreitenverbindungen zwischen 500 Mbit/s und einem Gbit/s nahm im \r\nindustriellen Sektor spürbar zu (von elf auf 18 Prozent), im Dienstleistungssektor war das noch etwas stärker ausgeprägt (neun auf 18 Prozent). Bandbreiten von 100 Mbit/s bis 500 Mbit/s nutzt der industrielle Sektor gegenüber 2022 weniger (von 24 auf 14 Prozent), eine entsprechende Entwicklung im Dienstleistungssektor ist kaum signifikant (von 22 auf \r\n20 Prozent). Der Anteil niedrigerer Bandbreiten von bis zu 100 Mbit/s stieg im Industrie-sektor erstmal und wenig signifikant wieder an (von 55 auf 59 Prozent), im Dienstleis-tungssektor sinkt er deutlicher von 63 auf 51 Prozent. Diese Zahlen verstehen sich vor dem Hintergrund der in der Masse doch sehr kleinen Unternehmen.\r\n\r\nAbbildung 2\r\nVertraglich vereinbarte Bandbreite und Bedarf in drei Jahren\r\nAnteil der Unternehmen nach Größenklassen (Beschäftigtenanzahl)\r\n \r\nDifferenzen zu 100 Prozent: Weiß nicht / keine Angabe (ein bis fünf Prozent)\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nAuch für die nächsten drei Jahre prognostizieren die Unternehmen Bedarfszuwachs insbe-sondere bei Bandbreiten über 100 Mbit/s. Niedrigere Bandbreiten werden deutlich seltener als heute als ausreichend betrachtet (zwölf Prozent der Unternehmen (SOLL 2026) – nach 53 Prozent (IST 2023) und 61 Prozent (IST 2022). Der Bedarf an Anbindungen von über 100 bis 500 Mbit/s steigt auf mehr als das Doppelte (von 18 Prozent IST auf 39 Prozent SOLL), der an Anbindungen von über 500 Mbit/s verdoppelt sich nahezu (von 25 Prozent IST auf 47 Prozent SOLL) (Abbildung 2).\r\n\r\nIm direkten Vergleich der aktuellen Bandbreitennutzung mit der für 2026 als erforderlich angenommenen Bandbreite zeigt sich bei knapp zwei Dritteln (63 Prozent) der bayerischen Unternehmen ein steigender Bedarf. Bei 34 Prozent ist das nicht der Fall. Somit hat sich der Anteil der Unternehmen mit steigenden Bedarfen im Vergleich zur Vorjahresuntersuchung fast verdoppelt, der Anteil für den gleichbleibenden Bedarf hat sich halbiert. Angesichts der ähnlich wie im Vorjahresbericht gemessenen Schwächen dürfte sich das durch digitale In-novation in den Unternehmen erklären, auf die Kapitel 5 näher eingeht.\r\n2.2\tZufriedenheit mit der derzeit verfügbaren Bandbreite\r\nInsgesamt steigt seit dem Jahr 2019 die Zufriedenheit der Unternehmen mit der verfügba-ren Bandbreite. Von der Gruppe der Unternehmen, die für sich einen steigenden Breit-bandbedarf sehen, sind 49 Prozent mit der aktuellen Versorgung sehr oder eher zufrieden. Dies entspricht dem Wert von 2022. Dagegen sind unter den Unternehmen, die von gleich-bleibendem Bedarf ausgehen, nach im Vorjahr 72 Prozent jetzt 95 Prozent sehr oder eher zufrieden, so dass die kumulierten Werte trotz des größeren Anteils der Unternehmen mit steigendem Bedarf nahezu unverändert bleiben. (Abbildung 3).\r\n\r\nAbbildung 3\r\nZufriedenheit mit verfügbarer Bandbreite\r\nAnteil der Unternehmen nach Entwicklung des Bandbreitenbedarfs\r\n \r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\n2.3\tNutzung von VHC-Anschlüssen\r\nBei VHC-Netzen (Very High Capacity) handelt es sich um Kommunikationsnetze, die kom-plett aus Glasfaserkomponenten bestehen oder zumindest im Download eine ähnliche Netzleistung erbringen können. 62 Prozent der Unternehmen, die bereits Datenübertra-gungsraten von mindestens 100 Mbit/s vereinbart haben, sind an ein solches VHC-Netz \r\nangebunden. Bei Unternehmen mit 50 bis 249 bzw. mehr als 250 Mitarbeitern gilt das \r\nsogar für 76 bzw. 78 Prozent. In den Gruppen kleinerer Unternehmen haben jeweils über \r\n60 Prozent eine VHC-Anbindung (Abbildung 4). Alle Werte liegen über denen im Vorjahr.\r\n\r\nAbbildung 4\r\nAnbindung an das VHC-Netz vorhanden\r\nAnteil der Unternehmen nach Größenklassen (Beschäftigtenzahl)\r\n \r\n*Basis: Alle Unternehmen\r\n**Basis: Unternehmen mit vertraglich vereinbarten Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\nIm industriellen Sektor nahm der Anteil der VHC-Anbindungen 2023 im Vergleich zu 2022 von 54 auf 74 Prozent zu, im Dienstleistungssektor von 48 auf 59 Prozent. Von den Unter-nehmen des verarbeitenden Gewerbes mit Bezug zur Metall- und Elektroindustrie (Wirt-schaftszweig C, nur Metall und Elektro (M+E)) geben 78 Prozent an, eine VHC-Anbindung zu besitzen. Betrachtet man das verarbeitende Gewerbe (Wirtschaftszweig C) ohne die M+E-Industrie, so geben hingegen nur 39 Prozent der Unternehmen an, an das VHC-Netz angebunden zu sein.\r\n2.4\tNachteile durch unzureichende Breitbandverbindungen \r\nUnternehmen, die mit der verfügbaren Bandbreite nicht zufrieden sind, wurden gefragt, ob sich ihre unzureichende Internetverbindung tatsächlich nachteilig auswirkt, etwa hinsicht-lich der Produktivität, gegenüber Konkurrenten oder in den Beziehungen zu den Kunden. Dabei zeigte sich im Vergleich zum Vorjahr ein etwas kleinerer Anteil beeinträchtigter Un-ternehmen (68 nach im Vorjahr 72 Prozent). Unternehmen im Dienstleistungssektor sind am wenigsten betroffen, im industriellen Sektor schneidet die M+E Industrie am \r\nbesten ab (Abbildung 5). Nicht abgefragt wurde allerdings, ob die Unternehmen mit der gebuchten Bandbreite die verlegte Kapazität bereits ausreizen.\r\n\r\nAbbildung 5\r\nNegative Auswirkungen unzureichender Breitbandverbindungen\r\nAnteil der Unternehmen nach Wirtschaftssektor\r\n \r\nDifferenzen zu 100 Prozent: Weiß nicht / keine Angabe (zwei bis fünf Prozent)\r\nBasis: mit verfügbarer Bandbreite eher zufriedene / eher unzufrieden / sehr unzufriedene Unternehmen\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nWie schon im Vorjahr zeigt ein tieferer Blick in die Daten, dass der Anteil der durch unzu-reichende Breitbandverbindungen beeinträchtigten Unternehmen mit steigender Unter-nehmensgröße abnimmt. Am häufigsten betroffen sind demnach die Kleinst- und Kleinun-ternehmen (69 Prozent). Wenig überraschend geht die Wahrnehmung negativer Konse-quenzen überdurchschnittlich oft mit einer niedrigen vertraglich vereinbarten Bandbreite einher und umgekehrt.\r\n3\tEntwicklungsbedarf im Mobilfunknetz\r\nAbhängigkeiten nehmen weiter zu, die Zufriedenheit ist leicht rückläufig\r\nNeben stationären Breitbandanschlüssen gehören auch mobile Internetzugänge fest zum Alltag. Sie sind aus dem allgemeinen Tagesgeschäft der bayerischen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Eine unzureichende Netzabdeckung oder eine zu langsame Datenver-bindung kann die interne Organisation, die Kundenbeziehungen und das normale Tagesge-schäft − etwa in der Produktion – beeinträchtigen. Gute Qualitäten verbessern unterneh-merische Perspektiven. \r\n3.1\tMobilfunknetz – Nutzung und Abhängigkeit\r\nWie die Unternehmensbefragungen seit 2016 gezeigt haben, nutzt ein Großteil der bayeri-schen Unternehmen Mobilfunkverbindungen, um auch abseits des Unternehmensstandor-tes Zugang zum Internet zu erhalten. Einen Anhaltspunkt für die Nutzung des Mobilfunk-netzes und gleichzeitig für die Dimension möglicher Probleme liefert der Anteil der Mitar-beiter im Unternehmen, die für berufliche Zwecke mit einem mobilen, internetfähigen \r\nGerät (z. B. Smartphone, Notebook oder Tablet) ausgestattet sind.\r\n\r\nAbbildung 6\r\nDurchschnittlicher Mitarbeiteranteil mit internetfähigem mobilem Gerät\r\nAnteil der Unternehmen nach Wirtschaftssektor\r\n \r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nDerzeit liegt der Anteil der Mitarbeiter, die in den befragten Unternehmen zu beruflichen Zwecken über ein internetfähiges mobiles Gerät verfügen, bei 87 Prozent – vier Prozent-punkte mehr als im Vorjahr. Im industriellen Sektor sind die Mitarbeiter mit 87 Prozent mittlerweile ähnlich oft mit einem internetfähigen mobilen Gerät ausgestattet wie im Dienstleistungssektor (88 Prozent).\r\n\r\nDie Ausstattungsanteile innerhalb des verarbeitenden Gewerbes liegen etwas unterhalb des Durchschnitts im industriellen Sektor, sind jedoch im Vergleich zur Vorjahresumfrage ebenfalls deutlich angewachsen (von 72 auf 85 Prozent). Der Anstieg fiel in der Metall- und Elektroindustrie mit einer Zunahme um fünf Prozentpunkte dieses Jahr etwas weniger stark aus (von 77 auf 82 Prozent, Abbildung 6).\r\n\r\nUnabhängig von der Mitarbeiterausstattung kann ein Unternehmen in unterschiedlichem Ausmaß auf die Verfügbarkeit mobiler Technik und schneller mobiler Datenverbindungen angewiesen sein. Unternehmen, die Außendienstmitarbeiter beschäftigen, sind darauf \r\nstärker angewiesen als solche, bei denen Beschäftigte hauptsächlich im Betrieb tätig sind. Die Abhängigkeit von mobiler Technik und schnellen Datenverbindungen erreicht in der Befragung des Jahres 2023 ein neues Rekordhoch: Erstmalig liegt der Wert bei 100 Prozent der befragten Unternehmen (Summe aus „sehr“ oder „eher“ angewiesen, Abbildung 7).\r\n\r\nAbbildung 7\r\nAbhängigkeit von mobiler Technik und schnellen Datenverbindungen\r\nAnteil der Unternehmen\r\n \r\nDifferenzen zu 100: Weiß nicht / keine Angabe (ein bis zwei Prozent)\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nAufgrund der insgesamt hohen Abhängigkeit aller bayerischen Unternehmen lassen sich keine signifikanten Unterschiede zwischen verschiedenen Unternehmensgrößenklassen erkennen.\r\n\r\nÄhnlich wie im stationären Bereich stellt sich auch im Hinblick auf das Mobilfunknetz die Frage, ob die Unternehmen mit den vorhandenen technischen Voraussetzungen hinsicht-lich Netzverfügbarkeit und Geschwindigkeit der Datenverbindungen auch weiterhin aus-kommen. Das Umfrageergebnis zeigt, dass Lücken nicht hingenommen werden sollten: Für das Jahr 2026 gehen 99 Prozent aller befragten Unternehmen davon aus, noch stärker als heute auf die Verfügbarkeit mobiler Technik und schneller mobiler Datenverbindungen \r\nangewiesen zu sein. Lediglich ein Prozent aller Unternehmen sieht bis dahin keine höhere Relevanz (Abbildung 8).\r\n\r\nAbbildung 8\r\n2026 höhere Relevanz mobiler Technik und schneller Datenverbindungen\r\nAnteil der Unternehmen nach Größenklassen (Beschäftigtenanzahl)\r\n \r\nDifferenzen zu 100: Weiß nicht / keine Angabe (null bis ein Prozent)\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\n3.2\tZufriedenheit mit dem Mobilfunknetz\r\nIm Hinblick auf die Zufriedenheit mit dem Mobilfunknetz lässt sich zwischen verschiedenen Dimensionen differenzieren: Der grundsätzlichen Netzabdeckung bzw. -verfügbarkeit bei Telefonanrufen und Datenverbindungen, sowie der Geschwindigkeit der Datenverbindun-gen bei vorhandenem Netz. Seit 2021 wird auch die Zuverlässigkeit der Datenverbindungen abgefragt. Die hier erhobenen Ergebnisse können dazu allerdings nur Anhaltspunkte bie-ten, da die befragten Ansprechpartner in den Unternehmen lediglich Bewertungen für die Zufriedenheit der Gesamtheit aller Mitarbeiter aus ihrer eigenen Perspektive abgeben kön-nen.\r\n\r\n \r\nAbbildung 9\r\nZufriedenheit mit dem Mobilfunknetz\r\nAnteil der Unternehmen\r\n \r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nAnders als beim Festnetz ist die Zufriedenheit mit dem Mobilfunknetz in allen hier unter-suchten Bereichen wie im Vorjahr leicht rückläufig (Abbildung 9). Bei der Netzverfügbarkeit für Telefonanrufe sinkt sie geringfügig um zwei Prozentpunkte auf 56 Prozent der \r\nBefragten, bei der Netzverfügbarkeit von Datenverbindungen nimmt sie um vier Prozent-punkte auf 43 Prozent ab. Ebenso sinkt sie bei der Datengeschwindigkeit (minus drei Punk-te auf 40 Prozent) und bei der Zuverlässigkeit der Datenverbindungen (minus einen Punkt auf 45 Prozent). Gleichzeitig gilt, dass trotz deutlich gestiegener Anforderungen \r\nzumeist höhere und bei der Netzverfügbarkeit von Datenverbindungen zumindest ver-gleichbare Zufriedenheitswerte wie vor der Pandemie erreicht werden.\r\n3.3\tNegative Auswirkungen unzureichender Mobilfunknetze\r\nDer Anteil der Unternehmen, die sich durch unzureichende Netzabdeckung oder eine zu geringe Geschwindigkeit mobiler Datennetze beeinträchtigt sehen, bleibt 2023 auf hohem Niveau (69 Prozent, Abbildung 10). Er liegt auch deutlich über dem Wert in der erstmaligen Erhebung aus dem Jahr 2016 (43 Prozent). \r\n\r\n \r\nAbbildung 10\r\nNegative Beeinflussung durch unzureichendes Mobilfunknetz\r\nAnteil der Unternehmen (Mehrfachnennungen möglich). Durch Pfeile betont: Veränderung von [2019] auf 2023. Die Veränderungen von 2022 (rechter Rand) zu 2023 sind deutlich weniger signifikant.\r\n Quelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nAm häufigsten bereitet ein unzureichendes Mobilfunknetz den Unternehmen in Kundenbe-ziehungen und im normalen Tagesgeschäft Probleme (43 und 42 Prozent), erheblich mehr als noch im Jahr 2019, jedoch weniger als im Vorjahr. Von Beeinträchtigung der\r\ninternen Zusammenarbeit und Arbeitsorganisation sowie von negativem Einfluss auf die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen berichten rund 34 Prozent der Unternehmen – im Jahr 2019 lag dieser Wert noch bei 16 Prozent, 2022 dann bei 39 Prozent. Mit Ausnah-me des normalen Tagesgeschäfts, das erst seit 2019 überprüft wird, fallen die Anteile der beeinträchtigten Unternehmen in jedem einzelnen Bereich inzwischen oftmals mehr als doppelt so hoch aus wie in der ersten Erhebung 2016 (Abbildung 10). \r\n3.4\tOrte, an denen negative Auswirkungen besonders ausgeprägt sind\r\nSofern Mitarbeiter durch eine zu geringe Geschwindigkeit mobiler Datenverbindungen \r\noder eine unzureichende Netzabdeckung beeinträchtigt werden, findet dies wie schon im Vorjahr am häufigsten auf Straßen außerhalb von Ortschaften statt. Allerdings geben das nach 70 nurmehr 66 Prozent der Unternehmen an. Der Wert für Autobahnen ist mit \r\n45 Prozent (nach 46 Prozent im Vorjahr) fast gleichgeblieben.\r\n\r\nAm zweithäufigsten werden – mit einem beachtlichen Zuwachs um acht Prozentpunkte – Regionalverkehrsstrecken der Bahn genannt. Der Wert für ICE-Strecken liegt mit 29 Prozent nur einen Punkt über dem Vorjahr. Die Problemwahrnehmung auf anderen Fernverkehrs-strecken der Bahn hat allerdings mit 14 Prozentpunkten (von 26 auf 40 Prozent) \r\nbesonders stark angezogen. Die Anstiege könnten damit zu tun haben, dass die Einführung des Deutschland-Tickets im Mai 2023 jenseits des ICE-Netzes zu höherer Inanspruchnahme führte.\r\n\r\nDie erstmals abgefragten geschlossenen Ortschaften wurden mit 59 Prozent am dritthäu-figsten genannt. Das Arbeiten im Homeoffice bzw. Mobile Office wird nur noch am viert-häufigsten genannt; der Wert ist gegenüber dem Jahr 2022 um sieben Prozentpunkte auf sieben Prozent abgefallen (Abbildung 11).\r\n\r\nGrenzregionen werden nun wieder seltener genannt als im Vorjahr (von 46 auf 39 Prozent). Der eigene Unternehmensstandort wird 2023 wie 2022 zu 37 Prozent genannt. In Hotels und Gaststätten sind die Probleme rückläufig (von 24 auf 22 Prozent), sie nähern sich dem Vorpandemieniveau (19 Prozent) an (Abbildung 11).\r\n\r\nAbbildung 11\r\nOrte mit Beeinträchtigung durch das Mobilfunknetz\r\nAnteil der Unternehmen mit Beeinträchtigungen (Mehrfachnennungen möglich)\r\n \r\nBasis: Unternehmen, bei denen Mitarbeiter beeinträchtigt sind; Klammern: Werte {2022}, (2021), [2020]\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\n3.5\tBedarf, Nutzen und Probleme bei 5G\r\nIn der aktuellen Befragung gaben 57 Prozent der Unternehmen an, dass die Mitarbeiter mit 5G-fähigen Mobilgeräten ausgestattet sind. Weitere 25 Prozent planen eine entsprechende Ausstattung. Am höchsten liegen die Ausstattungszahlen erstmals bei Kleinstunterneh-men. Diese Werte sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Demgegenüber beab-sichtigt nur noch knapp jedes sechste Unternehmen keine Ausstattung der Mitarbeiter mit 5G-fähigen Mobilgeräten (Abbildung 12). \r\n\r\nAbbildung 12\r\nAusstattung der Mitarbeiter mit 5G-fähigen Mobilfunkgeräten\r\nAnteil der Unternehmen, deren Mitarbeiter bereits mit 5G-fähigen Mobilgeräten und entsprechenden Tarifen ausgestattet sind\r\n \r\nDifferenzen zu 100 Prozent: Weiß nicht / keine Angabe (null bis sieben Prozent)\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nDie Unternehmen, die 5G-Geräte einsetzen oder das planen, beantworten die Frage nach damit verbundenen Vorteilen wie folgt:\r\n\r\nAbbildung 13\r\nWichtigste Aspekte bei 5G\r\nAnteil der Unternehmen, die verschiedene Vorteile mit 5G verbinden (Mehrfachnennungen möglich)\r\n \r\nBasis: Unternehmen, deren Mitarbeiter bereits mit 5G-fähigen Mobilfunkgeräten und entsprechenden Tarifen ausgestattet sind oder die das planen\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nDie Wertschätzung einer höheren überall verfügbaren Mindestdatenrate (70 Prozent), niedriger Latenzzeiten (58 Prozent) und – auf niedrigerem Niveau – eines niedrigeren \r\nEnergieverbrauchs (24 Prozent der Unternehmen) von 5G hat gegenüber dem Vorjahr \r\nzugenommen. Dagegen legen auf Datenraten im Spitzenbereich von bis zu 10 GBit/s mit 45 Prozent etwas weniger Unternehmen Wert als noch 2022.\r\n\r\nMit Hilfe des 5G-Standards können Unternehmen Produkte, Dienstleistungen oder Prozes-se entwickeln, die auf besonders hohe, überall verfügbare Mindestdatenraten angewiesen sind. Die neuen Ergebnisse zeigen, dass 42 Prozent der Unternehmen Entsprechendes pla-nen, diskutieren oder sich vorstellen können. Das sind neun Prozentpunkte mehr als 2022. Andersherum läuft die Entwicklung bei Unternehmen die bereits Produkte und Dienstleis-tungen anbieten oder entwickeln, welche die Vorteile von 5G nutzen. 2022 \r\nwaren das noch 15 Prozent, dieser Wert hat auf elf Prozent abgenommen. Die Anbieter- und Planungszahlen steigen mit der Unternehmensgröße. Wenig überraschend wollen vor allem Großunternehmen mit ihren Produkten und Leistungen die Vorteile des neuen 5G-Standards intensiv nutzen oder nutzen sie bereits (76 Prozent). Allerdings hat sich die \r\nDifferenz zu den kleineren Unternehmen verringert. \r\n\r\nInsgesamt deuten diese Zahlen darauf hin, dass sich für einen Teil der Unternehmen die Vorstellungen über den Nutzen und die Grenzen dieser neuen Technologie stärker konkre-tisieren, und dass ein wesentlicher Teil der Unternehmen diesen Weg noch vor sich hat (Abbildung 14).\r\n\r\nAbbildung 14\r\nEntwicklung von Produkten / Dienstleistungen, die Vorteile von 5G nutzen\r\nAnteil der Unternehmen nach Größenklassen (Beschäftigtenzahl)\r\n \r\n* Skalierung 2021: Entwicklung ist geplant – wird bereits diskutiert / ist vorstellbar – kommt nicht in Frage – weiß nicht, keine Angabe\r\n**2019 erstmals abgefragt\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nUnabhängig davon, ob die Unternehmen in Zukunft auf schnelle mobile Datenverbindun-gen des 5G-Standards angewiesen sind oder nicht, kann es Gründe bzw. Hürden geben, die gegen eine Nutzung oder die Entwicklung 5G-spezifischer Anwendungen sprechen.\r\n\r\nUnternehmen, die (noch) keine 5G-basierten Produkte oder Leistungen entwickeln, be-gründen das am häufigsten mit Bedenken zur Datensicherheit (62 Prozent). In immerhin 50 Prozent Unternehmen dieser Gruppe fehlt allerdings auch das Budget, 36 Prozent ver-weisen auf fehlende Standards. Auch anwendungsseitige Gründe spielen eine beachtliche Rolle: 40 Prozent nennen fehlende Anwendungsmöglichkeiten als Grund für ihre Zurückhal-tung, 16 Prozent erwarten von der Entwicklung 5G-basierter Produkte, Leistungen oder Prozesse keinen klaren Nutzen. Tendenziell gehen diese Werte im Vergleich zum Vorjahr zurück (Ausnahme: Anwendungsmöglichkeiten).\r\n\r\nAbbildung 15\r\nHürden gegenüber Nutzung oder Entwicklung von 5G-Anwendungen\r\nAnteil der Unternehmen, für welche die Entwicklung spezieller Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse, die Vorteile von 5G nutzen, vorstellbar ist oder nicht in Frage kommt\r\n \r\nMehrfachnennungen möglich\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\n4\tGründe für steigenden Bandbreitenbedarf\r\nDie Unternehmen werden immer digitaler\r\nNach technisch bedingten Ursachen für steigenden Bandbreitenbedarf befragt, nennen 56 Prozent der Unternehmen, die steigenden Bandbreitenbedarf sehen, neue technische Möglichkeiten und Innovationen – annähernd gleich viele wie im Vorjahr. Konkrete \r\nAnwendungen gewinnen dagegen erheblich an Gewicht: Bei 55 Prozent (plus fünf) geht \r\nes um Fernwartung und Zugriffe, bei 53 Prozent (plus elf) um mobile Anwendungen und Plattformen, bei 48 Prozent (plus sieben) um Collaboration-Tools, bei 46 Prozent (plus sechs) um Big Data-Analysen, Predictive Analytics und Zugriff auf komplexe Datenbanken sowie bei 39 Prozent (plus drei) um Datenaufbereitung,  bereitstellung und -speicherung (Abbildung 16a).\r\n\r\nAbbildung 16a\r\nGründe für steigenden Bandbreitenbedarf – technische Innovationen\r\nAnteil der Unternehmen mit steigendem Bandbreitenbedarf (Mehrfachnennungen möglich)\r\n \r\nBasis: Unternehmen, in denen bis 2026 ein steigender Bedarf an Bandbreite oder schnellen mobilen Daten-verbindungen besteht; Nennungen ab fünf Prozent\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nGenerelle Digitalisierungstendenzen  treiben den Bandbreitenbedarf mit 46 Prozent etwas weniger stark, werden allerdings von mehr Unternehmen angeführt als noch 2022 (Zu-nahme um sechs Prozentpunkte). Auch hier werden spürbar öfter konkrete Anwendungen genannt. Im Vordergrund stehen Bild- und Videodaten sowie Streaming (33 Prozent, plus acht), VR bzw. AR-Anwendungen (28 Prozent, plus sieben) und Industrie 4.0-Anwendungen (24 Prozent, plus drei). Datenvisualisierungen und Echtzeitanwendungen liegen mit 22 bzw. 21 Prozent erneut auf den hinteren Plätzen, gewinnen aber mit einer Zunahme um vier bzw. sechs Prozentpunkte ebenfalls spürbar an Gewicht (Abbildung 16b).\r\n\r\nAbbildung 16b\r\nGründe für steigenden Bandbreitenbedarf – allgemeine Digitalisierung\r\nAnteil der Unternehmen mit steigendem Bandbreitenbedarf (Mehrfachnennungen möglich)\r\n \r\nBasis: Unternehmen, in denen bis 2026 ein steigender Bedarf an Bandbreite oder schnellen mobilen \r\nDatenverbindungen besteht; Nennungen ab fünf Prozent\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nDie Gründe für steigenden Breitbandbedarf unterscheiden sich abhängig von der Unter-nehmensgröße deutlich (Abbildungen 17a und 17b). Als allgemeine Antworten schlagen neue technische Möglichkeiten möglicherweise als Aufholeffekt vor allem bei kleineren Unternehmen durch (Vorsprung zehn Prozentpunkte), die digitale Transformation im \r\nAllgemeinen insbesondere bei womöglich adaptionsstärkeren größeren Unternehmen (Vorsprung fünf Prozentpunkte).\r\n\r\nBei den konkret technisch geprägten Gründen haben sich die Niveauunterschiede zwischen den Gruppen bis 49 und ab 50 Mitarbeitern im Vergleich zur Voruntersuchung deutlich angeglichen. Den größten Vorsprung haben die größeren Unternehmen mit 15 Prozent-punkten bei der Aufbereitung, Bereitstellung und Speicherung von Daten. Bei Big Data Ana-lysen, Predictive Analytics und Zugriff auf komplexe Datenbanken liegen sie nur um sieben, bei Fernwartungszugriffe um fünf, bei Collaboration Tools um drei Prozentpunkte vor den kleineren. Mobile Anwendungen und Plattformen werden von kleineren Unternehmen so-gar um sechs Prozentpunkte häufiger genannt als von größeren.\r\n\r\nBei allgemeineren Digitalisierungsthemen sind die Unterschiede – bis auf die Werte zu Bild- und Videodaten bzw. Streaming – größer. Bei Virtual/Augmented/Extended Reality als Ur-sache führen die größeren Unternehmen mit zwölf, bei Industrie 4.0-Anwendungen mit 17, bei Datenvisualisierung 19 und bei Echtzeitanwendungen mit 25 Prozentpunkten. Alle die-se Nennungen liegen über dem Vorjahr (drei bis acht Prozentpunkte).\r\n\r\nAbbildung 17a\r\nGrößenabhängige Gründe für steigenden Bandbreitenbedarf – technische Innovationen\r\nAnteil der Unternehmen mit steigendem Bandbreitenbedarf (Mehrfachnennungen möglich)\r\n \r\nAnmerkung und Quelle: s. Abbildung 17b\r\n\r\nAbbildung 17b\r\nGrößenabhängige Gründe für steigenden Bandbreitenbedarf – allgemeine Digitalisierung\r\nAnteil der Unternehmen mit steigendem Bandbreitenbedarf (Mehrfachnennungen möglich)\r\n \r\nBeide Grafiken: Basis Unternehmen, bei denen bis 2026 ein steigender Bedarf an Bandbreite oder schnellen mobilen Datenverbindungen besteht; Nennungen ab fünf Prozent\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\n5\tDigitaler Innovations- und Vernetzungsgrad\r\nAnspruchsvolle Anwendungen gewinnen an Gewicht\r\nDie Entwicklung beim digitalen Innovations- und Vernetzungsgrad kann Bandbreitenbedar-fe aufzeigen, die Unternehmen selbst noch nicht erkennen oder zu niedrig einschätzen. Trends werden durch die Abfrage derzeitiger, geplanter und vorstellbarer Nutzung \r\ninsbesondere datenintensiver Anwendungen sichtbar.\r\n5.1\tNutzung digitaler Technologien und Softwarelösungen\r\n94 Prozent der Unternehmen räumen ihren Mitarbeitern Home- oder Mobile Office-Möglichkeiten ein. Das liegt vier Prozentpunkte unter dem Höchststand von 2020 und nicht signifikante zwei Prozentpunkte unter 2022, also weiter auf sehr hohem Niveau.\r\n\r\nVideo-Konferenzen sind weiter fester Bestandteil des Tagesgeschäfts: 90 Prozent der \r\nUnternehmen nutzen sie, ein nur leichter Abfall zu den 93 Prozent im Vorjahr. Service-\r\nPortale für Kunden nutzen nach zuletzt 54 Prozent jetzt 56 Prozent der Unternehmen, und das zusätzliche Potenzial ist hoch: 28 Prozent planen entsprechende Anwendungen, sieben Prozent können sie sich vorstellen (Abbildung 18).\r\n\r\nAbbildung 18\r\nNutzung digitaler Technologien\r\nAnteil der Unternehmen\r\n \r\nIn Klammern: Vergleichswerte (2022)\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nImmerhin 26 Prozent der Unternehmen setzen bereits auf die Analyse und Auswertung großer Datenmengen – zwei Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Das Potenzial für zukünf-tige Nutzung (Planer und solche, die sich das vorstellen können) liegt mit 46 Prozent\r\n(zuletzt 47 Prozent) einen Punkt unter dem Vorjahresniveau (hier und im Weiteren siehe Abbildung 18), die Summe aus beiden Werte bleibt fast gleich.\r\n\r\nMit neun Prozent setzen noch relativ wenige Unternehmen auf Extended Reality (fünf \r\nProzent im Jahr 2022). Allerdings fällt der geplante oder vorstellbare Einsatz mit zusam-men 47 Prozent beachtlich hoch und um zwei Prozentpunkte höher aus als im Vorjahr. Hier sehen die Unternehmen offensichtlich interessante Perspektiven. Das Thema Künstliche Intelligenz spielt nach wie vor nur eine untergeordnete Rolle. Die Nutzungsquote liegt – noch – bei lediglich fünf Prozent, aber das zusätzliche Nutzungspotenzial fällt mit 34 Pro-zent um beachtliche sieben Prozentpunkte größer aus als im Vorjahr.\r\nGrößendifferenzierung\r\nAbbildung 19 zeigt größendifferenziert, in welchem Maß Unternehmen bisher die oben schon dargelegten Anwendungen nutzen. Bei Home bzw. Mobile Office gibt es aufgrund der mittlerweile fast flächendeckenden Nutzung kaum mehr Unterschiede. Videokonferen-zen sind kaum weniger verbreitet. Ein deutlicher Zusammenhang zwischen Nutzungszahlen und Unternehmensgrößen zeigt sich bei der Analyse und Auswertung großer Datenmen-gen. Hier weisen große Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern die höchsten Anteile an Nutzern auf, während kleine Unternehmen öfter angeben, dass ein Einsatz nicht in Frage kommt. Ähnliches ist auch bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz und Virtual / Aug-mented / Extended Reality zu beobachten. Auch hier sind die Nutzerzahlen in \r\nUnternehmen mit über 250 Mitarbeitern mit großem Abstand am höchsten und sinken \r\nmit der Unternehmensgröße. \r\n\r\nAbbildung 19\r\nNutzung digitaler Technologien nach Unternehmensgröße\r\nAnteil der Unternehmen\r\n \r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nAbbildung 20 stellt ebenfalls nach Unternehmensgrößen differenziert dar, in welchem Maß Unternehmen bereits planen oder sich vorstellen können, die untersuchten Technologien einzusetzen. \r\n\r\nAbbildung 20\r\nZukunftspotenzial: Maß in dem Unternehmen planen oder sich vorstellen können, digitale Technologien zu nutzen\r\n \r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nHier zeigt sich, dass quer durch alle Größenklassen ein erheblicher Teil der Unternehmen, die bisher die einzelnen Anwendungen noch nicht verwenden, perspektivisch auf die mit ihnen verbundenen Möglichkeiten setzt oder sich zumindest vorstellen kann, ihre \r\nPotenziale für sich zu nutzen. \r\n5.2\tNutzung von Cloud-Anwendungen\r\nEbenfalls aufschlussreich ist das Maß, in dem Aufgaben in die Cloud ausgelagert werden. Insgesamt ist die Nutzung von Cloud-Anwendungen im Vorjahresvergleich für alle Anwen-dungsarten leicht gestiegen (zwischen null und fünf Prozentpunkten). Am häufigsten nut-zen die Unternehmen nach wie vor unternehmenseigene Cloud-Dienste (50 Prozent). Cloud-Anwendungen externer Anbieter, die digitale Infrastrukturen bereitstellen, wie \r\nbeispielsweise Datenspeicher für Backups oder Serverkapazitäten, stehen mit einem \r\nNutzeranteil von 43 Prozent an zweiter Stelle. Auch Cloud-basierte Anwendungen bzw. Software externer Anbieter (38 Prozent), wie z. B. Webmailer, Google-Docs oder Microsoft 365, kommen häufiger zum Einsatz als noch im letzten Jahr. Das Outsourcing von Ge-schäftsprozessen wie Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter oder Beschaffungsfragen an externe Cloud-Anbieter stagniert bei 13 Prozent.\r\n\r\nDie Potenziale für eine künftige Nutzung von Cloud-Anwendungen (Unternehmen, die den Einsatz einer Cloud-Anwendung planen oder es sich vorstellen können) sind erheblich und liegen für die vier untersuchten Varianten zwischen 19 und 45 Prozent (Abbildung 21).\r\nAbbildung 21\r\nNutzung und Nutzungsperspektiven bei Cloud-Anwendungen\r\nAnteil der Unternehmen\r\n \r\nIn Klammern: Differenzen zu 2022\r\nDifferenzen zu 100 Prozent: weiß nicht / keine Angabe (ein bis drei Prozent) und Einsatz kommt nicht in Frage (21 bis 45 Prozent)\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nGrößendifferenzierung\r\nDifferenziert man bezüglich der Unternehmensgrößen, so wird ersichtlich, dass besonders die Nutzung von Anwendungen und Software externer Anbieter mit steigender Unter-\r\nnehmensgröße anwächst (Abbildung 22). Während es unter den kleineren Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern noch 36 Prozent sind, wird das in den anderen Unterneh-mensklassen zur dominanten Cloud-Anwendung (71 Prozent bei Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern). Auch das Outsourcing von Geschäftsprozessen nimmt mit der Un-ternehmensgröße zu (von zwölf Prozent bei Kleinstunternehmen bis zu 57 Prozent bei Un-ternehmen mit 250+ Mitarbeitern). Kleinere, aber ebenfalls sichtbare Unterschiede zeigen sich bei den übrigen Anwendungsbereichen: bei unternehmenseigene Cloud-Diensten und Diensten liegen die zumeist mit der Unternehmensgröße steigenden Werte zwischen \r\n50 und 68 Prozent, bei Diensten externer Anbieter zwischen 42 bis 64 Prozent.\r\n\r\n \r\nAbbildung 22\r\nNutzung von Cloud-Anwendungen nach Größenklassen\r\nAnteil der Unternehmen\r\n \r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nAbbildung 23 zeigt größendifferenziert, in welchem Maß Unternehmen zusätzlich, also über den in Abbildung 22 dargestellten Umfang hinaus, planen oder sich vorstellen können, Cloud-Anwendungen einzusetzen. Sichtbar werden erhebliche Zuwachsperspektiven, be-sonders bei kleineren Unternehmen.\r\n\r\nAbbildung 23\r\nZuwachspotenzial bei Cloud-Anwendungen\r\nUnternehmen, bei denen die Nutzung von Cloud-Anwendungen geplant oder vorstellbar ist\r\n \r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\n5.3\tAnwendungsszenarien im Internet der Dinge und Dienste\r\nBeim sogenannten „Internet der Dinge und Dienste“ geht es darum, Geräte über das Inter-net mit Menschen und anderen Geräten zu vernetzen, damit sie – gegebenenfalls auch hochgradig automatisiert – miteinander interagieren können. Entwicklungen für das Inter-net der Dinge und Dienste sind zwingend auf ein flächendeckend sehr leistungsfähiges, verlässliches Netz und zumeist extrem auch auf schnelle Reaktionszeiten angewiesen.\r\n\r\nFür die in der Untersuchung berücksichtigten Anwendungsszenarien im Bereich „Internet der Dinge und Dienste“ zeigen die Umfrageergebnisse im Vorjahresvergleich deutlich \r\nhöhere Nutzerzahlen (von 56 auf 74 Prozent). Das setzt den Vorjahrestrend fort. Weitere 24 Prozent (Vorjahr: 35 Prozent) diskutieren den Einsatz erst, zwei Prozent (Vorjahr: acht Prozent) können sich den Einsatz zumindest einer Anwendung vorstellen. Seit der Befra-gung des Jahres 2019 geht der Trend von der Diskussion oder Planung entsprechender \r\nAnwendungen hin zur tatsächlichen Vernetzung von Geräten über das Internet.\r\n\r\nAbbildung 24\r\nNutzung von Anwendungen des „Internets der Dinge und Dienste“\r\nAnteil der Unternehmen\r\n \r\nDifferenz zu 100 Prozent: Weiß nicht / keine Angabe (0 bis 1 Prozent)\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\n\r\nBisher nutzen größere Unternehmen das „Internet der Dinge und Dienste“ häufiger als kleine. Die befragten Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern sind alle mit mindestens \r\neiner Anwendung dabei. Erstmals kam für kein einziges der befragten Unternehmen die Nutzung von Anwendungen des Internets der Dinge und Dienste nicht in Frage \r\n(Abbildung 24). \r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Benedikt Rüchardt\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon 089-551 78-252\r\nbenedikt.ruechardt@vbw-bayern.de\r\n\r\nVolker M. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nVersorgungsgrad der digitalen Infrastruktur in Bayern\r\nEine vbw Studie, erstellt von der IW Consult GmbH\r\nStudie\r\nStand: März 2024\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nDer Ausbau der digitalen Netze in Bayern macht gute Fortschritte, \r\nbraucht aber auch weiterhin politische Impulse.\r\nMittlerweile bieten rund 90 Prozent der kabelgebundenen Anschlüsse in den digitalen \r\nNetzen Bayerns ihren Nutzer eine solide Grundversorgung. Auch der Ausbau von Gigabit-\r\nAnbindungen kommt gut voran. Allerdings bleibt trotz hoher Zuwachsraten viel zu tun. Glasfaseranschlüsse bis zum Endkunden erreichen bislang nur ein knappes Viertel der Haushalte und ein gutes Viertel der Unternehmen außerhalb von Gewerbegebieten.\r\n\r\nAuch im Bereich des Mobilfunknetzes gibt es deutliche Fortschritte. Nach Zahlen des \r\nBundes sind die Gewerbegebiete mittlerweile fast flächendeckend mit 5G versorgt. Hier werden die Förderprogramme des Freistaates Bayern und des Bundes für Mobilfunk-\r\nmasten weiter für Verbesserung sorgen. Mit ihnen können Netzlücken in wirtschaftlich nicht abdeckbaren Regionen nach und nach geschlossen werden.\r\n\r\nAllerdings lohnt ein genauerer Blick auf die Mobilfunknetze, die durch steigende Nachfrage immer stärker herausgefordert werden. In unserer Studie stellten wir Netzschwächen und erhebliche Unterschiede zwischen lokalen Angeboten verschiedener Netzbetreiber auch \r\nin vermeintlich gut versorgten Gewerbegebieten fest. Staatliche Förderung stößt hier an beihilferechtlich bedingte Grenzen. Falls diese nicht aufgelöst werden, kommt es für diese Netzschwächen vor allem auf die marktgetriebene Weiterentwicklung der Netze an.\r\n\r\nDas zeitgleich mit der hier vorliegenden Untersuchung veröffentlichte Update unserer \r\nStudie „Breitbandbedarf der bayerischen Wirtschaft – leitungsgebunden und mobil“ zeigt das weitere Voranschreiten der digitalen Transformation in den Unternehmen – und damit auch die wachsenden Anforderungen an die Netze. Um diesen gerecht zu werden, sind \r\ngezielte politische Impulse für den Ausbau der Glasfaser- und 5G-Netze unverzichtbar.\r\nBertram Brossardt\r\n12.03.2024\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nErgebnisse im Überblick\t1\r\n1\tVersorgungsgrad im terrestrischen Netz\t4\r\n1.1\tDie Wirkungen bayerischer Förderprogramme\t4\r\n1.2\tStand und Entwicklung der Versorgung in Bayern\t5\r\n1.2.1\tVersorgung nach Kundentypen\t6\r\n1.2.2\tVersorgung der Haushalte nach Regionstyp\t7\r\n1.2.3\tVersorgungsgrad der Gewerbegebiete nach Regionstypen\t10\r\n1.2.4\tVersorgung der Unternehmen nach Regionstypen\t12\r\n1.3\tAktivitäten bayerischer Kommunen in Förderprogrammen\t15\r\n1.3.1\tBayerisches Förderprogramm\t15\r\n1.3.2\tGigabit-Förderung in Bayern\t15\r\n1.4\tVersorgungsprognose für den zukünftigen Ausbau\t18\r\n1.4.1\tGigabit-Prognose\t19\r\n1.4.2\tFTTB/H-Prognose\t21\r\n1.4.3\tZusammenfassung\t24\r\n1.5\tBreitband-Förderprogramm des Bundes\t24\r\n1.6\tZur Qualität verfügbarer Daten\t27\r\n2\tVersorgungsgrad im Mobilfunknetz\t28\r\n2.1\tVersorgungsgrad in Bayern mit LTE und 5G\t28\r\n2.2\tEmpfangsqualität in Mobilfunknetzen rund um Gewerbegebiete\t30\r\n2.2.1\tLindau (Bodensee)\t33\r\n2.2.2\tSchwandorf\t34\r\n2.2.3\tLichtenfels\t35\r\n2.2.4\tErding\t35\r\n2.2.5\tDinkelsbühl\t36\r\n2.2.6\tKitzingen\t37\r\n2.2.7\tLandshut\t38\r\n2.2.8\tZusammenfassung\t39\r\n2.3\tGeförderter Ausbau der Mobilfunknetze in Bayern\t41\r\nLiteraturverzeichnis\t44\r\nMethodische Anmerkungen\t46\r\nAnsprechpartner/Impressum\t47\r\n\r\n \r\nErgebnisse im Überblick\r\nBayerische Förderprogramme hatten besonders auf ländliche Räume\r\npositive Auswirkungen. Die Gigabitversorgung hinkt noch hinterher. \r\nDie für diese Studie verwendeten Daten greifen in weiten Teilen auf Quellen des Bundes zurück – nur damit kann das bayerische Abschneiden bundesweit eingeordnet werden. \r\nDie Daten des Bundes zur kabelgebundenen Breitbandversorgung weisen allerdings seit Jahren Meldefehler der Provider auf, speziell die Glasfaserversorgung wird von Veröffentli-chung zu Veröffentlichung regional korrigiert – oft auch nach unten. Die folgenden Aussa-gen zur Versorgungslage und deren Entwicklung stehen insofern unter Vorbehalt.\r\nDie auf Versorgung der Fläche ausgerichtete bayerische Breitbandförderung wirkt\r\nBayerns auf die Versorgung der Fläche ausgerichtetes Breitbandförderprogramm hat \r\nerhebliche Verbesserungen herbeigeführt. Bei der Versorgung der Haushalte mit mehr als 100 Mbit/s schneidet Bayern in allen drei Regionstypen überdurchschnittlich ab: In städti-schen Räumen liegen die Anschlussraten bei 98,1 Prozent (deutschlandweit 97,5 Prozent), in halbstädtischen Räumen sind es in Bayern 90,6 Prozent (deutschlandweit: 89,7 Prozent) und in ländlichen Räumen übertrifft Bayern mit 81,7 Prozent den Bundesdurchschnitt um vier Prozentpunkte (77,7 Prozent).\r\nBei Gigabit- und Glasfaseranschlüssen besteht Aufholbedarf\r\nBei 1.000 Mbit/s schneiden nur Bayerns städtische Regionen überdurchschnittlich ab: Hier können über alle kabelgebundenen Technologien hinweg rund 87,7 Prozent der Haushalte entsprechende Anschlüsse nutzen (deutschlandweit: 86,1 Prozent). In halbstädtischen und ländlichen Räumen liegen die Versorgungsquoten bei 58,5 Prozent und 31,1 Prozent (deutschlandweit: 63,9 bzw. 35,5 Prozent). Insgesamt beträgt die Versorgungsquote auf-grund des hohen Anteils ländlicher Räume 67,8 Prozent (deutschlandweit: 73,6 Prozent). Auf einen Glasfaseranschluss bis zum Endkunden (FTTH/B) können in Bayern 24,4 Prozent der Haushalte zurückgreifen, bundesweit sind es 28,2 Prozent. 103 der 2.056 Kommunen Bayerns haben zum Stand Mitte 2023 mindestens 80 Prozent ihrer Haushalte mit Glasfaser bis zum Endkunden erschlossen. \r\nFörderung und eigenwirtschaftlicher Ausbau versprechen beachtlichen Zuwachs\r\nEnde Januar 2024 nahmen mit 1.431 Kommunen rund zwei Drittel der bayerischen \r\nGemeinden an der bayerischen Gigabit-Förderung teil. Mittels dieser Förderung sollen \r\nim Jahr 2024 knapp 51.200 Adressen neu versorgt werden. 2025 sind es ca. 27.000, in \r\nden Jahren 2026 und 2027 ca. jeweils 45.600. Nach Abschluss der aktuell laufenden baye-rischen Förderverfahren sowie schon gebietsbezogen angekündigter eigenwirtschaftlicher Ausbaupläne der Netzbetreiber können voraussichtlich 77,2 Prozent der Haushalte Bayerns eine Gigabitverbindung nutzen. Bei Glasfaseranschlüssen bis zum Endkunden ist die Zu-wachsrate deutlich stärker, die Ausbaupläne heben die Anschlussrate auf 47,5 Prozent der Haushalte.  \r\nZwei weitere Aspekte versprechen zusätzliche Erfolge. Zum einen betrifft das die Gigabit-Förderung des Bundes, die allerdings, bedingt durch die Kriterien zur Auswahl förderfähiger Gebiete, in Bayern relativ schwach durchschlägt. Erst bei 103 bayerischen Kommunen la-gen zum Stand 13. Dezember 2023 endgültige Förderbescheide vor. Die Bedeutung der Bundesförderung könnte aber weiter zunehmen, da schon für 366 Kommunen vorläufige Förderbescheide veröffentlicht wurden. Zum anderen prägt der aktuell besonders aktive eigenwirtschaftliche Ausbau der Betreiber die Gesamtentwicklung über die oben berichte-ten Zahlen hinaus, denn diese Vorhaben lassen sich oft nicht regional zuordnen und in die Prognose einbeziehen.\r\n\r\nRisiken für das gesamte Ausbaugeschehen stellen allerdings nach wie vor bürokratische Hürden dar, zunehmend aber auch gestiegene Ausbaukosten etwa für den Tiefbau.\r\nZur Glasfaserversorgung der Unternehmen besteht noch erheblicher Handlungsbedarf\r\nUnternehmen in Bayern sind überdurchschnittlich oft mit mindestens 100 Mbit/s versorgt: Die Quote liegt in städtischen Räumen bei 96,5 Prozent der Unternehmen (bundesweit: 96,0 Prozent), in halbstädtischen Räumen bei 90,2 Prozent (bundesweit: 88,8 Prozent) und in ländlichen Räumen bei 82,9 Prozent (bundesweit: 78,3 Prozent). Einen Glasfaseran-schluss können in städtischen Räumen Bayerns 41,3 Prozent der Unternehmen nutzen. Bundesweit sind es nur 33,5 Prozent. In den halbstädtischen Räumen Bayerns sind es \r\nhingegen nur 18,8 Prozent (deutschlandweit: 31,9) und in den ländlichen Raumen lediglich 15,5 Prozent (deutschlandweit: 26,2 Prozent).\r\n\r\nVon den Unternehmen in Gewerbegebieten können in Bayern mittlerweile 80,6 Prozent Anschlüsse mit mindestens 100 Mbit/s nutzen, bundesweit sind es 74,5 Prozent. Der Aus-baustand von Glasfaserschlüssen in Gewerbegebieten liegt mit 39,9 Prozent der Unter-nehmen über der Quote für die Haushalte, jedoch unter dem Bundesdurchschnitt für Ge-werbegebiete (45,7 Prozent).\r\nDie Mobilfunkversorgung verbessert sich\r\nDie LTE-Erschließung der Fläche Bayerns wurde nach Daten des Bundes im letzten Jahr spürbar besser und liegt nah an der Vollversorgung. Etwa 99,8 Prozent der Haushalte \r\nhaben danach nun Zugang zu mindestens einem der LTE-Netze der Mobilfunkprovider. \r\nIm LTE-Netz werden zudem nurmehr 4,3 Prozent der Fläche als Netzlücken ausgewiesen. Auch 5G kommt spürbar vorwärts und deckt nach den gleichen Daten 83,9 Prozent der \r\nFläche Bayerns ab. 98,0 Prozent der Unternehmen in Gewerbegebieten und 97,5 Prozent der Haushalte sind jedenfalls rechnerisch mit 5G versorgt.\r\nMesswerte in Gewerbegebieten zeigen Herausforderungen zur Netzentwicklung\r\nUm exemplarisch die Versorgungslage in Gewerbegebieten zu analysieren, wurde für diese Studie die 5G-Empfangsqualität auf Straßen in sieben Gewerbegebieten gemessen. Mess-fahrten zeigten dort trotz nach Datenlage des Bundes guter 5G-Abdeckung auf etlichen Streckenpunkten qualitativ schlechte Verbindungen, teilweise war gar kein Empfang mess-bar. Anzumerken ist, dass die Netze der einzelnen Betreiber durchaus unterschiedlich ab-schnitten. Die Mobilfunkversorgung deckt also in diesen Fällen die Fläche schlechter als vom Bund angenommen ab und fordert damit die Netzbetreiber heraus. Hier zeigt sich, dass die Weiterentwicklung der Mobilfunknetze auch an nach bisherigen Maßstäben gut versorgten Standorten eine Herausforderung bleibt.\r\nDie Mobilfunk-Mastenförderung fängt an zu wirken\r\nFür eigenwirtschaftlich kaum erschließbare Standorte, die auch nicht von Ausbauauflagen profitieren, bieten Land und Bund Förderprogramme zum Bau von Mobilfunkmasten an. Die mittlerweile ausgelaufene bayerische Förderung schlägt allmählich durch. Mit ihrer Hilfe wurde bisher in fünf Fällen ein neuer Mastenstandort in Betrieb genommen, 50 weite-re Kommunen haben auf Basis dieser Förderung die Neuerrichtung von Masten ausge-schrieben. In der neueren Bundesförderung gab es zwar noch keine Inbetriebnahmen, aber es laufen 363 Verfahren, und zwar bereits in fortgeschrittenen Stadien.\r\n\r\n1\tVersorgungsgrad im terrestrischen Netz\r\nBayerns Regionstypen liegen im Bundesvergleich vorne \r\n1.1\tDie Wirkungen bayerischer Förderprogramme\r\nIm Flächenstaat Bayern mit seinem großen Anteil ländlicher Räume ist es vergleichsweise schwierig, alle Haushalte mit leistungsfähigen Breitbandverbindungen zu versorgen. Von der Landesfläche entfallen 56,1 Prozent auf ländliche Kommunen (Abbildung 1). Bundes-weit sind es 51,5 Prozent. Unter den westdeutschen Flachländern liegt der Anteil nur in Schleswig-Holstein (69,5 Prozent) höher. In eher dünn besiedelten Regionen sind der Aus-bau und die Anbindung der Haushalte teurer, da die Ausbaustrecken länger sind und weni-ger Haushalte pro Verteilerkasten erschlossen werden können. Neben dem eigenwirt-schaftlichen ist deshalb der geförderte Ausbau besonders wichtig.\r\n\r\nAbbildung 1\r\nLändliche Gemeinden und ihr Anteil an der Gesamtfläche in Prozent\r\n  \r\nQuellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2023), BMDV / BNetzA (2023), Berechnungen IW Consult\r\nDie Wirkung der bayerischen Förderprogramme bestätigt ein zehnjähriger intertemporalen Vergleich (Abbildung 2). In der Vorgängerstudie aus dem Jahr 2013 wurde der Versor-gungsstand der Haushalte Ende 2012 abgebildet. Damals hatten drei Viertel der Haushalte Bayerns in städtischen Räumen die Möglichkeit, eine Breitbandverbindung mit mindestens 50 Mbit/s zu nutzen (Deutschland: 77,3 Prozent). In halbstädtischen Räumen war es nur gut jeder fünfte Haushalt (22,6 Prozent, deutschlandweit 32,1 Prozent). In den ländlichen Räumen Bayerns, aber auch bundesweit war es lediglich jedem zehnten Haushalt möglich, mindestens 50 Mbit/s zu nutzen. Zehneinhalb Jahre später sind die städtischen Räume \r\nnahezu vollversorgt. In halbstädtischen Räumen Bayerns sind nun 95,9 Prozent der Haus-halte in der Lage, eine 50 Mbit/s-Verbindung zu buchen. Den größten relativen und absolu-ten Zuwachs erfuhren die ländlichen Räume des Freistaats. Sie verbesserten sich um den Faktor 9 und haben nun eine Versorgungsquote von 90,7 Prozent, fast vier Prozentpunkte mehr als im Bundesdurchschnitt (86,9 Prozent). Heute liegen die bayerischen Haushalte in allen drei Regionstypen bei der Geschwindigkeitsklasse von 50 Mbit/s über dem jeweiligen Bundesdurchschnitt. Ende 2012 lagen noch alle Regionstypen darunter.\r\n\r\nAbbildung 2\r\nDie Wirkung bayerischer Förderprogramme – Versorgungsgrad der \r\nHaushalte Ende 2012 bis Mitte 2023 (50 Mbit/s, alle Technologien)\r\n \r\nQuellen: vbw (2013), BMDV / BNetzA (2023), Berechnungen IW Consult\r\nIn den ersten Studien der vorliegenden Studienreihe der Jahre 2013 bis 2019 wurde die Geschwindigkeitsklasse von 50 Mbit/s als höchste Versorgungsklasse abgebildet. Da die Versorgungslage bei dieser Bandbreite mittlerweile deutlich verbessert ist und sowohl im privaten als auch beruflichen Kontext höhere Bandbreiten benötigt werden, stehen im wei-teren Verlauf dieser Studie höhere Geschwindigkeitsklassen ab 100 Mbit/s im Fokus.\r\n1.2\tStand und Entwicklung der Versorgung in Bayern\r\nDie Versorgungslage hat sich in Bayern seit 2012 massiv verbessert. Dennoch gibt es nach wie vor große Unterschiede einerseits zwischen den Kundentypen und andererseits zwi-schen den Regionstypen. Grundsätzlich schneidet Bayern in der Geschwindigkeitsklasse von 100 Mbit/s am stärksten ab (im Vergleich zum jeweiligen Bundesdurchschnitt). Ten-denziell erreicht Bayern auch in den städtischen Räumen bessere Ergebnisse.\r\n1.2.1\tVersorgung nach Kundentypen\r\nLeistungsfähige kabelgebundene Netze haben nicht nur für Haushalte, sondern auch für Unternehmen eine herausragende Bedeutung. Besonders aufschlussreich ist deswegen die Analyse der Versorgungslage im bayerischen digitalen Netz nach Kundentypen sowie in den Geschwindigkeitsklassen von mindestens 100, 200, 400 und 1.000 Mbits/s über alle Tech-nologien sowie Glasfaser bis zum Endkunden (FTTB/H ) (Tabelle 1). Hier sticht heraus:\r\n\r\n–\tPerspektive Haushalte: Etwa 92,6 Prozent der Haushalte können eine Verbindung mit mindestens 100 Mbit/s nutzen, was etwa so viel ist wie im Bundesdurchschnitt (92,9 Prozent). Etwas mehr als zwei Drittel können auf einen Gigabitanschluss zugreifen und damit weniger als im Bundesdurchschnitt (73,6 Prozent). Glasfaser bis zum End-kunden können 24,4 Prozent der Haushalte nutzen (Bundesdurchschnitt: 28,2 Prozent).\r\n–\tPerspektive Unternehmen: Marginal schlechter fällt die Versorgung der Unternehmen in Bayern mit 100 Mbit/s und 1.000 Mbit/s (91,9 Prozent bzw. 65,5 Prozent) aus. Die Glasfaserversorgung der Unternehmen liegt mit 28,4 Prozent jedoch über der Versor-gung der Haushalte mit 24,4 Prozent. Die Glasfaserversorgung bis zum Endkunden ist in Bayern schwächer ausgebaut als im Bund (32,2 Prozent).\r\n–\tPerspektive Gewerbegebiete: Die Versorgungslage in Gewerbegebieten ist mit Aus-nahme von Glasfaserverbindungen schwächer ausgeprägt als bei Haushalten und im Durchschnitt aller Unternehmen. Dennoch liegt Bayern in der Geschwindigkeitsklasse von 100 Mbit/s knapp über dem Bundesdurchschnitt (88,7 vs. 88,4 Prozent). Auf 1.000 Mbit/s bzw. FTTB/H können 58,6 bzw. 39,9 Prozent der Unternehmen in Gewerbegebie-ten zugreifen. Bundesweit sind es hingegen 62,5 bzw. 45,7 Prozent.\r\n\r\nIn den höheren Geschwindigkeitsklassen ordnet sich Bayern also noch unter den jeweiligen Bundesdurchschnitten ein (über alle Kundentypen). Im Durchschnitt wird der Abstand in Prozentpunkten umso größer, je höher die Geschwindigkeitsklasse ist.\r\n\r\nIn den folgenden drei Abschnitten werden die drei Kundentypen tiefer analysiert. Dabei wird nach Geschwindigkeitsklasse sowie Regionstyp (Gemeindeprägung) untergliedert.\r\n \r\nTabelle 1\r\nBreitbandversorgung, Bandbreiten und Kundentyp\r\nBayern\tHaushalte\tGewerbegebiete\tUnternehmen\r\nFTTB/H\t24,4\t39,9\t28,4\r\n≥ 1.000 Mbit/s\t67,8\t58,6\t65,5\r\n≥ 400 Mbit/s\t70,6\t63,1\t68,6\r\n≥ 200 Mbit/s\t81,1\t73,9\t79,6\r\n≥ 100 Mbit/s\t92,6\t88,7\t91,9\r\nDeutschland\t\t\t\r\nFTTB/H\t28,2\t45,7\t32,2\r\n≥ 1.000 Mbit/s\t73,6\t62,5\t69,8\r\n≥ 400 Mbit/s\t76,1\t66,1\t72,3\r\n≥ 200 Mbit/s\t84,4\t75,5\t81,8\r\n≥ 100 Mbit/s\t92,9\t88,4\t91,6\r\nStand Mitte 2023, Prozent der Haushalte / der Unternehmen in Gewerbegebieten / aller Unternehmen.\r\nFett: Werte oberhalb des Bundesdurchschnitts. \r\nQuellen: BMDV / BNetzA (2023), eigene Berechnungen IW Consult\r\n1.2.2\tVersorgung der Haushalte nach Regionstyp\r\nDie Haushalte werden für städtische, halbstädtische und ländliche Gemeinden und nach den in Kapitel 1.2.1 verwendeten Geschwindigkeitsklassen betrachtet. Bei sieben von \r\n15 Kombinationen liegt Bayern über dem Bundesdurchschnitt (Tabelle 2). Es sticht heraus:\r\n\r\n–\tIn städtischen Kommunen sind die Haushalte am besten versorgt. In allen Geschwin-digkeitskategorien toppt Bayern den Bundesdurchschnitt, bei FTTB/H-Anbindungen mit 37,0 Prozent um ganze 8,7 Prozentpunkte. Bei den Bandbreiten von 100 bis 1.000 Mbit/s (über alle Technologien) schlägt Bayern den Bundesdurchschnitt jeweils knapp.\r\n–\tBei halbstädtischen Gemeinden liegt Bayern im Geschwindigkeitsbereich ≥ 100 Mbit/s knapp über dem Bundesdurchschnitt. Bei ≥ 200 Mbit/s bis ≥ 1.000 Mbit/s sowie bei FTTB/H liegt die Versorgungsquote mindestens 2,6 Prozentpunkte unter dem jeweiligen Bundesdurchschnitt. Die Glasfaseranbindungen in den halbstädtischen Gemeinden \r\nliegen deutlich zurück (13,8 vs. 29,5 Prozent).\r\n–\tFür die Kategorie ≥ 100 Mbit/s liegt die Verfügbarkeit für bayerische ländliche Gemein-den vier Prozentpunkte oberhalb des entsprechenden Bundesdurchschnitts. Bei den Glasfaserverbindungen bis zum Endkunden können bayerische Kommunen noch nicht mithalten. Lediglich 13,2 Prozent sind versorgt (Bundesweit 24,4 Prozent).\r\n–\tBayern schneidet bei allen drei Regionstypen in der Klasse ≥ 100 Mbit/s überdurch-schnittlich ab, insgesamt aber mit 92,6 Prozent (siehe Tabelle 1) unterdurchschnittlich. Dahinter steht die Siedlungsstruktur. In Bayern liegen 17 Prozent der Haushalte in länd-lichen Räumen, bundesweit nur elf Prozent. Gleichzeitig liegen in Bayern 44 Prozent der Haushalte in städtischen Räumen, bundesweit 55 Prozent. In Bayern haben Haushalte in ländlichen Räumen also ein stärkeres Gewicht und Haushalte in städtischen Räumen ein schwächeres. Der Durchschnitt in ländlichen Räumen ist aber in Bayern und bun-desweit niedriger als in städtischen Räumen. Deshalb schneidet Bayern insgesamt knapp unterdurchschnittlich ab.\r\n\r\nTabelle 2\r\nBreitbandversorgung der Haushalte, Bandbreiten und Regionstyp\r\nBayern\tStädtisch\tHalbstädtisch\tLändlich\r\nFTTB/H\t37,0\t13,8\t13,2\r\n≥ 1.000 Mbit/s\t87,7\t58,5\t31,1\r\n≥ 400 Mbit/s\t91,1\t60,9\t33,1\r\n≥ 200 Mbit/s\t95,7\t75,3\t51,6\r\n≥ 100 Mbit/s\t98,1\t90,6\t81,7\r\nDeutschland\t\t\t\r\nFTTB/H\t28,3\t29,5\t24,4\r\n≥ 1.000 Mbit/s\t86,1\t63,9\t35,5\r\n≥ 400 Mbit/s\t88,9\t66,2\t37,4\r\n≥ 200 Mbit/s\t93,8\t77,9\t54,1\r\n≥ 100 Mbit/s\t97,5\t89,7\t77,7\r\nStand Mitte 2023 in Prozent der Haushalte. Fett: Werte oberhalb des Bundesdurchschnitts.\r\nQuellen: BMDV / BNetzA (2023), eigene Berechnungen IW Consult\r\nAbbildung 3 veranschaulicht die Versorgung der Haushalte bei Gigabit- bzw. Glasfaserver-bindungen als Karten. Die zugehörigen Verteilungen werden im Säulendiagramm darge-stellt. Bei der Gigabitversorgung (über alle Technologien) gibt es noch 882 Kommunen mit einer Versorgungsquote von maximal 20 Prozent der Haushalte, bei der Glasfaserversor-gung betrifft das 1.622 Kommunen. 396 Kommunen versorgen über 80 Prozent (aber noch nicht alle) der Haushalte mit einer Gigabitverbindung. Bei Glasfaserverbindungen bis zum Endkunden sind es 103 Kommunen.\r\n\r\nAbbildung 3\r\nVersorgungsgrad der Haushalte Mitte 2023 (links: 1.000 Mbit/s über alle Technologien, rechts: Glasfaser bis zum Endkunden)\r\n  \r\n \r\nQuellen: BMDV / BNetzA (2023), eigene Darstellung IW Consult\r\n1.2.3\tVersorgungsgrad der Gewerbegebiete nach Regionstypen\r\nDie Versorgung von Unternehmen in Gewerbegebieten wird erstmals detailliert nach Bandbreiten und Regionstypen ausgewiesen (Tabelle 3). Sie ist aus verschiedenen \r\nGesichtspunkten wichtig. Gewerbeflächen sind mittlerweile ein rar gesätes Gut in Deutsch-land. Für eine nachhaltige Entwicklung sollte die Ressource „Boden“ bzw. „Fläche“ sparsam genutzt werden. Damit Bestandsflächen attraktiv sind (und ggf. auch weiter verdichtet werden können), sollten sie gut mit digitaler Infrastruktur versorgt sein. \r\n\r\nTabelle 3\r\nBreitbandversorgung der Gewerbegebiete, Bandbreiten und Regionstyp\r\nBayern\tStädtisch\tHalbstädtisch\tLändlich\r\nFTTB/H\t48,2\t33,7\t24,0\r\n≥ 1.000 Mbit/s\t69,3\t52,2\t34,7\r\n≥ 400 Mbit/s\t76,2\t54,7\t36,5\r\n≥ 200 Mbit/s\t84,6\t67,2\t51,5\r\n≥ 100 Mbit/s\t92,1\t86,8\t80,6\r\nDeutschland\t\t\t\r\nFTTB/H\t49,0\t42,7\t33,2\r\n≥ 1.000 Mbit/s\t69,8\t55,0\t39,0\r\n≥ 400 Mbit/s\t74,8\t56,8\t40,7\r\n≥ 200 Mbit/s\t83,0\t67,8\t51,9\r\n≥ 100 Mbit/s\t92,5\t84,3\t74,5\r\nStand Mitte 2023 in Prozent der Unternehmen in Gewerbegebieten. Fett: Werte oberhalb des Bundes-durchschnitts.\r\nQuellen: BMDV / BNetzA (2023), eigene Berechnungen IW Consult\r\n\r\nBei der Versorgungslage sticht heraus:\r\n\r\n–\tGewerbegebiete in städtischen Gemeinden Bayerns sind am besten versorgt. Bei Bandbreiten von mindestens 200 bzw. 400 Mbit/s liegt Bayern 1,6 bzw. 1,4 Prozent-punkte über dem Bundesdurchschnitt. Bei den Klassen ≥ 100 Mbit/s, ≥ 1.000 Mbit/s sowie bei FTTB/H ist die Versorgungsquote unterdurchschnittlich. Die Differenz zum Bundesdurchschnitt liegt jeweils unter einem Prozentpunkt.\r\n–\tGewerbegebiete in halbstädtischen Gemeinden überzeugen bei der Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s. Die Quote liegt mit 86,8 Prozent 2,5 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. Die Glasfaseranbindungen in den Gewerbegebieten der halbstädti-schen Gemeinden liegen deutlich zurück (33,7 vs. 42,7 Prozent).\r\n–\tGewerbegebiete in ländlichen Gemeinden stechen, wie schon bei den Haushalten, bei der Versorgung von mindestens 100 Mbit/s hervor. Dort sind 80,6 Prozent der Unter-nehmen in Gewerbegebieten angeschlossen, 6,1 Prozentpunkte mehr als bundesweit. Bei der Glasfaserversorgung bis zum Endkunden besteht jedoch Nachholbedarf (24,0 Prozent vs. 33,2 Prozent).\r\n\r\nAbbildung 4 zeigt Karten zur Versorgung der Haushalte bei Gigabit- bzw. Glasfaserverbin-dungen bis zum Endkunden. Ein Säulendiagramm stellt die zugehörigen Verteilungen dar. In 796 Kommunen haben erst maximal 20 Prozent der Unternehmen in Gewerbegebieten (beige) Zugang zu einer Gigabitversorgung (über alle Technologien). Bei der Glasfaserver-sorgung ist das in 1.118 Kommunen der Fall. \r\n\r\nBei der Glasfaserversorgung der Unternehmen in Gewerbegebieten sind 1.118 Kommunen in der niedrigsten Gruppe, damit deutlich weniger als bei den Haushalten (1.622 Kommu-nen, vgl. Kapitel 1.2.2). Hingegen werden in 192 Kommunen über 80 Prozent (aber noch nicht alle) der Unternehmen in Gewerbegebieten mit einer Gigabitverbindung versorgt. Eine Vollversorgung wird für 140 Kommunen ausgewiesen. \r\n\r\nBei Glasfaserverbindungen bis zum Endkunden sind es 113 Kommunen, in denen über \r\n80 Prozent der Unternehmen in Gewerbegebieten (aber noch nicht alle) angebunden sind. In 115 Kommunen können alle Unternehmen in Gewerbegebieten eine Glasfaserversor-gung bis zum Endkunden nutzen.\r\n\r\nAbbildung 4\r\nVersorgungsgrad der Gewerbegebiete Mitte 2023 (links: 1.000 Mbit/s über alle Technologien, rechts: FTTB/H)\r\n  \r\n \r\ny-Achse: Anzahl der Kommunen, x-Achse: Versorgungsklassen in Prozent der Haushalte\r\nQuellen: BMDV / BNetzA (2023), eigene Darstellung IW Consult\r\n1.2.4\tVersorgung der Unternehmen nach Regionstypen\r\nDie Breitbandversorgung der Unternehmen (Tabelle 4) in Bayern ist ähnlich ausgeprägt wie die Breitbandversorgung der bayerischen Haushalte. Sieben von 15 Kombinationen aus Geschwindigkeitsklasse und Regionstyp sind gemessen am jeweiligen Bundesdurchschnitt überdurchschnittlich. \r\nTabelle 4\r\nBreitbandversorgung der Unternehmen nach Bandbreiten und Regionstyp\r\nBayern\tStädtisch\tHalbstädtisch\tLändlich\r\nFTTB/H\t41,3\t18,8\t15,5\r\n≥ 1.000 Mbit/s\t83,4\t58,0\t33,9\r\n≥ 400 Mbit/s\t87,4\t60,4\t35,9\r\n≥ 200 Mbit/s\t92,9\t74,5\t54,7\r\n≥ 100 Mbit/s\t96,5\t90,2\t82,9\r\nDeutschland\t\t\t\r\nFTTB/H\t33,5\t31,9\t26,2\r\n≥ 1.000 Mbit/s\t80,8\t62,0\t37,4\r\n≥ 400 Mbit/s\t83,9\t63,9\t39,2\r\n≥ 200 Mbit/s\t90,4\t76,0\t55,9\r\n≥ 100 Mbit/s\t96,0\t88,8\t78,3\r\nStand Mitte 2023, Prozent der Unternehmen. Fett: Werte oberhalb des Bundesdurchschnitts.\r\nQuellen: BMDV / BNetzA (2023), eigene Berechnungen IW Consult\r\n\r\n–\tIn städtischen Räumen liegen alle Geschwindigkeitsklassen (über alle Technologien) \r\nsowie FTTB/H über dem jeweiligen Bundesdurchschnitt, die Glasfaserversorgung bis zum Endkunden mit 41,3 Prozent um fast acht Prozentpunkte.\r\n–\tIn halbstädtischen Gemeinden toppt Bayern nur bei der Kategorie von mindestens 100 Mbit/s den Bundesdurchschnitt. Der Abstand bei der Glasfaserversorgung bis zum Endkunden (FTTB/H) beträgt 13,1 Prozentpunkte.\r\n–\tDie ländlichen Räume liegen bei der Klasse ≥ 100 Mbit/s 4,6 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. Bei den Klassen von ≥ 200 Mbit/s, ≥ 400 Mbit/s, ≥ 1.000 Mbit/s \r\nsowie bei FTTB/H ist die Versorgungsquote zwischen 1,2 und 10,7 Prozentpunkte schwächer als im jeweiligen Bundesdurchschnitt.\r\n–\tDie bayerische Breitbandförderung wirkte sich auf die Versorgung der Haushalte (siehe Kapitel 1.1) und der Unternehmen mit mindestens 100 Mbit/s in halbstädtischen und ländlichen Räumen positiv aus, beide Werte liegen über dem Bundesdurchschnitt.\r\n\r\nAbbildung 5 zeigt die Versorgung der Unternehmen bei Gigabit- bzw. Glasfaserverbindun-gen, das Säulendiagramm stellt die zugehörigen Verteilungen dar. In 797 Kommunen ha-ben maximal 20 Prozent (beige) der Unternehmen Zugang zu einer Gigabitversorgung (über alle Technologien). Die Anzahl liegt ähnlich hoch wie bei Haushalten und Gewerbege-bieten. Bei der Glasfaserversorgung bis zum Endkunden sind es 1.429 Kommunen, ein Wert zwischen Haushalten und Gewerbegebieten. In 292 Kommunen haben über 80 Pro-zent der Unternehmen (aber noch nicht alle) eine Gigabitverbindung bis zum Endkunden. Vollversorgung wird in 15 Kommunen angeboten. Bei Glasfaserverbindungen bis zum End-kunden wird in 86 Kommunen ein Zugang für über 80 Prozent (aber noch nicht alle) der Unternehmen angeboten. In zwölf Kommunen ist für alle Unternehmen FTTH/B verfügbar.\r\n\r\nAbbildung 5\r\nVersorgungsgrad der Unternehmen Mitte 2023 (links: 1.000 Mbit/s über alle Technologien, rechts: FTTB/H)\r\n  \r\n \r\ny-Achse: Anzahl der Kommunen, x-Achse: Versorgungsklassen in Prozent der Haushalte \r\nQuellen: BMDV / BNetzA (2023), eigene Darstellung IW Consult\r\n1.3\tAktivitäten bayerischer Kommunen in Förderprogrammen\r\n1.3.1\tBayerisches Förderprogramm für schnelles Internet\r\nDer Großteil des geförderten Breitbandausbaus der letzten Jahre in den bayerischen Kom-munen wurde schon durch das Förderprogramm des Landes Bayern „Förderung schnelles Internet“ realisiert. Förderanträge dazu waren bis Ende September 2020 möglich. Seitdem bleibt die Zahl der teilnehmenden Kommunen bei 2.018, das sind rund 98 Prozent aller bayerischen Kommunen (Abbildung 6). Insgesamt 1.821 Kommunen haben mindestens \r\neinen Fördersteckbrief veröffentlicht, sind also in die Bauphase eingetreten. In 1.778 Kommunen wurde mindestens ein Verfahren abgeschlossen und das Netz in Betrieb ge-nommen. In 262 Kommunen laufen noch Maßnahmen. In 688 Kommunen wurden Verfah-ren wieder eingestellt und werden nicht weiterverfolgt. Das geschieht vor allem dann, wenn ein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Anlass kann auch ein Wechsel in ein anderes Förderprogramm, wie z.B. zur Gigabit-Förderung des Freistaates sein.\r\n\r\nAbbildung 6\r\nAnzahl der Kommunen in den Phasen des bayerischen Förderprogramms\r\nHöchste erreichte Stufe – alle Verfahren, Stand 31.01.024\r\n \r\n\tIm Verfahren\tFördersteckbrief veröffentlicht\r\nQuellen: Bayerisches Breitbandzentrum (2024), eigene Berechnungen IW Consult\r\n1.3.2\tGigabit-Förderung in Bayern\r\nSeit Anfang 2021 hat das bayerische Gigabit-Förderprogramm deutlich an Dynamik ge-wonnen. Damit kann der Freistaat als erste Region in Europa auch den Ausbau von An-schlüssen in sogenannten grauen NGA-Flecken fördern, also in Regionen, die bereits über einen Breitbandanschluss von mindestens 30 Mbit/s verfügen (StMFH, 2020). Das ergänzt frühere Landes- und Bundesprogramme zur Förderung des Breitbandausbaus. Das Förder-ziel beinhaltet Übertragungsraten von mindestens einem Gbit/s symmetrisch für gewerbli-che Anschlüsse und von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse. Diese Bandbreiten sind so gewählt, dass in der Praxis nur mit FTTB/FTTH-Technologien erschlos-sen werden kann. Zwischen einer ersten Bestandsaufnahme und der Fertigstellung des Ausbauvorhabens liegen in der Regel mehrere Jahre (Abbildung 7).\r\n\r\nAbbildung 7\r\nKommunen im Gigabit-Förderprogramm Bayerns \r\n \r\nDatenstand: 31. Januar 2024\r\nQuellen: Bayerisches Breitbandzentrum (2024), eigene Darstellung IW Consult\r\nWährend sich im Startjahr 2020 erst 296 Kommunen im Verfahren befanden, waren es 2021 bereits 991 und 2022 schließlich 1.226. Im Jahr 2023 bestätigte sich dieser Trend: 1.431 bayerische Kommunen waren im Gigabit-Programm aktiv. Die meisten davon befin-den sich noch in frühen Stufen des Förderprogramms. Im Vergleich zum Vorjahr stieg 2023 die Anzahl an Kommunen, in denen Bestandsaufnahmen (+ 142) und Auswahlverfahren \r\n(+ 61) laufen. Die Zahl der Zuwendungsbescheide (63) änderte sich gegenüber dem Niveau von 2022 kaum (+1) (Abbildung 8).\r\n\r\n \r\nAbbildung 8\r\nFortschritt im Gigabit Förderprogramm Bayerns\r\nHöchste erreichte Stufe – alle Verfahren\r\n \r\nDatenstand: 31. Januar 2024\r\nQuelle: Bayerisches Breitbandzentrum (2024), eigene Darstellung IW Consult\r\nNach den Ausbauplänen wird im Jahr 2024 die Anzahl der durch das bayerische Gigabit-Förderprogramm neu erschlossenen Adressen stark ansteigen (Abbildung 9). Im ersten Quartal wird fast 4.000 Adressen eine gigabitfähige Infrastruktur bereitgestellt, 714 davon werden mit 1.000 Mbit/s versorgt. Insgesamt werden durch das Förderprogramm im Jahr 2024 rund 51.000 Adressen mit schnellem Internet ausgestattet, der Anteil von Anschlüs-sen ab 1.000 Mbit/s liegt bei gut 17,2 Prozent. Bis einschließlich 2027 werden nochmals rund 118.000 Adressen an ein gigabitfähiges Breitbandnetz angeschlossen, der Anteil von 1.000 Mbit/s-Anschlüssen steigt auf durchschnittlich 19,6 Prozent. So leistet das Gigabit-Förderprogramm weiter einen wichtigen Beitrag zur Breitbandversorgung in Bayern.\r\n\r\n \r\nAbbildung 9\r\nZwischenstand\r\nDurch das bayerische Gigabit-Förderprogramm neu versorgte Adressen\r\n \r\nDatenstand: 31. Januar 2024; Daten beruhen auf den Angaben in den Fördersteckbriefen.\r\nQuellen: Bayerisches Breitbandzentrum (2024), eigene Berechnungen IW Consult\r\n1.4\tVersorgungsprognose für den zukünftigen Ausbau\r\nDie Anforderungen von Haushalten und Unternehmen an ihre Breitbandanschlüsse steigen voraussichtlich weiter. Allein von 2018 bis 2023 steigerte sich das in Deutschland über Festnetze versendete Datenvolumen um mehr als den Faktor 3 von 44 auf 142 Milliarden Gigabyte (Dialog Consult / VATM, 2023). Einen steigenden Bedarf belegt auch die aktuelle vbw Studie Breitbandbedarf der bayerischen Unternehmen 2023 – leitungsgebunden und mobil (2024). Neben dem Status quo ist ein Blick in die Zukunft also besonders wichtig.\r\n\r\nAufgrund des hohen bei 100 Mbit/s-Anschlüssen erreichen Niveaus stehen für die Versor-gungsprognose Anschlüsse mit mindestens 1.000 Mbit/s sowie Glasfaseranschlüsse bis zum Endkunden (FTTB/H) im Fokus. Damit arbeitet diese Studie nah an aktuellen politi-schen Zielen. Die Bundesregierung plant, bis 2025 mindestens 50 Prozent aller Haushalte und bis 2030 alle Haushalte mit Glasfaser bis zum Endkunden zu versorgen (Bundesregie-rung, 2022). Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) sieht in der Büro-kratie und zuletzt gestiegenen Ausbaukosten allerdings Risiken für diese Ziele (BREKO, 2023). Die EU möchte mit der Gigabit-Infrastrukturverordnung Maßnahmen zur Reduzie-rung der Kosten des Ausbaus von Gigabitnetzen auf den Weg bringen (Rat der Europäi-schen Union, 2023). Das soll sowohl auf Bundes- als auch auf Europaebene beispielsweise über vereinfachte Genehmigungsverfahren geschehen.\r\n\r\nDie folgenden Auswertungen ergänzen die Prognosewerte aus dem vorherigen Kapitel (Abbildung 9) um den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Provider. Für die Ausbauprognose wird erstmals auf eine Auswertung der Versorgungsdatenbank des Bayerischen Breitband-zentrums zurückgegriffen, die vom Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) bereitgestellt wurde. Diese Daten bieten einen sehr guten Überblick über den geförderten Ausbau. Anders als in Vorgängerstudien kann neben geförderten Projek-ten (Daten aus veröffentlichten Fördersteckbriefen der Kommunen) damit auch konkret (gebietsbezogen) angekündigter eigenwirtschaftlicher Ausbau der Netzbetreiber berück-sichtigt werden. Nicht für diese Studie berücksichtigt werden lediglich Absichtserklärungen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau ohne konkrete Aussage zum Ausbaugebiet, da in diesen Fällen keine regionale Zuordnung möglich ist.\r\n\r\nDer Zeitpunkt für das Erreichen des Versorgungsprognose kann nicht eindeutig bestimmt werden, da der Ausbaufortschritt von verschiedenen Faktoren abhängt. So kann etwa ein starker Wintereinbruch den Ausbau verzögern. Die Prognose ist also als Mindestprognose zu verstehen, die eintritt, wenn alle geförderten sowie die erfassten eigenwirtschaftlich konkret (gebietsbezogen) angekündigten Vorhaben abgeschlossen sind.\r\n1.4.1\tGigabit-Prognose\r\nAbbildung 10 zeigt die aggregierte Prognose zur Mindestversorgung der Haushalte nach Versorgungsklassen für Gigabitanschlüsse (1.000 Mbit/s). Folgende Eckdaten verdeutlichen die voraussichtlichen Fortschritte:\r\n\r\n–\tDie Anzahl der Kommunen, in denen maximal 20 Prozent der Haushalte mit einer \r\nGigabitverbindung versorgt sind, sinkt von 882 auf 465.\r\n–\tDie Versorgungsklasse von mehr als 80 Prozent der Haushalte (aber noch keine Vollver-sorgung) steigt von 396 auf 741 Kommunen an. \r\n–\t52 Kommunen weisen eine Vollversorgung mit Gigabitanschlüssen auf.\r\nAbbildung 10\r\n1.000 Mbit/s-Versorgung in Bayern\r\nAggregierte Mindestprognose zur künftigen Versorgung\r\n \r\ny-Achse: Anzahl der Kommunen, x-Achse: Versorgungsklassen in Prozent der Haushalte \r\nDatenstand: 17. Januar 2024\r\nQuellen: BMDV / BNetzA (2023), StMFH (2024), eigene Darstellung IW Consult\r\nDie regionalen Auswirkungen der geplanten Ausbauvorhaben visualisiert Abbildung 11. Dort sind die 52 Kommunen, in denen eine Vollversorgung mit einer Bandbreite ab 1.000 Mbit/s erreicht werden soll, dunkelblau abgebildet. Die 768 Kommunen, in denen \r\n80 bis weniger als 100 Prozent der Haushalte versorgt werden, sind hellblau eingefärbt. Sie verteilen sich über alle Regierungsbezirke in Bayern. Insgesamt sind die Erschließungspläne in Oberbayern, Mittelfranken und Schwaben am weitesten fortgeschritten. Zum Vergleich wird der Stand Ende 2018 dargestellt. Damals wurden in über 1.600 Kommunen maximal 20 Prozent der Haushalte mit eine Datenvolumen ab 1000 Mbit/s versorgt.\r\n\r\nAbbildung 11\r\n1.000 Mbit/s-Versorgung in Bayern\r\nRegionale Mindestprognose zur künftigen Versorgung \r\n \r\nDatenstand: 17. Januar 2024\r\nQuellen: BMDV / BNetzA (2023), StMFH (2024), eigene Darstellung IW Consult\r\n1.4.2\tFTTB/H-Prognose\r\nDie Anzahl der Kommunen, in denen maximal 20 Prozent der Haushalte mit einem Glasfa-seranschluss bis zum Endkunden versorgt werden, wird voraussichtlich von 1.622 auf 913 sinken (Abbildung 12). In gut 44 Prozent der 2.056 Kommunen wird auch nach Umsetzung aktueller Ausbauplanungen also maximal ein Fünftel der Haushalte an Glasfaser angebun-den sein. Die Versorgungsklasse von mehr als 80 Prozent der Haushalte (aber noch keine Vollversorgung) steigt von 103 auf 464 Kommunen (22,6 Prozent von allen). Eine Vollver-sorgung der Haushalte wird in 22 Kommunen erreicht.\r\n\r\nAbbildung 12\r\nFTTB/H-Versorgung in Bayern\r\nAggregierte Mindestprognose zur künftigen Versorgung\r\n \r\ny-Achse: Anzahl der Kommunen, x-Achse: Versorgungsklassen in Prozent der Haushalte \r\nDatenstand: 17. Januar 2024\r\nQuellen: BMDV / BNetzA (2023), StMFH (2024), eigene Darstellung IW Consult\r\nZur Entwicklung der Glasfaseranschlüsse zeigt Abbildung 13:\r\n\r\n–\tDie 22 Kommunen, die nach Umsetzung aktueller Ausbaupläne Vollversorgung \r\nerreichen, sind in Abbildung 13 dunkelblau gefärbt. Sie verteilen sich auf ganz Bayern. \r\n–\tDie 464 Kommunen, in denen bei gleichem Ausbauerfolg zwischen 80 und weniger als 100 Prozent der Haushalte mit FTTH/B versorgt werden, konzentrieren sich stärker um Ballungszentren.\r\n–\tAm weitesten fortgeschritten sind die Erschließungspläne in Oberbayern, Unterfranken und der Oberpfalz.\r\n–\tIn den Regierungsbezirken Oberfranken, Niederbayern und Mittelfranken werden auch nach Umsetzung aktueller Planungen noch vergleichsweise wenige Kommunen umfas-sender mit Glasfaseranschlüssen bis zum Endkunden versorgt.\r\n\r\nFestzuhalten ist, dass es die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen nicht erlauben, in über Koaxialkabel gigabitfähig versorgten Gebieten einen Überbau mit Glasfaser zu för-dern. Die flächendeckende Glasfaserversorgung kann hier nur über den Markt erreicht werden.\r\nAbbildung 13\r\nFTTB/H-Versorgung in Bayern\r\nRegionale Mindestprognose zur künftigen Versorgung \r\n \r\nAnmerkung: Aufgrund der starken Korrekturen, die im Breitbandatlas bei der FTTB/H-Versorgung vorge-nommen wurden, wird, anders als bei der Gigabit-Prognose, zur Glasfaser auf Vergleich zum Stand 2018 verzichtet. Mehr Informationen dazu finden sich in Kapitel 1.6 der Studie.\r\nDatenstand: 17. Januar 2024\r\nQuellen: BMDV / BNetzA (2023), StMFH (2024), eigene Darstellung IW Consult\r\n1.4.3\tZusammenfassung\r\nZusammengefasst werden nach Umsetzung dieser Ausbaupläne mehr als drei Viertel (77,2 Prozent) der Haushalte auf einen Gigabitanschluss zurückgreifen könnten (Abbildung 14). Mitte 2023 waren es noch etwa zwei Drittel (67,8 Prozent) der Haushalte. Bei den Glasfaseranschlüssen ist der Zuwachs deutlich stärker, er startet aber von einem niedrige-ren Niveau. Während Mitte 2023 lediglich knapp ein Viertel (24,4 Prozent) auf einen sol-chen Anschluss zählen konnte, werden es nach Umsetzung bestehender Pläne 47,5 Prozent der Haushalte sein. Die Anteile können höher ausfallen, da neben dem geförderten Ausbau nur konkret gebietsbezogen angekündigter eigenwirtschaftlicher Ausbau berücksichtigt werden kann. Der eigenwirtschaftliche Ausbau, der zuletzt an Dynamik gewonnen hatte, stößt allerdings mittlerweile aufgrund gestiegener Ausbaukosten auf neue Hindernisse (BREKO, 2023).\r\n\r\nAbbildung 14\r\nMindestprognose zur künftigen Versorgung in Bayern\r\n \r\nin Prozent der Haushalte; Datenstand: 8. Dezember 2023\r\nQuellen: BMDV / BNetzA (2023), StMFH (2024), eigene Darstellung IW Consult\r\n1.5\tBreitband-Förderprogramm des Bundes\r\nDas Förderprogramm des Bundes gewinnt für die Kommunen an Bedeutung. Die Summe der endgültig bewilligten Fördergelder liegt elf Prozent höher als im Vorjahr (vbw, 2023). Das ursprüngliche bayerische Breitbandförderprogramm und die seit April 2021 zugängli-che bayerische Gigabit-Förderung in grauen Flecken waren zeitlich allerdings früher verfüg-bar als das Bundesförderprogramm.\r\n\r\nRund 256,3 Millionen Euro endgültig bewilligte Fördergelder des Bundesförderprogrammes entfielen zum bei Erstellung dieser Studie verfügbaren Datenstand Anfang Dezember 2023 nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums BMDV (2023) auf Gebietskörperschaften im Freistaat Bayern (Abbildung 15). Das sind 4,1 Prozent des gesamten Bundespro-gramms. Dieser Wert ist angesichts der Größe des Freistaates deutlich unterdurchschnitt-lich. Das dürfte in wesentlichen Teilen daran liegen, dass das auf pauschale Potenzialana-lyen gestützte Verfahren des Programms zur Feststellung förderfähiger Gebiete, in denen eine Erschließung über den Markt nicht erwartet wird, in Bayern vergleichsweise selten zu positiven Ergebnissen führt.\r\n\r\nAbbildung 15\r\nEndgültig bewilligte Fördergelder für den Breitbandausbau des Bundesför-derprogramms in Millionen Euro\r\n \r\nDatenstand: 13. Dezember 2023; Infrastrukturprojekte ohne Fördergelder für Beratungsleistungen.\r\nQuelle: BMDV (2023), eigene Darstellung IW Consult\r\nIm Dezember 2023 waren im Bundesprogramm für 103 bayerische Kommunen endgültig bewilligte Förderbescheide dokumentiert. Das sind 17 mehr als vor einem Jahr. Abbil-dung 16 (links) zeigt deren regionale Verteilung. Differenzierte Zahlen dazu, welcher Anteil der Mittel auf Gigabit-Ausbau bis zum Haus entfällt, liegen nicht vor.\r\n\r\nNeben den endgültig bewilligten Förderbescheiden, bei denen die Kommunen in der Regel schon in die Bauphase starten, liegen auch Informationen zu vorläufig bewilligten Förder-geldern vor. Bei vorläufig bewilligten Fördergeldern sind die Kommunen zumeist noch in der Planungsphase und suchen beispielsweise einen Netzbetreiber oder Bauherrn.\r\n\r\nFür Bayern werden zum Stand Februar 2024 47 Projekte im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 1.0 mit einem vorläufig bewilligten Fördervolumen von rund 277 Millionen Euro ausgewie-sen. Im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 sind weitere 585 Millionen Euro vorläufig bewil-ligt. Diese Mittel verteilen sich auf 231 Projekte. Bundesweit wurden im Zuge der im April 2023 gestarteten Gigabit-Richtlinie 2.0 bisher fast 3,6 Milliarden Euro vorläufig bewilligt.  Auf Projekte in Bayern entfallen also 16,3 Prozent der Bundesmittel der Gigabit-Richtlinie 2.0. Der Anteil liegt also deutlich höher als bei den endgültig bewilligten Mittel.\r\n\r\nIn Bayern decken die vorläufig bewilligten Fördergelder von 862 Millionen Euro  insgesamt 366 Kommunen ab.  Der Bedeutungsgewinn der Bundesförderung für Bayern zeigt sich \r\nneben der gestiegenen Anzahl an Kommunen mit Förderbescheiden auch daran, dass sich diese 366 Kommunen gleichmäßiger auf die Regierungsbezirke des Freistaats verteilen (Abbildung 16 rechts). Die vorläufig bewilligten Bundesmittel werden aber erst in den nächsten Jahren eine Wirkung entfalten könne.\r\n\r\nAbbildung 16\r\nRegionen in Bayern mit bewilligten Fördergeldern des Bundes\r\nEndgültig bewilligte Fördergelder (links)\t\tVorläufig bewilligte Fördergelder (rechts)\r\n  \r\nDatenstand: 13. Dezember 2023 (links), 23. Februar 2024 (rechts); Infrastrukturprojekte ohne Fördergel-der für Beratungsleistungen.\r\nQuelle: BMDV (2023), eigene Darstellung IW Consult\r\n1.6\tZur Qualität verfügbarer Daten\r\nDie Breitbandversorgung von privaten Haushalten, Gewerbegebieten und Unternehmen wird im Breitbandatlas des Bundes abgebildet. Die Daten zur statistischen Auswertung der Breitbandverfügbarkeit aus dem Breitbandatlas wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) herausgegeben und ermöglicht es, die Versorgungslage zu analysieren und Entwicklungen festzustellen. Der letzte verfüg-bare Datenstand bezieht sich auf die Versorgungssituation Mitte 2023. Dabei gilt: Je klein-teiliger die Daten analysiert werden, desto mehr potenzielle Ungenauigkeiten treten auf. Zwischen den Veröffentlichungen gibt es insbesondere auf kommunaler Ebene Differenzen, die implizieren, dass mindestens ein Datenstand nicht plausibel ist oder war. So sank etwa die FTTB/H-Versorgung in der Kommune Großmehring in der Nähe von Ingolstadt vom Datenstand Ende 2022 zu Mitte 2023 von 70 auf sieben Prozent der Haushalte.\r\n\r\nEs ist davon auszugehen, dass die Versorgungslage in der Vergangenheit nur ungenügend abgebildet wurde und bei der Erfassung fehlerbehaftete Daten zugeliefert wurden. Tele-kommunikationsunternehmen sind erst seit dem 01. Dezember 2021 zu einer Datenliefe-rung für den Breitbandatlas verpflichtet. Zu diesem Stichtag trat das neue Telekommunika-tionsgesetz (TKG) in Kraft. Zuvor waren Datenlieferungen freiwillig. Das hat zur Folge, dass mehr Telekommunikationsunternehmen zuliefern. Die Anforderungen an Zulieferungen sind zudem höher. Es ist davon auszugehen, dass die Daten des Breitbandatlas in Zukunft von Veröffentlichung zu Veröffentlichung präziser werden. Der Breitbandatlas weist im \r\nBereich „Häufige Fragen und Antworten“ auch darauf hin. Dort heißt es:\r\n\r\n„Werden im Glasfasersegment Rückgänge dargestellt, gehen diese nicht auf tatsächliche Verschlechterungen der Versorgungssituation zurück, sondern basieren auf Korrekturen vorhergegangener Datenlieferungen.“ \r\n\r\nZudem wird angemerkt:\r\n\r\n„Insgesamt ist die Datenverarbeitung und -aufbereitung abhängig von den Zulieferungen der Datenlieferanten. Es kommt vor, dass die gelieferten Daten in Format, Umfang, Quali-tät und/oder Plausibilität nicht immer unseren Anforderungen entsprechen. Im Rahmen \r\nunserer iterativen Datenvalidierungsprozesse lassen sich viele Auffälligkeiten aufklären, eine umfassende Prüfung jeder adressgenauen Einzelmeldung ist jedoch nicht darstellbar. Zunehmende Erfahrung bei den Datenlieferanten und der Datenverarbeitung ermöglichen es uns die Datenqualität mit jeder Veröffentlichung weiter zu verbessern.“ \r\n\r\nDiese bisherige schlechte Datenlage kann Folgen haben: Investoren, Fördermittelverant-wortliche und politisch Verantwortliche können nicht auf eine verlässliche Informations-grundlage zurückgreifen, um Entscheidungen zu treffen.\r\n2\tVersorgungsgrad im Mobilfunknetz\r\n5G-Netz in der Fläche noch nicht leistungsfähig genug.\r\n2.1\tVersorgungsgrad in Bayern mit LTE und 5G\r\nLaut der statistischen Daten im Breitbandatlas zum Stand Mitte 2023  können etwa 99,8 Prozent der Haushalte in Bayern mindestens ein LTE-Netz nutzen (Abbildung 17). \r\nBundesweit sind es 99,9 Prozent. Gewerbegebietsflächen sind danach sowohl in Bayern als auch deutschlandweit zu 99,9 Prozent versorgt. Bezogen auf die Gesamtfläche verbleiben jedoch 4,3 Prozent der Fläche Bayerns gänzlich ohne Versorgung durch ein LTE-Netz. Bun-desweit sind es 2,9 Prozent. Eigene Messungen zu sieben mit Breitbandkabeln schlecht versorgten Gewerbegebieten in Bayern verdeutlichen allerdings exemplarisch die Grenzen der auf errechneter Versorgung beruhenden Darstellung des Bundes und zeigen damit nicht erfasste lokale Versorgungsschwächen auf. Mobilfunknetze gleichen also Schwächen im Festnetz nicht aus.\r\n\r\nAbbildung 17\r\nMobilfunkverfügbarkeit (LTE) Stand 04/2023\r\n \r\nIn Prozent der Haushalte, in Prozent der Gewerbegebietsfläche, in Prozent der Gesamtfläche\r\nQuelle: BMDV / BNetzA (2023), eigene Darstellung IW Consult\r\n\r\nDie 5G-Verfügbarkeit fällt in allen drei betrachteten Dimensionen niedriger als bei LTE aus (Abbildung 18). 97,5 Prozent der Haushalte können in Bayern 5G nutzen. Das ist etwas mehr als im Bundesdurchschnitt (96,7 Prozent). Die Gewerbegebietsfläche in Bayern wird zu 98,0 Prozent versorgt (Bundesdurchschnitt: 96,5 Prozent). Bezogen auf die gesamte Landesfläche werden etwa 83,9 Prozent in Bayern versorgt. Das ist etwas weniger als im Bundesdurchschnitt (84,6 Prozent).\r\n\r\nAbbildung 18\r\nMobilfunkverfügbarkeit (5G) Stand 04/2023\r\n \r\nIn Prozent der Haushalte, in Prozent der Gewerbegebietsfläche, in Prozent der Gesamtfläche\r\nQuelle: BMDV / BNetzA (2023), eigene Darstellung IW Consult\r\nDie Daten zur Mobilfunkanbindung basieren auf Zulieferungen der Mobilfunknetzbetreiber an die Bundesnetzagentur. Sie liefern für jede Rasterzelle von 100 x 100 Metern pro Tech-nologie zu, ob die Zelle versorgt ist. Vorgeschrieben werden durch die Bundesnetzagentur unter anderem ein Mindestpegel sowie die Verbraucherperspektive (1,5 Meter über Grund). Die Angaben sind Prognose-Daten der Netzbetreiber für den Empfang im Freien. Der tatsächliche Empfang kann abweichen, da es sich nicht um real flächendeckende Messdaten handelt.\r\n \r\n2.2\tEmpfangsqualität in Mobilfunknetzen rund um Gewerbegebiete\r\nDie aktuelle Studie betrachtet gezielt sieben Gewerbegebiete, in denen die kabelgebunde-ne Gigabitverfügbarkeit laut Breitbandatlas des Bundes noch nicht flächendeckend ausge-baut ist und untersucht in deren Umfeld die 5G-Mobilfunkversorgung, um zu prüfen, ob diese teilweise die unzureichende Breitbandversorgung kompensieren kann. Damit unter-scheidet die Studie sich von der Vorgängerstudie, die Regionen betrachtete, in denen der lokale Mobilfunkausbau auf Widerstand stößt (vbw, 2023). \r\nDatenquellen\r\nIm Vergleich zu Kapitel 1.2 beziehen sich die Daten zur Festnetz- bzw. 5G-Verfügbarkeit auf die Vorgängerpublikation des Breitbandatlas „Ende 2022“ (Festnetz: 12/2022, Mobilfunk: 10/2022), da die Vermessung der Mobilfunkqualität durch BREUER Nachrichtentechnik aus organisatorischen Gründen bereits im November 2023 stattfinden musste. Zu diesem Zeit-punkt war die aktuelle Publikation des Breitbandatlas „Mitte 2023“ noch nicht verfügbar. Die Werte aus der Publikation „Mitte 2023“ sind jeweils in Klammern enthalten. Zum Teil weichen diese ab. Siehe dazu auch Kapitel 1.6.\r\n\r\nFür diesen Bericht wurden sieben Kommunen untersucht. Neben der Gigabitverfügbarkeit in Prozent der Unternehmen in Gewerbegebieten flossen weitere Kriterien in den Auswahl-prozess dieser sieben Kommunen ein. Alle Kriterien werden in Abbildung 19 dargestellt.\r\n\r\nAbbildung 19\r\nAuswahlkriterien zur Gewerbegebiets-5G-Evaluation\r\n \r\nQuelle: eigene Darstellung IW Consult\r\nBasierend auf diesen Kriterien wurden die in der folgenden Übersicht (Tabelle 5) dargestell-ten Kommunen befahren. Die größte dieser Kommunen ist Landshut mit 73.150 Einwoh-ner. Dinkelsbühl ist die Kommune mit der im Vergleich kleinsten Einwohnerzahl (12.053). Die weiteren fünf Kommunen liegen gemessen an der Einwohnerzahl dazwischen. Die Gi-gabitverfügbarkeit in Prozent der Unternehmen in Gewerbegebieten liegt zwischen 26,8 Prozent in Lindau (Bodensee) und 42,9 Prozent in Landshut. Der Landesdurchschnitt liegt bei 57 Prozent.\r\n\r\nTabelle 5\r\nAusgewählte Kommunen zur Messung der 5G-Mobilfunkqualität\r\nNr.\tKommune\tFestnetzverfügbar-keit1\tUnterneh-men2\tEinwohner\t5G-Verfügbarkeit3\tRegierungsbez.\r\n1\tLindau (Boden-see)\t26,8 Prozent (26,5)\t317\t25.547\t3,8 Prozent (98,9)\tSchwaben\r\n2\tSchwandorf\t29,7 Prozent (33,8)\t232\t29.254\t70,6 Prozent (97,4)\tOberpfalz\r\n3\tLichtenfels\t30,7 Prozent (46,6)\t215\t20.071\t100,0 Prozent (100,0)\tOberfranken\r\n4\tErding\t31,2 Prozent (30,4)\t375\t36.414\t93,1 Prozent (100,0)\tOberbayern\r\n5\tDinkelsbühl\t34,5 Prozent (34,7)\t203\t12.053\t40,1 Prozent (92,1)\tMittelfranken\r\n6\tKitzingen\t38,1 Prozent (38,7)\t244\t22.429\t99,2 Prozent (100,0)\tUnterfranken\r\n7\tLandshut\t42,9 Prozent (44,3)\t424\t73.150\t95,0 Prozent (99,6)\tNiederbayern\r\nQuelle: Quelle: BMDV / BNetzA (2023), BMDV / BNetzA (2022) eigene Berechnungen IW Consult\r\n1 in Prozent der Unternehmen in Gewerbegebieten ≥ 1.000 Mbit/s (alle Technologien)\r\n2 in Gewerbegebieten\r\n3 in Prozent der Gewerbegebietsfläche (alle Mobilfunknetzbetreiber)\r\n\r\nGemessen wurde die Qualität der 5G-Verbindungen. Über alle verfügbaren Mobilfunkfre-quenzen wurde in einem Zwei-Sekunden-Intervall parallel gemessen. Die verwendeten Endgeräte wählen dabei freilaufend das beste verfügbare Signal des jeweiligen Anbieters. Damit kann die optimierte Frequenzauswahl mobiler Endgeräte realistisch erfasst werden.\r\n\r\nFür die Bestimmung der 5G-Empfangsqualität wird die Signalstärke – Synchronisation \r\nSignal RSRP – gemessen. Zur qualitativen Einordnung der Daten zur Verbindungsqualität in dieser Studie werden sie drei Kategorien zugewiesen. Die definierten Grenzwerte und Wer-tebereiche sind in Tabelle 6 dargestellt.\r\n\r\nTabelle 6\r\nDefinierte Grenzwerte für die Empfangsqualität\r\n\tGute Qualität\tMittlere Qualität\tSchlechte Qualität\tKein Empfang\r\n5G\r\nEmpfangs-qualität\tSS RSRP > –100\t\t–100 ≥ SS RSRP ≥ –120\t\tSS RSRP < –120\t\t\r\n\r\nDie Farbquadrate verweisen auf die nachfolgenden Karten.\r\n\r\nIn den nachfolgenden Unterkapiteln werden die Messergebnisse für die verschiedenen Netzbetreiber entsprechend der farblichen Zuordnung der Qualitätskategorien gezeigt. Straßenabschnitte, an denen kein Empfang des 5G-Standards gemessen werden konnte, werden mit einem dunkelroten Symbol gekennzeichnet.\r\n\r\nEine Unterscheidung zwischen Standalone und Non-Standalone-Empfang wird bei der \r\n5G-Empfangsqualität nicht vorgenommen. Zur Erläuterung: Beim Non-Standalone-Betrieb basiert der 5G-Zugang noch auf dem LTE-Kernnetz. Der Kunde profitiert von höherer \r\nGeschwindigkeit, nicht aber von einer niedrigeren Latenz. So ist es dem Provider deutlich schneller möglich, das 5G-Zugangsnetz in Betrieb zu nehmen. Im Standalone-Betrieb ist auch das Kernnetz auf 5G hochgerüstet. Die hier gewählte aggregierte Betrachtung ist pra-xisnah, da der Kunde auf seinem Endgerät im Alltagsgebrauch nicht merkt, ob er in einem Standalone- oder Non-Standalone-Netz eingebucht ist. Auch der Breitbandatlas weist eine aggregierte 5G-Kategorie aus.  Somit sind Vergleiche möglich.\r\n\r\nDie Abbildungen werden anonymisiert und lassen sich keinem bestimmten Provider zuord-nen. Es soll lediglich darauf hingewiesen werden, dass es nach wie vor erforderlich bleibt, die Qualität der Mobilfunkversorgung weiter zu verbessern. \r\n\r\nZusammenfassend lässt sich sagen: Auf den Messfahrten fallen Streckenabschnitte auf, die schlechten oder gar keinen 5G-Mobilfunkempfang haben. In allen befahrenen Orten gab es Messpunkte ohne 5G-Empfang. Auch längere Streckenabschnitte komplett ohne 5G-Empfang sind nicht selten. Das ist umso überraschender, als im Breitbandatlas häufig schon eine Versorgungsquote von über 90 Prozent der Gewerbegebietsfläche oder bereits eine Vollversorgung ausgewiesen wird. Das zeigt beispielhaft die Lücken zwischen den \r\nmodellhaften Aussagen der Provider und den realen Messungen vor Ort. \r\n2.2.1\tLindau (Bodensee)\r\nLindau liegt im gleichnamigen Landkreis im Regierungsbezirk Schwaben und grenzt an den Bodensee sowie an Österreich. Aufgrund der Grenzlage fiel die Region Lindau schon in den Vorgängerstudien als eine für den Mobilfunk problematische Region auf. \r\nDie 5G-Empfangsqualität schwankt stark zwischen den drei Providern. Bei keinem von ihnen zeigte sich an mehr als 40 Prozent der Messpunkte guter 5G-Empfang. Bei Provider A ist sogar an 91,5 Prozent der Messpunkte kein Empfang vorhanden. Bei Provider B sind es 36,2 Prozent und bei Provider C 42,2 Prozent der Messpunkte, an denen kein Empfang festgestellt werden konnte.\r\n\r\nBesonders auffällig ist, dass in der Publikation „Mitte 2023“ des Breitbandatlas nahezu Vollversorgung ausgewiesen wird (98,9 Prozent der Gewerbegebietsfläche). Die Publikation „Ende 2022“ wies noch 3,8 Prozent aus. Auch wenn die Messfahrten nur als Stichprobe zu werten sind, da nicht die gesamte Gewerbegebietsfläche befahren werden kann , deuten sie auf ungenaue Angaben der Mobilfunkbetreiber hin. Zusammenfassend wird sichtbar, dass alle Betreiber (und somit die Endkunden) vom Zubau von Infrastrukturen profitieren könnten, die gemeinsam genutzt werden.\r\n\r\nAbbildung 20\r\n5G-Mobilfunkqualität in den Gewerbegebieten von Lindau (Bodensee)\r\n \r\nDatenerfassung im Zeitraum 13.11.2023 bis 24.11.2023\r\nQuelle: BREUER Nachrichtentechnik (2023), eigene Berechnungen und Darstellung IW Consult\r\nDarstellung: © OpenStreetMap-Mitwirkende\r\n \r\n2.2.2\tSchwandorf\r\nSchwandorf liegt im gleichnamigen Landkreis im Regierungsbezirk Oberpfalz und ist jeweils etwas mehr als eine Stunde von Nürnberg (westlich von Schwandorf) und der tschechi-schen Grenze (östlich von Schwandorf) entfernt.\r\n\r\nIn Schwandorf ist die Empfangsqualität im 5G-Netz bei Provider B deutlich besser als bei den anderen zwei Anbietern. An 52,9 Prozent der Messpunkte war der Empfang gut. Kei-nen Empfang gab es an 7,9 Prozent der Messpunkte. Bei Provider A und C konnte jeweils an über der Hälfte der Messpunkte kein Empfang festgestellt werden.\r\n\r\nGemäß Breitbandatlas soll auf 70,6 Prozent (Ende 2022) bzw. 97,4 Prozent (Mitte 2023) der Gewerbegebietsfläche zumindest über einen Provider 5G-Empfang möglich sein. Die Messergebnisse für Provider B deuten auf realistische Angaben hin. Als vollwertiger Ersatz für eine kabelgebundene Breitbandverbindung bietet sich die 5G-Mobilfunknutzung aber auch in Schwandorf noch nicht an, da die Stichprobe zeigt, dass guter Empfang noch nicht flächendeckend vorhanden ist.\r\n\r\nAbbildung 21\r\n5G-Mobilfunkqualität in den Gewerbegebieten von Schwandorf\r\n \r\nDatenerfassung im Zeitraum 13.11.2023 bis 24.11.2023\r\nQuelle: BREUER Nachrichtentechnik (2023), eigene Berechnungen und Darstellung IW Consult\r\nDarstellung: © OpenStreetMap-Mitwirkende\r\n2.2.3\tLichtenfels\r\nLichtenfels ist Kreisstadt des Landkreises Lichtenfels und liegt im Regierungsbezirk Ober-franken. Lichtenfels liegt etwas mehr als 60 Autominuten nördlich von Nürnberg. Die Auto-fahrt nach Thüringen (in nördlicher Richtung) dauert etwa 25 bis 30 Minuten. \r\n\r\nUnternehmen, die in den Gewerbegebieten von Lichtenfels ansässig sind, können nur teil-weise auf die Angaben zum Mobilfunkempfang des Breitbandatlas vertrauen, der eine voll-ständige Abdeckung angibt. Für Provider A konnte jedoch nahezu kein 5G-Empfang festge-stellt werden. Provider B bietet hingegen an 56,9 Prozent der Messpunkte und Provider C an 36,5 Prozent der Messpunkte guten Empfang. Auch bei Provider B und C gibt es jedoch im Osten von Lichtenfels in einem Gewerbegebiet jeweils Messpunkte ohne 5G-Empfang.\r\n\r\nLichtenfels ist eine von drei Kommunen, bei denen für Provider A an über 90 Prozent der Messpunkte kein 5G-Empfang ermittelt werden konnte. Neben Lichtenfels trifft das auf Lindau (Bodensee) und Dinkelsbühl zu.\r\n\r\nAbbildung 22\r\n5G-Mobilfunkqualität in den Gewerbegebieten von Lichtenfels\r\n \r\nDatenerfassung im Zeitraum 13.11.2023 bis 24.11.2023\r\nQuelle: BREUER Nachrichtentechnik (2023), eigene Berechnungen und Darstellung IW Consult\r\nDarstellung: © OpenStreetMap-Mitwirkende\r\n2.2.4\tErding\r\nDie Große Kreisstadt Erding im gleichnamigen Landkreis Erding liegt im Regierungsbezirk Oberbayern. München liegt von Erding aus betrachtet etwa 40 Kilometer südwestlich.\r\nDer Breitbandatlas gibt an, dass auf 93,1 (Ende 2022) bzw. 100,0 Prozent (Mitte 2023) der Gewerbegebietsfläche 5G-Empfang möglich ist. Provider B ist, basierend auf der Mess-stichprobe, einer Vollversorgung am nächsten, jedoch zeigten sich bei ihm an 3,8 Prozent der Messpunkte noch kein Empfang. Für Provider A und C wurden jeweils sogar an über je 35 Prozent der Messpunkte kein Empfang festgestellt. Meistens ist der Empfang von mitt-lerer Qualität.\r\n\r\nAbbildung 23\r\n5G-Mobilfunkqualität in den Gewerbegebieten von Erding\r\n \r\nDatenerfassung im Zeitraum 13.11.2023 bis 24.11.2023\r\nQuelle: BREUER Nachrichtentechnik (2023), eigene Berechnungen und Darstellung IW Consult\r\nDarstellung: © OpenStreetMap-Mitwirkende\r\n2.2.5\tDinkelsbühl\r\nDinkelsbühl gehört zum Landkreis Ansbach im Regierungsbezirk Mittelfranken und liegt unweit der Landesgrenze zu Baden-Württemberg. Dinkelsbühl hat die geringste Einwoh-nerzahl im Vergleich der sieben Kommunen (12.052).\r\n\r\nGemäß Breitbandatlas soll es auf 40,1 (Ende 2022) bzw. sogar 92,1 (Mitte 2023) der \r\nGewerbegebietsfläche 5G-Empfang geben. Provider A und C versorgen jedoch einen Groß-teil der Messpunkte nicht. An 99,1 Prozent der Messpunkte konnte für Provider A kein \r\n5G-Empfang festgestellt werden. Das ist der höchste Einzelwert ohne Empfang im Ver-gleich dieser Studie. Provider B bietet zwar in großen Teilen von Dinkelsbühl Empfang an, aber nur 21,9 Prozent der Messpunkte haben eine gute Empfangsqualität. 71,5 Prozent der befahrenen Punkte bieten immerhin eine mittlere Qualität. \r\n\r\nDinkelsbühl steht stellvertretend für kleinere eher ländlich geprägte Kommunen, die beim Ausbau der 5G-Mobilfunkinfrastuktur länger warten müssen, bis die Versorgungsquote ein hohes Niveau erreicht, da neue Funkmasten in ländlich geprägten Kommunen vergleichs-weise wenige Haushalte erreichen.\r\n\r\nAbbildung 24\r\n5G-Mobilfunkqualität in den Gewerbegebieten von Dinkelsbühl\r\n \r\nDatenerfassung im Zeitraum 13.11.2023 bis 24.11.2023\r\nQuelle: BREUER Nachrichtentechnik (2023), eigene Berechnungen und Darstellung IW Consult\r\nDarstellung: © OpenStreetMap-Mitwirkende\r\n2.2.6\tKitzingen\r\nDie Stadt Kitzingen ist Teil des gleichnamigen Landkreises Kitzingen im Regierungsbezirk Unterfranken. Kitzingen ist etwa 20 Autominuten von Würzburg entfernt.\r\n\r\nLaut Breitbandatlas des Bundes, soll das 5G-Netz in Kitzingen eine Vollversorgung aufwei-sen. Die Netze aller Provider haben jedoch Empfangslücken. Viele der Lücken, die das Netz von Provider B offenbart, werden jedoch von Provider C versorgt. Über alle Provider hinweg kommt Kitzingen also tatsächlich nah an die Vollversorgung. Eine gute Empfangsqualität ist jedoch nicht überall gegeben. \r\n\r\n \r\nAbbildung 25\r\n5G-Mobilfunkqualität in den Gewerbegebieten von Kitzingen\r\n \r\nDatenerfassung im Zeitraum 13.11.2023 bis 24.11.2023\r\nQuelle: BREUER Nachrichtentechnik (2023), eigene Berechnungen und Darstellung IW Consult\r\nDarstellung: © OpenStreetMap-Mitwirkende\r\n2.2.7\tLandshut\r\nLandshut ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Niederbayern. Sie liegt im Südosten Bayerns. Von Landshut dauert die Fahrt in die Landeshauptstadt München eine Stunde mit dem Auto oder 45 Minuten mit dem Regionalverkehr auf der Schiene.\r\n\r\nGemäß Breitbandatlas sollte die 5G-Verfügbarkeit Mitte 2023 in 99,6 Prozent der Gewer-begebietsfläche (über alle Betreiber) gegeben sein. Da für Provider B nur an 1,4 Prozent der Messpunkte kein Empfang festgestellt werden konnte, sind die dem Breitbandatlas \r\nzugelieferten Daten in Landshut deutlich näher an der Realität als beispielsweise in Lindau (Bodensee). Guter Empfang ist jedoch auch nur bei 39,5 Prozent der Messpunkte für Provi-der B möglich. Bei den anderen Providern ist die Empfangsqualität im Schnitt schlechter. Bei Provider A konnte an 28,4 Prozent der Messpunkte kein Empfang festgestellt werden. Bei Provider C liegt dieser Anteil bei 24,4 Prozent.\r\n\r\n \r\nAbbildung 26\r\n5G-Mobilfunkqualität in den Gewerbegebieten von Landshut\r\n \r\nDatenerfassung im Zeitraum 13.11.2023 bis 24.11.2023\r\nQuelle: BREUER Nachrichtentechnik (2023), eigene Berechnungen und Darstellung IW Consult\r\nDarstellung: © OpenStreetMap-Mitwirkende\r\n2.2.8\tZusammenfassung\r\nDer 5G-Mobilfunk kann schlechte Anbindung von Gewerbegebieten mit Datenkabeln nur teilweise kompensieren. Zwar gibt es in der Regel zumindest einen Anbieter, der zu großen Teilen mittleren oder sogar guten 5G-Empfang anbietet. Lücken konnten jedoch in allen sieben Kommunen und für alle Provider festgestellt werden. Dinkelsbühl, die kleinste Kommune im Vergleich, sticht besonders negativ hervor. Dort ist kein Provider in der Lage, mehr als 22 Prozent der Messpunkte mit gutem 5G-Empfang zu versorgen.\r\n\r\nIn den vermessenen Gewerbegebieten wäre oftmals die Nutzung mehrerer Provider nötig, um eine auch nur annähernd vollständige Abdeckung zu erzielen. Im Alltag ist die Nutzung mehrerer Provider auf einem Endgerät nicht praktikabel, wodurch der Mobilfunkeinsatz als Alternative zum kabelgebundenen Netz erheblich eingeschränkt wird.\r\n\r\nDie nachstehenden drei Abbildungen zeigen je Provider die 5G-Mobilfunkempfangsqualität in den sieben ausgewählten Kommunen. Sie veranschaulichen, dass sich Provider B in der Stichprobe deutlich von Provider A und C absetzen kann. Die Empfangsqualität ist häufiger gut und die Netzlücken sind kleiner. Provider C schneidet in Summe zudem besser ab als Provider A.\r\n\r\nAbbildung 27\r\n5G-Mobilfunkqualität in den Gewerbegebieten (Provider A)\r\n \r\nDatenerfassung im Zeitraum 13.11.2023 bis 24.11.2023\r\nQuelle: BREUER Nachrichtentechnik (2023), eigene Berechnungen und Darstellung IW Consult\r\nDarstellung: © OpenStreetMap-Mitwirkende\r\n\r\nAbbildung 28\r\n5G-Mobilfunkqualität in den Gewerbegebieten (Provider B)\r\n \r\nDatenerfassung im Zeitraum 13.11.2023 bis 24.11.2023\r\nQuelle: BREUER Nachrichtentechnik (2023), eigene Berechnungen und Darstellung IW Consult\r\nDarstellung: © OpenStreetMap-Mitwirkende\r\nAbbildung 29\r\n5G-Mobilfunkqualität in den Gewerbegebieten (Provider C)\r\n \r\nDatenerfassung im Zeitraum 13.11.2023 bis 24.11.2023\r\nQuelle: BREUER Nachrichtentechnik (2023), eigene Berechnungen und Darstellung IW Consult\r\nDarstellung: © OpenStreetMap-Mitwirkende\r\n2.3\tGeförderter Ausbau der Mobilfunknetze in Bayern\r\nDer Ausbau der Mobilfunknetze wurde in Bayern in den vergangenen Jahren durch ein lan-deseigenes Programm gefördert. Insgesamt wurde dazu in 660 Kommunen ein Markter-kundungsverfahren eingeleitet. Die Förderrichtlinie hatte eine Laufzeit von vier Jahren. Neue Anträge konnten bis zum 30. Juni 2022 gestellt werden. Da sich im Vergleich zur Vor-gängerstudie (vbw, 2023) am Stand der Markterkundungsverfahren folglich keine Ände-rungen ergeben konnten , werden die Markterkundungen dieses Programm in dieser Stu-die nicht erneut detailliert ausgeführt.\r\n\r\nVon einem eingeleiteten Markterkundungsverfahren bis hin zu einem durch Fördergelder finanzierten und neu in Betrieb genommenen Mobilfunkmast können mehrere Jahre ver-gehen. Bisher wurden elf neue Masten gebaut und davon fünf in Betrieb genommen. Wei-ter 79 Kommunen lag zum Stand 09. Februar 2024 ein Förderbescheid vor. 50 dieser Kommunen haben den Bau eines Mobilfunkmasten bereits ausgeschrieben. Künftig wird sich die Zahl der gefördert finanzierten Mobilfunkmasten in Bayern also voraussichtlich vervielfachen.\r\n\r\nImmer wieder wird im Zuge eines Markterkundungsverfahrens allerdings auch festgestellt, dass die Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau beabsichtigen. Im Rahmen des Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramms haben die Netzbetreiber für 492 Gemeinden \r\ninsgesamt knapp 660 eigenwirtschaftliche Ausbauten mitgeteilt, 172 dieser eigenwirt-schaftlichen Ausbauprojekte wurden bereits umgesetzt.\r\n\r\nEine Verlängerung des Programms ist geplant. Das Bayerische Wirtschaftsministerium steht dazu in Kontakt mit der Europäischen Kommission, die ihre Anforderungen verschärft hat: Künftig müssen Netzbetreiber, die staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitband-netzen beanspruchen, Drittunternehmen die Nutzung ihrer aktiven Infrastruktur \r\ngestatten.  \r\n\r\nDer Bund bietet zum Mobilfunkausbau seit 2021 ein Förderprogramm an. Die Umsetzung obliegt der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG). Förderempfänger bei diesem Pro-gramm sind die Tower Companies, also die Betreiber von Mobilfunktürmen. Zum 16. Feb-ruar 2024 wurden auf der Website der MIG 34 Zuwendungsbescheide mit einem Volumen von 33,1 Millionen Euro berichtet (MIG, 2024). Davon entfallen 25,9 Prozent bzw. fast 8,6 Millionen Euro auf Empfänger in Bayern. Diese Mittel verteilen sich auf acht Kommu-nen (MIG, Stand: 16. Februar 2024):\r\n\r\n–\tDenklingen und Trostberg in Oberbayern\r\n–\tWegescheid und Eichendorf in Niederbayern\r\n–\tFischach und Legau in Schwaben\r\n–\tLam in der Oberpfalz\r\n–\tRieneck in Unterfranken\r\n\r\nIn den Regierungsbezirken Oberfranken und Mittelfranken gibt es bisher keine Kommunen, in denen eine Tower Company im Rahmen des Bundesförderprogramms einen \r\nZuwendungsbescheid erhalten hat.\r\n\r\nIm Bundesförderprogramm sind aktuell zudem 363 Verfahren in Bayern genannt, bei \r\ndenen eine Standortvorbereitung läuft. Dieser Schritt erfolgt, wenn nach einem Markter-kundungsverfahren festgestellt wurde, dass ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Mobilfunknetztreiber nicht geplant ist. In dieser Phase werden passende Standorte für neue Mobilfunkmasten sowie Strom- und Glasfaseranschlüsse gesucht. Auf die Standort-vorbereitung folgen, falls das Verfahren durchgezogen wird, der Förderaufruf, der Zuwen-dungsbescheid und schlussendlich die Realisierung.\r\n\r\nIn einem Verfahren zur Standortvorbereitung können Standorte für mehrere Masten \r\ngesucht werden. Zudem kann ein Verfahren mehrere Kommunen und Landkreise einschlie-ßen. Umgekehrt ist es auch möglich, dass in einer Kommune mehrere Verfahren laufen. Aktuell sind Kommunen in 65 der 96 Landkreise und kreisfreien Städte Bayerns im Verfah-ren (Abbildung 30). In 56 davon laufen mehrere Verfahren. Für neun Landkreise sind zum aktuellen Datenstand sogar mindestens 15 Verfahren genannt. Acht dieser neun Landkrei-se befinden sich in Grenzregionen zum Ausland.\r\n\r\nBisher hat sowohl im Freistaat Bayern als auch bundesweit noch kein Verfahren des Bun-desförderprogramms den finalen Stand der Errichtung und Inbetriebnahme neuer Standor-te für Mobilfunkmasten erreicht. \r\n\r\nAbbildung 30\r\nBundesförderprogramm Mobilfunk (Standortvorbereitung)\r\n \r\n\r\nQuelle: MIG (2024), eigene Berechnungen und Darstellung IW Consult\r\n\r\n\r\n \r\nLiteraturverzeichnis\r\nBayerisches Breitbandzentrum (2024): Förderfortschritt. Zuletzt geprüft am 31.01.2024\r\nBMDV (2023): Bundesförderprogramm – Liste der Zuschlagsgewinner, Stand 13. Dezember 2023, Bun-desministerium für Digitales und Verkehr.\r\nBMDV / BNetzA (2022): Daten zur statistischen Auswertung der Breitbandverfügbarkeit in Deutschland aus dem Breitbandatlas. Breitbandatlas | Gigabit-Grundbuch (https://gigabitgrundbuch.bund.de), Ende 2022, Bundesministerium für Digitales und Verkehr; Bundesnetzagentur.\r\nBMDV / BNetzA (2023): Daten zur statistischen Auswertung der Breitbandverfügbarkeit in Deutschland aus dem Breitbandatlas. Breitbandatlas | Gigabit-Grundbuch (https://gigabitgrundbuch.bund.de), Mit-te 2023, Bundesministerium für Digitales und Verkehr; Bundesnetzagentur.\r\nBREKO (2023): Pressemitteilung zur BREKO-Marktanalyse 2023, https://www.brekoverband.de/site/assets/files/37981/pressemitteilung_zur_breko_marktanalyse_2023.pdf.\r\nBREUER Nachrichtentechnik (2023): Erfassung der Mobilfunkempfangsqualität ausgewählten bayeri-schen Straßen im Zeitraum 13.11.2023 bis 24.11.2023.\r\nBundesregierung (2022): Gigabitstrategie der Bundesregierung, Stand: 13.07.2022, Ziele der Gi-gabitstrategie, https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/gigabitstrategie.pdf?__blob=publicationFile.\r\nDialog Consult / VATM (2023): 25. TK-Marktanalyse Deutschland 2023, Ergebnisse einer Befragung der Mitgliedsunternehmen im Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. im dritten Quartal 2023, https://www.vatm.de/wp-content/uploads/2023/11/Marktstudie-2023-V6.pdf.\r\nMIG (2024): Mobilfunkausbau, Standortvorbereitung und Zuwendungen, https://www.netzda-mig.de, Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH, eigene Berechnungen IW Consult.\r\nRat der Europäischen Union (2023): Interinstitutionelles Dossier 2023/0046(COD), Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung).\r\nStatistische Ämter des Bundes und der Länder (2023): Gebietsfläche in qkm – Stichtag 31.12.2022, regionale Tiefe Gemeinden, Tabelle 11111-01-01-5.\r\nStMFH (2020): Pressemitteilung vom 29. Januar 2020, Startschuss für die neue bayerische Gigabitricht-linie! EU-Kommission genehmigt bayerische Gigabitrichtlinie, Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.\r\nStMFH (2024): Daten zum laufenden Breitbandausbau zum Stand Januar 2024, Sonderauswertung für die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.\r\nvbw (2013): Breitbandversorgung Bayern. Eine vbw Studie, erstellt von der IW Consult GmbH. Vereini-gung der Bayerischen Wirtschaft e. V.\r\nvbw (2023): Breitbandbedarf der bayerischen Unternehmen 2022 – leitungsgebunden und mobil. Verei-nigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.\r\nMethodische Anmerkungen\r\nDaten Breitbandatlas\r\nFür die Erfassung der Zahlen für den Breitbandatlas und dessen Betrieb ist seit 2023 die Bundesnetzagentur zuständig. Bis dahin hatte die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) die Erfassung der Zahlen koordiniert. Von 2019 bis Ende 2021 lag die Aufgabe bei ate-ne KOM, die sie 2018 vom TÜV Rheinland übernommen hatte, der seit 2009 zuständig war. In den Berichten des Breitbandatlas wird der Versorgungsgrad der privaten Haushalte mit verschiedenen Bandbreiten und unterschiedlichen Technologien (leitungsgebunden und drahtlos) ausgewiesen. Während anfangs Geschwindigkeiten zwischen einem und 50 Mbit/s ausgewiesen wurden, werden mittlerweile Übertragungsraten zwischen 16 Mbit und einem Gigabit pro Sekunde betrachtet. Zudem wird seit Ende 2013 die Abdeckung mit FTTH/B-Anschlüssen dokumentiert.\r\n\r\nDie Datengrundlage wurde bis zum Jahr 2021 ausschließlich aus freiwilligen Angaben der Netzbetreiber generiert, der tatsächliche Ausbaustand somit teilweise falsch eingeschätzt. Mittlerweile ist die Datenzulieferung Pflicht, Abschnitt 1.6 der Studie erläutert jedoch Prob-leme der Publikation.\r\nDaten von BREUER Nachrichtentechnik\r\nFür die Bewertung der 5G-Empfangsqualität wird der SS RSRP-Wert (Synchronization Signal RSRP) herangezogen. Dieser Wert ist ein Maß für die Empfangsfeldstärke am Endgerät und wird in Dezibel Milliwatt (dBm) angegeben. Der Wertebereich des SS RSRP liegt zwischen minus 140 dBm und minus 50 dBm. Je näher der SS RSRP-Wert an minus 50 dBm liegt, desto höher ist die Empfangsqualität. Mobile Endgeräte wählen die Funkzelle anhand des SS RSRP-Wertes aus. Das Gerät misst den SS RSRP-Wert und wählt sich danach in die Funk-zelle mit dem höchsten RSRP-Wert ein. Laut BREUER Nachrichtentechnik sind die Wertebe-reiche mit denen von LTE vergleichbar. Die gemessene 5G-Versorung enthält sowohl 5G Non-Standalone-Versorgung als auch 5G Standalone-Versorgung. Bei 5G Non-Standalone findet die Signalisierung noch über das LTE-Netz statt. 5G wird hier als Datenturbo heran-gezogen.\r\n\r\nFür die Bewertung der gemessenen 5G-Empfangsqualitäten wird ein Schema verwendet, das unter Berücksichtigung der Experteneinschätzung drei Qualitätsstufen für bestehende Verbindungen unterscheidet. Eine Verbindung wird als gut eingestuft, wenn der SS RSRP-Wert über minus 100 liegt. Werte unterhalb von minus 120 Punkten werden als schlecht definiert. Werte, die zwischen diesen Grenzwerten liegen, repräsentieren eine mittlere Empfangsqualität.\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Benedikt Rüchardt\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-252\r\nbenedikt.ruechardt@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\nVolker M. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Vorwort\r\nEin Weckruf für die deutsche Bildungspolitik\r\nNach dem PISA-Schock 2001, der eine international einmalige Leistungsspreizung im \r\ndeutschen Bildungssystem offenbarte, sind die Ergebnisse der PISA-Studie 2022 ebenfalls als gravierend einzustufen: Es sind die niedrigsten Werte von Schülern, die hierzulande im Rahmen dieser Vergleichsstudie je gemessen wurden. Und das in allen Basiskompetenzen – im Lesen, Rechnen und in den Naturwissenschaften. \r\n\r\nIm Vergleich zur PISA-Studie 2018 entspricht der Rückgang der Kompetenzen in Mathema-tik und im Lesen dem durchschnittlichen Lernfortschritt eines ganzen Schuljahres. Zudem zeigt sich auch weiterhin ein deutlicher Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen. Um den wirtschaftlichen Wohlstand in Bayern und Deutschland langfris-tig nicht zu gefährden, braucht es also massive Anstrengungen auf allen Ebenen – sei es in der Politik und Bildungsverwaltung, in den Schulen und seitens der Eltern. Denn klar ist: Für ein Land, das über keine Rohstoffe verfügt, ist Bildung die wichtigste Ressource. Wir dürfen uns nicht mit dem OECD-Durchschnitt begnügen, sondern müssen einen Spitzenplatz an-streben. Dieses historisch schlechte Ergebnis kommt nicht unterwartet und ist doch ein Armutszeugnis für die gesamte Bildungslandschaft in Deutschland.\r\n\r\nZwar gilt für Bayern, dass die Ergebnisse in anderen Bildungsstudien, wie beispielsweise dem IQB-Bildungstrend, der einen Leistungsvergleich der Länder ermöglicht, weniger \r\nalarmierend ausfallen als jene der gesamtdeutschen PISA-Studie 2022. Dennoch lassen die Daten auch für Bayern auf einen entscheidenden Veränderungsbedarf aufgrund sinkender Schülerleistungen schließen.\r\n\r\nDie vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat seit dem Jahr 2000 rund \r\n250 Millionen Euro in die Weiterentwicklung des Bildungssystems investiert. Wir werden auch künftig unseren Teil dazu beitragen, mit innovativen Gutachten und Bildungsprojekten Veränderungsprozesse anzustoßen, zu unterstützen und in die Fläche zu tragen. \r\nUnsere vorliegende Position zeigt auf, welche Maßnahmen wir aufgrund unserer langjähri-gen Arbeit empfehlen, um die Bildungsergebnisse flächendeckend zu verbessern und \r\njedem Einzelnen die Chance auf eine bestmögliche individuelle Förderung zu geben.\r\nBertram Brossardt\r\n25. Januar 2024\r\n\r\n\r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tPISA 2022: Negativrekord für deutsche Schulen\t4\r\n1.1\tErgebnisse im Detail\t4\r\n1.2\tGründe für den Leistungsabfall\t5\r\n1.3\tInterpretation der Ergebnisse für Bayern\t6\r\n2\tHerausforderungen für die Bildungspolitik\t7\r\n2.1\tRahmendaten für Deutschland\t7\r\n2.2\tRahmendaten für Bayern\t8\r\n3\tHandlungsempfehlungen für den Weg an die Spitze\t9\r\n3.1\tHerausforderungen für das gesamte deutsche Bildungssystem\t9\r\n3.2\tNotwendige Aktivitäten auf Bundesebene\t10\r\n3.3\tSchule in Bayern konsequent weiterentwickeln\t11\r\n4\tWirtschaft als Veränderungspartner: vbw setzt    Bildungsoffensive weiter fort\t14\r\n4.1\tMit Studien und Gutachten die Grundlage für Veränderung schaffen\t14\r\n4.2\tMit innovativer Projektarbeit Veränderungen anstoßen\t14\r\nAnsprechpartner/Impressum\t16\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nDas Bildungssystem konsequent und zeitgemäß weiterentwickeln\r\nEin qualitativ hochwertiges Bildungssystem ist nicht nur eine entscheidende Voraussetzung für den Erhalt unserer volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dauerhaften internatio-nalen Wettbewerbsfähigkeit, sie kann auch einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung der demokratischen Werte in unserer Gesellschaft leisten.\r\n\r\nUm die großen Herausforderungen der Gegenwart meistern zu können, allen voran die \r\nDemografie, Digitalisierung und Dekarbonisierung, braucht unser Bildungssystem mehr \r\nBildungsqualität, mehr Bildungsbeteiligung und mehr Partizipationsgerechtigkeit – gerade mit Blick auf den steigenden Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund. Damit es \r\ngelingen kann, alle Bildungspotenziale zu heben, müssen die Ansatzpunkte für eine konse-quente Weiterentwicklung des Bildungssystems identifiziert und entsprechende Maßnah-men eingeleitet und stringent umgesetzt werden. Die Digitalisierung bietet hier große Chancen, auf die Herausforderungen wie Heterogenität und altersgerechte Förderung passgenau, effektiv und individuell einzugehen. Der jüngste PISA-Vergleich zwischen den OECD-Ländern macht deutlich, dass ein hohes Maß an Partizipationsgerechtigkeit nicht zu Lasten des Leistungsniveaus gehen muss. Unser Bildungssystem muss noch besser auf die individuellen Belange der Lernenden eingehen und die Bildung jedes Einzelnen muss jetzt und in Zukunft von zentraler Bedeutung sein. \r\n\r\nDie vbw empfiehlt vor dem Hintergrund der PISA-Misere:\r\n\r\n–\tKindertageseinrichtungen müssen noch stärker als erste Stufe des Bildungssystems etab-liert werden. Der Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Kindertageseinrichtungen bis zur Einschulung muss konsequent umgesetzt und gelebt werden.\r\n–\tInsbesondere in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen muss eine spezifische Qua-lifizierungsinitiative für das pädagogische Personal aufgelegt und die Zusammen-arbeit in Teams und Netzwerken beständig gestärkt werden.\r\n–\tDie Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen ist nachhal-tig auszubauen. Ein verpflichtendes und je nach Leistungsstand zeitlich flexibles Vor-schuljahr kann als echte Vorbereitung auf die Grundschule auch die erforderlichen (Sprach-)Standards absichern. \r\n–\tDer konsequenten Sprachförderung, die mittels verpflichtender Sprachstandserhebun-gen in den Kindertageseinrichtungen und explizit vor der Einschulung und parallel zum Lernprozess initiiert wird, muss in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen der \r\nabsolute Vorrang eingeräumt werden. Die Vermittlung einer sicheren individuellen Sprachkompetenz gilt es auch in den weiterführenden Schulen gezielt weiterzuentwi-ckeln.\r\n–\tBereits in der Grundschule muss eine fundierte mathematische Grundbildung erfolgen, die in den weiterführenden Schulen kontinuierlich und in unterschiedlichsten Lehr- und Lernformen gefestigt, ausgebaut und in regelmäßigen Monitorings überprüft wird.\r\n–\tDie flächendeckende Flexibilisierung der Grundschulzeit muss als eine zielgerichtete Maßnahme vorgehalten werden, wenn Kinder nach der Regelzeit von vier Schuljahren die definierten und anvisierten Standards in den Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Mathematik nicht hinreichend erzielen.\r\n–\tEine Erhöhung der Stundenanteile in den Kernfächern Deutsch und Mathematik ist für alle Schulformen beschleunigt zu prüfen. Insbesondere in der Grundschule kann hier-durch die Festigung und Weiterentwicklung grundlegender Kompetenzen ermöglicht werden. Ebenso muss eine Überprüfung der Unterrichtskonzepte für das Fach Deutsch als Fremdsprache zeitnah erfolgen, damit neu zugewanderten Kindern ohne ausreichen-de Deutschkenntnisse eine bessere Aussicht auf schulischen Erfolg gegeben \r\nwerden kann. \r\n–\tRhythmisierte Ganztagsschulen müssen als Angebotsschulen von der Grundschule bis zum Gymnasium flächendeckend proaktiv verstärkt etabliert werden. Der weitere Aus-bau muss insbesondere in zentralen Brennpunkten mit niedrigem Sozialindex deutlich in-tensiviert werden, denn mehr Lernzeit ist eine Chance für mehr Bildungsqualität und Partizipationsgerechtigkeit.\r\n–\tFür Bildungseinrichtungen, die sich z. B. durch die verstärkte Integration von Schülern mit Migrationshintergrund und/oder einem höheren Schüleranteil aus sozioökonomisch benachteiligten Familien auszeichnen, muss ein Sozialindex als Steuerungsinstrument und Investitionsgrundlage eingeführt werden, damit die Ressourcenzuteilung im Schul-system gezielt dort verstärkt getätigt wird, wo die Bedarfe augenscheinlich am größten sind. \r\n–\tDamit Schulen eigenverantwortlich handeln können, muss der Wechsel von der Input- zur Outcome-Steuerung noch intensiver vollzogen werden. Schulen muss verstärkt \r\nEigenverantwortung in den Bereichen Organisation, Qualitätsentwicklung/Qualitäts-\r\nsicherung, Haushalt/Finanzen sowie Personal eingeräumt werden. Dies schließt die \r\nImplementierung einer mittleren Führungsebene mit Fach- und Personalverantwortung an allen Schulformen und die Zuweisung von Finanzmitteln in Form von Global-\r\nbudgets ein.\r\n–\tAus den Erfahrungen der Corona-Pandemie müssen Konsequenzen für die Zukunft \r\ngezogen werden. Die einzelnen Bildungseinrichtungen müssen dabei unterstützt \r\nwerden, Resilienz zu entwickeln. Hierdurch können sie zukünftige Krisen besser bewälti-gen und den Einzelnen dabei unterstützen, eigene Resilienz aufzubauen.\r\n–\tDas pädagogische Personal muss noch besser auf die zunehmende Heterogenität der Kinder und Jugendlichen vorbereitet beziehungsweise entsprechend qualifiziert \r\nwerden; gerade auch die Chancen digitaler Bildung gilt es diesbezüglich über alle \r\nPhasen der Lehrerbildung stärker zu verankern. \r\n–\tEin vielfältiger Maßnahmenkatalog zur Gewinnung zusätzlichen Fachpersonals, inklusive einer vermehrten Attraktivitätssteigerung von pädagogischen Berufen, muss kurz-, mit-tel- und auch langfristig dazu beitragen, den Fachkräftebedarf in Kindertageseinrichtun-gen und Schulen zu decken.\r\n–\tDie talent- und arbeitsmarktbezogene Berufsorientierung muss weiter intensiviert \r\nwerden. Berufliche und akademische Bildung müssen als gleichwertige Karrierewege vorgestellt und behandelt werden. Von zentraler Bedeutung ist, dass Berufsorientierung nicht nur in den einzelnen Unterrichtsfächern, sondern als Querschnittsaufgabe fächer-übergreifend umgesetzt wird. Ziel muss es sein, ein Qualitätsmanagement-system-Berufsorientierung (QMBO) an allen allgemeinbildenden Schulen von der fünften Jahr-gangsstufe bis zur Abschlussklasse zu implementieren. \r\n–\tDie digitale Transformation der Schulen muss intensiv weitergeführt werden. Ziel muss es sein, den Corona-bedingten Digitalisierungsschub zu nutzen sowie zielgerichtet in eine qualitativ hochwertige digitale Bildung zu investieren, um noch mehr individuelle Förde-rung und Partizipationsgerechtigkeit zu ermöglichen. Die robuste und flächendeckende Bereitstellung und Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten und der notwendi-gen Infrastruktur bilden hierfür die Grundlage. \r\n–\tDigitales Lehren und Lernen und das Ziel der Vermittlung digitaler Souveränität müssen in den Curricula festgeschrieben sowie verlässlich und zielgenau in den Unterricht inte-griert werden. Eine innovative und zukunftsweisende schulische Bildung soll aus einem Methodenmix aus Präsenzlernen, Onlinelernen und dem Einsatz digitaler Tools beste-hen, in dem die Lernformen jeweils ihre Stärken ausspielen und sich sinnvoll ergänzen, um mehr individuelles Lernen zu ermöglichen. \r\n–\tDie Staatsregierung ist gefordert, kurzfristig einen Maßnahmenplan vorzulegen, der zeigt, welche Ziele mit welchen Maßnahmen in der gerade gestarteten Legislatur-\r\nperiode konkret erreicht werden sollen, um der PISA-Misere wirkungsvoll zu begegnen. Der Maßnahmenkatalog muss einem ständigen Controlling unterliegen. Damit können effektive Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Bildungsqualität beitragen, ver-stärkt fortgeführt und ausgebaut werden. \r\n–\tAußerdem muss aus dem Maßnahmenplan klar hervorgehen, welche Finanzmittel \r\nbenötigt und auf welchen Ebenen (Bund, Land, Kommune) die finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden müssen.\r\n \r\n1\tPISA 2022: Negativrekord für deutsche Schulen\r\nGravierender Leistungsabfall und rückläufige Lernergebnisse\r\nDie 2023 veröffentlichten PISA-Ergebnisse stellen Deutschland insgesamt ein erschreckend schlechtes Zeugnis aus: So fielen die deutschen Schüler beispielsweise in Mathematik mit einem Punktwert von 475 besonders ab, schließlich erreichten sie in der Untersuchung im Jahr 2018 noch 500 Punkte. Dieser Rückgang entspricht ungefähr der Lernleistung eines ganzen Schuljahres und damit liegt Deutschland nur noch knapp über dem OECD-Durchschnitt. Zudem verfehlten 30 Prozent der Jugendlichen in Mathematik die Mindestan-forderungen. Im Lesen kamen die Schüler der neunten Klassen auf 480 Punkte (2018: 498) und jeder vierte Schüler erfüllte nicht die Mindestanforderungen. In den Naturwissenschaf-ten erreichten die Schüler im Schnitt 492 Punkte (2018: 503). Im internationalen Vergleich liegt Deutschland mit diesen Mittelwerten in Mathematik insgesamt nur noch nahe am OECD-Durchschnitt, in den Naturwissenschaften noch leicht darüber. Ein Ergebnis, mit dem sich die Bildungsnation Deutschland nicht zufriedengeben darf. \r\n1.1\tErgebnisse im Detail\r\n–\tSoziale Herkunft: Die soziale Herkunft spielt in Deutschland nach wie vor eine große Rolle für den schulischen Erfolg. Sozial privilegierte Schüler der neunten Jahrgangsstufe erzie-len hierzulande 111 Punkte mehr als sozial benachteiligte Kinder. Der Abstand \r\nzwischen beiden Gruppen ist größer als im OECD-Durchschnitt und seit 2012 unverän-dert. In Mathematik ist der durchschnittliche Leistungsunterschied zwischen Schülern mit und ohne Zuwanderung mit 59 Punkten erheblich. Damit bleibt Deutschland auch bei der Partizipationsgerechtigkeit hinter dem Durchschnitt zurück.\r\n–\tEinordnung der getesteten Kompetenzen: Knapp ein Drittel der Neuntklässler verfügt in mindestens einem der drei Testbereiche nur über sehr geringe Kompetenzen. Etwa \r\njeder sechste Jugendliche hat in allen drei Bereichen deutliche Defizite. Der Anteil \r\ndieser besonders leistungsschwachen Jugendlichen ist seit 2018 weitergewachsen. \r\n–\tMathematikleistungen: Der Anteil der leistungsschwachen Schüler in Mathematik lag 2012 bei 18 Prozent, im Jahr 2018 bei 21 Prozent und beträgt aktuell 30 Prozent. Im Vergleich zu 2012 stieg der Anteil der 15-Jährigen, die unter dem Mindestniveau liegen, somit um zwölf Prozentpunkte. Weiterhin haben die Jugendlichen im Vergleich zum Jahr 2012 weniger Freude und Interesse an Mathematik. Zugenommen hat auch die Ängst-lichkeit gegenüber dem Fach und die 15-Jährigen sehen weniger Nutzen darin, Mathe-matik zu lernen. \r\n–\tLeseleistung: Der seit 2012 anhaltende Abwärtstrend bei der mittleren Lesekompetenz der 15-Jährigen setzt sich auch in der aktuellen Erhebung fort (480 Punkte gegenüber 498 Punkte in 2018). Das definierte Mindestniveau verfehlten 25 Prozent der Schüler. Der Anteil der besonders leistungsstarken Schüler ist hingegen auf knapp acht Prozent gesunken. An nichtgymnasialen Schularten in Deutschland liegt der Anteil der lese-schwachen Schüler sogar bei 35 Prozent. Diese Jugendlichen sind kaum in der Lage, Tex-te sinnentnehmend zu lesen. \r\n–\tLeistungen in den Naturwissenschaften: Das Mindestniveau verfehlten hier 23 Prozent der Schüler. Im Vergleich zu 2012 stieg der Anteil der 15-Jährigen unter dem Mindest-niveau um elf Prozentpunkte an, der Anteil der leistungsstarken Schüler blieb bei etwa zehn Prozent konstant. \r\n1.2\tGründe für den Leistungsabfall\r\nSind die jüngsten PISA-Ergebnisse auch noch so niederschmetternd, überraschend sind sie keinesfalls: Im IQB-Bildungstrend 2022 zeigte sich bereits, dass in den Kompetenzbereichen Lesen und Zuhören nur etwa 50 Prozent der Neuntklässler in Deutschland, die einen Mittle-ren Schulabschluss anstreben, den Regelstandard (Stufe III) erreichen oder übertreffen. Im Vergleich zur letzten IQB-Untersuchung im Jahr 2015 sind die Anteile signifikant \r\nzurückgegangen, das Niveau hat sich also insgesamt verschlechtert. Ein Drittel der geteste-ten Jugendlichen erreichte nicht den erforderlichen Mindeststandard (Stufe II) für einen Mittleren Schulabschluss. Dies entspricht ebenfalls einem signifikanten Anstieg im Vergleich zu 2015. Auch verzeichnet der IQB-Bildungstrend 2022 eine Zunahme der Kopplung zwi-schen sozialer Herkunft und erreichten Kompetenzwerten. Damit wird deutlich, dass die PISA-Ergebnisse keinesfalls überraschend ausfallen, sie haben sich vielmehr lange angekün-digt. \r\n\r\n–\tDer Mangel an Lehrkräften ist ein Erklärungsansatz. 73 Prozent der Schüler in Deutsch-land besuchen Schulen, in denen der Unterricht durch einen Mangel an Lehrkräften \r\nbeeinträchtigt wird. 2018 waren es 57 Prozent. 25 Prozent der 15-Jährigen lernen an Schulen, in denen Lehrkräfte ungenügend ausgebildet sind (2018: 16 Prozent). In den meisten Ländern schneiden Schüler an Schulen mit einem Lehrkräftemangel schlechter in Mathematik ab als an Schulen mit geringem oder keinem Lehrkräftemangel. \r\n–\tDie Heterogenität der Schülerschaft ist zwar kein neues Thema, sie steigt aber weiter an und ist eine weitere Ursache für die schlechten Leistungen. Ursachen hierfür sind zum Beispiel der zunehmende Anteil an leistungsschwächeren Schülern mit Migrationshin-tergrund sowie die Zunahme von psychischen Belastungen bei Kindern und Jugendli-chen. \r\n–\tEine weitere und nicht unerhebliche Ursache für das schlechte Abschneiden der \r\ndeutschen Schüler liegt in der Corona-Pandemie begründet. Die Ergebnisse zeigen, \r\ndass die Schulschließungen einen negativen Effekt auf den Kompetenzerwerb hatten. \r\nIn Deutschland geben 71 Prozent der getesteten Schüler an, dass ihre Schulen aufgrund der Corona-Krise mehr als drei Monate geschlossen waren. Im OECD-Durchschnitt \r\nerlebten 51 Prozent der Schüler ähnlich lange Schulschließungen. In Bildungssystemen, in denen die Leistungen bei PISA 2022 hoch geblieben sind, waren weniger Schüler von längeren Schulschließungen betroffen. Beim Distanzunterricht hatten 35 Prozent der Schüler in Deutschland mindestens einmal pro Woche Probleme, die schulischen Aufga-ben zu verstehen und 23 Prozent hatten Probleme, jemanden zu finden, der ihnen bei schulischen Aufgaben helfen konnte.\r\n–\tZudem haben die Corona-bedingten Schulschließungen die Bildungsungleichheit weiter verstärkt. Gerade Nicht-Akademikerkinder ohne durchgängige elterliche Unterstützung sowie leistungsschwächere Schüler waren besonders stark in ihrem individuellen Lern-fortschritt betroffen. \r\n–\tDie stärkere psychosoziale Belastung der Kinder und Jugendlichen sowie eine deutlich \r\ngesunkene Lebensqualität, mehr gesundheitliche Probleme und stärkere Ängstlichkeit spielten darüber hinaus eine größere Rolle als zur Zeit vor der Covid-19 Pandemie. Vor al-lem Kinder und junge Heranwachsende aus schwächeren sozialen Verhältnissen, oft mit Migrationshintergrund und mit eingeschränktem Wohnraum, waren stark benachteiligt. \r\n–\tEin weiterer wesentlicher Erklärungsansatz für die schlechten Ergebnisse liegt in der starken Koppelung zwischen zentralen Grundkompetenzen und dem sozioökonomischen Hintergrund sowie auch dem Migrationshintergrund der Kinder und Jugendlichen be-gründet. Ein Viertel aller 15-Jährigen gilt als sozioökonomisch benachteiligt, mit \r\nMigrationshintergrund gilt dies für 42 Prozent. Insgesamt macht die soziale Herkunft in Deutschland mit 19 Prozent einen größeren Unterschied in den Schülerleistungen aus als im internationalen Durchschnitt (15 Prozent). Von Bedeutung ist zudem, dass in knapp 20 Prozent der Familien mit schulpflichtigen Kindern wenig oder kein Deutsch gespro-chen wird.\r\n1.3\tInterpretation der Ergebnisse für Bayern\r\nWas gilt für Bayern? In Bayern haben die Schüler der 9. Jahrgangsstufe beim IQB-Bildungstrend 2022 richtig gute Ergebnisse im Lesen, in Mathematik und in den Naturwis-senschaften erzielt. Die Schüler erlangen mit 494 Punkten im Kompetenzbereich „Orthogra-fie“ (Bundesdurchschnitt: 469 Punkte) und mit 477 Punkten im Kompetenzbereich „Zuhö-ren“ (Bundesdurchschnitt: 456 Punkte) unter den deutschen Ländern jeweils den ersten Rang. Die Studie offenbart aber auch für Bayern Handlungsbedarf: So haben unter den bay-erischen Jugendlichen im Fach Deutsch beispielsweise beim Lesen 11,5 Prozent und beim \r\nZuhören 13,4 Prozent die Mindeststandards für den ersten Schulabschluss nicht erreicht. \r\n\r\nFür die ehrliche Interpretation der PISA-Ergebnisse muss auch, wie beim IQB-Bildungstrend, von einer Leistungsspreizung innerhalb der deutschen Länder ausgegangen werden. Die PISA-Ergebnisse für Deutschland sollten aber gleichsam ein Ansporn für den Bund und \r\njedes einzelne Land sein, in den Reformanstrengungen massiv zuzulegen, gezielt in die \r\nBehebung der Problemlagen zu investieren und sich den Herausforderungen aktiv und handlungsorientiert zu stellen.\r\n \r\n2\tHerausforderungen für die Bildungspolitik\r\nIndividuelle Förderung ist das Gebot der Stunde\r\n2.1\tRahmendaten für Deutschland\r\nFür das Bildungssystem in Deutschland zeichnen sich in den zentralen Kompetenzbereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften deutliche negative Entwicklungstrends ab. Für die Sekundarstufe bedeutet dieser Leistungsabfall, dass viele Kinder bereits beim Über-tritt von der Grundschule in die Sekundarstufe deutliche Defizite in zentralen Kompetenzbe-reichen aufweisen und diese Lücken in den weiterführenden Schulen nicht mehr \r\ngeschlossen werden können. Für eine nachhaltige Verbesserung der Leistungen in den grundlegenden Kompetenzbereichen ist eine Kraftanstrengung von Bund und Ländern not-wendig. Die Herausforderungen sind für Deutschland und alle Länder grundsätzlich gleich:\r\n\r\n–\tHeterogenität an Schulen ist kein neues Thema, gewinnt aber zunehmend an Relevanz und hat weiter erheblich zugenommen. In der Folge sind die Leistungsunterschiede \r\nzwischen den Lernenden immer größer geworden und nicht allen Schülern kann die not-wendige individuelle Förderung zuteilwerden. Je größer jedoch die Niveauunterschiede sind, desto schwieriger wird der Einsatz traditioneller Lehrmethoden. Mit der steigenden Integration von Geflüchteten hat sich die Heterogenität zusätzlich ver-schärft: Allein in Bayern wurden seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine rund 30.000 zusätzliche Schüler ohne Deutschkenntnisse in das allgemeinbildende Schulsystem integriert.\r\n–\tDie beiden Bildungsbereiche Vorschule und Schule sind in Deutschland darauf ausgerich-tet, dass Eltern ihre Kinder kontinuierlich (professionell) unterstützen und in ihrer Bil-dungslaufbahn begleiten. Es zeigt sich jedoch, dass dies für viele Familien aus unter-schiedlichen Gründen (z. B. Sprachbarriere, fehlende zeitliche Ressourcen) nicht mehr leistbar ist. \r\n–\tKinder müssen, orientiert an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, differenziert und an den jeweiligen Lernvoraussetzungen anknüpfend gefördert werden, was jedoch immer weniger gelingt. So sind beispielsweise Schüler, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, mit mittlerem Schulabschluss und Abitur unterrepräsen-tiert, während sie in der Gruppe der Schulabgänger ohne Abschluss, mit Förderschul- sowie Haupt- oder Mittelschulabschluss überrepräsentiert sind.\r\n–\tBundesweit hat das gemessene Bildungsniveau weiter abgenommen und der Anteil der Schüler, die den Regelstandard erreichen oder übertreffen, fällt geringer aus. Hingegen ist ein steigender Anteil von Schülern zu verzeichnen, der den Mindeststandard nicht er-reicht. Hier gilt es massiv anzusetzen. \r\n–\tDer Lehrermangel nimmt weiter zu und gleichzeitig berichten Lehrkräfte von Überforde-rung, auch bedingt durch die große Heterogenität. Gemäß dem Deutschen Lehrerver-band liegt die Zahl der unbesetzten Lehrerstellen in Deutschland derzeit bei 32.000 bis 40.000. Tendenz steigend. \r\n2.2\tRahmendaten für Bayern\r\nDie deutschlandweiten Herausforderungen sind auch für Bayern gültig, dennoch muss der Blick auf spezifische bayerische Entwicklungen und länderspezifische Daten gelegt werden, um zielgerichtet Handlungsempfehlungen ableiten zu können.\r\n\r\nDie bayerischen Daten und Fakten im Detail:\r\n–\tImmer noch verlassen 5,1 Prozent der Schüler in Bayern die Schule ohne Abschluss. \r\n15 bis 20 Prozent der Schüler sind nur bedingt berufsbildungsfähig. Sie verfügen nicht über notwendige fachliche Fertigkeiten und personale Kompetenzen, um eine duale oder schulische Berufsausbildung erfolgreich absolvieren zu können.\r\n–\tGerade in Bayern müssen neben den vielen minderjährigen Geflüchteten aus Syrien, \r\nAfghanistan etc. viele geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine erfolgreich in die Schulen integriert werden. \r\n–\tDie Schülerzahlen werden auch in Bayern weiter steigen: Zum Schulstart 2023/2024 gibt es ca. 1,7 Millionen Schüler und damit 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Dieser Trend geht in den kommenden Jahren weiter. Notwendige Ressourcen, gerade auch an päda-gogischem Personal, müssen entsprechend vorgehalten werden. \r\n–\tSchulische Bildung muss sich nicht nur qualitativ weiterentwickeln, sondern auch \r\nvergleichbarer werden. Nur so wird Mobilität für Schüler und Eltern über Ländergrenzen hinweg einfacher und dem Anliegen von Unternehmen und deren Mitarbeitern \r\nRechnung getragen. Dies darf aber weder zu Qualitätseinbußen in Bayern führen, noch die Kulturhoheit der Länder in Bildungsfragen untergraben. Gerade die eigene Verant-wortung für das Bildungssystem hat wesentlich mit dazu beigetragen, dass Bayern in na-tionalen Leistungsvergleichsstudien kontinuierlich Spitzenplätze belegt, das heißt der Wettbewerbsföderalismus ist für Bayern von Vorteil und das Bildungsniveau der \r\nSchüler ist höher als im übrigen Bundesgebiet, ohne vorzuenthalten, dass auch in \r\nBayern der Trend negativ ist. \r\n–\tReformbemühungen im Schulsystem gehen auch in Bayern teilweise zu schleppend \r\nvoran und die Verwaltungsebenen sind nicht so konzipiert, dass sie auf neue Gegeben-heiten und Herausforderungen schnell und adäquat reagieren. \r\n \r\n3\tHandlungsempfehlungen für den Weg an die Spitze \r\nSchulen fit machen für die Herausforderungen der Zukunft\r\n3.1\tHerausforderungen für das gesamte deutsche Bildungssystem\r\nAls kritische Bilanz der PISA-Ergebnisse 2022 lässt sich im Grundsatz festhalten: \r\n\r\n–\tHeterogenität braucht Flexibilität: Digitale Instrumente können dabei helfen, intensiver auf den einzelnen Schüler einzugehen und den Unterricht flexibler zu gestalten. Die technische beziehungsweise digitale Ausstattung aller Schulen muss dafür weiter ausge-baut werden – mit dem Ziel der qualitativen Verbesserung der Lehr-/Lernprozesse. Zu-dem muss noch intensiver dafür gesorgt werden, dass die verwendete Hard- und Soft-ware einsatzfähig ist und auch bleibt. Letzteres ist definitiv nicht die Aufgabe der Lehrer. \r\n–\tMehr Schüler verlangen nach mehr pädagogischem Personal: Der Mangel an pädagogi-schem Personal ist keine bayerische, sondern eine bundesweite Herausforderung. Die Folge ist, dass zu viele Unterrichtsstunden entfallen und wertvolle Bildungszeit verloren geht. Aus Sicht der Bayerischen Wirtschaft wäre es hilfreich, die Organisations- und Verwaltungsaufgaben von Lehrkräften massiv zu reduzieren beziehungsweise zu externa-lisieren, Lehrern noch stärker die Möglichkeit einzuräumen, zusätzlich die Lehrbefähi-gung in einem Mangelfach zu erlangen, Lehramtsstudenten kontinuierlich als Unter-richtsassistenten einzubinden und vermehrt sowie gezielt auch Lehrkräfte aus dem \r\nAusland zu rekrutieren – etwa für den Fremdsprachenunterricht.\r\n–\tMehr Leistungsspreizung verlangt nach mehr Professionalisierung des pädagogischen Personals und neuen Akteuren: Die Aus- und Weiterbildung von Lehrenden muss sich noch stärker auf den Umgang mit Heterogenität, Individualisierung und Differenzierung konzentrieren. Zudem muss geprüft werden, ob nicht auch Akteure von außerhalb der Bildungseinrichtungen, wie zum Beispiel Bildungsträger, intensiver als bisher einbezogen werden können, um die vielfältigen Herausforderungen in den Griff zu bekommen und Lehrer zu entlasten. \r\n–\tFür eine erfolgreiche und qualitativ hochwertige Integration von Migranten braucht es mehr Sprachkompetenz: Für den Bildungserfolg der Schüler ist die Beherrschung der deutschen Sprache unerlässlich. Das gilt nicht nur für das Fach Deutsch, sondern für alle \r\nFächer und Lernbereiche, da Deutsch die durchgehende Unterrichtssprache ist. Daher gilt: Jede Unterrichtsstunde ist eine Deutsch-Stunde. Es müssen alle Bemühungen dahin gehen, sicherzustellen, dass jeder Schüler beim Übertritt in die weiterführende Schule über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, um dem Unterricht wirklich gezielt \r\nfolgen zu können. \r\n3.2\tNotwendige Aktivitäten auf Bundesebene \r\nDie jüngsten PISA-Ergebnisse stellen den Bund vor zukunftsweisende Herausforderungen im Bildungsbereich:\r\n–\tKulturhoheit der Länder beibehalten und Vergleichbarkeit erhöhen: Schulische Bildung muss in ganz Deutschland nicht nur qualitativ weiterentwickelt, sondern auch vergleich-barer werden. Nur so wird die Mobilität für Schüler und Eltern über Ländergrenzen \r\nhinweg einfacher. Dies darf aber weder zu Qualitätseinbußen in Bayern führen noch \r\ndie Kulturhoheit der Länder in Bildungsfragen schwächen. Denn insbesondere die \r\neigene Verantwortung für das Bildungssystem hat wesentlich mit dazu beigetragen, dass Bayern in nationalen Leistungsvergleichsstudien kontinuierlich Spitzenplätze \r\nbelegt. Ein Schritt zu mehr Vergleichbarkeit ist, die PISA-Studie zukünftig wieder länder-spezifisch zu erheben und auszuwerten. Nur so ist eine belastende Aussage möglich, wie es um die Schulleistungen in den 16 Ländern konkret steht und welche bundes-\r\nspezifischen Maßnahmen wirklich ergriffen werden müssen. \r\n–\tKultusministerkonferenz (KMK) zur Beratungs- und Coachingeinheit weiterentwickeln: Die KMK als übergreifendes Gremium muss ihrer Aufgabe als Kontrollorgan für die \r\n16 Länder endlich gerecht werden. Dies bedeutet: weg vom stetigen Debattieren, hin zu detaillierter Analyse der jeweiligen Studienergebnisse und Weiterentwicklung der KMK zu einer echten Beratungs- und Coachingeinheit. So können die Landesregierungen aus-gearbeitete Maßnahmenpläne für mehr Bildungsqualität vorlegen, die dann von der KMK begleitet und kontrolliert werden. Nur so kann ein echtes und unabhängiges län-derspezifisches Monitoring etabliert werden.\r\n–\tBundesprogramme verstetigen, entbürokratisieren und nachhaltig mit Finanzmitteln ausstatten:\tInitiativen der Bundesregierung wie der „Digitalpakt 2.0 Schule“ und die \r\ndamit verbundenen Finanzmittel des Bundes für die Länder werden von der vbw unter-stützt, denn sie können zeitgemäße Impulse für den flächendeckenden Ausbau der digi-talen Bildungsinfrastruktur setzen. Auch das „Startchancen-Programm“, das zum Schul-jahr 2024/2025 mit einer Laufzeit von zehn Jahren einsetzen soll, unterstützt die vbw, da es bedarfsgerecht hilft, wo die Herausforderungen in den Ländern am größten sind: nämlich an Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schüler. Derartige \r\nBildungsoffensiven dürfen aber nicht dazu führen, die Kulturhoheit der Länder aufzuwei-chen. Die alleinige Verantwortung für die Bildungspolitik soll auch in Zukunft ausschließ-lich bei den Ländern liegen. Allerdings braucht es dringend weniger Bürokratie und nachhaltige, in einen Maßnahmenplan eingebettete Finanzmittel, damit die Länder schneller und planungssicher entscheiden können, wie Bildung vor Ort passgenau \r\ngestaltet und das Bildungssystems im jeweiligen Land weiterentwickelt werden kann. \r\n–\tDer Blick ins Ausland lohnt – KMK als Servicepartner etablieren: Bei internationalen Leis-tungsvergleichsstudien lohnt immer der Blick in jene Länder, die besser abgeschnitten haben. Eine bloße Übernahme von förderlichen Strukturen werden die Bildungsergebnis-se hierzulande nicht verbessern, aber eine kluge, auf die regionalen Gegebenheiten an-gepasste, modellhafte Adaption und Testung von etablierten Ansätzen kann neue Impul-se geben. Hier kann die KMK ebenfalls eine wichtige Rolle als Servicepartner einnehmen und das Screening erfolgreicher Ansätze im Ausland vorlegen, damit dies nicht jedes der 16 Länder allein tun muss.\r\n–\tFokus auf Kernkompetenzen gemeinsam klären: Bildungsforscher und Bildungswissen-schaftler sollten kurzfristig im Auftrag der KMK für die Länder prüfen, ob in den Grund-schulen wieder vermehrt der Schwerpunkt auf die Kernkompetenzen Lesen beziehungs-weise Deutsch und Mathematik gelegt wird. Denn alle Studienergebnisse zeigen: Wer in diesen Feldern gravierende Defizite im Übergang von der Grundschule auf die weiterfüh-rende Schulen aufweist, kann diese kaum noch aufholen. \r\n3.3\tSchule in Bayern konsequent weiterentwickeln\r\nZielgerichteter Reformbedarf besteht auch in Bayern:\r\n\r\n–\tKonsequenter Haushaltsschwerpunkt für Bildung: Die im bayerischen Koalitionsvertrag verankerten zusätzlichen Personalressourcen (6.000 Lehrer und 3.000 Verwaltungskräf-te, Schulpsychologen usw.) müssen bis 2028 ohne Kürzungen gezielt für die notwendi-gen Veränderungen eingesetzt und dahingehend geprüft werden, ob damit alle anste-henden Aufgaben wirklich gelöst oder nur demografische Notwendigkeiten erledigt wer-den können. Wenn die Kapazitäten nicht ausreichen, muss noch einmal nachgelegt wer-den. Bildung muss in jedem Fall oberste Priorität in der aktuellen Legislaturperiode und darüber hinaus erhalten, sonst ist der Weg an die Spitze nicht zu schaffen.\r\n–\tSozialindex als Steuerungsinstrument und Investitionsgrundlage: Die Ressourcenvertei-lung muss in Zukunft einem anderen Grundsatz als bisher folgen: Anstatt Investitionen im Schulsystem zumeist nach dem „Gießkannenprinzip“ vorzunehmen, müssen zukünftig mehr Ressourcen in solche Schulen fließen, die größere soziale Problemlagen aufweisen (z. B. bei höherem Migrationsanteil und/oder höherem Anteil von Bürgergeldbeziehern). Nur so kann nachhaltig etwas für mehr Bildungsqualität, mehr Bildungsbeteiligung und mehr Partizipationsgerechtigkeit im unteren Drittel des Leistungsbereiches getan wer-den.\r\n–\tIndividuelle Sprachförderung von Anfang an: Eine frühe verpflichtende individuelle Sprachstandserhebung in den Kindertageseinrichtungen muss die Regel sein. Werden (erhebliche) Rückstände in der Kernkompetenz Deutsch festgestellt, muss ein individuel-ler Förderplan greifen. Der Übergang in die Grundschule kann und darf in der Regel erst dann stattfinden, wenn definierte Sprachstandards erreicht sind. Sind altersbedingt Übertritte trotz fehlender Fortschritte nicht zu vermeiden, müssen in den weiterführen-den Schulen individuelle Sprachförderpläne greifen.\r\n–\tZusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen: Die systemati-sche Kooperation zur individuellen Förderung für einen bestmöglichen Übergang in die Grundschule muss massiv ausgebaut werden. Es soll ein fließender Übergang vom Lern-ort Kindergarten in den Lernort Schule ermöglicht werden. Sprachstandsdiagnosen am Ende der Kindergartenzeit sollen für die aufnehmende Grundschule die Basis für die wei-tere individuelle Förderung der Schüler bilden. Innovationsprojekte, wie z. B. „KiDZ – Kindergarten der Zukunft“ von der Stiftung Bildungspakt Bayern, sollen als Vorbild \r\neiner nachhaltigen Kooperation zwischen den beiden Lernorten dienen.\r\n–\tFlexible Einschulung: Ein zeitlich flexibles und verpflichtendes Vorschuljahr – ein oder zwei Jahre lang, je nach Leistungsstand – muss schnellstmöglich eingeführt werden und dient der altersgerechten Vorbereitung auf die Grundschule. Für die Einschulung soll zu-künftig nicht mehr das Alter maßgeblich sein, sondern der Entwicklungsstand des \r\nKindes und damit vor allem auch die Beherrschung der deutschen Sprache.\r\n–\tJahrgangsgemischte Eingangsstufen: Sind die Voraussetzungen gegeben, können \r\nleistungsstrake Schüler bereits nach einem Jahr, die große Gruppe der Schüler nach zwei Jahren, in die dritte Klasse wechseln. Kinder mit erhöhtem Förderbedarf erhalten die Möglichkeit, die jahrgangsgemischte Eingangsstufe (Jahrgangstufen 1 und 2) auch in drei Jahren zu durchlaufen, um die Standards in Deutsch und Mathematik zu erreichen, die für eine erfolgreiche Schullaufbahn notwendig sind. Das Modell „Flexible Grundschule“ der Stiftung Bildungspakt Bayern hat diesen Weg erprobt und der Ansatz hat sich in der Praxis bewährt. Deshalb sollte die flexible Grundschule in Bayern zur Regel werden.\r\n–\tJedes Talent nach seinen Bedürfnissen fördern: In allen Schulformen muss es grundle-gendes Bestreben sein, nicht nur die schwächeren Schüler zu fördern, sondern auch \r\nbesonders leistungsfähige Schüler zu unterstützen und ihren Anteil an allen Schulen dauerhaft zu steigern.\r\n–\tFortlaufende Qualifizierungsinitiative für das pädagogische Personal: Von den Kinderta-geseinrichtungen über die Grundschulen bis hin zu den allgemeinbildenden Schulen muss eine Qualifizierungsinitiative für das pädagogische Personal gestartet werden, um das Personal zu schulen, den durch die IQB- und PISA-Ergebnisse offensichtlich gewor-denen Herausforderungen, wie z. B. der zunehmenden Heterogenität, besser gewachse-nen zu sein.\r\n–\tRhythmisierte Ganztagsschulen: Die rhythmisierten Ganztagsschulen müssen insbeson-dere in den Sprengeln proaktiv ausgebaut werden, in denen der Sozialindex besonders niedrig ist. Diese Schulform bietet die Chance, mit mehr Lernzeit mehr Bildungsqualität, mehr Bildungsbeteiligung und mehr Partizipationsgerechtigkeit zu erreichen. Nur auf diese Weise werden echte Fortschritte bei den Leistungsschwachen zu erzielen sein.\r\n–\tDigitales Lernen: Digitale Lehr- und Lernkonzepte bieten die Chance, Unterricht noch individueller zu gestalten, die Bildungsqualität zu steigern und die Partizipationsgerech-tigkeit zu erhöhen. Voraussetzung dafür ist die flächendeckende Bereitstellung der tech-nischen Ausstattung und Infrastruktur. Entsprechend müssen digitale Lehr- und Lern-formate als „New Normal“ im Unterricht systematisch verankert und gezielt \r\ngenutzt werden. Dies kann nur dann nachhaltig gelingen, wenn das pädagogische \r\nPersonal bereits in der Ausbildung zielgerichtet qualifiziert wird und nachhaltig in \r\ndessen Weiterbildung investiert wird.\r\n–\tDigitale Souveränität: Digitale Kompetenzen sind unabdingbare Schlüsselfertigkeiten, deren Erwerb in Lehrplänen und schulinternen Curricula konsequent und jahrgangsüber-greifend zu verankern ist. Ein souveräner Umgang mit digitalen Medien muss durchgän-gig und altersgerecht vermittelt werden und ein selbstverständlicher Teil der Unter-richtsgestaltung sein.\r\n–\tGewinnung von Lehrkräften: Laut dem Bayerischen Kultusministerium besteht vor \r\nallem an Grundschulen und Mittelschulen ein großer Personalbedarf. So fehlen allein 2023 510 Lehrer an Grundschulen und bis zum Jahr 2026 steigt die Zahl der fehlenden Mittelschul-Lehrkräfte auf 2.400 an. Politik und Kultusverwaltung müssen zeitnah krea-tive Lösungen entwickeln und umsetzen, um die Lücken beim Lehrkräftebedarf heute und in Zukunft sinnvoll und zielgerichtet schließen zu können. Denn Lehrerlücken, das zeigt PISA, führen unweigerlich zu einer geringeren Bildungsqualität.\r\n–\tRegierungserklärung zur Bildungspolitik: Die vbw fordert die Bayerische Staatsregierung auf, in den nächsten 100 Tagen im Landtag eine Regierungserklärung abzugeben, \r\nbei der deutlich wird, welche Ziele angestrebt und welche Maßnahmen in der \r\naktuellen Legislaturperiode konkret ergriffen werden, um die richtigen Lehren aus \r\nder PISA-Misere zu ziehen beziehungsweise einen Masterplan vorzulegen, für mehr \r\nBildungsqualität, mehr Bildungsbeteiligung und mehr Partizipationsgerechtigkeit.\r\n\r\n4\tWirtschaft als Veränderungspartner: vbw setzt Bildungsoffensive weiter fort\r\nEmpirische Befunde und Modellprojekte als Stütze für bessere Bildung \r\nbayme vbm vbw sind fest davon überzeugt, dass wir alles dafür tun müssen, die verheeren-den PISA-Ergebnisse zum Anlass zu nehmen, uns gesamtgesellschaftlich für mehr \r\nBildungsqualität, mehr Bildungsbeteiligung und mehr Partizipationsgerechtigkeit einzuset-zen. Wir stehen weiter als Veränderungspartner bereit, um unseren Beitrag für eine nach-haltige Bildungsoffensive zu leisten – ob in der Stiftung Bildungspakt Bayern oder in allen anderen Formen, in denen wir uns seit mehr als 20 Jahren in allen Bildungsphasen intensiv und ganzheitlich engagieren.\r\n4.1\tMit Studien und Gutachten die Grundlage für Veränderung schaffen \r\nIn der im Jahr 1998 gegründeten vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. wurde von Beginn an das Thema Bildung intensiv besetzt und fortlaufend ausgebaut. So wurde beispielsweise eine Vielzahl von Studien veröffentlicht, um zu zeigen, wo bildungspolitischer Handlungsbedarf besteht. Nach den ersten drei Bänden „Bildung neu denken“ (2003, 2004, 2005) wurden ab 2007 insgesamt 20 Gutachten des Aktionsrates Bildung \r\npubliziert. Wenn weiterer oder spezifischer Forschungsbedarf bestand, wurden zusätzliche Studien zu fachspezifischen Themen in Auftrag gegeben, so zum Beispiel die Studie zur öko-nomischen Bildung (2015) wie auch die Studien „Digitale Bildung an bayerischen \r\nSchulen“ (Bd. I, 2017; Bd. II, 2021; geplanter Bd. III, 2024) und „Digitale Bildung an bayeri-schen Hochschulen“ (Bd. I, 2018; Bd. II, 2022; geplanter Bd. III, 2025) oder die Befragungen zur Lage der beruflichen Schulen in Bayern (2013 und 2023). \r\n4.2\tMit innovativer Projektarbeit Veränderungen anstoßen\r\nEinen Meilenstein und eine enorme finanzielle Investition leisten die Verbände mit der Mit-begründung der Stiftung Bildungspakt Bayern, die am 12. Oktober 2000 an den Start ging. Die Gesamtförderung seit der Gründung beläuft sich auf rund 21 Millionen Euro. Die Stif-tung ist seit Anbeginn an eine Ideenschmiede und Innovationsmotor der bayerischen Bil-dungspolitik. Sie widmet sich der Förderung und Etablierung moderner Unterrichts-\r\nmethoden und neuer Formen des Lehrens und Lernens an Bayerns Schulen. \r\n\r\nNeben den vielen Projekten, die im Rahmen der Stiftung Bildungspakt Bayern durchgeführt werden, fördern bayme vbm und vbw seit der Jahrtausendwende eine Vielzahl \r\nweiterer Initiativen entlang der gesamten Bildungskette. \r\n\r\nIn der Position „Lehren aus der PISA-Misere“ wird nur ein kleiner Ausschnitt der wichtigsten Projekte vor allem im Schulbereich benannt. Ziel aller Aktivitäten war und ist es, \r\nzentrale bildungspolitische Forderungen aufzugreifen, modellhaft Lösungswege auszutes-ten und anschließend in der Fläche umzusetzen. Bis heute geben wir Impulse für eine \r\nzukunftsgerichtete bayerische Bildungspolitik und werden dies auch in Zukunft tun \r\n(vergleiche dazu www.bildunginbayern.de). \r\n\r\nBei allen Bemühungen bleibt jedoch festzuhalten, dass es in Vorschule und Schule letztend-lich nicht an empirischen Erkenntnissen fehlt, sondern an der konsequenten, flächende-ckenden Umsetzung und der Ableitung eines zielgerichteten Masterplans, sowohl im Frei-staat Bayern als auch im Bund. Aus diesem Grund lautet unsere Hauptforderung, \r\nBildung in den Haushalten von Bund und Ländern zu priorisieren, Ziele, die es zu erreichen beziehungsweise zu benennen gilt zu monitoren und nicht nachzulassen, die Lehren aus der PISA-Misere konsequent und nachhaltig zu ziehen.\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nMichael Lindemann \r\nAbteilung Bildung, Arbeitsmarkt, Fachkräftesicherung und Integration\r\nTelefon\t089-551 78-216\r\nmichael.lindemann@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\nDr. Christof Prechtl\r\nstv. Hauptgeschäftsführer\r\nAbteilung Bildung, Arbeitsmarkt, Fachkräftesicherung und Integration\r\nTelefon\t089-551 78-220\r\nchristof.prechtl@vbw-bayern.de\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-10-09"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001972","regulatoryProjectTitle":"Unternehmensbesteuerung wettbewerbsgerecht reformieren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/08/fe/288744/Stellungnahme-Gutachten-SG2405290054.pdf","pdfPageCount":32,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nSteuerliche Standortqualitäten für Unternehmen in der EU \r\nErgänzung zur von Prof. Dr. Deborah Schanz erstellten vbw Studie Deutsche Unternehmen \r\nauf den Weltmärkten – Steuerliche Hemmnisse von November 2023\r\nStudie\r\nStand: März 2024\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nDeutschlands Steuerrecht ist im EU-Vergleich ein Standortnachteil\r\nIn unserer Studie Deutsche Unternehmen auf den Weltmärkten – Steuerliche Hemmnisse von November letzten Jahres haben wir gezeigt, wo ertragsteuerliche Regelungen in Deutschland ansässige Unternehmen in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit \r\nbenachteiligen und was dagegen getan werden kann. Als Messlatte dienten die 13 Länder, die für die deutsche Wirtschaft als Export- oder Investitionsziele besonders wichtig sind. Das ernüchternde Ergebnis: In keinem Punkt ist Deutschland steuerpolitisch top oder \r\nzumindest besser als das Mittelfeld. Bei der Höhe der Unternehmensteuern trägt Deutsch-land die rote Laterne.\r\n\r\nIm Vorfeld der Europawahl haben wir Prof. Deborah Schanz (LMU) mit einer Ergänzung \r\nbeauftragt, die den Fokus auf einen europäischen Vergleich legt. Wie die vorliegende \r\nStudie belegt, ist es innerhalb der EU nicht besser um unsere Wettbewerbsfähigkeit \r\nbestellt. Deutschland hat mit nominal 29,9 Prozent die zweithöchsten Unternehmens-\r\nsteuern in der EU. Unsere steuerliche Forschungsförderung kann bei größeren Projekten mit Angeboten anderer Länder nicht mithalten. Die eingeschränkten Verrechnungsmög-lichkeiten für größere Verlustvorträge führen dazu, dass anderswo Unternehmen nach har-ten Phasen mit hohen Verlusten spürbar schneller wieder liquide sind als in \r\nDeutschland.\r\n\r\nSolche Nachteile für in Deutschland ansässige Unternehmen ziehen sich auch durch das Kleingedruckte in den Steuerregeln der EU-Mitgliedsstaaten. Zusammen mit der hohen \r\nnominalen Steuerlast führt das dazu, dass Deutschland auch bei der effektiven Steuerlast der Unternehmen im EU-Vergleich auf Platz 26 von 27 liegt.\r\n\r\nBis zur Augenhöhe des deutschen Steuerrechts mit dem der anderen EU-Mitgliedsstaaten ist es ein weiter Weg. Deutschland muss kein Niedrigsteuerland werden, aber ohne einen Unternehmensteuersatz von 25 Prozent und weitere Verbesserung wird unser Steuerrecht nicht wettbewerbsfähig.\r\nBertram Brossardt\r\n19. März 2024\r\n  \r\nInhalt\r\nErgebnisse im Überblick\t1\r\n1\tKapitalgesellschaften: Nominalsteuersätze\t3\r\n2\tPersonenunternehmen: Spitzensteuersätze\t6\r\n3\tSteuerliche F+E-Förderung\t8\r\n4\tVerlustverrechnung\t12\r\n4.1\tVerlustrücktrag\t12\r\n4.2\tVerlustvortrag\t13\r\n5\tEffektive Steuersätze\t15\r\nVerwendete Ländercodes\t17\r\nAnhang 1: Näheres zu dem in Abbildung 4 dargelegten Spitzensteuersatz für Personenunternehmen\t18\r\nAnhang 2: Besonderheiten bei der steuerlichen Forschungsförderung in Mitgliedsstaaten der EU\t20\r\nAnhang 3: Verlustvortragsmöglichkeiten – Jahre und Betrag 2023\t23\r\nAnhang 4: Niedrigsteuergrenzen 2023\t25\r\nAnsprechpartner/Impressum\t28\r\n\r\n\r\n \r\nErgebnisse im Überblick\r\nSteuersatz, Forschungsförderung, Verlustverrechnung, hohe Auflagen im Detail – das deutsche Steuerrecht kann im EU-Vergleich nicht punkten\r\nMit 29,9 Prozent hat Deutschland die zweithöchsten Unternehmensteuern in der EU.\r\nKapitalgesellschaften unterliegen in Deutschland mit 29,9 Prozent dem nach Portugal \r\n(31,5 Prozent) zweithöchsten Steuersatz aller 27 EU-Mitgliedsstaaten. Der noch höhere Steuersatz von 35 Prozent in Malta spielt für diesen Vergleich kein Rolle, denn Unterneh-men können ihm aufgrund spezifischer dortiger Regelungen leicht ausweichen. Die Steuer-last in Deutschland liegt 6,3 Prozentpunkte über dem Durchschnitt in der OECD und sogar 8,7 Prozentpunkte über dem europäischen Durchschnitt.\r\n\r\nSeit 2014 haben nur vier EU-Mitgliedsstaaten die Unternehmensteuer angehoben, drei \r\ndavon bleiben unter dem deutschen Niveau. 13 Staaten haben sie abgesenkt, davon \r\nunterbieten drei früher „teurere“ Staaten jetzt Deutschland, die zehn anderen haben ein schon zuvor günstigeres Niveau noch weiter abgemildert.\r\nAuch bei effektiver Besteuerung schneidet Deutschland am zweitschlechtesten ab.\r\nAuch bei einem Vergleich der effektiven Steuerlast sind deutsche Unternehmen der zweit-höchsten Steuerlast unterworfen – wieder nach Portugal und dem für den Vergleich nicht tauglichen höheren Ergebnis für Malta. Für ein von der OECD gerechnetes hypothetisches Investitionsprojekt ergeben sich in Deutschland 26,4 Prozent. Der EU-Durchschnitt liegt 7,4 Prozentpunkte niedriger bei 19 Prozent. Die künftig mit der internationalen Mindestbe-steuerung für alle Mitgliedsstaaten relevante Niedrigsteuergrenze liegt bei 15 Prozent.\r\nMit 47,5 Prozent liegt der deutsche Spitzensteuersatz für Personenunternehmen im \r\nEU-Vergleich im obersten Viertel.\r\nPersonengesellschaften unterliegen in Deutschland einem Spitzensteuersatz von 47,5 Pro-zent. Acht EU-Mitgliedsstaaten verlangen mehr, der Höchstwert liegt bei 55,9 Prozent \r\n(Dänemark). 18 Mitgliedsstaaten verlangen weniger – am günstigsten schneidet Bulgarien mit 9,2 Prozent ab: 38,3 Prozentpunkte weniger als in Deutschland.\r\nDie deutsche steuerliche Forschungsförderung ist im EU-Vergleich nur für Projekte bis zu einem förderfähigen Betrag von vier Millionen Euro interessant.\r\n17 andere Mitgliedsstaaten der EU bieten zur steuerlichen Forschungsförderung ähnliche Instrumente an wie Deutschland. Die deutsche Förderung ist im Vergleich mit derjenigen anderer Mitgliedsstaaten der EU für Projekte bis zu einem förderfähigen Betrag von vier Millionen Euro zwar nicht Spitze, aber interessant. Oberhalb dieser Schwelle schmilzt die Qualität des deutschen Angebotes schnell ab. Bei einem förderbaren Betrag von zehn \r\nMillionen Euro bieten elf, bei 100 Millionen Euro 15 Mitgliedsstaaten deutlich bessere \r\nKonditionen an. Dabei kann dieser Vergleich alternative steuerliche Förderwege, die \r\neinige Mitgliedsstaaten anbieten, noch gar nicht mit einbeziehen. Mit dem Wachstums-chancengesetz vorgesehene Verbesserungen verschieben die Grenze, bis zu der sich die deutsche Förderung lohnt, auf zehn Millionen Euro. Oberhalb dieses Betrag bleibt es bei dem geschilderten Phänomen. \r\nBeim steuerlichen Umgang mit Verlusten schneidet Deutschland bei kleineren Beträ-gen mittelmäßig, bei größeren deutlich unterdurchschnittlich ab.\r\nKleinere Verlustvorträge werden in etlichen anderen Mitgliedsstaaten, größere in den meis-ten von ihnen schneller abgeschrieben als in Deutschland. Das gibt dort tätigen Unterneh-men einen interessanten Liquiditätsvorteil. Der neben wenigen anderen Staaten auch in Deutschland – allerdings nur in geringem Maß – mögliche Verlustrücktrag gleicht diesen Nachteil nicht aus.\r\nAuch im Detailvergleich haben andere die Nase vorne.\r\nInsgesamt überrascht es nicht, dass Deutschland in diesem Vergleich auf dem zweit-schlechtesten Platz in der EU landet. Dahinter stehen neben der hohen nominalen und \r\neffektiven Steuerlast auch Nachteile, die erst bei näherer Lektüre der Detailvergleiche in den vier Anhängen dieser Studie deutlich werden. Die jüngste Absenkung des Niedrigsteu-ersatzes im deutschen Außensteuerrecht von 25 auf 15 Prozent hat an der Stelle \r\nwenigstens bei den Bürokratiekosten etwas Entlastung gebracht.\r\n1\tKapitalgesellschaften: Nominalsteuersätze\r\nDeutschland liegt weit über dem EU-Durchschnitt am obersten Rand\r\nAbbildung 1\r\nNominalsteuersätze von Kapitalgesellschaften 2023\r\n \r\nQuelle\tOECD, OECD Statistics, https://stats.oecd.org/; PwC, PwC Worldwide Tax Summaries, \r\nhttps://taxsummaries.pwc.com\r\n\r\nIm Vergleich der nominalen Unternehmensteuerlast steht Deutschland nach Portugal an zweiter Stelle. Malta, das mit einem noch höheren Steuersatz arbeitet, ist gesondert zu \r\nbetrachten, denn dort greift ein besonderes Anrechnungssystem bei Gewinnausschüttun-gen an Anteilseigner, welches hier berücksichtigt werden muss. Zwar unterliegt der \r\nGewinn des Mutterunternehmens dem vollen Körperschaftsteuersatz von 35 Prozent, \r\ndie daraus resultierende Steuerschuld wird aber auf die steuerpflichtigen Ausschüttungen beim Anteilseigner angerechnet (Imputation). Es ist eine Reduzierung der effektiven Steu-erbelastung bei ausländischen Anteilseignern bis auf fünf Prozent möglich, vgl. KPMG, Mal-ta’s Tax System, https://assets.kpmg.com/content/dam/kpmg/mt/pdf/2019/12/malta-tax-system.pdf; PwC, PwC Worldwide Tax Summaries, https://taxsummaries.pwc.com.\r\n\r\nAbbildung 2\r\nNominalsteuersätze von Kapitalgesellschaften 2014 - 2023,\r\nSteuersätze gleich oder gestiegen\r\n\r\n \r\nQuelle\tOECD, OECD Statistics, https://stats.oecd.org/; PwC, PwC Worldwide Tax Summaries, https://taxsummaries.pwc.com. Zu Malta s. Anmerkung nach Abbildung 1.\r\n\r\nAbbildung 2 verdeutlicht: Einige EU-Mitgliedsstaaten haben ihren Unternehmensteuersatz wie Deutschland vom Jahr 2014 bis 2023 nicht verändert. In Deutschland wird hierfür mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer gerechnet. Nur vier Staaten haben ihn angehoben. Das Niveau dieser Staaten liegt allerdings mit Ausnahme Portugals deutlich unter dem in Deutschland. Das für Malta ausgewiesene Niveau entzieht sich aus den oben bereits ausgeführten Gründen diesem Vergleich.\r\n\r\nAbbildung 3\r\nNominalsteuersätze von Kapitalgesellschaften 2014 - 2023,\r\nSteuersätze gesunken\r\n \r\nQuelle:\tOECD, OECD Statistics, https://stats.oecd.org/; PwC, PwC Worldwide Tax Summaries, https://taxsummaries.pwc.com.\r\n\r\nAbbildung 3 zeigt, dass von 2014 bis 2023 insgesamt 13 der 27 EU-Mitgliedsstaaten den \r\nNominalsteuersatz für Kapitalgesellschaften abgesenkt haben. Mit Frankreich, Belgien und Italien unterbieten drei ursprünglich höher gelegene Staaten Deutschland mittlerweile klar. Einige andere haben ihr Niveau – trotz aus deutscher Perspektive bereits relativ günstiger Sätze – weiter reduziert.\r\n2\tPersonenunternehmen: Spitzensteuersätze\r\nDeutschland zählt zu den 25 Prozent mit der höchsten Steuerlast \r\nAbbildung 4\r\nSpitzensteuersätze auf Gewinne \r\nvon Einzelunternehmen und Personengesellschaften 2023\r\n \r\nQuelle\tPwC, PwC Worldwide Tax Summaries, https://taxsummaries.pwc.com; Taxand, https://www.taxand.com/; Accace, Tax Guideline, https://accace.com/newsroom/.\r\n\r\nAbbildung 4 gibt einen Überblick über die Spitzensteuersätze, die auf die Gewinne von Per-sonengesellschaften angewendet werden. Aufgrund der verbreiteten Praxis der transpa-renten Besteuerung bei Personengesellschaften orientiert sich der angegebene Spitzen-steuersatz in der Regel am Spitzensteuersatz für natürliche Personen innerhalb des jeweili-gen Landes. Dabei ist zu beachten, dass zusätzliche Steuerbelastungen, beispielsweise der Solidaritätszuschlag oder kommunale Steuern, in die Betrachtung mit einfließen. In Fällen, in denen Regionen, Gemeinden oder Städte ihre Steuersätze autonom festlegen, spiegelt die Abbildung den jeweils höchsten geltenden Steuersatz wider. Tabelle 1 ordnet die Zah-len noch etwas näher ein.\r\n\r\nEine Ausnahme zur transparenten Besteuerung bilden die Länder Bulgarien, Estland, Grie-chenland, Kroatien, Litauen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Ungarn. In diesen Staaten unterliegen Personengesellschaften mit mindestens zwei vollhaftenden Gesellschaftern der Besteuerung analog zu Kapitalgesellschaften und werden dementsprechend mit dem No-minalsteuersatz (zzgl. etwaiger Ausschüttungssteuersätze) besteuert.\r\n\r\nHinsichtlich der Besteuerung von Einzelunternehmen ist grundsätzlich von einer analogen Anwendung der für Personengesellschaften geltenden Steuersätze auszugehen. Näheres zu den in Abbildung 4 dargestellten Spitzensteuersätzen, etwa abweichende Steuersätze für Einzelunternehmen, findet sich in Anhang 1.\r\nPersonenunternehmen in Deutschland können auch zur Körperschaftsteuer optieren. \r\nAlternativ können sie die sogenannte Thesaurierungsbegünstigung wählen, bei der thesau-rierte Gewinne inklusive Solidaritätszuschlag und unter Auflagen nominal mit 29,8 Prozent belastet werden. Die Regelung ist allerdings so ausgestaltet, dass tatsächlich immer 36,5 Prozent anfallen. Diese Unstimmigkeit soll mit dem Wachstumschancengesetz berei-nigt werden. Sobald das geschehen ist, gilt in beiden Fällen der Belastungsvergleich für \r\nKapitalgesellschaften aus Kapitel 1.\r\n3\tSteuerliche F+E-Förderung\r\nDeutschland fördert nur kleinere Projekte in relevantem Ausmaß.\r\nAbbildung 5\r\nHöhe der Forschungsförderung für Aufwendungen bis zehn Millionen Euro\r\n \r\n\r\nAbbildung 5 zeigt einen Vergleich zwischen EU-Mitgliedsstaaten, die steuerliche For-schungsförderung anbieten. Dargestellt wird die Höhe der Förderung bei förderfähigen Aufwendungen von bis zu zehn Millionen Euro. Die deutsche Förderung stellt sich in die-sem Vergleich nur bei förderfähigen Aufwendungen von bis zu maximal vier Millionen Euro als attraktiv dar. Dahinter steht der vergleichsweise hohe deutsche Fördersatz von 25 Pro-zent. Nach Überschreiten dieser Grenze fällt die Attraktivität der deutschen Forschungsför-derung im internationalen Vergleich zunehmend ab. Abbildung 6 verdeutlicht diesen Effekt am Beispiel von Forschungsaufwendungen bis zu 125 Millionen Euro noch eindrucksvoller.\r\n\r\nDas schlechte Abschneiden von Zypern, Luxemburg und Italien in der steuerlichen F+E-Förderung hat nicht die gleiche Qualität wie das Deutschlands, denn diese Länder ergänzen die steuerliche F+E-Förderung über Patentboxregelungen. So verfügt etwa Luxemburg über ein IP-Regime, nach dem bis zu 80 Prozent bestimmter Einkünfte freizustellen sind. \r\n\r\nFinnland bietet ebenfalls nur eine sehr niedrige F+E-Förderung an und hat wie Deutschland keine Patentboxregelung. Belgien, Dänemark, Kroatien, Polen und Schweden sind aufgrund spezieller Förderwege, beispielsweise durch teilweise Lohnsteuerbefreiung, nicht direkt mit den anderen EU-Ländern vergleichbar und deshalb in den Abbildungen 5 und 6 nicht ent-halten. Bulgarien, Estland, Lettland und Malta bieten keine steuerliche F+E-Förderung an und fehlen in den Abbildungen ebenfalls.\r\n\r\nAbbildung 6\r\nHöhe der Forschungsförderung für Aufwendungen bis 125 Millionen Euro\r\n \r\n\r\nFestzuhalten bleibt, dass der in den Abbildungen 5 und 6 dargestellte Fördersatz Unter-schiede in der steuerlichen Forschungsförderung nur zum Teil erklärt. Neben der bereits erwähnten Frage, ob ein Land auch eine Patentbox anbietet, aufgrund derer Erträge aus IP ermäßigt besteuert werden, spielen auch die Bemessungsgrundlage und der systematische Ansatz der Forschungsförderung eine wichtige Rolle. Tabelle 2 bietet dazu einen Überblick, der in Anhang 2 nochmals vertieft ausgeführt wird. \r\nIn Deutschland nimmt sich das Wachstumschancengesetz der Problematik der wenig \r\nattraktiven Forschungszulage an. Die Bemessungsgrundlage soll danach auf zehn Millionen Euro angehoben und um Abschreibungen auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die für die F+E-Vorhaben genutzt werden, erweitert werden. Zudem sollen kleine und mittlere Unternehmen eine Erhöhung der Forschungszulage um zehn Prozentpunkte beantragen können. Die Änderungen wurden noch nicht beschlossen und sind daher in den Tabellen und Grafiken noch nicht berücksichtigt. In Abbildung 5 würde Deutschland damit deutlich besser abschneiden. Auf Abbildung 6 hätte die Reform nur \r\neinen kleinen Einfluss, da der maximale Förderbetrag weitere stark gedeckelt bleibt (2,5 bzw. bei KMU 3,5 Millionen Euro).\r\n\r\nTabelle 2\r\nMaßnahmen zur steuerlichen F+E-Förderung im Überblick\r\n\r\nLand\tBemessungs-\tFördermaßnahmen\tFörderfähiger Aufwand\r\n\tgrundlage\r\nmaximal pro Jahr\t\tPersonal\tMate-ri-al\tAnlage-vermögen\tPatent-box\r\nBelgien\t\t\r\n\tunbeschränkt\tAbzugsbetrag 13,5 % / 20,5 % und Lohnsteuerbefreiung 80 %\tx\t\tx\tx\r\nDänemark\t3,4 Mio. Euro \tSofortabschreibung \r\nund 108 % abzugsfähig\tx\tx\tx\t\r\nDeutschland\t4 Mio. Euro \tSteuergutschrift 25 %\tx\t\t\t\r\nFinnland\t500.000 Euro \t150 % abzugsfähig\r\n(Nettosteuervorteil 10 %)\tx\tx\t\t\r\nFrankreich\tbis 100 Mio. Euro\tSteuergutschrift 30 %\tx\t\tx\tx\r\n\tüber 100 Mio. Euro\tSteuergutschrift 5 %\t\t\t\t\r\nGriechen-land\tunbeschränkt\t200 % abzugsfähig\r\n(Nettosteuervorteil 22 %)\tx\tx\tx\t\r\nIrland\tunbeschränkt\tSteuergutschrift 25 %\tx\tx\tx\tx\r\nItalien\t5 Mio. Euro\tSteuergutschrift 10 %\tx\tx\tx\tx\r\nKroatien\tbeschränkt pro Projekt\t200 % / 150 % / 125 % abzugsfähig (Nettosteuervorteil 18 % / 9 % / 4,5 %) \tx\tx\tx\t\r\nLitauen\tunbeschränkt\t300 % abzugsfähig\r\n(Nettosteuervorteil 30 %)\tx\tx\tx\tx\r\nLuxemburg\tbis 150.000 Euro\tSteuergutschrift 8 %\t\t\tx\tx\r\n\tüber 150.000 Euro\tSteuergutschrift 2 %\t\t\t\t\r\nNiederlande\tbis 350.000 Euro\tSteuergutschrift 32 % \tx\tx\tx\tx\r\n\tüber 350.000 Euro\tSteuergutschrift 16 % \t\t\t\t\r\nÖsterreich\tunbeschränkt\tSteuergutschrift 14 %\tx\tx\tx\t\r\n \r\nLand\tFörderfähiger Betrag\tFördermaßnahmen\tFörderfähiger Aufwand\r\n\tMaximale Bemes-sungsgrundlage pro Jahr\t\tPersonal\tMate-ri-al\tAnlage-vermögen\tPatent-box\r\nPolen\tunbeschränkt\tLöhne 300 % abzugsfähig\r\n(Nettosteuervorteil 38 %),\r\nandere F+E-Ausgaben 200 % (Netto-steuervorteil 19 %)\tx\tx\tx\tx\r\nPortugal\tunbeschränkt\tSteuergutschrift 32,5 % \tx\t\tx\tx\r\nRumänien\tunbeschränkt\t150 % abzugsfähig\r\n(Nettosteuervorteil 8 %)\tx\tx\tx\t\r\nSchweden\t3,3 Mio. Euro\tBefreiung von Sozialversicherungs-beiträgen 19,59 %\tx\t\t\t\r\nSlowakei\tunbeschränkt\t200 % abzugsfähig\r\n(Nettosteuervorteil 21 %)\tx\tx\tx\tx\r\nSlowenien\tunbeschränkt\t200 % abzugsfähig\r\n(Nettosteuervorteil 19 %)\tx\tx\tx\t\r\nSpanien\tunbeschränkt\tSteuergutschrift 25 %\tx\tx\tx\tx\r\nTschechien\tunbeschränkt\t200 % abzugsfähig \r\n(Nettosteuervorteil 19 %)\tx\tx\tx\t\r\nUngarn\tunbeschränkt\t200 % abzugsfähig\r\n(Nettosteuervorteil 9 %)\tx\tx\tx\tx\r\nZypern\tunbeschränkt\t120 % abzugsfähig\r\n(Nettosteuervorteil 2,5 %)\tx\tx\tx\tx\r\n\r\nDie in Tabelle 2 dargestellte maximale Bemessungsgrundlage gilt jeweils für ein Unter-nehmen bzw. für einen Konzern und nicht für ein einzelnes F+E-Vorhaben. Aufgezeigt wer-den Fördermaßnahmen für F+E im Jahr 2023. Steuergutschriften werden als Prozentsatz der F+E-Ausgaben dargestellt. Sie mindern direkt die Steuerlast. Bei erhöhter Abzugsfähig-keit von Aufwendungen ist die Prozentzahl nicht direkt mit einer Steuergutschrift ver-gleichbar. Um Vergleichbarkeit herzustellen, wird in diesen Fällen der Nettosteuervorteil auf Basis der aktuellen Körperschaftsteuersätze berechnet. In Bulgarien, Estland, Lettland und Malta werden keine spezifischen steuerlichen Förderungen für Forschung und Entwick-lung angeboten. Allerdings bietet beispielsweise Malta eine Patentbox-Regelung mit einem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 1,75 Prozent für geistiges Eigentum an.\r\n\r\nDie Kategorie „Personal“ umfasst beispielsweise Aufwendungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für F+E-Vorhaben tätig sind, oder für Auftragsforschung bzw. externe fach-liche Beratung. „Anlagevermögen” umfasst beispielsweise mit F+E-Vorhaben zusammen-hängende Investitionen in Anlagevermögen inklusive Patente und (Software-)Lizenzen, Abschreibungen auf dieses Anlagevermögen sowie damit zusammenhängende Finanzie-rungsaufwendungen. „Material” umfasst beispielsweise Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Kategorie „Patentbox“ spiegelt wider, ob in dem jeweiligen Land eine Patentboxregelung und dadurch ein reduzierter Körperschaftsteuersatz auf Erlöse aus Pa-tenten zum Einsatz kommt.\r\n4\tVerlustverrechnung\r\nDeutschland bei kleineren Beträgen im Mittelfeld, bei größeren hinten.\r\n4.1\tVerlustrücktrag\r\nTabelle 2\r\nVerlustrücktragsmöglichkeiten – Jahre und Betrag 2023\r\nLand\tJahre\tBetrag\r\nDeutschland\t2\t1 Mio. Euro – ohne Gewerbesteuer\r\nFrankreich\t1\t1 Mio. Euro\r\nIrland\t1\tunbegrenzt\r\nNiederlande\t1\t100 % bis 1 Mio. Euro, 50 % der übersteigenden Einkünfte\r\nTschechien\t2\tca. 1,2 Mio. Euro (entspricht 30 Millionen Tschechischen Kronen, Umrechnungskurs eine Tschechische Krone = 0,039 Euro)\r\nTemporäre Lockerungen zum Verlustvortrag infolge der Corona-Pandemie werden in Tabelle 3 sowohl für Deutschland als auch für andere Länder außer Acht gelassen. \r\nQuelle\tPwC, PwC Worldwide Tax Summaries, https://taxsummaries.pwc.com.\r\n\r\nTabelle 2 zeigt: Nur fünf Mitgliedsstaaten der EU bieten Möglichkeiten zum Verlustrücktrag an. Die großzügigste Regelung hat Irland mit einem dem Betrag nach unbegrenzten Rück-trag in das Vorjahr. Die anderen vier Regime, darunter auch das Deutschlands, sind nach dem Betrag stark begrenzt und reichen maximal zwei Jahre zurück. In Deutschland in ist der Verlustrücktrag auf Einkommen- und Körperschaftsteuer begrenzt, also in der \r\nGewerbesteuer Dadurch wird der Effekt nochmals kleiner und die Regelung komplizierter. Nachteile beim Verlustvortrag (unten 4.2) können so nicht ausgeglichen werden.\r\n \r\n4.2\tVerlustvortrag\r\nAbbildung 7\r\nAbziehbare Verluste für ein Jahr – Gewinne bis zu zehn Millionen Euro.\r\nQuelle\tPwC, PwC Worldwide Tax Summaries, https://taxsummaries.pwc.com\r\n\r\nIn den Berechnungen für Abbildung 7 wurde ein Verlustvortrag i. H. v. 100 Millionen Euro angenommen. Bei Polen wirkt sich das aufgrund der niedrigen Gewinne wie eine unbe-grenzte Verrechnungsmöglichkeit aus. In Estland und Lettland basiert das Steuersystem auf einer Cashflow-Betrachtung, bei der keine Verlustvorträge im Sinne der Tabelle 3 entstehen können. Beide Länder werden daher nicht dargestellt. In Spanien hängt die Verlustabzugs-möglichkeit von bestimmten Umsatzschwellen je Unternehmenstyp ab, weshalb auch hier auf eine Visualisierung verzichtet wird.\r\nAbbildung 8\r\nAbziehbare Verluste für ein Jahr – Gewinne bis zu 100 Millionen Euro\r\nQuelle\tPwC, PwC Worldwide Tax Summaries, https://taxsummaries.pwc.com\r\n\r\nAuch für die Berechnungen zu Abbildung 8 wurde ein Verlustvortrag i. H. v. 100 Millionen Euro angenommen. Daher können in Polen im ersten Jahr maximal 50 Millionen Euro des Verlustvortrags abgezogen werden, ab Gewinnen von 50 Millionen Euro bleibt die Darstel-lung der polnischen Verlustverrechnung in Abbildung 8 konstant.\r\n\r\nDeutschland ist bei den Möglichkeiten zum Verlustvortrag im innereuropäischen Vergleich zwar nicht gänzlich abgeschlagen, aber doch im hinteren Feld angesiedelt. Weitere Details zu den Regelungen in den Mitgliedsstaaten enthält Anhang 3.\r\n5\tEffektive Steuersätze\r\nDeutschland ist nicht nur nominal, sondern auch effektiv Hochsteuerland\r\nAbbildung 9\r\nEffektive Steuersätze 2022 im Vergleich\r\nQuelle: OECD, OECD Statistics, https://stats.oecd.org/\r\n\r\nAbbildung 9 zeigt Effektivsteuersätze, die, im Gegensatz zu Nominalsteuersätzen – auf \r\nBasis eines hypothetischen Investitionsprojekts berechnet werden.\r\n\r\nDeutlich wird auch in diesem Vergleich, dass Deutschland im innereuropäischen Vergleich das zweithöchste Belastungsniveau aufweist. Malta entzieht sich – wie schon auf Seite 4 im Zusammenhang mit dem Vergleich der nominalen Sätze dargelegt – aufgrund hoch \r\nattraktiver Sonderregelungen diesem Vergleich. \r\n\r\nAnzumerken ist, dass für diese Darstellung die in der vbw-Studie Deutsche Unternehmen auf den Weltmärkten – Steuerliche Hemmnisse vom November 2023 verwendeten Daten für 2021 von der OECD rückwirkend auf ein niedrigeres Niveau angepasst wurden. Auch liegen die hier für Italien verfügbaren OECD-Daten für 2022 außerordentlich stark unter dem Niveau der Nominalsteuersätze für Kapitalgesellschaften in Italien (27,8 % für 2023, siehe Abbildung 1). Insgesamt zeigen die Daten also typische Belastungsunterschiede zwi-schen Ländern. Konkrete Belastungsergebnisse können sich je nach untersuchter Muster-konstellation unterschiedlich darstellen.\r\n\r\nDeutschland hat im Übrigen seine Niedrigsteuergrenze erst jüngst von 25 auf 15 Prozent abgesenkt. Der Effekt ist für Unternehmen, die im Ausland sogenannte passive Einkünfte erzielen, überaus positiv. Denn bisher mussten sie für alle Länder, in denen darauf weniger als 25 Prozent Steuern anfallen konnten, entweder hoch aufwändig nachweisen, dass das im konkreten Fall nicht gegeben war, oder sie mussten in Deutschland Steuern in einem Maß nachentrichten, das aufgrund fehlender Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern auf die Gewerbesteuer die effektive Steuerlast in Richtung 40 Prozent treiben konnte. Mit der auf das Niveau der globalen Mindeststeuer abgesenkten deutschen Niedrigsteuergrenze fällt der mit dieser Hinzurechnungsteuer verbundene Aufwand nurmehr für Fälle an, in denen die effektive Steuerlast unter 15 Prozent liegen kann.\r\n\r\nDem Grunde nach ist die deutsche Regelung allerdings mit der globalen Mindeststeuer überholt, denn diese kennt andere Mechanismen mit demselben Effekt.\r\n\r\nInformationen zu den Niedrigsteuersätzen oder vergleichbaren Regelungen aller EU-Mitgliedsstaaten stehen in Anhang 4. In der Regel wird ein konkreter Prozentsatz, zumeist \r\n50 Prozent, des Steuersatzes verwendet, der im Inland fällig wäre. Angesichts der Inlands-steuersätze führt das regelmäßig zu Niedrigsteuersätzen deutlich unter dem deutschen \r\nNiveau, also auch zu weniger Fällen, die besonderen Prüfaufwand auslösen. Italien hat zum 01.01.2024 bereits eine Vereinfachungsregelung eingeführt, bei der die Prüfung einer Nied-rigsteuergrenze an das globale Mindeststeuerregime angeglichen wurde.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n \r\nVerwendete Ländercodes\r\n\r\nBelgien\tBEL\r\nBulgarien\tBGR\r\nDänemark\tDNK\r\nDeutschland\tDEU\r\nEstland\tEST\r\nFinnland\tFIN\r\nFrankreich\tFRA\r\nGriechenland\tGRC\r\nIrland\tIRL\r\nItalien\tITA\r\nKroatien\tHRV\r\nLettland\tLVA\r\nLitauen\tLTU\r\nLuxemburg\tLUX\r\nMalta\tMLT\r\nNiederlande\tNLD\r\nÖsterreich\tAUT\r\nPolen\tPOL\r\nPortugal\tPRT\r\nRumänien\tROU\r\nSchweden\tSWE\r\nSlowakei\tSVK\r\nSlowenien\tSVN\r\nSpanien\tESP\r\nTschechien\tCZE\r\nUngarn\tHUN\r\nZypern\tCYP\r\n\r\n \r\nAnhang 1: Näheres zu dem in Abbildung 4 dargelegten Spitzensteuersatz für Personenunternehmen\r\nLand\tErläuterung\r\nBelgien\tDer Steuersatz beträgt max. 50 % zzgl. 0 % bis 9 % Zuschlag auf die Einkommensteuer-schuld.\r\nBulgarien\tPersonengesellschaften werden wie Kapitalgesellschaften mit 10 % besteuert. Einzel-unternehmen werden mit einem pauschalen Steuersatz i. H. v. 15 % besteuert.\r\nDänemark\tDer Steuersatz beträgt max. 52,07 % zzgl. 8 % Arbeitsmarktsteuer. Die Arbeitsmarkt-steuer mindert die Bemessungsgrundlage vor Anwendung des Steuersatzes. Einzelun-ternehmen können sich beim Finanzamt eine Genehmigung zur Besteuerung nach dem Unternehmensteuermodell einholen, wenn bestimmte Formalitäten \r\nbezüglich Bankkonten, Abhebungen und Buchführung beachtet werden. Auf diese Weise ist eine Sicherstellung der Unterscheidung zwischen privaten und Unterneh-mensmitteln möglich. Bei Genehmigung unterliegt der thesaurierte Gewinn aus Ein-zelunternehmen der Besteuerung von Kapitalgesellschaften i. H. v. 22 %.\r\nDeutschland\tDer max. mögliche Grenzsteuersatz beträgt 45 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag. \r\nAllerdings können Personenunternehmen mit diversen Auflagen zur Körperschaftsteu-er optieren oder eine Thesaurierungsbegünstigung in Anspruch nehmen, die die Steu-erlast auf einbehaltene Gewinne auf 36,2 % begrenzt.\r\nEstland\tPersonengesellschaften und Einzelunternehmen werden wie Kapitalgesellschaften mit 20 % besteuert.\r\nFinnland\tDer Steuersatz beträgt max. 44 % plus 4,36 % bis 10,86 % Gemeindesteuer.\r\nFrankreich\tDer Steuersatz beträgt max. 45 % plus 3 % Sonderabgabe sowie 7,5 % Sozialsteuern.\r\nGriechenland\tPersonengesellschaften werden wie Kapitalgesellschaften mit 22 % besteuert. Einzel-unternehmen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz i. H. v. max. 44 % besteuert.\r\nItalien\tDer Steuersatz beträgt max. 43 % plus 1,23 % bis 3,33 % Zuschlag je nach Region. Zusätzlich ist ein Gemeindezuschlag bis zu 0,9 % möglich. Da dieser jedoch selten angewandt wird, findet er in der Abbildung keine Berücksichtigung. So auch das BMF: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/die-wichtigsten-steuern-im-internationalen-vergleich-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 25.\r\nKroatien\tPersonengesellschaften werden wie Kapitalgesellschaften mit 18 % besteuert. Einzel-unternehmen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Dieser entspricht je nach Gemeinde bzw. Stadt zwischen 25 % und 35,4 % (max. Einkommen-steuersatz beispielsweise in Zagreb).\r\nLitauen\tPersonengesellschaften und Einzelunternehmen werden wie Kapitalgesellschaften mit 15 % besteuert.\r\nLuxemburg\tDer Steuersatz beträgt max. 42 % zzgl. 9 % Zuschlag auf die Einkommensteuerschuld für Arbeitslosenfonds.\r\nPolen\tSteuerpflichtige können im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit (Einzelunter-nehmer oder Vollhafter einer Personengesellschaft) zu einem Steuersatz i. H. v. 19 % zzgl. 4 % Solidaritätszuschlag optieren. Ohne Optierung beträgt der max. persönliche Einkommensteuersatz 32 % zzgl. ca. 2.500 Euro (umgerechnet von 10.800 Zloty, Um-rechnungskurs ein Zloty = 0,231 Euro).\r\nPortugal\tPersonengesellschaften werden wie Kapitalgesellschaften mit 31,5 % besteuert. \r\nEinzelunternehmen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz i. H. v. max. 53 % (Steuersatz 48 % plus 5 % Zuschlag) besteuert.\r\nRumänien\tPersonengesellschaften werden wie Kapitalgesellschaften mit 16 % besteuert. Einzel-unternehmen werden mit einem pauschalen Steuersatz i. H. v. 10 % besteuert.\r\nSchweden\tDer Steuersatz beträgt max. 20 % plus 28,98 % bis 35,15 % Gemeindesteuer.\r\nSlowenien\tPersonengesellschaften werden wie Kapitalgesellschaften mit 19 % besteuert. \r\nEinzelunternehmen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz i. H. v. max. 50 % besteuert.\r\nSpanien\tDie Steuer ist von der jeweiligen Region abhängig. In Valencia ist ein Steuersatz bis zu 54 % möglich.\r\nUngarn\tPersonengesellschaften werden wie Kapitalgesellschaften mit 9 % besteuert. Einzelun-ternehmen werden mit einem pauschalen Steuersatz i. H. v. 15 % besteuert.\r\n\r\nAnhang 2: Besonderheiten bei der steuerlichen Forschungsförderung \r\nin Mitgliedsstaaten der EU\r\nLand\tBesondere Merkmale\r\nBelgien\tBelgien gewährt eine Lohnsteuerbefreiung i. H. v. 80 % für Arbeitnehmer mit Promoti-on, Master oder Bachelor. Zusätzlich bietet Belgien einen einmaligen Steuerabzug i. H. v. 13,5 % (20,5 % in 2024) des Anschaffungswertes eines F+E-bezogenen Vermögens-wertes neben der regulären Abschreibung. Alternativ können 20,5 % (27,5 % in 2024) des Anschaffungswertes verteilt über die gesamte Abschreibungsdauer des Vermö-genswertes zusätzlich zur regulären Abschreibung abgeschrieben werden. Nettosteuer-vorteil von 13,5 % bzw. 20,5 % x 25 % Steuersatz = 3,38 % bzw. 5,13 %.\r\nDänemark\tIn Dänemark beträgt die max. Bemessungsgrundlage pro Jahr ca. 3,4 Millionen Euro (umgerechnet von 25 Millionen Dänischen Kronen, Umrechnungskurs eine Dänische Krone = 0,134 Euro). Dies entspricht bei einem Steuersatz von 22 % einer max. Steu-erentlastung von ca. 737.000 Euro (umgerechnet von 5,5 Millionen Dänischen Kronen, Umrechnungskurs eine Dänische Krone = 0,134 Euro). Nettosteuervorteil durch erhöh-te Abzugsfähigkeit von (108 % - 100 %) x 22 % Steuersatz = 1,76 %. Zusätzlich bietet Dänemark eine Sofortabschreibung für F+E-Ausgaben. Verlustbringende \r\nUnternehmen können einen Antrag auf Zahlung i. H. d. Steuerwerts (22 %) des negati-ven steuerpflichtigen Einkommens stellen, sofern das negative steuerpflichtige \r\nEinkommen auf F+E-Kosten zurückzuführen ist.\r\nFinnland\tFinnland gewährt einen Nettosteuervorteil von (150 % - 100 %) x 20 % Steuersatz = 10 %. F+E-Mehrausgaben ggü. dem Vorjahr sind zu 195 % abzugsfähig. Die Bemessungs-grundlage für die F+E-Mehrausgaben beträgt nochmals max. 500.000 Euro.\r\nFrankreich\tFür Unternehmen mit Sitz in einem französischen Überseegebiet steigt der Fördersatz von 30 % auf 50 % für Aufwendungen bis zu 100 Millionen Euro.\r\nGriechenland\tGriechenland gewährt einen Nettosteuervorteil von (200 % - 100 %) x 22 % Steuersatz = 22 %.\r\nIrland\tIn Irland beträgt seit dem 1.1.2024 die Steuergutschrift 30 %. Zusätzlich bietet Irland eine F+E-Steuergutschrift i. H. v. 30 % des Anteils der Ausgaben an Bau oder Renovie-rung eines qualifizierenden F+E-Gebäudes (35 % des Gebäudes müssen für qualifizierte F+E-Tätigkeiten genutzt werden), die Auszahlung erfolgt über drei Raten \r\n(50 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten Jahr und 20 % im dritten Jahr).\r\nItalien\tIn Italien sind F+E-Ausgaben des geistigen Eigentums im Rahmen der Patenboxregelung zu 210 % abzugsfähig.\r\nKroatien\tIn Kroatien sind Projektkosten für Grundlagenforschung zu 200 % abzugsfähig (max. Bemessungsgrundlage 300.000 Euro pro Unternehmer/pro Projekt, max. Gesamtbe-trag 40 Millionen Euro), 150 % für industrielle Forschung (max. Bemessungsgrundlage 200.000 Euro pro Unternehmer/pro Projekt, max. Gesamtbetrag 20 Millionen Euro), 150 % für Machbarkeitsstudien (max. Bemessungsgrundlage 100.000 Euro \r\npro Unternehmer/pro Projekt, max. Gesamtbetrag 15 Millionen Euro); 125 % für \r\nexperimentelle Entwicklung (max. Bemessungsgrundlage 50.000 Euro pro Unterneh-mer/pro Projekt, max. Gesamtbetrag 7,5 Millionen Euro). Nettosteuervorteil von (200 % - 100 %) bzw. (150 % - 100 %) bzw. (125 % - 100 %) x 18 % Steuersatz = 18 % bzw. 9 % bzw. 4,5 %.\r\nLitauen\tLitauen gewährt einen Nettosteuervorteil von (300 % - 100 %) x 15 % Steuersatz = 30 %.\r\nLuxemburg\tIn Luxemburg steigt der Fördersatz bei bestimmten klimafreundlichen Investitionen von 8 % auf 9 % bzw. von 2 % auf 4 %. Zusätzlich gewährt Luxemburg eine Steuergutschrift von 13 % für zusätzliche Investitionen in qualifizierte Vermögenswerte.\r\nNiederlande\tIn den Niederlanden erhöht sich der Fördersatz von 32 % auf 40 % für Aufwendungen bis zu 350.000 Euro, falls es sich bei dem Unternehmen um ein Start-Up handelt. \r\nDa die Forschungsförderung durch Anrechnung auf die abzuführende Lohnsteuer \r\ngewährt wird, ist diese auf den Gesamtbetrag der abzuführenden Lohnsteuer \r\nbegrenzt.\r\nÖsterreich\tIn Österreich ist die Förderung von Auftragsforschungen auf einen Maximalbetrag von einer Million Euro begrenzt. Für eigene F+E-Kosten gibt es keine Begrenzung.\r\nPolen\tBei F+E-Entwicklungszentren in Polen sind 300 % aller F+E-Ausgaben abzugsfähig. Net-tosteuervorteil von (300 % - 100 %) bzw. (200 % - 100 %) x 19 % Steuersatz = 38 % bzw. 19 %.\r\nPortugal\tPortugal gewährt bei F+E-Mehrausgaben gegenüber den zwei vorangegangenen \r\nJahren eine zusätzliche Steuergutschrift von 50 % (die max. Bemessungsgrundlage für die F+E-Mehrausgaben beträgt 1,5 Millionen Euro). Für neue kleine und mittelständi-sche Unternehmen ohne Mehrausgaben ist eine zusätzliche Steuergutschrift von 15 % (gesamte Steuergutschrift 47,5 %) möglich.\r\nRumänien\tRumänien gewährt einen Nettosteuervorteil von (150 % - 100 %) x 16 % Steuersatz = 8 %. Zudem bietet Rumänien eine Steuerbefreiung von Unternehmen, die ausschließlich F+E-Aktivitäten aufweisen. Außerdem kann eine beschleunigte Abschreibung von 50 % im ersten Wirtschaftsjahr genutzt werden.\r\nSchweden\tIn Schweden beträgt die max. Befreiung der Sozialversicherungsbeträge ca. 3,3 Millio-nen Euro pro Jahr/pro Konzern (umgerechnet von 36.769.548 Schwedischen \r\nKronen, Umrechnungskurs eine Schwedische Krone = 0,089 Euro).\r\nSlowakei\tDie Slowakei gewährt einen Nettosteuervorteil von (200 % - 100 %) x 21 % Steuersatz = 21 %.\r\nSlowenien\tIn Slowenien beträgt die max. Steuergutschrift 63 % der tatsächlichen Körperschaft-steuerbemessungsgrundlage. Nettosteuervorteil von (200 % - 100 %) x 19 % Steuersatz = 19 %.\r\nSpanien\tSpanien gewährt für F+E-Mehrausgaben gegenüber den zwei vorangegangenen \r\nJahren eine zusätzliche Steuer-gutschrift von 42 %. Aufwendungen für technologische Innovationen werden konstant zusätzlich mit 12 % der im Steuerzeitraum angefallenen Aufwendungen gefördert. Außerdem bietet Spanien eine zusätzliche Steuergutschrift i. H. v. 17 % für Aufwendungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für F+E-Vorhaben tätig sind.\r\nTschechien\tTschechien gewährt einen Nettosteuervorteil von (200 % - 100 %) x 19 % Steuersatz = 19 %. F+E-Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr sind zu 210 % abzugsfähig.\r\nUngarn\tUngarn gewährt einen Nettosteuervorteil von (200 % - 100 %) x 9 % Steuersatz = 9 %.\r\nZypern\tZypern gewährt einen Nettosteuervorteil von (120 % - 100 %) x 12,5 % Steuersatz = 2,5 %.\r\nQuelle\tayming Insitute, The Benchmark 2023, Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung im internationalen Vergleich; OECD, Innotax, https://stip.oecd.org/innotax/countries; Global R&D In-centives Guide; Republic of Croatia, Ministry of Economy and Sustainable Development, https://investcroatia.gov.hr/en/measures-to-promote-research-and-development/; EY, World-wide R&D Incentives Reference Guide 2023; PwC, PwC Worldwide Tax Summaries, https://taxsummaries.pwc.com; Taxfoundation, Patent Box Regimes in Europe 2023, https://taxfoundation.org/de/data/all/eu/patent-box-regimes-europe-2023/.\r\n\r\nAnhang 3: Verlustvortragsmöglichkeiten – Jahre und Betrag 2023\r\nLand\tJahre\tBetrag\tErläuterung\r\nBelgien\tunbegrenzt\t100 % bis 1 Mio. Euro, 70 % der übersteigen-den Einkünfte.\tGenerelle Abziehbarkeit bestimmter Verluste (u.a. auch eines Verlustvortrags) war für das Ge-schäftsjahr 2023 einmalig auf 40 % für den Teil des Einkommens über eine Million Euro begrenzt, vgl. KPMG, https://kpmg.com/us/en/home/insights/2022/12/tnf-belgium-limitation-corporate-tax-deductions-2024.html; PwC, PwC Tax Summaries, https://taxsummaries.pwc.com/belgium/corporate/taxes-on-corporate-income.\r\nBulgarien\t5\tunbegrenzt\t\r\nDänemark\tunbegrenzt\t100 % bis ca. \r\n1,2 Mio. Euro, 60 % der übersteigenden Einkünfte\tBetrag entspricht 9.135.000 Dänischen Kronen, Umrechnungskurs eine Dänische Krone = 0,134 Euro.\r\nDeutschland\tunbegrenzt\t100 % bis 1 Mio. Euro, 60 % der übersteigen-den Einkünfte\t\r\nEstland\t-\t-\tDas Steuersystem basiert auf einer Cashflow-\r\nBetrachtung, bei der keine Verlustvorträge im Sinne dieser Auflistung entstehen können.\r\nFinnland\t10\tunbegrenzt\t\r\nFrankreich\tunbegrenzt\t100 % bis 1 Mio. Euro, 50 % der übersteigen-den Einkünfte\t\r\nGriechenland\t5\tunbegrenzt\t\r\nIrland\tunbegrenzt\tunbegrenzt\t\r\nItalien\tunbegrenzt\t80 % der steuerpflich-tigen Einkünfte\tVerluste aus den ersten drei Jahren der Ge-schäftstätigkeit sind zu 100 % abziehbar.\r\nKroatien\t5\tunbegrenzt\t\r\nLettland\t-\t-\tDas Steuersystem basiert auf einer Cashflow-\r\nBetrachtung, bei der keine Verlustvorträge im Sinne dieser Auflistung entstehen können.\r\nLitauen\tunbegrenzt\t70 % der steuerpflich-tigen Einkünfte\t\r\nLuxemburg\t17\tunbegrenzt\t\r\nMalta\tunbegrenzt\tunbegrenzt\t\r\nNiederlande\tunbegrenzt\t100 % bis 1 Mio. Euro, 50 % der übersteigen-den Einkünfte\t\r\nÖsterreich\tunbegrenzt\t75 % der steuerpflich-tigen Einkünfte \t\r\nPolen\t5\t50 % des Betrags des steuerpflichtigen Ver-lusts\tAlternativ können in einem Jahr bis zu 5 Mio. Zloty (ca. 1,2 Mio. Euro, Umrechnungskurs ein Zloty = 0,231 Euro) und in den Folgejahren max. 50 % des Betrags des steuerlichen Verlusts mit Gewinnen verrechnet werden.\r\nPortugal\tunbegrenzt\t65 % der steuerpflich-tigen Einkünfte\t\r\nRumänien\t7\tunbegrenzt\t\r\nSchweden\tunbegrenzt\tunbegrenzt\t\r\nSlowakei\t5\t50 % der steuerpflich-tigen Einkünfte\t\r\nSlowenien\tunbegrenzt\t63 % der steuerpflich-tigen Einkünfte\t\r\nSpanien\tunbegrenzt\t100 % bis 1 Mio. Euro, anschließend umsatz-abhängig\tBei Umsätzen unter 20 Mio. Euro können bis zu 70 % der Bemessungsgrundlage mit Verlusten verrechnet werden; bei Umsätzen zwischen 20 Mio. Euro und 60 Mio. Euro können bis zu 50 % der Bemessungsgrundlage mit Verlusten verrech-net werden; bei Umsätzen ab 60 Mio. Euro kön-nen bis zu 25 % der Bemessungsgrundlage mit Verlusten verrechnet werden.\r\nTschechien\t5\tunbegrenzt\t\r\nUngarn\t5\t50 % der steuer-pflichtigen Einkünf-te\t\r\nZypern\t5\tunbegrenzt\t\r\nQuelle\tPwC, PwC Worldwide Tax Summaries, https://taxsummaries.pwc.com. Temporäre Lockerungen infolge der Corona-Pandemie werden sowohl für Deutschland als auch für andere Länder außer Acht gelassen.\r\nAnhang 4: Niedrigsteuergrenzen 2023\r\nLand\tNiedrigsteuergrenze\r\nBelgien\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 50 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Belgien ansässig wären.\r\nBulgarien\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 50 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Bulgarien ansässig wären.\r\nDänemark\tKeine Prüfung einer Niedrigsteuergrenze. In Dänemark werden die Einkünfte der ausländischen Tochtergesellschaft in die dänische Steuerbemessungs-grundlage einbezogen, sofern u. a. mehr als ein Drittel der steuerpflichtigen Einkünfte nach dänischem Recht als für diese Art der Besteuerung (insb. \r\nLizenzen, Zinsen) relevant kategorisiert werden.  \r\nDeutschland\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 15 %. \r\nEstland\tKeine Prüfung einer Niedrigsteuergrenze. In Estland wird u. a. auf das Vorhan-densein von Transaktionen mit fiktivem Charakter zur Erlangung eines Steuer-vorteils durch eine ausländische Tochtergesellschaft abgestellt, wobei die ausländische Tochtergesellschaft selbst keine wirtschaftlichen Risiken trägt. \r\nFinnland\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 60 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Finnland ansässig wären.\r\nFrankreich\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 40 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Frankreich ansässig wären.\r\nGriechenland\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 50 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Griechenland ansässig wären.\r\nIrland\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 50 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Irland ansässig wären.\r\nItalien\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 50 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Italien ansässig wären.  \r\nKroatien\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 50 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Kroatien ansässig wären.\r\nLettland\tKeine Prüfung einer Niedrigsteuergrenze. In Lettland wird u. a. auf das Vor-handensein von Transaktionen zur Erlangung eines Steuervorteils durch eine ausländische Tochtergesellschaft abgestellt, die fiktiven Charakter aufweisen, wobei die ausländische Tochtergesellschaft selbst keine wirtschaftlichen Risi-ken trägt. \r\nLitauen\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 50 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Litauen ansässig wären.\r\nLuxemburg\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 50 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Luxemburg ansässig wären.\r\nMalta\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 50 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Malta ansässig wären.\r\nNiederlande\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 9 % oder die Unternehmen befinden sich in einer nicht kooperativen Jurisdiktion (gelistet vom niederländischen Finanzministerium).\r\nÖsterreich\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 12,5 %.\r\nPolen\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 75 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Polen ansässig wären.\r\nPortugal\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 50 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Portugal ansässig wären.\r\nRumänien\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 50 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Rumänien ansässig wären.\r\nSchweden\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 11,8 %.\r\nSlowakei\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 50 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in der Slowakei ansässig wären.\r\nSlowenien\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 50 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Slowenien ansässig wären.\r\nSpanien\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 75 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Spanien ansässig wären.\r\nTschechien\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 50 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Tschechien ansässig wären.\r\nUngarn\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 50 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Ungarn ansässig wären.\r\nZypern\tDer effektive Steuersatz ist geringer als 50 % des Steuersatzes, den diese Unternehmen anwenden würden, wenn sie in Zypern ansässig wären.\r\nQuelle\tOECD, OECD Statistics, https://qdd.oecd.org/data/CFC/.ALL; PwC, PwC Worldwide Tax Summaries, https://taxsummaries.pwc.com.\r\n\r\n\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Benedikt Rüchardt\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-252\r\nbenedikt.ruechardt@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nSteuerpolitik \r\nfür Wachstum und Chancen\r\n\r\nPosition\r\nStand: Januar 2025\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nSteuerpolitische Wachstumsagenda gestalten\r\nDas Steueraufkommen in Deutschland liegt nach jüngsten Prognosen mit bald über einer Billion Euro auf einem noch nie erreichten Niveau. Allerdings stehen dem höheren Auf-kommen steigende Preise gegenüber – und die strukturelle Wachstumsschwäche stellt auch das Aufkommen selbst in Frage. Größere staatliche Handlungsspielräume setzen \r\nneben einem sorgsameren Umgang mit Steuermitteln vor allem eine höhere wirtschaft-liche Wachstumsrate voraus. \r\n\r\nBeidem steht allerdings das Steuerrecht selbst als massive Investitions- und Wachstums-bremse im Weg: Die Steuerlasten sind zu hoch, steuerliche Vorschriften sind unüberschau-bar kompliziert, die Steuerbürokratie ist zu teuer und engt Unternehmen wirtschaftlich deutlich stärker ein als in vielen anderen Ländern. \r\n\r\nDeutschland braucht eine steuerpolitische Wachstumsagenda. Eine solche Politik setzt auf wettbewerbsgerechte Steuertarife und schafft bessere steuerliche Investitions- und Innova-tionsbedingungen. Dazu gehört es, die Unternehmensteuern auf 25 Prozent abzusenken, Abschreibung und Verlustverrechnung zu modernisieren und Forschung steuerlich wettbe-werbsgerecht zu fördern. Substanzlasten im Steuerrecht müssen abgebaut werden, ebenso wie allzu komplexe Vorschriften und Steuerbürokratie. Zu Letzterem kann und muss auch die Digitalisierung einen erheblichen Beitrag leisten.\r\n\r\nEine Steuerpolitik für Wachstum und Chancen verlangt neben diesen zentralen Aspekten eine Fülle an weiteren Schritten, die aus dem derzeitigen Dickicht an einengenden und lähmenden Vorschriften herausführen. Das setzt entschlossene politische Führung, kon-struktive Mitarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft und eine auf mehr unternehmerische Freiheit ausgerichtete öffentliche Auseinandersetzung voraus. Auf die Mitwirkung der vbw kann die Politik dabei zählen.\r\nBertram Brossardt\r\n09. Januar 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tSteuerpolitische Lage\t3\r\n1.1\tSteuereinnahmen steigen weiter\t3\r\n1.2\tHohe Abgabenquote verringert die Leistungsfähigkeit\t3\r\n1.3\tHeutige Steuerlast behindert Wachstum\t4\r\n1.4\tDeutschland braucht einen steuerpolitischen Kurswechsel\t4\r\n2\tUnternehmen steuerlich entlasten\t5\r\n2.1\tUnternehmensteuern auf 25 Prozent senken\t5\r\n2.2\tSolidaritätszuschlag komplett abschaffen\t6\r\n2.3\tEinkommensteuertarif auf Räder stellen\t6\r\n2.4\tSpitzensteuersatz erst bei höheren Einkommen greifen lassen\t6\r\n2.5\tWettbewerbswidrige Lasten auch anderen Steuerarten abstellen\t7\r\n2.6\tBei hoch volatilen Unternehmenseinkommen Steuerlast glätten\t7\r\n2.7\tÜberholte steuerliche Anti-Missbrauchsvorschriften abbauen\t7\r\n3\tInnovations- und Investitionsimpulse setzen\t9\r\n3.1\tSteuerlichen Umgang mit Verlusten modernisieren\t9\r\n3.2\tAbschreibungsregeln verkürzen, auf degressive Abschreibung setzen\t9\r\n3.3\tSteuerliche Forschungsförderung deutlich ausweiten\t10\r\n4\tSteuerliche Substanzlasten abbauen\t11\r\n4.1\tBetriebsvermögen erbschaftsteuerlich konsequenter verschonen\t11\r\n4.2\tHinzurechnungen in der Gewerbesteuer abschaffen\t12\r\n4.3\tWegzugsteuer erst bei Veräußerung erheben\t13\r\n5\tKeine neuen oder höheren Steuern\t14\r\n5.1\tEine Vermögensteuer beschädigt die Substanz der Unternehmen\t14\r\n5.2\tKapitalertragsteuern unternehmens- und sparergerecht halten\t14\r\n5.3\tNeue Klima-Lenkungsteuern sind ein Irrweg\t15\r\n5.4\tDer Immobilienmarkt braucht statt neuer Lasten belebende Impulse\t15\r\n6\tSteuerbürokratie auch digital zurückdrängen\t16\r\n6.1\tBesteuerung der Unternehmen einfacher und effizienter ausgestalten\t16\r\n6.2\tDigitalisierung der Steuerverwaltung vorantreiben\t16\r\n6.3\tDigitalisierungsvorteile in der Strom- und Energiesteuer heben\t17\r\n6.4\tBerichtspflichten reduzieren, vorhandene Daten konsequent nutzen\t17\r\n6.5\tSteuerliche Betriebsprüfung beschleunigen\t18\r\nAnsprechpartner/Impressum\t19\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nEntlasten, Wachstum anreizen, Substanz schonen, Bürokratie abbauen\r\nDie Steuerpolitik muss Unternehmen stärkeres Wachstum ermöglichen und neue Chancen eröffnen. Dazu muss sie durch Entlastung und belebende Investitionsimpulse bestehende Wettbewerbsnachteile aufheben. Substanzlasten gilt es abzubauen und neue Belastungen zu vermeiden. Unbedingt muss die überbordende Steuerbürokratie zurückgedrängt wer-den. Dazu gehört es vor allem, das Steuerrecht und steuerliche Verfahren praxisgerecht zu entschlacken, vor allem auch mittels digitaler Lösungen.\r\nUnternehmen steuerlich entlasten – Wettbewerbsnachteile aufheben\r\n–\tDie Unternehmensteuern müssen so weit sinken, dass die Gesamtbelastung auf den Gewinn 25 Prozent nicht übersteigt.\r\n–\tDer Solidaritätszuschlag muss komplett abgeschafft werden.\r\n–\tDer Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer darf erst bei höheren Einkommen grei-fen. Der Tarifverlauf muss perspektivisch linear-progressiv ausgestaltet werden.\r\n–\tDer Einkommensteuertarif muss auf Räder gestellt werden, um die Kalte Progression dauerhaft zu verhindern.\r\n–\tWettbewerbswidrige steuerliche Bedingungen müssen auch in der Umsatzsteuer, bei der Luftverkehrsteuer und der Stromsteuer abgestellt werden.\r\n–\tKleine und mittlere Unternehmen sollten ihre Steuerlast über eine Risikoausgleichsrück-lage glätten können.\r\n–\tÜberholte steuerliche Anti-Missbrauchsvorschriften müssen abgebaut werden.\r\nInnovations- und Investitionsimpulse setzen – Steuerrecht wachstumsgerecht ausrich-ten\r\n–\tDie Anrechnung steuerlicher Verluste muss in Rück- und Vortrag erleichtert werden.\r\n–\tAbschreibungsfristen müssen realitätsgerecht gekürzt werden, bei stärkeren Möglich-keiten für degressive Abschreibungen.\r\n–\tDer über die steuerliche Forschungsförderung förderfähige Betrag muss im dreistelligen Millionenbereich angesiedelt werden.\r\nSteuerliche Substanzlasten abbauen – Leistungsfähigkeit der Unternehmen bewahren\r\n–\tBetriebsvermögen müssen erbschaftsteuerlich konsequenter und einfacher verschont werden.\r\n–\tDie Hinzurechnung in der Gewerbesteuer muss abgeschafft werden.\r\n–\tDie Wegzugsteuer darf erst beim Verkauf von Unternehmensanteilen erhoben werden.\r\nKeine neuen oder höheren Steuern – positive Impulse statt höherer Lasten\r\n–\tZu einer Vermögensteuer darf es nicht kommen. Sie beschädigt die Substanz der Unter-nehmen.\r\n–\tDie Besteuerung von Zinsen und Dividenden muss unternehmens- und sparergerecht gehalten werden.\r\n–\tNeue Klima-Lenkungsteuern, die die EU andenkt, wären ein Irrweg. Stattdessen sollte die Novelle der Energiesteuerrichtlinie endlich praxisgerecht abgeschlossen werden.\r\n–\tDer Immobilienmarkt braucht statt neuer Lasten belebende steuerliche Impulse beson-ders in der Grunderwerbsteuer sowie, auf Wohnungen für Beschäftigte bezogen, im Erbschaftsteuerrecht und bezüglich des geldwerten Vorteils bei günstiger Vermietung.\r\nSteuerbürokratie auch digital zurückdrängen – Recht und Verfahren entschlacken\r\n–\tDie Besteuerung der Unternehmen muss einfacher und effizienter werden.\r\n–\tDie Digitalisierung der Steuerverwaltung ist konsequent und zum Vorteil auch der \r\nUnternehmen voranzutreiben. \r\n–\tIn der Finanzverwaltung sowie in anderen staatlichen Registern vorhandenes Wissen muss genutzt werden können, um steuerliche Berichtspflichten zu reduzieren.\r\n–\tDie steuerliche Betriebsprüfung muss deutlich effizienter werden, um für Finanzverwal-tung und Unternehmen Aufwand zu reduzieren und zügig Rechtssicherheit zu schaffen.\r\n1\tSteuerpolitische Lage\r\nDie Steuerlasten verhindern stärker steigende Steuereinnahmen.\r\n1.1\tSteuereinnahmen steigen weiter \r\nDie Steuerschätzung vom Oktober 2024 erwartet für das Jahr 2024 Steuereinnahmen in Höhe von 941,6 Milliarden Euro. Das Gesamtaufkommen soll bis zum Jahr 2028 auf 1,134 Billionen Euro steigen, das des Bundes von 372 auf 439,9 Milliarden Euro. Auch wenn die Inflation gegengerechnet wird, gewinnt der Staat damit real Kaufkraft. Haushaltsengpässe bei Bund, Ländern und Kommunen gehen nicht auf die Einnahmenseite zurück, sondern auf mangelhafte Ausgabeneffizienz und -kontrolle, zu schwach ausgeprägte Zukunftsinvestiti-onen und fehlende Reformen vor allem im sozialen Sektor. Damit verbundene haushaltspo-litische Herausforderungen beschreibt die vbw Position Bundeshaushalt fit machen.\r\n\r\nAbbildung 1\r\nKassenaufkommen 2011 bis 2029, Milliarden Euro\r\n \r\nQuelle: BMF; bis 2023 Ist-Aufkommen, ab 2024 Schätzung; Stand: Steuerschätzung Oktober 2024\r\n1.2\tHohe Abgabenquote verringert die Leistungsfähigkeit\r\nIm Jahr 2023 hat der Staat in Deutschland 22,9 Prozent des Bruttosozialprodukts über Steuern abgeschöpft. Die Abgabenquote, die zusätzlich die Sozialabgaben enthält, lag nach Zahlen des Bundesministeriums der Finanzen bei 40,1 Prozent. Um das richtig einzuord-nen, muss bedacht werden, dass Arbeitgeber die Sozialabgaben von den Betriebsausgaben abziehen und Privatpersonen sie steuerlich geltend machen können. Die hohen Lohnzu-satzkosten beeinträchtigen also nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Leistungsfähigkeit Privater. Sie mindern darüber hinaus das Steueraufkommen und \r\ndamit die allgemeine Leistungsfähigkeit des Staates.\r\n1.3\tHeutige Steuerlast behindert Wachstum\r\nNatürlich benötigt der Staat hinreichende Steuereinnahmen, um seine Aufgaben zu finan-zieren. Es wäre allerdings falsch, die Lösung in höheren Steuerlasten zu suchen, wie es Teile der Parteienlandschaft anstreben. Ganz im Gegenteil sind die Steuern vor allem für Unter-nehmen, Unternehmer und angestellte Leistungsträger in Deutschland schon heute zu hoch. Das Steuerrecht ist zu kompliziert, und es schränkt unternehmerische Möglichkeiten zu stark ein. Damit ist es selbst ein Teil der Ursachen für die gravierende Investitions-zurückhaltung in Deutschland, und es steht einer erfolgreichen Wirtschaft ebenso im Weg wie einer besseren Entwicklung des Steueraufkommens.\r\n1.4\tDeutschland braucht einen steuerpolitischen Kurswechsel\r\nDeutschland braucht eine Steuerpolitik für Wachstum und Chancen. Dem Staat geht es gut, wenn er sich angemessen am Ertrag erfolgreicher Unternehmen und am Einkommen von Leistungsträgern beteiligt. Stattdessen stellt er sich diesem Erfolg durch übermäßige Steu-erlasten und durch steuerrechtliche Hürden in den Weg, die unternehmerische Möglichkei-ten wesentlich stärker einschränken als es in anderen Ländern der Fall ist. Erschwerend kommt hinzu, dass diesen Lasten keine adäquaten Standortqualitäten in anderen \r\nBereichen gegenüberstehen. Ein entschiedener Kurswechsel ist daher überfällig.\r\n2\tUnternehmen steuerlich entlasten\r\nDurch niedrigere Steuern Wettbewerbsnachteile aufheben\r\nUnternehmen werden in Deutschland zu hoch besteuert – kaum ein Land langt stärker zu. Im Durchschnitt der OECD zahlen Kapitalgesellschaften 23,6 Prozent Steuern auf einbehal-tene Gewinne, im EU-Durchschnitt 21,1 Prozent. In Deutschland sind es knapp 30 Prozent. Das lässt sich nicht durchhalten. Deutschland muss standortgerechte Unternehmen-\r\nsteuern anbieten und auch den Einkommensteuertarif leistungsgerechter ausgestalten. Daraus entstehen Impulse, die wieder zu höherem Steueraufkommen führen.\r\n2.1\tUnternehmensteuern auf 25 Prozent senken\r\nDie Unternehmenssteuerlast auf den Gewinn von Körperschaften muss so schnell wie mög-lich auf im internationalen Vergleich noch tragfähige 25 Prozent sinken. Das Gleiche muss für einbehaltene Gewinne von Personengesellschaften und Einzelunternehmern \r\nerreicht werden. \r\n\r\nAbbildung 2\r\nSteuerlast auf Unternehmensgewinne in der EU\r\n \r\nQuelle: vbw-Studie Steuerliche Standortqualitäten für Unternehmen in der EU, Prof. Schanz 2024\r\n\r\n2.2\tSolidaritätszuschlag komplett abschaffen\r\nDer Solidaritätszuschlag muss komplett abgeschafft werden. Seine ursprüngliche Rechtfer-tigung hat er längst verloren. Nach der Freistellung von 90 Prozent der Steuerzahler bezah-len ihn inzwischen ganz überwiegend Unternehmen, was deren Wettbewerbsfähigkeit \r\nbeschädigt. In der Körperschaftsteuer fällt der Solidaritätszuschlag auch dann an, wenn es sich um sehr kleine Kapitalgesellschaften mit niedrigen Gewinnen handelt.\r\n2.3\tEinkommensteuertarif auf Räder stellen\r\nAuseinandersetzungen darüber, ob die Kalte Progression durch Tarifkorrekturen vermieden wird, darf es künftig nicht mehr geben. Die Kalte Progression führt dazu, dass alle Steuer-zahler, darunter besonders auch Einzel- und Personenunternehmen, automatisch immer höher belastet werden. Um dem entgegenzuwirken, muss der Einkommensteuer-tarif in allen Tarifstufen auf Räder gestellt werden. Das heißt, dass die Eckwerte des Tarifs, an de-nen sich die Belastung ausrichtet, aufgrund eines einmal beschlossenen Gesetzes jährlich automatisch entsprechend der Inflation angehoben werden. So bleibt die Kaufkraft des Nettoeinkommens erhalten.\r\n2.4\tSpitzensteuersatz erst bei höheren Einkommen greifen lassen\r\nZudem muss der Punkt, an dem der Spitzensteuersatz von 42 Prozent einsetzt, auf 80.000 Euro Jahreseinkommen (zu heutigen Preisen) steigen. Der Einkommensteuertarif muss geglättet werden, der Mittelstandsbauch muss weg. Um das zu erreichen, muss der im unteren Teil des Tarifs besonders schnelle Anstieg der Steuerlast flacher werden. Ziel ist ein insgesamt linear-progressiver Tarifverlauf. Haushaltspolitisch ist das eine große Herausfor-derung, die sich nur zusammen mit umfassenden Reformen der sozialen Sicherungssyste-me bewältigen lässt.\r\nArbeitsanreize\r\nSpezifische steuerliche Arbeitsanreizen stiften mehr Schaden als Nutzen. Aktuell wird dis-kutiert, Überstundenzuschläge bei Vollzeit steuerfrei zu stellen, um einen Anreiz dafür zu setzen. Das wäre kontraproduktiv, denn es stellt für Unternehmen außerordentlich wichti-ge flexible Arbeitszeitmodelle in Frage. \r\n\r\nAuch eine Aktiv-Rente, bei der Rentner bis zu 24.000 Euro im Jahr steuerfrei verdienen können, kann nicht nur den Betriebsfrieden stören, sondern ist als Arbeitsanreiz zweifel-haft, solange Regelungen wie die sogenannte Rente mit 63 einen frühzeitigen Wechsel in den Ruhestand attraktiv erscheinen lassen.\r\n\r\n2.5\tWettbewerbswidrige Lasten auch anderen Steuerarten abstellen\r\nUmsatzsteuer\r\nSchon lange ist mehr Übersichtlichkeit bei Umsatzsteuersätzen ein Ziel der vbw. Ein einheit-licher Steuersatz wäre ideal, wird aber wohl Illusion bleiben. Umso wichtiger ist es, wett-bewerbswidrige Ungleichbehandlung in der Umsatzsteuer abzustellen. Dazu zwei \r\nBeispiele:\r\n\r\n–\tTouristische Busreisen werden mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belastet, Bahnreisen dagegen mit sieben Prozent. \r\n–\tSpeisen und Getränke werden bei Verzehr im Restaurant mit 19 Prozent besteuert, im Straßenverkauf mit sieben Prozent.\r\n\r\nIn beiden Fällen sollte die Belastung auf dem Niveau des ermäßigten Umsatzsteuersatzes harmonisiert werden.\r\nLuftverkehrsteuer\r\nMit Beschluss vom 12. Dezember 2024 forderten die Regierungschefs der Länder, die Luft-verkehrsteuer zu reduzieren. Das ist ein Impuls in die richtige Richtung, denn diese Steuer wirft den Luftverkehrsstandort Deutschland spürbar zurück und wirkt dadurch weit über den Luftverkehr hinaus als Wachstumsbremse. Sie sollte nicht nur reduziert, sondern er-satzlos abgeschafft werden, um Wettbewerbsnachteile zu beseitigen.\r\nStromsteuer\r\nUm die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten, muss die Strom-steuer für Unternehmen aller Branchen und Betriebsgrößen dauerhaft auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden.\r\n2.6\tBei hoch volatilen Unternehmenseinkommen Steuerlast glätten\r\nEinkommen von Unternehmern können von Jahr zu Jahr stark schwanken. Kleine und mitt-lere Unternehmen können dadurch im mehrjährigen Durchschnitt spürbar mehr Steuern zahlen als ein Angestellter mit gleichem, aber gleichmäßigem Einkommen. Deshalb sollte es möglich sein, solche Schwankungen zu glätten. Dafür bietet sich neben einer erweiterten Verlustverrechnung auch die Option an, eine Risikoausgleichsrücklage zu bilden.\r\n2.7\tÜberholte steuerliche Anti-Missbrauchsvorschriften abbauen\r\nDie OECD und die Europäische Kommission setzen sich bereits damit auseinander, welche steuerlichen Anti-Missbrauchsvorschriften nach Einführung der internationalen Mindest-steuer zurückgefahren werden können. Deutschland sollte diesen Kurs konstruktiv mitge-stalten und auch eigene steuerrechtliche Anforderungen entsprechend reduzieren. Beispie-le dafür sind das Steueroasen-Abwehrgesetz, das Steuervorteilen in Steueroasen steuerli-che Nachteile in Deutschland gegenüberstellt, und die Lizenzschranke, die an \r\nLizenzgeber in Niedrigsteuerländern gezahlte Lizenzgebühren in Deutschland nicht zum Betriebsausgabenabzug zulässt. Beide Regelungen führen in Unternehmen zu hohem \r\nbürokratischen Aufwand, während der mit ihnen intendierte Effekt vielfach bereits durch die internationale Mindeststeuer erreicht wird.\r\n3\tInnovations- und Investitionsimpulse setzen\r\nUmgang mit Verlusten, Abschreibungsmöglichkeiten und \r\nForschungsförderung neu ausrichten\r\nZeitnahe Verlustverrechnung, Abschreibungsregeln und steuerliche Forschungsförderung sind drei steuerrechtliche Hebel, mit denen sich Staaten als Standorte für Investitionen und innovative Unternehmen empfehlen können. Auf allen drei Feldern spielt Deutschland bes-tenfalls mittelmäßig mit. Die Lage verlangt allerdings ein Spiel auf Spitzenniveau.\r\n3.1\tSteuerlichen Umgang mit Verlusten modernisieren\r\nFür Unternehmen ist es wichtig, dass Verluste schnell steuerlich berücksichtigt werden können. Größere Verluste können aber aufgrund der sogenannten Mindestbesteuerung zum Teil erst relativ weit in der Zukunft steuermindernd geltend gemacht werden. Das \r\nbeschränkt die Möglichkeit von Unternehmen, Risiken aus eigener Kraft abzufedern und begrenzt somit ihre Investitionsmöglichkeiten. Deshalb sollte der Verlustvortrag ohne Zeit-verzug unbeschränkt gewährt werden. Der Höchstbetrag für Verlustrückträge sollte zudem von aktuell einer Million Euro auf mindestens zehn Millionen Euro steigen. Auch sollte der Rücktrag, anders als heute, in der Gewerbesteuer berücksichtigt werden.\r\n3.2\tAbschreibungsregeln verkürzen, auf degressive Abschreibung setzen\r\nInvestitionen sind Kosten, die die Liquidität der Unternehmen mindern. Ein Unternehmen, das investiert, verrechnet den investierten Betrag allerdings nicht sofort mit seinem \r\nGewinn, sondern erst im Lauf einer in den Abschreibungsregeln definierten Frist. Diese Frist orientiert sich an historischen Werten zur Nutzungsdauer des beschafften Gutes. Je kürzer sie ist, desto schneller stehen dem Unternehmen wieder liquide Mittel zur Verfügung. Die geltenden Fristen sind allerdings häufig zu lang. Sie entsprechen nicht mehr der aufgrund des schnellen technischen Fortschritts oft kürzeren Nutzungsdauer von Investi-tionsgütern. Deshalb sollten die Abschreibungsfristen verkürzt werden. \r\n\r\nZusätzlich muss verstärkt auf degressive Abschreibung gesetzt werden dürfen, die einen anfangs höheren Wertverlust berücksichtigt. Stark vereinfachend würde es zudem wirken, wenn bei kleinen Anschaffungen vermehrt auf Sofort- und Poolabschreibung umgestellt würde. Bessere Abschreibungsbedingungen mindern nicht das Steueraufkommen, sondern verschieben es lediglich in die Zukunft. Gleichzeitig erhalten die Unternehmen mehr Spiel-raum für wirtschaftliche Aktivitäten.\r\n3.3\tSteuerliche Forschungsförderung deutlich ausweiten\r\nDie steuerliche Forschungsförderung ist ein technologieneutraler Innovationstreiber. Sie greift bisher in Deutschland aufgrund eines betragsmäßigen Deckels nur für kleinere Pro-jekte und KMU. Abbildung 3 zeigt, wie weit Deutschland bei großen Projekten international zurückhängt. Die Forschungszulage muss auch für große Projekte attraktiv werden. Das gelingt, wenn der Betrag, bis zu dem Forschungsprojekte steuerlich gefördert werden \r\nkönnen, von heute zehn Millionen Euro auf einen Wert im dreistelligen Millionenbereich steigt.\r\n\r\nAbbildung 3\r\nSteuerliche Forschungsförderung: 17 EU-Mitgliedstaaten im Vergleich\r\n \r\nZwölf EU-Staaten, darunter als Große I, F, E und PL, fördern Forschung steuerlich – oft zusätzlich – nicht nur beim Aufwand, sondern standortwirksam auch durch Niedrigsteuern auf Lizenzeinnahmen.\r\nQuelle: vbw-Studie Steuerliche Standortqualitäten für Unternehmen in der EU, Prof. Schanz 2024\r\n\r\n4\tSteuerliche Substanzlasten abbauen\r\nLeistungsfähigkeit der Unternehmen ungeschmälert erhalten\r\nSteuern, die in die Substanz von Unternehmen eingreifen, werfen einen Standort wie Deutschland massiv zurück. Sie schmälern das Vermögen auch im Sinne der Fähigkeit, als Unternehmen den Menschen Arbeit zu verschaffen und Gewinne zu generieren, die dem Staat laufende Steuereinnahmen bescheren.\r\n4.1\tBetriebsvermögen erbschaftsteuerlich konsequenter verschonen \r\nZiel der Verschonung von Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer ist es, beim Generatio-nenwechsel in Unternehmen gebundene Vermögenswerte dort zu belassen, damit das \r\nUnternehmen als ein volkswirtschaftlich wertvolles Gebilde erhalten bleibt. So werden \r\nweder der Standort noch die Arbeitsplätze gefährdet. Diese Verschonung hängt allerdings von zu rigiden Voraussetzungen ab, die andere Länder nicht kennen. Den Unternehmen wird für fünf beziehungsweise sieben Jahre ein erheblicher Teil ihrer Flexibilität genommen, und zwar auch dann, wenn Veränderungen erforderlich sind, um am Markt bestehen zu können. Die Verschonungsauflagen müssen erheblich gelockert werden. Sie binden \r\nKapital und Arbeitsplätze oft an der falschen Stelle und nehmen Unternehmen besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten notwendige Flexibilität. Dem Grunde nach wäre es rich-tig, die Erbschaftsteuer abzuschaffen, wie es etwa Schweden und Österreich vorgemacht haben.\r\nVerschonung von Familienunternehmen\r\nManche Politiker und Wissenschaftler meinen, die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Familienunternehmen könne wegfallen. In anderen Ländern sei kein besonderes Insolvenz-geschehen im Erbfall zu beobachten, die Erbschaftsteuer sei aus anderem Vermögen oder über den Kapitalmarkt finanzierbar. Solche Theorien vom grünen Tisch ignorieren die \r\nRealität. Das beginnt schon damit, dass Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland weit stärker von vielen mittelständischen Unternehmen getragen werden als anderswo. Das Vermögen vieler Familienunternehmer ist umfassend in Betrieben gebunden, es gibt Men-schen und Regionen Perspektiven. Deutschland hat also hier besonders viel zu verlieren. Bei Verkauf von Unternehmensanteilen fällt Einkommensteuer an, die zur Erbschaftsteuer dazukommt. Um die Gesamtlast zu tragen, müssten also mehr als 30 Prozent der Unter-nehmensanteile verkauft werden. Bisher standortverbundene starke Familienunternehmen würden so schnell international beherrscht, denn der Kapitalmarkt in Deutschland und der EU ist schwach. Familienunternehmen überstehen den Erbfall anderswo, weil sie höchst zurückhaltend oder nicht besteuert werden. Daran muss sich Deutschland messen.\r\n\r\nAbbildung 4 zeigt, wie andere Länder Betriebsvermögen bei Weitergabe in der Familie \r\nbesteuern. Deutlich wird, wo Deutschland stünde, wenn Betriebsvermögen erbschaftsteu-erlich nicht begünstigt würden. Deutsche Familienunternehmen wären massiv benachtei-ligt, und zwar unabhängig davon, ob die Erbschaftsteuer gestundet würde oder nicht.\r\n\r\nAbbildung 4\r\nErbschaftsteuerlast eines Kindes auf Betriebsvermögen von 100 Mio. Euro\r\nDeutschland: hier ohne Begünstigung von Betriebsvermögen\r\n \r\nQuelle:\tErbschaftsteuer in internationalen Vergleich, ZEW / Stiftung Familienunternehmen, 2024; \r\nBerechnungen der Prozentsätze aufgrund dortiger Angaben: vbw\r\n\r\n4.2\tHinzurechnungen in der Gewerbesteuer abschaffen\r\nDie Gewerbesteuerlast muss maßvoll bleiben. Besonders wichtig ist es, die Hinzurechnun-gen in der Gewerbesteuer abzuschaffen. Durch sie werden Kosten, nämlich die Zins-, Miet- und Pachtzahlungen der Unternehmen besteuert; beim Empfänger geschieht das dann nochmals. Das führt zu einer ungerechtfertigten steuerlichen Belastung und erheblichem bürokratischen Aufwand. Und es beeinträchtigt Unternehmen, die in höherem Maß auf Fremdkapital, gemietete oder gepachtete Immobilien oder andere Anlagen angewiesen sind. Die Belastung fällt bei niedrigen Gewinnen besonders ins Gewicht und verstärkt so vor allem in Krisenzeiten die Probleme von Unternehmen.\r\n\r\nDem Grunde nach wäre es richtig, die Steuerpflicht in der Gewerbesteuer ganz ohne \r\nAbweichungen von den Regeln der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer festzustellen. \r\n\r\nGeprüft werden sollte eine Anrechnung der Gewerbesteuer nicht nur wie bisher auf die Einkommen-, sondern auch auf die Körperschaftsteuer. Damit würde das deutsche Steuer-recht dem internationalen Wettbewerb besser standhalten, ohne dass eine komplette Neuorganisation der Kommunalfinanzierung erforderlich würde.\r\n4.3\tWegzugsteuer erst bei Veräußerung erheben\r\nWenn Gesellschafter deutscher Familienunternehmen ins Ausland ziehen, wird nach spä-testens zwölf Jahren fiktiv angenommen, sie hätten ihren Unternehmensanteil verkauft. Der fiktive Gewinn daraus wird dann entsprechend besteuert, auch wenn keine liquiden Mittel zur Verfügung stehen, aus denen diese Steuer bezahlt werden könnte. Für ein Land, dessen Wirtschaft international tief vernetzt arbeiten muss, um erfolgreich zu bleiben, ist das der falsche Weg. Um Deutschland als Heimatland von Familienunternehmen zu stär-ken, darf diese sogenannte Wegzugsbesteuerung erst greifen, wenn in das Ausland verzo-gene Gesellschafter deutscher Familienunternehmen ihre Anteile tatsächlich veräußern.\r\n5\tKeine neuen oder höheren Steuern\r\nDeutschland braucht nicht höhere Lasten, sondern positive Impulse.\r\nEin Teil der Parteienlandschaft setzt auf höhere und neue Steuern. Solche Forderungen dürfen keinesfalls zum Tragen kommen, denn das würde Deutschland noch weiter zurück-werfen. \r\n5.1\tEine Vermögensteuer beschädigt die Substanz der Unternehmen\r\nDie von einigen Parteien geforderte Vermögensteuer würde direkt in die Substanz von \r\nUnternehmen eingreifen. Für betrieblich eingesetztes Vermögen ist das fatal. Nicht \r\nbetrieblich gebundenes Vermögen wird aus dem Land vertrieben und gegebenenfalls \r\nanderswo investiert. \r\n\r\nDie Vermögensteuer wird seit dem Jahr 1997 nicht mehr erhoben, da sie den Verfassungs-test durch das Bundesverfassungsgericht nicht bestanden hat. Das Vermögensteuergesetz gibt es aber immer noch, und es wird den Unternehmen regelmäßig als Damoklesschwert über den Kopf gehängt. Eine neue Bundesregierung sollte dieses Gesetz als Zeichen für eine standortgerechte, investitionsfreundliche Steuerpolitik umgehend aufheben.\r\n5.2\tKapitalertragsteuern unternehmens- und sparergerecht halten\r\nEinige Parteien wollen Kapitalerträge nicht mehr über die Abgeltungsteuer besteuern, son-dern im Rahmen der Einkommensteuer veranlagen. Damit ginge allerdings ein sorgfältig austariertes System verloren, das heute dafür sorgt, dass im Unternehmen mit 15 Prozent Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer vorbelastete Dividenden im Verhältnis zu Erträgen aus Anleihen und zu privaten Einkommen angemessen besteuert werden. Wenn hier belastend eingegriffen wird, führt das dazu, dass es für in Deutschland ansässige Steuerpflichtige deutlich uninteressanter würde, in Aktien oder GmbH-Anteile, also in Eigenkapitel von Unternehmen mit Sitz in Deutschland, zu investieren.\r\n\r\nSelbst wenn im Steuersystem korrigierend gegengesteuert wird, dürfte ein Wegfall der \r\nAbgeltungsteuer in Kombination mit den Vorstellungen zu einem höheren Spitzensteuer-satz zu einer erheblichen Zusatzbelastung führen. Treffen würde das bei Zinsen vor allem Menschen mit mittleren Einkommen, bei Dividenden insbesondere unternehmerische Ein-kommen. Durch die individuelle Veranlagung käme erheblich höherer Bürokratieaufwand dazu. Unter dem Strich stünden höhere Systemkosten, höhere Lasten für vorsorgende \r\nSparer, schlechtere Standortbedingungen für Unternehmer und ein zusätzlicher Anreiz zur Kapitalflucht. Das ist der falsche Weg.\r\n5.3\tNeue Klima-Lenkungsteuern sind ein Irrweg\r\nKlimapolitisch motivierte Lenkungsmechanismen im Steuerwesen, die in der EU diskutiert werden, sind ein Irrweg und können sogar kontraproduktiv wirken. So wirft etwa die Luft-verkehrsteuer den Standort im Wettbewerb zurück und verlagert Emissionen lediglich – bei weiteren Strecken zu anderen Hubs können sie auch zunehmen. Der europäische Emissi-onshandel bietet hier hinreichende Möglichkeiten, trägt zunehmend zur Finanzierung staatlicher Aufgaben bei und kann bei Bedarf weiterentwickelt werden. Anstatt über neue Lenkungsteuern zu diskutieren, sollte die Reform der Energiesteuerrichtlinie praxis- und wettbewerbsgerecht abgeschlossen werden.\r\n5.4\tDer Immobilienmarkt braucht statt neuer Lasten belebende Impulse\r\nEinige Parteien fordern einen stärkeren einkommensteuerlichen und grunderwerbsteuer-\r\nlichen Zugriff bei Immobiliengeschäften. Angesichts des schwachen Immobilienmarktes gibt es dafür keinen schlechteren Zeitpunkt als jetzt. Stattdessen sind Impulse notwendig, die den Markt beleben. Dazu kann die Steuerpolitik gezielt beitragen.\r\n\r\nSo sollte eine Reform der Grunderwerbsteuer Anti-Missbrauchsauflagen, die heute mit Grundstücken verbundene Veränderungen in Unternehmen erschweren, durch angemes-senere Lösungen ersetzen. Zudem sollte beim erste Eigenheimerwerb eine Freibetrag in der Grunderwerbsteuer möglich sein. Das könnte auch für den Wechsel des Eigenheims oder länger gehaltene Mietobjekte angedacht werden. \r\n\r\nIn der Einkommensteuer sollten auch selbstnutzende Eigentümer Investitionen degressiv abschreiben können, und die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen sollte signi-fikant aufgebessert werden. \r\n\r\nBei an Beschäftigte günstig vermieteten Wohnungen sollte die Besteuerung des geldwer-ten Vorteils deutlich abgemildert werden. Auch sollten solche Wohnungen bei den Unter-nehmen, die sie stellen, in die erbschaftsteuerliche Begünstigung des Betriebsvermögens einbezogen werden. \r\n6\tSteuerbürokratie auch digital zurückdrängen\r\nSteuerrecht und Steuerverfahren praxisgerecht entschlacken\r\nWie auf allen Feldern erstickt auch im Steuerwesen die Bürokratie wirtschaftliches Gesche-hen. Die aktuelle ifo-Studie Entgangene Wirtschaftsleistung durch hohen Bürokratieauf-wand zeigt, dass bei einem umfassenden Bürokratieabbau das reale BIP um 4,6 Prozent steigen kann. Sogar ein bloßer Digitalisierungsschub in der öffentlichen Verwaltung könnte das BIP selbst bei gleichbleibenden Bürokratieanforderungen um 2,7 Prozent steigern. Auf beiden Feldern muss entschieden gehandelt werden. Das Steuerrecht bietet dafür zahlrei-che Ansatzpunkte, die konsequent und rasch genutzt werden müssen.\r\n6.1\tBesteuerung der Unternehmen einfacher und effizienter ausgestalten\r\nDas Bundesministerium der Finanzen hat im Jahr 2023 eine fachlich unabhängige Exper-tenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ eingesetzt. Diese Kommission hat eine Fülle konkreter Vorschläge dazu vorgelegt, wie Fallstricke im deutschen Steuerrecht \r\ngelöst, steuerliche Prozesse vereinfacht und Bürokratiekosten gesenkt werden können. Gleiches gilt für die Schwesterkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“. Die Berichte beider Kommissionen müssen Messlatte für die Arbeit an einem besseren Steuerrecht für Deutschland sein.\r\n\r\nEinige der Vorschläge können sehr schnell und ohne steuerliche Mindereinnahmen umge-setzt werden. Ein konkretes Beispiel dafür ist ein Verzicht auf den Ergebnisabführungsver-trag als Grundlage für die Besteuerung von verbundenen Unternehmen als steuerlich \r\nzusammenhängende Gruppe. Diese Auflage ist international unbekannt, schafft bürokrati-sche Lasten und hat keinen Einfluss auf das steuerliche Ergebnis. Sie muss wegfallen und durch ein einfaches Antragsverfahren ersetzt werden.\r\n\r\nGenerell muss das Wissen um Vereinfachungspotenziale deutlich stärker genutzt werden. Zu zahlreichen bestehenden Normen liegen Vorschläge von Verbänden, Unternehmen und Wissenschaft zum Bürokratieabbau vor; mit jedem Gesetzgebungsverfahren kommen wei-tere hinzu. Es ist an der Zeit, diese Hinweise aus der Praxis im konstruktiven Miteinander konsequent abzuarbeiten. Von Steuerpolitikern und Finanzverwaltung erwarten wir, dass eine entsprechende Kultur verankert und gelebt wird – zum Vorteil aller Beteiligten.\r\n6.2\tDigitalisierung der Steuerverwaltung vorantreiben\r\nDie Digitalisierung bietet eine Fülle von Möglichkeiten, steuerliche Regeln und Verfahren im Sinne der Verwaltung selbst und der Wirtschaft zu vereinfachen und zu beschleunigen. Bisher wird dieses Potenzial nur bruchstückhaft ausgeschöpft. Das liegt erstens daran, \r\ndass sich Digitalisierungsschritte im Wesentlichen auf Verfahren konzentrieren, ohne die zugrundeliegenden Regelungen zu überprüfen. Zweitens werden bei der Organisation \r\ndigitaler Verfahren technische Anforderungen und die Bedürfnisse der Anwender unzu-reichend berücksichtigt. Drittens ist es bisher außerordentlich langwierig, medienbruchfreie Prozesse wie etwa den digitalen Gewerbesteuerbescheid oder die umfassend vorausgefüll-te Steuererklärung aufzusetzen. Noch zu selten gibt es auch in der Steuerverwaltung des Bundes und der Länder prozessual und technisch einheitliche Programme, Schnittstellen und Plattformen. Bis zu durchgängig digitalen Prozessen ist es noch weit. \r\n\r\nUm Fehler zu minimieren und Tempo zu gewinnen, müssen sich auftraggebende Verwal-tungen, Fachexperten, Softwareentwickler und Anwender enger abstimmen. Hierfür wie für die technische Infrastruktur der Digitalisierung müssen die notwendigen Haushaltsmit-tel zur Verfügung gestellt werden.\r\n6.3\tDigitalisierungsvorteile in der Strom- und Energiesteuer heben\r\nWeite Teile der Steuerverwaltung liegen bei den Ländern. Bei reinen Bundessteuern ist das anders. So unterhält der Zoll im Internet zur Abwicklung von Strom- und Energiesteuern ein Verbrauch- und Verkehrsteuerportal. Dort ließe sich mit konsequenterer Digitalisierung erheblich Bürokratie abbauen:\r\n–\tEine Stammdatenbank sollte Eingabe- und Bearbeitungsprozesse effizienter gestalten.\r\n–\tDer Datenaustausch und der Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen und Zollverwal-tung sollten über eine sichere Schnittstell erfolgen.\r\n–\tAngabepflichten der Steuerpflichtigen müssen auf steuerrelevante Sachverhalte \r\nbeschränkt und durch Rückgriff auf vorhandene Daten minimiert werden.\r\n–\tInhaltsgleiche Meldungen sollten zusammengefasst und die Anzahl der Steueranmel-dungen und Korrekturmeldungen sowie der Festsetzungen und der bei formalen Ände-rungen verlangten Neuanträge reduziert werden.\r\n–\tDoppelprüfungen gleicher Sachverhalte sind zu vermeiden.\r\n6.4\tBerichtspflichten reduzieren, vorhandene Daten konsequent nutzen\r\nMit dem Steuerwesen verbundene Berichtspflichten sollten so weit wie möglich abgebaut werden. Oft reicht die Datenlage auch bei Verzicht auf die Berichtspflicht aus, um das mit ihr angestrebte Ziel zu erreichen. Wo es keinen konkreten Verwendungszweck gibt, dürfen generell keine Daten oder Belege verlangt werden.\r\n–\tDas Finanzamt sollte weit stärker als heute vorhandene Daten zur Verfügung stellen, mit denen Steuerpflichtige ihre elektronische Steuererklärung automatisiert ausfüllen lassen können. Ideal wäre es, wenn eine Selbstveranlagung erreicht wird, bei der die Steuer sofort fällig wird und die Finanzverwaltung nur noch im Korrekturfall eingreift.\r\n–\tFür das sogenannten öffentliche Country-by-Country Reporting der EU müssen europäi-sche Unternehmen – mit hohem Aufwand verbunden – wettbewerbsrelevante Informa-tionen offenlegen. Interesse an diesen Daten haben nicht betroffene Nicht-EU-\r\nUnternehmen, die sich davon Wettbewerbsvorteile versprechen, und unternehmens-kritische Nichtregierungsorganisationen, die daraus wissenschaftlich regelmäßig unhalt-bare Steuergestaltungsvorwürfe ableiten. Die Finanzverwaltung verfügt über die rele-vanten Daten bereits in für sie besser nutzbarer Form und kann sie anonymisiert auch der Forschung zur Verfügung stellen. Das öffentliche Country-by-Country Reporting muss wegfallen.\r\n–\tFür die Internationale Mindeststeuer müssen Unternehmen für jedes Land, in dem sie tätig sind, mit einer eigenen Bilanz nachweisen, ob sie dort mindestens 15 Prozent Steuern zahlen oder nicht. Ausnahmen sind aktuell nur temporär angelegt. Es muss dauerhaft sichergestellt werden, dass die Nachweispflicht wegfällt, wenn Unternehmen in einem Land offensichtlich Steuern oberhalb der Mindeststeuergrenze zahlen.\r\n–\tStationäre Händler müssen ihren Kunden bei jedem Einkauf zwingend einen Papierbeleg aushändigen. Das gilt auch dann, wenn sie elektronische Kassen haben. Notwendig ist das nicht, denn die Kassensysteme bieten für steuerliche Zwecke hinreichend Kontroll-potenzial. Die Kunden lehnen die Entgegennahme dieser Belege regelmäßig ab. \r\nDie Belegausgabepflicht läuft also ins Leere. Sie muss auf Fälle beschränkt werden, in \r\ndenen Käufer einen Beleg benötigen.\r\n6.5\tSteuerliche Betriebsprüfung beschleunigen\r\nDie steuerliche Betriebsprüfung dauert oft viel zu lange, so dass Unternehmen jahrelang keine Rechtssicherheit haben. Hier sind zwingend Fortschritte erforderlich, die deutlich schneller Rechtssicherheit schaffen. \r\n–\tDas Finanzamt am Sitz der obersten Muttergesellschaft eines Konzerns muss für die Prüfung verschiedener Konzernteile und Steuerarten zum One-Stop-Shop werden. In dieser Eigenschaft muss es zumindest alle Prüfungen durch verschiedene, einzeln \r\nzuständige Finanzämter koordinieren. So können erhebliche Synergien gehoben und Tempo gewonnen werden.\r\n–\tWenn ein Unternehmen ein eigenes System für das Management von Tax Compliance (TCMS) hat, und dieses Prüfanforderungen der Finanzverwaltung standhält, muss es zu Prüferleichterungen kommen. Konkret geht es darum, aufwändige Detailprüfungen auf Sachverhalte zu beschränken, die trotz des TCMS risikobehaftet bleiben können.\r\n–\tAußerordentlich hilfreich wäre es, wenn das prüfende Finanzamt schon im Vorfeld der Erstellung der Steuerbilanz zur Einordnung von Sachverhalten zur Verfügung steht. Die-se sogenannte begleitende Betriebsprüfung ist in Österreich bereits eingeführt und führt bei Unternehmen, die diesen Weg wählen, spürbar schneller zu Rechtssicherheit.\r\nTax Compliance Management Systeme der oben genannten Art und die begleitende Be-triebsprüfung eignen sich nur für große Unternehmen, bei denen jeder Jahresabschluss \r\ngeprüft wird. Kleinere Unternehmen werden deutlich seltener geprüft. Dennoch sind auch hier Wege zu finden, die mehr Prüfsicherheit geben und den Vorbereitungs- und Prüfauf-wand bei Unternehmen, Beratern und Finanzverwaltung deutlich reduzieren. Die Ausei-nandersetzung damit steht noch am Anfang und sollte engagiert vorangetrieben werden.\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Benedikt Rüchardt\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-252\r\nbenedikt.ruechardt@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001973","regulatoryProjectTitle":"Elementarschadenversicherung - Impulse für mehr Prävention und breitere Absicheriung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/64/ea/288746/Stellungnahme-Gutachten-SG2405290055.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Elementarschadenversicherung\r\nImpulse für mehr Prävention und breitere Absicherung\r\nBedingt durch den Klimawandel nehmen Ereignisse, die zu Elementarschäden führen, deut-lich zu. Allerdings sind in Deutschland nur ca. 50 Prozent der Gebäude gegen Elementar-schäden versichert. Das fordert Staat und Versicherungen immer stärker heraus.\r\n\r\nIn Folge der katastrophalen Schäden im Juli 2021 nicht nur im Ahrtal fordern die Länder eine Elementarschaden-Pflichtversicherung. Verschiedene Überlegungen befinden sich derzeit in der Diskussion. Ein risiko- und marktgerechtes Konzept mit angemessenen Prä-ventionsanreizen haben bislang aber weder der Bund noch die Länder vorgelegt. \r\nPosition\r\nFalls auf die Entwicklung bei Elementarschäden und die schlechte Versicherungslage nicht reagiert wird, steigen Versicherungsprämien deutlich, und Versicherer ziehen sich zuneh-mend aus dem Markt zurück. Versicherungsschutz gegen Naturgefahren wird nur noch begrenzt und zu hohen Prämien und Selbstbehalten verfügbar sein. Schäden bleiben groß-flächig unversichert. Der Staat muss immer öfter und mit höheren Beträgen einspringen. \r\n\r\nDem gilt es vorzubeugen, und zwar mit einem deutlichen Ausbau staatlicher und privater Prävention, mit Impulsen, die zu erheblich breiterem Versicherungsschutz gegen Elemen-tarschäden führen und mit staatlicher Absicherung der Versicherer gegen übermäßige Ver-luste bei besonderen Extremereignissen. \r\nRechtliche Rahmenbedingungen für Prävention verbessern\r\n–\tDie Anpassung an den Klimawandel muss als allgemeine Anforderung und Schutzziel im Bauordnungsrecht verankert werden.\r\n–\tIn exponierten Gebieten müssen klare Bauverbote erlassen werden. In Baugenehmi-gungsverfahren muss eine Klima-Gefährdungsbeurteilung Pflicht werden. Als Grundlage dafür ist ein bundesweites Naturgefahrenportal zu schaffen.\r\n–\tNicht risikoadäquat entwickelte öffentliche Infrastrukturen sind umzubauen.\r\n–\tNach Schweizer Vorbild (www.planat.ch) sollte ein nationales Managementsystems für \r\nklimawandelbedingte Risiken geschaffen werden, das unter anderem ein systemati-sches Schadensmonitoring, einen laufenden Risikodialog zwischen für den Umgang mit Naturgefahren verantwortlichen Institutionen und die Information der Bevölkerung über die Gefährdung durch Naturgefahren sowie über Schutzmaßnahmen vorsieht.\r\nVersicherungsschutz privater Hauseigentümer verbessern\r\n–\tBei neuen Gebäudeversicherungen müssen Elementarrisiken automatisch mitversichert werden, Bestandsverträge müssen mit einer fristgebundenen Zustimmungsfiktion \r\numgestellt werden. Dazu sollte ein Opt-out im Widerspruchsverfahren möglich sein. \r\nWer den Opt-out zieht, verzichtet auf staatliche Unterstützung im Katastrophenfall.\r\n–\tEine unausweichliche Versicherungspflicht oder weitergehender Druck, etwa durch \r\nVerlust der Gebäudeversicherung bei Opt-out, gingen zu weit.\r\n–\tPrämien für die Elementarschadenkomponente sind am tatsächlichen Risiko zu orientie-ren. Nur dann entwickeln sie einen angemessenen Präventionsanreiz, und nur dann wird deutlich, wo eine Versicherung risikobedingt nicht mehr darstellbar ist.\r\nFür katastrophale Kumulschadenfälle staatlich Vorsorge treffen\r\nDie oben aufgeführten Maßnahmen senken bisher über Not- und Wiederaufbauhilfen dem Steuerzahler überlassene Finanzierungsrisiken deutlich ab. Durch die höhere Verbreitung der Elementarschadenversicherungen würden allerdings Versicherer bei besonders hohen Elementarschäden in ggf. nicht mehr darstellbarem Maß belastet. Deshalb sollte ein Stop-Loss-System geschaffen werden, in dem bei Schadenfällen, die kumuliert im zweistelligen Milliardenbereich liegen, der Staat den Verlust der Versicherungen begrenzt. Ein solches System gäbe auch Anlass, staatliches Präventionspotenzial auszureizen und dabei auch die kommunale Ebene in die Pflicht zu nehmen.\r\n\r\n\r\n\r\nAnsprechpartner\r\nDr. Benedikt Rüchardt\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-252\r\nBenedikt.ruechardt@vbw-bayern.de\r\nwww.vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nHinweis: \r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede Diskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001974","regulatoryProjectTitle":"Bildungsbeteiligung garantieren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/92/a4/555533/Stellungnahme-Gutachten-SG2506050005.pdf","pdfPageCount":327,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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Die Ergebnisse zeigen, dass die USA und China bereits einen \r\ngroßen Vorsprung aufgebaut haben. Hier dürfen wir nicht den Anschluss verlieren. Auch die Schnittstellen zu wichtigen Anwendungstechnologien, wie etwa aus der Industrie, \r\nmüssen wir stärker besetzen.\r\n\r\nEin resilienter, zukunftsfähiger Standort benötigt exzellente Forschung in den wichtigsten digitalen Zukunftstechnologien. Insbesondere die Differenzierung nach Technologiefeldern und Einzeltechnologien kann hier helfen, bestimmte Forschungsgebiete gezielt zu fördern. Natürlich müssen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedarfsgerecht für die Unternehmen gestaltet werden. Die Umsetzung einer Idee in ein neues Produkt muss \r\nzügig möglich sein.\r\n\r\nIn Verbindung mit einer leistungsstarken Wirtschaft kann der Freistaat auf eine vielfältige, hervorragende Forschungslandschaft aufbauen. Um den wichtigen Aufholprozess weiter erfolgreich zu gestalten, etwa mit der Hightech Agenda Bayern, lohnt sich ein Blick in die Ergebnisse der vorliegenden Studie.\r\nBertram Brossardt\r\n17. April 2024\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nErgebnisse auf einen Blick\t1\r\n1\tEinleitung\t3\r\n2\tGlobale Trends\t5\r\n2.1\tGlobale Trends in den vbw Zukunftsfeldern\t6\r\n2.2\tGlobale Trends in den einzelnen Anwendungstechnologien\t9\r\n2.3\tGlobale Trends in den einzelnen fortgeschrittenen Digitalisierungstechnologien\t12\r\n3\tTrends nach Ländern\t13\r\n3.1\tGesamtzahl der Weltklassepatente in fortgeschrittener Digitalisierung\t13\r\n3.2\tDynamik\t14\r\n3.3\tDigitale Durchdringung nach Ländern\t15\r\n4\tTechnologieprofile\t17\r\n4.1\tTechnologieprofile USA\t17\r\n4.2\tTechnologieprofile China\t20\r\n4.3\tTechnologieprofile EU\t23\r\n4.4\tTechnologieprofile Deutschland\t26\r\n4.5\tTechnologieprofile Bayern\t29\r\n5\tAusgewählte Technologien im Fokus\t33\r\n5.1\tAusgewählte fortgeschrittene Digitalisierungstechnologien\t33\r\n5.2\tAusgewählte Anwendungstechnologien\t37\r\nAbbildungsverzeichnis\t39\r\nAnhang\t41\r\nAnsprechpartner/Impressum\t47\r\n\r\n \r\nErgebnisse auf einen Blick\r\nUSA und China dominieren digitale Weltklassepatente\r\nDigitalisierung treibt als Querschnittstechnologie die Transformation anderer Technologien voran und sorgt dort für neue Produkte und Prozesse. D. h., die zukünftige technolo-gische Leistungsfähigkeit hängt stark davon ab, ob die Digitalisierung dieser Anwendungstechno-logien gelingt. In dieser Studie werden die Weltklassepatente an der Schnittstelle zwischen den 90 wichtigsten Anwendungstechnologien und 21 fortgeschrittenen Digitalisierungs-technologien analysiert. Insgesamt befinden sich rund 92.000 digitale Weltklassepatente an dieser Schnittstelle. Seit 2016 ist eine verstärkte Dynamik zu beobachten und die Weltklas-sepatente haben sich im Zeitraum 2016-2023 fast verdreifacht. \r\n\r\nDer Großteil der digitalen Weltklassepatente entfällt auf die USA (49.000) und China (28.000), gefolgt von Japan (13.000), Südkorea (6.000) und Deutschland (4.400). Auf die \r\nEU insgesamt entfallen 10.000 und auf Bayern 1.800 Weltklassepatente. Die USA und China dominieren mit insgesamt gut 80 Prozent der Weltklassepatente. Mehr als jedes zweite fortgeschrittene digitale Weltklassepatent wurde in den USA (mit-)entwickelt. China zeigt eine sehr hohe Dynamik und hat seine digitalen Weltklassepatente in den \r\nletzten drei Jahren mehr als verdoppelt und liegt bereits über den kumulierten Welt-\r\nklassepatenten von Japan, der EU und Südkorea. Deutschland ist für knapp die Hälfte \r\nder Weltklassepatente in der EU verantwortlich, Bayern für 40 Prozent der deutschen Weltklassepatente und 18 Prozent der EU-Weltklassepatente. \r\n\r\nDeutschland hat im Durchschnitt in den vbw Zukunftsfeldern einen Weltanteil an allen Weltklassepatenten von 6,6 Prozent. In den in dieser Studie im Fokus stehenden digitalen Weltklassepatenten liegt Deutschland mit durchschnittlich 4,6 Prozent deutlich unter dem Gesamtwert. Deutschland kann also seine Positionierung in den gesamten Weltklassepa-tenten nicht in eine ähnlich gute Positionierung in den digitalen Weltklassepatenten um-münzen. Die EU insgesamt liegt ebenfalls in fast allen vbw Zukunftsfeldern (Ausnahme: \r\nNanotechnologien) bei den digitalen Weltklassepatenten unter den Gesamtweltklasse-patenten. \r\n\r\nAuch in Bayern liegt der Weltanteil bei fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten mit durchschnittlich 2 Prozent tiefer als der Weltanteil bei allen Weltklassepatenten mit 2,4 Prozent, allerdings ist der Unterschied kleiner als in Deutschland oder der EU. Im Gesund-heitswesen liegt der Weltanteil Bayerns bei den fortgeschrittenen digitalen Weltklassepa-tenten sogar leicht höher als der Weltanteil an allen Weltklassepatenten.\r\n\r\nDie Weltanteile der USA über alle vbw Zukunftsfelder liegen im Durchschnitt bei 47 Prozent und bei den digitalen Weltklassepatenten sogar bei 57 Prozent. D. h. die USA sind in den digitalen Anwendungstechnologien deutlich besser positioniert, als man aufgrund ihrer Gesamtpatente erwarten würde. Besonders auffällig ist der hohe Anteil (63 Prozent) \r\nan digitalen Weltklassepatenten in den Mobilitätstechnologien. In China liegen die digitalen Anteile in Gesundheitstechnologien, Mobilität und Energiesystemen ebenfalls über dem Gesamtanteil. \r\n\r\nInsgesamt spricht die Dynamik grundsätzlich für China, während Europa und Deutschland deutlich dahinter zurückfallen. In einzelnen Zukunftsfeldern wie beispielsweise in den Ener-giesystemen konnte China an den USA vorbeiziehen. Bayerns Dynamik liegt über dem ge-samtdeutschen und dem EU-Schnitt, aber unter dem von China und Südkorea getriebenen globalen Schnitt.\r\n \r\n1\tEinleitung\r\nDigitalisierung treibt die Transformation anderer Technologien\r\nNeue technologische Fortschritte entstehen häufig aus der intelligenten Verknüpfung \r\nbestehender Technologien. Eine besondere Rolle spielt dabei die Digitalisierung, die als Querschnittstechnologie die Transformation anderer Technologien vorantreibt und dort für neue und bessere Produkte und Prozesse sorgt. Infolgedessen hängt die zukünftige techno-logische Leistungsfähigkeit einer Region bzw. eines Unternehmens stark davon ab, ob die Digitalisierung in den bestehenden Technologien erfolgreich verläuft. \r\n\r\nIn der öffentlichen und politischen Diskussion ist der Begriff «Digitalisierung» oft unklar besetzt. Die Bandbreite zwischen dem Einsatz einfacher Windows-Software und der neues-ten generativen künstlichen Intelligenz ist groß. Um einen präzisen Blick auf die für die zu-künftige Wettbewerbsfähigkeit wirklich relevante Digitalisierung werfen zu können, \r\nwerden in dieser Studie eine Reihe digitaler Einzeltechnologien verwendet, die insgesamt als „fortgeschrittene“ Digitalisierungstechnologien bezeichnet werden. Die Anwendungskom-petenz in diesen Technologien ist maßgeblich für die digitale Wettbewerbsfähigkeit. \r\nFortgeschrittene Digitalisierungstechnologien\r\n–\t3D-Bildgenerierung\r\n–\t5G \r\n–\tAvatar\r\n–\tBig Data\r\n–\tBlockchain\r\n–\tCloud Technologie\r\n–\tCyber Security\r\n–\tDigitaler Zwilling\r\n–\tVerschlüsselungstechnologien\r\n–\tGesichtserkennung\r\n–\tBiometrie\r\n–\tFintech\r\n–\tGestenerkennung\r\n–\tBlickverfolgung\r\n–\tMaschinelles Lernen / KI\r\n–\tMaschine-zu-Maschine-Kommunikation (M2M)\r\n–\tDigitale Prozessautomatisierung\r\n–\tQuantum Computing\r\n–\tHalbleiterherstellung\r\n–\tSpracherkennung\r\n–\tVR und AR, XR, Metaverse\r\n\r\nPatente tragen häufig mehr als eine Technologieinformation. Für die Analysen in dieser Studie werden sämtliche Patente an der Schnittstelle zwischen fortgeschrittenen Digitalisie-rungstechnologien und 90 gegenwärtig besonders wichtigen Anwendungstechnologien, unter anderem aus den Bereichen Industrie, Mobilität, Gesundheit und Materialien identifi-ziert. Das heißt, diese Patente tragen sowohl Merkmale mindestens einer Anwendungs-technologie als auch mindestens einer fortgeschrittenen Digitalisierungstechnologie.\r\n\r\nDie Messung der Durchdringung durch fortgeschrittene Digitalisierungstechnologien erfolgt für die Technologien in den vbw Zukunftsfeldern  bzw. für die Zukunftsfelder insgesamt (abzüglich des gesamten Technologiefelds Digitalisierung). Für jede Anwendungstechnolo-gie wird der Anteil der fortgeschrittenen Digitalisierung in dieser Technologie \r\nberechnet. Dieser ergibt sich aus dem Verhältnis der digital durchdrungenen Patente in \r\neiner Technologie zu den Gesamtpatenten. Die digitale Durchdringung unterscheidet sich allerdings von Technologie zu Technologie. Einige Anwendungstechnologien sind digitaler als andere. Daher ist es nicht sinnvoll, den Digitalisierungsgrad der einzelnen Technologien in einem Land oder in Bayern miteinander zu vergleichen. Stattdessen werden die Digitali-sierungsanteile mit den jeweiligen globalen Digitalisierungstrends pro Anwendungstechno-logie verglichen. \r\n\r\nWährend die digitale Durchdringung zeigt, ob eine Anwendungstechnologie in einem Land über- oder unterdurchschnittlich digitalisiert ist, wird in einem weiteren Analyseschritt ge-zeigt, wie sich die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes in diesen Technologien entwickelt hat. Dazu wird die Anzahl der digital durchdrungenen Patente pro Anwendungstechnologie in einem Land ins Verhältnis gesetzt zu den globalen digital durchdrungenen Patenten in dieser Technologie. Daraus ergibt sich der Weltanteil jedes einzelnen Landes pro digitale Anwendungstechnologie, beispielsweise der Anteil Bayerns an allen fortgeschrittenen digi-talen Medtech-Patenten weltweit.\r\n\r\nDer Fokus der Analyse liegt dabei insbesondere auf den sogenannten Weltklassepatenten. Dies sind Patente, die besonders hochwertig sind, weil sie sehr viele Zitierungen von ande-ren Patenten erhalten. Wettbewerber sehen diese Patente als wichtig an. Ebenso wird \r\nberechnet, ob die Patente in vielen Ländern angemeldet werden. Eine große Menge an Län-dern zeigt, dass diese Patente den Eigentümern besonders wichtig sind. Nur die zehn bes-ten Prozent der Patente pro Technologie nach dieser Berechnungsmethode erhalten die Bewertung Weltklasse. \r\n\r\nBestimmte Anwendungstechnologien wie beispielsweise Robotik oder Landwirtschaft \r\nsowie bestimmte Digitaltechnologien wie XR oder (generative) künstliche Intelligenz sind aus bayerischer Sicht von besonderer Bedeutung. Diese Technologien werden als kleine Exkurse in der Studie erweitert behandelt. \r\n2\tGlobale Trends\r\nDigitalisierung in den Zukunftsfeldern unterschiedlich ausgeprägt\r\nIm Jahr 2023 gab es rund 15 Millionen aktive Patente weltweit. Davon befanden sich etwa 4 Millionen Stück in den Anwendungstechnologien der vbw Zukunftsfelder (ohne digitale Technologien). Zudem gab es 2,3 Millionen Patente in fortgeschrittenen Digitalisierungs-technologien. Rund 660.000 aktive Patente liegen aktuell an der Schnittstelle zwischen An-wendungs- und fortgeschrittener Digitalisierungstechnologie, d. h. sie tragen ein Merkmal mindestens einer Anwendungs- und einer fortgeschrittenen Digitalisierungstechnologie.\r\n\r\nSeit dem Jahr 2000 ist der globale Patentbestand deutlich gestiegen. Die Zahl der weltwei-ten Patente in Anwendungstechnologien stieg von 775.000 im Jahr 2000 auf die erwähnten 4 Millionen Patente im Jahr 2023 an. Dies entspricht einem Wachstum von 7,6 Prozent pro Jahr. In der gleichen Zeit legten die Patente in fortgeschrittenen Digitalisierungstechnolo-gien um 9,9 Prozent pro Jahr zu. Am stärksten verlief das Wachstum der fortgeschrittenen digitalen Patente in den Anwendungstechnologien mit einem Anstieg von 13,2 Prozent pro Jahr. Durch das hohe Wachstum ist der Anteil der digitalen Patente an allen Patenten in den Anwendungstechnologien von fünf Prozent im Jahr 2000 auf aktuell knapp 16 Prozent ge-stiegen. Dies zeigt, dass die Digitalisierung eine immer wichtigere Rolle in den Anwendungs-technologien spielt. \r\n\r\nAbbildung 1\r\nEntwicklung Weltklassepatente, 2000-2023\r\n \r\nQuelle: EconSight\r\nDie Entwicklung der fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente in den Anwendungs-technologien verlief analog zur Entwicklung der Gesamtpatente, da per Definition die \r\nbesten zehn Prozent der Patente als Weltklasse bezeichnet werden. Die folgende Abbildung zeigt jedoch, dass der Anteil der fortgeschrittenen digitalen Patente in den Anwendungs-technologien (ohne digitale Technologien) auf Ebene der Weltklassepatente deutlich höher ist als auf Ebene der Gesamtpatente. Genauer gesagt war fast jedes vierte Weltklassepa-tent in den Anwendungstechnologien im Jahr 2023 digital durchdrungen, gegenüber \r\n16 Prozent bei den Gesamtpatenten. Dies bedeutet, dass die Digitalisierung bei den Welt-klassepatenten nochmals eine wesentlich wichtigere Rolle spielt und Patente mit Digitalisie-rungsbezug eine höhere Qualität erreichen können.\r\n\r\nAbbildung 2\r\nAnteil fortgeschrittene Digitalisierung in Anwendungstechnologien, 2023\r\n \r\nQuelle: EconSight\r\n2.1\tGlobale Trends in den vbw Zukunftsfeldern \r\nDie Relevanz der Digitalisierung nimmt in den technologischen Zukunftsfeldern der vbw insgesamt deutlich zu. Die Bandbreite ist allerdings groß und reicht von einem fortgeschrit-tenen digitalen Anteil von über 40 Prozent im Zukunftsfeld Mobilität bis zu einem noch recht geringen Anteil von rund 10 Prozent im Bereich Energiesysteme (Abb. 3). \r\n\r\nDabei gibt es innerhalb der Zukunftsfelder nochmals Unterschiede zwischen den einzelnen Anwendungstechnologien. Beispielsweise ist der Anteil der digitalen Durchdringung in der Mobilität insgesamt hoch, da es mehrere Einzeltechnologien innerhalb dieses Zukunftsfel-des gibt (z. B. Smart City oder vernetzte Fahrzeuge), in denen die Digitalisierung eine zentra-le Rolle spielt. Ein Beispiel wäre der Einsatz von KI zur Steuerung von autonomen Fahrzeu-gen oder Drohnen. In anderen Mobilitätstechnologien wie z. B. elektrische Fahrzeuge ist die Bedeutung der fortgeschrittenen Digitaltechnologien dagegen (noch) etwas geringer. \r\n\r\nAbbildung 3\r\nAnteil und Anzahl fortgeschrittene Digitalisierung an Weltklassepatenten, 2023\r\n \r\nQuelle: EconSight\r\n\r\nDas Zukunftsfeld Industrie ist das zahlenmäßig größte Feld mit über 40.000 fortgeschritte-nen digitalen Weltklassepatenten im Jahr 2023. Die Bereiche Gesundheitswesen und Mobi-lität folgen nahezu gleichauf mit jeweils etwa 24.000 digitalen Weltklassepatenten auf den Plätzen 2 und 3. Die Zahl der digitalen Weltklassepatente in den anderen Zukunftsfeldern ist noch deutlich kleiner, das Schlusslicht stellt das Zukunftsfeld Nanotechnologien dar mit lediglich rund 1700 aktiven Weltklassepatenten im Jahr 2023.\r\n \r\nAbbildung 4\r\nEntwicklung digitaler Weltklassepatente in den Zukunftsfeldern, 2000-2023\r\n \r\nEinige Weltklassepatente sind mehr als einem Zukunftsfeld zugeordnet.\r\nQuelle: EconSight\r\n\r\nDas Wachstum der fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente verlief in fast allen \r\nZukunftsfeldern dynamisch. Seit 2018 ist die Zahl der Weltklassepatente in den beiden \r\nZukunftsfeldern Ernährung und Mobilität am stärksten gewachsen. Recht verhalten verlief die Digitalisierung in den letzten Jahren hingegen in den beiden Feldern Materialien und Nanotechnologien. Hier ist die Zahl der fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente seit 2015 nur moderat gewachsen.\r\n\r\n \r\nAbbildung 5\r\nEntwicklung digitaler Weltklassepatente in den Zukunftsfeldern, 2018-2023 in Prozent\r\n \r\nQuelle: EconSight\r\n2.2\tGlobale Trends in den einzelnen Anwendungstechnologien\r\nBetrachtet man die fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente auf Ebene der einzelnen Anwendungstechnologien, zeigen sich beträchtliche Größenunterschiede. Abb. 6 zeigt die insofern größten 50 Anwendungstechnologien.\r\n\r\nIn drei Technologien des Zukunftsfelds Industrie (Sensoren, Vernetzte Produktion, Robotik) sowie in der Medizintechnologie als Teil des Gesundheitswesens überschreiten die fortge-schrittenen digitalen Weltklassepatente die Schwelle von 10.000 Stück. Eine weitere Tech-nologie mit umfangreichen Forschungsaktivitäten sind die autonomen Straßenfahrzeuge mit weltweit rund 9.000 fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten.\r\n\r\nIn anderen Technologien wie z. B. Synthetische Treibstoffe, Effiziente Aluminiummetallpro-duktion, Verarbeitung von Pflanzenproteinen oder Moderne Dämmstoffe (nicht in \r\nAbb. 6 abgebildet) spielen digitale Elemente hingegen kaum eine Rolle. Die Zahl der \r\nfortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente liegt in diesen Technologien daher \r\nlediglich im zweistelligen Bereich.\r\n\r\nBei der Forschungsdynamik gibt es sowohl kleine als auch große Technologien, die eine be-sonders hohe Innovationsdynamik aufweisen. Unter den Top-5 im Dynamik-Ranking liegen die Fluggeräte für Senkrechtstart und-landung, in denen die Zahl der fortgeschrittenen digi-talen Weltklassepatente seit 2018 um 31 Prozent pro Jahr zugenommen hat. Da es sich um eine junge Technologie handelt, liegen die Gesamtpatente und die fortgeschrittenen Digita-lisierungstechnologien noch auf einem sehr niedrigen Niveau und außerhalb der Top-50 Technologien der Abb. 6.\r\n\r\nAber auch einige gemessen an den Patentzahlen größere Technologien konnten in den letz-ten Jahren hohe Wachstumsraten bei der fortgeschrittenen Digitalisierung erreichen. Dies gilt insbesondere für Mobilitätstechnologien wie autonome Straßenfahrzeuge oder vernetz-te Fahrzeuge, in denen die digitalen Weltklassepatente seit 2018 um durchschnittlich etwa 35 Prozent pro Jahr gestiegen sind.\r\n\r\nGrundsätzlich war die Forschungsdynamik in der überwiegenden Mehrheit der einzelnen Anwendungstechnologien hoch. Nur bei den Technologien synthetische Kraftstoffe, Verar-beitung von Pflanzenproteinen, Keramik, effiziente Glasproduktion und Silizium-Photovoltaik sind die fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente seit 2018 klar gesun-ken.\r\n\r\nInteressant ist auch der Anteil der fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente an den gesamten Weltklassepatenten in den Anwendungstechnologien der vbw Zukunftsfelder. Hervorzuheben sind hier die Technologien IoT-Sensoren (beidseitig vernetzte Sensoren), Head-up-Displays (Informationsprojektion in die Windschutzscheibe), Vernetzte Produktion und Vernetzte Fahrzeuge, in denen der entsprechende Anteil zwischen 70 und 90 Prozent beträgt. Kaum eine Rolle spielen digitale Elemente dagegen bei den Technologien \r\nBiopolymere, synthetische Treibstoffe, Verarbeitung von Pflanzenproteinen sowie Lithium-Akkumulatoren, bei denen nur jedes hundertste Weltklassepatent ein fortgeschrittenes digitales Patent darstellt.\r\n \r\nAbbildung 6\r\nDigitale Weltklassepatente in den Einzeltechnologien, Top 50 2023\r\n \r\nQuelle: EconSight\r\n2.3\tGlobale Trends in den einzelnen fortgeschrittenen Digitalisierungs-technologien\r\nDie Künstliche Intelligenz ist unter den betrachteten fortgeschrittenen Digitalisierungstech-nologien die dominierende Technologie, gefolgt von der Prozessautomatisierung, Cloud, VR und AR, XR, Metaverse und Halbleiterherstellung. Einige fortgeschrittene \r\nDigitalisierungstechnologien sind stark auf einzelne Anwendungstechnologien fokussiert: Die Prozessautomatisierung und Digitaler Zwilling kommen primär in der Industrie zum Ein-satz, die Halbleiterherstellung ist stark mit Materialien und Nanomaterialien verknüpft und 5G ist eng mit den Mobilitätstechnologien verbunden. \r\n\r\nAbbildung 7\r\nFortgeschrittene Digitalisierungstechnologien in vbw Zukunftsfeldern, 2023\r\n \r\nAlle Weltklassepatente der fortgeschrittenen Digitalisierungstechnologien in den vbw Zukunftsfel-dern \r\nQuelle: EconSight\r\n \r\n3\tTrends nach Ländern\r\nJedes zweite digitale Weltklassepatent aus den USA, China mit der höchs-ten Dynamik\r\n3.1\tGesamtzahl der Weltklassepatente in fortgeschrittener Digitalisierung\r\nAuf internationaler Ebene sind die USA gemessen an der Zahl der Weltklassepatente der weltweit führende Forschungsstandort im Bereich fortgeschrittene Digitalisierung. Im Jahr 2023 verfügten die USA insgesamt über einen Bestand an fortgeschrittenen digitalen Welt-klassepatenten von fast 50.000 Stück in den Anwendungstechnologien der vbw Zukunfts-felder. Mehr als jedes zweite fortgeschrittene digitale Weltklassepatent wurde somit in den USA (mit-)entwickelt.\r\n\r\nChina hat in den letzten Jahren rasant aufgeholt. Mit fast 28.000 Weltklassepatenten in fortgeschrittener Digitalisierung liegt China heute auf dem zweiten Rang, mit großem \r\nVorsprung auf Platz drei.\r\n\r\nJapan belegt den dritten Rang mit insgesamt knapp 13.000 fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten. Südkorea liegt mit einigem Abstand auf Platz vier (6.300), gefolgt \r\nvon Deutschland auf Platz fünf der einzelnen Länder mit 4.400 Weltklassepatenten. \r\n\r\nAbbildung 8\r\nEntwicklung fortgeschrittener digitaler Weltklassepatente in Anwendungs-technologien in den Top 5 Ländern und der EU, 2000-2023\r\n \r\nQuelle: EconSight\r\nInnerhalb der EU, die im Ganzen vor Südkorea auf Rang vier rangiert, ist Deutschland für rund 45 Prozent der fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente verantwortlich.\r\n\r\nWäre Bayern ein Land, würde es im Ranking der wichtigsten Forschungsländer den 11. Rang belegen mit mehr als 1.800 fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten. Damit liegt Bayern vor Ländern wie Israel, Taiwan oder Frankreich.\r\n\r\nAbbildung 9\r\nDie wichtigsten Forschungsstandorte weltweit, 2023\r\n \r\nKumulierte fortgeschrittene digitale Weltklassepatente in den vbw Zukunftsfeldern nach Ländern. \r\nQuelle: EconSight\r\n3.2\tDynamik\r\nChina liegt hinsichtlich der Forschungsdynamik klar an der Spitze. Die Zahl der fortgeschrit-tenen digitalen Weltklassepatente aus China hat sich in den letzten Jahren vervielfacht, von weniger als 800 im Jahr 2010 auf fast 28.000 im Jahr 2023. Seit 2018 sind die fortgeschrit-tenen digitalen Weltklassepatente in Anwendungstechnologien um mehr als 30 Prozent pro Jahr gestiegen. Ebenfalls sehr dynamisch hat sich die Spitzenforschung in Südkorea (+19 Prozent p.a.) entwickelt. \r\n\r\nDas hohe Wachstum dieser beiden Länder sorgt dafür, dass auch das weltweite Wachstum in den letzten Jahren im Schnitt sehr hoch ausfiel (+15 Prozent p.a.). \r\n\r\nBayern folgt im Vergleich der Top-Forschungsstandorte auf dem nächsten Rang (+14,5 Pro-zent p.a.). Damit lag das Wachstum zwar unter dem von China und Südkorea getriebenen globalen Schnitt, aber über dem gesamtdeutschen und dem EU-Schnitt. Interessant ist auch, dass Bayern, Deutschland und die EU in den letzten Jahren höhere Wachstumsraten als die USA erreicht haben. \r\n \r\nAbbildung 10\r\nWachstum der fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente in Anwen-dungstechnologien, 2018 – 2023 in Prozent\r\n \r\nQuelle: EconSight\r\n3.3\tDigitale Durchdringung nach Ländern\r\nDer Anteil der fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente an allen Weltklassepatenten in den Anwendungstechnologien der vbw Zukunftsfelder ergibt die digitale Durchdringung der Spitzenforschung. Unter den wichtigsten Forschungsstandorten weisen die asiatischen Länder Indien, Taiwan und Israel die höchste digitale Durchdringung auf mit einem Anteil von jeweils zwischen 35 und 40 Prozent. Besonders Israel konnte dabei die digitale Durch-dringung seit 2018 stark steigern. Südkorea, USA und Kanada weisen ebenfalls einen star-ken Forschungsfokus auf fortgeschrittene Digitalisierungstechnologien auf. Die digitale Durchdringung liegt bei rund 28 Prozent in diesen Ländern.\r\n\r\nAuffällig ist, dass die meisten wichtigen europäischen Forschungsländer eine im globalen Vergleich unterdurchschnittliche digitale Durchdringung aufweisen. Einzig Schweden er-reicht eine digitale Durchdringung, die mit 24,2 Prozent minimal über dem globalen Durch-schnitt (24,1 Prozent) liegt. \r\n\r\nIn Bayern liegt die digitale Durchdringung im Bereich Spitzenforschung mit 20,1 Prozent zwar sowohl über dem EU-Schnitt (18,1 Prozent) als auch über dem deutschen Schnitt (16,5 Prozent), jedoch deutlich unter dem globalen Schnitt.\r\n\r\nInsgesamt hat die digitale Durchdringung in allen wichtigen Forschungsstandorten deutlich zugenommen (Abb. 10). Einzig in Taiwan ist der Grad der digitalen Durchdringung in den letzten Jahren kaum gestiegen. Allerdings verfügte Taiwan bereits 2018 über eine sehr hohe digitale Durchdringung. \r\n\r\nInsgesamt zeigt sich eine zunehmende Bedeutung der Digitalisierung in den Anwendungs-technologien der vbw Zukunftsfelder.\r\n\r\nAbbildung 11\r\nDigitale Durchdringung der Weltklassepatente in Anwendungstechnolo-gien in den Top 15 Forschungsländern, Bayern, EU und Welt, 2018 und 2023\r\n \r\nQuelle: EconSight\r\n \r\n4\tTechnologieprofile\r\nEU und Deutschland mit Nachholbedarf bei der fortgeschrittenen Digitali-sierung\r\nDie Darstellung der fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente in Technologieprofilen ermöglicht eine Beurteilung der technologischen Fähigkeiten ausgewählter führender For-schungsstandorte. \r\n\r\nTechnologieprofile stellen die Spitzenforschungsaktivitäten der ausgewählten Regionen im Detail sowie die Wettbewerbsfähigkeit dar. Die Profile setzen die einzelnen Zukunftsfelder bzw. Anwendungstechnologien pro Region in Relation zur weltweiten Patentaktivität. Dadurch ergeben sich die Weltanteile der Region. Dies zeigt die Bedeutung der Region in dieser Technologie und gleichzeitig die relative Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu ande-ren Regionen (Y-Achse). Die Entwicklung des weltweiten Anteils über zwei Zeitpunkte hin-weg zeigt die Zunahme oder Abnahme der Wettbewerbsfähigkeit im Laufe der Zeit \r\n(X-Achse).\r\n4.1\tTechnologieprofile USA \r\nDie USA sind technologisch führend in den meisten Anwendungstechnologien in den vbw Zukunftsfeldern. Bei den fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten ist die Wettbe-werbsfähigkeit der USA nochmals höher als bei den restlichen Weltklassepatenten. \r\n\r\nDabei profitieren die USA von der Innovationskraft der zahlreichen großen US-Tech-Unternehmen wie Alphabet, Apple oder Amazon. Diese Unternehmen verfügen über viele Weltklassepatente in vielen verschiedenen Zukunftsfeldern und Anwendungstechnologien. \r\n\r\nBesonders auffällig ist der sehr hohe US-Anteil an fortgeschrittenen digitalen Weltklassepa-tenten in den Biotechnologien (80 Prozent). Aber auch in den Zukunftsfeldern Gesund-heitswesen, Luft- und Raumfahrt, Mobilität sowie Nanotechnologien liegt der US-Anteil \r\nbei über 60 Prozent.\r\n\r\nAuffällig ist jedoch auch, dass der US-Weltanteil in den letzten fünf Jahren nur bei Material-technologien leicht gestiegen ist. In allen anderen Zukunftsfeldern war ein teilweise deutli-cher Rückgang zu verzeichnen. Ausschlaggebend hierfür war vor allem das immens hohe Patentwachstum in China, welches zu Einbußen bei den Weltanteilen der USA \r\ngeführt hat. \r\n \r\nAbbildung 12\r\nUSA: Digitales Technologieprofil in den vbw Zukunftsfeldern, 2023\r\n \r\nKugelgröße: absolute Menge digitaler Weltklassepatente\r\nQuelle: EconSight\r\n\r\nAuf Ebene der Anwendungstechnologien (Abb. 13) ragen in den USA vor allem einzelne Ge-sundheitstechnologien wie Operationsroboter oder Impfstoffe heraus sowie Biotechnolo-gien wie CAR-T (Veränderung von patienteneigenen Immunzellen), Immuntherapie und Bioprinting (Druck von Zellen, Gewebe oder Organen, die menschliche Organe ersetzen sollen). In diesen Technologien kommen fast alle globalen Weltklassepatente aus den USA und die USA konnten ihren Weltanteil sogar noch leicht erhöhen in den letzten fünf Jahren. \r\n\r\nDie zahlenmäßig größten Forschungsgebiete in den USA sind jedoch die Technologien Sen-soren, Medizintechnologie und autonome Straßenfahrzeuge.\r\n \r\nAbbildung 13\r\nUSA: Digitales Technologieprofil in den Anwendungstechnologien, 2023\r\n \r\nKugelgröße: absolute Menge digitaler Weltklassepatente\r\nQuelle: EconSight\r\n\r\nDie sehr hohe Wettbewerbsfähigkeit der USA im Bereich fortgeschrittene Digitalisierung zeigt sich auch beim Vergleich der fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente mit allen Weltklassepatenten aus den USA in den vbw Zukunftsfeldern (Abb. 14). In fast allen Zu-kunftsfeldern liegt der US-Weltanteil bei den fortgeschrittenen digitalen Weltklassepaten-ten höher als der entsprechende US-Weltanteil an allen Weltklassepatenten. Besonders auffällig ist der insgesamt bereits sehr hohe Weltanteil (63 Prozent) an digitalen Weltklas-sepatenten in den Mobilitätstechnologien im Vergleich zu den gesamten US-Weltklasse-patenten in den Mobilitätstechnologien (47 Prozent). Die positive Abweichung beträgt \r\n16 Prozentpunkte. Im Zukunftsfeld Materialien beträgt die positive Abweichung sogar \r\n20 Prozentpunkte, bei insgesamt weniger absoluten digitalen Weltklassepatenten (Kugel-größe). \r\n \r\nAbbildung 14\r\nUSA: Vergleich digitales und gesamtes Technologieprofil, 2023\r\n \r\nAlle Weltklassepatente vs. fortgeschrittene digitale Weltklassepatente in den vbw Zukunftsfeldern. Die Kugel der fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente in den Biotechnologien liegt auf der Kugel für die gesamten Weltklassepatente in diesem Zukunftsfeld.\r\nKugelgröße: absolute Menge digitaler Weltklassepatente\r\nQuelle: EconSight\r\n4.2\tTechnologieprofile China \r\nChina ist für rund 30 Prozent aller fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente in Anwen-dungstechnologien verantwortlich. Damit liegt China hinter den USA, aber deutlich vor \r\nEuropa und Japan auf Platz zwei im globalen Ranking. \r\n\r\nEine besonders wichtige Rolle spielen Energiesysteme in China. Hier besitzt China 45 Pro-zent der digitalen Weltklassepatente und ist damit weltweit führend vor den USA (38 Pro-zent). Auch im Zukunftsfeld Ernährung (Trinkwasseraufbereitung und Digitale Landwirt-schaft) verfügt China über einen sehr hohen Weltanteil (43 Prozent) und liegt nur ganz knapp hinter den USA.\r\n\r\nBesonders auffällig ist die hohe Forschungsdynamik in China (siehe auch oben Kapitel 3.2). Das Land konnte seinen Weltanteil in allen Zukunftsfeldern in den letzten fünf Jahren aus-bauen.\r\n \r\nAbbildung 15\r\nChina: Technologieprofil in den vbw Zukunftsfeldern, 2023\r\n \r\nKugelgröße: absolute Menge digitaler Weltklassepatente\r\nQuelle: EconSight\r\n\r\nBei den Anwendungstechnologien (Abb. 16) ragen in China die intelligenten Stromnetze heraus. China hat hier 1630 fortgeschrittene digitale Weltklassepatente, das heißt, mehr als jedes zweite Weltklassepatent kommt aus China. Noch beeindruckender ist, dass China seinen Weltanteil in dieser Technologie seit 2018 vervierfachen konnte (von 13 auf 53 Pro-zent).\r\n\r\nWeitere Stärken Chinas sind die digitale Landwirtschaft und die Windenergie. Hier liegen die Weltanteile bei über 45 Prozent, mit stark zunehmender Tendenz in den letzten Jahren.\r\n\r\nAuch in vielen großen Industrietechnologien (Vernetzte Produktion, Robotik,) konnte China in den letzten Jahren seine Wettbewerbsfähigkeit stark erhöhen und verfügt mittlerweile über hohe Weltanteile an den fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten.\r\n\r\nEinzig in einigen wenigen Gesundheitstechnologien (Computergestützte Chirurgie, Operati-onsroboter, Impfstoffe, Fettleber/NASH-Therapien) und Biotechtechnologien (Präzisions-medizin, Biomarker) sowie bei IoT-Sensoren ist der chinesische Weltanteil seit 2018 gesun-ken.\r\nAbbildung 16\r\nChina: Technologieprofil in den Anwendungstechnologien, 2023\r\n \r\nKugelgröße: absolute Menge digitaler Weltklassepatente\r\nQuelle: EconSight\r\n\r\nBeim Vergleich der fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente mit allen Weltklassepa-tenten aus China ergibt sich keine klare Tendenz. In drei von neun Zukunftsfeldern (Ge-sundheitswesen, Energiesysteme, Luft- und Raumfahrt) liegt der chinesische Weltanteil bei den fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten höher als bei den gesamten Weltklas-sepatenten, bei Biotechnologien, Nanotechnologien und Materialien dagegen klar tiefer. In den Zukunftsfeldern Industrie, Mobilität und Ernährung liegen die entsprechenden Anteile dagegen fast gleichauf.\r\n \r\nAbbildung 17\r\nChina: Vergleich digitales und gesamtes Technologieprofil, 2023\r\n \r\nAlle Weltklassepatente vs. fortgeschrittene digitale Weltklassepatente in den vbw Zukunftsfeldern. \r\nKugelgröße: absolute Menge digitaler Weltklassepatente\r\nQuelle: EconSight\r\n4.3\tTechnologieprofile EU \r\nDie EU liegt hinter den USA, China und Japan auf Platz vier im globalen Ranking mit knapp 10.000 fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten in Anwendungstechnologien. Damit beträgt der Weltanteil der EU insgesamt knapp 11 Prozent, das heißt, etwa jedes zehnte fortgeschrittene digitale Weltklassepatent wurde in der EU (mit-)entwickelt.\r\n\r\nInnerhalb der EU entfallen die meisten fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente auf die drei Felder Industrie, Gesundheitswesen und Mobilität. In allen drei Feldern liegt der EU-Weltanteil zwischen zehn und zwölf Prozent. Noch etwas höher ist der EU-Weltanteil in den Nanotechnologien (14 Prozent), Biotechnologien und Materialien (jeweils zwölf Pro-zent), auch wenn die absoluten Patentzahlen in diesen Feldern noch kleiner sind. Beim Zu-kunftsfeld Materialien ist zudem hervorzuheben, dass die EU den Weltanteil seit 2018 um fast einen Prozentpunkt steigern konnte. Dies bedeutet, dass die Forschungsdynamik in der EU in diesem Zukunftsfeld deutlich höher als im globalen Schnitt verlief. Abgesehen vom Zukunftsfeld Materialien konnte die EU nur noch bei der Luft- und Raumfahrt ihren Weltan-teil leicht erhöhen.\r\n\r\nWeniger gut schneidet die EU in den Zukunftsfeldern Ernährung und Energiesysteme ab. Zum einen ist der EU-Weltanteil mit rund neun Prozent etwas tiefer als in den anderen \r\nZukunftsfeldern. Zum anderen ist der Weltanteil in den letzten Jahren deutlich gesunken.\r\n\r\nAbbildung 18\r\nEU: Technologieprofil in den vbw Zukunftsfeldern, 2023\r\n \r\nKugelgröße: absolute Menge digitaler Weltklassepatente\r\nQuelle: EconSight\r\nIn den Anwendungstechnologien (Abb. 19) erreicht die EU in einigen Forschungsfeldern wie Impfstoffe, Hepatitis-Therapien, Hyperloop, Hörgeräte, CAR-T oder COPD-Therapien (chro-nisch obstruktive Lungenerkrankung) sehr hohe Weltanteile (jeweils zwischen 24 und 31 Prozent). Damit ist die EU ein Top Forschungsstandort im Bereich fortgeschrittene Digitali-sierung in diesen Technologien. Allerdings sind die Patentzahlen in diesen Technologien noch recht klein, da es entweder noch Nischentechnologien sind (Hyperloop) oder die digi-tale Durchdringung noch keine sehr große Rolle im jeweiligen Feld spielt (z. B. Hepatitis-Therapien oder Impfstoffe).\r\n\r\nAber es gibt auch größere digitale Forschungsbereiche in Anwendungstechnologien, in \r\ndenen die EU relativ gut positioniert ist. Zu nennen sind hier etwa Vernetzte Fahrzeuge (Weltanteil 17 Prozent) oder Medtech (Weltanteil 13 Prozent). Die EU ist zudem stark in der Materialtechnologie Carbon/Graphen (Weltanteil 14 Prozent) und konnte hier auch den Weltanteil in den letzten Jahren ausbauen.\r\n\r\nIm Gegensatz dazu ist der EU-Weltanteil bei fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten in der Windenergie seit 2018 um acht Prozentpunkte eingebrochen. Dennoch erreicht die EU immer noch einen hohen Weltanteil von 20 Prozent. Ein Warnsignal sind auch die Er-gebnisse in den für die EU bedeutenden Industrietechnologien. In fast allen diesen Techno-logien ist der EU-Weltanteil seit 2018 gesunken. Auch in der Digitalen Landwirtschaft schneidet die EU verhältnismäßig schwach ab mit einem unterdurchschnittlichen Weltanteil von 9,5 Prozent, der zudem in den letzten Jahren deutlich gesunken ist. Ein sinkender Welt-anteil heißt jedoch nicht, dass die Innovationsaktivität der EU in diesen Technologien nach-lässt. In absoluten Zahlen haben sich die digitalen Weltklassepatente seit 2018 zum Teil deutlich erhöht, beispielsweise in der Sensorik um 80 Prozent von rund 1.100 Weltklassepa-tenten auf rund 20.000 Weltklassepatente. Im gleichen Zeitraum haben aber die globalen digitalen Weltklassepatente um gut 100 Prozent von 8.000 auf 16.500 Weltklassepatente zugenommen. Die etwas höhere globale Dynamik führt zum abnehmenden Weltanteil der EU. \r\n\r\nAbbildung 19\r\nEU: Technologieprofil in den Anwendungstechnologien, 2023\r\n \r\nKugelgröße: absolute Menge digitaler Weltklassepatente\r\nQuelle: EconSight\r\n\r\nDer Vergleich der fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente mit allen Weltklassepaten-ten zeigt, dass die EU im Bereich fortgeschrittene Digitalisierung klaren Nachholbedarf hat. In allen vbw Zukunftsfeldern liegen die Weltanteile bei den fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten unter den Weltanteilen für die gesamten Weltklassepatente. Beson-ders hoch ist die Diskrepanz in der Luft- und Raumfahrt und den Biotechnologien. \r\n\r\nDie deutlich tieferen Weltanteile im Bereich fortgeschrittene Digitalisierung sind ein Warn-signal, da diese Bereiche typischerweise Wachstumsmotoren innerhalb der Zukunftsfelder darstellen. Daher ist eine gute Forschungsposition in der fortgeschrittenen Digitalisierung wichtig für die zukünftigen Wachstumsaussichten. \r\n\r\nAbbildung 20\r\nEU: Vergleich digitales und gesamtes Technologieprofil, 2023\r\n \r\nAlle Weltklassepatente vs. fortgeschrittene digitale Weltklassepatente in den vbw Zukunftsfeldern. \r\nKugelgröße: absolute Menge digitaler Weltklassepatente\r\nQuelle: EconSight\r\n4.4\tTechnologieprofile Deutschland\r\nDeutschland verfügte 2023 insgesamt über rund 4.400 fortgeschrittene digitale Weltklas-sepatente. Der Forschungsschwerpunkt liegt dabei auf den Industrietechnologien (2.261 Weltklassepatente im Jahr 2023), in denen ein Weltanteil an den fortgeschrittenen digita-len Weltklassepatenten von 5,5 Prozent erreicht wird. Im Zukunftsfeld Materialen liegt der deutsche Weltanteil mit 5,3 Prozent nur geringfügig tiefer. \r\n\r\nMobilität und Gesundheitswesen sind zwei weitere wichtige Forschungsschwerpunkte in Deutschland mit zahlreichen fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten.\r\n\r\nIn Bezug auf die Forschungsdynamik fällt auf, dass Deutschland in den letzten fünf Jahren in fast allen Zukunftsfeldern an Boden verloren hat. Einzig im Zukunftsfeld Luft- und Raum-fahrt konnte Deutschland seinen Weltanteil leicht erhöhen. Allerdings liegt der Weltanteil in diesem Feld mit 3,7 Prozent etwas tiefer als in den meisten anderen Zukunftsfeldern.\r\nAbbildung 21\r\nDeutschland: Technologieprofil in den vbw Zukunftsfeldern, 2023\r\n \r\nKugelgröße: absolute Menge digitaler Weltklassepatente\r\nQuelle: EconSight\r\n\r\nAuf der Ebene der Anwendungstechnologien verfügt Deutschland über die höchsten Welt-anteile im Bereich fortgeschrittene Digitalisierung bei Impfstoffen und bei CAR-T-Therapien (Weltanteil jeweils 14 Prozent). Allerdings spielt die fortgeschrittene Digitalisierung bei die-sen beiden Forschungsbereichen noch keine sehr große Rolle, was sich in den geringen ab-soluten Patentzahlen widerspiegelt.\r\n\r\nWesentlich grösser sind die deutschen Patentzahlen bei Industrietechnologien wie Senso-ren, Prozessautomatisierung oder vernetzte Produktion. In diesen Technologien liegt der deutsche Weltanteil bei rund 6 Prozent.\r\n\r\nIn Bezug auf die Forschungsdynamik lässt sich festhalten, dass der deutsche Weltanteil in den meisten Technologien seit 2018 aufgrund der durch China getriebenen globalen Dyna-mik gesunken ist. Es gibt allerdings Ausreißer sowohl nach oben als nach unten. Beispiels-weise hat sich die deutsche Wettbewerbsfähigkeit im Bereich fortgeschrittene Digitalisie-rung stark verbessert in einigen kleineren Technologien wie Reinraumlandwirtschaft oder Geothermie, aber auch bei etwas größeren Technologien wie Batterieladegeräte für Fahr-zeuge oder Herstellung von Brennstoffzellen. Eingebrochen ist der Weltanteil dagegen bei-spielsweise bei der effizienten Metallproduktion oder der Windenergie.\r\n \r\nAbbildung 22\r\nDeutschland: Technologieprofil in den Anwendungstechnologien, 2023\r\n \r\nKugelgröße: absolute Menge digitaler Weltklassepatente\r\nQuelle: EconSight\r\n\r\nWie die EU insgesamt weist auch Deutschland Verbesserungsbedarf beim Thema fort-schrittliche Digitalisierung auf. In fast allen vbw Zukunftsfeldern liegt der deutsche Weltan-teil bei fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten tiefer als der Weltanteil bei allen Weltklassepatenten. Die einzige Ausnahme sind Nanotechnologien, bei denen die Weltan-teile auf dem gleichen Niveau liegen. Insgesamt liegt Deutschlands Anteil an allen Weltklas-sepatenten weltweit in den vbw Zukunftsfeldern bei 6,6 Prozent. Bei den fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten in Anwendungstechnologien liegt der Anteil mit \r\n4,6 Prozent deutlich darunter.\r\n\r\n \r\nAbbildung 23\r\nDeutschland: Vergleich digitales und gesamtes Technologieprofil, 2023\r\n \r\nAlle Weltklassepatente vs. fortgeschrittene digitale Weltklassepatente in den vbw Zukunftsfeldern. \r\nKugelgröße: absolute Menge digitaler Weltklassepatente\r\nQuelle: EconSight\r\n4.5\tTechnologieprofile Bayern\r\nBayern ist bei der Entwicklung von fortgeschrittenen Digitaltechnologien in Anwendungsbe-reichen ein wichtiger Forschungsstandort mit über 1800 fortgeschrittenen digitalen Welt-klassepatenten (siehe auch oben 3.1).\r\n\r\nDas Zukunftsfeld Industrie ist gemessen an den Patentzahlen das größte Zukunftsfeld in Bayern mit rund 970 fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten. Damit hat Bayern \r\neinen Weltanteil von 2,4 Prozent. Ähnlich hoch ist der bayerische Weltanteil auch in den Zukunftsfeldern Energiesysteme, Biotechnologien und Gesundheitswesen. Eine nur kleine Rolle in der globalen Forschungslandschaft spielt Bayern dagegen auf den Feldern Nano-technologien und Ernährung, in denen der Weltanteil an den fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten nur bei 0,9 Prozent liegt.\r\n\r\nBei der Forschungsdynamik sind die Felder Gesundheitswesen und Luft- und Raumfahrt in positiver Hinsicht hervorzuheben, da Bayern auf beiden Feldern seinen Weltanteil seit 2018 steigern konnte. Etwas an Boden verloren hat Bayern dagegen auf den Feldern Industrie, Nanotechnologien und Materialien.\r\nAbbildung 24\r\nTechnologieprofil Bayern in den vbw Zukunftsfeldern, 2023\r\n \r\nKugelgröße: absolute Menge digitaler Weltklassepatente\r\nQuelle: EconSight\r\n\r\nAuf Ebene der einzelnen Anwendungstechnologien verfügt Bayern über den größten Welt-anteil an fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten in den Technologien effiziente Glas- und Keramikproduktion (8,8 Prozent), CAR-T (8,6 Prozent) und Lithium-Akkumulatoren (6,3 Prozent). In diesen Technologien ist die digitale Durchdringung aller-dings überschaubar und die absoluten Patentzahlen sind daher klein. Wesentlich mehr fort-geschrittene digitale Weltklassepatente aus Bayern gibt es in den Industrietechnologien Robotik, vernetzte Produktion und Sensoren sowie in den Gesundheitstechnologien Med-tech, Patientendaten und biomedizinische Bildgebung. Bei der biomedizinischen Bildgebung konnte Bayern zudem dank einer hohen Forschungsdynamik in den letzten Jahren seinen Weltanteil ausbauen. Auch bei Elektrofahrzeugen hat Bayern den Weltanteil zuletzt stei-gern können.\r\n \r\nAbbildung 25\r\nTechnologieprofil Bayern in den Anwendungstechnologien, 2023\r\n \r\nKugelgröße: absolute Menge digitaler Weltklassepatente\r\nQuelle: EconSight\r\n\r\nAuch in Bayern liegt der Weltanteil bei fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten in fast allen vbw Zukunftsfeldern tiefer als der Weltanteil bei allen Weltklassepatenten. Insge-samt beträgt der Weltanteil im Bereich fortgeschrittene Digitalisierung in Anwendungs-technologien 2,0 Prozent gegenüber 2,4 Prozent für alle Weltklassepatente. Der Unter-schied ist damit aber nicht ganz so groß wie in Deutschland oder der EU. Zudem gibt es mit dem Gesundheitswesen zumindest ein Zukunftsfeld, in dem Bayerns Weltanteil bei den fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatenten leicht höher ist als der Weltanteil an allen Weltklassepatenten.\r\n \r\nAbbildung 26\r\nBayern: Vergleich digitales und gesamtes Technologieprofil, 2023\r\n \r\nAlle Weltklassepatente vs. fortgeschrittene digitale Weltklassepatente in den vbw Zukunftsfeldern. \r\nKugelgröße: absolute Menge digitaler Weltklassepatente\r\nQuelle: EconSight\r\n\r\n \r\n5\tAusgewählte Technologien im Fokus\r\nKünstliche Intelligenz ist die wichtigste der fortgeschrittenen Digitalisie-rungstechnologien\r\n5.1\tAusgewählte fortgeschrittene Digitalisierungstechnologien\r\nDie absolute Verteilung der globalen Weltklassepatente nach Ländern und Anwendungs-technologien auf Ebene der vbw Zukunftsfelder zeigt, dass die künstliche Intelligenz (KI) in allen Zukunftsfeldern stark von den USA und China getrieben wird. Im Vordergrund stehen vor allem Anwendungen in der Industrie, dem Gesundheitswesen und der Mobilität. Die absoluten Patentmengen zeigen auch den starken Einsatz von KI in Biotechnologien mit USA in der Führungsrolle. Umgekehrt zeigt sich hier auch die führende Rolle Chinas in der Digitalisierung der Energiesysteme. Bayern ist beim Einsatz künstlicher Intelligenz in fast allen Zukunftsfeldern vor Frankreich, der Schweiz und den Niederlanden positioniert.\r\n\r\nAbbildung 27\r\nKünstliche Intelligenz in Ländern und vbw Zukunftsfeldern, 2023\r\n \r\nAlle Weltklassepatente in künstlicher Intelligenz nach Ländern und vbw Zukunftsfeldern \r\nQuelle: EconSight\r\nGenerative KI (oder kurz GenAI) ist einer der spannendsten Teilbereiche der modernen KI und das leistungsfähigste Beispiel für maschinelles Lernen. Im Gegensatz zu alten regelba-sierten KI-Anwendungen, die nur eine bestimmte Aufgabe intelligent ausführen konnten, werden moderne GenAI-Modelle auf Datensätzen trainiert und lernen die zugrunde liegen-den Muster, um neue Daten oder Ausgaben zu erzeugen. Aufgrund der Größe der Daten-menge, die zum Trainieren dieser Algorithmen verwendet wird, scheinen die Modelle bei der Erzeugung von Ergebnissen kreativ zu sein. Die heutigen GenAI-Modelle können nicht nur Text, sondern auch Bilder, Musik und Computercode auf der Grundlage des Datensat-zes, auf dem sie trainiert wurden, erzeugen. Die Veröffentlichung von ChatGPT (Chat Gene-rative Pre-trained Transformer) durch OpenAI in 2022 wird allgemein als der «iPhone-Moment» für Generative AI gesehen. \r\n\r\nDie Entwicklung von GenAI kann in den Patenten nachgezeichnet werden und findet sich auch in den vbw Zukunftsfeldern. Gegenwärtig ist die Anzahl veröffentlichter Patente noch vergleichsweise gering und die Menge der anwendungsorientierten GenAI-Patente noch-mals kleiner, aber die Dynamik ist bereits sichtbar. In den letzten drei Jahren hat sich die Anzahl der Weltklassepatente mehr als verdoppelt und steht gegenwärtig bei rund 1.600 Weltklassepatenten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen dieser Studie nur die GenAI-Patente berücksichtigt werden, die eine konkrete Anwendung in einer der unter-suchten 90 Anwendungstechnologien aufweisen können und zu den qualitativ hochwerti-gen Weltklassepatenten gehören. \r\n\r\nAbbildung 28\r\nEntwicklung Generativer KI in Anwendungstechnologien, 2010-2023\r\n\r\n \r\nAnzahl Weltklassepatente in GenAI, die mindestens einer Anwendungstechnologie innerhalb der vbw Zukunftsfelder zugeordnet werden können. Rein digitale GenAI-Patente ohne Anwendung werden nicht berücksichtigt.\r\nQuelle: EconSight\r\nGegenwärtig sind GenAI-Anwendungen vor allem in der Industrie und im Gesundheitswesen zu finden. Die Anzahl der GenAI-Weltklassepatente in den Zukunftsfeldern sind noch ver-gleichsweise niedrig, aber die starke Dynamik der Technologie dürfte in den kommenden Jahren zu einer deutlichen Zunahme führen. In den Nanomaterialien ist gegenwärtig keine einzige GenAI-Anwendung zu finden, weshalb die Kugel auf der folgenden Abbildung fehlt. \r\n\r\nAbbildung 29\r\nGenerative KI in Anwendungstechnologien, 2023\r\n \r\nQuelle: EconSight\r\n\r\nDie Verteilung nach Ländern (Ann. 30) zeigt die Dominanz von USA und China. Die USA sind an 47 Prozent aller Weltklasse-GenAI-Patente in den Anwendungstechnologien beteiligt, China an 41 Prozent. Die anderen Länder folgen mit großem Abstand. Auffällig ist, dass die EU sich in dieser Technologie noch vor Japan und Südkorea positionieren kann. Damit steht die EU in dieser Zukunftstechnologie besser da, als es ihr Rang in der künstlichen Intelligenz insgesamt vermuten ließe. \r\n\r\nAbbildung 30\r\nGenerative KI in ausgewählten Ländern, 2023\r\n \r\nQuelle: EconSight\r\n\r\nDeutschland ist für mehr als die Hälfte der EU-Weltklassepatente verantwortlich. Bayern ist gut in GenAI positioniert und an fast zwei Dritteln aller deutschen Weltklassepatente betei-ligt, sowie an einem Drittel der EU-Weltklassepatente. Führend in Bayern ist Siemens mit 20 GenAI-Weltklassepatenten, gefolgt von Roche mit drei Weltklassepatenten und der Fraun-hofer-Gesellschaft mit zwei GenAI-Weltklassepatenten. \r\n\r\nDie Erwartungshaltungen an VR und AR, XR, Metaverse Technologien sind ebenfalls hoch und zeigen sich in der Anzahl der Weltklassepatente. Die USA nehmen hier eine dominie-rende Rolle ein, hinter der China und die anderen Länder deutlich zurückfallen. Die wichtigs-ten Anwendungsgebiete befinden sich ebenfalls in der Industrie, dem Gesundheits-\r\nwesen und der Mobilität. Getrieben werden Metaverse Technologien von den großen US IT-Unternehmen wie Microsoft, Meta, Alphabet und Apple. Es ist allerdings zu berücksichti-gen, dass die Metaversetechnologien noch keinen hohen Reifegrad besitzen und viele Ent-wicklungen ohne konkrete Anwendungen und Produkte stattfinden, die hier nicht darge-stellt werden. \r\n\r\nAbbildung 31\r\nMetaverse in Ländern und vbw Zukunftsfeldern, 2023\r\n \r\nAlle Weltklassepatente in Metaverse nach Ländern und vbw Zukunftsfeldern \r\nQuelle: EconSight\r\n5.2\tAusgewählte Anwendungstechnologien\r\nDie Robotik ist von besonderer Bedeutung für Bayern und alle Länder mit starker industriel-ler Basis. Auch in dieser Anwendungstechnologie dominieren die künstliche Intelligenz und die Prozessautomatisierung. China hat einen kleinen, aber auffälligen Schwerpunkt in Spracherkennung in Robotik, während in Japan die Weltklassepatente an der Schnittstelle Halbleiterherstellung und Robotik dominieren. In Bayern ist neben der künstlichen Intelli-genz vor allem die Prozessautomatisierung ein wesentlicher Treiber der Robotik. Hier sind insbesondere KUKA und Siemens aktiv. \r\n\r\nAbbildung 32\r\nFortgeschrittene Digitalisierung in Robotik nach ausgewählten Ländern, 2023\r\n Alle Weltklassepatente in Robotik nach fortgeschrittenen Digitalisierungstechnologien und ausge-wählten Ländern\r\nQuelle: EconSight\r\n \r\nDer hier betrachtete Ausschnitt der Landwirtschaft setzt sich aus den zwei Anwendungs-technologien Reinraumlandwirtschaft (Landwirtschaft in Räumen und künstlicher Atmo-sphäre, auch in Städten). und digitale Landwirtschaft zusammen. Auch hier zeigt sich die dominierende Rolle der künstlichen Intelligenz, allerdings hat China hier die USA bei den digitalen Weltklassepatenten bereits überholt, was sich bereits im Technologieprofil Chinas gezeigt hat. Auffällig ist, dass die Aktivitäten der anderen fortgeschrittenen digitalen Tech-nologien im Einklang verlaufen, kein Land hat hier einen ausgeprägten Schwerpunkt entwi-ckelt. \r\n\r\nBayerische digitale Weltklassepatente spielen in dieser Technologie eine vergleichsweise kleine Rolle. Die AGCO Gruppe mit Fendt ist in Bayern führend in den digitalen Landwirt-schaftstechnologien. \r\n\r\nAbbildung 33\r\nFortgeschrittene Digitalisierung in Landwirtschaft nach ausgewählten Län-dern, 2023\r\n  Alle Weltklassepatente in Landwirtschaft (Reinraumlandwirtschaft und Digitale Landwirtschaft) nach fortgeschrittenen Digitalisierungstechnologien und ausgewählten Ländern \r\nQuelle: EconSight\r\n\r\n \r\nAbbildungsverzeichnis\r\n\r\nAbbildung 1\tEntwicklung Weltklassepatente, 2000-2023\r\nAbbildung 2\tAnteil fortgeschrittene Digitalisierung in Anwendungstechnologien, 2023\r\nAbbildung 3\tAnteil und Anzahl fortgeschrittene Digitalisierung an Weltklassepatenten, 2023\r\nAbbildung 4\tEntwicklung digitaler Weltklassepatente in den Zukunftsfeldern, 2000-2023\r\nAbbildung 5\tEntwicklung digitaler Weltklassepatente in den Zukunftsfeldern, 2018-2023 in Prozent \r\nAbbildung 6\tDigitale Weltklassepatente in den Einzeltechnologien, Top 50 2023\r\nAbbildung 7\tFortgeschrittene Digitalisierungstechnologien in vbw Zukunftsfeldern, 2023\r\nAbbildung 8\tEntwicklung fortgeschrittener digitaler Weltklassepatente in Anwendungstech-nologien in den Top 5 Ländern und der EU, 2000-2023\r\nAbbildung 9\tDie wichtigsten Forschungsstandorte weltweit, 2023\r\nAbbildung 10\tWachstum der fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente in Anwendungs-technologien, 2018 – 2023 in Prozent\r\nAbbildung 11\tDigitale Durchdringung der Weltklassepatente in Anwendungstechnologien in den Top 15 Forschungsländern, Bayern, EU und Welt, 2018 und 2023 \r\nAbbildung 12\tUSA: Digitales Technologieprofil in den vbw Zukunftsfeldern, 2023\r\nAbbildung 13\tUSA: Digitales Technologieprofil in den Anwendungstechnologien, 2023\r\nAbbildung 14\tUSA: Vergleich digitales und gesamtes Technologieprofil, 2023\r\nAbbildung 15\tChina: Technologieprofil in den vbw Zukunftsfeldern, 2023\r\nAbbildung 16\tChina: Technologieprofil in den Anwendungstechnologien, 2023\r\nAbbildung 17\tChina: Vergleich digitales und gesamtes Technologieprofil, 2023\r\nAbbildung 18\tEU: Technologieprofil in den vbw Zukunftsfeldern, 2023\r\nAbbildung 19\tEU: Technologieprofil in den Anwendungstechnologien, 2023\r\nAbbildung 20\tEU: Vergleich digitales und gesamtes Technologieprofil, 2023 \r\nAbbildung 21\tDeutschland: Technologieprofil in den vbw Zukunftsfeldern, 2023\r\nAbbildung 22\tDeutschland: Technologieprofil in den Anwendungstechnologien, 2023 \r\nAbbildung 23\tDeutschland: Vergleich digitales und gesamtes Technologieprofil, 2023\r\nAbbildung 24\tTechnologieprofil Bayern in den vbw Zukunftsfeldern, 2023 \r\nAbbildung 25\tTechnologieprofil Bayern in den Anwendungstechnologien, 2023\r\nAbbildung 26\tBayern: Vergleich digitales und gesamtes Technologieprofil, 2023\r\nAbbildung 27\tKünstliche Intelligenz in Ländern und vbw Zukunftsfeldern, 2023\r\nAbbildung 28\tEntwicklung Generativer KI in Anwendungstechnologien, 2010-2023\r\nAbbildung 29\tGenerative KI in Anwendungstechnologien, 2023 \r\nAbbildung 30\tGenerative KI in ausgewählten Ländern, 2023\r\nAbbildung 31\tMetaverse in Ländern und vbw Zukunftsfeldern, 2023\r\nAbbildung 32\tFortgeschrittene Digitalisierung in Robotik nach ausgewählten Ländern, 2023\r\nAbbildung 33\tFortgeschrittene Digitalisierung in Landwirtschaft nach ausgewählten Ländern, 2023\r\n\r\n\r\n \r\nAnhang\r\n\r\nKapitelübersicht\r\nA.1\tDie vbw Zukunftsfelder und Anwendungstechnologien – Überblick\t41\r\nA.2\tMethodik Patentanalyse\t44\r\nA.1 Die vbw Zukunftsfelder und Anwendungstechnologien – Überblick\r\nIndustrie\r\n–\t3D-Druck\r\n–\tEffiziente Aluminiummetallproduktion\r\n–\tEffiziente Chemieproduktion\r\n–\tEffiziente Glas- und Keramikproduktion\r\n–\tEffiziente Metallproduktion\r\n–\tGrüne/blaue Wasserstoffproduktion\r\n–\tKohlendioxidfilter\r\n–\tPhotonik\r\n–\tRobotik\r\n–\tIndustrierobotik\r\n–\tSensorik\r\n–\tInternet of Things Sensorik\r\n–\tVernetzte Produktion\r\n–\tWasserstoffelektrolyse\r\n–\tWasserstofferzeugung/Speicherung\r\nGesundheitswesen\r\n–\tAlzheimer\r\n–\tAugenkrankheiten\r\n–\tBiomedizinische Bildgebung\r\n–\tBiosensoren\r\n–\tComputergestützte Chirurgie\r\n–\tCOPD (Lunge)\r\n–\tCoronaviren\r\n–\tDemenz\r\n–\tDiabetes\r\n–\tHepatitis\r\n–\tHörgeräte\r\n–\tImpfstoffe\r\n–\tKrebs\r\n–\tMedizintechnologie\r\n–\tNASH (Fettleber)\r\n–\tOperationsroboter\r\n–\tParkinson\r\n–\tPatientendaten\r\n–\tPflegeroboter\r\n–\tTechnik für Ältere\r\n–\tVirusnachweis\r\nEnergiesysteme\r\n–\tAC/DC Wandler, Photovoltaik\r\n–\tBatterie- und Brennstoffzellenrecycling\r\n–\tBiotreibstoffe, Biomasse\r\n–\tBrennstoffzellen\r\n–\tEnergiespeicher\r\n–\tGeothermie\r\n–\tHerstellung von Brennstoffzellen\r\n–\tHGÜ-Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung\r\n–\tIntelligente Stromnetze\r\n–\tLithium Akkumulatoren\r\n–\tSilizium Photovoltaik Zellen\r\n–\tSolarthermie\r\n–\tSynthetische Treibstoffe\r\n–\tWärmepumpen\r\n–\tWasserkraft\r\n–\tWindenergie\r\nMobilität\r\n–\tAutonome Straßenfahrzeuge\r\n–\tBatterieladegeräte für Fahrzeuge\r\n–\tDrohnen\r\n–\tEffizientes Autodesign\r\n–\tElektrofahrzeuge\r\n–\tHead-up Display (HUD)\r\n–\tHyperloop\r\n–\tSmart City\r\n–\tUrbane Logistik\r\n–\tVernetzte Fahrzeuge\r\n–\tVernetzter Verkehr\r\nMaterialien \r\n–\tBiopolymere\r\n–\tCarbon, Graphen\r\n–\tFortgeschrittene Materialien\r\n–\tFortgeschrittene Beschichtungen\r\n–\tKeramik\r\n–\tMetamaterialien\r\n–\tModerne Dämmstoffe\r\n–\tQuantentechnologie\r\n \r\nBiotechnologien\r\n–\tBioinformatik\r\n–\tBiomarker\r\n–\tBioprinting\r\n–\tCAR-T\r\n–\tCRISPR\r\n–\tImmuntherapie\r\n–\tPräzisionsmedizin\r\n–\tStammzellen Umprogrammierung\r\nErnährung\r\n–\tDigitale Landwirtschaft\r\n–\tFunktionelle Lebensmittel\r\n–\tReinraumlandwirtschaft\r\n–\tTrinkwasseraufbereitung\r\n–\tVerarbeitung von Pflanzenproteinen\r\nLuft- und Raumfahrt\r\n–\tElektroflugzeuge\r\n–\tFluggeräte für Senkrechtstart/-landung\r\n–\tKosmonautik\r\n–\tLuftfahrt\r\n–\tRaumfahrtmaterialien\r\n–\tSatellitentechnologien\r\nNanotechnologien\r\n–\tNanotechnologien\r\nFortgeschrittene Digitalisierung\r\n–\t5G\r\n–\t3D-Bildgenerierung\r\n–\tAvatar\r\n–\tBig Data\r\n–\tBlockchain\r\n–\tCloud Technologie\r\n–\tCyber Security\r\n–\tDigitaler Zwilling\r\n–\tVerschlüsselungstechnologien\r\n–\tGesichtserkennung\r\n–\tBiometrie\r\n–\tFintech\r\n–\tGestenerkennung\r\n–\tBlickverfolgung\r\n–\tMaschinelles Lernen / KI\r\n–\tMaschine-zu-Maschine, M2M Kommunikation\r\n–\tdigitale Prozessautomatisierung\r\n–\tQuantum Computing\r\n–\tHalbleiterherstellung\r\n–\tSpracherkennung\r\n–\tVR und AR, XR, Metaverse\r\nA.2 Methodik Patentanalyse\r\nDie Grundlage der vorliegenden Studie ist die Auswertung von Patentdaten. Patente sind ein wichtiger Erfolgsausweis von Forschung und Entwicklung und damit einer der wichtigs-ten Innovationsoutput-Indikatoren. Das Patentportfolio einer (regionalen) Volkswirtschaft bzw. ihrer Unternehmen und Forschungseinrichtungen bildet eine wichtige Grundlage für ihre Innovations- und damit auch Zukunftsfähigkeit. Vor allem Neuerungen im hochtechno-logischen Bereich sind elementar, um wettbewerbsfähig zu bleiben und drängende gesell-schaftliche Herausforderungen zu lösen. Patentanalysen tragen dazu bei, die Stärken und Schwächen einer Region aufzudecken. Der Fokus von Patentanalysen liegt dabei \r\nnaturgemäß ausschließlich auf den Innovationsaktivitäten von Unternehmen und For-schungsinstitutionen. Stärken oder Schwächen in Bereichen der Wertschöpfungskette, welche nicht oder weniger von Innovationsaktivitäten der Unternehmen geprägt sind (wie z. B. Vertrieb, Marketing usw.) können durch Patentanalysen nicht erfasst werden. Das gleiche gilt für Stärken oder Schwächen hinsichtlich Standortfaktoren (z. B. Energiekosten, Fachkräfteverfügbarkeit, Steuerbelastung usw.).\r\n\r\nIn dieser Studie werden die Begriffe Patente und Patentfamilien synonym verwendet. Technisch gesehen ist der Begriff „einfache Patentfamilie“ oder „simple family“ korrekt. Häufig melden Unternehmen eine Erfindung in mehreren Ländern zum Patent an. Dies \r\nresultiert in mehreren Patentanmeldungen (bzw. bei erfolgreicher Erteilung in mehreren Patenten) für die gleiche Erfindung. Derart verbundene Patente und Anmeldungen nennt man zusammen eine „Patentfamilie“.\r\n\r\nIn der vorliegenden Analyse liegt der Fokus auf der fortgeschrittenen Digitalisierung in den Zukunftsfeldern der vbw. Patente können mehreren Patentklassen zugeordnet werden und tragen häufig mehr als eine Technologieinformation. Für die Analysen in dieser Studie wer-den sämtliche Patente an der Schnittstelle zwischen Anwendungstechnologien und fortge-schrittenen Digitalisierungstechnologien identifiziert, d.h. diese Patente tragen \r\nsowohl Merkmale mindestens einer Anwendungstechnologie als auch mindestens einer fortgeschrittenen Digitalisierungstechnologie.\r\n\r\nAnhand der Entwicklung der Patente pro Jahr kann die Stärke der Patentportfolios der aus-gewählten Länder bzw. Regionen analysiert und verglichen sowie die technologische Ent-wicklung aufgezeigt werden. Dabei werden sämtliche aktive Patente, also auch ältere noch gültige Patente, zum jeweiligen Stichtag (Jahresende) berücksichtigt. Die Laufzeit eines Pa-tents beträgt im Normalfall 20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Anmeldung unter der Vorausset-zung, dass die jährlichen Patentgebühren gezahlt werden. Zahlreiche Patente verfallen je-doch frühzeitig aufgrund der Nichtzahlung der Jahresgebühren, falls sich für den Patentbe-sitzer keine ausreichend lukrative Verwertungsmöglichkeit ergibt. Auch die erfolgreiche Anfechtung eines Patents oder die Nichterteilung eines Patents nach der Patentprüfung führen zum Inaktivwerden eines Patents. Die Analyse auf Grundlage der aktiven Patente unterscheidet sich von anderen Patentanalysen, bei denen häufig nur neue Patentanmel-dungen pro Jahr gezählt werden. Der Vorteil des in dieser Studie verwendeten Ansatzes besteht darin, dass sowohl die Dynamik der Entwicklung des Patentbestandes im Zeitverlauf als auch die absolute Größe und Stärke eines Patentportfolios zum jeweils aktuellen Zeit-punkt gemessen werden kann. Bei Auswertungen auf Grundlage von Patentanmeldungen werden dagegen nur die neuesten Entwicklungen erfasst, während bereits bestehendes technologisches Know-how aus älteren Patenten nicht berücksichtigt wird.\r\n\r\nEin weiteres wichtiges Element der Analyse ist der Fokus auf die Patentqualität. Grundlage für die Bewertung der Qualität ist eine Kombination aus Zitierungen des Patents sowie der Länderabdeckung des Patentes. \r\n\r\nDie Zitierhäufigkeit des Patents ergibt sich daraus, wie oft die Prüfer der verschiedenen \r\nPatentämter darauf Bezug nehmen und es zitieren. Die Patentämter prüfen nach recht ähn-lichen Methoden, ob eine Patentanmeldung neu und erfinderisch ist, und ziehen dazu an-dere, publizierte Patente heran. Daraus wird ersichtlich, wie wichtig eine Erfindung im Ver-gleich zu anderen Patenten in derselben Technologie ist. EconSight legt hier besonderen Wert auf die Relevanz der gemessenen Werte. Während andere Bewertungssysteme Zitie-rungen einfach zählen oder bestenfalls jüngere Zitierungen höher gewichten als ältere Zitie-rungen, fokussiert EconSight auf business-relevante Zitierungen. So ist beispielsweise die Zitierung eines Patents durch einen einzelnen Forschenden weniger wert als die Zitierung durch ein großes Unternehmen wie Alphabet.  \r\n\r\nDie Länderabdeckung berechnet die weltweite gesetzliche Abdeckung des Patentschutzes. Sie zeigt, wie Unternehmen die Bedeutung ihrer eigenen Erfindung bewerten. Je grösser die Zahl der Länder, in denen das Patent angemeldet wird, desto teurer wird der Patentschutz. Eine breitere internationale Länderabdeckung signalisiert also, dass der Patentanmelder sein Patent für vielversprechend hält. Gemessen wird insbesondere, ob ein Patent die „kriti-sche Masse“ der wichtigsten Märkte erreicht hat (mehrere große Länder wie die USA, Chi-na, Japan, aber auch zentrale mittelgroße Länder wie Großbritannien, Deutschland, Südko-rea). \r\n\r\nDie individuelle Patentstärke als Kombination aus Länderabdeckung und Zitierhäufigkeit lässt darauf schließen, welche Auswirkung eine Patentfamilie auf den Wettbewerb hat und erlaubt eine Einteilung in wichtige Patente und weniger wichtige Patente. Bei unseren Aus-wertungen liegt der Fokus auf dem Bestand und der Entwicklung der besten zehn Prozent der Patente pro Technologie – die sogenannten Weltklassepatente.\r\n\r\nDer Fokus auf Weltklassepatente ist sinnvoll, um verzerrende Effekte durch länderspezifi-sche Unterschiede in den Patentierungssystemen zu reduzieren. So werden beispielsweise in China Forschende u. a. mit Steuererleichterungen dazu angehalten, so viel wie möglich zu patentieren, um die Relevanz des Forschungsstandorts China zu erhöhen. \r\n\r\nEin Patent ist das Ergebnis von Forschungsarbeiten, die in der Regel von mehreren For-schenden, teilweise von mehr als einer Einrichtung und manchmal von mehr als einem Land, durchgeführt werden. Es stellt sich die Frage, wie diese Patente gezählt werden sollen und welcher Region bzw. welchem Land sie zugeschrieben werden sollen. Grundsätzlich sind mit den Anmelde- und Erfinderinformationen zwei Perspektiven möglich. Während die Anmeldesicht alle Patente dort zuordnet, wo das Unternehmen in der Regel seinen Haupt-sitz hat, zeigt die Erfindersicht, wo die auf dem jeweiligen Patent genannten Erfinder woh-nen – es handelt sich in der Regel um die Privatadressen der Erfinder. Die Perspektive der Erfinder fokussiert auf die regionale Zuordnung der technologischen Leistungsfähigkeit. Allerdings müssen die entsprechenden Patente nicht unbedingt Unternehmen aus der Re-gion gehören. Die Perspektive aus Erfindersicht wurde in der vorliegenden Studie für die Zuordnung der Patente nach Ländern verwendet. Für die Bestimmung der Bayern zugeord-neten Patente wurden die Erfinder- und die Anmeldersichten kombiniert, um die maximale Leistungsfähigkeit Bayerns zu zeigen. Die Datengrundlage für die bayerischen Patentdaten liefert eine Auswertung der sogenannten RegPat Patentdaten der OECD. Die OECD veröf-fentlicht halbjährlich regionalisierte Patentdaten, die für jedes Patent die Anmelde- und Erfinderadressen auf Ebene der Regionen ausweisen, für Deutschland auf Ebene der Land-kreise und der Regierungsbezirke. \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nJohanna Yaacov\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon 089-551 78-135\r\nJohanna.yaacov@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\nChristine Völzow\r\nGeschäftsführerin, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-251\r\nchristine.voelzow@vbw-bayern.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-29"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001993","regulatoryProjectTitle":"Digitale Wettbewerbsfähigkeit stärken","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bb/25/288750/Stellungnahme-Gutachten-SG2406030041.pdf","pdfPageCount":56,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nWirtschaft 4.0-Index\r\nEine vbw Studie, erstellt von der IW Consult GmbH\r\nStudie\r\nStand: Mai 2024\r\n \r\n \r\n \r\nVorwort\r\nDigitale Transformation \r\nDie digitale Transformation ist der entscheidende Treiber für Innovationen. Sie birgt enorme Potenziale für neue Wertschöpfung und als Schlüssel zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen wie Klimawandel oder demografische Veränderungen. Mit dem vorliegenden Wirtschaft 4.0-Index ergänzen wir unsere Instrumente zur Messung des Fortschritts der digitalen Transformation in Bayern. \r\n\r\nMittlerweile werden einige digitale Werkzeuge breit genutzt und tragen zu einer effizienteren Abwicklung des Geschäftsbetriebs bei. Neue Möglichkeiten und große Fortschritte versprechen aber vor allem anspruchsvollere Anwendungen, mit denen Daten möglichst durchgängig erfasst, verknüpft und genutzt werden können. Hier haben unsere bisherigen Studien gezeigt, dass noch vergleichsweise wenige Unternehmen die Potenziale nutzen. Auch der Wirtschaft 4.0-Index bestätigt dieses Bild, zeigt aber zugleich auch neue Handlungsansätze auf. \r\n\r\nIm Unterschied zu früheren Analysen geht es hier um einen Blick von außen, der zugleich nahezu eine Vollerhebung ermöglicht. Damit ist nicht nur eine Differenzierung nach Branche und Größe möglich, sondern die Studie legt auch regionale Unterschiede in Bayern offen. Sie zeigt auf, wo die Digitalisierung besonders erfolgreich umgesetzt wird, aber auch, wo trotz günstiger Strukturen der Wandel nur schleppend vorangeht. Auf dieser Grundlage lassen sich Ansätze für die Verbesserung digitaler Ökosysteme identifizieren. \r\n\r\nAngesichts der branchenübergreifenden Bedeutung einer erfolgreichen digitalen Transformation ist eine aktive Standortpolitik mit einer bedarfsgerechten Unterstützung der Wirtschaft ein entscheidendes Element, um die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Bayerns sicherzustellen. Es gilt, einen Rahmen zu schaffen, in dem Unternehmen in allen Landesteilen die Chancen der Digitalisierung voll ausschöpfen können.\r\nBertram Brossardt\r\n10. Mai 2024\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\n1\tZusammenfassung\t1\r\n2\tAuftrag und Methode\t4\r\n3\tDer Digitalisierungsgrad der bayerischen Wirtschaft\t7\r\n3.1\tGesamtbetrachtung\t7\r\n3.2\tBranchen und Branchenstruktur\t10\r\n3.3\tGrößenklassen\t16\r\n3.4\tRegionstypen\t17\r\n3.5\tTechnologie-Hotspots\t19\r\n4\tDigitale Ökosysteme und regionale Hotspots\t25\r\n4.1\tGüte digitaler Ökosysteme\t25\r\n4.2\tPotenzialausschöpfung digitaler Ökosysteme\t27\r\n5\tFallstudien digitaler Hotspots\t32\r\n5.1\tTechnologie-Hotspot Amberg: Digital Twins\t32\r\n5.2\tTechnologie-Hotspot Tirschenreuth: Sensorik\t33\r\n5.3\tTechnologie-Hotspot Regensburg: künstliche Intelligenz\t33\r\n5.4\tRegionaler Hotspot Landshut: Hidden Champion\t34\r\n5.5\tRegionaler Hotspot München: Nachzügler\t35\r\nAbbildungsverzeichnis\t37\r\nTabellenverzeichnis\t38\r\nAnhang\t39\r\nAnsprechpartner/Impressum\t50\r\n\r\n\r\n \r\nZusammenfassung\r\nKnapp acht Prozent der bayerischen Unternehmen sind digitalaffin – es gibt große Unterschiede zwischen Branchen, Regionen und Größenklassen\r\nAls digitalaffin werden Unternehmen eingestuft, wenn auf ihren Websites Begriffe zu finden sind, die auf den Einsatz digitaler Technologien, Prozesse, Produkte oder Geschäftsmodelle hinweisen. Hierfür wurden Wortwolken zu den zwölf relevantesten Technologien wie Cloud, Cyber Security oder künstliche Intelligenz gebildet. Ein Unternehmen wird dann als digitalaffin klassifiziert, wenn zwei dieser über hundert eindeutigen Begriffe, die die Wirtschaft 4.0 charakterisieren, auf den Websites getroffen werden. Der Anteil der Unternehmen in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis, der als digitalaffin klassifiziert wird, beschreibt die regionale Wirtschaft 4.0-Intensität (kurz: W4.0-Intensität). Die Besonderheit der Studie liegt in der verwendeten Methodik. Die Grundlage ist eine Auswertung von 440.000 bayerischen Unternehmen mit einer Website. Unberücksichtigt bleiben nur Kleinstunternehmen ohne Website. Die Studie basiert deshalb auf einer Quasi-Vollerhebung aller nach Umsatzmaßstäben relevanten Unternehmen in Bayern.\r\n\r\nIn Bayern können 7,9 Prozent bzw. knapp 35.000 aller berücksichtigten Unternehmen als digitalaffin eingeordnet werden. Im Bund beträgt diese Quote nur 7,5 Prozent. Die bayerischen Unternehmen sind nach diesem Maßstab überdurchschnittlich digitalisiert.\r\n\r\nEs gibt zwischen den 96 bayerischen kreisfreien Städten und Landkreisen eine große Spannweite bei der W4.0-Intensität. Sie reicht von 12,4 Prozent in der Landeshauptstadt München bis 4,2 Prozent im Landkreis Oberallgäu. Nur insgesamt 19 der 96 bayerischen kreisfreien Städte und Landkreise erreichen eine überdurchschnittliche W4.0-Intensität. Diese Anteile unterscheiden sich sehr stark nach den Regionstypen. Sie sind in den Städten und in dem angrenzenden hochverdichteten Umland deutlich höher als in den ländlichen Regionen. \r\n\r\nGroße Unterschiede zeigen sich auch zwischen Branchen. Die Studie differenziert nach 14 Branchengruppen. Die Spanne der W4.0-Intensitäten reicht von 25,5 Prozent im Bereich IKT und Software bis 2,8 Prozent im Tourismus. Dass auch die Branche IKT und Software weit von einer „Volldigitalisierung“ entfernt ist, liegt an den für die Erhebung verwendeten Begriffen, die beispielsweise einfache Dienstleistungen mit digitalem Bezug wie die Einrichtung und Wartung von Computern nicht erfassen. Hinter dem Spitzenreiter erreichen die Luft- und Schifffahrt (20,0 Prozent) und die Finanzwirtschaft (19,5 Prozent) die nächsten Plätze auf dem Siegertreppchen. Weitere überdurchschnittliche Ergebnisse erzielen die Energie-, Abfall- und Wasserwirtschaft (11,8 Prozent), die M+E-Industrie (11,3 Prozent), die Unternehmensnahen Dienstleistungen (9,4 Prozent). Nahe am bayerischen Durchschnitt bewegt sich die Grundstoffindustrie (8,1 Prozent). Unterdurchschnittliche Werte weisen die Gesellschaftsnahen Dienstleistungen, die Immobilienwirtschaft, der Handel, die Sonstige Logistik, die Bauwirtschaft und das Sonstige Verarbeitende Gewerbe auf. \r\nGrößere Unternehmen haben eine deutlich höhere W4.0-Intensität als kleinere. Die Spanne reicht von durchschnittlich 6,6 Prozent in Unternehmen bis neun Beschäftigte bis zu 37,5 Prozent in Großunternehmen mit 1.000 oder mehr Beschäftigten. Mehr als ein Viertel der Beschäftigten (28,6 Prozent) in Bayern arbeiten in digitalaffinen Unternehmen.\r\n\r\nDie Intensität digitalaffiner Unternehmer in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis hängt von der Güte des dortigen digitalen Ökosystems ab. Eine Modellrechnung zeigt, dass die W4.0-Intensitäten mit zunehmender Einwohnerdichte, zunehmenden Anteilen von Beschäftigten in Großunternehmen, zunehmenden Anteilen von Unternehmen in digitalaffinen Branchen und mit zunehmender Anzahl von Forschungseinrichtungen signifikant ansteigen. Das sind die Eigenschaften, die ein leistungsfähiges digitales Ökosystem beschreiben. Für jede kreisfreie Stadt und jeden Landkreis kann unter Verwendung dieser Merkmale ein „strukturbereinigter W4.0-Index“ berechnet werden, der angibt, wie hoch die W4.0-Intensität für das jeweilige Ökosystem eigentlich sein müsste. Diese Potenzialgröße ist ein wichtiger Beurteilungsmaßstab. Kreisfreie Städte und Landkreise mit einer strukturbereinigten W4.0-Intensität, die höher liegt als der bayerische Durchschnitt, haben ein günstiges digitales Ökosystem – hier müssten relativ viele digitalaffine Unternehmen ansässig sein. In kreisfreien Städten und Landkreisen, in denen diese Bedingung nicht erfüllt ist, agieren die Unternehmen entsprechend in einem eher ungünstigen Umfeld – hier müsste die W4.0-Intensität relativ gering ausfallen.\r\n\r\nEs lassen sich so vier Kategorien bilden: \r\n\r\nHigh Performer: kreisfreie Städte und Landkreise mit einer überdurchschnittlichen W4.0-Intensität und einer überdurchschnittlichen Ausnutzung der Potenziale – es sind also noch mehr digitalaffine Unternehmen ansässig als das Modell vorhersagt. In Bayern erfüllen 15 kreisfreie Städte und Landkreise diese beiden Kriterien. Die Top-3 sind die Städte Hof, Erlangen und der Landkreis Günzburg. \r\nHidden Champions: kreisfreie Städte und Landkreise mit einer unterdurchschnittlichen W4.0-Intensität, aber einer überdurchschnittlichen Ausnutzung ihrer Potenziale – es sind also zumindest mehr digitalaffine Unternehmen ansässig als das Modell vorhersagt. 32 kreisfreie Städte und Landkreise in Bayern gehören dieser Gruppe an. Diese Liste wird angeführt von den Landkreisen Berchtesgadener Land, Lindau und Kelheim. Alle Hidden Champions haben ein unterdurchschnittlich ausgeprägtes digitales Ökosystem, schaffen es aber trotzdem, ihre Potenziale überdurchschnittlich gut zu nutzen.\r\nNachzügler: kreisfreie Städte und Landkreise mit einer überdurchschnittlichen W4.0-Intensität, die aber die Potenziale ihres digitalen Ökosystems noch nicht vollständig ausnutzen – es sind also nicht so viele digitalaffine Unternehmen ansässig, wie das Modell vorhersagt. Aufgrund der Rahmenbedingungen in diesen kreisfreien Städten und Landkreisen müsste die W4.0-Intensität höher sein. In diese Gruppe fallen vier kreisfreie Städte und Landkreise in Bayern. Dazu gehören die Städte München, Nürnberg und Bayreuth.\r\nHerausgeforderte: Dazu gehören kreisfreie Städte und Landkreise mit einer unterdurchschnittlichen W4.0-Intensität, die zudem ihre Potenziale nicht vollständig ausschöpfen können – es sind also nicht so viele digitalaffine Unternehmen ansässig, wie das Modell vorhersagt. Dazu zählen in Bayern 45 Regionen. \r\nWirtschafts- und technologiepolitisch besonders interessant sind die Hidden Champions, weil ihre Erfahrungen Blaupausen sein könnten, wie auch kreisfreie Städte und Landkreise ohne gute Startbedingungen zumindest in Teilbereichen einen Digitalisierungsschub organisieren können. In der Gruppe der Herausgeforderten ist herauszustellen, dass Erklärungen eines ungünstigen Umfeldes zu kurz greifen können, wenn nach den Ursachen der Digitalisierungsdefizite gesucht wird. \r\n\r\nEs wurden auch Technologie-Hotspots identifiziert. Dabei wurden zunächst diejenigen \r\nUnternehmen identifiziert, die den zwölf digitalen Technologien über die automatisierte Suche auf den Websites („Webcrawling“) zugeordnet werden können. Gut 54.000 Unternehmen (12,3 Prozent aller berücksichtigten Unternehmen) erfüllen diese Eigenschaft. Ein regionaler Hotspot existiert dann, wenn in einer Region im Vergleich zum bayerischen Durchschnitt mindestens 20 Prozent mehr Unternehmen mit einer bestimmten digitalen Ausrichtung ansässig sind. So lassen sich regionale Unternehmenskonzentrationen beispielsweise zu Themen wie Cloud, Cyber Security oder künstliche Intelligenz bestimmen. Diese thematische Clusterung kann vielfältig analysiert werden, beispielsweise ob thematische Hochschul- oder Forschungsinstitutsschwerpunkte in Unternehmensausgründungen münden oder welche Hotspots gezielt weiterentwickelt werden sollten, weil die Unternehmen noch nicht in ein digitales Ökosystem eingebunden sind. Die meisten Technologie-Hotspots werden in Erlangen (alle 12 betrachteten Technologien) sowie in der Stadt und im Landkreis München mit je 11 Treffern identifiziert. Von den 39 kreisfreien Städten und Landkreisen mit einem digitalen Hotspot befinden sich 16 in ländlichen Räumen. Ein wesentliches Ergebnis ist deshalb, dass Technologie-Hotspots zumindest vereinzelt in allen Teilräumen Bayerns zu finden sind.\r\n\r\nDie Güte der Treffsicherheit des Modells der W4.0-Intensität wird durch einen Vergleich mit einschlägigen Befragungsergebnissen zur Digitalisierung von Unternehmen sichergestellt. Verwendet wird dafür der Datensatz aus einer großen und regelmäßig durchgeführten BMWK-Studie, der auch als Basis für verschiedene Analysen der digitalen Reife bayerischer Unternehmen verwendet wurde.  Für die dort in den letzten Wellen befragten insgesamt rund 3.500 Unternehmen wurde ein Digitalisierungsindex mit einer Ausprägung von „sehr niedrig“ bis „sehr hoch“ auf Basis der Befragungsergebnisse gebildet. Ökonometrische Überprüfungen zeigen, dass ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen \r\ndiesem Index und dem webbasierten W4.0-Index besteht. Trotz möglicher Fehlklassifizierungen in Einzelfällen kann mit dem W4.0-Index der Digitalisierungsgrad größerer Gruppen (Bundesland, Branchen, Größenklassen, Regionen) also treffsicher abgebildet werden.\r\n \r\nAuftrag und Methode\r\nWirtschaft 4.0-Index erlaubt die Identifizierung aller digitalaffinen Unternehmen in Bayern \r\nDie digitale Transformation ist ein Megatrend, der die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und den Strukturwandel aktuell und in den nächsten Jahren maßgeblich prägt. Die bayerischen Unternehmen sehen in der Digitalisierung mehr Chancen als Risiken . \r\nAllerdings kommt die Digitalisierung der Unternehmen nur langsam voran. Das zeigen \r\nbeispielsweise regelmäßige Befragungen im Rahmen des BMWK-Projektes „Entwicklung und Messung der Digitalisierung der Wirtschaft am Standort Deutschland“ :\r\n\r\nIn der aktuellen Erhebung des Jahres 2023 werden 25,6 Prozent der Unternehmen in einem Drei-Stufen-Modell zur Messung des Digitalisierungsgrades der internen Prozesse der höchsten Stufe (stark digitalisiert) zugerechnet. Dieser Anteil ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und kaum höher als im Jahr 2020 (22,7 Prozent).\r\nIm Jahr 2023 entfallen knapp 18 Prozent auf rein digitale Produkte oder auf Produkte mit einer digitalen Komponente. Dieser Anteil lag 2022 noch bei gut 20 Prozent und damit in etwa auf dem Niveau des Jahres 2020. \r\nRund 30,3 Prozent der Beschaffungen laufen aktuell über digitale Kanäle (2020: 29,7 Prozent). Auf der Absatzseite beträgt der digitale Anteil 25,4 Prozent (2020: 20,6 Prozent). \r\n\r\nDie deutschlandweiten Befragungen wurden auch gesondert für Bayern ausgewertet, das letzte Mal 2021 :\r\n\r\nDer Anteil der digitalisierten Unternehmen in Bayern erhöhte sich von 22,2 Prozent (2019) auf 26,4 Prozent (2021) und lag im Jahr 2021 um einen Prozentpunkt über dem Vergleichswert für Deutschland.\r\nIm Jahr 2020 erzielten bayerische Unternehmen 24,5 Prozent ihres Umsatzes mit digitalen Produkten – auch dieser Wert war 2020 deutlich höher als bundesweit (22,4 Prozent).\r\n\r\nDie Messung des Digitalisierungsfortschrittes ist sehr wichtig, denn sie ist der erste Schritt für die Erarbeitung von Konzepten für eine tiefergehende und beschleunigte Digitalisierung der Unternehmen. Umfragen sind dazu ein geeignetes Instrument. Sie geben tiefe Einblicke in die Unternehmen und können repräsentativ hochgerechnet werden. Befragungen haben aber immer einen begrenzten Stichprobenumfang und erlauben deshalb nur eine sehr begrenzte Differenzierung nach Branchen, Größenklassen und/oder Regionen. Diese Einschränkung kann durch den Wirtschaft 4.0-Index (W4.0-Index) der IW Consult aufgehoben werden. Der Index liegt für alle deutschen Unternehmen vor, die eine Website haben . Dadurch wird eine Quasi-Vollerhebung für alle relevanten Unternehmen möglich.\r\n\r\nDer Index basiert auf einer systematischen Auswertung der Websites aller deutschen \r\nUnternehmen mit einer Website auf Basis eines semantischen Modells. Dabei werden die Websites auf 29 Wortwolken mit über 100 eindeutigen Begriffen (Anlage 2, Seite 9 des Anhangs)  abgesucht, die auf den Einsatz digitaler Technologien, Prozesse, Geschäftsmodelle oder Produkte hinweisen. Werden auf der Website eines Unternehmens Begriffe aus mindestens zwei verschiedenen Wortwolken gefunden, gilt das Unternehmen als digitalaffin. Grundlage dieser Big-Data-Analyse ist die Plattform BEAST des Dienstleisters beDirect, die einen Vollzugriff auf die Websites ermöglicht. Ein Unternehmen kann bei diesem Verfahren nur zwei Zustände haben: „digitalaffin“ oder „nicht digitalaffin“. Ein Index kann daraus erst dann konstruiert werden, wenn mehrere Unternehmen zu Gruppen (Branchen, Größenklassen und/oder Regionen) zusammengefasst werden. Als einfache Kennzahl zur Beschreibung der digitalen Affinität wird der Anteil der digitalaffinen Unternehmen an allen Unternehmen der betrachteten Subgruppe verwendet. Je höher dieser Anteil (W4.0-Intensität) ist, desto höher ist die digitale Reife der betrachteten Gruppe. Der Erkenntnisgewinn liegt nicht in der absoluten Höhe dieser Anteile, sondern im Vergleich mit anderen Benchmarkgruppen.\r\n\r\nDie Methodik zur Ermittlung der W4.0-Intensität wird bereits seit 2014 eingesetzt, anfangs als Industrie-4.0-Index im Rahmen des jährlich veröffentlichten Städterankings im Auftrag von ImmoScout und der WirtschaftsWoche.  Ähnliche Methoden setzen auch andere Forschungsinstitute ein. So hat beispielsweise auch das ZEW 2018 die Vorteile einen solchen Ansatzes im Kontrast zu klassischen Panels beleuchtet . In einer weiteren Publikation aus 2021 verfolgte das ZEW einen Ansatz zur Generierung webbasierter Innovationsindikatoren.  Traditionelle Innovationsindikatoren auf Firmenebene aus der fragebogenbasierten Innovationserhebung des ZEW bildeten die Prognosegrundlage. Anhand der Unternehmens-Websites erfolgte dann eine Schätzung nicht befragter Firmen aus Deutschland, ob diese Innovatoren sind oder nicht. Anschließend wurde das Klassifikationsmodell anhand von Patentstatistiken, Umfragedaten und regionalen Innovationsindikatoren auf dessen Zuverlässigkeit getestet. Die Ergebnisse zeigen, dass es statistisch signifikante Vorhersagen liefert.\r\n\r\nDas angewendete Verfahren beruht auf Merkmalen, die von außen beobachtet werden können. Es sind „weak signals“, mit denen die Unternehmen beschreiben, wie sie gesehen werden wollen. Einzelne Zuordnungen können falsch sein. Es gibt Fehler erster Art (Zuordnung eines Unternehmens als digitalaffin, obwohl es nicht digitalaffin ist) und Fehler zweiter Art (Nichterkennung eines digitalaffinen Unternehmens). Die Analysen bieten aber im Durchschnitt größerer Gruppen von Unternehmen sehr plausible Ergebnisse und haben sich als statistisch robust erwiesen. Deshalb wird im Folgenden als kleinste Analyseeinheit ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt gewählt. \r\n\r\nDie Ergebnisse hängen sehr stark von den gewählten Schlüsselbegriffen ab. Deshalb sind Plausibilitätsprüfungen der gewählten Suchalgorithmen notwendig. Dazu werden die Befragungsergebnisse der oben erwähnten Studie zur Messung der Digitalisierung der Wirtschaft  verwendet. Mithilfe der Indikatoren „Reifegrad der internen Prozesse“ und „Umsatzanteile mit digitalen Produkten“ wird für jeden Teilnehmer der Befragung ein Digitalisierungsreifegrad gebildet, der Werte zwischen 0 Punkten (= sehr niedrig) und acht Punkten (= sehr hoch) annehmen kann. Die These lautet, dass die digitalaffinen Unternehmen gleichzeitig einen hohen Digitalisierungsgrad in der Befragung haben. \r\n\r\nDie These wird mithilfe eines Logit-Modells regressionsanalytisch überprüft. Dabei wird \r\ngetestet, ob ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen dem Digitalindex aus \r\nder Befragung und dem W4.0-Index besteht. Die Modellschätzung mit insgesamt rund 3.500 Unternehmen in zwei Befragungswellen kommt zu dem statistisch hochsignifikanten Ergebnis, dass mit zunehmendem Digitalisierungsindex aus der Befragung die Wahrscheinlichkeit wächst, dass dieses Unternehmen auch digitalaffin im Sinne des W4.0-Index ist. Das rechtfertigt die Abschätzung des Digitalisierungsgrades von Teilsegmenten der \r\nWirtschaft (Branchen, Unternehmensgrößen, Regionen) mithilfe des W4.0-Index und \r\ndie Messung der Digitalisierungsintensität auch für die Segmente, für die keine Befragungsergebnisse vorliegen. Zudem zeigt die Analyse, dass die digitalaffinen Unternehmen vornehmlich in der Gruppe der höchsten Reifegrade der früheren Digitalisierungsstudien der vbw zu finden sind. In der höchsten Reifegradkategorie 8 sind fast 90 Prozent aller \r\nUnternehmen digitalaffin. In den niedrigsten Gruppen liegt der Anteil unter 50 Prozent. \r\nIn der Befragung werden die Klassen 5-8 als digital reif klassifiziert, beim W4.0-Index sinkt der Anteil digitalaffiner Unternehmen aber bereits sprunghaft in Reifeklasse 7 auf 60 Prozent. Dies erklärt auch den Unterschied, dass die W4.0-Intensität deutlich geringer ausfällt als der Anteil der digitalisierten Unternehmen in den Befragungen. \r\n\r\nIm Folgenden wird der Begriff W4.0-Intensitätdafür verwendet, wie viele digitalaffine Unternehmen in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis gemessen an allen Unternehmen ansässig sind.\r\n \r\nDer Digitalisierungsgrad der bayerischen Wirtschaft\r\nGroße Unterschiede zwischen Branchen, Unternehmensgrößen und Regionstypen\r\nDie Datenbank BEAST enthält für Bayern knapp 440.000 Unternehmen, die in der Studie berücksichtigt werden. Sie bilden die Grundgesamtheit für die Berechnung der Anteile der Unternehmen, die die Bedingung „digitalaffin“ erfüllen. Das Unternehmensregister Bayern weist insgesamt rund 620.000 Unternehmen aus. Damit sind in dieser Studie rund 70 Prozent aller bayerischen Unternehmen berücksichtigt . Die nicht einbezogenen Unternehmen sind im Regelfall Kleinstunternehmen mit geringen Beiträgen zu Umsätzen, Wertschöpfung oder Beschäftigung der bayerischen Wirtschaft. Die Studie basiert deshalb auf einer Quasi-Vollerhebung der volkswirtschaftlich relevantesten Unternehmen in Bayern.\r\nGesamtbetrachtung\r\nIm Durchschnitt sind in Bayern 7,9 Prozent der Unternehmen digitalaffin. Bundesweit liegt dieser Durchschnittswert bei 7,5 Prozent. In Bayern ist gemessen an diesem Indikator ein etwas höherer Anteil der Unternehmen digitalaffin als in Deutschland insgesamt.\r\n\r\nEs gibt erhebliche regionale Unterschiede. Spitzenreiter ist die Landeshauptstadt \r\nMünchen. Der Anteil digitalaffiner Unternehmen liegt bei 12,4 Prozent. Am anderen \r\nEnde dieses Rankings steht der Landkreis Oberallgäu mit 4,2 Prozent.\r\n\r\nZur Identifizierung digitaler Hotspots werden die 96 Landkreise und kreisfreien Städte \r\nBayerns in sechs Gruppen aufgeteilt. In der ersten Gruppe mit den höchsten Intensitäten finden sich kreisfreie Städte und Landkreise, deren W4.0-Intensität mindestens um 20 Prozent über dem Durchschnitt liegt. Vier Städte erfüllen diese Bedingung: \r\n\r\nStadt München (12,4 Prozent)\r\nStadt Erlangen (11,8 Prozent)\r\nLandkreis München (11,8 Prozent)\r\nStadt Kempten (9,8 Prozent)\r\n \r\nIn der zweiten Gruppe werden Landkreise und kreisfreie Städte mit einem W4.0-Indexwert zusammengefasst, der zwischen 10 und 20 Prozent über dem Durchschnitt und damit im Intervall zwischen 8,7 und 9,5 Prozent liegt:\r\n\r\nStadt Regensburg (9,5 Prozent)\r\nStadt Augsburg (9,4 Prozent)\r\nStadt Würzburg (9,3 Prozent)\r\nLandkreis Starnberg (9,3 Prozent)\r\nStadt Nürnberg (9,3 Prozent)\r\nStadt Fürth (9,1 Prozent)\r\nStadt Coburg (9,0 Prozent)\r\nStadt Bamberg (8,9 Prozent)\r\n\r\nDanach folgen die Städte Passau, Bayreuth, Hof, Schweinfurt, Memmingen sowie die Landkreise Schweinfurt und Günzburg mit einer W4.0-Intensität in der Kategorie „überdurchschnittlich“ mit Werten zwischen 7,9 und 8,7 Prozent. Auf die ersten drei Gruppen mit überdurchschnittlichen W4.0-Intensitäten entfallen nur 19 von 96 kreisfreien Städten oder Landkreisen.\r\n\r\nIn den übrigen 77 kreisfreien Städten und Landkreisen ist diese Quote unterdurchschnittlich. In der Gruppe „sehr stark unterdurchschnittlich“ (W4.0-Intensität von weniger als \r\n80 Prozent des Landesdurchschnitts) befinden sich 39 kreisfreie Städte und Landkreise. Zwei Landkreise (Tirschenreuth und Oberallgäu) weisen Werte unter fünf Prozent auf.\r\n \r\nTabelle 1\r\nW4.0-Intensität nach Intensitätsklassen\r\nAnzahl der kreisfreien Städte oder Landkreise; W4.0-Intensität an allen Unternehmen in Prozent\r\nGruppe\tKategorie\tBandbreite \r\nder W4.0-Intensität\tAnzahl\r\nI\tSehr stark überdurchschnittlich\t9,5 Prozent und mehr\t4\r\nII\tStark überdurchschnittlich\t8,7 bis 9,5 Prozent\t8\r\nIII\tÜberdurchschnittlich\t7,9 bis 8,7 Prozent\t7\r\nIV\tUnterdurchschnittlich\t7,2 bis 7,9 Prozent\t18\r\nV\tStark unterdurchschnittlich\t6,4 bis 7,2 Prozent\t20\r\nVI\tSehr stark unterdurchschnittlich\tWeniger als 6,4 Prozent\t39\r\nGesamt\t\t\t96\r\nErläuterung: W4.0-Intensität = Anteil digitalaffiner Unternehmen in Prozent aller Unternehmen; \r\nGruppe I = mindestens 120 Prozent des Durchschnitts; Gruppe II = 110 bis 120 Prozent des Durchschnitts; Gruppe III = zwischen 100 und 110 Prozent des Durchschnitts; Gruppe IV = zwischen 90 und 100 Prozent des Durchschnitts; Gruppe V = zwischen 80 und 90 Prozent des Durchschnitts; Gruppe VI = weniger als 80 Prozent des Durchschnitts.\r\nQuelle: eigene Berechnung\r\n\r\nDie Abbildung 1 zeigt die Zuordnung der 96 bayerischen kreisfreien Städte und Landkreise auf die vier Intensitätsklassen des W4.0-Index. Drei Beobachtungen fallen auf:\r\n\r\nEinen digitalen Hotspot bildet der Großraum München (Stadt und Landkreis München mit dem angrenzenden Landkreis Starnberg).\r\nEs gibt ein Stadt-Land-Gefälle. Unter den zwölf kreisfreien Städten und Landkreisen mit weit überdurchschnittlichen W4.0-Intensitäten (Gruppen I und II) befinden sich mit München und Starnberg nur zwei Landkreise.\r\nAuf Ebene der Bezirke erreicht nur Oberbayern (9,2 Prozent) überdurchschnittliche \r\nAnteile. Durchschnittliche Werte erreicht Mittelfranken (7,9 Prozent). Die Anteile der anderen fünf Bezirke fallen niedriger aus: Unterfranken (7,5 Prozent), Schwaben \r\n(7,0 Prozent), Oberfranken (6,8 Prozent), Oberpfalz (6,7 Prozent) und Niederbayern (6,5 Prozent).\r\n \r\nAbbildung 1\r\nW4.0-Intensität nach kreisfreien Städten und Landkreisen \r\nZuordnung in sechs Intensitätsklassen\r\n\r\n \r\nSehr stark überdurchschnittlich\tstark überdurchschnittlich\tüberdurchschnittlich\tunterdurchschnittlich\tstark unterdurchschnittlich\tsehr stark unterdurchschnittlich\r\nQuellen: beDirect, eigene Darstellung\r\nBranchen und Branchenstruktur\r\nEs gibt große Unterschiede bei dem Anteil der digitalaffinen Unternehmen nach Branchen. An der Spitze steht die Branchengruppe IKT und Software mit einem Anteil von 25,7 Prozent. Das ist wenig überraschend, denn die Unternehmen aus diesem Bereich stellen sowohl die notwendige Infrastruktur als auch Softwarelösungen für digitale Transformation bereit. Sie sind neben einigen industriellen Ausrüstern im Bereich der Elektronik- und Computerindustrie die Treiber der Digitalisierung. Gleichwohl sind nicht alle Unternehmen in dieser Branchengruppe auch digitalaffin nach der hier verwendeten Definition. Die zwölf zur Kategorisierung genutzten digitalen Technologien gehen weit über Standard-Dienstleistungen wie die Installation oder Wartung von Computern oder die Implementierung und Anpassung von Software hinaus. Der W4.0-Index identifiziert Unternehmen der höchsten digitalen Reife, die maßgeblich zur digitalen Transformation beispielsweise im Sinne von Geschäftsmodellentwicklungen beitragen. \r\n\r\nDahinter rangieren mit sehr stark überdurchschnittlichen Anteilen die Luft- und Schifffahrt (20,0 Prozent) und die Finanzwirtschaft (19,5 Prozent) sowie die Energie-, Wasser- und Abfallwirtschaft (11,8 Prozent) und die M+E-Industrie (11,3 Prozent).\r\n\r\nStark überdurchschnittliche W4.0-Intensitäten erreichen die Unternehmensnahen Dienstleistungen (9,4 Prozent) sowie die Grundstoffindustrie (8,1 Prozent), gefolgt von den Gesellschaftsnahen Dienstleistungen (6,8 Prozent) und der Immobilienwirtschaft (6,4 Prozent) mit stark unterdurchschnittlichen Anteilen. \r\n\r\nSehr stark unterdurchschnittlich fallen die Anteile in den Bereichen Handel (6,1 Prozent), Sonstige Logistik (4,0 Prozent), Bauwirtschaft (3,6 Prozent), Sonstiges Verarbeitendes Gewerbe (unter anderem Ernährungsindustrie, Textil- und Bekleidungsindustrie, Druck-, Holz- und Möbelindustrie) mit 3,4 Prozent sowie der Tourismus (2,8 Prozent) aus. Beim Schlusslicht Tourismus ist zu beachten, dass diese Branche durch eine große Heterogenität gekennzeichnet ist. Die W4.0-Indexwerte werden bestimmt durch sehr viele kleine Unternehmen im Gastgewerbe. Im Bereich „Reisebüros und Reiseveranstalter“ liegt der Anteil mit 7,6 Prozent in der Nähe des bayerischen Durchschnitts. \r\n\r\nInsgesamt sind die W4.0-Intensitäten in den Dienstleistungsbranchen (8,5 Prozent) höher als in der Industrie (5,7 Prozent). Im Verarbeitenden Gewerbe liegt dieser Anteil aufgrund der hohen digitalen Affinität der M+E-Industrie bei 7,1 Prozent.\r\n \r\nAbbildung 2\r\nW4.0-Index nach Branchengruppen in Bayern \r\nAngaben digitalaffine an allen Unternehmen in Prozent\r\n \r\nLegende:\r\nDunkelblau: sehr stark überdurchschnittlich (9,5 Prozent und mehr)\r\nBlau: stark überdurchschnittlich (8,7 bis 9,5 Prozent)\r\nHellblau: überdurchschnittlich (7,9 bis 8,7 Prozent)\r\nOrange: unterdurchschnittlich (7,2 bis 7,9 Prozent, hier nicht vorhanden)\r\nBeige: stark unterdurchschnittlich (6,4 bis 7,2 Prozent)\r\nHellbeige: sehr stark unterdurchschnittlich (weniger als 6,4 Prozent)\r\nQuelle: eigene Berechnung \r\n\r\nRund 30 Prozent der Bruttowertschöpfung (2022) werden in Bayern in Branchen mit sehr stark überdurchschnittlicher W4.0-Intensität (9,5 Prozent und mehr) erwirtschaftet (grün markierte Branchen in Abbildung 3). Davon entfällt rund ein Drittel auf die Gruppe der drei Spitzenreiter (IKT und Software, Luft- und Schifffahrt, Finanzwirtschaft). Einen wichtigen Beitrag zur digitalen Affinität Bayerns leistet auch die M+E-Industrie. Sie erwirtschaftet knapp ein Fünftel der Wertschöpfung in Bayern und gut jedes zehnte Unternehmen ist \r\ndigital. \r\n\r\nRund ein Viertel der Wertschöpfung in Bayern entfällt auf Branchen (Bauwirtschaft, Sonstiges Verarbeitendes Gewerbe, Sonstige Logistik und Tourismus), die eine stark unterschiedliche digitale Affinität haben.\r\n\r\nAbbildung 3\r\nEinstufung der W4.0-Intensität und Größe nach Branchengruppen\r\nGrößen der Rechtecke repräsentieren den Bruttowertschöpfungsanteil 2022 in Bayern\r\n\r\n \r\nLegende: Farbcodierung W4.0-Intensität der Branchen\r\n \r\nQuelle: eigene Berechnung\r\n\r\nÜber die einzelnen Branchenergebnisse hinaus ermöglicht eine Branchentypisierung \r\nweitere Schlussfolgerungen (Tabelle 2):\r\n\r\nDie wissensintensiven Dienstleistungsbranchen  haben eine W4.0-Intensität von 12,9 Prozent. Das ist deutlich höher als der Durchschnittswert der nicht wissensintensiven Branchen (5,6 Prozent).\r\n\r\nNicht eindeutig sind die Ergebnisse mit Blick auf die Wachstumsstärke  und den Offenheitsgrad  der Branchen. Die Branchengruppen mit den höchsten Wachstumsraten der Bruttowertschöpfung zwischen 2010 und 2022 haben mit 12,2 Prozent eine überdurchschnittlich hohe W4.0-Intensität. Diese ist in den beiden mittleren Gruppen mit „hohem oder niedrigem“ Wachstum deutlich geringer. Sie steigt aber in sehr wachstumsschwachen Branchengruppen wieder an und erreicht dort mit 8,6 Prozent einen überdurchschnittlichen Wert. Das gleiche Muster ist bei dem Offenheitsgrad der Branchen zu beobachten. Daraus leiten sich zwei Schlussfolgerungen ab: \r\n\r\nDie Digitalisierung der bayerischen Wirtschaft wird von den traditionell wachstumsstarken und/oder überdurchschnittlichen internationalisierten Branchen getrieben. Dazu gehören insbesondere die Pharmaindustrie, DV-Geräte, elektronische und optische \r\nErzeugnisse, der Fahrzeugbau, IKT und Software, Forschung und Entwicklung, Beratungsdienstleistungen, Teile der Finanzwirtschaft sowie die Schifffahrt. \r\nBei einer Digitalisierungsstrategie sollte dieses Branchenprofil um die stark digitalaffinen Branchen ergänzt werden, die bisher wachstumsschwach waren und/oder unterdurchschnittlich internationalisiert sind. Dazu gehören insbesondere die Herstellung elektrischer Ausrüstungen, die Energie- und Wasserwirtschaft, das Verlagswesen, Rundfunk- und Filmwirtschaft, der Bereich IKT und Software, Beratungsdienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Werbung und Marktforschung, Sozialversicherung, das Gesundheitswesen und der Bereich „kreative Tätigkeiten, Freizeitwirtschaft und Interessenvertretung“.\r\n\r\nTabelle 2\r\nW4.0-Intensität nach Wachstumsstärke und Offenheitsgrad der Branchen\r\nAnzahl der kreisfreien Städte oder Landkreise; W4.0-Indexwerte in Prozent\r\nGruppe\tWachstumsstärke der Branchen 2010 bis 2022\tOffenheitsgrad der Branchen 2022\r\nSehr hoch\t12,2\t9,1\r\nHoch\t6,7\t6,7\r\nNiedrig\t6,6\t7,6\r\nSehr niedrig\t8,6\t7,9\r\nGesamt\t7,9\t7,9\r\nErläuterung: W4.0-Indexwert (= Anteil digitalaffiner Unternehmen in Prozent aller Unternehmen); Wachstumsstärke (= Veränderung Bruttowertschöpfung 2010 bis 2022); Offenheitsgrad (Exporte plus Vorleistungsimporte in Prozent des Produktionswertes); Gruppe „sehr stark“ (= mindestens 120 Prozent des Durchschnitts); Gruppe „stark“ (= 100 bis 120 Prozent des Durchschnitts); Gruppe „niedrig“ (= zwischen 80 bis 100 des Durchschnitts); Gruppe „sehr niedrig“ (= weniger als 80 Prozent des Durchschnitts)\r\nQuelle: eigene Berechnung \r\n\r\nDer Anteil digitalaffiner Unternehmen ist in den 96 kreisfreien Städten oder Landkreisen in Bayern sehr stark von der Branchenstruktur abhängig. Je höher der Anteil an Branchen mit einer hohen W4.0-Intensität liegt, umso höher fällt auch der Digitalisierungsgrad der kreisfreien Städte und Landkreise insgesamt aus. \r\n\r\nDieser Zusammenhang lässt sich in einem Index zeigen, mit dem die Anteile der Unternehmen in den einzelnen Branchen nach der W4.0-Intensität der Branchen bewertet werden Mit diesem Index wird berechnet, wie stark die Unternehmensstruktur in den einzelnen Regionen von digital affinen Branchen geprägt ist. Dazu wird ein Gewichtungsschema definiert, das die unterschiedlichen W4.0-Intensitäten der Branchen abbildet. Branchenanteile mit einer W4.0-Intensität von mindestens 9,6 Prozent werden mit drei Punkten bewertet. Die Anteile von Branchen mit W4.0-Intensitäten zwischen 7,9 und 9,6 Prozent erhalten zwei Punkte. Dieses Kriterium erfüllen die Grundstoffindustrie und die Unternehmensnahen Dienstleister. Unternehmensanteile in Branchen mit W4.0-Intensitäten zwischen \r\n6,4 und 7,9 Prozent werden mit einem Punkt bewertet. Die Immobilienwirtschaft und die Gesellschaftsnahen Dienstleistungen fallen in diese Kategorie. Branchen mit W4.0-Intensitäten unter 6,4 Prozent werden mit null Punkten bewertet. Dazu zählen der Handel, der Bereich Verkehr und Logistik, die Bauwirtschaft, der Tourismus und das Sonstige Verarbeitende Gewerbe. Die für jede Region ermittelten Werte werden auf den Durchschnitt (=100) normiert. Die Spannweite reicht von einem Indexwert von 76 Prozent (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) bis 123 Prozent (Stadt München).\r\n\r\nAbbildung 4 zeigt diesen Zusammenhang. Die ansteigende Trendgerade zeigt eine positive Korrelation zwischen der digitalen Affinität der kreisfreien Städte und Landkreise und dem Besatz mit überdurchschnittlich digitalen Branchen. Der Zusammenhang ist nicht überraschend, weil die Branchensicht anhand der W4.0-Intensitäten gemessen wurde. Der Erkenntnisgewinn liegt in der Abweichung von der Trendgerade. Es existieren kreisfreie Städte und Landkreise, die innerhalb einzelner Branchen besonders viele digitalaffine \r\nUnternehmen haben, der gesamte Branchenmix aber insgesamt unterdurchschnittlich \r\nausgeprägt ist und umgekehrt. Dies spiegelt ein wichtiges Merkmal digitaler Ökosysteme – also von Rahmenbedingungen, die hohe W4.0-Intensitäten begünstigen. Dieser Aspekt wird in Kapitel 4 nochmals aufgegriffen und vertieft. Dabei werden die kreisfreien Städte und Landkreise identifiziert, die die Potenziale ihres digitalen Ökosystems überdurchschnittlich ausnutzen oder dies nicht schaffen. Beispielsweise befindet sich Erlangen beim Branchen-Mix bei 110 Punkten und hat eine W4.0-Intensität von 11,8 Prozent, hat also \r\neinen überdurchschnittlich gut geeigneten Branchen-Mix und eine sehr stark überdurchschnittliche W4.0-Intensität, die höher liegt als durch den Branchen-Mix zu erwarten wäre (über der Regressionsgeraden).\r\n \r\nAbbildung 4\r\nZusammenhang zwischen W4.0-Intensität der kreisfreien Städte und Landkreise und digitalaffinen Branchen\r\nAngaben digitalaffine Branchen als Index (Durchschnitt = 100); Der Index Branchen-Mix bewertet die Anteile der Unternehmen in den einzelnen Branchen nach der W4.0-Intensität der Branchen. W4.0-Intensität in Prozent der digitalaffinen an allen Unternehmen in den kreisfreien Städten und Landkreisen\r\n\r\n \r\nLegende: Der Durchschnitt wird gleich 100 gesetzt. Der Index ist umso höher, je stärker die Branchenstruktur kreisfreier Städte und Landkreise von stark digitalaffinen Branchen geprägt ist.\r\nQuelle: eigene Berechnung\r\nGrößenklassen\r\nDie Anteile digitalaffiner Unternehmen unterscheiden sich sehr stark nach den Größenklassen. Die W4.0-Intensität ist bei kleinen Unternehmen deutlich geringer als bei größeren (Abbildung 5):\r\n\r\nDer Anteil beträgt bei kleinen Unternehmen bis neun Beschäftigten 6,6 Prozent.\r\nBei mittelgroßen Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten steigt er auf 11,9 Prozent an.\r\nGroße Unternehmen (250 bis 1.000 Beschäftigte) haben eine W4.0-Intensität von \r\n29,2 Prozent.\r\nBei sehr großen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten liegt dieser Anteil bei 37,5 Prozent.\r\n\r\nAbbildung 5\r\nW4.0-Indexwert nach Größenklassen in Bayern \r\nAnteile digitalaffiner Unternehmen an allen Unternehmen in Prozent\r\n \r\nQuellen: beDirect, eigene Berechnung\r\n\r\nWenn die Unternehmensgrößenklassen berücksichtigt werden, zeigt sich, dass in den \r\n7,9 Prozent Unternehmen, die digitalaffin sind, rund 28,6 Prozent aller Beschäftigten in Bayern tätig sind. Mehr als ein Viertel der Beschäftigten in Bayern arbeiten also in digitalaffinen Unternehmen . \r\nRegionstypen\r\nAuch innerhalb der Regionstypen werden große Unterschiede zwischen den W4.0-Intensitäten gemessen. Den Regionstypen liegt eine eigene Definition der IW Consult zugrunde. Zu den Agglomerationen zählen kreisfreie Städte entweder mit mehr als 500.000 Einwohnern oder mit einer Einwohnerdichte größer als 819 Einwohner je Quadratkilometer und mehr als 100.000 Einwohnern. Kernstädte sind kreisfreie Städte, die nicht zu den Großstädten zählen. Hochverdichtete Räume sind Landkreise, die eine Einwohnerdichte größer als 231 Einwohner je Quadratkilometer aufweisen. Sie werden als Umland bezeichnet, weil sie im Regelfall in der Nachbarschaft von Agglomerationen oder Kernstädten \r\nliegen. Ländliche Räume sind Landkreise mit einer Einwohnerdichte zwischen 144 Einwohnern je Quadratkilometer und 231 Einwohnern je Quadratkilometer. Die Einwohnerdichte gering verdichteter ländlicher Räume liegt unter 144 Einwohnern je Quadratkilometer. Die Schwellenwerte wurden über Standardabweichungen (Einwohnerdichten von 819 und 231) respektive den Median (Einwohnerdichte von 144) errechnet. \r\n\r\nDie Intensität digitalaffiner Unternehmen ist mit 11 Prozent in den Agglomerationen, das heißt in den großen Städten, deutlich höher als im Durchschnitt Bayerns (7,9 Prozent). \r\nDahinter kommen die Landkreise im Umland dieser großen Zentren mit einer durchschnittlichen W4.0-Intensität von 8,5 Prozent. Das ist höher als der Anteil der kreisfreien Kernstädte in Bayern (8 Prozent). \r\n\r\nDeutlich geringer ist der Anteil digitalaffiner Unternehmen abseits der Zentren. In den ländlichen Räumen beträgt er 6,8 Prozent und im gering verdichteten ländlichen Raum \r\nnur 6,1 Prozent.\r\n\r\nInsgesamt gibt es ein deutliches Gefälle zwischen den Städten und dem Umland auf der \r\neinen und den ländlich geprägten Regionen auf der anderen Seite. In dem zusammengefassten Regionstyp „Städte und Umland“ liegt die Quote bei 9,7 Prozent; in ländlichen Räumen sind es nur 6,3 Prozent.\r\n\r\nAbbildung 6\r\nW4.0-Indexwert nach Regionstypen in Bayern \r\nAnteile digitalaffiner Unternehmen an allen Unternehmen in Prozent\r\n \r\nQuelle: eigene Berechnung\r\n\r\nBereits ein Blick auf die Regionstypen zeigt, dass im Regelfall die W4.0-Intensitäten mit der Einwohnerdichte zusammenhängen. Dieser Zusammenhang wird auch bei einer Analyse aller 96 kreisfreien Städte und Landkreise deutlich (Abbildung 7). Bei der Einwohnerdichte reicht die Spannweite von 4.868 Einwohnern je Quadratkilometer in München bis 67 Einwohner je Quadratkilometer in Landkreis Neustadt an der Waldnaab. In der Landeshauptstadt beträgt der Anteil digitalaffiner an allen Unternehmen 12,4 Prozent – im Landkreis Neustadt an der Waldnaab liegt die Intensität nur halb so hoch. Genauso wie die Branchenstruktur ist also auch die Einwohnerdichte (als Proxy für den Regionstyp) ein wesentliches Merkmal, das maßgeblich das digitale Ökosystem bestimmt (siehe vertiefend \r\nKapitel 4).\r\n\r\nAbbildung 7\r\nZusammenhang zwischen W4.0-Intensität der kreisfreien Städte und Landkreise und Einwohnerdichten\r\nAnteile digitalaffiner Unternehmen an allen Unternehmen in Prozent; Dichte Einwohner je Quadratkilometer Fläche\r\n\r\n \r\nQuellen: beDirect, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnung\r\nTechnologie-Hotspots\r\nDie Digitalisierung ist ohne den Einsatz digitaler Technologien nicht denkbar. Deshalb werden in diesem Kapitel die kreisfreien Städte und Landkreise Bayerns daraufhin untersucht, wie intensiv diese Technologien von den Unternehmen genutzt werden. Dabei werden zwölf digitale Technologien berücksichtigt, die eine hohe Relevanz für die digitale Transformation aufweisen und in unterschiedlichen Studienkontexten näher beleuchtet werden :\r\n\r\n3-D-Druck,\r\n5-G-Technologien,\r\nBig Data,\r\nBlockchain,\r\nCloud,\r\nCybersecurity,\r\nDigital Twins,\r\nInternet of Things (IoT),\r\nkünstliche Intelligenz,\r\nRobotik,\r\nSensorik und\r\nVirtual Reality und Augmented Reality (VR/AR).\r\n\r\nDiese Technologien werden über eine entsprechende Suchstrategie auf den Websites der Unternehmen identifiziert. Treffer werden markiert und im Verhältnis der Anzahl aller Unternehmen einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises als Prozentwert dargestellt. \r\nSo können Technologie-Hotspots ermittelt werden, also die kreisfreien Städte und Landkreise, in denen digitale Technologien mit besonders hoher Intensität genutzt werden. In diesen Hotspots liegt der Anteil der Unternehmen, die mindestens eine digitale Technologie einsetzen, mehr als 20 Prozent über dem bayerischen Durchschnitt. In 39 kreisfreien Städten oder Landkreisen können so Technologie-Hotspots identifiziert werden \r\n(Abbildung 8):\r\n\r\nIn drei kreisfreien Städten und Landkreisen (Stadt und Landkreis München, Erlangen) ist die Bedingung für mindestens zehn der einbezogenen zwölf digitalen Technologien erfüllt. Damit sind dort fast alle Technologien in einem überdurchschnittlichen Ausmaß zu finden. Diese Breite der Nutzung digitaler Technologien ist ein besonderes Merkmal der drei und spiegelt die herausgehobene wirtschaftliche Stärke wider. \r\nMindestens fünf digitale Hotspots gibt es in Starnberg sowie in den Städten Nürnberg, Augsburg, Regensburg und Würzburg. \r\nDrei Hotspots sind in den Städten Ingolstadt, Landshut, Coburg, Hof und Kempten zu finden.\r\n\r\nDamit sind zwei Landkreise und elf kreisfreie Städte herausgehobene Technologie-Hotspots. In drei weiteren kreisfreien Städten und Landkreisen existieren zwei Hotspots und \r\nin 23 kreisfreien Städten und Landkreisen ein Hotspot. In 41 Prozent aller bayerischen kreisfreien Städte und Landkreise sind somit weit überdurchschnittlich viele Unternehmen mit dem Fokus auf bestimmte Technologien ansässig. In 57 bayerischen kreisfreien Städten und Landkreisen finden sich keine Technologie-Hotspots.\r\n\r\nDie verwendeten Begriffe bei der Suche nach digitalen Technologien sind Teil der Wortwolken, die der Identifizierung digitalaffiner Unternehmen zugrunde liegen. Die Anzahl der Treffer bei den Technologien ist höher als die bei dem W4.0-Index, weil die Anforderungen niedriger sind. Bei dem W4.0-Index werden mindestens zwei Treffer aus verschiedenen Wortwolken gefordert, bei den Technologien reicht ein Treffer auf der Website, weil bei diesem Ansatz der Einsatz einzelner Technologien fokussiert wird, um technologiespezifische Hotspots ermitteln zu können:\r\n\r\nInsgesamt wurden fast 95.000 Treffer auf den Websites bayerischer Unternehmen \r\nregistriert, bei denen durch die automatisierte Suche mindestens eine digitale Technologie identifiziert werden konnte. \r\nDiese Treffer verteilen sich auf insgesamt 54.000 Unternehmen. Diese Anzahl ist kleiner als die der Fälle, weil die Suchstrategie in einigen Unternehmen mehrere digitale Technologien identifiziert hat (Doppelzählungen). Bezogen auf alle Unternehmen entspricht das einer Quote von 12,3 Prozent. Sie ist aus den genannten Gründen höher als die W4.0-Intensität (7,9 Prozent). Alle rund 35.000 digitalaffinen Unternehmen sind eine Teilmenge dieser 54.000 Unternehmen mit einem Spektrum in digitalen Technologien. \r\nIn jeder der 96 kreisfreien Städte und Landkreise in Bayern konnten Unternehmen identifiziert werden, bei denen sich Hinweise auf die Nutzung digitaler Technologien finden. Die Intensitäten sind allerdings sehr unterschiedlich. \r\n\r\n \r\nAbbildung 8\r\nTechnologie-Hotspots in kreisfreien Städten und Landkreisen\r\nAnzahl der Hotspots nach sechs Klassen\r\n \r\n10 und mehr\t5 bis 9\t3 bis 4\t2\t1\tkeine\r\nDefinition Technologie-Hotspots: Dichte der Unternehmen, die zur jeweiligen Technologie affin sind, liegt mindestens 20 Prozent über dem bayerischen Durchschnitt; Einzelberechnung für jede digitale Technologie.\r\nQuelle: eigene Berechnung\r\nDie Technologie-Hotspots sind häufiger in Städten und Umlandregionen und seltener in ländlichen Räumen zu finden (Tabelle 3). 23 der insgesamt 39 kreisfreien Städte und Landkreise mit Technologie-Hotspot gehören den Regionstypen Agglomeration, Kernstädte oder Umland an. Das entspricht einem Anteil von 60 Prozent. Er ist damit deutlich höher als der Anteil dieser Regionstypen an allen kreisfreien Städten und Landkreisen (38 Prozent). Das verdeutlicht die überdurchschnittliche Häufung dieser Hotspots auf eher städtisch geprägten Regionen. Allerdings gibt es auch 16 Landkreise in ländlichen Räumen mit einem Technologie-Hotspot. Der Anteil ist mit rund 40 Prozent kleiner als der Anteil dieses Raumtyps an allen kreisfreien Städten und Landkreisen (63 Prozent).\r\n\r\nTabelle 3\r\nVergleich der kreisfreien Städte und Landkreise mit oder ohne Technologie-Hotspots\r\nAnzahl der kreisfreien Städte oder Landkreise\r\nGruppe\tKreisfreie Städte und Landkreise mit Technologie-\r\nHotspots\tKreisfreie Städte und Landkreise ohne Technologie-\r\nHotspots\tAlle\r\nRegionstyp\t\t\t\r\nStädte und Umland\t23\t13\t36\r\nLändliche Räume\t16\t44\t60\r\nErläuterung: Technologie-Hotspots, in denen die Dichte der Unternehmen, die zur jeweiligen Technologie affin sind, mindestens 20 Prozent höher über dem bayerischen Durchschnitt liegt.\r\nQuelle: eigene Berechnung\r\n\r\nTrotz dieser beobachteten Konzentration der Technologie-Hotspots eher auf die Zentren und auf kreisfreie Städte und Landkreise mit hoher W4.0-Intensität gibt es davon Ausnahmen. Diese Hotspots sind inselartig in allen bayerischen Räumen zu finden. Von den 16 kreisfreien Städte und Landkreisen mit einem Technologie-Hotspot haben sechs Landkreise (Bad Tölz-Wolfratshausen, Tirschenreuth, Coburg, Lichtenfels, Ansbach und Bad Kissingen) sogar eine sehr stark unterdurchschnittliche W4.0-Intensität (weniger als 6,4 Prozent). Zur Veranschaulichung wird auf das Beispiel des Landkreises Tirschenreuth in Kapitel 5 näher eingegangen.\r\n\r\nDie Verbreitung von Technologie-Hotspots in allen bayerischen Regionen (Bezirke, Regionstypen; kreisfreie Städte und Landkreise mit hoher oder niedriger W4.0-Intensität) verdeutlicht beispielhaft Abbildung 9. Dort sind fünfzehn Städte oder Landkreise mit mindestens einem Technologie-Hotspot eingetragen, wobei exemplarisch jede der zwölf betrachteten Technologien regional verortet ist.\r\n \r\nAbbildung 9\r\nAuswahl bedeutender Technologie-Hotspots\r\nkreisfreie Städte und Landkreise, in denen die genannten Technologien relativ am häufigsten eingesetzt werden\r\n \r\nDefinition Technologie-Hotspots: Intensität der Unternehmen, die zur jeweiligen Technologie affin sind, liegt mindestens 20 Prozent über dem bayerischen Durchschnitt.\r\nQuellen: beDirect, eigene Berechnung \r\nDigitale Ökosysteme und regionale Hotspots\r\nNur 15 Standorte haben ein günstiges digitales Ökosystem – 32 Hidden-Champion-Regionen nutzen ihre Potenziale überdurchschnittlich\r\nGüte digitaler Ökosysteme\r\nDie vorangegangene Analyse hat gezeigt, dass die W4.0-Intensität in den bayerischen Städten und Landkreisen sehr unterschiedlich ausfällt. Der Anteil digitalaffiner Unternehmen ist in einer Region umso höher, je höher der Agglomerationsgrad (gemessen an der Einwohnerdichte) und der Anteil großer Unternehmen sind und je mehr Unternehmen es in digitalaffinen oder wissensintensiven Branchen gibt. Auch die Existenz von Forschungseinrichtungen wirkt statistisch signifikant positiv auf die W4.0-Intensität einer Region, wie eine ökonometrische Modellierung zeigt (siehe Anhang A3). In kreisfreien Städten oder Landkreisen mit Universitäten und Forschungseinrichtungen können dementsprechend überdurchschnittlich hohe W4.0-Intensitäten gemessen werden.  Insgesamt können diese Faktoren als Eigenschaften digitaler Ökosysteme interpretiert werden . Eine Modellrechnung zeigt, dass die W4.0-Intensität mit zunehmender Einwohnerdichte, zunehmenden Anteilen von Beschäftigten in Großunternehmen, zunehmenden Anteilen digitalaffiner Branchen und mit der Anzahl von Forschungseinrichtungen signifikant ansteigt.\r\n\r\nFür jede kreisfreie Stadt und jeden Landkreis kann mit diesem ökonometrischen Modell eine „strukturbereinigte W4.0-Unternehmensintensität“ berechnet werden, die als Erwartungswert interpretiert werden kann, der sich in Abhängigkeit der Einwohnerdichte, der spezifischen Branchenstruktur und der Existenz von Forschungseinrichtungen für die kreisfreien Städte und Landkreise errechnet. Diese Kenngröße kann zur Bewertung der Güte des digitalen Ökosystems verwendet werden. Dafür werden die strukturbereinigten W4.0-Intensitäten mit dem Durchschnittswert Bayerns (7,9 Prozent) verglichen. Kreisfreie Städte und Landkreise mit mehr digitalaffinen Unternehmen, als diese Schätzung voraussagt, haben ein „günstiges digitales Ökosystem“. Kreisfreie Städte und Landkreise, in denen weniger digitalaffine Unternehmen ansässig sind als zu erwarten wäre, haben ein entsprechend „ungünstiges Ökosystem“. Es werden verschiedene Klassen von Intensitäten \r\n(Abbildung 10) gebildet :\r\n\r\nIn zwei kreisfreien Städten und Landkreisen (Stadt und Landkreis München) liegt die strukturbereinigte W4.0-Intensität mit mehr als 20 Prozent sehr stark über dem Durchschnitt des Freistaates.\r\nSechs kreisfreie Städte und Landkreise erreichen Werte von 10 und 20 Prozent über dem Landesdurchschnitt und erzielen damit stark überdurchschnittliche Ausprägungen. Dazu gehören Städte wie Regensburg und Würzburg.\r\nSieben kreisfreie Städte und Landkreise liegen im Intervall von 0 bis 10 Prozent über dem Durchschnitt. Dazu gehören auch Städte wie Rosenheim oder Kempten.\r\n14 kreisfreie Städte und Landkreise sind unterdurchschnittlich (Werte zwischen 90 und kleiner als 100 Prozent des Durchschnitts). Ingolstadt oder Aschaffenburg sind Beispiele dafür, aber auch ländliche Räume wie Aichach-Friedberg.36 kreisfreie Städte und Landkreise weisen stark unterdurchschnittliche Werte (Bereich zwischen 80 und 90 Prozent des Durchschnitts) auf. Darunter finden sich insbesondere ländliche Räume, die über ganz Bayern verteilt sind, angefangen in Oberbayern mit bspw. Bad Tölz-Wolfratshausen und endend in Unterfranken mit Miltenberg.\r\nIn 30 bayerischen Landkreisen und in der Stadt Hof liegt die strukturbereinigte \r\nW4.0-Intensität um mehr als 20 Prozent unter dem Durchschnitt des Freistaates. Die Schlusslichter mit einem besonders ungünstigen Umfeld sind in dieser Kategorie die Landkreise Regen, Oberallgäu und das Berchtesgadener Land.\r\n \r\nAbbildung 10\r\nGüte des digitalen Ökosystems nach kreisfreien Städten und Landkreisen \r\nQuotient aus der tatsächlichen und der strukturbereinigten W4.0-Intensität\r\n \r\nsehr stark überdurchschnittlich\tstark überdurchschnittlich\tüberdurchschnittlich\tunterdurchschnittlich\tstark unterdurchschnittlich\tsehr stark unterdurchschnittlich\r\nQuellen: beDirect, eigene Berechnung\r\nPotenzialausschöpfung digitaler Ökosysteme\r\nMit diesem ökonometrischen Modell und der damit berechneten „strukturbereinigten W4.0-Intensität“ können Regionen identifiziert werden, die die Potenziale ihres digitalen Ökosystems überdurchschnittlich gut ausnutzen, oder jene, denen das nicht gelingt. Dabei wird die gemessene W4.0-Intensität einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises mit dem Erwartungswert verglichen, der sich aufgrund der Merkmalsausprägungen des digitalen Ökosystems rechnerisch ergeben müsste. Es können damit zwei Regionstypen unterschieden werden: kreisfreie Städte und Landkreise mit einer W4.0-Intensität, die\r\n\r\nüber ihrem Erwartungswert (überdurchschnittliche Ausnutzung der Potenziale) und \r\nsolche, die\r\nunter ihrem Erwartungswert (unterdurchschnittliche Ausnutzung der Potenziale)\r\n\r\nliegen. \r\n\r\nDiese Typisierung kann mit einer Zweiteilung der kreisfreien Städte und Landkreise in \r\nsolche mit einer über- oder unterdurchschnittlichen W4.0-Intensität zu einer Vier-Felder-Betrachtung erweitert werden:\r\n\r\nHigh Performer: kreisfreie Städte und Landkreise mit einer überdurchschnittlichen W4.0-Unternehmensintensität und einer überdurchschnittlichen Ausnutzung der Potenziale des vorhandenen digitalen Ökosystems. In Bayern erfüllen 15 kreisfreie Städte und Landkreise diese beiden Kriterien. Die Top-3 sind die Städte Hof, Erlangen und der Landkreis Günzburg, wobei diese Einordnung nach dem Ausmaß der Potenzialnutzung  vorgenommen ist. Von den zwölf High-Performern haben acht ein ungünstiges digitales Ökosystem . Ungünstig ist das digitale Umfeld in den Städten Passau und Bayreuth sowie insbesondere Memmingen ausgeprägt. Memmingen hat eine erwartete W4.0-Intensität von 7 Prozent – der bayerische Durchschnitt liegt bei 8,1 Prozent. \r\nHidden Champions: kreisfreie Städte und Landkreise mit einer unterdurchschnittlichen W4.0-Unternehmensintensität, aber einer überdurchschnittlichen Ausnutzung ihrer \r\nPotenziale. 32 kreisfreie Städte und Landkreise in Bayern gehören dieser Gruppe an. Sie wird angeführt von den Landkreisen Berchtesgadener Land, Lindau und Kelheim. In \r\n18 der 32 kreisfreie Städte und Landkreise liegt die Bewertung des digitalen Ökosystems 20 Prozent oder mehr unter dem Landesdurchschnitt . Diese kreisfreien Städte und Landkreise werden als Hotspots bewertet, weil sie trotz einer sehr ungünstigen Ausgangslage ihre Potenziale überdurchschnittlich gut nutzen. Die W4.0-Unternehmensintensität ist zwar unterdurchschnittlich ausgeprägt, liegt aber höher, als das Umfeld erwarten lässt. \r\nNachzügler: kreisfreie Städte und Landkreise mit einer überdurchschnittlichen W4.0-Unternehmensintensität, die aber die Potenziale ihres digitalen Ökosystems noch nicht vollständig ausnutzen, weil relativ wenige Unternehmen mit digitaler Affinität ansässig sind. Aufgrund der Rahmenbedingungen in diesen Regionen müsste die W4.0-Intensität höher sein. In diese Gruppe fallen vier kreisfreie Städte und Landkreise in Bayern. Am größten ist die unterdurchschnittliche Ausnutzung der Potenziale in den Städten München, Nürnberg und Bayreuth. Diese Städte könnten sich noch stärker auf die Ansiedlung digitalaffiner Unternehmen konzentrieren. Hierfür wäre es gerade in München von Bedeutung, zusätzliche attraktive Flächen zu schaffen. \r\nHerausgeforderte: Dazu gehören kreisfreie Städte und Landkreise mit einer unterdurchschnittlichen W4.0-Intensität, die zudem ihre Potenziale nicht vollständig ausschöpfen können. Dazu zählen in Bayern 45 kreisfreie Städte und Landkreise. Die in dem Modell verwendeten Faktoren Einwohnerdichte, Digitalität der Branchenstruktur und Existenz von Forschungseinrichtungen erklären die unterdurchschnittliche Ausprägung der W4.0-Dichte nicht vollständig. Am deutlichsten ist diese Schwäche in den Landkreisen Weißenburg-Gunzenhausen, Oberallgäu und Tirschenreuth ausgeprägt.\r\n\r\nAbbildung 11\r\nTypisierung der kreisfreien Städte und Landkreise nach W4.0-Intensität und Potenzialnutzung\r\nEinordnung nach dem Kriterium jeweils über- oder unterdurchschnittlich\r\n\r\n \r\nLegende: W4.0-Intensität = Anteil digitalaffiner Unternehmen an allen Unternehmen; Potenzialausschöpfung = strukturbereinigte W4.0-Intensität.\r\nQuelle: eigene Berechnung\r\n \r\nDie Abbildung 12 zeigt im Überblick die digitalen Hotspots in Bayern nach der vorne vorgestellten Typisierung nach W4.0-Intensität und Potenzialnutzung:\r\n\r\nDie High Performer finden sich verteilt in allen Landesteilen Bayerns. Es gibt mindestens einen in jedem Bezirk.\r\nDie Hidden Champions konzentrieren sich stark in einem Streifen von Nordwest- bis Südostbayern. Vereinzelt können sie auch im Süden und Südwesten Bayerns identifiziert werden.\r\nDie Nachzügler sind die großen Agglomerationen mit einer weit überdurchschnittlichen W4.0-Intensität und einem sehr günstigen digitalen Ökosystem, das aber noch besser ausgeschöpft werden könnte.\r\nDie Herausgeforderten sind in Ostbayern (hauptsächlich in der Oberpfalz) und im Südwesten Bayerns (weite Teile von Schwaben) konzentriert.\r\n\r\nAbbildung 12\r\nZuordnung der kreisfreien Städte und Landkreise nach der W4.0-Intensität und Potenzialnutzung\r\nVier-Felder-Einordnung \r\n\r\n \r\nHigh Performer\tHidden Champions\tNachzügler\tHerausgeforderte\r\nQuelle: eigene Berechnung\r\nFazit: Die Digitalisierung der Unternehmen in Deutschland und in Bayern steht in der Breite immer noch eher am Anfang. Verbreiterung, Vertiefung und Beschleunigung bleiben in Zukunft notwendig. Deshalb müssen nicht nur die digitalen Ökosysteme gestärkt, sondern auch die vorhandenen Potenziale genutzt werden. Die Studie bescheinigt nur 15 von 96 kreisfreien Städte und Landkreisen in Bayern ein günstiges digitales Ökosystem. Bei der großen Mehrheit der kreisfreien Städte und Landkreise besteht Verbesserungsbedarf. Das gilt insbesondere für die ländlichen Räume. Dort kann es wertvoll sein, die Technologie-Hotspots (s. Kapitel 3.5) genauer zu analysieren. In Landkreisen wie Tirschenreuth (Sensorik) oder Rottal-Inn (VR/AR) sind überdurchschnittlich viele digitale Unternehmen mit \r\nFokus auf die genannten Technologien ansässig. \r\n\r\nDie Modellierung zeigt, wie Hidden Champions und Herausgeforderte ihr digitales Ökosystem stärken können. Die Einwohnerdichte, der Anteil großer Unternehmen, der Anteil digitaler Unternehmen und die Existenz lokaler Forschungseinrichtungen sind Elemente, die durch eine hohe regionale Attraktivität verbessert werden können. Dazu gehören eine wirtschaftsfreundliche Politik, adäquate Büro-, Gewerbe-, und Industrieflächen, konzertierte Gründungsinitiativen und eine hochleistungsfähige digitale Infrastruktur. Nachzügler sollten der Frage auf den Grund gehen, wie sie weitere digitalaffine Unternehmen ansiedeln können, beispielsweise durch eine Imagekampagne und ebenfalls durch Gründungsaktivitäten. Gründungen wie die TU Nürnberg mit ihrem technischen Schwerpunkt tragen auch zur Stärkung des digitalen Ökosystems bei, haben jedoch ihre Grenzen mit Blick auf die Übertragbarkeit in andere Räume. \r\n\r\nFür die bessere Potenzialausschöpfung ist insbesondere ein Blick auf die Hidden Champions interessant. Ihre Erfahrungen könnten wirtschafts- und technologiepolitische Blaupausen dafür sein, wie auch kreisfreie Städte und Landkreise ohne gute Startbedingungen zumindest in Teilbereichen einen Digitalisierungsschub organisieren können. In der Gruppe der Herausgeforderten ist herauszustellen, dass Erklärungen eines ungünstigen Umfeldes zu kurz greifen können, wenn nach den Ursachen der Digitalisierungsdefizite gesucht wird. \r\n \r\nFallstudien digitaler Hotspots\r\nTechnologie-Hotspots in KI, Sensorik und Digital Twins, ein Hidden Champion und ein Nachzügler\r\nDie Analyseergebnisse weisen auf spannende lokale Digital-Strukturen hin, die aufgrund der Granularität der Datengrundlage detaillierter analysiert werden können. Beispielhaft werden fünf Regionen im Folgenden genauer beleuchtet: \r\n\r\nFokus Technologie-Hotspots: Die Aktivitäten in den Bereichen künstliche Intelligenz in Regensburg, Sensorik in Tirschenreuth und Digital Twins in Amberg zeigen beispielhaft, unter welch vielfältigen Rahmenbedingungen sich Hotspots entwickeln können. \r\nFokus regionale Hotspots: Der Landkreis Landshut als Hidden Champion, in dem unter anderem aufgrund seiner Nähe zur Stadt Landshut und seiner Lage in einer sehr erfolgreichen Großregion relativ viele digitale Unternehmen beheimatet sind. Die Stadt München als Nachzügler, die das Potenzial ihrer exzellenten Standortbedingungen noch nicht voll ausgeschöpft hat.\r\nTechnologie-Hotspot Amberg: Digital Twins\r\nDie oberpfälzische Stadt Amberg liegt mit einer W4.0-Intensität von 7,6 Prozent leicht unter dem bayerischen, aber über dem deutschen Durchschnitt. Amberg verfügt als kreisfreie Stadt über eine deutlich überdurchschnittlich hohe Einwohnerdichte. Ebenso ist der Anteil an großen Unternehmen überdurchschnittlich. Allerdings verfügt die Stadt über keine \r\nForschungsinstitute.\r\n\r\nAmberg hat mehrere erfolgreiche Vorreiter-Projekte im Bereich Digital Twins. Der Siemens-Standort Amberg beherbergt zwei digitale Vorzeigefabriken des Unternehmens, die bereits frühzeitig Industrie-4.0-Anwendungen in der Fertigung erfolgreich einsetzten und bereits mehrfach international dafür ausgezeichnet wurden. Das Siemens-Elektronikwerk Amberg produziert aufgrund seiner umfassenden digitalen Integration mit einer Qualität von 99,999 Prozent. In 2021 wurde eigens ein Besucherzentrum neu gebaut, um das international große Interesse von Kunden und Besuchern zu kanalisieren. \r\n\r\nIm Rahmen des Projekts „Critical Modeling: Data Collectives“ kooperieren die Stadt Amberg und der Lehrstuhl für Architekturinformatik der Technischen Universität München und erstellen einen digitalen Zwilling der Stadt. \r\n\r\nAuch andere Unternehmen beschäftigen sich vor Ort mit dem Thema Digital Twins. Darunter zählen zum Beispiel die Unternehmen PIA Automation (Produzent von Automatisierungslösungen) , Youki (Beratung für Blockchain-Lösungen)  oder Tritem (Hersteller von Simulations- und Test-Systemen) .\r\nTechnologie-Hotspot Tirschenreuth: Sensorik\r\nDer Landkreis Tirschenreuth hat eigentlich keine guten Voraussetzungen als Hotspot für digitale Technologien. Die W4.0-Intensität von 4,8 Prozent zeigt, dass relativ wenige W4.0-Unternehmen ansässig sind. Auch der Branchen-Mix ist nur wenig digital geprägt. Nur wenige Unternehmen sind in den Bereichen Unternehmensnahe Dienstleistungen und IKT und Software tätig, die meist besonders stark digital affin sind. Als Landkreis abseits großer Agglomerationen ist die Einwohnerdichte niedrig. Der Anteil großer Unternehmen ist ebenfalls niedrig und es existiert dort kein Forschungsinstitut.\r\n\r\nDennoch wird ein Sensorik-Hotspot über das Webcrawling identifiziert. Trotz der vergleichsweise herausfordernden Rahmenbedingungen hat es der Landkreis geschafft, dass mit Siemens Healthineers ein Unternehmen von Weltrang ansässig ist, bei dem es viel um Sensorik geht. \r\n\r\nDieser Erfolg wurde aufgrund einer sehr wirtschaftsfreundlichen Politik erzielt. Der Landkreis Tirschenreuth hat es geschafft, sich in den letzten Jahren wirtschaftlich vorbildlich zu entwickeln. Im IW-Regionalranking verbesserte sich die Region von Rang 205 in 2012 auf Rang 4 in 2022. Dies ist der wettbewerbsfähigen Unternehmensstruktur geschuldet: Im Landkreis sind neben Siemens Healthineers namhafte Unternehmen vor allem aus der in der Region traditionsbehafteten Glasindustrie ansässig, wie beispielsweise die Horn Glass Industries AG. Das Unternehmen ist Weltmarktführer in der Herstellung von Produktionsanlagen und exportiert diese in mehr als 75 Länder weltweit. Die in Mitterteich ansässige und weltweit agierende SCHOTT AG ist ein internationaler Technologiekonzern, der vor allem für die Herstellung von Spezialglas und Glaskeramik bekannt ist. Das Werk in Tirschenreuth ist globales Hauptquartier für Forschung, Entwicklung und Produktion von Spezialglasrohren und Sitz der Business Unit Tubing. \r\nTechnologie-Hotspot Regensburg: künstliche Intelligenz\r\nIn der Stadt Regensburg sind überdurchschnittlich viele digitale Unternehmen ansässig. Die W4.0-Intensität liegt bei 9,5 Prozent. Wenig überraschend ist die Einwohnerdichte eine der höchsten in Bayern. Der Anteil großer Unternehmen ist in Regensburg am höchsten in ganz Deutschland. Es befindet sich eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Forschungsinstituten in Regensburg.\r\n\r\nRegensburg baut kontinuierlich die Expertise im Bereich künstliche Intelligenz (KI) aus. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Technologiecluster, die in der Initiative Artificial Intelligence Regensburg (AIR) zusammenarbeiten. \r\n\r\nEin weiteres Förderprogramm des Staatsministeriums für Digitales sind das KI-Transfer Plus und der Digital Innovation Hub Ostbayern, der kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung von KI unterstützt. Der Gewerbepark Regensburg, das Technologiezentrum TechBase und der BioPark sind Bestandteile der Regensburger Strategie, digitale Zukunftsbranchen aktiv anzuziehen.\r\n\r\nSeit 2021 gibt es an der Universität Regensburg eine neue „Fakultät für Informatik und Data Science“ mit insgesamt 15 neuen Lehrstühlen, die in direktem Zusammenhang mit der Hightech Agenda Bayern stehen. Diese Aktivitäten führen auch zu vermehrten KI-\r\nStart-up-Gründungen. \r\n\r\nDieses schlagkräftige Ökosystem führt zu einer relativ hohen Intensität von Unternehmen, die sich mit künstlicher Intelligenz beschäftigen. Das Webcrawling findet beispielsweise Schneider Electric (Elektrotechnik und industrielle Automation) , i40 (Weiterbildungen zu digitalen Themen) , BayWa r.e. (Entwickler und Dienstleister für erneuerbare Energien)  oder CipSoft (Videospiel-Entwickler) , die in diesem Bereich aktiv sind. \r\nRegionaler Hotspot Landshut: Hidden Champion\r\nGemessen an dem W4.0-Branchenmix, der Einwohnerdichte, dem Anteil großer Unternehmen und der Anzahl von Forschungsinstituten verfügt der Landkreis Landshut über keine überdurchschnittlichen Voraussetzungen für eine hohe W4.0-Intensität. Die Intensität liegt dementsprechend auch bei nur 6,9 Prozent. Der Branchenmix ist durchschnittlich digital geprägt, die Einwohnerdichte fällt als ländliche Region deutlich unterdurchschnittlich aus und der Anteil großer Unternehmen liegt unter der Hälfte des Durchschnitts Bayerns. Zudem verfügt der Landkreis über kein Forschungsinstitut, wenngleich er durch die Hochschule Landshut in der Stadt Landshut profitiert.\r\n\r\nDennoch sind viele digitalaffine Unternehmen in der Region ansässig, unter anderem Werner Companies, die modernste Sensorik und KI zur Verbesserung von Reinigungseinsatzplanung nutzen und Arbeitsprozesse innovativ durch digitale Qualitätsmesssysteme oder \r\nTicketsysteme gestalten. Bulthaup ist ein renommierter Küchenhersteller und führt ein XQ-Digital-Projekt zum Ausbau von E-Commerce durch. Die Erlus AG gehört zu den führenden Herstellern von Dach- und Schornsteinsystemen und setzt auf Innovation und Technologien im Bereich energieeffizientes Bauen. EFAFLEX ist Innovationsführer und in ständiger Weiterentwicklung von Tortechnologien. \r\nWährend das eigene digitale Ökosystem also überschaubar ist, profitiert der Landkreis Landshut aufgrund seiner Lage im Kraftzentrumsdreieck München-Ingolstadt-Regensburg und der Nähe zur Stadt Landshut von Ausstrahlungseffekten. In der Stadt Landshut ist das Kompetenzzentrum für Leichtbau und Elektromobilität von BMW ansässig. Die Hochschule Landshut forscht unter anderem in ihrem Technologiezentrum Energie. Das digitale Gründerzentrum LINK fördert Innovation und Unternehmertum in der Region und wird unter anderem gesponsert durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Niederbayern und die BMW Group. \r\nRegionaler Hotspot München: Nachzügler\r\nDie Stadt München hat die höchste W4-0-Intensität mit 12,4 Prozent und verfügt über die höchste Einwohnerdichte in Bayern. Auch der Anteil der großen Unternehmen ist sehr hoch. In der Landeshauptstadt sind die meisten Forschungsinstitute in Bayern ansässig. Daher sind die Voraussetzungen für den W4.0 Index exzellent. Die Robustheit und wirtschaftliche Stärke der Stadt München liegt im breiten und ausgewogenen Branchenmix, wobei die Hightech- und Innovationsbranche eine hohe Stellung einnimmt.\r\n\r\nMit der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) sind zwei Spitzenuniversitäten in München beheimatet. Sie bilden mit Forschungspartnern wie der Max-Planck-Gesellschaft, der Helmholtz- und der Leibniz-Gemeinschaft sowie der Fraunhofer-Gesellschaft ein Forschungscluster bieten ein herausragendes Innovations-Ökosystem. \r\nIm Rahmen der Förderinitiative \"Hightech Agenda\" des Bayerischen Freistaats wurden zahlreiche ONE-MUNICH Projekte ins Leben gerufen. Das Munich BioFab entwickelt Biofertigungstechnologien, die Biologie, additive Fertigung und Datenwissenschaften integrieren, während das Next Generation Human-Centered Robotics-Projekt die Grenzen verkörperter Künstlicher Intelligenz erforscht.\r\nIn keiner anderen Stadt Deutschlands sind so viele DAX-Unternehmen wie in München ansässig. Zu den größten Unternehmen gehören die Allianz, BMW, Siemens, die Münchener Rückversicherungsgesellschaft, TRATON SE, MTU und Linde. Viele dieser Unternehmen haben eigene Innovationsinitiativen in der Stadt etabliert, darunter die BMW Startup Garage, das Munich RE Innovation LAB und die Fraunhofer AHEAD-Empowering Hightech Ventures Initiative. Zudem haben viele amerikanische Tech-Konzerne wie Google oder Apple Dependancen in München. Aber auch digitale Start-ups, insbesondere sogenannten Unicorns kommt eine hohe Bedeutung zu. Das Software-Unternehmen Celonis wurde genauso wie Flixmobility, der HR-Platform Personio, der Agile Robotics und dem ein digitaler Vermögensverwalter Scalable Capital in München gegründet. \r\nObwohl das digitale Ökosystem Münchens zu den leistungsfähigsten in Europa zählt, gibt die Modellierung zur strukturbereinigten W4.0-Intensität einen Hinweis, dass die herausragenden Potenziale noch nicht vollständig ausgeschöpft sind. Gründe dafür könnten in der angespannten Büroimmobilienlage oder in den Fachkräfteengpässen bei digitalen Spezialisten liegen. \r\n\r\n \r\nAbbildungsverzeichnis\r\nAbbildung 1\tW4.0-Intensität nach kreisfreien Städten und Landkreisen\r\nAbbildung 2\tW4.0-Index nach Branchengruppen in Bayern\r\nAbbildung 3\tEinstufung der W4.0-Intensität und Größe nach Branchengruppen\r\nAbbildung 4\tZusammenhang zwischen W4.0-Intensität der kreisfreien Städte und Landkreise und digitalaffinen Branchen\r\nAbbildung 5\tW4.0-Indexwert nach Größenklassen in Bayern\r\nAbbildung 6\tW4.0-Indexwert nach Regionstypen in Bayern\r\nAbbildung 7\tZusammenhang zwischen W4.0-Intensität der kreisfreien Städte und Landkreise und Einwohnerdichten\r\nAbbildung 8\tTechnologie-Hotspots in kreisfreien Städten und Landkreisen\r\nAbbildung 9\tAuswahl bedeutender Technologie-Hotspots\r\nAbbildung 10\tGüte des digitalen Ökosystems nach kreisfreien Städten und Landkreisen\r\nAbbildung 11\tTypisierung der kreisfreien Städte und Landkreise nach W4.0-Intensität und Potenzialnutzung\r\nAbbildung 12\tZuordnung der kreisfreien Städte und Landkreise nach der W4.0-Intensität und Potenzialnutzung\r\nTabellenverzeichnis\r\nTabelle 1\tW4.0-Index nach Intensitätsklassen\r\nTabelle 2\tW4.0-Intensität nach Wachstumsstärke und Offenheitsgrad der Branchen\r\nTabelle 3\tVergleich der kreisfreien Städte und Landkreise mit oder ohne Technolo-gie-Hotspots\r\n\r\nAnhang\r\n\r\nKapitelübersicht\r\nA.1\tDefinition wissensintensive Dienstleistungen\r\nA.2\t\tBeispiel-Wortwolken\r\nA.3\tRegression Einflussfaktoren\r\nA.1 Definition wissensintensive Dienstleistungen \r\nCode\twissensintensive Dienstleistungen WZ 2008\r\n58\tVerlagswesen\r\n59\tHerstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik\r\n60\tRundfunkveranstalter\r\n61\tTelekommunikation\r\n62\tErbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie\r\n63\tInformationsdienstleistungen\r\n64\tErbringung von Finanzdienstleistungen\r\n65\tVersicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)\r\n66\tMit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten\r\n69\tRechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung\r\n70\tVerwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung\r\n71\tArchitektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung\r\n72\tForschung und Entwicklung\r\n73\tWerbung und Marktforschung\r\n74\tSonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten\r\n75\tVeterinärwesen\r\n86\tGesundheitswesen\r\n90\tKreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten\r\n91\tBibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten\r\n \r\nAnhang Tabelle 1\r\nKerndaten der digitalen Affinität der Städte und Landkreise in Bayern\r\nStadt/Landkreis\tW4.0-\r\nIntensität\tÖko-\r\nsystem\tPotenzial-\r\nnutzung\tTyp\r\nIngolstadt, St.\t(-)\t(-)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nMünchen, St.\t(+++)\t(+++)\t(-)\tNachzügler\r\nRosenheim, St.\t(-)\t(+)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nAltötting\t(---)\t(--)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nBerchtesgadener Land\t(---)\t(---)\t(+++)\tHidden Champion\r\nBad Tölz-Wolfratsh.\t(---)\t(--)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nDachau\t(---)\t(--)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nEbersberg\t(-)\t(-)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nEichstätt\t(-)\t(--)\t(+)\tHidden Champion\r\nErding\t(---)\t(---)\t(+)\tHidden Champion\r\nFreising\t(-)\t(-)\t(+)\tHidden Champion\r\nFürstenfeldbruck\t(-)\t(-)\t(+)\tHerausgeforderte\r\nGarmisch-Partenkirchen\t(---)\t(---)\t(+)\tHidden Champion\r\nLandsberg\t(-)\t(-)\t(+)\tHidden Champion\r\nMiesbach\t(--)\t(---)\t(+)\tHidden Champion\r\nMühldorf \t(---)\t(--)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nMünchen\t(+++)\t(+++)\t(+)\tHigh Performer\r\nNeuburg-Schrobenh.\t(---)\t(--)\t(--)\tHerausgeforderte\r\nPfaffenhofen\t(---)\t(--)\t(--)\tHerausgeforderte\r\nRosenheim\t(---)\t(--)\t(-)\tHerausgeforderte\r\n\r\nFortsetzung Anhang Tabelle 1\r\nKerndaten der digitalen Affinität der Städte und Landkreise in Bayern\r\nStadt/Landkreis\tW4.0-\r\nIntensität\tÖko-\r\nsystem\tPotenzial-\r\nnutzung\tTyp\r\nStarnberg\t(++)\t(+)\t(++)\tHigh Performer\r\nTraunstein\t(---)\t(---)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nWeilheim-Schongau\t(---)\t(--)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nLandshut, St.\t(--)\t(+)\t(--)\tHerausgeforderte\r\nPassau, St.\t(+)\t(-)\t(+)\tHigh Performer\r\nStraubing, St.\t(--)\t(--)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nDeggendorf\t(-)\t(--)\t(+)\tHidden Champion\r\nFreyung-Grafenau\t(--)\t(---)\t(++)\tHidden Champion\r\nKelheim\t(--)\t(---)\t(++)\tHidden Champion\r\nLandshut\t(--)\t(---)\t(++)\tHidden Champion\r\nPassau\t(---)\t(---)\t(+)\tHidden Champion\r\nRegen\t(---)\t(---)\t(+)\tHidden Champion\r\nRottal-Inn\t(--)\t(---)\t(+)\tHidden Champion\r\nStraubing-Bogen\t(---)\t(---)\t(--)\tHerausgeforderte\r\nDingolfing-Landau\t(--)\t(---)\t(++)\tHidden Champion\r\nAmberg, St.\t(-)\t(-)\t(+)\tHidden Champion\r\nRegensburg, St.\t(++)\t(++)\t(+)\tNachzügler\r\nWeiden, St.\t(--)\t(--)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nAmberg-Sulzbach\t(---)\t(--)\t(--)\tHerausgeforderte\r\nCham\t(---)\t(---)\t(-)\tHerausgeforderte\r\n\r\nFortsetzung Anhang Tabelle 1\r\nKerndaten der digitalen Affinität der Städte und Landkreise in Bayern\r\nStadt/Landkreis\tW4.0-\r\nIntensität\tÖko-\r\nsystem\tPotenzial-\r\nnutzung\tTyp\r\nNeumarkt\t(--)\t(--)\t(+)\tHerausgeforderte\r\nNeustadt\t(---)\t(--)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nRegensburg\t(---)\t(--)\t(--)\tHerausgeforderte\r\nSchwandorf\t(---)\t(---)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nTirschenreuth\t(---)\t(---)\t(--)\tHerausgeforderte\r\nBamberg\t(++)\t(-)\t(++)\tHigh Performer\r\nBayreuth, St.\t(+)\t(++)\t(-)\tNachzügler\r\nCoburg, St.\t(++)\t(+)\t(++)\tHigh Performer\r\nHof, St.\t(+)\t(---)\t(+++)\tHidden Champion\r\nBamberg\t(---)\t(--)\t(--)\tHerausgeforderte\r\nBayreuth\t(---)\t(---)\t(+)\tHerausgeforderte\r\nCoburg\t(---)\t(---)\t(+)\tHerausgeforderte\r\nForchheim\t(--)\t(--)\t(+)\tHidden Champion\r\nHof\t(---)\t(---)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nKronach\t(-)\t(--)\t(++)\tHidden Champion\r\nKulmbach\t(---)\t(--)\t(--)\tHerausgeforderte\r\nLichtenfels\t(---)\t(---)\t(+)\tHidden Champion\r\nWunsiedel\t(---)\t(--)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nAnsbach, St.\t(-)\t(-)\t(+)\tHidden Champion\r\nErlangen, St.\t(+++)\t(++)\t(+++)\tHigh Performer\r\n\r\nFortsetzung Anhang Tabelle 1\r\nKerndaten der digitalen Affinität der Städte und Landkreise in Bayern\r\nStadt/Landkreis\tW4.0-\r\nIntensität\tÖko-\r\nsystem\tPotenzial-\r\nnutzung\tTyp\r\nFürth, St.\t(++)\t(+)\t(+)\tHigh Performer\r\nNürnberg, St.\t(++)\t(++)\t(-)\tNachzügler\r\nSchwabach, St.\t(-)\t(-)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nAnsbach\t(---)\t(---)\t(+)\tHidden Champion\r\nErlangen-Höchstadt\t(--)\t(--)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nFürth\t(---)\t(--)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nNürnberger Land\t(--)\t(-)\t(--)\tHerausgeforderte\r\nNeustadt\t(--)\t(---)\t(++)\tHidden Champion\r\nRoth\t(--)\t(--)\t(+)\tHidden Champion\r\nWeißenburg-Gunzenhausen\t(---)\t(---)\t(--)\tHerausgeforderte\r\nAschaffenburg, St.\t(-)\t(-)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nSchweinfurt, St.\t(+)\t(+)\t(+)\tHigh Performer\r\nWürzburg, St.\t(++)\t(++)\t(+)\tHigh Performer\r\nAschaffenburg\t(-)\t(--)\t(+)\tHidden Champion\r\nBad Kissingen\t(---)\t(---)\t(+)\tHerausgeforderte\r\nRhön-Grabfeld\t(-)\t(--)\t(++)\tHidden Champion\r\nHaßberge\t(---)\t(---)\t(+)\tHidden Champion\r\nKitzingen\t(--)\t(---)\t(++)\tHidden Champion\r\nMiltenberg\t(--)\t(--)\t(+)\tHidden Champion\r\nMain-Spessart\t(--)\t(--)\t(+)\tHidden Champion\r\nFortsetzung Anhang Tabelle 1\r\nKerndaten der digitalen Affinität der Städte und Landkreise in Bayern\r\nStadt/Landkreis\tW4.0-\r\nIntensität\tÖko-\r\nsystem\tPotenzial-\r\nnutzung\tTyp\r\nSchweinfurt\t(+)\t(--)\t(++)\tHidden Champion\r\nWürzburg\t(-)\t(--)\t(++)\tHidden Champion\r\nAugsburg, St.\t(++)\t(++)\t(+)\tHigh Performer\r\nKaufbeuren, St.\t(-)\t(-)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nKempten, St.\t(+++)\t(+)\t(+++)\tHigh Performer\r\nMemmingen, St.\t(+)\t(--)\t(++)\tHigh Performer\r\nAichach-Friedberg\t(---)\t(--)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nAugsburg\t(--)\t(-)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nDillingen\t(---)\t(---)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nGünzburg\t(+)\t(--)\t(+++)\tHidden Champion\r\nNeu-Ulm\t(--)\t(--)\t(+)\tHidden Champion\r\nLindau\t(-)\t(---)\t(++)\tHidden Champion\r\nOstallgäu\t(---)\t(---)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nUnterallgäu\t(---)\t(--)\t(-)\tHerausgeforderte\r\nDonau-Ries\t(---)\t(--)\t(--)\tHerausgeforderte\r\nOberallgäu\t(---)\t(---)\t(--)\tHerausgeforderte\r\nErläuterungen: +++ (= sehr stark überdurchschnittlich); ++ (= stark überdurchschnittlich); + (= überdurchschnittlich; - (= unterdurchschnittlich), -- (= stark unterdurchschnittlich); --- (= sehr stark unterdurchschnittlich); High Performer (W4.0-Intensität und Potenzialnutzung überdurchschnittlich); Hidden Champion (W4.0-Intensität unterdurchschnittlich und Potenzialnutzung überdurchschnittlich); Nachzügler (W4.0-Intensität überdurchschnittlich und Potenzialnutzung unterdurchschnittlich); Herausgeforderte (W4.0-Intensität und Potenzialnutzung unterdurchschnittlich)\r\nQuelle: IW Consult \r\nAnhang Tabelle 2\r\nMerkmale von Technologie-Hotspots\r\nStadt/Landkreis\tAnzahl Hotspots\tW4.0-\r\nIntensität\tRegionstyp\r\nErlangen, St.\t12\t(+++)\tAgglomeration\r\nMünchen, St.\t11\t(+++)\tAgglomeration\r\nMünchen\t11\t(+++)\tUmland\r\nRegensburg, St.\t6\t(++)\tAgglomeration\r\nAugsburg, St.\t6\t(++)\tAgglomeration\r\nWürzburg, St.\t6\t(++)\tAgglomeration\r\nStarnberg\t5\t(++)\tUmland\r\nNürnberg, St.\t5\t(++)\tAgglomeration\r\nKempten, St.\t4\t(+++)\tKernstadt\r\nCoburg, St.\t4\t(++)\tKernstadt\r\nIngolstadt, St.\t4\t(-)\tAgglomeration\r\nHof, St.\t3\t(+)\tKernstadt\r\nLandshut, St.\t3\t(--)\tKernstadt\r\nFürth, St.\t2\t(++)\tAgglomeration\r\nSchweinfurt\t2\t(+)\tGeringverd. ländl. Raum \r\nAnsbach, St.\t2\t(-)\tKernstadt\r\nBamberg, St.\t1\t(++)\tKernstadt\r\nBayreuth, St.\t1\t(+)\tKernstadt\r\nSchweinfurt, St.\t1\t(+)\tKernstadt\r\nRosenheim, St.\t1\t(-)\tKernstadt\r\nFortsetzung Anhang Tabelle 2\r\nMerkmale von Technologie-Hotspots\r\nStadt/Landkreis\tAnzahl Hotspots\tW4.0-\r\nIntensität\tRegionstyp\r\nFürstenfeldbruck\t1\t(-)\tUmland\r\nAmberg, St.\t1\t(-)\tKernstadt\r\nEichstätt\t1\t(-)\tGeringverd. ländl. Raum \r\nLandsberg\t1\t(-)\tländl. Raum\r\nDeggendorf\t1\t(-)\tGeringverd. ländl. Raum \r\nKaufbeuren, St.\t1\t(-)\tKernstadt\r\nKronach\t1\t(-)\tGeringverd. ländl. Raum \r\nForchheim\t1\t(--)\tländl. Raum\r\nNeumarkt \t1\t(--)\tGeringverd. ländl. Raum \r\nDingolfing-Landau\t1\t(--)\tGeringverd. ländl. Raum \r\nStraubing, St.\t1\t(--)\tKernstadt\r\nNürnberger Land\t1\t(--)\tländl. Raum\r\nRottal-Inn\t1\t(--)\tGeringverd. ländl. Raum \r\nAnsbach\t1\t(--)\tGeringverd. ländl. Raum \r\nLichtenfels\t1\t(--)\tGeringverd. ländl. Raum \r\nBad Tölz-Wolfratshausen\t1\t(--)\tGeringverd. ländl. Raum \r\nBad Kissingen\t1\t(--)\tGeringverd. ländl. Raum \r\nCoburg\t1\t(--)\tländl. Raum\r\nTirschenreuth\t1\t(--)\tGeringverd. ländl. Raum \r\nErläuterungen: +++ (= sehr stark überdurchschnittlich); ++ (= stark überdurchschnittlich); + (= überdurchschnittlich; - (= unterdurchschnittlich), -- (= stark unterdurchschnittlich); --- (= sehr stark unterdurchschnittlich)\r\nA.2 Beispiel-Wortwolken\r\nEmbedded Systems, Embedded System, eingebettetes System, eingebettete Systeme\r\n\r\nIndustrial Internet, 5G, 5G-Netzwerk, 5G-Frequenzen, 5G Network\r\n\r\nIndustrie 4.0, 4.0-Geschäftsmodelle, 4.0-Geschäftsmodell, I4.0\r\n\r\nInternet der Dinge, Internet of Things, IoT, Internet of Everything, Grid Networks, Smart Grid\r\n\r\nAugmented* \r\n\r\nIntelligente Fabrik, Smart Factory, Fabrik 4.0, vollvernetzte Produktion, Gateway, Losgröße 1, kundenindividuelle Produkte, Mass Customization, Neuromorphic Engineering, Head-Eye Systems, Neuromorphic Hardware, Human Machine Interaction, Mensch-Technik-Interaktion, COBOT, Collaborative Robots\r\n\r\nDigitale Fabrik, Virtual Production, Virtual Productions, Virtuelle Produktion\r\n\r\n3D Druck, Laser Sinter, Lasersintern, 3D Drucker, 3D Druck, 3D Druckmaschinen, Multi Jet Modeling, Digital Fabricator, Additive Fertigung, Generative Fertigungsverfahren, Generatives Fertigungsverfahren, Additive Manufacturing, Rapid Prototyping, Rapid Tooling, Rapid Manufacturing, 4D Druck, 4D Drucker, 4D Druckmaschinen, Mockup, 3D-Mockup\r\n\r\ndigital twin, digitaler Zwilling, Virtuelle Softwarerepräsentation\r\n\r\nCloud Computing, Cloudcomputing, Cloud Daten, Cloud Dienste, Cloud Speicher, Sealed Cloud, Private Cloud, Public Cloud, Hybrid Cloud, Community Cloud, Infrastructure as a Service, Platform as a Service, Software as a Service, Relational Database Service, Web-Scale IT, Cloud Architecture\r\n\r\nEchtzeit*, real time*\r\n\r\nBig Data, Massendaten, Exploratory Data Analysis, EDA, Explorative Datenanalyse\r\n\r\nManufacturing Execution System, Manufacturing Execution Systems, Produktionsleitsystem, Produktionsleitsysteme, Collaborative Production Management\r\n\r\nSmart Data, Smart Data Discovery, Intelligente Datenerkennung, Augmented Data Discovery\r\n\r\nVirtual Reality, virtuelle Realität, 3D Maus, Datenhandschuh, Augmented Reality, VR, Brain Computer Interface, Brain-Computer-Interface \r\nCyber Physical*, cyber physisch*, Autonom, autonomous, Autonomous Production Unit, Autonome Fertigungseinheit, Autonomer Mobiler Roboter, Autonome Mobile Roboter, Autonomous Robot, Autonomous Robot, automatische Prozesssteuerung, automatische Prozesssteuerungen, Smart Robot, Smart Robots\r\n\r\nAktor Aktoren Actuator Actuators Effektor Effektoren\r\n\r\nPredictive Analytics, Advanced Analytics\r\n\r\nPredictive Maintenance, Condition Monitoring\r\n\r\nAdditive Fertigung, Generative Fertigungsverfahren, Generatives Fertigungsverfahren, Additive Manufacturing, Rapid Prototyping, Rapid Tooling, Rapid Manufacturing\r\n\r\n3D Labor, 3D Scanner, interaktive 3D Modellierung, 3D Digitalisierung, 3D Visualisierung\r\n\r\nRFID, radio frequency identification, RFID System, RFID Systeme, Funketikett, Funketiketten, RFID Transponder, RFID Middleware, ISO 18000, ISO IEC 18000, RFID Tag, ISOCARD, CLAMSHELL Card, ISO 15693, Smart Label, Smart Tags, Amplitude Shift Keying, Amplitudenumtastung, Frequency Shift Keying, Frequenzumtastung, Phase Shift Keying, Phasenmodulation, phase jitter modulation, Phasenjittermodulation, SAW Tag, e Plate, μ Chip, Paypass VeriChip, ISO IEC 17363, ISO 17363, ISO IEC 18185, ISO 18185, ISO IEC 11784, ISO IEC 11785, ISO 11784, ISO 11785, Crypto Transponder, MIFARE, ISO 18092, LEGIC, ISO IEC 14443, ISO 14443, Pulk Erkennung, Pulkerkennung, Pulkerfassung, Pulk Erfassung, Trovan, ISO 69873, VDI 4470, VDI 4472, EPCglobal\r\n\r\nSensornetz, Sensornetze, Sensorknoten, Sensor Network, Wireless Sensor Network, Smart Dust\r\n\r\nAmbient Intelligence, AmI Technologie, Ubiquitous computing, ubicomp, Pervasive Computing, Wearable Computing, Wearables, Organic Computing\r\n\r\nSmart Services, Smart Service, Smart Service Lösung, Smart Service Lösungen, Software as a Service, SaaS, XaaS\r\n\r\nKünstliche Intelligenz, KI, Artificial Intelligence, AI, Machine Learning, Maschinelles Lernen, Machine Learning, Maschinelles Lernen, smart machine, Smart Maschine, Smart Machine Technology, Smart Machine Technologie\r\n\r\nBlockchain, Datenblock, Blockchain-Datenbank, Blockchain-Datenbanken\r\nDigitale Plattform, Digitale Plattformen, Internet Plattformen, Internetbasierte Plattformmodelle, Internetbasiertes Plattformmodell, Sharing Plattformen, Sharing-Plattformen, Sharing Plattform, Sharing-Plattform, Plattformökonomie, Peer-to-Peer Network, Peer-to-Peer Networking, Data Broker PaaS, PaaS, Serverless PaaS, IoT Plattform\r\n \r\nA.3. Regression Einflussfaktoren\r\nDer Anteil digitalaffiner Unternehmen ist in einer Region umso höher, je höher der Agglomerationsgrad (gemessen an der Einwohnerdichte) und der Anteil großer Unternehmen sind und je mehr Unternehmen es in digitalaffinen oder wissensintensiven Branchen gibt. Auch die Existenz von Forschungseinrichtungen wirkt statistisch signifikant positiv auf die W4.0-Intensität einer Region.\r\n\r\nTabelle 4 zeigt das ökonometrische Modell. Abgebildet sind die erklärenden Variablen der zu erklärenden Variable „Digitalaffinität von Unternehmen“ und deren statistischer Erklärungsgrad. Alle Variablen erklären die Digitalaffinität von Unternehmen hochsignifikant auf dem 1-Prozent-Niveau. \r\n\r\nAnhang Tabelle 4\r\nÖkonometrisches Modell \r\n\r\nVariable\tKoeffizient\tStandardfehler\tp-Wert\r\nKonstante\t-0,2241\t0,057\t0,000\r\nW4.0 Branchenmix\t0,0592\t0,013\t0,000\r\nEinwohnerdichte\t0,0035\t0,001\t0,001\r\nAnteil große Unternehmen\t0,0134\t0,005\t0,003\r\nForschungsinstitute\t0,0076\t0,001\t0,000\r\n\r\nN = 96, R²= 0,788 \r\nSowohl endogene als auch exogene Variablen wurden logarithmiert mit ln⁡(x+1), d.h. eine Erhöhung eines Koeffizienten um 1 Prozent geht approximativ mit einer Erhöhung von β% einher.\r\n\r\n\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nJohanna Yaacov\r\nWirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-135\r\njohanna.yaacov@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\nChristine Völzow\r\nWirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-251\r\nchristine.voelzow@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001994","regulatoryProjectTitle":"Verabschiedung einer ganzheitlichen Kreislaufwirtschaftsstrategie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/62/87/288752/Stellungnahme-Gutachten-SG2406030044.pdf","pdfPageCount":20,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nKreislaufwirtschaft erfolgreich gestalten\r\n\r\nPosition\r\nStand: Mai 2024\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nErfolgreiche Kreislaufwirtschaft braucht Technologieoffenheit\r\nDie Kreislaufwirtschaft bildet eine wichtige Grundlage für nachhaltiges Wirtschaften. \r\nGesetzgeberische Aktivitäten müssen deshalb neben den ökologischen Zielen auch die öko-nomischen und sozialen Dimensionen der Nachhaltigkeit berücksichtigen.\r\n\r\nKreislaufwirtschaftspolitik muss stets den gesamten Produktlebenszyklus im Blick haben. Sie muss sowohl innovationsgetriebene Verbesserungen von Produkten und Verfahren würdi-gen als auch praxisgerechte Standards für ein nachhaltiges Produktdesign beinhalten. Leis-tungsfähigkeit, Sicherheit und Nutzeranforderungen an Produkte müssen im \r\nEinklang mit der Verwendung von Recyclingrohstoffen stehen.\r\n\r\nInnovationen dürfen nicht durch praxisferne Vorgaben gehemmt werden. Sie sind vielmehr unter der Prämisse der Technologieoffenheit zu fördern. Auf bewährte Verfahren muss bei der Weiterentwicklung aufgebaut werden. Die vbw setzt sich dafür ein, bei der Ausgestal-tung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaftspolitik die einzelnen Maßnahmen \r\nintensiv auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen.\r\n\r\nUnser Positionspapier zeigt auf, was bei der Entwicklung und Umsetzung von Kreislaufwirt-schaftsstrategien grundsätzlich zu beachten ist. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der beson-deren Bedeutung technologischer Innovationen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und den notwendigen Voraussetzungen für eine zirkuläre Bioökonomie innerhalb der EU.\r\nBertram Brossardt\r\n17. Mai 2024\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tTransformation zu einer zirkulären Wirtschaft\t2\r\n1.1\tZiele und Potenziale der Kreislaufwirtschaft\t2\r\n1.2\tZiele und Herausforderungen\t2\r\n2\tStrategie für Kreislaufwirtschaft entwickeln\t4\r\n2.1\tRecycling verbessern\t4\r\n2.2\tStärker auf Automatisierungslösungen setzen\t5\r\n2.3\tHerstellerverantwortung differenziert betrachten\t5\r\n2.4\tGesamten Produktlebenszyklus in den Fokus nehmen\t6\r\n2.5\tZirkuläre, technologische Anwendungen fördern\t6\r\n3\tTechnologische Innovationen für die Kreislaufwirtschaft\t7\r\n3.1\tBeispiele technologischer Innovationen mit zirkulärem Potenzial\t7\r\n3.2\tZielgerichtete Innovations- und Technologiepolitik\t8\r\n3.3\tInnovationsfreundlichen Standort schaffen\t9\r\n4\tZirkuläre Bioökonomie in der EU\t11\r\n4.1\tNachwachsende Rohstoffe unterstützen die Transformation\t11\r\n4.2\tSubstitutionspotenzial für den Klimaschutz nutzen\t12\r\n4.3\tWissensbasiert zu innovativen Lösungen\t12\r\n4.4\tGrundsätze für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Bioökonomie\t13\r\nAnhang: Weiterführende Informationen\t14\r\nAnsprechpartner/Impressum\t15\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nGanzheitlicher Ansatz zum Aufbau von Stoffkreisläufen erforderlich\r\nKreislaufwirtschaft ist als umfassender Transformationsprozess der Wirtschaft zu ver-\r\nstehen, der vielfältige Herausforderungen adressiert: Ressourcenknappheit und -effizienz, Einsparung von Treibhausgas-Emissionen und eine nachhaltige Wertschöpfungskette. \r\n\r\nFür den Übergang zu einer resilienten und zukunftsfähigen zirkulären Wirtschaft bedarf es einer Strategie, die die Transformation als gesamtgesellschaftliche Aufgabe versteht und die Wirtschaft im Umwandlungsprozess unterstützt. Konzepte zur Kreislaufführung von Mate-rialien und Produkten müssen alle Aspekte der Nachhaltigkeit, also ökologische, \r\nökonomische und soziale Auswirkungen, berücksichtigen und stets den gesamten Lebens-zyklus im Blick behalten. Wichtig ist dabei, innovative und wirtschaftsverträgliche Ansätze nicht durch starre Vorgaben und zu hohe Regulierungsdichte zu gefährden. \r\n\r\nGemeinsame, praxisgerechte Regeln für die Herstellung, den Handel und das Recycling \r\nvon Produkten im EU-Binnenmarkt sind unabdingbar. Neue Recyclingtechnologien und \r\nGeschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft bieten große Chancen für innovative, emissions-arme Technologien sowie nachhaltige Produkte und Dienstleistungen. Unternehmen \r\nmüssen daher aufgrund ihres Wissens über erfolgreiche Verfahren, Rohstoffe und Spezifika-tionen im Mittelpunkt einer funktionierenden und wettbewerbsorientierten Kreislaufwirt-schaft stehen. Industrie und Politik müssen intensiv zusammenarbeiten, damit funktionie-rende Märkte für Recyclingrohstoffe entstehen können. Entscheidend ist dabei auch die Marktakzeptanz recycelter Stoffe. Hier kann der Staat eine wichtige Vorbildfunktion ausü-ben.\r\n\r\nTechnologische Innovationen müssen konsequent und technologieoffen gefördert werden. Sie finden in allen Phasen des Produktlebenszyklus statt und auf ganz unterschiedlichen technologischen Feldern – beispielsweise über die Entwicklung neuer Materialien, Prozess-verbesserungen beim Recyclingverfahren oder den Einsatz digitaler Lösungen. Kreislaufwirt-schaft muss dementsprechend als Querschnittsthema in die Forschungs- und Technologie-förderung integriert werden.\r\n\r\nDie zirkuläre Bioökonomie ist ein wichtiger Teil der Kreislaufwirtschaft. Eine zentrale Funkti-on erfüllt dabei die Land- und Fortwirtschaft durch die Bereitstellung nachwachsender Bi-omasse. Hier muss auf die Erfassung und Erschließung heimischer Rohstoffpotenziale \r\ngesetzt werden. Für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Waldbewirtschaftung muss der Leitgedanke „Schützen durch Nutzen“ maßgeblich sein. Eine wettbewerbsfähige Bioöko-nomie benötigt außerdem einfache, klare und gerechte Nachhaltigkeitskriterien, Techno-logieneutralität sowie eine zügige Integration von Kohlenstoff in die Energiemärkte.\r\n\r\n \r\n1\tTransformation zu einer zirkulären Wirtschaft\r\nPotenziale der Kreislaufwirtschaft heben\r\nDie Kreislaufwirtschaft ist als umfassender Transformationsprozess der Wirtschaft zu ver-stehen, der vielfältige Herausforderungen adressiert: Ressourcenknappheit und -effizienz, Einsparung von Treibhausgas-Emissionen und eine nachhaltige Wertschöpfungskette.\r\n1.1\tZiele und Potenziale der Kreislaufwirtschaft\r\nZiel der Kreislaufwirtschaft ist es, Produktion, Verbrauch, Entsorgung und Geschäftsmodelle so auszugestalten, dass Abfälle, Emissionen, Rohstoff- und Energieverbrauch verringert werden. \r\n\r\nDamit kann die Transformation der traditionellen Linearwirtschaft hin zur Kreislauf-\r\nwirtschaft einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Da mehr als die Hälfte der globalen Treibhausgas-Emissionen in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Materialwirtschaft stehen, bietet der Umstieg auf die Kreislaufwirtschaft ein \r\nerhebliches CO2-Einsparungspotenzial.\r\n\r\nUnternehmen können ihren Ressourceneinsatz senken und damit unter anderem Kosten sparen sowie Abhängigkeiten reduzieren. Die Sicherung der Rohstoffversorgung stellt eine wachsende Herausforderung dar. Ursachen dafür sind der weltweit steigende Rohstoff-\r\nbedarf, eine Konzentration auf Anbieterseite sowie Handelsbeschränkungen. Viele Erzeug-nisse bayerischer Unternehmen enthalten zudem Rohstoffe, die nur in wenigen Regionen der Welt vorkommen, wie zum Beispiel Seltene Erden. Insbesondere Bestandteile von \r\nZukunftstechnologien wie Windkraft, Elektromobilität und Halbleiter sind oftmals nur sehr begrenzt verfügbar. Zirkuläres Wirtschaften kann signifikant dazu beitragen, diese Roh-stoffknappheit zu entschärfen.\r\n1.2\tZiele und Herausforderungen\r\nDas Modell der Kreislaufwirtschaft beginnt und endet mit dem Rohstoff. Rohstoffe durch-laufen in dieser Form des Wirtschaftens verschiedene Daseinsformen bis sie meist in leicht abgeänderter Form erneut den Kreislauf beschreiten. Die verschiedenen Stationen dieses Produktlebenszyklus bieten gleichzeitig einzelne Ansatzpunkte für neue Wertschöpfung: Zirkuläres Produktdesign, ressourcenschonende Produktion, ressourcenschonender \r\nVertrieb, Verlängerung des Nutzungszeitraums durch Wiederverwendung und Reparatur, Sammlung und Rückführung, Recycling und Herstellung von Sekundärrohstoffen.\r\n\r\n \r\nAbbildung 1\r\nElemente der Kreislaufwirtschaft\r\n  \r\nQuelle: Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments\r\n\r\nWährend es in vielen Teilbereichen unserer Wirtschaft schon etablierte Systeme und viel-versprechende Ansätze gibt, steht die Kreislaufwirtschaft insgesamt betrachtet noch eher am Anfang. Schätzungen gehen davon aus, dass gegenwärtig unter zehn Prozent der \r\nglobalen Wirtschaft zirkulär aufgestellt sind. Noch bestehen vielfältige technische, \r\nbetriebswirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen für die Transformation. \r\n\r\nEs lohnt sich, die bestehenden Hürden abzubauen und die Potenziale der Kreislaufwirt-schaft zu heben. Sie ermöglicht insbesondere die Vereinbarkeit ökologischer und ökonomi-scher Nachhaltigkeitskriterien, aber auch der sozialen Dimension von Nachhaltigkeit und kann den Übergang zu einer resilienten und zukunftsfähigen Wirtschaft unterstützen. \r\nDafür bedarf es einer Strategie, die die Transformation als gesamtgesellschaftliche \r\nAufgabe versteht und die Wirtschaft im Umwandlungsprozess unterstützt.\r\n\r\n\r\n \r\n2\tStrategie für Kreislaufwirtschaft entwickeln\r\nKreislaufwirtschaft mit ganzheitlicher Strategie voranbringen\r\nEine umfassende Strategie für Kreislaufwirtschaft muss einen ganzheitlichen Ansatz verfol-gen. Bei der Entwicklung von Konzepten zur Kreislaufführung von Materialien und Produk-ten ist darauf zu achten, alle Aspekte der Nachhaltigkeit, also ökologische, ökonomische und soziale Auswirkungen gleichermaßen zu berücksichtigen.\r\n2.1\tRecycling verbessern\r\nRecycling setzt die Recyclingfähigkeit von Materialien und eine Stärkung der entsprechen-den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten voraus. Wir benötigen einen technologie-neutralen, diskriminierungsfreien Rechtsrahmen für mechanische und chemische Re-\r\ncyclingverfahren. Um der Komplexität von kunststoffhaltigen Abfallströmen gerecht zu werden, müssen innovative Lösungen für die stoffliche Verwertung unter Einschluss des chemischen Recyclings möglich sein. Ein Beispiel ist chemisches Recycling zur stofflichen Weiternutzung beispielsweise von Verpackungsreststoffen zur Produktion von neuem \r\nRohstoff für die Kunststoffherstellung in Raffinerien. \r\n\r\nEine rechtssichere Definition von chemischem Recycling als Recycling im abfallrechtlichen Sinne ist sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene erforderlich, damit dieses unabhängig vom Abfallstrom einen Beitrag zur Erfüllung aller relevanten Recycling- und Rezyklateinsatzquoten leisten kann.\r\n\r\nInnovationsgetriebene Verbesserungen müssen so rasch wie möglich berücksichtigt \r\nwerden können. Dafür ist eine stetige Prüfung und Revision der Kriterien für den Einsatz von Sekundärrohstoffen erforderlich. Leistungs- und Innovationsfähigkeit, Sicherheit und Nut-zeranforderungen an Produkte müssen im Einklang mit der Verwendung von Recyclingma-terialien stehen. Verbindliche Vorgaben zur Verwendung solcher Materialien setzen \r\nvoraus, dass es dafür Märkte in ausreichendem Maße zu wettbewerbsfähigen Preisen und in der geforderten Qualität gibt. Regelungen sollte es daher nicht allgemein, sondern nur produktspezifisch geben. \r\n\r\nDer Staat muss im Wege seiner Vorbildfunktion einen angemessenen Beitrag für die Markteröffnung leisten, indem er für seine Beschaffungsvorgänge gezielt auf recycelte \r\nbeziehungsweise rezyklierbare Produkte und Rohstoffe setzt.\r\n\r\nEs ist im Sinne gleicher Wettbewerbsbedingungen darauf zu achten, dass gerade im \r\nBereich des Abfallrechts ein einheitlicher Vollzug erfolgt und die Nichtbeachtung von \r\nVorschriften sanktioniert wird.\r\n2.2\tStärker auf Automatisierungslösungen setzen\r\nUm die Entwicklung wirtschaftlich tragfähiger und skalierbarer Kreislaufwirtschafts- bzw. Recyclinglösungen gezielt zu fördern, muss der Staat bei seinen Initiativen insbesondere auf Automatisierungslösungen setzen, um eine wettbewerbsfähige Verwertung am Standort zu ermöglichen. Das betrifft sowohl Massenprodukte wie Smartphones oder Platinen, aber auch Lösungen für Batterien aus Elektrofahrzeugen. Letztere werden erst in einigen Jahren in so großer Zahl verfügbar sein, dass sich entsprechende Geschäftsmodelle lohnen, wäh-rend mit der Weiterentwicklung der Verfahren und dem Aufbau von Anlagen bereits jetzt begonnen werden muss. \r\nZirkuläres Potenzial im Textilrecycling\r\nAlttextilien fallen in erheblicher Menge an und tragen in hohem Maße zum Abfallauf-\r\nkommen bei. Im Rahmen der vom Bayerischen Wirtschaftsministerium, der vbw und des Verbandes der Bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie (VTB) geförderten Studie \r\nÖkonomische Potenziale des Textilrecyclings und der Wasserstofferzeugung aus Textil-\r\nabfällen in Bayern wurden verschiedene Recyclingverfahren untersucht und bewertet. Es liegen demnach erhebliche Chancen im Textilrecycling und im Aufbau einer textilen Kreis-laufwirtschaft in Bayern. Dies gilt insbesondere für das mechanische Recycling. Hier gilt es, den Aufbau von hochmodernen Anlagen im industriellen Maßstab an geeigneten Stand-\r\norten mit hohen Stoffströmen konsequent zu fördern. Eine Raumanalyse bescheinigt vor allem dem Ballungsraum Augsburg entlang der A8 eine günstige Infrastruktur bezüglich Abfallaufkommen, Logistik und Forschungs- und Industriekompetenz und damit ideale \r\nBedingungen zum Aufbau einer textilen Kreislaufwirtschaft.\r\n\r\nWeiterer Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht im Bereich der Sortiertechnologie für Bekleidungstextilien, um die Weiterverwendung zu stärken.\r\n\r\n2.3\tHerstellerverantwortung differenziert betrachten\r\nFür eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft muss Herstellerverantwortung differenziert und zweckmäßig gestaltet werden können. Ziel muss sein, im Wege privatwirtschaftlicher \r\nVerantwortung für Stoffkreisläufe effiziente Systeme zu erreichen. Dabei muss auf bereits \r\nbestehende Erfahrungen der Wirtschaft mit von Herstellern getragenen und seit Jahrzehn-ten erfolgreichen Rücknahmesystemen der Papierindustrie, der Chemischen Industrie, der Mineralölwirtschaft oder der Stahlindustrie aufgebaut werden. Bereits vorhandene und erfolgreich arbeitende Rücknahmesysteme der Wirtschaft dürfen nicht gefährdet werden.\r\n\r\n2.4\tGesamten Produktlebenszyklus in den Fokus nehmen\r\nKonzepte zur Kreislaufführung von Materialien und Produkten müssen stets den gesamten Lebenszyklus im Blick behalten.\r\nZirkuläres Potenzial im Bausektor\r\nDer Bausektor gehört zu den Branchen mit dem größten Verbrauch an Primärressourcen. Damit steckt in den Bauwerken ein enormes materielles Potenzial, welches nach einem ord-nungsgemäßen Rückbau entweder als Recyclingbaustoff wiedereingesetzt oder für \r\nweitere Wirtschaftszweige genutzt werden kann. Das jährliche Potenzial spiegelt sich in den Bau- und Abbruchabfällen, die mit jährlich 228 Millionen Tonnen die mengenmäßig wich-tigste Abfallgruppe in Deutschland bilden.\r\n\r\nGebäude müssen aus der Perspektive ihres gesamten Lebenszyklus entworfen, betrieben, modernisiert und demontiert werden. Die Lebenszyklusanalyse (LCA) dient der ganzheit-lichen Berücksichtigung und Bewertung der Umweltwirkungen von Gebäuden. Sie ist mit der Betrachtung aller Stoff- und Energieströme im Bauwesen ein wirkungsvolles Werkzeug, um bereits im Planungsprozess umweltbezogene Eigenschaften unterschiedlicher Ent-wurfsansätze optimieren zu können. Die entsprechenden Bewertungsmethoden sind \r\ngerade im Hinblick auf die Vorteile einer Kreislaufnutzung weiterzuentwickeln. Die Doku-mentation der verwendeten Materialien – auch im Bestand – bietet großes Potenzial für das Baustoffrecycling. Vorhandene Datenbanken müssen ergänzt, verknüpft und um \r\nAnnahmen zu Sanierungs- und Abrisszyklen ergänzt werden. \r\n\r\nDetails finden sich in der vbw-Studie Constructing Our Future. Planen. Bauen. Leben. Arbei-ten von Juli 2021 und den entsprechenden Handlungsempfehlungen des Zukunftsrats der Bayerischen Wirtschaft.\r\n\r\n2.5\tZirkuläre, technologische Anwendungen fördern\r\nTechnologische Innovationen sind ein Schlüssel zu einer erfolgreichen Kreislaufwirtschaft. Das Heben von Automatisierungspotenzialen, Verbesserung von Recycling und die Verbes-serung von Prozess- und Produktdesgin unter Berücksichtigung des gesamten Produkt-\r\nlebenszyklus – all dies erfordert den gezielten Einsatz von Technologien und vor allem \r\noptimierte und neue technologische Anwendungen. Wie die Entstehung technologischer Anwendungen für die Kreislaufwirtschaft gezielt gefördert werden können, führt das \r\nfolgende Kapitel aus.\r\n \r\n3\tTechnologische Innovationen für die Kreis-laufwirtschaft\r\nZirkuläres Potenzial in wichtigen Technologiefeldern stärken\r\nInnovationsaktivitäten lassen sich entlang sechs zentraler Funktionen für das Erreichen ei-ner zirkulären Wirtschaft beschreiben. \r\n–\tDie zirkuläre Rohstoffnutzung verfolgt die Verwendung erneuerbarer Rohstoffe, von \r\nSekundärrohstoffen oder gut zu recycelnden Rohstoffen in einem zirkulären Produkt- und Produktionsdesign. \r\n–\tDie Plattform-Ökonomie erhöht die Nutzungsrate von Produkten, zumeist mithilfe \r\ndigitaler Technologien. \r\n–\tProduct-as-a-Service stellt Nutzungswert und Funktion eines Produktes in den Vorder-grund. \r\n–\tDie Verlängerung des Lebenszyklus von Produkten erfolgt durch Reparatur, Erweiterun-gen und Weiterverkauf. \r\n–\tIm Bereich Ressourcenrückgewinnung geht es um die Wiedergewinnung von Rohstoffen und fortgeschrittene Recycling-Lösungen, die hochwertige Rezyklate produzieren. Inno-vationen umfassen hier z. B. Verfahren zur Herstellung von Sekundärrohstoffen wie Kunststoffrezyklaten und zur Rückgewinnung von Rohstoffen und Metallrohstoffen für Zukunftstechnologien. \r\n–\tZu guter Letzt geben auch systemische Ansätze, die durch das Etablieren neuer Struk-\r\nturen den Übergang zwischen dem bereits genutzten Produkt und der Wiedereinbrin-gung in den Rohstoffkreislauf ermöglichen.\r\n\r\nTechnologische Lösungen können hier überall ansetzen. Eine Kreislaufwirtschaftsstrategie muss daher auch gezielt die Rolle technologischer Innovationen adressieren. Sie muss mit konstruktiven Maßnahmen zur Förderung innovativer, technologischer Lösungen unterfüt-tert werden und darüber hinaus Ansätze enthalten, die diese Anwendungen und Produkte in den bestmöglichen Einsatz für die Kreislaufwirtschaft bringen.\r\n3.1\tBeispiele technologischer Innovationen mit zirkulärem Potenzial\r\nBayerische Technologien im Bereich Recycling hatten einen Weltanteil von 1,6 Prozent in 2019. Der Bereich hat eine hohe Relevanz für die Transformation und hohes ökonomisches Potenzial. Wichtig ist hier die Weiterentwicklung verschiedener Recyclingverfahren wie \r\nlösemittelbasiertes und chemisches Recycling und die Verankerung der Recyclingfähigkeit im Produktdesgin. Ein besonderer Fokus sollte auf Lösungen für die wachsende Anzahl \r\ngebrauchter Batterien für Elektrofahrzeuge und Massenprodukten wie dem Smartphone liegen.\r\n\r\nTechnologien für CO2-Fliter, -Abscheidung und -Bindung (CCUS) zählen zu den Recycling-technologien. Die technologischen Möglichkeiten sind aktuell noch aufwendig und kosten-intensiv. Bayern hält hier einen Weltanteil von 1,5 Prozent mit leichtem Rückgang gegen-über 2015.\r\n\r\nIm Bereich Industrie spielen Additive Fertigungsverfahren (3D-Druck) eine wichtige Rolle etwa für die zeitlich unbegrenzte Bereitstellung von Ersatzteilen. In der Technologie hielt Bayern 2022 einen Weltanteil von 7,3 Prozent mit Zuwachs von mehr 1,5 Prozent gegen-über 2017. Mittels dieser Verfahren können auch aus Plastikabfällen neue Komponenten oder Produkte hergestellt werden beziehungsweise neue Konstruktionslösungen entwickelt werden, die mit weniger Material auskommen. \r\n\r\nZur Abfallvermeidung und Rückgewinnung von Rohstoffen im Bau können digitale Techno-logien einen Betrag leisten, zum Beispiel durch den Einsatz von Building Information \r\nModeling (BIM) zur Modellierung des Lebenszyklus eines Bauwerkes. Es ist die entschei-dende Basis für die Umstellung auf eine echte Kreislaufwirtschaft und muss zum Standard für alle Bauwerke der öffentlichen Hand werden.  \r\n\r\nWeitere technologische Innovationen finden sich in auf der Seite www.vbw-zukunftsrat.de \r\ninsbesondere unter den Schwerpunktbereichen Klima 2030. Nachhaltige Innovationen und Constructing Our Future. Planen. Bauen. Leben. Arbeiten.\r\n3.2\tZielgerichtete Innovations- und Technologiepolitik\r\nMit der Hightech-Agenda setzt der Freistaat Bayern auf die Stärkung der Wettbewerbs-\r\nfähigkeit in wichtigen Schlüsseltechnologien – ein starkes Signal für die Wirtschaft und den Standort. Zusätzlich zu den Investitionen in Hochschulen, Forschung und digitale Infrastruk-tur, müssen auch die wichtigen Transformationsaufgaben von Gesellschaft und Wirtschaft einbezogen werden, hier im Besonderen der Übergang zu einer kreislauffähigen, resilienten Wirtschaft.\r\n\r\nDie Schwerpunkte der Hightech-Agenda haben einen deutlichen Bezug zu technologischen Innovationen für die Kreislaufwirtschaft (Cleantech, 3D-Druck, KI, Robotik). Dennoch ist es wichtig, zirkuläres Wirtschaften auch als übergeordnetes Querschnittsthema in der \r\nTechnologieförderung zu verankern. Ganzheitliche Herangehensweisen (Systemdenken, \r\nSystems Engineering) sind unabdingbar und müssen ebenfalls verankert werden. Dies gilt gleichermaßen für Förderprogramme und -Strategien auf Bundes- und EU-Ebene.\r\n\r\nEin Ansatzpunkt können dabei Erkenntnisse sein, wie sie die vbw Studie Holzbasierte Bioökonomie liefert. Sie analysiert auf Grundlage einer Patentauswertung die globalen \r\nForschungsaktivitäten in relevanten Technologien der holzbasierten Bioökonomie. Dabei wurden vier Technologien mit besonders großem Zukunftspotenzial identifiziert: Bio-\r\npolymere, Verpackungen, Biotreibstoff sowie Textilien auf Basis von Naturfasern und \r\nZellulose. Bayern steht bei den Weltklassepatenten der holzbasierten Bioökonomie auf \r\neinem beachtlichen zehnten Rang, innerhalb Deutschlands allerdings nur auf Platz drei. Beim Ausbau der bayerischen Aktivitäten kann einerseits an heutige technologische \r\nStärken etwa im Papierbereich angeknüpft werden, andererseits können im Technologie-profil aber auch weitere besonders zukunftsträchtige Bereiche (siehe oben) gezielt gestärkt werden.\r\n\r\nWichtige Elemente des Transfers sind der Aus- und Aufbau bayerischer Technologietrans-ferzentren und zusätzliche Pilot- und Demonstrationsanlagen im industriellen Maßstab (z.B. CO2-Abscheidung und -Nutzung, Wasserstoffwirtschaft, Elektrifizierung von industriellen Prozessen).\r\n\r\nAuch Anwenderzentren spielen eine wichtige Rolle, weil sie insbesondere kleineren Unter-nehmen einen sehr praxisorientierten Zugang zu neuen Technologien ermöglichen und gleichzeitig im Austausch sichtbar wird, wo gegebenenfalls Weiterentwicklungsbedarf \r\nbesteht. Hier sollten entweder dezidiert oder als Teil einer ganzheitlichen Betrachtung neue technologische Anwendungen für die Kreislaufwirtschaft den Unternehmen zugänglich ge-macht werden.\r\n\r\nTechnologieoffenheit muss Leitgedanke staatlichen Handelns sein: definiert werden Ziele, nicht aber der konkrete Weg dorthin. Schließlich darf „Null Risiko“ beziehungsweise „Null Schadstoff“ nicht der entscheidende Maßstab sein, anders als es gegenwärtig Teile des \r\nEU-Rechtsrahmens propagieren. Richtig ist vielmehr, das akzeptable Risiko beziehungsweise den im Einzelfall angemessenen Grenzwert zu definieren sowie vor allem auch die Chancen der technologischen Neuerung in die Rechnung mit einzustellen.\r\n\r\nDarüber hinaus müssen bestehende und neu geschaffene technologische Potenziale auch ausgeschöpft werden, um im Sinne eines Dienstes an der Gesellschaft langfristig bestmög-lich Resilienz – sowohl im Sinne von Stabilität als auch von Weiterentwicklung – zu \r\ngewährleisten. Das heißt einerseits, die Forschungsergebnisse müssen in Innovationen am Standort umgesetzt werden, in Produktion und Wertschöpfung. Andererseits müssen diese Anwendungen und Produkte dann auch bestmöglich zum Einsatz kommen, in der Breite der Wirtschaft ebenso wie beispielsweise in der Verwaltung.\r\n3.3\tInnovationsfreundlichen Standort schaffen\r\nInnovationsfreundlichkeit wird auch vom Rechtsrahmen und dem gesellschaftlichen Klima bestimmt. Daher muss die öffentliche Hand in ihrer Vorbildfunktion einerseits neue \r\nTechnologien selbst anwenden, dies z. B. durch den Bau zirkulärer Gebäude und den \r\nkonsequenten Einsatz von Sekundärrohstoffen im staatlichen bzw. öffentlichen Bau er-\r\nfolgen. Horizontales Recycling von Baustoffen – auch beispielsweise von Holz – ist ebenso zu fördern wie innovative Planungskonzepte.\r\n\r\nAndererseits muss der Staat für einen begünstigenden Rechtsrahmen sorgen. So hat die Kreislaufwirtschaft in Verbindung mit technologischen Innovationen z. B. im Produktdesign und beim Recycling ein großes Potenzial. Bei der konkreten weiteren Ausgestaltung dieser Bereiche ist entscheidend, dass auf die Kohärenz mit geltendem Recht (beispielsweise der REACH-Regulierung) geachtet wird, gemeinsame Standards und Anreize für ein nachhaltiges Produktdesign sowie für Rezyklate geschaffen werden und die Förderung von Innovationen klar im Fokus steht (z. B. neue Recyclingverfahren, bessere Rezyklat-Qualität). Pauschale Materialdiskriminierungen etwa im Bereich Kunststoffe müssen vermieden werden, wäh-rend es für recycelte Rohstoffe bessere Marktchancen zu schaffen gilt.\r\n\r\nIm Start-up-Bereich hält Bayern eine Spitzenposition. Viele dieser jungen Unternehmen bieten auch Innovationen für die Kreislaufwirtschaft. Neben der generellen Stärkung dieses Sektors, können beispielsweise über regelmäßige Wettbewerbe bzw. Challenges und eine entsprechende Ausgestaltung von Vergabeverfahren gezielt nach Lösungen für die \r\nzirkuläre Wirtschaft gefördert werden. Challenges setzen mittlerweile auch die Agentur für Sprunginnovationen ein. Wenn verschiedene Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft \r\nparallel um Erfolge auf einem Gebiet wetteifern, und notwendige Förderung dabei unbüro-kratisch gewährt werden kann, sind wesentlich schnellere Erfolge möglich. Die notwendigen Mittel dazu sollte der Bund schon auf Grund der erheblichen möglichen Effekte für den Klimaschutz bereitstellen.\r\n\r\nNotwendig ist zudem eine aktive Standortpolitik für die Transformation zur Kreislaufwirt-schaft. Hier geht es um die Abbildung der gesamten Wertschöpfungskette, insbesondere in Bereichen mit viel Potenzial wie der Bauwirtschaft und Automobilwirtschaft. Etablierte Un-ternehmen sowie Neuansiedlungen müssen im Transformationsprozess begleitet werden: mit Informationen, Beratung über die bestehenden Möglichkeiten und Chancen, \r\nUnterstützung bei der Vernetzung und der Verbreitung von Best Practice, auch mit \r\nweiteren Pilotprojekten, Demonstrations- und Anwendungszentren.\r\n\r\nDie digitale Transformation ist und bleibt der Treiber für alle anderen Technologien und letztlich auch für die künftige Wertschöpfung am Standort. Viele technologische Lösungen für die Kreislaufwirtschaft, beispielsweise in den Bereichen Plattform-Ökonomie, Product-as-a-Service und systemische Ansätze, basieren auf digitalen Anwendungen. Richtig ist \r\ndaher eine Fortsetzung der konsequenten Unterstützung der Digitalisierung, von der \r\nSpitzentechnologie bis hin zu niedrigschwelligen Förderangeboten wie dem Digitalbonus. Dies fördert einerseits die Entstehung digitaler, zirkulärer Lösungen, andererseits ist nur so der Transfer in die Breite der Unternehmen möglich.  \r\n4\tZirkuläre Bioökonomie in der EU\r\nFür eine nachhaltige Rohstoffversorgung der Wirtschaft\r\nZirkuläre Bioökonomie ist ein Motor der Kreislaufwirtschaft. Sie vereinbart wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Wertschöpfung mit Klima- und Umweltschutz. Im Hinblick auf Klima-wandel, Ressourcenknappheit und Abhängigkeiten bei der Rohstoffversorgung kann eine zirkuläre Bioökonomie eine wichtige Rolle in der Transformation spielen. Sie stellt Kreis-laufwirtschaft und die Nutzung erneuerbarer Rohstoffe in den Vordergrund und leistet \r\ndamit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit Bayerns, Deutschlands und Europas. Die Land- und Forstwirtschaft liefert mit nachhaltiger Biomasse wichtige Rohstoffe für eine \r\nbiobasierte Kreislaufwirtschaft. Erneuerbare Materialien, Dienstleistungen und Produkte werden bereitgestellt und können bis zum Ende ihrer Lebensdauer genutzt, wiederverwen-det und recycelt werden, um dann in Energie umgewandelt zu werden.\r\n\r\nDie EU-Kommission benennt die Bioökonomie als Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Transformation der EU. Das Arbeitsprogramm 2024 will dafür mit der \r\nBiotech und Biomanufacturing Initiative wichtige Grundlagen legen. \r\n\r\nDie Bioökonomie betrifft viele verschiedene Politikfelder, auf denen sie jeweils prioritär und mit dem Ziel politischer Kohärenz und Effizienz verfolgt werden muss. Mit dem Green Deal, dessen wesentliches Ziel die Erreichung von Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 ist, hat die EU-Kommission bereits Strategien und Regularien für Klimawandel und Biodiversität auf den Weg gebracht, die die Verwendung von Biomasse betreffen. Dazu gehören die EU Bio-diversitätsstrategie (2020), die EU-Waldstrategie (2021), die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III, die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten, die EU-Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) sowie die EU-Taxonomie-Verordnung. Eine detaillierte Einordnung der genannten EU-Vorhaben bzw. -Regulierungen findet sich in unserer Position Zukunftsfähige Wälder durch nachhaltige Holznutzung. Aktuell drohen insbesondere mit der sog. Entwaldungsverord-nung massive Bewirtschaftungshemmnisse, auf die wir in der Position EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten eingehen.\r\n\r\nÖkologische Nachhaltigkeit kann nur gelingen, wenn Maßnahmen auch wirtschaftlich nach-haltig sind. Alle Maßnahmen müssen daher auch auf Sicherstellung globaler Wettbewerbs-fähigkeit und stabile Rahmenbedingungen zielen sowie ausreichend Planungssicherheit für Zukunftsinvestitionen bieten.\r\n4.1\tNachwachsende Rohstoffe unterstützen die Transformation\r\nDie Sicherstellung einer Versorgung mit nachhaltiger Biomasse wie Holz ermöglicht die Transformation hin zu einer zirkulären Bioökonomie. Diese wichtige ökologische, ökono-mische und gesellschaftliche Funktion der nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft muss Berücksichtigung finden. Der Einsatz nachwachsender, heimischer Rohstoffe muss daher erhalten bleiben. Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten muss daher grundlegend angepasst, mindestens aber deutlich später in Kraft gesetzt werden. \r\n\r\nWeitere solche Rohstoffpotenziale sollten erschlossen und genutzt werden und im Einklang mit den regionalen Gegebenheiten auf Ebene der Mitgliedstaaten reguliert werden. Gerade angesichts der sehr unterschiedlichen Verhältnisse ist das Subsidiaritätsprinzip zu wahren. Die EU sollte vielmehr eine Bioökonomie fördern, die sich die Vielfalt der Lieferketten in den einzelnen Regionen zunutze macht und durch Diversifizierung die Resilienz stärkt. \r\n4.2\tSubstitutionspotenzial für den Klimaschutz nutzen\r\nDas umfangreiche Substitutionspotenzial nachhaltig gewonnener, erneuerbarer Materialien muss anerkannt werden. Die Bioökonomie ermöglicht einerseits die Substitution fossiler Produkte, andererseits auch eine erhöhte, langfristige Kohlenstoffbindung durch die ver-stärkte stoffliche Nutzung holzbasierter Rohstoffe. Auf diese Weise wird die Ressource Holz im Rahmen der Kreislaufwirtschaft effizient und nachhaltig genutzt und leistet \r\nentlang der Wertschöpfungskette einen Substitutionsbeitrag. Das gilt für erneuerbare \r\nProdukte ebenso wie für wiederverwertbare \r\n\r\nDas Prinzip der Kaskadennutzung sollte dabei als anzustrebendes Ziel verfolgt, nicht jedoch als pauschale ordnungsrechtliche Vorgabe durchgesetzt werden. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass ohne energetische Verwertung der dringend erforderliche Waldum-bau hin zu klimastabilen Wäldern nicht möglich ist, da rund die Hälfte der anfallenden Holz-sortimente aktuell nur energetisch wertschöpfend verwertet werden kann. Das Ziel der Kaskadennutzung kann nur marktgesteuert über Angebot und Nachfrage erreicht \r\nwerden. Die europäischen Bioraffinerien sind zudem ein Schlüsselfaktor für die Entnahme und Speicherung von Kohlendioxid und Lieferanten von biogenem CO₂ für die aufstrebende Wasserstoffwirtschaft und PtX-Produkte. Unsere Studie Holzbasierte Bioökonomie (vbw/EconSight, Juni 2023) zeigt eindrucksvoll, wie groß die Innovationspotenziale quer durch verschiedenste Industrien und Branchen sind: von der Land- und Forstwirtschaft über die Chemie- und Pharmaindustrie bis hin zur Nahrungsmittel-, Konsumgüter-, Papier- und Textilindustrie.\r\n4.3\tWissensbasiert zu innovativen Lösungen\r\nDie EU will zu Recht auf Forschung und Innovation setzen. Die Forschungsförderung ist dennoch weiter zu stärken. Auf EU-Ebene würde sich gerade ein Querschnittsthema wie die (zirkuläre) Bioökonomie für breit angelegte, missionszentrierte Programme anbieten. Im aktuellen Forschungsrahmenprogramm findet sich davon noch zu wenig, und es fehlt insge-samt an deren Hinterlegung mit finanziellen Mitteln, auch auf der nationalen Ebene. Weite-re wichtige Aspekte sind Anwendungsorientierung und Wissenstransfer. Grenzüberschrei-tende Wissensnetzwerke sollten durch die Förderung gemeinsamer Forschungsmöglichkei-ten – etwa im Rahmen von Horizont Europa – finanziert werden, der Schwerpunkt aber auf der Anwendung vor Ort liegen.\r\n\r\nMaßnahmen müssen immer auf eine wissenschaftlich fundierte Grundlage aufbauen, z. B., um das tatsächliche Biomassepotenzial in Deutschland und der EU zu erfassen. Es ist unbe-dingt notwendig in Monitoring und den Aufbau einer Datengrundlage zu investieren. Die Potenziale einer zirkulären Wertschöpfungskette und nachhaltig erzeugter Materialien müssen aufgezeigt, anerkannt und gefördert werden. Das gilt in besonderem Maße auch für die Anrechnung der Substitutionspotenziale im Rahmen von LULUCF.\r\n\r\nEine intensivere Einbindung von praxisbezogenem Wissen und Erfahrungswissen der Land- und Forstwirte verbessert außerdem die sachbezogenen Lösungen und unterstützt den \r\npolitischen Entscheidungsprozess für optimale Rahmenbedingungen.\r\n4.4\tGrundsätze für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Bioökono-mie\r\nUm das Innovationspotenzial der Bioökonomie ausschöpfen zu können, bedarf es Rahmen-bedingungen, die ein auch auf internationaler Ebene wettbewerbsfähiges Wirtschaften \r\nermöglichen. Die EU ist hier in mehrfacher Hinsicht gefordert:\r\n\r\n–\tAllgemein gilt es, den Grundsatz der Technologieneutralität zu wahren und geeignete Signale zur Sicherung von Investitionen zu geben. \r\n–\tEin funktionierender Binnenmarkt ist für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU elementar. Dies betrifft unter anderem die Gewährleistung effizienter Energiemärkte. Für Kohlenstoff – namentlich auch biogenen – Wasserstoff und alternative Kraftstoffe gilt es, zügig die Voraussetzungen für funktionierende Märkte zu schaffen.\r\n–\tNachhaltigkeitskriterien müssen einfach, klar und gerecht innerhalb wie außerhalb der EU angewandt werden. Die bestehende Regulierung ist bereits sehr komplex und in \r\nTeilen inkonsistent. Der Fokus muss nun auf der Umsetzbarkeit liegen – sowohl für die Unternehmen, die keinen zusätzlichen bürokratischen Belastungen ausgesetzt werden dürfen, als auch für die Behörden, wenn es beispielsweise um die Einhaltung unserer Standards durch außereuropäische Lieferanten geht. \r\nDie Rahmenbedingungen, wie sie etwa der Green Deal setzt, müssen der multifunktionalen Rolle von Wäldern sowie dem Beitrag von Waldbewirtschaftern und der forstbasierten Wertschöpfungskette zum Erreichen einer klimaneutralen Wirtschaft Rechnung tragen. „Schützen durch Nutzen“ muss der Leitgedanke sein.\r\n \r\nAnhang: Weiterführende Informationen\r\nUmwelt\r\nvbw Position Der Europäische Green Deal, Februar 2023\r\nvbw Position EU-Umweltpolitik zukunftsfest gestalten, Juli 2022\r\nvbw Position EU-Chemikalienstrategie erfolgreich gestalten, Januar 2022\r\nvbw Position 10 Forderungen an die deutsche Umweltpolitik, Juni 2021\r\nvbw Information Umwelt- und Klimapakt Bayern – Zwischenbilanz und \r\nZukunftsperspektiven, August 2023\r\nvbw Position Leitlinien für die deutsche Umweltpolitik, Dezember 2023\r\nvbw Position EU-Umweltpolitik zukunftsfest gestalten, April 2024\r\nEnergie und Klima\r\nvbw Studie Analyse CO2-Infrastrukturbedarf in Bayern, Oktober 2023 \r\nvbw Studie Internationaler Energiepreisvergleich für die Industrie, Oktober 2023 \r\nvbw Studie Energiepreisbremsen in Theorie und Praxis, August 2023 \r\nvbw Leitfaden Brennstoffemissionshandel – Status Quo und Basiswissen, August 2023\r\nvbw Leitfaden CO2-Grenzausgleich – Folgen für Unternehmen, August 2023\r\nvbw Position Klimapolitik, Mai 2023\r\nvbw Position Sustainable Finance, Februar 2023\r\nvbw Leitfaden Ziel Klimaneutralität – Umsetzung im Unternehmen, Dezember 2022\r\nRohstoffe\r\nvbw Studie Rohstoffsituation der bayerischen Wirtschaft, Dezember 2023\r\nvbw Studie Holzbasierte Bioökonomie, Juni 2023\r\nvbw Position Sichere Rohstoffversorgung, Dezember 2023\r\nvbw Position, Zukunftsfähige Wälder durch nachhaltige Holznutzung, Juni 2023\r\nStudie Ökonomische Potenziale des Textilrecyclings und der Wasserstofferzeugung aus \r\nTextilabfällen in Bayern, Mai 2023\r\nvbw Position EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten, April 2024\r\nForschung und Technologie\r\nvbw Studie Klima 2030. Nachhaltige Innovationen., Dezember 2020\r\nZukunftsrat der Bayerischen Wirtschaft: Handlungsempfehlungen Klima 2030. Nachhaltige Innovationen., Dezember 2020\r\nvbw Studie Constructing Our Future. Planen. Bauen. Leben. Arbeiten., Juli 2021\r\nZukunftsrat der Bayerischen Wirtschaft: Handlungsempfehlungen Constructing Our Future. Planen. Bauen. Leben. Arbeiten., Juli 2021\r\nvbw Position Technologische Innovationen fördern, September 2023\r\nvbw-Studie Technologieprofile Bayern: Die Position des Freistaats und seiner Regierungs-bezirke in Zukunftstechnologien, Januar 2024\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nJohanna Yaacov\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-135\r\njohanna.yaacov@vbw-bayern.de\r\n\r\nDr. Peter Pfleger\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-253\r\npeter.pfleger@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-05-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001994","regulatoryProjectTitle":"Verabschiedung einer ganzheitlichen Kreislaufwirtschaftsstrategie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9d/3a/601502/Stellungnahme-Gutachten-SG2508080001.pdf","pdfPageCount":22,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nKreislaufwirtschaft erfolgreich ge-stalten\r\n\r\nPosition\r\nStand: Januar 2025\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nErfolgreiche Kreislaufwirtschaft braucht Technologieoffenheit\r\nDie Kreislaufwirtschaft bildet eine wichtige Grundlage für nachhaltiges Wirtschaften. \r\nGesetzgeberische Aktivitäten müssen deshalb neben den ökologischen Zielen auch die öko-nomischen und sozialen Dimensionen der Nachhaltigkeit berücksichtigen.\r\n\r\nKreislaufwirtschaftspolitik muss stets den gesamten Produktlebenszyklus im Blick haben. Sie muss sowohl innovationsgetriebene Verbesserungen von Produkten und Verfahren würdi-gen als auch praxisgerechte Standards für ein nachhaltiges Produktdesign beinhalten. Leis-tungsfähigkeit, Sicherheit und Nutzeranforderungen an Produkte müssen im \r\nEinklang mit der Verwendung von Recyclingrohstoffen stehen.\r\n\r\nInnovationen dürfen nicht durch praxisferne Vorgaben gehemmt werden. Sie sind vielmehr unter der Prämisse der Technologieoffenheit zu fördern. Auf bewährte Verfahren muss bei der Weiterentwicklung aufgebaut werden. Die vbw setzt sich dafür ein, bei der Ausgestal-tung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaftspolitik die einzelnen Maßnahmen \r\nintensiv auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen.\r\n\r\nUnser Positionspapier zeigt auf, was bei der Entwicklung und Umsetzung von Kreislaufwirt-schaftsstrategien grundsätzlich zu beachten ist. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der besonde-ren Bedeutung technologischer Innovationen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und den notwendigen Voraussetzungen für eine zirkuläre Bioökonomie innerhalb der EU.\r\nBertram Brossardt\r\n24. Januar 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tTransformation zu einer zirkulären Wirtschaft\t2\r\n1.1\tZiele und Potenziale der Kreislaufwirtschaft\t2\r\n1.2\tZiele und Herausforderungen\t2\r\n2\tStrategie für Kreislaufwirtschaft entwickeln\t4\r\n2.1\tRecycling verbessern\t4\r\n2.2\tStärker auf Automatisierungslösungen setzen\t5\r\n2.3\tHerstellerverantwortung differenziert betrachten\t5\r\n2.4\tGesamten Produktlebenszyklus in den Fokus nehmen\t6\r\n2.5\tZirkuläre, technologische Anwendungen fördern\t6\r\n2.6\tNationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)\t7\r\n3\tTechnologische Innovationen für die Kreislaufwirtschaft\t8\r\n3.1\tBeispiele technologischer Innovationen mit zirkulärem Potenzial\t8\r\n3.2\tZielgerichtete Innovations- und Technologiepolitik\t9\r\n3.3\tInnovationsfreundlichen Standort schaffen\t10\r\n4\tZirkuläre Bioökonomie in der EU\t12\r\n4.1\tNachwachsende Rohstoffe unterstützen die Transformation\t13\r\n4.2\tSubstitutionspotenzial für den Klimaschutz nutzen\t13\r\n4.3\tWissensbasiert zu innovativen Lösungen\t14\r\n4.4\tGrundsätze für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Bioökonomie\t14\r\nAnhang: Weiterführende Informationen\t15\r\nAnsprechpartner/Impressum\t17\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nGanzheitlicher Ansatz zum Aufbau von Stoffkreisläufen erforderlich\r\nKreislaufwirtschaft ist als umfassender Transformationsprozess der Wirtschaft zu ver-\r\nstehen, der vielfältige Herausforderungen adressiert: Ressourcenknappheit und -effizienz, Einsparung von Treibhausgas-Emissionen und eine nachhaltige Wertschöpfungskette. \r\n\r\nFür den Übergang zu einer resilienten und zukunftsfähigen zirkulären Wirtschaft bedarf es einer Strategie, die die Transformation als gesamtgesellschaftliche Aufgabe versteht und die Wirtschaft im Umwandlungsprozess unterstützt. Konzepte zur Kreislaufführung von Materia-lien und Produkten müssen alle Aspekte der Nachhaltigkeit, also ökologische, \r\nökonomische und soziale Auswirkungen, berücksichtigen und stets den gesamten Lebens-zyklus im Blick behalten. Wichtig ist dabei, innovative und wirtschaftsverträgliche Ansätze nicht durch starre Vorgaben und zu hohe Regulierungsdichte zu gefährden. \r\n\r\nGemeinsame, praxisgerechte Regeln für die Herstellung, den Handel und das Recycling \r\nvon Produkten im EU-Binnenmarkt sind unabdingbar. Neue Recyclingtechnologien und \r\nGeschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft bieten große Chancen für innovative, emissions-arme Technologien sowie nachhaltige Produkte und Dienstleistungen. Unternehmen \r\nmüssen daher aufgrund ihres Wissens über erfolgreiche Verfahren, Rohstoffe und Spezifika-tionen im Mittelpunkt einer funktionierenden und wettbewerbsorientierten Kreislaufwirt-schaft stehen. Industrie und Politik müssen intensiv zusammenarbeiten, damit funktionie-rende Märkte für Recyclingrohstoffe entstehen können. Entscheidend ist dabei auch die Marktakzeptanz recycelter Stoffe. Hier kann der Staat eine wichtige Vorbildfunktion aus-üben.\r\n\r\nTechnologische Innovationen müssen konsequent und technologieoffen gefördert werden. Sie finden in allen Phasen des Produktlebenszyklus statt und auf ganz unterschiedlichen technologischen Feldern – beispielsweise über die Entwicklung neuer Materialien, Prozess-verbesserungen beim Recyclingverfahren oder den Einsatz digitaler Lösungen. Kreislaufwirt-schaft muss dementsprechend als Querschnittsthema in die Forschungs- und Technologie-förderung integriert werden.\r\n\r\nDie zirkuläre Bioökonomie ist ein wichtiger Teil der Kreislaufwirtschaft. Eine zentrale Funktion erfüllt dabei die Land- und Forstwirtschaft durch die Bereitstellung nachwachsender Biomas-se. Hier muss auf die Erfassung und Erschließung heimischer Rohstoffpotenziale \r\ngesetzt werden. Für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Waldbewirtschaftung muss der Leitgedanke „Schützen durch Nutzen“ maßgeblich sein. Eine wettbewerbsfähige Bioöko-nomie benötigt außerdem einfache, klare und gerechte Nachhaltigkeitskriterien, Techno-logieneutralität sowie eine zügige Integration von Kohlenstoff in die Energiemärkte.\r\n\r\n \r\n1\tTransformation zu einer zirkulären Wirtschaft\r\nPotenziale der Kreislaufwirtschaft heben\r\nDie Kreislaufwirtschaft ist als umfassender Transformationsprozess der Wirtschaft zu verste-hen, der vielfältige Herausforderungen adressiert: Ressourcenknappheit und -effizienz, Ein-sparung von Treibhausgas-Emissionen und eine nachhaltige Wertschöpfungskette.\r\n1.1\tZiele und Potenziale der Kreislaufwirtschaft\r\nZiel der Kreislaufwirtschaft ist es, Produktion, Verbrauch, Entsorgung und Geschäftsmodelle so auszugestalten, dass Abfälle, Emissionen, Rohstoff- und Energieverbrauch verringert wer-den. \r\n\r\nDamit kann die Transformation der traditionellen Linearwirtschaft hin zur Kreislauf-\r\nwirtschaft einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Da mehr als die Hälfte der globalen Treibhausgas-Emissionen in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Materialwirtschaft stehen, bietet der Umstieg auf die Kreislaufwirtschaft ein \r\nerhebliches CO2-Einsparungspotenzial.\r\n\r\nUnternehmen können ihren Ressourceneinsatz senken und damit unter anderem Kosten sparen sowie Abhängigkeiten reduzieren. Die Sicherung der Rohstoffversorgung stellt eine wachsende Herausforderung dar. Ursachen dafür sind der weltweit steigende Rohstoff-\r\nbedarf, eine Konzentration auf Anbieterseite sowie Handelsbeschränkungen. Viele Erzeug-nisse bayerischer Unternehmen enthalten zudem Rohstoffe, die nur in wenigen Regionen der Welt vorkommen, wie zum Beispiel Seltene Erden. Insbesondere Bestandteile von \r\nZukunftstechnologien wie Windkraft, Elektromobilität und Halbleiter sind oftmals nur sehr begrenzt verfügbar. Zirkuläres Wirtschaften kann signifikant dazu beitragen, diese Rohstoff-knappheit zu entschärfen.\r\n1.2\tZiele und Herausforderungen\r\nDas Modell der Kreislaufwirtschaft beginnt und endet mit dem Rohstoff. Rohstoffe durchlau-fen in dieser Form des Wirtschaftens verschiedene Daseinsformen bis sie meist in leicht ab-geänderter Form erneut den Kreislauf beschreiten. Die verschiedenen Stationen dieses Pro-duktlebenszyklus bieten gleichzeitig einzelne Ansatzpunkte für neue Wertschöpfung: Zirku-läres Produktdesign, ressourcenschonende Produktion, ressourcenschonender \r\nVertrieb, Verlängerung des Nutzungszeitraums durch Wiederverwendung und Reparatur, Sammlung und Rückführung, Recycling und Herstellung von Sekundärrohstoffen.\r\n \r\nAbbildung 1\r\nElemente der Kreislaufwirtschaft\r\n  \r\nQuelle: Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments\r\n\r\nWährend es in vielen Teilbereichen unserer Wirtschaft schon etablierte Systeme und vielver-sprechende Ansätze gibt, steht die Kreislaufwirtschaft insgesamt betrachtet noch eher am Anfang. Schätzungen gehen davon aus, dass gegenwärtig nur 7,2 Prozent der globalen Wirt-schaft zirkulär aufgestellt sind und zuletzt sogar ein Rückgang zu verzeichnen war. Noch be-stehen vielfältige technische, betriebswirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderun-gen für die Transformation. \r\n\r\nEs lohnt sich, die bestehenden Hürden abzubauen und die Potenziale der Kreislaufwirtschaft zu heben. Sie ermöglicht insbesondere die Vereinbarkeit ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeitskriterien, aber auch der sozialen Dimension von Nachhaltigkeit und kann den Übergang zu einer resilienten und zukunftsfähigen Wirtschaft unterstützen. \r\nDafür bedarf es einer Strategie, die die Transformation als gesamtgesellschaftliche Aufgabe versteht und die Wirtschaft im Umwandlungsprozess unterstützt.\r\n\r\n \r\n2\tStrategie für Kreislaufwirtschaft entwickeln\r\nKreislaufwirtschaft mit ganzheitlicher Strategie voranbringen\r\nEine umfassende Strategie für Kreislaufwirtschaft muss einen ganzheitlichen Ansatz verfol-gen. Bei der Entwicklung von Konzepten zur Kreislaufführung von Materialien und Produkten ist darauf zu achten, alle Aspekte der Nachhaltigkeit, also ökologische, ökonomische und soziale Auswirkungen gleichermaßen zu berücksichtigen.\r\n\r\nWichtig ist zudem ein technologieneutraler Ansatz. Um Kreislaufwirtschaft umfassend zu ermöglichen, müssen Hemmnisse beseitigt werden, beispielsweise für das chemische Recyc-ling. Ausschreibungen dürfen den Einsatz von Rezyklaten nicht ausschließen, und Normen sind für den Einsatz von Sekundärrohstoffen anzupassen. Andererseits muss die Technolo-gieförderung Themen wie Trenn- und Sortiertechniken oder das Recycling von Batterien in den Fokus nehmen. Ein weiterer entscheidender Baustein ist die Nutzung digitaler Technolo-gien, etwa zur Erfassung verwendeter Baustoffe.\r\n2.1\tRecycling verbessern\r\nRecycling setzt die Recyclingfähigkeit von Materialien und eine Stärkung der entsprechen-den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten voraus. Wir benötigen einen technologie-neutralen, diskriminierungsfreien Rechtsrahmen für mechanische und chemische Re-\r\ncyclingverfahren. Um der Komplexität von kunststoffhaltigen Abfallströmen gerecht zu wer-den, müssen innovative Lösungen für die stoffliche Verwertung unter Einschluss des chemi-schen Recyclings möglich sein. Ein Beispiel ist chemisches Recycling zur stofflichen Weiternut-zung beispielsweise von Verpackungsreststoffen zur Produktion von neuem \r\nRohstoff für die Kunststoffherstellung in Raffinerien. \r\n\r\nEine rechtssichere Definition von chemischem Recycling als Recycling im abfallrechtlichen Sinne ist sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene erforderlich, damit dieses unabhängig vom Abfallstrom einen Beitrag zur Erfüllung aller relevanten Recycling- und Rezyklateinsatzquoten leisten kann.\r\n\r\nInnovationsgetriebene Verbesserungen müssen so rasch wie möglich berücksichtigt \r\nwerden können. Dafür ist eine stetige Prüfung und Revision der Kriterien für den Einsatz von Sekundärrohstoffen erforderlich. Leistungs- und Innovationsfähigkeit, Sicherheit und Nut-zeranforderungen an Produkte müssen im Einklang mit der Verwendung von Recyclingmate-rialien stehen. Verbindliche Vorgaben zur Verwendung solcher Materialien setzen \r\nvoraus, dass es dafür Märkte in ausreichendem Maße zu wettbewerbsfähigen Preisen und in der geforderten Qualität gibt. Regelungen sollte es daher nicht allgemein, sondern nur pro-duktspezifisch geben. \r\nDer Staat muss im Wege seiner Vorbildfunktion einen angemessenen Beitrag für die Markteröffnung leisten, indem er für seine Beschaffungsvorgänge gezielt auf recycelte \r\nbeziehungsweise rezyklierbare Produkte und Rohstoffe setzt.\r\n\r\nEs ist im Sinne gleicher Wettbewerbsbedingungen darauf zu achten, dass gerade im \r\nBereich des Abfallrechts ein einheitlicher Vollzug erfolgt und die Nichtbeachtung von \r\nVorschriften sanktioniert wird.\r\n2.2\tStärker auf Automatisierungslösungen setzen\r\nUm die Entwicklung wirtschaftlich tragfähiger und skalierbarer Kreislaufwirtschafts- bzw. Re-cyclinglösungen gezielt zu fördern, muss der Staat bei seinen Initiativen insbesondere auf Automatisierungslösungen setzen, um eine wettbewerbsfähige Verwertung am Standort zu ermöglichen. Das betrifft sowohl Massenprodukte wie Smartphones oder Platinen, aber auch Lösungen für Batterien aus Elektrofahrzeugen. Letztere werden erst in einigen Jahren in so großer Zahl verfügbar sein, dass sich entsprechende Geschäftsmodelle lohnen, wäh-rend mit der Weiterentwicklung der Verfahren und dem Aufbau von Anlagen bereits jetzt begonnen werden muss. \r\nZirkuläres Potenzial im Textilrecycling\r\nAlttextilien fallen in erheblicher Menge an und tragen in hohem Maße zum Abfallauf-\r\nkommen bei. Im Rahmen der vom Bayerischen Wirtschaftsministerium, der vbw und des Verbandes der Bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie (VTB) geförderten Studie \r\nÖkonomische Potenziale des Textilrecyclings und der Wasserstofferzeugung aus Textil-\r\nabfällen in Bayern wurden verschiedene Recyclingverfahren untersucht und bewertet. Es liegen demnach erhebliche Chancen im Textilrecycling und im Aufbau einer textilen Kreis-laufwirtschaft in Bayern. Dies gilt insbesondere für das mechanische Recycling. Hier gilt es, den Aufbau von hochmodernen Anlagen im industriellen Maßstab an geeigneten Stand-\r\norten mit hohen Stoffströmen konsequent zu fördern. Eine Raumanalyse bescheinigt vor allem dem Ballungsraum Augsburg entlang der A8 eine günstige Infrastruktur bezüglich Ab-fallaufkommen, Logistik und Forschungs- und Industriekompetenz und damit ideale \r\nBedingungen zum Aufbau einer textilen Kreislaufwirtschaft.\r\n\r\nWeiterer Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht im Bereich der Sortiertechnologie für Bekleidungstextilien, um die Weiterverwendung zu stärken.\r\n\r\n2.3\tHerstellerverantwortung differenziert betrachten\r\nFür eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft muss Herstellerverantwortung differenziert und zweckmäßig gestaltet werden können. Ziel muss sein, im Wege privatwirtschaftlicher \r\nVerantwortung für Stoffkreisläufe effiziente Systeme zu erreichen. Dabei muss auf bereits \r\nbestehende Erfahrungen der Wirtschaft mit von Herstellern getragenen und seit Jahrzehn-ten erfolgreichen Rücknahmesystemen der Papierindustrie, der Chemischen Industrie, der Mineralölwirtschaft oder der Stahlindustrie aufgebaut werden. Bereits vorhandene und er-folgreich arbeitende Rücknahmesysteme der Wirtschaft dürfen nicht gefährdet werden.\r\n2.4\tGesamten Produktlebenszyklus in den Fokus nehmen\r\nKonzepte zur Kreislaufführung von Materialien und Produkten müssen stets den gesamten Lebenszyklus im Blick behalten.\r\nZirkuläres Potenzial im Bausektor\r\nDer Bausektor gehört zu den Branchen mit dem größten Verbrauch an Primärressourcen. Damit steckt in den Bauwerken ein enormes materielles Potenzial, welches nach einem ord-nungsgemäßen Rückbau entweder als Recyclingbaustoff wiedereingesetzt oder für \r\nweitere Wirtschaftszweige genutzt werden kann. Das jährliche Potenzial spiegelt sich in den Bau- und Abbruchabfällen, die mit jährlich 228 Millionen Tonnen die mengenmäßig wichtigste Abfallgruppe in Deutschland bilden.\r\n\r\nGebäude müssen aus der Perspektive ihres gesamten Lebenszyklus entworfen, betrieben, modernisiert und demontiert werden. Die Lebenszyklusanalyse (LCA) dient der ganzheit-lichen Berücksichtigung und Bewertung der Umweltwirkungen von Gebäuden. Sie ist mit der Betrachtung aller Stoff- und Energieströme im Bauwesen ein wirkungsvolles Werkzeug, um bereits im Planungsprozess umweltbezogene Eigenschaften unterschiedlicher Entwurfsan-sätze optimieren zu können. Die entsprechenden Bewertungsmethoden sind \r\ngerade im Hinblick auf die Vorteile einer Kreislaufnutzung weiterzuentwickeln. Die Doku-mentation der verwendeten Materialien – auch im Bestand – bietet großes Potenzial für das Baustoffrecycling. Vorhandene Datenbanken müssen ergänzt, verknüpft und um \r\nAnnahmen zu Sanierungs- und Abrisszyklen ergänzt werden. \r\n\r\nDetails finden sich in der vbw-Studie Constructing Our Future. Planen. Bauen. Leben. Arbei-ten von Juli 2021 und den entsprechenden Handlungsempfehlungen des Zukunftsrats der Bayerischen Wirtschaft.\r\n\r\n2.5\tZirkuläre, technologische Anwendungen fördern\r\nTechnologische Innovationen sind ein Schlüssel zu einer erfolgreichen Kreislaufwirtschaft. Das Heben von Automatisierungspotenzialen, die Verbesserung von Recycling und von Pro-zess- und Produktdesgin unter Berücksichtigung des gesamten Produktlebenszyklus – all dies erfordert den gezielten Einsatz von Technologien und vor allem optimierte und neue techno-logische Anwendungen. Wie die Entstehung technologischer Anwendungen für die Kreis-laufwirtschaft gezielt gefördert werden können, führt das folgende Kapitel aus.\r\n2.6\tNationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)\r\nIm Dezember 2024 wurde die nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie verabschiedet. Konkre-te Absenkungsziele für den Rohstoffeinsatz pro Kopf sind darin nicht enthalten. Lediglich der Rohstoffeinsatz für den Konsum privater Haushalte, der im Konsumindikator der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie abgebildet wird, soll bis zum Jahr 2030 kontinuierlich im Vergleich zum Jahr 2010 gemindert werden. Um die NKWS umsetzen zu können, soll eine verlässliche und klare Plattformstruktur geschaffen werden, die über den Kabinettsbeschluss und die Legislaturperiode hinaus die Einbindung von Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft si-cherstellen soll.\r\n\r\nDie NKWS muss nun sinnvoll umgesetzt werden, wobei die Stakeholder-Plattform eine wich-tige Rolle spielt. Sie sollte auch für einen Dialog zwischen Bund, Ländern und Wirtschaft für den Vollzug zirkulärer Rahmenbedingungen genutzt werden. \r\n\r\nEs sollten zunächst solche Ziele und Maßnahmen betrachtet werden, bei denen die Bundes-regierung über einen tatsächlichen Gestaltungsspielraum verfügt. Insbesondere bei Quer-verbindungen zu den Themen Klimaschutz, Digitalisierung, Normung und Standardisierung sowie öffentliche Beschaffung sollte der Bund geeignete Prozesse zur Verknüpfung der oft-mals noch unverbundenen Themenbereiche entwickeln. Zudem ist es erforderlich, dass die Umsetzung der Strategie als Aufgabe der gesamten Bundesregierung identifiziert wird. \r\n\r\nBei allen rechtlichen Rahmenbedingungen mit direktem Bezug zum Funktionieren des Wett-bewerbs auf dem europäischen Binnenmarkt, wie zum Beispiel Produktdesgin, Rezyklatein-satzquoten und Emissionshandel, sollten nationale Regeln vermieden und stattdessen in enger Abstimmung mit der Praxis europäische Lösungen aktiv mitgestaltet werden. \r\n \r\n3\tTechnologische Innovationen für die Kreis-laufwirtschaft\r\nZirkuläres Potenzial in wichtigen Technologiefeldern stärken\r\nInnovationsaktivitäten lassen sich entlang sechs zentraler Funktionen für das Erreichen einer zirkulären Wirtschaft beschreiben. \r\n–\tDie zirkuläre Rohstoffnutzung verfolgt die Verwendung erneuerbarer Rohstoffe, von \r\nSekundärrohstoffen oder gut zu recycelnden Rohstoffen in einem zirkulären Produkt- und Produktionsdesign. \r\n–\tDie Plattform-Ökonomie erhöht die Nutzungsrate von Produkten, zumeist mithilfe \r\ndigitaler Technologien. \r\n–\tProduct-as-a-Service stellt Nutzungswert und Funktion eines Produktes in den Vorder-grund. \r\n–\tDie Verlängerung des Lebenszyklus von Produkten erfolgt durch Reparatur, Erweiterun-gen und Weiterverkauf. \r\n–\tIm Bereich Ressourcenrückgewinnung geht es um die Wiedergewinnung von Rohstoffen und fortgeschrittene Recycling-Lösungen, die hochwertige Rezyklate produzieren. Inno-vationen umfassen hier z. B. Verfahren zur Herstellung von Sekundärrohstoffen wie Kunststoffrezyklaten und zur Rückgewinnung von Rohstoffen und Metallrohstoffen für Zukunftstechnologien. \r\n–\tZu guter Letzt bedarf es auch systemischer Ansätze, die durch das Etablieren neuer Struk-turen den Übergang zwischen dem bereits genutzten Produkt und der Wiedereinbrin-gung in den Rohstoffkreislauf ermöglichen.\r\n\r\nTechnologische Lösungen können hier überall ansetzen. Eine Kreislaufwirtschaftsstrategie muss daher auch gezielt die Rolle technologischer Innovationen adressieren. Sie muss mit konstruktiven Maßnahmen zur Förderung innovativer, technologischer Lösungen unterfüt-tert werden und darüber hinaus Ansätze enthalten, die diese Anwendungen und Produkte in den bestmöglichen Einsatz für die Kreislaufwirtschaft bringen.\r\n3.1\tBeispiele technologischer Innovationen mit zirkulärem Potenzial\r\nBayerische Technologien im Bereich Recycling hatten einen Weltanteil von 1,6 Prozent \r\nin 2019. Zwischen 2010 und 2023 hat sich die weltweite Zahl der Recycling-Weltklasse-\r\npatente allein im Bereich der bioökonomischen Prozesstechnologien von knapp 2.000 auf über 6.000 Stück mehr als verdreifacht. Der Bereich hat eine hohe Relevanz für die Transfor-mation und hohes ökonomisches Potenzial. Wichtig ist hier die Weiterentwicklung verschie-dener Recyclingverfahren wie lösemittelbasiertes und chemisches Recycling und die Veran-kerung der Recyclingfähigkeit im Produktdesgin. Ein besonderer Fokus sollte auf \r\nLösungen für die wachsende Anzahl gebrauchter Batterien für Elektrofahrzeuge und \r\nMassenprodukten wie dem Smartphone liegen.\r\nTechnologien für CO2-Filter, -Abscheidung und -Bindung (CCUS) zählen zu den Recycling-technologien. Die technologischen Möglichkeiten sind aktuell noch aufwendig und kostenin-tensiv. Bayern hält hier 2022 einen Weltanteil von 1,5 Prozent mit leichtem Rückgang \r\ngegenüber 2015. Bei der Nutzung von CO2 als Input für Produktionsprozesse ist eine über-durchschnittliche Forschungsdynamik zu beobachten. Die Zahl der auf CO2 als Input basie-renden Weltklassepatente in der Bioökonomie stieg seit 2010 von 2.400 auf fast 6.000 im Jahr 2023.\r\n\r\nIm Bereich Industrie spielen Additive Fertigungsverfahren (3D-Druck) eine wichtige Rolle etwa für die zeitlich unbegrenzte Bereitstellung von Ersatzteilen. In der Technologie hielt Bayern 2022 einen Weltanteil von 7,3 Prozent mit Zuwachs von mehr 1,5 Prozent gegenüber 2017. Mittels dieser Verfahren können auch aus Plastikabfällen neue Komponenten oder Produkte hergestellt werden beziehungsweise neue Konstruktionslösungen ent-\r\nwickelt werden, die mit weniger Material auskommen. \r\n\r\nZur Abfallvermeidung und Rückgewinnung von Rohstoffen im Bau können digitale Technolo-gien einen Betrag leisten, zum Beispiel durch den Einsatz von Building Information \r\nModeling (BIM) zur Modellierung des Lebenszyklus eines Bauwerkes. Es ist die entscheiden-de Basis für die Umstellung auf eine echte Kreislaufwirtschaft und muss zum Standard für alle Bauwerke der öffentlichen Hand werden.\r\n\r\nWeitere technologische Innovationen finden sich in auf der Seite www.vbw-zukunftsrat.de \r\ninsbesondere unter den Schwerpunktbereichen Klima 2030. Nachhaltige Innovationen und Constructing Our Future. Planen. Bauen. Leben. Arbeiten.\r\n3.2\tZielgerichtete Innovations- und Technologiepolitik\r\nMit der Hightech-Agenda setzt der Freistaat Bayern auf die Stärkung der Wettbewerbs-\r\nfähigkeit in wichtigen Schlüsseltechnologien – ein starkes Signal für die Wirtschaft und den Standort. Zusätzlich zu den Investitionen in Hochschulen, Forschung und digitale Infrastruk-tur, müssen auch die wichtigen Transformationsaufgaben von Gesellschaft und Wirtschaft einbezogen werden, hier im Besonderen der Übergang zu einer kreislauffähigen, resilienten Wirtschaft.\r\n\r\nDie Schwerpunkte der Hightech-Agenda haben einen deutlichen Bezug zu technologischen Innovationen für die Kreislaufwirtschaft (Cleantech, 3D-Druck, KI, Robotik). Dennoch ist es wichtig, zirkuläres Wirtschaften auch als übergeordnetes Querschnittsthema in der \r\nTechnologieförderung zu verankern. Ganzheitliche Herangehensweisen (Systemdenken, \r\nSystems Engineering) sind unabdingbar und müssen ebenfalls verankert werden. Dies gilt gleichermaßen für Förderprogramme und -Strategien auf Bundes- und EU-Ebene.\r\n\r\nEin Ansatzpunkt können dabei Erkenntnisse sein, wie sie die vbw Studie Holzbasierte Bioökonomie liefert. Sie analysiert auf Grundlage einer Patentauswertung die globalen \r\nForschungsaktivitäten in relevanten Technologien der holzbasierten Bioökonomie. Dabei wurden vier Technologien mit besonders großem Zukunftspotenzial identifiziert: Bio-\r\npolymere, Verpackungen, Biotreibstoff sowie Textilien auf Basis von Naturfasern und \r\nZellulose. Bayern steht bei den Weltklassepatenten der holzbasierten Bioökonomie auf \r\neinem beachtlichen zehnten Rang, innerhalb Deutschlands allerdings nur auf Platz drei. Beim Ausbau der bayerischen Aktivitäten kann einerseits an heutige technologische \r\nStärken etwa im Papierbereich angeknüpft werden, andererseits können im Technologiepro-fil aber auch weitere besonders zukunftsträchtige Bereiche (siehe oben) gezielt gestärkt werden.\r\n\r\nWichtige Elemente des Transfers sind der Aus- und Aufbau bayerischer Technologietransfer-zentren und zusätzliche Pilot- und Demonstrationsanlagen im industriellen Maßstab (z.B. CO2-Abscheidung und -Nutzung, Wasserstoffwirtschaft, Elektrifizierung von industriellen Prozessen).\r\n\r\nAuch Anwenderzentren spielen eine wichtige Rolle, weil sie insbesondere kleineren Unter-nehmen einen sehr praxisorientierten Zugang zu neuen Technologien ermöglichen und gleichzeitig im Austausch sichtbar wird, wo gegebenenfalls Weiterentwicklungsbedarf \r\nbesteht. Hier sollten entweder dezidiert oder als Teil einer ganzheitlichen Betrachtung neue technologische Anwendungen für die Kreislaufwirtschaft den Unternehmen zugänglich ge-macht werden.\r\n\r\nTechnologieoffenheit muss Leitgedanke staatlichen Handelns sein: definiert werden Ziele, nicht aber der konkrete Weg dorthin. Schließlich darf „Null Risiko“ beziehungsweise „Null Schadstoff“ nicht der entscheidende Maßstab sein, anders als es gegenwärtig Teile des \r\nEU-Rechtsrahmens propagieren. Richtig ist vielmehr, das akzeptable Risiko beziehungsweise den im Einzelfall angemessenen Grenzwert zu definieren sowie vor allem auch die Chancen der technologischen Neuerung in die Rechnung mit einzustellen.\r\n\r\nDarüber hinaus müssen bestehende und neu geschaffene technologische Potenziale auch ausgeschöpft werden, um im Sinne eines Dienstes an der Gesellschaft langfristig bestmöglich Resilienz – sowohl im Sinne von Stabilität als auch von Weiterentwicklung – zu \r\ngewährleisten. Das heißt einerseits, die Forschungsergebnisse müssen in Innovationen am Standort umgesetzt werden, in Produktion und Wertschöpfung. Andererseits müssen diese Anwendungen und Produkte dann auch bestmöglich zum Einsatz kommen, in der Breite der Wirtschaft ebenso wie beispielsweise in der Verwaltung.\r\n3.3\tInnovationsfreundlichen Standort schaffen\r\nInnovationsfreundlichkeit wird auch vom Rechtsrahmen und dem gesellschaftlichen Klima bestimmt. Daher muss die öffentliche Hand in ihrer Vorbildfunktion einerseits neue \r\nTechnologien selbst anwenden, dies z. B. durch den Bau zirkulärer Gebäude und den \r\nkonsequenten Einsatz von Sekundärrohstoffen im staatlichen bzw. öffentlichen Bau er-\r\nfolgen. Horizontales Recycling von Baustoffen – auch beispielsweise von Holz – ist ebenso zu fördern wie innovative Planungskonzepte.\r\n\r\nAndererseits muss der Staat für einen begünstigenden Rechtsrahmen sorgen. So hat die Kreislaufwirtschaft in Verbindung mit technologischen Innovationen z. B. im Produktdesign und beim Recycling ein großes Potenzial. Bei der konkreten weiteren Ausgestaltung dieser Bereiche ist entscheidend, dass auf die Kohärenz mit geltendem Recht (beispielsweise der REACH-Regulierung) geachtet wird, gemeinsame Standards und Anreize für ein nachhaltiges Produktdesign sowie für Rezyklate geschaffen werden und die Förderung von Innovationen klar im Fokus steht (z. B. neue Recyclingverfahren, bessere Rezyklat-Qualität). Pauschale Materialdiskriminierungen etwa im Bereich Kunststoffe müssen vermieden werden, wäh-rend es für recycelte Rohstoffe bessere Marktchancen zu schaffen gilt.\r\n\r\nIm Start-up-Bereich hält Bayern eine Spitzenposition. Viele dieser jungen Unternehmen bie-ten auch Innovationen für die Kreislaufwirtschaft. Neben der generellen Stärkung dieses Sektors, können beispielsweise über regelmäßige Wettbewerbe bzw. Challenges und eine entsprechende Ausgestaltung von Vergabeverfahren gezielt nach Lösungen für die \r\nzirkuläre Wirtschaft gefördert werden. Challenges setzen mittlerweile auch die Agentur für Sprunginnovationen ein. Wenn verschiedene Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft \r\nparallel um Erfolge auf einem Gebiet wetteifern, und notwendige Förderung dabei unbüro-kratisch gewährt werden kann, sind wesentlich schnellere Erfolge möglich. Die notwendigen Mittel dazu sollte der Bund schon auf Grund der erheblichen möglichen Effekte für den Kli-maschutz bereitstellen.\r\n\r\nNotwendig ist zudem eine aktive Standortpolitik für die Transformation zur Kreislaufwirt-schaft. Hier geht es um die Abbildung der gesamten Wertschöpfungskette, insbesondere in Bereichen mit viel Potenzial wie der Bauwirtschaft und Automobilwirtschaft. Etablierte Un-ternehmen sowie Neuansiedlungen müssen im Transformationsprozess begleitet werden: mit Informationen, Beratung über die bestehenden Möglichkeiten und Chancen sowie Un-terstützung bei der Vernetzung und der Verbreitung von Best Practice, auch mit weiteren Pilotprojekten, Demonstrations- und Anwendungszentren.\r\n\r\nDie digitale Transformation ist und bleibt der Treiber für alle anderen Technologien und letzt-lich auch für die künftige Wertschöpfung am Standort. Viele technologische Lösungen für die Kreislaufwirtschaft, beispielsweise in den Bereichen Plattform-Ökonomie, Product-as-a-Service und systemische Ansätze, basieren auf digitalen Anwendungen. Richtig ist \r\ndaher eine Fortsetzung der konsequenten Unterstützung der Digitalisierung, von der \r\nSpitzentechnologie bis hin zu niedrigschwelligen Förderangeboten wie dem Digitalbonus. Dies fördert einerseits die Entstehung digitaler, zirkulärer Lösungen, andererseits ist nur so der Transfer in die Breite der Unternehmen möglich.  \r\n4\tZirkuläre Bioökonomie in der EU\r\nFür eine nachhaltige Rohstoffversorgung der Wirtschaft\r\nZirkuläre Bioökonomie ist ein Motor der Kreislaufwirtschaft. Sie vereinbart wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Wertschöpfung mit Klima- und Umweltschutz. Im Hinblick auf Klimawan-del, Ressourcenknappheit und Abhängigkeiten bei der Rohstoffversorgung kann eine zirkulä-re Bioökonomie eine wichtige Rolle in der Transformation spielen. Sie stellt Kreislaufwirt-schaft und die Nutzung erneuerbarer Rohstoffe in den Vordergrund und leistet \r\ndamit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit Bayerns, Deutschlands und Europas. Die Land- und Forstwirtschaft liefert mit nachhaltiger Biomasse wichtige Rohstoffe für eine \r\nbiobasierte Kreislaufwirtschaft. Erneuerbare Materialien, Dienstleistungen und Produkte werden bereitgestellt und können bis zum Ende ihrer Lebensdauer genutzt, wiederverwen-det und recycelt werden, um dann in Energie umgewandelt zu werden.\r\n\r\nDie EU-Kommission benennt die Bioökonomie als Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Transformation der EU. Im Arbeitsprogramm 2024 wurden dafür mit der \r\nBiotech und Biomanufacturing Initiative wichtige Grundlagen gelegt. Diese Initiativen gilt es nun zügig umzusetzen, beispielsweise mit der Etablierung des Biotech Hubs sowie der Durch-führung einer Studie zur Vereinfachung des rechtlichen Rahmens für Biotechnologie. Drin-gend notwendig ist zudem die Überarbeitung der zuletzt 2018 angepasste Bioökonomie-Strategie.\r\n\r\nDie Bioökonomie betrifft viele verschiedene Politikfelder, auf denen sie jeweils prioritär und mit dem Ziel politischer Kohärenz und Effizienz verfolgt werden muss. Mit dem Green Deal, dessen wesentliches Ziel die Erreichung von Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 ist, hat die EU-Kommission bereits Strategien und Regularien für Klimawandel und Biodiversität auf den Weg gebracht, die die Verwendung von Biomasse betreffen. Dazu gehören die EU Biodiversi-tätsstrategie (2020), die EU-Waldstrategie (2021), die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III, die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten, die EU-Verordnung über Landnut-zung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) sowie die EU-Taxonomie-Verordnung. Eine detaillierte Einordnung der genannten EU-Vorhaben bzw. -Regulierungen findet sich in unserer Position Zukunftsfähige Wälder durch nachhaltige Holznutzung. Aktuell drohen insbesondere mit der sog. Entwaldungsverordnung massive Bewirtschaftungs-hemmnisse, auf die wir in der Position EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten eingehen.\r\n\r\nÖkologische Nachhaltigkeit kann nur gelingen, wenn Maßnahmen auch wirtschaftlich nach-haltig sind. Alle Maßnahmen müssen daher auch auf Sicherstellung globaler Wettbewerbsfä-higkeit und stabile Rahmenbedingungen zielen sowie ausreichend Planungssicherheit für Zukunftsinvestitionen bieten.\r\n4.1\tNachwachsende Rohstoffe unterstützen die Transformation\r\nDie Sicherstellung einer Versorgung mit nachhaltiger Biomasse wie Holz ermöglicht die Trans-formation hin zu einer zirkulären Bioökonomie. Diese wichtige ökologische, ökono-mische und gesellschaftliche Funktion der nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft muss Berücksichti-gung finden. Der Einsatz nachwachsender, heimischer Rohstoffe muss daher erhalten blei-ben. Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten muss daher entbürokratisiert werden. \r\n\r\nWeitere solche Rohstoffpotenziale sollten erschlossen und genutzt werden und im Einklang mit den regionalen Gegebenheiten auf Ebene der Mitgliedstaaten reguliert werden. Gerade angesichts der sehr unterschiedlichen Verhältnisse ist das Subsidiaritätsprinzip zu wahren. Die EU sollte vielmehr eine Bioökonomie fördern, die sich die Vielfalt der Lieferketten in den einzelnen Regionen zunutze macht und durch Diversifizierung die Resilienz stärkt. \r\n4.2\tSubstitutionspotenzial für den Klimaschutz nutzen\r\nDas umfangreiche Substitutionspotenzial nachhaltig gewonnener, erneuerbarer Materialien muss anerkannt werden. Die Bioökonomie ermöglicht einerseits die Substitution fossiler Produkte, andererseits auch eine erhöhte, langfristige Kohlenstoffbindung durch die ver-stärkte stoffliche Nutzung holzbasierter Rohstoffe. Auf diese Weise wird die Ressource Holz im Rahmen der Kreislaufwirtschaft effizient und nachhaltig genutzt und leistet \r\nentlang der Wertschöpfungskette einen Substitutionsbeitrag. Das gilt für erneuerbare \r\nProdukte ebenso wie für wiederverwertbare. \r\n\r\nDas Prinzip der Kaskadennutzung sollte dabei als anzustrebendes Ziel verfolgt, nicht jedoch als pauschale ordnungsrechtliche Vorgabe durchgesetzt werden. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass ohne energetische Verwertung der dringend erforderliche Waldum-bau hin zu klimastabilen Wäldern nicht möglich ist, da rund die Hälfte der anfallenden Holz-sortimente aktuell nur energetisch wertschöpfend verwertet werden kann. Das Ziel der Kas-kadennutzung kann nur marktgesteuert über Angebot und Nachfrage erreicht \r\nwerden. Die europäischen Bioraffinerien sind zudem ein Schlüsselfaktor für die Entnahme und Speicherung von Kohlendioxid und Lieferanten von biogenem CO₂ für die aufstrebende Wasserstoffwirtschaft und PtX-Produkte. Unsere Studie Holzbasierte Bioökonomie (vbw/EconSight, Juni 2023) sowie die Kurzstudie Bayerns Position in den wichtigsten Prozess-technologien der Bioökonomie (vbw/Econsight, November 2024) zeigen eindrucksvoll, wie groß die Innovationspotenziale quer durch verschiedenste Industrien und Branchen sind: von der Land- und Forstwirtschaft über die Chemie- und Pharmaindustrie bis hin zur Nah-rungsmittel-, Konsumgüter-, Papier- und Textilindustrie.\r\n4.3\tWissensbasiert zu innovativen Lösungen\r\nDie EU will zu Recht auf Forschung und Innovation setzen. Die Forschungsförderung ist den-noch weiter zu stärken. Auf EU-Ebene würde sich gerade ein Querschnittsthema wie die (zirkuläre) Bioökonomie für breit angelegte, missionszentrierte Programme anbieten. Im aktuellen Forschungsrahmenprogramm findet sich davon noch zu wenig, und es fehlt insge-samt an deren Hinterlegung mit finanziellen Mitteln, auch auf der nationalen Ebene. Weitere wichtige Aspekte sind Anwendungsorientierung und Wissenstransfer. Grenzüberschreiten-de Wissensnetzwerke sollten durch die Förderung gemeinsamer Forschungsmöglichkeiten – etwa im Rahmen von Horizont Europa – finanziert werden, der Schwerpunkt aber auf der Anwendung vor Ort liegen.\r\n\r\nMaßnahmen müssen immer auf eine wissenschaftlich fundierte Grundlage aufbauen, z. B., um das tatsächliche Biomassepotenzial in Deutschland und der EU zu erfassen. Es ist unbe-dingt notwendig in Monitoring und den Aufbau einer Datengrundlage zu investieren. Die Potenziale einer zirkulären Wertschöpfungskette und nachhaltig erzeugter Materialien müs-sen aufgezeigt, anerkannt und gefördert werden. Das gilt in besonderem Maße auch für die Anrechnung der Substitutionspotenziale im Rahmen von LULUCF.\r\n\r\nEine intensivere Einbindung von praxisbezogenem Wissen und Erfahrungswissen der Land- und Forstwirte verbessert außerdem die sachbezogenen Lösungen und unterstützt den \r\npolitischen Entscheidungsprozess für optimale Rahmenbedingungen.\r\n4.4\tGrundsätze für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Bioökono-mie\r\nUm das Innovationspotenzial der Bioökonomie ausschöpfen zu können, bedarf es Rahmen-bedingungen, die ein auch auf internationaler Ebene wettbewerbsfähiges Wirtschaften \r\nermöglichen. Die EU ist hier in mehrfacher Hinsicht gefordert:\r\n\r\n–\tAllgemein gilt es, den Grundsatz der Technologieneutralität zu wahren und geeignete Signale zur Sicherung von Investitionen zu geben. \r\n–\tEin funktionierender Binnenmarkt ist für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU elementar. Dies betrifft unter anderem die Gewährleistung effizienter Energiemärkte. Für Kohlenstoff – namentlich auch biogenen – Wasserstoff und alternative Kraftstoffe gilt es, zügig die Voraussetzungen für funktionierende Märkte zu schaffen.\r\n–\tNachhaltigkeitskriterien müssen einfach, klar und gerecht innerhalb wie außerhalb der EU angewandt werden. Die bestehende Regulierung ist bereits sehr komplex und in \r\nTeilen inkonsistent. Der Fokus muss nun auf der Umsetzbarkeit liegen – sowohl für die Unternehmen, die keinen zusätzlichen bürokratischen Belastungen ausgesetzt werden dürfen, als auch für die Behörden, wenn es beispielsweise um die Einhaltung unserer Standards durch außereuropäische Lieferanten geht. \r\nDie Rahmenbedingungen, wie sie etwa der Green Deal setzt, müssen der multifunktionalen Rolle von Wäldern sowie dem Beitrag von Waldbewirtschaftern und der forstbasierten Wert-schöpfungskette zum Erreichen einer klimaneutralen Wirtschaft Rechnung tragen. „Schützen durch Nutzen“ muss der Leitgedanke sein.\r\n \r\nAnhang: Weiterführende Informationen\r\nUmwelt\r\nvbw Position Der Europäische Green Deal, September 2024\r\nvbw Position EU-Umweltpolitik zukunftsfest gestalten, Juni 2024\r\nvbw Position EU-Chemikalienstrategie erfolgreich gestalten, Oktober 2024\r\nvbw Position Leitlinien für die deutsche Umweltpolitik, Januar 2025\r\nEnergie und Klima\r\nvbw Position Energiepolitik, Mai 2024\r\nvbw Position Klimapolitik, Juli 2024\r\nvbw Position Carbon Management, November 2024\r\nvbw Position Aufbau der Wasserstoffwirtschaft, Juni 2024\r\nvbw Position Sustainable Finance, Januar 2024\r\nvbw Studie 12. Monitoring der Energiewende, März 2024\r\nvbw Studie Strompreisprognose bis 2045, Oktober 2024\r\nvbw Studie Internationaler Energiepreisvergleich für die Industrie, Oktober 2023 \r\nvbw Studie Analyse CO2-Infrastrukturbedarf in Bayern, November 2024\r\nvbw Leitfaden Brennstoffemissionshandel – Status Quo und Basiswissen, August 2023\r\nvbw Leitfaden ETS 2 – separates Emissionshandelssystem für Inverkehrbringer von Brennstof-fen, September 2024\r\nvbw Leitfaden CO2-Grenzausgleich – Folgen für Unternehmen, Juni 2024\r\nvbw Leitfaden Treibhausgasneutralität – Umsetzung im Unternehmen, Mai 2024\r\nRohstoffe\r\nvbw Studie Rohstoffsituation der bayerischen Wirtschaft, Dezember 2024\r\nvbw Studie Holzbasierte Bioökonomie, Juni 2023\r\nvbw Position Sichere Rohstoffversorgung, Dezember 2024\r\nvbw Position Zukunftsfähige Wälder durch nachhaltige Holznutzung, August 2024\r\nStudie Ökonomische Potenziale des Textilrecyclings und der Wasserstofferzeugung aus \r\nTextilabfällen in Bayern, Mai 2023\r\nvbw Position EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten, April 2024\r\nForschung und Technologie\r\nvbw Studie Klima 2030. Nachhaltige Innovationen., Dezember 2020\r\nZukunftsrat der Bayerischen Wirtschaft: Handlungsempfehlungen Klima 2030. Nachhaltige Innovationen., Dezember 2020\r\nvbw Studie Constructing Our Future. Planen. Bauen. Leben. Arbeiten., Juli 2021\r\nZukunftsrat der Bayerischen Wirtschaft: Handlungsempfehlungen Constructing Our Future. Planen. Bauen. Leben. Arbeiten., Juli 2021\r\nvbw Position Technologische Innovationen fördern, Januar 2025\r\nvbw-Studie Technologieprofile Bayern: Die Position des Freistaats und seiner Regierungsbe-zirke in Zukunftstechnologien, Januar 2024\r\nvbw Studie Bayerns Position in den wichtigsten Prozesstechnologien der Bioökonomie,   No-vember 2024\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nJohanna Yaacov\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-135\r\njohanna.yaacov@vbw-bayern.de\r\n\r\nDr. Peter Pfleger\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-253\r\npeter.pfleger@vbw-bayern.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nRahmenbedingungen für eine starke Tourismuswirtschaft \r\nin Bayern\r\n\r\nPosition\r\nStand: Juli 2023\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nDie Tourismuswirtschaft braucht gute Rahmenbedingungen\r\nDer Tourismus ist eine der zentralen Säulen der bayerischen Wirtschaft. Bayernweit, vor allem im ländlichen Raum, leistet er einen starken Beitrag zu Wirtschaftskraft und \r\nBeschäftigung. Die Unternehmen bieten zahlreiche Dienstleistungen für Touristen und \r\nEinheimische. Viele Branchen, wie das Beförderungsgewerbe, der Einzelhandel oder Freizeit- und Kultureinrichtungen, profitieren in starkem Maße von der Tourismuswirtschaft.\r\n\r\nDie Betriebe sind gefordert, die Energiewende, massiv gestiegene Preise sowie wirtschaftliche und politische Unsicherheiten zu bewältigen. Darüber hinaus leidet die Branche unter einem großen Fachkräftemangel und muss gleichzeitig ihren Transformationsprozess auf dem Weg zu einem nachhaltigen Tourismus gestalten.\r\n\r\nFür alle Unternehmen der Tourismuswirtschaft gilt: Sie sind auf gute Rahmenbedingungen angewiesen, um die Herausforderungen bestehen zu können und langfristig erfolgreich zu sein. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zum Bürokratieabbau und die gezielte \r\nUnterstützung von Transformationsprozessen. In unserem Positionspapier formulieren wir den damit verbundenen Handlungsbedarf.\r\nBertram Brossardt\r\n24. Juli 2023\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tStandortqualität bedarfsgerecht weiterentwickeln\t2\r\n1.1\tRegionale Infrastruktur bedarfsgerecht weiterentwickeln\t2\r\n1.2\tSteuerrechtliche Rahmenbedingungen verbessern\t3\r\n1.3\tArbeits- und Fachkräftebedarf sichern\t4\r\n2\tTourismuswirtschaft stärken\t5\r\n2.1\tKoordinations- und Entscheidungsstrukturen im Tourismus optimieren\t5\r\n2.2\tInnovation im Tourismus fördern\t5\r\n2.3\tTourismuswirtschaft durch geeignete Förder- bzw. Zuschussprogramme bedarfsgerecht unterstützen\t6\r\n2.4\tAußenwirtschaftsförderung stärker für die Tourismuswirtschaft  nutzen\t7\r\n2.5\tIndustrie verstärkt als Partner für die Tourismuswirtschaft gewinnen\t7\r\n3\tBürokratie gezielt abbauen\t8\r\n3.1\tBürokratische Lasten auf ein Mindestmaß reduzieren\t8\r\n3.2\tArbeitszeit durch einen wöchentlichen Bezugszeitraum flexibilisieren\t9\r\n3.3\tDigitale Verwaltungsleistungen ausbauen\t9\r\n4\tTransformationsprozesse im Tourismus erfolgreich gestalten\t10\r\n4.1\tPotenziale digitaler Technologien ausschöpfen\t10\r\n4.1.1\tDigitalisierungstechnologien weiterentwickeln und nutzen\t10\r\n4.1.2\tFairen Wettbewerb gewährleisten\t11\r\n4.2\tAnpassung an den Klimawandel und klimaneutrales Wirtschaften\t11\r\nAnsprechpartner/Impressum\t12\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nDas Tourismusland Bayern weiterentwickeln\r\nDie Tourismuswirtschaft in Bayern ist gut aufgestellt, muss sich jedoch angesichts der \r\naktuellen Herausforderungen und Krisen weiterentwickeln. Dazu sind die Betriebe auf \r\npassende Rahmenbedingungen angewiesen. Folgende zentrale Aufgaben müssen dafür angegangen werden:\r\n\r\n1.\tDie Tourismuswirtschaft benötigt gute Standortqualitäten. Moderne, nachhaltige und bedarfsgerechte Mobilitätsangebote für die Beförderung der Gäste sind ebenso \r\nunverzichtbar wie leistungsfähige digitale Netze und eine zuverlässige, bezahlbare Energieversorgung.\r\n2.\tDie notwendigen Anpassungen an den Klimawandel sowie die Transformation hin \r\nzum klimaneutralen Wirtschaften müssen mit geeigneten staatlichen Maßnahmen flankiert werden. Dabei ist zugleich sicherzustellen, dass Energiepreise bezahlbar bleiben.\r\n3.\tBürokratische Lasten müssen abgebaut werden, um die Betriebe von zeitlichem \r\nund finanziellem Aufwand zu entlasten und ihre Flexibilität zu erhöhen. Gleichzeitig müssen Angebote für digitale Verwaltungsleistungen ausgebaut werden. \r\n4.\tDas Steuerrecht muss vereinfacht und die Kapitalversorgung verbessert werden.\r\n5.\tDie Möglichkeiten zur Anpassung der Arbeitszeiten an die Bedürfnisse der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter müssen durch den Wechsel auf eine wochenbezogene \r\nBetrachtung bei den Höchstarbeitszeitgrenzen verbessert werden.\r\n6.\tDie Digitalisierung der Unternehmen der Tourismuswirtschaft und der Tourismus-\r\ndestinationen muss forciert und unterstützt werden.\r\n7.\tDer Tourismus in Bayern muss im internationalen Wettbewerbsumfeld stärker und wahrnehmbarer positioniert werden.\r\n1\tStandortqualität bedarfsgerecht weiterentwickeln\r\nInfrastruktur als Basis der Wettbewerbsfähigkeit gezielt gestalten\r\nBayern ist Reiseziel Nummer 1 in Deutschland und das touristisch erfolgreichste Land \r\nfür ausländische Touristen, Ausflügler und Tagesgäste. Die Bruttoausgaben der Touristen belaufen sich auf 34 Milliarden Euro (Stand 2019). \r\n\r\nDer Tourismus ist die Basis für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land: Er schafft und sichert rund 600.000 ortsgebundene Arbeitsplätze, davon rund 450.000 im Gastgewerbe. Besonders profitiert der ländliche Raum, in dem 68 Prozent der rund \r\n92 Millionen Übernachtungen (2022) stattfanden. Gerade hier ist der Tourismus eine \r\nwichtige Lebensader, weil er auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der vor Ort an-\r\nsässigen Wirtschaft, z. B. Bäcker, Metzger oder vieler Einzelhandelsbetriebe, beiträgt.\r\n1.1\tRegionale Infrastruktur bedarfsgerecht weiterentwickeln\r\nDie in weiten Teilen gute Infrastruktur Bayerns muss auch für die Zukunft gesichert werden. Zunehmende Inanspruchnahme, neue technische Möglichkeiten und demografische Entwicklungen verändern die Anforderungen laufend. Hier gilt es:\r\n–\teine stabile und bezahlbare Energieversorgung sicherzustellen sowie den Ausbau \r\nerneuerbarer Energien voranzutreiben und Speichermöglichkeiten zu schaffen.\r\n–\tdie Betriebe auf ihrem Weg zu einem höheren Selbstversorgungsgrad, beispielsweise durch eigene Energieerzeugung oder durch dezentrale und kommunale Energieanbieter, zu unterstützen.\r\n–\tzügig ein flächendeckendes Gigabit-Festnetz und ein lückenloses 5G-Mobilfunknetz zu erreichen.\r\n–\tdie Mobilitätsinfrastruktur, bestehend aus Straßen-, Schienen- und Luftverkehr, aber auch Rad- und Wanderwege im Sinne eines intermodalen Gesamtverkehrssystems weiterzuentwickeln. Angebote im ÖPNV müssen stärker auf die Mobilitätsanforderungen des Gastes auf der „letzten Meile“ und am Zielort ausgerichtet werden und dürfen nicht an Gebietsgrenzen enden. \r\n–\tattraktive und nachfragegerechte Standortinfrastrukturen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Pflege und Betreuung zu sichern.\r\n–\ttouristische Leuchtturmprojekte im Rahmen einer Anschubfinanzierung in Form von Konzeption, Aufbau, Umsetzung und Bewerbung von wichtigen Impulsprojekten zu schaffen und ggf. über die Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) zu fördern.\r\n\r\nDarüber hinaus gilt es, die Klein- und Kleinstvermieter-Strukturen bayernweit abzusichern. Insbesondere die privaten Gastgeber gehören untrennbar zum Bild Bayerns und sind ein wichtiger Imageträger für den Tourismus im ländlichen Raum. Sie repräsentieren einen Teil der Tourismuswirtschaft, der dort für Erwerbs- und Einkommensalternativen sorgt. In den vergangenen Jahren kam es vor allem in diesem Segment zu Bettenverlusten und einem Rückgang der Betriebszahlen. Grund sind häufig ungleiche Wettbewerbschancen oder Nachfolgeprobleme. Hier braucht es eine passgenaue Unterstützung beispielsweise bei der Vernetzung und mit Beratungsangeboten.\r\n\r\nFür die Entwicklung und den Erhalt der touristischen Infrastruktur ist eine starke, zweckgebundene Finanzausstattung der Kommunen und ihrer touristischen Organisationen erforderlich. Attraktive Reiseziele und ein starkes Image gepaart mit einem umfassenden öffentlichen Angebot an Touristinfos, Rad- und Wanderwegen, Park- und Gartenanlagen sowie Veranstaltungen etc. liefern wichtige Argumente für die Reiseentscheidung des Gastes und sind damit die Grundlage für lokale Leistungsträger bei der Vermarktung ihrer Angebote. Dabei profitieren nicht nur Touristen von eben diesem öffentlichen Angebot, sondern insbesondere auch Einheimische, zu deren Lebensqualität eine starke Freizeitinfrastruktur in erheblichem Maße beiträgt. \r\n1.2\tSteuerrechtliche Rahmenbedingungen verbessern\r\nDie Tourismusbranche ist auf steuerrechtliche Rahmenbedingungen angewiesen, die ihren mittelständischen, von Familienunternehmen geprägten Strukturen entsprechen:\r\n–\tDie Unternehmensbesteuerung muss perspektivisch auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent abgesenkt werden; schon kurzfristig muss die Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen einfacher zugänglich werden.\r\n–\tUnternehmern wie Mitarbeitern muss mehr Netto vom Brutto bleiben, und zwar durch den Abbau des Solidaritätszuschlags, Korrekturen am Einkommensteuertarif und eine laufende Korrektur der Kalten Progression mittels eines Tarifs auf Rädern.\r\n–\tIn der Ertragsbesteuerung müssen Substanzelemente abgeschafft werden. Das gilt in erster Linie für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung.\r\n–\tZudem erforderlich sind ein deutlicher Ausbau des Verlustrücktrags und ein Wegfall der Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag.\r\n–\tDer reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Speisen muss auch im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber Nachbarstaaten entfristet werden. Dies schafft Planbarkeit und erhält notwendige Liquidität nicht nur in Krisen. \r\n–\tDie Mehrwertsteuer auf touristische Busreisen ist wettbewerbsgerecht auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu senken, der auf Bahnreisen angewendet wird. Das stärkt die Nutzung des umweltfreundlichen Verkehrsmittels Reisebus auch auf Strecken, die per Bahn nicht hinreichend erschlossen sind. Gerade touristisch sehr begehrte Reiseziele können so nachhaltig von motorisiertem Individualverkehr entlastet werden.\r\n\r\nSteuererhöhungen lehnen wir ab. Wir begrüßen, dass der Bayerische Landtag kommunale Übernachtungssteuern (Bettensteuern) durch die Änderung im bayerischen Kommunalabgabengesetz verhindert hat. Eine zielgerichtete Mittelverwendung wäre nicht sichergestellt. Wo Kurbeiträge, Fremdenverkehrsabgaben etc. erhoben werden, müssen die Mittel in Abstimmung mit der örtlichen Tourismuswirtschaft zweckgebunden für die touristische Infrastruktur eingesetzt werden. \r\n\r\nDarüber hinaus setzen wir uns bei Freizeiteinrichtungen, die auf außerordentlich große, naturnah bewirtschaftete Flächen angewiesen sind, für eine Modifikation des im Grunde nach einfachen und attraktiven bayerischen Grundsteuerrechts ein. Die aktuelle Rechtslage kann zu einer wirtschaftlich nicht tragbaren Steuerlast führen. Das ist der Fall, wenn der wichtige Grundsteuer-Abschlag für unbebaute sehr große Flächen nicht greift, weil für den Abschlag zu kleine Grundstücke mehrerer Eigentümer zusammengepachtet werden. Um Tragfähigkeit herzustellen, muss das gesamte wirtschaftlich genutzte Areal einheitlich betrachtet werden.\r\n1.3\tArbeits- und Fachkräftebedarf sichern\r\nDie personalintensive Tourismuswirtschaft steht vor der zunehmend schwereren Herausforderung, ihren Arbeits- und Fachkräftebedarf zu decken. Die Imagekampagne Tourismus, an der sich die vbw und einige ihrer Mitgliedsverbände beteiligen, hat zum Ziel, die Attraktivität und das Bewusstsein für die Tourismuswirtschaft stärker in den Mittelpunkt zu stellen und neue Mitarbeiter für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu begeistern. \r\n\r\nDie Fachkräftesicherung muss dauerhaft hohe Priorität für die Politik haben, unabhängig von konjunkturellen Bewegungen am Arbeitsmarkt, und die Aktivitäten etwa zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung, im Bildungsbereich oder für die gezielte Zuwanderung müssen mit Nachdruck vorangetrieben werden. Speziell für den Bereich der Tourismuswirtschaft sind folgende Aspekte zu beachten:\r\n–\tdie talent- und arbeitsmarktorientierte Berufs- und Studienorientierung im Bereich der Tourismuswirtschaft muss gestärkt werden. \r\n–\tFreibeträge in Höhe des jährlichen Sachbezugswertes für die arbeitgebergeförderte Verpflegung und Bereitstellung von Wohnraum für Auszubildende müssen eingeführt werden. \r\n–\tgastgewerbliche Ausbildungsberufe (z. B. Köche, Fachkräfte Küche, Fachleute für Restaurant- und Veranstaltungsgastronomie etc.) müssen als Mangelberufe anerkannt und die Möglichkeiten zur Beschäftigung von Arbeits- und Saisonkräften aus Nicht-EU-Staaten \r\nverbessert werden.\r\n–\tVerfahren für Arbeitsgenehmigungen Geflüchteter mit Bleibeperspektive müssen \r\nbeschleunigt und vereinfacht werden.\r\n\r\nSinnvoll kann auch die Schulung von Teilzeit- und Saisonkräften im regionalen Netzwerk sein, insbesondere von Schülern und Studenten, die im Servicebereich in der Gastronomie tätig werden möchten. Diese Schulung könnte beispielsweise in den Hauswirtschaftsbereichen der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stattfinden, ebenso in Berufsschulen mit geeigneten Schulungseinrichtungen. Eine Vernetzung zwischen Geschulten und interessierten Betrieben ist anzustreben, etwa über eine digitale Plattform. \r\n2\tTourismuswirtschaft stärken\r\nTourismusland Bayern weiterentwickeln.\r\n2.1\tKoordinations- und Entscheidungsstrukturen im Tourismus optimieren\r\nNotwendig sind die Verbesserung der Zusammenarbeit von Kommunen und privatwirtschaftlich organisierten Tourismus-Vereinigungen, die Konzentration auf die wesentlichen Aufgabenstellungen sowie ein optimierter Einsatz digitaler Tools. Es gilt, die Verwaltungs- und Managementstrukturen im Tourismus besser zu koordinieren sowie die Tourismusorganisationen zukunftsgerecht weiterzuentwickeln und gezielt zu stärken, so dass eine Tourismuswirtschaft „aus einem Guss“ entsteht. Darüber hinaus ist es notwendig,\r\n–\tein festes jährliches Budget zu etablieren, damit das vorhandene Know-how der \r\ntourismuspolitischen Akteure unter der Federführung der Tourismusabteilung im \r\nWirtschaftsministerium zusammengeführt, gebündelt und ggf. bedarfsgerecht ergänzt werden kann,\r\n–\teine zukunftsorientierte Tourismusstrategie für einen ganzheitlichen touristischen \r\nAnsatz in Bayern zu entwickeln und\r\n–\tdie Landesmittel für die Bayern Tourismus Marketing GmbH und der vier Regionalverbände zu verstetigen und wettbewerbsfähig weiterzuentwickeln.\r\n2.2\tInnovation im Tourismus fördern\r\nInnovationen sind ein wichtiger Schlüssel, um die Qualität touristischer Dienstleistungen zu verbessern und Kosten zu senken. In diesem Zusammenhang begrüßen wir, dass die Mittel zur Fortführung des Bayerischen Tourismus-Thinktanks, dem Bayerischen Zentrum für Tourismus (BZT), für die kommenden Jahre gesichert sind. Es gilt die Ergebnisse der Tourismusforschung – insbesondere aus dem BZT – stärker bei den Akteuren des Tourismus zu verankern und umfassend in die Praxis zu tragen. Dementsprechend sollen verstärkt praxisrelevante Fragestellungen im Fokus der Untersuchungen stehen. Die notwendigen Mittel sind dafür vorzusehen.\r\n\r\nBetriebe beziehungsweise Regionen sollten bei innovativen Maßnahmen und neuen strategischen Ansätzen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und CO2-Einsparung unterstützt werden.\r\n\r\nUm Innovationen zu fördern, sind Wettbewerbe ein geeignetes Instrument. Erste Ansätze können zum Beispiel Konzepte für den Städtetourismus der Zukunft oder flexiblere \r\n(Zwischen-)Nutzungsoptionen für touristische Infrastrukturen sein.\r\n2.3\tTourismuswirtschaft durch geeignete Förder- bzw. Zuschussprogramme bedarfsgerecht unterstützen\r\nDie wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wirken nach und mit den aktuell stark steigenden Preisen sowie vor dem Hintergrund einer zunehmenden Konsumzurückhaltung seitens der Gäste stehen viele Betriebe vor Liquiditätsproblemen. Die notwendigen \r\nInvestitionen für Digitalisierung und Klimaanpassung lassen sich in der Folge kaum noch stemmen. Dabei gilt allgemein, die Kredit- und Förderprogramme der LfA Förderbank \r\nBayern und der Kreditanstalt für Wiederaufbau gezielt und bedarfsgerecht auszubauen und die Möglichkeiten zu Bündelung und Ko-Finanzierung verschiedener Förder- bzw. \r\nZuschussprogramme zu erleichtern. Überdies müssen die Unternehmen weiterhin gezielt gefördert werden durch:\r\n–\tdie Fortführung des „Heimatwirtschaftenprogramm“ durch eine mehrjährige Mittelausstattung von jährlich 15 Millionen Euro, um gastronomischen Kleinbetrieben die Möglichkeit zu geben, sich durch Investitionen zukunftsfähig aufstellen zu können.\r\n–\tdie Verstetigung der kostenfreien „Blitzlicht-Beratung“ als Potenzial- und Schwachstellenanalyse, um insbesondere gastgewerbliche Kleinbetriebe durch praktische Beratungen zukunftsfähig zu machen.\r\n\r\nEin wichtiges Förderinstrument im Bereich des Tourismus ist die Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE), von denen ausschließlich öffentliche Körperschaften profitieren können. Im Rahmen des RÖFE-Programms werden Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur gefördert, zum Beispiel Informationszentren einschließlich Tourismusämter, Kurparks und Veranstaltungszentren sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Generalsanierung und Modernisierung von Häusern des Gastes, Hallenbädern oder Kurhäusern. Gefördert werden zudem die Verbesserung der Energieeffizienz und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen in kommunalen touristischen Infrastrukturen. Dieses Förderprogramm spielt somit eine wichtige Rolle für die öffentliche Tourismusinfrastruktur und muss angesichts der vielfältigen kommunalen Aufgaben im Tourismus ausgebaut werden.\r\n\r\nDie vom Freistaat Bayern und einigen Verbänden wie der vbw finanzierte Imagekampagne Tourismus hat die Erwartungen übertroffen und wurde zu Recht verlängert. Was in diesem Rahmen erarbeitet wird, muss auch nach Beendigung weiter nutzbar und aktuell gehalten werden, beispielsweise das Arbeitgeberportal.\r\n\r\nMit den touristischen Förderprogrammen im Rahmen der Regionalförderung (im Rahmen des Bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft – BRF) setzt der Freistaat ein wichtiges Zeichen für die Stärkung des Tourismus:\r\n–\tMit dem Sonderprogramm PremiumOffensive Tourismus werden in erster Linie Vorhaben der Hotellerie (in Einzelfällen auch gastronomische Betriebe) im gehobenen und hochwertigen Bereich unterstützt.\r\n–\tDas Sonderprogramm Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit fördert gem. KMU-Definition Kleinst- und Kleinunternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche.\r\n–\tInvestitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit sind Ziel des Sonderprogramms Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit. \r\n\r\nDie mittelfristige Fortführung ist angezeigt.\r\n2.4\tAußenwirtschaftsförderung stärker für die Tourismuswirtschaft \r\nnutzen\r\nDer intensivierte Preis- und Qualitätswettbewerb sowie die zunehmende Konkurrenz um qualifizierte Mitarbeiter (z. B. im Alpenraum) machen die internationale Kundengewinnung zur Notwendigkeit. Dabei sind insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen der Tourismuswirtschaft auf Unterstützung angewiesen. Der Freistaat Bayern bietet daher seit Jahren eine Reihe von Maßnahmen an, die es auch für die Tourismuswirtschaft stärker nutzbar zu machen gilt:\r\n–\tFortführung der Maßnahmen des Freistaats bei Markterschließung, politischer Flankierung und Exportförderung.\r\n–\tUnterstützung der Unternehmen bei der Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften aus dem Ausland.\r\n–\tDurchführung bzw. Unterstützung von Veranstaltungen zur Bewerbung der Tourismusdestination Bayern, z. B. durch Ministerreisen und Delegationsreisen oder auch das Auslandsmessen-Beteiligungsprogramm.\r\n–\tinternationale Netzwerke Bayerns, wie das Außenwirtschaftszentrum und die Auslandsrepräsentanten.\r\n–\tKooperations- und Markterschließungsprojekte\r\n–\tFinanzierungshilfen der LfA Förderbank Bayern für touristische Unternehmen, die sich international aufstellen.\r\n2.5\tIndustrie verstärkt als Partner für die Tourismuswirtschaft gewinnen\r\nIndustrieunternehmen fragen schon heute vielfach Dienstleistungen der Tourismuswirtschaft nach: ob Catering, Unterkünfte für Geschäftsreisende, Beförderungsleistungen oder Incentives für Mitarbeiter. Für touristische Betriebe kann es sich als sehr lohnend erweisen, die Zusammenarbeit mit Industrieunternehmen weiter auszubauen, auch mit Blick auf die überregionale und internationale Sichtbarkeit. Alle Akteure sind gefordert, diese Wertschöpfungsnetzwerke sichtbar zu machen und zu pflegen.\r\n3\tBürokratie gezielt abbauen\r\nUnternehmen von administrativem Aufwand entlasten\r\n3.1\tBürokratische Lasten auf ein Mindestmaß reduzieren\r\nUnnötige Bürokratie schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Tourismuswirtschaft, bindet Arbeitskräfte und gefährdet zukünftiges Wachstum. Folgende \r\nkonkrete Forderungen stellt die vbw, um insbesondere den kleineren und mittleren \r\nUnternehmen der Tourismuswirtschaft das Arbeiten zu erleichtern:\r\nAufzeichnungspflichten im Mindestlohngesetz bei der Arbeitszeit erleichtern\r\n–\tStreichen der Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit bei geringfügig Beschäftigten\r\n–\tVorliegen der Dokumente einen Monat nach der Arbeitsleistung (statt am siebten Tag)\r\n–\tAusnahme von der Dokumentationspflicht bei kaufmännischen Berufen, bei Tätigkeiten an mehreren Beschäftigungsorten und bei einem Stundenlohn von mehr als 12,00 Euro\r\n–\tDeutliche Reduzierung der Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit, die für neun Wirtschaftszweige, darunter das Gastgewerbe, gilt und die Branche unter Generalverdacht stellt, auf das für alle übrigen Branchen geltende Maß\r\nUmsatzsteuervoranmeldung vereinfachen \r\n–\tBezahlung statt Rechnungsstellung für Fälligkeit entscheidend\r\n–\tKeine Umsatzsteuervoranmeldung, wenn der Steuerpflichtige für das laufende Steuerjahr eine Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von 50 Prozent des Vorjahres leistet\r\nKleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer anheben\r\n–\tBis zu einer monatlichen Zahllast von 2.500 Euro nur Jahressteuererklärung\r\n–\tFür Existenzgründer vierteljährliche – statt monatlicher – Abgabe \r\n–\tAnpassung der Kleinunternehmergrenze auf einen Vorjahresumsatz von 25.000 Euro und einem voraussichtlichen Jahresumsatz von 75.000 Euro im laufenden Jahr\r\nSchwellenwerte anheben\r\n–\tGWG-Grenze von 800 auf 1.000 Euro anheben; Wertgrenze für Sammelposten von 1.000 auf 5.000 Euro anheben und Abschreibungszeitraum auf drei Jahre verkürzen\r\n–\tSonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG von 20 auf 50 Prozent erhöhen\r\n–\tAngesichts deutlich über die allgemeine Inflation hinaus gestiegener Lebensmittelpreise Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen von Arbeitnehmern um 32 Prozent anheben \r\nÜberprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Unternehmenskunden aus der EU erleichtern\r\n–\tAbschaffung der Prüfpflicht für Rechnungen unterhalb der Kleinstbetragsgrenze\r\n–\tBenutzerfreundliches Portal und Minimierung der einzugebenden Daten\r\n–\tVerzicht auf postalische Zustellung der Bestätigung, elektronische Bestätigung – auch als PDF – sollte genügen\r\nElektronische Belege als Rechnung anerkennen\r\n–\tAufwandsminimierende E-Rechnung ebenso wie PDF-Dokumente und E-Mails\r\n–\tRein elektronische Aufbewahrung von Belegen und Geschäftsunterlagen\r\nKlarstellungen zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Buchführung (GoBD) \r\nveröffentlichen\r\n–\tFormate, die archiviert werden müssen\r\n–\tDokumente, die als maschinell auslesbar gelten\r\nEinheitliches und transparentes Vorgehen bei Betriebsprüfungen etablieren\r\n–\tKooperative Prüfmethoden, die auf Fehlerprävention abzielen\r\n–\tElektronische Verfügbarkeit von Steuerunterlagen und digitale Plausibilitätsprüfungen\r\n–\tZeitnahe Betriebsprüfungen und deutliche Verkürzung von Aufbewahrungsfristen\r\n–\tEntwicklung eines praxistauglichen Leitfadens\r\n–\tEinrichtung einer Clearing- bzw. Beschwerdestelle\r\n3.2\tArbeitszeit durch einen wöchentlichen Bezugszeitraum flexibilisieren\r\nDer Arbeitsanfall in Betrieben der Tourismusbranche ist häufig nicht gleichmäßig. Darüber hinaus wünschen sich viele Mitarbeitende in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber ein höheres Maß an Flexibilität. Die Abkehr von der täglichen zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit ist das richtige Instrument, beiden Anliegen gerecht zu werden. Ein \r\nVerzicht auf die tägliche Höchstgrenze von zehn Stunden führt nicht zu einer Erhöhung des Arbeitszeitvolumens, sondern nur zu mehr Flexibilität bei der wöchentlichen Verteilung. Eine vertraglich vereinbarte 40-Stunden-Woche bleibt eine 40-Stunden-Woche, der durchschnittliche Acht-Stunden-Tag bleibt hier erhalten.\r\n3.3\tDigitale Verwaltungsleistungen ausbauen\r\nZiel ist, bestehende Verwaltungsdienste vollständig medienbruchfrei zu digitalisieren. Der Umstieg auf digitale Verfahren muss genutzt werden, um Prozesse aller Art reibungsloser und effizienter zu gestalten. Digitale Lösungen müssen umfassend ermöglicht werden, beispielsweise durch den Einsatz von Sensorik anstelle händischer Prüfungen und die voll \r\ndigitalisierte Erfüllung von Aufzeichnungs- und Meldepflichten. Weitere wesentliche Punkte sind:\r\n–\tSichere elektronische Authentifizierung,\r\n–\tAustausch maschinell lesbarer und verarbeitbarer Daten,\r\n–\tVermeidung von Mehrfacherhebungen derselben Daten (Once Only).\r\n4\tTransformationsprozesse im Tourismus erfolgreich gestalten\r\nTourismuswirtschaft zukunftsfähig aufstellen\r\n4.1\tPotenziale digitaler Technologien ausschöpfen\r\n4.1.1\tDigitalisierungstechnologien weiterentwickeln und nutzen\r\nDie Digitalisierung bietet der bayerischen Tourismuswirtschaft erhebliche Chancen, bringt aber auch hohe Investitionserfordernisse mit sich. Um die Digitalisierung bei allen Unternehmen der Tourismuswirtschaft zum Erfolg zu führen, sind insbesondere folgende \r\nMaßnahmen erforderlich:\r\n–\tDas digitale Enabling der Betriebe und deren Unterstützung bei der Entwicklung digital gestützter Angebote müssen intensiviert werden. Wichtiger Baustein ist eine Sensibilisierung für die Potenziale von Datenanalysen und darauf aufbauend der Datennutzung, z. B. für die Optimierung betrieblicher Abläufe oder die Etablierung neuer Lösungen. Hier kann verstärkt mit Best Practice Beispielen gearbeitet werden. Sinnvoll sind ferner zusätzliche Informationen zu Datenschutz und IT-Sicherheit, um Unsicherheiten zu \r\nbeseitigen. Fördermöglichkeiten sind bedarfsgerecht fortzuführen beziehungsweise auszubauen.\r\n–\tEine gute digitale Verknüpfung touristischer Informationen (POI, Wander- und Radwege etc.) mit einer qualitativ hochwertigen Kartendarstellung zur Verbesserung der touristischen Stand¬ortqualität verbessern. Voraussetzung hierfür ist die Weiterentwicklung der übergreifenden Bayern-Cloud. Die Bayern Cloud bietet insbesondere die Möglichkeit, potenziellen Besuchern bzw. Gästen quasi in Echtzeit wichtige Informationen für ihren Besuch zu geben („Ausflugsticker“). Diesen Service gilt es auszubauen. \r\n–\tDie generell für die BayernCloud benötigte Datenbasis muss sukzessive erweitert und rechtssicher verfügbar gemacht werden, um weitere Services zu ermöglichen.\r\n–\tEinzelunternehmen und Destinationen müssen beim Datenmanagement und der Implementierung neuer Tools und Konzepte kontinuierlich unterstützt werden.\r\n\r\nEine stärkere Vernetzung der verschiedenen Angebote und Betriebe vor Ort ist sinnvoll, und digitale Technologien bieten dafür eine gute Möglichkeit. Auch hier gilt es, die Vorteile gerade für kleinere, wenig digitalaffine Unternehmen erlebbar zu machen. Einen Beitrag können Aktionen wie die laufende Imagekampagne mit Beteiligungsmöglichkeiten für \r\nBetriebe leisten. \r\n\r\nDie BayTM bündelt in ihrer Kompetenzstelle Digitalisierung das touristische Datenmanagement des Freistaats und bietet mittelfristig digitale Tools zur Unterstützung von touristischen Partnern (z. B. Wintersportmodul, Webbaukasten, Eingabetool für Einzelunternehmen etc.). Es gilt, dieses Angebot auszuweiten.\r\n4.1.2\tFairen Wettbewerb gewährleisten\r\nMit der zunehmenden Nutzung des Internets als Informations-, Kommunikations- oder \r\nBuchungsmittel sind neue Herausforderungen für touristische Betriebe entstanden, \r\nz. B. durch neue, teilweise private Konkurrenz aus der sogenannten „Sharing-Economy“ (z. B. Airbnb). \r\nEs gilt, für alle Anbieter einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen:\r\n–\tAlle Marktteilnehmer müssen gleiche Rechte und Pflichten haben, z. B. bei Auflagen für Brandschutz, Hygiene, Sicherheit oder Barrierefreiheit. \r\n–\tMonopolistische bzw. oligopolistische Strukturen mit marktbeherrschendem Einfluss einzelner Plattformen sowie gegebenenfalls missbräuchliche Klauseln muss mit den Möglichkeiten von Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht begegnet werden.\r\n\r\nDas Online-Buchungssystem ist eine wichtige Plattform für Klein- und Kleinstanbieter, das den Buchungsaufwand für Anbieter von Fremdenzimmern, Ferienwohnungen bzw. -häusern reduziert und die Sichtbarkeit der Anbieter erhöht. Die Öffnung für Vermieter aus \r\nallen Teilen Bayerns wäre ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Plattform. Wesentlich ist \r\nin diesem Zusammenhang, geförderte Beratungsangebote auszubauen und die Mittel dafür mittelfristig zu verstetigen. Ziel muss es dabei sein, die statistische Datengrundlage bei Klein- und Kleinstvermietungen zu verbessern, um die Tourismuspolitik besser koordinieren zu können.\r\n4.2\tAnpassung an den Klimawandel und klimaneutrales Wirtschaften\r\nDer Klimawandel macht sich heute schon in etlichen touristischen Regionen deutlich \r\nbemerkbar. Darauf und auf die absehbaren weiteren Entwicklungen müssen sich die \r\nBetriebe und Regionen in ihrer strategischen Ausrichtung einstellen. Gleichzeitig strebt Bayern an, bereits im Jahr 2040 klimaneutral zu sein. Das setzt eine erhebliche Transformation unter anderem bei der Energieversorgung und entsprechende Investitionen \r\nvoraus.\r\n\r\nJe intensiver der Wandel von staatlicher Seite forciert wird, desto mehr ist diese gefordert, die Unternehmen bei der erfolgreichen Bewältigung bedarfsgerecht zu unterstützen. Wo neue Erwartungen an die gewerbliche Wirtschaft gestellt werden, etwa beim Vorhalten von Lademöglichkeiten, müssen wirtschaftlich tragfähige Konzepte für die Refinanzierung immer mitbedacht und bei Bedarf regulativ erleichtert oder die Umsetzung gefördert werden. Programme und Maßnahmen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind stärker mit Tourismus zusammendenken und darauf ausrichten. Beispiele hierfür sind die Unterstützung von Betrieben und Regionen bei der Entwicklung von geeigneten Klimaanpassungsstrategien und Angeboten für nachhaltiges Reisen.\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nVolker M. Schilling\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-268\r\nvolker.schilling@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\nVorname Name\r\nAbteilung\r\nTelefon\t089-551 78-XXX\r\nvorname.nachname@baymevbm.de\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Handwerkerausnahme aufnehmen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c0/6c/301615/Stellungnahme-Gutachten-SG2406200141.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"vbw\r\nvbw I Max-Joseph-Straße 5 / 80333 Mün€h€n\r\nBundesministerium für Digitales und Verkehr\r\nlnvalidenstraße 44\r\n10LL5 Berlin Bertram Brossardt\r\nHauptgesch äftstührer\r\nMünchen, 23.,April 2024\r\nLkw-Mautbefreiung bel leichten Nutzfahrzeugen im Bereich Garten- und Landschaftsbau\r\nSehf geehrter Herr\r\nab dern 01. Juli 2024 gilt im Güterverkehr eine Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch,zuläs\u0002sigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Zeitgleich soll die ,,Handwerkerausnahme\" in Kraft\r\ntreten. Zur Konkretisierung der Frage, für wen diese Ausnahme gilt, hat das Bundesamt für Logistik\r\nund Mobilität eine Liste der entsprechenden Berufe veröffentlicht.\r\nln dieser Liste sind nach unserer Kenntnis neben Handwerksbetrieben auch die dem Handwerk zu'\r\ngeordneten anerkannten Ausbildungsberufe aus dem jährlich vom Eundesinstitut für Berufsbildung\r\n(BBIB) veröffentlichten ,,Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe\" enthalten, deren Tätig\u0002keit mit der eines Handwerksberufes vergleichbar ist, Der Ausbildungsberuf zum Gärtner Fachrich\u0002tung Garten- und Landschaftsbau ist der Landwirtschaft zugewiesen und daher bisher nicht in der\r\nListe der Ausnahmeberechtigten enthalten.\r\nEntscheidend ist beim Thema ,,Handwerkerausnahme\" jedöch nicht die Frage des Ausbildungsbe\u0002rufes, sondern die Praxis des Fahrens von und zu Eaustellen in Ver.bindung rnit den Tätigkeiten auf\r\nden Baustellen. Unternehmen des Garten- und landschaftsbaus transportieren Material zur selben\r\nBaustelle und arbeiten dort ebenso wie andere Handwerksbetriebe. Eine Vergleichbarkeit mit dem\r\nHandwerk ist daher für den Bereich des Garten- und Landschaftsbaus im Bereich der Frage ,,Hand\u0002werkerausnahme\" gegeben.\r\nDle vbw ist unter deß Regigternum.nern\r\nDEBYLT00lE lBayern), R000989 {Bund),\r\n49096067887-19 {EU) in die jewciligen\r\nLobbyregister €ingetraBen\r\nvbw\r\nVerainigung der Bayerischen\r\nWirlschatt e. V.\r\nwww,vbw-bayern.de\r\nseite L\r\nvbw\r\n1m Sinne einer Gleichbehandlung der einzelnen Branchen bitte ich Sie daher dringend um lhren Ein\u0002satz dafür, dass in die Liste des Bundesamts für Logistik und Mobilität zu den handwerklichen Tätig\r\nkeiten im Sinne des ab 01, luli 2024 geltenden 5 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer L0 Bundesfernstraßen\u0002mautgesetz die Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau aufgenommen wird.\r\nMit besten Grüßen\r\ntertram Brossardt\r\nAnläge\r\nLo bbyregistera uszug\r\nDie vbw ist unter den Reßistelnummeln\r\nDEBYITO0lE (gavernl, R000989 lBund),\r\n49096067887-19 tEUi in die leweiligen\r\nLobbyreBlster eihßet,agen.\r\nSeite 2"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"vbw / Max-Joseph-Straße 5 / 80333 München\r\nHerrn Bundesminister\r\n\r\nBundesministerium für Digitales und Verkehr\r\nlnvalidenstraße 44\r\n10115 Berlin\r\nMünchen, 26.luni2O24\r\nSprache Albanisch bei der beschleunigten Berufskraftfahrerqualifikation\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\nlieber Herr \r\nnach der Verordnung über Ausnahmen für lnhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise\r\nsowie zur Anderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrs\u0002rechtlicher Vorschriften soll es ausländischen Berufskraftfahrern künftig möglich sein, die Prüfung\r\nfür die beschleunigte Grundqualifikation nach 5 2 Abs. 7a n. F. Berufskraftfahrerqualifikationsver\u0002ordnung (BKTFQV) auch in ukrainischer Sprache abzulegen.\r\nBedauerlicherweise wurde die Gelegenheit versäumt, im gleichen Zug die Sprache Albanisch in den\r\nKatalog der zugelassenen Prüfungssprachen nach 5 2 BKTFQV aufzunehmen.\r\nGleiches gilt für die zugelassenen Sprachen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung entsprechend\r\nZiff . L.3 der Anlage 7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Hier wäre es wünschenswert, die Liste der\r\naktuell zwölf möglichen Sprachen um eine albanische Option zu erweitern.\r\nFür die alle fünf Jahre erforderlichen Module der Berufskraftfahrerweiterbildungen wäre es\r\ngleichermaßen sinnvoll, digitale Lehrgänge zusätzlich auch in Albanisch anzubieten.\r\nFür die Berücksichtigung der albanischen Sprache bei Prüfungen und Weiterbildungen gibt es\r\ninsbesondere bei Berufskraftfahrern sowohl politische als auch wirtschaftliche Argumente.\r\nAlbanien befindet sich bereits seit mehreren Jahren in Beitrittsverhandlungen mit der EU, das\r\nerforderliche Screening wurde bereits mit guten Erfolgsaussichten eingeleitet. Die wirtschaftliche\r\nZusammenarbeit zwischen Deutschland und Albanien wird immer intensiver.\r\nAnlässlich des Gipfeltreffens \"EU-Westbalkan\" wurde in der sogenannten ,,Erklärung von Brüssel\"\r\nvom 13. Dezember 2023 auch im Namen der Bundesregierung die künftige Mitgliedschaft des\r\nWestbalkans bekräftigt und gefordert, den Beitrittsprozess allseitig zu beschleunigen.\r\nBertram Brossardt\r\nHauptgeschäftsführer\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e.V.\r\nwww.vbw-bayern.de\r\nDie vbw ist unter den Registernummern\r\nDEBYLT00lE (Bayern), R000989 (8und),\r\n49096067887-19 (EU) in die jeweiligen\r\nLobbyregister eingetragen.\r\nSeite 1\r\nI\r\nvbw\r\nHierfür sind nicht nur schnellere Reformen in den Westbalkanländern erforderlich. Auch die EU\u0002Mitgliedsstaaten müssen die lntegration ihrer künftigen Mitglieder vorantreiben und frühzeitig\r\nalle erforderlichen Grundlagen schaffen. Erleichterungen durch mehrsprachige Verwaltungs- und\r\nPrüfungsangebote ebnen den Weg in die kommende Freizügigkeit und müssen so schnellwie\r\nmöglich eingeleitet werden.\r\nDarüber hinaus gewinnt Albanien bei der Rekrutierung dringend benötigter Fachkräfte, zu denen\r\nauch Berufskraftfahrer zählen, für Deutschland zunehmend an Bedeutung.\r\nDie vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat in der albanischen Hauptstadt Tirana\r\nein Vertretungsbüro eröffnet, das von der Bayerischen Staatsregierung unterstützt wird und helfen\r\nsoll, Fachkräfte aus Albanien nach Deutschland zu begleiten. Die Vertretung dient dem Handel und\r\nder Stärkung deutscher lnvestitionen, der Förderung der Weiterbildung im Partnerland und den\r\nBeschäftigu ngsperspektiven fü r a I ba nische Fach kräfte.\r\nBayerns Staatsministerin für Europaangelegenheiten und lnternationales, Melanie Huml, bezeich\u0002nete im Juli 2023 Albanien zu Recht als wichtigen Partner mit großem Potenzial und als Stabilitäts\u0002faktor im Westbalkan, den zu fördern ein staatliches Anliegen sei.\r\nEin Erfolg der vbw bei der Gewinnung ausländischer Berufskraftfahrer würde bundesweit Wirkung\r\nentfalten. Berufskraftfahrer sichern Logistik über die Grenzen Bayerns, sogar Deutschlands hinweg\r\nund sind gerade für unsere großen Flächenländer von existenzieller Bedeutung. Lastkraftwagen\r\ntransportieren von München bis Hamburg die Güter, die unsere Wirtschaft braucht.\r\nlch bitte Sie daher dringend um Prüfung, ob die albanische Sprache in den oben angeführten\r\nRegelungsbereichen als Alternative zur deutschen Sprache bei Qualifikationen, Weiterbildungen\r\nund Prüfungen gesetzlich zugelassen werden kann. Ein positives Feedback anschließend würde\r\nmich freuen.\r\nDer legislative Aufwand bei der Berücksichtigung dieser europäischen Sprache eines künftigen\r\nMitgliedslandes der EU (neben existierenden, eher ungewöhnlichen Optionen wie Kurmandschi\r\nund Hocharabisch) dürfte überschaubar sein und steht voraussichtlich in keinem Verhältnis zu\r\nden resultierenden Chancen für die deutsche Fachkräftesicherung.\r\nFür Fragen stehe ich lhnen jederzeit zur Verfügung.\r\nGerne kann sich lhr Büro auch an meinen Mitarbeiter wenden.\r\nMit besten Grüßen Anlage\r\nvbw Lobbyregisterauszug\r\nBertram Brossardt\r\nDie vbw ist unter den Registernummern\r\nDEBYLT00lE (Bayern), R000989 (Bund),\r\n49095067887-19 (EU) in die jeweiligen\r\nLobbyregister eingetragen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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Besonders deutlich tritt die Problematik derzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen \r\nPflegeversicherung zu Tage. In beiden Bereichen sind zuletzt die Beiträge dramatisch \r\ngestiegen, damit höhere Leistungsausgaben gegenfinanziert werden können.\r\n\r\nSchon jetzt ist aber klar, dass auch diese Beitragssatzanpassungen nicht ausreichen\r\nund weitere Steigerungen unausweichlich sind. Gleichzeitig werden die Grenzen der \r\nSteuerfinanzierung vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage im Bundeshaushalt immer deutlicher. Zuletzt war sogar der Trend zu beobachten, dass die Haushaltskonsolidierung teilweise auf Kosten der Beitragszahler erfolgt ist. Daraus folgt: Ein „Weiter so“ ist ausgeschlossen. Die nötigen Strukturreformen sind überfällig, um die Kosten auf ein \r\nerträgliches Maß zu deckeln.\r\n\r\nUnsere Studie sowie unser Online-Arbeitgeber-Belastungsrechner setzen sich mit den \r\nKonsequenzen einer höheren Beitragsbelastung für den Wirtschaftsstandort Deutschland auseinander. Wir legen dar, welche Belastungen für Arbeitgeber innerhalb der einzelnen Branchen entstehen, wenn die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung angehoben wird.\r\n\r\nUnter www.arbeitgeber-belastungs-rechner.de können Sie sich ein Bild von den drohenden Zusatzbelastungen in Ihrem Unternehmen oder für einzelne Arbeitsplätze an Ihrem Produktionsstandort machen. Je nach Größe der Unternehmen und je nach Belegschaft unterscheiden sich die Belastungszahlen. Fest steht allerdings, über alle Branchen hinweg käme es zu Steigerungen der Lohnzusatzkosten im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung um bis zu 46 Prozent. Auch die Arbeitnehmer würden eine solche Anpassung deutlich zu spüren bekommen und über ein geringeres Nettoeinkommen verfügen. \r\nIn dem ohnehin angespannten konjunkturellen Umfeld wäre ein solcher Schritt Gift für die wirtschaftliche Erholung.\r\n\r\nVor diesem Hintergrund setzen wir uns für grundlegende Strukturreformen in der Sozialversicherung ein. Auch die Ausgabenseite muss in den Blick genommen werden, mit dem Ziel, die Nachhaltigkeit der Sozialversicherungssysteme zu stärken und eine generationengerechte Finanzierung sicherzustellen.\r\n\r\n\r\n\r\nBertram Brossardt\r\nJanuar 2025 \r\n\r\n \r\nInhalt\r\n1\tEinführung\t1\r\n1.1\tPrognose zur Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge\t1\r\n1.2\tAuswirkungen eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bei Gesundheit und Pflege\t2\r\n2\tBeiträge, Steuern und Lohnzusatzkosten im Status Quo\t5\r\n2.1\tGesetzliche Rentenversicherung\t5\r\n2.2\tGesetzliche Krankenversicherung\t6\r\n2.3\tSoziale Pflegeversicherung\t7\r\n2.4\tSozialversicherungsbeiträge und Lohnzusatzkosten\t7\r\n3\tAnstieg der Lohnzusatzkosten\t10\r\n3.1\tAuswirkungen steigender Beitragssätze\t10\r\n3.2\tAuswirkungen von steigenden Beitragsbemessungsgrenzen\t11\r\n3.3\tAbsolute und prozentuale Belastungsanalyse\t13\r\n3.4\tArbeitnehmer-Beispiele nach Qualifikation und Berufsgruppen\t14\r\n3.5\tPraxisbeispiele aus der Wirtschaft\t17\r\n3.5.1\tForschungs- und Entwicklungszentrum für Medizintechnik\t18\r\n3.5.2\tEntwicklungs- und Produktionsstandort in der Metall- und Elektroindustrie\t19\r\n3.5.3\tProduktionsstätte in der Automotive-Industrie\t20\r\n3.5.4\tMittelständisches Software-Unternehmen\t22\r\n3.5.5\tHersteller von pharmazeutischen Erzeugnissen\t23\r\n3.5.6\tUnternehmen der Papierindustrie\t24\r\n3.5.7\tHersteller von medizinischen Spezialtextilien\t25\r\n3.5.8\tKrankenhaus\t27\r\n3.6\tPraxisbeispiele aus dem Umfeld der Start-ups\t28\r\n3.6.1\tStart-Up im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI)\t28\r\n3.6.2\tStart-Up im Bereich von Health Tech\t30\r\n3.7\tPraxisbeispiele aus der Wirtschaft im Überblick\t31\r\n4\tWirtschaftspolitische Einordnung\t34\r\n4.1\tRechnerische und tatsächliche Traglast der Arbeitgeber\t34\r\n4.2\tSystemwettbewerb als Lohnzusatzkosten-Stabilisator\t35\r\n4.3\tArbeitnehmer-Bürgerversicherung\t35\r\n5\tSchlussfolgerung und Fazit\t38\r\nAnsprechpartner/Impressum\t40\r\n\r\n\r\n \r\n1\tEinführung\r\nWirtschaftswachstum, Sozialversicherung und Lohnzusatzkosten\r\n1.1\tPrognose zur Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge\r\nDie Ukraine-, Energie- und die Inflationskrise hat die Standortfrage zurück nach Deutschland gebracht. Die Krisen treffen auf ein schwaches Wirtschaftsumfeld, das von zu viel \r\nBürokratie, hoher Steuer- und Abgabenlastlast, sinkenden Innovationsbereitschaft und \r\nhohen Energiekosten geprägt ist. Im Krisen-Modus wächst in der Öffentlichkeit und Politik das Bewusstsein, dass Wohlstand und Soziale Sicherheit auf einer wirtschaftlichen Basis aufbauen, die als Rahmenbedingung auf wettbewerbsfähige Lohnzusatzkosten angewiesen ist. Vor allem wenn wirtschaftliche Stagnation auf den schnell voranschreitenden \r\ndemographischen Wandel trifft, ist diese wirtschaftliche Basis zunehmend gefährdet. Die Babyboomer gehen in Rente. Immer mehr Ältere stehen immer weniger erwerbstätigen Menschen gegenüber. In der Industrie, im Handwerk und im Dienstleistungsbereich fehlen Arbeits- und Fachkräfte. Inzwischen ist für die Menschen der Fachkräftemangel in fast \r\nallen Bereichen, insbesondere bei Gesundheits- und Pflegefürsorge „erlebbar“ und sichtbar geworden. \r\n\r\nDer wirtschaftliche Krisen- und Stagnationsmodus in Deutschland setzt die Sozialversicherungen in Deutschland unter großen finanziellen Druck. Wirtschaftsschwäche und die großen demographischen Linien drohen zu dauerhaft steigenden Sozialversicherungsbeiträgen zu führen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber als Lohnzusatzkosten zu tragen haben. Davor warnen in seltener Einmütigkeit unter anderem führende Wirtschaftsforschungsinstitute und Sachverständige.\r\n\r\nSo legen der Sozialversicherungsexperte und Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage Prof. Dr. Martin Werding, und der Finanz-\r\nwissenschaftler Prof. Dr. Thies Büttner, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim \r\nBundesministerium der Finanzen, regelmäßig konkrete Zahlen zur zukünftigen Höhe der Sozialversicherungsbeiträge vor. Demnach werden im Jahr 2030 die Beitragssätze zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bei zusammengenommen 45,2 Prozent des Bruttoeinkommens liegen. Das entspricht im Vergleich zu 2025 mit einem unter anderem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) offiziell verkündeten Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 41,9 Prozent einem weiteren Anstieg von 3,3 Beitragssatzpunkten in nur 5 Jahren. \r\n\r\nWie es mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nach 2030 weitergeht, dass prognostizieren die Wirtschaftswissenschaftler Prof. Stefan Fetzer und Prof. Christian Hagist im Auftrag des Verbandes der Familienunternehmen. Das Ergebnis: Bei Fortschreibung der heutigen Leistungsansprüche in der Sozialversicherung wird der Gesamtbeitragssatz aus Gesetzlicher Rentenversicherung (gRV), Gesetzlicher Krankenversicherung (gKV), Sozialer Pflegeversicherung (sPV) und Arbeitslosenversicherung bis zum Jahr 2050 auf über 50 Prozent ansteigen. Schon vorher würde die Sozialversicherung auf einen „Kipppunkt“ zulaufen. Dieser „Kipppunkt“ würde im Jahr 2030 erreicht sein. Ab diesem Zeitpunkt sei der Sozialstaat im heutigen Umfang weder finanzierbar noch reformierbar. \r\n\r\nAuch mit Blick auf diese stetig steigenden Sozialversicherungsbeiträge gerät Deutschlands internationale Wettbewerbsfähigkeit zunehmend in Gefahr. Die Arbeitskosten sind in Deutschland laut Berichterstattung des Statistischen Bundesamtes mit 41,30 Euro (2023) je geleistete Arbeitsstunde rund 30 Prozent höher als im EU-Durchschnitt. Auch deshalb liegt Deutschland schon heute bei der Belastung der Arbeitseinkommen mit Steuern und Sozialabgaben unter den Industrieländern der OECD auf Platz zwei. Das ifo-Institut in München unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Herausforderungen für den Industrie- und Wirtschaftsstandort groß sind und die Gefahr einer Deindustrialisierung in Deutschland durchaus ernst zu nehmen ist. \r\n\r\nDie Verteuerung der Sozialversicherung hat vielfältige Gründe. Zum einen ist die Umlagefinanzierung der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung – anders als die Arbeitslosenversicherung – besonders von der allgemeinen demografischen Entwicklung betroffen. Denn in der Umlagefinanzierung werden die Beiträge der jüngeren Versicherten sofort für die Ausgaben der Älteren verwendet. Diese Umlage funktioniert nur, solange sich der Altersaufbau der Bevölkerung bei stabiler Beitragsentwicklung in einem guten wirtschaftlich gesunden Umfeld relativ ausgewogen entwickelt. \r\n\r\nVerschärft wird das „Demografie-Problem“ der Sozialversicherungen durch zahlreiche politische Entscheidungen, die in der aktuellen und in den letzten zwei Legislaturperioden zu Ausgabensteigerungen geführt haben, beziehungsweise führen werden. Beide Erklärungen – Demografie auf der einen, politische Entscheidungsmuster auf der anderen Seite – sollen als erste Bestandsaufnahme, differenziert nach gRV, gKV und sPV, mit besonderem Blick auf die entstehenden Lohnzusatzkosten betrachtet werden. \r\n1.2\tAuswirkungen eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bei Gesundheit und Pflege\r\nIn den umlagefinanzierten Sozialversicherungszweigen droht im demographischen Wandel ohne Struktur- und Ausgabenreformen eine beträchtliche Beitragsdynamik, die sich in der politischen Diskussionslage über die zukünftige Finanzierung der Sozialversicherung offensiv auch in Forderungen nach höheren Beitragssätzen oder nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung widerspiegelt. Die Folgen für die Lohnzusatzkosten wären erheblich. \r\n\r\n–\tEine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechnerisch paritätisch. Bei den Arbeitgebern würden bei allen Einkommen von 66.150 Euro bis 96.600 Euro die von der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung ausgehenden Lohnzusatzkosten um bis zu + 46,0 Prozent steigen. Das entspricht einem Plus von jährlich 3.152 Euro je Arbeitnehmer.\r\n–\tBesonders berührt vom Anstieg der Lohnzusatzkosten wären Wirtschaftszweige, die qualifizierte Fachkräfte beschäftigen. Bei einem Maschinenelektroniker (Einkommen: 71.537 Euro) würden die Lohnzusatzkosten von 6.847 Euro auf 7.404 Euro (+ 8,1 Prozent) klettern. Der Arbeitgeber einer Controllerin mit 86.370 Euro Jahreseinkommen (des Softwareinformatikers mit 96.721 Euro Jahreseinkommen) müsste einen neuen Arbeitgeberbeitrag von 8.939 Euro beziehungsweise 9.998 Euro aufbringen. Das entspricht einem Lohnzusatzkostenanstieg von + 30,6 beziehungsweise + 46 Prozent.\r\n–\tVon den von der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung ausgehenden zusätzlichen Lohnzusatzkosten wären nicht nur Arbeitgeber typischer Industrieberufe betroffen. Auch Arbeitgeber von Angestellten in Sozialberufen müssten sich auf Kostensteigerungen einstellen, wenn die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung erhöht würden. Zum Beispiel würde eine Stadt als Arbeitgeber einer Leiterin einer Kita mit langjähriger Berufserfahrung von einem Anstieg der Lohnzusatzkosten in Höhe von + 13,6 Prozent betroffen sein. \r\n–\tAuch Krankenhäuser als Arbeitgeber sind betroffen. Steigt – wie von SPD und Grünen gefordert – die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung, klettern für das kommunale Krankenhaus als Arbeitgeber am Beispiel einer Fachärztin im 9. Jahr die von der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung ausgehenden Lohnzusatzkosten von 6.847 Euro auf 9.998 Euro. Das entspricht für das Krankenhaus einer Arbeitgeber-Mehrbelastung von + 46,0 Prozent. \r\n–\tSteigende Sozialversicherungsbeiträge betreffen den Forschungsstandort Deutschland. Nach den Plänen von SPD und Grünen würden in einem kleinen, hoch innovativen Forschungs- und Entwicklungszentrum für Medizintechnologie mit 45 Beschäftigten die Lohnzusatzkosten im Bereich der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung um 31,1 Prozent steigen. \r\n–\t„Hidden champions“ aus Deutschland kommen häufig aus der Metall- und Elektroindustrie. Nach den Plänen von SPD und Grünen würden in einem Entwicklungs- und Produktionsstandort der Metall- und Elektroindustrie mit 8.895 Beschäftigten die Lohnzusatzkosten im Bereich der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung um 25,2 % steigen. Das entspräche einer jährlichen Zusatzbelastung von 10,1 Mio. Euro.\r\n–\tStart-ups sind in der Regel hoch innovative Unternehmen, die darauf abzielen, neue Produkte oder Geschäftsmodelle zu entwickeln und erfolgreich auf dem Markt zu etablieren. Nach den rot-grünen Plänen würden in einem start-up aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) mit 20 Beschäftigen die von der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung ausgehenden Lohnzusatzkosten um 23,8 Prozent steigen. \r\n–\tDie deutsche Papierindustrie ist die Nr. 1 in Europa und die Nr. 4 weltweit. Nach den Plänen von SPD und Grünen würden in einem Unternehmen der Papierindustrie mit 430 Beschäftigten die Lohnzusatzkosten im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung – trotz relativ niedriger Durchschnittsgehälter – um 9,2 % steigen. Das entspräche einer jährlichen und damit wiederkehrenden Zusatzbelastung von rund 250.000 Euro.\r\n–\tBei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung entstünden paritätisch zu zahlende Mehrbeiträge in einer Gesamthöhe von 22,9 Mrd. Euro. Das hieße, dass auf Seiten der Arbeitgeber im zusätzliche Lohnzusatzkosten von insgesamt 11.45 Mrd. Euro entstehen würden.\r\n–\tEs ist davon auszugehen, dass die Arbeitgeber auf einem durch Fachkräftemangel gekennzeichneten Arbeitsmarkt nicht nur paritätisch die Hälfte der zusätzlichen durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen ausgelösten Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sondern auch den (zusätzlichen) Arbeitnehmerbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung über Zweit- und Dritt-Runden-Lohn-Effekte wirtschaftlich (zumindest partiell) tragen. \r\n–\tBei den Forderungen nach einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung wird – um eine Abwanderung von freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu verhindern – stets auch eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze politisch mitgedacht. Diese Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung würde faktisch die „Bürgerversicherung für Arbeitnehmer“ zur Folge haben. Denn während sich heute 9,3 Prozent (= 1,12 Mio.) der angestellt Beschäftigten praktisch zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden können, läge der Anteil des Wettbewerbsmarktes von gesetzliche rund privater Krankenversicherung nach einer Erhöhung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze nur noch bei 2,9 Prozent (= 355.000). \r\n–\tDie ausgewiesenen Mehrbelastungen bei den Lohnzusatzkosten wirken für die Unternehmen wie eine Zusatz- oder Sondersteuer auf qualifizierte Arbeit. Davon sind direkt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, der Forschungsstandort Deutschland, die Rahmenbedingungen für start-ups und das deutsche Wirtschaftswachstum betroffen.\r\n\r\n\r\n \r\n2\tBeiträge, Steuern und Lohnzusatzkosten im Status Quo\r\nBestandsaufnahmen für Rente, Pflege und Gesundheit\r\n2.1\tGesetzliche Rentenversicherung\r\nIm Jahr 2025 entfallen in Deutschland auf 100 Personen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren etwa 39 Personen im Rentenalter. Dieses Verhältnis wird Altenquotient genannt und zeigt, für wie viele Rentenbezieherinnen und -bezieher Menschen im Erwerbsalter unter anderem durch Sozialversicherungsbeiträge finanziell aufkommen müssen. Wenn die Zahl der Seniorinnen und Senioren zunimmt, während die Zahl der Erwerbsfähigen sinkt, nimmt der Altenquotient zu. \r\n\r\nIm Jahr 1950 lag der Altenquotient noch bei 16 Personen im Rentenalter auf 100 Personen im Erwerbsalter. Danach ging es im Trend immer – zunächst moderat – aufwärts. Im Jahre 1991 (2006) erreichte der Altenquotient bereits eine Größenordnung von 24 (33). Ausgehend von 2025 wird der Altenquotient nach einer Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes von 39 auf 44 im Jahre 2030 steigen. In naher Zukunft – im Jahr 2030 – wird damit das Verhältnis der Rentner- und Rentnerinnen zu Erwerbstätigen nahe bei eins zu zwei liegen. \r\n\r\nDie Finanzierung der gRV im Umlageverfahren ist maßgeblich vom steigenden Altenquotient betroffen. Auch deshalb wird heute schon die alleinige Finanzierung der Rentenversicherung über Sozialbeiträge als nicht leistbar betrachtet. Schon heute fließen im erheblichen Umfang Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt in die gRV. Allein im Jahr 2023 sind Zuschüsse zur Rentenversicherung in Höhe von 112,4 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt an die Rentenversicherung überwiesen worden. Diese werden sich im demografischen Wandel nach Berechnungen der Sachverständigen Prof. Dr. Martin Werding und Prof. Dr. Thie Büttner allein bis 2030 auf jährlich 156 Mrd. Euro weiter erhöhen. \r\n\r\nZwangsläufig wird es dann zu Umschichtungen von Haushaltsgeldern kommen müssen. Die öffentlichen Haushalte wären mit einer zunehmenden Budget- Haushalts- und Investitionskonkurrenz konfrontiert. In anderen Politikbereichen wie zum Beispiel Forschung, Bildung, Digitalisierung, Infrastruktur oder Klima müssten dabei erhebliche Einschnitte vorgenommen werden. Hinzu kommt die politische Verteuerung der Gesetzlichen Rentenversicherung zu Lasten der nachfolgenden Generationen. Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) aus dem Jahr 2014 ist die sogenannte „Mütterrente“ als auch die abschlagsfreie „Rente mit 63“ für Arbeitnehmer, die bereits 45 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt haben, in Kraft getreten. In der Rentenreform 2019 kamen dann im Zuge des RV-Leistungs- und Stabilisierungsgesetzes Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten, Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie neue Festlegungen von Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau hinzu. Schon unter diesen beschriebenen wirtschaftlichen, demografischen und politischen Rahmenbedingungen müssen die Beitragssätze zur Rentenversicherung bereits bis 2030 merklich angehoben werden. Der Beitrag zur gRV wird nach aktuellem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung bis 2030 von derzeit knapp 18,6 Prozent (2024) auf 20,2 Prozent der beitragspflichtigen Einkommen steigen.\r\n\r\nVerteuernd würden sich auch die Rentenpläne der Ex-Ampelregierung auswirken. In der Vorvereinbarung der ehemaligen Ampel zum sogenannten Rentenpaket II wird festgehalten, dass es keine Rentenkürzungen und keine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters geben wird. Die amtierende Regierung will das Rentenniveau auf 48 Prozent eines Durchschnittlohns „festhalten“. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sollen auch deshalb erheblich steigen. Bis 2035 ist ein Anstieg auf 22,3 Prozent vorgesehen. Würden diese Pläne auch in der nächsten Legislaturperiode verfolgt, würde die für die Rentenversicherung notwendige Reaktion auf den demografischen Wandel erneut über die Stellschraube der Beitragshöhe erfolgen. Damit werden die Rentner*innen und die rentennahen Jahrgänge begünstigt, die nächsten Generationen und die Unternehmen belastet.  \r\n2.2\tGesetzliche Krankenversicherung\r\nDer demographische Wandel betrifft auch die umlagefinanzierte Krankenversicherung. Die altersabhängigen Krankheitskosten steigen überproportional vor allem ab dem 65. Geburtstag an. Heute leben rund 18,8 Mio. über 65-jährige in Deutschland. Schon in naher Zukunft – nämlich im Jahr 2030 – werden es nach Prognosen des Statistischen Bundesamts fast 21,6 Millionen Menschen sein. Das entspricht im Vergleich zum Jahr 2000 einem Anstieg in Höhe von 58 Prozent. \r\n\r\nAuf diese (beschleunigte) Alterung der Gesellschaft ist die gesetzliche Krankenversicherung finanziell nicht vorbereitet. Das gilt vor allem, weil die Bedeutung von typischen altersbedingten Krankheitsbildern zunimmt und der medizinisch-technische Fortschritt rasant voranschreitet. Das Institut WIG2 aus Leipzig veranschlagt für die gKV allein für das Jahr 2024 (2025) einem zusätzlichen Finanzbedarf in Höhe von 11,25 Mrd. EUR (15,22 Mrd. €). Schon heute gelingt die alleinige Finanzierung der Krankenversicherung über Sozialbeiträge nicht mehr. Steuer- und Bundeszuschüsse sind zur Gewohnheit geworden. \r\n\r\nAnalog zur gRV folgt die Konsequenz, dass es zu Umschichtungen von Haushaltsgeldern zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherung kommen müsste. Andere Politik-, Investitions- und Infrastrukturprojekte geraten zunehmend zu Gunsten der Sozialversicherung unter Druck. Hinzu kommt auch in der gKV die politische Verteuerung. Gerade in den letzten zwei Legislaturperioden sind in der gesetzlichen Krankenversicherung eine erhebliche Zahl von Leistungsausweitungen beschlossen worden, die alle als Einzelreform nachvollziehbar und erklärbar, aber in der Summe der Beschlüsse, unabhängig von jeglichen Corona-Kosten, jährlich wiederkehrend vor allem teuer und beitragswirksam waren. Ähnliches gilt für die laufende und folgende Legislaturperiode. Mit der Krankenhausreform sollen Strukturreformen auf den Weg gebracht werden, die zunächst einmal beitragswirksam zusätzliche Ausgaben verursachen werden. Ein Krankenhaus-Transformationsfonds mit einem Volumen von 50 Mrd. € ist im Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Auch ohne die Beitragswirkungen der Krankenhausreform sind die Beitragssätze zur gKV zum 1.1.2025 - offiziell im Bundesanzeiger auf Basis des GKV-Schätzerkreises vom Bundesgesundheitsministerium verkündet – um 0,8 Prozentpunkte gestiegen. Tatsächlich haben die gesetzlichen Kassen ihren Beitrag um über 1,2 Prozentpunkte angehoben. Der Trend wird anhalten. Nach Prognosen des Sozialversicherungsexperten Prof. Dr. Martin Werding, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage, wird der Beitrag zur gKV bis 2030 bei über 18,2 Prozent der beitragspflichtigen Einkommen liegen. Dabei sind die finanziellen Folgen zum Beispiel im Bereich Krankenhaus nicht mit einbezogen. \r\n2.3\tSoziale Pflegeversicherung  \r\nPflegebedürftigkeit tritt in der Regel erst im hohen Alter auf. Schon deshalb ist die umlagefinanzierte Pflegepflichtversicherung in besonderem Maße von demographischen Veränderungen betroffen. Das wird unter anderem an der Zahl der hochbetagten Personen ab 85 Jahren sichtbar: Zu den Hochbetagten ab 85 Jahren zählten 1991 knapp 1,2 Millionen Menschen. Im Jahr 2024 sind es schon insgesamt 2,8 Millionen. Damit hat sich die Zahl der Hochbetagten verdoppelt und wuchs relativ betrachtet deutlich stärker als die der älteren Menschen ab 65 Jahren insgesamt (+ 53 Prozent). In naher Zukunft, im Jahr 2030, werden in Deutschland bereits 3,2 Millionen Menschen über 85 Jahren leben. Die Zahl der Hochbetagten wird sich damit zwischen 1991 und 2030 um den Faktor 2,7 erhöht haben. \r\n \r\nIm Ergebnis wird die sPV aus demografischen Gründen erhebliche Beitragssatzsteigerungen nicht vermeiden können. Bereits Mitte 2023 ist der Beitragssatz zur sPV für Versicherte ohne Kinder von bisher 3,4 auf 4,0 Prozent sprunghaft angestiegen. Versicherte mit Kindern waren zeitglich von einem Anstieg der Beiträge von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent betroffen. Der nächste Beitragssatzschritt ist zum 1. Januar 2025 mit einem Plus von weiteren 0,2 %-Punkten in Kraft getreten. Hinzu kommt der zu erwartende Beitragsdruck, der von der politischen Diskussion vor allem in der SPD und den Grünen ausgeht, die Pflegeversicherung in eine umlagefinanzierte Vollversicherung auszubauen, um die Eigenanteile, die Pflegebedürftige selbst für die Pflege tragen zu haben, erheblich zu reduzieren oder vollständig abzuschaffen. Dieser sogenannte Sockel-Spitze-Tausch würde sich nur mit zusätzlichen Beitrags- und Steuergeldern finanzieren lassen.   \r\n2.4\tSozialversicherungsbeiträge und Lohnzusatzkosten   \r\nDie hälftig vom Arbeitgeber gezahlten Sozialversicherungsbeiträge in gRV, gKV und sPV sind ein Bestandteil des Arbeitgeberbruttolohns und -gehalts und werden Arbeitgeberbeitrag, Lohnnebenkosten oder Lohnzusatzkosten der Sozialversicherung genannt. Tabelle 1 bildet die Arbeitgeberbeiträge für die gRV, gKV und sPV als Beitragssatz von der Beitragsbemessung unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze als Arbeitgeberbeitrag in Milliarden Euro ab. \r\nTabelle 1\r\nArbeitgeberbeiträge und Lohnzusatzkosten im Überblick\r\n\tArbeitgeber-Beitrag in Prozent von der Beitragsbemessung (2025)2\tBeitragsbemessungsgrenze (2025)\tArbeitgeber-Beitrag \r\nin Milliarden Euro (2024)3\r\nGesetzliche Renten-\r\nversicherung \t9,3 Prozent\t96.600 € \t129,79 Mrd. €\r\nGesetzliche Kranken-\r\nversicherung \t8,55 Prozent1\t66.150 €\t100,72 Mrd. €\r\nSoziale Pflege-\r\nversicherung \t1,8 Prozent\t66.150 €\t19,77 Mrd. €\r\n1 inklusive durchschnittlicher Zusatzbeitrag\r\n2 ohne Arbeitgeberbeiträge bei sogenannten Mini- und Midijobs\r\n3 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Sozialbudget 2023, S. 19, Stand: Juli 2024.  \r\nMit Blick auf die Arbeitgeberbeiträge in Prozent galt lange die sogenannte „Sozial-\r\ngarantie“, das heißt, die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Sozialversicherung haben die Marke von insgesamt 40 Prozent auf das Bruttoeinkommen nicht überschritten. Schon im Jahr 2023 allerdings ist die Grenze der „Sozialgarantie“ erstmals mit 40,45 Prozent deutlich verfehlt worden. Aktuell – im Jahr 2025 – beträgt der offizielle unter anderem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verkündeten Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 41,9 Prozent.\r\nDie Entwicklung der (steigenden) Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland hat einen \r\nunmittelbaren Einfluss auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen. In einem Umfeld mit Inflation wird es den Unternehmen nur schwer gelingen, Kostensteigerungen in der Sozialversicherung auf den (preissensiblen) Nachfrager zu überwälzen. Steigende Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung, die sich direkt in \r\nhöheren gesetzlichen Lohnzusatzkosten niederschlagen, wirken wie eine Zusatz- oder \r\nSondersteuer auf Arbeit. Wie bei jeder anderen (normalen) Unternehmenssteuer auch, sind davon direkt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und das deutsche Wirtschaftswachstum betroffen.\r\nDie zentrale Aufgabe lautet daher, die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge zu stabilisieren, dabei gleichzeitig zu verinnerlichen, dass auch von der vermeintlichen Alternative der Steuerfinanzierung der Sozialversicherung die Wettbewerbsparameter der Unternehmen betroffen sind. Denn auch Arbeitgeber sind direkte oder indirekte Steuerzahler und werden bei einer Bezuschussung der Sozialversicherung aus Steuermitteln zusätzlich belastet.  \r\nHinzu kommen die für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen relevanten Aus-\r\nwirkungen der Budget- und Haushaltskonkurrenz zwischen Ausgaben zur sozialen \r\nSicherung auf der einen und Zukunftsinvestitionen auf der anderen Seite. Denn vor allem weltweit agierende Unternehmen, Mittelständler und „hidden champions“ haben ein \r\noriginäres Interesse an staatlichen Investitionen in die Infrastruktur, in die Forschung, in Lehre und Bildung oder in das Feld der Digitalisierung, die bei zunehmender Finanzierung der gesetzlichen Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung aus Haushaltsmitteln zur \r\nDisposition ständen.\r\n\r\n \r\n3\tAnstieg der Lohnzusatzkosten\r\nBeitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen \r\nDer demographische Wandel und die politischen Rahmenbedingungen führen in den \r\nZweigen der Sozialversicherungen ohne angemessene Gegenreformen zu Defiziten. Der beim Bundesamt für Soziale Sicherung gebildete gKV-Schätzerkreis geht zum Beispiel \r\ndavon aus, dass die voraussichtlichen Einnahmen im System der gKV im Jahr 2025 rund 294,7 Mrd. Euro betragen wird. Ausgaben der gKV werden in Höhe von 341,4 Mrd. Euro erwartet. Daraus ergibt sich allein für das Jahr 2025 eine Unterdeckung in Höhe von \r\n46,7 Mrd. Euro. \r\n\r\nIn der Höhe entsprechende jährliche Defizite laufen auch in der sPV auf. Schon heute ist – so das Fazit der Haushälter im Deutschen Bundestag – das Ausgabenniveau der sPV mit den vorhandenen Finanzmitteln und der derzeitigen Entwicklung der Beitragseinnahmen nicht finanzierbar. Sowohl die Defizite in der gesetzlichen Kranken- als auch in der Pflegeversicherung zeigen bereits in der Gegenwart an, dass in Zukunft eine Stabilisierung der Beiträge ohne Strukturreformen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen, die die Entwicklung ihrer Ausgaben spürbar dämpfen, nur schwerlich gelingen kann. Allerdings sind Struktur- und Leistungsreformen in der Sozialversicherung unpopulär und kosten politisch viel Kraft. Es braucht den Mut, zu erklären, dass angesichts der fortschreitenden \r\nDemographie schon heute finanzielle Spielräume für Leistungsausweitungen zum Beispiel in der sPV nicht mehr gegeben sind.\r\n3.1\tAuswirkungen steigender Beitragssätze\r\nDer Anstieg der Lohnzusatzkosten hängt unmittelbar von den Beitragssätzen und den Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen ab. Dass Beitragssätze in der Sozialversicherung nicht stabil sind, ist „gelernte“ Historie. Im Jahr 2025 liegt der unter anderem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) offiziell verkündete Gesamtsozialversicherungsbeitrag mit 41,9 Prozent deutlich über der sogenannten „Sozialgarantie“ von 40 Prozent. Ein weiterer Anstieg der Beitragssätze in der Kranken- oder Pflegeversicherung um einen Prozentpunkt entspräche dabei einer zusätzlichen Beitragsbelastung in Höhe von 19 Mrd. €. Davon hätten die Arbeitgeber als Lohnzusatzkosten 9,5 Mrd. Euro zu finanzieren.\r\n\r\nEntscheidet sich die Politik gegen Struktur- und Ausgabenreformen in der gKV und sPV und bildet mit Blick auf die Prognosen des beim Bundesamt für Soziale Sicherung gebildeten gKV-Schätzerkreises die unter anderem demographisch bedingte Ausgabendynamik in der Sozialversicherung über weiter steigende Beitragssätze ab, dann sind in der Kranken- und Pflegeversicherung als Ganzes ein bis zwei zusätzliche Beitragssatzpunkte unausweichlich. Tabelle 2 fasst die Auswirkungen steigender Beitragssätze in dieser Größenordnung auf die Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Einkommenshöhe tabellarisch zusammen:  \r\nTabelle 2\r\nMehrbelastung bei Erhöhung des Beitragssatzes in der Kranken- und Pflegeversicherung* nach ausgewählter Einkommenshöhe (2025)\r\n\tErhöhung des Beitrags-satzes um 1 %-Punkt\tErhöhung des Beitrags-satzes um 2 %-Punkte\r\nGesamt-Mehrbelastung\r\ndavon Arbeitgeber\t+19,0 Mrd. €\r\n+9,5 Mrd. €\t+38,0 Mrd. €\r\n+19,0 Mrd. €\r\nMedian-Jahreseinkommen\r\nvon 43.752 €1 \r\ndavon Arbeitgeber\t+ 438 €\r\n+ 219 €\t+ 875 €\r\n+ 438 €\r\nDurchschnittliches\r\nJahres-Einkommen\r\nvon 51.876 €2  \r\ndavon Arbeitgeber\t+ 519 €\r\n+ 259 €\t+ 1.038 €\r\n+ 519 €\r\nJahres-Einkommen von 66.150 € (Beitragsbemessungsgrenze gKV)   \r\ndavon Arbeitgeber\t+ 662 €\r\n+ 331 €\t+ 1.323 €\r\n+ 662 €\r\n*Erhöhung des Beitragssatzes bezieht sich auf die Kranken- und Pflegeversicherung als Ganzes. \r\n1 Das Median-Jahreseinkommen lag 2024 in Deutschland bei 3.646 € brutto, Jobportal Stepstone.\r\n2 Das Durchschnittsgehalt von Vollzeitbeschäftigten lag im April 2023 in Deutschland bei 4.323 € brutto, Statistisches Bundesamt.\r\n3.2\tAuswirkungen von steigenden Beitragsbemessungsgrenzen\r\nStabile Beitragssätze rund um ein Gesamtsozialversicherungsbeitrag um 40 Prozent sind Ziel der sogenannten „Sozialgarantie“.  Die „Sozialgarantie“ wird dabei häufig als Belastungsgrenze der Arbeitgeber im Bereich der Lohnzusatzkosten interpretiert. Stabile Beitragssätze in der Sozialversicherung gehen allerdings nicht mit stabilen Beiträgen einher, wenn gleichzeitig Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Am Ende kommt es für die Unternehmen als Arbeitgeber und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Welt nicht auf stabile Beitragssätze in Prozent, sondern auf stabile Lohnzusatzkosten in Euro an. \r\n \r\nMit der häufig von den Arbeitgebern eingeforderten „Sozialgarantie“ – ausgedrückt in \r\nBeitragssätzen in Prozent – geht die politische Versuchung einher, dass Versprechen der \r\n„Sozialgarantie“ mittels eines „politischen Kniffs“ durch die ebenfalls beitragssteigernd wirkende Anhebung von Beitragsbemessungsgrenzen einzulösen. Das kann, wie gesetzlich im Status Quo verankert, durch eine an die Lohnentwicklung orientierte Jahresdynamik der Beitragsbemessungsgrenzen oder durch einmalige, außerordentliche Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen vor allem in der Kranken- und Pflegeversicherung erfolgen. Letzteres ist, weil die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung unterhalb der Bemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegen, zunehmend Gegenstand der politischen Diskussionslage. Vor allem die SPD und Bündnis 90 / Die Grünen \r\nfordern bis spätestens nach der nächsten Bundestagswahl eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung ein. \r\nPolitische Diskussionslage\r\nTrotz der finanzpolitischen Ausgangslage in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung schließt Bundesgesundheitsminister Lauterbach Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung für Versicherte kategorisch aus. In der Pflege-\r\nversicherung sind sogar Leistungsausweitungen im Gespräch. Viele gesetzliche \r\nPflegekassen, Verbände und Organisationen fordern, dass die in den 90er Jahren als Teilkaskoversicherung etablierte Pflegepflichtversicherung zügig zur umlagefinanzierten Pflegevollversicherung ausgebaut werden muss.\r\n \r\nDer politische Ausweg aus dem Dilemma, weder Struktur- und Leistungsreformen in den Sozialversicherungen auf den Weg bringen zu können noch von der breiten Öffentlichkeit wahrnehmbare Beitragssatzerhöhungen in der Sozialversicherung politisch verantworten zu wollen, spiegelt sich in Forderungen nach einer Erhöhung der Beitragsbemessungs-\r\ngrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung wider. Mit Hilfe einer außerordentlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung von \r\naktuell 66.150 Euro (2025) auf das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung – derzeit 96.600 Euro (2025) – sollen neue Finanzierungsspielräume erschlossen werden. \r\n\r\nSchon im Herbst 2022 hat die SPD-Fraktion eine konkrete, nicht öffentliche Prüfbitte zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) formuliert. Dass dabei – um eine Abwanderung von freiwillig Versicherten der gKV in die Private Krankenversicherung (pKV) zu verhindern – eine gleichzeitige Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze als nahezu zwingend mitgedacht wird, zeigt eine ähnliche \r\nPrüfbitte – ebenfalls an das BMG gerichtet – von Bündnis 90 / Die Grünen. \r\n\r\nAuch öffentlich werden die Forderungen nach erhöhten Beitragsbemessungs- und \r\nVersicherungspflichtgrenzen innerhalb von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zunehmend offensiv und prominent von Bundespolitikern und Parteivorsitzenden vorgetragen. \r\nBundesgesundheitsminister Lauterbach spricht öffentlich aus, dass er damit „kein Problem hätte, die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze anzuheben“. SPD-Vorsitzende Saskia Esken ergänzt, dass die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ein vernünftiger Weg sei, um die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen zu bewältigen. Und auch die ehemalige Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang hat sich für die Grünen positioniert. Pauschale Beitragssatzerhöhungen seien in der Kranken- und Pflegeversicherung langfristig keine Lösungen. Um mittlere und niedrigere Einkommen nicht noch stärker zu belasten, sei die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. \r\n\r\nIn der Fraktionsspitze von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen im Deutschen Bundestag wird die Position vertreten, dass die Anhebung der Beitragsmessungs- und der Versicherungspflichtgrenze „doppelt gerecht“ sei. Die zusätzlichen Belastungen würden fairer verteilt, indem Menschen, die mehr verdienen, auch mehr zur Finanzierung der gKv beitragen. \r\nZugleich solle mit der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze auch in Zukunft \r\ngewährleitstet bleiben, dass die Beitragslasten in der gKV auf möglichst viele Schultern \r\nverteilt würden. Dass es dabei explizit vor allem um möglichst hohe Mehreinahmen geht und gleichzeitig darum, den Wechsel von Versicherten in die PKV zu verhindern, wird in diesem Zusammenhang offen ausgesprochen. Mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ließe sich die Einnahmesituation verbessern. Mit der Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze würde vermieden, dass Versicherte dazu neigen, in die pKV zu wechseln.\r\n\r\n3.3\tAbsolute und prozentuale Belastungsanalyse\r\nDie Vorschläge und Forderungen zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung würden Arbeitnehmer und Arbeitgeber formal paritätisch belasten. Die jeweiligen Beitragssätze wären auf eine stark erhöhte Beitragsbemessung anzuwenden. Bei den Arbeitgebern \r\nwürden bei einem Jahreseinkommen von 66.150 Euro bis 96.600 Euro die von der \r\ngesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung ausgehenden Lohnzusatzkosten um bis zu + 46,0 Prozent steigen. Das entspricht einem absoluten Lohnzusatzkosten-Plus von jährlich bis zu 3.152 Euro je angestellten Arbeitnehmer.\r\n \r\nBesonders berührt vom Anstieg der Lohnzusatzkosten sind Wirtschaftszweige, die häufig qualifizierte und hochqualifizierte Fachkräfte beschäftigen. Dazu gehören zum \r\nBeispiel die Branche der Energieversorgung, der Finanzdienstleistungen, der Information und Kommunikation, des Verarbeitenden Gewerbes sowie alle wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen. Die Durchschnittsverdienste dieser Branchen liegen \r\nallesamt über der alten beziehungsweise (nahe) der neuen Beitragsbemessungsgrenze.\r\n\r\n \r\nAbbildung 1\r\nMehrbelastung der Arbeitgeber bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gKV und sPV*\r\n \r\n\r\n3.4\tArbeitnehmer-Beispiele nach Qualifikation und Berufsgruppen\r\nDie durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze entstehenden Zusatzkosten der \r\nArbeitgeber für gesetzlich versicherte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Höhe von bis zu 46 Prozent lassen sich praxisnäher betrachten. Im ersten Schritt werden dem Bericht des Statistischen Bundesamtes zu Einkommen nach Berufen konkrete, typische Arbeitnehmerbeispiele entnommen. Diese Beispiele quantifizieren abhängig von der Berufsqualifikation und damit der Einkommenshöhe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die \r\nAuswirkungen der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung auf die Lohnzusatzkosten der Unternehmen als \r\nArbeitgeber. Berechnungsgrundlagen sind die Sozialversicherungsgrößen des Jahres 2025.  \r\n\r\nEin Maschinenelektroniker in der Metallindustrie mit einem Kind verfügt über ein Jahreseinkommen in Höhe von 71.537 Euro. Im Status Quo liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 66.150 Euro. Auf diese Beitragsbemessung wird ein durchschnittlicher Beitragssatz von 17,1 Prozent und 3,6 Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung des Arbeitnehmers erhoben. Paritätisch finanziert entstehen als Arbeitgeberbeitrag Lohnzusatzkosten in Höhe von 6.847 Euro jährlich. Steigt – wie von SPD und Grünen vorgeschlagen – die jährliche \r\nBeitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung außerordentlich auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 96.600 Euro, klettern für den Arbeitgeber des gesetzlich versicherten Maschinenelektronikers die \r\nLohnzusatzkosten von 6.847 Euro auf 7.404 Euro. Das entspricht einer Arbeitgeber-Mehrbelastung von + 8,1 Prozent.\r\n\r\nBetrachtet man andere Berufe und Branchen wie eine in der gKV und sPV versicherte \r\nControllerin aus der Nahrungsmittelindustrie (1 Kind, Jahreseinkommen: 86.370 Euro) oder einen Softwareinformatiker (1 Kind, Jahreseinkommen: 96.721 Euro) „wächst“ der Anstieg der von gKV und sPV ausgehenden Lohnzusatzkosten auf + 30,6 Prozent \r\nbeziehungsweise + 46,0 Prozent. Der Arbeitgeber der Controllerin (des Softwareinformatikers) müsste statt 6.847 Euro einen jährlichen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 8.939 Euro (9.998 Euro) aufbringen. Damit würden die Lohnzusatzkosten der Arbeitgeber im Bereich der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung gerade für gut \r\nqualifizierte Arbeitsplätze sprunghaft ansteigen.   \r\n\r\nAbbildung 2\r\nMehrbelastung der Arbeitgeber bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung* nach ausgewählten \r\nIndustrieberufen\r\n \r\nVon den steigenden Lohnzusatzkosten in der Kranken- und Pflegeversicherung wären nicht nur Arbeitgeber typischer Industrieberufe betroffen. Auch Arbeitgeber von Angestellten mit mittlerer und langjähriger Berufserfahrung in typischen Sozialberufen müssten sich auf erhebliche Kostensteigerungen einstellen. Entgelttabellen aus Tarifverträgen für den \r\nöffentlichen Dienst (TVöD) zeigen zum Beispiel, dass für eine Stadt als Arbeitgeber einer gesetzlich versicherten Leiterin einer großen Kita mit langjähriger Berufserfahrung \r\n(zwei Kinder, Jahreseinkommen: 75.134 Euro) die von der gesetzlichen Kranken- und \r\nsozialen Pflegeversicherung ausgehenden Lohnzusatzkosten um + 13,6 Prozent ansteigen würden. Weitere Beispiele zur Mehrbelastung von klassischen Sozialberufen, die dem \r\nöffentlichen Dienst zuzuordnen sind, lassen sich der Abbildung 3 entnehmen. \r\n\r\nAbbildung 3\r\nMehrbelastung der Arbeitgeber bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung* nach ausgewählten Sozialberufen\r\n \r\nSchließlich sei noch ein Blick auf ärztliche Berufe in Krankenhäusern als Arbeitgeber \r\ngeworfen. In Deutschland gibt es rund 1.890 Krankenhäuser, davon sind 540 in öffentlicher Hand und rund 750 in privater Trägerschaft. Insgesamt arbeiten in den Krankenhäusern über 170.000 Ärztinnen und Ärzte. Viele Krankenhäuser, vor allem kleinere kommunale Krankenhäuser (auf dem Land) stehen vor großen finanziellen Herausforderungen. \r\nKostensteigerungen, Personalmangel und Investitionsdefizite führen zu einer Gesamtlage, in der viele Krankenhäuser nicht mehr kostendeckend betrieben werden können. \r\n\r\nSteigende Personal- und Lohnzusatzkosten sind schon in der Gegenwart Teil dieser \r\nfinanziellen Problemlage der Krankenhäuser. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungs-\r\ngrenzen in gKV und sPV würde sich die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser als Arbeitgeber in Deutschland noch einmal verschärfen. Und auch hier gilt: Je mehr \r\nqualifiziert ärztliches und nicht ärztliches Personal im Krankenhaus arbeitet, desto höher fällt der Anstieg der Lohnzusatzkosten im Bereich der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung aus. \r\n\r\nEine Fachärztin im 9. Jahr an einem kommunalen Krankenhaus in Bayern verfügt über ein Jahreseinkommen ohne Bereitschaftsdienstentgelt in Höhe von 96.676 €. Im Status Quo liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 66.150 Euro. Auf diese Beitragsbemessung wird ein durchschnittlicher Beitragssatz von 17,1 Prozent und 3,6 Prozent für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung des Arbeitnehmers erhoben. Paritätisch finanziert entstehen als Arbeitgeberbeitrag Lohnzusatzkosten in Höhe von 6.847 Euro jährlich. Steigt die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung in Höhe von 96.600 Euro, klettern für das \r\nKrankenhaus als Arbeitgeber der Fachärztin die von gKV und pKV ausgehenden Lohnzusatzkosten von 6.847 Euro auf 9.998 Euro. Das entspricht einer Mehrbelastung von + 46,0 Prozent oder + 3.151 €. Weitere Beispiele lassen sich Abbildung 4 entnehmen. \r\n\r\nAbbildung 4\r\nMehrbelastung der Krankenhäuser bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung* im ärztlichen Berufsfeld \r\n \r\n3.5\tPraxisbeispiele aus der Wirtschaft\r\nDie durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze im Bereich der gesetzlichen \r\nKranken- und sozialen Pflegeversicherung entstehenden Zusatzkosten der Arbeitgeber in Höhe von bis zu 46 Prozent lassen sich nicht nur für einzelne gKV-versicherte Arbeitnehmer, Berufsgruppen und Qualifikationen, sondern auch für ganze Unternehmen oder Produktionsstätten betrachten. Im zweiten Schritt werden deshalb Unternehmensbeispiele in kleiner, mittlerer und großer Größe in den Blick genommen. Die Beispiele aus der Wirtschaft erläutern die Auswirkungen einer steigenden Beitragsbemessungsgrenze auf die von gesetzlicher Kranken- und sozialer Pflegeversicherung ausgehenden Lohnzusatzkosten der Unternehmen als Ganzes. Dabei sind einige Beispiele auf das Gesamtunternehmen bezogen, andere Beispiele beschränken sich auf einzelne Produktionsstädten von Unternehmen, die über mehrere örtlich auseinanderliegenden Standorte verfügen.\r\n\r\nDie Praxisbeispiele aus der Wirtschaft stellen nicht repräsentativ ausgewählte, aber \r\ntypische Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen dar. Die Mitarbeiterinnen und \r\nMitarbeiter der Unternehmen sind mehrheitlich gesetzlich versichert. Der Anteil der \r\nprivatversicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter variiert je nach Branche und \r\nEinkommensstruktur der Belegschaft. Dabei sind privatversicherte Angestellte i.d.R. – wenn überhaupt – nur indirekt von einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in gKV und sPV betroffen. Dementsprechend sind in den Unternehmens- und Betriebsbeispielen, die mit den Einkommens- und Belegschaftszahlen aus dem Jahre 2024 stammen und mit zum Teil unternehmensindividuellen und zum Teil durchschnittlichen Lohnentwicklungen ins Jahr 2025 fortgeschrieben worden sind, entsprechende Bereinigungen vorgenommen worden. Berechnungsgrundlagen sind die Sozialversicherungsgrößen des Jahres 2025. \r\n3.5.1\tForschungs- und Entwicklungszentrum für Medizintechnik \r\nVon der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung ist der Forschungsstandort betroffen. Ein Forschungs- und Entwicklungszentrum für Medizintechnik gehört mit einer sehr gut qualifizierten Belegschaft dazu. Entsprechend hoch sind dort die Durchschnittsgehälter. Ein Forschungs- und Entwicklungszentrum eines Medizintechnik-Herstellers mit 45 Beschäftigten müsste bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen einen sprunghaften Anstieg der von gKV und sPV ausgehenden Lohnzusatzkosten hinnehmen. Die Lohnzusatzkosten im Bereich der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung würden um 31,1 % wachsen. Das entspräche einer jährlichen Zusatzbelastung von 89.553 Euro. Im Detail stellt sich das für das Entwicklungszentrum im Bereich der Medizintechnik wie folgt dar:\r\n\r\nTabelle 3a\r\nForschungs- und Entwicklungszentrum Medizintechnik: \r\nAllgemeine Angaben\r\nSitz des Unternehmens\tDeutschland\r\nBranche\tMedizintechnik\r\nAngebot\tu.a. Medizintechnik                                                     für Wirbelsäulenchirurgie  \r\nZahl der Beschäftigten\t45\r\nDurchschnittseinkommen im Forschungszentrum\t101.241 €\r\nMitarbeiter mit Einkommen < 64.000 €\t22 Prozent der Belegschaft\r\nMitarbeiter mit Einkommen 64.000 € bis 112.000 €\t65 Prozent der Belegschaft \r\nMitarbeiter mit Einkommen > 112.000 €\t13 Prozent der Belegschaft \r\n\r\n \r\nTabelle 3b\r\nLohnzusatzkosten für die Kranken- und Pflegeversicherung im Status Quo\r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber\t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t66.150 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t2.780.438 €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t287.775 €\r\n\r\nTabelle 3c\r\nLohnzusatzkosten nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze\r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber \t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t96.600 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t3.645.677 €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t377.328 €\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Prozent)\t+ 31,1 Prozent\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Euro) \t+ 89.553 €\r\n3.5.2\tEntwicklungs- und Produktionsstandort in der Metall- und Elektroindustrie \r\nAuch die Metall- & Elektroindustrie wäre mit ihrer gut qualifizierten Belegschaft und \r\nentsprechend hohen Durchschnittsgehälter betroffen. Ein forschendes Produktions- und Entwicklungszentrum der Metall- und Elektroindustrie mit 8.895 Beschäftigten müsste bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen einen sprunghaften Anstieg der Lohnzusatzkosten hinnehmen. Die Lohnzusatzkosten im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung \r\nwürden um 25,2 Prozent wachsen. Das entspräche einer jährlichen Zusatzbelastung von fast 15,1 Mio. Euro. Im Detail stellt sich das für das Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie wie folgt dar:\r\n\r\n \r\nTabelle 4a\r\nStandort der Metall- & Elektroindustrie: Allgemeine Angaben\r\nSitz des Unternehmens\tDeutschland\r\nBranche\tMetall- und Elektroindustrie \r\nAngebot\tProduktion, Entwicklung und Forschung   \r\nZahl der Beschäftigten\t8.895\r\nDurchschnittseinkommen \t105.331 € (zum Teil mit Sonderzahlungen)\r\nMitarbeiter mit Einkommen < 64.000 €\t2 Prozent der Belegschaft\r\nMitarbeiter mit Einkommen 64.000 € bis 120.000 €\t69 Prozent der Belegschaft\r\nMitarbeiter mit Einkommen > 120.000 €\t29 Prozent der Belegschaft\r\n\r\nTabelle 4b\r\nLohnzusatzkosten für die Kranken- und Pflegeversicherung im Status Quo\r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber\t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t66.150 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t580,3 Mio. €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t60,06 Mio. €\r\n\r\nTabelle 4c\r\nLohnzusatzkosten nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze  \r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber \t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t96.600 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t726,39 Mio. €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t75,18 Mio. €\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Prozent)\t+ 25,2 Prozent\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Euro) \t+ 15,12 Mio. €\r\n3.5.3\tProduktionsstätte in der Automotive-Industrie   \r\nEine Automotive-Produktionsstätte mit 6.741 Beschäftigten müsste bei Erhöhung der \r\nBeitragsbemessungsgrenzen einen sprunghaften Anstieg der Lohnzusatzkosten hin-\r\nnehmen. Die Lohnzusatzkosten im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung würden um 23,2 Prozent wachsen. Das entspräche einer jährlichen Zusatzbelastung von 10,1 Mio. Euro. Im Detail stellt sich das für das Unternehmen der Automotive-Industrie wie folgt dar:\r\n\r\nTabelle 5a\r\nProduktionsstätte der Automotive-Industrie: Allgemeine Angaben\r\nSitz des Unternehmens\tDeutschland\r\nBranche\tAutomotive-Industrie \r\nAngebot\tProduktion Automobilzulieferung    \r\nZahl der Beschäftigten\t6.741\r\nDurchschnittseinkommen in der Produktionsstätte\t82.681 €\r\nMitarbeiter mit Einkommen < 64.000 €\t12 Prozent der Belegschaft\r\nMitarbeiter mit Einkommen 64.000 € bis 120.000 €\t83 Prozent der Belegschaft\r\nMitarbeiter mit Einkommen > 120.000 €\t5 Prozent der Belegschaft \r\n\r\nTabelle 5b\r\nLohnzusatzkosten für die Kranken- und Pflegeversicherung im Status Quo\r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber\t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t66.150 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t420,93 Mio. €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t43,57 Mio. €\r\n\r\nTabelle 5c\r\nLohnzusatzkosten nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze\r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber \t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t96.600 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t518,58 Mio. €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t53,67 Mio. €\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Prozent)\t+ 23,2 Prozent\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Euro) \t+ 10,1 Mio. €\r\n3.5.4\tMittelständisches Software-Unternehmen\r\nEin mittelständisches Software-Unternehmen mit 33 Beschäftigten müsste bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen einen sprunghaften Anstieg der Lohnzusatzkosten hinnehmen. Die Lohnzusatzkosten im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung würden um 20,7 Prozent wachsen. Das entspräche einer Zusatzbelastung von über 44.500 Euro. Im Detail stellt sich das für das mittelständische Software-Unternehmen wie folgt dar: \r\n\r\nTabelle 6a\r\nSoftware-Unternehmen: Allgemeine Angaben\r\nSitz des Unternehmens\tDeutschland\r\nBranche\tSoftware \r\nAngebot\tSoftware-Lösungen Datenverarbeitung    \r\nZahl der Beschäftigten\t33\r\nDurchschnittseinkommen \t94.123 € (mit Sonderzahlungen)\r\nMitarbeiter mit Einkommen < 64.000 €\t30 Prozent der Belegschaft\r\nMitarbeiter mit Einkommen 64.000 € bis 120.000 €\t58 Prozent der Belegschaft\r\nMitarbeiter mit Einkommen > 120.000 €\t12 Prozent der Belegschaft\r\n\r\nTabelle 6b\r\nLohnzusatzkosten für die Kranken- und Pflegeversicherung im Status Quo\r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber\t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t66.150 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t2,08 Mio. €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t215.280 €\r\nTabelle 6c\r\nLohnzusatzkosten nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze\r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber \t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t96.600 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t2,51 Mio. €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t259.785 €\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Prozent)\t+ 20,7 Prozent\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Euro) \t+ 44.505 €\r\n3.5.5\tHersteller von pharmazeutischen Erzeugnissen\r\nDer Pharmazie-Hersteller beschäftigt 1.561 Menschen. Das Unternehmen müsste bei \r\nErhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen auf das Niveau der Rentenversicherung einen erheblichen Anstieg der Lohnzusatzkosten hinnehmen. Die Lohnzusatzkosten im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung würden um 11,6 Prozent wachsen. Das entspräche einer jährlichen Zusatzbelastung von über 1,1 Mio. Euro. Im Detail stellt sich das für das Unternehmen aus der Pharma-Branche wie folgt dar: \r\n\r\nTabelle 7a\r\nPharma-Hersteller: Allgemeine Angaben\r\nSitz des Unternehmens\tDeutschland\r\nBranche\tPharmazie \r\nAngebot\tPharmazeutische Erzeugnisse\r\nZahl der Beschäftigten\t1.561 \r\nDurchschnittseinkommen \t69.330 €\r\nMitarbeiter mit Einkommen < 64.000 €\t65 Prozent der Belegschaft\r\nMitarbeiter mit Einkommen 64.000 € bis 110.000 €\t28 Prozent der Belegschaft\r\nMitarbeiter mit Einkommen > 110.000 €\t7 Prozent der Belegschaft \r\n\r\nTabelle 7b\r\nLohnzusatzkosten für die Kranken- und Pflegeversicherung im Status Quo\r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber\t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t66.150 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t93,07 Mio. €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t9,63 Mio. €\r\n\r\n \r\nTabelle 7c\r\nLohnzusatzkosten nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze\r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber \t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t96.600 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t103,82 Mio. €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t10,75 Mio. €\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Prozent)\t+ 11,6 Prozent\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Euro) \t+ 1,12 Mio. €\r\n3.5.6\tUnternehmen der Papierindustrie\r\nDer Hersteller von Papier und Karton beschäftigt 430 Menschen. Das Unternehmen müsste bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen auf das Niveau der Rentenversicherung einen Anstieg der Lohnzusatzkosten hinnehmen. Die Lohnzusatzkosten im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung würden um 9,2 Prozent wachsen. Das entspräche einer jährlichen Zusatzbelastung von über 252.000 Euro. Im Detail stellt sich das für das Unternehmen der Papierindustrie wie folgt dar: \r\n\r\nTabelle 8a\r\nPapier-Hersteller: Allgemeine Angaben\r\nSitz des Unternehmens\tDeutschland\r\nBranche\tPapierindustrie \r\nAngebot\tProduktion von Papier & Karton \r\nZahl der Beschäftigten\t430\r\nDurchschnittseinkommen \t61.584 €\r\nMitarbeiter mit Einkommen < 58.000 €\t65 Prozent der Belegschaft\r\nMitarbeiter mit Einkommen 58.000 € bis 100.000 €\t29 Prozent der Belegschaft\r\nMitarbeiter mit Einkommen > 100.000 €\t6 Prozent der Belegschaft \r\n \r\nTabelle 8b\r\nLohnzusatzkosten für die Kranken- und Pflegeversicherung im Status Quo\r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber\t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t66.150 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t26,48 Mio. €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t2.740.556 €\r\n\r\nTabelle 8c\r\nLohnzusatzkosten nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze  \r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber \t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t96.600 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t28,92 Mio. €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t2.992.889 €\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Prozent)\t+ 9,2 Prozent\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Euro) \t+ 252.333 €\r\n3.5.7\tHersteller von medizinischen Spezialtextilien\r\nDer Hersteller Spezialtextilien beschäftigt 640 Menschen. Das Unternehmen müsste bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen auf das Niveau der Rentenversicherung einen Anstieg der Lohnzusatzkosten hinnehmen. Die Lohnzusatzkosten im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung würden um 7,1 Prozent wachsen. Das entspräche einer jährlichen Zusatzbelastung von über 202.000 Euro. Im Detail stellt sich das für den Hersteller von medizinischen Spezialtextilien wie folgt dar: \r\n\r\n \r\nTabelle 9a\r\nMedizinische Spezialtextilien-Hersteller: Allgemeine Angaben\r\nSitz des Unternehmens\tDeutschland\r\nBranche\tTextilindustrie \r\nAngebot\tMedizinische Spezialtextilien \r\nZahl der Beschäftigten\t640\r\nDurchschnittseinkommen \t52.471 €\r\nMitarbeiter mit Einkommen < 58.000 €\t78 Prozent der Belegschaft\r\nMitarbeiter mit Einkommen 58.000 € bis 98.000 €\t16 Prozent der Belegschaft\r\nMitarbeiter mit Einkommen > 98.000 €\t6 Prozent der Belegschaft \r\n\r\nTabelle 9b\r\nLohnzusatzkosten für die Kranken- und Pflegeversicherung im Status Quo\r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber\t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t66.150 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t27,62 Mio. €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t2.858.196 €\r\n\r\nTabelle 9c\r\nLohnzusatzkosten nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze  \r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber \t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t96.600 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t29,58 Mio. €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t3.061.018 €\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Prozent)\t+ 7,1 Prozent\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Euro) \t+ 202.822 €\r\n \r\n3.5.8\tKrankenhaus\r\nIn Deutschland gibt es rund 1.890 Krankenhäuser, davon sind 540 in öffentlicher Hand und rund 750 in privater Trägerschaft. Insgesamt arbeiten in den Krankenhäusern über 170.000 Ärztinnen und Ärzte. Viele Krankenhäuser, vor allem kleinere kommunale Krankenhäuser (auf dem Land) stehen vor großen finanziellen Herausforderungen. Kostensteigerungen, Personalmangel und Investitionsdefizite führen zu einer Gesamtlage, in der viele Krankenhäuser nicht mehr kostendeckend betrieben werden können. \r\nDas hier betrachtete Krankenhaus in der Maximalversorgung beschäftigt in einer Stichtags-betrachtung 2.881 Menschen. Im Verlauf eines Jahres waren es inklusive Mitarbeiter-\r\naustritten, Eintritten und zeitlichen Unterbrechungen rund 3.500 Beschäftigte. Das \r\nKrankenhaus müsste bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gKV und sPV \r\neinen erheblichen Anstieg der Lohnzusatzkosten hinnehmen. Die von der gKV und sPV \r\nausgehenden Lohnzusatzkosten würden um 10,0 Prozent wachsen. Das entspräche einer jährlichen Zusatzbelastung von fast 1,2 Mio. Euro. Im Detail stellt sich das für das Krankenhaus wie folgt dar: \r\n\r\nTabelle 10a\r\nKrankenhaus: Allgemeine Angaben\r\nSitz des Unternehmens\tDeutschland\r\nBranche\tGesundheitswirtschaft \r\nAngebot\tKrankenhaus-Leistungen \r\nZahl der Beschäftigten\t2.881 \r\nDurchschnittseinkommen \t43.285 €\r\nMitarbeiter mit Einkommen < 58.000 €\t75 Prozent der Belegschaft\r\nMitarbeiter mit Einkommen 58.000 € bis 98.000 €\t18 Prozent der Belegschaft\r\nMitarbeiter mit Einkommen > 98.000 €\t7 Prozent der Belegschaft \r\n\r\nTabelle 10b\r\nLohnzusatzkosten für die Kranken- und Pflegeversicherung im Status Quo\r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber\t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t66.150 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t113,86 Mio. €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t11.784.717 €\r\nTabelle 10c\r\nLohnzusatzkosten nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze  \r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber \t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t96.600 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t125,27 Mio. €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t12.965.517 €\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Prozent)\t+ 10,0 Prozent\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Euro) \t+ 1.180.800 €\r\n3.6\tPraxisbeispiele aus dem Umfeld der Start-ups\r\nStart-ups sind in der Regel junge, hoch innovative Unternehmen, die darauf abzielen, neue Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle zu entwickeln und erfolgreich auf dem Markt zu etablieren. Zentrale Merkmale von Start-ups sind Wachstumsorientierung, \r\nRisikobereitschaft, Flexibilität und kreative Unternehmenskultur. Häufig basieren Start-Ups auf technologischen Innovationen. Die Integration dieser neuen Technologien spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen. Gewinne werden i.d.R. noch nicht erzielt. \r\nDie ökonomische und politische Wahrnehmung von Start-Ups ist positiv. Start-Ups sind häufig treibende Kraft im technologischen Fortschritt. Es sind ökonomische und politische Rahmenbedingungen zu schaffen, die innovative Ideen und Technologien fördern, um im globalen Wettbewerb wettbewerbsfähig zu bleiben. Eben diese internationale \r\nWettbewerbsfähigkeit wird auch von steigenden Beitragssätzen oder Beitragsbemessungsgrenzen in den Zweigen der Sozialversicherung berührt. Beispielhaft sei das an zwei \r\nStart-Ups dargestellt.\r\n3.6.1\tStart-Up im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI)\r\nDas Start-Up mit 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt Software für eine auf künstliche Intelligenz (KI) basierte Vollauswertung von Medizindaten. Das Start-Up müsste bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen im Bereich der Kranken- und Pflege-\r\nversicherung einen Anstieg der Lohnzusatzkosten um 23,8 Prozent hinnehmen. Das \r\nentspräche für ein sehr junges Unternehmen, das in der Regel noch keine Gewinne \r\ngeneriert, einer jährlichen Zusatzbelastung von fast 30.000 Euro. Im Detail stellt sich das für das Start-Up wie folgt dar:\r\n \r\nTabelle 11a\r\nStart-up für KI-Software: Allgemeine Angaben\r\nSitz des Unternehmens\tDeutschland\r\nBranche\tKI-Software \r\nAngebot\tEntwicklung von KI-basierter Vollauswertung von Medizindaten   \r\nZahl der Beschäftigten\t20\r\nDurchschnittseinkommen im start-up\t68.806 €\r\nMitarbeiter mit Einkommen < 64.000 €\t25 Prozent der Belegschaft\r\nMitarbeiter mit Einkommen 64.000 € bis 98.000 €\t75 Prozent der Belegschaft \r\nMitarbeiter mit Einkommen > 98.000 €\t0 Prozent der Belegschaft \r\n\r\nTabelle 11b\r\nLohnzusatzkosten für die Kranken- und Pflegeversicherung im Status Quo\r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber\t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t66.150 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t1.210.657 €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t125.303 €\r\n\r\nTabelle 11c\r\nLohnzusatzkosten für die Kranken- und Pflegeversicherung im Status Quo\r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber \t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t96.600 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t1.498.478 €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t155.093 €\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Prozent)\t+ 23,8 Prozent\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Euro) \t+ 29.790 €\r\n \r\n3.6.2\tStart-Up im Bereich von Health Tech\r\nDas Start-Up mit 77 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt neuartige Technologien für das Gesundheitswesen. Der Einsatz von Health Tech kann dazu beitragen, Diagnosen zu verbessern, Behandlungen zu personalisieren und den Zugang zu medizinischer \r\nVersorgung zu erweitern. Das Start-Up müsste bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung einen Anstieg der Lohnzusatz-\r\nkosten um 16,0 Prozent hinnehmen. Das entspräche für ein junges Unternehmen, das in der Regel noch keine Gewinne generiert, einer jährlichen Zusatzbelastung von über \r\n57.000 Euro. Im Detail stellt sich das für das Start-Up wie folgt dar: \r\n\r\nTabelle 12a\r\nStart-up im Bereich Health Tech: Allgemeine Angaben\r\nSitz des Unternehmens\tDeutschland\r\nBranche\tHealth Tech \r\nAngebot\tEntwicklung von\r\nHealth-Tech-Technologien    \r\nZahl der Beschäftigten\t77\r\nDurchschnittseinkommen im start-up\t58.342 €\r\nMitarbeiter mit Einkommen < 64.000 €\t68 Prozent der Belegschaft\r\nMitarbeiter mit Einkommen 64.000 € bis 94.000 €\t16 Prozent der Belegschaft \r\nMitarbeiter mit Einkommen > 94.000 €\t16 Prozent der Belegschaft \r\n\r\nTabelle 12b\r\nLohnzusatzkosten für die Kranken- und Pflegeversicherung im Status Quo\r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber\t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t66.150 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t3.470.967 €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t359.245 €\r\n \r\nTabelle 12c\r\nLohnzusatzkosten nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze\r\ngKV + sPV-Beitragssatz der Arbeitgeber \t10,35 Prozent\r\ngKV- und sPV-Beitragsbemessungsgrenze \t96.600 €\r\nSumme beitragspflichtige Gehälter von Versicherten in gKV + sPV\t4.026.619 €\r\nSumme Arbeitgeberbeiträge für gKV + sPV (Lohnzusatzkosten)\t416.755 €\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Prozent)\t+ 16,0 Prozent\r\nVeränderung im Vergleich zum Status Quo (in Euro) \t+ 57.510 €\r\n3.7\tPraxisbeispiele aus der Wirtschaft im Überblick\r\nEine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung würde die Arbeitgeber branchenüber-\r\ngreifend belasten. Das gilt sowohl für die klassische Industrie und Dienstleister als auch für junge, innovative Unternehmen aus der Start-Up-Szene, die i.d.R. keine Gewinne \r\nerzielen. Schon Unternehmen, die nur einen einzigen Angestellten mit einem Jahreseinkommen oberhalb von 66.150 Euro beschäftigen, müssten sich auf Lohnzusatzkosten-Mehrbelastungen einstellen. Folgerichtig wäre von der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze die Automotive-Industrie genauso betroffen wie die Papier-Industrie.\r\n\r\nAlle in Abschnitt 3.5 betrachteten Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen und Wirtschaftszweigen werden im Gesamtüberblick in Abbildung 5 dargestellt. Abbildung 6 beschreibt die Belastungssituation, für die in Abschnitt 3.6 skizzierten Jung-Unternehmen aus der Start-Up-Szene. \r\n \r\nAbbildung 5 \r\nMehrbelastung der Arbeitgeber bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung* nach Betrieben und \r\nProduktionsstätten\r\n  \r\nAbbildung 6 \r\nMehrbelastung von Start-Ups bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung* – ausgewählte Beispiele\r\n \r\n\r\n \r\n4\tWirtschaftspolitische Einordnung\r\nLohnzusatzkosten entscheiden über Wettbewerbsfähigkeit \r\nIm internationalem Standortwettbewerb sind die Arbeits- und Personalkosten eines der wenigen regional variablen Kostenelemente. Deutschland ist ein Hochlohnstandort. Das führt im weltweiten Wettbewerb zu Nachteilen. Zusammen mit dem ohnehin hohen Lohnniveau bewirken die Lohnzusatzkosten, dass die Unternehmen im Vergleich zu ihren Konkurrenten im Ausland hohe Kosten schultern müssen. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Schwächephasen und hohem Investitionsbedarf durch den Klimawandel und die zunehmende Digitalisierung ist eine Beschleunigung beim Anstieg der Lohnkosten zu befürchten. \r\n4.1\tRechnerische und tatsächliche Traglast der Arbeitgeber\r\nDie Lohnzusatzkosten, die in der gRV, gKV und sPV entstehen, haben in Deutschland einen (jährlichen) Betrag von 250 Mrd. Euro (vgl. Tabelle 1) erreicht. Bei Erhöhung der \r\nBeitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau der \r\nBeitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung entstünden für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhebliche Mehrbelastungen, die sich nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) aus dem Dezember 2024 allein für die gKV 18,8 Mrd. € jährlich bewegen. Für die sPV kämen weitere 4,1 Mrd. € hinzu. Paritätisch finanziert hieße das, dass auf Seiten der Arbeitgeber zusätzliche, neue Lohnzusatzkosten in Höhe von fast 11,5 Mrd. Euro jährlich entstehen würden.\r\n\r\nTabelle 13\r\nSchätzungen der Mehrbelastungen bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung* in Mrd. €\r\n\tInstitut der deutschen\r\nWirtschaft (IW) (2024)1\tdavon: Arbeitgeber-Beitrag in Milliarden Euro (2024)\r\nGesetzliche Kranken-\r\nversicherung \t18,8 Mrd. €\t9,4 Mrd. €\r\nSoziale Pflege-\r\nversicherung \t4,1 Mrd. €2\t2,05 Mrd. €\r\n1 Beznoska/Pimpertz/Stockhausen, Regionale Belastungseffekte einer Variation der Beitragsbemessungsgrenze, Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln, Stand: Dezember 20242 \r\nDie zusätzlichen Lohnzusatzkosten in Höhe von fast 11,5 Mrd. € sind als Mindestgröße zu \r\nbetrachten. Denn es ist davon auszugehen, dass die Arbeitgeber nicht nur paritätisch die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sondern auch den Arbeitnehmerbeitrag zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung über Zweit- und Dritt-Runden-Effekte wirtschaftlich (zumindest partiell) tragen. Auf einem durch Fachkräftemangel gekennzeichneten Arbeitsmarkt gelingt es den Arbeitnehmern zunehmend, die Arbeitnehmerbeiträge über Lohnrunden auf die Arbeitgeber zu überwälzen. Umfang und Ausmaß der Überwälzung hängt wesentlich von Branche und Wirtschaftszeig ab. Es ist aber davon auszugehen, dass gerade Unternehmen mit relativ qualifizierter Belegschaft eher weniger in der Lage sein würden, die durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze entstehenden zusätzlichen Lohnzusatzkosten auf den rechnerischen, paritätischen hälftigen Zahlbeitrag der \r\nArbeitgeber zu begrenzen. \r\n4.2\tSystemwettbewerb als Lohnzusatzkosten-Stabilisator \r\nDie rechnerische und tatsächliche Traglast der Arbeitgeber in einem Arbeitnehmermarkt zeigen, dass das Lohnzusatzkosten-Steigerungspotential einer erhöhten Beitrags-\r\nbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung erheblich ist. In diesem Umfeld sind Stabilisatoren von Bedeutung, die die Lohnzusatzkosten der Arbeitgeber verstetigen. Als Lohnzusatzkosten-Stabilisator kann der Wettbewerb zwischen gKV und privater \r\nKrankenversicherung (pKV) in doppelter Hinsicht betrachtet werden.\r\n\r\nOhne Systemwettbewerb zwischen gKV und pKV wäre es – erstens – leichter, die \r\nBeitragssätze und/oder die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflege-\r\nversicherung zu erhöhen. Von diesem (wechselseitigen) Wettbewerb zwischen gKV und pKV auf der Beitragsseite profitieren sowohl die Versicherten als auch die Arbeitgeber. Hinzu kommt – zweitens – die unmittelbare Vermeidung von Lohnzusatzkosten. Arbeitgeber können allein durch privatversicherte Beschäftigte, die nicht gesetzlich, sondern \r\nprivat versichert sind, Lohnzusatzkosten vermeiden, weil in der Kranken- und Pflege-\r\nversicherung je nach Versichertenstatus der Angestellten unterschiedliche Lohnzusatz-\r\nkosten einhergehen. \r\n\r\nFür Angestellte in der gKV / sPV ist ein Arbeitgeberbeitrag zu entrichten, für Privat-\r\nversicherte sind Beitragszuschüsse zu leisten. Oft fällt der Beitragszuschuss niedriger aus als der Arbeitgeberbeitrag für freiwillig Versicherte in der gKV. Im Ergebnis konnten die \r\nArbeitgeber laut einer Bestandsaufnahme mit Datenbasis 2014 / 2015 durch die Koexistenz von gKV / sPV und pKV / pPV Lohnzusatzkosten in Höhe von 1,27 Mrd. Euro jährlich vermeiden. Nimmt man nach identischem methodischem Ansatz eine Aktualisierung vor, ergeben sich für Arbeitgeber in der Gegenwart durch die Koexistenz von gKV / sPV sowie pKV / pPV vermiedene Lohnzusatzkosten in Höhe von jährlich 1,49 Mrd. Euro. \r\n4.3\tArbeitnehmer-Bürgerversicherung\r\nIm Wettbewerb zwischen gKV und pKV sind Wanderbewegungen zwischen der gKV und der pKV vor allem zwischen 25 bis 45-jährigen Versicherten gegebenenfalls mit Familienmitgliedern zu beobachten. Eine außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungs-grenze der gKV und sPV auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung hätte demnach die Folge, dass im Beitragswettbewerb die Neigung, in die pKV zu wechseln, zunähme. Im Umkehrschluss ließe sich das Anheben der Beitrags-\r\nbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung zur Verbesserung der \r\nEinnahmensituation der gKV und sPV nur wirkungsvoll bewerkstelligen, wenn auch die Versicherungspflichtgrenze angehoben würde. Dass bei der Erhöhung der Beitrags-\r\nbemessungsgrenze – um eine Abwanderung von freiwillig Versicherten der gKV in die pKV zu verhindern – eine gleichzeitige außerordentliche Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze nahezu zwingend politisch mitgedacht wird, zeigen Positionierungen und \r\nBeschlüsse vor allem aus den Reihen der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen. \r\n\r\nDie außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der \r\nBeitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung in Höhe von jährlichen 96.600 Euro würde die pKV für Arbeitnehmer faktisch schließen. Nur die wenigsten Angestellten zwischen 25 und 40 Jahren erreichen eine entsprechende Einkommenshöhe. Für Angestellte gäbe es dann praktisch keine Möglichkeit mehr, sich im System der pKV zu versichern. Wahlfreiheit und Wettbewerb zwischen gKV und pKV um Angestellte würden zu Gunsten einer „Bürgerversicherung für Arbeitnehmer“ beseitigt. Den Schaden hätten nicht nur das Gesundheitssystem und die Qualität der Gesundheitsversorgung, sondern auch die Arbeitgeber. Die Lohnzusatzkosten würden unmittelbar und mittelbar steigen.\r\n\r\nBerechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) auf Basis fortgeschriebener Haushaltsbefragungsdaten des Sozio-Ökonomischen Panels zeigen den Markteffekt bei einer Entwicklung zur „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“. In einem Marktgrößenvergleich ist nachzuvollziehen, wenn es zu einer Erhöhung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung käme. Während in der Gegenwart – Rechengrundlage ist das Beobachtungsjahr 2023 – 11,2 Prozent (= 1,66 Mio. Angestellte) der angestellten GKV-Versicherten im Alter von 18 bis 45 Jahren über ein Jahreseinkommen oberhalb der gültigen Versicherungspflichtgrenze verfügen und sich theoretisch zwischen gKV und pKV entscheiden können, läge der Anteil des Wettbewerbsmarkts zwischen gKV und pKV nach einer Erhöhung der Beitragsbemessungs- und  Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung nur noch bei 4,1 Prozent (= 606.000 Angestellte). \r\n \r\nAbbildung 7 \r\nArbeitnehmer-Bürgerversicherung nach Erhöhung der Beitrags-\r\nbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze\r\n \r\n\r\nIn der Praxis wird im Angestelltenverhältnis eine Entscheidung zwischen gKV und pKV in der Regel bis zum 40. Lebensjahr getroffen. Das ist auf die Art der Beitragskalkulation der pKV mit sogenannten Alterungsrückstellungen zurückzuführen. Legt man deshalb – wie in Abbildung 7 dargestellt – eine Altersspanne von 18 bis 40 Jahren zu Grunde, würde der Anteil des Wettbewerbsmarktes im Bereich der Angestellten, die zwischen gKV und pKV praktisch frei wählen könnten, von heute 9,3 Prozent (= 1,12 Mio.) auf nur noch 2,9 Prozent (= 355.000) schrumpfen.   \r\n\r\n \r\n5\tSchlussfolgerung und Fazit\r\nDringend nötige Strukturreformen jetzt angehen\r\nDie großen demografischen Linien werden zu dauerhaft steigenden Sozialversicherungsbeiträgen in gRV, gKV und sPV führen. Kurzfrist-Prognosen seitens Sozialversicherungsexperten sehen den Gesamtbeitragssatz zur Sozialversicherung im Jahr 2030 bei weit über 45 Prozent des Bruttoeinkommens. \r\n\r\nSowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müss(t)en diesen Sozialversicherungs-Gesamt-beitragssatz als Lohnzusatzkosten tragen. Davon sind direkt auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie der Forschungsstandort Deutschland betroffen. Deutschland liegt schon heute bei der Belastung der Arbeitseinkommen mit Steuern und Sozialabgaben unter den Industrieländern der OECD auf Platz zwei. Mit dem zu erwartenden Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnzusatzkosten ist die Standortfrage zurückgekehrt. \r\n\r\nEine besondere Beitragssatzdynamik ist in den kommenden Jahren im Bereich der gKV und sPV zu erwarten. Mit Blick auf die Finanzierungsproblematik in diesen beiden Sozial-\r\nversicherungszweigen kommt immer wieder die Forderung auf, die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung anzuheben. Gleichzeitig wird eine entsprechende Anhebung der Versicherungspflichtgrenze gefordert, um den Wechsel von der gKV in die pKV zu unterbinden. \r\n\r\nDie Effekte dieser beiden Maßnahmen würden sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auswirken. Durch das Anheben der Beitragsbemessungsgrenze im Bereich der gKV und sPV steigt die Beitragsbelastung der Arbeitgeber im Bereich der Kranken- und Pflegversicherung um bis zu 46 Prozent nahezu explosionsartig. Gleichzeitig stellt die fortlaufende Koexistenz von gKV und pKV einen Lohnzusatzkosten-Stabilisator dar. In der Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt der Systemwettbewerb zwischen gKV / sPV und pKV / pPV für die Arbeitgeber die wichtige Funktion einer Rückversicherung zu Gunsten relativ stabiler Lohnzusatzkosten. Der Beitragszuschuss zur pKV fällt häufig niedriger aus als der Arbeitgeberbeitrag für freiwillig Versicherte in der gKV. Wird der Wechsel aus der gKV in die pKV durch ein Anheben der Versicherungspflichtgrenze \r\nerschwert, verliert dieser Effekt an Wirkung und die Belastung der Arbeitgeber steigt. \r\n\r\nDie Sozialversicherungsbeiträge und Lohnzusatzkosten mit Steuer- und Haushaltsmitteln zu stabilisieren, stellt für die Arbeitgeber keine Alternative dar. Unternehmen haben ein originäres Interesse an der Bereitschaft des Staates, Zukunftsinvestitionen in die Bildung, Forschung, Infrastruktur oder in die Digitalisierung zu tätigen. Die dafür notwendigen \r\nMittel müssen den öffentlichen Haushalten entnommen werden. Es entsteht eine Haushalts- und Budgetkonkurrenz zwischen Zukunftsinvestitionen und zunehmender Steuer-finanzierung der Sozialversicherung. Digitalisierung-, Bildungs-, Klima- und andere \r\nZukunftsinvestitionen geraten dabei unter Druck.\r\n \r\nSowohl eine Begrenzung der Steuer- und Haushaltszuschüsse als auch eine Stabilisierung der Beiträge zur Sozialversicherung kann ohne Strukturreformen, die die Entwicklung der Ausgaben in den einzelnen Sozialversicherungszweigen spürbar dämpfen, nur schwerlich gelingen. Dazu gehört auch, Leistungen zu hinterfragen und die Lebensarbeitszeit zu \r\nerhöhen. Und die Erkenntnis, dass angesichts der fortschreitenden Demographie und der teuren Sozialgesetzgebung der vergangenen Jahre finanzielle Spielräume für weitere \r\nLeistungsausweitungen zum Beispiel in der Sozialen Pflegeversicherung nicht mehr \r\ngegeben sind. \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nBeate Neubauer\r\nAbteilung Sozial- und Gesellschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-534\r\nbeate.neubauer@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. 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Hierzu gilt es, an den folgenden Punk-ten anzusetzen:\r\n\r\n–\tArbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze muss der Normalfall werden. Fehlanrei-ze für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf müssen beseitigt werden. Die sog. „Rente mit 63“ muss schnellstmöglich auslaufen. Der Fokus muss darauf liegen, die \r\nBeschäftigungsfähigkeit Älterer möglichst lange aufrecht zu halten.\r\n–\tAltersprivilegien im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht müssen abgebaut werden. Kei-nesfalls darf die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Ältere weiter ausgedehnt wer-den. Vielmehr gilt es die Bezugsdauer für alle Altersgruppen einheitlich auf zwölf Monate zu beschränken.\r\n–\tWir brauchen einen Mentalitätswandel: das Erreichen der Regelaltersgrenze darf nicht zwangsläufig mit dem Ausscheiden aus dem Beruf gleichgesetzt werden. Die Übergänge vom Erwerbsleben müssen noch flexibler ausgestaltet werden können.\r\n–\tDie betriebliche Gesundheitsförderung trägt dazu bei, die Leistungs- und Beschäftigungs-fähigkeit der Mitarbeiter bis ins hohe Alter zu erhalten. Die Unternehmen engagieren sich freiwillig in diesem Bereich auf vielfältige Weise. Eine Pflicht zur betrieblichen Gesund-heitsförderung ist abzulehnen, da je nach Betrieb und Belegschaft passgenaue Lösungen gefunden werden müssen.\r\n–\tAltersgruppenübergreifend gewinnt die Weiterbildung an Bedeutung. Lebenslanges Ler-nen wird zur Normalität werden. Die Politik kann hierbei unterstützen, die Verantwortung für die Weiterbildung muss aber in der Hand der Betriebe bleiben, um sicherzustellen, dass eine bedarfsgerechte und zielorientierte Qualifizierung erfolgt.\r\n1\tArbeitsmarkt für Ältere\r\nDie Nachfrage nach älteren Arbeitskräften ist über die letzten Jahre konti-nuierlich gestiegen. \r\nDeutschland altert. Während derzeit noch 51,4 Millionen Menschen im erwerbsfähigen \r\nAlter (20 bis 66 Jahre) sind, wird es selbst bei einer hohen Nettozuwanderung bis Mitte der 2030er Jahre zu einer leichten Abnahme um 1,6 Millionen Personen kommen. Bei niedriger Nettozuwanderung könnte die Zahl um 4,8 Millionen Personen sinken. Im gleichen Zeitraum der Menschen im Rentenalter (ab 67 Jahren) von derzeit 16,4 Millionen auf mindestens 20,0 Millionen steigen. Durch einen immer größeren Anteil Älterer an der Gesamtbevölkerung rückt zwangsläufig auch die Frage nach den Arbeitsmarktpotenzialen dieser Gruppe in den Fokus. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil heute mehr Menschen als früher ein höhe-res Alter bei guter Gesundheit erreichen und diese Vitalität für das Arbeitsleben genutzt werden kann. \r\n1.1\tAktuelle Arbeitsmarktsituation für Ältere\r\nIm Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis zum Jahr 2030 ist eine Zunahme der Beschäftigung und Erwerbstätigkeit Älterer zu beobachten.\r\nSowohl in der Altersgruppe 55 bis unter 65 Jahre als auch 60 bis unter 65 Jahre ist eine \r\nZunahme der Beschäftigungsquote zu beobachten. Allerdings liegen die Quoten weiterhin unter der Quote für Bevölkerung insgesamt im erwerbsfähigen Alter (15 bis unter 65 Jahre).\r\n\r\nTabelle 1 \r\nEntwicklung der Beschäftigtenquoten Älterer\r\n\t55 bis unter 65 Jah-re (in Pro-zent)\tVerän-derung in Pro-zent ggü. Vorjahr\t55 bis unter 60 Jah-re (in Pro-zent)\tVerän-derung in Pro-zent ggü. Vorjahr\t60 bis unter 65 Jah-re (in Pro-zent)\tVerän-derung in Pro-zent ggü. Vorjahr\t15 bis unter 65 Jah-re (in Pro-zent)\tVerän-derung in Pro-zent ggü. Vorjahr\r\n06/2018\t53,1\t1,9 \t62,3\t1,5 \t42,3\t2,3 \t59,9\t1,2 \r\n06/2019\t54,6\t1,5 \t63,2\t0,9 \t44,4\t2,1 \t60,9\t1,0 \r\n06/2020\t55,5\t0,9 \t63,5\t0,3 \t46,0\t1,6 \t60,9\t0,0 \r\n06/2021\t56,6\t1,1 \t64,3\t0,8 \t47,5\t1,5 \t62,0\t1,1 \r\n06/2022\t57,9\t1,3 \t65,3\t1,0 \t49,4\t1,9 \t63,3\t1,3 \r\n06/2023\t58,6\t0,7\t65,5\t0,1\t51,1\t1,6\t63,1\t-0,3\r\n09/2023\t59,0\t1,5 \t65,4\t-0,0 \t51,8\t3,2 \t63,7\t0,2 \r\n\r\nNimmt man nicht nur die Beschäftigten, sondern alle Erwerbstätigen, also z. B. auch Selbst-ständige in den Blick, zeigt sich, dass mittlerweile über die Hälfte der Bevölkerung im Alter zwischen 60 bis 64 Jahre am Erwerbsleben beteiligt ist.\r\n\r\nTabelle2\r\nErwerbstätigenquote in Deutschland nach Altersgruppen im Zeitablauf\r\n\t55- bis unter\r\n 65-Jährige\r\n(in Prozent)\t55- bis unter\r\n 60-Jährige\r\n(in Prozent)\t60- bis unter\r\n 65-Jährige\r\n(in Prozent)\r\n2017\t72,6\t82,6\t60,8\r\n2018\t73,7\t83,0\t62,5\r\n2019\t74,7\t83,8\t63,7\r\n2020\t74,0\t83,5\t62,8\r\n2021\t74,2\t83,4\t63,6\r\n2022\t75,4\t84,3\t65,3\r\n\r\nAnzumerken ist jedoch, dass der Beschäftigungsaufbau bei Älteren in den letzten Jahren durch die sog. „Rente mit 63“ ausgebremst wurde. Diese Altersrente für besonders langjäh-rige Versicherte wurde bislang stärker genutzt als bei der Einführung erwartet wurde und ist auch für die Stagnation beim Renteneintrittsalter verantwortlich. In 2022 waren fast 30 Pro-zent aller Zugänge zur Rente auf die sog. Rente mit 63 zurückzuführen.\r\n1.2\tPotenziale Älterer in der Arbeitswelt\r\nEine gezielte Ausschöpfung des Arbeitsmarktpotenzials Älterer leistet einen wertvollen Bei-trag zur Fachkräftesicherung. Ältere Beschäftigte verfügen über ein breites Erfahrungswissen und vielfältige Kompetenzen, die sie für Unternehmen wertvoll machen. Die Stärken Älterer liegen z. B. in der Urteilsfähigkeit, einer gezielten Risikoeinschätzung, einem hohen Maß an Problemlösungskompetenz sowie einem ausgeprägten Verantwortungs-\r\nbewusstsein. \r\n\r\nWissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass die Produktivität nicht zwangsläufig mit dem Alter sinkt. Zum einem ist der individuelle Alterungsprozess und die daraus resultieren-de Leistungsfähigkeit von zahlreichen Faktoren abhängig, so dass sich keine allgemeingülti-gen Aussagen treffen lassen. Es zeigt sich, dass durch Erfahrung physische und psychische Leistungsabfälle im Alter kompensiert werden können. Älteren Mitarbeitern unterlaufen daher weniger schwerwiegende Fehler als jüngeren, wodurch die Produktivität Älterer teil-weise sogar höher ausfällt, als bei jüngeren Beschäftigten. \r\n\r\nZum anderen kann die Arbeitsproduktivität in einer arbeitsteiligen Gesellschaft nicht nur an der Einzelleistung festgemacht werden, sondern im Zusammenwirken mit Kollegen. Inner-halb von Teams leisten Ältere oft unauffällig einen wertvollen Beitrag zur Gesamtleistung. Neben der Erfahrung, die ältere Mitarbeiter mitbringen, wirken diese oft ausgleichend bei Konflikten und ihre Routine trägt dazu bei, schwierige Situationen schnell zu meistern. Im Team sind ältere Mitarbeiter so eine wertvolle Unterstützung für die jüngeren Kollegen. \r\n2\tHandlungsansätze für mehr Beschäftigung \r\nÄlterer\r\nÄlterer Arbeitnehmer können noch stärker als bislang einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. \r\nDie wachsenden Fachkräfteengpässe führen dazu, dass sich Unternehmen immer stärker darum bemühen, ältere Mitarbeiter möglichst lange im Betrieb zu halten und auch über das Renteneintrittsalter hinaus zu beschäftigen. Viele Unternehmen bemühen sich, rentenbe-rechtigte Mitarbeiter zu halten. Gerade Kleinbetriebe, für die die Personalrekrutierung oft besonders schwierig ist, setzen darauf, Ältere auch nach dem Erreichen der Regelaltersgren-ze weiter zu beschäftigen. \r\n\r\nGleichzeitig lässt sich beobachten, dass immer mehr Arbeitnehmer gerne über den Renten-eintritt hinaus arbeiten möchten. In den letzten Jahren ist die Zahl der Beschäftigten, die jenseits der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, gestiegen und liegt nun bei knapp 357.856. Ausschlaggebend sind hierfür nicht zwangsläufig finanzielle Gründe, sondern \r\nsoziale und persönliche Motive. Viele Ältere haben Spaß an der Arbeit, wollen weiterhin ei-ner Aufgabe nachgehen und den Kontakt zu anderen Menschen pflegen. \r\n\r\nDiese Trends zeigen, dass bei Älteren ein wichtiges Aktivierungspotenzial zur Fachkräfte-sicherung besteht. Die richtigen Rahmenbedingungen und gezielte Maßnahmen, zur \r\nErhaltung der Beschäftigungsfähigkeit tragen dazu bei, dieses Potenzial zu heben. \r\n2.1\tWeiterbildung\r\nUnabhängig vom Alter der Beschäftigten nimmt Weiterbildung eine zentrale Bedeutung in der Arbeitswelt ein. Die Digitalisierung bringt neben technologischen Veränderungen im Ar-beitsumfeld auch Umwälzungen bei Prozessen und Abläufen mit sich. Altersunabhängig wird damit ein flexibler Umgang mit dem Wandel und der Aufbau neuer Kompetenzen ein zentra-ler Erfolgsfaktor für Unternehmen und Beschäftigte. \r\n\r\nLebenslanges Lernen ist die zentrale Voraussetzung dafür, möglichst lange die eigene \r\nBeschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Es liegt daher auch in der Eigenverantwortung des Ein-zelnen, vorhandene Kompetenzen zu erweitern und sich neuen Herausforderungen in der Arbeitswelt aktiv zu stellen. Ohne diese Bereitschaft kann Weiterbildung nicht funktionieren. \r\n\r\nParallel dazu braucht es auf Seiten der Betriebe ein klares Bekenntnis zur Weiterbildung, um ein entsprechendes Signal an die Mitarbeiter zu senden. Wichtig ist es zudem, Entwicklungs-perspektiven aufzuzeigen, die mit einer erfolgreichen Weiterbildung einhergehen. \r\n\r\nWeiterbildung kann auf verschiedenen Wegen im Unternehmen organisiert werden und beschränkt sich nicht auf das klassische Seminar. Auch im Arbeitsalltag können Arbeitnehmer durch Job-Rotation und Erweiterungen des Tätigkeitsspektrums neue Erfahrungen sammeln und so vorhandene Fähigkeiten ausbauen. \r\n\r\nÄltere Arbeitnehmer können bei der Weiterbildung im Betrieb zudem aktiv eingebunden werden. Sie nehmen eine zentrale Rolle beim Wissenstransfer ein und können z. B. als Men-toren für jüngere Arbeitnehmer eingesetzt werden. \r\n2.2\tBetriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsbedingungen\r\nFitness und Gesundheit sind die Basis dafür, dass Arbeitskräfte möglichst lange motiviert und leistungsfähig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Betriebe können durch Maß-nahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Arbeitsorganisation einen Beitrag dazu leisten, die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter lange aufrecht zu erhalten. \r\n2.2.1\tBetriebliche Gesundheitsförderung\r\nFür die Unternehmen hat die Gesundheit der Mitarbeiter in den letzten Jahren über den gesetzlich geregelten Arbeitsschutz an Bedeutung gewonnen. Durch Maßnahmen der be-trieblichen Gesundheitsförderung lassen sich krankheitsbedingte Fehlzeiten reduzieren, die Unternehmen haben daher ein Eigeninteresse an einer möglichst gesunden Belegschaft. Eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung gesundheitsförderlicher Maßnahmen ist somit we-der nötig noch zielführend. \r\n\r\nDie Einflussmöglichkeiten der Unternehmen sind allerdings begrenzt. Zwar liegt die Gestal-tung der konkreten Arbeitsplatzbedingungen in der Hand der Betriebe, aber auf viele Fakto-ren, die den individuellen Gesundheitszustand beeinflussen, kann – zu Recht – nicht einge-wirkt werden. Die Entscheidung über den individuellen Lebensstil und die Verantwortung über die eigene Gesundheit trägt jeder Einzelne selbst, die Unternehmen können \r\nlediglich durch Anregungen und Informationen Anreize für ein gesundheitsbewusstes Ver-halten setzen. Folgende Maßnahmen werden von Unternehmen im Sinne der Verhal-tensprävention umgesetzt:\r\n\r\n–\tStressbewältigungstraining und Zeitmanagement\r\n–\tErnährungs- und Suchtberatung\r\n–\tRückenschule\r\n–\tFitnessprogramme für Beschäftigte im Rahmen des Betriebssportes oder in Kooperation mit Fitness-Studios vor Ort\r\n2.2.2\tPrävention sowie medizinische und berufliche Reha effektiver für \r\nErhalt der Beschäftigungsfähigkeit nutzen\r\nPrävention und Rehabilitation sind wichtige Ansatzpunkte, damit Beschäftigte das Rentenal-ter gesund erreichen können bzw. im Falle einer körperlichen Einschränkung der Beruf wei-ter ausgeübt oder eine ggf. berufliche Umorientierung unterstützt werden kann. Bislang werden diesen Optionen nicht ausreichend genutzt. Es gilt das Prinzip Reha vor Rente weiter zu stärken und einem frühen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben entgegenzuwirken. \r\n\r\nHierfür ist es zwingend nötig, das bestehende Reha-System mit einer Vielzahl an Reha-Trägern zu optimieren. Um einen schnellen Zugang zu Reha zu gewährleisten, müssen büro-kratische Hürden abgebaut und die trägerübergreifende Zusammenarbeit durch den Abbau von Schnittstellen erleichtert werden. Dazu kann ein gemeinsamer digitaler Antrag für alle Träger und Leistungen der Rehabilitation nach dem Motto „Gemeinsam, smart und digital“ die Lösung bieten. Bisher arbeitet jeder Reha-Träger mit eigenen Formularen. Welcher Trä-ger jeweils zuständig ist, ist für Versicherte oft nicht auf den ersten Blick klar. Wenn Anträge beim falschen Träger eingereicht werden, führt das zu erheblichen Schnittstellenproblemen, oftmals zu Lasten der Betroffenen.\r\n2.2.3\tArbeitsbedingungen\r\nDurch die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und -organisation kann auf die Leistungs-fähigkeit und -bereitschaft der Mitarbeiter eingewirkt werden. Neben einer ergonomisch optimalen Ausgestaltung des Arbeitsplatzes ist es für ältere Mitarbeiter besonders wichtig, über ein hohes Maß an Autonomie bei der Arbeitsorganisation zu verfügen. Das betrifft \r\nz. B. die Einteilung und Planung der Arbeit sowie die Möglichkeit selbst zu entscheiden auf welchem Weg und mit welchen Mitteln ein Arbeitsziel erreicht wird. \r\n\r\nGerade bei einer Weiterbeschäftigung über das reguläre Renteneintrittsalter spielt die \r\nArbeitszeitgestaltung eine wichtige Rolle. Es zeigt sich in der Praxis, das kürzere und flexible-re Arbeitszeiten ein wichtiger Ansatzpunkt sind, um rentenberechtigte Mitarbeiter zu halten. \r\n2.3\tDemografiebewusste Führung und generationengerechte Unterneh-menskultur\r\nOb es gelingt, ältere Mitarbeiter lang im Betrieb zu halten und z. B. nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiter zu beschäftigen, hängt auch von vielen weichen Faktoren ab. Eine demografiebewusste Führungs- und Unternehmenskultur sollte das Ziel „länger besser ar-beiten“ verfolgen und klar kommunizieren. So kann sichergestellt werden, dass es zu keiner Altersdiskriminierung im Unternehmen kommt und sich ältere Mitarbeiter wertgeschätzt fühlen – die Basis dafür, um Ältere zu halten. Zudem gilt es frühzeitig mit älteren Beschäftig-ten auszuloten, ob und unter welchen Bedingungen eine Weiterbeschäftigung in der Rente für beide Seiten vorstellbar ist. \r\n\r\nDie demografische Entwicklung wird dazu führen, dass in den Unternehmen künftig die \r\nBelegschaften mehrere Generationen umfassen werden. Der Ausgleich der verschiedenen Interessen, Erwartungen und Arbeitsweisen von Jung und Alt wird damit zu einer wichtigen Führungsaufgabe.\r\n\r\nAltersgemischte Teams können dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis zwischen den Generationen zu stärken und so Generationenkonflikte zu verhindern. Zudem profitieren von einem solchen Mix beide Seiten, indem Wissen, Erfahrungen und Kompetenzen ausge-tauscht werden können. Entsprechend sollten gemischte Teams gezielt eingesetzt werden. \r\n\r\n \r\n3\tBeschäftigung Älterer fördern\r\nUm die Beschäftigung Älterer zu steigern, müssen Anreize zur Arbeit im \r\nAlter geschaffen und Beschäftigungshemmnisse abgebaut werden.\r\nDie steigende Erwerbsbeteiligung Älterer in den letzten Jahren ist ein deutlicher Beleg dafür, dass das Potenziale von Älteren am Arbeitsmarkt nachgefragt wird. Um diesen Trend zu ver-stetigen, gilt es gesetzliche Regelungen, die ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem \r\nBeruf fördern und die Kosten hierfür solidarisieren, abzuschaffen. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (sog. Rente mit 63) muss rasch auslaufen. Handlungs-bedarf besteht auch bei weiteren Frühverrentungsanreizen wie der Altersteilzeit. Gleichzei-tig müssen die Rahmenbedingungen für eine Beschäftigung über das Renteneintrittsalter hinaus attraktiver gestaltet werden. \r\n3.1\t„Rente mit 63“ vorzeitig auslaufen lassen \r\nInsbesondere s die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (sog. Rente mit 63) muss schnellstmöglich abgeschafft werden. Seit ihrer Einführung im Jahr 2014 \r\nhaben jedes Jahr rund eine Viertelmillion Versicherte die Möglichkeit genutzt, auf diesem Weg vorzeitig in Rente zu gehen. Neben der erheblichen finanziellen Belastung der Renten-versicherung und somit der Beitragszahlenden, verschärft dieses Rentenprivileg die \r\nArbeitskräfte- und Fachkräfteengpässe. \r\n\r\nDie Praxis zeigt zudem, dass die sog. „Rente mit 63“ nicht der angedachten Zielgruppe nutzt. Anders als von den Befürwortern argumentiert, wird diese Altersrente gar nicht überpropor-tional von Menschen mit einem schlechten Gesundheitszustand in Anspruch genommen. Untersuchungen zeigen, dass insbesondere Männer, Fachkräfte und Personen mit Berufsab-schluss die abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen.\r\n\r\nZudem profitieren von ihr ausgerechnet diejenigen, die ohnehin besonders hohe Altersren-ten haben. So liegt die durchschnittliche Höhe einer „Rente mit 63“ um mehr als die Hälfte oberhalb der sonstigen Altersrenten. \r\n3.2\tNötige Anpassungen bei der Altersteilzeit umsetzen\r\nIm Interesse eines längeren Verbleibs im Arbeitsleben sollte auch die steuer- und beitrags-rechtlich geförderte Altersteilzeit – bei Wahrung von Vertrauensschutz für bestehende Ver-einbarungen – angepasst werden. \r\n\r\nAngesichts des demografischen Wandels entspricht die historische Zielsetzung der Altersteil-zeit nicht mehr den heutigen Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes. Zwar wird es weiterhin Fälle geben, in denen das Interesse besteht, sich vorzeitig von älteren Arbeitnehmern zu trennen (z. B. um einen notwendigen Personalabbau zu erreichen). Hier muss auch weiter-hin ein vorzeitiges Ausscheiden vereinbart werden können. Allerdings sollte das vorzeitige Ausscheiden im Wege der Altersteilzeit nicht mehr in der gleichen Weise steuer- und bei-tragsrechtlich erleichtert werden. \r\n\r\nDies gilt ganz besonders, weil die Altersteilzeit bislang immer noch zwingend so gestaltet sein muss, dass die Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit \r\nreduziert wird. Damit ist während der Altersteilzeit selbst dann keine höhere Arbeitszeit möglich, wenn sowohl Arbeitgeber als auch der Beschäftigte dies wünschen, z. B. wegen eines zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs oder weil der Beschäftigte doch noch etwas mehr arbeiten und verdienen möchte. Das ist angesichts des zunehmenden Fach- und Arbeitskräf-tebedarfs kontraproduktiv. Bislang ist noch nicht einmal das Mindestalter für eine Altersteil-zeit (55 Jahre) angepasst worden, obwohl im Übrigen die gesetzlichen Altersgrenzen gestie-gen sind (das Mindestrentenalter ist seit Einführung der Altersteilzeit um drei Jahre von 60 auf 63 Jahre gestiegen) bzw. weiter steigen (die Regelaltersgrenze wird derzeit auf 67 Jahre angehoben). \r\n\r\n–\tDie steuer- und beitragsrechtlich geförderte Altersteilzeit sollte zumindest so ausgestaltet werden, dass das Instrument erst später genutzt wird. Daher sollte – bei Wahrung von Vertrauensschutz für bestehende Vereinbarungen – das Mindestalter schrittweise von 55 auf 60 Jahre angehoben werden. Notwendig ist dabei eine gesetzliche Öffnungsklausel, um branchenspezifische Vereinbarungen nicht zu konterkarieren. \r\n–\tAußerdem sollte Altersteilzeit auch dann möglich sein, wenn Beschäftigte in dieser Zeit mehr als die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit arbeiten. \r\n3.3\tSchrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters\r\nLangfristig muss ergebnisoffen diskutiert werden, ob analog zur Einführung der Rente mit\r\n67 die Altersgrenze erneut schrittweise auf ein bestimmtes Alter angehoben wird, oder ob\r\ndas Renteneintrittsalter dynamisch an die Lebenserwartung angepasst wird.\r\nDie Zahlen zur Beschäftigung Älterer belegen, dass die Potenziale Älterer am Arbeitsmarkt\r\ngesucht werden und aus arbeitsmarktpolitischen Gründen nichts gegen eine Anhebung der\r\nAltersgrenze spricht. \r\n\r\nAn einer durchschnittlich längeren Lebensarbeitszeit wird nach aktuellem Stand kein Weg\r\nvorbeiführen. Entsprechend müssen Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden, die ein längeres Arbeiten fördern. In diesem Kontext sollte auch überlegt werden, das starre Renteneintrittsalter durch ein Renteneintrittsfenster abzulösen und so den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand weiter zu flexibilisieren. \r\n3.4\tAbschaffung des isolierten Arbeitgeberbeitrags zur Rentenversiche-rung\r\nBei einer Beschäftigung nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze besteht in der gesetzli-chen Rentenversicherung die Pflicht, den Arbeitgeberanteil zu entrichten. Der Arbeitnehmer kann freiwillig seinen Beitrag zur Rentenversicherung entrichten. Entscheidet er sich hierfür, erhöhen sich die Rentenanwartschaften.\r\n\r\nDer isolierte Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung erweist sich als Hemmnis für die Weiterbeschäftigung. Begründet wird dieser bislang über Arbeitsmarkteffekte. Die Beschäf-tigung Älterer soll nicht wesentlich günstiger sein, als die Beschäftigung Jüngerer, um Ver-drängungseffekte auszuschließen. Mit Blick auf die aktuelle Arbeitsmarktsituation, die durch einen Rückgang der Arbeitslosigkeit und wachsende Fachkräfteengpässe gekennzeichnet ist, sind keine Verdrängungseffekte zu erwarten, die Beschäftigung Älterer muss daher nicht künstlich verteuert werden. Der isolierte Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung kann daher abgeschafft werden.\r\n3.5\tAbschaffung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung bei Rentenbe-zug\r\n\r\nAktuell gilt, dass bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur Arbeitslosenver-\r\nsicherung zu entrichten sind. Nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze entfallen die \r\nBeiträge für den Rentner. Lediglich der Arbeitgeber entrichtet seinen Beitragsanteil.\r\nKünftig sollte die Beschäftigung von Rentenbeziehenden vollständig beitragsfrei in der Ar-beitslosenversicherung sein. Bei Bezug einer Rente, egal ob vor oder nach Erreichen der Re-gelaltersgrenze, sollten keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen – weder von den Ar-beitgebern noch von den Beschäftigten. \r\n3.6\tBefristete Beschäftigung nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze rechtssicher ausgestalten\r\nWährend bei einer nahtlosen Weiterbeschäftigung nach dem Erreichen der Regelaltersgren-ze, die Beschäftigung zeitlich begrenzt und der Beendigungszeitpunkt mehrfach hinausge-schoben werden kann, fehlen bei einem Wiedereinstieg in Beschäftigung entsprechend kla-re Regelungen. Diese sind aber für Arbeitgeber von zentraler Bedeutung, um ein Beschäfti-gungsverhältnis rechtssicher beenden zu können. Auch bei Arbeitnehmern, die bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, muss die Wiederaufnahme einer Beschäftigung zeit-lich begrenzt möglich sein. Die Befristungsregeln sind entsprechend anzupassen. \r\n3.7\tKeine weitere Regulierung des Arbeitsmarktes\r\nDie Flexibilisierung des Arbeitsmarktes in Deutschland hat zu positiven Beschäftigungs-\r\neffekten geführt und mehr Menschen in Arbeit gebracht. Auch Ältere haben hiervon in \r\nerheblichem Maße profitiert, wie die deutliche Steigerung der Erwerbstätigkeit älterer \r\nPersonen in den vergangenen Jahren zeigt. Umso wichtiger ist es, dass die Reformen nicht wieder zurückgenommen werden. Jede weitere Regulierung des Arbeitsmarktes, etwa im Bereich der Zeitarbeit, der geringfügigen Beschäftigung oder der Befristungen, ist kontrapro-duktiv und wird die positive Entwicklung der letzten Jahre – auch im Bereich der Beschäfti-gung Älterer – gefährden. \r\n\r\nAbzulehnen ist auch eine weitere Verlängerung der Bezugszeiten des Arbeitslosengelds I für Ältere. Schon die heute geltenden Regelungen, wonach über 50-Jährige bis zu 15 Monate, über 55-Jährige bis zu 18 Monate und über 58-Jährige bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld I beziehen können, setzen Fehlanreize für eine Integration in den Arbeitsmarkt. Anstelle des-sen wird die Frühverrentung gefördert. Der Bezug des Arbeitslosengelds I muss daher für alle Altersgruppen auf zwölf Monate vereinheitlich werden.\r\n\r\nVielmehr gilt es, die Älteren stärker in den Fokus einer aktivierenden und unterstützenden-den Vermittlungsarbeit in den Agenturen für Arbeit und in den Jobcentern zu nehmen. Die Instrumente hierfür stehen bereit – müssen jedoch besser genutzt werden. Aktuell sind Ältere bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (u. a. berufliche Weiterbildung oder Maß-nahmen zur beruflichen Eingliederung, wie Bewerbungs-Trainings, Computer-Lehrgänge oder Coachings) unterrepräsentiert. Der Anteil Älterer an den neuen Eintritten liegt bei rund 10 Prozent, obwohl sie über 20 Prozent der Arbeitslosen stellen. Dies spiegelt sich auch in der Aktivierungsquote (Zahl der Maßnahmenteilnehmer in Relation zur Zahl der Arbeitslosen). Diese lag 2021 insgesamt bei knapp 19 Prozent, bei Personen im Alter 55 bis 65 jedoch nur bei 12 Prozent.  \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-07-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010813","regulatoryProjectTitle":"Beschäftigung Älterer stärken und ausbauen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c7/b2/621812/Stellungnahme-Gutachten-SG2509290091.pdf","pdfPageCount":18,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Vorwort\r\nArbeitsmarktpotenzial Älterer – wertvoller Beitrag zur Fachkräftesiche-rung \r\nDie Baby-Boomer-Generationen gehen nach und nach in den Ruhestand. Junge Studien- und Ausbildungsabsolventen können dieses Ausscheiden älterer Beschäftigter aus dem \r\nArbeitsmarkt nicht kompensieren. Die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter in Deutschland wird in den nächsten Jahren erheblich zurückgehen. Für die Betriebe wird die Herausforderung wachsen, den Personalbedarf zu decken. Gelingt es jedoch nicht, ausrei-chend Personal zu finden, werden Investitionen am Standort Deutschland unterbleiben und es kommt zu Wertschöpfungsverlusten. \r\n\r\nDas Arbeitsmarktpotenzial Älterer kann einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten und muss daher noch besser als bisher aktiviert werden. Es muss zum Regelfall wer-den, dass Arbeitnehmer bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter erwerbstätig sein können und wollen. Entsprechend gilt es die Rahmenbedingungen in den Betrieben so zu gestalten, dass die Beschäftigten gesund und leistungsfähig bleiben. \r\n\r\nGleichzeitig ist es nötig, bestehende rechtliche und gesellschaftspolitische Hürden, die \r\neiner Erwerbstätigkeit Älterer im Wege stehen und einen vorzeitigen Renteneintritt \r\nfördern, aus dem Weg zu räumen. In unserem vorliegenden Positionspapier zeigen wir den bestehenden Handlungsbedarf auf und skizzieren Ansatzpunkte, wie das Arbeitsmarkt-\r\npotenzial Älterer optimal genutzt werden kann. \r\nBertram Brossardt \r\nOktober 2025\r\n \r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tArbeitsmarkt für Ältere\t2\r\n1.1\tAktuelle Arbeitsmarktsituation für Ältere\t2\r\n1.2\tPotenziale Älterer in der Arbeitswelt\t4\r\n2\tHandlungsansätze für mehr Beschäftigung Älterer\t5\r\n2.1\tWeiterbildung\t5\r\n2.2\tBetriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsbedingungen\t6\r\n2.2.1\tBetriebliche Gesundheitsförderung\t6\r\n2.2.2\tPrävention sowie medizinische und berufliche Reha effektiver für Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit nutzen\t7\r\n2.2.3\tArbeitsbedingungen\t7\r\n2.3\tDemografiebewusste Führung und generationengerechte Unternehmenskultur\t7\r\n3\tBeschäftigung Älterer fördern\t9\r\n3.1\t„Rente mit 63“ stoppen\t9\r\n3.2\tNötige Anpassungen bei der Altersteilzeit umsetzen\t9\r\n3.3\tSchrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters\t10\r\n3.4\tAbschaffung des isolierten Arbeitgeberbeitrags zur Rentenversicherung\t11\r\n3.5\tAbschaffung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung bei Rentenbezug\t11\r\n3.6\tKeine weitere Regulierung des Arbeitsmarktes\t11\r\nAnsprechpartner / Impressum\t13\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nDie Erwerbsbeteiligung Älterer hat in den letzten Jahren deutlich \r\nzugenommen. Diesen Trend gilt es zu verstetigen.\r\nDeutschland altert. Das Erwerbspersonenpotenzial wird in den nächsten Jahren signifikant sinken. Um den Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarf zu decken, ist es daher wichtig, eine hohe Erwerbsbeteiligung von Älteren sicherzustellen. Hierzu gilt es, an den folgenden Punkten anzusetzen:\r\n\r\n–\tArbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze muss der Normalfall werden. \r\nFehlanreize für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf müssen beseitigt werden. Die sog. „Rente mit 63“ muss schnellstmöglich auslaufen. Der Fokus muss darauf liegen, die Beschäftigungsfähigkeit Älterer möglichst lange aufrecht zu halten.\r\n–\tEine Anhebung der Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2030 darf kein Tabu sein.\r\n–\tAltersprivilegien im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht müssen abgebaut werden. Keinesfalls darf die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Ältere weiter ausgedehnt werden. Vielmehr gilt es die Bezugsdauer für alle Altersgruppen einheitlich auf zwölf Monate zu beschränken.\r\n–\tWir brauchen einen Mentalitätswandel: das Erreichen der Regelaltersgrenze darf nicht zwangsläufig mit dem Ausscheiden aus dem Beruf gleichgesetzt werden. Die Übergänge vom Erwerbsleben müssen noch flexibler ausgestaltet werden können. Die Aktivrente kann hier Impulse setzen. Die Möglichkeit, Beschäftigte nach dem Erreichen der Regelal-tersgrenze befristet weiterbeschäftigen zu können, ist hierfür dringend nötig. \r\n–\tDie betriebliche Gesundheitsförderung trägt dazu bei, die Leistungs- und Beschäfti-gungsfähigkeit der Mitarbeiter bis ins hohe Alter zu erhalten. Die Unternehmen \r\nengagieren sich freiwillig in diesem Bereich auf vielfältige Weise. Eine Pflicht zur \r\nbetrieblichen Gesundheitsförderung ist abzulehnen, da je nach Betrieb und Belegschaft passgenaue Lösungen gefunden werden müssen.\r\n–\tAltersgruppenübergreifend gewinnt die Weiterbildung an Bedeutung. Lebenslanges Lernen wird zur Normalität werden. Die Politik kann hierbei unterstützen, die Verant-wortung für die Weiterbildung muss aber in der Hand der Betriebe bleiben, um sicherzu-stellen, dass eine bedarfsgerechte und zielorientierte Qualifizierung erfolgt.\r\n1\tArbeitsmarkt für Ältere\r\nDie Nachfrage nach älteren Arbeitskräften ist über die letzten Jahre \r\nkontinuierlich gestiegen. \r\nDeutschland altert. Bis zum Jahr 2035 wird die Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 67 Jah-ren voraussichtlich um mehr als drei Millionen Personen schrumpfen. Der Anteil der Perso-nen im erwerbsfähigen Alter an der Gesamtbevölkerung in Deutschland wird um ca. vier Prozent auf 59 Prozent sinken. Die Relation der Erwerbsfähigen und Rentenempfän-ger*innen wird im Jahr 2035 bei 2,4 zu eins liegen. Im Jahr 2020 lag dieses Verhältnis noch bei drei zu eins. \r\n\r\nIm gleichen Zeitraum wird der Anteil der Menschen im Rentenalter (ab 67 Jahren) von der-zeit 16,4 Millionen auf mindestens 20,0 Millionen steigen. Durch einen immer größeren Anteil Älterer an der Gesamtbevölkerung rückt zwangsläufig auch die Frage nach den Ar-beitsmarktpotenzialen dieser Gruppe in den Fokus. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil heute mehr Menschen als früher ein höheres Alter bei guter Gesundheit erreichen und diese Vitalität für das Arbeitsleben genutzt werden kann. \r\n1.1\tAktuelle Arbeitsmarktsituation für Ältere\r\nIm Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis zum Jahr 2030 ist eine Zunahme der Beschäftigung und Erwerbstätigkeit Älterer zu beobachten.\r\nSowohl in der Altersgruppe 55 bis unter 65 Jahre als auch 60 bis unter 65 Jahre ist eine \r\nZunahme der Beschäftigungsquote zu beobachten. Allerdings liegen die Quoten weiterhin unter der Quote für Bevölkerung insgesamt im erwerbsfähigen Alter (15 bis unter 65 Jahre).\r\n\r\n \r\nTabelle 1 \r\nEntwicklung der Beschäftigtenquoten Älterer\r\n\t55 bis unter 65 Jah-re (in Pro-zent)\tVerän-derung in Pro-zent ggü. Vorjahr\t55 bis unter 60 Jah-re (in Pro-zent)\tVerän-derung in Pro-zent ggü. Vorjahr\t60 bis unter 65 Jah-re (in Pro-zent)\tVerän-derung in Pro-zent ggü. Vorjahr\t15 bis unter 65 Jah-re (in Pro-zent)\tVerän-derung in Pro-zent ggü. Vorjahr\r\n06/2018\t53,1\t1,9 \t62,3\t1,5 \t42,3\t2,3 \t59,9\t1,2 \r\n06/2019\t54,6\t1,5 \t63,2\t0,9 \t44,4\t2,1 \t60,9\t1,0 \r\n06/2020\t55,5\t0,9 \t63,5\t0,3 \t46,0\t1,6 \t60,9\t0,0 \r\n06/2021\t56,6\t1,1 \t64,3\t0,8 \t47,5\t1,5 \t62,0\t1,1 \r\n06/2022\t57,9\t1,3 \t65,3\t1,0 \t49,4\t1,9 \t63,3\t1,3 \r\n06/2023\t58,6\t0,7\t65,5\t0,1\t51,1\t1,6\t63,1\t-0,3\r\n06/2024\t59,2\t0,5 \t65,6\t0,1 \t52,4\t1,3\t63,1\t0,0 \r\n\r\nNimmt man nicht nur die Beschäftigten, sondern alle Erwerbstätigen, also z. B. auch Selbst-ständige in den Blick, zeigt sich, dass mittlerweile über die Hälfte der Bevölkerung im Alter zwischen 60 bis 64 Jahre am Erwerbsleben beteiligt ist.\r\n\r\nTabelle2\r\nErwerbstätigenquote in Deutschland nach Altersgruppen im Zeitablauf\r\n\t55- bis unter\r\n 65-Jährige\r\n(in Prozent)\t55- bis unter\r\n 60-Jährige\r\n(in Prozent)\t60- bis unter\r\n 65-Jährige\r\n(in Prozent)\r\n2017\t72,6\t82,6\t60,8\r\n2018\t73,7\t83,0\t62,5\r\n2019\t74,7\t83,8\t63,7\r\n2020\t74,0\t83,5\t62,8\r\n2021\t74,2\t83,4\t63,6\r\n2022\t75,4\t84,3\t65,3\r\n2023\t76,4\t84,8\t67,2\r\n\r\n \r\nAnzumerken ist jedoch, dass der Beschäftigungsaufbau bei Älteren in den letzten Jahren durch die sog. „Rente mit 63“ ausgebremst wurde. Diese Altersrente für besonders langjäh-rige Versicherte wurde bislang stärker genutzt als bei der Einführung erwartet wurde und ist auch für die Stagnation beim Renteneintrittsalter verantwortlich. In 2023 waren ein Vier-tel aller Zugänge zur Rente auf die sog. Rente mit 63 zurückzuführen.\r\n1.2\tPotenziale Älterer in der Arbeitswelt\r\nEine gezielte Ausschöpfung des Arbeitsmarktpotenzials Älterer leistet einen wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Ältere Beschäftigte verfügen über ein breites Erfahrungs-wissen und vielfältige Kompetenzen, die sie für Unternehmen wertvoll machen. Die Stär-ken Älterer liegen z. B. in der Urteilsfähigkeit, einer gezielten Risikoeinschätzung, einem hohen Maß an Problemlösungskompetenz sowie einem ausgeprägten Verantwortungsbe-wusstsein. \r\n\r\nWissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass die Produktivität nicht zwangsläufig mit dem Alter sinkt. Zum einem ist der individuelle Alterungsprozess und die daraus resultie-rende Leistungsfähigkeit von zahlreichen Faktoren abhängig, so dass sich keine \r\nallgemeingültigen Aussagen treffen lassen. Es zeigt sich, dass durch Erfahrung physische und psychische Leistungsabfälle im Alter kompensiert werden können. Älteren Mitarbei-tern unterlaufen daher weniger schwerwiegende Fehler als jüngeren, wodurch die Produk-tivität Älterer teilweise sogar höher ausfällt, als bei jüngeren Beschäftigten. \r\n\r\nZum anderen kann die Arbeitsproduktivität in einer arbeitsteiligen Gesellschaft nicht nur an der Einzelleistung festgemacht werden, sondern im Zusammenwirken mit Kollegen.\r\nInnerhalb von Teams leisten Ältere oft unauffällig einen wertvollen Beitrag zur Gesamtleis-tung. Neben der Erfahrung, die ältere Mitarbeiter mitbringen, wirken diese oft ausglei-chend bei Konflikten und ihre Routine trägt dazu bei, schwierige Situationen schnell zu meistern. Im Team sind ältere Mitarbeiter so eine wertvolle Unterstützung für die jüngeren Kollegen. \r\n2\tHandlungsansätze für mehr Beschäftigung Älterer\r\nÄlterer Arbeitnehmer können noch stärker als bislang einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. \r\nDie wachsenden Fachkräfteengpässe führen dazu, dass sich Unternehmen immer stärker darum bemühen, ältere Mitarbeiter möglichst lange im Betrieb zu halten und auch über das Renteneintrittsalter hinaus zu beschäftigen. Viele Unternehmen bemühen sich, \r\nrentenberechtigte Mitarbeiter zu halten. Gerade Kleinbetriebe, für die die Personalrekru-tierung oft besonders schwierig ist, setzen darauf, Ältere auch nach dem Erreichen der \r\nRegelaltersgrenze weiter zu beschäftigen. \r\n\r\nGleichzeitig lässt sich beobachten, dass immer mehr Arbeitnehmer gerne über den Ren-teneintritt hinaus arbeiten möchten. In den letzten Jahren ist die Zahl der Beschäftigten, die jenseits der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, gestiegen und liegt nun bei über 400.000. Ausschlaggebend sind hierfür nicht zwangsläufig finanzielle Gründe, sondern \r\nsoziale und persönliche Motive. Viele Ältere haben Spaß an der Arbeit, wollen weiterhin einer Aufgabe nachgehen und den Kontakt zu anderen Menschen pflegen. \r\n\r\nDiese Trends zeigen, dass bei Älteren ein wichtiges Aktivierungspotenzial zur Fachkräfte-sicherung besteht. Die richtigen Rahmenbedingungen und gezielte Maßnahmen, zur \r\nErhaltung der Beschäftigungsfähigkeit tragen dazu bei, dieses Potenzial zu heben. \r\n2.1\tWeiterbildung\r\nUnabhängig vom Alter der Beschäftigten nimmt Weiterbildung eine zentrale Bedeutung in der Arbeitswelt ein. Die Digitalisierung bringt neben technologischen Veränderungen im Arbeitsumfeld auch Umwälzungen bei Prozessen und Abläufen mit sich. Altersunabhängig wird damit ein flexibler Umgang mit dem Wandel und der Aufbau neuer Kompetenzen ein zentraler Erfolgsfaktor für Unternehmen und Beschäftigte. \r\n\r\nLebenslanges Lernen ist die zentrale Voraussetzung dafür, möglichst lange die eigene \r\nBeschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Es liegt daher auch in der Eigenverantwortung des Einzelnen, vorhandene Kompetenzen zu erweitern und sich neuen Herausforderungen in der Arbeitswelt aktiv zu stellen. Ohne diese Bereitschaft kann Weiterbildung nicht funktio-nieren. \r\n\r\nParallel dazu braucht es auf Seiten der Betriebe ein klares Bekenntnis zur Weiterbildung, um ein entsprechendes Signal an die Mitarbeiter zu senden. Wichtig ist es zudem, Entwick-lungsperspektiven aufzuzeigen, die mit einer erfolgreichen Weiterbildung einhergehen. \r\nWeiterbildung kann auf verschiedenen Wegen im Unternehmen organisiert werden und beschränkt sich nicht auf das klassische Seminar. Auch im Arbeitsalltag können Arbeitneh-mer durch Job-Rotation und Erweiterungen des Tätigkeitsspektrums neue Erfahrungen sammeln und so vorhandene Fähigkeiten ausbauen. \r\n\r\nÄltere Arbeitnehmer können bei der Weiterbildung im Betrieb zudem aktiv eingebunden werden. Sie nehmen eine zentrale Rolle beim Wissenstransfer ein und können z. B. als Mentoren für jüngere Arbeitnehmer eingesetzt werden. \r\n2.2\tBetriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsbedingungen\r\nFitness und Gesundheit sind die Basis dafür, dass Arbeitskräfte möglichst lange motiviert und leistungsfähig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Betriebe können durch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Arbeitsorganisation einen Beitrag dazu leisten, die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter lange aufrecht zu erhal-ten. \r\n2.2.1\tBetriebliche Gesundheitsförderung\r\nFür die Unternehmen hat die Gesundheit der Mitarbeiter in den letzten Jahren über den gesetzlich geregelten Arbeitsschutz an Bedeutung gewonnen. Durch Maßnahmen der be-trieblichen Gesundheitsförderung lassen sich krankheitsbedingte Fehlzeiten reduzieren, die Unternehmen haben daher ein Eigeninteresse an einer möglichst gesunden Beleg-schaft. Eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung gesundheitsförderlicher Maßnahmen ist somit weder nötig noch zielführend. \r\n\r\nDie Einflussmöglichkeiten der Unternehmen sind außerdem begrenzt. Zwar liegt die Gestal-tung der konkreten Arbeitsplatzbedingungen in der Hand der Betriebe, aber auf viele Fak-toren, die den individuellen Gesundheitszustand beeinflussen, kann – zu Recht – nicht ein-gewirkt werden. Die Entscheidung über den individuellen Lebensstil und die Verantwor-tung über die eigene Gesundheit trägt jeder Einzelne selbst, die Unternehmen können \r\nlediglich durch Anregungen und Informationen Anreize für ein gesundheitsbewusstes Ver-halten setzen. Folgende Maßnahmen werden von Unternehmen im Sinne der Verhal-tensprävention umgesetzt:\r\n\r\n–\tStressbewältigungstraining und Zeitmanagement\r\n–\tErnährungs- und Suchtberatung\r\n–\tRückenschule\r\n–\tFitnessprogramme für Beschäftigte im Rahmen des Betriebssportes oder in Kooperation mit Fitness-Studios vor Ort\r\n2.2.2\tPrävention sowie medizinische und berufliche Reha effektiver für Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit nutzen\r\nPrävention und Rehabilitation sind wichtige Ansatzpunkte, damit Beschäftigte das Renten-alter gesund erreichen können bzw. im Falle einer körperlichen Einschränkung der Beruf weiter ausgeübt oder eine ggf. berufliche Umorientierung unterstützt werden kann. Bis-lang werden diesen Optionen nicht ausreichend genutzt. Es gilt das Prinzip Reha vor Rente weiter zu stärken und einem frühen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben entgegenzuwir-ken. \r\n\r\nHierfür ist es zwingend nötig, das bestehende Reha-System mit einer Vielzahl an Reha-Trägern zu optimieren. Um einen schnellen Zugang zu Reha zu gewährleisten, müssen bü-rokratische Hürden abgebaut und die trägerübergreifende Zusammenarbeit durch den Abbau von Schnittstellen erleichtert werden. Dazu kann ein gemeinsamer digitaler Antrag für alle Träger und Leistungen der Rehabilitation nach dem Motto „Gemeinsam, smart und \r\ndigital“ die Lösung bieten. Bisher arbeitet jeder Reha-Träger mit eigenen Formularen. \r\nWelcher Träger jeweils zuständig ist, ist für Versicherte oft nicht auf den ersten Blick klar. Wenn Anträge beim falschen Träger eingereicht werden, führt das zu erheblichen Schnitt-stellenproblemen, oftmals zu Lasten der Betroffenen.\r\n2.2.3\tArbeitsbedingungen\r\nDurch die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und -organisation kann auf die Leistungs-fähigkeit und -bereitschaft der Mitarbeiter eingewirkt werden. Neben einer ergonomisch optimalen Ausgestaltung des Arbeitsplatzes ist es für ältere Mitarbeiter besonders wichtig, über ein hohes Maß an Autonomie bei der Arbeitsorganisation zu verfügen. Das betrifft \r\nz. B. die Einteilung und Planung der Arbeit sowie die Möglichkeit selbst zu entscheiden auf welchem Weg und mit welchen Mitteln ein Arbeitsziel erreicht wird. \r\n\r\nGerade bei einer Weiterbeschäftigung über das reguläre Renteneintrittsalter spielt die \r\nArbeitszeitgestaltung eine wichtige Rolle. Es zeigt sich in der Praxis, das kürzere und flexib-lere Arbeitszeiten ein wichtiger Ansatzpunkt sind, um rentenberechtigte Mitarbeiter zu halten. \r\n2.3\tDemografiebewusste Führung und generationengerechte Unter-nehmenskultur\r\nOb es gelingt, ältere Mitarbeiter lang im Betrieb zu halten und z. B. nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiter zu beschäftigen, hängt auch von vielen weichen Faktoren ab. Eine demografiebewusste Führungs- und Unternehmenskultur sollte das Ziel „länger besser arbeiten“ verfolgen und klar kommunizieren. So kann sichergestellt werden, dass es zu keiner Altersdiskriminierung im Unternehmen kommt und sich ältere Mitarbeiter wertge-schätzt fühlen – die Basis dafür, um Ältere zu halten. Zudem gilt es frühzeitig mit älteren Beschäftigten auszuloten, ob und unter welchen Bedingungen eine Weiterbeschäftigung in der Rente für beide Seiten vorstellbar ist. \r\n\r\nDie demografische Entwicklung wird dazu führen, dass in den Unternehmen künftig die \r\nBelegschaften mehrere Generationen umfassen werden. Der Ausgleich der verschiedenen Interessen, Erwartungen und Arbeitsweisen von Jung und Alt wird damit zu einer wichtigen Führungsaufgabe.\r\n\r\nAltersgemischte Teams können dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis zwischen den Generationen zu stärken und so Generationenkonflikte zu verhindern. Zudem profitieren von einem solchen Mix beide Seiten, indem Wissen, Erfahrungen und Kompetenzen ausge-tauscht werden können. Entsprechend sollten gemischte Teams gezielt eingesetzt werden. \r\n\r\n \r\n3\tBeschäftigung Älterer fördern\r\nUm die Beschäftigung Älterer zu steigern, müssen Anreize zur Arbeit im \r\nAlter geschaffen und Beschäftigungshemmnisse abgebaut werden.\r\nDie steigende Erwerbsbeteiligung Älterer in den letzten Jahren ist ein deutlicher Beleg dafür, dass das Potenziale von Älteren am Arbeitsmarkt nachgefragt wird. Um diesen Trend zu ver-stetigen, gilt es gesetzliche Regelungen, die ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem \r\nBeruf fördern und die Kosten hierfür solidarisieren, abzuschaffen. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (sog. Rente mit 63) muss rasch auslaufen. Handlungs-bedarf besteht auch bei weiteren Frühverrentungsanreizen wie der Altersteilzeit. Gleichzei-tig müssen die Rahmenbedingungen für eine Beschäftigung über das Renteneintrittsalter hinaus attraktiver gestaltet werden. \r\n3.1\t„Rente mit 63“ stoppen \r\nInsbesondere die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (sog. Rente mit 63) muss sofort auslaufen. Seit ihrer Einführung im Jahr 2014 haben jedes Jahr rund eine Viertelmillion Versicherte die Möglichkeit genutzt, auf diesem Weg vorzeitig in Rente zu ge-hen. Neben der erheblichen finanziellen Belastung der Rentenversicherung und somit der Beitragszahlenden, verschärft dieses Rentenprivileg die Arbeitskräfte- und Fachkräfteeng-pässe. \r\n\r\nDie Praxis zeigt zudem, dass die sog. „Rente mit 63“ nicht der angedachten Zielgruppe nutzt. Anders als von den Befürwortern argumentiert, wird diese Altersrente gar nicht überpropor-tional von Menschen mit einem schlechten Gesundheitszustand in Anspruch genommen. Untersuchungen zeigen, dass insbesondere Männer, Fachkräfte und Personen mit Berufsab-schluss die abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen.\r\n\r\nZudem profitieren von ihr ausgerechnet diejenigen, die ohnehin besonders hohe Altersren-ten haben. So liegt die durchschnittliche Höhe einer „Rente mit 63“ um mehr als die Hälfte oberhalb der sonstigen Altersrenten. \r\n3.2\tNötige Anpassungen bei der Altersteilzeit umsetzen\r\nIm Interesse eines längeren Verbleibs im Arbeitsleben sollte auch die steuer- und beitrags-rechtlich geförderte Altersteilzeit – bei Wahrung von Vertrauensschutz für bestehende Ver-einbarungen – angepasst werden. \r\n\r\nAngesichts des demografischen Wandels entspricht die historische Zielsetzung der Altersteil-zeit nicht mehr den heutigen Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes. Zwar wird es weiterhin Fälle geben, in denen das Interesse besteht, sich vorzeitig von älteren Arbeitnehmern zu trennen (z. B. um einen notwendigen Personalabbau zu erreichen). Hier muss auch weiter-hin ein vorzeitiges Ausscheiden vereinbart werden können. Allerdings sollte das vorzeitige Ausscheiden im Wege der Altersteilzeit nicht mehr in der gleichen Weise steuer- und bei-tragsrechtlich erleichtert werden. \r\n\r\nDies gilt ganz besonders, weil die Altersteilzeit bislang immer noch zwingend so gestaltet sein muss, dass die Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit \r\nreduziert wird. Damit ist während der Altersteilzeit selbst dann keine höhere Arbeitszeit möglich, wenn sowohl Arbeitgeber als auch der Beschäftigte dies wünschen, z. B. wegen eines zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs oder weil der Beschäftigte doch noch etwas mehr arbeiten und verdienen möchte. Das ist angesichts des zunehmenden Fach- und Arbeitskräf-tebedarfs kontraproduktiv. Bislang ist noch nicht einmal das Mindestalter für eine \r\nAltersteilzeit (55 Jahre) angepasst worden, obwohl im Übrigen die gesetzlichen Altersgren-zen gestiegen sind (das Mindestrentenalter ist seit Einführung der Altersteilzeit um drei Jah-re von 60 auf 63 Jahre gestiegen) bzw. weiter steigen (die Regelaltersgrenze wird derzeit auf 67 Jahre angehoben). \r\n\r\n–\tDie steuer- und beitragsrechtlich geförderte Altersteilzeit sollte zumindest so ausgestaltet werden, dass das Instrument erst später genutzt wird. Daher sollte – bei Wahrung von Vertrauensschutz für bestehende Vereinbarungen – das Mindestalter schrittweise von 55 auf 60 Jahre angehoben werden. Notwendig ist dabei eine gesetzliche Öffnungsklausel, um branchenspezifische Vereinbarungen nicht zu konterkarieren. \r\n–\tAußerdem sollte Altersteilzeit auch dann möglich sein, wenn Beschäftigte in dieser Zeit mehr als die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit arbeiten. \r\n3.3\tSchrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters\r\nEs darf kein politisches Tabu bleiben, analog zur Einführung der Rente mit 67 die Altersgrenze erneut schrittweise auf ein bestimmtes Alter anzuheben, oder das Renteneintrittsalter dy-namisch an die Lebenserwartung anzupassen. Die Zahlen zur Beschäftigung Älterer belegen, dass die Potenziale Älterer am Arbeitsmarkt gesucht werden und aus arbeitsmarktpolitischen Gründen nichts gegen eine Anhebung der Altersgrenze spricht. \r\n\r\nAn einer durchschnittlich längeren Lebensarbeitszeit wird nach aktuellem Stand kein Weg\r\nvorbeiführen. Entsprechend müssen Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden, die ein längeres Arbeiten fördern. Die Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand müs-sen weiter flexibilisiert werden. Die schwarz-rote Koalition setzt mit der Aktivrente und der Anpassung der Befristungsmöglichkeiten bei einer Beschäftigung nach Erreichen der Regelal-tersgrenze erste Impulse. \r\n3.4\tAbschaffung des isolierten Arbeitgeberbeitrags zur Rentenversiche-rung\r\nBei einer Beschäftigung nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze besteht in der gesetzli-chen Rentenversicherung die Pflicht, den Arbeitgeberanteil zu entrichten. Der Arbeitnehmer kann freiwillig seinen Beitrag zur Rentenversicherung entrichten. Entscheidet er sich hierfür, erhöhen sich die Rentenanwartschaften.\r\n\r\nDer isolierte Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung erweist sich als Hemmnis für die Weiterbeschäftigung. Begründet wird dieser bislang über Arbeitsmarkteffekte. Die Beschäf-tigung Älterer soll nicht wesentlich günstiger sein, als die Beschäftigung Jüngerer, um Ver-drängungseffekte auszuschließen. Mit Blick auf die aktuelle Arbeitsmarktsituation, die durch einen Rückgang der Arbeitslosigkeit und wachsende Fachkräfteengpässe gekennzeichnet ist, sind keine Verdrängungseffekte zu erwarten, die Beschäftigung Älterer muss daher nicht künstlich verteuert werden. Der isolierte Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung kann daher abgeschafft werden.\r\n3.5\tAbschaffung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung bei Rentenbe-zug\r\nAktuell gilt, dass bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur Arbeitslosenver-\r\nsicherung zu entrichten sind. Nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze entfallen die \r\nBeiträge für den Rentner. Lediglich der Arbeitgeber entrichtet seinen Beitragsanteil.\r\nKünftig sollte die Beschäftigung von Rentenbeziehenden vollständig beitragsfrei in der \r\nArbeitslosenversicherung sein. Bei Bezug einer Rente, egal ob vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze, sollten keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen – weder von den Arbeitgebern noch von den Beschäftigten. \r\n3.6\tKeine weitere Regulierung des Arbeitsmarktes\r\nDie Flexibilisierung des Arbeitsmarktes in Deutschland hat zu positiven Beschäftigungs-\r\neffekten geführt und mehr Menschen in Arbeit gebracht. Auch Ältere haben hiervon in \r\nerheblichem Maße profitiert, wie die deutliche Steigerung der Erwerbstätigkeit älterer \r\nPersonen in den vergangenen Jahren zeigt. Umso wichtiger ist es, dass die Reformen nicht wieder zurückgenommen werden. Jede weitere Regulierung des Arbeitsmarktes, etwa im Bereich der Zeitarbeit, der geringfügigen Beschäftigung oder der Befristungen, ist kontrapro-duktiv und wird die positive Entwicklung der letzten Jahre – auch im Bereich der \r\nBeschäftigung Älterer – gefährden. \r\n\r\nAbzulehnen ist auch eine weitere Verlängerung der Bezugszeiten des Arbeitslosengelds I für Ältere. Schon die heute geltenden Regelungen, wonach über 50-Jährige bis zu 15 \r\nMonate, über 55-Jährige bis zu 18 Monate und über 58-Jährige bis zu 24 Monate Arbeitslo-sengeld I beziehen können, setzen Fehlanreize für eine Integration in den Arbeitsmarkt. Anstelle dessen wird die Frühverrentung gefördert. Der Bezug des Arbeitslosengelds I muss daher für alle Altersgruppen auf zwölf Monate vereinheitlich werden.\r\n\r\nVielmehr gilt es, die Älteren stärker in den Fokus einer aktivierenden und unterstützenden-den Vermittlungsarbeit in den Agenturen für Arbeit und in den Jobcentern zu nehmen. Die Instrumente hierfür stehen bereit – müssen jedoch besser genutzt werden. Aktuell sind \r\nÄltere bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (u. a. berufliche Weiterbildung oder Maß-nahmen zur beruflichen Eingliederung, wie Bewerbungs-Trainings, Computer-Lehrgänge oder Coachings) unterrepräsentiert. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-29"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010878","regulatoryProjectTitle":"Rasche Realisierung des Nordzulaufs zum Brennerbasistunnel","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/aa/cb/333001/Stellungnahme-Gutachten-SG2407100010.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Freien klimagerechten Warenverkehr\r\nüber den Brenner gewährleisten\r\nGemeinsame Erklärung von Unternehmerverband Südtirol –\r\nConfindustria Alto Adige, Industriellenvereinigung Tirol und\r\nvbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.\r\nDer EU-Binnenmarkt ist die Basis für Fortschritt und Errungenschaften der EU im\r\nwirtschaftlichen wie im sozialen Bereich. Der EU-Binnenmarkt ist aber nur so gut wie\r\nder freie Fluss des Warenverkehrs. Dem sollen auch die Transeuropäischen Netze\r\ndienen. Die Brennerstrecke ist eine Zentralachse des Güterverkehrs in Europa.\r\nDer Unternehmerverband Südtirol, die Industriellenvereinigung Tirol und die Vereinigung\r\nder Bayerischen Wirtschaft treten gemeinsam für einen klimagerechten freien\r\nWarenverkehr ein, der die Bedürfnisse der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Umwelt\r\ngleichermaßen achtet. Wir setzen uns für zukunftsgerichtete klima- und umweltgerechte\r\nLösungen mit technologischen Innovationen ein. Bei regulativen Eingriffen besteht\r\ndie Gefahr, dass ihre Auswirkungen in der Praxis nicht im Sinne der Nachhaltigkeit sind,\r\nda sie den Verkehr weniger effizient werden lassen, indem sie zusätzliche Kosten und\r\nUmweltverschmutzungen – gegebenenfalls an anderer Stelle in Europa – verursachen.\r\nEs ist eine Tatsache, dass der stetig zunehmende alpenquerende Verkehr aufgrund der\r\nbesonderen Topografie des Unterinntals eine große Belastung für die Bevölkerung darstellt.\r\nFür Tirol ist der Transitverkehr eine besondere Herausforderung. Wir sind uns deshalb\r\ndarin einig, dass der Schutz von Umwelt, Klima und Gesundheit zu Recht einen\r\nhohen Stellenwert in Europa haben muss.\r\nEine erfolgreiche Verkehrs-, Umwelt- und Klimapolitik muss im Verbund mit allen europäischen\r\nPartnern realisiert werden. Dies muss konstruktiv, im Sinne der Menschen, der\r\nwirtschaftlichen Zukunft, der Umwelt, des einheitlichen Wirtschaftsraums Europas und\r\nder guten Nachbarschaft in der Region erfolgen.\r\nFreien klimagerechten Warenverkehr\r\nüber den Brenner gewährleisten\r\nGemeinsame Erklärung von Unternehmerverband Südtirol –\r\nConfindustria Alto Adige, Industriellenvereinigung Tirol und\r\nvbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.\r\nWir treten gemeinsam für nachhaltige Maßnahmen ein, mit denen ein umweltgerechter\r\nAlpentransit gewährleistet wird und der den europäischen Gedanken verwirklicht. Wir\r\nstehen zu einem zügigen Ausbau der Schieneninfrastruktur und setzen uns jeweils auf\r\nnationaler Ebene mit Nachdruck dafür ein.\r\nAttraktiverer Schienengütertransport\r\nWir müssen bei den Kapazitäten von Schienenstrecken und Terminals ansetzen: Der Nordund\r\nder Südzulauf zum Brennerbasistunnel müssen schnellstmöglich realisiert werden,\r\ndie Anbindung der Terminals in Deutschland, ltalien und Österreich kurzfristig verbessert\r\nund ihre Kapazität erweitert werden. Zusätzlich ist auch der Neubau von Terminals insbesondere\r\nin Regionen mit TEN-Netz-Kreuzungen anzugehen.\r\nAuch auf den bestehenden Trassen ist in der Übergangszeit noch eine gewisse Verlagerung\r\nmöglich. Um Potenziale aufzudecken und zu nutzen, müssen die Anforderungen der\r\nverladenden Wirtschaft möglichst präzise bekannt sein und die Möglichkeiten des Schienengüterverkehrs\r\ntransparent gemacht werden. Auch der Zulauf auf der Straße darf nicht\r\nbehindert werden. Hier setzt die vbw mit ihren Workshops zum klimafreundlichen Güterverkehr\r\nan, die auch Unternehmen aus Tirol und Südtirol offenstehen.\r\nEs muss zudem auf eine Harmonisierung der strukturellen und organisatorischen nationalen\r\nVorschriften im Schienenverkehr hingewirkt werden. Die Wirtschaft braucht verlässliche\r\nTermine und Kapazitäten. Personen- und Güterverkehr müssen noch besser aufeinander\r\nabgestimmt werden. Dabei kann in Betracht kommen, einen bestimmten Anteil der\r\nTrassenkapazitäten ausschließlich dem Güterverkehr zur Verfügung zu stellen.\r\nNachhaltige Maßnahmen\r\nEntwicklungen bei Nutzfahrzeugen technologieoffen nutzen\r\nDie technische Entwicklung bei Nutzfahrzeugen hat in den letzten Jahren zu einer erheblichen\r\nAbsenkung der Emissionen geführt. Einen enormen Sprung hat die Entwicklung\r\nvon EURO V zu EURO VI gebracht; solche Verbesserungen müssen honoriert werden. Mittlerweile\r\nhaben es auch emissionsfreie Fahrzeuge bis zur Marktreife gebracht. Der Wirtschaftsverkehr\r\nleistet also schon heute einen deutlichen Beitrag zur Senkung der Luftschadstoffkonzentration,\r\nund die Emissionen werden noch einmal deutlich sinken, wenn\r\nes mit den richtigen Rahmenbedingungen – insbesondere einer Tank- bzw. Ladeinfrastruktur\r\n– gelingt, auch den Straßengüterverkehr sukzessive auf alternative Antriebstechnologien\r\numzustellen. Es müssen sowohl eine ausreichende Wasserstoffinfrastruktur als\r\nauch Ladeinfrastruktur für E-Mobilität zügig grenzüberschreitend aufgebaut werden. Auch\r\nflankierende Maßnahmen wie beispielsweise die Erzeugung von Erneuerbaren Energien/\r\nWasserstoff an der Strecke können einen wichtigen Beitrag leisten. Synthetische Kraftstoffe\r\ndürfen ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden.\r\nWir blicken technologieoffen in die Zukunft. Industrielle Wettbewerbsfähigkeit und Klimapolitik\r\nstärken sich gegenseitig. Die Unternehmen sind Teil der Lösung für die ökologischen\r\nHerausforderungen. Den größten Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffemissionen\r\nhaben nicht Verbote, sondern technologischer Fortschritt und innovative Lösungen\r\ngeleistet.\r\n10-Punkte-Plan vom 25. Juli 2019 schneller umsetzen\r\nDer am 25. Juli 2019 zwischen dem damaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer\r\nund dem damaligen bayerischen Verkehrsminister Hans Reichhart mit dem damaligen\r\nösterreichischen Verkehrsminister Andreas Reichhardt und dem Tiroler Landeshauptmann\r\nGünther Platter vereinbarte 1O-Punkte-Plan weist in die richtige Richtung, um die\r\nProbleme mittelfristig anzupacken. Bei der Umsetzung ist allerdings eine deutliche Beschleunigung\r\nerforderlich. Dies gilt insbesondere für die Förderung des Kombinierten\r\nVerkehrs, beispielsweise durch eine bessere Anbindung der Güterverkehrsterminals an\r\ndie Brennerstrecke, ein intelligentes Lkw-Leitsystem 2.0 und die Planungsbeschleunigung\r\ndes Nordzulaufs zum Brennerbasistunnel.\r\nKurzfristige Eingriffe auf das Nötigste reduzieren\r\nSofern bis zur Fertigstellung der lnfrastrukturprojekte Eingriffe zum Schutz von Umwelt\r\nund Gesundheit unabdingbar sind, müssen sie in jedem Fall geeignet sein, die Emissionen\r\nnachhaltig zu senken und den hohen Stellenwert der Warenverkehrsfreiheit in Europa\r\nweiter zu gewährleisten.\r\nDie bisherigen Maßnahmen – Dosierung der Durchfahrten für Lkw, Ausweitung des sektoralen\r\nFahrverbotes, Verschärfung des Nachtfahrverbotes auch für Lkw mit der besten\r\nSchadstoffklasse – stellen eine große Belastung für die Wirtschaft in Südtirol und Bayern\r\ndar. Sie verlagern den Verkehr auf die Nachbarländer und schaden neben der regionalen\r\nWirtschaft auch dem kontinentalen Warentransport. Staus und stockender Verkehr produzieren\r\nzusätzliche Umweltbelastungen. Vor dem Hintergrund anstehender Sanierungsmaßnahmen\r\nin Österreich werden sogar weitere Beschränkungen diskutiert. Dies gilt es\r\nzu vermeiden.\r\nUnmittelbar könnte bereits eine Verkürzung des bestehenden Nachtfahrverbots eine spürbare\r\nVerbesserung bringen, etwa bis 03:00 Uhr. Damit würde insbesondere in den Tagen\r\nnach Blockabfertigung eine Entzerrung erreicht, ohne zugleich die Bevölkerung über Gebühr\r\nzu belasten.\r\nAngesichts der anstehenden Sanierungsarbeiten der Lueg-Brücke könnte eine zeitgleiche\r\nAufhebung des Nachtfahrverbots für Lkw der besten Schadstoffemission mit zusätzlicher\r\nGeschwindigkeitsbegrenzung die zusätzliche Umweltbelastung durch Stau und stockenden\r\nVerkehr erheblich reduzieren.\r\nGemeinsam an Lösungen arbeiten\r\nZusammenfassend sind folgende Maßnahmen anzugehen:\r\n– Die EU ist für die Gewährleistung eines freien Warenverkehrs verantwortlich und muss\r\nauf eine Harmonisierung der strukturellen und organisatorischen nationalen Vorschriften\r\nim Schienenverkehr hinwirken. Gleichzeitig muss sie im Zusammenspiel mit den\r\nMitgliedstaaten, aber auch mit der Schweiz, dafür sorgen, dass eine ausreichende Infrastruktur\r\nfür alternative Antriebstechnologien zügig aufgebaut wird.\r\n– Deutschland und Italien müssen eine schnellere Realisierung der jeweiligen Zulaufstrecken\r\nzum Brennerbasistunnel anstreben. Deutschland und Bayern, Österreich und Tirol\r\nmüssen gemeinsam den 10-Punkte-Plan vom 25. Juli 2019 deutlich schneller umsetzen.\r\n– Die Wirtschaft entwickelt nicht nur laufend technologische Verbesserungen, sie steht\r\nauch jederzeit mit ihrer Expertise für die Mitwirkung an der Erarbeitung praxisgerechter\r\nLösungen zur Verfügung. Ein Beispiel ist das im Auftrag der vbw von der LKZ Prien\r\nGmbH durchgeführte Projekt „Klimafreundlicher Brennertransit“, gefördert durch das\r\nBayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, in das auch unsere Partner\r\naus Südtirol und Tirol eingebunden wurden. Weitere Vorhaben dieser Art, etwa Modellprojekte\r\nfür einen klimagerechten Alpentransit, sind jederzeit vorstellbar.\r\ngez. Heiner Oberrauch\r\nPräsident\r\nUnternehmerverband Südtirol –\r\nConfindustria Alto Adige\r\ngez. Bertram Brossardt\r\nHauptgeschäftsführer\r\nvbw – Vereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\ngez. Max Kloger\r\nPräsident\r\nIndustriellenvereinigung Tirol\r\nMünchen, 08. Juli 2024\r\nFreien klimagerechten Warenverkehr\r\nüber den Brenner gewährleisten\r\nGemeinsame Erklärung von Unternehmerverband Südtirol –\r\nConfindustria Alto Adige, Industriellenvereinigung Tirol und\r\nvbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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Er hat einen enormen Stellenwert für Wohlstand und Beschäftigung in Europa. Die Brennerstrecke ist eine Zentralachse des Güterverkehrs in Europa. Der Brenner Basistunnel wird das Herz-stück des Transeuropäischen Netze-Korridors von Helsinki nach Malta bilden. Die damit verbundene Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene ist ein wichti-ger Ansatz zur Lösung der Probleme des Gütertransitverkehrs über den Brenner. Sie gibt der Wirtschaft zukünftig Planungssicherheit, entlastet die Umwelt und die vom Durch-gangsverkehr betroffenen Anwohner.\r\nEinschränkungen des freien Warenverkehrs beenden\r\nDas Ziel eines effizienten Personen- und Warenverkehrs im Einklang mit der Umwelt kann nicht über Verbote erreicht werden, die den Verkehr weniger effizient werden lassen, in-dem sie zusätzliche Kosten und Umweltverschmutzungen verursachen. So begrenzt die Ti-roler Landesregierung regelmäßig und mit steigender Tendenz die Zahl der Durchfahrten für Lkw auf der Inntalautobahn, wobei dies gehäuft auch unangekündigt erfolgt. Diese Blo-ckabfertigungen stellen vor allem auf Urlaubsverkehr ab, mit für den Güterverkehr in die-sen Zeiträumen schwerwiegenden Folgen. Zum Jahresbeginn 2020 erfolgte eine Auswei-tung des sektoralen Fahrverbots auf weitere Gütergruppen wie Papier. Ab 01. Januar 2021 wurden in das Nachtfahrverbot auf der Inntalautobahn in Tirol auch LKW mit der besten Schadstoffklasse – EURO 6d – einbezogen. In der Praxis führen die Maßnahmen zu Staus in Bayern, beispielsweise am 09. Dezember 2021 mit einer Höchstlänge von 68 Kilometern.\r\nDiese Eingriffe in den freien Warenverkehr müssen beendet werden. Hierfür muss sich auch die EU intensiv einsetzen. Das sektorale Fahrverbot und die Blockabfertigungen sind aufzuheben und es sind Ausnahmen vom Nachtfahrverbot einzuführen: Fahrzeuge, die die beste Schadstoffklasse aufweisen – derzeit sog. EURO6d – müssen vom Nachtfahrverbot ausgenommen werden. Die Ausnahme gilt bereits für CNG (Compressed Natural Gas)- und LNG (Liquified Natural Gas, Flüssiggas)-LKWs. Diese Fahrzeuge sind sogar vom Sektoralen Fahrverbot ausgenommen.\r\nSeite 2 21.12.2021\r\nKlima- und umweltgerechte Lösungen voranbringen\r\nStatt Verbote immer weiter auszubauen sind klima- und umweltgerechte Lösungen mit technologieoffenen Innovationen zu verwirklichen. Um dies zu ermöglichen, müssen so-wohl eine ausreichende Wasserstoffinfrastruktur als auch Ladeinfrastruktur für E-Mobilität zügig grenzüberschreitend aufgebaut werden. Auch flankierende Maßnahmen wie bei-spielsweise die Erzeugung von Erneuerbaren Energien / Wasserstoff an der Strecke können einen wichtigen Beitrag leisten. Synthetische Kraftstoffe dürfen ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Einen wesentlichen Beitrag werden digitale Technologien wie intelli-gente Lkw-Leitsysteme leisten. Sie müssen nun umgehend umgesetzt werden.\r\nDie Kapazitäten von Schienenstrecken und Terminals müssen gesteigert werden. Der Nord- und der Südzulauf zum Brennerbasistunnel müssen schnellstmöglich realisiert wer-den, die Anbindung der Terminals in Deutschland, Italien und Österreich kurzfristig verbes-sert und ihre Kapazität erweitert werden. Auch die Beschleunigung des technischen Ab-laufs des Güterumschlags über die Schiene inklusive Bereitstellung ausreichender Abstell-kapazitäten im Bereich Wörgl/Kufstein zählen dazu.\r\nUm die Zulaufstrecke zum Brenner Basistunnel auf bayerischer Seite voranzubringen, ist dringend eine zwischen Bund und Bayern abgestimmte Übersicht erforderlich mit einem Zeitplan, welche Ertüchtigungsmaßnahmen bei der Zulaufstrecke auf bayerischer Seite bis wann erfolgen werden, beispielsweise die Ausrüstung mit ETCS sowie die Anbindung von Güterverkehrsterminals.\r\nAnsprechpartner\r\nDr. Peter Pfleger\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon 089-551 78-253\r\npeter.pfleger@vbw-bayern.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Klimafreundlicher Brennertransit\r\nEine vbw Studie, erstellt durch die LKZ Prien GmbH gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr\r\nStudie\r\nStand: April 2023\r\nHinweis\r\nZitate aus dieser Publikation sind unter Angabe der Quelle zulässig.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nVorwort\r\nGüterverkehr über den Brenner nachhaltig und zukunftsgerecht gestalten\r\nMit dem Projekt Klimafreundlicher Brennertransit zeigen wir, wie die Infrastruktur im Bereich der Brennerstrecke effizienter und damit auch umwelt- sowie anliegerverträg- licher genutzt werden kann.\r\nDas Projekt zielt vor allem darauf ab, die verladende Industrie besser über die schon jetzt vorhandenen Möglichkeiten zu informieren, um verfügbare Kapazitäten auf der Schiene optimal zu nutzen. Damit wird zugleich die angestrebte Verlagerung auf die Schiene ab Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels vorbereitet. Um den Unternehmen ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten zu verdeutlichen, wurden praxisorientierte Tools wie kurze Erklärfilme und Orientierungshilfen entwickelt.\r\nWir zählen darauf, dass staatliche Stellen auch darüber hinaus solche Vorhaben unterstüt-zen, die sowohl den Interessen der Wirtschaft als auch des Umweltschutzes Rechnung tragen. Ein Ansatzpunkt ist der Aufbau einer übergreifenden Informationsplattform für Verlader, deren Strukturen im Projekt Klimafreundlicher Brennertransit definiert wurden.\r\nÜbergeordnetes Ziel ist ein freier, bedarfsgerechter und nachhaltiger Warenverkehr\r\nüber den Brenner. Dazu tragen wir gerne bei, setzen aber auch darauf, dass andere\r\nsich ebenfalls bewegen und insbesondere die zahlreichen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen auf der Brennerstrecke zeitnah aufgehoben werden.\r\nBertram Brossardt\r\n12. April 2023\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nInhalt\r\n1 Wesentliche Ergebnisse 1\r\n2 Das Projekt „Klimafreundlicher Brennertransit“ 3\r\n2.1 Ausgangssituation 3\r\n2.2 Zielsetzung des Projektes 4\r\n2.3 Vorgehensweise 4\r\n3 Klimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs 7\r\n3.1 Gegenwärtige Situation im Brennertransit 8\r\n3.2 Allgemeine Informationen zum Schienengüterverkehr 12\r\n3.2.1 Akteure 12\r\n3.2.2 Produktionsformen 13\r\n3.2.3 Technische Anforderungen 14\r\n3.2.4 Ladungssicherung 15\r\n3.2.5 Güterarten 16\r\n3.2.6 Transportmenge und Transportentfernung 18\r\n3.3 Der Zugang zum Schienengüterverkehr 19\r\n3.3.1 Gleisanschluss 19\r\n3.3.2 Kombinierter Verkehr (KV) 20\r\n3.3.3 Verbindungen 22\r\n3.3.4 Buchungen 22\r\n3.3.5 Ansprechpartner 23\r\n3.4 Gegenwärtige Chancen und Herausforderungen 25\r\n3.4.1 Systemgetriebene Herausforderungen 26\r\n3.4.2 Kapazitäten 27\r\n3.4.3 Angebot 28\r\n3.4.4 Hürden 29\r\n3.4.5 Anforderungen der Unternehmen 30\r\n4 Konzeption einer Informationsplattform zum Schienengüterverkehr 34\r\n4.1 Allgemeine Vorgaben 34\r\n4.2 Derzeitige Informationsmöglichkeiten 35\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\n4.3 Erwartungen und Anforderungen an Informationsmöglichkeiten aus Sicht der verladenen Industrie- und Handelsunternehmen 37\r\n4.4 Bausteine einer Informationsplattform 39\r\n4.4.1 Bausteine für „Überleger und potenzielle Einsteiger“ 40\r\n4.4.2 Bausteine für „Neueinsteiger und Nutzer“ 41\r\n4.4.3 Bausteine für das Tagesgeschäft bei Vertragspartnern 42\r\n4.4.4 Sonderbaustein Transparenz und Kapazitäten 43\r\n5 Handlungsempfehlungen 45\r\n5.1 Infrastruktur 45\r\n5.2 Unternehmen 46\r\n5.2.1 Unternehmensabläufe 46\r\n5.2.2 Unternehmensübergreifende Maßnahmen 47\r\n5.2.3 Arbeitsgruppen auf mehreren Ebenen 48\r\n5.3 Informationen 49\r\n5.3.1 Aktuelle Informationen 49\r\n5.3.2 Zentrale digitale Informationsplattform 49\r\n5.4 Weitere Maßnahmen 50\r\n5.4.1 Technische Ausrüstung und Normen 50\r\n5.4.2 Förderungen 50\r\n5.4.3 Bildung 50\r\nAnhang – Handlungsempfehlungen im Detail 53\r\nAnhang – Methodik 60\r\nAnhang – Ausgewählte Informationsplattformen im Güterverkehr 66\r\nAnhang – Kommunikationsmaßnahmen zum vbw-Projekt 73\r\nGlossar 75\r\nQuellenverzeichnis für Glossar 84\r\nLiteraturverzeichnis 85\r\nAbbildungsverzeichnis 88\r\nTabellenverzeichnis 90\r\nAnsprechpartner/Impressum 91\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nWesentliche Ergebnisse\r\n1\r\n1 Wesentliche Ergebnisse\r\nInfrastruktur beim Brennertransit effizienter nutzen\r\nEine im Rahmen des Projektes durchgeführte Umfrage zeigt, dass die Unternehmen, die Güter für den Verkehr nach Italien verladen, die Route über den Brenner favorisieren. Obwohl sie dort auf der Straße mit Blockabfertigungen, Staus und Baustellen sowie einem\r\nallgemein hohen Verkehrsaufkommen konfrontiert werden, nutzt nur die Hälfte dieser Unternehmen die Schiene. Das Festhalten an der Straße erklärt sich teilweise mit auf der Schiene längeren Transportzeiten, mit zu oft unpünktlichen Güterzügen, mit zu geringen Kapazitäten und mit hohen Kosten im Kombinierten Verkehr.\r\nWährend die Straße wichtig bleibt, müssen die Voraussetzungen für eine Abwicklung vor allem der zusätzlichen Verkehre auf der Schiene geschaffen werden, auch als Vorbereitung auf den Zielzustand nach Fertigstellung des Brennerbasistunnels. Dazu sind Terminalkapa-zitäten und die Zulaufstrecke zum Brennerbasistunnel schneller auszubauen und transpa-rentere Informationsmöglichkeiten zur Einbeziehung der Schiene in die Logistikplanung zu schaffen. Die Umfrage zeigte, dass den Unternehmen dabei folgende Ziele besonders wichtig sind:\r\n– Deutlich höhere Qualität, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit auf der Schiene\r\n– Enges Zusammenspiel zwischen Straße und Schiene und allen beteiligten Akteuren\r\n– Geringerer Planungs- und Dispositionsaufwand für Lösungen im Kombinierten Verkehr\r\n– Transparentere Kostenstrukturen, wie sie im Straßengütertransport schon gegeben sind\r\n– Einfacher und barrierefreier Zugang zum Schienennetz und politische Anreizsysteme für die Ertüchtigung privater Gleisanschlüsse\r\nEs fehlen vielfach grundlegende Informationen dazu, wie ein Umstieg auf die Schiene gelingen kann. Im Projekt Klimafreundlicher Brennertransit wurden speziell für die Ziel-gruppe der Unternehmen, die ihre Güter bisher lediglich im reinen Straßengütertransport bewegen und noch keinen Zugang zur Schiene gefunden haben, erste allgemeine Informa-tionen zum Schienengüterverkehr in Form von Erklärfilmen und Orientierungshilfen zu-sammengestellt.\r\nAls alternative Transportlösung gewinnt der Schienengüterverkehr in der aktuellen Situa-tion sowohl bei verladenden Industrie- und Handelsunternehmen als auch bei Speditionen sowie Transport- und Logistikunternehmen aus Bayern deutlich an Bedeutung. Die aktive Einbeziehung der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen bei der klimafreundli-chen, resilienten Gestaltung der Lieferketten ist gerade im Brennertransit von großer Be-deutung. Hierfür werden zusätzliche Informationen benötigt, die aufzeigen sollen, welchen Einfluss eine Verlagerung auf die Schiene auf die Transportkosten, die Transportzeit und die Qualität hat, ob gegebenenfalls innerbetriebliche Prozesse anzupassen sind und wel-che Auswirkungen das auf Kunden und Lieferanten hat.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nWesentliche Ergebnisse\r\n2\r\nFolgende Handlungsempfehlungen konnten im Projekt erarbeitet werden:\r\nEs ist eine transparente Kommunikation und Vernetzung aller Beteiligten ebenso erforder-lich wie eine Harmonisierung der technischen Rahmenbedingungen z. B. zur Bahnfähigkeit von Sattelanhängern\r\nZur Umsetzung einer leistungsfähigen Schieneninfrastruktur sind folgende Maßnahmen umzusetzen:\r\n– Harmonisierung, Modernisierung und Digitalisierung der Schieneninfrastruktur\r\n– Aus- und Neubau von Terminalstandorten und innovativen multifunktionalen Anlagen\r\n– Marktfähige und wirtschaftliche Trassen und Zeitslots\r\n– Länderübergreifende Betriebsorganisation, Zusammenarbeit und Kommunikation der Infrastrukturbetreiber\r\n– Transparente, einheitliche sowie schnell verfügbare Informationen auf einen Blick\r\n– Transparentes und länderübergreifendes Baustellenmanagement\r\nDigitale Prozesse sowie die digitale und analoge Vernetzung aller Beteiligten werden in Zukunft in den Wertschöpfungsnetzwerken noch weiter an Bedeutung gewinnen und da-mit einen wesentlichen Beitrag für einen nachhaltigen, klimafreundlichen und resilienten Güterverkehr der Zukunft leisten.\r\nKonkret empfohlen wird:\r\n– Initiierung einer übergeordneten Arbeitsgruppe „Klimafreundlicher Brennertransit“ durch die Ministerien und Verwaltungen auf Bundesebene\r\n– Initiierung von Arbeitsgruppen für einen lokalen und persönlichen Erfahrungsaustausch zwischen den Unternehmen durch die Wirtschaft mit Unterstützung der Ministerien auf Landesebene\r\n– Transparente, einheitliche sowie schnell verfügbare Informationen auf einen Blick durch Schaffung einer neutralen betriebenen zentralen digitalen Informationsplattform\r\n– Einführung eines einheitlichen, zentralen, transparenten und digitalen Echtzeit-Infor-mations-Monitoring-Systems\r\nEs sollte ein ausreichendes Angebot von Schulungen für verladende Industrie- und Han-delsunternehmen sowie Unternehmen der Transportbranche geben, sowie die Integration des Schienengüterverkehrs in Berufsschulen von logistischen Ausbildungsberufen.\r\nEine bessere Kommunikation über die möglichen bestehenden Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene und ihre gezielte Verwendung für Verlagerungsprojekte und Prozesse kann eine zielführende Maßnahme sein.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nDas Projekt „Klimafreundlicher Brennertransit“\r\n3\r\n2 Das Projekt „Klimafreundlicher Brennertran-sit“\r\nWege aufzeigen, wie die vorhandene Infrastruktur des Brenner-Korridors effizienter, umwelt- und anliegerverträglicher genutzt werden kann\r\n2.1 Ausgangssituation\r\nDer Straßengüterverkehr steht vor vielen Herausforderungen. Der Mangel an Lkw-Fahrern, steigende Energie-, Treibstoff- und AdBlue-Kosten, fehlende Parkplätze sowie Baustellen und Staus sind nur einige Beispiele dafür.\r\nUm die Versorgungssicherheit, eine erhöhte Nachhaltigkeit und mehr Stabilität in den Lieferketten zu gewährleisten, müssen alle Verkehrsträger und Akteure in die Planung der Logistikkette einbezogen werden. Trotz der Diskussion über Kosten und Qualität des Schienengüterverkehrs hat die Schiene als alternative Transportlösung in der gegenwärti-gen Situation deutlich an Bedeutung gewonnen.\r\nGerade im sensiblen Alpenraum sind sowohl ein möglichst klimaneutraler Transport von Gütern als auch eine Entlastung der Straßen von Bedeutung.\r\nSo haben sich 2018 auf dem Brenner-Gipfel in München die Verkehrsminister von Österreich, Deutschland, Tirol und Bayern auf gemeinsame Ziele und Maßnahmen für eine stärkere Verlagerung von der Straße auf die Schiene im Brennertransit verständigt. Obwohl bereits zahlreiche Maßnahmen in der Umsetzung sind, ist bei der Verlagerung noch Potenzial vorhanden.\r\nTirol hat umfangreiche Maßnahmen wie ein sektorales Fahrverbot, ein Nachtfahrverbot, eine Verschärfung der Euro-Klassen-Fahrverbote, verstärkte Verkehrskontrollen etc. einge-führt, mit der Argumentation, die Sicherheit der Strecke im Inntal und über den Brenner zu gewährleisten und die Bewohner zu schützen. Zusätzlich wurden Dosierungsmaßnahmen zur Entzerrung des Verkehrsaufkommens eingeführt. So waren für das Jahr 2022 bereits 38 Blockabfertigungstage geplant.1\r\nDie langen Wartezeiten vor der Grenze führen regelmäßig zu Behinderungen und Staus und damit zu einer erheblichen Kostenbelastung für die bayerische Wirtschaft sowie zu-sätzlichen Umweltbelastungen im Inntal, in Südtirol und in Bayern. Dies hat zudem weit-reichende Folgen für die grenz- und länderübergreifenden Logistikketten: Lieferzeiten können nicht eingehalten werden, die Warenverfügbarkeit ist eingeschränkt und die Produktionsprozesse werden behindert.\r\n1 Vgl. (Amt der Tiroler Landesregierung, 2022a)\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nDas Projekt „Klimafreundlicher Brennertransit“\r\n4\r\n2.2 Zielsetzung des Projektes\r\nFür eine nachhaltige Gestaltung der Logistik- und Lieferketten ist es entscheidend, dass sich Verlader sowie Unternehmen der Transportbranche mit den notwendigen Vorausset-zungen zur Verlagerung auf die Schiene intensiver beschäftigen. Die Möglichkeiten zur Ein-flussnahme auf die Transportabwicklung, auch mit Blick auf die Klimabilanz und Versor-gungssicherheit der Transportkette, sollten besser ausgeschöpft werden.\r\nVor diesem Hintergrund hat die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) mit ihrem Projekt zum „Klimafreundlichen Brennertransit“ unter Berücksichtigung der derzeitigen Herausforderungen den Informationsbedarf und die Anforderungen der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen entlang des Brenner-Korridors analysiert. Was benö-tigen Unternehmen, die bisher vor allem die Straße als Transportweg im Bewusstsein für die Gestaltung der Lieferkette hatten, damit der Zugang zur Schiene für sie attraktiver gestaltet werden kann? Welche Informationen benötigen Unternehmen, die die Schiene bereits nutzen, damit sich der Arbeitsalltag vereinfacht?\r\nDie Zielsetzung für das Projekt lag sowohl in der Zusammenfassung der vorhandenen Infor-mationen zum Schienengüterverkehr und einer zielgruppenorientierten Aufbereitung, als auch in der Entwicklung von Bausteinen für eine inhaltliche Konzeptionierung einer zentra-len, digitalen Informationsplattform und der Ableitung von Handlungsempfehlungen aus Sicht der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen.\r\n2.3 Vorgehensweise\r\nBei allen Untersuchungen wurden zwei verschiedene Perspektiven berücksichtigt:\r\n– Unternehmen, die ihre Güter bislang nicht auf der Schiene transportieren\r\n– Unternehmen, die den Transport ihrer Güter bereits auf der Schiene abwickeln\r\nFür diese beiden Gruppen wurde jeweils eine Bedarfsanalyse erstellt und davon das ent-sprechende Anforderungsprofil abgeleitet. Es handelt sich hierbei um einen qualitativen Ansatz, bei dem Umfrageergebnisse, Aussagen aus Einzelgesprächen und Aussagen der Teilnehmer der durchgeführten Workshops berücksichtigt wurden. Alle Ableitungen wur-den in iterativen Reflektionen geschärft. Die Ergebnisse aus der Umfrage „Klimafreundli-cher Güterverkehr“ (im Zeitraum vom 30. Mai 2022 bis 24. Juni 2022), 21 Einzelgespräche und Experteninterviews (im Zeitraum vom 29. April 2022 bis zum 24. Oktober 2022 mit Verbandsvertretern und Stakeholdern) sowie drei digital durchgeführte Stakeholder-Work-shops in unterschiedlicher Zusammensetzung (Videokonferenzen am 06. Juli 2022, am 14. September 2022 und am 27. Oktober 2022) bildeten die Grundlagen für die weitere methodische Vorgehensweise im Projekt und zur Erreichung der Projektziele.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nDas Projekt „Klimafreundlicher Brennertransit“\r\n5\r\nAbbildung 1\r\nMethodische Vorgehensweise zur Erreichung der Projektziele\r\nQuelle: Eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nIm Rahmen der Generalinventur wurden allgemeine und spezielle Informationen zum Schienengüterverkehr auf Grundlage von Literatur-, Internetrecherchen und aus Pro-jekterfahrungen in der Vergangenheit zusammengefasst. Diese Informationen dienten sowohl als Basis zur Erstellung einer Umfrage zur Befragung der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen als auch zur Erstellung von zwei Filmsequenzen. Erklärvideo 1 „Lieferketten – effizient, sicher, nachhaltig“ und Erklärvideo 2 „Der Brenner-Transit heute und morgen“.\r\nIm nächsten Schritt wurde zur Abfrage der Anforderungen an einen klimafreundlichen Güterverkehr, insbesondere des Brennertransits, aus Sicht der verladenden Unternehmen aus Bayern, Tirol und Südtirol eine Umfrage und diverse Einzelgespräche durchgeführt, bei denen vor allem der Mittelstand befragt wurde. Auf Basis dieser Anforderungen wurden die Erklärvideos 3 bis 6 erstellt (Erklärvideo 3 „Über den Brenner auf der Schiene: Chancen und Herausforderungen“; Erklärvideo 4 „Der Gleisanschluss“; Erklärvideo 5 „Der Kombi-nierte Verkehr am Beispiel Brennertransit“; Erklärvideo 6 „Der Weg auf die Schiene in der betrieblichen Praxis“).\r\nAuf Basis einer umfassenden Online-Recherche sowie des erstellten Anforderungsprofils und der Ergebnisse aus dem Workshop „Informationsplattform“ wurden die Bausteine für eine Informationsplattform entworfen und mit der Zielgruppe abgestimmt.\r\nDurch die regelmäßige Einbeziehung von Experten aus Politik und Verkehrswirtschaft sowie Akteuren der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen, Spediteure und Transportunternehmen sowie der Deutschen Bahn im Rahmen von Veranstaltungen, Workshops und Einzelgespräche (vgl. Abbildung 2) konnten fundierte Erkenntnisse ge-meinsam erarbeitet werden. Zusammen mit den verschiedenen Stakeholdern wurden so\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nDas Projekt „Klimafreundlicher Brennertransit“\r\n6\r\nHandlungsempfehlungen für einen klimafreundlichen und nachhaltigen Güterverkehr am Brenner entwickelt.\r\nBereits im Projekt wurde durch eine zielgruppenorientierte regelmäßige Presse- und Öf-fentlichkeitsarbeit und Präsentationen auf verschiedenen Veranstaltungen ein weiterer Baustein für mehr Bewusstsein bei den verladenden Industrie- und Handelsunternehmen zum Schienengüterverkehr geschaffen.\r\nAbbildung 2\r\nEinbeziehung von Akteuren bei Veranstaltungen, Workshops und Einzelge-spräche\r\nQuelle: Eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n7\r\n3 Klimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\nDie Nutzung des Brenners auf der Schiene – Herausforderungen und Chancen aus Sicht der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen\r\nFür die wirtschaftlichen Beziehungen in Europa und im Alpenraum sind die Transitkorri-dore über die Alpen von großer Bedeutung. Zwischen Bayern, Tirol und Südtirol verläuft ein Großteil der Güter- und Handelsströme über den Brenner. Seine niedrige Topografie ermöglicht eine ganzjährige Befahrung. Daher ist er einer der sowohl für den Individualver-kehr als auch für den Güterverkehr am stärksten genutzte Übergang der Alpen. Von Rosen-heim bis Verona laufen die beiden Verkehrsträger Straße und Schiene weitgehend parallel.\r\nAbbildung 3\r\nDie Verkehrswege Straße und Schiene entlang des Brennerkorridors\r\nQuelle: Karte - BayernInfo; Eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n8\r\n3.1 Gegenwärtige Situation im Brennertransit\r\nDer Transport der Güter auf der Straße über den Brenner wird von Tirol durch Maßnah-men wie Sonn-, Nacht- und Feiertagsfahrverbote, Verschärfung der Euro-Klassen-Fahrver-bote und Blockabfertigungstage für Lkws beschränkt. Diese Maßnahmen haben weitrei-chende negative Folgen für die Wirtschaft in Deutschland, Österreich und Italien. Die ent-stehenden Staus führen zu erhöhten Umweltbelastungen und Konflikten mit den Lenk- und Ruhezeiten der Lkw-Fahrer. Warentransporte verzögern sich und Lade- bzw. Entlade-zeitfenster können nicht eingehalten werden.\r\nDie Landesverbände aus Bayern und Südtirol geben an, dass – als Reaktion auf die Fahrver-bote – von den Unternehmen vermehrt Investitionen in neue Technologien für die Fahr-zeugflotte getätigt wurden. Aus diesen Ländern sind heute auf der Brennerautobahn fast nur noch Lkws der Euro-Norm 6d unterwegs. Dies leistet bereits einen Beitrag zum Klima-schutz im Brennertransit auf der Straße. Ein weiterer Baustein auf dem Weg zum klima-freundlichen Gütertransport sind alternative Antriebe. Hierfür fehlt zum jetzigen Zeitpunkt die flächendeckende Tank- und Ladeinfrastruktur.\r\nNicht gelöst werden dadurch die die limitierten Kapazitäten der Infrastruktur vor dem Hintergrund einer steigenden Anzahl an Lkws. Die geplanten Baumaßnahmen zur Instand-haltung maroder Brücken und Straßen werden zu weiteren Infrastrukturengpässen führen.\r\nEntlang des Brenner-Korridors gibt es nur die beiden Verkehrsträger Straße und Schiene, die weitgehend parallel nebeneinander laufen. 2019 wurden an der Zählstelle Brennersee auf der Straße rund 2,7 Millionen Fahrzeuge über 3,5 t gezählt. Trotz der Restriktionen im internationalen Güterverkehr, während der ersten und zweiten Welle der Corona-Pande-mie, wurden im Jahr 2020 immer noch rund 2,4 Millionen Fahrzeuge über 3,5 t an dieser Zählstelle gezählt. 2021 fuhren bereits wieder 2,6 Millionen Fahrzeuge über 3,5 t auf der Straße über die Zählstelle Brennersee2. Die Tendenz ist weiter steigend. Der Modal Split liegt seit drei Jahren konstant bei 73 Prozent Straße zu 27 Prozent Schiene.3\r\nDen Hauptanteil am alpenquerenden Straßengüterverkehr haben die Länder Deutschland und Italien. Ein großer Teil der Transporte kommt und geht nach Bayern.4\r\n2 Vgl. (ASFiNAG - Autobahnen- und Schnellstrassen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, 2019-2021)\r\n3 Vgl. (Amt der Tiroler Landesregierung, 2022b), S. 49\r\n4 Vgl. CAFT (Cross Alpine Freight Transport)-Daten 2019, Auswertungen der LKZ Prien GmbH, 2022\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n9\r\nAbbildung 4\r\nAus welchen Ländern kommt und in welche Länder geht der Verkehr über den Brenner?\r\nQuelle: CAFT (Cross Alpine Freight Transport)-Daten 2019, Auswertungen der LKZ Prien GmbH, 2022\r\nWeitere Informationen finden sich im Erklärfilm Der Brenner-Transit heute und morgen.\r\n63 Prozent der im Rahmen der Studie befragten Unternehmen transportieren ihre Güter über den Brenner.\r\nDie Gespräche mit Einzelakteur und Verbandsvertreter der Speditionen sowie Transport- und Logistikunternehmen haben bestätigt, dass die Situation angespannt ist. Vor allem die Blockabfertigungen, Staus und Baustellen beeinflussen die Planbarkeit der Lieferkette und haben bereits betriebswirtschaftliche Einbußen zur Folge. Die befragten verladenden Industrie- und Handelsunternehmen gaben an, dass die wichtigsten logistischen Werte – Versorgungssicherheit und Verfügbarkeit von Gütern, ressourcenschonendes Handeln und Klimaschutz – am meisten von den Hauptherausforderungen im Brennertransit, den ent-stehenden Versorgungslücken in der Lieferkette gefolgt von Fachkräftemangel und Vorga-ben zum Klimaschutz, betroffen sind.\r\n49\r\n49\r\n17\r\n17\r\n11\r\n11\r\n9\r\n9\r\n3\r\n3\r\n2\r\n2\r\n2\r\n2\r\n2\r\n2\r\n5\r\n5\r\nWoher kommt der Verkehr über den Brenner? [%]\r\nWoher kommt der Verkehr über den Brenner? [%]\r\nItalien\r\nItalien\r\nDeutschland ohne Bayern\r\nDeutschland ohne Bayern\r\nBayern\r\nBayern\r\nÖsterreich\r\nÖsterreich\r\nNiederlande\r\nNiederlande\r\nTschechien\r\nTschechien\r\nPolen\r\nPolen\r\nFrankreich\r\nFrankreich\r\nLänder <= 1%\r\nLänder <= 1%\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n10\r\nAbbildung 5\r\nWichtigste logistische Herausforderungen und Werte aus Sicht der verla-denden Industrie- und Handelsunternehmen\r\nQuelle: Umfrageergebnisse „Klimafreundlicher Güterverkehr“; eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n11\r\nFür die bayerischen Unternehmen rücken die Themen „Nachhaltigkeit“ und „Klimaneutra-lität“ immer mehr in den Fokus ihres Handelns. Zahlreiche Betriebe haben ein nachhaltiges Wirtschaften fest in ihrer Strategie verankert. Eine wichtige Stellschraube für Unterneh-men ist dabei die Nutzung beider Verkehrsträger und eine entsprechende Gestaltung ihrer Lieferketten.\r\nAls alternative Transportlösung gewinnt der Schienengüterverkehr in der aktuellen Situa-tion sowohl bei verladenden Industrie- und Handelsunternehmen als auch bei Speditionen sowie Transport- und Logistikunternehmen aus Bayern deutlich an Bedeutung. Bereits heute nutzen 48 Prozent der befragten Unternehmen den Schienengüterverkehr; über den Brenner ist dieser Anteil sogar noch höher. Auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten verlagern Unternehmen bei entsprechend vorhandenem Angebot ihre Transporte auf die Schiene. Gerade im Brennertransit wird sowohl die Rollende Landstraße (ROLA) als auch der Unbegleitete Kombinierte Verkehr – soweit möglich – als Ergänzung und Alternative zum reinen Straßengütertransport genutzt. Der Kombinierte Verkehr hat hierbei einen größeren Anteil als der konventionelle Wagenladungsverkehr.\r\nAbbildung 6\r\nAktuell genutzte Verkehrsträger über den Brenner-Korridor\r\nQuelle: Umfrageergebnisse „Klimafreundlicher Güterverkehr“; eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nFür eine Verlagerung von Transporten auf den Verkehrsträger Schiene müssen die verla-denden Industrie- und Handelsunternehmen eine Grundsatzentscheidung treffen: Gleis-anschluss, Kombinierter Verkehr (nachfolgend „KV“ genannt) oder Mischformen. Hierfür muss abgeschätzt werden können, welchen Einfluss eine Verlagerung auf die Transport-kosten, die Transportzeit und die Qualität hat, ob gegebenenfalls innerbetriebliche Pro-zesse anzupassen sind und inwieweit Kunden und Lieferanten davon beeinflusst werden und somit Kommunikations- und Informationsbedarf besteht.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n12\r\nAls Entscheidungsgrundlage wünschen sich daher 70 Prozent der befragten Unterneh-men mehr Informationen zum Schienengüterverkehr.\r\n3.2 Allgemeine Informationen zum Schienengüterverkehr\r\nAufgrund der Komplexität mit einer Vielzahl an Akteuren, technologischen und organisato-rischen Schnittstellen, unterschiedlichen Produktionsformen und festgelegten Rahmenbe-dingungen sind im Schienengütertransport andere Herausforderungen zu bewältigen als im reinen Straßengütertransport.\r\nAllgemein gilt: pro Tonnenkilometer verursachen Güterzüge um bis zu 80 Prozent weniger CO2 als Lkws. Berechnet man den Vor- und Nachlauf im KV mit dem Lkw auf der Straße mit ein, können je nach Ladungsgewicht und Entfernung zum KV-Terminal nahezu 70 Prozent an Treibhausgasen je Transport bei Nutzung des KVs über den Brenner eingespart wer-den.5 Dies liegt an der höheren Transportkapazität der Schiene. Eine Zugmaschine kann einen Anhänger bewegen. Mit einem Zug können heute 30 Anhänger über den Brenner bewegt werden, mit Eröffnung des Brenner Basistunnels sogar 52 (Einschränkung aufgrund der Steigung, streckenspezifische Vorgabe).\r\nDer Bahnstrommix ist ein weiterer Beitrag zur Klimafreundlichkeit. 2021 lag der Anteil an „Grünstrom“ bei der DB bei 62 Prozent. Bis 2040 soll der Schienenverkehr in Deutschland klimaneutral sein.6 Die ÖBB setzt bereits seit 100 Jahren auf Energie aus Wasserkraft und betreibt dafür neun eigene Wasserkraftwerke.7\r\n3.2.1 Akteure\r\nZu Beginn und am Ende der Transportkette stehen die verladenden Industrie- und Han-delsunternehmen, die eine Schlüsselrolle in der gesamten Lieferkette einnehmen. Sie sind Versender und Empfänger. Durch ihre Vorgaben zur Wahl und Kombination der Verkehrs-träger beeinflussen sie maßgeblich die Transport- und Umschlagprozesse. Entweder sie verfügen über eine eigene Logistikabteilung, die die Transporte durchführt oder sie beauf-tragen Speditionen sowie Transport- und Logistikunternehmen für den Vor- und Nachlauf auf der Straße. Kombi-Operateur bieten Straßen- und Schienenleistung aus einer Hand an.8 Eisenbahnverkehrsunternehmen sind für den Transport auf der Schiene zuständig und bu-chen bei Terminalbetreibern Zeitslots und Umschlagsleistungen. Infrastrukturbetreiber stellen die Schieneninfrastruktur und freie Zeitslots (Trassen) zur Benutzung der Infrastruk-tur zur Verfügung.\r\n5 Vgl. (Umweltbundesamt, 2021)\r\n6 Vgl. (DB Energie GmbH, 2021)\r\n7 Vgl. (ÖBB Infra, 2022)\r\n8 Vgl. (Intermodal Info, 2020)\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n13\r\nAbbildung 7\r\nAkteure im Schienengüterverkehr am Beispiel des Kombinierten Verkehrs\r\nQuelle: Eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nDer internationale Kontext erhöht die Komplexität durch die Anzahl an Akteuren und Rechtsvorschriften weiter. Im grenzüberschreitenden Brennertransit sind allein für die Nutzung der Strecke drei Infrastrukturbetreiber beteiligt, die Vertreter aus Deutschland, Österreich und Italien. Sowohl die Vergabe der Trassen als auch die Planung und Gestal-tung von Baustellen müssen für einen durchgängigen Schienengütertransport länderüber-greifend abgestimmt werden.\r\nAuch das Personal, besonders die Triebfahrzeugführer, sind hier ein wichtiger Faktor, da für jede Strecke eigene Schulungen erforderlich sind. Im Brennertransit werden nicht nur streckenspezifische, sondern auch sprachliche Kenntnisse gefordert.\r\n3.2.2 Produktionsformen\r\nAuf der Schienenstrecke über den Brenner sind alle Produktionsformen des Schienengü-terverkehrs vorhanden.\r\nEs werden sowohl große Mengen in Form von Ganzzügen, die von einem Unternehmen geblockt und bestückt werden, als auch bei kleineren Mengen eine Kombination aus Wagengruppen und Einzelwagenverkehren von verschiedenen Unternehmen innerhalb eines Zuges transportiert. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um den Seehafenhinter-landverkehr handelt, der die europäischen Seehäfen mit Bayern verbindet und bei dem ausschließlich Container transportiert werden, oder um den Kontinentalverkehr, der den Norden Deutschlands oder Bayern mit Italien verbindet.\r\nDer Transport der Güter kann als Wagenladungsverkehr direkt von einem Gleisanschluss an der Quelle zu einem Gleisanschluss an der Senke oder als Kombinierter Verkehr erfol-gen (siehe Kapitel 3.3.2), mit einem kurzen Vor- und Nachlauf auf der Straße, einem Um-schlag in einem Terminal oder Güterverkehrszentrum und einem langen Hauptlauf auf der Schiene.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n14\r\nAbbildung 8\r\nProduktionsformen im Schienengütertransport, Seehafenhinterlandverkehr und Kontinentalverkehr, Wagenladungsverkehr mit Gleisanschluss, Kombi-nierter Verkehr sowohl unbegleitet als auch begleitet\r\nQuelle: Eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\n3.2.3 Technische Anforderungen\r\nIn Deutschland und Österreich wird mit Wechselstrom gefahren, in Italien mit Gleichstrom. Für einen Transport von Deutschland nach Italien ist daher entweder ein Lokwechsel an der Landesgrenze zwischen Österreich und Italien am Standort Brenner erforderlich oder technische Anpassungen im Antriebssystem der Lokomotive. Heutzutage bietet die Tech-nik die Möglichkeit, mit Mehrsystem-/Multisystem-Lokomotiven beide Stromsysteme zu nutzen. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen investieren in diese Lokomotiven, um einen durchlässigen grenzüberschreitenden Transport zu gewährleisten.\r\nDoch auch der Tragwagen ist ein wichtiger Faktor. Es gibt sowohl Spezialtragwagen wie z.B. Schüttgutwagen, Kesselwagen etc. als auch den Doppeltaschenwagen für den flexiblen Transport von Sattelaufliegern, Containern und Wechselbehältern, der vor allem im Unbe-gleiteten Kombinierten Verkehr zum Einsatz kommt. Einen Sonderfall bilden die Nieder-flurwagen, die vor allem bei der ROLA (Rollende Landstraße) für den Transport von ganzen Lastzügen (Zugmaschine mit dem Sattelanhänger) zum Einsatz kommen.\r\nDie typische Ladeeinheit im Seehafenhinterlandverkehr ist der Container. Im Kontinental-verkehr kommen sowohl Container als auch Wechselbrücken und Sattelauflieger zum Ein-satz.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n15\r\nMan unterscheidet den vertikalen Umschlag mittels Portalkran oder Reachstacker vom ho-rizontalen Umschlag mittels ROLA, Cargobeamer oder Modalohr. Für einen vertikalen Um-schlag muss die Ladeeinheit entweder kranbar sein oder mit einem alternativen Um-schlagssystem umgeschlagen werden. Zu den kranbaren Ladeeinheiten zählen kranbare Sattelauflieger, Wechselbrücken und Container. Nicht kranbare Sattelauflieger benötigen einen Adapter wie NiKRASA, r2L, oder Cargobeamer.\r\nAbbildung 9\r\nÜberblick über das Equipment zum Transport auf der Schiene, Tragwagen (Auszug), Ladeeinheiten und Umschlagssysteme\r\nQuelle: Eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nGemischte Intermodalzüge ermöglichen eine Kombination von unterschiedlichen Ladeein-heiten (z. B. Container, Wechselbrücken und Sattelauflieger) innerhalb eines Zuges und erhöhen so den Auslastungsgrad.\r\n3.2.4 Ladungssicherung\r\nIm Straßengütertransport ist die Ladung aufgrund der Luftfederungen im Unterbau des Sattelaufliegers – dem Chassis – geschützt. Der Tragwagen auf der Schiene verfügt aktuell noch über keine vergleichbare Federung. Werden Sattelauflieger transportiert, muss die Luftfederung zum Transport auf der Schiene abgelassen werden.\r\nDer Transport auf der Schiene erfolgt ungefedert sowohl in als auch gegen die Fahrtrich-tung mit einer Zielgeschwindigkeit bis zu 120 km/h. Bei einem vertikalen Umschlag muss auch der Hebevorgang mit bedacht werden. Dies erfordert eine entsprechende Ladungssi-cherung, die bereits bei der Beladung der Ladeeinheit beachtet werden muss. Bei entspre-chender Sicherung können dann theoretisch alle Güter auch auf der Schiene verladen wer-den.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n16\r\nAbbildung 10\r\nAnforderungen an die Ladungssicherung im ungefederten Transport auf der Schiene vorwärts und rückwärts bei Zielgeschwindigkeit bis 120 km/h\r\nQuelle: Eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nWeiterführende Informationen zur Ladungssicherung im Schienengüterverkehr bieten die Verladeberater der Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Kombi-Operateure. Auch bahn-affine Speditionen verfügen hier über die entsprechende Erfahrung.\r\n3.2.5 Güterarten\r\nGrundsätzlich lassen sich die meisten Güter auf der Schiene transportieren. Jedoch war die Schiene bislang besonders auf bündelungsstarke Grundstoff- und Massengüter, die als klassisch „schienenaffin“ bezeichnet werden, ausgerichtet.9 Diese sind Güter wie z.B. Stahl, Papier, Holz, Flüssig- und Schüttgüter, Schrott oder Chemie- und Mineralölerzeugnisse und Fahrzeuge. Diese Arten bzw. auch der Bereich der Schwer- und Spezialtransporte wie bei-spielsweise Windkraftanlagen gehört zum Spektrum schienenaffiner Güter. 10\r\n9 Vgl. (Wyman, 2013), S. 17\r\n10 Vgl. (Becker, 2014), S. 26 f.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n17\r\nAbbildung 11\r\nTransportaufkommen des Schienengüterverkehrs – nach Gütergruppen (in Mio. t)\r\nQuelle: Datengrundlage „Verkehr in Zahlen 2021/2022“11; eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nMehr und mehr verschiebt sich der Bahntransport in Richtung KV-affine Güter, 12 die in einer der drei Ladeeinheiten (Container, Wechselbrücke, Sattelauflieger) aus dem Kombi-nierten Verkehr (Lkw, Bahn, Schiff) transportiert und anschließend in einem Terminal umgeschlagen werden.\r\nTypische KV-affine Güterarten sind Forsterzeugnisse (Sammelgüter, Möbel), im Bergbau gewonnene Ressourcen (Erze, Steine und Erden), Metallerzeugnisse, Erzeugnisse der Chemieindustrie, Erzeugnisse aus Teilbereichen der Automobilindustrie, Maschinen, Bekleidung sowie langlebige Konsumgüter.13 Diese eignen sich besonders dann für den kombinierten Verkehr, wenn eine entsprechende Transportentfernung zurückzulegen ist.\r\nEine Sonderstellung haben Gefahrengüter. Einige dürfen ausschließlich auf der Schiene transportiert werden. Das Risiko für einen Unfall ist – im Vergleich zum Lkw – auf der Schiene bis zu 42-fach geringer.14 20 Prozent der im Schienenverkehr beförderten Güter sind Gefahrgut. Die Beförderung dieser gefährlichen Güter ist nur dann zulässig, wenn die dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften während des gesamten Beförderungsvorganges\r\n11 Vgl. (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 2021/2022)\r\n12 Vgl. (Forschungs-Informations-System (FIS), 2020)\r\n13 Vgl. (BVU Beratergruppe Verkehr+Umwelt GmbH, TNS Infratest, 2016), S. 230 ff.\r\n14 Vgl. (Allianz pro Schiene, 2022a)\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n18\r\nund des Umschlags eingehalten werden.15 Nicht jedes Terminal ist auf diese Vorgaben ausgerichtet.\r\nBei der Zugbildung ist zu beachten, dass einige Gütergruppen, wie Lebensmittel und Gefahrgutstoffe, nicht gemeinsam transportiert werden dürfen. Auch bei temperaturab-hängigen Gütern müssen entsprechende Vorbereitungen getroffen werden. Beratung und Information zur Eignung von Gütern und speziellen Vorgaben bei Gefahrgut und tempera-turgeführten Gütern bieten die Verladeberater der Eisenbahnverkehrsunternehmen oder der KV-Operateure an.\r\n3.2.6 Transportmenge und Transportentfernung\r\nDie Schiene kann bei wenig Emissionen viel bewegen. Es gibt jedoch eine kritische Masse für den Transport auf der Schiene. Die Mindestmenge ist eine Ladeeinheit (Container, Wechselbrücke, Sattelauflieger oder Waggon). Kleinteiligere Mengen sind nicht für den Transport auf der Schiene geeignet.\r\nEin Güterzug mit einer Länge von 740 m Länge kann in der Regel (in Abhängigkeit vom Gesamtgewicht) 52 Ladeeinheiten transportieren. Ein Güterzug über den Brenner fährt aktuell mit 550 m Länge und kann 30 Ladeeinheiten transportieren (in Abhängigkeit vom zulässigen Gesamtgewicht). Die Länge eines Zuges wird durch die erlaubte Kupplungslast durch die Streckenspezifikationen und die Länge der Gleise zum Be- und Entladen beein-flusst.\r\nBei Mengen von nur einigen Ladeeinheiten oder Transporten, die bevorzugt in eine Rich-tung gehen, bietet es sich an, mit anderen Unternehmen seine Transportmengen zu bün-deln, um gemeinsam einen Ganzzug aufsetzen zu können oder Rundläufe zu organisieren. Ansprechpartner finden sich beispielsweise bei Speditions- und Logistikverbänden.\r\nEs gibt keine einheitliche Lösung oder Empfehlung, ab wann sich ein Transport auf der Schiene lohnt. Generell bieten sich langlaufende Strecken über 600 km für Transporte auf der Schiene an. Hier ist die Schiene auch in punkto Transportkosten und Transportzeit wettbewerbsfähig mit der Straße.16\r\nAn Sonn- und Feiertagen, in der Nacht oder an Tagen mit Blockabfertigungen kann die Schiene auch für Transporte unter 600 km bei vorhandenem Angebot interessant sein. Auch durch die Gestaltung von Rundläufen können die Transportzeit und die Transport-kosten unter 600 km attraktiv werden.\r\nEinzelgespräche im Rahmen der Studie haben bestätigt, dass gerade zwischen Bayern und Norditalien bereits auf Strecken knapp über 300 km im Nachtsprung ein\r\n15 Vgl. (Eisenbahn-Bundesamt, 2022)\r\n16 Vgl. (PricewaterhouseCoopers, KombiConsult, 2022), S. 152 ff.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n19\r\nWettbewerbsvorteil der Schiene in der Transportzeit gegenüber der Straße bei ähnlicher Kostenstruktur möglich ist.\r\n3.3 Der Zugang zum Schienengüterverkehr\r\nDer Zugang zur Infrastruktur des Schienengüterverkehrs, dem Schienennetz, erfolgt ent-weder durch einen eigenen Gleisanschluss mit direkter Beladung eines Waggons auf dem eigenen Betriebsgelände oder durch den Kombinierten Verkehr mit Zwischentransport zu einem Terminal und Verladung/Umschlag auf entsprechende Waggons. Das Schienennetz und die Verbindungen, die von den Eisenbahnverkehrsunternehmen bedient werden, geben hierbei die Transportrelation vor. Die Buchung erfolgt entweder direkt bei einem Eisenbahnverkehrsunternehmen, einem Kombi-Operateur oder über Buchungsplattfor-men. Regionale Ansprechpartner helfen, den richtigen Zugang zu finden.\r\n3.3.1 Gleisanschluss\r\nEine direkte Anbindung an das Schienennetz über einen eigenen Gleisanschluss auf dem Betriebsgelände ermöglicht den Transport von Gütern auf der Schiene ohne Zubringer-transporte. Entscheidend hierfür sind einerseits der verfügbare Platz auf dem Firmenge-lände und die generelle Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Schienennetz. Anderer-seits benötigt man für den Betrieb ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, das die Fahrten in und aus der Region durchführen kann, sowie freie Zeitslots im Trassenfahrplan für die Ein-fädelung der Wagengruppe oder des Ganzzuges ins Hauptnetz. Rangierbahnhöfe ermögli-chen dann den Zugang zum gesamten europäischen Schienennetz.\r\nAbbildung 12\r\nDer Gleisanschluss\r\nQuelle: Eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nBei einem eigenen Gleisanschluss bestimmen einerseits die prognostizierte Transport-menge und Verfügbarkeit der Güter, andererseits auch die verfügbare Fläche auf dem Gelände die Entscheidung für Ganzzug, Wagengruppe oder Einzelwagen und die Trans-porthäufigkeit. Nicht auf jedem Gelände ist Platz für einen Ganzzug.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n20\r\nGrundsätzlich werden vom Bund sowohl Wiederinbetriebnahme als auch Um- und Aus-baumaßnahmen sowie Neubau eines Gleisanschlusses mit bis zu 50 Prozent gefördert. Förderfähig sind hierbei z.B. der Erdaushub, der Bau von Gleisanlagen, die Installation von Weichen und Beleuchtung oder auch mobile Terminalgeräte wie z. B. Reachstacker.\r\nWichtig für die Erteilung der Förderung ist eine verbindliche Zusage einer Mindesttonnage über die folgenden fünf Jahre. Die genauen Details – auch zum Antragsverfahren – lassen sich auf der Seite des Eisenbahn-Bundesamtes nachlesen.17\r\nDer eigene Gleisanschluss kann eine Optimierung des Einsatzes von Mitarbeitenden und die Organisation des Werksverkehrs ermöglichen. Gerade für kleinere Unternehmen ist ein Gleisanschluss allerdings oft alleine nicht zu stemmen. Es bietet sich daher unter Umständen an, gemeinsam mit benachbarten Betrieben einen Anschluss zu planen und zu nutzen. Auch für Transportunternehmen oder Speditionen ist ein Gleisanschluss eine Option.\r\nVon den befragten Unternehmen mit eigenem Gleisanschluss nutzen 82 Prozent derzeit ihren Gleisanschluss, 18 Prozent stellen ihren Gleisanschluss auch öffentlich zur Verfü-gung. Fast die Hälfte der Befragten nutzt den Gleisanschluss täglich, 24 Prozent noch drei bis fünfmal die Woche. Die Länge der Gleisanschlüsse variiert von knapp über ein-hundert Meter bis zu mehreren Kilometern. Genutzt wird vor allem der Einzelwagenver-kehr und die Bildung von Ganzzügen (LKZ Prien GmbH, 2022).\r\nWeitere Informationen finden sich im Erklärfilm Der Gleisanschluss.\r\n3.3.2 Kombinierter Verkehr (KV)\r\nAnders als im reinen Straßengüterverkehr sind im Kombinierten Verkehr (KV) eine Vielzahl an Akteuren notwendig, die für einen reibungslosen Ablauf der Transporte verantwortlich sind. Die Akteure im KV bedienen entweder einzelne Teile der Prozesskette oder organisie-ren als KV-Operateur den kompletten Transport von Haus-zu-Haus (siehe Kapitel 3.2.1).\r\nDer Kombinierte Verkehr ist charakterisiert durch mehrgliedrige Transportketten, die sich aus einem Vor-, Haupt- und Nachlauf zusammensetzen. Der Vor- und/oder Nachlauf im Kombinierten Verkehr wird mit dem Lkw durchgeführt. Der Umschlag von der Straße auf die Schiene erfolgt in einem Terminal. Der Hauptlauf bildet den längsten Transportab-schnitt, welcher mit dem Zug oder dem Binnenschiff zurückgelegt wird. Im Kombinierten Verkehr entstehen beispielsweise Kosten für den Vor- und Nachlauf, den Umschlag im Terminal, die Schienentransportleistung, die Trassennutzung, den Strom etc.18\r\n17 Vgl. (Eisenbahn-Bundesamt, 2021)\r\n18 Vgl. (PricewaterhouseCoopers, KombiConsult, 2022)\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n21\r\nMan unterscheidet zwischen begleitetem Kombinierten Verkehr, wie der Rollenden Land-straße (ROLA), bei der ein ganzer Lkw samt Zugmaschine und Fahrer auf der Schiene trans-portiert wird, und unbegleiteten Kombinierten Verkehr, bei dem lediglich die Ladeeinheit auf der Schiene transportiert wird. Fahrer und Zugmaschine können währenddessen flexi-bel anderweitig eingesetzt werden, jedoch bedarf es der Organisation von Personal und Equipment für Vor- und Nachlauf.\r\nAbbildung 13\r\nUnbegleiteter und Begleiteter Kombinierter Verkehr\r\nQuelle: Eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nFahrzeuge, die nur im Vor- und Nachlauf zu einem Terminal in einem Umkreis von 150 km eingesetzt werden, sind von der Kfz-Steuer befreit. Zusätzlich ermöglicht die 44-Tonnen-Regelung eine um vier Tonnen höhere Zuladung als im reinen Straßengüterverkehr im Vor- und Nachlauf zu einem Terminal in einem Umkreis von 150 km.\r\nDer Zugang zum Kombinierten Verkehr benötigt immer ein Terminal. Der Einzugsbereich eines KV-Terminals liegt in der Regel zwischen 50 bis 100 km. Für Transporte aus Bayern über den Brenner stehen derzeit 14 KV-Terminals und ein ROLA-Terminal in Tirol zur Ver-fügung. Detaillierte Informationen zu Terminals sind auch zu finden unter https://www.in-termodal-map.com/.\r\nDie Öffnungszeiten der Terminals und die Fahrpläne der Züge können die Zeiten für Anlie-ferung und Abholung beeinflussen. Dies sollten die verladenden Industrie- und Handelsun-ternehmen mit beachten, auch mit Blick auf eventuell vom Straßentransport abweichende Lieferzeiten.\r\n32 Prozent der befragten Unternehmen wünschen sich mehr Informationen zu den Terminalstandorten in Europa.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n22\r\nBei der Nutzung des Kombinierten Verkehrs spielt die Art der Ladeeinheit eine wichtige Rolle. Für einen reibungslosen Wechsel der Verkehrsträger Straße und Schiene und einem weitgehend standardisierten Umschlag werden im KV vor allem standardisierte Ladeein-heiten eingesetzt. Die transportierten Güter bleiben für die gesamte Reisedauer in der Ladeeinheit. Container und Wechselbrücken können jederzeit auf der Schiene eingesetzt werden. Sattelauflieger müssen zum Transport auf der Schiene entweder kranbar sein oder mit alternativen Systemen umgeschlagen werden (siehe Kapitel 3.2.3).\r\nWeitere Informationen finden sich im Erklärfilm Der Kombinierte Verkehr am Beispiel Brennertransit.\r\n3.3.3 Verbindungen\r\nBei entsprechender Menge können die verladenden Industrie- und Handelsunternehmen Verbindungen für Ganzzüge direkt bei Kombi-Operateuren oder Eisenbahnverkehrsunter-nehmen anfragen. Mit einem gewissen Vorlauf können auch neue Verbindungen aufge-baut werden. Hierfür müssen Trassen bei den Infrastrukturbetreibern gebucht und ent-sprechendes Rollmaterial und Personal bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen vorge-halten werden.\r\nFür bereits bestehende Verbindungen gibt es feste Fahrpläne, die Start- und Zielorte sowie Abfahrtstage und Transportzeiten beinhalten. Eisenbahnverkehrsunternehmen und Kombi-Operateure bieten den Fahrplan zu ihren Verbindungen auf den eigenen Internet-seiten an. Über das unternehmensübergreifende Informationstool der DB Netz AG werden verschiedene KV-Verbindungen in ganz Europa angezeigt.19\r\nTrotzdem wünschen sich 38 Prozent der befragten Unternehmen mehr Informationen zu den angebotenen Verbindungen und Fahrplänen.\r\nZusätzlich wurde in diversen Einzelgesprächen und Workshops immer wieder der Wunsch nach neuen Verbindungen nach und aus Bayern geäußert. Ebenso besteht der Wunsch, mit anderen Partnern aus der Region oder in eine Zielregion Verbindungen aufzubauen.\r\nBesonders wichtig sind den verladenden Industrie- und Handelsunternehmen und den Speditionen sowie Transport- und Logistikunternehmen aktualisierte Fahrpläne und zeit-nahe Informationen zu Abweichungen des Fahrplans sowie persönliche Ansprechpartner von Seiten der Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Organisation des Vor- und Nach-laufs.\r\n3.3.4 Buchungen\r\nAuf den bestehenden Zugverbindungen können die Leistung Schienentransport und Um-schlag im Terminal von Speditionen sowie Transport- und Logistikunternehmen direkt\r\n19 Vgl. (DB Netz AG, 2022)\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n23\r\nbei Eisenbahnverkehrsunternehmen gebucht werden. Vor der ersten Buchung sind eine einmalige Registrierung und Verifizierung erforderlich. Nach dieser Registrierung erhält man Zugang zu den Buchungsmöglichkeiten der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Rest-plätze werden den Bestandskunden oft direkt angeboten.\r\nAlternativ kann die gesamte Transportleistung auch bei einem Kombi-Operateur gebucht werden. Auch hierfür sind eine einmalige Registrierung und Verifizierung erforderlich.\r\nBuchungsplattformen richten sich vor allem an Speditionen sowie Transport- und Logistik-unternehmen. Auch hier ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Anschließend kön-nen die Kapazitäten auf den gesuchten Verbindungen jederzeit abgefragt und gebucht werden. Einzelne Ladeeinheiten oder Wagengruppen können so direkt gebucht werden. Auch freie Restkapazitäten werden hier angeboten. Kurzfristige Buchungen für einzelne Ladeeinheiten sind möglich.\r\n35 Prozent der befragten Unternehmen wünschen sich Informationen zu Buchungsmodali-täten und freien Kapazitäten.\r\nAuf Buchungsplattformen werden die Transportkosten bei der Buchungsanfrage, wie auch bei Buchungsplattformen des Straßengüterverkehrs, angezeigt. Eisenbahnverkehrsunter-nehmen und KV-Operateure teilen Transportkosten häufig erst auf konkrete Anfrage mit.\r\nDaher wünschen sich 67 Prozent der befragten Unternehmen eine transparente Darstel-lung der relevanten Kostenblöcke im Schienengüterverkehr und dadurch mehr Informa-tionen zu den zu erwartenden Transportkosten im Kombinierten Verkehr.\r\n3.3.5 Ansprechpartner\r\nHilfreich für eine erfolgreiche Verlagerung der Transporte auf die Schiene ist sowohl für Neueinsteiger als auch für Nutzer des Schienengüterverkehrs der richtige Ansprech-partner. Die Partner sollten dabei stets offen den Qualitätsanspruch und die logistischen Herausforderungen kommunizieren. Eine Schulung der eigenen Mitarbeiter kann hierbei unterstützen.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n24\r\nTabelle 1\r\nAnsprechpartner rund um die Leistungen im Schienengüterverkehr\r\nAkteur\r\nAnsprechpartner für\r\nVereinigung der Bayerischen Wirtschaft\r\nInformationen zum Güterverkehr und Brennertransit\r\nSpeditionen sowie Transport- und Logistikunternehmen\r\nKontakte zur Organisation des Vor- und Nachlaufs, Weiterbil-dungsmaßnahmen und Schulungen von Mitarbeitern, Infor-mationen zum Güterverkehr\r\n(Nationale Verbände und Landesverbände als Interessensver-treter von Transportunternehmen, Speditionen und Logisti-kern – siehe Tabelle „Ausgewählte Informationsplattformen im Güterverkehr“ im Anhang) Kombi-Operateure\r\nÜbernahme der Güter im Betrieb, komplette Haus-zu-Haus-Lösung Eisenbahnverkehrs- unternehmen\r\nPlanung und Organisation der gesamten Schienenleistung in-klusive des Umschlags im Terminal, regionale Ansprechpart-ner zur Kundenbetreuung, bei Störfällen oder Baustellen Funktion als Bindeglied zwischen Infrastrukturbetreiber und Transportunternehmen, Spedition oder Logistiker Terminalbetreiber\r\nOrganisation von Umschlag im Terminal, Bereitstellung von Zeitfenstern zur Anlieferung und Abholung Infrastrukturbetreiber\r\nBaustellenplanung und Störfallmanagement, Ansprechpartner für Einbindung eines Gleisanschlusses ins öffentliche Schie-nennetz, Vergabe von Trassen Anbieter von Buchungsplattfor-men\r\nÜberblick über freie Kapazitäten auf etablierten Verbindun-gen, Hilfe für Neueinsteiger auf Anfrage zur Verfügung, Ver-mittlung von Kontakten Dienstleister Gleisanschluss\r\nSpezialisierte Dienstleister, Unterstützung bei der Organisa-tion eines Gleisanschlusses Verbandsvertreter, Erfahrungs-gruppen\r\nInformationen und Ansprechpartner rund um den Kombinier-ten Verkehr und Gleisanschluss (z. B. ERFA KV, SGKV, UIRR, ERFA Gleisanschluss)\r\nWeiterbildungsmaßnahmen und Schulung von Mitarbeitern, Kontaktdaten zu Anbietern von Transporten mit Bezug zum Schienengüterverkehr\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n25\r\nLaut Umfrage sollten besonders Speditionen sowie Transport- und Logistikunternehmen, gefolgt von Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Hauptansprechpartner für eine Verlage-rung von Verkehren auf die Schiene sein.\r\nIn diversen Einzelgesprächen und gemeinsamen Workshops wurde betont, dass ein per-sönlicher Ansprechpartner äußerst wichtig ist. Den richtigen Ansprechpartner zu finden, gerade wenn es sich um Fragen rund um Baustellen oder Streckensperrungen und das weitere Vorgehen handelt, ist schwer. Die Qualität der persönlichen Beratung hängt von der einzelnen Person und ihrer Gebietskenntnis ab.\r\nWeitere Informationen finden sich im Erklärfilm Der Weg auf die Schiene in der betriebli-chen Praxis.\r\n3.4 Gegenwärtige Chancen und Herausforderungen\r\nGemäß dem Stimmungsbild aus der Umfrage können durch die langen Staus und Wartezei-ten der Lkws auf der Straße die Zeitfenster bei den Kunden nicht eingehalten werden. Dies führt zu betriebswirtschaftlichen Einbußen. Die Planbarkeit der Lieferkette wird als gering bis nicht vorhanden eingestuft. Zusätzlich sind der Fachkräftemangel, hier auch der Man-gel an Lkw-Fahrern, die steigenden Transportpreise, die politischen und rechtlichen Vorga-ben zur CO2-Reduktion, die Einflüsse von geopolitischen Risiken wie der Ukraine-Krieg, die infrastrukturellen Engpässe und die Laderaumknappheit weitere Herausforderungen, mit denen die Branche konfrontiert ist.\r\nAuch die diversen Einzelgespräche und Beiträge in den Workshops haben gezeigt, dass allgemein, aber auch besonders über den Brenner, die Situation auf der Straße angespannt ist. Die Versorgungssicherheit und die Stabilität der Lieferkette kann in der gegenwärtigen Situation nicht allein vom Straßengütertransport geleistet werden. Alle Verkehrsträger müssen optimal genutzt werden. Das Interesse am Schienengütertransport wächst dadurch.\r\nDie Nutzung des Schienengüterverkehrs, gerade über den Brenner, bietet Chancen, stellt Unternehmen aber auch immer wieder vor große Herausforderungen. Als Chancen sind sowohl betriebswirtschaftliche Vorteile wie geringere Mautkosten, Ausnahme von Fahr-verboten auf der Straße, Förderung durch Bundesmittel und im KV zusätzlich die 44-Ton-nen-Regelung sowie die Befreiung der KFZ-Steuer im Vor- und Nachlauf zu nennen. Volks-wirtschaftliche Vorteile stellen eine Entlastung der Straßen, eine hohe Transportsicherheit sowie Umweltfreundlichkeit und Sozialverträglichkeit dar.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n26\r\nAbbildung 14\r\nChancen des Schienengüterverkehrs\r\nQuelle: Graphik in Anlehnung an den Praxisleitfaden ERFA KV20\r\nTrotz der zahlreichen Vorteile muss für Unternehmen die Schwelle zur Verlagerung möglichst niedrig sein – schließlich geht es um die Neugestaltung bestehender und teils komplexer Logistik- und Organisationsprozesse. Dies trifft nicht nur auf große Unterneh-men mit eigenem Gleisanschluss auf dem Werksgelände zu, sondern gilt auch für kleine und mittlere Betriebe, die derzeit noch keine Erfahrungen mit dem Schienengütertrans-port haben.\r\n3.4.1 Systemgetriebene Herausforderungen\r\nDie Anstrengungen aller Beteiligten im Schienengüterverkehr sind groß, eine hohe Qualität bei gleichzeitig attraktivem Preis-/Leistungsverhältnis zu erzielen. Transportzeit und Ver-lässlichkeit spielen hier eine wesentliche Rolle. Die Konkurrenz mit dem Personenverkehr und die länderübergreifende Koordination der Trassen und Baustellen haben einen großen Einfluss auf die Leistungserbringung des Schienengüterverkehrs. Die Priorisierung des Per-sonenverkehrs gegenüber dem Güterverkehr auf der Schiene hat im Störfall einen negati-ven Einfluss auf die Verlässlichkeit.\r\nDurch die Einbindung der vielen Akteure sind die Transportzeiten nicht immer wettbe-werbsfähig gegenüber der Straße. „Just-in-time“-Lieferungen und Transporte innerhalb eines Tages sind in der Regel nicht möglich. Um die Pünktlichkeit zu gewährleisten, planen\r\n20 Vgl. (IML/SGKV/ERFA KV, 2020)\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n27\r\nEisenbahnverkehrsunternehmen bereits Pufferzeiten für den Transport ein. So werden Transportzeiten verlängert. Auch Ladeschluss und Bereitstellungszeit bzw. Öffnungszeiten der Terminals beeinflussen die Transportzeiten.\r\nAus Sicht der befragten verladenden Industrie und Handelsunternehmen, die bereits die Schiene nutzen, sind die fehlenden Kapazitäten und Angebote auf der Schiene gefolgt von zu langen Transportzeiten die größten Herausforderungen. Unternehmen, die heute schon auf der Schiene unterwegs sind, befürchten weitere Kapazitätsengpässe, sollten mehr Transporte auf die Schiene verlagert werden. Unternehmen mit eigenem Gleisanschluss nennen unter anderem die Verfügbarkeit von Equipment, die Umstellungszeit bis zur Nut-zung, die Elektrifizierung und die Einbindung an das Netz als Herausforderung.\r\nDie größten Herausforderungen, aber auch die größten Chancen für eine vermehrte Verlagerung liegen im Ausbau der bestehenden Kapazitäten und der Verbesserung des Angebots.\r\nWeitere Informationen finden sich im Erklärfilm Auf der Schiene über den Brenner - Chan-cen und Herausforderungen.\r\n3.4.2 Kapazitäten\r\nDer Brennerkorridor ist Teil des europäischen TEN-T-Netzes. Er ist eine wichtige Verbin-dungsstrecke für internationale Nord-Süd-Verkehre und hat so auch auf europäischer Ebene Priorität. Der Streckenabschnitt zwischen München und Verona ist hier besonders kritisch21. Dieser Abschnitt wird vorrangig ausgebaut. Ein wesentlicher Bestandteil des Aus-bauplans ist der Bau des Brenner Basistunnels (BBT). Die voraussichtliche Fertigstellung ist für das Jahr 2032 avisiert. Im Süden ist der Zulauf bereits im Bau, im Norden noch in der Planungsphase.\r\nGerade im Brennertransit ist auch auf der Schiene die Kapazitätsgrenze fast erreicht. Der Personennahverkehr, der Personenfernverkehr und der Güterverkehr teilen sich die beste-hende Schieneninfrastruktur. Die Trassenbelegung Unterinntal zeigt einen durchschnittli-chen Anteil von 104 Güterfernverkehrszügen/Tag im Jahr 2021.22 Laut Brenner-Korridor-studie wird mit einem Wachstum von 53 – 95 Prozent bis 2030 zu rechnen sein.23 Es wird von 156 Zügen im Wagenladungsverkehr und dem unbegleiteten Kombinierten Verkehr auf diesem Streckenabschnitt ausgegangen.24 Die Züge der ROLA zählen nicht als Güter-fernverkehrszüge, sie erfordern zusätzliche Trassenkapazitäten.\r\nWo möglich werden im Schienennetz Züge mit einer Länge von 740 m gefahren. Durch die Steigung auf der Brennerstrecke sind die Züge derzeit auf eine Länge von 550 m begrenzt.\r\n21 Vgl. (Europäische Kommission, Generaldirektion Mobilität und Verkehr, 2022)\r\n22 Vgl. (Amt der Tiroler Landesregierung, 2022b), S. 26\r\n23 Vgl. (Brenner Corridor Platform - Working Group Infrastructure, 2021), S. 34\r\n24 Vgl. (Brenner Corridor Platform - Subgroup, 2021), S. 14\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n28\r\nBereits heute werden Züge mit 740 m Länge bis nach Hall in Tirol gefahren und dort auf 550 m Länge verkürzt, indem eine Wagengruppe abgekuppelt wird. So wird die Strecke möglichst effizient genutzt. Mit Eröffnung des Brenner Basistunnels dürfen dann auf der gesamten Strecke Züge mit 740 m Länge durch den Tunnel fahren. In Zukunft können somit 52 Anhänger pro Zug bewegt werden. Auch die Transportgeschwindigkeit soll sich dann erhöhen (Entwurfsgeschwindigkeit 120 km/h25). So können zusätzlich neue Kapazitä-ten geschaffen und die Transportdauer verkürzt werden.\r\nKapazitätsengpässe wurden auch in den Umfragen bestätigt. Fehlende Kapazitäten, sowohl auf der bestehenden Infrastruktur als auch in den Terminals, und fehlende Ange-bote auf dieser Strecke werden immer wieder als Hauptargument genannt, welche einer Verlagerung entgegensteht.\r\nDie allgemeinen Erwartungen, die mit der Fertigstellung des Brenner Basistunnels verbun-den sind, wurden von den befragten Unternehmen bestätigt.\r\nAbbildung 15\r\nErwartete Effekte bei Fertigstellung des Brenner Basistunnels\r\nQuelle: Umfrageergebnisse „Klimafreundlicher Güterverkehr“; eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\n3.4.3 Angebot\r\nGegenwärtig gibt es ein gutes Angebot an KV-Verbindungen aus Bayern und Norditalien in den Norden von Europa. Das Angebot an Verbindungen zwischen Bayern und Norditalien ist noch ausbaufähig.\r\n25 Vgl. (Brenner Basistunnel BBT SE, 2022)\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n29\r\nEin Überblick über Verbindungen zwischen Bayern und Norditalien ist beispielweise unter https://railway.tools/#/de aufrufbar.\r\n88 Prozent der befragten Unternehmen nennen fehlende Angebote als Herausforderung bei der Verlagerung auf die Schiene. 80 Prozent geben an, dass Angebote entlang des Brennerkorridors fehlen.\r\nRückmeldungen aus den diversen Einzelgesprächen und Workshops zeigen, dass aufgrund des geringen Angebots die Abfahrtshäufigkeit und die Abfahrtszeiten zur Zeit keine wesentliche Rolle spielen. Erst muss das entsprechende Angebot geschaffen werden.\r\n3.4.4 Hürden\r\nAus Sicht der Speditionen sowie Transport- und Logistikunternehmen stehen einem Wech-sel auf den Verkehrsträger Schiene andere Hürden entgegen als aus Sicht der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen. In einer gemeinsamen Umfrage von Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) und Allianz pro Schiene wurden be-sonders der hohe Planungsaufwand, das Fehlen von kranbaren Ladeeinheiten im Fuhrpark, ein fehlender Überblick über Angebote und Kosten, ein geringer Anteil an grenzüberschrei-tenden Transporten und die Skepsis gegenüber Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit als Hür-den genannt.26\r\nDie Haupthürden für eine Verlagerung auf die Schiene für die befragten verladenden Industrie- und Handelsunternehmen sind die längeren Transportzeiten, die Unpünktlich-keit der Güterzüge, die hohen Kosten im Kombinierten Verkehr, die fehlende Flexibilität und Verlässlichkeit der Schiene sowie fehlende Kapazitäten und Angebote.\r\n26 Vgl. (Allianz pro Schiene, 2022b)\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n30\r\nAbbildung 16\r\nHürden beim Wechsel auf den Verkehrsträger Schiene aus Sicht der Industrie- und Handelsunternehmen\r\nQuelle: Umfrageergebnisse „Klimafreundlicher Güterverkehr“; eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nSowohl die Umfrage als auch die Gespräche mit verladenden Industrie- und Handelsunter-nehmen zeigen, dass eine deutliche Erhöhung von Qualität, Pünktlichkeit und Zuverlässig-keit auf der Schiene gefordert wird. Die Leistungserbringung der Schiene ist ein wesentli-cher Faktor, der eine Verlagerung verhindert. So verzichten Unternehmen laut Aussagen aus den Gesprächen wegen der längeren Transportzeiten, der teils unpünktlichen Güter-züge und der hohen Kosten im Kombinierten Verkehr häufig auf eine Verlagerung. Auf-grund der aktuellen Situation auf der Schiene sind sie laut Auskunft mancher Verlader teilweise sogar gezwungen, übliche Schienen-Transporte, wieder auf die Straße zu verla-gern, vor allem wenn es um zeitkritische Transporte geht.\r\nKeine Rolle spielen für die befragten Unternehmen die Ladezeiten am Terminal, zu geringe eigene Transportvolumen für eine Verlagerung auf die Schiene, die Länge der Transport-strecke, die Art des Angebots (Service, Transporttakt, Fahrpläne) oder der Planungsauf-wand (Abrechnung, Ablauf etc.). Diese Punkte gewinnen erst an Bedeutung, wenn sich die Unternehmen konkret mit einer Verlagerung auf die Schiene auseinandersetzen oder neue Verkehre aufsetzen wollen.\r\n3.4.5 Anforderungen der Unternehmen\r\nDie verladenden Industrie- und Handelsunternehmen, die ihre Transporte bisher nur im reinen Straßengütertransport abwickeln, gaben als Voraussetzungen für eine Verlagerung\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n31\r\nauf die Schiene vor allem eine transparente Kostenstruktur, geringeren Aufwand für die Planung der Transportkette und eine Erhöhung der Zuverlässigkeit und Flexibilität an.\r\nDem gegenüber priorisierten Unternehmen, die ihre Güter sowohl auf der Straße als auch auf der Schiene transportieren lassen, vor allem eine Erhöhung der Qualität, eine Verbes-serung des Preis-Leistungsverhältnisses, eine Erhöhung der Pünktlichkeit und mehr Zuver-lässigkeit, also insgesamt eine Steigerung der Leistung. Erst dann kam die Kostenstruktur.\r\nAbbildung 17\r\nNotwendige Veränderungen bzw. Verbesserungen, um zukünftig Verkehre auf die Schiene zu verlagern\r\nQuelle: Umfrageergebnisse „Klimafreundlicher Güterverkehr“; eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n32\r\nKurzfristige Umbuchungsmöglichkeiten bei Zugausfällen oder Verspätungen sowie mehr Kooperationen zwischen Speditionen, Transportunternehmen und Eisenbahnverkehrs- unternehmen werden von beiden Gruppen genannt. Weitere Forderungen sind die Be-nennung von definierten Ansprechpartnern, zeitnahe Auskunft über Änderungen im Transportprozess und die Erhaltung von bestehenden Verbindungen und Fahrplänen.\r\nEinen detaillierten Überblick über die Bedarfe der verladenden Industrie- und Handelsun-ternehmen an die verschiedenen Akteure der Transportbranche geben die nachfolgenden Tabellen:\r\nAbbildung 18\r\nForderungen der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen an die verschiedenen Akteure der Transportbranche\r\nQuelle: Umfrageergebnisse „Klimafreundlicher Güterverkehr“; eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nDie verladenden Industrie- und Handelsunternehmen nannten bevorzugt den Ausbau der Terminals in Regensburg, Verona, Burghausen, Berlin und Augsburg.\r\nEntlang des Brennerkorridors wird vor allem im Raum Rosenheim, im Bereich der Po-Ebene und in Süditalien der Bau von neuen Terminals als wichtig angesehen.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKlimafreundlicher Brennertransit – Beitrag des Schienengüterverkehrs\r\n33\r\nAus Sicht der Verbandsvertreter der Speditionen sowie Transport- und Logistikunterneh-men ist eine transparente Kostenstruktur mit der Darstellung der einzelnen Kostenblöcke im Kombinierten Verkehr erforderlich, damit Unternehmer sämtliche Kostenbestandteile kennen, die entlang des gesamten Transportes zu erwarten sind, und entsprechend kalku-lieren können.\r\nDa die Ausbildung für Logistiker sowohl an Berufsfachschulen als auch an den Hochschulen nur wenige Unterrichtseinheiten im Bereich Schienengüterverkehr umfasst, wird auch ein vermehrtes Bildungsangebot über neue Unterrichtseinheiten und Schulungen sowie Wei-terbildungsangebote für Angestellte und Entscheidungsträger als erstrebenswert erachtet.\r\nDer stärkste Einfluss auf die Umsetzung der Wünsche wird bei den Schieneninfrastruktur-betreibern gesehen, dicht gefolgt von der Politik. Auch Eisenbahnverkehrsunternehmen, KV-Operateure, Speditionen sowie Transport- und Logistikunternehmen haben noch viel Einfluss. Den eigenen Anteil sehen die verladenden Industrie- und Handelsunternehmen als mittelstark an.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKonzeption einer Informationsplattform zum Schienengüterverkehr\r\n34\r\n4 Konzeption einer Informationsplattform zum Schienengüterverkehr\r\nGebündelte und übersichtliche Informationen zum Schienengüterverkehr bereitstellen\r\nWenn es um Veränderungen in der Logistik geht, haben die verladenden Industrie- und Handelsunternehmen durch die Gestaltung der Ausschreibung und die Entscheidungs- hoheit bei der Auftragsvergabe großen Einfluss. Von den verladenden Industrie- und Handelsunternehmen werden die meisten Transporte entweder direkt durch die eigene Logistikabteilung oder Disposition beauftragt oder durch Ausschreibungen und Vertrags-management.\r\n48 Prozent der befragten Unternehmen geben an, das Transportmittel in der Ausschrei-bung vorzugeben (Lkw, Schiene, KV). 17 Prozent fordern in der Ausschreibung gezielt die Nutzung des KV.\r\nUnternehmen, die bisher nur die Straße als Verkehrsweg im Bewusstsein haben, fühlen sich oft nur unzureichend über die Möglichkeiten und Abläufe im Schienengüterverkehr informiert. Dies wird als Hürde für eine Verlagerung von Transporten auf den Verkehrsträ-ger Schiene gesehen.\r\n4.1 Allgemeine Vorgaben\r\nDer Zugang zur Schiene könnte durcheine übersichtliche Darstellung von bestehenden In-formationen gerade auch für kleine und mittelständische Firmen einfacher und attraktiver werden. Die Umfrage hat bestätigt, dass Unternehmen, die die Schiene stärker als Trans-portweg nutzen wollen, praxisorientierte Informationen auf einer zentralen digitalen Infor-mationsplattform wollen, und nicht auf verschiedenen Portalen und Tools mit viel Recher-cheaufwand zusammensuchen möchten. Sie wollen sich bereits in der Planungsphase mit den Besonderheiten und Herausforderungen ohne großen Aufwand auseinandersetzen können.\r\nZielvorgabe für eine digitale Informationsplattform zum Schienengüterverkehr ist daher, dass vor allem die vorhandenen Informationen gebündelt und zentral den Nutzern zur Ver-fügung gestellt werden.\r\nGerade im länderübergreifenden Kontext des Brennertransits würde sich die gemeinsame Nutzung einer solchen Informationsplattform durch Partner in Bayern, Tirol und Südtirol anbieten, um den internationalen Anforderungen gerecht zu werden, Ressourcen zu scho-nen und Redundanzen zu vermeiden.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKonzeption einer Informationsplattform zum Schienengüterverkehr\r\n35\r\nDas Konzept für eine zentrale digitale Informationsplattform sollte auf einem einfachen Baukastenprinzip beruhen und flexibel durch weitere Bausteine erweiterbar sein. So kön-nen jederzeit zusätzliche Anforderungen der einzelnen Zielgruppen hinzugefügt werden. Auch sollten neue Sachverhalte jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt eingebunden wer-den können, wie beispielsweise die Darstellung der Performance je Hauptverkehrsstrecke, wenn sich künftig im Rahmen von technischen Innovationen die Möglichkeit ergeben sollte, diese über solch ein Portal in einfacher Form zu kommunizieren.\r\nAusgehend von übergeordneten Kacheln könnten redaktionelle Informationen, beispiels-weise gesonderte Felder für Zusatzinformationen als Text oder Grafik sowie Kartenmate-rial, eingebaut werden. Verknüpfung zu anderen Plattformen oder Informationsmöglich-keiten könnten beispielsweise über Smart Links oder Widgets erfolgen. Zusätzliche Nach-richtenticker könnten auf aktuelle Termine, Veranstaltungen oder Themen verweisen.\r\nIm Sinne der Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit sollte auch der Aspekt der Aktuali-sierung und Pflege der Daten bedacht werden und auf die Gestaltung der Bausteine Ein-fluss nehmen. Es ist klar zu definieren, wer für die Wartung und Pflege zuständig ist und in welchen Bereichen eine Weiterleitung auf die entsprechenden Seiten zu favorisieren ist.\r\nLaut Rückmeldung aus den diversen Einzelgesprächen und Workshops sind allgemeine Vorgaben für eine Informationsplattform:\r\n– Neutralität\r\n– Kein finanzielles Interesse des Betreibers\r\n– Regelmäßige Aktualisierung\r\n– Nachhaltigkeit (sowohl Sicherung der Finanzierung als auch des Betriebs)\r\n– Wenige einfach bedienbare Kacheln\r\n– Allgemeine Informationen und Verlinkungen zu tiefergehenden Informationen, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern\r\n4.2 Derzeitige Informationsmöglichkeiten\r\nDie Einbindung des Schienengüterverkehrs in die Aus- und Weiterbildung aller Sparten der Logistikberufe ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gleichwertig mit den Lerninhal-ten zum Straßengüterverkehr. Hochschulen, Berufsschulen und Weiterbildungsangebote für Beschäftigte haben diesen Bereich bisher nur als Zusatzangebot oder kleinere Lernein-heit im Lehrplan und den Weiterbildungsangeboten.\r\nUnabhängig davon sind die Informationsmöglichkeiten zum Schienengüterverkehr vielfäl-tig und werden von verschiedenen Organisationen, Institutionen und Unternehmen ange-boten. Das Angebot reicht grundsätzlich von klassischen Standardwerken zum Schienen-güterverkehr in Buchform bis zu den entsprechenden Internetseiten. Es finden sich sowohl allgemeine Informationen wie Begrifflichkeiten, Produktionsformen, Akteure und Ladeein-heiten als auch konkrete Informationen wie Adressdatenbanken, Buchungsmöglichkeiten, Emissionen, Fahrpläne, Fördermöglichkeiten, Schieneninfrastruktur und Baustellen,\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKonzeption einer Informationsplattform zum Schienengüterverkehr\r\n36\r\ntechnische Informationen zu Kodifizierung und Freigabe für einen Transport auf der Schiene, Terminalstandorte etc.\r\nTabelle 2\r\nÜberblick zu Informationsmöglichkeiten zum Schienengüterverkehr (Auszug; Gesamttabelle im Anhang)\r\nInformation zu\r\nZugang\r\nLink\r\nTransportkosten im Vor-, Haupt- und Nachlauf\r\nZugbuchung und Ka-pazitäten\r\nnach Anmel-dung\r\nhttps://www.modility.com\r\nhttps://www.rail-flow.com/\r\nsowie Buchungsplattformen von EVUs und Kombi-Ope-rateuren\r\nGrundlegende Infor-mationen zu Akteu-ren, Prozess, Organi-sation\r\nöffentlich\r\nhttps://www.intermodal-info.com/\r\nhttps://www.uirr.com/de/road-rail-ct.html\r\nhttps://dms.vdv.de/sites/GV-KOOP; https://www.vdv.de/\r\nhttps://www.allianz-pro-schiene.de/\r\nhttps://sgkv.de/\r\nhttps://die-gueterbahnen.com/ Fahrpläne\r\nKV-Verbindungen\r\nLaufzeiten\r\nöffentlich\r\nhttps://railway.tools/#/de\r\nhttps://www.txlogistik.eu/service/gesamtfahrplan/\r\nhttps://planner.dbcargo.com/#standard\r\nhttps://metrans.eu/solutions/metrans-rail-solutions/ti-metable/\r\nUnd viele mehr Terminalstandorte\r\nöffentlich\r\nhttps://sgkv.de/portfolio/kv-tools/intermodal-map/\r\nhttps://railway.tools/#/de Fördermöglichkeiten\r\nAllgemein\r\nGleisanschluss\r\nKombinierter Ver-kehr/Terminal\r\nLadeeinheit, Lade-equipment\r\nöffentlich\r\nhttps://www.foerderdatenbank.de/\r\nStichwort Schienengüterverkehr\r\nhttps://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzie-rung/Gleisanschluesse/gleisanschluesse_inhalt.html\r\nhttps://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzie-rung/Kombinierter_Verkehr/kombinierter_ver-kehr_node.html Trassen\r\nöffentlich\r\nhttps://trassenfinder.de/ Infrastruktur\r\nöffentlich\r\nhttps://www.dbnetze.com/infrastruktur-de\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKonzeption einer Informationsplattform zum Schienengüterverkehr\r\n37\r\nDoch nicht alle diese Informationen sind relevant für die Zielgruppe „verladende Industrie- und Handelsunternehmen“.\r\nAuch die Möglichkeit, Inhalte in vereinfachter Form als Film darzustellen, wird bereits von verschiedenen Organisationen genutzt und auf öffentlichen Plattformen wie YouTube (z. B. „Erklärvideo: Warum ist Schiene so sicher?“ von Allianz pro Schiene e.V.) oder den eigenen Internetseiten (z.B. „Video: Was ist Kombinierter Verkehr“ von SGKV) promotet. Das Medium Film kann unterstützen, Abläufe im Schienengüterverkehr besser zu verste-hen und auf dieser ersten Grundlage Prozesse zur Verlagerung gezielter anzugehen. So kann die Schiene stärker ins Bewusstsein geholt und erste Hürden abgebaut werden.\r\nAuch in diesem Projekt wurden speziell für die Zielgruppe „Unternehmen, die ihre Güter bisher lediglich im reinen Straßengütertransport bewegen und noch keinen Zugang zur Schiene gefunden haben“ erste allgemeine Informationen zum Schienengüterverkehr in Form von Erklärfilmen zusammengestellt.27\r\n4.3 Erwartungen und Anforderungen an Informationsmöglichkeiten aus Sicht der verladenen Industrie- und Handelsunternehmen\r\nLaut Umfrage stehen für Unternehmen an erster Stelle der gewünschten Informationen Angaben zu den Transportkosten. Informationsmöglichkeiten zur Kostenstruktur unter-stützen dabei, ein Verständnis für die Entstehung der Kosten im Schienengüterverkehr zu entwickeln. Gerade im Kombinierten Verkehr wird hier mehr Transparenz gewünscht. Rückmeldungen aus den diversen Einzelgesprächen und Workshops haben bestätigt, dass Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen klare Angaben zu den zu erwartenden Kostenblöcken möchten. Dies vereinfacht die Kalkulation der Transportpreise, die Erstel-lung von Angeboten, die den Kombinierten Verkehr beinhalten, und die Bewerbung auf Ausschreibungen mit KV-Vorgabe der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen.\r\nAn zweiter Stelle stehen grundlegende Informationen zu verschiedenen Bereichen des Schienengüterverkehrs. Sie sollten gebündelt auf einer neutralen digitalen Informations-plattform zusammengestellt und den verladenden Industrie- und Handelsunternehmen sowie den Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen zur Verfügung stehen.\r\n27 (vbw, 2022)\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKonzeption einer Informationsplattform zum Schienengüterverkehr\r\n38\r\nAbbildung 19\r\nArt des Informationsbedarfs für eine Verlagerung auf die Schiene\r\nQuelle: Umfrageergebnisse „Klimafreundlicher Güterverkehr“; eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nAuch aus den diversen Einzelgesprächen mit den verladenden Industrie- und Handelsun-ternehmen lässt sich der Bedarf nach mehr Information und Transparenz ableiten. Allge-mein werden Informationen, die die Transportplanung erleichtern, gefordert. Konkret fehlen Aussagen zur Leistung des Schienengüterverkehrs und der Möglichkeit, die Bünde-lung von Verkehren zu vereinfachen. Abhängig von der Transportmenge und den bevor-zugten Produktionsformen ergeben sich Anforderungen zu mehr Informationen zum Ein-zelwagenverkehr, der Bildung von Wagengruppen oder auch der Zusammenstellung eines Ganzzugs.\r\nDie Ergebnisse der Online-Umfrage und die Rückmeldungen aus den diversen Einzelge-sprächen und dem Workshop „Informationsplattform“ lassen sich in vier Themenfelder gliedern.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKonzeption einer Informationsplattform zum Schienengüterverkehr\r\n39\r\nAbbildung 20\r\nInformationsbedarf zum Schienengüterverkehr in vier Themenfeldern\r\nQuelle: Eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nDas davon abgeleitete Anforderungsprofil zeigt einen umfassenden Bedarf an Informatio-nen. Vor allem aktuelle Transportzeiten und Geschehnissen in der Transportkette wurden immer wieder genannt. Gleichzeitig erklärten die Akteure der Transportbranche Straße und Schiene, dass nicht alle Echtzeit-Informationen immer für Verlader relevant sind. Gerade im Kombinierten Verkehr ergeben sich oft Situationen, von denen eine Spedition oder ein Transport- und Logistikunternehmen betroffen ist, der Verlader aber nicht.\r\nAufgrund der Komplexität des Schienengüterverkehrs ist es daher nicht zielführend, alle Informationen, die von der Zielgruppe „verladende Industrie- und Handelsunternehmen“ gewünscht werden, auf einer öffentlichen digitalen Informationsplattform zur Verfügung zu stellen.\r\nAlle Informationen und jede Informationsquelle müssen geprüft werden und zeitweilig müssen Informationen vor der Bereitstellung für die jeweiligen Zielgruppen zuerst „in die richtige Sprache übersetzt“ werden. Außerdem sollten einige Auskünfte, auch vor dem Hintergrund datenschutzrechtlicher Belange, nur von und zwischen direkten Vertragspart-nern zur Verfügung gestellt werden.\r\n4.4 Bausteine einer Informationsplattform\r\nIm Rahmen der Studie wurden inhaltliche Bausteine für eine neutrale digitale Informati-onsplattform aus Sicht der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen sowie der\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKonzeption einer Informationsplattform zum Schienengüterverkehr\r\n40\r\nSpeditionen, Transport- und Logistikunternehmen in Zusammenarbeit mit Einzelakteuren und Verbandsvertretern erarbeitet.\r\nGrundlage für die Bausteine der Informationsplattform bildet das Anforderungsprofil der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen zu Informationen zum Schienengüter-verkehr.\r\nAbbildung 21\r\nInformationsbedarf und davon abgeleitete Bausteine einer Informations-plattform\r\nQuelle: Eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\n4.4.1 Bausteine für „Überleger und potenzielle Einsteiger“\r\nDie Zielgruppe „Überleger und potenzielle Einsteiger“ sammelt im Bedarfsfall Informatio-nen über Fachliteratur, Recherche im Internet und Gespräche mit Kollegen, die bereits über Erfahrung verfügen. Zur Vorbereitung auf Gespräche mit Kunden oder Anbietern von Transportleistungen benötigen sie einen Überblick über die Fachbegriffe und ein erstes Verständnis, wie Schienengüterverkehr funktioniert, wo die Vorteile liegen und mit welchen Risiken zu rechnen ist.\r\nDas Bedürfnis dieser Zielgruppe ist ein schneller Einstieg in die Thematik, „verstehen, wovon die Experten reden“. Sie möchten das System auf einen Blick erfassen können, um Herausforderungen einschätzen und entstehende Kostenblöcke abwägen zu können.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKonzeption einer Informationsplattform zum Schienengüterverkehr\r\n41\r\nDieser Zielgruppe sollte ein Glossar mit den Fachbegriffen und einer kurzen Erklärung in einfach verständlicher Sprache angeboten werden, ebenso wie eine kurze, am besten grafisch aufbereitete, Übersicht über ALLE Produktionsformen des Schienengüterverkehrs, insbesondere mit Blick auf internationale Verkehre. Da bereits heute von mehreren Orga-nisationen, Verbänden und Unternehmen Informationsmöglichkeiten angeboten werden, sollten auch diese kurz und übersichtlich mit entsprechender Verlinkung dargestellt wer-den.\r\nAbbildung 22\r\nBausteine für eine Zielgruppe, die noch keine Erfahrung im Schienengüter-verkehr hat, als schneller Einstieg in die Thematik\r\nQuelle: Eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\n4.4.2 Bausteine für „Neueinsteiger und Nutzer“\r\nDas Bedürfnis der „Neueinsteiger“ ist, Kooperationspartner und einen schnellen, unkom-plizierten Zugang zum Netz zu finden. Anhand der Kundenanforderungen, der eigenen Prozesse und Leitbilder soll die Einbindung der Schiene in die eigene Lieferkette geprüft werden können. Weiterführende Informationen zum Netzzugang sowie strategische Informationen unterstützen hierbei.\r\nDer „Nutzer“ verfügt bereits über (erste) Erfahrungen in der Nutzung des Schienengüter-verkehrs und entsprechende Ansprechpersonen. Das System ist im Unternehmen etab-liert. Diese Gruppe ist daran interessiert, die eigenen Prozesse stetig zu optimieren, evtl. neue Verbindungen aufzubauen oder bestehende zu erweitern. Im Störfall oder zur Vorbe-reitung auf Streckensperrungen wird eine funktionierende Informationskette gewünscht.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKonzeption einer Informationsplattform zum Schienengüterverkehr\r\n42\r\nAbbildung 23\r\nBausteine für eine Zielgruppe, die sich konkret für Schienengütertransport interessiert oder bereits über erste Erfahrungen verfügt\r\nQuelle: Eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\n4.4.3 Bausteine für das Tagesgeschäft bei Vertragspartnern\r\nInformationen für das Tagesgeschäft sollten immer aktuell sein. Es handelt sich um Infor-mationen, die von Unternehmen zu Unternehmen variieren können. Die ständige Pflege dieser Informationen, die Aktualisierung und der Schutz der Daten sind hier besonders sensibel. Die Bausteine sollten daher nur direkt an die jeweiligen Vertragspartner adressiert werden.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKonzeption einer Informationsplattform zum Schienengüterverkehr\r\n43\r\nAbbildung 24\r\nBausteine, die den Informationsbedarf abbilden, aber nicht auf einer öf-fentlichen Informationsplattform lokalisiert sein sollten\r\nQuelle: Eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\n4.4.4 Sonderbaustein Transparenz und Kapazitäten\r\nSowohl die Zielgruppe verladende Industrie- und Handelsunternehmen als auch die Ziel-gruppe Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen wünschen sich mehr Wahrneh-mung der Bedürfnisse direkt aus dem Markt und die Einbindung in die aktuellen Planungen zur Erweiterung der Terminalinfrastruktur.\r\nTransparenz zu aktuellen Kapazitäten im Tages- und Wochenverlauf an Terminals und auf der Schiene ist ebenso ein Bedürfnis wie eine offene Kommunikation zu den geplanten politischen Maßnahmen und Bautätigkeiten. Auch Informationen zu bereits abgeschlosse-nen, laufenden und geplanten Projekten und deren Effekte auf die Lieferkette im internati-onalen Kontext werden gewünscht.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nKonzeption einer Informationsplattform zum Schienengüterverkehr\r\n44\r\nAbbildung 25\r\nBausteine, die von öffentlichem Interesse sind\r\nQuelle: Eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nHandlungsempfehlungen\r\n45\r\n5 Handlungsempfehlungen\r\nInfrastruktur leistungsfähiger machen, unternehmerische Abläufe und Informationsflüsse weiter verbessern\r\n5.1 Infrastruktur\r\nAusgehend von den Ergebnissen aus der Umfrage, den diversen Einzelgesprächen und Workshops wurden speziell für Infrastrukturbetreiber Maßnahmen abgeleitet, die aus Sicht der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen zur Verbesserung der Infra-struktur benötigt werden. Wichtig für eine effiziente Verkehrsverlagerung sind vor allem eine bessere Anbindung von Gleisanschlüssen und der Ausbau der Terminalinfrastruktur in Bayern. Konkrete Maßnahmen sind:\r\n– Ausbau und Harmonisierung der bestehenden Schieneninfrastruktur. Im Detail zählt hierzu die flächendeckende Einführung eines europäischen Zugbeeinflussungssystems (European Train Control System (ETCS)) und die durchgängige Elektrifizierung der Güterverkehrskorridore sowie der Neubau von Überholgleisen, Weichen etc., um in kürzeren Abständen Überhol- und Ausweichmöglichkeiten zu schaffen.\r\n– Überprüfung und Identifizierung von Terminalkapazitäten im deutschen, österreichi-schen und italienischen Raum sowie eine transparente Kommunikation über die tat-sächlichen Kapazitäten auch mit Blick auf die Stoßzeiten. So können vorhandene Kapa-zitäten besser ausgeschöpft oder erweitert werden.\r\n– Ausbau von bestehenden Terminals in Regensburg, Verona, Burghausen, Berlin und Augsburg\r\n– Neubau von Terminals entlang des Brennerkorridors, vor allem im Raum Rosenheim, im Bereich der Po-Ebene und in Süditalien\r\n– Reaktivierung von bereits stillgelegten Gleisanschlüssen\r\n– Ausbau von neuen Gleisanschlüssen\r\n– Ist bereits ein eigener nutzbarer Gleisanschluss vorhanden, wird vor allem die bessere Einbindung der Gleisanschlüsse in das öffentliche Schienennetz als Hebel gesehen. Da-bei sollte die Auslastung der bestehenden Schieneninfrastruktur unter Berücksichtigung freier Trassen und Slots für die Gleisanschlüsse der Unternehmen entlang der Schienen-strecke optimiert werden.\r\n– Die Möglichkeiten für Rangierfahrten auf der bestehenden, öffentlichen Schieneninfra-struktur sollten verbessert werden.\r\n– Mehr Zeitslots für Ein- und Ausfahrten zu privaten Gleisanschlüssen.\r\n– ausreichend Flächen zur Zusammenstellung von Einzelwagen auf öffentlichen Rangier-gleisen bereitstellen.\r\nBei Bautätigkeiten gibt es drei wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität im Güterverkehrssektor:\r\n– Länderübergreifende Baustellenkoordination auf der Schiene\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nHandlungsempfehlungen\r\n46\r\n– Länderübergreifende Planung von Ausweichstrecken im Falle von Bautätigkeiten oder Sperrungen auf der Schiene\r\n– Verkehrsträgerübergreifende Abstimmung von Bautätigkeiten Straße und Schiene\r\nAbgesehen von den reinen baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur werden auch prozessharmonisierende Maßnahmen als erfolgsversprechend für eine bessere Qualität im Schienengüterverkehr angesehen. Hierzu zählen:\r\n– Harmonisierung des Schienenpersonennahverkehrs mit dem Schienengüterverkehr im täglichen Betrieb (Zeitslots, Trassen usw.) unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anforderungen (Geschwindigkeiten, Ladeprozesse und -Zeiten, Zugein- und -ausfahr-ten, Rangiermöglichkeiten und-zeiten usw.)\r\n– Harmonisierung der länder- und grenzüberschreitenden Betriebsorganisation (Organi-sation, Disposition, einheitliche Sprache, Prozessgestaltung, einheitliche Zugnummern, Echtzeitinformationen bei Zugausfällen, Streckensperrungen, Baustellen, Zugvorberei-tung in den Terminals usw.)\r\n– Hauptverkehrsstrecken für den Güterverkehr prioritär behandeln oder dem Personen-verkehr gleichstellen.\r\n– Länderübergreifende Organisation der Trassen auf den Haupt-Güterverkehrsachsen\r\n5.2 Unternehmen\r\n5.2.1 Unternehmensabläufe\r\nDie verladenden Industrie- und Handelsunternehmen können durch einige Maßnahmen ihren eigenen Beitrag für einen effizienteren Schienengüterverkehr leisten. Hierzu zählen:\r\n– Anpassung der innerbetrieblichen Produktions- und Logistikprozesse an die Prozesse und Zeiten im Schienengüterverkehr. Hier sind besonders die vorgegebenen Zeitslots, die durch die Nutzung von marktfähigen Trassen und den Öffnungszeiten der Terminals (unter Berücksichtigung der Entfernungen und Transportzeiten im Vor- und Nachlauf usw.) vorgegeben werden, zu nennen.\r\n– Eine Harmonisierung der Lieferfenster an den Rampen der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen mit den Verladezeitfenstern der Umschlagterminals kann hier die Auslastung verbessern und somit die Kapazitäten erhöhen.\r\n– Verlängerung der Öffnungszeiten von Endkunden (d. h. Empfängern), insbesondere am Freitagnachmittag\r\n– Standardisierte Ladungssicherung für Straße und Schiene. So ist ein Wechsel zwischen den Verkehrsträgern leichter umsetzbar.\r\n– Sensibilisierung der Mitarbeiter und Entscheider für die Schiene durch Fort- und Wei-terbildungsmaßnahmen und die unternehmensgesteuerte Integration der Schiene in die Liefer- und Logistikketten. Durch Schaffung eines neuen Verständnisses und Be-wusstseins wird die Neugestaltung der Lieferketten unter Einbezug beider Verkehrsträ-ger erleichtert.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nHandlungsempfehlungen\r\n47\r\nAuf Seite der Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen können die Integration und die Vernetzung der innerbetrieblichen Produktionsprozesse mit den Bahnprozessen eine effektive Maßnahme sein. Möglich wären beispielsweise:\r\n– Schaffung von Bündelungs- und Verteilzentren für Schienentransporte\r\n– Nutzung eines (eigenen) Gleisanschlusses für unabhängige Be- und Entladung\r\n– Weitergabe der voraussichtlichen Ankunftszeit (Estimated time of arrival (ETA)) zur besseren Planbarkeit auf Seiten des Kunden\r\n– Schaffung von Netzwerken zum Erfahrungsaustausch im Schienengüterverkehr\r\nAusgehend von den Ergebnissen aus diversen Einzelgesprächen, Umfragen und Workshops wurde speziell für Eisenbahnverkehrsunternehmen und Terminalbetreiber Maßnahmen abgeleitet, inwieweit eine Unterstützung benötigt oder eine Veränderung der Prozesse beim Verkehrsträger Schiene gewünscht wird, damit eine Verlagerung für die verladenden Industrie- und Handelsunternehmen attraktiv und wirtschaftlich wird. Der wesentliche He-bel wird hier in der unternehmensübergreifenden, transparenten Information gesehen. Konkret kann auf Seiten der KV-Operateure und Eisenbahnverkehrsunternehmen einiges zur Verbesserung der Planbarkeit und Vereinfachung der Disposition mit integriertem Schienengüterverkehr beigetragen werden:\r\n– Frühzeitige Information und Kommunikation bei unplanmäßigen Ereignissen (Baustel-len, Streckensperrungen, fehlendes Leerequipment usw.)\r\n– Sicherheit in der Verfügbarkeit von Leerequipment (Waggons, Container usw.)\r\n– Verbesserung der Pünktlichkeit, Planbarkeit und Zuverlässigkeit der Güterzüge\r\n– Angabe von ETA zur besseren Planbarkeit (ETA-Netz ist heute bereits möglich, aber ETA zwischen Ankunft im Terminal bis Bereitstellung zur Abholung im Terminal ist nur durch Abschätzung von Mitarbeitern möglich; hier besteht noch Handlungsbedarf zur Opti-mierung oder Weiterleitung von Informationen)\r\nUm zusätzliche Kapazitäten und Angebote auf der Schiene zu schaffen, sollten:\r\n– der Anteil an marktfähigen und wirtschaftlichen Trassen und Zeitslots, angepasst an die Bedürfnisse der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen, erhöht werden,\r\n– die Aufstockung von Rollmaterial weiter vorangetrieben werden,\r\n– die Personalkapazitäten weiter ausgebaut werden,\r\n– die Kooperationen zwischen den Unternehmen eine Selbstverständlichkeit werden,\r\n– der gemeinsame Transport von Containern und Kesselwagen bzw. eine Mischung von Zügen vereinfacht werden,\r\n– zusätzlich eine europaweit standardisierte Aus- und Weiterbildung von Bahnpersonal und die Möglichkeit, grenzüberschreitend arbeiten zu können, angestrebt werden.\r\n5.2.2 Unternehmensübergreifende Maßnahmen\r\nFür die durchgängige nachhaltige Gestaltung der Lieferketten sind eine unternehmens-übergreifende Gestaltung der Prozesse und eine entsprechende Kommunikation\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nHandlungsempfehlungen\r\n48\r\nwesentliche Faktoren. Immer wieder genannt wurden die Einführung eines zentralen Ansprechpartners an Knotenpunkten, der für alle Akteure der Kette zuständig ist und der die Informationsweitergabe besonders in einem Ereignisfall regelt.\r\nMaßnahmen, die zu mehr Transparenz und Verständnis im Brennertransit führen, sind:\r\n– Mindeststandards in der Kommunikation zwischen allen Beteiligten (z. B. Verlader und Spediteure, Spediteure und Terminals, Terminals und EVUs, EVUs und Spediteure usw.) zur Verbesserung des Kommunikations- und Informationsflusses und der Prozesse\r\n– Unternehmens- und länderübergreifende Kommunikation von Vorgaben im internatio-nalen SGV (Gefahrgut etc.)\r\n– Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen Speditionen, Transport- und Logistikun-ternehmen sowie verladenden Industrie- und Handelsunternehmen zum Schienengü-terverkehr.\r\n– Austausch zwischen Deutschland, Österreich und Italien unter Einbezug der regionalen Unternehmen (Verladern, Spediteure, Transport- und Logistikunternehmen, Eisenbahn-verkehrsunternehmen usw.) sowie (Interessens-) Verbänden\r\nDies schafft mehr Planungssicherheit auf Seiten der verladenden Industrie- und Handels-unternehmen, Spediteuren, Transport- und Logistikunternehmen.\r\nBesonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt der Umstieg auf den Schie-nengüterverkehr eine besondere Herausforderung dar. Eine Hilfe können neue Geschäfts-modelle und Kooperationen bieten, die die Entwicklung von standardisierten Prozessen und Geschäftsmodellen im Straßenvor- und -nachlauf vor allem für KMU-Anforderungen beinhalten.\r\nEine weitere Maßnahme ist die Etablierung von neuen Kooperationsmodellen in vertikaler und horizontaler Ebene:\r\n– Kooperationen zwischen einzelnen verladenden Industrie- und Handelsunternehmen\r\n– Kooperationen zwischen Speditionen sowie Transport- und Logistikunternehmen\r\n– Kooperationen zwischen Verladern, Speditionen und Eisenbahnverkehrsunternehmen\r\n– Einbezug von (Dach-) Verbänden, Industrie- und Handelskammern, Vereinigungen usw.\r\n5.2.3 Arbeitsgruppen auf mehreren Ebenen\r\nDigitale Prozesse sowie die digitale und analoge Vernetzung aller Beteiligten werden in Zu-kunft in den Wertschöpfungsnetzwerken noch weiter an Bedeutung gewinnen und damit einen wesentlichen Beitrag für einen nachhaltigen, klimafreundlichen und resilienten Gü-terverkehr der Zukunft leisten.\r\nKonkret empfohlen wird:\r\n– Initiierung einer übergeordneten Arbeitsgruppe „Klimafreundlicher Brennertransit“ durch die Ministerien und Verwaltungen auf Bundesebene\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nHandlungsempfehlungen\r\n49\r\n– Initiierung von Arbeitsgruppen für einen lokalen und persönlichen Erfahrungsaustausch zwischen den Unternehmen durch die Wirtschaft mit Unterstützung der Ministerien auf Landesebene\r\n5.3 Informationen\r\n5.3.1 Aktuelle Informationen\r\nEs gibt bereits heute eine Vielzahl an Informationsmöglichkeiten, die unternehmensüber-greifend genutzt werden können. Um einen Mehrwert zu bieten, sollte/n\r\n– eine regelmäßige Aktualisierung durch die Anbieter von Schienenverkehrsleistungen und Terminaldienstleistungen über einen Zugangslink erfolgen,\r\n– bestehende Plattformen genutzt werden und Kooperationen angestrebt werden,\r\n– die Verlinkung zu anderen Anbietern oder Tools möglich sein, immer der Nachhaltig-keitsaspekt beachtet und die Datenpflege über einen längeren Zeitraum finanziell oder methodisch eingeplant werden.\r\n– ein einheitliches, zentrales, transparentes und digitales Echtzeit-Informations-Monito-ring-Systems eingeführt werden.\r\n5.3.2 Zentrale digitale Informationsplattform\r\nEs sollte eine zentrale digitale Informationsplattform für die verladenden Industrie- und Handelsunternehmen, Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen geschaffen wer-den. Details sind in Kapitel 4 dargestellt.\r\nAls Basis für eine offene Kommunikation, einen bedarfsorientierten Ausbau der Kapazitä-ten sowie eine zielgerichtete Verwendung von Fördergeldern ist eine einheitliche Daten-basis zum Straßen- und Schienenverkehr Voraussetzung.\r\nDer Modal Split beschreibt die prozentualen Anteile der einzelnen Verkehrsmittel an der gesamten Verkehrsleistung. Als Indikatoren für eine erfolgreiche Verlagerung von der Straße auf die Schiene können die veränderlichen Anteile am Modalsplit nach Ziel- und Quellregion in Bayern genutzt werden. Auch Verladungen in bayerischen Terminals können unter Beachtung datenschutzrechtlicher Regelungen gemessen und im zeitlichen Verlauf dargestellt werden. Es sollte geprüft werden, inwieweit die Aufnahme solcher Daten direkt in den Terminals erfolgen und zentral vom Bayerischen Landesamt für Statistik verwaltet und veröffentlicht werden kann.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nHandlungsempfehlungen\r\n50\r\n5.4 Weitere Maßnahmen\r\n5.4.1 Technische Ausrüstung und Normen\r\nAllen Akteuren der Transportkette ist die Bedeutung der technischen Kompatibilität ent-lang der Transportkette bewusst. Für die verladenden Industrie- und Handelsunternehmen ist vor allem eine flexible Nutzung beider Verkehrsträger von Bedeutung. Für Betreiber ei-nes eigenen Gleisanschlusses ist die Elektrifizierung ein wesentlicher Punkt. Die Bereitstel-lung von standardisiertem bahnfähigem Equipment (u.a. Ladeeinheiten) ist Aufgabe der Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen sowie der Kombi-Operateure und EVU´s (betrifft auch Leerwaggons, Mehrsystemlokomotiven usw.).\r\nAuch das Schaffen von einheitlichen grenzüberschreitenden Rechtsnormen für Straßen- und Schienengüterverkehr sind eine entscheidende Maßnahme.\r\n5.4.2 Förderungen\r\nAbgesehen davon wird vor allem eine zeitlich befristete Förderung als Einstiegshilfe und zur Unterstützung der Verlagerung auf die Schiene bis zur Eröffnung des Brenner Basistun-nels als sinnvoll erachtet. Die bestehenden Förderungen (z. B. Gleisanschluss-förderung des Bundes, Flottenerneuerungsprogramm und de Minimis-Förderung) sollten auch für die kommenden Jahre fortgeführt werden. Zu bestehenden Förderprogrammen auf Landes- und Bundesebene sollte im Hinblick auf ihre optimale Verwendung für Verlagerungspro-jekte und Prozesse zielgerichtet informiert werden:\r\n– Unterstützung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Jährliche Förderungen für innovative, umsetzbare langfristige Lösungen (auch Anschub-finanzierung)\r\n– Gleisanschlussförderung des Bundes (Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivie-rung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüter-verkehrs): BMDV – Gleisanschlussförderung\r\n5.4.3 Bildung\r\nAls weitere Maßnahme wurde eine allgemeine Aus- und Weiterbildung mit Fokus auf den Schienengüterverkehr in allen Berufen, die mit der Gestaltung von Logistik- und Lieferket-ten befasst sind, genannt. Im Detail:\r\n– Integration des Schienengüterverkehrs in Berufsschulen von logistischen Ausbildungs-berufen (z. B. mehrgliedrige und multimodale Transportketten, Produktionsformen im Schienengüterverkehr usw.)\r\n– Nachhaltige Einbindung des Schienengüterverkehrs in den Lehrplan von Hochschulen und den Bildungsinstituten im Freistaat\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nHandlungsempfehlungen\r\n51\r\n– Entwicklung und Umsetzung von Schulungsangeboten für Fach- und Führungskräfte zum Intermodaltransport\r\n\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Handlungsempfehlungen im Detail\r\n53\r\nAnhang – Handlungsempfehlungen im Detail\r\n1. Initiierung einer Arbeitsgruppe „Klimafreundlicher Brennertransit“ durch die Ministerien/Verwaltungen auf Bundesebene\r\nEs ist ein regelmäßiger gemeinsamer Austausch an einem „runden Tisch“ nötig, um auf Bundesebene besser über die aktuelle Situation (u. a. rechtliche Restriktionen, Blockabfer-tigungen, Herausforderungen des Schienengütertransports usw.) berichten, erste Lösungsvorschläge aus der Region vorstellen und wichtige Entscheidungsgrundlagen herbeizuführen zu können.\r\nZudem sollten in regelmäßigen Abständen wichtige aktuelle Informationen für zukünftige politische Entscheidungen transportiert werden, um den Güterverkehr entlang des Bren-nerkorridors klimafreundlicher zu gestalten sowie die Anwohner und den sensiblen Alpen-raum zu schützen. Darüber hinaus können der Bundespolitik wegweisende Lösungsansätze insbesondere in der Kommunikation mit der EU-Politik sowie in der Erarbeitung von För-derrichtlinien vorgeschlagen werden.\r\nZielsetzung\r\nGründung einer „Arbeitsgruppe Brennertransit“ auf Bundesebene durch das Bundes-minis-terium für Digitales und Verkehr (BMDV)\r\nSchlüsselaktivitäten\r\n– Regelmäßige Abstimmungen mit den Bahnen DB Cargo, ÖBB bzw. RCA und RFI\r\n– Entwicklung von umsetzbaren Lösungsansätzen mit allen Beteiligten und Akteuren entlang des Brenner-Korridors\r\n– Erarbeitung von gemeinsamen „kleinen und großen“ umsetzbaren Lösungen und Best practice-Beispielen für die Verlagerung von Mehr-Verkehren auf die Schiene\r\n– Lesson`s learned und Best practice-Beispiele von gut funktionierenden Prozessen des Straßen- und Schienengüterverkehrs aus Nachbarländern, wie beispielsweise der Schweiz\r\n– Politische Kommunikation und Austausch zwischen Deutschland, Österreich und Italien unter Einbezug der regionalen Unternehmen (Verlader, Spediteure, Transport- und Logistikunternehmen, Eisenbahnverkehrsunternehmen)\r\n– Herbeiführung von Entscheidungsgrundlagen\r\n– Fachliche Beratung der Politik\r\nTeilnehmerzusammensetzung\r\n– Einbezug der Ministerien/Verwaltungen von Deutschland, Österreich und Italien sowie den Ministerien/Verwaltungen aus Bayern, Tirol und Südtirol\r\n– Einbezug von relevanten und ausgewählten Verbänden in Deutschland, Österreich und Italien sowie insbesondere aus Bayern, Tirol und Südtirol\r\n– Einbezug von angrenzenden und regionalen verladenden Industrie- und Handelsunter-nehmen sowie Unternehmen der Transportwirtschaft entlang des Brenner-Korridors\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Handlungsempfehlungen im Detail\r\n54\r\n– Neutrale Moderation durch den Bund oder eine ausgewählte Institution mit Fachexper-tise\r\nAuswirkungen und Effekte für die verladenden Industrie- und Handelsunternehmen:\r\n– Der Informationsfluss wird verbessert.\r\n– Ein weiterer Effekt sind die praxisnahen und lösungsorientierten Diskussionen und Vor-schläge, welche von den Unternehmen an die Politik herangebracht werden können.\r\n– Ein transparenter Dialog aller Beteiligten – unter neutraler Moderation – kann zu einer erhöhten Akzeptanz und Lösungsfindung zwischen den Akteuren führen und zu einer verbesserten Leistungsfähigkeit des nationalen und europaweiten Schienengüterver-kehrs beitragen.\r\n– Alle Akteure und Beteiligte sind durch die Arbeitsgruppe am „Puls der Zeit“\r\n2. Initiierung von Arbeitsgruppen für einen regionalen und persönlichen Erfahrungsaus-tausch zwischen den verladenden Industrie- und Handelsunternehmen mit allen beteilig-ten Akteuren des Schienengüterverkehrs durch die Wirtschaft\r\nDie Kommunikation zwischen den Unternehmen unter neutraler Moderation ist ein Schlüsselfaktor, um zukünftig gemeinsam umsetzbare und praxistaugliche Lösungen zu entwickeln. Die Grundlagen wurden im Projekt „Klimafreundlicher Brennertransit“ in den Workshops geschaffen. Nun gilt es, die Gespräche und Kontakte sowie das Netzwerk fort-zuführen und alle Beteiligten auf operativer Ebene an einen „runden Tisch“ zu bringen mit dem Ziel, gemeinsam „kleine und große“ – vor allem umsetzbare und praxistaugliche – Lö-sungen zu entwickeln.\r\nZielsetzung\r\n– Zusammenschluss und Kooperationen von regionalen und lokalen Unternehmen, Ver-bänden und Interessensgemeinschaften zur Erarbeitung und Entwicklung innovativer Lösungen\r\n– Persönlicher Erfahrungsaustausch zwischen Speditionen, Transport- und Logistikunter-nehmen sowie verladenden Industrie- und Handelsunternehmen zum Schienengüter-verkehr, zu deren Produktionsformen, Prozessen, Lieferketten usw.\r\n– Die Gruppen dienen als Plattform und Grundlage für den „Arbeitskreis Brennertransit“ auf bundespolitischer Ebene\r\nSchlüsselaktivitäten\r\n– Wissens-Transfer zwischen den Akteuren des Schienengüterverkehrs\r\n– Entwicklung, Umsetzung und Veröffentlichung von ersten Erfolgsgeschichten\r\n– Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit in den Regionen: Akzeptanz und Bewusstsein für Unternehmen und Anwohner schaffen\r\n– Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit überregional zur Übertragung auf andere Bun-desländer etc.\r\n– Fachlicher Austausch mit der Politik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene\r\n– Förderung von regionalen und lokalen Arbeitsgruppen und Machbarkeitsstudien zur Bündelung von Güter- und Warenströmen für einen nachhaltigen und resilienten Brennertransit\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Handlungsempfehlungen im Detail\r\n55\r\n– Entwicklung von neuen Kooperations- und Geschäftsmodellen\r\nTeilnehmerkreis\r\n– Akteure im Schienengüterverkehr: Verladende Industrie- und Handelsunternehmen, Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Terminalbetreiber, Infrastrukturbetreiber\r\n– Verbände\r\nAuswirkungen und Effekte für die verladenden Industrie- und Handelsunternehmen\r\n– Es kann eine Vielzahl an Unternehmen – unter Gewährleistung der Neutralität – an einen „runden Tisch“ gebracht werden.\r\n– Es entsteht eine Plattform für Unternehmen, um sich zu vielen Themen auszutauschen, Synergien zu schaffen und – falls möglich und passend – gemeinsam umsetzbare und praxistaugliche Lösungen für die Gestaltung nachhaltiger Lieferketten zu entwickeln.\r\n– Der regionale Bezug kann einen positiven Effekt auf Mengenbündelungen, weniger Leerfahrten und CO2-Reduzierungen im Güterverkehr erzielen.\r\n– Fördermöglichkeiten beispielsweise zu Terminalstandorten, Ladeeinheiten, Reaktivie-rung oder Neubau von Gleisanschlüssen und -anlagen können im gemeinsamen Aus-tausch in Erfahrung gebracht und die jeweiligen Expertisen und Erfahrungen ausge-tauscht werden.\r\n– Durch das Zusammenbringen einer Vielzahl an Unternehmen – verladende Industrie- und Handelsunternehmen mit Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen sowie Terminalbetreibern und Eisenbahnverkehrsunternehmen – können neue innovative, nachhaltige und umsetzbare Lösungen gestaltet und entwickelt werden, die nicht nur für ein Unternehmen, sondern für eine Vielzahl an Akteuren entlang der Wertschöp-fungskette von Vorteil sein können.\r\nEs bietet sich an, zusätzlich auf lokaler Ebene Arbeitsgruppen für einen persönlichen\r\nErfahrungsaustausch durch die Ministerien/Verwaltungen auf Landesebene einzusetzen.\r\n4. Zentrale digitale Informationsplattform für verladende Industrie- und Handelsunterneh-men, Spediteure, Transport- und Logistikunternehmen, Eisenbahnverkehrsunternehmen und Terminalbetreiber durch den Bund\r\nDetails sind in Kapitel 4 dargestellt.\r\n5. Einführung eines länderübergreifenden Echtzeit-Informations-Monitoring-Systems der Bahnen auf Initiative des Bundes im Zusammenspiel mit den entsprechenden europäi-schen Partnern\r\nDer Mangel an Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sowie auch die bisher unzureichende Planbarkeit sind eine der wichtigsten Barrieren für die Verlagerung von Verkehren auf die Schiene. Die Steigerung der Kapazitäten auf der Schiene ist eine wesentliche Grundvoraus-setzung für die Durchführung eines leistungsfähigen, zuverlässigen und resilienten Schie-nengüterverkehrs. Ein Echtzeit-Informations-Monitoring-System kann dazu dienen, ge-meinsame und grenzüberschreitende Schwachstellen zu identifizieren, darauf aufbauend\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Handlungsempfehlungen im Detail\r\n56\r\nLösungsansätze zu entwickeln und Verbesserungen bei Planbarkeit, Verlässlichkeit und Pünktlichkeit über bilaterale digitale Schnittstellenverbindungen zwischen den beteiligten Akteuren zu erzielen.\r\nZielsetzung\r\nEinführung eines einheitlichen, zentralen, transparenten und digitalen Echtzeit-Informa-tions-Monitoring-Systems\r\nSchlüsselaktivitäten\r\n– Einführung einer zentralen Datenbank (Input von Daten – Output von Daten)\r\n– Frühzeitige und proaktive digitale Kommunikation von Abweichungen durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen\r\n– Schaffung von digitalen Schnittstellen zwischen den einzelnen Akteuren für einen Daten- und Informationsaustausch in Echtzeit\r\n– Digitales Dokumentenmanagement\r\n– Detaillierte, transparente und zeitnahe Kommunikation von Verspätungen und deren Verspätungsgründen inkl. verlässlicher Zeitangaben der neuen Zustellung durch Eisen-bahnverkehrsunternehmen und Schieneninfrastrukturbetreiber\r\n– Gemeinsame Ermittlung und Analyse der Verspätungsursachen mithilfe einer Task-Force unter neutraler Moderation\r\n– Gemeinsame Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit, unter anderem mit verladenden Industrie- und Handelsunternehmen, Speditionen, Trans-port- und Logistikunternehmen, Terminalbetreibern, Eisenbahnverkehrsunternehmen und Schieneninfrastrukturbetreiber, Politik usw.\r\n– Ableitung eines Maßnahmenkatalogs und eines Notfallplans\r\nAuswirkungen und Effekte für die verladenden Industrie- und Handelsunternehmen\r\n– Transparente Qualitätsanalysen des Schienengüterverkehrs\r\n– Ableitung von einzelnen bis hin zu gesamtheitlichen Maßnahmen und Lösungsvorschlä-gen zur Erhöhung der Planbarkeit und Verlässlichkeit des Schienengüterverkehrs für verladende Industrie- und Handelsunternehmen sowie für Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen\r\n– Lernen aus Vergangenheitswerten und Erfahrungen im Schienengüterverkehr zur Opti-mierung der existierenden Schwachstellen und Ableitung von Handlungsempfehlungen\r\n6. Verbesserung und Stärkung der Aus- und Weiterbildung von Arbeits-, Fach- und Füh-rungskräften im Schienengüterverkehr\r\nFachlich gut ausgebildete Arbeits-, Fach- und Führungskräfte sind ein wesentlicher Schlüs-selfaktor für verladende Industrie- und Handelsunternehmen sowie Speditionen, Trans-port- und Logistikunternehmen, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Terminalbetreiber und Schieneninfrastrukturbetreiber. Im Rahmen verschiedener Ausbildungsmöglichkeiten, unter anderem in der Berufslehre als Kaufmann/Kauffrau für Speditions- und Logistik-dienstleistungen sowie in Logistik-Studiengängen oder Vertiefungen werden der Schienen-güterverkehr und dessen Produktionssysteme nur wenig betrachtet und gelehrt. Es fehlt an Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeits-, Fach- und Führungskräfte.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Handlungsempfehlungen im Detail\r\n57\r\nZielsetzung\r\n– Angebot von Schulungen für verladende Industrie- und Handelsunternehmen sowie Unternehmen der Transportbranche\r\n– Integration des Schienengüterverkehrs in Berufsschulen von logistischen Ausbildungs-berufen: mehrgliedrige und multimodale Transportketten, Produktionsformen im Schienengüterverkehr usw.\r\nSchlüsselaktivitäten\r\n– Inhaltliche Konzeption von Aus- und Weiterbildungsangeboten auf Basis der Anforde-rungen und Bedürfnisse der Akteure und des fachlichen Rahmens\r\n– Bestandteile der Aus- und Weiterbildungsangebote: u. a. Kombinierte Verkehre, multi-modale Lieferketten und -Konzepte in Studiengängen Logistik, Supply Chain Manage-ment, Einkauf und Beschaffung, Controlling und Finanzen, Nachhaltigkeit und Circular Economy usw.\r\n– Förderprogramme und -mittel für die Aus- und Weiterbildung für Unternehmen des Schienengüterverkehrs sowie allen Akteuren entlang der Transportkette\r\n– Einbezug von Verbänden und Institutionen (z. B. Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, IHK`s, Fachverbände und -gremien usw.)\r\nAuswirkungen und Effekte für die verladenden Industrie- und Handelsunternehmen\r\n– Gut ausgebildete und geschulte Arbeits-, Fach- und Führungskräfte in Unternehmen\r\n– Gestaltung nachhaltiger Lieferketten auf Basis einer fundierten Aus- oder Weiterbil-dung\r\n– Wissens-Transfer aus Schulungen sowie zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie Wirtschaft und Politik\r\n– Engere Verzahnung zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen (u. a. Universitäten, Hochschulen usw.) mit der Wirtschaft und mit der Politik\r\n7. Höhere Fördermittelbereitstellung für Projekte und Investitionsvorhaben privater Unternehmen in punkto Kombinierter Verkehr und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen einzelnen Akteuren entlang der Supply Chain / Wertschöpfungsketten\r\nGenerelle Handlungsempfehlungen an die Ministerien und Verwaltungen auf euro- päischer, Bundes- und Landesebene zu Förderungen\r\n– Einfacher und unbürokratischer Zugang zu Förderungen für Unternehmen\r\n– Schnelle, einfache und digitale Genehmigungsverfahren auf europäischer als auch Bundes- und Landesebene\r\n– Verzahnung der Förderprogramme\r\n– Förderprogramme für einen klimafreundlichen Güterverkehr\r\n– Kenntnis über mögliche Förderprogramme für Nachhaltigkeitsthemen und CO2-Redu-zierungen, die für schienenrelevante Themen von Interesse sind\r\n– Einbindung von Förderprogrammen auf der zentralen digitalen Informationsplattform (siehe eigene Handlungsempfehlung)\r\n– Aufzeigen von Fördermöglichkeiten für den Transport von Gütern auf der Schiene\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Handlungsempfehlungen im Detail\r\n58\r\n– Förderungen von Stufenkonzepten zur Entwicklung von umsetzbaren und praxisnahen Lösungen in regionalen Bereichen bis hin zu nationalen Großprojekten\r\n– Förderprogramme und -mittel für die Aus- und Weiterbildung für Unternehmen des Schienengüterverkehrs sowie allen Akteuren entlang der Transportkette\r\nFördermöglichkeiten für regionale und überregionale europäische Projekte:\r\nFörderungen und Unterstützung von lokalen Projekten\r\n– Förderungen von Potenzialanalysen und Machbarkeitsstudien für kleine und mittel-ständische Unternehmen (u. a. Mengen- und Bedarfsanalysen, eigener Gleisanschluss, Anbindungen zur Straßen- und Schieneninfrastruktur, evtl. mit Anbindung Binnenschiff usw.)\r\n– Bedarfsanalyse von Verlagerungspotenzialen an regionalen und lokalen Standorten unter Berücksichtigung von möglichen regionalen Kooperationen zwischen den Unter-nehmen\r\n– Analyse von vorhandenen Gleisanschlüssen an regionalen und lokalen Standorten\r\n– Neutrale Moderation von Gesprächen und Workshops mit verladenden Industrie- und Handelsunternehmen, Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen, Eisenbahn-verkehrsunternehmen und der Infrastrukturbetreiber\r\n– Länderübergreifender Austausch zwischen den Unternehmen\r\n– Anschubfinanzierungen von lokalen Arbeitsgruppen\r\n– Anschubfinanzierungen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Kombinierten Verkehr für verladende Industrie- und Handelsunternehmen sowie Speditionen, Trans-port- und Logistikunternehmen\r\nFörderung von Digitalisierungsprojekten entlang der Wertschöpfungskette\r\nDigitale Prozesse sowie die digitale Vernetzung aller Beteiligten werden in Zukunft in den Wertschöpfungsnetzwerken noch weiter an Bedeutung gewinnen und damit einen wesentlichen Beitrag für einen nachhaltigen, klimafreundlichen und resilienten Güterver-kehr der Zukunft leisten. Deshalb sind auch diverse Digitalisierungsmaßnahmen entlang der Lieferkette für einzelne beteiligte Unternehmen, insbesondere an den Schnittstellen zwischen den einzelnen Akteuren, stärker zu fördern. Für diese gilt es entsprechende För-dertöpfe zur Verfügung zu stellen:\r\n– Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen entlang der Wertschöpfungskette für einzelne verladende Unternehmen\r\n– Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen an den Schnittstellen zwischen den einzelnen Akteuren entlang der Wertschöpfungskette\r\n– Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene zur Verbesserung des digitalen Informationsaustausches und Dokumentenmanagements\r\n– Förderprogramme zur digitalen Transformation von Unternehmen\r\n– Förderprogramme zu Digitalisierungsprojekten u. a. in Terminals, Gleisanschlüssen usw.\r\n– Förderungen von digitalen Schnittstellen zwischen den einzelnen Akteuren u. a. zur Ver-besserung des Daten- und Informationsaustausches\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Handlungsempfehlungen im Detail\r\n59\r\nAuswirkungen und Effekte für die verladenden Industrie- und Handelsunternehmen\r\n– Erhöhung des Wertschöpfungsgrades entlang der Logistikkette\r\n– Schnellere und transparentere Informationen u. a. zu Transportzeiten, Verspätungen und Verzögerungen, Ausfällen usw.\r\n– Echtzeit-Datenerfassung der Logistikprozesse\r\n– Digitalisierung verschiedener Stellhebel, z. B. mehr Transparenz, bessere Vorhersehbar-keit und Planung, Risikoreduzierung, kundenspezifische Produkte\r\n– Eine moderne IT-Infrastruktur ermöglicht es den Unternehmen mehr Flexibilität und Agilität in ihre Prozesse einzubauen. Somit kann schneller auf Kunden und Marktanfor-derungen als auch auf Transportprozesse und Lieferengpässe reagiert und die Versor-gungssicherheit dementsprechend gewährleistet werden.\r\nFörderungen auf Landesebene durch den Freistaat Bayern | allgemein\r\nUnterstützung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Jährliche Förderungen für innovative, umsetzbare langfristige Lösungen (auch Anschubfi-nanzierung), evtl. Fördervolumen erhöhen.\r\nFörderungen auf Bundesebene | allgemein\r\n– Gleisanschlussförderung des Bundes (Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reakti- vierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen und multifunktionalen Anlagen sowie Zuführungs- und Industriestammgleisen des Schienengüterverkehrs): BMDV - Gleisan-schlussförderung\r\n– Dauerhaft ausreichende Finanzierung des Schieneninfrastrukturausbaus.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Methodik\r\n60\r\nAnhang – Methodik\r\nDie Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft hat sich mit dem Projekt zum klimafreundli-chen Brennertransit zum Ziel gesetzt, Anforderungen und Möglichkeiten zur Teilnahme am Schienengüterverkehr aufzuzeigen. Nachfolgend wird dargestellt, wie zur Erreichung des Ziels vorgegangen wurde und welche Methodik zur Erstellung des Anforderungsprofils, der Erklärvideos, der Entwicklung von Bausteinen für eine inhaltliche Konzeptionierung einer zentralen, digitalen Informationsplattform und der Handlungsmaßnahmen angewandt wurde.\r\nGeneralinventur des Schienengüterverkehrs in Bayern\r\nAusgangsbasis des Anforderungsprofils war eine umfassende Bestandsaufnahme zu Status Quo und aktuellen Herausforderungen des Schienengüterverkehrs in Bayern. Gegliedert nach Interessensschwerpunkten wurde in einem ersten Schritt eine Generalinventur zu den nachfolgenden Themenbereichen im Schienengüterverkehr erstellt:\r\n– Der Einstieg in den Schienengüterverkehr\r\n– Der Brennertransit heute und morgen\r\n– Allgemeine Informationen zur Verlagerung\r\n– Das Anschlussgleis\r\n– Die Chancen und Risiken des Schienengüterverkehrs\r\n– Die Sonderthemen speziell für den Verlader\r\nDie Begrifflichkeiten des Schienengüterverkehrs wurden in einer steckbriefartigen Darstel-lung in Form einer tabellarischen Übersicht aufbereitet.\r\nDie Generalinventur der Daten zum Schienengüterverkehr war die Grundlage für die Online-Abfrage der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen auf der Basis eines Fragenkatalogs „Anforderungsprofil“ der bayerischen Wirtschaft. In der Generalinventur wurden die Rollenverteilungen der einzelnen Beteiligten am Kombinierten Verkehr (KV) beschrieben, wie z. B. Verlader, Transporteur, Spediteur, Umschlaganlagen, Eisenbahnver-kehrsunternehmen, Reeder, Kombi-Operateure. Es wurden auch die speziellen Anforde-rungen an die Verlader dargestellt.\r\nDie Generalinventur bildete die Grundlage für zwei Filmsequenzen: ein Erklärvideo „Liefer-ketten – effizient, sicher, nachhaltig“ und ein Erklärvideo „Der Brenner Transit heute und morgen“. Diese Filme wurden bereits vor der Online-Abfrage den Befragten zur Verfügung gestellt und dienten einer ersten Information zum Thema Schienengüterverkehr und Bren-nertransit sowie der Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses der Thematik.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Methodik\r\n61\r\nAbfrage des Anforderungsprofils der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen an Informationen zum Schienengüterverkehr\r\nErstellung eines Fragenkatalogs zur Online-Abfrage:\r\nAuf Basis eines Fragenkatalogs zur Abfrage des Anforderungsprofils der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen wurde eine Online-Abfrage durchgeführt. Mit der Online-Abfrage wurden Themengebiete identifiziert, die speziell für die Verlader von Interesse und von besonderer Bedeutung für eine Teilnahme am Schienengüterverkehr entlang des Brenner-Korridors sind. Der Fragenkatalog bot eine Clusterung der Fragen nach Themengebieten, Erklärung der Begrifflichkeiten zum besseren Verständnis und einer Wertung der Abfragepunkte durch die Befragten nach subjektiver Relevanz (hoch, mittel, gering). Zusätzlich gab dies Raum für eine offene Abfrage zu Themenbereichen, die bisher nicht in der Betrachtung enthalten waren. Die Auswertung der Ergebnisse und der Bewertung erfolgte anhand der Verteilung der Antworten.\r\nAuswertung der Abfrage und Workshop zur Evaluierung des Anforderungsprofils:\r\nNach Auswertung der Abfrage erfolgte eine grafische Aufbereitung sowie eine Spiegelung und Verifizierung in einem gemeinsamen Workshop mit ausgewählten Vertretern der be-teiligten verladenden Industrie- und Handelsunternehmen sowie dem vbw Ausschuss für Mobilitätspolitik. Zur Abbildung von grenzüberschreitenden Anforderungen wurden auch die Partnerverbände der vbw aus Tirol und Südtirol miteinbezogen. Die Workshopdurch-führung erfolgte in digitaler Form, um eine Vielzahl an Akteuren und relevante Entscheider aktiv einbinden zu können. Die Ergebnisse aus dem Workshop wurden nach Relevanz für die Verlader gewichtet. Anhand der Antworten und Rückmeldungen wurde eine Ampel-karte erstellt, die Auskunft darüber gibt, welche Ansprüche die Befragten an die Nutzung des Schienengüterverkehrs haben, welche Anforderungen bereits erfüllt werden können und welche Anforderungen heute noch nicht erfüllt sind. Die Erkenntnisse aus dem Frage-bogen und dem Workshop bildeten die Grundlage für die Erstellung des Anforderungspro-fils und die Identifizierung der Themengebiete für weitere Erklärvideos.\r\nDas Anforderungsprofil stellt die Inhalte für die Entwicklung von Bausteinen für eine in-haltliche Konzeptionierung einer zentralen, digitalen Informationsplattform dar und bietet die Grundlage für die Gespräche zur Ableitung der erforderlichen Maßnahmen und Empfehlungen.\r\nErklärvideos zur Teilnahme am Schienengüterverkehr für die verladenden Industrie- und Handelsunternehmen\r\nAnhand des Anforderungsprofils wurden unterschiedliche, kurze Erklärvideos für die Plattform der vbw erstellt. Für die Erklärvideos wurden der Status Quo dargestellt, Entwicklungstendenzen und -hindernisse sowie Herausforderungen aufgezeigt und die Umsetzung anhand eines exemplarischen Best Practice-Beispiels erläutert. Es wurden sechs Erklärvideos zu verschiedenen Schwerpunktthemen umgesetzt.\r\nDer Aufbau der verschiedenen Filmsequenzen erfolgte nach demselben Schema und die Filme wurden nach einem klaren Fahrplan erstellt:\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Methodik\r\n62\r\n– Festlegung der thematischen Schwerpunkte\r\n– Entwicklung einer gesamtheitlichen, auf die Anforderungen der verladenen Industrie- und Handelsunternehmen zugeschnittenen Storyline anhand eines zweispaltigen Dreh-buchs (Bild-Ebene und Text-Ebene)\r\n– Einsprechen der Texte durch professionellen Sprecher als Taktgeber für die Animatio-nen und den Schnitt\r\n– Erstellung eines einheitlichen „Look and Feel“ für die Erklärvideos (Animationsstil, Farb- und Formensprache), angepasst an den optimalen Nutzen für die Zielgruppe\r\n– Umsetzung der sechs Erklärvideos mit Animation, Schnitt, Sprecher, Korrekturschleifen\r\n– Länge jeweils max. 2:30 min (entspricht 15 Minuten Gesamtlänge)\r\nDie ersten beiden Erklärvideos wurden bereits vor der Versendung des Online-Frage- bogens auf Grundlage der Generalinventur fertiggestellt. Sie dienen der Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses der Thematik. Die weiteren Filme wurden anhand des ermit-telten Anforderungsprofils umgesetzt.\r\nDie visuelle Aufbereitung von Informationen zum Schienengüterverkehr ermöglicht den verladenden Industrie- und Handelsunternehmen ohne Schienenerfahrung, Abläufe und Prozesse im Schienengüterverkehr besser zu verstehen. So können Entscheidungen ge-troffen und gegebenenfalls auch eigene Prozesse angepasst werden, um die Verlagerung vorzunehmen.\r\nDie Erklärvideos stehen auf der Homepage der vbw zur Verfügung.\r\nInformationsplattform zur Teilnahme am Schienengüterverkehr\r\nZusätzlich zu dem allgemeinen Anforderungsprofil mit Informationen zum Schienengüter-verkehr wurde ein spezielles Anforderungsprofil für die Entwicklung von Bausteinen für die inhaltliche Konzeption einer zentralen, digitalen Informationsplattform erstellt. Es wurden gezielt die Anforderungen der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen sowohl inhaltlich als auch nutzer- und anwenderorientiert abgefragt.\r\nBereits in der Online-Abfrage zum Anforderungsprofil konnten Teilbereiche zur Nutzung für eine Informationsplattform abgefragt werden. Es wurden Informationen zur gewünsch-ten Art der Informationspräsentation sowie zu den Voraussetzungen und Nutzungsbedin-gungen eingeholt, um die Bereitschaft zur Nutzung der Plattform signifikant zu erhöhen.\r\n– Welche Produkte und Dienstleistungen werden gewünscht?\r\n– Welche Werkzeuge sind für den Informationsaustausch geeignet?\r\n– Was sind die Bedingungen für die Nutzung der Plattform?\r\n– Welche Informationen möchten die verladenden Industrie- und Handelsunternehmen schnell und einfach erhalten, damit sie dann eine Entscheidung für oder gegen den Transport auf der Schiene treffen können?\r\n– Welche Informationstiefe wird gewünscht?\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Methodik\r\n63\r\n– Welche Informationen sollen direkt über die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft erfolgen, welche über Verlinkungen?\r\nIm Rahmen eines Workshops wurde der Anspruch der Anwender an die gewünschten Bausteine für die inhaltliche Konzeption einer zentralen, digitalen Informationsplattform ermittelt. Die Informationen aus der Generalinventur und die Abfragen für das Anforde-rungsprofil Informationsplattform aus den Workshops und Expertengesprächen wurden verwendet, um die Bausteine für die inhaltliche Konzeption einer zentralen, digitalen Informationsplattform zusammenzustellen.\r\nEin gemeinsamer Workshop mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und den vbw-Partnerverbänden aus Tirol und Südtirol gewährleistete inhaltlich und anwenderbezogen eine aktuelle länderübergreifende Ausrichtung der Informations-plattform.\r\nEs wurde tabellarisch dargestellt, welche Informationen und Portale bereits am Markt ver-fügbar sind (IST-Analyse). Darstellungen von Informationsplattformen aus anderen Berei-chen können mit eingebunden werden (z. B. Besucherlenkung). Es wurde gemeinsam erar-beitet, inwieweit man eine Verlinkung zu anderen Plattformen aufbauen möchte. Die fol-genden Fragestellungen wurden bearbeitet:\r\n– Wie ist der aktuelle Stand der „Plattformlandschaft“ im Schienengüterverkehr?\r\n– Welche Daten sind vorhanden und in welchem Format stehen sie zur Verfügung?\r\n– Welche Kooperationsmöglichkeiten gibt es?\r\n– Welche Art von Verlinkungen ist möglich?\r\nHierfür wurden Inhalte aus vergleichbaren Projekten und Erfahrungen der Netzwerk-partner verwendet sowie Literaturrecherchen angestellt.\r\nBei der Entwicklung von Bausteinen für eine inhaltliche Konzeption wird beachtet, dass diese gewünschte Form einer zentralen digitalen Informationsplattform die verladenden Industrie- und Handelsunternehmen auf dem Brenner-Korridor umfassend und passgenau mit Informationen zu klimaoptimalen, wirtschaftlichen „door to door“-Transporten versor-gen kann. Die flexibel erweiterbaren Bausteine für eine inhaltliche Konzeption können sowohl von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft als auch vom Bayerischen Staats-ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr genutzt werden kann.\r\nMaßnahmenkatalog | Handlungsempfehlungen für eine effiziente Verlagerung im Brenn-ertransit\r\nDie Handlungsfelder wurden in einem Maßnahmenkatalog nach Zieldefinition SMART abgebildet. Die Maßnahmen wurden in sieben Schritte abgeleitet:\r\n1. Brainstorming: Die Ergebnisse aus der Erarbeitung eines Anforderungsprofils und der Entwicklung von Bausteinen für eine inhaltliche Konzeption einer zentralen digitalen Informationsplattform wurden um Wünsche, Vorstellungen und Visionen erweitert, um daraus die ersten Handlungsfelder zu bestimmen.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Methodik\r\n64\r\n2. Zielformulierung (SMART): Für die Handlungsfelder wurden spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert Ziele abgeleitet.\r\n3. Gewichtung: Die Ziele wurden in Muss-, Soll- und Kann-Ziele gewichtet und in kurz-, mittel- und langfristig strukturiert. Der Zeithorizont wurde definiert und es wurden Faktoren zur Bewertung der erfolgreichen Umsetzung ermittelt.\r\n4. Zuordnung: Aus der Gewichtung wurde das übergeordnete Ziel (=Präambel) sowie die Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen abgeleitet: Infrastruktur, Technik, Prozesse, Politik\r\n5. Maßnahmenformulierung: Die Einzelmaßnahmen wurden formuliert.\r\n6. Potenziale: Nach der Formulierung der Maßnahmen für die Umsetzung des umwelt-schonenden Güterverkehres in Bayern wurden die Potenziale abgeleitet.\r\n7. Adressierung: Nach den Schritten 1 bis 6 wurden für die Maßnahmen und Handlungs-empfehlungen die Adressaten bestimmt.\r\nIn einer ganzheitlichen Betrachtungsweise des Brennertransits als eine einzige Produkti-onsstraße können die Maßnahmen dargestellt und ihre Wirkungen abgeleitet werden (\r\nAbbildung 26 zeigt ein mögliches Modell der Produktionsstraße).\r\nAbbildung 26\r\nDie Produktionsstraße, Adressierung Maßnahmenkatalog\r\nQuelle: Eigene Darstellung LKZ Prien GmbH, 2022\r\nDie Erstellung des Maßnahmenkatalogs erfolgte nach einer klaren Struktur:\r\n– Definition Themenfelder (Wo besteht Handlungsbedarf, der heute noch nicht geleistet werden kann?)\r\n– Auflistung der Themenfelder, Katalog erstellen\r\n– Ableiten der Maßnahmen\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Methodik\r\n65\r\n– Adressieren der Maßnahmen\r\n– Ableiten von Potenzialen\r\n– Festlegen von Indikatoren\r\n– Vorschlag einer Zeitschiene zur Umsetzung\r\nDer erstellte Maßnahmenkatalog soll kurz und prägnant die Voraussetzungen darstellen, die den Unternehmen eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene erleichtern würden. Er beschreibt den Handlungsbedarf und zeigt, welches Potenzial in diesen Hand-lungsfeldern liegt.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Ausgewählte Informationsplattformen im Güterverkehr\r\n66\r\nAnhang – Ausgewählte Informationsplattformen im Güterverkehr\r\nName der Informations-plattform\r\nInhalte\r\nLink\r\nAdressdatenbank\r\nBahnadressen.net\r\nAdressportal in Sachen Eisen-bahn (DB, Deutschland und Eu-ropa)\r\nAnsprechpartner aus allen Be-reichen der Bahnbranchen (Ei-senbahnen und Verkehrsver-bünde, Speditionen und Opera-teure) in Deutschland und EU\r\nhttp://www.bahnadres-sen.net/ VDV 1000 links\r\nKooperationsbörse Güterver-kehr\r\nhttps://dms.vdv.de/sites/GV-KOOP/Seiten/1000-Links-Suchergebnis.aspx\r\nBuchungen\r\nBox2Rail\r\nContainerbuchungen\r\nhttps://www.box2rail.com/ Kombiverkehr\r\nUmfangreiche Informations-plattform zum KV Mitgliederübersicht mit Kontakt-daten Verbindungssuche Aktuelle Fahrplan-, Terminal-Re-gelungen Online-Sendungsverfolgung etc.\r\nhttps://www.kombiver-kehr.de/de/home/\r\nModility\r\nDigitales Vermittlungsportal für den Kombinierten Verkehr Buchungsplattform Preisgestaltung der KV-Opera-teure\r\nhttps://www.modi-lity.com/lp/start\r\nRail-Flow\r\nDigitale Lösungen zum Schienen-zugang Netzwerk für Bahnlogistik Zugbuchungen Transportkosten im Vor-, Haupt- und Nachlauf\r\nhttps://www.rail-flow.com/\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Ausgewählte Informationsplattformen im Güterverkehr\r\n67\r\nROLA Rail Cargo Group\r\nInformationsplattform über die Rollende Landstraße Zugbuchungen\r\nhttps://ROLA.railcargo.com/de/\r\nEmissionen\r\nEcoTransIT\r\nEmissionsrechner für Treibhaus-gase und Luftschadstoffe von Frachttransporten\r\nhttps://www.ecotran-sit.org/de/emissionsrech-ner/ Umweltbundesamt\r\nEmissionen im Güterverkehr Verkehrsmittelvergleich\r\nhttps://www.umweltbun-desamt.de/themen/verkehr-laerm/emissionsdaten\r\nWaves\r\nCO2-Rechner Nachhaltigkeitsberatung\r\nhttps://waves-sustainabi-lity.com/\r\nFahrpläne\r\nDB Cargo Güterfahrplan\r\nGüterfahrplan: einfache unver-bindliche Auskunft für den Gü-tertransport im Einzelwagen-Sys-tem\r\nhttps://plan-ner.dbcargo.com Kombiverkehr Fahrplan\r\nFahrplandaten über das gesamte europaweite Angebot von Kom-biverkehr\r\nhttps://www.kombiver-kehr.de/de/verkehr/#fahr-plan\r\nMetrans\r\nFahrplan für Metrans Schienen-lösungen\r\nhttps://metrans.eu/soluti-ons/metrans-rail-soluti-ons/timetable/\r\nROLA Rail Cargo Group\r\nFahrpläne und Preise\r\nhttps://ROLA.railcargo.com/de/fahrplaene-preise\r\nTX Logistik AG\r\nGesamtfahrplan\r\nhttps://www.txlogis-tik.eu/service/gesamtfahr-plan/\r\nFördermittel\r\nBundesministerium für Di-gitales und Verkehr\r\nInformationen zu Mobilitätsthe-men und Digitalisierung Richtlinien zu Fördermöglichkei-ten von Umschlaganlagen\r\nhttps://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/um-schlaganlagen-foerderricht-linie.html\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Ausgewählte Informationsplattformen im Güterverkehr\r\n68\r\nEisenbahn-Bundesamt\r\nAufsichts- und Genehmigungsbe-hörde für alle bundeseigenen Ei-senbahnen\r\nhttps://www.eba.bund.de/DE/DasEBA/daseba_node.html\r\nEU-Fördermittel für den Verkehrssektor\r\nFördermittel für Straßen- und Güterverkehr\r\nhttps://www.eu-info.de/fo-erderprogramme/verkehr/\r\nFörderungen von nicht-bundeseigenen Eisenbahn-infrastrukturen\r\nFörderungen nichtbundeseige-ner Eisenbahninfrastrukturen\r\nhttps://www.gesetze-bay-ern.de/Con-tent/Document/BayVV_932_B_13260\r\nFörderungen Kombinierter Verkehr\r\nStichwort: Schienengüter- verkehr Allgemeine Fördermöglichkeiten\r\nhttps://www.foerderdaten-bank.de/\r\nFörderungen Kombinierter Verkehr\r\nFörderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs Förderung von Gleisanschlüssen etc.\r\nhttps://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/fi-nanzierung_node.html\r\nHorizont Europa\r\nEU-Förderprogramm zu Klima, Energie und Mobilität\r\nhttps://www.horizont-eu-ropa.de/de/Klima-Energie-und-Mobilitat-1821.html\r\nInterreg\r\nEuropäische Förderprogramme für Mobilität und Verkehr Interreg Alpenraum Programme (www.alpine-space.eu)\r\nhttps://www.interreg.de/IN-TERREG2021/DE/Foerde-rung/foerderung_node.html\r\nGleisanschluss\r\nAnschlussBahnProfis\r\nAnsprechpartner für Gleisbau\r\nhttps://www.anschluss-bahnprofis.com/ ERFA Gleisanschluss\r\nGleisanschluss\r\nhttps://www.erfa-gleisan-schluss.de/\r\nMaut\r\nToll Collect\r\nLKW-Maut in Deutschland\r\nhttps://www.toll-coll-ect.de/de/ Go Asfinag\r\nLKW-Maut in Österreich\r\nhttps://go-maut.at/\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Ausgewählte Informationsplattformen im Güterverkehr\r\n69\r\nOperative Verbandsinformationen BGL Bundesverband Gü-terkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V.\r\nInformationen zu Themen der Transportlogistik, Verkehrssi-cherheit und Umwelt, Fahrerin-formationen Informationen zu Aus- und Wei-terbildung\r\nhttps://www.bgl-ev.de/ Die Güterbahnen: Netz-werk Europäischer Eisen-bahnen e.V.\r\nInformationen über den Schie-nengüterverkehr Zahlen und Fakten Schienengü-terverkehr Aktuelle Pressemitteilungen\r\nhttps://die-gueterbah-nen.com/\r\nDSLV Bundesverband Spe-dition und Logistik e.V.\r\nInformationen und Themen der Speditions- und Logistikbranche Aktuelle Pressemitteilungen\r\nhttps://www.dslv.org/de/\r\nLBS Landesverband Bayeri-scher Spediteure e.V.\r\nInformationen und Unterstüt-zung rund um das Tagesgeschäft der Speditions- und Logistikbran-che, Weiterbildungsangebote Aktuelle Pressemitteilungen\r\nhttps://www.lbs-spedi-teure.de/\r\nLBT Landesverband Bayeri-scher Transport- und Lo-gistikunternehmen e.V.\r\nInformationen und Beratung im Bereich Transport und Logistik De-Minimis Fördermittelbera-tung Intranet für Mitglieder\r\nhttps://www.lbt.de/\r\nSchieneninfrastruktur\r\nDB Netze - Infrastrukturre-gister\r\nSchieneninfrastruktur\r\nhttps://geovdbn.deutsche-bahn.com/isr DB Netze - Trassenfinder\r\nTrassen\r\nhttps://trassenfinder.de/\r\nGüterbahnhöfe, Ladestel-len und Entfernungen\r\nGüterbahnhöfe/Ladestellen Entfernungen\r\nhttps://dium.dbcargo.com/dium/index.jsp\r\nNetzwerk DB Cargo\r\nSchienen-Verbindungen und Netzwerke - nach Branchen- lösungen\r\nhttps://netz-werk.dbcargo.com/de/\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Ausgewählte Informationsplattformen im Güterverkehr\r\n70\r\nTechnische Informationen BIC-Codes\r\nBIC-Codes Container-Datenbank Behälterkennzeichnung\r\nhttps://www.bic-code.org/ Containerhandbuch\r\nInformationen über die Ladungs-sicherung, Kühltechnik etc. der Ware im Container\r\nhttps://containerhand-buch.de/\r\nILU-Code\r\nILU-Code zur Identifizierung eu-ropäischer intermodaler Lade-einheiten Beantragung ILU-Code Register\r\nhttps://www.ilu-code.eu/de/\r\nTerminals/Schiene\r\nKombiverkehr Terminal-standorte\r\nKarte und Informationen zu eu-ropäischen Terminals Buchungsinformationen Konditionen\r\nhttps://www.kombiver-kehr.de/de/verkehr/#termi-nals Metrans\r\nMarktführer im intermodalen Verkehr Schienenlösungen, Seehäfen Terminals und Depotlösungen\r\nhttps://metrans.eu/\r\nMultimodal Schienenzu-gang\r\nMultimodale Standorte Terminals Gleisanschlüsse\r\nhttps://schienenzu-gang.dbcargo.com/deu/start\r\nRail Facilities Portal\r\nInformationsportal für Bahnanla-gen Kontaktdaten, Serviceleistungen, Ausstattung, Gleisanzahl von Terminals etc.\r\nhttps://railfacilitiespor-tal.eu/\r\nrailway.tools\r\nKV-Verbindungen KV-Terminals Trucking usw.\r\nhttps://railway.tools/#/de\r\nIntermodal Map\r\nInteraktive Terminalkarte für Eu-ropa Übersicht zu Umschlagterminals (bi- und trimodal) Ansprechpartner Trucking\r\nhttps://www.intermodal-map.com/\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Ausgewählte Informationsplattformen im Güterverkehr\r\n71\r\nWissen\r\nAllianz pro Schiene\r\nInformationen rund um den Schienenverkehr\r\nhttps://www.allianz-pro-schiene.de/ DB Cargo\r\nÜbersichtsplattform Zugang Schienennetz Überblick Netzwerk Multimodale Transporte, Güter-wagen etc.\r\nhttps://www.dbcargo.com/rail-de-de/link2rail/Online-Tools\r\nERFA KV\r\nInformationen über den Schie-nengüterverkehr und Kombinier-ten Verkehr\r\nhttps://erfa-kv.de/\r\nIntermodal Info\r\nWissensportal Schienengüterver-kehr und Kombinierten Verkehr\r\nhttps://www.intermodal-info.com/\r\nKombiverkehr Glossar\r\nUmfangreiches Glossar zu Be-grifflichkeiten im KV\r\nhttps://www.kombiver-kehr.de/de/service/allge-meine_infos/glossar/\r\nREVELA\r\nKV Praxishandbuch \"Plattformlö-sungen im Kombinierten Ver-kehr\"\r\nhttps://www.scs.fraun-hofer.de/de/referenzen/re-vela.html\r\nSGKV\r\nInformationen über den Schie-nengüterverkehr und Kombinier-ten Verkehr\r\nhttps://sgkv.de/\r\nTransport Information Ser-vice TIS\r\nInformationenrund um den Wa-rentransport, Versicherung, Ver-packung, Ladungssicherung etc.\r\nhttps://www.tis-gdv.de/\r\nUIC\r\nInternationale und umfassende Informationen über den Schie-nengüterverkehr\r\nhttps://uic.org/\r\nUIRR s.c.r.l.\r\nInformationen über den Schie-nengüterverkehr und Kombinier-ten Verkehr ILU-Code\r\nttps://www.uirr.com/de/road-rail-ct/players.html\r\nVDV\r\nInformationsportal über die Grundlagen des Schienen-güter-verkehrs zum erleichterten Ein-stieg\r\nhttps://www.vdv.de/trans-portberater.aspx\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Ausgewählte Informationsplattformen im Güterverkehr\r\n72\r\nZoll\r\nZoll\r\nInformationen rund um den Zoll Regelungen bei Warenverkehr D, EU, Nicht-EU\r\nhttps://www.zoll.de\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Kommunikationsmaßnahmen zum vbw-Projekt\r\n73\r\nAnhang – Kommunikationsmaßnahmen zum vbw-Projekt\r\nIm Rahmen des Projektes „Klimafreundlicher Brennertransit“ wurden in regelmäßigen Zeitabständen Pressemitteilungen und Zwischenergebnisse sowie Meilensteine des Projek-tes über verschiedene Kommunikationskanäle veröffentlicht.\r\nDie Pressemitteilungen wurden in Abstimmung zwischen der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie mit der LKZ Prien GmbH gemeinsam erstellt und veröffentlicht.\r\nZudem wurden ausgewählte Zwischenergebnisse des Projektes (u. a. Erklärfilme, Umfrage, usw.) sowie verschiedene Meilensteine über Social-Media als auch Fachartikel, Veröffentli-chungen in Tages-, Wirtschafts- und Fachpresse sowie Social Media-Beiträge öffentlich-keitswirksam publiziert.\r\nAn folgenden Fachveranstaltungen hat die LKZ Prien GmbH teilgenommen und das Projekt „Klimafreundlicher Brennertransit“ sowie ausgewählte Zwischenergebnisse vorgestellt:\r\n– vbw-Kongress am 18. Januar 2023 in München\r\n– 40. Horber Schienen-Tage am 17. November 2022, digitale Veranstaltung\r\n– Lebensader Brennertransit am 10. Oktober 2022 in Neubeuern\r\n– vbw Ausschuss für Mobilität 2/2022 am 21. Juli 2022 in München\r\n– Symposium LOGISTIK INNOVATIV am 24. und 25. Mai 2022 in Prien am Chiemsee\r\nDer nachfolgende Pressespiegel stellt einen Auszug der veröffentlichten Beiträge dar:\r\nPressemitteilungen der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft:\r\n– Freien, klimagerechten Güterverkehr über den Brenner gewährleisten / Brossardt: „Eu-roparechtswidrige Eingriffe müssen beendet werden“ | 18. Januar 2023\r\n– Umfrage: Kapazitätsengpässe behindern Verlagerung auf die Schiene / Brossardt: „Schnellerer Streckenausbau und vereinfachte Logistikplanung notwendig“ | 19. August 2022\r\n– Logistik-Kompetenz-Zentrum (LKZ) Prien: Gemeinsames Projekt zum klimafreundlichen Alpentransit | 25. Mai 2022\r\nPressemitteilungen der LKZ Prien GmbH:\r\n– Pressemitteilung zum Güterverkehr über den Brenner | 18. Januar 2023\r\n– Pressemitteilung zum Abschluss des Projekts „Klimafreundlicher\r\n– Brennertransit“ | 23. November 2022\r\n– Umfrage: Kapazitätsengpässe behindern Verlagerung auf die Schiene | 29. August 2022\r\n– Klimafreundlicher Güterverkehr – Diskussionsrunde im Rahmen des Symposiums LO-GISTIK INNOVATIV | 31. Mai 2022\r\n– Klimafreundlicher Brennertransit - Welche Anforderungen stellen Verlader an den Gü-terverkehr auf der Brenner-Achse? | 30. Mai 2022\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnhang – Kommunikationsmaßnahmen zum vbw-Projekt\r\n74\r\nFachartikel der LKZ Prien GmbH in der Deutschen Verkehrs-Zeitung (DVZ) vom 20. September 2022:\r\nLink zum Fachartikel: DVZ: Klimafreundlich auf der Brenner-Achse\r\nSocial-Media-Beiträge (Auswahl):\r\nAbbildung 27\r\nSocial-Media-Beiträge der LKZ Prien GmbH\r\nQuelle: LKZ Prien GmbH, 2022\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nGlossar\r\n75\r\nGlossar\r\nAbholbeginn\r\nAbholbeginn ist die Uhrzeit, an dem die Ladeeinheit am Empfangs-terminal mit Übergabe der Beförderungspapiere frühestens abge-holt werden kann.\r\nAbrollcontainer (= Abrollbehälter)\r\nLadebehälter auf Rollen zum Transport von Gütern, der auf einem zu ihm passenden Wechselladerfahrzeug (auch Abrollkipperfahr-zeug mit passender Wechsellader-Einrichtung) geladen werden kann.\r\nAbrollcontainer-Transportsys-tem (ACTS)\r\nEs kombiniert den auf der Straße gängigen Abrollcontainertrans-port mit der Bahn. Voraussetzung für den ACTS-Transport sind Lkw mit speziellen Haken- und Kettengeräten und Eisenbahngü-terwaggons mit Führungsschienen, die auf speziellen Drehrahmen angebracht sind.\r\nAkteure\r\nAlle Beteiligte beim Thema Gleisanschluss, Schienengüterverkehr und Kombinierter Verkehr\r\nAnnahmeschluss\r\nAnnahmeschluss ist der Zeitpunkt der Annahme der letzten Lade-einheit für einen bestimmten Zug.\r\nAnschlussgleis\r\nGleis für die direkte Anbindung eines Unternehmens mit dem Transportnetz der Bahn\r\nArbeitszeit Lkw-Fahrer\r\nRegelarbeitszeit 8 Stunden pro Tag, Pause nach spätestens 6 Stun-den\r\nAuflieger\r\nSiehe „Sattelauflieger, Sattelanhänger“\r\nAusfuhrzollstelle\r\nZollstelle an der Grenze\r\nAusgangszollstelle\r\nZollstelle im Binnenland am Ort des Verpackens oder Verladens\r\nAusnahme Fahrverbote\r\nTransporte im Kombinierten Verkehr sind teilweise von Fahrver-boten ausgenommen.\r\nBefreiung Kfz-Steuer\r\nKfz-Steuer-Befreiung gilt für Fahrzeuge im Vor- und Nachlauf des KV.\r\nBegleiteter Kombinierter Ver-kehr (BKV)\r\nBeim BKV wird der gesamte Lkw auf einen anderen Verkehrsträ-ger (z.B. Bahnwaggons/Niederflurwagen) verladen. Der Fahrer des Lkws begleitet den Transport im Liegewagen und nimmt seine Fahrt im Lkw am Zielort wieder auf. Hierbei spricht man auch von der „Rollenden Landstraße (ROLA)“.\r\nBIC-Code\r\nInternationales Identifikationssystem zur Kennzeichnung von Be-hältern\r\nBlockabfertigung\r\nDurchlass mehrerer Fahrzeuge in einer Fahrtrichtung, während die Gegenseite warten muss, um den Verkehrsfluss je Richtung zu erhöhen\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nGlossar\r\n76\r\nBlockzug\r\nSonderform des Ganzzugs: Bei Blockzügen handelt sich um Züge, die aus Waggons mit für zwei oder mehr Zielorte bestimmten Sen-dungen bestehen.\r\nBRECO-Projekte\r\nProjekte, die sich mit dem Brennertransit bzw. Brenner-Intermo-daltransport befassen (BRECO = BREnner COrridor)\r\nBrenner Basistunnel\r\nEisenbahntunnel von Innsbruck (Österreich) bis nach Franzens-feste (Italien) mit einer Länge von 55 km. Er bildet die aktuell längste unterirdische Eisenbahnverbindung der Welt.\r\nBrenner TEN-Achse\r\nTEN-Achse = transeuropäisches Verkehrsnetz (englisch: Trans-Eu-ropean Networks): Der Brennerkorridor ist eine der bedeutends-ten europäischen Verkehrsachsen und findet daher in allen Wei-terentwicklungen des europäischen Verkehrsnetzes Berücksichti-gung.\r\nBruttotonnen\r\nZu bewegende Masse, d.h. das zu befördernde Gut plus das Beför-derungsbehältnis bzw. die Verpackung plus das Transportfahrzeug\r\nCheck-in\r\nVor der Einfahrt in das Terminal findet ein Check-in statt. Hier wird die Ladeeinheit für den Bahntransport kontrolliert.\r\nCompany Train\r\nUnternehmenseigener Ganzzug\r\nContainer\r\nGenormtes, dauerhaftes Transportgefäß im Güterverkehr. Die am weitesten verbreiteten ISO-Container sind die 20-Fuß-Container (Außenmaße: 6,06m x 2,44m x 2.59m) bzw. 40-Fuß-Container (Au-ßenmaße: 12,19m x 2,44m x 2,59m).\r\nDigitalisierung\r\nUmwandlung analoger Daten in eine digitale Form\r\nDirektzug\r\nDirekte Verbindung von zwei oder mehr Terminals ohne Umschlag des Transportgutes\r\nDurchgangsterminal\r\nTerminal mit durchgehenden Gleisen, die somit den Eisenbahnbe-trieb aus bzw. in zwei Richtungen erlauben\r\nEinzelwagenverkehr\r\nFür den jeweiligen Transportweg zusammengestellte Güterzüge\r\nEisenbahn-Bundesamt (EBA)\r\nAufsichts- und Genehmigungsbehörde für alle bundeseigenen Ei-senbahnen\r\nEisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)\r\nEVUs erbringen Verkehrsleistungen auf der Schiene, d.h. sie füh-ren Personen- und/oder Güterverkehr auf der Schiene durch.\r\nFrachtvolumen (= frachtpflichtiges Gewicht)\r\nGesamtgewicht einer Sendung und Basis für die Transportkosten eines Auftrags\r\nFreiladegeleis\r\nGleis mit danebenliegender Straße, das einen unmittelbaren Um-schlag zwischen Straße und Schiene ermöglicht\r\nGanzzug\r\nGüterzug, der vom Verlade- zum Entladepunkt ohne Zwischen-halte als geschlossene Einheit verkehrt\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nGlossar\r\n77\r\nGanzzugverkehr\r\nTransport einer geschlossenen, unveränderten Wagenzusammen-stellung\r\nGateway\r\nGateways sind Terminals, an denen neben dem Schiene-Straße-Umschlag auch das Umschlagen von Ladeeinheiten zwischen den Zügen möglich ist (Schiene-Schiene-Umschlag)\r\nGebrochener Verkehr\r\nDer Transport eines Gutes wird durch den Umschlag mit zwei oder mehreren Verkehrsmitteln unterbrochen.\r\nGefahrgut\r\nGut, welches aufgrund seiner Natur, Eigenschaften oder Zustan-des im Zusammenhang mit der Beförderung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allge-meinheit darstellen kann\r\nGefahrgutklasse\r\nGefahrgüter werden in 9 Gefahrgutklassen und Unterklassen ein-geteilt, um entsprechende Transporte zu kennzeichnen und Schutzmaßnahmen logisch zusammenzufassen.\r\nGleisanschluss\r\nBau von Gleisanlagen und deren Planung\r\nGleisinfrastruktur\r\nGesamtes Schienennetz\r\nGüterverkehrszentrum\r\nRäumliche Zusammenfassung selbständiger Unternehmen, die im Güterverkehr und in ergänzenden Dienstleistungen tätig sind, und in der sich mindestens ein Terminal befindet\r\nHinterlandverkehr\r\nBeim Hochseehafen: Anschlussverkehr durch einen Landverkehrs-träger (Bahn, Straße, Binnenwasserstraße); beim Binnenhafen: Anschlussverkehr durch Bahn oder Straße\r\nHub (= Drehscheibe)\r\nKnotenpunkt bzw. zentraler Umschlagplatz im Intermodalen Ver-kehr, auf dem eine Umladung der gebündelten Ladungen erfolgt\r\nHub-and-Spoke-System\r\nIm Hub-and-Spoke-System werden in vordefinierten Knoten an Hauptverkehrswegen gebündelte Ladungen an regionale Verteiler übergeben. Dabei bildet der Hub (Nabe) den zentralen Umschlag-platz bzw. -knoten und der Spoke (Speiche) die Verbindung für den Warenstrom von und zum Hub.\r\nILU-Code\r\nEuropäische Kennzeichnung für Behälter zur Identifizierung inter-modaler Ladeeinheiten\r\nIntermodaler Verkehr\r\nSynonym für Kombinierter Verkehr\r\nJust-in-time\r\nLieferung wird zeit- und mengengenau im Moment des Bedarfs des Kunden geliefert.\r\nKlimabilanz\r\nGibt an, welcher Ausstoß von Kohlendioxid oder anderen Treib-hausgasen auf bestimmte Aktivitäten zurückzuführen ist. Der Schienengüterverkehr erfüllt eine Schlüsselfunktion zur Errei-chung der europäischen Klima- und Umweltziele.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nGlossar\r\n78\r\nKlimaneutralität\r\nGleichgewicht zwischen Kohlenstoffemissionen und der Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre = Netto-Null-Emissionen (Ziel Klimaneutralität: EU bis 2050, Bayern bis 2045)\r\nKodenummernschild\r\nDas gelbe Kodenummernschilder ist Zeichen der technischen Zu-lassung und erleichtert im Terminalbetrieb die richtige Zuordnung von Ladeeinheit und Waggon.\r\nKombinierter Verkehr (KV)\r\nOberbegriff für Gütertransporte, bei denen Ladeeinheiten (Wech-selbehälter, Container, Sattelanhänger oder komplette Lkws) auf der Gesamtstrecke von mindestens zwei verschiedenen Verkehrs-trägern befördert werden\r\nKombi-Operateur\r\n(Natürliche oder juristische) Person, die einen multimodalen Frachtvertrag abschließt und für dessen Erfüllung als Frachtführer die Verantwortung übernimmt. Dieser agiert an der Schnittstelle zwischen den Verkehrsträgern.\r\nKontinentalverkehr\r\nGüterverkehr innerhalb der europäischen Landmasse\r\nKopfterminal\r\nIn diesem Terminal können Züge nur von einer Seite ein- und wie-der ausfahren, da die Gleise im Terminal enden.\r\nKorridore\r\nWichtige Verbindungsstrecken für das Schienennetz zum Ausbau der Leistungsfähigkeit im Schienengüterverkehr (z.B. Nord-Ostsee-Korridor, Mittelmeerkorridor etc.)\r\nLadeeinheit\r\nPhysische Transporteinheit, die sich aus einem Ladehilfsmittel (Pa-lette, Container, Wechselbehälter, Sattelanhänger etc.), Ladesi-cherungsmitteln und dem Packstück zusammensetzt\r\nLadegleis\r\nLadegleis, auf dem die Intermodalen Transporteinheiten (ITE) um-geschlagen werden\r\nLadungssicherung\r\nSicherung von Frachtgütern, um ein Verrutschen oder Herunter-kippen einer Ladung auf einem Ladehilfsmittel zu verhindern. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und liegt in der Verantwortung des Lkw-Fahrers.\r\nLastzug\r\nKraftfahrzeug mit einem Anhänger gekuppelt\r\nLichtraum\r\nDer Lichtraum ist jener Raum, der von festen Bauteilen (Brücken, Mauern, Pfeilern, Stützen etc.) freizuhalten ist. Er ist immer grö-ßer als der Verkehrsraum.\r\nLichtraumprofil\r\nVon Einbauten freizuhaltender Bereich des Querschnittes einer Bahnstrecke\r\nLogistikkette\r\nGesamte logistischen, informatorischen und produktionstechni-schen Prozesse der einzelnen Wertschöpfungsstufen\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nGlossar\r\n79\r\nMassenleistungsfähigkeit SGV\r\nEine der Stärken des SGV: Transport von sehr hohen Gewichten und Massen (Beispiel: Ein Zug kann zwischen 42 und 52 Lkws er-setzen)\r\nMasterplan SGV\r\nMasterplan zum Ausbau des SGV als Kernelement einer nachhalti-gen Mobilitäts- und Transportstrategie\r\nMautkosten\r\nStreckenbezogene Straßenbenutzungsgebühr für schwere Nutz-fahrzeuge im Straßenverkehr\r\nModalohr-System\r\nSpezielles System für den horizontalen Umschlag\r\nModal Split\r\nVerteilung des Verkehrsaufkommens auf verschiedene Verkehrs-träger (Modi: z.B. Straße-Schiene), meist auf der Basis der Trans-portleistung (in Tonnenkilometer)\r\nMultimodaler Verkehr\r\nBeförderung von Gütern mit aufeinander folgenden, verschieden-artigen Beförderungsmitteln aufgrund eines einheitlichen Beför-derungsvertrages (verkehrsrechtlicher Begriff)\r\nMultifunktionale Anlage\r\nDiskriminierungsfrei zugängliche Eintrittspunkte zum Schienen-netz, die überwiegend dem Umschlag von unterschiedlichen Gü-tern in nicht genormten Ladeeinheiten in gebrochenen Transport-ketten (Schiene/Straße) dienen\r\nNachhaltige Logistik\r\nUmweltschonendere und ressourceneffizientere Logistikprozesse. Pro Tonnenkilometer (tkm) verursachen Güterzüge über 80 Pro-zent weniger CO2 als Lkws.\r\nNachlauf\r\nTransport von Gütern oder Ladeeinheiten vom empfangenden Umschlagknoten (Hub) bis zum Empfänger\r\nNachtfahrverbot\r\nDas Nachtfahrverbot kann für Lkw mit einem zulässigen Gesamt-gewicht von über 3,5 Tonnen oder über 12 Tonnen gelten. Das nächtliche Lkw-Fahrverbot gilt von 22 Uhr abends bis 6 Uhr mor-gens.\r\nNachtsprungverkehr\r\nNachtfahrt, Güter werden über Nacht transportiert.\r\nNetto-Nettotonnen\r\nGewicht des zu transportierenden Gutes exkl. Eigengewicht des Beförderungsbehältnisses bzw. Transportfahrzeuges\r\nNettotonnen\r\nGewicht des zu transportierenden Gutes inkl. Eigengewicht des Beförderungsbehältnisses bzw. Transportfahrzeugs\r\nOperateure\r\nGesellschaften, die beim Gütertransport an den Umschlagstellen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern stehen. Sie bieten Leistungen von Terminal zu Terminal an, die sich an Spediteure und Straßentransporteure richten.\r\nPortalkran\r\nHebegerät für den Vertikalumschlag\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nGlossar\r\n80\r\nRailport\r\nAnlaufpunkt für Unternehmen ohne eigenen Gleisanschluss, die Güter auf der Schiene transportieren wollen\r\nReachstacker (= Greifstapler, Teleskopstapler)\r\nFlurförderfahrzeug zum Stapeln und Verladen von intermodalen Transporteinheiten (Container, Wechselbehälter, Sattelanhänger etc.)\r\nRollende Landstraße (ROLA)\r\nBeförderung von kompletten Lastkraftwagen auf der Schiene; siehe auch „Begleiteter kombinierter Verkehr“\r\nSattelanhänger (= Sattelauflieger, Auflieger)\r\nUnmotorisiertes Fahrzeug zum Transport größerer Gütermengen. Das Fahrzeug wird in Verbindung mit einem Sattelzugfahrzeug be-wegt und ist an dieses über eine Sattelplatte und Königszapfen ge-koppelt. Differenzierungsmerkmal: kranbare und nicht-kranbare Sattelanhänger. Außenmaße: ca. 2,55m x 4,0m x 13,68m.\r\nSchienengüterverkehr (SGV)\r\nTransport von Gütern mit der Eisenbahn\r\nSchienennetz\r\nDas öffentliche Schienennetz Deutschlands, die Bundesschienen-wege sowie die Strecken der verschiedenen nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen), steht allen Eisenbahnverkehrsunter-nehmen (EVU) zur Nutzung offen.\r\nShuttlezug\r\nFix zusammengestellte Ganzzugsgarnitur mit jeweils der gleichen Wagenanzahl, die auf einer bestimmten Strecke hin- und herpen-delt\r\nSeehafenhinterlandverkehr\r\nGüterverkehr zwischen europäischen Seehäfen und dem Hinter-land\r\nSektorales Fahrverbot\r\nVerbot des Transportes bestimmter Güter auf der Straße\r\nSicherheit\r\nEtliche Gefahrgüter dürfen nur per Bahn transportiert werden, da sie dort sicherer unterwegs sind als auf der Straße.\r\nSlotbuchung\r\nVereinbartes Zeitfenster, indem der Transport planmäßig abgefer-tigt wird\r\nSonn- und Feiertagsfahrverbot\r\nAn Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw über 7,5 Tonnen nicht fahren. Dies gilt auch für Lkw mit Anhänger, unabhängig vom Gewicht.\r\nSpedition\r\nDienstleistungsunternehmen, das den Transport von Waren orga-nisiert\r\nStraßengüterverkehr\r\nTransporte von Gütern auf der Straße mit Kraftfahrzeugen\r\nStückgutverkehr\r\nTransporte von individuell etikettierten Trocken- und Stapelgütern im Gewichtsbereich von ca. 30 bis 2500 kg, die in Stückgutdepots gebündelt und mit nicht spezialisierten Lkw und Containern beför-dert werden\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nGlossar\r\n81\r\nTaschenwagen\r\nEisenbahnwaggon mit tiefliegender Tasche zur Aufnahme der Achsaggregate eines Sattelanhängers\r\nTEN-T\r\nTranseuropäisches Verkehrsnetz\r\nTerminal\r\nUmschlagbahnhof des Kombinierten Verkehrs\r\nTerminalbetreiber\r\nTerminals werden sowohl von Bahngesellschaften oder deren Tochtergesellschaften als auch von Privatfirmen betrieben.\r\nTEU (=Twenty-foot Equivalent Unit)\r\nEine statistische Hilfsgröße auf der Basis eines 20-Fuß-ISO-Contai-ners (6, 10 m Länge) zur Beschreibung von Verkehrsströmen oder -kapazitäten. Ein genormter 40-Fuß-ISO-Container der Reihe 1 entspricht 2 TEUs.\r\nTkm (=Tonnenkilometer)\r\nMaßeinheit für die Transportleistung\r\nTrack and Trace\r\nSystem, das die Nachverfolgung eines Gegenstandes in einer Lie-ferkette ermöglicht (deutsch: Erfassung und Transportstatusüber-wachung)\r\nTragwagen\r\nMit Tragwagen können Großcontainer, Wechselbehälter und Sat-telauflieger transportiert werden. Die Wagen haben eine flache Abstellfläche, auf der die Ladeeinheit verankert wird.\r\nTraktion\r\nBezeichnet bei Bahnen die kraftbetriebene Fortbewegung mit bzw. von Eisenbahnfahrzeugen.\r\nTransportkette\r\nBewegung von Waren von einem Quellort zu einem Zielort\r\nTransportleistung\r\nMaß im Güterverkehr, das neben dem transportierten Gewicht auch die zurückgelegte Entfernung berücksichtigt (auch: Güterver-kehrsleistung)\r\nTransportsicherheit\r\nDurch permanente Transportüberwachung und zentrale Betriebs-steuerung bei spurgeführten Verkehrswegen (Schiene) sowie bei Transporten per Binnenschiff entsteht eine hohe Transportsicher-heit, insbesondere bei Gefahrguttransporten.\r\nTransportzeit\r\nZeitdauer der Zustellung einer Sendung an ihrem endgültigen Be-stimmungsort nach Abholung von einem bestimmten Abholpunkt\r\nTrasse\r\nVerlauf eines Verkehrsweges zwischen zwei Orten\r\nTrassenfahrplan\r\nDer Trassenfahrplan beschreibt die räumliche und zeitliche Inan-spruchnahme der Infrastruktur für eine Zugfahrt.\r\nUmschlag\r\nProzess, bei dem die Ware auf dem Versandweg das Transport-mittel wechselt, wie z.B. von einem Schiff auf einen Zug\r\nUmwegfaktor\r\nTatsächliche Weglänge/Luftlinienentfernung\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nGlossar\r\n82\r\nUnbegleiteter Kombinierter Ver-kehr (UKV)\r\nIm UKV werden nur die Ladeeinheiten (z.B. Container, Wechselbe-hälter, kranbare Sattelanhänger) von einem Verkehrsträger auf ei-nen anderen umgeladen („umgeschlagen“) und weitertranspor-tiert; Lkw und Fahrer begleiten den Transport nicht.\r\nUngebrochener Verkehr\r\nDer Transport wird nicht durch einen Umschlag unterbrochen.\r\nUnimodaler Verkehr\r\nDer Verkehr wird nur über einen Verkehrsträger geführt.\r\nVerkehrsbedienung\r\nAusdruck der wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Aus-gestaltung des Transportangebots\r\nVerkehrsleistung\r\nMaßzahl, die die Leistung beschreibt, die ein Verkehrsträger am Verkehrsmarkt bzw. im Transportwesen erbringt (auch: Transport-leistung, Beförderungsleistung)\r\nVerkehrsträger\r\nIm Transportbereich werden sechs Verkehrsträger differenziert: das Straßenverkehrsnetz, das Schienennetz, die Binnenwasser-straßen, die Hochsee, der Luftraum sowie Pipelines.\r\n44t-Regelung\r\nZulässiges Gesamtgewicht im Kombinierten Verkehr (unter be-stimmten Bedingungen)\r\nVerkehrsverlagerung\r\nInstrument der Verkehrsplanung zur Verkehrsvermeidung und Verlagerung auf umweltschonendere Verkehrsträger\r\nVerlader/Versender\r\nDer Verlader ist der Eigentümer des zu transportierenden Gutes, der in der Regel seinen Hauptspediteur beauftragt, die Transport-durchführung zu übernehmen.\r\nVorlauf\r\nDas erste Teilstück des Transports von Gütern oder Ladeeinheiten eines oder mehrerer Versender zu einer Umschlageinrichtung (Hub)\r\nVor- und Nachlauf\r\nTransport der Ladeeinheit auf der Straße von der Ladestelle zum Versandterminal bzw. vom Empfangsterminal zum Empfänger. Der Vor- und Nachlauf ist somit ein wesentlicher Bestandteil der Transportkette.\r\nWagengruppen\r\nFeste Zusammenstellung von Wagen mit homogenen Ladungen\r\nWagenladungsverkehr\r\nAls Wagenladungsverkehr werden alle konventionellen Transporte von einzelnen Wagen oder Wagengruppen (jedoch kleiner als eine Ganzzugsladung) auf der Schiene bezeichnet.\r\nWechselbehälter (= Wechselbrücke)\r\nEin für den Gütertransport bestimmter Behälter, der im Hinblick auf die Abmessungen von Straßenfahrzeugen optimiert wurde und mit Greifkanten für den Umschlag zwischen den Verkehrsmit-teln, in der Regel Straße-Schiene, ausgestattet ist (Länge: ca. 7,15-13,6m und Breite 2,50m)\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nGlossar\r\n83\r\nZulaufstrecke\r\nEisenbahn-Hochleistungsstrecke für die nördliche bzw. südliche Zulaufstrecke des Brenner Basistunnels (nördliche Zulaufstrecke: München-Inntal, südliche Zulaufstrecke: Verona-Franzensfeste)\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nQuellenverzeichnis für Glossar\r\n84\r\nQuellenverzeichnis für Glossar\r\nGronalt, M. / Höfler, L. / Humpl, D. / Käfer, A. / Peherstorfer, H. / Posset, M. / Pripfl, H. / Starkl, F. (2010): Handbuch Intermodaler Verkehr. Wien: Logistikum Research\r\nPosset, M. / Gierlinger, D. / Gronalt, M. / Pehersdorfer, H. / Pripfl, H. / Starkl, F. (2020): Intermodaler Verkehr Europa. Wien: FH OÖ Forschungs & Entwicklungs GmbH – Logistikum Steyr (2. Auf-lage).\r\nAllianz pro Schiene: www.allianz-pro-schiene.de\r\nArbeitszeitgesetz: www.arbeitsrechte.de\r\nForschungs-Informations-System für Mobilität und Verkehr (2014): www.forschungsinformationssystem.de\r\nKombiverkehr Deutsche Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbH & Co. KG: www.kombiverkehr.de/web/Deutsch/Startseite/Wissen/Glossar/\r\nKonsortium Beobachtungsstelle Brenner Basistunnel (2022): www.bbtinfo.eu\r\nLKZ Prien GmbH / Logistik-Kompetenz-Zentrum: www.lkzprien.de\r\nProLogistik: www.prologistik.com/logistik-lexikon/\r\nsaloodo! Logistics.simply.digital.: www.saloodo.com/de/logistik-lexikon/\r\nSGKV-Studiengesellschaft für den Kombinierten Verkehr e.V.: www.sgkv.de\r\nStraßenverkehrs-Ordnung (StVO); Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002): www.gesetze-im-internet.de\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nLiteraturverzeichnis\r\n85\r\nLiteraturverzeichnis\r\nAllianz pro Schiene. (2022a): Güterverkehr - Mehr Verkehr auf die Schiene, https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/gueterverkehr/, abgerufen am 14. Oktober 2022.\r\nAllianz pro Schiene (2022b): Truck2Train - Kleinen und mittelgroßen Transportunternehmen den Sprung auf die Schiene ermöglichen, https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/forschungsprojekte/truck2train/, abgerufen am 17. Oktober 2022.\r\nAmt der Tiroler Landesregierung (2022a): LKW Dosierung, https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrsrecht/lkw-dosierung/, abgerufen am 13. Oktober 2022.\r\nAmt der Tiroler Landesregierung (2022b): Verkehr in Tirol: Bericht 2021. Abteilung Mobilitätsplanung, Innsbruck. August 2022.\r\nASFiNAG - Autobahnen- und Schnellstrassen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (2019-2021): Verkehrsstatistiken von 2012 – 2021, https://www.asfinag.at/verkehr-sicherheit/verkehrszahlung/, abgerufen am 17. Oktober 2022.\r\nBecker, K. G. (2014): Handbuch Schienengüterverkehr. Hamburg: DVV Media Group GmbH/Eurailpress.\r\nBrenner Basistunnel BBT SE (2022): Projektüberblick – Eckdaten, https://www.bbt-se.com/tunnel/projektueberblick/, abgerufen am 20. Oktober 2022.\r\nBrenner Corridor Platform - Subgroup (2021): Freight Traffic Study: Main findings - Executive Summary. Brenner Corridor Platform Subgroup. Oktober 2021.\r\nBrenner Corridor Platform - Working Group Infrastructure (2021): Freight Traffic Study: Main findings. Brenner Corridor Platform Working Group Infrastrucute; Subgroup for the Freight and Passenger Study. Oktober 2021.\r\nBundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2021/2022): Verkehr in Zahlen 2021/2022. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Flensburg: Kraftfahrt-Bundesamt.\r\nBVU Beratergruppe Verkehr+Umwelt GmbH, TNS Infratest (2016): Entwicklung eines Modells zur Berechnung von modalen Verlagerungen im Güterverkehr für die Ableitung konsistenter Bewertungsansätze für die Bundesverkehrswegeplanung, https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-2015-modalwahl-zeit-zuverlaessigkeit-gueterverkehr.pdf?__blob=publicationFile, abgerufen am 14. Oktober 2022.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nLiteraturverzeichnis\r\n86\r\nDB Energie GmbH (2021): 2021: 62% im DB-Bahnstrommix, https://www.dbenergie.de/dbenergie-de/2021-62-im-DB-Bahnstrommix-4362320, abgerufen am 12. Oktober 2022.\r\nDB Netz AG. (2022): railway.tools, https://railway.tools/#/de, abgerufen am 14. Oktober 2022.\r\nEisenbahn-Bundesamt (2021): Anschlussförderung, https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Gleisanschluesse/gleisanschluesse_inhalt.html, abgerufen am 14. Oktober 2022.\r\nEisenbahn-Bundesamt (2022): Gefahrgut, https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Gefahrgut/gefahrgut_node.html, abgerufen am 14. Oktober 2022.\r\nEuropäische Kommission, Generaldirektion Mobilität und Verkehr (2022): Scandinavian-Mediterranean Corridor, https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/infrastructure-and-investment/trans-european-transport-network-ten-t/scandinavian-mediterranean-corridor_de, abgerufen am 17. Oktober 2022.\r\nForschungs-Informations-System (FIS) (2020): Transportierte Gütergruppen im Schienengüterverkehr (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur), https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/304917/, abgerufen am 14. Oktober 2022.\r\nIML/SGKV/ERFA KV (2020): Praxisleitfaden für den Kombinierten Verkehr, ERFA KV, http://erfa-kv.de/wp-content/uploads/2020/07/ERFA_KV-Praxisleitfaden_Auflage_3_2020.pdf, abgerufen am 20. Oktober 2022.\r\nIntermodal Info (2020): Operateure in Deutschland, https://www.intermodal-info.com/akteure-2/, abgerufen am 13. Oktober 2022.\r\nÖBB Infra (2022): Wasserkraft, https://infrastruktur.oebb.at/de/projekte-fuer-oesterreich/bahn-dreh-strom/wasserkraft, abgerufen am 12. Oktober 2022\r\nPricewaterhouseCoopers, KombiConsult (2022): Comparative evaluation of transhipment technologies for intermodal transport and their cost. Brussels: European Commission- Directorate-General for Mobility and Transport.\r\nUmweltbundesamt (2021): Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Güterverkehr in Deutschland 2021, https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nLiteraturverzeichnis\r\n87\r\nlaerm/emissionsdaten#verkehrsmittelvergleich_g%C3%BCterverkehr_tabelle, abgerufen am 12. Oktober 2022.\r\nvbw (2022): Klimafreundlicher Brennertransit - Ein Projekt der vbw, https://www.vbw-bayern.de/vbw/Themen-und-Services/Mobilit%C3%A4t/Infrastruktur/Klimafreundlicher-Brennertransit-%E2%80%93-ein-Projekt-der-vbw.jsp, abgerufen am 12. Oktober 2022.\r\nWyman, O. (2013): Studie Entwicklungsperspektiven für den Schienengüterverkehr in der Schweiz. Erstellt für: VAP Verband der verladenden Wirtschaft in Kooperation mit Planzer und Cargo Domizil, https://docplayer.org/43640621-Studie-entwicklungsperspektiven-fuer-den-schienengueterverkehr-in-der-schweiz.html, abgerufen am 15.Oktober 2022.\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAbbildungsverzeichnis\r\n88\r\nAbbildungsverzeichnis\r\nAbbildung 1\r\nMethodische Vorgehensweise zur Erreichung der Projektziele\r\nAbbildung 2\r\nEinbeziehung von Akteuren bei Veranstaltungen, Workshops und Einzel-gespräche\r\nAbbildung 3\r\nDie Verkehrswege Straße und Schiene entlang des Brennerkorridors\r\nAbbildung 4\r\nAus welchen Ländern kommt und in welche Länder geht der Verkehr über den Brenner?\r\nAbbildung 5\r\nWichtigste logistische Herausforderungen und Werte aus Sicht der verla-denden Industrie- und Handelsunternehmen\r\nAbbildung 6\r\nAktuell genutzte Verkehrsträger über den Brenner-Korridor\r\nAbbildung 7\r\nAkteure im Schienengüterverkehr am Beispiel des Kombinierten Ver-kehrs\r\nAbbildung 8\r\nProduktionsformen im Schienengütertransport, Seehafenhinterlandver-kehr und Kontinentalverkehr, Wagenladungsverkehr mit Gleisanschluss, Kombinierter Verkehr sowohl unbegleitet als auch begleitet\r\nAbbildung 9\r\nÜberblick über das Equipment zum Transport auf der Schiene, Tragwa-gen (Auszug), Ladeeinheiten und Umschlagssysteme\r\nAbbildung 10\r\nAnforderungen an die Ladungssicherung im ungefederten Transport auf der Schiene vorwärts und rückwärts bei Zielgeschwindigkeit bis 120 km/h\r\nAbbildung 11\r\nTransportaufkommen des Schienengüterverkehrs – nach Gütergruppen\r\n(in Mio. t)\r\nAbbildung 12\r\nDer Gleisanschluss\r\nAbbildung 13\r\nUnbegleiteter und Begleiteter Kombinierter Verkehr\r\nAbbildung 14\r\nChancen des Schienengüterverkehrs\r\nAbbildung 15\r\nErwartete Effekte bei Fertigstellung des Brenner Basistunnels\r\nAbbildung 16\r\nHürden beim Wechsel auf den Verkehrsträger Schiene aus Sicht der In-dustrie- und Handelsunternehmen\r\nAbbildung 17\r\nNotwendige Veränderungen bzw. Verbesserungen, um zukünftig Ver-kehre auf die Schiene zu verlagern\r\nAbbildung 18\r\nGezielte Wünsche der verladenden Industrie- und Handelsunternehmen an die verschiedenen Akteure der Transportbranche\r\nAbbildung 19\r\nArt des Informationsbedarfs für eine Verlagerung auf die Schiene (n=34)\r\nAbbildung 20\r\nInformationsbedarf zum Schienengüterverkehr in vier Themenfelder ge-gliedert\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAbbildungsverzeichnis\r\n89\r\nAbbildung 21\r\nInformationsbedarf und davon abgeleitete Bausteine einer Informati-onsplattform\r\nAbbildung 22\r\nBausteine für eine Zielgruppe, die noch keine Erfahrung im Schienengü-terverkehr hat, als schneller Einstieg in die Thematik\r\nAbbildung 23\r\nBausteine für eine Zielgruppe, die sich konkret für Schienengütertrans-port interessiert oder bereits über erste Erfahrungen im Schienengüter-verkehr verfügt\r\nAbbildung 24\r\nBausteine, die den Informationsbedarf abbilden, aber nicht auf einer öf-fentlichen Informationsplattform lokalisiert seisn sollten\r\nAbbildung 25\r\nBausteine, die von öffentlichem Interesse sind\r\nAbbildung 26\r\nDie Produktionsstraße, Adressierung Maßnahmenkatalog\r\nAbbildung 27\r\nSocial-Media-Beiträge der LKZ Prien GmbH\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nTabellenverzeichnis\r\n90\r\nTabellenverzeichnis\r\nTabelle 1\r\nAnsprechpartner rund um die Leistungen im Schienengüterverkehr\r\nTabelle 2\r\nÜberblick zu Informationsmöglichkeiten zum Schienengüterverkehr (Auszug)\r\nStudieApril 2023\r\nKlimafreundlicher Brennertransit\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\n91\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede Diskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber\r\nWeiterer Beteiligter\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\nwww.vbw-bayern.de\r\nLKZ Prien GmbH\r\nDr. Petra Seebauer\r\nFlorian Fürle\r\nStephanie Grüneis-Forkl\r\nJoseph-von-Fraunhofer-Str. 9\r\n83209 Prien am Chiemsee\r\n© vbw April 2023\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nChristine Völzow\r\nGeschäftsführerin\r\nLeiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon 089-551 78-251\r\nchristine.voelzow@vbw-bayern.de\r\nDr. Peter Pfleger\r\nUmwelt, Verkehr, Rohstoffe, Verbraucherschutz\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon 089-551 78-253\r\npeter.pfleger@vbw-bayern.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. 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Der Klima-schutz ist politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich die größte Menschheitsaufgabe des 21. Jahrhunderts. Gerade für die jüngeren Generationen müssen wir diese Herausforderung gemeinsam annehmen und erfolgreich bewältigen. \r\n\r\nKlimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe Der Klimawandel ist ein globales Phänomen, das nur durch internationale Kooperation bewältigt werden kann. Ohne einen starken und in-novativen Wirtschaftsstandort sind die Klimaschutzziele jedoch nicht zu erreichen. Dafür brauchen wir eine pragmatische und flexible Klimapolitik. Ökonomie und Ökologie sind kein Widerspruch. Es geht darum, beides in Einklang zu bringen und positiv miteinander zu ver-binden.\r\n\r\nDer Schlüssel für einen effektiven globalen Klimaschutz liegt dabei in der Entwicklung und im Einsatz technologischer Innovationen. Die Expertise unserer deutschen und bayerischen Wirtschaft kann einen wesentlichen Beitrag zur weltweiten Emissionsreduktion \r\nleisten. \r\n\r\nBeim Klimaschutz geht es nicht um das Ob, sondern um das Wie. Die bayerische Wirtschaft geht diese Herkulesaufgabe mit Tatkraft und Zuversicht an. Damit sich die Innovationskraft unserer Unternehmen weiter entfalten und die Transformation gelingen kann, muss jetzt die Politik die richtigen Rahmenbedingungen setzen.\r\nBertram Brossardt\r\n09. Juli 2024\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tInternationales Level-Playing-Field schaffen\t3\r\n2\tIndustrietransformation unterstützen\t5\r\n3\tNet Zero Industry Act\t7\r\n4\tEmissionshandel weiterentwickeln\t8\r\n5\tEnergiewende beschleunigen\t10\r\n6\tCarbon-Management-Strategie entwickeln\t12\r\n7\tWasserstoffwirtschaft aufbauen\t14\r\n8\tKlimafreundliche Mobilität schaffen\t16\r\n9\tGebäudesektor modernisieren\t19\r\n10\tKlimaschutztechnologien fördern\t21\r\nAnsprechpartner/Impressum\t23\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nKlimaschutz international voranbringen und Chancen für den Wirtschafts-standort nutzen \r\n–\tInternationales Level-Playing-Field schaffen: Ein effektiver globaler Klimaschutz kann nur gemeinsam mit unseren europäischen und internationalen Partnern gelingen. \r\nVoraussetzung ist ein internationales Level-Playing-Field, damit alle Treibhausgasemit-tenten unter denselben Rahmenbedingungen einen fairen Beitrag zum Klimaschutz \r\nleisten können. \r\n–\tIndustrietransformation unterstützen: Die Umstellung der Industrie auf klimafreundli-che Produktionsprozesse und Geschäftsmodelle ist essenziell und muss umfassend und sachgerecht durch staatliche Akteure gefördert werden. International wettbewerbs-\r\nfähige Strompreise sind ein wichtiger Treiber für die Entwicklung und den Einsatz klima-freundlicher Technologien und zugleich der beste Carbon-Leakage-Schutz.\r\n–\tNet Zero Industry Act: Der Wirtschaftsstandort ist mit breit angelegten und ineinander-greifenden Maßnahmen zu stärken. Verfahrensbeschleunigung und generell bürokrati-sche Erleichterungen leisten einen wichtigen Beitrag. Darüber hinaus sind Rahmenbe-dingungen wie eine bezahlbare Energieversorgung und ein effektiver Carbon-Leakage-Schutz gewährleistet werden, um Produktion am Standort zu halten und weiter auszu-bauen.\r\n–\tEmissionshandel weiterentwickeln: Der Emissionshandel auf europäischer Ebene muss als Leitinstrument für effektive und marktbasierte Klimapolitik gestärkt werden. Hierzu ist ein international anschlussfähiges CO2-Preissignal auf EU-Ebene, das marktbasiert In-vestitionen in klimafreundliche Technologien fördert, erforderlich, um die nötigen Inves-titionen anzustoßen. Das nationale Brennstoffemissionshandelssystem (BEHG) sollte schnellstmöglich abgeschafft werden, spätestens zum Start des ETS II. Der CO2-Grenzausgleich (CBAM) muss seine Effektivität erst noch unter Beweis stellen und macht bestehende Entlastungstatbestände nicht obsolet.\r\n–\tEnergiewende beschleunigen: Die Dekarbonisierung des Energiesystems ist die zentrale Säule für effektiven Klimaschutz. Der Ausbau von Erzeugungs-, Speicher- und Netzinfra-struktur muss daher deutlich schneller erfolgen. Genehmigungsverfahren und damit verbundene Anforderungen an Genehmigungsunterlagen sind weiter zu vereinfachen, regierungsbezirksübergreifend zu standardisieren, zu beschleunigen und zu entbürokra-tisieren.\r\n–\tCarbon-Management-Strategie entwickeln: Der Umgang mit Kohlenstoff muss mit \r\nCarbon Capture, Usage and Storage (CCUS) am Standort klimafreundlich gestalten \r\nwerden. Hierzu ist die Carbon Management-Strategie der Bundesregierung weiter \r\nzu konkretisieren und auf bayerischer Ebene zu flankieren.\r\n–\tWasserstoffwirtschaft aufbauen: Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind erhebliche Mengen klimaneutral erzeugten Wasserstoffs dringend erforderlich. Deutschlandweit müssen alle wichtigen Industriezentren zeitnah an das Kernnetz angeschlossen werden.\r\n–\tKlimafreundliche Mobilität schaffen: Klima- und umweltgerechte Lösungen sind mit technologieoffenen Innovationen zu verwirklichen. Hierzu müssen Tank- und Ladeinfra-struktur für alternative Antriebe zügig und grenzüberschreitend aufgebaut werden. \r\nZudem brauchen wir faire Bedingungen für synthetische Kraft- und Brennstoffe.\r\n–\tGebäudesektor modernisieren: Die Sanierungsquote muss erhöht und klimafreundli-ches Bauen beschleunigt werden. Notwendige flankierende Fördermaßnahmen wie \r\ndie in Aussicht gestellte steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung \r\nfür Vermieter und Gewerbe müssen zügig eingeführt werden.\r\n–\tKlimaschutztechnologien fördern: Wir müssen die Innovationsführerschaft bei klima-freundlichen Technologien übernehmen und insbesondere mögliche Game-Changer \r\ngezielt erforschen. Ferner verdient die Schnittstelle zwischen Anwendungstechnologien und fortgeschrittenen Digitalisierungstechnologien besondere Beachtung.\r\n1\tInternationales Level-Playing-Field schaffen\r\nGlobale Zusammenarbeit und gemeinsame Standards für fairen Wettbe-werb und effektiven Klimaschutz \r\nVergleichbare Rahmenbedingungen für alle Staaten sind eine notwendige Voraussetzung für einen effektiven globalen Klimaschutz. Es ist entscheidend, dass alle Treibhausgasemit-tenten einen fairen Beitrag leisten. Globale Zusammenarbeit und multilaterale Abkommen sind erforderlich, um gemeinsame Ziele und Standards zu etablieren. Der offizielle Start des internationalen Klimaclubs auf der Weltklimakonferenz in Dubai im Dezember 2023 und die angekündigten ersten Initiativen des Clubs sind wichtige erste Schritte, um Leitmärkte für klimaneutrale Industrieprodukte (z. B. Stahl, Zement) aufzubauen. Übergeordnetes Ziel bleibt ein einheitlicher internationaler CO2-Preis. Er ist das effizienteste Instrument zur Erreichung der Klimaziele. Die Arbeiten hierzu gilt es auf internationaler Ebene voranzutrei-ben. \r\n\r\nSolange kein globales Level-Playing-Field existiert, kann ein räumlich begrenztes CO2-Preissignal die Transformation nicht allein erwirken – es muss dann immer mit Transforma-tionsförderung begleitet werden. Gerade angesichts der US-amerikanischen Investitionsan-reize (Inflation Reduction Act, IRA) muss das europäische CO2-Preissignal noch stärker als bislang durch einen ordnungs- und beihilferechtlichen Rahmen unterstützt werden, der Innovationen fördert, Carbon Leakage verhindert und Planungssicherheit für Investitionen in den Standort Europa schafft.\r\n\r\nIm Rahmen internationaler Zusammenarbeit muss eine Einigung über zulässige Subvention-spraktiken zur Erreichung von Klimaneutralität erzielt werden. Es darf keinen „Klima-Protektionismus“ geben, der letztlich die globalen Bemühungen für Klimaschutz unterläuft.\r\n\r\nDurch internationale Kooperation können Unternehmen von Wissenstransfer und gemein-samer Forschung profitieren, was die Innovationskraft im Bereich Klimaschutz stärkt und die Entdeckung neuer Lösungen beschleunigt. Dadurch werden Entwicklung und Verbrei-tung innovativer Klimaschutztechnologien gefördert, was wiederum wirtschaftliches Wachstum und Arbeitsplätze in den Regionen und Staaten schafft, die sich besonders für den Klimaschutz engagieren. Von besonderer Bedeutung ist der sog. globale Marktmecha-nismus, mit dem Staaten Emissionsminderungen, die in einem anderen Land realisiert wer-den, in ihrem eigenen Klimaziel berücksichtigen können. Es gilt daher, die technischen De-tails für die Anwendung des globalen Marktmechanismus des Weltklimavertrags endlich weiter auszuarbeiten.\r\n\r\nGlobaler Klimaschutz ist nur dann effektiv, wenn CO2-Emissionen tatsächlich eingespart und nicht in Drittstaaten verlagert werden (Carbon Leakage). Europäische und deutsche Unter-nehmen haben Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen aus Ländern, die weniger ambitionierte Klimaschutzanforderungen haben. Bei allen Klimaschutzbemühung-en muss daher darauf geachtet werden, diese Wettbewerbsnachteile möglichst zu kompensieren bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen.\r\n\r\nGenerell gilt: je kleinräumiger Klimaschutzziele definiert werden, desto weniger effizient und effektiv können sie umgesetzt werden. Die Eigenheiten bestimmter Regionen, seien es Industrieschwerpunkte, meteorologische oder geologische Besonderheiten, zum Beispiel für die Erzeugung von Erneuerbare-Energien-Strom oder die Verteilung von CO2-Senken, können bei isolierter Betrachtung einer Region nicht in ein kosteneffizientes Gesamtsystem integriert werden. \r\n2\tIndustrietransformation unterstützen\r\nUmstellung der Industrie auf klimafreundliche Produktionsprozesse und Geschäftsmodelle ist essenziell und muss umfassend gefördert werden \r\nWir brauchen unsere heimische Industrie auch um neuartige klimafreundliche Technologien zu entwickeln und zur Marktreife zu bringen. Entscheidend ist, dass die Wirtschaft konse-quent in der Transformation bei Entwicklung und Einsatz klimafreundlicher Technologien unterstützt wird, damit sie zeigen kann, wie ökonomisch erfolgreiches und nachhaltiges Handeln Hand in Hand gehen, und so international Partner und Nachahmer findet. \r\n\r\nEine besondere Herausforderung im Industriesektor ist die lange Lebensdauer der kapitalin-tensiven Produktionsanlagen von 50 bis 70 Jahren. Für den Industriesektor müssen schnell langfristig verlässliche Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden, um Unter-nehmen die Möglichkeit zu geben, im nächsten Investitionszyklus in klimaneutrale Techno-logien zu investieren. Ansonsten droht ein Aufbrechen von integrierten Wertschöpfungs-ketten, was unter anderem Produktionsverlagerungen und gegebenen¬falls Neuinvestitionen im Ausland zur Folge hätte. Darüber hinaus braucht die Industrie eine langfristige, partei-über¬greifende Zusicherung, dass in Deutschland international konkurrenzfähige Energie- und CO2-Kosten sichergestellt werden.\r\n\r\nInsbesondere folgende Maßnahmen sind zu ergreifen:\r\n–\tInternational wettbewerbsfähige Strompreise sind ein wichtiger Treiber für die Entwick-lung und den Einsatz klimafreundlicher Technologien und zugleich der beste Carbon-Leakage-Schutz. Deswegen brauchen wir einen Brückenstrompreis für energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb sowie weitere Entlastungsmaßnahmen für alle Unternehmen.\r\n–\tDer Rahmen des europäische Beihilferechts muss an die geplanten Förderungs- und An-reizziele angepasst werden.\r\n–\tNeue unbürokratische Fördermodelle auf allen staatlichen Ebenen sind nötig, die auch Ideen, die mit hohen Risiken verbunden sind, schnell unterstützen. Förderprogramme helfen insbesondere bei der Entwicklung von Technologien und innovativen Verfahren, wenn Maßnahmen noch vor dem Beginn der Wirtschaftlichkeit stehen. Steuerliche An-reize sind daneben ebenfalls zielführend.\r\n–\tKlimaverträge (Carbon Contracts for Difference), die auch mit anderen Förderinstrumen-ten für die Industrie kombinierbar sind, müssen stärker genutzt werden.\r\n–\tEine effiziente Förderung von industriellen Anlagen zur CO2-Abscheidung muss einge-führt werden.\r\n–\tBestehende Förderprogramme müssen gebündelt, vereinfacht, sachgerecht und umfas-sender aufgesetzt werden.\r\n–\tDie öffentliche Beschaffung muss stärker darauf ausgerichtet werden, nachhaltige Inno-vationen und Investitionen zu fördern, um grüne Leitmärkte zu etablieren.\r\n–\tDurch die Umstellung auf klimaneutrale Produktionsverfahren müssen auch innerhalb der Industrie in vielen Bereichen genehmigungsbedürftige Anpassungen an Anlagen und Prozessen durchgeführt werden. Mit Blick auf die Klimaziele sind daher – neben der Be-schleunigung von Genehmigungen für Netzausbau und erneuerbare Energien – auch deutlich zügigere und rechtssichere Genehmigungsverfahren für Industrievorhaben zu gewährleisten. Das Aufbauen immer weiterer bürokratischer und genehmigungsrechtli-cher Hürden, wie es derzeit unter anderem durch die neue Industrieemissionsrichtlinie geschieht, muss unterbunden werden.\r\n–\tEin bedarfsgerechter Ausbau der Energieinfrastruktur ist von entscheidender Bedeutung für die Industrie-Transformation (vgl. Kapitel 5. Energiewende beschleunigen). Wichtige industrielle Zentren müssen spätestens bis zum Beginn des nächsten Jahrzehnts an das Wasserstoffnetz angeschlossen werden, da sonst die Umstellung auf wasserstoffbasierte Technologien nicht möglich ist (vgl. Kapitel 7. Wasserstoffwirtschaft aufbauen). \r\n3\tNet Zero Industry Act\r\nStandortvorteil mit breit angelegten und ineinandergreifenden Maßnah-men stärken\r\nDer Net Zero Industry Act (NZIA) flankiert gemeinsam mit dem Green Deal Industrial Plan den Green Deal; beides kann auch als Antwort auf den Inflation Reduction Act der USA \r\nverstanden werden. Vorgesehen sind verkürzte Genehmigungsverfahren und staatliche Subventionen für bestimmte „Netto-Null-Technologien“: Photovoltaik, Windenergie, \r\nWärmepumpen, Batterien, Elektrolyseure und in geringerem Maße auch Small Modular Reactors (SMR), also neuartige Kernreaktoren kleiner Bauart. Ferner gibt der NZIA das Ziel vor, bis 2030 40 Prozent des gesamten jährlichen EU-Versorgungsbedarfs an Transformati-onstechnologien in der EU zu produzieren. \r\n\r\nEs ist von großer Bedeutung, dass der Standortnachteil, den die europäische Industrie durch strenge Klimaschutzanforderungen und hohe Energiepreise hat, ausgeglichen wird. Förderungen sind dabei nur eine Seite der Medaille und dürfen nicht in einem Subventi-onswettlauf münden. Verfahrensbeschleunigung und generell bürokratische Erleichterun-gen können und müssen ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten. Entscheidend ist ferner ein gesicherter Zugang zu den für die Herstellung der Netto-Null-Technologien notwendigen Rohstoffen und Bauteilen, unter anderem mittels weiterer Handelsabkommen. Produktion am Standort kann schließlich nur dann erfolgreich gehalten und weiter ausgebaut werden, wenn auch weitere Rahmenbedingungen wie eine bezahlbare Energieversorgung gewähr-leistet sind. Flankiert werden muss der NZIA daher auch durch weitere Maßnahmen wie einen Brückenstrompreis und einen effektiven Carbon-Leakage-Schutz (z. B. Beibehaltung der kostenlosen Zuteilung im EU-ETS, solange der CO2-Grenzausgleichsmechanismus nicht nachweislich einen ausreichenden Schutz bietet).\r\n4\tEmissionshandel weiterentwickeln\r\nEmissionshandel auf europäischer Ebene als Leitinstrument für effektive und marktbasierte Klimapolitik stärken\r\nAuf europäischer Ebene leistet das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) einen signifikanten Beitrag zur effizienten Reduktion der europäischen Treibhausgasemissionen. Emissionen werden dort eingespart, wo es am kostengünstigsten möglich ist. Dies gewährt Unternehmen ein großes Maß an Flexibilität, denn sie können selbst entscheiden, ob sie in klimaschonende Technologien investieren oder Emissionsberechtigungen kaufen. Im Rah-men des „Fit for 55“-Pakets hat die EU eine Reform des EU-ETS und die Einführung eines separaten Emissionshandelssystems insbesondere im Gebäude- und Verkehrsbereich (EU-ETS II) ab 2027 beschlossen.\r\n\r\nEs ist grundsätzlich zu begrüßen, dass marktwirtschaftliche Instrumente eine zentrale Rolle zur Erreichung der Klimaziele spielen. Die Reform des ETS I (Absenkung der Emissionsober-grenze, Reduktion der kostenlosen Zuteilung) stellt jedoch eine deutliche Verschärfung dar, die zu stark steigenden Zertifikatspreisen führt, wenn nicht gleichzeitig die Industrietrans-formation mit hohem Tempo (und in stimmiger Kombination mit ausreichend \r\nCarbon-Leakage-Schutz zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit) vorangebracht wird. Die kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten für Sektoren, die vom CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) betroffen sind, darf erst dann reduziert werden, wenn der CBAM auch nachweislich einen effektiven Carbon-Leakage-Schutz gewährleistet. CO2-Grenzabgaben können für komplexe Produkte (wie z. B. in der Chemiebranche) keinen adä-quaten Ersatz für Carbon-Leakage-Maßnahmen bieten und führen zu steigenden Kosten nachgelagerter \r\nProdukte und zu Wettbewerbsnachteilen – vor allem beim Export. Das muss bei Überlegun-gen zur Erweiterung des Mechanismus auf weitere Produkte zwingend berücksichtigt wer-den. Der hohe Bürokratieaufwand, insbesondere hinsichtlich der Meldepflichten der be-troffenen Unternehmen, muss reduziert werden.\r\n\r\nDie Einführung von EU-ETS II ab 2027 in einem separaten System ist zu begrüßen. Der Ge-bäude- und Verkehrsbereich kann aufgrund der höheren CO2-Vermeidungskosten nicht in dasselbe System wie Industrie und Stromerzeugung integriert werden. Zudem ist der Up-stream-Ansatz (Inverkehrbringer werden reguliert) für diese Sektoren besser geeignet. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) muss für diese Sektoren bis zum Start des euro-päischen Systems abgeschafft werden, um ein europäisches Level-Playing-Field zu ermögli-chen.\r\n\r\nUm den Emissionshandel als effektives Leitinstrument zur Erreichung der Klimaziele zu stär-ken, sind noch folgende Aspekte von Bedeutung:\r\n–\tNegativemissionen müssen im EU-ETS anerkannt werden.\r\n–\tNeben der Mengensteuerung darf es zu keiner Preissteuerung kommen. Die Marktstabi-litätsreserve, die dazu führt, dass zusätzlich Zertifikate aus dem Markt genommen wer-den und die Preise dadurch hochgehalten werden, auch wenn der Markt niedrigere Prei-se ermöglichen würde, muss abgeschafft werden.\r\n–\tDie Mengensteuerung muss sich an realistischen Größen orientieren. Es nützt dem Klima nichts, wenn die Menge bis 2045 oder 2050 auf Null gesetzt wird und in der Folge die Industrie in andere Länder abwandert. Eine Diskussion darüber, welche Mengen erlaubt bleiben und bestmöglich kompensiert werden müssen, muss auch zukünftig möglich sein. \r\n–\tDie Zusammenarbeit und Verknüpfung mit anderen Emissionshandelssystemen in der Welt muss weiter vorangetrieben werden, um Effizienzsteigerungen zu ermöglichen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu erhalten. Lang-fristiges Ziel muss ein globaler CO2-Preis bleiben. \r\n5\tEnergiewende beschleunigen\r\nDekarbonisierung des Energiesystems als zentrale Säule für Klimaschutz\r\nZentrale Säule für effektiven Klimaschutz ist eine erfolgreiche Energiewende (siehe vbw Position Energiepolitik). Wenn CO2-neutraler Strom in bedarfsgerechter Menge und zu \r\ninternational wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung steht und der Stromnetzausbau vorangetrieben wird, kann dieser die Nutzung fossiler Energieträger in den anderen Sekto-ren ersetzen. Nahezu die gesamte benötigte Primärenergie muss am Ende aus klimaneutralen Quellen bezogen werden. \r\n\r\nVersorgungssicherheit muss dabei immer europäisch gedacht werden. Der grenzüberschrei-tende Stromaustausch trägt zur Steigerung der Versorgungssicherheit bei und führt zu günstigeren Kosten bei der Stromversorgung. Der europäische Energiebinnenmarkt muss weiter vertieft und der geplante Netzausbau so schnell und kosteneffizient wie möglich umgesetzt werden. Dabei ist europaweit eine integrierte Netzplanung für Strom, Gas und Wasserstoff sowie von netzdienlichen Speicherkapazitäten von großer Bedeutung.\r\n\r\nFür eine Beschleunigung der Energiewende sind Insbesondere folgende Maßnahmen umzu-setzen:\r\n–\tDie Energiewende erfordert einen schnellen und effizienten Ausbau erneuerbarer Ener-gien (einschließlich ihrer Netze) und regelbarer Backup-Kapazitäten.\r\n–\tDer Ausbau der Stromnetze muss bei gleichzeitiger Verzahnung von Strom und Gas schneller vorangebracht werden. Entscheidend sind eine deutliche Beschleunigung, Ver-einheitlichung sowie Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren, eine Synchronisierung des Ausbaus von EE-Anlagen mit dem Netzausbau sowie eine Verbes-serung der regulatorischen Rahmenbedingungen, die die wirtschaftliche Leistungsfähig-keit der Netzbetreiber erhalten und stärken. Dabei ist auch immer die Kosteneffizienz im Blick zu behalten. Positiv ist daher der Ansatz, künftig grundsätzlich wieder Freileitungen zu planen und Erdkabel nur im Ausnahmefall vorzusehen.\r\n–\tEine Aufspaltung der deutschen Strompreiszone ist zu verhindern.\r\n–\tInternational wettbewerbsfähige Strompreise sind für Standortsicherung und Klima-schutz unerlässlich. Die bisherigen Entlastungstatbestände für die Wirtschaft reichen nicht aus und müssen unverzüglich ergänzt beziehungsweise verstetigt werden. Wäh-rend eine Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau dauerhaft ge-boten ist, sind andere Maßnahmen wie Netzkostenzuschüsse oder Brückenstrompreis jedenfalls in der aktuellen Umbauphase notwendig.\r\n–\tEs müssen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und effiziente Wasserstoffwirt-schaft geschaffen werden.\r\n–\tDie Rahmenbedingungen für die Realisierung möglichst vieler Flexibilitätspotenziale müssen verbessert werden.\r\n–\tDer Ausbau von Speicherkapazitäten (Batterie-, Pump- und Wasserstoffspeicher) ist mit passenden Anreizen voranzutreiben. \r\n–\tDie Kraftwerksstrategie muss umgehend ausgearbeitet werden. Der Anreizmechanismus für den Zubau neuer Kapazitäten ist technologieoffen auszugestalten. Die im Zuge der Kraftwerksstrategie geplanten 10 GW sind nur ein erster Schritt. Berechnungen der Übertragungsnetzbetreibern zufolge ist ein Zubau von 21 GW notwendig. Gleichzeitig ist Versorgungssicherheit auch regional zu denken. Dezentrale Lösungen sollten in der Kraftwerksstrategie des Bundes berücksichtigt, aber auch regionale gefördert werden.\r\n–\tDie Steigerung der Energieeffizienz muss stets dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit \r\nfolgen.\r\n–\tDie Digitalisierung der Energiewirtschaft (vgl. vbw Position Digitalisierung der Energie-wirtschaft) muss vorangetrieben werden.\r\n–\tDeutschland muss seine Energie- und Effizienztechnologieführerschaft erhalten. Dafür muss strategisch in die Energieforschung und die Umsetzung ihrer Ergebnisse in global erfolgreiche Innovationen investiert werden.\r\n–\tNeben dem Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland muss dringend ein politischer Fokus auf den Import günstiger klimaneutraler Energieträger sowie den Aufbau entspre-chender Partnerschaften und Infrastrukturen gelegt werden.\r\n\r\nFür Bayern zeigt die Studie Bayernplan Energie 2040 (VBEW/FfE in Kooperation mit der vbw, 2023) detailliert Wege zur Erreichung der Klimaziele sowie deren Implikationen für das Energiesystem auf. \r\n6\tCarbon-Management-Strategie entwickeln\r\nUmgang mit Kohlenstoff durch CCUS klimafreundlich gestalten\r\nOhne die breite Anwendung von CCUS (Carbon Capture, Utilisation and Storage) kann ein Industrieland wie Deutschland seine Klimaziele nicht erreichen. Selbst bei vollständiger Um-stellung auf eine CO2-neutrale Energieversorgung wird es prozessbedingte CO2-Emissionen geben, z. B. in der Zement- und Kalkindustrie, die auch zukünftig nicht vermieden werden können. Für dieses CO2 müssen Möglichkeiten der Speicherung bzw. Weiterverwendung und eine entsprechende CO2-Infrastruktur geschaffen werden. \r\n\r\nDie Bundesregierung hat am 26. Februar 2024 ein Eckpunktepapier für eine Carbon Ma-nagement Strategie vorgelegt, die am 29. Mai 2024 im Bundeskabinett beschlossen wurde. Es gilt, die Eckpunkte zeitnah weiter zu konkretisieren und durch einen Stakeholderdialog unter Beteiligung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft zu begleiten.\r\n\r\nAuf bayerischer Ebene brauchen wir eine flankierende Strategie, die unter anderem Wege für eine Zwischenspeicherung auch onshore aufzeigt. Die Grundzüge der notwendigen Transportinfrastruktur stellen wir in der Studie Analyse CO2-Infrastrukturbedarf in Bayern (vbw/FfE, Oktober 2023) dar. Die bayerische Staatsregierung sollte sich dafür einsetzen, dass – ähnlich wie beim Wasserstoffkernnetz – die Bundesregierung mit staatlichen Garan-tien den Aufbau eines CO2-Pipelinenetzes absichert und so eine schnelle Umsetzung bis Anfang der dreißiger Jahre unterstützt.\r\n\r\nKohlenstoffquellen sind auch für die chemische und rohölbasierte Industrie sowie die Nah-rungsmittelindustrie von größter Relevanz. Vor dem Hintergrund der Defossilisierung muss CO2 als ein zunehmend wertvoller Rohstoff verstanden werden, dessen langfristige Verfüg-barkeit dringend sichergestellt werden muss. Vergleichsweise kurzfristig verfügbar sind Rohstoffe, die auf Biomasse oder Reststoffen basieren. In zahlreichen europäischen Län-dern sind bisherige Mineralölraffinerien bereits zu Bio-Raffinerien umgebaut worden. Bio- und reststoffbasierte Strategien im großen Maßstab sind auch in Deutschland sinnvoll. Bi-omasse kann in Raffinerien aufgrund von Skaleneffekten wirtschaftlich effizient und vielsei-tig für den Klimaschutz genutzt werden. Der fossile Anteil kann durch Co-Processing erheb-lich gesenkt werden.\r\n \r\nAbbildung 1\r\n \r\n7\tWasserstoffwirtschaft aufbauen\r\nVoraussetzungen für eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft schaffen\r\nZur Erreichung der Klimaschutzziele sind große Mengen klimaneutral erzeugten Wasser-stoffs und anderer klimaneutraler Gase zu wettbewerbsfähigen Preisen dringend erforder-lich („Molekülwende“). Wasserstoff und seine Derivate sind in verschiedenen Sektoren viel-seitig einsetzbar. In der Industrie gibt es für viele Prozesse keine Alternative, um eine klima-freundliche Produktion zu gewährleisten. Im Energiesystem kann mit Wasserstoff zusätzli-che Flexibilität bereitgestellt werden. Im Mobilitätssektor ist Wasserstoff geeignet, den Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr sowie Teile des Straßenverkehrs zu dekarbonisieren. Auch zeichnet sich ein Bedarf für den Wärmemarkt ab. Darüber hinaus können unvermeidbare CO2-Emissionen mit Wasserstoff zu stofflich nutzbaren Produkten umgewandelt werden. Nutzungsmöglichkeiten sollten nicht im Vorhinein von der Politik ausgeschlossen werden.\r\n\r\nDer zügige Aufbau des Wasserstoffnetzes in Bayern muss höchste Priorität haben. Das be-trifft insbesondere den Aufbau des Wasserstoffkernnetzes. Nach derzeitigen Planungen sollen große Teile der bayerischen Wasserstoffinfrastruktur erst Ende 2032 in Betrieb ge-hen, während die Industriegebiete in Nord- und Westdeutschland bereits wesentlich früher an das Wasserstoffkernnetz angeschlossen werden sollen. Das würde zu einem Wettbe-werbsnachteil für die bayerische Industrie führen. Industriepolitisch muss auch aus europä-ischer und nationaler Perspektive ein Fokus auf die zügigere Einbindung der industriellen Zentren in Süddeutschland in das europäische Wasserstoffpipelinenetz gelegt werden. Dazu gehören neben der Anbindung aus dem Norden auch Pipelines aus dem Süden.\r\n\r\nDie Kosten für die Wasserstoffherstellung hängen wesentlich von der Entwicklung der Strompreise ab. Damit auch in Deutschland wirtschaftlich Wasserstoff produziert werden kann, müssen daher die Strompreise sinken. Darüber hinaus ist ein verlässlicher und ambiti-onierter Ausbaupfad für erneuerbare Energien erforderlich. Um den künftigen Wasserstoff-bedarf zu decken, sind jedoch gleichzeitig Importe aus günstigen Produktionsländern nötig. Partnerschaften sind rechtzeitig aufzubauen und eine langfristige Strategie zu entwickeln.\r\n\r\nDie Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie nennt einige notwendige Instru-mente und Voraussetzungen für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, so unter anderem Technologieoffenheit und Farbenpluralität. Auch entsprechende Förderprogramme sind vorgesehen, wie die Carbon Contracts for Difference (CCfD) oder IPCEI (Important Projects of Common European Interest). Es ist dringend notwendig die weitere Planung anzugehen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Verteilnetze festzulegen. In diesem Zusam-menhang muss auch eine sinnvolle und zukunftsfähige Kraftwerksstrategie entstehen, die keinen Raum für Interpretationen lässt. \r\n\r\nBis 2030 müssen auch in Bayern in jeder Region netz- und systemdienlich verortete Elektro-lyseure in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Es ist unerlässlich, die Prozesskompe-tenz im Bereich der Wasserstofftechnologie zu stärken. Nur durch eigene Wasserstoffpro-duktion fördern wir die Entwicklung und den Betrieb dieser Technologie vor Ort, was zu einer erhöhten Expertise und einer stärkeren regionalen Wertschöpfung führt. Dies ermög-licht auch zuallererst, auf dem globalen Markt für Wasserstofftechnologien wettbewerbs-fähig zu bleiben und gleichzeitig die regionale Wirtschaft zu stärken. Wir können dabei in Bayern auf ein erhebliches technologisches Know-how aufbauen.\r\n\r\nFür eine ausführlichere Perspektive beachten Sie unsere Position Aufbau der Wasserstoff-wirtschaft.\r\n8\tKlimafreundliche Mobilität schaffen\r\nInfrastrukturausbau und Vernetzung für bedarfsgerechte Transformation\r\nUm die Potenziale alternativer Antriebsarten für die Treibhausgasreduzierung im Verkehrs-sektor zu entfalten, ist die öffentliche Lade- und Tankinfrastruktur für Antriebsarten wie Elektromobilität und Wasserstofftechnologie unabdingbare Voraussetzung und muss euro-paweit schnell und intensiv ausgebaut werden. Im Bereich der Elektromobilität muss der Ausbau der Ladeinfrastruktur parallel zum Aufwuchs von Elektrofahrzeugen erfolgen. Auch die Tank- und Ladeinfrastruktur für Lkw muss deutlich vorangebracht werden. \r\n\r\nEbenfalls müssen bestehende Förderprogramme für den Aufbau privater Infrastruktur für alternative Antriebe unbedingt aufgestockt und die Mittel auf hohem Niveau verstetigt werden. Die Komplexität von Förderprogrammen muss reduziert und es müssen stabile Rahmenbedingungen für den Betrieb der Infrastruktur für alternative Antriebe geschaffen werden. Hier bedarf es weiterer Erleichterung bei der Installation von Ladetechnik in Miets-häusern und Immobilien mit Eigentümergemeinschaften ebenso wie spezieller Förderpro-gramme für private Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber und im Privathaushalt. Auch die sogenannte semi-öffentliche-Infrastruktur zum Beispiel in Parkhäusern sowie auf den Flä-chen von Einzel- und Großhandel und touristischer oder gastronomischer Einrichtungen muss in zukünftigen Programmen, mit denen öffentlich zugängliche Ladepunkte gefördert werden, vermehrt berücksichtigt werden. Das vorzeitige Ende der Förderung von Elektro-Pkw hat zu einem Einbruch bei den Zulassungszahlen geführt. Es sollte daher hinterfragt werden, ob nicht doch für einen Übergangszeitraum zusätzliche Anreize vonnöten sind.\r\n\r\nDa die erforderliche Netzverstärkung in den Ortsnetzen länger als der Aufbau von Lade-punkten dauern wird, ist in der Hochlaufphase der Elektromobilität ein Modell des netzdien-lichen Steuerns erforderlich, wie es das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG vorsieht. Die Chancen der Verordnungsermächtigung nach § 14a EnWG sollten ge-nutzt werden, um entsprechende Anreizmechanismen für eine verbraucher- und netzkon-forme Lösung zu verankern. \r\n\r\nNetzentgelte, die die aktuelle Belastung des Stromnetzes (im jeweiligen Gebiet) abbilden, können ein netzdienliches Verhalten nicht nur von kleinen Verbrauchern wie Elektroautos, sondern auch bei Großverbrauchern und zuschaltbaren Lasten anreizen und dadurch eine bessere Auslastung von Kapazitäten im Energieversorgungssystem fördern. Mit zeitvariab-len Netzentgelten können Nutzer sich an die zeitlichen und ggf. lokalen Bedürfnisse des Energiesystems anpassen und sich netzdienlich verhalten. Durch den möglichen systemi-schen Beitrag zur Effizienz des Energiesystems wäre es dabei denkbar, dass die Entgelte für den Nutzer insgesamt sinken. Der Systemnutzen besteht darin, dass Lastspitzen vermieden, EE-Einspeisespitzen aufgefangen und so vorhandene Netzkapazitäten effizienter genutzt bzw. Netzausbauten vermieden werden können. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass netzdienliches Verhalten durch die Preisgestaltung nicht de-facto „erzwungen“ wird, da einige industrielle Prozess, z. B. in der chemischen Industrie, prozessbedingt nicht ohne weiteres unterbrochen werden können.\r\n\r\nFür einen schnellen Netzanschluss von Ladepunkten mit hoher Leistung ist eine frühzeitige Information der Netzbetreiber über mögliche Standorte von zentraler Bedeutung. Daneben gilt es Genehmigungsprozesse für Netzbauprojekte deutlich zu beschleunigen, die Flexibili-tät bei baulichen Vorgaben zu erhöhen sowie Flächen für die zusätzlich notwendigen Orts-netzstationen bereitzustellen. Auch künftige Bedarfe wie die Glasfasererschließung von Verkehrsstrecken müssen frühzeitig kommuniziert werden, um diese bei Bauvorhaben an Verkehrswegen berücksichtigen zu können.\r\n\r\nMit Blick auf die Klimaschutzziele sind die Mittel für eine stete Verbesserung der Verkehrs-infrastruktur über alle Verkehrsträger hinweg weiter deutlich aufzustocken und auf hohem Niveau zu verstetigen. Wir brauchen generell ein verbessertes intermodales Gesamtver-kehrssystem, in dem sich alle Verkehrsträger gegenseitig ergänzen und verkehrsbezogene Kommunikations- und Informationsmittel verstärkt eingesetzt werden. Eine Einschränkung von Mobilität für das Erreichen von Klimazielen ist keine sinnvolle Option. Es muss immer um bedarfsgerechte Angebote gehen, ob in Städten oder ländlichen Räumen, im Personen- oder im Güterverkehr.\r\n\r\nSowohl im Schienengüterverkehr als auch im Schienenpersonenverkehr muss die Qualität deutlich gesteigert werden, um die Potenziale des Verkehrsträgers für eine bedarfsgerechte und nachhaltige Mobilität auszuschöpfen. Dazu gehören in erster Linie die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sowie eine deutliche Optimierung der Buchungssysteme im Güterverkehr. Ersteres setzt vor allem Infrastrukturausbau voraus, Letzteres eine konsequente Digitalisie-rung. Um die Schifffahrt als klimafreundliches Verkehrsmittel zu stärken, zu modernisieren und zu digitalisieren, sind Ufersanierungen, die Modernisierung von Schleusen, Ersatzbe-schaffungen von Schiffen und digitale Testfelder nötig.\r\n\r\nUm Mobilität per Fahrrad, E-Bike und Pedelec zu fördern, gleichzeitig aber den motorisier-ten Individualverkehr nicht aus den Städten zu verdrängen, ist ein intelligentes Miteinander der Verkehrsträger nötig. Bei Aus- bzw. Neubau der Radwege-Infrastruktur sind innerstädti-sche Verbindungen als Schnellwege ebenso zu beachten wie regionale Direktverbindungen. Dabei sollten allerdings nicht mehrere Parallelwege entstehen, sondern man sollte sich für Hauptverbindungen entscheiden. Die Vernetzung der Verkehrsträger und die Nutzung von Sharing-Angeboten sollten insgesamt optimiert werden, um einen höheren Wirkungsgrad zu erzielen.\r\n\r\nZiel muss auch ein hochwertiges, an den Bedürfnissen der Nachfrager ausgerichtetes, preisgünstiges und zuverlässiges ÖPNV-Angebot in Ballungsräumen und ländlichen Regio-nen sein. Öffentliche Aufgabenträger (ÖPNV, SPNV) und private Mobilitätsanbieter müssen abgestimmte Mobilitätsangebote durch großräumige Verkehrsverbünde, digital gestützte Verbundplattformen und Buchungssysteme sowie den Ausbau der Schnittstellen zwischen den Mobilitätsangeboten erarbeiten. Bei der Stärkung emissionsarmer Beförderungsmittel müssen Bund, Länder und Kommunen im ÖPNV mit gutem Beispiel vorangehen und mit Flottenumrüstungen, einer intelligenten Verkehrssteuerung – z. B. Parkraummanagement zur Reduzierung der Parkplatzsuchverkehre in Kombination mit Echtzeitinformationen über Umstiegsmöglichkeiten auf den ÖPNV – und klugen Verkehrsführungen sowie Anreizen zur Umrüstung im Privaten Fortschritte erzielen. \r\n9\tGebäudesektor modernisieren\r\nSanierungsquote erhöhen und klimafreundliches Bauen beschleunigen \r\nGroße Potenziale zur Minderung der Treibhausgasemissionen sind im Gebäudebereich zu heben. Die Sanierungsquote nach der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die sich auf die am wenigsten energieeffizienten Nichtwohngebäude bezieht, muss trotz Fachkräftemangel pro Jahr auf mindestens zwei bis drei Prozent erhöht werden. Bei Neubauten wird es entscheidend darauf ankommen, diese nicht nur auf Klimaneutrali-tät auszurichten, sondern auch an künftige Klimaveränderungen anzupassen und kreislauf-fähig zu planen und bauen. \r\n\r\nGleichzeitig müssen insgesamt die Kosten in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen bleiben. Der CO2-Preis im Gebäude- bzw. Wärmesektor kann hier aber nur als flankierendes Signalinstrument fungieren, Haupthebel für Effizienzmaßnahmen müssen ausgeweitete Förderanreize sein. Es müssen stärkere Anreize für die energetische Sanierung von \r\ngewerblichen Gebäuden gesetzt werden, etwa indem steuerliche Hemmnisse abgebaut werden. Nur so lassen sich die Kosten der Sanierung in einem vertretbaren Rahmen halten. Hohe Kosten bei der Sanierung schlagen auch auf die Miete durch. Die steuerliche Förde-rung der energetischen Gebäudesanierung für Vermieter und Gewerbe muss kommen. Auch die neuen Anforderungen an Heizungsanlagen (mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien) müssen mit entsprechenden Fördermaßnahmen flankiert werden. Technologieof-fenheit muss durchgehend gewährleistet sein. Für elektrisch betriebenen Heizsysteme wäre ein niedrigerer Strompreis ein wichtiger Anreiz. Es ist zudem zielgerichtete Kommunikation erforderlich, um den Eigentümern sachgerechte Entscheidungen zu ermöglichen. Hierfür braucht es darüber hinaus einen einfachen und übersichtlichen Maßnahmen- und Förder-katalog. Auch das serielle und modulare Sanieren sollte stärker in den Vordergrund rücken.\r\n\r\nDie Vorteile der Digitalisierung müssen bei Bestandserfassung, Potenzialermittlung, Lö-sungskonfektionierung und Umsetzungsplanung genutzt werden. Digitale Lösungen haben das Potenzial, stärkere Transparenz über Emissionen und Energieverbrauch zu geben. In der Folge können Energieeinsparungen erzielt werden durch die optimale Nutzung von Effizien-zen und Synergien. Unter Einsatz digitaler Technologien gibt es auch „kleinere“ Optimie-rungslösungen beispielsweise bei der Nachrüstung von Smart¬-Home¬-Elementen. Sinnvoll wären auch die Einführung eines digitalen Katasteramts zur optimalen Erkennung und Nut-zung von Freiflächen sowie die Einführung des digitalen Bauantrags.\r\n\r\nIn Bezug auf den Neubau gilt es im Besonderen einen Fokus auf die großen Emissionsquel-len bei Bau und Betrieb zu legen (Stahl, Zement, Wärme etc.). Es gilt neue Verfahren zur Anwendung zu bringen, die den CO2-Ausstoß beim Erzeugen elementarer Rohstoffe verrin-gert. Als Lösungsansätze kommen bei den besonders emissionsintensiven Baustoffen unter anderem eine Verminderung des Materialeinsatzes durch CO2-minimierte Planung, ein Ein-satz anderer Baustoffe (z. B. klinkerarmer Zement, Holz), leistungsfähigerer Materialien durch neue Verbundstoffe, die Dekarbonisierung der Produktion (z. B. mit Wasserstoff) und ein horizontales Recycling in Frage. Diese verschiedenen Optionen müssen nebeneinander und miteinander zum Einsatz kommen können. Neue Bauwerke jeder Art müssen so gut es geht kreislaufgerecht geplant und gebaut werden. Horizontales Recycling von Baustoffen muss gefördert und es müssen Anreize für Investitionen in neue Technologien gesetzt wer-den. Außerdem ist ein rechtssicherer Rahmen bei der Verwendung von recycelten Baustof-fen zu schaffen.\r\n\r\nIm Gebäudebereich ist es besonders wichtig, dass der Staat seiner Vorbildfunktion gerecht wird und im Bereich der energetischen Sanierung von Staatsgebäuden konsequent die neu-esten und besten verfügbaren und geeigneten Technologien einsetzt und mit gutem Beispiel vorangeht. Angesichts der Bedeutung dieser Vorbildfunktion und der Masse an zu sanierenden Gebäuden sollte im Bereich der öffentlichen Hand die Sanierung Vorrang vor Abriss und Neubau haben. Nur so lässt sich konsequent demonstrieren, was im Bestand mit neuesten Technologien möglich ist. Die staatliche Beschaffung spielt hier beispielsweise bei der Nutzung von Sekundärrohstoffen eine wichtige Rolle. \r\n\r\nZahlreiche weitere wichtige Aspekte hebt der Zukunftsrat in den Handlungsempfehlungen zum Schwerpunktthema 2021 Constructing our Future. Planen. Bauen. Leben. Arbeiten. hervor.\r\n10\tKlimaschutztechnologien fördern\r\nInnovationsführerschaft bei klimafreundlichen Technologien übernehmen und mögliche Game-Changer gezielt erforschen\r\nDen Schlüssel für einen effektiven globalen Klimaschutz sehen wir als bayerische Wirtschaft vor allem in der Entwicklung und im Einsatz innovativer Technologien. Ziel muss es sein, Deutschland als Leitanbieter für klimafreundliche und ressourceneffiziente Technologien zu positionieren. Die Förderung von Entwicklung und Anwendung von Klima- und Umwelt-schutztechnologien erschließt neue und sichert die angestammten Märkte. Sie setzt Inno-vationskräfte frei und führt zu einem Effizienz- und Modernisierungsschub, der unsere Wettbewerbsfähigkeit weiter stärkt.\r\n\r\nDamit dieses Potential ausgebaut werden kann, muss die Erforschung innovativer klima-freundlicher Technologien bis zur Marktreife gezielt vorangetrieben werden. Der Zukunfts-rat der bayerischen Wirtschaft hat in seinen Handlungsempfehlungen Klima 2030. Nachhal-tige Innovationen herausgearbeitet, welche Technologien besonders vielversprechend sind. Dabei handelt es sich vor allem um Technologien auf der Nachfrageseite (Bau, Gebäude, Industrie, Verkehr), im Stromsystem sowie zur Wasserstofferzeugung, zur Produktion synthetischer Energieträger und zur CO2-Abscheidung. Sog. „Game-Changer-Technologien“, also neue Lösungstechnologien, die über die bereits bekannten am Markt verfügbaren hinausgehen, können die Transformation erheblich erleichtern, aber es ist auch wesentlich unsicherer, ob und wann sie den Durchbruch schaffen. Trotzdem lohnt es sich, auch diese Ansätze voranzutreiben. Gerade die Schnittstelle zwischen Anwendungstechnologien (beispielsweise aus den Bereichen Energieerzeugung und -transport oder industrielle Produktion) und fortschgeschrittenen digitalen Technologien \r\n(z. B. künstliche Intelligenz) verdient besondere Beachtung (vgl. unsere Studie Digitale Wettbewerbsfähigkeit aus globaler Sicht). In diesem Bereich sind relevante Weiterentwicklungen zu erwarten, und wir sollten hier eine größtmögliche Dynamik entfalten.\r\n\r\nKlimaschutzpolitik muss immer auch aktive Standort- und Wirtschaftspolitik sein. Die geziel-te Förderung von Innovationen und neuen Technologien hilft, die internationale Sichtbar-keit des Wissenschaftsstandorts zu verbessern. Innovative Ideen von etablierten Unter-nehmen, Start-ups oder anderen Akteuren können aber nur dann zügig marktreif werden und den Weg in die Breite finden, wenn regulatorische Hürden beseitigt, bürokratische Pro-zesse abgebaut und die Rahmenbedingungen für Investitionen in Zukunftstechnologien verbessert werden. \r\n\r\nEine transparente Forschungslandschaft, zentrale Ansprechpartner und einheitliche, klare sowie überschaubare Förderkonditionen sind notwendig, damit die Unternehmen die Un-terstützungsangebote auch gut annehmen. Standardisierte Verfahren, schnelle Antragsbe-arbeitung und kurze Bewilligungsfristen tragen zu einem verlässlichen und gesicherten Er-scheinungsbild bei. Dies gewährleistet eine zielgerichtete und effektive Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Konjunk-turlage müssen von der EU geförderte F+E Programme dringend vereinfacht und ausgewei-tet und das europäische Beihilferecht entsprechend angepasst werden, um F+E-Aktivitäten nicht auszubremsen und staatliche Mittel zukunftsorientiert einzusetzen. Auch unabhängig von konkreten Technologien muss die Forschung im Bereich Klimaschutz gezielt unterstützt werden. Dabei sollten Leuchtturm-Projekte aufgesetzt werden, die sich auf eine bestimmte Anwendung, vor allem aber auf ein zu lösendes Problem fokussieren. Wettbewerbe (Chal-lenges), an denen sich Wirtschaft und Wissenschaft beteiligen können, sind ein weiteres vielversprechendes Instrument, um ergebnisoffen neue Lösungsbeiträge zu fördern (vgl. auch unsere Position Technologische Innovationen fördern).\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Markus Fisch\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-246\r\nmarkus.fisch@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\nOlga Bergmiller\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-247\r\nolga.bergmiller@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-07-09"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012682","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung der Richtlinien EU/2024/825 und EU/2023/2673 im Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrecht","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f9/4e/363553/Stellungnahme-Gutachten-SG2410090011.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und allgemeine Bestätigungslösung für \r\ntelefonisch geschlossene Verträge\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nnach unserem Kenntnisstand ist auf Bundesebene geplant, sehr bald einen Referentenentwurf zur Umsetzung der sogenannten EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besse-ren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen) vorzulegen.\r\n\r\nDie vbw – Vereinigung der bayerischen Wirtschaft e. V. appelliert dringend, die Umsetzung auf das europarechtlich absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken. Zusätzliche nationale Verschär-fungen wären ein weiterer, unnötiger Hemmschuh für eine positive Entwicklung der deutschen und bayerischen Unternehmen.\r\n\r\nZur Debatte steht wohl derzeit auch, in dem Umsetzungsgesetz zu dieser Richtlinie eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge zu regeln, obwohl dies in keinem Zu-sammenhang zur Richtlinie steht und von dieser nicht vorgegeben wird. Damit ist vermutlich beab-sichtigt, dass telefonisch abgeschlossene Verträge erst nach einer Bestätigung in Text- oder gar \r\nstrengerer Form wirksam werden sollen. Dies lehnen wir ab. Eine solche Regelung wäre eine \r\nerhebliche Belastung für moderne Vertriebsformen und ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die \r\nVertragsfreiheit. Der bestehende Schutzrahmen für Verbraucher ist bereits mehr als ausreichend: Verbraucher sind bereits durch ihr Widerrufsrecht, dessen Frist erst zu laufen beginnt, wenn sie darüber in Kenntnis gesetzt wurden, angemessen vor einer Überrumpelung geschützt. Außerdem sind telefonische Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne deren ausdrückliche Einwilligung ohnehin verboten und bußgeldbewehrt. Des Weiteren gilt bei bestimmten, missbrauchsanfälligen Vertrags-formen (z. B. Gewinnspielverträgen) bereits jetzt ein Textformgebot. Strengere Regelungen sind nicht erforderlich.\r\n\r\n\r\n\r\nWir bitten darum, diese Argumente im anstehenden Gesetzgebungsvorhaben zu berücksichtigen.\r\n\r\nFür Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Gerne kann sich Ihr Büro auch an meinen \r\nMitarbeiter Julius Jacoby (E-Mail: julius.jacoby@vbw-bayern.de, Telefon: +49 (0) 89-551 78-237) wenden.\r\n\r\nMit besten Grüßen\r\n\r\n\r\n\r\nBertram Brossardt\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. 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Dabei sollte der Fokus allerdings verstärkt auf die stetig steigende Anzahl an Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst gerichtet wer-den. Es ist an der Zeit, den massiven und teuren Personalzuwachs der letzten Jahre zu be-enden.\r\n\r\nMit der vorliegenden Studie analysieren wir den Status Quo und verdeutlichen den Zu-sammenhang zwischen dem Zuwachs von Bürokratie und Personal. Wir zeigen Wege auf, um \r\neinen auch personell schlankeren Staat zu organisieren. Wir brauchen in den Bundesmini-sterien ab sofort eine Stellenbremse, und in den nächsten Jahren muss es um systemati-schen Stellenabbau gehen. Handlungsoptionen, über die sich das erreichen lässt, werden in dieser Studie aufgeführt. One in – two out kann auch hier ein zielführender Ansatz sein.\r\n\r\nDie Beamten in den Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt, anhand derer diese Studie die Entwicklung analysiert, stehen dabei als pars pro toto. Die Handlungsempfeh-lungen der Studie zu Stellenabbau und Effizienzgewinn können und sollten auch auf \r\nandere staatliche Ebenen übertragen werden. Das gilt im besonderen Maße für die EU, wo man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass mit jedem Beitritt und neben der Zahl der Kommissionsbeamten auch die Regulierungsdichte und -tiefe zugenommen hat.\r\n\r\nInsbesondere wenn Verwaltungsprozesse deutlich einfacher gestaltet und obsolete Rege-lungen abgeschafft werden, lässt sich das Land auch mit weniger Beamten gut regieren.\r\nBertram Brossardt\r\n20. September 2024\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nZusammenfassung\t1\r\n1\tBürokratisierung in Deutschland\t3\r\n1.1\tEntwicklung von Bürokratie zum Belastungsfaktor\t3\r\n1.2\tRegulierungsdichte\t4\r\n1.3\tErfüllungsaufwand der Wirtschaft\t4\r\n1.4\tStellenmehrung in der öffentlichen Verwaltung\t6\r\n2\tExpansion der Verwaltung des Bundes\t7\r\n2.1\tStellenmehrung bei Bundesministerien und Bundeskanzleramt\t7\r\n2.2\tBetrachtung der Stellenmehrung nach Besoldungsgruppen\t8\r\n2.3\tBetrachtung der Stellenmehrung nach Ministerien\t12\r\n3\tStellenmehrung und Personalkosten\t14\r\n3.1\tTatsächliche Kostenentwicklung und Szenario ohne Stellenmehrung\t14\r\n3.2\tEntwicklung in herausgehobenen Gruppen\t15\r\n3.2.1\tBesoldungsordnung B\t15\r\n3.2.2\tHöherer Dienst\t16\r\n3.2.3\tGehobener Dienst\t17\r\n3.3\tPersonalkostenzuwachs im Verhältnis zum BIP\t17\r\n4\tExkurs: Für 2025 geplante Stellenmehrung\t19\r\n5\tHandlungsempfehlungen und Ausblick\t20\r\n5.1\tStellenaufbaupotenziale vermeiden\t20\r\n5.2\tAbbaupotenziale nutzen\t21\r\nLiteraturverzeichnis\t25\r\nAnhang: Entwicklung der Planstellen nach Bundesministerien\t26\r\nAnsprechpartner/Impressum\t27\r\n\r\n\r\n \r\nZusammenfassung\r\nDer Stellenzuwachs beim Bund ist seit dem Jahr 2013 überdimensional und kann eingedämmt werden.\r\nEin Staat braucht gutes Personal, das für eine sinnvolle Weiterentwicklung der Gesetze und für geordnete und effiziente Umsetzung der daraus abgeleiteten staatlichen Aufgaben sorgt. Das gibt Unternehmen und Bürgern die notwendige Rechts- und Planungssicherheit. \r\nZunehmende Regulierungsdichte bremst Wirtschaft und Verwaltung aus\r\nIm Jahr 2010 gab es in Deutschland auf Bundesebene rund 80.000 Einzelnormen aus \r\nGesetzen und Verordnungen – mittlerweile sind es über 96.000. Dieser gut 20-prozentige Zuwachs führt in Wirtschaft und öffentlichen Verwaltungen zu erheblich steigenden Büro-kratielasten und entsprechendem Mehrbedarf an Geld und Personal. Mittlerweile werden dadurch wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeiten spürbar gebremst und öffentliche Ver-waltungen überfordert.\r\nMehr Beamte in Bundesministerien erzeugen mehr Regulierung\r\nEs besteht ein enger Zusammenhang zwischen der explosiven Entwicklung der Normen-landschaft sowie der damit verbundenen Bürokratiekosten und dem signifikanten Anstieg der Planstellen für Beamte in den Bundesministerien inklusive Bundeskanzleramt – denn diese Stellen entstehen nicht zur Verwaltung neuer gesetzlicher Vorgaben, sondern um sie zu schaffen. \r\n\r\nBis zum Jahr 2013 lag die Zahl dieser Planstellen über viele Jahre nahezu konstant bei rund 15.000. Ab 2013 bis zum Jahr 2024 stieg sie dann auf über 22.000 an. Dies entspricht \r\neinem Zuwachs von insgesamt etwas mehr als 7.000 Stellen bzw. 47 Prozent. \r\n\r\nBesonders geprägt wird dieser Zuwachs von Bundesministerium für Wirtschaft und \r\nKlimaschutz (plus 898, natürlich auch aufgrund des neuen Aufgabenbereichs Klimaschutz), \r\nBundeskanzleramt (plus 860) und Auswärtigem Amt (plus 745). Prozentual gesehen domi-nieren das Bundeskanzleramt (Mehrung um 271 Prozent), das neue Bauministerium (139 Prozent seit der Gründung 2022, wobei dem Zuwachs keine vergleichbaren Kürzungen im Innenministerium gegenüberstehen, das wesentliche Aufgaben zuvor wahrgenommen hatte) und das Gesundheitsministerium (89 Prozent; Corona-bedingte Mehrungen wurden nicht zurückgenommen).\r\nStellenzuwachs führt zu stark steigenden Personalausgaben\r\nDie jährlichen Personalausgaben der Bundesministerien haben sich zwischen 2013 und 2023 verdoppelt und sind damit um 114 Prozent stärker gestiegen als das Bruttoinlands-produkt.\r\n\r\nIn besonderem Maß liegt das an Stellenmehrungen für Beamte in der politischen Steuerung und der zentralen Verwaltung. In den übrigen Bundesbehörden stieg der Personalaufwand in der gleichen Zeit nur um 61,3 Prozent, damit allerdings immer noch um 14,5 Prozent-punkte stärker als das BIP.\r\n\r\nDer Stellenzuwachs hat seit dem Jahr 2013 drei Milliarden Euro an Personalkosten gekostet und zieht weitere Kosten nach sich: bis zum Jahr 2030 6,3 Milliarden Euro, bis 2040 11,6 Milliarden Euro. Nachlaufende Versorgungsansprüche sind dabei noch nicht berücksichtigt. Für diese Ansprüche bildet der Bund kaum Rückstellungen, sie sind also im \r\nWesentlichen aus künftigen laufenden Einnahmen zu finanzieren.\r\nDem Stellenaufbau konsequent entgegenwirken\r\nDer Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 sieht für Bundeskanzleramt und \r\nBundesministerien im Saldo wieder einen – wenn auch deutlich gebremsten – Zuwachs an \r\nBeamtenstellen vor. Als spezifische Mittel, um diesen weiterlaufenden Stellenaufbau \r\nentgegenzuwirken, empfehlen sich folgende Schritte:\r\n\r\n–\tSofortige Stellenbremse. Wenn aufgrund neu anfallender Aufgaben neue Stellen \r\ngeschaffen werden müssen, müssen primär vorhandene, in der bisher geplanten Form nicht mehr erforderliche Stellen verlagert werden. Darüber hinaus sollten im Gegenzug zu jeder neuen Stelle an anderer Stelle – auch ressortübergreifend – mindestens ebenso viele, besser doppelt so viele Stellen gestrichen werden (one in – two out).\r\n–\tBei temporären Sonderaufgaben muss auf befristete Anstellungen gesetzt werden. \r\n–\t\r\n–\tSchließlich sollte auf erfolgsbezogenes Monitoring gesetzt werden, mit besonderem \r\nAugenmerk auf Leitungsfunktionen in der Besoldungsgruppe B.\r\nMöglichkeiten zum Stellenabbau ausreizen\r\n–\tDie Bundesverwaltung sollte zum Personalabbau klare Ziele setzen und Prioritäten defi-nieren.\r\n–\tEin Einstellungsstopp sollte altersbedingtes Ausscheiden nutzen, um die Stellenzahl \r\nabzubauen. Bei vollständiger Umsetzung eines Einstellungsstopps, bei dem freiwerden-de Stellen nicht wieder besetzt werden, könnte der Stellenbestand bis zum Jahr 2030 um 15,4 Prozent reduziert werden\r\n–\tDie Digitalisierung der Verwaltung ist Anlass, Aufgaben einfacher zu gestalten und \r\ndamit Stellen abbauen zu können.\r\n–\tZu verbinden ist das mit einem Abbau von Doppelregulierung und eine umfassender Abbau bürokratischer Pflichten auf deutscher und europäischer Ebene.\r\n–\tSignifikante Einsparpotenziale bietet schließlich auch eine vollständige Verlagerung der Bundesverwaltung nach Berlin.\r\n1\tBürokratisierung in Deutschland\r\nStellenmehrungen sind eine der Ursachen des Bürokratieaufbaus.\r\nStaatliche Bürokratie und Regulierung sind integraler Bestandteil einer regelbasierten Wirt-schaftsordnung. Im Optimalfall setzen sie angemessene Spielregeln für unternehmerisches Handeln und tragen darüber hinaus zu einer funktionierenden Wettbewerbsordnung bei. Ebenso schaffen sie ein Mindestmaß an Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen und Bürger und verhindern willkürliches Verhalten. \r\n\r\nBedenklich wird es, wenn bürokratische Anforderungen und Prozesse weit über ein ange-messenes Maß hinausgehen, aufgrund zunehmender Kleinteiligkeit und Komplexität ihre eigentlichen Funktionen nicht mehr erfüllen und stattdessen zunehmend negative Auswir-kungen mit sich bringen (Haucap et al. 2023, Meyer 2023). \r\n\r\nEin Übermaß an Bürokratie und Regulierung belastet Unternehmen und Bürger erheblich und birgt die Gefahr, dass die Akzeptanz des staatlichen Ordnungsrahmens abnimmt (Haucap et al. 2023) und Personal überfordert wird oder zusätzlich eingestellt werden muss, ohne dass dem Aufwand ein entsprechender Mehrwert gegenübersteht. Staatliche Bürokratie und Regulierung sollten immer als Mittel zum Zweck, nicht aber als Selbstzweck verstanden werden.\r\n1.1\tEntwicklung von Bürokratie zum Belastungsfaktor\r\nDass hierzulande tatsächlich ein eindeutiger Trend zur Bürokratisierung besteht, lässt sich insbesondere auf drei Ebenen veranschaulichen.\r\n\r\nTabelle 1\r\nDie Ebenen der Bürokratisierung\r\nEbene\tAusprägung\r\nEbene 1 \tZahl von Gesetzen und Verordnungen \r\n Wachsende Regulierungsdichte/Regulierungsintensität\r\nEbene 2\tKosten durch Umsetzung bürokratischer Anforderungen \r\n Steigender Erfüllungsaufwand (Geld, Personal)\r\nEbene 3\tExpansionstendenzen der öffentlichen Verwaltung\r\n Zunahme der Planstellen für Beamte\r\nQuelle\tEigene Darstellung\r\nDie erste Ebene umfasst die Anzahl geltender Gesetze und Verordnungen und verdeutlicht das Ausmaß der Regulierungsdichte. Trotz politischer Absichtserklärungen, die Fülle \r\ngesetzlicher Regelungen reduzieren zu wollen, ist es bisher nicht gelungen, eine wirksame Bürokratiebremse zu implementieren. Auch die bislang beschlossenen Maßnahmen wie die Bürokratieentlastungsgesetze I bis IV und die „One in, one out“-Regelung haben keine nachhaltigen Fortschritte bewirkt. Die wachsende Regulierungsdichte kommt, wie in Abbil-dung 1 dargestellt, in mittlerweile mehr als 96.000 geltenden Einzelnormen allein im Bun-desrecht zum Ausdruck. Gegenüber dem Jahr 2010, als diese Zahl noch bei rund 80.000 lag, entspricht dies einem Anstieg von rund 20 Prozent. Würden landesrechtliche Gesetze und Verordnungen sowie das unmittelbar geltende EU-Recht hinzugerechnet, läge die Zahl der Normen noch deutlich höher.\r\n1.2\tRegulierungsdichte\r\nAbbildung 1\r\nDie Regulierungsdichte auf Bundesebene nimmt ungebremst zu.\r\n\r\n \r\nQuelle\tBundesregierung (2024). Einzelnormen aus bundesrechtlichen Gesetzen und Verordnungen.\r\n\r\n1.3\tErfüllungsaufwand der Wirtschaft\r\nMit der wachsenden Zahl bürokratischer Vorschriften steigt – auf der zweiten Ebene – der Erfüllungsaufwand, von dem die Unternehmen als Normadressaten unmittelbar betroffen sind (Nationaler Normenkontrollrat 2023). Abbildung 2 verdeutlicht die Entwicklung des laufenden wie des einmaligen Erfüllungsaufwands. Infolgedessen wird ein immer größerer Teil unternehmerischer Ressourcen durch die Erfüllung bürokratischer Anforderungen wie Informations- und Dokumentationspflichten gebunden, steht also nicht mehr für unter-nehmerische Zwecke wie zum Beispiel Investitionen oder Innovationen zur Verfügung (Holz et al. 2023, Icks/Weichert 2022). Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sind aufgrund begrenzter Kapazitäten davon überproportional betroffen. Gleichzeitig beeinträchtigt die zunehmende Komplexität die Planungssicherheit vieler Unternehmen. Die zahlrechen Prob-leme bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, die private Investitionen ausbremsen, sind dabei nur die Spitze des Eisbergs.\r\n\r\nIm Ergebnis werden die unternehmerische und die wirtschaftliche Freiheit eingeschränkt und die volkswirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten ausgebremst. Doch auch in der öffentlichen Verwaltung erschwert und verlängert die zunehmenden Komplexität viele Pro-zesse. Wenig überraschend zählen deshalb Geschwindigkeit und Komplexität von Verwal-tungsprozessen aus Sicht der Unternehmen regelmäßig zu den bedeutendsten Problemfel-dern und Standortnachteilen des Landes (Haucap et al. 2023, Meyer 2023).\r\n\r\nAbbildung 2\r\nDer Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft steigt \r\n\r\n \r\nQuelle\tStatistisches Bundesamt (2024). Jährliche Veränderung des einmaligen und laufenden Erfüllungs-aufwands für den Normadressaten Wirtschaft.\r\n\r\n1.4\tStellenmehrung in der öffentlichen Verwaltung\r\nAuf einer dritten Ebene zeigen sich Expansionstendenzen der öffentlichen Verwaltung, die zumeist mit neuen Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern sowie einer zunehmenden Belastung durch regulatorische Vorgaben (z.B. Bundes- oder EU-Recht) begründet werden. Das setzt einen sich selbst verstärkenden Prozess in Gang, der auch aus Interesse der jeweiligen \r\nRessortspitzen an einer kontinuierlichen Ausweitung des eigenen Budgets bzw. Aufgaben-bereichs resultiert: Neue oder zusätzliche Regulierung dient häufig als Rechtfertigung für \r\neinen steigenden Personalbedarf. Umgekehrt ist das Interesse der öffentlichen Hand an Deregulierungsmaßnahmen, die im Zweifelsfall das eigene Budget, das eigene Personal oder die eigenen Zuständigkeitsbereiche betreffen, vergleichsweise gering. Dies zeigt sich beispielsweise am Festhalten an überholten Verfahren und Verwaltungsleistungen. Die Folge ist ein stetiges Wachstum des staatlichen Verwaltungsapparates (Niskanen 1975).\r\n\r\nEin Trend zur Stellenmehrung ist im gesamten öffentlichen Dienst zu beobachten. Hier ist die Zahl der Beschäftigten in den vergangenen Jahren sukzessive auf mittlerweile mehr als 5,2 Millionen angestiegen. Der Anstieg ist jedoch differenziert zu \r\nbetrachten: \r\n\r\n–\tVor allem in den Bereichen Verteidigung, Bildung und öffentliche Sicherheit erscheint Stellenzuwachs auch angesichts aktueller Herausforderungen zum Teil wünschenswert. \r\n–\tIn obersten politischen Führungsebenen und zentralen Verwaltungen wie zum Beispiel den Bundesministerien ist er besonders kritisch zu hinterfragen, denn hier können poli-tische Motive wie der Aufbau neuer Stellen nach Wahlen oder forcierte Beförderungen vor Wahlen eine nicht unwesentliche Rolle spielen.\r\n\r\nDaher ist es von besonderem Interesse, die Expansionstendenzen der Ministerialbürokratie auf Bundesebene, die maßgeblich für die Ausgestaltung von Gesetzen und Verordnungen verantwortlich ist, genauer zu untersuchen.\r\n2\tExpansion der Verwaltung des Bundes\r\nDie Stellenzahl wächst seit gut zehn Jahren vor allem bei Beamten in den Bundesministerien stark an.\r\nSeit dem Jahr 2013 ist in den Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt) ein Perso-nalzuwachs von über 30 Prozent auf insgesamt knapp 30.000 Beschäftigte zu verzeichnen. Zuvor war die Zahl der Beschäftigten für mehr als zehn Jahre nahezu konstant. Bei den neu geschaffenen Beschäftigungsverhältnissen handelt es sich fast ausschließlich um Planstel-len für Beamte, während die Zahl der nicht-verbeamteten Angestellten im gesamten Zeit-raum unverändert geblieben ist. Da Beamte auf Lebenszeit berufen werden, bleiben finan-zielle Verpflichtungen einschließlich der Versorgungsansprüche über Jahrzehnte bestehen und stellen auch angesichts des demografischen Wandels einen zunehmenden Belastungs-faktor für den Bundeshaushalt dar (Kohlstruck 2023).\r\n\r\nAufbauend auf der Untersuchung der Stellenmehrung zeigt die Studie mithilfe von Szena-rioberechnungen, wie stark die Personalausgaben des Bundes allein durch das explosive Stellenwachstum der Planstellen für Beamte in den Bundesministerien gestiegen und wel-che (jährlichen) Mehrkosten dadurch entstanden sind. So kann ermittelt werden, in wel-chem Umfang sich die Stellenmehrungen bislang auf die Entwicklung der Personalausgaben des Bundes ausgewirkt haben, und wie groß damit mögliche Einsparpotentiale ausfallen. \r\n\r\nAm Rande sei angemerkt, dass das explosive Wachstum der Ministerialbürokratie auf \r\nBundesebene auch abseits der unmittelbaren Personalkosten mit zusätzlichen Kosten und weiteren Folgeproblemen verbunden ist. Der Personalzuwachs war in den zurückliegenden Jahren so stark, dass einige Ministerien trotz Tendenz zum Homeoffice an die Grenzen \r\nihrer räumlichen Kapazitäten gestoßen sind und deshalb Erweiterungsbauten für ihre Dienstsitze planen. Das Bundeskanzleramt ist in diesem Zusammenhang wohl das promi-nenteste Beispiel. Positiv ist hingegen die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums zu werten, auf einen ursprünglich geplanten Erweiterungsbau verzichten zu wollen. \r\n2.1\tStellenmehrung bei Bundesministerien und Bundeskanzleramt\r\nIm Mittelpunkt der folgenden Untersuchungen steht die Entwicklung der Planstellen für Beamte in den Bundesministerien sowie im Bundeskanzleramt. Grundlage hierfür sind die in den jährlichen Bundeshaushaltsplänen beschlossenen Personalhaushalte und Stellen-kontingente. Mithilfe einer isolierten Betrachtung der Bundesministerien (inkl. Bundes-kanzleramt) sollen insbesondere die Expansionstendenzen in der zentralen Verwaltung und politischen Steuerung im Verantwortungsbereich der Bundesregierung offengelegt werden. Beschäftigte ohne Beamtenstatus – deren Zahl seit 2013 nahezu unverändert ist – bleiben bei dieser Betrachtung ebenso unberücksichtigt wie Angestellte und Beamte in nachgeord-neten Bereichen der Bundesministerien, wie etwa der Bundespolizei, dem Zoll oder der Bundeswehr. Auch andere oberste Bundesbehörden wie der Bundestag oder das Bundes-verfassungsgericht werden nicht weiter berücksichtigt.\r\n\r\nAbbildung 3 veranschaulicht die Entwicklung der Planstellen für Beamte in den Bundesmi-nisterien inklusive Bundeskanzleramt seit dem Jahr 2005, wobei insbesondere der Anstieg ab dem Jahr 2013 auffällt. Lag die Zahl der Planstellen bis dahin noch bei rund 15.000 – und war zuvor über viele Jahre nahezu konstant geblieben –, stieg sie bis zum Jahr 2024 auf über 22.000 an. Dies entspricht einem Zuwachs von insgesamt etwas mehr als 7.000 Stellen bzw. 47 Prozent. Dieser sprunghafte Stellenzuwachs steht im Mittelpunkt der wei-teren Untersuchungen.\r\n\r\nAbbildung 3\r\nEntwicklung der Planstellen für Beamte aller Bundesministerien, 2006-2024 \r\n\r\n \r\nQuelle\t Bundesministerium der Finanzen (2024), eigene Berechnungen\r\n\r\n2.2\tBetrachtung der Stellenmehrung nach Besoldungsgruppen \r\nEine tiefergehende Analyse des Stellenzuwachses nach Besoldungsgruppen zeigt, dass die zusätzlichen rund 7.000 Stellen überwiegend in den höheren, überdurchschnittlich vergüte-ten Besoldungsgruppen geschaffen wurde, welche die Besoldungsordnung B (Leitungsebe-ne der Ministerien, wie Staatssekretäre und Abteilungsleiter) sowie den höheren und ge-hobenen Dienst innerhalb der Besoldungsordnung A (Referatsleiter, Referenten und Sach-bearbeiter) umfassen. \r\nDie Abbildungen 4 bis 6 stellen die Stellenentwicklung innerhalb dieser drei besonders \r\nattraktiven Besoldungsgruppen seit dem Jahr 2013 dar. In allen drei untersuchten Gruppen ist sie beachtlich – wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. \r\n\r\nAbbildung 4\r\nEntwicklung der Planstellen in der Besoldungsordnung B\r\n\r\n \r\nQuelle\tBundesministerium der Finanzen (2024), eigene Berechnungen.\r\n\r\nBesoldungsgruppe B – Zuwachs um 45 Prozent\r\nIn der Besoldungsordnung B ist die Zahl der Stellen von rund 1.500 im Jahr 2013 auf fast 2.200 im Jahr 2024 angewachsen. Dies entspricht einer Steigerung von 45 Prozent bzw. knapp 700 zusätzlichen Planstellen. \r\n\r\nDer Zuwachs der Stellenzahl geht vor allem auf die Stellenmehrung in Höhe von 47,2 Pro-zent in der Besoldungsuntergruppe B 3 zurück, die rund zwei Drittel aller Planstellen der Besoldungsordnung B umfasst. \r\n\r\nProzentual ist der Anstieg in der zahlenmäßig kleinsten Besoldungsgruppe B11, zu der \r\nbeispielsweise Staatssekretäre zählen, mit 50 Prozent am stärksten ausgeprägt.\r\n \r\nAbbildung 5\r\nEntwicklung der Planstellen (Anzahl an Beamten) im höheren Dienst\r\n\r\n \r\nQuelle: Bundesministerium der Finanzen (2024), eigene Berechnungen. \r\n\r\nBesoldungsgruppen A13 bis A16, höherer Dienst – Zuwachs um 65,5 Prozent\r\nMit einem Plus von 65,6 Prozent wird die Zahl der Planstellen im höheren Dienst, der die Besoldungsgruppen A13 bis A16 umfasst, um rund 4.550 Stellen von etwas mehr als 5.400 im Jahr 2013 auf fast 9.000 im Jahr 2024 mit Abstand am stärksten ausgeweitet.\r\n\r\nDieser Zuwachs wird maßgeblich von den Besoldungsgruppen A15 und A14 getragen, auf die rund drei Viertel aller Planstellen des höheren Dientes entfallen. In diesen Gruppen sind vor allem Referatsleiter und ein Teil der Referenten angesiedelt, die maßgeblich an der inhaltlichen und fachlichen Arbeit der Bundesministerien mitwirken. Hier ist der Stellenzu-wachs mit 72,7 bzw. 72,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2013 auch im Vergleich mit den anderen Besoldungsgruppen innerhalb des höheren Dienstes am deutlichsten ausgeprägt.\r\n\r\nMit 44,8 bzw. 45,4 Prozent fällt die Stellenmehrung in den Besoldungsgruppen A16 und A13 zwar vergleichsweise geringer, aber immer noch auf einem sehr hohen Niveau aus.\r\n \r\nAbbildung 6\r\nEntwicklung der Planstellen (Anzahl an Beamten) im gehobenen Dienst\r\n\r\n \r\nQuelle: Bundesministerium der Finanzen (2024), eigene Berechnungen.\r\n\r\nBesoldungsgruppe A9 bis A13, gehobener Dienst – plus 39 Prozent\r\nIm gehobenen Dienst, der die Besoldungsgruppen A9 bis A13 umfasst, beträgt die Stel-lenmehrung seit dem Jahr 2013 knapp 39 Prozent. Dies entspricht einem Anstieg um ins-gesamt rund 2.000 Stellen von etwa 4.900 im Jahr 2013 auf mehr als 6.800 Stellen im Jahr 2024. \r\n\r\nMit 41,0 bzw. 44,5 Prozent ist der Zuwachs in den Besoldungsgruppen A13 und A12, unter die rund 80 Prozent aller Planstellen des gehobenen Dienstes fallen, am stärksten. Mit \r\neinem Anstieg von 12,8 Prozent fällt der Anstieg in der Besoldungsgruppe A9 innerhalb des gehobenen Dienstes unterdurchschnittlich und vergleichswiese gering aus.\r\nZusammenfassung höhere Besoldungsgruppen – Stellenzuwachs um 52 Prozent \r\nZusammenfassend ist in den drei hier dargestellten Besoldungsgruppen seit 2013 ein \r\nerheblicher Stellenzuwachs zu verzeichnen, und zwar um 52 Prozent bzw. annähernd 6.150 Planstellen von ca. 11.800 im Jahr 2013 auf fast 18.000 im Jahr 2024. Erst am aktuellen Rand verlangsamt sich der Stellenzuwachs in allen drei Besoldungsgruppen. Daraus folgt, dass der eingangs beschriebene und in Abbildung 3 dargestellte Stellenzuwachs in Höhe von rund 7.000 Stellen seit dem Jahr 2013 über alle Bundesministerien inklusive des Bun-deskanzleramtes hinweg zu knapp 88 Prozent auf einen massiven und überproportionalen Stellenzuwachs in den höheren Besoldungsgruppen zurückzuführen ist.\r\n2.3\tBetrachtung der Stellenmehrung nach Ministerien \r\nEine nach Ministerien differenzierte Betrachtung der Stellenentwicklung zwischen den \r\nJahren 2013 und 2024 lässt zusätzlich Rückschlüsse darauf zu, in welchen politischen \r\nZuständigkeitsbereichen die meisten neuen Planstellen geschaffen wurden (Abbildung 7).\r\n\r\nAbbildung 7\r\nVeränderung der Anzahl der Planstellen nach Bundesministerien zwischen 2013 und 2024\r\n \r\n* Veränderung gegenüber 2022\r\nQuelle\tBundesministerium der Finanzen (2024), eigene Berechnungen. Gerundete Werte. \r\nEine Tabelle zur Stellenzahl in den einzelnen Jahre findet sich im Anhang.\r\n\r\nDer Zuwachs erstreckt sich über alle Bundesministerien. Im Durchschnitt betrug der Stel-lenzuwachs seit dem Jahr 2013 rund 47 Prozent, wobei sich neben der auch größenbedingt absoluten Veränderungen, sondern vor allem auch die prozentuale Veränderung zwischen den Ressorts zum Teil deutlich unterscheidet. \r\n\r\n–\tIm Auswärtigen Amt (17,5 Prozent) sowie dem Verteidigungs- und Finanzministerium (20,8 bzw. 21,1 Prozent), die zu den personalstarken Ministerien gehören, ist der Stel-lenzuwachs moderat. \r\n–\tWeit überdurchschnittlich ist das prozentuale Stellenwachstum hingegen im Bundes-kanzleramt (271 Prozent), im erst 2022 neu geschaffenen Bauministerium (139,0 Pro-zent) im Gesundheitsministerium (89,2 Prozent) und im Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (84,8 Prozent).\r\n \r\nGründe für Stellenzuwachs\r\nEin Teil des Anstiegs ist in einigen Ministerien auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Vor allem im Gesundheitsministerium wurde ein Großteil des Stellenzuwachses in den \r\nJahren von 2020 bis 2022 realisiert. Die zusätzlich geschaffenen Stellen wurden jedoch – trotz Ende der Pandemie – größtenteils beibehalten und bestehen fort.\r\n\r\nEin ähnliches Bild zeigt sich im Wirtschaftsministerium. Hier ist der Zuwachs zwischen 2020 und 2023 am größten, was zum Teil auch auf den in diesem Ressort neuen Aufgabenbe-reich Klimaschutz zurückzuführen ist.\r\n\r\nIm Falle des Bauministeriums ist hingegen eine gänzlich neue Ressortzuordnung aus-schlaggebend. Während der Aufgabenbereich Bau zuvor dem Innenministerium zugeord-net war, wurde er im Jahr 2022 zu einem eigenständigen Ministerium. Obwohl sich damit nur der Zuständigkeitsbereich, nicht aber der inhaltliche Aufgabenbereich geändert hat, ist der Stellenzuwachs im neu geschaffenen Ministerium deutlich höher als die seither im In-nenministerium eingesparten Stellen.\r\n\r\nDen mit Abstand größten Zuwachs an Planstellen für Beamte verzeichnet jedoch das Bun-deskanzleramt mit 271,3 Prozent. Dieser überproportionale und auffällige Anstieg ist im Wesentlichen auf eine Verdoppelung der Planstellenkontingente zwischen 2015 und 2016 zurückzuführen, die vor allem im Bereich des höheren Dienstes erfolgte. Dies geschah mit der Absicht, die einzelnen Ressorts im Bundeskanzleramt abzubilden und damit eine ver-meintlich bessere Koordination und Steuerung innerhalb der Bundesregierung zu ermögli-chen.\r\n3\tStellenmehrung und Personalkosten\r\nDie Personalkosten des Bundes wachsen weit schneller als das BIP – das Einsparpotenzial ist erheblich.\r\n3.1\tTatsächliche Kostenentwicklung und Szenario ohne Stellenmehrung\r\nDie neu geschaffenen Stellen ziehen, insofern sie besetzt wurden, steigende Personalkos-ten nach sich. Abbildung 8 zeigt den Gesamtanstieg der jährlichen Personalkosten, der aus der Stellenmehrung sowie Gehaltssteigerungen resultiert: Im Vergleich von 2013 zu 2024 verdoppeln sich die jährlichen Personalkosten für die Planstellen aller drei Besoldungsgrup-pen von rund 815 Millionen Euro auf über 1,63 Milliarden Euro in einem annähernd linea-ren Verlauf. Hier ist zu berücksichtigen, dass jede Beamtenstelle auch Versorgungsansprü-che mit sich bringt, für die nur höchst unzureichende Rückstellungen gebildet werden und somit eine Belastung zukünftiger Steuerzahler bedeuten (Kohlstruck 2023). \r\n\r\nAbbildung 8\r\nGesamtkostenentwicklung der Stellen in den Bundesministerien\r\n\r\n \r\nQuelle\tStatistisches Bundesamt (2024), Bundesministerium der Finanzen (2024), eigene Berechnungen\r\n\r\nAuch mit Blick in die Zukunft ist die Stellenmehrung der zurückliegenden Jahre mit weiteren Kosten verbunden. Unter der Annahme, dass die Zahl der Planstellen für Beamte auf dem Niveau des Jahres 2024 verbleibt, belaufen sich die zusätzlichen Personalausgaben nach Maßgabe der vorgenommenen Projektion bis zum Jahr 2030 auf 6,2 und bis 2040 auf ins-gesamt 11,6 Milliarden Euro. Wie hoch die Mehrkosten durch die Ausweitung der Beam-tenstellen ausfallen, zeigt ein Vergleich der tatsächlichen Kostenentwicklung mit einem Szenario, in dem ab 2013 keine zusätzlichen Stellen geschaffen worden wären. Während der Status quo nicht nur die Gehaltssteigerungen, sondern auch die zusätzlichen Stellen berücksichtigt, geht das untersuchte Szenario von Gehaltssteigerungen ohne Stellenzu-wachs aus. Das bedeutet, dass die Zahl der Beamten des Jahres 2013 für die Folgejahre als konstant angenommen wurde unter Berücksichtigung der gleichen jährlichen Besoldungs-erhöhungen. Aus der Differenz zwischen Status Quo und diesem Szenario ergibt sich das Einsparpotenzial bzw. die verursachten Mehrkosten (Abbildung 8). \r\n3.2\tEntwicklung in herausgehobenen Gruppen \r\n3.2.1\tBesoldungsordnung B\r\nFür die Besoldungsordnung B haben sich die tatsächlichen Kosten von 2013 bis 2024 um 92,2 Prozent erhöht (Abbildung 9). Im unterstellten Szenario liegt die Steigerung nur bei 32,6 Prozent. Durch ein Einfrieren der Stellenmehrung ab 2013 hätten im betrachteten Zeitraum somit insgesamt mehr als 487 Millionen Euro eingespart werden können.\r\n\r\nAbbildung 9\r\nEinsparpotenzial in der Besoldungsordnung B\r\n\r\n \r\nQuelle\t Statistisches Bundesamt (2024), Bundesministerium der Finanzen (2024), eigene Berechnungen\r\n\r\n3.2.2\tHöherer Dienst\r\nWie aus Abbildung 10 hervorgeht, sind die tatsächlichen Kosten der Gehälter im höheren Dienst im Zeitraum von 2013 bis 2024 mit 108,9 Prozent noch stärker als in der Besol-dungsgruppe B angestiegen.\r\n\r\nDas unterstellte Szenario geht von einem deutlich geringeren Anstieg der Personalkosten um 32,9 Prozent aus. Ohne die zusätzlich geschaffenen Stellen hätten über den Betrach-tungszeitraum allein bei den Ministerialbeamten im höheren Dienst mehr als 1,804 Milli-arden Euro eingespart werden können. \r\n\r\nAbbildung 10\r\nEinsparpotenzial in der Besoldungsgruppe höherer Dienst\r\n\r\n \r\nQuelle\tStatistisches Bundesamt (2024), Bundesministerium der Finanzen (2024), eigene Berechnungen. \r\n\r\n\r\n \r\n3.2.3\tGehobener Dienst\r\nWäre ab 2013 auch auf den Stellenaufbau im gehobenen Dienst verzichtet worden, hätten hier seither zusätzlich knapp 764 Millionen Euro eingespart werden können. Während die jährlichen Personalausgaben tatsächlich um 91,3 Prozent gestiegen sind, hätten sie im \r\nSzenario ohne neue Stellen nur um 36,4 Prozent zugenommen. Diese Differenz ist in Abbil-dung 11 dargestellt.\r\n\r\nAbbildung 11\r\nEinsparpotenzial in der Besoldungsgruppe gehobener Dienst\r\n\r\n \r\nQuelle\tStatistisches Bundesamt (2024), Bundesministerium der Finanzen (2024), eigene Berechnungen.\r\n\r\nSumme aus den drei näher betrachteten Gruppen\r\nIn der Summe beläuft sich Anstieg der Personalausgaben allein durch die in dieser Studie näher untersuchte Stellenmehrung in den Bundesministerien zwischen den Jahren 2013 und 2024 auf mehr als drei Milliarden Euro. Für das Jahr 2024 ergäbe sich so auf Basis der Szenarioberechnungen ein Einsparpotential von rund 540 Millionen Euro.\r\n3.3\tPersonalkostenzuwachs im Verhältnis zum BIP\r\nEin Anstieg der Personalausgaben über einen längeren Zeitraum hinweg ist an sich nicht ungewöhnlich, sofern er auf Gehaltssteigerungen beruht, die vor dem Hintergrund einer Teilhabe der Beschäftigten an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erfolgen. Dieser \r\nAnsatz entspricht der Sichtweise der in Abschnitt 3.1 dargestellten, vom Status quo abwei-chenden Szenarien. Durch den starken Stellenzuwachs ging dieser Zusammenhang aller-dings verloren. Wie Abbildung 12 zeigt, ist das nominale Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Referenzwert für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung seit 2013 um 46,8 Prozent ge-wachsen. Ein Anstieg der Personalausgaben in dieser Größenordnung wäre grundsätzlich als unauffällig zu bewerten. Die Realität sieht allerdings anders aus: Der Personalaufwand (Aktivbezüge) im gesamten Verwaltungsapparat des Bundes wuchs zwischen 2013 und 2023 mit ca. 64 Prozent um gut 17 Prozentpunkte stärker an als die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Dieser Wert gibt Anlass, die Entwicklung näher zu betrachten. Dabei zeigt sich (Abbildung 12):\r\n\r\n–\tDer Anstieg der Personalausgaben der obersten Bundesbehörden inklusive der nachge-ordneten Bereiche, aber ohne die Bundesministerien selbst liegt mit 61,3 Prozent um 14,5 Prozentpunkte höher als das wirtschaftliche Wachstum.\r\n–\tDie jährlichen Personalausgaben in den Bundesministerien haben sich dagegen zwi-schen 2013 und 2023mehr als verdoppelt und sind damit um 53,2 Prozentpunkte stär-ker gestiegen als das das Bruttoinlandsprodukt. Ausschlaggebend hierfür sind die seit 2013 zu verzeichnenden Stellenmehrungen für Beamte in der zentralen Verwaltung und in der politischen Steuerung. \r\n\r\nAbbildung 12\r\nAnstieg der Personalausgaben (ziviler Bereich) im Vergleich zum BIP\r\n \r\nQuelle\tBundesministerium der Finanzen (2024), SVR (2024), eigene Berechnungen. Veränderung \r\nzwischen 2013 und 2023. \r\n\r\n4\tExkurs: Für 2025 geplante Stellenmehrung\r\nDer Zuwachs bei Beamtenstellen geht – wenn auch gebremst – weiter.\r\nDer Bundeshaushalt und mit ihm der Stellenplan des Bundes für das Jahr 2025 liegen der-zeit als Regierungsentwurf dem Bundestag zur Beratung vor. Danach wird der steile Trend der Jahre 2013 bis 2023 der Planstellenentwicklung in Bundeskanzleramtes und Bundes-ministerien zwar weitgehend gebrochen, aber vorbehaltlich im Bundestag vorgenommener Änderungen kann von einer Konsolidierung keine Rede sein. Im Saldo wird mit einem \r\nZuwachs von 157 Beamtenstellen (0,7 Prozent) geplant. Bezogen auf die in dieser Studie näher untersuchten Besoldungsgruppen ist ein Anstieg in der B-Besoldung um 0,5 Prozent, im höheren Dienst um 1,7 Prozent und im gehobenen Dienst um 0,1 Prozent zu verzeich-nen. Abbildung 13 verdeutlicht, wie sich diese Stellenveränderungen auf Bundeskanzleramt und Bundesministerien verteilen. Für die fünf dort nicht aufgeführten Häuser ist keine Än-derung der Zahl der Planstellen eingeplant.\r\n\r\nAbbildung 13\r\nFür 2025 geplante Veränderung der Anzahl der Planstellen für Beamte\r\n\r\n \r\nQuelle\tHaushaltsplan des Bundes 2024 und Regierungsentwurf 2025; eigene Berechnungen\r\n\r\n5\tHandlungsempfehlungen und Ausblick\r\nStellenaufbaupotenziale vermeiden, Abbaupotenziale nutzen\r\nWährend bei zusätzlichen oder neuen Aufgaben in der Bundesverwaltung zeitnah und ver-gleichsweise schnell Kapazitäten aufgebaut werden, werden diese bei Wegfall der \r\nzugrunde liegenden Ursachen nicht in gleichem Maße wieder abgebaut, sondern bleiben häufig dauerhaft bestehen. Bei Beamten schlägt das noch stärker durch als bei Angestell-ten, denn sie sind nicht kündbar und bleiben in aller Regel bis zum ruhestandsfähigen \r\nAlter. Ein Grundproblem hinter dieser Entwicklung ist es, dass die öffentliche Verwaltung besser über Stellenlage und Stellenbedarf informiert ist als das Parlament bzw. der Gesetz-geber. Diese asymmetrische Informationsverteilung wirkt als sogenannter Sperrklinkenef-fekt, der es dem Parlament bzw. Gesetzgeber erschwert, Pläne zu überhöhten Stellenauf-bau zu erkennen und Stelleneffizienz durchzusetzen. \r\n\r\nEs gibt jedoch Möglichkeiten, die Anreize für die weit verbreitete Stellenausweitung zu re-duzieren. Im Kern geht es darum, die Schaffung neuer Stellen an klarere Voraussetzungen zu knüpfen und den tatsächlichen Personalbedarf transparenter zu ermitteln als dies bisher geschieht.\r\n\r\nHierzu besteht eine Reihe hilfreicher Vorschläge, an denen sich einige der folgenden Hand-lungsoptionen orientieren (u.a. Bundesrechnungshof 2022).\r\n5.1\tStellenaufbaupotenziale vermeiden \r\nBei Stellenbedarf primär vorhandene Stellen verlagern\r\nVor der Beantragung neuer Stellen sind zunächst die vorhandenen, aber unbesetzten Stel-len zu belegen. Dies impliziert, dass vakante Stellen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten unterjährig und ressortübergreifend dorthin verlagert werden können, wo eine Besetzung aufgrund eines begründeten Mehrbedarfs zeitnah möglich ist.\r\nBei temporären Sonderaufgaben auf befristete Anstellungen setzen\r\nTreten zeitlich begrenzte Sonderaufgaben auf (z.B. Corona-Pandemie oder andere tempo-räre Krisen), sollte der kurzfristig steigende Personalbedarf nicht über langfristig fortbeste-hende Planstellen für Beamte, sondern optimalerweise über befristete Einstellungen von Angestellten ohne Beamtenverhältnis gedeckt werden.\r\nKorrelation zwischen Stellen- und Aufgabenzuwachs sowie Folgekosten beachten\r\nBei der Beantragung größerer Stellenkontingente ist bereits im Vorfeld kritisch zu prüfen, ob ein geplanter Stellenzuwachs tatsächlich mit einer entsprechenden Ausweitung der Auf-gaben bzw. Tätigkeitsfelder korrespondiert. Gleichzeitig sind weitere Auswirkungen zu be-rücksichtigen, zum Beispiel im Hinblick auf die Kapazitäten der verfügbaren Dienstimmobi-lien.\r\nStellenmehrungen mit erfolgsbezogenem Monitoring verbinden\r\nDie Genehmigung größerer Stellenkontingente sollte mit einer Erfolgskontrolle verbunden werden, mit deren Hilfe überprüft werden kann, ob die definierten Aufgaben umgesetzt und die angestrebten Ziele erreicht wurden. Hierzu könnten staatliche Leistungsdaten her-angezogen werden, die eine transparente Ermittlung entsprechender Erfolgsgrößen ermög-lichen. Auf diese Weise könnten Informationsasymmetrien auf Seiten des Haushaltsge-setzgebers abgebaut und die Angemessenheit von Stellenmehrungsanträgen systemati-scher beurteilt werden. \r\nBesonders strenge Maßstäbe in der Besoldungsgruppe B\r\nBei der Genehmigung von Planstellen in der Besoldungsgruppe B sind aufgrund der hohen Personalkosten besonders strenge Maßstäbe anzulegen. Dazu zählt beispielsweise, Lei-tungsspannen (die Anzahl der einer Führungskraft unterstellten Beschäftigten) angemes-sen zu gestalten, um einen überproportionalen Stellenaufbau in den oberen Führungsebe-nen zu vermeiden. Ebenso sollten rein politisch motivierte Stellenmehrungen oder Beförde-rungen („Operation Abendsonne“) verhindert werden.\r\n5.2\tAbbaupotenziale nutzen \r\nMöglichkeiten zum Stellenabbau ausloten und nutzen\r\nIn der Bundesverwaltung sollten Möglichkeiten des Stellenabbaus genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die höheren Besoldungsgruppen der Bundesministerien, wo entspre-chende Stellen abgebaut werden sollten, wenn sie nicht durch nachvollziehbare und trans-parente Verfahren der Personalbedarfsermittlung gerechtfertigt werden können. In diesem Zusammenhang ist unter Berücksichtigung des Personalbedarfs ein möglichst umfassender Abbau der seit 2013 geschaffenen Planstellen in den Bundesministerien anzustreben. An-gesichts einer steigenden Beschäftigtenzahl im öffentlichen Dienst stellt sich die Frage nach Stelleneinsparungen und einer fiskalisch nachhaltigeren Personalpolitik nicht nur auf Bun-desebene. Im Ergebnis bedarf es einer klaren politischen Prioritätensetzung: Stellen im öffentlichen Dienst sollten dort erhalten und geschaffen werden, wo sie nachweislich am dringendsten benötigt werden bzw. wo die größten Engpässe bestehen. Dies sind in erster Linie der Bildungssektor sowie die Sicherheits- und Justizbehörden. Die \r\nLeitungsebenen von Ministerien oder anderen Behörden gehören nicht dazu.\r\nStrikte Personalbedarfsermittlung gekoppelt mit One in, one/two out-Verfahren\r\nNeue Stellen sollen grundsätzlich nur dann geschaffen werden, wenn der Mehrbedarf durch geeignete Verfahren der Personalbedarfsermittlung begründbar ist. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Mehrbedarf durch Stelleneinsparungen in anderen Bereichen kompensiert werden kann, wie dies zum Beispiel beim neu geschaffenen Bauministerium durch einen veränderten Ressortzuschnitt und die Ausgliederung von Aufgabenbereichen aus dem In-nenministerium zielführend gewesen wäre. Hier würde sich eine „One-in, one-out“-Regelung anbieten, die sicherstellt, dass Verschiebungen von Zuständigkeitsbereichen zwi-schen den Ministerien nicht zu dauerhaften Stellenmehrungen führen. Für jede neue Beam-tenstelle müsste dann eine bestehende Stelle abgebaut werden. Insbesondere in den höhe-ren Besoldungsgruppen könnte vorübergehend auch eine „One in, two out“-Regelung ein-gesetzt werden, um den Zuwachs der vergangenen Jahre zu korrigieren.\r\nAn Schuldenbremse festhalten\r\nDie Diskussionen um die öffentlichen Haushalte 2023, 2024 und vor allem 2025 verdeutli-chen, dass die Schuldenbremse dafür sorgt, dass die Politik wieder ihrer Aufgabe der Priori-tätensetzung nachkommt. Gerade am aktuellen Rand wird anhand der Verringerung des Stellenwachstums ersichtlich, dass die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Haus-haltsdisziplin Wirkung entfaltet. Eine Lockerung der Schuldenbremse birgt hingegen die Gefahr, dass stattdessen der bequeme – aber fiskalisch nicht nachhaltige – Weg gemäß der Devise „Alles ist möglich, gezahlt wird später“ gewählt wird. Auch wenn die Personalaus-gaben des Bundes im Verhältnis zum Bundeshaushalt auf den ersten Blick gering erschei-nen, sollten die langfristigen fiskalischen Kosten im Auge behalten und Potenziale zur Haushaltskonsolidierung genutzt werden. An der Schuldenbremse sollte daher festgehalten werden.\r\nEinstellungsstopp\r\nEine weitere Möglichkeit, die Zahl der Planstellen in den Bundesministerien zu reduzieren, wäre die Nutzung der Altersstruktur. Da in den nächsten Jahren aufgrund des demografi-schen Wandels viele Beamte in den Ruhestand treten, würde ein Einstellungsstopp die Zahl der Stellen schnell reduzieren, wie Abbildung 13 zeigt. \r\n\r\nBei vollständiger Umsetzung eines Einstellungsstopps, bei dem freiwerdende Stellen nicht wieder besetzt werden, könnte der Stellenbestand bis zum Jahr 2030 um 15,4 Prozent \r\nreduziert werden, wobei das Niveau von 2013 bereits nach zehn Jahren wieder erreicht wäre. Bis zum Jahr 2040 wäre mit einem Rückgang um 52,7 Prozent zu rechnen. Bei einer abgeschwächten Variante des Einstellungsstopps, bei der nur jede zweite Stelle nicht wie-der besetzt wird, beträgt der Rückgang bis 2030 7,7 Prozent und bis 2040 26,3 Prozent. In diesem Fall würde nach 22 Jahren wieder das Niveau von 2013 erreicht.\r\n\r\nAn welchen Stellen sich ein solcher Einstellungsstopp konkret auswirken würde und welche konkreten Einspareffekte er bei den Personalkosten auslöst, lässt sich nur mit Hilfe \r\nöffentlich nicht verfügbarer Zahlen zur Altersstruktur der Beamten ausarbeiten. Auf der Hand liegt es, dass er nur gekoppelt mit den anderen hier ausgeführten Vorschlägen \r\numgesetzt werden darf, denn ohne Umwidmung und Verlagerung von Stellen in und zwi-schen Ressorts führt er mit Sicherheit zu erratischen Stellenstrukturen.\r\n \r\nAbbildung 14\r\nEffekte eines Einstellungsstopps auf die Entwicklung der Planstellen\r\n\r\n \r\nQuelle\tEigene Berechnungen\r\n\r\nDigitalisierung der öffentlichen Verwaltung konsequent vorantreiben\r\nEine flächendeckende Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen ermöglicht eine spürbare Vereinfachung und effizientere Ausgestaltung von Prozessen und Verfahren. \r\nDavon profitieren sowohl die öffentliche Verwaltung und als auch die Privatwirtschaft. In der öffentlichen Verwaltung kann auf diesem Weg der Personalbedarf reduziert werden, sodass Nachwuchssorgen infolge des demografischen Wandels abgefedert werden. Für die Privatwirtschaft besteht ein zentraler Vorteil in einer Verringerung des Erfüllungsaufwands beispielsweise im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren.\r\nAbbau von Doppelregulierung und Entbürokratisierung auf EU-Ebene\r\nDoppelte Regulierung auf europäischer und nationaler Ebene bzw. eine Übererfüllung von EU-Vorgaben bei der Umsetzung von EU-Richtlinien (sog. Gold Plating) in das nationale Recht sind ein erheblicher Belastungsfaktor für die Wirtschaft und begünstigen zugleich Expansionstendenzen der öffentlichen Verwaltung. Deshalb muss auf nicht notwendige Doppelregulierungen und eine Übererfüllung europarechtlicher Vorgaben verzichtet wer-den. Darüber hinaus braucht es auf europäischer Ebene dringend wirkungsvolle Mecha-nismen zur Entbürokratisierung. Dazu zählt insbesondere die Notwendigkeit einer verhält-nismäßigeren und praxistauglicheren Ausgestaltung von Regelwerken. Dieser Weg kann entscheidend dazu beitragen, dass die öffentliche Verwaltung auf nationaler Ebene entlas-tet wird und weitere Zuwächse im öffentlichen Sektor vermieden werden.\r\nVollständige Verlagerung der Bundesverwaltung nach Berlin\r\nDer zwischen Berlin und Bonn geteilte Regierungssitz kostet – ohne Berücksichtigung der Preisentwicklung – pro Jahr etwa 20 Millionen Euro (Bund der Steuerzahler 2020) und sorgt für unnötigen zusätzlichen Personalbedarf in der Verwaltung, weshalb eine vollständige Verlegung nach Berlin finanziell zielführend ist. Auf diesem Weg kann - wenn auch nur ein kleiner - Beitrag zu schlankeren und effizienteren Strukturen der Bundesverwaltung \r\ngeleistet werden. \r\n\r\n\r\n \r\nLiteraturverzeichnis\r\nBund der Steuerzahler (2020), 20 Mio. Euro für den geteilten Regierungssitz, URL: https://www.steu-erzahler.de/aktuelles/detail/20-mio-euro-fuer-den-geteilten-regierungssitz/.\r\nBundesagentur für Arbeit (2024), Geschäftsberichte der Jahre 2012-2023.\r\nBundesministerium der Finanzen (2024a), Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr, 2005-2024 und Gesetzentwurf 2025\r\nBundesministerium der Finanzen (2024b), Personalkosten, Sachkosten und Kalkulationszinssätze in der Bundesverwaltung für Kostenberechnungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, 2013-2022.\r\nBundesministerium der Finanzen (2024c), BMF-Monatsbericht April 2024.\r\nBundesrechnungshof (2022), Stellenmehrung und Stellenschere in der Bundesverwaltung, Bericht nach §88 Abs. BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.\r\nHaucap, J. (2022), Politisch attraktiv – Die ökonomische Theorie der Bürokratie und ihre Anwendung auf Hochschulen. In: Forschung und Lehre 08/2022, S. 598-599, Deutscher Hochschulverband.\r\nHaucap, J., Kehder, C. und I. Loebert (2023), Bürokratie und ihre Folgen für die Wirtschaft in Deutsch-land, Gutachten im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).\r\nHolz, M., Icks, A. und S. Nielen (2023), Analyse zur Bürokratiebelastung in Deutschland – Wie kann ein spürbarer Bürokratieabbau erreicht werden?, Institut für Mittelstandsforschung (IfM).\r\nIcks, A. und R. Weichert (2022), Bürokratiekosten von Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlage-bau, Institut für Mittelstandsforschung (IfM).\r\nKlauth, J. und M. Leubecher (2023), Bundesagentur für Arbeit wächst – trotz sinkender Arbeitslosen-zahl, WELT-Online erschienen am 23.01.2023.\r\nKohlstruck, T. (2023), Eine finanzwissenschaftliche Analyse der Beamtenversorgung: Historie, Gegen-wart und Projektionen, Dissertation, Universität Freiburg.\r\nMeyer, T. (2023), Erdrückende Bürokratie: Neue Freiräume braucht das Land! Argumente zu Marktwirt-schaft und Politik Nr. 172, Stiftung Marktwirtschaft.\r\nNationaler Normenkontrollrat (2023), Weniger, einfacher, digitaler. Bürokratie abbauen, Deutschland zukunftsfähig machen, Jahresbericht 2023.\r\nNiskanen, W.A. (1975), Bureaucrats and Politicans, Journal of Economics and Law, Vol. 18, No. 3, S. 617-644.\r\nStatistisches Bundesamt (2024), Personal des öffentlichen Dienstes, Fachserie 14, Reihe 6, 2013-2024.\r\nStatistisches Bundesamt (2024), Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nach Aufgabenbereichen zum 30.06.2022.\r\nStatistisches Bundesamt (2024), Vorstellung des Erfüllungsaufwands. \r\nSVR (2024), Daten und Indikatoren, Konjunktur in Deutschland.\r\n\r\n \r\nAnhang: Entwicklung der Planstellen nach Bundesministerien\r\n\r\n \r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Benedikt Rüchardt\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-252\r\nBenedikt.ruechardt@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\nChristine Völzow\r\nGeschäftsführerin und Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-251\r\nchristine.voelzow@vbw-bayern.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nWirtschaftspolitisches \r\nMonitoring des Bundeshaushalts\r\nEine vbw Studie, erstellt vom Institut der deutschen Wirtschaft\r\nStudie\r\nStand: Dezember 2024\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nStrukturreformen angehen, Haushaltsmittel für Zukunftsaufgaben weiter einplanen und wirklich einsetzen\r\nDie Ampel-Regierung ist letzten Endes an haushaltspolitischen Fragen gescheitert. Dabei ging es weniger darum, wie letzte Lücken im Bundeshaushalt 2025 geschlossen werden könnten, sondern um eine ganz grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Frage, ob Prob-leme mit neuen Schulden gelöst werden sollen, oder mit Hilfe einschneidender Reformen. Bemerkenswert ist dabei, dass der Investitionsbedarf als solcher in vielen Bereichen gar nicht streitig war.\r\n\r\nNatürlich hilft es nicht weiter, sich an Symptomen abzuarbeiten. Eine gute Haushaltspolitik gelingt nur, wenn Ausgangspunkt und Richtung klar definiert werden. Um als Land wett-bewerbsfähig und als Staat finanziell handlungsfähig zu bleiben, sind strukturelle Reformen etwa am Arbeitsmarkt oder im Gesundheitswesen ebenso unerlässlich wie der umfassende Abbau von Bürokratie, zu hohen Steuern und staatlichen Lenkungseingriffen in die Wirt-schaft.\r\n\r\nDazu will diese Studie einen Beitrag leisten. Sie zeigt, dass der Bundeshaushalt schon zu lange und auch in der Finanzplanung deutlich zu stark auf Konsum ausgerichtet ist. Deut-lich wird auch, dass in der Haushaltsplanung des Bundes zu Recht schon seit längerem auf die Zukunft ausgerichtete Positionen stark an Gewicht gewinnen – klimapolitische Ziele, Digitalisierung, Mobilitätswende und Verteidigung sind nur einige der Felder, die die Studie in diesem Zusammenhang näher analysiert. Allerdings wird viel geplant, aber zu wenig erledigt: Die vorgesehenen Mittel werden nur teilweise eingesetzt und können damit auch nicht die gewünschten Impulse für Wohlstand und Wirtschaft entfalten.\r\n\r\nWir brauchen Bereitschaft zu Strukturreformen, die wirklich Kräfte freisetzen. Für \r\nZukunftsthemen notwendige Haushaltsmittel dürfen wir nicht kürzen, sondern müssen \r\nsie auch entsprechend ausgeben. Und wir dürfen uns nicht in Schuldendebatten verzetteln, sondern müssen den Haushalt sortieren und Konsolidierungspotenziale heben. Erst dann ergibt es Sinn, zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen künftige Generationen heuti-ge Ausgaben mitfinanzieren sollten, die als Investition in die Zukunft auch in ihrem Interes-se sind.\r\nBertram Brossardt\r\n02. Dezember 2024\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nZusammenfassung\t1\r\n1.1\tStrukturelle Veränderung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes\t1\r\n1.2\t2023 keine Trendwende bei Umsetzung von Planvorhaben\t2\r\n1.3\tKreditspielräume des Bundes bleiben hoch, aber begrenzt\t2\r\n1.4\tStagnation bei Investitionen, Zuschuss an Rentenversicherung steigt\t2\r\n1.5\tEU-Vergleich zeigt Schwächen öffentlicher Ausgabenstrukturen\t2\r\n1.6\tFinanzpolitische Herausforderungen\t3\r\n2\tWirtschaftspolitischer Hintergrund\t4\r\n3\tEinnahmen und Ausgaben des Bundes\t6\r\n3.1\tEinnahmenseite\t6\r\n3.1.1\tGemeinschaftssteuern\t7\r\n3.1.2\tBundessteuern\t8\r\n3.1.3\tAbgabe von Steuermitteln an die EU\t9\r\n3.1.4\tSteuerquote des Bundes und Steuerschätzung\t9\r\n3.1.5\tKreditaufnahme\t9\r\n3.2\tAusgabenseite\t10\r\n3.2.1\tGrößte Positionen: Soziale Sicherung, Finanzwirtschaft, Verteidigung\t10\r\n3.2.2\tWirtschaftsförderung, Energie\t11\r\n3.2.3\tMobilität, Bildung, Wissenschaft, Forschung\t11\r\n3.2.4\tSondervermögen\t11\r\n3.2.5\tWichtige Einzelposten\t11\r\n3.2.6\tEntwicklung zentraler Ausgabenkategorien\t14\r\n4\tKategorisierung von Zukunftsaufgaben\t16\r\n4.1\tMethodik\t16\r\n4.2\tEvaluation Haushaltsjahr 2023 und Haushaltsplan 2024\t17\r\n4.3\tUnterschiedliche Entwicklung bei Plan-Ansätzen im Bundeshaushalt\t20\r\n4.4\tEntwicklung der Ist-Ausgaben\t21\r\n4.5\tAnteile der Zukunftskategorien am Haushaltsbudget\t24\r\n5\tHaushaltspolitischer Ausblick\t27\r\n5.1\tPrägende rechtliche Vorgaben\t27\r\n5.2\tAusgabenentwicklung bis 2028\t27\r\n5.3\tKrisen- und Transformationsfonds\t28\r\n5.3.1\tAusgabenseite\t29\r\n5.3.2\tEinnahmenseite\t30\r\n5.4\tWeitere Sondervermögen\t31\r\n6\tEuropäischer Vergleich\t32\r\n6.1\tGesamtausgaben\t32\r\n6.2\tAusgaben nach Aufgabenbereichen\t33\r\n6.3\tPersonalausgaben und Investitionen\t35\r\nLiteraturverzeichnis\t37\r\nAbbildungsverzeichnis\t39\r\nTabellenverzeichnis\t40\r\nAnhang\t41\r\nAnsprechpartner/Impressum\t45\r\n\r\n\r\n \r\nZusammenfassung\r\nFortsetzung des wirtschaftspolitischen Haushaltsmonitorings des Bundes-haushalts zeigt Stellschrauben für die Zukunftsgestaltung \r\nDie vorliegende Studie setzt das wirtschaftspolitische Haushaltsmonitoring des Bundes-haushalts fort, um, ausgehend vom Jahr 2014, nachzuvollziehen, inwieweit die von der \r\nPolitik formulierten Absichten zur verstärkten Ausrichtung des Bundeshaushalts auf Zu-kunftsausgaben umgesetzt werden. Zu diesem Zweck werden neben einer Auswertung des Bundeshaushalts nach Aufgabenbereichen und Ausgabenarten sämtliche Einzelposten des Bundeshaushalts einschließlich der Sondervermögen nach inhaltlichen Kategorien grup-piert. Im Zentrum stehen die Zukunftsthemen Klimaschutz, Digitalisierung, Mobilität. Die-ser Ansatz ermöglicht es, die Ausgaben für die definierten Kategorien, die bei der Trans-formation eine große Rolle spielen, im Laufe der Zeit zu analysieren und schließt somit eine Lücke in der Betrachtung des Bundeshaushalts. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse hel-fen, künftige Haushalte tragfähig und zukunftsgerecht aufzustellen.\r\n1.1\tStrukturelle Veränderung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes\r\nInsgesamt sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundes im Zeitraum von 2014 bis 2024 nominal kräftig gestiegen, real gilt dies jedoch nur für die Ausgaben. Die Einnahmen blie-ben inflationsbereinigt weitgehend konstant. Dabei haben sich die Einnahmen aus der \r\nKörperschaftsteuer, der Kapitalertragsteuer sowie der Lohn- und veranlagten Einkommens-teuer wesentlich besser entwickelt als die aus der Umsatz- und der Energiesteuer. Die Steuerquote des Bundes, also der Anteil der Steuereinnahmen am Bruttoinlandsprodukt (BIP), ist von 9,2 Prozent im Jahr 2014 auf 8,6 Prozent im Jahr 2024 gesunken. Für die kommenden Jahre erwartet der Bund weiter inflationsbedingte Mehreinnahmen, aber kaum reale Zuwächse – bei gegebenen Voraussetzungen ist das vor allem angesichts \r\ndemografischer Faktoren und bisher nicht behobener struktureller Defizite der Arbeits-marktpolitik und der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sicher realistisch. Zur Bestreitung der deutlich stärker als die Einnahmen gestiegenen Ausgaben hat der Bund in den Jahren 2020 bis 2024 eine Nettokreditaufnahme von rund 540 Milliarden Euro getätigt.\r\n\r\nAusgabenseitig dominieren die Sozialausgaben. Die Pandemie hat hier zeitweise für eine starke Erhöhung gesorgt, zuletzt war indes ein leichter Rückgang zu beobachten. Zudem sind in der Pandemie sowie in der Energiepreiskrise viele Finanzmittel in Sondervermögen geflossen. Aktuell sorgt die Zinswende für spürbare Verschiebungen im Haushalt zulasten inhaltlicher Pläne. Die Investitionen wurden im Laufe der Zeit insgesamt erhöht. Dabei spie-len eigene Sachinvestitionen des Bundes eine geringe Rolle, und die meisten Investitionen werden mit Finanzierungshilfen realisiert.\r\n1.2\t2023 keine Trendwende bei Umsetzung von Planvorhaben\r\nIm Laufe der Jahre 2014 bis 2024 wurde ein immer größerer Schwerpunkt auf die für diese Studie definierten Zukunftskategorien gelegt. Allerdings wurden diese haushaltspolitischen Zielvorgaben bisher nicht vollständig erreicht und teilweise sehr deutlich verfehlt – die Ist-Werte fielen stets niedriger aus als die Soll-Werte. Diese Diskrepanz gilt auch für das Jahr 2023; inwieweit sie für das Jahr 2024 zutrifft, muss sich noch zeigen. Deutlich wird, dass zu ambitionierten Plänen auch entsprechende Umsetzbarkeit gehört. Allerdings darf bezwei-felt werden, dass die Planvorhaben auch wirklich vollständig umgesetzt werden sollten, denn sowohl im Bundeshaushalt als auch im KTF sind beträchtliche Globale Minderausga-ben eingestellt – also Sparvorgaben, die keine konkreten Positionen zugeordnet sind. Ein-sparnotwendigkeiten im Haushaltsvollzug treffen damit vor allem investive und transfor-mative Positionen, die – anders als zum Beispiel ein Gros der Sozialausgaben – nicht recht-lich verbindlich abgesichert sind. In den Soll-Zahlen 2024 sind Zukunftsthemen bereits mit einem niedrigen Volumen hinterlegt. Es ist also nicht gelungen, Folgen des Urteils des Bun-desverfassungsgerichts von Ende 2023 zur Verfassungswidrigkeit einiger Kreditermächti-gungen in den Sondervermögen aus dem Haushalt heraus aufzufangen.\r\n1.3\tKreditspielräume des Bundes bleiben hoch, aber begrenzt\r\nMit dem Ende der Notsituation, die von 2020 bis 2022 aufgrund der Pandemie und des Kriegs in der Ukraine festgestellt wurde, greifen die für normale Zeiten konzipierten Regeln der Schuldenbremse wieder, die dem Bund allerdings neben der strukturellen Verschul-dungsgrenze von 0,35 Prozent des BIP über ihre Konjunkturkomponente und finanzielle Transaktionen zusätzliche Kreditspielräume bietet. \r\n1.4\tStagnation bei Investitionen, Zuschuss an Rentenversicherung steigt\r\nIm Kernhaushalt des Bundes sind bis zum Jahr 2028, dem Ende der aktuellen Finanzpla-nung, keine kontinuierlichen Erhöhungen der Investitionen geplant. Das ist nicht zuletzt eine Folge der gestiegenen Zinsausgaben. Sie erschweren es, Finanzierungsspielräume für Zukunftsinvestitionen zu identifizieren. Auf der Investitionsseite droht mit Blick auf Trans-formation und Infrastruktur Stagnation, auch wenn der Bund stärker auf das Instrument der finanziellen Transaktion setzt. Auf diesem Wege lassen sich Investitionen über Darle-hen oder Eigenkapitalaufstockungen bundeseigener Unternehmen anstoßen, ohne dass diese auf den Spielraum der Schuldenbremse angerechnet werden. Ein Großteil der \r\nGesamtausgaben soll gleichwohl weiterhin in die Soziale Sicherung fließen, beispielsweise in einen Anstieg der die Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung.\r\n1.5\tEU-Vergleich zeigt Schwächen öffentlicher Ausgabenstrukturen\r\nIm europäischen Vergleich zeigen sich einige Auffälligkeiten. Insbesondere hat Deutschland in der Vergangenheit im Vergleich zu vielen anderen Ländern weniger investiert. Gerade einmal 2,7 Prozent des deutschen BIP flossen im vergangenen Jahr in öffentliche Investiti-onen. Im Durchschnitt der Europäischen Union (EU) waren es 3,6 Prozent, die skandinavi-schen Länder kamen gar auf 4,4 Prozent. Auch bei Bildungsausgaben, Verteidigung und Umweltschutz lag Deutschland unter dem EU-Durchschnitt. Demgegenüber lag Deutsch-land bei den Ausgaben für soziale Sicherung und für Gesundheit jeweils über dem EU-Durchschnitt. Das weist auf strukturelle Defizite der entsprechenden deutschen \r\nSysteme hin.\r\n1.6\tFinanzpolitische Herausforderungen\r\nAuch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, das die \r\nAufnahme von Krisenkrediten bei ausgesetzter Schuldenbremse auf die Krisenjahre \r\nbegrenzte, führte zu besonderen haushaltsrechtlichen und finanzpolitischen Herausforde-rungen. Zusammen mit der oben beschriebenen Sachlage ist das Anlass und Chance, Struk-turreformen anzugehen und Zukunftsaufgaben in den öffentlichen Haushalten nochmals stärker als derzeit zu priorisieren. Es gilt, die Rahmenbedingungen für administrative Vor-gänge, wirtschaftliche Entwicklung und individuelle Lebensperspektiven so auszutarieren, dass \r\n\r\n–\tdie Ausgabenseite trotz des demografischen Wandels beherrschbar bleibt, \r\n–\tneue Einnahmeperspektiven über eine Stärkung der Wirtschaftsdynamik erreicht \r\nwerden \r\n–\tund die Finanzierung von Zukunftsinvestitionen generationengerecht angelegt \r\nwerden kann. \r\n2\tWirtschaftspolitischer Hintergrund\r\nZahlreiche Hürden auf dem Weg zur notwendigen Transformation der Wirtschaft\r\nDie finanziellen Herausforderungen für die deutsche Politik sind gegenwärtig ausgespro-chen groß: \r\n\r\n–\tInfolge der hohen Inflationsraten in den Jahren 2022 und 2023 hat die Europäische Zentralbank innerhalb von zwei Jahren eine spürbare Zinswende vollzogen, die bereits für einen enormen Anstieg der Zinsausgaben des Bundes gesorgt hat.\r\n–\tMehr Finanzmittel sind notwendig, um Deutschland verteidigungsfähig zu halten; das schlägt dann voll auf den Bundeshaushalt durch, wenn, wohl im Jahr 2028, das Sonder-vermögen Bundeswehr erschöpft ist.\r\n–\tIn den Bereichen Energiewende, Digitalisierung, Verkehrsinfrastruktur, Bildung und For-schung sind die Handlungsbedarfe des Staates offenkundig. Das bestätigt auch ein Ver-gleich mit wichtigen konkurrierenden Ländern.\r\n–\tHinter der Wachstumsschwäche Deutschlands stehen neben vielfältigen administrati-ven Hindernissen vor allem auch hohe Standortkosten, insbesondere für Energie und bei den Steuern. Die erfolgte Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestni-veau ist vor diesem Hintergrund zielführend, aber gleichzeitig eine zusätzliche Heraus-forderung für die Haushaltspolitik des Bundes. Gleichzeitig bleiben auf diesem Feld wei-tere Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft notwendig. \r\n–\tEine Stärkung der Wachstumskräfte ist auch für den Bundeshaushalt essenziell, da ein höheres Potenzialwachstum die Einnahmenbasis stärkt.\r\n\r\nDie Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Krisen- und Transformationsfonds (KTF) zwingt zu einem ehrlicheren Blick auf die schwierige Haushaltslage des Bundes und ihre Ursachen, und dazu, zukünftige Haushalte tragfähig und \r\nzukunftsgerecht aufzustellen. Eine zielstrebige Politik ist Voraussetzung dafür, Lebensquali-tät und Wohlstand zukünftig zu sichern. \r\n\r\nDie Schuldenbremse setzt der Haushaltspolitik Grenzen. Mit seiner Entscheidung vom 15 November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Regelverschul-dung der Schuldenbremse tatsächlich nur für das Jahr der festgestellten Notsituation aus-gesetzt werden kann, Notsituationen also keine zusätzlichen Spielräume für reguläre Jahre eröffnen. Allerdings eröffnen die Konjunkturkomponente und der Einsatz finanzieller Transaktionen beachtliche zusätzliche Kreditspielräume.\r\n\r\nDer demografische Wandel setzt absehbar nicht nur die Ausgabenseite, sondern auch die Einnahmenseite unter Druck. Gleiches gilt für nicht bewältigte strukturelle Defizite auf ver-schiedensten Politikfeldern, die die Möglichkeit und zu oft auch die Bereitschaft zur Teilha-be am Arbeitsleben begrenzen und die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen.\r\n\r\nWichtig für eine Erholung, die auch die Finanzkraft des Bundes, der Länder und der Kom-munen stärkt, sind also neben immer notwendiger Haushaltsdisziplin strukturelle Refor-men, die die sozialen Sicherungssystemen durch passgenauere Aufgaben und mehr Effizi-enz leistungsfähig halten und den Arbeitsmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirt-schaft stärken.\r\n\r\nEntscheidend für erfolgreiche Transformation ist eine entsprechende Priorisierung in der Haushaltsplanung und im Haushaltsvollzug. \r\n3\tEinnahmen und Ausgaben des Bundes\r\nEntwicklung von 2014 bis 2024\r\n3.1\tEinnahmenseite\r\nDie Einnahmen des Bundes sind in den letzten Jahren nominal kräftig gestiegen. Im Jahr 2014 kam der Bund auf Steuereinnahmen von 325 Milliarden Euro. Im laufenden Jahr 2024 werden es voraussichtlich 433 Milliarden Euro sein. Lediglich im Corona-Jahr 2020 gab es einen deutlichen Einbruch auf 342 Milliarden Euro, doch bereits 2021 wurde der Wert des Jahres 2019 in etwa wieder erreicht (Abbildung 1 und Tabelle A-1 im Anhang). Die Steuer-einnahmen des Bundes sind somit von 2014 bis 2024 um ungefähr 33 Prozent gestiegen. Die Inflationsrate, gemessen als Deflator des BIP, lag im gleichen Zeitraum bei 32 Prozent. Real sind die Steuereinnahmen des Bundes also lediglich minimal gewachsen.\r\n\r\nAbbildung 1\r\nNominale Entwicklung der Steuereinnahmen des Bundes\r\n \r\nAnmerkung: Index mit 2014 = 100, Soll-Werte für 2024, BIP-Deflator im Jahr 2024 gleich 3,2 Prozent (BMWK, 2024)\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2023b, 2024a; Deutscher Bundestag, 2024a; Institut der deut-schen Wirtschaft\r\n \r\nAbbildung 2\r\nNominale Entwicklung ausgewählter Steuereinnahmen des Bundes\r\n \r\nAnmerkung: Index mit 2014 = 100, Soll-Werte für 2024, BIP-Deflator im Jahr 2024 gleich 3,2 Prozent (BMWK, 2024)\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2023b, 2024a; Deutscher Bundestag, 2024a; Institut der deut-schen Wirtschaft\r\n3.1.1\tGemeinschaftssteuern\r\nDie bedeutendsten Steuerarten für den Bund sind zwei Gemeinschaftssteuern: Die \r\nUmsatzsteuer sowie die Lohn- und veranlagte Einkommensteuer (Abbildung 2). Der Bun-desanteil an der Umsatzsteuer macht rund ein Drittel der Steuereinnahmen des Bundes aus. Lediglich während der Corona-Pandemie sank der Anteil aufgrund der temporären Senkung der Steuersätze sowie des rückläufigen Konsums auf zum Teil unter 30 Prozent. Im laufenden Jahr stehen dem Bund Einnahmen von etwa 144 Milliarden Euro aus der \r\nUmsatzsteuer zu, nach 109 Milliarden Euro im Jahr 2014. Dies entspricht nominal einem Zuwachs von 32 Prozent. Real sind die Umsatzsteuereinnahmen somit konstant geblieben.\r\n\r\nDie Einnahmen aus der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer machen eben-falls annähernd ein Drittel der Steuereinnahmen des Bundes aus, mit einem geschätzten Anteil von 32 Prozent im Jahr 2024. Dieser Anteil ist im Zeitablauf – auch durch die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt – gewachsen. Im Jahr 2014 lag er bei lediglich 28 Prozent. Im laufenden Jahr 2024 erwartet der Bund aus diesen beiden Steuerarten Einnahmen von rund 137 Milliarden Euro, das sind 51 Prozent mehr als im Jahr 2014. Die Bedeutung dieser Steuer ist für den Bund folglich auch real deutlich gestiegen. Zwar wurde der Effekt der kalten Progression, die eine inflationsbedingte Steuererhöhung darstellt, zumeist ausgegli-chen. Zu beachten ist indes, dass über die kalte Progression im engeren Sinne hinaus der Staat auch vom realen Wirtschaftswachstum profitiert, da die Gesamtheit der Steuerzahler in höhere Progressionsbereiche hineinwächst, und somit der Staat einen höheren Anteil an der Wirtschaftsleistung absorbiert.\r\n\r\nDas Aufkommen der beiden weiteren Gemeinschaftssteuern – Körperschaftsteuer und \r\nKapitalertragsteuer – hat sich besonders dynamisch entwickelt. Die Körperschaftsteuer steht im laufenden Jahr 2024 mit 20 Milliarden Euro für rund 4,7 Prozent der Steuerein-nahmen des Bundes. Ausgehend von einem Aufkommen von zehn Milliarden Euro im Jahr 2014 hat sich der Wert in etwa verdoppelt und somit auch real deutlich erhöht. Der Anteil am Steueraufkommen des Bundes lag seinerzeit bei lediglich 3,1 Prozent. Der Rückgang am aktuellen Rand ist auf die Rezession zurückzuführen. Auch die Gewerbesteuer als weitere Säule der Unternehmensbesteuerung entwickelt sich aktuell schwach, allerdings bleibt das Aufkommen im Jahr 2024 voraussichtlich stabil. Mit 25 Milliarden Euro und \r\neinem Anteil von 5,7 Prozent liegt die Kapitalertragsteuer noch vor der Körperschaftsteuer. Gegenüber 2014 (zwölf Milliarden Euro) hat sich das Aufkommen ungefähr verdoppelt. Der Anteil an den Steuereinnahmen des Bundes lag damals bei 3,7 Prozent.\r\n3.1.2\tBundessteuern\r\nBei den reinen Bundessteuern dominiert die Energiesteuer. Sie ist eine Mengensteuer mit festem Tarif, die Einnahmen folgen dem Einsatz der besteuerten Energieträger. Für das Jahr 2024 wird ein Aufkommen von 36 Milliarden Euro erwartet, das entspricht 8,3 Prozent der Steuereinnahmen des Bundes. Insgesamt verliert die Energiesteuer an Gewicht: Das Aufkommen lag im Jahr 2014 bei 40 Milliarden Euro, der Anteil an den Steuereinnahmen des Bundes betrug im Jahr 2014 noch 12 Prozent.\r\n\r\nDie Versicherungsteuer erbringt im Jahr 2024 18 Milliarden Euro oder 4,2 Prozent der Steuereinnahmen des Bundes. 2014 waren es 12 Milliarden Euro oder 3,7 Prozent. Ange-sichts des unveränderten Steuersatzes erklärt sich die leichte Bedeutungszunahme mit wirtschaftlich bedingt gestiegenen Prämienvolumina für Versicherungen.\r\n\r\nDie Tabaksteuer, wiederum eine Mengensteuer, erbringt am aktuellen Rand 15 Milliarden Euro oder 3,5 Prozent des Aufkommens. Im Jahr 2014 war das Aufkommen auf dem glei-chen Niveau und somit – trotz heute höherer Sätze und auf neue Produkte ausgeweiteter Bemessungsgrundlage – real deutlich höher. Der Anteil an den Steuereinnahmen des Bun-des lag damals noch bei 4,5 Prozent. Die Daten spiegeln den rückläufigen Tabakkonsum. \r\n\r\nDer Solidaritätszuschlag fließt als Ergänzungsabgabe zur Lohn- und veranlagten Einkom-mensteuer sowie zur Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer dem Bundeshaushalt zu. Er hat nach seiner Teilabschaffung für kleinere und mittlere Einkommen im Jahr 2021 an Gewicht verloren. Im laufenden Jahr soll er 13 Milliarden Euro beziehungsweise 2,9 Prozent der Steuereinnahmen des Bundes einbringen. Im Jahr 2020 waren es 19 Milliarden Euro bzw. 5,5 Prozent, also absolut und relativ mehr als 2014 (15,0 Milliarden Euro bzw. 4,6 Prozent.\r\n\r\nDie Kraftfahrzeugsteuer mit aktuell 9,7 Milliarden Euro oder 2,2 Prozent des Aufkommens hat leicht an Bedeutung verloren, ebenso die Stromsteuer mit aktuell 5,6 Milliarden Euro oder 1,3 Prozent des Aufkommens. Die weiteren Bundessteuern liegen im laufenden Jahr voraussichtlich bei 5,2 Milliarden Euro oder 1,2 Prozent des Steueraufkommens des Bun-des. Insgesamt ist der Anteil der Bundessteuern an den Steuereinnahmen des Bundes von im Wesentlichen aufgrund politischer Entscheidungen von mehr als 31 Prozent im Jahr 2014 auf rund 24 Prozent im Jahr 2024 zurückgegangen.\r\n3.1.3\tAbgabe von Steuermitteln an die EU\r\nIm Rahmen von Verrechnungen mit der EU und den Ländern muss der Bund einen Teil \r\nseiner Steuereinnahmen wieder abgeben, wodurch er nicht in vollem Umfang über die \r\nursprünglich erzielten Steuereinnahmen verfügen kann. Für das Jahr 2024 verliert der Bund dadurch 60 Milliarden Euro, es verbleiben ihm rund 372 Milliarden Euro.\r\n3.1.4\tSteuerquote des Bundes und Steuerschätzung\r\nDie Steuerquote des Bundes (Steuereinnahmen nach Verrechnungen in Relation zum BIP) ist im Betrachtungszeitraum von 9,2 Prozent im Jahr 2014 auf 8,6 Prozent im Jahr 2024 \r\ngesunken. Der Zuwachs der Steuereinnahmen des Bundes von 2014 bis 2024 ist infolge \r\ngestiegener Verrechnungen geringer ausgefallen ist als der Zuwachs des BIP. Gesamtstaat-lich ist die Steuerquote im selben Zeitraum von 22,0 Prozent auf 21,8 Prozent gesunken. Nicht eingerechnet sind hier Einnahmen aus dem nationalen und dem europäischen Emis-sionshandel, welche im Jahr 2024 etwa 19 Milliarden Euro betragen werden. Diese Ein-nahmen werden in den kommenden Jahren voraussichtlich an Bedeutung gewinnen und die wesentliche Finanzierungsquelle für den KTF darstellen (vgl. Abschnitt 4.2).\r\n\r\nDie aktuelle Steuerschätzung erwartet für die kommenden Jahre steigende Einnahmen (BMF, 2024a). Allerdings wird das im Wesentlichen mit inflationsbedingten Faktoren \r\nbegründet, und es geht mit inflationsbedingt steigenden Ausgaben einher. Zudem beste-hen aufgrund der weltweit von Krisen geprägten Lage erhebliche Unsicherheiten hinsicht-lich der Einnahmenprognose.\r\n3.1.5\tKreditaufnahme\r\nSeit Beginn der Corona-Pandemie decken die Einnahmen des Bundes die Ausgaben nicht mehr. Im Jahr 2020 stieg der Finanzierungsbedarf rapide an, der Bund musste erstmals seit 2013 netto zusätzliche Kredite aufnehmen. Die Regelgrenzen der Schuldenbremse waren in den Jahren 2020 bis 2022 ausgesetzt. Die Gesamtnettokreditaufnahme des Bundes in den Jahren 2020 bis 2022 belief sich auf 461 Milliarden Euro (Deutscher Bundestag, 2021, 2022, 2023). Das beinhaltet noch nicht die 200 Milliarden Euro, die für den sogenannten Abwehrschirm im Zusammenhang mit der Energiepreiskrise im Wirtschaftsstabilisierungs-fonds (WSF) vorgesehen waren (BMF, 2022). Im Jahr 2024 soll die Nettokreditaufnahme gut 50 Milliarden Euro betragen, nach 27 Milliarden Euro im Jahr 2023. Somit verfügt der Bund über Einnahmen in Höhe von rund 489 Milliarden Euro. Neben Steuern und Krediten beinhaltet dieser Wert noch sonstige Einnahmen in Höhe von rund 66 Milliarden Euro.\r\n3.2\tAusgabenseite\r\nDie nominalen Ausgaben des Bundes sind zwischen 2014 und 2024 deutlich gestiegen, von knapp 300 Milliarden Euro auf wohl 489 Milliarden Euro im Jahr 2024 (Tabelle A-2 im \r\nAnhang, Deutscher Bundestag, 2024a, 2024c). Ein kontinuierlicher nominaler Anstieg der Ausgaben mit der Inflationsrate überraschend nicht, denn dadurch steigen die Ausgaben auch bei gleichbleibenden Leistungen. Allerdings liegt der Zuwachs mit nominal 61 Prozent fast doppelt so hoch wie die Preissteigerung in diesem Zeitraum. Im laufenden Jahr sollen die Ausgaben um rund 80 Milliarden Euro niedriger ausfallen als noch im Jahr 2021. Das ist im Kontext der krisenbedingten Ausgaben zu Anfang des Jahrzehnts und der Schulden-bremse zu sehen, die nach Pandemie und Beginn des Ukraine-Kriegs erstmals wieder greift. Der größte Anteil der Bundesausgaben fließt seither in den Sozialstaat.\r\n3.2.1\tGrößte Positionen: Soziale Sicherung, Finanzwirtschaft, Verteidigung\r\nAbbildung 3\r\nEntwicklung der größten Ausgabenbereiche im Zeitverlauf\r\n \r\nAnmerkung: Index mit 2014 = 100\r\nQuellen: Deutscher Bundestag, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024a; Institut der deutschen Wirtschaft\r\nIm gesamten Betrachtungszeitraum machten die Ausgaben für Soziale Sicherung stets \r\netwas mehr als die Hälfte des Bundeshaushalts aus. Im Jahr 2024 sollen sie mit 218 Milliarden Euro unter 50 Prozent des Bundeshaushalts liegen (Abbildung 3). Gründe dafür sind das Auslaufen der Folgekosten der Corona-Pandemie (Kurzarbeitergeld, Corona-Hilfen) und hohe Steigerungen in anderen Aufgabenbereichen. Der zweitgrößte Posten ist mittlerweile wieder die allgemeine Finanzwirtschaft. Durch die Zinswende werden hier vo-raussichtlich 49 Milliarden Euro oder zehn Prozent des Bundeshaushalts verausgabt, das entspricht einer Vervierfachung gegenüber dem Jahr 2021. Als Anteil am Bundeshaushalt \r\ngerechnet wird das Niveau von 2015 wieder erreicht. Den dritten Platz hält die Verteidi-gung mit 45 Milliarden Euro oder gut neun Prozent. Der Anteil am Bundeshaushalt liegt damit im Mittel der letzten zehn Jahre. Ausgaben aus dem Sondervermögen Bundeswehr von 100 Milliarden Euro werden hier nicht berücksichtigt.\r\n3.2.2\tWirtschaftsförderung, Energie\r\nAußerordentlich dynamisch steigen die Ausgaben für Wirtschaftsförderung und Energie, und zwar von fünf Milliarden Euro im Jahr 2014 auf voraussichtlich 16 Milliarden Euro im Jahr 2024, also deutlich stärker als das Preisniveau. Dementsprechend hat sich der Anteil am Bundeshaushalt von 1,7 Prozent auf 3,3 Prozent beinahe verdoppelt.\r\n3.2.3\tMobilität, Bildung, Wissenschaft, Forschung\r\nEtwas weniger dynamisch haben sich die Ausgaben in zwei stark investiven und zukunfts-orientierten Bereichen verändert. Im Bereich Verkehr werden am aktuellen Rand 41 Milli-arden Euro eingeplant. Der Anteil am Bundeshaushalt liegt mit 8,6 Prozent über dem Mit-tel der letzten Jahre. Die Ausgaben für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung. sollen im laufenden Jahr 27 Milliarden Euro betragen. Das sind knapp sechs Prozent des Bundeshaushalts und entspricht ungefähr dem Mittelwert der vergangenen zehn Jahre. \r\n3.2.4\tSondervermögen\r\nDie Zuweisungen an Sondervermögen betrugen zwischen 2019 und 2021 insgesamt 117 Milliarden Euro. Im laufenden Jahr soll der Wert 13 Milliarden Euro betragen. Ursäch-lich ist hierfür, dass der KTF im laufenden Jahr keine Mittel aus dem Bundeshaushalt \r\nerhält, nachdem in den Vorjahren, bei ausgesetzter Schuldenbremse, beträchtliche Sum-men in Sondervermögen wie den KTF und den WSF geflossen sind (Abschnitt 4.2). \r\n3.2.5\tWichtige Einzelposten\r\nDer Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung war im gesamten Betrachtungs-zeitraum der größte Einzelposten − mit voraussichtlich 116 Milliarden Euro im laufenden Jahr (Tabelle 1). Auch die nächstgrößten drei Einzelposten Arbeitsmarkt, Militär und Zins-ausgaben sind gegenwärtig (wieder) die gleichen wie vor neun Jahren. 13 der 15 Top-Positionen des Jahres 2014 finden sich auch im Jahr 2024 in diesem Ranking. Herausgefal-len sind die Positionen ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) und Hochschulen. Auf-gestiegen sind zum einen Gewährleistungen sowie weitere Maßnahmen zur Wirtschafts-förderung, zum anderen die Entwicklungshilfe.\r\n\r\nTabelle 1 \r\nDie 15 größten Einzelposten des Bundeshaushalts\r\nNr.\tHaushaltsposten 2014\tMrd. Euro\tNr.\tHaushaltsposten 2024\tMrd. Euro\r\n1\tRentenversicherung\t82,8\t1\tRentenversicherung\t116,3\r\n2\tArbeitsmarkt\t32,1\t2\tMilitär (↑)\t44,8\r\n3\tMilitär\t27,9\t3\tArbeitsmarkt (↓)\t43,6\r\n4\tZinsausgaben\t25,9\t4\tZinsausgaben\t36,9\r\n5\tGKV\t10,5\t5\tEisenbahn (↑)\t17,7\r\n6\tEisenbahn\t9,9\t6\tWissenschaft ohne HS (↑)\t15,3\r\n7\tWissenschaft ohne HS\t8,9\t7\tGKV (↓)\t14,6\r\n8\tVersorgungsausgaben\t8,2\t8\tFamilienpolitik (↑)\t11,8\r\n9\tFamilienpolitik\t6,9\t9\tFernstraßen (↑)\t11,5\r\n10\tFernstraßen\t6,4\t10\tEntwicklungshilfe\t11,4\r\n11\tGrundsicherung im Alter\t5,4\t11\tVersorgungsausgaben (↓)\t10,6\r\n12\tInnere Sicherheit\t4,9\t12\tGrundsicherung im Alter (↓)\t9,5\r\n13\tSonstiges Sozialbereich\t4,6\t13\tInnere Sicherheit (↓)\t9,4\r\n14\tESM\t4,3\t14\tSonstiges Sozialbereich (↓)\t7,8\r\n15\tHochschulen\t3,4\t15\tGewährleistungen und sons-tige Wirtschaftsförderung\t5,1\r\nIm Jahr 2024 gegenüber 2014: (↑) höher (↓) niedriger platziert, neu in Top 15, herausgefallen\r\nQuellen: Deutscher Bundestag, 2015, 2024a; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n\r\nDie Dynamik der aktuell 15 größten Haushaltsposten ist sehr unterschiedlich. Den stärks-ten Zuwachs gegenüber dem Jahr 2014 verzeichnen Gewährleistungen und weitere Maß-nahmen zur Wirtschaftsförderung, die sich binnen eines Jahrzehnts verdreifacht \r\nhaben (Abbildung 4). Ausgehend von einem relativ geringen Niveau im Jahr 2014 fällt der Anstieg bezogen auf den Gesamthaushalt jedoch nicht besonders ins Gewicht. Überdurch-schnittlich gestiegen und gleichzeitig sehr relevant für das Haushaltsvolumen sind die Pos-ten Grundsicherung im Alter, Innere Sicherheit, Familien-politik sowie Sonstige Sozialleis-tungen. Überdurchschnittlich stark gestiegen sind auch Investitionen in Eisenbahn und Fernstraßen sowie Ausgaben für die Wissenschaft außerhalb der Hochschulen und die Ent-wicklungshilfe. Die weiteren Positionen unter den Top 15 entwickelten unterhalb der 61 Prozent, um die das Haushaltsvolumen des Bundes im Jahr 2024 über dem von 2014 liegt.\r\n\r\nAbbildung 4\r\nAusgabenentwicklung der Top-15-Positionen im Bundeshaushalt in Prozent\r\n \r\nAnmerkung: Prozentuale Veränderung im Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2014\r\nQuellen: Deutscher Bundestag, 2015, 2024a; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n3.2.6\tEntwicklung zentraler Ausgabenkategorien\r\nDie Finanzplanungsdaten der Bundesregierung ermöglichen neben der Analyse nach Auf-gabenbereichen auch eine Aufschlüsselung nach verschiedenen Ausgabenkategorien \r\n(Abbildung 5). Dabei zeigt sich ein Anstieg der konsumtiven Ausgaben. Die Personalausga-ben stiegen zwischen 2014 und 2024 (Soll-Zahl) von 29,2 auf 43,5 Milliarden Euro und \r\nsomit nominal um knapp 50 Prozent. Das ist laut einer vbw Studie nicht zuletzt auf einen Zuwachs um über 7.000 Beamtenstellen in den Bundesministerien zurückzuführen. Seit dem Jahr 2013 sind die Personalkosten dort um drei Milliarden Euro angestiegen, weitere Anstiege sind absehbar (vbw, 2024).\r\n\r\nAbbildung 5\r\nAusgaben des Bundes nach Ausgabenarten in Milliarden Euro\r\n \r\nAnmerkung: Angaben in Milliarden Euro; Soll-Werte für 2024\r\nQuellen: Deutscher Bundestag, 2015, 2019, 2022, 2023, 2024a; Institut der deutschen Wirtschaft\r\nÄhnlich groß ist die Dynamik beim laufenden Sachaufwand, der sich zwischen 2014 und 2024 auf 45 Milliarden Euro annähernd verdoppelt hat. Noch weit stärker schlägt die Zins-wende durch: Die Zinsausgaben des Bundes haben sich seit 2021 fast verzehnfacht und \r\nbetragen im Jahr 2024 schätzungsweise 37,5 Milliarden Euro. Für die Zukunft zu berück-sichtigen ist, dass der Bund mit dem Haushalt 2025 bei den Zinsausgaben durch perioden-gerechte Verbuchung haushalterisch in die Zukunft verschiebt. Dadurch mindern sich die Zinsausgaben im Jahr 2025 gegenüber der bisherigen Berechnung um voraussichtlich gut acht Milliarden Euro (Deutscher Bundestag, 2024a). Jahreswerte ab 2025 sind deshalb nur eingeschränkt mit vorherigen Jahreswerten vergleichbar.\r\n\r\nSachinvestitionen des Bundes in Baumaßnahmen und Erwerb beweglicher und unbewegli-cher Güter sind in den vergangenen Jahren deutlich rückläufig. Im laufenden Jahr 2024 \r\nsollen lediglich 6,5 Milliarden Euro verausgabt werden – nominal gut eine Milliarde Euro weniger als im Jahr 2014, real schlägt dieser Rückgang noch deutlich stärker durch. Gleich-zeitig sind allerdings die investiven Finanzierungshilfen des Bundes deutlich gestiegen. \r\nLagen sie im Jahr 2014 noch bei 21 Milliarden Euro, so sollen sie im laufenden Jahr mit 44 Milliarden Euro nominal mehr als das doppelte Volumen erreichen, das entspricht auch real einem kräftigen Aufbau.\r\n4\tKategorisierung von Zukunftsaufgaben\r\nWichtige Ausgabenblöcke quer durch die Ressorts\r\nDie von der Bundesregierung dargelegte Gliederung der Ausgaben gibt einen Überblick über die Entwicklung der verschiedenen Einzelpläne und Funktionsbereiche des Bundes-haushalts. Allerdings sind einer Interpretation mit Blick auf die Fragen einer Transformation der Wirtschaft Grenzen gesetzt. Vor allem eine genaue Quantifizierung zukunftsgerichteter Ausgaben ist jedoch essenziell, um die politische Aktivität auf diesen Gebieten zu beurtei-len. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Neuzuordnung der Positionen des Bundeshaus-halts in folgende Kategorien:\r\n\r\n–\tKlimaschutz\t–\tMobilität\t–\tBauen und Wohnen\r\n–\tUmwelt-/Naturschutz\t–\tDigitalisierung\t–\tBildung und Forschung\r\n\r\nWeitere wichtige Kategorien, die im Rahmen der Analyse des Bundeshaushaltsplans defi-niert werden, sind:\r\n\r\n–\tKrisenbewältigung\t–\tVerteidigung\r\n\r\nFür Bildung und Forschung ergibt sich die Neuberechnung im Vergleich zu der vom Bun-desministerium der Finanzen (BMF) gebildeten Kategorie dadurch, dass Forschungsaus-\r\ngaben für andere Themenbereiche wie zum Beispiel Klimaschutz herausgerechnet wurden. Diese Kategorie wird ebenfalls als zukunftsgerichtet gezählt. Der Themenbereich Krisenbe-wältigung wurde berücksichtigt, um die hohen außergewöhnlichen Ausgaben zu erfassen, die das Budget und die Neuverschuldung im Vergleich zu Normalzeiten deutlich erhöhen. Ohne eine entsprechende Kategorisierung käme es zu verzerrten Ergebnissen. \r\n4.1\tMethodik\r\nDie Neugruppierung des Bundeshaushalts erfordert eine klare und nachvollziehbare \r\nMethodik, die über verschiedene Haushaltsjahre hinweg angewendet werden kann. Der Bundeshaushalt ist in Einzelpläne unterteilt, die Haushaltstitel nach Ressorts und Sonder-vermögen bündeln. Es gibt unterschiedliche Ausgabenkategorien, sowohl nach Funktion als auch nach Themenfeldern. Die Zuordnung der Ausgaben zu speziellen Themenbereichen gestaltet sich oft schwierig, selbst wenn der prinzipielle Themenbezug im Kapitel des Ein-zelplans erkennbar ist. \r\n\r\nDie Haushaltspläne haben einen Umfang von bis zu 3.500 Seiten pro Jahr, was eine manu-elle Auswertung sehr aufwendig werden lässt. Daher wird eine automatisierte Stichwort-suche genutzt, um Ausgaben nach Themenfeldern zu sortieren (Tabelle A-3 im Anhang für die verwendete Stichwortliste). Diese Suche basiert auf einer vordefinierten Stichwortliste, die den Themen zugeordnet ist. Die Daten dafür stammen aus den von der Bundesregie-rung bereitgestellten csv-Dateien (BMF, 2024b). Zusätzlich werden Posten in Sonderver-mögen manuell erfasst, da diese nur im pdf-Format vorliegen und daher nicht automati-siert durchsucht werden können.\r\n\r\nDieser Ansatz schließt eine Datenlücke, indem er den Bundeshaushalt einschließlich der Sondervermögen nicht nur nach den üblichen Kriterien, sondern auch nach wichtigen \r\nKategorien für die Zukunftsfähigkeit auswertet. Die detaillierte Beschreibung der Methodik ist in der ersten Ausgabe des wirtschaftspolitischen Monitorings des Bundeshaushalts nachzulesen (vbw, 2022). Die Methodik wurde im Vergleich zur ersten Ausgabe nur gering-fügig verändert. Vereinzelt erfolgte eine Neubewertung von Ausgabenposten aufgrund neuer Informationen und einer verbesserten Ergebnissuche. Änderungen in der \r\nZuordnung der Kategorien betreffen vor allem die Konsistenz zwischen den Auswertungs-jahren. Allerdings haben die Korrekturen nur geringe quantitative Auswirkungen auf die Ergebnisse, so dass sich keine qualitativen Unterschiede im Vergleich zu der Vorgängerstu-die ergeben. \r\n4.2\tEvaluation Haushaltsjahr 2023 und Haushaltsplan 2024\r\nDie Neugruppierung des Bundeshaushalts nach den definierten Themenkategorien wird mit der im vorherigen Abschnitt beschriebenen Methodik für die Jahre 2014, 2018, 2021, 2022, 2023 und 2024 durchgeführt. Detaillierte Ergebnisse für das Jahr 2014 sind in vbw (2022) zu finden und werden in dieser Ausgabe aus Platzgründen nur noch in den grafi-schen Auswertungen berücksichtigt.\r\n\r\nDer Schwerpunkt dieses Kapitels gilt der Evaluation der Haushalte des Jahres 2022 und vor allem 2023. Hier werden sowohl Plan- als auch Ist-Zahlen ausgewertet. Der haushaltspoliti-sche Trend bei den Zukunftsthemen wird mit den Sollwerten zum Haushaltsplan 2024 ana-lysiert, da noch keine Ist-Werte vorliegen und der vorliegende Entwurfsplan des Haushaltes 2025 noch keine verlässliche Basis bietet.\r\n\r\nTabelle 2 enthält die Ergebnisse für Soll- und Ist-Werte der Jahre 2018, 2021, 2022, 2023 sowie die Soll-Zahlen für 2024. In der Kategorie Mobilität sind sowohl Ausgaben für Projek-te der Mobilitätswende als auch Infrastrukturausgaben enthalten. Um diese getrennt zu betrachten, wird die Kategorie weiter aufgefächert. Auch die Ausgaben für die Krisenbewäl-tigung werden detailliert betrachtet. Vor allem die pandemiebedingten Mehrausgaben erklären, warum der Posten in der getroffenen Jahresauswahl ab 2021 außerordentlich hoch ausfällt. Für 2021 und 2022 betragen die Ist-Ausgaben für die Krisenbewältigung \r\njeweils mehr als 75 Milliarden Euro. Diese gehen dann im Jahr 2023 spürbar herunter auf 54 Milliarden Euro. Für die Soll-Ausgaben 2024 plant die Regierung nur noch 18 Milliarden Euro in diesem Bereich. Neben Kürzungen der Pandemie-Mehrausgaben fallen vor allem die Ausgaben aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ab 2024 weg.\r\nTabelle 2\r\nEntwicklung der sachbezogenen Ausgabengruppen in Milliarden Euro\r\n\t2018\t\t2021\t\t2022\t\t2023\t\t2024\r\nAusgabengruppen\tSoll\tIst\tSoll\tIst\tSoll\tIst\tSoll\tIst\tSoll\r\nUmwelt-/Naturschutz\t1,48 \t1,30 \t1,91 \t1,57 \t2,01 \t1,60\t2,27\t1,82\t1,96\r\nKlimaschutz\t6,23 \t4,52 \t15,08 \t10,72 \t18,44 \t11,11\t30,30\t18,03\t28,76\r\nMobilität\r\ndarin unter ande-rem↓\t33,18 \t33,87 \t44,27 \t41,24 \t49,85 \t50,36\t50,42\t48,11\t56,21\r\nMobilitätswende\t1,28\t0,69\t8,77\t6,83\t10,49\t6,40\t8,43\t5,93\t6,75\r\nInfrastruktur Schiene\t12,85\t13,51\t14,29\t14,23\t15,22\t15,88\t15,14\t15,14\t22,07\r\nRegionalisierungs-mittel\t8,50\t8,50\t9,27\t9,46\t9,74\t14,44\t12,40\t12,40\t13,23\r\nInfrastruktur Straße\t9,27\t9,90\t10,15\t9,21\t12,01\t11,49\t12,16\t12,41\t12,23\r\nBildung & Forschung\t19,71 \t18,79 \t27,97 \t22,73 \t23,69 \t19,87\t28,09\t24,73\t22,49\r\nDigitalisierung\t0,96 \t0,52 \t8,94 \t3,99 \t8,49 \t4,14\t9,00\t5,71\t12,18\r\nKrisenbewältigung\r\ndarin unter ande-rem↓\t4,98 \t3,87 \t111,1\t75,21 \t95,82 \t75,01\t63,36\t54,36\t18,23\r\nCorona-Pandemie\t-\t-\t92,07\t70,94\t59,17\t55,35\t9,89\t2,65\t2,01\r\nHochwasser\t-\t0,60\t15,97\t0,64\t15,89\t1,80\t2,95\t2,67\t3,82\r\nUkraine-Krieg\t-\t-\t-\t-\t12,27\t3,03\t13,72\t12,63\t1,90\r\nPreisbremsen\t-\t-\t-\t-\t-\t8,50\t32,28\t30,62\t-\r\nBauen & Wohnen\t3,07 \t2,48 \t3,07 \t2,57 \t3,64 \t2,69\t4,27\t3,95\t4,80\r\nVerteidigung\t36,57\t36,46\t43,92\t43,07\t48,64\t47,70\t56,16\t57,02\t77,35\r\nAnmerkungen: Verteidigungsausgaben ohne Ausgaben für allgemeine Verwaltung und Ministerium\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2024b; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n\r\nIn der hier angewandten Definition der Verteidigungsausgaben fallen Sprünge zwischen den Plan-Werten 2022 auf 2023 und nochmal auf 2024 auf. Dahinter steht das vom Bund eingerichtete Sondervermögen für Verteidigungsausgaben. Die Ist-Ausgaben haben sich zwischen 2022 und 2023 um zehn Milliarden Euro erhöht. Im Jahr 2023 wurden für militä-rische Beschaffung 8,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr eingestellt, die zusätzlich zur Verfügung stehen. Ausgegeben wurden davon jedoch nur 5,6 Milliarden Euro. Ein Blick auf die aus Kernhaushalt und Sondervermögen aggregierten Ausgaben für militärische Beschaffung zeigt, dass die Ist-Werte dieser Unterkategorie im Jahresvergleich um 7,1 Milliarden Euro gestiegen sind, das sind etwa 800 Millionen Euro weniger als der Soll-Wert. Mit den ursprünglich geplanten 8,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen sollten also auch Ausgaben für militärische Beschaffung im Kernhaushalt ersetzt werden. Für Jahr 2024 soll die militärische Beschaffung aus dem Sondervermögen auf 24 Milliarden Euro steigen. Entsprechend steigen auch die Soll-Zahlen für Verteidigung im Vergleich zu 2023 um gut 20 Milliarden Euro auf rund 77 Milliarden Euro.\r\n\r\nInnerhalb der Zukunftskategorien sind die Ausgaben für Mobilität am höchsten. Hier ist zwischen Projekten, die auf die Mobilitätswende ausgerichtet sind, und Infrastrukturaus-gaben (insbesondere Investitionen in Straße und Schiene) zu trennen. Eine Sonderrolle nehmen die sogenannten Regionalisierungsmittel ein, die der Bund den Ländern zum \r\nBetrieb des Öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) überweist. Ab dem Jahr 2022 kommen die Ausgaben des Bundes für das 9-Euro-Ticket in den Ist-Zahlen hinzu, was die Mobilitätsaus-gaben signifikant erhöht. Dennoch liegen die Ist-Zahlen für Projekte der Mobilitätswende deutlich unter den Planzahlen. Im Jahr 2023 und nochmals im Jahr 2024 sinken auch die Planzahlen für die Mobilitätswende im Vergleich zum Vorjahr. Hauptgrund ist die Ein-schränkung der Kaufprämien für Autos mit elektrischem Antrieb bei gleichzeitig nur gerin-gem Anstieg des Volumens der übrigen Projekte. Die geplanten Ausgaben des Gesamtpos-tens Mobilität steigen im Jahr 2024 trotzdem, wofür vor allem die Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn in Höhe von 5,5 Milliarden Euro verantwortlich ist.\r\n\r\nDas Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 (BVerfG, 2023) hatte zunächst einen rückwirkenden Einfluss auf die Haushaltsaufstellung 2023. Abbildung 6 zeigt Veränderungen in den Soll-Werten der krisenbedingten Ausgaben für 2023 als sofor-tige Auswirkung des Urteils. Vor allem der WSF war vom Urteil betroffen, da dessen in der Pandemie erteilten Kreditermächtigungen als verfassungswidrig befunden wurden und der Fonds dann im Jahr 2024 vollständig gestrichen wurde.\r\n\r\nDer Posten Preisbremsen, der im Jahr 2022 geschaffen wurde, um eine Strom- und Gas-preisbremse für Endverbraucher als Antwort auf die gestiegenen Preise (Ukraine-Krieg) zu finanzieren, wurde Ende 2023 an die erwarteten Ausgaben angepasst, die deutlich unter den ursprünglichen Schätzungen lagen. Er macht ursprünglich mit 83 Milliarden Euro mehr als 60 Prozent aller im Jahr 2023 geplanten Ausgaben für die Krisenbewältigung aus und wurde letztendlich auf etwa 32 Milliarden Euro gekürzt. Davon wurden gut 30 Milliarden Euro tatsächlich abgerufen. Auch die Ausgaben für den Ukraine-Krieg und für die Bekämp-fung der Flutschäden wurden nach unten korrigiert.\r\n \r\nAbbildung 6\r\nKorrektur der Soll-Werte 2023 für Krisenbewältigung nach dem Urteil\r\n \r\nAnmerkung: Werte in Milliarden Euro\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2024b; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n4.3\tUnterschiedliche Entwicklung bei Plan-Ansätzen im Bundeshaushalt\r\nDie grafische Darstellung der Soll-Zahlen zeigt die Schwerpunktsetzung der Ampelkoalition am deutlichsten (Abbildung 7). Die mit Abstand größte Steigerung in den Soll-Zahlen zwi-schen 2022 und 2023 findet sich ist bei der Kategorie Klimaschutz. Dort beträgt der absolu-te Zuwachs fast zwölf Milliarden Euro und die Steigerungsrate fast zwei Drittel. Im Jahr 2024 sinkt dieser Posten wieder um knapp zwei Milliarden Euro. Ein Grund könnte das \r\nUrteil des Bundesverfassungsgerichts sein, das auch die Kreditermächtigungen des KTF \r\nbetraf. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei Bildung und Forschung. Während von 2022 auf 2023 ein Anstieg von 4,5 Milliarden Euro geplant war, sinken die Plan-Werte im Jahr 2024 wieder um 5,6 Milliarden Euro. Bei der Digitalisierung gibt es nach einem nur kleinen Plus von 2022 auf 2023 eine deutliche Steigerung von über einem Drittel oder 3,2 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 12,2 Milliarden Euro. Hiervon entfallen auf die Förderung von Digita-lisierungsprozessen in der öffentlichen Verwaltung im weiteren Sinne rund 4,5 Milliarden Euro (37 Prozent). Der Rest entfällt auf allgemeine Forschung im Bereich Digitalisierung und Infrastrukturinvestitionen. Die Planwerte für Bauen und Wohnen konnten kontinuier-lich weiter gesteigert werden und wachsen um eine halbe Milliarde auf 4,8 Milliarden Euro. Beim Umweltschutz hingegen gibt es 2024 wieder einen Rückgang auf zwei Milliarden Euro – in etwa das Niveau von 2022.\r\nFür die Soll-Zahlen 2024 muss berücksichtigt werden, dass die Bundesregierung im Som-mer einen Nachtragshaushalt beschlossen hatte, da sich die Steuereinnahmen schlechter als erwartet entwickelt haben (vgl. BMF, 2024a). Allerdings ist dieser noch nicht vom Bun-destag beschlossen worden (Stand: 12.11.2024). Zudem hat die Ampelkoalition für 2024 (wie bereits 2023 über den Nachtragshaushalt) höhere globale Minderausgaben im Kern-haushalt eingestellt als in den Jahren zuvor (knapp elf Milliarden Euro). Im Jahr 2025 tau-chen im Kernhaushalt Globalansätze von rund 16 Milliarden Euro auf und im KTF nochmals zwölf Milliarden Euro (Hentze, 2024). Dies zeigt, dass die Finanzierung der Zukunftsausga-ben ab 2025 deutlich unsicherer wird, vor allem auch über den KTF (vgl. Kapitel 4.2.2).\r\n\r\nAbbildung 7\r\nEntwicklung der sachbezogenen Ausgabengruppen (Soll-Werte) \r\n \r\nAnmerkungen: Nominale Werte in Milliarden Euro. Lineare Extrapolation zwischen den Beobachtungszeit-punkten 2014, 2018, 2021, 2022, 2023, 2024\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2024b; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n4.4\tEntwicklung der Ist-Ausgaben\r\nBei der Analyse der Realisierung der Planzahlen für die ersten beiden vollständigen Haus-haltsjahre der Ampel-Koalition (2022 und 2023) (Abbildung 8) gilt das Augenmerk der rela-tiven Abweichung der Ist- von den Soll-Werten. Deutlich wird, dass vor allem in den für diese Studie definierten Zukunftskategorien die Ist-Zahlen weiter deutlich unter den Soll-Zahlen lagen. Die absolute Entwicklung der Ist-Werte zeigt Abbildung 9 auf Seite 23.\r\nAbbildung 8\r\nAbweichung der Ist-Werte von den Soll-Werten\r\n \r\nAnmerkungen: Eine negative Abweichung bedeutet, dass die Ist-Werte niedriger als die Soll-Werte ausge-fallen sind. Verteidigungsausgaben ohne Ausgaben für Verwaltung/Ministerium\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2024b; Institut der deutschen Wirtschaft\r\nDie zeitweise größte Abweichung betraf den Bereich der Digitalisierung gefolgt von der \r\nKategorie Klimaschutz. Die Abweichung bei der Digitalisierung erreichte ihren Höhepunkt im Jahr 2021: nicht einmal 50 Prozent der Soll-Werte realisierten sich in tatsächlichen Aus-gaben. Diese Diskrepanz konnte auf eine Unterschreitung der Soll-Werte um knapp 37 Prozent im Jahr 2023 reduziert werden. Auf dem Feld Klimapolitik lagen die Ist-Ausgaben im Jahr 2023 ähnlich wie 2022 über 40 Prozent unter den Planzahlen; das Aus-gabenziel wurde damit deutlicher als in den Jahren vor der Ampelkoalition verfehlt. \r\n\r\nAuch die Ausgaben für Umwelt- und Naturschutz, Bildung und Forschung sowie Bauen und Wohnen lagen in den letzten Jahren konstant unter den geplanten Beträgen. Allerdings konnte die Ampelkoalition eine Verbesserung bei Bildung und Forschung und Bauen und Wohnen auf noch zwölf Prozent respektive sieben Prozent unter Soll erreichen. \r\n\r\nAngesichts der hohen Abweichungen nach unten stellt sich jedoch die Frage, ob die Ausga-benplanung realistisch ist oder schon bei Aufstellung der Pläne von einer Nicht-Erfüllbarkeit ausgegangen wird. So waren 2022 für Dekarbonisierung der Industrie 1,2 Milliarden Euro eingestellt worden. Abgeflossen sind nur neun Millionen Euro. Im Jahr 2023 wurden 2,2 Milliarden Euro eingeplant und 36 Millionen Euro abgerufen. Zur Errichtung der Tank- und Ladeinfrastruktur waren im Jahr 2023 1,5 Milliarden Euro geplant, ausgegeben wurden 0,5 Milliarden Euro. Im Jahr 2023 wurden 1,9 Milliarden Euro eingestellt, aber nur 176 Millionen Euro abgerufen. Ambitionierte Pläne sind erfreulich, aber sie sollten einiger-maßen realistisch quantifiziert bzw. die Verwendung eingeplanter Mittel sollte ermöglicht werden, um einer Zweckentfremdung nicht realisierter Ausgaben vorzubeugen.\r\n\r\nAbbildung 9\r\nEntwicklung der sachbezogenen Ausgabengruppen (Ist-Werte)\r\n \r\nAnmerkungen: Nominale Werte in Milliarden Euro. Lineare Extrapolation zwischen den Beobachtungszeit-punkten 2014, 2018, 2021, 2022, 2023\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2024b; Institut der deutschen Wirtschaft\r\nDie summierte Unterschreitung der Soll-Werte in den Zukunftsthemen betrug im Jahr 2023 über 21 Milliarden Euro und erreichte damit einen Höchstwert (nach 16,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 und 18,2 Milliarden Euro im Jahr 2021). Diese Summe spart die Regierung im Haushaltsjahr ein, indem sie geplante Vorhaben nicht umsetzt, und kann dadurch die Glo-balansätze (globale Minderausgabe, globale Mehreinnahme) ausgleichen. In den Jahren, in denen die Regelverschuldung der Schuldenbremse ausgesetzt war, spielte dies eher eine untergeordnete Rolle. Im Jahr 2023 trug die Unterschreitung der Soll-Werte in den Zu-kunftsthemen dazu bei, eine globale Minderausgabe von knapp zwölf Milliarden Euro im Kernhaushalt auszugleichen. Für die Jahre danach soll die Relevanz durch steigende Globa-lansätze zunehmen (vgl. auch Kapitel 3.3).\r\n\r\nIm Bereich der Mobilität waren die Abweichungen zwischen den geplanten und tatsächli-chen Zahlen im Aggregat gering. Dies liegt jedoch im Wesentlichen an zielgenauer Planung im Verkehrswegebau und täuscht über die hohe Abweichung im Bereich der Mobilitäts-wende hinweg. In dieser Subkategorie lagen die Ist-Ausgaben im Jahr 2022 um vier Milliar-den Euro oder 39 Prozent unter den Soll-Zahlen, im Jahr 2023 immer noch um 2,5 Milliarden oder 30 Prozent, obwohl die Planzahlen gleichzeitig deutlich zurückgingen (vgl. \r\nTabelle 2). \r\n\r\nVor allem im Bereich Mobilität zeigen sich im Jahr 2022 deutliche Steigerungen, im Jahr 2023 gingen die Ausgaben wieder leicht zurück. Ein Teil der höheren Ausgaben 2022 ent-fällt auf die Finanzierung des 9-Euro-Tickets. Die sonstigen Projektausgaben zur Mobili-tätswende sind seit 2021 zweimal gefallen. Anderes sieht besser aus: Die Ausgaben für Klimaschutz konnten 2023 um fast sieben Milliarden Euro gesteigert werden, die für Bil-dung und Forschung um fast fünf Milliarden Euro und Bauen und Wohnen um über eine Milliarde Euro. Die Digitalisierungsausgaben steigen um 1,5 Milliarden Euro, die für den Umwelt- und Naturschutz um 200 Millionen Euro.\r\n4.5\tAnteile der Zukunftskategorien am Haushaltsbudget\r\nAuch bezogen auf die relativen Anteile am bereinigten Budget bestätigt sich teilweise die thematische Schwerpunktsetzung im Vergleich zu anderen Aufgaben im Bundeshaushalt (Tabelle 3). Das bereinigte Budget ist hier definiert als Ausgaben des Kernhaushalts, \r\nergänzt um die sachbezogenen Ausgaben der Sondervermögen und reduziert um die Aus-gaben zur Krisenbewältigung. Dieses macht eine Vergleichbarkeit der Zukunftsausgaben über die Zeit unabhängig von in der Krise aufgeblähten Ausgaben möglich. \r\n\r\nDer Anteil der Soll-Ausgaben für Klimaschutz steigt von 4,0 Prozent im Jahr 2022 auf 6,2 Prozent im Jahr 2023 und geht 2024 etwas zurück auf 5,5 Prozent. Für die Mobilitäts-wende sinkt der Wert von 2,3 Prozent über 1,7 Prozent auf 1,3 Prozent (vor allem Redukti-on der Kaufprämie für E-Autos). Der Anteil der Ausgaben für Digitalisierung wird im Jahr 2024 auf 2,3 Prozent erhöht (1,8 Prozent im Jahr 2023). Die Ausgabengruppe Bildung und Forschung sollte laut Plänen zwischenzeitlich von 5,2 auf 5,8 Prozent leicht ausgebaut, fällt im Soll 2024 aber deutlich auf 4,3 Prozent. Die Zeitenwende bei den Verteidigungsausga-ben zeigt sich im Soll und Ist-Anteil 2023 nur leicht, aber im Soll 2024 deutlich mit einem Anstieg von 10,7 Prozent im Jahr 2022 auf nun 14,8 Prozent. Der realisierte Anteil der Aus-gaben für die Mobilitätswende konnte von 1,2 Prozent im Jahr 2021 leicht auf 1,4 Prozent im Jahr 2022 gesteigert werden, sank aber im Jahr 2023wieder auf 1,2 Prozent. Die Ist-\r\nAnteile für die Themenbereiche am bereinigten Budget steigen für die Bereiche Klima-schutz und Digitalisierung über die Zeit konstant. (Abbildung 10).\r\nTabelle 3\r\nEntwicklung sachbezogener Ausgabengruppen, Budgetanteil in Prozent \r\nAusgabengruppen\t2018\t2021\t2022\t2023\t2024\r\n\tSoll\tIst\tSoll\tIst\tSoll\tIst\tSoll\tIst\tSoll\r\nUmwelt-/Naturschutz\t0,4 \t0,4 \t0,3\t0,3\t0,4\t0,4\t0,5\t0,4\t0,4\r\nKlimaschutz\t1,8 \t1,3 \t2,6\t2,0\t4,0\t2,5\t6,2\t3,8\t5,5\r\nMobilität\r\ndavon unter anderem↓\t9,4 \t9,5 \t7,7\t7,5\t10,9\t11,3\t10,3\t10,1\t10,7\r\nMobilitätswende\t0,4\t0,2\t1,5\t1,2\t2,3\t1,4\t1,7\t1,2\t1,3\r\nInfrastruktur Schiene\t3,7\t3,8\t2,5\t2,6\t3,3\t3,6\t3,1\t3,2\t4,2\r\nRegionalisierungsmittel\t2,4\t2,4\t1,6\t1,7\t2,1\t3,2\t2,5\t2,6\t2,5\r\nInfrastruktur Straße\t2,6\t2,8\t1,8\t1,7\t2,6\t2,6\t2,5\t2,6\t2,3\r\nBildung & Forschung\t5,6 \t5,3\t4,9\t4,1\t5,2\t4,6\t5,8\t5,2\t4,3\r\nDigitalisierung\t0,3 \t0,1\t1,6\t0,7\t1,9\t0,9\t1,8\t1,2\t2,3\r\nBauen & Wohnen\t0,9 \t0,7\t0,5\t0,5\t0,8\t0,7\t0,9\t0,8\t0,9\r\nVerteidigung\t10,4\t10,2\t7,7\t7,8\t10,7\t10,7\t11,5\t11,9\t14,8\r\nAnmerkungen: Das Budget besteht aus sämtlichen Ausgaben des Kernhaushalts, ergänzt um die sachbezo-genen Ausgaben der Sondervermögen und reduziert um die Ausgaben zur Krisenbewältigung. Verteidi-gungsausgaben ohne Ausgaben für Verwaltung/Ministerium\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2024b; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n\r\nObwohl die Ziele der Soll-Zahlen deutlich verfehlt werden, ist also die Schwerpunktsetzung auch in den realisierten Ausgaben zu erkennen.\r\n\r\nDie Aufstockung des Verteidigungsetats seit 2022 zeigt sich deutlich auch bei Betrachtung der realisierten Werte 2023. Für das Aggregat der Kategorie Mobilität ergibt sich ein Dämp-fer für den langfristiger Trend nach oben, da die Ist-Werte 2023 sinken. Der Anteil für Bil-dung und Forschung liegt im Jahr 2023 zumindest wieder höher als vor der Corona-Pandemie. Aber auch für die Ausgabenanteile der restlichen untersuchten Themengruppen zeigt die Tendenz über die betrachteten Jahre eher nach oben.\r\nAbbildung 10\r\nAnteile der sachbezogenen Ausgabengruppen am Budget (Ist-Werte) \r\n \r\nAnmerkungen: Das Budget besteht aus sämtlichen Ausgaben des Kernhaushalts, ergänzt um die sachbezo-genen Ausgaben der Sondervermögen und reduziert um die Ausgaben zur Krisenbewältigung. Verteidi-gungsausgaben ohne Ausgaben für Verwaltung/Ministerium\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2024b; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n5\tHaushaltspolitischer Ausblick\r\nAusgabenplanung des Bundes für Kernhaushalt und Sondervermögen bis zum Jahr 2028\r\n5.1\tPrägende rechtliche Vorgaben\r\nDie Haushaltspolitik der Bundesregierung steht neben der Einnahmeentwicklung und den Regeln der Schuldenbremse besonders unter dem Eindruck des Urteils des Bundesverfas-sungsgerichts vom 15. November 2023 (BVerfG, 2023), wonach die Befüllung des KTF im Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit 60 Milliarden Euro verfassungswidrig war. De facto hat das Urteil neben kleineren weiteren Positionen auch dem WSF die bisherige Finanzierungs-grundlage entzogen. Dies schlägt sich in der Finanzplanung des Bundes bis 2028 nieder. Gleichzeitig bietet das Urteil einen aus ordnungs- und wachstumspolitischer Perspektive willkommenen Anlass, die öffentlichen Aufgaben und Ausgaben mit Blick auf langfristig tragfähige Strukturen, also auch auf die in dieser Studie betrachteten Zukunftskategorien zu priorisieren. \r\n5.2\tAusgabenentwicklung bis 2028\r\nGemäß der Finanzplanung der Bundesregierung vom August 2024 soll das Volumen des Kernhaushalts ausgehend von 557 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 475 Milliarden Euro im Jahr 2026 zurückgeführt werden (Deutscher Bundestag, 2024a). Von da an sieht die Pla-nung eine Steigerung für 2027 und 2028 um drei und zwei Prozent vor. Das Haushaltsvo-lumen soll im Jahr 2028 rund 497 Milliarden Euro betragen.\r\n\r\nIm Investitionsbereich sind formal große Sprünge vorgesehen – die Investitionsausgaben sollen aggregiert betrachtet nach 55 Milliarden Euro im Jahr 2023 in den nachfolgenden Jahren auf 71 bis 81 Milliarden Euro steigen. Ausgaben für Verkehrsinfrastruktur sowie Forschung und Bildung stagnieren jedoch oder nehmen nur leicht zu. Dies liegt auch daran, dass das Generationenkapital ab dem Jahr 2024 in Höhe von 12 Milliarden Euro pro Jahr als Investition gebucht wird, ohne dass die Mittel der Infrastruktur zugutekommen. Der Wert entspricht rund 17 Prozent der Investitionsausgaben des Jahres 2024. \r\n\r\nEin Großteil der Gesamtausgaben fließt weiterhin in die Soziale Sicherung (Abbildung 11). Zwar soll das pandemiebedingt hohe Niveau sukzessive zurückgehen. Allerdings steigen die Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung weiter, von 2023 bis 2028 laut Finanzpla-nung um mehr als 28 Milliarden Euro oder 26 Prozent auf 141 Milliarden Euro. Hier wird der steigende Druck des demografischen Wandels auf den Bundeshaushalt sichtbar.\r\n\r\nGleichzeitig wird ein kontinuierlicher Anstieg der durchschnittlichen Verzinsung der Bun-desanleihen erwartet. Die Zinsausgaben lagen im Jahr 2021 mit vier Milliarden Euro auf \r\nihrem Tiefpunkt. In den Jahren bis 2028 sollen sie bei 45 Milliarden Euro liegen. Dadurch wird es schwieriger, Finanzierungsspielräume für Zukunftsinvestitionen zu identifizieren. Zu berücksichtigen ist dabei, dass ohne die im aktuellen Finanzplan vorgenommene Änderung der Buchungssystematik die künftigen Werte noch höher ausgefallen wären. Der \r\nEffekt der Zinswende wird folglich im Haushaltsentwurf 2025 und der weiteren Finanzpla-nung unterschätzt.\r\n\r\nAbbildung 11\r\nEntwicklung funktionaler Ausgabenkategorien laut Finanzplan\r\n \r\nAnmerkungen: Nominale Werte in Milliarden Euro; Soziale Sicherung ohne Rentenversicherung\r\nQuellen: Deutscher Bundestag, 2022, 2023, 2024a; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n5.3\tKrisen- und Transformationsfonds\r\nUm sich einen vollständigen Überblick über die Zukunftsausgaben zu verschaffen, müssen die Sondervermögen in die Analyse einbezogen werden. Die daraus finanzierten Investitio-nen und Zuschüsse zählen nicht zum Kernhaushalt, jedoch können große Teile den in dieser Studie definierten Zukunftskategorien zugeordnet werden. Der Energie- und Klimafonds wurde im Juli 2022 zum Krisen- und Transformationsfonds (KTF) umgewandelt. Die Finanz-planung des KTF wurde vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 stark betroffen. \r\n5.3.1\tAusgabenseite\r\nInsgesamt sind im KTF von 2024 bis 2028 Ausgaben in Höhe von 188 Milliarden Euro vor-gesehen, um unter anderem die Energiewende, die Elektromobilität und die energetische Gebäudesanierung voranzutreiben (Deutscher Bundestag, 2024a).\r\n\r\nAbbildung 12\r\nProgrammausgaben des KTF in Milliarden Euro\r\n \r\nAnmerkungen: Soll-Werte 2024; Planwerte 2025 bis 2028\r\nQuelle: Deutscher Bundestag, 2024a\r\nDie geplanten Investitionen und Zuschüsse des KTF, die auf die relevanten Kategorien ent-fallen, sollen 2024 bei etwa 58 Milliarden Euro liegen (Abbildung 12). Der Hauptanteil von 28 Milliarden Euro lässt sich der Kategorie Klimaschutz zuordnen, dem Bereich Mobilität dienen Ausgaben in Höhe von 3,7 Milliarden Euro, den Zuschüssen für stromintensive \r\nUnternehmen 3,9 Milliarden Euro. Übrige Maßnahmen haben ein Volumen von 22 Milliarden Euro. Hierunter verbergen sich insbesondere ursprünglich eingeplante 19 Milliarden Euro für Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis, die indes bereits Ende 2023 ausliefen. Die Ausgaben für Klimaschutz sollen von gut 28 Milliarden Euro im laufen-den Jahr auf etwa 22 bis 23 Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028 zurückgehen. Sowohl die Zuschüsse für stromintensive Unternehmen als auch die Ausgaben für Mobilität liegen in allen \r\nbetrachteten Jahren jeweils im Bereich von etwa drei bis vier Milliarden Euro. Die Kategorie Übrige Maßnahmen geht von einem Soll von 22 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf nur noch rund zwei Milliarden Euro in den darauffolgenden Jahren zurück, da die Zuschüsse zur Ent-lastung beim Strompreis entfallen sind (Deutscher Bundestag, 2024a, 2024b).\r\nInsgesamt soll das Ausgabenvolumen des KTF im laufenden Jahr bei 58 Milliarden Euro liegen. In den Folgejahren sind lediglich Ausgaben von jeweils 30 bis 35 Milliarden Euro geplant. Die mit Abstand größte Position ist die Gebäudeförderung inklusive der Transfor-mation der Wärmenetze. Mit fast 75 Milliarden Euro ist diese hauptverantwortlich für den Gesamtbetrag der Jahre 2024 bis 2028 und macht auch den Großteil der Klimaschutzauf-wendungen aus. Die Position Mikroelektronik für die Digitalisierung, welche ebenfalls dem Klimaschutz zugerechnet wird, folgt mit 20 Milliarden Euro (darin enthalten sind noch zehn Milliarden Euro für die Subvention eines Halbleiterwerkes, das Intel in Magdeburg bauen wollte, was allerdings zumindest auf Eis liegt). Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und die Transformation der Industrie liegen mit 14 und elf Milliarden Euro ebenfalls im zwei-stelligen Milliardenbereich. Außerhalb des Bereichs Klimaschutz ist für die Entlastung stromintensiver Unternehmen ein Betrag von 18 Milliarden Euro und für die klimafreundli-che Mobilität ein solcher von 17 Milliarden Euro über die fünf Jahre angesetzt.\r\n5.3.2\tEinnahmenseite\r\nIm Jahr 2024 sollte es mit einem Betrag von zehn Milliarden Euro letztmals Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt in den KTF geben. Ferner war zum letzten Mal eine substanzielle Entnahme aus der Rücklage (29 Milliarden Euro) als wesentlicher Teil der Ausgabende-ckung eingestellt. \r\n\r\nAbbildung 13\r\nErlöse zur Finanzierung des KTF in Milliarden Euro\r\n  \r\nAnmerkungen: Soll-Werte 2024; Planwerte 2025 bis 2028\r\nQuelle: Deutscher Bundestag, 2024a\r\nDurch den weitestgehenden Wegfall dieser beiden Positionen wird der KTF in den Folgejah-ren im Wesentlichen durch Erlöse aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (nationaler Emissionshandel) und dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (EU-Emissionshandel) finanziert. Im Jahr 2024 sind Erlöse von zwölf Milliarden Euro und 6,6 Milliarden Euro ein-geplant. Bei beiden Einnahmequellen wird eine positive Tendenz angesetzt (Abbildung 13). Im gesamten Betrachtungszeitraum 2024 bis 2028 sind aus dem Brennstoffemissionshan-delsgesetz 84 Milliarden Euro und aus dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz 38 Milli-arden Euro vorgesehen. Die Finanzplanung weist an dieser Stelle Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz bis ins Jahr 2028 aus, obwohl dieses im Jahr 2027 im EU-ETS2 aufgehen soll. Um Einnahmen und Ausgaben ins Gleichgewicht zu bringen, sind Globale Mehreinnahmen von vier Milliarden Euro und vor allem Globale Minderausgaben von 25 Milliarden Euro über die fünf Jahre vorgesehen. Dies entspricht einem Siebtel der geplanten Ausgaben. Es wird folglich davon ausgegangen, dass sich der schleppende Mit-telabfluss der Vergangenheit beim KTF fortsetzt.\r\n5.4\tWeitere Sondervermögen\r\nDas neben dem KTF bedeutendste Sondervermögen ist das Sondervermögen Bundeswehr, mit dem die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gestärkt werden soll. Es ist in Artikel 87a des Grundgesetzes festgeschrieben und somit von der Schuldenbremse aus-genommen. Das Volumen von bis zu 100 Milliarden Euro ist dem Vernehmen nach voll-ständig verplant und voraussichtlich im Jahr 2028 erschöpft. Für das Jahr 2025 ist bisher ein Mittelabfluss von rund 22 Milliarden Euro vorgesehen (Deutscher Bundestag, 2024a). \r\n\r\nZu den bekanntesten weiteren Sondervermögen zählt das Sondervermögen Aufbauhilfe 2021 für die Schäden aus der Flut- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern. Hierfür ist ein Volumen von bis zu 30 Milliarden Euro angesetzt. Bis zum Ende des vergangenen Jahres waren indes erst 3,3 Mil-liarden Euro abgeflossen; am Ende des laufenden Jahres sollen es insgesamt sechs Milliar-den Euro sein. Im Gefolge des Verfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 wird nun nicht mehr auf Rücklagen zurückgegriffen, sondern es werden Mittel aus dem Bundes-haushalt zugeführt (Deutscher Bundestag, 2024a).\r\n\r\nWeitere prominente Sondervermögen wurde mittlerweile aufgelöst. Dies betrifft auch das Sondervermögen Digitale Infrastruktur. Mit diesem sollte der Ausbau von Mobilfunk- und Gigabitnetzen gefördert werden. Ferner wurden Finanzhilfen an die Länder im Rahmen des DigitalPaktes Schule gewährt. Neben Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt speiste sich das Sondervermögen auch aus den Erlösen der Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen. Das Sondervermögen wurde im März 2024 aufgelöst, die verbliebe-nen Mittel wurden zurück in den Kernhaushalt geleitet (Deutscher Bundestag, 2024a). \r\n\r\nBereits im vergangenen Jahr wurde der WSF aufgelöst. Der WSF wurde ursprünglich einge-richtet, um die Folgen der Corona-Pandemie für die Wirtschaft abzufedern. Nach rund zwei Jahren lief er zur Jahresmitte 2022 zunächst aus (Bundesregierung, 2022). Im Zuge der Energiepreiskrise war er im September 2022 vom Deutschen Bundestag reaktiviert worden. Auch beim Sondervermögen zum Kinderbetreuungsausbau und dem Kommunalinvestiti-onsförderungsfonds steht in den Jahren 2025 und 2027 die Auflösung an (Deutscher Bun-destag, 2024a).\r\n6\tEuropäischer Vergleich\r\nDeutschland in kritischen Punkten oft überholt\r\nJenseits der Innensicht auf Deutschland stellt sich die Frage, wie die öffentlichen Ausgaben der Bundesrepublik im europäischen Vergleich einzuordnen sind. Dafür wird in Folge die Ausgabenpolitik Deutschlands mit verschiedenen Gruppen von Ländern in Beziehung \r\ngesetzt. Als Grundlage der Analyse dient die COFOG-Datenbank der OECD (Classification of the Functions of Government, OECD, 2024). In dieser Datenbank werden öffentliche Aus-gaben nach Kategorien zusammengefasst, was europäische Vergleiche ermöglicht (Dorn et al., 2018). Da die föderalen Strukturen in verschiedenen Ländern unterschiedlich sind, wer-den in Folge alle Ebenen der Gebietskörperschaften sowie die Sozialversicherung zusam-mengefasst. Die deutschen Werte beinhalten also nicht nur die Bundesausgaben, sondern auch die Ausgaben der Länder und Kommunen sowie der Sozialversicherung.\r\n\r\nDie analysierten Aufgabenbereiche umfassen Ausgaben in folgenden Kategorien: Soziale Sicherung, Gesundheitswesen, allgemeine öffentliche Verwaltung, Bildungswesen, wirt-schaftliche Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung, Sport/Kultur und Religion, Umweltschutz sowie Wohnungswesen und kommunale Einrich-tungen. Darüber hinaus werden die Personalausgaben und Investitionsausgaben separat betrachtet, wobei die Quelle hierfür die Europäische Kommission (2024) ist.\r\n\r\nZur Durchführung des Vergleichs werden drei Ländergruppen gebildet, die in wirtschaftli-cher und kultureller Hinsicht Ähnlichkeiten mit Deutschland aufweisen:\r\n–\tdie Benelux-Länder (Belgien, Niederlande, Luxemburg),\r\n–\tÖsterreich und die Schweiz und\r\n–\tdie skandinavischen Länder Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Island.\r\n\r\nZusätzlich werden die Durchschnittswerte der EU dargestellt. Alle Werte für diese Länder-gruppen und der EU-Durchschnitt sind nach Bevölkerung gewichtet und reichen am aktuel-len Rand bis zum Jahr 2022 (Investitionen bis 2023). Um die Vergleichbarkeit sicherzustel-len, werden die Ausgaben stets im Verhältnis zum BIP betrachtet. Tabelle 4 zeigt die ein-zelnen Werte.\r\n6.1\tGesamtausgaben\r\nDie Auswirkungen der Corona-Pandemie führten im Jahr 2020 in allen Ländergruppen, ein-schließlich Deutschland, zu einem deutlichen Anstieg der Gesamtausgaben als Anteil am BIP. Im Jahr 2021 verzeichneten alle Ländergruppen ebenso wie der EU-Durchschnitt einen Rückgang, blieben jedoch immer noch über dem Niveau von 2019. Lediglich in Skandinavi-en wurde das Niveau von 2019 wieder erreicht. Deutschland bildet insofern eine Ausnah-me, als die Gesamtausgaben hier im Jahr 2021 sogar über dem Wert von 2020 lagen – begründet durch einen starken Anstieg der Subventionen. Im Jahr 2022 gingen die Werte überall weiter zurück. Deutschland fällt mit einem vergleichsweise schwachen Rückgang erneut auf. Beim Niveau wies die Ländergruppe Österreich/Schweiz mit circa 43 Prozent des BIP im Jahr 2022 den niedrigsten Wert auf. In den Benelux-Ländern und Skandinavien lag das Niveau bei etwa 47 Prozent des BIP. Deutschland lag mit rund 50 Prozent ungefähr im EU-Durchschnitt. Für das laufende Jahr sind keine großen Veränderungen absehbar.\r\n6.2\tAusgaben nach Aufgabenbereichen\r\nIn den verschiedenen Aufgabenbereichen ergeben sich teilweise erhebliche Unterschiede, hinsichtlich sowohl des Niveaus als auch der zeitlichen Entwicklung. Wie erwartet ist der Bereich Soziale Sicherung (ohne Gesundheitswesen) der größte Posten. Hier führten tradi-tionell die skandinavischen Länder. Aufgrund der Corona-Pandemie haben Deutschland und die gesamte EU jedoch aufgeholt und lagen im Jahr 2022 bei rund 20 Prozent und \r\ndamit über dem Wert Skandinaviens (19 Prozent). Die Benelux-Länder sowie Österreich und die Schweiz lagen mit 17 Prozent ein wenig darunter. Insgesamt bewegten sich die Länder wieder in Richtung des Niveaus vor der Pandemie, nur Skandinavien liegt deutlich darunter und Deutschland darüber. In allen Ländergruppen entfiel grob die Hälfte der Sozi-alausgaben auf die Alterssicherung. \r\n\r\nDie Ausgaben im Gesundheitswesen waren in Österreich und der Schweiz mit knapp sechs Prozent des BIP deutlich niedriger als in Deutschland und den anderen Ländergruppen, wo sie bei ungefähr 7,5 bis 8,5 Prozent lagen. Im Bereich der allgemeinen öffentlichen Verwal-tung, der hauptsächlich das Rechtssystem und die Staatsschuldentransaktionen umfasst, waren die Ausgaben in allen Ländern und Ländergruppen bis 2022 rückläufig. Deutschland, wo sich eine Bodenbildung zeigt, lag im Jahr 2022 mit sechs Prozent ungefähr im EU-Durchschnitt; Skandinavien, Österreich, die Schweiz und die Benelux-Länder lagen etwas darunter. Der rückläufige Trend ist auf die stark gesunkenen Zinsbelastungen der öffentli-chen Haushalte zurückzuführen. Die mittlerweile steigenden Zinsen führen jedoch zu einer aus den Daten der OECD noch nicht vollends ablesbaren Trendumkehr – 2021 markierte das letzte Jahr vor der Zinswende.\r\n\r\nDeutliche Unterschiede zeigen sich bei den Ausgaben im Bildungswesen. Deutschland gab 2022 etwa 4,5 Prozent seines BIP für Bildung aus. Das liegt nicht nur unter dem Niveau der skandinavischen Länder (rund sechs Prozent), der Benelux-Länder sowie Österreichs und der Schweiz (fünf bis 5,5 Prozent), sondern auch unter dem EU-Durchschnitt von knapp fünf Prozent. Der leichte Anstieg im Jahr 2020 in allen Ländern oder Ländergruppen, der aufgrund einer rückläufigen Wirtschaftsleistung erfolgte, hat sich umgekehrt. \r\n\r\nDie Ausgaben für wirtschaftliche Angelegenheiten in Deutschland (gut fünf Prozent) lagen 2022 auf dem Niveau der Vergleichsgruppen, nachdem sie einige Jahre deutlich darunter lagen. Diese Kategorie umfasst hauptsächlich den Verkehrssektor, beinhaltet jedoch auch Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie allgemeine wirtschaftliche Angelegenhei-ten wie Regulierung und Verbraucherschutz.\r\nTabelle 4\r\nStaatsausgaben als Anteil am BIP im europäischen Vergleich in Prozent\r\n\tDeutsch-land\tBenelux\tÖster-reich/ Schweiz\tSkandi-navien\tEU-Durch-schnitt\r\nGesamtausgaben\t49,5\t46,3\t43,2\t46,8\t49,7\r\nSoziale Sicherung\t20,4\t17,1\t16,8\t18,6\t19,4\r\ndarunter: Alterssicherung\t10,0\t7,4\t9,8\t9,2\t10,6\r\nGesundheitswesen\t8,5\t7,5\t5,9\t7,3\t7,5\r\nAllgemeine öffentliche Verwaltung\t6,2\t4,7\t4,8\t5,5\t6,0\r\ndarunter: Staatsschuldentransakt.\t0,7\t1,0\t0,7\t0,7\t1,9\r\nBildungswesen\t4,5\t5,4\t5,1\t5,8\t4,7\r\nWirtschaftliche Angelegenheiten\t5,2\t5,7\t6,6\t4,6\t6,0\r\nÖffentliche Ordnung und Sicherheit\t1,7\t1,8\t1,5\t1,1\t1,8\r\nVerteidigung\t1,0\t1,1\t0,7\t1,4\t1,3\r\nSport/Kultur und Religion\t1,0\t1,2\t1,1\t1,4\t1,2\r\nUmweltschutz\t0,6\t1,3\t0,5\t0,5\t0,8\r\nWohnungswesen u. komm. Einricht.\t0,5\t0,4\t0,2\t0,5\t1,0\r\nPersonal\t7,9\t9,7\t8,9\t12,2\t10,1\r\nInvestitionen\t2,7\t3,0\t3,4\t4,4\t3,6\r\nAnmerkungen: Werte für 2022 (Investitionen für 2023). EU-Durchschnitt ohne Bulgarien, Kroatien, Malta, Rumänien und Zypern\r\nQuellen: Europäische Kommission, 2024; OECD, 2024; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n\r\nDie Ausgaben für öffentliche Ordnung und Sicherheit in Deutschland beliefen sich auf 1,7 Prozent und lagen damit leicht unter dem EU-Durchschnitt sowie den Benelux-Ländern, für die der Wert bei rund 1,8 Prozent lag. Die skandinavischen Länder lagen mit 1,1 Prozent deutlich niedriger.\r\n\r\nDie Verteidigungsausgaben in Deutschland betrugen nach der OECD-Klassifikation 2022 gut ein Prozent des BIP und lagen damit auf dem gleichen Niveau wie in den Benelux-Ländern. Österreich und die Schweiz lagen deutlich darunter, während Skandinavien und der EU-Durchschnitt mit 1,3 bis 1,4 Prozent darüber lagen.\r\n\r\nIm Bereich der Ausgaben für Sport, Kultur und Religion lag Deutschland im Jahr 2022 mit gut einem Prozent am unteren Ende der Vergleichsgruppe. Auffallend ist hier der mit 1,4 Prozent hohe Wert der skandinavischen Länder. \r\n\r\nAuch die Ausgaben für Umweltschutz waren in Deutschland mit deutlich unter einem Pro-zent eher gering. Diese Kategorie umfasst hauptsächlich die Bereiche Abfallwirtschaft, \r\nAbwasserwirtschaft und Luftverschmutzung.\r\n\r\nGleiches gilt für den Bereich Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen, der knapp 0,5 Prozent des BIP ausmachte. In den frühen 2000er Jahren lag Deutschland mit ungefähr dem doppelten Wert noch deutlich über den Vergleichsgruppen.\r\n6.3\tPersonalausgaben und Investitionen\r\nUnabhängig von den besprochenen Aufgabenbereichen können auch die öffentlichen Aus-gaben für Personal und Investitionen analysiert werden. \r\n\r\nIn Bezug auf die Personalausgaben zeigt sich in Deutschland ein besonders niedriger Wert. Diese lagen 2022 bei circa acht Prozent des BIP. Im Vergleich dazu erreichten Österreich und die Schweiz über neun Prozent, während sie in den Benelux-Ländern und im EU-Durchschnitt etwa zehn Prozent ausmachten. Die skandinavischen Länder wiesen mit rund zwölf Prozent die mit Abstand höchsten Personalausgaben auf. \r\n\r\nDie Investitionsausgaben zeigen ein für Deutschland besorgniserregendes Bild (Abbildung 14). Deutschland lag 2023 mit 2,7 Prozent weit unter dem Niveau der Vergleichsländer. Die skandinavischen Länder erreichten rund 4,5 Prozent des BIP. Österreich und die Schweiz, die Benelux-Länder und der EU-Durchschnitt lagen bei rund drei bis 3,5 Prozent. Die leichte Aufwärtstendenz, die sich in Deutschland in den späten 2010er Jahren zeigte, konnte kaum nachhaltig fortgesetzt werden. Interessant ist an dieser Stelle auch der Blick ins nicht-europäische Ausland, wobei die Daten aufgrund einer anderen herangezogenen Quelle (OECD statt EU) nicht exakt, aber doch weitgehend vergleichbar sind. Die Investitionsaus-gaben der Vereinigten Staaten lagen in den letzten Jahren zumeist bei drei bis 3,5 Prozent des BIP, nachdem sie zu Beginn der 2010er Jahre noch bei rund vier Prozent lagen. Japan erreicht am aktuellen Rand klar über vier Prozent. China kam zuletzt auf kaum mehr als zwei Prozent des BIP und konnte somit die höheren Werte in der Mitte der 2010er Jahre (über drei Prozent) nicht halten. \r\n \r\nAbbildung 14\r\nÖffentliche Investitionen als Anteil am BIP im europäischen Vergleich\r\n \r\nAnmerkung: EU-Durchschnitt ohne Bulgarien, Kroatien, Malta, Rumänien und Zypern\r\nQuellen: Europäische Kommission, 2024; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n\r\n \r\nLiteraturverzeichnis\r\nBundesministerium der Finanzen (BMF) (2024a):\r\nErgebnis der 167. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 22. bis 24. Oktober 2024 in Gotha, Berlin\r\nBundesministerium der Finanzen (2024b):\r\nBundeshaushaltspläne 2014, 2018, 2021, 2022, 2023, 2024; Haushaltsrechnungen des Bundes 2014, 2018, 2021, 2022, 2023, https://www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-portal.html [06.11.2024]\r\nBundesministerium der Finanzen (BMF) (2023a):\r\nErgebnis der 165. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 24. bis 26. Oktober 2023 in Pots-dam, Berlin\r\nBundesministerium der Finanzen (2023b):\r\nEntwicklung der Steuereinnahmen: historische Zeitreihen, Bundesfinanzministerium - Entwicklung der Steuereinnahmen: historische Zeitreihen [23.10.2023]\r\n\r\nBundesministerium der Finanzen (2022):\r\nWirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Schlaglichter/Entlastungen/abwehrschirm-gegen-folgen-des-russischen-angriffskrieges.pdf?__blob=publicationFile&v=4 [25.10.2022]\r\n\r\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (2024):\r\nEckwerte der Herbstprojektion 2024, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/H/241009-eckwerte-der-herbstprojektion-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8 [16.10.2024]\r\nBundesregierung (2022):\r\nFinanzierung des 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirms gesichert, https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/wsf-kreditermaechtigung-2132830 [02.11.2022]\r\n\r\nBundesverfassungsgericht (BVerfG) (2023):\r\nZweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig, Pressemitteilung Nr. 101/2023 vom 15. November 2023, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-101.html;jsessionid=3CFAB3D3C3A47776162D7AFDA94973F1.internet941 [15.11.2023]\r\n\r\nDeutscher Bundestag (2024a):\r\nFinanzplan des Bundes 2024 bis 2028, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Drucksache 20/12401\r\nDeutscher Bundestag (2024b):\r\nHaushalt 2025: KTF-Ausgaben schrumpfen, https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1015396 [16.10.2024]\r\n\r\nDeutscher Bundestag (2024c):\r\nEntwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushalts-jahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024), Drucksache 20/12770\r\nDeutscher Bundestag (2023):\r\nFinanzplan des Bundes 2023 bis 2027, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Drucksache 20/7801\r\nDeutscher Bundestag (2022):\r\nFinanzplan des Bundes 2022 bis 2026, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Drucksache 20/3101\r\nDeutscher Bundestag (2021):\r\nFinanzplan des Bundes 2021 bis 2025, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Drucksache 19/31501\r\nDeutscher Bundestag (2020):\r\nFinanzplan des Bundes 2020 bis 2024, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Drucksache 19/22601\r\nDeutscher Bundestag, (2019):\r\nFinanzplan des Bundes 2019 bis 2023, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Drucksache 19/11801\r\nDeutscher Bundestag (2018):\r\nFinanzplan des Bundes 2018 bis 2022, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Drucksache 19/3401\r\nDeutscher Bundestag (2017):\r\nFinanzplan des Bundes 2017 bis 2021, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Drucksache 18/13001\r\nDeutscher Bundestag (2016):\r\nFinanzplan des Bundes 2016 bis 2020, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Drucksache 18/9201\r\nDeutscher Bundestag (2015):\r\nFinanzplan des Bundes 2015 bis 2019, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Drucksache 18/5501\r\nDorn, F. / Gäbler, S. / Kauder, B. / Krause, M. / Lorenz, L. / Mosler, M. / Potrafke, N. (2018):\r\nDie Zusammensetzung des öffentlichen Budgets in Deutschland (ifo Forschungsberichte 95)\r\nEuropäische Kommission (2024): \r\nMacro-Economic Database AMECO, https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/indicators-statistics/economic-databases/macro-economic-database-ameco_en [15.10.2024]\r\n\r\nHentze, T. (2024):\r\nBundeshaushalt: Zwischen Flickwerk und Mogelpackung, IW-Nachricht vom 10.09.2024, https://www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/tobias-hentze-zwischen-flickwerk-und-mogelpackung.html [6.11.2024]\r\n\r\nOECD (2024):\r\nGovernment expenditure by function (COFOG), https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=SNA_TABLE11 [15.10.2024]\r\n\r\nvbw (2022):\r\nWirtschaftspolitisches Monitoring des Bundeshaushalts, (Eine vbw Studie, erstellt vom Institut der deut-schen Wirtschaft)\r\nvbw (2024):\r\nStellenmehrung und Stellenbremse in der Bundesverwaltung, (Eine vbw Studie, erstellt vom Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen)\r\nAbbildungsverzeichnis\r\n\r\nAbbildung 1\tNominale Entwicklung der Steuereinnahmen des Bundes\t6\r\nAbbildung 2\tNominale Entwicklung ausgewählter Steuereinnahmen des Bundes\t7\r\nAbbildung 3\tEntwicklung der größten Ausgabenbereiche im Zeitverlauf\t10\r\nAbbildung 4\tAusgabenentwicklung der Top-15-Positionen im Bundeshaushalt in Pro-zent\t13\r\nAbbildung 5\tAusgaben des Bundes nach Ausgabenarten in Milliarden Euro\t14\r\nAbbildung 6\tKorrektur der Soll-Werte 2023 für Krisenbewältigung nach dem Urteil\t20\r\nAbbildung 7\tEntwicklung der sachbezogenen Ausgabengruppen (Soll-Werte)\t21\r\nAbbildung 8\tAbweichung der Ist-Werte von den Soll-Werten\t22\r\nAbbildung 9\tEntwicklung der sachbezogenen Ausgabengruppen (Ist-Werte)\t23\r\nAbbildung 10\tAnteile der sachbezogenen Ausgabengruppen am Budget (Ist-Werte)\t26\r\nAbbildung 11\tEntwicklung funktionaler Ausgabenkategorien laut Finanzplan\t28\r\nAbbildung 12\tProgrammausgaben des KTF in Milliarden Euro\t29\r\nAbbildung 13\tErlöse zur Finanzierung des KTF in Milliarden Euro\t30\r\nAbbildung 14\tÖffentliche Investitionen als Anteil am BIP im europäischen Vergleich\t36\r\nTabellenverzeichnis\r\n\r\nTabelle 1\tDie 15 größten Einzelposten des Bundeshaushalts\t12\r\nTabelle 2\tEntwicklung der sachbezogenen Ausgabengruppen in Milliarden Euro\t18\r\nTabelle 3\tEntwicklung der sachbezogenen Ausgabengruppen als Anteil am Budget in Prozent\t25\r\nTabelle 4\tStaatsausgaben als Anteil am BIP im europäischen Vergleich in Prozent\t34\r\n\r\n \r\nAnhang\r\n\r\nKapitelübersicht\r\nA-1\tEinnahmenseite des Bundeshaushalts von 2014 bis 2024\t41\r\nA-2\tAusgabenseite des Bundeshaushalts von 2014 bis 2024\t43\r\nA-3\tStichwortliste zur thematischen Neugliederung des Bundeshaushalts\t44\r\n\r\nTabelle A-1 \r\nEinnahmenseite des Bundeshaushalts von 2014 bis 2024\r\n\t\t2014\t2015\t2016\t2017\t2018\t2019\t2020\t2021\t2022\t2023\t2024\r\nLohnsteuer\tMrd. €\t71,4\t76,0\t78,6\t83,1\t88,5\t93,4\t88,9\t92,8\t96,6\t100,4\t105,7\r\n\t%\t22,0\t22,7\t23,0\t23,5\t23,7\t24,5\t26,0\t24,7\t23,9\t24,0\t24,4\r\nVeranlagte \r\nEinkommensteuer\tMrd. €\t19,4\t20,6\t22,9\t25,3\t25,7\t27,1\t25,1\t30,7\t32,9\t31,2\t31,3\r\n\t%\t6,0\t6,2\t6,7\t7,1\t6,9\t7,1\t7,3\t8,2\t8,1\t7,4\t7,2\r\nKapitalertragsteuern\tMrd. €\t12,1\t12,6\t12,3\t13,7\t14,6\t14,0\t13,7\t18,1\t19,2\t21,9\t24,6\r\n\t%\t3,7\t3,8\t3,6\t3,9\t3,9\t3,7\t4,0\t4,8\t4,8\t5,2\t5,7\r\nKörperschaftsteuer\tMrd. €\t10,0\t9,8\t13,7\t14,6\t16,7\t16,0\t12,1\t21,1\t23,2\t22,4\t20,2\r\n\t%\t3,1\t2,9\t4,0\t4,1\t4,5\t4,2\t3,6\t5,6\t5,7\t5,4\t4,7\r\nUmsatzsteuer\tMrd. €\t108,6\t109,7\t107,3\t114,8\t116,5\t118,9\t94,4\t113,1\t132,8\t138,5\t143,6\r\n\t%\t33,4\t32,8\t31,5\t32,5\t31,3\t31,2\t27,6\t30,1\t32,9\t33,1\t33,2\r\nGewerbesteuer-\r\numlage\tMrd. €\t1,6\t1,7\t1,8\t1,9\t2,1\t1,9\t1,6\t2,1\t2,6\t2,6\t2,7\r\n\t%\t0,5\t0,5\t0,5\t0,5\t0,6\t0,5\t0,5\t0,5\t0,7\t0,6\t0,6\r\nEnergiesteuer\tMrd. €\t39,8\t39,6\t40,1\t41,0\t40,9\t40,7\t37,6\t37,1\t33,7\t36,7\t36,1\r\n\t%\t12,2\t11,8\t11,8\t11,6\t11,0\t10,7\t11,0\t9,9\t8,3\t8,8\t8,3\r\nTabaksteuer\tMrd. €\t14,6\t14,9\t14,2\t14,4\t14,3\t14,3\t14,7\t14,7\t14,2\t14,7\t15,2\r\n\t%\t4,5\t4,5\t4,2\t4,1\t3,8\t3,7\t4,3\t3,9\t3,5\t3,5\t3,5\r\nVersicherungsteuer\tMrd. €\t12,0\t12,4\t12,8\t13,3\t13,8\t14,1\t14,6\t15,0\t15,7\t16,9\t18,2\r\n\t%\t3,7\t3,7\t3,7\t3,8\t3,7\t3,7\t4,3\t4,0\t3,9\t4,0\t4,2\r\nStromsteuer\tMrd. €\t6,6\t6,6\t6,6\t6,9\t6,9\t6,7\t6,6\t6,7\t6,8\t6,8\t5,6\r\n\t%\t2,0\t2,0\t1,9\t2,0\t1,8\t1,8\t1,9\t1,8\t1,7\t1,6\t1,3\r\nKraftfahrzeugsteuer\tMrd. €\t8,5\t8,8\t9,0\t8,9\t9,0\t9,4\t9,5\t9,5\t9,5\t9,5\t9,7\r\n\t%\t2,6\t2,6\t2,6\t2,5\t2,4\t2,5\t2,8\t2,5\t2,4\t2,3\t2,2\r\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\r\nSolidaritätszuschlag\tMrd. €\t15,0\t15,9\t16,9\t18,0\t18,9\t19,6\t18,7\t11,0\t12,0\t12,2\t12,6\r\n\t%\t4,6\t4,8\t4,9\t5,1\t5,1\t5,2\t5,5\t2,9\t3,0\t2,9\t2,9\r\nWeitere \r\nBundessteuern\tMrd. €\t5,2\t5,9\t5,0\t-2,6\t4,8\t4,8\t4,0\t4,1\t4,8\t5,1\t5,2\r\n\t%\t1,6\t1,8\t1,5\t-0,7\t1,3\t1,3\t1,2\t1,1\t1,2\t1,2\t1,2\r\nSteuereinnahmen vor Verrechnung\tMrd. €\t325,0\t334,6\t341,0\t353,3\t372,7\t380,9\t341,5\t376,1\t403,9\t418,8\t432,5\r\nEU-Finanzierung\tMrd. €\t-26,4\t-25,8\t-24,2\t-16,6\t-23,5\t-25,8\t-28,1\t-33,1\t-31,8\t-29,7\t-26,8\r\n\t%\t8,1\t7,7\t7,1\t4,7\t6,3\t6,8\t8,2\t8,8\t7,9\t7,1\t6,2\r\nRegionalisierungs-\r\nmittel\tMrd. €\t-7,3\t-7,4\t-8,2\t-8,3\t-8,5\t-8,7\t-11,5\t-9,5\t-14,4\t-12,4\t-13,2\r\n\t%\t2,2\t2,2\t2,4\t2,4\t2,3\t2,3\t3,4\t2,5\t3,6\t3,0\t3,1\r\nErgänzungs-\r\nzuweisungen (LFA)\tMrd. €\t-10,7\t-10,0\t-9,8\t-9,2\t-8,5\t-7,6\t-8,8\t-10,1\t-10,7\t-10,9\t-10,6\r\n\t%\t3,3\t3,0\t2,9\t2,6\t2,3\t2,0\t2,6\t2,7\t2,6\t2,6\t2,5\r\nKompensation \r\nKfz-Steuer\tMrd. €\t-9,0\t-9,0\t-9,0\t-9,0\t-9,0\t-9,0\t-9,0\t-9,0\t-9,0\t-9,0\t-9,0\r\n\t%\t2,8\t2,7\t2,6\t2,5\t2,4\t2,4\t2,6\t2,4\t2,2\t2,1\t2,1\r\nKonsolidierungs-/\r\nSanierungshilfen\tMrd. €\t-0,8\t-0,8\t-0,8\t-0,8\t-0,8\t-0,8\t-1,1\t-0,8\t-0,8\t-0,8\t-0,8\r\n\t%\t0,2\t0,2\t0,2\t0,2\t0,2\t0,2\t0,3\t0,2\t0,2\t0,2\t0,2\r\nSteuereinnahmen nach Verrechnung\tMrd. €\t270,7\t281,6\t289,0\t309,4\t322,4\t329,1\t283,1\t313,7\t337,2\t356,0\t372,2\r\nSonstige Einnahmen\tMrd. €\t24,8\t29,8\t28,1\t21,3\t25,5\t27,6\t28,2\t27,5\t28,1\t73,9\t66,4\r\n/Gesamteinnahmen\t%\t8,4\t9,6\t8,9\t6,5\t7,3\t7,8\t6,4\t5,0\t5,8\t16,2\t13,6\r\nNettokreditaufnah-me\tMrd. €\t-\t-\t-\t-\t-\t-\t130,5\t215,4\t115,4\t27,2\t50,3\r\n/Gesamteinnahmen\t%\t-\t-\t-\t-\t-\t-\t29,6\t38,7\t24,0\t6,0\t10,3\r\nGesamteinnahmen\tMrd. €\t295,5\t311,4\t317,1\t330,7\t347,9\t356,7\t441,8\t556,6\t480,7\t457,1\t488,9\r\nAnmerkungen: Angaben in Milliarden Euro und als Anteil an den Steuereinnahmen vor Verrechnungen; Gesamteinnahmen inklusive Nettokreditaufnahme, Entnahme/Zuführung Rücklage, Münzeinnahmen; Soll-Werte für das Jahr 2024\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2023b, 2024a; Deutscher Bundestag, 2024; Institut der deut-schen Wirtschaft\r\nTabelle A-2\r\nAusgabenseite des Bundeshaushalts von 2014 bis 2024\r\n\t\t2014\t2015\t2016\t2017\t2018\t2019\t2020\t2021\t2022\t2023\t2024\r\nSoziale Siche-rung\tMrd. €\t148,8\t153,6\t160,0\t167,8\t171,2\t177,5\t233,3\t291,8\t267,7\t215,5\t221,8\r\n\t%\t50,4\t51,3\t51,5\t51,6\t50,9\t51,7\t52,8\t52,4\t55,7\t47,1\t45,4\r\nVerteidigung\tMrd. €\t27,9\t28,5\t29,5\t31,2\t33,0\t37,1\t40,1\t41,2\t44,3\t44,4\t44,9\r\n\t%\t9,4\t9,5\t9,5\t9,6\t9,8\t10,8\t9,1\t7,4\t9,2\t9,7\t9,2\r\nErnährung, Landwirtsch. \tMrd. €\t1,0\t1,0\t1,0\t1,2\t1,2\t1,9\t2,2\t2,7\t2,6\t0,2\t0,3\r\n\t%\t0,3\t0,3\t0,3\t0,4\t0,4\t0,6\t0,5\t0,5\t0,5\t0,1\t0,1\r\nWirtschaftsf., Energie\tMrd. €\t5,0\t5,1\t5,2\t5,1\t5,2\t4,9\t6,5\t6,9\t10,2\t15,7\t14,2\r\n\t%\t1,7\t1,7\t1,7\t1,6\t1,5\t1,4\t1,5\t1,2\t2,1\t3,4\t2,9\r\nVerkehr\tMrd. €\t21,4\t21,9\t23,6\t26,5\t27,2\t27,4\t28,1\t34,7\t33,0\t33,5\t40,9\r\n\t%\t7,2\t7,3\t7,6\t8,1\t8,1\t8,0\t6,4\t6,2\t6,9\t7,3\t8,4\r\nBau und Stadt-entwicklung\tMrd. €\t1,7\t1,6\t2,2\t2,7\t2,8\t3,0\t1,6\t2,1\t2,5\t3,3\t3,8\r\n\t%\t0,6\t0,5\t0,7\t0,8\t0,8\t0,9\t0,4\t0,4\t0,5\t0,7\t0,8\r\nBildung, Wis-senschaft\tMrd. €\t16,7\t18,0\t19,2\t20,4\t20,5\t20,7\t24,2\t24,1\t24,0\t25,4\t26,5\r\n\t%\t5,7\t6,0\t6,2\t6,3\t6,1\t6,0\t5,5\t4,3\t5,0\t5,6\t5,4\r\nUmweltschutz \tMrd. €\t1,2\t1,2\t1,3\t1,4\t1,5\t1,9\t2,1\t4,8\t2,6\t2,9\t3,1\r\n\t%\t0,4\t0,4\t0,4\t0,4\t0,5\t0,6\t0,5\t0,9\t0,5\t0,6\t0,6\r\nInnere \r\nSicherheit\tMrd. €\t4,9\t5,1\t5,5\t7,3\t7,4\t7,9\t8,2\t8,5\t9\t9,6\t9,7\r\n\t%\t1,6\t1,7\t1,8\t2,2\t2,2\t2,3\t1,9\t1,5\t1,9\t2,1\t2,0\r\nWirtsch. Zu-sammenarbeit\tMrd. €\t6,4\t6,4\t7,7\t8,3\t9,2\t10,0\t12,1\t13,2\t13,6\t11,9\t11,1\r\n\t%\t2,2\t2,1\t2,5\t2,6\t2,7\t2,9\t2,7\t2,4\t2,8\t2,6\t2,3\r\nAllgemeine Finanzwirtschaft\tMrd. €\t38,7\t29,9\t26,5\t26,7\t25,8\t21,8\t16,2\t13,7\t25,5\t48,5\t48,5\r\n\t%\t13,1\t10,0\t8,5\t8,2\t7,7\t6,3\t3,7\t2,5\t5,3\t10,6\t9,9\r\nSonder-\r\nvermögen\tMrd. €\t0,7\t5,7\t4,3\t0,8\t5,3\t1,8\t29,4\t79,1\t8,5\t1,6\t13,1\r\n\t%\t0,2\t1,9\t1,4\t0,2\t1,6\t0,5\t6,7\t14,2\t1,8\t0,4\t2,7\r\nSonstiges\tMrd. €\t20,2\t20,6\t23,9\t24,8\t25,3\t26,4\t36,8\t33,1\t36,3\t43,4\t50,2\r\n\t%\t7,3\t7,4\t8,3\t8,3\t8,1\t8,3\t9,1\t6,3\t8,2\t11\t11,4\r\nGesamt\tMrd. €\t295,5\t299,4\t310,6\t325,3\t336,7\t343,2\t441,9\t556,7\t480,7\t457,1\t488,9\r\nAnmerkungen: Soll-Werte für 2023. Angaben in Milliarden Euro und als Anteil an den Gesamtausgaben. Ohne Ausgaben des KTF/EKF. Erfassung Bundeszuweisungen an KTF/EKF im Posten Sondervermögen\r\nQuellen: Deutscher Bundestag, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023; Institut der deut-schen Wirtschaft\r\nTabelle A-3\r\nStichwortliste zur thematischen Neugliederung des Bundeshaushalts\r\nKlimaschutz /Erneuerbare Energien\tUmwelt/ Natur-schutz\tMobilität\tBauen & Wohnen\tKrisenbewäl-tigung\tBildung & Forschung\tDigitalisierung\r\nKlima\tUmwelt\tMobilität\tBauen\tKrise\tBildung\tDigitalisierung\r\nerneuerbar\tNatur\tBahn\tWohnen\tCorona\tForschung\tkünstliche Intelligenz\r\nEnergie\tAbfall\tÖPNV\tStädtebau\tUnterneh-menshilfe\tSchul\tIndustrie 4.0\r\nEffizi-enz/effizient\tEntsorgung\tBus\tWoh-nungsbau\tPandemie\tWissenschaft\tdigital\r\nökologisch\tRecycling\tVerkehr\tSanierung\tSARS-CoV-2\tFörderung\tMobilfunk \r\nnachhaltig\tKreislauf-wirtschaft\tAuto\tWohn-raum\tCovid\tTechnologie\tInternet\r\nCO2\tGewässer\tGüter\tRenovie-rung\tImpfstoff\tInnovation\tGigabit\r\nDekarbon-isierung\tBio\tFahrrad\tSanierung\tNotlage\tSchüler\tGlasfaser\r\nTreibhausgas\tAnlagen-überwachung\tSchiene\tModulbau\tVersorgungs-sicherheit\tUniversität\tRobotik\r\nWasserstoff\tBoden\tStraße\tBuilding\tÜber-brückungs-hilfe\tStudierende\tQuanten\r\nCarbon\tLuftreinhal-tung\tFlug\tdigitaler Zwilling\tLieferkette\t\tCyber\r\nTransfor-mation\tWald\tHafen\tadditive Fertigung\tUkraine\t\tE-Government\r\nStrom\tKüste\tTerminal\t\tGeflüchtete\t\tVirtual Reality\r\ngrün\tForst\tLuftverkehr\t\tUnterbringung\t\t3D-Druck\r\nalternativ\t\tSchiff\t\tFlüchtling\t\t\r\nregenerativ \t\tWasserwege \t\t\t\t\r\nEmission\t\tRegionalisier-ungsmittel\t\t\t\t\r\nQuelle: Institut der deutschen Wirtschaft\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Benedikt Rüchardt\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-252\r\nbenedikt.ruechardt@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\nChristine Völzow\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-251\r\nchristine.voelzow@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nBundeshaushalt fit machen\r\n\r\nPosition\r\nStand: Dezember 2024 \r\n \r\n \r\nVorwort\r\nDeutschland braucht einen klaren Kurs in der Haushaltspolitik.\r\nDie Ampel-Regierung ist letztlich an der Frage gescheitert, wie Deutschland wieder auf Wachstumskurs gebracht werden kann und welche Rolle der Staatshaushalt dabei spielen sollte. Das zeigt, wie wichtig es ist, die Haushaltspolitik in den richtigen Rahmen zu stellen, also die wirtschaftlichen und sozialen Säulen unserer Gesellschaft insgesamt leistungsfähig zu halten. Das gelingt nur, wenn die öffentlichen Ausgaben trotz des demografischen Wandels beherrschbar bleiben, eine dynamische Wirtschaft für neue Einnahmeperspekti-ven sorgen kann und die Finanzierung von Zukunftsinvestitionen generationengerecht er-folgt.\r\n\r\nDas setzt Bereitschaft zu strukturellen Reformen ebenso voraus wie den Willen, Staatsauf-gaben und -ausgaben auf ihre Notwendigkeit einerseits und die Effizienz bei der Zielerrei-chung andererseits zu hinterfragen und bei Bedarf entschlossen umzusteuern. Außerdem liegt es auf der Hand, dass dadurch und durch den so ermöglichten Wachstumskurs deut-lich mehr öffentliche Mittel etwa für Investitionen und Bildung einsetzbar werden müssen – andere Länder um uns herum machen das besser.\r\n\r\nDeutschland braucht bald eine handlungsfähige und reformwillige Bundesregierung, die haushaltspolitisch einen klaren Kurs fährt. Lange Hängepartien und neue Unsicherheiten dürfen wir uns nicht leisten.\r\nBertram Brossardt\r\n02. Dezember 2024\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\n1\tAllgemeine Ausgangslage und Ziele\t1\r\n2\tZentrale Entwicklungen im Bundeshaushalt\t2\r\n3\tAktueller Handlungsrahmen und seine Folgen\t3\r\n3.1\tBis zum Abschluss des Bundeshaushaltes 2025 bleibt die Bundesregierung stark eingeschränkt\t3\r\n3.2\tDie Einschränkungen schlagen auf die Wirtschaft durch\t3\r\n4\tHaushalt mit Schuldenbremse konsolidieren\t4\r\n4.1\tAufgaben begrenzen, Ausgaben überprüfen\t4\r\n4.2\tKonstruktiv-kritisch mit Subventionen umgehen\t4\r\n4.3\tMehr Gewicht auf Investitionen, Innovation und Sicherheit legen\t4\r\n4.4\tPersonalkosten in der Bundesregierung eindämmen\t4\r\n4.5\tReformdebatte zur Schuldenbremse mit harten Maßstäben verbinden\t5\r\nAnsprechpartner/Impressum\t6\r\n\r\n\r\n \r\n1\tAllgemeine Ausgangslage und Ziele\r\nAusgaben begrenzen, Wachstum anstoßen, generationengerecht handeln\r\nDas Wachstum stagniert. Deutschland durchläuft nicht nur eine konjunkturelle Schwäche-phase, sondern ist strukturell zu schlecht aufgestellt. Der Staat ist zu wenig leistungsfähig, die sozialen Sicherungssysteme sind zu teuer, die öffentliche Infrastruktur wird den Anfor-derungen nicht mehr gerecht. Die öffentlichen Investitionsdefizite steigen immer weiter. Die Gestaltung notwendiger Rahmenbedingungen für die laufenden Transformationspro-zesse und die Erhöhung unserer Verteidigungsfähigkeit bringen erhebliche zusätzliche \r\nBedarfe mit sich. Unternehmen investieren am Standort immer weniger, denn die Kosten sind zu hoch, es lohnt sich nicht mehr. \r\n\r\nEin Kurswechsel ist dringend erforderlich. Die Ausgabenseite muss trotz des demografi-schen Wandels beherrschbar bleiben, neue Einnahmeperspektiven über eine Stärkung der Wirtschaftsdynamik erreicht werden und die Finanzierung von Zukunftsinvestitionen gene-rationengerecht angelegt werden. Dafür müssen im Bereich der Haushaltspolitik drei Auf-gaben angegangen werden:\r\n\r\n–\tMit höchster Priorität muss die Entwicklung der sozialen Ausgaben begrenzt werden, damit die Sicherungssysteme für tatsächlich Notwendiges fit bleiben. Dazu sind aller-dings grundlegende Strukturreformen, mehr und produktivere Arbeit sowie eine \r\nandere Migrationspolitik unerlässlich.\r\n–\tStaatliche Strukturen und Prozesse müssen schlanker, effizienter und leistungsfähiger werden, und dass muss auf die Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt durchschlagen. Das gelingt nur mit Abbau unnötiger und unproduktiver Aufgaben und Programme, deutlich weniger bürokratischen Vorgaben sowie zielgerichteter und schneller Digitali-sierung der Verwaltung.\r\n–\tEs muss deutlich stärker in die standortrelevante öffentliche Infrastruktur investiert werden, und zwar in einer Größenordnung von mehreren hundert Milliarden Euro \r\ninnerhalb weniger Jahre.\r\n\r\nDreh- und Angelpunkt ist die Frage, ob für langfristig tragfähige Finanzen unerlässliche \r\nReformen der sozialen Sicherungssysteme angegangen werden, oder ob das weiterhin verweigert und ausgeblendet wird. Die Bereitschaft dazu der Ausgangspunkt jeder sinnvol-len Reformpolitik. Allein durch effizientere staatliche Strukturen lässt sich gar nicht genug Geld für Zukunftsaufgaben sparen. Zusätzliche Kredite verbieten sich nicht nur aufgrund der formalen Hürden der Schuldenbremse, sondern mehr noch, weil damit erzielbare Wachstumspotenziale, die es erlauben würden, die Zinsen für diese Kredite zu tragen, durch sozial bedingte Zusatzlasten vernichtet würden. Höhere Steuerlasten würden Deutschland in die Rezession treiben.\r\n2\tZentrale Entwicklungen im Bundeshaushalt\r\nKonsumlasten dominieren, Zukunftspläne kommen nicht zum Tragen.\r\nReal betrachtet, also um die Inflation bereinigt, sind die heutigen Einnahmen des Bundes kaum höher als im Jahr 2014, aber die Ausgaben sind kräftig gestiegen. Auch für die kom-menden Jahre erwartet der Bund kaum reale Zuwächse – angesichts der demografischen Entwicklung, bisher nicht behobener struktureller Defizite in der Arbeitsmarktpolitik und der zu geringen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands ist das sicher realistisch.\r\n\r\nAusgabenseitig dominieren im Bundeshaushalt auf Gegenwartskonsum ausgerichtete Aus-gaben, vor allem aufgrund steigender Rentenlasten. Nach aktuellen Prognosen verstärkt sich das weiter. Die Investitionen wurden im Laufe der Zeit insgesamt erhöht, stagnieren aber real auch in der Vorausplanung und liegen nach wie vor weit unter dem Bedarf und im gesamtstaatlichen Vergleich unter dem Niveau etlicher anderer Länder in der EU und des europäischen Durchschnitts. Das gilt auch etwa für Bildungsausgaben.\r\n\r\nZur Bestreitung der deutlich stärker als die Einnahmen gestiegenen Ausgaben hat der Bund in den Jahren 2020 bis 2024 netto Kredite in Höhe von 540 Milliarden Euro aufgenommen. Die Zinslast aus diesen und den vorab schon vorhandenen Krediten engt den Spielraum für inhaltliche Pläne immer stärker ein.\r\n\r\nUnsere Studie Wirtschaftspolitisches Monitoring des Bundeshaushalts (vbw/IW Dezember 2024) zeigt, dass auf wichtigen Zukunftsfeldern – Klimaschutz, Mobilitätswende, Bildung und Forschung, Digitalisierung, Verteidigung, Bauen und Wohnen – auch in den letzten Jahren die Haushaltsansätze des Bundes erfreulich stark gestiegen sind. Allerdings gelingt es bisher zu beachtlichen Teilen nicht, diese Mittel auch einzusetzen, so dass sie nicht die erforderlichen Impulse für Wirtschaft und Wohlstand entfalten können. Das muss sich grundlegend ändern.\r\n\r\nAnlass zu entschlossenem Gegensteuern bietet auch die Entwicklung der Beamtenstellen in Bundesministerien und Bundeskanzleramt, die wir in der Studie Stellenmehrung und Stel-lenbremse in der Bundesverwaltung (vbw/Raffelhüschen, September 2024) analysieren. Seit dem Jahr 2013 ist die Zahl dieser Stellen um 7.200 bzw. 47 Prozent gestiegen. Damit einher ging ein Zuwachs der Gesetze und Verordnungen des Bundes von 80.000 auf über 96.000. Naturgemäß führt das zu entsprechendem Zuwachs an Personalkosten und Büro-kratie. Wir brauchen in den Bundesministerien ab sofort eine Stellenbremse, und in den nächsten Jahren muss es um systematischen Stellenabbau gehen Insbesondere wenn Ver-waltungsprozesse deutlich einfacher gestaltet und obsolete Regelungen abgeschafft wer-den, lässt sich das Land auch mit weniger Beamten gut regieren.\r\n3\tAktueller Handlungsrahmen und seine Folgen\r\nEine haushaltslose Zeit schlägt vor allem auf Auftragsvolumina durch.\r\nMit dem Scheitern der Ampel-Regierung wird ein haushaltspolitischer Kurswechsel mög-lich. Gesetzgebung, die strukturell hinreichend bessere Verhältnisse schafft, wird es bis zum Antritt der nächsten Bundesregierung allerdings nicht mehr geben. Entsprechende \r\nEinigung zwischen Regierung und Opposition vorausgesetzt sind allenfalls noch Teile der bereits eingeleiteten Gesetzgebungsvorhaben umsetzbar. Wo Regelungen wenigstens klei-ne Wachstumsimpulse versprechen oder notwendige Rahmenbedingungen für die Trans-formation schaffen, sollte davon Gebrauch gemacht werden.\r\n3.1\tBis zum Abschluss des Bundeshaushaltes 2025 bleibt die Bundes-\r\nregierung stark eingeschränkt.\r\nFür das Jahr 2024 sollte die aktuelle Entwicklung beherrschbare Folgen haben, und zwar auch dann, wenn ein Nachtragshaushalt nicht mehr zustande kommt. Am wenigsten Klar-heit besteht bezüglich eventueller Auswirkungen eines fehlenden Nachtragshaushalts auf den Klima- und Transformationsfonds.\r\n\r\nIm Jahr 2025 bis zur Verabschiedung des Haushaltes muss zunächst die aktuelle Minder-heitsregierung, dann die neue Bundesregierung im Rahmen vorläufiger Haushaltsführung agieren. In diesem Rahmen sind alle Ausgaben möglich, die nötig sind, um gesetzlich \r\nbestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzu-führen, rechtlich begründete Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen und Bauten, Beschaf-fungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiter zu \r\ngewähren, sofern durch den Haushaltsplan 2024 bereits Beträge bewilligt wurden. Ausga-ben für neue Maßnahmen sind bei vorläufiger Haushaltsführung allerdings nur möglich, wenn es um unvorhergesehene und unabweisbare Bedürfnisse geht.\r\n3.2\tDie Einschränkungen schlagen auf die Wirtschaft durch\r\nVor dem Hintergrund der mit der vorläufigen Haushaltsführung verbundenen Einschrän-kungen muss die haushaltslose Zeit so kurz wie möglich gehalten werden.\r\n\r\n–\tLaufende Förderprogramme können bis zum Betrag des 2024 genehmigten Volumens Leistungen auszahlen. Bei lange andauernder vorläufiger Haushaltsführung und hoher Inanspruchnahme kann es allerdings kritisch werden.\r\n–\tLaufende bzw. vertraglich vereinbarte Bau- und Beschaffungsvorgänge können abge-schlossen werden. Verträge zu entsprechenden neuen Maßnahmen sind aber nicht möglich. Das schlägt naturgemäß auf die Auftragslage von Unternehmen und den Infra-strukturausbau durch. \r\n4\tHaushalt mit Schuldenbremse konsolidieren\r\nSparsam werden, zukunftsgerecht handeln, Haushalt 2025 möglichst früh verabschieden\r\nEine besondere Herausforderung wird es sein, die für eine nachhaltige Konsolidierung des Haushalts erforderlichen Systemreformen insbesondere in den sozialen Sicherungssyste-men zu vereinbaren. Dabei kann und muss die Schuldenbremse weiter ihren Dienst leisten.\r\n\r\nJe früher der neue Bundestag den Haushalt für 2025 in Kraft setzen kann, desto schneller können Sparziele haushaltspolitisch effektiv verankert werden. \r\n4.1\tAufgaben begrenzen, Ausgaben überprüfen\r\nUm diesen Haushalt hinreichend zukunftsfähig zu halten, müssen dabei ausgabenseitig alle schnell erzielbaren Einsparpotenziale gehoben werden, und dieser Kurs muss im Weiteren gehalten werden. Das heißt:\r\n\r\n–\tAufgaben auf wirklich Erforderliches begrenzen,\r\n–\tAusgabenstrukturen auf Wachstum und Innovation ausrichten,\r\n–\tBürokratie abbauen, Verwaltungseffizienz ausbauen, Verwaltungsdigitalisierung finanzi-ell besser absichern.\r\n4.2\tKonstruktiv-kritisch mit Subventionen umgehen\r\nEin Hinterfragen von Subventionen und von Zuwendungen auch an andere als die Wirt-schaft ist immer richtig. Allerdings muss dabei auf hinreichende Planungssicherheit ebenso geachtet werden, wie darauf, ob Subventionen nur Wettbewerbsnachteile ausgleichen, für die der Staat selbst die Verantwortung trägt. \r\n4.3\tMehr Gewicht auf Investitionen, Innovation und Sicherheit legen\r\nFür Investitionen, Transformationsziele, Innovationen, Bildung und Sicherheit vorgesehene Mittel müssen auch im Hinblick auf neue Prioritäten, die sich aus globalen Entwicklungen ergeben, gestärkt werden und im Vollzug auch zum Tragen kommen.\r\n4.4\tPersonalkosten in der Bundesregierung eindämmen\r\nUm die Personalkosten des Bundes zu begrenzen und Anreize zu schlankerer Gesetzgebung sowie effizienterem Vollzug zu geben, muss der Zuwachs an Beamtenstellen der letzten zwölf Jahre in Bundeskanzleramt und Bundesministerien umgekehrt werden. Einer der wichtigsten Schritte ist die Einführung einer Stellenbremse nach dem Motto One in – two out. Entsprechend ist auch die Personalentwicklung in den nachgeordneten Bereichen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. \r\n4.5\tReformdebatte zur Schuldenbremse mit harten Maßstäben verbinden\r\nDer Reformdebatte zur Schuldenbremse kann man sich nicht verschließen. Reformen sind allerdings erst nach Ausschöpfung der Konsolidierungspotenziale veranlasst und setzen \r\nvoraus, dass eine Alternative gefunden wird, die\r\n\r\n–\tmit vergleichbarer, besser noch höherer Stringenz zu notwendigen strukturellen Refor-men zwingt und so den steuerfinanzierten Haushalt signifikant entlastet \r\n–\tund zusätzliche Spielräume nur für Investitionen und Innovationen eröffnet, die den Standort besser als heute absichern und volkswirtschaftliche Wachstumspotenziale steigern.\r\n\r\nDie Auseinandersetzung damit muss sachlich und politisch mit größter Vorsicht geführt werden.\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Benedikt Rüchardt\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-252\r\nbenedikt.ruechardt@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nWirtschaftspolitisches\r\nMonitoring des Bundeshaushalts\r\nEine vbw Studie, erstellt vom Institut der deutschen Wirtschaft\r\nStudie\r\nStand: Februar 2026\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nZukunftsorientierte Haushaltsplanung besser zum Tragen bringen\r\nUm große Herausforderungen – etwa die laufenden Transformationsprozesse – erfolgreich zu bewältigen, müssen die öffentlichen Haushalte konsequent auf Zukunftsaufgaben ausgerichtet werden. Inwieweit das dem Bund gelingt, lassen wir seit 2022 regelmäßig durch das Institut der Deutschen Wirtschaft untersuchen. Auch die diesjährige Studie analysiert wieder ressortübergreifend die Höhe der Mittelansätze in Kernhaushalt und Sondervermögen für wichtige Themen, wie etwa Innovation, Mobilität, Bauen und Wohnen sowie Verteidigung. Zudem wird untersucht, welcher Anteil dieser Mittel auch tatsächlich verausgabt wird.\r\n\r\nDie Studie kommt zu dem Schluss, dass die Haushaltspolitik in den letzten gut zehn Jahren bei wichtigen Zukunftsfelder durchaus Fortschritte gemacht hat. Gleichzeitig sind aber auch die Ausgaben für Soziales auf hohem Niveau weiter gestiegen – ohne dass die Einnahmen entsprechend dynamisch gewachsen sind. Ohne seine zusätzlichen Kreditoptionen und die Sondervermögen wäre der Bund schon seit einigen Jahren haushaltspolitisch völlig überfordert. Aufgrund der schlechten äußeren Rahmenbedingungen stößt mittlerweile selbst der bemerkenswert belastbare Haushalt des Freistaates Bayern an Grenzen. Die mit den neu aufgenommenen Krediten steigende Zinslast wird die Situation in Zukunft weiter verschärfen.\r\n\r\nEs muss dem Bund folglich noch deutlich besser gelingen, effizient zu wirtschaften und gleichzeitig zukunftsorientierte Ausgabenplanungen fortzusetzen. Kreditfinanzierte Mittel müssen noch stärker für Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit ausgegeben werden. Insbesondere unser Sozialsystem muss so weiterentwickelt werden, dass es die Bereitschaft zur Mitwirkung am Erfolg Deutschlands stärkt, anstatt den Staat und die Menschen und Unternehmen, die unser Land wirtschaftlich tragen, finanziell zu überfordern.\r\nBertram Brossardt\r\n04. Februar 2026\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nZusammenfassung\t1\r\n1\tWirtschaftspolitischer Hintergrund\t3\r\n2\tEinnahmen und Ausgaben des Bundes\t5\r\n2.1\tEinnahmenseite\t5\r\n2.1.1\tGemeinschaftssteuern\t6\r\n2.1.2\tBundessteuern\t7\r\n2.1.3\tSteuerquote des Bundes und Steuerschätzung\t8\r\n2.1.4\tKreditaufnahme\t9\r\n2.1.5\tZwischenfazit\t9\r\n2.2\tAusgabenseite\t10\r\n2.2.1\tWichtige Einzelposten\t11\r\n2.2.2\tEntwicklung zentraler Ausgabenkategorien\t13\r\n3\tKategorisierung von Zukunftsaufgaben\t14\r\n3.1\tMethodik\t14\r\n3.2\tEvaluation des Haushaltsjahres 2024 und des Haushaltsplans 2025\t15\r\n3.3\tUnterschiedliche Entwicklung bei Plan-Ansätzen im Bundeshaushalt\t17\r\n3.4\tEntwicklung der Ist-Ausgaben\t18\r\n3.5\tAnteile der Zukunftskategorien am Haushaltsbudget\t21\r\n4\tHaushaltspolitischer Ausblick\t24\r\n4.1\tAusgabenentwicklung bis 2029\t24\r\n4.2\tSondervermögen\t25\r\n4.2.1\tKTF\t25\r\n4.2.2\tSVIK\t28\r\n4.2.3\tWeitere Sondervermögen\t29\r\n4.3\tZusätzlichkeit in den Soll-Zahlen der Zukunftskategorien 2025\t30\r\n5\tRolle der Länder beim SVIK\t32\r\n5.1\tStrukturelle Veränderung der Haushaltsspielräume\t32\r\n5.2\tSVIK-Anteil am Beispiel des Freistaats Bayern\t32\r\n6\tEuropäischer Vergleich\t35\r\n6.1\tGesamtausgaben\t36\r\n6.2\tAusgaben nach Aufgabenbereichen\t38\r\n6.3\tPersonalausgaben und Investitionen\t40\r\nLiteraturverzeichnis\t42\r\nAbbildungsverzeichnis\t45\r\nTabellenverzeichnis\t46\r\nAnhang\t47\r\nAnsprechpartner/Impressum\t52\r\n\r\n\r\n \r\nZusammenfassung\r\nFortsetzung des wirtschaftspolitischen Haushaltsmonitorings des Bundes-haushalts zeigt Stellschrauben für die Zukunftsgestaltung\r\nDie vorliegende Studie setzt das wirtschaftspolitische Haushaltsmonitoring des Bundeshaushalts fort, um nachzuvollziehen, inwieweit die politischen Absichten zur verstärkten Ausrichtung des Bundeshaushalts auf Zukunftsausgaben umgesetzt werden. Dazu werden neben einer Auswertung des Bundeshaushalts nach darin angelegten Aufgabenbereichen und Ausgabenarten sämtliche Einzelposten des Bundeshaushalts einschließlich der Sondervermögen nach inhaltlichen Kategorien gruppiert. Dargestellt wird das für die Zukunftsthemen Klimaschutz, Digitalisierung und Mobilität, aber auch Umwelt- und Naturschutz, Bildung und Forschung, Bauen und Wohnen sowie Verteidigung. Das ermöglicht es, die Entwicklung der Ausgaben für diese Kategorien von 2014 bis 2025 zu analysieren und schließt somit eine Lücke in der qualitativen und quantitativen Auswertung des Bundeshaushalts. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse helfen, künftige Haushalte tragfähig und zukunftsgerecht aufzustellen.\r\n\r\nZwischen 2014 und 2024 sind die Ausgaben des Bundes real stark gewachsen. Vor allem die Ausgaben für Soziales und Zinsen sind deutlich gestiegen. Die um Kredite bereinigten Einnahmen entwickelten sich weniger dynamisch. Das Jahr 2025 stellt finanzpolitisch eine Zäsur dar. Die Grundgesetzänderungen im Frühjahr 2025 haben die fiskalischen Spielräume für die Politik deutlich erweitert. Im Jahr 2025 beläuft sich die Nettokreditaufnahme des Bundes auf rund 143 Milliarden Euro, was gut einem Viertel der gesamten Bundesausgaben entspricht. Davon entfallen etwa 82 Milliarden Euro auf den Kernhaushalt. Die hohe Kreditaufnahme ist zu rund zwei Dritteln auf Grundgesetzänderungen außerhalb der regulären Schuldenbremse zurückzuführen, insbesondere auf die Bereichsausnahme für Verteidigung und Sicherheit, das neu eingerichtete Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sowie das bereits 2022 eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro.\r\n\r\nAngesichts der erweiterten finanzpolitischen Spielräume stellt sich die Frage, in welchem Umfang diese tatsächlich für Investitionen genutzt werden. Im Kernhaushalt fällt auf, dass die investiven Finanzierungshilfen des Bundes im Jahr 2025 deutlich zurückgehen und den Soll-Werten zufolge nominal nur geringfügig über dem Niveau von 2018 liegen. Auch die Sachinvestitionen des Bundeshaushaltes in Baumaßnahmen sowie in bewegliche und \r\nunbewegliche Güter nehmen 2025 lediglich leicht zu.\r\n\r\nBei den Ausgaben für Zukunftsthemen, die einschließlich der Sondervermögen untersucht werden, entfällt die mit Abstand größte Zunahme der Soll-Ansätze zwischen 2024 und 2025 auf den Bereich Mobilität, der um mehr als acht Milliarden Euro wächst. Davon entfallen über sechs Milliarden Euro auf die Schieneninfrastruktur, wo sich die unmittelbaren Effekte des SVIK zeigen. Im Gegensatz dazu gehen die Sollwerte für den Klimaschutz weiter zurück: Nach dem starken Anstieg auf über 30 Milliarden Euro im Jahr 2023 sanken sie bereits 2024 und werden 2025 erneut um rund zwei Milliarden Euro auf 26,5 Milliarden Euro reduziert. Insgesamt bleibt jedoch eine klare Fortsetzung der Schwerpunktsetzung \r\nfür die Zukunftsthemen erkennbar: Der bis 2024 untersuchte Ist-Anteil von Klimaschutz, Digitalisierung und Mobilität am Budget des Bundes steigt am aktuellen Rand und soll \r\nweiter steigen.\r\n\r\nDie Ist-Ausgaben des Bundes bleiben im Jahr 2024 wie in Vorjahren spürbar hinter den \r\nPlanungen zurück, auch wenn sich die relative Abweichung in den meisten Bereichen im Vergleich zu früheren Jahren verringert hat – das allerdings teilweise nur, weil die Bundesregierung Sollansätze an die tatsächliche Umsetzung angepasst hat. Globale Minderaus-gaben und Sparvorgaben treffen damit weiterhin vor allem nicht rechtlich abgesicherte Transformations- und Investitionsprojekte.\r\n\r\nEine weitere auffällige Ausgabenkategorie betrifft die Verteidigung. Hier sind große Sprünge in Soll- und Ist-Zahlen zu erkennen. Im Jahr 2025 plante die Regierung nochmal fast 14 Milliarden Euro mehr auszugeben als 2024 vorgesehen. Allerdings zeigt sich bei den Ist-Zahlen 2024 auch hier, dass nicht alle geplanten Ausgaben umgesetzt werden können. Erstmals fielen die Verteidigungsausgaben um zwölf Prozent niedriger aus als geplant. Vor allem die militärische Beschaffung blieb deutlich hinter den Sollwerten zurück.\r\n\r\nInsgesamt steigen die Ausgaben in den Zukunftskategorien nicht zuletzt dank des SVIK. Gleichzeitig fällt auf, dass die Investitionsausgaben nicht im gleichen Umfang steigen wie die Kredite über das SVIK. Zum Teil werden bereits geplante Investitionen lediglich neu \r\nfinanziert. Die Bundesregierung schöpft damit das Potenzial des SVIK zur Steigerung des langfristigen Wachstumspotenzials nicht vollständig aus. Gleiches gilt nach dem Entwurf des Doppelhaushalts 2026 / 2027 auch für den Freistaat Bayern, der die Mittel aus dem SVIK teilweise nutzen will, um bereits geplante Investitionsvorhaben zu finanzieren. In \r\nTeilen mindert das SVIK damit den Druck zur Ausgabenkonsolidierung. Mittelfristig nimmt dieser Druck gleichwohl zu. In der Haushaltsplanung des Bundes steigen beispielsweise die Zinslasten und der Zuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung in den kommenden \r\nJahren spürbar an.\r\n\r\nIm europäischen Vergleich investiert Deutschland weiterhin unterdurchschnittlich: Die Ausgaben für öffentliche Investitionen, Bildung, Verteidigung und Umweltschutz liegen \r\nunter dem EU-Durchschnitt, während Sozial- und Gesundheitsausgaben darüber liegen.\r\n\r\nDie finanzpolitische Entwicklung verdeutlicht, dass ohne Strukturreformen, eine höhere wirtschaftliche Dynamik und eine konsequente Priorisierung von Zukunftsinvestitionen die Gefahr besteht, dass der Bundeshaushalt nicht hinreichend auf Wachstum, Transformation und Generationengerechtigkeit ausgerichtet ist.\r\n1\tWirtschaftspolitischer Hintergrund\r\nFinanzpolitische Wende erweitert die Spielräume der Politik – Infrastruktur und Transformation stehen im Fokus\r\nMit drei zentralen Anpassungen haben Bundestag und Bundesrat die Architektur der Staatsfinanzen grundlegend verändert. Über die 21. Legislaturperiode hinaus werden Bundesregierungen fiskalische Handlungsspielräume eröffnet, um erforderliche Anpassungen an veränderte geopolitische Herausforderungen vornehmen zu können und Versäumnisse bei der öffentlichen Infrastruktur nachzuholen. Erstens gibt es durch die Änderungen eine zeitlich unbefristete Ausnahme von der Schuldenbremse für Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit, zweitens ein Sondervermögen für Investitionen mit einer Laufzeit von zwölf Jahren bei einem Volumen von 500 Milliarden Euro und drittens eine Lockerung der Schuldenbremse für die Länder.\r\n\r\n1.\tAusgaben des Bundes für Verteidigung und Sicherheit oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) werden künftig nicht auf den Verschuldungsspielraum im Rahmen der Schuldenbremse angerechnet, das heißt, sie bleiben bei der Ermittlung der strukturellen Nettokreditaufnahme unberücksichtigt. Die Definition der ausgenommenen Ausgaben geht über den Etat des Verteidigungsministeriums hinaus: „Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.“ (Deutscher Bundestag, 2025a). Folglich können auch sicherheitsrelevante Ausgaben anderer Ressorts über die Bereichsausnahme finanziert werden.\r\n\r\n2.\tFür Investitionen steht der Bundesregierung ein gesonderter Spielraum im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur zur Verfügung. Über einen Zeitraum von zwölf Jahren kann sie insgesamt 500 Milliarden Euro einsetzen. Davon werden 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) eingestellt. Weitere 100 Milliarden Euro reicht der Bund weiter an die Länder, die auf diesem Wege auch kommunale \r\nInvestitionen ermöglichen sollen. Für die verbleibenden 300 Milliarden Euro gilt eine Restriktion: Sie dürfen nur dann für Investitionen eingesetzt werden, wenn im Kernhaushalt des Bundes eine „angemessene Investitionsquote“ (Deutscher Bundestag, 2025b) erreicht wird. Diese wurde bei mindestens zehn Prozent festgelegt. So soll \r\nsichergestellt werden, dass die Mittel ausschließlich für zusätzliche Investitionen verwendet werden. Ein durch Auslagerung in das SVIK drohendes Ausdünnen aus Steuereinnahmen finanzierter Investitionen des Bundes soll verhindert werden. Die Mittel \r\nim KTF und die Mittel für die Länder in Höhe von jeweils 100 Milliarden Euro obliegen keiner vergleichbaren Einschränkung bei der Verwendung.\r\n\r\n3.\tKünftig steht der Gesamtheit der Länder der gleiche Verschuldungsspielraum zu wie dem Bund. Damit wird ihnen insgesamt eine Nettokreditaufnahme von 0,35 Prozent des jährlichen BIP, anfänglich rund 15 Milliarden Euro, erlaubt. Inwieweit sie den Verschuldungsspielraum nutzen, ist eine landespolitische Entscheidung.\r\n\r\nHintergrund dieser Änderungen sind der hohe Investitionsbedarf im öffentlichen Bereich sowie angesichts der geopolitischen Lage die Notwendigkeit, Deutschlands Verteidigungsfähigkeit zu sichern. In den Bereichen Energiewende, Digitalisierung, Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Forschung sind die Handlungsbedarfe des Staates offenkundig. Das bestätigt auch ein Vergleich mit wichtigen konkurrierenden Ländern (vgl. näher Kapitel 6).\r\n\r\nUnabhängig von den formalen Kriterien zur Verwendung sollte es aus ökonomischer Sicht Ziel der Politik sein, die Kreditmittel effizient einzusetzen und dabei beim SVIK darauf zu achten, ausschließlich zusätzliche Investitionen auf den Weg zu bringen. Denn nur dann ist von einem größtmöglichen langfristigen Wachstumseffekt auszugehen. In der Forschung besteht Einigkeit darin, dass Investitionen des Staates besonders wachstumswirksam sind. So wird der Fiskalmultiplikator öffentlicher Investitionen oft auf größer eins und bis zu 1,9 geschätzt, das heißt, ein Euro Investition erhöht das BIP um 1,90 Euro (Ochsner/Zuber, 2025). Verteidigungsausgaben, die künftig größtenteils über Kredite finanziert werden können, haben dagegen einen Effekt von unter eins, schätzungsweise 0,8 Euro pro ausgegebenen Euro, weil ein Teil der Ausgaben für Importe ins Ausland fließt, weshalb sie aus ökonomischer Sicht vornehmlich aus Steuermitteln finanziert werden sollten.\r\n\r\nEine wachstumsorientierte Verwendung ist auch deshalb essenziell, da die fiskalischen Folgen abzusehen sind. Die zusätzlichen Schulden treiben nicht nur die Schuldenstandquote, sondern auch die Zinsausgaben in die Höhe. Dadurch verengen sich künftige Haushaltsspielräume (Hentze et al., 2025). Wirtschaftswachstum ist wiederum die Basis dafür, dass die Steuereinnahmen steigen und in dem Zuge im Bundeshaushalt Spielräume entstehen, auch im Sinne besser verkraftbarer zusätzlicher Zinsausgaben. Die Stärkung des Potenzialwachstums sollte daher vorrangiges Ziel der Politik sein. Deutschland wächst derzeit nur schwach. Neben Bürokratieproblemen liegt das vor allem daran, dass Energie, Steuern und Abgaben für Unternehmen hier besonders teuer sind. Die Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestwert hilft zwar der Wirtschaft, belastet aber den Bundeshaushalt zusätzlich. Trotzdem sind weitere Entlastungen notwendig, damit Unternehmen wettbewerbsfähiger werden. Der demografische Wandel wird nicht nur zu höheren staatlichen Ausgaben (zum Beispiel für Rente und Gesundheit) führen, sondern gleichzeitig die Steuereinnahmen verringern, weil weniger Menschen arbeiten. Zudem bestehen in vielen Bereichen der Politik ungelöste strukturelle Probleme, die dazu führen, dass weniger Menschen am Arbeitsmarkt teilnehmen und Unternehmen weniger innovativ und wettbewerbsfähig sind als es bei besseren Rahmenbedingungen möglich wäre. Damit sich die Wirtschaft erholt und Bund, Länder sowie Kommunen wieder mehr Einnahmen haben, brauchen wir neben einer soliden Haushaltsführung vor allem Reformen: Die sozialen Sicherungssysteme müssen \r\neffizienter werden, Arbeitsmarkt sowie Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen müssen gestärkt werden. Für eine erfolgreiche wirtschaftliche Transformation ist es entscheidend, dass diese politischen Prioritäten sich auch klar im Staatshaushalt widerspiegeln – sowohl in der Planung als auch in der Umsetzung.\r\n2\tEinnahmen und Ausgaben des Bundes\r\nEntwicklung von 2014 bis 2025\r\n2.1\tEinnahmenseite\r\nDie Einnahmen des Bundes haben in den vergangenen Jahren nominal deutlich zugenommen. Im Jahr 2014 beliefen sich die Steuereinnahmen auf rund 325 Milliarden Euro, während für das Jahr 2025 etwa 454 Milliarden Euro erwartet werden. Lediglich im Coronajahr 2020 kam es zu einem spürbaren Rückgang auf 342 Milliarden Euro; bereits 2021 wurde jedoch wieder in etwa das Niveau des Jahres 2019 erreicht (vgl. Abbildung 1 und Tabelle \r\nA-1 im Anhang). Insgesamt sind die Steuereinnahmen des Bundes zwischen 2014 und 2025 um rund 40 Prozent gestiegen. Da der BIP-Deflator im gleichen Zeitraum um 37 Prozent zulegte, ergibt sich real für den Bund jedoch nur ein geringfügiges Wachstum des Steueraufkommens.\r\n\r\nAbbildung 1\r\nEntwicklung der Steuereinnahmen des Bundes\r\n \r\nAnmerkung: Nominale Steuereinnahmen nach Verrechnungen mit EU und Ländern; Index mit 2014 = 100, Soll-Werte für 2025, BIP-Deflator im Jahr 2025 gleich 2,8 Prozent (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2025 )\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2025a; 2025c; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n \r\nAbbildung 2\r\nEntwicklung ausgewählter Steuereinnahmen des Bundes\r\n Anmerkung: Steuereinnahmen; Index mit 2014 = 100, Soll-Werte für 2025, BIP-Deflator im Jahr 2025 gleich 2,8 Prozent (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2025)\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2025a; 2025c; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n2.1.1\tGemeinschaftssteuern\r\nDie wichtigsten Steuerarten für den Bund sind zwei Gemeinschaftssteuern: die Umsatzsteuer sowie die Lohn- und veranlagte Einkommensteuer (vgl. Abbildung 2). Der Bundesanteil an der Umsatzsteuer trägt etwa ein Drittel zu den gesamten Steuereinnahmen des Bundes bei. Lediglich während der Coronapandemie verringerte sich dieser Anteil infolge der temporären Senkung der Umsatzsteuersätze und des rückläufigen Konsums zeitweise auf unter 30 Prozent. Im Jahr 2025 stehen dem Bund aus der Umsatzsteuer Einnahmen von rund 150 Milliarden Euro zu, gegenüber 109 Milliarden Euro im Jahr 2014. Dies entspricht einem nominalen Zuwachs von ungefähr 38 Prozent. Preisbereinigt sind die Ein-nahmen aus der Umsatzsteuer somit nahezu unverändert geblieben.\r\n\r\nDie Einnahmen aus der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer tragen zusammen ebenfalls annähernd ein Drittel zu den gesamten Steuereinnahmen des Bundes bei und werden im Jahr 2025 voraussichtlich einen Anteil von rund 32 Prozent ausmachen. Dieser Anteil ist im Zeitverlauf – unter anderem infolge der positiven Entwicklung am \r\nArbeitsmarkt – angestiegen, nachdem er im Jahr 2014 noch bei etwa 28 Prozent lag. Für das Jahr 2025 rechnet der Bund aus diesen beiden Steuerarten mit Einnahmen von annähernd 145 Milliarden Euro, dies entspricht einem nominalen Zuwachs von rund 60 Prozent gegenüber 2014. \r\nDamit hat die Bedeutung dieser Steuerarten für den Bund auch real deutlich zugenommen. Zwar wurde der Effekt der sogenannten kalten Progression in der Regel weitgehend ausgeglichen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Staat über die kalte Progression im engeren Sinne hinaus auch vom realen Wirtschaftswachstum profitiert, da mit steigendem Einkommen ein zunehmender Anteil der Steuerpflichtigen in höhere Progressionszonen aufrückt und somit der staatliche Anteil an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung steigt.\r\n\r\nDas Aufkommen der beiden weiteren Gemeinschaftssteuern – Körperschaftsteuer und \r\nKapitalertragsteuer – hat sich in den vergangenen Jahren besonders dynamisch entwickelt. Die Körperschaftsteuer trägt im Jahr 2025 mit rund 20 Milliarden Euro etwa 4,3 Prozent zu den gesamten Steuereinnahmen des Bundes bei. Gegenüber dem Jahr 2014, in dem das Aufkommen bei rund zehn Milliarden Euro und einem Anteil von 3,1 Prozent lag, hat sich das Steueraufkommen damit nominal verdoppelt und auch real spürbar erhöht. Der zuletzt zu beobachtende Rückgang ist im Wesentlichen auf die konjunkturelle Abschwächung und die aktuelle Rezession zurückzuführen. Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich bei der Gewerbesteuer als weiterer zentraler Säule der Unternehmensbesteuerung: Auch hier ist gegenwärtig eine schwächere Dynamik erkennbar, wenngleich das Aufkommen im Jahr 2025 voraussichtlich auf stabilem Niveau verbleibt.\r\n\r\nMit einem Aufkommen von rund 27 Milliarden Euro und einem Anteil von 5,9 Prozent \r\nliegt die Kapitalertragsteuer im Jahr 2025 noch vor der Körperschaftsteuer. Gegenüber dem Jahr 2014, als das Aufkommen etwa zwölf Milliarden Euro und der Anteil 3,7 Prozent \r\nbetrug, hat sich das Steueraufkommen mehr als verdoppelt. Die Entwicklung zeigt weiterhin eine positive Tendenz, was darauf hindeutet, dass sich die – teilweise international diversifizierten – Kapitalanlagen der inländischen Bevölkerung günstiger entwickeln als \r\ndie reale Wirtschaftstätigkeit im Inland.\r\n2.1.2\tBundessteuern\r\nBei den reinen Bundessteuern nimmt die Energiesteuer eine dominierende Stellung ein. Sie ist eine Mengensteuer mit festem Tarif, deren Einnahmen direkt vom Verbrauch der besteuerten Energieträger abhängen. Für das Jahr 2025 wird ein Aufkommen von rund 38 Milliarden Euro erwartet, was einem Anteil von 8,4 Prozent an den gesamten Steuereinnahmen des Bundes entspricht. Über die Jahre hat die Energiesteuer an relativer \r\nBedeutung verloren: Im Jahr 2014 betrug das Aufkommen noch 40 Milliarden Euro und entsprach zwölf Prozent der Bundessteuereinnahmen. Am aktuellen Rand deutet sich \r\njedoch eine Trendumkehr an, die allerdings durch anstehende Entlastungen wieder in Frage gestellt werden kann.\r\n\r\nDie Versicherungsteuer wird im Jahr 2025 voraussichtlich rund 20 Milliarden Euro oder 4,3 Prozent der Bundessteuereinnahmen erzielen. Im Jahr 2014 lag das Aufkommen bei zwölf Milliarden Euro oder 3,7 Prozent. Bei konstantem Steuersatz erklärt sich die leichte Zunahme des Anteils vor allem durch gestiegene Prämienvolumina.\r\n\r\nDie Tabaksteuer, ebenfalls eine Mengensteuer, wird im Jahr 2025 mit rund 18 Milliarden Euro zu etwa 3,9 Prozent des Bundessteueraufkommens beitragen. Obwohl das nominale Aufkommen 2014 niedriger war, lag es real betrachtet höher – trotz der seither gestiegenen Steuersätze und der Ausweitung der Bemessungsgrundlage auf neue Produkte. Der Anteil an den Steuereinnahmen des Bundes betrug damals noch 4,5 Prozent.\r\n\r\nDer Solidaritätszuschlag fließt als Ergänzungsabgabe zur Lohn- und veranlagten Einkommensteuer sowie zur Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer in den Bundeshaushalt. Nach der Teilabschaffung für kleine und mittlere Einkommen im Jahr 2021 hat er an \r\nBedeutung verloren. Für das Jahr 2025 wird ein Aufkommen von rund 13 Milliarden Euro erwartet, also einem Anteil von 2,9 Prozent an den Bundessteuereinnahmen. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 betrugen die Einnahmen noch 19 Milliarden Euro oder 5,5 Prozent, während 2014 15 Milliarden Euro oder 4,6 Prozent erzielt wurden.\r\n\r\nDie Kraftfahrzeugsteuer wird im Jahr 2025 voraussichtlich 9,6 Milliarden Euro oder 2,1 Prozent des Steueraufkommens des Bundes einbringen und hat damit an relativer Bedeutung leicht verloren. Ähnlich verhält es sich bei der Stromsteuer, die mit rund 6,2 Milliarden Euro oder 1,4 Prozent zum Aufkommen beiträgt. Die übrigen Bundessteuern werden im Jahr 2025 insgesamt etwa 5,6 Milliarden Euro oder 1,2 Prozent des Steueraufkommens ausmachen. Insgesamt ist der Anteil der reinen Bundessteuern an den gesamten Steuereinnahmen des Bundes im Wesentlichen infolge politischer Entscheidungen von über 31 Prozent im Jahr 2014 auf rund 24 Prozent im Jahr 2025 gesunken.\r\n\r\nÜber einen Teil des bisher dargestellten Steueraufkommens kann der Bund nicht selbst verfügen. Im Rahmen sogenannter Verrechnungen fließen Mittel an die EU sowie an die Länder. Knapp die Hälfte dieser Verrechnungen entfällt auf die Finanzierung der EU. Im Jahr 2025 flossen etwa 29 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt nach Brüssel. \r\n\r\nDer größte Posten an die Länder sind die Regionalisierungsmittel, auf welche 13 Milliarden Euro entfallen. Dahinter stehen größtenteils Mittel, die für öffentliche Verkehrsleistungen im Regionalverkehr zur Verfügung gestellt werden, doch auch Mittel für den Ausgleich der Kosten des Deutschlandtickets zählen da. Weitere knapp zwölf Milliarden erhalten Länder mit geringer Finanzkraft als Ergänzungszuweisungen, um bestimmte Aufgaben erfüllen zu können. Zudem zahlt der Bund 9,0 Milliarden Euro als Ausgleichszahlungen an die Länder, um deren Einnahmeverluste aus der Neuverteilung der Kfz-Steuer zu ersetzen. Zusammen mit Konsolidierungs- und Sanierungshilfen an die Länder in Höhe von 0,8 Milliarden Euro ergibt sich für das Jahr 2025 ein Abfluss von rund 63 Milliarden Euro an die EU und die Länder, sodass dem Bund etwa 391 Milliarden Euro verbleiben (Steuereinnahmen nach Verrechnungen).\r\n2.1.3\tSteuerquote des Bundes und Steuerschätzung\r\nDie Steuerquote des Bundes, gemessen als Steuereinnahmen nach Verrechnungen in Relation zum BIP, ist im Betrachtungszeitraum von 9,2 Prozent im Jahr 2014 auf 8,8 Prozent im Jahr 2025 gesunken. Ursache hierfür ist, dass der Anstieg der Steuereinnahmen des Bundes zwischen 2014 und 2025 infolge politisch vereinbarter höherer Ansprüche der \r\nLänder auf das Steueraufkommen geringer ausgefallen ist als das Wachstum des BIP. Auf gesamtstaatlicher Ebene ist die Steuerquote im gleichen Zeitraum hingegen von 22,0 Prozent auf 22,2 Prozent gestiegen. Nicht berücksichtigt sind hierbei Einnahmen aus dem \r\nnationalen und europäischen Emissionshandel, die für 2025 auf rund 21 Milliarden Euro\r\ngeschätzt werden. Diese Einnahmen werden in den kommenden Jahren voraussichtlich an Bedeutung gewinnen und noch vor den Zuweisungen aus dem SVIK die wesentliche Finanzierungsquelle für den KTF darstellen (vgl. Kapitel 4.2.1).\r\n\r\nDie aktuelle Steuerschätzung prognostiziert für die kommenden Jahre steigende Einnahmen (Bundesministerium der Finanzen, 2025a). Dieser Anstieg wird im Wesentlichen durch inflationsbedingte Effekte erklärt, und geht schon deshalb mit entsprechend höheren inflationsbedingten Ausgaben einher. Zudem bestehen aufgrund der global von Krisen geprägten Lage erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Einnahmenprognose.\r\n2.1.4\tKreditaufnahme\r\nDie fiskalpolitische Wende wirkt sich spürbar auf die Kreditaufnahme aus. Die Nettokreditaufnahme des Bundes beträgt demnach im Jahr 2025 annähernd 143 Milliarden Euro (gut 25 Prozent der Ausgaben des Bundes inklusive Sondervermögen Bundeswehr und SVIK). Davon werden rund 82 Milliarden Euro Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt verbucht. Die bemerkenswert hohe Nettokreditaufnahme ist im Jahr 2025 zu zwei Dritteln auf die Grundgesetzänderungen jenseits der regulären Schuldenbremse zurückzuführen, also die Bereichsausnahme für Verteidigung, das SVIK und das bereits im Jahr 2022 eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro.\r\n\r\nDamit fällt die Nettokreditaufnahme deutlich höher aus als in den Vorjahren mit 33 Milliarden Euro (2024) und 27 Milliarden Euro (2023). Dies gilt auch, wenn von den 82 Milliarden Euro die Kredite der Bereichsausnahme abgezogen werden: Dann verbleibt eine Nettokreditaufnahme von rund 50 Milliarden Euro im Jahr 2025.\r\n2.1.5\tZwischenfazit\r\nDamit verfügt der Bund im Jahr 2025 im Kernhaushalt nach Plan (Ist-Ergebnisse stehen noch aus) über Einnahmen in Höhe von insgesamt rund 503 Milliarden Euro, wobei neben Steuern (387 Milliarden Euro) und Krediten (82 Milliarden Euro) auch sonstige Einnahmen in Höhe von 34 Milliarden Euro (etwa Mauteinnahmen) enthalten sind. Im KTF kommen weitere Einnahmen hinzu, über die der Bund verfügen kann. Im Jahr 2025 belaufen sich die Erlöse aus dem Emissionshandel auf schätzungsweise 20 Milliarden Euro.\r\n2.2\tAusgabenseite\r\nDie nominalen Ausgaben des Bundes sind zwischen 2014 und dem Plan für 2025 deutlich gestiegen, von knapp 300 Milliarden Euro auf mehr als 500 Milliarden Euro im Jahr 2025 (Tabelle A-2 im Anhang, Deutscher Bundestag, 2025c). Dies bedeutet einen Anstieg von \r\n70 Prozent. Ein kontinuierlicher Anstieg der Ausgaben mit der Inflationsrate wäre nicht überraschend, um gleichbleibende Leistungen sicherzustellen. Die Inflation gemessen am BIP-Deflator betrug in dem Zeitraum jedoch lediglich rund 37 Prozent. Damit liegt der \r\nZuwachs nominal fast doppelt so hoch wie die Preissteigerung in diesem Zeitraum.\r\n\r\nDer größte Teil der Bundesausgaben entfällt auf den Sozialstaat. Sein Anteil am Gesamtbudget ist im Laufe der Zeit deutlich gewachsen (Kauder, 2025a). Während der Bund im Jahr 1992 rund 35 Prozent seiner Mittel für soziale Leistungen aufwendete, inzwischen sind es nahezu 50 Prozent. Die inflationsbereinigten Ausgaben pro Einwohner haben sich seit 1992 nahezu verdoppelt. Besonders stark nahmen die Zuschüsse zur Sozialversicherung zwischen Mitte der 1990er Jahre und den frühen 2000er Jahren zu. Die arbeitsmarktbezogenen Sozialleistungen stiegen im Zuge der Hartz-Reformen deutlich an und verharren seither auf einem hohen Niveau. Die stärkste Dynamik weist allerdings der Bereich Verteidigung auf. Der Rückgang der Verkehrsausgaben im Jahr 2025 liegt an der teilweisen Finanzierung bisher im Kernhaushalt dargestellter Ausgaben über das SVIK (Abbildung 3). \r\n\r\nAbbildung 3\r\nKernhaushalt des Bundes: Entwicklung der größten Ausgabenbereiche\r\n  Anmerkung: Index mit 2014 = 100; Sollwerte für 2025\r\nQuellen: Deutscher Bundestag, 2015; 2016; 2017; 2018; 2019; 2020; 2021; 2022; 2023; 2024; 2025c; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n2.2.1\tWichtige Einzelposten\r\nEin Vergleich der Ist-Ausgaben der Jahre 2014 und 2024 des Kernhaushalts weist auf eine große Kontinuität der Bundesausgaben hin. Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung ist sowohl 2014 als auch 2024 unangefochten der größte Einzelposten im Kernhaushalt des Bundes (Tabelle 1). Sein Anteil am Gesamthaushalt ist dabei von 28 Prozent auf knapp 25 Prozent zurückgegangen. Dies liegt daran, dass der Rentenzuschuss zwar kontinuierlich, aber stets moderat gestiegen ist und das Haushaltsvolumen insbesondere aufgrund der Coronapandemie und der Energiepreiskrise sprunghaft und stark gestiegen ist. Auch die nächstgrößten Einzelposten Arbeitsmarkt, Militär und Zinsausgaben sind gegenwärtig die gleichen wie zehn Jahre zuvor. Während das nominale Volumen bei allen Einzelposten gestiegen ist, fällt der höhere Anteil der Verkehrsinfrastruktur auf: bei Eisenbahn und Fernstraßen haben sich die nominalen Ausgaben mehr als verdoppelt.\r\n\r\nUnterdurchschnittlich gestiegen sind die Posten Verteidigung, die Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Versor-gungs- und die Zinsausgaben. Bei den Zinsausgaben liegt der moderate Anstieg an der \r\nderzeit geringeren durchschnittlichen Verzinsung der Bundesschuld. Die Versorgungsausgaben weisen wie der Zuschuss zur Rentenversicherung einen kontinuierlichen, aber \r\nmoderaten Zuwachs auf. Dagegen liegt der Zuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung im politischen Ermessen. Er betrug er im Jahr 2023 noch 19 Milliarden Euro, nach deutlich höheren Werten in den Jahren der Coronapandemie.\r\n\r\nDer unterdurchschnittliche Anstieg der Verteidigungsausgaben im Kernhaushalt ist darauf zurückzuführen, dass bis zum Jahr 2024 ein merklicher Anteil des Anstiegs über das Sondervermögen Bundeswehr erfolgt ist, das in Tabelle 1 keinen Eingang findet, da diese nur den Kernhaushalt betrachtet. Die beschriebene Dynamik im Bereich Verteidigung wird ab dem Jahr 2025 allerdings verstärkt über den Kernhaushalt abgebildet, da die Bereichsausnahme kreditfinanzierte Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit über den Kernhaushalt ermöglicht. Das Sondervermögen Bundeswehr läuft dagegen planmäßig im Jahr 2027 aus. Bis dahin werden laut Haushaltsplanung Bereichsausnahme und Sondervermögen Bundeswehr genutzt.\r\n\r\nInsgesamt lag das Haushaltsvolumen des Bundes im Jahr 2024 rund 58 Prozent über dem Wert des Jahres 2014. 13 der 15 Einzelposten des Jahres 2014 finden sich auch im Jahr 2024 in dem Ranking. Herausgefallen sind die Positionen ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) und Hochschulen; aufgestiegen sind Entwicklungshilfe und Berufliche Förderung.\r\n\r\n \r\nTabelle 1\r\nDie 15 größten Einzelposten des Bundeshaushalts in Milliarden Euro und ihr Anteil am Haushaltsvolumen (ohne Sondervermögen)\r\nNr.\tEinzelposten 2014\tMrd. Euro\tAnteil\tEinzelposten 2024\tMrd. Euro\tAnteil\r\n1\tRentenversicherung\t82,8\t28,0%\tRentenversicherung\t116,0\t24,9%\r\n2\tArbeitsmarkt\t32,1\t10,9%\tArbeitsmarkt\t52,2\t11,2%\r\n3\tMilitär\t27,9\t9,4%\tMilitär\t43,1\t9,3%\r\n4\tZinsausgaben\t25,9\t8,8%\tZinsausgaben\t34,3\t7,4%\r\n5\tGesetzliche Krankenversicherung\t10,5\t3,6%\tEisenbahn \t22,1\t4,7%\r\n6\tEisenbahn\t9,9\t3,3%\tWissenschaft ohne HS\t15,0\t3,2%\r\n7\tWissenschaft ohne HS\t8,9\t3,0%\tGesetzliche Krankenversicherung \t14,6\t3,1%\r\n8\tVersorgungsausgaben\t8,2\t2,8%\tFernstraßen\t12,8\t2,7%\r\n9\tFamilienpolitik\t6,9\t2,3%\tFamilienpolitik\t12,0\t2,6%\r\n10\tFernstraßen\t6,4\t2,2%\tGrundsicherung\r\nim Alter\t11,1\t2,4%\r\n11\tGrundsicherung\r\nim Alter\t5,4\t1,8%\tVersorgungsausgaben\t11,0\t2,4%\r\n12\tInnere Sicherheit\t4,9\t1,6%\tEntwicklungshilfe\t10,9\t2,3%\r\n13\tSonstiges Sozialbereich\t4,6\t1,6%\tInnere Sicherheit\t10,7\t2,3%\r\n14\tESM\t4,3\t1,5%\tSonstiges Sozialbereich\t8,0\t1,7%\r\n15\tHochschulen\t3,4\t1,2%\tBerufliche Förderung\t4,5\t1,0%\r\nIst-Werte im Jahr 2024 gegenüber 2014: neu in Top 15, herausgefallen\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2025b; Deutscher Bundestag, 2015, 2025c; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n2.2.2\tEntwicklung zentraler Ausgabenkategorien\r\nDie Daten der Bundesregierung ermöglichen neben der Analyse nach Aufgabenbereichen auch eine Aufschlüsselung nach verschiedenen Ausgabenkategorien (Abbildung 4). Dabei zeigt sich ein Anstieg der konsumtiven Ausgaben. Die Personalausgaben stiegen zwischen 2014 (Ist) und 2025 (Soll) von 29,2 auf 45,6 Milliarden Euro, also nominal um 56 Prozent. Ebenfalls groß ist die Dynamik beim laufenden Sachaufwand, der bis 2022 stark gestiegen ist, danach zeitweise abnimmt und im Jahr 2025 wieder deutlich ansteigt. Der Rückgang der Zinsausgaben dürfte angesichts der steigenden Nettokreditaufnahme nur von kurzer Dauer sein. Allerdings hat der Bund mit dem Haushalt 2025 durch periodengerechte Verbuchung haushalterisch Zinsausgaben in die Zukunft verschoben. Dadurch verringern sich die Zinsausgaben im Jahr 2025 (Deutscher Bundestag, 2024). Jahreswerte ab 2025 sind deshalb nur eingeschränkt mit vorherigen Jahreswerten vergleichbar.\r\n\r\nSachinvestitionen des Bundes in Baumaßnahmen und den Erwerb beweglicher und unbeweglicher Güter sind zwar 2025 leicht gestiegen, liegen allerdings immer noch auf niedrigem Niveau, insbesondere unter Berücksichtigung des Preisniveauanstiegs. Dafür gehen die investiven Finanzierungshilfen des Bundes im Jahr 2025 stark zurück und liegen nominal nur leicht über dem Niveau des Jahres 2018. Im Kernhaushalt ist in Summe ein Rückgang der Investitionsausgaben festzustellen.\r\n\r\nAbbildung 4\r\nAusgaben des Bundes nach Ausgabenarten in Milliarden Euro\r\n \r\nAnmerkung: Angaben in Milliarden Euro; Soll-Werte für 2025\r\nQuellen: Deutscher Bundestag, 2015; 2019; 2022; 2023; 2024; 2025c; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n3\tKategorisierung von Zukunftsaufgaben\r\nWichtige Ausgabenblöcke quer durch die Ressorts\r\nDie von der Bundesregierung dargelegte Gliederung der Ausgaben gibt einen Überblick über die Entwicklung der verschiedenen Einzelpläne und Funktionsbereiche des Bundeshaushalts. Allerdings sind einer Interpretation mit Blick auf die Fragen einer Transformation der Wirtschaft Grenzen gesetzt. Vor allem eine genaue Quantifizierung zukunftsgerichteter Ausgaben ist jedoch essenziell, um die politische Aktivität auf diesen Gebieten zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Neuzuordnung der Positionen des Bundeshaushalts in folgende Kategorien:\r\n\r\n–\tKlimaschutz\t–\tMobilität\t–\tBauen und Wohnen\r\n–\tUmwelt-/Naturschutz\t–\tDigitalisierung\t–\tBildung und Forschung\r\n\r\nWeitere wichtige Kategorien, die im Rahmen der Analyse des Bundeshaushaltsplans definiert werden, sind:\r\n\r\n–\tKrisenbewältigung\t–\tVerteidigung\r\n\r\nFür Bildung und Forschung ergibt sich die Neuberechnung im Vergleich zu der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) gebildeten Kategorie dadurch, dass Forschungsaus-\r\ngaben für andere Themenbereiche wie zum Beispiel Klimaschutz herausgerechnet wurden. Der Themenbereich Krisenbewältigung wurde berücksichtigt, um die hohen außergewöhnlichen Ausgaben zu erfassen, die das Budget und die Neuverschuldung im Vergleich zu Normalzeiten deutlich erhöhen. Ohne eine entsprechende Kategorisierung käme es zu verzerrten Ergebnissen.\r\n3.1\tMethodik\r\nDie Neugruppierung des Bundeshaushalts erfordert eine klare und nachvollziehbare \r\nMethodik, die über verschiedene Haushaltsjahre hinweg angewendet werden kann. Der Bundeshaushalt ist in Einzelpläne unterteilt, die Haushaltstitel nach Ressorts und Sondervermögen bündeln. Es gibt unterschiedliche Ausgabenkategorien, sowohl nach Funktion als auch nach Themenfeldern. Die Zuordnung der Ausgaben zu speziellen Themenbereichen gestaltet sich oft schwierig, selbst wenn der prinzipielle Themenbezug im Kapitel \r\ndes Einzelplans erkennbar ist.\r\n\r\nDie Haushaltspläne haben einen Umfang von bis zu 3.500 Seiten pro Jahr, was eine manuelle Auswertung sehr aufwendig werden lässt. Daher wird eine automatisierte Stichwort-suche genutzt, um Ausgaben nach Themenfeldern zu sortieren (Tabelle A-3 im Anhang für die verwendete Stichwortliste). Diese Suche basiert auf einer vordefinierten Stichwortliste, die den Themen zugeordnet ist. Die Daten dafür stammen aus den von der Bundesregie-rung bereitgestellten csv-Dateien (BMF, 2025b). Zusätzlich werden Posten in Sondervermögen manuell erfasst, da diese nur im pdf-Format vorliegen und daher nicht automatisiert durchsucht werden können.\r\n\r\nDieser Ansatz schließt eine Datenlücke, indem er den Bundeshaushalt einschließlich der Sondervermögen nicht nur nach den üblichen Kriterien, sondern auch nach wichtigen \r\nKategorien für die Zukunftsfähigkeit auswertet. Die detaillierte Beschreibung der Methodik ist in der ersten Ausgabe des wirtschaftspolitischen Monitorings des Bundeshaushalts nachzulesen (vbw, 2022). Die Methodik wurde im Vergleich zur ersten Ausgabe nur geringfügig verändert. Vereinzelt erfolgte eine Neubewertung von Ausgabenposten aufgrund neuer Informationen und einer verbesserten Ergebnissuche. Änderungen in der Zuordnung der Kategorien betreffen vor allem die Konsistenz zwischen den Auswertungsjahren. Allerdings haben die Korrekturen nur geringe quantitative Auswirkungen auf die Ergebnisse, so dass sich keine qualitativen Unterschiede im Vergleich zu der Vorgängerstudie ergeben.\r\n3.2\tEvaluation des Haushaltsjahres 2024 und des Haushaltsplans 2025\r\nDie Neugruppierung des Bundeshaushalts nach den definierten Themenkategorien wird mit der im vorherigen Abschnitt beschriebenen Methodik für die Jahre 2021 bis 2024 (Soll- und Ist-Zahlen) und 2025 (nur Soll-Zahlen) durchgeführt. Detaillierte Ergebnisse für frühere Jahre sind in vbw (2022) und vbw (2024) zu finden und werden in dieser Ausgabe aus Platzgründen nur noch in den grafischen Auswertungen berücksichtigt.\r\n\r\nDer Schwerpunkt dieses Kapitels liegt zum einen in der Evaluation der Haushalte des Jahres 2024. Hier werden sowohl Soll- als auch Ist-Zahlen ausgewertet. Zum anderen wird der haushaltspolitische Trend bei den Zukunftsthemen unter der neuen Bundesregierung mit der Entwicklung der Sollwerte in den Haushaltsplänen 2025 analysiert.\r\n\r\nTabelle 2 enthält die Ergebnisse für Soll- und Ist-Werte der Jahre 2021 bis 2024 sowie die Soll-Zahlen für 2025. In der Kategorie Mobilität sind sowohl Ausgaben für Projekte der \r\nMobilitätswende als auch Infrastrukturausgaben enthalten. Um diese getrennt zu betrachten, wird die Kategorie weiter aufgefächert. \r\n\r\nAuch die Ausgaben für die Krisenbewältigung werden detailliert betrachtet. Vor allem die pandemiebedingten Mehrausgaben sorgen für ein sehr hohes Niveau im Startjahr 2021. In den Folgejahren sinken die krisenbedingten Ausgaben deutlich ab. Im Jahr 2024 waren die Ist-Zahlen mit gut 16 Milliarden Euro am niedrigsten im Beobachtungszeitraum, da neben Kürzungen der pandemiebedingten Mehrausgaben vor allem die Ausgaben aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) weggefallen sind. Auch die Soll-Zahlen für 2025 sinken am aktuellen Rand im Vergleich zu 2024 trotz weiterhin hoher Ukraine-Hilfen. Die Unterstützung der Ukraine bleibt der wichtigste Unterposten. Geplant sind hierfür im Jahr 2025 knapp 9,7 Milliarden Euro. Auch für die Beseitigung der Schäden durch Hochwasser ist nochmal ein leicht höheres Volumen als 2024 eingeplant.\r\nTabelle 2\r\nEntwicklung der sachbezogenen Ausgabengruppen in Milliarden Euro\r\n\t2021\t\t2022\t\t2023\t\t2024\t\t2025\r\nAusgabengruppen\tSoll\tIst\tSoll\tIst\tSoll\tIst\tSoll\tIst\tSoll\r\nUmwelt-/Naturschutz\t1,91 \t1,57 \t2,01 \t1,60\t2,21\t1,81\t2,00\t1,64\t1,99\r\nKlimaschutz\t15,08 \t10,72 \t18,44 \t11,11\t30,36\t18,04\t28,55\t21,71\t26,55\r\nMobilität\r\ndarin unter anderem enthalten ↓\t44,53 \t41,49 \t50,11 \t50,62\t50,91\t48,55\t56,50\t54,85\t64,78\r\nMobilitätswende\t8,77\t6,83\t10,49\t6,40\t8,67\t6,16\t6,75\t4,93\t6,96\r\nInfrastruktur Schiene\t14,55\t14,47\t15,48\t16,14\t15,39\t15,36\t22,33\t21,97\t28,45\r\nRegionalisierungs-mittel\t9,27\t9,46\t9,74\t14,44\t12,40\t12,40\t13,23\t12,72\t13,06\r\nInfrastruktur Straße\t10,15\t9,21\t12,01\t11,49\t12,16\t12,41\t12,26\t13,37\t12,86\r\nBildung & Forschung\t27,97 \t23,25 \t23,69 \t20,35\t24,73\t24,13\t23,52\t23,05\t25,55\r\nDigitalisierung\t8,94 \t3,99 \t8,49 \t4,14\t12,12\t6,09\t12,22\t7,18\t14,52\r\nKrisenbewältigung\r\ndarin unter anderem enthalten ↓\t111,1\t75,21 \t95,82 \t75,01\t63,36\t54,36\t18,23\t16,23\t16,81\r\nCoronapandemie\t92,07\t70,94\t59,17\t55,35\t9,89\t2,65\t2,01\t1,57\t1,38\r\nHochwasser\t15,97\t0,64\t15,89\t1,80\t1,71\t1,43\t2,78\t1,54\t2,98\r\nUkraine-Krieg\t-\t-\t12,27\t3,03\t13,72\t12,63\t9,38\t8,94\t9,65\r\nPreisbremsen\t-\t-\t-\t8,50\t32,28\t30,62\t-\t-\t-\r\nBauen & Wohnen\t3,07 \t3,06 \t3,64 \t2,94\t4,27\t3,95\t4,80\t4,89\t5,61\r\nVerteidigung\t43,92\t43,07\t48,64\t47,70\t56,16\t57,02\t69,87\t61,41\t83,49\r\nAnmerkung: Verteidigungsausgaben ohne Ausgaben für allgemeine Verwaltung und Ministerium\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2025b; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n\r\nIn der hier angewandten Definition der Verteidigungsausgaben ohne Sachausgaben der Verwaltung und ministeriale Ausgaben gibt es deutliche Steigerungen der geplanten und realisierten Ausgaben ab 2023. Die Soll-Zahlen von 2024 auf 2025 sollen nochmals um knapp 14 Milliarden Euro steigen auf 83,5 Milliarden Euro, was die deutliche Schwerpunktsetzung auch in der aktuellen Fiskalpolitik der schwarz-roten Regierung zeigt. Das Nato-Ziel von Verteidigungsausgaben in Höhe von zwei Prozent des BIP wurde im Jahr 2024 erfüllt (vgl. Bardt, 2025). Allerdings weisen die Ist-Zahlen 2024 bereits auf Probleme hin, mit der Steigerungsrate in den Plänen Schritt zu halten.\r\n\r\nInnerhalb der Zukunftskategorien sind die Ausgaben für Mobilität am höchsten. Hier ist zu trennen zwischen Projekten, die auf die Mobilitätswende ausgerichtet sind, und Infrastrukturausgaben (insbesondere Investitionen in Straße und Schiene). Eine Sonderrolle nehmen die sogenannten Regionalisierungsmittel ein, die der Bund den Ländern zum Betrieb des Öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) überweist. Ab dem Jahr 2022 kommen die Ausgaben des Bundes für das 9-Euro-Ticket und seine Nachfolger in den Ist-Zahlen hinzu, die die Mobilitätsausgaben signifikant erhöhen. Dennoch liegen die Ist-Zahlen für Projekte der Mobilitätswende deutlich unter den Sollzahlen. Ab dem Jahr 2023 sinken auch die Sollzahlen für die Mobilitätswende im Vergleich zum Vorjahr. Erst für 2025 wurden diese wieder angehoben. Deutlich zeigt sich auch die Schwerpunktsetzung bei der Infrastruktur Schiene. Die Soll-Zahlen steigen von 22,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf nun 28,5 Milliarden Euro.\r\n3.3\tUnterschiedliche Entwicklung bei Plan-Ansätzen im Bundeshaushalt\r\nDie grafische Darstellung der Soll-Zahlen zeigt die Schwerpunktsetzung der jeweiligen \r\nRegierung am deutlichsten (Abbildung 5). Die mit Abstand größte Steigerung in den Soll-Zahlen am aktuellen Rand zwischen 2024 und 2025 ergibt sich in der Kategorie Mobilität. Um über acht Milliarden Euro steigen dort die Ansätze. Hiervon entfallen allein auf die \r\nInfrastruktur Schiene mehr als sechs Milliarden Euro. Die größten unmittelbaren Auswirkungen des Investitionspakets der Bundesregierung finden sich vor allem dort. Beim Klimaschutz hingegen sinken die Sollwerte. Nach einem großen Sprung im Volumen zwischen 2022 und 2023 auf über 30 Milliarden Euro sank dieses bereits 2024 um knapp zwei Milliarden Euro und sinkt nun erneut um zwei Milliarden auf nur noch 26,5 Milliarden Euro. Während der Grund im Jahr 2024 vor allem in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelegen haben könnte, das auch die Kreditermächtigungen des KTF betraf, könnten nun die in der Vergangenheit relativ niedrigen Abrufraten der Mittel eine Rolle spielen (vgl. \r\nKapitel 3.4). Indem die Bundesregierung vorrausschauend auf einen niedrigen Abfluss der Mittel die Sollwerte niedriger ansetzt, schafft sie Haushaltsspielräume an anderer Stelle. Allerdings könnte auch eine veränderte politische Schwerpunktsetzung zulasten weiterer Klimaschutzprojekte erfolgt sein.\r\n\r\nBei Bildung und Forschung dreht sich der rücklaufende Trend der vergangenen Jahre wieder um. Die Sollwerte sanken zwischen 2021 und 2022 erstmals deutlich und nochmals zwischen 2023 und 2024. Grund waren geringere angenommene Ausgaben beim BAföG und leicht niedrigere angesetzte Werte in einigen Forschungseinrichtungen und Institutionen des Bundes. Im Jahr 2025 steigen die Sollwerte wieder um zwei Milliarden Euro.\r\nBei der Digitalisierung steigen die Sollwerte nach einer Stagnation zwischen 2023 auf 2024 im Jahr 2025 von 12,2 Milliarden Euro auf 14,5 Milliarden Euro. 20 Prozent davon entfallen auf die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus, weitere 20 Prozent sollen der Förderung der Mikroelektronik dienen. Etwas mehr als 11 Prozent sollen in Investitionen für die digitale Infrastruktur an Schulen bereitstehen. Die seit 2014 kontinuierlich entwickelten Sollwerte für Bauen und Wohnen wachsen 2025 um 800 Millionen Euro auf 5,6 Milliarden Euro. Beim Umweltschutz hingegen gibt es 2025 stagnierende Werte nach einen leichten Rückgang 2024.\r\n\r\nAbbildung 5\r\nEntwicklung der sachbezogenen Ausgabengruppen (Soll-Werte)\r\n \r\nAnmerkungen: Nominale Werte in Milliarden Euro. Lineare Extrapolation zwischen den Beobachtungszeitpunkten 2014, 2018, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025\r\nQuellen: BMF, 2025b; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n3.4\tEntwicklung der Ist-Ausgaben\r\nDie Analyse der Realisierung der Sollzahlen betrifft vor allem die Zukunftsthemen in den Haushaltsjahren der Ampel-Koalition 2021 bis 2024 (Abbildung 6). Deutlich wird die starke Diskrepanz zwischen Soll- und Ist-Zahlen in den Feldern Klima- und Umweltschutz, Digitalisierung und zuletzt Verteidigung. Beim Klimaschutz betrug die Untererfüllung der Soll-Zahlen in den Spitzenjahren 2022 und 2023 um die 40 Prozent – um diesen Prozentsatz lagen die Ist- unterhalb der Soll-Zahlen. Noch niedriger lag die Erfüllungsrate im Bereich Digitalisierung mit bis zu 55 Prozent niedrigeren Ist-Zahlen im Vergleich zum Soll im Jahr 2021.\r\n\r\nAbbildung 6\r\nAbweichung der Ist-Werte von den Soll-Werten\r\n \r\nAnmerkungen: Eine negative Abweichung bedeutet, dass die Ist-Werte niedriger als die Soll-Werte ausgefallen sind. Verteidigungsausgaben ohne Ausgaben für Verwaltung/Ministerium\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2025b; Institut der deutschen Wirtschaft\r\nAm aktuellen Rand im Jahr 2024 trat in einigen Bereichen eine Verbesserung der abgerufenen Mittel ein. Beim Klimaschutz lag die Abweichung nach unten bei 24 Prozent bei gleichzeitig nominaler Steigerung der Ausgaben (Abbildung 7). Allerdings wurden die Soll-Zahlen bereits im Jahr 2024 um knapp zwei Milliarden Euro gekürzt, was auch zu der Verbesserung beigetragen hat. Bei der Digitalisierung fließen die Mittel so schlecht ab wie auf keinem anderen Feld, auch wenn sich die Quote seit dem Tiefpunkt im Jahr 2021 kontinuierlich verbessert, von einer Untererfüllung der Sollwerte um 55 Prozent im Jahr 2021 über gut 50 Prozent im Jahr 2022 auf 41 Prozent im Jahr 2024. Von einem allgemeinen Lerneffekt im Sinne einer besseren Umsetzung der Projekte kann jedoch in diesem Themenfeld nicht gesprochen werden. Gleichzeitig werden die Soll-Werte weiter gesteigert, was die politische Priorität der Digitalisierung unterstreicht. \r\n\r\nBeim Umwelt- und Naturschutz sank die Untererfüllung der Sollwerte von über 20 Prozent auf 18 Prozent. Auch bei Bildung und Forschung blieb der Trend einer verbesserten Abrufrate erhalten. Nachdem im Jahr 2024 die Ist-Ausgaben 2,4 Prozent unter den Soll-Zahlen lagen, lag die Abweichung bei nur noch 2,0 Prozent.\r\nIn den Kategorien Mobilität und Bauen und Wohnen ergaben sich ebenfalls Verbesserungen. Bei der Mobilität kommt die Bundesregierung wieder den Soll-Zahlen nahe, wobei die Unterkategorie Mobilitätswende immer noch einen 27 Prozent niedrigeren Mittelabruf hat (vgl. Tabelle 2). Hier gibt es nur eine kleine Verbesserung (29 Prozent im Jahr 2023).\r\n\r\nIn der Kategorie Bauen und Wohnen gab es deutliche Steigerungen der Ist-Zahlen, die \r\nsogar zu einem Mehrabruf im Vergleich zum Haushaltsplan geführt haben. Gerade in diesem Bereich stellt sich allerdings die Frage, inwieweit das auf Kostensteigerungen beim Bauen zurückzuführen ist, statt auf zusätzliches Bauvolumen.\r\n\r\nBei den Verteidigungsausgaben gibt es im Jahr 2024 zum ersten Mal größere Volumen an nicht abgerufenen Mitteln. Vor allem in die militärische Beschaffung sollten zusätzliche Mittel aus dem Sondervermögen Verteidigung fließen. Allerdings lagen die abgerufenen Mittel im Jahr 2024 zum ersten Mal deutlich unter den Sollwerten. Dies ist innerhalb der Ausgabenkategorie Verteidigung ungewöhnlich und überwiegend der Unterkategorie \r\nBeschaffung zuzuschreiben. Deshalb kommt der Zuwachs der Verteidigungsausgaben ins Stocken, obwohl das Nato-Ziel von Verteidigungsausgaben in Höhe von zwei Prozent des BIP im Jahr 2024 erfüllt wurde (vgl. Bardt, 2025). In der breiten Nato-Definition der Verteidigungsausgaben kam es auch abseits der Kernausgabenpositionen zu größeren Zuwächsen. Die militärische Beschaffung stieg von 20,7 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 23,6 Milliarden Euro im Jahr 2024. Durch die Ausnahme eines Teils der Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse und noch vorhandene Rücklagen im Sondervermögen Bundeswehr stellt sich die Frage, ob die wiederum ambitionierten Soll-Zahlen von 83,5 Milliarden Euro im Jahr 2025 (davon 41 Milliarden Euro für militärische Beschaffung) besser realisiert \r\nwerden können als in der Vergangenheit.\r\n\r\nIn einigen Einzelposten sind die Diskrepanzen zwischen Soll- und Ist-Werten wie bereits in der Vergangenheit besonders hoch. Die Ausgaben für die Förderung von „Mikroelektronik für die Digitalisierung“ lagen über vier Milliarden Euro unter den Soll-Zahlen. Für die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz sind 14,1 Milliarden Euro von geplanten 16,7 Milliarden Euro abgeflossen. Zur Errichtung der Tank- und Ladeinfrastruktur waren 1,8 Milliarden Euro geplant, ausgegeben wurden nur 400 Millionen Euro – und damit 100 Millionen Euro weniger als im Jahr 2023.\r\n\r\nDie summierte Unterschreitung der Soll-Werte in den Zukunftsthemen lag im Jahr 2024 bei 14,3 Milliarden Euro und lag damit deutlich unterhalb des Höchststands von 22 Milliarden Euro im Jahr 2023 (nach 15,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 und 17,4 Milliarden Euro im Jahr 2021). Die gesparten Ausgaben helfen, im Haushalt eingestellte globale Minderaus-gaben und die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten, und sie entschärfen den Spardruck an anderer Stelle. Dass allerdings gerade bei Zukunftsthemen gespart wird, schränkt die Wachstumswirksamkeit der Staatsausgaben ein. Soweit ab dem Jahr 2025 einige \r\nZukunftsthemen aus dem SVIK finanziert werden, entfällt dort zumindest der direkte \r\nEffekt zur Haushaltskonsolidierung des Kernhaushalts.\r\n\r\n \r\nAbbildung 7\r\nEntwicklung der sachbezogenen Ausgabengruppen (Ist-Werte)\r\n \r\nAnmerkungen: Nominale Werte in Milliarden Euro. Lineare Extrapolation zwischen den Beobachtungszeitpunkten 2014, 2018, 2021, 2022, 2023, 2024\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2025b; Institut der deutschen Wirtschaft\r\nInsgesamt jedoch konnten die Ist-Ausgaben in den Kategorien Klimaschutz, Digitalisierung und vor allem Mobilität gesteigert werden. Die Gesamtsumme der getätigten Zukunftsausgaben stieg im Jahr 2024 auf über 113 Milliarden Euro nach knapp 103 Milliarden Euro im Jahr 2023.\r\n3.5\tAnteile der Zukunftskategorien am Haushaltsbudget\r\nAuch bezogen auf die relativen Anteile am bereinigten Budget bestätigt sich teilweise die thematische Schwerpunktsetzung im Vergleich zu anderen Aufgaben im Bundeshaushalt (Tabelle 3). Das bereinigte Budget ist hier definiert als Ausgaben des Kernhaushalts, \r\nergänzt um die sachbezogenen Ausgaben der Sondervermögen und reduziert um die Ausgaben zur Krisenbewältigung. Dieses führt zu Vergleichbarkeit der Zukunftsausgaben über die Zeit, unabhängig von in der Krise aufgeblähten Ausgaben.\r\n\r\n \r\nTabelle 3\r\nEntwicklung sachbezogener Ausgabengruppen, Budgetanteil in Prozent\r\nAusgabengruppen\t2021\t2022\t2023\t2024\t2025\r\n\tSoll\tIst\tSoll\tIst\tSoll\tIst\tSoll\tIst\tSoll\r\nUmwelt-/Naturschutz\t0,3\t0,3\t0,4\t0,4\t0,4\t0,4\t0,4\t0,3\t0,4\r\nKlimaschutz\t2,6\t2,0\t4,0\t2,5\t6,0\t3,7\t5,6\t4,4\t5,0\r\nMobilität\r\ndavon unter anderem enthalten ↓\t7,8\t7,5\t11,0\t11,3\t10,1\t9,9\t11,1\t11,1\t12,1\r\nMobilitätswende\t1,5\t1,2\t2,3\t1,4\t1,7\t1,3\t1,3\t1,0\t1,3\r\nInfrastruktur Schiene\t2,5\t2,6\t3,4\t3,6\t3,1\t3,1\t4,4\t4,5\t5,3\r\nRegionalisierungsmittel\t1,6\t1,7\t2,1\t3,2\t2,5\t2,5\t2,6\t2,6\t2,4\r\nInfrastruktur Straße\t1,8\t1,7\t2,6\t2,6\t2,4\t2,5\t2,4\t2,7\t2,4\r\nBildung & Forschung\t4,9\t4,2\t5,2\t4,6\t4,9\t4,9\t4,6\t4,7\t4,8\r\nDigitalisierung\t1,6\t0,7\t1,9\t0,9\t2,4\t1,2\t2,4\t1,5\t2,7\r\nBauen & Wohnen\t0,5\t0,6\t0,8\t0,7\t0,8\t0,8\t0,9\t1,0\t1,0\r\nVerteidigung\t7,7\t7,8\t10,7\t10,7\t11,2\t11,6\t13,7\t12,4\t15,6\r\nAnmerkungen: Das Budget besteht aus sämtlichen Ausgaben des Kernhaushalts, ergänzt um die sachbezogenen Ausgaben der Sondervermögen und reduziert um die Ausgaben zur Krisenbewältigung. Verteidigungsausgaben ohne Ausgaben für Verwaltung/Ministerium\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2025b; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n\r\nDer Anteil der Soll-Ausgaben für Klimaschutz am Budget erreichte im Jahr 2023 mit 6,0 Prozent sein Maximum. Seitdem geht er wieder zurück und beträgt im Jahr 2025 noch 5,0 Prozent. Für die Mobilitätswende fällt der Soll-Wert von 1,5 Prozent nach einem Zwischenhoch von bis zu 2,3 Prozent im Jahr 2022 auf 1,3 Prozent (der Rückgang wurde vor allem durch die Reduktion der Kaufprämie für E-Autos ausgelöst). Der Anteil der Ausgaben für Digitalisierung wird im Jahr 2025 nochmals auf 2,7 Prozent erhöht. Das ist der höchste Wert im Beobachtungszeitraum. Die Ausgabengruppe Bildung und Forschung sollte laut früheren Plänen zwischenzeitlich von 4,9 Prozent auf 5,2 Prozent leicht ausgebaut werden, fällt im Soll 2024 aber deutlich auf 4,6 Prozent. Im Jahr 2025 steigt der Sollwert wieder auf 4,8 Prozent. Die Zeitenwende bei den Verteidigungsausgaben zeigt sich im Soll- und Ist-\r\nAnteil 2023 nur leicht, aber im Soll 2024 und 2025 umso deutlicher. Die Sollwerte steigen von 11,2 Prozent auf nun 15,6 Prozent im Jahr 2025.\r\n\r\nDie Aufstockung des Verteidigungsetats seit 2022 zeigt sich deutlich auch bei Betrachtung der realisierten Werte 2023 und 2024. Am aktuellen Rand soll der Budgetanteil nochmals ausgeweitet werden. Der Anteil für Bildung und Forschung bleibt hingegen relativ konstant.\r\n\r\nDer realisierte Anteil der Ausgaben für die Mobilitätswende konnte von 1,2 Prozent im Jahr 2021 leicht auf 1,4 Prozent im Jahr 2022 gesteigert werden, sank aber in den Folge-jahren auf nur noch 1,0 Prozent im Jahr 2024. Dennoch steigen die Ist-Anteile für Mobilität im Aggregat zumindest von 2023 auf 2024 wieder. Für die Themenbereiche Klimaschutz und Digitalisierung, aber auch Bauen und Wohnen ergeben sich hingegen über den gesamten Zeitraum Steigerungen in den Budgetanteilen (Abbildung 8). Obwohl die Ziele der Soll-\r\nZahlen bei Klimaschutz und Digitalisierung deutlich verfehlt werden, ist also die Schwerpunktsetzung auch in den realisierten Ausgaben zu erkennen.\r\n\r\nAbbildung 8\r\nAnteile der sachbezogenen Ausgabengruppen am Budget (Ist-Werte bis 2024 und Soll 2025)\r\n \r\nAnmerkungen: Das Budget besteht aus sämtlichen Ausgaben des Kernhaushalts, ergänzt um die sachbezogenen Ausgaben der Sondervermögen und reduziert um die Ausgaben zur Krisenbewältigung. Verteidigungsausgaben ohne Ausgaben für Verwaltung/Ministerium\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2025b; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n4\tHaushaltspolitischer Ausblick\r\nAusgabenplanung des Bundes für Kernhaushalt und Sondervermögen bis zum Jahr 2029\r\n4.1\tAusgabenentwicklung bis 2029\r\nDie Haushaltplanung der Bundesregierung für die kommenden Jahre ist geprägt von den geänderten fiskalischen Regelungen in Form der Bereichsausnahme für Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben sowie des SVIK. Diese Änderungen schlagen sich in der Finanzplanung des Bundes bis 2029 nieder. Aus ordnungs- und wachstumspolitischer Perspektive machen die geweiteten Spielräume eine genaue Analyse erforderlich, wie die zusätzlichen Mittel eingesetzt werden und inwieweit die Ausgaben langfristig tragfähig sind und dabei nicht zuletzt die in dieser Studie betrachteten Zukunftskategorien priorisieren.\r\n\r\nEin in dem Zusammenhang wichtiger Aspekt ist die Definition des Investitionsbegriffs. Die Unterscheidung zwischen investiven und konsumtiven Ausgaben bedeutet keine Abgrenzung von guten und schlechten Ausgaben. Ausgaben für Bildung und Transformation können beispielsweise aus ökonomischer Sicht als konsumtiv eingeordnet und gleichzeitig \r\nertragsreich sein. Umgekehrt bringt nicht jede Investition die gleiche Aussicht auf eine volkswirtschaftliche Rendite. Dementsprechend ist eine reine Orientierung an Investitionsquoten nicht zielführend, es geht gleichwohl um eine Stärkung adäquater Investitionen.\r\n\r\nGemäß Beschluss des Bundestags soll das Volumen des Kernhaushalts ausgehend von 503 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf 525 Milliarden Euro im Jahr 2026 steigen (BMF, 2025b; Deutscher Bundestag, 2025e). Im Weiteren sieht die Planung nach einem kurzzeitigen Rückgang im Jahr 2027 eine Steigerung für 2028 und 2029 auf 572 Milliarden Euro vor. Dies entspricht einem Anstieg von 2025 auf 2029 um knapp 14 Prozent. Im Jahresdurchschnitt liegt der Anstieg bei 3,5 Prozent und damit oberhalb der erwarteten Inflationsrate. Das Haushaltsvolumen steigt in den kommenden Jahren also auch real weiter an.\r\n\r\nDie Investitionsausgaben sollen aggregiert betrachtet im Kernhaushalt zurückgehen oder stagnieren. Nach 51 Milliarden Euro im Jahr 2024 (Ist) liegen bereits die Soll-Werte für die Jahre 2025 bis 2029 darunter. Es kommt also real wie nominal zu einem Rückgang der \r\nInvestitionen im Kernhaushalt. Ein Großteil der Gesamtausgaben fließt weiterhin in die \r\nSoziale Sicherung (Abbildung 9). So steigen die Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung weiter, von 2024 bis 2029 laut Finanzplanung um 38 Milliarden Euro oder 33 Prozent auf 154 Milliarden Euro. Hier wird der steigende Druck des demografischen Wandels auf den Bundeshaushalt sichtbar. Der entsprechende Zuschussanteil am Bundeshaushalt steigt bis 2029 um zwei Prozentpunkte gegenüber 2024 auf 27 Prozent. Damit kehrt sich der Trend der vergangenen Jahre um, in denen der Anteil zurückgegangen war.\r\n\r\nGleichzeitig wird infolge der durch die geänderten Fiskalregeln ermöglichten Kreditaufnahme ab dem Jahr 2027 ein sprunghafter Anstieg der Zinsausgaben erwartet. Diese lagen im Jahr 2021 mit vier Milliarden Euro auf einem Tiefpunkt, sind für 2025 mit 30,2 Milliarden Euro angesetzt und sollen bis 2029 auf 67 Milliarden Euro steigen. Dies entspricht knapp zwölf Prozent der dann erwarteten Ausgaben. Dadurch wird es für den Bund schwieriger, Finanzierungsspielräume für Zukunftsinvestitionen zu identifizieren.\r\n\r\nAbbildung 9\r\nEntwicklung funktionaler Ausgabenkategorien im Kernhaushalt laut Finanzplan\r\n \r\nAnmerkungen: Nominale Werte in Milliarden Euro; Soziale Sicherung ohne Rentenversicherung\r\nQuellen: Deutscher Bundestag, 2022, 2023, 2024, 2025c; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n4.2\tSondervermögen\r\nUm einen vollständigen Überblick über die Zukunftsausgaben zu erhalten, müssen die \r\nSondervermögen in die Analyse einbezogen werden. Die aus diesen Mitteln finanzierten Investitionen und Zuschüsse zählen zwar nicht zum Kernhaushalt, lassen sich jedoch größtenteils den in dieser Studie definierten Zukunftskategorien zuordnen. \r\n4.2.1\tKTF\r\nDer Energie- und Klimafonds wurde im Juli 2022 in den KTF überführt. Die Finanzplanung des KTF wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wesentlich beeinflusst.\r\n4.2.1.1\tAusgabenseite\r\nFür den Zeitraum 2025 bis 2029 sind im KTF Ausgaben in Höhe von insgesamt 187 Milliarden Euro vorgesehen, um unter anderem die Energiewende, die Elektromobilität sowie die energetische Gebäudesanierung voranzutreiben (Deutscher Bundestag, 2025c).\r\n\r\nAbbildung 10\r\nProgrammausgaben des KTF in Milliarden Euro\r\n \r\nAnmerkungen: Soll-Werte 2025; Planwerte 2026 bis 2029\r\nQuelle: Deutscher Bundestag, 2025c\r\nDie geplanten Investitionen und Zuschüsse des KTF sollen im Jahr 2025 insgesamt rund 37 Milliarden Euro betragen (vgl. Abbildung 10). Der überwiegende Anteil der 27 Milliarden Euro entfällt auf die Kategorie Klimaschutz, während der Bereich Mobilität mit 3,2 \r\nMilliarden Euro und die Entlastung bei den Energiekosten mit 6,6 Milliarden Euro veranschlagt sind. Die Ausgaben für Klimaschutz sollen im Zeitraum 2026 bis 2029 auf etwa 22 Milliarden Euro bis 25 Milliarden Euro zurückgehen. Die Ausgaben zur Entlastung bei den Energiekosten werden in den Folgejahren voraussichtlich jeweils zwischen zehn Milliarden Euro und 11 Milliarden Euro liegen, was im Wesentlichen aus geplanter Fortsetzung der Strompreiskompensation und der Entlastung bei den Netzkosten resultiert. Die Mittel für Mobilität sollen 3 Milliarden Euro bis 4 Milliarden Euro pro Jahr betragen.\r\n\r\nInsgesamt beläuft sich das Ausgabenvolumen des KTF im Jahr 2025 auf 37 Milliarden Euro; für die Folgejahre sind Ausgaben von jeweils 36 Milliarden Euro bis 40 Milliarden Euro vorgesehen. Die mit Abstand größte Einzelposition entfällt auf den Klimaschutz im Gebäudebereich. Mit 65 Milliarden Euro macht dieser mehr als ein Drittel des Gesamtvolumens für die Jahre 2025 bis 2029 aus und repräsentiert zudem über die Hälfte der Klimaschutzaufwendungen. Weitere bedeutende Positionen sind die Transformation der Industrie mit 20 Milliarden Euro und der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft mit 16 Milliarden Euro. Außerhalb des Klimaschutzbereichs sind für die Entlastung bei den Energiekosten insgesamt 48 Milliarden Euro und für die klimafreundliche Mobilität 17 Milliarden Euro über den Fünfjahreszeitraum eingeplant.\r\n4.2.1.2\tEinnahmenseite\r\nDer KTF wird im Jahr 2025 und den folgenden Jahren überwiegend durch Erlöse aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (nationaler Emissionshandel) sowie dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (EU-Emissionshandel – ETS1) finanziert. Für das Jahr 2025 sind \r\nErlöse von 15 Milliarden Euro aus dem nationalen Emissionshandel und 5,3 Milliarden Euro aus dem EU-Emissionshandel eingeplant. Für den nationalen Emissionshandel wird \r\nzunächst eine steigende, ab 2028 eine rückläufige Entwicklung prognostiziert (der EU-ETS2 wird hierunter erfasst), beim EU-Emissionshandel werden dagegen zunächst sinkende, ab 2028 deutlich steigende Werte angenommen (vgl. Abbildung 11). Diese Annahmen entsprechen den vorgesehenen Anpassungen der jeweiligen Emissionshandelssysteme.\r\n\r\nAbbildung 11\r\nErlöse zur Finanzierung des KTF in Milliarden Euro\r\n  \r\nAnmerkungen: Soll-Werte 2025; Planwerte 2026 bis 2029\r\nQuelle: Deutscher Bundestag, 2025c \r\nIm Zeitraum 2025 bis 2029 sind aus dem nationalen Emissionshandel insgesamt 92 Milliarden Euro und aus dem EU-Emissionshandel 31 Milliarden Euro vorgesehen. Als zusätzliche Finanzierungsquelle des KTF sind Zuweisungen aus dem SVIK eingeplant, die mit jährlich zehn Milliarden Euro veranschlagt werden und im gesamten Fünfjahreszeitraum somit 50 Milliarden Euro ausmachen. Zur Sicherstellung des Gleichgewichts zwischen Einnahmen und Ausgaben sind Entnahmen aus der Rücklage in Höhe von 6,0 Milliarden Euro für 2025 und 2,1 Milliarden Euro für 2026 vorgesehen. Weitere Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt in den KTF sind nicht eingeplant.\r\n4.2.2\tSVIK\r\nDie Bundesregierung plant, von den insgesamt 500 Milliarden Euro des SVIK rund 271 Milliarden Euro bereits in den ersten fünf Jahren von 2025 bis 2029 einzusetzen. Dabei berücksichtigt sind 100 Milliarden Euro für den KTF, über die der Bund verfügt, und 100 Mil-liarden Euro für die Länder, deren Anteil vereinfachend in nominal gleiche Jahresscheiben von rund 8,3 Milliarden Euro pro Jahr aufgeteilt wird. Erklärtes Ziel der Politik ist es, diese Mittel ausschließlich für zusätzliche Investitionen zu verwenden. Allerdings wird dieses Ziel rechtlich nur unzureichend sichergestellt.\r\n\r\nDie Anwendung einer Mindestinvestitionsquote stellt daher einen pragmatischen Ansatz dar, die Mittelverwendung nach einem definierten Kriterium zu unterscheiden und zu \r\nbeurteilen. Ökonomisch zielführender wäre es allerdings, die Ausgaben des SVIK nach\r\ninhaltlichen Kategorien zu ordnen und dabei auf „Zusätzlichkeit“ zu achten (vgl. Kapitel 3). \r\n\r\nNach dem SVIK-Gesetz bedeutet Zusätzlichkeit, dass im Kernhaushalt zunächst eine bereinigte Investitionsquote von mindestens zehn Prozent erreicht werden muss, bevor ein \r\nZugriff auf das SVIK möglich ist. Diese Vorgabe bezieht sich allerdings nur auf 60 Prozent der Mittel, die Anteile des KTF und der Länder von jeweils 20 Prozent unterliegen keinen Restriktionen.\r\n\r\nZur Berechnung der bereinigten Investitionsquote werden finanzielle Transaktionen wie Darlehen oder Eigenkapitalerhöhungen ausgeklammert. Zudem bleiben kreditfinanzierte Verteidigungsausgaben im Rahmen der Bereichsausnahme unberücksichtigt, sodass der Nenner bei der Ermittlung der Quote kleiner ausfällt. Die festgelegte Mindestquote von zehn Prozent wirkt wenig ehrgeizig, da sie bereits 2024 überschritten wurde. Trotz der \r\ndargelegten fragwürdigen Vorgehensweise erreicht der Bund die geforderte Mindestin-vestitionsquote nur gerade so (Beznoska et al., 2025).\r\n\r\nEine ambitioniertere Quote hätte eine Umschichtung von konsumtiven zu investiven Ausgaben erfordert. Diese Priorisierung bleibt der Bundesregierung jedoch erspart. Das eröffnet ihr die Möglichkeit, einen Teil der bereits geplanten Investitionen vom Kernhaushalt in das SVIK zu verschieben, beispielsweise bei Straßenbau, Bahn, Krankenhäusern und Breitbandausbau. Dadurch werden aus dem SVIK zwar Investitionen finanziert, gleichzeitig \r\nallerdings sinken die Ausgaben im Kernhaushalt, was die Haushaltsklarheit einschränkt und die Zusätzlichkeit der SVIK-Mittel fraglich erscheinen lässt. Auch der KTF erhält Mittel aus dem SVIK, die allerdings nicht ausschließlich in Investitionen fließen, sondern zum Beispiel zur Dämpfung der Energiekosten eingesetzt werden. Zudem bleibt abzuwarten, inwieweit die geplante Investitionsquote im Kernhaushalt tatsächlich erreicht wird. So lag die Investitionsquote im Jahr 2024 nach den Ist-Werten drei Prozentpunkte unter den Soll-Werten (Hentze, 2025a).\r\n\r\nInsgesamt will die Bundesregierung in den Jahren 2025 bis 2029 bei Berücksichtigung von Kernhaushalt, SVIK und KTF rund 164 Milliarden Euro mehr investieren als von der Vorgängerregierung vorgesehen. Davon entfallen etwa 42 Milliarden Euro auf die Länder, sodass der Bund selbst lediglich 122 Milliarden Euro zusätzlich investiert. Zudem kann die Reduzierung der globalen Minderausgabe im KTF um 16 Milliarden Euro als zusätzliche Investition interpretiert werden, da die Ausgaben nun budgetiert sind, ohne dass Einsparungen erforderlich werden. Parallel ist eine zusätzliche Kreditaufnahme von 271 Milliarden Euro geplant, wovon 42 Milliarden Euro den Ländern zugeordnet werden können, sodass der Bund über die Verwendung von 229 Milliarden Euro entscheiden kann. Die Differenz von 91 Milliarden Euro zwischen Kreditaufnahme (229 Milliarden Euro) und zusätzlichen In-vestitionen (138 Milliarden Euro) des Bundes kann als nicht in zusätzliche Investitionen fließender Anteil der Mittel interpretiert werden, für die der Bund verantwortlich ist. Dies entspricht 40 Prozent der vom Bund verantworteten Kreditmittel im Zeitraum von 2025 \r\nbis 2029.\r\n\r\nNeben niedrig vorgegebener Mindestinvestitionsquote im Kernhaushalt gewährte der \r\nGesetzgeber weitere Optionen, die den Anteil zusätzlicher Investitionen mindern. In den Haushaltsplänen 2025 und 2026 werden teilweise Investitionen angerechnet, die kredit-finanziert im Rahmen der Bereichsausnahme Verteidigung erfolgen. Diese müssten streng genommen unberücksichtigt bleiben, da sie bei der Berechnung der Investitionsquote im Zähler berücksichtigt, im Nenner jedoch herausgerechnet werden. Ähnlich problematisch sind Verschiebungen innerhalb des Kernhaushalts: Um die Mindestinvestitionsquote formal einzuhalten, steigen andere Investitionsausgaben wie Zuschüsse für die Kohleregionen oder auslandsbezogene Gewährleistungen oder Garantien. Zusätzlich werden erstmals Vorsorgeposten für nicht verausgabte Investitionsmittel gebildet, die im folgenden Haushaltsjahr erneut in die Investitionsquote eingehen.\r\n\r\nTeilweise werden durch das SVIK zudem bereits geplante Investitionen lediglich neu finanziert, etwa bei der Krankenhausfinanzierung, bei denen zuvor Länder und Krankenkassen die Kosten hälftig getragen hätten. Auch die Kompensation der Länder für Entlastungen durch das steuerliche Investitionssofortprogramm, insbesondere in Form der degressiven Abschreibung, finanziert der Bund zwischen 2026 und 2029 aus dem SVIK. Diese Mittel \r\nsichern jedoch keine zusätzlichen Projekte, da die Länder damit zunächst ihre Mindereinnahmen in dem Zeitraum ausgleichen (Hentze, 2025b).\r\n4.2.3\tWeitere Sondervermögen\r\nNeben dem SVIK und dem KTF stellt das Sondervermögen Bundeswehr das bedeutendste Sondervermögen dar. Es dient der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands, ist in Artikel 87a des Grundgesetzes verankert und damit von der Schuldenbremse ausgenommen. Das Sondervermögen ist mit einer Kreditermächtigung versehen und finanziert sich vollständig aus eigenen Einnahmen. Nach der gegenwärtigen Planung wird das Volumen von bis zu 100 Milliarden Euro bis Ende 2027 vollständig ausgeschöpft sein. Für das Jahr 2026 ist ein Mittelabfluss von rund 25,5 Milliarden Euro vorgesehen (Deutscher Bundestag, 2025c).\r\n\r\nEin weiteres bekanntes Sondervermögen ist das Sondervermögen Aufbauhilfe 2021, das für die Schäden der Flut- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern eingerichtet wurde. Hierfür ist ein Volumen von bis zu 30 Milliarden Euro vorgesehen, davon zwei Milliarden Euro für die Bundesinfrastruktur. Bis Ende 2024 waren hiervon lediglich 4,7 Milliarden Euro abgeflossen; bis Ende 2025 wird ein Mittelabfluss von insgesamt 7,2 Milliarden Euro erwartet.\r\n\r\nWeitere Sondervermögen sind in den vergangenen Jahren ausgelaufen, werden in naher Zukunft auslaufen, tätigen keine Ausgaben mehr oder bewegen sich nur im einstelligen Milliardenbereich. Dazu zählen unter anderem der Aufbauhilfefonds nach den Hoch-\r\nwasserereignissen von 2013, das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und \r\nBetreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“, der Kommunalinvestitionsförderungsfonds, das Sondervermögen Investitions- und Tilgungsfonds, der Finanzmarktstabilisierungsfonds, das Sondervermögen Vorsorge für Schlusszahlungen inflationsindexierter Bundeswertpapiere sowie das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau.\r\n4.3\tZusätzlichkeit in den Soll-Zahlen der Zukunftskategorien 2025\r\nAngesichts der ambitionierten Ausgabenpläne der Bundesregierung stellt sich die Frage, inwieweit diese sich bereits in den Ausgabenkategorien der Zukunftsthemen aus Kapitel 3 widerspiegeln. Eine direkte Vergleichbarkeit und Messbarkeit ist schwierig, da die Zukunftskategorien sowohl konsumtive als auch investive Ausgaben enthalten. Des Weiteren sind große Ausgabenposten der Sondervermögen nicht in den definierten Zukunftskategorien enthalten. Hierzu zählen etwa die Gasspeicherumlage in Höhe von 3,4 Milliarden Euro aus dem KTF oder Strompreissubventionen in Höhe von fast 2,9 Milliarden Euro. Beide \r\nPositionen dienen als gesonderte Transformationsausgaben zwar ebenfalls der Zukunfts-fähigkeit des Industriestandorts, passen aber nicht in die definierten Zukunftskategorien, und ebenso wenig in die Kategorie Krisenbewältigung, da diese nur akute oder präventive Maßnahmen konkreter Krisen erfasst. \r\n\r\nAußerdem sind die an Länder und Kommunen weitergeleiteten Mittel nicht in den \r\nZukunftskategorien enthalten, da diese nicht zweckgebunden sind. Dennoch kann ein \r\nVergleich angestellt werden zwischen den aus Sondervermögen in die Zukunftskategorien fließenden Summen aus dem Jahr 2024 (Soll- und Ist-Zahlen) und den Plänen für das erste Jahr der Zusätzlichkeit 2025 (Soll-Zahlen). Im Jahr 2024 betrug die Summe der Soll-Werte in den Sondervermögen 34,6 Milliarden Euro und die der realisierten Ist-Werte 20,7 Milliarden Euro. Im Jahr 2025 liegen die Soll-Werte bei 45,8 Milliarden Euro. Es sollen also mehr als elf Milliarden Euro zusätzlich in die Zukunftskategorien fließen. Gleichzeitig wurden auch Soll-Werte bestehender Positionen zum Beispiel im Bereich Klimaschutz \r\nreduziert. Zum einen waren dort die Abrufraten der Mittel in der Vergangenheit gering, zum anderen scheint die politische Schwerpunktsetzung hier eine Rolle zu spielen (vgl. \r\nKapitel 3.3). Daher sollte das Ziel sein, dass die Ist-Zahlen 2025 auch mindestens elf \r\nMilliarden Euro über den Werten von 2024 liegen.\r\n5\tRolle der Länder beim SVIK\r\nVertiefter Blick auf Verwendungsziele in Bayern\r\n5.1\tStrukturelle Veränderung der Haushaltsspielräume\r\nAuch für die Länder haben sich die fiskalischen Rahmenbedingungen im Frühjahr 2025 merklich verändert. Nach der Grundgesetzänderung dürfen sie eine strukturelle Netto-\r\nkreditaufnahme in Höhe von 0,35 Prozent des BIP pro Jahr vornehmen. Zudem erhalten \r\nsie 20 Prozent der Mittel des SVIK. Aus diesem Grund sind die Bundesfinanzen unmittelbar mit den Länderhaushalten verwoben: der Bund bucht den Anteil der Länder aus dem SVIK als Investitionsausgaben, allerdings ohne genaue Prüfung. Gleichzeitig übernimmt der Bund Zinsen und Tilgung des Länderanteils. Ein Monitoring des Bundeshaushalts sollte die Landesebene folglich nicht außen vor lassen.\r\n\r\nDie Aufteilung des Länderanteils folgt sowohl beim SVIK als auch bei der strukturellen \r\nVerschuldungskomponente zu zwei Dritteln dem Verhältnis der Steuereinnahmen und \r\nzu einem Drittel dem Verhältnis der Einwohnerzahlen (Königsteiner Schlüssel). Datenbasis \r\nfür ein Haushaltsjahr ist das jeweilige vorvergangene Jahr, ausnahmsweise für 2025 das Vorjahr. Für den Freistaat Bayern bedeutet dies beispielsweise derzeit einen Anteil von 15,7 Prozent (Deutscher Bundestag, 2025d). Umgerechnet bedeutet dies für die Jahre 2025 und 2026 eine maximal mögliche Nettokreditaufnahme von 2,4 Milliarden Euro pro Jahr. Der Anteil am SVIK beläuft sich auf rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr, sofern sich die 100 Milliarden Euro nominal gleichmäßig auf die zwölf Jahre Laufzeit verteilen. In der \r\nPraxis ist jedoch die Tendenz zu beobachten, Mittel früher zu verwenden. Die Handlungsspielräume der Länder haben sich jedenfalls deutlich geweitet. Gleichwohl gibt es keine Verpflichtung, die Spielräume auszuschöpfen.\r\n5.2\tSVIK-Anteil am Beispiel des Freistaats Bayern\r\nDie bayerische Landesregierung hat den Entwurf eines Doppelhaushalts für die Jahre 2026 und 2027 vorgelegt (Bayerischer Landtag, 2025). Dabei verzichtet sie in beiden Jahren auf die Möglichkeit der Nettokreditaufnahme. Die Mittel aus dem SVIK will die Landesregierung dagegen zu einem großen Anteil bereits in den Jahren 2026 und 2027 verwenden. Rund sieben Milliarden Euro der 15,7 Milliarden Euro und damit rund 45 Prozent sollen in den Jahren 2026 und 2027 abfließen. Davon entfallen rund fünf Milliarden Euro auf das Jahr 2026 und zwei Milliarden Euro auf das Jahr 2027. Eine nominal gleichmäßige Aufteilung hätte Mittel von 2,6 Milliarden Euro statt sieben Milliarden Euro bedeutet. Entsprechend fallen die Spielräume durch das SVIK in den folgenden Jahren geringer aus.\r\n\r\nDer Kommunalanteil am Sondervermögen Infrastruktur soll über die ganze Laufzeit betrachtet zwischen 60 Prozent und 70 Prozent liegen. Auf die Vorabfestlegung einer fixen Kommunalquote wurde verzichtet, um auch in den Folgejahren flexibel agieren zu können. Konkret erhalten die Kommunen in Bayern im Jahr 2026 rund 3,9 Milliarden Euro und 2027 1,1 Milliarden Euro (Abbildung 12). Der kommunale Anteil beläuft sich folglich auf 78 Prozent im Jahr 2026 und 55 Prozent im Jahr 2027.\r\n\r\nAbbildung 12\r\nGeplante Verwendung des bayerischen Anteils am SVIK in den Jahren 2026 und 2027 in Milliarden Euro\r\n \r\nQuelle: eigene Berechnungen mit Daten des Freistaats Bayern (Bayerischer Landtag, 2025)\r\n\r\nIm Grundsatz wird der Freistaat Bayern zwar der Vorgabe gerecht, die Mittel investiv zu verwenden. Allerdings blendet diese Einschätzung aus, dass die von Landesseite unterstellte investive Verwendung der Mittel auf kommunaler Ebene nicht zwingend zu zusätz-lichen Investitionen führt. Den Kommunen werden im Jahr 2026 zwei Milliarden Euro der insgesamt 3,9 Milliarden Euro als Pauschale zur Verfügung gestellt. Hier bleibt die kommunale Verwendung abzuwarten. 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2026 und 0,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 sind für den Bau von Schulen und Kitas vorgesehen. Weitere 0,2 Milliarden Euro \r\njeweils 2026 und 2027 sollen für den kommunalen Wohnungsbau verwendet werden (insgesamt sind eine Milliarde Euro als Programmvolumen im Doppelhaushalt 2026/2027 hinterlegt, so dass über den jeweiligen Haushaltsansatz hinausgehend weitere Mittel für den kommunalen Wohnungsbau eingesetzt werden können), zudem 0,10 Milliarden Euro im Jahr 2026 und 0,16 Milliarden Euro im Jahr 2027 für Krankenhäuser.\r\n\r\nAuf Landesebene sind 0,45 Milliarden Euro im Jahr 2026 und 0,32 Milliarden Euro im Jahr 2027 für Digitalisierung und Breitbandausbau geplant. Jeweils 0,3 Milliarden Euro pro Jahr sollen in den Ausbau der Hochschulen fließen. Für die Polizei ist zur Stärkung der Inneren Sicherheit ein Budget von 0,1 Milliarden Euro jeweils 2026 und 2027 eingestellt. Zudem sollen einzelne Schulbauten auch durch den Landesanteil finanziert werden. Für Hochwasserschutzmaßnahmen sind insgesamt 0,2 Milliarden Euro eingestellt, von denen gut die Hälfe insgesamt in den Jahren 2026 und 2027 abgerufen werden sollen.\r\n\r\nDie von der Staatsregierung geplanten Investitionsausgaben steigen im Jahr 2026 deutlich von 11,6 Milliarden Euro auf 15,8 Milliarden Euro, wobei die Mittel für die Kommunen vollständig als Investitionen eingerechnet werden. Der Anstieg in Höhe von 4,2 Milliarden Euro liegt allerdings unter den für 2026 vorgesehenen SVIK-Mitteln in Höhe von rund fünf Milliarden Euro.\r\n\r\nIm Jahr 2027 betragen die geplanten Investitionen 12,8 Milliarden Euro. Das sind 1,2 Milliarden Euro mehr als 2025, wobei die eingeplanten Mittel aus dem SVIK bei zwei Milliarden Euro liegen. Gemessen an dem Investitionsvolumen für 2025 (Soll-Wert), in das noch keine Mittel aus dem SVIK eingerechnet sind, werden die SVIK-Mittel 2026 und 2027 zumindest nicht ausschließlich zusätzlich ausgegeben. Während der Anteil der nicht zusätzlich verwendeten Mittel aus dem SVIK gemessen an dem Investitionsvolumen für 2025 im Jahr 2026 bei 15 Prozent liegt, steigt er im Jahr 2027 auf 44 Prozent. Über beide Jahre zusammen liegt der gewichtete Anteil bei 23,5 Prozent. Dabei handelt es sich aus ökonomischer Sicht um eine Untergrenze, da nominale Werte verglichen werden. Um das Investitions-niveau des Jahres 2025 auch 2026 und 2027 zu erreichen, müsste das nominale Investitionsvolumen jedoch steigen. In dem Fall würde der Anteil nicht zusätzlich verwendeter SVIK-Mittel höher ausfallen. \r\n\r\nBei der Bewertung dieser Feststellungen muss allerdings berücksichtigt werden, dass auch nicht investive Ausgaben hohe Zukunftsrelevanz haben können (siehe dazu Kapitel 3). Inwieweit das hier der Fall ist, konnte für den Haushalt des Freistaates Bayern vorliegend noch nicht untersucht werden.\r\n6\tEuropäischer Vergleich\r\nDeutschland kann bei Investitionen nur aufschließen, wenn die kredit-\r\nfinanzierten Mittel überwiegend dafür eingesetzt werden. \r\nÜber die nationale Perspektive hinaus stellt sich die Frage, wie die öffentlichen Ausgaben Deutschlands im europäischen Kontext einzuordnen sind. Im Folgenden wird die Ausgabenpolitik der Bundesrepublik in Relation zu ausgewählten Ländergruppen analysiert. Grundlage dieser Untersuchung ist die COFOG-Datenbank der OECD (Classification of the Functions of Government, OECD, 2025a), welche die öffentlichen Ausgaben nach funktionalen Kategorien konsolidiert und damit länderübergreifende Vergleiche ermöglicht (Kauder, 2025b; Dorn et al., 2018).\r\n\r\nAngesichts der unterschiedlichen föderalen Strukturen der untersuchten Länder werden sämtliche Verwaltungsebenen sowie die Sozialversicherung aggregiert betrachtet. Die hier ausgewiesenen deutschen Werte umfassen demnach nicht nur die Bundesausgaben, sondern auch die Ausgaben der Länder, der Kommunen und der verschiedenen Zweige der\r\nSozialversicherung.\r\n\r\nDie Analyse erstreckt sich auf die folgenden Ausgabenbereiche: Soziale Sicherung, Gesundheitswesen, allgemeine öffentliche Verwaltung, Bildungswesen, wirtschaftliche Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung, Sport/Kultur und Religion, Umweltschutz sowie Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen. Ergänzend werden die Personalausgaben sowie die Investitionsausgaben separat ausgewiesen, wobei hierfür \r\nDaten der Europäischen Kommission (2025) herangezogen werden.\r\n\r\nFür den Vergleich werden drei Ländergruppen gebildet, die wirtschaftliche und kulturelle Ähnlichkeiten mit Deutschland aufweisen:\r\n\r\n–\tBenelux-Staaten (Belgien, Niederlande, Luxemburg)\r\n–\tÖsterreich und Schweiz\r\n–\tNordische Länder (Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Island)\r\n\r\nDarüber hinaus werden die EU-Durchschnittswerte berücksichtigt. Alle Werte sind nach Bevölkerungsgröße gewichtet und beziehen sich auf den Zeitraum bis 2023, wobei Investitionsausgaben bis 2024 erfasst werden. Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit werden sämtliche Ausgaben in Relation zum BIP gesetzt. Die detaillierten Werte sind in Tabelle 4 dargestellt.\r\nTabelle 4\r\nStaatsausgaben als Anteil am BIP im europäischen Vergleich in Prozent\r\n\tDeutsch-land\tBenelux\tÖsterreich/\r\nSchweiz\tNordische\r\nLänder\tEU-Durchschnitt\r\nGesamtausgaben\t48,4\t47,6\t43,1\t49,8\t49,5\r\nSoziale Sicherung\t19,7\t18,0\t17,3\t20,0\t19,3\r\ndarunter: Alterssicherung\t9,5\t7,6\t10,1\t9,9\t10,7\r\nGesundheitswesen\t7,5\t7,4\t5,7\t7,8\t7,2\r\nAllgemeine öffentliche Verwaltung\t6,1\t4,9\t5,0\t5,7\t6,0\r\ndarunter: Staatsschuldentransakt.\t1,0\t1,2\t0,9\t1,0\t2,0\r\nWirtschaftliche Angelegenheiten\t5,8\t5,8\t5,7\t4,6\t5,9\r\nBildungswesen\t4,5\t5,5\t5,3\t6,2\t4,7\r\nÖffentliche Ordnung und Sicherheit\t1,6\t1,8\t1,5\t1,2\t1,7\r\nVerteidigung\t1,1\t1,2\t0,7\t1,7\t1,4\r\nSport/Kultur und Religion\t1,0\t1,2\t1,1\t1,5\t1,2\r\nUmweltschutz\t0,6\t1,4\t0,6\t0,6\t0,8\r\nWohnungswesen u. komm. Einricht.\t0,5\t0,5\t0,3\t0,6\t1,2\r\nPersonal\t8,1\t10,0\t9,0\t13,1\t10,1\r\nInvestitionen\t3,1\t3,2\t3,6\t4,8\t3,7\r\nAnmerkungen: Werte für 2023 (Investitionen für 2024). EU-Durchschnitt ohne Bulgarien, Kroatien, Malta, Rumänien und Zypern\r\nQuellen: Europäische Kommission, 2025; Eurostat, 2025; OECD, 2025a; 2025b; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n6.1\tGesamtausgaben\r\nAbbildung 13 veranschaulicht die Entwicklung der gesamten öffentlichen Ausgaben in Deutschland sowie in den betrachteten Vergleichsgruppen in Relation zur Wirtschaftsleistung („Staatsquote“). Auffällig ist zunächst die Korrelation der Entwicklungen über die Zeit. Im Zuge der Finanzkrise stiegen die Staatsquoten im Jahr 2009 deutlich an und normalisierten sich in den Folgejahren schrittweise, bevor sie im Jahr 2020 infolge der Coronapandemie erneut anstiegen. Die deutschen Werte liegen hierbei weitgehend in der Nähe des EU-Durchschnitts. Bis 2005 bewegten sie sich leicht oberhalb des EU-Durchschnitts, während sie seit 2006 darunter lagen. In den 2010er Jahren betrug die Staatsquote Deutschlands überwiegend etwa 45 Prozent und lag damit bis zu 4,4 Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt. Seit der Coronapandemie gleichen sich beide Werte wieder an und lagen zuletzt bei knapp 50 Prozent.\r\n\r\nAbbildung 13\r\nÖffentliche Ausgaben als Anteil am Bruttoinlandsprodukt („Staatsquote“)\r\n \r\nAnmerkungen: Angaben in Prozent des BIP. Bevölkerungsgewichtete Durchschnittswerte. Benelux: Belgien, Niederlande, Luxemburg. Nordische Länder: Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Island. EU-Durchschnitt ohne Bulgarien, Kroatien, Malta, Rumänien, Zypern\r\nQuellen: Eurostat, 2025; OECD, 2025a; 2025b; eigene Berechnungen\r\n\r\nDie höchsten Staatsquoten verzeichnete über den Großteil des Beobachtungszeitraums die nordische Ländergruppe, deren Wert während der Coronapandemie sogar auf 55 Prozent anstieg. Lediglich in den Jahren 2021 und 2022 lag die Staatsquote dieser Ländergruppe unter dem EU-Durchschnitt. Die nordischen Länder sind zudem die einzige Gruppe, deren Staatsquote im Jahr 2023 unter dem Vor-Pandemie-Niveau blieb. Zum Vergleich: In Deutschland lag die Staatsquote zuletzt 2,8 Prozentpunkte über dem Vor-Corona-Niveau.\r\n\r\nDie Benelux-Staaten folgen weitgehend dem EU-Durchschnitt, während die Ländergruppe Österreich/Schweiz durchgehend deutlich niedrigere Werte aufweist. Über den gesamten Beobachtungszeitraum lagen diese Werte etwa fünf Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt; gegenwärtig werden 43 Prozent erreicht. Der EU-Durchschnitt lag zuletzt über den meisten Vergleichsgruppen, was auf die hohen Staatsquoten insbesondere in Frankreich und Italien zurückzuführen ist. Es bleibt abzuwarten, ob es neben den nordischen Ländern auch Deutschland und den anderen Vergleichsgruppen gelingt, die pandemiebedingte Ausweitung der Staatstätigkeit wieder zurückzuführen. Das SVIK dürfte die deutsche Staatsquote allerdings zunächst einmal erhöhen.\r\n6.2\tAusgaben nach Aufgabenbereichen\r\nIn den unterschiedlichen Aufgabenbereichen zeigen sich teilweise erhebliche Unterschiede, sowohl hinsichtlich des Niveaus als auch der zeitlichen Entwicklung. Wie zu erwarten, stellt der Bereich Soziale Sicherung (ohne Gesundheitswesen) den größten Posten dar. Traditionell nehmen hierbei die nordischen Länder eine führende Position ein. Aufgrund der Coronapandemie haben Deutschland und die gesamte EU jedoch aufgeholt und \r\nerreichten allein mit diesem Segment im Jahr 2023 einen Anteil von nahezu 20 Prozent, womit sie nur geringfügig unter dem Niveau der nordischen Länder (20 Prozent) lagen. Die Benelux-Staaten sowie Österreich und die Schweiz wiesen mit 17 Prozent bis 18 Prozent leicht geringere Werte auf. Insgesamt näherten sich die Länder damit wieder ihrem Niveau vor der Pandemie, lediglich die nordischen Länder liegen deutlich darunter. In sämtlichen Ländergruppen entfiel etwa die Hälfte der Sozialausgaben auf die Alterssicherung.\r\n\r\nDie Ausgaben im Gesundheitswesen lagen in Österreich und der Schweiz mit 5,7 Prozent des BIP deutlich unter denen Deutschlands sowie der übrigen Ländergruppen, in denen sie etwa 7,5 Prozent betrugen.\r\n\r\nIm Bereich Allgemeine öffentliche Verwaltung, der vor allem das Rechtssystem sowie Transaktionen im Zusammenhang mit der Staatsverschuldung umfasst (Zinsen), waren die Ausgaben bis 2023 in allen Ländern und Ländergruppen rückläufig. In Deutschland, wo sich Anzeichen einer Bodenbildung zeigen, betrugen sie im Jahr 2023 etwa 6,1 Prozent des BIP und lagen damit ungefähr auf EU-Durchschnitt. Die nordischen Länder, Österreich, die Schweiz und die Benelux-Staaten lagen leicht darunter. Dieser rückläufige Trend ist vor allem auf die stark gesunkenen Zinsbelastungen der öffentlichen Haushalte zurückzuführen. Die Zinswende im Jahr 2022 deutet jedoch auf eine Trendumkehr hin, die in den gegenwärtig vorliegenden OECD-Daten noch nicht vollständig ablesbar ist.\r\n\r\nDie Ausgaben für wirtschaftliche Angelegenheiten in Deutschland beliefen sich 2023 auf 5,8 Prozent und lagen damit auf dem Niveau der Vergleichsgruppen, nachdem sie einige Jahre deutlich darunter lagen. Lediglich die nordischen Länder wiesen zuletzt mit 4,6 Prozent einen geringeren Anteil auf. Diese Ausgabenkategorie umfasst primär den Verkehrssektor, beinhaltet jedoch auch Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie all-gemeine wirtschaftliche Angelegenheiten wie Regulierung und Verbraucherschutz.\r\n\r\nBei den Ausgaben im Bildungswesen zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Ländern (Abbildung 14). Deutschland investierte im Jahr 2023 4,5 Prozent seines BIP in Bildung. Damit lag das Land nicht nur unter dem Niveau der nordischen Länder (6,2 Prozent), der Benelux-Staaten sowie Österreichs und der Schweiz (5,5 Prozent und 5,3 Prozent), sondern auch unter dem EU-Durchschnitt von 4,7 Prozent. Der im Jahr 2020 in allen Ländern und Ländergruppen zu beobachtende leichte Anstieg, der auf die rückläufige Wirtschaftsleistung zurückzuführen war, hat sich seither wieder umgekehrt. Der deutsche Rückstand ist auf alle Bildungsbereiche (primär, sekundär, tertiär) zurückzuführen. Der hohe Wert der nordischen Länder liegt allein im primären und vor-primären Bereich begründet.\r\n\r\nAbbildung 14\r\nBildungsausgaben als Anteil am BIP im europäischen Vergleich\r\n \r\nAnmerkungen: Angaben in Prozent des BIP. Bevölkerungsgewichtete Durchschnittswerte. Benelux: Belgien, Niederlande, Luxemburg. Nordische Länder: Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Island. EU-Durchschnitt ohne Bulgarien, Kroatien, Malta, Rumänien und Zypern\r\nQuellen: Eurostat, 2025; OECD, 2025a; 2025b; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n\r\nDie Ausgaben für öffentliche Ordnung und Sicherheit in Deutschland beliefen sich 2023 auf 1,6 Prozent des BIP und lagen damit leicht unter dem EU-Durchschnitt sowie unter dem Wert der Benelux-Staaten, der bei knapp 1,8 Prozent lag. Die nordischen Länder \r\nwiesen mit 1,2 Prozent einen deutlich geringeren Anteil auf.\r\n\r\nDie Verteidigungsausgaben Deutschlands betrugen nach OECD-Klassifikation 2023 1,1 Prozent des BIP und lagen damit auf dem Niveau der Benelux-Staaten. Österreich und die Schweiz wiesen deutlich geringere Werte auf, während die nordischen Länder sowie der EU-Durchschnitt mit 1,7 Prozent und 1,4 Prozent höhere Ausgaben verzeichneten.\r\n\r\nIm Bereich Sport, Kultur und Religion lag Deutschland im Jahr 2023 mit 1,0 Prozent am \r\nunteren Ende der Vergleichsgruppe. Auffallend ist hier der mit 1,5 Prozent hohe Wert der nordischen Länder.\r\n\r\nDie Ausgaben für Umweltschutz waren in Deutschland mit 0,6 Prozent des BIP ebenfalls vergleichsweise gering. Diese Kategorie umfasst vor allem die Abfallwirtschaft, die Abwasserwirtschaft sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Luftverschmutzung.\r\n\r\nÄhnlich verhielt es sich im Bereich Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen, der 2023 0,5 Prozent des BIP ausmachte. In den frühen 2000er Jahren lag Deutschland mit etwa dem doppelten Wert noch deutlich über den Vergleichsgruppen.\r\n6.3\tPersonalausgaben und Investitionen\r\nUnabhängig von den zuvor betrachteten Aufgabenbereichen lassen sich auch die öffent-lichen Ausgaben für Personal und Investitionen analysieren.\r\n\r\nBezüglich der Personalausgaben zeigt Deutschland einen vergleichsweise niedrigen Wert. Im Jahr 2023 betrugen diese rund acht Prozent des BIP. Zum Vergleich: Österreich und die Schweiz lagen über neun Prozent, während die Benelux-Staaten und der EU-Durchschnitt etwa zehn Prozent erreichten. Die nordischen Länder wiesen mit circa 13 Prozent die mit Abstand höchsten Personalausgaben auf.\r\n\r\nBei den Investitionsausgaben zeigt sich ein für Deutschland kritisches Bild (Abbildung 15). Mit 3,1 Prozent des BIP lag Deutschland 2024 deutlich unter dem Niveau der Vergleichsländer. Die nordischen Länder erreichten rund 4,8 Prozent des BIP, während Österreich und die Schweiz, die Benelux-Staaten und der EU-Durchschnitt Werte zwischen 3,2 Prozent und 3,7 Prozent verzeichneten. Die leichte Aufwärtstendenz, die sich in Deutschland ab den späten 2010er Jahren abzeichnete, konnte bisher nur begrenzt fortgeführt werden. Zum Vergleich: In den 1960er Jahren nutzte Deutschland durchschnittlich noch 4,1 Prozent seines BIP für öffentliche Investitionen, in den 1970er Jahren noch 4,0 Prozent. \r\n\r\nFür das Jahr 2024 wird zusätzlich ein fiktiver Wert der Investitionen für Deutschland dar-gestellt. Dieser Punkt veranschaulicht, wie hoch die deutschen Investitionen ausgefallen \r\nwären, wenn bereits im Jahr 2024 ein Zwölftel des SVIK zur Verfügung gestanden hätte und dieser Betrag komplett für zusätzliche Investitionen verwendet worden wäre. Es ergäbe sich ein Anstieg der Investitionen um knapp ein Drittel, womit Deutschland ein \r\nNiveau oberhalb des EU-Durchschnitts sowie oberhalb der Ländergruppen Benelux und Österreich/Schweiz erreicht hätte. Bei nur hälftig investiver Verwendung der Mittel bliebe Deutschland gleichwohl unterhalb des EU-Durchschnitts, in etwa auf dem Niveau Österreichs und der Schweiz.\r\nAbbildung 15\r\nÖffentliche Investitionen als Anteil am BIP im europäischen Vergleich\r\n \r\nAnmerkungen: Angaben in Prozent des BIP. Bevölkerungsgewichtete Durchschnittswerte. Benelux: Belgien, Niederlande, Luxemburg. Nordische Länder: Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Island. EU-Durchschnitt ohne Bulgarien, Kroatien, Malta, Rumänien und Zypern. Der gelbe Punkt zeigt einen fiktiven Wert für Deutschland im Jahr 2024, unter der Annahme, dass bereits 2024 ein Zwölftel des SVIK zur Verfügung gestanden hätte und komplett investiv verwendet worden wäre\r\nQuellen: Europäische Kommission, 2025; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n\r\nEin Blick über den europäischen Raum hinaus zeigt ebenfalls interessante Unterschiede, wobei die Daten aufgrund einer anderen Quelle (OECD statt EU) nicht exakt, jedoch weitgehend vergleichbar sind. Die Investitionsausgaben der Vereinigten Staaten lagen in den letzten Jahren überwiegend zwischen drei Prozent und 3,5 Prozent des BIP, nachdem sie zu Beginn der 2010er Jahre noch bei rund vier Prozent lagen. Japan erreichte zuletzt deutlich über vier Prozent, während China zuletzt kaum mehr als zwei Prozent des BIP aufwies und somit die höheren Werte Mitte der 2010er Jahre (über drei Prozent) nicht halten konnte.\r\n \r\nLiteraturverzeichnis\r\n\r\nBardt, H. (2025):\r\nHöhere Nato-Quote wird erfüllt – mit 334 Milliarden Euro Krediten (IW-Kurzbericht 54)\r\nBayerischer Landtag (2025):\r\nGesetzentwurf der Staatsregierung über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 – HG 2026/2027, Drucksache 19/9020)\r\nBeznoska, M. / Burstedde, A. / Hentze, T. (2025):\r\nSondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität: Bund investiert nur wenig zusätzlich (IW-Kurzbericht 81)\r\nBundesministerium der Finanzen (2025a):\r\nErgebnis der 169. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“\r\nBundesministerium der Finanzen (2025b):\r\nBundeshaushaltspläne 2014, 2018, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025; Haushaltsrechnungen des Bundes 2014, 2018, 2021, 2022, 2023, 2024 https://www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-portal.html [5.12.2026]\r\n\r\nBundesministerium der Finanzen (2025c):\r\nEntwicklung der Steuereinnahmen: historische Zeitreihen, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/entwicklung-der-steuereinnahmen.html [23.11.2025]\r\n\r\nBundesministerium für Wirtschaft und Energie (2025):\r\nEckwerte der Herbstprojektion 2025, https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckwerte-der-herbstprojektion-2025.pdf [16.11.2025]\r\nBundesverfassungsgericht (BVerfG) (2023):\r\nZweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig, Pressemitteilung Nr. 101/2023 vom 15. November 2023, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-101.html;jsessionid=3CFAB3D3C3A47776162D7AFDA94973F1.internet941 [15.11.2023]\r\n\r\nDeutscher Bundestag (2025a):\r\nEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) (Drucksache 20/15096)\r\nDeutscher Bundestag (2025b):\r\nEntwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) (Drucksache 21/1578)\r\nDeutscher Bundestag (2025c):\r\nFinanzplan des Bundes 2025 bis 2029, Unterrichtung durch die Bundesregierung (Drucksache 21/601)\r\nDeutscher Bundestag (2025d):\r\nLänder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG (Drucksache 21/1085)\r\nDeutscher Bundestag (2025e): \r\nHaushaltsgesetz 2026 und Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 zugestimmt, https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw48-de-haushaltsgesetz-2026-zweite-lesung-1126156 [9.1.2026]\r\n\r\nDeutscher Bundestag (2024):\r\nFinanzplan des Bundes 2024 bis 2028, Unterrichtung durch die Bundesregierung (Drucksache 20/12401)\r\nDeutscher Bundestag (2023):\r\nFinanzplan des Bundes 2023 bis 2027, Unterrichtung durch die Bundesregierung (Drucksache 20/7801)\r\nDeutscher Bundestag (2022):\r\nFinanzplan des Bundes 2022 bis 2026, Unterrichtung durch die Bundesregierung (Drucksache 20/3101)\r\nDeutscher Bundestag (2021):\r\nFinanzplan des Bundes 2021 bis 2025, Unterrichtung durch die Bundesregierung (Drucksache 19/31501)\r\nDeutscher Bundestag (2020):\r\nFinanzplan des Bundes 2020 bis 2024, Unterrichtung durch die Bundesregierung (Drucksache 19/22601)\r\nDeutscher Bundestag (2019):\r\nFinanzplan des Bundes 2019 bis 2023, Unterrichtung durch die Bundesregierung (Drucksache 19/11801)\r\nDeutscher Bundestag (2018):\r\nFinanzplan des Bundes 2018 bis 2022, Unterrichtung durch die Bundesregierung (Drucksache 19/3401)\r\nDeutscher Bundestag (2017):\r\nFinanzplan des Bundes 2017 bis 2021, Unterrichtung durch die Bundesregierung (Drucksache 18/13001)\r\nDeutscher Bundestag (2016):\r\nFinanzplan des Bundes 2016 bis 2020, Unterrichtung durch die Bundesregierung (Drucksache 18/9201)\r\nDeutscher Bundestag (2015):\r\nFinanzplan des Bundes 2015 bis 2019, Unterrichtung durch die Bundesregierung (Drucksache 18/5501)\r\nDorn, F. / Gäbler, S. / Kauder, B. / Krause, M. / Lorenz, L. / Mosler, M. / Potrafke, N. (2018):\r\nDie Zusammensetzung des öffentlichen Budgets in Deutschland (ifo Forschungsberichte 95)\r\nEuropäische Kommission (2025): \r\nMacro-Economic Database AMECO, https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/indicators-statistics/economic-databases/macro-economic-database-ameco_en [1.12.2025]\r\n\r\nEurostat (2025):\r\nEuro/Ecu-Wechselkurse – jährliche Daten, https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/ert_bil_eur_a/default/table [22.8.2025]\r\n\r\nHentze, T. (2025a):\r\nDer Bundeshaushalt im Lichte der geänderten Fiskalregeln (Jahrbuch für öffentliche Finanzen 2-2025, S. 487-499)\r\nHentze, T. (2025b):\r\nSondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Ein Verschiebebahnhof mit vielen Gleisen (IW-Kurzbericht 92)\r\nHentze, T. unter Mitarbeit von Bardt, H. / Beznoska, M. / Demary, M. / Grömling, M. / Pimpertz, J. / Plünnecke, A. / Puls, T. / Schaefer, T. / Stettes, O. / Voigtländer, M. / Werner, D. (2025):\r\nÖkonomische Restriktionen für die Umsetzung des Finanzpakets (IW-Policy Paper 6)\r\nKauder, B. (2025a):\r\nBudgetzusammensetzung des Bundes. Ein Blick auf die Ausgabenseite seit 1992 (IW-Report 45)\r\nKauder, B. (2025b):\r\nÖffentliche Ausgaben im internationalen Vergleich. Wo steht Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarregionen? (IW-Report 61)\r\nOchsner, C. / Zuber, C. (2025):\r\nOutput, prices and public debt under the new German fiscal consensus (SVR-Arbeitspapier 01/2025)\r\nOECD (2025a):\r\nAnnual government expenditure by function (COFOG), https://data-explorer.oecd.org/vis?df[ds]=DisseminateFinalDMZ&df[id]=DSD_NASEC10%40DF_TABLE11&df[ag]=OECD.SDD.NAD&dq=A.ITA.S13...OTE.....V..&lom=LASTNPERIODS&lo=5&to[TIME_PERIOD]=false&ac=false [9.1.2026]\r\nOECD (2025b):\r\nAnnual GDP and components – expenditure approach, https://data-explorer.oecd.org/vis?tm=gdp&pg=0&snb=207&df[ds]=dsDisseminateFinalDMZ&df[id]=DSD_NAMAIN10%40DF_TABLE1_EXPENDITURE&df[ag]=OECD.SDD.NAD&df[vs]=1.0&dq=A.AUS.......XDC.V..&lom=LASTNPERIODS&lo=5&to[TIME_PERIOD]=false [9.1.2026]\r\n\r\nvbw (2022):\r\nWirtschaftspolitisches Monitoring des Bundeshaushalts, Stand: November 2022, (vbw Studie, erstellt vom Institut der deutschen Wirtschaft)\r\nvbw (2024):\r\nWirtschaftspolitisches Monitoring des Bundeshaushalts, Stand: Dezember 2024, (vbw Studie, erstellt vom Institut der deutschen Wirtschaft)\r\nAbbildungsverzeichnis\r\n\r\nAbbildung 1\tEntwicklung der Steuereinnahmen des Bundes\t5\r\nAbbildung 2\tEntwicklung ausgewählter Steuereinnahmen des Bundes\t6\r\nAbbildung 3\tKernhaushalt des Bundes: Entwicklung der größten Ausgabenbereiche\t10\r\nAbbildung 4\tAusgaben des Bundes nach Ausgabenarten in Milliarden Euro\t13\r\nAbbildung 5\tEntwicklung der sachbezogenen Ausgabengruppen (Soll-Werte)\t18\r\nAbbildung 6\tAbweichung der Ist-Werte von den Soll-Werten\t19\r\nAbbildung 7\tEntwicklung der sachbezogenen Ausgabengruppen (Ist-Werte)\t21\r\nAbbildung 8\tAnteile der sachbezogenen Ausgabengruppen am Budget (Ist-Werte)\t23\r\nAbbildung 9\tEntwicklung funktionaler Ausgabenkategorien im Kernhaushalt laut \r\nFinanzplan\t25\r\nAbbildung 10\tProgrammausgaben des KTF in Milliarden Euro\t26\r\nAbbildung 11\tErlöse zur Finanzierung des KTF in Milliarden Euro\t27\r\nAbbildung 12\tGeplante Verwendung des bayerischen Anteils am SVIK in den Jahren 2026 und 2027 in Milliarden Euro\t33\r\nAbbildung 13\tÖffentliche Ausgaben als Anteil am Bruttoinlandsprodukt („Staatsquote“)\t76\r\nAbbildung 14\tBildungsausgaben als Anteil am BIP im europäischen Vergleich\t39\r\nAbbildung 15\tÖffentliche Investitionen als Anteil am BIP im europäischen Vergleich\t41\r\nTabellenverzeichnis\r\n\r\nTabelle 1\tDie 15 größten Einzelposten des Bundeshaushalts\t12\r\nTabelle 2\tEntwicklung der sachbezogenen Ausgabengruppen in Milliarden Euro\t16\r\nTabelle 3\tEntwicklung der sachbezogenen Ausgabengruppen als Anteil am Budget in Prozent\t22\r\nTabelle 4\tStaatsausgaben als Anteil am BIP im europäischen Vergleich in Prozent\t36\r\n\r\n \r\nAnhang\r\n\r\nKapitelübersicht\r\nA-1\tEinnahmenseite des Bundeshaushalts von 2014 bis 2025\t46\r\nA-2\tAusgabenseite des Bundeshaushalts von 2014 bis 2025\t48\r\nA-3\tStichwortliste zur thematischen Neugliederung des Bundeshaushalts\t49\r\n\r\nTabelle A-1\r\nEinnahmenseite des Bundeshaushalts von 2014 bis 2025\r\n\t\t2014\t2015\t2016\t2017\t2018\t2019\t2020\t2021\t2022\t2023\t2024\t2025\r\nLohnsteuer\tMrd. €\t71,4\t76,0\t78,6\t83,1\t88,5\t93,4\t88,9\t92,8\t96,6\t100,4\t105,8\t111,4\r\n\t%\t22,0\t22,7\t23,0\t23,5\t23,7\t24,5\t26,0\t24,7\t23,9\t24,0\t24,3\t24,5\r\nVeranlagte \r\nEinkommensteuer\tMrd. €\t19,4\t20,6\t22,9\t25,3\t25,7\t27,1\t25,1\t30,7\t32,9\t31,2\t31,8\t33,7\r\n\t%\t6,0\t6,2\t6,7\t7,1\t6,9\t7,1\t7,3\t8,2\t8,1\t7,4\t7,3\t7,4\r\nKapitalertragsteuern\tMrd. €\t12,1\t12,6\t12,3\t13,7\t14,6\t14,0\t13,7\t18,1\t19,2\t21,9\t25,5\t26,6\r\n\t%\t3,7\t3,8\t3,6\t3,9\t3,9\t3,7\t4,0\t4,8\t4,8\t5,2\t5,9\t5,9\r\nKörperschaftsteuer\tMrd. €\t10,0\t9,8\t13,7\t14,6\t16,7\t16,0\t12,1\t21,1\t23,2\t22,4\t19,9\t19,5\r\n\t%\t3,1\t2,9\t4,0\t4,1\t4,5\t4,2\t3,6\t5,6\t5,7\t5,4\t4,6\t4,3\r\nUmsatzsteuer\tMrd. €\t108,6\t109,7\t107,3\t114,8\t116,5\t118,9\t94,4\t113,1\t132,8\t138,5\t145,3\t150,3\r\n\t%\t33,4\t32,8\t31,5\t32,5\t31,3\t31,2\t27,6\t30,1\t32,9\t33,1\t33,4\t33,1\r\nGewerbesteuer-\r\numlage\tMrd. €\t1,6\t1,7\t1,8\t1,9\t2,1\t1,9\t1,6\t2,1\t2,6\t2,6\t2,8\t2,7\r\n\t%\t0,5\t0,5\t0,5\t0,5\t0,6\t0,5\t0,5\t0,5\t0,7\t0,6\t0,6\t0,6\r\nEnergiesteuer\tMrd. €\t39,8\t39,6\t40,1\t41,0\t40,9\t40,7\t37,6\t37,1\t33,7\t36,7\t35,1\t38,0\r\n\t%\t12,2\t11,8\t11,8\t11,6\t11,0\t10,7\t11,0\t9,9\t8,3\t8,8\t8,1\t8,4\r\nTabaksteuer\tMrd. €\t14,6\t14,9\t14,2\t14,4\t14,3\t14,3\t14,7\t14,7\t14,2\t14,7\t15,6\t17,8\r\n\t%\t4,5\t4,5\t4,2\t4,1\t3,8\t3,7\t4,3\t3,9\t3,5\t3,5\t3,6\t3,9\r\nVersicherungsteuer\tMrd. €\t12,0\t12,4\t12,8\t13,3\t13,8\t14,1\t14,6\t15,0\t15,7\t16,9\t18,2\t19,6\r\n\t%\t3,7\t3,7\t3,7\t3,8\t3,7\t3,7\t4,3\t4,0\t3,9\t4,0\t4,2\t4,3\r\nStromsteuer\tMrd. €\t6,6\t6,6\t6,6\t6,9\t6,9\t6,7\t6,6\t6,7\t6,8\t6,8\t5,2\t6,2\r\n\t%\t2,0\t2,0\t1,9\t2,0\t1,8\t1,8\t1,9\t1,8\t1,7\t1,6\t1,2\t1,4\r\nKraftfahrzeugsteuer\tMrd. €\t8,5\t8,8\t9,0\t8,9\t9,0\t9,4\t9,5\t9,5\t9,5\t9,5\t9,7\t9,6\r\n\t%\t2,6\t2,6\t2,6\t2,5\t2,4\t2,5\t2,8\t2,5\t2,4\t2,3\t2,2\t2,1\r\nSolidaritätszuschlag\tMrd. €\t15,0\t15,9\t16,9\t18,0\t18,9\t19,6\t18,7\t11,0\t12,0\t12,2\t12,6\t13,0\r\n\t%\t4,6\t4,8\t4,9\t5,1\t5,1\t5,2\t5,5\t2,9\t3,0\t2,9\t2,9\t2,9\r\nWeitere \r\nBundessteuern\tMrd. €\t5,2\t5,9\t5,0\t-2,6\t4,8\t4,8\t4,0\t4,1\t4,8\t5,1\t7,1\t5,6\r\n\t%\t1,6\t1,8\t1,5\t-0,7\t1,3\t1,3\t1,2\t1,1\t1,2\t1,2\t1,6\t1,2\r\nSteuereinnahmen vor Verrechnung\tMrd. €\t325,0\t334,6\t341,0\t353,3\t372,7\t380,9\t341,5\t376,1\t403,9\t418,8\t434,6\t454,0\r\nEU-Finanzierung\tMrd. €\t-26,4\t-25,8\t-24,2\t-16,6\t-23,5\t-25,8\t-28,1\t-33,1\t-31,8\t-29,7\t-26,5\t-28,8\r\n\t%\t8,1\t7,7\t7,1\t4,7\t6,3\t6,8\t8,2\t8,8\t7,9\t7,1\t6,1\t6,3\r\nRegionalisierungs-\r\nmittel\tMrd. €\t-7,3\t-7,4\t-8,2\t-8,3\t-8,5\t-8,7\t-11,5\t-9,5\t-14,4\t-12,4\t-12,7\t-13,1\r\n\t%\t2,2\t2,2\t2,4\t2,4\t2,3\t2,3\t3,4\t2,5\t3,6\t3,0\t2,9\t2,9\r\nErgänzungs-\r\nzuweisungen (LFA)\tMrd. €\t-10,7\t-10,0\t-9,8\t-9,2\t-8,5\t-7,6\t-8,8\t-10,1\t-10,7\t-10,9\t-10,6\t-11,6\r\n\t%\t3,3\t3,0\t2,9\t2,6\t2,3\t2,0\t2,6\t2,7\t2,6\t2,6\t2,4\t2,6\r\nKompensation \r\nKfz-Steuer\tMrd. €\t-9,0\t-9,0\t-9,0\t-9,0\t-9,0\t-9,0\t-9,0\t-9,0\t-9,0\t-9,0\t-9,0\t-9,0\r\n\t%\t2,8\t2,7\t2,6\t2,5\t2,4\t2,4\t2,6\t2,4\t2,2\t2,1\t2,1\t2,0\r\nKonsolidierungs-/\r\nSanierungshilfen\tMrd. €\t-0,8\t-0,8\t-0,8\t-0,8\t-0,8\t-0,8\t-1,1\t-0,8\t-0,8\t-0,8\t-0,8\t-0,8\r\n\t%\t0,2\t0,2\t0,2\t0,2\t0,2\t0,2\t0,3\t0,2\t0,2\t0,2\t0,2\t0,2\r\nSteuereinnahmen nach Verrechnung\tMrd. €\t270,7\t281,6\t289,0\t309,4\t322,4\t329,1\t283,1\t313,7\t337,2\t356,0\t374,9\t390,9\r\nSonstige Einnahmen\tMrd. €\t24,8\t29,8\t28,1\t21,3\t25,5\t27,6\t28,0\t27,7\t28,1\t73,8\t66,6\t34,4\r\n/Gesamteinnahmen\t%\t8,4\t9,6\t8,9\t6,5\t7,3\t7,8\t6,4\t5,0\t5,8\t16,1\t14,0\t6,8\r\nNettokreditaufnahme\tMrd. €\t-\t-\t-\t-\t-\t-\t130,5\t215,4\t115,4\t27,2\t33,3\t81,8\r\n/Gesamteinnahmen\t%\t-\t-\t-\t-\t-\t-\t29,6\t38,7\t24,0\t6,0\t7,0\t16,1\r\nGesamteinnahmen\tMrd. €\t295,5\t311,4\t317,1\t330,7\t347,9\t356,7\t441,8\t556,6\t480,7\t457,1\t474,8\t507,1\r\nAnmerkungen: Angaben in Milliarden Euro und als Anteil an den Steuereinnahmen vor Verrechnungen; Gesamteinnahmen inklusive Nettokreditaufnahme, Entnahme/Zuführung Rücklage, Münzeinnahmen; Soll-Werte für das Jahr 2025\r\nQuellen: Bundesministerium der Finanzen, 2025a; 2025c [Steuerschätzung Oktober; historische Zeitreihen]; Deutscher Bundestag, 2015-2025; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n\r\nTabelle A-2\r\nAusgabenseite des Bundeshaushalts von 2014 bis 2025\r\n\t\t2014\t2015\t2016\t2017\t2018\t2019\t2020\t2021\t2022\t2023\t2024\t2025\r\nSoziale Sicherung\tMrd. €\t148,8\t153,6\t160,0\t167,8\t171,2\t177,5\t233,3\t291,8\t267,7\t215,5\t222,5\t235,9\r\n\t%\t50,4\t51,3\t51,5\t51,6\t50,9\t51,7\t52,8\t52,4\t55,7\t47,1\t47,8\t46,9\r\nVerteidigung\tMrd. €\t27,9\t28,5\t29,5\t31,2\t33,0\t37,1\t40,1\t41,2\t44,3\t44,4\t43,1\t55,0\r\n\t%\t9,4\t9,5\t9,5\t9,6\t9,8\t10,8\t9,1\t7,4\t9,2\t9,7\t9,3\t10,9\r\nErnährung, Landwirtsch. \tMrd. €\t1,0\t1,0\t1,0\t1,2\t1,2\t1,9\t2,2\t2,7\t2,6\t0,2\t2,4\t2,6\r\n\t%\t0,3\t0,3\t0,3\t0,4\t0,4\t0,6\t0,5\t0,5\t0,5\t0,1\t0,5\t0,5\r\nWirtschaftsf., Energie\tMrd. €\t5,0\t5,1\t5,2\t5,1\t5,2\t4,9\t6,5\t6,9\t10,2\t15,7\t9,4\t28,7\r\n\t%\t1,7\t1,7\t1,7\t1,6\t1,5\t1,4\t1,5\t1,2\t2,1\t3,4\t2,0\t5,7\r\nVerkehr\tMrd. €\t21,4\t21,9\t23,6\t26,5\t27,2\t27,4\t28,1\t34,7\t33,0\t33,5\t41,6\t36,6\r\n\t%\t7,2\t7,3\t7,6\t8,1\t8,1\t8,0\t6,4\t6,2\t6,9\t7,3\t8,9\t7,3\r\nBau und Stadt-entwicklung\tMrd. €\t1,7\t1,6\t2,2\t2,7\t2,8\t3,0\t1,6\t2,1\t2,5\t3,3\t3,9\t4,2\r\n\t%\t0,6\t0,5\t0,7\t0,8\t0,8\t0,9\t0,4\t0,4\t0,5\t0,7\t0,8\t0,8\r\nBildung, Wissenschaft\tMrd. €\t16,7\t18,0\t19,2\t20,4\t20,5\t20,7\t24,2\t24,1\t24,0\t25,4\t26,0\t27,1\r\n\t%\t5,7\t6,0\t6,2\t6,3\t6,1\t6,0\t5,5\t4,3\t5,0\t5,6\t5,6\t5,4\r\nUmweltschutz \tMrd. €\t1,2\t1,2\t1,3\t1,4\t1,5\t1,9\t2,1\t4,8\t2,6\t2,9\t3,6\t2,9\r\n\t%\t0,4\t0,4\t0,4\t0,4\t0,5\t0,6\t0,5\t0,9\t0,5\t0,6\t0,8\t0,6\r\nInnere \r\nSicherheit\tMrd. €\t4,9\t5,1\t5,5\t7,3\t7,4\t7,9\t8,2\t8,5\t9\t9,6\t10,7\t10,8\r\n\t%\t1,6\t1,7\t1,8\t2,2\t2,2\t2,3\t1,9\t1,5\t1,9\t2,1\t2,3\t2,1\r\nWirtsch. Zusammenarbeit\tMrd. €\t6,4\t6,4\t7,7\t8,3\t9,2\t10,0\t12,1\t13,2\t13,6\t11,9\t10,9\t10,1\r\n\t%\t2,2\t2,1\t2,5\t2,6\t2,7\t2,9\t2,7\t2,4\t2,8\t2,6\t2,3\t2,0\r\nAllgemeine Finanzwirtschaft\tMrd. €\t38,7\t29,9\t26,5\t26,7\t25,8\t21,8\t16,2\t13,7\t25,5\t48,5\t45,7\t42,1\r\n\t%\t13,1\t10,0\t8,5\t8,2\t7,7\t6,3\t3,7\t2,5\t5,3\t10,6\t9,8\t8,4\r\nSonder-\r\nvermögen\tMrd. €\t0,7\t5,7\t4,3\t0,8\t5,3\t1,8\t29,4\t79,1\t8,5\t1,6\t1,4\t2,5\r\n\t%\t0,2\t1,9\t1,4\t0,2\t1,6\t0,5\t6,7\t14,2\t1,8\t0,4\t0,3\t0,5\r\nSonstiges\tMrd. €\t20,2\t20,6\t23,9\t24,8\t25,3\t26,4\t36,8\t33,1\t36,3\t43,4\t44,5\t44,8\r\n\t%\t7,3\t7,4\t8,3\t8,3\t8,1\t8,3\t9,1\t6,3\t8,2\t11\t9,6\t8,9\r\nGesamt\tMrd. €\t295,5\t299,4\t310,6\t325,3\t336,7\t343,2\t441,9\t556,7\t480,7\t457,1\t465,7\t503,2\r\nAnmerkungen: Soll-Werte für 2025. Angaben in Milliarden Euro und als Anteil an den Gesamtausgaben. Ohne Ausgaben des KTF/EKF. Erfassung Bundeszuweisungen an KTF/EKF im Posten Sondervermögen\r\nQuellen: Deutscher Bundestag, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025; Institut der deutschen Wirtschaft\r\n\r\nTabelle A-3\r\nStichwortliste zur thematischen Neugliederung des Bundeshaushalts\r\nKlimaschutz/ Erneuerbare Energien\tUmwelt/\r\nNaturschutz\tMobilität\tBauen & Wohnen\tKrisenbewältigung\tBildung & Forschung\tDigitalisierung\r\nKlima\tUmwelt\tMobilität\tBauen\tKrise\tBildung\tDigitalisierung\r\nerneuerbar\tNatur\tBahn\tWohnen\tCorona\tForschung\tkünstliche Intelligenz\r\nEnergie\tAbfall\tÖPNV\tStädtebau\tUnternehmenshilfe\tSchul\tIndustrie 4.0\r\nEffizienz/effizient\tEntsorgung\tBus\tWohnungsbau\tPandemie\tWissenschaft\tdigital\r\nökologisch\tRecycling\tVerkehr\tSanierung\tSARS-CoV-2\tFörderung\tMobilfunk \r\nnachhaltig\tKreislauf-wirtschaft\tAuto\tWohn-raum\tCovid\tTechnologie\tInternet\r\nCO2\tGewässer\tGüter\tRenovie-rung\tImpfstoff\tInnovation\tGigabit\r\nDekarbonisierung\tBio\tFahrrad\tSanierung\tNotlage\tSchüler\tGlasfaser\r\nTreibhausgas\tAnlagen-überwachung\tSchiene\tModulbau\tVersorgungs-sicherheit\tUniversität\tRobotik\r\nWasserstoff\tBoden\tStraße\tBuilding\tÜberbrückungs-hilfe\tStudierende\tQuanten\r\nCarbon\tLuftreinhaltung\tFlug\tdigitaler Zwilling\tLieferkette\t\tCyber\r\nTransformation\tWald\tHafen\tadditive Fertigung\tUkraine\t\tE-Government\r\nStrom\tKüste\tTerminal\t\tGeflüchtete\t\tVirtual Reality\r\ngrün\tForst\tLuftverkehr\t\tUnterbringung\t\t3D-Druck\r\nalternativ\t\tSchiff\t\tFlüchtling\t\t\r\nregenerativ \t\tWasserwege \t\t\t\t\r\nEmission\t\tRegionalisierungsmittel\t\t\t\t\r\nQuelle: Institut der deutschen Wirtschaft\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Benedikt Rüchardt\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-252\r\nbenedikt.ruechardt@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\nChristine Völzow\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-251\r\nchristine.voelzow@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013478","regulatoryProjectTitle":"Bundeshaushalt zukunftsgerecht aufstellen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1e/ae/690889/Stellungnahme-Gutachten-SG2602050029.pdf","pdfPageCount":10,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nDen Haushalt auf solides \r\nFundament stellen\r\n\r\nPosition\r\nStand: Februar 2026\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nDer Staat lebt vom Erfolg der Bürger und Unternehmen\r\nVerlässliche öffentliche Infrastrukturen, ein hervorragendes Bildungs- und Wissenschafts-system, starke Sicherheitskräfte und ein bedarfsgerechtes Sozialsystem zu gewährleisten, stellt hohe Anforderungen an den Haushalt. Die notwendigen Einnahmen entstehen nur dann, wenn Wirtschaft und Bürger erfolgreich sind und die Steuern und Abgaben entrich-ten können, auf die das Gesamtsystem angewiesen ist. Die Politik muss im eigenen Inte-resse die Rahmenbedingungen dafür schaffen. \r\n\r\nWo große Transformationsprozesse anstehen, erfordert das ein zusätzliches staatliches \r\nEngagement. Wenn akute Krisen zu bewältigen sind, werden ebenfalls besondere Maß-nahmen und Mittel gebraucht. Die Haushaltspolitik muss so austariert sein, dass dies mög-lich ist, gleichzeitig aber eine langfristig tragfähige Grundlage gewahrt bleibt.\r\n\r\nTatsächlich sehen wir mittlerweile deutlich, dass der Haushalt in eine Schieflage geraten ist. Die Ausgaben steigen seit Jahren stärker als die Einnahmen, und es tun sich zunehmend Finanzierungslücken auf. Dauerhaft können diese nicht mit neuen Schulden geschlossen werden, und Steuererhöhungen würden die Krise nur verschärfen. Es gilt also \r\nin erster Linie, die Ausgabenseite durch strukturelle Reformen in den Griff zu bekommen. Gleichzeitig müssen wir insbesondere – aber nicht nur – mit den kreditfinanzierten Mitteln Investitionen für eine bessere Zukunft anschieben.\r\n\r\nDie Bundesregierung steht damit vor großen Herausforderungen. Sie kann und wird diese erfolgreich bewältigen, wenn sie auf einen Weg mutiger Reformen setzt. Die vbw wird \r\ndiesen Weg gerne gemeinsam mit der Politik beschreiten.\r\nBertram Brossardt\r\n04. Februar 2026\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\n1\tHaushalt konsolidieren\t1\r\n2\tPlanungen konsequenter umsetzen\t2\r\n3\tHaushaltsmittel klar auf Zukunftsausgaben ausrichten\t3\r\n4\tWettbewerbsfähigkeit und Wachstum als Fundament eines soliden Haushalts\t4\r\nAnsprechpartner/Impressum\t5\r\n\r\n\r\n \r\n1\tHaushalt konsolidieren\r\nMonitoring macht strukturellen Reformbedarf sichtbar \r\nWir brauchen leistungsfähige Verwaltungen, verlässliche öffentliche Infrastrukturen, ein hervorragendes Bildungs- und Wissenschaftssystem, starke Sicherheitskräfte und ein \r\nSozialsystem, das dort trägt, wo Menschen das selbst nicht mehr können. Das muss der Bundeshaushalt außerhalb von Krisenzeiten ohne neue Kredite bewältigen. \r\n\r\nDie Ausgaben des Bundes sind allerdings zwischen 2014 und 2024 real stärker gewachsen als die um Kredite bereinigten Einnahmen. Gerade die Ausgaben für Soziales sind auf \r\nhohem Niveau weiter gestiegen, während sich die Einnahmen weniger dynamisch entwi-ckelt haben. Das setzt sich am aktuellen Rand so fort. Die mit den neu aufgenommenen Krediten steigende Zinslast wird die Situation weiter verschärfen: nach aktueller Prognose wird sie von derzeit gut 30 auf knapp 67 Milliarden Euro im Jahr 2029 wachsen. \r\n\r\nDie Studie Wirtschaftspolitisches Monitoring des Bundeshaushalts (vbw/IW, Februar 2026) zeigt: Ohne seine zusätzlichen Kreditoptionen und die Sondervermögen wäre der Bund schon seit einigen Jahren haushaltspolitisch völlig überfordert. \r\n\r\nEin Gegensteuern ist daher dringend angezeigt. Es gilt, die konsumtiven Ausgaben zu redu-zieren, umfassende Strukturreformen einzuleiten und die Effizienz beim Einsatz öffentlicher Mittel deutlich zu erhöhen. Hier gibt es noch erhebliche Potenziale.\r\n\r\nEin Beispiel aus dem Bereich der Bundesverwaltung ist der Zuwachs von insgesamt etwas mehr als 7.000 Stellen bzw. 47 Prozent in den Bundesministerien inklusive Bundeskanzler-amt in den Jahren von 2013 bis 2024, der allein in diesem Zeitraum zusätzlich drei Milliar-den Euro gekostet hat und noch wesentlich höhere Folgekosten nach sich zieht (Stellen-mehrung und Stellenbremse in der Bundesverwaltung, vbw/Prof. Raffelhüschen, Septem-ber 2024). Zu Recht will die Bundesregierung hier ansetzen und Stellen abbauen. Weiteres erhebliches Konsolidierungspotenzial liegt in der Digitalisierung der Verwaltung in Verbin-dung mit den weitreichenden Modernisierungs- und Entbürokratisierungsvorhaben. Diese gilt es nun konsequent und zügig umzusetzen.\r\n\r\nEin klarer Konsolidierungskurs mit strukturellen Reformen in vielen Bereichen ist unabding-bar, um den Haushalt wieder auf ein solides Fundament zu stellen und die notwendigen Spielräume für Maßnahmen zu schaffen, die unsere Wettbewerbsfähigkeit wieder stärken. Das höhere Investitionsniveau muss perspektivisch aus dem Kernhaushalt und ohne zu-sätzliche Verschuldung gesichert werden.\r\n2\tPlanungen konsequenter umsetzen\r\nVerfahren vereinfachen und beschleunigen \r\nUm die aktuellen und bleibenden großen Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen, müssen die öffentlichen Haushalte konsequent auf Zukunftsaufgaben ausgerichtet werden. Dazu zählen Innovation, Digitalisierung, Mobilität, Bauen und Wohnen, Verteidigung sowie Umwelt- und Klimapolitik. Inwieweit das dem Bund gelingt, lässt die vbw seit 2022 regel-mäßig untersuchen. Der in der Studienreihe Wirtschaftspolitisches Monitoring des Bun-deshaushalts dafür gewählte Ansatz folgt nicht dem Ressortprinzip und betrachtet \r\nden Bundeshaushalt mit den gleichen Methoden wie die Sondervermögen des Bundes. Dadurch entsteht ein Gesamtüberblick, den die Bundesregierung bislang nicht bietet.\r\n\r\nDie Haushaltsansätze für wichtige Zukunftsfelder haben sich im letzten Jahrzehnt gut ent-wickelt; es ist eine klare Schwerpunktsetzung erkennbar. Ein Blick auf die tatsächlichen Ausgaben verschattet das Bild allerdings: Bis 2024 – das letzte Jahr, zu dem schon ein Haushaltsabschluss vorliegt – gelang es nur unzureichend, zu Recht hoch angesetzte Budgetpositionen auch vollständig entsprechend einzusetzen. Die Ist-Ausgaben bleiben spürbar hinter den Planungen zurück. Am deutlichsten zeigt sich das bei der Digitalisierung.\r\n\r\nDie Lösung besteht nicht darin, einfach den Mittelansatz zu verringern, wie es zuletzt teil-weise geschehen ist. Auf diesen für die Zukunftsfähigkeit des Standorts zentralen Feldern muss tatsächlich vieles umgesetzt werden. Ziel muss es vielmehr sein, für die wirtschaftli-che Entwicklung von Unternehmen relevante Infrastrukturprojekte und Verfahren wesent-lich leichter, schneller und kostengünstiger darstellen zu können. \r\n\r\nEs gilt daher, die Voraussetzungen für den plangemäßen Abruf der Mittel zu verbessern. Dazu müssen Verfahren – von der Antragstellung über Planung und Genehmigung bis zum Verwendungsnachweisprüfung – weiter deutlich verschlankt und beschleunigt werden. Anforderungen und Prüfungsaufwand sind kritisch zu hinterfragen. Bund, Ländern und Kommunen müssen bürokratische Abläufe durch bestens abgestimmte, umfassend digita-lisierte und auf das Wesentliche konzentrierte Prozesse vereinfachen und damit auch güns-tiger gestalten. \r\n\r\nDer Koalitionsvertrag der Bundesregierung setzt hier richtige Schwerpunkte, die mit der Modernisierungsagenda des Bundes und der föderalen Modernisierungsagenda weiter ausformuliert wurden. Nun muss es um eine zügige Umsetzung gehen. In diesem Zusam-menhang müssen auch Ineffizienzen und Fehlanreize aufgelöst werden, die der Föderalis-mus etwa im Länderfinanzausgleich oder durch allzu kleinteilige administrative Strukturen heute mit sich bringt.\r\n3\tHaushaltsmittel klar auf Zukunftsausgaben ausrichten \r\nInvestitionsquote nachhaltig erhöhen\r\nIm europäischen Vergleich liegen die Ausgaben des Bundes für öffentliche Investitionen, Bildung, Verteidigung und Umweltschutz unter dem EU-Durchschnitt, während Sozial- und Gesundheitsausgaben darüber liegen. Deutschland kann bei den Investitionen nur auf-schließen, wenn die kreditfinanzierten zusätzlichen Mittel überwiegend dafür eingesetzt werden.\r\n\r\nInsgesamt steigen die Ausgaben auf den genannten Zukunftsfeldern nicht zuletzt dank des 2025 neu eingerichteten, kreditfinanzierten Sondervermögens Infrastruktur und Klima-schutz (SVIK) in Höhe von 500 Milliarden Euro. Gleichzeitig fällt aber auf, dass die Investiti-onsausgaben nicht im gleichen Umfang steigen wie die Kredite über das SVIK. Die Definiti-on der „Zusätzlichkeit“ knüpft an eine wenig ambitionierte Mindestinvestitionsquote im Kernhaushalt an und gilt zudem nur für die 60 Prozent (300 Milliarden), die nicht an die Länder oder den KTF fließen. Zum Teil werden so bereits geplante Investitionen lediglich neu finanziert. Die dadurch mögliche mittelbare Kreditfinanzierung konsumtiver Ausgaben widerspricht nachhaltiger Haushaltspolitik. Die Bundesregierung schöpft damit das Poten-zial des SVIK zur Steigerung des langfristigen Wachstumspotenzials nicht vollständig aus. \r\n\r\nAuch nicht investive Ausgaben können hohe Zukunftsrelevanz haben. Dazu zählen bei-spielsweise Entlastungstatbestände, die gravierende bestehende Wettbewerbsnachteile ausgleichen, wie sie im Bereich der Energiekosten unbestreitbar vorliegen. Keinesfalls gilt das aber für konsumtive Ausgaben. Bund, Länder und Kommunen müssen strukturell und im Vollzug sicherstellen, dass kreditfinanzierte Mittel konsequent für zusätzliche Investitio-nen und Ausgaben eingesetzt werden, die das Wachstumspotenzial und die Wettbewerbs-fähigkeit Deutschlands stärken. Kreditspielräume dürfen nicht missbraucht werden, um den steuerfinanzierten Haushalt stärker auf Konsum auszurichten.\r\n\r\nFür Zukunftsfelder eingeplante Mittel sollten nicht verloren gehen, wenn sie in einem Jahr nicht verwendet wurden. Das lässt sich über Sondervermögen wie den Klima- und Trans-formationsfonds (KTF) grundsätzlich erreichen, setzt aber ebenfalls voraus, dass keine \r\nVerschiebungen aus dem Kernhaushalt heraus erfolgen. Diese Mittel müssen planbar und verlässlich für die Ermöglichung der Transformation insbesondere der Industrie eingesetzt werden. Dementsprechend wäre auch ein Zugriff auf die dem KTF zufließenden Einnahmen aus dem Emissionshandel – wie ihn EU und Länder jeweils anstreben – der falsche Weg. \r\n4\tWettbewerbsfähigkeit und Wachstum als Fundament eines soliden Haushalts\r\nBereitschaft und Möglichkeiten zur Mitarbeit am Wohlstand stärken\r\nAngesichts der demografischen Entwicklung, der internationalen Herausforderungen und der in unserem System bei steigendem Wohlstand automatisch wachsenden Ansprüche \r\nan soziale Sicherungssysteme würde selbst ein Anspringen der Konjunktur die Probleme \r\nallenfalls abmildern, nicht aber lösen. Immer höhere Arbeitskosten schwächen uns im \r\ninternationalen Wettbewerb, und ausufernde Steuerzuschüsse machen unseren Staat im-mer weniger handlungsfähig. Die heutigen Rahmenbedingungen überfordern all diejeni-gen, die unser Land wirtschaftlich tragen, und auch den Staat finanziell deutlich. Damit \r\nuntergraben sie auch das für eine stabile Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung wichtige Vertrauen in das Gemeinwesen.\r\n\r\nAnstelle von kostenträchtigen Leistungsausweitungen in der Rentenpolitik (Mütterrente, Haltelinie bei 48 Prozent) brauchen wir jetzt dringend echte Reformen in den sozialen \r\nSicherungssystemen. Sie müssen so weiterentwickelt werden, dass die Bereitschaft und die Möglichkeiten zur Mitwirkung möglichst vieler Menschen am Erfolg Deutschlands substan-ziell steigen.\r\n\r\nDeutschland braucht einen klaren Wachstumskurs. Das heißt, Einnahmen und Ausgaben müssen konsequent darauf ausgerichtet werden, den Standort Deutschland attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen. Wenn für etwas Spielraum im Haushalt gefunden werden muss, dann für Maßnahmen, die darauf einzahlen, wie es beispielsweise ein schnellerer Einstieg in eine Unternehmensteuerreform täte.\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Benedikt Rüchardt\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-252\r\nbenedikt.ruechardt@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014141","regulatoryProjectTitle":"Standort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5e/1f/391384/Stellungnahme-Gutachten-SG2412300001.pdf","pdfPageCount":75,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Standort Bayern –\r\nUnternehmensperspektiven 2024\r\nEine vbw Studie, erstellt von Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH\r\nStudie\r\nStand: Dezember 2024\r\nHinweis\r\nZitate aus dieser Publikation sind unter Angabe der Quelle zulässig.\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nVorwort\r\nNegativtrend gestoppt: Standortqualität Bayerns hat sich im Vergleich \r\nzum Vorjahr wieder verbessert\r\nSeit 2013 befragt IW Consult im Auftrag der vbw einmal pro Jahr die Unternehmen im \r\nFreistaat, wie sie den Standort Bayern einschätzen. Nachdem im Jahr 2019 ein absoluter \r\nSpitzenwert erreicht wurde, gingen die Bewertungen in den Jahren 2020 bis 2023 \r\nschrittweise zurück. Umso erfreulicher ist es, dass dieser Negativtrend in diesem Jahr \r\ngestoppt werden konnte und sich die Bewertung der Standortqualität wieder verbessert \r\nhat. Die durchschnittliche Standortqualität wird in diesem Jahr mit 72,8 Punkten von \r\n100 möglichen Punkten bewertet (Vorjahr 70,2 Punkte). Nicht nur die Standortqualität, \r\nauch die Standortloyalität hat sich nach Rückgängen in den Vorjahren 2024 wieder erhöht: \r\n92 Prozent der Unternehmen würden sich wieder im Freistaat ansiedeln (Vorjahr: 91,7 \r\nProzent).\r\nBei der Bewertung der fünf einzelnen Themenfelder „Arbeitsumfeld“, „Infrastruktur“, \r\n„Innovationsumfeld“, „Energie und Rohstoffe“ sowie „staatliches Verwaltungshandeln“ \r\ngab es in zwei Bereichen Verbesserungen: Der Bereich „Energie und Rohstoffe“ \r\nverbesserte sich von Schulnote 3,6 im Vorjahr auf 3,3. Zudem bekam der Bereich \r\n„Innovation“ diesmal die Schulnote 2,8 und verbesserte sich damit ebenfalls gegenüber \r\ndem Vorjahr (Note 2023: 2,9). Die restlichen Bereiche „Humankapital/Arbeitsumfeld“ \r\n(Note: 3,8), Allgemeine Infrastruktur“ (Note: 3,0) sowie „Verwaltungshandeln“ (Note: 3,9) \r\nerhielten jeweils die gleiche Note wir im vergangenen Jahr. Während das Innovations\u0002umfeld sowie die Infrastruktur - beides Bereiche, über die maßgeblich in Bayern \r\nentschieden wird - gut abschneiden und der Bereich Energie und Rohstoffe nicht mehr so \r\nschlecht wie zuvor bewertet wird, liegen die mit dem Arbeitsumfeld zusammenhängenden \r\nStandortfaktoren sowie das Verwaltungshandeln am Schluss der Einstufungen durch die\r\nUnternehmen. \r\nAus Sicht der vbw ergeben sich aus der Befragung klare Hinweise darauf, was angepackt \r\nwerden muss, um den Standort Bayern zukunftsfest zu machen. Dabei gilt: Über die \r\nMehrheit der Standortfaktoren, die in unserer Befragung weniger gut abschneiden, wird in \r\nBerlin entschieden. Ganz oben auf der bundespolitischen Agenda müssen daher die \r\nSenkung der Arbeits- und Energiekosten, flexiblere Regelungen im Arbeitsumfeld sowie \r\nder Bürokratieabbau stehen. Weitere Maßnahmenschwerpunkte ergeben sich in der \r\nErhöhung der Serviceorientierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Die \r\nBayerische Staatsregierung hat das erkannt und im Sommer 2024 ein weitreichendes \r\nMaßnahmenprogramm auf den Weg gebracht, dessen positive Wirkungen voraussichtlich \r\nerst in zukünftigen Umfragen ablesbar sein dürften.\r\nBertram Brossardt\r\n06. Dezember 2024\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nInhalt\r\n1 Ergebnisse 1\r\n1.1 Zentrale Ergebnisse 1\r\n1.2 Handlungsableitungen 8\r\n2 Standortqualität, Standortloyalität und Verbesserungswünsche 11\r\n2.1 Handlungsableitungen 13\r\n2.2 Humankapital und Arbeitsumfeld 13\r\n2.3 Allgemeine Infrastruktur 16\r\n2.4 Innovationsumfeld 19\r\n2.5 Energie und Rohstoffe 21\r\n2.6 Verwaltungshandeln 23\r\n3 Die Ergebnisse in den Regierungsbezirken 25\r\n3.1 Besonderheiten der Regierungsbezirke 27\r\n3.2 Oberbayern 29\r\n3.2.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität 29\r\n3.2.2 Standortfaktoren 30\r\n3.2.3 Verbesserungsmaßnahmen 32\r\n3.3 Niederbayern 33\r\n3.3.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität 33\r\n3.3.2 Standortfaktoren 34\r\n3.3.3 Verbesserungsmaßnahmen 35\r\n3.4 Oberpfalz 37\r\n3.4.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität 37\r\n3.4.2 Standortfaktoren 38\r\n3.4.3 Verbesserungsmaßnahmen 39\r\n3.5 Oberfranken 41\r\n3.5.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität 41\r\n3.5.2 Standortfaktoren 42\r\n3.5.3 Verbesserungsmaßnahmen 43\r\n3.6 Mittelfranken 44\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\n3.6.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität 45\r\n3.6.2 Standortfaktoren 46\r\n3.7 Unterfranken 49\r\n3.7.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität 49\r\n3.7.2 Standortfaktoren 50\r\n3.7.3 Verbesserungsmaßnahmen 51\r\n3.8 Schwaben 53\r\n3.8.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität 53\r\n3.8.2 Standortfaktoren 54\r\n3.8.3 Verbesserungsvorschläge 55\r\n4 Stärkere Serviceorientierung der Verwaltung als Beitrag zur \r\nStandortstärkung 59\r\nAbbildungsverzeichnis 62\r\nTabellenverzeichnis 63\r\nAnhang 64\r\nAnsprechpartner/Impressum 70\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nErgebnisse\r\n1\r\n1 Ergebnisse\r\nNach der rückläufigen Entwicklung der letzten Jahre hat sich die generelle \r\nStandortqualität Bayerns in diesem Jahr wieder verbessert.\r\n1.1 Zentrale Ergebnisse\r\nStandortloyalität \r\nDie Standortloyalität in Bayern befindet sich auf hohem Niveau. Nach einem Rückgang im \r\nvergangenen Jahr hat sie in diesem Jahr wieder zugelegt. Aktuell würden sich 91,0 Prozent \r\nder befragten Unternehmen wieder im Freistaat ansiedeln (Vorjahr 90,7 Prozent). Damit \r\nscheinen die Rückgangstendenzen der vergangenen Jahre vorläufig gestoppt zu sein. \r\nAllerdings ist man aus Sicht der Unternehmen noch weit entfernt von den insbesondere zu \r\nBeginn der Unternehmerbefragung in den Jahren 2013 bis 2020 ermittelten Loyalitätswer\u0002ten, die teils deutlich über 95 Prozent lagen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die aktu\u0002elle Erholungstendenz in den kommenden Jahren fortsetzen wird.\r\nStandortqualität\r\nNach dem regelrechten Einbruch im Vorjahr auf den niedrigsten Wert seit Beginn der Un\u0002ternehmerbefragung hat sich die Einschätzung der generellen Standortqualität in diesem \r\nJahr wieder verbessert. So bewerten die befragten Unternehmen die Standortqualität in \r\nihrer Region in diesem Jahr mit 72,8 Punkten von 100 möglichen Punkten (Vorjahr 70,2 \r\nPunkte).\r\nInsgesamt liegt damit die Einschätzung der Qualität des Standortes Bayern aus Sicht der \r\nUnternehmen zwar weiter deutlich unter dem Höchstwert des Jahres 2019 (76,2 Punkte). \r\nDas Ausmaß der aktuellen Qualitätsverbesserung bedeutet allerdings den höchsten abso\u0002luten Jahressprung seit Beginn der Erhebung.\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nErgebnisse\r\n2\r\nAbbildung 1\r\nBewertung der Standortqualität im Zeitverlauf \r\nDurchschnittsbewertungen von 0 (sehr niedrig) bis 100 (sehr hoch) \r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult \r\n(2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013)\r\nBewertung der Themenbereiche\r\nZusätzlich zur Standortloyalität zum Freistaat insgesamt und zur generellen Standortquali\u0002tät der Region wurde die Qualität von insgesamt 60 einzelnen Standortfaktoren abgefragt, \r\ndie in den folgenden fünf Themenbereichen zusammengefasst wurden: Humankapital, \r\nEnergie und Rohstoffe, Verwaltungshandeln, Innovationsumfeld sowie Allgemeine Infra\u0002struktur. Im Vergleich zu den Vorjahresergebnissen hat sich kein Themenbereich ver\u0002schlechtert. Die bereits im Vorjahr begonnene verbesserte Einschätzung des Themenberei\u0002ches Energie und Rohstoffe hat sich fortgesetzt. In diesem Jahr bewerten die Unterneh\u0002men diesen Bereich mit einer durchschnittlichen Schulnote von 3,3. Damit hat sich die Ein\u0002stufung binnen zweier Jahre von vormals 4,0 deutlich verbessert. Der schlechte damalige \r\nWert von 4,0 war Ausdruck der zu Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine \r\nexistierenden Energiekrise. Am besten schneidet erneut das Innovationsumfeld ab, das \r\nvon den Unternehmen mit einer Note von 2,8 bewertet wird. Dies entspricht einer leich\u0002ten Verbesserung zum Vorjahr (Note 2,9 im Jahr 2023). Die Bewertungen der übrigen The\u0002menbereiche sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben: Die Allgemeine Infra\u0002struktur wird von den Unternehmen wieder mit der Note 3,0 eingestuft, das Humankapital \r\nmit der Note 3,8 und das Verwaltungshandeln als Schlusslicht unter den erfragten The\u0002menbereichen mit der Note 3,9.\r\nTrotz dieses im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnenden Aufwärtstrends fallen die Bewer\u0002tungen aller Themenbereiche durchweg schlechter aus als zu Beginn der Erhebung im \r\n71,0 71,0\r\n71,6 71,4\r\n73,0\r\n73,9\r\n76,2\r\n75,5\r\n74,8\r\n74,5\r\n70,2\r\n72,8\r\n69,0\r\n70,0\r\n71,0\r\n72,0\r\n73,0\r\n74,0\r\n75,0\r\n76,0\r\n77,0\r\n2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nErgebnisse\r\n3\r\nJahre 2013. Insbesondere die Bereiche Energie und Rohstoffe (im Vergleich mit dem Jahr \r\n2013 von der Note 2,2 auf 3,3 abgefallen) sowie Humankapital und Arbeitsumfeld (von der \r\nNote 2,9 auf 3,8 gesunken) haben in diesen zehn Jahren aus Sicht der befragten Unterneh\u0002men im Land signifikant an Zustimmung eingebüßt.\r\nAbbildung 2\r\nBewertung der untersuchten Themenbereiche im Zeitablauf\r\nBewertung in Schulnoten\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult \r\n(2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013)\r\nStandortfaktoren\r\nDie oben dargestellten Durchschnittsnoten ergeben sich aus den Bewertungen der Unter\u0002nehmen für relevante einzelne Standortfaktoren aus den betrachteten Themenbereichen. \r\nDie zehn besten Einzelnoten vergeben die befragten Unternehmen in Bayern aktuell für \r\ndie folgenden Standortfaktoren:\r\n2,9\r\n3,1\r\n3,3\r\n3,2\r\n3,3\r\n3,4\r\n3,5 3,5 3,5\r\n3,6\r\n3,8 3,8\r\n2,7 2,7 2,7 2,7 2,7\r\n2,8\r\n2,6\r\n2,7 2,7\r\n2,8\r\n2,9\r\n2,8\r\n2,2\r\n2,7\r\n2,6\r\n2,4\r\n2,5\r\n2,6\r\n2,7\r\n2,5\r\n3,2\r\n4,0\r\n3,6\r\n3,3\r\n2,4\r\n2,8\r\n2,7 2,7 2,7\r\n2,8\r\n3,0\r\n2,9 2,9 2,9\r\n3,0 3,0\r\n3,3\r\n3,4\r\n3,5\r\n3,4\r\n3,5 3,5\r\n3,4\r\n3,5\r\n3,7\r\n3,9 3,9 3,9\r\n2,0\r\n2,2\r\n2,4\r\n2,6\r\n2,8\r\n3,0\r\n3,2\r\n3,4\r\n3,6\r\n3,8\r\n4,0\r\n2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024\r\nHumankapital Innovationsumfeld Energie und Rohstoffe\r\nAllgemeine Infrastruktur Verwaltungshandeln\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nErgebnisse\r\n4\r\nTabelle 1\r\nDie zehn am besten bewerteten Standortfaktoren 2024 und 2023\r\nStandortfaktor 2024 2023\r\n1. Sichere Stromversorgung 2,3 2,6\r\n2. Zugang zu Technologien 2,6 2,7\r\n3. Sichere Gasversorgung 2,6 2,9\r\n4. Technikfreundlichkeit / positives Innovationsklima 2,6 2,8\r\n5. Güte der Infrastruktur für den Straßenverkehr 2,7 2,8\r\n6. Qualität der Bildungsinfrastruktur 2,7 2,8\r\n7. Güte der soziokulturellen Infrastruktur 2,7 3,3\r\n8. Sichere Rohstoffversorgung 2,7 3,0\r\n9. Güte der Gewerbe- und Industrieflächen 2,7 2,6\r\n10. Existenz von FuE- bzw. Innovationsnetzwerken 2,8 2,8\r\nBewertung in Schulnoten.\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult (2024, 2023)\r\nIm Vergleich zum Vorjahr haben sich nur recht geringe Veränderungen ergeben, acht der \r\nzehn bestbewerteten Standortfaktoren befanden sich bereits im letzten Jahr auf dieser Lis\u0002te. Neu hinzugekommen ist die Güte der soziokulturellen Infrastruktur auf Platz 7 (im Vor\u0002jahr auf Platz 13, Note 3,3) sowie die Sicherheit der Rohstoffversorgung auf Platz 8 (im \r\nVorjahr: Platz 11, Note 3,0). Nicht mehr zu den zehn bestbewerteten Standortfaktoren ge\u0002hören indes die Güte der digitalen Infrastruktur (2024: Platz 14, Note 3,3; 2023: Platz 5, \r\nNote 2,7) sowie die Sicherung wohnortnaher Kitas (2023: Platz 3, Note 2,7). Besonders ver\u0002bessert haben sich neben der Güte der soziokulturellen Infrastruktur (von der Note 3,3 im \r\nVorjahr auf nun 2,7) vor allem die Sicherheit der Stromversorgung (von 2,6 auf nun 2,3), \r\nder Gasversorgung (von 2,9 auf 2,6) und der Rohstoffversorgung (von 3,0 auf 2,7) und da\u0002mit Faktoren aus dem Themenbereich Energie und Rohstoffe.\r\nDie Gesamtbetrachtung der zehn bestbewerteten Einzelfaktoren lässt folgende Zusam\u0002men-fassung zu: Aus Sicht der Unternehmen gilt Bayern weiterhin als ein technologie- und \r\ninnovationsaffines Land mit einer sicheren Energie- und Rohstoffversorgung. Die Infra\u0002struktur – vor allem in den Bereichen Straßenverkehr, Bildung und Soziokultur – wird als \r\ndurchaus zufriedenstellend eingestuft. Die Güte der digitalen Infrastruktur fällt in diesem \r\nJahr jedoch etwas ab.\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nErgebnisse\r\n5\r\nTabelle 2\r\nDie zehn am schlechtesten bewerteten Standortfaktoren 2024 und 2023\r\nStandortfaktor 2024 2023\r\n1. Bürokratischer Aufwand 4,7 4,5\r\n2. Flexibilität des Arbeitsrechts 4,1 3,9\r\n3. Unbürokratisches Verhalten öffentlicher Stellen 4,0 3,9\r\n4. Fortschritt der Verwaltung bei der Digitalisierung 4,0 3,8\r\n5. Höhe der Spritpreise 4,0 4,2\r\n6. Verfügbarkeit von Fachkräften 4,0 4,2\r\n7. Höhe der Strompreise 3,9 4,3\r\n8. Höhe der Rohstoffpreise 3,8 4,0\r\n9. Höhe der Gaspreise 3,8 4,2\r\n10. Verfügbarkeit qualifizierter Nachwuchskräfte 3,8 4,1\r\nBewertung in Schulnoten.\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult (2024, 2023)\r\nIm Vergleich zum Vorjahr haben sich auch in Bezug auf die zehn am schlechtesten bewer\u0002teten Standortfaktoren nur vergleichsweise geringe Veränderungen ergeben. Alle Stand\u0002ortfaktoren, die bereits im Jahr 2023 in dieser Liste genannt wurden, finden sich hier in \r\ndiesem Jahr erneut wieder. Allerdings sind die Zulassungs- und Genehmigungsverfahren \r\nim Vergleich zum Vorjahr aus der Liste herausgefallen, da nun erstmalig die Höhe der Gas\u0002und Spritpreise getrennt als zwei Faktoren erhoben wurden. Nochmals schlechter als im \r\nVorjahr schneiden vor allem der bürokratische Aufwand (Note 4,5 im Vorjahr, nun 4,7), die \r\nFlexibilität des Arbeitsrechts (Note 3,9 im Vorjahr, nun 4,1) und der Fortschritt bei der Digi\u0002talisierung der Verwaltung (Note 3,8 im Vorjahr, nun 4,0) ab. Erkennbare Verbesserungen \r\nim Vergleich zum Vorjahr lassen sich vor allem für die Höhe der Strompreise (Note 4,3 im \r\nVorjahr, nun 3,9), die Höhe der Gaspreise (Note 4,2 im Vorjahr, nun 3,8) sowie die Verfüg\u0002barkeit qualifizierter Nachwuchskräfte (Note 4,1 im Vorjahr, nun 3,8) feststellen.\r\nDie Gesamtbetrachtung der zehn am schlechtesten bewerteten Standortfaktoren führt zu \r\nfolgender Zusammenfassung: Aus Sicht der Unternehmen existieren am Standort Bayern \r\nvor allem in drei Bereichen verbesserungswürdige Rahmenbedingungen – nämlich bei der \r\nBürokratie, bei der Flexibilität des Arbeitsrechts sowie bei der Höhe der Energie- und Roh\u0002stoffpreise. Ein großes Problem ist zudem der Fachkräftemangel, wobei hier – ebenso wie \r\nbei der Höhe der Energie- und Rohstoffpreise – leichte Verbesserungstendenzen im \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nErgebnisse\r\n6\r\nVergleich zum Vorjahr zu verzeichnen sind. Die bürokratischen Rahmenbedingungen, das \r\nVerwaltungshandeln sowie die Flexibilität des Arbeitsrechts werden dagegen schlechter \r\nbewertet als letztes Jahr. Insgesamt wird die Kluft zwischen den Standortfaktoren der ver\u0002gleichsweise gut bewerteten Themenbereiche Innovationsumfeld und Allgemeine Infra\u0002struktur zu den deutlich schlechter bewerteten Bereichen Verwaltungshandeln und Hu\u0002mankapital eher größer denn kleiner.\r\nVerbesserungsmaßnahmen\r\nNeben den Bewertungen der Standortfaktoren wurden die Unternehmen auch um ihre \r\nEinschätzungen zu konkreten Verbesserungsmaßnahmen gebeten. Zur Verbesserung der \r\nStandortbedingungen sollte die Politik nach Einschätzung der befragten Unternehmen vor \r\nallem Maßnahmen in den folgenden Bereichen mit hohem Nachdruck angehen:\r\nTabelle 3\r\nDie zehn relevantesten Verbesserungsmaßnahmen 2024 und 2023\r\nVerbesserungsmaßnahme 2024 2023\r\n1. Antragsverfahren erleichtern 92,2 90,2\r\n2. Sicherstellung flächendeckenden Gesundheitsversorgung 92,1 88,8\r\n3. Breitbandinitiative fortführen 89,4 89,8\r\n4. Sicherung wohnortnaher Kitas 88,6 85,0\r\n5. Bereitstellung attraktives und bezahlbares Wohnangebot 88,6 83,0\r\n6. Netzausbau (Verstärkung von Leitungskapazitäten) 88,3 84,3\r\n7. Sicherung wohnortnaher Schulen 87,5 85,0\r\n8. Arbeitsrecht und Arbeitsschutz entbürokratisieren 86,0 79,8\r\n9. Sicherung wohnortnaher Pflegeeinrichtungen 85,3 81,2\r\n10. Administrative Einheiten stärker miteinander vernetzen 85,3 82,3\r\nZustimmungsquote in Prozent.\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult (2024, 2023)\r\nDie aufgeführten Verbesserungen umfassen vor allem Maßnahmen aus dem Bereich der \r\nAllgemeinen Infrastruktur (Gesundheitsversorgung, Breitbandinitiative, wohnortnahe \r\nKitas, Wohnangebot, Schulen, Pflegeeinrichtungen). Die übrigen Verbesserungsmaßnah\u0002men entfallen auf die vier Bereiche Innovation (Antragsverfahren), Energie (Netzausbau), \r\nHumankapital (Arbeitsrecht und Arbeitsschutz entbürokratisieren) und Verwaltung (Ver\u0002netzung administrativer Einheiten). Im Vergleich zum Vorjahr neu hinzugekommen sind \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nErgebnisse\r\n7\r\ndie Entbürokratisierung von Arbeitsrecht und Arbeitsschutz (im Vorjahr Platz 13 mit \r\n79,8 Prozent) sowie die Sicherung wohnortnaher Pflegeeinrichtungen (im Vorjahr Platz 11 \r\nmit 81,2 Prozent), während mit der Entwicklung bzw. dem Ausbau von Speichern (in die\u0002sem Jahr Platz 11 mit 83,1 Prozent) sowie der Senkung regulierter Strompreiskomponen\u0002ten (Platz 15 mit 81,2 Prozent in diesem Jahr) zwei Maßnahmen aus dem Bereich Energie \r\nnicht mehr zu den zehn relevantesten Verbesserungsmaßnahmen zählen.\r\nBei einigen Verbesserungsmaßnahmen hat sich der Handlungsdruck im Vergleich zum Vor\u0002jahr jedoch deutlich verändert. In der folgenden Tabelle werden jeweils die fünf Maßnah\u0002men mit der größten Veränderung dargestellt.\r\nTabelle 4\r\nVerbesserungsmaßnahmen mit größtem Zuwachs/ größter Abnahme\r\nVerbesserungsmaßnahme Delta (2024-2023)\r\n4,1\r\n4,4\r\n4,2\r\n5,0\r\n4,0\r\n4,6\r\n3,9\r\n3,9\r\n3,7\r\n3,8\r\n1. Verbesserung der Lebenssituation im ländlichen Raum 11,6%\r\n2. Flexibilität des Arbeitszeitrechts erhöhen 9,8%\r\n3. Arbeitsrecht und Arbeitsschutz entbürokratisieren 6,2%\r\n4. Arbeitskosten senken 6,0%\r\n5. Investitionen in die Infrastruktur für den Schienenverkehr 5,9%\r\n…\r\n36. Entwicklung, Ausbau und Aufbau von Speichern -0,8%\r\n37. Förderangebot für Unternehmen ausbauen -0,9%\r\n38. Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen einschränken -2,7%\r\n39. Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung -4,1%\r\n40. Ausbau der Infrastruktur für Wasserstoff -9,0%\r\nBewertung in Schulnoten.\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult (2024, 2023)\r\nDer größte Zuwachs entfällt auf Maßnahmen aus den Bereichen Allgemeine Infrastruktur \r\n(Verbesserung der Lebenssituation im ländlichen Raum sowie Investitionen in Schieneninf\u0002rastruktur) und Humankapital (Flexibilität des Arbeitszeitrechtes, Entbürokratisierung von \r\nArbeitsrecht und Arbeitsschutz, Senkung der Arbeitskosten). Die größte Abnahme lässt \r\nsich hingegen für Maßnahmen aus den übrigen Bereichen feststellen, nämlich Energie \r\n(Entwicklung und Ausbau von Speichern sowie Infrastrukturausbau für wasserstoffbasierte \r\nEnergieversorgung), Innovation (Förderangebot ausbauen sowie Ausbau steuerlicher \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nErgebnisse\r\n8\r\nForschungsförderung) und Verwaltung (wirtschaftliche Betätigung der Kommunen ein\u0002schränken).\r\nDas Bild zu den Unternehmensantworten bezüglich der erhobenen Verbesserungsmaßnah\u0002men lässt sich in der Gesamtschau folgendermaßen zusammenfassen: Die Unternehmen \r\nfordern von der Politik vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Allgemeinen Infra\u0002struktur. Aus diesem Bereich stammen sowohl die relevantesten Verbesserungen als auch \r\ndiejenigen Maßnahmen mit dem größten Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr. Ebenfalls \r\ndeutlichen Zustimmungszuwachs verzeichnen Verbesserungsmaßnahmen aus dem Bereich \r\nHumankapital. \r\nDie den Ergebnissen zugrundeliegende Unternehmensbefragung fand von Anfang Juli bis \r\nEnde August 2024 statt. 700 bayerische Unternehmen aus den sieben Regierungsbezirken \r\ngaben Auskunft über ihre Einschätzung zu den wirtschaftlichen Perspektiven im Freistaat. \r\nDie Unternehmen wurden im Hinblick auf ihre Zufriedenheit zu insgesamt mehr als 60 ein\u0002zelnen Standortfaktoren und Verbesserungsmaßnahmen befragt, die sich in insgesamt \r\nfünf Themenbereiche bündeln lassen (siehe Anhang).\r\n1.2 Handlungsableitungen\r\nIm Kern führen die Auswertungen der Unternehmensbefragung 2024 unter den Unterneh\u0002men in den sieben Regierungsbezirken Bayerns zu den folgenden Schlüsselergebnissen:\r\n– Die Standortqualität hat sich aus Sicht der Unternehmen verbessert. Damit einher geht \r\nein leichter Anstieg der Standortloyalität sowohl zum Land als auch zu den Regionen \r\n(siehe Kapitel 1, 2 und 3).\r\n– Bezüglich der Bewertung der fünf zentralen Themenbereiche besteht weiterhin eine \r\ndeutliche Kluft. Während das Innovationsumfeld sowie die Allgemeine Infrastruktur \r\nvergleichsweise gut abschneiden und der Bereich Energie und Rohstoffe aufgeholt hat, \r\nliegen die mit dem Humankapital zusammenhängenden Standortfaktoren sowie das \r\nVerwaltungshandeln am Schluss der Einstufungen durch die Unternehmen. Die Bewer\u0002tungen zwischen den Regierungsbezirken haben sich angeglichen, so dass sich über den \r\ngesamten Freistaat ein durchaus homogenes Bewertungsbild ergibt (siehe Kapitel 3).\r\n– Dies spiegelt sich in den Zustimmungsquoten zu den Verbesserungsmaßnahmen wider. \r\nSo gehören drei der fünf Maßnahmen mit dem größten Relevanzzuwachs im Vergleich \r\nmit dem Vorjahr zum Themenfeld Humankapital (siehe Kapitel 2).\r\nVor dem Hintergrund der oben aufgeführten Schlüsselergebnisse lassen sich die folgenden \r\nAnsatzpunkte für Verbesserungshandlungen ableiten:\r\n1. Bürokratieabbau sowie Erhöhung der Serviceorientierung und Digitalisierung der \r\nöffentlichen Verwaltung\r\nAus Sicht der Unternehmen müssen Bürokratie abgebaut und die Serviceorientierung der \r\nöffentlichen Verwaltung erhöht werden, um nicht wettbewerbsschwächend zu wirken. \r\nDazu ist nicht nur ein Kulturwandel vom Selbstverständnis als „Prüfer und Genehmiger“ \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nErgebnisse\r\n9\r\nhin zum „Umsetzungspartner“ hilfreich, sondern auch eine damit einhergehende zielge\u0002richtete Optimierung und Digitalisierung zentraler Verwaltungsprozesse sowie eine stär\u0002kere Vernetzung administrativer Einheiten. Zudem geht es generell darum, die Anzahl \r\nneuer, bürokratietreibender Gesetze sowie die Zahl der Verwaltungsvorschriften zu redu\u0002zieren. Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat Mitte des Jahres ein „Modernisierungs\u0002und Beschleunigungsprogramm Bayern 2030“ auf den Weg gebracht, das diese Themen in \r\nden wesentlichen Bereichen des Landesrechts adressiert. \r\n2. Flexibilisierung rechtlicher Rahmenbedingungen im Arbeitsumfeld/Senkung der \r\nArbeitskosten\r\nDie rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsumfeldes werden von den Unternehmen \r\nals deutlich zu bürokratisch und unflexibel eingestuft. Ansatzpunkte zur Flexibilisierung lie\u0002gen u. a. im Arbeitsrecht, im Arbeitszeitrecht (z.B. tägliche Höchstarbeitszeit abschaffen \r\nzugunsten einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit, Arbeitszeiterfassung \r\npraktikabel umsetzen) sowie im Arbeitsschutz (praxisorientiert gestalten). Zudem gilt es, \r\nden Wettbewerbsnachteil „hohe Arbeitskosten“ anzugehen und die Arbeitskosten zu sen\u0002ken.\r\n3. Energiepreise senken \r\nTrotz der verbesserten Bewertung durch die Unternehmen sind die Energiepreise nach wie \r\nvor zu hoch. Zur Sicherung des Standortes benötigen die Unternehmen in Bayern dringend \r\nglobal wettbewerbsfähige Energiepreise. Neben einer dauerhaften Absenkung der Strom\u0002steuer auf das europäische Mindestniveau braucht es zusätzliche Maßnahmen wie Netz\u0002kostenzuschüsse oder einen Brückenstrompreis – zumindest für die Umbauphase. Zudem \r\nist ein Turbo beim Ausbau aller erneuerbaren Energien und vor allem auch beim Leitungs\u0002ausbau nötig.\r\n4. Sicherung von Fach- und Arbeitskräften \r\nAuch wenn sich die Situation im Vergleich zum Vorjahr etwas verbessert hat, stellt die \r\nFachkräftesicherung nach wie vor eine große Herausforderung für viele Branchen in Bay\u0002ern dar. Es gilt, die heimischen Potenziale konsequenter zu nutzen, etwa durch die weitere \r\nErhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen und Älteren. Zudem gilt es, die gezielte Zuwan\u0002derung in den heimischen Arbeitsmarkt voranzutreiben. \r\n5. Modernisierung der Infrastruktur in den Regionen \r\nEine moderne und effiziente Infrastruktur trägt nicht nur wesentlich zur wirtschaftlichen \r\nLeistungsfähigkeit eines Standortes bei, sondern beeinflusst auch die Attraktivität und Le\u0002bensqualität der Regionen und dient als Garant für die Rekrutierung von Fachkräften. Da\u0002her sollte eine kontinuierliche Modernisierung der Allgemeinen Infrastruktur (z.B. leis\u0002tungsfähige Informations- und Kommunikationsnetze, engmaschiges Angebot an Kitas, \r\nSchulen und Pflegeeinrichtungen, breites Angebot soziokultureller Aktivitäten) sicherge\u0002stellt werden. \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nErgebnisse\r\n10\r\n6. Stärkung der Innovationskraft von Unternehmen \r\nBayern zeichnet sich nicht nur durch ein technologiefreundliches und innovationsoffenes \r\nKlima aus, vielmehr beruht die hohe Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unterneh\u0002men des Freistaates auch wesentlich auf Forschung und Innovation. Die Attraktivität des \r\nInnovationsumfeldes sollte daher laufend gestärkt werden, beispielsweise durch transpa\u0002rente Förderangebote, niedrigschwellige Antragsverfahren oder geeignete Transferstruk\u0002turen auch für kleine und mittelständische Unternehmen.\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nStandortqualität, Standortloyalität und Verbesserungswünsche\r\n11\r\n2 Standortqualität, Standortloyalität und Ver\u0002besserungswünsche\r\nStandortqualität und -loyalität im Vergleich zum Vorjahr gestiegen\r\nIm Rahmen der seit dem Jahr 2013 durchgeführten Unternehmerbefragung werden die \r\nUnternehmen alljährlich um eine Einschätzung von Standortqualität und Standortloyalität \r\ngebeten. \r\nKonkret ermittelt wird die Einschätzung der Standortqualität anhand der Frage „Wie beur\u0002teilen Sie auf einer Skala von 0 (sehr niedrig) bis 100 (sehr hoch) die Standortqualität in Ih\u0002rer Region und in Bayern insgesamt?“. \r\nDie Standortloyalität wird mittels der Frage „Wenn Sie den Standort Ihres Unternehmens \r\nfrei wählen könnten, würden Sie sich nochmal für den heutigen Standort entscheiden?“\r\nerhoben, wobei neben der Region des aktuellen Unternehmensstandortes auch die \r\nStandortloyalität zu Bayern und zu Deutschland insgesamt ermittelt werden.\r\nDie Standortqualität in der eigenen Region hat nach Jahren des Rückganges (vom Höchst\u0002stand mit 76,2 Punkten im Jahr 2019 auf den im Vorjahr ermittelten Tiefststand von \r\n70,2 Punkten, jeweils von 100 möglichen Punkten) aus Sicht der befragten Unternehmen \r\nwieder zulegen können und erreicht in der diesjährigen Befragung 72,8 Punkte. Parallel \r\ndazu ist der langjährige Rückgang der Standortloyalität zu Bayern ebenfalls von einer leich\u0002ten Verbesserung (von vorjährig 90,7 Prozent) in diesem Jahr abgelöst worden. Demnach \r\nwürden sich 91,0 Prozent der Unternehmen erneut in Bayern ansiedeln. \r\nDieses insgesamt hohe Maß an Zustimmung zum bayerischen Standort umfasst alle sieben \r\nRegierungsbezirke. Diesbezüglich lassen sich jedoch Unterschiede zwischen den Bezirken \r\nfeststellen. So nahm die Standortloyalität im Vorjahresvergleich in Mittelfranken sehr stark \r\n(nämlich von 90,1 Prozent auf nun 94,9 Prozent), in Unterfranken vergleichsweise deutlich \r\n(von 86,6 Prozent auf nun 88,6 Prozent) und in Oberbayern (von 89,5 Prozent auf 89,8 Pro\u0002zent) sowie in Oberfranken (von 92,1 Prozent auf nun 92,2 Prozent) noch leicht zu. Insbe\u0002sondere die Entwicklung von Mittelfranken ist bemerkenswert, gelingt dem Regierungsbe\u0002zirk doch binnen eines Jahres der Sprung von Rang 5 auf nun Rang 1 in der Loyalitätswer\u0002tung der sieben Bezirke. Einher geht diese Entwicklung mit einem deutlichen Rückgang der \r\nStandortloyalität unter den Unternehmen aus dem Regierungsbezirk Oberpfalz, hier sinkt \r\nder dementsprechende Wert von vorjährig 93,1 Prozent auf nun 90,6 Prozent. Der Bezirk \r\nverliert damit auch seine Spitzenposition und findet sich in diesem Jahr nurmehr auf \r\nPlatz 4 wieder. Im Vorjahresvergleich ebenfalls gefallen ist die Standortloyalität in den Be\u0002zirken Niederbayern (von 92,6 Prozent auf nun 91,3 Prozent) und Schwaben (von vorjährig \r\n90,9 Prozent auf nun 89,8 Prozent). \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nStandortqualität, Standortloyalität und Verbesserungswünsche\r\n12\r\nTabelle 5\r\nAllgemeine Bewertung der Standortloyalität in Bayern nach Regierungsbe\u0002zirken\r\nRegierungs\u0002bezirk\r\n2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024\r\nOberpfalz 97,5 97,2 93,0 97,1 97,8 97,2 93,9 97,5 94,9 93,9 93,1 90,6\r\nNieder\u0002bayern\r\n96,5 96,5 94,3 96,5 96,4 92,9 91,3 95,8 94,8 91,0 92,6 91,3\r\nOberbayern 98,5 94,4 94,3 95,0 96,3 95,7 96,9 94,9 93,0 89,1 89,5 89,8\r\nUnter\u0002franken\r\n95,9 90,9 92,3 94,2 90,8 91,8 92,4 94,2 92,0 93,1 86,6 88,6\r\nOberfranken 94,4 93,7 96,5 95,0 94,6 93,0 95,0 94,1 84,6 90,0 92,1 92,2\r\nMittel\u0002franken\r\n96,4 97,2 97,9 97,8 96,0 99,3 97,0 94,1 96,2 94,0 90,1 94,9\r\nSchwaben 98,0 95,8 93,7 95,7 97,6 99,2 93,1 94,1 88,5 91,0 90,9 89,8\r\nBayern 96,8 95,1 94,6 95,9 95,6 95,6 94,2 95,0 92,0 91,7 90,7 91,0\r\nAngaben in Prozent.\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult \r\n(2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013)\r\nDie Loyalität, die Unternehmen ihrem Standort bzw. dem Freistaat insgesamt entgegen\u0002bringen, basiert wesentlich auf der Attraktivität und Qualität der Standortbedingungen vor \r\nOrt. Attraktive Bedingungen einer Region sind nicht nur wichtig für Wohlstand und Zu\u0002kunftsfähigkeit, sondern auch für den wirtschaftlichen Erfolg der dort ansässigen Unter\u0002nehmen. Demgemäß fokussieren die folgenden Untersuchungen auf die relevanten Stand\u0002ortfaktoren in Bayern und den sieben Regierungsbezirken sowie deren Beurteilung aus \r\nSicht der ansässigen Unternehmen. Auf der Grundlage dieser Analysen lassen sich wichtige \r\nHandlungsfelder zu den einzelnen inhaltlichen Themenbereichen ableiten. Die vorliegen\u0002den Untersuchungsergebnisse können daher als wichtiger Input für wirtschaftspolitische \r\nNotwendigkeiten herangezogen werden, zudem tragen sie zur Identifizierung von relevan\u0002ten Ansatzpunkten zur Verbesserung der Standortbedingungen und damit zur Stärkung \r\nvon Standortqualität und -loyalität bei.\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nStandortqualität, Standortloyalität und Verbesserungswünsche\r\n13\r\n2.1 Handlungsableitungen\r\nDie Befragung zielt darauf ab, die Standortqualität und -loyalität zu bestimmen sowie \r\nwichtige Handlungsprioritäten aus Sicht der bayerischen Unternehmen für die Landes- und \r\nKommunalpolitik der kommenden Jahre herauszuarbeiten.\r\nDie Analyse umfasst dazu zwei Schritte:\r\n1. In einem ersten Schritt bewerten die Unternehmen die Güte der Standortfaktoren an\u0002hand eines Schulnotensystems von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend). \r\n2. In einem zweiten Schritt schätzen die Unternehmen Verbesserungsmaßnahmen für\r\neinzelne Standortfaktoren ein. Die Auswahl der Maßnahmen fokussiert auf wichtige \r\nGestaltungsbereiche, die die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in \r\nBayern direkt betreffen. Die Zustimmung zu einzelnen Maßnahmen wird auf einer \r\nsechsstufigen Likert-Skala („stimme voll und ganz zu“ bis „stimme überhaupt nicht zu“) \r\nkategorisiert. Die aufgeführten Prozentangaben (sog. Zustimmungsquoten) beziehen \r\nsich jeweils auf den Anteil der beiden höchsten Antwortkategorien. Eine höhere Zu\u0002stimmung im Zeitablauf kann als höherer Handlungsbedarf interpretiert werden und \r\numgekehrt. Dabei werden in der Regel Abweichungen zwischen Ergebnissen zum Vor\u0002jahr von mehr als 5 Prozentpunkten bzw. 0,3 Schulnoten als nennenswert betrachtet.\r\nFolgende fünf Themenbereiche stehen im Blickpunkt:\r\n– Humankapital und Arbeitsumfeld\r\n– Allgemeine Infrastruktur\r\n– Innovationsumfeld\r\n– Energie und Rohstoffe\r\n– Verwaltungshandeln\r\nInnerhalb dieser fünf Themenbereiche wurden über 60 Einzelaspekte abgefragt. Der Groß\u0002teil der abgefragten Aspekte ist im Verlauf der letzten Jahre gleichgeblieben, jedoch wer\u0002den zur möglichst aussagekräftigen Abdeckung der Themenlage immer wieder einzelne, \r\nbesonders relevante Aspekte hinzugefügt und andere, zwischenzeitlich überkommene As\u0002pekte gestrichen.\r\n2.2 Humankapital und Arbeitsumfeld\r\nDie Bewertung der Standortbedingungen in Bayern im Bereich Humankapital und Arbeits\u0002umfeld hat sich im Vergleich zum Vorjahr (Schulnote 3,8) nicht verändert. Der Bereich be\u0002legt auch in diesem Jahr wieder den vorletzten Platz unter den fünf Themenbereichen. \r\nVon den Einzelaspekten dieses Bereiches wird, wie in den Vorjahren, die Qualität der Bil\u0002dungsinfrastruktur am besten bewertet, hier hat sich im Jahresvergleich sogar eine leichte \r\nVerbesserung ergeben (Schulnote 2,7 in diesem Jahr gegenüber 2,8 im Vorjahr; siehe Ta\u0002belle 6, Güte). Ebenfalls leicht besser schneiden aus Sicht der befragten Unternehmen die \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nStandortqualität, Standortloyalität und Verbesserungswünsche\r\n14\r\nVerfügbarkeit von Fachkräften (vorjährig mit der Schulnote 4,2 bewertet, nun mit der \r\nNote 4,0) sowie von qualifizierten Nachwuchskräften (von vorjähriger Note 4,1 auf nun 3,8 \r\nverbessert) ab. Während die Bewertung der Arbeitskosten im Vergleich zum Vorjahr un\u0002verändert geblieben ist (Schulnote 3,7), schneiden die Verfügbarkeit von MINT-Absolven\u0002ten (im Vorjahr mit der Note 3,5 bewertet, nun mit 3,6) sowie die Flexibilität des Arbeits\u0002rechtes (vorjährige Note 3,9, in diesem Jahr 4,1) schlechter ab als im Vorjahr. Am schlech\u0002testen bewerten die befragten Unternehmen den bürokratischen Aufwand im Arbeitsum\u0002feld, hier wird die Schulnote 4,7 (abermals verschlechtert von vorjährig 4,5) vergeben.\r\nDiese Einschätzungen hinsichtlich der Güte der Standortfaktoren spiegeln sich auch in der \r\nEinschätzung der möglichen Verbesserungsmaßnahmen für den Bereich Humankapital und \r\nArbeitsumfeld wider (siehe Tabelle 6, Verbesserungswünsche). So ist die durchschnittliche \r\nZustimmung zu Verbesserungsmaßnahmen im Jahresvergleich von 68,3 Prozent im Vorjahr \r\nauf nun 73,7 Prozent gestiegen. In diesem Zuge haben auch die Zustimmungswerte für die \r\neinzelnen Maßnahmen im Vergleich zum Vorjahr teils deutlich zugelegt. Die befragten Un\u0002ternehmen des Standortes Bayern konstatieren insbesondere einen hohen Handlungsbe\u0002darf hinsichtlich der Entbürokratisierung von Arbeitsrecht und -schutz (Zustimmung \r\n86,0 Prozent, stark gestiegen von 79,8 Prozent im Vorjahr), der Senkung von Arbeitskosten \r\n(Zustimmung ebenfalls stark gestiegen von 75,3 Prozent auf 81,3 Prozent) sowie der Un\u0002terstützung der Ausbildung von Jugendlichen (76,0 Prozent vorjährig, nun 80,2 Prozent). \r\nBesonders stark gestiegen sind seit letztem Jahr die Zustimmungswerte für Verbesserungs\u0002maßnahmen, die zur Flexibilität des Arbeitszeitrechtes beitragen (von vorjährig 66,3 Pro\u0002zent auf nun 76,1 Prozent). Ebenfalls hohen Handlungsbedarf attestieren die befragten \r\nUnternehmen bei der Schaffung genereller Anreize zur Arbeitsaufnahme bzw. Mehrarbeit, \r\ndieser Aspekt wurde in diesem Jahr erstmalig erhoben und gleich mit einer Zustimmung \r\nvon 76,3 Prozent bedacht. Zugelegt im Vergleich zum Vorjahr haben auch die Zustim\u0002mungswerte zu Verbesserungsmaßnahmen, die die Zuwanderung von Hochqualifizierten \r\naus dem Ausland erleichtern (Zustimmung 58,0 Prozent gegenüber 52,4 Prozent im Vor\u0002jahr) und die Erwerbsbeteiligung von Frauen (Zustimmung 62,0 Prozent gegenüber \r\n57,9 Prozent im Vorjahr) erhöhen. \r\nTabelle 6\r\nGüte und Verbesserungswünsche im Bereich Humankapital und Arbeitsum\u0002feld\r\nGüte1)\r\n‘13 ‘14 ‘15 ‘16 ‘17 ‘18 ‘19 ‘20 ‘21 ‘22 ‘23 ‘24\r\nVerfügbarkeit qualifizierter \r\nNachwuchskräfte 3,3 3,2 3,5 3,4 3,6 3,7 4,0 3,6 3,7 4,0 4,1 3,8\r\nVerfügbarkeit von Fachkräf\u0002ten\r\n3,5 3,4 3,6 3,5 3,8 3,9 3,9 3,8 3,9 4,2 4,2 4,0\r\nVerfügbarkeit von Absolven\u0002ten in \r\nMINT-Fächern\r\n3,2 3,1 3,1 3,0 3,2 3,3 3,2 3,2 3,2 3,4 3,5 3,6\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nStandortqualität, Standortloyalität und Verbesserungswünsche\r\n15\r\nQualität der Bildungsinfra\u0002struktur \r\n(Schul- und Weiterbildungs\u0002system)\r\n2,5 2,5 2,5 2,4 2,4 2,5 2,5 2,5 2,5 2,6 2,8 2,7\r\nArbeitskosten – 3,0 3,1 3,1 3,1 3,2 3,3 3,3 3,3 3,4 3,7 3,7\r\nFlexibilität des Arbeitsrechts – 3,5 3,5 3,5 3,4 3,5 3,6 3,6 3,6 3,7 3,9 4,1\r\nBürokratischer Aufwand – – 3,9 3,8 3,8 4,0 4,1 4,0 4,0 4,1 4,5 4,7\r\nGesamtbewertung der Güte \r\nBereich Humankapital/ Ar\u0002beitsumfeld\r\n2,9 3,1 3,3 3,2 3,3 3,4 3,5 3,5 3,5 3,6 3,8 3,8\r\nVerbesserungswünsche2)\r\n‘13 ‘14 ‘15 ‘16 ‘17 ‘18 ‘19 ‘20 ‘21 ‘22 ‘23 ‘24\r\nUnterstützung der Ausbil\u0002dung von Jugendlichen ver\u0002bessern\r\n74,3 78,6 78,3 77,2 74,6 75,6 78,2 79,2 78,3 79,0 76,0 80,2\r\nUnterstützung der berufli\u0002chen Weiterbildung aus\u0002bauen\r\n71,6 72,8 68,0 67,2 64,6 68,2 73,5 72,3 70,6 – – –\r\nZuwanderung von Hochquali\u0002fizierten aus dem Ausland er\u0002leichtern\r\n51,2 52,1 58,7 55,8 49,1 52,7 43,6 47,6 49,2 62,5 52,4 58,0\r\nBeschäftigung älterer Fach\u0002kräfte ab 50 Jahren erleich\u0002tern \r\n– – – 71,2 62,3 66,4 67,2 71,1 72,0 – – –\r\nFlexibilität des Arbeitsrechts \r\nerhöhen – 66,6 70,9 71,8 66,2 69,7 70,6 72,8 67,8 74,1 70,6 75,1\r\nFlexibilität des Arbeitszeit\u0002rechts erhöhen – – – – – – – 67,3 63,5 66,1 66,3 76,1\r\nSachgrundlose Befristun\u0002gen erleichtern – – – – – – – 48,9 43,1 – – –\r\nArbeitsrecht und -schutz \r\nentbürokratisieren – – – – – – – 79,0 74,6 80,0 79,8 86,0\r\nArbeitskosten senken – 56,3 61,9 65,2 62,4 64,9 64,5 69,3 67,8 71,4 75,3 81,3\r\nBürokratischen Aufwand \r\nbeim Mindestlohngesetz re\u0002duzieren\r\n– – 73,9 72,7 72,8 73,3 71,5 64,9 66,8 69,3 – –\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nStandortqualität, Standortloyalität und Verbesserungswünsche\r\n16\r\nUnterstützung bei Vermitt\u0002lung berufsorientierter IKT\u0002Kompetenzen\r\n– – – 53,4 66,2 73,2 67,9 54,1 55,0 – – –\r\nErwerbsbeteiligung von \r\nFrauen erhöhen – – – – – – – – – 59,8 57,9 62,0\r\nMehr Transparenz über und \r\neinfacheren Zugang zu För\u0002dermöglichkeiten der berufli\u0002chen Weiterbildung\r\n– – – – – – – – – 69,4 68,0 68,2\r\nGenerell Anreize zur Arbeits\u0002aufnahme bzw. Mehrarbeit \r\nverbessern\r\n– – – – – – – – – – – 76,3\r\n1) Bewertung in Schulnoten.\r\n2) Zustimmungsquote in Prozent.\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult \r\n(2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013)\r\n2.3 Allgemeine Infrastruktur\r\nAuch in diesem Jahr stufen die Unternehmen in Bayern die Güte der Allgemeinen Infra\u0002struktur wieder mit der Note 3,0 ein. Damit nimmt dieses Themenfeld – wie im Vorjahr –\r\nerneut den zweiten Platz unter den fünf Bereichen ein. \r\nDie höchsten Bewertungen (siehe Tabelle 7, Güte) erzielt die in diesem Jahr erstmalig er\u0002hobene Güte der Infrastruktur für den Luftverkehr (Note 2,6), nur knapp dahinter landen \r\ndie Benotungen für die Infrastrukturen für den Straßenverkehr (leicht verbessert von der \r\nvorjährigen Note 2,8 auf nun 2,7) sowie für das soziokulturelle Umfeld (deutlich verbessert \r\nvon 3,3 auf 2,7) und die Güte der Gewerbe- und Industrieflächen (leicht verschlechtert \r\nvon 2,6 auf nun 2,7). Zur Bewertung der übrigen Faktoren der Allgemeinen Infrastruktur \r\ntut sich eine Kluft auf: So stufen die befragten Unternehmen die Güte der Mobilfunkinfra\u0002struktur mit einer Schulnote von 3,2 ein (leicht verbessert von vorjährig 3,3), die digitale \r\nInfrastruktur wird mit 3,3 bewertet. Dabei hat sich die Benotung der Digitalinfrastruktur im \r\nVergleich zum Vorjahr deutlich verschlechtert, damals lag sie bei 2,7. Das Schlusslicht bil\u0002det auch in diesem Jahr wieder die Güte des Schienenverkehrs mit der Note 3,7.\r\nBis auf wenige Ausnahmen haben sich die Zustimmungsquoten zu Verbesserungsmaßnah\u0002men im Vergleich zum Vorjahr erhöht (siehe Tabelle 7, Verbesserungswünsche). Dies gilt –\r\nvor dem Hintergrund der als deutlich schlechter wahrgenommenen Güte der Schieneninf\u0002rastruktur wenig verwunderlich – vor allem für Investitionsmaßnahmen, die auf die Ver\u0002besserung der Schiene ausgerichtet sind. In diesem Jahr liegt die Zustimmung der Unter\u0002nehmen bei 74,8 Prozent und ist von vorjährig 68,9 Prozent angestiegen. Daneben wird \r\nvor allem ein hoher Handlungsbedarf bei Maßnahmen angemahnt, die auf Aspekte der so\u0002zialen Infrastruktur ausgerichtet sind. Einen deutlichen Sprung gemacht haben vor allem \r\nMaßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation im ländlichen Raum, hier stieg die \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nStandortqualität, Standortloyalität und Verbesserungswünsche\r\n17\r\nZustimmungsquote von 69,0 Prozent im letzten Jahr auf nun 80,6 Prozent. Einen ebenso \r\ngestiegenen Handlungsbedarf sehen die befragten Unternehmen hinsichtlich der Bereit\u0002stellung eines bezahlbaren und attraktiven Wohnraumes (von 83,0 Prozent auf nun \r\n88,6 Prozent gestiegen), der Sicherung wohnortnaher Pflegeeinrichtungen (vorjährig \r\n81,2 Prozent, nun 85,3 Prozent) sowie der Sicherung wohnortnaher Kitas (von 85,0 Prozent \r\nauf 88,6 Prozent gestiegen). Erhöht hat sich auch die Zustimmungsquote für Maßnahmen \r\nzur Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung (vorjährig 88,8 Pro\u0002zent), die mit nun 92,1 Prozent auch den diesjährigen Zustimmungshöchstwert aller Ver\u0002besserungen aus dem Bereich der Allgemeinen Infrastruktur darstellt.\r\nAuf hohem Niveau bewegen sich wie in den letzten Jahren diejenigen Maßnahmen, die auf \r\ndie Fortführung der Breitbandinitiative (von 89,8 Prozent im letzten Jahr auf nun 89,4 Pro\u0002zent gefallen) sowie die Verbesserung der Mobilfunkinfrastruktur (von vorjährig 79,0 Pro\u0002zent gestiegen auf 81,4 Prozent in diesem Jahr) und damit auf eher technische Bereiche \r\nausgerichtet sind. \r\nDie Zustimmungswerte für Investitionen in die Straßeninfrastruktur erreichen in diesem \r\nJahr eine Quote von 66,8 Prozent (nach 63,6 Prozent im Vorjahr). Die erstmalig erfragten \r\nMaßnahmen zum Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für nachhaltige An\u0002triebstechnologien erhalten einen Zustimmungswert von 68,4 Prozent. \r\nTabelle 7\r\nGüte und Verbesserungswünsche im Bereich Allgemeine Infrastruktur\r\nGüte1)\r\n‘13 ‘14 ‘15 ‘16 ‘17 ‘18 ‘19 ‘20 ‘21 ‘22 ‘23 ‘24\r\nGüte der digitalen Infra\u0002struktur - - - - - - 3,3 3,2 3,3 2,8 2,7 3,3\r\nGüte der Mobilfunkinfra\u0002struktur - - - - - - 3,5 3,4 3,3 3,2 3,3 3,2\r\nGüte der soziokulturellen \r\nInfrastruktur 2,2 2,5 2,4 2,4 2,5 2,4 2,5 2,2 2,5 3,2 3,3 2,7\r\nGüte der Gewerbe- und In\u0002dustrieflächen 2,5 2,4 2,5 2,4 2,5 2,6 2,7 2,6 2,7 2,5 2,6 2,7\r\nInfrastruktur für den Stra\u0002ßenverkehr – 2,8 2,6 2,6 2,6 2,7 2,9 2,6 2,7 2,6 2,8 2,7\r\nInfrastruktur für den Schie\u0002nenverkehr – 3,4 3,2 3,2 3,2 3,3 3,5 3,4 3,4 3,4 3,7 3,7\r\nInfrastruktur für den Luft\u0002verkehr – – – – – – – – – – – 2,6\r\nSicherung wohnortnaher \r\nKitas – – – – – – – – – 2,7 2,7 –\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nStandortqualität, Standortloyalität und Verbesserungswünsche\r\n18\r\nGesamtbewertung der \r\nGüte des Bereichs Allge\u0002meine Infrastruktur\r\n2,4 2,8 2,7 2,7 2,7 2,8 3,0 2,9 2,9 2,9 3,0 3,0\r\nVerbesserungswünsche2) ‘13 ‘14 ‘15 ‘16 ‘17 ‘18 ‘19 ‘20 ‘21 ‘22 ‘23\r\nBreitbandinitiative fortfüh\u0002ren\r\n80,2 81,4 89,8 88,5 86,3 88,8 91,2 92,6 93,8 90,7 89,8 89,4\r\nMobilfunkinfrastrukturaus\u0002bau forcieren – – – – – – 82,0 84,7 85,7 80,3 79,0 81,4\r\nInvestitionen in die Stra\u0002ßenverkehrsinfrastruktur – 68,6 77,0 73,9 72,1 72,4 70,9 69,0 70,1 65,7 63,6 66,8\r\nInvestitionen in die Schie\u0002nenverkehrsinfrastruktur – 49,2 52,2 53,0 56,2 60,8 71,6 65,6 69,4 70,2 68,9 74,8\r\nInvestitionen in die Luftver\u0002kehrsinfrastruktur – 24,3 32,6 27,5 30,3 32,2 27,5 21,3 20,9 21,6 18,8 –\r\nSicherung wohnortnaher \r\nSchulen 84,3 72,6 77,5 76,3 82,0 82,0 85,2 86,3 88,4 85,3 85,0 87,5\r\nSicherung wohnortnaher \r\nKitas – – 73,3 76,2 77,7 78,0 83,1 86,1 89,1 86,9 85,0 88,6\r\nSicherung wohnortnaher \r\nPflegeeinrichtungen – – 72,8 70,8 75,9 76,8 77,2 81,0 83,5 80,6 81,2 85,3\r\nVerbesserung der Lebenssi\u0002tuation im ländlichen Raum – 62,9 62,8 63,5 66,4 66,8 74,9 73,4 73,9 73,9 69,0 80,6\r\nSicherstellung einer flä\u0002chendeckenden Gesund\u0002heitsversorgung\r\n88,5 76,2 79,4 80,8 83,6 82,9 87,0 87,9 90,5 88,5 88,8 92,1\r\nFlächendeckendes Angebot \r\nim ÖPNV sicherstellen 61,6 71,8 71,3 75,9 77,8 78,2 82,1 79,5 81,6 81,2 79,9 82,7\r\nBereitstellung eines attrak\u0002tiven und bezahlbaren An\u0002gebots an Wohnraum\r\n77,4 71,0 72,8 75,3 79,7 81,2 83,4 83,5 84,9 82,9 83,0 88,6\r\nSicherstellung eines attrak\u0002tiven Angebots an soziokul\u0002turellen Einrichtungen\r\n49,5 48,3 53,5 51,9 53,3 54,3 56,1 58,2 66,6 56,6 56,1 61,2\r\nAusbau einer flächende\u0002ckenden Ladeinfrastruktur – – – – – – – – – – – 68,4\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nStandortqualität, Standortloyalität und Verbesserungswünsche\r\n19\r\n1Quellen: Unternehmensbefragung IW Consult \r\n(2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013) \r\n2.4 Innovationsumfeld\r\nWie in den Vorjahren belegt das Innovationsumfeld auch in der aktuellen Unternehmens\u0002befragung die Spitzenposition unter den fünf Themenbereichen, die die Güte des Wirt\u0002schaftsstandortes Bayern bestimmen. In diesem Jahr vergeben die Unternehmen die \r\nNote 2,8, damit wird eine leichte Verbesserung gegenüber dem Vorjahr erreicht \r\n(Note 2,9). \r\nVerbessert haben sich die Technikfreundlichkeit (von der vorjährigen Note 2,8 auf \r\nnun 2,6), die proaktive Unterstützung von Innovationsaktivitäten der Unternehmen (vor\u0002jährig 3,2, nun 3,0) sowie der Zugang zu Technologien (von 2,7 auf 2,6; siehe Tabelle 8, \r\nGüte). Dabei handelt es sich bei Technikfreundlichkeit und Technologiezugang auch um \r\ndiejenigen Faktoren, die im Bereich des Innovationsumfeldes insgesamt am besten ab\u0002schneiden. Mit der Note 3,1 am schlechtesten bewertet wird das Förderungsangebot für \r\nUnternehmen, im Vorjahr haben die Unternehmen hier noch die Note 3,0 vergeben. Nicht \r\nverändert hat sich der Blick auf die Existenz von FuE- bzw. Innovationsnetzwerken, dieser \r\nFaktor wird wie im Vorjahr mit der Note 2,8 eingestuft.\r\nUnter den Verbesserungswünschen (siehe Tabelle 8, Verbesserungen) als besonders rele\u0002vant bewertet werden auch in diesem Jahr wieder erleichterte Antragsverfahren. Hier be\u0002trägt die Zustimmungsquote 92,2 Prozent. Der im Vergleich mit den übrigen Maßnahmen \r\ndes Themenbereiches Innovationsumfeld recht hohe Anstieg von vorjährig 90,2 Prozent ist \r\nbemerkenswert, ungeachtet des bereits zuvor erreichten hohen Niveaus. Ebenfalls stark \r\nangestiegen ist der Umsetzungsdruck für Maßnahmen zur Verbesserung des Beratungsan\u0002gebotes, hier hat sich die Zustimmung der Unternehmen von 65,6 Prozent auf nun \r\n70,8 Prozent erhöht. Noch dringlicher sind aus Perspektive der Befragten solche Maßnah\u0002men, die den Zugang zu innovationsförderlicher Finanzierung erleichtern (letztjährig \r\n77,7 Prozent, nun 77,5 Prozent) oder das Förderungsangebot verbessern (Quote von \r\n77,5 Prozent im Vorjahr auf 76,6 Prozent in diesem Jahr gefallen). \r\nVergleicht man die Zustimmungswerte von 2023 für die genannten Verbesserungsmaß\u0002nahmen mit den entsprechenden Werten aus der diesjährigen Erhebung insgesamt, ist ein \r\nZuwachs von gut 2 Prozentpunkten (von durchschnittlich 69,5 Prozent Zustimmung im Jahr \r\n2023 auf nun 71,7 Zustimmung) zu beobachten.\r\nfür nachhaltige Antriebs\u0002technologien\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nStandortqualität, Standortloyalität und Verbesserungswünsche\r\n20\r\nTabelle 8\r\nGüte und Verbesserungswünsche im Bereich Innovationsumfeld\r\nGüte1)\r\n‘13 ‘14 ‘15 ‘16 ‘17 ‘18 ‘19 ‘20 ‘21 ‘22 ‘23 ‘24\r\nFörderungsangebot für Un\u0002ternehmen – – – – – – 2,8 2,8 2,8 2,9 3,0 3,1\r\nExistenz FuE-/Innovations\u0002netzwerke 2,8 2,6 2,7 2,7 2,7 2,8 2,7 2,7 2,7 2,7 2,8 2,8\r\nZugang zu Technologien 2,6 2,6 2,6 2,5 2,6 2,6 2,4 2,6 2,6 2,7 2,7 2,6\r\nTechnikfreundlichkeit/posi\u0002tives \r\nInnovationsklima\r\n2,6 2,5 2,6 2,5 2,6 2,6 2,6 2,6 2,7 2,7 2,8 2,6\r\nProaktive Unterstützung \r\nvon Innovationsaktivitäten \r\nder Unternehmen\r\n– – – – – – – – 3,0 3,1 3,2 3,0\r\nGesamtbewertung der \r\nGüte des Bereichs Innova\u0002tionsumfeld\r\n2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,8 2,6 2,7 2,7 2,8 2,9 2,8\r\nVerbesserungswünsche2) ‘13 ‘14 ‘15 ‘16 ‘17 ‘18 ‘19 ‘20 ‘21 ‘22 ‘23 ‘24\r\nBeratungsangebot verbes\u0002sern\r\n51,1 64,5 65,7 65,2 66,9 70,3 63,1 64,4 68,1 69,1 65,6 70,8\r\nFörderungsangebot aus\u0002bauen 68,0 71,2 78,3 73,2 73,6 76,7 76,6 77,6 75,9 76,4 77,5 76,6\r\nFinanzielle Förderung von \r\nHochschulen und For\u0002schungseinrichtungen stär\u0002ken\r\n65,8 73,9 73,1 71,0 71,5 68,0 72,6 70,6 – – – –\r\nAntragsverfahren erleich\u0002tern\r\n– – 85,7 85,8 84,9 87,7 84,2 86,6 88,6 90,8 90,2 92,2\r\nUnterstützung von Netz\u0002werken zwischen Unter\u0002nehmen und Forschungs\u0002einrichtungen\r\n– – – 63,3 63,6 68,2 67,2 66,9 64,6 64,9 62,9 –\r\nUnterstützung von Netz\u0002werken zwischen etablier\u0002ten Unternehmen und \r\nStart-ups\r\n– – – 61,2 70,1 71,2 63,5 60,7 63,7 62,0 61,0 –\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nStandortqualität, Standortloyalität und Verbesserungswünsche\r\n21\r\nUnterstützung von Netz\u0002werken zwischen etablier\u0002ten Unternehmen\r\n– – – – – – – – 58,2 58,8 59,4 –\r\nUnterstützung von Innova\u0002tions-Netzwerken – – – – – – – – – – – 58,3\r\nAusbau der steuerlichen \r\nForschungsförderung – – – – – – – – 63,3 62,4 63,3 59,2\r\nZugang zu innovationsför\u0002derlicher Finanzierung er\u0002leichtern\r\n– – – – – – – – 76,7 78,8 77,7 77,5\r\nGesellschaftlich besonders \r\nrelevante Innovationsfelder \r\nverstärkt öffentlich fördern\r\n– – – – – – – – 73,6 71,6 67,8 67,2\r\n1) Bewertung in Schulnoten.\r\n2) Zustimmungsquote in Prozent.\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult \r\n(2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013) \r\n2.5 Energie und Rohstoffe\r\nDer Themenbereich Energie und Rohstoffe wird von den Unternehmen am Wirtschafts\u0002standort Bayern insgesamt mit der Note 3,3 bewertet. Damit hat dieser Themenbereich im \r\nVergleich zum Vorjahr die höchste Verbesserung erreicht, im Jahr 2023 wurde noch \r\neine 3,5 vergeben. Augenscheinlich erweist sich der zwischenzeitliche Bewertungsabfall \r\ndes Jahres 2022 (auf die Note 4,0) als Einmaleffekt, der wohl wesentlich auf die Beein\u0002trächtigungen der Energie- und Rohstoffversorgung im Zuge des Kriegsbeginns in der Ukra\u0002ine zurückzuführen ist. \r\nSo konnten sich alle genannten Standortfaktoren im Bereich Energie und Rohstoffe verbes\u0002sern (siehe Tabelle 9, Güte). Den höchsten Notensprung vollzogen haben dabei zwei Fakto\u0002ren, die sich auf Preishöhen beziehen: Zum einen stufen die Unternehmen die Höhe der \r\nGaspreise in diesem Jahr mit der Note 3,8 (Note 4,2 im Vorjahr) ein, zum anderen wird die \r\nHöhe der Strompreise mit der Note 3,9 (Vorjahr 4,3) bewertet. In ähnlichem Maße verbes\u0002sern konnten sich die Sicherheit der Rohstoffversorgung (von 3,0 auf 2,7), der Stromver\u0002sorgung (von 2,6 auf 2,3) sowie der Gasversorgung (von 2,9 auf 2,6). Unter allen Faktoren \r\nschneiden diese drei Aspekte der Versorgungssicherheit wie auch bereits im Vorjahr am \r\nbesten ab. Verbesserungen gibt es zudem bei der Höhe der Rohstoffpreise (von 4,0 \r\nauf 3,8) sowie der Spritpreise (von 4,2 auf 4,0). Die Spritpreishöhe bildet aus Sicht der be\u0002fragten Unternehmen das Schlusslicht der Faktorbewertungen.\r\nBesonders relevant ist für die befragten Unternehmen am Wirtschaftsstandort Bayern die \r\nVerstärkung samt Ausbau der Leitungskapazitäten (siehe Tabelle 9, Verbesserungen). Die\u0002ser Faktor wird nicht nur mit der höchsten Zustimmungsquote im Bereich Energie und \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nStandortqualität, Standortloyalität und Verbesserungswünsche\r\n22\r\nRohstoffe bewertet, sondern hat auch im Vergleich mit den Bewertungen des Vorjahres \r\nden höchsten Zuwachs erreicht (Quote gestiegen von 84,3 Prozent auf nun 88,3 Prozent).\r\nMit Ausnahme der Einführung eines Brückenstrompreises sind alle anderen Verbesse\u0002rungsmaßnahmen des Bereiches Energie und Rohstoffe aus Sicht der Unternehmen in die\u0002sem Jahr weniger dringlich als im Vorjahr: Insbesondere gilt dies für den Ausbau der Infra\u0002struktur für eine wasserstoffbasierte Energieversorgung, hier ist die Dringlichkeitsquote \r\nvon 72,9 Prozent auf 63,9 Prozent in diesem Jahr gesunken. Leichter zurückgegangen sind \r\ndie jeweiligen Zustimmungsraten für Maßnahmen zum Speicherausbau (von 83,9 Prozent \r\nauf 83,1 Prozent), zur Senkung der regulierten Strompreiskomponenten (von 81,8 Prozent \r\nauf 81,2 Prozent) sowie zur Diversifizierung der Energieimporte (von 73,9 Prozent auf \r\n73,6 Prozent) und zum Ausbau erneuerbarer Energien (von 72,0 Prozent auf 71,8 Prozent). \r\nTabelle 9\r\nGüte und Verbesserungswünsche im Bereich Energie und Rohstoffe\r\nGüte1)\r\n‘13 ‘14 ‘15 ‘16 ‘17 ‘18 ‘19 ‘20 ‘21 ‘22 ‘23 ‘24\r\nSichere Rohstoffversorgung 2,4 2,2 2,2 2,1 2,2 2,3 2,2 2,1 2,9 3,6 3,0 2,7\r\nSichere Stromversorgung 2,1 2,0 1,9 1,8 1,9 1,9 2,0 1,8 2,1 2,7 2,6 2,3\r\nSichere Gasversorgung 3,6 2,9 2,6\r\nHöhe der Rohstoffpreise 4,0 4,6 4,0 3,8\r\nHöhe der Strompreise – 4,0 3,5 3,4 3,5 3,4 3,6 3,7 3,9 4,4 4,3 3,9\r\nHöhe der Gaspreise 5,0 4,2 3,8\r\nHöhe der Spritpreise 5,0 4,2 4,0\r\nGesamtbewertung der \r\nGüte des Bereichs Energie \r\nund Rohstoffe\r\n2,2 2,7 2,6 2,4 2,5 2,6 2,7 2,5 3,2 4,0 3,5 3,3\r\nVerbesserungswünsche2) ‘13 ‘14 ‘15 ‘16 ‘17 ‘18 ‘19 ‘20 ‘21 ‘22 ‘23 ‘24\r\nVerstärkung und Ausbau \r\nder Leitungskapazitäten 66,8 77,1 69,3 71,9 70,6 72,6 72,7 73,7 81,4 82,8 84,3 88,3\r\nVorübergehende Verlänge\u0002rung der Laufzeiten der im \r\nNetz befindlichen Kern\u0002kraftwerke\r\n39,3 53,6 44,7 43,7 39,7 42,6 40,8 41,1 45,8 66,5 – –\r\nEntwicklung, Ausbau und \r\nAufbau von Speichern auch \r\nmit Forschungsförderung\r\n81,1 92,4 83,5 78,2 79,6 79,5 80,8 82,4 85,0 89,3 83,9 83,1\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nStandortqualität, Standortloyalität und Verbesserungswünsche\r\n23\r\nAnpassung der Rahmenbe\u0002dingungen, um Kosten der \r\nEnergiewende zu senken \r\n– 73,5 72,1 71,8 77,5 78,0 79,2 80,7 84,3 – – –\r\nRegulierte Komponenten \r\nbei Strompreisen senken – – – – – – – 81,3 80,3 80,2 81,8 81,2\r\nAusbau der Infrastruktur \r\nfür eine wasserstoffba\u0002sierte Energieversorgung\r\n– – – – – – – – 81,8 84,7 72,9 63,9\r\nBeschleunigter Ausbau der \r\nErneuerbaren Energien – – – – – – – – – 83,1 72,0 71,8\r\nEnergieimporte breiter \r\ndiversifizieren und auf \r\nmehrere Handelspartner \r\nsetzen\r\n– – – – – – – – – 83,5 73,9 73,6\r\nEinführung eines regulier\u0002ten Brückenstrompreises – – – – – – – – – – 51,7 53,6\r\n1) Bewertung in Schulnoten.\r\n2) Zustimmungsquote in Prozent.\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult \r\n(2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013)\r\n2.6 Verwaltungshandeln\r\nDas von den bayerischen Unternehmen traditionell kritisch beurteilte Verwaltungshandeln \r\nbildet auch in der diesjährigen Erhebung wieder das Schlusslicht unter den fünf Themen\u0002bereichen. Wie schon in den vorangegangenen beiden Jahren vergeben die Unternehmen \r\nerneut die Durchschnittsnote 3,9 (siehe Tabelle 10, Güte).\r\nDabei gestaltet sich das Bild mit Blick auf die einzelnen Gütefaktoren etwas differenzierter \r\nals in den Vorjahren. Einerseits konnten sich die Bedingungen der Zulassungs- und Geneh\u0002migungsverfahren aus Sicht der befragten Unternehmen leicht verbessern, was sich in ei\u0002ner Notensteigerung von 3,9 des Jahres 2023 auf 3,7 in diesem Jahr niederschlägt. Ande\u0002rerseits haben sich die anderen zwei Faktoren des Verwaltungshandelns in diesem Zeit\u0002raum verschlechtert. Das unbürokratische Verhalten der Verwaltung notiert in diesem Jahr \r\nmit der Note 4,0 (Note 3,9 im Vorjahr), der Fortschritt hinsichtlich der Verwaltungsdigitali\u0002sierung wird mit der Note 4,0 eingestuft (gegenüber 3,8 im Vorjahr). \r\nDieses Bewertungsbild des Verwaltungshandelns spiegelt sich auch in den Verbesserungs\u0002maßnahmen wider (siehe Tabelle 10, Verbesserungen). Die höchste Dringlichkeit sehen die \r\nbefragten Unternehmen in einer stärkeren Vernetzung administrativer Einheiten in den \r\nVerwaltungen, hier hat sich die Zustimmungsquote im Jahresvergleich zudem von \r\n82,3 Prozent auf 85,3 Prozent erhöht. Ebenfalls höher fallen die Quoten für einen stärke\u0002ren Ausbau von E-Government und E-Administration (von 72,5 Prozent auf 75,3 Prozent) \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nStandortqualität, Standortloyalität und Verbesserungswünsche\r\n24\r\nsowie für die Einführung einheitlicher Ansprechpartner auf kommunaler Ebene (gestiegen \r\nvon 70,5 Prozent auf 73,8 Prozent) aus. Lediglich Maßnahmen, die die wirtschaftliche Be\u0002tätigung der Kommunen für den Fall der Konkurrenz mit effizienten privatwirtschaftlichen \r\nAngeboten einschränken, werden in diesem Jahr mit weniger Dringlichkeit eingestuft. Hier \r\nfiel die Zustimmungsquote von 46,4 Prozent auf nun 43,7 Prozent. \r\nTabelle 10\r\nGüte und Verbesserungswünsche im Bereich Verwaltungshandeln\r\nGüte1)\r\n‘13 ‘14 ‘15 ‘16 ‘17 ‘18 ‘19 ‘20 ‘21 ‘22 ‘23 ‘24\r\nZulassungs- und Genehmi\u0002gungsverfahren 3,3 3,2 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,5 3,7 3,9 3,9 3,7\r\nUnbürokratisches Verhal\u0002ten öffentlicher Stellen 3,7 3,7 3,5 3,5 3,5 3,6 3,4 3,5 3,7 3,9 3,9 4,0\r\nFortschritt der Verwaltung \r\nbei der Digitalisierung – – – – – – – – 3,7 3,8 3,8 4,0\r\nGesamtbewertung der \r\nGüte des Bereichs\r\nVerwaltungshandeln\r\n3,3 3,4 3,5 3,4 3,5 3,5 3,4 3,5 3,7 3,9 3,9 3,9\r\nVerbesserungswünsche2) ‘13 ‘14 ‘15 ‘16 ‘17 ‘18 ‘19 ‘20 ‘21 ‘22 ‘23 ‘24\r\nE-Government/E-Administ\u0002ration stärker ausbauen 52,5 61,7 63,8 66,8 65,2 67,7 65,4 71,5 72,9 73,5 72,5 75,3\r\nAdministrative Einheiten \r\nstärker miteinander vernet\u0002zen\r\n74,5 73,3 76,1 78,0 75,8 76,7 78,1 79,3 83,2 80,8 82,3 85,3\r\nWirtschaftliche Betätigung \r\nder Kommunen einschrän\u0002ken, wenn sie dadurch in \r\nKonkurrenz zu effizienten \r\nprivatwirtschaftlichen An\u0002geboten treten\r\n– 49,3 50,9 49,6 48,9 46,6 44,5 49,7 46,7 45,7 46,4 43,7\r\nEinführung einheitlicher\r\nAnsprechpartner auf kom\u0002munaler Ebene\r\n– 75,6 76,2 73,9 75,9 73,3 71,9 76,8 73,9 70,7 70,5 73,8\r\n1) Bewertung in Schulnoten.\r\n2) Zustimmungsquote in Prozent.\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult \r\n(2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013)\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n25\r\n3 Die Ergebnisse in den Regierungsbezirken \r\nDie Standortqualität hat sich in fast allen Bezirken verbessert. Bei den fünf \r\nThemenbereichen ergeben sich nur leichte regionale Bewertungsunter\u0002schiede. \r\nIn den folgenden Abschnitten werden die Ergebnisse der Unternehmensbefragung für die \r\nsieben Regierungsbezirke analysiert. Dazu werden die jeweilige Standortqualität, die Loya\u0002lität zu Region bzw. Regierungsbezirk sowie die Schwerpunkte hinsichtlich der Verbesse\u0002rungsmaßnahmen untersucht. Eingang in diese Analysen fanden die Einschätzungen der \r\nUnternehmen zu Qualität und Loyalität auf Ebene der Regierungsbezirke.\r\nDie regionalen Unterschiede werden durch eine Betrachtung der nennenswerten Unter\u0002schiede zum Vorjahr sowie zum bayerischen Mittelwert ergänzt. \r\nStandortloyalität\r\nDie Loyalität zum gesamten Standort Bayern ist in diesem Jahr auf 91,0 Prozent angestie\u0002gen (siehe dazu Kapitel 1.1). Auch die Standortloyalität zur eigenen Region hat aus Sicht \r\nder befragten Unternehmen im Durchschnitt zulegen können (siehe Tabelle 11). Nach ei\u0002nem sich über mehrere Jahre hinziehenden abnehmenden Trend liegt die Loyalität zur ei\u0002genen Region nun bei 85,6 Prozent und damit deutlich über dem Vorjahreswert (79,8 Pro\u0002zent). Dies schlägt sich in den Einzelbewertungen nieder, alle Regierungsbezirke haben \r\nihre Loyalitätswerte im Vergleich zum Vorjahr steigern können. Die höchste Loyalität ge\u0002ben die Unternehmen des Regierungsbezirkes Mittelfranken an. Dieser Bezirk hat damit \r\nseine Spitzenposition aus dem Vorjahr verteidigen können, der Loyalitätswert hat sich von \r\n86,0 Prozent auf nun 89,8 Prozent verbessert. Dahinter kommt eine Gruppe der Bezirke \r\nSchwaben, Niederbayern und Oberbayern. Zwar geben die Unternehmen aus Oberbayern \r\nhöhere Loyalitätswerte für den Bezirk als im Vorjahr an (84,2 Prozent im Jahre 2023, \r\n86,9 Prozent in diesem Jahr), jedoch haben sich die Loyalitätswerte in Schwaben und Nie\u0002derbayern im Vergleich noch besser entwickelt. In der Folge belegt Oberbayern in der dies\u0002jährigen Loyalitätsrangliste nurmehr Rang vier (nach Rang zwei im Vorjahr). Schwaben \r\nkonnte sich von Rang 3 auf Rang 2 verbessern, da die Loyalität der Unternehmen zum Re\u0002gierungsbezirk im Jahresvergleich von 83,0 Prozent auf nun 88,1 Prozent gestiegen ist. Ei\u0002nen noch höheren Zuwachs kann Niederbayern verzeichnen, das sich in diesem Jahr auf \r\nRang 3 wiederfindet, die Standortloyalität beträgt nun 87,1 Prozent (nach 79,4 Prozent im \r\nVorjahr). Den größten Sprung hat Oberfranken gemacht: Hier geben 84,5 Prozent (Vorjahr \r\n71,0 Prozent) der Unternehmen an, sich wieder im Regierungsbezirk ansiedeln zu wollen. \r\nOberfranken belegt nun Platz 5 und hat damit die Position des Schlusslichtes verlassen. \r\nDiese wird im diesjährigen Loyalitätsranking vom Regierungsbezirk Oberpfalz eingenom\u0002men, obwohl sich die Loyalitätseinstufungen der Unternehmen auch hier im Vorjahresver\u0002gleich verbessert haben (von 77,7 Prozent auf nun 81,3 Prozent). Rang 6 nimmt, wie im \r\nVorjahr, der Bezirk Unterfranken ein, hier beträgt die Loyalität zum Standort 81,7 Prozent \r\n(nach 77,6 Prozent im Jahre 2023). \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n26\r\nStandortqualität\r\nAuch die Standortqualität in den sieben Regierungsbezirken Bayerns hat sich in diesem \r\nJahr im Durchschnitt wieder verbessern können und damit den rückläufigen Trend des \r\nVorjahres beendet (siehe Tabelle 12). Auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten erreichen die \r\nBezirke nun einen Durchschnittswert von 72,8 Punkten (nach 70,2 Punkten im Vorjahr). Al\u0002lerdings hat sich die Bewertung gegenüber dem Vorjahr nicht in allen Bezirken verbessert. \r\nOberbayern weist seit Beginn der Erhebung durchweg die höchsten Werte für Standort\u0002qualität unter allen sieben Regierungsbezirken auf. Mit 76,6 Punkten lag der Wert für \r\nOberbayern auch in diesem Jahr wieder am höchsten und weit über dem Durchschnitt. \r\nTrotzdem hat sich Oberbayern mit diesem Wert im Vergleich zum Vorjahr (77,2 Punkte) \r\nleicht verschlechtert. Verbessern konnte sich dagegen der Bezirk Schwaben, der im Vor\u0002jahr auf Platz 3 lag, jetzt aber Platz 2 einnehmen kann. Die Standortqualität ist nach Ein\u0002schätzung der befragten Unternehmen von 71,2 Punkten auf 75,1 Punkte gestiegen. Eben\u0002falls durch eine verbesserte Bewertung einen Platz nach vorne gerückt ist Unterfranken, \r\ndas nach Platz 4 im Vorjahr nun die dritte Position im Qualitätsranking belegt (71,0 Punkte \r\nim Vorjahr, nun 74,0 Punkte). Der Regierungsbezirk Mittelfranken weist mit 72,2 Punkten \r\nexakt dieselbe Standortqualität wie im Vorjahr auf und fällt damit aufgrund der Zugewinne \r\nin Schwaben und Unterfranken von Platz 2 auf Platz 4. Den größten Zuwachs in diesem \r\nJahr kann – analog zu den bereits beschriebenen Tendenzen bezüglich der Standortloyali\u0002tät – der Bezirk Oberfranken verzeichnen. Hier hat sich die Standortqualität aus Sicht der \r\nUnternehmen deutlich von 63,9 Punkten im Vorjahr auf jetzt 71,5 Punkte verbessert. Da\u0002mit kann Oberfranken vom letzten auf den fünften Platz im Qualitätsranking vorrücken \r\nund hat die Plätze mit der Oberpfalz getauscht. Die Oberpfalz bildet nun das Schlusslicht \r\nder sieben Bezirke, trotz einer leichten Verbesserung der Standortqualität von 69,0 Punk\u0002ten auf jetzt 69,9 Punkte. Wie bereits im letzten Jahr findet sich Niederbayern auf Rang 6 \r\nwieder, obgleich sich die Standortqualität aus Sicht der Unternehmen im Vergleich zum \r\nVorjahr von 67,4 Punkten auf jetzt 70,3 Punkte recht deutlich gesteigert hat. \r\nTabelle 11\r\nBewertung der Standortloyalität zum jeweiligen Regierungsbezirk\r\nRegierungsbezirk 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024\r\nSchwaben 88,2 85,3 82,5 86,9 89,7 92,7 82,4 89,2 82,1 80,0 83,0 88,1\r\nMittelfranken 89,7 86,7 83,2 86,3 88,6 89,0 88,8 88,3 89,8 81,0 86,0 89,8\r\nUnterfranken 88,8 83,1 83,2 79,3 81,0 80,7 87,6 85,0 84,0 79,2 77,6 81,7\r\nOberpfalz 85,7 83,6 79,0 80,6 84,8 83,4 82,6 83,9 77,6 83,0 77,7 81,3\r\nOberbayern 95,4 88,7 84,6 87,7 86,2 86,6 86,6 82,4 80,5 86,1 84,2 86,9\r\nNiederbayern 84,1 77,8 76,5 78,6 82,2 79,0 79,4 81,5 84,4 78,0 79,4 87,1\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n27\r\nOberfranken 79,8 71,8 65,1 75,0 73,4 81,1 81,0 80,7 77,3 76,8 71,0 84,5\r\nDurchschnitt 87,3 82,5 79,2 82,0 83,5 84,6 84,2 84,4 82,3 80,6 79,8 85,6\r\nAngaben in Prozent.\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult \r\n(2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013)\r\nTabelle 12\r\nBewertung der Standortqualität im jeweiligen Regierungsbezirk\r\nRegierungsbezirk 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024\r\nOberbayern 78,7 78,1 80,8 79,3 80,3 78,7 80,4 79,1 78,5 80,6 77,2 76,6\r\nSchwaben 74,4 75,2 76,8 73,8 75,9 76,6 78,4 79,0 76,0 76,2 71,2 75,1\r\nMittelfranken 73,1 73,2 73,1 74,1 75,5 72,5 76,9 75,1 76,7 73,8 72,2 72,2\r\nNiederbayern 68,2 68,4 67,7 67,7 70,9 72,6 74,2 74,6 73,0 72,6 67,4 70,3\r\nUnterfranken 68,7 69,5 67,8 68,2 70,5 74,7 78,7 74,3 75,3 74,7 71,0 74,0\r\nOberpfalz 68,4 69,5 72,0 71,1 70,9 73,2 73,0 73,5 73,3 75,5 69,0 69,9\r\nOberfranken 65,7 62,9 63,0 65,5 67,8 69,1 71,8 72,7 69,6 67,7 63,9 71,5\r\nDurchschnitt 71,0 71,0 71,6 71,4 73,0 73,9 76,2 75,5 74,8 74,5 70,2 72,8\r\nPunktewerte 0 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut).\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult \r\n(2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013)\r\n3.1 Besonderheiten der Regierungsbezirke\r\nDie sieben Regierungsbezirke in Bayern sind durch regionale wirtschaftliche Strukturunter\u0002schiede gekennzeichnet, die sich sowohl innerhalb als auch zwischen den Bezirken be\u0002merkbar machen und die jeweiligen Einschätzungen der Standortfaktoren beeinflussen. Ist \r\neine Region eher durch eine industrielle Wirtschaftsstruktur geprägt, werden andere Be\u0002darfe vorliegen als in Regionen mit vorwiegend kleineren Dienstleistungsbetrieben. \r\nEbenso unterscheiden sich die spezifischen Bedarfe der Stadt- und Metropolregionen von \r\nden Bedarfen in ländlichen Regionen. Zur Ableitung möglichst effektiver Handlungsemp\u0002fehlungen zur Verbesserung der jeweiligen Standortfaktoren müssen diese Strukturunter\u0002schiede grundsätzlich berücksichtigt werden.\r\nAllerdings fällt bei Betrachtung der Ergebnisse der diesjährigen Befragung auf, dass sich le\u0002diglich vergleichsweise geringe Bewertungsdifferenzen zwischen den Regierungsbezirken \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n28\r\nhinsichtlich der fünf zentralen Themenbereiche ergeben (siehe Abbildung 3). Insgesamt ist \r\ndie Spannweite der Einschätzungen also gering, es zeigt sich ein über die Regierungsbe\u0002zirke recht homogenes Bewertungsbild hinsichtlich aller Themenbereiche.\r\nSo werden die Standortfaktoren aus dem Themenbereich Humankapital und Arbeitsum\u0002feld in Oberbayern, Oberfranken und Unterfranken jeweils mit der Schulnote 3,7 bewer\u0002tet. In Niederbayern und der Oberpfalz fällt die Bewertung mit jeweils 3,8 schlechter aus, \r\nin Mittelfranken und Schwaben vergeben die Unternehmen sogar nur die Note 3,9 für die\u0002sen Themenbereich. Insgesamt ergibt sich eine recht schlechte Bewertung dieses Themen\u0002bereiches über alle Bezirke. Ähnlich homogen, aber auf einem deutlich besseren Notenni\u0002veau, ist die Bewertung im Themenbereich der Allgemeinen Infrastruktur. Hier variieren \r\ndie Noten von 2,9 (in den Regierungsbezirken Niederbayern und Schwaben) über 3,0 (in \r\nder Oberpfalz, Oberfranken und Unterfranken) bis zu 3,1 (Mittelfranken). Dieses Bild setzt \r\nsich auch für das Innovationsumfeld fort, hier erstreckt sich die Notenspannweite von 2,7 \r\n(Oberfranken) bis 2,9 (Niederbayern und Schwaben). Auch bezüglich des Themenbereiches \r\nEnergie und Rohstoffe weisen die Bewertungen eine deutlich geringere Varianz auf als im \r\nVorjahr, hier bewegen sich die Bewertungen zwischen der Note 3,2 (Niederbayern und \r\nOberfranken) und der Note 3,4 (Oberbayern, Mittelfranken und Schwaben). Die geringste \r\nVarianz zwischen den sieben Regierungsbezirken besteht bezüglich des Verwaltungshan\u0002deln, hier wird – mit Ausnahme von Mittelfranken (Note 4,0) – durchweg die Note 3,9 ver\u0002geben.\r\nAbbildung 3\r\nBewertung der Themenbereiche nach Regierungsbezirken \r\nBewertung in Schulnoten.\r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult (2024)\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n29\r\nIn den folgenden Abschnitten werden nennenswerte Abweichungen hinsichtlich der \r\nStandortbewertungen sowie bezüglich der Verbesserungsmaßnahmen in den Regierungs\u0002bezirken von den Vorjahreswerten sowie den bayerischen Durchschnittswerten analysiert. \r\nHöhere Zustimmungswerte zu Verbesserungsmaßnahmen in einer Region im Vergleich \r\nzum bayerischen Durchschnitt werden dabei als regional größerer Handlungsbedarf inter\u0002pretiert. Abweichungen nach unten weisen zwar auf einen regional weniger dringlichen \r\nHandlungsbedarf hin. Ist die Zustimmung aber trotzdem absolut gesehen hoch, ist trotz re\u0002lativer Abweichung nach unten dennoch Handlungsbedarf angezeigt. \r\nIn den folgenden Abschnitten werden jeweils die Besonderheiten in den einzelnen Regie\u0002rungsbezirken näher untersucht. Die Analyse erfolgt in drei Schritten:\r\n1. In einem ersten Schritt wird die Bewertung der allgemeinen Standortqualität und -loya\u0002lität zur Region sowie die Beurteilung der Güte der Standortfaktoren in den fünf The\u0002menfeldern näher betrachtet. Hierbei liegt der Fokus jeweils auf der Identifizierung der \r\nbest- und schlechtestbewerteten Standortfaktoren, besonders augenfälliger zeitlicher \r\nEntwicklungen sowie interessanter Abweichungen der regionalen Einschätzungen vom \r\nbayerischen Mittelwert.\r\n2. In einem zweiten Schritt werden die Bewertungen der Standortfaktoren detailliert be\u0002trachtet. Hierzu werden pro Regierungsbezirk zunächst die best- und schlechtestbewer\u0002teten Standortfaktoren identifiziert, es folgt der zeitliche Vergleich mit den Ergebnissen \r\nder jeweiligen Regierungsbezirke aus dem Vorjahr und der räumliche Vergleich mit den \r\naktuellen Abweichungen zum bayerischen Mittelwert.\r\n3. Im dritten Schritt werden die vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen analog zu \r\nden Bewertungen der Standortfaktoren zunächst isoliert und anschließend im zeitlichen \r\nund räumlichen Vergleich betrachtet.\r\n3.2 Oberbayern \r\nOberbayern prägt mit seiner Metropolregion München maßgeblich das wirtschaftliche Ge\u0002schehen in Bayern. Der Regierungsbezirk erzielt trotz eines Rückganges im Vergleich zum \r\nVorjahr auch in diesem Jahr wieder die Spitzenposition in Bezug auf die Standortqualität. \r\nHinsichtlich der Loyalität der Unternehmen verliert Oberbayern im Vergleich zu anderen \r\nRegionen, die stärker zulegen konnten, aber an Boden.\r\n3.2.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität \r\n– Die Standortqualität im Regierungsbezirk Oberbayern fällt auch in diesem Jahr wieder \r\nvergleichsweise hoch aus. Mit 76,6 Punkten belegt Oberbayern erneut den Spitzenplatz \r\nunter den sieben Regierungsbezirken und übertrifft den bayerischen Durchschnitt \r\n(72,8 Punkte) deutlich. Allerdings ist dieser Wert – wie bereits im Vorjahr und als einzi\u0002gem aller Bezirke – gesunken und liegt nur noch leicht über der Standortqualität von \r\nSchwaben (75,1 Punkte).\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n30\r\n– Die Standortloyalität ist zwar gestiegen und beträgt nun 86,9 Prozent (Vorjahr 84,2 Pro\u0002zent). Jedoch konnten andere Regierungsbezirke noch mehr zulegen, so dass sich \r\nOberbayern nurmehr auf Rang 3 aller Bezirke wiederfindet und den bayerischen Mittel\u0002wert (85,6 Punkte) nur noch leicht übertrifft. Damit hat Oberbayern in zwei Jahren zwei \r\nPositionen einbüßen müssen.\r\n– Die Gesamtentwicklung der Standortqualität im Regierungsbezirk schlägt sich auch in \r\nder Bewertung der Standortfaktoren nieder. Lag der Bezirk noch vor einem Jahr über \r\nalle betrachteten Bereiche hinweg über dem bayerischen Durchschnitt, so gilt dies jetzt \r\nnur noch für den Bereich Humankapital und Arbeitsumfeld. Hier erzielt Oberbayern \r\neine Durchschnittsnote von 3,7, Bayern insgesamt kommt auf eine 3,8. Für die Themen\u0002bereiche Innovationsumfeld (Note 2,8), Allgemeine Infrastruktur (Note 3,0) sowie Ver\u0002waltungshandeln (Note 3,9) vergeben die Unternehmen in Oberbayern dieselben \r\nDurchschnittsnoten wie in Bayern insgesamt. Leicht unterdurchschnittlich schneidet der \r\nRegierungsbezirk bezüglich der Standortfaktoren im Bereich Energie und Rohstoffe ab \r\n(Note 3,4 gegenüber 3,3 in Bayern).\r\nTabelle 13\r\nErgebnisse für Oberbayern\r\nOberbayern Bayern\r\nStandortbewertung\r\nStandortloyalität1 86,9 85,6\r\nStandortqualität2 76,6 72,8\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld3 3,7 3,8\r\nInnovationsumfeld3 2,8 2,8\r\nEnergie und Rohstoffe3 3,4 3,3\r\nAllgemeine Infrastruktur3 3,0 3,0\r\nVerwaltungshandeln3 3,9 3,9\r\n1) Zustimmungsquote in Prozent.\r\n2) Punktwerte 0 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut). \r\n3) Bewertung in Schulnoten. \r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult (2023)\r\n3.2.2 Standortfaktoren\r\nDie Unternehmen in Oberbayern vergeben die besten Bewertungen für die Standortfakto\u0002ren einer sicheren Stromversorgung sowie die Güte der Luftverkehrsinfrastruktur (jeweils \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n31\r\nNote 2,5). Ebenfalls gut schneiden die Güte der Bildungsinfrastruktur, der Zugang zu Tech\u0002nologien sowie die allgemeine Technikfreundlichkeit, verbunden mit einem positiven Inno\u0002vationsklima ab (alle Note 2,6). Damit schneiden vor allem Faktoren aus den Bereichen All\u0002gemeine Infrastruktur sowie Innovationsumfeld im Regierungsbezirk gut ab.\r\nHingegen erhält der bürokratische Aufwand (Note 4,6) die mit Abstand schlechteste Be\u0002wertung aller Standortfaktoren in Oberbayern. Ebenfalls schlecht bewertet werden Fakto\u0002ren aus dem Bereich Energie und Rohstoffe – nämlich die Höhe der Strompreise und der \r\nSpritpreise – sowie mit dem bürokratischen Aufwand und der Flexibilität des Arbeitsrechts \r\nFaktoren aus dem Bereich Humankapital (alle Note 4,0).\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nDer Vorjahresvergleich der Unternehmensantworten aus Oberbayern zeigt, dass von den \r\n28 in beiden Jahren erhobenen Standortfaktoren in der aktuellen Befragung 14 besser be\u0002wertet wurden als im Jahr 2023. Zwölf Faktoren schnitten schlechter ab, bei zwei Faktoren \r\nänderte sich die Bewertung im Jahresvergleich nicht.\r\nNach Einschätzung der befragten Unternehmen aus Oberbayern hat sich insbesondere die \r\nGüte der soziokulturellen Infrastruktur verbessern können. Hier lag die Note im letzten \r\nJahr noch bei 3,3, während sie nun auf 2,7 klettern konnte. Deutlich besser schneiden auch \r\ndie Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte (Note 3,6, im Vorjahr 3,9) und die proaktive Un\u0002terstützung von Innovationsaktivitäten der Unternehmen durch staatliche Aktivitäten (z.B. \r\nAufbau von Netzwerken, Reallaboren oder Forschungsclustern mit thematischem Schwer\u0002punkt) ab, hier vergaben die Unternehmen des Regierungsbezirkes in diesem Jahr die \r\nNote 2,8 (Vorjahr 3,0).\r\nDeutlich nachgelassen hat nach Unternehmenseinschätzung allerdings die Güte der digita\u0002len Infrastruktur (von der Vorjahresnote 2,2 auf nun 3,2 gefallen). Ebenfalls klar ver\u0002schlechtert haben sich mit der Güte der Gewerbe- und Industrieflächen (Note 2,8, im Vor\u0002jahr 2,3) und der Güte des Schienenverkehrs (von 3,5 auf nun 3,9 gefallen) zwei weitere \r\nFaktoren aus dem Themenbereich Allgemeine Infrastruktur. \r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nWährend Oberbayern im letzten Jahr noch in fast allen untersuchten Standortfaktoren \r\nbesser abschnitt als die Gesamtheit der bayerischen Regierungsbezirke, hat sich das Bild in \r\ndiesem Jahr etwas angeglichen. Von den 29 untersuchten Faktoren vergeben die Unter\u0002nehmen in Oberbayern bei elf Aspekten eine gegenüber dem Landesdurchschnitt bessere \r\nNote, in sieben Fällen liegt die Bewertung des Regierungsbezirkes nun jedoch unter dem \r\nLandesdurchschnitt.\r\nInsbesondere bewerten die Unternehmen in Oberbayern die proaktive Unterstützung von \r\nForschungs- und Entwicklungs-/Innovationsnetzwerken als besser im Vergleich zum bayeri\u0002schen Mittelwert (Note 2,8 in Oberbayern, Note 3,0 in Bayern). Auch schneiden vor allem \r\ndie Verfügbarkeit von Absolventen der MINT-Studiengänge (Note 3,4 in Oberbayern, \r\nNote 3,6 im Land) sowie die Güte der Luftverkehrsinfrastruktur (Note 2,5 in Oberbayern, \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n32\r\nNote 2,6 in Bayern) in Oberbayern etwas besser als in der Gesamtheit der bayerischen Re\u0002gierungsbezirke ab.\r\nZu den im Regierungsbezirk schlechter bewerteten Standortfaktoren zählen vor allem \r\ninfrastrukturelle Aspekte, insbesondere die Sicherheit der Stromversorgung (Note 2,5 in \r\nOberbayern, Note 2,3 im Land), die Güte der Schieneninfrastruktur (Note 3,9 gegen\u0002über 3,7) sowie die Sicherheit der Gasversorgung (Note 2,7 gegenüber 2,6).\r\n3.2.3 Verbesserungsmaßnahmen\r\nDie Unternehmen aus Oberbayern nennen konkrete Verbesserungsmaßnahmen zur Stei\u0002gerung der Standortqualität in ihrem Regierungsbezirk. Insgesamt wurden in der aktuellen \r\nBefragung – wie im Vorjahr – 40 Maßnahmen bewertet, die sich in ihrer Bedeutung teils \r\ndeutlich unterscheiden. Mit über 90 Prozent Zustimmung eingestuft wurden Maßnahmen \r\nzum Ausbau der Leitungskapazitäten (z.B. Energietransportleitungen; Zustimmungsquote \r\n91,0 Prozent), zur Erleichterung von Antragsverfahren im Rahmen von Innovationsvorha\u0002ben (Quote 90,6 Prozent), zur Fortführung der Breitbandinitiative sowie zur Sicherung \r\nwohnortnaher Kitas und Schulen (jeweils 90,1 Prozent). Damit liegt der Schwerpunkt hier \r\nauf dem Themenbereich Allgemeine Infrastruktur, aus Sicht der befragten Unternehmen \r\nbesteht hier ein hoher Handlungsdruck zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der \r\nRegion.\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nDer Jahresvergleich der Unternehmensantworten aus Oberbayern zeigt, dass die unter\u0002suchten Verbesserungsmaßnahmen im Mittel an Bedeutung wieder gewonnen haben. Von \r\nden 37 bereits im Vorjahr erhobenen Maßnahmen weisen 24 eine höhere Bedeutung auf \r\nals im Jahr 2023, bei zwölf Maßnahmen lässt sich ein Rückgang der Zustimmungsquote \r\nfestmachen.\r\nAus Sicht der Unternehmen in Oberbayern hat sich der Handlungsdruck vornehmlich im \r\nBereich der Allgemeinen Infrastruktur verstärkt. So gehören die Verbesserung der Lebens\u0002situation im öffentlichen Raum (Quote von 61,3 Prozent auf nun 79,0 Prozent gestiegen), \r\ndie Sicherung wohnortnaher Pflegeeinrichtungen (vorjährige Quote 70,5 Prozent, jetzt \r\n86,1 Prozent) und Kitas (77,9 Prozent im Jahr 2023, nun 90,1 Prozent) zu denjenigen As\u0002pekten, die im Vergleich zum Vorjahr besonders an Zustimmung zugelegt haben. \r\nZurückgegangen im Vergleich zum Vorjahr ist die Relevanz von Maßnahmen, die auf den \r\nAusbau der Infrastruktur für eine wasserstoffbasierte Infrastruktur (Quote 65,3 Prozent \r\nnach 75,0 Prozent im Vorjahr), einen erleichterten Zugang zu innovationsförderlichen Fi\u0002nanzierungsoptionen (Quote von 78,5 Prozent im Vorjahr zurückgegangen auf nun \r\n70,8 Prozent) sowie die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen \r\n(Quote 51,6 Prozent auf nun 45,0 Prozent) ausgerichtet sind.\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nHinsichtlich 20 der insgesamt 40 untersuchten Verbesserungsmaßnahmen attestieren die \r\nbefragten Unternehmen aus Oberbayern einen höheren Handlungsbedarf im \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n33\r\nRegierungsbezirk als über alle sieben Bezirke des Freistaates, 19 werden dagegen als weni\u0002ger bedeutsam eingestuft.\r\nDeutlich relevanter ist für die Unternehmen aus Oberbayern ein zielgerichteter Ausbau der \r\nsteuerlichen Forschungsförderung, hier liegt die Zustimmungsquote mit 67,0 Prozent am \r\ndeutlichsten oberhalb des bayerischen Mittelwertes (Quote 59,2 Prozent). Ebenso stufen \r\ndie Unternehmen des Regierungsbezirkes Maßnahmen als wichtiger ein, die zum Ausbau \r\neiner flächendeckenden Ladeinfrastruktur für nachhaltige Antriebstechnologien beitragen \r\n(Quote 73,3 Prozent gegenüber 68,4 Prozent über alle sieben Bezirke). Auch die Zustim\u0002mung zu Verbesserungen hinsichtlich der Diversifizierung der Energieimporte (Quote \r\n77,8 Prozent in Oberbayern, Zustimmung 73,6 Prozent im Land) übersteigt im Bezirk \r\nOberbayern den bayerischen Mittelwert.\r\nDeutlich weniger relevant als über alle sieben Bezirke hinweg schätzen die Unternehmen \r\nin Oberbayern vor allem die Transparenzerhöhung und Zugangserleichterung zu Förder\u0002möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung ein, hier liegt die Zustimmung im Regierungs\u0002bezirk bei 60,4 Prozent (gegenüber 68,2 Prozent im Land). Dies gilt auch für den erleichter\u0002ten Zugang zu innovationsförderlichen Finanzierungsoptionen (Zustimmung 70,8 Prozent \r\nim Regierungsbezirk, 77,5 Prozent im Land) sowie die verbesserte Unterstützung von Ju\u0002gendlichen im Rahmen ihrer Ausbildung (Quote 75,2 Prozent in Oberbayern, Zustimmung \r\n80,2 Prozent über alle sieben Regierungsbezirke).\r\n3.3 Niederbayern \r\nNiederbayern ist - als einer der sowohl nach Fläche als auch Einwohnerzahl kleineren Re\u0002gierungsbezirke Bayerns – trotz der ländlichen Struktur stark industriell geprägt, eine wich\u0002tige Rolle kommt insbesondere der Automobilindustrie sowie den angegliederten Zuliefer\u0002branchen zu. Die Standortqualität hat aus Sicht der Unternehmen zugelegt, dies wird mit \r\neinem deutlichen Anstieg der Loyalität zum Standort belohnt.\r\n3.3.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität \r\n– Die Standortqualität im Regierungsbezirk Niederbayern ist im Vergleich zum letzten \r\nJahr angestiegen und beträgt nun 70,3 Punkte (67,4 Punkte im Vorjahr). Damit fällt die\u0002ser Wert zwar unterdurchschnittlich (Mittelwert für Bayern 72,8 Punkte) aus, allerdings \r\nist der Zuwachs (plus 2,9 Punkte) etwas höher als im Mittel über alle Regierungsbezirke \r\n(plus 2,6 Punkte). \r\n– Die Standortloyalität hat sich deutlich verbessert. Der Vorjahreswert von 79,4 Prozent \r\nwird nun um 7,7 Punkte übertroffen, in diesem Jahr beträgt die Loyalität der Unterneh\u0002men aus Niederbayern 87,1 Punkte und liegt über dem Mittelwert Bayerns \r\n(85,6 Punkte). Dies entspricht dem zweithöchsten Zuwachs aller sieben Bezirke. Nieder\u0002bayern klettert damit auf Rang 3 und hat seine Position im zweiten Jahr in Folge verbes\u0002sern können.\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n34\r\n– In keinem der fünf zentralen Themenbereiche schneidet Niederbayern schlechter ab als \r\nder bayerische Durchschnitt. Die Standortfaktoren der Bereiche Allgemeine Infrastruk\u0002tur (Note 2,9 gegenüber 3,0 in Bayern) sowie Energie und Rohstoffe (Note 3,2 gegen\u0002über 3,3 in Bayern) werden von den Unternehmen in Niederbayern sogar leicht besser \r\nbewertet als in Bayern insgesamt. In den drei übrigen Themenbereichen liegt Nieder\u0002bayern genau im bayerischen Mittel. Am besten schneidet daher auch hier das Innova\u0002tionsumfeld (Note 2,8) ab.\r\nTabelle 14\r\nErgebnisse für Niederbayern\r\nNiederbayern Bayern\r\nStandortbewertung\r\nStandortloyalität1 87,1 85,6\r\nStandortqualität2 70,3 72,8\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld3 3,8 3,8\r\nInnovationsumfeld3 2,8 2,8\r\nEnergie und Rohstoffe3 3,2 3,3\r\nAllgemeine Infrastruktur3 2,9 3,0\r\nVerwaltungshandeln3 3,9 3,9\r\n1) Zustimmungsquote in Prozent.\r\n2) Punktwerte 0 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut). \r\n3) Bewertung in Schulnoten. \r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult (2023)\r\n3.3.2 Standortfaktoren\r\nAus Sicht der niederbayerischen Unternehmen zeichnet sich der Regierungsbezirk Nieder\u0002bayern insbesondere durch eine sichere Stromversorgung (Note 2,2) und Gasversorgung \r\n(Note 2,4) sowie die Qualität der Bildungsinfrastruktur (Note 2,5) und die Güte der sozio\u0002kulturellen Infrastruktur aus. Damit werden zwei Faktoren aus dem Themenbereich Allge\u0002meine Infrastruktur im Vergleich besonders hoch bewertet.\r\nAm anderen Ende der Bewertungsskala befinden sich indes zwei Faktoren aus dem Bereich \r\nHumankapital. Am schlechtesten stufen die befragten Unternehmen des Regierungsbezir\u0002kes den bürokratischen Aufwand im Personalwesen ein (Note 4,7), auch die Flexibilität des \r\nArbeitsrechtes erhält mit der Note 4,3 eine schlechte Bewertung. Schlecht bewertet wird \r\nzudem das als zu bürokratisch empfundene Verhalten öffentlicher Stellen (Note 4,1).\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n35\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nIm Vergleich zu den Vorjahresergebnissen haben sich 16 der 28 in beiden Jahren erhobe\u0002nen Standortfaktoren verbessert, acht werden in diesem Jahr schlechter eingestuft.\r\nVerbessern konnten sich aus Sicht der befragten Unternehmen des Regierungsbezirkes \r\nStandortfaktoren aus drei Bereichen. Den größten Sprung hat die Güte der soziokulturel\u0002len Infrastruktur aus dem Themenbereich Allgemeine Infrastruktur gemacht, hier stieg die \r\nNote von 3,5 im letzten Jahr auf nun 2,6 an. Ähnlich stark verbessert hat sich die Einstu\u0002fung der Gaspreishöhe (Note 3,7 nach 4,2 im Vorjahr) und die Sicherheit der Gasversor\u0002gung (von 3,1 im Jahr 2023 auf nun 2,4) aus dem Bereich Energie und Rohstoffe. Auch die \r\nVerfügbarkeit qualifizierter Nachwuchskräfte hat sich nach Einschätzung der Unternehmen \r\nim Regierungsbezirk Niederbayern im Vergleich mit dem Vorjahr recht deutlich verbessern \r\nkönnen (nach Note 4,2 im Vorjahr nun 3,8).\r\nDeutlich verschlechtert hat sich dagegen die Güte der digitalen Infrastruktur. Sie wird in \r\ndiesem Jahr nur noch mit der Note 3,1 eingestuft (nach 2,6 im Vorjahr). In ähnlichem \r\nMaße nachgelassen hat aus Sicht der Unternehmen die Digitalisierung der Verwaltung \r\n(von vorjährig 3,7 auf nun 4,0 gefallen) sowie die Flexibilität des Arbeitsrechtes (von 4,0 \r\nauf 4,3 in diesem Jahr gefallen).\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nIm Vergleich mit der Gesamtheit der bayerischen Regierungsbezirke schneidet Niederbay\u0002ern insbesondere bezüglich zweier Faktoren aus dem Themenbereich Allgemeine Infra\u0002struktur besser ab. So bewerten die Unternehmen des Regierungsbezirkes die Güte der Bil\u0002dungsinfrastruktur mit der durchschnittlichen Note 2,5 (gegenüber 2,7 über alle sieben Re\u0002gierungsbezirke). Auch die digitale Infrastruktur schneidet in Niederbayern besser ab als \r\nim Mittel aller Bezirke (Note 3,1 im Bezirk, Note 3,3 im Freistaat). Die Sicherheit der Gas\u0002versorgung benoten die befragten Unternehmen in Niederbayern mit der Note 2,4 – und \r\ndamit besser als im bayernweiten Schnitt, der bei der Note 2,6 liegt.\r\nZwei der drei Standortfaktoren, die in Niederbayern hingegen schlechter als über alle Re\u0002gierungsbezirke Bayerns eingestuft werden, gehören zum Themenbereich Humankapital. \r\nSo vergeben die Unternehmen für die Flexibilität des Arbeitsrechtes die durchschnittliche \r\nNote 4,3 (in Bayern insgesamt 4,1), die Arbeitskosten werden in Niederbayern mit der \r\nNote 3,8 bewertet (in Bayern insgesamt mit der Note 3,7). Auch die Mobilfunkinfrastruktur \r\nschneidet im Regierungsbezirk schlechter ab als im gesamten Freistaat (Note 3,3 in Nieder\u0002bayern, Note 3,2 in Bayern).\r\n3.3.3 Verbesserungsmaßnahmen\r\nAuch in Niederbayern wurden die Unternehmen nach der Bedeutung der 40 konkreten \r\nVerbesserungsmaßnahmen befragt, die zur Güteerhöhung der Standortfaktoren beitragen \r\nsollen. Besonders hohe Zustimmung erhalten drei Maßnahmen, die auf eine Verbesserung \r\nder Allgemeinen Infrastruktur abzielen. So erhält die Sicherung wohnortnaher Kitas eine \r\nZustimmungsquote von 95,7 Prozent, die Sicherstellung einer flächendeckenden \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n36\r\nGesundheitsversorgung eine Zustimmung von 93,5 Prozent und die Fortführung der Breit\u0002bandinitiative eine Quote von 91,4 Prozent.\r\nAm anderen Ende der Einstufung finden sich – mit weitem Abstand – diejenigen Maßnah\u0002men, die auf die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen einwirken\r\n(Quote 41,8 Prozent).\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\n29 der 37 in beiden Jahren erhobenen Verbesserungsmaßnahmen werden in der aktuellen \r\nBefragung mit einer höheren Dringlichkeit gegenüber dem Vorjahr eingestuft, bei acht Fak\u0002toren hat die Zustimmungsquote nachgelassen. Vor allem ist aus Sicht der Unternehmen \r\naus Niederbayern die Verbesserung der Lebenssituation im ländlichen Raum dringlich \r\n(Quote 71,2 Prozent im Vorjahr, nun 87,9 Prozent). Auch solche Maßnahmen, die den Aus\u0002bau von E-Government und E-Verwaltung zum Ziel haben, werden mit einer im Vergleich \r\nzum Vorjahr deutlich höheren Relevanz eingestuft (Quote 64,5 Prozent im Jahr 2023, nun \r\n81,1 Prozent). Schließlich sehen die Unternehmen dringenden Bedarf, die Flexibilität des \r\nArbeitszeitrechts zu erhöhen, hier stieg binnen Jahresfrist die Zustimmung von 64,9 Pro\u0002zent auf nun 79,1 Prozent.\r\nBesonders stark gefallen ist aus Sicht der befragten Unternehmen aus Niederbayern dage\u0002gen die Bedeutung von Maßnahmen, die zum Ausbau der Infrastruktur einer wasserstoff\u0002basierten Energieversorgung beitragen (von 74,5 Prozent im Vorjahr auf jetzt 54,9 Pro\u0002zent). Ebenso deutlich an Relevanz eingebüßt hat daneben die Entwicklung, der Aus- und \r\nAufbau von Speichern (Quote 83,7 Prozent nach 89,5 Prozent im Vorjahr), und damit ein \r\nweiteres Maßnahmenbündel aus dem Bereich Energie und Rohstoffe. Die verstärkte öf\u0002fentliche Förderung gesellschaftlicher relevanter Innovationsfelder halten nur 71,4 Prozent \r\n(nach 75,2 Prozent im Vorjahr) der befragten Unternehmen im Regierungsbezirk Nieder\u0002bayern für relevant.\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nIm Vergleich zur Gesamtheit aller bayerischen Unternehmen misst man in Niederbayern \r\n34 der erhobenen 40 Maßnahmen zur Verbesserung der Standortfaktoren eine höhere Re\u0002levanz zu, sechs Maßnahmen werden als weniger dringlich eingeschätzt. Insbesondere \r\nwerden zwei Maßnahmen aus dem Themenbereich Humankapital als relevanter erachtet. \r\nSo ist den Unternehmen aus Niederbayern wichtiger, dass das Beratungsangebot für eine \r\nzielgerichtete Innovationsförderung verbessert wird (Quote 80,0 Prozent gegenüber \r\n70,8 Prozent in Bayern). Eine höhere Bedeutung kommt auch dem Ausbau von innovati\u0002onsförderlichen Finanzierungsoptionen zu, hier bewerten die Unternehmen im Regie\u0002rungsbezirk darauf ausgerichtete Maßnahmen mit einer Zustimmung von 85,7 Prozent (ge\u0002genüber 77,5 Prozent über alle sieben Regierungsbezirke). Der höchste Unterschied hin\u0002sichtlich der von den Unternehmen wahrgenommenen Relevanz besteht hinsichtlich der \r\nnotwendigen Flexibilitätserhöhung des Arbeitsrechtes, hier beträgt die Zustimmungsquote \r\n84,4 Prozent in Niederbayern gegenüber 75,1 Prozent im Freistaat.\r\nAm deutlichsten unter dem Schnitt aller Unternehmen des Landes schätzen die Unterneh\u0002men aus Niederbayern die Bedeutung von Maßnahmen zum Ausbau einer \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n37\r\nwasserstoffbasierten Infrastruktur ein, auf derartige Verbesserungen entfällt im Land eine \r\nZustimmung von 63,9 Prozent (in Niederbayern nur 54,9 Prozent). Außerdem werden zwei \r\nMaßnahmen aus dem Themenbereich Allgemeine Infrastruktur von den Unternehmen in \r\nNiederbayern als deutlich weniger relevant eingestuft. So entfällt auf die Sicherung woh\u0002nortnaher Pflegeeinrichtungen eine Zustimmung von 81,3 Prozent und damit weniger als \r\nüber alle sieben bayerischen Regierungsbezirke hinweg (Quote 85,3 Prozent), der Ausbau \r\nder soziokulturellen Infrastruktur ist mit 58,1 Prozent in Niederbayern ebenfalls weniger \r\nbedeutsam als über das gesamte Land (61,2 Prozent). \r\n3.4 Oberpfalz\r\nDie Oberpfalz ist stark ländlich geprägt und weist die geringste Bevölkerungsdichte aller\r\nRegierungsbezirke in Bayern auf. Industrielle Strukturen sind insbesondere im Großraum \r\nRegensburg vorhanden. Trotz leichter Verbesserungen sowohl hinsichtlich der Standort\u0002qualität als auch der Loyalität der ansässigen Unternehmen fällt der Regierungsbezirk in \r\nbeiden Rankings auf den letzten Platz. \r\n3.4.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität\r\n– Die Standortqualität in der Oberpfalz beträgt in diesem Jahr 69,9 Punkte und liegt trotz \r\neiner leichten Verbesserung (69,0 Punkte im Vorjahr) deutlich unter dem bayerischen \r\nMittelwert (72,8 Punkte). Die unterdurchschnittliche Verbesserung führt dazu, dass der \r\nBezirk im Vergleich zu den anderen Regionen von Platz fünf im Vorjahr auf den letzten \r\nPlatz zurückgefallen ist.\r\n– Auch die Standortloyalität der Oberpfalz hat sich verbessert. Mit 81,3 Prozent (im Vor\u0002jahr 77,7 Prozent) liegt sie jedoch deutlich unter dem Mittelwert in Bayern (85,6 Pro\u0002zent). Zudem haben andere Regionen im Vergleich mit dem Vorjahr noch stärker zule\u0002gen können (plus 5,8 Prozent im bayerischen Mittel), so dass der Bezirk auch hier um \r\nzwei Plätze auf Rang 7 abrutscht.\r\n– In allen fünf Themenbereichen entspricht die Bewertung der Standortfaktoren durch \r\ndie Unternehmen des Bezirkes Oberpfalz genau dem bayerischen Mittelwert. Am bes\u0002ten schneidet das Innovationsumfeld ab (Note 2,8), am schlechtesten das Verwaltungs\u0002handeln (Note 3,9).\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n38\r\nTabelle 15\r\nErgebnisse für die Oberpfalz\r\nOberpfalz Bayern\r\nStandortbewertung\r\nStandortloyalität1 81,3 85,6\r\nStandortqualität2 69,9 72,8\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld3 3,8 3,8\r\nInnovationsumfeld3 2,8 2,8\r\nEnergie und Rohstoffe3 3,3 3,3\r\nAllgemeine Infrastruktur3 3,0 3,0\r\nVerwaltungshandeln3 3,9 3,9\r\n1) Zustimmungsquote in Prozent.\r\n2) Punktwerte 0 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut). \r\n3) Bewertung in Schulnoten. \r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult (2023)\r\n3.4.2 Standortfaktoren\r\nJeweils zwei der vier im Regierungsbezirk bestbewerteten Standortfaktoren stammen aus \r\ndem Themenbereich Innovationsumfeld sowie aus dem Bereich Energie und Rohstoffe. So \r\nerhält die Sicherheit der Stromversorgung von den befragten Unternehmen des Regie\u0002rungsbezirkes die durchschnittliche Note 2,4, die Sicherheit der Gasversorgung die \r\nNote 2,6. Ebenfalls mit der Schulnote 2,6 eingestuft werden der Zugang zu Technologien \r\nsowie die Technikfreundlichkeit am Standort. Auch die Güte der Straßeninfrastruktur wird \r\nmit der Note 2,6 bewertet.\r\nIm Gegensatz dazu sind vergleichsweise viele der am schlechtesten bewerteten Standort\u0002faktoren im Themenbereich Humankapital verortet. Das Schlusslicht unter allen Faktoren \r\nbildet der bürokratische Aufwand im Personalwesen, der mit der Note 4,6 bewertet wird. \r\nDie Flexibilität des Arbeitsrechts sowie die Verfügbarkeit von Arbeitskräften stufen die Un\u0002ternehmen mit der Note 4,0 ein. Dieselbe Note vergeben sie darüber hinaus für das unbü\u0002rokratische Verhalten öffentlicher Stellen sowie die Höhe der Strompreise.\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nIm zeitlichen Vergleich haben sich 21 der bereits im Vorjahr erhobenen 28 Standortfakto\u0002ren aus Sicht der Unternehmen im Regierungsbezirk Oberpfalz verbessern können, vier ha\u0002ben sich verschlechtert, drei Faktoren sind unverändert geblieben.\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n39\r\nDeutlich verbessern konnten sich insbesondere Faktoren aus dem Bereich Energie und \r\nRohstoffe. So wurden die Höhe der Strompreise (Note 4,0 nach 4,6 im Vorjahr), die Höhe \r\nder Gaspreise (Note 3,7 nach 4,2 im Jahr 2023) und die Höhe der Rohstoffpreise (Note 3,8 \r\nnach 4,3 im Vorjahr) mit besseren Noten bedacht als im Vorjahr.\r\nVerschlechtert hat sich aus Sicht der Befragten dagegen vor allem die Güte der digitalen \r\nInfrastruktur in der Oberpfalz, die in diesem Jahr nur noch mit der Note 3,3 (nach 2,9 im \r\nVorjahr) bewertet wird. Zurückgegangen sind daneben vor allem die Bewertungen für \r\nStandortfaktoren aus dem Bereich Humankapitel. So wird die Verfügbarkeit von MINT-Ab\u0002solventen nurmehr mit der Note 3,7 bewertet (Note 3,4 im Vorjahr), der bürokratische \r\nAufwand im Personalwesen mit der Note 4,6 (nach 4,5 im Vorjahr) und die Flexibilität des \r\nArbeitsrechts mit der Note 4,0 (Vorjahr 3,9).\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nDie Unternehmen aus der Oberpfalz stufen ihren Regierungsbezirk in neun der 29 in die\u0002sem Jahr erhobenen Standortfaktoren gegenüber der Gesamtheit aller Regierungsbezirke\r\nals besser ein, zehn Faktoren werden gleichbewertet, zehn werden schlechter einge\u0002schätzt.\r\nEtwas besser als in Bayern insgesamt bewerten die Unternehmen der Oberpfalz insbeson\u0002dere die Existenz von Innovationsnetzwerken (Note 2,7 in der Region, Note 2,8 im Land), \r\ndie Arbeitskosten (Note 3,6 in der Oberpfalz, Note 3,7 im Land) sowie den Digitalisierungs\u0002fortschritt in der Verwaltung (Note 3,9 gegenüber Note 4,0 im Land).\r\nVergleichsweise unzufriedener sind die Unternehmen in der Oberpfalz indes mit der Güte \r\nder soziokulturellen Infrastruktur, die mit der Note 2,8 bewertet wird (Land 2,7). Dieselben \r\nBenotungsunterschiede bestehen für die Höhe der Strompreise (Note 4,0 in der Oberpfalz, \r\nNote 3,9 im Land), die Güte der Infrastruktur für den Schienenverkehr sowie der Schnellig\u0002keit der Zulassungs- und Genehmigungsverfahren (jeweils Note 3,7 im Land, Note 3,8 in \r\nder Oberpfalz).\r\n3.4.3 Verbesserungsmaßnahmen\r\nAus Sicht der Unternehmen aus der Oberpfalz besteht dringender Verbesserungsbedarf \r\ninsbesondere hinsichtlich der Erleichterung von Antragsverfahren im Innovationsumfeld, \r\nhier beträgt die Zustimmungsquote 93,5 Prozent. Ebenfalls als hochrelevant eingestuft \r\nwerden mit der Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung (Quote \r\n92,6 Prozent) und der Bereitstellung von bezahlbarem und attraktivem Wohnraum (Quote \r\n86,6 Prozent) zwei Maßnahmen aus dem Bereich Allgemeine Infrastruktur. Daneben wird \r\nder Ausbau der Leitungskapazitäten im Bereich der Energienetze (Quote 89,6 Prozent) und \r\ndie Entbürokratisierung von Arbeitsrecht und Arbeitsschutz (Zustimmung 87,4 Prozent) be\u0002sonders dringlich eingestuft. Zu den vier Verbesserungsmaßnahmen, die im Regierungsbe\u0002zirk gegenwärtig als vergleichsweise wenig wichtig eingestuft werden, zählt insbesondere \r\ndie Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen (Zustimmungsquote \r\n43,6 Prozent).\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n40\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nIm Vergleich zum Vorjahr sind 24 der 37 vergleichbaren Verbesserungsmaßnahmen nun \r\nmit einer höheren Dringlichkeit eingestuft worden, 13 Maßnahmen haben an Relevanz ein\u0002gebüßt.\r\nBesonders deutlich gestiegen ist aus Sicht der Unternehmen aus der Oberpfalz die Bedeu\u0002tung von Maßnahmen, die die Verstärkung sowie den Ausbau von Leitungskapazitäten \r\nbzw. den Ausbau der Energienetze zum Inhalt haben. Hier stieg die Zustimmungsquote von \r\n69,9 Prozent im Jahr 2023 auf nun 89,6 Prozent. Ebenfalls deutlich erhöht hat sich die Re\u0002levanz von Verbesserungen, die zur Entbürokratisierung des Arbeitsrechtes und -schutzes \r\nbeitragen (Quote 87,4 Prozent nach 68,9 Prozent im Vorjahr). Auch das Innovationsumfeld \r\nist den Unternehmen der Oberpfalz wichtig, sie stufen die Bedeutung von Maßnahmen zur \r\nVerbesserung der zielgerichteten Innovationsberatung nun deutlich höher ein als im Vor\u0002jahr (Quote 76,3 Prozent nach 58,4 Prozent im Jahr 2023).\r\nIm Gegenzug haben aber auch einige Maßnahmen an Relevanz verloren. Dies gilt vor allem \r\nfür die Fortführung der Breitbandinitiative, die in der aktuellen Erhebung eine Zustimmung \r\nvon 80,4 Prozent erfährt (nach 91,3 Prozent im Vorjahr). Als weniger dringlich als noch im \r\nletzten Jahr eingestuft wird aus Perspektive der Unternehmen in der Oberpfalz zudem der \r\nAusbau von E-Government und E-Verwaltung (Quote gesunken von 71,0 Prozent im Jahr \r\n2023 auf nun 63,2 Prozent) sowie die Sicherstellung eines breiten Angebotes im öffentli\u0002chen Personenverkehr, z.B. in Randregionen zu Neben- und Schwachverkehrszeiten \r\n(Quote gesunken von 80,6 Prozent auf nun 73,2 Prozent).\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nVerglichen mit der Gesamtheit aller Unternehmen in Bayern messen die Unternehmen der \r\nOberpfalz vor allem zwei Verbesserungsmaßnahmen aus dem Themengebiet des Innovati\u0002onsumfeldes eine höhere Bedeutung bei. So wird die zielgerichtete Verbesserung des Be\u0002ratungsangebotes für eine effektivere Innovationsförderung im Regierungsbezirk mit einer \r\nZustimmungsquote von 76,3 Prozent belegt, während die Quote über alle sieben Regie\u0002rungsbezirke des Freistaates 70,8 Prozent beträgt. Auch die Unterstützung von Innovati\u0002onsnetzwerken ist den Unternehmen aus der Oberpfalz im Vergleich wichtiger (Quote \r\n61,8 Prozent gegenüber 58,3 Prozent im Land). Dies gilt in ähnlichem Maße für Maßnah\u0002men, die auf die Verbesserung der Straßeninfrastruktur abzielen (Zustimmung 69,1 Pro\u0002zent in der Oberpfalz, 66,8 Prozent über alle sieben Bezirke).\r\nWeniger bedeutsam als für die Gesamtheit der bayerischen Unternehmen ist für die Un\u0002ternehmen der Oberpfalz der Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für alter\u0002native Antriebstechnologien (Quote 55,3 Prozent im Regierungsbezirk gegenüber 68,4 Pro\u0002zent im Land). Auch der Ausbau von E-Government und E-Verwaltung werden im Regie\u0002rungsbezirk als weniger dringlich eingestuft als über die Gesamtheit aller Bezirke (63,2 Pro\u0002zent gegenüber 75,3 Prozent). Dies gilt in ähnlichem Maße für Maßnahmen zur Transpa\u0002renzverbesserung bzw. zur Zugangserleichterung zu Fördermöglichkeiten der beruflichen \r\nWeiterbildung (Zustimmungsquote 58,3 Prozent in der Oberpfalz, 68,2 Prozent in Bayern). \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n41\r\n3.5 Oberfranken\r\nAls sowohl flächen- als auch einwohnermäßig kleinster der sieben bayerischen Regierungs\u0002bezirke ist das eher ländlich strukturierte Oberfranken ein altindustrialisierter Wirtschafts\u0002standort. Oberfranken verfügt über keine Großstadt mit mehr als 100.000 Einwohnern. Die \r\nwichtigsten regionalen Zentren bzw. Ballungsräume sind Bamberg, Bayreuth, Coburg und \r\nHof. Der Regierungsbezirk hat sowohl seine Standortqualität als auch die Loyalität der an\u0002sässigen Unternehmen mehr als andere Regionen in Bayern steigern können, was zu ei\u0002nem Anschluss an das Mittelfeld führt.\r\n3.5.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität \r\n– Die Standortqualität in Oberfranken beträgt in diesem Jahr 71,5 Punkte. Zwar liegt sie \r\ndamit unter dem bayerischen Durchschnitt (72,8 Punkte), jedoch ist der Anstieg im Ver\u0002gleich zum Vorjahr (plus 7,6 Punkte nach 63,9 Punkten im Vorjahr) höher ausgefallen \r\nals in allen anderen Regierungsbezirken (plus 2,6 Punkte im bayerischen Mittel). Ober\u0002franken klettert damit auf den fünften Rang.\r\n– Die Loyalität, mit der die Unternehmen dem Bezirk Oberfranken begegnen, hat sich im \r\nVergleich zum Vorjahr (71,0 Prozent) äußerst positiv entwickelt und ist auf 84,5 Prozent \r\ngestiegen. Keiner der übrigen sechs Bezirke hat ähnlich viel hinzugewinnen können, \r\nOberfranken belegt nun auch hier den fünften Rang. Allerdings liegt die Standortloyali\u0002tät immer noch unter dem bayerischen Durchschnitt (85,6 Prozent).\r\n– Diese positive Entwicklung manifestiert sich auch in der Bewertung der Standortfakto\u0002ren. Schnitt Oberfranken im letzten Jahr noch über alle fünf Themenbereiche schlechter \r\nab als Bayern in der Gesamtheit, so hat sich das Bild nun gewandelt. Die Unternehmen \r\nattestieren dem Regierungsbezirk in diesem Jahr eine jeweils leicht überdurchschnittli\u0002che Güte für die Themenbereiche Innovationsumfeld (Note2,7 im Bezirk, Note 2,8 in \r\nBayern), Energie und Rohstoffe (Note 3,2 in Oberfranken, Note 3,3 in Bayern) sowie Hu\u0002mankapital und Arbeitsumfeld (Note 3,7 in Oberfranken, Note 3,8 in Bayern). Genau im \r\nbayerischen Mittel liegen die Einstufungen für die Allgemeine Infrastruktur (Note 3,0) \r\nsowie das Verwaltungshandeln (Note 3,9).\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n42\r\nTabelle 16\r\nErgebnisse für Oberfranken\r\nOberfranken Bayern\r\nStandortbewertung\r\nStandortloyalität1 84,5 85,6\r\nStandortqualität2 71,5 72,8\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld3 3,7 3,8\r\nInnovationsumfeld3 2,7 2,8\r\nEnergie und Rohstoffe3 3,2 3,3\r\nAllgemeine Infrastruktur3 3,0 3,0\r\nVerwaltungshandeln3 3,9 3,9\r\n1) Zustimmungsquote in Prozent.\r\n2) Punktwerte 0 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut). \r\n3) Bewertung in Schulnoten. \r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult (2023)\r\n3.5.2 Standortfaktoren\r\nDie Unternehmen aus Oberfranken sind besonders zufrieden mit Faktoren aus dem The\u0002menbereich Energie und Rohstoffe. Vor allem schneidet die Sicherheit der Stromversor\u0002gung gut ab und wird mit der Note 2,1 bewertet. Auch die Sicherheit der Gasversorgung \r\nsowie der Rohstoffversorgung werden im Vergleich am besten eingestuft (jeweils \r\nNote 2,5). Zu den Faktoren mit der höchsten Güte zählt zudem der Zugang zu Technolo\u0002gien (Note 2,5).\r\nDeutlich verbesserungswürdig sind aus Sicht der Unternehmen in Oberfranken allerdings \r\nder zu hohe bürokratische Aufwand im Personalwesen (Note 4,6) und die Verfügbarkeit \r\nvon Fachkräften (Note 4,1) – zwei Standortfaktoren aus dem Bereich Humankapital. Zu \r\nden am schlechtesten bewerteten Faktoren im Regierungsbezirk gehört zudem der Digita\u0002lisierungsfortschritt der öffentlichen Verwaltung (Note 4,2).\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nIm Jahresvergleich haben sich 23 der in beiden Jahren erhobenen 28 Standortfaktoren aus \r\nSicht der Unternehmen im Regierungsbezirk Oberfranken verbessern können, nur zwei \r\nFaktoren haben sich verschlechtert, drei Faktoren sind unverändert geblieben. \r\nInsbesondere Faktoren aus dem Themenbereich Energie und Rohstoffe haben ihre Güte \r\nverbessert. Dazu zählen die Höhe der Gaspreise (von der Vorjahresnote 4,7 auf nun 3,7 \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n43\r\ngestiegen) und Strompreise (Note 3,7 nach 4,6 im Vorjahr) ebenso wie die Sicherheiten in \r\nder Gasversorgung (Note 2,5 nach 3,3 im Vorjahr), der Stromversorgung (Note 2,1 nach 2,8 \r\nim Vorjahr) und der Rohstoffversorgung (Note 2,5 nach 3,1 im Vorjahr).\r\nIm zeitlichen Vergleich zurückgegangen ist im Regierungsbezirk aus Sicht der befragten Un\u0002ternehmen die Güte von lediglich zwei Standortfaktoren, nämlich der Fortschritt hinsicht\u0002lich der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung (von Note 4,0 auf nun 4,2) sowie die \r\nVerfügbarkeit von MINT-Absolventen (von der Note 3,6 im Vorjahr auf nun 3,7).\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nDie Unternehmen aus Oberfranken stufen die Güte von 17 der 29 erhobenen Standortfak\u0002toren ihres Regierungsbezirkes in diesem Jahr als höher ein als die Gesamtheit aller Unter\u0002nehmen in Bayern. Sieben Faktoren erhalten die gleiche Bewertung, fünf Faktoren werden \r\nin Oberfranken schlechter eingeschätzt als in Bayern insgesamt. Damit hat sich das Vorjah\u0002resbild deutlich gewandelt, als die Unternehmen des Regierungsbezirkes lediglich bezüg\u0002lich dreier Standortfaktoren etwas zufriedener waren.\r\nInsbesondere heben die Unternehmen im Vergleich mit den anderen Regierungsbezirken \r\ndie Rohstoffversorgung hervor. Sowohl die Höhe der Rohstoffpreise (Note 3,5 in Oberfran\u0002ken, Note 3,8 in Bayern) als auch die Sicherheit der Rohstoffversorgung (Note 2,5 im Re\u0002gierungsbezirk, Note 2,7 im Freistaat) werden am deutlichsten besser bewertet. Auch hin\u0002sichtlich der Arbeitskosten (Note 3,5 gegenüber 3,7) sehen die Unternehmen einen Vorteil \r\nim Regierungsbezirk Oberfranken.\r\nUnzufriedener ist man in Oberfranken dagegen insbesondere mit der Infrastruktur für den \r\nLuftverkehr (Note 2,9 im Bezirk, Note 2,6 über alle sieben Regierungsbezirke), dem Digitali\u0002sierungsfortschritt in der Verwaltung (Note 4,2 gegenüber 4,0) sowie der Verfügbarkeit \r\nvon MINT-Absolventen (Note 3,7 gegenüber 3,6).\r\n3.5.3 Verbesserungsmaßnahmen\r\nFür die Unternehmen im Regierungsbezirk Oberfranken zielen zwei der drei Maßnahmen \r\nmit der höchsten Verbesserungsrelevanz auf das Themenfeld der Allgemeinen Infrastruk\u0002tur ab. So stimmt man der Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung \r\nmit einer Quote von 90,3 Prozent zu, und auch die Fortführung der Breitbandinitiative er\u0002hält mit 89,2 Prozent hohe Zustimmungswerte. Ebenso relevant ist aus Sicht der befragten \r\nUnternehmen die Erleichterung von Antragsverfahren im Innovationsumfeld (89,0 Pro\u0002zent).\r\nAm unwichtigsten erachten die befragten Unternehmen des Regierungsbezirkes dagegen \r\ndie Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen (Zustimmungsquote \r\n40,8 Prozent).\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n44\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nIm Vergleich zum Vorjahr werden von den 37 vergleichbaren Maßnahmen nun 17 als rele\u0002vanter eingestuft, 19 Verbesserungsmaßnahmen haben an Relevanz verloren.\r\nAus Sicht der befragten Unternehmen aus dem Regierungsbezirk Oberfranken hat vor al\u0002lem der Ausbau der Schieneninfrastruktur an Bedeutung gewonnen, die Zustimmungs\u0002quote liegt in diesem Jahr bei 75,3 Prozent (nach 62,0 Prozent im Vorjahr). In ähnlichem \r\nMaße dringlicher geworden sind die Einführung eines regulierten Brückenstrompreises \r\n(nach einer Quote von 48,5 Prozent nun 59,4 Prozent) sowie die Einführung einheitlicher \r\nAnsprechpartner auf kommunaler Ebene (nach 69,6 Prozent im Jahr 2023 nun 78,4 Pro\u0002zent).\r\nAn Relevanz nachgelassen haben indes der Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung, \r\nhier ist die Zustimmungsquote binnen Jahresfrist von 71,5 Prozent auf nun 50,5 Prozent \r\nzurückgefallen. Gesunken ist aus Sicht der Unternehmen aus Oberfranken auch die Dring\u0002lichkeit, das Beratungsangebot für eine zielgerichtete Innovationsförderung zu verbessern \r\n(gefallen von vorjährig 72,5 Prozent auf nun 59,2 Prozent) sowie die wirtschaftliche Betäti\u0002gung von Kommunen (vorjährige Zustimmungsquote 52,0 Prozent, nun 40,8 Prozent) ein\u0002zuschränken. \r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nBesonders im Blickpunkt stehen für die Unternehmen aus Oberfranken aktuell Maßnah\u0002men, die auf die Einführung eines regulierten Brückenstrompreises (mit einem besonderen \r\nStrompreis für energieintensive Betriebe) ausgerichtet sind. Hier liegt die Zustimmungs\u0002quote mit 59,4 Prozent am deutlichsten über der Einstufung aller sieben Bezirke in Bayern \r\n(53,6 Prozent). Ebenfalls vergleichsweise deutliche Abweichungen sind hinsichtlich des \r\nAusbaus einer wasserstoffbasierten Infrastruktur (Quote 69,6 Prozent in Oberfranken, \r\n63,9 Prozent im Land) sowie der Verbesserung der Lebenssituation im ländlichen Raum \r\n(Zustimmung 86,3 Prozent im Regierungsbezirk, Quote 80,6 Prozent in Bayern) feststellbar.\r\nAls weniger handlungsrelevant im Vergleich zur Einschätzung der Gesamtheit der Unter\u0002nehmen im Freistaat stufen die Unternehmen Oberfrankens dagegen den Ausbau eines \r\nBeratungsangebotes für zielgerichtete Innovationsförderung ein (Quote 59,2 Prozent in \r\nOberfranken, 70,8 Prozent über alle sieben Regierungsbezirke). Auch die Flexibilisierung \r\ndes Arbeitsrechtes (Quote 65,3 Prozent gegenüber 75,1 Prozent) und der Ausbau der steu\u0002erlichen Forschungsförderung (50,5 Prozent gegenüber 59,2 Prozent) sind für die Unter\u0002nehmen aus Oberfranken weniger wichtig als über alle sieben bayerischen Regierungsbe\u0002zirke hinweg. \r\n3.6 Mittelfranken\r\nMittelfranken profitiert von seiner zentralen Lage in Bayern und wird stark vom Agglome\u0002rationsraum der Metropolregion Nürnberg geprägt, zu dem auch Fürth und Erlangen gehö\u0002ren. Eine wesentliche Rolle für die industrielle Struktur des Regierungsbezirks spielen der \r\nMaschinenbau sowie die Energie- und Elektrotechnik. Zudem hat der Dienstleistungssektor \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n45\r\neinen leicht höheren Anteil als in Bayern insgesamt. Während die Qualität des Standortes \r\nunverändert geblieben ist, ist die Loyalität gestiegen und festigt diesbezüglich die Spitzen\u0002position Mittelfrankens.\r\n3.6.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität\r\n– Die Standortqualität im Regierungsbezirk Mittelfranken beträgt 72,2 Punkte und hat \r\nsich damit im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Allerdings haben fast alle anderen \r\nBezirke zulegen können, so dass die Qualität in Mittelfranken nun leicht unter den bay\u0002erischen Durchschnitt (72,8 Punkte) gefallen ist. Dies führt auch dazu, dass der Bezirk \r\nzwei Plätze verloren hat und nun Rang 4 belegt.\r\n– Auf sehr hohem Niveau hat sich die Standortloyalität in Mittelfranken noch einmal ver\u0002bessern können. Sie liegt nun bei 89,8 Prozent (Vorjahr 86,0 Prozent) und damit deut\u0002lich über dem bayerischen Mittelwert (85,6 Prozent). Zwar fällt diese Verbesserung et\u0002was geringer aus als über alle Bezirke insgesamt, jedoch verteidigt Mittelfranken damit \r\nseine Spitzenposition. \r\n– Allerdings übertrifft die Güte der Standortfaktoren in Mittelfranken in keinem Themen\u0002bereich die durchschnittliche Bewertung aller Unternehmen in Bayern. Vergleichsweise \r\ngut schneidet das Innovationsumfeld ab. Es wird mit der Note 2,8 bewertet und liegt \r\ndamit genau im bayerischen Mittel. Die Standortfaktoren der übrigen vier Themenbe\u0002reiche liegen allesamt unterhalb des Mittelwertes. Besonders schlecht wird das Verwal\u0002tungshandeln in Mittelfranken eingestuft, das nur die Note 4,0 erhält.\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n46\r\nTabelle 17\r\nErgebnisse für Mittelfranken\r\nMittelfranken Bayern\r\nStandortbewertung\r\nStandortloyalität1 89,8 85,6\r\nStandortqualität2 72,2 72,8\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld3 3,9 3,8\r\nInnovationsumfeld3 2,8 2,8\r\nEnergie und Rohstoffe3 3,4 3,3\r\nAllgemeine Infrastruktur3 3,1 3,0\r\nVerwaltungshandeln3 4,0 3,9\r\n1) Zustimmungsquote in Prozent.\r\n2) Punktwerte 0 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut). \r\n3) Bewertung in Schulnoten. \r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult (2023)\r\n3.6.2 Standortfaktoren\r\nBesonders zufrieden sind die Unternehmen in Mittelfranken mit Standortfaktoren aus den \r\nThemenbereichen Energie und Rohstoffe sowie dem Innovationsumfeld. So schätzt man \r\nvor allem die Sicherheit der Stromversorgung (Note 2,4) und der Rohstoffversorgung \r\n(Note 2,6) im Bereich Energie und Rohstoffe. Hinsichtlich des Innovationsumfeldes werden \r\ninsbesondere der Zugang zu Technologien (Note 2,4) und die Technikfreundlichkeit \r\n(Note 2,6) in Mittelfranken als gut bewertet. Zu den fünf am besten eingestuften Standort\u0002faktoren gehört zudem die Infrastruktur für den Luftverkehr (Note 2,6).\r\nZwei der drei am schlechtesten bewerteten Faktoren stammen aus dem Themenbereich \r\nHumankapital. Wie auch in anderen Regierungsbezirken wird vor allem der bürokratische \r\nAufwand im Personalwesen bemängelt und erhält abgeschlagen die Note 4,8. Auch die \r\nmangelnde Flexibilität des Arbeitsrechts wird von den Unternehmen kritisiert (Note 4,2). \r\nKomplettiert wird die Liste der nicht überzeugenden Standortfaktoren vom als zu bürokra\u0002tisch empfundenen Verhalten öffentlicher Stellen (Note 4,2).\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nIm Vorjahresvergleich haben sich sechs der in beiden Jahren erhobenen 28 Standortfakto\u0002ren aus Sicht der Unternehmen im Regierungsbezirk Mittelfranken verbessern können, 14 \r\nhaben sich verschlechtert, acht Faktoren sind unverändert geblieben.\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n47\r\nBesonders verbessern konnte sich die Güte der soziokulturellen Infrastruktur in Mittelfran\u0002ken. Nach einer Bewertung von 3,4 konnte in diesem Jahr die Note 2,8 erreicht werden. \r\nEinen deutlichen Sprung machen konnten mit der Sicherheit der Rohstoffversorgung (von \r\nder Note 3,4 im Vorjahr auf nun 2,8) und der Stromversorgung (von der vorjährigen \r\nNote 2,6 auf 2,4 in diesem Jahr) zwei Standortfaktoren aus dem Bereich Energie und Roh\u0002stoffe. Auch der Zugang zu Technologien aus dem Themenbereich Innovationsumfeld \r\nkonnte vergleichsweise deutlich zulegen und erreicht in diesem Jahr die Note 2,4 (nach 2,6 \r\nim Jahr 2023).\r\nEine im Jahresvergleich gesunkene Bewertung vergeben die befragten Unternehmen dage\u0002gen für zwei Faktoren aus dem Themenbereich der Allgemeinen Infrastruktur. So hat ins\u0002besondere die Güte der digitalen Infrastruktur deutlich nachgelassen und wird nur noch \r\nmit der Note 3,4 eingestuft (Vorjahr noch 2,6). Auch die Güte der Gewerbe- und Industrie\u0002flächen in Mittelfranken ist aus Sicht der Unternehmen gesunken (Note 2,9 in diesem Jahr \r\nnach 2,5 im Jahr 2023). Das Verhalten öffentlicher Stellen wird als zunehmend bürokra\u0002tisch eingestuft (Note 4,2 nach 3,7 im Vorjahr), und auch der bürokratische Aufwand im \r\nPersonalwesen gehört zu den sich am stärksten verschlechtert habenden Standortfaktoren \r\nim Regierungsbezirk (Note 4,8 nach 4,4 im Vorjahr).\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nIm Vergleich zur Gesamtheit der Unternehmen ist man im Regierungsbezirk Mittelfranken \r\nnur bezüglich dreier Faktoren zufriedener, bei 20 Aspekten herrscht größere Unzufrieden\u0002heit. Sieben Standortfaktoren werden in Mittelfranken gleich eingeschätzt wie im gesam\u0002ten Freistaat.\r\nNeben der Sicherheit der Rohstoffversorgung (Note 2,6 in Mittelfranken, Note 2,7 in Bay\u0002ern) werden vor allem zwei Faktoren aus dem Innovationsumfeld besser eingestuft. Hin\u0002sichtlich des Zugangs zu Technologien (Note 2,4 im Regierungsbezirk, Note 2,6 in Bayern) \r\nsowie bezüglich der Existenz von FuE- und Innovationsnetzwerken (Note 2,7 im Bezirk ge\u0002genüber Note 2,8 im Freistaat) sehen die befragten Unternehmen einen Vorteil von Mittel\u0002franken.\r\nNachteile werden dagegen für Faktoren der Bereiche Allgemeine Infrastruktur sowie Ener\u0002gie und Rohstoffe konstatiert. Die Qualität der Bildungsinfrastruktur fällt mit der Note 2,9 \r\nin Mittelfranken schlechter aus als über alle sieben Regierungsbezirke (Note 2,7), auch die \r\nGüte der Mobilfunkinfrastruktur wird schlechter eingestuft (Note 3,4 gegenüber Note 3,2 \r\nim Land). Zudem fallen die Bewertungen für die Höhe der Strompreise (Note 4,1 gegen\u0002über 3,9) sowie die Höhe der Gaspreise (Note 4,0 gegenüber 3,8) in Mittelfranken schlech\u0002ter aus.\r\nVerbesserungsmaßnahmen\r\nFür die Unternehmen in Mittelfranken ist von besonderer Bedeutung, dass die Allgemeine \r\nInfrastruktur im Regierungsbezirk verbessert wird. Die vier Verbesserungsmaßnahmen mit \r\nder höchsten Zustimmungsquote entfallen allesamt auf diesen Themenbereich. Als am re\u0002levantesten erachten die Unternehmen die Bereitstellung von bezahlbarem, attraktivem \r\nWohnraum (Zustimmungsquote 94,8 Prozent), aber auch ein hinreichendes Angebot an \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n48\r\nwohnortnahen Pflegeeinrichtungen (Zustimmung 93,8 Prozent) sowie die Sicherstellung \r\neiner flächendeckenden Gesundheitsversorgung (Quote 92,9 Prozent) werden als beson\u0002ders relevant eingestuft. Auf eine besonders breite Zustimmung trifft ebenfalls die Fort\u0002führung der Breitbandinitiative zum Ausbau einer leistungsfähigen Digitalinfrastruktur \r\n(91,9 Prozent).\r\nAm irrelevantesten sind für die Unternehmen aus Mittelfranken Maßnahmen, die die wirt\u0002schaftliche Betätigung von Kommunen einschränken (Quote 43,6 Prozent).\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\n22 der bereits im Vorjahr erhobenen Maßnahmen zur Verbesserung der Standortfaktoren \r\nwerden von den Unternehmen in Mittelfranken in diesem Jahr als relevanter eingestuft, \r\n15 haben an Dringlichkeit verloren. An Relevanz gewonnen haben aus Sicht der Unterneh\u0002men aus Mittelfranken demgemäß vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Allgemei\u0002nen Infrastruktur im Regierungsbezirk. So besteht für 82,8 Prozent der befragten Unter\u0002nehmen nun eine hohe Dringlichkeit zur Verbesserung der Lebenssituation im ländlichen \r\nRaum (Vorjahr 66,3 Prozent), besonders deutlich gestiegen ist auch die Zustimmungsquote \r\nfür den Ausbau soziokultureller Einrichtungen (von vorjährig 56,4 Prozent auf nun \r\n70,1 Prozent). Auch die Sicherung wohnortnaher Pflegeeinrichtungen (von 81,2 Prozent \r\nauf 93,8 Prozent in diesem Jahr gestiegen) sowie die Schaffung eines ausreichenden Ange\u0002botes an bezahlbarem Wohnraum (94,8 Prozent nach 83,2 Prozent im Vorjahr) hat im Ver\u0002gleich mit dem Vorjahr deutlich an Dringlichkeit zugelegt.\r\nAm deutlichsten an Relevanz verloren hat aus Sicht der Unternehmen in Mittelfranken \r\ndemgegenüber der Ausbau einer wasserstoffbasierten Energieversorgung (Quote von \r\n77,0 Prozent auf nun 63,3 Prozent gefallen). Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Aus\u0002bildung von Jugendlichen (Quote 81,8 Prozent nach 89,8 Prozent im Vorjahr) sowie zur \r\nSenkung der regulierten Komponenten des Strompreises (Zustimmung 79,9 Prozent nach \r\n85,3 Prozent im Jahr 2023) haben an Bedeutung eingebüßt.\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nSo beziehen sich die drei Verbesserungsmaßnahmen, die im Regierungsbezirk Mittelfran\u0002ken als deutlich relevanter eingeschätzt werden als von der Gesamtheit der Unternehmen \r\nin Bayern, auf das Themengebiet Allgemeine Infrastruktur. Der deutlichste Unterschied be\u0002steht bezüglich Maßnahmen, die auf die Sicherstellung eines attraktiven Angebotes an so\u0002ziokulturellen Einrichtungen ausgerichtet sind, hier liegt die Zustimmungsquote der Unter\u0002nehmen aus Mittelfranken mit 70,1 Prozent merklich höher als die Quote über alle Unter\u0002nehmen der sieben Bezirke Bayerns (61,2 Prozent). Als ebenfalls dringlicher schätzt man in \r\nMittelfranken die Sicherung wohnortnaher Pflegeeinrichtungen (93,8 Prozent gegenüber \r\n85,3 Prozent im Land) sowie den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für \r\nnachhaltige Antriebstechnologien (75,5 Prozent im Regierungsbezirk, 68,4 Prozent in Bay\u0002ern) ein.\r\nIm Vergleich zum bayerischen Mittelwert besteht in Mittelfranken weniger Dringlichkeit \r\nhinsichtlich der Etablierung einheitlicher Ansprechpartner auf kommunaler Ebene \r\n(69,5 Prozent gegenüber 73,8 Prozent). Auch die Flexibilisierung des Arbeitsrechts \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n49\r\n(70,8 Prozent gegenüber 75,1 Prozent) und die Erleichterung von Antragsverfahren im In\u0002novationsumfeld (88,4 Prozent gegenüber 92,2 Prozent) steht für die Unternehmen aus \r\nMittelfranken etwas weniger im Fokus als über alle Unternehmen der sieben Regierungs\u0002bezirke zusammengenommen.\r\n3.7 Unterfranken\r\nUnterfrankens wirtschaftliche Schwerpunkte liegen im großindustriell geprägten Schwein\u0002furt, dem Dienstleistungs- und Handelszentrum Würzburg sowie in Aschaffenburg. Der \r\nMaschinenbau stellt im Regierungsbezirk mit Abstand die größte Industriebranche dar, ge\u0002folgt von der Automobil- und Zulieferindustrie. Zudem hat die Land- und Forstwirtschaft \r\nim Vergleich zu Bayern insgesamt ein leicht überdurchschnittliches Gewicht. Eine leicht \r\nüberdurchschnittliche Verbesserung der Standortqualität führt aber nicht dazu, dass der \r\nRückstand zu den anderen Bezirken bezüglich der Loyalität verringert werden kann.\r\n3.7.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität\r\n– Die Standortqualität in Unterfranken beträgt in diesem Jahr 74,0 Punkte und kann da\u0002mit im Vergleich zum Vorjahr um 3,0 Punkte zulegen (Vorjahr 71,0 Punkte). Diese leicht \r\nüberdurchschnittliche Zunahme führt dazu, dass Unterfranken nun zu den drei Bezirken \r\nmit der höchsten Standortqualität in Bayern gehört.\r\n– Die Standortloyalität verbessert sich ebenfalls, allerdings leicht unterdurchschnittlich \r\nvon 77,6 Prozent auf nun 81,7 Prozent. Damit liegt die Loyalität der Unternehmen in\r\nUnterfranken immer noch unterhalb des bayerischen Mittelwertes (85,6 Prozent). Dies \r\nführt dazu, dass der Bezirk den vorletzten Rang nicht verlässt. Die überdurchschnittliche \r\nStandortqualität wird in Unterfranken nicht in eine ähnlich hohe Loyalität umgemünzt.\r\n– Hinsichtlich der fünf zentralen Themenbereiche liegt Unterfranken im bayerischen \r\nDurchschnitt. Lediglich für die Faktoren aus dem Feld Humankapital und Arbeitsumfeld \r\nvergeben die Unternehmen des Regierungsbezirkes etwas bessere Noten als im bayeri\u0002schen Durchschnitt, was in einer Gesamtnote von 3,7 resultiert (gegenüber 3,8 über \r\nalle Bezirke in Bayern). Auch in Unterfranken schneidet das Innovationsumfeld im Ver\u0002gleich besonders gut ab (Note 2,8), während das Verwaltungshandeln wie in den ande\u0002ren Bezirken das Schlusslicht unter den Themenbereichen bildet (Note 3,9).\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n50\r\nTabelle 18\r\nErgebnisse für Unterfranken\r\nUnterfranken Bayern\r\nStandortbewertung\r\nStandortloyalität1 81,7 85,6\r\nStandortqualität2 74,0 72,8\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld3 3,7 3,8\r\nInnovationsumfeld3 2,8 2,8\r\nEnergie und Rohstoffe3 3,3 3,3\r\nAllgemeine Infrastruktur3 3,0 3,0\r\nVerwaltungshandeln3 3,9 3,9\r\n1) Zustimmungsquote in Prozent.\r\n2) Punktwerte 0 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut). \r\n3) Bewertung in Schulnoten. \r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult (2023)\r\n3.7.2 Standortfaktoren\r\nWie bereits im letzten Jahr schneidet im Regierungsbezirk Unterfranken auch in diesem \r\nJahr die Sicherheit der Stromversorgung unter allen erhobenen Standortfaktoren wieder \r\nam besten ab, sie wird von den befragten Unternehmen mit der Note 2,3 eingestuft. \r\nEbenso aus dem Themengebiet Allgemeine Infrastruktur stammen die Sicherheit der Gas\u0002versorgung und die Güte der Infrastruktur für den Luftverkehr (jeweils Note 2,6), die eben\u0002falls unter den bestbewerteten Standortfaktoren in Unterfranken rangieren. Der Zugang zu \r\nTechnologien wird von den Unternehmen im Regierungsbezirk genauso mit der Note 2,6 \r\nbedacht.\r\nAm schlechtesten schätzen die Unternehmen aus Unterfranken indes Faktoren aus den Be\u0002reichen Humankapital sowie Energie und Rohstoffe ein. So wird der bürokratische Auf\u0002wand im Personalwesen mit der Note 4,4 bewertet, auch die Flexibilität im Arbeitsrecht \r\nlässt aus Sicht der befragten Unternehmen zu wünschen übrig (Note 3,9). Den Digitalisie\u0002rungsfortschritt in der öffentlichen Verwaltung bewerten die Unternehmen mit der \r\nNote 4,1, das zu bürokratische Verhalten der Verwaltung mit der Note 3,9.\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n51\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nIm Vergleich zum Vorjahr hat sich die Bewertung von 16 Standortfaktoren in Unterfranken \r\nverbessert. Demgegenüber stehen sechs Standortfaktoren, bei denen sich die Bewertung \r\nverschlechtert hat, während sechs Faktoren unverändert geblieben sind.\r\nAm deutlichsten verbessert hat sich aus Sicht der Unternehmen in Unterfranken die Güte \r\nder soziokulturellen Infrastruktur, die nun mit der Note 2,7 aufwarten kann (im Vor\u0002jahr 3,1). Merklich zufriedener ist man auch mit der Höhe der Strompreise (Note 3,7 ge\u0002genüber 4,1 im Vorjahr). Auch die Verfügbarkeit von Fachkräften stufen die Unternehmen \r\nin diesem Jahr deutlich besser ein (Note 3,8 gegenüber 4,2 im Vorjahr).\r\nIm Jahresvergleich deutlich nachgelassen hat aus Sicht der Unternehmen in Unterfranken \r\nallerdings die Güte der digitalen Infrastruktur, statt der Note 2,9 im Vorjahr erhält sie nur\u0002mehr die Note 3,3. Neben einem nachlassenden Fortschritt bei der Digitalisierung der öf\u0002fentlichen Verwaltung (Note 4,1 statt 3,7 im Jahr 2023) konstatieren die Unternehmen vor \r\nallem die geringere Güte zweier Faktoren aus dem Bereich Humankapital: So wird die Fle\u0002xibilität im Arbeitsrecht in diesem Jahr nur mit der Note 3,9 (nach 3,7 im Vorjahr) bewer\u0002tet, die Arbeitskosten mit der Note 3,7 (statt 3,5 im Vorjahr).\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nIm Vergleich zum bayerischen Mittelwert stufen die Unternehmen in Unterfranken die \r\nQualität des Standortes bezüglich 13 Faktoren als besser ein, 9 Faktoren werden gleich be\u0002wertet, bei sieben schneidet der Regierungsbezirk schlechter ab als die Gesamtheit der sie\u0002ben Bezirke in Bayern.\r\nAls besser stufen die befragten Unternehmen mit dem bürokratischen Aufwand im Perso\u0002nalwesen (Note 4,4 in Unterfranken, Note 4,7 in Bayern) und der Flexibilität des Arbeits\u0002rechts (Note 3,9 im Bezirk, Note 4,1 im Land) zwei Standortfaktoren aus dem Themenbe\u0002reich Humankapital ein. Ebenfalls Vorteile für den Regierungsbezirk sieht man bei der \r\nHöhe der Strompreise (Note 3,7 in Unterfranken, Note 3,9 im Land).\r\nSchlechter schneidet vor allem die Sicherheit der Rohstoffversorgung ab, die von den Un\u0002ternehmen in Unterfranken mit der Note 3,0 eingestuft wird (gegenüber 2,7 im Land). Die \r\nGüte der digitalen Infrastruktur (in Unterfranken mit der Note 3,4 bewertet) fällt leicht ge\u0002genüber der Landesnote 3,3 ab, dies gilt ebenso für die Existenz von FuE- und Innovations\u0002netzwerken (Note 2,9 in Unterfranken, Note 2,8 über alle sieben Regierungsbezirke).\r\n3.7.3 Verbesserungsmaßnahmen\r\nFür die Unternehmen aus Unterfranken besteht Nachholbedarf insbesondere im Bereich \r\nder Allgemeinen Infrastruktur, auf den die beiden Verbesserungsmaßnahmen mit der dies\u0002jährig höchsten Relevanz entfallen. So beträgt die Zustimmungsquote für Maßnahmen zur \r\nSicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung in diesem Jahr 94,3 Prozent \r\nund ist damit ebenso hoch wie für die Fortführung der Breitbandinitiative. Auch eine stär\u0002kere Vernetzung von administrativen Einheiten (Zustimmung 92,4 Prozent) sowie \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n52\r\nerleichterte Antragsverfahren im Innovationsumfeld zählen aus Sicht der befragten Unter\u0002nehmen in Unterfranken zu den relevantesten Maßnahmen zur Verbesserung der Stand\u0002ortfaktoren im Regierungsbezirk.\r\nAls deutlich weniger relevant eingestuft werden Maßnahmen, die auf die Beschränkung \r\nder wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen einwirken (Quote 43,8 Prozent). Auch die \r\nEinführung eines regulierten Brückenstrompreises für energieintensive Industriebetriebe \r\n(Zustimmungsquote 48,5 Prozent) sowie der Ausbau einer steuerlichen Forschungsförde\u0002rung (Quote 55,7 Prozent) werden von den Unternehmen in Unterfranken als weniger \r\ndringlich eingeschätzt.\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nIm Vergleich zum Vorjahr werden 24 der 37 in beiden Jahren erhobenen Verbesserungs\u0002maßnahmen als nun relevanter bewertet, 13 als weniger relevant. An Relevanz gewonnen \r\nhaben vor allem Maßnahmen aus dem Bereich Humankapital. So haben insbesondere \r\nrechtliche Aspekte stark an Bedeutung zugenommen: Die Flexibilisierung des Arbeitszeit\u0002rechts ist nun für 79,2 Prozent der Befragten relevant (Vorjahr 67,4 Prozent), die Erhöhung \r\nder Flexibilität des Arbeitsrechts für 75,2 Prozent (im Vorjahr 64,6 Prozent). Maßnahmen, \r\ndie auf eine Senkung der Arbeitskosten einwirken, werden von 81,0 Prozent der Unterneh\u0002men des Regierungsbezirkes Unterfranken als dringlich eingestuft (Vorjahr 70,8 Prozent). \r\nDie Zustimmungsquote für eine stärkere Vernetzung der administrativen Einheiten beträgt \r\nin diesem Jahr 92,4 Prozent (nach 81,1 Prozent im Vorjahr).\r\nIm Jahresvergleich an Relevanz eingebüßt haben vor allem Maßnahmen, die auf den Aus\u0002bau steuerlicher Forschungsförderung ausgerichtet sind (Quote von 72,8 Prozent auf \r\n55,7 Prozent in diesem Jahr gefallen). Auch die Einführung eines Brückenstrompreises (von \r\nvorjährig 59,6 Prozent auf 48,5 Prozent in diesem Jahr gefallen) sowie der Ausbau des För\u0002derangebotes für Unternehmen im Innovationsumfeld (Zustimmung von 86,4 Prozent auf \r\n77,0 Prozent gesunken) wird von den befragten Unternehmen als weniger dringlich einge\u0002schätzt als noch im Vorjahr.\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nIm Vergleich zum Durchschnitt über alle Unternehmen der sieben Regierungsbezirke in \r\nBayern sind den Befragten aus Unterfranken vor allem vier Maßnahmenschwerpunkte \r\nwichtiger. So wünscht man sich häufiger als im gesamten Land, dass die Transparenz sowie \r\nder Zugang zu Fördermöglichkeiten im Bereich der beruflichen Weiterbildung verbessert \r\nwerden (75,7 Prozent in Unterfranken, 68,2 Prozent in Bayern). Mehr Wert legt man auch \r\nauf die stärkere Vernetzung administrativer Einheiten (92,4 Prozent Zustimmung in Unter\u0002franken gegenüber 85,3 Prozent im Freistaat) und auf den Ausbau eines attraktiven sozio\u0002kulturellen Angebotes (Zustimmungsquote 67,9 Prozent gegenüber 61,2 Prozent). Auch \r\nMaßnahmen, die die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland er\u0002leichtern, werden als dringlicher erachtet als vom Gros der Unternehmen aus dem gesam\u0002ten Bayern (64,1 Prozent gegenüber 58,0 Prozent).\r\nAls weniger relevant gegenüber dem gesamten Freistaat sind dagegen mit der Einführung \r\neines regulierten Brückenstrompreises (48,5 Prozent in Unterfranken, 53,6 Prozent in Bay\u0002ern) und der breiteren Diversifizierung von Energieimporten (68,6 Prozent gegenüber \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n53\r\n73,6 Prozent) zwei Maßnahmenbündel aus dem Bereich Energie und Rohstoffe bewertet. \r\nVor allem aber stufen die Unternehmen in Unterfranken es als weniger dringlich ein, ge\u0002sellschaftlich besonders relevante Innovationsfelder öffentlich stärker als bislang zu för\u0002dern (Zustimmungsquote 62,0 Prozent im Regierungsbezirk, 67,2 Prozent über alle sieben \r\nBezirke Bayerns).\r\n3.8 Schwaben\r\nSchwaben – sowohl bezüglich Einwohnerzahl als auch Fläche einer der größten bayeri\u0002schen Regierungsbezirke – wird wirtschaftlich vom produzierenden Gewerbe (v.a. Maschi\u0002nenbau, Ernährung, Metallerzeugnisse) geprägt. Daneben spielt die forschungsintensive \r\nLuft- und Raumfahrtindustrie eine wichtige Rolle. Schwaben hat die Standortqualität deut\u0002lich steigern können, auch die Loyalität der Unternehmen hat sich verbessert. Bezüglich \r\nbeider Kennwerte nimmt der Regierungsbezirk nun den zweiten Rang ein. \r\n3.8.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität\r\n– Die Standortqualität des Regierungsbezirkes Schwaben liegt in diesem Jahr bei \r\n75,1 Punkten. Damit wird der bayerische Durchschnitt (72,8 Punkte) deutlich übertrof\u0002fen. Auch die Verbesserung zum letzten Jahr liegt in Schwaben (plus 3,9 Punkte) höher \r\nals der Durchschnitt in Bayern (plus 2,6 Punkte). Vor diesem Hintergrund belegt der Re\u0002gierungsbezirk nun Rang 2 (nach dem dritten Platz im Vorjahr).\r\n– Die Standortloyalität ist ebenfalls (allerdings leicht unterdurchschnittlich) angestiegen \r\nund beträgt nun 88,1 Prozent (Vorjahr 83,0 Prozent). Damit wird der Durchschnitt aller \r\nRegierungsbezirke in Bayern (85,6 Prozent) deutlich übertroffen, was dem Bezirk \r\nSchwaben diesbezüglich den zweiten Rang sichert. \r\n– Bezüglich der Standortfaktoren zeigt sich ein differenziertes Bild. Vergleichsweise hoch \r\nbewerten die Unternehmen die Güte des Innovationsumfeldes sowie der Allgemeinen \r\nInfrastruktur (jeweils Note 2,9). Die Infrastruktur schneidet damit in Schwaben etwas \r\nbesser ab als im gesamten Land. Schlechter hingegen stufen die Unternehmen die \r\nStandortfaktoren der Bereiche Humankapital und Arbeitsumfeld (Note 3,9 im Bezirk, \r\nNote 3,8 im Land), Innovationsumfeld (Note 2,9 in Schwaben, Note 2,8 im Land) sowie \r\nEnergie und Rohstoffe (Note 3,4 in Schwaben, Note 3,3 in Bayern) ein. Das Verwal\u0002tungshandeln liegt im bayerischen Mittel (Note 3,9).\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n54\r\nTabelle 19\r\nErgebnisse für Schwaben\r\nSchwaben Bayern\r\nStandortbewertung\r\nStandortloyalität1 88,1 85,6\r\nStandortqualität2 75,1 72,8\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld3 3,9 3,8\r\nInnovationsumfeld3 2,9 2,8\r\nEnergie und Rohstoffe3 3,4 3,3\r\nAllgemeine Infrastruktur3 2,9 3,0\r\nVerwaltungshandeln3 3,9 3,9\r\n1) Zustimmungsquote in Prozent.\r\n2) Punktwerte 0 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut). \r\n3) Bewertung in Schulnoten.\r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult (2023)\r\n3.8.2 Standortfaktoren\r\nBesonders gute Noten vergeben die Unternehmen im Regierungsbezirk Schwaben in die\u0002sem Jahr wie bereits im Vorjahr für die Sicherheit der Stromversorgung (Note 2,4) sowie \r\nfür Standortfaktoren aus dem Themenbereich Allgemeine Infrastruktur. Sowohl die Güte \r\nder Luftverkehrsinfrastruktur als auch der Infrastruktur für den Straßenverkehr werden \r\nmit der Note 2,5 bewertet, ebenso die soziokulturelle Infrastruktur. Auch der Zugang zu \r\nTechnologien erhält die Note 2,5 und zählt damit zu den bestbewerteten Standortfaktoren \r\ndes Regierungsbezirkes.\r\nAm schlechtesten eingestuft wird dagegen der bürokratische Aufwand, der für Vorgänge \r\nim Personalwesen anfällt. Dieser Faktor erhält die Durchschnittsnote 4,9. Auch zwei wei\u0002tere Standortfaktoren aus dem Themengebiet Humankapital gehören zu den am schlech\u0002testen bewerteten Aspekten, nämlich die Flexibilität des Arbeitsrechts (Note 4,4) sowie die \r\nArbeitskosten (Note 4,0). Dieses Feld wird komplettiert vom als zu bürokratisch eingestuf\u0002ten Verhalten öffentlicher Stellen (ebenfalls Note 4,0).\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nIm Vergleich zum Vorjahr hat sich die Bewertung von 15 Standortfaktoren in Schwaben \r\nverbessert. Dem gegenüber stehen acht Standortfaktoren, bei denen sich die Bewertung \r\nverschlechtert hat, fünf Standortfaktoren sind konstant geblieben.\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n55\r\nDie deutlichsten Verbesserungen treten bezüglich der Güte der soziokulturellen Infrastruk\u0002tur auf, die in diesem Jahr mit der Note 2,5 (im Vorjahr 3,2) bewertet wird. Vergleichs\u0002weise deutlich entspannt hat sich aus Sicht der Unternehmen aus Schwaben daneben \r\nnicht nur die Höhe der Strompreise (von der vorjährigen Note 4,4 auf nun 3,9 gestiegen) \r\nsowie der Gaspreise (von 4,2 auf 3,9 verbessert), sondern auch die Verfügbarkeit von qua\u0002lifizierten Nachwuchskräften (Note 4,1 im Vorjahr, nun 3,7).\r\nIm Gegensatz dazu merklich verschlechtert hat sich die Güte der digitalen Infrastruktur im \r\nRegierungsbezirk, die im Vorjahr noch mit der Note 2,6 eingestuft wurde, in diesem Jahr \r\njedoch nur noch die Note 3,2 erhält. Aus Sicht der Unternehmen aus Schwaben hat dane\u0002ben im Vergleich mit dem Vorjahr vor allem die Güte von Standortfaktoren aus dem Be\u0002reich Humankapital nachgelassen. So wird der bürokratische Aufwand im Personalwesen \r\nnurmehr mit der Note 4,9 bewertet (nach einer 4,3 im Vorjahr), die Flexibilität im Arbeits\u0002recht ist von der Note 3,9 auf nun 4,4 gesunken und die Arbeitskosten werden mit der \r\nNote 4,0 eingestuft (nach einer 3,6 im Jahr zuvor).\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nVerglichen mit Bayern schneidet Schwaben in acht von 29 Standortfaktoren besser ab, wo\u0002hingegen zwölf Faktoren gleich bewertet werden. Bei neun Faktoren sehen die Unterneh\u0002men eher Nachteile im Regierungsbezirk. \r\nLeichte Vorteile im Vergleich zu den anderen Regierungsbezirken bestehen aus Sicht der \r\nbefragten Unternehmen vor allem hinsichtlich der infrastrukturellen Rahmenbedingungen \r\nin Schwaben. So wird neben der Güte der Straßenverkehrsinfrastruktur (Note 2,5 in \r\nSchwaben, Note 2,7 in Bayern) und der Infrastruktur für den Luftverkehr (Note 2,5 in \r\nSchwaben, Note 2,6 über alle sieben Bezirke) auch die digitale Infrastruktur (Note 3,2 ge\u0002genüber 3,3) im Regierungsbezirk etwas besser bewertet. Ebenso erhält die Güte der sozi\u0002okulturellen Infrastruktur eine bessere Benotung (Note 2,5 im Bezirk gegenüber 2,7 über \r\nalle sieben Regierungsbezirke).\r\nWeniger gut bewertet wird in Schwaben im Vergleich mit den anderen Regierungsbezirken \r\ndie Flexibilität des Arbeitsrechts (Note 4,4 in Schwaben, Note 4,1 in Bayern) und die Höhe \r\nder Arbeitskosten (Note 4,0 im Regierungsbezirk, Note 3,7 in Bayern). Auch die proaktive \r\nUnterstützung der Unternehmen im Innovationsumfeld durch begleitende staatliche Akti\u0002vitäten, beispielsweise den Aufbau von Netzwerken oder Reallaboren mit bestimmten \r\nThemenschwerpunkten, erhält über alle sieben Bezirke eine bessere Benotung als in \r\nSchwaben (Note 4,0 im Regierungsbezirk, Note 3,7 in Bayern).\r\n3.8.3 Verbesserungsvorschläge\r\nDie Unternehmen aus Schwaben sehen Verbesserungsbedarf vor allem im Bereich Allge\u0002meine Infrastruktur. Dazu zählt neben der Sicherstellung einer flächendeckenden Gesund\u0002heitsversorgung (Zustimmungsquote 92,1 Prozent) auch die Sicherung wohnortnaher \r\nSchulen (Zustimmung 88,9 Prozent) sowie die kontinuierliche Fortführung der Breitband\u0002initiative (Quote 88,1 Prozent). Am dringlichsten gewünscht wird von den Unternehmen \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n56\r\naus dem Regierungsbezirk jedoch die Erleichterung von Antragsverfahren im Innovations\u0002umfeld (Zustimmungsquote 95,7 Prozent).\r\nIm Vergleich am wenigsten relevant eingestuft werden hingegen Maßnahmen, die auf die \r\nEinschränkung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen abzielen (Quote 46,9 Pro\u0002zent) sowie die Unterstützung von Innovationsnetzwerken (Zustimmung 50,0 Prozent). \r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nDer Vergleich mit der Befragung des Vorjahres zeigt, dass von den 37 in beiden Jahren er\u0002hobenen Verbesserungsmaßnahmen 25 an Relevanz zugelegt haben, während elf als weni\u0002ger dringlich eingestuft werden.\r\nAus Sicht der Unternehmen in Schwaben ist der Handlungsdruck vor allem in den Berei\u0002chen Allgemeine Infrastruktur sowie Humankapital angestiegen. Insbesondere die Verbes\u0002serung der Lebenssituation im öffentlichen Raum hat an Bedeutung zugelegt, was sich in \r\nder diesjährigen Zustimmungsquote von 74,3 Prozent (gegenüber 56,0 Prozent im Jahr \r\n2023) niederschlägt. Auch mahnen die befragten Unternehmen den Ausbau der Mobil\u0002funkinfrastruktur in Schwaben an, hier stieg die Zustimmungsquote binnen Jahresfrist von \r\n74,3 Prozent auf nun 85,0 Prozent. Bezüglich des Humankapitals ist den Unternehmen des \r\nRegierungsbezirkes zunehmend wichtig, die Ausbildungsunterstützung von Jugendlichen \r\nzu verbessern (von 71,0 Prozent gestiegen auf nun 81,6 Prozent) und das Arbeitsrecht zu \r\nentbürokratisieren (Quote gestiegen von 78,0 Prozent auf 87,9 Prozent in diesem Jahr).\r\nIm Jahresvergleich weniger relevant sind mit der Bereitstellung eines attraktiven, bezahl\u0002baren Wohnraumes (von 91,0 Prozent auf 86,9 Prozent gesunken) sowie Investitionen in \r\ndie Verbesserung der Schieneninfrastruktur (von 72,4 Prozent auf 68,4 Prozent gefallen) \r\nallerdings ebenfalls zwei Maßnahmenbündel aus dem Bereich Allgemeine Infrastruktur. \r\nDazu kommt die Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen (von vor\u0002jährig 53,5 Prozent auf nun 46,9 Prozent gefallen).\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nIm Vergleich zum bayerischen Durchschnitt heben die befragten Unternehmen in Schwa\u0002ben insbesondere zwei Maßnahmen aus dem Bereich Humankapital hervor, die sie als re\u0002levanter erachten. So entfällt auf die Senkung von Arbeitskosten im Regierungsbezirk eine \r\nZustimmung von 87,8 Prozent (gegenüber 81,3 Prozent in Bayern), auch die Flexibilisierung \r\ndes Arbeitsrechtes wird als dringlicher eingestuft (Zustimmung 79,4 Prozent in Schwaben, \r\n75,1 Prozent in Bayern). Zudem legen die Unternehmen des Regierungsbezirkes mehr \r\nWert darauf, dass gesellschaftlich besonders relevante Innovationsfelder verstärkt öffent\u0002lich gefördert werden (Zustimmung 71,0 Prozent in Schwaben, 67,2 Prozent über alle sie\u0002ben Regierungsbezirke).\r\nIm Gegensatz dazu weniger relevant sind mit dem flächendeckenden Ausbau der Ladeinf\u0002rastruktur für nachhaltige Antriebstechnologien (Zustimmungsquote 61,6 Prozent in \r\nSchwaben, 68,4 Prozent über alle sieben Regierungsbezirke) und Investitionen in die Schie\u0002neninfrastruktur (Zustimmung 68,4 Prozent in Schwaben, 74,8 Prozent in Bayern) zwei \r\nMaßnahmenbündel aus dem Bereich der Allgemeinen Infrastruktur. Der deutlichste \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nDie Ergebnisse in den Regierungsbezirken\r\n57\r\nUnterschied hinsichtlich der Relevanz aus Sicht der befragten Unternehmen zwischen \r\nSchwaben und dem Mittel aller sieben Regierungsbezirke besteht bei der Unterstützung \r\nvon Innovationsnetzwerken, hier beträgt die Zustimmungsquote in Schwaben 50,0 Prozent \r\ngegenüber 58,3 Prozent in Bayern.\r\n\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nStärkere Serviceorientierung der Verwaltung als Beitrag zur Standortstärkung\r\n59\r\n4 Stärkere Serviceorientierung der Verwaltung \r\nals Beitrag zur Standortstärkung\r\nBürokratieabbau zentraler Faktor für die Verbesserung der Standort\u0002qualität\r\nIm Rahmen der diesjährigen Erhebung wurden die Unternehmen dazu befragt, welche po\u0002litischen Maßnahmen zur Stärkung des bayerischen Geschäftsmodells geeignet sind. Die \r\nfolgende Wortwolke visualisiert die Nennungen der befragten Unternehmen, wobei eine \r\nzentrale und große Begriffsdarstellung einer häufigen Nennung durch die Unternehmen \r\nentspricht (siehe Abbildung 4). \r\nAbbildung 4\r\nOffene Antworten der Unternehmen\r\nFrage: Welche Maßnahmen sollte die Politik zur Stärkung des bayerischen \r\nGeschäftsmodells ergreifen?\r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult 2024\r\nDie in der Wortwolke dargestellten Begriffe werden zu vier übergeordneten Kategorien zu\u0002sammengefasst, die auch die Farbgebung der Begriffe in der Abbildung bestimmen:\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nStärkere Serviceorientierung der Verwaltung als Beitrag zur Standortstärkung\r\n60\r\nPlatz 1: Bürokratie- und Regulierungsabbau (n = 154, 58 Prozent der Nennungen)\r\nDem Nennungsbereich „Bürokratieabbau“ lassen sich die mit Abstand meisten Nennungen \r\n(73 Nennungen) der Unternehmen zuordnen. Als Vorschläge zur Verbesserung werden \r\nVereinheitlichungen zwischen Kommunen und Bundesländern, Vernetzung der öffentli\u0002chen Stellen sowie die als dringend notwendig angesehene Reduzierung von verpflichten\u0002den Dokumentationen angebracht. Die Unternehmen beziehen sich hierbei insbesondere \r\nauf den Bereich Personalwesen und Stundendokumentation. Der dadurch entstehende \r\nMehraufwand schade insbesondere kleineren Unternehmen mit weniger als 50 Beschäfti\u0002gen, die in der mittelständig organisierten deutschen Wirtschaftsstruktur über 95 Prozent \r\naller Unternehmen ausmachen.\r\nDie erhobenen offenen Antworten im Nennungsbereich „Politik und Regulierung“ (34 Nen\u0002nungen) weisen hierzu eine hohe Schnittmenge auf. Die Unternehmen fordern verstärkt, \r\ndie Politik solle sich stärker aus den Entscheidungsprozessen der Unternehmen zurückzie\u0002hen. Konkretere Forderungen betreffen insbesondere die Vereinheitlichung von Prozes\u0002sen, eine gleichmäßigere Verteilung von Fördermitteln auf alle Unternehmen sowie eine \r\ntechnologieoffenere und faktenbasiertere politische Entscheidungsfindung.\r\nDie Antworten im Nennungsbereich „Umgestaltung des Verwaltungsapparats“ (24 Nen\u0002nungen) betreffen vorrangig die Verschlankung des Verwaltungsapparates durch weniger \r\nPersonal sowie ein Perspektivenwechsel innerhalb der betroffenen Behörden. Es wird an\u0002geregt, die Verwaltung solle stärker als Dienstleister der Unternehmen verstanden und in\u0002terpretiert werden. Konkrete Ansatzpunkte sind erneut die stärkere Vernetzung von Be\u0002hörden sowie der umfangreichere Einsatz von Digitaltechnik und KI.\r\n15 Antworten der Unternehmen lassen sich dem Nennungsbereich „Unternehmertum för\u0002dern“ zuordnen. Von der Politik wird gefordert, selbst stärker unternehmerisch zu denken \r\nund insbesondere kleinere und jüngere Unternehmen in höherem Maße zu unterstützen. \r\nIn den Bereichen „Mehr Transparenz“ (4 Nennungen) und „Ausschreibungsverfahren“ \r\n(3 Nennungen) schließlich geht es insbesondere um die bessere Nachvollziehbarkeit von \r\npolitischer Entscheidungsfindung und darum, bei Ausschreibungen neben dem Preis ver\u0002stärkt auf regionale Unternehmen zu setzen.\r\nPlatz 2: Infrastruktur (n = 54, 20 Prozent der Nennungen)\r\nAuf die infrastrukturellen Rahmenbedingungen Bayerns stellt die zweite Kategorie der \r\nNennungen ab. Am häufigsten werden hierbei die Themen „Digitalisierung“ (20 Nennun\u0002gen) und „Infrastrukturausbau“ (13 Nennungen) durch die Unternehmen aufgegriffen. Die \r\nUnternehmen kritisieren wiederholt, dass insbesondere abseits der urbanen Ballungs\u0002räume keine belastbare und leistungsfähig Digitalinfrastruktur vorzufinden sei. Im Nen\u0002nungsbereich „Digitalisierung“ werden die Unternehmen teilweise noch konkreter: Sie for\u0002dern die Einführung der elektronischen Patientenakte, die Lockerung des Datenschutzes \r\nsowie den verstärkten Einsatz von KI in zeitintensiven Genehmigungsverfahren.\r\nDie Nennungen des Bereichs „Standortattraktivität“ (8 Nennungen) befassen sich vor\u0002nehmlich mit der Stärkung des ländlichen Raums sowie der Bereitstellung von Flächen für \r\nStandorterweiterungen. Im Bereich „Energiewende“ (10 Nennungen) wird primär der si\u0002chere Bezug von günstiger Energie genannt. Hierzu zählt auch der Ausbau der \r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nStärkere Serviceorientierung der Verwaltung als Beitrag zur Standortstärkung\r\n61\r\nErneuerbaren Energien, Kritik der Unternehmen löst dagegen die Beendigung der Förde\u0002rungen von Biogasanlagen aus. \r\nPlatz 3: Kosten und Steuern (n = 44, 17 Prozent der Nennungen)\r\nIm Nennungsbereich „Steuern“ (20 Nennungen) wird hauptsächlich gefordert, die Steuer\u0002last der Unternehmen zu senken. Vereinzelt beziehen sich die Nennungen der Unterneh\u0002men auch auf die Situation der Mitarbeitenden, denn in vielen Fälle seien die Ausweitung \r\nder Arbeitszeit für die Angestellten aus steuerlichen Gründen nicht attraktiv. Der Nen\u0002nungsbereich „finanzielle Förderung“ (11 Nennungen) subsumiert Forderungen der Unter\u0002nehmen, die eine stärkere und effektivere Förderung der Unternehmen betreffen. Die Un\u0002ternehmen schlagen zum Beispiel vor, Transformationsinvestitionen in die Digitalisierung \r\nund Dekarbonisierung in Form von Sonderabschreibungen zu unterstützen. Darüber hin\u0002aus wird wiederholt die stärkere Neubauförderung etwa in Form von vergünstigten Ab\u0002schreibungsregelungen gefordert. Im Nennungsbereich „Preisentwicklung“ (7 Nennungen) \r\ngeht es vorrangig um die im internationalen Vergleich hohen Energiepreise Deutschlands. \r\nEinige Unternehmer vermuten, der Politik sei nicht klar, dass die Wirtschaft mit sich kumu\u0002lierenden Kostensteigerungen in diversen Bereichen wie etwa Miet-, Energie- und Lohn\u0002kosten konfrontiert sei. Dazu passen auch Bennungen aus dem Bereich „Lohnkosten“ \r\n(5 Nennungen). Eine Reihe von Unternehmen sehen sich mit deutlich zu hohen Lohnkos\u0002ten konfrontiert und fordern von der Politik ergo eine Reduzierung der Lohnnebenkosten.\r\nPlatz 4: Personal (n = 13, 5 Prozent der Nennungen)\r\nDie Personal-Kategorie umfasst Nennungen aus den Bereichen „Stärkung von Ausbildungs\u0002berufen“ (7 Nennungen), „Zuwanderung“ (4 Nennungen) und „Fachkräftemangel“ (2 Nen\u0002nungen). Die befragten Unternehmen sprechen sich wiederholt für die Stärkung des Hand\u0002werks aus und fordern entsprechende Anreize der Politik. Außerdem wird auf die Notwen\u0002digkeit hingewiesen, für eine bessere Arbeitsintegration von Geflüchteten zu sorgen. Dazu\r\nwird ein breiteres Angebot an Deutschkursen sowie die grundsätzliche Öffnung von Ar\u0002beitsmöglichkeiten für Zugewanderte gefordert. \r\nZusammenfassend untermauern die in diesem Jahr erhobenen offenen Antworten der Un\u0002ternehmensbefragung die in den vorangegangenen Kapiteln aufgeführten Ergebnisse hin\u0002sichtlich der Güte der Standortfaktoren sowie der relevanten Verbesserungswünsche. Die \r\nUnternehmen in den sieben Regierungsbezirken Bayerns fordern vor allem einen Bürokra\u0002tieabbau sowie eine stärkere Serviceorientierung der Verwaltung, eine Verbesserung der \r\nInfrastruktur im Freistaat sowie bessere Rahmenbedingungen bei Steuern und Humankapi\u0002tal, um den Standort insgesamt zu stärken.\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nAbbildungsverzeichnis\r\n62\r\nAbbildungsverzeichnis\r\nAbbildung 1 Bewertung der Standortqualität im Zeitverlauf\r\nAbbildung 2 Bewertung der untersuchten Themenbereiche im Zeitablauf\r\nAbbildung 3 Bewertung der Themenbereiche nach Regierungsbezirken\r\nAbbildung 4 Offene Antworten der Unternehmen\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nTabellenverzeichnis\r\n63\r\nTabellenverzeichnis\r\nTabelle 1 Die zehn am besten bewerteten Standortfaktoren 2024 und 2023\r\nTabelle 2 Die zehn am schlechtesten bewerteten Standortfaktoren 2024 und 2023\r\nTabelle 3 Die zehn relevantesten Verbesserungsmaßnahmen 2024 und 2023 \r\nTabelle 4 Verbesserungsmaßnahmen mit größtem Zuwachs/ größter Abnahme\r\nTabelle 5 Allgemeine Bewertung der Standortloyalität in Bayern nach Regierungs\u0002bezirken\r\nTabelle 6 Güte und Verbesserungswünsche im Bereich Humankapital und Arbeits\u0002umfeld\r\nTabelle 7 Güte und Verbesserungswünsche im Bereich Allgemeine Infrastruktur\r\nTabelle 8 Güte und Verbesserungswünsche im Bereich Innovationsumfeld\r\nTabelle 9 Güte und Verbesserungswünsche im Bereich Energie und Rohstoffe\r\nTabelle 10 Güte und Verbesserungswünsche im Bereich Verwaltungshandeln\r\nTabelle 11 Bewertung der Standortloyalität zum jeweiligen Regierungsbezirk\r\nTabelle 12 Bewertung der Standortqualität im jeweiligen Regierungsbezirk\r\nTabelle 13 Ergebnisse für Oberbayern\r\nTabelle 14 Ergebnisse für Niederbayern\r\nTabelle 15 Ergebnisse für die Oberpfalz\r\nTabelle 16 Ergebnisse für Oberfranken\r\nTabelle 17\r\nErgebnisse für Mittelfranken\r\nTabelle 18\r\nErgebnisse für Unterfranken\r\nTabelle 19\r\nErgebnisse für Schwaben\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nAnhang\r\n64\r\nAnhang\r\nDie Unternehmensbefragung fand vom 16. Juli bis zum 31. August 2024 statt und wurde \r\ntelefonisch durchgeführt. Befragt wurden 700 Unternehmen, pro Regierungsbezirk zwi\u0002schen 93 und 107 Unternehmen. Bei Unternehmen mit mehreren Standorten wurden Ver\u0002treter der Unternehmenszentrale befragt. In der Stichprobe befinden sich 166 Unterneh\u0002men, die bereits in einem der Vorjahre an der Unternehmensbefragung teilgenommen \r\nhatten. Die restlichen 534 Unternehmen wurden zufällig aus einer Unternehmensdaten\u0002bank ausgewählt. Die Stichprobe ist geschichtet nach Branche und Umsatzgröße – wie in\r\nder folgenden Tabelle dargestellt.\r\nAnzahl der Unternehmen \r\nnach Branche und Umsatz\r\nbis 10 Millionen \r\nEuro\r\nab 10 Millionen \r\nEuro\r\nGesamt\r\nIndustrie 237 66 303\r\nDienstleistungen 299 98 397\r\nGesamt 536 164 700\r\nDie Stichprobe ist so konzipiert, dass die Anzahl der Unternehmen in jeder der vier Klassen \r\nhinreichend groß ist. Nur dann kann sichergestellt werden, dass von den Befragungsergeb\u0002nissen valide Rückschlüsse auf die Meinung aller Unternehmen in Bayern möglich sind. Die \r\namtliche Statistik weist in Bayern für die Klasse der Dienstleister bis 10 Millionen Euro Um\u0002satz einen Anteil von knapp 90 Prozent aus. Um auch Aussagen über die Unternehmen aus \r\nden anderen Klassen (Industrie bis 10 Millionen Euro Umsatz, Industrie ab 10 Millionen \r\nEuro Umsatz, Dienstleister ab 10 Millionen Euro Umsatz) treffen zu können, wurde be\u0002wusst eine disproportionale Stichprobe gezogen, in der diese Unternehmen in hinreichen\u0002der Fallzahl vertreten sind.\r\nEin besonderer Fokus der Studie liegt auf den Analyseergebnissen für die einzelnen Regie\u0002rungsbezirke. Ein Unternehmensregister mit Einteilung nach Umsatzgrößen liegt zwar für \r\nBayern vor, aber nicht für die einzelnen Regierungsbezirke. Auf eine repräsentative Hoch\u0002rechnung der Ergebnisse musste demnach wegen Unkenntnis der Grundgesamtheit ver\u0002zichtet werden.\r\nEs bleibt also festzuhalten, dass die Verteilung der befragten Unternehmen über die Um\u0002satzgrößen und die Branchen nicht der Grundgesamtheit aller Unternehmen in Bayern \r\nentspricht und die Ergebnisse der Befragung auch nicht hochgerechnet werden konnten. \r\nDie Frage, ob die Ergebnisse über die Stichprobe hinaus generalisiert werden können, ist \r\ndavon allerdings nicht unmittelbar betroffen. Bei dieser Befragung wurde sichergestellt, \r\ndass die Fragen von Unternehmen mit wesentlichen Strukturunterschieden, von denen je\u0002weils eine hinreichend große Anzahl an Unternehmen teilgenommen hatte, beantwortet \r\nwurden. Die hinreichend große Anzahl der beteiligten Unternehmen garantiert ähnliche \r\nAussagen wie bei einer repräsentativen Hochrechnung.\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nAnhang\r\n65\r\nTabellenanhang – Ergebnisse der Befragung 2024\r\nStandortloyalität (Würden Sie Ihren Standort wieder wählen …) Anteil (Eher) Ja\r\nin Bayern? 91,0 %\r\nin Deutschland? 85,6 %\r\nStandortqualität Punktwert (0–100)\r\nWie beurteilen Sie die regionale Standortqualität \r\n(auf einer Skala von 0–100 Punkten)?\r\n72,8\r\nZufriedenheit im Bereich Humankapital Mittelwert\r\nVerfügbarkeit qualifizierter Nachwuchskräfte 3,8\r\nVerfügbarkeit von Fachkräften 4,0\r\nVerfügbarkeit von Absolventen in MINT-Fächern 3,6\r\nQualität der Bildungsinfrastruktur (Schul- und Weiterbildungssystem) 2,7\r\nArbeitskosten 3,7\r\nFlexibilität des Arbeitsrechts 4,1\r\nBürokratischer Aufwand 4,7\r\nVerbesserungsbedarf im Bereich Humankapital Anteile\r\n„Stimme voll und ganz \r\nzu“ und „Stimme zu“\r\nUnterstützung der Ausbildung von Jugendlichen verbessern 80,2%\r\nZuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Ausland erleichtern 58,0%\r\nFlexibilität des Arbeitsrechts erhöhen 75,1%\r\nFlexibilität des Arbeitszeitrechts erhöhen 76,1%\r\nArbeitsrecht und -schutz entbürokratisieren 86,0%\r\nArbeitskosten senken 81,3%\r\nErwerbsbeteiligung von Frauen erhöhen 62,0%\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nAnhang\r\n66\r\nMehr Transparenz über und einfacheren Zugang zu Fördermöglichkeiten der \r\nberuflichen Weiterbildung\r\n68,2%\r\nGenerell Anreize zur Arbeitsaufnahme bzw. Mehrarbeit verbessern 76,3%\r\nZufriedenheit im Bereich Allgemeine Infrastruktur Mittelwert\r\nGüte der digitalen Infrastruktur 3,3\r\nGüte der Mobilfunkinfrastruktur 3,2\r\nGüte der soziokulturellen Infrastruktur 2,7\r\nGüte der Gewerbe- und Industrieflächen 2,7\r\nInfrastruktur für den Straßenverkehr 2,7\r\nInfrastruktur für den Schienenverkehr 3,7\r\nInfrastruktur für den Luftverkehr 2,6\r\nVerbesserungsbedarf im Bereich Allgemeine Infrastruktur Anteile\r\n„Stimme voll und ganz \r\nzu“ und „Stimme zu“\r\nBreitbandinitiative fortführen 89,4%\r\nMobilfunkinfrastrukturausbau forcieren 81,4%\r\nInvestitionen in die Straßenverkehrsinfrastruktur 66,8%\r\nInvestitionen in die Schienenverkehrsinfrastruktur 74,8%\r\nSicherung wohnortnaher Schulen 87,5%\r\nSicherung wohnortnaher Kitas 88,6%\r\nSicherung wohnortnaher Pflegeeinrichtungen 85,3%\r\nVerbesserung der Lebenssituation im ländlichen Raum 80,6%\r\nSicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung 92,1%\r\nFlächendeckendes Angebot im ÖPNV sicherstellen 82,7%\r\nBereitstellung eines attraktiven und bezahlbaren Angebots an Wohnraum 88,6%\r\nSicherstellung eines attraktiven Angebots an soziokulturellen Einrichtungen 61,2%\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nAnhang\r\n67\r\nAusbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für nachhaltige Antriebs\u0002technologien\r\n68,4%\r\nZufriedenheit im Bereich Innovationsumfeld Mittelwert\r\nFörderungsangebot für Unternehmen 3,1\r\nExistenz FuE-/Innovationsnetzwerke 2,8\r\nZugang zu Technologien 2,6\r\nTechnikfreundlichkeit/positives Innovationsklima 2,6\r\nProaktive Unterstützung von Innovationsaktivitäten der Unternehmen 3,0\r\nVerbesserungsbedarf im Bereich Innovationsumfeld Anteile\r\n„Stimme voll und ganz \r\nzu“ und „Stimme zu“\r\nBeratungsangebot verbessern 70,8\r\nFörderungsangebot ausbauen 76,6\r\nAntragsverfahren erleichtern 92,2\r\nUnterstützung von Innovations-Netzwerken 58,3\r\nAusbau der steuerlichen Forschungsförderung 59,2\r\nZugang zu innovationsförderlicher Finanzierung erleichtern 77,5\r\nGesellschaftlich besonders relevante Innovationsfelder verstärkt öffentlich \r\nfördern\r\n67,2\r\nZufriedenheit im Bereich Energie und Rohstoffe Mittelwert\r\nSichere Rohstoffversorgung 2,7\r\nSichere Stromversorgung 2,3\r\nSichere Gasversorgung 2,6\r\nHöhe der Rohstoffpreise 3,8\r\nHöhe der Strompreise 3,9\r\nHöhe der Gaspreise 3,8\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nAnhang\r\n68\r\nHöhe der Spritpreise 4,0\r\nVerbesserungsbedarf im Bereich Stromversorgung und Strompreise Anteile\r\n„Stimme voll und ganz \r\nzu“ und „Stimme zu“\r\nVerstärkung und Ausbau der Leitungskapazitäten 88,3%\r\nEntwicklung, Ausbau und Aufbau von Speichern auch mit Forschungsförde\u0002rung\r\n83,1%\r\nRegulierte Komponenten bei Strompreisen senken 81,2%\r\nAusbau der Infrastruktur für eine wasserstoffbasierte Energieversorgung 63,9%\r\nBeschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien 71,8%\r\nEnergieimporte breiter diversifizieren und auf mehrere Handelspartner setzen 73,6%\r\nEinführung eines regulierten Brückenstrompreises 53,6%\r\nEinschätzung der eigenen internationalen Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft Mittelwert\r\n(1 „sehr stark gerüstet“ \r\nbis 6 „überhaupt nicht \r\ngerüstet“)\r\nIn vielen Bereichen der Wirtschaft wird der internationale Wettbewerb intensiver. Un\u0002ternehmen bauen Auslandsproduktionen auf, kooperieren mit ausländischen Unter\u0002nehmen und binden sich zunehmend in internationale Wertschöpfungsketten ein. Füh\u0002len Sie sich vor diesem Hintergrund gut gerüstet, um Ihr Unternehmen bei steigenden \r\nAnforderungen des internationalen Wettbewerbs auch zukünftig erfolgreich zu positio\u0002nieren?\r\n2,9\r\nZufriedenheit im Bereich Verwaltungshandeln Mittelwert\r\nZulassungs- und Genehmigungsverfahren 3,7\r\nUnbürokratisches Verhalten öffentlicher Stellen 4,0\r\nFortschritt der Verwaltung bei der Digitalisierung 4,0\r\nKonkrete Maßnahmen zur Verbesserung im Bereich Verwaltungshandeln Anteile „Stimme voll und \r\nganz zu“ und \r\n„Stimme zu“\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nAnhang\r\n69\r\nE-Government/E-Administration stärker ausbauen 75,3\r\nAdministrative Einheiten stärker miteinander vernetzen 85,3\r\nWirtschaftliche Betätigung der Kommunen einschränken, wenn sie dadurch in \r\nKonkurrenz zu effizienten privatwirtschaftlichen Angeboten treten 43,7\r\nEinführung einheitlicher Ansprechpartner auf kommunaler Ebene 73,8\r\nStudieDezember 2024\r\nStandort Bayern - Unternehmensperspektiven 2024\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\n70\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede \r\nDiskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber Weiterer Beteiligter\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\nwww.vbw-bayern.de\r\nInstitut der deutschen Wirtschaft \r\nKöln Consult GmbH\r\nHanno Kempermann\r\nDr. Hilmar Klink\r\nLennart Bolwin\r\nE-Mail: \r\nkempermann@iwkoeln.de\r\nTelefon: 0221 4981-758\r\n© vbw Dezember 2024\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nRaimo Kröll\r\nAbteilung Planung und Koordination\r\nTelefon 089-551 78-104\r\nraimo.kroell@vbw-bayern.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-12-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014142","regulatoryProjectTitle":"vbw Forderungen zur Bundestagswahl 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c3/27/391386/Stellungnahme-Gutachten-SG2412300002.pdf","pdfPageCount":76,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"PositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nVorwort\r\nDeutschlandPlan 2030 – Für eine Zeitenwende in der Wirtschaftspolitik \r\nDie wirtschaftliche Lage Deutschlands gibt Anlass zu großer Sorge. Unser Land befindet \r\nsich in einer Kombination aus verfestigter Konjunkturkrise und struktureller Standortkrise. \r\nAnzeichen für eine Besserung sind nicht in Sicht: Die Auftragseingänge sind schwach, die \r\nStandortbedingungen haben sich stark verschlechtert und das außenwirtschaftliche \r\nUmfeld wird immer schwieriger.\r\nWir erleben, dass in unserem Land Investitionen zurückgehen, Verlagerungen ins Ausland \r\nzunehmen und die Zahl an Insolvenzen steigt. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten hinter\u0002lassen inzwischen auch auf dem Arbeitsmarkt immer deutlichere Spuren. Wir sehen einen\r\nRückgang der offenen Stellen, zunehmende Kurzarbeit sowie steigende Arbeitslosigkeit.\r\nDie verschiedenen geopolitischen Konflikte und handelspolitischen Streitigkeiten belasten \r\nunsere Wirtschaft ebenfalls. Mit der Wiederwahl von Donald Trump als US-Präsident steigt \r\ndie Sorge vor einer protektionistischen Politik der USA mit schwerwiegenden Folgen für \r\nunsere Exportwirtschaft.\r\nDie Ampel hat insgesamt eher gegen als für die Wirtschaft regiert und damit erheblich \r\nzur aktuellen Wirtschaftskrise beigetragen. Sie hat zu viel zusätzliche Bürokratie und \r\nVorgaben produziert, den Sozialstaat weit überdehnt und insgesamt viel Unsicherheit \r\nverbreitet. Vor diesem Hintergrund muss der Bruch der Ampel-Koalition als Chance für \r\neine echte und umfassende Zeitenwende in der Wirtschaftspolitik genutzt werden.\r\nUnser DeutschlandPlan 2030 zeigt detailliert auf, welche Maßnahmen angepackt werden \r\nmüssen, um das Ruder wieder herumzureißen und die Wettbewerbsfähigkeit des Stand\u0002orts Deutschland wieder zu verbessern.\r\nDer entscheidende Punkt ist: Wir sind in Deutschland zu teuer. Die Kosten und die \r\nBelastungen am Standort Deuschland laufen aus dem Ruder. Wir brauchen daher dringend\r\nEnlastungen bei Arbeitskosten, Energiekosten, Unternehmenssteuern und bürokratischen \r\nVorgaben. Gleichzeitig müssen wir unter Wahrung der Schuldenbremse in die Zukunft \r\ninvestieren: Vor allem in Infrastruktur, Bildung und in die Herstellung der Verteidigungs\u0002fähigkeit. Damit das gelingt, muss die neue Bundesregierung den Haushalt konsolidieren. \r\nDie staatlichen Ausgaben müssen auf den Prüfstand. Insbesondere gilt es, den fortlaufen\u0002den Anstieg der Sozialausgaben zu bremsen und die Sozialen Sicherungssysteme \r\nentschlossen zu reformieren. \r\nWenn wir den Weg des Neuanfangs gehen, wie er in diesem vbw DeutschlandPlan 2030 \r\nbeschrieben ist, dann können wir auch wieder optimistisch auf die Zukunft blicken.\r\nBertram Brossardt\r\n16. Dezember 2024\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick 1\r\n1 Unternehmen steuerlich entlasten 3\r\n1.1 Besteuerung von Unternehmen reduzieren 3\r\n1.2 Haushalt durch richtige Schwerpunktsetzung konsolidieren 7\r\n2 Bürokratie abbauen 9\r\n2.1 Rechtsetzung verbessern 9\r\n2.2 Verwaltungsstrukturen effizienter gestalten 12\r\n2.3 Konkrete Forderungen zum Bürokratieabbau in den einzelnen Rechtsgebieten14\r\n3 Sichere und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten 18\r\n4 Arbeit schlank und praxisgerecht gestalten 21\r\n4.1 Arbeitsrecht modernisieren 21\r\n4.2 Betriebliche Mitbestimmung praxisgerecht gestalten 24\r\n5 Für Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und nicht in den \r\nSozialstaat sorgen 26\r\n6 Sozialausgaben reduzieren 29\r\n6.1 Sozialausgaben senken und Eigenverantwortung stärken 29\r\n6.2 Altersversorgung verlässlich und finanzierbar gestalten 30\r\n6.3 Kostensteigerungen im Gesundheitssystem in den Griff bekommen 32\r\n6.4 Pflege: Generationengerechte Finanzierung und qualitativ hochwertige sowie \r\nverlässliche Versorgung sicherstellen 35\r\n6.5 Arbeitslosenversicherung krisenfest gestalten 36\r\n6.6 Reform des zweigeteilten Grundsicherungssystems angehen 37\r\n7 Infrastruktur zukunftsfähig aus- und aufbauen 39\r\n7.1 Mobilität sicherstellen 39\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\n7.2 Digitale Infrastruktur ausbauen 42\r\n7.3 Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen 43\r\n8 Technologieprofil des Standorts stärken 46\r\n8.1 Neue Technologien als zentralen Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit begreifen\r\n46\r\n8.2 Digitale Transformation aktiv gestalten und in die Breite tragen 47\r\n8.3 Automobilindustrie im technologischen Wandel unterstützen 48\r\n8.4 Souveränität bei Schlüsseltechnologien im europäischen Kontext entwickeln 49\r\n9 Bildung stärken für qualifizierte Beschäftigte 51\r\n9.1 Bildungsqualität steigern – Kulturhoheit der Länder sichern 51\r\n9.2 Digitale Hochschulbildung verankern und Internationalisierung ausbauen 52\r\n9.3 Berufliche Bildung gezielt als Marke stärken 53\r\n9.4 Betriebliche Weiterbildung gezielt fördern 53\r\n10 Klima- und Umweltschutz praxisnah gestalten 55\r\n10.1 Klimaschutz: Defossilisierung ohne Deindustrialisierung ermöglichen 55\r\n10.2 Umweltverträgliche Wettbewerbsfähigkeit stärken 57\r\n11 Verteidigungspolitische Zeitenwende dauerhaft verankern 60\r\n12 Für ein erfolgreiches Deutschland in Europa und der Welt die \r\nVoraussetzungen schaffen 63\r\n12.1 Europäischer Union zu neuer Stärke verhelfen 63\r\n12.2 Zukunftsfähige Außenwirtschaftsstrategie entwickeln 66\r\nAnsprechpartner/Impressum 70\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nPosition auf einen Blick\r\n1\r\nPosition auf einen Blick\r\nZeitenwende in der Wirtschaftspolitik: Maßnahmen für einen\r\nDeutschlandPlan 2030\r\nDie deutsche Wirtschaft befindet sich in der Krise. Die Wirtschaftsleistung unseres Landes \r\nstagniert. Eine wirtschaftliche Erholung ist nicht in Sicht. Zur Konjunkturkrise kommt eine \r\nsich verfestigende Struktur- und Standortkrise hinzu. \r\nDie Gründe für das fehlende Wachstum sind vielfältig. Zum einen hat unsere offene Wirt\u0002schaft die ökonomischen und geopolitischen Krisen und Konflikte der vergangenen Jahre \r\nausgesprochen stark zu spüren bekommen. Zum anderen sind es jedoch ganz besonders \r\ndie hausgemachten Probleme, die für unseren Standort zur echten Gefahr werden. Die in\u0002ternational nicht wettbewerbsfähige Besteuerung der Unternehmen, überbordende Büro\u0002kratie, zu hohe Energiepreise und die ungebremst wachsenden Sozialabgaben führen zu \r\nimmer weniger Investitionen, Wertschöpfung und Beschäftigung in unserem Land.\r\nDie neue Bundesregierung muss die Zäsur der vorgezogenen Neuwahlen für einen grund\u0002legenden Neuanfang nutzen. Wir benötigen nicht weniger als eine wirtschaftspolitische \r\nZeitenwende. Das Wahlprogramm der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. \r\nbündelt in Form des vorliegenden DeutschlandPlans 2030 eine Vielzahl von Maßnahmen, \r\num neue Wachstumskräfte zu entfachen und unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. \r\nIm Zentrum des wirtschaftspolitischen Neustarts müssen folgende Maßnahmen stehen:\r\n– Unternehmenssteuern auf 25 Prozent senken: Mit knapp 30 Prozent liegt die Besteue\u0002rung der Unternehmen in Deutschland deutlich über dem Durchschnitt der OECD (23,6 \r\nProzent) und der EU (21,1 Prozent). Wir benötigen deshalb eine deutliche Reduzierung \r\nder Unternehmensbesteuerung auf 25 Prozent. Dies eröffnet Spielraum für mehr Inves\u0002titionen.\r\n– Energiepreise bezahlbar machen: Die Unternehmen in Deutschland leiden unter den \r\nhohen Energiepreisen. Neben dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien benöti\u0002gen wir deshalb eine schnelle und grundlegende Entlastung. Erforderliche Maßnahmen \r\nsind hier eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestni\u0002veau für die gesamte Wirtschaft, Netzkostenzuschüsse und ein befristeter Brückens\u0002trompreis für energieintensive Branchen.\r\n– Arbeitskosten verringern und Beitragsbelastung zurückführen: Die Unternehmen leiden\r\nunter den im internationalen Verhgleich hohen Arbeitskosten. Ein Treiber sind die Sozi\u0002alvericherungsbeiträge, die angesichts von Leistungsausweitungen und demographi\u0002scher Entwicklung weiter zu explodieren drohen. Wir benötigen deshalb eine grundle\u0002gende Reform der Sozialen Sicherungssysteme, um die Beiträge wieder dauerhaft unter \r\ndie 40-Prozent-Schwelle zu senken.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nPosition auf einen Blick\r\n2\r\n– Verkrustungen im überregulierten Arbeitsmarkt lösen: Insbesondere gilt es, das Arbeits\u0002zeitrecht zu flexibilisieren, weg von der Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit zu\u0002gunsten einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit.\r\n– Umfassenden Bürokratieabbau zur permanenten Daueraufgabe machen: Die Unterneh\u0002men in Deutschland ersticken an dem kontinuierlich zunehmenden Bürokratieaufwand. \r\nWir benötigen deshalb nicht nur ein Stoppschild für neue, belastende Regulierungen, \r\nsondern auch mehr Mut und Entschlossenheit beim Abbau existierender Bürokratie. \r\n– Auf Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und nicht in den Sozialstaat setzen: Viele Unter\u0002nehmen können ihren Arbeits- und Fachkräftebedarf nur auf Grundlage einer gesteuer\u0002ten Zuwanderung decken. Gleichzeit gilt es anzuerkennen, dass die Belastungsgrenze \r\nvon Institutionen, Kommunen und der Gesellschaft mit Blick auf das hohe Ausmaß der \r\nungesteuerten Migration vielerorts erreicht beziehungsweise überschritten ist.\r\n– Neue Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt vornehmen: Die Struktur des Bundes\u0002haushalts ist nicht zukunftsgerecht. Die ohnehin schon sehr hohen Ausgaben für Sozia\u0002les weisen weiter nach oben. Gleichzeitig wird nach wie vor zu wenig in Infrastruktur, \r\nBildung und Verteidigung investiert. Hier müssen wir unter Wahrung der Schulden\u0002bremse umsteuern. Konsumtive Ausgaben müssen gesenkt, Zukunfsinvesitionen müs\u0002sen erhöht werden. \r\n– Infrastruktur modernisieren: Wir benötigen umfassende Investitionen in die Mobilität \r\nüber alle Verkehrsträger hinweg sowie in Digitalisierung, Kommunikation und Wohn\u0002raum.\r\n– Verteidigungspolitische Zeitenwende entschlossen umsetzen: Seit dem Ausrufen der Zei\u0002tenwende als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine ist Deutschland \r\nin allen wichtigen Bereichen in Verzug geraten, unter anderem bei der Forcierung der \r\nBeschaffungsoffensive für die Bundeswehr sowie der Sicherstellung der langfristigen Fi\u0002nanzierung. Wir müssen verteidigungsfähig werden. Denn es gilt: Ohne Freiheit und \r\nFrieden gibt es auch keine prosperierende Wirtschaft.\r\n– Deutschlands Rolle in der EU und der Welt stärken: Zunehmende Abschottung und Pro\u0002tektionismus belasten unser Wirtschaftsmodell. Die Sicherung der Wettbewerbsfähig\u0002keit der EU rückt deshalb in den Mittelpunkt. Dazu zählen ein umfassender Bürokratie\u0002abbau, die Vollendung des Binnenmarktes, die Stärkung bestehender Handelspartner\u0002schaften, insbesondere zu den USA, und die Erschließung neuer Absatzmärkte.\r\nZwingende Voraussetzung für das Gelingen der Reformen des DeutschlandPlan 2030 ist zu\u0002dem die Etablierung eines neuen Mind-Sets für mehr Leistungsbereitschaft, anstelle läh\u0002mender Debatten über eine Vier-Tage-Woche sowie die Optimierung der Work-Life-Ba\u0002lance. \r\nDer überfällige Politikwechsel stellt zweifellos eine Herkulesaufgabe dar. Wir müssen sie \r\naber beherzt angehen, um unseren Wohlstand zu sichern und unser Land wieder zurück \r\nnach vorne zu bringen. \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nUnternehmen steuerlich entlasten\r\n3\r\n1 Unternehmen steuerlich entlasten\r\nDeutsches Steuerrecht auf Wachstumskurs trimmen\r\nDeutschland verfügt nach wie vor über hohe Steuereinnahmen. Im Jahr 2023 hat der Staat \r\nin Deutschland 22,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts über Steuern abgeschöpft. Aller\u0002dings fehlt Wachstum, das für Zukunftsaufgaben wertvolle zusätzliche Einnahmen bringt.\r\nEin Grund ist, dass die Steuerlast zu hoch und das Steuerrecht zu kompliziert ist. Das \r\nschränkt unternehmerische Möglichkeiten stark ein und ist eine wichtige Ursache für die \r\ndie gravierende Investitionszurückhaltung in Deutschland. Der Ruf nach einer schnellen \r\nÖffnung der Schuldenbremse ist vor diesem Hintergrund kurzsichtig. \r\n1.1 Besteuerung von Unternehmen reduzieren\r\nUnternehmen werden in Deutschland zu hoch besteuert. Weltweit gibt es kaum ein Land, \r\ndas Unternehmen steuerlich stärker belastet. Im Durchschnitt der OECD zahlen Kapitalge\u0002sellschaften 23,6 Prozent Steuern auf einbehaltene Gewinne, im EU-Durchschnitt 21,1 Pro\u0002zent. In Deutschland sind es knapp 30 Prozent. Auch die Steuerbürokratie ist in anderen \r\nLändern regelmäßig erträglicher.\r\nUnternehmenssteuern auf 25 Prozent senken\r\nDie Unternehmenssteuerlast von Körperschaften muss so schnell wie möglich auf im inter\u0002nationalen Vergleich tragfähige 25 Prozent sinken. Das Gleiche muss für einbehaltene Ge\u0002winne von Personengesellschaften und Einzelunternehmern erreicht werden. Auf einem \r\nNiveau von knapp 30 Prozent ist das diesen Unternehmen schon heute möglich, aber nur \r\nmit bürokratischen Auflagen, die diesen Weg regelmäßig unattraktiv machen. Solche Hür\u0002den müssen wegfallen.\r\nSolidaritätszuschlag komplett abschaffen\r\nDer Solidaritätszuschlag muss komplett abgeschafft werden. Seine ursprüngliche Rechtfer\u0002tigung hat er längst verloren. Nach der Freistellung von 90 Prozent der Steuerzahler bezah\u0002len ihn inzwischen ganz überwiegend Unternehmen, was deren Wettbewerbsfähigkeit be\u0002schädigt. In der Körperschaftsteuer fällt der Solidaritätszuschlag auch dann an, wenn es \r\nsich um sehr kleine Kapitalgesellschaften mit niedrigen Gewinnen handelt.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nUnternehmen steuerlich entlasten\r\n4\r\nKeine neuen Steuern einführen, keine Steuern ausweiten\r\nDeutschland verträgt keine neuen Steuern. Die von einigen Parteien geforderte Vermögen\u0002steuer ginge in Unternehmen unmittelbar an die Substanz. Schon die Diskussion darüber\r\nist ein fatales Signal für den Standort. Auch klimapolitisch motivierte Lenkungsmechanis\u0002men im Steuerwesen, die in der EU diskutiert werden, sind ein Irrweg und dürften am \r\nEnde schädlich wirken. So wirft etwa die Luftverkehrsteuer den Standort im Wettbewerb \r\nzurück, bringt aber bei Emissionen wenig. Der europäische Emissionshandel bietet hier \r\nhinreichende Möglichkeiten und kann bei Bedarf weiterentwickelt werden. Auch Forde\u0002rungen nach stärkerem einkommensteuerlichem oder grunderwerbsteuerlichem Zugriff \r\nbei Immobiliengeschäften sind höchst kontraproduktiv. Angesichts des schwachen Immo\u0002bilienmarktes gibt es für solche Ziele keinen schlechteren Zeitpunkt als jetzt.\r\nEinkommensteuertarif auf Räder stellen\r\nAuseinandersetzungen darüber, ob die Kalte Progression korrigiert werden soll, darf es \r\nkünftig nicht mehr geben. Die Korrektur der Kalten Progression verhindert, dass alle Steu\u0002erzahler, darunter besonders auch Einzel- und Personenunternehmen, automatisch immer \r\nhöher belastet werden. Der Einkommensteuertarif muss daher in allen Tarifstufen auf Rä\u0002der gestellt werden. Das heißt, dass die Eckwerte des Tarifs, an denen sich die Belastung \r\nausrichtet, jährlich automatisch entsprechend der Inflation angehoben werden. So bleibt \r\ndie Kaufkraft des Nettoeinkommens sicher unverändert.\r\nSpitzensteuersatz erst bei höheren Einkommen greifen lassen\r\nDer Einkommensteuertarif muss geglättet werden – der Mittelstandsbauch muss weg. \r\nDazu muss der im unteren Teil des Tarifs besonders schnelle Anstieg der Steuerlast korri\u0002giert und der Punkt, an dem der Spitzensteuersatz von 42 Prozent einsetzt, auf 80.000 \r\nEuro Jahreseinkommen angehoben werden.\r\nBei schwankenden Unternehmenseinkommen Steuerlast glätten\r\nEinkommen von Unternehmern können von Jahr zu Jahr stark schwanken. Bei kleinen \r\nUnternehmen kann das dazu führen, dass in einem guten Jahr der Spitzensteuersatz an\u0002fällt, obwohl im Normalfall deutlich weniger zu zahlen ist. Dann zahlt der Unternehmer im \r\nmehrjährigen Durchschnitt spürbar mehr Steuern als ein Angestellter mit gleichem, aber \r\ngleichmäßigem Einkommen. Deshalb ist es angezeigt, dass Kleinunternehmer solche Spit\u0002zenlasten glätten können.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nUnternehmen steuerlich entlasten\r\n5\r\nSteuerlichen Umgang mit Verlusten modernisieren\r\nIn schlechten Zeiten schreiben Unternehmen bisweilen Verluste. Verstärkt werden die Ver\u0002luste, wenn Unternehmen dennoch investieren müssen. Der Staat besteuert jahresweise \r\nden Gewinn von Unternehmen. Größere Verluste können aber aufgrund einer sogenann\u0002ten Mindestbesteuerung zum Teil erst relativ spät in der Zukunft steuermindernd geltend \r\ngemacht werden. Das beschränkt die Möglichkeit von Unternehmen, Risiken aus eigener \r\nKraft abzufedern und senkt ihre Investitionsbereitschaft. Der Verlustvortrag muss unbe\u0002schränkt ohne Zeitverzug gewährt werden. Auch sollte der Höchstbetrag für Verlustrück\u0002träge von aktuell einer Million Euro auf mindestens zehn Millionen Euro steigen. Zudem ist \r\nes erforderlich, dass der Verlustrücktrag, anders als heute der Fall, auch in der Gewerbe\u0002steuer berücksichtigt wird.\r\nAbschreibungsfristen verkürzen, auf degressive Abschreibungen setzen\r\nEin Unternehmen, das investiert, verrechnet den investierten Betrag nicht sofort mit \r\nseinem Gewinn, sondern erst im Lauf einer in den Abschreibungsregeln definierten Frist. \r\nDiese Frist orientiert sich an historischen Werten zur Nutzungsdauer des beschafften \r\nGutes. Je kürzer sie ist, desto schneller stehen dem Unternehmen wieder liquide Mittel zur \r\nVerfügung. Die im Steuerrecht festgelegten Fristen sind allerdings häufig zu lang. Sie ent\u0002sprechen nicht mehr den aufgrund des schnellen technischen Fortschritts oft kürzeren \r\nNutzungsdauern von Investitionsgütern. Es gilt deshalb, die Abschreibungsfristen zu ver\u0002kürzen. Zusätzlich muss verstärkt auf degressive Abschreibung gesetzt werden, die einen \r\nanfangs höheren Wertverlust berücksichtigt. Stark vereinfachend würde es zudem wirken, \r\nwenn bei kleinen Anschaffungen vermehrt auf Sofort- und Poolabschreibung umgestellt \r\nwürde.\r\nSteuerliche Forschungsförderung deutlich ausweiten\r\nDie steuerliche Forschungsförderung wirkt als technologieneutraler Innovationstreiber. \r\nDas gilt bisher in Deutschland aufgrund der Deckelung allerdings nur für kleinere Projekte \r\nund KMU. Die Forschungszulage muss auch für große Projekte attraktiv werden, wie es in \r\nwichtigen konkurrierenden Ländern in der EU und international bereits der Fall ist. Das ge\u0002lingt, wenn der Deckel, bis zu dem Kosten von Forschungsprojekten förderfähig sind, von \r\naktuell zehn Millionen Euro auf einen Wert im dreistelligen Millionenbereich angehoben \r\nwird.\r\nBetriebsvermögen erbschaftsteuerlich konsequenter verschonen \r\nZiel der Verschonung von Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer ist es, im Generatio\u0002nenwechsel in Unternehmen gebundenes Kapital dort zu belassen und so weder das Un\u0002ternehmen noch seine Arbeitsplätze zu gefährden. Damit sind hohe Auflagen verbunden, \r\ndie den Unternehmen die besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten notwendige \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nUnternehmen steuerlich entlasten\r\n6\r\nFlexibilität nehmen. Diese Auflagen müssen deutlich gelockert werden. Dem Grunde nach \r\nwäre es allerdings richtig, die Erbschaftsteuer abzuschaffen, wie es Schweden und Öster\u0002reich zum Wohl ihres Landes erfolgreich vorgemacht haben.\r\nHinzurechnung in der Gewerbesteuer abschaffen\r\nDie Gewerbesteuerlast muss insgesamt maßvoll bleiben. Besonders wichtig ist es, die Hin\u0002zurechnung in der Gewerbesteuer abzuschaffen. Sie besteuert Kosten, nämlich die Zins-, \r\nMiet- und Pachtzahlungen der Unternehmen, die dann auch beim Empfänger nochmals \r\nbesteuert werden. Das führt zu erheblichem bürokratischem Aufwand. Es beeinträchtigt \r\nzudem Unternehmen, die in höherem Maß auf Fremdkapital, gemietete oder gepachtete \r\nImmobilien oder andere Anlagen angewiesen sind. Die Belastung fällt bei niedrigen Gewin\u0002nen besonders ins Gewicht und verstärkt so vor allem in Krisenzeiten die Probleme von \r\nUnternehmen.\r\nDem Grunde nach wäre es richtig, die Steuerpflicht in der Gewerbesteuer insgesamt ohne \r\nAbweichungen von den Regeln der Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer fest\u0002zustellen. Geprüft werden sollte eine Anrechnung der Gewerbesteuer nicht nur wie bisher \r\nauf die Einkommen-, sondern auch auf die Körperschaftsteuer. Damit würde das deutsche \r\nSteuerrecht dem internationalen Wettbewerb besser standhalten, und der Weg zu einer \r\nBegrenzung der Unternehmenssteuerlast auf 25 Prozent wäre einfacher.\r\nBesteuerung der Unternehmen einfacher und effizienter ausgestalten\r\nDas Bundesministerium der Finanzen hat im Jahr 2023 eine fachlich unabhängige Exper\u0002tenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ eingesetzt. Diese Kommission hat eine \r\nFülle an Vorschlägen dazu ausgearbeitet, wie Fallstricke im deutschen Steuerrecht gelöst, \r\nsteuerliche Prozesse vereinfacht und Bürokratiekosten gesenkt werden können. Gleiches \r\ngilt für die Schwesterkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“. Die Berichte beider \r\nKommissionen müssen Messlatte für die Arbeit an einem besseren Steuerrecht für \r\nDeutschland sein. Einige der Vorschläge können sehr schnell und ohne steuerliche Minder\u0002einnahmen umgesetzt werden. Ein konkretes Beispiel ist ein Verzicht darauf, von verbun\u0002denen Unternehmen, die als Gruppe besteuert werden, Ergebnisabführungsverträge zu \r\nverlangen. Diese Auflage muss wegfallen: Sie ist international unüblich, schafft bürokrati\u0002sche Lasten und hat dabei keinen Einfluss auf das steuerliche Ergebnis.\r\nÜberholte steuerliche Anti-Missbrauchsvorschriften abbauen\r\nDie inzwischen erfolgte Umsetzung der EU-Richtlinie zur internationale Mindeststeuer in \r\ndeutsches Recht wirkt Steuermissbrauch wirksam entgegen. Im Gegenzug müssen zusätz\u0002lich bestehende Vorschriften mit den gleichen Zielen schnellstmöglich aufgegeben oder in \r\nihrem Wirkungsbereich begrenzt werden, wie etwa das Steueroasen-Abwehrgesetz.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nUnternehmen steuerlich entlasten\r\n7\r\nDigitalisierung der Steuerverwaltung vorantreiben\r\nDie Digitalisierung bietet eine Fülle an Möglichkeiten, steuerliche Verfahren zu vereinfa\u0002chen und zu beschleunigen. Bisher erweist es sich allerdings als außerordentlich langwie\u0002rig, medienbruchfreie Prozesse wie etwa den digitalen Gewerbesteuerbescheid oder die \r\numfassend vorausgefüllte Steuererklärung aufzusetzen. In der Steuerverwaltung des Bun\u0002des und in allen Ländern gibt es derzeit noch keine prozessual und technisch einheitlichen\r\nProgramme, Schnittstellen und Plattformen. Bis zu durchgängig digitalen Prozessen ist \r\nnoch ein weiter Weg zu gehen. Um Fehler zu minimieren und Tempo zu gewinnen, müssen \r\nsich auftraggebende Verwaltungen, Fachexperten, Softwareentwickler und Anwender en\u0002ger abstimmen. Hierfür, wie für die technische Infrastruktur, die stärker digitalisierter Ver\u0002fahren bedarf, müssen auch die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt wer\u0002den.\r\n1.2 Haushalt durch richtige Schwerpunktsetzung konsolidieren\r\nDer Haushaltsplan des Bundes für 2024 enthält Ausgaben für den Bereich „Soziales“\r\n(Rente, Arbeitsmarkt, Grundsicherung im Alter, Sonstiges) in Höhe von 177 Milliarden \r\nEuro. Das sind 37,2 Prozent des gesamten Haushaltsvolumens. Die Tendenz der Sozialaus\u0002gaben weist weiter nach oben. Die Ausgaben für Investitionen, aber auch für Sicherheit, \r\nnehmen zwar seit längerem signifikant zu. Sie reichen aber bei weitem nicht aus, um den \r\ntatsächlich existierenden Bedarf zu decken. Zudem stehen ihnen in hohem Maß Kredite \r\ngegenüber. Diese Haushaltsstruktur ist nicht zukunftsgerecht. Der Bund muss seine Haus\u0002haltspolitik und die dahinter liegenden sozial- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedin\u0002gungen grundlegend neu ausrichten. Dabei kann und muss die Schuldenbremse weiter ih\u0002ren Dienst leisten.\r\nSparen, reformieren, entbürokratisieren, investieren\r\nDie wachsenden Sozialausgaben schränken die Handlungsspielräume des Staates immer \r\nmehr ein. Es geht daher vor allem darum, die Sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest zu \r\nreformieren und mehr arbeitsfähige Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. \r\nGleichzeitig muss gespart werden. Jedes Ministerium ist gefordert, Einsparpotenziale bei \r\nPersonalkosten und insgesamt vor allem auf konsumtivem Feld zu identifizieren und zu re\u0002alisieren. Neben der Frage, was weiter geleistet werden soll, geht es auch darum, die Ar\u0002beit kostensparender zu erledigen. Kernpunkte sind mehr Verwaltungseffizienz durch Bü\u0002rokratieabbau und Digitalisierung. Beides sind Führungsaufgaben, denen höchste Priorität \r\neingeräumt werden müssen. \r\nGleichzeitig müssen die Mittel für Investitionen, Transformationsziele, Innovationen, Bil\u0002dung und Sicherheit deutlich wachsen. Die Infrastruktur muss auf all diesen Feldern wieder \r\nauf ein standortgerechtes Niveau gebracht werden. Der dafür notwendige zusätzliche In\u0002vestitionsbedarf von mehreren hundert Milliarden Euro innerhalb der nächsten Jahre ist \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nUnternehmen steuerlich entlasten\r\n8\r\nbekannt. Die klimapolitisch zwingend erforderliche Transformation ist finanziell verlässlich \r\nabzusichern. Auch neue Prioritäten, die sich aus globalen Entwicklungen ergeben, müssen \r\nfinanziell hinreichend abgesichert werden.\r\nSchuldenbremse einhalten\r\nAn der Schuldenbremse muss festgehalten werden. Sie hat sich als haushaltspolitisches \r\nSteuerungsinstrument bewährt. Aus Sicht der Bayerischen Wirtschaft bietet die Schulden\u0002bremse der öffentlichen Hand grundsätzlich genügend Spielraum. \r\nKlar ist: Solange die Reform der Sozialen Sicherungssysteme und generell eine Reform des \r\nSozialstaats nicht ernsthaft angepackt werden, und solange die Konsumausgaben des Staa\u0002tes nicht gekürzt worden sind, verbietet sich jede Diskussion über eine Weiterentwicklung \r\nder Schuldenbremse. Erst wenn sich herausstellt, dass auch durch eine Reform des Sozial\u0002staats und durch konsequente Sparpolitik im konsumtiven Bereich nicht genügen Mittel \r\nfür Zukunftsinvestitionen aufgebracht werden können, kann über eine Reform der Schul\u0002denbremse nachgedacht werden. Dabei müsste zwingend gelten: Jeder zusätzliche Euro, \r\nder dadurch zusätzlich zur Verfügung steht, darf ausschließlich für Zukunftsinvestitionen \r\nverwendet werden. Dies müsste haushaltsrechtlich dauerhaft abgesichert werden.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nBürokratie abbauen\r\n9\r\n2 Bürokratie abbauen\r\nDeregulierung als kostenloses Konjunkturprogramm nutzen\r\nDie Wirtschaft leidet unter großen und nach wie vor zunehmenden bürokratischen Belas\u0002tungen. Wir brauchen hier dringend ein Umdenken. Deregulierung, Bürokratieabbau und \r\ndie Verringerung des Erfüllungsaufwands für alte und neue Gesetze wirken wie ein kosten\u0002loses Konjunkturprogramm. Hierfür benötigen wir eine bessere Rechtssetzung, effizientere \r\nstaatliche Verwaltungsstrukturen sowie konkrete Einzelmaßnahmen zum Bürokratieabbau \r\nin den verschiedenen Politikfeldern. \r\n2.1 Rechtsetzung verbessern\r\nNach wie vor fehlen ernsthafte Ansätze für eine systematische Bürokratievermeidung. Die \r\nlediglich punktuelle Überarbeitung bestehender Gesetze und Verwaltungsvorschriften \r\nbringt wenig, wenn gleichzeitig immer wieder neue und höhere Belastungen nachwach\u0002sen. Auch das Bürokratieentlastungsgesetz IV hat nicht dazu beigetragen, künftigen Büro\u0002kratieaufwuchs einzudämmen oder zu verhindern. Bürokratieabbau wird immer noch als \r\nReparatur handwerklich missglückter Vorschriften verstanden, ohne stattdessen eine bes\u0002sere Rechtsetzung anzustreben. \r\nBelastungsmoratorium beschließen\r\nDie neue Bundesregierung muss ein unverrückbares Stoppschild für jede zusätzliche Regu\u0002lierung und Belastung der Unternehmen aufstellen. Es darf aber nicht bei diesem Stopp\u0002schild für neue Regulierung jeglicher Art bleiben. Darüber hinaus müssen Deregulierung \r\nund Bürokratieabbau entschlossen vorangetrieben werden. Neben der Berücksichtigung \r\nnoch nicht umgesetzter Vorschläge zur Bürokratievermeidung aus der Verbändeumfrage \r\nim Frühjahr 2023 muss die neue Bundesregierung Instrumente und Maßnahmen zur künf\u0002tigen Bürokratievermeidung systematisch und verbindlich einführen.\r\nOne-in two-out einführen\r\nZiel künftiger Entbürokratisierung muss es sein, weitere Belastungen nicht nur zu begren\u0002zen. Notwendig ist vielmehr eine Entlastung der Unternehmen im Sinne eines echten Bü\u0002rokratieabbaus. Dafür genügt es nicht, für jedes neue Gesetz lediglich ein altes Gesetz ab\u0002zuschaffen. Erforderlich ist vielmehr, jedes neue Gesetz mit dem Abbau mindestens zweier \r\nAltregelungen zu verbinden. Die neu entstehenden Belastungen sind dabei zu saldieren \r\nund dürfen höchstens halb so hoch sein, wie der entfallende Aufwand. Der „one-in two\u0002out“ Grundsatz muss schnellstens insbesondere auch auf europäischer Ebene eingeführt \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nBürokratie abbauen\r\n10\r\nwerden, da ein erheblicher Teil der Gesetze und Rahmenrichtlinien und mehr als die Hälfte \r\nder bürokratischen Belastungen dort ihren Ursprung haben.\r\nFolgenabschätzung von Gesetzen realistisch gestalten\r\nBereits heute gehen Gesetzesvorhaben mit einer Prognose des vermuteten Bürokratieauf\u0002wands einher. Dabei wird allerdings auf die Expertise der Wirtschaft verzichtet. Die praxis\u0002ferne Folgenabschätzung des Gesetzgebers führt regelmäßig zu einer Unterschätzung der \r\ntatsächlich entstehenden Bürokratiekosten. Zu erwartende Belastungen müssen aus die\u0002sem Grund im Vorfeld von unabhängigen Institutionen unter Beteiligung der Wirtschaft er\u0002mittelt werden, bevor es zu Beschlussfassungen in den Gesetzgebungsorganen kommt. Für\r\nHandlungsfelder, in denen mit erheblichem Bürokratieaufwand zu rechnen ist, ist diese \r\nAbschätzung darüber hinaus in einer repräsentativen Testumgebung vor Erlass eines Ge\u0002setzes nochmals zu verifizieren. Von besonderer Bedeutung ist zudem die konsequente \r\nEinbeziehung des Parlaments in die Rechtsfolgenabschätzung. Das Parlament muss sich \r\nvor Verabschiedung eines Gesetzes explizit mit den Bürokratieauswirkungen des Gesetzes \r\nbefassen und sich damit auch über die bürokratischen Konsequenzen eines Gesetzes im \r\nKlaren sein. \r\nNeue Gesetze doppelt evaluieren\r\nEine Folgenabschätzung beim Erlass neuer Vorschriften ist unerlässlich, kann aber nicht \r\njede tatsächlich eintretende Auswirkung zuverlässig abbilden. Aus diesem Grund muss im \r\nNachgang jedes ergangenen Gesetzes nach angemessener Zeit eine Ermittlung des realen \r\nBürokratieaufwands stattfinden und mit der ursprünglichen Annahme verglichen werden. \r\nGesetze sind dabei hinsichtlich aller Auswirkungen nachträglich zu evaluieren und auf ihre \r\nZielerreichung hin zu überprüfen. Die Evaluierung muss unter enger Beteiligung der Wirt\u0002schaft erfolgen und der Ermittlung der realen Belastung für die Unternehmen besonderen \r\nRaum einräumen. Erweisen sich die Grundannahmen bei Erlass des Gesetzes im Nach\u0002hinein als unrichtig, muss die entsprechende Vorschrift aufgehoben oder korrigiert wer\u0002den. Auch die Folgenabschätzung vor Erlass eines jeden Gesetzes ist ergänzend durch vor\u0002bereitende Praxischecks zu flankieren, um die künftigen Auswirkungen verlässlicher ab\u0002schätzen zu können. Praxis-Checks müssen damit in allen Ministerien und bei allen Geset\u0002zesvorhaben vorgenommen werden. Sie sind nicht nur nachträglich als ex post Methode \r\nder Politikevaluierung, sondern auch ex ante einzuführen, d. h. im Rahmen der Gesetzes\u0002vorbereitung, auf der Grundlage von systematischem Wissensmanagement und Best Prac\u0002tice. \r\nVerbindliche Ziele für den Bürokratieabbau festlegen\r\nBürokratieabbau darf nicht nur gelegentlich als Flickwerk stattfinden, sondern muss als \r\npermanente Daueraufgabe verstanden werden. Hierfür ist zielgerichtetes und planmäßi\u0002ges Vorgehen, verbunden mit einer Priorisierung der Deregulierungsmaßnahmen \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nBürokratie abbauen\r\n11\r\nunerlässlich. Dazu gehört das verbindliche Festlegen jährlicher Zielvorgaben für den Büro\u0002kratieabbau, an denen sich die Politik dann auch messen lassen muss. Es kann entschei\u0002dend dazu beitragen, den ernsthaften Willen zur Entlastung und den Erfolg getroffener \r\nMaßnahmen bewertbar zu machen. Jährliche Vorgaben erlauben ein gezieltes Nachsteu\u0002ern bei Verfehlen der angekündigten Ziele und unterstützen die Korrektur ungeeigneter \r\nMaßnahmen. \r\nBefristung neuer Gesetze prüfen\r\nViele neue Gesetze sollten zunächst für fünf Jahre befristet erlassen werden, wobei eine \r\nVerlängerung nur nach erfolgreicher Evaluierung erfolgen darf. Diese sogenannte Sunset\u0002Legislation eignet sich zwar nicht für alle Gesetzesvorhaben, wird aber bisher viel zu rest\u0002riktiv als wirksames Mittel gegen ein Anwachsen der Normenflut eingesetzt. Bei Erlass ei\u0002nes neuen Gesetzes sollte daher regelmäßig geprüft und begründet werden müssen, ob \r\neiner Befristung zwingende Gründe oder ernste Nachteile entgegenstehen. Ist dies nicht \r\nder Fall, muss die neue Vorschrift zunächst befristet erlassen werden. \r\nEU-Vorgaben nicht auf nationaler Ebene verschärfen\r\nBindende Richtlinienvorgaben der EU sind eins zu eins so wirtschafts- und standortfreund\u0002lich wie möglich ohne nationale Verschärfungen in nationales Recht umzusetzen. Regelmä\u0002ßig lässt Brüssel den Mitgliedsstaaten einen erheblichen Entscheidungs- und Handlungs\u0002spielraum bei der konkreten Ausgestaltung ihrer nationalen Vorschriften. Dieser Spielraum \r\nmuss unter anderem bei der unternehmensfreundlichen Umsetzung der europäischen Ent\u0002gelttransparenzrichtline vorbehaltlos ausgeschöpft werden, um die eigene Wettbewerbs\u0002fähigkeit nicht zu gefährden und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. \r\nBürokratieabbau der EU aktiv vorantreiben\r\nIm Berichtszeitraum des Nationalen Normenkontrollrates 2023 bis 2024 stammen 60 Pro\u0002zent der bürokratischen Belastungen aus Brüssel, in den Jahren 2015 bis 2024 sogar ganze \r\n70 Prozent. Mit Blick auf die vergangene Legislatur des Europäischen Parlaments lässt sich \r\nfeststellen, dass durch die Europäische Kommission zwar theoretisch neue Instrumente zur \r\nBegrenzung steigender Bürokratielasten eingeführt, gleichzeitig aber noch nie so viele EU\u0002Rechtsvorschriften verabschiedet wurden. Was für den Bürokratieabbau und die bessere \r\nRechtsetzung auf nationaler Ebene gilt, lässt sich in weiten Teilen auch auf die Europäische \r\nEbene übertragen. Forderungen Deutschlands dürfen sich nicht nur an die neue Europäi\u0002sche Kommission richten. Im Europäischen Rat stehen alle Wege für ein aktiveres Engage\u0002ment offen. \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nBürokratie abbauen\r\n12\r\n2.2 Verwaltungsstrukturen effizienter gestalten\r\nIm internationalen Vergleich verfügt Deutschland über eine überdurchschnittlich gute Ver\u0002waltung. Trotzdem existiert an verschiedenen Stellen Verbesserungs- und Reformbedarf. \r\nNicht nur die Unternehmen, sondern auch die staatliche Verwaltung muss sich an sich ver\u0002ändernde Rahmenbedingungen anpassen. Insbesondere die Digitalisierung bietet eine \r\nFülle an Möglichkeiten, Verwaltungsverfahren und damit Verwaltungshandeln effizienter \r\nzu gestalten. Im europäischen Vergleich ist Deutschland hier allenfalls Mittelklasse. Ziel \r\nmuss es sein, an die Spitze zu kommen.\r\nVerwaltungsverfahren verkürzen und beschleunigen \r\nGlobalisierung und Digitalisierung erfordern von den Unternehmen ein immer schnelleres \r\nHandeln, um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Die Verwaltung hat mit dieser Tem\u0002posteigerung nicht Schritt gehalten. Verbesserungen wurden nur punktuell auf den Weg \r\ngebracht. Es müssen Mittel und Wege gefunden werden, um Verwaltungsverfahren auch \r\nin der Breite unkomplizierter zu gestalten und deutlich zu beschleunigen. Ein sinnvoller \r\nerster Schritt ist die Umsetzung der entsprechenden Vorschläge des Normenkontrollrats.\r\nVerwaltungsvorschriften zeitlich befristen \r\nViele Verwaltungsvorschriften sind ein Kind der Zeit, in der sie erlassen werden. Die Welt \r\ndreht sich weiter und verändert sich – die Verwaltungsvorschriften bleiben bestehen, ob\u0002wohl sie möglicherweise nicht mehr benötigt werden. Wir fordern deshalb, dass künftig \r\nbei Erlass jeder Verwaltungsvorschrift das Ende des Geltungszeitraums mitbedacht und ge\u0002regelt wird, einschließlich etwaiger Überleitungsvorschriften, wo notwendig.\r\nMittels E-Government Bürokratie abbauen\r\nDamit Verwaltungsverfahren schneller und mit weniger Personal gut bewältigt werden \r\nkönnen, müssen E-Government-Angebote für die Wirtschaft deutlich schneller als bisher \r\nausgebaut werden. Ziel sind einfachere, durchgängig elektronische Prozesse vor allem für \r\nalle für die Wirtschaft standortrelevanten Anwendungen. Dafür müssen nicht nur die Mit\u0002tel für technische Infrastrukturen und Programmierarbeiten bedarfsgerecht aufgestockt \r\nwerden, sondern vor allem auch deutlich engere Abstimmungsprozesse des Bundes und \r\neinzelner Prozessverantwortlicher mit Ländern, Entwicklern und Anwendern aufgesetzt \r\nwerden.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nBürokratie abbauen\r\n13\r\nRecht und Verfahren konsequent auf Digitalisierbarkeit weiterentwickeln \r\nund dabei vereinfachen\r\nDurchgängig digitale Verwaltungsprozesse müssen auf allen staatlichen Ebenen erheblich \r\nkonsequenter als bisher aufgesetzt werden. Dazu müssen aktuelle wie künftige Gesetze \r\nund Vorschriften so angepasst beziehungsweise aufgesetzt werden, dass Verwaltungsver\u0002fahren digital abgewickelt werden können. \r\nIm Zuge der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen muss zugleich der Normenbestand \r\nkonsequent überprüft (Digtial-Check), um obsolete Vorgaben zu bereinigen und zu verein\u0002fachen. Ebenso notwendig ist es, für die Digitalisierungsprojekte übergreifende Standards, \r\nskalierbare Lösungen und einheitliche Zugangsplattformen zu entwickeln. \r\nDaten nur einmal einfordern und überall verwendbar machen, wo sie ge\u0002braucht werden \r\nDigitale Verfahren und Register sind nach dem Once-Only-Prinzip so zu vernetzen, dass mit \r\nZustimmung der Betroffenen strukturiert und automatisiert auf für einzelne Verfahren \r\nnotwendige, beim Staat bereits verfügbare Daten zurückgegriffen werden kann. Das redu\u0002ziert in erheblichem Maß sowohl bei Behörden wie auch bei Bürgern und Unternehmen \r\nden heute anfallenden Verwaltungsaufwand. Das in Bayern für Steuerfragen konzipierte \r\nElster-Verfahren etwa wird immer stärker in diese Richtung entwickelt. Es muss weiter \r\nausgebaut werden und auch für andere Felder Vorbild sein. \r\nNeben der technischen Vernetzung muss auch die Qualität der Daten in den öffentlichen \r\nRegistern verbessert werden. Durch das Registermodernisierungsgesetz sind wichtige \r\nrechtliche Voraussetzungen dafür bereits gegeben. Hier sind schnellere Fortschritte erfor\u0002derlich, die allerdings eine deutlich effizientere Abstimmung zwischen Bund und Ländern \r\nvoraussetzen.\r\nStandard Business Reporting etablieren\r\nParallel zur konsequenteren Nutzung von in öffentlichen Registern bereits vorhandenen \r\nDaten müssen auch die immer weiter ausgreifenden staatlichen Datenabfragen sehr viel \r\nstärker als bisher strukturiert und auf ein handhabbares und für alle Beteiligten hilfreiche\u0002res Maß zurückgeführt werden. Aktuell fordern unterschiedliche Stellen trotz vergleichba\u0002rer grundsätzlicher Bedarfe allzu oft unterschiedliche Daten oder Datenformate an. \r\nDadurch ist der Erstellungsaufwand der Unternehmen enorm. \r\nZudem landen Daten immer wieder auf wenig ergiebigen Datenfriedhöfen. Hier gilt es ers\u0002tens zu prüfen, welche Daten überhaupt signifikanten Mehrwert versprechen und deshalb \r\nerhoben werden sollten. Wo das nicht der Fall ist, ist auf die Abfrage zu verzichten. Zwei\u0002tens sollte ein „Standard Business Reporting“ angestrebt werden. Ziel ist es, \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nBürokratie abbauen\r\n14\r\nDatenanforderungen verschiedener Stellen so weit wie möglich zu vereinheitlichen. Das \r\nbezieht sich ausdrücklich auf alle staatlichen Ebenen einschließlich der EU.\r\nOpen Data als strukturiertes Angebot für die Wirtschaft entwickeln\r\nBei der öffentlichen Hand vorhandene Daten bieten erhebliche Wertschöpfungspotenziale. \r\nDiese Potenziale gilt es zu heben. Dafür müssen die Daten strukturiert abgerufen werden \r\nkönnen. Um das zu erreichen, sollte der Rechtsrahmens zur Nutzung von Open (Govern\u0002ment) Data weiterentwickelt werden, insbesondere mit dem Ziel der Kompatibilität der \r\nAngebote von Bund, Ländern und Kommunen mit einheitlicher Strukturierung. \r\nPotenziale datengestützter Entscheidungen auf staatlicher Seite heben\r\nWie die Wirtschaft kann und muss auch die öffentliche Hand in enger Kooperation mit der \r\nWissenschaft Daten wesentlich intensiver für Planungsaufgaben sowie für evidenzbasierte \r\nEntscheidungen und deren Kommunikation nutzen, beispielsweise für flächenpolitische \r\nEntscheidungen. Datengetriebenes Regieren in diesem Sinn sollte zum zentralen Leitmotiv \r\nund verbindlichen Grundprinzip des Regierungshandelns werden.\r\n2.3 Konkrete Forderungen zum Bürokratieabbau in den einzelnen Rechts\u0002gebieten\r\nNeben den übergreifenden Maßnahmen zum Bürokratieabbau hat die vbw zahlreiche kon\u0002krete Forderungen. Beispielhaft seien an dieser Stelle folgende Maßnahmen in Kürze ge\u0002nannt:\r\nSozialversicherung entbürokratisieren\r\nArbeitgeberbescheinigungen durch standardisierte Entgeltbescheinigung ersetzen \r\nFür die Gewährung staatlicher Leistungen müssen die antragsstellenden Arbeitnehmer bei \r\nden zuständigen Behörden unterschiedliche Arbeitgeberbescheinigungen vorlegen. Hier\u0002durch entsteht für die Unternehmen ein hoher Melde-, Auskunfts- und Bescheinigungsauf\u0002wand. Dies muss standardisiert werden.\r\nMeldeverfahren zwischen Arbeitgebern und öffentlicher Verwaltung vereinfachen\r\nBei den verschiedenen Meldeverfahren, über die die Arbeitgeber an die öffentliche Ver\u0002waltung Daten zu übermitteln haben, fehlt es bislang an einer nachvollziehbaren IT-Strate\u0002gie der öffentlichen Hand und einer Kompatibilität der Systeme. Dies muss besser koordi\u0002niert werden, um den Bürokratie- und Kostenaufwand sowohl auf Seiten der Arbeitgeber \r\nals auch bei den Empfängern der Meldungen zu reduzieren. \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nBürokratie abbauen\r\n15\r\nSozialversicherungs- mit lohnsteuerrechtlichen Vorschriften harmonisieren\r\nDurch die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen, Beitragsgrenzen und Definitionen im \r\nSozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht wird in den Unternehmen enormer Bearbei\u0002tungsaufwand generiert und es entsteht Rechtsunsicherheit. Es ist daher Notwendig, diese \r\nVorschriften zu harmonisieren.\r\nElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) praxisgerecht gestalten\r\nDas derzeitige Pull-Verfahren (d. h. der Arbeitgeber muss sich die Informationen bei der \r\nKrankenkasse besorgen) ist infolge der unterschiedlichen Informationsflüsse im Verhältnis \r\nArbeitnehmer*in – Arzt – Krankenkasse – Arbeitgeber*in mit erheblichen Schwierigkeiten \r\nverbunden. Hier ist eine Umstellung auf das Push-Verfahren zwingend geboten. Hierdurch \r\nkönnten Arbeitgeber einmal täglich, vollautomatisiert alle für sie vorliegenden eAUs verar\u0002beiten, da diese von den Kassen aktiv bereitgestellt würden. \r\nSteuerrecht entbürokratisieren\r\nSteuerliche Berichtspflichten reduzieren\r\nMit dem Steuerwesen verbundene Berichtspflichten sollten weitestmöglich abgebaut wer\u0002den. Immer wieder reicht die Datenlage auch bei Verzicht auf die Berichtspflicht aus, um \r\ndas mit ihr angestrebte Ziel zu erreichen. Besonders unsinnig ist es, wenn Daten oder Be\u0002lege verlangt werden, für die es keinen Verwendungszweck gibt. Beispiele:\r\n– Das Finanzamt sollte in weit stärkerem Maß als heute verfügbare Daten zur Verfügung \r\nstellen, mit denen Steuerpflichtige ihre elektronische Steuererklärung automatisiert fül\u0002len lassen können. \r\n– Für das sogenannten öffentliche Country-by-Country Reporting der EU müssen europäi\u0002sche Unternehmen – mit einigem Aufwand verbunden – wettbewerbsrelevante Infor\u0002mationen offenlegen. Interesse an diesen Daten haben nicht betroffene Nicht-EU-Un\u0002ternehmen, die sich davon Wettbewerbsvorteile versprechen, und unternehmenskriti\u0002sche Nichtregierungsorganisationen, die daraus regelmäßig wissenschaftlich unhaltbare \r\nSteuergestaltungsvorwürfe ableiten. Die Finanzverwaltung dagegen verfügt über die re\u0002levanten Daten bereits in für sie besserer Form und kann sie anonymisiert auch der For\u0002schung zur Verfügung stellen. Das öffentliche Country-by-Country Reporting muss weg\u0002fallen.\r\n– Stationäre Händler müssen ihren Kunden bei jedem Einkauf zwingend einen Papierbe\u0002leg aushändigen. Das gilt auch dann, wenn sie elektronische Kassen haben. Notwendig \r\nist das nicht, denn die Kassensysteme bieten für steuerliche Zwecke hinreichend Kon\u0002trollpotenzial. Die Kunden lehnen die Entgegennahme dieser Belege auch regelmäßig \r\nab. Die Belegausgabepflicht läuft also ins Leere. Sie muss auf Fälle beschränkt werden, \r\nin denen Käufer einen Beleg wünschen.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nBürokratie abbauen\r\n16\r\n– Für die Internationale Mindeststeuer müssen Unternehmen für jedes Land, in dem sie \r\ntätig sind, mit einer eigenen Bilanz nachweisen, ob sie dort mindestens 15 Prozent \r\nSteuern zahlen oder nicht. Ausnahmen davon sind aktuell nur temporär angelegt. Es \r\nmuss dauerhaft geregelt werden, dass die Nachweispflicht wegfällt, wenn es offensicht\u0002lich ist, dass ein Unternehmen in einem Land Steuern oberhalb der Mindeststeuer\u0002grenze zahlt.\r\nSteuerliche Betriebsprüfung beschleunigen\r\nDie steuerliche Betriebsprüfung dauert oft viel zu lange, sodass Unternehmen jahrelang \r\nkeine Rechtssicherheit haben. Hier sind zwingend Fortschritte erforderlich, die deutlich \r\nschneller Rechtssicherheit geben. An einigen Vorschlägen dazu wird bereits gearbeitet, \r\naber allgemein belastbare Ergebnisse stehen noch aus.\r\n– Das Finanzamt am Sitz der obersten Muttergesellschaft eines Konzerns muss für die \r\nPrüfung verschiedener Konzernteile und Steuerarten zum One-Stop-Shop werden. In \r\ndieser Eigenschaft muss es zumindest alle Prüfungen durch verschiedene, einzeln zu\u0002ständige Finanzämter optimal koordinieren. So können erhebliche Synergien gehoben \r\nund Tempo gewonnen werden.\r\n– Wenn ein Unternehmen ein eigenes Tax Compliance-Systeme hat, das Prüfanforderun\u0002gen der Finanzverwaltung standhält, muss es zu Prüferleichterrungen kommen. Konkret \r\ngeht es darum, die aufwändige Detailprüfung auf Sachverhalte zu beschränken, die \r\ntrotz des Tax Compliance Systems risikobehaftet bleiben können.\r\n– Außerordentlich hilfreich wäre es, wenn das prüfende Finanzamt schon im Vorfeld der \r\nErstellung der Steuerbilanz zur Einordnung von Sachverhalten zur Verfügung steht. \r\nDiese sogenannte begleitende Betriebsprüfung ist in Österreich bereits eingeführt und \r\nstellt bei den Unternehmen, die den Weg wählen, spürbar schneller Rechtssicherheit \r\nher.\r\n– Tax Compliance Systeme der oben genannten Art und die begleitende Betriebsprüfung \r\neignen sich nur für sehr große Unternehmen, bei denen jeder Jahresabschluss geprüft \r\nwird. Kleinere Unternehmen werden deutlich seltener geprüft. Dennoch sind auch hier \r\nWege zu finden, die mehr Prüfsicherheit geben und den Prüfaufwand bei Unternehmen \r\nund Finanzverwaltung deutlich reduzieren. Die Auseinandersetzung damit steckt noch \r\nin den Kinderschuhen und muss engagiert vorangetrieben werden.\r\nDatenschutz entbürokratisieren\r\nInformationspflichten beim Datenschutz reduzieren\r\nVon den Informationspflichten sollten Datenverarbeitungen ausgenommen werden, die \r\nauf Wunsch des Betroffenen erfolgen. Gleiches gilt, wenn der Zweck der Datenverarbei\u0002tung für den Betroffenen klar ersichtlich ist und es sich nicht um Online-Dienste handelt. \r\nGleiches gilt zudem für Datenverarbeitungen, die in Erfüllung einer Vertragsanbahnung \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nBürokratie abbauen\r\n17\r\noder zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich werden sowie für Datenverarbeitungen, die \r\nzur Durchführung eines Mitgliedschaftsverhältnisses in einem Verein erforderlich werden. \r\nKein Datenverarbeitungsverzeichnis bei unter 250 Mitarbeiter*innen verlangen\r\nEs muss klargestellt werden, dass Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter*innen un\u0002abhängig von der Art der verarbeiteten Daten von der Führung des Verarbeitungsverzeich\u0002nisses befreit sind, auch wenn besondere Kategorien von Daten verarbeitet werden (zum \r\nBeispiel Religionszugehörigkeit oder Gesundheitsdaten).\r\nAuskunftsanspruch praxisgerechter ausgestalten \r\nDer Auskunftsanspruch, der für den Endkundenbereich geschaffen wurde, sorgt im Mitar\u0002beiterbereich größerer Unternehmen für unverhältnismäßig viel Aufwand. Eine Auskunft \r\nsollte daher hier nur noch erteilt werden müssen, wenn der Mitarbeitende selbst keine Zu\u0002griffsmöglichkeit auf seine Daten hat. Zumindest sollte der Mitarbeitende präzisieren müs\u0002sen, auf welche Information/Verarbeitungsvorgang sich das Auskunftsersuchen bezieht. \r\nEine Kopie der Daten sollte ausgeschlossen sein, sobald Daten Dritter in den Datensätzen \r\nenthalten sind.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nSichere und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten\r\n18\r\n3 Sichere und bezahlbare Energieversorgung \r\ngewährleisten\r\nMit niedrigeren Strompreisen wettbewerbsfähige Produktionsbedingun\u0002gen sichern\r\nFür die deutsche Wirtschaft mit ihrem hohen Industrieanteil und für die Standortentschei\u0002dungen nationaler wie internationaler Investoren hat eine zuverlässige und bezahlbare \r\nEnergieversorgung größte Bedeutung. Das hohe Niveau an Versorgungs- und Systemsi\u0002cherheit in Deutschland muss bei gleichzeitiger Senkung der Treibhausgasemissionen dau\u0002erhaft gewährleistet sein. Gleichzeitig müssen die Energiepreise auf ein international wett\u0002bewerbsfähiges Niveau gesenkt werden.\r\nStrompreise senken\r\nDie Strompreise in Deutschland werden ohne staatliche Maßnahmen auch auf lange Sicht \r\nhoch bleiben, was sich als ernste Belastung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit \r\nder heimischen Industrie darstellt. Ohne einen global wettbewerbsfähigen Strompreis ist \r\ndie Zukunftsfähigkeit unseres Standorts – auch mit Blick auf die dramatische wirtschaftli\u0002che Lage – ernsthaft in Gefahr. Niedrige Strompreise sind zudem ein wichtiger Treiber für \r\ndie Sektorenkopplung und den Einsatz klimafreundlicher Technologien.\r\nAus diesem Grund ist eine grundlegende und schnelle Entlastung bei den Energiepreisen \r\nerforderlich. Wir brauchen eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer auf das europäi\u0002sche Mindestniveau für die gesamte Wirtschaft sowie Netzkostenzuschüsse und einen Brü\u0002ckenstrompreis für Unternehmen mit hoher Energieintensität, die im internationalen \r\nWettbewerb stehen – zumindest in der Übergangsphase. Auch für die Kosten für die Was\u0002serstoffverstromung ist ein separater Finanzierungsmechanismus volkswirtschaftlich we\u0002sentlich günstiger als eine Umlage auf die Stromkunden.\r\nHeimische Energieversorgung stärken\r\nDie Energiewende erfordert einen schnellen und koordinierten Ausbau Erneuerbarer Ener\u0002gien und regelbarer Backup-Kapazitäten in Deutschland. Alle Erneuerbaren Energien müs\u0002sen konsequent ausgebaut werden. Um die Stromversorgung abzusichern, müssen bis \r\n2030 auch ausreichend steuerbare Backup-Kapazitäten mit Gaskraftwerken entstehen, die \r\nschrittweise auf grünen Wasserstoff umgestellt werden. Hierzu ist schnellstens ein Kraft\u0002werkssicherheitsgesetz zu verabschieden, um mit der Ausschreibung der dringend benötig\u0002ten Kapazitäten beginnen zu können. Auf eine bedarfsgerechte Versorgung insbesondere \r\nder Industriezentren im Süden ist dabei zu achten.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nSichere und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten\r\n19\r\nEnergienetze ausbauen\r\nEs ist für eine sichere Stromversorgung entscheidend, dass bis 2030 der gesamte bis dahin \r\ngeplante Stromnetzausbau auch tatsächlich abgeschlossen ist. Hierfür müssen Planungs\u0002und Genehmigungsverfahren noch weiter beschleunigt werden, auch durch einen zügigen \r\nEinsatz von E-Government-Lösungen. Der erforderliche Netzausbau beinhaltet sowohl die \r\ngroßen Übertragungsleitungen als auch regionale Verteilnetze. Sie müssen so modernisiert \r\nund gestärkt werden, dass Erneuerbare Energien problemlos angeschlossen, eingespeist \r\nund gespeichert werden können. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Netzaus\u0002bau – auch unter Berücksichtigung von Erdgas, Wasserstoff und CO2 – müssen synchron \r\nund schneller erfolgen. Dabei muss der zügige Ausbau von Speichern (Batteriespeicher, \r\nPumpspeicher, Wasserstoffspeicher) und die hierfür erforderliche Anreizsetzung stärker in \r\nden Fokus rücken.\r\nDie Digitalisierung des Energiesystem muss unter Beachtung gesamtwirtschaftlicher Effi\u0002zienzgesichtspunkte fokussiert vorangetrieben werden. Dazu zählen ein zügiger Smart-Me\u0002ter-Rollout und intelligente Stromnetze (Smart Grids), die in Kombination mit flexiblen \r\nVerbrauchern für zusätzliche Effizienz und eine Optimierung der Energieverteilung sorgen \r\nkönnen.\r\nReform der EU-Energiesteuerrichtlinie zügig verabschieden \r\nAn der Reform der EU-Energiesteuerrichtlinie arbeitet die EU seit Jahren. Ziel ist es, die Be\u0002steuerung so auszurichten, dass die Höhe der Steuer weniger vom Energieverbrauch als \r\nvom Ausmaß der CO2-Emissionen abhängt. Die Richtlinie dazu ist unter Berücksichtigung \r\nwichtiger Anliegen der Wirtschaft schon länger weitestgehend fertig ausverhandelt. Um \r\nRechtssicherheit zu schaffen und die Steuerungseffekte der Richtlinie zum Tragen zu brin\u0002gen, muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass sie zügig auf europäischer Ebene \r\nverabschiedet wird.\r\nMolekülwende einleiten\r\nFür das künftig Energiesystem gehen alle Szenarien davon aus, dass die Bedeutung von \r\nStrom zwar deutlich steigt, neben den Elektronen aber auch die Moleküle wichtig bleiben. \r\nFlüssige oder gasförmige Energieträger werden zukünftig nicht nur in Sektoren wie Luft\u0002verkehr oder Schifffahrt zum Einsatz kommen, sondern beispielsweise auch in den Be\u0002standsflotten bei Pkw und Nutzfahrzeugen. Für bestimmte Anwendungen (z. B. Prozess\u0002wärme) werden sie aufgrund technischer oder wirtschaftlicher Restriktionen benötigt, al\u0002lerdings sollten die Einsatzszenarien im Sinne der Technologieoffenheit nicht von vornhe\u0002rein darauf verengt werden. \r\nDie Verfügbarkeit ausreichender Mengen dieser klimaneutralen Energieträger zu wettbe\u0002werbsfähigen Preisen ist ausschlaggebend für die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfä\u0002higkeit der deutschen und bayerischen Industrie sowie für eine in allen drei Dimensionen \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nSichere und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten\r\n20\r\nnachhaltige Energiewende als Basis auch von Mobilitäts- und Wärmewende. Auch für CO2, \r\ndas beispielsweise an Zementwerken bereits Anfang der dreißiger Jahre abgeschieden \r\nwerden muss, ist ein schneller Aufbau der Transport- und Speicherinfrastruktur entschei\u0002dend.\r\nWasserstoffwirtschaft aufbauen\r\nWasserstoff ist ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche Energiewende. Deshalb brau\u0002chen wir einen passenden Handlungsrahmen für künftige Erzeugung, Speicherung, Trans\u0002port und Verteilung sowie für die Nutzung und Weiterverwendung von Wasserstoff. In der \r\nHochlaufphase der Wasserstoffwirtschaft sind zu restriktive Vorgaben hinderlich. Techno\u0002logieoffenheit ist unerlässlich, um rasch eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft aufzu\u0002bauen. Gleichzeitig muss die Wasserstoffinfrastruktur in Europa und Deutschland ent\u0002schlossen aufgebaut werden. Dabei gilt es, möglichst schnell und wirtschaftlich effizient \r\nalle Wasserstoffproduktions- mit den -importstandorten und allen relevanten Verbrauchs\u0002zentren, auch in Süddeutschland, zu verbinden. Neben dem Aufbau der einheimischen Er\u0002zeugungskapazitäten sind zeitnah auch Kooperationen mit weiteren europäischen und au\u0002ßereuropäischen Produzenten, beispielsweise in Nordafrika, erforderlich. \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nArbeit schlank und praxisgerecht gestalten\r\n21\r\n4 Arbeit schlank und praxisgerecht gestalten\r\nDas überregulierte Arbeitsrecht flexibilisieren\r\nDie Herausforderungen im Zusammenhang mit den aktuellen Wirtschaftskrisen sind viel\u0002fältig. Damit sie von den Unternehmen erfolgreich bewältigt werden können, benötigen \r\nwir umfangreiche Maßnahmen zur Flexibilisierung des Einsatzes von Personal im Unter\u0002nehmen. Im ohnehin schon engmaschigen deutschen Arbeitsrecht darf es deshalb keine \r\nweitere Reglementierung geben. Der überregulierte Arbeitsmarkt war bereits vor der \r\nCorona-Krise eine Schwachstelle des Standortes Deutschland und Bayern und erschwert \r\ndie Situation zusätzlich.\r\n4.1 Arbeitsrecht modernisieren\r\nDas Arbeitsrecht ist überreguliert und nicht flexibel genug. Das starre Korsett hindert die \r\nUnternehmen daran, schnell und erfolgreich auf Krisen und Erfordernisse der Transforma\u0002tion zu reagieren. Ein moderner Rechtsrahmen muss dazu die notwendigen Spielräume \r\nschaffen. Ohne diese Anpassungen werden wir nicht auf einen Wachstumspfad zurückkeh\u0002ren können.\r\nArbeitszeitrecht flexibilisieren\r\nUm das veraltete Arbeitszeitrecht an die moderne Arbeitswelt anzupassen sind Verände\u0002rungen erforderlich. Die tägliche Höchstarbeitszeit muss ganz abgeschafft werden zuguns\u0002ten einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden – in allen \r\nBereichen und Branchen und ohne Einschränkung auch für Unternehmen ohne Tarifbin\u0002dung und ohne Bezugnahme auf Tarifverträge. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie er\u0002möglicht das. Dies würde auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.\r\nDie Möglichkeiten zur Ausgestaltung der elfstündigen, täglichen Ruhezeit müssen aus der \r\nEU-Arbeitszeitrichtlinie vollumfänglich in das deutsche Arbeitszeitgesetz übernommen \r\nwerden. Zulässig wären zum Beispiel abweichende Regelungen bei Tätigkeiten, bei denen \r\ndie Arbeitszeiten über den Tag verteilt sind oder durch Tarifverträge, soweit ein angemes\u0002sener Schutz sichergestellt ist. Diese Spielräume werden im deutschen Recht nur punktuell \r\ngenutzt. Die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung muss – gerade ange\u0002sichts der daraus resultierenden BAG-Rechtsprechung – durch Regelungen im Arbeitszeit\u0002gesetz erfolgen. \r\nDarüber hinaus darf es zu keinen weiteren Belastungen und Restriktionen für Arbeitgeber \r\nkommen. Auch hier müssen alle Flexibilisierungs- und Ausnahmemöglichkeiten des euro\u0002päischen Rechtsrahmens voll ausgeschöpft werden.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nArbeit schlank und praxisgerecht gestalten\r\n22\r\nKeinen politischen Mindestlohn zulassen\r\nAnforderungen aus der Politik nach einem erneuten sprunghaften Anstieg des gesetzlichen \r\nMindestlohns oder gar nach einer Reform der Mindestlohnkommission ist eine klare Ab\u0002sage zu erteilen. Maßgebliches Kriterium für die Anpassung des Mindestlohns ist die nach\u0002laufende Betrachtung der Tariflöhne. Dafür muss grundsätzlich der Tarifindex des Statisti\u0002schen Bundesamtes entscheidend bleiben. Das sichert die Tarifautonomie als zentrales \r\nElement unserer Marktwirtschaft. Zudem werden absolute Rechengrößen zur Festlegung \r\nder Mindestentgelthöhe nicht durch die EU-Mindestlohnrichtlinie vorgegeben. Andernfalls \r\ndroht ein „politischer Mindestlohn“, der zum Spielball gesellschaftspolitischer Vorstellun\u0002gen insbesondere in Wahlkampfzeiten wird. Stark steigende Mindestlöhne stellen darüber \r\nhinaus gerade in den derzeitigen Krisenzeiten eine große zusätzliche Gefahr für eine stei\u0002gende Arbeitslosigkeit dar.\r\nZeitarbeit stärken\r\nFür die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ist Zeitarbeit ein unverzichtbares Perso\u0002nalinstrument, dessen Flexibilität erhalten und ausgebaut werden muss. Zeitarbeit ist zu\u0002dem eine stabile Brücke für Arbeitssuchende in den Arbeitsmarkt, insbesondere für Ge\u0002ringqualifizierte und Langzeitarbeitslose sowie für geflüchtete Menschen. Aus diesem \r\nGrund müssen bestehende Hemmnisse abgebaut werden. Beispiele sind die Überlassungs\u0002höchstdauer, die abgeschafft werden muss, sowie die fehlende praxisorientierte Definition \r\ndes Equal Pay. Die Bürokratie durch Melde- und Hinweispflichten sowie Schriftformerfor\u0002dernisse muss ebenfalls abgeschafft werden, genauso die gesetzlichen Hürden zur Be\u0002schäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der Zeitarbeit. Überlassungsverbote in be\u0002stimmten Branchen sind nicht mehr zeitgemäß. Eine Erweiterung des Geltungsbereiches \r\ndes Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf Zeitarbeit im Ausland ist strikt abzulehnen.\r\nWerk- und Dienstverträge langfristig erhalten\r\nWerk- und Dienstverträge sind faire und bewährte Instrumente im Geschäftsverkehr. Ge\u0002rade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist in einer arbeitsteiligen Wirtschaft die Möglich\u0002keit unerlässlich, bestimmte Aufgaben zum Beispiel an Spezialisten zu vergeben. Für eine \r\nbetriebswirtschaftlich effiziente Produktion in Deutschland müssen Unternehmen auch auf \r\ndiese Vertragsformen zurückgreifen können. Aufgabenteilung und Spezialisierung dürfen \r\nnicht aufgrund von Missständen in einzelnen Branchen eingeschränkt werden. Insbeson\u0002dere darf die Entscheidungsfreiheit in unternehmerischen Fragen des „make or buy“ nicht \r\nbeeinträchtigt werden. Für Arbeitnehmer, die auf der Grundlage von Werk- und Dienstver\u0002trägen eingesetzt werden, gilt das gesamte Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht. Eine miss\u0002bräuchliche Ausnutzung dieser Vertragsformen ist bereits heute verboten.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nArbeit schlank und praxisgerecht gestalten\r\n23\r\nMehr Rechtssicherheit im Statusfeststellungsverfahren schaffen\r\nGerade beim Einsatz von Soloselbständigen bedarf es mehr Rechtssicherheit bei der Sta\u0002tusfeststellung. Es bedarf operativer Kriterien, deren Vorliegen leicht nachweisbar sein \r\nmüssen. Entsprechend dem Ziel der Beteiligten, eine rechtssichere Ausgestaltung zu errei\u0002chen, müssen sie positiv formuliert sein. Werden die Kriterien demnach kumulativ erfüllt, \r\ntritt der Solo-Selbständige sowohl arbeits- als auch sozialversicherungsrechtlich als Selb\u0002ständiger auf. Wichtig ist zudem die Einrichtung eines „Fast-track“-Verfahrens. Diese sog. \r\nSchnellprüfung führt dazu, dass sich eine Statusfeststellung erübrigt, da in vorher abge\u0002grenzten Fällen davon ausgegangen werden kann, dass der Selbständige tatsächlich als sol\u0002cher tätig ist, da er ausreichend sozial abgesichert ist.\r\nBefristungen von Mitarbeitern erleichtern statt erschweren\r\nBefristungen von Arbeitsverhältnissen sind ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument ge\u0002rade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die Regeln dürfen nicht verschärft, sondern müs\u0002sen vielmehr gelockert und entbürokratisiert werden. Sachgrundlose Befristungen müssen \r\nbei mehrmaliger Verlängerung bis zur Dauer von mindestens drei Jahren möglich sein. Die \r\nWartezeit zwischen einer Vorbeschäftigung und einer sachgrundlosen Befristung muss auf \r\nhöchstens sechs Monate reduziert werden. Ein ausreichender Schutz vor Kettenbefristun\u0002gen ist damit gewährleistet. \r\nUnnötige Bürokratie entsteht, weil bei Verlängerung der sachgrundlosen Befristung keine \r\ngleichzeitige Änderung des Vertragsinhalts zulässig ist und weil Verstöße gegen das Schrift\u0002formerfordernis nicht heilbar sind, trotz Einvernehmlichkeit von beiden Seiten. Beides \r\nmuss ermöglicht werden, wobei das Schriftformerfordernis ohnehin nicht mehr zeitgemäß \r\nist und durch Textform ersetzt werden muss.\r\nKeine Ausweitung von Freistellungs- und Teilzeitansprüchen vornehmen\r\nZusätzliche Ansprüche auf (bezahlte oder unbezahlte) Freistellung darf es nicht geben. Sie \r\nschaffen mehr Bürokratie für die Unternehmen und verschärfen den ohnehin bestehenden \r\nArbeitskräfte- und Fachkräftemangel weiter. Wichtig ist es stattdessen, Maßnahmen in die \r\nWege zu leiten, über welche die Erwerbspotenziale von Frauen genutzt werden können. \r\nDafür ist eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig. Zentral dafür \r\nist der weitere quantitative und qualitative Ausbau der Betreuungsinfrastruktur.\r\nDie gegenwärtige gesetzliche Ausgestaltung der Teilzeitarbeit ist verfehlt. Die bürokrati\u0002schen, einseitigen Ansprüche der Arbeitnehmer stehen dem Gedanken einer flexiblen \r\nHandhabung moderner Arbeitsverhältnisse entgegen. Teilzeit im Rahmen von Eltern-, \r\nGroßeltern- und Pflegezeit muss der Arbeitgeber auch bei dem Vorliegen einfacher be\u0002trieblicher Gründe ablehnen können. Im Übrigen dürfen Teilzeitkräfte bei der Berechnung \r\nder arbeitsrechtlichen Schwellenwerte generell nur anteilig berücksichtigt werden.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nArbeit schlank und praxisgerecht gestalten\r\n24\r\nEine Verkürzung oder einseitig flexible Gestaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ar\u0002beitszeit durch die Arbeitnehmer im Rahmen von verkürzter Vollzeit, Familienarbeitszeit \r\noder Wahlarbeitszeit darf es nicht geben. Eine Bewältigung der wirtschaftlichen Krise wird \r\nmit reduziertem Arbeitszeitvolumen nicht zu schaffen sein.\r\nKein eigenständiges Beschäftigtendaten(schutz)gesetz erlassen\r\nDie Daten von Beschäftigten sind bereits ausreichend durch die Datenschutz-Grundverord\u0002nung und das Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Ein zusätzliches, eigenständiges Be\u0002schäftigtendaten(schutz)gesetz ist überflüssig und daher abzulehnen.\r\nInsbesondere dürfen keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen für die Unternehmen \r\ngeschaffen werden, etwa durch neue Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, Formerfor\u0002dernisse für die Einwilligung, spezifische Betroffenenrechte oder der Festlegung unter\u0002schiedlicher Löschfristen. Zudem muss die Betriebsvereinbarung als bewährte und prakti\u0002kable Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung erhalten bleiben.\r\n4.2 Betriebliche Mitbestimmung praxisgerecht gestalten\r\nDie Mitwirkung des Betriebsrats bei Entscheidungen des Arbeitgebers über das Ordnungs\u0002verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb ist in Deutschland generell akzeptiert und aner\u0002kannt. Wir stehen zur Mitbestimmung. Klar ist aber auch: Eine massive Ausweitung des \r\nMitbestimmungsrechts – wie derzeit teilweise gefordert – darf es nicht geben. Vielmehr \r\nmuss eine moderne Betriebsverfassung schneller, also digital und vereinbarungsoffen sein \r\nals bisher. Zudem muss die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Be\u0002triebsrat gestärkt werden. Statt neuer Regulierung ist ein Relaunch unerlässlich, damit Mit\u0002bestimmung auch zur Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts passt. Die Betriebsverfassung muss \r\nden aktuellen wirtschaftlichen Strukturwandel besser flankieren als bisher.\r\nKeine Ausweitung der Mitbestimmung vornehmen\r\nDas deutsche System der Mitbestimmung bedeutet eine im internationalen Vergleich ein\u0002malig hohe Beteiligung der Beschäftigten an Entscheidungen im Unternehmen. Das aktu\u0002elle System hat sich zwar grundsätzlich bewährt, manche Regelungen sind jedoch überzo\u0002gen. Beispielsweise ist die Implementierung von IT-Tools ohne vorherige Mitbestimmung \r\ndes Betriebsrates faktisch nicht mehr möglich, selbst wenn der Arbeitgeber damit eine \r\nÜberwachung der Mitarbeiter überhaupt nicht beabsichtigt. Eine weitere Ausweitung der \r\nMitbestimmung lehnen wir ab. \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nArbeit schlank und praxisgerecht gestalten\r\n25\r\nUnterschriftserfordernisse ersetzen durch Erklärungen in Textform \r\nDie Durchführung digitaler Betriebsratsarbeit ist im Betriebsverfassungsgesetz bereits ver\u0002ankert. Analog dazu müssen auch Unterschriftserfordernisse ersetzt werden durch eine \r\nRegelung, wonach Erklärungen in Textform (beispielsweise per Mailverkehr) generell aus\u0002reichend sind.\r\nMitbestimmungsverfahren durch die Einführung von Fristen beschleunigen\r\nUnternehmen müssen schnell auf Anforderungen von Kunden, wirtschaftliche Entwicklun\u0002gen oder Krisen reagieren können. Ziel jeder Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes \r\nmuss es deshalb sein, die entsprechenden Verfahren zu beschleunigen. Besonders wichtig \r\nist die Beschleunigung der erzwingbaren Mitbestimmung durch Fristen, z. B. bei Fragen \r\nder Ordnung im Betrieb, bei Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit, bei Gefähr\u0002dungsbeurteilungen und dem Gesundheitsschutz. Hier muss eine zeitliche Begrenzung für \r\nMitbestimmungsverfahren auf maximal drei Monate vorgesehen werden. Entsprechendes \r\ngilt für Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Einstellungen. Für Arbeitgeber und Bewer\u0002ber ist es wichtig, dass über Einstellungen zügig und uneingeschränkt Klarheit besteht.\r\nNach Ablauf dieser Fristen kann der Arbeitgeber die geplante Maßnahme vorläufig durch\u0002führen. Der Betriebsrat kann die Maßnahme – auch nachträglich – vor dem Arbeitsgericht \r\nüberprüfen lassen.\r\nStrukturwandel unterstützen\r\nInteressenausgleich und Sozialplan sollen nach dem Betriebsverfassungsgesetz helfen, \r\nMaßnahmen mit negativen Auswirkungen für eine größere Zahl von Arbeitnehmern zu ver\u0002meiden oder abzumildern (Interessenausgleich) oder diese Maßnahmen sozialpolitisch zu \r\nflankieren (Sozialplan). Die Betriebsänderung als Kern des unternehmerischen Tätigwer\u0002dens muss hierbei aber mitbestimmungsfrei bleiben. Sozialplanähnliche Vereinbarungen –\r\nvor allem durch tarifliche Regelungen – sollten nur dann zulässig sein, wenn ein Sozialplan\r\ngescheitert ist. \r\nTransformationsprozesse mit dem Ziel der Erhaltung und der Schaffung neuer Arbeits\u0002plätze müssen im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung beschleunigt werden, ohne \r\nihre Substanz zu verändern oder zu beschneiden. Dazu muss klargestellt werden, dass ein \r\nInteressenausgleich nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten als versucht gilt. Wird in die\u0002ser Zeit die Einigungsstelle angerufen, verlängert sich die Frist um einen weiteren Monat. \r\nNach Ablauf von maximal drei Monaten ohne Einigung besteht kein Anspruch auf gesetz\u0002lich angeordnete Leistungen aus einem Nachteilsausgleich. Eine solche Straffung von Ver\u0002fahren kann – ohne Sozialplanleistungen zu schmälern – den zielgerichteten Anpassungs\u0002prozess der durch die Veränderung betroffenen Arbeitsplätze erleichtern. \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nFür Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und nicht in den Sozialstaat sorgen\r\n26\r\n5 Für Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und \r\nnicht in den Sozialstaat sorgen\r\nMehr Einwanderung in den Arbeitsmarkt ermöglichen und weniger Zu\u0002wanderung in die Sozialen Sicherungssysteme zulassen\r\nTrotz der Anstrengungen, die verbleibenden heimischen Arbeitsmarktpotenziale zu akti\u0002vieren, werden unsere Unternehmen und Betriebe ihren Arbeitskräfte- und Fachkräftebe\u0002darf nur mit Hilfe einer gesteuerten Zuwanderung aus dem Ausland abdecken können. \r\nGleichzeitig hat das hohe Ausmaß der ungesteuerten und in weiten Teilen illegalen Migra\u0002tion in unser Land die Belastungsgrenze von Institutionen, Kommunen und der Gesell\u0002schaft überschritten. Die nötigen Integrationsaufgaben durch Verwaltung, Unterbringung \r\nund Begleitung können vielerorts kaum noch bewältigt werden. Wir müssen an diesem \r\nPunkt dringend gegensteuern – auch um zu verhindern, dass die Stimmung in der Gesell\u0002schaft kippt und Deutschland für ausländische Fachkräfte unattraktiv wird. \r\nIllegale Migration eindämmen und Personen ohne Bleibeperspektive kon\u0002sequent zurückführen\r\nDamit wir den politisch Verfolgten und Kriegsflüchtlingen, die wirklich Schutz benötigen, \r\ngerecht werden können, muss illegale Migration eingedämmt werden. Die zuletzt auf eu\u0002ropäischer Ebene verabschiedete Reform des EU-Asylsystem ist ein wichtiger Schritt, um \r\nMigration wieder besser kontrollieren zu können. Es sind aber gleichzeitig auch Maßnah\u0002men an den deutschen Grenzen zu ergreifen. Diese müssen so ausgestaltet sein, dass sie \r\nden Ablauf des Waren- und Personenverkehrs so wenig wie möglich beeinträchtigen. Zu\u0002dem sind Kooperationen mit Herkunfts- und Transitländern, die bereits vor der Einreise in \r\ndie EU eine Entscheidung über Asyl ermöglichen, zu prüfen und auszubauen. Auch ist eine \r\nkontinuierliche Überprüfung und Anpassung beziehungsweise Ausweitung der Liste der si\u0002cheren Herkunftsländer nötig, um klare Bleibeperspektiven zu kommunizieren. All diese \r\nSchritte sind auch aufgrund ihrer Signalwirkung unerlässlich. Allein aus humanitären Grün\u0002den ist es geboten, deutlich zu machen, für wen die Chance auf Asyl besteht und gleichzei\u0002tig herauszustellen, dass unsere Aufnahmekapazitäten begrenzt sind. Teil einer konsisten\u0002ten Migrationspolitik muss auch die Bekämpfung von Fluchtursachen sein. \r\nIntegration von Geflüchteten weiter vorantreiben \r\nDie Integration von Geflüchteten, die mittel- und langfristig bei uns bleiben, ist weiter vo\u0002ranzutreiben. Unser Arbeitsmarkt bietet auch für ungelernte und teilqualifizierte Kräfte \r\nvielfältige Chancen. Die Bemühungen müssen sich dabei auf anerkannte Geflüchtete und \r\nAsylbewerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit fokussieren. Gleichzeitig gilt es, auch \r\ndiejenigen in den Blick zu nehmen, die ausreisepflichtig sind, deren Ausreise aber aus \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nFür Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und nicht in den Sozialstaat sorgen\r\n27\r\nverschiedenen Gründen kurz- und mittelfristig nicht erfolgen kann. Damit Geflüchtete \r\nschnell in Arbeit integriert werden können, sollten Spracherwerb und Weiterqualifizierung \r\nstärker als bislang flankierend zu einer Beschäftigung organisiert werden. Eine Beschäfti\u0002gung fördert das Erlernen der deutschen Sprache und leistet einen entscheidenden Beitrag \r\nzur gesellschaftlichen Integration. Klar ist, dass Integration keine Einbahnstraße ist. In\u0002tegration kann nur gelingen, wenn die Geflüchteten selbst aktiv mitwirken.\r\nFehlanreize abbauen \r\nDie Sozialsysteme, insbesondere auch das Bürgergeld, müssen so reformiert werden, dass \r\nfehlende Anreize, eine Arbeit aufzunehmen, beseitigt werden. Die gesellschaftliche Akzep\u0002tanz von Migration leitet sich im erheblichen Umfang davon ab, ob der Wille zur Integra\u0002tion in Gesellschaft und Arbeit gegeben ist. \r\nFachkräftezuwanderung kontinuierlich weiterentwickeln \r\nNeue Optionen für die gesteuerte Zuwanderung können nur dann eine Wirkung in der Pra\u0002xis entfalten, wenn die Einwanderungsbürokratie konsequent abgebaut wird. Hier besteht \r\nweiterhin Handlungsbedarf. Aktuell dauern Visa- und Antragsverfahren sowie Anerken\u0002nungsverfahren viel zu lange und wirken auf hochqualifizierte ausländische Fachkräfte ab\u0002schreckend. Die Bearbeitungs- und Wartezeiten für Termine in Behörden und Auslandsver\u0002tretungen müssen verkürzt werden, indem zum Beispiel das Personal aufgestockt wird und \r\nalle einreise- und arbeitsrelevanten Unterlagen und Prozesse konsequent digitalisiert wer\u0002den. \r\nAnerkennungsverfahren standardisieren und Option der Kompetenzfest\u0002stellung nutzen\r\nDie Anerkennungsverfahren sind sowohl für Arbeitgeber, als auch für ausländische Fach\u0002kräfte intransparent. Hier gilt es, bestehende Erfahrungswerte von erfolgreichen Verfah\u0002ren zu teilen, um auf diesen aufbauen zu können. Grundsätzlich muss geprüft werden, in \r\nwelchem Umfang formale Anerkennungsverfahren durch Kompetenzfeststellungen ersetzt \r\nwerden können. Hier brauchen wir ein grundlegend neues Mindset: Was zählt, ist nicht die \r\nQualifikation auf dem Papier, sondern die Einschätzung des künftigen Arbeitgebers zu der \r\nEignung eines Bewerbers. \r\nWelcome-Center aufbauen\r\nOhne eine Willkommenskultur und entsprechende Begleitung besteht das Risiko, dass aus\u0002ländische Fachkräfte wieder abwandern. Deshalb gilt es, flächendeckend Welcome-Center \r\neinzurichten, die als zentrale Anlaufstelle fungieren und bei allen Fragen zum Leben und \r\nArbeiten in Deutschland informieren und unterstützen. Auch die Kommunikation mit \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nFür Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und nicht in den Sozialstaat sorgen\r\n28\r\nBehörden wird von vielen zugewanderten Arbeits- und Fachkräften als herausfordernd be\u0002schrieben. Hier sollten die Chancen von neuen Technologien und künstlicher Intelligenz zur \r\nÜbersetzung im Behördenalltag konsequent genutzt werden.Dies sorgt dafür, Sprachbarri\u0002eren zu minimieren und Behördengänge zu vereinfachen und dadurch auch zu beschleuni\u0002gen.\r\nAusländische Studierende und Auszubildende für den deutschen Arbeits\u0002markt gewinnen\r\nAusländer, die in Deutschland eine betriebliche Ausbildung oder ein Studium absolvieren, \r\nstellen eine wertvolle Fachkräfteressource dar. Klassische Probleme – wie etwa mangelnde \r\nDeutschkenntnisse oder Schwierigkeiten bei der Einschätzung ausländischer Abschlüsse –\r\nmit denen sich Unternehmen bei der Beschäftigung von Migranten häufig konfrontiert se\u0002hen, entfallen weitgehend. Daher müssen bereits während der Ausbildung oder des Studi\u0002ums Wege für eine Anschlussbeschäftigung und einen dauerhaften Aufenthalt in Deutsch\u0002land aufgezeigt werden. Ziel muss es sein, möglichst viele Migranten aus dieser Personen\u0002gruppe davon zu begeistern, dass sie auch nach ihrem Abschluss in Deutschland bleiben.\r\nBeschäftigungsverbot für Drittstaatsangehörige in der Zeitarbeit aufheben\r\nDie Möglichkeit einer Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften aus Drittstaaten in \r\nder Zeitarbeit ist derzeit mit wenigen Ausnahmen verboten. Dieses Beschäftigungsverbot \r\nmuss vollumfänglich gestrichen werden. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist \r\ndie Rekrutierung im Ausland ohne Unterstützung nur schwer zu organisieren. Die Zeitar\u0002beits- und Personalvermittlungsunternehmen sollten hier mit ihrer Expertise und Erfah\u0002rung in Vermittlung und Qualifizierung unterstützen können. Sobald für die Aufnahme ei\u0002ner Beschäftigung die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist, ist die Be\u0002schäftigung in der Zeitarbeit untersagt. Dieses Verbot ist nicht mehr zeitgemäß.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nSozialausgaben reduzieren\r\n29\r\n6 Sozialausgaben reduzieren\r\nDie Sozialen Sicherungssysteme grundlegend reformieren\r\nDas jährliche Sozialbudget in Deutschland umfasst inzwischen 1.249,0 Milliarden Euro. Die \r\nSozialleistungsquote liegt entsprechend bei 30,3 Prozent. Diese Zahlen zeigen eindrücklich, \r\ndass unser Sozialstaat sich immer weiter von seiner eigentlichen Aufgabe entfernt, eine \r\nAbsicherung gegen zentrale Lebensrisiken zu geben und denjenigen Schutz zu verspre\u0002chen, die unverschuldet in Not geraten sind. Sowohl im Bereich der steuerfinanzierten so\u0002zialen Sicherung als auch der beitragsfinanzierten Sozialversicherungssysteme steigen die \r\nKosten rasant. Die politische Agenda war auch in der letzten Legislaturperiode von Leis\u0002tungsausweitungen geprägt. Eine Trendumkehr ist dringend nötig, um die Wettbewerbsfä\u0002higkeit des Standorts zu schützen und Investitionsspielräume in Bildung, Infrastruktur, Ver\u0002teidigung sowie Forschung und Entwicklung zu ermöglichen.\r\nDie nächsten Jahre werden zur echten Bewährungsprobe für unsere Sozialen Sicherungs\u0002systeme. Mit dem Ausscheiden der Baby-Boomer-Generationen aus dem Arbeitsmarkt \r\nverschiebt sich das Verhältnis von Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben. Entspre\u0002chend steigt der Finanzierungsdruck in den meisten Sozialversicherungszweigen. Gleichzei\u0002tig verschärft die Demografie bestehende Arbeits- und Fachkräfteengpässe, was wiederum \r\nunser Wachstumspotenzial schwächt. \r\n6.1 Sozialausgaben senken und Eigenverantwortung stärken \r\nDie Sozialausgaben steigen immer weiter an. Das betrifft sowohl die Sozialen Sicherungs\u0002systeme als auch das Transfersystem, das über Steuern finanziert wird. Diesen Trend gilt es \r\numzukehren. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Stärkungder Eigenverantwortung.\r\nSozialabgabenbelastung reduzieren\r\nDer Gesamtbeitragssatz zur Sozialversicherung muss dauerhaft wieder auf unter 40 Pro\u0002zent begrenzt werden. Dieses Ziel muss unter Beibehaltung der derzeitigen Beitragsbe\u0002messungsgrenzen erreicht werden. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen bei \r\nGesundheit und Pflege auf das Niveau der Rentenversicherung lehnen wir ab. Hinter die\u0002sem Vorschlag verbirgt sich lediglich eine versteckte massive Beitragserhöhung.\r\nGleichzeitig verlangt die angespannte Haushaltssituation die Reduzierung von Steuermit\u0002teln, die in die Finanzierung der sozialen Sicherung fließen. Die Priorität bei den staatlichen \r\nHaushalten muss auf Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes gelegt werden. \r\nDie Begrenzung der Abgaben- und Steuerbelastung ist auch nötig, um dem Einzelnen wie\u0002der mehr Spielräume zu geben, eigenverantwortlich Vorsorge zu betreiben.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nSozialausgaben reduzieren\r\n30\r\nEigenverantwortung stärken\r\nDie soziale Sicherung muss wieder mehr dem Gedanken der Eigenverantwortung folgen. In \r\nder Sozialen Marktwirtschaft kommt der sozialen Sicherung die Aufgabe zu, eine Absiche\u0002rung gegen elementare Lebensrisiken zu bieten. Der Einzelne ist gefordert, Eigenverant\u0002wortung zu übernehmen. Deshalb müssen im Bereich des Transfersystems zwingend wie\u0002der der Grundsatz „Fordern und Fördern“ etabliert und die Anreize so gesetzt werden, \r\ndass sich Leistungsempfänger möglichst rasch aus dem Leistungsbezug herausarbeiten. \r\nEine grundlegende Reform des sogenannte Bürgergeldes ist unumgänglich. Für die Sozial\u0002versicherung muss verstärkt eine Ergänzung der umlagefinanzierten Systeme durch private \r\nkapitalgedeckte Zusatzversicherungen erfolgen. \r\n6.2 Altersversorgung verlässlich und finanzierbar gestalten\r\nDas umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung gerät durch die demo\u0002grafische Entwicklung besonders unter Druck. Auch in Zukunft wird die gesetzliche Rente \r\neinen wesentlichen Beitrag zum Alterseinkommen leisten. Um den Lebensstandard zu si\u0002chern ist aber zwingend eine Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge nötig. Zudem \r\nmüssen wir noch stärker als bislang daran arbeiten, Erwerbsbiografien zu verstetigen und \r\nso den kontinuierlichen Aufbau der persönlichen Altersvorsorge zu ermöglichen.\r\nLeistungsausweitungen in der gesetzlichen Rente stoppen\r\nDie Rentenpolitik der letzten Jahre war von stetigen Leistungsausweitungen in der gesetzli\u0002chen Rentenversicherung geprägt. Dieser Trend muss gestoppt werden. Sowohl um Bei\u0002tragssatzsprünge zu verhindern als auch um die Steuerzuschüsse in die gesetzliche Renten\u0002versicherung zu reduzieren. Diese sind mit ca. 100 Milliarden Euro pro Jahr schon heute \r\nder größte Einzelposten im Bundeshaushalt. Grundsätzlich gilt, dass das Äquivalenzprinzip \r\nin der gesetzlichen Rentenversicherung wieder zur Richtschnur werden muss und versiche\u0002rungsfremde Leistungen zurückgefahren werden müssen. Zudem gilt: Eine dauerhafte Sta\u0002bilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent darf nicht kommen. Das Vorhaben ist nicht \r\nfinanzierbar und verletzt den Gedanken der Generationengerechtigkeit eklatant.\r\nRente mit 67 konsequent umsetzen, Frühverrentungsanreize abschaffen\r\nUm Anreize zu setzen, möglichst lange erwerbstätig zu bleiben, müssen die Übergänge \r\nzwischen Erwerbsleben und Rente weiter flexibilisiert werden. Die Rente mit 67 muss kon\u0002sequent umgesetzt werden. Eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 68 Jahre ist zu \r\nprüfen. Frühverrentungsanreize müssen generell abgeschafft werden, insbesondere die \r\nsogenannte Rente mit 63 muss schneller als geplant auslaufen. Flankierend gilt es, den \r\nGrundsatz Reha vor Rente aktiv zu fördern, um die Beschäftigungsfähigkeit möglichst lange \r\nzu erhalten. Die stetige Ausweitung der Erwerbsminderungsrente darf keine Fehlanreize \r\nzur Frühverrentung setzen. \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nSozialausgaben reduzieren\r\n31\r\nStaatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformieren\r\nIn der letzten Legislaturperiode konnte eine umfassende Reform der staatlich geförderten \r\nprivaten Altersvorsorge leider nicht mehr umgesetzt werden. Die vorgelegten Vorschläge \r\naus dem Bundesfinanzministerium enthielten zahlreiche positive Ansätze. Diese sollten in \r\nder nächsten Legislaturperiode rasch erneut eingebracht werden. Nötig ist jetzt ein Neu\u0002start der „Riester-Rente“. Modifizierte Garantien müssen ermöglicht, Zulagen dynamisch \r\nan die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst und der förderberechtigten Personenkreis \r\nausgeweitet werden.\r\nBetriebliche Altersvorsorge weiterhin als freiwillige Leistung des Arbeitge\u0002bers betrachten\r\nAlle Anstrengungen zur Weiterentwicklung der bAV müssen dem Grundsatz Rechnung tra\u0002gen, dass die arbeitgeberfinanzierte bAV eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber ist und \r\nbleiben muss. Jegliche Überlegungen, gesetzlich verpflichtende Arbeitgeberbeiträge zur \r\nbAV einzuführen oder entsprechende Optionsmodelle aufzusetzen, sind abzulehnen. Sie \r\nführen zu langfristig unkalkulierbaren Kostenbelastungen der Arbeitgeber, gefährden so \r\ndie Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und missachten den Charakter der bAV als \r\npersonalpolitisches Gestaltungselement.\r\nBetriebliche Altersvorsorge stärken\r\nEs muss endlich ein echtes Betriebsrentenstärkungsgesetz geben. Um die entscheidenden \r\nSchritte zur Weiterverbreitung zu gehen, sind echte Erleichterungen mit Blick auf Haftung \r\nund administrative Umsetzung nötig. Eine flächendeckende Verbreitung der bAV wird nur \r\nfunktionieren, wenn Arbeitgeber Betriebsrentenzusagen geben können, ohne befürchten \r\nzu müssen, über ihre Beiträge in der Ansparphase hinaus noch in der Auszahlungsphase für \r\ndie Betriebsrenten nachhaften zu müssen. Die im internationalen und europäischen Um\u0002feld etablierten und erfolgreichen „Defined Contribution“ Versorgungsregelungen schlie\u0002ßen eine solche „Nachhaftung“ aus müssen auch in Deutschland Realität werden. Aktuell \r\nsind solche reinen Beitragszusagen in Deutschland nur im Zuge des sogenannten Sozial\u0002partnermodell möglich. Das heißt, die Tarifvertragsparteien müssen untereinander ent\u0002sprechende Tarifverträge über eine reine Beitragszusage schließen. Seit der Einführung der \r\nreinen Beitragszusage zum 01. Januar 2018 ist allerdings zu beobachten, dass diese Option \r\nin der Praxis kaum Anwendung findet.\r\nDarüber hinaus braucht es eine Klarstellung, dass bei der beitragsorientierten Leistungszu\u0002sage keine Mindestleistung in Form der Beitragsgarantie zugesagt wird, sondern sich die \r\nGarantie auf die Leistungshöhe bezieht, die sich aus den jeweils aktuellen versicherungs\u0002mathematischen Grundlagen ergibt. Dadurch ergeben sich auch größere Spielräume in der \r\nKapitalanlage und Renditechancen.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nSozialausgaben reduzieren\r\n32\r\nHinzu kommt: Um Belastungen der Unternehmen durch Betriebsrentenzusagen zu verrin\u0002gern, muss endlich die vollumfängliche steuerliche Anerkennung von Betriebsrentenver\u0002pflichtungen erfolgen. \r\nWohneigentum als Teil der Altersvorsorge fördern \r\nAuch in Zukunft muss Wohneigentum als Teil der Altersvorsorge gelten. Eine abbezahlte \r\nImmobilie trägt im Alter wesentlich dazu bei, den Lebensstandard zu sichern, da man sich \r\nentweder selbst die Miete spart oder über Mieteinkünfte ein zusätzliches Einkommen hat. \r\nBei der Weiterentwicklung der geförderten privaten Altersvorsorge muss deshalb auch \r\nkünftig die Option bestehen, entsprechende Zuschüsse für den Erwerb von Wohneigentum \r\nzu nutzen. \r\n6.3 Kostensteigerungen im Gesundheitssystem in den Griff bekommen\r\nDie Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherungen (gKV) ist äußerst angespannt. Zu\u0002letzt sind die Zusatzbeiträge spürbar gestiegen. Kommt es zu keinen Strukturreformen, \r\nwird sich diese Entwicklung fortsetzen. Der Handlungsbedarf ist akut. \r\nKostendeckende Beiträge für Bürgergeld-Beziehende \r\nDie Kosten für die medizinische Versorgung von Bürgergeld-Empfänger*innen werden \r\ndurch die Versicherung in der gKV gedeckt. Der Staat zahlt hierzu entsprechende Beiträge \r\nan die gKV, die politisch festgelegt werden und somit in der Höhe stark davon abhängen, \r\nwelche Bereitschaft besteht, entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. In der Ver\u0002gangenheit waren die Beiträge nicht kostendeckend. Das IGES Institut hat zuletzt ge\u0002schätzt, dass die jährliche Unterfinanzierung bei zehn Milliarden Euro liegt. Das resultie\u0002rende Defizit muss von den Beitragszahlern gedeckt werden. Dieser Umstand ist nicht wei\u0002ter hinnehmbar. Der Bund muss künftig kostendeckende Beiträge für SGB-II-Leistungsemp\u0002fänger*innen an die gKV zahlen.\r\nBundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen dynamisieren\r\nDie gKV erhält seit dem Jahr 2004 einen Bundeszuschuss, der in den Gesundheitsfonds \r\nfließt. Darüber sollen versicherungsfremde Leistungen pauschal abgegolten werden. Es \r\nfehlt allerdings ein Anpassungsmechanismus, durch den sichergestellt wird, dass der Bun\u0002deszuschuss analog zu der allgemeinen Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen ange\u0002passt wird. Dadurch, wird der Bundeszuschuss schleichend entwertet. Es gilt einen Dyna\u0002misierungsmodus zu entwickeln, der der Kostenentwicklung Rechnung trägt. \r\nJenseits des Anpassungsbedarfs beim Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen \r\nist eine Ausweitung der Finanzierung der gKV über Haushaltsmittel des Bundes jedoch \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nSozialausgaben reduzieren\r\n33\r\nabzulehnen. Es besteht die Gefahr, so den notwendigen Bedarf für Strukturreformen zu \r\nverschleiern. Nicht zuletzt würde so auch sukzessive das selbstverwaltete System der gKV \r\ndurch ein steuerfinanziertes Gesundheitswesen abgelöst. Eine solche Entwicklung ist abzu\u0002lehnen.\r\nMehrwertsteuer für Krankenversicherungsleistungen absenken\r\nNach wie vor unterliegen einige Leistungen der gKV dem vollen Mehrwertsteuersatz von \r\n19 Prozent. Das gilt zum Beispiel für Arznei- und Hilfsmittel. Hier gilt es künftig den redu\u0002zierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent anzuwenden. Es ist nicht nachvollziehbar, \r\nwarum Medikamente höher besteuert werden als Süßigkeiten und Tierfutter. Allein im Be\u0002reich Arzneimittel könnten so Einsparungen in Höhe von 4,7 Milliarden Euro erzielt wer\u0002den.\r\nMehr Wettbewerb für höhere Qualität und niedrigere Kosten im Gesund\u0002heitswesen zulassen\r\nMehr Wettbewerb ist eines der wirksamsten Mittel zur Begrenzung der Ausgabenentwick\u0002lung und zur Vermeidung von Ineffizienz im Leistungsgeschehen sowie bei den Organisati\u0002onsstrukturen. Wettbewerb kann sich nur einstellen, wenn die Handlungsspielräume der \r\nKrankenkassen erweitert werden. Erforderlich sind darum vorrangig mehr Vertragsfreihei\u0002ten für die Krankenkassen bei der Aushandlung von Preisen, Mengen und Qualitäten mit \r\nden Leistungsanbietern – unter Beachtung kartell- und wettbewerbsrechtlicher Vorschrif\u0002ten. Digitalisierung und medizintechnischer Fortschritt bieten die Chancen, die Qualität der \r\nVersorgung zu steigern und gleichzeitig Effizienzpotenziale zu realisieren. Ohne Wettbe\u0002werbsdruck besteht jedoch für die Leistungserbringer kein Anreiz, niedrigere Kosten an die \r\nVersicherungen und damit die Beitragszahler weiterzugeben. \r\nIm Gegenzug muss es größere Gestaltungsspielräume für die Krankenkassen bei der Ange\u0002botsgestaltung für die Versicherten geben. Diesbezüglich ist zu prüfen, wie über Selektiv\u0002verträge Managed Care Systeme eingerichtet werden können, die zu Auswahloptionen für \r\ndie Versicherten führen. Gleichzeitig muss in diesem Kontext die Diskussion darüber ge\u0002führt werden, welche Leistungen solidarisch über die Beiträge zu finanzieren sind.\r\nBewusstsein für Kosten der Gesundheitsversorgung durch Wiedereinfüh\u0002rung einer sozial abgefederten Eigenbeteiligung schaffen\r\nFlankierend zu mehr Wettbewerb muss auch die Eigenverantwortung im Gesundheitswe\u0002sen gestärkt werden. Wieder notwendig ist eine sozial abgefederte Eigenbeteiligung bei \r\nder Inanspruchnahme von Leistungen, um ein Kosten-Leistungs-Denken zu etablieren. Un\u0002erlässlich ist auch ein höheres Maß an Transparenz bezüglich der Kosten und der Qualität \r\nder Leistungserbringung, um Versicherten eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die \r\nWahl des Leistungserbringers zu geben.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nSozialausgaben reduzieren\r\n34\r\nPrävention durch Anreize stärken\r\nEbenso muss der Präventionsgedanke stärker in den Fokus rücken. Es braucht Anreize, die \r\nfür den Einzelnen ein gesundheitsbewusstes Verhalten lohnend machen. Ein Mitel dazu \r\nsind Wearables, also kleine Computersysteme, die am Körper getragen werden, um etwa \r\nHerzfrequenz, Butdruck oder den Blutzuckerspiegel zu messen. Siebieten heute schon gute \r\nMöglichkeiten, die Versicherten dabei zu unterstützen, einen gesunden Lebensstil zu ver\u0002folgen. Gleichzeitig wird so das Verhalten des Einzelnen nachvollziehbar und kann bei\u0002spielsweise über reduzierte Versicherungsprämien oder Beitragsrückerstattungen hono\u0002riert werden.\r\nDigitale Vernetzung im Gesundheitswesen ausbauen und Telematikinfra\u0002struktur vollenden\r\nDie Telematikinfrastruktur muss flächendeckend die Grundlage für ein vernetztes und digi\u0002tales Gesundheitswesen bilden. Damit dies gelingt, muss der bundesweite und sektoren\u0002übergreifender Ausbau zügig vorangebracht werden. Die elektronische Patientenakte \r\nmuss sich im Regelbetrieb etablieren und den sektorübergreifenden Austausch wichtiger \r\nmedizinischer Daten ermöglichen. Digitale Gesundheitsanwendungen umfassen mittler\u0002weile nicht nur die Gesundheitsförderung und Prävention. Es werden auch vermehrt An\u0002wendungen entwickelt, durch die diagnostische oder therapeutische Leistungen erbracht \r\nwerden und die so die klassische Versorgung ergänzen. Deshalb gilt es, diese in die Regel\u0002versorgung zu überführen und geeignete Verfahren zur Kategorisierung, Zulassung und Er\u0002stattung digitaler Anwendungen aufzusetzen.\r\nBedarfsgerechte medizinische Versorgung in Stadt und Land sicherstellen\r\nSowohl im ambulanten als auch stationären Sektor sind tiefgreifende Anpassungen in den \r\nVersorgungsstrukturen nötig. Wir verfügen weder über die Personalressourcen noch über \r\ndie finanziellen Mittel, um die aktuellen Strukturen dauerhaft zu erhalten. Zudem garantie\u0002ren diese auch keine optimale Versorgung. Durch den medizinisch-technischen Fortschritt \r\nwerden Behandlungsmethoden immer spezialisierter und individualisierter, was Anpassun\u0002gen bei den bestehenden Versorgungsstrukturen nötig macht.\r\nDie Notwendigkeit einer Krankenhausreform steht außer Frage. Andernfalls wird es zu ei\u0002nem kalten Strukturwandel durch ein unkontrolliertes Insolvenzgeschehen kommen. Die \r\nzum Ende der letzten Legislaturperiode beschlossene Krankenhausreform weist aber \r\nSchwächen auf, die rasch korrigiert werden müssen. Das betrifft die Finanzierung des \r\nTransformationsfonds aus Beitragsmitteln, ebenso wie die Eingriffe in die Planungshoheit \r\nder Länder.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nSozialausgaben reduzieren\r\n35\r\nIrrweg Bürgerversicherung verhindern\r\nWir lehnen die Einführung einer Bürgerversicherung ausdrücklich ab. Die Dualität zwischen \r\ngesetzlicher und privater Krankenversicherung muss beibehalten bleiben. Das ist allein aus \r\nverfassungsrechtlichen Gründen unabdingbar. Für jeden PKV-Kunden besteht ein auf pri\u0002vatrechtlicher Basis abgeschlossener Vertrag. Die darin erworbenen Ansprüche auf Leis\u0002tungen und Altersrückstellungen würden entfallen. Dies käme faktisch einer Enteignung \r\ngleich. Zudem ist die Einbeziehung aller Versicherten in das umlagefinanzierte System der \r\ngesetzlichen Krankennkassen vor dem Hintergrund der demografischen Verschiebungen \r\nunverantwortlich. Vielmehr gilt es, die Umlagefinanzierung durch kapitalgedeckte Ele\u0002mente zu ergänzen, um eine generationengerechte Finanzierung der Gesundheitskosten \r\nzu erreichen. \r\nVersorgung mit kritischen medizinischen Gütern sicherstellen\r\nNotwendig ist, die Resilienz gegenüber Pandemien, aber auch sonstigen Krisen mit gesund\u0002heitlichen Auswirkungen zu erhöhen. Dazu muss definiert werden, welche Produkte wir \r\nam Standort Deutschland und Europa benötigen, und für deren Verfügbarkeit im Krisenfall \r\ndie richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Die entsprechenden Produktionskapazitäten \r\nin Deutschland und Europa müssen gefördert werden. \r\n6.4 Pflege: Generationengerechte Finanzierung und qualitativ hochwer\u0002tige sowie verlässliche Versorgung sicherstellen\r\nIm Bereich der Pflege gilt es maßgeblich zwei Herausforderungen zu bewältigen: Erstens \r\nwächst durch die Zunahme der Pflegebedürftigkeit der Bedarf an Pflegekräften. Zweitens \r\nbedeuten mehr Pflegebedürftige zwangsläufig auch höhere Kosten. Damit steigt die Not\u0002wendigkeit für ein nachhaltiges Finanzierungskonzept. \r\nPflegeversicherung mit sozialabgefederter Eigenbeteiligung ausgestalten\r\nWir setzen uns dafür ein, dass die soziale Pflegeversicherung weiterhin eine Teilleistungs\u0002versicherung bleibt. Das heißt: Ein Teil der im Pflegefall anfallenden Kosten muss von den \r\nPflegebedürftigen selbst getragen werden. Eine pauschale Deckelung der Eigenanteile –\r\ndurch eine Pflegevollversicherung – lehnen wir ab. Diese Deckelung wäre nicht gerecht, da \r\ndie individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit nicht beachtet wird. Gleichzeitig gilt es, eine \r\nindividuelle Überlastung durch die Eigenanteile zu verhindern. \r\nPrivate Pflegevorsorge stärken\r\nUm die finanzielle Belastung durch die Eigenanteile abzusichern, muss die private Pflege\u0002vorsorge gestärkt und verpflichtend eine sogenannte „Eigenanteilsversicherung“ \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nSozialausgaben reduzieren\r\n36\r\neingeführt werden. Diese muss sozial gerecht ausgestaltet sein und eine finanzielle Über\u0002forderung des Einzelnen verhindern. Gleichzeitig gilt es, die staatliche Zulagenförderung \r\nfür die private Pflegevorsorge deutlich auszubauen. Durch ein solches Finanzierungsmodell \r\nkann es gelingen, eine generationengerechte Finanzierung der Pflegekosten aufzubauen, \r\ndie soziale Härten verhindert und die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit beachtet.\r\nDigitale technische Assistenzsysteme in der Pflege stärker nutzen\r\nMit Blick auf die zweite große Herausforderung in der Pflege, die Fachkräftesicherung, liegt\r\nein wesentlicher Ansatzpunkt in der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. \r\nSo gilt es, gezielt die Möglichkeiten der Digitalisierung und technischen Hilfsmitteln in der \r\nPflege zu nutzen. Beides trägt dazu bei, Arbeitsabläufe zu erleichtern und Pflegekräfte zu \r\nentlasten. Gleichzeitig kann die Qualität der Leistungserbringung gesteigert werden. Es \r\nexistieren bereits zahlreiche technische Lösungen am Markt. Ihr flächendeckender Einsatz \r\nscheitert aber derzeit daran, dass technische Assistenzsysteme und Hilfsmittel ebenso wie \r\ndigitale Lösungen noch nicht ausreichend in den Leistungskatalog der durch die soziale \r\nPflegeversicherung erstattungsfähigen Leistungen abgebildet sind. An diesem Punkt be\u0002steht dringender Handlungsbedarf, um die Pflegeversorgung dauerhaft zu sichern. \r\nFachkräfte sichern und gezielt anwerben\r\nEine verlässliche und qualitativ hochwertige Pflegevorsorge ist nur mit ausreichend Pflege\u0002personal möglich. Um mehr Menschen für eine Tätigkeit in der Pflege zu begeistern und \r\nauch möglichst lang in dem Beruf zu halten, gilt es, die Attraktivität des Pflegeberufs zu \r\nsteigern. Wichtig ist auch, ein möglichst breites Spektrum an Ausbildungsstätten zu schaf\u0002fen. Wir fordern daher, auch Reha- und Vorsorgeeinrichtung als Ausbildungsträger zuzulas\u0002sen. \r\nEin weiterer wichtiger Ansatzpunkt ist die Entlastung des Personals durch praxisnahe Per\u0002sonalbemessungsverfahren. Flankierend gilt es, die Anwerbung ausländischer Pflegefach\u0002kräfte weiter zu verstetigen und die betriebliche Integration zu forcieren, um Bleibequoten \r\nzu erhöhen.\r\n6.5 Arbeitslosenversicherung krisenfest gestalten \r\nIn der Corona-Pandemie hat sich die Krisenrücklage in der Arbeitslosigkeit im wahrsten \r\nSinne ausgezahlt. Nach dem Abschmelzen der Reserven zur Bewältigung der Folgen auf \r\nden Arbeitsmarkt gilt es, die angemessene finanzielle Ausstattung der Bundesagentur für \r\nArbeit (BA) wieder sicherzustellen. Langfristiges Ziel muss eine Beitragssatzstabilität auf \r\nmöglichst niedrigem Niveau sein.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nSozialausgaben reduzieren\r\n37\r\nBundesagentur für Arbeit auf ihre Kernaufgaben ausrichten \r\nDie Bundesagentur für Arbeit muss konsequent auf die künftigen Herausforderungen aus\u0002gerichtet werden. Das erfordert auch ein angepasstes Leistungsportfolio. Dazu gehört die \r\nindividuelle, stärkenorientierte Beratung der Kunden, um deren Beschäftigungsfähigkeit \r\nnachhaltig zu sichern. Der Auftrag der BA muss stets auf ihre Kernfunktionen ausgerichtet \r\nsein. Das Kerngeschäft der BA ist die Arbeitslosenversicherung. Primäre Aufgabe der Ar\u0002beitslosenversicherung ist – neben der Auszahlung des Arbeitslosengeldes und des Kurzar\u0002beitergeldes – die professionelle, schnelle und nachhaltige Vermittlung, Beratung und För\u0002derung von Arbeitslosen. Das muss wieder ins Zentrum der politischen Diskussionen rü\u0002cken. \r\nGriff in die Beitragskasse, Kosten- und Aufgabenverlagerung verhindern \r\nIm Sinne ihrer Handlungsfähigkeit braucht die BA eine solide Rücklage. Um den Beitrags\u0002satz stabil zu halten und gegebenenfalls langfristig sogar zu senken, braucht es eine Rege\u0002lung, die den Griff in die Beitragskasse und weitere Aufgaben- und Kostenverlagerungen \r\nzuverlässig verhindert. Die Senkung der Beiträge sollte nach einem soliden Rücklagenauf\u0002bau wieder die oberste Priorität haben. Noch höhere Sozialversicherungsbeiträge gefähr\u0002den Beschäftigung. \r\nFehlanreize in der Arbeitslosenversicherung abbauen\r\nUngeachtet aller erzielten Fortschritte in den letzten Jahren bestehen nach wie vor Fehlan\u0002reize im System der Arbeitslosenversicherung, die beseitigt werden müssen. Dies betrifft \r\nvor allem die Ausgestaltung des Arbeitslosengelds I und die Regelung zur Anwartschafts\u0002zeit für kurz befristet Beschäftigte. Beim Arbeitslosengeld I muss die maximale Bezugs\u0002dauer für alle Altersgruppen einheitlich auf höchstens zwölf Monate reduziert werden. \r\nMit einer einheitlichen Arbeitslosengeldbezugsdauer schafft man sowohl Gleichbehand\u0002lung als auch mehr Beschäftigungsanreize für ältere Arbeitslose. Die seit Januar 2023 ohne \r\nBegründung entfristete Regelung zur Anwartschaftszeit für kurz befristet Beschäftigte nach \r\n§ 142 Abs. 2 SGB III entfaltet kontraproduktive Wirkungen und muss daher abgeschafft \r\nwerden. \r\n6.6 Reform des zweigeteilten Grundsicherungssystems angehen\r\nIn der letzten Legislaturperiode ist mit der Einführung des Bürgergelds ein wesentlicher \r\nEinschnitt im bestehenden Grundsicherungssystem erfolgt. Zwei Jahre nach der Einfüh\u0002rung des Bürgergelds haben sich viele im Vorfeld vorgebrachte Kritikpunkte bestätigt. \r\nDurch die Abkehr vom Prinzip „Fördern und Fordern“ – das den Hartz-IV-Regeln zugrunde \r\nlag – wurde die Arbeitsmarktintegration nachhaltig geschwächt.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nSozialausgaben reduzieren\r\n38\r\nGleichzeitig wird aber auch immer deutlicher, dass sich Fehlanreize, die die Aufnahme ei\u0002ner Beschäftigung verhindern, nicht allein durch das Bürgergeld einstellen. Vielmehr ist \r\ndas bestehende, zweigeteilte System der Grundsicherung mit seiner Vielzahl an verschie\u0002denen Leistungen problematisch. Wir brauchen daher eine grundlegende Reform, die das \r\nderzeit zweigeteilte Grundsicherungssystem wieder vereinheitlicht. \r\nPrinzip „Fordern und Fördern“ anstelle von Bürgergeld umsetzen\r\nDer Reformbedarf beim Bürgergeld ist unübersehbar. Erstens gilt es, die Ausgaben für Bür\u0002gergeldleistungen im Zuge der Haushaltskonsolidierung zu reduzieren. Zweitens muss es \r\nmit Blick auf die bestehenden Arbeitskräfte- und Fachkräfteengpässe wieder oberstes Ziel \r\nsein, Menschen in Beschäftigung zu vermitteln. Hierzu muss der derzeit geltende Koopera\u0002tionsplan abgeschafft werden und die Eingliederungsvereinbarung wieder reaktiviert wer\u0002den. Zudem gilt es, erneut die Berechnungsmethode für die jährliche Anpassung der Regel\u0002bedarfsstufen anzupassen, um tatsächliches Inflationsgeschehen besser abzubilden. Sank\u0002tionen müssen wieder umfassend möglich sein, eine längere Dauer der Sanktionen ist zu \r\nprüfen. Gleichzeitig muss eine effektive Unterstützung und Begleitung von Langzeitarbeits\u0002losen möglich sein und eine entsprechende Mittelausstattung der Jobcenter hierfür sicher\u0002gestellt werden.\r\nGrundsicherung neu ausrichten\r\nDas Bürgergeld ist nur ein Teil der steuerfinanzierten sozialen Sicherung in Deutschland. \r\nMit dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag hat der Staat ein zweites Grundsicherungssys\u0002tem für Erwerbsfähige geschaffen. Zwischen dem Bürgergeld und diesem zweiten System \r\nbestehen zahlreiche Wechselwirkungen, die Probleme erzeugen und durch eine isolierte \r\nReform des Bürgergeldes nicht zu lösen sind. Eine erfolgversprechende Reform der deut\u0002schen Grundsicherung muss daher alle Systeme der steuerfinanzierten sozialen Sicherung \r\nin den Blick nehmen. Die bestehende zweigeteilte Grundsicherung bietet unzureichende \r\nArbeitsanreize, ist intransparent und führt zu Inkonsistenzen an den Schnittstellen der bei\u0002den Systeme. Wir brauchen daher eine Strukturreform, die den Weg zu einer einheitlichen \r\nund bedarfsorientierten Grundsicherung ebnet\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nInfrastruktur zukunftsfähig aus- und aufbauen\r\n39\r\n7 Infrastruktur zukunftsfähig aus- und auf\u0002bauen\r\nInfrastruktur über alle Bereiche hinweg konsequent modernisieren\r\nEine leistungs- und zukunftsfähige Infrastruktur ist die entscheidende Grundlage, auf der \r\nsich Wirtschaft und Gesellschaft entfalten können. Ihr Erhalt und Ausbau zählen zur Da\u0002seinsvorsorge und damit zu den Kernaufgaben des Staates. Seit vielen Jahren bleiben wir \r\naber in zentralen Bereichen wie Mobilität, Kommunikation oder Wohnraum hinter dem \r\nBedarf zurück. Hier muss dringend umgesteuert werden – wichtige Handlungsfelder sind \r\ndie Verfahrensbeschleunigung und die Sicherstellung der notwendigen Finanzierung.\r\n7.1 Mobilität sicherstellen\r\nMobilität ist ein Schlüsselfaktor unserer vernetzten und arbeitsteiligen Wirtschaft und \r\nmuss jederzeit bedarfsgerecht gewährleistet werden. Erforderlich ist ein verbessertes in\u0002ter-modales Gesamtverkehrssystem, in dem die Verkehrsträger Straße, Schiene, Schiff\u0002fahrt und Luftverkehr ausgebaut werden und sich gegenseitig ergänzen. Verkehrsbezogene \r\nKommunikations- und Informationsmittel sind verstärkt einzusetzen.\r\nInvestitionen in Infrastruktur über alle Verkehrsträger hinweg erhöhen und \r\nzunehmenden Infrastrukturbedarf für neue Antriebsarten abdecken \r\nUm den weiter steigenden Mobilitätserfordernissen gerecht werden zu können, ist eine \r\nstete Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur über alle Verkehrsträger hinweg notwendig. \r\nDie Investitionsmittel für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, Schifffahrt und Luftverkehr) \r\nsind daher auch mit Blick auf die Klimaschutzziele deutlich aufzustocken und auf hohem \r\nNiveau zu verstetigen.\r\nBesonderer Anpassungsbedarf entsteht an den wichtigen Verkehrsknotenpunkten Flug\u0002häfen, Bahnhöfe, Häfen, Logistikzentren. Zentrale Aufgaben sind staufreie Anbindungen, \r\nattraktive Parkangebote, die speziell für Carsharing und künftig autonomes Fahren aufge\u0002rüstet werden müssen, eine komfortable Schienenanbindung an Fern- und Nahverkehre \r\nsowie die Optimierung der Verbindung zwischen und zu weiteren Verkehrsknoten.\r\nFür Antriebsarten wie Elektromobilität und Wasserstofftechnologie muss die öffentliche \r\nLade- und Tankinfrastruktur schneller und intensiver ausgebaut werden. Das gilt sowohl \r\nfür den Personen- als auch den Güterverkehr. \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nInfrastruktur zukunftsfähig aus- und aufbauen\r\n40\r\nEntlastung durch gezielte Investitionen in den Straßenverkehr schaffen \r\nIm Straßenverkehr müssen die Fernverkehrsströme entzerrt und die Ballungsräume entlas\u0002tet werden. So müssen in Bayern beispielsweise die B15neu, die B20 und die B85 zu leis\u0002tungsfähigen Querverbindungen zwischen den Ost-West-Autobahnen A94, A92, A3 bis zur \r\nA6 und der A8 im Bereich Rosenheim ausgebaut werden. Die B20 kann nur mit durchge\u0002hendem autobahnähnlichem Ausbau ihrer vollen Bedeutung als Entwicklungsachse für \r\nOstbayern gerecht werden.\r\nZur Verbesserung der Mobilität, aber auch zur Verringerung der Umweltauswirkungen, \r\nmüssen Lösungen gefunden werden, die gleichermaßen Verkehrsteilnehmer*innen und \r\nAnwohner*innen nützen. Dazu zählen Verkehrsleitsysteme, Verkehrsflusssteuerung, Park\u0002raummanagement und Plattformen zur verkehrsträgerübergreifenden Vernetzung. Maß\u0002nahmen wie generelle Tempolimits außerorts oder innerstädtische Fahrverbote lehnen wir \r\nab.\r\nSchieneninfrastruktur einschließlich Terminals zukunftsfähig ausbauen \r\nSowohl im Schienengüterverkehr als auch im Schienenpersonenverkehr muss die Qualität \r\ndeutlich gesteigert werden, um die Potenziale des Verkehrsträgers für eine bedarfsge\u0002rechte und nachhaltige Mobilität auszuschöpfen. Dazu gehören in erster Linie die Zuverläs\u0002sigkeit und Pünktlichkeit sowie eine deutliche Optimierung der Buchungssysteme im Gü\u0002terverkehr. Ersteres setzt vor allem Infrastrukturausbau voraus, Letzteres eine konse\u0002quente Digitalisierung. \r\nDer Ausbau von Schienenknoten muss rasch vorangebracht und das deutsche Kernnetz \r\nbesser mit internationalen Verkehrsachsen verknüpft werden. Zentrale Vorhaben sind \r\netwa die Brennerroute oder die Strecken Regensburg – Hof und München – Mühldorf –\r\nFreilassing mit der besseren Anbindung des Chemiedreiecks. \r\nBei der anstehenden Sanierung von Kernstrecken im deutschen Schienennetz sind bei der \r\nBaustellenplanung unter anderem Kapazitäts- und Nachfrageprognosen, Eintrittswahr\u0002scheinlichkeit von Sonderereignissen und Resilienz des Netzes (Leistungsfähigkeit der By\u0002pässe) zu be-rücksichtigen. Die Auswirkungen auf andere Verkehrsträger müssen vorab ab\u0002gewogen werden, insbesondere zwischen Straße und Schiene beim Güter- und Personen\u0002verkehr. Zudem sind praxisgerechte Konzepte unter Einbeziehung der Güterverkehrswirt\u0002schaft zu erarbeiten.\r\nTerminals müssen umgehend auf einen höheren Umschlag vorbereitet werden. Hinzukom\u0002men muss eine deutlich höhere Transparenz über Auslastung und Kapazitäten einschließ\u0002lich intelligenter Lösungen für das Zusammenstellen von Einzelwagen, damit mehr Verkehr \r\nüber die Schiene abgewickelt werden kann. Generell muss der Güterverkehr neben dem \r\nPersonenverkehr gleichberechtigt berücksichtigt werden. \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nInfrastruktur zukunftsfähig aus- und aufbauen\r\n41\r\nDie Automatisierung ist ebenfalls voranzubringen. Auf der Schiene (U-Bahn, S-Bahn, Schie\u0002nenpersonenverkehr) trägt sie zu Verbesserungen in den Bereichen Kapazität, Energieeffi\u0002zienz, Sicherheit und Zuverlässigkeit bei. Davon profitieren Güter- und Personenverkehr \r\ngleichermaßen. Ebenso auszubauen sind die digitale Leit- und Sicherungstechnik. Die Digi\u0002talisierung (European Train Control System ETCS, Digitale Stellwerke, Plattformen u.a. für \r\ndie Buchung im Güterverkehr) und die Elektrifizierung beziehungsweise der Einsatz alter\u0002nativer Antriebe sind rasch voranzubringen. \r\nFreien Warenverkehr in Europa sicherstellen, Nordzulauf zum Brennerba\u0002sistunnel beschleunigen \r\nDer freie Warenverkehr in Europa ist für die deutsche Wirtschaft von großer Bedeutung. \r\nEin entscheidendes Element ist der Transitverkehr auf der Nord-Süd-Achse über den Bren\u0002ner, der durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf der Inntalautobahn in Tirol massiv \r\nbeeinträchtigt wird. Es muss mit Nachdruck gegen dieses unionsrechtswidrige Verhalten \r\nvorgegangen werden. Insbesondere Lkw mit modernsten Emissionsstandards müssen kon\u0002sequent ausgenommen werden. \r\nDie Zulaufstrecke zum Brennerbasistunnel muss mit höchster Priorität ausgebaut werden. \r\nDazu ist im Bundestag schnellstmöglich und ohne neue Variantendiskussionen die anste\u0002hende Entscheidung über den Trassenverlauf zu fällen. Bis zur Inbetriebnahme der neuen \r\nBahnverbindung müssen Optimierungsmöglichkeiten auf der vorhandenen Schienenstre\u0002cke aufgezeigt und genutzt werden, um für einen Teil des Lkw-Verkehrs eine Alternative \r\nbieten zu können. Daher ist die Kapazität der bestehenden Schienenstrecke zum Brenner \r\nBasistunnel schnellstmöglich zu erhöhen, unter anderem über eine Ausrüstung mit ETCS.\r\nLuftverkehr nachhaltig ausrichten und als unverzichtbares Verkehrsmittel \r\nerhalten\r\nOhne den Luftverkehr wäre es nicht möglich gewesen, in der Pandemie mit der gebotenen \r\nSchnelligkeit knappe Güter etwa aus dem Bereich der persönlichen Schutzausrüstung zu \r\nimportieren. Auch außerhalb von Krisenzeiten wird er künftig seinen festen Platz im Ge\u0002füge der verschiedenen Verkehrsträger haben. Für eine nachhaltige Ausrichtung sind ins\u0002besondere eine bessere Einbindung von Flughäfen in das Gesamtverkehrssystem und eine \r\nFörderung von alternativen Kraftstoffen und emissionsarmen Antriebssystemen notwen\u0002dig.\r\nAus bayerischer Sicht ist eine zukunftsgerechte Anbindung des Flughafens München von \r\nbesonderer Bedeutung. Dabei ist auf moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur \r\nfür den Transport von Personen und Gütern zu setzen. Eine verbesserte Schienenanbin\u0002dung ist Voraussetzung für die Reduktion von Kurzstreckenflugverkehr. Daneben kann sie \r\ndazu beitragen, zusätzliche Quellmärkte zu erschließen, und die bayerische Fläche besser \r\nzu integrieren. Hierfür sind der Ausbau der Bahnstrecke ABS 38 München – Mühldorf –\r\nChemiedreieck – Freilassing (zwei Gleise und Elektrifizierung) sowie die Verbindung von \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nInfrastruktur zukunftsfähig aus- und aufbauen\r\n42\r\nABS 38 und Erdinger Ringschluss über die Walpertskirchener Spange wesentliche Bestand\u0002teile. Langfristig ist eine Anbindung mit ICE-Fernverkehrshalt am Flughafen München anzu\u0002streben.\r\n7.2 Digitale Infrastruktur ausbauen\r\nLeistungsfähige digitale Netze werden zunehmend zum Schlüsselfaktor der Standortquali\u0002tät in Ballungszentren wie im ländlichen Raum. Eine flächendeckenden Gigabit-Infrastruk\u0002tur und ein flächendeckend verfügbares 5G-Mobilfunknetz müssen schnellstmöglich er\u0002reicht werden, um heutige Angebotslücken zu schließen und das Potenzial für von diesen \r\nNetzen abhängige Innovationen zu stärken.\r\nGigabit-Förderung des Bundes erhöhen und verstetigen\r\nDie Gigabit-Förderung des Bundes und des Freistaates geben dem Ausbau der leitungsge\u0002bundenen Gigabitnetze entscheidende Impulse. Im Jahr 2023 haben bayerische Kommu\u0002nen ca. 1,7 Milliarden Euro aus dem Gigabit-Förderprogramm des Bundes beantragt. Der \r\nBund hatte die Förderung für Bayern allerdings auf 450 Millionen Euro begrenzt. Das wird \r\nder Realität im ländlich geprägten Flächenstaat Bayern nicht gerecht. Um Verunsicherung \r\nbei beantragenden Kommunen vorzubeugen, muss dieses Programm bedarfsgerecht aus\u0002gestattet werden – und zwar in Verbindung mit mehrjähriger Planungssicherheit in Form \r\nnachhaltiger Mittelzusagen.\r\nTelekommunikations-Netzausbaubeschleunigungsgesetz verabschieden\r\nDem Netzausbau stehen rechtliche und bürokratische Hürden im Weg, die der Bund aus\u0002räumen muss. Dazu sah der bisherige Entwurf des Telekommunikations-Netzausbau-Be\u0002schleunigungsgesetzes unter anderem verringerte Fristen für die Zustimmungsfiktion und \r\ndie Schaffung eines Gigabit-Grundbuchs vor. Zusätzlich muss dem Ausbau der digitalen In\u0002frastruktur und dazugehöriger Glasfaseranbindungen auch in Naturschutzgebieten ein \r\nüberragendes öffentliches Interesse zugestanden werden. Es gilt, diese Vorhaben schnell \r\nund in optimierter Form wieder aufzugreifen.\r\nBeihilferechtliche Bremsen bei der Mobilfunk-Mastenförderung lösen\r\nDer Ausbau des Mobilfunknetzes erfolgt im Wesentlichen über den Markt. Schwer er\u0002schließbare Regionen sind jedoch auf die Mastenförderprogramme des Bundes und des \r\nFreistaates angewiesen. Das bayerische Programm ist bereits geschlossen und das Pro\u0002gramm des Bundes läuft Ende 2024 aus. Eine Verlängerung der Förderprogramme schei\u0002tert bisher in beiden Fällen an der Europäischen Kommission. Diese verlangt mittlerweile, \r\ndass Unternehmen geförderte Masten auch ihrer Konkurrenz zur Verfügung stellen. Da die \r\nBetreiberunternehmen einen solchen Eingriff als marktwidrig ablehnen, liefe eine \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nInfrastruktur zukunftsfähig aus- und aufbauen\r\n43\r\nentsprechend konzipierte Förderung ins Leere. Die Bundesregierung muss sich – wie Bay\u0002ern – für praxistaugliche beihilferechtliche Auflagen einsetzen, damit der Mastenbau auch \r\nüber 2024 hinaus bedarfsgerecht gefördert werden kann.\r\nFrequenzpolitik nachhaltig und ausbaugerecht ausgestalten\r\nEntscheidend ist, auch künftig auf Frequenzauktionen zu verzichten, um den Betreibern \r\ndie Mittel für den Netzausbau zu belassen und eine Nutzungsdauer vorzusehen, die lang\u0002fristig angelegte Investitionen ermöglicht. So kann die Frequenzvergabe mit Ausbauzielen \r\nverbunden werden, die wirtschaftlich darstellbar sind und eine bedarfsgerechte Versor\u0002gung der Fläche sicherstellen.\r\n7.3 Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen\r\nDer Wohnungsbau ist in den letzten Jahren massiv eingebrochen, obwohl der Bedarf in \r\nvielen Regionen ungedeckt ist und weiter ansteigt – mit den entsprechenden Auswirkun\u0002gen auf Preisniveau und Arbeitskräftegewinnung. Auch die Bauwirtschaft ist von dem Ein\u0002bruch negativ betroffen. Hier muss dringend gegengesteuert werden.\r\nSehr schnell wirksame neue Förder- und Finanzierungsimpulse setzen\r\nHöchste Priorität müssen schnell wirksame Förderimpulse haben. Hierfür muss der Bund \r\nFörderschwellen in KfW-Angeboten auf ein Niveau anheben, das auch die breite Mittel\u0002schicht erreicht. Zudem muss das Fördervolumen auf zehn Milliarden Euro pro Jahr ange\u0002hoben werden. Auch müssen Förderangebote angesichts stark unterschiedlicher Preisni\u0002veaus regional differenziert werden. Schließlich sollten bewährte Fördermodelle europäi\u0002scher Partnerstaaten, wie das österreichische Mietkaufmodell, das auch zu Wohneigentum \r\nführt, zum Vorbild genommen werden.\r\nDegressive Abschreibung auch für Eigentümer ermöglichen\r\nDie Finanzierung von Wohnungsbau durch Unternehmen muss durch degressive Abschrei\u0002bung auf selbstnutzende Eigentümer ausgedehnt werden. Auch sie sollten Zinsen und Ab\u0002schreibung steuerlich geltend machen können. Zur Bestandssicherung muss auch die steu\u0002erliche Förderung energetischer Sanierungen deutlich aufgebessert werden.\r\nSteuerliche Belastung begrenzen\r\nUm die Anschaffungskosten für Wohnraum zu senken, sollte beim Erwerb der ersten \r\nselbstgenutzten Immobilie die Grunderwerbsteuer erlassen werden – am besten im Zuge \r\neiner grundlegenden Reform, die überbordende Anti-Missbrauchsvorschriften einfängt \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nInfrastruktur zukunftsfähig aus- und aufbauen\r\n44\r\nund verhindert, dass der Länderfinanzausgleich steuersatztreibend auf die Grunderwerb\u0002steuer durchschlägt. Auch gilt es, steuerliche Lasten zu vermeiden, die heute bei Umwid\u0002mung landwirtschaftlicher Flächen für Wohnungsbau entstehen.\r\nMit technologischen Innovationen Effizienzpotenziale heben, Kosten sen\u0002ken und Tempo erhöhen\r\nDigitale Bearbeitungs- und Beteiligungsverfahren müssen eingesetzt werden, um Zeit zu \r\nsparen und Qualität zu gewinnen. Bau- und Lebenszykluskosten können durch seriellen \r\nund modularen Bau, durch Building Information Modeling (BIM) und den digitalen Zwilling \r\ngesenkt werden. Parallel müssen kostentreibende rechtliche und technische Schutznor\u0002men auf den Kernbestand ihrer Schutzziele zurückgeführt werden, auch mit dem Gebäude\u0002typ E, der experimentelles einfaches Bauen zulässt und derzeit noch durch zu hohe Anfor\u0002derung im Bundesrecht ausgebremst wird.\r\nNachhaltigkeitsziele erreichbar machen\r\nUm Nachhaltigkeitsziele beim Bauen erreichbar zu machen, muss auf Technologieoffenheit \r\nund Wirtschaftlichkeit gesetzt werden. Derzeit unerfüllbare Auflagen zu Sustainable Fi\u0002nance müssen angepasst und auf innovative Lösungen ausgerichtet werden. Energieeffi\u0002zienzziele sollten durch CO2-Einsparziele ersetzbar sein. Bremsen für die Kreislaufwirt\u0002schaft sind zu lösen, auch durch Verfügbarkeit von Vorrats- und Wiederaufbereitungsflä\u0002chen für Baustoffe und rechtliche Absicherung der Verwendung von Recyclingbaustoffen.\r\nPotenzial von Mitarbeiterwohnungen heben\r\nEs gilt, mehr Unternehmen als Investoren in den Wohnungsbau zu gewinnen. Notwendig \r\nsind bessere Rahmenbedingungen für den Bau von Mitarbeiterwohnungen. Dabei gilt es \r\nauch, Projekte von institutionellen Anlegern voranzutreiben, die in der Lage sind, große \r\nProjekte zu finanzieren. \r\nDie Hindernisse im Wohnungsbau ballen sich dort, wo Unternehmen Mitarbeiterwohnun\u0002gen bauen wollen: Förderung greift nicht, Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen \r\nauf Betriebsgrundstücken sind schwer zu erhalten. Im Erbfall werden die Wohnungen nicht \r\nvon der Erbschaftssteuer verschont. Und wenn die Wohnungen in Ballungsräumen zu an\u0002derswo normalen Preisen vermietet werden, müssen Arbeitnehmer den damit verbunde\u0002nen Vorteil besteuern. Alle diese Punkte müssen ausgeräumt werden.\r\nMietniveau durch Wohnungsbau stabilisieren\r\nAusreichend Wohnraum ist die Grundvoraussetzung für stabile Mieten. Alle Ansätze, die \r\nes unattraktiv machen, Wohnraum zur Vermietung auf den Markt zu bringen, sind \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nInfrastruktur zukunftsfähig aus- und aufbauen\r\n45\r\nabzulehnen. Zum einen müssen Hürden, die es erschweren, Wohnraum zu schaffen, abge\u0002baut werden. Eine besondere Rolle spielen dabei schlankere Planungs- und Genehmi\u0002gungsverfahren und schnellere Baugenehmigungen. Die bislang stetig wachsenden Anfor\u0002derungen an das Bauen müssen deutlich zurückgenommen werden. So richtig und wichtig \r\nBürgerbeteiligungen im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen sind: Sie dürfen \r\nweder zu erheblichen Verzögerungen führen noch im Sinne des Gemeinwohls wichtige \r\nProjekte grundlegend gefährden.\r\nMietmarkt durch Abbau von Markteingriffen beleben\r\nRufe nach immer neuen staatlichen Eingriffen in den Mietmarkt sind kontraproduktiv. \r\nSchon als Androhung bremsen solche Eingriffe den Wohnungsbau aus – denn er lässt sich \r\ndamit schlicht nicht mehr finanzieren. Das gilt für einen Mietenstopp oder eine Verschär\u0002fung von Mietpreisbremsen ebenso wie für eine Kappungsgrenze bei Indexmieten (die nur \r\ndie Inflation ausgleichen) oder ein Ausbremsen der Option, Sanierungskosten über die \r\nMiete wieder einzuspielen.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nTechnologieprofil des Standorts stärken\r\n46\r\n8 Technologieprofil des Standorts stärken\r\nRaum für Innovation schaffen\r\nInnovationen sind der entscheidende Schlüssel für unsere Wettbewerbsfähigkeit. Wäh\u0002rend nach wie vor wichtige Erfindungen aus Deutschland kommen, erschweren es die Rah\u0002menbedingungen vielfach, sie tatsächlich in Wertschöpfung und Beschäftigung am Stand\u0002ort umzusetzen. In den Schlüsseltechnologien – etwa den wichtigen fortgeschrittenen Digi\u0002talisierungstechnologien – gibt es eine starke, weltweite Konkurrenz.\r\nBei der Förderung technologischer Innovationen muss die Politik daher entschlossen an\u0002setzen, um die Zukunftsfähigkeit des Standorts zu sichern. Entscheidende Handlungsfelder \r\nsind die Forschungsförderung, gezielte Initiativen für die Umsetzung von Forschungsergeb\u0002nissen in die Praxis und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen.\r\n8.1 Neue Technologien als zentralen Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit \r\nbegreifen\r\nForschungsförderung technologieoffen ausweiten\r\nDie Forschungsförderung muss stärker als bisher Impulse bei der Entwicklung von Schlüs\u0002seltechnologien setzen. Dazu zählen unter anderem Querschnittsbereiche wie digitale \r\nTechnologien einschließlich der Hardware (Chips), Energiesysteme, Bioökonomie oder Na\u0002notechnologien. Besonders wichtig sind übergreifend auch die Prozess- und Verfahrens\u0002kompetenzen. \r\nIn Forschung und die Überführung der Forschungsergebnisse in die Praxis kann nicht zu \r\nviel investiert werden. Neben der klassischen Programm- und Projektförderung muss die \r\nsteuerliche Forschungsförderung kontinuierlich ausgebaut werden (vgl. Kapitel „Unterneh\u0002men steuerlich entlasten“). Generell ist mehr Mut zum Risiko erforderlich, um echten \r\nSprunginnovationen den Weg zu ebnen: Es darf nicht nur gefördert werden, wo das For\u0002schungsergebnis praktisch im Voraus schon feststeht, sondern es sollten noch mehr „Mis\u0002sionen“ definiert werden, an denen ergebnis- und technologieoffen gearbeitet werden \r\nkann. \r\nAls Standort für Gründer und junge Unternehmen attraktiver werden\r\nBasis für Gründungen insbesondere im technologischen Bereich ist ein innovationsfreund\u0002liches und chancenorientiertes gesellschaftliches Klima. Neue Technologien sind nicht nur \r\nWirtschaftsfaktor, sondern auch Schlüssel zur Lösung wesentlicher gesellschaftlicher Fra\u0002gen. Klimaschutz, Ressourceneffizienz und die Stabilisierung des Gesundheitssystems vor \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nTechnologieprofil des Standorts stärken\r\n47\r\ndem Hintergrund des demografischen Wandels sind nur ein paar Beispiele dafür. Zu den \r\nwichtigsten Aufgaben gehört, dieses positive Bild zu transportieren und Begeisterung für \r\nden technologischen Fortschritt zu wecken.\r\nEs gilt, die Vernetzung und Wissenstransfer zwischen Gründern und etablierten Unterneh\u0002men weiter zu stärken. Technische Gerätschaften auf Spitzenniveau (unter anderem Labo\u0002rausstattung, Messtechnik etc.) müssen für Start-ups und junge Unternehmen zugänglich \r\nsein. Start-ups sollten zudem bei der Durchführung von Tests und Zertifizierungs- sowie \r\nZulassungsverfahren unterstützt werden, auch mit Blick auf die Erschließung des europäi\u0002schen Markts.\r\nWertschöpfung entsteht erst, wenn technologische Innovationen in marktfähige Produkte \r\nübersetzt werden. Während es für die Gründungsphase ein vielfältiges Unterstützungsan\u0002gebot gibt, findet dieses eigentliche Wachstum zu selten in Deutschland statt. Es gilt, die \r\nWachstumsförderung auf Bundesebene weiter zu stärken und den Zugang von Start-ups zu \r\nWagniskapital zu verbessern. \r\n8.2 Digitale Transformation aktiv gestalten und in die Breite tragen\r\nDigitalisierung ist als Querschnittstechnologie ein wichtiger Treiber für Innovation. Sie ver\u0002knüpft Technologien miteinander und sorgt für wesentlich höhere Effizienz, neue Wert\u0002schöpfungschancen und bessere Produkte. Die digitale Transformation ist daher ausschlag\u0002gebend für den wirtschaftlichen Erfolg in allen zentralen Technologie- und Anwendungsbe\u0002reichen. Hier darf sich unser Land keine Schwäche leisten.\r\nSpitzenposition bei digitalen Schlüsseltechnologien und -anwendungen an\u0002streben\r\nBund und Freistaat müssen technologische Spitzenleistungen auf allen wichtigen Feldern \r\nder Digitalisierung anstreben. Mithalten genügt nicht. Wichtige Beispiele sind Künstliche \r\nIntelligenz mit klarem Anwendungsbezug (Input aus der realen Welt) und Methoden für \r\ndie Zertifizierung beziehungsweise Standardisierung sicherheitskritischer Anwendungen \r\nlernender Systeme, Cyber-Sicherheit oder Quantencomputing.\r\nPatentanalysen der vbw zeigen: Wir erreichen an den wichtigen Schnittstellen zwischen \r\nAnwendungstechnologien (z. B. aus den Bereichen industrielle Produktion oder Energie) \r\nund fortgeschrittenen digitalen Technologien noch nicht die gute Stellung, die wir uns im \r\nAnwendungsbereich erarbeitet haben. Die USA und in vielen Bereichen auch China haben \r\n(auch) an diesen Schnittstellen die Nase vorn. China weist darüber hinaus eine extreme \r\nDynamik auf, gerade auch bei den sog. Weltklassepatenten (beste zehn Prozent aller Pa\u0002tente in einer bestimmten Technologie). Genau diese Schnittstellen müssen wir noch stär\u0002ker besetzen, um Wertschöpfung zu generieren.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nTechnologieprofil des Standorts stärken\r\n48\r\nDigitale Transformation in der Gesellschaft verankern\r\nBestehende Technologien auf Feldern wie Automatisierung, Datenauswertung, Robotik \r\noder IT-Sicherheit müssen in der gesamten Breite der Gesellschaft (unter anderem Indust\u0002rie, Gesundheitswesen, Verwaltung) genutzt werden, damit sich das Potenzial der digitalen \r\nTransformation entfalten kann. Neben dem Aus- und Aufbau der digitalen Infrastruktur \r\nzählen auch der Ausbau des E-Governments, ein besserer Schutz gegen Cyber-Angriffe und \r\ndie digitale Bildung an Schulen und Hochschulen zu den kurzfristigen Prioritäten im Be\u0002reich Digitalisierung. Eine Stärkung eigener Kompetenzen (technologische Souveränität) \r\nbei Hard- und Software ist elementar – im staatlichen und im wirtschaftlichen Umfeld. \r\nPotenziale der Datenwirtschaft heben\r\nEine unbürokratische und innovationsfreundliche Digitalpolitik in Europa ist im weltweiten \r\nWettbewerb um Technologieführerschaft wichtig. Die Bundesregierung muss auf die Auf\u0002lösung bestehender Hemmnisse etwa durch unklare Definitionen drängen. Sie muss auf\u0002zeigen, was rechtssicher möglich ist und Unternehmen bei der Anwendung der EU-Vorga\u0002ben und nationalen Umsetzungsvorschriften bedarfsgerechte Hilfestellungen geben. Auch \r\nim eigenen Bereich muss die Verwaltung Daten wesentlich zielgerichteter zum Wohl von \r\nWirtschaft und Gesellschaft nutzen.\r\n8.3 Automobilindustrie im technologischen Wandel unterstützen\r\nDie Automobilindustrie mit ihren zahlreichen Zulieferern als wesentlicher Pfeiler unseres \r\nwirtschaftlichen Erfolgs muss gezielt in den laufenden Transformationsprozessen unter\u0002stützt werden. Gleich mehrere große technologische Trends – alternative Antriebsarten, \r\nzunehmend automatisiertes Fahren, Vernetzung – treffen auf ein schwieriges wirtschaftli\u0002ches Umfeld. Gleichwohl ist klar, dass der motorisierte Individualverkehr auch global gese\u0002hen wichtig bleibt. Unsere Unternehmen verfügen hier über große Kompetenzen, die es \r\nmit den richtigen Rahmenbedingungen auch künftig zum Tragen zu bringen gilt.\r\nZeitnahe Evaluierung der Flottengrenzwerte herbeiführen\r\nAuf der europäischen Ebene muss sich Deutschland für eine zeitnahe Evaluierung der Flot\u0002tengrenzwerte einsetzen. Dabei geht es uns nicht darum, das Ziel der Klimaneutralität zu \r\nhinterfragen, sondern auf dem Weg dorthin faire Maßstäbe anzulegen. Das bedeutet, dass \r\nunter anderem der europaweite Infrastrukturaufbau für Elektromobilität berücksichtigt \r\nwerden muss. Solche Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs der Hersteller und \r\ndürfen ihnen nicht angelastet werden. Hier ist vielmehr der Staat gefordert, den Ausbau \r\nder Infrastruktur voranzutreiben. Auch ganz grundsätzlich sind massive Strafzahlung bei \r\nZielverfehlung kein geeignetes Mittel zur Förderung der Transformation und müssen un\u0002terbleiben, zumal sich die Industrie längt auf den Weg gemacht hat. Alle zur Zielerreichung \r\ngleichermaßen geeigneten Technologien müssen gleichberechtigt eingesetzt werden \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nTechnologieprofil des Standorts stärken\r\n49\r\nkönnen. Das bedeutet: Bis 2035 wird die CO2-Minimierung durch einen Mix aus klassischen \r\nAntriebstechnologien (Diesel- und Ottomotor), Plug-in Hybride, vollelektrische Fahrzeuge \r\nund wasserstoffbetriebene Kfz erreicht. Der jeweilige Anteil dieser Technologien im Port\u0002folio der Hersteller muss der bürokratischen Steuerung entzogen bleiben. Im Sinne dieser \r\nTechnologieoffenheit ist auch eine Regelung für erneuerbare Kraftstoffe längst überfällig.\r\nTransformationsnetzwerke für die Automobilindustrie fördern \r\nDer Wandel bei den Antriebstechnologien stellt insbesondere für die vielen, auf den kon\u0002ventionellen Antriebsstrang spezialisierten kleineren und mittleren Zuliefererbetriebe eine \r\ngroße Herausforderung dar. Sie müssen unter anderem beim Aufbau neuer Kompetenzen \r\ndurch Weiterbildung und Umqualifizierung der Mitarbeiter oder der Erarbeitung neuer Ge\u0002schäftsmodelle und -felder unterstützt werden. Der Wissens- und Technologietransfer \r\nmuss optimiert werden, neue Kooperationen zwischen Unternehmen einerseits und dem \r\nMittelstand mit der Wissenschaft andererseits müssen gefördert werden. Die Transforma\u0002tionsnetzwerke für die Automobilindustrie und weitere vom Bund im Rahmen des „Zu\u0002kunftsfonds Automobilindustrie“ geförderte Vorhaben dürfen nicht bereits Mitte 2025 \r\nauslaufen, wo die Transformation vielfach gerade erst Fahrt aufnimmt, sondern müssen \r\nausreichend dotiert bedarfsgerecht fortgesetzt werden. Eine gezielte Unterstützung der \r\nUnternehmen im Wandel hat Vorrang vor kurzfristigen Maßnahmen zur Belebung der \r\nNachfrage.\r\nForschungspolitik stärker auf den Bereich Mobilität ausrichten\r\nIn der Forschungs- und Innovationspolitik ist ein klarer Schwerpunkt bei der Mobilität zu \r\nsetzen, insbesondere beim autonomen Fahren, der vernetzten Mobilität und den alternati\u0002ven Antrieben. Die digital geprägten Felder sind stärker zu besetzen, also etwa die Schnitt\u0002mengen mit Technologien aus Bereichen wie Künstliche Intelligenz, IT-Sicherheit oder \r\nMensch-Maschine-Interaktion. Darüber hinaus sind aber auch weitere Innovationen im Be\u0002reich der automatisierten Produktion zu fördern.\r\n8.4 Souveränität bei Schlüsseltechnologien im europäischen Kontext ent\u0002wickeln\r\nDie EU strebt an, bei Schlüsseltechnologien zu den großen internationalen Wettbewerbern \r\naufzuschließen und möglichst weitgehende Souveränität zu erreichen. Die Bundesregie\u0002rung muss sich für eine sachgerechte Umsetzung dieses Ziels einsetzen. Erster Schritt muss \r\neine klare Analyse sein, welche Kompetenzen innerhalb Europas an welchen Standorten \r\nvorhanden sind, an die angeknüpft werden kann, um arbeitsteilig vorzugehen. Deutsch\u0002land und Bayern haben auf vielen Feldern technologische Stärken, die es dabei herauszuar\u0002beiten gilt. Patentanalysen mit qualitativen Elementen – wie die von der vbw beauftragten \r\n– können dabei ein wichtiger Indikator für Forschungsstärke sein, während die industrielle \r\nStruktur eine zentrale Grundlage für Umsetzungsaktivitäten bilden kann. \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nTechnologieprofil des Standorts stärken\r\n50\r\nBesonderes Augenmerk muss auch hier auf der Schnittstelle zwischen Anwendungstechno\u0002logien und fortgeschrittenen digitalen Technologien etwa aus dem Bereich der Künstlichen \r\nIntelligenz liegen. Die so definierten Handlungsfelder müssen einen Schwerpunkt in den \r\nEU-Programmen (Forschung, Investitionen, Gründerförderung, Testfelder, Demonstrato\u0002ren etc.) bilden. Die dafür erforderlichen Mittel muss die EU weiter deutlich erhöhen und \r\nzugleich den beihilferechtlichen Rahmen so anpassen, dass auch starke Standorte zu\u0002kunftsfest aufgestellt werden können. Flankiert werden muss dies durch einen deutlich in\u0002novationsfreundlicheren Rechtsrahmen, der stärker auf Chancen als auf Risiken ausgerich\u0002tet ist. \r\nBestehende Zielkonflikte auf der EU-Ebene müssen dringend aufgelöst werden. So gefähr\u0002det das PFAS-Beschränkungsverfahren als Vorbote der geplanten REACH-Novelle unter an\u0002derem den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft beziehungsweise der Elektromobilität \r\nebenso wie die Halbleiterproduktion am Standort. Hier muss es bei einer Risikoabwägung \r\nim Einzelfall bleiben. Bei den generellen Vorgaben muss ebenfalls Augenmaß gewahrt wer\u0002den: „Null Schadstoff“ ist beispielsweise kein sachgerechtes Ziel. \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nBildung stärken für qualifizierte Beschäftigte\r\n51\r\n9 Bildung stärken für qualifizierte Beschäftigte\r\nBildung zukunftsorientiert gestalten\r\nGut ausgebildete Fach- und Führungskräfte sind eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg \r\nder Unternehmen. Für eine erfolgreiche Transformation werden insbesondere gut ausge\u0002bildete MINT-Fachkräfte benötigt. Die Transformationsprozesse stellen besonders hohe \r\nAnsprüche an die Belegschaften und erfordern Investitionen in Um- und Weiterqualifizie\u0002rung. Um den Bedarf an gut ausgebildeten Mitarbeiter*innen zu decken, muss auf allen \r\nEbenen des Bildungssystems ein hohes Qualitätsniveau sichergestellt werden.\r\n9.1 Bildungsqualität steigern – Kulturhoheit der Länder sichern\r\nZiel muss es sein, die schulische Bildung in ganz Deutschland qualitativ weiterzuentwickeln \r\nund auf hohem Niveau vergleichbarer zu machen. Der Wettbewerbsföderalismus im Schul\u0002bereich trägt mit zur notwendigen Steigerung der Bildungsqualität bei. Die Schulpolitik \r\nmuss auch in Zukunft Ländersache bleiben.\r\nVergleichbarkeit schulischer Bildung erhöhen\r\nSchulische Bildung muss in ganz Deutschland nicht nur qualitativ weiterentwickelt, son\u0002dern auch vergleichbarer werden. Nur so wird die Mobilität für Schüler*innen und Eltern \r\nüber Ländergrenzen hinweg einfacher. Dies darf aber weder zu Qualitätseinbußen in den \r\nLändern führen noch die Kulturhoheit der Länder in Bildungsfragen schwächen. Ein Schritt \r\nzu mehr Vergleichbarkeit ist, die PISA-Studie zukünftig wieder länderspezifisch zu erheben \r\nund auszuwerten. Nur so ist eine belastbare Aussage darüber möglich, wie es um die \r\nSchulleistungen in den 16 Ländern konkret steht und welche bundesweiten Maßnahmen \r\nwirklich ergriffen werden müssen.\r\nBundesbildungsprogramme verstetigen, entbürokratisieren und nachhaltig\r\nfinanzieren\r\nInitiativen des Bundes wie der „Digitalpakt Schule“ sowie das „Startchancenprogramm“ \r\nund die damit verbundenen Finanzmittel des Bundes für die Länder geben wichtige Im\u0002pulse für eine flächendeckende Weiterentwicklung der Bildungsqualität. Derartige Bil\u0002dungsoffensiven dürfen aber nicht dazu führen, die Kulturhoheit der Länder aufzuweichen. \r\nDie alleinige Verantwortung für die Bildungspolitik soll auch in Zukunft ausschließlich bei \r\nden Ländern liegen. Allerdings braucht es dringend weniger Bürokratie und nachhaltige, in \r\neinen Maßnahmenplan eingebettete Finanzmittel für langfristige, gemeinsame, bundes\u0002weite Programme. So können die Länder planungssicher entscheiden, wie Bildung vor Ort \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nBildung stärken für qualifizierte Beschäftigte\r\n52\r\npassgenau gestaltet und das Bildungssystems im jeweiligen Land weiterentwickelt werden \r\nkann.\r\n9.2 Digitale Hochschulbildung verankern und Internationalisierung aus\u0002bauen\r\nErfolgreiche Unternehmen brauchen hervorragend ausgebildete Hochschulabsolvent*in\u0002nen genauso wie zukunftsgerichtete Forschungsergebnisse. Sie sind die Basis für Innovati\u0002onen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Wirtschafts\u0002standortes. Um die Hochschullehre zukunftsfähig zu gestalten, müssen digitale Lehr- und \r\nLernformate sowie digitale Tools sinnvoll und gezielt in die Präsenzlehre eingebaut wer\u0002den. Als Daueraufgabe bleibt es darüber hinaus unerlässlich, die Hochschulen zu internati\u0002onalisieren. \r\nDigitalisierung weiter voranbringen\r\nDigitale Bildung und erprobte digitale Konzepte müssen gezielt in die Hochschullehre inte\u0002griert und die Qualität der digitalen Lehr- und Lernformen deutlich verbessert werden. \r\nWichtig ist hier die gezielte staatliche Förderung von mehr und qualitativ hochwertiger\r\nWeiterbildung der Lehrenden und sowie einer qualitätsvollen digitalen Grundausbildung \r\nfächerübergreifend für alle Studierenden. Künstliche Intelligenz muss zielgerichtet in die \r\nLehre integriert, Inhalte und didaktische Konzepte entsprechend weiterentwickelt und Stu\u0002dierende im Umgang mit KI befähigt werden. Die Bund-Länder-Vereinbarung „Künstliche \r\nIntelligenz in der Hochschulbildung“ und die damit verbundenen, vom BMBF bereitgestell\u0002ten Mittel adressieren beispielsweise diesen Bedarf. Solche Förderprogramme gilt es wei\u0002ter auszubauen und einer Vielzahl an Hochschulen zugänglich zu machen. \r\nHochschulen internationalisieren \r\nBund und Länder haben die wesentliche Aufgabe, fördernde Rahmenbedingungen für die \r\nInternationalisierung der Hochschulen zu schaffen. Dazu gehört die internationale Attrakti\u0002vität des Hochschulstandortes Deutschlands und eine Willkommenskultur für ausländische \r\nStudierende und Wissenschaftler*innen in Deutschland. Internationale Mobilität von Stu\u0002dierenden und Wissenschaftler*innen muss allein aufgrund der zukünftigen Fachkräfte\u0002bedarfe weiter gefördert werden. Mit gezielten Unterstützungsangeboten zur Studienvor\u0002bereitung und -begleitung, wie dem DAAD-Programm „FIT“ aus Mitteln des BMBF, muss \r\ndie Abbrecherquote bei international Studierenden in Deutschland weiter reduziert wer\u0002den. Durch passgenaue Angebote, flankierend zu den Länderprogrammen, muss zudem \r\nder Übergang in den Arbeitsmarkt weiter unterstützt werden. Für die Umsetzung dieser \r\nInternationalisierungsmaßnahmen müssen in Zukunft ausreichend staatliche Mittel auf \r\nBundes- und Landesebene zur Verfügung gestellt werden. \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nBildung stärken für qualifizierte Beschäftigte\r\n53\r\n9.3 Berufliche Bildung gezielt als Marke stärken\r\nDie berufliche Bildung leistet einen elementaren Beitrag, um die Wettbewerbsfähigkeit der \r\nWirtschaft in der Breite zu erhalten. Grundlage für hervorragend ausgebildete Mitarbei\u0002ter*innen bleibt die kontinuierliche Weiterentwicklung des beruflichen Bildungssystems. \r\nWesentlich ist, dass die vielfältigen Fortbildungs- und Karrierechancen, die die berufliche \r\nBildung bieten, in der Öffentlichkeit deutlich herausgehoben werden und dass die duale \r\nAusbildung genauso wertgeschätzt wird wie die akademische Ausbildung.\r\nÜbergang in die Ausbildung weiter optimieren\r\nUm die berufliche Bildung zukunftsorientiert aufzustellen, ist eine strenge und regelmä\u0002ßige Prüfung der Übergangsmaßnahmen bezogen auf die Höhe der Vermittlungsquote in \r\ndas duale und schulische Ausbildungssystem notwendig. Grundsätzlich sollten die Instru\u0002mente so praxisnah wie möglich ausgerichtet sein. Forderungen nach Maßnahmen des \r\nBundes zur Gründung eines bundesweiten branchenübergreifenden Zukunftsfonds oder \r\neinem Programm zur Auftragsausbildung sind strikt abzulehnen. Bei der Auftragsausbil\u0002dung erfolgen Abschnitte der Berufsausbildung gegen Kostenerstattung außerhalb des ei\u0002gentlichen Ausbildungsbetriebes. Diese würden tiefgreifend in die ordnungspolitische \r\nStruktur der Berufsbildung eingreifen. Auch eine staatliche Ausbildungsgarantie wie in Ös\u0002terreich wäre weder sinnvoll noch zeitgemäß. \r\nKeine Verrechtlichung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)\r\nanstreben\r\nDie berufliche und die hochschulische Bildung sind für den Wirtschaftsstandort gleicher\u0002maßen wichtig. Es ist daher richtig, die bildungspolitische Gleichwertigkeit der beiden Bil\u0002dungsbereiche zu stärken. Falsch wäre es jedoch, hierzu den Deutschen Qualifikationsrah\u0002mens (DQR) zu verrechtlichen, da sich dies unweigerlich auf die Tarifpolitik auswirken \r\nwürde. Ein Gesetz erhöht die Transparenz nicht und führt auch nicht dazu, die berufliche \r\nBildung zu stärken. Gerade jetzt ist nicht die Zeit für mehr Bürokratie und neue Regelun\u0002gen.\r\n9.4 Betriebliche Weiterbildung gezielt fördern\r\nDie neuen Qualifizierungsbedarfe erfordern eine fortlaufende Aktualisierung der vorhan\u0002denen Kompetenzen der Beschäftigten. Zudem leistet Qualifizierung einen zentralen Bei\u0002trag zur Fachkräftesicherung. Wichtig ist dabei, dass jede betriebliche Weiterbildung ent\u0002sprechend der durch den Arbeitgeber festgelegten Zielsetzung, und nicht etwa im Rahmen \r\neines Bildungs(teil)zeitgesetzes erfolgen muss.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nBildung stärken für qualifizierte Beschäftigte\r\n54\r\nBeratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten koordinieren und ausweiten \r\nKleine und mittlere Unternehmen müssen noch stärker dabei unterstützt werden, Weiter\u0002bildung systematisch anbieten zu können. Deshalb sollten die Beratungsmöglichkeiten von \r\nstaatlicher Seite deutlich erweitert werden. Wichtig ist die flächendeckende Vernetzung \r\nder Weiterbildungsberatung der BA und die Stärkung der Angebote insbesondere für \r\nkleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das Beratungsangebot sollte auch die unter\u0002schiedlichen Programme zur Förderung der betrieblichen Weiterbildung der BA umfassen. \r\nAußerdem müssen die Fördermöglichkeiten durch den Bund noch stärker bei den Unter\u0002nehmen bekannt gemacht werden.\r\nBestehende Maßnahmen zur Weiterbildungsförderung besser evaluieren \r\nund praxistauglicher gestalten\r\nBei individuell geförderter Weiterbildung durch die BA muss immer ein Bezug zum Arbeits\u0002markt sichergestellt sein, damit Investitionen in Weiterbildung auch wirklich die Beschäfti\u0002gungsfähigkeit der Teilnehmenden erhöhen. Durch gezielte und an den Bedarfen des Ar\u0002beitsmarkes ausgerichtete Weiterbildungsförderung kann Beschäftigung nachhaltig gesi\u0002chert werden.\r\nVon der Einführung eines Bildungs(teil)zeitgesetzes absehen\r\nEin Bildungs(teil)zeitgesetz, das darauf abzielt, die allgemeine Weiterbildungskultur zu un\u0002terstützen, sollte auch künftig nicht eingeführt werden. Der Koalitionsvertrag vom 7. De\u0002zember 2021 sah vor, das Förderrecht im Bereich der Weiterbildung auszubauen und die \r\nPosition der Beschäftigten im Hinblick auf selbstbestimmte Weiterbildung zu stärken. Im \r\nKern besteht das Instrument der Bildungs(teil)zeit aus der Freistellung einerseits und einer \r\nLohnersatzleistung andererseits, um arbeitsmarktbezogene Weiterbildung auch ohne fi\u0002nanzielle Beteiligung vom Arbeitgeber zu unterstützen. Es würde dazu führen, dass die oh\u0002nehin schon unübersichtliche Rechtslage im Bereich der Weiterbindung unnötig verkom\u0002pliziert werden würde. Ein neues Instrument ist nicht notwendig, denn es sind keine För\u0002derlücken erkennbar.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nKlima- und Umweltschutz praxisnah gestalten\r\n55\r\n10 Klima- und Umweltschutz praxisnah \r\ngestalten\r\nKlima und Umwelt effizient und bezahlbar schützen\r\nFür einen effektiven Klima- und Umweltschutz sind technologische Innovationen der ent\u0002scheidende Schlüssel. So verstanden, kann die Förderung der Entwicklung und Anwendung \r\nvon Klima- und Umweltschutztechnologien neue Märkte erschließen und die angestamm\u0002ten sichern. Der ökologische Faktor darf aber nicht die soziale Marktwirtschaft gefährden. \r\nKlima- und Umweltschutz setzt erfolgreiches Wirtschaften voraus und darf auch nicht dazu \r\nführen, dass gerade diejenigen über Gebühr belastet werden, die sich am unteren Einkom\u0002mensende befinden. \r\nInsgesamt gilt, dass Technologieoffenheit konsequent gewährleistet werden muss: Die Po\u0002litik gibt das Ziel vor und schafft die Rahmenbedingungen. Wirtschaft und Gesellschaft \r\nkönnen zwischen verschiedenen, zur Zielerreichung geeigneten Mitteln frei wählen. Eine \r\nbesondere Rolle spielt das Prinzip auch bei Forschung und Förderung. Mit Blick auf das Ziel \r\ngleichwertige Lösungen dürfen nicht von vornherein ausgeschlossen werden.\r\n10.1 Klimaschutz: Defossilisierung ohne Deindustrialisierung ermöglichen\r\nDie Bayerische Wirtschaft steht zu den Klimazielen des Pariser Abkommens. Die nationalen \r\nund europaweiten Klimaziele sind sehr ambitioniert. Entscheidend ist ein effizienter und \r\neffektiver Weg dorthin. Zentraler Baustein der Klimaschutzpolitik ist eine erfolgreiche \r\nEnergiewende. Auf europäischer Ebene setzt der Emissionshandel wichtige Signale, die al\u0002lerdings so lange durch weitere Maßnahmen auf nationaler Ebene flankiert werden müs\u0002sen, wie wir kein internationales Level Playing Field mit einem einheitlichen CO2-Preis ha\u0002ben. Das bedeutet unter anderem höhere staatliche Investitionen in Infrastruktur und po\u0002sitive Anreize für Emissionsminderung.\r\nStaatliche Investitionen in Klimaschutztechnologien erhöhen\r\nDer Staat steht in der Pflicht, umgehend die Grundlagen zu schaffen, damit Wirtschaft und \r\nGesellschaft emissionsärmere Alternativen wählen können. Beispiele sind der flächende\u0002ckende Ausbau Infrastruktur für einen klimafreundlichen Gütertransport oder der Hoch\u0002lauf der Wasserstoffwirtschaft. Die Erforschung innovativer klimafreundlicher Technolo\u0002gien bis zur Marktreife einschließlich des Aufbaus von Demonstrations- und Pilotanlagen \r\nim großindustriellen Maßstab muss gezielt gefördert werden. Im eigenen Bereich muss die \r\nöffentliche Hand Vorbild sein, beispielsweise bei der energetischen Sanierung oder der \r\nUmsetzung von Kreislaufwirtschaft im Baubereich. \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nKlima- und Umweltschutz praxisnah gestalten\r\n56\r\nWirksame Anreize für private Investitionen in Klimaschutz schaffen\r\nDie Investitionsbedingungen für Unternehmen in klimafreundliche Technologien müssen \r\nverbessert werden. Neben wettbewerbsfähigen Strompreisen und attraktiven steuerlichen \r\nRahmenbedingungen als vielleicht wichtigsten Treibern bleiben auch spezielle Instrumente \r\nwie Klimaverträge (Contracts for Difference) wichtig. \r\nAuch für Privathaushalte bleiben Förderanreize wichtig, um die unteren Einkommens\u0002schichten nicht zu überfordern und die Transformation voranzubringen. Das gilt beispiels\u0002weise im Gebäudebereich, wo es große Potenziale zur Minderung der Treibhausgasemissi\u0002onen zu heben gilt. Die energetische Sanierung muss deutlich mehr Fahrt aufnehmen. Bei \r\nNeubauten wird es entscheidend darauf ankommen, diese nicht nur klimaneutral auszule\u0002gen, sondern auch notwendige Anpassungen an künftige Klimaveränderungen sowie die \r\nKreislauffähigkeit von Anfang an mitzudenken. Gleichzeitig müssen insgesamt die Kosten \r\nim Rahmen bleiben. Der CO2-Preis im Gebäude- beziehungsweise Wärmesektor kann dabei \r\nnur als flankierendes Signalinstrument fungieren. Haupthebel für Effizienzmaßnahmen \r\nmüssen weiter Förderanreize sein. Der Staat darf Technologien, die klimaneutrale Wärme \r\nermöglichen, nicht im Vorhinein ausschließen, muss aber zugleich transparent über zu er\u0002wartende Kostenentwicklungen informieren. Jede Förderung muss verlässlich und planbar \r\nausgestaltet und so einfach wie möglich konstruiert sein. \r\nDen Europäischen Green Deal auf nationaler Ebene angemessen umsetzen\r\nMit dem europäischen Green Deal hat die EU-Kommission einen Fahrplan für Klima- und \r\nUmweltschutz vorgelegt. Zukünftig soll dieser durch den Clean Industrial Deal ergänzt wer\u0002den. Ziel ist, das Wirtschaftswachstum in der EU weitestgehend von der Ressourcennut\u0002zung abzukoppeln. Auf nationaler Ebene gilt es, die Anforderungen im Green Deal nicht zu \r\nübertreffen (etwa bei den Grünstromkriterien), um die Unternehmen nicht noch mehr zu \r\nbelasten. Im Vordergrund müssen industriepolitische Maßnahmen stehen, die die Attrakti\u0002vität des Standorts Deutschland und Investitionssicherheit in innovative Technologien für \r\nUnternehmen sichern. CO2-Kosten dürfen nicht zum Standortnachteil werden, sondern \r\nmüssen in sogenannten Klimaclubs über Grenzen hinweg Anwendung finden. Das natio\u0002nale Emissionshandelssystem für Verkehr und Wärme muss spätestens zum Start des eu\u0002ropäischen Systems abgeschafft werden. \r\nCarbon Management zügig angehen und umsetzen\r\nOhne die breite Anwendung von CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCU/S –\r\nCarbon Capture, Utilisation and Storage) können die ambitionierten nationalen Klimaziele \r\nnicht erreicht werden. Selbst bei vollständiger Umstellung auf eine CO2-neutrale Energie\u0002versorgung wird es prozessbedingte CO2-Emissionen geben, z. B. in der Zement- und Kalk\u0002industrie, die auch zukünftig nicht vermieden werden können. Aus diesem Grund ist es \r\nnotwendig, zeitnah eine zusätzliche leitungsgebundene CO2-Transportinfrastruktur aufzu\u0002bauen, und die Infrastrukturplanung engstens mit der Energie- und H2-Infrastruktur zu \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nKlima- und Umweltschutz praxisnah gestalten\r\n57\r\nverzahnen. Speichermöglichkeiten müssen – auch onshore – erschlossen werden. Die ent\u0002sprechenden gesetzlichen Grundlagen müssen umgehend geschaffen werden. Technologi\u0002sche Entwicklungen müssen gefördert und Nutzungsmöglichkeiten dürfen nicht im Vor\u0002hinein von der Politik ausgeschlossen werden. Auf europäischer Ebene muss sich der Bund \r\nfür eine Regulierung bei der CO2-Nutzung einsetzen, die den Markthochlauf fördert und \r\nnicht durch überzogene Erwartung etwa an die Dauer der CO2-Bindung das Entstehen \r\nneuer Kreisläufe behindert. \r\n10.2 Umweltverträgliche Wettbewerbsfähigkeit stärken\r\nEine moderne Umweltpolitik stellt die Wettbewerbsfähigkeit wieder stärker in den Vorder\u0002grund, achtet Eigentum und setzt auf Eigenverantwortung anstatt auf bürokratische Regu\u0002lierung. Sie ist effizient, technologieneutral und setzt auf marktgetriebene umweltverträg\u0002liche Innovationen. Dabei sind Freiwilligkeit, Bezahlbarkeit, Zeiteffizienz und Rechtssicher\u0002heit entscheidende Maßstäbe. \r\nÖkonomische und ökologische Interessen angemessen ausgleichen \r\nAnforderungen zum Umweltschutz berühren immer auch wirtschaftliche Interessen. Die \r\nBelange des Umweltschutzes und der Wirtschaft sind gegeneinander abzuwägen und \r\ngrundsätzlich gleichrangig zu berücksichtigen. Die Rahmenbedingungen müssen so gestal\u0002tet sein, dass Innovationen freigesetzt werden und Unternehmen umweltverträgliche Pro\u0002dukte mit umweltschonenden Produktionsverfahren herstellen können.\r\nBei Rechtsvorschriften sollte eine möglichst realitätsnahe Abschätzung des Erfüllungsauf\u0002wands erfolgen. Wo der tatsächliche Aufwand den prognostizierten deutlich überschreitet, \r\nist umgehend zu prüfen, ob die Regelung auch vor diesem Hintergrund noch verhältnismä\u0002ßig ist und wie diese Belastungen verringert werden können. \r\nÜberzogene Vorreiterrollen vermeiden\r\nUmweltpolitik ist auch Standortpolitik. Unser heimischer Standort darf seine Zukunfts- und \r\nWettbewerbsfähigkeit nicht durch überzogene Vorreiterrollen verlieren. Umweltvorschrif\u0002ten dürfen im internationalen Vergleich wirtschaftliches Handeln nicht in einem Ausmaß \r\nbeschränken, das dazu führt, dass Unternehmen in Länder ausweichen, in denen weniger \r\nstrikte Vorschriften gelten.\r\nBei Europäischem Umweltrecht nicht weiter draufsatteln \r\nDas Schutzniveau des europäischen Umweltrechts ist mittlerweile sehr hoch und es steigt \r\nzunehmend an. EU-Recht ist daher eins-zu-eins umzusetzen: Ohne zusätzliche Standards, \r\nunter Ausschöpfung vorhandener Spielräume und mit Fokus auf Praxisnähe. Wo immer \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nKlima- und Umweltschutz praxisnah gestalten\r\n58\r\nmöglich, sind Erleichterungen im Vollzug zu prüfen, auch durch den Einsatz digitaler Lösun\u0002gen und die Umsetzung von Prinzipien, wie „once only“ bei Daten.\r\nUnternehmerische Eigenverantwortung stärken, Innovationen erleichtern\r\nRegulatorische Vorfestlegungen greifen immer stärker in Details unternehmerischen Han\u0002delns ein. Dies beeinträchtigt innovative Lösungsansätze. Es ist daher primär auf Eigenver\u0002antwortung der Unternehmen zu setzen, bevor gesetzliche Regelungen getroffen werden. \r\nDer überwiegende Teil der Unternehmen schützt die Umwelt aus eigenem Antrieb und oft \r\nüber das gesetzlich Geforderte hinaus. Es wäre daher gerechtfertigt, Vertrauen stärker als\r\nGrundprinzip auch der Regulierung zu verankern. Anforderungen müssen klar, technolo\u0002gieneutral und mit Fokus auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft formuliert sein. Wo \r\nimmer möglich, muss auf kooperativen Umweltschutz gesetzt werden, bei dem Verwal\u0002tung und Wirtschaft gemeinsam Lösungen erarbeiten. Als Vorbild können dabei die Grund\u0002gedanken des bayerischen Umwelt- und Klimapakts dienen.\r\nRegelungen vorab auf Praxistauglichkeit prüfen \r\nDie praktische Handhabbarkeit – sowohl für die Umweltverwaltung als auch die Unterneh\u0002men – muss stets von Anfang an mitgedacht werden. Wenn ein Praxischeck im Vorfeld zur \r\nRegel wird, können aufwändige Nachbesserungen oft verhindert werden. Von den Bund\u0002Länder-Arbeitsgemeinschaften der Umweltministerkonferenz werden regelmäßig Arbeits\u0002und Vollzugshilfen zur Auslegung von rechtlichen Vorschriften erstellt. Auch dabei muss \r\ndie Praxiserfahrung der Wirtschaft stärker einfließen.\r\nPlanungssicherheit verbessern: Planungs- und Genehmigungsverfahren be\u0002schleunigen, Klagerechte begrenzen \r\nGenehmigungsverfahren sind ein wichtiger Standortfaktor. Gesetzliche Regelungen müs\u0002sen die Planungssicherheit verbessern, praktikabel und vollziehbar sein. Planungs- und Ge\u0002nehmigungsverfahren müssen schneller zum Ergebnis führen. Klagerechte sind interessen\u0002gerecht zu begrenzen. Unverhältnismäßig lange und kostspielige Verwaltungsverfahren \r\nund -streitigkeiten sind zu verhindern.\r\nKreislaufwirtschaft konsequent ermöglichen \r\nDie Kreislaufwirtschaft bietet Lösungsansätze, um durch eine effiziente Material- und Res\u0002sourcennutzung die Umwelt zu schonen, gleichzeitig aber auch ökonomisch nachhaltig zu \r\nagieren. Zudem entschärft die Kreislaufwirtschaft Rohstoffabhängigkeiten. Um Kreislauf\u0002wirtschaft umfassend zu ermöglichen, müssen Hemmnisse beseitigt werden: Ausschrei\u0002bungen dürfen den Einsatz von Rezyklaten nicht ausschließen, und Normen sind für den \r\nEinsatz von Sekundärrohstoffe anzupassen. Andererseits muss die Technologieförderung \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nKlima- und Umweltschutz praxisnah gestalten\r\n59\r\nThemen wie Trenn- und Sortiertechniken oder das Recycling von Batterien in den Fokus \r\nnehmen. Weiterer entscheidender Baustein ist die Nutzung digitaler Technologien, etwa \r\nzur Erfassung verwendeter Baustoffe. Grundsätzlich sollte die höherwertige stoffliche Ver\u0002wendung Priorität haben und eine energetische Verwertung erst am Ende der Nutzungs\u0002kette stehen (Kaskadennutzung).\r\nRohstoffverfügbarkeit gewährleisten \r\nDer Staat muss im Rahmen der internationalen Beziehungen seinen Beitrag dazu leisten, \r\nden Zugang zu wesentlichen Rohstoffen zu sichern. Ein Beispiel ist die die Unterstützung \r\nvon Unternehmen bei internationalen Projekten zur Rohstoffsicherung. Heimische Roh\u0002stoffe müssen zudem leichter erschlossen werden können. Die heimischen Vorkommen\r\nmüssen deutschlandweit aktuell ausgewiesen werden. Die Kreislaufwirtschaft und die zir\u0002kuläre Bioökonomie tragen ebenfalls zur Rohstoffsicherheit bei und müssen weiter voran\u0002getrieben werden.\r\nBei Bestrebungen, den Import von Rohstoffen an hohe Nachhaltigkeits-Standards zu knüp\u0002fen, darf es zu keiner Überregulierung kommen, da sonst das Ziel von mehr Resilienz in der \r\nRohstoffversorgung gefährdet wäre. \r\nBei der strategischen Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit zur Rohstoff\u0002sicherung ist ein ganzheitlicher Ansatz wichtig, der auch die Belange der Abbauländer in \r\nden Fokus nimmt. Mit einem solchen Ansatz erhöht sich die Chance auf eine langfristig \r\nund nachhaltig angelegte Zusammenarbeit, bei der beide Seiten profitieren.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nVerteidigungspolitische Zeitenwende dauerhaft verankern\r\n60\r\n11 Verteidigungspolitische Zeitenwende dauer\u0002haft verankern\r\nVom Ankündigen zum Umsetzen der Zeitenwende kommen\r\nMit dem Ausrufen der sicherheitspolitischen „Zeitenwende“ in Verbindung mit der Einrich\u0002tung des „Sondervermögens Bundeswehr“ nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs \r\ngegen die Ukraine hat die Ampel-Koalition die richtige Reaktion auf den russischen An\u0002griffskrieg auf die Ukraine gezeigt.\r\nBei der Umsetzung der Zeitenwende ist Deutschland allerdings in allen entscheidenden Be\u0002reichen in Verzug geraten. Gleichzeitig zeigt der russische Präsident Putin einen imperialis\u0002tischen Expansionsdrang und rüstet sein Land massiv auf, sodass ein Angriff auf NATO-Ter\u0002ritorium innerhalb weniger Jahre möglich ist. Bereits jetzt führt er einen hybriden Krieg ge\u0002gen den Westen in Form von Sabotage, Cyberangriffen u. ä.\r\nDie neue Bundesregierung muss deshalb das Reformtempo im Verteidigungssektor deut\u0002lich erhöhen. Konkret benötigen wir ein klares Bekenntnis zur Unumgänglichkeit der Erhö\u0002hung unserer Verteidigungsbereitschaft und -fähigkeit, eine Intensivierung der Beschaf\u0002fungsoffensive für die Bundeswehr, eine Entschlackung des Beschaffungswesens, ein lang\u0002fristiges Finanzierungskonzept, eine Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie \r\nund eine Vertiefung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU.\r\nPolitisches und gesellschaftliches Bekenntnis zum Wert unserer Freiheit \r\nund zur Bundeswehr schaffen\r\nNach der Gründung der Bundesrepublik vor 75 Jahren haben Freiheit und Sicherheit das \r\ndeutsche Wirtschaftswunder überhaupt erst ermöglicht. Sie sind die Kernvoraussetzung \r\nfür unsere Soziale Marktwirtschaft und dafür, dass Deutschland auch in Zukunft wirtschaft\u0002lich erfolgreich bleibt. Wir benötigen deshalb einen politischen und gesellschaftlichen \r\nGrundkonsens über die Unumgänglichkeit der Erhöhung unserer ideellen Verteidigungsbe\u0002reitschaft und materiellen Verteidigungsfähigkeit. \r\nZu diesem Konsens gehört auch, die Bundeswehr in die Mitte unserer Gesellschaft zurück\u0002zuführen. Frieden und Freiheit sind ohne die Bereitschaft unserer Soldaten und Reservis\u0002ten, uns notfalls unter Einsatz von Leib und Leben zu verteidigen, nicht möglich.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nVerteidigungspolitische Zeitenwende dauerhaft verankern\r\n61\r\nBeschaffungsoffensive für die Bundeswehr verschärfen und Bremsen bei \r\nder Beschaffung weiter lösen\r\nVerteidigungsfähigkeit heißt, glaubhaft Abschreckung leisten zu können. Voraussetzung \r\ndafür ist die materielle Vollausstattung der Bundeswehr. Auf dem Weg dorthin wurden \r\nzwar einige wichtige Fortschritte erreicht. Der Mangel ist jedoch weiterhin eklatant und \r\nwird durch die - nicht in Frage zu stellenden – Lieferungen an die Ukraine noch weiter ver\u0002schärft. \r\nAuch das Beschaffungswesen ist immer noch zu träge. Zwar hat sich die Zahl von Großpro\u0002jekten deutlich erhöht. Ebenso hat das im Jahr 2022 verabschiedete Bundeswehrbeschaf\u0002fungsbeschleunigungsgesetz mit seinem Fokus auf den Kauf von marktverfügbaren Pro\u0002dukten anstelle der Neuentwicklung komplizierter „Goldrandlösungen“ zu Verbesserungen \r\ngeführt. Das Gesetz läuft jedoch Ende 2026 – und damit noch vor dem Sondervermögen –\r\naus. Zudem wird der durch das Gesetz ermöglichte Handlungsspielraum für eine beschleu\u0002nigte Beschaffung bislang noch deutlich zu wenig genutzt. Das Gesetz muss deshalb vor \r\nseiner dauerhaften Verankerung sorgfältig evaluiert und weiterentwickelt werden.\r\nZeitenwende ausreichend finanziell unterlegen\r\nDas Sondervermögen darf nicht weiter für Projekte aus dem regulären Verteidigungshaus\u0002halt zweckentfremdet werden, sondern muss - wie ursprünglich vorgesehen - für „bedeut\u0002same“ und „insbesondere komplexe überjährige Maßnahmen“ reserviert bleiben. Zudem \r\nmuss die nächste Bundesregierung den regulären Verteidigungsetat erhöhen und dauer\u0002haft Jahr für Jahr das Zwei-Prozent-Ziel der NATO erfüllen. Im Jahr 2024 gelang dies erst\u0002mals, allerdings nur mithilfe von Buchungstricks sowie einer großen Tranche des Sonder\u0002vermögens. Spätestens Ende 2027 wird das Sondervermögen jedoch aufgebraucht sein. \r\nFür den Verteidigungsetat ergibt sich damit zur Erfüllung der Zwei-Prozent-Vorgabe ein \r\njährlicher Mehrbedarf in Höhe von 30 bis 50 Milliarden pro Jahr. Im Gegenzug wird es des\u0002halb unumgänglich sein, die Sozialausgaben zu begrenzen, die seit dem Ende des Kalten \r\nKrieges dank der „Friedensdividende“ stark ausgedehnt wurden.\r\nDie Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stärken\r\nBislang ist die Zeitenwende noch zu wenig bei den Unternehmen der heimischen Sicher\u0002heits- und Verteidigungsindustrie angelangt. Die Ampel-Regierung hat zwar eine Strategie \r\nfür die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie mit dem Ziel einer starken Partnerschaft \r\nvon Politik und Industrie verabschiedet, ihre Umsetzung steht jedoch noch aus.\r\nMindestens vier Maßnahmen sind von besonderer Notwendigkeit: Erstens müssen \r\nGovernment-to-Government-Geschäfte, also Rüstungseinkäufe bei Regierungen im außer\u0002europäischen Ausland anstelle der eigenen Industrie, auf ein Minimum beschränkt und –\r\nfalls unausweichlich – mit Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsaufträgen für hei\u0002mische Unternehmen flankiert werden. Dies gilt insbesondere für Nationale \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nVerteidigungspolitische Zeitenwende dauerhaft verankern\r\n62\r\nSchlüsseltechnologien. Zweitens benötigen die Unternehmen Planungssicherheit in Form \r\nvon langfristigen Aufträgen und Abnahmegarantien, um ihre Kapazitäten dauerhaft aufzu\u0002stocken. Drittens muss der Zugang zu Finanzierungslösungen für die Industrie, vor allem \r\nStart-ups und KMU, verbessert werden. Insbesondere muss klar und rechtsverbindlich \r\nkommuniziert werden, dass Investitionen in Verteidigungsfirmen mit den Nachhaltigkeits\u0002Kriterien (ESG) vereinbar sind. Zudem gilt es, die Instrumente der Wirtschaftsförderung für \r\nden Sektor zu öffnen und die Unterstützung seitens der europäischen und deutschen För\u0002derbanken zu erhöhen. Viertens müssen Zivilklauseln, also Selbstverpflichtungen der Wis\u0002senschaft, sich bei Forschungsaktivitäten auf zivile Zwecke zu beschränken, abgeschafft \r\nwerden. Die oft zitierte Pflicht der Wissenschaft, einen Beitrag zu einer nachhaltigen, fried\u0002lichen und demokratischen Ordnung beizutragen, steht in keinerlei Widerspruch zur militä\u0002rischen Forschung. Denn auch die Förderung der Verteidigungsfähigkeit dient der Frie\u0002denssicherung. Bayern hat in diesem Bereich mit der Verabschiedung des Gesetzes zur \r\nFörderung der Bundeswehr eine Vorreiterrolle eingenommen.\r\nGemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU vertiefen\r\nBislang tätigen die EU-Mitgliedsstaaten fast 80 Prozent ihrer Rüstungsinvestitionen außer\u0002halb Europas. Die nächste Bundesregierung muss sich deshalb für die Förderung der ge\u0002meinsamen Beschaffung von Verteidigungsgütern einsetzen, die derzeit im Rahmen der \r\nEuropäischen Strategie beziehungsweise des Europäischen Programms für die Verteidi\u0002gungsindustrie im Gespräch ist. Neue Systeme müssen zudem mitgliedstaatsübergreifend \r\nmiteinander kompatibel sein, Zertifizierungen müssen gegenseitig anerkannt werden, der \r\nBinnenmarkt muss auch für Rüstungsgüter geöffnet werden und die Exportmöglichkeiten \r\nfür die Industrie müssen verbessert werden. Darüber hinaus muss sich die nächste Bun\u0002desregierung stärker für den Erfolg bereits geplanter Entwicklungsprojekte mit anderen \r\nPartnerländern einsetzen, die zu häufig aufgrund kollidierender Führungsansprüche und \r\ndivergierender Präferenzen stocken oder gar scheitern. Vor allem muss der deutsch-fran\u0002zösische Motor bei diesen Vorhaben wieder zum Laufen gebracht werden.\r\nDie militärische Zusammenarbeit innerhalb Europas muss in Kooperation mit unseren Part\u0002nern in NATO und USA stärker integriert werden. Die amerikanische Regierung drängt auf \r\neine größere Lastenteilung innerhalb des Bündnisses und orientiert sich verstärkt in Rich\u0002tung Nahen Osten und Asien. Zudem liegen mit den USA und der Türkei große Kapazitäten \r\nder NATO außerhalb der EU. Die neue Bundesregierung muss sich dieser Verantwortung \r\nDeutschlands als größter Volkswirtschaft der EU stellen. Hier gilt es insbesondere die im \r\nJahr 2022 gegründete Schnelle Eingrifftruppe“ (EU Rapid Deployment Capacity), deren \r\nFührung 2025 bei Deutschland liegen wird, vollumfänglich zu unterstützen\r\nFür all diese Maßnahmen müssen im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (2028 \r\nbis 2034) ausreichend Finanzmittel bereitgestellt werden. Die Aufnahme gemeinsamer \r\nSchulden ist jedoch abzulehnen.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nFür ein erfolgreiches Deutschland in Europa und der Welt die Voraussetzungen \r\nschaffen\r\n63\r\n12 Für ein erfolgreiches Deutschland in Europa \r\nund der Welt die Voraussetzungen schaffen\r\nEuropas Wettbewerbsfähigkeit in einer Welt zunehmender Krisen und \r\nKonflikte stärken\r\nUnsere stark exportorientierte Wirtschaft erzielt große Teile unseres Wohlstands auf dem \r\neuropäischen Binnenmarkt und im außereuropäischen Ausland. Doch das außenwirt\u0002schaftliche Umfeld hat sich verändert. Pandemie und Krieg haben die Anfälligkeiten unse\u0002rer Lieferketten aufgezeigt. Die Verlässlichkeit unserer Handelspartner steht in Frage, Pro\u0002tektionismus und Handelskonflikte sind auf dem Vormarsch. Geopolitische Krisen nehmen \r\nzu. Deutschland muss seine bestehenden Wirtschaftsbeziehungen – besonders zu seinen \r\nwichtigsten Handelspartnern USA und China – aufrechterhalten und gleichzeitig den Zu\u0002gang zu neuen Absatz- und Beschaffungsmärkten erleichtern und ausweiten, um einseitige \r\nAbhängigkeiten reduzieren. Zudem muss Deutschland seiner Führungsrolle in der EU wie\u0002der nachkommen, damit Europa neben den USA und China bestehen kann. \r\n12.1 Europäischer Union zu neuer Stärke verhelfen\r\nDie Europäische Union steht in einer Welt voller Unsicherheiten, Krisen und Konflikte für \r\nStabilität. Um zum geopolitisch einflussreichen und durchsetzungsfähigen Akteur zu wer\u0002den, der anderen globalen Mächten auf Augenhöhe begegnet, muss sich die EU aber wei\u0002terentwickeln. Die EU muss wieder mehr eine Gemeinschaft sein, die die Wettbewerbsfä\u0002higkeit der Wirtschaft und damit die Sicherung des Wohlstands ihrer Bürger in den Mittel\u0002punkt ihres Handelns stellt, statt sich im regulatorischen Klein-Klein zu verlieren.\r\nEuropa entbürokratisieren\r\nAuf europäischer Ebene waren die letzten Jahre geprägt von Bürokratie, kleinteiligem Mik\u0002romanagement und zusätzlichen Belastungen. In Summe hat dies für die Unternehmen ein \r\nAusmaß erreicht, das völlig inakzeptabel ist und jegliche unternehmerische Dynamik im \r\nKeim erstickt. Die Bundesregierung muss sich daher dafür einsetzen, dass das Ziel der EU, \r\ndie Berichtspflichten für Unternehmen um mindestens 25 Prozent zu reduzieren, erreicht \r\nund in der Praxis auch umgesetzt wird. Die verbleibenden Berichtspflichten müssen ein\u0002fach, verständlich und leicht umsetzbar sein.\r\nZudem muss sich die Bundesregierung jeglicher zusätzlicher EU-Regulierung im Bereich \r\n„Arbeit und Soziales“ entgegenstellen. Ganz grundsätzlich brauchen wir auf europäischer \r\nEbene dringend eine viel höhere Sensibilität für die negativen Auswirkungen überzogener\r\nRegulierung auf die Wirtschaft.\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nFür ein erfolgreiches Deutschland in Europa und der Welt die Voraussetzungen \r\nschaffen\r\n64\r\nEuropäischen Binnenmarkt vollenden\r\nDer europäische Binnenmarkt ist die Grundlage für ein wettbewerbsfähiges Deutschland. \r\nDeswegen muss sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dringend für eine stärkere Integra\u0002tion der Energiemärkte und -infrastrukturen, für Erleichterungen bei der Arbeitnehmermo\u0002bilität und grenzüberschreitendem mobilen Arbeiten sowie für den Abbau verkehrsbe\u0002schränkender Maßnahmen im grenzüberschreitenden Güterverkehr einsetzen. Damit die \r\ndigitale Welt nicht hinter dem physischen Binnenmarkt zurückbleibt, ist auch eine digitale \r\nUnion erforderlich. Im Bereich der grenzüberschreitenden Anlage- und Investitionsmög\u0002lichkeiten muss die Kapitalmarktunion weiter ausgebaut werden. Um die Effizienz im Zah\u0002lungsverkehr zu steigern, braucht es zudem den digitalen Euro als Ergänzung zum Bargeld.\r\nEnergiekosten auf EU-Ebene senken\r\nDie hohen Energiepreise stellen einen enormen strukturellen Standortnachteil für die \r\nWirtschaft in Europa dar. Sie müssen dringend gesenkt werden, um der bereits stattfin\u0002denden De-Industrialisierung entgegenzuwirken. Die Bundesregierung muss daher einfor\u0002dern, dass nationale Brückenstrompreise durch die EU gebilligt werden. Zudem muss eine \r\naufwendige Trennung der deutschen Strompreiszone verhindert werden. Sie hätte eine \r\nSchwächung der Industriezentren im Süddeutschland zur Folge, was auch Europa insge\u0002samt hart treffen würde.\r\nClean Industrial Deal mit Leben füllen\r\nBeim Clean Industrial Deal muss Deutschland als wichtiger Industriestandort einfordern, \r\ndass es nicht nur bei Ankündigungen bleibt. Die EU kann ihrer Verantwortung für den Kli\u0002maschutz nur gerecht werden, wenn sie Nachhaltigkeit, industrielle Produktion und Wohl\u0002stand miteinander verbindet. Daher brauchen wir eine entschlossene Industriepolitik, die \r\ndie Unternehmen bei der Transformation effektiv unterstützt. Ein wirkungsvoller Carbon\u0002Leakage-Schutz und Technologieoffenheit müssen jederzeit gewährleistet sein. Darüber \r\nhinaus muss der Zugang zu bezahlbarem Wasserstoff in ausreichender Menge sicherge\u0002stellt und ein europaweites Wasserstoffnetz zügig aufgebaut werden. Auch in die Strom\u0002netze muss angesichts des steigenden Elektrifizierungsbedarfs massiv investiert werden. \r\nDie Industrial Carbon Management Strategie muss schnell in die Umsetzung kommen. \r\nEuropean Sustainability Reporting Standards (ERSR) überarbeiten – Mora\u0002torium bei der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSDR)\r\nWir brauchen dringend ein Moratorium zum in Kraft treten der CSRD – Corporate \r\nSustainability Reporting Directive. Aktuell sind die Vorgaben der CSRD praxisfern und nicht \r\numsetzt bar. Eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie ist nötig. Das betrifft insbe\u0002sondere den European Sustainability Reporting Standard (ESRS), der die konkrete Vorgabe \r\nzur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst. Der ESRS zeichnet sich durch \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nFür ein erfolgreiches Deutschland in Europa und der Welt die Voraussetzungen \r\nschaffen\r\n65\r\nein hohes Maß an Komplexität aus und geht insbesondere im Bereich der sozialen Nach\u0002haltigkeit über die Anforderungen der CSRD hinaus. Die Bundesregierung muss sich des\u0002halb dafür einsetzen, dass die bestehenden delegierten Rechtsakte für den ESRS durch die \r\nEU-Kommission zurückgezogen werden. \r\nWir brauchen einen Neustart in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gerade im Bereich \r\nder Vorgaben zur nachhaltigen Unternehmensführung muss das Ziel der EU-Kommission, \r\ndie Berichtspflichten um 25 Prozent zu reduzieren, ausnahmslos umgesetzt werden. Hier\u0002für gilt es insbesondere, sich durch überschneidende Richtlinien verdoppelnde Berichts\u0002pflichten auszuschließen und die Berichtsanforderungen im Bereich Nachhaltigkeit – im \r\nSinne der Politikkohärenz - besser aufeinander abzustimmen. Die Bundesregierung muss \r\nsich dafür einsetzen, dass die bestehenden delegierten Rechtsakte durch die EU-Kommis\u0002sion zurückgezogen werden.\r\nDirective (CSDDD) einer Revision unterziehen \r\nDie Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die EU-Wertschöpfungskettenrichtli\u0002nie (Corporate Due Diligence Directive – CSDDD) einer grundlegenden Revision unterzogen \r\nwird. Die bestehende Richtlinie würde zu erheblichen bürokratischen Belastungen der Un\u0002ternehmen führen, zudem stellt sich ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit ein. Im \r\nZuge der Revision gilt es, die Vorgaben zur zivilrechtlichen Haftung zu streichen. Mindes\u0002tens muss künftig die aktive Beteiligung an Brancheninitiativen im Sinne einer Safe-Har\u0002bour Klausel gelten und Unternehmen aus der Haftung nehmen. Zudem sollte eine „EU \r\nGreen List“ eingeführt werden, die Staaten umfasst, in denen ein hohes Niveau an gesetzli\u0002chen Standards besteht und die Rechtsdurchsetzung garantiert ist. \r\nSolide Haushaltspolitik in den EU-Mitgliedstaaten einfordern\r\nEine solide Haushaltsführung ist entscheidend für den nachhaltigen Erfolg der EU und ihrer \r\nMitgliedstaaten. Entsprechende Regelwerke müssen chancen- und konsolidierungsorien\u0002tiert wirken. Die Bundesregierung muss deshalb darauf hinwirken, dass nationale Über\u0002schuldung und daraus resultierende Verwerfungen vermieden und wachstums- und konso\u0002lidierungsorientierte Reformen auch durch Innovationsimpulse für starke Standorte sicher\u0002gestellt werden. Eine Vergemeinschaftung von Schulden und eine Umverteilung in großem \r\nStil über die EU sind abzulehnen.\r\nAsylzuwanderung in die Europäische Union effizient steuern\r\nMit Blick auf die stark steigende Zahl von Geflüchteten, die in der Europäischen Union \r\nSchutz suchen, muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Europäische Asyl\u0002reform schnellstmöglich Anwendung findet. Insbesondere die solidarische Verteilung der \r\nGeflüchteten innerhalb der EU und die Begrenzung der irregulären Migration müssen \r\nschnell und effektiv umgesetzt werden. Im Rahmen des neuen Migrations- und \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nFür ein erfolgreiches Deutschland in Europa und der Welt die Voraussetzungen \r\nschaffen\r\n66\r\nAsylpaketes ist es die entscheidende Aufgabe der Europäischen Kommission, ein funkti\u0002onsfähiges europäisches Asylsystem zu etablieren.\r\n12.2 Zukunftsfähige Außenwirtschaftsstrategie entwickeln\r\nDeutschland braucht eine Außenwirtschaftsstrategie, die auf die neuen Herausforderun\u0002gen der Weltwirtschaft reagiert und sicherstellt, dass unser international ausgerichtetes \r\nGeschäftsmodell auch in Zukunft erfolgreich ist und für Wachstum, Beschäftigung und \r\nWohlstand in Deutschland sorgt.\r\nFür einheitliches und geschlossenes Handeln der EU in der Weltwirtschaft \r\neintreten \r\nDie Europäische Union ist mit allen Regionen der Weltwirtschaft eng verflochten und profi\u0002tiert von Freihandel und internationaler Arbeitsteilung. Deshalb muss sich Europa dem zu\u0002nehmenden Protektionismus ebenso wie einer drohenden Bi-Polarisierung der globalen \r\nWirtschaft entgegenstellen. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die Euro\u0002päische Union selbstbewusst als eigenständiger und stabilisierender Akteur in der Welt\u0002wirtschaft auftritt. Um diese Rolle wahrnehmen zu können, müssen sich die Mitgliedsstaa\u0002ten vor Augen führen, dass nur ein geschlossen auftretendes Europa den globalen Heraus\u0002forderungen des 21. Jahrhunderts, wie Klimawandel, Digitalisierung und Demographie, be\u0002gegnen kann. Kein europäischer Nationalstaat kann allein den Wirtschaftsmächten USA \r\nund China begegnen. \r\nFür multilateralen Welthandel: WTO reformieren \r\nDeutschlands exportorientierte Wirtschaft ist Grundlage unseres Wohlstands. Wir sind auf \r\neinen freien und regelbasierten Welthandel angewiesen. In den letzten Jahren haben \r\nstaatsgelenkte Wirtschaftssysteme und der Protektionismus einiger Länder vermehrt zu \r\nWettbewerbsverzerrungen auf dem globalen Markt geführt. Um faire Wettbewerbsbedin\u0002gungen zu schaffen, müssen sich Deutschland und die EU nachdrücklich für Freihandel und \r\ndie multilaterale Welthandelsordnung einsetzen. Dazu bedarf es einer Reform der Welt\u0002handelsorganisation (WTO). Deutschland und die EU müssen breite Allianzen bilden, um \r\nmöglichst viele WTO-Mitglieder für die Reform zu gewinnen. \r\nTransatlantische Partnerschaft stabilisieren \r\nDie Vereinigten Staaten sind nach wie vor unser wichtigster Partner in der Welt, besonders \r\nwas die Wirtschafts-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik angeht. Durch die neue US-Re\u0002gierung wird diese Partnerschaft auf die Probe gestellt. Deutschland muss sich daher dafür \r\neinsetzten, das Verhältnis zu stabilisieren und dafür sorgen, dass die Gemeinsamkeiten \r\nweiterhin im Mittelpunkt stehen. Die Bundesregierung sollte sich z. B. dafür einsetzten, \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nFür ein erfolgreiches Deutschland in Europa und der Welt die Voraussetzungen \r\nschaffen\r\n67\r\ndass der 2021 ins Leben gerufene Handels- und Technologierat (TTC) als zentrales Forum \r\nfür die transatlantische Wirtschaftszusammenarbeit weiter fortbesteht und zur neuen US\u0002Administration Gesprächskanäle aufgebaut werden. Über die Zusammenarbeit mit der US\u0002Regierung hinaus sollte die Bundesregierung auch die Zusammenarbeit mit einzelnen US\u0002Bundesstaaten in den Blick nehmen. \r\nWirtschaftlichen Austausch mit China auf fairer Basis fortführen \r\nDie Volksrepublik China mit ihrem staatskapitalistischen System tritt in der globalisierten \r\nWelt ökonomisch und geopolitisch anders als die freien Marktwirtschaften der EU und der \r\nUSA auf. Die Volksrepublik China ist gleichermaßen Partner, Wettbewerber und systemi\u0002scher Rivale. Der chinesische Staat übt weiterhin entscheidenden Einfluss auf das wirt\u0002schaftliche Umfeld aus und verzerrt den Wettbewerb. Ziel muss es sein, für heimische Un\u0002ternehmen ein Level Playing Field mit China zu erreichen. Eine Abkopplung von China ist \r\nabzulehnen. Deutschland muss sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Handelsstrei\u0002tigkeiten mit China über einen dialog-orientierten Verhandlungsweg gelöst werden. Der \r\nwirtschaftliche Austausch sollte auch weiter genutzt werden, um die Ideen von Demokra\u0002tie und Menschenrechten in China zu anzubringen. \r\nResilienz durch Diversifizierung steigern \r\nZur Erhöhung der Resilienz der heimischen Wirtschaft ist eine Diversifizierung der Liefer\u0002und Absatzmärkte notwendig. Es wäre falsch, Abhängigkeiten dadurch reduzieren zu wol\u0002len, indem man sich von einzelnen Handelspartnern abkoppelt. Vielmehr müssen zusätzli\u0002che Partner gewonnen werden. Die Bundesregierung ist deshalb dazu angehalten, markt\u0002wirtschaftliche Anreize für die Diversifizierung von Beschaffungs- und Absatzmärkten zu \r\nsetzen und sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen einzusetzen. Gerade in \r\nBezug auf China sollten die Wirtschaftsbeziehungen so diversifiziert werden, dass Deutsch\u0002land an der wirtschaftlichen Entwicklung Chinas weiter teilhaben kann und wir gleichzeitig \r\nAbhängigkeiten in kritischen Bereichen verringern.\r\nDie Maßnahmen und Instrumente der Außenwirtschaftspolitik sollten gezielt auf die Er\u0002schließung zusätzlicher Wachstums- und Potenzialmärkte ausgerichtet werden. \r\nAuch eine Verzahnung der Außenpolitik, Außenwirtschaftspolitik und Entwicklungshilfepo\u0002litik muss verstärkt in den Blick genommen werden, um neue Geschäftsmöglichkeiten für \r\ndeutsche Unternehmen zu schaffen und die Versorgung unserer Wirtschaft mit Vorpro\u0002dukten und insbesondere Rohstoffen sicherzustellen. Insbesondere im Hinblick auf Afrika \r\nmuss bei der Entwicklungshilfepolitik auch der private Unternehmenssektor verstärkt in \r\nden Fokus genommen werden. Ziel muss es sein, wirtschaftliche Entwicklung auf beiden \r\nSeiten zu fördern. \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nFür ein erfolgreiches Deutschland in Europa und der Welt die Voraussetzungen \r\nschaffen\r\n68\r\nFreihandelsabkommen weiter vorantreiben \r\nDie Bundesregierung muss auf EU-Ebene dringend auf den Abschluss von Freihandels- und \r\nInvestitionsschutzabkommen mit bedeutenden und dynamisch wachsenden Wirtschaftsre\u0002gionen drängen, um die Außenwirtschaftsbeziehungen stärker zu diversifizieren. Verhan\u0002delte Abkommen müssen zügig ratifiziert, laufende Verhandlungen schnell geschlossen \r\nund abgebrochene Verhandlungen zeitnah wieder aufgenommen werden. Darauf muss \r\nDeutschland über den Rat der EU hinwirken. \r\nDie geplanten Abkommen dürfen von europäischer Seite nicht überfrachtet und unsere \r\nPartner dadurch nicht überfordert werden. Bevor Abkommen scheitern, müssen auch der \r\nAbschluss von Teilabkommen und, soweit möglich, „EU-only-Abkommen“ verstärkt in Er\u0002wägung gezogen werden.\r\nBei der Wahl der Handelspartner sollte verstärkt auf Partnerländer und -regionen gesetzt \r\nwerden, die unsere Werte im Hinblick auf Wirtschafts- und Gesellschaftssystem teilen. \r\nGleichzeitig sollten andere Staaten nicht komplett ausgeschlossen werden, um sie nicht in \r\nRichtung anderer Wirtschaftsblöcke zu treiben.\r\nRohstoffverfügbarkeit gewährleisten\r\nDer Staat muss im Rahmen der internationalen Beziehungen seinen Beitrag dazu leisten, \r\nden Zugang zu wesentlichen Rohstoffen zu sichern, unter anderem über eine Unterstüt\u0002zung von Unternehmen bei internationalen Projekten zur Rohstoffsicherung. Heimische \r\nRohstoffe müssen leichter erschlossen werden können und die Vorkommen deutschland\u0002weit aktuell ausgewiesen werden (siehe auch Kapitel „Klima- und Umweltschutz praxisnah \r\ngestalten“). Die Kreislaufwirtschaft und die zirkuläre Bioökonomie tragen ebenfalls zur \r\nRohstoffsicherheit bei und müssen weiter vorangetrieben werden.\r\nBei Bestrebungen, den Import von Rohstoffen an hohe Nachhaltigkeitsstandards zu knüp\u0002fen, darf es zu keiner Überregulierung kommen. Denn dann wäre das Ziel von mehr Resili\u0002enz in der Rohstoffversorgung gefährdet. \r\nBei der strategischen Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit zur Rohstoffsiche\u0002rung ist ein ganzheitlicher Ansatz wichtig, der auch die Belange der Abbauländer in den Fo\u0002kus nimmt. Mit einem solchen Ansatz erhöht sich die Chance auf eine langfristig und nach\u0002haltig angelegte Zusammenarbeit, bei der beide Seiten profitieren.\r\nAußenwirtschaftsförderung an strategischen Zielen ausrichten und verein\u0002fachen \r\nGrundsätzlich gilt es, die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung konsequent an den \r\nstrategischen Zielen zu orientieren. So sollten die Exportförderung und die \r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025\r\nFür ein erfolgreiches Deutschland in Europa und der Welt die Voraussetzungen \r\nschaffen\r\n69\r\nInvestitionsschutzmaßnahmen des Bundes noch stärker am Ziel der Diversifizierung ausge\u0002richtet werden.\r\nZudem muss im Bereich der Außenwirtschaftsförderung der Bürokratieabbau und der Aus\u0002bau der Digitalisierung weiter vorangetrieben werden, um Prozesse noch einfacher zu ge\u0002stalten und zu beschleunigen.\r\nAuch bei Zoll- und Verwaltungsvorgängen, wie der Ausfuhrkontrolle, muss die Digitalisie\u0002rung und Entbürokratisierung zügig vorangetrieben werden. Den Unternehmen darf durch \r\nlangwierige Prozesse kein Wettbewerbsnachteil entstehen. Ein positives Beispiel gelunge\u0002ner Entbürokratisierung ist der Einsatz der Allgemeinen Genehmigungen (AGG).\r\nPositionDezember 2024\r\nvbw Wahlprogramm zur Bundestagswahl\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\n70\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede \r\nDiskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\nwww.vbw-bayern.de\r\n© vbw Dezember 2024\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nRaimo Kröll\r\nAbteilung Planung und Koordination\r\nTelefon 089-551 78-104\r\nraimo.kroell@vbw-bayern.de\r\nDr. Irene Spagna\r\nAbteilung Planung und Koordination\r\nTelefon 089-551 78-334\r\nirene.spagna@baymevbm.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-12-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014143","regulatoryProjectTitle":"Wirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors: Eine ökonomische Einordnung für Bayern und Deutschland","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/45/ea/391388/Stellungnahme-Gutachten-SG2412300004.pdf","pdfPageCount":22,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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Idealerweise \r\nsoll die Branche Rückgänge in klassischen Sektoren überkompensieren und so Wohlstand \r\nund Arbeitsplätze langfristig sichern. \r\nDie vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat die vorliegende Studie bei der \r\nPrognos AG in Auftrag gegeben, um herauszufinden, welche Größe die Green-Tech\u0002Branche in Bayern heute bereits hat und wie sie sich in den letzten Jahren entwickelt hat.\r\nDie Ergebnisse zeigen: Die Branche hat sich in den vergangenen Jahren sehr dynamisch \r\nentwickelt. Inzwischen stellt sie mit 512.000 Personen bzw. einem Anteil von 6,5 Prozent \r\nan allen Erwerbstätigen für das Jahr 2023 auch rein größenmäßig einen wichtigen Bestand\u0002teil der bayerischen Volkswirtschaft dar. In der bayerischen M+E-Industrie ist der Anteil \r\nder Green-Tech-Branche mit 15 Prozent an der Erwerbstätigkeit sogar mehr als doppelt so \r\ngroß wie in der Gesamtwirtschaft. Seit 2010 ist die Zahl der Erwerbstätigen in der Green\u0002Tech-Branche im Freistaat jährlich um etwa 3,4 Prozent angestiegen – und damit stärker \r\nals im bundesweiten Vergleich, wo der Zuwachs der Branche 2,3 Prozent betrug.\r\nEin weiteres Maß für die Leistungsfähigkeit der Green-Tech-Brache ist die tatsächlich \r\nbereitgestellte ökonomische Wertschöpfung – die Bruttowertschöpfung. Diese ist in \r\nBayern von 2010 bis 2023 ebenfalls sehr dynamisch um 150 Prozent gewachsen und \r\nerreichte im Jahr 2023 einen Wert von 55,5 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anteil \r\nan der Gesamtwirtschaft in Bayern von 7,3 Prozent. Im Jahr 2010 lag dieser Anteil noch bei \r\nca. 5,3 Prozent. Besonders dynamisch entwickelte sich die Bruttowertschöpfung der \r\nbayerischen Green-Tech-Branche seit 2019. Während die Bruttowertschöpfung im Frei\u0002staatzwischen 2019 und 2023 um etwa 21 Prozent zugenommen hat, fiel das Wachstum \r\nim bayerischen Green-Tech-Sektor mit 44 Prozent mehr als doppelt so hoch aus.\r\nInsgesamt entwickelt sich die Green-Tech Branche in Bayern also sehr positiv. Die Analyse \r\nzeigt jedoch auch deutlich, dass der weitaus überwiegende Teil unserer Wirtschaftskraft \r\nnach wie vor nicht im Green-Tech-Sektor verankert ist. Die Politik darf deshalb nicht\r\nfälschlicherweise annehmen, dass die Herausforderungen der Transformation alleinig\r\ndurch das Wachstum der Green-Tech Branche erfolgreich zu meistern wären. Vielmehr \r\nbenötigen wir gute Wirtschaftsbedingungen für die Unternehmen aller Sektoren. Allein mit \r\nHilfe des Green-Tech-Sektors werden wir unseren Wohlstand nicht erhalten können. \r\nBertram Brossardt\r\n30. Dezember 2024\r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\n1\r\nInhalt\r\n1 Einleitung 1\r\n2 Erfassung der Green-Tech-Branche 2\r\n3 Ergebnisse der ökonomischen Analyse 5\r\n3.1 Die Ökonomische Bedeutung der Green-Tech-Branche 5\r\n3.1.1 Erwerbstätigkeit im Green-Tech-Sektor 5\r\n3.1.2 Wertschöpfungsebenen 6\r\n3.1.3 Anteil der bayerischen Green-Tech-Branche an den Wirtschaftszweigen der \r\nMetall- und Elektroindustrie 8\r\n3.2 Zentrale Trends der Green-Tech-Branche 10\r\n3.2.1 Trend Erwerbstätigkeit Green-Tech 10\r\n3.2.2 Die Entwicklung der Erwerbstätigkeit der Wertschöpfungsebenen 11\r\n3.2.3 Die Erwerbstätigkeit in der bayerischen Green-Tech-Branche und im klassischen \r\nTeil der M+E-Industrie im Zeitverlauf 12\r\n3.3 Bruttowertschöpfung 12\r\n4 Fazit 15\r\nAbbildungsverzeichnis 16\r\nAnsprechpartner/Impressum 17\r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nEinleitung\r\n1\r\n1 Einleitung\r\nHohe Erwartungen an die Green-Tech-Branche\r\nDie deutsche Wirtschaft ist einem hohen Wettbewerbs- und Transformationsdruck ausge\u0002setzt. Für 2024 erwarten führende Wirtschaftsforschungsinstitute das zweite Jahr in Folge \r\neine Rezession.\r\n1\r\nIm internationalen Vergleich schneidet Deutschland damit besonders \r\nschlecht ab: Während andere EU-Länder ein deutliches Wirtschaftswachstum verzeichnen, \r\ndroht hierzulande ein erneuter Rückgang des Bruttoinlandsproduktes. Angesichts geopoli\u0002tischer Risiken, bürokratischer Lasten sowie hoher Arbeits- und Energiekosten sinkt die \r\nWettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Zusätzlich stehen die Unternehmen vor der Heraus\u0002forderung, den Umbau hin zur Klimaneutralität zu bewältigen.\r\nVor dem Hintergrund dieser Herausforderungen wächst die Bedeutung von Unternehmen, \r\ndie grüne Technologien anbieten – kurz: der Green-Tech-Branche. Sie soll wichtige Wachs\u0002tumsimpulse auslösen und klassische Branchen dazu befähigen, ihre Wertschöpfung klima\u0002neutral umzubauen. Zu den Leistungen dieser Branche zählen unter anderem erneuerbare \r\nEnergien, Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Rückgewinnung von Roh\u0002stoffen und Materialien sowie nachhaltige Mobilitätslösungen. \r\nZiel dieser Studie ist es, zu untersuchen, ob die Green-Tech-Branche dieses Versprechen\r\nfür Bayern tatsächlich einlösen kann. Wie leistungsfähig ist die Green-Tech-Branche? Wel\u0002che ökonomische Bedeutung hat sie gegenwärtig? Welche Entwicklungstrends zeichnen \r\nsich ab? Welche Leistungen sind in Bayern besonders ausgeprägt?\r\n1 Gemeinschaftsdiagnose #2-2024: Deutsche Wirtschaft im Umbruch – Konjunktur und Wachstum schwach Quelle: GD24H_fi\u0002nal.pdf\r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nErfassung der Green-Tech-Branche\r\n2\r\n2 Erfassung der Green-Tech-Branche\r\nGreen Tech als Querschnittsbranche verschiedener Leitmärkte und Wert\u0002schöpfungsebenen\r\nDie Green-Tech-Branche ist eine Querschnittsbranche. Im Rahmen bestehender statisti\u0002scher Klassifikationssysteme, wie etwa der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) \r\nwird sie nicht explizit ausgewiesen. Vielmehr sind die entsprechenden Aktivitäten den ver\u0002schiedenen „klassischen“ Wirtschaftszweigen untergeordnet und müssen über ein detail\u0002liertes Abgrenzungsmodell erfasst werden.\r\nPrognos hat mit dem envigos Modell („model for environmental industry, goods and ser\u0002vices“) ein umfangreiches Verfahren entwickelt, um eine umfassende Abgrenzung von Um\u0002welttechnologien vorzunehmen. Mit Hilfe des Modells können umweltrelevante Technolo\u0002giebereiche innerhalb der bestehenden Klassifikation identifiziert und detailliert entlang \r\nverfügbarer Statistiken ausgewertet werden.\r\nDie vorliegende Analyse gliedert die Green-Tech-Branche Bayern in sieben Leitmärkte, die \r\nunterschiedliche Güter und Dienstleistungen mit einem relevanten Umweltnutzen bereit\u0002stellen. Dabei berücksichtigt das Vorgehen verschiedene Leistungen, von innovativen\r\nTechnologien bis hin zu etablierten Dienstleistungen. Die sieben Leitmärkte sind in Abbil\u0002dung 1 dargestellt.\r\nAbbildung 1\r\nAbgrenzung der Green-Tech-Branche entlang von sieben Leitmärkten\r\nQuelle: Prognos\r\nBeispielsweise ist die Dienstleistung der Abfallverwertung als Teil des Leitmarktes Circular \r\nEconomy erfasst, oder die Aufbereitung von Abwässern durch die Wasserwirtschaft. Im \r\nBereich innovativer Technologien und Dienstleistungen, die in den vergangenen Jahren –\r\nim Zuge von Umweltschutzbemühungen – an Bedeutung gewonnen haben, erfasst die \r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nErfassung der Green-Tech-Branche\r\n3\r\nAnalyse zum Beispiel die Elektromobilität, Erneuerbare Energien oder die Dämmung von \r\nGebäuden. \r\nIn gängigen Vergleichsstudien der Green-Tech-Branche wird üblicherweise ein breiter Defi\u0002nitionsrahmen gesetzt, um nach Möglichkeit alle relevanten Wertschöpfungsleistungen zu \r\nerfassen, die einen Umweltbeitrag leisten. Dagegen legt diese Studie den Fokus auf Kern\u0002bereiche grüner Technologien sowie damit verbundene Dienstleistungen. Dazu strukturiert \r\nsie das durch die sieben Leitmärkte definierte Spektrum der Green-Tech-Branche in vier\r\nWertschöpfungsebenen. \r\nAbbildung 2\r\nDifferenzierung der Green-Tech-Branche nach Wertschöpfungsebenen\r\n1) Grüne Hochtechnologien\r\nUmwelttechnologien mit hohem Innovationsgrad, z.B. EE-Anlagen (Windenergie, Solar, etc.), Recyclingtechnologie, \r\nE-Pkw, Wärmepumpen, Effizienztechnologien, F&E \r\n2) Grüne Basistechnologien & Güter\r\nWeitere Green-Tech Produkte aus dem verarbeitenden Gewerbe, z.B. umweltfreundliche Werkstoffe, Filtertechnik\r\n3) Installation & Bau\r\nLeistungen zur Implementierung von Umwelttechnologien und zur Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur\r\n4) Spezialisierte Umweltdienstleistungen\r\nz.B. Umweltmessungen, Effizienzberatung, Recycling und Abfallentsorgung, Stromerzeugung auf Basis von EE, Ab\u0002wasserreinigung\r\nQuelle: Prognos\r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nErfassung der Green-Tech-Branche\r\n4\r\nEbene 1 und 2 konzentrieren sich auf Technologien des Verarbeitenden Gewerbes. Ebene \r\n1 erfasst Grüne Hochtechnologien. Abgedeckt sind Umwelttechnologien mit hohem Inno\u0002vationsgrad, wie erneuerbare Energieanlagen, E-Pkw und Recyclingtechnologien. Ebenso \r\nenthalten sind auch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Ebene 2 umfasst Grüne Ba\u0002sistechnologien und Güter, wie zum Beispiel umweltfreundliche Werkstoffe. Auf der drit\u0002ten Wertschöpfungsstufe betrachtet die Analyse relevante Installations- und Baudienst\u0002leistungen. Die vierte Ebene erfasst weitere relevante Umweltdienstleistungen. In Summe \r\nerfasst das Modell mehr als 300 einzelne ökonomische Aktivitäten.\r\n2\r\nDas Abgrenzungsmodell bestimmt relevante Güter und Dienstleistungen sowie die zugehö\u0002rigen Wirtschaftszweige und ordnet sie nach Leitmärkten und den jeweiligen Marktseg\u0002menten und Technologie- bzw. Dienstleistungslinien. Basierend auf einem von der OECD \r\nund Eurostat entwickelten Verfahren wird dazu jede in der Güterklassifikation enthaltene \r\nProduktgruppe auf ihren Einsatzzweck („Funktion“) hin hinterfragt. Berücksichtigt werden \r\nim Rahmen des envigos Modells einerseits Güter, die einen direkten Umweltzweck verfol\u0002gen (beispielweise Filtertechnik). Zugrunde gelegt wird hierfür die Definition von Umwelt\u0002zecken von Eurostat für den Environmental Goods and Services Sector (EGSS). Anderer\u0002seits werden umwelt- bzw. klimafreundliche Substitute erfasst, wie zum Beispiel erneuer\u0002bare Energien oder nachhaltige Mobilitätstechnologien. Zudem werden weitere Technolo\u0002gien identifiziert, die im Kontext der Transformation eine bedeutende unterstützende \r\nFunktion haben, wie etwa Energiesystemtechnologien. Die Eingrenzung relevanter Klima\u0002schutztechnologien folgt dabei der etablierten Definition des UNFCC im Rahmen des Clean \r\nDevelopment Mechanism des Kyoto Protokolls. Mittels Gewichtungsfaktoren berücksich\u0002tigt das Abgrenzungsverfahren auch so genannte multifunktionale Güter. Dabei handelt es \r\nsich um Güter mit verschiedenen – teils umweltrelevanten – Einsatzzwecken. So können \r\netwa Vliesstoffe sowohl zur Wärmedämmung als auch beispielsweise als Verpackungsmit\u0002tel verwendet werden.\r\nDas envigos Modell ermittelt für die vier Wertschöpfungsstufen die direkte Beschäfti\u0002gungs- bzw. Wertschöpfungswirkung der Unternehmen, die Lösungen für Klima- und Um\u0002weltschutz anbieten (Anbieterperspektive). Der Fokus liegt dabei auf der Zahl der Erwerb\u0002stätigen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Selbständige) und der \r\nBruttowertschöpfung. Auf dieser Basis erfolgt eine Auswertung der verfügbaren amtlichen \r\nStatistiken auf Bundes- und Landesebene für die Jahre 2010 bis 2023. \r\n2 Nicht erfasst in dieser Analyse sind weitere umweltrelevante Leistungen, wie etwa der Öffentliche Personenverkehr oder die \r\nAbfallsammlung. \r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nErgebnisse der ökonomischen Analyse\r\n5\r\n3 Ergebnisse der ökonomischen Analyse\r\nDie Green-Tech-Branche als dynamischer Sektor\r\n3.1 Die Ökonomische Bedeutung der Green-Tech-Branche\r\n3.1.1 Erwerbstätigkeit im Green-Tech-Sektor\r\nDie Auswertung der aktuellen Beschäftigungszahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigt bis \r\nzum Ende der Analyseperiode 2023 einen anhaltenden Positiv-Trend: Bayern erreichte er\u0002neut ein Rekordniveau bei der Erwerbstätigkeit. Der Freistaat Bayern zählte im Jahr 2023 \r\ninsgesamt 7,9 Mio. Erwerbstätige. Davon entfiel ein relevanter Anteil auf die Green-Tech\u0002Branche: Etwa 512.000 Erwerbstätige zählte die Querschnittbranche 2023. Durch das \r\nüberproportionale Wachstum (siehe Kapitel 3.2.1) hat sich der Anteil der Erwerbstätigen\r\nfür die Green-Tech-Branche von 5,2 Prozent im Jahr 2010 auf 6,5 Prozent im Jahr 2023 er\u0002höht. \r\nAbbildung 3\r\nAnzahl der Erwerbstätigen in der Green-Tech-Branche und der gesamten \r\nbayerischen Wirtschaft\r\nQuelle: Prognos\r\n6.100.000\r\n7.400.000\r\n332.000 \r\n(5,2%)\r\n512.000 \r\n(6,4%)\r\n 3.500.000\r\n 4.000.000\r\n 4.500.000\r\n 5.000.000\r\n 5.500.000\r\n 6.000.000\r\n 6.500.000\r\n 7.000.000\r\n 7.500.000\r\n 8.000.000\r\n2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023\r\nET Gesamtwirtschaft (ohne Green Tech) ET Green Tech\r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nErgebnisse der ökonomischen Analyse\r\n6\r\nDie Beschäftigungsverhältnisse in der Branche teilen sich dabei auf in einen Anteil von \r\ncirca 80 Prozent sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und circa 10 Prozent geringfü\u0002gig Beschäftigten, die restlichen 10 Prozent sind Selbstständige. \r\n3.1.2 Wertschöpfungsebenen\r\nVon den 512.000 Erwerbstätigen des bayerischen Green-Tech-Sektors ist etwa ein Drittel \r\nim Verarbeitenden Gewerbe tätig. Abbildung 4 zeigt, dass die Wertschöpfungsebenen der \r\nGrünen Hochtechnologien und der grünen Basistechnologien- und Güter (Stufe 1 und 2) \r\nzusammen etwa 190.000 Erwerbstätige umfassen, der überwiegende Anteil davon fertigt \r\nUmwelttechnologien mit einem hohen Innovationsgrad. Zu den produzierten Gütern zäh\u0002len unter anderem Hybrid- und Elektro-Pkw, oder digitale Vernetzungstechnologien zur Er\u0002höhung der Energie- und Materialeffizienz in Produktionsprozessen.\r\nAbbildung 4\r\nAnzahl der Erwerbstätigen der Green-Tech-Branche nach Wertschöpfungs\u0002ebenen (jährliches Wachstum seit 2010 in Prozent)\r\nQuelle: Prognos\r\nMit rund zwei Dritteln ist der Großteil der Erwerbstätigen der Green-Tech-Brache im \r\nDienstleistungssektor tätig, die spezialisierten Umweltdienstleistungen in Wertschöpfungs\u0002ebene 4 nehmen dabei die größte Bedeutung ein. Dienstleistungen wie die Abfallentsor\u0002gung oder der Betrieb von Erneuerbaren Energie-Anlagen leisten einen zentralen Beitrag \r\nzur bayerischen Erwerbstätigkeit. Auch der Installations- und Bausektor kann hier verortet \r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nErgebnisse der ökonomischen Analyse\r\n7\r\nwerden, der vor allem durch die Installation von Wasserversorgungstechnik sowie Gebäu\u0002dedämmungen seinen Teil zur Green-Tech-Branche beiträgt.\r\nIm direkten Vergleich zeigen sich zwischen den sieben Leitmärkten teilweise unterschiedli\u0002che Schwerpunkte in der Verteilung auf die einzelnen Wertschöpfungsebenen.\r\nAbbildung 5\r\nVergleich Erwerbstätige in Wertschöpfungsebenen der Green-Tech\u0002Branche nach Leitmärkten\r\nQuelle: Prognos\r\nIm größten Leitmarkt Circular Economy überwiegt die vierte Wertschöpfungsebene Um\u0002weltdienstleistungen, insbesondere durch Reparaturdienstleistungen und die stoffliche \r\nVerwertung von Abfallmengen. \r\nAuch im Leitmarkt für Erneuerbare Energiesysteme entfällt ein Großteil der Erwerbstätig\u0002keit auf spezialisierte Umweltdienstleistungen, hierbei steht insbesondere der Betrieb von \r\nAnlagen für Solar, Wasserkraft und Bioenergie im Vordergrund. Der Betrieb von Windkraft\u0002anlagen hat bislang deutlich weniger Erwerbstätigkeit ausgelöst. Die übrigen Wertschöp\u0002fungsebenen, etwa die Herstellung von Komponenten, spielen für erneuerbare Energien \r\neine geringere Rolle. \r\nIn den Leitmärkten Wasserwirtschaft und Energieeffizienz entfällt der überwiegende Teil \r\nder Erwerbstätigkeit auf Installations-, Bau und Planungsleistungen. Bedeutend sind hier \r\nvor allem der Bau und Betrieb von Infrastrukturen für Wasser- und Abwasser sowie Pla\u0002nung und Bau von energieeffizienten Gebäuden.\r\n57.300\r\n66.000\r\n144.600\r\n53.100\r\n19.300\r\n83.400\r\n88.100\r\n0\r\n20000\r\n40000\r\n60000\r\n80000\r\n100000\r\n120000\r\n140000\r\n160000\r\n4) Spezialisierte\r\nUmweltdienstleist\r\nungen inkl. Ver\u0002und Entsorgung\r\n3) Installations-,\r\nBau und\r\nPlanungsleistungen\r\n2) Grüne\r\nBasistechnologien\r\n& Güter\r\n1) Grüne\r\nHochtechnologien\r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nErgebnisse der ökonomischen Analyse\r\n8\r\nFür Grüne Hochtechnologien ist die Umweltfreundliche Mobilität mit Abstand der wich\u0002tigste Leitmarkt, insbesondere durch die Produktion elektrisch angetriebener Fahrzeuge. \r\nAber auch in den Leitmärkten Energieeffizienz, Circular Economy und Erneuerbar Energie\u0002systeme zeigt sich ein relevantes Maß an Erwerbstätigkeit.\r\n3.1.3 Anteil der bayerischen Green-Tech-Branche an den Wirtschaftszwei\u0002gen der Metall- und Elektroindustrie\r\nDie Leistungen der Querschnittsbranche Green-Tech in Bayern fallen in den einzelnen \r\nWirtschaftszweigen der bayerischen Metall- und Elektroindustrie (M+E-Industrie) unter\u0002schiedlich hoch aus.\r\nAbbildung 6\r\nZahl der Erwerbstätigen der bayerischen Green-Tech-Branche in den Wirt\u0002schaftszweigen der Metall- und Elektroindustrie (Anteil Green-Tech an \r\nWirtschaftszweig) \r\nQuelle: Prognos. Branchenbezeichnung gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige: Elektrobranche (WZ \r\n26, 27), Metallerzeugung & Bearbeitung (WZ 24, 25), Fahrzeugbau (WZ 29, 30), Maschinenbau (WZ 28), \r\nReparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (WZ 33). Lesehilfe: Der bayerische Fahr\u0002zeugbau umfasst 304.000 Erwerbstätige, davon arbeiten 24% im Bereich Green-Tech.\r\nDer höchste Anteil für umweltfreundliche Güter zeigt sich im bayerischen Fahrzeugbau. \r\nDarunter fällt die Produktion von Elektrofahrzeugen, Hybridantrieben, großen elektrischen \r\nNutzfahrzeugen bis hin zu Abgasreinigungsanlagen für Fahrzeuge. Rund 24 Prozent der \r\n249.000\r\n(Green Tech: 10%)\r\n304.000\r\n(GreenTech: 24%)\r\n167.000\r\n(Green Tech: 3%)\r\n204.000\r\n(GreenTech: 12%)\r\n34.000\r\n(GreenTech: 71% )\r\n151.000 \r\n0\r\n60.000\r\n120.000\r\n180.000\r\n240.000\r\n300.000\r\nErwerbstätige Green\r\nTech in der M&E\r\nIndustrie\r\nMetallerzeugung & Fahrzeugbau Maschinenbau\r\nBearbeitung\r\nReparatur und Elektrobranche\r\nInstallation von\r\nMaschinen und\r\nAusrüstungen\r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nErgebnisse der ökonomischen Analyse\r\n9\r\n304.000 Erwerbstätigen des Fahrzeugbaus werden der Green-Tech-Querschnittsbranche \r\nzugerechnet (73.000 Erwerbstätige).\r\nDen zweitgrößten Anteil weist die Elektrobranche auf, dort beträgt der Anteil der Green\u0002Tech-Leistungen rund 12 Prozent (25.000 Erwerbstätige). Die entsprechenden Unterneh\u0002men produzieren zum Beispiel LEDs, digitale Vernetzungstechnik, Smart Meter oder Batte\u0002rien für die Elektromobilität. Der Anteil von Umwelttechnologien im bayerischen Maschi\u0002nenbau beträgt etwa 10 Prozent (24.000 Erwerbstätige). Darunter fällt unter anderem die \r\nHerstellung von Maschinen für die Abfallwirtschaft oder Membrananlagen für die Wasser\u0002wirtschaft.\r\nIn der Metallbranche führen gegenwärtig rund drei Prozent der Leistungen zu positiven \r\nUmwelteffekten (5.000 Erwerbstätige), etwa durch die stoffliche Verwertung von Sekun\u0002däraluminium und -kupfer. Außerdem werden wichtige Metallgüter für die Wasserwirt\u0002schaft gefertigt sowie mineralische Dämmstoffe produziert.\r\nDarüber hinaus zeigt sich eine relevante Erwerbstätigkeit auch für die Reparatur oder In\u0002stallation von Maschinen und Ausrüstungen. Von insgesamt etwa 34.000 Erwerbstätigen\r\nkönnen rund 70 Prozent der Green Tech Branche zugerechnet werden (24.000 Erwerbstä\u0002tige). \r\nFür die gesamte M+E-Industrie ergibt sich ein Anteil grüner Leistungen von 15 Prozent und \r\neine Anzahl der Erwerbstätigen von 151.000.\r\n3 Der Vergleich macht deutlich, dass die Leis\u0002tungen der Green-Tech-Branche schon heute einen spürbaren Anteil an der Erwerbstätig\u0002keit der bayerischen Volkswirtschaft ausmachen.\r\n3 Für die Analyse der Vergleichsbranchen wurden zusätzlich die Wirtschaftszweige Herstellung von Spielwaren (WZ 324) und Hst v. \r\nmed. und zahnmed. Apparaten und Materialien (WZ 325) als Teil der M+E-Industrie untersucht. Für die untersuchten Jahre von \r\n2010 bis 2023 finden keine Green-Tech Leistungen statt. \r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nErgebnisse der ökonomischen Analyse\r\n10\r\n3.2 Zentrale Trends der Green-Tech-Branche\r\n3.2.1 Trend Erwerbstätigkeit Green-Tech\r\nDie bayerische Wirtschaft hat sich seit 2010 überproportional stark entwickelt. Sowohl für \r\ndie Gesamtwirtschaft als auch die Green-Tech-Branche liegt das bayerische Wachstum \r\ndeutlich über dem bundesdeutschen Trend. Die Zahl der Erwerbstätigen in der Gesamt\u0002wirtschaft stieg in Bayern um etwa 1,7 Prozent pro Jahr, auf Bundesebene um 1,3 Prozent. \r\nDie Green-Tech Branche hat sich insgesamt noch dynamischer entwickelt: Auf Bundes\u0002ebene wuchs sie um etwa 2,3 Prozent (von 1,9 Mio. auf 2,7 Mio. Erwerbstätige), in Bayern \r\num 3,4 Prozent pro Jahr (von 332.000 auf 512.000 Erwerbstätige). Im Vergleich zum Aus\u0002gangsjahr 2010 lag die Erwerbstätigkeit der Green-Tech-Branche 2023 um 54 Prozent hö\u0002her. \r\nWährend es in der Gesamtwirtschaft im Zuge der Corona-Pandemie 2020 und 2021 zu ei\u0002nem Rückgang der Erwerbstätigkeit kam, konnte sich das Wachstum für umweltfreundli\u0002che Güter und Dienstleistung seit 2018 erneut beschleunigen und durchgehend positiv \r\nentwickeln.\r\nAbbildung 7\r\nEntwicklung Erwerbstätigkeit in Gesamtwirtschaft und Green-Tech-Branche \r\nfür Bayern und Deutschland (Index: 2010=100 Prozent)\r\nQuelle: Prognos\r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nErgebnisse der ökonomischen Analyse\r\n11\r\n3.2.2 Die Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Bayern nach Wertschöp\u0002fungsebenen\r\nDie Erwerbstätigkeit in der bayerischen Green-Tech-Branche ist seit 2010 um jährlich etwa \r\n3,4 Prozent gewachsen. Dabei entfällt eine besonders starke Dynamik auf die Wertschöp\u0002fungsebene der grünen Hochtechnologien (Stufe 1). Während diese bis 2019 noch im \r\nGleichklang mit den übrigen Wertschöpfungsstufen wuchsen, beschleunigte sich das \r\nWachstum 2019 deutlich. Im Durchschnitt betrug das Wachstum der grünen Hochtechno\u0002logien seit 2010 etwa 6,8 Prozent pro Jahr. \r\nHintergrund dieser Dynamik ist insbesondere der bayerische Fahrzeugbau, in dem die stei\u0002gende Bedeutung von elektrisch getriebenen Fahrzeugen sowie von Plug-in Hybriden zur \r\nUmgestaltung der Fahrzeugproduktion in Bayern führt. Im Zuge dieser Entwicklungen hat \r\nsich die Zahl der Erwerbstätigen im Bereich der grünen Hochtechnologien seit 2010 mehr \r\nals verdoppelt. Der Anteil dieser Erwerbstätigkeit dürfte sich in den kommenden Jahren \r\ndabei noch erheblich steigern. So plant BMW zum Beispiel, dass bis 2030 mindestens 50\r\nProzent aller produzierten Fahrzeuge einen elektrischen Antrieb nutzen.4\r\nAbbildung 8\r\nEntwicklung der Erwerbstätigkeit nach Wertschöpfungsebenen in Bayern \r\n(Index: 2010=100 Prozent)\r\nQuelle: Prognos\r\n4 BMW Group 2024: BMW Group Elektromobilität\r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nErgebnisse der ökonomischen Analyse\r\n12\r\n3.2.3 Die Erwerbstätigkeit in der bayerischen Green-Tech-Branche und im \r\nklassischen Teil der M+E-Industrie im Zeitverlauf\r\nVergleicht man die Entwicklung der Erwerbstätigkeit in der bayerischen Green-Tech-Bran\u0002che mit dem klassischen Teil der M+E-Industrie, zeigt sich eine deutlich größere Dynamik \r\nder Green-Tech-Branche.\r\nAbbildung 9\r\nDie Entwicklung der Erwerbstätigkeit in der bayerischen Green-Tech-Bran\u0002che und im klassischen Teil der M+E-Industrie im Vergleich (Index: \r\n2010=100 Prozent)\r\nQuelle: Prognos. Branchenbezeichnung gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige: M+E-Industrie Ge\u0002samt umfasst Elektrobranche (WZ 26, 27), Metallerzeugung & Bearbeitung (WZ 24, 25), Fahrzeugbau \r\n(WZ 29, 30), Maschinenbau (WZ 28), Herstellung von Spielwaren (WZ 324), Hst. v. med. und zahnmed. \r\nApparaten und Materialien (WZ 325), Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (WZ \r\n33).\r\nIm Zuge der Corona-Pandemie war in fast allen Wirtschaftszweigen der klassischen M+E\u0002Industrie ein deutlicher Rückgang der Erwerbstätigkeit zu verzeichnen – die Elektrobranche \r\nfiel sogar unter das Niveau von 2010 zurück. Lediglich die Reparatur und Installation von \r\nMaschinen und Ausrüstungen stagnierte. Während dort und im Fahrzeug- und Maschinen\u0002bau ab 2022 wieder positive Tendenzen erkennbar sind, stagniert die Metallerzeugung und \r\n-bearbeitung bis heute auf dem Niveau von 2011. \r\n90\r\n110\r\n130\r\n150\r\n170\r\n190\r\n210\r\n230\r\n2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023\r\nGreen Tech Branche\r\nFahrzeugbau\r\nMaschinenbau\r\nM&E Industrie Gesamt\r\nMetallerzeugung und Bearbeitung\r\nElektrobranche \r\nReparatur und Installation \r\nvon Maschinen und Ausrüstungen\r\nM&E Industrie: Green-Tech Anteil\r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nErgebnisse der ökonomischen Analyse\r\n13\r\nDie Green-Tech-Branche dagegen entwickelte sich deutlich dynamischer und konnte allein \r\nvon 2019 bis 2023 die Zahl der Erwerbstätigen um 23 Prozent steigern. Damit überholte \r\ndie Branche den Fahrzeugbau deutlich. Noch dynamischer fällt der Trend aus, wenn nur \r\ndie Green-Tech Leistungen der M+E-Industrie betrachtet werden. Hier hat sich die Zahl der \r\nErwerbstätigen mehr als verdoppelt. Insgesamt erwies sich Green-Tech-Branche als beson\u0002ders krisenresilient. \r\n3.3 Bruttowertschöpfung\r\nEin weiteres Maß für die Leistungsfähigkeit der Green-Tech-Brache ist neben der Zahl der \r\nErwerbstätigen auch die tatsächlich bereitgestellte ökonomische Wertschöpfung – die \r\nBruttowertschöpfung. 2023 betrug diese für die Green-Tech-Branche in Bayern circa 55,5\r\nMilliarden Euro, was einem Wachstum seit 2010 von über 150 Prozent entspricht. Gleich\u0002zeitig ist ihr Anteil an der Gesamtwirtschaft von ca. 5,3 Prozent im Jahr 2010 auf ca. 7,9\r\nProzent im Jahr 2023 gestiegen.\r\nAbbildung 10\r\nVergleich der Bruttowertschöpfung in Gesamtwirtschaft und Green-Tech\u0002Branche für Bayern (Index:2010=100 Prozent)\r\nQuelle: Prognos auf Basis von Destatis (2024): Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder\r\n258 \r\n173 \r\n -\r\n 10.000\r\n 20.000\r\n 30.000\r\n 40.000\r\n 50.000\r\n 60.000\r\n80\r\n100\r\n120\r\n140\r\n160\r\n180\r\n200\r\n220\r\n240\r\n260\r\n280\r\n2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023\r\nBruttowertschöpfung (in Mio. Euro)\r\nTrend (2010:100%)\r\nBWS Green Tech Trend Green Tech Trend Gesamtwirtschaft\r\nTrend Bruttowertschöpfung \r\nGreen Tech\r\nTrend Bruttowertschöpfung \r\nGesamtwirtschaft\r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nErgebnisse der ökonomischen Analyse\r\n14\r\nDie Analyse verdeutlicht, dass auch die Bruttowertschöpfung seit 2010 sehr dynamisch ge\u0002wachsen ist. Bereits im Zeitraum zwischen 2010 und 2018 wuchs die Bruttowertschöpfung \r\nder Green-Tech-Branche schneller die Bruttowertschöpfung der Gesamtwirtschaft. Insbe\u0002sondere seit 2019 zeigt sich – ähnlich wie bei der Erwerbstätigkeit – dann jedoch eine noch \r\ndeutlichere Entkopplung von der bayerischen Gesamtwirtschaft. Während letztere seit \r\n2019 um circa 21 Prozent gewachsen ist, lag das Wachstum der Green-Tech-Branche im \r\nselben Zeitraum bei circa 44 Prozent.\r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nFazit\r\n15\r\n4 Fazit\r\nGreen Tech als wichtiger Bestandteil der bayerischen Volkswirtschaft\r\nDie Green-Tech-Branche in Bayern zeichnet sich durch ein starkes Wachstum aus, das \r\ndeutlich über dem Trend der Gesamtwirtschaft liegt. Damit steigt die Bedeutung von Un\u0002ternehmen, die grüne Güter produzieren oder grüne Dienstleistungen anbieten. \r\nEntlang aller Wertschöpfungsebenen zeigt sich eine hohe Dynamik, insbesondere für die\r\nGrünen Hochtechnologien. Hierbei spielt der bayerische Fahrzeugbau ein Schlüsselrolle, \r\nder einen schnellen Markthochlauf für Elektrofahrzeuge innerhalb der letzten fünf Jahre \r\nverzeichnet hat. Die übrigen Leitmärkte weisen mit Blick auf die Grünen Hochtechnologien\r\nein gemischtes Bild auf. Während die Produktion von innovativen Technologien für die \r\nNachhaltige Land- und Forstwirtschaft, die Wasserwirtschaft, oder Minderungs- und \r\nSchutztechnologien konstant wächst, verzeichnen die erneuerbaren Energien eine Stagna\u0002tion. Der Bereich der Installationsaktivitäten ist mit dem zunehmenden Ausbau erneuerba\u0002rer Energien deutlich angestiegen, hiesige Hersteller von Anlagen und Komponenten konn\u0002ten davon jedoch nicht profitieren.\r\nDie Analyse zeigt außerdem: Rund zwei Drittel der Erwerbstätigkeit beziehungsweise der \r\nBruttowertschöpfung der Green-Tech-Branche finden sich im Dienstleistungssektor. Vor \r\nallem im Bereich der Erzeugung von erneuerbarem Strom liegen erhebliche Potenziale, \r\naber auch die anderen Leitmärkten weisen vielversprechende Entwicklungsmöglichkeiten \r\nauf. \r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nAbbildungsverzeichnis\r\n16\r\nAbbildungsverzeichnis\r\nAbbildung 01 Abgrenzung der Green-Tech-Branche entlang von 7 Leitmärkten\r\nAbbildung 02 Differenzierung der Green-Tech-Branche nach Wertschöpfungsebenen\r\nAbbildung 03 Anzahl der Erwerbstätigen in der Green-Tech-Branche und der Gesam\u0002ten Bayerischen Wirtschaft\r\nAbbildung 04 Anzahl der Erwerbstätigen der Green-Tech-Branche nach Wertschöp\u0002fungsebenen (jährliches Wachstum seit 2010 in %)\r\nAbbildung 05 Vergleich Erwerbstätige in Wertschöpfungsebenen der Green Tech Bran\u0002che nach Leitmärkten\r\nAbbildung 06 Zahl der Erwerbstätigen in der Green-Tech-Branche und in Vergleichs\u0002branchen 2023 (Anteil Green-Tech an Vergleichsbranche)\r\nAbbildung 07 Entwicklung Erwerbstätigkeit in Gesamtwirtschaft und Green-Tech-Bran\u0002che für Bayern und Deutschland (Index:2010=100 %)\r\nAbbildung 08 Entwicklung der Erwerbstätigkeit nach Wertschöpfungsebenen in Bay\u0002ern (Index: 2010=100 %)\r\nAbbildung 09 Entwicklung der Erwerbstätigkeit nach Branche in Bayern \r\n(Index: 2010=100 %)\r\nAbbildung 10 Vergleich der Bruttowertschöpfung in Gesamtwirtschaft und Green\u0002Tech-Branche (Index:2010=100 %)\r\nStudieDezember 2024\r\nWirtschaftliche Potenziale des Green-Tech Sektors – Eine ökonomische Einordnung \r\nfür Bayern und Deutschland\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\n17\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede \r\nDiskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber Weitere Beteiligte\r\nVbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\nwww.vbw-bayern.de\r\nPrognos AG\r\nJannis Lambert \r\nTim Bichlmeier\r\nTelefon: 030 520059210\r\nE-Mail: Jannis.Lambert@prognos.\r\ncom\r\n© vbw Dezember 2024\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Irene Spagna\r\nAbteilung Planung und Koordination\r\nTelefon 089-551 78-334\r\nirene.spagna@vbw-bayern.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-12-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014566","regulatoryProjectTitle":"Wohnungsbau: Rahmenbedingungen verbessern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/26/42/452154/Stellungnahme-Gutachten-SG2502030011.pdf","pdfPageCount":12,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nMehr bezahlbaren Wohnraum schaffen\r\n\r\nPosition\r\nStand: Januar 2025\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nDen Wohnungsbau mit dem Markt beleben\r\nDer allzu schwache Wohnungsbau birgt in mehrfacher Hinsicht Sprengstoff. Sozial gesehen werden immer mehr Menschen durch die Wohnungspreise überfordert. Wirtschaftlich \r\nbetrachtet bremst die Mangellage am Wohnungsmarkt alle Arbeitgeber in Ballungsräumen aus, und diese Entwicklung strahlt dann auf das ganze Land aus. Aus konjunktureller Per-spektive steht der Einbruch am Wohnungsmarkt für einen wichtigen Teil der Wachstums-schwäche unseres Landes.\r\n\r\nEin Teil der Parteien will auf diese Probleme vor allem mit neuen Auflagen und Marktkon-trolle reagieren. Ein solcher Weg hat allerdings mit Lösungen nichts zu tun – er betoniert vielmehr bestehende Probleme und verstärkt sie damit. \r\n\r\nDer richtige Weg löst die Probleme mit dem Markt. Wenn etwa mehr Baurecht geschaffen wird, Planungs- und Genehmigungsverfahren schlanker werden, preistreibende Auflagen zurückgenommen und Nachhaltigkeitsauflagen technologieoffen ausgestaltet werden, dann belebt das den Markt, und es kostet nur politischen Willen.\r\n\r\nFür anderes muss Fördergeld in die Hand genommen oder, wie bei privaten Abschreibun-gen, auf Steuereinnahmen verzichtet werden. Zögern sollten wir allerdings auch hier nicht. Wenn dadurch Wohnungen gebaut oder saniert werden, dann zahlen Bauunternehmen und ihre Beschäftigten hier Steuern. Wenn andere Unternehmen dank neuen Wohnraums Beschäftigte finden und einstellen können, belebt das die Wirtschaft. Wenn mehr Wohn-raum entsteht, verringern sich auch soziale Sorgen. Dahin sollten wir kommen.\r\nBertram Brossardt\r\n15. Januar 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tDer Wohnungsbau bremst Deutschland aus\t2\r\n1.1\tDer Wohnungsbau bricht ein\t2\r\n1.2\tDer schwache Wohnungsbau führt in einen Teufelskreis\t3\r\n1.3\tParteien reagieren sehr unterschiedlich auf die Lage\t3\r\n2\tPosition der vbw\t4\r\n2.1\tMietpreisbremse auslaufen lassen\t4\r\n2.2\tSozialer Wohnungsbau ist nur ein Teil der Antwort\t4\r\n2.3\tSchnell wirksame neue Förder- und Finanzierungsimpulse setzen\t4\r\n2.4\tDegressive Abschreibung auch für Eigentümer ermöglichen\t5\r\n2.5\tSteuerliche Belastung begrenzen\t5\r\n2.6\tMit technologischen Innovationen Effizienzpotenziale heben, Kosten senken und Tempo erhöhen\t6\r\n2.7\tNachhaltigkeitsziele erreichbar machen\t6\r\n2.8\tPotenzial von Wohnungen für Beschäftigte heben\t6\r\nAnsprechpartner/Impressum\t7\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nAuf angebotsseitige Impulse setzen\r\nDer Einbruch im Wohnungsbau prägt die wirtschaftliche Schwäche Deutschlands wesent-lich mit. Neue Markteingriffe, die einige Parteien planen, würden die Lage am Wohnungs-markt weiter verschärfen. Markt und Menschen brauchen angebotsseitige Impulse. \r\n\r\n1.\tDie Mietpreisbremse muss wie gesetzlich vorgesehen Ende 2025 auslaufen.\r\n\r\n2.\tDer soziale Wohnungsbau bleibt wichtig, kann aber nur ein überschaubarer Teil der Antwort auf den Mangel an bezahlbarem Wohnraum sein.\r\n\r\n3.\tDer Wohnungsbau braucht schnellen Zugang zu Baurecht und Bauland sowie auch durch Digitalisierung vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren.\r\n\r\n4.\tDer Bund muss Förderschwellen der KfW so anheben, dass die breite Mittelschicht \r\nerreicht wird und Förderangebote preisabhängig regional differenzieren. Bewährte För-derstrategien anderer Länder wie das österreichische Mietkaufmodell müssen zum Vorbild werden.\r\n\r\n5.\tDie degressive Abschreibung muss auf selbstnutzende Eigentümer ausgedehnt werden. Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen muss deutlich stärker werden. Beim Erwerb der ersten selbstgenutzten Immobilie sollte die Grunderwerbsteuer erlas-sen werden. Steuerliche Lasten, die heute bei Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen für Wohnungsbau entstehen, müssen wegfallen.\r\n\r\n6.\tBau- und Lebenszykluskosten müssen durch seriellen modularen Bau, durch Building Information Modeling (BIM) und weitere technologische Innovationen gesenkt werden. \r\n\r\n7.\tKostentreibende Schutznormen müssen zum Kern ihrer Schutzziele zurückgeführt wer-den, auch mit dem Gebäudetyp E, für den haftungsrechtliche Fragen zu klären sind.\r\n\r\n8.\tUm Nachhaltigkeitsziele beim Bauen erreichbar zu machen, muss auf Technologie-\r\noffenheit und Wirtschaftlichkeit gesetzt werden. \r\n\r\n9.\tUm Unternehmen den Bau von Wohnungen für Beschäftigte zu erleichtern, müssen Förderoptionen entsprechend ausgedehnt, Baugenehmigungen und Nutzungsänderun-gen auf Betriebsgrundstücken erleichtert und erbschaftsteuerliche Hindernisse ebenso ausgeräumt werden wie Hemmnisse, die sich aus der Besteuerung des geldwerten Vor-teils bei günstiger Vermietung ergeben.\r\n1\tDer Wohnungsbau bremst Deutschland aus\r\nIn Parteienreaktionen stehen Marktimpulse gegen Marktkontrolle\r\n1.1\tDer Wohnungsbau bricht ein\r\nDer Wohnungsmarkt in Deutschland steckt tief in der Krise. In städtischen Gebieten, vor allem in Ballungszentren, herrscht Wohnungsnot. Wohnungspreise sind für Mieter und Käufer kaum mehr darstellbar. Teuren Investitionen in Neubauten stehen damit kaum Nachfrager gegenüber, die sich das durch knappes Bauland und hohe Bauauflagen teure Angebot leisten könnten. In vielen ländlichen Regionen stehen dagegen insgesamt \r\nca. 1,9 Millionen Wohnungen leer. \r\n\r\nDie Lage wird sich weiter verschärfen. Zwar liegen seit Jahren die Genehmigungszahlen \r\nje 1.000 Einwohner in den Großstädten mehr als doppelt so hoch wie im restlichen Bun-desgebiet. Dies reicht aber nicht aus, um den Bedarf zu decken. Zudem bleiben die Woh-nungsfertigstellungen nach wie vor relativ deutlich hinter den Genehmigungen zurück. Vor allem der Mietwohnungsneubau in den Ballungsgebieten und ihrem Umland liegt immer noch deutlich unter dem Bedarf. \r\n\r\nAbbildung 1 zeigt indexiert die Genehmigungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in \r\nBestand und Neubau. Sie verdeutlicht, wie stark die Baugenehmigungen im Wohnungsbau seit dem Jahr 2021 eingebrochen sind. Im Jahr 2019 wurde noch der Bau von 360.493 Wohngebäuden genehmigt, 2021 waren es sogar 380.736. Im Jahr 2023 waren es gerade noch 259.639, zwischen Januar und November 2024 nurmehr 193.665, was für das Ge-samtjahr nurmehr ca. 211.000 Genehmigungen erwarten lässt.\r\n\r\nAbbildung 1\r\nBaugenehmigungen für Wohnungen in Deutschland\r\nIndex, 2019 = 100\r\n \r\nQuelle: Destatis Tabellen Code 31111-0001 und -0020 | Abruf: 20.01.2025; 2024: extrapoliert auf Basis einer jahresdurchschnittlichen Genehmigungszahl im Dezember 2024\r\n\r\nDer Produktionsindex im Bauhauptgewerbe im Januar bis Oktober 2024 lag um 8,1 Prozent unter dem des Vorjahreszeitraums. Angesichts des Einbruchs im Genehmigungsgeschehen dürfte sich diese Entwicklung fortsetzen. Die gesamtwirtschaftliche Schwäche beeinträch-tigt die Möglichkeiten, in den Wohnungsbau zu investieren, weiter. Sie steht auch einer positiven Entwicklung von Regionen mit günstigen Preisen im Weg. Solange sich in ländli-chen Regionen Lebensbedingungen und Arbeitsmöglichkeiten nicht attraktiv entwickeln, werden die Menschen auch nicht aus teuren Städten dorthin umziehen. Tatsächlich hält die Binnenwanderung in die großen Ballungszentren, in Regionalzentren mit vergleichsweise guter wirtschaftlicher Entwicklung und in attraktive Universitätsstädte weiter an.\r\n1.2\tDer schwache Wohnungsbau führt in einen Teufelskreis\r\nDer Einbruch im Wohnungsbau führt Deutschland in einen Teufelskreis. Er wirft die Kon-junktur in der Bauwirtschaft stark zurück und ist damit eine der wesentlichen Ursachen für die schwache wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands insgesamt. Das auch wegen des Einbruchs zu schwache Angebot treibt das Preisniveau am Mietmarkt nach oben. Das geht zu Lasten aller Wohnungssuchenden, und erschwert es den Unternehmen in Regionen mit knappem Wohnraum, Arbeitskräfte zu gewinnen. Die Belebung des Wohnungsbaus ist \r\ndaher ein wichtiger Baustein eines Wachstumskurses für Deutschland.\r\n1.3\tParteien reagieren sehr unterschiedlich auf die Lage\r\nDie Positionen verschiedener Parteien lassen sich einem Block zuordnen, der die Woh-nungsnot vor allem durch Wohnungsbau lösen will, und einem, der in erster Linie auf Preis-kontrolle am Mietmarkt setzt. Kurz gesagt: Marktimpulse stehen gegen Markt-\r\nkontrolle.\r\n\r\nDie Union setzt insbesondere auf ein schlankeres Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, einfacheres Bauen und schnellere Verfahren, besseren Zugang zu Bauland und Baurecht, den Abbau steuerlicher Nachteile bei Vermietung unter dem marktüblichen Niveau und bessere Förderbedingungen. Die FDP positioniert sich im Planungswesen ähnlich und stellt noch stärker auf steuerliche Impulse sowie auf innovative technische Lösungen ab, außer-dem fordert sie ein Auslaufen der Mietpreisbremse. Auch die Freien Wähler stellen sich baufreundlich auf, mit einem besonderen Fokus auf die Bildung von Wohneigentum.\r\n\r\nDie SPD dagegen will die Mietpreisbremse verlängern und verschärfen, und dafür unter anderem die Entwicklung der Mieten im privaten Wohnungsmarkt am geförderten Sektor messen. Vermieter sollen zusätzlich mit Teilen der Grundsteuer belastet werden. Dem \r\nstehen nur schwache Impulse im Förderwesen und bei Verfahren gegenüber. Auch bei Bündnis 90/Die Grünen geht es zuerst um eine dauerhafte und schärfere Mietpreisbremse, und demgegenüber erst nachgeordnet um schnellere Verfahren und höhere Förderung. Technische Potenziale werden hier nicht angesprochen.\r\n2\tPosition der vbw\r\nBauen erleichtern, entlasten und fördern\r\nDer einzige schnelle Ausweg aus der desolaten Lage am Wohnungsmarkt sind angebots-seitige Impulse, die das Baugeschehen vor allem in den Ballungsräumen und um sie herum beleben und dort die Lage am Wohnungsmarkt entspannen. Der Wohnungsmarkt braucht schnellen Zugang zu Baurecht und Bauland, auch durch Digitalisierung vereinfachte Pla-nungs- und Genehmigungsverfahren. Die bislang stetig wachsenden Anforderungen an das Bauen müssen deutlich zurückgenommen werden. Auch für Bürgerbeteiligungen gilt: So richtig und wichtig sie im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen sind: Sie dür-fen weder zu erheblichen Verzögerungen führen noch im Sinne des Gemeinwohls wichtige Projekte grundlegend gefährden. Erst mit einem solchen Kurs können auch ungesunde Entwicklungen am Mietmarkt wieder eingefangen werden\r\n2.1\tMietpreisbremse auslaufen lassen\r\nAusreichend Wohnraum ist die Grundvoraussetzung für stabile Mieten. Alle Ansätze, die es unattraktiv machen, Wohnraum zur Vermietung auf den Markt zu bringen, sind abzu-lehnen. Rufe nach immer neuen staatlichen Eingriffen in den Mietmarkt sind kontraproduk-tiv. Schon als Androhung bremsen sie den Wohnungsbau aus, denn er lässt sich damit schlicht nicht mehr finanzieren. Das gilt für eine Verschärfung der Mietpreisbremse eben-so wie für eine Kappungsgrenze bei Indexmieten, die nur die Inflation ausgleichen, oder für ein Ausbremsen der Option, Sanierungskosten über die Miete wieder einzuspielen. \r\n\r\nDie Mietpreisbremse muss wie vorgesehen auslaufen, denn sie überdeckt nur schwerwie-gende Symptome falscher Politik und blockiert gleichzeitig Investitionspotenziale im Woh-nungsbau. Gleiches gilt im Übrigen für Forderungen, die Instrumente zur sogenannten „So-zialgerechte Bodennutzung“(SOBON) zu schärfen. Auch hier geht es um harte Eingriffe in Eigentümerrechte und zusätzliche Abgaben, die das Investitionsgeschehen zurückwerfen.\r\n2.2\tSozialer Wohnungsbau ist nur ein Teil der Antwort\r\nSozialer Wohnungsbau hat seinen Wert, aber auch er kann nur ein kleiner Teil der Antwort auf die Probleme am Wohnungsmarkt sein, und auch er wird durch hohe Kosten und knap-pes Baurecht behindert.\r\n2.3\tSchnell wirksame neue Förder- und Finanzierungsimpulse setzen\r\nHöchste Priorität müssen schnell wirksame Förderimpulse haben. Hierfür muss der Bund Förderschwellen in KfW Angeboten auf ein Niveau anheben, das auch die breite Mittel-schicht erreicht. Zudem muss das Fördervolumen auf zehn Milliarden Euro pro Jahr ange-hoben werden. Auch müssen Förderangebote angesichts stark unterschiedlicher Preisni-veaus regional differenziert werden. Schließlich sollten bewährte Fördermodelle \r\neuropäischer Partnerstaaten wie das österreichische Mietkaufmodell, das auch zu Wohnei-gentum führt, zum Vorbild genommen werden.\r\n\r\nAbbildung 2\r\nBaupreisindex (Bauleistungen am Bauwerk) für Wohngebäude\r\n2019 = 100\r\n \r\nQuelle: Destatis Tabellen Code 61261-0001 und -0002 | Abruf: 30.12.2024: Darstellung: vbw\r\n\r\n2.4\tDegressive Abschreibung auch für Eigentümer ermöglichen\r\nDie Finanzierung von Wohnungsbau durch Unternehmen muss durch degressive Abschrei-bung auf selbstnutzende Eigentümer ausgedehnt werden. Zur Bestandssicherung muss auch die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen deutlich aufgebessert werden.\r\n2.5\tSteuerliche Belastung begrenzen\r\nUm die Anschaffungskosten für Wohnraum zu senken, sollte beim Erwerb der ersten selbstgenutzten Immobilie die Grunderwerbsteuer erlassen werden, am besten im Zuge einer grundlegenden Reform, die überbordende Anti Missbrauchsvorschriften einfängt und verhindert, dass der Länderfinanzausgleich steuersatztreibend auf die Grunderwerbsteuer durchschlägt. Auch gilt es, steuerliche Lasten zu vermeiden, die heute bei Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen für Wohnungsbau entstehen.\r\n2.6\tMit technologischen Innovationen Effizienzpotenziale heben, Kosten senken und Tempo erhöhen\r\nDigitale Bearbeitungs- und Beteiligungsverfahren müssen eingesetzt werden, um Zeit zu sparen und Qualität zu gewinnen. Bau- und Lebenszykluskosten können durch seriellen modularen Bau, durch Building Information Modeling (BIM) und weitere technologische Innovationen gesenkt werden. Parallel müssen kostentreibende rechtliche und technische Schutznormen auf den Kernbestand ihrer Schutzziele zurückgeführt werden, auch mit dem Gebäudetyp E, der experimentelles einfaches Bauen zulässt. Ihm stehen noch haftungs-rechtliche Anforderungen entgegen, die der Bundesgesetzgeber vereinfachend klarstellen muss. \r\n2.7\tNachhaltigkeitsziele erreichbar machen\r\nUm Nachhaltigkeitsziele beim Bauen erreichbar zu machen, muss auf Technologieoffenheit und Wirtschaftlichkeit gesetzt werden. Derzeit unerfüllbare Auflagen zu Sustainable \r\nFinance müssen angepasst und auf innovative Lösungen ausgerichtet werden. Energie-\r\neffizienzziele sollten durch CO2-Einsparziele ersetzbar sein. Bremsen für die Kreislaufwirt-schaft sind zu lösen, sowohl durch Verfügbarkeit von Vorrats- und Wiederaufbereitungs-flächen für Baustoffe als auch durch rechtliche Absicherung der Verwendung von \r\nRecyclingbaustoffen.\r\n2.8\tPotenzial von Wohnungen für Beschäftigte heben\r\nEs gilt, mehr Unternehmen als Investoren in den Wohnungsbau zu gewinnen. Notwendig sind bessere Rahmenbedingungen für den Bau von Wohnungen für Beschäftigte. Dabei sind auch Projekte von institutionellen Anlegern voranzutreiben, die in der Lage sind, große Projekte zu finanzieren. Die Hindernisse im Wohnungsbau ballen sich dort, wo \r\nUnternehmen Wohnungen für ihre Beschäftigten bauen wollen: Förderung greift nicht, Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen auf Betriebsgrundstücken sind schwer zu erhalten. Wenn das Unternehmen vererbt wird, fallen die Wohnungen nicht unter die \r\nVerschonungsregeln der Erbschaftsteuer. Und wenn die Wohnungen in Ballungsräumen \r\nzu anderswo normalen Preisen vermietet werden, müssen Arbeitnehmer den damit ver-bundenen Vorteil besteuern. Alle diese Hemmnisse müssen ausgeräumt werden.\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Benedikt Rüchardt\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-252\r\nbenedikt.ruechardt@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\nVolker M. Schilling\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-268\r\nvolker.schilling@vbw-bayern.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-31"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014620","regulatoryProjectTitle":"Nauausrichtung des Grundsicherungssystems","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5a/71/453791/Stellungnahme-Gutachten-SG2502070003.pdf","pdfPageCount":76,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nNeuausrichtung des Bürgergelds\r\nEine vbw Studie, erstellt von Prof. Dr. Ronnie Schöb und Tom Günther\r\nStudie\r\nStand: Februar 2025\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nNeuordnung der Grundsicherung, um Fehlanreize zu beheben\r\nZwei Jahre nach der Einführung des Bürgergelds haben sich viele im Vorfeld vorgebrachte Kritikpunkte bestätigt. Durch die Abkehr vom Prinzip „Fördern und Fordern“ – das den Hartz-IV-Regeln zugrunde lag – wurde die Arbeitsmarktintegration nachhaltig geschwächt. Den nötigen Anpassungsbedarf hatte auch die alte Bundesregierung erkannt und im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative entsprechende Maßnahmen angekündigt, damit Leistungsemp-fänger schneller in Arbeit vermittelt werden können. \r\n\r\nLetztlich brauchen wir jedoch eine komplette Abkehr vom Bürgergeld, um den Grundsatz „Fördern und Fordern“ wieder zu etablieren. Diese Aufgabe muss eine neue Bundesregie-rung mit Priorität verfolgen.\r\n\r\nDarüber hinaus wird aber immer deutlicher, dass sich Fehlanreize, die die Aufnahme einer Beschäftigung verhindern, nicht allein durch das Bürgergeld einstellen. Vielmehr ist das be-stehende zweigeteilte System der Grundsicherung mit seiner Vielzahl an verschiedenen Leis-tungen problematisch. \r\n\r\nInsbesondere an den Übergängen von Bürgergeld in die Unterstützung durch kombinierbare Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag ergeben sich Brüche, die die Aufnahme einer Beschäftigung oder die Ausweitung des Arbeitsvolumens unattraktiv machen.\r\n\r\nMit dem vorliegenden Gutachten möchten wir skizzieren, wie das bislang zweigeteilte Grundsicherungssystem reformiert werden kann, um Leistungen besser aufeinander abzu-stimmen und so Anreize für Beschäftigung zu schaffen. \r\nBertram Brossardt\r\nFebruar 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\n1\tDas Wichtigste in Kürze\t1\r\n2\tAusgangslage und Zielsetzung\t5\r\n3\tVon den Hartz-Reformen zum Bürgergeld\t23\r\n3.1\tGrundsicherung in Deutschland: ein kurzer geschichtlicher Abriss\t23\r\n3.2\tDie Bestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums\t26\r\n3.2.1\tDer alltägliche Bedarf\t26\r\n3.2.2\tDer Wohnbedarf: Die Kosten der Unterkunft und Heizung\t27\r\n3.2.3\tMehrbedarfe\t28\r\n3.2.4\tDie direkten Geldleistungen\t28\r\n3.2.5\tKranken- und Pflegeversicherung\t30\r\n3.3\t„Fördern und Fordern“\t30\r\n3.4\tWie erfolgreich waren die Hartz-Reformen?\t32\r\n3.5\tTrendumkehr beim Bürgergeld?\t36\r\n3.6\tZwischenfazit\t37\r\n4\tDie zweigeteilte Grundsicherung\t38\r\n4.1\tKinderzuschlag\t38\r\n4.2\tWohngeld\t39\r\n4.3\tDas Zusammenwirken der zwei Grundsicherungssysteme\t41\r\n4.4\tProbleme der zweigeteilten Grundsicherung\t45\r\n4.4.1\tUnzureichende Arbeitsanreize\t45\r\n4.4.2\tIntransparenz und Komplexität\t46\r\n4.4.3\tUngleichbehandlungen geförderter Haushalte\t47\r\n4.5\tZwischenfazit\t49\r\n5\tGrundsätze einer modernen Grundsicherung\t53\r\n5.1\tDie Grundsicherung als eine Versicherung auf Gegenseitigkeit\t53\r\n5.2\tDie vier Grundsätze\t53\r\n5.3\tZusammenfassende Bewertung des Status quo\t55\r\n5.4\tZwischenfazit\t56\r\n6\tReformoptionen\t57\r\n6.1\tÜbergeordnete Reformschritte\t57\r\n6.1.1\tVereinheitlichung der Bedarfsbestimmung\t57\r\n6.1.2\tVereinheitlichung der Einkommensbegriffe und Anrechnungsregeln\t58\r\n6.1.3\tSequenzierung des Transferentzugs\t59\r\n6.1.4\tStärkung des Prinzips „Fordern“\t59\r\n6.1.5\tZusammenwirken der übergeordneten Reformschritte\t61\r\n6.2\tReformoptionen für die institutionelle Umsetzung\t66\r\n6.2.1\tSGB II als ganzheitliche Grundsicherung\t67\r\n6.2.2\tDrei-Säulen-Modell\t68\r\n6.2.3\tSGB II mit Kindergrundsicherung\t70\r\n7\tFazit\t72\r\nGlossar\t54\r\nLiteraturverzeichnis\t56\r\nAbbildungsverzeichnis\t62\r\nTabellenverzeichnis\t63\r\nAbkürzungsverzeichnis\t63\r\nA.1 Zusätzliche Tabellen und Abbildungen\t65\r\nA.2 Anhang zum Nettoeinkommensprinzip\t68\r\nAnsprechpartner/Impressum\t70\r\n\r\n\r\n \r\n1\tDas Wichtigste in Kürze\r\nNotwendigkeit zur grundsätzlichen Reform des Grundsicherungssystems\r\nDas Bürgergeld steht in der Kritik. Knapp zwei Jahre nach seiner Einführung zeigen sich \r\nimmer deutlicher die Schwächen eines Grundsicherungssystems, das immer weniger auf Fordern setzt und der schnellen Wiedereingliederung von Grundsicherungsbeziehern in den Arbeitsmarkt immer weniger Bedeutung einräumt. Eine Neuausrichtung des Bürgergelds ist daher dringend notwendig. \r\n\r\nDas Bürgergeld ist jedoch nur ein Teil der steuerfinanzierten sozialen Sicherung in \r\nDeutschland. Mit dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag hat der Staat ein zweites Grundsi-cherungssystem für Erwerbsfähige geschaffen, dessen zahlreiche Wechselwirkungen mit dem Bürgergeld zu Problemen führen, die mit einer isolierten Reform des Bürgergeldes nicht zu lösen sind. Eine Neuausrichtung der Grundsicherung mit dem Ziel Arbeitskräfte-\r\npotentiale zu aktivieren, muss daher alle Systeme der steuerfinanzierten sozialen Sicherung in den Blick nehmen. Dieses Gutachten zeigt die dafür notwendigen Reformschritte hin zu einer einheitlichen bedarfsorientierten Grundsicherung auf.\r\n\r\nKern des Reformvorschlags ist die konsequente Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips \r\ninnerhalb einer vereinheitlichten Grundsicherung. Die Hilfe zur Selbsthilfe muss bei \r\nErwerbsfähigen im Vordergrund stehen, d.h. die Wiedereingliederung Betroffener in den Arbeitsmarkt. Hierzu ist es notwendig Strukturen zu schaffen, die eine ausgewogene \r\nBalance zwischen Fördermaßnahmen und dem Einfordern von Mitwirkungspflichten von Hilfesuchenden in der Grundsicherung verankern. \r\n\r\nAufbauend auf einem kurzen geschichtlichen Abriss der Grundsicherung in Deutschland stellt dieses Gutachten zunächst die gegenwärtige zweigeteilte Grundsicherung dar und identifi-ziert anhand exemplarischer Einkommensverläufe deren Schwächen. Auf Grundlage der Problemanalyse werden dann vier Grundsätze abgeleitet, die Voraussetzung für eine erfolg-reiche Neuausrichtung der Grundsicherung sind. Diese Grundsätze sind dabei so formuliert, dass sie der Politik vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bei der konkreten Umsetzung ein-räumen. Dies ist aus Sicht der Autoren eine wichtige Voraussetzung, um die Chancen für eine grundlegende Reform innerhalb der bestehenden institutionellen Strukturen und politischen Gegebenheiten zu verbessern.\r\n \r\nDie wesentlichen Erkenntnisse des Gutachtens lassen sich wie folgt zusammenfassen.\r\n\r\n1.\tDie Hartz-Reformen begründeten in Deutschland eine rein bedarfsorientierte \r\nGrundsicherung als unterstes soziales Auffangnetz. Dabei war die Leitidee der im \r\nSubsidiaritätsprinzip verankerte Grundsatz des „Förderns und Forderns“. \r\nDie Hartz-Reformen trugen maßgeblich zu den arbeitsmarktpolitischen Erfolgen Deutsch-lands nach 2005 bei. Die Bürgergeldreform von 2023 justierte die Balance des „Förderns und Forderns“ jedoch zugunsten von Fördermaßnahmen neu aus, indem sie Qualifizie-rungsmaßnahmen gegenüber einer raschen Wiedereingliederung in den \r\nArbeitsmarkt begünstigte. Bereits die alte Bundesregierung hatte Fehlanreize im \r\nBürgergeld festgestellt und im Rahmen der Wachstumsinitiative eine Trendumkehr beim Bürgergeld angekündigt.\r\n\r\n2.\tDie Probleme der Grundsicherung sind nicht allein beim Bürgergeld festzumachen, son-dern ergeben sich zu einem Großteil aus der Existenz eines zweiten Grund-\r\nsicherungssystems für Erwerbstätige mit geringem Einkommen. Die bestehende \r\nzweigeteilte Grundsicherung bietet unzureichende Arbeitsanreize, ist intransparent und unnötig komplex. Diese Probleme können nicht durch inkrementelle Reformen des be-stehenden Systems gelöst werden, sondern nur durch eine vorangehende \r\numfassende Strukturreform.\r\n\r\n3.\tUm das Subsidiaritätsprinzip in der Grundsicherung zu verankern, sollte diese als \r\nVersicherung auf Gegenseitigkeit verstanden werden. Vier Grundsätze sind dabei zu be-achten:\r\n–\tDie Regeln zur Bedarfsbestimmung sowie Einkommens- und Vermögens-\r\nanrechnung müssen konsistent und einheitlich sein. \r\n–\tBezieher von Grundsicherungsleistungen müssen gegen die Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit abgesichert werden. \r\n–\tArbeit muss sich lohnen, in dem Sinne, dass Arbeit ein höheres verfügbares \r\nHaushaltseinkommen garantiert als Arbeitslosigkeit und dass zusätzliche Arbeit durchgängig ausreichend honoriert wird. \r\n–\tAlle Grundsicherungsbezieher sollten durch eine einzige zentrale Anlaufstelle \r\nberaten und betreut werden. \r\nDie Umsetzung dieser vier Grundsätze ermöglich die Überführung des aktuell \r\nzweigeteilten Systems der Existenzsicherung in eine einheitliche bedarfsorientierte Grundsicherung.\r\n\r\nZur Schaffung einer einheitlichen bedarfsorientieren Grundsicherung bedarf es einer über-geordneten Strukturreform. Diese Reform kann auf verschiedene Arten institutionell \r\numgesetzt werden. Die konkreten Vorschläge des Gutachtens sind im folgenden Schema zusammenfassend dargestellt.\r\n \r\nAbbildung 1\r\nZweitgeteilte Grundsicherung\r\n \r\n\r\n4.\tDie übergeordnete Strukturreform besteht aus den folgenden gelb markierten \r\nReformschritten:\r\n–\tVereinheitlichung der Bedarfsbestimmung\r\n–\tVereinheitlichung der Einkommensbegriffe und der Anrechnungsregeln\r\n–\tSequenzierung des Transferentzugs\r\n–\tFörderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch verbesserte \r\nHinzuverdienstmöglichkeiten\r\n–\tStärkung des Prinzips „Fordern“\r\n–\tSchaffung einer Anlaufstation für Hilfebedürftige (One-Stop-Prinzip)\r\nWie dieses Gutachten zeigt, können die Probleme des bestehenden Systems durch eine konsequente Umsetzung dieser Reformschritte gelöst werden.\r\n \r\n5.\tDie politischen Hürden für eine umfassende Strukturreform sind hoch. Umso wichtiger ist es zu zeigen, dass es bei der konkreten institutionellen Umsetzung gesetzgeberische Freiräume gibt. Folgende hellblau unterlegte Optionen der institutionellen Umsetzung werden vorgestellt und diskutiert:\r\n–\tDie Grundsicherung wird ganzheitlich durch das SGB II geregelt. Mit dem SGB II steht ein in sich konsistentes Regelwerk für eine bedarfsorientierte einheitliche Grundsi-cherung bereit. Zur Umsetzung der Grundsätze müsste das SGB II umfassend refor-miert werden. Das zweite Grundsicherungssystem bestehend aus Wohngeld und Kinderzuschlag würde vollständig abgeschafft werden.\r\n–\tAnknüpfend an dem Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministe-rium für Finanzen wird die Grundsicherung als Drei-Säulen-Modell neu geordnet. Da-bei wird das Bürgergeld auf den alltäglichen Bedarf Erwachsener beschränkt. Der Kinderzuschlag wird abgeschafft und die Regelsätze für Kinder werden aus dem Bür-gergeld in eine neugestaltete Kindergrundsicherung überführt. Ein neues Wohngeld integriert die Kosten der Unterkunft und Heizung aus dem Bürgergeld und das WoGG in eine regional differenzierte Sicherung tatsächlicher Wohnkosten auf Haus-haltsebene. Zwischen diesen drei Säulen bestünde ein umfassender Koordinations-bedarf zur Umsetzung der vier Grundsätze einer einheitlichen bedarfsorientierten Grundsicherung.\r\n–\tEine Kompromisslösung der ersten beiden Optionen sieht vor, dass das SGB II für die Sicherung des alltäglichen Bedarfs für Erwachsene und für die Deckung des Wohnbe-darfs des gesamten Haushalts verantwortlich ist. Die Abdeckung des \r\nalltäglichen Bedarfs der Kinder wird aus dem SGB II herausgelöst und in eine \r\neigenständige Kindergrundsicherung überführt. Das bisherige zweite Grundsiche-rungssystem würde hierbei vollständig abgeschafft werden.\r\n\r\nEntscheidend für eine erfolgreiche Neuausrichtung der Grundsicherung wird letztlich sein, inwieweit die in diesem Gutachten benannten Grundsätze konsequent umgesetzt werden.\r\n \r\n2\tAusgangslage und Zielsetzung\r\nDieses Gutachten zeigt notwendige Reformschritte hin zu einer nachhaltig erfolgreichen Grundsicherung.\r\nDas Bürgergeld steht in der Kritik. Mit der Bürgergeld-Reform zu Beginn des Jahres 2023 woll-te sich die damalige Ampel-Koalition vom unliebsam gewordenen Hartz IV \r\nverabschieden und die Grundsicherung für Erwerbsfähige neu aufstellen. Nach gut \r\nzwei Jahren zeigen sich jedoch zusehends die Schwächen des aktuellen Systems. \r\nDie Ampel-Koalition hatte darauf reagiert und im Rahmen der Wachstumsinitiative im \r\nOktober 2024 eine Reform der Reform angekündigt, um insbesondere die Mitwirkungspflich-ten der Betroffenen wieder stärker zu betonen.\r\n\r\nDoch das Bürgergeld ist nur ein Teil der steuerfinanzierten sozialen Sicherung in \r\nDeutschland. Mit dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag hat der Staat ein zweites Grundsi-cherungssystem für Erwerbsfähige geschaffen. In der politischen Debatte um die \r\nGrundsicherung werden die zahlreichen Wechselwirkungen zwischen dem Bürgergeld und diesem zweiten System weitgehend übersehen. Dabei erzeugen sie Probleme, die mit \r\neiner isolierten Reform des Bürgergeldes nicht zu lösen sind. Eine erfolgversprechende \r\nReform der deutschen Grundsicherung muss daher alle Systeme der steuerfinanzierten \r\nsozialen Sicherung in den Blick nehmen.\r\n\r\nUnser Sozialstaat fußt auf dem Subsidiaritätsprinzip. Er befähigt seine erwerbsfähigen \r\nBürger für sich und ihre Angehörigen eigenverantwortlich zu sorgen. Vorrangig ermöglicht er Ihnen durch ein chancengerechtes staatliches Bildungssystem die Entwicklung \r\nindividueller Fähigkeiten, die innerhalb einer funktionierenden marktwirtschaftlichen \r\nOrdnung entfaltet werden können. Zusätzlich bietet er durch die gesetzlichen Sozial-\r\nversicherungen Schutz vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Berufsunfällen. Als unterstes Auffangnetz hat er die steuerfinanzierte Grundsicherung \r\ngesetzt. Bei Erwerbsfähigen steht bei ihr die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund, d.h., die schnelle Wiedereingliederung Betroffener in den Arbeitsmarkt. Die Chancen dafür stehen gut, da der zunehmende Arbeitskräftemangel neue Möglichkeiten für Erwerbsfähige schafft, für sich und Ihre Angehörigen zu sorgen. Diese Chancen besser zu nutzen und \r\nArbeitskräftepotenziale zu aktivieren ist daher ein wichtiges Ziel einer Neuausrichtung der Grundsicherung. Erst wenn eine Notlage trotz eigener Anstrengungen nicht vermieden wer-den kann, unterstützt der Sozialstaat Betroffene mit Fürsorgeleistungen.\r\n\r\nBei der konkreten Ausgestaltung der Grundsicherung steht der Sozialstaat jedoch vor \r\neinem Dilemma: Zu hohe Fürsorgeleistungen untergraben die Bereitschaft zum \r\neigenverantwortlichen Handeln. Sind Fürsorgeleistungen hingegen zu gering bemessen, nimmt der Sozialstaat billigend in Kauf, dass notwendige Hilfe nicht geleistet wird. Eine Neu-ausrichtung der Grundsicherung muss daran gemessen werden, inwieweit es ihr \r\ngelingt, dieses Sozialstaatsdilemma zu entschärfen.\r\n\r\nZiel dieses Gutachtens ist es, einen Reformvorschlag für eine zukunftsfähige \r\nbedarfsorientierte Grundsicherung vorzustellen. Zu diesem Zweck wird zunächst die \r\nhistorische Entwicklung der deutschen Grundsicherung nach den sogenannten \r\nHartz-Reformen im Jahr 2005 bis an den aktuellen Rand skizziert. In der Folge werden die mangelnden Arbeitsanreize des bestehenden Grundsicherungssystems anhand von exemp-larischen Einkommensverläufen dargestellt und die Probleme identifiziert, die die parallele Existenz zweier unzureichend aufeinander abgestimmter Sicherungssysteme mit sich bringt. Ausgehend von diesen Problemen werden vier Grundsätze abgeleitet, nach \r\ndenen eine Grundsicherung aufgebaut werden sollte, um das Sozialstaatsdilemma zu \r\nentschärfen. Daran anschließend wird gezeigt, wie sich diese Grundsätze im bestehenden politischen und institutionellen Rahmen umsetzen lassen. Empfohlen wird eine \r\nNeuausrichtung der Grundsicherung in Analogie zu einer Versicherung auf Gegenseitigkeit. Sie gründet auf dem solidarischen Versprechen aller Bürger durch eigenverantwortliches Handeln die eigene Hilfsbedürftigkeit und die ihrer Angehörigen zu vermeiden und in Not geratene Mitbürger im Rahmen der eigenen Leistungsfähigkeit zu unterstützen. \r\nDie Darstellung aktueller Problemlagen, Grundsätze und Reformoptionen in diesem \r\nGutachten ist relevant für das gesamte Bundesgebiet. Ein besonderer Fokus wird auf den Freistaat Bayern gelegt. \r\n3\tVon den Hartz-Reformen zum Bürgergeld\r\nErfolgreiche Reformen – Viele Langzeitarbeitslose fanden wieder Arbeit und die Zahl der Leistungsempfänger fiel.\r\n3.1\tGrundsicherung in Deutschland: ein kurzer geschichtlicher Abriss\r\nVor 2005 gab es für erwerbsfähige Arbeitslose in Deutschland zwei parallele Grund-\r\nsicherungssysteme. Wer keine Anwartschaften in der gesetzlichen Arbeitslosen-\r\nversicherung erworben hatte und auch ansonsten mittellos war, erhielt die im \r\nBundessozialhilfegesetz (BSHG) geregelte rein bedarfsorientierte Sozialhilfe. Wer \r\narbeitslos wurde und zunächst Arbeitslosengeld erhalten hatte, hatte hingegen Anspruch auf die früher im dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelte Arbeitslosenhilfe. Ihre Höhe orien-tierte sich ausschließlich am früheren Arbeitseinkommen. Im Jahr 2004 betrug sie \r\n53 Prozent (bzw. 57 Prozent für Arbeitslose mit Kindern) des früheren Nettoeinkommens. Ein Teil der Erwerbsfähigen erhielt somit eine rein bedarfsorientiere Mindestsicherung, ein anderer Teil wurde dauerhaft entsprechend dem vorausgegangenen Einkommensstatus alimentiert. \r\n\r\nAbbildung 2\r\nZeitliche Abfolge wichtiger Reformen der deutschen Grundsicherung\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung\r\n \r\nDie Hartz-Reformen beendeten diese Ungleichbehandlung. Die statusorientierte \r\nAlimentierung wurde abgeschafft und die rein bedarfsorientierte Grundsicherung auf alle Erwerbsfähigen im Rahmen des neu geschaffenen SGB II ausgeweitet.  Alle mittellosen \r\nErwerbsfähigen bekamen ab 2005 Arbeitslosengeld II (ALG II, umgangssprachlich Hartz IV). Dies führte zu massiven Leistungseinschnitten. Die Bezugszeiten des Arbeitslosengeldes wurden gekürzt. Im Vergleich zu den Regelungen für frühere Arbeitslosenhilfeempfänger wurden die Zumutbarkeitsregeln für neue Jobs verschärft und die Fürsorgeleistungen auf\r\ndas sozio-kulturelle Existenzminimum reduziert (Bäcker et al. 2008). Rund 15 Prozent der ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfänger verloren sämtliche Leistungsansprüche, über \r\n50 Prozent aller Leistungsempfänger mussten Kürzungen von im Durchschnitt rund \r\n30 Prozent hinnehmen (Schupp 2019).\r\n\r\nDie Reintegration in den Arbeitsmarkt wurde durch das Prinzip des \r\n„Förderns und Forderns“ in den Hartz-Reformen als Hauptaufgabe der Grundsicherung fest-geschrieben. Das SGB II nahm alle Grundsicherungsbezieher nun gleichermaßen in die Pflicht:\r\n„Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürf-tigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen \r\nMaßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine \r\nEingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem \r\nallgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hil-febedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.“ (§ 2(1) SGB II, Fassung von 2011).\r\nDieses Prinzip des Forderns wurde seit 2005 deutlich zurückgefahren, insbesondere in den letzten Jahren. Sanktionsmöglichkeiten wurden eingeschränkt: Vor der Bürgergeldreform wurde von Juli 2022 bis Ende 2022 ein vollständiges Sanktionsmoratorium bei Leistungsverlet-zungen erlassen und danach der durch das Sanktionsurteil des Bundesverfassungs-gerichts eingeschränkte Sanktionsspielraum (BVerfG, Urteil vom 05. November 2019 – \r\n1 BvL 7/16) erst bei mehrfachen Versäumnissen vollständig ausgeschöpft. Anstatt vorrangig Hilfebedürftige wieder in Arbeit zu bringen, standen mit der Einführung des Bürgergelds Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses im Vordergrund. Zudem wurden die Bedürftigkeitskriterien abgeschwächt (Bundesregierung 2024a).  \r\nInfobox 1: Bürgergeld \r\n–\tRechtsgrundlage: SGB II\r\n–\tZuständigkeit: Bundesministeriums für Arbeit und Soziales\r\n–\tFinanzierung: Bund und Kommunen (anteilig bei der KdU)\r\n–\tFörderung: Absicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums\r\n–\tMaximale Förderung: von Haushaltsgröße und Region abhängig\r\n–\tAnzahl Bedarfsgemeinschaften (Juni 2024): 2.941.849 (D), 248.492 (Bayern)\r\n–\tPersonen in Bedarfsgemeinschaften (Juni 2024): 5.791.487 (D), 479.707 (Bayern)\r\n–\tFördervolumen (2022): 46,795 Mrd. € (D), 3,555 Mrd. € (Bayern)\r\n–\tFortschreibung: jährlich, basierend auf der alle fünf Jahre erhobenen EVS\r\n–\tEinkommensanrechnung: Nettoeinkommensprinzip mit Absetzbetrag\r\n–\tEffektive Grenzbelastung: 0% bis 100%\r\n–\tBesonderheit: nachrangige Fürsorgeleistungen\r\nQuellen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2023, 2024a)\r\n\r\nAll diese Maßnahmen verringerten nicht nur den Druck mit eigenen Mitteln für sich und sei-ne Angehörigen zu sorgen, sondern auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Grundsiche-rung. Laut einer Forsa Umfrage Anfang 2024 sprachen sich 77 Prozent der Befragten für ver-schärfte Bedingungen für den Erhalt des Bürgergelds aus.  Kritik kam auch von Jobcenteran-gestellten (Beckmann et al. 2024). Eine erste wissenschaftliche Untersuchung zeigte eine verringerte Bereitschaft von Bürgergeldempfängern zur Jobaufnahme als Folge dieser Maß-nahmen (Weber 2024). Die Ampel-Koalition hatte darauf reagiert und eine Trendumkehr im Rahmen der „Wachstumsinitiative“ für das Jahr 2025 angekündigt. Anfang Oktober 2024 wur-den erste konkrete Maßnahmen zur Reform des Bürgergelds beschlossen. So sollte eine Anschubfinanzierung den Anreiz zur Arbeitsaufnahme erhöhen, gleichzeitig sollten die Ka-renzzeit beim Schonvermögen gekürzt und längere Pendelzeiten Bürgergeldempfänger zu-gemutet werden. Zudem sollten die Sanktionen für diejenigen, die zumutbare Arbeit ableh-nen verschärft werden und auf diejenigen ausgeweitet werden, die schwarz arbeiten (Bun-desregierung 2024b, 2024c). Inwieweit diese Maßnahmen noch vor den anstehenden Neu-wahlen umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.\r\n \r\n3.2\tDie Bestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums\r\nDurch die Umstellung auf eine reine bedarfsorientierte Grundsicherung, wurde das sozio-kulturelle Existenzminimum maßgebend für die Höhe der Grundsicherungsleistungen.  Es sind im Wesentlichen vier Positionen, die zur Sicherstellung des sozio-kulturelle Existenzmi-nimum abgedeckt werden müssen (siehe Abbildung 3). \r\n\r\nAbbildung 3\r\nBedarfe des sozio-kulturellen Existenzminimums\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung\r\n\r\n3.2.1\tDer alltägliche Bedarf\r\nDie steuerfinanzierten Fürsorgeleistungen decken zunächst einmal pauschaliert den \r\nalltäglichen Bedarf jedes einzelnen Bedürftigen einer Bedarfsgemeinschaft ab. Er umfasst notwendige Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Energie (ohne Heizung und Warmwasser), aber auch Ausgaben, die im vertretbaren Umfang eine \r\nTeilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen (§ 20 Abs. 1 SGB II).\r\n\r\nDie alltäglichen Bedarfe werden individuell und bundeseinheitlich festgelegt. Unter-\r\nschieden wird zwischen den Bedarfen von Erwachsenen und Kindern, wobei bei \r\nKindern zusätzlich nach dem Alter differenziert wird. \r\n\r\nDie Höhe der verschiedenen Regelbedarfe werden alle fünf Jahre durch eine Sonderauswer-tung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt, in der die durchschnittli-chen Ausgaben der Haushalte mit niedrigen Einkommen (die unteren \r\n15 bzw. 20 Prozent), die selbst nicht ausschließlich von staatlichen Transferleistungen \r\nleben müssen, berechnet werden (§3 RBEG). In den Zwischenjahren erfolgt eine \r\nFortschreibung, die seit 2023 einem zweistufigen Verfahren folgt. In einem ersten Schritt wird der Regelsatz in der sogenannten Basisfortschreibung entsprechend der \r\nbundesdurchschnittlichen jährlichen Entwicklung (bis zum 30. Juni des Vorjahres) eines Mischindex fortgeschrieben. Der Mischindex gewichtet die durchschnittliche Preis-\r\nentwicklung aller regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen mit 70 Prozent und die Entwicklung der Nettoarbeitseinkommen beschäftigter Arbeitnehmer mit 30 Prozent. In ei-nem zweiten Schritt folgt die sogenannte ergänzende Fortschreibung. Diese \r\nberücksichtigt zusätzlich die bundesdurchschnittliche Preisentwicklung aller regelbedarfsre-levanten Güter und Dienstleistungen im Zeitraum von April bis Juni des Vorjahres im Ver-gleich zum selben Monatszeitraum im Jahr davor und bildet somit kurzfristige \r\nPreisänderungen genauer ab. Da die regelbedarfsrelevanten Preise seit 2021 über-\r\nproportional angestiegen waren, stiegen die Regelsätze von 2022 bis 2024 um \r\n25,3 Prozent an. Auf Grundlage der Basisfortschreibung allein hätte sich lediglich ein \r\nAnstieg von 14 Prozent ergeben. Aufgrund des Rückgangs der Inflation wurde in der Folge für das Jahr 2025 eine Nullrunde angekündigt.  Damit liegen die Regelbedarfe gerade einmal fünf Prozent über dem Niveau, das sich aus den alten Fortschreibungsregelungen \r\nergeben hätte. Langfristig haben die Fortschreibungsregeln keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Regelbedarfe, da diese durch die EVS alle fünf Jahre systematisch neu ermittelt werden.\r\n3.2.2\tDer Wohnbedarf: Die Kosten der Unterkunft und Heizung\r\nIm Vergleich zu den Regelbedarfen unterscheidet sich die im §22 SGB II geregelte \r\nÜbernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in drei wesentlichen Punkten (siehe Abbildung 3).\r\n\r\nDie Wohnkosten werden nicht pauschal gefördert, sondern in ihrer tatsächlichen Höhe über-nommen. Nach einer einjährigen Karenzzeit, in der die Wohnkosten in jedem Fall \r\nvollständig übernommen werden, wird hierbei geprüft, ob „das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, der Angemessenheit \r\nentspricht“ (BSG, Urteil vom 7. November 2006 – B 7b AS 10/06 R). Die Ermittlung regional angemessener Kosten der Unterkunft muss auf Grundlage eines überprüfbaren und schlüs-sigen Konzepts erfolgen (BSG, Urteil vom 22.09.2009 – B 4 AS 18/09 R), das jedoch nicht not-wendigerweise bundeseinheitlichen Richtlinien folgt. In der Regel gilt für einen Einpersonen-haushalt eine Wohnung bis 50 qm als angemessen und für jede weitere \r\nPersonen zusätzlich 10qm bis 15qm. Für die Bestimmung des angemessenen Quadrat-\r\nmeterpreises sind regelmäßig Vergleichsmieten am Wohnort heranzuziehen. Dieses \r\nVerfahren trägt der Tatsache Rechnung, dass die Wohnkosten in den einzelnen \r\nRegionen zu unterschiedlich sind, als dass man jedem Bedarf mit einer bundeseinheit-\r\nlichen Förderung gerecht werden könnte.\r\n\r\nIn der Praxis übernehmen die SGB II-Leistungsträger die tatsächlichen Kosten für Heizung und zentrale Warmwassererzeugung, die einem angemessenen Verbrauch \r\n(z.B. in Kilowattstunde je qm) entsprechen. Hierfür gibt es jedoch keine einheitliche \r\nBewertungsgrundlage. \r\n3.2.3\tMehrbedarfe\r\nDas Bürgergeld deckt eine Reihe zusätzlicher Bedarfe ab, die durch besondere Lebenslagen entstehen (§21 SGB II). Die meisten Mehrbedarfe werden pauschal gewährt, es gibt aber auch einzelfallbezogene Mehrbedarfe. Von den pauschalierten Mehrbedarfen ist der Mehr-bedarf für Alleinerziehende besonders hervorzuheben. Alleinerziehende erhalten bei einem Kind unter sieben Jahren oder bei zwei Kindern unter sechzehn Jahren pauschal \r\nzusätzlich 36 Prozent ihres individuellen Regelbedarfs. Ansonsten erhalten sie für jedes Kind zusätzlich zwölf Prozent, maximal jedoch zusätzlich 60 Prozent. \r\n3.2.4\tDie direkten Geldleistungen\r\nDiese ersten drei Positionen ergeben die in der Regel direkt an die Bedarfsgemeinschaft ausbezahlen Bürgergeldleistungen. Aufgrund der regionalen Unterschiede bei der \r\nAbdeckung des Wohnbedarfs zeigen sich dabei große regionale Unterschiede in der Höhe dieser Zahlungen. Tabelle 1 fasst die Regel-, Wohn- und Mehrbedarfe zusammen und zeigt exemplarisch für die Städte Hof und München, wie weit die tatsächlichen und maximal mög-lichen Bürgergeldzahlungen für unterschiedliche Haushaltstypen regional \r\nauseinanderfallen können.\r\n \r\nTabelle 1\r\nBürgergeldansprüche in Hof und München (2024)\r\nHof\tRegelbedarf\r\n(in Euro)\tKosten der Unter-kunft\r\n(in Euro)\tMindestbedarf\r\n(in Euro)\r\n\t\tdurchschnittlich\tmaximal\tdurchschnittlich\tmaximal\r\nAlleinstehend\t563\t364\t546\t927\t1.109\r\nAlleinerziehend, ein Vorschulkind*+\t1.143\t484\t649\t1.627\t1.681\r\nPaar ohne Kinder\t1.012\t504\t649\t1.516\t1.772\r\nEhepaar mit zwei Schulkindern (<14 J.) +\t1.832\t649\t912\t2.481\t2.744\r\nMünchen\t\t\t\t\t\r\nAlleinstehend\t563\t584\t1.013\t1.147\t1.576\r\nAlleinerziehend, ein Vorschulkind*+\t1.143\t802\t1.303\t1.945\t2.446\r\nPaar ohne Kinder\t1.012\t858\t1.303\t1.870\t2.315\r\nEhepaar mit zwei Schulkindern (<14 J.) +\t1. 832\t1.169\t1.860\t3.001\t3.692\r\nQuelle: SGB II, Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2024b), Landeshauptstadt München (2024), Stadt Hof (2024).\r\nLegende: Alle Werte sind auf ganze Euro gerundet. *Bei Alleinerziehenden ist im Regelbedarf der Mehrbe-darf für Alleinerziehende nach §21 SGB II berücksichtigt. +Bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ist im Regelbedarf der Kindersofortzuschlag nach §72 SGB II berücksichtigt. Der Berechnung der maximalen KdU in München liegen die Heizkosten für Fernwärme zugrunde. Bei der Berechnung der maximalen KdU in Hof wurden für die Angemessenheit der Heizkosten dieselben Grenzen wie in München unterstellt. Die durchschnittlichen KdU beziehen sich auf die durchschnittlichen lau-fend anerkannten Kosten pro Bedarfsgemeinschaft im Monatsdurchschnitt für das Jahr 2023.\r\n \r\n3.2.5\tKranken- und Pflegeversicherung\r\nDie vierte wichtige Position ist die Absicherung im Krankheits- und Pflegefall. \r\nErwerbsfähige arbeitslose Bürgergeldempfänger und ihre Angehörigen sind in der Regel im gleichen Umfang wie alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Für sie zahlt das Jobcenter 2024 monatlich einen festen Pauschal-\r\nbetrag von 119,60 Euro für die Krankenversicherung und 27,24 Euro für die Pflege-\r\nversicherung (siehe Bundesagentur für Arbeit 2024, S. 9).  Dieser Pauschalbetrag deckt \r\njedoch nur einen Teil der tatsächlichen Ausgaben für Gesundheits- und Pflegeleistungen aller Bürgergeldempfänger ab. Der größere Teil wird durch die Beitragszahler in den \r\ngesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen finanziert. Laut Ochmann, Albrecht und Schiffhorst (2024) deckten die steuerfinanzierten Pauschbeträge für die Gesetzliche \r\nKrankenversicherung 2022 nur 34 Prozent der Gesamtausgaben (einschließlich \r\nVerwaltungsausgaben) für erwerbslose oder geringfügig Beschäftigte ALG-II-Empfänger und ihre Familienangehörigen ab. D. h., die Beitragszahler zahlten im Jahr 2022 8,4 Mrd. Euro für die Gesundheitsleistungen für Grundsicherungsbezieher, die nicht sozialversichert \r\nwaren. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Bürgergeldempfänger sind über ihre \r\nArbeit kranken- und pflegeversichert, ihre Angehörigen entsprechend der Regelungen zur Familienversicherung.\r\n3.3\t„Fördern und Fordern“\r\nLeitidee der Hartz-Reformen war der tief im Subsidiaritätsprinzip verankerte Grundsatz des „Förderns und Forderns“.\r\n\r\nDurch das Fordern wurde die Eigenverantwortung der Hilfesuchenden betont. Mit der \r\nAbsenkung der Arbeitslosenhilfe auf das für viele Leistungsempfänger deutlich niedrigere sozio-kulturelle Existenzminimum wurde für jegliches Einkommen oberhalb des Mindestbe-darfs eine Eigenleistung im Rahmen einer verbindlichen Eingliederungsvereinbarung einge-fordert. Wer sich daran nicht hielt und beispielsweise ohne guten Grund ein Arbeitsangebot, einen Ausbildungsplatz oder einen Ein-Euro-Job (Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II) ablehnte, musste mit finanziellen Sanktionen rechnen. Leistungsberechtigte sind zudem verpflichtet andere Sozialleistungen zu beantragen, um die eigene Hilfebedürftigkeit zu ver-ringern. Zu diesen sogenannten vorrangigen Leistungen gehört u. a. das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden, die keine oder nur \r\nunregelmäßige Zahlungen in Höhe des monatlichen Mindestunterhalts von ihrem anderen Elternteil bekommen. \r\n\r\nDas Prinzip des Förderns wurde bereits im Rahmen von Hartz III gestärkt. Ziel dieser \r\nHartz-Reform war es, die Verweildauer in Arbeitslosigkeit durch eine schneller \r\nJobvermittlung zu verkürzen. Hierzu wurden die Arbeitsämter in Arbeitsagenturen \r\numgewandelt, die als Dienstleister bessere Beratung, eine bessere Übersicht von \r\nJobangeboten und eine bessere Vermittlung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt sicherstel-len sollten. Auch Weiterbildungsangebote und Umschulungen gehören zu dem \r\nerweiterten Dienstleistungsangebot.\r\n\r\nUm Anreize für einen schnelleren (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt zu setzen, wurden Hinzuverdienstmöglichkeiten geschaffen, die einen gleitenden Übergang von der Arbeitslo-sigkeit in die Beschäftigung gewährleisten.  Bei diesen Hinzuverdienstmöglichkeiten wird grundsätzlich das Nettoeinkommen nach Abzug von Sozialversicherungsabgaben und Ein-kommensteuer mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet, aber es kann ein Anteil des Bruttoeinkommens hiervon abgesetzt werden (§§ 11-11b SGB II). Abbildung 4 zeigt die Höhe des möglichen monatlichen Hinzuverdienstes eines erwerbstätigen Leistungs-\r\nberechtigten in Abhängigkeit vom Bruttoarbeitseinkommen nach der Bürgergeldreform. \r\n\r\nAbbildung 4\r\nHinzuverdienstmöglichkeiten im Bürgergeld\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung nach §11b SGB II\r\nLegende: Bereiche, in denen die effektive Grenzbelastung mindestens 80 Prozent beträgt, sind rot\r\ngekennzeichnet.\r\n\r\n\r\nDie ersten 100 Euro des Bruttoarbeitseinkommens werden nicht auf das Bürgergeld \r\nangerechnet. Vom darüber hinaus gehenden Einkommen bis 520 Euro darf man \r\n20 Prozent behalten. Ein Bruttoverdienst von 520 Euro erhöht somit das verfügbare \r\nHaushaltseinkommen um 184 Euro. Ein erwerbstätiger Leistungsberechtigter ohne Kinder kann maximal 348 Euro hinzuverdienen, mit Kindern liegt der maximale Hinzuverdienst bei 378 Euro. Ab 1.200 Euro ohne Kinder (1.500 Euro mit Kindern) wird das gesamte zusätzlich zu berücksichtigende Erwerbseinkommen mit dem Bürgergeld verrechnet. Die effektive Grenzbelastung beträgt damit ab diesem Einkommen 100 Prozent, sodass das verfügbare Haushaltseinkommen bei zusätzlichen Erwerbseinkünften nicht weiter ansteigt. Diese \r\nRegelungen haben zur Folge, dass für das Bürgergeld keine spezielle Transferentzugsrate festgelegt ist, sondern die effektive Grenzbelastung einschließlich der Sozialversicherungs-beiträge und des Grenzsteuersatzes.\r\n3.4\tWie erfolgreich waren die Hartz-Reformen?\r\nDie Leistungskürzungen erhöhten den Druck auf Arbeitslosenhilfeempfänger sich wieder Arbeit zu suchen, zur Not auch unter Inkaufnahme geringerer Löhne oder weiterer \r\nAnfahrtswege. So berichteten Betriebe nach Einführung von Hartz IV von einer \r\ngestiegenen Bereitschaft der Bewerber zu Lohnkonzessionen (Rebien und Kettner 2011). Viele Arbeitslosenempfänger schieden zudem aus dem Arbeitsmarkt aus, ohne weiter als arbeitslos registriert zu sein (Carrillo-Tudela, Launov und Robin 2021).\r\n\r\nDas Zusammenspiel aus Fördern und Fordern bewährte sich auch deshalb, weil der \r\nArbeitsmarkt deutlich bessere Einstiegschancen bot (Dustmann et al. 2014, Burda und Seele 2017, 2020). Vor 2005 galt über mehrere Jahrzehnte hinweg: Wer einmal längere Zeit arbeits-los war, hatte kaum mehr Chancen auf einen Wiedereinstieg. Mit jedem \r\nKonjunktureinbruch erhöhte sich die Zahl erwerbsfähiger Arbeitslosenhilfeempfänger, ohne beim nächsten Konjunkturaufschwung wieder zurückzugehen (Schöb 2011, 2020a). Nach 2005 sank die Langzeitarbeitslosigkeit erstmals nach dreißig Jahren wieder deutlich. Abbil-dung 4 zeigt, wie sich diese Entwicklung auf die SGB II-Quote in den einzelnen Bundeslän-dern sowie in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten auswirkte. Der Rückgang war in den neuen Bundesländern besonders stark. Doch auch in Bayern, welches in beiden Vergleichsjahren bundesweit die niedrigste SGB II-Quote vorweisen konnte, fiel der Anteil der auf Grundsicherungsleistung Angewiesenen in der Gesamtbevölkerung von 5,4 Prozent auf unter vier Prozent. Dieser Abwärtstrend zeigt sich auch in fast allen \r\nbayerischen Regionen.  Dabei wurden Sondereffekte durch einen erhöhten Zugang von Personen im Kontext von Fluchtmigration in die Grundsicherung noch nicht einmal \r\nberücksichtigt. Rechnet man diese Sonderentwicklungen zusätzlich heraus, zeigen sich durch diese Entwicklung spürbare fiskalische Entlastungen. Während 2006 rund elf Prozent des Steueraufkommens von Bund und Ländern für Grundsicherungsleistungen \r\naufgewendet wurden, waren es 2018 für diese Gruppe der Hilfebedürftigen nur noch \r\n5,5 Prozent (siehe Schöb 2020a, S.99).\r\n\r\nDiese Entwicklung ist maßgeblich der Erholung auf dem Arbeitsmarkt nach 2005 \r\ngeschuldet. Die Erwerbstätigenquote stieg seit 2005 um acht Prozentpunkte auf \r\n80 Prozent im Jahr 2016. Auch wenn dieser Anstieg sehr stark auf die Ausweitung der \r\nTeilzeitbeschäftigung zurückführen ist, so zeigte sich etwas verzögert auch ein leichter \r\nAnstieg bei der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeit (Burda und Scheele 2017, 2020). Die Folge: Die Arbeitslosigkeit fiel von knapp zwölf Prozent im Jahr 2005 auf \r\n4,9 Prozent zum Jahresende 2019, kurz vor Ausbruch der Corona-Pandemie. \r\nNaturgemäß wirken verschiedene Effekte auf die positive Arbeitsmarktentwicklung ein, die meisten empirischen Arbeiten weisen den Hartz-Reformen jedoch einen substantiellen \r\npositiven Beitrag zu. Bradley und Kügler (2019) konnten keinen direkten positiven \r\nBeschäftigungseffekt identifizieren, führen jedoch die Lohnsenkungen nach 2005 auf \r\nHartz IV zurück. Laut Krebs und Scheffel (2013) hat Hartz IV die langfristige Arbeitslosigkeit um 1,4 Prozentpunkte gesenkt. Krebs (2019) bemisst den Effekt hingegen auf nur \r\n0,5 bis 1,0 Prozentpunkte während Hochmuth et al. (2021) den Effekt aller Hartz-Reformen auf 2,2 Prozentpunkte bis 2015 und somit auf rund 1/3 des Gesamtrückgangs der Arbeitslo-senquote seit 2005 beziffern. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommen auch Hartung, Jung und Kuhn (2018). Hutter et al. (2022) betonen ebenfalls die Bedeutung der \r\nHartz-Reformen für den Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt, führen ihn aber insbesondere auf verbesserte Matching-Effizienz, stärkere Stellenschaffung und erhöhte Suchintensität zurück. Einen dämpfenden Einfluss auf die Lohnentwicklung fanden sie nur für die Zeit vor der großen Rezession 2009 (siehe hierzu auch Hutter und Weber 2023).\r\n \r\nAbbildung 5\r\nSGB II-Quoten in den Bundesländern und in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten \r\n \r\nQuelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2024c)\r\nLegende: Die SGB II-Quote ist definiert als Anteil der Leistungsberechtigten nach SGB II an der Bevölkerung der entsprechenden Region unterhalb des Regelrenteneintrittsalter von 65 bis 67 Jahren (§ 7a SGB II).\r\n\r\n \r\nIn der Öffentlichkeit wurde weniger der Rückgang der Arbeitslosigkeit, sondern vielmehr die ansteigende Niedriglohnquote als Folge der Hartz-Reformen wahrgenommen und als neue soziale „Schieflage“ kritisiert (Deutscher Gewerkschaftsbund 2018), die zunehmend auch die Mittelschicht bedrohe (Bosch und Kalina 2015). Tatsächlich stieg der Anteil der im Niedrig-lohnbereich Beschäftigten von 2005 bis 2015 von 17,4 Prozent auf 19,2 Prozent an, bevor er bis 2022 mit 16 Prozent wieder unter das Niveau von 2005 gefallen ist \r\n(siehe gestrichelte Linie in Abbildung 6).\r\n\r\nAbbildung 6\r\nAm Arbeitsmarkt Benachteiligte im Zeitverlauf\r\n \r\nQuelle: OECD (2024), Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2024d), Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024a), eigene Berechnungen, angelehnt an Schöb (2020a).\r\nLegende: Niedriglohnbeschäftigte sind abhängig Beschäftigte mit einer Stundenentlohnung von weniger als 2/3 des Medianbruttostundenlohnes. Benachteiligte sind alle Arbeitslosen und Niedriglohnbe-schäftigten. Das Erwerbspersonenpotential ergibt sich aus der Summe von Arbeitslosen und ab-hängig Beschäftigten.\r\n\r\n \r\nDas Anwachsen des Niedriglohnsektors ist eine zwangsläufige Konsequenz des Abbaus der Langzeitarbeitslosigkeit, da Langzeitarbeitslose bei ihrem Wiedereinstieg in Arbeit \r\nüberwiegend zunächst gering bezahlte Beschäftigung fanden. Die Niedriglohnquote allein sagt daher wenig über arbeitsmarktpolitische Erfolge oder Misserfolge aus. Hierüber kann die Entwicklung der Quote aller am Arbeitsmarkt Benachteiligten, in der man die Gruppe der Arbeitslosen und der Niedriglohnempfänger zusammenfasst, Auskunft geben. \r\nIhre Entwicklung zeigt die durchgezogene Linie in Abbildung 6. Bis 2005 entwickelte sich diese Quote ähnlich wie die Niedriglohnquote. Ab 2005 ist sie jedoch, abgesehen von den Jahren der Finanzkrise, kontinuierlich gefallen, insgesamt um über sechs Prozentpunkte. Viele ha-ben mit dem Schritt aus der Arbeitslosigkeit zunächst nur den Wiedereinstieg in den Niedrig-lohnsektor geschafft, zugleich haben aber noch mehr Personen eine besser entlohnte Be-schäftigung aufgenommen.\r\n3.5\tTrendumkehr beim Bürgergeld?\r\nDie Bürgergeldreform von 2023 scheint diese Entwicklung gestoppt zu haben, dies legt eine aktuelle Studie von Weber (2024) nahe. Seine Analyse zeigt, dass das vorübergehende Sank-tionsmoratorium die Jobaufnahmen aus der Grundsicherung um 5,2 Prozent \r\nverringerte. Die dauerhafte Verringerung der Sanktionshöhe und die 2023 eingeführten dauerhaften Erleichterungen senkten die Jobaufnahmerate um weitere 8,3 Prozent ab. \r\n\r\nFür 2025 hatte die Ampel-Koalition beim Bürgergeld eine Trendumkehr angekündigt. Sie wollte das Prinzip des Forderns im Bürgergeld wieder stärker betonen (siehe \r\nBundesregierung 2024b, S. 14ff). Arbeitssuchende Bürgergeldempfänger sollen \r\numfassender betreut werden, bereit sein längere Wege zur Arbeit in Kauf zu nehmen und müssen schon nach sechs anstatt zwölf Monaten auf ihr Vermögen zurückgreifen. Wer seine Mitwirkungspflichten vernachlässigt oder schwarz arbeitet soll stärker sanktioniert werden. Arbeitsgelegenheiten sollen wieder verstärkt eingesetzt werden, um \r\ninsbesondere Totalverweigerern „de[n] schrittweise[n] Einstieg in den Arbeitsmarkt“ \r\n(Bundesregierung 2024b, S. 17) zu ermöglichen. Damit werden sie de facto vor die Wahl ge-stellt, entweder eine zumutbare Arbeit zur Aufrechterhaltung ihrer Ansprüche auf \r\nFürsorgeleistungen anzunehmen oder aber auf Fürsorgeleistungen zu verzichten. Mit einer Prämie für diejenigen, die eine Arbeit annehmen, mindestens ein Jahr arbeiten und davon mindestens sechs Monaten nicht länger auf Bürgergeld angewiesen sind, soll schließlich auch das Förderinstrumentarium erweitert werden. \r\n \r\n3.6\tZwischenfazit\r\nDie Hartz-Reformen führten eine einheitliche bedarfsorientierte Grundsicherung für \r\nArbeitslose ein. Die Umsetzung des Prinzips des „Fördern und Forderns“ trug im \r\nZusammenspiel mit den gegenüber den 1990er Jahren deutlich verbesserten \r\nArbeitsmarktbedingungen zu einem Abbau der Arbeitslosigkeit und einer substantiellen Ab-nahme der von staatlichen Grundsicherungsleistungen Abhängigen bei.\r\n\r\nWenig beachtet wurde jedoch die zeitgleich geschaffene Einführung eines zweiten Grundsi-cherungssystems, dass Niedriglohnbeziehern mit Kindern mit einer Kombination aus \r\nKinderzuschlag, Kindergeld und Wohngeld großzügigere Fürsorgeleistungen als das ALG II versprach. Lange Jahre spielte dieses zweite Grundsicherungssystem keine große Rolle. Mit der Wohngeldreform 2023 und der aktuellen Diskussion um die Kindergrundsicherung rückte es jedoch stärker in den Fokus und damit auch die Probleme, die aus der Existenz zweier nicht aufeinander abgestimmter Grundsicherungssysteme resultieren. Diese \r\nProbleme werden in der öffentlichen Debatte um eine Neuausrichtung der Grundsicherung weitestgehend ausgeblendet. Das nächste Kapitel wendet sich daher diesem zweiten Grundsicherungssystem zu.\r\n4\tDie zweigeteilte Grundsicherung\r\nNeben dem Bürgergeld gibt es ein zweites System der Existenzsicherung, welches eine Neuausrichtung der Grundsicherung berücksichtigen muss.\r\nWährend Arbeitslose durch das Bürgergeld einheitlich abgesichert sind, existiert für \r\nErwerbstätige de facto eine zweigeteilte Grundsicherung. Zum einen können auch sie \r\naufgrund der Hinzuverdienstmöglichkeiten Anspruch auf Bürgergeld haben. Zum anderen können sie für ihre Existenzsicherung eine Kombination aus Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld beziehen. Diese Leistungen sind gegenüber dem Bürgergeld vorrangig, d.h., sie müssen im Regelfall beantragt werden, wenn dadurch der Bezug von Bürgergeld \r\nvermieden werden kann. Mit der Einführung des Kinderzuschlags im Jahr 2005 wollte der Gesetzgeber Haushalten, die nur aufgrund ihrer Kinder oder ihrer hohen Wohnkosten \r\nLeistungen des SGB II bezogen hätten, den Bezug des Alg II ersparen (Meister 2006).\r\n\r\nEine Analyse der deutschen Grundsicherung wäre ohne Berücksichtigung dieses zweiten Systems unvollständig. Die folgenden Abschnitte stellen daher dessen Hauptkomponenten vor. In den anschließenden Abschnitten wird untersucht, welche Probleme die damals fest-geschriebene und bis heute fortgeführte Zweiteilung der Grundsicherung mit sich bringt.\r\n4.1\tKinderzuschlag\r\nDer Kinderzuschlag (Infobox 2) deckt zusammen mit dem Kindergeld das steuerfrei zu \r\nstellende sächliche Existenzminimum eines Kindes ab. Umfassend reformiert wurde er \r\nzuletzt im Jahr 2019 durch das Starke-Familien-Gesetz. Die maximale Auszahlungshöhe für ein Kind bestimmt sich anhand des Durchschnitts der über alle Altersgruppen der Kinder be-stimmten monatlichen Regelbedarfe sowie den Bedarf für Bruttokaltmiete und \r\nHeizkosten abzüglich des Kindergeldes und unter Berücksichtigung des \r\nKindersofortzuschlags. \r\n\r\nAuch beim Kinderzuschlag hängt die Auszahlungshöhe der Fürsorgeleistung von der Höhe des Erwerbseinkommens der Haushaltsmitglieder ab. Die Anrechnungsregeln von Erwerbs-einkommen unterscheiden sich aber erheblich von denen im Bürgergeld. Das Nettoerwerbs-einkommen wird zunächst um den Absetzbetrag des Bürgergelds reduziert. Von diesem zu berücksichtigenden Einkommen werden 45 Prozent mit dem Kinderzuschlag verrechnet. Bei elterlichen Erwerbseinkommen wird diese Transferentzugsrate jedoch nur auf den Teil des zu berücksichtigenden Einkommens bezogen, der den Gesamtbedarf der \r\nEltern übersteigt. Dessen Bestimmung weicht von der Bedarfsbestimmung im Bürgergeld ab.  Unterhaltsleistungen für das Kind reduzieren den Kinderzuschlag ebenfalls um 45 Pro-zent. \r\nInfobox 2: Kinderzuschlag\r\n–\tRechtsgrundlage: §6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG)\r\n–\tZuständigkeit: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend\r\n–\tFinanzierung: Bund\r\n–\tFörderung von Geringverdiener-Haushalten: Regelbedarf für Kinder, Wohnbedarf für Kinder\r\n–\tMaximale Förderung (2024): 292 Euro/Monat je Kind\r\n–\tAnzahl der Empfänger (2024): 500,534 Berechtigte (D), 63,288 (Bayern)\r\n–\tFördervolumen (2022): 1.286 Mio. € (D), 146 Mio. € (Bayern)\r\n–\tFortschreibung: EVS, Kopplung an das Existenzminimum für ein Kind\r\n–\tEinkommensanrechnung: Nettoeinkommensprinzip mit anteiliger Anrechnung\r\n–\tDurchschnittliche Transferentzugsrate für Musterhaushalte: 25,6% – 28,5%\r\n–\tBesonderheiten: altersunabhängig, gegenüber Bürgergeld vorrangige Leistung\r\nQuelle: Eigene Berechnungen (Stand 2024), Familienkasse (2022, 2024)\r\n\r\nDas hierbei verwendete Nettoprinzip mit anteiliger Einkommensanrechnung erzeugt \r\nanders als im Bürgergeld keine fixe effektive Grenzbelastung. Vielmehr wirken Änderungen in den Sozialversicherungsbeiträgen und im persönlichen Grenzsteuersatz hier direkt auf die effektive Grenzbelastung des Haushalts. Da jedoch nur ein Teil des Nettoeinkommens mit dem Kinderzuschlag verrechnet wird, werden diese Änderungen aber nur anteilig an die Be-zieher des Kinderzuschlags weitergegeben (siehe Anhang A.2).\r\n4.2\tWohngeld\r\nDer Wohnbedarf wird im zweiten Grundsicherungssystem durch das Wohngeld (Infobox 3) abgedeckt.  Das Wohngeld wurde zuletzt Anfang 2023 umfassend durch das Wohngeld-Plus-Gesetz reformiert. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich anhand der Höhe der Miete oder Belastung für selbstgenutztes Wohneigentum, der Haushaltsgröße und der Höhe des wohngeldrechtlichen Haushaltseinkommens. Die Förderung der Wohnkosten ‚\r\nerfolgt im Rahmen regional differenzierter Höchstmieten. Hierfür werden Gemeinden und Kreise einer von sieben Mietstufen zugordnet. Regionen mit einem geringen \r\nMietniveau gehören zur Mietstufe 1, Regionen mit dem höchsten Mietniveau zur Mietstufe 7 (§12 WoGG)  Entsprechend dem Zuschussprinzip im Wohngeld wird aber nie die tatsäch-lich anfallende Miete übernommen – auch nicht die durch die Mietstufe \r\nausgewiesene Höchstmiete.\r\nInfobox 3: Wohngeld\r\n–\tRechtsgrundlage: Wohngeldgesetz (WoGG)\r\n–\tZuständigkeit: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen\r\n–\tFinanzierung: Bruttokaltmiete Bund (50%) und Länder (50%), Heizkosten Bund (100%)\r\n–\tFörderung von Geringverdienerhaushalten: Zuschuss zur Bruttokaltmiete; pauschale Förderung der Heizkosten. \r\n–\tMaximale Förderhöhe: von regionaler Höchstmiete und Haushaltsgröße abhängig\r\n–\tWohngeldhaushalte (2023): 1.148.095 (D), 101.115 (Bayern)\r\n–\tFördervolumen: 1,955 Mrd. € (2022), 4,642 Mrd. € (2023)\r\n–\tFortschreibung: alle zwei Jahre auf Basis des Verbraucherpreisindexes (vgl. § 43 WoGG)\r\n–\tEinkommensanrechnung: Pauschaliertes Nettoprinzip mit formelbasierter Anrechnung \r\n–\tDurchschnittliche Transferentzugsrate für Musterhaushalte: 19,1% – 33,6%\r\n–\tBesonderheit: gegenüber Bürgergeld vorrangige Leistung\r\nQuelle: Eigene Berechnung (Stand 2024), Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024b, 2024c), Bundesminis-terium für Arbeit und Soziales (2024)\r\n\r\nBei den Heizkosten wird im Gegensatz zum Bürgergeld nicht der angemessene tatsächliche Verbrauch übernommen, sondern eine Heizkostenpauschale gewährt. Diese Pauschale \r\nerhöht die zu berücksichtigende Miete und steigt mit der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Zudem gibt es eine in ihrer Höhe ebenfalls von der Haushaltsgröße abhängige \r\nbundeseinheitliche Klimakomponente, die auf die regional gültige Höchstmiete geschlagen wird.\r\n\r\nBeim Wohngeld gelten wiederum andere Anrechnungsregeln für das Erwerbseinkommen als beim Kinderzuschlag und beim Bürgergeld. Das individuelle zu berücksichtigende \r\nNettoeinkommen wird beim Wohngeld durch pauschalierte Abzüge vom Brutto-\r\nerwerbseinkommen gebildet. Vom Bruttoerwerbseinkommen eines erwerbstätigen \r\nHaushaltsmitglieds, kann zunächst der Arbeitnehmerpauschbetrag abgesetzt werden. Von dieser Differenz werden dann jeweils zehn Prozent im Falle von Abzügen für die Kranken- und Rentenversicherung abgesetzt sowie weitere zehn Prozent, wenn Einkommensteuer zu entrichten ist. Je nach Höhe des Bruttoerwerbseinkommens liegt dieses pauschalierte Net-toeinkommen oberhalb oder unterhalb des anzurechnenden Nettoeinkommens im Bürger-geld und im Kinderzuschlag. Das zu berücksichtigende Gesamteinkommen des Haushalts ergibt sich aus der Summe der individuellen pauschalierten Nettoeinkommen aller Haus-haltsmitglieder und zusätzlicher Einkommen, wie z.B. den Unterhaltsleistungen für Kinder, die im Gegensatz zur Anrechnung beim Kinderzuschlag jedoch voll \r\nberücksichtigt werden. Die Transferentzugsrate für das Wohngeld ergibt sich schließlich an-hand der im Wohngeldgesetz verankerten Berechnungsformel (Anlage 3 WoGG).\r\n\r\nWie beim Kinderzuschlag erzeugen die hier verwendeten Anrechnungsregeln eine \r\nvariierende Transferentzugsrate. Diese folgt zum einen direkt aus der nicht-linearen Wohn-geldformel. Zudem erzeugt die pauschale Berücksichtigung der Einkommensteuer einen sprunghaften Anstieg des Wohngeldes an der Einkommensteuergrenze \r\n(siehe Abbildungen 7 und 8). \r\n4.3\tDas Zusammenwirken der zwei Grundsicherungssysteme\r\nDie Regeln, nach denen Erwerbseinkommen mit dem Bürgergeld, dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag verrechnet werden, unterscheiden sich erheblich voneinander. Das führt dazu, dass verschiedene Haushaltseigenschaften bestimmen, ab welchem monatlichen \r\nErwerbseinkommen ein Wechsel vom Bürgergeld in die Wohn- und Kinderzuschlags-\r\nvariante gemäß des Vorrangigkeitsprinzips zu erfolgen hat. Von Bedeutung ist \r\ninsbesondere die Haushaltsgröße, das Alter der im Haushalt lebenden Kinder und die Höhe der Warmmiete. Um diese Heterogenität exemplarisch abzubilden, zeigen die Abbildungen 7 und 8 die Einkommensverläufe von vier Musterhaushalten in den bayerischen Städten Hof und München. Die Musterhaushalte sind in der Infobox 4 näher beschrieben. \r\n\r\nHaushalte ohne eigenes Einkommen erhalten die in Tabelle 2 ausgewiesenen \r\nTransferleistungen für ihren Regelbedarf und ihren Wohnbedarf. So erhält beispielsweise ein Alleinstehender in Hof 927 Euro und eine vierköpfige Familie in Hof 2.481 Euro im \r\nMonat und in München 3.001 Euro. Mit steigendem Einkommen steigt das verfügbare Haus-haltseinkommen entsprechend der im Bürgergeld (I) geregelten Hinzuverdienst-\r\nMöglichkeiten (siehe Abbildung 4). Ab einem für jeden Haushalt individuellen \r\nBruttoarbeitseinkommen verspricht das zweite System der Grundsicherung (II) ein höheres Haushaltseinkommen als das Bürgergeld. Die gestrichelten Linien weisen dieses \r\nvorteilhafte Haushaltseinkommen des zweiten Grundsicherungssystems aus, während die durchgezogenen Linien das Einkommen angeben, welches die Haushalte beziehen würden, wenn nicht in das zweite System wechseln, sondern im Bürgergeldbezug verbleiben \r\nwürden. Sind alle Leistungen des zweiten Grundsicherungssystem abgeschmolzen \r\n(vertikale Linie), ist das Haushaltseinkommen durch das Nettoerwerbseinkommen \r\n(zzgl. Kindergeld bei Haushalten mit Kindern) gegeben.\r\n \r\nInfobox 4: Musterhaushalte\r\nIn diesem Gutachten werden Einkommensverläufe für vier Musterhaushalte im Jahr 2024 bestimmt. \r\n \tAlleinstehende Person\r\n \tEhepaar ohne Kinder\r\n \tAlleinerziehende Person mit einem Kind unter 6 Jahren\r\n \tEhepaar mit zwei Kindern zwischen 7 und 13 Jahren\r\nDie Musterhaushalte erzielen ausschließlich Erwerbseinkommen aus einer nicht-selbständigen Tätigkeit. Für das Ehepaar ohne Kinder wird eine Einkommensaufteilung von 1:1 angenommen, beim Ehepaar mit zwei Kindern wird ein Alleinverdienerhaushalt unterstellt. Ehepaare werden in der Einkommenssteuer gemeinsam veranlagt. Bei der alleinerziehenden Person wird unterstellt, dass diese den Unterhaltsvor-schuss für ihr Kind bezieht.\r\nAlle Haushalte wohnen zur Miete. Für die Miet- und Heizkosten werden die durchschnittlich laufend anerkannten Kosten der KdU des Jahres 2023 angesetzt, die monatlich durch die Statistik der Bunde-sagentur für Arbeit auf Landkreisebene und für alle kreisfreien Städte für verschiedene Bedarfsgemein-schaftskonstellationen veröffentlicht werden (siehe Tabelle 1). Hierbei wird nicht nach dem Alter der im Haushalt lebenden Kinder differenziert.\r\n\r\n \r\nAbbildung 7\r\nEinkommensverläufe für Hof\r\n \r\n \r\n \r\n \r\nQuelle: Eigene Berechnungen (Stand 2024)\r\nLegende: Durchgezogene blaue Linie: Haushaltseinkommen beim Bezug des Bürgergeldes; gestrichelte blaue Linie: Haushaltseinkommen bei Bezug der vorrangigen Leistungen der Wohngeld- und Kinderzuschlagsvariante; rote Markierung: effektive Grenzbelastung mind. 80 Prozent; vertikale Linie: Transfergrenze (außer Kindergeld); dunkelgrauer Bereich (I): Bezug von Bürgergeld; hell-grauer Bereich (II): Bezug von vorrangigen Leistungen Wohngeld und Kinderzuschlag; grauer Punkt: Bruttoerwerbseinkommen für Vollzeitarbeitnehmer zum gesetzlichen Mindestlohn.\r\nAbbildung 8\r\nEinkommensverläufe für München\r\n \r\n \r\n \r\n \r\nQuelle: Eigene Berechnungen (Stand 2024)\r\nLegende: Siehe Abbildung 7\r\n\r\n \r\nEin Vergleich zwischen den Städten zeigt, dass ein höheres Mietniveau die Bezugsgrenze für das Bürgergeld in höhere Einkommensbereiche verschiebt. So muss gemäß des \r\nVorrangigkeitsprinzips eine alleinstehende Person in Hof bei einem Bruttoarbeits-\r\neinkommen von monatlich 1.310 Euro vom Bürgergeld in das zweite Grundsicherungs-\r\nsystem wechseln. Aufgrund der im Vergleich zum Wohngeld großzügigeren Wohnkostenun-terstützung im Bürgergeld verschiebt sich diese Grenze für eine alleinstehende Person in München bis auf 1.600 Euro. \r\n\r\nDie Rolle der Haushaltsgröße zeigt sich beim Vergleich des Alleinstehenden mit dem \r\nEhepaar ohne Kinder. Für sie lohnt sich der Wechsel in das zweite Grundsicherungssystem in Hof erst bei einem gemeinsamen Bruttoarbeitseinkommen von 2.560 Euro. In München lohnt sich ein Wechsel in das zweite Grundsicherungssystem für diesen Haushalt nicht, da das Bürgergeld zuvor schon vollkommen abgeschmolzen ist.\r\n\r\nKinder beeinflussen die Einkommensverläufe ebenfalls maßgeblich. Ihr Einfluss auf die Bür-gergeld-Bezugsgrenze ist jedoch anhand der gewählten Musterhaushalte schwerer \r\ngenau vorherzusagen. Die Einkommensverläufe deuten an, dass der Wechsel in das zweite System der Grundsicherung bei Haushalten mit Kindern bei geringerem Bruttoarbeitsein-kommen erfolgt. Ein Grund ist die doppelte Wohnkostenförderung von Kindern durch den Kinderzuschlag und Wohngeld (siehe Abschnitt 5.3).\r\n4.4\tProbleme der zweigeteilten Grundsicherung\r\n4.4.1\tUnzureichende Arbeitsanreize\r\nWie die Abbildungen 7 und 8 zeigen, nehmen die Hinzuverdienstmöglichkeiten und damit die Arbeitsanreize mit steigendem Einkommen stark ab. Beim Übergang zum zweiten Grundsi-cherungssystem gibt es zunächst einen Bereich, in dem aufgrund von verbesserten Hinzu-verdienstmöglichkeiten ein Einkommenszuwachs von maximal 343 Euro für \r\nAlleinerziehende und 654 Euro für Ehepaare mit Kindern möglich ist. Der Grund hierfür ist, dass zunächst nur das Wohngeld abgeschmolzen wird bzw. noch keine Einkommensteuer zu entrichten ist. Bei höheren Einkommen summieren sich dann jedoch die Transferentzugsra-ten von Wohngeld und Kinderzuschlag zusammen mit den Sozialversicherungsab-\r\ngaben der Arbeitnehmer und dem Grenzsteuersatz zu hohen effektiven Grenzbelastungen, die für Familien mit Kindern über weite Einkommensbereiche deutlich über 80 Prozent \r\nliegen. Besonders gravierend ist dieses Problem in Regionen mit hohen Mieten und einer entsprechend hohen Wohnkostenförderung (vgl. rote Linien in den Abbildungen 7 und 8).\r\n\r\nFür das Ehepaar mit Kindern in München ergibt sich beispielsweise ein Bruttoeinkommens-bereich von 3.000 Euro bis 5.000 Euro, in dem sich eine Steigerung des Erwerbseinkommens durch zusätzliche Arbeitsstunden oder einen höheren Nominallohn überhaupt nicht lohnt. Ausgehend von einem Bruttoarbeitslohn von 4.000 Euro würde eine Lohnerhöhung um zehn Prozent das verfügbare Haushaltseinkommen nicht erhöhen. Stattdessen könnte der Allein-verdiener dieser Familie seine Arbeitszeit um 25 Prozent reduzieren, ohne das Haushaltsein-kommen merklich zu verringern. Für Regionen mit niedrigeren Mietniveaus trifft dies zwar nicht in diesem Umfang zu, aber auch in Hof liegt die durchschnittliche Grenzbelastung in einem Bruttoeinkommensintervall von 2.750 Euro bis 4.300 Euro bei knapp über 80 Prozent. \r\n4.4.2\tIntransparenz und Komplexität\r\nWie die vorangegangenen Ausführungen zeigen, gibt es aufgrund der zweigeteilten Grundsi-cherung keine einheitlichen und transparenten Hinzuverdienstregelungen. Die unterschiedli-chen Konzepte erhöhen nicht nur wegen der uneinheitlichen Bemessungs-\r\ngrundlagen die Komplexität und Intransparenz des Systems. Sie führen auch zu \r\ngravierenden Unterschieden bei der Bestimmung der effektiven Grenzbelastung. \r\nIm Bürgergeld ist die effektive Grenzbelastung immer eindeutig festgelegt \r\n(siehe Abschnitt 3.3). Im zweiten Grundsicherungssystem hängen die jeweiligen Transfer-entzugsraten von Kinderzuschlag und Wohngeld von individuellen Merkmalen wie der \r\nfamiliären Situation, dem Wohnort und den tatsächlich anfallenden Wohnkosten ab und sind damit bezogen auf das Bruttoeinkommen nie eindeutig bestimmt. Schließlich müssen alle unterschiedlichen Konzepte berücksichtigt werden, um zu entscheiden, aus welchem Grundsicherungssystem Fürsorgeleistungen entsprechend dem Vorrangigkeitsprinzips \r\nbezogen werden müssen.\r\n\r\nDie Folge: Jede Mieterhöhung hat Auswirkungen auf die Höhe der effektiven Grenzbelas-tung und darauf, welches Grundsicherungssystem zuständig ist (Günther, Miltner und Schöb 2023). Gleiches gilt für altersbedingte Wechsel der Kinder von einer Regelbedarfsstufe in eine andere. Die unterschiedlichen zeitlichen Fortschreibungen von Regelsätzen, den Ange-messenheitsgrenzen der Wohnkostenübernahme im Bürgergeld und der Anpassung des Wohngeldes führen wiederum dazu, dass Transferbezieher unter Umständen wiederholt zwischen den zwei Grundsicherungssystemen wechseln müssen. Auch ein \r\nAnstieg der Sozialversicherungsbeiträge kann einen Systemwechsel begründen. Damit \r\nverbunden sind ein Wechsel der Ansprechpartner in der Verwaltung, sowie veränderte \r\nAntragswege und Fristen. \r\n\r\nIn der Praxis führen die Intransparenz und Komplexität des Systems dazu, dass viele \r\nHilfebedürftige Fürsorgeleistungen nicht in Anspruch nehmen. Laut Bruckmeier (2024) liegt die Quote der Nichtinanspruchnahme im SGB II je nach Studie schätzungsweise \r\nzwischen 33 Prozent und 71 Prozent. Im zweiten System der Grundsicherung liegen die \r\ngeschätzten Quoten sogar noch höher. Maßgeblich hierfür dürfte die Komplexität der zwei-geteilten Grundsicherung sein. Haushalte mit höherem Einkommen und nur sehr \r\ngeringen Ansprüchen scheuen das komplexe Antragsverfahren. Viele Haushalte wiederum verbleiben in dem für sie nachteiligen Bürgergeldbezug, weil der eventuell nur kurzfristige Systemwechsel für sie finanziell wenig bringt und mit hohen bürokratischen Hürden \r\nverbunden ist. Weitere Gründe sind Wohneigentum, die erwartete Bezugsdauer aber auch die bewusste Entscheidung staatliche Fürsorgeleistungen nicht in Anspruch zu nehmen.\r\n4.4.3\tUngleichbehandlungen geförderter Haushalte\r\nAufgrund unterschiedlicher Förderhöhen der verschiedenen Transferleistungen und \r\naufgrund der zwischen den beiden Grundsicherungssystemen divergierenden effektiven Grenzbelastungen kommt es bei der Bedarfsabdeckung zu regionalen Ungleichbehand-\r\nlungen (Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen 2023). Dieses Prob-lem wird deutlich, wenn man vom maximal verfügbaren Haushaltseinkommen \r\n(Fürsorgeleistungen plus Hinzuverdienstmöglichkeiten) die tatsächlichen Kosten der \r\nUnterkunft und Heizung als Fixkosten abzieht, um so das für alltägliche Ausgaben zur \r\nVerfügung stehende Einkommen zu bestimmen. Abbildung 9 vergleicht dieses Residual-\r\neinkommen für Alleinerziehende in Hof und München bei unterschiedlichen \r\nBruttoerwerbseinkommen.\r\n\r\nAlle Bedarfsgemeinschaften ohne eigenes Bruttoerwerbseinkommen werden durch das Bürgergeld bundesweit gleichbehandelt. Entsprechend der Regelbedarfe stehen \r\nAlleinerziehenden in Hof und München 1.143 Euro monatlich für alltägliche Ausgaben zur Verfügung (siehe Tabelle 1). Zusätzlich gilt diese Gleichbehandlung aufgrund der \r\nbundesweit gleichen Hinzuverdienstregelungen im Bürgergeld für alle Haushalte mit \r\ndemselben Bruttoarbeitseinkommen.\r\n \r\nAbbildung 9\r\nSicherung des alltäglichen Bedarfs bei Alleinerziehenden\r\n \r\nQuelle: Eigene Berechnungen (Stand 2024)\r\nLegende: Das verfügbare Haushaltseinkommen für alltägliche Ausgaben wird durch den Abzug der regional differenzierten Warmmieten in Hof und München vom gesamten verfügbaren Haushaltseinkom-men bestimmt. Die vertikale graue gestrichelte Linie zeigt stilisiert den Übergang vom ersten in das zweite Grundsicherungssystem an.\r\n\r\nAn der Schnittstelle der beiden Grundsicherungssysteme gilt dies jedoch nicht mehr. \r\nWährend der Alleinerziehende in München bei einem Bruttoarbeitseinkommen von \r\n1.500 Euro noch Bürgergeld bezieht, ist für den Alleinerziehenden in Hof schon die \r\nWohngeld- und Kinderzuschlagsvariante vorteilhaft. Dies führt dazu, dass dem Allein-\r\nerziehenden in Hof nach Abzug der Warmmiete über 100 Euro mehr für alltägliche Ausgaben verbleiben (1.639 Euro) als dem Haushalt in München (1.521 Euro). Die unterschied-lichen Hinzuverdienstregelungen sorgen dafür, dass eigentlich bedarfsorientierte Fürsorgeleistun-gen in unterschiedlich hohem Maße Leistungen finanzieren, die über den durch die Regelbe-darfe bestimmten Mindestbedarf hinaus gehen. \r\n\r\nAbbildung 10 überträgt diese Analyse auf alle bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte. Für jede dieser 96 Regionen wird das Einkommen ermittelt, welches einem \r\nAlleinerziehenden mit einem Bruttoarbeitseinkommen von 1.500 Euro nach Abzug der Warmmiete für alltägliche Ausgaben zur Verfügung steht. Die so ermittelten \r\nAbsolutbeträge werden im Verhältnis zur Stadt München dargestellt. Ein Plus von \r\nfünf Prozent in der Karte besagt, dass ein Haushalt in dieser Region fünf Prozent mehr für alltägliche Ausgaben zur Verfügung hat als ein vergleichbarer Haushalt in München. \r\n \r\nAbbildung 10\r\nVerfügbare Einkommen der privaten Haushalte (2021) und Sicherung des alltäglichen Bedarfs bei Alleinerziehenden (2024) in Bayern\r\n \r\nQuelle: Eigene Berechnungen (Stand 2024), Bayerisches Landesamt für Statistik (2023)\r\nLegende: Einkommen trunkiert bei 31.000 Euro. Der Landkreis Starnberg hat ein höheres pro-Kopf Ein-kommen als München (37.515 Euro). Berechnung des maximal verfügbaren Haushaltseinkommens nach Abzug der Warmmiete bei einem Bruttoerwerbseinkommen von 1.500 Euro für alle 96 baye-rischen Landkreise und kreisfreien Städte. Das so ermittelte Einkommen zur Sicherung des alltägli-chen Bedarfs wird im Verhältnis zu München dargestellt.\r\n\r\nEs wird deutlich, dass die relative Absicherung des alltäglichen Bedarfs eine erhebliche \r\nregionale Streuung aufweist. Insbesondere zeigt sich ein Nord-Süd-Gefälle, wobei vor \r\nallem Kreise in Franken und in der Oberpfalz ihren Grundsicherungsbeziehern eine \r\nwesentlich höhere, über den Mindestbedarf hinausgehende Absicherung des alltäglichen Bedarfs ermöglichen als die Kreise im Münchner Umland. Wie der Vergleich mit dem \r\nverfügbaren pro-Kopf Einkommen der privaten Haushalte im Jahr 2021 (linke Karte der \r\nAbbildung 10) zeigt, profitieren von dieser Ungleichbehandlung vorwiegend Leistungsbezie-her in einkommensschwächeren Landkreisen und kreisfreien Städten. Hier ist das zweite Grundsicherungssystem in der Regel schon bei kleinerem Einkommen vorteilhaft. Entspre-chend unterscheiden sich auch die Arbeitsanreize von Region zu Region.\r\n4.5\tZwischenfazit\r\nDieses Kapitel zeigt die völlig unzureichenden Arbeitsanreize in der bestehenden \r\nzweigeteilten Grundsicherung. Auf die unzureichenden Hinzuverdienstmöglichkeiten und die dadurch bedingte mangelhafte Umsetzung des Prinzips des Förderns wurde seit der Ein-führung von Hartz IV wiederholt hingewiesen. Wissenschaftliche Vorschläge zur \r\nEinführung sogenannter Kombilohnmodelle (siehe z.B. Sachverständigenrat zur \r\nBegutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage 2006a, 2006b, Sinn et al. 2006) wurden \r\njedoch nie umgesetzt. Neuere Vorschläge greifen diese Vorschläge in modifizierter Form wieder auf (siehe z.B. Bruckmeier, Mühlhan und Wiemers 2018, Blömer, Fuest und Peichl 2019, Schöb 2020a, 2020b, Peichl et al. 2023). Sie alle weisen ein beachtliches \r\nAktivierungspotential auf. Verbesserte Hinzuverdienstregelungen sind daher eine \r\nnotwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Neuausrichtung der Grundsicherung. \r\n\r\n \r\n5\tGrundsätze einer modernen Grundsicherung\r\nMit vier Grundsätzen die Eigenverantwortung stärken und die Vorausset-zungen für eine einheitliche bedarfsorientierte Grundsicherung schaffen.\r\n5.1\tDie Grundsicherung als eine Versicherung auf Gegenseitigkeit\r\nDie Grundsicherung greift dort, wo weder Eigenvorsorge noch private und gesetzliche \r\nVersicherungen helfen das Existenzminimum abzusichern. Sie sollte aber nicht als Almosen des Staates gegenüber Hilfebedürftigen verstanden werden, sondern als eine Versicherung auf Gegenseitigkeit mit klar definierten Rechten und Pflichten für alle Gesellschaftsmitglieder einschließlich der Hilfebedürftigen.  In einer so verstandenen solidarischen Grundsicherung sind alle Bürger dazu verpflichtet die eigene Hilfebedürftigkeit durch eigenverantwortliches Handeln so weit wie möglich zu vermeiden und tatsächlich Hilfebedürftige entsprechend der eigenen Leistungsfähigkeit zu unterstützen. Im Gegenzug erhalten sie das Recht auf Unter-stützung, sollten sie einmal selbst Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Eine in diesem Sinne konzipierten Grundsicherung ist umso erfolgreicher, je besser das Zusammenspiel von staat-licher Fürsorge und Anreizen zur Selbsthilfe und Eigenverantwortung funktioniert. Dafür braucht es klare Regeln und Grundsätze.\r\n5.2\tDie vier Grundsätze\r\nGrundsatz 1: Einheitliche und konsistente Regeln bei der Bedarfsermittlung sowie bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung.\r\nUm die einheitliche Ausrichtung der Grundsicherung an den realen Bedarfen des \r\nsoziokulturellen Existenzminimums zu garantieren, sollten die Bestimmung der alltäglichen Bedarfe und die Bestimmung des Wohnbedarfs unterschiedlichen Leitsätzen folgen \r\n(Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen 2023):\r\n\r\n–\tAlltägliche Bedarfe sollten auf individueller Ebene bestimmt werden, wobei \r\nUnterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern sowie zwischen Kindern \r\nverschiedener Altersgruppen berücksichtigt werden können. Da sich die Preis-\r\nunterschiede beim alltäglichen Bedarf in einem überschaubaren Rahmen bewegen, sollte er bundeseinheitlich festgelegt werden.  Der gesamte alltägliche Bedarf eines Haushal-tes ergibt sich durch Addition der individuellen alltäglichen Bedarfe.  \r\n–\tDer Wohnbedarf sollte konsequent auf Haushaltsebene bestimmt werden, da er unter-proportional mit der Anzahl der Haushaltsmitglieder steigt. Er sollte nach \r\nbundeseinheitlichen Standards hinsichtlich der Wohnungsgröße und -qualität festgelegt werden und dabei die Haushaltsgröße und das regionale Mietniveau berücksichtigen.\r\n\r\nZudem sollten bundesweit gleiche Arbeitsanreize gelten. Hierfür ist es notwendig, \r\nzusätzliches Einkommen und vorhandenes Vermögen bei allen Haushalten nach \r\neinheitlichen und transparenten Regeln auf die Fürsorgeleistungen anzurechnen.\r\nGrundsatz 2: Grundsicherungsbezieher sind gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit abzu-sichern.\r\nFür Bedarfsgemeinschaften ohne sozialversicherungspflichtiges Erwerbseinkommen muss eine Absicherung über eine Kranken- und Pflegeversicherung sichergestellt werden.\r\nGrundsatz 3: Arbeit muss sich lohnen\r\nHinzuverdienstregelungen müssen ausreichende Anreize für die Aufnahme einer Erwerbstä-tigkeit bei Arbeitslosigkeit setzen und Anreize zur Erhöhung des Erwerbseinkommens bei bestehender Erwerbstätigkeit bieten. Im Sinne einer Versicherung auf Gegenseitigkeit ist die Solidargemeinschaft aller Versicherten aber auch berechtigt, zumutbare Selbsthilfe mit Nachdruck einzufordern. Entsprechend gilt es, das Prinzip des „Förderns und Forderns“ in der bedarfsorientierten Grundsicherung konsequent umzusetzen.\r\nGrundsatz 4: Eine Anlaufstelle für alle Betroffenen\r\nHilfesuchende sollten sich an eine einzige Anlaufstelle wenden können, die die \r\nBedürftigkeit feststellt und die Beantragung aller relevanten Fürsorgeleistungen entlang in-tern abgestimmter Verwaltungsprozesse organisiert. Potenziale für rein digitale \r\nAntragsverfahren sollten genutzt werden. Örtliche Kontaktzentren übernehmen die \r\npersönliche ganzheitliche Beratung, insbesondere bei komplexen Fallkonstellationen, die eine intensive Kontaktdichte erfordern (siehe hierzu die Vorschläge in Nationaler \r\nNormenkontrollrat 2024).\r\n \r\n5.3\tZusammenfassende Bewertung des Status quo\r\nTabelle 2 gibt einen Überblick, inwieweit die zwei bestehenden Grundsicherungssysteme jeweils für sich genommen und im Zusammenspiel die vier Grundsätze erfüllen. Die \r\nfolgenden Abschnitte begründen die in der Tabelle zusammengefassten Ergebnisse.\r\n\r\nTabelle 2\r\nDie zwei Grundsicherungssysteme im Vergleich\r\nGrundsätze\tBürgergeld (I)\tWohngeld /\r\nKinderzuschlag (II)\tzweigeteilte Grundsicherung \r\n(I & II)\r\n1\tEinheitliche, konsistente \r\nRegeln\t\t\t\r\n2\tVersicherung gegen Krank-heit und Pflegebedürftig-keit\t\t\t\r\n3\tArbeit muss sich lohnen\t\t\t\r\n4\tEine Anlaufstation\t\t\t\r\nQuelle: Eigene Darstellung\r\n\r\nGrundsatz 1 ist nur im Bürgergeld umgesetzt. Das SGB II macht für das Bürgergeld klare Vor-gaben, wie die einzelnen Regelbedarfe bestimmt werden sollten. Diese Vorgaben sind teil-weise komplex, aber in sich konsistent. In der Wohngeld- und Kinderzuschlagsvariante folgt die Bedarfsermittlung keinen einheitlichen Kriterien und auch die Transferentzugsrate ist nicht eindeutig festgelegt. Zwischen den Systemen zeigen sich große Unterschiede sowohl bei der Bestimmung der Bedarfshöhe, als auch bei der Berücksichtigung unterschiedlicher Bedarfe. So werden die Wohnbedarfe der Kinder im Bürgergeld nur einmalig berücksichtigt, im zweiten Grundsicherungssystem hingegen doppelt. Zudem werden völlig unterschiedli-che Konzepte zur Bestimmung des anzurechnenden Einkommens verwendet.\r\n\r\nGrundsatz 2 ist in beiden Grundsicherungssystemen umgesetzt. Bürgergeldempfänger sind in jedem Fall gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit abgesichert (siehe Abschnitt 3.2.5). Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag sind in aller Regel beschäftigt und somit \r\nentweder Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder privat \r\nversichert. \r\n\r\nGrundsatz 3 ist in keinem der Systeme durchgängig umgesetzt. Die im SGB II festgelegten Hinzuverdienstmöglichkeiten stellen zwar sicher, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit das verfügbare Haushalteinkommen im Vergleich zur Arbeitslosigkeit erhöht. Ein \r\nhöheres Bruttoeinkommen garantiert jedoch nicht durchgängig höhere Haushalts-\r\neinkommen (siehe Abbildung 4). Auch das zweite Grundsicherungssystem bietet über weite Einkommensbereiche kaum Anreize mehr zu arbeiten (siehe Abbildungen 7 und 8). Zudem unterscheiden sich die Konzepte zur Bestimmung des anzurechnenden \r\nEinkommens zwischen den Systemen erheblich. Während im Bürgergeld die effektive Grenzbelastung durch die Hinzuverdienstmöglichkeiten fixiert ist, addieren sich im zweiten Grundsicherungssystem die leistungsspezifischen Transferentzugsraten zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommensteuer zu variablen effektiven \r\nGrenzbelastungen auf.\r\n\r\nGrundsatz 4 ist nur im Bürgergeld umgesetzt. Die örtlichen Jobcenter sind zentrale \r\nAnlaufstellen für Antragssteller. Im zweiten Grundsicherungssystem gibt es mit den \r\nFamilienkassen und den Wohngeldstellen unterschiedliche Ansprechpartner für die \r\nFürsorgeleistungen. Einheitliche Regeln für eine Kooperation dieser örtlichen \r\nAnsprechpartner gibt es nicht. Schließlich machen es die unterschiedlichen Regelungen der zwei Systeme für Hilfebedürftige sehr schwierig zu entscheiden, welches Grundsicherungs-system sie in Anspruch zu nehmen haben. Wohngeld und Kinderzuschlag müssen getrennt voneinander beantragt werden, ihre Anspruchsvoraussetzungen bedingen sich jedoch \r\ngegenseitig. Ob das verfügbare Einkommen mit diesen Leistungen ausreicht, um den \r\nBürgergeldbezug zu vermeiden, werden Hilfebedürftige schlussendlich erst im Rahmen der Antragsprüfung erfahren.\r\n5.4\tZwischenfazit\r\nDie Analyse des zweigeteilten Grundsicherungssystem zeigt, dass eine umfassende \r\nstrukturelle Reform Grundvoraussetzung für eine Neuausrichtung der Grundsicherung ist. Eine solche Strukturreform sollte die in diesem Kapitel abgeleiteten vier Grundsätzen \r\numsetzen.\r\n6\tReformoptionen\r\nEine erfolgversprechende Reform der Grundsicherung muss zuallererst an den Strukturen ansetzen.\r\nGrundvoraussetzung für eine Neuausrichtung der Grundsicherung ist eine umfassende Strukturreform. Die übergeordneten Reformschritte werden in Abschnitt 6.1 vorgestellt. Konkrete Umsetzungsmöglichkeiten dieser Reformschritte im Rahmen der bestehenden politischen und institutionellen Gegebenheiten werden im Abschnitt 6.2 diskutiert.\r\n6.1\tÜbergeordnete Reformschritte\r\nDas Hauptproblem der Grundsicherung sind die zwei unzureichend aufeinander \r\nabgestimmten Systeme des Bürgergelds und des zweiten Grundsicherungssystems. \r\nOberstes Ziel einer Neuausrichtung der Grundsicherung muss es daher sein, die Strukturen dieser Systeme zu vereinheitlichen. Unter Berücksichtigung der im letzten Kapitel \r\nvorgestellten Grundsätze sind folgende grundlegenden Reformschritte angezeigt:\r\n\r\n–\tVereinheitlichung der Bedarfsbestimmung\r\n–\tVereinheitlichung der Einkommensbegriffe und der Anrechnungsregeln\r\n–\tSequenzierung des Transferentzugs\r\n–\tVerbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten\r\n–\tStärkung des Prinzips „Fordern“\r\n–\tSchaffung einer Anlaufstation für Hilfebedürftige\r\n6.1.1\tVereinheitlichung der Bedarfsbestimmung\r\nNach dem ersten Grundsatz für eine zukunftsfähige Grundsicherung sind Regelbedarfe für Erwachsene und Kinder auf individueller Ebene und der Wohnbedarf auf Haushaltsebene zu bestimmen. Die aktuellen Regeln zur Bedarfsbestimmung im Bürgergeld entsprechen weit-gehend diesem Prinzip.\r\n\r\nDie Absicherung des Wohnbedarfs erfolgt haushaltsbezogen. Größe und Qualität werden nach bundeseinheitlichen Regeln festgesetzt, die tatsächliche Kostenübernahme aber \r\nregional differenziert. Die regionale Differenzierung der KdU im Bürgergeld sollte im Grund-satz übernommen werden, jedoch mit zwei Modifikationen:\r\n\r\n–\tDie Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen für die Bruttokaltmiete sollte \r\nvereinfacht werden, z.B. indem sie sich einheitlich an den sieben Mietstufen des Wohn-geldes orientiert.\r\n–\tDie Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen für Heizkosten sollte bundesweit einheit-lichen Kriterien folgen, indem z.B. auf dieselben Referenzwerte des \r\nbundesweiten Heizspiegels verwiesen wird.\r\n6.1.2\tVereinheitlichung der Einkommensbegriffe und Anrechnungsregeln\r\nBei der Bestimmung der Hinzuverdienstmöglichkeiten muss ein einheitlicher Einkommens-begriff festgelegt werden. Hier wird vorgeschlagen, ein reines Bruttoeinkommensprinzip anzuwenden, sodass sich der Transferentzug für Grundsicherungsleistungen direkt als \r\nAnteil am zusätzlichen Bruttoerwerbseinkommen bestimmt. Das würde bedeuten, dass sich die effektive Grenzbelastung als Summe der Transferentzugsrate für Grundsicherungsleis-tungen, den Beitragssätzen zur Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil) und dem Grenz-steuersatz der Einkommensteuer ergibt. \r\n\r\nBezogen auf das Bruttoerwerbseinkommen werden die folgenden konkrete Regeln für den Transferentzug vorgeschlagen:\r\n\r\n–\tUnterhalb der Geringfügigkeitsgrenze reduziert zusätzliches Erwerbseinkommen die Grundsicherungsleistungen vollumfänglich. \r\n–\tAn der Geringfügigkeitsgrenze sind Werbungskosten im Umfang der im \r\nEinkommensteuergesetz verankerten Arbeitnehmerpauschale \r\n(Stand 2024: 102,50 Euro monatlich) absetzbar. \r\n–\tOberhalb der Geringfügigkeitsgrenze beträgt die Transferentzugsrate für \r\nGrundsicherungsleistungen 40 Prozent vom zusätzlichen Bruttoerwerbs-\r\neinkommen.\r\n–\tAuf den Anteil des Bruttoerwerbseinkommens, das über der Grenze liegt, ab der Ein-kommensteuer zu zahlen ist, wird der Transferentzug auf 25 Prozent absenkt. \r\nDie Anwendung des reinen Bruttoeinkommensprinzips verzichtet bewusst auf eine fixe \r\neffektive Grenzbelastung. Dadurch werden Grundsicherungsbezieher in den Sozial-\r\nversicherungen als gleichwertige Beitragszahler und bei der Einkommensteuer als \r\ngleichwertige Steuerbürger behandelt. Dies bedeutet eine Abkehr von den Hinzuverdienst-regelungen beim Bürgergeld. Bei Bürgergeldempfängern übernimmt heute das Jobcenter de facto alle Beitragserhöhungen in den Sozialversicherungen und die Folgen der \r\nSteuerprogression, indem es den Transferentzug beim Bürgergeld entsprechend \r\nverringert. Bürgergeldbezieher werden so vor gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Her-ausforderungen abgeschirmt. Angesichts der zu erwartenden Erhöhungen der \r\nSozialversicherungsbeiträge in den nächsten zehn Jahren (siehe hierzu Ochmann und \r\nAlbrecht 2024) ist dies äußerst bedenklich, da die Sozialpolitik, ebenso wie die Steuer-\r\npolitik, Grundsicherungsbeziehern dann keine Rechenschaft schuldig ist. Den Ausschluss eines Teils der Bevölkerung von den Folgen politischer Entscheidungen ist mit dem Prinzip politischer Rechenschaftspflicht in einer demokratischen Gesellschaft nicht vereinbar (Schöb 2020a, S. 175f).\r\n6.1.3\tSequenzierung des Transferentzugs\r\nDie Aufsummierung der verschiedenen Transferentzugsraten birgt die Gefahr hoher \r\neffektiver Grenzbelastungen, so wie sie im zweiten Grundsicherungssystem derzeit zu \r\nbeobachten sind. Dem kann man dadurch begegnen, dass man die einzelnen \r\nTeilleistungen der Grundsicherung (Regelbedarfe für Erwachsene, Regelbedarfe für Kinder, Wohnbedarf des Haushalts) in eine konsistente Reihung bringt und sicherstellt, dass \r\nzusätzliches Einkommen nur dann auf eine der Teilleistungen angerechnet wird, wenn die vorgelagerte Leistung vollständig abgeschmolzen wurde. Konkret wird die in Abbildung 11 dargestellte Sequenzierung der Grundsicherungsleistungen vorgeschlagen.\r\n\r\nAbbildung 11\r\nSequenzierung des Transferentzugs\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung\r\n\r\nSolange noch Leistungen für die Abdeckungen des Regelbedarfs der Erwachsenen bezahlt werden, werden die anderen Fürsorgeleistungen in voller Höhe ausgezahlt. Für Haushalte mit Kindern werden darüber hinaus die Fürsorgeleistungen zur Sicherung des \r\nWohnbedarfs in voller Höhe ausgezahlt, solange der Haushalt noch einkommensabhängige Fürsorgeleistungen zur Abdeckung des Regelbedarfs der Kinder erhält.\r\n\r\nEine derartige Sequenzierung des Transferentzugs schafft gesetzgeberische Freiräume bei der institutionellen Umsetzung der Strukturreform (siehe Abschnitt 6.2). Sie würde es dem Gesetzgeber beispielsweise ermöglichen, die einzelnen Komponenten der Grundsicherung unabhängig voneinander zu reformieren oder fortzuschreiben. \r\n6.1.4\tStärkung des Prinzips „Fordern“\r\nEine Streichung der Hinzuverdienste bei Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung wird einige Leistungsbezieher dazu veranlassen, ihre Arbeit aufzugeben. Anstatt sich eine \r\nsozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu suchen, könnten sie sich womöglich mit den Fürsorgeleistungen begnügen oder schwarzarbeiten. Dem kann man begegnen, indem man die bereits bestehende Mitwirkungspflicht (§§ 10 und 31 SGB II) in diesen Fällen \r\nwieder konsequent einfordert. \r\n\r\nDie für 2025 vorgesehenen Reformen des Bürgergeldes (siehe Abschnitt 3.5) markieren in dieser Hinsicht eine Trendumkehr: Die Zumutbarkeitskriterien für die Annahme einer \r\nArbeit sollen verschärft und die Sanktionen einheitlich auf 30 Prozent des Regelsatzes für bis zu drei Monate angehoben werden. Arbeitsgelegenheiten sollen denjenigen angeboten werden, die zumutbare Arbeit auf dem freien Arbeitsmarkt ablehnen. Damit werden sie vor eine Wahl gestellt: Entweder sie arbeiten im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit zur \r\nAufrechterhaltung ihres Fürsorgeanspruchs oder aber sie verlieren ihren Anspruch auf staat-liche Fürsorge.  Im Gegenzug soll mit einer Anschubfinanzierung die \r\nWiederaufnahme einer dauerhaften Arbeit gefördert werden.\r\n\r\nArbeitsgelegenheiten sollten jedoch nur dann gezielt eingesetzt werden, wenn die \r\nVermutung besteht, dass jemand eine ihm angebotene, zumutbare Arbeit ohne \r\nstichhaltigen Grund ablehnt. Das Angebot einer Arbeitsgelegenheit an solche Personen kann helfen diese Vermutung zu überprüfen, da eine solche Stelle nicht „begründet“ \r\nabgelehnt werden kann (siehe hierzu insbesondere Schöb 2020a, S. 166). Wirklich \r\nBedürftige werden diese Stelle zur Aufrechterhaltung ihrer Fürsorgeansprüche annehmen. Wird diese Stelle abgelehnt, kann im Umkehrschluss davon ausgegangen werden, dass keine Bedürftigkeit vorliegt. Entsprechend besteht dann auch kein Anspruch auf \r\nFürsorgeleistungen. Dieses Vorgehen ist mit dem Sanktionsurteil des Bundesverfassungsge-richts von 2019 durchaus vereinbar. Dort heißt es: \r\n„Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Ar-beitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein voll-ständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.“\r\n(BVerfG, Urteil vom 05. November 2019 – 1 BvL 7/16 –, Rn. 209)\r\n\r\nDie Streichung der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Minijobs trifft jedoch auch diejenigen hart, die aus gesundheitlichen, familiären oder sozialen Gründen nur eingeschränkt \r\narbeitsfähig sind und die keine Chance auf eine umfangreichere reguläre Arbeit haben. Um sie gegenüber dem Status quo nicht schlechter zu stellen, sollte man ihnen anbieten, ihre Fürsorgeansprüche im Rahmen ihrer Möglichkeiten aufzustocken. Schöb (2018) schlägt hier-für ein Modell des freiwilligen „solidarischen Aufstockens“ vor, nach dem der Staat \r\njedem aus diesem Personenkreis konkrete Angebote unterbreitet, im Rahmen der bereits geltenden Regelungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (§ 11b SGB II) ihr verfügbares \r\nEinkommen um bis zu 200 Euro monatlich aufzustocken.\r\n6.1.5\tZusammenwirken der übergeordneten Reformschritte\r\nDie Abbildungen 12 und 13 vergleichen die Einkommensverläufe des Status quo mit den Ein-kommensverläufen der einheitlichen bedarfsorientierten Grundsicherung. Bei einer struktu-rellen Reform lassen sich Schlechterstellungen gegenüber dem Status quo nicht \r\nimmer vermeiden. Zu einer Schlechterstellung kommt es bei der vollen Anrechnung von Er-werbseinkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze, sofern geringfügig Beschäftigte ihr Arbeitsangebot im Zuge der Reform nicht ausweiten. Dieser Effekt ist jedoch erwünscht und kann durch entsprechende Fordermaßnahmen konterkariert werden (siehe Abschnitt 6.1.4). Verschlechterungen in anderen Einkommensbereichen könnte man durch einen \r\nnominellen Schlechterstellungsausgleich während einer Übergangszeit vermeiden, der das verfügbare Einkommen nach der Reform nicht unter das Niveau des Status quo fallen lässt.\r\n\r\nWie die Abbildungen 12 und 13 nahelegen, erhöhen die neuen Hinzuverdienstmöglichkeiten für die meisten Betroffenen bei höheren Bruttoeinkommen das verfügbare Haushaltsein-kommen. So profitieren vor allem diejenigen Haushalte, für die in der aktuell zweigeteilten Grundsicherung die Arbeitsanreize durch das parallele Abschmelzen von Wohngeld und Kin-derzuschlag besonders gering sind. Besonders groß sind die Vorteile der Reform für kinder-reiche Haushalte in Regionen mit hohen Mieten.\r\n \r\nAbbildung 12\r\nEinkommensverläufe nach übergeordneten Reformen für Hof \r\n \r\n \r\n \r\n \r\nQuelle: Eigene Berechnungen (Stand 2024)\r\nLegende: Durchgezogene Linie: Haushaltseinkommen nach der Umsetzung der übergeordneten Reformen; gestrichelte Linie: maximal verfügbares Haushaltseinkommen des Status quo; vertikale schwarze Li-nie: Transfergrenze (außer Kindergeld).\r\n\r\n \r\nAbbildung 13\r\nEinkommensverläufe nach übergeordneten Reformen für München\r\n \r\n \r\n \r\n \r\nQuelle: Eigene Berechnungen (Stand 2024)\r\nLegende: Siehe Abbildung 11.\r\n\r\n \r\nDie Abbildungen 12 und 13 weisen die Einkommensintervalle aus, in denen jeweils nur eine einzelne Fürsorgeleistung der Grundsicherung (Regelbedarfe Erwachsene, \r\nRegelbedarfe Kinder, Wohnbedarf) abgeschmolzen wird. Innerhalb dieser Bereiche schwankt die Gesamtgrenzbelastung der Haushalte kaum, sie ist jedoch nicht konstant. Dies verdeutlicht Abbildung 14 exemplarisch für ein Ehepaar mit zwei Kindern in Hof. Für diese Familie liegt die effektive Grenzbelastung durch die einheitlichen Anrechnungsregeln des neuen Bruttoeinkommensprinzips oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze immer unter 70 Pro-zent.  Die Schwankungen in der effektiven Grenzbelastung sind überwiegend das Resultat der bestehenden Regelungen bei den Sozialversicherungsabgaben im \r\nMidijobbereich und des progressiven Einkommensteuertarifs. Sie sind keine Folge der hier vorgeschlagen Hinzuverdienstregelungen der Grundsicherung.\r\n\r\nAbbildung 14\r\nGrenzbelastung nach übergeordneten Reformen für Hof\r\n \r\nQuelle: Eigene Berechnungen (Stand 2024)\r\nLegende: Die effektive Grenzbelastung ergibt sich als Summe aus der einheitlichen Transferentzugsrate bei der Grundsicherungsleistungen (40 Prozent ohne Steuerpflicht, 25 Prozent mit Steuerpflicht), der Grenzbelastung bei Arbeitnehmerbeiträgen zu den Sozialversicherungen (grau) und dem Grenz-steuersatz der Einkommensteuer (schwarz). Negative Grenzbelastung bei -20 Prozent trunkiert. Die rote gestrichelte Linie zeigt eine Grenzbelastung von 70 Prozent an.\r\n\r\n \r\nDas sequentielle Abschmelzen der einzelnen Fürsorgeleistungen eliminiert die bestehende Ungleichbehandlung hinsichtlich des für alltägliche Ausgaben zur Verfügung stehenden Haushaltseinkommens (vgl. Abbildung 9). Der regional differenzierte Wohnbedarf ist stets so lange gesichert, bis die bundeseinheitlich festgelegten Regelbedarfe für Erwachsene und Kinder abschmolzen sind. Das bedeutet, dass einzig die überregional einheitlichen \r\nAnrechnungsregeln bestimmen, wieviel Einkommen einem Haushalt für seine alltäglichen Ausgaben zur Verfügung steht. Abbildung 15 zeigt, dass durch diese Regelung \r\nvergleichbaren Haushalten in Hof und München nach Abzug der Warmmiete bei gleichem Bruttoeinkommen das gleiche Einkommen für alltägliche Ausgaben verbleibt.\r\n\r\nAbbildung 15\r\nSicherung des alltäglichen Bedarfs bei Alleinerziehenden nach übergeord-neten Reformen\r\n \r\nQuelle: Eigene Berechnungen (Stand 2024)\r\nLegende: Siehe Abbildung 9\r\n\r\nEine im Vergleich zum Status quo im Schnitt geringere effektive Grenzbelastung wird den Transferbezug bis in relativ hohe Einkommensbereiche ausweiten. Kinderreiche Familien in Regionen mit hohen Mieten sind unter Umständen auch noch bei einem Bruttoarbeitsein-kommen jenseits der 7.000 Euro anspruchsberechtigt. Hier zeigt sich eindrucksvoll das Di-lemma einer Reform, die die Arbeitsanreize verbessern möchte, ohne vom Prinzip einer be-darfsgerechten Grundsicherung abzurücken. Ein größerer Teil der Bevölkerung wird so zu potentiellen Grundsicherungsbeziehern. Dies betrifft zwar im Wesentlichen nur die \r\nAbsicherung des Wohnbedarfs in Regionen mit hohen Mieten, ist aber im Hinblick auf die politische Umsetzbarkeit von großer Relevanz. Einer unerwünschten Ausdehnung des \r\nKreises anspruchsberechtigter Haushalte, könnte man mit höheren Transferentzugsraten bei den Grundsicherungsleistungen begegnen, was jedoch wiederum die Arbeitsanreize ent-sprechend verringern würde (siehe Abbildung A.1.2 und Abbildung A.1.3 für eine exemplari-sche Darstellung mit höheren Transferentzugsraten von 45 Prozent bzw. \r\n30 Prozent für das Ehepaar mit zwei Kindern in Hof). \r\nInsgesamt zeigt sich, dass durch wenige übergeordnete Reformschritte eine einheitliche, in sich konsistente Grundsicherung geschaffen werden kann, die das sozio-kulturelle \r\nExistenzminimum für jeden Haushalt garantiert und zugleich deutlich verbesserte und \r\neinheitliche Arbeitsanreize bietet. Die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten, könnte eine hohe politische Hürde für eine solche Strukturreform darstellen, wenn der \r\nBezug von Grundsicherungsleistungen als stigmatisierend angesehen wird. Wie groß dieses Problem letztlich ist, hängt maßgeblich von der konkreten institutionellen Umsetzung der Strukturreform ab.\r\n6.2\tReformoptionen für die institutionelle Umsetzung\r\nIn diesem Abschnitt werden drei verschiedene Optionen aufgezeigt, wie die \r\nStrukturreform institutionell umgesetzt werden könnte. Die Wahl einer dieser Optionen hängt entscheidend von dem gestalterischen Spielraum des Gesetzgebers ab, in welchem das Kernanliegen einer einheitlichen bedarfsorientierten Grundsicherung umgesetzt \r\nwerden soll.\r\n\r\nAbbildung 16\r\nSchematische Darstellung des Reformvorschlags\r\n \r\nQuelle: Eigene Darstellung\r\n\r\n6.2.1\tSGB II als ganzheitliche Grundsicherung\r\nMit dem SGB II liegt bereits ein in sich konsistentes Regelwerk zur Sicherung aller \r\nrelevanten Bedarfe erwerbsfähiger Erwachsene, ihrer Kinder und ihrer Wohnkosten vor. Eine erste Option zur institutionellen Umsetzung besteht daher darin, das sozio-kulturelle Existenzminimum allein über die Fürsorgeleistungen des SGB II abzusichern. \r\nKinderzuschlag und Wohngeld werden in dieser Variante abgeschafft. Gegenüber dem Bür-gergeld müssten jedoch einige Regelungen des SGB II modifiziert werden, um die in \r\nAbschnitt 6.1 dargestellten übergeordneten Reformschritte gesetzlich festzuschreiben (sie-he Tabelle 3).\r\n\r\nTabelle 3\r\nÄnderungsbedarf für institutionelle Umsetzung „SGB II als ganzheitliche Grundsicherung“\r\nVereinheitlichung\r\n–\tUmstellung der Einkommensabgrenzung der §§11-11b SGB II in Bezug auf das Erwerbseinkommen von einem Nettoprinzip mit fixer effektiver Grenzbelastung auf ein Bruttoprinzip mit variabler \r\neffektiver Grenzbelastung\r\n–\tBundeseinheitliche Regelungen für die Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft in \r\n§22 durch Übernahme der Mietstufen des §12 WoGG\r\n–\tBundeseinheitliche Regelungen für die Angemessenheitsgrenzen des Energieverbrauchs für Hei-zung und Warmwasser in §22 anhand des bundesweiten Heizspiegels\r\nSequenzierung\r\n–\tUmstellung der Horizontalberechnung bei der Ermittlung der ausgezahlten Bedarfe \r\n(vgl. Fachliche Weisung §9 SGB II)\r\n–\tSequentielle Anrechnung von zu berücksichtigendem Einkommen und Vermögen auf Bedarfe \r\nentsprechend Abbildung 11\r\nFördern & Fordern\r\n–\tSchaffung besserer Hinzuverdienstmöglichkeiten durch Festlegung der in Abschnitt 6.1.2 \r\nbeschriebenen Transferentzugsraten in §11 SGB II\r\n–\tSchaffung zusätzlicher Möglichkeiten für freiwillige Hinzuverdienste im Rahmen des solidarischen Aufstockens für nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte in §23 SGB II\r\n–\tNeugestaltung der Arbeitsgelegenheiten in §16d SGB II im Sinne einer strikteren Auslegung des Prinzips „Fordern“, insbesondere für Tätigkeiten mit Bruttoerwerbseinkommen unterhalb der \r\nGeringfügigkeitsgrenze\r\nOne-Stop-Prinzip\r\n–\tNutzung der Jobcenter als kommunale Anlaufstellen für alle Grundsicherungsbezieher\r\n \r\nDer Vorteil dieser Option ist die Möglichkeit des Rückgriffs auf bestehende rechtliche und praxiserprobte institutionelle Strukturen. Die Jobcenter sind schon heute örtlich verankerte Kontaktzentren für Bürgergeldempfänger und ihre Angehörigen. Sie könnten als \r\nphysische Anlaufstelle für alle Bezieher von Grundsicherungsleistungen ausgebaut \r\nwerden.\r\n\r\nDie wohl größte politische Hürde für diese Option ist die Entlassung des BMFSFJ und des BMWSB aus der Zuständigkeit für die soziale Sicherung. Zudem ist mit einer Verschiebung fiskalischer Lasten bei der Wohnkostenförderung zu rechnen, da ehemalige Wohngeld-\r\nbezieher nun nicht mehr hälftig von Bund und Ländern finanziert werden, sondern nun \r\nanteilig durch den Bund und die Kommunen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der durch-schnittliche Anteil der Bundesbeteiligung an den KdU im SGB II höher ist als \r\n50 Prozent.\r\n6.2.2\tDrei-Säulen-Modell\r\nDie zweite hier vorgestellte Option knüpft an den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (2023) an. Hiernach werden die bisherigen Fürsorgesysteme der Grundsicherung in modifizierter Form beibehalten:\r\n\r\n–\tDas Bürgergeld beschränkt sich die Förderung des Regelbedarfs für Erwachsene.\r\n–\tDer Kinderzuschlag wird abgeschafft und die Regelsätze für Kinder werden aus dem Bür-gergeld in eine neugestaltete Kindergrundsicherung überführt.\r\n–\tEin neues Wohngeld integriert die KdU aus dem Bürgergeld und das WoGG in eine \r\nregional differenzierte Sicherung tatsächlicher Wohnkosten auf Haushaltsebene.\r\n\r\nDas Fortbestehen verschiedener Rechtskreise mit dem gemeinsamen Ziel der \r\nExistenzsicherung erfordert eine genaue Abstimmung der Gesetzestexte im Sinne der in Abschnitt 6.1 dargestellten übergeordneten Reformschritte (siehe Tabelle 4).\r\n\r\nTabelle 4\r\nAbstimmungsbedarf für institutionelle Umsetzung „Drei-Säulen-Modell“\r\nVereinheitlichung\r\n–\tUmstellung der verschiedenen Einkommensabgrenzungen in Bezug auf das Erwerbseinkommen auf ein einheitliches Bruttoprinzip mit variabler effektiver Grenzbelastung\r\nSequenzierung\r\n–\tVollständige Verrechnung von Bruttoerwerbseinkommen mit dem Bürgergeld ab dem ersten \r\nverdienten Euro\r\n–\tVollständige Auszahlung der Kindergrundsicherung, solange das Bürgergeld noch nicht vollständig abgeschmolzen ist\r\n–\tVollständige Auszahlung des Wohngeldes, solange das Bürgergeld und einkommensabhängige \r\nBestandteile der Kindergrundsicherung noch nicht vollständig abgeschmolzen sind\r\nFördern & Fordern\r\n–\tsiehe Tabelle 3\r\n–\tVerankerung des Prinzips „Fordern“ in Kindergrundsicherung und Wohngeld\r\nOne-Stop-Prinzip\r\n–\tKoordinierung von Jobcentern, Familienkasse und Wohngeldstellen durch eine übergeordnete \r\nAnlaufstelle für Bedürftige\r\n\r\nDer Sequenzierung des Transferentzugs kommt in dieser Variante eine tragende Rolle zu. Wird sie konsequent eingehalten, können die Fürsorgeleistungen unabhängig voneinander reformiert werden, ohne dass es zu den aktuellen Schnittstellenproblemen kommt \r\n(siehe Abschnitt 4.4).\r\n\r\nNach den heute geltenden Regeln der Existenzsicherung muss eine neu ausgestaltete \r\nKindergrundsicherung mindestens die Regelbedarfe für Kinder abdecken. Der aktuell \r\ndiskutierte Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung bietet mit der Kom-bination aus einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag, der das \r\nKindergeld 1:1 ersetzt, und einem einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag, die \r\nzusammen maximal dem altersabhängigen Regelbedarf eines bedürftigen Kindes \r\nentsprechen, eine geeignete Schablone für die zweite Säule dieser Variante. Im Gegensatz zum Gesetzesentwurf wird der Wohnbedarf der Kinder hier aber bereits durch das neue Wohngeld vollständig abgedeckt und ist daher nicht mehr Bestandteil der \r\nKindergrundsicherung.\r\n\r\nDas Wohngeld ist aktuell als Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden Wohnkosten \r\nangelegt. Da das neue Wohngeld als Grundsicherungsleistung existenzsichernd sein muss, sollte es weitestgehend den Prinzipien der Übernahme der Kosten der Unterkunft und \r\nHeizung im SGB II folgen. Die Hinweise zur Vereinfachung dieser Gesetzesgrundlage aus Ta-belle 3 gelten entsprechend.\r\n\r\nEin erhöhter Koordinierungsbedarf entsteht durch eine Verankerung der vormals nur im SGB II gesetzlich geregelten Mitwirkungspflichten in den Gesetzestexten aller drei Säulen. Würde man hierauf verzichten, würde man im Grunde eine bedingungslose Kindergrund-sicherung sowie ein bedingungsloses Wohneinkommen einführen. Dies widerspräche der Neuausrich-tung der Grundsicherung als Versicherung auf Gegenseitigkeit. Eine Beschränkung der Mit-wirkungspflichten auf den Regelbedarf für Erwachsene ist vor allem dann nicht ausreichend, wenn die Leistungen unabhängig voneinander beantragt werden \r\nkönnen.\r\n\r\nDie Einforderung der Mitwirkungspflichten sollte, genau wie der Antragsprozess aller drei Grundsicherungsleistungen insgesamt, durch eine einzige Instanz koordiniert werden. Durch die Schaffung einer solchen übergeordneten Koordinierungsinstanz soll jedoch kein zusätzli-cher bürokratischer Aufwand entstehen. Vielmehr sollen Parallelstrukturen \r\nabgebaut und Verwaltungsabläufe durch gemeinsame digitale Datenverarbeitungs-\r\nprozesse verschlankt werden (siehe hierzu die Vorschläge des Nationalen Normenkontrollra-tes 2024). Die kommunalen Jobcenter sind auch hier aufgrund ihrer aktuellen Zuständigkeit für Erwachsenenförderung, Kinderförderung und Wohnkostenförderung ein geeigneter Kandidat für eine solche Koordinierungsinstanz.\r\n\r\nDer Vorteil dieser Option besteht in der grundsätzlichen Beibehaltung bestehender \r\nrechtlicher Strukturen. Die politischen Hürden sind daher geringer als bei der vollständigen Überführung aller Leistungen in das SGB II. Der oftmals als stigmatisierend empfundene Be-zug von Bürgergeld wird auf einen kleineren Kreis von Anspruchsberechtigten \r\nzurückgefahren. \r\n\r\nGegen diese Option sprechen jedoch die auch hier auftretenden Verschiebungen von \r\nZuständigkeiten und fiskalischen Lasten. Die Sozialträger des SGB II würden aus der \r\nZuständigkeit für die Kinderförderung und die Wohnkostenförderung entlassen. \r\nDie Länder würden durch die Übernahme der Wohnkostenförderung belastet, die \r\nKommunen entsprechend entlastet. Die fiskalische Wirkung für den Bund ist ohne eine quantitative Analyse schwerer abzuschätzen, sollte aber aufgrund seines geringeren \r\nAnteils bei der Wohngeldfinanzierung im Vergleich zur KdU niedriger ausfallen.\r\n6.2.3\tSGB II mit Kindergrundsicherung\r\nDie dritte vorgestellte Option für eine institutionelle Umsetzung ist ein Kompromiss der ers-ten beiden Varianten 6.2.1 und 6.2.2. Das Wohngeld wird in dieser Variante in das \r\nSGB II überführt. Somit werden die Förderung des Regelbedarfs für Erwachsene und die Wohnkostenförderung für den gesamten Haushalt ausschließlich durch das SGB II geregelt. Die Förderung des alltäglichen Bedarfs von Kindern wird hingegen aus dem SGB II \r\nausgegliedert und in eine neu gestaltete Kindergrundsicherung überführt. \r\nDer Kinderzuschlag wird abgeschafft. \r\n\r\nIn dieser Option sind mit dem SGB II und einem neuen Kindergrundsicherungsgesetz zwei unterschiedliche Rechtskreise für die Existenzsicherung verantwortlich. Entsprechend \r\nbesteht auch hier ein erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen den Gesetzestexten. Die für eine Abstimmung notwendigen Schritte sind hinreichend durch die Tabelle 4 abgebildet, weshalb auf eine Detaildarstellung an dieser Stelle verzichtet wird.\r\n\r\nDie Sequenzierung stellt in dieser Variante sicher, dass die Kindergrundsicherung durch die Fürsorgeleistungen des SGB II eingerahmt wird. Die Wohnkostenförderung sollte auch hier zuletzt abgeschmolzen werden, da nur so garantiert wird, dass die Bedürftigkeit von \r\nKindern nicht unabhängig von der Bedürftigkeit ihrer Eltern festgestellt werden kann. Auch hier müssen die Mitwirkungspflichten des SGB II in das neue Kindergrundsicherungsgesetz übertragen werden, wenn man keine bedingungslose Kindergrundsicherung in Bezug auf deren einkommensabhängige Leistungen schaffen möchte.\r\n\r\nVorteil dieser Variante ist, dass mit der Übernahme der KdU im Gegensatz zum Wohngeld eine in sich konsistente existenzsichernde Wohnkostenförderung vorliegt. Hierfür \r\nbestünde hier also weniger Reform- und Abstimmungsbedarf.\r\n\r\nNachteil dieser Option sind wiederum die Verschiebungen von Zuständigkeiten und \r\nfiskalischen Lasten. Das BMWSB würde aus der Zuständigkeit der Wohnkostenförderung entlassen. Das BMAS wäre für die Abdeckung der Regelbedarfe für Erwachsene und den Wohnbedarf des gesamten Haushaltes verantwortlich. Das BMFSFJ wäre im Rahmen den neu gestalteten Kindergrundsicherung für die Regelbedarfe der Kinder zuständig, nicht \r\njedoch für den Wohnbedarf der Kinder. Zwischen diesen beiden Ressorts bestünde ein \r\nerhöhter Koordinierungsbedarf bezüglich der sequentiellen Verrechnung von Einkommen mit den Grundsicherungsleistungen und der Überprüfung der Einhaltung der Mitwirkungs-pflichten. Wie in der ersten Variante unter 6.2.1 würde eine alleinige Absicherung des Wohnbedarfs durch das SGB II die Länder entlasten und die Kommunen belasten.\r\n7\tFazit\r\nMutige Strukturreform in Angriff nehmen\r\nDie Grundsicherung für Erwerbsfähige ist reformbedürftig. Die bestehende zweigeteilte Grundsicherung bietet unzureichende Arbeitsanreize, ist intransparent und führt zu \r\nInkonsistenzen an den Schnittstellen der beiden Systeme.  Mit den geplanten Verschärfun-gen im Bürgergeld setzt die Politik ihre langjährige Praxis fort, nach der Fürsorgeleistungen nur einzeln und unabhängig voneinander reformiert werden. Dieses Gutachten zeigt \r\njedoch, dass die Grundsicherung für Erwerbsfähige nur dann im Sinne einer einheitlichen bedarfsorientierten Grundsicherung neu ausgerichtet werden kann, wenn sich die Politik von ihrem inkrementellen Ansatz verabschiedet und vorrangig eine mutige Strukturreform vorantreibt, die alle Teile der steuerfinanzierten sozialen Sicherung in den Blick nimmt.\r\n\r\nDamit eine solche Strukturreform ihr Ziel erreichen kann, sollten vier Grundsätze einer \r\nbedarfsorientierten Grundsicherung eingehalten werden. (1) Die Regeln zur Bedarfsbestim-mung und Einkommensanrechnung müssen konsistent und einheitlich sein. (2) Bezieher von Grundsicherungsleistungen müssen gegen die Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit abgesichert werden. (3) Arbeit muss sich lohnen, in dem Sinne, dass Arbeit ein höheres ver-fügbares Haushaltseinkommen garantiert als Arbeitslosigkeit und zusätzliche Arbeit ausrei-chend honoriert wird. (4) Alle Grundsicherungsbezieher sollten durch eine einzige zentrale Anlaufstelle beraten und betreut werden.\r\n\r\nEine auf diesen vier Grundsätzen aufbauende Neuausrichtung der Grundsicherung bietet die Möglichkeit die Arbeitsanreize zu verbessern und das System erheblich zu vereinfachen. Im Sinne einer Versicherung auf Gegenseitigkeit stehen diesen Verbesserungen bei der Förde-rung der Leistungsbezieher jedoch auch strengere Anforderungen an ihre Eigenverantwor-tung gegenüber. Eine solche Rückbesinnung auf eine ausgeglichene Balance des „Förderns und Forderns“ verbessert nicht nur die Effizienz der Grundsicherung, es erhöht zugleich die gesellschaftliche Akzeptanz unseres Sozialstaates.\r\n\r\nWie dieses Gutachten zeigt, gibt es gesetzgeberische Freiräume bei der konkreten \r\ninstitutionellen Umsetzung einer solchen Strukturreform. Einerseits steht mit dem SGB II im Grunde ein konsistentes Regelwerk für eine bedarfsorientierte einheitliche Grund-\r\nsicherung bereit. Ist eine Beschränkung auf das SGB II jedoch politisch nicht gewünscht, be-stehen weitere Optionen, um die Grundsicherung im Sinne einer grundlegenden \r\nStrukturreform gesetzlich neu zu regeln. Entscheidend wird sein, inwieweit die in diesem Gutachten benannten Grundsätze bei der Neuausrichtung der Grundsicherung konsequent umgesetzt werden.\r\n \r\nGlossar\r\n\r\nArbeitslosengeld II\tUmgangssprachlich auch als Hartz IV bezeichnet, war eine \r\nSozialhilfeleistung der deutschen Sozialgesetzgebung, die 2005 im Zuge der Hartz-Reformen eingeführt wurde. Es vereint die frühere Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Arbeitslose und soll das \r\nsozio-kulturelle Existenzminimum abdecken. 2023 durch das Bürgergeld abgelöst.\r\nBürgergeld\tBezeichnung für die Grundsicherung für Erwerbsfähige. Umgangs-\r\nsprachlich verwendet für die passiven Leistungen des SGB II.\r\nEin-Euro-Job\tUmgangssprachlich für eine Arbeitsgelegenheit, die Arbeitslosen vom Jobcenter zugeteilt werden kann. Ein-Euro-Jobber erhalten zusätzlich zu den Bürgergeldleistungen eine Mehraufwandsentschädigung.\r\nEingliederungsvereinba-rung\tVeralteter Begriff für einen Vertrag zwischen der Agentur für Arbeit und erwerbsfähigen Leistungsbeziehern. Im Bürgergeld durch den Begriff „Kooperationsplan“ abgelöst. \r\nErwerbsfähige Leistungs-berechtigte (ELB)\tBegriff aus dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), der einen Teil von Personen mit einem Anspruch auf Bürgergeld beschreibt. Demnach ist jemand erwerbsfähig, wenn er/sie dem Arbeitsmarkt für mindestens drei Stunden täglich zur Verfügung steht. \r\nGeringfügigkeitsgrenze\tBezeichnung für das monatliche Arbeitsentgelt, bis zu dem eine gering-fügige Beschäftigung (Minijob) vorliegen kann. Ihre Höhe ist in \r\n§8 Abs. 1a SGB IV festgelegt.\r\nGrenzbelastung, effektive\tSumme der Abgaben (in Prozent), die auf zusätzliches Bruttoerwerbsein-kommen entrichtet werden müssen. \r\nGrenzsteuersatz\tHöhe der Einkommensteuer (in Prozent) auf zusätzliches Einkommen.\r\nHartz-Reformen\tUmgangssprachliche Bezeichnung für eine Reihe umfassender Arbeits-markt- und Sozialreformen in den mittleren 2000er Jahren. Zu ihnen \r\ngehörte unter anderem die Einführung des ALG II.\r\nHinzuverdienstmöglichkei-ten\tErwerbseinkommen, welches nicht auf staatliche Unterstützungs-\r\nleistungen angerechnet wird. \r\nKombilohnmodell\tModelle, die es Geringverdienern ermöglichen, neben staatliche \r\nTransferleistungen einen Teil ihres Bruttolohns zu behalten.\r\nKosten der Unterkunft und Heizung (KdU)\tTeil des sozio-kulturellen Existenzminimums zur Abdeckung des \r\nWohnbedarfs, der die Bruttokaltmiete und die Aufwendungen für \r\nHeizkosten inkl. Warmwasseraufbereitung umfasst.\r\nMitwirkungspflicht\tAls Gegenleistung zur staatlichen Unterstützung wird eine Mitwirkung an der eigenen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erwartet. \r\nVerstöße gegen diese Pflicht können mit Sanktionen geahndet werden.\r\nNiedriglohnquote\tAnteil der Vollzeitbeschäftigten, die weniger als 2/3 des mittleren \r\nBruttostundenlohns aller Vollzeitbeschäftigten verdienen. \r\nMidijob\tSozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem \r\nmonatlichen Bruttoerwerbseinkommen von über 538 Euro (Stand 2024) und bis zu 2.000 Euro. Innerhalb dieses Einkommensbereichs fallen für Arbeitnehmer reduzierte Beiträge zu den Sozialversicherungen an. \r\nRegelbedarf\tTeil des sozio-kulturellen Existenzminimums, der den alltäglichen Bedarf absichert, insbesondere Leistungen für Ernährung, Kleidung, \r\nKörperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des Alltags.\r\nSGB II-Quote\tAnteil der Leistungsberechtigten nach SGB II an der Bevölkerung der entsprechenden Region unterhalb des Regelrenteneintrittsalter von \r\n65 bis 67 Jahren.\r\nSozio-kulturelles Exis-tenzminimum\tSozialrechtlich zugesicherter Mindestbedarf, der „sowohl die physische Existenz des Menschen, […] als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben um-fasst […].“ (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, Rn. 135)\r\nSubsidiaritätsprinzip\tGrundsatz, nach dem staatliche Institutionen nur dann in individuelles Handeln eingreifen sollten, wenn das Individuum selbst nicht mehr in der Lage ist, bestehende Probleme eigenständig zu lösen.\r\nTransferentzugsrate\tAnteil des zusätzlichen Einkommens, der mit einer Fürsorgeleistung \r\nverrechnet wird.\r\nVorrangige Leistung\tSozialleistung eines anderen sozialen Trägers, die in Anspruch zu \r\nnehmen ist, um die Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II zu verringern oder zu vermeiden. \r\nZweites Grundsicherungs-system\tHier verwendeter Begriff für ein Paket an existenzsichernden staatlichen Fürsorgeleistungen bestehend aus Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld. All diese Leistungen sind dem Bürgergeld gegenüber \r\nvorrangig.\r\nLiteraturverzeichnis\r\n\r\nBäcker, G. / Naegele, G. / Bispinck, R. / Hofemann, K. / Neubauer, J. (2008):\r\nSozialpolitik und soziale Lage in Deutschland. Band 1: Grundlagen, Arbeit, Einkommen und Finanzie-rung (4. Auflage, VS Verlag für Sozialwissenschaften)\r\nBayerisches Landesamt für Statistik (2023):\r\nNominales Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner in Bayern von 2011 bis 2021 nach Land, Regierungsbezirken und Kreisen\r\nBeckmann, F. / Heinze, R. G. / Schad, D. / Schupp, J. (2024): \r\nErfahrungsbilanz Bürgergeld: Jobcenterbeschäftigte sehen kaum Verbesserungen (DIW Wochenbe-richt 17/2024)\r\nBesley, T. / Coate, S. (1992): \r\nWorkfare Versus Welfare: Incentive Arguments for Work Requirements in Poverty-Alleviation Pro-grams (American Economic Review, 82(1), S. 249–261)\r\nBlömer, M. / Fuest, C. / Peichl, A. (2019): \r\nRaus aus der Niedriglohnfalle(!) Der ifo-Vorschlag zur Reform des Grundsicherungssystems (Ifo Schnelldienst, 72(4), S. 34–43)\r\nBonin, H. / Schneider, H. (2006\r\nWorkfare: Eine wirksame Alternative zum Kombilohn (Wirtschaftsdienst, 86(10), S. 645–650)\r\nBosch, G. / Kalina, T. (2015):\r\nDie Mittelschicht in Deutschland unter Druck (IAQ-Report 2015-04)\r\nBradley, J. / Kügler, A. (2019): \r\nLabor market reforms: An evaluation of the Hartz policies in Germany (European Economic Review 113: S. 108–135)\r\nBruckmeier, K. (2024): \r\nKindergrundsicherung statt Kinderzuschlag oder Bürgergeld: Mögliche Auswirkungen auf die Leis-tungsinanspruchnahme (Sozialer Fortschritt 73(4), S. 265–280)\r\nBruckmeier, K. / Mühlhan, J. / Wiemers, J. (2018):\r\nErwerbstätige im unteren Einkommensbereich stärken: Ansätze zur Reform von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag (IAB-Forschungsbericht No. 9/2018)\r\nBundesagentur für Arbeit (2024):\r\nWesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2024 (https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Gera/SharedDocs/Downloads/DE/bedarfe.pdf?__blob=publicationFile&v=3, abgeru-fen am 24.05.2024)\r\nBundesministerium für Arbeit und Soziales (2024):\r\nSozialbudget 2023 (Bonn)\r\nBundesregierung (2024a):\r\nBessere Chancen auf Qualifikation und Arbeit (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/buergergeld-2124684, abgerufen am 05.09.2024)\r\n\r\nBundesregierung (2024b):\r\nWachstumsinitiative –neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland (https://www.bundes\r\nregierung.de/resource/blob/975226/2297962/490594de98f9f5551033969d87184247/2024-07-08-wachstumsinitiative-data.pdf?download=1, abgerufen am 17.07.2024)\r\n\r\nBundesregierung (2024c):\r\nBürgergeld soll treffsicherer werden (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/aenderungen-buergergeld-2299330, abgerufen am 24.10.2024) \r\n\r\nBurda, M. C. / Seele S. (2017): \r\nDas Deutsche Arbeitsmarktwunder: Eine Bilanz (Perspektiven der Wirtschaftspolitik, 18(3), S. 179–204)\r\nBurda, M. C. / Seele, S. (2020): “\r\nReevaluating the German labor market miracle (German Economic Review 21(2), S. 139–179)\r\nCarrillo-Tudela, C. / Launov, A. / Robin, J.-M. (2021): \r\nThe fall in German unemployment: A flow analysis (European Economic Review 132: 103658)\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund (2018):\r\nLöhne, Mieten, Steuern – Schieflage beseitigen! (DGB Verteilungsbericht 2018, Berlin, September)\r\nDustmann, C. / Fitzenberger, B. / Schönberg, U. / Spitz-Oener, A. (2014): \r\nFrom Sick Man of Europe to Economic Superstar: Germany’s Resurgent Economy (Journal of Economic Perspectives, 28(1), S. 167–188)\r\nFamilienkasse (2022): \r\nKindergeld / Kinderzuschlag: Jahreszahlen 2022 (Nürnberg)\r\nFamilienkasse (2024):\r\nKinderzuschlag: Bestand Berechtigte und Kinder im Jahresverlauf, Stand Juni 2024 (Nürnberg)\r\nGünther, T. / Miltner, S. / Schöb, R. (2023):\r\nUngelöste Problem der Grundsicherung (Ifo Schnelldienst 76(3), S. 41–47)\r\nHartung, B. / Jung, P. / Kuhn, M. (2018):\r\nWhat Hides Behind the German Labor Market Miracle? Unemployment Insurance Reforms and Labor Market Dynamics (CESifo Working Paper No. 7379, November)\r\nHenger, R. / Kawka, R. / Schröder, C./ Wendt, J. / Böhmer, H. / Gruben, F. (2024)\r\nRegionale Preisniveaus: Wo es sich am günstigsten und wo am teuersten lebt (IW-Kurzbericht 46/2024)\r\nHochmuth, B. / Kohlbrecher, B. / Merkl, C. / Gartner, H. (2021): \r\nHartz IV and the decline of German unemployment: A macroeconomic evaluation (Journal of Economic Dynamics and Control 127: 104114)\r\nHutter, C. / Carbonero, F. / Klinger, S. / Trenkler, C. / Weber, E. (2022): \r\nWhich factors were behind Germany's labour market upswing? A data‐driven approach (Oxford Bulle-tin of Economics and Statistics 84(5): S. 1052–1076)\r\nHutter, C. / Weber E. (2023): \r\nWoher kam der deutsche Arbeitsmarktaufschwung? – Und wie kann es weitergehen? (Wirtschafts-dienst 103(9), S. 607–612)\r\nJackwerth-Rice, D. 2023\r\nInstitutionelle Hürden bei der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags. Begleitforschung zum Projekt „KiZ+ (Working Paper Nr. 3, Fachgruppe Soziologie und Arbeitsmarktpolitik, Hochschule der Bunde-sagentur für Arbeit, Januar)\r\nKnabe, A. (2003): \r\nDie Hartzschen Mini-Jobs: Eine Chance für Arbeitslose? (Wirtschaftsdienst 83(4), S. 245–250)\r\nKrebs, T. (2019)\r\nWelche Auswirkungen die Hartz IV-Reform auf den Rückgang der Arbeitslosigkeit hatte (Makronom, März)\r\nKrebs, T. / Scheffel, M. (2013): \r\nMacroeconomic evaluation of labor market reform in Germany (IMF Economic Review 61(4), S. 664–701)\r\nKreiner, C. T. / Tranæs, T. (2005):\r\nOptimal Workfare with Voluntary and Involuntary Unemployment (Scandinavian Journal of Economics, 107(3), S. 459–474)\r\nLandeshauptstadt München (2024): \r\nKosten der Unterkunft (SGB II) (https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:ec15cb97-5642-4f31-90e2-d97c186fbb95/Kosten_der_Unterkunft_SGB_II.pdf, abgerufen am 28.07.2024)\r\n\r\nMeister, W. (2006): \r\nDer Kinderzuschlag für Geringverdiener – ein Beispiel für mangelhafte Abstimmung im deutschen Transfersystem (ifo Schnelldienst 59(16), S. 12–20)\r\nNationaler Normenkontrollrat (2024):\r\nWege aus der Komplexitätsfalle. Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen (erstellt von Deloitte, Berlin)\r\nOchmann, R. / Albrecht, M. (2024):\r\nBeitragsentwicklung in der Sozialversicherung. Szenarienbasierte Projektion bis zum Jahr 2035 für die DAK-Gesundheit (Kurzbericht für die DAK-Gesundheit, IGES Institut, Berlin)\r\nOchmann, R. / Albrecht, M. / Schiffhorst, G. (2024):\r\nGKV-Beiträge der Bezieher von ALG II – Aktualisierung. Forschungsgutachten zur Berechnung kosten-deckender Beiträge für gesetzlich krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld im SGB II (IGES Institut, Berlin)\r\nOECD (2024):\r\nIncidence of low and high pay (OECD Data Explorer)\r\nPeichl, A. / Bonin, H. /Stichnoth, F. / Blömer, M. / Dolls, M. / Hansen, E. / Hebsacker, M. / Necker, S. / Pannier, M. / Petkov, B. / Windsteiger, L. (2023):\r\nZur Reform der Transferentzugsraten und Verbesserung der Erwerbsanreize (Forschungsbericht 619, im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Dezember)\r\nRawls, J. (1979)\r\nTheorie der Gerechtigkeit (Suhrkamp: Frankfurt a. M.)\r\nRebien, M. / Kettner, A. (2011): \r\nDie Konzessionsbereitschaft von Bewerbern und Beschäftigten nach den Hartz-Reformen (WSI-Mitteilungen 64(5), S. 218–225)\r\nSachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2006a):\r\nArbeitslosengeld II reformieren: Ein zielgerichtetes Kombilohnmodell, Expertise im Auftrag des Bun-desministeriums für Wirtschaft und Technologie (Wiesbaden, August).\r\nSachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2006b):\r\nWiderstreitende Interessen – Ungenutzte Chancen, Jahresgutachten 2006/2007 (Wiesbaden, Dezem-ber)\r\nSchöb, R. (2011):\r\nSoziale Grundsicherung und Beschäftigung (In: B.-A. Wickström (Hrsg.), Öffentliche Finanzen, Fiskal-wettbewerb, Nachhaltigkeit und soziale Wohlfahrt. Duncker & Humblot: Berlin, S. 165–205)\r\nSchöb, R. (2018):\r\nSolidarisch Aufstocken (Die Zeit Nr. 16/2018 vom 12.04.2018, S. 32)\r\nSchöb, R. (2020a):\r\nDer starke Sozialstaat. Weniger ist mehr (Campus: Frankfurt a. M.)\r\nSchöb, R. (2020b):\r\nEine neue solidarische Grundsicherung (Perspektiven der Wirtschaftspolitik, 21(2), S. 162–184)\r\nSchöb, R. / Weimann, J. (2006):\r\nArbeit ist machbar (5. Auflage Stekovics: Dössel)\r\nSchupp, J. (2019):\r\nHartz IV – weder Rolltreppe aus der Armut noch Fahrstuhl in die Armut (Wirtschaftsdienst 99(4), S. 247–251)\r\nSinn, H.-W. / Holzner, C. / Meister, W. / Ochel, W. / Werding, M. (2006): \r\nAktivierende Sozialhilfe 2006: Das Kombilohn-Modell des ifo Instituts (ifo Schnelldienst, 59(2), S. 6–27)\r\nStadt Hof (2024): \r\nNeuerstellung qualifizierter Mietspiegel und grundsicherungsrelevanter Mietspiegel („schlüssiges Konzept\") 2024 (Beschluss Nr. 1035 vom 13.05.2024, https://www.stadt-hof.org/session/bi/to0050.php?__ktonr=77716, abgerufen am 25.07.2024)\r\n\r\nStatistik der Bundesagentur für Arbeit (2023):\r\nTabellen, Ausgaben für aktive und passive Leistungen im SGB II (Jahreszahlen) (Nürnberg, November 2023)\r\nStatistik der Bundesagentur für Arbeit (2024a):\r\nBedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder (Monatszahlen) (Nürnberg, September 2024)\r\nStatistik der Bundesagentur für Arbeit (2024b):\r\nTabellen, Wohn- und Kostensituation SGB II (Monatszahlen) (Nürnberg, April 2023 - April 2024)\r\nStatistik der Bundesagentur für Arbeit (2024c):\r\nSGB II-Hilfequoten (Monats- und Jahreszahlen) (Nürnberg, Mai 2024)\r\nStatistik der Bundesagentur für Arbeit (2024d):\r\nArbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf, Deutschland, West- und Ostdeutschland, Bis 1990: Bundesgebiet West (Nürnberg, Februar 2024)\r\nStatistisches Bundesamt (Destatis) (2024a):\r\nErwerbstätigenrechnung in der VGR (national) (Tabelle 13321-0001)\r\nStatistisches Bundesamt (Destatis) (2024b):\r\nHaushalte mit Wohngeld: Deutschland, Reine Wohngeldhaushalte Insgesamt (Tabelle 22311-0002)\r\nStatistisches Bundesamt (Destatis) (2024c):\r\nHaushalte mit Wohngeld: Bundesländer, Reine Wohngeldhaushalte Insgesamt (Tabelle 22311-0011)\r\nWeber, E. (2024):\r\nThe Dovish Turnaround: Germany’s Social Benefit Reform and Job Findings (IAB-Discussion Paper 7/2024)\r\nWissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags (2022)\r\nDas soziokulturelle Existenzminimum und ausgewählte Leistungen nach dem SGB II. Hier: Leistungen für Alleinerziehende und bei getrennt lebenden Eltern (Sachstand WD 6 – 3000 – 097/22, https://www.bundestag.de/resource/blob/928920/816c887849ea514135590b3c495aff29/WD-6-097-22-pdf-data.pdf, abgerufen am 07.09.2024)\r\n\r\nWissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (2023):\r\nReform der Grundsicherung (Berlin)\r\n\r\n \r\nAbbildungsverzeichnis\r\n\r\nAbbildung 1\tZweigeteilte Grundsicherung\r\nAbbildung 2\tZeitliche Abfolge wichtiger Reformen der deutschen Grundsicherung\r\nAbbildung 3\tBedarfe des sozio-kulturellen Existenzminimums\r\nAbbildung 4\tHinzuverdienstmöglichkeiten im Bürgergeld\r\nAbbildung 5\tSGB II-Quoten in den Bundesländern und in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten\r\nAbbildung 6\tAm Arbeitsmarkt Benachteiligte im Zeitverlauf\r\nAbbildung 7\tEinkommensverläufe für Hof\r\nAbbildung 8\tEinkommensverläufe für München\r\nAbbildung 9\tSicherung des alltäglichen Bedarfs bei Alleinerziehenden\r\nAbbildung 10\tVerfügbare Einkommen der privaten Haushalte (2021) und Sicherung des alltäglichen Bedarfs bei Alleinerziehenden (2024) in Bayern\r\nAbbildung 11\tSequenzierung des Transferentzugs\r\nAbbildung 12\tEinkommensverläufe nach übergeordneten Reformen für Hof\r\nAbbildung 13\tEinkommensverläufe nach übergeordneten Reformen für München\r\nAbbildung 14\tGrenzbelastungen nach übergeordneten Reformen für Hof\r\nAbbildung 15\tSicherung des alltäglichen Bedarfs bei Alleinerziehenden nach überge-ordneten Reformen\r\nAbbildung 16\tSchematische Darstellung des Reformvorschlags\r\nAbbildung A.1.1\tEinkommensverläufe nach übergeordneter Reform mit höherem Ab-setzbetrag an der Geringfügigkeitsgrenze für Hof\r\nAbbildung A.1.2\tEinkommensverläufe nach übergeordneten Reformschritten mit höherer Transferentzugsrate bei den Grundsicherungsleistungen für Hof\r\nAbbildung A.1.3\tGrenzbelastung nach übergeordneten Reformschritten mit höherer Transferentzugsrate bei den Grundsicherungsleistungen für Hof\r\nAbbildung A.2.1\tGrenzbelastung nach übergeordneten Reformschritten bei Anwendung des Nettoeinkommensprinzips für Hof\r\n\r\nTabellenverzeichnis\r\n\r\nTabelle 1\tBürgergeldansprüche in Hof und München (2024)\r\nTabelle 2\tDie zwei Grundsicherungssysteme im Vergleich\r\nTabelle 3\tÄnderungsbedarf für institutionelle Umsetzung „SGB II als ganzheitliche Grundsicherung“\r\nTabelle 4\tAbstimmungsbedarf für institutionelle Umsetzung „Drei-Säulen-Modell“\r\nTabelle A.1.1\tBerechnung der maximalen Auszahlungshöhe des Kinderzuschlags (2024)\r\nTabelle A.2.1\tRentenbeitragserhöhung bei Anwendung des Nettoeinkommensprinzips\r\n \r\nAbkürzungsverzeichnis\r\n\r\nALG II\tArbeitslosengeld II\r\nBGB\tBürgerliches Gesetzbuch\r\nBVerfG\tBundesverfassungsgericht\r\nBKGG\tBundeskindergeldgesetz\r\nBMAS\tBundesministerium für Arbeit und Soziales\r\nBMFSFJ\tBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend\r\nBMWSB\tBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen\r\nBSG\tBundessozialgericht\r\nBT\tBundestag\r\nBuT\tBildung und Teilhabe\r\nEVS\tEinkommens- und Verbrauchsstichprobe\r\nKdU\tKosten der Unterkunft und Heizung\r\nRBEG\tRegelbedarfsermittlungsgesetz\r\nSGB\tSozialgesetzbuch\r\nWoGG\tWohngeldgesetz\r\n \r\nA.1 Zusätzliche Tabellen und Abbildungen\r\n\r\nTabelle A.1.1\r\nBerechnung der maximalen Auszahlungshöhe des Kinderzuschlags (2024)\r\nBerechnungsgrößen\tGewichtungsfaktor\tBetrag (in Euro)\r\nRegelbedarf 0-5 Jahre\t6/18\t357\r\nRegelbedarf 6-13 Jahre\t8/18\t390\r\nRegelbedarf 14-17 Jahre\t4/18\t471\r\nDurchschnittlicher Regelbedarf\t\t397\r\n+ Bedarf Unterkunft & Heizung\t\t+ 125\r\nSächliches Existenzminimum (ohne BuT)\t\t522\r\n- Kindergeld\t-250\r\n+ Kindersofortzuschlag\t+20\r\nKinderzuschlag\t292\r\nQuellen: BT Drucksache 20/4443, §20 SGB II, §28 SGB XII\r\nLegende: Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung wird ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro für Bürgergeld-Bezieher der Regelbedarfsstufen 3,4,5 und 6 gewährt (§72 SGB II).\r\n\r\n \r\nAbbildung A.1.1\r\nEinkommensverläufe nach übergeordneter Reform mit höherem Absetz-betrag an der Geringfügigkeitsgrenze für Hof\r\n \r\nQuelle: Eigene Berechnungen (Stand 2024\r\nLegende: Siehe Abbildung 11. In dieser Variante kann jeder Arbeitnehmer an der Geringfügigkeitsgrenze 189,40 Euro absetzen. Dadurch springt der Einkommensverlauf nach den übergeordneten Re-formschritten an dieser Stelle auf den Einkommensverlauf des Status quo.\r\n\r\nAbbildung A.1.2\r\nEinkommensverläufe nach übergeordneten Reformschritten mit höherer Transferentzugsrate bei den Grundsicherungsleistungen für Hof\r\n \r\nQuelle: Eigene Berechnungen (Stand 2024)\r\nLegende: Siehe Abbildung 11. In dieser Variante beträgt die Transferentzugsrate für die Grundsicherungs-leistungen 45 Prozent oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und unterhalb der Einkommensteuer-grenze. Oberhalb der Einkommensteuergrenze beträgt der Transferentzug 30 Prozent in Bezug auf zusätzliches Bruttoerwerbseinkommen.\r\n\r\n \r\nAbbildung A.1.3\r\nGrenzbelastung nach übergeordneten Reformschritten mit höherer Trans-ferentzugsrate bei den Grundsicherungsleistungen für Hof\r\n \r\nQuelle: Eigene Berechnungen (Stand 2024)\r\nLegende: Siehe Abbildung 13. In dieser Variante beträgt die Transferentzugsrate für die Grundsicherungs-leistungen 45 Prozent oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und unterhalb der Einkommensteuer-grenze. Oberhalb der Einkommensteuergrenze beträgt der Transferentzug 30 Prozent in Bezug auf zusätzliches Bruttoerwerbseinkommen.\r\n\r\n \r\nA.2 Anhang zum Nettoeinkommensprinzip\r\n\r\nDer Reformvorschlag sieht die Anwendung eines reinen Bruttoeinkommensprinzips vor (sie-he Abschnitt 6.1.2). Da dies eine Abkehr vom aktuell in beiden Systemen der \r\nGrundsicherung verwendeten Nettoeinkommensprinzip bedeutet, wird in diesem Anhang das Nettoeinkommensprinzip als alternatives Einkommensprinzip genauer untersucht.\r\n\r\nBeim Nettoeinkommensprinzip bezieht sich die Transferentzugsrate auf das Netto-\r\neinkommen. Vor der Berechnung des Transferentzugs wird das Bruttoeinkommen also \r\nzunächst um Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und andere abzugsfähige Beträge \r\nbereinigt.\r\n\r\nDieses Vorgehen impliziert, dass bei der Anwendung des Nettoeinkommensprinzips \r\nÄnderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommensteuer nur anteilig an Haushalte, die Förderleistungen beziehen, weitergegeben werden. Tabelle A.2.1 \r\nverdeutlich dies anhand eines fiktiven Rechenbeispiels, welches eine Beitragserhöhung bei der gesetzlichen Rentenversicherung von fünf Prozentpunkten unterstellt. \r\nDie Transferentzugsrate in Bezug auf das Nettoarbeitseinkommen beträgt 45 Prozent.\r\nDas Einkommenskonzept und die Anrechnung von Erwerbseinkommen entsprechen somit weitestgehend den aktuellen Regelungen beim Kinderzuschlag\r\n\r\nTabelle A.2.1\r\nRentenbeitragserhöhung bei Anwendung des Nettoeinkommensprinzips\r\n\tBruttoein-kommen\tArbeitneh-meranteil zu Sozialversi-cherungsbei-trägen\tNettoein-kommen\tMindestbe-darf\tTransferent-zug Grundsi-cherung\tausgezahlte Grundsiche-rung\tverfügbares Haushaltsein-kommen\r\nI\t2.000\t421\t1.579\t963\t710\t253\t1.832\r\nII\t2.000\t471\t1.529\t963\t688\t275\t1.804\r\nII - I\t0\t+ 50\t- 50\t0\t- 22\t+ 22\t- 50 + 22 = - 28\r\nQuelle: Eigene Berechnungen (Stand 2024)\r\nLegende: Berechnung für einen Alleinstehenden. Es wurde eine Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge um insgesamt +5 Prozentpunkte (+2,5 Prozentpunkte Arbeitnehmeranteil) unterstellt. Die Ein-kommensteuer wird für dieses Rechenbeispiel auf null gesetzt. Es wird ein Wohnbedarf von 400 Euro angenommen.\r\n\r\nEine Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge verringert das Nettoeinkommen und \r\nsomit die Bemessungsgrundlage für den Transferentzug bei den Grundsicherungs-\r\nleistungen. Dadurch sinkt der Transferentzug bei gleichem Bruttoeinkommen. Der \r\nreduzierte Transferentzug wirkt dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge entgegen. Insgesamt sinkt das verfügbare Haushaltseinkommen, allerdings nicht im Umfang des \r\nAnstiegs der Rentenbeiträge.\r\n\r\nDie folgende Abbildung A.2.1 verallgemeinert das oben präsentierte Rechenbeispiel durch eine Darstellung der Grenzbelastungen in Abhängigkeit vom Bruttoerwerbseinkommen.\r\n\r\nAbbildung A.2.1\r\nGrenzbelastung nach übergeordneten Reformschritten bei Anwendung des Nettoeinkommensprinzips für Hof\r\n \r\nQuelle: Eigene Berechnungen (Stand 2024)\r\nLegende: Siehe Abbildung 13. Die Transferentzugsrate für die Grundsicherungsleistungen beträgt durch-gängig 45 Prozent in Bezug auf zusätzliches Nettoerwerbseinkommen.\r\n\r\nZur Ermittlung der effektiven Grenzbelastung müssen die Grenzbelastungen der \r\nSozialversicherungsbeiträge, der Einkommensteuer und des Transferentzugs bei den Grund-sicherungsleistungen aufaddiert werden. Steigt die Grenzbelastung des progressiven Ein-kommensteuertarifs, erhöht dies die effektive Grenzbelastung für den Haushalt. \r\nDie Anwendung des Nettoeinkommensprinzips hat allerdings auch hier eine dämpfende Wirkung durch eine anteilige Reduktion der Verrechnung von Einkommen mit den \r\nGrundsicherungsleistungen. \r\n\r\nDas Nettoeinkommensprinzip schirmt Bezieher von Grundsicherungsleistungen also \r\nanteilig gegen Änderungen des Steuer- und Transfersystems ab und ist somit nicht mit \r\neiner strengen Auslegung des Prinzips der politischen Rechenschaftspflicht gegenüber \r\nallen Bürgern vereinbart (siehe Abschnitt 6.1.1).\r\n\r\nDie Einkommensverläufe der Abbildungen 12 und 13 lassen sich für gegebene \r\nSozialversicherungsabgaben jedoch durch geeignete Anpassungen der Transferentzugsrate bei Anwendung des Nettoeinkommensprinzips reproduzieren.\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nBeate Neubauer\r\nAbteilung Sozial- und Gesellschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-534\r\nBeate.neubauer@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Herr Dr. Körner,\r\n\r\nvielen Dank für den interessanten Austausch im Rahmen des „BDI Webtalk zur Datenschutzpolitik“ gestern Vormittag. Sie hatten dabei um die Zusendung von Vorschlägen für die Bündelung von Kompetenzen bei der BfDI gebeten.\r\n\r\nEine komplette Kompetenzübertragung der Datenschutzaufsicht für die Wirtschaft sehen wir als vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. kritisch. Wie Sie wissen, gibt es in Bayern die Besonderheit von zwei Behörden: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) für die Privatwirtschaft und den Landesbeauftragten für den Datenschutz für den öffentlichen Bereich. Die Kompetenzübertragung auf Bundesebene würde damit einer Abschaffung des BayLDA gleichstehen. Dies wäre für uns als vbw und für unsere Mitglieder ein großer Verlust! Ein Schwerpunkt des BayLDA ist die Beratung der Verantwortlichen und der betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Hierfür stellt das BayLDA umfangreiche Informationen auf seiner Webseite zur Verfügung und bietet bei komplexen Fällen auch Einzelfallberatungen für die Unternehmen an. Als besonderen Vorteil der momentanen föderalen Struktur sehen die Unternehmen die aus der langjährigen Beratungstätigkeit und der Präsenz in lokalen, branchenbezogenen Arbeitskreisen entstandene Praxisnähe der lokalen Behörde sowie deren über Jahrzehnte aufgebaute, enorme branchenspezifische Kompetenz. Dies würde bei einer Verlagerung der Zuständigkeit auf die Bundesbeauftragte für den Datenschutz verloren gehen.\r\n\r\nUm das Problem der unterschiedlichen Auslegung des Datenschutzrechts durch die Landesbehörden zu beseitigen und die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen, schlagen wir folgende Lösung vor:\r\n-\tEinführung eines nationalen One-Stop-Shops für verbundene Unternehmen und Forschungsvorhaben und des Einer-für-Alle-Prinzips für Prüfungen bei identisch eingesetzten Verfahren und Systemen in verschiedenen Ländern\r\n-\tSchaffung eines gemeinschaftlichen elektronischen Meldeportals als Anlaufstelle für Beschwerden und die Erfüllung von Meldepflichten\r\n-\tBündelung von Kompetenzen bei der BfDI bei der zentralen Technologieberatung für bundesweit relevante Dienste, der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, der Vertretung in Normierungsverfahren sowie bei der Aufsicht über Unternehmen ohne Sitz im EU/EWR-Raum. \r\n\r\nDenkbar wäre darüber hinaus auch, bei den Aufsichtsbehörden der Länder ähnlich wie in einer Geschäftsverteilung innerhalb der Gerichte Schwerpunktzuständigkeiten festzulegen, die die Bündelung von Know-how, aber auch von sichtbaren Ansprechpartnern für die Industrie gewährleisten. \r\n\r\nWir bitten Sie, diese Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.\r\n\r\nBei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.\r\n\r\nViele Grüße\r\n\r\n\r\nGrundsatzabteilung Recht\r\n\r\n\r\n\r\nvbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.  \r\nMax-Joseph-Straße 5, 80333 München \r\nEingetragen beim Amtsgericht München, Registergericht, vbw VR 15888\r\n\r\nDie vbw ist unter den Registernummern DEBYLT001E (Bayern), R000989 (Bund), 49096067887-19 (EU) in die jeweiligen Lobbyregister eingetragen.\r\n\r\nwww.vbw-bayern.de    \r\n\r\nAnlage: Visitenkarte Lobbyregister Bund\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-10-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016414","regulatoryProjectTitle":"Forschungszulage optimieren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a6/c6/522135/Stellungnahme-Gutachten-SG2505210004.pdf","pdfPageCount":16,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nForschungszulage optimieren – \r\neinfacher und besser fördern\r\n\r\nPosition\r\nStand: Mai 2025\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nForschungszulage wirkungsvoller ausgestalten\r\nSeit dem Jahr 2020 existiert in Deutschland die steuerliche Forschungszulage. Seither kön-nen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform einen Teil ihrer Ausgaben für Forschungsaktivitäten von der Steuer absetzen. Da diese Art der Förderung in vielerlei Hinsicht flexibler ist als die klassische Projektförderung, war der damalige Einstieg in die steuerliche Förderung ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland.\r\n\r\nIn vielen anderen Ländern brachte die Einführung der steuerlichen Forschungsförderung \r\neinen deutlichen Schwung für die industrielle Forschungsaktivität. Die positiven Effekte der steuerlichen Forschungszulage blieben bisher allerdings hinter den Erwartungen zurück.\r\n\r\nDas hat vor allem zwei Gründe: Zum einen ist die Förderung für größere Vorhaben und \r\nUnternehmen nicht ausreichend und daher nicht attraktiv. Zum anderen sind die Vorgaben zu detailliert und zu bürokratisch ausgestaltet. Um als Wirtschaftsstandort international wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen wir ein bürokratieärmeres Förderregime, das \r\nUnternehmen aller Größenklassen Anreize gibt, ihre Forschungsaktivitäten auszuweiten. \r\nDarauf muss die steuerliche Forschungszulage stärker ausgerichtet werden.\r\n\r\nDer Koalitionsvertrag von Union und SPD weist dazu in die richtige Richtung. Er sieht vor, dass Fördersatz und Bemessungsgrundlage der Forschungszulage deutlich angehoben werden und das Verfahren einfacher ausgestaltet wird. Gestützt auf praktische Erfahrun-gen bayerischer Unternehmen und Experten zeigt unsere Position konkrete Aspekte auf, die dabei zu berücksichtigen sind.\r\nBertram Brossardt\r\n05. Mai 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tDeutschlands zaghafte Forschungszulage\t3\r\n2\tFördermöglichkeiten ausweiten\t4\r\n2.1\tFördervolumen für Großprojekte, KMU und Start-ups stark anheben\t4\r\n2.2\tFörderfähigkeit von Start-ups verbessern\t5\r\n2.3\tFörderung forschungsrelevanter Wirtschaftsgüter vereinfachen und ausweiten\t5\r\n2.4\tSchon länger laufende Auftragsforschung nach dem Gesetz fördern\t7\r\n3\tBürokratische Hürden abbauen\t8\r\n3.1\tProjektabstimmung in verbundenen Unternehmen erleichtern\t8\r\n3.2\tDigitale Prozesse und statistische Anforderungen vereinfachen\t8\r\n3.3\tFrist zur Beantwortung von Nachfragen auf vier Wochen verlängern\t9\r\n3.4\tDokumentationsaufwand praxisgerecht abbauen\t10\r\nAnsprechpartner/Impressum\t11\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nBesser und einfacher fördern\r\nDie deutsche steuerliche Forschungsförderung, fachlich Forschungszulage, fördert mit \r\neinem im internationalen Vergleich attraktiven Fördersatz von 25 Prozent für Großunter-nehmen und 35 Prozent für KMU. Aufgrund eines niedrigen Förderdeckels werden aller-dings pro Unternehmen und Jahr bei KMU maximal 3,5, bei größeren Unternehmen maxi-mal 2,5 Millionen Euro ausgezahlt. An konkurrierenden Standorten fließt ein Vielfaches davon. Außerdem fallen Start-ups zu schnell aus der Förderung, und gesetzlich vorgesehe-ne Fördermöglichkeiten werden in der Praxis bei Altprojekten eingeschränkt. Das Förder-\r\nwesen ist zu bürokratisch organisiert, und es schöpft die Möglichkeiten in sich stimmiger digitaler Verfahren nicht aus. An all diesen Punkten muss angesetzt werden, um den For-schungsstandort Deutschland zu stärken, Innovationspotenziale zu nutzen und künftige Steuereinnahmen zu sichern. \r\nFörderdeckel anheben, Fördermöglichkeiten ausreizen und ausweiten\r\nDie Obergrenze, bis zu der jährlicher Forschungsaufwand eines Unternehmens mit der For-schungszulage förderfähig ist, muss auf einen dreistelligen Millionenbetrag steigen. Der Deckel, bis zu dem ein einzelnes Projekt in seiner Laufzeit gefördert werden kann, muss von 15 auf mindestens 25 Millionen Euro steigen.\r\n\r\nDer Fördersatz für KMU und Start-ups sollte über 35 Prozent hinaus weiter angehoben werden. Die Förderfähigkeit noch nicht gewinnbringender Start-ups muss von drei auf fünf bis sieben Jahre nach der Gründung ausgedehnt werden.\r\n\r\nSeit dem 27. März 2024 ist in der Forschungszulage auch die Abschreibung von Wirt-schaftsgütern förderfähig. Das muss in noch laufenden Projekten auch dann gelten, wenn in diese Projekte schon vor dem Stichtag eingestiegen wurde. Pilot- und Demonstrationsan-lagen müssen ebenfalls förderfähig werden.\r\n\r\nBei schon vor dem 27. März 2024 laufender Auftragsforschung müssen die nach diesem Stichtag anfallenden Aufwendungen mit dem neuen Satz von 70 (statt vorher 60) Prozent als förderfähig anerkannt werden.\r\nFörderbürokratie abbauen - Digitale Optionen ausreizen, Fristen und Dokumentation praxisgerecht ausgestalten\r\nDie Klärung des in verbundenen Unternehmen förderfähigen Aufwands muss deutlich ein-facher werden. Das sollte über die entsprechende öffentliche datenbankbasierte Lösung für die De-minimis Förderung ermöglicht werden, die ab dem Jahr 2026 verfügbar sein soll.\r\n\r\nBeim Umgang mit Daten muss auf das „Once-only Prinzip“ umgestellt werden. Insbeson-dere muss der Zugriff auf einmal eingegebene Daten zwischen der Bescheinigungsstelle Forschungszulage und der Finanzverwaltung koordiniert werden.\r\nWenn die Bescheinigungsstelle Forschungszulage Nachfragen zu einem Antrag hat, ver-langt sie Antworten innerhalb von zwei Wochen, ansonsten verfällt der Antrag. Diese Frist muss auf vier Wochen verlängert werden. Falls ein neuer Antrag erforderlich ist, muss es möglich sein, auf schon eingereichte Daten zurückzugreifen.\r\n\r\nDen Geförderten auferlegte Dokumentationsaufwand muss auf das unvermeidbare \r\nMinimum sinken. Insbesondere gilt es, förderfähigen Personalaufwand pauschal zu \r\nerfassen.\r\n1\tDeutschlands zaghafte Forschungszulage\r\nBei KMU gut, bei Großprojekten weit abgeschlagen\r\nDeutschland kann sich als Forschungs- und Innovationsstandort von Weltrang nur behaup-ten, wenn die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft konsequent gestärkt wird. Der Staat kann und muss dazu, neben allgemein besseren Standortbedingungen, auch weitaus \r\ninnovationsfreundlichere Rahmenbedingungen beitragen. Dazu gehört eine einfache und attraktive steuerliche Forschungsförderung auf internationalem Spitzenniveau.\r\n\r\nAbbildung 1\r\nSteuerliche Forschungsförderung: 17 EU-Mitgliedstaaten im Vergleich\r\n \r\nZwölf EU-Staaten, darunter als Große I, F, E und PL, fördern Forschung steuerlich – oft zusätzlich – nicht nur beim Aufwand, sondern standortwirksam auch durch Niedrigsteuern auf Lizenzeinnahmen.\r\nQuelle: vbw-Studie Steuerliche Standortqualitäten für Unternehmen in der EU, Prof. Schanz 2024\r\n\r\nVon diesem Ziel ist Deutschland allerdings weit entfernt. Während für kleinere Projekte in den letzten Jahren Verbesserungen erreicht wurden, finden Unternehmen mit großen Vor-haben bei unseren Wettbewerbern viel bessere Bedingungen vor. Auch ist das Förderver-fahren viel zu bürokratisch, und es schöpft digitale Vereinfachungsmöglichkeiten nicht aus.\r\n\r\nDeutschland kann und muss sich hier deutlich besser aufstellen. Wenn das gelingt, lohnt es sich doppelt: Erstens stärkt erfolgreiche Forschung nicht nur die forschenden Unter-\r\nnehmen, sondern den Forschungsstandort insgesamt. Zweitens stärken aus erfolgreicher Forschung hervorgegangene Produkte und erzielte Lizenzerträge das Steueraufkommen im Land nachhaltig.\r\n2\tFördermöglichkeiten ausweiten\r\nFörderdeckel anheben, Fördermöglichkeiten ausreizen und ausweiten\r\n2.1\tFördervolumen für Großprojekte, KMU und Start-ups stark anheben\r\nMit der Forschungszulage gefördert werden die Arbeitslöhne der Forschenden sowie mitt-lerweile Abschreibungen auf spezifische Wirtschaftsgüter. Der Fördersatz liegt bei 25 Pro-zent, für kleine und für mittlere Unternehmen (KMU) bei 35 Prozent. Die vbw Studien Steu-erliche Standortqualitäten für Unternehmen in der EU (März 2024) und Deutsche \r\nUnternehmen auf den Weltmärkten – Steuerliche Hemmnisse (November 2023) weisen nach, dass die Fördersätze den internationalen Vergleich nicht scheuen müssen: 25 Prozent sind ordentlich, 35 Prozent gehören zur Spitzengruppe.\r\n\r\nAllerdings wird der Forschungsaufwand nur bis zu einem Deckel von zehn Millionen Euro pro Unternehmen(sverbund) und Jahr gefördert – auch wenn der Gesamtaufwand deutlich höher ist. Wie Abbildung 1 verdeutlicht, bleibt die deutsche Förderung dadurch bei großen Forschungsaufwendungen weit hinter den attraktiven Angeboten vieler anderer Länder zurück. Zudem begrenzt das Forschungszulagengesetz (FZulG) in § 4 Abs. 3 den Betrag, bis zu dem ein F+E Projekt in seiner ganzen Laufzeit aus mehreren Quellen gefördert werden darf, auf 15 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben. \r\nJährlich erreichbaren Förderbetrag stark anheben\r\nDeutschland muss seine steuerliche Forschungsförderung stärker auch an den Bedürfnis-sen kapital- und forschungsintensiver Branchen ausrichten. Der gegenwärtige Förderdeckel reicht nicht aus, um groß angelegte Forschungsprojekte in Deutschland wettbewerbsge-recht durchzuführen. \r\n\r\nUm in Deutschland eine international wettbewerbsfähige steuerliche Forschungsförderung anzubieten, muss die Bemessungsgrundlage (§ 3 Abs. 5 Nr. 3 FZulG) deutlich erhöht wer-den. Sie ist heute auf förderfähige Aufwendungen in Höhe von zehn Millionen Euro be-grenzt und sollte auf einen dreistelligen Millionenbetrag angehoben werden. Um trotz haushaltspolitischer Restriktionen zielgerichtet größtmögliche Impulse auszulösen, könnte diese Erhöhung stufenweise angelegt werden und zunächst für forschungsintensive Bran-chen vorgesehen werden.\r\nPro Projekt erreichbaren Förderbetrag an das europäische Beihilferecht anpassen\r\nDie aktuelle Obergrenze von 15 Millionen Euro stammt aus der Allgemeinen Gruppenfrei-stellungsverordnung (AGVO) der EU in der Fassung von 2014 und bezieht sich auf Projekte, die überwiegend experimentelle Entwicklung betreffen. Der Betrag, bis zu dem ein unter-nehmerisches F+E Projekt in seiner ganzen Laufzeit gefördert werden darf, sollte auf die 25 Millionen Euro angehoben werden, die die AGVO seit dem Jahr 2023 ermöglicht. Für Vor-haben, die überwiegend industrielle Forschung betreffen, bietet die AGVO einen nochmals höheren Schwellenwert von 35 Millionen Euro an. Das sollte als zusätzliche Option in das Forschungszulagengesetz übernommen werden. Nachdem schon der bisherige Schwellen-wert meist nicht ausgeschöpft wird, dürfte das auch bei höheren Schwellenwerten nur in überschaubarem Maß der Fall sein. Im Einzelfall aber kann die höhere Förderung standort-entscheidend sein.\r\nFördersatz für KMU und Start-ups gezielt erhöhen\r\nErgänzend sollte der Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups gezielt erhöht werden, um im gesamten Unternehmensspektrum Innovationen stärker anzureizen.\r\n2.2\tFörderfähigkeit von Start-ups verbessern\r\nNach § 9 Abs. 2 FZulG besteht kein Anspruch auf Forschungszulage, wenn ein Unterneh-men gemäß der Vorgaben der AGVO als Unternehmen in Schwierigkeiten gilt. Gemeint ist damit, dass das gezeichnete Stammkapital oder die Eigenmittel verbraucht sind, dass das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren steht oder Rettungsbeihilfen bekommt oder dass das Unternehmen einen hohen Verschuldungsgrad und hohe Zinsaufwendungen auf-weist. KMU, die erst weniger als drei Jahre bestehen, können auch dann gefördert werden, wenn sie nach diesen Maßstäben in Schwierigkeiten sind. Diese Ausnahme hilft Start-ups oft über die Gründungsphase hinweg, wird aber für mehr als drei Jahre von Wachstums-finanzierung abhängigen Start-ups noch nicht hinreichend gerecht.\r\n\r\nGerade Start-ups aus dem Hightech-Bereich haben oft lange Entwicklungszeiten, andere Finanzierungszyklen und höhere Kapitalanforderungen als klassische Unternehmensgrün-dungen. Die Drei-Jahres-Grenze führt also dazu, dass forschungsintensive Start-ups zu früh aus der Förderung herausfallen, obwohl sie wirtschaftlich tragfähig sein könnten. Ganz besonders trifft das etwa für DeepTech-Unternehmen auf den Feldern Luft- und Raumfahrt, Fusion oder Quantentechnik zu.\r\n\r\nStart-ups sollten grundsätzlich nicht von Förderoptionen abgeschnitten werden, wenn \r\nLiquidität sichergestellt ist und das Vorhaben weiter umgesetzt werden kann. Deshalb empfiehlt es sich, für diese Unternehmen die Förderoption für fünf bis sieben Jahre zu \r\ngeben, sofern das Unternehmen durchfinanziert ist, was mit einer positiven Fortführungs-prognose via testiertem Jahresabschluss bestätigt werden kann. \r\n\r\nAllerdings orientiert sich die derzeitige Regelung an der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-verordnung der EU (AGVO). Deutschland sollte deshalb in Brüssel auf eine kurzfristige \r\nAnpassung der AGVO in diesem Punkt drängen.\r\n2.3\tFörderung forschungsrelevanter Wirtschaftsgüter vereinfachen und ausweiten\r\nDie Forschungszulage muss sich stärker an tatsächlichen Anforderungen forschungsinten-siver Unternehmen orientieren. Nach § 3 Abs. 3a FZulG gehört zu den förderfähigen Auf-wendungen eines nach dem 31. Dezember 2023 beginnenden Wirtschaftsjahres auch die jährliche Abschreibung eines im F+E-Vorhaben eigenbetrieblich genutzten Wirtschaftsguts. Das gilt allerdings nur, soweit das Wirtschaftsgut\r\n\r\n–\tnach dem 27. März 2024 angeschafft oder hergestellt wurde,\r\n–\tim begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ausschließlich eigenbetrieblich verwendet wird, \r\n–\tund für die Durchführung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens erforderlich ist.\r\nFörderfähigkeit von Wirtschaftsgütern in älteren Projekten herstellen\r\nFörderfähigkeit wird von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage unter Berufung auf die Finanzverwaltung nur angenommen, wenn das Projekt insgesamt erst nach dem \r\n27. März 2024 gestartet ist. Korrespondierend mit der AGVO sollten Wirtschaftsgüter auch dann förderfähig sein, wenn das Vorhaben vor dem 27. März 2024 begonnen wurde. Die AGVO lässt in Art. 6 Nr. 4b steuerliche Folgeregelungen ausdrücklich zu, „wenn die Tätig-keit bereits unter Vorläuferregelungen in Form von Steuervergünstigungen fiel“. \r\n§ 3 Abs. 3a FZulG ist entsprechend anzupassen. Damit würde dann auch ein Gleichlauf zur Praxis beim Förderniveau des Stundensatzes bei Eigenleistungen hergestellt: Dieser Satz wurde mit dem Wachstumschancengesetz zum 27. März 2024 angehoben und der höhere Satz wird seitdem auch für schon vor diesem Datum begonnene Vorhaben angewendet.\r\nPilot- und Demonstrationsanlagen einbeziehen\r\nDie Definition nach dem Forschungszulagengesetz förderfähiger Anlagen erfasst Pilot- und Demonstrationsanlagen nicht. Solche Anlagen sind allerdings ein erfolgskritischer Zwi-schenschritt, um neue Technologien zu testen, bevor eine Markteinführung möglich ist. Die derzeitige Regelung bremst diesen Innovationsprozess und verteuert Forschungsprojekte unnötig. Die Forschungszulage muss deshalb auf Pilot- und Demonstrationsanlagen aus-geweitet werden, um die Umsetzung neuer Technologien zu beschleunigen.\r\nUnsicherheiten zur Förderfähigkeit ausräumen\r\nAus der Forderung einer „ausschließlich“ eigenbetrieblichen Verwendung von Wirtschafts-gütern im geförderten Vorhaben wird teilweise herausgelesen, dass die Förderung verloren geht, wenn die Güter auch außerhalb des geförderten Vorhabens eingesetzt werden. Wie § 3 Abs. 3a S. 5 FZulG zeigt, ist das jedoch nicht beabsichtigt. Eine deutlichere Formulierung des Gesetzestextes wäre daher wünschenswert. Kurzfristig muss zumindest im BMF-Schreiben und in Erläuterungen zur Förderung dargelegt werden, dass die Förderfähigkeit besteht, solange und soweit die Anlage im geförderten Projekt eingesetzt wird. Andernfalls kann es dazu kommen, dass wirtschaftlich sinnvolle Mehrfachnutzungen vermieden wer-den, um die Förderung zu behalten, wodurch der Förderbedarf höher ausfällt als bei antei-liger Nutzung außerhalb des Vorhabens.\r\n\r\nAnlagen, die in einem Projekt nicht mehr erforderlich sind, können förderunschädlich ver-kauft werden. Auch das sollte explizit klargestellt werden, denn es erschließt sich den Ge-förderten in der Praxis nicht hinreichend.\r\n2.4\tSchon länger laufende Auftragsforschung nach dem Gesetz fördern\r\nDen durch das Wachstumschancengesetz erhöhten Satz zur Berechnung der förderfähigen Kosten von Auftragsforschung (70 statt zuvor 60 Prozent) gesteht die Bescheinigungsstelle Forschungszulage unter Berufung auf die Finanzverwaltung nur zu, wenn das Projekt insge-samt erst nach dem 27. März 2024 gestartet ist. Das schränkt die mit der Anpassung be-zweckte Wirkung unnötig ein. Der Satz von 70 Prozent sollte für ab dem 27. März 2024 entstehenden Aufwand auch dann angewendet werden, wenn das Vorhaben bereits vor dem 27. März 2024 begonnen wurde. \r\n3\tBürokratische Hürden abbauen\r\nDigitale Optionen ausreizen, Fristen und Dokumentation praxisgerecht ausgestalten\r\n3.1\tProjektabstimmung in verbundenen Unternehmen erleichtern\r\nDer in Abschnitt 2.1 zur Anhebung empfohlene Förderdeckel gilt bei im Sinne des § 290 Absatz 2 bis 4 d HGB verbundenen Unternehmen für den gesamten Verbund. Um sicherzu-stellen, dass der Deckel eingehalten wird, müssen sich die verbundenen Unternehmen eng miteinander abstimmen. Allerdings existiert die dafür erforderliche Nähe zwischen verbun-denen Unternehmen in der Praxis oft nicht. Damit bringt die stetige Abstimmung der für die Forschungszulage relevanten Aktivitäten und die Verteilung der Bemessungsgrundlage auf die Verbundpartner hohen Aufwand mit sich.\r\n\r\nFür die De-minimis Förderung soll ab 2026 für die zwischen verbundenen Unternehmen dort ebenfalls notwendige Abstimmung ein öffentliches datenbankbasiertes System zur Verfügung stehen (Art. 6 Ziffer 1 der De-minimis Verordnung (EU) 2023/2831). Die For-schungszulage sollte auf die (vom HGB abweichende) Definition verbundener Unterneh-men gemäß Art. 2 Ziffer 2 der De-minimus Verordnung umgestellt werden, um dann das neue System auch für die Forschungszulage nutzbar zu machen.\r\n3.2\tDigitale Prozesse und statistische Anforderungen vereinfachen\r\nDie Beantragung der Forschungszulage bringt erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich. Antragsteller müssen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage und beim \r\nFinanzamt auf verschiedenen Plattformen und in unterschiedlichen Phasen des Antrags-prozesses in unterschiedlicher Form Antragsdaten liefern. Die Systeme greifen nicht in-\r\neinander. Die geforderten Angaben decken sich nur in Teilen; insbesondere statistische Anforderungen laufen auseinander. Solche bürokratische Hürden senken die Attraktivität der Forschungsförderung insbesondere für KMU und Start-ups. Ein digitaler, einheitlicher Prozess würde den Verwaltungsaufwand reduzieren und mehr Unternehmen zur Nutzung der Forschungszulage motivieren.\r\nVerfahren digitalisieren und automatisieren\r\nDer Antrags- und Bewilligungsprozess sollte durchgehend digitalisiert und weitestmöglich automatisiert werden. Damit würde der Bearbeitungsaufwand für Unternehmen und Be-hörden deutlich reduziert, ohne dass Qualität verloren geht. \r\nAuf das „Once-only-Prinzip“ umstellen\r\nDas Antragswesen für die Forschungszulage muss so aufgesetzt werden, dass Unterneh-men ihre Angaben nur einmal zentral bereitstellen müssen. Möglichst kurzfristig sollte \r\ndafür gesorgt werden, dass die von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zu Beginn des Verfahrens erfassten Daten für das gesamte weitere Verfahren bei der Finanz-verwaltung zur Verfügung stehen.\r\nVorhandene Daten automatisch übernehmen\r\nDer Umgang mit Angaben und Datenanforderungen sollte, wo immer sinnvoll, durch Über-nahme vorhandener Daten vereinfacht werden. Generell sollten Anforderungen in tech-nisch einheitlicher Form gestellt und Anforderungen zu statistischen Angaben auf ein abge-stimmtes Minimum zurückgeführt werden.\r\nBeispiele für Vorteile durch Verwendung bereits vorhandener Daten\r\nÄnderungsantrag bei der BSFZ\r\nAls Ausgangspunkt für Änderungsanträge bei der BSFZ sollte anhand der Vorhabens-ID ein mit den Angaben des ursprünglichen Antrags vorausgefülltes Formular zur Verfügung ge-stellt werden, in das nur neue Sachverhalte eingetragen werden müssen. Das erleichtert nicht nur dem Eintragenden die Arbeit, sondern ermöglicht es auch den Bescheinigenden, die Änderungen „auf einen Blick“ zu erfassen.\r\nAntrag beim Finanzamt \r\nBei Eingabe der Vorhabens-ID in den Antrag beim Finanzamt müssen die unternehmens- und vorhabensrelevanten Daten aus dem Bescheinigungsantrag übernommen werden, so dass der Begünstigte nurmehr Änderungen und für das Finanzamt zusätzlich erforderliche Daten nachzutragen hat. Vor allem geht es um folgende Angaben:\r\n\r\n–\tVerbundene Unternehmen (unternehmensbezogen); alternativ sollte im Bescheini-gungsantrag auf diese Angabe verzichtet werden, da die Information für die Bescheini-gung unerheblich ist.\r\n–\tBezeichnung des Vorhabens (vorhabensbezogen)\r\n–\tArt des Vorhabens (vorhabensbezogen)\r\n–\tDatum der Bescheinigung (vorhabensbezogen)\r\n–\tBeginn des Vorhabens (vorhabensbezogen)\r\n\r\n3.3\tFrist zur Beantwortung von Nachfragen auf vier Wochen verlängern\r\nDie BSFZ erwartet, dass Nachfragen zum Antrag auf Bescheinigung innerhalb von zwei \r\nWochen beantwortet werden. Falls das nicht möglich ist, muss der Antrag zurückgezogen und neu gestellt werden. Dafür kann nicht auf dem bereits eingegebenen Datenbestand aufgebaut werden (siehe oben). Das führt bei betroffenen Antragstellern zu unverständ-lichem Mehraufwand.\r\n \r\nFrist für Nachfragen auf mindestens vier Wochen verlängern\r\nDie Frist für die Beantwortung muss auf wenigstens vier Wochen verlängert werden. Mit Urlaub oder Krankheit des für Anträge im Unternehmen Verantwortlichen muss bei le-bensnaher Beurteilung immer gerechnet werden. \r\nFür Neuanträge bereits eingegebene Daten verfügbar halten\r\nFür den Fall, dass die Frist dennoch überschritten wird, sollte der Antrag innerhalb einer angemessenen Frist auf Basis der bisherigen Vorhabens-ID mit Übernahme bereits einge-reichter Daten neu gestellt werden können.\r\n3.4\tDokumentationsaufwand praxisgerecht abbauen\r\nNach § 5 Abs. 2 FZulG müssen gegenüber dem Finanzamt sowohl die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, für die eine Forschungszulage beantragt wird, als auch die förder-fähigen Aufwendungen so genau bezeichnet werden, dass eine Überprüfung möglich ist. Das BMF-Schreiben vom 07. Februar 2023 zum Forschungszulagengesetz arbeitet die da-mit verbundenen Anforderungen so detailliert aus, dass sich die geforderten Unterlagen in der Praxis oft nicht mehr beibringen lassen. Das führt dann zum Verzicht auf Förderanträge oder zur Rückforderung von Förderbeträgen.\r\n\r\nTeilweise sind die Vorgaben nicht eindeutig. Beispielsweise erlaubt das BMF-Schreiben in Randziffer 115, den Arbeitseinsatz im F+E-Vorhaben in einer unternehmensinternen Do-kumentation festzuhalten. Unternehmen lesen hier heraus, dass eine gegenüber den nach Randziffer 127 anzuwendenden GoBD flexiblere Handhabung möglich ist. Daraus entsteht Rechtsunsicherheit.\r\n\r\nErschwerend kommt hinzu, dass der verlangte Dokumentationsaufwand zur Ermittlung der förderfähigen Personalaufwendungen auf Ebene des einzelnen Mitarbeiters ansetzt, was in den Personalabteilungen zu einem erheblichen (nicht förderfähigen) Aufwand führt.\r\nDokumentationsaufwand auf unvermeidbares Minimum absenken\r\nSelbstverständlich bleibt eine hinreichende Nachvollziehbarkeit der Kosten für Förderzwe-cke wichtig. Die Anforderungen an die Dokumentation förderfähiger Positionen müssen allerdings mit angemessenem Aufwand erfüllbar bleiben und dazu auf das unbedingt Er-forderliche begrenzt werden. Andernfalls wird die Forschungszulage durch Bürokratie und rechtliche Risiken entwertet, was Innovationen in Deutschland eher hemmt als fördert. \r\nFörderfähigen Personalaufwand pauschaliert erfassen\r\nIm Zuge der Abbaus von Dokumentationsaufwand sollte vor allem der förderfähige Perso-nalaufwand mit pauschalierten internen Stundensätzen oder insgesamt mit Pauschalen feststellbar sein, wie es in der Projektförderung häufig der Fall ist. Dazu müsste lediglich Randnummer 117 des BMF-Schreibens zum Forschungszulagengesetz angepasst werden.\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Benedikt Rüchardt\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-252\r\nbenedikt.ruechardt@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\nVolker M. Schilling\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-268\r\nvolker.schilling@vbw-bayern.de\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS)","shortTitle":"BMDS","url":"https://bmds.bund.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)","shortTitle":"BMFTR","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-05-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016414","regulatoryProjectTitle":"Forschungszulage optimieren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7c/a3/601504/Stellungnahme-Gutachten-SG2508070003.pdf","pdfPageCount":16,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nForschungszulage optimieren – \r\neinfacher und besser fördern\r\n\r\nPosition\r\nStand: August 2025\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nForschungszulage wirkungsvoller ausgestalten\r\nSeit dem Jahr 2020 existiert in Deutschland die steuerliche Forschungszulage. Seither kön-nen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform einen Teil ihrer Ausgaben für Forschungsaktivitäten von der Steuer absetzen. Da diese Art der Förderung in vielerlei Hinsicht flexibler ist als die klassische Projektförderung, war der damalige Einstieg in die steuerliche Förderung ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland.\r\n\r\nIn vielen anderen Ländern brachte die Einführung der steuerlichen Forschungsförderung \r\neinen deutlichen Schwung für die industrielle Forschungsaktivität. In Deutschland bleiben die positiven Effekte der steuerlichen Forschungszulage bisher allerdings hinter den Erwar-tungen zurück.\r\n\r\nDank der höheren Förderung, die das steuerliche Investitionssofortprogramms ab Januar 2026 ermöglicht, verbessert sich die Lage. Allerdings bleiben zwei wesentliche Anliegen offen: Die Forschungszulage adressiert bisher vor allem kleinere und mittlere Forschungs-projekte und Unternehmen. Sie sollte auch für große Forschungsvorhaben und Unterneh-men mit großen Forschungsetats interessant werden. Ferner gilt es, die bislang allzu büro-kratischen Förderauflagen auch mittels digitaler Lösungen praxistauglich auszugestalten. \r\n\r\nUm als Wirtschaftsstandort international wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen wir ein bürokratieärmeres Förderregime, das Unternehmen aller Größenklassen Anreize gibt, ihre Forschungsaktivitäten auszuweiten. Gestützt auf praktische Erfahrungen bayerischer Un-ternehmen und Experten zeigt unsere Position konkrete Aspekte auf, die dabei zu berück-sichtigen sind.\r\nBertram Brossardt\r\n01. August 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tDeutschlands zaghafte Forschungszulage\t3\r\n2\tFördermöglichkeiten ausweiten\t4\r\n2.1\tFördervolumen für Großprojekte, KMU und Start-ups stark anheben\t4\r\n2.2\tFörderfähigkeit von Start-ups verbessern\t5\r\n2.3\tFörderung forschungsrelevanter Wirtschaftsgüter vereinfachen und ausweiten\t5\r\n2.4\tSchon länger laufende Auftragsforschung nach dem Gesetz fördern\t7\r\n3\tBürokratische Hürden abbauen\t8\r\n3.1\tProjektabstimmung in verbundenen Unternehmen erleichtern\t8\r\n3.2\tDigitale Prozesse und statistische Anforderungen vereinfachen\t8\r\n3.3\tFrist zur Beantwortung von Nachfragen auf vier Wochen verlängern\t9\r\n3.4\tDokumentationsaufwand praxisgerecht abbauen\t10\r\nAnsprechpartner/Impressum\t11\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nBesser und einfacher fördern\r\nDie deutsche steuerliche Forschungsförderung, fachlich Forschungszulage, fördert mit \r\neinem im internationalen Vergleich attraktiven Fördersatz von 25 Prozent für Großunter-nehmen und 35 Prozent für KMU. Aufgrund eines niedrigen Förderdeckels werden aller-dings pro Unternehmen und Jahr bei KMU maximal 3,5, bei größeren Unternehmen maxi-mal 2,5 Millionen Euro ausgezahlt. Diese Beträge steigen ab 01. Januar 2026 für Neupro-jekte auf 4,2 bzw. 3,0 Millionen Euro, parallel dazu wird ein pauschaler Zuschlag für bisher nicht geförderte laufende Projektkosten eingeführt. Dennoch fließt an konkurrierenden Standorten ein Vielfaches davon. \r\n\r\nAußerdem fallen Start-ups zu schnell aus der Förderung, und gesetzlich vorgesehene För-dermöglichkeiten werden in der Praxis bei Altprojekten eingeschränkt. Das Förder-\r\nwesen ist zu bürokratisch organisiert, und es schöpft die Möglichkeiten in sich stimmiger digitaler Verfahren nicht aus. An all diesen Punkten muss angesetzt werden, um den For-schungsstandort Deutschland zu stärken, Innovationspotenziale zu nutzen und künftige Steuereinnahmen zu sichern. \r\nFörderdeckel anheben, Fördermöglichkeiten ausreizen und ausweiten\r\nDie Obergrenze, bis zu der jährlicher Forschungsaufwand eines Unternehmens mit der For-schungszulage förderfähig ist, muss auf einen dreistelligen Millionenbetrag steigen. Der Deckel, bis zu dem ein einzelnes Projekt in seiner Laufzeit gefördert werden kann, muss von 15 auf mindestens 25 Millionen Euro steigen.\r\n\r\nDer Fördersatz für KMU und Start-ups sollte über 35 Prozent hinaus weiter angehoben werden. Die Förderfähigkeit noch nicht gewinnbringender Start-ups muss von drei auf fünf bis sieben Jahre nach der Gründung ausgedehnt werden.\r\n\r\nSeit dem 27. März 2024 ist in der Forschungszulage auch die Abschreibung von Wirt-schaftsgütern förderfähig. Das muss in noch laufenden Projekten auch dann gelten, wenn in diese Projekte schon vor dem Stichtag eingestiegen wurde. Pilot- und Demonstrationsan-lagen müssen ebenfalls förderfähig werden.\r\n\r\nBei schon vor dem 27. März 2024 laufender Auftragsforschung müssen die nach diesem Stichtag anfallenden Aufwendungen mit dem neuen Satz von 70 (statt vorher 60) Prozent als förderfähig anerkannt werden.\r\nFörderbürokratie abbauen - Digitale Optionen ausreizen, Fristen und Dokumentation praxisgerecht ausgestalten\r\nDie Klärung des in verbundenen Unternehmen förderfähigen Aufwands muss deutlich ein-facher werden. Das sollte über die entsprechende öffentliche datenbankbasierte Lösung für die De-minimis Förderung ermöglicht werden, die ab dem Jahr 2026 verfügbar sein soll.\r\nBeim Umgang mit Daten muss auf das „Once-only Prinzip“ umgestellt werden. Insbeson-dere muss der Zugriff auf einmal eingegebene Daten zwischen der Bescheinigungsstelle Forschungszulage und der Finanzverwaltung koordiniert werden.\r\nWenn die Bescheinigungsstelle Forschungszulage Nachfragen zu einem Antrag hat, ver-langt sie Antworten innerhalb von zwei Wochen, ansonsten verfällt der Antrag. Diese Frist muss auf vier Wochen verlängert werden. Falls ein neuer Antrag erforderlich ist, muss es möglich sein, auf schon eingereichte Daten zurückzugreifen.\r\n\r\nDen Geförderten auferlegte Dokumentationsaufwand muss auf das unvermeidbare \r\nMinimum sinken. Insbesondere gilt es, förderfähigen Personalaufwand pauschal zu \r\nerfassen.\r\n1\tDeutschlands zaghafte Forschungszulage\r\nBei KMU gut, bei Großprojekten weit abgeschlagen\r\nDeutschland kann sich als Forschungs- und Innovationsstandort von Weltrang nur behaup-ten, wenn die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft konsequent gestärkt wird. Der Staat kann und muss dazu, neben allgemein besseren Standortbedingungen, auch weitaus \r\ninnovationsfreundlichere Rahmenbedingungen beitragen. Dazu gehört eine einfache und attraktive steuerliche Forschungsförderung auf internationalem Spitzenniveau.\r\n\r\nAbbildung 1\r\nSteuerliche Forschungsförderung: 17 EU-Mitgliedstaaten im Vergleich\r\nDeutschland: Stand ab dem 01.01.2026\r\n \r\nZwölf EU-Staaten, darunter als Große I, F, E und PL, fördern Forschung steuerlich – oft zusätzlich – nicht nur beim Aufwand, sondern standortwirksam auch durch Niedrigsteuern auf Lizenzeinnahmen.\r\nQuelle: vbw-Studie Steuerliche Standortqualitäten für Unternehmen in der EU, Prof. Schanz 2024\r\n\r\nDieses Ziel erreicht Deutschland bei Forschungsvolumina im niedrigen zweistelligen Millio-nenbereich schon bisher gut, und umso besser ab 2026. Unternehmen mit besonders gro-ßen Forschungsetats finden allerdings bei unseren Wettbewerbern weit bessere Bedingun-gen vor. Auch ist das deutsche Förderverfahren viel zu bürokratisch, und es schöpft digitale Vereinfachungsmöglichkeiten nicht aus.\r\n\r\nDeutschland kann und muss sich hier deutlich besser aufstellen. Das lohnt sich doppelt: Erstens stärkt erfolgreiche Forschung nicht nur die forschenden Unternehmen, sondern den Forschungsstandort insgesamt. Zweitens stärken aus erfolgreicher Forschung hervorge-gangene Produkte und erzielte Lizenzerträge das Steueraufkommen im Land nachhaltig.\r\n2\tFördermöglichkeiten ausweiten\r\nFörderdeckel anheben, Fördermöglichkeiten ausreizen und ausweiten\r\n2.1\tFördervolumen für Großprojekte, KMU und Start-ups stark anheben\r\nMit der Forschungszulage gefördert werden die Arbeitslöhne der Forschenden sowie mitt-lerweile Abschreibungen auf spezifische Wirtschaftsgüter. Ab 01. Januar 2026 deckt zudem ein pauschaler Zuschlag von 20 Prozent bisher nicht geförderte laufende Betriebskosten ab. Der Fördersatz liegt bei 25 Prozent, für kleine und für mittlere Unternehmen (KMU) bei 35 Prozent. Die vbw Studien Steuerliche Standortqualitäten für Unternehmen in der EU (März 2024) und Deutsche Unternehmen auf den Weltmärkten – Steuerliche Hemmnisse (No-vember 2023) weisen nach, dass die Fördersätze den internationalen Vergleich nicht scheuen müssen: 25 Prozent sind ordentlich, 35 Prozent gehören zur Spitzengruppe.\r\n\r\nAllerdings wird der Forschungsaufwand nur bis zu einem Deckel von zehn Millionen Euro bzw. ab 01. Januar 2026 von zwölf Millionen pro Unternehmen(sverbund) und Jahr geför-dert – auch wenn der Gesamtaufwand deutlich höher ist. Wie Abbildung 1 verdeutlicht, bleibt die deutsche Förderung dadurch bei großen Forschungsaufwendungen weit hinter den attraktiven Angeboten vieler anderer Länder zurück. Zudem begrenzt das Forschungs-zulagengesetz (FZulG) in § 4 Abs. 3 den Betrag, bis zu dem ein F+E Projekt in seiner ganzen Laufzeit aus mehreren Quellen gefördert werden darf, auf 15 Millionen Euro pro Unter-nehmen und Vorhaben. \r\nJährlich erreichbaren Förderbetrag stark anheben\r\nDeutschland muss seine steuerliche Forschungsförderung stärker auch an den Bedürfnis-sen kapital- und forschungsintensiver Branchen ausrichten. Der gegenwärtige Förderdeckel reicht nicht aus, um groß angelegte Forschungsprojekte in Deutschland wettbewerbsge-recht durchzuführen. \r\n\r\nUm in Deutschland eine international wettbewerbsfähige steuerliche Forschungsförderung anzubieten, sollte ihre Bemessungsgrundlage (§ 3 Abs. 5 Nr. 3 FZulG) auf einen dreistelli-gen Millionenbetrag angehoben werden. Um trotz haushaltspolitischer Restriktionen ziel-gerichtet größtmögliche Impulse auszulösen, könnte diese Erhöhung stufenweise angelegt und zunächst für forschungsintensive Branchen vorgesehen werden.\r\nPro Projekt erreichbaren Förderbetrag an das europäische Beihilferecht anpassen\r\nAktuell kann ein Forschungsprojekt jahres- und programmübergreifend nur mit maximal 15 Millionen Euro gefördert werden. Dieser Betrag stammt aus der Allgemeinen Gruppenfrei-stellungsverordnung (AGVO) der EU in der Fassung von 2014 und bezieht sich dort auf Pro-jekte, die überwiegend experimentelle Entwicklung betreffen. Der Betrag, bis zu dem ein unternehmerisches F+E Projekt in seiner ganzen Laufzeit gefördert werden darf, sollte auf die 25 Millionen Euro angehoben werden, die die AGVO seit dem Jahr 2023 ermöglicht. \r\n\r\nFür Vorhaben, die überwiegend industrielle Forschung betreffen, bietet die AGVO einen nochmals höheren Schwellenwert von 35 Millionen Euro an. Das sollte als zusätzliche Opti-on in das Forschungszulagengesetz übernommen werden. Nachdem schon der bisherige Schwellenwert meist nicht ausgeschöpft wird, dürfte das auch bei höheren Schwellenwer-ten nur in überschaubarem Maß der Fall sein, den Haushalt also kaum belasten. Im Einzel-fall aber kann die höhere Förderung standortentscheidend sein.\r\n2.2\tFörderfähigkeit von Start-ups verbessern\r\nNach § 9 Abs. 2 FZulG besteht kein Anspruch auf Forschungszulage, wenn ein Unterneh-men gemäß der Vorgaben der AGVO als Unternehmen in Schwierigkeiten gilt. Gemeint ist damit, dass das gezeichnete Stammkapital oder die Eigenmittel verbraucht sind, dass das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren steht oder Rettungsbeihilfen bekommt oder dass das Unternehmen einen hohen Verschuldungsgrad und hohe Zinsaufwendungen auf-weist. KMU, die erst weniger als drei Jahre bestehen, können auch dann gefördert werden, wenn sie nach diesen Maßstäben in Schwierigkeiten sind. Diese Ausnahme hilft Start-ups oft über die Gründungsphase hinweg, wird aber für mehr als drei Jahre von Wachstums-finanzierung abhängigen Start-ups noch nicht hinreichend gerecht.\r\n\r\nGerade Start-ups aus dem Hightech-Bereich haben oft lange Entwicklungszeiten, andere Finanzierungszyklen und höhere Kapitalanforderungen als klassische Unternehmensgrün-dungen. Die Drei-Jahres-Grenze führt also dazu, dass forschungsintensive Start-ups zu früh aus der Förderung herausfallen, obwohl sie wirtschaftlich tragfähig sein könnten. Ganz besonders trifft das etwa für DeepTech-Unternehmen auf den Feldern Luft- und Raumfahrt, Fusion oder Quantentechnik zu.\r\n\r\nStart-ups sollten grundsätzlich nicht von Förderoptionen abgeschnitten werden, wenn \r\nLiquidität sichergestellt ist und das Vorhaben weiter umgesetzt werden kann. Deshalb empfiehlt es sich, für diese Unternehmen die Förderoption für fünf bis sieben Jahre zu \r\ngeben, sofern das Unternehmen durchfinanziert ist, was mit einer positiven Fortführungs-prognose via testiertem Jahresabschluss bestätigt werden kann. \r\n\r\nAllerdings orientiert sich die derzeitige Regelung an der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-verordnung der EU (AGVO). Deutschland sollte deshalb in Brüssel auf eine kurzfristige \r\nAnpassung der AGVO in diesem Punkt drängen.\r\n2.3\tFörderung forschungsrelevanter Wirtschaftsgüter vereinfachen und ausweiten\r\nDie Forschungszulage muss sich stärker an tatsächlichen Anforderungen forschungsinten-siver Unternehmen orientieren. Nach § 3 Abs. 3a FZulG gehört zu den förderfähigen Auf-wendungen eines nach dem 31. Dezember 2023 beginnenden Wirtschaftsjahres auch die jährliche Abschreibung eines im F+E-Vorhaben eigenbetrieblich genutzten Wirtschaftsguts. Das gilt allerdings nur, soweit das Wirtschaftsgut\r\n\r\n–\tnach dem 27. März 2024 angeschafft oder hergestellt wurde,\r\n–\tim begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ausschließlich eigenbetrieblich verwendet wird, \r\n–\tund für die Durchführung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens erforderlich ist.\r\nFörderfähigkeit von Wirtschaftsgütern in älteren Projekten herstellen\r\nFörderfähigkeit wird von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage unter Berufung auf die Finanzverwaltung nur angenommen, wenn das Projekt insgesamt erst nach dem \r\n27. März 2024 gestartet ist. Korrespondierend mit der AGVO sollten Wirtschaftsgüter auch dann förderfähig sein, wenn das Vorhaben vor dem 27. März 2024 begonnen wurde. Die AGVO lässt in Art. 6 Nr. 4b steuerliche Folgeregelungen ausdrücklich zu, „wenn die Tätig-keit bereits unter Vorläuferregelungen in Form von Steuervergünstigungen fiel“. \r\n§ 3 Abs. 3a FZulG ist entsprechend anzupassen. Damit würde dann auch ein Gleichlauf zur Praxis beim Förderniveau des Stundensatzes bei Eigenleistungen hergestellt: Dieser Satz wurde mit dem Wachstumschancengesetz zum 27. März 2024 angehoben und der höhere Satz wird seitdem auch für schon vor diesem Datum begonnene Vorhaben angewendet.\r\nPilot- und Demonstrationsanlagen einbeziehen\r\nDie Definition nach dem Forschungszulagengesetz förderfähiger Anlagen erfasst Pilot- und Demonstrationsanlagen nicht. Solche Anlagen sind allerdings ein erfolgskritischer Zwi-schenschritt, um neue Technologien zu testen, bevor eine Markteinführung möglich ist. Die derzeitige Regelung bremst diesen Innovationsprozess und verteuert Forschungsprojekte unnötig. Die Forschungszulage muss deshalb auf Pilot- und Demonstrationsanlagen aus-geweitet werden, um die Umsetzung neuer Technologien zu beschleunigen.\r\nUnsicherheiten zur Förderfähigkeit ausräumen\r\nAus der Forderung einer „ausschließlich“ eigenbetrieblichen Verwendung von Wirtschafts-gütern im geförderten Vorhaben wird teilweise herausgelesen, dass die Förderung verloren geht, wenn die Güter auch außerhalb des geförderten Vorhabens eingesetzt werden. Wie § 3 Abs. 3a S. 5 FZulG zeigt, ist das jedoch nicht beabsichtigt. Eine deutlichere Formulierung des Gesetzestextes wäre daher wünschenswert. Kurzfristig muss zumindest im BMF-Schreiben und in Erläuterungen zur Förderung dargelegt werden, dass die Förderfähigkeit besteht, solange und soweit die Anlage im geförderten Projekt eingesetzt wird. Andernfalls kann es dazu kommen, dass wirtschaftlich sinnvolle Mehrfachnutzungen vermieden wer-den, um die Förderung zu behalten, wodurch der Förderbedarf höher ausfällt als bei antei-liger Nutzung außerhalb des Vorhabens.\r\n\r\nAnlagen, die in einem Projekt nicht mehr erforderlich sind, können förderunschädlich ver-kauft werden. Auch das sollte explizit klargestellt werden, denn es erschließt sich den Ge-förderten in der Praxis nicht hinreichend.\r\n2.4\tSchon länger laufende Auftragsforschung nach dem Gesetz fördern\r\nDen durch das Wachstumschancengesetz erhöhten Satz zur Berechnung der förderfähigen Kosten von Auftragsforschung (70 statt zuvor 60 Prozent) gesteht die Bescheinigungsstelle Forschungszulage unter Berufung auf die Finanzverwaltung nur zu, wenn das Projekt insge-samt erst nach dem 27. März 2024 gestartet ist. Das schränkt die mit der Anpassung be-zweckte Wirkung unnötig ein. Der Satz von 70 Prozent sollte für ab dem 27. März 2024 entstehenden Aufwand auch dann angewendet werden, wenn das Vorhaben bereits vor dem 27. März 2024 begonnen wurde. \r\n3\tBürokratische Hürden abbauen\r\nDigitale Optionen ausreizen, Fristen und Dokumentation praxisgerecht ausgestalten\r\n3.1\tProjektabstimmung in verbundenen Unternehmen erleichtern\r\nDer in Abschnitt 2.1 zur Anhebung empfohlene Förderdeckel gilt bei im Sinne des \r\n§ 290 Absatz 2 bis 4 d HGB verbundenen Unternehmen für den gesamten Verbund. Um sicherzustellen, dass der Deckel eingehalten wird, müssen sich die verbundenen Unter-nehmen eng miteinander abstimmen. Allerdings existiert die dafür erforderliche Nähe zwi-schen verbundenen Unternehmen in der Praxis oft nicht. Damit bringt die stetige Abstim-mung der für die Forschungszulage relevanten Aktivitäten und die Verteilung der Bemes-sungsgrundlage auf die Verbundpartner hohen Aufwand mit sich.\r\n\r\nFür die De-minimis Förderung soll ab 2026 für die zwischen verbundenen Unternehmen dort ebenfalls notwendige Abstimmung ein öffentliches datenbankbasiertes System zur Verfügung stehen (Art. 6 Ziffer 1 der De-minimis Verordnung (EU) 2023/2831). Die For-schungszulage sollte auf die (vom HGB abweichende) Definition verbundener Unterneh-men gemäß Art. 2 Ziffer 2 der De-minimus Verordnung umgestellt werden, um dann das neue System auch für die Forschungszulage nutzbar zu machen.\r\n3.2\tDigitale Prozesse und statistische Anforderungen vereinfachen\r\nDie Beantragung der Forschungszulage bringt erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich. Antragsteller müssen bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage und beim \r\nFinanzamt auf verschiedenen Plattformen und in unterschiedlichen Phasen des Antrags-prozesses in unterschiedlicher Form Antragsdaten liefern. Die Systeme greifen nicht in-\r\neinander. Die geforderten Angaben decken sich nur in Teilen; insbesondere statistische Anforderungen laufen auseinander. Solche bürokratische Hürden senken die Attraktivität der Forschungsförderung insbesondere für KMU und Start-ups. Ein digitaler, einheitlicher Prozess würde den Verwaltungsaufwand reduzieren und mehr Unternehmen zur Nutzung der Forschungszulage motivieren.\r\nVerfahren digitalisieren und automatisieren\r\nDer Antrags- und Bewilligungsprozess sollte durchgehend digitalisiert und weitestmöglich automatisiert werden. Damit würde der Bearbeitungsaufwand für Unternehmen und Be-hörden deutlich reduziert, ohne dass Qualität verloren geht. \r\nAuf das „Once-only-Prinzip“ umstellen\r\nDas Antragswesen für die Forschungszulage muss so aufgesetzt werden, dass Unterneh-men ihre Angaben nur einmal zentral bereitstellen müssen. Möglichst kurzfristig sollte \r\ndafür gesorgt werden, dass die von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zu Beginn des Verfahrens erfassten Daten für das gesamte weitere Verfahren bei der Finanz-verwaltung zur Verfügung stehen.\r\nVorhandene Daten automatisch übernehmen\r\nDer Umgang mit Angaben und Datenanforderungen sollte, wo immer sinnvoll, durch Über-nahme vorhandener Daten vereinfacht werden. Generell sollten Anforderungen in tech-nisch einheitlicher Form gestellt und Anforderungen zu statistischen Angaben auf ein abge-stimmtes Minimum zurückgeführt werden.\r\nBeispiele für Vorteile durch Verwendung bereits vorhandener Daten\r\nÄnderungsantrag bei der BSFZ\r\nAls Ausgangspunkt für Änderungsanträge bei der BSFZ sollte anhand der Vorhabens-ID ein mit den Angaben des ursprünglichen Antrags vorausgefülltes Formular zur Verfügung ge-stellt werden, in das nur neue Sachverhalte eingetragen werden müssen. Das erleichtert nicht nur dem Eintragenden die Arbeit, sondern ermöglicht es auch den Bescheinigenden, die Änderungen „auf einen Blick“ zu erfassen.\r\nAntrag beim Finanzamt \r\nBei Eingabe der Vorhabens-ID in den Antrag beim Finanzamt müssen die unternehmens- und vorhabensrelevanten Daten aus dem Bescheinigungsantrag übernommen werden, so dass der Begünstigte nurmehr Änderungen und für das Finanzamt zusätzlich erforderliche Daten nachzutragen hat. Vor allem geht es um folgende Angaben:\r\n\r\n–\tVerbundene Unternehmen (unternehmensbezogen); alternativ sollte im Bescheini-gungsantrag auf diese Angabe verzichtet werden, da die Information für die Bescheini-gung unerheblich ist.\r\n–\tBezeichnung des Vorhabens (vorhabensbezogen)\r\n–\tArt des Vorhabens (vorhabensbezogen)\r\n–\tDatum der Bescheinigung (vorhabensbezogen)\r\n–\tBeginn des Vorhabens (vorhabensbezogen)\r\n\r\n3.3\tFrist zur Beantwortung von Nachfragen auf vier Wochen verlängern\r\nDie BSFZ erwartet, dass Nachfragen zum Antrag auf Bescheinigung innerhalb von zwei \r\nWochen beantwortet werden. Falls das nicht möglich ist, muss der Antrag zurückgezogen und neu gestellt werden. Dafür kann nicht auf dem bereits eingegebenen Datenbestand aufgebaut werden (siehe oben). Das führt bei betroffenen Antragstellern zu unverständ-lichem Mehraufwand.\r\n \r\nFrist für Nachfragen auf mindestens vier Wochen verlängern\r\nDie Frist für die Beantwortung muss auf wenigstens vier Wochen verlängert werden. Mit Urlaub oder Krankheit des für Anträge im Unternehmen Verantwortlichen muss bei le-bensnaher Beurteilung immer gerechnet werden. \r\nFür Neuanträge bereits eingegebene Daten verfügbar halten\r\nFür den Fall, dass die Frist dennoch überschritten wird, sollte der Antrag innerhalb einer angemessenen Frist auf Basis der bisherigen Vorhabens-ID mit Übernahme bereits einge-reichter Daten neu gestellt werden können.\r\n3.4\tDokumentationsaufwand praxisgerecht abbauen\r\nNach § 5 Abs. 2 FZulG müssen gegenüber dem Finanzamt sowohl die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, für die eine Forschungszulage beantragt wird, als auch die förder-fähigen Aufwendungen so genau bezeichnet werden, dass eine Überprüfung möglich ist. Das BMF-Schreiben vom 07. Februar 2023 zum Forschungszulagengesetz arbeitet die da-mit verbundenen Anforderungen so detailliert aus, dass sich die geforderten Unterlagen in der Praxis oft nicht mehr beibringen lassen. Das führt dann zum Verzicht auf Förderanträge oder zur Rückforderung von Förderbeträgen.\r\n\r\nTeilweise sind die Vorgaben nicht eindeutig. Beispielsweise erlaubt das BMF-Schreiben in Randziffer 115, den Arbeitseinsatz im F+E-Vorhaben in einer unternehmensinternen Do-kumentation festzuhalten. Unternehmen lesen hier heraus, dass eine gegenüber den nach Randziffer 127 anzuwendenden GoBD flexiblere Handhabung möglich ist. Daraus entsteht Rechtsunsicherheit.\r\n\r\nErschwerend kommt hinzu, dass der verlangte Dokumentationsaufwand zur Ermittlung der förderfähigen Personalaufwendungen auf Ebene des einzelnen Mitarbeiters ansetzt, was in den Personalabteilungen zu einem erheblichen (nicht förderfähigen) Aufwand führt.\r\nDokumentationsaufwand auf unvermeidbares Minimum absenken\r\nSelbstverständlich bleibt eine hinreichende Nachvollziehbarkeit der Kosten für Förderzwe-cke wichtig. Die Anforderungen an die Dokumentation förderfähiger Positionen müssen allerdings mit angemessenem Aufwand erfüllbar bleiben und dazu auf das unbedingt Er-forderliche begrenzt werden. Andernfalls wird die Forschungszulage durch Bürokratie und rechtliche Risiken entwertet, was Innovationen in Deutschland eher hemmt als fördert. \r\nFörderfähigen Personalaufwand pauschaliert erfassen\r\nIm Zuge der Abbaus von Dokumentationsaufwand sollte vor allem der förderfähige Perso-nalaufwand mit pauschalierten internen Stundensätzen oder insgesamt mit Pauschalen feststellbar sein, wie es in der Projektförderung häufig der Fall ist. Dazu müsste lediglich Randnummer 117 des BMF-Schreibens zum Forschungszulagengesetz angepasst werden.\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Benedikt Rüchardt\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-252\r\nbenedikt.ruechardt@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\nVolker M. Schilling\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-268\r\nvolker.schilling@vbw-bayern.de\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016620","regulatoryProjectTitle":"28. Regime als EU-Gesellschaftsform","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b8/bd/555535/Stellungnahme-Gutachten-SG2506260012.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Potenziale einer einheitlichen europäischen Rechtsform (28. Regime) für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch mögliche Hürden in der Umsetzung, standen im Mittelpunkt unserer Veranstaltung am 04. Juni 2025. Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw, begrüßte grundsätzlich die Überlegungen von EU Kommission und EU Parlament. Er betonte aber auch: „Es darf keine komplizierten Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung geben – wir müssen darauf komplett verzichten. Die angemessene Vertretung der Arbeitnehmer vor Ort wird bereits durch geltendes Recht mehr als sichergestellt, zum Beispiel durch die betriebliche Mitbestimmung.“\r\n\r\nEuropäische Dynamik statt einzelstaatlicher Bürokratie\r\nDr. Nils Behrndt, stellvertretender Generaldirektor bei der Europäische Kommission, sprach in seiner Keynote über die Hindernisse, mit denen sich Unternehmen in Europa derzeit bei Unternehmensgründungen konfrontiert sähen: unter anderem teure, aufwändige und langwierige Gründungsverfahren mit zahlreichen Zwischenschritten, Sprachbarrieren und komplizierte Verfahren beim Scheitern einer Gesellschaft. Prof. René Repasi MdEP, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D), wies daraufhin, dass die Frage der Unternehmensmitbestimmung dem nationalen Recht überlassen werden soll. Prof. Dr. Angelika Niebler von der Europäischen Volkspartei (EVP) appellierte an die Fraktion S&D, die gebotenen Neuregelungen nicht an der Debatte zur Unternehmensmitbestimmung scheitern zu lassen.\r\n\r\nBeschränkungen auf sogenannte „innovative“ Unternehmen nicht zweckmäßig\r\nIn der von Prof. Dr. Christoph Teichmann geleiteten Diskussion bestand zumindest Einigkeit darüber, dass eine Beschränkung der neuen Rechtsform auf bestimmte Unternehmen nicht zweckmäßig sei. Die Entscheidung, ob man sich von der neuen Rechtsform Vorteile verspreche, solle den Gründern überlassen bleiben. Bei der Frage der Unternehmensmitbestimmung gab es keine Einigkeit darüber, ob diese ganz entfallen, an den Sitz der Gesellschaft oder an den Ort der Beschäftigung anknüpfen soll.\r\n\r\nVortragende und Podiumsteilnehmer*innen\r\n\r\nBertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer, vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.\r\nProf. Dr. Angelika Niebler MdEP, EVP, Europäisches Parlament\r\nProf. Dr. René Repasi MdEP, S&D, Europäisches Parlament\r\nDr. Armin Hartmuth, Leiter, Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU\r\nDr. Nils Behrndt, stellvertretender Generaldirektor, Generaldirektion Justiz und Verbraucher, Europäische Kommission\r\nDr. Gerd Leutner, Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, Berlin\r\nProf. Dr. Peter Hommelhoff, ehem. 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Daher ist es umso entscheidender, dass wir uns am Standort einerseits eine hervorragende Positionie-rung in der Forschung sichern und andererseits Rahmenbedingungen vorliegen, die eine rasche Markteinführung, Umsetzung in den Unternehmen und Verbreitung in der Gesell-schaft fördern.\r\n\r\nNeue Technologien sind aber nicht nur Wirtschaftsfaktor, sondern auch der Schlüssel zur Lösung wesentlicher gesellschaftlicher Fragen. Klimaschutz, Ressourceneffizienz und die Sta-bilisierung des Gesundheitssystems vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind nur ein paar Beispiele für Bereiche, in denen wir auf nachhaltige Innovationen angewiesen sind – also solche, die zugleich ökonomisch erfolgreich, ökologisch wirksam und von langfris-tigem, gesamtgesellschaftlichen Nutzen sind.\r\n\r\nDie Ausgangslage in Deutschland und Bayern ist angesichts einer leistungsstarken Wirtschaft und hervorragender Forschungseinrichtungen gut, aber es liegen noch zu viele \r\nPotenziale brach. Im Sinne eines zukunftsfähigen, resilienten Standorts müssen wir be-ständig weiter daran arbeiten, die Chancen technologischer Innovationen zu erkennen \r\nund zu nutzen. Was im Einzelnen zu tun ist, skizzieren wir in unserer Position.\r\nBertram Brossardt\r\n16. Juli 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tTechnologische Potenziale nutzen\t2\r\n2\tFörderung auf Weltklasseniveau fortsetzen\t6\r\n2.1\tHightech Agenda Bayern verstetigen\t6\r\n2.2\tHightech Agenda Deutschland zügig umsetzen\t6\r\n2.3\tForschung fördern und Ergebnisse in die Praxis transferieren\t7\r\n2.4\tMonitoring aufsetzen, Treffsicherheit weiter verbessern\t8\r\n2.5\tTechnologieoffenheit und Mut zum Risiko als Leitgedanken\t9\r\n3\tRahmenbedingungen für einen innovationsfreundlichen Standort schaffen\t10\r\n3.1\tInnovationsfreundliche, chancenorientierte Rahmenbedingungen schaffen\t10\r\n3.2\tStart-ups fördern und fordern\t11\r\n3.3\tVerfügbarkeit von Risikokapital verbessern\t12\r\n3.4\tAktive Standortpolitik für die Transformation betreiben\t13\r\n3.5\tHeimische nachwachsende Rohstoffpotenziale nutzen\t14\r\n3.6\tPotenziale der Digitalisierung heben\t14\r\n3.7\tSouveränität bei Schlüsseltechnologien im europäischen Kontext entwickeln\t16\r\nAnsprechpartner/Impressum\t17\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nTechnologische Innovationen für einen zukunftsfähigen Standort\r\nTechnologische Innovationen sind der entscheidende Schlüssel für die zukunftsfähige Aus-richtung der Wirtschaft ebenso wie für die Lösung zentraler gesellschaftlicher Fragen. Der Standort Bayern verfügt grundsätzlich über große Potenziale, die umfassend gehoben \r\nwerden müssen. \r\n\r\nDazu muss unter anderem auf folgende Bereiche ein besonderer Fokus gerichtet werden:\r\n\r\n–\tFundierte Analysen der lokalen, regionalen und überregionalen Potenziale als Entschei-dungsgrundlagen nutzen\r\n–\tFörderung auf Weltklasseniveau fortsetzen und dazu die Hightech Agenda Deutschland zügig umsetzen\r\n–\tForschungsergebnisse in die Praxis transferieren\r\n–\tTechnologieoffenheit und Mut zum Risiko als Leitgedanken staatlichen Handelns \r\nverankern\r\n–\tInnovationsfreundliche, chancenorientierte Rahmenbedingungen schaffen\r\n–\tStart-ups fördern und fordern\r\n–\tVerfügbarkeit von Wagniskapital erhöhen\r\n–\tAktive Standortpolitik für die Transformation betreiben\r\n–\tAlle Branchen in der Transformation bedarfsgerecht begleiten\r\n–\tHeimische nachwachsende Rohstoffpotenziale nutzen: insbesondere die holzbasierte Bioökonomie stärken und Denkverbote bei neuen Technologien wie CRISPR/ Cas9 \r\n(Genomeditierung) aufgeben\r\n–\tPotenziale der Digitalisierung heben, ob in der Bildung oder der Verwaltung und von der Spitzenforschung bis zur Förderung des Einsatzes digitaler Technologien in der Breite der Unternehmen\r\n–\tLaufendes Monitoring zu Ergebnissen der Technologie- und Innovationsförderung aufset-zen\r\n–\tSouveränität bei Schlüsseltechnologien im europäischen Kontext entwickeln.\r\n1\tTechnologische Potenziale nutzen\r\nInnovationen als Schlüssel zu Resilienz und Erfolg\r\nInnovationen können als entscheidender Schlüssel für unsere Wettbewerbsfähigkeit bran-chenübergreifend und in unterschiedlichsten Kontexten Mehrwert schaffen. Das gilt \r\nbesonders für digitale Querschnittstechnologien wie Künstliche Intelligenz (KI), Robotik und XR-Technologien, aber beispielsweise auch für sämtliche Klimaschutz- bzw. Nachhaltigkeits-technologien.\r\n\r\nDer Zukunftsrat der Bayerischen Wirtschaft hat schon bei seiner Gründung im Jahr 2014 zehn technologische Zukunftsfelder identifiziert, die für die weitere Entwicklung des Standorts entscheidend sind. Auf dieser Grundlage haben wir seitdem weitere Analysen durchgeführt, so die vbw Studie Digitale Wettbewerbsfähigkeit aus globaler Sicht.\r\n\r\nAbbildung 1\r\nWachstum der fortgeschrittenen digitalen Weltklassepatente in Anwen-dungstechnologien, 2018 – 2023 in Prozent\r\n \r\nQuelle: vbw/EconSight 2024\r\nDigitalisierung treibt als Querschnittstechnologie die Transformation der Anwendungstech-nologien voran und sorgt dort für neue Produkte und Prozesse. Die zukünftige Wettbe-werbsfähigkeit hängt folglich auch davon ab, wie stark diese Bereiche im Technologieportfo-lio eines Staates bereits mit Anwendungstechnologien verschnitten sind. Die vbw Studie analysiert die besonders werthaltigen Patente (Weltklassepatente) und zeigt für 100 An-wendungstechnologien aus den vbw Zukunftsfeldern Gesundheit, Mobilität, Energie, Indust-rie, Biotech, Ernährung, Luft- und Raumfahrt, Materialien und Nanotechnologien die Schnittmengen mit 21 fortgeschrittenen Digitalisierungstechnologien auf. \r\n\r\nDeutschland hat eine gute Positionierung in den Anwendungstechnologien, die sich aber nicht in den Anteilen digitaler Patente widerspiegelt (Abbildung 2). Dies gilt analog für den Freistaat Bayern. Dominiert werden die digitalen Technologien von den USA, während die größte Dynamik aus China kommt. Europa (insgesamt auf Platz 4) und Deutschland (weltweit auf Platz 5, mit knapp der Hälfte der europäischen Weltklassepatente) fallen deutlich dahin-ter zurück.\r\n\r\nAbbildung 2\r\nDeutschland: Technologieprofil in fortgeschrittenen Digitaltechnologien in den vbw Zukunftsfeldern, 2023\r\n \r\nKugelgröße: absolute Menge digitaler Weltklassepatente\r\nQuelle: EconSight\r\n\r\nIn fast allen technologischen Zukunftsfeldern liegt der deutsche Weltanteil bei fortgeschrit-tenen digitalen Weltklassepatenten tiefer als der Weltanteil bei allen Weltklassepatenten. Die einzige Ausnahme sind Nanotechnologien, bei denen die Weltanteile auf dem gleichen Niveau liegen. Insgesamt liegt Deutschlands Anteil an allen Weltklassepatenten weltweit in den vbw Zukunftsfeldern bei 6,6 Prozent. Bei den fortgeschrittenen digitalen Weltklassepa-tenten in Anwendungstechnologien liegt der Anteil mit 4,6 Prozent deutlich darunter.\r\n\r\nBayern ist bei der Entwicklung von fortgeschrittenen Digitaltechnologien in Anwendungsbe-reichen ein wichtiger Forschungsstandort. Mit über 1800 fortgeschrittenen digitalen Welt-klassepatenten und etwa 40 Prozent der deutschen Weltklassepatente ist Bayern weltweit auf Platz 11. Dennoch haben die Digitalisierungstechnologien einen geringen Weltanteil. Ab-solut gesehen ist beispielsweise die künstliche Intelligenz die zweitstärkste Technologie in Bayern. Allerdings sind die weltweiten Aktivitäten in KI so umfangreich, dass der bayerische Weltanteil nur bei 1,4 Prozent liegt. Für die bayerische Wirtschaft sind vor allem Künstliche Intelligenz und Robotik – jeweils insbesondere in Verbindung mit \r\nindustriellen Anwendungen – und automatisiertes bzw. autonomes Fahren von heraus-\r\nragender Bedeutung.\r\n\r\nDie vbw Studie Technologieprofile Bayern: Die Position des Freistaats und seiner Regie-rungsbezirke in Zukunftstechnologien stellt dar, wo Bayern auf den vbw Zukunftsfeldern steht und wie sich die Forschungsdynamik entwickelt (Abbildung 3). \r\n\r\nAbbildung 3\r\nTechnologieprofil Bayern – Zukunftsfelder \r\n \r\nPositionierung in 10 Zukunftsfeldern nach Weltanteil 2022 und Dynamik gegenüber 2017\r\nKugelgröße = absolute Menge Weltklassepatente\r\nQuelle: vbw / EconSight, 2024.\r\nDie Stärke des bayerischen Forschungsstandorts zeigt sich in der dynamischen Entwicklung der Patentzahlen in den letzten Jahren. Bayern hat innerhalb von fünf Jahren die Anzahl der Weltklassepatente in Digitalisierungs- und Mobilitätstechnologien mehr als verdoppelt. In Biotechnologien sind sie um 80 Prozent gestiegen. In diesen drei Feldern weist \r\nBayern zudem einen deutlichen Zuwachs des Weltanteil auf (Abbildung 1). In allen anderen Zukunftsfeldern hat der Weltanteil abgenommen, trotz größtenteils wachsender \r\nPatentmenge: andere haben sich dynamischer entwickelt. In der Ernährung, der Luft- und Raumfahrt, dem Bereich Gesundheitssysteme und der Industrie wuchs die Patentmenge jeweils um knapp 40 Prozent. Im Bereich Energiesysteme sind die Weltklassepatente um 30 Prozent gewachsen seit 2017. In den Bereichen Materialien und Nanotechnologien war die Dynamik in den letzten Jahren verhalten. \r\n\r\nDie vbw Studie Kompetenzen in den wichtigsten Prozesstechnologien zeigt, dass Deutschland sich in dem besonders für die Industrie wichtigen Bereich Prozesstechnologien mit 16.700 Weltklassepatenten im Jahr 2024 im internationalen Vergleich auf Rang vier befindet und damit deutlich an der Spitze der EU, wobei Bayern fast ein Drittel der deutschen Weltklasse-patente stellt (Rang sieben weltweit). Gleichzeitig nimmt der deutsche und \r\nbayerische Weltanteil kontinuierlich ab. Geführt wird die Rangliste mit großem Abstand von China, den USA und Japan.\r\n\r\nAls Vorwärtsindikator zeigen Patente, welche Produkte in rund zwei bis fünf Jahren den Markt erreichen. Wenn sich nur ein Teil der in den genannten Analysen sichtbaren For-schungsdynamik Chinas in Produkte ummünzen lässt, wird es für Deutschland und Europa insgesamt schwer, mitzuhalten. Wir müssen daher mit noch höherer Intensität die Entwick-lung digitaler Innovationen in unseren wichtigen Anwendungstechnologien fördern.\r\n\r\nDie technologischen Potenziale des Standortes müssen ausgeschöpft werden, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, aber auch um sie zur Lösung großer gesellschaftlicher Herausforderungen zu nutzen. Das heißt einerseits, die Forschungsergebnisse müssen in Innovationen am Standort umgesetzt werden, in Produktion und Wertschöpfung. Anderer-seits müssen diese Anwendungen und Produkte dann auch bestmöglich zum Einsatz kom-men, in der Breite der Wirtschaft ebenso wie beispielsweise in der Verwaltung. \r\n2\tFörderung auf Weltklasseniveau fortsetzen\r\nDie Hightech Agenda setzt Maßstäbe für die weitere Entwicklung \r\nInnovationen müssen mutig angestoßen, wissenschaftsbasierte Erkenntnisse in die Praxis transferiert und verschiedene Stakeholder frühzeitig und konstruktiv einbezogen werden. \r\n2.1\tHightech Agenda Bayern verstetigen\r\nAuf den wichtigsten Feldern müssen technologische Spitzenleistungen das Ziel bleiben, mit-halten genügt nicht. Zu Recht denken die Hightech Agenda Bayern und die Hightech Agenda Plus daher in wichtigen Bereichen wie KI oder Robotik in großen Maßstäben. \r\n\r\nInsgesamt werden durch die Agenda von 2019 bis 2027 rund 5,5 Milliarden Euro in Hoch-schulen, Forschung und Ausbau von digitaler Infrastruktur investiert, um Bayern wissen-schaftlich und damit auch wirtschaftlich eine weltweite Spitzenposition zu ermöglichen. Vorgesehen sind 1.000 neue Professuren und 13.000 neue Studienplätze, vor allem für Technik und Informatik. Investitionen in diese Bereiche sind für die künftige Wettbewerbs-fähigkeit von großer Bedeutung. Es gilt, zur weltweiten Spitzengruppe aufzuschließen und eine stärkere Dynamik zu entfalten. Wenn die Anstrengungen in den kommenden Jahren konsequent fortgeführt werden, sollte dies auch in den nächsten Erhebungen zur For-schungsstärke sichtbar werden. Exellenz in der Forschung schafft die Grundlage für einen wettbewerbsfähigen Innovationsstandort.\r\n\r\nTeil der Hightech Agenda war auch eine Modernisierung des Hochschulrechts mit dem Baye-rischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), um Agilität, Exzellenz und Innovation zu för-dern. Unter anderem werden Unternehmensgründung und Technologietransfer \r\nausdrücklich zur Hochschulaufgabe erklärt. Vieles aus den Handlungsempfehlungen des Zu-kunftsrats der Bayerischen Wirtschaft wird damit zu Recht aufgegriffen. Diese Anstrengun-gen gilt es fortzusetzen und weitere wichtige Felder etwa im Bereich der verschiedenen Nachhaltigkeitstechnologien zu stärken. Ganzheitliche Herangehensweisen (Systemdenken, Systems Engineering) sind unabdingbar und müssen ebenfalls verankert werden.\r\n2.2\tHightech Agenda Deutschland zügig umsetzen\r\nDie Absicht der Bundesregierung, in der 21. Legislaturperiode eine Hightech Agenda für Deutschland umzusetzen, ist ein wichtiges Vorhaben. Der Fokus soll auf der Förderung der Schlüsseltechnologien Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik, Bio-technologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung und klimaneutrale Mobilität \r\nliegen und in diesen Bereichen technologieoffene Innovationsökosysteme schaffen.\r\nZusätzlich definiert der Koalitionsvertrag strategische Forschungsfelder: Gesundheitsfor-schung, Meeres-, Klima-, Nachhaltigkeitsforschung, Geistes- und Sozialwissenschaften (u.a. Demokratieforschung), Sicherheits- und Verteidigungsforschung, Luft- und Raumfahrt. \r\n\r\nBislang fehlen Aussagen zur Größenordnung der geplanten Maßnahmen, die zudem unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Zudem darf die Aufzählung der Technologiefelder und der strategischen Forschungsfelder nicht als abschließend verstanden werden; missionsorien-tiertes und technologieoffenes Vorgehen muss im Zentrum stehen.\r\n2.3\tForschung fördern und Ergebnisse in die Praxis transferieren\r\nFörderprogramme, vor allem auch für industrielle Anwendungen, müssen auf Bundesebene weiter ausgebaut und laufend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Für eine breitere Nutzung empfehlen sich sowohl eine beschleunigte Umsetzung der vollständigen Digitalisie-rung von Förderverfahren als auch einen Ausbau bestehender Lotsen-Funktionen. Das an-gekündigte Innovationsfreiheitsgesetz kann Positives bewirken, wenn tatsächlich zeitnah u. a. eine Verschlankung der Förderverfahren umgesetzt wird und das Forschungsdatengesetz und die IP-Strategie verabschiedet werden. In Deutschland und \r\nBayern stammen nur rund vier Prozent der Prozess-Patente (vgl. oben, Kapitel 1) aus öffent-lichen Forschungseinrichtungen, deutlich weniger als weltweit mit knapp 14 Prozent. Darin zeigt sich einerseits die Stärke anwendungsorientierter Forschung in den Unternehmen, gleichzeitig bietet sich hier ein Gestaltungshebel für die Politik, zum Beispiel im Hinblick auf einen Ausbau des IP-Schutzes bei Erfindungen bayerischer und deutscher Wissenschaftsein-richtungen, gegebenenfalls aber auch im Sinne einer Wirkungsanalyse bezüglich der einge-setzten Fördermittel.\r\n\r\nNeben der klassischen Programm- und Projektförderung muss die steuerliche Forschungszu-lage kontinuierlich ausgebaut werden. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht das zu Recht vor. Die Forschungszulage wirkt als technologieneutraler Innovationstreiber. Das gilt bisher in Deutschland aufgrund der Deckelung allerdings nur für kleinere Projekte und KMU. Dass es nun sehr zügig eine Anpassung gibt, ist ein richtiger erster Schritt; weitere wären im Sinne der internationalen Wettbewerbsfähigkeit wünschenswert. Die Förderverfahren müs-sen zudem konsequent digitalisiert und etwa im Hinblick auf die Nachweispflichten deutlich einfacher werden.\r\n\r\nNeben der Forschungsförderung muss gerade auch im Hightech-Bereich der Transfer in die Praxis mitbedacht werden. Vielversprechend sind die Pläne der Bundesregierung, Transfer durch eine neue Dachmarke „Initiative Forschung & Anwendung“ zu stärken. Diese soll drei Säulen umfassen:\r\n–\tProgramme ZIM, IGF und INNO-KOM\r\n–\tTransferprogramme des BMBF unter Konsortialführerschaft der HAW \r\n–\tDeutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft.\r\n\r\nAuf bayerischer Ebene begrüßen wir es sehr, dass der Freistaat zusätzlich weiter in For-schung und Innovationen investiert, etwa mit der Bayerischen Forschungsstiftung und dem neuen Bayerischen Transformationsfonds. Weiteres wichtiges Element ist der Aus- und Auf-bau der Technologietransferzentren (TTZ). Mit „Hightech Transfer Bayern“ sollen zusätzlich insgesamt 15 neue TTZ-Initiativen gestartet werden, die teilweise schon umgesetzt sind. Bis Ende 2025 sollen 52 Technologietransferzentren etabliert sein. Hinzu kommen 19 digitale Gründerzentren. Dies schafft eine gute Grundlage für eine zukunftsfähige Aus-richtung des Standorts. Diesen richtigen Weg gilt es zu verstetigen. \r\n\r\nAuch Anwenderzentren spielen eine wichtige Rolle, weil sie insbesondere kleineren Unter-nehmen einen sehr praxisorientierten Zugang zu neuen Technologien ermöglichen und gleichzeitig im Austausch sichtbar wird, wo gegebenenfalls Weiterentwicklungsbedarf \r\nbesteht. Konkret sollte beispielsweise der XR Hub Bavaria zu einem echten Anwender-zentrum für Extended Reality Technologien ausgebaut werden (vgl. näher dazu unsere \r\nPosition Extended Reality).\r\n\r\nEin wichtiges Ziel ist die Erschließung neuer Wertschöpfungspotenziale für den Standort, also nach Möglichkeit auch eine Produktion vor Ort. Dabei kommt es allerdings nicht nur auf die Nachfrage vor Ort an – Entwicklungen müssen dann auch konsequent gefördert und bekannt gemacht werden, wenn ihre Haupteinsatzgebiete voraussichtlich außerhalb \r\nDeutschlands liegen (z. B. Waldbrandfrüherkennung, Meerwasserentsalzung), um Export-märkte zu erschließen und zugleich einen wirksamen Beitrag zur globalen Nachhaltigkeit zu leisten. Das gilt es auch bei außenwirtschaftlichen Aktivitäten – beispielsweise dem \r\nglobalen Einsatz für die Erschließung neuer Energiepartnerschaften, namentlich im Bereich Wasserstoff – stets mitzudenken, ebenso im Bereich der Entwicklungshilfe.\r\n2.4\tMonitoring aufsetzen, Treffsicherheit weiter verbessern\r\nStudien wie die oben (Kapitel 1) genannte Studie zur digitalen Wettbewerbsfähigkeit können wichtige Hinweise dafür liefern, auf welchen Feldern besondere Kompetenzen bestehen. Darauf lässt sich in verschiedener Hinsicht aufbauen, sowohl durch und für Unternehmen als auch durch die Verwaltungen, wenn diese Informationen mit weiteren Erkenntnissen ver-knüpft werden. Ergebnisse auf regionaler Ebene könnten beispielsweise genutzt werden, um geeignete Standorte für Transfereinrichtungen oder deren regional passende Schwer-punkte zu definieren. Gleichzeitig kann und sollte das Wissen über vorhandene \r\nForschungsstärken und deren Entwicklung im Zeitablauf auch eingesetzt werden, um die Wirksamkeit getroffener Entscheidungen – etwa bestimmter Investitionen wie im Rahmen der Hightech Agenda – mittelfristig zu überprüfen und bei Bedarf nachzujustieren. \r\n\r\nMit der Erstellung und fortlaufenden Aktualisierung einer digitalen Forschungslandkarte könnten ferner die laufenden Aktivitäten deutlich besser transparent gemacht und neue Kooperationspartner effizienter gefunden werden. \r\n2.5\tTechnologieoffenheit und Mut zum Risiko als Leitgedanken\r\nWichtiges Erfolgskriterium für Forschung auf Spitzenniveau ist ein gewisser Mut zum \r\nRisiko. Das Ergebnis darf nicht bereits vorab (weitgehend) feststehen müssen, um in den Genuss einer Förderung zu gelangen, und der geltende Rechtsrahmen darf nicht als unabän-derliche Grenze schon für Forschung und Entwicklung gedankliche Barrieren aufbauen. Wo sich eine Neuerung für die Gesellschaft als mehrwertstiftend erweist, muss sich auch ein Weg zur Gestaltung des Rechtsrahmens finden (vgl. auch unten, Kapitel 3). Dazu sollten auch noch mehr Missionen definiert werden, an denen ergebnis- und technologieoffen gearbei-tet werden kann.\r\n\r\nTechnologieoffenheit muss Leitgedanke staatlichen Handelns sein: definiert werden Ziele, nicht aber der konkrete Weg dorthin. Schließlich darf „Null Risiko“ beziehungsweise „Null Schadstoff“ nicht der entscheidende Maßstab sein, anders als es gegenwärtig Teile des EU-Rechtsrahmens propagieren. Richtig ist vielmehr, das akzeptable Risiko beziehungsweise den im Einzelfall angemessenen Grenzwert zu definieren sowie vor allem auch die Chancen der technologischen Neuerung in die Rechnung mit einzustellen.\r\n\r\nDementsprechend müssen Technologien wie die molekularbiologische Methode CRISPR/Cas (Genome Editing, „DNA-Schere“) eingesetzt werden dürfen und gefördert werden, um bei-spielsweise Nutzpflanzen besser an den Klimawandel anzupassen. CRISPR/Cas9 ist um so viel präziser und vor allem auch kostengünstiger als bisherige Methoden, dass es sich um eine Schlüsselanwendung und bedeutsame Sprunginnovation der Biotechnologie handelt. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Reform der Gentechnik-Gesetze liegt seit Sommer 2023 vor. Das EU-Parlament hat im Kern bereits zugestimmt, doch eine Sperrminorität der Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, hat eine Einigung bisher verhindert. Auch die Gentechnik muss grundsätzlich ideologiefrei erforscht und genutzt werden können. Es ist höchste Zeit, auf nationaler Ebene Denk- und Anwendungsverbote bei der gentechnischen Veränderung von Pflanzen aufzugeben und die Potenziale auszuschöpfen. Auch das sollte ein Schwerpunkt künftiger Forschungs- und Innovationspolitik sein, zumal der Freistaat grundsätzlich über erhebliche Potenziale in den Lebenswissenschaften mit leistungsstarken Einrichtungen unter anderem in Weihenstephan verfügt.\r\n3\tRahmenbedingungen für einen innovations-freundlichen Standort schaffen\r\nNeue Wertschöpfungspotenziale heben \r\nEs gilt, sowohl die bestehenden Industrien am Standort zu stärken und in ihrer Transformati-on zu unterstützen als auch Potenziale neuer Märkte etwa im Bereich der Klimaschutztech-nologien zu erschließen. \r\n\r\nViele die Innovationsfähigkeit des Standorts prägende Rahmenbedingungen werden auf Bundesebene oder durch die EU gesetzt. Dazu zählen beispielsweise das Steuerrecht oder Restriktionen im Förderregime durch das europäische Beihilferecht. Der Freistaat ist hier gefordert, seinen Einfluss unter anderem über den Bundesrat geltend zu machen, um Chan-cengleichheit mit anderen starken Wirtschaftsräumen zu erreichen. \r\n\r\nAuf Landesebene müssen die bestehenden Handlungsspielräume weiterhin konsequent genutzt werden, um den Standort wettbewerbs- und zukunftsfähig aufzustellen. Neben der stetigen Verbesserung der Infrastruktur (vgl. dazu etwa unsere Positionspapiere zur regiona-len Infrastruktur für die einzelnen Regierungsbezirke) und den in den vorangegangenen Ka-piteln skizzierten Ansätzen zählen dazu noch einige weitere innovationsspezifische Maß-nahmen.\r\n3.1\tInnovationsfreundliche, chancenorientierte Rahmenbedingungen schaffen\r\nInnovationsfreundlichkeit und Chancenorientierung müssen sich sowohl im Rechtsrahmen widerspiegeln als auch im gesellschaftlichen Klima, damit der Standort wie ein Magnet auf hochkarätige Forscher, sonstige Fachkräfte, Unternehmen und Investitionen wirkt. Daran gilt es beständig zu arbeiten. Dazu gehört auch, dass die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion gerecht wird und neue Technologien im eigenen Bereich konsequent einsetzt. Das gilt für klimafreundliche Gebäude oder den standardmäßigen Einsatz von Building \r\nInformation Modeling im öffentlichen Bauwesen ebenso wie für eine intelligente Datennut-zung beispielsweise im Gesundheitswesen. Gleichzeitig kann damit gegenüber der Gesell-schaft demonstriert werden, welchen Mehrwert technologische Innovationen schaffen. Auch darüber hinaus gilt es, Begeisterung zu wecken und unbegründeten Ängsten entge-genzutreten. \r\n\r\nSelbst vermeintlich kleine bürokratische Hürden wie das sog. Besserstellungsverbot können einen erheblichen bremsenden Effekt haben. Solche Hemmschwellen müssen abgebaut werden, um qualifiziertes Personal zu gewinnen. Ein Baustein wäre etwa die Gleichbehand-lung sämtlicher wissenschaftlicher Einrichtungen, wo aktuell nur bestimmte aus-genommen sind. Die im Koalitionsvertrag angestrebte Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes ist daher zu begrüßen. Darüber hinaus sollte die Prüfung wieder auf unmittelbar im Projekt finanzierte Beschäftigte erstreckt werden. \r\n3.2\tStart-ups fördern und fordern\r\nEine kontinuierliche Stärkung der Startup- und Gründerkultur in Deutschland allgemein und an Forschungseinrichtungen im Besonderen ist unabdingbar für die technologische Wettbe-werbsfähigkeit. Gründungen müssen als Thema schon in der frühen Phase der wissenschaft-lichen Ausbildung verankert werden und durch eine deutliche Vereinfachung des regulatori-schen Rahmens erleichtert werden. Generell ist die Durchlässigkeit zwischen Wirtschaft, Wis-senschaft und Verwaltung zu fördern, auch um das wechselseitige Verständnis und die Zu-sammenarbeit zu fördern.\r\n\r\nInsbesondere Deeptech und Hightech-Start-ups mit herausragendem Wachstums- und Transformationspotenzial benötigen für ihre Skalierung umfangreiche und vielfältige Unterstützung. Vielversprechende Instrumente wie die Agentur für Sprunginnovationen will die neue Bundesregierung zu Recht fortsetzen.\r\n\r\nDie Bundesregierung plant eine deutliche Vereinfachung bürokratischer Vorgänge mit einer sogenannten Gründerschutzzone und Ausgründungen in 24 Stunden, einen „Effizienz-Check“ der Start-up-Finanzierungsarchitektur, praktische Unterstützungsangebote für die Entwicklung von Zukunftstechnologien wie KI-Reallabore und den dezidierten Einbezug von Start-ups in die Hightech Agenda Deutschland. Positiv zu bewerten ist auch die geplante Stärkung der Gründerkultur durch den Zukunftsfonds II und die Verankerung von Entrepre-neurship Education in der Lehrerbildung.\r\n\r\nDie Startup- und Scaleup-Strategie der EU enthält wichtige Punkte, die schnell und effektiv in die Implementierung gehen müssen: die Vereinfachung der regulativen Rahmenbedingun-gen und der Abbau letzter Barrieren des europäischen Binnenmarktes sind dabei genauso wichtig, wie die Ausbildung von Fachkräften und die Verbesserung der Finanzierungsmög-lichkeiten.\r\n\r\nBayern muss seine jüngst erlangte Spitzenposition im Start-up-Bereich halten und ausbauen. Dazu gilt es, die Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten noch bekannter zu machen, einschließlich der Chancen wissenschaftlicher Ausgründungen, und die Vernetzung mit etab-lierten Unternehmen zu fördern. Technische Gerätschaften auf Spitzenniveau (unter ande-rem Laborausstattung, Messtechnik etc.) müssen für Start-ups und junge Unternehmen zugänglich sein. Start-ups sollten zudem bei der Durchführung von Tests und Zertifizierungs- sowie Zulassungsverfahren unterstützt werden, auch mit Blick auf die Erschließung des eu-ropäischen Marktes.\r\n\r\nDas Innovationspotenzial von Start-ups muss gezielt auch für die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen genutzt werden, beispielsweise über regelmäßige Wettbewer-be/Challenges und eine entsprechende Ausgestaltung von Vergabeverfahren.\r\n3.3\tVerfügbarkeit von Risikokapital verbessern\r\nStart-ups in Deutschland und Bayern benötigen weiterhin mehr Wachstumsfinanzierung. Wenn wir junge Unternehmen auch nach ihrer erfolgreichen Etablierung langfristig am Standort halten wollen und insbesondere in den Zukunftstechnologien weltweit erfolgreiche Unternehmen aufbauen wollen, muss hier ausreichend Kapital für Skalierung verfügbar sein. Dies trifft insbesondere auf den Deep-Tech-Sektor zu, bei dem es um besonders disruptive Innovationen mit hohem Neuheits- und Transformationspotenzial geht.\r\n\r\nDeutschland hat in dieser Hinsicht in den letzten Jahren eine positive Entwicklung durch-gemacht. Insbesondere Start-ups in der Frühphase finden viele Finanzierungsmöglich-keiten. Allerdings ist der deutsche Wagniskapitalmarkt im internationalen Vergleich noch immer schwach. In anderen Ländern wird im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung deutlich mehr Wagniskapital investiert. In Deutschland wurden 2024 ein Dealvolumen von 0,18 Prozent des BIP investiert – knapp über dem EU-Schnitt von 0,16 Prozen. Frankreich (0,24), Großbritannien (0,46) und USA (0,63) weisen dagegen einen deutliche höheren Anteil vor.\r\n\r\nEine Analyse der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft EY von 2025 bescheinigt dem Freistaat diesbezüglich eine Führungsposition in der deutschen Gründerlandschaft. Start-ups aus Bayern sammelten demnach 2024 rund 2,33 Milliarden Euro Wagniskapital ein, gut 600 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Damit liegt der Freistaat erstmals vor \r\nBerlin, wo Gründer 2,17 Milliarden Euro einwerben konnten. \r\n\r\nDie neue Bundesregierung hat in Sachen Wagniskapital vielversprechende Pläne, die nun schnell konkretisiert und umgesetzt werden müssen. Die Investitionen der im September 2024 geschlossene WIN-Initiative (Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland, Führung durch BMF) sollen auf mehr als 25 Milliarden Euro verdoppelt werden. Das Bündnis aus Wirtschaft, Verbänden, Politik und der KfW zielt auf eine Verbesserung des deutschen Risikokapitalmarktes und die Förderung von Start-ups ab. \r\n\r\nWeiterhin ist eine Verstetigung des auf Wachstumsfinanzierungen für Zukunftstechnologien ausgerichteten Zukunftsfonds Deutschland über 2030 hinaus vorgesehen. Mit einem quanti-tativen und qualitativen Ausbau der Förderarchitektur des Bundes sollen insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten in der kapitalintensiven Skalierungsphase von Start-ups gestärkt werden, indem langfristige Finanzierungsbedarfe von (Hochtechnologie-) Start-ups gedeckt, Finanzierungslücken bei großvolumigen Wachstumsfinanzierungen verkleinert werden und zusätzliches privates Kapital mobilisiert wird. Zusätzlich soll ein Zukunftsfonds II mit Fokus auf Ausgründungen und Wachstum in Deep-Tech und Biotech etabliert werden.\r\n\r\nIm Koalitionsvertrag wurde außerdem das Aufsetzen eines Deutschlandfonds angekündigt, für den mindestens zehn Milliarden Euro Eigenmittel des Bundes durch Garantien oder \r\nfinanzielle Transaktionen bereitgestellt werden. Mithilfe von privatem Kapital und Garantien werden die Mittel des Fonds auf mindestens 100 Milliarden gehebelt. Dieser soll als Dach-fonds für Wachstums- und Innovationskapital fungieren. \r\nDie bayerische Staatsregierung hat am 13. Juni 2024 als Teil ihres Modernisierungs- und Be-schleunigungsprogramm 2030 einen staatlichen Superrisikokapitalfonds für Firmenneugrün-dungen angekündigt. Im Rahmen dieser VC4Start-ups Initiative Bayern plant das \r\nBayerische Wirtschaftsministerium zusammen mit der LfA Förderbank Bayern und Bayern Kapital, ab 2025 neue Fonds mit einer Milliarde Euro für das bayerische Start-up-Öko-\r\nsystem aufzulegen. Die Anschubfinanzierung beträgt 50 Millionen Euro pro Firma – egal in welcher Phase sie sich befindet. Ab 2030 soll eine weitere Fondsgeneration an den Start ge-hen – somit sollen in den kommenden zehn Jahren bis zu zwei Milliarden Euro für innovative und technologieorientierte Start-ups mit Sitz im Freistaat Bayern bereitgestellt \r\nwerden und zusammen mit privaten Kapitalgebern Investitionen von sieben Milliarden Euro in bayerische Start-ups mobilisieren. Diese Initiativen weisen in die richtige Richtung.\r\n3.4\tAktive Standortpolitik für die Transformation betreiben\r\nMit einer gezielten Strategie müssen vor allem die großen Veränderungsprozesse flankiert werden, wie sie sich beispielsweise in der Automobilwirtschaft abzeichnen. Ziel muss die Abbildung kompletter Wertschöpfungsketten etwa rund um das Thema Batterie einschließ-lich Design und Kreislaufwirtschaft am Standort sein, sowohl durch Angebote für etablierte Unternehmen als auch durch die Ansiedelung neuer Akteure. Insofern ist auch eine enge Verzahnung mit der Flächenpolitik unabdingbar – nicht nur für Produktionsstätten, sondern z. B. auch für Recyclinganlagen und die Energieerzeugung.\r\n\r\nIn der Forschungs- und Innovationspolitik ist ein Schwerpunkt bei der Mobilität zu \r\nsetzen, insbesondere beim autonomen Fahren, der vernetzten Mobilität und den alternati-ven Antrieben. Die digital geprägten Felder sind stärker zu besetzen, also etwa die Schnitt-mengen mit Technologien aus Bereichen wie Künstliche Intelligenz, IT-Sicherheit oder Mensch-Maschine-Interaktion. Darüber hinaus sind aber auch weitere Innovationen im \r\nBereich der automatisierten Produktion zu fördern.\r\n\r\nDie gezielte Unterstützung von Unternehmen durch den neuen bayerischen Transforma-tionsfonds ist eine wichtige Maßnahme. Gefördert werden Investitionen von Unternehmen in Forschung und innovative Technologien sowie Investitionen zur Umstellung von Produkti-onsprozessen und zum Aufbau alternativer Geschäftsfelder. Das kann bei kleinen und auch großen Unternehmen eine positive Standortentscheidung befördern, neue Investitionen in Bayern erwirken und so die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken. \r\n\r\nAuch auf Ebene der Bundespolitik muss für die Bewältigung aktueller Transformations-\r\nherausforderungen ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der wie oben genannt auch weitere wichtige Themen bearbeitet und unterstützende Angebote bereitstellt.\r\n\r\nIn örtlicher Hinsicht müssen dabei einerseits die Regionen im Fokus stehen, die besondere Umbrüche zu bewältigen haben. Andererseits gilt es dabei konsequent an vorhandene tech-nologischen Potenziale anzuknüpfen, wie sie unter anderem unsere Studien ausweisen. Gerade im Hightech-Bereich ist es sinnvoll, mit neuen Schwerpunkten dort anzusetzen, wo bereits herausragende Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und spezia-lisierte Unternehmen sitzen. Wo die Regionalförderung im Vordergrund steht, braucht es eher Maßnahmenpakete. Die Wirtschaft muss – bei Bedarf mit branchenspezifischen Ange-boten – in ihrem Transformationsprozess begleitet werden: mit Informationen, einer Bera-tung über die bestehenden Möglichkeiten und Chancen, Unterstützung bei der Vernetzung und der Verbreitung von Best Practice, auch mit weiteren Pilotprojekten, \r\nDemonstrations- und Anwendungszentren. Förderprogramme müssen bedarfsgerecht fort-geschrieben werden, beispielsweise für die Erhöhung der Cyber-Sicherheit.\r\n3.5\tHeimische nachwachsende Rohstoffpotenziale nutzen \r\nDie Bioökonomie als Motor der Kreislaufwirtschaft weist herausragende Substitutionseffekte auf. Sie vernetzt Wertschöpfungsketten ihrer Produkte in verschiedenen Branchen mitei-nander und ist ein innovativer Verwerter nachwachsender Rohstoffe. Zu den technologi-schen Potenzialen der (holzbasierten) Bioökonomie haben wir eine Studie erstellen lassen (vbw/EconSight, Juni 2023; vbw/ Econsight, November 2024). Danach ist Bayern zwar auch hier ein relevanter Akteur in der globalen Perspektive, liegt innerhalb von Deutschland aber nur auf Rang drei. In der Bioökonomie mitdenken müssen wir auch die Bedeutung von abge-schiedenem CO2 als Rohstoffquelle in bioökonomischen Prozessen. Das Innovationspotenzial für verschiedene Branchen von der Land- und Forstwirtschaft über die Chemie- und Pharma-industrie bis hin zur Nahrungsmittel-, Konsumgüter-, Papier- und Textilindustrie und den Biotreibstoffen muss am Standort noch stärker gefördert und sichtbar gemacht werden. In Betracht kommt beispielsweise ein Inkubator für Start-ups aus dem Bereich der holzbasier-ten Bioökonomie. Daher ist es wichtig, dass ein Teilziel der noch immer nicht entwickelten Nationalen Biomassestrategie (NABIS) die Stärkung technologischer Innovationen für die Verarbeitung von Biomasse, aber auch für ihre effiziente Verwertung ist. Gleiches gilt für die zukünftige bayerische Biomasseressourcenstrategie und den zu erwartenden Entwurf für die EU-Bioökonomiestrategie. Auf europäischer Ebene müssen Bayern und Deutschland sich für Rahmenbedingungen einsetzen, die Zugang zu und Nutzung von heimischen Rohstoffen anerkennen und fördern.\r\n3.6\tPotenziale der Digitalisierung heben\r\nDie digitale Transformation ist und bleibt der Treiber für alle anderen Technologien und letzt-lich auch für die künftige Wertschöpfung am Standort. Dazu gilt es, verfügbare Anwendun-gen insbesondere auf den Feldern wie Automatisierung, KI, Robotik, Extended-\r\nReality-Technologien, Sicherheitstechnologien und Datenauswertung in der gesamten Breite der Gesellschaft (unter anderem Industrie, Gesundheitswesen, Verwaltung) nutzbar zu ma-chen, damit sich ihr Potenzial entfalten kann. \r\n\r\nRichtig ist daher eine Fortsetzung der konsequenten Unterstützung, von der Spitzentechno-logie bis hin zu niedrigschwelligen Förderangeboten wie dem bayerischen Digitalbonus, der im Sommer 2024 bis Ende 2027 verlängert wurde, weil die Wertschöpfungsketten insgesamt nur so durchgängig digital vernetzt sein können, wie es ihr insofern schwächstes Glied er-möglicht. \r\nStudien wie unser Wirtschaft 4.0-Index (W4.0-Index) können ein Indikator sein, wo ange-setzt werden kann, gleichzeitig aber auch zur Erfolgsmessung staatlicher Maßnahmen beitra-gen. Der W4.0-Index untersucht den Umfang des Einsatzes digitaler Technologien, Prozesse, Produkte oder Geschäftsmodelle. In Bayern können 7,9 Prozent bzw. knapp 35.000 aller be-rücksichtigten Unternehmen als digitalaffin eingeordnet werden. Im Bund beträgt diese Quote nur 7,5 Prozent. Die bayerischen Unternehmen sind nach diesem Maßstab leicht überdurchschnittlich digitalisiert. Es gibt allerdings zwischen den 96 bayerischen kreisfreien Städten und Landkreisen eine große Spannweite bei der W4.0-Intensität. Sie reicht von 12,4 Prozent in der Landeshauptstadt München bis 4,2 Prozent im Landkreis Oberallgäu. Nur ins-gesamt 19 der 96 bayerischen kreisfreien Städte und Landkreise erreichen eine überdurch-schnittliche W4.0-Intensität. Sie ist in den Städten und in dem angrenzenden hochverdichte-ten Umland deutlich höher als in den ländlichen Regionen. \r\n\r\nUm die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen in der Datenwirt-schaft zu steigern, müssen bestehende datenschutzrechtliche und datenrechtliche Hemm-nisse abgebaut werden. Für Anwender müssen ein chancenorientierter und verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen beziehungsweise die Möglichkeiten klar aufgezeigt werden, um ihnen die erforderliche Handlungssicherheit zu geben. Dazu gehören zum Beispiel auch von staatlichen Stellen bereitgestellte Checklisten, Musterregelungen oder Beispiele, die erläu-tern, wie ein rechtssicherer Einsatz digitaler Technologien möglich ist. Anderenfalls droht etwa der 2024 verabschiedete AI Act angesichts seiner ausgeprägten Risiko-\r\nfokussierung und der fortbestehenden Unsicherheiten im Anwendungsbereich, zur Inno-vationsbremse zu werden. Hier muss bei der Umsetzung des Gesetzes gegengesteuert wer-den; auf EU-Ebene gilt es, bestehende Unklarheiten und Inkonsistenzen zu beseitigen.\r\n\r\nZudem ist eine adäquate Digitalinfrastruktur, wie beispielsweise ausreichend Rechenkapazi-tät für Forschung und Start-ups und Cloud-Lösungen für Datenräume, unabdingbar. Eine hochleistungsfähige Breitbandinfrastruktur muss flächendeckend zur Verfügung stehen. Großen Nachholbedarf und erhebliche brachliegende Potenziale gibt es auch im Bereich \r\nE-Government. Unternehmen sind die wichtigsten Nutzer von Verwaltungsleistungen. Ziel muss es daher sein, das Angebot digitaler Verwaltungsdienstleistungen möglichst zügig aus-zubauen. Die digitalen Dienstleistungen müssen dabei medienbruchfrei und nutzerfreundlich sein. Zügig umzusetzen ist insbesondere das Once-Only-Prinzip, wodurch Unternehmen und Bürger Daten nurmehr einmal angeben müssen. Daneben gilt es, die Verwaltung selbst voll-ständig zu digitalisieren und die zugrunde liegenden Prozesse effizient abzubilden. Mit Steu-ermitteln erhobene Daten sind grundsätzlich in maschinenlesbarer Form über geeignete Schnittstellen zeitnah zur Verfügung zu stellen (Open Government Data).\r\n\r\nAuch die rechtlichen Vorgaben selbst müssen einem Digital-Check unterzogen werden, ein-schließlich des Normenbestands. Hier müssen wir deutlich an Geschwindigkeit gewinnen und auch die Kommunen in die Pflicht nehmen.\r\n\r\nZu den kurzfristigen Prioritäten im Bereich Digitalisierung zählt auch die digitale Bildung an bayerischen Schulen und Hochschulen im Bereich Infrastruktur, Konzepte, Aus- und Weiter-bildung des pädagogischen Personals und der Lehre. \r\nEine Stärkung eigener Kompetenzen (technologische Souveränität) bei Hard- und Software ist elementar, im staatlichen und im wirtschaftlichen Umfeld. Dazu müssen unter anderem die Aktivitäten rund um das Thema Halbleiter weiter gestärkt und mit den nationalen und europäischen Initiativen intelligent verzahnt werden (siehe unten 3.7). \r\n3.7\tSouveränität bei Schlüsseltechnologien im europäischen Kontext entwickeln\r\nDie EU strebt an, bei Schlüsseltechnologien zu den großen internationalen Wettbewerbern \r\naufzuschließen und möglichst weitgehende Souveränität zu erreichen. Diesem Punkt hat sich zu Recht auch die Bundesregierung verschrieben. Sie und auch die Staatsregierung müssen sich für eine sachgerechte Umsetzung dieses Ziels einsetzen. Erster Schritt muss eine klare Analyse sein, welche Kompetenzen innerhalb Europas an welchen Standorten vorhanden sind, an die angeknüpft werden kann, um arbeitsteilig vorzugehen. Deutschland und Bayern haben auf vielen Feldern technologische Stärken, die es herauszuarbeiten gilt. Auch hierbei können Patentanalysen (vgl. Kapitel 1) einen wichtigen Beitrag leisten. Zu berücksichtigen ist ferner die industrielle Struktur als zentraler Anknüpfungspunkt für Umsetzungsaktivitäten.\r\n\r\nBesonderes Augenmerk muss auch hier auf der Schnittstelle zwischen Anwendungstechno-logien und fortgeschrittenen digitalen Technologien etwa aus dem Bereich der Künstlichen \r\nIntelligenz liegen. Die so definierten Handlungsfelder müssen einen Schwerpunkt in den \r\nEU-Programmen (Forschung, Investitionen, Gründerförderung, Testfelder, Demonstratoren etc.) bilden. Die dafür erforderlichen Mittel muss die EU weiter deutlich erhöhen und \r\nzugleich den beihilferechtlichen Rahmen so anpassen, dass auch starke Standorte zukunfts-fest aufgestellt werden können. Bestehende Zielkonflikte auf der EU-Ebene müssen drin-gend aufgelöst werden. So gefährdet das PFAS-Beschränkungsverfahren als Vorbote der geplanten REACH-Novelle unter anderem den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft bezie-hungsweise der Elektromobilität ebenso wie die Halbleiterproduktion am Standort. Hier muss es bei einer Risikoabwägung im Einzelfall bleiben. \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nJohanna Yaacov\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-135\r\njohanna.yaacov@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\nChristine Völzow\r\nGeschäftsführerin und Abteilungsleiterin Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-251\r\nchristine.voelzow@vbw-bayern.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS)","shortTitle":"BMDS","url":"https://bmds.bund.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)","shortTitle":"BMFTR","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019030","regulatoryProjectTitle":"Zukunftsfähige Waldpolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/97/a7/601508/Stellungnahme-Gutachten-SG2508080003.pdf","pdfPageCount":41,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nZukunftsfähige Wälder durch nachhaltige Holznutzung\r\n\r\nPosition\r\nStand: August 2024\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nWald- und Holzwirtschaft als Treiber der Bioökonomie\r\nBayern hat den höchsten Holzvorrat in Europa. Der Einsatz von Holz aus nachhaltig bewirt-schafteten Wäldern spielt nicht nur eine Schlüsselrolle beim Klimaschutz, sondern reduziert auch die Abhängigkeit von endlichen Ressourcen und ebnet den Weg zu einer bio-\r\nbasierten Wirtschaft.\r\n\r\nWälder leisten einen entscheidenden Beitrag zum Erreichen der Klimaziele. Durch Wald-bewirtschaftung und Aufforstung können die Kohlenstoffspeicher und Kohlenstoffsenken der Wälder erhalten oder erweitert werden. Darüber hinaus speichern Holzprodukte Koh-lenstoff über lange Zeiträume und substituieren so emissionsintensive, nicht erneuerbare Materialien und Produkte. \r\n\r\nGleichzeitig sind Wälder für die Bioökonomie von überragender Bedeutung. Innovationen in den verschiedensten Branchen basieren auf der Nutzung des vielseitigen Rohstoffs \r\nHolz. Die Bandbreite reicht von Textilien über Verpackungen bis hin zu Nahrungsmitteln oder Kosmetika.\r\n\r\nDiese Potenziale einer nachhaltigen Holznutzung müssen auch künftig zum Wohle von Um-welt, Wirtschaft und Mensch gehoben werden. Dafür brauchen wir Rahmenbedingungen, die auf eine nachhaltige wirtschaftliche Nutzung statt auf Stilllegung und Verbote setzen. Wie sich waldbezogene Maßnahmen, Förderungen und Regulierungen bestmöglich im Sinne ei-ner zukunftsfähigen Waldbewirtschaftung ausgestalten lassen, formulieren wir in unserem Positionspapier.\r\nBertram Brossardt\r\n26. August 2024\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tZustand und Potenzial unserer Wälder\t2\r\n1.1\tBeitrag der Wälder zum Umwelt- und Klimaschutz\t2\r\n1.2\tPotenziale der Wertschöpfungskette Wald und Holz\t3\r\n1.3\tBayerns Wälder\t3\r\n2\tDer European Green Deal im Hinblick auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung\t5\r\n2.1\tEU-Biodiversitätsstrategie\t5\r\n2.1.1\tKerninhalt\t5\r\n2.1.2\tPosition der vbw\t6\r\n2.2\tEU-Waldstrategie\t7\r\n2.2.1\tKerninhalt\t7\r\n2.2.2\tPosition der vbw\t8\r\n2.3\tErneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III)\t10\r\n2.3.1\tKerninhalt\t10\r\n2.3.2\tPosition der vbw\t10\r\n2.4\tEU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten\t11\r\n2.4.1\tKerninhalt\t11\r\n2.4.2\tPosition der vbw\t12\r\n2.5\tEU-Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF)\t13\r\n2.5.1\tKerninhalt\t13\r\n2.5.2\tPosition der vbw\t13\r\n2.6\tEU-Taxonomie-Verordnung\t14\r\n2.6.1\tKerninhalt\t14\r\n2.6.2\tPosition der vbw\t16\r\n3\tBundesgesetze mit Bezug zur nachhaltigen\r\nWaldbewirtschaftung \t18\r\n3.1\tBundeswaldgesetz und Waldstrategie\t18\r\n3.1.1\tKerninhalt\t18\r\n3.1.2\tPosition der vbw\t19\r\n3.2\tNationale Strategie zur biologischen Vielfalt\t20\r\n3.2.1\tKerninhalt\t20\r\n3.2.2\tPosition der vbw\t21\r\n3.3\tFörderinstrument zur Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement\t22\r\n3.3.1\tKerninhalt\t22\r\n3.3.2\tPosition der vbw\t23\r\n3.4\tLeitlinien zur Förderung von entwaldungsfreien Lieferketten von Agrarrohstoffen\t24\r\n3.4.1\tKerninhalt\t24\r\n3.4.2\tPosition der vbw\t25\r\n3.5\tEckpunkte für eine Nationale Biomassestrategie (NABIS)\t25\r\n3.5.1\tKerninhalt\t25\r\n3.5.2\tPosition der vbw\t26\r\n3.6\tKlimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm\t27\r\n3.6.1\tKerninhalt\t27\r\n3.6.2\tPosition der vbw\t28\r\n4\tHolzbasierte Bioökonomie\t30\r\n4.1\tBioökonomie-Strategien\t30\r\n4.2\tInnovationsleistungen im internationalen Vergleich\t32\r\n4.3\tTechnologieentwicklungen in Bayern\t32\r\n4.4\tGrundsätze für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige holzbasierte Bioökonomie in Bayern und der EU\t33\r\nAnsprechpartner/Impressum\t35\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nEffiziente Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung schaffen\r\nDie nachhaltige Nutzung unserer Wälder leistet mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz ei-nen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz. Der Rohstoff Holz ist eine wesentliche Grund-lage für eine kreislauforientierte Bioökonomie. Holz bietet herausragende Verwendungs-möglichkeiten und Substitutionsleistungen. Die Rahmenbedingungen, wie sie etwa der Green Deal setzt, müssen der multifunktionalen Rolle von Wäldern entsprechen. Dem Bei-trag von Waldbewirtschaftern und der forstbasierten Wertschöpfungskette zum Erreichen einer klimaneutralen Wirtschaft müssen sie Rechnung tragen. „Schützen durch Nutzen“ muss der Leitgedanke sein.\r\n\r\nZentrale Ansatzpunkte sind aus unserer Sicht: \r\n\r\n–\tDie Vielfalt und Stabilität der Waldökosysteme sind nur durch einen gezielten Waldumbau und nachhaltige Bewirtschaftung sicherzustellen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, unsere Wälder mit stabilen klimaresilienten Baumarten proaktiv umzubauen. \r\n–\tWaldbesitzer benötigen ausreichend Handlungsspielraum, um diesen klimaresilienten Umbau ihrer Wälder zu leisten und sie zukunftssicher zu machen. Die seit gut 100 Jahren in Bayern etablierte, nachhaltige Waldbewirtschaftung darf nicht gebremst, sondern muss unterstützt werden. Bewirtschaftete Wälder leisten einen wesentlich größeren Beitrag zum Klimaschutz als der Aufbau von Holzvorrat im Bestand oder Stilllegung. Die CO2-Aufnahmefähigkeit nimmt mit zunehmendem Alter der Bäume ab. Um Wälder als natürli-che CO2-Senken zu erhalten und deren Klimaschutzpotenzial zu entfalten, sind eine re-gelmäßige Entnahme von Bäumen sowie Verjüngung und Aufforstung mit klimaresilien-ten Baumarten und Waldpflege unabdingbar.\r\n–\tDie Potenziale der Holznutzung als Teil einer zirkulären Wertschöpfungskette müssen aufgezeigt, anerkannt und gefördert werden. Um den Rohstoff Holz auch für die Zukunft bereitzustellen und nicht in eine Knappheit (natürlicher Zuwachs unter neuen Klimabe-dingungen) zu führen, sind nachhaltige Bewirtschaftungsformen statt pauschaler Flächen-stilllegungen oder Ausweisungen neuer Schutzgebiete geboten. \r\n–\tWenn holzbasierte Biomasse im besten Fall nach mehrfacher stofflicher Nutzung energe-tisch verwertet wird, leistet diese kreislauforientierte Nutzung auch im Rahmen der Ener-giewende einen wichtigen Beitrag; diese Möglichkeit gilt es zu erhalten und weiterzuent-wickeln. \r\n–\tTechnologische Innovationen im Bereich der holzbasierten Bioökonomie sind am Standort Deutschland und Bayern zielorientiert und bei Bedarf auch mit einem passenden Förder-rahmen weiter voranzutreiben. Wichtige Aspekte sind dabei insbesondere Anwendungs-orientierung, Technologieoffenheit und Transfer.\r\n1\tZustand und Potenzial unserer Wälder\r\nNachhaltig bewirtschaftete bayerische Wälder leisten einen großen \r\nBeitrag für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft\r\nWälder sind multifunktional. Sie prägen das Landschaftsbild und bieten Lebens- sowie Erho-lungsraum. Zugleich sind Wälder wichtige Rohstofflieferanten und ein bedeutender Wirt-schaftsfaktor besonders im ländlichen Raum. Zudem fungieren gesunde Wälder aufgrund ihrer Funktion als Kohlenstoffsenken als Klimaschützer und Grundpfeiler für Biodiversität. \r\n1.1\tBeitrag der Wälder zum Umwelt- und Klimaschutz\r\nUm dem Klimawandel zu begegnen, sind die Leistungen und Chancen nachhaltiger Waldbe-wirtschaftung und Holznutzung in den Blick zu nehmen. \r\n\r\nDurch Waldbewirtschaftung und Aufforstung können die Kohlenstoffspeicher und -senken der Wälder erhalten oder erweitert werden. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holznutzung trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern reduziert auch die Abhängigkeit von endlichen Ressourcen und ebnet den Weg zu einer biobasierten Wirtschaft. Darüber hinaus können Holzprodukte Kohlenstoff über lange Zeiträume speichern und emissions-\r\nintensive sowie nicht erneuerbare Materialien und Produkte substituieren. Diese Substituti-onsleistung von Holz kann von herausragender Bedeutung für den Klimaschutz und die \r\nZukunftsfähigkeit des Sektors sein. Aktuell verbessern Waldbewirtschaftung und Holzeinsatz die CO2-Bilanz Deutschlands um etwa elf bis 14 Prozent. \r\n\r\nBliebe der Wald zum Zwecke des Naturschutzes sich selbst überlassen, würden Verlage-rungseffekte entstehen. Im Fall des Rohstoffes Holz würde dies einen Anstieg der Holzim-porte aus Drittstaaten, auch von außerhalb der EU, bedeuten. Für die Holzbeschaffung geht diese Verlagerung häufig über Landesgrenzen und Kontinente hinaus, in denen die Bewirt-schaftung von Wäldern nicht selten unter niedrigeren (Nachhaltigkeits-)Standards stattfindet als in Deutschland. Gerade die aktive heimische Forstwirtschaft trägt durch die regionale Ver-fügbarkeit von Holz wesentlich zur Unabhängigkeit von Rohstoffimporten bei. \r\n\r\nIm Fall von Waldrestholz ist eine zusätzliche Steigerung der Totholz-Anteile im Wald zur För-derung der Biodiversität in der Regel nicht notwendig. Nach der regelmäßig stattfindenden Waldzustandserhebung haben sich die Totholz-Anteile seit 2017 aufgrund steigender Wald-schäden durch den Klimawandel ca. verfünffacht. Damit stehen diese Sortimente zuneh-mend auch als Energieholz zur Vermeidung fossiler Energieträger zur Verfügung.\r\n\r\nHervorzuheben ist die Klimaschutzwirkung nachhaltiger forstlicher Bewirtschaftung durch die Funktion des Waldes und der daraus hergestellten Holzprodukte als CO2-Speicher im Zu-sammenspiel mit der Vermeidung energieintensiver Materialien und fossiler Energieträger. Die nachhaltige Bewirtschaftung und der Aufbau vitaler klimaresilienter Wälder ist von zent-raler Bedeutung für die Sicherung der Schutzgüter und Ökosystemleistungen des Waldes. \r\n1.2\tPotenziale der Wertschöpfungskette Wald und Holz\r\nLaut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW, 2022) waren im Jahr 2020 insge-samt mehr als eine Million Beschäftigte in Deutschland in der Wertschöpfungskette Forst und Holz tätig. Erwirtschaftet wurden rund 57 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung und ein Brut-toproduktionswert in Höhe von 153 Milliarden Euro, wenn man alle vor- und nachgelagerten Effekte auch in anderen Wirtschaftsbereichen berücksichtigt. Die deutsche Forstwirtschaft ist vor allem als Zulieferer der Holz- und Holzprodukte verarbeitenden Branche ein zentraler Wirtschaftsfaktor. In Bayern waren 2020 rund 163.000 Menschen in der bayerischen Forst-, Holz- und Papierwirtschaft tätig. Im Cluster Forst und Holz wurde im Jahr 2020 ein Umsatz von rund 40,4 Milliarden Euro erzielt. Bewirtschaftete Wälder \r\nsichern vor allem im ländlichen Raum Arbeitsplätze.\r\n\r\nDiese Gesamtbetrachtung der holzbasierten Wertschöpfung ist wichtig, um der Rolle der holzbasierten Kreislaufwirtschaft als aktiver Klimaschützer und Basis für eine holzbasierte Bioökonomie gerecht zu werden. Holz als nachwachsender Rohstoff wird zur Herstellung von z. B. Textilien, Verpackungen, Nahrungsmitteln, Kraftstoffen, Kleber oder Kosmetika einge-setzt. Die Bioökonomie ermöglicht dabei nicht nur die Substitution fossiler Produkte, sondern auch eine erhöhte, langfristige Kohlenstoffbindung durch die verstärkte stoffliche Nutzung holzbasierter Rohstoffe. Auf diese Weise wird die Ressource Holz im Rahmen der Kreislauf-wirtschaft effizient, innovativ und nachhaltig genutzt.\r\n1.3\tBayerns Wälder\r\nBayern ist ein Holzland. 37 Prozent der Fläche des Freistaates sind bewaldet. Auf jeden Ein-wohner kommen 2.000 m² Waldfläche. Der Holzvorrat in Bayerns Wäldern beträgt \r\n987 Mio. Vorratsfestmeter (Vfm). Der Freistaat hat mit 369 Vfm/ha den höchsten Holzvorrat in Europa; die heimischen Privatwälder unter 20 ha haben mit 469 Vfm/ha sogar weltweit den größten Holzvorrat.\r\n\r\nDie nachhaltige und naturverträgliche Nutzung von Bayerns Wäldern wird durch internationa-le Zertifizierungen bestätigt wie etwa das internationale Gütesiegel PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes), das in Bayern mehr als 90 Prozent der Wälder tragen, oder FSC (Forest Stewardship Council). \r\n\r\nDie Größe der bayerischen Waldfläche und der hohe Holzvorrat zeigen, dass die nachhaltige Rohstoffbereitstellung durch die Forstwirtschaft großes Potenzial für den Klimaschutz und die Bioökonomie in Bayern hat. Auch für künftige Aufgaben kann sie verlässliche Sortimente und Mengen liefern. \r\nExemplarisch sei hier das CO2-Reduktions- und Klimaschutzpotenzial durch den Holzbau in Bayern genannt. Ressourcenorientiertes Bauen mit Holz kann 8,5 Mio. Tonnen CO2 (ent-spricht 25 Prozent des Sektors Gewerbe, Haushalte, Dienstleistungen) bis zum Jahr 2040 ein-sparen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Klimaneutralität leisten, was auch auf die Substitutionsleistungen von Holz als Ersatz für emissions- und energieintensive Rohstoffe wie Stahl oder Beton zurückzuführen ist. Mit der Verwendung von Holz aus nachhaltiger, heimischer Waldbewirtschaftung leistet der Holzbau also einen maßgeblichen Beitrag zum Klimaschutz und unterstützt die regionalen Wertschöpfungsketten. Das dabei entstehende Restholz (Durchforstungsholz, Ernterückstände und Sägenebenprodukte) ersetzt zusätzlich importierte fossile Energieträger.\r\n2\tDer European Green Deal im Hinblick auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung\r\nWälder schützen durch wirtschaftliche Nutzung\r\nMit dem Green Deal, dessen wesentliches Ziel die Erreichung von Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 ist, hat die EU-Kommission Strategien und Regularien für Klimawandel und Bio-diversität vorgelegt. Diesen Green Deal hat die wiedergewählte Kommissionspräsidentin bestätigt, wobei von einer Anpassung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auszugehen ist. Zweifellos kann und wird auch die Bewirtschaftung von Wäldern einen Beitrag zum euro-päischen Green Deal leisten. Dabei ist es allerdings von immenser Bedeutung für die Begren-zung der Erderwärmung und den Umgang mit dem Klimawandel, die Vielfalt der Wälder und Waldbewirtschaftungspraktiken zu respektieren und zu erhalten. Über alle Initiativen hinweg gilt es, die nachhaltige Bewirtschaftung weder direkt noch indirekt zu beschränken.\r\n2.1\tEU-Biodiversitätsstrategie\r\n2.1.1\tKerninhalt\r\nDie EU-Biodiversitätsstrategie soll neben Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zugleich auch das wirtschaftliche Interesse an der Biodiversität fördern, Ernährungssi-cherheit gewährleisten und den Klimawandel eindämmen. Die Bedeutung resilienter Wälder für die Bereitstellung von Rohstoffen, Produkten und Dienstleistungen für eine kreislaufori-entierte Bioökonomie wird zwar betont, gleichzeitig werden jedoch restriktive Vorgaben für die Bewirtschaftung gemacht. Hierzu sollen bis 2030 folgende Maßnahmen umgesetzt wer-den:\r\n–\tGesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Mee-resgebiete der EU und Integration ökologischer Korridore als Teil eines transeuropäischen Naturschutznetzes,\r\n–\tstrenger Schutz von mindestens einem Drittel der Schutzgebiete der EU, einschließlich aller verbleibenden Primär- und Urwälder der EU,\r\n–\twirksame Bewirtschaftung aller Schutzgebiete, Festlegung klarer Erhaltungsmaßnahmen und ‑ziele sowie angemessene Überwachung dieser Gebiete.\r\n\r\nIm Rahmen der Biodiversitätsstrategie wurden im November 2023 Leitlinien für biodiversi-tätsfreundliche Aufforstung, Wiederaufforstung und Anpflanzung von Bäumen sowie Leitli-nien zur naturnahen Waldbewirtschaftung veröffentlicht. Zudem sollen verbindliche Bewirt-schaftungspläne für bewirtschaftete Wälder im Besitz der öffentlichen Hand und eine wach-sende Zahl privater Wälder aufgestellt werden. \r\nDie EU hat zudem am 19. Dezember 2022 auf der UN-Biodiversitätskonferenz (COP15) in Ka-nada den Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal angenommen. Das Kunming-Montreal-Übereinkommen enthält umfassende Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungsmechanismen zur Verfolgung der Fortschritte. Unter anderem hat es die nach-haltige Bewirtschaftung von Agrar- und Forstwirtschaftsgebieten samt Ausweitung von Ag-rarökologie und anderen biodiversitätsfreundlichen Verfahren zum Ziel.\r\n\r\nDie aus der Biodiversitätsstrategie abgeleitete Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (EU Nature Restoration Law) wurde im Juni 2024 durch den EU-Rat angenommen. Danach soll unter anderem bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Landesgebiete in der EU und über die Natura 2000-Gebiete hinaus die Natur wiederhergestellt werden.\r\n2.1.2\tPosition der vbw\r\nDer Ansatz der EU ist insgesamt zu undifferenziert und droht die nachhaltige Bewirtschaftung bayerischer Wälder unangemessen zu beschränken. Es droht die Abwanderung der Roh-holzproduktion in Drittstaaten, was einen Verlust von Wertschöpfung für die EU und Leaka-ge-Effekte für Umwelt- und Klimaschutz zur Folge hätte.\r\n\r\nNach einer Modellierung des Thünen-Instituts von 2024 zu den möglichen Folgen der EU-Biodiversitätsstrategie für die Forst- und Holzwirtschaft würde die Rohholzproduktion im extremsten Szenario bis 2050 um 58 Prozent zurückgehen. Dies hätte weitreichende Folgen für Klimaschutz, Bioökonomie und die wirtschaftliche Entwicklung. In der Folge würde der fehlende Rohstoff durch Holz aus Ländern mit teilweise niedrigeren Standards in der Wald-bewirtschaftung ersetzt und vermehrt Ersatzprodukte wie Beton oder Stahl mit einer schlechteren Klimabilanz eingesetzt. Hier muss bei der Konkretisierung der Strategie drin-gend nachgebessert werden.\r\n\r\nDie Schutzgebietsziele der EU-Biodiversitätsstrategie sind für die gesamte EU-Landfläche formuliert, ohne die Verteilung auf die einzelnen Mitgliedsländer zu konkretisieren. Ferner bleibt unklar, wie die Schutzgebietskulisse auf die unterschiedlichen Landnutzungsarten ver-teilt sein soll. Auch eine Spezifikation des Schutzniveaus „strenger Schutz“ fehlt. Daher be-steht die Gefahr, dass sämtliche forstwirtschaftliche bzw. konsumtive Nutzungen innerhalb der strengen Schutzgebietskulisse ausgeschlossen sind. Dies entspräche, gegebenenfalls auch erst im Nachgang, einer „kalten Enteignung“ ähnlich den Folgen von Natura 2000. Für Rechts- und Planungssicherheit sind klare Definitionen erforderlich.\r\n\r\nWelche Schutzgebiete mit welchen Schutzgebietsauflagen die von der EU-Kommission \r\ngeplanten Vorgaben bereits erfüllen, ist unklar. Für Schutzgebiete, in denen eine (einge-schränkte) forstliche Bewirtschaftung weiterhin zulässig wäre, sind die tatsächlichen natur-schutzfachlichen Bewirtschaftungsauflagen zum aktuellen Stand daher nicht abschätzbar.\r\n\r\nBei der notwendigen Konkretisierung müssen zwingend die heute bestehenden Unterschie-de angemessen berücksichtigt werden. Neue Schutzgebiete dürfen nur dort vorgegeben werden, wo es keine Alternativen in Form von produktionsintegrierten Maßnahmen oder Vertragsnaturschutz gibt. Anderenfalls bliebe auch der politisch und gesellschaftlich ge-wünschte Klimaschutzeffekt, z. B. durch Bauen mit Holz, weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. \r\n\r\nDie umfassenden Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungsmechanismen des Kunming-Montreal-Übereinkommens zu Verfolgung und Monitoring der Fortschritte lassen eine Welle von Bürokratie erwarten. Dies konterkariert das Ziel einer Aufrechterhaltung nachhaltiger Waldbewirtschaftung, denn der auch den kleinsten Waldbesitzer treffende Aufwand ist vollkommen unverhältnismäßig. Dies gilt letztlich auch noch für den Fall der Be-reitstellung eines Online-Tools für die Erfassung.\r\n\r\nIn Bayern werden die heimischen Wälder ohnehin bereits seit Generationen überwiegend nachhaltig bewirtschaftet. Pro Jahr wachsen 29,5 Milliarden Kubikmeter Holz nach – mehr, als eingeschlagen wird. Der Waldumbau hin zu mehr Klimaresilienz verlangt jedoch lokal und regional verstärkte Verjüngung und damit auch Holzeinschlag. Die nachhaltige Waldbewirt-schaftung muss zwingend vorangetrieben werden, da sie einen wesentlich größeren Beitrag zum Klimaschutz leistet als Waldvorrat oder Stilllegung. Die CO2-Aufnahmefähigkeit nimmt mit zunehmendem Alter der Bäume ab. Um Wälder als natürliche CO2-Senken \r\nzu erhalten und deren Klimaschutzpotenzial zu entfalten, ist eine Waldnutzung mit regelmä-ßiger Entnahme von Bäumen, Verjüngung und Aufforstung mit klimaresilienten, vitalen Baumarten und Waldpflege unabdingbar. Sie muss uneingeschränkt möglich bleiben.\r\n\r\nVor diesem Hintergrund ist auch der Ansatz des Nature Restoration Law sehr kritisch zu \r\nsehen. Maßstab müssen die erforderlichen Handlungsspielräume sein, um in Zukunft über standortangepasste, klimaresiliente Wälder zu verfügen. Dazu gehört auch der Waldumbau und das aktive Einbringen von Alternativbaumarten unterschiedlicher Herkunft. \r\n2.2\tEU-Waldstrategie\r\n2.2.1\tKerninhalt\r\nDie EU-Kommission hat aufbauend auf der EU-Biodiversitätsstrategie am 16. Juli 2021 eine Mitteilung zu einer EU-Waldstrategie vorgelegt. Deren Ziel ist es, die Resilienz der europäi-schen Wälder zu stärken und sie an Wetterextreme und Klimawandel anzupassen. \r\n\r\nDafür sollen die Wälder in Europa wiederaufgeforstet werden, um die Absorption von Koh-lendioxid zu erhöhen, das Ausmaß von Waldbränden einzudämmen und die holzbasierte Bioökonomie voranzutreiben. Bis 2030 sollen mindestens drei Mrd. zusätzliche Bäume in der EU angepflanzt werden. \r\n\r\nGefordert wird eine mehrfache und langlebige Holznutzung im Einklang mit dem Grundsatz der Kaskadennutzung und der Kreislaufwirtschaft. Unter Kaskadennutzung versteht man, dass Holzbiomasse entsprechend ihrem wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwert in fol-gender Rangfolge eingesetzt wird: 1) Holzprodukte, 2) Verlängerung von deren \r\nLebensdauer, 3) Wiederverwendung, 4) Recycling, 5) Bioenergie und 6) Entsorgung.\r\n\r\nDie Kommission will einen delegierten Rechtsakt zur Anwendung des Prinzips der Kaskaden-nutzung von Biomasse, insbesondere in Bezug auf die Minimierung der Verwendung von hochwertigem Rundholz für die Energieerzeugung, erlassen.\r\n\r\nFür Waldbesitzer und Waldbewirtschafter soll es finanzielle Anreize zur Erbringung von Öko-systemdienstleistungen und damit zur Verbesserung der Quantität und insbesondere Quali-tät der europäischen Wälder geben. Die Resilienz ihrer Wälder soll durch die Anwendung von klima- und biodiversitätsfreundlichen Waldbewirtschaftungsmethoden erhöht werden. \r\n\r\nZudem sind ein Waldmonitoring und Instrumente zur Berichterstattung und Datenerhebung vorgesehen. Maßgeblich soll eine Forschungs- und Innovationsagenda zur Verbesserung des Wissens über Wälder sein. Im November 2023 hat die EU-Kommission einen Gesetzesvor-schlag für ein Wald-Monitoring eingebracht, um die Erhebung und den Austausch aktueller und vergleichbarer Walddaten zu ermöglichen. Dies erfolgt mithilfe von Erdbeobachtungs-technologie und Messungen am Boden und aufbauend auf bestehenden nationalen Syste-men. Im Entwurf des neuen Bundeswaldgesetzes hat die Bundesregierung entsprechend weitreichende Monitoring-Verfahren vorgesehen, die weit über die bisherigen Erhebungen hinausgehen und den bürokratischen Aufwand sowohl für die Waldeigentümer als auch die zuständigen Behörden deutlich erhöhen (siehe auch Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). \r\n\r\nDie Landwirtschaftsminister der EU haben am 15. November 2021 in ihren Schlussfolgerun-gen zur neuen EU-Waldstrategie anerkannt, dass mithilfe der Wälder ein größerer Beitrag zum europäischen Green Deal geleistet werden muss. Allerdings wurde auch betont, wie wichtig es ist, die Vielfalt der Wälder und Waldbewirtschaftungspraktiken in den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen zu erhalten. Das EU-Parlament hat am \r\n13. September 2022 die EU-Waldstrategie mit deutlichen Änderungen angenommen. \r\nBetont werden die zentrale Rolle der Wälder für klimaneutrales Wirtschaften und die \r\nBerücksichtigung des Prinzips der Regionalität.\r\n2.2.2\tPosition der vbw\r\nEine multifunktionale und nachhaltige Waldbewirtschaftung muss neben den ökologischen gleichermaßen die sozialen und ökonomischen Aspekte berücksichtigen, um Erhalt und Auf-bau wesentlicher und gesamtheitlicher Ökosystemleistungen sicherzustellen. Die Klima-schutzleistungen nachhaltiger Forstwirtschaft und Holzverwendung dürfen nicht auf den „Wald als CO2-Speicher“ reduziert werden, auch dessen stoffliche sowie energetische Substi-tutionsleistung ist miteinzubeziehen. Eine nachhaltige Nutzung des Holzvorrates und des Einschlagspotenzials und der Ausbau der holzbasierten Bioökonomie sind zu berücksichtigen. Die EU-Kommission will zwar die gesamte nachhaltige holzbasierte Bioökonomie stärken, um alle holzbasierten Produkte für vielfältige Verwendungszwecke länger in der Wertschöpfung zu halten. Es fehlen jedoch konkrete Aussagen zur Umsetzung, so dass nicht erkennbar ist, wie diese notwendige Stärkung tatsächlich erfolgen soll – erst recht vor dem Hintergrund der drohenden Beschränkungen aus der Biodiversitätsstrategie.\r\n\r\nEs gilt, Chancen und Potenziale für wirksamen Klimaschutz durch nachhaltige Waldbewirt-schaftung und umfassende stoffliche sowie energetische Holzverwendung zu nutzen. „Schützen durch Nutzen“ trägt zum Klimaschutz wesentlich mehr bei als pauschale Nut-zungsverbote und Einschränkungen:\r\n\r\n–\tGesunde, resiliente Wälder sind untrennbar mit einer Bewirtschaftung und nachhaltigen Holznutzung verbunden.\r\n–\tWaldbesitzer benötigen Einkünfte aus Holz, um in eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu investieren und die Resilienz ihrer Wälder zu stärken. Dazu zählt auch eine energeti-sche Nutzung. Wenn keine anderweitige Verwendung von Holzbiomasse wirtschaftlich tragfähig oder logistisch machbar ist, trägt die energetische Verwertung dazu bei, die Er-zeugung von Energie aus nicht erneuerbaren Quellen zu verringern (siehe auch Kapitel 2.3).\r\n–\tDie Sicherstellung einer nachhaltigen Holzversorgung ermöglicht die Transformation hin zu einer zirkulären Bioökonomie. Holz ist ein Kohlenstoffspeicher, da langlebig und wieder-verwertbar.\r\n–\tKann das heimische Potenzial nicht ausreichend genutzt werden, dann müsste entweder verstärkt auf nicht-nachwachsende Rohstoffe zurückgegriffen werden oder auf \r\nImportprodukte mit oft weniger hohen Nachhaltigkeitsstandards. \r\n–\tDer gesamte positive Klimaeffekt des holzbasierten Sektors entspricht der Einsparung etwa 20 Prozent aller fossilen Emissionen in der EU (Summe aus: Nettosenke in Wäldern und Speicherung in Holzprodukten, fossile Emissionen aus der Wertschöpfungskette des Sektors, Substitution fossiler Materialien und Energie durch Holz).\r\n–\tMonitoring, Dokumentations- und Nachweisaufwand bei der nachhaltigen Bewirtschaf-tung der Wälder sind angemessen zu reduzieren und nicht durch weitere restriktive Vor-gaben zu erweitern.\r\n\r\nDie Absicht der EU-Kommission, einen delegierten Rechtsakt zur Anwendung des Prinzips der Kaskadennutzung von Biomasse zu erlassen, ist abzulehnen. Vielmehr gilt es, die Chan-cen für mehr Klimaschutz durch nachhaltige Waldbewirtschaftung und eine umfassende stoffliche sowie energetische Holzverwendung zu nutzen. Zudem ist in einem transparenten Verfahren sicherzustellen, dass Praxiswissen aus der Holz- und Forstwirtschaft ausreichend Berücksichtigung findet. Wir begrüßen die Entscheidung des EU-Parlaments, das wirtschaftli-che Potential der Forstwirtschaft mit Biodiversitäts- und Klimazielen in Einklang zu bringen. \r\n2.3\tErneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III)\r\n2.3.1\tKerninhalt\r\nDie EU-Richtlinie Renewable Energy Directive (RED III) ist am 20. November 2023 in Kraft ge-treten. Ziel ist die Erhöhung des Anteils von Wind-, Solar- und Wasserkraft am Endenergie-verbrauch in der EU auf 42,5 Prozent bis 2030. Diese Quote soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:\r\n–\tUmsetzung beschleunigter und effizienter Planungsverfahren für erneuerbare Energien\r\n–\tEinführung von Beschleunigungszonen (sog. Go Areas), in denen das Ausbleiben einer Antwort der Genehmigungsbehörde als stillschweigende Genehmigung gilt, und \r\n–\tFestlegung eines verbindlichen Ziels von 5,5 Prozent für strombasierte erneuerbare Kraft-stoffe (RFNBOs) – dazu zählen Wasserstoff und dessen Derivate – und fortschrittliche Bi-okraftstoffe, wobei RFNBOs mindestens ein Prozent ausmachen müssen.\r\n\r\nIm Rahmen des EU-Trilogverfahrens zur neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) ha-ben sich Kommission, Rat und Parlament der EU am 30. März 2023 geeinigt, dass Waldholz auch künftig als erneuerbarer Energieträger anerkannt wird und dessen energetische Nut-zung weiterhin uneingeschränkt möglich bleibt. Primärwälder, Wälder mit sehr \r\nhohem Artenreichtum, sehr artenreiches Grünland, Feuchtgebiete und Moore sollen vor übermäßiger Holzernte geschützt werden. Anlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen, flüs-sigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen aus forstwirtschaftlicher Biomasse müs-sen strengere Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und eine Zuverlässigkeitserklärung \r\nausstellen, dass die Holz-Biomasse nicht aus solchen „No-Go-Areas“ stammt. Für die finanzi-elle Förderung von Biomasseanlagen müssen die Betreiber zukünftig nachweisen, dass sie nur Holz einsetzen, das für die stoffliche Verwendung nicht geeignet ist. Es ist nach dem Prin-zip der Kaskadennutzung zu verfahren, wonach Holz-Biomasse entsprechend \r\nihres höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwerts genutzt werden muss. Die Bundesregierung ist dazu verpflichtet, die Vorgaben durch RED III bis Mitte 2025 in nationales Recht umzusetzen.\r\n2.3.2\tPosition der vbw\r\nWir begrüßen, dass die energetische Nutzung von Holzbiomasse weiterhin als vollwertige nachhaltige erneuerbare Energiequelle anrechenbar ist, um die vorgegebene Zielquote von 42,5 Prozent zu erreichen. Die Nutzung von Holzbiomasse muss grundsätzlich auch förderfä-hig bleiben. Anderenfalls drohen die Klimaziele weit verfehlt zu werden. Gerade im Bereich der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien hat Biomasse einen hohen Anteil.\r\n\r\nDie vormals zu enge Definition des Primärholzes hätte dazu geführt, dass auch Holz, das qua-litativ für keine stoffliche Verwertung geeignet ist, im Wald liegen bliebe. Geringwertige Holzsortimente der Waldpflege sind meistens nur in den regionalen Energieholzmärkten zu verwerten. Verbliebe es in größerer Menge im Wald, würden sich in vielen Regionen der EU die CO2-Emissionen durch natürliche Zersetzung verstärken. So eine „kalte Verbrennung“ von Waldbiomasse ersetzt keine fossilen Rohstoffe und wäre ein massiver Rückschritt für den Klimaschutz. \r\n\r\nDie Anerkennung von Waldholz als erneuerbare Energie ist ein Bekenntnis zur nachhaltigen Forstwirtschaft und stofflichen sowie energetischen Holznutzung im Sinne des Klimaschutzes und der regionalen Kreislaufwirtschaft. Ohne die energetische Verwertung ist der dringend erforderliche Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern nicht möglich, da rund die Hälfte der anfallenden Holzsortimente aktuell nur energetisch wertschöpfend verwertet werden kann. Im Ergebnis darf es also nicht darum gehen, die energetische Verwertung zu beschränken – richtiger Ansatz wäre es vielmehr, die Waldbesitzer bei der Erschließung anderweitiger Ver-wertungsmöglichkeiten zu unterstützen.\r\n\r\nDer Wegfall von Förderungen hätte darüber hinaus gravierende Auswirkungen auf die \r\nBetreiber von Holzheizkraftwerken und letztendlich auch auf die Verbraucher. Holzbasierte Biomasse muss als Baustein der nachhaltigen Energiewende anerkannt werden, \r\nzumal die energetische Nutzung von Holz die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen und Energieimporten reduziert. \r\n\r\nWir sprechen uns gegen die Einführung rückwirkender Treibhausgasminderungsvorgaben für Energie aus Biomasse aus. Nachträgliche Bestimmungen für Bestandsanlagen würden die Investitionen in erneuerbare Energien unterminieren und die Preise zusätzlich treiben. Die Verwendung von Rest- und Abfallstoffen zur Erzeugung von Strom und Wärme ist eine sinn-volle Ergänzung der stofflichen Holznutzung. Die Nachhaltigkeit und Erneuerbarkeit von Holz müssen uneingeschränkt dauerhaft anerkannt bleiben.\r\n2.4\tEU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten\r\n2.4.1\tKerninhalt\r\nDas Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 31. Mai 2023 die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) erlassen. Ziel ist es, die von der EU im weitesten Sinne mitverursachte Entwaldung und Waldschädigung besonders in Drittlän-dern zu reduzieren, um Treibhausgasemissionen zu verringern und biologische Vielfalt zu fördern. So soll der Verbrauch von Produkten und Rohstoffen minimiert werden, die aus Lieferketten stammen, die mit Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang stehen. Umgekehrt sollen „entwaldungsfreie“ Produkte und Rohstoffe gestärkt werden.\r\n\r\nDie Verordnung tritt nach einer Übergangszeit von 18 Monaten am 30. Dezember 2024 in Kraft. Kleinst- und Kleinunternehmen, die nicht erstmals Holz in Verkehr bringen, haben eine 24-monatige Übergangsfrist.\r\nDie EUDR löst die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) ab und gilt außerdem für sechs weitere Rohstoffe (Soja, Kautschuk, Kaffee, Kakao, Palmöl sowie Rind). Produkte, die anteilig aus recyceltem Material bestehen, fallen im Hinblick auf den nicht-recycelten Anteil ebenfalls unter die EUDR. Ziel der Verordnung ist die Verbesserung des internationalen Waldschutzes und die Sicherstellung einer entwaldungs- und waldschädigungsfreien Produktion von Agrar-rohstoffen. \r\n\r\nNach der EUDR dürfen Erzeugnisse auf Holzbasis ab dem 30. Dezember 2024 nur noch in der EU in den Verkehr gebracht, bereitgestellt oder aus dem EU-Markt ausgeführt werden, wenn sie nachweislich entwaldungsfrei sind und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschrif-ten des Erzeugerlandes hergestellt wurden. Der Nachweis wird über eine Sorgfaltserklärung erbracht.\r\n\r\nFür die Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflicht im Rahmen der EUDR müssen Marktteilnehmer, die die betreffenden Erzeugnisse in Verkehr bringen, umfangreiche Informationen erheben. Dazu gehören Informationen über Herstellungsort, -bedingungen und -Zeitpunkt und Anga-ben zu Lieferanten. Notwendig ist dafür unter anderem die Geolokalisierung der Ursprungs-grundstücke der Rohstoffe. Zudem sind eine Risikobewertung und gegebenenfalls Maß-nahmen zur Risikominderung notwendig. Eingereicht werden die Informationen im Rahmen der Sorgfaltserklärung über ein neues EU-Informationssystem.\r\n2.4.2\tPosition der vbw\r\nDer Schutz der Wälder ist ein notwendiger Beitrag zum Klimaschutz, zum Erhalt der \r\nLebensgrundlage großer Teile der Weltbevölkerung, zum Schutz der Artenvielfalt und \r\nweltweiter Wasserreserven. Vor diesem Hintergrund teilt die vbw das Ziel der EU, Entwal-dung und Waldschädigung zu verringern. Die Umsetzung durch die EU schießt allerdings weit über das Ziel hinaus, weil sie kaum zwischen dem Schutz äquatornaher Primärwälder und den europäischen Wäldern differenziert.\r\n\r\nIn Bayern und Deutschland finden im Rahmen der Waldbewirtschaftung weder Entwaldung noch Waldschädigung im Sinne der EUDR statt. Im Gegenteil: Deutschland hat derzeit den höchsten Waldbestand seit Jahrhunderten, Bayern hat mit 369 Vfm/ha den höchsten Holz-vorrat in Europa. Für zusätzliche Pflichten für Unternehmen in der Wertschöpfungskette gibt es insoweit keine Rechtfertigung. \r\n\r\nInsbesondere kleine und mittlere Privatwaldbesitzer werden durch neue bürokratische \r\nHürden aus der Bewirtschaftung ihrer Wälder verdrängt. In Bayern gehören 54,2 Prozent der Waldfläche rund 700.000 Privatwaldbesitzern. Sie spielen eine wichtige Rolle für den vor dem Hintergrund des Klimawandels notwendigen großflächigen Waldumbau in Bayern und die Versorgung mit dem wichtigen nachwachsenden Rohstoff Holz. Wenn diese nachhaltige Waldbewirtschaftung zum Erliegen käme, wären nicht nur ökonomische Nachteile, sondern auch klare Rückschritte beim Klimaschutz die Folge.\r\n\r\nIn ihrer aktuellen Form ist die Verordnung nicht fristgerecht umsetzbar und stellt eine massi-ve bürokratische Hürde dar:\r\n–\tDie Durchmischung in komplexen Lieferketten macht es sehr aufwendig, wenn nicht un-möglich, die Herkunft der Rohstoffe zu differenzieren und korrekt zuzuordnen. \r\n–\tDas Informationssystem zur Abgabe der Risikobewertung entspricht nicht dem aktuellen Stand der Technik. Funktionalität und Interoperabilität sind nicht gegeben. Es muss zudem deutlich vor Eintritt der Wirksamkeit verfügbar sein, um Marktteilnehmern ausreichend Zeit für eine Einbettung in eigene Systeme zu geben.\r\n–\tDie kurzfristige Veröffentlichung des Risikobenchmarkings verursacht für alle Marktakteu-re unnötige Unsicherheiten.\r\n–\tSelbst bei geringer Risikoeinstufung verursacht die vereinfachte Sorgfaltspflicht einen erheblichen Dokumentations- und Nachweisaufwand – obgleich für Rohstoffe aus Deutschland und Bayern offensichtlich kein Entwaldungsrisiko besteht.\r\n\r\nDie EU-Entwaldungsverordnung muss daher dringend neu aufgesetzt und der drohende Bürokratieaufwand verhindert werden. Analog zum Holzhandelssicherungsgesetz ist darauf hinzuwirken, dass die Dokumentations- und Informationspflichten nur anlassbezogen grei-fen, jedoch nicht als pauschale Vorschrift im allgemeinen Geschäftsbetrieb. In Staaten mit geringem Entwaldungsrisiko sind Ausnahmen zulässig, die es auch zu nutzen gilt. In \r\neinem ersten Schritt bis zur Vornahme der notwendigen Anpassungen muss der Geltungs-beginn aufgeschoben oder eine mindestens zweijährige Übergangsfrist mit Sanktionsfreiheit gewährt werden.\r\n2.5\tEU-Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF)\r\n2.5.1\tKerninhalt\r\nDas Parlament hat die LULUCF-Verordnung am 14. März 2023 angenommen; sie wurde kurz darauf durch den Rat gebilligt und ist in Kraft getreten. Bis 2030 soll die Leistung von natürli-chen CO2-Senken angehoben werden. Zudem soll die CO2-Absorptionsleistung auf das neue CO2-Reduktionsziel 2030 angerechnet werden.\r\n\r\nBis 2030 wird der Zielwert für den Nettoabbau von Treibhausgasen im LULUCF-Bereich auf 310 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent erhöht und unter den Mitgliedstaaten für die Periode 2026-2030 aufgeteilt werden. Für jeden Mitgliedsstaat werden verbindliche Zielvorgaben festge-legt und mittels eines Governance-Systems überwacht. Des Weiteren sollen unmittelbare Anreize für Landwirte und Waldbewirtschafter für eine klimaeffiziente Landwirtschaft ge-schaffen werden, mehr Kohlenstoff auf ihren Flächen und in ihren Wäldern zu speichern.\r\n2.5.2\tPosition der vbw\r\nDie Erhöhung der Senkenleistung im LULUCF-Sektor ist nur mit einer erheblichen Ein-schränkung der forstwirtschaftlichen Nutzung zu bewerkstelligen, da bisher lediglich der Wald berücksichtigt wird, der mehr CO2 anreichern müsste. Positive Effekte werden da-\r\ngegen anderen Sektoren zugeordnet. Der Bruttoholzspeicher wird bei der CO2-Senkenleistung nicht ausreichend angerechnet, so dass das aus dem Wald geholte und dann verschiedenartig im Kreislauf genutzte Holz und seine Speicher- beziehungsweise Substituti-onsleistungen ignoriert werden. \r\n\r\nIn der Folge würde Holz aus nachhaltiger Bewirtschaftung in immer geringeren Mengen zur Verfügung stehen – bei gleichzeitig rasant steigendem Bedarf. Diese Option würde langfristig zu einer Netto-Sättigung der Waldsenke führen. Die Ziele des LULUCF-Sektors dürfen nicht dazu führen, dass die nachhaltige Holznutzung in Europa heruntergefahren werden muss. Im Gegenteil, sie muss angekurbelt werden, wie oben bereits verdeutlicht. Wir plädieren daher für wissenschaftsbasierte und realistische Ziele für Treibhausgas-\r\nsenken. \r\n\r\nIn der EU werden durchschnittlich nur 73 Prozent des jährlichen Zuwachses von Holz \r\ngenutzt. Im Klimawandel entstehen gerade in den Ländern mit den höchsten Holzvorräten wie insbesondere Deutschland hohe Schadholzanteile bei zugleich begrenzten Möglich-keiten zum Vorratsaufbau. Eine Steigerung der Holznutzung wäre also nachhaltig und \r\nbegrüßenswert. \r\n\r\nSo resultieren CO2-Effekte bei einem Betrachtungszeitraum von 180 Jahren bei Fichten zu 52 Prozent aus der direkten stofflichen Nutzung und zu jeweils 14 Prozent aus der Brennholz- und Altholz-Nutzung. Zusammen mit der Substitutionswirkung leistet die entsprechende Holzverwendung mit 80 Prozent einen wesentlich größeren Klimaschutzeffekt als der Wald-vorrat (ca. 16 Prozent) und die Humusbildung (ca. vier Prozent). Zudem erbringt ein älterer Baumbestand weniger CO2-Senkenleistung als junge gepflegte Wälder. Eine faktische Be-grenzung der Nutzungsmöglichkeiten wäre also absolut kontraproduktiv für den Klimaschutz. \r\n\r\nDas geforderte Governance-System lässt einen erheblichen und gerade den kleineren Wald-besitz besonders belastenden Aufwand und Bürokratieaufbau erwarten. Dies ändert sich auch nur unwesentlich bei einer zu erwartenden (teil-)digitalen Lösung.\r\n\r\nEntscheidend ist, dass der Substitutionseffekt, der durch die Nutzung von Holz und holzba-sierten Erzeugnissen anstelle von fossilen Rohstoffen erzeugt wird, im LULUCF-Sektor im Sinne einer zirkulären Bioökonomie anerkannt und gefördert wird, um die Klimaschutzleis-tungen des Sektors angemessen abzubilden. \r\n2.6\tEU-Taxonomie-Verordnung \r\n2.6.1\tKerninhalt\r\nUm Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, hat die EU-Kommission im Rahmen des Green Deals den Aktionsplan Sustainable Finance entwickelt, dessen Herzstück die EU-Taxonomie bildet. Die Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem zur Beurteilung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Die Grundlagen wurden 2020 verabschiedet. Zum 01. Januar 2022 sind die ersten technischen Bewertungskriterien „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ als zwei der sechs Umweltziele in Kraft \r\ngetreten.\r\n\r\nAm 13. Juni 2023 wurde im Rahmen des Sustainable Finance Package die finale Version des delegierten Rechtsaktes „Environmental Delegated Act“ zusätzlich zum „Climate Delegated Act“ von 2021 veröffentlicht. Der Delegierte Rechtsakt findet ab Januar 2024 Anwendung.\r\n\r\nDie Umweltziele enthalten Kriterien für acht Wirtschaftssektoren, darunter auch die Forst-wirtschaft. Definiert werden quantitative und qualitative Kriterien sowie Schwellenwerte, ab denen die Aktivität als ökologisch nachhaltig eingestuft wird, sofern kein anderes Umweltziel substanziell beeinträchtigt wird. Kriterien zu den vier weiteren Umweltzielen – nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Ver-schmutzung und Schutz von Ökosystemen und Biodiversität – sind in Arbeit.\r\n\r\nDie Kriterien für den Forstbereich gelten für die Bereiche Aufforstung, Sanierung und Wie-derherstellung von Wäldern, Waldbewirtschaftung und Konservierende Forstwirtschaft. \r\n\r\nIm Rahmen der Bewertungskriterien zum Klimaschutz ist neben einem ausführlichen Wald-bewirtschaftungsplan eine Klimanutzenanalyse für größere Betriebe ab 13 Hektar Fläche vorgesehen. Mit teilweise komplexen Berechnungen ist aufzuzeigen, dass die Niveaus der Kohlenstoffbestände und -senken konstant bleiben oder langfristig verbessert werden. Der Waldbewirtschaftungsplan soll Managementziele, Maßnahmen zur Erhaltung des guten Zu-stands sowie eine Bewertung von Risiken enthalten. Er soll für einen Zeitraum von mindes-tens zehn Jahren gelten. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass keine Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand degradiert werden. Die Einhaltung der Prüfkriterien soll inner-halb von zwei Jahren nach Beginn der Tätigkeit und danach alle zehn Jahre von nationalen Behörden oder einem unabhängigen Zertifizierer kontrolliert werden, wobei auch eine ge-meinsame Kontrolle homogener Betriebe (Gruppenbewertung) möglich ist. \r\n\r\nIm Rahmen der Bewertungskriterien für die Anpassung an den Klimawandel sollen \r\nLösungen umgesetzt werden, die für den Forstbereich relevante Klimarisiken erheblich ver-ringern. Klimarisiken, die im Zuge einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung aus den forstbezogenen Risiken ermittelt werden, sollen klassifiziert werden. Umgesetzte \r\nAnpassungslösungen sollen unter anderem der biologischen Vielfalt dienlich sein und \r\nanhand vordefinierter Indikatoren überwacht und gemessen werden.\r\n\r\nDer im Oktober 2022 veröffentlichte Bericht der EU-Plattform für nachhaltige Finanzen zu den Bewertungskriterien für Forstwirtschaft und Holzeinschlag im Rahmen des Umweltziels Schutz gesunder Ökosysteme und Biodiversität enthält unter anderem folgende \r\nAspekte: Ausgangspunkt sind die drei Waldbewirtschaftungsansätze naturnahe Forstwirt-schaft, intensive Bewirtschaftung von Wäldern mit mindestens drei einheimischen Arten und intensive, gleichaltrige Monokulturen. Für Biodiversitätsmaßnahmen soll eine Kombination von Schwellenwerten, die z. B. Stilllegungsanteile und Totholzmengen betreffen, gelten. \r\n2.6.2\tPosition der vbw\r\nDie hohe Komplexität der Waldbewirtschaftung und ihrer Wertschöpfungsketten kann durch eine Taxonomie nicht vollumfänglich abgebildet werden. Anforderungen an forstwirtschaftli-che Betriebe können nicht nur über Banken, sondern auch über berichtspflichtige Vertrags-partner und Kunden gestellt werden. Dies gilt besonders für die standortangepasste regiona-le nachhaltige Waldbewirtschaftung, wie sie in Bayern und Deutschland seit Jahrhunderten betrieben und ständig weiterentwickelt wird. Es ist davon auszugehen, dass sich auch die Förderkulisse zukünftig stärker an den Kriterien der Taxonomie ausrichten wird.\r\n\r\nDie Klimaschutzkriterien im Forstbereich decken sich größtenteils mit den Anforderungen der beiden Waldbewirtschaftungsstandards/Zertifizierungssysteme PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) bzw. FSC (Forest Stewardship Council). Es muss daher gewährleistet werden, dass die entsprechenden Zertifikate im Rahmen der Ein-haltung der Taxonomie-Kriterien Berücksichtigung finden. Informationen zu Kohlenstoffspei-chern können bestehenden wissenschaftlichen Erhebungen (Kohlenstoffinventur) ent-nommen werden. Auch sind bei der Bilanzierung die Einflüsse des Klimawandels auf die Koh-lenstoffbestände zu berücksichtigen, die dem Forstsektor nicht negativ angerechnet werden können.\r\n\r\nBei der Klimanutzenanalyse müssen größere Betriebe (über 13 Hektar) jedoch zusätzliche Nachweise erbringen. Aktuell ist eine solche Analyse in Ermangelung intelligenter Umset-zungsmechanismen (Datenbanken, Berechnungsmodelle) in der Praxis schwer bis gar nicht realisierbar und würde für Inhaber solcher Betriebe unter Umständen auf Kosten der Renta-bilität eine erhebliche zusätzliche bürokratische Hürde darstellen. Die Klimanutzenanalyse kann daher in der Waldbewirtschaftung erst vorausgesetzt werden, wenn entsprechende Methoden zur Verfügung stehen. \r\n\r\nDie Kriterien zur Anpassung an den Klimawandel lassen Maßnahmen zum dringend \r\nerforderlichen Waldumbau im eigentlichen Sinn nachhaltiger Waldwirtschaft für die Zukunft völlig offen. \r\nDie Kriterien für Biodiversität bedürfen einer Überarbeitung. Die drei Waldbewirtschaftungs-ansätze sind willkürlich gewählt und entsprechen nicht der Waldrealität in Europa und in Deutschland. Zudem sind die Schwellenwerte für Biodiversitätsmaßnahmen in ihrer jetzigen Form auf Managementebene nicht umsetzbar und führen zu erheblicher Komplexität für Waldbesitzer. Lokale Umstände und Zeiträume, die zum Erreichen bestimmter Schwellen-werte erforderlich sind, müssen ausreichend Berücksichtigung finden. Darüber hinaus ist eine einseitige wissenschaftliche Evidenz bei der Erstellung der Kriterien zu bemängeln. Be-sonders gravierend ist, dass der Vorschlag eine Stilllegung von 20 oder gar 30 Prozent der Fläche je Projekt vorsieht. Die Anpassung an den Klimawandel und der Klimaschutz erfordern jedoch eine aktive Waldbewirtschaftung, wie oben bereits gezeigt. Auch auf die weiteren positiven Effekte der Holznutzung dürfen wir nicht verzichten. \r\n\r\nBasis sollte eine Biodiversitätsnutzenanalyse analog zur Klimanutzenanalyse sein. Diese wird gemäß den technischen Bewertungskriterien für einen substanziellen Beitrag zum Klima-schutz durchgeführt. Die Einhaltung der Kriterien könnte durch die Einführung von Biodiversi-tätsmaßnahmen erreicht werden. Obligatorische Schwellenwerte würden auf nationaler oder regionaler Ebene und auf der Grundlage spezifischer Merkmale der Vegetationszonen festgelegt. Dieser Ansatz stellt eine harmonisierte Struktur der Kriterien sicher und ermög-licht zugleich die erforderliche Flexibilität zur Anpassung an lokale Bedingungen. Eine nach-haltige, multifunktionale Waldbewirtschaftung leistet einen substanziellen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität. \r\n3\tBundesgesetze mit Bezug zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung\r\nMultifunktionale und ressourceneffiziente Nutzung bewahren\r\nAuch und gerade auf der nationalen Ebene gilt es, die nachhaltige Waldbewirtschaftung und holzbasierte Bioökonomie zu erhalten und zu fördern. Der EU-Rahmen muss dies – wie im vorherigen Kapitel skizziert – ermöglichen.\r\n3.1\tBundeswaldgesetz und Waldstrategie\r\n3.1.1\tKerninhalt\r\nDas Bundeswaldgesetz ist am 02. Mai 1975 in Kraft getreten und regelt im Wesentlichen die Erhaltung und Bewirtschaftung der Wälder sowie die Förderung der Forstwirtschaft in Deutschland. Das Bundeswaldgesetz dient dazu, \r\n–\tden Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens und wegen seiner Ökosystemleistungen zu erhalten und nachhaltig zu bewirtschaften, \r\n–\tdie Forstwirtschaft zu fördern und\r\n–\teinen Interessensausgleich zwischen der Allgemeinheit und den Belangen der Wald-\r\nbesitzer herbeizuführen.\r\n\r\nGeplant ist eine grundlegende Neufassung des Bundeswaldgesetzes zur Förderung zusätzli-cher Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen. Die Fraktionen der Bundesregierung haben im Koalitionsvertrag artenreiche und klimaresiliente Wälder durch einen gezielten Waldum-bau zum Ziel erklärt und der Waldbewirtschaftung eine wichtige Rolle zugesprochen. We-sentliche Änderungspunkte sind unter anderem: \r\n\r\n–\tMehr Artenreichtum, mehr Klimaresilienz, überwiegend standortheimische Baumarten\r\n–\tEinführung eines digitalen Waldmonitorings\r\n–\tHonorierung von Klimaschutz und Biodiversitätsleistungen\r\n–\tEinschlagstopp für alte, naturnahe Buchenwälder\r\n–\tVerankerung der Kaskadennutzung.\r\n\r\nZur Vorbereitung einer neuen Waldstrategie der Bundesregierung hat das Bundesministeri-um für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Dialog zur Zukunft der Wälder in Deutschland gestartet. Die neue Waldstrategie soll 2024 entstehen und in eine Neufassung des Bundeswaldgesetzes münden. Die zentralen Herausforderungen für die Waldpolitik in Deutschland sind: \r\n\r\n–\tDie Auswirkungen des Klimawandels auf die Wälder und die Waldwirtschaft, \r\n–\tdie Anpassung der Wälder an den Klimawandel, \r\n–\tder Schutz der Biodiversität sowie \r\n–\tdie nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder im Klimawandel.\r\n\r\nDie Folgen des Klimawandels sind nicht nur für den Wald gravierend, sondern auch für seine Ökosystemleistungen sowie für die Waldbesitzenden. Einigkeit besteht unter Fachleuten darüber, dass es einen Waldumbau geben muss und dazu auch mehr Geld zur Verfügung gestellt werden sollte. Zu den Mitteln, mit denen die Transformation gelingen soll, \r\ngehen die Meinungen jedoch auseinander.\r\n3.1.2\tPosition der vbw\r\nDas Bundeswaldgesetz hat sich als ausgewogener Rahmen bezüglich ökologischer, ökonomi-scher sowie sozialer Kriterien bewährt und bedarf keiner grundsätzlichen Neufassung. Eine Diskussion über eine mögliche Anpassung muss faktenbasiert geführt werden und ist daher erst nach Veröffentlichung der Daten der 4. Bundeswaldinventur (BWI) voraussichtlich Ende 2024 sinnvoll. \r\n\r\nDer bewährte Anforderungsdreiklang an die Zukunftswälder muss erhalten bleiben und darf keinesfalls zu Lasten der Nutzung geändert werden. Die Aufforstung der Schadensflächen infolge extremer Witterungsereignisse und Insektenkalamitäten sowie der aktive Umbau zu klimastabileren Wäldern werden künftig die zentrale Herausforderung der Forst- und Holz-wirtschaft sein. Diese Aspekte müssen sich auch in der zukünftigen Waldstrategie wiederfin-den, in der es weder unangemessene Nutzungsverbote noch eine Ausweisung neuer Schutzgebiete geben darf. Ferner sollte die umfassende nachhaltige Nutzung von Holz im Sinne einer regionalen Kreislaufwirtschaft priorisiert und gefördert werden. Die holzbasierte Bioökonomie ist auszubauen. Beim Waldumbau ist ein ausreichender Nadelholzanteil zu be-rücksichtigen.\r\n\r\nDas novellierte Bundeswaldgesetz darf kein Bundesnaturschutzgesetz im Sinne von Schützen statt Wirtschaften werden. Die Novelle des Bundeswaldgesetzes muss Voraussetzungen für finanzielle Anreize (Förderinstrumente) zur Sicherung von Klimaschutz- und \r\nBiodiversitätsleistungen mit einem klaren Bekenntnis zur wald- und forstwirtschaftlichen Nutzung schaffen. Zugleich gilt es, die Heterogenität von Bewirtschaftungsformen anzuer-kennen und an den jeweiligen Standort anzupassen, anstatt pauschal zu reglementieren. \r\nGerade die Vielfalt der Waldbesitzer und deren unterschiedliche Interessen wirken sich nachweislich positiv auf die Artenvielfalt aus. Unterschiedliche Nutzungsintensitäten, die sich durch verschiedene Waldbesitzarten bzw. heterogene Strukturen und Eigentümerzielset-zungen ergeben, müssen daher nicht nur toleriert, sondern auch unterstützt werden. In die-sem Kontext gilt es auch, forstliche Zusammenschlüsse zu stärken und bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für den Aufbau effizienter Kooperationsstrukturen zu schaffen. \r\n\r\nGerade die überwiegend praktizierte selektive Bewirtschaftung von Wäldern im Sinne \r\neiner nachhaltigen und naturnahen Forstwirtschaft (Pflegeeingriffe, Verjüngungsnutzung) führt zu einer Steigerung der Biodiversität. Die Vielfalt der rund zwei Millionen Waldbesitzer-familien in Deutschland spiegelt sich in der Vielfalt der Wälder wider. Proaktiver Waldumbau hat nachweislich die größte positive Wirkung für Klimaschutz und Biodiversität. \r\n\r\nGesetzliche Vorgaben und Normen, die eine homogene Nutzungsextensivierung zum \r\nBiodiversitätsschutz regeln, bergen die Gefahr, die erwünschte Biodiversitätsförderung zu konterkarieren. Gute fachliche Praxis darf nicht kodifiziert werden. Waldbesitzer benötigen ausreichend Handlungsspielräume, um innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen einen zwingend erforderlichen klimaresilienten Umbau ihrer Wälder zu leisten und diese zukunfts-sicher zu machen.\r\n\r\nAktuell signalisiert das Bundeslandwirtschaftsministerium seine Bereitschaft, die Funktion des Waldes als Wirtschaftsfaktor gleichberechtigt neben ökologische Funktionen und die Bedeutung des Waldes als Erholungsraum zu stellen, was zu begrüßen ist, und will nur noch moderat in die bestehenden Regelungen eingreifen. \r\n3.2\tNationale Strategie zur biologischen Vielfalt\r\n3.2.1\tKerninhalt\r\nDie Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) von 2007 ist die zentrale Naturschutz-strategie der Bundesregierung und wesentliches Instrument zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland. Mit der Verabschiedung des Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF) liegen seit Dezember 2022 neue globale Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt bis 2030 vor. Zur Umsetzung sowohl des GBF als auch der EU-Biodiversitätsziele plant die Bundesregierung nun eine Neuauflage der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Im Kern geht es darum, den Schutz der biologi-schen Vielfalt in Wäldern zu stärken und eine gleichermaßen ökologisch, sozial und ökono-misch nachhaltige Waldbewirtschaftung durch entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen sicherzustellen. \r\n\r\nDer dritte Rechenschaftsbericht zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt aus dem Jahr 2021 zeigt Maßnahmen und Errungenschaften der Bundesregierung zum Biodiversitäts-schutz. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten sollen mit naturnahen Bewirtschaftungs-formen ökologische Funktionen der Wälder gestärkt werden. Um die biologische Vielfalt zu schützen, sind danach folgende Maßnahmen zentral:\r\n\r\n–\tWirtschaftswälder sollen naturnah mit gemischten heimischen Baumarten bewirtschaftet werden.\r\n–\tFlankierend zur Ausweisung von Schutzgebieten soll der Vertragsnaturschutz im Wald gestärkt werden. Ziel ist, Naturschutzdienstleistungen auf zehn Prozent der Fläche des Privatwaldes zu fördern.\r\n–\tDie Ziele des Naturschutzes sollen bei der Bewirtschaftung von Flächen im Besitz des Bundes und der Länder (Staatswald) verstärkt berücksichtigt werden (Wälder des natio-nalen Naturerbes). Der Anteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung soll fünf Pro-zent bzw. zehn Prozent der Waldfläche der öffentlichen Hand betragen. Dieses Ziel ist be-reits für mindestens 20 Prozent der Staatswälder einschließlich der Waldflächen des Nati-onalen Naturerbes (NNE) erreicht.\r\n–\tDer Waldumbau zu klimaresilienten Mischwäldern soll intensiviert werden. Die nachhalti-ge Waldbewirtschaftung und Holznutzung steht dabei im Mittepunkt.\r\n–\tDer Flächenanteil mit natürlicher Waldentwicklung soll fünf Prozent betragen. Die prakti-sche Umsetzung der Ziele zur natürlichen Waldentwicklung soll empirisch \r\nbegleitet werden.\r\n\r\nDie Zertifizierung der Waldbewirtschaftung ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bio-diversität. Die freiwillige PEFC- bzw. FSC-basierte Zertifizierung von Waldflächen nach hoch-wertigen ökologischen, ökonomischen und sozialen Standards soll auf möglichst der ganzen Waldfläche etabliert werden. \r\n3.2.2\tPosition der vbw\r\nBiodiversität steht im Einklang mit nachhaltiger Forstwirtschaft. Integrative Waldbewirtschaf-tung als multifunktionaler Bewirtschaftungsansatz umfasst die Balance von Forstwirtschaft und Biodiversitätsschutz im Sinne von Schützen durch Nutzen. Durch behutsame und nach-haltige Bewirtschaftung pflegen Waldbesitzer ihre Wälder, machen sie resilient gegenüber dem Klimawandel und sorgen für Artenvielfalt. \r\n\r\nIn Bayern und Deutschland gehört der nachwachsende Rohstoff Holz seit Jahrhunderten zur Versorgung des ländlichen und des urbanen Raumes zur Sicherung der Grundbedürfnisse Unterkunft, Energie, Ernährung und auch lebenswichtiger Leistungen wie Trinkwasser. Die Bewirtschaftung des Waldes ist somit eine fest verankerte Tradition und Ausdruck gewach-sener Formen des Wirtschaftens gerade im ländlichen Raum. Ein integrativer forstwirtschaft-licher Ansatz hat sich hierzulande bestens bewährt. Vor diesem Hintergrund ist die Forde-rung nach weiteren Nutzungseinschränkungen von Waldflächen, die einen großflächigen Verzicht auf die Chancen nachhaltiger Rohstoffproduktion bedeuten würde, nicht tragbar. Naturnahes Wirtschaften würde nicht belohnt, sondern beendet und stünde im Widerspruch zu allen gesellschafts-, klima- und wirtschaftspolitischen Zielen Bayerns. Angesichts der Be-grenztheit des Rohstoffs Holz sind nachhaltige Bewirtschaftungsformen statt pauschaler Flä-chenstilllegungen/Nutzungsverbote oder Ausweisungen neuer Schutzgebiete geboten.\r\n\r\nDie Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern verfolgt gegenüber der Nationa-len Strategie einen anderen Ansatz, der auf eigenverantwortliches Handeln der Waldbesit-zenden setzt und damit deren Motivation zum Erhalt der Biodiversität steigert. Das Prinzip der Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht hat sich bewährt. Die Vertragsnaturschutzprogramme für den Wald und die Landwirtschaft sind ein Erfolgsmodell. Der bayerische Weg kann daher Vorbild für die Bundesebene sein.\r\n3.3\tFörderinstrument zur Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement\r\n3.3.1\tKerninhalt\r\nAm 07. Juli 2022 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein lang-fristiges Förderprogramm zur Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement (als Teil des Wald-Klima-Pakets) auf den Weg ge-bracht. Anfang Februar wurden die Fördermittel auch für 2024 bestätigt. Ab dem 01.01.2024 wird das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement aus dem Aktionsprogramm Nachhaltiger Klimaschutz (ANK) vom BMUV finanziert. Insbesondere soll die Widerstandsfä-higkeit der Wälder gegen die Folgen des Klimawandels gestärkt und verbessert werden. Mit dem Programm werden Maßnahmen gefördert, die über das gesetzlich vorgegebene Maß hinausgehen und zusätzliche Kriterien im Vergleich zu den bestehenden Zertifizierungen erfüllen.\r\n\r\nDabei geht es unter anderem um die folgenden Kriterien:\r\n1.\tVerjüngung des Vorbestandes (Vorausverjüngung) durch künstliche Verjüngung (Vorausverjüngung durch Voranbau) oder Naturverjüngung mit mindestens 5- oder min-destens 7-jährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung bzw. Ernte des Bestandes in Ab-hängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand.\r\n2.\tDie Naturverjüngung hat Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimi-sche Hauptbaumarten in der Fläche auf natürlichem Wege eingetragen werden und an-wachsen.\r\n3.\tBei künstlicher Verjüngung sind die zum Zeitpunkt der Verjüngung geltenden Baumar-tenempfehlungen der Länder oder, soweit solche nicht vorhanden sind, der in der jewei-ligen Region zuständigen forstlichen Landesanstalt einzuhalten, dabei ist ein überwie-gend standortheimischer Baumartenanteil einzuhalten. \r\n4.\tZulassen von Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien) und Wäl-dern insbesondere aus Pionierbaumarten (Vorwäldern) bei kleinflächigen Störungen.\r\n5.\tErhalt oder, falls erforderlich, Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität zum Beispiel durch Einbringung von Mischbaumarten über geeigne-te Mischungsformen.\r\n6.\tVerzicht auf Kahlschläge. Das Fällen von absterbenden oder toten Bäumen oder Baum-gruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung (Sanitärhiebe) bei Kalamitäten ist möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz zur Erhöhung der Biodiver-sität auf der jeweiligen Fläche belassen werden.\r\n7.\tAnreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowohl stehend wie liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden; dazu zählt auch das gezielte An-legen von Hochstümpfen.\r\n8.\tKennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbauman-wärtern pro Hektar, welche zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. Die Habitatbäume oder die Habitatbaumanwärter sind spätestens zwei Jahre nach Antragstellung nachweis-lich auszuweisen. Wenn und soweit eine Verteilung von fünf Habitatbäumen oder Habi-tatbaumanwärtern pro Hektar nicht möglich ist, können diese entsprechend anteilig auf den gesamten Betrieb verteilt werden.\r\n9.\tBei Neuanlage von Rückegassen müssen die Abstände zwischen ihnen mindestens 30 Meter, bei verdichtungsempfindlichen Böden mindestens 40 Meter betragen.\r\n10.\tVerzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel. Dies gilt nicht, wenn die Behandlung von gestapeltem Rundholz (Polter) bei schwerwiegender Gefährdung der verbleibenden Be-stockung oder bei akuter Gefahr der Entwertung des liegenden Holzes erforderlich ist.\r\n11.\tMaßnahmen zur Wasserrückhaltung, einschließlich des Verzichts auf Maßnahmen zur Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender Entwässerungsinfrastruktur, bis spätestens fünf Jahre nach Antragstellung, falls übergeordnete Gründe vor Ort dem nicht entgegenstehen. \r\n12.\tNatürliche Waldentwicklung auf 5 Prozent der Waldfläche. Obligatorische Maßnahme, wenn die Waldfläche des Waldbesitzenden 100 Hektar überschreitet. Freiwillige Maß-nahme für Betriebe, deren Waldfläche 100 Hektar oder weniger beträgt. Die auszuwei-sende Fläche beträgt dabei mindestens 0,3 Hektar und ist 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung gelten nicht als Nutzung. Bei Verkehrssicherungs-maßnahmen anfallendes Holz verbleibt im Wald.\r\n3.3.2\tPosition der vbw \r\nDie in Bayern und Deutschland praktizierte nachhaltige Waldbewirtschaftung beinhaltet alle Komponenten der Nachhaltigkeit und alle Ökosystemleistungen. Die umfänglichen Leistun-gen entstehen aus der Bewirtschaftung und nicht der Stilllegung. Aktiv erbrachte Leistungen der Waldbesitzer vom Klimaschutz über Holzproduktion bis hin zur Erholung müssen zweifel-los honoriert werden, allerdings mit einem Bekenntnis zur forstwirtschaftlichen Nutzung. Angesichts der natürlich begrenzten Verfügbarkeit des Rohstoffs Holz würden Transferzah-lungen an Waldbesitzer für einen Nutzungsverzicht die Versorgung mit dem heimischen Roh-stoff gefährden. \r\n\r\nDie Honorierung von Ökosystemdienstleistungen sollte nach differenzierter Analyse ganz-heitlich erfolgen, ohne eine der Leistungen zu benachteiligen. Zudem mangelt es an klaren Definitionen, beispielsweise in Bezug auf kleinflächigen Störungen, auf denen Sukzessions-stadien zugelassen werden sollen.\r\n\r\nDer aktive Waldumbau zu klimaresilienten Wäldern zählt zu den großen Herausforderungen für Waldbesitzer. Waldbauliche Maßnahmen müssen nach den zu erwartenden standortspe-zifischen Bedingungen ausgerichtet sein. Eine pauschale Festlegung waldbaulicher Maßnah-men ist nicht zielführend. Darüber hinaus bedarf es der Bereitstellung erheblicher zusätzli-cher Forschungsmittel, die auch die langfristigen ökonomischen Auswirkungen für die Forst- und Holzwirtschaft in den Blick nehmen.\r\n\r\nZudem müssen effiziente Strukturen für forstwirtschaftliche Kooperationen aufgebaut wer-den, um den Herausforderungen in Zeiten des Klimawandels zu begegnen. \r\nDie geforderte Extensivierung der Holznutzung verkennt die Wechselwirkungen von Wald-bewirtschaftung und Holzverwendung. Obwohl die Förderung der nachhaltigen Holzverwer-tung benannt wird, werden die Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements zu ei-ner Ausweitung von Flächen führen, auf denen die Waldpflege und Bewirtschaftung ver-schiedenen Restriktionen unterliegt. In der Folge verringert sich die Verfügbarkeit und damit die Verwendung von Holz erheblich. Das Ziel der Förderrichtlinie, artenreiche und klimaresili-ente Wälder durch gezielten Waldumbau und ein klimaangepasstes Waldmanagement her-beizuführen, wird konterkariert, wenn das Holz nicht zur Ausweitung der Speicherleistung im Produkt verwendet wird. Zugleich droht die vorgesehene Extensivierung der Laubholznut-zung zu einer deutlichen Einschränkung der ressourceneffizienten stofflichen Verwendung von Laubholz zu führen.\r\n3.4\tLeitlinien zur Förderung von entwaldungsfreien Lieferketten von Agrarrohstoffen\r\n3.4.1\tKerninhalt\r\nDie Bundesregierung hat bereits im April 2020 Leitlinien für entwaldungsfreie Lieferketten von Agrarrohstoffen verabschiedet. Das Engagement Deutschlands für den Waldschutz in Agrarlieferketten verfolgt das grundsätzliche Ziel, einen erkennbaren Beitrag zum Erhalt der Wälder zu leisten, indem Entwaldung aus Produktion und Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gestoppt wird. Auch bei dieser Initiative geht es also im Kern um den Schutz von Primärwäldern in Drittländern, ähnlich wie bei der EUDR. \r\n\r\nFolgende Ziele sollen dabei richtungsweisend sein: \r\n\r\n–\tInitiativen von Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Verbänden für entwaldungsfreie Liefer-ketten von Agrarrohstoffen fördern.\r\n–\tTransparenz für Verbraucher schaffen, diese für das Thema Entwaldungsfreiheit landwirt-schaftlicher Erzeugnisse sensibilisieren und Empfehlungen zum Konsum von entwal-dungsfrei produzierten Produkten geben.\r\n–\tProduktionsländer partnerschaftlich beim Aufbau entwaldungsfreier Lieferketten unter-stützen.\r\n–\tZusammenarbeit mit anderen wichtigen Konsumentenländern und Schwellenländern.\r\n–\tNachhaltigkeitsaspekte in der EU-Handelspolitik weiterhin aktiv nutzen.\r\n–\tGemeinsame Vorgehensweise innerhalb der EU voranbringen.\r\n–\tDie Wissensbasis verbreitern.\r\n\r\nIm Rahmen des vom Bundesumweltministerium geförderten Projekts ELAN: Entwaldungs-freie Lieferketten – Ein Online-Atlas für Nachhaltigkeit in Unternehmen wurde ein Online-Portal entwickelt, das Unternehmen dabei unterstützt, bestehende und neue Verpflichtun-gen zu entwaldungsfreien Lieferketten mit konkreten Aktivitäten umzusetzen und auf diese Weise zum Klima- und Biodiversitätsschutz beizutragen. Ziel ist es, Unternehmen wie Ver-brauchern den Beitrag entwaldungsfreier Lieferketten zum Klimaschutz zu verdeutlichen, die Herkunft einzelner Rohstoffe transparent zu machen und gezielt Gegenmaßnahmen anzure-gen.\r\n3.4.2\tPosition der vbw\r\nDie Aktivitäten der Bundesregierung sind zu Recht global angelegt. Da in Bayern und Deutschland weder Entwaldung noch Waldschädigung im Rahmen der Waldbewirtschaftung stattfinden, sollte hier der Fokus auf der Stärkung von Regionalität und des Konsums regio-naler Produkte sowie Erzeugnisse liegen. \r\n\r\nZu Recht wird auf eine Unterstützung von Unternehmen und Verbrauchern mit Informatio-nen und höherer Transparenz gesetzt. Auch auf der europäischen Ebene (siehe Kapitel 2.4) muss die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass keine unangemessenen neuen Anforde-rungen für die Wirtschaft aufgestellt werden.\r\n3.5\tEckpunkte für eine Nationale Biomassestrategie (NABIS)\r\n3.5.1\tKerninhalt\r\nAm 06. Oktober 2022 hat die Bundesregierung Eckpunkte für eine Nationale Biomasse-\r\nstrategie (NABIS) vorgelegt, die laut Koalitionsvertrag erarbeitet werden soll. Es geht darum, Perspektiven für die Nutzung von Biomasse aufzuzeigen. Strategische Leitprinzipien für eine nationale Biomasseerzeugung und -nutzung in Einklang mit Klima-, Umwelt- und \r\nBiodiversitätszielen sollen mehr Anreize und ordnungsrechtliche Vorgaben für einen nach-haltigen Biomasseeinsatz setzen. Das wichtigste Leitprinzip ist die effiziente Mehrfach- und Kaskadennutzung von Biomasse, die stoffliche Nutzungen priorisiert und am Ende der Kas-kade energetische Nutzungen in den Blick nimmt.\r\nDas übergeordnete Ziel ist, einen Beitrag zur nachhaltigen Ressourcennutzung sowie zum Klima- und Biodiversitätsschutz zu leisten und entsprechende Rahmenbedingungen zu schaf-fen. Die Strategie beinhaltet folgende Leitprinzipien:\r\n–\tDie stoffliche Nutzung ist der energetischen Nutzung vorzuziehen. Biomassenutzung dient dem Klimaschutz vor allem dann, wenn der in der Biomasse enthaltene Kohlenstoff langfristig gebunden bleibt. Dies betrifft insbesondere die stoffliche Nutzung. Dennoch sind hochwertige energetische Verwertungen von Biomasse weiterhin \r\nrelevant. Bei der Energiegewinnung aus Biomasse sollte der Fokus auf der Nutzung von Abfall- und Reststoffen liegen.\r\n–\tMehrfache stoffliche Nutzung soll priorisiert und die Kreislaufführung von biogenen Stof-fen gestärkt werden. Die wertgebenden Inhaltsstoffe und Eigenschaften biogener Stoffe sollten genutzt werden. So kann eine dauerhafte Bindung des in der Biomasse gebunde-nen Kohlenstoffs gefördert werden.\r\n–\tDer Biomasseanteil an biogenen Abfallstoffen soll prioritär genutzt werden. Anbaubio-masse und Waldholz sollten mehrfach stofflich genutzt werden, bevor deren Abfall- und Reststoffe energetisch genutzt werden.\r\n\r\nAuf der Grundlage der Leitprinzipen soll die Biomassestrategie mit konkreten Maßnahmen in Form eines Aktionsprogramms unterlegt werden. Das Aktionsprogramm soll zweigeteilt sein: \r\n\r\n–\tBestehende Politikinstrumente sollen an die genannten Leitprinzipien angepasst werden (z. B. Förderprogramme, Ordnungsrecht, Abbau klima- und biodiversitätsschädlicher Sub-ventionen).\r\n–\tNeue Maßnahmen zur Lenkung von Biomasseströmen sollen eingeführt werden (z. B. Ordnungsrecht bzw. neue ökonomische Anreizinstrumente).\r\n\r\nDie nationale Biomassestrategie soll im Jahr 2024 verabschiedet und veröffentlicht werden.\r\n3.5.2\tPosition der vbw\r\nGut ist, dass das nachhaltig verfügbaren Biomassepotenzial in Deutschland analysiert werden soll. Die Datenbasis zum Rohstoff Holz und zum verfügbaren Nutzungspotential liefert die BWI, welche die Waldentwicklungs- und Holzaufkommensmodellierung beinhaltet.  Durch die Waldschäden in den Jahren ab 2018 lässt sich mit den verfügbaren Daten der Bun-deswald- und Kohlenstoffinventuren auch keine aktuelle und umfassende Bestimmung der verfügbaren holzartigen Biomasse treffen. Erst die Daten der vierten Bundeswaldinventur, deren Ergebnisse voraussichtlich im vierten Quartal 2024 veröffentlicht werden, könnten eine valide Planungsgrundlage für Potenzialeinschätzungen liefern. Daher sollten Zwischen-ergebnisse schnellstmöglich in die Entwicklung der NABIS einfließen, wenn diese nicht gleich zurückgestellt wird. Eine Mengenbilanz muss in regelmäßigem Turnus unter anderem die Auswirkungen von Flächenstilllegungen, Bewirtschaftungseinschränkungen und Biodiversi-tätsanforderungen erheben. Zudem wäre die Definition und Ausweisung einer kompletten „Wertschöpfungskette Holz“ in der Bilanz sinnvoll, um die Zusammenhänge und Auswirkun-gen auf die Wirtschaftskraft umfassend abzubilden.\r\n\r\nBei der Ausarbeitung der NABIS sollte Folgendes berücksichtigt werden: \r\n\r\n–\tEs ist richtig, Holzrohstoffe so lange, so häufig und so effizient wie möglich stofflich zu nutzen, bevor sie am Ende des Produktlebenszyklus energetisch verwertet werden. Nicht stofflich verwertbare Sortimente sollten dagegen wertschöpfend als Brennholz genutzt werden. Verbleiben die Nebenprodukte im Wald, entstehen durch natürliche Zerset-zungsprozesse erhebliche CO2-Emissionen, während Substitutionsmöglichkeiten unge-nutzt bleiben.\r\n–\tEine Abschaffung oder Benachteiligung von Energie aus dem Wald würde insbesondere den Kleinprivatwald aufgrund mangelnder Alternativen zur energetischen Verwertung benachteiligen. Waldschutz und Waldumbau sind auf die energetische Verwertung von Holz wirtschaftlich angewiesen. Das Prinzip der Kaskadennutzung sollte als anzustreben-des Ziel verfolgt, nicht jedoch als pauschale ordnungsrechtliche Vorgabe durchgesetzt werden. Dieses Ziel kann nur marktgesteuert über Angebot und Nachfrage erreicht wer-den.\r\n–\tDie Nachfrage nach Bioenergie führt nicht zu einer verstärkten Abholzung von \r\nWäldern. Biomasse ist in der Regel ein Nebenprodukt der Säge- und Zellstoffholzproduk-tion. Zumeist werden Erntereste (Kronen, Äste, Bäume mit kleinem Durchmesser) und Reststoffe aus der Holzverarbeitung (Sägemehl, Rinde, Schwarzlauge) für Bioenergie verwendet. Die Verwendung von Reststoffen als Biomasse für die Energieerzeugung bie-tet eine herausragende Möglichkeit zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. Die Substitution fossiler Brennstoffe durch Biomasse erhöht den Nutzen bewirtschafteter Wälder für den Klimaschutz und die regionale Wertschöpfung.\r\n–\tBei der Stärkung langlebiger Holzprodukte, die in Produktkreisläufen geführt werden, muss die gesamte CO2 Bilanz, von der Herstellung über die Ernte bis hin zum Transport in den Blick genommen werden. Dazu gehört unter anderem, die Recyclingfähigkeit, Trenn-barkeit und Schadstofffreiheit von Produkten in den Bereichen weiterzuentwickeln, in denen dies technisch, wirtschaftlich und ökobilanziell sinnvoll ist. Dafür müssen entspre-chende Anreize geschaffen werden.\r\n–\tFür Innovationen – neue, effiziente holzbasierte Produkte und Prozesse – sind insbeson-dere vor dem Hintergrund des zunehmenden Anpassungs- und Umbaubedarfs der Wäl-der, politische Rahmenbedingungen zu schaffen (vgl. unten, Kapitel 4).\r\n–\tDie NABIS darf nicht zu weiterem Bürokratieaufbau beitragen und muss entsprecht ohne Einschränkung der Bewirtschaftung oder vergleichbarer Folgen gerade für den kleineren Waldbesitz erfolgen. \r\n3.6\tKlimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm \r\n3.6.1\tKerninhalt\r\nMit der im Mai 2024 in Kraft getretenen Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes \r\nwurden die Sektorenziele abgeschafft und durch eine mehrjährige sektorübergreifende Ge-samtbetrachtung der Jahresemissionsmengen ersetzt. Ergibt die Prognose in zwei aufeinan-derfolgenden Jahren, dass die Jahresemissionsgesamtmengen in Summe überschritten wer-den, so beschließt die Bundesregierung Maßnahmen, die die Einhaltung der Summe der Jah-resemissionsgesamtmengen sicherstellen. \r\n\r\nDie bisherigen Minderungsziele der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 bleiben unberührt.\r\n\r\nDas Klimaschutzprogramm vom Oktober 2023 soll den Zielpfad zur Erreichung der Redukti-onsziele aufzeigen. Im Besonderen wird das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz vom 29. März 2023 angeführt, welches die Rahmenbedingungen für LULUCF aufzeigt. Das Pro-gramm verbindet dabei Klimaschutz mit Naturschutz und soll mit einer Vielzahl von Maß-nahmen dafür sorgen, dass degradierte Ökosysteme wieder gesund, widerstandsfähig und vielfältig werden.\r\n3.6.2\tPosition der vbw\r\nDie im novellierten Bundes-Klimaschutzgesetz verankerte Stärkung der Klimaschutzfunktion natürlicher Ökosysteme wie Wälder und Moore ist grundsätzlich zu begrüßen, die Ziele für den LULUCF-Sektor sind jedoch kaum umsetzbar. Es fehlt ein konkretes chancenorientiertes Konzept, wie die Minderungsziele ohne Nutzungsbeschränkungen zu erreichen sind.\r\n\r\nDie Forstwirtschaft ist durch ihren Beitrag als CO2-Senke ein aktiver Klimaschützer. Das gilt aber – wie bereits ausgeführt – nur dann, wenn der Wald auch in Zukunft aktiv bewirtschaf-tet und der nachwachsende Rohstoff Holz als CO2-Produktspeicher genutzt wird. Emissions-minderungen durch die Holzverwendung werden vor allem im Industrie- und \r\nGebäudesektor bilanziert. Die Wirkung potenzieller Beschränkungen der Holznutzung \r\nreduzieren damit auch das Treibhausgasminderungspotential im Industrie- und Gebäudesek-tor massiv. Zentral ist das Zusammenspiel von Waldbewirtschaftung und Holzverwendung. Wird der Holzproduktespeicher erhöht und Emissionen in anderen Sektoren durch Substitu-tionseffekte infolge nachhaltiger Holznutzung gemindert, ist der Klimaeffekt am höchsten. Die Klimaschutzleistung bewirtschafteter Wälder, nachhaltiger Holznutzung \r\nsowie Substitutionseffekte müssen anerkannt, honoriert und ausgebaut werden.\r\n\r\nDie Senkenleistung der Wälder wird in den kommenden Jahrzehnten durch klimawandelbe-dingte Holznutzung (Kalamitäten, Waldumbau) abnehmen. Auch erhöhte Schadholzmengen werden die Senkenwirkung reduzieren. Ein weiterer Vorratsaufbau der Bestände erhöht das Risiko für zukünftige Kalamitäten. Klimawandelereignisse wie Wetterextreme machen das Erreichen verbindlicher Klimaziele im Sektor äußerst unsicher. Darüber hinaus riskiert eine Zielsetzung mit steigender Senkenleistung großräumige Flächenstilllegungen, wodurch die Versorgung von Gesellschaft und Industrie mit Holz nicht mehr wie bisher gewährleistet wä-re. Die Folge wären Verlagerungseffekte von CO2-Emissionen durch erhöhten Import von Rohstoffen und Holzprodukten. Diese Risiken überwiegen die politisch zugestandenen Mög-lichkeiten des Sektors hinsichtlich der Aufnahme und Speicherung von CO2 in Waldböden (Kohlenstoffsequestrierung). Der Wald kann seinen vollen Beitrag zum Klimaschutz nur mit einer Wahrung aller Waldfunktionen einschließlich der nachhaltigen, multifunktionalen Be-wirtschaftung erbringen. Zudem müssen Schutzgebiete durch Beimischung klimaresilienter, standortgerechter, auch nicht-heimischer Baumarten klimafest gemacht werden. Insoweit kann etwa auf die Überlegungen des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik zurückgegrif-fen werden. \r\n\r\nDas Potenzial des Sektors für die Bereitstellung von Biomasse zur stofflichen Nutzung als bedeutenden Teil der Bioökonomie wird komplett ausgespart. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben alternative gesamtwirtschaftliche Ansätze zum Kohlenstoffentzug aus der Atmo-sphäre wie z. B. Bioenergie mit CO2-Abscheidung, -Verwendung und Speicherung (BECCUS).  \r\nSehr positiv sehen wir grundsätzlich die Aufgabe der sektorscharfen Bilanzierung, die kom-plexen Wertschöpfungsketten und Zusammenhängen nicht gerecht werden konnte. Ent-sprechend ist nun auch bei der Bewertung der Klimaschutzleistungen und -ziele des Waldes eine Weiterentwicklung hin zu ganzheitlichen Ansätzen dringend geboten, um die Nachhal-tigkeitsziele bestmöglich und sektorübergreifend zu erreichen.\r\n4\tHolzbasierte Bioökonomie\r\nInnovations- und Wertschöpfungspotenziale am Standort nutzen\r\nUnter Bioökonomie versteht man die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Res-sourcen, Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirt-schaftlichen Sektoren für ein zukunftsfähiges Wirtschaftssystem bereitzustellen. Diese Transformation wird maßgeblich durch technologische Innovationen getrieben.\r\n\r\nHolz ist ein vielfältiger Werk- und Rohstoff und eine zentrale Grundlage für die Bioökonomie. Grundvoraussetzung, um sie zu erschließen, ist auch hier eine uneingeschränkte Fortsetzung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung am Standort. Im Bereich des Holzbaus sind die Poten-ziale und etablierten Wertschöpfungsketten weitgehend bekannt, aber die Möglichkeiten gehen auch noch deutlich darüber hinaus. Die mit der Nutzung von Holz verbundenen Inno-vationspotenziale reichen in die verschiedensten Branchen.\r\n\r\nGerade am Hochtechnologiestandort Bayern müssen Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung geschaffen werden, um das Potenzial der Holzverwendung aufzuzeigen und den Ausbau der holzbasierten Bioökonomie voranzutreiben.\r\n4.1\tBioökonomie-Strategien \r\nDie Bioökonomie als Motor der Kreislaufwirtschaft weist herausragende Substitutions-\r\neffekte auf. Sie vernetzt Wertschöpfungsketten ihrer Produkte in verschiedenen Branchen miteinander und ist ein innovativer Verwerter nachwachsender Rest- und Rohstoffe. Mit der Bioökonomie verbindet sich enormes Innovationspotenzial für verschiedene Branchen von der Land- und Forstwirtschaft über die Chemie- und Pharmaindustrie bis hin zur Nahrungs-mittel-, Konsumgüter-, Papier- und Textilindustrie. \r\nDie EU-Bioökonomie-Strategie wurde zuletzt 2018 aktualisiert. Mit dem Green Deal, dessen wesentliches Ziel die Erreichung von Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 ist, hat die EU-Kommission die oben ausgeführten Strategien und Regularien für Klimawandel und Biodiver-sität auf den Weg gebracht, die auch die Verwendung von Biomasse betreffen. Die EU-Kommission benennt die Bioökonomie als Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit und wirt-schaftlichen Transformation der EU. Die am 20. März 2024 vorgeschlagene Biotech und Bio-manufacturing Initiative soll wichtige Grundlagen dafür legen:\r\n\r\n–\tStraffung der Regulierungsverfahren auf Grundlage einer bis Mitte 2025 durchgeführten Studie\r\n–\tEtablierung eines EU Biotech Hubs\r\n–\tNutzung von KI und generativer KI\r\n–\tFörderung öffentlicher und privater Investitionen\r\n–\tAufnahme von Biotech in das European Innovation Council Accelerator Work Programm 2025\r\n–\tFaire Nachhaltigkeitsstandards, die den Wettbewerb mit fossilen Produkten ermöglichen, z. B. der Product Environmental Footprint (PEF)\r\n–\tStärkung des Engagements und der internationalen Zusammenarbeit\r\n–\tÜberprüfung der Bioökonomie-Strategie bis Ende 2025\r\n\r\nDeutschland hat – früh im internationalen Vergleich – bereits 2010 eine Forschungsstrategie für die Bioökonomie verabschiedet. Nach einer Zwischenevaluation wurde 2020 die Nationa-le Bioökonomiestrategie verabschiedet. Der Umsetzungsplan, der derzeit erarbeitet wird, konzentriert sich auf folgende Aspekte: \r\n\r\n–\tErschließung neuer Rohstoffpotenziale, \r\n–\tForschungs- und Innovationsförderung, \r\n–\tErschließung von Märkten für innovative biobasierte Produkte und Dienstleistungen, \r\n–\tAufbau und die Weiterentwicklung bioökonomischer Wertschöpfungsketten, \r\n–\tNutzung des Bioökonomie-Potenzials für die Entwicklung ländlicher Räume,\r\n–\tDigitalisierung der Bioökonomie.\r\n\r\nAuch in der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation von Februar 2023 werden einige Aspekte der Bioökonomie adressiert. So sind insbesondere evidenzbasierte Handlungsemp-fehlungen für eine klimaschützende Wald- und Holzwirtschaft vorgesehen, die auch Substi-tutionswirkungen über Sektorgrenzen hinweg einbeziehen soll.\r\n\r\nDie Bayerische Bioökonomiestrategie Zukunft.Bioökonomie.Bayern., die am 23. November 2020 vorgestellt wurde, soll einen Beitrag zum Schutz von Umwelt, Ressourcen und \r\nBiodiversität leisten und darüber hinaus die internationale Wettbewerbsfähigkeit der \r\nbayerischen Wirtschaft sichern. Exemplarische Ziele für die bioökonomische Transformation hin zu einer erneuerbaren Kreislaufwirtschaft sind:\r\n\r\n–\tReduzierung des Verbrauchs fossiler Rohstoffe, \r\n–\tSchutz von Umwelt, Ressourcen und Biodiversität,\r\n–\tSchützen und Nutzen heimischer nachwachsender Rohstoffe,\r\n–\tSicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Erschließung neuer Märkte,\r\n–\tStärkung der Wissenschaft und zielgerichteter Wissenstransfer in die Wirtschaft.\r\n\r\nDie Strategie definiert 50 konkrete Maßnahmen, darunter:\r\n\r\n–\tDer BioCampus MultiPilot (BMP), eine Mehrzweck-Demonstrationsanlage, die im Hafen Straubing-Sand entsteht. Dort können ab 2025 Verfahren und Prozesse der \r\nindustriellen Biotechnologie bis zum vorindustriellen Maßstab weiterentwickelt, getestet, skaliert und optimiert werden.\r\n–\tEine Studie zur Ressourcenverfügbarkeit nachwachsender Rohstoffe in Bayern unter Ein-beziehung von Abfall- und Reststoffen. Die Ergebnisse werden im Herbst 2024 erwartet.\r\n–\tDie Bayerische Holzbauinitiative und das Bayerische Holzbauförderprogramm. Bayern kann hier bei einer im bundesdeutschen Vergleich hohen Quote ansetzen: bei Wohnge-bäuden hat der Freistaat die dritthöchste und bei Nichtwohngebäuden die zweithöchste Holzbauquote. Mit gezielter Förderung kann Bayern zum Marktführer werden.\r\n4.2\tInnovationsleistungen im internationalen Vergleich\r\nEine Technologieanalyse auf Patentbasis (vbw Studie Holzbasierte Bioökonomie, EconSight, Juni 2023) zeigt, dass die holzbasierte Bioökonomie in zahlreichen verschiedenen Branchen Innovationen hervorbringt. Dazu zählen neben den eng in die Wertschöpfungskette Holz eingebundenen Bereichen Papier oder Verpackungen beispielsweise die Textilwirtschaft oder die Life-Sciences-Branchen.\r\n\r\nAuffällig ist, dass in der holzbasierten Bioökonomie die Patentzahlen zwischen 2014 und 2018 stark gestiegen sind, seitdem jedoch das Wachstumstempo deutlich nachgelassen hat und mit der Bioökonomie insgesamt nicht mehr Schritt hält. Ein Bremsfaktor war \r\nsicher die Unsicherheit darüber, ob der Wald und Produkte aus dem Wald überhaupt \r\nwirtschaftlich genutzt werden können, gerade um daraus mit komplexen Prozessen \r\nhochwertige und oft auch hochpreisige Produkte herzustellen. Diese Unsicherheit hat die Innovationsbereitschaft belastet. Global ist allerdings – nicht zuletzt angesichts der \r\nverschärften Klimaschutzziele – davon auszugehen, dass die Forschungsdynamik wieder zu-nimmt.\r\n\r\nAuch unter ökonomischen Gesichtspunkten haben dabei insbesondere die folgenden Felder besonders hohes Wachstumspotenzial:\r\n–\tPapierverpackungen\r\n–\tBiotreibstoffe\r\n–\tTextilien\r\n–\tBiopolymere.\r\n\r\nWir können es uns nicht leisten, die Chancen für Klimaschutz und Wertschöpfung ungenutzt zu lassen, die in der innovativen Holznutzung liegen und oben bereits ausführlich \r\nbeschrieben wurden. Es gilt daher, mit klaren Signalen pro Waldbewirtschaftung und pro Holznutzung Unsicherheiten auszuräumen und die Investitionsbereitschaft zu steigern. Hier ist insbesondere ein Umdenken auf der europäischen Ebene erforderlich, um den \r\nForschungs- und Innovationsstandort Europa, Deutschland und Bayern zu stärken.\r\n4.3\tTechnologieentwicklungen in Bayern\r\nDie Studie Holzbasierte Bioökonomie (siehe oben) zeigt, dass Bayern ein starker Forschungs-standort ist: die Anzahl der Weltklassepatente pro Kopf liegt im Freistaat leicht über dem bundesweiten Durchschnitt und mehr als doppelt so hoch wie in Frankreich, Großbritannien oder der EU. \r\nBayerns Stärken befinden sich vor allem im Bereich der Papiertechnologien. Bayern verfügt über zahlreiche Weltklassepatente in den Technologien Papier/Papierherstellung, \r\nSicherheitspapier und Papierverpackungen. Herausragend ist die Forschungsposition beim Thema Sicherheitspapier – mehr als jedes zehnte Weltklassepatent in dieser Technologie kommt aus Bayern. Bereiche mit einer geringen Zahl an Weltklassepatenten und einer un-terdurchschnittlichen Forschungsdynamik umfassen insbesondere die Technologien Trans-port und Spezialfahrzeuge, Agrochemie, Abfallwirtschaft und Recycling sowie Biotreibstof-fe/Biogas/Biomasse.\r\n\r\nEine echte Spitzenposition hat Bayern aber trotz der großen Bedeutung der Holzwirtschaft noch nicht: In der EU liegen Finnland und Schweden deutlich vor Bayern, und in Deutschland dominieren Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bei der Anzahl der Weltklassepa-tente. Gerade der Vergleich der Technologieprofile Bayerns mit denen von Finnland und Schweden, die in verschiedener Hinsicht eine ähnliche Ausgangsposition haben, zeigt, dass an der technologischen Wettbewerbsfähigkeit gearbeitet werden muss und wo eine ambiti-onierte Strategie ansetzen sollte.\r\n\r\nDie Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung, aber auch für den Transfer in die Praxis, müssen so ausgebaut werden, dass sich Bayern zum führenden Innovationsstandort der Bioökonomie entwickelt und sein Technologieportfolio zukunftsgerecht ausrichtet. Es gilt, die bisherigen Stärken in den Technologien Möbel/Fenster/Bau, Pa-pier/Papierherstellung und Sicherheitspapier zu halten, daneben aber die Forschungs- und Innovationsaktivitäten besonders auf den Feldern mit hohen Zukunftschancen wie Biotreib-stoffen und Biopolymeren auszuweiten.\r\n4.4\tGrundsätze für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige holzbasierte Bioökonomie in Bayern und der EU \r\nUm das Innovationspotenzial der Bioökonomie ausschöpfen zu können, bedarf es Rahmen-bedingungen, die ein auch auf internationaler Ebene wettbewerbsfähiges Wirtschaften \r\nermöglichen. \r\n\r\nDazu sind unter anderem die folgenden Schritte wichtig:\r\n\r\n–\tAllgemein gilt es, den Grundsatz der Technologieneutralität zu wahren und geeignete Signale zur Sicherung von Investitionen zu geben. \r\n–\tHolz als nachhaltiger Rohstoff unterstützt die Transformation. Es ist wichtig, sein umfang-reiches Substitutionspotenzial für den Klimaschutz anzuerkennen und zu nutzen und wis-sensbasiert innovative Lösungen für die Bioökonomie zu entwickeln (siehe oben). \r\n–\tUm die bioökonomischen Potenziale zu heben, sind neben Maßnahmen zur Gewährleis-tung einer ausreichenden Versorgung mit dem heimischen Rohstoff Holz auch insgesamt wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für eine Produktion am Standort erforderlich. Dazu zählen beispielsweise die Energiekosten: insbesondere die Industrie benötigt um-gehend eine klare Perspektive für Strompreise, die mit denen wichtiger Wettbewerber vergleichbar sind. Es muss gerade auch für die etablierten Unternehmen attraktiv wer-den, in die Produktion neuer biobasierter Produkte am Standort Bayern beziehungsweise Deutschland zu investieren. Aktuell investieren große deutsche Marken, beispielsweise aus dem Textilbereich, vergleichsweise wenig vor Ort.\r\n–\tEin funktionierender Binnenmarkt ist für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU elementar. Dies betrifft unter anderem die Gewährleistung effizienter Energiemärkte. Für Kohlenstoff – namentlich auch biogenen – Wasserstoff und alternative Kraftstoffe gilt es, zügig die Voraussetzungen für funktionierende Märkte zu schaffen.\r\n–\tEs gilt, die Potenziale der holzbasierten Bioökonomie und die Leistungsfähigkeit der \r\nAkteure am Standort aufzuzeigen und bekannter zu machen. Auch die staatliche Beschaf-fung kann dafür noch intensiver genutzt werden, indem insbesondere die Substitutions-effekte stärker berücksichtigt werden.\r\n–\tDie Forschungsförderung ist weiter zu stärken. Auf Bundes- und EU-Ebene würde sich gerade ein Querschnittsthema wie die Bioökonomie für breit angelegte, missionszentrier-te Programme anbieten. In der aktuellen Forschungsstrategie findet sich davon noch zu wenig, und es fehlt im Übrigen insgesamt an deren Hinterlegung mit finanziellen Mitteln. \r\n–\tEine gezielte Start-up-Förderung würde wirksame Impulse zum Ausbau holzbasierter Bioökonomie setzen. In Betracht kommt beispielsweise ein Inkubator für Start-ups aus dem Bereich der holzbasierten Bioökonomie.\r\n–\tDie Vernetzung des Cluster Forst und Holz mit anderen Wirtschaftssektoren ist durch Cross-Cluster-Initiativen auszubauen.\r\n–\tNachhaltigkeitskriterien müssen einfach, klar und gerecht innerhalb wie außerhalb der EU angewandt werden. Der Fokus muss nun auf der Umsetzbarkeit liegen – sowohl für die Unternehmen, die keinen zusätzlichen bürokratischen Belastungen ausgesetzt werden dürfen, als auch für die Behörden, wenn es beispielsweise um die Einhaltung unserer Standards durch außereuropäische Lieferanten geht. \r\n–\tMaßnahmen wie die Bayerische Holzbau-Initiative sind wichtig und müssen dringend mit Leben gefüllt werden. Der Holzbau als größter Absatzmarkt und dessen Stärkung würde die Erlössituation im Wald positiv beeinflussen und birgt viel Potenzial für klimafreundli-ches Bauen.\r\n\r\nDie Rahmenbedingungen für die Bioökonomie, wie sie der Green Deal, die jüngste Initiative der EU-Kommission und die nationalen und bayerischen Strategien setzen, gehen in die rich-tige Richtung. Sie müssen der multifunktionalen Rolle von Wäldern sowie dem Beitrag von Waldbewirtschaftern und der forstbasierten Wertschöpfungskette zum Erreichen einer kli-maneutralen Wirtschaft Rechnung tragen. „Schützen durch Nutzen“ muss der Leitgedanke sein. \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nJohanna Yaacov\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon 089-551 78-135\r\nJohanna.yaacov@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n\r\nChristine Völzow\r\nGeschäftsführerin, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-251\r\nchristine.voelzow@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. 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Dazu gehört auch die sogenannte Querschnittstechnologie Ex-tended Reality (XR), die vielfach in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz (KI) angewendet wird. Auch die Potenziale von Extended Reality sind besonders groß, weil sie \r\nbranchenübergreifend und in unterschiedlichsten Zusammenhängen Mehrwert schaffen kann. \r\n\r\nDie ersten in der Breite bekannt gewordenen Anwendungen waren Spiele oder sahen \r\nfür viele noch nach Spielerei aus. Mittlerweile ist die Technologie erwachsen geworden. Im-mer mehr Unternehmen erkennen die Möglichkeiten, die sie ihnen bietet. Industrie-\r\nunternehmen nutzen sie, um ihre Produktentwicklung oder die Wartung von Maschinen \r\nressourceneffizienter zu gestalten. Dienstleistungsunternehmen ermöglicht die XR die Ent-wicklung ganz neuer Angebote und innovative Präsentationsmöglichkeiten für Marketing oder Vertrieb. In Zeiten des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels bietet XR Möglichkeiten, \r\neffizient und gezielt neue Mitarbeiter zu gewinnen und Beschäftigte schnell und einfach ein-zuarbeiten. Keine Einsatzmöglichkeit ist auf eine bestimmte Branche oder einen \r\nkonkreten Sektor limitiert, alle können profitieren.\r\n\r\nTrotz der greifbaren Vorteile und vorhandener Potenziale steckt die Nutzung von XR, vor allem im unternehmerischen Mittelstand, noch in den Kinderschuhen. Hier setzen wir an, indem wir sowohl die Entwicklung weltweit erfolgreicher Innovationen am Standort als auch deren Einsatz in Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen.\r\n\r\nDamit das gelingt, brauchen wir insbesondere eine gezielte Förderung, einen breiten \r\nWissenstransfer und gute Vorbilder sowie einen verlässlichen, chancenorientierten Rechts-rahmen. In unserer Position zeigen wir auf, wo wir stehen und welche Schritte \r\ndie nächsten sein sollten.\r\nBertram Brossardt\r\n06. Februar 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tStatus Quo in Bayern\t2\r\n1.1\tNeue Wertschöpfungsmöglichkeiten durch XR-Technologien\t2\r\n1.2\tTechnologische Potenziale\t3\r\n1.2.1\tGlobale Entwicklung\t3\r\n1.2.2\tEntwicklung in Bayern\t5\r\n1.3\tEinsatz von XR-Technologien in der bayerischen Wirtschaft\t7\r\n2\tHandlungsbedarf\t10\r\n2.1\tXR-Technologien sichtbarer und zugänglicher machen\t10\r\n2.1.1\tMit Best-Practice-Beispielen aus unterschiedlichen Bereichen überzeugen\t10\r\n2.1.2\tXR-Hub zu einem echten Anwenderzentrum ausbauen\t11\r\n2.1.3\tXR bei Vorhaben der öffentlichen Hand einsetzen\t11\r\n2.2\tWissen zu XR erweitern und verbreiten\t12\r\n2.2.1\tForschung zu XR und angrenzenden Technologien weiter intensiv vorantreiben\t12\r\n2.2.2\tXR mit anderen Technologien zusammendenken\t12\r\n2.2.3\tTransfer verbessern\t13\r\n2.3\tFörderprogramme für XR ausbauen\t13\r\n2.3.1\tSpezielle Schwerpunkte setzen\t13\r\n2.3.2\tHardwareentwicklung unterstützen\t14\r\n2.3.3\tStart-ups am Standort halten\t14\r\n2.4\tRahmenbedingungen verbessern\t14\r\n2.4.1\tDigitale Transformation gezielt unterstützen\t14\r\n2.4.2\tDigitale Infrastruktur ambitioniert weiter ausbauen\t14\r\n2.4.3\tFachkräftenachwuchs sichern\t15\r\n2.4.4\tVerlässlichen, chancenorientierten Rechtsrahmen schaffen\t15\r\nAnsprechpartner/Impressum\t18\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nMöglichkeiten einer unterschätzen Querschnittstechnologie ausschöpfen\r\nExtended Reality steht für Technologien mit einem breiten Spektrum höchst relevanter \r\nAnwendungsmöglichkeiten in allen Sektoren und Branchen. Am Standort Bayern gibt es er-hebliche Kompetenzen und Potenziale, die noch stärker genutzt werden müssen. Das ergibt sich aus einer Zusammenschau von Patentanalyse und Unternehmensbefragung \r\nsowie dem Input aus der Anbietersicht.\r\n\r\nWichtige Ansatzpunkte sind aus unserer Sicht vor allem die folgenden:\r\n\r\n–\tXR-Technologien müssen sichtbarer und zugänglicher werden. Dazu sollte der XR-HUB Bavaria zu einem echten Anwenderzentrum erweitert werden, das es auch kleineren Un-ternehmen ermöglicht, Technologien zu erproben und praxisgerechte Informationen für die ersten Schritte bereitstellt.\r\n\r\n–\tAuch die öffentliche Hand muss viel stärker ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und XR-Technologien beispielsweise für Planung und Bau von Infrastrukturvorhaben einsetzen.\r\n\r\n–\tAuf unserer durch die Patentanalyse bestätigten guten Position in der Forschung und Entwicklung müssen wir aufbauen. Dabei gilt es, die Forschung sowohl an XR-Technologien wie in angrenzenden Bereichen zu unterstützen und vor allem auch den Transfer in die Wirtschaft zu stärken.\r\n\r\n–\tFörderprogramme für XR müssen ausgebaut werden. Gerade für industrielle Anwendun-gen gibt es noch zu wenig passende Angebote.\r\n\r\n–\tDie digitale Infrastruktur muss ambitioniert weiter ausgebaut werden. Um den notwendi-gen Fachkräftenachwuchs zu sichern, müssen unter anderem auch Überlegungen zu Aus-bildungsinhalten vorangetrieben werden.\r\n\r\n–\tSchließlich ist ein verlässlicher, chancenorientierten Rechtsrahmen notwendig. Die Anbie-ter brauchen mehr Handlungssicherheit, wenn es beispielsweise um den Umgang mit Da-tenschutzfragen geht. Dazu sind lediglich punktuell Anpassungen auf gesetzlicher Ebene erforderlich – viel wichtiger ist eine chancenorientierte Anwendung.\r\n1\tStatus Quo in Bayern\r\nErhebliche Potenziale werden noch zu wenig genutzt\r\nBei den XR-Technologien steht Bayern insgesamt gut da, wenn man die entsprechenden Patente betrachtet. Die tatsächliche Nutzung in den Unternehmen, vor allem auch in den kleinen und mittleren, bleibt demgegenüber aber noch deutlich hinter den Möglichkeiten zurück. \r\n\r\nZiel muss es sein, die vorhandenen technologischen Potenziale in Wertschöpfung am Stand-ort umzusetzen. Dazu müssen die Erfindungen zu praxisorientierten Anwendungen weiter-entwickelt und der Einsatz von AR- und VR-Technologien in die Breite getragen \r\nwerden.\r\n1.1\tNeue Wertschöpfungsmöglichkeiten durch XR-Technologien\r\nAls Oberbegriff für die neuen Realitätsformate Augmented Reality (AR) und Virtual Reality (VR) hat sich der Begriff „XR“ etabliert. Er wird meistens als Abkürzung für „Extended Reality“ genutzt. \r\n\r\nBei AR werden echte und virtuelle Informationen im Sichtfeld der Nutzer kombiniert, etwa über mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets) oder Datenbrillen. Bei VR sind Nutzer kom-plett von der Realität abgeschottet und befinden sich in einer rein virtuellen Umgebung. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal zwischen AR und VR ist demnach, ob die Realität ein Teil des Erlebnisses ist (AR) oder nicht (VR).\r\n\r\nEs handelt sich um echte Querschnittstechnologien, die in den unterschiedlichsten Wirt-schaftszweigen genutzt werden können: Planen und Bauen, Gesundheitswesen, Bildung, Handel, Kunst und Kultur, Forschung und Entwicklung – und in der Industrie.\r\n\r\nRelevante Einsatzmöglichkeiten mit großen Innovations- und Effizienzpotenzialen sind \r\nunter anderem \r\n–\tProduktentwicklung,\r\n–\tMarketing und Vertrieb,\r\n–\tProduktion,\r\n–\tHR, Recruiting, Onboarding\r\n–\tTrainings und Weiterbildung.\r\nEinzelheiten und Beispiele sind in der vbw Studie Extended Reality – Zukunftstechnologie mit breitem Anwendungsspektrum (2022) aufgeführt.\r\n\r\nSynergien mit anderen Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) und Spatial Computing geben der Verbreitung von XR verstärkt Aufwind. Generative KI ermöglicht die Erstellung visueller Inhalte und deren Einbindung in XR-Anwendungen. Spatial Computing („räumliches Rechnen“) verbindet die Virtuelle Realität mit der räumlichen Umgebung und ermöglicht die Interaktion mit dieser.\r\n1.2\tTechnologische Potenziale\r\n1.2.1\tGlobale Entwicklung\r\nDie Entwicklung verläuft sehr dynamisch. Seit 2015 hat sich die Anzahl der Patente im \r\nBereich XR weltweit vervierfacht. \r\n\r\nAbbildung 1\r\nEntwicklung der XR-Patente weltweit\r\nQuelle: EconSight für die vbw (2024)\r\n\r\nUrsprünglich hatte Japan die Technologieführerschaft inne. Die USA haben Japan 2005 hinter sich gelassen und wurden ihrerseits 2017 von China überholt. Gegenwärtig sind China und die USA für rund fast drei Viertel aller Patente in Extended Reality verantwortlich. 7,6 Prozent der gegenwärtig aktiven Patente (aktiv oder angemeldet) kommen aus der Europäischen Union (Patente mit mindestens einer Erfinderadresse in der EU).\r\n\r\nBei den Weltklassepatenten – den besten zehn Prozent der Patente – ergibt sich ein anderes Bild. 67,5 Prozent aller Weltklassepatente wurden in den USA erfunden, gefolgt von China (25,1 Prozent), Japan (9,9 Prozent) Südkorea (7,9 Prozent), Kanada (4,4 Prozent), Großbri-tannien (3,7 Prozent) und Deutschland (3,3 Prozent). Nur 9,8 Prozent aller Weltklassepatente wurden in der Europäischen Union erfunden. \r\n\r\nDie Technologie wird also in Bezug auf die Qualität eindeutig von den USA und in Bezug auf die Quantität von den asiatischen Ländern dominiert.\r\n\r\nDie Spieleindustrie wird sukzessive als vorherrschende Anwendung abgelöst. Einen dynami-schen Anstieg verzeichnen vor allem die Anwendungen in der Mobilität, Medtech konnte seine bisher schon relativ starke Stellung noch behaupten und – auf niedrigerem Niveau – nehmen auch in der Landwirtschaft oder im Lernumfeld die Patente zu.\r\n\r\nAbbildung 2\r\nGlobale (links) und bayerische (rechts) Trends bei den Anwendungen\r\n gelb: Gaming, grün: Medtech, blau: Mobilität, rot digitale Landwirtschaft, orange: Lerntech; gestrichelte Linien: Bayern \r\nQuelle: EconSight für die vbw (2024)\r\n\r\nDie vbw Studie Digitale Wettbewerbsfähigkeit aus globaler Sicht untersucht den Digitalisie-rungsgrad der Anwendungstechnologien in den vbw Zukunftsfeldern (Industrie, Gesundheit, Mobilität, Materialien, Luft- und Raumfahrt, Energiesysteme, Ernährung, Biotechnologie, Nanotechnologie). Es zeigt sich, dass VR und AR, XR und Metaverse im weltweiten Vergleich insbesondere in industriellen Anwendungen, im Gesundheitswesen und in Mobilitätstech-nologien verwendet werden. Unter den fortgeschrittenen Digitalisierungstechnologien in Anwendungstechnologien liegen VR, AR, XR und Metaverse auf Platz vier nach Künstlicher Intelligenz, Prozessautomatisierung und Cloud Technology. \r\n1.2.2\tEntwicklung in Bayern\r\nInsgesamt ist die Entwicklung der Gesamtpatente fast überall sehr dynamisch. Der globale Durchschnitt liegt bei einem Zuwachs von 160 Prozent gegenüber 2018. Auch in Bayern (125 Prozent), Deutschland (120 Prozent) und Europa (100 Prozent) gehen die Zahlen hoch, aber nicht so stark wie in China und USA. Daraus ergeben sich dann weniger dynamische, stagnie-rende oder rückläufige Weltanteile.\r\n\r\nMedizintechnik und Mobilität haben in Bayern einen deutlich höheren Anteil in den XR-Entwicklungen als im globalen Durchschnitt (vgl. oben Abb. 2); die Forschung und Entwicklung in Bayern ist damit eher anwendungsorientiert. Gleichzeitig haben AR- und VR-Technologien innerhalb des Portfolios der Technologien rund um die Mensch-Maschine-Interaktion in Bay-ern einen höheren Anteil als deutschlandweit oder global betrachtet (vgl. TechCheck 2019. Erfolgsfaktor Mensch). \r\n\r\nMünchen ist mit 670 Patenten eindeutig die „XR-Hauptstadt“ Deutschlands (Abb. 3). \r\n \r\nAbbildung 3\r\nAnzahl der XR-Patente nach Landkreisen/kreisfreien Städten\r\n \r\nQuelle: EconSight für die vbw (2024)\r\n\r\nBei den besonders werthaltigen Patenten („Weltklassepatenten“) liegt der Freistaat \r\nBayern im weltweiten Vergleich auf Rang 14. Deutschland belegt global den siebten Platz; im Länderranking folgen auf den Spitzenreiter Bayern mit 122 Weltklassepatenten Baden-Württemberg (65) und Nordrhein-Westfalen (33). \r\n\r\nInsgesamt haben die XR-Weltklassepatente global zwischen 2018 und 2023 um mehr als 150 Prozent zugenommen. Bayerns Weltklassepatente sind sogar um 230 Prozent gestiegen. Nur Hamburg und Niedersachsen wachsen – wohlgemerkt bei deutlich niedrigeren absoluten Zahlen – in Deutschland noch dynamischer, dicht folgen Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Hessen. Die Ausgangslage ist also sehr gut, aber die Dynamik sollte mit Blick auf die weltweite Positionierung des Freistaats weiter aufrechterhalten werden, um den Anteil von aktuell rund einem Prozent an den Weltklassepatenten auszubauen.\r\n\r\nForschungsverflechtungen bestehen zwischen Bayern und den wichtigsten Technologie-regionen weltweit (Silicon Valley, US-Ostküste, Japan, China) und global auf diesem Feld be-sonders relevanten Unternehmen wie Nokia, Nvidia, Intel, Apple, Microsoft und Huawei.\r\n1.3\tEinsatz von XR-Technologien in der bayerischen Wirtschaft\r\nFür die vbw Studie Extended Reality - Zukunftstechnologie mit breitem Anwendungsspekt-rum wurde untersucht, welche Rolle XR-Anwendungen insbesondere für kleine und mittel-ständische bayerische Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeitern spielen. Die Studie wurde im Sommer 2022 durch die Universität der Bundeswehr München in Kooperation mit dem Verein Extended Reality Bavaria e. V. (XRB) durchgeführt. Auf Basis einer Unternehmensbe-fragung wurde der Status Quo eruiert. Diese Erkenntnisse wurden durch eine Einschätzung aus Sicht der Anbieter von XR-Lösungen komplementiert. \r\n\r\nKernergebnis der Studie ist, dass der Wissensstand zu Augmented und Virtual Reality in bay-erischen KMU niedrig ist und die Technologien noch relativ wenig genutzt werden. \r\nLediglich 17 Prozent geben an, dass sie bereits Formen von AR im Unternehmen einsetzen, bei VR-Anwendungen sind es 13 Prozent. Wie AR- und VR-Anwendungen grundsätzlich funk-tionieren, wissen viele der befragten Unternehmensvertreter. Die konkreten Poten-ziale neuer Realitätsformate jedoch sind etlichen Unternehmen nicht bekannt. Lediglich \r\nelf Prozent (AR) beziehungsweise 14 Prozent (VR) der Befragten geben an, dass sie ihren Wissensstand zu Use Cases und Anwendungsbereichen der Technologie in Ihrer Branche als „sehr gut“ bzw. „gut“ einschätzen. Eher wenige (13 beziehungsweise zwölf Prozent) \r\nsehen einen komparativen Nutzen im Vergleich zu anderen Technologien in ihren Unter-nehmen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der technologischen Reife der Hardware (jeweils 15 Prozent). \r\n\r\nDie Technologien werden im Zweifel als „Marketing-Gimmick“ wahrgenommen. Validierte ökonomische Potenziale, beispielsweise in der Produktion oder der Weiterbildung, werden unterschätzt. KMU mit einer ausgeprägten Digitalstrategie stehen den Entwicklungen positi-ver gegenüber.\r\n\r\nGefragt nach den Gründen für den bisher unterbliebenen Einsatz wurde am häufigsten \r\ngenannt, dass kein Nutzen ersichtlich sei (55 Prozent), keine Passfähigkeit gegeben sei \r\n(36 Prozent) sowie kein ausreichendes Wissen vorliege (35 Prozent). Interpretiert man \r\ndie „Passfähigkeit“ als Ausdruck dafür, dass entsprechende Use Cases nicht bekannt sind, können diese drei Hauptgründe als „zu geringes Wissen“ zusammengefasst werden.\r\n\r\nErfolglose Versuche (drei Prozent), kein Glaube an XR (sieben Prozent), mangelnder \r\nSupport des Top-Managements (sechs Prozent) oder ein zu hohes Risiko des Scheiterns (sie-ben Prozent) werden am seltensten als Hemmnissen genannt. Das deutet auf eine Chance für XR hin: Klassische, in der Unternehmenskultur verankerte und somit nur schwer zu besei-tigende Implementierungshürden von Technologien sind bei XR tendenziell gering ausge-prägt. Der Aufbau von relevantem Wissen zum Abbau der Hauptbarrieren ist hingegen ver-gleichsweise einfach zu adressieren, beispielsweise durch Schulungen, \r\nexterne Beratungen oder die Rekrutierung von Fachpersonal.\r\n\r\nEs gibt schließlich einen klaren Zusammenhang zwischen der allgemeinen Einstellung zur Digi-talisierung und der Nutzung von XR-Technologien. So wird das Potenzial von AR und VR sehr unterschiedlich bewertet, je nachdem ob ein Unternehmen von sich sagt, eine konkrete Digitalstrategie zu haben oder nicht. So sehen in den nächsten fünf Jahren 30 Prozent der befragten Unternehmen mit starker Digitalstrategie auch ein großes Potenzial von AR-Anwendungen. Bei den Unternehmen mit schwacher Digitalstrategie sind es nur sieben Pro-zent.\r\n\r\nDie anvisierten Einsatzgebiete für AR und VR variieren ebenfalls abhängig von der Digitalstra-tegie. Unternehmen mit schwacher Digitalstrategie sehen Potenzial in den Bereichen Kun-denservice und Personalwesen. Unternehmen mit starker Digitalstrategie setzen bei AR auf Personalwesen, Marketing und Produktion. Bei VR steht Innovation im Vordergrund, gefolgt von Marketing und Personalwesen.\r\n\r\nDass der praktische Einsatz von XR-Anwendungen aktuell noch relativ gering ist, zeigt auch die für unsere Studie Breitbandbedarf der bayerischen Unternehmen 2023 – leitungsgebun-den und mobil (vbw/GMS März 2024) im bayerischen Industrie-Dienstleistungsverbund durchgeführte Befragung. Mit neun Prozent setzen noch relativ wenige Unternehmen auf XR. Dennoch hat sich diese Zahl gegenüber 2022 fast verdoppelt. Insgesamt stehen mittler-weile 56 Prozent der Befragten dem Technologie-Einsatz positiv gegenüber. \r\n\r\nAbbildung 4\r\nEinsatz von XR-Technologien in bayerischen Unternehmen im Jahr 2023\r\n \r\n In Klammern: Vergleichswerte (2022)\r\nQuelle: GMS Dr. Jung GmbH, November 2023\r\nIm Vergleich zu einer Befragung von 605 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom (2024) zeigt sich in der vbw-Studie eine relativ niedrige Nutzeranzahl von XR-Technologien. Dies liegt an dem hohen Anteil kleinerer Unternehmen, wie es auch der deutschen und bayerischen Wirtschaftsstruktur entspricht. In \r\nunserer Studie zeigt sich sehr deutlich, dass mit der Unternehmensgröße auch die Anwen-dungshäufigkeit stark zunimmt: In den Unternehmen mit 1 bis 249 Mitarbeitenden hatten neun bis elf Prozent bereits AR- und VR-Anwendungen im Einsatz, in den größeren mit 250 und mehr Mitarbeitenden schon 30 Prozent. Ziel muss es sein, diese Anteile in Unternehmen aller Größenklassen in den kommenden Jahren deutlich zu erhöhen und aus Planern und Interessierten tatsächlich auch Nutzer zu machen.\r\n\r\nAus verschiedenen weiteren Studien wissen wir zudem, dass rechtliche Unsicherheiten be-ziehungsweise datenschutzrechtliche Grauzonen ganz entscheidende Hemmnisse beim Ein-satz digitaler Technologien im Unternehmen sind. So nennen beispielsweise 82 Prozent der bayerischen Unternehmen datenschutzrechtliche Grauzonen und 76 Prozent die fehlende Rechtssicherheit bei der Anonymisierung als Grund dafür, dass sie Sachdaten nicht intensiver wirtschaftlich nutzen (Digitalisierung der Unternehmen in Bayern, IW Consult, Januar 2022). Hier setzt die vbw mit ihrem Rechtsmonitor XR für die Unternehmenspraxis (Heckmann, Juli 2023) und der zugehörigen Ergänzung Update KI (Heckmann, Juli 2024) an, aber es bedarf zusätzlich auch einiger Klarstellungen auf Ebene des europäischen Gesetzgebers.\r\n2\tHandlungsbedarf\r\nXR als relevante Querschnittstechnologie bekannt machen und fördern\r\nDas Potenzial von XR-Technologien wird zunehmend erkannt und genutzt, bei weitem aber noch nicht ausgeschöpft. In den letzten Jahren hat sich die Technologie jedenfalls in größe-ren Unternehmen und einigen Branchenverbreitet, und Begriffe wie „VR-Brille“ sind in der breiten Öffentlichkeit angekommen. Besonders durch die Einführung von Mixed Reality-Anwendungen haben sich vielfältige neue Möglichkeiten in produktiven Bereichen weit über das Entertainment hinaus eröffnet. Um diesen positiven Trend weiter zu verstärken und das volle Potenzial auszuschöpfen, ist es wichtig, XR-Technologien noch stärker als \r\nrelevante Querschnittstechnologie anzuerkennen und zu fördern. Ihre wachsende wirt-schaftliche und gesellschaftliche Bedeutung bietet Chancen in nahezu allen Branchen und Lebensbereichen.\r\n\r\nDabei kann gerade der Freistaat auf einer guten Ausgangslage aufbauen, wie die Patent-analyse zeigt. Damit korrespondiert eine im Bundesvergleich relativ hohe Anzahl von XR-Unternehmen, insbesondere am Standort München. Gleichzeitig sind alle relevanten An-wenderbranchen hier stark vertreten. \r\n2.1\tXR-Technologien sichtbarer und zugänglicher machen\r\n2.1.1\tMit Best-Practice-Beispielen aus unterschiedlichen Bereichen über-zeugen \r\nGute Beispiele aus der Praxis sind von entscheidender Bedeutung, um mehr Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen mit dem Nutzen der verschiedenen Anwendungen vertraut zu machen. \r\n\r\nKonkret geht es darum, zu zeigen, in welchem Kontext sich handfeste wirtschaftliche Vortei-le etwa beim Material- oder Personaleinsatz, neue Chancen bei der Mitarbeitergewinnung und -qualifizierung sowie positive Effekte auf Kosten und CO2-Emissionen realisieren lassen. Auch die Erfahrungen, die im betrieblichen Umfeld mit dem Einsatz von AR- und VR in Aus- und Weiterbildung bereits gemacht wurden, sollten stärker bekannt gemacht werden, und in Zusammenarbeit zwischen Entwicklern und Bildungsexperten weiterentwickelt werden, um neue Anwendungsfelder zu erschließen. \r\n\r\nWir leisten einen Beitrag mit Veranstaltungen, bei denen sich XR-Unternehmen präsentieren und mit der Industrie vernetzen können, aber es sind darüber hinaus auch feste Anlaufstel-len für Unternehmen erforderlich.\r\nGerade die Präsenz und Ansiedelung wichtiger internationaler Akteure wie Meta und Apple bietet eine Chance, den XR-Standort Bayern beziehungsweise München auf ein neues Level zu heben, die es zu nutzen gilt.\r\n2.1.2\tXR-Hub zu einem echten Anwenderzentrum ausbauen\r\nDer Zukunftsrat der Bayerischen Wirtschaft hat bereits 2019 empfohlen, die vorhandenen Kompetenzen in Bayern im Bereich 3D-Simulation und 3D-Visualisierung in einem internatio-nal sichtbaren, branchenübergreifenden Forschungs- und Anwenderzentrum zu bündeln und in die Breite zu tragen. Mit der Einrichtung des XR HUB Bavaria hat der Freistaat einen wichtigen ersten Schritt gemacht, auf dem aufgebaut werden sollte. Dazu muss unter ande-rem eine entsprechende Finanzierung sichergestellt werden.\r\n\r\nKonkret geht es darum, dass Hard- und Software zu diversen Einsatzszenarien ausprobiert werden können und ein kompetenter Ansprechpartner zu Verfügung steht, der jedenfalls bei den ersten Fragen weiterhelfen und zusätzliche Kontakte vermitteln kann. Das gilt ganz besonders für die Vernetzung auch über den Medienbereich hinaus, die in Bayern – auch über die Ansiedelung des XR HUB Bavaria bei der Medien.Bayern GmbH – schon relativ gut etabliert ist. \r\n\r\nGerade KMU müssen Zugang zu relevantem Fachwissen zu XR erhalten. Hierzu gehören ein technisches Grundverständnis über die Funktionsweisen neuster Technologien, aber auch Wissen zu Informationen über Best Practices, Erfolgsfaktoren und Managementkonzepten. Eine bayme vbm Umfrage in der bayerischen M+E Industrie hat schon 2018 gezeigt, dass Un-ternehmen sich vor allem ein echtes Anwenderzentrum wünschen. Informationen über Ein-satzgebiete, projektbezogene Beratung, Erfahrungsaustausch und Vernetzung/Kooperation sowie Informationen über Fördermöglichkeiten waren die Top-Themen. Das XR Lab in der Münchner Innenstadt ist ein erster Schritt, sollte aber noch stärker auch auf die \r\nBedürfnisse und Interessen von Unternehmen als Anwender ausgerichtet werden.\r\n2.1.3\tXR bei Vorhaben der öffentlichen Hand einsetzen\r\n2.1.3.1\tEigene Vorhaben effizienter planen und umsetzen\r\nIm Bereich Planen und Bauen, wo die öffentliche Hand eine große Rolle spielt, können \r\n3D-Modelle auf Basis des Building Information Modeling (BIM) vielfältige Verbesserungen bringen. Mittels VR werden beispielsweise Planungsvarianten eines Bauvorhabens immersiv in einem „begehbaren“ BIM-Modell im Maßstab 1:1 abgestimmt; das hilft beim Abgleich der Kundenvorstellungen mit dem bautechnisch Machbaren und kann Umplanungen reduzieren. AR-Anwendungen unterstützen unter anderem bei der Abnahme von Bauprojekten. \r\n2.1.3.2\tPartizipation stärken, Informationen wirkungsvoll vermitteln\r\nDer Einsatz von XR-Anwendungen eröffnet auch Chancen, die Auswirkungen und den \r\nNutzen von Veränderungen zu transportieren. Ein Beispiel sind 3D-Anwendungen (Visualisie-rung, Simulation), die etwa bei Bauvorhaben Anwohnern und weiteren Interessierten de-monstrieren können, wie die neue Infrastruktur sich in die Umgebung einfügt. Gleichzeitig kann auf Anregungen und Einwände sofort reagiert werden: Mit einer Anpassung der \r\nParameter kann z. B. nahezu in Echtzeit gezeigt werden, welche Auswirkungen eine andere Bauweise, Trassenführung etc. hätte. Argumente können sofort verarbeitet und bei Bedarf glaubhaft widerlegt werden. Damit wird eine öffentliche Konsultation mit direktem Feedback möglich. Bisher ist der Staat zu zögerlich beim Einsatz neuer Technologien für eine überzeu-gende Visualisierung der verschiedenen Optionen und des Zielzustands. Künftig müssen solche Anwendungen im Rahmen von Partizipationsverfahren zum Standard \r\nwerden.\r\n\r\nAuch für die Vermittlung von Informationen zum Klimawandel, zu den Handlungsoptionen zu seiner Bekämpfung und insbesondere zu Klimaschutztechnologien sollte der Staat konse-quent auf die Überzeugungskraft und Reichweite technologischer Lösungen wie 3D-Visualisierungen setzen und entsprechende Projekte fördern.\r\n2.2\tWissen zu XR erweitern und verbreiten\r\n2.2.1\tForschung zu XR und angrenzenden Technologien weiter intensiv vorantreiben\r\nGrundlagenforschung, angewandte Forschung und wissenschaftliche Begleitung von Pilot-projekten sind essenziell, um den Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen. XR ist eine relevante Querschnittstechnologie und muss auch in der Forschungsförderung als sol-che gesehen werden. Gleichzeitig müssen die angrenzenden Technologien weiter intensiv erforscht werden, immer mit Blick auf die (Energie-)Effizienz. Dazu zählen etwa Forschung und Entwicklung von Algorithmen, Elektronik sowie Chip- und Prozessorarchitekturen. Dass der Freistaat in der Corona-Krise sein Engagement im Hightech-Bereich sogar noch intensi-viert hat, war genau das richtige Signal. In der aktuellen Situation ist so ein \r\nZeichen erst recht notwendig. \r\n2.2.2\tXR mit anderen Technologien zusammendenken\r\nÜberall, wo im Freistaat neue technologische Leuchtturmprojekte und Schwerpunkteinrich-tungen entstehen, wie beispielsweise im Zusammenhang mit der Hightech Agenda, sollten grundsätzlich alle in Betracht kommenden Querschnittstechnologien mitbedacht und ihr Ein-satz gefördert werden. Ein Denken in Sparten und Silos sollte der Vergangenheit angehören.\r\nReallabore, in denen der Einsatz von neuen Technologien und Geschäftsmodellen unter rea-len Bedingungen erprobt werden kann, versprechen Zeitvorteile und könnten angesichts der sehr dynamischen Entwicklung im Bereich XR (aber auch anderer Bereiche wie beispielsweise Künstliche Intelligenz) daher der richtige Ansatz sein.\r\n\r\nXR-Technologien können beispielsweise zu mehr Ressourceneffizienz, Nachhaltigkeit und Klimaschutz beitragen. Bei der Entwicklung gilt es dazu aber auch den Energieverbrauch \r\n(z. B. bei Echtzeit-Simulationen) der Anwendung zu beachten und effiziente Lösungen im Rahmen von Green-IT-Ansätzen zu unterstützen. Es ist daher darauf zu achten, dass in den entsprechenden Förderlinien auch der Einsatz von AR und VR berücksichtigt wird. Das gilt gleichermaßen für die Forschungsförderung.\r\n2.2.3\tTransfer verbessern\r\nNicht zuletzt angesichts der erheblichen technologischen Potenziale am Standort bei gleich-zeitig ausbaufähiger Nutzung in der Praxis ist der Transfer von Ergebnissen aus der Forschung in die Industrie bzw. Start-ups gezielt zu unterstützen. Auch hierbei kann ein im oben skiz-zierten Sinne erweiterter Hub als Anwendungszentrum einen wichtigen Beitrag leisten. Zu-sätzlich ist das Thema bei der laufenden Erweiterung der Technologietransferzentren mitzu-bedenken.\r\n2.3\tFörderprogramme für XR ausbauen\r\n2.3.1\tSpezielle Schwerpunkte setzen\r\nProgramme für die Förderung der Digitalisierung insgesamt und einzelner Facetten müssen auch auf den Einsatz und die Weiterentwicklung von XR-Technologien ausgerichtet sein. Das gilt sowohl für Einsteigerprogramme wie Go Digital (Bund) oder den Digitalisierungsbonus (Bayern) als auch für die Hightech-Förderung insbesondere im Bereichen Künstliche Intelli-genz.\r\n\r\nBisher ist in Bayern die XR-Förderung beim FilmFernsehFonds Bayern angesiedelt und das Programm stark auf den Bereich Medien beziehungsweise Kreativwirtschaft fokussiert. Sinn-voll wäre zusätzlich eine spezielle Förderlinie für XR-Technologien und deren Einsatz in In-dustrie-, Gesundheits- und Dienstleistungsunternehmen. Die bestehenden Programme werden seitens der Branche seit längerem als wenig passend und teilweise auch unzu-reichend dotiert erlebt. Insbesondere Forschungs- und Entwicklungskooperationen zwischen Industrie, Anbietern und/oder Forschungseinrichtungen sollten stärker etabliert werden. \r\n2.3.2\tHardwareentwicklung unterstützen\r\nAktuell besteht eine starke Abhängigkeit von Hardware aus den USA und Asien, während gleichzeitig die deutschen und europäischen Behörden ihre eigenen Vorstellungen bei-spielsweise in Sachen Datenschutz durchzusetzen suchen. Es wäre sehr wünschenswert, auch insofern auf eigene Alternativen setzen zu können – entsprechende Entwicklungsan-sätze müssen daher ebenfalls gezielt gefördert werden. Wenn relevante Hardware in Deutschland jedenfalls vorübergehend gar nicht eingesetzt werden kann, geraten sowohl die Verbreitung der XR-Technologie als auch die Entwicklung von Anwendungen am Standort ins Stocken. Rechtliche Fragen müssen schnell und wenigstens EU-weit einheitlich geklärt werden (vgl. auch unten 2.4.4).\r\n2.3.3\tStart-ups am Standort halten\r\nIm Rahmen der Gründerförderung gilt es besonders darauf zu achten, dass Start-ups aus dem weltweit sehr dynamischen XR-Bereich (Software und Hardware) vor Ort die Unterstüt-zung finden, die sie benötigen, um eine weitere Abwanderung ins Ausland zu verhindern. Dazu zählt nicht zuletzt ein besserer Zugang zu Wagniskapital.\r\n2.4\tRahmenbedingungen verbessern\r\n2.4.1\tDigitale Transformation gezielt unterstützen \r\nDie digitale Transformation muss als solche weiter gezielt und bedarfsgerecht unterstützt werden. Das zahlt auch auf den Einsatz spezieller Technologien ein, wie die Ergebnisse \r\nunserer Befragung zeigen. Zwar sind mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen grund-sätzlich offen für digitale Lösungen und immerhin ein Drittel probiert digitale \r\nLösungen auch aus. Aber nur 18 Prozent gehen in Bezug auf digitale Technologien auch mal ein gewisses Risiko ein. Hier gilt es, mit guten Beispielen aus der Praxis Mut machen. Umge-kehrt ist es sinnvoll, den Einsatz spezieller Anwendungen zu fördern, weil so ein konkreter Nutzen greifbar wird, der seinerseits das Interesse an der digitalen Transformation stärkt. \r\n2.4.2\tDigitale Infrastruktur ambitioniert weiter ausbauen\r\nViele XR-Anwendungen sind von der Qualität der digitalen Infrastruktur abhängig, also der möglichst flächendeckenden Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen und 5G-Netz, um \r\nDaten auch im Gigabit-Bereich in Echtzeit übertragen zu können. Die Anforderungen an die digitale Infrastruktur variieren stark je nach Art der XR-Anwendung. \r\n\r\nWährend etliche XR-Applikationen auch offline oder mit geringer Bandbreite funktionieren, benötigen datenintensive und kollaborative Anwendungsszenarien wie Social Collaboration, Echtzeit-Streaming oder cloud-basierte Dienste eine leistungsfähige Netzwerkinfrastruktur. Diese Szenarien profitieren von Hochgeschwindigkeitsnetzen wie Glasfaser und 5G, da sie eine geringe Latenz und hohe Bandbreite erfordern. In den nächsten Jahren sind beim Aus-bau noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, insbesondere auch durch eine Beschleuni-gung von Genehmigungsverfahren und eine zielgerichtete Förderung (siehe dazu näher die vbw Position Digitale Netze).\r\n\r\nEs ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Mehrheit der XR-Anwendungen, insbesondere im Bereich der lokalen Visualisierung und Interaktion, nicht von diesen fortschrittlichen Netz-werkstrukturen abhängig ist. Schwächen beim Netzausbau müssen hier also kein Hinde-rungsgrund für den Einsatz sein. \r\n\r\nForschung und Entwicklung konzentrieren sich zunehmend auf Technologien wie Edge Com-puting und effiziente Datenkompression, um die Netzwerkabhängigkeit weiter zu \r\nreduzieren und die Skalierbarkeit von XR-Technologien zu verbessern.\r\n2.4.3\tFachkräftenachwuchs sichern\r\nWie nahezu überall ist auch hier die Fachkräftesicherung entscheidend für die Zukunfts-fähigkeit der Branche. Mittelfristig sollten spezielle XR-Bildungsangebote etabliert werden, die solides XR-Wissen aus verschiedenen Blickrichtungen vermitteln. Unsere gemeinsam mit der Bundeswehruniversität und Extended Reality Bavaria e.V. erstellte Studie Extended Rea-lity - Zukunftstechnologie mit breitem Anwendungsspektrum nennt hierfür exemplarisch die Themengebiete Usability, Software-Entwicklung, Strategie, Recht, Ethik, Change-Management, IT-Sicherheit, Controlling und Hardware. Wichtiger Ansatzpunkt und potenziell sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Studiengängen ist die Arbeit an einem neuen Aus-bildungsberuf.\r\n2.4.4\tVerlässlichen, chancenorientierten Rechtsrahmen schaffen\r\nAnbieter und Anwender von XR-Technologien müssen durch die Bereitstellung konkreter Handreichungen (z. B. Leitfäden, Mustervereinbarung beziehungsweise -klauseln) unter-stützt werden. \r\n\r\nWesentliche Rechtsgebiete, deren Anforderungen es beim Einsatz von XR-Technologien zu beachten gilt, sind\r\n–\tDatenschutzrecht,\r\n–\tArbeitsschutz und sonstiges Arbeitsrecht und\r\n–\tSchutz geistigen Eigentums (beispielsweise Urheberrecht).\r\n\r\nWas es insofern je nach konkreter Fallgestaltung zu beachten gilt und vor allem, wie der Ein-satz von XR-Technologien rechtssicher möglich ist, stellt unser Rechtsmonitor XR für die Un-ternehmenspraxis (vbw/Heckmann, Juli 2023) dar. Im Juli 2024 wurde dieser um eine Be-trachtung des Einsatzes KI-generierter Bilder in XR-Anwendungen erweitert (Rechtsmonitor XR – Update KI, vbw/Heckmann). Solche konkreten Hilfestellungen sind auf viel breiterer Basis erforderlich, um Orientierung zu geben und zum Einsatz der Technologien zu ermuti-gen. \r\n\r\nBei der Rechtsetzung muss sich der deutsche und insbesondere europäische Gesetzgeber dagegen auf bestehende Regelungslücken konzentrieren, statt einseitig auf Risikominimie-rung abzuzielen wie bei der Künstlichen Intelligenz (AI Act) oder zu tief in die Rechtsbezie-hungen zwischen Unternehmen einzugreifen wie beim Data Act. Wo es rechtliche Unsicher-heiten und Grauzonen gibt, etwa im Bereich Datenschutz oder Arbeitssicherheit, ist eine Klarstellung geboten. Vielmehr ist dagegen auf gesetzlicher Ebene nicht erforderlich. Um den Unternehmen den Umgang mit den mittlerweile verabschiedeten europäischen Regelwer-ken zu erleichtern, hat die vbw im September 2024 den Leitfaden Data Act veröffentlicht.\r\nExkurs und Ausblick: EU-Initiative zu virtuellen Welten\r\nAm 05. April 2023 hat die EU-Kommission die Initiative „An EU initiative on Web 4.0 and virtual worlds: a head start towards the next technological transition“ veröffentlicht, um die Not-wendigkeit zur Regulierung virtueller Welten zu evaluieren. Geleitet wird die Kommission dabei von dem Gedanken, möglichen kritischen Entwicklungen im Hinblick auf Cybersicher-heit, Datenschutz und auch Marktzugang frühzeitig zu begegnen.\r\n\r\nSie erwägt einerseits die Entwicklung von Regeln, Prinzipien und Governance-Modellen, die im Einklang mit den Werten und Regeln der EU stehen, andererseits Maßnahmen zur Stär-kung von Investitionen und technologischen Kompetenzen.\r\n\r\nWährend es sehr zu begrüßen ist, dass die Bedeutung von XR-Technologien gesehen wird, und unterstützende Vorhaben sicher willkommen sind, wäre eine Regulierung jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt absolut kontraproduktiv. Geboten sind vielmehr punktuell korrigierende Eingriffe beispielsweise im Datenschutzrecht, um die längst erkannten Unklar-heiten zu beseitigen (z. B. bei der rechtssicheren Anonymisierung).\r\n\r\nDas gilt perspektivisch auch für das sog. Metaverse (vereinfacht gesagt einer Verknüpfung von virtueller und physischer Welt via Internet), bei dem letztlich zu den oben genannten Rechtsgebieten vor allem typischerweise mit Plattformen verbundene Fragestellungen \r\nhinzukommen (etwa Interoperabilität, Portabilität, Plattformhaftung), die aber ebenfalls weitestgehend bereits geregelt sind.\r\n\r\nDas Recht muss Innovationen ermöglichen und fördern. Dazu sind wenige, klare Regeln und deren einheitliche Auslegung deutlich hilfreicher als ein dichtes Regulierungsgeflecht. \r\n\r\nWo möglich, muss auf die Vorarbeiten der Industrie zurückgegriffen werden, namentlich in Sachen Standards. Die Gestaltung und Definition von Standards und Schnittstellen ist grund-sätzlich Aufgabe der Unternehmen. Wo sie das – beispielsweise aufgrund ihrer typischer-weise relativ geringen Größe – neben dem Tagesgeschäft kaum leisten können, sind Mög-lichkeiten einer Unterstützung zu prüfen, weil der Standort insgesamt davon profitieren kann. \r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nJohanna Yaacov\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-135\r\njohanna.yaacov@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\nChristine Völzow\r\nGeschäftsführerin, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-251\r\nchristine.voelzow@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. WP)","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Daraus ergibt sich nur eine \r\nSchlussfolgerung: Deutschland und Europa müssen so schnell wie möglich verteidigungs\u0002fähig werden.\r\nDie von Bundeskanzler Olaf Scholz kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine\r\neingeleitete Zeitenwende war mit einigen wichtigen Weichenstellungen verbunden. We\u0002sentliche Strukturprobleme blieben unter der Ampel-Regierung aber ungelöst.\r\nDie neue Koalition von Union und SPD hat sich die Steigerung unserer Wehrhaftigkeit als \r\neines ihrer Hauptziele gesetzt und vor allem die finanziellen Voraussetzungen dafür \r\ngeschaffen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen und die bisherige Arbeit \r\nder neuen Bundesregierung zeugen von der Entschlossenheit, wesentliche Bremsklötze zu \r\nbeseitigen und der Zeitenwende den nötigen Schwung zu verleihen. \r\nDieses Papier zeigt auf, was jetzt getan werden muss, um die Zeitenwende zum Erfolg zu \r\nführen: Aufbauend auf den erheblich größeren Spielräumen für künftige Verteidigungs\u0002ausgaben benötigen wir jetzt vor allem eine maßgebliche Stärkung der Rolle Deutschlands \r\nund Europas innerhalb der NATO, eine umfassende Reform der Beschaffung sowie eine\r\nspürbare Verbesserung von Ausrüstung und personellen Kapazitäten der Bundeswehr. \r\nEbenso gilt es nun, für eine deutliche Stärkung unserer Verteidigungswirtschaft zu sorgen, \r\nohne die ein Gelingen der Zeitenwende nicht möglich sein wird. Als Zentrum der deut\u0002schen Verteidigungsindustrie können unsere bayerischen Unternehmen hier einen wichti\u0002gen Beitrag für ganz Europa leisten. Die Zeitenwende muss sich jedoch vor allem in den \r\nKöpfen vollziehen. Nur wenn all diese Bereiche zusammenwirken, wird es uns gelingen, sie \r\ndauerhaft zu verankern.\r\nBertram Brossardt\r\n30. Juli 2025\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden.\r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick 1\r\n1 Den Ernst der geopolitischen Lage und den Wert unserer Freiheit \r\nerkennen 3\r\n2 Den europäischen Arm der NATO stärken 6\r\n2.1 Neustart der deutsch-französischen Beziehungen nutzen und Beziehungen zu \r\nGroßbritannien vertiefen 7\r\n2.2 Militärische Mobilität in Europa mit Deutschland als zentraler Drehscheibe \r\nverbessern 7\r\n2.3 Den fragmentierten Verteidigungsmarkt der EU harmonisieren 9\r\n3 Bayern als starker Partner der Bundeswehr und führender \r\nStandort der Verteidigungswirtschaft 11\r\n3.1 Strategisches Zusammenwirken von Politik, Bundeswehr und \r\nVerteidigungswirtschaft 11\r\n3.2 Bayerns leistungsstarke Verteidigungswirtschaft 13\r\n4 „Whatever it takes“: So viel wie nötig in die Verteidigung \r\ninvestieren 15\r\n5 Deutschland abwehrbereit machen 18\r\n5.1 Die Bundeswehr materiell zur Landes- und Bündnisverteidigung befähigen 18\r\n5.2 Die geplanten Maßnahmen zur Sanierung der maroden \r\nBundeswehrinfrastruktur rasch umsetzen 19\r\n5.3 Die Handlungsfähigkeit der Bundeswehr und Sicherheitskräfte auch im Vorfeld \r\ndes Spannungs- bzw. Verteidigungsfalls gewährleisten 19\r\n6 Die Beschaffung beschleunigen 21\r\n6.1 Die Nutzung von Innovationen erleichtern 23\r\n6.2 Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie frühzeitig in den \r\nBeschaffungsprozess mit einbeziehen 24\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden.\r\n6.3 Maßnahmen zur Liquiditätsförderung insbesondere für KMU und Start-ups \r\numsetzen 25\r\n6.4 Wertgrenzen für die 25-Millionen-Vorlage anheben 25\r\n6.5 Alle internen Regeln beim Beschaffungsamt abschaffen, die über die \r\ngesetzlichen Vorgaben hinausgehen 25\r\n6.6 Das Vergaberecht von allen nicht zwingend notwendigen, zivilen Vorgaben \r\nbefreien 26\r\n6.7 Vergabeverfahren standardisieren und entbürokratisieren 26\r\n6.8 Zulassungsprozesse für neues Material beschleunigen und Zertifizierungen von \r\nPartnernationen übernehmen 26\r\n6.9 Kulturwandel im Beschaffungswesen vorantreiben 26\r\n7 Die Verteidigungswirtschaft stärken 28\r\n7.1 Den Unternehmen Planungssicherheit in Form von langfristigen Aufträgen \r\ngewähren 28\r\n7.2 Government-to-Government Aufträge beschränken 28\r\n7.3 Planungsunsicherheiten beim Export abbauen 29\r\n7.4 Hürden beim Zugang zu Investitions- und Finanzierungslösungen abbauen 30\r\n7.5 Ein klares politisches Bekenntnis, dass Investitionen in Verteidigungsgüter –\r\nauch für rein militärische Güter ohne zivile Verwendung – notwendig, \r\nnachhaltig und erwünscht sind 31\r\n7.6 Maßnahmen zur Liquiditätsförderung insbesondere für KMU und Start-ups \r\numsetzen 32\r\n7.7 Sicherheitsprüfungen beschleunigen 32\r\n7.8 Forschungs- und Entwicklungskooperationen von Wissenschaft und Industrie \r\ndurch ein Ende von Zivilklauseln fördern 33\r\n8 Einen reformierten Freiwilligen Wehrdienst lediglich als ersten \r\nSchritt für den Aufwuchs der Bundeswehr betrachten 34\r\nAnsprechpartner/Impressum 38\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nPosition auf einen Blick\r\n1\r\nPosition auf einen Blick\r\nDrehzahl bei der Zeitenwende erhöhen\r\nBundeskanzler Olaf Scholz leitete mit dem Ausrufen der Zeitenwende drei Tage nach der \r\nrussischen Invasion in die Ukraine im Februar 2022 eine umfassende Zäsur ein, die er mit \r\nfolgenden Worten beschrieb: „Die Welt danach ist nicht mehr dieselbe wie die Welt da\u0002vor“. In der Folge setzte die Ampel-Regierung eine Reihe zentraler Reformen um. Zu ihnen \r\nzählen insbesondere das „Sondervermögen Bundeswehr“ im Umfang von 100 Milliarden \r\nEuro und die Einleitung einer Beschaffungsoffensive. In ihrer Gesamtheit betrachtet, ist die \r\nZeitenwende jedoch kaum vom Fleck gekommen. Zu viele Hebel wurden zu wenig oder gar \r\nnicht genutzt. Mit dem Beginn der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump und \r\nder schwindenden Bereitschaft der USA, Europas Sicherheit zu garantieren, hat sich die \r\ngeopolitische Situation noch einmal verschärft. Deutschland und Europa müssen so schnell \r\nwie möglich verteidigungsfähig werden.\r\nDie neue Bundesregierung von Union und SPD hat die Zeichen der Zeit erkannt. Dank der \r\nReform der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben existiert jetzt der finanzielle Spiel\u0002raum für die notwendigen Investitionen. Der Koalitionsvertrag, die vorliegenden Gesetz\u0002entwürfe zur Beschaffungsbeschleunigung und zum neuen Wehrdienst sowie weitere Initi\u0002ativen der Bundesregierung ergeben ein umfassendes und vielversprechendes Maßnah\u0002menpaket, das es jetzt zügig umzusetzen gilt.\r\nUnsere Forderungen lauten deshalb:\r\n1. Wir benötigen einen politischen und gesellschaftlichen Grundkonsens, in dem sich ein \r\nBewusstsein über die prekäre geopolitische Ausgangssituation spiegelt. Allen muss \r\nklar sein, dass unsere Demokratie und unser Leben in Freiheit, ebenso wie unsere \r\nwirtschaftliche Grundordnung, die soziale Marktwirtschaft, von unserer Sicherheit ab\u0002hängen. Als Bayerische Wirtschaft ist uns dieser Zusammenhang bewusst und unsere \r\nUnternehmen leisten ihren Beitrag zur Schärfung dieses Bewusstseins.\r\n2. Europäische Zusammenarbeit stärken: Wir halten weiterhin an der engen Partner\u0002schaft mit den USA fest, auch und gerade innerhalb der NATO. Die Allianz ist und \r\nbleibt der Garant unserer Sicherheit. Gleichzeitig gilt es nun aber, den europäischen \r\nArm des Bündnisses zu stärken. Aufgrund seiner Wirtschaftskraft kommt Deutschland \r\nhier eine besondere Rolle zu. Mit dem Beschluss zur permanenten Stationierung der\r\nBrigade in Litauen und der Zustimmung zum neuen NATO-Ausgabenziel in Höhe von \r\nfünf Prozent des BIP haben alte und neue Bundesregierung jeweils wichtige Schritte \r\nunternommen. Nun müssen weitere folgen. Insbesondere müssen aus dem Neustart \r\nder deutsch-französischen Beziehungen und der Intensivierung der Beziehungen zum \r\nVereinigten Königreich unter Bundeskanzler Friedrich Merz frische Impulse für die ver\u0002teidigungspolitische Zusammenarbeit in Europa folgen. Aus logistischer Sicht muss die \r\nmilitärische Mobilität in Europa mit Deutschland als zentraler Drehscheibe für \r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nPosition auf einen Blick\r\n2\r\nmögliche Truppenbewegungen zum Schutz der NATO-Ostflanke erhöht werden. Auf \r\nregulatorischer Ebene benötigen wir eine Harmonisierung des fragmentierten EU-Ver\u0002teidigungsmarktes.\r\n3. In Bayern ist die Zeitenwende von Beginn an auf fruchtbaren Boden gefallen. So pflegt \r\ndie Bayerische Staatsregierung seit jeher eine strategische Partnerschaft mit der Bun\u0002deswehr und der Verteidigungswirtschaft im Land, die jetzt Vorbildcharakter für den \r\nBund haben muss. Der Geist der guten Zusammenarbeit mit der Bundeswehr spiegelt \r\nsich nicht zuletzt im Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern wider. Die starke \r\nVerteidigungswirtschaft des Freistaats spielt als Zentrum der deutschen Sicherheitsin\u0002dustrie für das Gelingen der Zeitenwende eine zentrale Rolle. Ministerpräsident Dr. \r\nMarkus Söder hat richtigerweise die Devise ausgegeben, dass ein Viertel der neuen \r\nVerteidigungsinvestitionen nach Bayern fließen muss. \r\n4. Als Folge der fehlenden Langfristigkeit der Finanzplanung für den Verteidigungshaus\u0002halt unter der Ampel-Koalition war die Zeitenwende beinahe zum Erliegen gekom\u0002men. Dank der Reform der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben noch im alten \r\nBundestag und dem geplanten, umfassenden Aufwuchs der Verteidigungsausgaben \r\nunter der neuen Regierung kann sie nun wieder mit Leben gefüllt werden. Es gilt nun, \r\ndie Mittel einer sinnvollen Verwendung zuzuführen.\r\n5. Dank der gesicherten Finanzen muss die Bundeswehr jetzt zügig zu ihrem Kernauftrag \r\nder Landes- und Bündnisverteidigung befähigt werden. Dazu müssen die weiterhin ek\u0002latanten Lücken in der materiellen Ausstattung geschlossen und die gewaltigen Defi\u0002zite bei der Infrastruktur behoben werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass \r\nunsere Streit- und Sicherheitskräfte im verfassungsrechtlichen Rahmen bereits vor \r\nEintritt eines möglichen Ernstfalles an der NATO-Ostflanke handlungsfähig sind.\r\n6. Nach dem Ausrufen der Zeitenwende hat die alte Regierung eine Wende bei der Be\u0002schaffung eingeleitet, einschließlich der Verabschiedung des Bundeswehrbeschaf\u0002fungsbeschleunigungsgesetzes. Dies hat sich jedoch als zu zaghaft erwiesen. Das ge\u0002plante Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz von Union und SPD enthält \r\ngute Maßnahmen. Darüber hinaus sind aber noch weitere Anstrengungen nötig.\r\n7. Von besonderer Bedeutung ist zudem die Stärkung unserer Verteidigungswirtschaft, \r\num die dringend benötigte Skalierung der Produktion zu gewährleisten. Die Ampel\u0002Koalition hat sich im Rahmen ihrer Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie \r\nzwar zu den Unternehmen bekannt. In der Praxis kam dies jedoch viel zu selten an. \r\nDie Unternehmen benötigen jetzt vor allem Planungssicherheit, insbesondere bei den \r\nAufträgen, beim Export und beim Zugang zu Finanzmitteln.\r\n8. Um verteidigungsfähig zu werden, benötigt unser Land zügig eine personell ausrei\u0002chend ausgestattete Bundeswehr. Die Bundesregierung setzt beim Wehrdienst dabei \r\n„zunächst“ weiter auf Freiwilligkeit. Ob dies ausreichend sein wird, muss zeitnah über\u0002prüft werden. Falls nicht, ist aus unserer Sicht eine Wehrpflicht in Kombination mit ei\u0002nem verpflichtenden Gesellschaftsjahr die beste Lösung.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDen Ernst der geopolitischen Lage und den Wert unserer Freiheit erkennen\r\n3\r\n1 Den Ernst der geopolitischen Lage und den\r\nWert unserer Freiheit erkennen\r\nFreiheit, Demokratie und Sicherheit sind nicht selbstverständlich\r\nAusgangspunkt aller Anstrengungen zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands \r\nmuss die Schaffung eines umfassenden gesellschaftlichen und politischen Bewusstseins \r\nüber das Ausmaß der Bedrohung sein, der Deutschland und Europa ausgesetzt sind.\r\nMit dem völkerrechtswidrigen Einfall Putins in die Ukraine ist der Krieg nach Europa zu\u0002rückgekehrt. Dieser Angriffskrieg richtet sich nicht nur gegen die ukrainische Bevölkerung, \r\nsondern auch gegen das regel- und wertebasierte Europäische Friedensprojekt. Bundes\u0002verteidigungsminister Boris Pistorius fasst die Bedrohungslage mit folgenden Worten zu\u0002sammen: „Unsere Art, frei und selbstbestimmt und in Demokratie zu leben, ist das eigent\u0002liche Feindbild von Putin. Es geht ihm um mehr als die Ukraine“. Putin, für den der Zerfall \r\nder Sowjetunion die „größte geopolitische Katastrophe des 20. Jahrhunderts“ darstellt, be\u0002streitet kontinuierlich die Handlungsfähigkeit seiner souveränen Nachbarn. Gestärkt durch \r\nseine Erfolge in Tschetschenien, Georgien, Syrien sowie der Annexion der Krim betrachtet \r\ner die Ukraine als Ausgangspunkt für einen viel umfassenderen Konflikt mit Europa, mit \r\ndem Ziel der Wiederherstellung Russlands als imperialistische Großmacht und der Rückab\u0002wicklung der europäischen Sicherheitsordnung einschließlich NATO-Osterweiterung. Dafür \r\nhat er sein Land auf den Modus der „Kriegswirtschaft“ umgestellt. Die Verteidigungsausga\u0002ben schnellen immer weiter in die Höhe und neues militärisches Gerät wird nicht an die \r\nFront an der Ukraine geschickt, sondern zum großen Teil eingelagert. Zudem soll die Ar\u0002mee, die vor dem Krieg in der Ukraine offiziellen Angaben zufolge etwa 1 Million Soldaten \r\nbetrug, auf eine Zielgröße von 1,5 Millionen Uniformierte anwachsen. Die militärische Un\u0002terstützung der Ukraine ist vor diesem Hintergrund zu sehen und deshalb weiter zu inten\u0002sivieren.\r\nExperten sind sich darin einig, dass Russland in wenigen Jahren militärisch und industriell \r\nin der Lage sein wird, NATO-Gebiet herauszufordern, insbesondere im Baltikum. Im Raum \r\nsteht dabei das Jahr 2029. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius warnt daher, „bis \r\n2029 müssen wir kriegstüchtig sein“. „Kriegstüchtigkeit“ ist dabei ausschließlich im Sinne \r\nvon Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit zu verstehen. Bundeskanzler Friedrich \r\nMerz fasst es folgendermaßen zusammen: „Wir müssen uns verteidigen können, um uns \r\nnicht verteidigen zu müssen“.\r\nBereits jetzt verübt Russland tagtäglich eine Vielzahl von hybriden Angriffen auf die NATO\u0002Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, mit dem Ziel, die Gesellschaft zu destabilisie\u0002ren und zu zersetzen. Dazu zählen Cyberangriffe, Spionage, Sabotage und Desinformation, \r\naber auch die gezielte Lenkung von Flüchtlingsströmen in Richtung Europa.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDen Ernst der geopolitischen Lage und den Wert unserer Freiheit erkennen\r\n4\r\nMit der erneuten Wahl des für sein erratisches Handeln bekannten Donald Trump zum US\u0002Präsidenten hat sich die Bedrohungslage noch einmal weiter verschärft. Immer wieder \r\nzweifelt Trump offen das NATO-Beistandsversprechen im Falle eines Angriffs auf das Bünd\u0002nisgebiet an. Gleichzeitig äußert er immer wieder seine Bewunderung für Putin und sieht \r\nEuropa in vielen Bereichen – auch jenseits der Verteidigung – eher als Gegner denn als \r\nPartner.\r\nZwar fordern die USA von Europa und insbesondere von Deutschland bereits seit vielen \r\nJahren, wenn nicht gar Jahrzehnten, die Verteidigungsausgaben deutlich zu erhöhen und \r\nmehr Verantwortung für die eigene Sicherheit zu übernehmen. Auch ist seit langer Zeit be\u0002kannt, dass die USA nicht Russland, sondern China als die größte Bedrohung sehen und \r\nsich deshalb stärker auf den indopazifischen Raum konzentrieren wollen. Mit Ausnahme \r\nvon Trumps erster Amtszeit stand ein kurzfristiger und umfangreicher Truppenabzug der \r\nUSA aus Europa allerdings noch nie so akut im Raum wie jetzt. Derzeit sind – je nach Schät\u0002zung – gut 80.000 amerikanische Soldaten in Europa stationiert, davon ungefähr 39.000 in \r\nDeutschland. Abbildung 1 illustriert die geschätzte Verteilung.\r\nAbbildung 1\r\nVerteilung der US-Streitkräfte in Europa (2024, Länder mit bedeutsamer \r\nUS-Truppenpräsenz)\r\nQuelle: Eigene Darstellung auf Grundlage des Handelsblatts (25. Mai 2025)\r\n38.700\r\n14.000\r\n12.600\r\n10.000\r\n3.500\r\n2.150 1.700 1.150 1.100 1.000 700 600 598 400 250 150 150 50\r\n0\r\n5.000\r\n10.000\r\n15.000\r\n20.000\r\n25.000\r\n30.000\r\n35.000\r\n40.000\r\n45.000\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDen Ernst der geopolitischen Lage und den Wert unserer Freiheit erkennen\r\n5\r\nDie USA stellen nicht nur Truppen und Material, sondern fungieren auch als sogenannter \r\nSystemintegrator, der aus den zahlreichen kleineren Armeen der anderen Bündnispartner \r\neine handlungsfähige Einheit formt. Selbst wenn es gelingt, Trump von impulsiven Schrit\u0002ten abzuhalten, wird Europa diese Aufgabe auf absehbare Zeit großenteils alleine bewerk\u0002stelligen müssen.\r\nVor dem Hintergrund dieser politischen Entwicklungen muss uns allen klar sein, dass un\u0002sere Freiheit und unser wirtschaftlicher Erfolg fundamental von unserer Sicherheit abhän\u0002gen. Sicherheit ist nicht alles, aber ohne Sicherheit ist alles nichts. Nach der Gründung der \r\nBundesrepublik vor 75 Jahren haben Freiheit und Sicherheit das deutsche Wirtschaftswun\u0002der und unsere persönliche Entfaltung nach unseren eigenen Wünschen überhaupt erst \r\nmöglich gemacht. Sie sind die Voraussetzung für die Soziale Marktwirtschaft und dafür, \r\ndass Deutschland auch in Zukunft wirtschaftlich erfolgreich bleibt. Bundesverteidigungsmi\u0002nister Boris Pistorius macht diesen Zusammenhang folgendermaßen bewusst: „Dass wir –\r\nbei aller Kritik an Politik –, in Demokratie, in Freiheit und in Sicherheit und mit bescheide\u0002nem oder größerem Wohlstand leben können, fällt nicht vom Himmel. Das sind Errungen\u0002schaften, die wir verteidigen können müssen.“ Dieser Zusammenhang muss das Bewusst\u0002sein politik- und gesellschaftsweit prägen – nicht nur in Bayern und Deutschland, sondern \r\neuropaweit. Die Bayerische Wirtschaft hat den Ernst der Lage erfasst und unterstützt nach \r\nKräften bei der Schaffung des notwendigen Bewusstseins.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDen europäischen Arm der NATO stärken\r\n6\r\n2 Den europäischen Arm der NATO stärken\r\nMehr Verantwortung für Deutschland und Europa\r\nDeutschland muss weiterhin auf eine enge Partnerschaft mit den USA setzen – auch und \r\ninsbesondere im Rahmen der NATO. Das Bündnis ist und bleibt das Fundament für unsere \r\nSicherheit. Angesichts der schwindenden Unterstützung der USA für Europa aber muss sich \r\nunser Land für eine Stärkung des europäischen Arms der Allianz einsetzen. Wir begrüßen\r\ndaher das entsprechende Bekenntnis von Union und SPD im Koalitionsvertrag, „den euro\u0002päischen Pfeiler der NATO mit Nachdruck fortzuentwickeln und die EU-NATO-Zusammen\u0002arbeit weiter aufzuwerten“. Das Weißbuch der EU zur Zukunft der europäischen Verteidi\u0002gung vom März 2025 enthält ein nahezu deckungsgleiches Bekenntnis. In ihm werden die \r\nNATO als „Eckpfeiler der kollektiven Verteidigung ihrer Mitglieder in Europa“ und die EU\u0002NATO-Zusammenarbeit als „unverzichtbare Säule für die Entwicklung der Sicherheits- und \r\nVerteidigungsdimension der EU“ definiert. In beiden Dokumenten wird zudem der Aufbau \r\neiner Europäischen Verteidigungsunion gefordert. Mit Andrius Kubilius verfügt die EU\u0002Kommission zudem zum ersten Mal überhaupt über einen Kommissar für Verteidigung und \r\nRaumfahrt, was für die anstehenden Aufgaben von essenzieller Bedeutung ist. \r\nFür den Fall einer EU-Operation zur Krisenbewältigung, an der die NATO nicht in ihrer Ge\u0002samtheit teilnimmt, existieren seit 2003 die sogenannten Berlin-plus-Vereinbarungen. Sie \r\nermöglichen der EU für diesen Fall den Rückgriff auf NATO-Strukturen. Diese beinhalten\r\nu.a. den Austausch von geheimen Informationen sowie den Zugang zu den Planungskapa\u0002zitäten der Allianz. Daneben gibt es eine Reihe von zusätzlichen „Meilenstein-Dokumen\u0002ten“, die zentrale Aspekte der Zusammenarbeit regeln.\r\nAngesichts der neuen globalen Sicherheitslage sind aber umfassende weitere Anstrengun\u0002gen notwendig. Als drittstärkster Volkswirtschaft der Welt und größter Wirtschaft Europas \r\nkommt Deutschland dabei eine besondere Verantwortung zu. Mit der Entscheidung aus \r\ndem Jahr 2023, zur Sicherung der NATO-Ostflanke eine Brigade (etwa 5.000 Soldaten) nach \r\nLitauen zu entsenden, hat Deutschland noch unter der Ampel-Koalition einen entscheiden\u0002den Schritt unternommen. Es ist das erste Mal seit dem Ende des Zweiten Weltkrieg, dass \r\nDeutschland eine permanente Truppenbasis im Ausland einrichtet. Mittlerweile ist ein \r\nVorkommando vor Ort, im Jahr 2027 soll die Brigade einsatzbereit sein.\r\nMit der Zustimmung zur Anhebung des NATO-Ausgabenziels von derzeit zwei Prozent auf \r\nfünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Rahmen des Gipfels vom Juni 2025 hat die neue \r\nBundesregierung einen weiteren, zentralen Beitrag geleistet. Dieser Wert, der bis 2035 er\u0002reicht werden soll, setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. 3,5 Prozent sollen für die \r\nVerteidigung im engeren Sinne ausgegeben werden, 1,5 Prozent für verteidigungsrele\u0002vante Infrastruktur. Als vbw unterstützen wir diese Erhöhung. Den aktuellen Haushaltspla\u0002nungen zufolge wird Deutschland diesen Wert voraussichtlich bereits 2029 erreichen\r\n(siehe Kapitel 4).\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDen europäischen Arm der NATO stärken\r\n7\r\nÜber die Finanzen hinaus muss die Stärkung des europäischen Arms der NATO aber noch \r\nin verschiedenen weiteren Bereichen folgen. Dazu zählen insbesondere folgende Maßnah\u0002men:\r\n2.1 Neustart der deutsch-französischen Beziehungen nutzen und Bezie\u0002hungen zu Großbritannien vertiefen\r\nNachdem die deutsch-französischen Beziehungen unter Bundeskanzler Olaf Scholz in wei\u0002ten Teilen stagnierten, begrüßen wir die Ankündigung eines Resets von seinem Nachfolger \r\nFriedrich Merz sowie seinem Amtskollegen Emmanuel Macron. Im Verteidigungsbereich ist \r\nu. a. geplant, den deutsch-französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrat zu stärken. Der \r\nAustausch soll intensiviert und im „Format drei plus drei“ stattfinden, an den Beratungen \r\nsollen neben den Außen- und Verteidigungsministern beider Länder auch Kanzler und Prä\u0002sident teilnehmen. Dabei soll es auch konkrete „operationelle Antworten“ auf drängende \r\nFragestellungen geben. Zudem ist die Einrichtung einer deutsch-französischen Agentur für \r\nSprunginnovationen vorgesehen.\r\nInsbesondere ist zu hoffen, dass der Neustart der deutsch-französischen Beziehungen \r\nwichtige Impulse für die immer wieder stockenden Entwicklungsprojekte beider Länder\r\ngibt. Zu ihnen zählen insbesondere Main Ground Combat System (MGCS) und Future Com\u0002bat Air System (FCAS) gibt. MGCS ist ein deutsch-französisches Projekt zur Entwicklung ei\u0002nes Kampfpanzers. Ziel von FCAS ist die Entwicklung eines Systems aus Kampfflugzeugen, \r\nunbemannten Drohnen und weiteren Waffen- und Kommunikationssystemen, mit Hilfe \r\ndessen perspektivisch die aktuelle Generation an Kampfflugzeugen abgelöst werden soll. \r\nPartner bei FCAS sind derzeit Deutschland, Frankreich und Spanien.\r\nMit Blick auf Großbritannien gilt es, nach dem Brexit die Beziehungen insbesondere im Si\u0002cherheits- und Verteidigungsbereich auf eine neue Grundlage zu stellen. Großbritannien \r\nverfügt nicht nur über eigene Atomwaffen. Auf industrieller Basis ist es zudem eng mit vie\u0002len Unternehmen verbunden, einschließlich in Bayern. Wir begrüßen deshalb den umfas\u0002senden Freundschaftsvertrag zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich vom \r\nJuli 2025, in dem u. a. eine engere sicherheitspolitische Zusammenarbeit vereinbart \r\nwurde.\r\nGrundsätzlich ist festzuhalten, dass eine starke europäische Verteidigungspartnerschaft in\u0002nerhalb der NATO auch Polen miteinschließen muss.\r\n2.2 Militärische Mobilität in Europa mit Deutschland als zentraler Dreh\u0002scheibe verbessern\r\nDas NATO New Force Model, das die Allianz nach Beginn des Kriegs in der Ukraine im Jahr \r\n2022 beschlossen hat, sieht eine umfangreiche Erhöhung der Bereitschaftskräfte (kurzfris\u0002tig verlegbare Soldaten der Mitgliedstaaten) mit Blick auf die Verstärkung der NATO-Ost\u0002flanke vor. Innerhalb von 180 Tagen sollen bei Bedarf mindestens 800.000 Soldaten der \r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDen europäischen Arm der NATO stärken\r\n8\r\nBündnispartner verlegt werden können. Bereits innerhalb von 10 Tagen sollen 100.000\r\nSoldaten mobilisiert werden können. Innerhalb von 10 bis 30 Tagen sollen 200.000 hinzu\u0002kommen können, im Zeitraum von 30 bis 180 Tagen dann noch einmal mindestens \r\n500.000 Kräfte. Zuvor hatte die NATO mit lediglich 40.000 Bereitschaftskräften operiert.\r\nDieser Aufwuchs ist mit einer Reihe von logistischen Herausforderungen verbunden. Laut \r\nEU-Weißbuch hat die EU-Kommission 500 Infrastruktur-„Hotspots“ (Tunnel, Brücken, Hä\u0002fen, Flugplätze) ausgemacht, die für diesen Zweck dringend saniert werden müssen. Die \r\nReservierung von 1,5 Prozent vom neuen NATO-Gesamtausgabenziel in Höhe von fünf Pro\u0002zent für verteidigungsrelevante Infrastrukturausgaben ist vor diesem Hintergrund sinnvoll \r\nund notwendig. \r\nEbenso ist es notwendig, Bürokratie mit Blick auf den grenzüberschreitenden Transport \r\nvon militärischem Gerät abzubauen. Derzeit wird noch an jeder Grenze eine Zolldeklara\u0002tion benötigt. \r\nAufgrund seiner geographischen Lage im Zentrum Europas kommt Deutschland bei diesen \r\nPlanungen die Rolle als zentraler Drehscheibe für den Transit von eigenen und alliierten \r\nStreitkräften einschließlich ihrer Ausrüstung und Verpflegung sowie kontinuierlichem \r\nNachschub zu. Die genauen Details sind im unter Verschluss gehaltenen „Operationsplan \r\nDeutschland“ (OPLAN) enthalten, der vom Operativen Führungskommando der Bundes\u0002wehr erarbeitet wurde und kontinuierlich aktualisiert wird. Das Operative Führungskom\u0002mando fungiert als zentraler Ansprechpartner für die NATO, befreundete Streitkräfte so\u0002wie nationale Behörden. Es ist für die Operationsplanung, -führung und -auswertung der \r\nBundeswehr im Inland zuständig, ebenso wie für die Operationsführung von Einsätzen im \r\nAusland. Der OPLAN deckt auch den von der Bundeswehr für den Ernstfall definierten, zivi\u0002len Unterstützungsbedarf der Streitkräfte durch die Unternehmen der Privatwirtschaft mit \r\nBlick auf die Verlegung der entsprechenden Truppen ab. Dazu zählen logistische Belange, \r\nwie die Zurverfügungstellung von Transportfahrzeugen, aber auch die Versorgung mit Le\u0002bensmitteln u.v.m. Mit Blick auf den OPLAN gilt es im Ernstfall nicht nur Truppenbewegun\u0002gen in Richtung NATO-Ostflanke zu berücksichtigen, zu bedenken ist ebenfalls die entge\u0002gengesetzte Richtung einschließlich Verwundeter, Toter sowie zu reparierendem Gerät. \r\nDaneben ist mit Flüchtlingen zu rechnen.\r\nNachdem Fragen der militärischen Mobilität jahrzehntelang brach lagen, haben die Länder, \r\nin deren Kompetenz zum Beispiel Schwerlasttransporte fallen, wieder damit begonnen, zu \r\nprüfen, welche Teile der Verkehrsinfrastruktur für militärische Transporte tatsächlich nutz\u0002bar sind. So liegt mittlerweile wieder eine vollständige Karte des Militärstraßengrundnet\u0002zes vor. Die sich aus dem OPLAN ergebenden Aufgaben werden u.a. im „Bund-Länder-Ko\u0002ordinierungsgremium für Angelegenheiten der zivilen Unterstützung der militärischen Mo\u0002bilität einschließlich der Belange der zivilen Verteidigung im Bereich Verkehr“ (kurz BLKG \r\nMM/ZV) bearbeitet, die bereits seit 2019 existiert. Es gilt nun, die Arbeit dieses Gremiums\r\nund der anderen, mit der Umsetzung des OPLANs betrauten Stellen zu forcieren. Wie auch \r\nauf europäischer Ebene müssen zudem Verwaltungshürden mit Blick auf die Verlagerung \r\nvon militärischem Gerät innerhalb Deutschlands abgebaut werden. Derzeit muss etwa \r\nnoch für jedes Bundesland ein eigener Antrag gestellt werden. Zwar wurden im Jahr 2024 \r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDen europäischen Arm der NATO stärken\r\n9\r\nVereinfachungen beschlossen, es besteht aber noch Spielraum für weitere Verbesserun\u0002gen.\r\n2.3 Den fragmentierten Verteidigungsmarkt der EU harmonisieren\r\nAuf EU-Ebene muss sich Deutschland für einen Abbau der vielfältigen Fragmentierungen \r\ndes europäischen Verteidigungsmarktes einsetzen. Dies bedeutet:\r\n− Stärker bei der gemeinsamen Beschaffung kooperieren:\r\nBereits im Jahr 2007 hatten die EU-Mitgliedstaaten vereinbart, 35 Prozent der nationa\u0002len Beschaffungsausgaben in gemeinsame Projekte fließen zu lassen. Mit 18 Prozent \r\ngelingt dies derzeit aber lediglich für etwa die Hälfte. Die starke Fragmentierung der \r\nBeschaffung erklärt, warum es in Europa mit etwa 180 Plattformen für Kampfsysteme \r\netwa sechs Mal so viele wie in den USA gibt. Eine stärkere gemeinsame Beschaffung ist \r\ndamit allein schon aus Kostengründen erstrebenswert. Wir unterstützen deshalb die \r\ngrundsätzliche Stoßrichtung der Europäischen Strategie für die Verteidigungsindustrie \r\n(EDIS) bzw. des Europäischen Programms für die Verteidigungsindustrie (EDIP) im Rah\u0002men derer ein neuer Zielwert der gemeinsamen Beschaffung von 40 Prozent bis 2030\r\nangestrebt wird.\r\n− In Europa beschaffen:\r\nAnders als bisher, muss die Beschaffung stärker in Europa stattfinden. Im Jahr 2023 \r\nentfielen mit 78 Prozent mehr als drei Viertel der Beschaffungen auf das EU-Ausland, \r\ndavon vier Fünftel auf die USA. Im Rahmen von EDIS und EDIP sollen bis 2030 50 Pro\u0002zent und bis 2035 60 Prozent der nationalen Beschaffungsvolumina in der EU einge\u0002setzt werden.\r\n− Einen Binnenmarkt für Verteidigungsgüter einrichten:\r\nAnders als für die meisten anderen Produkte und Dienstleistungen, können Verteidi\u0002gungsgüter innerhalb der EU nicht frei gehandelt werden. Weitere Probleme entste\u0002hen durch das Fehlen gemeinsamer Exportregeln, mangelnder gemeinsamer Standar\u0002disierung von Rüstungsgütern und unterschiedlicher Anforderungen an geistiges Eigen\u0002tum seitens der Verteidigungsministerien der Mitgliedstaaten, was die Kooperation auf \r\nUnternehmensebene erschwert. Zudem werden einige EU-Vorschriften in den Mit\u0002gliedstaaten verschieden ausgelegt, zum Beispiel im Bereich des Umweltrechts. Einige \r\ndieser Hürden sollen im Rahmen der von der EU-Kommission im Juni 2025 vorgeschla\u0002genen Omnibus-Verordnung für die Verteidigungsbereitschaft abgebaut werden. Die \r\nOmnibus-Verordnung sieht darüber hinaus weitere Maßnahmen vor, wie z. B. einige \r\nAnpassungen bei der Chemikalienregulierung. Insgesamt sind in diesem Bereich aber \r\nnoch deutlich größere Anstrengungen nötig.\r\n− Investitionen in Forschung und Entwicklung steigern:\r\nDie F&E-Investitionen der EU-Staaten für die Verteidigung betragen mit 13 Mrd. Euro \r\nnur einen Bruchteil der Ausgaben der USA in Höhe von 145 Mrd. Dollar. Hier muss \r\ndringend gegengesteuert werden, damit Europa bim Thema Innovation nicht den An\u0002schluss verliert.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDen europäischen Arm der NATO stärken\r\n10\r\nDie neue Bundesregierung hat diese Problemstellungen erkannt und im Koalitionsvertrag \r\nvereinbart, einen „echten Binnenmarkt für Verteidigungsgüter“ anzustreben, „mit gemein\u0002samen Exportregeln und enger Zusammenarbeit bei Planung, Entwicklung und Beschaf\u0002fung“. Dabei geht es ihnen richtigerweise um „Simplification, Standardization and Scale“.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nBayern als starker Partner der Bundeswehr und führender Standort der \r\nVerteidigungswirtschaft\r\n11\r\n3 Bayern als starker Partner der Bundeswehr \r\nund führender Standort der Verteidigungs\u0002wirtschaft\r\nEnge Partnerschaft mit der Bundeswehr und Spitzenstandort für die Ver\u0002teidigungsbranche\r\n3.1 Strategisches Zusammenwirken von Politik, Bundeswehr und Verteidi\u0002gungswirtschaft\r\nBayern steht traditionell im engen Schulterschluss mit Bundeswehr und Verteidigungswirt\u0002schaft. Der Freistaat hat sich schon immer für ein starkes Band zwischen Bundeswehr und \r\nGesellschaft eingesetzt. Zudem hat er die Verschärfung der geopolitischen Lage erkannt \r\nund entsprechend gehandelt. Bereits im Jahr 2024 hat der bayerische Landtag das „Gesetz \r\nzur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ verabschiedet, das wir ausdrücklich begrüßen. \r\nEs beinhaltet im Kern folgende Maßnahmen:\r\n− Beschleunigtes Bauen seitens der Bundeswehr:\r\nBauvorhaben der Bundeswehr auf Militärgelände werden verfahrensfrei gestellt und \r\ndie Bundeswehr ist von örtlichen Bauvorschriften der Standortgemeinden freigestellt. \r\nAnforderungen an den Denkmalschutz werden im Sinne eines Vorrangs für militärische \r\nNutzbarkeit herabgesetzt. Ergänzend zu diesem Bestandteil des Gesetzes gibt es seit \r\n2022 die „Task Force Militärisches Bauen“ zur Beschleunigung militärischer Bauvorha\u0002ben.\r\n− Bei der Landesplanung liegen die räumlichen Erfordernisse von Verteidigung und Zivil\u0002schutz im überragenden öffentlichen Interesse.\r\n− Abschaffung der Zivilklauseln: Eine Beschränkung der Forschung auf zivile Nutzungen \r\nist unzulässig. Forschungseinrichtungen sollen mit der Bundeswehr zusammenarbei\u0002ten. Im Ernstfall kann die Zusammenarbeit vom Freistaat sogar verpflichtend vorge\u0002schrieben werden.\r\n− Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen im Rahmen der politischen Bildung. Die Karrie\u0002reberater der Bundeswehr dürfen im Rahmen schulischer Veranstaltungen zu berufli\u0002chen Einsatzmöglichkeiten bei der Bundeswehr informieren. Bereits seit 2010 besteht\r\nim Bereich der politischen Bildung eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Baye\u0002rischen Kultusministerium und der Bundeswehr.\r\nDer Geist dieses Reformpakets spiegelt sich in vielen der jetzt geplanten Initiativen auf \r\nBundesebene zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands wider. \r\nMit Blick auf die Umsetzung des OPLANs steht die vbw in engem Kontakt mit der Bundes\u0002wehr, um die frühzeitige Interaktion zwischen den verantwortlichen militärischen Stellen \r\nund den Unternehmen sicherzustellen. Dabei geht es vor allem darum, die Unternehmen \r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nBayern als starker Partner der Bundeswehr und führender Standort der \r\nVerteidigungswirtschaft\r\n12\r\nin Bayern auf das vorzubereiten, was im Bündnis- bzw. Spannungs- oder Verteidigungsfall \r\n– und möglicherweise bereits zuvor – auf sie zukommen könnte. Im Mittelpunkt steht die \r\nzivil-gewerbliche Unterstützung bei der Verlegung und Versorgung Zehntausender deut\u0002scher und alliierter Soldaten in Richtung NATO-Ostflanke. Zur weiteren Entwicklung eines \r\ngeeigneten Rollenverständnisses sowie zur Bewerbung auf entsprechende Vergabever\u0002träge sind die Unternehmen auf den Input der zuständigen militärischen Stellen angewie\u0002sen. \r\nWas die Forcierung der Zeitenwende betrifft, profitiert die Verteidigungswirtschaft im Frei\u0002staat von der Bayerischen Staatsregierung als verlässlichem Partner. Der Sektor hat in Bay\u0002ern traditionell eine große Bedeutung, die nun noch weiter zunimmt. Anfang 2025 verab\u0002schiedeten Wirtschaftsministerium und Staatskanzlei gemeinsam mit der Branche einen\r\n10-Punkte-Aktionsplan zur Stärkung des Sektors als „strategische Schlüsselbranche“. Zu\u0002dem gilt seit der Reform der Schuldenbremse auf Bundesebene die Devise von Minister\u0002präsident Dr. Markus Söder, dass 25 Prozent des jetzt zusätzlichen geplanten Volumens an \r\nBeschaffungsaufträgen in den Freistaat fließen sollen. \r\nBayern verfügt dafür über ideale Voraussetzungen. Der Freistaat ist Zentrum der deut\u0002schen Verteidigungsbranche und zählt auch europaweit zu den wichtigsten Rüstungs\u0002standorten. Unsere Systemhäuser, Ausrüster, Zulieferbetriebe und Start-ups verfügen mit \r\nihren Technologien, ihrer Innovationskraft und ihrer Erfahrung entlang der gesamten \r\nWertschöpfungskette über alle Fähigkeiten, um die Bundeswehr bis 2029 verteidigungsfä\u0002hig zu machen. Sie sind schon jetzt lieferfähig und stehen bereit, die Produktion zu skalie\u0002ren.\r\nDer bayerische Verteidigungssektor profitiert im Freistaat von einem einzigartigen Ökosys\u0002tem, in dem Forschung, Industrie und Bundeswehr eng kooperieren. Einen besonderen \r\nNutzen ziehen die Unternehmen dabei auch von der Hightech Agenda der bayerischen \r\nStaatsregierung, im Rahmen derer Bayern bereits vor einigen Jahren eine umfassende \r\nTechnologieoffensive gestartet hat. Von großer Bedeutung für die Verteidigungswirtschaft \r\nist die Universität der Bundeswehr München (UniBw M), an der Forschung auf Spitzenni\u0002veau stattfindet. Die UniBwM wurde als einziger deutscher Standort in das Innovationsför\u0002derprogramm der Nato DIANA (Defence Innovation Accelerator for the North Atlantic) auf\u0002genommen. Speziell für Drohnen existiert an der Wehrtechnischen Dienststelle in Man\u0002ching der Drone Innovation Hub mit ähnlichem Aufgabenprofil. Zudem gibt es den bei Bay\u0002ern Innovativ als Tochter des Bayerischen Wirtschaftsministeriums angesiedelten TechHUB \r\nSVI (Sicherheits- und Verteidigungsindustrie), der sich für die branchenübergreifende Ver\u0002netzung und den Technologietransfer einsetzt. Besondere Relevanz kommt auch dem ehe\u0002malige Fliegerhorst Erding zu, an dem derzeit ein Innovationszentrum der Bundeswehr \r\n(Defence Lab Erding) eingerichtet wird. Forschungsinstitute und Unternehmen entwickeln \r\nund erproben dort gemeinsam mit den Streitkräften Innovationen für die Bundeswehr. Da\u0002mit wird Bayern zu einem deutschlandweiten Tor für Innovationen der Bundeswehr.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nBayern als starker Partner der Bundeswehr und führender Standort der \r\nVerteidigungswirtschaft\r\n13\r\n3.2 Bayerns leistungsstarke Verteidigungswirtschaft\r\nDie bayerische Verteidigungswirtschaft spielt für das Gelingen der Zeitenwende eine ent\u0002scheidende Rolle. Die Unternehmen der Verteidigungsbranche sind oftmals sowohl im zivi\u0002len als auch im militärischen Sektor aktiv. Eine zentrale Rolle spielt aufgrund der zuneh\u0002menden Bedeutung der Digitalisierung auch die Informationstechnologie. Die amtliche Sta\u0002tistik erfasst den Verteidigungssektor allerdings nicht als eigenen Wirtschaftszweig. Viel\u0002mehr setzen sich die Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen zusammen. Zur \r\nbayerischen Verteidigungswirtschaft zählen damit alle Unternehmen mit Sitz im Freistaat, \r\ndie einen wesentlichen Teil ihres Umsatzes in der Verteidigungsindustrie erwirtschaften \r\nund/oder hier Güter und Dienstleistungen zur militärischen Landes- und Bündnisverteidi\u0002gung bereitstellen.\r\nUnseren Schätzungen zufolge erwirtschaften im Freistaat etwa 50.000 Beschäftigte eine \r\nWertschöpfung in Höhe von fast 9,5 Milliarden Euro. Derzeit sind nach unserer Kenntnis \r\ncirca 200 Unternehmen im Verteidigungsbereich aktiv. Damit ist in Deutschland etwa jedes \r\ndritte Verteidigungsunternehmen im Freistaat beheimatet.\r\nTabelle 1 bietet einen Überblick über wesentliche Strukturdaten des bayerischen Verteidi\u0002gungssektors – auch im Vergleich zu weiteren Bereichen der bayerischen Wirtschaft. \r\nTabelle 1\r\nDer bayerische Verteidigungssektor im Vergleich mit anderen Wirtschafts\u0002zweigen im Freistaat\r\nBayern Beschäftigte Anteil an der \r\nbay. Gesamt\u0002wirtschaft\r\nBruttowert\u0002schöpfung\r\nAnteil an der \r\nbay. Gesamt\u0002wirtschaft\r\nVerteidigungsbranche 49.850* 0,8% 9,5 Mrd. Euro+ 1,4%\r\nMaschinenbau 228.200** 3,9% 25,6 Mrd. Euro+ 3,6%\r\nFahrzeugbau 246.300** 4,2% 50,9 Mrd. Euro+ 7,2%\r\nVerarbeitendes Gewerbe 1.321.400** 22,3% 172,9 Mrd. Euro+ 24,6%\r\nGesamtwirtschaft 5.925.200 100% 702,2 Mrd. Euro 100%\r\nQuellen: * vbw interne Recherche; + vbw Schätzung für 2023 anhand von Daten des LfStat Bayern; \r\n** LfStat Bayern (Stand: 30.09.2023)\r\nBeschäftigung\r\nDie bayerische Verteidigungsindustrie zählt insgesamt 49.850 Beschäftigte. Mit etwa 60 \r\nProzent lässt sich die überwiegende Mehrheit dieser Beschäftigten den Wirtschaftszwei\u0002gen „Sonstiger Fahrzeugbau“ zuordnen. Mit rund 20 Prozent bzw. etwa 5 Prozent sind \r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nBayern als starker Partner der Bundeswehr und führender Standort der \r\nVerteidigungswirtschaft\r\n14\r\nzudem die Wirtschaftszweige „Elektronik und IT“ und „Metallverarbeitung“ von zentraler \r\nBedeutung. Die übrigen 15 Prozent verteilen sich auf verschiedene weitere Wirtschafts\u0002zweige aus Industrie und Dienstleistung. \r\nIm Jahr 2023 zählte Bayern insgesamt 5,9 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäf\u0002tigte. Damit entfallen circa 0,8 Prozent der Beschäftigten im Freistaat auf den Verteidi\u0002gungssektor, was etwa jedem 125. Beschäftigten in Bayern entspricht. Im Vergleich dazu \r\nkommen der Maschinenbau bzw. der Fahrzeugbau auf 3,9 bzw. 4,2 Prozent der Beschäftig\u0002ten in Bayern. Das gesamte Verarbeitende Gewerbe macht mit 22,3 Prozent etwas mehr \r\nals ein Fünftel aller Beschäftigten im Freistaat aus. \r\nWertschöpfung\r\nMit 9,5 Milliarden Euro Wertschöpfung deckt die bayerische Verteidigungsbranche einen \r\nAnteil von rund 1,4 Prozent der gesamten Wertschöpfung im Freistaat im Umfang von 702 \r\nMilliarden Euro ab. Im Vergleich dazu liegt der Anteil der Bruttowertschöpfung des gesam\u0002ten Verarbeitenden Gewerbes mit 24,6 Prozent bei knapp einem Viertel der Gesamtwirt\u0002schaft. Der Maschinenbau bzw. der Fahrzeugbau stehen jeweils für 3,6 bzw. 7,2 Prozent \r\nder gesamten bayerischen Wertschöpfung.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\n„Whatever it takes“: So viel wie nötig in die Verteidigung investieren\r\n15\r\n4 „Whatever it takes“: So viel wie nötig in die \r\nVerteidigung investieren\r\nDie strukturelle Unterfinanzierung der Verteidigung beenden\r\nDank der Reform der Schuldenbremse noch im alten Bundestag, wonach Verteidigungs\u0002ausgaben oberhalb eines Volumens von einem Prozent des nominalen Bruttoinlandpro\u0002dukts (derzeit etwa 43 Milliarden Euro) nicht mehr auf die grundgesetzlich verankerte \r\nSchuldenbremse anzurechnen sind, stehen in Deutschland nun genügend Finanzmittel zur \r\nVerfügung.\r\nNach jahrzehntelangen Einsparungen im Verteidigungssektor hatte die Ampel-Regierung \r\nmit der Einrichtung des Sondervermögens Bundeswehr im Umfang von 100 Milliarden \r\nEuro im Jahr 2022 einen wichtigen und richtigen Schritt unternommen. Darüber hinaus \r\naber verschleppte sie die finanzielle Zeitenwende. Erstens blieb das Sondervermögen bis \r\nEnde 2027 befristet, obwohl es von Beginn an hoffnungslos mit neuen Beschaffungsplänen \r\nüberzeichnet war. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die reinen Beschaffungskosten in der \r\nRegel lediglich 30 Prozent der Gesamtkosten eines neuen Waffensystems abdecken. Mit \r\n20 bzw. 50 Prozent schlagen in der Folge die Kosten für Betrieb bzw. Personal zu Buche. \r\nDiese Folgekosten waren im Sondervermögen nicht ansatzweise abgedeckt. Zweitens \r\nwurde die Nutzung des Sondervermögens stark verwässert, da die Ampel-Regierung damit \r\nanstelle der eigentlich vereinbarten „bedeutsamen Ausrüstungsvorhaben der Bundes\u0002wehr“ (Zitat aus dem Gesetz zur Einrichtung des Sondervermögens) immer stärker dafür \r\nnicht vorhergesehene Ausgaben aus dem regulären Verteidigungshaushalt finanzierte. \r\nDrittens fror sie den Einzeletat Verteidigung im Bundeshaushalt de facto ein. Im Jahr 2024 \r\nverzeichnete der reguläre Verteidigungshaushalt mit 51,8 Milliarden Euro ein Plus von le\u0002diglich 1,7 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Damit konnten gerade einmal die tarif\u0002lich beschlossenen Lohn- und Gehaltserhöhungen bei der Bundeswehr abgedeckt werden. \r\nZwar erfüllte Deutschland 2024 mit 2,1 Prozent erstmals das NATO Zwei-Prozent-Ziel. Dies \r\ngelang allerdings nur mit Hilfe verschiedener Buchungstricks im Bundeshaushalt sowie der \r\nentsprechenden Jahrestranche des Sondervermögens in Höhe von 19 Milliarden Euro.\r\nDie neue Bundesregierung von Union und SPD hat die Notwendigkeit dauerhaft und sub\u0002stanziell erhöhter Verteidigungsausgaben erkannt. Der im neuen Bundeskabinett im Juni \r\n2025 beschlossene Haushalt sieht eine umfangreiche Erhöhung der Vereidigungsinvestitio\u0002nen vor. Tabelle 2 illustriert den geplanten Ausgabenaufwuchs.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\n„Whatever it takes“: So viel wie nötig in die Verteidigung investieren\r\n16\r\nTabelle 2\r\nGeplante Erhöhung der Ausgaben für die Verteidigung in Deutschland\r\n(in Mrd. Euro)\r\n2025 2026 2027 2028 2029\r\nGesamtausgaben Verteidigung 75 97 108 152 168\r\ndavon\r\n− Verteidigungshaushalt 62 83 93 137 153\r\n− Ertüchtigung (vorwiegend \r\nMilitärhilfe für die Ukraine)\r\n8 9 9 9 9\r\n− Zivil- u. Bevölkerungsschutz,\r\nNachrichtendienste,\r\nSchutz von informations\u0002technischen Systemen\r\n5 6 7 7 6\r\n1 Prozent des BIP 43 43 44 45 47\r\nAuf Schuldenregel nicht \r\nanrechenbare Kreditaufnahme\r\n32 54 64 107 121\r\nTranche aus dem Sondervermö\u0002gen Bundeswehr\r\n24 26 27\r\nNATO-Quote (Prozent des BIP) 2,4% 2,8% 3,0% 3,3% 3,5%\r\nQuelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Daten des Bundesfinanzministeriums, Differenzen durch \r\nRundungen möglich\r\nBereits in diesem Jahr steigt der Verteidigungshaushalt gegenüber 2024 um 10 Milliarden \r\nauf 62 Milliarden Euro. Bis 2029 ist gegenüber 2025 eine Verdreifachung vorgesehen. Die \r\ngeplanten Gesamtausgaben liegen noch einmal deutlich darüber. Deutschland wird damit \r\nvoraussichtlich bereits 2029 – also sechs Jahre früher als mit der NATO vereinbart – das \r\nneue 3,5-Prozent-Ausgabenziel erreichen. Wie Abbildung 2 zeigt, wurde dieses Ausgaben\u0002niveau zuletzt im Kalten Krieg in den 1960er Jahren erreicht.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\n„Whatever it takes“: So viel wie nötig in die Verteidigung investieren\r\n17\r\nAbbildung 2\r\nAnteil der deutschen Militärausgaben am Bruttoinlandsprodukt (in Prozent)\r\nQuelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Daten von SIPRI und Bundesregierung\r\nWichtig ist, dass die neuen Mittel zielgerichtet ausgegeben werden. Klar ist aber auch, dass \r\nangesichts der unumgänglichen Steigerung der Verteidigungsausgaben an anderen Stellen \r\nim Bundeshaushalt Einsparungen und Neuausrichtungen nötig sein werden. In den aktuel\u0002len Haushaltsentwürfen wird diese notwendige Konsolidierung allerdings noch nicht hinrei\u0002chend sichtbar. \r\nDie Ausnahme der Verteidigungsausgaben von den Regeln der Schuldenbremse gelingt \r\naufgrund einer Aktivierung erweiterter nationaler Ausgabenspielräume mit Blick auf den\r\nStabilitäts- und Wachstumspakt der EU. Dieser Schritt ist Teil der „ReArm Europe/Readi\u0002ness 2030“ Initiative der EU-Kommission, mit der eine massive Erhöhung der Verteidi\u0002gungsausgaben in Europa ermöglicht werden soll. Insgesamt 650 Milliarden Euro sollen \r\nEU-weit über die genannte Nutzung der erhöhten nationalen Ausgabenspielräume gene\u0002riert werden. Hinzu kommen 150 Milliarden über den neuen EU-Fonds SAFE (Security Ac\u0002tion for Europe). Es handelt sich dabei um zinsgünstige Darlehen an die Mitgliedsstaaten\r\nfür den Erwerb von Rüstungsgütern. Dabei greift eine „Buy European“-Klausel, wonach 65 \r\nProzent der Komponenten aus der EU bzw. ausgewählten Partnerstaaten stammen müs\u0002sen. Die Absicherung erfolgt über den EU-Haushalt.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDeutschland abwehrbereit machen\r\n18\r\n5 Deutschland abwehrbereit machen\r\nDie Verteidigungsfähigkeit unseres Landes härten\r\n5.1 Die Bundeswehr materiell zur Landes- und Bündnisverteidigung \r\nbefähigen\r\nIn seiner Zeitenwende-Rede versprach Bundeskanzler Olaf Scholz, die Bundeswehr „zum \r\nGrundpfeiler der konventionellen Verteidigung in Europa zu machen“. Nach Jahrzehnten \r\nder sogenannten Friedensdividende, also des umfangreichen Abschichtens des Verteidi\u0002gungsetats zugunsten anderer Prioritäten im Bundeshaushalt, war die Bundeswehr zu Be\u0002ginn des Kriegs in der Ukraine jedoch „blank“ (Zitat des Inspekteurs des Heeres, Alfons \r\nMais). Dank des Sondervermögens konnte dann damit begonnen werden, einige Löcher \r\nbei der Bewaffnung zu stopfen. In vielen Fällen aber wird es noch Jahre dauern, bis die \r\nneuen Systeme tatsächlich einsatzbereit auf den Kasernenhöfen stehen. Gleichzeitig wur\u0002den durch die Ausrüstungs- und Waffenlieferungen an die Ukraine, die überwiegend dem \r\nBestand entnommen wurden, neue Lücken aufgerissen. Aus Sicht von Alfons Mais ist die \r\nBundeswehr als Ganzes heute deshalb „blanker als blank“. \r\nDer Anspruch von Bundeskanzler Friedrich Merz, die Bundeswehr zur „konventionell \r\nstärksten Armee zu machen“ schließt an seinen Vorgänger Scholz an. Ziel muss die baldige \r\nVollausstattung der Bundeswehr über alle Dimensionen hinweg (Land, Luft- und Welt\u0002raum, See, Cyber- und Informationsraum) sein, um sie zur Erfüllung ihres Kernauftrags der \r\nLandes- und Bündnisverteidigung zu befähigen. Dafür ist ein Ausstattungsgrad von jenseits \r\n100 Prozent in Richtung 150 Prozent notwendig. Mit etwa 25 Prozent Mehrausstattung \r\nmuss anfallenden Reparaturen Rechnung getragen werden. Für die angemessene Ausstat\u0002tung der Reservisten sind noch einmal 25 Prozent zusätzlich nötig. Nur so kann neben der \r\nEinsatz- und Kaltstartfähigkeit auch die Durchhaltefähigkeit gewährleistet werden. \r\nAuf Produktebene wird alles und von allem mehr benötigt, u. a. Munition, konventionelle \r\nWaffensysteme am Boden, Luftverteidigungssysteme einschließlich Abstandswaffen für \r\nSchläge in der Tiefe, Drohnen sowie Schlüsseltechnologien aus den Bereichen KI, Cyber \r\nund der elektronischen Kampfführung (Software Defined Defence). Auch in der Raumfahrt \r\nbesteht erheblicher Nachholbedarf. Dies gilt in besonderem Maße für Kommunikation, Sig\u0002nalaufklärung und Erdbeobachtung, bei denen es gezielt die immense Abhängigkeit von \r\nden USA abzubauen gilt. Dafür muss sich Deutschland für einen souveränen Zugang Euro\u0002pas zum Weltraum sowie eigene Satellitenkonstellationen einsetzen. Wir begrüßen daher \r\ndas Vorhaben von Union und SPD aus dem Koalitionsvertrag, innerhalb der ersten 12 Mo\u0002nate nach Amtsantritt eine Weltraumsicherheitsstrategie zu veröffentlichen.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDeutschland abwehrbereit machen\r\n19\r\n5.2 Die geplanten Maßnahmen zur Sanierung der maroden Bundes\u0002wehrinfrastruktur rasch umsetzen\r\nDie Bundeswehr verfügt deutschlandweit über circa 1.500 Liegenschaften mit etwa 33.000 \r\nGebäuden. Die Gesamtfläche von ungefähr 260.000 Hektar entspricht in etwa der Größe \r\ndes Saarlandes. Aufgrund der umfangreichen Sparmaßnahmen während der vergangenen \r\nJahrzehnte besteht laut dem Jahresbericht der damaligen Wehrbeauftragen Eva Högl vom \r\nMärz 2025 jedoch ein gewaltiger Sanierungsstau im Umfang von etwa 67 Milliarden Euro. \r\nHinzu kommt die hohe Arbeitsbelastung der Bauverwaltungen der Länder, als Folge derer\r\nes nicht selten heißt, die Umsetzung eines entsprechenden Bauprojektes sei „erfahrungs\u0002gemäß frühestens in den kommenden Jahrzehnten möglich“ (Zitat aus dem aktuellen \r\nWehrbericht). \r\nDie neue Bundesregierung hat die Problematik erkannt und im Koalitionsvertrag umfang\u0002reiche Reformen angekündigt, die wir vollumfänglich unterstützen. Geplant sind insbeson\u0002dere folgende Maßnahmen:\r\n– Verfahrensfreistellungen und mehr Eigenvollzugskompetenzen für die Bundeswehr zur \r\nVereinfachung des Genehmigungs- und Vergaberechts sowie der entsprechenden Be\u0002schaffung und des Schutzes sowie der Widmung militärischer Flächen \r\n– Vereinfachung der Bedarfsdefinition und Genehmigung für militärische Bauvorhaben\r\n– Ein Bundeswehrinfrastrukturbeschleunigungsgesetz mit Ausnahmeregelungen im Bau-, \r\nUmwelt- und Vergaberecht sowie beim Schutz und der Widmung militärischer Flächen\r\n– Festschreibung der Belange und Infrastrukturmaßnahmen zur Gesamtverteidigung als \r\nüberragendes öffentliches Interesse sowie Priorisierung in der Umsetzung gegenüber \r\nanderen staatlichen Aufgaben \r\nDamit wird der Bund ein weitgehendes Pendant zu den Regeln des bayerischen Gesetzes \r\nzur Förderung der Bundeswehr umsetzen.\r\n5.3 Die Handlungsfähigkeit der Bundeswehr und Sicherheitskräfte auch im \r\nVorfeld des Spannungs- bzw. Verteidigungsfalls gewährleisten\r\nAus guten Gründen ist (grund-)gesetzlich geregelt, welche Eingriffe in unsere Demokratie \r\nerst im Spannungs- beziehungsweise Verteidigungsfall zulässig sind, für deren Ausrufung \r\nes jeweils einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag bedarf. Dazu zählt zum Beispiel die \r\nzwangsweise Heranziehung von Personal zur öffentlichen Daseinsvorsorge und zur Vertei\u0002digung. \r\nEs muss jedoch sichergestellt werden, dass Bundeswehr und Sicherheitskräfte bereits vor \r\ndem Eintreten des Worst Case Szenarios abwehrfähig sind. Insbesondere muss den zahlrei\u0002chen neuen Aufgabenstellungen durch die zunehmende hybride Bedrohung Rechnung ge\u0002tragen werden. So ist derzeit juristisch nicht geklärt, wie z. B. verdächtige ausländische \r\nDrohnenflüge über Unternehmensgeländen abgewehrt werden können. Unklar ist ferner \r\nder Umgang mit Sabotageakten, wie z. B. der Zerstörung von Datenkabeln oder \r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDeutschland abwehrbereit machen\r\n20\r\nEnergieversorgungsleitungen auf hoher See oder Cyberangriffen aus dem Ausland. Auch \r\nmit Blick auf die Umsetzung des OPLANs ergeben sich eine ganze Reihe von Fragen, wie \r\nzum Beispiel die Regelung der Verkehrsführung in Zeiten umfangreicher Truppenverlegun\u0002gen.\r\nDer Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht dafür unter Berücksichtigung verfassungs\u0002rechtlicher Vorgaben verschiedene Änderungen der Rechtslage mit Blick auf die Kompe\u0002tenzen von sowie die Zusammenarbeit zwischen Sicherheits-, Zivilschutzbehörden und \r\nBundeswehr vor. Dies gilt es nun zügig zu konkretisieren und umzusetzen.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDie Beschaffung beschleunigen\r\n21\r\n6 Die Beschaffung beschleunigen\r\nSchneller, agiler und effizienter bei der Beschaffung werden\r\nBis zum Ausrufen der Zeitenwende zeichnete sich das Beschaffungswesen der Bundeswehr \r\nin vielen Fällen durch seine Komplexität, Trägheit und Ineffizienz aus. Ausufernde Projekt\u0002laufzeiten, umfangreiche Bürokratie, regelmäßige Verzögerungen aufgrund überladener \r\nAnforderungskataloge und immer neuer Sonderwünsche (sogenannte „Goldrandlösun\u0002gen“) bildeten eher die Regel als die Ausnahme.\r\nUm diese Defizite zu beheben, hat die Ampel-Regierung bereits einige Reformen in die\r\nWege geleitet. Im Zentrum steht das auf vier Jahre befristete Bundeswehrbeschaffungsbe\u0002schleunigungsgesetz für militärische Ausrüstung von Juli 2022. Es sieht eine Reihe von \r\nMaßnahmen vor, u.a. den Fokus auf marktverfügbare Produkte, Erleichterungen bei der \r\nVergabe von Gesamtverträgen durch eine Lockerung der Pflicht zur Einzelvergabe (soge\u0002nannte „Losvergabe“) und die Beschleunigung von Nachprüfungs- und Beschwerdeverfah\u0002ren, die von unterlegenen Anbietern initiiert werden. Im April 2023 folgte dann der soge\u0002nannte „Beschleunigungserlass“ von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius, mit dem \r\nder Faktor Zeit bei der Beschaffung oberste Priorität einnimmt. \r\nZudem ordnete Pistorius an, bei der Beschaffung alle internen, nicht gesetzlich vorge\u0002schriebenen Regeln, auszusetzen. Das Beschaffungsamt BAAINBw (Bundesamt für Ausrüs\u0002tung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) selbst versprach, alle, über die \r\nnationalen Vorgaben hinaus selbst auferlegten Vorschriften aufzugeben, auf „Goldrandlö\u0002sungen“ zu verzichten und stattdessen auf marktverfügbare Lösungen zurückzugreifen, mit \r\ndenen 80 bis 90 Prozent der Anforderungen erfüllt werden können.\r\nDiese Reformen haben zu ersten, nicht zu vernachlässigenden Fortschritten geführt. So hat \r\nsich die Anzahl der 25-Millionen-Vorlagen (Aufträge mit einem Volumen von über 25 Milli\u0002onen Euro, die vor der Vergabe der Zustimmung des Bundestags benötigen), deutlich er\u0002höht. Es wird also tatsächlich mehr und schneller beschafft. \r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDie Beschaffung beschleunigen\r\n22\r\nTabelle 3 illustriert die Steigerung des Vergabetempos.\r\nTabelle 3\r\nDie Erhöhung der Anzahl der vom Bundestag gebilligten 25-Millionen\u0002Euro-Vorlagen\r\nPeriode Anzahl der 25-Mio.-Euro Vorlagen\r\n2013-2017 (18. Wahlperiode) Insgesamt 76\r\n2017-2021 (19. Wahlperiode) Insgesamt 90\r\n2022 24\r\n2023 55\r\n2024 97\r\n2025 (geplant Stand Juni 2025) Etwa 100\r\nQuelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von Daten des BAAINBw\r\nBereits in den Jahren 2022 und 2023 wurden mehr Projekte bewilligt als in der gesamten \r\njeweiligen 18. und 19. Legislaturperiode. Im Jahr 2024 wurde die Marke von 100 Vorlagen \r\ndann nur knapp verfehlt. 2025 soll dieser Wert erreicht, wenn nicht gar übertroffen wer\u0002den. Angesichts eines Personalmangels von etwa 1.000 unbesetzten Stellen beim Beschaf\u0002fungsamt gilt es, diese Steigerung ausdrücklich anzuerkennen.\r\nJedoch hat sich herausgestellt, dass die Möglichkeiten des Beschaffungsbeschleunigungs\u0002gesetzes von 2022 lediglich in weniger als einem Drittel aller Fälle angewandt werden und \r\nviele Instrumente ungenutzt bleiben. Von den etwa 160 internen Vorschriften des Beschaf\u0002fungsamtes, die nachweislich über die gesetzlichen Vorgaben bei der Beschaffung hinaus\u0002gehen, wurde nur die Hälfte außer Kraft gesetzt. \r\nBei allem Fortschritt wird die Beschaffungsoffensive also noch immer zu häufig ausge\u0002bremst. Einer aktuellen Studie des Kiel Institut für Weltwirtschaft zu Folge würde es beim \r\nderzeitigen Beschaffungstempo noch 100 Jahre dauern, um die Bundeswehr auf den Stand \r\nvon vor 20 Jahren zu rüsten. Die Beschaffung muss deshalb noch deutlich mehr an Ge\u0002schwindigkeit aufnehmen. Zudem sind angesichts der immensen Höhe an geplanten Inves\u0002titionen weiterhin umfangreiche Vereinfachungen und Verbesserungen nötig, um sicherzu\u0002stellen, dass das Geld zielgerichtet ausgegeben wird.\r\nIm Koalitionsvertrag haben Union und SPD bereits für das erste halbe Jahr nach Regie\u0002rungsantritt ein neues Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz angekündigt. \r\nUm die Erwartungen zu erfüllen, muss dieses Gesetz äußerst ambitioniert gestaltet und \r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDie Beschaffung beschleunigen\r\n23\r\nsehr zeitnah umgesetzt werden. Der entsprechende Referentenentwurf, der im Juli 2025 \r\nvom Bundeskabinett verabschiedet wurde, beinhaltet u. a. folgende Maßnahmen:\r\n− Verlängerung des „alten“ Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG) \r\nvon 2022 bis Ende 2035\r\n− Aussetzung der Pflicht Losvergabe (Pflicht zur Aufspaltug von Projekten in mehrere \r\neigenständige Auftragseinheiten nach Menge oder Fachgebiet) bis Ende 2030\r\n− Ausdehnung des Anwendungsbereichs des BwBBG auf alle Aufträge zur\r\nBedarfsdeckung der Bundeswehr\r\n− Gesetzliche Feststellung, dass die Versorgungssicherheit durch die Herstellung von \r\nWaffen, Munition und Kriegsmaterial auf dem Bundesgebiet ein wesentliches \r\nSicherheitsinteresse im Sinne von Art. 346 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise \r\nder EU (AEUV) ist. Damit besteht für das Beschaffungsamt jetzt in bestimmten Fällen \r\ndie Möglichkeit, ohne Ausschreibung direkt bei den Unternehmen einzukaufen.\r\n− Ebenso soll die Direktvergabe möglich sein, wenn zum Beispiel interoperable Systeme \r\n(also gemeinsam mit NATO-Partnern genutzte Systeme) eingekauft werden sollen.\r\n− Anhebung der Schwelle, ab der Aufträge ohne förmliches Vergabeverfahren\r\ndurchgeführt werden können, von derzeit 15.000 Euro auf 443 000 Euro. Es wird \r\nerwartet, dass dadurch fast 8.000 Aufträge schneller bearbeitet werden könnten.\r\n− Ermöglichung der Nutzung der Verfahrensart der Innovationspartnerschaft bei \r\nverteidigungs- und sicherheitsspezifischen Beschaffungen (siehe dazu Kapitel 6.1 in \r\ndiesem Papier)\r\n− Verbesserte Möglichkeiten für das Beschaffungsamt, vor dem Vergabeverfahren im \r\nRahmen der Markterkundung mit den Unternehmen über das zu vergebende Projekt \r\nzu sprechen und ihren Rat einzuholen (siehe dazu Kapitel 6.2 in diesem Papier). \r\n− Die Möglichkeit von Anzahlungen seitens des Beschaffungsamtes an die Unternehmen \r\n(siehe dazu Kapitel 6.3 in diesem Papier).\r\nDer Gesetzentwurf bildet einen guten Start. Insgesamt wird jedoch ein noch umfassende\u0002rer Reformansatz nötig sein. CDU und CSU haben dafür Anfang 2025 in Form eines „Re\u0002formplans für das Beschaffungswesen der Bundeswehr bis 2029“ einen breit gefächerten\r\nMaßnahmenkatalog vorgelegt, den wir ausdrücklich begrüßen.\r\nBei der Reform des Beschaffungswesen gilt es insbesondere, an folgenden Stellschrauben \r\nanzusetzen:\r\n6.1 Die Nutzung von Innovationen erleichtern\r\nDie im Gesetzentwurf vorgesehene Beschaffung auf Grundlage der Innovationspartner\u0002schaft ist ausdrücklich zu begrüßen. Die Innovationszyklen neuer Technologien haben sich \r\nstark beschleunigt. Bei Drohnen etwa betragen sie häufig nur wenige Wochen. Bislang ist \r\nes jedoch noch zu schwierig, den Streitkräften zügig Zugang zu Innovationen zu bieten. Das \r\nBeschaffungsamt ist sich des Problems bewusst. So betont seine Präsidentin Annette Leh\u0002nigk-Emden, dass „neue Ideen und Start-ups schneller in die Wirkung kommen“ müssen. \r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDie Beschaffung beschleunigen\r\n24\r\nVon großer Bedeutung für das Thema Innovation ist der 2017 gegründete Cyber Innova\u0002tion Hub der Bundeswehr. Er vernetzt die Streitkräfte mit innovativen Unternehmen in \r\nähnlicher Form, wie dies in Bayern zum Beispiel am Fliegerhorst Erding geschieht. Einer Be\u0002darfsmeldung der Bundeswehr für ein neues Produkt folgend, schließt der Hub einen Ver\u0002trag mit einem geeigneten Start-up. Ziel ist die Entwicklung eines funktionsfähigen Proto\u0002typs, der dann unter Echtzeitbedingungen von der Bundeswehr getestet wird. Weder der \r\nHub noch die Truppe selbst können jedoch für die unmittelbare Einführung der Innovation \r\nbei der Bundeswehr sorgen. Der Hub kann dem Beschaffungsamt lediglich eine Empfeh\u0002lung für eine entsprechende Ausschreibung und Vergabe aussprechen. Die betroffene In\u0002novation muss bislang also den gesamten Beschaffungsprozess durchlaufen, mit ungewis\u0002sem Ausgang.\r\nFür das neue Gesetz ist es deshalb wichtig, dass die Beschaffung als Folgeauftrag unmittel\u0002bar an die Realisierung eines einsatzbereiten und von der Bundeswehr gewünschten Pro\u0002totypen im Rahmen des Hubs möglich wird. Insbesondere darf der Prozess nicht durch zu \r\nniedrige Vergabeschwellen, enge Vorgaben und ausufernde Bürokratie erstickt werden.\r\nFür die rasche Einführung von Innovationen sind zudem weitere Erleichterungen nötig. \r\nBislang ist in den Ausschreibungen des Beschaffungsamtes oft vorgeschrieben, dass Unter\u0002nehmen bereits über nachweisliche Erfahrung in der Belieferung der Bundeswehr verfügen \r\nmüssen und ihre Produkte schon zertifiziert sind. Um Innovationen zeitnah nutzbar zu ma\u0002chen, müssen diese Hürden im neuen Gesetz gezielt reduziert werden. Ebenso muss um\u0002fassend Bürokratie abgebaut werden. Insbesondere jungen Unternehmen fehlt die Perso\u0002nalstärke, um sich durch die häufig telefonbuchdicken Ausschreibungsunterlagen zu arbei\u0002ten.\r\n6.2 Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie frühzeitig in \r\nden Beschaffungsprozess mit einbeziehen\r\nSeit dem Ausrufen der Zeitenwende hat sich die Zusammenarbeit zwischen Beschaffungs\u0002wesen und Industrie weiter vertieft. Insgesamt sollten die Unternehmen aber immer noch \r\nwesentlich stärker und früher als bislang in den Beschaffungsprozess mit einbezogen wer\u0002den. Die Experten der Industrie können bereits in einem frühen Stadium angemessene \r\nSpezifikationen und bewährte Lösungen aufzeigen. Auf diese Weise können Entwicklungs\u0002prozesse verkürzt und die Geschwindigkeit und Effizienz des Beschaffungsprozesses gestei\u0002gert werden.\r\nWir begrüßen deshalb, dass die Beschaffer dem Gesetzentwurf zufolge bereits vor dem \r\nVergabewettbewerb im Rahmen der Markterkundung die Unternehmen in Zukunft über \r\ndie anstehenden Vergabeprojekte unterrichten können sowie aktiv Ratschläge einholen \r\nund umsetzen können.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDie Beschaffung beschleunigen\r\n25\r\n6.3 Maßnahmen zur Liquiditätsförderung insbesondere für KMU und \r\nStart-ups umsetzen\r\nGerade kleinere Unternehmen leiden häufig darunter, dass im Beschaffungswesen der \r\nBundeswehr der Mittelabfluss in der Regel erst mit dem Erreichen sehr umfangreicher \r\nMeilensteile oder gar der Auslieferung der Ware erfolgt. Aus diesem Grund benötigen wir \r\neine stärkere Nutzung von Teilzahlungen seitens des Beschaffungsamtes. Insgesamt gilt es, \r\ndie Zahlungsströme der Bundeswehr besser auf die Leistungserbringung abzustimmen. Ein \r\nkontinuierlicherer Zufluss an Finanzmitteln erleichtert den Unternehmen auch den Zugang \r\nzu Krediten. Davon profitieren auch die größeren Unternehmen. Wir begrüßen es deshalb \r\nausdrücklich, dass der Gesetzentwurf die Möglichkeit für Anzahlungen seitens des Be\u0002schaffungsamtes vorsieht. Dieser Spielraum muss nun genutzt werden, um eine Verbesse\u0002rung der Liquidität der Unternehmen zu erzielen.\r\nÜber das geplante Gesetz hinaus müssen zur Beschleunigung der Beschaffung grundle\u0002gende weitere Reformen angestoßen werden.\r\n6.4 Wertgrenzen für die 25-Millionen-Vorlage anheben\r\nNicht angesprochen im Gesetzentwurf ist eine Anhebung des Schwellenwerts der 25-Milli\u0002onen-Vorgabe, ab dem Vergaben vor Auftragsabschluss dem Haushaltsausschuss des Bun\u0002destags vorzulegen sind, obwohl dies im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD verein\u0002bart wurde. Die Grenze von 25 Millionen Euro ist seit den 1980er Jahren unverändert, vor \r\nder Einführung des Euros hatte sie bei 50 Millionen DM gelegen. Die Erstellung der Vorla\u0002gen seitens des Beschaffungsamtes ist mit großem Aufwand verbunden. Aufgrund der seit \r\nmehreren Jahrzehnten fehlenden Anpassung des Schwellenwertes müssen praktisch alle \r\ngrößeren Anschaffungen diesen Weg nehmen. Hier muss eine deutliche Anhebung vorge\u0002nommen werden, sodass sich das Parlament auf die wirklichen Großaufträge mit funda\u0002mentaler Bedeutung für die Bundeswehr konzentrieren kann.\r\n6.5 Alle internen Regeln beim Beschaffungsamt abschaffen, die über die \r\ngesetzlichen Vorgaben hinausgehen\r\nDas Beschaffungsamt muss alle weiterhin existierenden internen Vorschriften, die über ge\u0002setzliche Vorschriften hinausgehen, abschaffen. Zudem sind auch die bereits außer Kraft \r\ngesetzten Vorgaben, die formal immer noch weiter existieren, aufzuheben. Ziel muss es \r\nsein, die Beschaffung dauerhaft zu entbürokratisieren und juristische Vorgaben auf ein \r\nnotwendiges Minimum zu reduzieren. Dies würde auch die Eintrittsbarrieren für neue Un\u0002ternehmen in die Verteidigungswirtschaft reduzieren.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDie Beschaffung beschleunigen\r\n26\r\n6.6 Das Vergaberecht von allen nicht zwingend notwendigen, zivilen \r\nVorgaben befreien \r\nDas Vergabeverfahren selbst muss von der Vielzahl an Vorgaben, die in Friedenszeiten aus \r\ndem zivilen Bereich übernommenen wurden, befreit werden. Der Präsidentin des Beschaf\u0002fungsamtes, Annette Lehnigk-Emden zufolge, sind „die meisten Regeln, mit denen wir (ihre \r\nBehörde) zu kämpfen haben – technische Normen, Arbeitsschutzregeln, oder Vergabe\u0002richtlinien – uns von außen vorgegeben“. Besonders prominent ist zum Beispiel die Vor\u0002schrift, dass der Fitnessraum einer Fregatte den Vorschriften der zivilen Sportstättenver\u0002ordnung entsprechen muss. \r\n6.7 Vergabeverfahren standardisieren und entbürokratisieren \r\nBei einem jährlichen Vergabevolumen des Beschaffungsamtes von nahezu 70.000 Aufträ\u0002gen und einem durchschnittlichen Beschaffungswert von circa einer Million Euro müssen \r\ndie Verfahren so weit wie möglich standardisiert werden. Dies gilt insbesondere für häufig \r\nwiederkehrende Beschaffungsmaßnahmen, wie Nachbestellungen und Stückzahlerhöhun\u0002gen. Gerade für diesen Bereich bietet sich die stärkere Nutzung von Rahmen- und Options\u0002verträgen an. Sie ermöglichen es dem Beschaffungsamt, zunächst einen Teilbedarf einer \r\nzuvor definierten Gesamtmenge abzurufen. Zu einem späteren Zeitpunkt können dann \r\nNachbestellungen aufgegeben werden, ohne dass noch einmal das gesamte Vergabever\u0002fahren durchlaufen werden muss.\r\n6.8 Zulassungsprozesse für neues Material beschleunigen und Zertifizie\u0002rungen von Partnernationen übernehmen\r\nBevor die Bundeswehr beispielsweise eine Komponente eines neuen Lieferanten über\u0002nimmt, muss der Hersteller dafür ein komplexes und bürokratisches Zulassungsverfahren \r\ndurchlaufen. Allein der Einstieg in diesen Prozess gestaltet sich häufig als schwierig, da den \r\nUnternehmen oft konkrete Ansprechpartner fehlen. Die Dauer des Zulassungsprozesses \r\nselbst übersteigt dann nicht selten die Frist von einem Jahr und die Kosten schnellen rasch \r\nin den fünfstelligen Bereich und höher hinauf. Hier sind deutliche Vereinfachungen nötig.\r\nBereits existierende Produkte aus dem Ausland müssen in der Regel von Grund auf neu \r\nzertifiziert werden. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, bereits vorlie\u0002gende Zertifizierungen und Zulassungen aus Partnernationen anzuerkennen und „dort wo \r\nmöglich“ nicht erneut vorzunehmen. Dieser im Koalitionsvertag genannte Spielraum muss \r\ngroßzügig interpretiert werden. Dies würde sowohl Zeit als auch Kosten sparen. \r\n6.9 Kulturwandel im Beschaffungswesen vorantreiben\r\nTrotz aller Appelle und bisherigen Reformmaßnahmen stehen im Beschaffungsamt noch \r\nimmer kleinteiliges Absicherungsdenken und absolute Regelgebundenheit im \r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDie Beschaffung beschleunigen\r\n27\r\nVordergrund. Verteidigungsminister Boris Pistorius fordert deshalb schon seit langem: \r\n„Wenn grobe Fehler gemacht werden, dann hat das Konsequenzen. Aber bei einer bloßen \r\nfalschen Annahme oder einer falschen Entscheidung, die wir jeden Tag treffen können, \r\nmuss es die Möglichkeit geben, daraus zu lernen - und nicht denjenigen zu köpfen.“ Um \r\ndiese Vorgabe umzusetzen und im Behördenalltag tatsächlich zu leben, ist ein echter Kul\u0002turwandel nötig. Entscheidungsfurcht und damit einhergehende Verantwortungsdiffusion \r\nim Sinne von Mehrfachzuständigkeiten und mehrmaligen Befassungsschleifen müssen ab\u0002gebaut werden. \r\nMit Blick auf die Laufbahnplanung ist es zudem notwendig, stärker auf Projektkarrieren zu \r\nsetzen. Bislang hat es sich im Beschaffungsamt häufig als karriereschädlich erwiesen, zu \r\nlange mit einem Großprojekt befasst zu sein. Die damit einhergehende Personalfluktuation \r\nhat aufgrund von Einarbeitungszeiten und Neubefassungen dann häufig zu Verfahrensver\u0002zögerungen geführt.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDie Verteidigungswirtschaft stärken\r\n28\r\n7 Die Verteidigungswirtschaft stärken\r\nGeeignete Rahmenbedingungen schaffen\r\nDie systematische Verankerung der Zeitenwende und die Erhöhung der Verteidigungsfä\u0002higkeit Deutschlands können nur im Rahmen einer starken Partnerschaft mit unserer Ver\u0002teidigungswirtschaft gelingen. Die Ampel-Koalition hatte diese Notwendigkeit im Prinzip \r\nerkannt. In ihrer Ende 2024 veröffentlichten Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrate\u0002gie erklärte sie, „eine robuste, zukunfts- und leistungsfähige SVI in Deutschland und der EU \r\nzu erhalten und zu stärken“. Die Analyse der Strategie ist in vielen Bereichen richtig, bei \r\nder Beschreibung konkreter Maßnahmen bleibt sie jedoch zu häufig im Vagen. \r\nZur Schaffung der für die Skalierung der Produktion notwendigen Rahmenbedingungen ist \r\neine Reihe von Schritten nötig. Folgende Maßnahmen müssen umgesetzt werden:\r\n7.1 Den Unternehmen Planungssicherheit in Form von langfristigen Auf\u0002trägen gewähren\r\nFür den skalierbaren Produktionsaufwuchs benötigen die Unternehmen an erster Stelle \r\nPlanungssicherheit. Da Rüstungsgüter nicht auf Vorrat produziert werden dürfen und \r\nHoch-Technologie-Produkte aus dem Dual-Use Bereich aufgrund kurzer Innovationszyklen \r\nrasch veralten, kann die Produktion erst nach der Vergabe konkreter Aufträge beginnen. \r\nUnter der Ampel-Koalition war die Zeitenwende bei den Unternehmen trotz zahlreicher \r\nVersprechen, abgesehen von wenigen prominenten Ausnahmen, nicht in Form von spür\u0002bar erhöhten Auftragseingängen angekommen. Viele Unternehmen gingen dennoch in \r\nVorleistung und erweiterten zum Beispiel ihre Anlagen. Insbesondere für KMU ist dies je\u0002doch in vielen Fällen nur sehr begrenzt leistbar. Die Unternehmen benötigen deshalb ei\u0002nen mehrjährigen Planungshorizont.\r\nDie neue Bundesregierung hat dies erkannt und will einen mehrjährigen Investitionsplan \r\naufstellen, der über die bislang an Jahreszyklen oder Legislaturperioden fest gemachten \r\nInvestitionszusagen der Bundesregierung hinausgehen soll. In Kombination mit der nun ge\u0002sicherten Finanzierung durch die Reform der Schuldenbremse wird dies in wesentlichem \r\nMaß zur Schaffung von Planungssicherheit beitragen. Für die Unternehmen muss dies nun \r\nin langfristigen Aufträgen und Abnahmegarantien resultieren. Ebenso müssen Vorhalteauf\u0002träge zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Produktionskapazitäten genutzt werden.\r\n7.2 Government-to-Government Aufträge beschränken \r\nGovernment-to-Government-Geschäfte bedeuten, dass die Bundesregierung Produkte und \r\nDienstleistungen nicht bei der heimischen Industrie ordert, sondern direkt von ausländi\u0002schen Regierungen, insbesondere den USA, erwirbt. Herausragende Beispiele sind der „F-\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDie Verteidigungswirtschaft stärken\r\n29\r\n35-Kampfjet “ (Auftragsvolumen ca. 8,3 Milliarden Euro) sowie der schwere Transporthub\u0002schrauber CH-47 „Chinook“ (Auftragsvolumen etwa 7 Milliarden Euro). Schätzungen zu\u0002folge wird fast die Hälfte des Sondervermögens an ausländische Unternehmen fließen.\r\nGovernment-to-Government-Geschäfte sollten begrenzt bleiben. Es gilt, technologische \r\nKompetenzen und Wertschöpfung so weit wie möglich am Standort zu halten. Dies gilt ge\u0002rade mit Blick auf die Notwendigkeit der Stärkung des europäischen Arms der NATO, für \r\ndie eine heimische Produktion essenziell ist. Allen Entscheidungsträgern muss klar sein, \r\ndass der Wiederaufbau einmal verlorener Schlüsselfähigkeiten überaus langwierig und \r\nteuer ist.\r\nZudem muss sichergestellt sein, dass die nationale Industrie im Falle einer Auftragsvergabe \r\nins außereuropäische Ausland über die gesamte Produktlebensdauer zumindest bei War\u0002tungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten hinweg zum Zug kommt. Dafür sind bei \r\nder Vergabe entsprechende Offsets bzw. Kompensationsgeschäfte nötig. Wir begrüßen, \r\ndass Union und SPD im Koalitionsvertrag dafür eine entsprechende Vereinbarung getrof\u0002fen haben. \r\n7.3 Planungsunsicherheiten beim Export abbauen\r\nIm Rüstungsbereich ist der Staat der einzige Kunde. Die Unternehmen benötigen deshalb \r\ndie Möglichkeit, über die Bundeswehr hinaus auch ausländische Verbündete und Partner\u0002staaten zu beliefern. Auf politischer Ebene können Exporte zudem zur Stärkung strategi\u0002scher Partnerschaften genutzt werden.\r\nDie Entscheidungen des für Exportgenehmigungen zuständigen Bundesamtes für Wirt\u0002schaft und Ausfuhrkontrolle waren unter der Ampel-Koalition jedoch häufig zu langsam, zu \r\nrestriktiv und für die Unternehmen zu wenig berechenbar. Erschwerend wirkt zum Beispiel \r\ndas sogenannte „doppelte Genehmigungserfordernis“. Darunter versteht man die Not\u0002wendigkeit, dass die Unternehmen für Rüstungsexporte zwei Genehmigungen benötigen, \r\neinmal nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und einmal nach dem Außenwirtschaftsge\u0002setz bzw. der Außenwirtschaftsverordnung. Problematisch ist darüber hinaus, dass Her\u0002stell- und Ausfuhrgenehmigungen getrennt erteilt werden. Das bedeutet, dass die Geneh\u0002migung der Herstellung eines Rüstungsprodukts für ein bestimmtes Projekt nicht automa\u0002tisch auch die Genehmigung zur Ausfuhr des Produkts im Rahmen dieses Projekts beinhal\u0002tet. Insgesamt erhöht sich durch die Notwendigkeit des Durchlaufens mehrerer Genehmi\u0002gungsverfahren nicht nur der administrative Aufwand, sondern auch das unternehmeri\u0002sche Risiko für die Produzenten und ihre Zulieferer. Auch bei Forschungskooperationen \r\nführen Verzögerungen bei der Exportkontrolle regelmäßig zu monatelangen Verzögerun\u0002gen.\r\nZu weiteren Problemen führt das Fehlen eines einheitlichen europäischen Regelwerkes für \r\nden Export von Rüstungsgütern. Dadurch verfügt bei mitgliedsstaatsübergreifenden Ko\u0002operationen de facto jeder Staat über ein eigenes Veto. So zeichnete sich die Ampel-Regie\u0002rung im Fall des Eurofighters wiederholt durch eine Blockadehaltung aus und stellte damit \r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDie Verteidigungswirtschaft stärken\r\n30\r\ndie Verlässlichkeit Deutschlands gegenüber seinen europäischen Partnern sowie internati\u0002onalen Kunden in Frage. Dies droht die Konkurrenz- und Kooperationsfähigkeit deutscher \r\nHersteller zu schmälern. Zwar hat die Ampel-Regierung schlussendlich einige Verfah\u0002renserleichterungen eingeführt. Zudem war ein Rüstungsexportkontrollgesetz geplant. Das \r\nGesetzgebungsverfahren wurde jedoch aufgrund von Meinungsverschiedenheiten inner\u0002halb der Ampel-Koalition abgebrochen. \r\nMit Blick auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD begrüßen wir deshalb ausdrücklich \r\ndie Vereinbarung, „Rüstungsexporte stärker an unseren Interessen in der Außen-, Wirt\u0002schafts- und Sicherheitspolitik auszurichten“, mit dem Ziel einer „strategisch ausgerichte\u0002ten Rüstungsexportpolitik, welche der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, \r\nihren ausländischen Partnern sowie ihren Kunden Verlässlichkeit gibt“. Ebenso zuzustim\u0002men ist dem Vorhaben der Harmonisierung der europäischen Rüstungsexportregeln. Diese \r\nVereinbarungen müssen nun zügig umgesetzt werden.\r\n7.4 Hürden beim Zugang zu Investitions- und Finanzierungslösungen \r\nabbauen\r\nDer Aufbau neuer Produktionskapazitäten kann nur auf Grundlage gesicherter Finanzie\u0002rungszusagen gelingen. Gerade in Deutschland meiden Investoren jedoch häufig noch im\u0002mer die Wehrtechnikbranche. Dies erstreckt sich in manchen Fällen auch auf Unterneh\u0002men, die nur teilweise für die Verteidigungswirtschaft produzieren. Manchmal sind sogar \r\nUnternehmen betroffen, die selbst gar keine Rüstungsgüter produzieren, aber Geschäfts\u0002beziehungen zu Firmen aus dem Verteidigungssektor unterhalten.\r\nGedanklich wurde der Sektor in der Vergangenheit häufig mit Branchen von geringer Re\u0002putation gleichgesetzt und deshalb aus Angst vor Reputationsschäden nur „mit spitzen Fin\u0002gern angefasst“, wenn nicht gar komplett ignoriert. Zudem hat allein die Diskussion dar\u0002über, dass Rüstungsfirmen in der Taxonomie der EU als „nicht sozialverträglich“ eingestuft \r\nwerden könnten, zu großen Berührungsängsten geführt und dafür gesorgt, dass einige Fi\u0002nanzinstitute ihre internen Richtlinien besonders streng ausgestaltet haben und in der Pra\u0002xis eng auslegen. Wenn Finanzierungslösungen möglich sind, dann häufig nur für die Her\u0002stellung von Dual-Use-Produkten, also Produkten, die neben der militärischen auch eine \r\nzivile Anwendung haben. Rein militärische Güter bleiben häufig komplett ausgeschlossen. \r\nBesonders betroffen von der Zurückhaltung mancher Banken sind Start-ups und KMU, die \r\nweniger leicht auf internationale Investoren ausweichen können, insbesondere in den \r\nUSA, wo dem Sektor weitaus weniger zögerlich begegnet wird. Für neue Unternehmen be\u0002ginnen die Probleme nicht selten schon mit dem Wunsch der Eröffnung eines Geschäfts\u0002kontos.\r\nDer uneingeschränkte Zugang zum Finanz- und Kapitalmarkt ist für die notwendige Skalie\u0002rung der Produktion des Verteidigungswirtschaft jedoch unverzichtbar. In Teilen der Fi\u0002nanzbranche (sowohl privat als auch öffentlich) hat erfreulicherweise bereits ein Umden\u0002ken eingesetzt. Im Privatsektor gibt es mittlerweile zum Beispiel Anlagemöglichkeiten aus \r\ndem Nachhaltigkeitsbereich, die auch Wertpapiere von Verteidigungsunternehmen \r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDie Verteidigungswirtschaft stärken\r\n31\r\nbeinhalten. Zudem haben einige Banken spezielle Teams mit ausgewiesener Expertise im \r\nRüstungsbereich zusammengestellt, um die Kreditvergabe anzukurbeln.\r\nIm öffentlichen Sektor ist gerade in Bayern das Bewusstsein der Notwendigkeit der Förde\u0002rung des Rüstungssektors schon immer fest verankert. So schließt die LfA Förderbank Bay\u0002ern, die Wirtschaftsförderbank des Freistaats, traditionell lediglich die Produktion bzw. \r\nden Handel mit kontroversen Waffen aus. Dabei handelt es sich um geächtete Waffen (z. \r\nB. biologische oder chemische Waffen), deren Einsatz durch internationale Verträge oder \r\nGesetze verboten ist. Auf Bundesebene ist im Frühjahr 2025 die KfW nachgezogen, die sich \r\nbislang auf die Finanzierung von Dual-Use Gütern beschränkte. Sie öffnet die internen \r\nRichtlinien ihrer Wagniskapitaltochter KfW Capital nun auch für rein militärische Produkte, \r\nwiederum mit Ausnahme geächteter Waffen. Die Bundesagentur für Sprunginnovationen \r\nSPRIND, die sich laut eigener Aussage auf „Sprunginnovationspotenzial Projekte“ konzen\u0002tiert, „die mangels Marktreife häufig noch zu risikoreif sind, um am privaten Kapitalmarkt \r\nFinanzierungen zu erhalten“, lehnt die Förderung rein militärisch ausgerichteter Projekte \r\njedoch noch immer ab.\r\nAuf EU-Ebene hat die Europäische Investitionsbank (EIB) einen Reformprozess für ihre \r\nVergaberegeln eingeleitet, der sich jedoch bis heute als zu zaghaft erweist. Ursprünglich \r\nfinanzierte die EIB lediglich Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus dem Dual-Use-Be\u0002reich, wobei die Produktionseinnahmen dann aber „überwiegend“ (also zu 50 Prozent \r\nplus) aus dem zivilen Bereich stammen mussten. Im Frühjahr 2024 beschloss sie dann, die \r\nEinschränkung des „überwiegend“ zugunsten von „auch zivil nutzbar“ zu streichen. \r\nDadurch wurden Dual-Use Güter voll förderfähig, rein militärische Produkte blieben aber \r\nweiterhin ausgeschlossen. Außerdem galt eine übergeordnete Finanzierungsobergrenze \r\nvon acht Milliarden Euro. Im Frühjahr 2025 ging die EIB dann einen Schritt weiter und er\u0002klärte Sicherheit und Verteidigung zum „dauerhaften übergreifenden Finanzierungsziel“. \r\nZudem wurde das aggregierte Finanzierungslimit aufgehoben. Die Förderung von Waffen \r\nund Munition bleibt aber weiterhin ausgeschlossen. Selbst das DIANA Programm der NATO \r\n(Defence Innovation Accelerator for the North Atlantic) beschränkt seine Zuschüsse auf \r\nDual-Use-Technologien. \r\nAls Bayerische Wirtschaft begrüßen wir die genannten Reformen. Klar ist jedoch auch, dass \r\nweitere Schritte notwendig sind. \r\n7.5 Ein klares politisches Bekenntnis, dass Investitionen in \r\nVerteidigungsgüter – auch für rein militärische Güter ohne zivile \r\nVerwendung – notwendig, nachhaltig und erwünscht sind\r\nDer Beitrag der Wehrtechnikindustrie zur Verteidigung von Freiheit und Sicherheit sowie \r\nzum Schutz von Frieden stärkt die soziale Nachhaltigkeit in ihrem Innersten. Auf nationaler \r\nEbene begrüßen wir daher die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von Union und SPD, die \r\n„Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsin\u0002dustrie durch … vereinfachten Kapitalzugang zu stärken“. Dies muss jetzt auch \r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDie Verteidigungswirtschaft stärken\r\n32\r\nöffentlichkeitswirksam kommuniziert werden, nicht nur mit Blick auf Dual-Use Güter, son\u0002dern auch für rein militärische Produkte.\r\nAuf europäischer Ebene hat die EU-Kommission in ihrem Vorschlag zur Omnibus-Verord\u0002nung für die Verteidigungsbereitschaft vom Juni 2025 zwar zum wiederholten Mal bekräf\u0002tigt, dass das EU-Rahmenwerk zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen ein Engage\u0002ment von Banken und Kapitalgebern im Verteidigungssektor mit Ausnahme geächteter \r\nWaffen „nicht verhindert“. Zudem hat sie vage eine entsprechende „Guidance Notice“ in \r\nAussicht gestellt. Dabei handelt es sich um unverbindliche Auslegungs- und Anwendungs\u0002hinweise zu Rechtsvorschriften der EU. Die Wehrtechnikunternehmen und zahlreiche Fi\u0002nanzinstitute erwarten jedoch eine rechtsverbindliche Klarstellung, dass Investitionen in \r\nVerteidigungsfirmen – einschließlich rein militärischer Güter – mit den ESG-Kriterien ver\u0002einbar sind. Darüber hinaus ist es notwendig, dass auf EU-Ebene bei Berichts- und Offenle\u0002gungspflichten sowie bei der Lieferkettenregulierung den Besonderheiten der Branche, \r\nwie den erhöhten sicherheitspolitischen Interessen und der gerade im Rohstoffbereich \r\nhäufig eingeschränkten Lieferantenauswahl, Rechnung getragen wird.\r\n7.6 Maßnahmen zur Liquiditätsförderung insbesondere für KMU und \r\nStart-ups umsetzen\r\nSpeziell kleinere Unternehmen und Start-ups bedürfen besonderer Finanzierungslösungen. \r\nBei der Beantragung von Fördermitteln sind sie zum Beispiel häufig mit dem „Henne-Ei\u0002Problem“ konfrontiert, wonach sie bereits eine tragfähige Finanzierungsstrategie vorwei\u0002sen müssen. Start-ups fehlt es zudem oft an Finanzmitteln zur Überbrückung des soge\u0002nannten „Valley of Death“ (Tal des Todes). Mit diesem Ausdruck bezeichnet man den Zeit\u0002raum zwischen der Entwicklung eines Prototypen und der Kommerzialisierung des entspre\u0002chenden Produkts. In dieser Phase sind viele neue Unternehmen mit hohen Kosten kon\u0002frontiert, z. B. für Businesspläne und Machbarkeitsstudien, ohne jedoch bereits (ausrei\u0002chend) Umsatz generieren zu können. Zwar zeigen inzwischen deutlich mehr Venture Capi\u0002tal Gesellschaften Interesse an Verteidigungs-Start-ups. Der Bedarf wird jedoch noch bei \r\nweitem nicht gedeckt.\r\n7.7 Sicherheitsprüfungen beschleunigen\r\nIm Rüstungssektor sind für viele Funktionen Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeitern \r\nunabdingbar. Die Sicherheitsüberprüfung ist zudem häufig Voraussetzung für die Teil\u0002nahme an Ausschreibungen bzw. Vergabeverfahren der Bundeswehr. Mit einer Dauer von \r\nmehreren Monaten gestaltet sich der Prozess jedoch deutlich zu lang und verzögert den \r\nfür die Skalierung der Produktion notwendigen Personalaufbau sowie Kapazitätszuwachs \r\nder Unternehmen.\r\nWir begrüßen daher die Vereinbarung von Union und SPD im Koalitionsvertrag, die Verfah\u0002ren der Sicherheitsüberprüfung zu „verbessern und erheblich (zu) beschleunigen“. Zudem \r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nDie Verteidigungswirtschaft stärken\r\n33\r\nfordern wir, dass Unternehmen auch bei noch laufenden Sicherheitsüberprüfungen in den \r\nProzess um die Bewerbung von Aufträgen der Bundeswehr einsteigen dürfen.\r\n7.8 Forschungs- und Entwicklungskooperationen von Wissenschaft und \r\nIndustrie durch ein Ende von Zivilklauseln fördern\r\nZivilklauseln sind freiwillige Selbstverpflichtungen von Hochschulen und Universitäten, For\u0002schung ausschließlich für zivile Zwecke zu betreiben. Schätzungen zufolge existieren sie an \r\netwa 70 Universitäten und Hochschulen in Deutschland. Zwar steht die grundgesetzlich ge\u0002schützte Freiheit von Forschung und Lehre (siehe Art. 5, Abs. 3 GG) über Vereinbarungen, \r\nwie der Zivilklausel. In der Praxis ist die Einwerbung von Drittmitteln zur Generierung von \r\nmilitärischen Innovationen beim Vorliegen einer Zivilklausel aber so gut wie ausgeschlos\u0002sen, ebenso wie Kooperationen mit der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.\r\nAngesichts der erhöhten Bedrohungslage und der Notwendigkeit zur Friedenssicherung \r\ndarf die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Unternehmen nicht länger behindert \r\nwerden. Wir begrüßen daher die Vereinbarung von Union und SPD im Koalitionsvertrag, \r\n„dass Hemmnisse, die beispielsweise Dual-Use Forschung oder auch zivil militärische For\u0002schungskooperationen erschweren, abgebaut werden“. Im Grunde gehören Zivilklauseln \r\njedoch vollständig abgeschafft, so wie es in Bayern bereits geschehen ist. \r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nEinen reformierten Freiwilligen Wehrdienst lediglich als ersten Schritt für den \r\nAufwuchs der Bundeswehr betrachten\r\n34\r\n8 Einen reformierten Freiwilligen Wehrdienst \r\nlediglich als ersten Schritt für den Aufwuchs \r\nder Bundeswehr betrachten\r\nDie Bundeswehr personell stärken\r\nVerteidigungsfähig werden, bedeutet auch über personell umfassend ausgestattete Streit\u0002kräfte zu verfügen. Die Wehrpflicht für Männer wurde in Deutschland im Jahr 2011 vor \r\ndem Hintergrund der damals fehlenden Bedrohung in Europa sowie aufgrund des damali\u0002gen Fokus der Bundeswehr auf internationale Kriseneinsätze ausgesetzt. Im Spannungs\u0002oder Verteidigungsfall gilt diese „alte“ Wehrpflicht automatisch als wiedereingesetzt. Die \r\nAusrufung des Spannungs- bzw. Verteidigungsfalles selbst bedarf jedoch einer Zweidrittel\u0002mehrheit im Bundestag sowie der Zustimmung des Bundesrates. \r\nDie Personalprobleme der Bundeswehr haben sich seit dem Aussetzen der Wehrpflicht \r\nakut verschärft. In den Laufbahngruppen der Unteroffiziere und Offiziere ist derzeit knapp \r\njede fünfte Stelle (19,9 Prozent) unbesetzt, bei den Mannschaften gut jede vierte Stelle \r\n(27,8 Prozent). Zudem hat sich das Durchschnittsalter der Streitkräfte von 2010 bis 2024 \r\num 4,6 Jahre von 28,5 auf 33,1 Jahren erhöht. Insgesamt verfügte die Bundeswehr Ende \r\n2024 über 181.174 aktive Soldaten (aufgeteilt in 57.813 Berufssoldaten, 113.019 Zeitsolda\u0002ten und 10.342 Freiwillig Wehrdienst Leistende). Von den aktiven Soldaten ist jedoch ein \r\ngroßer Teil in der Verwaltung tätig und im Ernstfall nicht bzw. nur eingeschränkt für das \r\nGefechtsfeld einsatzbereit. Zu den aktiven Soldaten kommen etwa 60.000 Reservisten\r\nhinzu, von denen allerdings nicht alle regelmäßig Übungen absolvieren. Bereits vor dem \r\nBeginn des Kriegs in der Ukraine hatte das Bundesverteidigungsministerium einen deutlich \r\nhöheren Personalbestand von insgesamt 203.000 Soldaten angestrebt. Ursprünglich hätte \r\ndiese Zielmarke bis zum Jahr 2020 erreicht werden sollen. Sie wurde jedoch aufgrund von \r\nProblemen bei der Personalgewinnung immer wieder verschoben, zuerst auf 2025, dann \r\nauf 2027 und zuletzt auf 2031. Die Zahl der Reservisten sollte laut Fähigkeitsprofil der Bun\u0002deswehr eigentlich bei 90.000 liegen.\r\nAufgrund der seit Beginn des Ukrainekriegs verschärften Risikolage hat sich der Personal\u0002bedarf der Bundeswehr noch einmal deutlich erhöht. Bereits das im Juni 2022 beschlos\u0002sene New Force Model der NATO sieht ab 2025 mehr als eine Verdoppelung der von \r\nDeutschland vorgehaltenen Soldaten von 14.000 auf 35.000 vor. Für die Bundeswehr stellt \r\nallerdings schon die Zusammenstellung der rund 5.000 Soldaten für die Brigade in Litauen \r\neinen gewaltigen Kraftakt dar. Um die neuesten Anforderungen der NATO erfüllen zu kön\u0002nen, die auf dem Gipfel im Juni 2025 in Den Haag beschlossen wurden, ist mit einem weit\u0002aus höheren, zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von 60.000 bis 80.000 Soldaten zu \r\nrechnen. Damit würde in etwa die von Generalinspekteur Carsten Breuer ausgerufenen \r\nGesamtzielmarke von 460.000 Soldaten erreicht, mit einer aktiven Truppe von 260.000 \r\nSoldaten sowie 200.000 Reservisten.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nEinen reformierten Freiwilligen Wehrdienst lediglich als ersten Schritt für den \r\nAufwuchs der Bundeswehr betrachten\r\n35\r\nUnter der Ampel-Regierung kam eine Reform des derzeit freiwilligen Wehrdienstes nicht \r\nmehr zustande. Auch der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht weiterhin den Ver\u0002zicht auf eine Wehrpflicht vor. Es soll „zunächst“ (Zitat Koalitionsvertrag) bei der Freiwillig\u0002keit bleiben.\r\nDer aktuelle Gesetzentwurf zur Modernisierung des Wehrdienstes – Wehrdienstmoderni\u0002sierungsgesetz von Bundesverteidigungsminister Pistorius orientiert sich an dieser Verein\u0002barung. Konkret ist zunächst die Einführung von Wehrerfassung und Musterung geplant. In \r\nDeutschland sollen dem Gesetzentwurf zufolge alle Jugendlichen ab Jahrgang 2008 mit ei\u0002nem Fragebogen angeschrieben werden. Für Männer ist die Beantwortung der Fragen ver\u0002pflichtend. Die Bundeswehr geht von jährlich etwa 300.000 Jugendlichen aus, die unter \r\ndiese Pflicht fallen. Für die Frauen bleibt das Ausfüllen des Fragebogens freiwillig.\r\nDie geeigneten Kandidaten werden dann zur Musterung eingeladen werden. Mit der Wie\u0002dereinführung der Musterung soll laut Gesetzentwurf die Zahl der tatsächlich für den \r\nWehrdienst zur Verfügung stehenden Personen ermittelt werden. Anders als bei der „al\u0002ten“ Wehrpflicht soll die ärztliche Untersuchung bei der Musterung allerdings nicht mehr \r\nverpflichtend sein, sondern im Ermessen der Karrierecenter der Bundeswehr liegen. Für \r\ndie älteren Jahrgänge (also vor 2008) ist außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles \r\nlaut Gesetzentwurf „zunächst“ keine Ansprache per Fragebogen vorgesehen. Allerdings \r\nsollen ihre Daten für den Ernstfall flächendeckend erfasst werden. Zudem ist geplant, sie \r\nüber eine Tätigkeit bei den Streitkräften zu informieren.\r\nDie Attraktivität des Freiwilligen Wehrdienstes soll laut Gesetzentwurf durch eine Reihe \r\nvon Maßnahmen, wie flexiblere Dienst- und Arbeitszeitmodelle sowie Zusatzqualifikatio\u0002nen, etwa Führerscheine, verbessert werden. Von großer Bedeutung ist zudem die ge\u0002plante Erhöhung der Bezahlung der Wehrdienstleistenden. Sie sollen künftig in das Dienst\u0002verhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden und wie Zeitsoldaten entlohnt werden. \r\nIhr Sold würde dann bei 2.000 Euro netto liegen, was einer Erhöhung gegenüber heute um \r\n80 Prozent entspräche. Für die neuen Rekruten ist eine mehrmonatige Ausbildung vorge\u0002sehen. Die Mindestdauer soll nicht im Gesetz festgelegt werden, sondern von der Exeku\u0002tive bestimmt werden. Im Gespräch sind derzeit sechs Monate. \r\nIn Zahlen ausgedrückt, erwartet das Bundesverteidigungsministerium zu Beginn einen An\u0002stieg der Freiwillig Wehrdienstleistenden von derzeit etwa 10.000 Soldaten auf 15.000 Sol\u0002daten für 2026 und auf 33.000 Soldaten ab 2029. Neben der Erhöhung der Zahl der Reser\u0002visten erhofft sich Pistorius durch den neuen Wehrdienst auch einen Zuwachs bei den Zeit\u0002soldaten.\r\nAnfänglich soll der Wehrdienst freiwillig sein. Im Gesetzentwurf ist jedoch vorgesehen, \r\ndass die Bundesregierung per Rechtsverordnung, die der Zustimmung der einfachen Mehr\u0002heit des Bundestags bedarf, die verpflichtende Rekrutierung festlegen kann. Dies soll laut \r\nGesetzentwurf dann gelten, „wenn die verteidigungspolitische Lage einen schnellen Auf\u0002wuchs der Streitkräfte zwingend erfordert, der auf freiwilliger Grundlage nicht erreichbar \r\nist“. Für diesen Fall ist dann auch wieder ein verpflichtender Ersatzdienst für Wehrdienst\u0002verweigerer vorgesehen. Befasst sich der Bundestag innerhalb von drei Sitzungswochen \r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nEinen reformierten Freiwilligen Wehrdienst lediglich als ersten Schritt für den \r\nAufwuchs der Bundeswehr betrachten\r\n36\r\nnicht mit der eingegangenen Rechtsverordnung, wird der Bundesregierung im Gesetzent\u0002wurf die Möglichkeit eingeräumt, sie unverändert zu erlassen. Die Rechtsverordnung soll \r\nkeine Zustimmung des Bundesrats benötigen.\r\nDer Gesetzentwurf von Bundesverteidigungsminister Pistorius soll nach jetzigem Stand im \r\nAugust im Bundestag beraten werden, das neue Gesetz könnte dann Anfang 2026 in Kraft \r\ntreten. Die verpflichtende Durchführung der Musterung ist aufgrund der derzeit noch feh\u0002lenden Strukturen allerdings erst für Anfang 2028 geplant. \r\nAls erster Schritt in Richtung Personalaufwuchs bei der Bundeswehr ist das jetzt im Gesetz\u0002entwurf geplante Vorgehen zu begrüßen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bereits aus \r\nKapazitätsgründen mit Blick auf das Fehlen von Kasernen, Ausbildern und Material eine so\u0002fortige Rückkehr zur allgemeinen Dienstpflicht nicht vorstellbar ist. Die im Gesetzentwurf \r\nvorgestellten Maßnahmen ermöglichen es aber, ein Lagebild über die Größe des Personen\u0002stamms zu erstellen, der potenziell zum Wehrdienst herangezogen werden kann, ebenso \r\nwie über die Bereitschaft und Fähigkeiten der Rekruten. Durch die gedankliche Auseinan\u0002dersetzung der 18-Jährigen mit dem Thema Wehrpflicht im Zuge des Ausfüllens des Frage\u0002bogens erhöht sich zudem der Anteil der Gesellschaft, der sich mit den Themen „Sicher\u0002heit“ und „Verteidigung“ beschäftigt, da in diesen Prozess in der Regel auch das persönli\u0002che Umfeld in Form von Familie und Freunden miteinbezogen wird. \r\nWir befürworten darüber hinaus die geplanten Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität \r\ndes Freiwilligen Wehrdienstes. Zusätzlich sollte allerdings auch bei den bereits jetzt im \r\nDienst stehenden Zeitsoldaten um eine Verlängerung Ihrer Dienstzeit geworben werden.\r\nWeiterhin ist es positiv, dass ein verpflichtender Wehrdienst im Ernstfall per Rechtsverord\u0002nung mit einfacher Mehrheit des Bundestags bereits im Vorfeld des Spannungs- bzw. Ver\u0002teidigungsfalls und ohne erneutes Gesetzgebungsverfahren möglich sein soll.\r\nInsgesamt ist jedoch klar, dass parallel zum Ausbau der Kapazitäten der Bundeswehr sehr \r\nzeitnah zu prüfen sein wird, ob ein freiwilliger Dienst ausreichend ist, um genügend Men\u0002schen für den Wehrdienst zu gewinnen und die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes in \r\nausreichendem Maß zu erhöhen. Wie dies konkret geschehen soll, ist derzeit noch offen. \r\nIm Gesetzentwurf fehlen dafür Stand heute harte Kriterien. Diese Kriterien müssen jedoch \r\nbereits jetzt eindeutig definiert werden.\r\nAus unserer Sicht bestünde die beste Lösung zur Sicherstellung des personellen Aufwuch\u0002ses der Bundeswehr allerdings in einer Allgemeinen Wehrpflicht für Männer und Frauen in \r\nKombination mit einem Deutschlandjahr, also einem verpflichtenden Gesellschaftsjahr, \r\nwie es von CDU und CSU gefordert wird. Die Einführung von Allgemeiner Wehrpflicht und \r\nVerpflichtendem Gesellschaftsjahr ist in Deutschland allerdings nur im Rahmen einer Ver\u0002fassungsänderung mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag möglich. \r\nIm Modell von Allgemeiner Wehrpflicht und Verpflichtendem Gesellschaftsjahr würde die \r\nBundeswehr neben sozialen Einrichtungen als Träger fungieren. In Europa gilt die Wehr\u0002pflicht für Frauen bereits in Dänemark, Norwegen und Schweden. Im Zuge der allgemeinen \r\nGleichstellung sollte sie auch in Deutschland für Frauen eingeführt werden.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nEinen reformierten Freiwilligen Wehrdienst lediglich als ersten Schritt für den \r\nAufwuchs der Bundeswehr betrachten\r\n37\r\nMit einem allgemein verpflichtenden Wehrdienst würde allerdings das Thema „Wehrge\u0002rechtigkeit“ wieder in den Vordergrund rücken. Noch vor der Aussetzung der „alten“ \r\nWehrpflicht im Jahr 2011 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass „möglichst alle ver\u0002fügbaren Wehrpflichtigen zum Wehrdienst heranzuziehen“ sind. Aus Kapazitätsgründen \r\nwürde die Bundeswehr in Friedenszeiten jedoch niemals einen ganzen Jahrgang im Um\u0002fang von 700.000 bis 800.000 Menschen einziehen können. Das Deutschlandjahr würde \r\ndiesem Dilemma begegnen, da jeder junge Mensch zu einem Dienst verpflichtet wäre.\r\nEin solches verpflichtendes Gesellschaftsjahr wäre mit hohen volkswirtschaftlichen Kosten \r\nverbunden. Der Wirtschaft würden für einen gewissen Zeitraum viele Nachwuchskräfte \r\nentzogen. Es gibt aber auch positive Effekte, die diese Kosten dämpfen: Gerade im sozialen \r\nBereich würde das Deutschlandjahr zur Linderung des dort stark ausgeprägten Arbeits\u0002und Fachkräftemangels beitragen. Langfristig würde die Wirtschaft zudem von den Soft \r\nSkills profitieren, die die jungen Menschen im Rahmen des Gesellschaftsjahres erwerben. \r\nZudem würde das Deutschlandjahr den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken und \r\ndie Bedeutung des aktiven gesellschaftlichen Engagements eines jeden Einzelnen für De\u0002mokratie, Frieden und Freiheit untermauern.\r\nPositionJuli 2025\r\nTurbo bei der Zeitenwende zünden\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\n38\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede \r\nDiskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\nwww.vbw-bayern.de\r\n© vbw Juli 2025\r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Irene Spagna\r\nAbteilung Planung und Koordination\r\nTelefon 089-551 78-334 \r\nirene.spagna@vbw-bayern.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)","shortTitle":"BMVg","url":"https://www.bmvg.de/de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021151","regulatoryProjectTitle":"Keine Notwendigkeit für Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/02/7c/651852/Stellungnahme-Gutachten-SG2512080017.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Seite 1 24.11.2025\r\nEinschätzung Reform Behindertengleich- stellungsgesetz (BGG)\r\nAusweitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auf die Privat-wirtschaft führt zu Rechtsunsicherheiten und Belastungen für Unterneh-men\r\nEs besteht keine Notwendigkeit zur Ausweitung des Behindertengleichstellungsgesetzes auf die Privatwirtschaft.\r\nDie Wirtschaft engagiert sich intensiv und erfolgreich für ein barrierefreies Arbeitsumfeld und die Inklusion von Menschen mit Behinderung.\r\nEntscheidend ist: Der Abbau von Barrieren und Inklusion sollte nicht mit Zwang und Sankti-onen durchgesetzt werden. Wichtig sind hingegen Information, Sensibilisierung und Unter-stützung im Hinblick auf Barrierefreiheit.\r\nEs besteht kein Bedarf, den Anwendungsbereich des BGG auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen auszuweiten.\r\nDie Ausweitung, wie sie nun vorgesehen ist, geht mit massivem Aufwand, Unsicherheit und u. U. auch hohen Kosten für Unternehmen einher.\r\nArbeitgeber bekennen sich zur Barrierefreiheit nach den bisherigen gesetzlichen Vorschrif-ten und setzen diese auch erfolgreich um.\r\nEine darüberhinausgehende gesetzliche Verpflichtung der privaten Unternehmen führt zu extremen zusätzlichen Belastungen und würde Unternehmen – in einer ohnehin geschwächten wirtschaftlichen Lage – deutlich treffen.\r\nDie im Entwurf vorgesehene Verpflichtung, dass Unternehmen, im Einzelfall „angemes-sene Vorkehrungen“ zur Beseitigung von Barrieren vornehmen müssen, um nicht gegen das Benachteiligungsverbot zu verstoßen, führt zu Fragen hinsichtlich Rechtsklarheit und Praktikabilität.\r\nBesonders kritisch zu bewerten ist weiterhin, dass Menschen mit Behinderungen auf Beseitigung oder Unterlassung der Benachteiligung klagen können und ein Anspruch auf Entschädigung geltend gemacht werden kann.\r\nSeite 2 24.11.2025\r\nUm das durch das Gesetz verfolgte Ziel zu erreichen, sind keine Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche notwendig. Diese Ansprüche führen in Verbindung mit der vor-gesehenen Prozessstandschaft und der gesteigerten Beweislast zu Lasten der Unterneh-men zu einem deutlich höheren Rechts- und Kostenrisiko.\r\nDa das geplante Schlichtungsverfahren nicht obligatorisch ist, fehlt eine verpflichtende außergerichtliche Konfliktlösungsmöglichkeit, über die sich unnötige Verfahren vor den Gerichten vermeiden ließen.\r\nDie Schätzung des jährlichen Erfüllungsaufwands für die Privatwirtschaft in Höhe von rund 1,35 Mio. Euro erscheint vor dem Hintergrund der möglichen Klageverfahren, Entschädi-gungsansprüche und Umsetzungsmaßnahmen als zu niedrig angesetzt.\r\nPositiv ist zu bewerten, dass keine neuen Berichtspflichten oder Dokumentationspflichten entstehen.\r\nAnsprechpartner\r\nDr. Lisa Hartmann\r\nSozial- und Gesellschaftspolitik\r\nTelefon 089-551 78-382\r\nlisa.hartmann@vbw-bayern.de\r\nwww.vbw-bayern.de\r\nHinweis:\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede Diskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-11-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021151","regulatoryProjectTitle":"Keine Notwendigkeit für Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/88/ce/714302/Stellungnahme-Gutachten-SG2603270057.pdf","pdfPageCount":18,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nWirtschaft inklusiv\r\n\r\nPosition\r\nStand: Februar 2026\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nMenschen mit Behinderung leisten wertvollen Beitrag für den Arbeits-markt\r\nDer Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarf stellt eine zentrale Herausforderung für die \r\nbayerische und deutsche Wirtschaft dar. \r\n\r\nDie vbw engagiert sich zusammen mit den bayerischen Metall- und Elektroarbeitgeber-verbänden bayme vbm schon seit langem im Bereich der Arbeitskräfte- und Fachkräftesiche-rung. Mit der Initiative Fachkräftesicherung FKS+ wurde dieses Engagement nochmals inten-siviert. \r\n\r\nGemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung verfolgen wir das Ziel, zusätzliche \r\nFachkräfte für den bayerischen Arbeitsmarkt zu aktivieren. Im Fokus stehen dabei \r\nverschiedene Zielgruppen, zu denen selbstverständlich auch Menschen mit (Schwer-)\r\nBehinderung zählen. Viele von ihnen sind gut oder sehr gut qualifiziert und können einen wichtigen Beitrag zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung leisten. An der richtigen Stelle im Unternehmen eingesetzt, nehmen sie als leistungsfähige Beschäftigte oft \r\nbesonders motiviert ihre Aufgaben wahr. \r\n\r\nArbeit zu haben, bedeutet für jeden Menschen persönliche Unabhängigkeit, Selbstbestäti-gung und Selbstverwirklichung. Die Unternehmen übernehmen mit der Inklusion eine wich-tige gesellschaftliche Aufgabe und gewinnen gleichzeitig wertvolle Arbeits- und \r\nFachkräfte. \r\n\r\nIn unserem Positionspapier stellen wir Ihnen vor, was wichtig ist, damit Inklusion in der \r\nArbeitswelt gelingt. \r\n\r\n\r\n\r\nBertram Brossardt\r\nFebruar 2026\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tZahlen, Daten, Fakten – Deutschland und Bayern\t2\r\n1.1\tArbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen\t2\r\n1.1.1\tSchwerbehinderte Beschäftigte allgemein\t2\r\n1.1.2\tIst-Beschäftigungsquoten nach öffentlichen und privaten  Arbeitgebern\t3\r\n1.1.3\tArbeitslosigkeit und Qualifikation\t3\r\n1.2\tDemografie ist wichtigster Einflussfaktor\t4\r\n1.3\tFazit: Schwerbehinderte Menschen haben enormes Potenzial\t5\r\n2\tPositionen und eigene Aktivitäten\t6\r\n2.1\tInklusion muss möglichst früh ansetzen\t6\r\n2.2\tMenschen mit Behinderung leisten Beitrag zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung\t7\r\n2.3\tVerschärfung der Schutzvorschriften ist kontraproduktiv\t7\r\n2.4\tInformationen und Anreize statt Regulierung und Zwang\t9\r\n2.5\tIntegration in Arbeit braucht differenzierte Ansätze\t10\r\n2.6\tDas Engagement der Wirtschaft zeigt Wirkung\t11\r\nAnsprechpartner/Impressum\t13\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nEngagement der Wirtschaft durch Informationen und Anreize stärken\r\nDie Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben ist nicht nur wesentlich für ein selbstbestimmtes Leben, sondern auch betriebs- und volkswirtschaftlich ein wichtiges Hand-lungsfeld, das in einer älter werdenden Gesellschaft immer mehr an Bedeutung \r\ngewinnt. Die fünf folgenden Positionen müssen dabei handlungsleitend sein:\r\n\r\n–\tInklusion muss möglichst früh ansetzen: Das gemeinsame Lernen und Miteinander von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in allen Bildungseinrichtungen muss selbstverständlich werden.\r\n\r\n–\tMenschen mit Behinderung leisten einen Beitrag zur Sicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarfs: Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte sind gut qualifiziert. \r\nSie werden am Arbeitsmarkt gebraucht. Die Zahl beschäftigter Schwerbehinderter in \r\nBayern hat sich in den letzten zehn Jahren um über 20 Prozent erhöht. Arbeitslose Schwerbehinderte sind im Durchschnitt sogar etwas besser qualifiziert als die Gruppe der nicht-schwerbehinderten Arbeitslosen: 53 Prozent (2024 im Jahresdurchschnitt) der schwerbehinderten Arbeitslosen verfügten über einen Berufs- oder Hochschulabschluss gegenüber 44 Prozent unter den nicht-schwerbehinderten Arbeitslosen. Es gilt, dieses Potenzial weiter zu heben.\r\n\r\n–\tDie Wirtschaft engagiert sich bereits in erheblichem Maße für die Inklusion: Mit diversen Projekten unterstützen die Arbeitgeberverbände schon heute Unternehmen bei der Prä-vention körperlicher Beeinträchtigungen sowie der Reintegration und Inklusion von Schwerbehinderten in den Arbeitsmarkt.\r\n\r\n–\tDie stetige Verschärfung der Schutzvorschriften ist kontraproduktiv: Sonderregelungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer bewirken oft das Gegenteil von Inklusion. Damit werden vielmehr neue, zusätzliche Einstellungshemmnisse erzeugt. \r\n\r\n–\tInformationen und Anreize statt Regulierung: Für weitere Fortschritte bei der Inklusion braucht es einen Richtungswechsel von Regulierung und Zwang hin zu Information und Anreizen. Arbeitgeber müssen umfassend über die Chancen der Beschäftigung schwer-behinderter Personen sowie die damit verbundenen rechtlichen Vorgaben informiert werden. \r\n \r\n1\tZahlen, Daten, Fakten – Deutschland und Bayern \r\nSchwerbehinderte profitieren von stabilem Arbeitsmarkt \r\n1.1\tArbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen\r\n1.1.1\tSchwerbehinderte Beschäftigte allgemein\r\nMenschen gelten nach § 2 Abs. 1 SGB IX als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geis-tige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als \r\nsechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.\r\n\r\nDie Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (und ihnen gleichgestellter Personen) hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. In ganz Deutschland ist sie nach Angaben der Bun-desagentur für Arbeit bei Betrieben mit mehr als 20 Arbeitsplätzen zwischen 2013 (986.724 Personen) und 2023 (1.123.516 Personen) um 13,9 Prozent gestiegen. In Bayern wuchs diese Zahl im selben Zeitraum sogar um 20,5 Prozent: von 161.101 auf 194.162 \r\nBeschäftigte.\r\n\r\nPrivate und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfü-gen, haben auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§ 154 SGB IX). Für kleinere Betriebe gilt diese Quotenvorgabe nicht. \r\nIm Freistaat hat sich die Zahl der Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter bei Betrie-ben mit unter 20 Arbeitsplätzen besonders kräftig erhöht: Sie stieg zwischen 2010 und 2020 von 24.000 auf 37.400, was einer Steigerung von 55,8 Prozent entspricht. Diese Zahl, die im Rahmen einer repräsentativen Teilerhebung alle fünf Jahre ermittelt wird, ist im \r\nselben Zeitraum in ganz Deutschland um über 61 Prozent gestiegen (von 138.300 \r\nPersonen auf 223.400 Personen). Dadurch wird deutlich, dass die Bereitschaft zur Ein-\r\nstellung schwer-behinderter Menschen keineswegs nur das Ergebnis von staatlicher \r\nRegulierung ist. Das Engagement für Inklusion, das gerade die bayerische Wirtschaft lebt, zeigt Wirkung!\r\n\r\nRund 73 Prozent der besetzten Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen lagen im Jahr 2023 in Bayern bei einem privaten Arbeitgeber. \r\n1.1.2\tIst-Beschäftigungsquoten nach öffentlichen und privaten \r\nArbeitgebern\r\nZwischen 2010 und 2023 sind die tatsächlichen Beschäftigungsquoten für Betriebe über \r\n20 Beschäftigte geringfügig gestiegen. Die tatsächlichen Ist-Beschäftigungsquoten sind aus der nachfolgenden Tabelle ablesbar. \r\n\r\nAbbildung 1 \r\nBeschäftigungsquoten (ist) nach privaten und öffentlichen Arbeitgebern \r\n \r\nDatenquelle: Bundesagentur für Arbeit\r\n1.1.3\tArbeitslosigkeit und Qualifikation\r\nIm Jahr 2024 waren in Deutschland im Jahresdurchschnitt 175.236 schwerbehinderte Men-schen arbeitslos gemeldet. Im gleichen Zeitraum waren in Bayern insgesamt 25.677 Schwer-behinderte arbeitslos gemeldet.\r\n\r\nDie Arbeitslosenquote Schwerbehinderter lag 2024 bei 11,6 Prozent. Sie liegt damit \r\ndeutlich über einer entsprechend berechneten personengruppenübergreifenden Referenz-quote (2024: 7,3 Prozent). Schwerbehinderte Arbeitslose haben größere Schwierigkeiten, den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finden als Nicht-Schwerbehinderte. Folglich sind die Dauer der Arbeitslosigkeit und der Anteil von Langzeitarbeitslosen unter der Gruppe der Schwerbehinderten deutlich größer.\r\n \r\nAbbildung 2\r\nArbeitslosenquote Schwerbehinderter in Deutschland im Vergleich zur \r\nallgemeinen Arbeitslosenquote (jeweils eingeschränkte Bezugsgröße)\r\n \r\nDatenquelle: Bundesagentur für Arbeit 2025 / REHADAT\r\nHinweis: Eine offizielle Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen existiert nicht. Für eine jährliche Darstellung werden jedoch Arbeitslosenquoten auf Basis eingeschränkter Bezugsgrößen ermittelt (Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen des jeweiligen Jahres bezogen auf die Zahl der schwerbehinderten abhängigen Erwerbspersonen des Vorjahres).\r\nSchwerbehinderte Arbeitslose sind im Durchschnitt zwar älter, aber ihre Qualifikation ist im Mittel auch höher als die nicht-schwerbehinderter Arbeitsloser. \r\n2024 verfügten im Jahresdurchschnitt 53 Prozent der schwerbehinderten Arbeitslosen über einen Berufs- oder Hochschulabschluss – gegenüber 44 Prozent bei Nicht-Schwerbehinderten.\r\n1.2\tDemografie ist wichtigster Einflussfaktor\r\nBehinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf. Nur 3,3 Prozent der Schwer-behinderten sind von Geburt an beeinträchtigt. Schwerbehinderungen werden in hohem Maße im Laufe des (Erwerbs-)Lebens „erworben“. Laut Statistischem Bundesamt wurde bei rund 91 Prozent der rund 7,9 Millionen schwerbehinderten Menschen, die in Deutschland leben (Stand: 2024), die körperliche Einschränkung durch eine Krankheit ausgelöst. Nur ein äußerst geringer Anteil von Behinderungen lässt sich unmittelbar auf Arbeits-\r\nunfälle zurückführen (1,3 Prozent). Bei den Arten der Behinderung machen Schädigungen bzw. Funktionsbeeinträchtigungen innerer Organe, Querschnittlähmungen, zerebrale Stö-rungen sowie geistig-seelische Behinderungen und Suchterkrankungen den größten \r\nAnteil aus (Statistisches Bundesamt 2024).\r\n\r\nBehinderungen betreffen insbesondere ältere Menschen: 60 Prozent der schwerbehinder-ten Menschen sind 65 Jahre und älter. \r\n\r\nIm erwerbsfähigen Alter sind rund 3,1 Millionen der schwerbehinderten Menschen (rund 40 Prozent), 1,6 Millionen davon sind zwischen 55 und 65.\r\n1.3\tFazit: Schwerbehinderte Menschen haben enormes Potenzial\r\nDie Demografie bedingt einen steten Anstieg der Anzahl schwerbehinderter Menschen in Deutschland. Diese sind häufig gut qualifiziert und können – sofern richtig eingesetzt – voll leistungsfähige Mitarbeiter*innen sein, die vielfach besonders motiviert ihre Aufgaben \r\nerfüllen. Arbeitslose Schwerbehinderte sind im Durchschnitt sogar etwas besser qualifiziert als die Gruppe der nicht-schwerbehinderten Arbeitslosen.\r\n\r\nDieses enorme Potenzial gilt es noch stärker zu nutzen, insbesondere vor dem Hintergrund des Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarfs. Unternehmen haben großes Interesse daran, \r\neinerseits durch Präventionsmaßnahmen ihre Belegschaft bis ins Renteneintrittsalter hinein fit und gesund zu halten und andererseits schwerbehinderten Menschen berufliche Per-spektiven zu eröffnen. Um die berufliche Inklusion Schwerbehinderter erfolgreicher \r\ngestalten zu können, sind Regulierung und staatlicher Zwang für unsere Unternehmen \r\nallerdings die völlig falschen Ansätze. Nötig sind vielmehr Informationen und Anreize, die \r\ngeeignet sind, Unsicherheiten abzubauen und Arbeitgeber bei der Einstellung von \r\nMenschen mit (Schwer-) Behinderung zu unterstützen.\r\n \r\n2\tPositionen und eigene Aktivitäten\r\nRichtungswechsel nötig – Informationen und Anreize statt Regulierung\r\n2.1\tInklusion muss möglichst früh ansetzen\r\nDas gemeinsame Lernen und Miteinander von Kindern und Jugendlichen mit und ohne \r\nBehinderung muss schon im Kindergarten und in allen Schularten – so weit möglich und für alle Seiten zum Vorteil – selbstverständlich werden. Die frühzeitige Erfahrung des \r\nUmgangs miteinander stärkt die sozialen Kompetenzen aller und beugt Vorurteilen vor. \r\nEin inklusives Bildungssystem leistet damit einen wichtigen Beitrag zur späteren Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. \r\n\r\nZiel muss es daher sein, Inklusion weitestgehend in den Regeleinrichtungen der unterschied-lichen Bildungsstufen zu verwirklichen. Inklusion in der Fläche des Bildungssystems zu veran-kern ist ein großes und komplexes Vorhaben – die Politik ist daher gefordert, \r\nplanvoll vorzugehen. Kitas wie Schulen bedürfen einer kompetenten Unterstützung und aktiven Begleitung. Insbesondere brauchen die Bildungseinrichtungen eine angemessene Ressourcenausstattung, um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können. Auch der weitere Ausbau von qualitativ hochwertigen Ganztagsschulen ist notwendig, um mehr Raum für die individuelle Förderung der Schüler zu schaffen.\r\n\r\nWo dem speziellen Förderbedarf in Kitas und Regelschulen nicht Rechnung getragen \r\nwerden kann, ist eine pauschale Integration allerdings nicht sinnvoll. Gemeinsames Lernen darf nicht als Selbstzweck erzwungen werden: Das Wohl des Kindes hat Vorrang. Differen-zierte Angebote mit sonderpädagogischer Expertise sind deshalb gefordert. Den sehr \r\nunterschiedlichen Behinderungsbildern muss eine hohe fachliche Spezialisierung der \r\nsonderpädagogischen Lehrkräfte entsprechen.\r\n\r\nInklusion als volle Teilhabe an der Gesellschaft und ihren Lebensbereichen bedeutet auch, über die eigenen Begabungen den Weg in das Berufsleben zu finden. Berufsorientierung in der Schule gelingt dann, wenn sie umfassend und praxisnah durchgeführt wird. Kinder mit Förderbedarf brauchen eine noch intensivere Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, um ihre Potenziale zur Geltung zu bringen. \r\n2.2\tMenschen mit Behinderung leisten Beitrag zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung\r\nDen Unternehmen fällt es von Jahr zu Jahr schwerer, geeignete Arbeits- und Fachkräfte zu finden. Die Vakanzzeit für die die Besetzung offener Stellen lag 2024 in Bayern bei 174 \r\nTagen. Um Wachstum und Wohlstand in Bayern zu sichern, muss es gelingen, den Arbeits-kräfte- und Fachkräftebedarf unserer Unternehmen zu decken.\r\n\r\nDer demografische Wandel in Deutschland wird das Problem absehbar weiter verschärfen. In Bayern wird die Bevölkerung nach der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Bayeri-schen Landesamts für Statistik zwar zwischen 2021 und 2040 von rund 13,2 \r\nMillionen auf rund 13,9 Millionen ansteigen. Diese Steigerung betrifft wesentlich die \r\nAlterskohorte der über 75-Jährigen. Dagegen schrumpft der Anteil der Bevölkerung im \r\nErwerbsalter deutlich (Bayerisches Landesamt für Statistik 2022). Um den Bedarf unserer Unternehmen an Arbeitskräften- und Fachkräften zu decken, müssen wir alle vorhandenen \r\nPotenziale ausschöpfen. Kein Talent darf verloren gehen.\r\n\r\nZu dieser Herausforderung zählt die Inklusion von Menschen mit Behinderung in das \r\nArbeitsleben. Behinderte Menschen haben Talente und können einen wichtigen Beitrag zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung leisten. Ebenso wichtig wie die (Re-)Integration in das Erwerbsleben ist allerdings, körperlichen Beeinträchtigungen möglichst vorzubeugen. Wenn Beschäftigte ihren Beruf infolge einer im Laufe des Lebens erworbenen Schwer-\r\nbehinderung nicht mehr ausüben können, verlieren die Unternehmen wertvolle Arbeits- und Fachkräfte. Prävention am Arbeitsplatz und darüber hinaus ist daher auch für die \r\nbayerische Wirtschaft ein zentrales Anliegen. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen \r\nWirtschaft lebt dies etwa über die Mitgliedschaft im Bayerischen Bündnis für Prävention und Angebote für die Mitgliedsunternehmen im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförde-rung. \r\n2.3\tVerschärfung der Schutzvorschriften ist kontraproduktiv\r\nEine weitere Verschärfung der Schutzvorschriften ist strikt abzulehnen. Gut gemeinte \r\nSonderregelungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer bewirken oft das Gegenteil von \r\nberuflicher Integration: Sie können zu Einstellungshemmnissen werden. Denn im Zweifel werden Unternehmen besonders geschützte Personen in wirtschaftlich unsicherem \r\nUmfeld eher nicht einstellen. Die Änderungen im Schwerbehindertenrecht – z. B. der \r\nAusbau der Sonderpflichten des Arbeitgebers, die Erweiterung der Rechte der Schwer-\r\nbehindertenvertretung – haben zu einer Überreglementierung geführt und bei Unterneh-men Rechtsunsicherheit hervorgerufen. Daher lehnen wir auch das Vorhaben der schwarz-roten Regierung aus dem Koalitionsvertrag ab, die Schwerbehindertenvertretungen zu stär-ken. Die Schwerbehindertenvertretung hat bereits jetzt erhebliche Rechte gegenüber dem Arbeitgeber (umfassendes Anhörungs- und Unterrichtungsrecht mit Bußgeld bei \r\nVerletzung). Daher ist keine Ausweitung notwendig.\r\n\r\nDer Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen muss auf den Prüfstand. Ihnen ist durch Beschäftigungsanreize mehr geholfen als durch Sonderpflichten zu Lasten der Arbeitgeber, wie das Erfordernis der Zustimmung zu Kündigungen durch das \r\nIntegrationsamt nach § 168 SGB IX. Mit der Neuerung durch das Bundesteilhabegesetz, wo-nach die Kündigung eines Schwerbehinderten ohne Anhörung der Schwerbehindertenver-tretung unwirksam ist, wurde eine doppelte Hürde eingeführt. Im Gegenzug muss die Rege-lung nach § 168 SGB IX entfallen. Das Verhältnis sowie die zeitliche Reihenfolge von Betriebs-ratsanhörung, Anhörung der Schwerbehindertenvertretung und Einholung der \r\nZustimmung des Integrationsamts sind unklar – die Unternehmen sind dementsprechend verunsichert. Wenn die Regelung nicht komplett gestrichen wird, müssen durch die \r\nEinführung einer Kleinbetriebsklausel und das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes gemäß § 168 SGB IX nach drei Jahren zumindest Einstellungshemmnisse abgebaut werden.\r\n\r\nZwar kann in der Praxis nach Angaben des ZBFS-Inklusionsamtes, das in Bayern die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem SGB IX wahrnimmt, bei einem Großteil der Fälle eine \r\nZustimmung zum Kündigungsantrag erfolgen bzw. das Arbeitsverhältnis aufgrund eines Auf-hebungsvertrages enden. Doch führt die gesetzlich geforderte Zustimmung vor der Kündi-gung zu zeitlichen Verzögerungen sowie zu Unsicherheiten für die Unternehmen und wird nicht selten zur Verschleppung verwendet.\r\n\r\nAuch eine höhere Ausgleichsabgabe hilft nicht weiter. Die seit dem 01. Januar 2024 \r\ngeltende erneute Erhöhung der Ausgleichsabgabe (und die abermalige Erhöhung ab 2026) ist nicht nachvollziehbar und trifft die Unternehmen in einer ohnehin schon schwierigen Zeit. Betriebe zeigen Offenheit für die Einstellung behinderter Menschen und ergreifen \r\ngezielte Schritte. Allerdings finden behinderte Menschen und Arbeitgeber häufig nicht \r\nzusammen (z. B. wegen fehlender Erfahrungen mit der Einstellung behinderter Menschen und unbekannter Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten). Die Sanktionierung durch die Ausgleichsabgabe kann gerade bei diesen Betrieben als ungerechtfertigte Strafe empfunden werden: Die Besetzung der Pflichtarbeitsplätze ist oft schwierig. \r\n\r\nWeiterhin arbeiten u. U. Menschen in den Unternehmen, die zwar behindert sind, deren Behinderung dem Arbeitgeber aber unbekannt ist und damit nicht in die Meldungen zum Ausgleichsverfahren einfließen kann. In der Folge zahlen u. U. Betriebe eine Ausgleichs-\r\nabgabe, obwohl sie dazu nicht verpflichtet wären. Zudem gibt es nicht in allen Betrieben Tä-tigkeiten, die sich für Menschen mit Behinderung eignen und behinderte Menschen sind häufig weniger flexibel bzgl. des Wohnorts. Auch dies erschwert die Rekrutierung. \r\n\r\nDaher müsste folgendes gelten: Gelingt es Arbeitgebern trotz Bemühungen und mit \r\nUnterstützung durch die Arbeitsagentur nicht, die Pflichtarbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen, sollten sie von der Zahlungspflicht befreit werden.\r\nZwar wird die Ausgleichsabgabe wiederum eingesetzt, um die Eingliederung schwerbehin-derter Menschen im Arbeitsmarkt finanziell zu fördern, oberstes Ziel muss es jedoch \r\nbleiben Hemmnisse, Vorurteile und Irrtümer abzubauen, die dazu führen, dass Menschen mit Schwerbehinderung nicht eingestellt werden (können). \r\n\r\nEbenso abzulehnen ist die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Die Bundesre-gierung sieht vor, den Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) aus-zuweiten: Das Benachteiligungsverbot soll von öffentlichen Trägern auf private Unterneh-men, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende bewegliche Güter oder Dienst- oder Werkleistungen anbieten, ausgeweitet werden. Um nicht gegen das Benachteiligungsverbot zu verstoßen, sollen Unternehmen im Bedarfsfall „angemessene Vorkehrungen“ treffen müssen. Ausgenommen sind bauliche Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen – dies gilt als unverhältnismäßig.\r\n\r\nFür uns ist klar: Es besteht keine Notwendigkeit zur Ausweitung des Behindertengleichstel-lungsgesetzes auf die Privatwirtschaft. Die Wirtschaft engagiert sich intensiv und erfolgreich für ein barrierefreies Arbeitsumfeld und die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Ent-scheidend ist: Der Abbau von Barrieren und Inklusion sollte nicht mit Zwang und Sanktionen durchgesetzt werden. Wichtig sind hingegen Information, Sensibilisierung und Unterstützung im Hinblick auf Barrierefreiheit. Die Ausweitung, wie sie nun vorgesehen ist, geht mit massi-vem Aufwand, Unsicherheit und u. U. auch hohen Kosten für Unternehmen einher. Arbeit-geber bekennen sich zur Barrierefreiheit nach den bisherigen gesetzlichen Vorschriften und setzen diese auch erfolgreich um. Eine darüberhinausgehende gesetzliche Verpflichtung der privaten Unternehmen führt zu extremen zusätzlichen Belastungen und würde Unterneh-men – in einer ohnehin geschwächten wirtschaftlichen Lage – \r\ndeutlich treffen.\r\n2.4\tInformationen und Anreize statt Regulierung und Zwang\r\nUm die Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsleben weiter zu steigern, ist eine um-\r\nfassende Information der Arbeitgeber nötig – sowohl über die Chancen, welche die \r\nBeschäftigung schwerbehinderter Personen bietet, als auch die rechtlichen Vorgaben, die dabei einzuhalten sind. Entscheidend ist auch professionelle Hilfe für Unternehmen: \r\nHier sind vor allem die Spezialisten in den Arbeitsagenturen sowie bei den Reha-Trägern und nicht zuletzt auch die Integrationsämter und Integrationsfachdienste, die bereits sehr gute Arbeit leisten, gefordert. Die gemeinsamen Bemühungen zur Verbreitung des \r\nBewusstseinswandels, dass „behindert“ nicht automatisch „leistungsgemindert“ bedeutet, sind voranzutreiben. Dabei können positive Beispiele aus der Praxis hilfreich sein. \r\n\r\nBei allem Idealismus gilt: Unternehmen dürfen durch ihr Engagement keine dauerhaften Nachteile fürchten müssen. Zu begrüßen ist daher das mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) deutschlandweit eingeführte „Budget für Arbeit“, das in Bayern um 20 Prozent \r\nhöher ausgestattet wurde. Arbeitgeber, die einem Beschäftigten einer Werkstatt für \r\nMenschen mit Behinderung (oder einem vergleichbaren Menschen mit Behinderung) \r\neinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in ihrem Betrieb anbieten, erhalten einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Arbeitgeber­Bruttogehalts, höchstens jedoch 48 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Damit wurde die Höhe des Lohnkostenzu-schusses so ausgestaltet, dass sie den durchschnittlichen Kosten eines Platzes in \r\neiner Werkstatt für behinderte Menschen in Bayern entspricht. Arbeitgeber erhalten dadurch einen Ausgleich für die dauerhafte Minderleistung des behinderten Beschäftigten. Anspruchsberechtigt sind nur diejenigen Menschen, die einen Anspruch auf eine Beschäfti-gung in einer Werkstatt für behinderte Menschen haben. Der tatsächliche Besuch einer Werkstatt ist nicht notwendig.\r\n\r\nDas „Budget für Arbeit“ unterstützt somit einen Wechsel auf den Ersten Arbeitsmarkt. Men-schen mit Behinderung können einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag mit ei-nem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber abschließen und trotzdem Unter-\r\nstützung erhalten. Die Entlohnung muss tarifvertraglich oder ortsüblich sein. Konkret \r\numfasst das „Budget für Arbeit“ folgende Leistungen: Einen Zuschuss zu den Lohnkosten für den Arbeitgeber. Die Höhe beträgt bis zu 75 Prozent des Arbeitslohnes. Die Kosten für die Begleitung und Anleitung (Assistenz) am Arbeitsplatz sind – falls erforderlich – ebenfalls über das Budget für Arbeit abgedeckt. Zuständig für die Leistungsgewährung sind die Träger der Eingliederungshilfe, in Bayern die jeweiligen Bezirke.\r\n\r\nGrundsätzlich sind Maßnahmen, die den Wechsel von einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern, zu begrüßen. Sie bieten Menschen mit Behinderung, die ihre Poten-ziale besser am ersten Arbeitsmarkt entfalten können, eine große Chance. Daher ist das Vorhaben, der Bundesregierung diesen Wechsel zu fördern, zu begrüßen. Gleichzeitig ist auch der Erhalt der Werkstätten wichtig. Hier können diejenigen Menschen mit Behinderung einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, die aufgrund ihrer Einschränkungen (noch) nicht in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Sie erhalten hier Förderung und Unterstützung und können sich gemäß ihren Fähigkeiten entfalten. Hinsichtlich der Werkstattentgelte muss folgende Prämisse gelten: Die Lohnfindung muss sich an der Produktivität orientieren. Zu-dem kann eine Anpassung dazu führen, dass der Übergang von Werkstättenbeschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt unattraktiver wird.\r\n2.5\tIntegration in Arbeit braucht differenzierte Ansätze\r\nSchwerbehinderung hat viele Erscheinungsformen und wird in über 50 Kategorien unterteilt. Die Einteilung richtet sich dabei nicht in erster Linie nach der ursächlichen Krankheitsdiagno-se, sondern nach der durch sie bestimmten Funktionseinschränkung (z. B. eine Funktionsein-schränkung der Wirbelsäule bzw. eine Schädigung der inneren Organe).\r\nEntsprechend differenziert müssen auch die Ansätze zur Prävention und Wiedereingliede-rung gestaltet sein. Das Engagement der Wirtschaft berücksichtigt die Heterogenität der Ur-sachen und Folgen körperlicher Beeinträchtigungen und enthält eine große Bandbreite an Handlungsansätzen. In der Praxis zeigt sich, dass berufliche Inklusion in Betrieben jeder Grö-ße gelingen kann – aber aus den Gegebenheiten vor Ort heraus passgenau entwickelt wer-den muss. Gesetzliche Vorschriften würden, wie dargestellt, die unternehmerische \r\nInitiative eher gefährden als fördern.\r\n\r\nWichtig ist es hingegen, dass – auch aufgrund der Komplexität von Inklusion – die verschie-denen beteiligten Akteure zusammenarbeiten und differenzierte Ansätze entwickeln,\r\ndamit Inklusion in der Arbeitswelt gelingt.\r\n\r\nDas gute Miteinander von Staatsregierung, Behörden und der bayerischen Wirtschaft ist auch bei der beruflichen Inklusion Grundlage des Erfolgs im Freistaat.\r\nIn einer „Gemeinsamen Erklärung“ haben die Akteure im Oktober 2018 das allseitige \r\nAnliegen bekräftigt, den Bewusstseinswandel voranzutreiben, bestehende Maßnahmen weiter auszubauen und das Spektrum an Leistungen durch eine Informationskampagne be-kannter zu machen. \r\n\r\nDie zahlreichen Hilfen des Bayerischen Staatsministeriums für Familien, Arbeit und Soziales über dessen Inklusionsamt sowie der Integrationsfachdienste zur Beschäftigung von \r\nMenschen mit Behinderung müssen bei den Unternehmen noch präsenter werden und die-se besser erreichen. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern (EAA) kön-nen hier eine Lotsenfunktion für die Unternehmen übernehmen. Mit den Einheitlichen An-sprechstellen für Arbeitgeber soll Unternehmen die Einstellung behinderter Menschen deut-lich erleichtert werden. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind gesetzlich verankert und haben 2022 ihre Arbeit aufgenommen.\r\n\r\nZiel der EAA ist es, Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Die EAA dienen dabei als „Lotse“ für die Arbeitgeber, da es eine Vielzahl an Leistungsträgern und För-dermöglichkeiten für die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung gibt. Die EAA hilft den Arbeitgebern, die jeweils passenden Förderungen zu finden. \r\nÜber eine kostenfreie Nummer gelangen Arbeitgeber direkt zur jeweiligen regionalen \r\nBeratungsstelle (insgesamt 12 in Bayern).\r\n\r\nAm Thema Inklusion im Arbeitsleben ist aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten eine Vielzahl von Akteuren beteiligt. Sie reichen von der Bundesagentur für Arbeit, über das \r\nInklusionsamt bis hin zu den Rehaträgern. Die Einheitlichen Ansprechstellen unterstützen Arbeitgeber, die richtigen Ansprechpartner zu finden. Dafür ist es aber grundlegend, dass die EAAs ihrerseits gut vernetzt sind. Das Vorhaben der schwarz-roten Bundesregierung für eine bessere Vernetzung der EAAs mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Ver-mittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit zu fördern, ist daher zu begrüßen. Das gilt auch für das Vorhaben, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und die Zu-gangssteuerung der Reha-Träger zu verbessern.\r\n2.6\tDas Engagement der Wirtschaft zeigt Wirkung\r\nDie Arbeitgeberverbände haben zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht und einen we-sentlichen Beitrag zum Beschäftigungsanstieg schwerbehinderter Menschen geleistet. Aus Sicht der Arbeitgeber ist auch die Prävention von großer Bedeutung. Über das Gesetz hinaus (Stichwort: Arbeitsschutz) haben sie ein großes Interesse daran, dass ihre Beschäftigten das Renteneintrittsalter bei guter physischer und psychischer Gesundheit erreichen. Arbeitssi-cherheit und Gesundheitsvorsorge gewinnen daher immer mehr an Bedeutung.\r\n \r\nAngebote der bayerischen Arbeitgeberverbände zu Inklusion\r\nUm die Inklusion im Arbeitsleben zu fördern sind Information und Sensibilisierung wichtig. Dafür stellen wir etwa über folgende Formate Informationen zur Verfügung:\r\n\r\n–\tWebinar zu Inklusion über die Initiative zur Fachkräftesicherung FKS+ in Zusammenarbeit mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA): \r\nÜber das Webinar „Inklusion als Baustein zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung - Chancen, Unterstützungsangebote, Praxisbeispiele“ haben darüber informiert, wie \r\nArbeitgeber die Potenziale von Menschen mit (Schwer-)Behinderung nutzen können und wie Unternehmen und Beschäftigte mit Behinderung gleichermaßen von beruflicher In-klusion profitieren können. Anhand von Praxisbeispielen zeigen wir, wie Arbeitgeber Menschen mit Behinderung als Arbeits- und Fachkräfte gewinnen und auf diese Weise auch ihre Arbeitgeberattraktivität steigern können.\r\n\r\n–\tInfo Recht Broschüre „Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung“: \r\nUnsere Info Recht Broschüre für bayme vbm Mitglieder erläutert die rechtlichen \r\nRahmenbedingungen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Sie enthält zu-dem eine Checkliste erstellt, um den Bewerbungsprozess zu vereinfachen.\r\nInitiativen und Projekte der bayerischen Arbeitgeberverbände für Prävention\r\nDa Schwerbehinderungen meist im Laufe des (Erwerbs-) Lebens „erworben“ werden, kommt dem Thema Prävention große Bedeutung zu. Die Arbeitgeberverbände haben \r\nzahlreiche Projekte auf den Weg gebracht, mit denen sie die Mitgliedsunternehmen \r\ninformieren und in ihrem Engagement für die Gesundheit der Beschäftigten unterstützen:\r\n\r\n–\tMitgliedsunternehmen werden beim Aufbau, der Ausgestaltung und der Umsetzung \r\neines betrieblichen Gesundheitsmanagements unterstützt. Ziel ist es, die Beschäftigten gesund und leistungsfähig zu erhalten. Erfahrungsberichte und praktische Tipps werden im Rahmen von Veranstaltungen aufbereitet und in Informationspapieren zusammenge-fasst. Workshops zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ergänzen das Pro-gramm.\r\n\r\n–\tPsyche und Arbeitswelt: Um die arbeitspsychologische Kompetenz in den Unternehmen zu steigern, bieten wir Workshops und Inhouse-Trainings rund um das Thema psychische Belastungen an. \r\n\r\n–\tM+E Unternehmen in Bayern werden bei der Entwicklung einer demografiefesten \r\nPersonalpolitik mit Tools, Weiterbildungsangeboten sowie persönlicher Beratung unter-stützt. Mit verschiedenen Angeboten zu Ergonomie können die Unternehmen aktiv den Erhalt der Arbeitskraft der Beschäftigten, die Vermeidung von Gesundheitsschäden und damit die Senkung ihres Krankenstands fördern.\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Lisa Hartmann\r\nAbteilung Sozial- und Gesellschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-382\r\nlisa.hartmann@vbw-bayern.de\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021392","regulatoryProjectTitle":"Eigenmittelquellen der EU ausweiten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f9/c3/658820/Stellungnahme-Gutachten-SG2512170005.pdf","pdfPageCount":19,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nEU Eigenmittelstrategie an Wachstumszielen messen\r\nPosition\r\nStand: Dezember 2025\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nFinanzierungsquellen der EU wachstumsverträglich entwickeln\r\nDie Kommission hat einen ehrgeizigen Entwurf für den mittelfristigen EU-Finanzrahmen 2028 bis 2034 vorgelegt. Der Haushalt soll besser ausgestattet, klarer gegliedert und flexibler werden. Ausgaben sollen zu Recht stärker auf Wachstum, Infrastruktur und Sicherheit abzielen. Gleichzeitig sind nun die Kosten für die Rückzahlung von NextGenerationEU zu stemmen.\r\n\r\nUm sich größere finanzielle Handlungsspielräume für die Bewältigung dieser Aufgaben zu eröffnen, setzt die EU auf einen Mix aus einer Beteiligung an den Einnahmen aus dem \r\neuropäischen Emissionshandel und neuen Eigenmittelquellen. Zusätzlich schlägt sie eine Kreditaufnahmemöglichkeit für die Bewältigung schwerer Krisen vor.\r\n\r\nDie entsprechenden Konzepte würden die europäische Wirtschaft belasten und lassen sich weder mit Wachstums- noch mit Transformationszielen in Einklang bringen. Damit sind sie keine tragfähige Grundlage für eine verlässliche Finanzierung allgemeiner EU-Aufgaben. Neue europäische Schuldendebatten sind ebenso wenig hilfreich. Die Vorschläge müssen vor diesem Hintergrund grundlegend überarbeitet werden.\r\n\r\nSoweit es einen höheren Bedarf der EU zu decken gilt, muss auf die bewährten Eigenmittel gesetzt werden. Mit Zöllen, einem Anteil am Mehrwertsteueraufkommen und einer \r\nAbgabe der Mitgliedsstaaten auf Basis des Bruttonationaleinkommens hat die EU bereits stabile und bewährte Einnahmequellen. Sie haben zudem den Vorteil, dass die Einnahmen automatisch mit dem wirtschaftlichen Erfolg steigen, was auf das gemeinsame Interesse der EU und ihrer Institutionen sowie der Mitgliedstaaten an einem erfolgreichen Wachstumskurs einzahlt. Einen darauf ausgerichteten Kurs unterstützt auch die bayerische \r\nWirtschaft nach Kräften.\r\nBertram Brossardt\r\n02. Dezember 2025\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tDie aktuellen Eigenmittel der EU\t2\r\n2\tNeue Eigenmittelziele der Kommission\t4\r\n3\tBewertung neuer Eigenmittelvorschläge\t7\r\n3.1\tGrundsätzliches zur Haushaltssystematik der Union\t7\r\n3.2\tUmschichtung von Einnahmen aus dem Emissionshandel\t8\r\n3.2.1\tEigenmittel auf Basis des Emissionshandelssystems der EU (ETS 1)\t8\r\n3.2.2\tEigenmittel aus dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)\t9\r\n3.3\tNeue Eigenmittelquellen\t9\r\n3.3.1\tEigenmittel auf Basis nicht recycelten Elektroschrotts (e-Abfall)\t9\r\n3.3.2\tEigenmittel auf Basis des Tabaksteueraufkommens (TEDOR)\t10\r\n3.3.3\tDie Corporate Resource for Europe (CORE) als Eigenmittelquelle\t11\r\n3.4\tAnhebung der Plastikabgabe\t12\r\n3.5\tKreditfinanzierte Eigenmitteloptionen für Krisenzeiten\t12\r\n3.6\tFazit\t13\r\nAnsprechpartner/Impressum\t14\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nDie vorgeschlagene neue Eigenmittelstrategie muss überarbeitet werden.\r\nMit ihrem Entwurf für den mittelfristigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2028 bis 2034 strebt die Kommission zu Recht mehr Wachstums- und Reformorientierung, größere ausgabenseitige Flexibilität und eine bessere Finanzausstattung an. Das ist angesichts hoher Reformansprüche, zusätzlicher Aufgaben und der anlaufenden Zinslasten aus NextGenerationEU folgerichtig, kann aber nur im Rahmen einer Haushaltsstrategie zum gewünschten Erfolg führen, die einnahme- wie ausgabeseitig auf Wachstum und wachstumsgerechte Transformation ausgerichtet ist. Auch der Subsidiaritätsgrundsatz ist zu beachten. Dem wird der aktuelle Vorschlag nicht gerecht. \r\n\r\n–\tMit der Unternehmensabgabe (CORE) würden Unternehmen und europäische Wertschöpfungsketten ertragsunabhängig belastet, obwohl sie in schwerem Fahrwasser \r\nstehen. \r\n–\tMit einem Abfluss von Mitteln aus EU-Emissionshandelssystem (ETS 1) und CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) würden vorhandene Förderinstrumente für die Transformation in den Mitgliedstaaten geschwächt. Angesichts bestehender Systemschwächen insbesondere beim CBAM ist zudem sehr fraglich, wie tragfähig dies als neue \r\nEigenmittelquelle wäre. \r\n–\tDas Kommissionspaket zu Eigenmitteln aus der Tabaksteuer (TEDOR) würde legale Marktstrukturen zu Gunsten des Schwarzmarktes und zu Lasten gesundheitspolitischer Ziele beeinträchtigen und dadurch das Tabaksteueraufkommen signifikant senken. \r\n–\tEine Abgabe auf nicht recycelten Elektroschrott (e-Abfall) kann schon aufgrund der \r\nuntauglichen regulatorischen Grundlagen den Lenkungszweck nicht erreichen.\r\n–\tFür Krisenzeiten vorgeschlagene neue Kreditspielräume können strategisch sinnvoll sein, sind aber nur verantwortbar, wenn EU und Mitgliedstaaten einen nachhaltigen Wachstumskurs halten und moral hazard, also eine Schuldenunion, ausschließen. Das ist hier nicht ausreichend gewährleistet.\r\n\r\nInsgesamt sind die vorgesehenen zusätzlichen Eigenmittelquellen daher ein Irrweg. Soweit die EU für die Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Bewältigung aktueller Herausforderungen auf zusätzliche Mittel angewiesen ist, sollte stattdessen das Aufkommen aus bestehenden wachstumsbezogenen Eigenmittelquellen neu verhandelt werden. Zusätzliche Belastungen für die europäische Wirtschaft müssen gerade in der aktuellen Situation konsequent vermieden werden.\r\n1\tDie aktuellen Eigenmittel der EU\r\nDas System setzt bisher auf wirtschaftlichen Erfolg.\r\nDie EU arbeitet mit einem jährlichen Haushaltsplan und einem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Der aktuelle Finanzrahmen umfasst die Jahre 2021 bis 2027 und wurde 2022 sowie 2024 tiefgreifend überarbeitet. \r\n\r\nDie wichtigsten Einnahmequellen (sog. Eigenmittel) im EU-Finanzrahmen 2021-2027 sind Zölle, Beiträge auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer und direkte Beiträge der Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihres Bruttonationaleinkommens. (Tabelle 1).\r\n\r\nTabelle 1\r\nEigenmittelausstattung der EU 2026 ohne kreditfinanzierte Mittel\r\nQuelle\tAnmerkung\tHH-Entwurf 2026 (gerundet)\r\nZölle inkl. Zuckerabgabe\t\t21,4 Mrd. €\r\nMehrwertsteueranteil\t0,3 Prozent der Einnahmen der Mitgliedstaaten (gewogener Durchschnittssatz)\t24,8 Mrd. €\r\nNationale Beiträge der Mitgliedstaaten\tJährliche Obergrenze von 1,4 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) aller Mitgliedstaaten\t135,8 Mrd. €\r\nPlastikabgabe der nationalen Haushalte\tSeit 2021; 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelter Kunststoff aus Altverpackungen\t6,8 Mrd. €\r\nAndere Einnahmen\tProgrammbeiträge von Nicht-EU-Ländern; \r\nVerzugszinsen; Geldbußen\t3,5 Mrd. €\r\nSumme\t\t192,2 Mrd. €\r\nQuelle: EU-Haushaltsentwurf der Kommission für 2026\r\n\r\nDie Höhe von Zöllen, Mehrwertsteuer-Eigenmitteln und Kunststoffverpackungsabgabe werden teils nach tatsächlichem Aufkommen und teils nach Berechnungsformeln ermittelt. Die nationalen Beiträge (BNE-Eigenmittel) als weitaus größter Posten stellen sicher, dass alle bewilligten Ausgaben nach Berücksichtigung der sonstigen Einnahmen gedeckt werden können und der EU-Haushalt ausgeglichen ist. Dazu werden sie Jahr für Jahr im Rahmen der Gesamtobergrenze (1,4 Prozent der BNE der Mitgliedstaaten) neu ermittelt. Die Ausgaben gemäß MFR müssen davon einen Sicherheitsabstand halten, damit der Schwellenwert bei einbrechender Konjunktur nicht gerissen wird. \r\n\r\nBislang sind ca. 90 Prozent der Mittel in den EU-Haushalten durch länger laufende Verpflichtungen und Programme gebunden. Kredite darf die EU grundsätzlich nicht aufnehmen. In den jüngsten Krisen wurde das jedoch unter Auflagen und zeitlich begrenzt für das Programm NextGeneration EU ermöglicht, was beachtliche Zins- und Tilgungslasten nach sich zieht. Das ist auch ein wichtiger Hintergrund für aktuelle Bestrebungen der EU, neue beziehungsweise höhere Eigenmittelquellen zu erschließen.\r\n2\tNeue Eigenmittelziele der Kommission\r\nEU-KOM sieht einen höheren Ausgabenbedarf.\r\nDer Haushaltsentwurf der Kommission für das Jahr 2026 veranschlagt ein Ausgaben-\r\nvolumen von gut 192 Milliarden Euro bzw. einem Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU. Der Entwurf des mittelfristigen Finanzrahmens 2028 bis 2034 zeigt für das Jahr 2028 in Preisen von 2025 spürbar höhere Werte, die dann bis zum Jahr 2034 relativ stabil bleiben.\r\n\r\nTabelle 2\r\nAusgaben im Vorschlag zum mittelfristigen Finanzplan 2028 bis 2034\r\n\t2028\t2029\t2030\t2031\t2032\t2022\t2034\tInsg.\r\nIn Milliarden Euro*\t254\t261\t256\t258\t256\t244\t234\t1.763\r\nIn % des BNE\t1,31\t1,33\t1,29\t1,29\t1,27\t1,19\t1,13\t1,26\r\n* Preise von 2025\r\n\r\nOhne die neuen Eigenmittel könnte die Kommission im Entwurf zur mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2028 bis 2034 (COM(2025) 571 final)für das Jahr 2028 ca. 211 Milliarden Euro veranschlagen. Mit den avisierten Eigenmitteln (ohne neue Kreditspielräume) kommt sie nominalen Preisen gerechnet im Jahr 2028 auf ca. 270 Milliarden Euro, also gut 27 Prozent mehr.\r\n\r\nDie EU-KOM begründet dies mit einem steigenden Bedarf für wichtige Bereiche wie Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung, die digitale und grüne Transformation sowie Resilienz \r\ngegenüber externen Schocks. Zusätzlich gilt es, die Rückzahlung der Kosten für NextGenerationEU sicherzustellen. \r\n\r\nUm diese Ausgaben zu decken, setzt die EU im Vorschlag vom 16. Juli 2025 (COM(2025) 574 final) auf eine erhebliche Erhöhung des Eigenmittelaufkommens (Tabelle 3).\r\n \r\nTabelle 3\r\nDie Eigenmittelvorschläge der Kommission\r\nKürzel\tGeplante Einnahme\tJährlich \r\nzunächst\r\nEU-ETS\t30 Prozent des Aufkommens aus dem europäischen Emissionshandel nach derzeitigen Regeln (70 Prozent verbleiben bei den Mitgliedstaaten)\t9,6 Mrd. € \r\nCBAM\tAb 2027 75 Prozent des Aufkommens aus dem CO2 Grenzausgleich (25 Prozent sollen also den Mitgliedstaaten verbleiben)\t1,4 Mrd. €\r\ne-Abfall\tZwei Euro (inflationsangepasst) Abgabe der Nationalstaaten pro Kilogramm nicht gesammelten und recycelten Elektroschrotts\t15,0 Mrd. €\r\nTEDOR\t15 Prozent der Mindeststeuer auf Tabak- und damit verwandte Erzeugnisse\t11,2 Mrd. €\r\nCORE\tUmsatzabhängig gestaffelte Abgabe aller EU-Unternehmen und Unternehmen aus Drittstaaten mit ständigen Niederlassungen in der EU mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz\t6,8 Mrd. €\r\nAlt-Eigenmittel\tKürzung der in den Nationalstaaten verbleibenden Betreibungskosten für Zölle von 25 auf zehn Prozent und Einbeziehung von Zöllen auf elektronischen Handel\t14,3 Mrd. €\r\n\tAnhebung der Plastikabgabe der Mitgliedstaaten von 80 Cent auf zunächst einen Euro pro Kilogramm, ab 2029 jährliche \r\nAnpassung an die Inflation\t\r\n\tWegfall der Mechanismen, die die traditionelle Eigenmittelbelastung in einem Teil der Mitgliedstaaten bisher mindern\t\r\nKredite\tNeue Kreditoptionen für Krisen und schwere Notlagen\toffen\r\nQuellen: Europäische Kommission, Europe’s Budget Own Ressources, Juli 2025 sowie Kommissionsvorschlag eines Ratsbeschlusses zu neuen Eigenmitteln vom Juli 2025\r\n\r\nDamit der Sicherheitsabstand auch bei größeren Ausgabenspielräumen gehalten werden kann, will die Kommission die Obergrenze für Eigenmittel von 1,4 auf 1,75 Prozent der Summe der BNE aller Mitgliedstaaten anheben.\r\n\r\nParallel zum Ausbau der Eigenmittel will die Kommission die Ausgaben der EU insgesamt in wenigen großen Blöcken zusammenfassen und in diesem Rahmen deutlich flexibler arbeiten können als bislang. Die Ausgabenschwerpunkte sollen weit stärker als bislang auf Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung und grenzüberschreitende Infrastrukturen ausgerichtet werden, zu Lasten vor allem der Agrar- und Kohäsionspolitik.\r\n\r\nZahlungen sollen im Rahmen wirkungsorientierter Steuerung mittels mit den Mitgliedstaaten vereinbarter Partnerschaftspläne an Investitions- und Reformziele sowie abgestimmte Prioritäten gebunden werden. Die Ausgabenkontrolle soll nicht mehr wie bisher über \r\nca. 5.000 einzelne Projektindikatoren, sondern mittels rund 900 Output- und Ergebnisindikatoren erfolgen. Finanziert werden sollen nicht mehr tatsächliche Kosten, sondern vereinfachend Pauschalbeiträge und Einheitskosten. Aus Sicht der Kommission überwiegen die Vorteile durch eine wirkungsorientierte Steuerung mögliche Ineffizienz- und Missbrauchspotenzialen.\r\nEin neuer Mechanismus soll im kommenden MFR die Flexibilität des EU-Haushalts und \r\ndamit die Reaktionsmöglichkeiten im Krisenfall erhöhen. Im Falle einer schweren Krise, schweren Notlage oder der ernsten Gefahr solcher Krisen oder Notlagen, von denen die Union oder ihre Mitgliedstaaten betroffen sind, soll die Kommission durch den Rat zu einer Kreditaufnahme an den Kapitalmärkten ermächtigt werden können. Zur Deckung der \r\nVerbindlichkeiten ist vorgesehen, die Eigenmittel-Obergrenze vorübergehend um weitere 0,25 Prozentpunkte anzuheben.\r\n3\tBewertung neuer Eigenmittelvorschläge\r\nDie Konzepte sind wirtschafts- und transformationspolitisch nicht \r\nhinreichend durchdacht.\r\n3.1\tGrundsätzliches zur Haushaltssystematik der Union\r\nHaushalt und MFR der EU müssen einigen zentralen Anforderungen standhalten: Die Ausgaben müssen auf zukunftsgerechte, auf europäischer Ebene am besten lösbaren Aufgaben konzentriert werden. Im Fokus stehen müssen wirtschaftlichen Erfolg und Innovation, Sicherheit und Ausgabendisziplin. Neue Lasten für Bürger und Wirtschaft gilt es gerade in der aktuellen Situation zu vermeiden. \r\n\r\nZukunftsorientierte Programme sind – bei aller Flexibilität – über die Zeit verlässlich auszugestalten. Steuern sollten so austariert werden, dass ihr Aufkommen von wirtschaftlichem Erfolg profitiert, anstatt ihn zu beeinträchtigen. Lenkungssteuern und -abgaben müssen marktverträglich bleiben und speziell bei den Klimainstrumenten ausgabenseitig konsequent auf die Förderung der Transformation ausgerichtet werden. \r\n\r\nEs ist nachvollziehbar, dass die EU angesichts neu oder verstärkt auf sie zukommender Aufgaben auf dem Feld der Wachstums- und Infrastrukturpolitik, der Sicherheit und \r\nVerteidigung sowie angesichts neuer Zinslasten zusätzliche Eigenmittelquellen prüft. \r\n\r\nRichtig ist auch das Ziel eines effizienteren Einsatz vorhandener Mittel. Zu beachten ist \r\ndabei allerdings zwingend das Subsidiaritätsprinzip. Ferner müssen für neue wirkungs-\r\norientierte Programmkonzepte zunächst effiziente, digital unterstützte Antrags-, Prüf- \r\nund Abwicklungsverfahren entwickelt werden.\r\n\r\nVorrangig sind die Herausforderungen auf Grundlage der klassischen Eigenmittelquellen \r\nzu lösen. Diese sind mit den oben genannten Anforderungen vereinbar, da sie eng mit dem Wachstumspotenzial eines offenen Binnenmarktes, einer offenen Außenhandelspolitik und einer auf Innovationen ausgerichteten europäischen Politik korrespondieren. Das sollte Maßstab der Eigenmittelquellen der EU bleiben. Soweit im Zusammenhang mit den klassischen Eigenmitteln pauschal zugestandene Erhebungskosten und nationale Sonderregelungen nicht mehr begründbar sind, sind Korrekturen der richtige Ansatz. \r\n\r\nJegliche zusätzliche Eigenmittelquelle muss sich daran messen lassen, ob sie auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit einzahlt und die gemeinsamen Ziele der EU und ihrer \r\nMitgliedstaaten wirkungsvoll flankiert.\r\n3.2\tUmschichtung von Einnahmen aus dem Emissionshandel\r\nMit einer Abschöpfung eines Teils der Mittel aus ETS oder CBAM würde die EU zusätzliche Förder- und Ausgleichsoptionen für den Klimaschutz und den Ausgleich damit einhergehender Belastungen erlangen. Damit würde sie zugleich in erheblichem Maß Verantwortung an sich ziehen, die auch administrativ unterlegt werden müsste. Eine solche Verschiebung von Zuständigkeiten setzt eine sorgfältige Subsidiaritätsprüfung voraus, die zum \r\nErgebnis haben müsste, dass die EU diese Aufgaben besser erledigen kann als die Nationalstaaten mit ihrer bereits heute engen Verbindung zu den betroffenen Unternehmen und Bürgern. Das ist mehr als fraglich. \r\n3.2.1\tEigenmittel auf Basis des Emissionshandelssystems der EU (ETS 1)\r\nDas Europäische Emissionshandelssystem (ETS 1) ist ein zentrales Instrument zur Reduktion der europäischen Treibhausgasemissionen. Die Kommission schlägt vor, künftig \r\n30 Prozent der Einnahmen des bisher bei den Nationalstaaten verbleibenden Aufkommens aus dem ETS 1 abzuschöpfen. Das geplante Emissionshandelssystem für Straßenverkehr und Gebäude (ETS 2) soll ausgespart bleiben.\r\n\r\nDeutschland setzt die Mittel aus dem ETS 1 im Klima- und Transformationsfonds (KTF) zielgebunden für transformationspolitische Ziele und Programme ein. Mit dem EU-Vorschlag gingen zunächst 30 Prozent dieser Mittel verloren. Nach dem aktuellen Finanzplan sind \r\ndas für die Jahre 2028 und 2029 zusammengenommen 5,1 Milliarden Euro. Die Einführung des ETS 2 kompensiert das nicht, denn dort eingenommene Mittel werden über den Klima- und Sozialfonds an die Staaten verteilt, die damit zweckgebunden über einen vorab \r\nbekannt gegebenen Klima- und Sozialplan klimapolitische Maßnahmen sozial abfedern \r\nsollen. Zusätzlich soll in Deutschland mit der Einführung des ETS 2 der nationale Emissionshandel zurückgefahren werden, der bisher ebenfalls den KTF speist. Der KTF wäre damit unterfinanziert. Inwieweit etwa das Auslaufen der Zuteilung kostenfreier Zertifikate im ETS1 Einnahmeausfälle kompensieren könnte, ist derzeit nicht absehbar. Angesichts des maßgeblichen Einflusses der EU auf Zertifikatsmenge und Höhe der kostenlosen Zuteilung, die in jedem Fall Auswirkungen auf Zertifikatspreise haben, könnte eine Beteiligung der EU an den Einnahmen zudem Fehlanreize setzen.\r\n\r\nDamit kann eine als Anteil des Aufkommens aus dem ETS 1 ausgestaltete Eigenmittelkomponente in Deutschland das Transformationsgeschehen ausbremsen. Um Transformationsziele zu erreichen, sind die Zielgruppen der aus dem KTF finanzierten Programme auf verlässliche Finanzierungsbedingungen angewiesen. Insbesondere mit Blick auf die dringend nötige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Branchen und die dafür vorgesehenen Mittel des KTF müssen die Mittel aus dem ETS 1 dort investiert werden, wo sie erhoben werden, um ein Level Playing Field zu erreichen.\r\n3.2.2\tEigenmittel aus dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)\r\nDer CBAM soll die Emissionen bestimmter Importprodukte bepreisen, um ein Level Playing Field im Verhältnis zu im Binnenmarkt hergestellten, dem ETS unterworfenen Produkte herzustellen und Carbon Leakage zu verhindern. \r\n\r\nDie Kommission will das Aufkommen aus dem CBAM zu 75 Prozent für sich beanspruchen. Für den Start des CBAM-Zertifikatsmanagements rechnet sie mit Einnahmen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro jährlich, wovon 1,4 Milliarden Euro in den EU-Haushalt fließen sollen. Gleichzeitig strebt die EU eine Ausweitung des CBAM auf weitere Produkte an. \r\n\r\nCBAM-Zertifikate sind nach gegenwärtigem Stand keine tragfähige Grundlage für einen langfristig stabilen EU-Haushalt, da das System in seiner aktuellen Ausgestaltung gravierenden Bedenken begegnet. Ein Konstruktionsproblem des CBAM besteht darin, dass zwar die ETS 1-Belastung im Binnenmarkt durch die Importabgabe ausgeglichen wird, exportierende Unternehmen aber inklusive der Belastung aus dem ETS 1 auf den Weltmärkten handeln müssen. Das soll eine kostenfreie Zuteilung von ETS 1-Zertifikaten an von CBAM betroffene Unternehmen ausgleichen, die bis 2034 vollständig abschmilzt. Dieses avisierte Auslaufen bremst schon heute Investitionen in das laufende Geschäftsmodell der energieintensiven Industrie aus, während wichtige Rahmenbedingungen für die Transformation der Industrie noch nicht gegeben sind, weshalb die Ecktermine derzeit neu diskutiert \r\nwerden. Verstärkt wird die aktuelle Schieflage durch Umgehungsoptionen: So planen schon heute Produzenten im Ausland, Anteile aus regenerativen Energien nur den Exportwaren für die EU zuzurechnen, wofür sie dann keine CBAM-Zertifikate benötigen, den \r\nfossilen Anteil in ihrem Energiemix aber den Waren für den Rest der Welt, mit denen EU-Exporteure dann aufgrund steigender ETS-Lasten immer schlechter konkurrieren können. Schließlich haben etliche Staaten bereits Zweifel an der WTO-Kompatibilität artikuliert und Russland im Mai 2025 als erster Staat eine Beschwerde bei der WTO eingelegt. \r\n\r\nDarüber hinaus gilt auch hier – wie bei den ETS-Zertifikaten – dass die Einnahmen aus dem CBAM direkt zur Unterstützung der Transformation der betroffenen Industrien eingesetzt werden und Förderprogramme Planungssicherheit gewährleisten müssen.\r\n3.3\tNeue Eigenmittelquellen\r\n3.3.1\tEigenmittel auf Basis nicht recycelten Elektroschrotts (e-Abfall)\r\nDie Kommission will die nationalen Haushalte der Mitgliedsländer zu Gunsten der EU mit zwei Euro pro Kilogramm nicht gesammelter Elektro- und Elektronikgeräte belasten. Hintergrund sind unbefriedigende Recyclingquoten bei Elektroschrott – die in der Altgeräte-Richtlinie vorgegebenen 65 Prozent werden auf Basis derzeitiger Vorgaben weit verfehlt.\r\n\r\nDie Methode zur Bestimmung dieser Quote nach der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist allerdings ungeeignet, um eine realitätsnahe Recyclingquote zu ermitteln: Danach wird das Gewicht der im laufenden Jahr gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Relation zum jährlichen Durchschnittsgewicht der Elektro- und Elektronikgeräte gesetzt, die in den drei vorangegangenen Jahren in Verkehr gebracht wurden. Ein wesentlicher Teil der Elektrogeräte wird aber deutlich länger als drei Jahre genutzt. Deshalb werden derzeit Sammelquoten spürbar unterzeichnet. Zudem sind lange Nutzungsdauern und Reparatur grundsätzlich sinnvoller als Recycling. Das muss konzeptionell berücksichtigt werden.\r\n\r\nDa die Datengrundlage für Recyclingquoten bisher nicht zu verlässlichen Ergebnissen führt, würde eine darauf aufbauende Abgabe den Wettbewerb verzerren. Zu befürchten wären Marktfragmentierung, ungerechtfertigte Belastungen und übermäßiger Bürokratieaufwand, was insgesamt innovationshemmend wirkt. Das ist der falsche Weg. Die Eigenmitteldebatte muss an der Stelle zumindest ausgesetzt werden, bis im Rahmen der für 2026 geplanten Revision der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in enger Abstimmung mit der Praxis eine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. In jedem Fall wäre sicherzustellen, dass Mittel gezielt in Investitionen in Recyclinginfrastruktur und -technologien fließen und nicht in den allgemeinen Haushalt.\r\n3.3.2\tEigenmittel auf Basis des Tabaksteueraufkommens (TEDOR)\r\nDie Kommission schlägt eine Tobacco Excise Duty Own Ressource (TEDOR) als neue Eigenmittelkomponente vor. Es geht um einen 15-prozentigen Anteil am EU-rechtlich vorgegebenen Mindestniveau der nationalen Steuern auf Tabak und verwandte Produkte. Die Kommission macht das ausdrücklich nicht von der Revision der Tabaksteuerrichtlinie \r\nabhängig, die sie parallel verfolgt. Diese kann jedoch bei sachgerechter Betrachtung nicht ausgeblendet werden. \r\n\r\nAus Sicht der Branche wäre die Schaffung von harmonisierten Produktkategorien für neue Produkte im Rahmen einer marktgerechten und praktikablen Revision der Tabaksteuerrichtlinie wichtig. Allerdings sieht der Revisionsentwurf auch überproportional stark steigende Mindeststeuersätze vor, bei Zigaretten um 139 Prozent, bei Feinschnitt um 258 Prozent, bei Zigarren sogar um 1.093 Prozent. \r\n\r\nBei einem für die EU vorgesehenen 15-prozentigem Anteil am Tabaksteueraufkommen müsste allein Deutschland jährlich über zwei Milliarden Euro (von geschätzten 11,2 Mrd. Euro) nach Brüssel überweisen. Tatsächlich fiele der Betrag – und das Deutschland ver-bleibende Aufkommen – allerdings deutlich niedriger aus, denn drastische Tabaksteuer-erhöhungen haben in der Vergangenheit nie zu Mehreinnahmen geführt. Das Gegenteil ist der Fall: Konsumenten weichen aus, der illegale Handel nimmt zu, zu Lasten legaler Produzenten und Händler. Das bringt zudem höhere Risiken im Bereich des Verbraucher- und \r\nJugendschutzes. Das Ergebnis widerspricht tabakpolitischen Zielen ebenso wie fiskalischen Interessen der Nationalstaaten oder eines entsprechenden Eigenmittelinstruments. \r\n\r\nHöhere Mindeststeuersätze nach Vorstellung der Kommission sind daher nicht vertretbar. Es darf allenfalls zu moderaten Steueranpassungen nach deutschem Vorbild kommen. Steuerfrei bleiben sollten Nischenprodukte, bei denen Aufwand der Besteuerung im \r\nVerhältnis zum erzielten Aufkommen unverhältnismäßig ist.\r\n\r\nTendenziell erscheint eine anteilige Verlagerung des Aufkommens auf die EU als wenig zielführend. Auch wenn Schwarzmarkteffekte vermieden werden, ist TEDOR schon an-\r\ngesichts des Ziels der EU, die Raucherquote bis 2040 auf fünf Prozent zu senken, keine \r\nnachhaltige Einnahmequelle.\r\n3.3.3\tDie Corporate Resource for Europe (CORE) als Eigenmittelquelle\r\nFür CORE schlägt die Kommission ein Modell vor, das betroffene Unternehmen mittels \r\neiner hochstufigen Tarifstaffel überschaubar belastet und 6,8 Milliarden Euro erbringen soll. Falls die Mitgliedstaaten dem Konzept zustimmen, erhält die EU erstmals ein in den europäischen Verträgen nicht vorgesehenes eigenes Besteuerungsrecht.\r\n\r\nTabelle 4\r\nVon der Kommission vorgeschlagene Belastung durch CORE\r\nNettoumsatzerlös\tBelastung\r\n> 100 bis < 250 Mio. €\t100.000 €\r\n250 bis < 500 Mio. €\t250.000 €\r\n500 bis < 750 Mio.\t500.000 €\r\nAb 750 Mio. €\t750.000 €\r\n\r\nWirtschaftlich würde CORE stark und unsystematisch in die Unternehmensbesteuerung eingreifen.\r\n\r\n–\tCORE soll nach den Zahlen der Kommission ca. 28.500 Unternehmen treffen.\r\n–\tUnterstellt man die laut Statista durchschnittliche Umsatzrendite von sieben Prozent im deutschen Mittelstand im Jahr 2023, dann entspricht die Belastung durch CORE am \r\njeweiligen unteren Rand der einzelnen Stufen einer Steuerlast von 1,43 Prozent auf den Gewinn. Das ist erheblich.\r\n–\tCORE belastet auf jeder der weit gespreizten Tarifstufen die jeweils kleineren Unternehmen überproportional, denn bis zur nächsten Tarifstufe ändert sich die Last nicht. Das ist nicht angebracht.\r\n–\tCORE trifft in Wertschöpfungsketten gleiche Güter und Leistungen mehrfach – was die Umsatzsteuer zu Recht und sorgsam vermeidet.\r\n–\tCORE belastet Unternehmen trotz angespannter wirtschaftlicher Lage zusätzlich – auch in Verlustzeiten.\r\n\r\nCORE widerspricht damit dem Kernanliegen der Kommission, Rahmenbedingungen wirtschaftsverträglich auszugestalten, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten dank der klassischen Eigenmittelstrukturen davon ebenfalls zu profitieren. Aussicht auf Erfolg hat CORE nicht – die Mitgliedstaaten stellen sich bereits klar dagegen. Dabei muss es bleiben.\r\n3.4\tAnhebung der Plastikabgabe\r\nVor jeglicher Anhebung, selbst nur zum Inflationsausgleich, sollte evaluiert werden, ob das Instrument aktuell zu marktverträglichen und zielgerechten Ergebnissen führt.\r\n3.5\tKreditfinanzierte Eigenmitteloptionen für Krisenzeiten\r\nGrundsätzlich darf die EU bislang keine Schulden aufnehmen. Ihr in der Corona-Krise und anlässlich des russischen Krieges gegen die Ukraine entwickeltes Kreditfinanzierungspotenzial ist zeitlich begrenzt auf Krisenfinanzierungen zugeschnitten. Die damit entstandene Zinslast beansprucht den EU-Haushalt in der nächsten mittelfristigen Finanzplanung mit 170 Milliarden Euro. Das sind 8,6 Prozent des insgesamt geplanten Ausgabenvolumens, was zeigt, dass die EU nicht auf die Bewältigung hoher Kreditvolumina eingestellt ist.\r\n\r\nFür den mittelfristigen Finanzplan 2028 bis 2034 will die Kommission eine zusätzliche Möglichkeit zur Kreditaufnahme für die Bewältigung (drohender) schwerer Krisen und Notlagen schaffen, die nicht näher im Vorschlag definiert werden. Die Mittel sollen ausschließlich zur Gewährung von Darlehen an Mitgliedstaaten eingesetzt werden dürfen. Beim aktuellen BNE der Mitgliedstaaten entspricht die im Fall einer Inanspruchnahme vorgesehene Anhebung der Eigenmittel-Obergrenze einem jährlichen Tilgungsvolumen von bis zu \r\n45 Milliarden Euro, das von den Mitgliedsstaaten beziehungsweise der europäischen \r\nWirtschaft zu stemmen wäre. \r\n\r\nZu bewerten ist der Vorschlag auch vor dem Hintergrund, dass in Brüssel derzeit diskutiert wird, der EU eine Verschuldungskompetenz als „strategisches Instrument“ zu geben, da \r\nsie als auf den Kapitalmärkten eine bessere Bonität erreichen könne als viele Mitgliedsstaaten. Angesichts der Finanzverfassung der EU dürften die Finanzmärkte darauf jedoch skeptisch reagieren, denn ein Bündeln der Verschuldung bei der EU in Verbindung mit \r\neiner gemeinschaftlichen Übernahme der Tilgung verführt zu „moral hazard“, also kurz-fristig politisch gewinnbringender, aber langfristig systemschädigender Politik einzelner Mitgliedsstaaten, deren Folgen dann alle Mitgliedstaaten zu tragen haben. Das kann die EU sprengen.\r\n\r\nDas grundsätzliche Verschuldungsverbot für die EU hat also gute Gründe. Falls sie neue Verschuldungskompetenzen erhält, muss der Weg in eine Schuldenunion ausgeschlossen und Verschuldung immer verbindlich mit wirtschaftlich perspektivreichen konkreten \r\nReformzielen verbunden werden. Die aktuelle Debatte trägt dem nicht ausreichend \r\nRechnung.\r\n3.6\tFazit\r\nInsgesamt erweisen sich die vorgesehenen neuen Eigenmittelquellen aus unterschied-\r\nlichen Gründen als Irrweg. Die entsprechenden Vorhaben müssen aufgegeben werden. Insbesondere zusätzliche Belastungen für die europäische Wirtschaft müssen gerade in \r\nder aktuellen Situation konsequent vermieden werden. Auch eine zusätzliche Kreditaufnahmemöglichkeit ist jedenfalls in der vorgeschlagenen Ausgestaltung abzulehnen.\r\n\r\nSoweit die EU für die Bewältigung ihrer Aufgaben und aktueller Herausforderungen auf \r\nzusätzliche Mittel angewiesen ist, sollte stattdessen das Aufkommen aus bestehenden wachstumsbezogenen Eigenmittelquellen mit den Mitgliedstaaten neu verhandelt werden.\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Benedikt Rüchardt\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-251\r\nbenedikt.ruechardt@vbw-bayern.de\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021422","regulatoryProjectTitle":"Standort Bayern Unternehmensperspektiven 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/db/e1/660098/Stellungnahme-Gutachten-SG2512170098.pdf","pdfPageCount":59,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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Im vergangenen Jahr waren es noch 72,8.\r\nZusätzlich wurden die fünf einzelnen Themenfelder „Humankapital“, „Allgemeine Infra\u0002struktur“, „Innovationsumfeld“, „Energie und Rohstoffe“ sowie „staatliches Verwaltungs\u0002handeln“ mittels der Vergabe von Schulnoten bewertet. Alle Felder haben – teils sogar \r\ndeutlich – gegenüber dem Vorjahr an Qualität eingebüßt. Auch hier setzt sich ein langfristi\u0002ger Negativtrend fort. Erstmals seit Beginn der Erhebung schafft kein Themenbereich eine \r\nbessere Note als 3,0. Zudem gilt: Erstmals erhält ein Themenbereich eine schlechtere Note \r\nals 4,0 – nämlich das Verwaltungshandeln mit 4,2. Seit Beginn der Erhebung im Jahr 2013 \r\nhaben die Bewertungen aller fünf Themenfelder mehr oder weniger eine ganze Noten\u0002stufe seit Beginn der Befragung im Jahre 2013 eingebüßt – mit Ausnahme des Innovations\u0002umfeldes, dass eine halbe Notenstufe eingebüßt hat.\r\nPositiv ist dagegen, dass die Standortloyalität zum Freistaat weiterhin auf einem sehr ho\u0002hen Niveau befindet, sie konnte im zweiten Jahr in Folge sogar ganz leicht zulegen. So wür\u0002den sich aktuell 91,1 Prozent der befragten Unternehmen wieder im Freistaat ansiedeln \r\n(Vorjahr 91,0 Prozent). Trotz dieser positiven Entwicklung ist man aus Sicht der Unterneh\u0002men noch entfernt von den Loyalitätswerten, die insbesondere zu Beginn der Unterneh\u0002merbefragung in den Jahren 2013 bis 2020 erreicht wurden und teils deutlich über 95 Pro\u0002zent lagen. \r\nEine wesentliche Forderung liegt aus Sicht der Unternehmen in der wirtschaftsfreundli\u0002chen Neuausrichtung und Adjustierung des Verwaltungshandelns. Dieses Bild wird unter\u0002mauert durch die erhobenen Freifeldantworten der Unternehmen: Auch hier wird ein kon\u0002sequenter Bürokratieabbau als zentraler Hebel zur Verbesserung der Standortqualität ge\u0002fordert. Weitere Maßnahmenschwerpunkte ergeben sich gemäß dieser Umfrage aus der \r\nVerringerung der hohen Kosten, insbesondere der Arbeits-, Energie- und Rohstoffkosten. \r\nZusätzlich von hoher Bedeutung ist die Verbesserung der allgemeinen Infrastruktur.\r\nBertram Brossardt\r\n28. Oktober 2025\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\nInhalt\r\n1 Ergebnisse 5\r\n1.1 Standortqualität, -loyalität und Standortfaktoren 5\r\n1.2 Handlungsnotwendigkeiten der Politik 10\r\n1.3 Zusammenfassung 11\r\n2 Standortqualität, Standortloyalität und Bewertung von \r\nStandortfaktoren 12\r\n2.1 Zielsetzung und Vorgehensweise der Befragung 14\r\n2.2 Humankapital und Arbeitsumfeld 14\r\n2.3 Allgemeine Infrastruktur 16\r\n2.4 Innovationsumfeld 18\r\n2.5 Energie und Rohstoffe 19\r\n2.6 Verwaltungshandeln 20\r\n3 Die Ergebnisse in den Regierungsbezirken 22\r\n3.1 Besonderheiten der Regierungsbezirke 24\r\n3.2 Oberbayern 27\r\n3.2.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität 28\r\n3.2.2 Bewertung und Verbesserung der Standortfaktoren 28\r\n3.3 Niederbayern 31\r\n3.3.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität 32\r\n3.3.2 Bewertung und Verbesserung der Standortfaktoren 32\r\n3.4 Oberpfalz 34\r\n3.4.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität 35\r\n3.4.2 Bewertung und Verbesserung der Standortfaktoren 35\r\n3.5 Oberfranken 37\r\n3.5.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität 38\r\n3.5.2 Bewertung und Verbesserung der Standortfaktoren 38\r\n3.6 Mittelfranken 40\r\n3.6.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität 41\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n3.6.2 Bewertung und Verbesserung der Standortfaktoren 41\r\n3.7 Unterfranken 43\r\n3.7.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität 44\r\n3.7.2 Bewertung und Verbesserung der Standortfaktoren 44\r\n3.8 Schwaben 46\r\n3.8.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität 47\r\n3.8.2 Bewertung und Verbesserung der Standortfaktoren 47\r\n4 Politikmaßnahmen zur Stärkung der bayerischen Wirtschaft 49\r\nAbbildungsverzeichnis 53\r\nTabellenverzeichnis 54\r\nAnhang 55\r\nAnsprechpartner / Impressum 58\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n5\r\n1 Ergebnisse\r\nDie Qualität der Standortfaktoren ist rückläufig und setzt den langfristigen \r\nTrend fort – die Loyalität der Unternehmen zum Standort Bayern insge\u0002samt bleibt stabil auf hohem Niveau\r\n1.1 Standortqualität, -loyalität und Standortfaktoren\r\nStandortqualität\r\nDie Standortqualität wird von den Unternehmen in diesem Jahr mit 72,5 von 100 mögli\u0002chen Punkten bewertet und hat sich damit im Vorjahresvergleich (72,8 Punkte) leicht ver\u0002schlechtert. Damit setzt sich der im Jahr 2019 begonnene stetige Abwärtstrend fort. Da\u0002mals lag der Qualitätswert bei 76,2 Punkten und damit auf dem höchsten bislang ermittel\u0002ten Niveau, auch eine Erholung nach dem regelrechten Einbruch im Jahr 2023 trug nicht \r\nzur Trendumkehr bei.\r\nStandortloyalität \r\nDie Standortloyalität befindet sich auf einem sehr hohen Niveau und konnte im zweiten \r\nJahr in Folge ganz leicht zulegen. So würden sich aktuell 91,1 Prozent der befragten Unter\u0002nehmen wieder im Freistaat ansiedeln (Vorjahr 91,0 Prozent). Trotz dieser positiven Ent\u0002wicklung ist man aus Sicht der Unternehmen noch entfernt von den Loyalitätswerten, die \r\ninsbesondere zu Beginn der Unternehmerbefragung in den Jahren 2013 bis 2020 erreicht \r\nwurden und teils deutlich über 95 Prozent lagen. \r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n6\r\nAbbildung 1\r\nBewertung der Standortqualität im Zeitverlauf\r\nDurchschnittsbewertungen von 0 (sehr niedrig) bis 100 (sehr hoch) \r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult \r\n(2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013)\r\nBewertung der Themenbereiche\r\nZusätzlich zur Standortloyalität zum Freistaat und zur generellen Standortqualität der Re\u0002gion wurde die Qualität von insgesamt 30 einzelnen Standortfaktoren abgefragt, die zu \r\nden folgenden fünf Themenbereichen zusammengefasst sind: Humankapital, Energie und \r\nRohstoffe, Verwaltungshandeln, Innovationsumfeld sowie Allgemeine Infrastruktur. Im \r\nVergleich zum Vorjahr haben aus Sicht der befragten Unternehmen alle fünf Bereiche an \r\nQualität eingebüßt. Im Vorjahr sah das Bild noch gänzlich anders aus, damals hatte sich \r\nkein einziger Bereich verschlechtert.\r\nDabei hat sich die Reihenfolge zwischen den Themenbereichen nicht geändert. Insgesamt \r\nwieder am besten – jedoch mit deutlichen Abstrichen gegenüber dem Vorjahr – bewerten \r\ndie Unternehmen aus Bayern diejenigen Faktoren, die das Innovationsumfeld bestimmen, \r\nund vergeben hier die Note 3,1 – jedoch ist die Einstufung gegenüber dem Vorjahr \r\n(Note 2,8) deutlich gesunken. Zu ähnlich starken Abwertungen kommt es in den Themen\u0002feldern Allgemeine Infrastruktur (Note 3,3 nach Note 3,0 im Vorjahr) sowie Energie und \r\nRohstoffe (Note 3,5 nach Note 3,3 im Vorjahr). Mit klarem Bewertungsabstand folgen die \r\nStandortfaktoren aus den Bereichen Humankapital (Note 3,9, damit nur leicht gesunken \r\nvon Note 3,8 im Jahr 2024) sowie Verwaltungshandeln (Note 4,2). Dabei fällt besonders \r\nnegativ auf, dass mit der Einstufung des Verwaltungshandelns in diesem Jahr zum ersten \r\n71,0 71,0\r\n71,6 71,4\r\n73,0\r\n73,9\r\n76,2\r\n75,5\r\n74,8\r\n74,5\r\n70,2\r\n72,8\r\n72,5\r\n2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n7\r\nMal seit Befragungsbeginn ein Themenbereich mit einer Note von schlechter als 4,0 be\u0002wertet wird.\r\nDamit haben die Bewertungen aller fünf Themenbereiche, die den Qualitätseindruck und \r\ndamit die Standortloyalität der im Freistaat ansässigen Unternehmen bestimmen, mehr \r\noder weniger eine ganze Notenstufe seit Beginn der Befragung im Jahre 2013 eingebüßt.\r\nDies gilt insbesondere für die Themenbereiche Energie und Rohstoffe (von 2,2 im Jahr \r\n2013 auf nun 3,5) sowie Humankapital (von 2,9 auf jetzt 3,9), einzig die Benotung des In\u0002novationsumfeldes hat sich im Vergleich nur um etwa eine halbe Notenstufe verschlech\u0002tert (von 2,7 auf nun 3,1). Erstmals seit Beginn der Erhebung schafft es kein Themenbe\u0002reich, die Notengrenze von 3,0 zu überspringen.\r\nAbbildung 2\r\nBewertung der untersuchten Themenbereiche im Zeitablauf\r\nBewertung in Schulnoten.\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult \r\n(2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013)\r\nStandortfaktoren\r\nDie oben aufgeführten Durchschnittsnoten resultieren aus den Unternehmensbewertun\u0002gen für die einzelnen Standortfaktoren aus den betrachteten Themenbereichen. Die zehn \r\nbesten Einzelnoten vergeben die befragten Unternehmen in Bayern in diesem Jahr für die \r\nfolgenden Standortfaktoren:\r\n2,9\r\n3,1\r\n3,3\r\n3,2\r\n3,3\r\n3,4\r\n3,5 3,5 3,5\r\n3,6\r\n3,8 3,8\r\n3,9\r\n2,7 2,7 2,7 2,7 2,7\r\n2,8\r\n2,6\r\n2,7 2,7\r\n2,8\r\n2,9\r\n2,8\r\n3,1\r\n2,2\r\n2,7\r\n2,6\r\n2,4\r\n2,5\r\n2,6\r\n2,7\r\n2,5\r\n3,2\r\n4,0\r\n3,6\r\n3,3\r\n3,5\r\n2,4\r\n2,8\r\n2,7 2,7 2,7\r\n2,8\r\n3,0\r\n2,9 2,9 2,9\r\n3,0 3,0\r\n3,3 3,3\r\n3,4\r\n3,5\r\n3,4\r\n3,5 3,5\r\n3,4\r\n3,5\r\n3,7\r\n3,9 3,9 3,9\r\n4,2\r\n2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025\r\nHumankapital Innovationsumfeld Energie und Rohstoffe\r\nAllgemeine Infrastruktur Verwaltungshandeln\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n8\r\nTabelle 1\r\nDie zehn am besten bewerteten Standortfaktoren 2025 und 2024\r\nStandortfaktor 2025 2024\r\n1. Sichere Stromversorgung 2,3 2,3\r\n2. Sichere Gasversorgung 2,5 2,6\r\n3. Sichere Rohstoffversorgung 2,7 2,7\r\n4. Güte der Infrastruktur für den Luftverkehr 2,8 2,6\r\n5. Güte der soziokulturellen Infrastruktur 2,9 2,7\r\n6. Zugang zu Technologien 2,9 2,6\r\n7. Qualität der Bildungsinfrastruktur 2,9 2,7\r\n8. Technikfreundlichkeit / positives Innovationsklima 3,0 2,6\r\n9. Güte der Gewerbe- und Industrieflächen 3,0 2,7\r\n10. Existenz von FuE- bzw. Innovationsnetzwerken 3,1 2,8\r\nBewertung in Schulnoten.\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult (2025, 2024)\r\nAuch in diesem Jahr hat sich das Set der zehn am besten bewerteten Standortfaktoren nur \r\nleicht verändert. Neu hinzugekommen ist die Qualität der Infrastruktur für den Luftverkehr\r\n(Note 2,8) auf Platz 4, nicht mehr zu den zehn Faktoren mit der höchsten Bewertung ge\u0002hört die Güte der Infrastruktur für den Straßenverkehr (im Vorjahr noch Platz 5 mit der \r\nNote 2,7, in diesem Jahr nun Platz 11 mit der Note 3,3). Ganz leicht verbessern konnte sich \r\nim Vergleich mit dem Vorjahr die Sicherheit der Gasversorgung (von 2,6 auf nun 2,5), kon\u0002stant geblieben sind die Sicherheit der Stromversorgung (Note 2,3) sowie der Rohstoffver\u0002sorgung (Note 2,7). Besonders verschlechtert haben sich – unter den zehn bestbewerteten \r\nStandortfaktoren – die innovationsfokussierten Aspekte der Existenz von FuE-/Innovati\u0002onsnetzwerken (von der Note 2,8 auf nun Note 3,1), der Technikfreundlichkeit (von vorjäh\u0002rig 2,6 auf nun 3,0) sowie des Zugangs zu Technologien (von 2,6 auf nun 2,9). \r\nWie im Vorjahr führt die Gesamtbetrachtung der zehn bestbewerteten Einzelfaktoren zu \r\nfolgendem Fazit: Aus Unternehmenssicht ist der Freistaat Bayern immer noch ein Bundes\u0002land mit einer sicheren Energie- und Rohstoffversorgung und einer befriedigenden Infra\u0002struktur. Allerdings lässt die Technologie- und Innovationsaffinität im Vergleich zu den Vor\u0002jahren nach.\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n9\r\nTabelle 2\r\nDie zehn am schlechtesten bewerteten Standortfaktoren 2025 und 2024\r\nStandortfaktor 2025 2024\r\n1. Bürokratischer Aufwand 4,9 4,7\r\n2. Unbürokratisches Verhalten öffentlicher Stellen 4,4 4,0\r\n3. Höhe der Gaspreise 4,3 3,8\r\n4. Höhe der Strompreise 4,3 3,9\r\n5. Fortschritt der Verwaltung bei der Digitalisierung 4,2 4,0\r\n6. Güte der Infrastruktur für den Schienenverkehr 4,2 3,7\r\n7. Höhe der Rohstoffpreise 4,2 3,8\r\n8. Höhe der Spritpreise 4,2 4,0\r\n9. Zulassungs- und Genehmigungsverfahren 4,1 3,7\r\n10. Verfügbarkeit von Fachkräften 4,1 4,0\r\nBewertung in Schulnoten.\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult (2025, 2024)\r\nAuch bezüglich der zehn am schlechtesten bewerteten Standortfaktoren haben sich im \r\nVergleich zum Vorjahr nur recht geringe Veränderungen ergeben. Neu hinzugekommen \r\nsind die Güte der Infrastruktur für den Schienenverkehr (Platz 6 mit der Note 4,2) sowie \r\ndie Zulassungs- und Genehmigungsverfahren (Platz 9 mit der Note 4,1), nicht mehr zu den \r\nzehn am schlechtesten bewerteten Faktoren gehören in diesem Jahr die Verfügbarkeit von \r\nqualifizierten Nachwuchskräften (Note 3,9, im Vorjahr noch Platz 10 mit der Note 3,8) so\u0002wie die Flexibilität des Arbeitsrechts (in diesem Jahr mit der Note 3,9 eingestuft, im Vor\u0002jahr Note 4,1 und Platz 2). Alle aufgeführten am schlechtesten bewerteten Faktoren haben \r\nim Laufe eines Jahres aus Sicht der befragten Unternehmen weiter an Qualität eingebüßt. \r\nDies gilt insbesondere für die Höhe der Gaspreise (Note 4,3 gegenüber 3,8 im Vorjahr) so\u0002wie die Güte der Infrastruktur für den Schienenverkehr (Note 4,2 gegenüber 3,7 im Jahr \r\n2024), aber auch für das als zu bürokratisch empfundene Verhalten öffentlicher Stellen\r\n(Note 4,4, gegenüber 4,0), für die Höhe der Strom- (Note 4,3 gegenüber 3,9) sowie Roh\u0002stoffpreise (Note 4,2 gegenüber 3,8) und die Zulassungs- und Genehmigungsverfahren\r\n(Note 4,1 gegenüber 3,7). \r\nDie Gesamtbetrachtung der zehn am schlechtesten bewerteten Standortfaktoren lässt den \r\nSchluss zu, dass die befragten Unternehmen insbesondere mit drei neuralgischen \r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n10\r\nAspekten unzufrieden sind: mit der Preishöhe wichtiger Ressourcen, mit den bürokrati\u0002schen Rahmenbedingungen sowie mit Teilen der Infrastruktur.\r\nDie den Ergebnissen zugrundeliegende Unternehmensbefragung fand von Anfang Juni bis \r\nEnde August 2025 statt. 702 bayerische Unternehmen aus den sieben Regierungsbezirken \r\ngaben Auskunft über ihre Einschätzung zu den wirtschaftlichen Perspektiven im Freistaat. \r\nDie Unternehmen wurden im Hinblick auf ihre Zufriedenheit zu insgesamt etwa 30 einzel\u0002nen Standortfaktoren und Verbesserungsmaßnahmen aus fünf Themenbereichen befragt \r\n(siehe Anhang).\r\n1.2 Handlungsnotwendigkeiten der Politik\r\nIn vielen Feldern der Wirtschaft wird der Wettbewerb intensiver – auch infolge der Digita\u0002lisierung, der Dekarbonisierung, des demografischen Wandels sowie der De-Globalisierung\r\nund zunehmender internationaler Handelsbeschränkungen. Zum ersten Mal wurde im \r\nRahmen der diesjährigen Befragung daher zusammenfassend erhoben, in welchen Berei\u0002chen schnelle und tiefgreifende Maßnahmen der Politik besonders wichtig sind, damit sich \r\nUnternehmen hinsichtlich dieser Herausforderungen erfolgreich positionieren können. \r\nAbbildung 3\r\nWichtigkeit politischer Maßnahmen in den Bereichen\r\nDurchschnittsbewertungen. Insgesamt wurden 5 Punkte auf die Bereiche verteilt, wobei umso \r\nmehr Punkte verteilt wurden, je wichtiger Maßnahmen im jeweiligen Bereich sind. \r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult (2025)\r\n1,0\r\n0,6\r\n1,1\r\n0,9\r\n1,4\r\nHumankapital Innovationsumfeld Energie/Rohstoffe Allg. Infrastruktur Verwaltungshandeln\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n11\r\nDemnach sehen die befragten Unternehmen es als besonders wichtig an, dass geeignete \r\nMaßnahmen zur Verbesserung des Verwaltungshandelns in Angriff genommen werden. \r\nMit einer durchschnittlichen Verteilung von 1,4 Punkten liegt dieser Bereich damit deutlich \r\nvor Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Rohstoffversorgung (1,1 Punkte) so\u0002wie zur Deckung des Bedarfes an qualifizierten Fach- und Arbeitskräften (1,0 Punkte). Die \r\nim Vergleich geringste Wichtigkeit sehen die Unternehmen im Freistaat hinsichtlich geeig\u0002neter Maßnahmen zur Verbesserung des Innovationsumfeldes (0,6 Punkte). \r\n1.3 Zusammenfassung\r\nIm Kern führen die Auswertungen der Unternehmerbefragung 2025 unter den Unterneh\u0002men in den sieben Regierungsbezirken Bayerns zu den folgenden Kernergebnissen:\r\n– Die Standortqualität hat sich aus Sicht der Unternehmen insgesamt leicht verschlech\u0002tert und setzt damit den langfristigen Trend fort (s. Kapitel 1). \r\n– Dabei haben alle fünf zentralen Themenbereiche teils deutlich an Güte verloren, insbe\u0002sondere das Verwaltungshandeln sowie die Allgemeine Infrastruktur. Bis auf den Be\u0002reich Energie und Rohstoffe befindet sich die Qualität der übrigen vier Themenbereiche \r\njeweils nun auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Befragungsreihe (s. Kapitel 2).\r\n– Mit Blick auf einzelne, besonders positiv oder negativ bewertete Standortfaktoren gilt: \r\nDer Freistaat verfügt immer noch über eine sichere Energie- und Rohstoffversorgung \r\nsowie eine befriedigende Infrastruktur. Allerdings lässt die Technologie- und Innovati\u0002onsaffinität im Vergleich zu den Vorjahren nach. Besonders negativ eingestuft werden \r\nneben der Preishöhe wichtiger Ressourcen vor allem bürokratische Rahmenbedingun\u0002gen sowie Teile der Infrastruktur (s. Kapitel 1).\r\n– Die Loyalität der Unternehmen zum Standort Bayern insgesamt bleibt stabil auf hohem \r\nNiveau (s. Kapitel 2). Jedoch führt eine in den einzelnen Regierungsbezirken unter\u0002schiedliche Entwicklung der Standortqualität zu einer insgesamt klar verschlechterten \r\nLoyalität zu den regionalen Standorten bzw. den einzelnen Regierungsbezirken (s. Kapi\u0002tel 3).\r\n– Der wesentliche Ansatzpunkt zur Verbesserung der skizzierten Lage liegt aus Sicht der \r\nUnternehmen in der wirtschaftsfreundlichen Neuausrichtung und Adjustierung des Ver\u0002waltungshandelns (s. Kapitel 1).\r\n– Dieses Bild wird untermauert durch die erhobenen Freifeldantworten der Unterneh\u0002men: Auch hier wird ein konsequenter Bürokratieabbau als zentraler Hebel zur Verbes\u0002serung der Standortqualität gefordert (s. Kapitel 4).\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n12\r\n2 Standortqualität, Standortloyalität und Be\u0002wertung von Standortfaktoren\r\nDie hohe Standortloyalität zu Bayern bleibt noch unbeeinträchtigt von der \r\nrückläufigen Qualität der Standortfaktoren – alle Themenbereiche haben \r\nan Güte verloren\r\nIm Rahmen der seit dem Jahr 2013 durchgeführten Unternehmerbefragung werden die \r\nUnternehmen alljährlich um eine Einschätzung von Standortqualität und Standortloyalität \r\ngebeten. \r\nDie Unternehmen stufen die Standortqualität konkret anhand der Frage „Wie beurteilen \r\nSie auf einer Skala von 0 (sehr niedrig) bis 100 (sehr hoch) die Standortqualität in Ihrer Re\u0002gion und in Bayern insgesamt?“ ein. \r\nDie Standortloyalität wird mittels der Frage „Wenn Sie den Standort Ihres Unternehmens \r\nfrei wählen könnten, würden Sie sich nochmal für den heutigen Standort entscheiden?“\r\nerhoben, wobei neben der Region des aktuellen Unternehmensstandortes noch die \r\nStandortloyalität zu Bayern insgesamt und zu Deutschland ermittelt werden.\r\nNach dem damaligen Höchststand (76,2 Punkte von 100 möglichen Punkten) beträgt die \r\nStandortqualität in diesem Jahr nun 72,5 Punkte (Vorjahr 72,8 Punkte). Die Standortloyali\u0002tät zum Freistaat insgesamt zeigt sich davon noch unbeeinträchtigt und ist ganz leicht ge\u0002stiegen – in diesem Jahr würden sich 91,1 Prozent der befragten Unternehmen wieder in \r\nBayern ansiedeln (Vorjahr 91,0 Prozent).\r\nDer Blick in die sieben Regierungsbezirke offenbart diesbezüglich allerdings klare Unter\u0002schiede: So hat sich die Loyalität der Unternehmen zu ihrem bayerischen Standort in Nie\u0002derbayern (von 91,3 Prozent auf 94,4 Prozent) und Oberbayern (von 89,8 Prozent auf \r\n94,5 Prozent) deutlich, in Schwaben (von 89,8 Prozent auf 90,3 Prozent) leicht verbessert. \r\nWährend sie in Mittelfranken im Vergleich zum Vorjahr auf sehr hohem Niveau (94,9 Pro\u0002zent) unverändert geblieben ist, haben sich die Loyalitätsbewertungen der Unternehmen \r\nin Unterfranken (von 88,6 Prozent auf 85,3 Prozent) und Oberfranken (von 92,2 Prozent \r\nauf 88,8 Prozent) deutlich und in der Oberpfalz leicht verschlechtert. Damit fallen die er\u0002mittelten Loyalitätswerte zu Bayern in diesem Jahr in den Regierungsbezirken Mittelfran\u0002ken, Oberbayern und Niederbayern deutlich überdurchschnittlich aus, insbesondere in Un\u0002terfranken liegen sie jedoch klar unterhalb des bayerischen Durchschnitts. Im Vergleich \r\nder sieben Bezirke belegt Mittelfranken wieder die Spitzenposition. Deutlich verbessern im \r\nVergleich zum Vorjahr konnte sich Oberbayern von Platz 5 auf nun Platz 2. Im Gegenzug \r\neingebüßt hat der Bezirk Oberfranken, der von Platz 2 im Vorjahr auf nun Platz 6 zurückge\u0002fallen ist. Unterfranken hat auch in diesem Jahr den letzten Platz nicht verlassen können.\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n13\r\nTabelle 3\r\nAllgemeine Bewertung der Standortloyalität zu Bayern nach Regierungsbe\u0002zirken\r\nRegierungs\u0002bezirk\r\n2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025\r\nOberpfalz 97,5 97,2 93,0 97,1 97,8 97,2 93,9 97,5 94,9 93,9 93,1 90,6 89,2\r\nNiederbayern 96,5 96,5 94,3 96,5 96,4 92,9 91,3 95,8 94,8 91,0 92,6 91,3 94,4\r\nOberbayern 98,5 94,4 94,3 95,0 96,3 95,7 96,9 94,9 93,0 89,1 89,5 89,8 94,5\r\nUnterfranken 95,9 90,9 92,3 94,2 90,8 91,8 92,4 94,2 92,0 93,1 86,6 88,6 85,3\r\nOberfranken 94,4 93,7 96,5 95,0 94,6 93,0 95,0 94,1 84,6 90,0 92,1 92,2 88,8\r\nMittelfranken 96,4 97,2 97,9 97,8 96,0 99,3 97,0 94,1 96,2 94,0 90,1 94,9 94,9\r\nSchwaben 98,0 95,8 93,7 95,7 97,6 99,2 93,1 94,1 88,5 91,0 90,9 89,8 90,3\r\nBayern 96,8 95,1 94,6 95,9 95,6 95,6 94,2 95,0 92,0 91,7 90,7 91,0 91,1\r\nAngaben in Prozent\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult (2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, \r\n2016, 2015, 2014, 2013)\r\nGrundsätzlich wird die Loyalität, die Unternehmen ihrem Standort bzw. dem Bundesland \r\ninsgesamt entgegenbringen, wesentlich bestimmt von der Qualität, Wettbewerbsfähigkeit \r\nund Attraktivität der einzelnen Standortbedingungen vor Ort. Gute Bedingungen einer Re\u0002gion sind nicht nur wichtig für heutigen Wohlstand und Zukunftsfähigkeit, sondern auch \r\nfür den wirtschaftlichen Erfolg der dort ansässigen Unternehmen.\r\nDemgemäß stehen für die folgenden Untersuchungen nun die relevanten Standortfakto\u0002ren in Bayern und den sieben Regierungsbezirken sowie deren Beurteilung aus Sicht der \r\nansässigen Unternehmen im Blickpunkt. Auf der Grundlage dieser Analysen lassen sich \r\nwichtige Handlungsfelder zu den einzelnen inhaltlichen Themenbereichen ableiten. Die \r\nvorliegenden Untersuchungsergebnisse können daher als wichtiger Input für wirtschafts\u0002politische Notwendigkeiten herangezogen werden, zudem tragen sie zur Identifizierung \r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n14\r\nvon relevanten Ansatzpunkten zur Verbesserung der Standortbedingungen und damit zur \r\nStärkung von Standortqualität und -loyalität bei.\r\n2.1 Zielsetzung und Vorgehensweise der Befragung \r\nDie Befragung zielt darauf ab, die Standortqualität und -loyalität zu bestimmen sowie \r\nwichtige Handlungsprioritäten aus Sicht der bayerischen Unternehmen für die Landes- und \r\nKommunalpolitik der kommenden Jahre herauszuarbeiten.\r\nIm Rahmen der Analyse wird dazu ausgewertet, welche Güte der Standortfaktoren aus \r\nSicht der Unternehmen besteht. Dazu vergeben die Befragten Gütebewertungen anhand \r\ndes üblichen Schulnotensystems von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend). Abweichungen von \r\nmehr als 0,3 Schulnoten werden dabei in der Regel als nennenswert betrachtet.\r\nFolgende fünf Themenbereiche stehen im Blickpunkt:\r\n– Humankapital und Arbeitsumfeld\r\n– Allgemeine Infrastruktur\r\n– Innovationsumfeld\r\n– Energie und Rohstoffe\r\n– Verwaltungshandeln\r\nInnerhalb dieser fünf Themenbereiche wurden 30 Einzelaspekte abgefragt. Der Großteil \r\ndieser Aspekte ist im Zeitverlauf der letzten Jahre gleichgeblieben, jedoch werden zur \r\nmöglichst aussagekräftigen Abdeckung der Themenlage immer wieder einzelne besonders \r\nrelevante Aspekte hinzugefügt und andere zwischenzeitlich überkommene Aspekte gestri\u0002chen.\r\n2.2 Humankapital und Arbeitsumfeld\r\nDie Bewertung der Standortbedingungen in Bayern im Bereich Humankapital und Arbeits\u0002umfeld hat sich im Vergleich zum Vorjahr (Schulnote 3,8) ganz leicht verschlechtert und \r\nbeträgt nun 3,9. Damit belegt dieses Feld erneut den vorletzten Platz unter den fünf The\u0002menbereichen.\r\nUnter den zur Bewertung abgefragten Einzelaspekten wird, wie in den Vorjahren, die Qua\u0002lität der Bildungsinfrastruktur deutlich am besten bewertet. Die Benotung hat sich von vor\u0002jährig 2,7 allerdings auf nun 2,9 verschlechtert. Leicht besser schneiden im Vergleich mit \r\ndem Vorjahr lediglich die Flexibilität des Arbeitsrechts (von der Note 4,1 auf jetzt 3,9 ge\u0002stiegen) sowie die Verfügbarkeit von Absolventen aus den MINT-Fächern (von 3,6 auf 3,5 \r\ngestiegen) ab. Etwas schwächer fallen aus Perspektive der Unternehmen in diesem Jahr \r\nhingegen die Verfügbarkeit qualifizierter Nachwuchskräfte (von vorjährig 3,8 auf jetzt 3,9 \r\ngefallen) und Fachkräfte (Note 4,0 im Jahr 2024, Note 4,1 aktuell) sowie die Arbeitskosten \r\n(von der vorjährigen Note 3,7 auf nun 3,9 gefallen) aus. Unter allen Einzelaspekten des \r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n15\r\nBereiches Humankapital und Arbeitsumfeld wird der bürokratische Aufwand von den Un\u0002ternehmen – wie in den Vorjahren – wieder am schlechtesten bewertet, in diesem Jahr ist \r\ndie Note von vorjährig 4,7 auf jetzt 4,9 gefallen. Damit wird der bürokratische Aufwand \r\neine ganze Notenstufe schlechter eingeschätzt als vor zehn Jahren (Note 3,9 im Jahr 2015).\r\nTabelle 4\r\nGüte im Bereich Humankapital und Arbeitsumfeld\r\nGüte1)\r\n‘13 ‘14 ‘15 ‘16 ‘17 ‘18 ‘19 ‘20 ‘21 ‘22 ‘23 ‘24 ‘25\r\nVerfügbarkeit qualifizierter \r\nNachwuchskräfte 3,3 3,2 3,5 3,4 3,6 3,7 4,0 3,6 3,7 4,0 4,1 3,8 3,9\r\nVerfügbarkeit von Fachkräf\u0002ten\r\n3,5 3,4 3,6 3,5 3,8 3,9 3,9 3,8 3,9 4,2 4,2 4,0 4,1\r\nVerfügbarkeit von Absolven\u0002ten in MINT-Fächern 3,2 3,1 3,1 3,0 3,2 3,3 3,2 3,2 3,2 3,4 3,5 3,6 3,5\r\nQualität der Bildungsinfra\u0002struktur (Schul- und Weiter\u0002bildungssystem)\r\n2,5 2,5 2,5 2,4 2,4 2,5 2,5 2,5 2,5 2,6 2,8 2,7 2,9\r\nArbeitskosten – 3,0 3,1 3,1 3,1 3,2 3,3 3,3 3,3 3,4 3,7 3,7 3,9\r\nFlexibilität des Arbeitsrechts – 3,5 3,5 3,5 3,4 3,5 3,6 3,6 3,6 3,7 3,9 4,1 3,9\r\nBürokratischer Aufwand – – 3,9 3,8 3,8 4,0 4,1 4,0 4,0 4,1 4,5 4,7 4,9\r\nGesamtbewertung der Güte \r\nBereich Humankapital/ Ar\u0002beitsumfeld\r\n2,9 3,1 3,3 3,2 3,3 3,4 3,5 3,5 3,5 3,6 3,8 3,8 3,9\r\n1) Bewertung in Schulnoten\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult (2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, \r\n2016, 2015, 2014, 2013)\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n16\r\n2.3 Allgemeine Infrastruktur\r\nDie Bewertung der Allgemeinen Infrastruktur seitens der Unternehmen fällt in diesem Jahr \r\nmit der Note 3,3 spürbar schlechter aus als im Vorjahr (Note 3,0). Das Themenfeld belegt \r\ntrotzdem wieder den zweiten Rang unter den fünf erhobenen Faktorbereichen.\r\nAm besten bewertet wird von den untersuchten infrastrukturellen Standortfaktoren wie \r\nim Vorjahr wieder die Infrastruktur für den Luftverkehr (Note 2,8, leicht gefallen von 2,6 \r\nim Vorjahr). Ebenfalls zu den drei am besten eingestuften Standortfaktoren dieses The\u0002menbereiches gehören die Güte der soziokulturellen Infrastruktur (Note 2,9 nach 2,7 im \r\nJahr 2024) sowie die Erreichbarkeit von Betreuungseinrichtungen (ebenfalls Note 2,9, im \r\nVorjahr nicht erhoben). Mit deutlichem Abstand am schlechtesten bewerten die Unter\u0002nehmen die Infrastruktur für den Schienenverkehr (Note 4,2, gefallen von vorjährig 3,7). \r\nZu den Standortfaktoren, die im Bereich Infrastruktur am schlechtesten eingestuft werden, \r\ngehören außerdem die in diesem Jahr erstmalig erhobene Güte des Wohnraumangebotes \r\n(Note 3,8) sowie die Güte der Mobilfunkinfrastruktur (Note 3,5 nach 3,2 im Vorjahr).\r\nDamit konstatieren die befragten Unternehmen in Bayern, dass im Vergleich zum \r\nJahr 2024 alle Standortfaktoren des Themenbereiches Allgemeine Infrastruktur an Güte \r\nverloren haben. Besonders augenfällig wird diese Tendenz bei der Infrastruktur für den \r\nStraßenverkehr (minus 0,6 Notenstufen) sowie für den Schienenverkehr (minus 0,5 Noten\u0002stufen).\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n17\r\nTabelle 5\r\nGüte im Bereich Allgemeine Infrastruktur\r\n1) Bewertung in Schulnoten\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult (2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, \r\n2016, 2015, 2014, 2013)\r\nGüte1)\r\n‘13 ‘14 ‘15 ‘16 ‘17 ‘18 ‘19 ‘20 ‘21 ‘22 ‘23 ‘24 ‘25\r\nGüte der digitalen Infra\u0002struktur - - - - - - 3,3 3,2 3,3 2,8 2,7 3,3 3,4\r\nGüte der Mobilfunkinfra\u0002struktur - - - - - - 3,5 3,4 3,3 3,2 3,3 3,2 3,5\r\nGüte der soziokulturellen \r\nInfrastruktur 2,2 2,5 2,4 2,4 2,5 2,4 2,5 2,2 2,5 3,2 3,3 2,7 2,9\r\nGüte der Gewerbe- und In\u0002dustrieflächen 2,5 2,4 2,5 2,4 2,5 2,6 2,7 2,6 2,7 2,5 2,6 2,7 3,0\r\nInfrastruktur für den Stra\u0002ßenverkehr – 2,8 2,6 2,6 2,6 2,7 2,9 2,6 2,7 2,6 2,8 2,7 3,3\r\nInfrastruktur für den Schie\u0002nenverkehr – 3,4 3,2 3,2 3,2 3,3 3,5 3,4 3,4 3,4 3,7 3,7 4,2\r\nInfrastruktur für den Luft\u0002verkehr – – – – – – – – – – – 2,6 2,8\r\nGüte der Erreichbarkeit von \r\nBetreuungseinrichtungen – – – – – – – – – 2,7 2,7 – 2,9\r\nGüte des Wohnraumange\u0002botes – – – – – – – – – – – – 3,8\r\nGesamtbewertung der \r\nGüte des Bereichs Allge\u0002meine Infrastruktur\r\n2,4 2,8 2,7 2,7 2,7 2,8 3,0 2,9 2,9 2,9 3,0 3,0 3,3\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n18\r\n2.4 Innovationsumfeld\r\nAuch in diesem Jahr wird das Innovationsumfeld von allen Faktorbereichen am besten be\u0002wertet, wenngleich die durchschnittliche Einstufung durch die Unternehmen in Bayern mit \r\nder Note 3,1 schlechter ausfällt als im Vorjahr (Note 2,8).\r\nVon den vier aktuell erhobenen Einzelfaktoren des Innovationsumfeldes schneidet der Zu\u0002gang zu Technologien am besten ab (Note 2,9), hat sich aber wie die übrigen Aspekte ver\u0002schlechtert (Vorjahr Note 2,6). Besonders deutlich verloren haben in der Güteeinschätzung \r\nder Unternehmen die Angebote, die im Bereich der Förderung von Forschungs-, Entwick\u0002lungs- und Innovationsvorhaben im Freistaat bestehen (Note 3,7 nach 3,1 im Vorjahr). \r\nAuch die Existenz von einschlägigen Netzwerken in diesem Bereich (Note 3,1 nach 2,8 im \r\nJahr 2024) sowie das allgemeine Innovationsklima (Note 3,0 in diesem Jahr, Note 2,6 im \r\nVorjahr) in Bayern – Stichwort Technikfreundlichkeit – haben aus Unternehmenssicht \r\nnachgelassen. \r\nDamit kann sich dieser Themenbereich, der seit dem Jahr 2021 von allen Faktorbereichen \r\nkontinuierlich am besten bewertet wurde, von den allgemeinen Abwertungstendenzen \r\nhinsichtlich der Güte der Standortfaktoren in Bayern nicht entkoppeln.\r\nTabelle 6\r\nGüte im Bereich Innovationsumfeld\r\nGüte1)\r\n‘13 ‘14 ‘15 ‘16 ‘17 ‘18 ‘19 ‘20 ‘21 ‘22 ‘23 ‘24 ‘25\r\nFörderungsangebot für Un\u0002ternehmen – – – – – – 2,8 2,8 2,8 2,9 3,0 3,1 3,7\r\nExistenz FuE-/Innovations\u0002netzwerke 2,8 2,6 2,7 2,7 2,7 2,8 2,7 2,7 2,7 2,7 2,8 2,8 3,1\r\nZugang zu Technologien 2,6 2,6 2,6 2,5 2,6 2,6 2,4 2,6 2,6 2,7 2,7 2,6 2,9\r\nTechnikfreundlichkeit/posi\u0002tives Innovationsklima 2,6 2,5 2,6 2,5 2,6 2,6 2,6 2,6 2,7 2,7 2,8 2,6 3,0\r\nProaktive Unterstützung \r\nvon Innovationsaktivitäten \r\nder Unternehmen\r\n– – – – – – – – 3,0 3,1 3,2 3,0 –\r\nGesamtbewertung der Güte \r\ndes Bereichs Innovations\u0002umfeld\r\n2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,8 2,6 2,7 2,7 2,8 2,9 2,8 3,1\r\n1) Bewertung in Schulnoten\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult (2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, \r\n2016, 2015, 2014, 2013) \r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n19\r\n2.5 Energie und Rohstoffe\r\nDer Themenbereich Energie und Rohstoffe wird von den Unternehmen am Wirtschafts\u0002standort Bayern in diesem Jahr mit der durchschnittlichen Gesamtnote von 3,5 bewertet. \r\nDamit stufen die Unternehmen die diesbezüglichen Standortfaktoren etwas schlechter ein \r\nals im Vorjahr (Note 3,3). Nach dem zwischenzeitlichen, durch den Kriegsbeginn in der Uk\u0002raine hervorgerufenen negativen Einmaleffekt im Jahr 2022 (Note 4,0) vermögen die \r\nStandortfaktoren trotz der darauffolgenden Erholung insgesamt immer noch nicht an das \r\nGüteniveau der 2010er Jahre anzuknüpfen.\r\nDabei zeigt sich in diesem Jahr ein differenziertes Bild: Diejenigen drei Standortfaktoren\r\ndieses Themenbereiches, die die Sicherheit der Versorgung beinhalten, werden vergleichs\u0002weise gut eingestuft und sind im Vergleich mit dem Vorjahr weitestgehend konstant ge\u0002blieben. Dabei schneidet die Sicherheit der Stromversorgung mit der Note 2,3 (Vorjahr \r\nebenfalls 2,3) am besten ab, gefolgt von der Sicherheit der Gasversorgung (Note 2,5, leicht \r\nverbessert von 2,6 im Jahr 2024) sowie der Sicherheit der Rohstoffversorgung (Note 2,7 \r\nwie im Vorjahr). Hingegen bewerten die Unternehmen die vier übrigen Standortfaktoren \r\ndes Themenbereiches, die die Höhe der Energie- und Rohstoffpreise umfassen, nicht nur \r\ndeutlich schlechter, sondern belegen sie auch mit teils deutlichen Abwertungen gegenüber \r\ndem Vorjahr. Dies gilt sowohl für die Höhe der Gaspreise (Note 4,3 in diesem Jahr nach \r\nNote 3,8 im Vorjahr), die Höhe der Strompreise (ebenfalls Note 4,3 in diesem Jahr, im Vor\u0002jahr noch 3,9) und die Höhe der Rohstoffpreise (Note 4,2 nach 3,8), in etwas geringerem \r\nMaße auch für die Höhe der Spritpreise (Note 4,2 in diesem Jahr nach 4,0 im Jahr 2024).\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n20\r\nTabelle 7\r\nGüte im Bereich Energie und Rohstoffe\r\nGüte1)\r\n‘13 ‘14 ‘15 ‘16 ‘17 ‘18 ‘19 ‘20 ‘21 ‘22 ‘23 ‘24 ‘25\r\nSichere Rohstoffversorgung 2,4 2,2 2,2 2,1 2,2 2,3 2,2 2,1 2,9 3,6 3,0 2,7 2,7\r\nSichere Stromversorgung 2,1 2,0 1,9 1,8 1,9 1,9 2,0 1,8 2,1 2,7 2,6 2,3 2,3\r\nSichere Gasversorgung 3,6 2,9 2,6 2,5\r\nHöhe der Rohstoffpreise 4,0 4,6 4,0 3,8 4,2\r\nHöhe der Strompreise – 4,0 3,5 3,4 3,5 3,4 3,6 3,7 3,9 4,4 4,3 3,9 4,3\r\nHöhe der Gaspreise 5,0 4,2 3,8 4,3\r\nHöhe der Spritpreise 5,0 4,2 4,0 4,2\r\nGesamtbewertung der \r\nGüte des Bereichs Energie \r\nund Rohstoffe\r\n2,2 2,7 2,6 2,4 2,5 2,6 2,7 2,5 3,2 4,0 3,5 3,3 3,5\r\n1) Bewertung in Schulnoten\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult (2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, \r\n2016, 2015, 2014, 2013)\r\n2.6 Verwaltungshandeln\r\nDas Verwaltungshandeln wird von den Unternehmen in Bayern schon traditionell kritisch \r\nbeurteilt. Auch in diesem Jahr bildet dieser Themenbereich wieder das Schlusslicht unter \r\nden fünf analysierten Feldern. Dabei hat sich der Rückstand zu den anderen vier Themen\u0002bereichen vergrößert. In diesem Jahr vergeben die befragten Unternehmen nurmehr die \r\nDurchschnittsnote 4,2, dies entspricht einer recht deutlichen Verschlechterung gegenüber \r\nder Vorjahreseinstufung mit der Note 3,9.\r\nDies lässt sich besonders zurückführen auf die Entwicklung, die das Bürokratieverhalten \r\nöffentlicher Stellen sowie die Zulassungs- und Genehmigungsverfahren im Vergleich zum \r\nVorjahr genommen haben. Aus Sicht der Unternehmen verhalten sich öffentliche Stellen \r\nnoch bürokratischer, dies wird in diesem Jahr mit der Note 4,4 (Vorjahr 4,0) bewertet. \r\nAuch die Zulassungs- und Genehmigungsverfahren haben sich in ähnlichem Maße ver\u0002schlechtert und werden in diesem Jahr nur mit der Note 4,1 (nach 3,7 im Vorjahr) einge\u0002stuft. Ebenso kritischer gesehen wird schließlich auch der Digitalisierungsfortschritt der öf\u0002fentlichen Verwaltung, der in diesem Jahr mit der Note 4,2 (Vorjahr 4,0) bewertet wird.\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n21\r\nTabelle 8\r\nGüte im Bereich Verwaltungshandeln\r\nGüte1)\r\n‘13 ‘14 ‘15 ‘16 ‘17 ‘18 ‘19 ‘20 ‘21 ‘22 ‘23 ‘24 ‘25\r\nZulassungs- und Genehmi\u0002gungsverfahren 3,3 3,2 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,5 3,7 3,9 3,9 3,7 4,1\r\nUnbürokratisches Verhal\u0002ten öffentlicher Stellen 3,7 3,7 3,5 3,5 3,5 3,6 3,4 3,5 3,7 3,9 3,9 4,0 4,4\r\nFortschritt der Verwaltung \r\nbei der Digitalisierung – – – – – – – – 3,7 3,8 3,8 4,0 4,2\r\nGesamtbewertung der \r\nGüte des Bereichs\r\nVerwaltungshandeln\r\n3,3 3,4 3,5 3,4 3,5 3,5 3,4 3,5 3,7 3,9 3,9 3,9 4,2\r\n1) Bewertung in Schulnoten\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult (2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, \r\n2016, 2015, 2014, 2013)\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n22\r\n3 Die Ergebnisse in den Regierungsbezirken \r\nEine in den einzelnen Regierungsbezirken unterschiedliche Entwicklung \r\nder Standortqualität führt zu einer insgesamt klar verschlechterten regio\u0002nalen Standortloyalität\r\nAuf der Basis der Befragungsergebnisse zu den Standortbedingungen wird untersucht, wie \r\ndie jeweilige Standortqualität auf Ebene der sieben Regierungsbezirke aus Sicht der Unter\u0002nehmen eingestuft wird und welche Loyalität sich zur jeweiligen Region daraus ergibt. Die \r\nregionalen Unterschiede werden durch eine Betrachtung besonders auffälliger Unter\u0002schiede zum Vorjahr sowie zum bayerischen Mittelwert ergänzt.\r\nStandortloyalität\r\nDie Loyalität zum Bundesland Bayern insgesamt ist in diesem Jahr auf 91,1 Prozent gestie\u0002gen und übertrifft damit den Vorjahreswert (91,0 Prozent) ganz leicht. Hingegen hat sich \r\ndie Loyalität zur eigenen Region aus Sicht der Unternehmen klar rückläufig entwickelt. Lag \r\nsie im Vorjahr noch bei 85,6 Prozent, hat dieser Wert um knapp 5 Prozentpunkte einge\u0002büßt und beträgt nurmehr 80,7 Prozent. Dies schlägt sich in den Einzelbewertungen nie\u0002der. Lediglich in Oberbayern hat sich die Loyalität der Unternehmen zum Standort leicht \r\nverbessern können (von 86,9 Prozent auf nun 87,4 Prozent), dieser Bezirk nimmt nun auch \r\ndie Spitzenposition im Vergleich aller bayerischen Regierungsbezirke ein (Rang 4 im Vor\u0002jahr). In allen anderen Regierungsbezirken fallen die entsprechenden Werte schlechter als \r\nim Vorjahr aus. Besonders deutlich wird dies in Oberfranken (von 84,5 Prozent im Vorjahr \r\nauf 75,0 Prozent gesunken), Schwaben (88,1 Prozent im Vorjahr, nun 80,4 Prozent), Mittel\u0002franken (von 89,8 Prozent im Jahr 2024 auf jetzt 82,7 Prozent gefallen), Niederbayern (vor\u0002jährig 87,1 Prozent, in diesem Jahr nun 82,0 Prozent) und Unterfranken (von 81,7 Prozent \r\nauf nun 76,8 Prozent gesunken). In geringerem Maße verschlechtert hat sich auch die Lo\u0002yalitätsbewertung der Unternehmen aus der Oberpfalz, hier wird in diesem Jahr ein Wert \r\nvon 79,6 Prozent (Vorjahr 81,3 Prozent) erreicht. Die skizzierte Entwicklung führt dazu, \r\ndass Mittelfranken die letztjährige Spitzenposition im Vergleich der Regierungsbezirke ver\u0002loren hat und nun auf Rang 2 geführt wird, Oberfranken bildet das diesjährige Schlusslicht\r\n(also Rang 7). Niederbayern belegt wie im Vorjahr Rang 3 im Vergleich der Loyalitätswerte \r\nder Regierungsbezirke, gefolgt von Schwaben auf Rang 4 (Rang 2 im Jahr 2024), der Ober\u0002pfalz auf Rang 5 (Rang 7 im Jahr 2024) und Unterfranken auf Rang 6 (Vorjahr ebenfalls\r\nRang 6).\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n23\r\nTabelle 9\r\nBewertung der Standortloyalität zum jeweiligen Regierungsbezirk\r\nRegierungsbezirk ‘13 ‘14 ‘15 ‘16 ‘17 ‘18 ‘19 ‘20 ‘21 ‘22 ‘23 ‘24 ‘25\r\nSchwaben 88,2 85,3 82,5 86,9 89,7 92,7 82,4 89,2 82,1 80,0 83,0 88,1 80,4\r\nMittelfranken 89,7 86,7 83,2 86,3 88,6 89,0 88,8 88,3 89,8 81,0 86,0 89,8 82,7\r\nUnterfranken 88,8 83,1 83,2 79,3 81,0 80,7 87,6 85,0 84,0 79,2 77,6 81,7 76,8\r\nOberpfalz 85,7 83,6 79,0 80,6 84,8 83,4 82,6 83,9 77,6 83,0 77,7 81,3 79,6\r\nOberbayern 95,4 88,7 84,6 87,7 86,2 86,6 86,6 82,4 80,5 86,1 84,2 86,9 87,4\r\nNiederbayern 84,1 77,8 76,5 78,6 82,2 79,0 79,4 81,5 84,4 78,0 79,4 87,1 82,0\r\nOberfranken 79,8 71,8 65,1 75,0 73,4 81,1 81,0 80,7 77,3 76,8 71,0 84,5 75,0\r\nDurchschnitt 87,3 82,5 79,2 82,0 83,5 84,6 84,2 84,4 82,3 80,6 79,8 85,6 80,7\r\nAngaben in Prozent\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult (2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, \r\n2016, 2015, 2014, 2013)\r\n \r\nStandortqualität\r\nDie Standortqualität in den sieben Regierungsbezirken des Freistaats hat sich in der dies\u0002jährigen Befragung leicht verschlechtert und liegt nun bei 72,5 von 100 Punkten (nach \r\n72,8 Punkten im Vorjahr). Dabei fällt die Entwicklung in den sieben Regierungsbezirken je\u0002doch unterschiedlich aus, so dass sich ein heterogenes Bild offenbart.\r\nAus Sicht der befragten Unternehmen hat sich die Standortqualität in vier Bezirken seit \r\ndem Vorjahr verbessern können: Besonders angezogen haben die diesbezüglichen Werte \r\nin Oberbayern (von 76,6 Punkten im Vorjahr auf nun 79,3 Punkte) sowie in Niederbayern \r\n(von 70,3 Punkten auf nun 73,0 Punkte). Ebenfalls angestiegen – aber in geringerem Maße \r\n– ist die Einstufung der Standortqualität auch in der Oberpfalz (von 69,9 Punkten auf \r\n71,3 Punkte) sowie in Mittelfranken (von 72,2 Punkten auf 72,9 Punkte). Kritischer als im \r\nVorjahr sehen die Unternehmen hingegen die Standortqualitäten in den Regierungsbezir\u0002ken Oberfranken (71,5 Punkte im Vorjahr, nun 66,6 Punkte), Unterfranken (74,0 Punkte im \r\nJahr 2024, diesjährig nun 69,4 Punkte) und Schwaben (von 75,1 Punkten auf 74,3 Punkte \r\ngefallen).\r\nIm Vergleich der sieben Regierungsbezirke des Freistaates belegt damit Oberbayern – und \r\ndamit durchweg seit Beginn der Befragung – den Spitzenplatz. Auch Schwaben auf Rang 2 \r\nsowie Mittelfranken auf Rang 4 konnten ihre Positionen halten. Den größten Sprung nach \r\nvorne konnte der Bezirk Niederbayern machen (von Rang 6 im Vorjahr auf nun Rang 3),\r\nauch die Oberpfalz konnte sich im Ranking der Qualitätseinstufung verbessern (von Rang 7 \r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n24\r\nim Vorjahr auf nun Rang 5). Deutlich verschlechtert haben sich indes Unterfranken (von \r\nRang 3 auf Rang 6 in diesem Jahr) und Oberfranken, das sich nach Rang 5 im Vorjahr nun \r\nauf der Schlussposition wiederfindet.\r\nTabelle 10\r\nBewertung der Standortqualität im jeweiligen Regierungsbezirk\r\nRegierungsbezirk ‘13 ‘14 ‘15 ‘16 ‘17 ‘18 ‘19 ‘20 ‘21 ‘22 ‘23 ‘24 ‘25\r\nOberbayern 78,7 78,1 80,8 79,3 80,3 78,7 80,4 79,1 78,5 80,6 77,2 76,6 79,3\r\nSchwaben 74,4 75,2 76,8 73,8 75,9 76,6 78,4 79,0 76,0 76,2 71,2 75,1 74,3\r\nMittelfranken 73,1 73,2 73,1 74,1 75,5 72,5 76,9 75,1 76,7 73,8 72,2 72,2 72,9\r\nNiederbayern 68,2 68,4 67,7 67,7 70,9 72,6 74,2 74,6 73,0 72,6 67,4 70,3 73,0\r\nUnterfranken 68,7 69,5 67,8 68,2 70,5 74,7 78,7 74,3 75,3 74,7 71,0 74,0 69,4\r\nOberpfalz 68,4 69,5 72,0 71,1 70,9 73,2 73,0 73,5 73,3 75,5 69,0 69,9 71,3\r\nOberfranken 65,7 62,9 63,0 65,5 67,8 69,1 71,8 72,7 69,6 67,7 63,9 71,5 66,6\r\nDurchschnitt 71,0 71,0 71,6 71,4 73,0 73,9 76,2 75,5 74,8 74,5 70,2 72,8 72,5\r\nPunktewerte 0 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut)\r\nQuellen: Unternehmensbefragung IW Consult (2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, \r\n2016, 2015, 2014, 2013)\r\n3.1 Besonderheiten der Regierungsbezirke\r\nDie sieben Regierungsbezirke in Bayern sind durch regionale wirtschaftliche Strukturunter\u0002schiede gekennzeichnet, die sich sowohl innerhalb als auch zwischen den Bezirken be\u0002merkbar machen. Sie beeinflussen die jeweiligen Einschätzungen der Standortfaktoren \r\ndurch die ansässigen Unternehmen. Eine eher durch eine industrielle Wirtschaftsstruktur \r\ngeprägte Region weist andere Stärken, Schwächen und Standortbedarfe auf als Regionen \r\nmit vorwiegend kleineren Dienstleistungsbetrieben. Unterschiede hinsichtlich der Bedarfe \r\nan die vorliegenden Standortfaktoren bestehen auch zwischen Stadt- bzw. Metropolregio\u0002nen und ländlichen Regionen. Zur Ableitung möglichst effektiver Handlungsempfehlungen \r\nzur Verbesserung der jeweiligen Standortfaktoren müssen diese Strukturunterschiede hin\u0002reichend Berücksichtigung finden.\r\nBeim Vergleich der diesjährigen Ergebnisse zur Bewertung der Themenbereiche nach Re\u0002gierungsbezirken fällt wieder auf, dass sich nur recht geringe Bewertungsdifferenzen zwi\u0002schen den sieben Bezirken ergeben. Aufgrund dieser eher geringen Spannweite der \r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n25\r\nEinschätzungen zeigt sich ein über die Regierungsbezirke Bayerns homogenes Bewertungs\u0002bild.\r\nDies gilt insbesondere – wenngleich auf unterschiedlichem Niveau – für die Themenberei\u0002che Allgemeine Infrastruktur sowie Verwaltungshandeln. Die Faktoren der Allgemeinen \r\nInfrastruktur werden in den Bezirken Oberbayern und Mittelfranken (jeweils Note 3,2) et\u0002was besser eingeschätzt als in den übrigen sieben Bezirken, jedoch dort auch nicht \r\nschlechter als mit der Note 3,4 (in Niederbayern, Unterfranken und Schwaben). Das Ver\u0002waltungshandeln öffentlicher Stellen erhält von den Unternehmen der Regierungsbezirke \r\nOberbayern, Unterfranken und Schwaben jeweils die Note 4,3 und rangiert in den übrigen \r\nBezirken nur leicht besser (Note 4,2, in der Oberpfalz 4,1). Im Vergleich etwas weniger ho\u0002mogen fällt die Benotung der Standortfaktoren in den übrigen Themengebieten aus. Im \r\nBereich Humankapital und Arbeitsumfeld vergeben die Unternehmen aus Oberbayern, \r\nNiederbayern sowie der Oberpfalz mit der Schulnote 3,7 eine nur leicht bessere Einstufung\r\nals in Mittelfranken und Schwaben (jeweils Note 3,8). Die Unternehmen aus den Bezirken \r\nOberfranken (Note 4,0) und Unterfranken (Note 4,1) hingegen stufen die diesbezüglichen \r\nregionalen Rahmenbedingungen erkennbar schlechter ein. Hinsichtlich des Innovations\u0002umfeldes sind Unternehmen, die im Regierungsbezirk Oberbayern ansässig sind, zufriede\u0002ner mit den vorhandenen Standortfaktoren und vergeben die Note 2,9. Kritischer sind \r\ndiesbezüglich Unternehmen aus Unterfranken, deren Benotung im Mittel nicht über \r\neine 3,3 hinausgeht. Unternehmen aus Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken und \r\nSchwaben stufen ihr Innovationsumfeld mit der Note 3,2 ein, die Betriebe aus der Ober\u0002pfalz vergeben eine 3,1. Die Benotung der Standortfaktoren, die zum Themenbereich Ener\u0002gie und Rohstoffe zählen, variiert von 3,4 in den Bezirken Oberbayern, Oberpfalz und \r\nSchwaben bis zur Note 3,7 in Oberfranken.\r\nAbbildung 4\r\nBewertung der Themenbereiche nach Regierungsbezirken \r\nBewertung in Schulnoten\r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult (2024)\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n26\r\nIn den folgenden Abschnitten werden nun nennenswerte Abweichungen hinsichtlich der \r\nStandortbewertungen in den sieben Regierungsbezirken im Vergleich zum Vorjahr sowie \r\nzu den bayerischen Durchschnittswerten analysiert. \r\nDazu erstreckt sich die Analyse über drei Schritte:\r\n1. In einem ersten Schritt wird zunächst die Bewertung der allgemeinen Standortqualität \r\nund -loyalität zum jeweiligen Regierungsbezirk sowie die Beurteilung der Güte der \r\nStandortfaktoren in den fünf Themenfeldern näher betrachtet. Hierbei liegt der Fokus \r\njeweils auf der Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr sowie auf der relativen Einord\u0002nung zu den übrigen Regierungsbezirken in Bayern.\r\n2. In einem zweiten Schritt werden die einzelnen Standortfaktoren detailliert untersucht. \r\nHierzu werden zunächst die je Regierungsbezirk am besten und am schlechtesten be\u0002werteten Standortfaktoren identifiziert. Darauf folgen der zeitliche Vergleich mit den \r\nErgebnissen der jeweiligen Regierungsbezirke aus dem Vorjahr sowie der räumliche \r\nVergleich mit den aktuellen Abweichungen zum bayerischen Mittelwert.\r\n3. In einem dritten Schritt werden die – in diesem Jahr erstmalig in aggregierter Form er\u0002hobenen – Maßnahmen zur Verbesserung der Standortqualität aufgeführt.\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n27\r\n3.2 Oberbayern \r\nOberbayern samt der dazugehörigen Metropolregion München prägt das wirtschaftliche \r\nGeschehen in Bayern maßgeblich. Der Regierungsbezirk nimmt auch in diesem Jahr die \r\nSpitzenposition hinsichtlich der vorhandenen Standortqualität ein und konnte sich aus \r\nSicht der befragten Unternehmen im Vergleich mit dem Vorjahr weiter steigern. Dies \r\nschlägt sich in einer leicht erhöhten Standortloyalität nieder. \r\nTabelle 11\r\nErgebnisse für Oberbayern\r\nOberbayern Bayern\r\nStandortbewertung\r\nStandortloyalität1) 87,4 80,7\r\nStandortqualität2) 79,3 72,5\r\nGüte der Standortfaktoren\r\n3)\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld 3,8 3,9\r\nInnovationsumfeld 2,9 3,1\r\nEnergie und Rohstoffe 3,4 3,5\r\nAllgemeine Infrastruktur 3,2 3,3\r\nVerwaltungshandeln 4,3 4,2\r\nMaßnahmen zur Verbesserung der Standortfaktoren4)\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld 1,2 1,0\r\nInnovationsumfeld 0,6 0,6\r\nEnergie und Rohstoffe 0,9 1,1\r\nAllgemeine Infrastruktur 0,8 0,9\r\nVerwaltungshandeln 1,4 1,4\r\n1) Zustimmungsquote in Prozent\r\n2) Punktwerte 0 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut)\r\n3) Bewertung in Schulnoten\r\n4)\r\nInsgesamt wurden 5 Punkte auf die Bereiche verteilt, wobei umso mehr Punkte verteilt wurden, je wich\u0002tiger Maßnahmen im jeweiligen Bereich sind.\r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult (2025)\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n28\r\n3.2.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität\r\n– Die Standortqualität im Regierungsbezirk Oberbayern übertrifft mit aktuell 79,3 Punk\u0002ten auch in diesem Jahr die Werte aller übrigen Bezirke Bayerns, die im Durchschnitt \r\nbei 72,5 Punkten liegen. Zudem konnte der Vorjahreswert (76,6 Punkte) noch einmal \r\nausgebaut werden.\r\n– Die Standortloyalität hat sich im Vergleich mit dem Vorjahr (86,9 Prozent in 2024) eben\u0002falls verbessert und beträgt nun 87,4 Prozent. Damit wird nicht nur der bayerische Mit\u0002telwert (80,7 Prozent) klar übertroffen, Oberbayern führt damit nun auch die diesbe\u0002zügliche Rangliste der bayerischen Regierungsbezirke an. \r\n– Diese positive Gesamtentwicklung spiegelt sich in der durchschnittlichen Güte der \r\nStandortfaktoren der fünf Themenbereiche wider. Nach Einschätzung der befragten Un\u0002ternehmen liegt Oberbayern mit Ausnahme des Verwaltungshandelns (Note 4,3 in \r\nOberbayern gegenüber 4,2 im Bayern insgesamt) vor den übrigen sechs Regierungsbe\u0002zirken. Dies gilt insbesondere für das Innovationsumfeld, das in Oberbayern mit der \r\nNote 2,9 bewertet wird (Bayern Note 3,1), bei den Durchschnittswerten der übrigen \r\nThemenbereiche liegt Oberbayern jeweils einen Zehntel Notenschritt vor den übrigen \r\nRegierungsbezirken. Im vergangenen Jahr übertraf Oberbayern den bayerischen Durch\u0002schnitt lediglich im Bereich Humankapital und Arbeitsumfeld.\r\n3.2.2 Bewertung und Verbesserung der Standortfaktoren\r\nAm besten bewertet werden aus Sicht der Unternehmen in Oberbayern drei Standortfak\u0002toren aus dem Themenbereich Energie und Rohstoffe. So erhält die Sicherheit der Strom\u0002versorgung die Note 2,2, die Sicherheit der Gasversorgung die Note 2,3 und die Sicherheit \r\nder Rohstoffversorgung die Note 2,5. Ebenfalls – im relativen Vergleich – besonders zufrie\u0002den sind die Unternehmen im Regierungsbezirk mit der Infrastruktur für den Luftverkehr \r\nsowie der soziokulturellen Infrastruktur (jeweils Note 2,5).\r\nAm schlechtesten hingegen schneidet – wie bereits im letzten Jahr – der bürokratische \r\nAufwand ab (Note 4,9). Auch das Verhalten öffentlicher Stellen wird als deutlich zu büro\u0002kratisch eingestuft (Note 4,4). Ebenfalls zu den am schlechtesten bewerteten Standortfak\u0002toren gehören in Oberbayern die Güte des Wohnraumangebotes (Note 4,3) und der Fort\u0002schritt der Verwaltung bei der Digitalisierung (ebenfalls Note 4,3).\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nDer Vergleich der Bewertungen der diesjährigen Erhebung mit den Vorjahreswerten zeigt, \r\ndass von den 28 in beiden Jahren erhobenen Standortfaktoren nur 4 Aspekte von den Un\u0002ternehmen aus Oberbayern aktuell besser bewertet werden. Hingegen fallen 17 Faktoren \r\nnun schlechter aus, 7 sind unverändert geblieben.\r\nAus Sicht der Befragten haben sich vor allem Rahmenbedingungen aus dem Themenbe\u0002reich Energie und Rohstoffe verbessert. So konnten sich die Sicherheit der\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n29\r\nStromversorgung (von der vorjährigen Note 2,5 auf nun 2,2), der Gasversorgung (von 2,7 \r\nauf 2,3) sowie der Rohstoffversorgung (von 2,8 auf nun 2,5) in ähnlichem Maße steigern.\r\nEbenso deutlich verbessert hat sich aus Sicht der Unternehmen die Verfügbarkeit von \r\nMINT-Absolventen in Oberbayern (vorjährige Note 3,4, nun 3,1).\r\nAllerdings haben die meisten Standortfaktoren an Qualität eingebüßt. Das gilt vor allem \r\nfür Förderangebote für Unternehmen, die nun mit der Note 3,5 eingestuft werden, jedoch \r\nein Jahr zuvor noch die Note 3,0 erhalten haben. Ebenfalls deutlich schlechtere Bewertun\u0002gen als im Vorjahr entfallen auf das zu bürokratische Verhalten öffentlicher Stellen \r\n(Note 4,4 nach 4,0 im Vorjahr) und den zu zaghaften Digitalisierungsfortschritt in der öf\u0002fentlichen Verwaltung (diesjährige Note 4,3 nach 3,9 im Jahr 2024). Auch die Abwicklung \r\nvon Zulassungs- und Genehmigungsverfahren (aktuell Note 4,1 nach 3,8 im Vorjahr), die \r\nGüte der Mobilfunkinfrastruktur (aktuell Note 3,5 nach vorjährig 3,1) sowie der Infrastruk\u0002tur für den Straßenverkehr (nach vorjährig 2,7 nun 3,0) haben aus Sicht der Unternehmen \r\nin Oberbayern deutlich nachgelassen. \r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nTrotz dieser Tendenzen haben sich die Standortfaktoren im Regierungsbezirk Oberbayern \r\nbesser entwickelt als im gesamten Freistaat. Lag der Bezirk im vergangenen Jahr bei nur 11\r\nAspekten über dem Durchschnitt in Bayern, so übertrifft man in Oberbayern die übrigen \r\nBezirke nun bei 22 der insgesamt 30 untersuchten Faktoren. 5 Faktoren werden in \r\nOberbayern wie der bayerische Durchschnitt eingestuft, bei 3 Faktoren besteht ein Rück\u0002stand.\r\nDeutlich besser ist aus Sicht der befragten Unternehmen der Zugang zu Technologien in \r\nOberbayern ausgeprägt, hier übertrifft die für den Regierungsbezirk vergebene Note 2,5 \r\nden Durchschnitt im gesamten Bundesland (Note 2,9) um fast einen halben Notenschritt.\r\nDies gilt in ähnlichem Maße für zwei infrastrukturelle Standortfaktoren, nämlich für die \r\nGüte der soziokulturellen Infrastruktur (Note 2,5 in Oberbayern, Note 2,9 in Bayern) sowie \r\nfür die Infrastruktur des Luftverkehrs (Note 2,5 in Oberbayern, Note 2,8 im Bundesland).\r\nJedoch zählen auch zwei Faktoren aus dem Themengebiet der allgemeinen Infrastruktur zu \r\nden insgesamt drei Aspekten, in denen die durchschnittliche Bewertung in Oberbayern \r\nschlechter als im gesamten Freistaat ausfällt. So sind die befragten Unternehmen sowohl \r\nmit der Güte des Wohnraumangebotes (Note 4,3 in Oberbayern, Note 3,8 in Bayern) als \r\nauch mit der Erreichbarkeit von Betreuungseinrichtungen (Note 3,0 in Oberbayern, \r\nNote 2,9 im Freistaat) weniger zufrieden. Auch die Arbeitskosten (Note 4,1) werden im Re\u0002gierungsbezirk Oberbayern kritischer gesehen als im gesamten Freistaat (Note 3,9).\r\nVerbesserung der Standortfaktoren\r\nIn diesem Jahr – zum ersten Mal seit Beginn dieser Standortbefragung zu den Unterneh\u0002merperspektiven – wurden die Einschätzungen der Unternehmen zu Verbesserungsbedar\u0002fen auf aggregierter Ebene der fünf zentralen Themenbereiche ermittelt. Dazu wurden die \r\nUnternehmen jeweils gebeten, fünf Punkte je nach Wichtigkeit frei auf die fünf Bereiche zu \r\nverteilen.\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n30\r\nAus Sicht der Unternehmen aus Oberbayern sollten von Politik, öffentlichen Institutionen \r\nund anderen rahmengestaltenden Akteuren vor allem Maßnahmen ergriffen werden, die \r\nauf die Verbesserung der Standortfaktoren des Verwaltungshandelns ausgerichtet sind. \r\nHier werden im Schnitt 1,4 Punkte vergeben, damit wird liegt man mit der Einstufung ge\u0002nau im Mittel aller sieben Regierungsbezirke des Bundeslandes. Ebenfalls wichtig sind \r\nMaßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die zum Bereich Humankapital und Arbeits\u0002umfeld gehören (1,2 Punkte). Hier wird der Durchschnitt in Bayern (1,0 Punkte) übertrof\u0002fen, was auf einen aus Sicht der Befragten höheren Handlungsdruck im Regierungsbezirk \r\nOberbayern hinweist. Einen relativ geringeren Druck sieht man hinsichtlich der Bereiche \r\nEnergie und Rohstoffe (0,9 Punkte im Regierungsbezirk, 1,1 Punkte in Bayern) sowie Allge\u0002meine Infrastruktur (0,8 Punkte in Oberbayern, 0,9 Punkte im Land). Im Vergleich am we\u0002nigsten prioritär sehen die Unternehmen die Notwendigkeit, das Innovationsumfeld in \r\nOberbayern zu verbessern (0,6 Punkte, damit gleichauf mit dem landesweiten Durch\u0002schnitt).\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n31\r\n3.3 Niederbayern \r\nNiederbayern zählt sowohl nach Fläche als auch nach Einwohnerzahl zu den kleineren Re\u0002gierungsbezirken des Freistaats. Der Großteil der Bevölkerung in Niederbayern lebt im \r\nländlichen Raum, trotzdem ist die Wirtschafsstruktur nicht zuletzt durch die Automobilin\u0002dustrie mitsamt ihrer verwobenen Zulieferindustrie stark industriell geprägt. Die Standort\u0002qualität ist gestiegen, damit setzt sich der Trend der guten Entwicklung aus dem Vorjahr \r\nfort. Allerdings ist die Loyalität der Unternehmen zum Regierungsbezirk zurückgegangen.\r\nTabelle 12\r\nErgebnisse für Niederbayern\r\nNiederbayern Bayern\r\nStandortbewertung\r\nStandortloyalität1) 82,0 80,7\r\nStandortqualität2) 73,0 72,5\r\nGüte der Standortfaktoren\r\n3)\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld 3,8 3,9\r\nInnovationsumfeld 3,2 3,1\r\nEnergie und Rohstoffe 3,5 3,5\r\nAllgemeine Infrastruktur 3,4 3,3\r\nVerwaltungshandeln 4,2 4,2\r\nMaßnahmen zur Verbesserung der Standortfaktoren4)\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld 0,9 1,0\r\nInnovationsumfeld 0,7 0,6\r\nEnergie und Rohstoffe 1,0 1,1\r\nAllgemeine Infrastruktur 1,0 0,9\r\nVerwaltungshandeln 1,4 1,4\r\n1) Zustimmungsquote in Prozent\r\n2) Punktwerte 0 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut)\r\n3) Bewertung in Schulnoten\r\n4)\r\nInsgesamt wurden 5 Punkte auf die Bereiche verteilt, wobei umso mehr Punkte verteilt wurden, je wich\u0002tiger Maßnahmen im jeweiligen Bereich sind.\r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult (2025)\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n32\r\n3.3.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität\r\n– Die Standortqualität im Regierungsbezirk Niederbayern beträgt aus Sicht der Unterneh\u0002men in diesem Jahr 73,0 Punkte ist hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr \r\n(70,3 Punkte) verbessern können. Damit fällt der Wert – anders als im Jahr 2024 – nun \r\nüberdurchschnittlich aus (Mittelwert für Bayern 72,5 Punkte). Der Regierungsbezirk \r\nnimmt damit den dritten Rang der Regierungsbezirke des Freistaates ein.\r\n– Die Standortloyalität der Unternehmen hingegen ist zurückgegangen. Lag sie im Vorjahr \r\nnoch bei 87,1 Prozent, so beträgt sie nun lediglich noch 82,0 Prozent, fällt damit aber \r\nnoch überdurchschnittlich aus (Bayern: 80,7 Prozent). Niederbayern belegt damit auch \r\nhier den dritten Platz unter den sieben Regierungsbezirken in Bayern und hat damit \r\nseine Position aus dem Vorjahr halten können. \r\n– Leicht überdurchschnittlich bewerten die Unternehmen, die in Niederbayern ansässig \r\nsind, die Qualität der Standortfaktoren aus dem Bereich Humankapital und Arbeitsum\u0002feld (Note 3,8 gegenüber 3,9 in Bayern). Gleichauf liegt der Regierungsbezirk mit dem \r\nLandesdurchschnitt in den Feldern Energie und Rohstoffe (Note 3,5) sowie Verwal\u0002tungshandeln (Note 4,2), etwas schlechter ist er aus Unternehmenssicht hinsichtlich \r\ndes Innovationsumfeldes (Note 3,2 gegenüber Note 3,1 in Bayern) sowie der allgemei\u0002nen Infrastruktur aufgestellt (Note 3,4 gegenüber Note 3,3 in Bayern).\r\n3.3.2 Bewertung und Verbesserung der Standortfaktoren\r\nBesonders gut bewerten die Unternehmen aus Niederbayern mit der Sicherheit der Strom\u0002versorgung (Note 2,1), der Gasversorgung (Note 2,5) sowie der Rohstoffversorgung \r\n(Note 2,6) drei Aspekte aus dem Bereich Energie und Rohstoffe. Zum Kreis der im Regie\u0002rungsbezirk am besten bewerteten Standortfaktoren gehört außerdem die Qualität der Bil\u0002dungsinfrastruktur (Note 2,8).\r\nIm Vergleich am schlechtesten stufen die befragten Unternehmen hingegen vier Aspekte \r\naus unterschiedlichen Themenbereichen ein. So bewerten sie den bürokratischen Auf\u0002wand mit der Note 4,9, die Güte der Infrastruktur für den Schienenverkehr mit der \r\nNote 4,5, die Höhe der Strompreise mit der Note 4,3 und den Fortschritt, den die Verwal\u0002tungen hinsichtlich ihrer Digitalisierung machen, ebenfalls mit der Note 4,3.\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nIm Vergleich zum Vorjahr hat sich die Einschätzung der Unternehmen für 21 Standortfak\u0002toren verschlechtert, lediglich 3 Faktoren werden hinsichtlich ihrer Qualität besser einge\u0002stuft. Bei 4 Faktoren hat sich die Bewertung nicht geändert.\r\nVerbessert hat sich die Flexibilität des Arbeitsrechtes, die Unternehmen vergeben in die\u0002sem Jahr die Note 3,9 (Vorjahresnote 4,3). Auch konstatieren die Befragten eine bessere \r\nVerfügbarkeit von MINT-Absolventen als im Vorjahr (Note 3,3 in diesem Jahr, Note 3,5 im \r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n33\r\nJahr 2024) sowie geringere Arbeitskosten (Note 3,7 in diesem Jahr nach Note 3,8 im Vor\u0002jahr).\r\nZu den drei Standortfaktoren, die im Vorjahresvergleich besonders an Qualität eingebüßt \r\nhaben, gehören zwei Aspekte aus dem Bereich der allgemeinen Infrastruktur. Die Güte der \r\nSchieneninfrastruktur wird in diesem Jahr nurmehr mit der Note 4,5 bewertet (Vorjahr \r\nNote 3,7), die Güte der Infrastruktur für den Straßenverkehr mit der Note 3,4 (nach \r\nNote 2,7 im Jahr 2024). Die Unternehmen bemängeln zudem, dass die Bereitstellung ge\u0002eigneter Förderangebote deutlich nachgelassen hat und vergeben hier nur noch die \r\nNote 3,9 (nach Note 3,1 im Vorjahr).\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nIn diesem Jahr schneidet Niederbayern gegenüber den übrigen Regierungsbezirken im \r\nFreistaat bei 13 Standortfaktoren besser, bei 8 Aspekten schlechter ab. Bei 9 Faktoren liegt \r\nman gleichauf mit dem Durchschnitt in Bayern.\r\nDrei der fünf Faktoren, in denen die Unternehmen den Bezirk Niederbayern am deutlichs\u0002ten besser einstufen, gehören dabei zum Themenbereich Humankapital. Die Verfügbarkeit \r\nvon MINT-Absolventen (Note 3,3 in Niederbayern gegenüber Note 3,5 in Bayern), die Ar\u0002beitskosten (Note 3,7 im Regierungsbezirk, Note 3,9 im Land) und die Verfügbarkeit quali\u0002fizierter Nachwuchskräfte (Note 3,7 in Niederbayern, Note 3,9 im Freistaat) gehören alle\u0002samt zur Stärke Niederbayerns. Außerdem geben die befragten Unternehmen an, dass so\u0002wohl die Güte des Wohnraumangebotes (Note 3,5 in Niederbayern, Note 3,8 in Bayern) \r\nsowie die Sicherheit der Stromversorgung (Note 2,1 im Regierungsbezirk, Note 2,3 im Bun\u0002desland) in Niederbayern besser als der bayerische Mittelwert sind.\r\nHingegen schlechter eingestuft werden vor allem infrastrukturelle Aspekte. Die Unterneh\u0002men sehen sowohl die Güte der Mobilfunkinfrastruktur (Note 3,8 in Niederbayern, \r\nNote 3,5 in Bayern) als auch der Infrastruktur für den Luftverkehr (Note 3,0 in Niederbay\u0002ern, Note 2,8 in Bayern) sowie der Infrastruktur für den Schienenverkehr (Note 4,5 in Nie\u0002derbayern, Note 4,2 in Bayern) im Regierungsbezirk kritischer als im bayerischen Mittel. \r\nEbenfalls offensichtlich schlechter schneidet die Bereitstellung von Förderangeboten für \r\nUnternehmen in Niederbayern (Note 3,9 gegenüber Note 3,7 in Bayern) ab.\r\nVerbesserung der Standortfaktoren\r\nAus Sicht der Unternehmen müssen vor allem die Rahmenbedingungen im Bereich des \r\nVerwaltungshandelns verbessert werden, hierfür werden durchschnittlich 1,4 Punkte ver\u0002geben. Damit deckt sich die Einstufung im Regierungsbezirk mit der mittleren Einordnung \r\nim gesamten Bundesland Bayern. Der geringste Bedarf besteht zur Verbesserung des Inno\u0002vationsumfeldes (0,7 Punkte, damit etwas höher priorisiert als im Mittel aller sieben Regie\u0002rungsbezirke). Etwas wichtiger als dem Mittel aller bayerischen Unternehmen ist den in \r\nNiederbayern ansässigen Betrieben auch, dass anhand einschlägiger Verbesserungsmaß\u0002nahmen die Qualität der allgemeinen Infrastruktur angehoben wird (1,0 Punkte in Nieder\u0002bayern gegenüber 0,9 Punkten im Freistaat).\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n34\r\n3.4 Oberpfalz\r\nAls stark ländlich geprägte Region weist die Oberpfalz die geringste Bevölkerungsdichte \r\nunter den Regierungsbezirken in Bayern auf. Industrielle Strukturen lassen sich am ehes\u0002ten im Großraum Regensburg finden. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Qualität des \r\nStandortes etwas verbessert, allerdings sinkt die Loyalität der im Regierungsbezirk ansässi\u0002gen Unternehmen leicht. Trotzdem steigt die Oberpfalz in beiden Rankings vom letztjährig \r\nletzten auf den nun fünften Platz.\r\nTabelle 13\r\nErgebnisse für die Oberpfalz\r\nOberpfalz Bayern\r\nStandortbewertung\r\nStandortloyalität1) 79,6 80,7\r\nStandortqualität2) 71,3 72,5\r\nGüte der Standortfaktoren\r\n3)\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld 3,7 3,9\r\nInnovationsumfeld 3,1 3,1\r\nEnergie und Rohstoffe 3,4 3,5\r\nAllgemeine Infrastruktur 3,3 3,3\r\nVerwaltungshandeln 4,1 4,2\r\nMaßnahmen zur Verbesserung der Standortfaktoren4)\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld 0,8 1,0\r\nInnovationsumfeld 0,5 0,6\r\nEnergie und Rohstoffe 1,3 1,1\r\nAllgemeine Infrastruktur 1,1 0,9\r\nVerwaltungshandeln 1,3 1,4\r\n1) Zustimmungsquote in Prozent\r\n2) Punktwerte 0 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut)\r\n3) Bewertung in Schulnoten\r\n4)\r\nInsgesamt wurden 5 Punkte auf die Bereiche verteilt, wobei umso mehr Punkte verteilt wurden, je wich\u0002tiger Maßnahmen im jeweiligen Bereich sind.\r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult (2025)\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n35\r\n3.4.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität\r\n– Die Standortqualität in der Oberpfalz beträgt in diesem Jahr 71,3 Punkte und hat sich \r\ndamit im Vergleich zum Jahr 2024 verbessert (69,9 Punkte). Damit stufen die Unterneh\u0002men die Güte der relevanten Faktoren erneut schlechter ein als im bayerischen Mittel. \r\nTrotzdem verbessert sich die Oberpfalz im diesbezüglichen Ranking auf Rang 5 unter \r\nden sieben Regierungsbezirken des Bundeslandes.\r\n– Dagegen ist die Standortloyalität im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Lag sie im \r\nJahr 2024 bei 81,3 Prozent, so beträgt sie nun nur noch 79,6 Prozent, hat jedoch in Re\u0002lation zum bayerischen Mittelwert aufholen können. In der Konsequenz verbessert sich \r\ndie Oberpfalz auf Platz 5 im Vergleich der sieben Regierungsbezirke.\r\n– In drei Themenbereichen stufen die befragten Unternehmen nun die Bedingungen in \r\nder Oberpfalz insgesamt als etwas besser ein als im Durchschnitt über alle sieben Regie\u0002rungsbezirke. Dies gilt insbesondere für das Themenfeld Humankapital und Arbeitsum\u0002feld (Note 3,7 in der Oberpfalz gegenüber Note 3,9 in Bayern). Am besten schneidet das \r\nInnovationsumfeld ab (Note 3,1), am schlechtesten das Verwaltungshandeln (Note 4,1).\r\n3.4.2 Bewertung und Verbesserung der Standortfaktoren\r\nZu den bestbewerteten Standortfaktoren gehören auch in der Oberpfalz – wie im Großteil \r\nder anderen sechs Regierungsbezirke in Bayern – die Sicherheit der Stromversorgung \r\n(Note 2,3), der Gasversorgung (Note 2,5) und der Rohstoffversorgung (Note 2,6). Ebenfalls \r\ngoutieren die befragten Unternehmen die vergleichsweise hohe Qualität der Bildungsinfra\u0002struktur und vergeben hier ebenfalls die Note 2,6.\r\nHingegen liegen der bürokratische Aufwand (Note 4,9), das als zu bürokratisch eingestufte \r\nVerhalten öffentlicher Stellen (Note 4,3) sowie die Höhe der Strompreise (ebenfalls \r\nNote 4,3) am unteren Ende der Bewertungsskala.\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nIm Vergleich mit dem Vorjahr haben sich aus Sicht der befragten Unternehmen aus der \r\nOberpfalz 10 Standortfaktoren verbessert, 17 hingegen verschlechtert, 1 Standortfaktor ist \r\nunverändert geblieben.\r\nBesonders klar verbessert haben sich Aspekte, die dem Themenbereich Humankapital zu\u0002zurechnen sind. Die Flexibilität des Arbeitsrechts wird in diesem Jahr mit der Note 3,8 be\u0002wertet, lag im Vorjahr noch bei 4,0. Die Verfügbarkeit von MINT-Absolventen ist ebenfalls \r\ngestiegen (Note 3,4 in diesem Jahr, Note 3,4 im Jahr 2024). Zudem konnte die Qualität der \r\nBildungsinfrastruktur in der Oberpfalz im Vergleich zum Vorjahr zulegen (Note 2,6 aktuell, \r\nNote 2,8 im Jahr 2024). \r\nMit der Güte der Infrastruktur für den Straßenverkehr (Note 3,4 in diesem Jahr nach \r\nNote 2,6 im Vorjahr) sowie für den Luftverkehr (Note 2,9 in diesem Jahr nach Note 2,6 im \r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n36\r\nVorjahr) gehören zwei Faktoren, die sich hingegen am deutlichsten verschlechtert haben, \r\nzum Themengebiet der allgemeinen Infrastruktur. Ebenfalls klar nachgelassen hat aus Sicht \r\nder Unternehmen die Existenz von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsnetzwerken \r\nim Regierungsbezirk sowie die Bereitstellung von hilfreichen Förderangeboten für Unter\u0002nehmen (Note 3,5 in diesem Jahr nach Note 3,0 im Jahr 2024).\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nDie Unternehmen aus der Oberpfalz stufen ihren Regierungsbezirk in diesem Jahr in 17 der \r\n30 erhobenen Standortfaktoren besser ein als die Gesamtheit aller Regierungsbezirke, 9 \r\nFaktoren werden gleich bewertet, 4 werden schlechter eingeschätzt.\r\nBesser als in Bayern insgesamt bewerten die Unternehmen aus der Oberpfalz vor allem die \r\nArbeitskosten, für die sie im Regierungsbezirk die Note 3,5 vergeben (gegenüber Note 3,9 \r\nim bayerischen Mittel), sowie die Qualität der Bildungsinfrastruktur (Note 2,6 in der Ober\u0002pfalz, Note 2,9 im Freistaat). Zufriedener als im Schnitt aller Unternehmen sind die Befrag\u0002ten aus der Oberpfalz auch mit der Verfügbarkeit qualifizierter Nachwuchskräfte (Note 3,7 \r\ngegenüber Note 3,9) und von Fachkräften (Note 3,9 gegenüber Note 4,1), den Zulassungs\u0002und Genehmigungsverfahren (Note 3,9 gegenüber Note 4,1) sowie der Qualität der Mobil\u0002funkinfrastruktur (Note 3,3 gegenüber Note 3,5). \r\nVergleichsweise unzufriedener sind die Unternehmen in der Oberpfalz hingegen mit der \r\nInfrastruktur in ihrem Regierungsbezirk. So fällt sowohl die Güte der Infrastruktur für den \r\nLuftverkehr (Note 3,0 gegenüber Note 2,9) als auch für den Straßenverkehr (Note 3,4 ge\u0002genüber Note 3,3) sowie die Qualität der soziokulturellen Infrastruktur (Note 2,9 gegen\u0002über Note 2,8) jeweils hinter den bayerischen Mittelwert zurück. \r\nVerbesserung der Standortfaktoren\r\nEinen besonders hohen Handlungsbedarf sehen die Unternehmen aus der Oberpfalz be\u0002züglich der Umsetzung von zielgerichteten Maßnahmen zur Verbesserung der Standortfak\u0002toren in den Bereichen Energie und Rohstoffe sowie Verwaltungshandeln, beide Faktorbe\u0002reiche erhalten im Durchschnitt 1,3 Punkte. Damit liegt der Handlungsdruck im Bereich \r\nEnergie und Rohstoffe über dem bayerischen Durchschnitt (1,1 Punkte). Dies gilt aus Sicht \r\nder befragten Unternehmen aus der Oberpfalz außerdem für Standortfaktoren, die zur all\u0002gemeinen Infrastruktur gehören. Die geringste Priorität besteht hinsichtlich der Verbesse\u0002rung des Innovationsumfeldes, hier liegt man sogar unter dem bayernweiten Durchschnitt \r\n(0,5 Punkte in der Oberpfalz, jedoch 0,6 Punkte in Bayern).\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n37\r\n3.5 Oberfranken\r\nOberfranken ist – sowohl gemessen an der Einwohnerzahl als auch an der Fläche – der \r\nkleinste der sieben Regierungsbezirke in Bayern. Wichtige regionale Zentren bzw. Ballungs\u0002räume sind Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof. Aus Sicht der Unternehmen hat sich die \r\nQualität der Standortfaktoren verringert, dies schlägt sich in Konsequenz in einer im Ver\u0002gleich zum Vorjahr deutlich niedrigeren Standortloyalität nieder. Oberfranken belegt in \r\nbeiden Rankings in diesem Jahr den letzten Platz unter den sieben Regierungsbezirken.\r\nTabelle 14\r\nErgebnisse für Oberfranken\r\nOberfranken Bayern\r\nStandortbewertung\r\nStandortloyalität1) 75,0 80,7\r\nStandortqualität2) 66,6 72,5\r\nGüte der Standortfaktoren\r\n3)\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld 4,0 3,9\r\nInnovationsumfeld 3,2 3,1\r\nEnergie und Rohstoffe 3,7 3,5\r\nAllgemeine Infrastruktur 3,3 3,3\r\nVerwaltungshandeln 4,2 4,2\r\nMaßnahmen zur Verbesserung der Standortfaktoren4)\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld 0,9 1,0\r\nInnovationsumfeld 0,4 0,6\r\nEnergie und Rohstoffe 1,3 1,1\r\nAllgemeine Infrastruktur 1,0 0,9\r\nVerwaltungshandeln 1,3 1,4\r\n1) Zustimmungsquote in Prozent\r\n2) Punktwerte 0 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut)\r\n3) Bewertung in Schulnoten\r\n4)\r\nInsgesamt wurden 5 Punkte auf die Bereiche verteilt, wobei umso mehr Punkte verteilt wurden, je wich\u0002tiger Maßnahmen im jeweiligen Bereich sind.\r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult (2025)\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n38\r\n3.5.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität \r\n– Die Standortqualität in Oberfranken kommt in diesem Jahr auf 66,6 Punkte und liegt \r\ndamit deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt (72,5 Punkte). Nach Einstufung der \r\nUnternehmen hat die Güte der Standortfaktoren damit gegenüber dem Vorjahr stark \r\nnachgelassen, als man noch auf 71,5 Punkte kam. Oberfranken belegt damit Rang 7 un\u0002ter den bayerischen Regierungsbezirken.\r\n– Die Loyalität der Unternehmen zu ihrem Regierungsbezirk ist im Vergleich zum Vorjahr \r\n(84,5 Prozent in 2024) klar gesunken und beträgt aktuell nur noch 75,0 Punkte. Damit \r\nliegt man deutlich unter dem Durchschnitt in Bayern (80,7 Prozent) und belegt auch in \r\ndiesem Ranking den siebten Platz unter den Regierungsbezirken.\r\n– Dieses Bild wird mit Blick auf die Themenbereiche verfestigt, zu denen die analysierten \r\neinzelnen Standortfaktoren zusammengefasst sind. So liegt die durchschnittliche Ein\u0002stufung der Unternehmen aus Oberfranken in den Bereichen Humankapital (Note 4,0 in \r\nOberfranken gegenüber Note 3,9 in Bayern), Innovationsumfeld (Note 3,2 gegenüber\r\nNote 3,1) sowie Energie und Rohstoffe (Note 3,7 gegenüber Note 3,5) unter dem lan\u0002desweiten Durchschnitt. Lediglich bezüglich der Faktorbereiche der allgemeinen Infra\u0002struktur (jeweils Note 3,3) sowie des Verwaltungshandelns (jeweils Note 4,2) ist man \r\ngleichauf. \r\n3.5.2 Bewertung und Verbesserung der Standortfaktoren\r\nDie befragten Unternehmen, die im Regierungsbezirk Oberfranken ansässig sind, zeigen \r\nsich besonders zufrieden mit der Versorgungssicherheit bei Strom (Note 2,4), Gas \r\n(Note 2,5) und Rohstoffen (Note 2,7). Ebenfalls zu den am besten eingestuften Standort\u0002faktoren gehört die Erreichbarkeit von Betreuungseinrichtungen, auf die die Note 2,8 ent\u0002fällt. \r\nMit deutlichem Abstand am unzufriedensten sind die Unternehmen aus Oberfranken mit \r\ndem bürokratischen Aufwand, für den sie die Note 5,0 vergeben. Ebenfalls besonders kri\u0002tisch zeigen sie sich gegenüber der Preishöhe bei Gas (Note 4,7), Strom (Note 4,5), Roh\u0002stoffen (Note 4,4) und Sprit (ebenfalls Note 4,4).\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nIm Vergleich zum Jahr 2024 hat sich nur einer der im gesamten Zeitraum erhobenen 28 \r\nStandortfaktoren verbessert, 24 jedoch sind schlechter geworden, 3 Faktoren sind unver\u0002ändert geblieben.\r\nLediglich die Güte der digitalen Infrastruktur wird in der aktuellen Erhebung besser einge\u0002stuft als im Vorjahr und erhält nun die Note 3,2 (Vorjahr Note 3,3). \r\nDeutlich verschlechtert haben sich aus Sicht der Unternehmen aus Oberfranken mit der \r\nPreishöhe von Gas (Note 4,7 in diesem Jahr, Note 3,7 im Vorjahr), Strom (Note 4,5 \r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n39\r\ngegenüber Note 3,7) und Rohstoffen (Note 4,4 in diesem Jahr gegenüber Note 3,5 ein Jahr \r\nzuvor) drei Standortfaktoren aus dem Bereich Energie und Rohstoffe. Ebenfalls klar kriti\u0002scher stuft man die bereitgestellten Förderangebote für Unternehmen (Note 3,8 gegen\u0002über Note 2,9 im Jahr 2024) sowie die Güte der Infrastruktur für den Straßenverkehr ein \r\n(Note 3,4 in diesem Jahr, Note 2,6 im Vorjahr).\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nIn diesem Jahr wurde die Güte von 30 Standortfaktoren ermittelt – 6 Faktoren übertreffen \r\nim Regierungsbezirk Oberfranken den bayerischen Mittelwert, 18 Faktoren fallen schlech\u0002ter aus, bezüglich 6 Standortfaktoren ist man gleichauf.\r\nDeutlich besser sehen die befragten Unternehmen den Regierungsbezirk hinsichtlich der \r\nGüte des Wohnraumangebotes aufgestellt (Note 3,4 in Oberfranken, Note 3,8 in Bayern). \r\nEbenfalls positiver sehen sie beispielsweise die Güte der digitalen Infrastruktur (Note 3,2 \r\ngegenüber Note 3,4) sowie die Erreichbarkeit von Betreuungseinrichtungen (Note 2,8 ge\u0002genüber Note 2,9). \r\nIm Einklang mit den bereits für Oberfranken skizzierten diesjährigen Ergebnissen werden \r\njedoch die Höhe der Gaspreise (Note 4,7 in Oberfranken, Note 4,3 in Bayern) und Sprit\u0002preise (Note 4,4 in Oberfranken, Note 4,2 in Bayern) im Regierungsbezirk deutlich schlech\u0002ter bewertet als im Mittel aller Bezirke. Auch zwei Standortfaktoren aus dem Themenbe\u0002reich Humankapital und Arbeitsumfeld werden relativ schlechter eingeschätzt: Unterneh\u0002men aus Oberfranken bemängeln intensiver – im Vergleich zum bayernweiten Durch\u0002schnitt – sowohl die zu geringe Verfügbarkeit von qualifizierten Nachwuchskräften \r\n(Note 4,2 im Regierungsbezirk, Note 3,9 in Bayern) als auch von Fachkräften (Note 4,3 in \r\nOberfranken gegenüber Note 4,1 in Bayern).\r\nVerbesserung der Standortfaktoren\r\nMaßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen im Regierungsbezirk Oberfran\u0002ken sollten aus Sicht der befragten Unternehmen vor allem auf das Verwaltungshandeln \r\n(1,3 Punkte) sowie den Bereich Energie und Rohstoffe (ebenfalls 1,3 Punkte) ausgerichtet \r\nsein – bezüglich des letztgenannten Faktorbereiches übertrifft man den bayerischen Mit\u0002telwert (1,1 Punkte). Am unwichtigsten wird aktuell eine Verbesserung des Innovations\u0002umfeldes (0,4 Punkte) eingestuft.\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n40\r\n3.6 Mittelfranken\r\nMittelfranken – mit der Metropolregion Nürnberg zentral im Bundesland Bayern gelegen –\r\nist industriell stark von Maschinenbau, Energie- und Elektrotechnik geprägt, auch der \r\nDienstleistungssektor ist etwas stärker ausgeprägt als in Bayern insgesamt. Die Standort\u0002qualität ist leicht angestiegen, hier belegt Mittelfranken in diesem Jahr den vierten Platz \r\nunter den Regierungsbezirken. Die Loyalität zum Standort liegt zwar noch über dem Durch\u0002schnitt (Rang 2 im Ranking), hat gegenüber dem Vorjahr jedoch deutlich eingebüßt.\r\nTabelle 15\r\nErgebnisse für Mittelfranken\r\nMittelfranken Bayern\r\nStandortbewertung\r\nStandortloyalität1) 82,7 80,7\r\nStandortqualität2) 72,9 72,5\r\nGüte der Standortfaktoren\r\n3)\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld 3,8 3,9\r\nInnovationsumfeld 3,2 3,1\r\nEnergie und Rohstoffe 3,5 3,5\r\nAllgemeine Infrastruktur 3,2 3,3\r\nVerwaltungshandeln 4,2 4,2\r\nMaßnahmen zur Verbesserung der Standortfaktoren4)\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld 0,9 1,0\r\nInnovationsumfeld 0,6 0,6\r\nEnergie und Rohstoffe 1,2 1,1\r\nAllgemeine Infrastruktur 0,9 0,9\r\nVerwaltungshandeln 1,4 1,4\r\n1) Zustimmungsquote in Prozent\r\n2) Punktwerte 0 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut)\r\n3) Bewertung in Schulnoten\r\n4)\r\nInsgesamt wurden 5 Punkte auf die Bereiche verteilt, wobei umso mehr Punkte verteilt wurden, je wich\u0002tiger Maßnahmen im jeweiligen Bereich sind.\r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult (2025)\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n41\r\n3.6.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität\r\n– Die Standortqualität in Mittelfranken beträgt 72,9 Punkte, hat sich damit gegen\u0002über dem Vorjahr (72,2 Punkte) leicht verbessert und liegt über dem bayerischen \r\nDurchschnitt (72,5 Punkte). Damit belegt der Regierungsbezirk den vierten Platz\r\nunter den sieben Vergleichsregionen in Bayern.\r\n– Hingegen hat die Loyalität der Unternehmen zum Standort in Mittelfranken spür\u0002bar nachgelassen und liegt nun bei 82,7 Prozent. Damit wird der Mittelwert in Bay\u0002ern (80,7 Prozent) zwar übertroffen, jedoch ist man nun weit entfernt vom letzt\u0002jährigen Loyalitätswert (89,8 Prozent) und hat die Spitzenposition im Vergleichs\u0002ranking abgeben müssen. In diesem Jahr belegt Mittelfranken Rang 2.\r\n– Bei Humankapital und Arbeitsumfeld (Note 3,8 gegenüber Note 3,9) und Faktoren \r\nder allgemeinen Infrastruktur (Note 3,2 gegenüber Note 3,3) ist der Regierungsbe\u0002zirk Mittelfranken etwas besser aufgestellt als der Durchschnitt in Bayern. Gleich\u0002auf ist man hinsichtlich der Standortbedingungen in den Bereichen Energie und \r\nRohstoffe (Note 3,5) sowie Verwaltungshandeln (Note 4,2), etwas schlechter wer\u0002den in der Gesamtheit nun Aspekte des Innovationsumfeldes eingestuft (Note 3,2 \r\ngegenüber Note 3,1).\r\n3.6.2 Bewertung und Verbesserung der Standortfaktoren\r\nBesonders gut bewerten die Unternehmen aus Mittelfranken in diesem Jahr die Sicherheit \r\nder Stromversorgung (Note 2,3) sowie der Gasversorgung (Note 2,5). Auch die Infrastruk\u0002tur für den Luftverkehr und die Erreichbarkeit von Betreuungseinrichtungen (jeweils\r\nNote 2,6) werden im Vergleich mit den anderen Standortfaktoren hervorgehoben.\r\nDie vier Faktoren, die hinsichtlich ihrer Güte von den befragten Unternehmen in Mittel\u0002franken am schlechtesten eingestuft werden, lassen sich den Bereichen Energie und Roh\u0002stoffe sowie Verwaltungshandeln zuordnen: So wird der bürokratische Aufwand mit der \r\nNote 4,9 bewertet, das bürokratische Verhalten öffentlicher Stellen mit der Note 4,4. So\u0002wohl die Höhe der Gaspreise als auch der Rohstoffpreise werden mit der Note 4,3 eben\u0002falls besonders kritisch gesehen.\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nIm Vergleich zum Vorjahr haben sich 7 der in beiden Jahren erhobenen 28 Standortfakto\u0002ren verbessern können, 16 Faktoren haben sich verschlechtert, 5 sind unverändert geblie\u0002ben.\r\nAus Sicht der Unternehmen haben sich die Rahmenbedingungen in Mittelfranken vor al\u0002lem hinsichtlich einiger Aspekte aus dem Themengebiet Humankapital und Arbeitsumfeld \r\nverbessert. So wird eine gestiegene Verfügbarkeit von MINT-Absolventen (Note 3,5 in die\u0002sem Jahr, Note 3,7 im Vorjahr) sowie von qualifizierten Nachwuchskräften (jetzt Note 3,8 \r\nnach Note 3,9 im Vorjahr) hervorgehoben, auch das Arbeitsrecht wird in diesem Jahr als \r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n42\r\nflexibler eingestuft (Note 4,0 gegenüber Note 4,2 im Jahr 2024). Zudem wird eine erhöhte \r\nSicherheit der Gasversorgung (Note 2,5 in diesem Jahr gegenüber Note 2,7 im Vorjahr) \r\nwahrgenommen.\r\nZu denjenigen Standortfaktoren, deren Güte aus Sicht der befragten Unternehmen aus \r\ndem Regierungsbezirk Mittelfranken im Vergleich mit dem Vorjahr am deutlichsten nach\u0002gelassen hat, gehört die Bereitstellung von Förderangeboten (Note 3,8 in diesem Jahr nach \r\nNote 3,2 im Jahr 2024). Auch die Güte der Infrastruktur für den Straßenverkehr (von \r\nNote 2,8 auf Note 3,3 gesunken), die Abwicklung von Zulassungs- und Genehmigungsver\u0002fahren (Note 4,2 in diesem Jahr, Note 3,8 im Vorjahr) sowie die als zu lückenhaft einge\u0002stufte Existenz von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsnetzwerken (Note 3,1 in \r\nder aktuellen Erhebung, Note 2,7 im Vorjahr) werden in diesem Jahr deutlich kritischer ge\u0002sehen.\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nIm Vergleich zur Gesamtheit der Unternehmen in Bayern ist man im Regierungsbezirk Mit\u0002telfranken hinsichtlich 13 Standortfaktoren zufriedener, 5 Faktoren werden schlechter als \r\nim Mittel bewertet, 12 werden gleich eingestuft.\r\nZu den im Vergleich zum bayerischen Mittelwert besser bewerteten Standortfaktoren ge\u0002hören mit der Güte des Schienenverkehrs (Note 4,0 in Mittelfranken, Note 4,2 in Bayern) \r\nsowie des Luftverkehrs (Note 2,6 im Regierungsbezirk, Note 2,8 im Land) vor allem infra\u0002strukturelle Aspekte. Auch die Erreichbarkeit von Betreuungseinrichtungen schneidet in \r\nMittelfranken im Vergleich klar besser ab (Note 2,6 gegenüber Note 2,9 in Bayern).\r\nEtwas kritischer sehen die Unternehmen des Regierungsbezirkes im Vergleich mit der Ge\u0002samtheit aller Unternehmen der sieben Regierungsbezirke hingegen die Höhe der Roh\u0002stoffpreise (Note 4,3 in Mittelfranken, Note 4,2 in Bayern), die Abwicklung von Zulassungs\u0002und Genehmigungsverfahren (Note 4,2 im Regierungsbezirk, Note 4,1 im Land) und die Be\u0002reitstellung von hilfreichen Förderangeboten für Unternehmen (Note 3,8 in Mittelfranken, \r\nNote 3,7 in Bayern).\r\nVerbesserung der Standortfaktoren\r\nDie höchste Wichtigkeit messen die befragten Unternehmen aus dem Regierungsbezirk \r\nMittelfranken solchen Maßnahmen zu, die dazu beitragen, die Bedingungen hinsichtlich \r\nder Bereiche Verwaltungshandeln (im Schnitt 1,4 Punkte) sowie Energie und Rohstoffe \r\n(1,2 Punkte) zu verbessern – der letztgenannte Bereich ist damit der einzige, der insgesamt \r\nim Regierungsbezirk mit einer höheren Handlungsdringlichkeit eingestuft wird als im Land.\r\nDie Verbesserung des Innovationsumfeldes wird in Mittelfranken – wie über alle sieben \r\nRegierungsbezirke – aktuell mit der niedrigsten Priorität versehen.\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n43\r\n3.7 Unterfranken\r\nUnterfranken verfügt mit dem großindustriell geprägten Schweinfurt, dem Dienstleistungs\u0002und Handelszentrum Würzburg und den ansässigen Unternehmen aus Maschinenbau, Au\u0002tomobil- und Zulieferindustrie über verschiedene wirtschaftliche Schwerpunkte. Im Ver\u0002gleich zum Vorjahr hat sich die Qualität der Standortfaktoren aus Unternehmenssicht klar \r\nverschlechtert, auch die Standortloyalität ist deutlich zurückgegangen. Bezüglich beider \r\nGrößen belegt man nun jeweils den sechsten Rang im Vergleich der Regierungsbezirke.\r\nTabelle 16\r\nErgebnisse für Unterfranken\r\nUnterfranken Bayern\r\nStandortbewertung\r\nStandortloyalität1) 76,8 80,7\r\nStandortqualität2) 69,4 72,5\r\nGüte der Standortfaktoren\r\n3)\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld 4,1 3,9\r\nInnovationsumfeld 3,3 3,1\r\nEnergie und Rohstoffe 3,6 3,5\r\nAllgemeine Infrastruktur 3,4 3,3\r\nVerwaltungshandeln 4,3 4,2\r\nMaßnahmen zur Verbesserung der Standortfaktoren4)\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld 1,2 1,0\r\nInnovationsumfeld 0,7 0,6\r\nEnergie und Rohstoffe 1,0 1,1\r\nAllgemeine Infrastruktur 0,9 0,9\r\nVerwaltungshandeln 1,2 1,4\r\n1) Zustimmungsquote in Prozent.\r\n2) Punktwerte 0 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut). \r\n3) Bewertung in Schulnoten. \r\n4)\r\nInsgesamt wurden 5 Punkte auf die Bereiche verteilt, wobei umso mehr Punkte verteilt wurden, je wich\u0002tiger Maßnahmen im jeweiligen Bereich sind.\r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult (2025)\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n44\r\n3.7.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität\r\n– Die Standortqualität in Unterfranken beträgt in diesem Jahr 69,4 Punkte und fällt \r\ndamit unterdurchschnittlich aus (Bayern 72,5 Punkte). Gehörte der Regierungsbe\u0002zirk im Vorjahr (74,0 Punkte) noch zu den drei Bezirken mit der höchsten Standort\u0002qualität, belegt er aufgrund dieser klar negativen Entwicklung aktuell nur noch \r\nRang 6. \r\n– Auch die Standortloyalität hat in diesem Zeitraum deutlich nachgelassen, liegt nun \r\nbei 76,8 Prozent (Vorjahr 81,7 Prozent) und damit klar unter dem bayerischen Mit\u0002telwert (80,7 Prozent). Auch hier nimmt Unterfranken – wie bereits im Vorjahr –\r\nden vorletzten Rang ein.\r\n– In allen fünf zentralen Themenbereichen stellen die Unternehmen dem Regie\u0002rungsbezirk eine schlechtere Benotung aus als der bayerische Mittelwert. Am aus\u0002geprägtesten sind die Unterschiede hinsichtlich der Faktorbereiche Humankapital \r\nund Arbeitsumfeld (Note 4,1 in Unterfranken, Note 3,9 in Bayern) sowie Innovati\u0002onsumfeld (Note 3,3 in Unterfranken, Note 3,1 in Bayern). Am schlechtesten stu\u0002fen die Unternehmen – wie in den übrigen Regierungsbezirken auch – insgesamt \r\ndie Standortqualität bezüglich des Verwaltungshandelns ein (Note 4,3, Bayern 4,2).\r\n3.7.2 Bewertung und Verbesserung der Standortfaktoren\r\nAuch in Unterfranken vergeben die befragten Unternehmen die höchsten Noten für die Si\u0002cherheit der Stromversorgung (Note 2,4), der Gasversorgung (Note 2,6) sowie der Roh\u0002stoffversorgung (Note 2,8). Zudem ist man vergleichsweise zufrieden mit der Infrastruktur \r\nfür den Luftverkehr (Note 3,0).\r\nBesonders kritisch gesehen werden hingegen Aspekte des Verwaltungshandelns – schlecht \r\nbewertet werden hier vor allem der bürokratische Aufwand (Note 5,0) sowie das als zu bü\u0002rokratisch eingestufte Verhalten öffentlicher Stellen (Note 4,5). Auch die Höhe der Gas\u0002preise (Note 4,5) sorgt für Unzufriedenheit unter den Unternehmen aus Unterfranken.\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nIm Vergleich zum Vorjahr hat sich die Bewertung von 26 und damit fast allen Standortfak\u0002toren in Unterfranken verschlechtert. Lediglich 1 Faktor hat sich verbessert, 1 Faktor ist \r\nunverändert geblieben.\r\nAus Sicht der befragten Unternehmen konnte nur die Sicherheit der Rohstoffversorgung \r\nzulegen, die Einstufung stieg im Vergleich zur Vorjahresbefragung von der Note 3,0 auf die \r\nNote 2,8.\r\nIn der Wahrnehmung der Unternehmen als Standortfaktoren verschlechtert haben sich \r\ninsbesondere die Preishöhen von Gas (Note 4,5 nach Note 3,7 im Vorjahr), Strom (Note 4,3 \r\nnach Note 3,7 im Jahr 2024) und Rohstoffen (Note 4,3 nach Note 3,8 im Vorjahr). Ebenfalls \r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n45\r\ndeutlich kritischer gesehen als im Vorjahr werden mit dem bürokratischen Aufwand \r\n(Note 5,0 gegenüber Note 4,4) sowie dem zu bürokratischen Verhalten öffentlicher Stellen \r\n(Note 4,5 gegenüber Note 3,9) zwei Aspekte aus dem Themenbereich des Verwaltungs\u0002handelns. Klar eingebüßt haben darüber hinaus auch die Güte der Infrastruktur für den \r\nSchienenverkehr (Note 4,2 gegenüber Note 3,6) sowie die Verfügbarkeit von Fachkräften \r\n(Note 4,4 gegenüber Note 3,8).\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nIm Vergleich mit dem bayerischen Mittelwert stufen die Unternehmen in Unterfranken die \r\nQualität des Standortes bezüglich 4 Faktoren als besser ein, 2 Faktoren werden gleich be\u0002wertet, bei 24 Standortfaktoren schneidet der Regierungsbezirk schlechter ab als die Ge\u0002samtheit der sieben Bezirke in Bayern.\r\nDrei der vier Standortfaktoren, in denen Unterfranken besser als das bayerische Mittel ein\u0002gestuft wird, gehören zum Themengebiet der allgemeinen Infrastruktur: So sind Unterneh\u0002men im Regierungsbezirk gegenüber der Gesamtheit aller Unternehmen im Freistaat eher \r\nzufrieden mit der Güte der Mobilfunkinfrastruktur (Note 3,3 in Unterfranken, Note 3,5 in \r\nBayern), mit der Güte des Wohnraumangebotes (Note 3,7 im Regierungsbezirk, Note 3,8 in \r\nBayern) sowie der Güte der Infrastruktur für den Straßenverkehr (Note 3,2 gegenüber \r\nNote 3,3). Leicht besser schneidet zudem auch die Bereitstellung hilfreicher Förderange\u0002bote für Unternehmen ab (Note 3,6 in Unterfranken, Note 3,7 in Bayern).\r\nAllerdings überwiegt bei deutlich mehr Standortfaktoren die Unzufriedenheit der Unter\u0002nehmen aus Unterfranken gegenüber der Gesamtheit aller Unternehmen aus Bayern. Dies \r\ngilt insbesondere für Faktoren aus dem Bereich Humankapital und Arbeitsumfeld: So wer\u0002den die Verfügbarkeit von Fachkräften (Note 4,4 in Unterfranken, Note 4,1 in Bayern), von \r\nMINT-Absolventen (Note 3,8 gegenüber Note 3,5) sowie von qualifizierten Nachwuchskräf\u0002ten (Note 4,3 gegenüber Note 3,9) allesamt im Regierungsbezirk kritischer gesehen als im \r\ngesamten Freistaat. Auch die Güte der digitalen Infrastruktur gehört zu denjenigen Stand\u0002ortfaktoren, die in Unterfranken (Note 3,6) am deutlichsten gegenüber dem bayerischen \r\nMittel (Note 3,4) zurückfallen.\r\nVerbesserung der Standortfaktoren\r\nAus Sicht der befragten Unternehmen aus Unterfranken kommt insbesondere der Verbes\u0002serung der Standortfaktoren in den Bereichen Humankapital und Arbeitsumfeld (mit \r\n1,2 Punkten sogar leicht höher als 1,0 Punkte im bayerischen Mittel) sowie Verwaltungs\u0002handeln (1,2 Punkte, damit unterhalb des bayerischen Mittels von 1,4 Punkten) die \r\nhöchste Bedeutung zu. Am wenigsten priorisiert werden Aktivitäten, die das Innovations\u0002umfeld verbessern (0,7 Punkte).\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n46\r\n3.8 Schwaben\r\nSchwaben ist sowohl hinsichtlich Einwohnerzahl als auch Fläche einer der größten Regie\u0002rungsbezirke in Bayern und stark vom produzierenden Gewerbe geprägt, zudem bildet die \r\nforschungsintensive Luft- und Raumfahrtindustrie einen regionalen Schwerpunkt. Die \r\nStandortqualität hat sich leicht, die Loyalität der ansässigen Unternehmen im Vergleich \r\nzum Vorjahr deutlich verringert. Schwaben nimmt im Qualitätsranking der sieben Regie\u0002rungsbezirke weiterhin den zweiten Rang ein, in der Loyalitätsrangliste aber nur Rang 4.\r\nTabelle 17\r\nErgebnisse für Schwaben\r\nSchwaben Bayern\r\nStandortbewertung\r\nStandortloyalität1 80,4 80,7\r\nStandortqualität2 74,3 72,5\r\nGüte der Standortfaktoren\r\n3\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld 3,9 3,9\r\nInnovationsumfeld 3,2 3,1\r\nEnergie und Rohstoffe 3,4 3,5\r\nAllgemeine Infrastruktur 3,4 3,3\r\nVerwaltungshandeln 4,3 4,2\r\nMaßnahmen zur Verbesserung der Standortfaktoren4\r\nHumankapital und Arbeitsumfeld 1,1 1,0\r\nInnovationsumfeld 0,6 0,6\r\nEnergie und Rohstoffe 1,1 1,1\r\nAllgemeine Infrastruktur 0,8 0,9\r\nVerwaltungshandeln 1,4 1,4\r\n1) Zustimmungsquote in Prozent.\r\n2) Punktwerte 0 (sehr schlecht) bis 100 (sehr gut). \r\n3) Bewertung in Schulnoten. \r\n4)\r\nInsgesamt wurden 5 Punkte auf die Bereiche verteilt, wobei umso mehr Punkte verteilt wurden, je wich\u0002tiger Maßnahmen im jeweiligen Bereich sind.\r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult (2025)\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n47\r\n3.8.1 Bewertung der Standortqualität und -loyalität\r\n– Die Standortqualität des Regierungsbezirkes Schwaben beträgt in diesem Jahr \r\n74,3 Punkte ist damit von vorjährig 75,1 Punkten zurückgegangen. Der bayerische \r\nDurchschnitt (72,5 Punkte) wird jedoch weiterhin recht deutlich übertroffen. \r\nSchwaben belegt im Vergleich mit den übrigen Regierungsbezirken des Freistaats \r\nweiterhin den zweiten Platz im Qualitätsranking der Standortfaktoren.\r\n– Die Standortloyalität ist deutlich gesunken, nach 88,1 Prozent im Vorjahr beträgt \r\nsie aktuell lediglich 80,4 Prozent und liegt damit nun leicht unter dem bayerischen \r\nDurchschnitt (80,7 Prozent). Schwaben belegt in diesem Jahr den vierten Rang im \r\nLoyalitätsvergleich der Regierungsbezirke, nachdem im Vorjahr noch Platz 2 zu bu\u0002che schlug.\r\n– Mit Blick auf die Güte der Standortfaktoren ist das Bild differenziert: Vergleichs\u0002weise hoch wird das Innovationsumfeld in Schwaben eingestuft (Note 3,2, etwas \r\nschlechter als der Durchschnitt in Bayern mit der Note 3,1). Im Vergleich zufriede\u0002ner als der bayerische Durchschnitt sind die befragten Unternehmen mit der Quali\u0002tät der vorhandenen Faktoren im Bereich Energie und Rohstoffe (Note 3,4 in \r\nSchwaben, Note 3,5 in Bayern). Etwas kritischer sehen die Unternehmen des Re\u0002gierungsbezirkes hingegen die Güte der Faktoren zur allgemeinen Infrastruktur \r\n(Note 3,4 in Schwaben, Note 3,3 in Bayern) sowie zum Verwaltungshandeln \r\n(Note 4,3 in Schwaben, Note 4,2 in Bayern).\r\n3.8.2 Bewertung und Verbesserung der Standortfaktoren\r\nBesonders gut werden auch im Regierungsbezirk Schwaben die Standortfaktoren bewer\u0002tet, die sich um die Versorgungssicherheit von Strom (Note 2,3), Gas (Note 2,6) sowie der \r\nRohstoffe (Note 2,8) drehen. Ebenfalls zu den am besten eingestuften Faktoren gehören \r\nmit der Infrastruktur des Luftverkehrs (Note 2,8) und der soziokulturellen Rahmenbedin\u0002gungen (auch Note 2,8) zwei Aspekte, die zum Themenbereich der allgemeinen Infrastruk\u0002tur zählen.\r\nDie schlechteste Benotung ergeht hingegen – auch dies in weitgehendem Einklang mit \r\ndem Bild aus den anderen Regierungsbezirken – auf den bürokratischen Aufwand \r\n(Note 4,9) sowie das als zu bürokratisch eingestufte Verhalten öffentlicher Stellen \r\n(Note 4,6). Eher spezifisch für die Region Schwaben ist hingegen die ebenfalls besonders \r\nnegative Bewertung der Infrastruktur für den Schienenverkehr (Note 4,4).\r\nAbweichungen zum Vorjahr\r\nIm Vergleich zum Vorjahr hat sich die Einstufung der Güte von lediglich 3 Standortfaktoren \r\nverbessert, hingegen werden 22 Faktoren schlechter bewertet, die Güte von 3 Faktoren ist \r\nunverändert geblieben.\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n48\r\nVerbessert haben sich mit der Flexibilität des Arbeitsrechts (Vorjahr Note 4,4, nun \r\nNote 3,9) sowie der Verfügbarkeit von MINT-Absolventen (Vorjahr Note 3,6, in diesem Jahr \r\nNote 3,4) zwei Faktoren aus dem Bereich Humankapital und Arbeitsumfeld. Dazu gesellt \r\nsich die Sicherheit der Gasversorgung, die aus Sicht der befragten Unternehmen aus dem \r\nRegierungsbezirk Schwaben im Vergleich mit dem Vorjahr nun mit der Note 2,6 (Vorjahr \r\nNote 2,7) bewertet wird.\r\nAm deutlichsten zurückgegangen ist die Güte zweier Standortfaktoren aus dem Themen\u0002bereich der allgemeinen Infrastruktur, nämlich die Qualität der Infrastruktur für die \r\nSchiene (nach Note 3,7 im Vorjahr nun Note 4,4) sowie für die Straße (Note 2,5 im Vorjahr, \r\nnun Note 3,2). Ähnlich stark eingebüßt haben das Verhalten öffentlicher Stellen, das auf\u0002grund einer zu hohen Bürokratielastigkeit immer kritischer gesehen wird (Note 4,0 im Vor\u0002jahr, Note 4,6 in diesem Jahr), sowie die Güte der Gewerbe- und Industrieflächen (Note 2,7 \r\nim Jahr 2024, Note 3,3 in diesem Jahr). Außerdem bemängeln die Unternehmen eine deut\u0002lich nachlassende Technikfreundlichkeit, die ein sich verschlechterndes allgemeines Inno\u0002vationsklima nach sich zieht (Note 2,6 im Vorjahr, Note 3,1 in diesem Jahr).\r\nAbweichungen vom bayerischen Mittelwert\r\nVerglichen mit Bayern schneidet der Regierungsbezirk Schwaben in 9 von 30 Standortfak\u0002toren besser ab, 8 Faktoren werden in diesem Jahr gleich bewertet. Kritischer als im baye\u0002rischen Mittel stufen die ansässigen Unternehmen die Qualität von 13 Faktoren ein.\r\nVorteile werden hinsichtlich der Höhe der Gaspreise (Note 4,1 in Schwaben, Note 4,3 in \r\nBayern) sowie der Spritpreise (Note 4,0 in Schwaben, Note 4,2 in Bayern) ausgemacht, \r\nauch die Höhe der Rohstoffpreise wird in Schwaben etwas weniger kritisch als im Land ge\u0002sehen (Note 4,1 im Regierungsbezirk, Note 4,2 in Bayern). Zudem sind die Unternehmen \r\nzufriedener mit den bereitgestellten Förderangeboten für Unternehmen, die in Schwaben\r\nbesser abschneiden (Note 3,5) als im Mittel über alle sieben Regierungsbezirke (Note 3,7).\r\nWeniger gut bewertet werden jedoch insbesondere Standortfaktoren, die zum Themenge\u0002biet der allgemeinen Infrastruktur zählen. So liegen die Güte des Wohnraumangebotes in \r\nSchwaben (Note 4,1 gegenüber Note 3,8 im Freistaat), die Qualität der Gewerbe- und In\u0002dustrieflächen (Note 3,3 in Schwaben, Note 3,0 in Bayern) sowie die Erreichbarkeit von Be\u0002treuungseinrichtungen (Note 3,2 in Schwaben, Note 2,9 in Bayern) allesamt recht klar un\u0002ter dem Durchschnitt über alle sieben Regierungsbezirke Bayerns.\r\nVerbesserung der Standortfaktoren\r\nBesonders wichtig ist auch für die Unternehmen aus dem Regierungsbezirk Schwaben, \r\ndass die Standortfaktoren im Bereich des Verwaltungshandelns verbessert werden\r\n(1,4 Punkte, wie der Durchschnitt in Bayern). Mit leicht überdurchschnittlicher Wichtigkeit \r\nfür den Regierungsbezirk wird der Bereich Humankapital und Arbeitsumfeld priorisiert.\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n49\r\n4 Politikmaßnahmen zur Stärkung der bayeri\u0002schen Wirtschaft\r\nBürokratieabbau bleibt der zentrale Hebel zur Verbesserung der Standort\u0002qualität\r\nAuch im Rahmen der diesjährigen Erhebung hatten die Befragten die Möglichkeit, in einem \r\nFreitextfeld weitere Maßnahmen zu benennen, mit denen die Politik die Qualität der \r\nStandortfaktoren und damit das bayerische Geschäftsmodell stärken könnte. Die Antwor\u0002ten wurden inhaltlich ausgewertet und überschneidungsfreien Kategorien zugeordnet. Da\u0002bei konnte eine Antwort maximal drei Kategorien zugeordnet werden. Visualisiert sind die \r\nErgebnisse in der folgenden Wortwolke, wobei die absolute Anzahl der Nennungen jeweils \r\nin Klammern angegeben ist. Zusätzlich wird die Häufigkeit der Antworten über die Größe \r\nund Positionierung der Begriffe verdeutlicht (s. Abbildung 5).\r\nAbbildung 5\r\nOffene Antworten der Unternehmen\r\nFrage: Welche Maßnahmen sollte die Politik zur Stärkung des bayerischen \r\nGeschäftsmodells ergreifen?\r\nQuelle: Unternehmensbefragung IW Consult 2025\r\nDie in der Wortwolke dargestellten Begriffe werden zu sechs übergeordneten Kategorien \r\nzusammengefasst, die auch die Farbgebung der Begriffe in der Abbildung bestimmen:\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n50\r\nPlatz 1: Bürokratie- und Regulierungsabbau (n = 267, 53 Prozent der Nennungen)\r\nMit Abstand am häufigsten wird von den Unternehmen der Wunsch nach einem deutli\u0002chen Bürokratieabbau und einer umfassenden Deregulierung geäußert. Insgesamt \r\n235 Nennungen beziehen sich direkt auf die Entlastung von administrativen Vorgaben, \r\nwährend 32 Antworten explizit auf eine weitergehende Deregulierung abzielen.\r\nIm Zusammenhang mit Bürokratieabbau werden vor allem die Vielzahl regulatorischer \r\nVorgaben, zu komplexe Genehmigungsverfahren und ein zu hoher Verwaltungsaufwand \r\nkritisiert. Viele Unternehmen sehen sich durch umfangreiche Dokumentations- und Auf\u0002zeichnungspflichten überlastet. Wiederholt werden daher die deutliche Straffung admi\u0002nistrativer Prozesse, die konsequente Beschleunigung von Verfahren sowie eine verbes\u0002serte Kommunikation seitens der Behörden gefordert. Langwierige Abläufe und unüber\u0002sichtliche Regelwerke werden zudem als Hemmnis für Investitionen und Wachstum wahr\u0002genommen.\r\nDie Diskussion um Deregulierung zielt auf eine Reduktion staatlicher Eingriffe. Dazu zählen \r\nder Abbau nicht erforderlicher Vorschriften, eine Vereinfachung der einschlägigen Rege\u0002lungen im Steuer-, Gewerbe- und Baurecht sowie eine höhere Flexibilität bei Arbeitszeitre\u0002gelungen und Zertifizierungen. Übermäßige Auflagen werden von Unternehmen dabei als \r\nklarer Wettbewerbsnachteil insbesondere im internationalen Vergleich bewertet.\r\nPlatz 2: Wirtschaftsfreundlicher Förderrahmen (n = 254, 50 Prozent der Nennungen)\r\nAn zweiter Stelle steht das Themenfeld Wirtschaftsfreundlichkeit und Förderrahmen, das \r\nvon der Hälfte der Unternehmen als Ziel für Verbesserungen avisiert wurde. Die \r\nNennungen verteilen sich dabei auf unterschiedliche Schwerpunkte, nämlich eine \r\nallgemein wirtschaftsfreundlichere Politik (137), eine stärkere KMU-Förderung (54) sowie\r\ngenerelle Förderprogramme (39 Nennungen), die fokussierte Förderung des Handwerks\r\n(15) sowie Maßnahmen zur gezielten Regionalförderung (9). \r\nUnter wirtschaftsfreundlicher Politik werden die Bedarfe nach steuerlichen Entlastungen, \r\ngeringeren Abgaben und verlässlichen Rahmenbedingungen zusammengefasst. Konkret \r\nzählen aus Sicht der befragten Unternehmen insbesondere Vereinfachungen im Steuersys\u0002tem, Senkungen von Unternehmenssteuern sowie eine innovationsorientiertere Wirt\u0002schaftspolitik dazu. Hier wird insbesondere der Wunsch der Unternehmen nach einer \r\nstärkeren und praxisnäheren Unterstützung durch den Staat deutlich.\r\nNeben einer Ausweitung der finanziellen Unterstützung insbesondere für Innovation, Inf\u0002rastruktur und branchenspezifische Investitionen wird das Handwerk als besonders förder\u0002bedürftig hervorgehoben. Auch kleine und mittlere Unternehmen sehen sich gegenüber \r\nGroßunternehmen benachteiligt. Gefordert werden hier vor allem merkliche steuerliche \r\nEntlastungen, bessere Finanzierungsmöglichkeiten sowie zielgerichtete Maßnahmen zur \r\nUnterstützung bei Innovation, Marktexpansion und der Regelung von Unternehmensnach\u0002folgen. \r\nIm Bereich der Förderprogramme wünscht man sich vor allem einen vereinfachten Zugang \r\nsowie mehr Transparenz. Zwar bestehen bereits zahlreiche Angebote, deren Nutzung wird \r\njedoch teils erheblich durch bürokratische Hürden sowie mangelnde Übersicht und Ver\u0002gleichbarkeit erschwert. Auch die Regionalförderung wird betont: Unternehmen verlangen \r\nstärkere Investitionen in strukturschwache und ländliche Räume, etwa durch gezielte Hil\u0002fen für Grenzregionen, die Förderung regionaler Produkte sowie eine stärkere Berücksich\u0002tigung lokaler Anbieter in Ausschreibungen.\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n51\r\nPlatz 3: Arbeitsmarkt (n = 102, 20 Prozent der Nennungen)\r\nAn dritter Stelle stehen arbeitsmarktbezogene Aspekte, die von einem Fünftel der \r\nUnternehmen aufgeführt werden. Diese Nennungen gliedern sich in die vier Bereiche \r\nder Fachkräftesicherung (50), der Reduzierung von Lohnkosten (30), der optimiert \r\ngesteuerten Fachkräfteeinwanderung (15 Nennungen) und Migration (7). \r\nIm Zentrum der genannten Maßnahmen zur Stärkung des Geschäftsmodells Bayern steht\r\nhier die Fachkräftesicherung im Inland. Kritisiert werden Defizite im Bildungs- und \r\nAusbildungssystem, starre Strukturen sowie die geringe Attraktivität bestimmter \r\nBerufszweige, vor allem im Handwerk. Zur Verbesserung wünscht man sich hingegen \r\numfangreiche Investitionen, motivierende Anreize zur Arbeitsaufnahme sowie eine höhere \r\ngesellschaftliche Wertschätzung qualifizierter Tätigkeiten. Zusätzlich wird auf aktuell \r\nbestehende hohe Lohnnebenkosten und Abgaben verwiesen, die in Summe die \r\nBeschäftigung grundsätzlich verteuern und die Wettbewerbsfähigkeit mindern.\r\nDie Unternehmen fordern im Bereich Fachkräfteeinwanderung schnellere und einfachere \r\nVerfahren, insbesondere bei der Erteilung von Visa, der Anerkennung von vorhandenen \r\nQualifikationen sowie der Unterstützung bei gezielter Anwerbung.\r\nPlatz 4: Infrastruktur (n = 99, 19 Prozent der Nennungen)\r\nFür knapp ein Fünftel der Unternehmen kommt auch dem Themenfeld Infrastruktur eine \r\nwesentliche Bedeutung zu. Die diesbezüglichen Antworten lassen sich drei Schwerpunkten \r\nzuordnen, nämlich der digitalen Infrastruktur und Kompetenz (46 Nennungen), der \r\nallgemeinen Infrastruktur (36) sowie der Infrastruktur für das Wohnen (17). \r\nDie Digitalisierung wird dabei besonders häufig adressiert. Gefordert werden der \r\nflächendeckende Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen, eine stärker automatisierte \r\nVerwaltung sowie ein leichterer Zugang zu Technologien wie insbesondere der Künstlichen\r\nIntelligenz. Der bestehende Rückstand, insbesondere in ländlichen Regionen, gilt als \r\nwesentliches Hemmnis für die Sicherung einer ausreichenden Wettbewerbs- und \r\nInnovationsfähigkeit. Im Bereich Infrastruktur werden neben dem Glasfaserausbau vor \r\nallem bessere Straßen- und Schienenanbindungen, Investitionen in den öffentlichen \r\nNahverkehr sowie stabile Energie- und Stromnetze einschließlich Ladeinfrastruktur für \r\nElektromobilität genannt. Auch das Thema Wohnen wird mit der Standortattraktivität \r\nverknüpft. Kritisiert werden hohe Kosten, langwierige Genehmigungen und komplexe \r\nBauvorschriften. Unternehmen fordern hier beschleunigte Verfahren, verstärkten \r\nWohnungsbau und deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum.\r\nPlatz 5: Energie und Ressourcen (n = 63, 12 Prozent der Nennungen)\r\nEnergie- und Ressourcenfragen werden von zwölf Prozent der Unternehmen als zentrale \r\nHerausforderung hervorgehoben. Die Nennungen lassen sich in vier Schwerpunkte \r\nunterteilen: Energiepreise (30 Nennungen), Energiesicherheit (13), Nachhaltigkeit (10) \r\nsowie Rohstoffverfügbarkeit (10). Im Vordergrund stehen dabei vor allem die \r\nKostenbelastungen durch als zu teuer eingestufte Versorung mit Energie und Rohstoffen, \r\naber auch langfristige Fragen der strategischen Versorgungssicherheit und nachhaltigen \r\nTransformation.\r\nEnergiepreise gelten für viele Unternehmen als dringendstes Problem. Hohe und \r\nschwankende Kosten werden als Standortnachteil bewertet. In diesem Zuge wünscht man \r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n52\r\nsich staatliche Entlastungen, Preisbremsen sowie strukturelle Maßnahmen wie eine \r\nNeubewertung des Atomausstiegs. Zur Sicherung der Energieversorgung wird \r\ninsbesondere eine verlässliche Versorgung gefordert, verbunden mit dem Ausbau der \r\nNetzinfrastruktur, einer stärkeren Förderung erneuerbarer Energien sowie umfangreicher\r\nInvestitionen in Wasserstofftechnologien. Vereinzelt heben die befragten Unternehmen \r\nzudem die Bedeutung einer größeren Unabhängigkeit in der Energiepolitik hervor. Mit\r\nBlick auf eine höhere Nachhaltigkeit in der Energie- und Ressourcenversorgung sind vor \r\nallem der konsequente Ausbau erneuerbarer Energien, klimafreundliche Technologien und \r\neine zielführende Umsetzung der Energiewende für einige Unternehmen von Bedeutung. \r\nDazu zählen dann so unterschiedliche Aspekte wie Windkraft, Elektromobilität und \r\nLadeinfrastruktur. Die Rohstoffverfügbarkeit wird vor allem unter Kostengesichtspunkten\r\nproblematisiert. Steigende oder schwer kalkulierbare Preise gelten als Risiko für \r\nProduktion und Planungssicherheit. Die Unternehmen fordern eine stabilere Versorgung \r\nund Preisentwicklung zur Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen.\r\nPlatz 6: Gesellschaft und Soziales (n = 59, 12 Prozent der Nennungen)\r\nEbenfalls von rund zwölf Prozent der Unternehmen wird das Themenfeld Gesellschaft und \r\nSoziales adressiert. Die Nennungen verteilen sich auf die Felder Arbeitsmarktpolitik \r\n(33 Nennungen), Arbeitsrecht (16) und Gesundheitswesen (10). Die Antworten zeigen, \r\ndass die Unternehmen neben ökonomischen auch gesellschaftliche Rahmenbedingungen \r\nals entscheidend für die Funktions- und Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts \r\nbetrachten.\r\nIm Bereich der Arbeitsmarktpolitik wünschen sich die Befragten zielgerichtete Reformen, \r\nda hohe Kosten und Fehlanreize die Arbeitsaufnahme aus ihrer Sicht unattraktiv machen. \r\nGewünscht werden eine stärkere Kopplung von unterstützenden Leistungen an \r\nindividuelle Eigenleistung und höhere Arbeitsanreize. Zugleich finden sich – etwas \r\nallgemeiner – Forderungen nach gerechterer Rentenpolitik, besserer Absicherung und \r\nweniger Ungleichheit. Kinderbetreuung und soziale Einrichtungen werden als zusätzliche \r\nHandlungsfelder genannt. \r\nBezüglich des Arbeitsrechts stehen die dringende Flexibilisierung und ein konsequenter \r\nBürokratieabbau im Zentrum der aufgeführten Nennungen. Kritisiert werden in diesem \r\nZusammenhang vor allem starre Arbeitszeitregelungen und als zu umfangreich\r\nempfundene Dokumentationspflichten. \r\nIm Gesundheitswesen bemängeln die Unternehmen die ihrer Einschätzung nach zu hohen\r\nBeiträge, komplexe Abrechnungsprozeduren sowie zu geringe Flexibilitäten der \r\nKrankenkassen. Diese vorhandenen, optimierungsbedürftigen Strukturen belasten aus \r\nSicht der Befragten die Unternehmen nicht nur direkt, sondern erschweren zumindest\r\nindirekt auch die effiziente Funktion des Arbeitsmarktes und tragen nicht zur notwendigen \r\nSteigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei.\r\nInsgesamt untermauert diese Analyse der offenen Unternehmensorschläge zur Stärkung \r\ndes bayerischen Geschäftsmodells das gesamthafte Bild der diesjährigen Befragung –\r\nVerbesserungen der Standortfaktoren insbesondere im Bereich des Verwaltungshandelns\r\nwerden als zunehmend dringlich und entscheidend zur Sicherung der künftigen \r\nLeistungsfähigkeit eingestuft.\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n53\r\nAbbildungsverzeichnis\r\nAbbildung 1 Bewertung der Standortqualität im Zeitverlauf\r\nAbbildung 2 Bewertung der untersuchten Themenbereiche im Zeitablauf\r\nAbbildung 3 Wichtigkeit politischer Maßnahmen in den Bereichen\r\nAbbildung 4 Bewertung der Themenbereiche nach Regierungsbezirken\r\nAbbildung 5 Offene Antworten der Unternehmen\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n54\r\nTabellenverzeichnis\r\nTabelle 1 Die zehn am besten bewerteten Standortfaktoren 2025 und 2024\r\nTabelle 2 Die zehn am schlechtesten bewerteten Standortfaktoren 2025 und 2024\r\nTabelle 3 Allgemeine Bewertung der Standortloyalität in Bayern nach Regierungsbezirken\r\nTabelle 4 Güte im Bereich Humankapital und Arbeitsumfeld\r\nTabelle 5 Güte im Bereich Allgemeine Infrastruktur\r\nTabelle 6 Güte im Bereich Innovationsumfeld\r\nTabelle 7 Güte im Bereich Energie und Rohstoffe\r\nTabelle 8 Güte im Bereich Verwaltungshandeln\r\nTabelle 9 Bewertung der Standortloyalität zum jeweiligen Regierungsbezirk\r\nTabelle 10 Bewertung der Standortqualität im jeweiligen Regierungsbezirk\r\nTabelle 11 Ergebnisse für Oberbayern\r\nTabelle 12 Ergebnisse für Niederbayern\r\nTabelle 13 Ergebnisse für die Oberpfalz\r\nTabelle 14 Ergebnisse für Oberfranken\r\nTabelle 15 Ergebnisse für Mittelfranken\r\nTabelle 16 Ergebnisse für Unterfranken\r\nTabelle 17 Ergebnisse für Schwaben\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n55\r\nAnhang\r\nDie Unternehmensbefragung fand vom 15. Juni bis zum 31. August 2025 statt und wurde \r\ntelefonisch durchgeführt. Befragt wurden 702 Unternehmen, pro Regierungsbezirk zwi\u0002schen 92 und 112 Unternehmen. Bei Unternehmen mit mehreren Standorten wurden Ver\u0002treter der Unternehmenszentrale befragt. In der Stichprobe befinden sich 137 Unterneh\u0002men, die bereits in einem der Vorjahre an der Unternehmensbefragung teilgenommen \r\nhatten. Die restlichen 565 Unternehmen wurden zufällig aus einer Unternehmensdaten\u0002bank ausgewählt. Die Stichprobe ist geschichtet nach Branche und Umsatzgröße – wie in\r\nder folgenden Tabelle dargestellt.\r\nAnzahl der Unternehmen \r\nnach Branche und Umsatz\r\nbis 10 Millionen \r\nEuro\r\nab 10 Millionen \r\nEuro\r\nGesamt\r\nIndustrie 293 12 305\r\nDienstleistungen 359 35 394\r\nGesamt 652 47 699\r\nDie Stichprobe ist so konzipiert, dass die Anzahl der Unternehmen in jeder der vier Klassen \r\nhinreichend groß ist. Nur dann kann sichergestellt werden, dass von den Befragungsergeb\u0002nissen valide Rückschlüsse auf die Meinung aller Unternehmen in Bayern möglich sind. Die \r\namtliche Statistik weist in Bayern für die Klasse der Dienstleister bis 10 Millionen Euro Um\u0002satz einen Anteil von knapp 90 Prozent aus. Um auch Aussagen über die Unternehmen aus \r\nden anderen Klassen (Industrie bis 10 Millionen Euro Umsatz, Industrie ab 10 Millionen \r\nEuro Umsatz, Dienstleister ab 10 Millionen Euro Umsatz) treffen zu können, wurde be\u0002wusst eine disproportionale Stichprobe gezogen, in der diese Unternehmen in hinreichen\u0002der Fallzahl vertreten sind.\r\nEin besonderer Fokus der Studie liegt auf den Analyseergebnissen für die einzelnen Regie\u0002rungsbezirke. Ein Unternehmensregister mit Einteilung nach Umsatzgrößen liegt zwar für \r\nBayern vor, aber nicht für die einzelnen Regierungsbezirke. Auf eine repräsentative Hoch\u0002rechnung der Ergebnisse musste demnach wegen Unkenntnis der Grundgesamtheit ver\u0002zichtet werden.\r\nEs bleibt also festzuhalten, dass die Verteilung der befragten Unternehmen über die Um\u0002satzgrößen und die Branchen nicht der Grundgesamtheit aller Unternehmen in Bayern \r\nentspricht und die Ergebnisse der Befragung auch nicht hochgerechnet werden konnten. \r\nDie Frage, ob die Ergebnisse über die Stichprobe hinaus generalisiert werden können, ist \r\ndavon allerdings nicht unmittelbar betroffen. Bei dieser Befragung wurde sichergestellt, \r\ndass die Fragen von Unternehmen mit wesentlichen Strukturunterschieden, von denen je\u0002weils eine hinreichend große Anzahl an Unternehmen teilgenommen hatte, beantwortet \r\nwurden. Die hinreichend große Anzahl der beteiligten Unternehmen garantiert ähnliche \r\nAussagen wie bei einer repräsentativen Hochrechnung.\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n56\r\nTabellenanhang – Ergebnisse der Befragung 2025\r\nStandortloyalität (Würden Sie Ihren Standort wieder wählen …) Anteil (Eher) Ja\r\nin Bayern? 91,1 %\r\nin Deutschland? 80,3 %\r\nStandortqualität Punktwert (0–100)\r\nWie beurteilen Sie die regionale Standortqualität \r\n(auf einer Skala von 0–100 Punkten)?\r\n72,5\r\nZufriedenheit im Bereich Humankapital Mittelwert\r\nVerfügbarkeit qualifizierter Nachwuchskräfte 3,9\r\nVerfügbarkeit von Fachkräften 4,1\r\nVerfügbarkeit von Absolventen in MINT-Fächern 3,5\r\nQualität der Bildungsinfrastruktur (Schul- und Weiterbildungssystem) 2,9\r\nArbeitskosten 3,9\r\nFlexibilität des Arbeitsrechts 3,9\r\nBürokratischer Aufwand 4,9\r\nZufriedenheit im Bereich Allgemeine Infrastruktur Mittelwert\r\nGüte der digitalen Infrastruktur 3,4\r\nGüte der Mobilfunkinfrastruktur 3,5\r\nGüte der soziokulturellen Infrastruktur 2,9\r\nGüte der Gewerbe- und Industrieflächen 3,0\r\nGüte des Wohnraumangebotes 3,8\r\nGüte der Erreichbarkeit von Betreuungseinrichtungen 2,9\r\nInfrastruktur für den Straßenverkehr 3,3\r\nInfrastruktur für den Schienenverkehr 4,2\r\nInfrastruktur für den Luftverkehr 2,8\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n57\r\nZufriedenheit im Bereich Innovationsumfeld Mittelwert\r\nFörderungsangebot für Unternehmen 3,7\r\nExistenz FuE-/Innovationsnetzwerke 3,1\r\nZugang zu Technologien 2,9\r\nTechnikfreundlichkeit/positives Innovationsklima 3,0\r\nZufriedenheit im Bereich Energie und Rohstoffe Mittelwert\r\nSichere Rohstoffversorgung 2,7\r\nSichere Stromversorgung 2,3\r\nSichere Gasversorgung 2,6\r\nHöhe der Rohstoffpreise 3,8\r\nHöhe der Strompreise 3,9\r\nHöhe der Gaspreise 3,8\r\nHöhe der Spritpreise 4,0\r\nZufriedenheit im Bereich Verwaltungshandeln Mittelwert\r\nZulassungs- und Genehmigungsverfahren 4,1\r\nUnbürokratisches Verhalten öffentlicher Stellen 4,4\r\nFortschritt der Verwaltung bei der Digitalisierung 4,2\r\nHandlungsnotwendigkeiten der Politik (5 zu verteilende Punkte) Mittelwert\r\nStandortfaktoren im Bereich Humankapital 1,0\r\nStandortfaktoren im Bereich Innovationsumfeld 0,6\r\nStandortfaktoren im Bereich Energie und Rohstoffe 1,1\r\nStandortfaktoren im Bereich Allgemeine Infrastruktur 0,9\r\nStandortfaktoren im Bereich Verwaltungshandeln 1,4\r\nStudieOktober 2025\r\nStandort Bayern – Unternehmensperspektiven 2025\r\n58\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede \r\nDiskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber Autoren\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\nwww.vbw-bayern.de\r\nInstitut der deutschen Wirtschaft \r\nKöln Consult GmbH\r\nHanno Kempermann\r\nDr. Hilmar Klink\r\nLennart Bolwin\r\n0221 4981-758\r\n© vbw November 2025\r\nAnsprechpartner / Impressum\r\nRaimo Kröll\r\nvbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.\r\nGeschäftsführer der Abteilung Planung und Koordination\r\nTelefon 089-551 78-104\r\nTelefax 089-551 78-106\r\nraimo.kroell@vbw-bayern.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)","shortTitle":"BMFTR","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-28"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022600","regulatoryProjectTitle":"Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ef/cd/696359/Stellungnahme-Gutachten-SG2602180007.pdf","pdfPageCount":18,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nDer oberbayerische Arbeitsmarkt und seine Perspektiven\r\n\r\nPosition\r\nStand: Februar 2026\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nHerausfordernde Lage auf dem oberbayerischen Arbeitsmarkt\r\nDer Arbeitsmarkt des größten bayerischen Regierungsbezirkes Oberbayern ist weiterhin robust, befindet sich aber in einer herausfordernden Lage. Neben der konjunkturellen Krise wirken sich auch tiefgreifende strukturelle Entwicklungen auf den oberbayerischen Ar-beitsmarkt aus.\r\n\r\nDie hohen Energie- und Arbeitskosten, eine überbordende Bürokratie, eine schwache ge-samtwirtschaftliche Nachfrage, geopolitische Herausforderungen, die demografische Ent-wicklung sowie die beschleunigte Digitalisierung der Arbeitswelt hinterlassen auch auf dem oberbayerischen Arbeitsmarkt Spuren. \r\n\r\nDer Struktur- und Konjunkturkrise sowie der daraus resultierenden wirtschaftlichen Stagna-tion muss mit gezielten Maßnahmen, wie der Senkung der Energiekosten, der Arbeitszeit-flexibilisierung, der Reform der sozialen Sicherungssysteme sowie generell der Entbürokrati-sierung entgegengewirkt werden.\r\n\r\nEine starke oberbayerische Wirtschaft trägt maßgeblich dazu bei, verlässliche (Gewerbe-) Steuereinnahmen zu sichern, wohnortnahe Arbeitsplätze zu schaffen und damit langfristige Perspektiven für die Menschen vor Ort zu eröffnen. Wir fordern deshalb die Gemeinden, Städte und Kreise auf, die Wirtschaftsförderung ins Zentrum der Kommunalpolitik zu stel-len. Gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft schaffen die Kommunen darüber hinaus durch eine effiziente Interaktion mit den Unternehmen, etwa durch E-Government-Angebote sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Weitere wichtige Bausteine sind zudem ausreichende Kinderbetreuungseinrichtungen, bezahlbarer Wohnraum und eine gute digi-tale Infrastruktur. \r\n\r\nGleichzeitig sind die Beschäftigten gefordert, flexibel auf die Transformation der Arbeitswelt zu reagieren und aktiv durch Qualifizierung und Weiterbildung notwendige Zukunftskompe-tenzen aufzubauen. Zur Flexibilität gehört zudem, bei Wegfall des eigenen Arbeitsplatzes Chancen in anderen Branchen zu nutzen, in denen die Nachfrage nach Arbeitskräften trotz Krise weiterhin hoch ist. \r\n\r\nUnser Positionspapier stellt auf Grundlage der aktuellen Situation die Herausforderungen und Maßnahmen zur Stärkung des oberbayerischen Arbeitsmarkts vor.\r\nBertram Brossardt\r\n02. Februar 2026\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tEntwicklung des Arbeitsmarktes in Oberbayern\t3\r\n2\tHerausforderungen für den oberbayerischen Arbeitsmarkt\t5\r\n3\tStärkung des oberbayerischen Arbeitsmarktes\t6\r\n3.1\tFörderung des Wirtschaftsstandortes\t6\r\n3.2\tStrukturwandel und Transformation aktiv vorantreiben\t7\r\n3.3\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes\t8\r\n3.4\tZuwanderung gezielt gestalten\t9\r\n3.5\tQualifizierung und lebenslanges Lernen verstetigen\t9\r\n4\tService der Verbände\t11\r\n4.1\tStudie Arbeitslandschaften\t11\r\n4.2\tLeitfäden und Informationsmaterial\t11\r\n4.3\tTaskforce Fachkräftesicherung FKS+\t12\r\nAnsprechpartner/Impressum\t13\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nGezielte Maßnahmen zur Stärkung des oberbayerischen Arbeitsmarktes\r\nDer oberbayerische Arbeitsmarkt ist in einer herausfordernden Lage. Auf der einen Seite gibt es viele Betriebe, die aufgrund der wirtschaftlichen Schwächephase Beschäftigung ab-bauen müssen. In der Folge ist die Arbeitslosigkeit in Oberbayern in den vergangenen Jah-ren gestiegen. Auf der anderen Seite gibt es viele Unternehmen, die händeringend nach Arbeits- und Fachkräften suchen. Mittel- und langfristig wird aber das Angebot an Arbeits-kräften und Fachkräften aufgrund der demographischen Entwicklung zurückgehen. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung die oberbayerische Wirtschaft zu stärken und Arbeitskräf-te und Fachkräfte zu sichern. Hierfür sind verschiedene Maßnahmen notwendig: \r\n1.\tFörderung des Wirtschaftsstandortes\r\nZur Stärkung des oberbayerischen Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landes-ebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden, die sozialen Sicherungssysteme \r\nreformiert, die Steuer- und Abgabenlast reduziert und die Energiekosten gesenkt werden, um Arbeitsplätze branchenübergreifend zu sichern. Zudem müssen gezielt auf kommunaler Ebene die Bürokratie abgebaut, die Gewerbesteuerlast maßvoll gehalten, die Verkehrsinfra-struktur ausgebaut, bezahlbarer Wohnraum geschaffen, eine zuverlässige, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung gewährleistet und Investitionen in die Forschungsinfrastruk-tur vorangetrieben werden. \r\n2.\tStrukturwandel und Transformation aktiv gestalten\r\nDie Entwicklung zur Arbeitswelt 4.0 muss konstruktiv, sowohl von den Beschäftigten und deren Eigeninitiative als auch den Unternehmen, gestaltet werden. Automatisierung und KI müssen als Chance für die Zukunft begriffen werden. Um dieser Entwicklung den Weg zu ebnen, müssen Kommunen den Ausbau der digitalen Netze durch die Nutzung von Förder-möglichkeiten und durch Schaffung effizienter Genehmigungsprozesse schnell vorantrei-ben.\r\n3.\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes\r\nAlle Potenziale am Arbeitsmarkt müssen mittel- und langfristig aktiviert werden. Arbeit muss attraktiver sein als der Leistungsbezug, Langzeitarbeitslose müssen gezielt in den \r\nArbeitsmarkt integriert, Fehlanreize für ein frühzeitiges Aussteigen aus dem Berufsleben abgebaut, die regionale Mobilität von Arbeitskräften gesteigert und Menschen mit Flucht-hintergrund noch gezielter als heute in die regionalen Arbeitsmärkte integriert werden. \r\n4.\tZuwanderung gezielt gestalten\r\nZur langfristigen Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes ist neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte ge-steuerte Zuwanderung notwendig. Auf kommunaler Ebene können Netzwerke gefördert werden, die Zugewanderte und Unternehmen bei der Integration unterstützen und eine aktive Willkommenskultur fördern. \r\n5.\tQualifizierung und lebenslanges Lernen für eine zukunftssichere Arbeitswelt\r\nDurch Qualifizierung und berufliche Weiterbildung kann die berufliche Flexibilität von Ar-beitnehmern erhöht und der Mismatch am Arbeitsmarkt abgebaut werden. Notwendig ist dafür, die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu erhöhen und regionale Qualifizierungsverbünde weiter zu stärken. Für eine zukunftssi-chere Arbeitswelt bedarf es zudem einer Kultur des lebenslangen Lernens, die früh in der Bildungsbiografie verankert wird, um die Transformation der Arbeitswelt so aktiv wie mög-lich mitgestalten zu können.\r\n1\tEntwicklung des Arbeitsmarktes in Oberbayern\r\nErwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit gestiegen\r\nBereits seit vielen Jahren ist Bayern Arbeitsmarkt-Spitzenreiter in Deutschland. Im Jahr 2025 lag die Arbeitslosenquote bei durchschnittlich 4,0 Prozent. In Gesamtdeutschland lag die Arbeitslosenquote mit 6,3 Prozent um 2,3 Prozentpunkte höher. Doch die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen wirken sich auch auf den bayerischen Arbeitsmarkt und seine Regierungsbezirke aus. \r\n\r\nIn Oberbayern lag die Arbeitslosenquote im Jahr 2025 gleichauf mit dem bayerischen Durchschnitt. Seit dem Jahr 2022 hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt merklich ver-schlechtert. So stieg die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen zwischen 2022 und 2025 in Oberbayern um fast 30.000 Personen auf 111.423 Personen. Für das Jahr 2026 erwartet das IAB einen weiteren Anstieg der Zahl der Arbeitslosen in Oberbayern, wenn auch deutlich langsamer als in den Jahren zuvor. \r\n\r\nAbbildung 1 \r\nArbeitslosenquoten im Vergleich Oberbayern, Bayern und Deutschland\r\n \r\n\r\nAuch die Zahl der offenen Stellen ist in den letzten Jahren merklich zurückgegangen. Damit haben sich die Chancen für Arbeitslose reduziert, schnell wieder neue Arbeit zu finden. Im Dezember 2025 gab es in Oberbayern 31.682 offene Stellen. Drei Jahre zuvor waren es mit 41.909 noch über 10.000 mehr. Im Durchschnitt gab es im Jahr 2025 rein rechnerisch 3,5 Arbeitslose pro offene Stelle, damit liegt Oberbayern über dem bayerischen Durchschnitt von 2,8. Breits seit 2018 zeigt sich in Oberbayern ein ansteigender Trend bei Betrachtung der Arbeitslosen pro offene Stelle. So lag die Zahl der Arbeitslosen pro offene Stelle im Jahr 2018 noch bei 2,0. Der Anstieg kann als Hinweis auf einen zunehmenden Konkurrenzdruck der Arbeitnehmer bei der Stellensuche gewertet werden. Im Vergleich zum gesamtdeut-schen Durchschnitt von 4,7 im Jahr 2025 steht Oberbayern jedoch weiterhin gut da. \r\n\r\nTrotz der gestiegenen Arbeitslosigkeit bei rückläufigen offenen Stellen wuchs die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten seit 2014 von 1,90 Millionen auf 2,35 Millio-nen Beschäftigte im Jahr 2025 an. Für 2026 prognostiziert das IAB einen weiteren leichten Anstieg der Beschäftigungsverhältnisse auf 2.369.700. Der Beschäftigungsrückgang in der Industrie wird durch andere Branchen überkompensiert.\r\n\r\nDie aktuelle Bevölkerungsprognose des Bayerischen Landesamtes für Statistik sieht einen Rückgang der Zahl der 16- bis 60-Jährigen um 1,4 Prozent bis zum Jahr 2028 voraus. Im Jahr 2024 lebten in Oberbayern 2.744.000 Personen dieser Bevölkerungsgruppe. Im Jahr 2028 werden es laut Prognose 2.705.100 Personen sein und damit sinkt auch das Angebot an Arbeits- und Fachkräften. Infolge des Zuzugs von außen soll die Bevölkerung im erwerbsfä-higen Alter danach wieder steigen und 2043 mit prognostiziert 2.763.700 Personen um 0,7 Prozent höher liegen als im Jahr 2024.\r\n\r\nDer Industriebesatz 2024, also die Anzahl der Personen, die in Oberbayern in der Industrie beschäftigt sind pro 1.000 Einwohner, liegt in Oberbayern bei 81 und ist damit der gerings-te im Vergleich zu allen bayerischen Regierungsbezirken. Auch liegt er unter dem gesamt-bayerischen Durchschnitt von 100. Besonders gering ist der Wert in der bayerischen Lan-deshauptstadt München, die vor allem wissensintensive Branchen anzieht. \r\n\r\nInsgesamt kann mit Blick auf den oberbayerischen Arbeitsmarkt zusammengefasst \r\nwerden, dass die Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den anderen Regierungsbezirken in \r\nBayern die dritthöchste Quote darstellt und diese in den letzten vier Jahren im Trend ange-stiegen ist. Gleichsam steht der oberbayerische Arbeitsmarkt im bundesweiten Vergleich gut da. Der ebenfalls zu beobachtende kurzfristige Rückgang und anschließend wieder prognostizierte leichte Anstieg der Bevölkerung bis 2043 gibt Aufschluss darüber, wie wich-tig es ist, alle verfügbaren Arbeits- und Fachkräftepotenziale am oberbayerischen Arbeits-markt mittel- und langfristig zu nutzen. Der Rückgang der offen gemeldeten Stellen in Oberbayern und die im bayernweiten Vergleich stärkere Konkurrenz bei der Stellensuche zeigen die aktuelle Dringlichkeit auf, die oberbayerische Wirtschaft zu stärken. \r\n2\tHerausforderungen für den oberbayerischen Arbeitsmarkt\r\nDen Herausforderungen des oberbayerischen Arbeitsmarktes begegnen\r\nDer oberbayerische Arbeitsmarkt ist weiterhin robust, befindet sich aber in einer herausfor-dernden Lage. Neben der konjunkturellen Krise sowie geopolitischen Herausforderungen wirken strukturelle Probleme wie hohe Arbeits- und Energiekosten, überbordende Bürokra-tie und eine schwache gesamtwirtschaftliche Nachfrage belastend auf den Arbeitsmarkt. Die Liquidität vieler Unternehmen ist aufgrund der seit drei Jahren andauernden gesamt-deutschen konjunkturellen Schwäche und der äußert schwierigen außenwirtschaftlichen Lage massiv belastet. Diese Rahmenbedingungen führen zu steigender Arbeitslosigkeit und weniger gemeldeten Stellen in Oberbayern. Es sind gezielte Impulse notwendig, um den oberbayerischen Standort zu stärken. \r\n\r\nIn Oberbayern ist ein demografisch bedingter Rückgang des Arbeitskräfteangebotes zu \r\nbeobachten, welcher nur mittelfristig durch Zuzug ausgeglichen werden kann. Die im Jahr 2023 von der vbw veröffentlichte Studie Regionale Arbeitslandschaften zeigt, dass bis zum Jahr 2035 mehrheitlich eine negative Entwicklung des Angebotes und der Nachfrage von Arbeitskräften zu beobachten ist, wobei das Angebot stärker zurückgeht als die Nachfrage. In keinem der Landkreise oder kreisfreien Städte in Oberbayern ist ein signifikantes Überan-gebot an Fachkräften zu beobachten. Damit entsteht eine paradoxe Situation am Arbeits-markt: Trotz steigender Arbeitslosigkeit bleibt die Sicherung von Arbeits- und Fachkräften schwierig und für viele Branchen herausfordernd. \r\n\r\nAuch verändert sich durch die digitale Transformation, Globalisierung und De-Industrialisierung qualitativ die Nachfrage nach Arbeits- und Fachkräften und es werden vermehrt Zukunftskompetenzen gefordert. In diesem Zusammenhang muss der digitale Wandel, insbesondere KI, als Chance gesehen werden. \r\n\r\nDie Analyse des oberbayerischen Arbeitsmarktes lässt eine bayernweit überdurchschnittli-che Konkurrenz von Arbeitslosen bei deren Besetzung erkennen. Es bedarf deshalb gezielter Impulse, um die oberbayerische Wirtschaft und damit den Arbeitsmarkt aus der konjunktu-rellen und strukturellen Krise zu holen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stär-ken. \r\n3\tStärkung des oberbayerischen Arbeits-marktes\r\nDen oberbayerischen Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt gezielt stärken\r\n3.1\tFörderung des Wirtschaftsstandortes \r\nWill man die oberbayerische Wirtschaft stärken, gilt es, zunächst auf Landes- und Bundes-ebene aktiv zu werden. So braucht es flexible und transparente Arbeitszeitregelungen, die auch der heterogenen regionalen Wirtschaftsstruktur gerecht werden. Die Arbeitszeitrege-lungen müssen die Anforderungen der Digitalisierung berücksichtigen und die Bedürfnisse der einzelnen Branchen und Betriebe vor Ort im Blick behalten. Auch die sozialen Siche-rungssysteme müssen reformiert werden, um steigende Beitragssätze zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und bayerischen Wirtschaft zu sichern. Die von der Bundesregierung verlängerte Sonderregelung für die Bezugsdauer des Kurzarbeitergel-des auf weiterhin 24 Monate bis Ende des Jahres 2026 ist kritisch zu sehen. Das Kurzarbei-tergeld soll nicht dafür eingesetzt werden, strukturelle Probleme zu lösen. Vielmehr ist es ein Instrument, um kurzfristige konjunkturelle Herausforderungen abzufedern. Weiterhin sind die hohen Energiekosten, die kommunale Betriebe, den Mittelstand und energieinten-sive Unternehmen belasten, ein großer Standortnachteil. Notwendig sind die wirksame Ausgestaltung und Umsetzung des Industriestrompreises, um die weitere De-Industrialisierung zu stoppen und damit Arbeitsplätze zu sichern. Ferner ist das Konnexi-tätsprinzip, nach welchem Kommunen für die ihnen übertragenen Aufgaben auch die ent-sprechende finanzielle Kompensation erhalten müssen, durchgehend einzuhalten. Ziel muss es insgesamt sein, dass Kommunen die notwendigen Rahmenbedingungen für das Umset-zen ihrer Handlungs- und Gestaltungsoptionen haben.\r\n\r\nAuf kommunaler Ebene gilt es zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unterneh-men und Kommunen, bürokratische Lasten abzubauen und das Angebot digitaler Verwal-tungsleistungen umfassend auszubauen. Insgesamt müssen die Verwaltungsprozesse – etwa bei Gewerbeanmeldungen oder Baugenehmigungen – vollständig digitalisiert, verein-facht und beschleunigt werden. Die gesetzlichen Spielräume, die z. B. durch den Ende Ok-tober verabschiedeten Bauturbo geschaffen wurden, müssen auf kommunaler Ebene ge-nutzt werden. Kommunale Wissensdatenbanken und moderne Arbeitsformen können Ab-läufe digitaler und effizienter machen und Silodenken abbauen. Städte und Landkreise sind hierbei zentrale Anwender und müssen digitale Verfahren bis Ende 2027 flächendeckend einführen.\r\n\r\nDie Steuer- und Abgabenlast der Unternehmen muss reduziert werden. Auf kommunaler Ebene muss die Gewerbesteuerlast maßvoll bleiben. Besonders wichtig ist es, die Hinzu-rechnungen in der Gewerbesteuer abzuschaffen, da diese zu einer ungerechtfertigten steu-erlichen Belastung und erheblichem bürokratischen Aufwand führen.\r\nUnternehmen brauchen an ihrem Standort in ihrer Kommune eine leistungsstarke Verkehrs-infrastruktur, um für Beschäftigte, Kunden und Zulieferer erreichbar zu sein. Darüber hin-aus muss der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die Verkehrsanbindung ländlicher Regionen ist zu verbessern und zentrale Projekte, wie beispielsweise die zweite S-Bahn-Stammstrecke in München, sind schnell voranzutreiben. So wird die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen in der Fläche gesichert und Engpässe im Ver-kehr reduziert. Kommunen sind hier insbesondere bei der planungsrechtlichen Sicherung notwendiger Flächen gefragt, wie z. B. für den Ausweis notwendiger Trassen.\r\n\r\nUm Arbeits- und Fachkräfte zu gewinnen, ist bezahlbarer Wohnraum entscheidend und wird immer mehr zum Standortfaktor für Unternehmen. Kommunen können durch Nach-verdichtung oder Aufstockung sowie den Ausbau von Wohnheimplätzen für Studierende und Berufsschüler dazu beitragen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die gesetzlichen Spielräume, die z. B. durch den Ende Oktober verabschiedeten Bauturbo geschaffen \r\nwurden, müssen auf kommunaler Ebene genutzt werden.\r\n\r\nEine weitere Stellschraube ist die Energieversorgung: Der Ausbau erneuerbarer Energien und Energienetze sind notwendig, um eine zuverlässige, bezahlbare und nachhaltige Ener-gieversorgung der oberbayerischen Unternehmen zu gewährleisten. \r\n\r\nFür Oberbayern gilt ferner, sich auf seine Stärken zu besinnen und ein zukunftsfähiges Ent-wicklungskonzept zu erarbeiten, um die Forschungsstärke, die besonders ausgeprägte Start-Up-Community und die kommunalen Innovations- und Forschungscluster weiter zu stärken. Dies schafft die Voraussetzung für weitere zukunftsfähige Arbeitsplätze. \r\n3.2\tStrukturwandel und Transformation aktiv vorantreiben\r\nAutomatisierung und KI sind auch in Oberbayern eine echte Chance, um in Zukunft den Mangel an Arbeits- und Fachkräften abzuschwächen und potenziell entstehende Arbeits-kräfte- und Fachkräfteengpässe zu verringern. Sie bieten darüber hinaus große neue Wert-schöpfungschancen und Möglichkeiten der Effizienzsteigerung in sämtlichen Branchen. Eine verzögerte oder gar verschleppte Umsetzung der Digitalisierung wirkt sich negativ auf den Wirtschaftsstandort Bayern aus. Daher ist es wichtig, dass die digitale Transformation wei-terhin konstruktiv zentral und regional vorangetrieben wird. \r\n\r\nUnternehmen wie Kommunen brauchen den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und 5G-Netzen. Oberbayerische Unternehmen, insbesondere im ländlichen Bereich, leiden noch zu häufig unter Netzdefiziten im Festnetz oder im 5G-Mobilfunknetz. Die kommunale Ebene hat dabei sowohl beim Umgang mit Fördermöglichkeiten als auch bei Genehmigungspro-zessen eine Schlüsselrolle. Eine schnelle und verlässliche Erteilung von kommunalen Ge-nehmigungen spielt beispielsweise bei der Errichtung von Mobilfunkmasten eine zentrale Rolle. \r\n\r\nAuch die Beschäftigten selbst sind aufgrund des Strukturwandels und der Transformation der Arbeitswelt in der Verantwortung, flexiblen Lösungen, wie beispielsweise der Bereit-schaft in andere Branchen zu wechseln, offen gegenüberzustehen.\r\n3.3\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes \r\nUm die Wettbewerbsstärke der bayerischen und auch oberbayerischen Wirtschaft weiter-zuentwickeln, besteht großer politischer Handlungsdruck. Die Sicherung von Arbeitskräften- und Fachkräften muss politisch weiterhin fokussiert werden. Es ist richtig, dass das Bürger-geld grundlegend reformiert und zur Neuen Grundsicherung weiterentwickelt werden soll. Diese Reform muss zeitnah ergänzt werden, durch Anpassungen bei den Hinzuverdienst-grenzen und eine bessere Abstimmung der verschiedenen Leistungen im Bereich der sozia-len Sicherung. Nur so kann erreicht werden, dass die Aufnahme einer Beschäftigung deut-lich attraktiver ist als der Verbleib im Leistungsbezug. Langzeitarbeitslose müssen mit den richtigen Impulsen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu bedarf es eines fle-xiblen Arbeitsmarktes mit niedrigen Einstiegshürden und leistungsgerechten Löhnen sowie einer passgenauen Unterstützung. \r\n\r\nIm Interesse einer höheren und längeren Erwerbsbeteiligung von älteren Menschen müssen Frühverrentungsanreize wie die sogenannte Rente mit 63 abgeschafft werden. Unterbleibt dieser Schritt, werden auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen. \r\n\r\nUm die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu steigern und eine vollzeitnahe Erwerbsarbeit zu ermöglichen, ist vor allem auf kommunaler Ebene der weitere qualitative und quantitative Ausbau von Kindertagesbetreuungseinrichtungen erforderlich. Kommunen können hier \r\neinen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. In diesem Zusammenhang steigt auch die Relevanz von ausreichend Pflegeplätzen und Unterstützungsleistungen bei der Pflege von Angehörigen. Kommunen können auch hier – unterstützt durch Förderprogramme des Freistaats – dabei helfen, Strukturen vor Ort zu schaffen, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stärken. Starre gesetzliche Regelun-gen müssen abgebaut werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen. \r\n\r\nEin stärkeres Augenmerk muss zudem auf die regionale Mobilität von Arbeits- und Ausbil-dungsplatzsuchenden gerichtet werden und auch die Potenziale von Menschen mit Behin-derung müssen gehoben werden. Des Weiteren gilt es, Menschen mit Fluchthintergrund noch gezielter bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Von zentraler Be-deutung ist dabei das flächendeckende Angebot von Sprachkursen. Bei Geduldeten mit beschränktem Arbeitsmarktzugang sollte eine anstehende oder bestehende Beschäftigung in einem Unternehmen als positives Entscheidungskriterium für die Erteilung der Arbeitser-laubnis herangezogen werden.\r\n\r\nZur Arbeits- und Fachkräftesicherung ist ein ganzheitlicher Ansatz nötig, der neben der Ak-tivierung aller heimischen Potenziale auch die gezielte Anwerbung ausländischer Fachkräfte in den Blick nimmt. In den folgenden sechs Handlungsfeldern gilt es zum einen, die politi-schen Rahmenbedingungen zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung anzupassen und zum anderen, mit geeigneten Maßnahmen und Projekten Unternehmen bei der Deckung des Personalbedarfes zu unterstützen:\r\n\r\n1.\tBreite Bildungsoffensive fortsetzen \r\n2.\tBeschäftigungschancen verbessern \r\n3.\tErwerbsbeteiligung erhöhen \r\n4.\tArbeitszeitpotenziale besser nutzen \r\n5.\tZuwanderung gezielt gestalten \r\n6.\tPotenziale von Digitalisierung und Automatisierung heben \r\n\r\nHierbei handelt es sich um Stellschrauben, die regionalspezifisch zu akzentuieren sind. Wei-tere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Fachkräftesicherung+.\r\n3.4\tZuwanderung gezielt gestalten\r\nZur Sicherung von Arbeits- und Fachkräften reicht die Aktivierung heimischer Potenziale allein nicht aus. Notwendig wird in vielen Branchen eine gesteuerte Zuwanderung sein. \r\nEs gilt deshalb, die Visa- und Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren. Zudem müssen Welcome-Center etabliert werden, die sowohl die Betriebe als auch die Zu-wanderer bei der Integration unterstützen. Hierbei kommt auch der Sprachförderung vor Ort eine wichtige Rolle zu. \r\n\r\nAuf kommunaler Ebene sollten beispielsweise Netzwerke, wie Vereine oder kommunale Integrationszentren, weiter gestärkt werden, damit Arbeits- und Fachkräfte sich beruflich und gesellschaftlich verankern können. Auch die Entwicklung von mehrsprachigen digitalen Angeboten, wie App-Lösungen, die die zentralen Informationen der Region enthalten, kön-nen bei der Integration helfen und eine aktive Willkommenskultur fördern. \r\n\r\nWeitere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Zuwanderung gezielt gestalten.\r\n3.5\tQualifizierung und lebenslanges Lernen verstetigen\r\nDie Anforderungen an berufliche Tätigkeiten verändern sich rasant, während der demogra-fische Wandel die Belegschaft in Oberbayern älter und den Nachwuchs knapper werden lässt. Qualifizierung und berufliche Weiterbildung gewinnen dadurch stark an Bedeutung:  Sie schaffen berufliche Flexibilität, helfen den Mismatch am Arbeitsmarkt zu verringern und eröffnen Beschäftigten neue Perspektiven – insbesondere jenen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.\r\n\r\nMit Gesetzen wie dem Qualifizierungschancengesetz, dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz und dem Weiterbildungsgesetz stehen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vielfältige Möglichkei-ten zur Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung, unab-hängig von Alter, Ausbildung oder Betriebsgröße. Auch das Qualifizierungsgeld unterstützt Beschäftigte, die vom Strukturwandel betroffen sind, indem es ihnen ermöglicht, im eige-nen Unternehmen für zukunftssichere Tätigkeiten weitergebildet zu werden. Kommunen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Durch sie können die regionalen Qualifizierungsverbünde gestärkt werden. Mit regionalen Akteuren, wie Unternehmen oder Bildungsträgern, können Qualifizierungsangebote entwickelt werden, die direkt auf die Bedarfe der regionalen Ar-beitsmärkte zugeschnitten sind. \r\n\r\nDarüber hinaus vertritt die vbw die Position, dass Weiterbildung bekannter und praxisnäher werden muss. Dazu gehören schlankere Verfahren, kürzere Qualifizierungsmaßnahmen und ein flächendeckendes Beratungsangebot. Politische Eingriffe, wie eine gesetzlich verankerte Bildungsteilzeit, sind dabei wenig hilfreich. Entscheidend sind vielmehr Maßnahmen, die die Bereitschaft zur Weiterbildung erhöhen und sich an den tatsächlichen \r\nBedarfen von Unternehmen und regionalen Arbeitsmärkten orientieren. Besonders für \r\nAn- und Ungelernte hat sich die Teilqualifizierung als wirksames Instrument etabliert, um den Weg zum Facharbeiter zu eröffnen und das Potenzial dieser Gruppe für den Arbeits-markt noch stärker zu heben. Weitere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Teilqualifizierung.\r\n\r\nFerner braucht es eine Kultur des lebenslangen Lernens, die eine gelebte Praxis der Arbeit-nehmer darstellt. Sie ermöglicht es, flexibel auf Veränderungen zu reagieren und die Trans-formation zur Arbeitswelt 4.0 aktiv mitzugestalten, was ein zentraler Faktor für die Wett-bewerbsfähigkeit bayerischer Unternehmen ist. Arbeitnehmer sind mehr denn je gefordert, flexibel auf die Transformation der Arbeitswelt zu reagieren und aktiv durch Qualifizierung und stetige Weiterbildung notwendige Zukunftskompetenzen aufzubauen. Digitale Bildung spielt hierbei eine Schlüsselrolle: Sie muss in allen Bildungsphasen gestärkt werden, damit Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, letztlich Personen aller Altersklassen frühzeitig Me-dienkompetenz erwerben und digitale Souveränität entwickeln. Nur so können sie auf die Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt vorbereitet werden. Mehr Investitionen in Aus- und Weiterbildung, eine moderne digitale Infrastruktur und \r\ndigitale Lehr- und Lernangebote in den verschiedenen Bildungsangeboten sind dafür ent-scheidend.\r\n4\tService der Verbände\r\nÜberblick über die Unterstützungsangebote der Verbände\r\n4.1\tStudie Arbeitslandschaften\r\nSeit über fünfzehn Jahren veröffentlicht die vbw in ihrer Reihe „Arbeitslandschaften“ re-gelmäßig Studien, wie sich der Arbeitsmarkt künftig entwickeln wird. In diesen wird aufge-zeigt, in welchen Teilbereichen des Arbeitsmarktes künftig mit Fachkräfteengpässen zu rechnen ist. Auf Basis dieser Ergebnisse können dann im Schulterschluss mit der Politik ziel-gerichtet Maßnahmen zur Fachkräftesicherung eingeleitet werden. In der vbw Studie „Re-gionale Arbeitslandschaften“ von August 2023 wurden in der Analyse erstmals auch die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern beleuchtet. Dadurch ist es möglich, die Fachkräftesituation vor Ort gezielt zu analysieren und regionalspezifische Maßnahmen abzuleiten. Die Neuauflage dieser vbw-Studie wird im Frühjahr 2026 veröffentlicht.\r\n4.2\tLeitfäden und Informationsmaterial\r\nDie bayerischen Arbeitgeberverbände stellen zahlreiche Leitfäden und Informationsmateria-lien in Bezug auf den bayerischen Arbeitsmarkt und die Arbeits- und Fachkräftesicherung zur Verfügung. Im Folgenden ein kurzer Überblick zu ausgewählten Leitfäden:\r\nConnect. Erfolgreiches Azubi-Preboarding\r\nIn dem Leitfaden Connect. Erfolgreiches Azubi-Preboarding, den die bayerischen Arbeitge-berverbände gemeinsam mit der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gGmbH entwi-ckelt haben, finden Sie zahlreiche Anregungen für die Gestaltung eines professionellen Preboarding ihrer Azubis. \r\nsprungbrett AzubiMentoring\r\nZiel des sprungbrett AzubiMentorings ist es, ein Mentoringprogramm für Auszubildende mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund in Unternehmen aufzubauen. Mit Hilfe eines kosten-losen Schulungssets können Unternehmen mit geringem Aufwand selbstständig ein Mento-ring-Netzwerk für geflüchtete und zugewanderte Auszubildende in ihrem Unternehmen aufbauen. Die Materialien stehen auf sprungbrett Bayern zur Verfügung.\r\nAlle Ausbildungspotenziale erschließen – Unterstützungsangebote im Überblick\r\nDer Leitfaden Alle Ausbildungspotenziale erschließen – Unterstützungsangebote im Über-blick dient als umfassender Wegweiser und bietet einen Überblick über die vielfältigen Un-terstützungsangebote.\r\n \r\nBerufliche Weiterbildung – Förderoptionen für Unternehmen\r\nIm Leitfaden Berufliche Weiterbildung – Förderoptionen für Unternehmen sind die Förder-möglichkeiten für die berufliche Weiterbildung von Mitarbeitenden zusammengefasst.\r\n\r\nIntegration von Geflüchteten – Tipps für Unternehmen\r\nIn der Informationsbroschüre Integration von Geflüchteten – Tipps für Unternehmen sind umfassend und übersichtlich Informationen für Unternehmen in Bezug auf die Integration von Geflüchteten zusammengestellt und es werden Tipps für die Praxis gegeben. \r\n4.3\tTaskforce Fachkräftesicherung FKS+\r\nDie vbw engagiert sich seit über fünfzehn Jahren zusammen mit den bayerischen Metall- und Elektroarbeitgebern bayme vbm in verschiedenen Projekten zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung. Dieses Engagement wurde mit der Initiative Fachkräftesicherung+ nochmals intensiviert. Zusammen mit der bayerischen Staatsregierung hat sich die vbw 2018 mit dieser Initiative das Ziel gesetzt, zusätzliche Fachkräfte für die bayerische Wirt-schaft zu aktivieren. Das Herzstück der Initiative ist die Taskforce Fachkräftesicherung FKS+, die als vierzehnköpfiges Team ein umfassendes und kostenfreies Serviceangebot für Unter-nehmen aller Größen und Branchen in Bayern bei allen Fragen rund um die Arbeits- und Fachkräftesicherung anbietet.\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nSophia Markuse\r\nAbteilung Bildung, Arbeitsmarkt, Fachkräftesicherung und Integration \r\nTelefon\t089-551 78-215\r\nsophia.markuse@vbw-bayern.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-02-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022600","regulatoryProjectTitle":"Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/55/64/696361/Stellungnahme-Gutachten-SG2602180008.pdf","pdfPageCount":18,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nDer mittelfränkische Arbeits-markt und seine Perspektiven\r\n\r\nPosition\r\nStand: Februar 2026\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nHerausfordernde Lage auf dem mittelfränkischen Arbeitsmarkt \r\nDer mittelfränkische Arbeitsmarkt ist weiterhin robust, befindet sich aber in einer stark her-ausfordernden Lage. Neben der konjunkturellen Krise wirken sich auch tiefgreifende struk-turelle Entwicklungen auf den mittelfränkischen Arbeitsmarkt aus.\r\n\r\nDie hohen Energie- und Arbeitskosten, eine überbordende Bürokratie, eine schwache ge-samtwirtschaftliche Nachfrage, geopolitische Herausforderungen, die demografische Ent-wicklung sowie die beschleunigte Digitalisierung der Arbeitswelt hinterlassen auch auf dem mittelfränkischen Arbeitsmarkt Spuren. \r\n\r\nDer Struktur- und Konjunkturkrise sowie der daraus resultierenden wirtschaftlichen Stagna-tion muss mit gezielten Maßnahmen, wie der Senkung der Energiekosten, der Arbeitszeit-flexibilisierung, der Reform der sozialen Sicherungssysteme sowie generell der Entbürokrati-sierung entgegengewirkt werden.\r\n\r\nEine starke mittelfränkische Wirtschaft trägt maßgeblich dazu bei, verlässliche (Gewerbe-) Steuereinnahmen zu sichern, wohnortnahe Arbeitsplätze zu schaffen und damit langfristige Perspektiven für die Menschen vor Ort zu eröffnen. Wir fordern deshalb die Gemeinden, Städte und Kreise auf, die Wirtschaftsförderung ins Zentrum der Kommunalpolitik zu stel-len. Gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft schaffen die Kommunen darüber hinaus durch eine effiziente Interaktion mit den Unternehmen, etwa durch E-Government-Angebote sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Weitere wichtige Bausteine sind zudem ausreichende Kinderbetreuungseinrichtungen, bezahlbarer Wohnraum und eine gute digi-tale Infrastruktur. \r\n\r\nGleichzeitig sind die Beschäftigten gefordert, flexibel auf die Transformation der Arbeitswelt zu reagieren und aktiv durch Qualifizierung und Weiterbildung notwendige Zukunftskompe-tenzen aufzubauen. Zur Flexibilität gehört zudem, bei Wegfall des eigenen Arbeitsplatzes Chancen in anderen Branchen zu nutzen, in denen die Nachfrage nach Arbeitskräften trotz Krise weiterhin hoch ist. \r\n\r\nUnser Positionspapier stellt auf Grundlage der aktuellen Situation die Herausforderungen und Maßnahmen zur Stärkung des mittelfränkischen Arbeitsmarktes vor.\r\nBertram Brossardt\r\n02. Februar 2026\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tEntwicklung des Arbeitsmarktes in Mittelfranken\t3\r\n2\tHerausforderungen für den mittelfränkischen Arbeitsmarkt\t5\r\n3\tStärkung des mittelfränkischen Arbeitsmarktes\t6\r\n3.1\tFörderung des Wirtschaftsstandortes\t6\r\n3.2\tStrukturwandel und Transformation aktiv vorantreiben\t7\r\n3.3\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes\t8\r\n3.4\tZuwanderung gezielt gestalten\t9\r\n3.5\tQualifizierung und lebenslanges Lernen verstetigen\t9\r\n4\tService der Verbände\t11\r\n4.1\tStudie Arbeitslandschaften\t11\r\n4.2\tLeitfäden und Informationsmaterial\t11\r\n4.3\tTaskforce Fachkräftesicherung FKS+\t12\r\nAnsprechpartner/Impressum\t13\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nGezielte Maßnahmen zur Stärkung des mittelfränkischen Arbeitsmarktes \r\nDer mittelfränkische Arbeitsmarkt ist in einer herausfordernden Lage. Die Arbeitslosigkeit ist in den vergangenen Jahren angestiegen. Auch weist Mittelfranken im bayerischen Ver-gleich die höchste Arbeitslosenquote auf. Dennoch suchen auch in Mittelfranken weiterhin Unternehmen verschiedenster Wirtschaftszweige händeringend nach Arbeits- und Fach-kräften. Gleichzeitig wird sich mittel- und langfristig das Angebot an Arbeits- und Fachkräf-ten aufgrund der demographischen Entwicklung reduzieren. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, die mittelfränkische Wirtschaft zu stärken und Arbeits- und Fachkräfte zu si-chern. Hierfür sind verschiedene Maßnahmen notwendig: \r\n1.\tFörderung des Wirtschaftsstandortes\r\nZur Stärkung des mittelfränkischen Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landes-ebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden, die sozialen Sicherungssysteme re-formiert, die Steuer- und Abgabenlast reduziert und die Energiekosten gesenkt werden, um Arbeitsplätze branchenübergreifend zu sichern. Zudem müssen gezielt auf kommunaler Ebene die Bürokratie abgebaut, die Gewerbesteuerlast maßvoll gehalten, die Verkehrsinfra-struktur ausgebaut, bezahlbarer Wohnraum geschaffen, eine zuverlässige, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung gewährleistet und Investitionen in die Forschungsinfrastruk-tur vorangetrieben werden. \r\n2.\tStrukturwandel und Transformation aktiv gestalten\r\nDie Entwicklung zur Arbeitswelt 4.0 muss konstruktiv, sowohl von den Beschäftigten und deren Eigeninitiative als auch den Unternehmen, gestaltet werden. Automatisierung und KI müssen als Chance für die Zukunft begriffen werden. Um dieser Entwicklung den Weg zu ebnen, müssen Kommunen den Ausbau der digitalen Netze durch die Nutzung von Förder-möglichkeiten und durch Schaffung effizienter Genehmigungsprozesse schnell vorantrei-ben.\r\n3.\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes\r\nUnter Beachtung des prognostizierten Rückgangs des Arbeitskräfteangebotes in Mittelfran-ken müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt schnellstmöglich aktiviert werden. Arbeit muss attraktiver sein als der Leistungsbezug, Langzeitarbeitslose müssen gezielt in den Arbeits-markt integriert, Fehlanreize für ein frühzeitiges Aussteigen aus dem Berufsleben abgebaut, die regionale Mobilität von Arbeitskräften gesteigert und Menschen mit Fluchthintergrund noch gezielter als heute in die regionalen Arbeitsmärkte integriert werden. \r\n4.\tZuwanderung gezielt gestalten\r\nZur langfristigen Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes ist neben der Aktivierung aller heimischen Potenziale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte ge-steuerte Zuwanderung notwendig. Auf kommunaler Ebene können Netzwerke gefördert werden, die Zugewanderte und Unternehmen bei der Integration unterstützen und eine aktive Willkommenskultur fördern. \r\n5.\tQualifizierung und lebenslanges Lernen für eine zukunftssichere Arbeitswelt\r\nDurch Qualifizierung und berufliche Weiterbildung kann die berufliche Flexibilität von Ar-beitnehmern erhöht und der Mismatch am Arbeitsmarkt abgebaut werden. Notwendig ist dafür, die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu erhöhen und regionale Qualifizierungsverbünde weiter zu stärken. Für eine zukunftssi-chere Arbeitswelt bedarf es zudem einer Kultur des lebenslangen Lernens, die früh in der Bildungsbiografie verankert wird, um die Transformation der Arbeitswelt so aktiv wie mög-lich mitgestalten zu können.\r\n1\tEntwicklung des Arbeitsmarktes in Mittel-franken\r\nLeichter Rückgang der Erwerbstätigkeit bei gestiegener Arbeitslosigkeit\r\nBereits seit vielen Jahren ist Bayern Arbeitsmarkt-Spitzenreiter in Deutschland. Im Jahr 2025 lag die Arbeitslosenquote bei 4,0 Prozent. In Gesamtdeutschland lag die Arbeitslosen-quote mit 6,3 Prozent um 2,3 Prozentpunkte höher. Doch die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen wirken sich auch auf den bayerischen Arbeitsmarkt und seine \r\nRegierungsbezirke aus. \r\n\r\nIn Mittelfranken lag die Arbeitslosenquote im Jahr 2025 bei 4,7 Prozent und damit um 0,7 Prozentpunkte höher als der bayerische Durchschnitt. Seit dem Jahr 2022 hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt merklich verschlechtert. So stieg die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen in Mittelfranken zwischen 2022 und 2025 über 11.000 Personen auf 48.097 Personen an. Für das Jahr 2026 erwartet das IAB eine Stagnation der Zahl der \r\nArbeitslosen. \r\n\r\nAbbildung 1 \r\nArbeitslosenquoten im Vergleich Mittelfranken, Bayern und Deutschland\r\n \r\n\r\nAuch die Zahl der offenen Stellen ist in den letzten Jahren merklich zurückgegangen. Damit haben sich die Chancen für Arbeitslose reduziert, schnell wieder neue Arbeit zu finden. Im Dezember 2025 gab es in Mittelfranken 14.268 offene Stellen. Drei Jahre zuvor waren es mit 21.184 noch über 7.000 mehr. Im Durchschnitt gab es im Jahr 2025 rein rechnerisch 3,2 Arbeitslose pro offene Stelle, damit liegt Mittelfranken über dem bayerischen Durch-schnitt von 2,8. Bereits seit 2018 zeigt sich in Mittelfranken ein ansteigender Trend bei Be-trachtung der Arbeitslosen pro offene Stelle. So lag die Zahl der Arbeitslosen pro offene Stelle im Jahr 2018 durchschnittlich bei 1,9. Der Anstieg kann als Hinweis auf einen zuneh-menden Konkurrenzdruck der Arbeitnehmer bei der Stellensuche gewertet werden. Im Ver-gleich zum gesamtdeutschen Durchschnitt von 4,7 steht Mittelfranken jedoch weiterhin gut da.\r\n\r\nTrotz der gestiegenen Arbeitslosigkeit bei rückläufigen offenen Stellen wuchs die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Mittelfranken bis ins Jahr 2024 auf 825.631 an. Im Jahr 2025 wurden mit 824.896 etwas weniger sozialversicherungspflichtig Beschäf-tigte gemeldet. Für 2026 prognostiziert das IAB für Mittelfranken nach dem Rückgang 2025 erneut etwas weniger Beschäftigungsverhältnisse. \r\n\r\nDie aktuelle Bevölkerungsprognose des Bayerischen Landesamtes für Statistik besagt, dass die Entwicklung der Bevölkerung in Mittelfranken rückläufig sein wird. Die Zahl der 16- bis 60-Jährigen wird um 2,1 Prozent bis zum Jahr 2028 im Vergleich zum Jahr 2024 zurückge-hen. Im Jahr 2024 lebten in Mittelfranken 1.003.300 Personen dieser Bevölkerungsgruppe. Im Jahr 2028 werden es laut Prognose 981.900 Personen sein. Infolge des Zuzugs von au-ßen soll die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter danach wieder leicht steigen aber 2043 mit prognostiziert 998.900 Personen immer noch um 0,4 Prozent niedriger liegen als im Jahr 2024.\r\n\r\nDer Industriebesatz 2024 in Mittelfranken, also die Anzahl der Personen, die in der mittel-fränkischen Industrie beschäftigt sind pro 1.000 Einwohner, liegt bei 101 und damit mini-mal über dem bayerischen Durchschnitt. \r\n\r\nInsgesamt kann mit Blick auf den mittelfränkischen Arbeitsmarkt zusammengefasst werden, dass die Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den anderen bayerischen Regierungsbezirken die höchste Quote darstellt und diese in den letzten vier Jahren im Trend angestiegen ist. Gleichsam steht der mittelfränkische Arbeitsmarkt im bundesweiten Vergleich gut da. Ein Warnsignal stellt der prognostizierte Rückgang der Zahl der 16- bis 60-jährigen Personen bis 2043 dar. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, alle verfügbaren Potenziale am mittelfränkischen Arbeitsmarkt zu aktivieren und zu nutzen. Der Rückgang der offen gemel-deten Stellen in Mittelfranken, gepaart mit der im bayernweiten Vergleich stärkeren Kon-kurrenz bei der Stellensuche zeigen ferner die Dringlichkeit auf, die mittelfränkische Wirt-schaft zu stärken. \r\n\r\n2\tHerausforderungen für den mittelfränkischen Arbeitsmarkt\r\nDen Herausforderungen des mittelfränkischen Arbeitsmarktes begegnen\r\nDer mittelfränkische Arbeitsmarkt ist trotz der im bayernweiten Vergleich höchsten Arbeits-losenquote weiterhin robust, befindet sich aber in einer herausfordernden Lage. Neben der konjunkturellen Krise sowie geopolitischer Herausforderungen wirken strukturelle Probleme wie hohe Arbeits- und Energiekosten, überbordende Bürokratie und eine schwache ge-samtwirtschaftliche Nachfrage belastend auf den Arbeitsmarkt. Die Liquidität vieler Unter-nehmen ist aufgrund der seit drei Jahren andauernden gesamtdeutschen konjunkturellen Schwäche und der äußert schwierigen außenwirtschaftlichen Lage massiv belastet. Die ak-tuell herausfordernde wirtschaftliche Lage trifft Mittelfranken mit seinem starken industri-ellen Kern insbesondere im Bereich Energie- und Elektrotechnik und Maschinenbau. Die Krise bewirkt eine steigende Arbeitslosigkeit und weniger gemeldete Stellen. Es sind gezielte Impulse notwendig, um den mittelfränkischen Standort zu stärken. \r\n\r\nIn Mittelfranken ist mittel- bis langfristig ein demografisch bedingter Rückgang des Arbeits-kräfteangebotes zu beobachten. Auch die im Jahr 2023 von der vbw veröffentlichte Studie Regionale Arbeitslandschaften zeigt, dass bis zum Jahr 2035 mehrheitlich eine negative Entwicklung des Angebotes und der Nachfrage von Arbeitskräften zu beobachten ist, wobei das Angebot stärker zurückgeht als die Nachfrage. In keinem der Landkreise oder kreisfreien Städte in Mittelfranken ist ein signifikantes Überangebot an Fachkräften zu beobachten. Damit entsteht eine paradoxe Situation am Arbeitsmarkt: Trotz steigender Arbeitslosigkeit bleibt die Sicherung von Arbeits- und Fachkräften schwierig und für viele Branchen heraus-fordernd. \r\n\r\nAuch verändert sich durch die digitale Transformation, Globalisierung und De-Industrialisierung qualitativ die Nachfrage nach Arbeits- und Fachkräften und es werden vermehrt Zukunftskompetenzen gefordert. In diesem Zusammenhang muss der digitale Wandel, insbesondere KI, als Chance gesehen werden. \r\n\r\nDie Analyse des mittelfränkischen Arbeitsmarktes lässt eine bayernweit überdurchschnittli-che Konkurrenz von Arbeitslosen bei deren Besetzung erkennen. Es bedarf deshalb gezielter Impulse, um die mittelfränkische Wirtschaft und damit den Arbeitsmarkt aus der konjunk-turellen und strukturellen Krise zu holen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. \r\n3\tStärkung des mittelfränkischen Arbeits-marktes\r\nWirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt gezielt stärken\r\n3.1\tFörderung des Wirtschaftsstandortes \r\nWill man die mittelfränkische Wirtschaft stärken, gilt es zunächst auf Landes- und Bundes-ebene aktiv zu werden. So braucht es flexible und transparente Arbeitszeitregelungen, die auch der heterogenen regionalen Wirtschaftsstruktur gerecht werden. Die Arbeitszeitrege-lungen müssen die Anforderungen der Digitalisierung berücksichtigen und die Bedürfnisse der einzelnen Branchen und Betriebe vor Ort im Blick behalten. Auch die sozialen Siche-rungssysteme müssen reformiert werden, um steigende Beitragssätze zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und bayerischen Wirtschaft zu sichern. Die von der Bundesregierung verlängerte Sonderregelung für die Bezugsdauer des Kurzarbeitergel-des auf weiterhin 24 Monate bis Ende des Jahres 2026 ist kritisch zu sehen. Das Kurzarbei-tergeld soll nicht dafür eingesetzt werden strukturelle Probleme zu lösen. Vielmehr ist es ein Instrument, um kurzfristige konjunkturelle Herausforderungen abzufedern. Weiterhin sind die hohen Energiekosten, die kommunale Betriebe, den Mittelstand und energieintensive Unternehmen belasten, ein großer Standortnachteil. Notwendig sind die wirksame Ausge-staltung und Umsetzung des Industriestrompreises, um die weitere De-Industrialisierung zu stoppen und damit Arbeitsplätze zu sichern. Ferner ist das Konnexitätsprinzip, nach wel-chem Kommunen für die ihnen übertragenen Aufgaben auch die entsprechende finanzielle Kompensation erhalten müssen, durchgehend einzuhalten. Ziel muss es insgesamt sein, dass Kommunen die notwendigen Rahmenbedingungen für das Umsetzen ihrer Handlungs- und Gestaltungsoptionen haben.\r\n\r\nAuf kommunaler Ebene gilt es, zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unterneh-men und Kommunen, bürokratische Lasten abzubauen und das Angebot digitaler Verwal-tungsleistungen umfassend auszubauen. Insgesamt müssen die Verwaltungsprozesse – etwa bei Gewerbeanmeldungen oder Baugenehmigungen – vollständig digitalisiert, verein-facht und beschleunigt werden. Die gesetzlichen Spielräume, die z. B. durch den Ende Ok-tober verabschiedeten Bauturbo geschaffen wurden, müssen auf kommunaler Ebene ge-nutzt werden. Kommunale Wissensdatenbanken und moderne Arbeitsformen können Ab-läufe digitaler und effizienter machen und Silodenken abbauen. Städte und Landkreise sind hierbei zentrale Anwender und müssen digitale Verfahren bis Ende 2027 flächendeckend einführen. Die Steuer- und Abgabenlast der Unternehmen muss reduziert werden. Auf kommunaler Ebene muss die Gewerbesteuerlast maßvoll bleiben. Besonders wichtig ist es, die Hinzurechnungen in der Gewerbesteuer abzuschaffen, da diese zu einer ungerechtfer-tigten steuerlichen Belastung und erheblichem bürokratischen Aufwand führen.\r\n\r\nUnternehmen brauchen an ihrem Standort in ihrer Kommune eine leistungsstarke Verkehrs-infrastruktur, um für Beschäftigte, Kunden und Zulieferer erreichbar zu sein. Eine Aufgabe mit hoher Priorität ist der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs im innerstädti-schen Bereich von Nürnberg. Auch muss der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Mittelfranken bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden; die Verkehrsanbindung ländlicher Regionen ist zu verbessern. So wird die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen gesichert und Engpässe im Verkehr reduziert. Für die Wirtschaft ist zudem die Erweiterung der Transport-kapazitäten nach und aus Mittelfranken von hoher Bedeutung. Kommunen sind hier insbe-sondere bei der planungsrechtlichen Sicherung notwendiger Flächen gefragt, wie z. B. für den Ausweis notwendiger Trassen.\r\n\r\nUm Arbeits- und Fachkräfte zu gewinnen, ist bezahlbarer Wohnraum entscheidend und wird immer mehr zum Standortfaktor für Unternehmen. Kommunen können durch Nach-verdichtung oder Aufstockung sowie den Ausbau von Wohnheimplätzen für Studierende und Berufsschüler dazu beitragen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die gesetzlichen Spielräume, die z. B. durch den Ende Oktober verabschiedeten Bauturbo geschaffen wur-den, müssen auf kommunaler Ebene genutzt werden.\r\n\r\nEine weitere Stellschraube ist die Energieversorgung: Der Ausbau erneuerbarer Energien und Energienetze sind notwendig, um eine zuverlässige, bezahlbare und nachhaltige Ener-gieversorgung der mittelfränkischen Unternehmen zu gewährleisten. \r\n\r\nIn Mittelfranken muss ferner der direkte Zugang zu Ergebnissen der Forschung noch weiter verstärkt werden. Der Austausch und die Kooperation zwischen Unternehmen und Hoch-schulen sowie Forschungseinrichtungen vor Ort und überregional ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung, um innovative Ideen zu entwickeln und zu realisieren. Durch die wei-tere Stärkung von Innovation und Forschung werden zusätzliche zukunftsfähige Arbeits-plätze in der Region geschaffen. Hier kann die im Aufbau befindliche TU Nürnberg eine wichtige Rolle einnehmen.\r\n3.2\tStrukturwandel und Transformation aktiv vorantreiben\r\nAutomatisierung und KI sind auch in Mittelfranken eine echte Chance, um in Zukunft den Mangel an Arbeits- und Fachkräften abzuschwächen und potenziell entstehende Arbeits-kräfte- und Fachkräfteengpässe zu verringern. Sie bieten darüber hinaus große neue Wert-schöpfungschancen und Möglichkeiten der Effizienzsteigerung in sämtlichen Branchen. Eine verzögerte oder gar verschleppte Umsetzung der Digitalisierung wirkt sich negativ auf den Wirtschaftsstandort Bayern aus. Daher ist es wichtig, dass die digitale Transformation wei-terhin konstruktiv zentral und regional vorangetrieben wird. \r\n\r\nUnternehmen wie Kommunen brauchen den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und 5G-Netzen. Mittelfränkische Unternehmen, insbesondere im ländlichen Bereich, leiden noch zu häufig unter Netzdefiziten im Festnetz oder im 5G-Mobilfunknetz. Die kommunale Ebene hat dabei sowohl beim Umgang mit Fördermöglichkeiten als auch bei Genehmi-gungsprozessen eine Schlüsselrolle. Eine schnelle und verlässliche Erteilung von kommuna-len Genehmigungen spielt beispielsweise bei der Errichtung von Mobilfunkmasten eine zentrale Rolle. \r\n\r\nAuch die Beschäftigten selbst sind aufgrund des Strukturwandels und der Transformation der Arbeitswelt in der Verantwortung, flexiblen Lösungen, wie beispielsweise der Bereit-schaft in andere Branchen zu wechseln, offen gegenüberzustehen.\r\n3.3\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes \r\nUm die Wettbewerbsstärke der bayerischen und auch mittelfränkischen Wirtschaft weiter-zuentwickeln, besteht großer politischer Handlungsdruck. Die Sicherung von Arbeitskräften- und Fachkräften muss politisch mit hohem Nachdruck fokussiert werden. Es ist richtig, dass das Bürgergeld grundlegend reformiert und zur Neuen Grundsicherung weiterentwickelt werden soll. Diese Reform muss zeitnah ergänzt werden, durch Anpassungen bei den Hin-zuverdienstgrenzen und eine bessere Abstimmung der verschiedenen Leistungen im Bereich der sozialen Sicherung. Nur so kann erreicht werden, dass die Aufnahme einer Beschäfti-gung deutlich attraktiver ist als der Verbleib im Leistungsbezug. Langzeitarbeitslose müssen mit den richtigen Impulsen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu bedarf es eines flexiblen Arbeitsmarktes mit niedrigen Einstiegshürden und leistungsgerechten Löh-nen sowie einer passgenauen Unterstützung. \r\n\r\nIm Interesse einer höheren und längeren Erwerbsbeteiligung von älteren Menschen müssen Frühverrentungsanreize wie die sogenannte Rente mit 63 abgeschafft werden. Unterbleibt dieser Schritt, werden auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen. \r\n\r\nUm die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu steigern und eine vollzeitnahe Erwerbsarbeit zu ermöglichen, ist vor allem auf kommunaler Ebene der weitere qualitative und quantitative Ausbau von Kindertagesbetreuungseinrichtungen erforderlich. Kommunen können hier \r\neinen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. In diesem Zusammenhang steigt auch die Relevanz von ausreichend Pflegeplätzen und Unterstützungsleistungen bei der Pflege von Angehörigen. Kommunen können auch hier – unterstützt durch Förderprogramm des Freistaats – dabei helfen, Strukturen vor Ort zu schaffen, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stärken.  Starre gesetzliche Regelun-gen müssen abgebaut werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen. \r\n\r\nEin stärkeres Augenmerk muss zudem auf die regionale Mobilität von Arbeits- und Ausbil-dungsplatzsuchenden gerichtet werden und auch die Potenziale von Menschen mit Behin-derung müssen gehoben werden. Des Weiteren gilt es, Menschen mit Fluchthintergrund noch gezielter bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Von zentraler Be-deutung ist dabei das flächendeckende Angebot von Sprachkursen. Bei Geduldeten mit beschränktem Arbeitsmarktzugang sollte eine anstehende oder bestehende Beschäftigung in einem Unternehmen als positives Entscheidungskriterium für die Erteilung der Arbeitser-laubnis herangezogen werden.\r\n\r\nZur Arbeits- und Fachkräftesicherung ist ein ganzheitlicher Ansatz nötig, der neben der Ak-tivierung aller heimischen Potenziale auch die gezielte Anwerbung ausländischer Fachkräfte in den Blick nimmt. In den folgenden sechs Handlungsfeldern gilt es zum einen, die politi-schen Rahmenbedingungen zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung anzupassen und zum anderen, mit geeigneten Maßnahmen und Projekten Unternehmen bei der Deckung des Personalbedarfes zu unterstützen:  \r\n\r\n1.\tBreite Bildungsoffensive fortsetzen \r\n2.\tBeschäftigungschancen verbessern \r\n3.\tErwerbsbeteiligung erhöhen \r\n4.\tArbeitszeitpotenziale besser nutzen \r\n5.\tZuwanderung gezielt gestalten \r\n6.\tPotenziale von Digitalisierung und Automatisierung heben \r\n\r\nHierbei handelt es sich um Stellschrauben, die regionalspezifisch zu akzentuieren sind. Wei-tere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Fachkräftesicherung+.\r\n3.4\tZuwanderung gezielt gestalten\r\nZur Sicherung von Arbeits- und Fachkräften reicht die Aktivierung heimischer Potenziale allein nicht aus. Notwendig wird in vielen Branchen eine gesteuerte Zuwanderung sein. \r\nEs gilt deshalb die Visa- und Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren. Zudem müssen Welcome-Center etabliert werden, die sowohl die Betriebe als auch die Zu-wanderer bei der Integration unterstützen. Hierbei kommt auch der Sprachförderung vor Ort eine wichtige Rolle zu. \r\n\r\nAuf kommunaler Ebene sollten beispielsweise Netzwerke, wie Vereine oder kommunale Integrationszentren, weiter gestärkt werden, damit Arbeits- und Fachkräfte sich beruflich und gesellschaftlich verankern können. Auch die Entwicklung von mehrsprachigen digitalen Angeboten, wie App-Lösungen, die die zentralen Informationen der Region enthalten, kön-nen bei der Integration helfen und eine aktive Willkommenskultur fördern. \r\nWeitere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Zuwanderung gezielt gestalten.\r\n3.5\tQualifizierung und lebenslanges Lernen verstetigen\r\nDie Anforderungen an berufliche Tätigkeiten verändern sich rasant, während der demogra-fische Wandel die Belegschaft in Mittelfranken älter und den Nachwuchs knapper werden lässt. Qualifizierung und berufliche Weiterbildung gewinnen dadurch stark an Bedeutung: Sie schaffen berufliche Flexibilität, helfen den Mismatch am Arbeitsmarkt zu verringern und eröffnen Beschäftigten neue Perspektiven – insbesondere jenen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.\r\n\r\nMit Gesetzen, wie dem Qualifizierungschancengesetz, dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz und dem Weiterbildungsgesetz stehen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vielfältige Möglichkei-ten zur Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung unab-hängig von Alter, Ausbildung oder Betriebsgröße. Auch das Qualifizierungsgeld unterstützt Beschäftigte, die vom Strukturwandel betroffen sind, indem es ihnen ermöglicht, im eige-nen Unternehmen für zukunftssichere Tätigkeiten weitergebildet zu werden. Kommunen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Durch sie können die regionalen Qualifizierungsverbünde gestärkt werden. Mit regionalen Akteuren, wie Unternehmen oder Bildungsträgern, können Qualifizierungsangebote entwickelt werden, die direkt auf die Bedarfe der regionalen Ar-beitsmärkte zugeschnitten sind. \r\n\r\nDarüber hinaus vertritt die vbw die Position, dass Weiterbildung bekannter und praxisnäher werden muss. Dazu gehören schlankere Verfahren, kürzere Qualifizierungsmaßnahmen und ein flächendeckendes Beratungsangebot. Politische Eingriffe, wie eine gesetzlich verankerte Bildungsteilzeit, sind dabei wenig hilfreich. Entscheidend sind vielmehr Maßnahmen, die die Bereitschaft zur Weiterbildung erhöhen und sich an den tatsächlichen Bedarfen von Unter-nehmen und regionalen Arbeitsmärkten orientieren. Besonders für An- und Ungelernte hat sich die Teilqualifizierung als wirksames Instrument etabliert, um den Weg zum Facharbei-ter zu eröffnen und das Potenzial dieser Gruppe für den Arbeitsmarkt noch stärker zu he-ben. Weitere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Teilqualifizierung.\r\n\r\nFerner braucht es eine Kultur des lebenslangen Lernens, die eine gelebte Praxis der Arbeit-nehmer darstellt. Sie ermöglicht es, flexibel auf Veränderungen zu reagieren und die Trans-formation zur Arbeitswelt 4.0 aktiv mitzugestalten, was ein zentraler Faktor für die Wett-bewerbsfähigkeit bayerischer Unternehmen ist. Arbeitnehmer sind mehr denn je gefordert, flexibel auf die Transformation der Arbeitswelt zu reagieren und aktiv durch Qualifizierung und stetige Weiterbildung notwendige Zukunftskompetenzen aufzubauen. Digitale Bildung spielt hierbei eine Schlüsselrolle: Sie muss in allen Bildungsphasen gestärkt werden, damit Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, letztlich Personen aller Altersklassen frühzeitig Me-dienkompetenz erwerben und digitale Souveränität entwickeln. Nur so können sie auf die Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt vorbereitet werden. Mehr Investitionen in Aus- und Weiterbildung, eine moderne digitale Infrastruktur und digitale Lehr- und Lernan-gebote in den verschiedenen Bildungsangeboten sind dafür entscheidend.\r\n4\tService der Verbände\r\nÜberblick über die Unterstützungsangebote der Verbände\r\n4.1\tStudie Arbeitslandschaften\r\nSeit über fünfzehn Jahren veröffentlicht die vbw in ihrer Reihe „Arbeitslandschaften“ re-gelmäßig Studien, wie sich der Arbeitsmarkt künftig entwickeln wird. In diesen wird aufge-zeigt, in welchen Teilbereichen des Arbeitsmarktes künftig mit Fachkräfteengpässen zu rechnen ist. Auf Basis dieser Ergebnisse können dann im Schulterschluss mit der Politik ziel-gerichtet Maßnahmen zur Fachkräftesicherung eingeleitet werden. In der vbw Studie „Re-gionale Arbeitslandschaften“ von August 2023 wurden in der Analyse erstmals auch die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern beleuchtet. Dadurch ist es möglich, die Fachkräftesituation vor Ort gezielt zu analysieren und regionalspezifische Maßnahmen abzuleiten. Die Neuauflage dieser vbw-Studie wird im Frühjahr 2026 veröffentlicht.\r\n4.2\tLeitfäden und Informationsmaterial\r\nDie bayerischen Arbeitgeberverbände stellen zahlreiche Leitfäden und Informationsmateria-lien in Bezug auf den bayerischen Arbeitsmarkt und die Arbeits- und Fachkräftesicherung zur Verfügung. Im Folgenden ein kurzer Überblick zu ausgewählten Leitfäden:\r\nConnect. Erfolgreiches Azubi-Preboarding\r\nIn dem Leitfaden Connect. Erfolgreiches Azubi-Preboarding, den die bayerischen Arbeitge-berverbände gemeinsam mit der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gGmbH entwi-ckelt haben, finden Sie zahlreiche Anregungen für die Gestaltung eines professionellen Preboarding ihrer Azubis. \r\nsprungbrett AzubiMentoring\r\nZiel des sprungbrett AzubiMentorings ist es, ein Mentoringprogramm für Auszubildende mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund in Unternehmen aufzubauen. Mit Hilfe eines kosten-losen Schulungssets können Unternehmen mit geringem Aufwand selbstständig ein Mento-ring-Netzwerk für geflüchtete und zugewanderte Auszubildende in ihrem Unternehmen aufbauen. Die Materialien stehen auf sprungbrett Bayern zur Verfügung.\r\nAlle Ausbildungspotenziale erschließen – Unterstützungsangebote im Überblick\r\nDer Leitfaden Alle Ausbildungspotenziale erschließen – Unterstützungsangebote im Über-blick dient als umfassender Wegweiser und bietet einen Überblick über die vielfältigen Un-terstützungsangebote.\r\n \r\nBerufliche Weiterbildung – Förderoptionen für Unternehmen\r\nIm Leitfaden Berufliche Weiterbildung – Förderoptionen für Unternehmen sind die Förder-möglichkeiten für die berufliche Weiterbildung von Mitarbeitenden zusammengefasst.\r\nIntegration von Geflüchteten – Tipps für Unternehmen\r\nIn der Informationsbroschüre Integration von Geflüchteten – Tipps für Unternehmen sind umfassend und übersichtlich Informationen für Unternehmen in Bezug auf die Integration von Geflüchteten zusammengestellt und es werden Tipps für die Praxis gegeben. \r\n4.3\tTaskforce Fachkräftesicherung FKS+\r\nDie vbw engagiert sich seit über fünfzehn Jahren zusammen mit den bayerischen Metall- und Elektroarbeitgebern bayme vbm in verschiedenen Projekten zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung. Dieses Engagement wurde mit der Initiative Fachkräftesicherung+ nochmals intensiviert. Zusammen mit der bayerischen Staatsregierung hat sich die vbw 2018 mit dieser Initiative das Ziel gesetzt, zusätzliche Fachkräfte für die bayerische Wirt-schaft zu aktivieren. Das Herzstück der Initiative ist die Taskforce Fachkräftesicherung FKS+, die als vierzehnköpfiges Team ein umfassendes und kostenfreies Serviceangebot für Unter-nehmen aller Größen und Branchen in Bayern bei allen Fragen rund um die Arbeits- und Fachkräftesicherung anbietet. \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nSophia Markuse\r\nAbteilung Bildung, Arbeitsmarkt, Fachkräftesicherung und Integration \r\nTelefon\t089-551 78-215\r\nsophia.markuse@vbw-bayern.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-02-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022600","regulatoryProjectTitle":"Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/85/5f/696363/Stellungnahme-Gutachten-SG2602180009.pdf","pdfPageCount":18,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der niederbayerische Arbeits-markt und seine Perspektiven\r\n\r\nPosition\r\nStand: Februar 2026\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nHerausfordernde Lage auf dem niederbayerischen Arbeitsmarkt \r\nDer niederbayerische Arbeitsmarkt ist weiterhin robust, befindet sich aber in einer heraus-fordernden Lage. Neben der konjunkturellen Krise wirken sich auch tiefgreifende strukturel-le Entwicklungen auf den niederbayerischen Arbeitsmarkt aus.\r\n\r\nDie hohen Energie- und Arbeitskosten, eine überbordende Bürokratie, eine schwache ge-samtwirtschaftliche Nachfrage, geopolitische Herausforderungen, die demografische Ent-wicklung sowie die beschleunigte Digitalisierung der Arbeitswelt hinterlassen auch auf dem niederbayerischen Arbeitsmarkt Spuren. \r\n\r\nDer Struktur- und Konjunkturkrise sowie der daraus resultierenden wirtschaftlichen Stagna-tion muss mit gezielten Maßnahmen, wie der Senkung der Energiekosten, der Arbeitszeit-flexibilisierung, der Reform der sozialen Sicherungssysteme sowie generell der Entbürokrati-sierung entgegengewirkt werden.\r\n\r\nEine starke niederbayerische Wirtschaft trägt maßgeblich dazu bei, verlässliche (Gewerbe-) Steuereinnahmen zu sichern, wohnortnahe Arbeitsplätze zu schaffen und damit langfristige Perspektiven für die Menschen vor Ort zu eröffnen. Wir fordern deshalb die Gemeinden, Städte und Kreise auf, die Wirtschaftsförderung ins Zentrum der Kommunalpolitik zu stel-len. Gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft schaffen die Kommunen darüber hinaus durch eine effiziente Interaktion mit den Unternehmen, etwa durch E-Government-Angebote sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Weitere wichtige Bausteine sind zudem ausreichende Kinderbetreuungseinrichtungen, bezahlbarer Wohnraum und eine gute digi-tale Infrastruktur. \r\n\r\nGleichzeitig sind die Beschäftigten gefordert, flexibel auf die Transformation der Arbeitswelt zu reagieren und aktiv durch Qualifizierung und Weiterbildung notwendige Zukunftskompe-tenzen aufzubauen. Zur Flexibilität gehört zudem, bei Wegfall des eigenen Arbeitsplatzes Chancen in anderen Branchen zu nutzen, in denen die Nachfrage nach Arbeitskräften trotz Krise weiterhin hoch ist. \r\n\r\nUnser Positionspapier stellt auf Grundlage der aktuellen Situation die Herausforderungen und Maßnahmen zur Stärkung des niederbayerischen Arbeitsmarktes vor.\r\nBertram Brossardt\r\n02. Februar 2026\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tEntwicklung des Arbeitsmarktes in Niederbayern\t3\r\n2\tHerausforderungen für den niederbayerischen Arbeitsmarkt\t5\r\n3\tStärkung des niederbayerischen Arbeitsmarktes\t6\r\n3.1\tFörderung des Wirtschaftsstandortes\t6\r\n3.2\tStrukturwandel und Transformation aktiv vorantreiben\t7\r\n3.3\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes\t8\r\n3.4\tZuwanderung gezielt gestalten\t9\r\n3.5\tQualifizierung und lebenslanges Lernen verstetigen\t9\r\n4\tService der Verbände\t11\r\n4.1\tStudie Arbeitslandschaften\t11\r\n4.2\tLeitfäden und Informationsmaterial\t11\r\n4.3\tTaskforce Fachkräftesicherung FKS+\t12\r\nAnsprechpartner/Impressum\t13\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nGezielte Maßnahmen zur Stärkung des niederbayerischen Arbeitsmarktes \r\nDer niederbayerische Arbeitsmarkt ist in einer herausfordernden Lage. Auf der einen Seite gibt es viele Betriebe, die aufgrund der wirtschaftlichen Schwächephase Beschäftigung \r\nabbauen müssen. In der Folge ist die Arbeitslosigkeit in Niederbayern in den vergangenen Jahren gestiegen. Auf der anderen Seite gibt es viele Unternehmen, die händeringend nach Arbeits- und Fachkräften suchen. Durch die demographische Entwicklung ist das Angebot 2025 jedoch bereits zurückgegangen und wird voraussichtlich auch mittel- bis langfristig weiter sinken. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, die niederbayerische Wirtschaft zu stärken und Arbeits- und Fachkräfte zu sichern. Hierfür sind verschiedene Maßnahmen notwendig: \r\n1.\tFörderung des Wirtschaftsstandortes\r\nZur Stärkung des niederbayerischen Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Lan-desebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden, die sozialen Sicherungssysteme reformiert, die Steuer- und Abgabenlast reduziert und die Energiekosten gesenkt werden, um Arbeitsplätze branchenübergreifend zu sichern. Zudem müssen gezielt auf kommunaler Ebene die Bürokratie abgebaut, die Gewerbesteuerlast maßvoll gehalten, die Verkehrsinfra-struktur ausgebaut, bezahlbarer Wohnraum geschaffen, eine zuverlässige, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung gewährleistet und Investitionen in die Forschungsinfrastruk-tur vorangetrieben werden. \r\n2.\tStrukturwandel und Transformation aktiv gestalten\r\nDie Entwicklung zur Arbeitswelt 4.0 muss konstruktiv, sowohl von den Beschäftigten und deren Eigeninitiative als auch den Unternehmen, gestaltet werden. Automatisierung und KI müssen als Chance für die Zukunft begriffen werden. Um dieser Entwicklung den Weg zu ebnen, müssen Kommunen den Ausbau der digitalen Netze durch die Nutzung von Förder-möglichkeiten und durch Schaffung effizienter Genehmigungsprozesse schnell vorantrei-ben.\r\n3.\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes\r\nUnter Beachtung des bereits zu beobachtenden sowie prognostizierten Rückgangs des \r\nArbeitskräfteangebots in Niederbayern müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt so schnell wie möglich aktiviert werden. Arbeit muss attraktiver sein als der Leistungsbezug, Langzeit-arbeitslose müssen gezielt in den Arbeitsmarkt integriert, Fehlanreize für ein frühzeitiges Aussteigen aus dem Berufsleben abgebaut, die regionale Mobilität von Arbeitskräften ge-steigert und Menschen mit Fluchthintergrund noch gezielter als heute in die regionalen Arbeitsmärkte integriert werden. \r\n \r\n4.\tZuwanderung gezielt gestalten\r\nZur langfristigen Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes ist neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte \r\ngesteuerte Zuwanderung notwendig. Auf kommunaler Ebene können Netzwerke gefördert werden, die Zugewanderte und Unternehmen bei der Integration unterstützen und eine aktive Willkommenskultur fördern. \r\n5.\tQualifizierung und lebenslanges Lernen für eine zukunftssichere Arbeitswelt\r\nDurch Qualifizierung und berufliche Weiterbildung kann die berufliche Flexibilität von Ar-beitnehmern erhöht und der Mismatch am Arbeitsmarkt abgebaut werden. Notwendig ist dafür die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu erhöhen und regionale Qualifizierungsverbünde weiter zu stärken. Für eine zukunftssi-cher Arbeitswelt bedarf es zudem einer Kultur des lebenslangen Lernens, die früh in der Bildungsbiografie verankert wird, um die Transformation der Arbeitswelt so aktiv wie mög-lich mitgestalten zu können.\r\n1\tEntwicklung des Arbeitsmarktes in Nieder-bayern\r\nRückgang der Erwerbstätigkeit bei gleichzeitig gestiegener Arbeitslosigkeit\r\nBereits seit vielen Jahren ist Bayern Arbeitsmarkt-Spitzenreiter in Deutschland. Im Jahr 2025 lag die Arbeitslosenquote bei durchschnittlich 4,0 Prozent. In Gesamtdeutschland lag die Arbeitslosenquote mit 6,3 Prozent um 2,3 Prozentpunkte höher. Doch die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen wirken sich auch auf den bayerischen Arbeitsmarkt und seine Regierungsbezirke aus. \r\n\r\nIn Niederbayern lag die Arbeitslosenquote im Jahr 2025 gleichauf mit dem bayerischen Durchschnitt. Auffällig sind die höheren Schwankungen und stärkeren Spitzen der nieder-bayerischen Arbeitslosenquote jeweils im Winter im Vergleich zu Gesamtbayern. Diese sind auf den hohen Anteil der Beschäftigten im Baugewerbe und in der Land- und Forstwirt-schaft zurückzuführen. In diesen Branchen zeigt sich eine hohe Winterarbeitslosigkeit. \r\n\r\nSeit dem Jahr 2022 hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt merklich verschlechtert. So stieg die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen zwischen 2022 und 2025 um über 8.000 Personen auf 29.592 Personen. Für das Jahr 2026 erwartet das IAB einen weiteren Anstieg der Arbeitslosen, wenn auch deutlich geringer als in den Jahren zuvor. \r\n\r\nAbbildung 1 \r\nArbeitslosenquoten im Vergleich Niederbayern, Bayern und Deutschland\r\n \r\n\r\nGleichzeitig ist die Zahl der offenen Stellen in den letzten Jahren merklich zurückgegangen. Damit haben sich die Chancen für Arbeitslose reduziert, schnell wieder neue Arbeit zu \r\nfinden. Im Dezember 2025 gab es in Niederbayern 9.711 offene Stellen. Drei Jahre zuvor waren es mit 14.753 noch über 5.000 mehr. Im Durchschnitt gab es im Jahr 2025 rein rech-nerisch 3,0 Arbeitslose pro offene Stelle, damit liegt Niederbayern über dem bayerischen Durchschnitt von 2,8. Bereits seit 2018 zeigt sich in Niederbayern ein ansteigender Trend bei Betrachtung der Arbeitslosen pro offene Stelle. So lag die Zahl der Arbeitslosen pro \r\noffene Stelle im Jahr 2018 noch bei 1,7. Der Anstieg kann als Hinweis auf einen zunehmen-den Konkurrenzdruck der Arbeitnehmer bei der Stellensuche gewertet werden. \r\nIm Vergleich zum gesamtdeutschen Durchschnitt von 4,7 steht Niederbayern jedoch wei-terhin gut da. \r\n\r\nNeben der gestiegenen Arbeitslosigkeit sank zuletzt gleichzeitig auch die Zahl der sozialver-sicherungspflichtigen Beschäftigten. Zwar stieg zwischen 2014 und 2024 die Zahl der sozi-alversicherungspflichtigen Beschäftigten von 434.978 auf 507.857 Beschäftigte an, im Jahr 2025 jedoch lag die Zahl der Beschäftigten mit 506.332 Beschäftigten niedriger als im Jahr 2024. Laut der Prognose des IAB setzt sich dieser rückläufige Trend im Jahr 2026 fort. \r\n\r\nDie aktuelle Bevölkerungsprognose des Bayerischen Landesamtes für Statistik sieht einen Rückgang der Zahl der 16- bis 60-Jährigen um 1,8 Prozent bis zum Jahr 2028 voraus. Im Jahr 2024 lebten in Niederbayern 691.000 Personen dieser Bevölkerungsgruppe. Im Jahr 2028 werden es laut Prognose 678.300 Personen sein und damit sinkt auch das Angebot an Ar-beits- und Fachkräften. Infolge von Wanderbewegungen soll die Bevölkerung im \r\nerwerbsfähigen Alter danach wieder steigen und 2043 mit prognostiziert 697.200 Personen um 0,9 Prozent höher liegen als im Jahr 2024.\r\n\r\nDer Industriebesatz 2024, also die Anzahl der Personen, die in der Industrie beschäftigt sind pro 1.000 Einwohner, liegt in Niederbayern bei 109 und somit über dem gesamtbayerischen Durchschnitt von 100. Nach den Regierungsbezirken Oberpfalz und Schwaben ist Nieder-bayern der Regierungsbezirk mit dem höchsten Industriebesatz Bayerns. Die größte Indust-riebranche in Niederbayern ist der Straßenfahrzeugbau. In der Automobilindustrie und bei der Herstellung von Metallerzeugnissen sind, gemessen an der gesamten Beschäftigung der Industrie, mehr Beschäftigte tätig als im gesamtbayerischen Durchschnitt.\r\n\r\nInsgesamt kann mit Blick auf den niederbayerischen Arbeitsmarkt zusammengefasst \r\nwerden, dass die Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den anderen Regierungsbezirken in \r\nBayern die dritthöchste Quote darstellt und diese in den letzten vier Jahren im Trend ange-stiegen ist. Gleichsam steht der niederbayerische Arbeitsmarkt im bundesweiten Vergleich gut da. Ein Warnsignal stellt der prognostizierte Rückgang der Beschäftigungsverhältnisse im Jahr 2026 sowie der Zahl der 16- bis 60-jährigen Personen bis 2043 dar. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, alle verfügbaren Potenziale am niederbayerischen Arbeitsmarkt zu aktivieren sowie die niederbayerische Wirtschaft zu stärken. \r\n2\tHerausforderungen für den niederbayeri-schen Arbeitsmarkt\r\nDen Herausforderungen des niederbayerischen Arbeitsmarktes begegnen\r\nDer niederbayerische Arbeitsmarkt ist weiterhin robust, befindet sich aber in einer heraus-fordernden Lage. Neben der konjunkturellen Krise sowie geopolitischen Herausforderungen wirken strukturelle Probleme wie hohe Arbeits- und Energiekosten, überbordende \r\nBürokratie und eine schwache gesamtwirtschaftliche Nachfrage belastend auf den Arbeits-markt. Die Liquidität vieler Unternehmen ist aufgrund der seit drei Jahren andauernden gesamtdeutschen konjunkturellen Schwäche und der äußert schwierigen außenwirtschaftli-chen Lage massiv belastet. Der überdurchschnittliche Industriebesatz Niederbayerns lässt darauf schließen, dass der Industrie in Niederbayern eine bedeutende Rolle zukommt. Die aktuell herausfordernde wirtschaftliche Lage trifft Niederbayern in seinem starken industri-ellen Kern, insbesondere im Bereich Straßenfahrzeugbau und bei der Herstellung von Me-tallerzeugnissen. Die aktuellen Rahmenbedingungen führen zu einer steigenden \r\nArbeitslosigkeit. Es sind gezielte Impulse notwendig, um den niederbayerischen Standort zu stärken. \r\n\r\nBereits seit dem Jahr 2025 kommt es demografisch bedingt zu einem Rückgang des \r\nArbeitskräfteangebotes. Erstmals seit 2014 wächst die Zahl der sozialversicherungspflichti-gen Beschäftigten nicht mehr an. Auch die im Jahr 2023 von der vbw veröffentlichte Studie Regionale Arbeitslandschaften zeigt, dass bis zum Jahr 2035 mehrheitlich eine negative Entwicklung des Angebotes und der Nachfrage von Arbeitskräften zu beobachten ist, \r\nwobei das Angebot stärker zurückgeht als die Nachfrage. In keinem der Landkreise oder kreisfreien Städte in Niederbayern ist ein signifikantes Überangebot an Fachkräften zu \r\nbeobachten. Damit entsteht eine paradoxe Situation am Arbeitsmarkt: Trotz steigender Arbeitslosigkeit bleibt die Sicherung von Arbeits- und Fachkräften schwierig und für viele Branchen herausfordernd. \r\n\r\nAuch verändert sich durch die digitale Transformation, Globalisierung und De-Industrialisierung qualitativ die Nachfrage nach Arbeits- und Fachkräften und es werden vermehrt \r\nZukunftskompetenzen gefordert. In diesem Zusammenhang muss der digitale Wandel, \r\ninsbesondere KI, als Chance gesehen werden. \r\n\r\nDie Analyse des niederbayerischen Arbeitsmarkts lässt eine bayernweit überdurchschnittli-che Konkurrenz von Arbeitslosen bei deren Besetzung erkennen. Es bedarf deshalb gezielter Impulse, um die niederbayerische Wirtschaft und damit den Arbeitsmarkt aus der \r\nkonjunkturellen und strukturellen Krise zu holen und die internationale Wettbewerbsfähig-keit zu stärken. \r\n3\tStärkung des niederbayerischen Arbeits-marktes\r\nWirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt gezielt stärken\r\n3.1\tFörderung des Wirtschaftsstandortes \r\nWill man die niederbayerische Wirtschaft stärken, gilt es zunächst auf Landes- und Bundes-ebene aktiv zu werden. So braucht es flexible und transparente Arbeitszeitregelungen, die auch der heterogenen regionalen Wirtschaftsstruktur gerecht werden. Die Arbeitszeitrege-lungen müssen die Anforderungen der Digitalisierung berücksichtigen und die Bedürfnisse der einzelnen Branchen und Betriebe vor Ort im Blick behalten. Auch die sozialen \r\nSicherungssysteme müssen reformiert werden, um steigende Beitragssätze zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und bayerischen Wirtschaft zu sichern. Die von der Bundesregierung verlängerte Sonderregelung für die Bezugsdauer des Kurzarbei-tergeldes auf weiterhin 24 Monate bis Ende des Jahres 2026 ist kritisch zu sehen. Das Kurz-arbeitergeld soll nicht dafür eingesetzt werden strukturelle Probleme zu lösen. Vielmehr ist es ein Instrument, um kurzfristige konjunkturelle Herausforderungen abzufedern. \r\nWeiterhin sind die hohen Energiekosten, die kommunale Betriebe, den Mittelstand und energieintensive Unternehmen belasten, ein großer Standortnachteil. Notwendig sind die wirksame Ausgestaltung und Umsetzung des Industriestrompreises, um die weitere De-Industrialisierung zu stoppen und damit Arbeitsplätze zu sichern. Ferner ist das Konnexi-tätsprinzip, nach welchem Kommunen für die ihnen übertragenen Aufgaben auch die \r\nentsprechende finanzielle Kompensation erhalten müssen, durchgehend einzuhalten. Ziel muss es insgesamt sein, dass Kommunen die notwendigen Rahmenbedingungen für das Umsetzen ihrer Handlungs- und Gestaltungsoptionen haben.\r\n\r\nAuf kommunaler Ebene gilt es zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unterneh-men und Kommunen, bürokratische Lasten abzubauen und das Angebot digitaler Verwal-tungsleistungen umfassend auszubauen. Insgesamt müssen die Verwaltungsprozesse – etwa bei Gewerbeanmeldungen oder Baugenehmigungen – vollständig digitalisiert, \r\nvereinfacht und beschleunigt werden. Kommunale Wissensdatenbanken und moderne \r\nArbeitsformen können Abläufe digitaler und effizienter machen und Silodenken abbauen. Städte und Landkreise sind hierbei zentrale Anwender und müssen digitale Verfahren bis Ende 2027 flächendeckend einführen.\r\n\r\nDie Steuer- und Abgabenlast der Unternehmen muss reduziert werden. Auf kommunaler Ebene muss die Gewerbesteuerlast maßvoll bleiben. Besonders wichtig ist es, die Hinzu-rechnungen in der Gewerbesteuer abzuschaffen, da diese zu einer ungerechtfertigten steu-erlichen Belastung und erheblichem bürokratischen Aufwand führen.\r\n\r\nUnternehmen brauchen an ihrem Standort in ihrer Kommune eine leistungsstarke \r\nVerkehrsinfrastruktur, um für Beschäftigte, Kunden und Zulieferer erreichbar zu sein. \r\nDas in Teilen ländlich geprägte, exportorientierte Niederbayern ist wegen des erheblichen Transitverkehrs dringend auf ein hochleistungsfähiges Verkehrsnetz angewiesen. Neben der weiteren Ertüchtigung der Straßen, Schienen und Binnenwasserwege auf der Donau muss auch der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bedarfsgerecht gestaltet werden. So wird die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen in der Fläche gesichert und Engpässe im Verkehr redu-ziert. Kommunen sind hier insbesondere bei der planungsrechtlichen Sicherung notwendi-ger Flächen gefragt, wie z. B. für den Ausweis notwendiger Trassen.\r\n\r\nUm Arbeits- und Fachkräfte zu gewinnen, ist bezahlbarer Wohnraum entscheidend und wird immer mehr zum Standortfaktor für Unternehmen. Kommunen können durch Nach-verdichtung oder Aufstockung sowie den Ausbau von Wohnheimplätzen für Studierende und Berufsschüler dazu beitragen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die gesetzlichen Spielräume, die z. B. durch den Ende Oktober verabschiedeten Bauturbo geschaffen wur-den, müssen auf kommunaler Ebene genutzt werden.\r\n\r\nEine weitere Stellschraube ist die Energieversorgung: Der Ausbau erneuerbarer Energien und Energienetze sind notwendig, um eine zuverlässige, bezahlbare und nachhaltige \r\nEnergieversorgung der niederbayerischen Unternehmen zu gewährleisten. \r\n\r\nIn Niederbayern muss ferner der direkte Zugang zu Ergebnissen der Forschung noch weiter verstärkt werden. Eine gute Kooperation und ein intensiver Austausch zwischen Unterneh-men und Hochschulen ist für die niederbayerischen Unternehmen von zentraler Bedeutung, um innovative Ideen zu entwickeln und zu realisieren. Wichtiges Projekt in diesem Zusam-menhang ist der Ausbau der Hochschule Landshut am Standort Dingolfing.\r\n3.2\tStrukturwandel und Transformation aktiv vorantreiben\r\nAutomatisierung und KI sind auch in Niederbayern eine echte Chance, um in Zukunft den Mangel an Arbeits- und Fachkräften abzuschwächen und potenziell entstehende Arbeits-kräfte- und Fachkräfteengpässe zu verringern. Sie bieten darüber hinaus große neue Wert-schöpfungschancen und Möglichkeiten der Effizienzsteigerung in sämtlichen Branchen. Eine verzögerte oder gar verschleppte Umsetzung der Digitalisierung wirkt sich negativ auf den Wirtschaftsstandort Bayern aus. Daher ist es wichtig, dass die digitale Transformation wei-terhin konstruktiv zentral und regional vorangetrieben wird. \r\n\r\nUnternehmen wie Kommunen brauchen den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und 5G-Netzen. Niederbayerische Unternehmen, insbesondere im ländlichen Bereich, leiden noch zu häufig unter Netzdefiziten im Festnetz oder im 5G-Mobilfunknetz. Die kommunale Ebene hat dabei sowohl beim Umgang mit Fördermöglichkeiten als auch bei Genehmi-gungsprozessen eine Schlüsselrolle. Eine schnelle und verlässliche Erteilung von kommuna-len Genehmigungen spielt beispielsweise bei der Errichtung von Mobilfunkmasten eine zentrale Rolle. \r\n\r\nAuch die Beschäftigten selbst sind aufgrund des Strukturwandels und der Transformation der Arbeitswelt in der Verantwortung, flexiblen Lösungen, wie beispielsweise die Bereit-schaft in andere Branchen zu wechseln, offen gegenüberzustehen.\r\n3.3\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes \r\nUm die Wettbewerbsstärke der bayerischen und auch niederbayerischen Wirtschaft weiter-zuentwickeln, besteht großer politischer Handlungsdruck. Die Sicherung von Arbeitskräften- und Fachkräften muss politisch mit hohem Nachdruck fokussiert werden. Es ist richtig, dass das Bürgergeld grundlegend reformiert und zur Neuen Grundsicherung weiterentwickelt werden soll. Diese Reform muss zeitnah ergänzt werden, durch Anpassungen bei den Hin-zuverdienstgrenzen und eine bessere Abstimmung der verschiedenen Leistungen im Bereich der sozialen Sicherung. Nur so kann erreicht werden, dass die Aufnahme einer Beschäfti-gung deutlich attraktiver ist als der Verbleib im Leistungsbezug. Langzeitarbeitslose müssen mit den richtigen Impulsen wieder in den Arbeitsmarkt integriert \r\nwerden. Dazu bedarf es eines flexiblen Arbeitsmarktes mit niedrigen Einstiegshürden und leistungsgerechten Löhnen sowie einer passgenauen Unterstützung. \r\n\r\nIm Interesse einer höheren und längeren Erwerbsbeteiligung von älteren Menschen \r\nmüssen Frühverrentungsanreize wie die sogenannte Rente mit 63 abgeschafft werden. \r\nUnterbleibt dieser Schritt, werden auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere \r\nlaufen. \r\n\r\nUm die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu steigern und eine vollzeitnahe Erwerbsarbeit zu ermöglichen, ist vor allem auf kommunaler Ebene der weitere qualitative und quantitative Ausbau von Kindertagesbetreuungseinrichtungen erforderlich. Kommunen können hier \r\neinen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. In diesem Zusammenhang steigt auch die Relevanz von ausreichend Pflegeplätzen und Unterstützungsleistungen bei der Pflege von Angehörigen. Kommunen können auch hier – unterstützt durch Förderprogramm des Freistaats – dabei helfen, Strukturen vor Ort zu schaffen, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stärken.  Starre gesetzliche Regelun-gen müssen abgebaut werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen. \r\n\r\nEin stärkeres Augenmerk muss zudem auf die regionale Mobilität von Arbeits- und \r\nAusbildungsplatzsuchenden gerichtet werden und auch die Potenziale von Menschen mit Behinderung müssen gehoben werden. Des Weiteren gilt es, Menschen mit Fluchthinter-grund noch gezielter bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Von zentraler Bedeutung ist dabei das flächendeckende Angebot von Sprachkursen. Bei Geduldeten mit beschränktem Arbeitsmarktzugang sollte eine anstehende oder bestehende Beschäftigung in einem Unternehmen als positives Entscheidungskriterium für die Erteilung der \r\nArbeitserlaubnis herangezogen werden.\r\n\r\nZur Arbeits- und Fachkräftesicherung ist ein ganzheitlicher Ansatz nötig, der neben der Ak-tivierung aller heimischen Potenziale auch die gezielte Anwerbung ausländischer Fachkräfte in den Blick nimmt. In den folgenden sechs Handlungsfeldern gilt es zum einen, \r\ndie politischen Rahmenbedingungen zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung anzupas-sen und zum anderen, mit geeigneten Maßnahmen und Projekten Unternehmen bei der Deckung des Personalbedarfes zu unterstützen:  \r\n\r\n1.\tBreite Bildungsoffensive fortsetzen \r\n2.\tBeschäftigungschancen verbessern \r\n3.\tErwerbsbeteiligung erhöhen \r\n4.\tArbeitszeitpotenziale besser nutzen \r\n5.\tZuwanderung gezielt gestalten \r\n6.\tPotenziale von Digitalisierung und Automatisierung heben \r\n\r\nHierbei handelt es sich um Stellschrauben, die regionalspezifisch zu akzentuieren sind. Wei-tere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Fachkräftesicherung+.\r\n3.4\tZuwanderung gezielt gestalten\r\nZur Sicherung von Arbeits- und Fachkräften reicht die Aktivierung heimischer Potenziale allein nicht aus. Notwendig wird in vielen Branchen eine gesteuerte Zuwanderung sein. \r\nEs gilt deshalb, die Visa- und Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren. Zudem müssen Welcome-Center etabliert werden, die sowohl die Betriebe als auch die Zu-wanderer bei der Integration unterstützen. Hierbei kommt auch der Sprachförderung vor Ort eine wichtige Rolle zu. \r\n\r\nAuf kommunaler Ebene sollten beispielsweise Netzwerke, wie Vereine oder kommunale Integrationszentren, weiter gestärkt werden, damit Arbeits- und Fachkräfte sich beruflich und gesellschaftlich verankern können. Auch die Entwicklung von mehrsprachigen digitalen Angeboten, wie App-Lösungen, die die zentralen Informationen der Region enthalten, kön-nen bei der Integration helfen und eine aktive Willkommenskultur fördern. \r\n\r\nWeitere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Zuwanderung gezielt gestalten.\r\n3.5\tQualifizierung und lebenslanges Lernen verstetigen\r\nDie Anforderungen an berufliche Tätigkeiten verändern sich rasant, während der demogra-fische Wandel die Belegschaft in Niederbayern älter und den Nachwuchs knapper werden lässt. Qualifizierung und berufliche Weiterbildung gewinnen dadurch stark an Bedeutung:  Sie schaffen berufliche Flexibilität, helfen den Mismatch am Arbeitsmarkt zu verringern und eröffnen Beschäftigten neue Perspektiven – insbesondere jenen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.\r\n\r\nMit Gesetzen, wie dem Qualifizierungschancengesetz, dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz und dem Weiterbildungsgesetz stehen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vielfältige Möglichkei-ten zur Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung unab-hängig von Alter, Ausbildung oder Betriebsgröße. Auch das Qualifizierungsgeld unterstützt Beschäftigte, die vom Strukturwandel betroffen sind, indem es ihnen ermöglicht, im eige-nen Unternehmen für zukunftssichere Tätigkeiten weitergebildet zu werden. Kommunen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Durch sie können die regionalen Qualifizierungsverbünde gestärkt werden. Mit regionalen Akteuren, wie Unternehmen oder Bildungsträgern, können Qualifizierungsangebote entwickelt werden, die direkt auf die Bedarfe der regionalen Ar-beitsmärkte zugeschnitten sind. \r\n\r\nDarüber hinaus vertritt die vbw die Position, dass Weiterbildung bekannter und praxisnäher werden muss. Dazu gehören schlankere Verfahren, kürzere Qualifizierungsmaßnahmen und ein flächendeckendes Beratungsangebot. Politische Eingriffe, wie eine gesetzlich verankerte Bildungsteilzeit, sind dabei wenig hilfreich. Entscheidend sind vielmehr Maßnahmen, die die Bereitschaft zur Weiterbildung erhöhen und sich an den tatsächlichen \r\nBedarfen von Unternehmen und regionalen Arbeitsmärkten orientieren. Besonders für \r\nAn- und Ungelernte hat sich die Teilqualifizierung als wirksames Instrument etabliert, um den Weg zum Facharbeiter zu eröffnen und das Potenzial dieser Gruppe für den Arbeits-markt noch stärker zu heben. Weitere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Teilqualifizierung.\r\n\r\nFerner braucht es eine Kultur des lebenslangen Lernens, die eine gelebte Praxis der Arbeit-nehmer darstellt. Sie ermöglicht es, flexibel auf Veränderungen zu reagieren und die Trans-formation zur Arbeitswelt 4.0 aktiv mitzugestalten, was ein zentraler Faktor für die Wett-bewerbsfähigkeit bayerischer Unternehmen ist. Arbeitnehmer sind mehr denn je \r\ngefordert, flexibel auf die Transformation der Arbeitswelt zu reagieren und aktiv durch Qua-lifizierung und stetige Weiterbildung notwendige Zukunftskompetenzen aufzubauen. Digita-le Bildung spielt hierbei eine Schlüsselrolle: Sie muss in allen Bildungsphasen gestärkt wer-den, damit Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene letztlich Personen aller Altersklassen frühzeitig Medienkompetenz erwerben und digitale Souveränität entwickeln. Nur so können sie auf die Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt vorbereitet werden. Mehr Investi-tionen in Aus- und Weiterbildung, eine moderne digitale Infrastruktur und digitale Lehr- und Lernangebote in den verschiedenen Bildungsangeboten sind \r\ndafür entscheidend.\r\n4\tService der Verbände\r\nÜberblick über die Unterstützungsangebote der Verbände\r\n4.1\tStudie Arbeitslandschaften\r\nSeit über fünfzehn Jahren veröffentlicht die vbw in ihrer Reihe „Arbeitslandschaften“ \r\nregelmäßig Studien, wie sich der Arbeitsmarkt künftig entwickeln wird. In diesen wird \r\naufgezeigt, in welchen Teilbereichen des Arbeitsmarktes künftig mit Fachkräfteengpässen zu rechnen ist. Auf Basis dieser Ergebnisse können dann im Schulterschluss mit der Politik zielgerichtet Maßnahmen zur Fachkräftesicherung eingeleitet werden. In der vbw Studie „Regionale Arbeitslandschaften“ von August 2023 wurden in der Analyse erstmals auch die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern beleuchtet. Dadurch ist es möglich, die Fachkräftesituation vor Ort gezielt zu analysieren und regionalspezifische Maßnahmen abzuleiten. Die Neuauflage dieser vbw-Studie wird im Frühjahr 2026 veröffentlicht.\r\n4.2\tLeitfäden und Informationsmaterial\r\nDie bayerischen Arbeitgeberverbände stellen zahlreiche Leitfäden und Informationsmateria-lien in Bezug auf den bayerischen Arbeitsmarkt und die Arbeits- und Fachkräftesicherung zur Verfügung. Im Folgenden ein kurzer Überblick zu ausgewählten Leitfäden:\r\nConnect. Erfolgreiches Azubi-Preboarding\r\nIn dem Leitfaden Connect. Erfolgreiches Azubi-Preboarding, den die bayerischen Arbeitge-berverbände gemeinsam mit der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gGmbH \r\nentwickelt haben, finden Sie zahlreiche Anregungen für die Gestaltung eines \r\nprofessionellen Preboarding ihrer Azubis. \r\nsprungbrett AzubiMentoring\r\nZiel des sprungbrett AzubiMentorings ist es, ein Mentoringprogramm für Auszubildende mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund in Unternehmen aufzubauen. Mit Hilfe eines kosten-losen Schulungssets können Unternehmen mit geringem Aufwand selbstständig ein Mento-ring-Netzwerk für geflüchtete und zugewanderte Auszubildende in ihrem Unternehmen aufbauen. Die Materialien stehen auf sprungbrett Bayern zur Verfügung.\r\nAlle Ausbildungspotenziale erschließen – Unterstützungsangebote im Überblick\r\nDer Leitfaden Alle Ausbildungspotenziale erschließen – Unterstützungsangebote im Über-blick dient als umfassender Wegweiser und bietet einen Überblick über die vielfältigen \r\nUnterstützungsangebote.\r\n \r\nBerufliche Weiterbildung – Förderoptionen für Unternehmen\r\nIm Leitfaden Berufliche Weiterbildung – Förderoptionen für Unternehmen sind die Förder-möglichkeiten für die berufliche Weiterbildung von Mitarbeitenden zusammengefasst.\r\nIntegration von Geflüchteten – Tipps für Unternehmen\r\nIn der Informationsbroschüre Integration von Geflüchteten – Tipps für Unternehmen sind umfassend und übersichtlich Informationen für Unternehmen in Bezug auf die Integration von Geflüchteten zusammengestellt und es werden Tipps für die Praxis gegeben. \r\n4.3\tTaskforce Fachkräftesicherung FKS+\r\nDie vbw engagiert sich seit über fünfzehn Jahren zusammen mit den bayerischen Metall- und Elektroarbeitgebern bayme vbm in verschiedenen Projekten zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung. Dieses Engagement wurde mit der Initiative Fachkräftesicherung+ nochmals intensiviert. Zusammen mit der bayerischen Staatsregierung hat sich die vbw 2018 mit dieser Initiative das Ziel gesetzt, zusätzliche Fachkräfte für die bayerische Wirt-schaft zu aktivieren. Das Herzstück der Initiative ist die Taskforce Fachkräftesicherung FKS+, die als vierzehnköpfiges Team ein umfassendes und kostenfreies Serviceangebot für Unter-nehmen aller Größen und Branchen in Bayern bei allen Fragen rund um die Arbeits- und Fachkräftesicherung anbietet. \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nSophia Markuse\r\nAbteilung Bildung, Arbeitsmarkt, Fachkräftesicherung und Integration \r\nTelefon\t089-551 78-215\r\nsophia.markuse@vbw-bayern.de\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede \r\nDiskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\n \r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\n\r\nwww.vbw-bayern.de\r\n\r\n© vbw Februar 2026\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-02-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022600","regulatoryProjectTitle":"Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4b/69/696365/Stellungnahme-Gutachten-SG2602180010.pdf","pdfPageCount":18,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der unterfränkische Arbeitsmarkt und seine Perspektiven\r\n\r\nPosition\r\nStand: Februar 2026\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nHerausfordernde Lage auf dem unterfränkischen Arbeitsmarkt \r\nDer unterfränkische Arbeitsmarkt ist weiterhin robust, befindet sich aber in einer heraus-fordernden Lage. Neben der konjunkturellen Krise wirken sich auch tiefgreifende strukturel-le Entwicklungen auf den unterfränkischen Arbeitsmarkt aus.\r\n\r\nDie hohen Energie- und Arbeitskosten, eine überbordende Bürokratie, eine schwache ge-samtwirtschaftliche Nachfrage, geopolitische Herausforderungen, die demografische Ent-wicklung sowie die beschleunigte Digitalisierung der Arbeitswelt hinterlassen auch auf dem unterfränkischen Arbeitsmarkt Spuren. \r\n\r\nDer Struktur- und Konjunkturkrise sowie der daraus resultierenden wirtschaftlichen Stagna-tion muss mit gezielten Maßnahmen, wie der Senkung der Energiekosten, der Arbeitszeit-flexibilisierung, der Reform der sozialen Sicherungssysteme sowie generell der Entbürokrati-sierung entgegengewirkt werden.\r\n\r\nEine starke unterfränkische Wirtschaft trägt maßgeblich dazu bei, verlässliche (Gewerbe-) Steuereinnahmen zu sichern, wohnortnahe Arbeitsplätze zu schaffen und damit langfristige Perspektiven für die Menschen vor Ort zu eröffnen. Wir fordern deshalb die Gemeinden, Städte und Kreise auf, die Wirtschaftsförderung ins Zentrum der Kommunalpolitik zu stel-len. Gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft schaffen die Kommunen darüber hinaus durch eine effiziente Interaktion mit den Unternehmen, etwa durch E-Government-Angebote, sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Weitere wichtige Bausteine sind zudem ausreichende Kinderbetreuungseinrichtungen, bezahlbarer Wohnraum und eine gute digi-tale Infrastruktur. \r\n\r\nGleichzeitig sind die Beschäftigten gefordert, flexibel auf die Transformation der Arbeitswelt zu reagieren und aktiv durch Qualifizierung und Weiterbildung notwendige Zukunftskompe-tenzen aufzubauen. Zur Flexibilität gehört zudem, bei Wegfall des eigenen Arbeitsplatzes Chancen in anderen Branchen zu nutzen, in denen die Nachfrage nach Arbeitskräften trotz Krise weiterhin hoch ist. \r\n\r\nUnser Positionspapier stellt auf Grundlage der aktuellen Situation die Herausforderungen und Maßnahmen zur Stärkung des unterfränkischen Arbeitsmarktes vor.\r\nBertram Brossardt\r\n02. Februar 2026\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tEntwicklung des Arbeitsmarktes in Unterfranken\t3\r\n2\tHerausforderungen für den unterfränkischen Arbeitsmarkt\t5\r\n3\tStärkung des unterfränkischen Arbeitsmarktes\t6\r\n3.1\tFörderung des Wirtschaftsstandortes\t6\r\n3.2\tStrukturwandel und Transformation aktiv vorantreiben\t7\r\n3.3\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes\t8\r\n3.4\tZuwanderung gezielt gestalten\t9\r\n3.5\tQualifizierung und lebenslanges Lernen verstetigen\t9\r\n4\tService der Verbände\t11\r\n4.1\tStudie Arbeitslandschaften\t11\r\n4.2\tLeitfäden und Informationsmaterial\t11\r\n4.3\tTaskforce Fachkräftesicherung FKS+\t12\r\nAnsprechpartner/Impressum\t13\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nGezielte Maßnahmen zur Stärkung des unterfränkischen Arbeitsmarktes\r\nDer unterfränkische Arbeitsmarkt ist in einer herausfordernden Lage. Auf der einen Seite gibt es viele Betriebe, die aufgrund der wirtschaftlichen Schwächephase Beschäftigung \r\nabbauen müssen. In der Folge ist die Arbeitslosigkeit in Unterfranken in den vergangenen Jahren gestiegen. Auf der anderen Seite gibt es viele Unternehmen, die händeringend nach Arbeits- und Fachkräften suchen. Durch die demographische Entwicklung ist das Angebot 2025 jedoch bereits zurückgegangen und wird voraussichtlich auch mittel- bis langfristig weiter sinken. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, die unterfränkische \r\nWirtschaft zu stärken und Arbeits- und Fachkräfte zu sichern. Hierfür sind verschiedene Maßnahmen notwendig: \r\n1.\tFörderung des Wirtschaftsstandortes\r\nZur Stärkung des unterfränkischen Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landes-ebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden, die sozialen Sicherungssysteme\r\nreformiert, die Steuer- und Abgabenlast reduziert und die Energiekosten gesenkt werden, um Arbeitsplätze branchenübergreifend zu sichern. Zudem müssen gezielt auf kommunaler Ebene die Bürokratie abgebaut, die Gewerbesteuerlast maßvoll gehalten, die Verkehrsinfra-struktur ausgebaut, bezahlbarer Wohnraum geschaffen, eine zuverlässige, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung gewährleistet und Investitionen in die Forschungsinfrastruk-tur vorangetrieben werden.\r\n2.\tStrukturwandel und Transformation aktiv gestalten\r\nDie Entwicklung zur Arbeitswelt 4.0 muss konstruktiv, sowohl von den Beschäftigten und deren Eigeninitiative als auch den Unternehmen, gestaltet werden. Automatisierung und KI müssen als Chance für die Zukunft begriffen werden. Um dieser Entwicklung den Weg zu ebnen, müssen Kommunen den Ausbau der digitalen Netze durch die Nutzung von Förder-möglichkeiten und durch Schaffung effizienter Genehmigungsprozesse schnell vorantrei-ben.\r\n3.\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes\r\nUnter Beachtung des bereits erfolgten und prognostizierten Rückgangs des Arbeitskräfte-angebotes in Unterfranken müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt aktiviert werden. \r\nArbeit muss attraktiver sein als der Leistungsbezug, Langzeitarbeitslose müssen gezielt in den Arbeitsmarkt integriert, Fehlanreize für ein frühzeitiges Aussteigen aus dem Berufsle-ben abgebaut, die regionale Mobilität von Arbeitskräften gesteigert und Menschen mit Fluchthintergrund noch gezielter als heute in die regionalen Arbeitsmärkte integriert \r\nwerden. \r\n \r\n4.\tZuwanderung gezielt gestalten\r\nZur langfristigen Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes ist neben der Aktivierung aller heimischen Potenziale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte \r\ngesteuerte Zuwanderung notwendig. Auf kommunaler Ebene können Netzwerke gefördert werden, die Zugewanderte und Unternehmen bei der Integration unterstützen und eine aktive Willkommenskultur fördern. \r\n5.\tQualifizierung und lebenslanges Lernen für eine zukunftssichere Arbeitswelt\r\nDurch Qualifizierung und berufliche Weiterbildung kann die berufliche Flexibilität von Ar-beitnehmern erhöht und der Mismatch am Arbeitsmarkt abgebaut werden. Notwendig ist dafür, die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu erhöhen und regionale Qualifizierungsverbünde weiter zu stärken. Für eine zukunftssi-chere Arbeitswelt bedarf es zudem einer Kultur des lebenslangen Lernens, die früh in der Bildungsbiografie verankert wird, um die Transformation der Arbeitswelt so aktiv wie mög-lich mitgestalten zu können.\r\n1\tEntwicklung des Arbeitsmarktes in Unter-franken\r\nGesunkene Erwerbstätigkeit bei zuletzt gestiegener Arbeitslosigkeit\r\nBereits seit vielen Jahren ist Bayern Arbeitsmarkt-Spitzenreiter in Deutschland. Im Jahr 2025 lag die Arbeitslosenquote bei 4,0 Prozent. In Gesamtdeutschland lag die Arbeitslosen-quote mit 6,3 Prozent um 2,3 Prozentpunkte höher. Doch die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen wirken sich auch auf den bayerischen Arbeitsmarkt und seine \r\nRegierungsbezirke aus. \r\n\r\nIn Unterfranken lag die Arbeitslosenquote im Jahr 2025 gleichauf mit dem bayerischen Durchschnitt. Seit dem Jahr 2022 hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt merklich \r\nverschlechtert. So stieg die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen zwischen 2022 und 2025 um fast 8.000 Personen auf 30.022 Personen. Für das Jahr 2026 erwartet das IAB \r\nimmerhin einen leichten Rückgang der Zahl der Arbeitslosen.\r\n\r\nAbbildung 1 \r\nArbeitslosenquoten im Vergleich Unterfranken, Bayern und Deutschland\r\n \r\n\r\nGleichzeitig ist die Zahl der offenen Stellen in den letzten Jahren merklich zurückgegangen. Damit haben sich die Chancen für Arbeitslose reduziert, schnell wieder neue Arbeit zu \r\nfinden. Im Dezember 2025 gab es in Unterfranken 12.229 offene Stellen. Drei Jahre zuvor waren es mit 17.287 noch über 5.000 mehr. Im Durchschnitt gab es im Jahr 2025 rein rech-nerisch 2,4 Arbeitslose pro offene Stelle, damit liegt Unterfranken unter dem bayerischen Durchschnitt von 2,8. Bereits seit 2018 zeigt sich in Unterfranken ein ansteigender Trend bei Betrachtung der Arbeitslosen pro offene Stelle. So lag die Zahl der Arbeitslosen pro of-fene Stelle im Jahr 2018 noch bei 1,4. Der Anstieg kann als Hinweis auf einen zunehmenden Konkurrenzdruck der Arbeitnehmer bei der Stellensuche gewertet werden. Im Vergleich zum gesamtdeutschen Durchschnitt von 4,7 im Jahr 2025 steht Unterfranken jedoch wei-terhin gut da. \r\n\r\nTrotz zuletzt steigender Arbeitslosigkeit und zurückgehender offener Stellen wuchs die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Unterfranken bis ins Jahr 2023 hinein auf 549.547 an. Seit 2024 zeigt sich ein Rückgang der Zahl der Beschäftigungsverhältnisse. Im Jahr 2025 waren 545.809 Beschäftigungsverhältnisse gemeldet und damit um etwas über 3.500 weniger Beschäftigungsverhältnisse als im Jahr 2023. Für 2026 prognostiziert das IAB für Unterfranken erneut einen leichten Rückgang der Beschäftigungsverhältnisse.\r\n\r\nDie aktuelle Bevölkerungsprognose des Bayerischen Landesamtes für Statistik besagt, dass die Entwicklung der Bevölkerung in Unterfranken rückläufig sein wird. Die Zahl der 16- bis 60-Jährigen wird um 3,2 Prozent bis zum Jahr 2028 im Vergleich zum Jahr 2024 zurückge-hen. Im Jahr 2024 lebten in Unterfranken 706.000 Personen dieser Bevölkerungsgruppe. Bis 2043 wird im Vergleich zum Jahr 2024 ein weiterer Rückgang der Bevölkerung um 1,9 Prozent auf 692.900 Personen prognostiziert.\r\n\r\nDer Industriebesatz 2024 in Unterfranken, also die Anzahl der Personen, die in der unter-fränkischen Industrie beschäftigt sind pro 1.000 Einwohner, liegt bei 101 und damit leicht über dem bayerischen Durchschnitt. \r\n\r\nInsgesamt kann mit Blick auf den unterfränkischen Arbeitsmarkt zusammengefasst werden, dass die Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den anderen bayerischen Regierungsbezirken die dritthöchste Quote darstellt und diese in den letzten vier Jahren im Trend angestiegen ist. Gleichsam steht der unterfränkische Arbeitsmarkt im bundesweiten Vergleich gut da. Ein Warnsignal stellt der bereits seit 2024 zu beobachtende sowie prognostizierte leichte Rück-gang der Beschäftigungsverhältnisse bis 2026 sowie der Zahl der 16- bis 60-jährigen Perso-nen bis 2043 dar. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, alle verfügbaren Potenziale am unterfränkischen Arbeitsmarkt zu aktivieren und zu nutzen. Der Rückgang der offen gemeldeten Stellen in Unterfranken zeigt ferner die Dringlichkeit auf, die unterfränkische Wirtschaft zu stärken. \r\n2\tHerausforderungen für den unterfränkischen Arbeitsmarkt\r\nDen Herausforderungen des unterfränkischen Arbeitsmarktes begegnen\r\nDer unterfränkische Arbeitsmarkt ist weiterhin robust, befindest sich aber in einer heraus-fordernden Lage. Neben der konjunkturellen Krise sowie geopolitischen Herausforderungen wirken strukturelle Probleme wie hohe Arbeits- und Energiekosten, überbordende Bürokra-tie und eine schwache gesamtwirtschaftliche Nachfrage belastend auf den Arbeitsmarkt. Die Liquidität vieler Unternehmen ist aufgrund der seit drei Jahren andauernden gesamt-deutschen konjunkturellen Schwäche und der äußert schwierigen außenwirtschaftlichen Lage massiv belastet. Die aktuell herausfordernde wirtschaftliche Lage trifft Unterfranken mit seinem starken industriellen Kern insbesondere im Bereich Maschinen- und Anlagenbau und der Automobilzulieferindustrie. Die Krise bewirkt eine zuletzt steigende Arbeitslosigkeit und weniger gemeldete Stellen. Es sind gezielte Impulse notwendig, um den unterfränki-schen Standort zu stärken.\r\n\r\nSeit dem Jahr 2024 kommt es demographisch bedingt zu einem Rückgang des Arbeitskräf-teangebotes. Auch die im Jahr 2023 von der vbw veröffentlichte Studie Regionale Arbeits-landschaften zeigt, dass bis zum Jahr 2035 mehrheitlich eine negative Entwicklung des An-gebotes und der Nachfrage von Arbeitskräften zu beobachten ist, wobei das Angebot stär-ker zurückgeht als die Nachfrage. In keinem der Landkreise oder kreisfreien Städte in Unter-franken ist ein signifikantes Überangebot an Fachkräften zu beobachten. Damit entsteht eine paradoxe Situation am Arbeitsmarkt: Trotz steigender Arbeitslosigkeit bleibt die Siche-rung von Arbeits- und Fachkräften schwierig und für viele Branchen herausfordernd. \r\n\r\nAuch verändert sich durch die digitale Transformation, Globalisierung und Deindustrialisie-rung qualitativ die Nachfrage nach Arbeits- und Fachkräften und es werden vermehrt Zu-kunftskompetenzen gefordert. In diesem Zusammenhang muss der digitale Wandel, \r\ninsbesondere KI, als Chance gesehen werden. \r\n\r\nDie Analyse des unterfränkischen Arbeitsmarktes lässt in den letzten Jahren einen Rückgang der gemeldeten Stellen erkennen. Es bedarf deshalb gezielter Impulse, um die unterfränki-sche Wirtschaft und damit den Arbeitsmarkt aus der konjunkturellen und strukturellen Kri-se zu holen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. \r\n3\tStärkung des unterfränkischen Arbeits-marktes\r\nWirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt gezielt stärken\r\n3.1\tFörderung des Wirtschaftsstandortes \r\nWill man die unterfränkische Wirtschaft stärken, gilt es zunächst auf Landes- und Bundes-ebene aktiv zu werden. So braucht es flexible und transparente Arbeitszeitregelungen, \r\ndie auch der heterogenen regionalen Wirtschaftsstruktur gerecht werden. Die Arbeitszeit-regelungen müssen die Anforderungen der Digitalisierung berücksichtigen und die Bedürf-nisse der einzelnen Branchen und Betriebe vor Ort im Blick behalten. Auch die sozialen \r\nSicherungssysteme müssen reformiert werden, um steigende Beitragssätze zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und bayerischen Wirtschaft zu sichern. Die von der Bundesregierung verlängerte Sonderregelung für die Bezugsdauer des Kurzarbei-tergeldes auf weiterhin 24 Monate bis Ende des Jahres 2026 ist kritisch zu sehen. Das \r\nKurzarbeitergeld soll nicht dafür eingesetzt werden, um strukturelle Probleme zu lösen. Vielmehr ist es ein Instrument, um kurzfristige konjunkturelle Herausforderungen abzufe-dern. Weiterhin sind die hohen Energiekosten, die kommunale Betriebe, den Mittelstand und energieintensive Unternehmen belasten, ein großer Standortnachteil. Notwendig sind die wirksame Ausgestaltung und Umsetzung des Industriestrompreises, um die weitere Deindustrialisierung zu stoppen und damit Arbeitsplätze zu sichern. Ferner ist das Konnexi-tätsprinzip, nach welchem Kommunen für die ihnen übertragenen Aufgaben auch die ent-sprechende finanzielle Kompensation erhalten müssen, durchgehend einzuhalten. Ziel muss es insgesamt sein, dass Kommunen die notwendigen Rahmenbedingungen für das Umset-zen ihrer Handlungs- und Gestaltungsoptionen haben.\r\n\r\nAuf kommunaler Ebene gilt es zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unterneh-men und Kommunen, bürokratische Lasten abzubauen und das Angebot digitaler Verwal-tungsleistungen umfassend auszubauen. Insgesamt müssen die Verwaltungsprozesse – etwa bei Gewerbeanmeldungen oder Baugenehmigungen – vollständig digitalisiert, \r\nvereinfacht und beschleunigt werden. Kommunale Wissensdatenbanken und moderne \r\nArbeitsformen können Abläufe digitaler und effizienter machen und Silodenken abbauen. Städte und Landkreise sind hierbei zentrale Anwender und müssen digitale Verfahren bis Ende 2027 flächendeckend einführen.\r\n\r\nDie Steuer- und Abgabenlast der Unternehmen muss reduziert werden. Auf kommunaler Ebene muss die Gewerbesteuerlast maßvoll bleiben. Besonders wichtig ist es, die Hinzu-rechnungen in der Gewerbesteuer abzuschaffen, da diese zu einer ungerechtfertigten steu-erlichen Belastung und erheblichem bürokratischen Aufwand führen.\r\n\r\nUnternehmen brauchen an ihrem Standort in ihrer Kommune eine leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur, um für Beschäftigte, Kunden und Zulieferer erreichbar zu sein. Aufgaben mit hoher Priorität sind der Abschluss des sechsstreifigen Ausbaus der A 3 Würzburg-Heidingsfeld bis AK Fürth-Erlagen und der A 7 zwischen AK Biebelried bis AD Schweinfurt-Werneck sowie die umfassende Ertüchtigung der Schienenmagistrale Frank-furt/M. – Aschaffenburg – Würzburg – Nürnberg – Regensburg. Weiterhin muss der ÖPNV in Unterfranken, insbesondere auch der zentrale Verkehrsknotenpunkt Würzburg, bedarfs-gerecht ausgebaut werden und die Verkehrsanbindung ländlicher Regionen ist zu \r\nverbessern. So wird die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen gesichert und Engpässe im Ver-kehr reduziert. Die Kommunen sind hier insbesondere bei der planungsrechtlichen \r\nSicherung notwendiger Flächen gefragt, wie z. B. für den Ausweis notwendiger Trassen.\r\n\r\nUm Arbeits- und Fachkräfte zu gewinnen, ist bezahlbarer Wohnraum entscheidend und wird immer mehr zum Standortfaktor für Unternehmen. Kommunen können durch Nach-verdichtung oder Aufstockung sowie den Ausbau von Wohnheimplätzen für Studierende und Berufsschüler dazu beitragen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die gesetzlichen Spielräume, die z. B. durch den Ende Oktober verabschiedeten Bauturbo geschaffen wur-den, müssen auf kommunaler Ebene genutzt werden.\r\n\r\nEine weitere Stellschraube ist die Energieversorgung: Der Ausbau erneuerbarer Energien und Energienetze ist notwendig, um eine zuverlässige, bezahlbare und nachhaltige \r\nEnergieversorgung der unterfränkischen Unternehmen zu gewährleisten. \r\n\r\nUnterfranken gehört zu den führenden Hightech-Standorten in Europa. Der weiterhin enge Austausch und die Kooperation zwischen Unternehmen und Hochschulen sowie For-schungseinrichtungen vor Ort und überregional sind für Unternehmen von zentraler \r\nBedeutung, um innovative Ideen zu entwickeln und zu realisieren. Durch die weitere \r\nStärkung von Innovation und Forschung werden zusätzliche zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Region geschaffen. \r\n3.2\tStrukturwandel und Transformation aktiv vorantreiben\r\nAutomatisierung und KI sind auch in Unterfranken eine echte Chance, um in Zukunft den Mangel an Arbeits- und Fachkräften abzuschwächen und potenziell entstehende Arbeits-kräfte- und Fachkräfteengpässe zu verringern. Sie bieten darüber hinaus große neue Wert-schöpfungschancen und Möglichkeiten der Effizienzsteigerung in sämtlichen Branchen. Eine verzögerte oder gar verschleppte Umsetzung der Digitalisierung wirkt sich negativ auf den Wirtschaftsstandort Bayern aus. Daher ist es wichtig, dass die digitale Transformation wei-terhin konstruktiv zentral und regional vorangetrieben wird. \r\n\r\nUnternehmen wie Kommunen brauchen den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und 5G-Netzen. Unterfränkische Unternehmen, insbesondere im ländlichen Bereich, leiden noch zu häufig unter Netzdefiziten im Festnetz oder im 5G-Mobilfunknetz. Die kommunale Ebene hat dabei sowohl beim Umgang mit Fördermöglichkeiten als auch bei Genehmi-gungsprozessen eine Schlüsselrolle. Eine schnelle und verlässliche Erteilung von kommuna-len Genehmigungen spielt beispielsweise bei der Errichtung von Mobilfunkmasten eine zentrale Rolle. \r\nAuch die Beschäftigten selbst sind aufgrund des Strukturwandels und der Transformation der Arbeitswelt in der Verantwortung, flexiblen Lösungen, wie beispielsweise der Bereit-schaft in andere Branchen zu wechseln, offen gegenüberzustehen.\r\n3.3\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes \r\nUm die Wettbewerbsstärke der bayerischen und auch der unterfränkischen Wirtschaft wei-terzuentwickeln, besteht großer politischer Handlungsdruck. Die Sicherung von \r\nArbeitskräften- und Fachkräften muss politisch mit hohem Nachdruck fokussiert werden. Es ist richtig, dass das Bürgergeld grundlegend reformiert und zur Neuen Grundsicherung wei-terentwickelt werden soll. Diese Reform muss zeitnah ergänzt werden, durch \r\nAnpassungen bei den Hinzuverdienstgrenzen und eine bessere Abstimmung der verschiede-nen Leistungen im Bereich der sozialen Sicherung. Nur so kann erreicht werden, dass die Aufnahme einer Beschäftigung deutlich attraktiver ist als der Verbleib im Leistungsbezug. Langzeitarbeitslose müssen mit den richtigen Impulsen wieder in den Arbeitsmarkt \r\nintegriert werden. Dazu bedarf es eines flexiblen Arbeitsmarktes mit niedrigen Einstiegshür-den und leistungsgerechten Löhnen sowie einer passgenauen Unterstützung. \r\n\r\nIm Interesse einer höheren und längeren Erwerbsbeteiligung von älteren Menschen \r\nmüssen Frühverrentungsanreize wie die sogenannte Rente mit 63 abgeschafft werden. \r\nUnterbleibt dieser Schritt, werden auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere \r\nlaufen. \r\n\r\nUm die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu steigern und eine vollzeitnahe Erwerbsarbeit zu ermöglichen, ist vor allem auf kommunaler Ebene der weitere qualitative und quantitative Ausbau von Kindertagesbetreuungseinrichtungen erforderlich. Kommunen können hier \r\neinen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. In diesem Zusammenhang steigt auch die Relevanz von ausreichend Pflegeplätzen und Unterstützungsleistungen bei der Pflege von Angehörigen. Kommunen können auch hier – unterstützt durch Förderprogramme des Freistaats – dabei helfen, Strukturen vor Ort zu schaffen, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stärken.  Starre gesetzliche \r\nRegelungen müssen abgebaut werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu \r\nerhöhen. \r\n\r\nEin stärkeres Augenmerk muss zudem auf die regionale Mobilität von Arbeits- und \r\nAusbildungsplatzsuchenden gerichtet werden, und auch die Potenziale von Menschen mit Behinderung müssen gehoben werden. Des Weiteren gilt es, Menschen mit Fluchthinter-grund noch gezielter bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Von zentraler Bedeutung ist dabei das flächendeckende Angebot von Sprachkursen. Bei Geduldeten mit beschränktem Arbeitsmarktzugang sollte eine anstehende oder bestehende Beschäftigung in einem Unternehmen als positives Entscheidungskriterium für die Erteilung der \r\nArbeitserlaubnis herangezogen werden.\r\n\r\nZur Arbeits- und Fachkräftesicherung ist ein ganzheitlicher Ansatz nötig, der neben der Ak-tivierung aller heimischen Potenziale auch die gezielte Anwerbung ausländischer Fachkräfte in den Blick nimmt. In den folgenden sechs Handlungsfeldern gilt es zum einen, die politi-schen Rahmenbedingungen zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung anzupassen und zum anderen, mit geeigneten Maßnahmen und Projekten Unternehmen bei der \r\nDeckung des Personalbedarfes zu unterstützen: \r\n\r\n1.\tBreite Bildungsoffensive fortsetzen \r\n2.\tBeschäftigungschancen verbessern \r\n3.\tErwerbsbeteiligung erhöhen \r\n4.\tArbeitszeitpotenziale besser nutzen \r\n5.\tZuwanderung gezielt gestalten \r\n6.\tPotenziale von Digitalisierung und Automatisierung heben \r\n\r\nHierbei handelt es sich um Stellschrauben, die regionalspezifisch zu akzentuieren sind. Wei-tere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Fachkräftesicherung+.\r\n3.4\tZuwanderung gezielt gestalten\r\nZur Sicherung von Arbeits- und Fachkräften reicht die Aktivierung heimischer Potenziale allein nicht aus. Notwendig wird in vielen Branchen eine gesteuerte Zuwanderung sein. \r\nEs gilt deshalb, die Visa- und Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren. Zudem müssen Welcome-Center etabliert werden, die sowohl die Betriebe als auch die Zu-wanderer bei der Integration unterstützen. Hierbei kommt auch der Sprachförderung vor Ort eine wichtige Rolle zu. \r\n\r\nAuf kommunaler Ebene sollten beispielsweise Netzwerke, wie Vereine oder kommunale Integrationszentren, weiter gestärkt werden, damit Arbeits- und Fachkräfte sich beruflich und gesellschaftlich verankern können. Auch die Entwicklung von mehrsprachigen digitalen Angeboten, wie App-Lösungen, die die zentralen Informationen der Region enthalten, kön-nen bei der Integration helfen und eine aktive Willkommenskultur fördern. \r\n\r\nWeitere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Zuwanderung gezielt gestalten.\r\n3.5\tQualifizierung und lebenslanges Lernen verstetigen\r\nDie Anforderungen an berufliche Tätigkeiten verändern sich rasant, während der demogra-fische Wandel die Belegschaft in Unterfranken älter und den Nachwuchs knapper werden lässt. Qualifizierung und berufliche Weiterbildung gewinnen dadurch stark an Bedeutung:  Sie schaffen berufliche Flexibilität, helfen den Mismatch am Arbeitsmarkt zu verringern und eröffnen Beschäftigten neue Perspektiven – insbesondere jenen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.\r\n\r\nMit Gesetzen, wie dem Qualifizierungschancengesetz, dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz und dem Weiterbildungsgesetz stehen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vielfältige Möglichkei-ten zur Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung, unab-hängig von Alter, Ausbildung oder Betriebsgröße. Auch das Qualifizierungsgeld unterstützt Beschäftigte, die vom Strukturwandel betroffen sind, indem es ihnen ermöglicht, im \r\neigenen Unternehmen für zukunftssichere Tätigkeiten weitergebildet zu werden. \r\nKommunen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Durch sie können die regionalen Qualifizie-rungsverbünde gestärkt werden. Mit regionalen Akteuren, wie Unternehmen oder \r\nBildungsträgern, können Qualifizierungsangebote entwickelt werden, die direkt auf die \r\nBedarfe der regionalen Arbeitsmärkte zugeschnitten sind. \r\n\r\nDarüber hinaus vertritt die vbw die Position, dass Weiterbildung bekannter und praxisnäher werden muss. Dazu gehören schlankere Verfahren, kürzere Qualifizierungsmaßnahmen und ein flächendeckendes Beratungsangebot. Politische Eingriffe, wie eine gesetzlich verankerte Bildungsteilzeit, sind dabei wenig hilfreich. Entscheidend sind vielmehr Maßnahmen, die die Bereitschaft zur Weiterbildung erhöhen und sich an den tatsächlichen \r\nBedarfen von Unternehmen und regionalen Arbeitsmärkten orientieren. Besonders für \r\nAn- und Ungelernte hat sich die Teilqualifizierung als wirksames Instrument etabliert, \r\num den Weg zum Facharbeiter zu eröffnen und das Potenzial dieser Gruppe für den \r\nArbeitsmarkt noch stärker zu heben. Weitere Informationen finden Sie in dem Positionspa-pier Teilqualifizierung.\r\n\r\nFerner braucht es eine Kultur des lebenslangen Lernens, die eine gelebte Praxis der Arbeit-nehmer darstellt. Sie ermöglicht es, flexibel auf Veränderungen zu reagieren und die Trans-formation zur Arbeitswelt 4.0 aktiv mitzugestalten, was ein zentraler Faktor für die Wett-bewerbsfähigkeit bayerischer Unternehmen ist. Arbeitnehmer sind mehr denn je \r\ngefordert, flexibel auf die Transformation der Arbeitswelt zu reagieren und aktiv durch Qua-lifizierung und stetige Weiterbildung notwendige Zukunftskompetenzen aufzubauen. Digita-le Bildung spielt hierbei eine Schlüsselrolle: Sie muss in allen Bildungsphasen gestärkt wer-den, damit Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, letztlich Personen aller Altersklassen frühzeitig Medienkompetenz erwerben und digitale Souveränität entwickeln. Nur so können sie auf die Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt vorbereitet werden. Mehr Investi-tionen in Aus- und Weiterbildung, eine moderne digitale Infrastruktur und digitale Lehr- und Lernangebote in den verschiedenen Bildungsangeboten sind dafür \r\nentscheidend.\r\n4\tService der Verbände\r\nÜberblick über die Unterstützungsangebote der Verbände\r\n4.1\tStudie Arbeitslandschaften\r\nSeit über fünfzehn Jahren veröffentlicht die vbw in ihrer Reihe „Arbeitslandschaften“ \r\nregelmäßig Studien, wie sich der Arbeitsmarkt künftig entwickeln wird. In diesen wird \r\naufgezeigt, in welchen Teilbereichen des Arbeitsmarktes künftig mit Fachkräfteengpässen zu rechnen ist. Auf Basis dieser Ergebnisse können dann im Schulterschluss mit der Politik zielgerichtet Maßnahmen zur Fachkräftesicherung eingeleitet werden. In der vbw Studie „Regionale Arbeitslandschaften“ von August 2023 wurden in der Analyse erstmals auch die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern beleuchtet. Dadurch ist es möglich, die Fachkräftesituation vor Ort gezielt zu analysieren und regionalspezifische Maßnahmen abzuleiten. Die Neuauflage dieser vbw-Studie wird im Frühjahr 2026 veröffentlicht.\r\n4.2\tLeitfäden und Informationsmaterial\r\nDie bayerischen Arbeitgeberverbände stellen zahlreiche Leitfäden und Informationsmateria-lien in Bezug auf den bayerischen Arbeitsmarkt und die Arbeits- und Fachkräftesicherung zur Verfügung. Im Folgenden ein kurzer Überblick zu ausgewählten Leitfäden:\r\nConnect. Erfolgreiches Azubi-Preboarding\r\nIn dem Leitfaden Connect. Erfolgreiches Azubi-Preboarding, den die bayerischen \r\nArbeitgeberverbände gemeinsam mit der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gGmbH \r\nentwickelt haben, finden Sie zahlreiche Anregungen für die Gestaltung eines \r\nprofessionellen Preboarding ihrer Azubis. \r\nsprungbrett AzubiMentoring\r\nZiel des sprungbrett AzubiMentorings ist es, ein Mentoringprogramm für Auszubildende mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund in Unternehmen aufzubauen. Mit Hilfe eines kosten-losen Schulungssets können Unternehmen mit geringem Aufwand selbstständig ein Mento-ring-Netzwerk für geflüchtete und zugewanderte Auszubildende in ihrem Unternehmen aufbauen. Die Materialien stehen auf sprungbrett Bayern zur Verfügung.\r\nAlle Ausbildungspotenziale erschließen – Unterstützungsangebote im Überblick\r\nDer Leitfaden Alle Ausbildungspotenziale erschließen – Unterstützungsangebote im Über-blick dient als umfassender Wegweiser und bietet einen Überblick über die vielfältigen \r\nUnterstützungsangebote.\r\n \r\nBerufliche Weiterbildung – Förderoptionen für Unternehmen\r\nIm Leitfaden Berufliche Weiterbildung – Förderoptionen für Unternehmen sind die Förder-möglichkeiten für die berufliche Weiterbildung von Mitarbeitenden zusammengefasst.\r\nIntegration von Geflüchteten – Tipps für Unternehmen\r\nIn der Informationsbroschüre Integration von Geflüchteten – Tipps für Unternehmen sind umfassend und übersichtlich Informationen für Unternehmen in Bezug auf die Integration von Geflüchteten zusammengestellt und es werden Tipps für die Praxis gegeben. \r\n4.3\tTaskforce Fachkräftesicherung FKS+\r\nDie vbw engagiert sich seit über fünfzehn Jahren zusammen mit den bayerischen Metall- und Elektroarbeitgebern bayme vbm in verschiedenen Projekten zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung. Dieses Engagement wurde mit der Initiative Fachkräftesicherung+ nochmals intensiviert. Zusammen mit der bayerischen Staatsregierung hat sich die vbw 2018 mit dieser Initiative das Ziel gesetzt, zusätzliche Fachkräfte für die bayerische Wirt-schaft zu aktivieren. Das Herzstück der Initiative ist die Taskforce Fachkräftesicherung FKS+, die als vierzehnköpfiges Team ein umfassendes und kostenfreies Serviceangebot für Unter-nehmen aller Größen und Branchen in Bayern bei allen Fragen rund um die Arbeits- und Fachkräftesicherung anbietet. \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nSophia Markuse\r\nAbteilung Bildung, Arbeitsmarkt, Fachkräftesicherung und Integration \r\nTelefon\t089-551 78-215\r\nsophia.markuse@vbw-bayern.de\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede \r\nDiskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\n \r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\n\r\nwww.vbw-bayern.de\r\n\r\n© vbw Februar 2026\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-02-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022600","regulatoryProjectTitle":"Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/91/a5/696367/Stellungnahme-Gutachten-SG2602180011.pdf","pdfPageCount":18,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der oberfränkische Arbeitsmarkt und seine Perspektiven\r\n\r\nPosition\r\nStand: Februar 2026\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nHerausfordernde Lage auf dem oberfränkischen Arbeitsmarkt\r\nDer oberfränkische Arbeitsmarkt ist weiterhin robust, befindet sich aber in einer herausfor-dernden Lage. Neben der konjunkturellen Krise wirken sich auch tiefgreifende strukturelle Entwicklungen auf den oberfränkischen Arbeitsmarkt aus.\r\n\r\nDie hohen Energie- und Arbeitskosten, eine überbordende Bürokratie, eine schwache ge-samtwirtschaftliche Nachfrage, geopolitische Herausforderungen, die demografische Ent-wicklung sowie die beschleunigte Digitalisierung der Arbeitswelt hinterlassen auch auf dem oberfränkischen Arbeitsmarkt Spuren. \r\n\r\nDer Struktur- und Konjunkturkrise sowie der daraus resultierenden wirtschaftlichen Stagna-tion muss mit gezielten Maßnahmen, wie der Senkung der Energiekosten, der Arbeitszeit-flexibilisierung, der Reform der sozialen Sicherungssysteme sowie generell der Entbürokrati-sierung entgegengewirkt werden.\r\n\r\nEine starke oberfränkische Wirtschaft trägt maßgeblich dazu bei, verlässliche (Gewerbe-) Steuereinnahmen zu sichern, wohnortnahe Arbeitsplätze zu schaffen und damit langfristige Perspektiven für die Menschen vor Ort zu eröffnen. Wir fordern deshalb die Gemeinden, Städte und Kreise auf, die Wirtschaftsförderung ins Zentrum der Kommunalpolitik zu stel-len. Gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft schaffen die Kommunen darüber hinaus durch eine effiziente Interaktion mit den Unternehmen, etwa durch E-Government-Angebote sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Weitere wichtige Bausteine sind zudem ausreichende Kinderbetreuungseinrichtungen, bezahlbarer Wohnraum und eine gute digi-tale Infrastruktur. \r\n\r\nGleichzeitig sind die Beschäftigten gefordert, flexibel auf die Transformation der Arbeitswelt zu reagieren und aktiv durch Qualifizierung und Weiterbildung notwendige Zukunftskompe-tenzen aufzubauen. Zur Flexibilität gehört zudem, bei Wegfall des eigenen Arbeitsplatzes Chancen in anderen Branchen zu nutzen, in denen die Nachfrage nach Arbeitskräften trotz Krise weiterhin hoch ist. \r\n\r\nUnser Positionspapier stellt auf Grundlage der aktuellen Situation die Herausforderungen und Maßnahmen zur Stärkung des oberfränkischen Arbeitsmarktes vor.\r\nBertram Brossardt\r\n02. Februar 2026\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tEntwicklung des Arbeitsmarktes in Oberfranken\t3\r\n2\tHerausforderungen für den oberfränkischen Arbeitsmarkt\t5\r\n3\tStärkung des oberfränkischen Arbeitsmarktes\t6\r\n3.1\tFörderung des Wirtschaftsstandortes\t6\r\n3.2\tStrukturwandel und Transformation aktiv vorantreiben\t7\r\n3.3\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes\t8\r\n3.4\tZuwanderung gezielt gestalten\t9\r\n3.5\tQualifizierung und lebenslanges Lernen verstetigen\t9\r\n4\tService der Verbände\t11\r\n4.1\tStudie Arbeitslandschaften\t11\r\n4.2\tLeitfäden und Informationsmaterial\t11\r\n4.3\tTaskforce Fachkräftesicherung FKS+\t12\r\nAnsprechpartner/Impressum\t13\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nGezielte Maßnahmen zur Stärkung des oberfränkischen Arbeitsmarktes \r\nDer oberfränkische Arbeitsmarkt ist in einer herausfordernden Lage. Auf der einen Seite gibt es viele Betriebe, die aufgrund der wirtschaftlichen Schwächephase Beschäftigung ab-bauen müssen. In der Folge ist die Arbeitslosigkeit in Oberfranken in den vergangenen Jah-ren gestiegen. Auf der anderen Seite gibt es viele Unternehmen, die händeringend nach Arbeits- und Fachkräften suchen. Durch die demografische Entwicklung ist das Angebot 2025 jedoch bereits zurückgegangen. Mittel- und langfristig wird sich diese Entwicklung fortsetzen. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung die oberfränkische Wirtschaft zu stärken und Arbeits- und Fachkräfte zu sichern. Hierfür sind verschiedene Maßnahmen notwendig: \r\n1.\tFörderung des Wirtschaftsstandortes\r\nZur Stärkung des oberfränkischen Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landes-ebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden, die sozialen Sicherungssysteme re-formiert, die Steuer- und Abgabenlast reduziert und die Energiekosten gesenkt werden, um Arbeitsplätze branchenübergreifend zu sichern. Zudem müssen gezielt auf kommunaler Ebene die Bürokratie abgebaut, die Gewerbesteuerlast maßvoll gehalten, die Verkehrsinfra-struktur ausgebaut, bezahlbarer Wohnraum geschaffen, eine zuverlässige, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung gewährleistet und Investitionen in die Forschungsinfrastruk-tur vorangetrieben werden. \r\n2.\tStrukturwandel und Transformation aktiv gestalten\r\nDie Entwicklung zur Arbeitswelt 4.0 muss konstruktiv, sowohl von den Beschäftigten und deren Eigeninitiative als auch den Unternehmen, gestaltet werden. Automatisierung und KI müssen als Chance für die Zukunft begriffen werden. Um dieser Entwicklung den Weg zu ebnen, müssen Kommunen den Ausbau der digitalen Netze durch die Nutzung von Förder-möglichkeiten und durch Schaffung effizienter Genehmigungsprozesse schnell vorantrei-ben.\r\n3.\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes\r\nUnter Beachtung des beobachtbaren und prognostizierten Rückgangs des Arbeitskräftean-gebotes in Oberfranken müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt aktiviert werden. Arbeit muss attraktiver sein als der Leistungsbezug, Langzeitarbeitslose müssen gezielt in den Ar-beitsmarkt integriert, Fehlanreize für ein frühzeitiges Aussteigen aus dem Berufsleben ab-gebaut, die regionale Mobilität von Arbeitskräften gesteigert und Menschen mit Fluchthin-tergrund noch gezielter als heute in die regionalen Arbeitsmärkte integriert werden. \r\n4.\tZuwanderung gezielt gestalten\r\nZur langfristigen Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes ist neben der Aktivierung aller heimischen Potenziale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte ge-steuerte Zuwanderung notwendig. Auf kommunaler Ebene können Netzwerke gefördert werden, die Zugewanderte und Unternehmen bei der Integration unterstützen und eine aktive Willkommenskultur fördern. \r\n5.\tQualifizierung und lebenslanges Lernen für eine zukunftssichere Arbeitswelt\r\nDurch Qualifizierung und berufliche Weiterbildung kann die berufliche Flexibilität von Ar-beitnehmern erhöht und der Mismatch am Arbeitsmarkt abgebaut werden. Notwendig ist dafür, die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu erhöhen und regionale Qualifizierungsverbünde weiter zu stärken. Für eine zukunftssi-chere Arbeitswelt bedarf es zudem einer Kultur des lebenslangen Lernens, die früh in der Bildungsbiografie verankert wird, um die Transformation der Arbeitswelt so aktiv wie mög-lich mitgestalten zu können.\r\n1\tEntwicklung des Arbeitsmarktes in Ober-franken\r\nGesunkene Erwerbstätigkeit bei gestiegener Arbeitslosigkeit\r\nBereits seit vielen Jahren ist Bayern Arbeitsmarkt-Spitzenreiter in Deutschland. Im Jahr 2025 lag die Arbeitslosenquote bei durchschnittlich 4,0 Prozent. In Gesamtdeutschland lag die Arbeitslosenquote mit 6,3 Prozent um 2,3 Prozentpunkte höher. Doch die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen wirken sich auch auf den bayerischen Arbeitsmarkt und seine Regierungsbezirke aus. \r\n\r\nIn Oberfranken lag die Arbeitslosenquote im Jahr 2025 bei durchschnittlich 4,4 Prozent und damit um 0,4 Prozentpunkte über dem gesamtbayerischen Durchschnitt. Seit dem Jahr 2022 hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt zudem merklich verschlechtert. So stieg die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen zwischen 2022 und 2025 um über 6.000 Per-sonen auf 26.164 Personen. Für das Jahr 2026 erwartet das IAB einen weiteren Anstieg, wenn auch deutlich langsamer als in den Jahren zuvor. \r\n\r\nAbbildung 1 \r\nArbeitslosenquoten im Vergleich Oberfranken, Bayern und Deutschland\r\n \r\n\r\nGleichzeitig ist die Zahl der offenen Stellen in den letzten Jahren merklich zurückgegangen. Damit haben sich die Chancen für Arbeitslose verringert, schnell wieder neue Arbeit zu \r\nfinden. Im Dezember 2025 gab es in Oberfranken 11.914 offene Stellen. Drei Jahre zuvor waren es mit 18.025 noch über 6.100 mehr. Im Durchschnitt gab es im Jahr 2025 rein rech-nerisch 2,2 Arbeitslose pro offene Stelle, damit liegt Oberfranken unter dem bayerischen Durchschnitt von 2,8. Bereits seit 2018 zeigt sich in Oberfranken ein Aufwärtstrend bei Be-trachtung der Arbeitslosen pro offene Stelle. So lag die Zahl der Arbeitslosen pro offene Stelle im Jahr 2018 noch bei 1,4. Der Anstieg kann als Hinweis auf einen zunehmenden Kon-kurrenzdruck der Arbeitnehmer bei der Stellensuche gewertet werden. Im Vergleich zum gesamtdeutschen Durchschnitt von 4,7 im Jahr 2025 steht Oberfranken jedoch weiterhin gut da. \r\n\r\nTrotz der gestiegenen Arbeitslosigkeit bei rückläufigen offenen Stellen wuchs die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Oberfranken seit 2014 von 405.402 auf 444.385 Beschäftigte im Jahr 2024 an. Im Jahr 2025 waren mit 442.527 Beschäftigten et-was weniger Beschäftigte im Vergleich zum Jahr 2024 gemeldet. Für 2026 prognostiziert das IAB für Oberfranken erneut einen leichten Rückgang der Beschäftigungsverhältnisse. \r\n\r\nDie aktuelle Bevölkerungsprognose des Bayerischen Landesamtes für Statistik besagt, dass die Entwicklung der Bevölkerung in Oberfranken mittel- bis langfristig rückläufig sein wird. Die Zahl der 16- bis 60-Jährigen wird um 3,8 Prozent bis zum Jahr 2028 im Vergleich zum Jahr 2024 zurückgehen. Im Jahr 2024 lebten in Oberfranken 566.000 Personen dieser Be-völkerungsgruppe. Bis 2043 wird ein weiterer Rückgang der Bevölkerung um 4,2 Prozent im Vergleich zum Jahr 2024 mit prognostiziert 542.200 Personen vorausgesagt.\r\n\r\nDer Industriebesatz in Oberfranken, also die Anzahl der Personen, die in der oberfränki-schen Industrie beschäftigt sind pro 1.000 Einwohner, lag im Jahr 2024 bei 111. Damit hat Oberfranken nach Schwaben und der Oberpfalz den dritthöchsten Industriebesatz bei Ver-gleich der bayerischen Regierungsbezirke. \r\n\r\nInsgesamt kann mit Blick auf den oberfränkischen Arbeitsmarkt zusammengefasst werden, dass die Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den anderen bayerischen Regierungsbezirken die zweithöchste Quote darstellt und diese in den letzten vier Jahren im Trend angestiegen ist. Gleichsam steht der oberfränkische Arbeitsmarkt im bundesweiten Vergleich gut da. Ein Warnsignal stellt der prognostizierte Rückgang der der Zahl der 16- bis 60-jährigen Perso-nen bis 2043 dar. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, alle verfügbaren Potenziale am oberfränkischen Arbeitsmarkt zu aktivieren und zu nutzen. Der Rückgang der offen ge-meldeten Stellen in Oberfranken zeigt ferner die Dringlichkeit auf, die oberfränkische Wirt-schaft zu stärken. \r\n\r\n2\tHerausforderungen für den oberfränkischen Arbeitsmarkt\r\nDen Herausforderungen des oberfränkischen Arbeitsmarktes begegnen\r\nDer oberfränkische Arbeitsmarkt ist weiterhin robust, befindet sich aber in einer herausfor-dernden Lage. Neben der konjunkturellen Krise sowie geopolitische Herausforderungen wirken strukturelle Probleme wie hohe Arbeits- und Energiekosten, überbordende Bürokra-tie und eine schwache gesamtwirtschaftliche Nachfrage belastend auf den Arbeitsmarkt. Die Liquidität vieler Unternehmen ist aufgrund der seit drei Jahren andauernden gesamt-deutschen konjunkturellen Schwäche und der äußert schwierigen außenwirtschaftlichen Lage massiv belastet. Die aktuell herausfordernde wirtschaftliche Lage trifft Oberfranken mit seinem starken industriellen Kern insbesondere in den Bereichen Maschinenbau und Automobilindustrie hart. Die Krise bewirkt eine bis zuletzt steigende Arbeitslosigkeit und weniger gemeldete Stellen. Es sind gezielte Impulse notwendig, um den oberfränkischen Standort zu stärken. \r\n\r\nSeit dem Jahr 2025 kommt es demografisch bedingt zu einem Rückgang des Arbeitskräfte-angebotes. Auch die im Jahr 2023 von der vbw veröffentlichte Studie Regionale Arbeits-landschaften zeigt, dass bis zum Jahr 2035 mehrheitlich eine negative Entwicklung des An-gebotes und der Nachfrage von Arbeitskräften zu beobachten ist, wobei das Angebot stär-ker zurückgeht als die Nachfrage. In keinem der Landkreise oder kreisfreien Städte in Ober-franken ist ein signifikantes Überangebot an Fachkräften zu beobachten. Damit entsteht eine paradoxe Situation am Arbeitsmarkt: Trotz steigender Arbeitslosigkeit bleibt die Siche-rung von Arbeits- und Fachkräften schwierig und für viele Branchen herausfordernd. \r\n\r\nAuch verändert sich durch die digitale Transformation, Globalisierung und De-Industrialisierung qualitativ die Nachfrage nach Arbeits- und Fachkräften und es werden vermehrt Zukunftskompetenzen gefordert. In diesem Zusammenhang muss der digitale Wandel, insbesondere KI, als Chance gesehen werden. \r\n\r\nDie Analyse des oberfränkischen Arbeitsmarktes lässt eine im bayernweiten Vergleich gerin-gere Meldung offener Stellen erkennen. Es bedarf deshalb gezielter Impulse, um die ober-fränkische Wirtschaft und damit den Arbeitsmarkt aus der konjunkturellen und strukturel-len Krise zu holen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. \r\n3\tStärkung des oberfränkischen Arbeitsmarktes\r\nWirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt gezielt stärken\r\n3.1\tFörderung des Wirtschaftsstandortes \r\nWill man die oberfränkische Wirtschaft stärken, gilt es zunächst auf Landes- und Bundes-ebene aktiv zu werden. So braucht es flexible und transparente Arbeitszeitregelungen, die auch der heterogenen regionalen Wirtschaftsstruktur gerecht werden. Die Arbeitszeitrege-lungen müssen die Anforderungen der Digitalisierung berücksichtigen und die Bedürfnisse der einzelnen Branchen und Betriebe vor Ort im Blick behalten. Auch die sozialen Siche-rungssysteme müssen reformiert werden, um steigende Beitragssätze zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und bayerischen Wirtschaft zu sichern. Die von der Bundesregierung verlängerte Sonderregelung für die Bezugsdauer des Kurzarbeitergel-des auf weiterhin 24 Monate bis Ende des Jahres 2026 ist kritisch zu sehen. Das Kurzarbei-tergeld soll nicht dafür eingesetzt werden, strukturelle Probleme zu lösen. Vielmehr ist es ein Instrument, um kurzfristige konjunkturelle Herausforderungen abzufedern. Weiterhin sind die hohen Energiekosten, die kommunale Betriebe, den Mittelstand und energieinten-sive Unternehmen belasten, ein großer Standortnachteil. Notwendig sind die wirksame Ausgestaltung und Umsetzung des Industriestrompreises, um die weitere De-Industrialisierung zu stoppen und damit Arbeitsplätze zu sichern. Ferner ist das Konnexi-tätsprinzip, nach welchem Kommunen für die ihnen übertragenen Aufgaben auch die ent-sprechende finanzielle Kompensation erhalten müssen, durchgehend einzuhalten. Ziel muss es insgesamt sein, dass Kommunen die notwendigen Rahmenbedingungen für das Umset-zen ihrer Handlungs- und Gestaltungsoptionen haben.\r\n\r\nAuf kommunaler Ebene gilt es zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unterneh-men und Kommunen, bürokratische Lasten abzubauen und das Angebot digitaler Verwal-tungsleistungen umfassend auszubauen. Insgesamt müssen die Verwaltungsprozesse – etwa bei Gewerbeanmeldungen oder Baugenehmigungen – vollständig digitalisiert, verein-facht und beschleunigt werden. Die gesetzlichen Spielräume, die z. B. durch den Ende Ok-tober verabschiedeten Bauturbo geschaffen wurden, müssen auf kommunaler Ebene ge-nutzt werden. Kommunale Wissensdatenbanken und moderne Arbeitsformen können Ab-läufe digitaler und effizienter machen und Silodenken abbauen. Städte und Landkreise sind hierbei zentrale Anwender und müssen digitale Verfahren bis Ende 2027 flächendeckend einführen.\r\n\r\nDie Steuer- und Abgabenlast der Unternehmen muss reduziert werden. Auf kommunaler Ebene muss die Gewerbesteuerlast maßvoll bleiben. Besonders wichtig ist es, die Hinzu-rechnungen in der Gewerbesteuer abzuschaffen, da diese zu einer ungerechtfertigten steu-erlichen Belastung und erheblichem bürokratischen Aufwand führen.\r\n\r\nUnternehmen brauchen an ihrem Standort in ihrer Kommune eine leistungsstarke Verkehrs-infrastruktur, um für Beschäftigte, Kunden und Zulieferer erreichbar zu sein. Dazu gehört insbesondere die Ertüchtigung der Franken-Sachsen-Magistrale mit Anbindung von Bay-reuth im Schienenverkehr. Darüber hinaus muss der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die Verkehrsanbindung der ländlichen Regionen ist weiter zu verbessern. So wird die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen in der Fläche gesi-chert und Engpässe im Verkehr reduziert. Kommunen sind hier insbesondere bei der pla-nungsrechtlichen Sicherung notwendiger Flächen gefragt, wie z. B. für den Ausweis not-wendiger Trassen.\r\n\r\nUm Arbeits- und Fachkräfte zu gewinnen, ist bezahlbarer Wohnraum entscheidend und wird immer mehr zum Standortfaktor für Unternehmen. Kommunen können durch Nach-verdichtung oder Aufstockung sowie den Ausbau von Wohnheimplätzen für Studierende und Berufsschüler dazu beitragen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die gesetzlichen Spielräume, die z. B. durch den Ende Oktober verabschiedeten Bauturbo geschaffen \r\nwurden, müssen auf kommunaler Ebene genutzt werden.\r\n\r\nEine weitere Stellschraube ist die Energieversorgung: Der Ausbau erneuerbarer Energien und Energienetze sind notwendig, um eine zuverlässige, bezahlbare und nachhaltige Ener-gieversorgung der oberfränkischen Unternehmen zu gewährleisten. \r\n\r\nIn Oberfranken muss ferner der direkte Zugang zu Ergebnissen der Forschung noch weiter verstärkt werden. Eine gute Kooperation und ein intensiver Austausch zwischen Unterneh-men und Hochschulen ist für die oberfränkischen Unternehmen von zentraler Bedeutung, um innovative Ideen zu entwickeln und zu realisieren. Hierzu gehört insbesondere die zügige Realisierung des regionalen Gründer- und Innovationszentrums (RIZ) in Bayreuth. Durch eine weitere Stärkung von Innovation und Forschung können zusätzliche zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Region geschaffen werden. \r\n3.2\tStrukturwandel und Transformation aktiv vorantreiben\r\nAutomatisierung und KI sind auch in Oberfranken eine echte Chance, um in Zukunft den Mangel an Arbeits- und Fachkräften abzuschwächen und potenziell entstehende Arbeits-kräfte- und Fachkräfteengpässe zu verringern. Sie bieten darüber hinaus große neue Wert-schöpfungschancen und Möglichkeiten der Effizienzsteigerung in sämtlichen Branchen. Eine verzögerte oder gar verschleppte Umsetzung der Digitalisierung wirkt sich negativ auf den Wirtschaftsstandort Bayern aus. Daher ist es wichtig, dass die digitale Transformation wei-terhin konstruktiv zentral und regional vorangetrieben wird. \r\n\r\nUnternehmen wie Kommunen brauchen den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und 5G-Netzen. Oberfränkische Unternehmen, insbesondere im ländlichen Bereich, leiden noch zu häufig unter Netzdefiziten im Festnetz oder im 5G-Mobilfunknetz. Die kommunale Ebene hat dabei sowohl beim Umgang mit Fördermöglichkeiten als auch bei Genehmigungspro-zessen eine Schlüsselrolle. Eine schnelle und verlässliche Erteilung von kommunalen Ge-nehmigungen spielt beispielsweise bei der Errichtung von Mobilfunkmasten eine zentrale Rolle. \r\n\r\nAuch die Beschäftigten selbst sind aufgrund des Strukturwandels und der Transformation der Arbeitswelt, in der Verantwortung, flexiblen Lösungen, wie beispielsweise die Bereit-schaft in andere Branchen zu wechseln, offen gegenüberzustehen.\r\n3.3\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes \r\nUm die Wettbewerbsstärke der bayerischen und auch oberfränkischen Wirtschaft weiter-zuentwickeln, besteht großer politischer Handlungsdruck. Die Sicherung von Arbeitskräften- und Fachkräften muss politisch mit hohem Nachdruck fokussiert werden. Es ist richtig, dass das Bürgergeld grundlegend reformiert und zur Neuen Grundsicherung weiterentwickelt werden soll. Diese Reform muss zeitnah ergänzt werden, durch Anpassungen bei den Hin-zuverdienstgrenzen und eine bessere Abstimmung der verschiedenen Leistungen im Bereich der sozialen Sicherung. Nur so kann erreicht werden, dass die Aufnahme einer Beschäfti-gung deutlich attraktiver ist als der Verbleib im Leistungsbezug. Langzeitarbeitslose müssen mit den richtigen Impulsen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu bedarf es eines flexiblen Arbeitsmarktes mit niedrigen Einstiegshürden und leistungsgerechten Löh-nen sowie einer passgenauen Unterstützung. \r\n\r\nIm Interesse einer höheren und längeren Erwerbsbeteiligung von älteren Menschen müssen Frühverrentungsanreize wie die sogenannte Rente mit 63 abgeschafft werden. Unterbleibt dieser Schritt, werden auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen. \r\n\r\nUm die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu steigern und eine vollzeitnahe Erwerbsarbeit zu ermöglichen, ist vor allem auf kommunaler Ebene der weitere qualitative und quantitative Ausbau von Kindertagesbetreuungseinrichtungen erforderlich. Kommunen können hier einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. In diesem Zusammenhang steigt auch die Relevanz von ausreichend Pflegeplätzen und Unterstützungsleistungen bei der Pflege von Angehörigen. Kommunen können auch hier – unterstützt durch Förderprogramme des Freistaats – dabei helfen, Strukturen vor Ort zu schaffen, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stärken. Starre gesetzliche Regelun-gen müssen abgebaut werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen. \r\n\r\nEin stärkeres Augenmerk muss zudem auf die regionale Mobilität von Arbeits- und Ausbil-dungsplatzsuchenden gerichtet werden und auch die Potenziale von Menschen mit Behin-derung müssen gehoben werden. Des Weiteren gilt es, Menschen mit Fluchthintergrund noch gezielter bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Von zentraler Be-deutung ist dabei das flächendeckende Angebot von Sprachkursen. Bei Geduldeten mit beschränktem Arbeitsmarktzugang sollte eine anstehende oder bestehende Beschäftigung in einem Unternehmen als positives Entscheidungskriterium für die Erteilung der Arbeitser-laubnis herangezogen werden.\r\n\r\nZur Arbeits- und Fachkräftesicherung ist ein ganzheitlicher Ansatz nötig, der neben der Ak-tivierung aller heimischen Potenziale auch die gezielte Anwerbung ausländischer Fachkräfte in den Blick nimmt. In den folgenden sechs Handlungsfeldern gilt es zum einen, die politi-schen Rahmenbedingungen zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung anzupassen und zum anderen, mit geeigneten Maßnahmen und Projekten Unternehmen bei der Deckung des Personalbedarfes zu unterstützen:  \r\n\r\n1.\tBreite Bildungsoffensive fortsetzen \r\n2.\tBeschäftigungschancen verbessern \r\n3.\tErwerbsbeteiligung erhöhen \r\n4.\tArbeitszeitpotenziale besser nutzen \r\n5.\tZuwanderung gezielt gestalten \r\n6.\tPotenziale von Digitalisierung und Automatisierung heben \r\n\r\nHierbei handelt es sich um Stellschrauben, die regionalspezifisch zu akzentuieren sind. Wei-tere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Fachkräftesicherung+.\r\n3.4\tZuwanderung gezielt gestalten\r\nZur Sicherung von Arbeits- und Fachkräften reicht die Aktivierung heimischer Potenziale allein nicht aus. Notwendig wird in vielen Branchen eine gesteuerte Zuwanderung sein. \r\nEs gilt deshalb, die Visa- und Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren. Zudem müssen Welcome-Center etabliert werden, die sowohl die Betriebe als auch die Zu-wanderer bei der Integration unterstützen. Hierbei kommt auch der Sprachförderung vor Ort eine wichtige Rolle zu. \r\n\r\nAuf kommunaler Ebene sollten beispielsweise Netzwerke, wie Vereine oder kommunale Integrationszentren, weiter gestärkt werden, damit Arbeits- und Fachkräfte sich beruflich und gesellschaftlich verankern können. Auch die Entwicklung von mehrsprachigen digitalen Angeboten, wie App-Lösungen, die die zentralen Informationen der Region enthalten, kön-nen bei der Integration helfen und eine aktive Willkommenskultur fördern. \r\n\r\nWeitere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Zuwanderung gezielt gestalten.\r\n3.5\tQualifizierung und lebenslanges Lernen verstetigen\r\nDie Anforderungen an berufliche Tätigkeiten verändern sich rasant, während der demogra-fische Wandel die Belegschaft in Oberfranken älter und den Nachwuchs knapper werden lässt. Qualifizierung und berufliche Weiterbildung gewinnen dadurch stark an Bedeutung:  Sie schaffen berufliche Flexibilität, helfen den Mismatch am Arbeitsmarkt zu verringern und eröffnen Beschäftigten neue Perspektiven – insbesondere jenen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.\r\n\r\nMit Gesetzen, wie dem Qualifizierungschancengesetz, dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz und dem Weiterbildungsgesetz stehen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vielfältige Möglichkei-ten zur Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung unab-hängig von Alter, Ausbildung oder Betriebsgröße. Auch das Qualifizierungsgeld unterstützt Beschäftigte, die vom Strukturwandel betroffen sind, indem es ihnen ermöglicht, im eige-nen Unternehmen für zukunftssichere Tätigkeiten weitergebildet zu werden. Kommunen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Durch sie können die regionalen Qualifizierungsverbünde gestärkt werden. Mit regionalen Akteuren, wie Unternehmen oder Bildungsträgern, können Qualifizierungsangebote entwickelt werden, die direkt auf die Bedarfe der regionalen Ar-beitsmärkte zugeschnitten sind. \r\n\r\nDarüber hinaus vertritt die vbw die Position, dass Weiterbildung bekannter und praxisnäher werden muss. Dazu gehören schlankere Verfahren, kürzere Qualifizierungsmaßnahmen und ein flächendeckendes Beratungsangebot. Politische Eingriffe, wie eine gesetzlich verankerte Bildungsteilzeit, sind dabei wenig hilfreich. Entscheidend sind vielmehr Maßnahmen, die die Bereitschaft zur Weiterbildung erhöhen und sich an den tatsächlichen Bedarfen von Unter-nehmen und regionalen Arbeitsmärkten orientieren. Besonders für An- und Ungelernte hat sich die Teilqualifizierung als wirksames Instrument etabliert, um den Weg zum Facharbei-ter zu eröffnen und das Potenzial dieser Gruppe für den Arbeitsmarkt noch stärker zu he-ben. Weitere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Teilqualifizierung.\r\n\r\nFerner braucht es eine Kultur des lebenslangen Lernens, die eine gelebte Praxis der Arbeit-nehmer darstellt. Sie ermöglicht es, flexibel auf Veränderungen zu reagieren und die Trans-formation zur Arbeitswelt 4.0 aktiv mitzugestalten, was ein zentraler Faktor für die Wett-bewerbsfähigkeit bayerischer Unternehmen ist. Arbeitnehmer sind mehr denn je gefordert, flexibel auf die Transformation der Arbeitswelt zu reagieren und aktiv durch Qualifizierung und stetige Weiterbildung notwendige Zukunftskompetenzen aufzubauen. Digitale Bildung spielt hierbei eine Schlüsselrolle: Sie muss in allen Bildungsphasen gestärkt werden, damit Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, letztlich Personen aller Altersklassen frühzeitig Me-dienkompetenz erwerben und digitale Souveränität entwickeln. Nur so können sie auf die Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt vorbereitet werden. Mehr Investitionen in Aus- und Weiterbildung, eine moderne digitale Infrastruktur und \r\ndigitale Lehr- und Lernangebote in den verschiedenen Bildungsangeboten sind dafür ent-scheidend.\r\n4\tService der Verbände\r\nÜberblick über die Unterstützungsangebote der Verbände\r\n4.1\tStudie Arbeitslandschaften\r\nSeit über fünfzehn Jahren veröffentlicht die vbw in ihrer Reihe „Arbeitslandschaften“ re-gelmäßig Studien, wie sich der Arbeitsmarkt künftig entwickeln wird. In diesen wird aufge-zeigt, in welchen Teilbereichen des Arbeitsmarktes künftig mit Fachkräfteengpässen zu rechnen ist. Auf Basis dieser Ergebnisse können dann im Schulterschluss mit der Politik ziel-gerichtet Maßnahmen zur Fachkräftesicherung eingeleitet werden. In der vbw Studie „Re-gionale Arbeitslandschaften“ von August 2023 wurden in der Analyse erstmals auch die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern beleuchtet. Dadurch ist es möglich, die Fachkräftesituation vor Ort gezielt zu analysieren und regionalspezifische Maßnahmen abzuleiten. Die Neuauflage dieser vbw-Studie wird im Frühjahr 2026 veröffentlicht.\r\n4.2\tLeitfäden und Informationsmaterial\r\nDie bayerischen Arbeitgeberverbände stellen zahlreiche Leitfäden und Informationsmateria-lien in Bezug auf den bayerischen Arbeitsmarkt und die Arbeits- und Fachkräftesicherung zur Verfügung. Im Folgenden ein kurzer Überblick zu ausgewählten Leitfäden:\r\nConnect. Erfolgreiches Azubi-Preboarding\r\nIn dem Leitfaden Connect. Erfolgreiches Azubi-Preboarding, den die bayerischen Arbeitge-berverbände gemeinsam mit der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gGmbH entwi-ckelt haben, finden Sie zahlreiche Anregungen für die Gestaltung eines professionellen Preboarding ihrer Azubis. \r\nsprungbrett AzubiMentoring\r\nZiel des sprungbrett AzubiMentorings ist es, ein Mentoringprogramm für Auszubildende mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund in Unternehmen aufzubauen. Mit Hilfe eines kosten-losen Schulungssets können Unternehmen mit geringem Aufwand selbstständig ein Mento-ring-Netzwerk für geflüchtete und zugewanderte Auszubildende in ihrem Unternehmen aufbauen. Die Materialien stehen auf sprungbrett Bayern zur Verfügung.\r\nAlle Ausbildungspotenziale erschließen – Unterstützungsangebote im Überblick\r\nDer Leitfaden Alle Ausbildungspotenziale erschließen – Unterstützungsangebote im Über-blick dient als umfassender Wegweiser und bietet einen Überblick über die vielfältigen Un-terstützungsangebote.\r\n \r\nBerufliche Weiterbildung – Förderoptionen für Unternehmen\r\nIm Leitfaden Berufliche Weiterbildung – Förderoptionen für Unternehmen sind die Förder-möglichkeiten für die berufliche Weiterbildung von Mitarbeitenden zusammengefasst.\r\nIntegration von Geflüchteten – Tipps für Unternehmen\r\nIn der Informationsbroschüre Integration von Geflüchteten – Tipps für Unternehmen sind umfassend und übersichtlich Informationen für Unternehmen in Bezug auf die Integration von Geflüchteten zusammengestellt und es werden Tipps für die Praxis gegeben. \r\n4.3\tTaskforce Fachkräftesicherung FKS+\r\nDie vbw engagiert sich seit über fünfzehn Jahren zusammen mit den bayerischen Metall- und Elektroarbeitgebern bayme vbm in verschiedenen Projekten zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung. Dieses Engagement wurde mit der Initiative Fachkräftesicherung+ nochmals intensiviert. Zusammen mit der bayerischen Staatsregierung hat sich die vbw 2018 mit dieser Initiative das Ziel gesetzt, zusätzliche Fachkräfte für die bayerische Wirt-schaft zu aktivieren. Das Herzstück der Initiative ist die Taskforce Fachkräftesicherung FKS+, die als vierzehnköpfiges Team ein umfassendes und kostenfreies Serviceangebot für Unter-nehmen aller Größen und Branchen in Bayern bei allen Fragen rund um die Arbeits- und Fachkräftesicherung anbietet. \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nSophia Markuse\r\nAbteilung Bildung, Arbeitsmarkt, Fachkräftesicherung und Integration \r\nTelefon\t089-551 78-215\r\nsophia.markuse@vbw-bayern.de\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede \r\nDiskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\n \r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\n\r\nwww.vbw-bayern.de\r\n\r\n© vbw Februar 2026\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-02-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022600","regulatoryProjectTitle":"Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7e/53/696369/Stellungnahme-Gutachten-SG2602180012.pdf","pdfPageCount":18,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der oberpfälzische Arbeitsmarkt und seine Perspektiven\r\n\r\nPosition\r\nStand: Februar 2026\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nHerausfordernde Lage auf dem oberpfälzischen Arbeitsmarkt  \r\nDer Arbeitsmarkt der Oberpfalz ist weiterhin robust, befindet sich aber in einer herausfor-dernden Lage. Neben der konjunkturellen Krise wirken sich auch tiefgreifende strukturelle Entwicklungen auf den oberpfälzischen Arbeitsmarkt aus.\r\n\r\nDie hohen Energie- und Arbeitskosten, eine überbordende Bürokratie, eine schwache \r\ngesamtwirtschaftliche Nachfrage, geopolitische Herausforderungen, die demografische Entwicklung sowie die beschleunigte Digitalisierung der Arbeitswelt hinterlassen auch auf dem oberpfälzischen Arbeitsmarkt Spuren. \r\n\r\nDer Struktur- und Konjunkturkrise sowie der daraus resultierenden wirtschaftlichen Stagna-tion muss mit gezielten Maßnahmen, wie der Senkung der Energiekosten, der Arbeitszeit-flexibilisierung, der Reform der sozialen Sicherungssysteme sowie generell der Entbürokrati-sierung entgegengewirkt werden.\r\n\r\nEine starke oberpfälzische Wirtschaft trägt maßgeblich dazu bei, verlässliche (Gewerbe-) Steuereinnahmen zu sichern, wohnortnahe Arbeitsplätze zu schaffen und damit langfristige Perspektiven für die Menschen vor Ort zu eröffnen. Wir fordern deshalb die Gemeinden, Städte und Kreise auf, die Wirtschaftsförderung ins Zentrum der Kommunalpolitik zu stel-len. Gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft schaffen die Kommunen darüber hinaus durch eine effiziente Interaktion mit den Unternehmen, etwa durch E-Government-Angebote sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Weitere wichtige Bausteine sind zudem ausreichende Kinderbetreuungseinrichtungen, bezahlbarer Wohnraum und eine gute digi-tale Infrastruktur. \r\n\r\nGleichzeitig sind die Beschäftigten gefordert, flexibel auf die Transformation der Arbeitswelt zu reagieren und aktiv durch Qualifizierung und Weiterbildung notwendige Zukunftskompe-tenzen aufzubauen. Zur Flexibilität gehört zudem, bei Wegfall des eigenen Arbeitsplatzes Chancen in anderen Branchen zu nutzen, in denen die Nachfrage nach Arbeitskräften trotz Krise weiterhin hoch ist. \r\n\r\nUnser Positionspapier stellt auf Grundlage der aktuellen Situation die Herausforderungen und Maßnahmen zur Stärkung des oberpfälzischen Arbeitsmarktes vor.\r\nBertram Brossardt\r\n02. Februar 2026\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tEntwicklung des Arbeitsmarktes in der Oberpfalz\t3\r\n2\tHerausforderungen für den oberpfälzischen Arbeitsmarkt\t5\r\n3\tStärkung des oberpfälzischen Arbeitsmarktes\t6\r\n3.1\tFörderung des Wirtschaftsstandortes\t6\r\n3.2\tStrukturwandel und Transformation aktiv vorantreiben\t7\r\n3.3\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes\t8\r\n3.4\tZuwanderung gezielt gestalten\t9\r\n3.5\tQualifizierung und lebenslanges Lernen verstetigen\t9\r\n4\tService der Verbände\t11\r\n4.1\tStudie Arbeitslandschaften\t11\r\n4.2\tLeitfäden und Informationsmaterial\t11\r\n4.3\tTaskforce Fachkräftesicherung FKS+\t12\r\nAnsprechpartner/Impressum\t13\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nGezielte Maßnahmen zur Stärkung des oberpfälzischen Arbeitsmarktes \r\nDer oberpfälzische Arbeitsmarkt ist in einer herausfordernden Lage. Auf der einen Seite gibt es viele Betriebe, die aufgrund der wirtschaftlichen Schwächephase Beschäftigung \r\nabbauen müssen. In der Folge ist die Arbeitslosigkeit in der Oberpfalz in den vergangenen Jahren gestiegen. Auf der anderen Seite gibt es viele Unternehmen, die händeringend nach Arbeits- und Fachkräften suchen. Dieser Umstand wird dadurch verstärkt, dass mittel- und langfristig das Angebot an Arbeits- und Fachkräften aufgrund der demografischen Entwick-lung zurückgehen wird. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, die oberpfälzische Wirt-schaft zu stärken und Arbeitskräfte und Fachkräfte zu sichern. Hierfür sind \r\nverschiedene Maßnahmen notwendig: \r\n1.\tFörderung des Wirtschaftsstandorts\r\nZur Stärkung des oberpfälzischen Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landes-ebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden, die sozialen Sicherungssysteme re-formiert, die Steuer- und Abgabenlast reduziert und die Energiekosten gesenkt werden, um Arbeitsplätze branchenübergreifend zu sichern. Zudem müssen gezielt auf kommunaler Ebene die Bürokratie abgebaut, die Gewerbesteuerlast maßvoll gehalten, die Verkehrsinfra-struktur ausgebaut, bezahlbarer Wohnraum geschaffen, eine zuverlässige, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung gewährleistet und Investitionen in die Forschungsinfrastruk-tur vorangetrieben werden. \r\n2.\tStrukturwandel und Transformation aktiv gestalten\r\nDie Entwicklung zur Arbeitswelt 4.0 muss konstruktiv, sowohl von den Beschäftigten und deren Eigeninitiative als auch den Unternehmen, gestaltet werden. Automatisierung und KI müssen als Chance für die Zukunft begriffen werden. Um dieser Entwicklung den Weg zu ebnen, müssen Kommunen den Ausbau der digitalen Netze durch die Nutzung von Förder-möglichkeiten und durch Schaffung effizienter Genehmigungsprozesse schnell vorantrei-ben.\r\n3.\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes\r\nAlle Potenziale am Arbeitsmarkt müssen mittel- und langfristig aktiviert werden. Arbeit muss attraktiver sein als der Leistungsbezug, Langzeitarbeitslose müssen gezielt in den Ar-beitsmarkt integriert, Fehlanreize für ein frühzeitiges Aussteigen aus dem Berufsleben ab-gebaut, die regionale Mobilität von Arbeitskräften gesteigert und Menschen mit Fluchthin-tergrund noch gezielter als heute in die regionalen Arbeitsmärkte integriert werden. \r\n4.\tZuwanderung gezielt gestalten\r\nZur langfristigen Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes ist neben der Aktivierung aller heimischen Potenziale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte ge-steuerte Zuwanderung notwendig. Auf kommunaler Ebene können Netzwerke gefördert werden, die Zugewanderte und Unternehmen bei der Integration unterstützen und eine aktive Willkommenskultur fördern. \r\n5.\tQualifizierung und lebenslanges Lernen für eine zukunftssichere Arbeitswelt\r\nDurch Qualifizierung und berufliche Weiterbildung kann die berufliche Flexibilität von Ar-beitnehmern erhöht und der Mismatch am Arbeitsmarkt abgebaut werden. Notwendig ist dafür, die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu erhöhen und regionale Qualifizierungsverbünde weiter zu stärken. Für eine zukunftssi-chere Arbeitswelt bedarf es zudem einer Kultur des lebenslangen Lernens, die früh in der Bildungsbiografie verankert wird, um die Transformation der Arbeitswelt so aktiv wie mög-lich mitgestalten zu können.\r\n1\tEntwicklung des Arbeitsmarktes in der Oberpfalz\r\nErwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit gestiegen\r\nBereits seit vielen Jahren ist Bayern Arbeitsmarkt-Spitzenreiter in Deutschland. Im Jahr 2025 lag die Arbeitslosenquote bei durchschnittlich 4,0 Prozent. In Gesamtdeutschland lag die Arbeitslosenquote mit 6,3 Prozent um 2,3 Prozentpunkte höher. Doch die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen wirken sich auch auf den bayerischen Arbeitsmarkt und seine Regierungsbezirke aus. \r\n\r\nIn der Oberpfalz lag die Arbeitslosenquote im Jahr 2025 mit 3,8 Prozent knapp unter dem bayerischen Durchschnitt. Seit dem Jahr 2022 hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt \r\njedoch merklich verschlechtert. So stieg die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen zwischen 2022 und 2025 in der Oberpfalz um über 6.500 Personen auf 25.135 Personen. Für das Jahr 2026 erwartet das IAB einen weiteren Anstieg der Zahl der Arbeitslosen in der Oberpfalz, wenn auch deutlich langsamer als in den Jahren zuvor. \r\n\r\nAbbildung 1 \r\nArbeitslosenquoten im Vergleich Oberpfalz, Bayern und Deutschland\r\n \r\n\r\nAuch die Zahl der offenen Stellen ist in den letzten Jahren merklich zurückgegangen. Damit haben sich die Chancen für Arbeitslose reduziert, schnell wieder neue Arbeit zu finden. Im Dezember 2025 gab es in der Oberpfalz 11.788 offene Stellen. Drei Jahre zuvor waren es mit 16.636 noch über 4.500 mehr. \r\n\r\nIm Durchschnitt gab es im Jahr 2025 rein rechnerisch 2,0 Arbeitslose pro offene Stelle, da-mit liegt die Oberpfalz deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt von 2,8. Bereits seit 2018 zeigt sich in der Oberpfalz aber ein ansteigender Trend bei Betrachtung der Arbeitslo-sen pro offene Stelle. So lag die Zahl der Arbeitslosen pro offene Stelle im Jahr 2018 durch-schnittlich bei 1,3. Der Anstieg kann als Hinweis auf einen zunehmenden Konkurrenzdruck der Arbeitnehmer bei der Stellensuche gewertet werden, auch wenn die Zahl der Arbeitslo-sen pro offene Stelle mit 2,0 bayernweit vergleichsweise niedrig ist. Verglichen mit dem gesamtdeutschen Durchschnitt von 4,7 steht die Oberpfalz weiterhin sehr gut da.\r\n\r\nTrotz einer gestiegenen Arbeitslosigkeit und weniger offener Stellen ist die Zahl der sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigten in der Oberpfalz seit 2014 von 424.230 auf 503.547 Beschäftigte im Jahr 2025 gewachsen. Für 2026 prognostiziert das IAB einen weiteren leichten Anstieg der Beschäftigungsverhältnisse. Ein Rückgang der Beschäftigung in der Industrie wird durch andere Branchen überkompensiert.\r\n\r\nDie aktuelle Bevölkerungsprognose des Bayerischen Landesamtes für Statistik sieht einen Rückgang der Zahl der 16- bis 60-Jährigen um 2,4 Prozent bis zum Jahr 2028 voraus. Im Jahr 2024 lebten in der Oberpfalz 621.200 Personen dieser Bevölkerungsgruppe. Im Jahr 2028 werden es laut der Prognose 606.400 Personen sein und damit sinkt auch das Angebot an Arbeits- und Fachkräften. Bis zum Jahr 2043 prognostiziert das Bayerische Landesamt für Statistik einen weiteren Rückgang um 0,2 Prozent auf 619.800 Personen im Vergleich zum Jahr 2024.\r\n\r\nDer Industriebesatz 2024, also die Anzahl der Personen, die in der Industrie beschäftigt sind pro 1.000 Einwohner, liegt in der Oberpfalz bei 130 und ist damit der höchste aller bayeri-schen Regierungsbezirke. Er liegt somit auch klar über dem gesamtbayerischen Durch-schnitt von 100. \r\n\r\nInsgesamt kann mit Blick auf den oberpfälzischen Arbeitsmarkt zusammengefasst werden, dass die Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den anderen Regierungsbezirken in Bayern die zweitniedrigste Quote darstellt. Die Quote ist jedoch in den letzten vier Jahren im Trend angestiegen. Der oberpfälzische Arbeitsmarkt steht im bundesweiten Vergleich gut da. Der zu beobachtende Rückgang der Bevölkerung bis 2043 gibt Aufschluss darüber, wie wichtig es is,t alle verfügbaren Arbeits- und Fachkräftepotenziale am oberpfälzischen Arbeitsmarkt mittel- und langfristig zu nutzen. Der Rückgang der offen gemeldeten Stellen in der Ober-pfalz zeigt die aktuelle Dringlichkeit auf, die oberpfälzische Wirtschaft weiter zu stärken. \r\n\r\n2\tHerausforderungen für den oberpfälzischen Arbeitsmarkt\r\nDen Herausforderungen des oberpfälzischen Arbeitsmarktes begegnen\r\nDer oberpfälzische Arbeitsmarkt ist weiterhin robust, befindet sich aber in einer herausfor-dernden Lage. Neben der konjunkturellen Krise sowie geopolitischen Herausforderungen wirken strukturelle Probleme wie hohe Arbeits- und Energiekosten, überbordende Bürokra-tie und eine schwache gesamtwirtschaftliche Nachfrage belastend auf den Arbeitsmarkt. Die Liquidität vieler Unternehmen ist aufgrund der seit drei Jahren andauernden gesamt-deutschen konjunkturellen Schwäche und der äußert schwierigen außenwirtschaftlichen Lage belastet. Die aktuell herausfordernde wirtschaftliche Lage trifft die im bayernweiten Vergleich am stärksten industriell geprägte Oberpfalz mit ihrem starken industriellen Kern insbesondere in den Bereichen Maschinenbau und Automobil hart. Diese Rahmenbedin-gungen führen zu steigender Arbeitslosigkeit und weniger gemeldeten Stellen in der Ober-pfalz. Es sind gezielte Impulse notwendig, um den oberpfälzischen Standort zu stärken. \r\n\r\nIn der Oberpfalz ist mittel- bis langfristig ein demografisch bedingter Rückgang des Arbeits-kräfteangebotes zu beobachten. Die im Jahr 2023 von der vbw veröffentlichte Studie \r\nRegionale Arbeitslandschaften zeigt, dass bis zum Jahr 2035 mehrheitlich eine negative Entwicklung des Angebotes und der Nachfrage von Arbeitskräften zu beobachten ist, \r\nwobei das Angebot stärker zurückgeht als die Nachfrage. In keinem der Landkreise oder kreisfreien Städte in der Oberpfalz ist ein signifikantes Überangebot an Fachkräften zu be-obachten. Damit entsteht eine paradoxe Situation am Arbeitsmarkt: Trotz steigender \r\nArbeitslosigkeit bleibt die Sicherung von Arbeits- und Fachkräften schwierig und für viele Branchen herausfordernd. \r\n\r\nAuch verändert sich durch die digitale Transformation, Globalisierung und De-Industrialisierung qualitativ die Nachfrage nach Arbeits- und Fachkräften und es werden vermehrt Zukunftskompetenzen gefordert. In diesem Zusammenhang muss der digitale Wandel, \r\ninsbesondere KI, als Chance gesehen werden. \r\n\r\nDie Analyse des oberpfälzischen Arbeitsmarktes lässt in den letzten Jahren einen Rückgang der Meldung offener Stellen erkennen. Es bedarf deshalb gezielter Impulse, um den kon-junkturellen und strukturellen Herausforderungen der oberpfälzischen Wirtschaft zu be-gegnen und damit den regionalen Arbeitsmarkt sowie die internationale Wettbewerbsfä-higkeit der Oberpfalz weiter zu stärken. \r\n3\tStärkung des oberpfälzischen Arbeitsmarktes\r\nDen oberpfälzischen Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt gezielt stärken\r\n3.1\tFörderung des Wirtschaftsstandortes \r\nWill man die oberpfälzische Wirtschaft stärken, gilt es zunächst auf Landes- und Bundes-ebene aktiv zu werden. So braucht es flexible und transparente Arbeitszeitregelungen, die auch der heterogenen regionalen Wirtschaftsstruktur gerecht werden. Die Arbeitszeitrege-lungen müssen die Anforderungen der Digitalisierung berücksichtigen und die Bedürfnisse der einzelnen Branchen und Betriebe vor Ort im Blick behalten. Auch die sozialen Siche-rungssysteme müssen reformiert werden, um steigende Beitragssätze zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und bayerischen Wirtschaft zu sichern. Die von der Bundesregierung verlängerte Sonderregelung für die Bezugsdauer des Kurzarbeitergel-des auf weiterhin 24 Monate bis Ende des Jahres 2026 ist kritisch zu sehen. Das Kurzarbei-tergeld soll nicht dafür eingesetzt werden, strukturelle Probleme zu lösen. Vielmehr ist es ein Instrument, um kurzfristige konjunkturelle Herausforderungen abzufedern. Weiterhin sind die hohen Energiekosten, die kommunale Betriebe, den Mittelstand und energieinten-sive Unternehmen belasten, ein großer Standortnachteil. Notwendig sind die wirksame Ausgestaltung und Umsetzung des Industriestrompreises, um die weitere De-Industrialisierung zu stoppen und damit Arbeitsplätze zu sichern. Ferner ist das Konnexi-tätsprinzip, nach welchem Kommunen für die ihnen übertragenen Aufgaben auch die ent-sprechende finanzielle Kompensation erhalten müssen, durchgehend einzuhalten. Ziel muss es insgesamt sein, dass Kommunen die notwendigen Rahmenbedingungen für das Umset-zen ihrer Handlungs- und Gestaltungsoptionen haben.\r\n\r\nAuf kommunaler Ebene gilt es zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unterneh-men und Kommunen, bürokratische Lasten abzubauen und das Angebot digitaler Verwal-tungsleistungen umfassend auszubauen. Insgesamt müssen die Verwaltungsprozesse – etwa bei Gewerbeanmeldungen oder Baugenehmigungen – vollständig digitalisiert, verein-facht und beschleunigt werden. Die gesetzlichen Spielräume, die z. B. durch den Ende Ok-tober verabschiedeten Bauturbo geschaffen wurden, müssen auf kommunaler Ebene ge-nutzt werden. Kommunale Wissensdatenbanken und moderne Arbeitsformen können Ab-läufe digitaler und effizienter machen und Silodenken abbauen. Städte und Landkreise sind hierbei zentrale Anwender und müssen digitale Verfahren bis Ende 2027 flächendeckend einführen.\r\n\r\nDie Steuer- und Abgabenlast der Unternehmen muss reduziert werden. Auf kommunaler Ebene muss die Gewerbesteuerlast maßvoll bleiben. Besonders wichtig ist es, die Hinzu-rechnungen in der Gewerbesteuer abzuschaffen, da diese zu einer ungerechtfertigten steu-erlichen Belastung und erheblichem bürokratischen Aufwand führen.\r\n\r\nUnternehmen brauchen an ihrem Standort in ihrer Kommune eine leistungsstarke Verkehrs-infrastruktur, um für Beschäftigte, Kunden und Zulieferer erreichbar zu sein. Darüber hin-aus muss der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die Verkehrsanbindung ländlicher Regionen ist zu verbessern und zentrale Projekte, wie beispielsweise die Elektrifizierung der Bahnstrecke Hof - Regensburg ist schnell voranzutrei-ben. So wird die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen in der Fläche gesichert und Engpässe im Verkehr reduziert. Kommunen sind hier insbesondere bei der planungsrechtlichen Siche-rung notwendiger Flächen gefragt, wie z. B. für den Ausweis notwendiger Trassen.\r\n\r\nUm Arbeits- und Fachkräfte zu gewinnen, ist bezahlbarer Wohnraum entscheidend und wird immer mehr zum Standortfaktor für Unternehmen. Kommunen können durch Nach-verdichtung oder Aufstockung sowie den Ausbau von Wohnheimplätzen für Studierende und Berufsschüler dazu beitragen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die gesetzlichen Spielräume, die z. B. durch den Ende Oktober verabschiedeten Bauturbo geschaffen wur-den, müssen auf kommunaler Ebene genutzt werden.\r\n\r\nEine weitere Stellschraube ist die Energieversorgung: Der Ausbau erneuerbarer Energien und Energienetze ist notwendig, um eine zuverlässige, bezahlbare und nachhaltige Energie-versorgung der oberpfälzischen Unternehmen zu gewährleisten. \r\n\r\nIn der Oberpfalz muss ferner der direkte Zugang zu Ergebnissen der Forschung noch weiter verstärkt werden. Eine gute Kooperation und ein intensiver Austausch zwischen Unterneh-men und Hochschulen ist für die oberpfälzischen Unternehmen von zentraler Bedeutung, um innovative Ideen zu entwickeln und zu realisieren. Durch eine weitere Stärkung von In-novation und Forschung können zusätzliche zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Region ge-schaffen werden. \r\n3.2\tStrukturwandel und Transformation aktiv vorantreiben\r\nAutomatisierung und KI sind auch in der Oberpfalz eine echte Chance, um in Zukunft den Mangel an Arbeits- und Fachkräften abzuschwächen und potenziell entstehende Arbeits-kräfte- und Fachkräfteengpässe zu verringern. Sie bieten darüber hinaus große neue Wert-schöpfungschancen und Möglichkeiten der Effizienzsteigerung in sämtlichen Branchen. Eine verzögerte oder gar verschleppte Umsetzung der Digitalisierung wirkt sich negativ auf den Wirtschaftsstandort Bayern aus. Daher ist es wichtig, dass die digitale Transformation wei-terhin konstruktiv zentral und regional vorangetrieben wird. \r\n\r\nUnternehmen wie Kommunen brauchen den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und 5G-Netzen. Oberpfälzische Unternehmen, insbesondere im ländlichen Bereich, leiden noch zu häufig unter Netzdefiziten im Festnetz oder im 5G-Mobilfunknetz. Die kommunale Ebene hat dabei sowohl beim Umgang mit Fördermöglichkeiten als auch bei Genehmigungspro-zessen eine Schlüsselrolle. Eine schnelle und verlässliche Erteilung von kommunalen Ge-nehmigungen spielt beispielsweise bei der Errichtung von Mobilfunkmasten eine zentrale Rolle. \r\n\r\nAuch die Beschäftigten selbst sind aufgrund des Strukturwandels und der Transformation der Arbeitswelt, in der Verantwortung, flexiblen Lösungen, wie beispielsweise der Bereit-schaft in andere Branchen zu wechseln, offen gegenüberzustehen.\r\n3.3\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes \r\nUm die Wettbewerbsstärke der bayerischen und auch oberpfälzischen Wirtschaft weiterzu-entwickeln, besteht großer politischer Handlungsdruck. Die Sicherung von Arbeitskräften- und Fachkräften muss politisch mit hohem Nachdruck fokussiert werden. Es ist richtig, dass das Bürgergeld grundlegend reformiert und zur Neuen Grundsicherung weiterentwickelt werden soll. Diese Reform muss zeitnah ergänzt werden, durch Anpassungen bei den Hin-zuverdienstgrenzen und eine bessere Abstimmung der verschiedenen Leistungen im Bereich der sozialen Sicherung. Nur so kann erreicht werden, dass die Aufnahme einer Beschäfti-gung deutlich attraktiver ist als der Verbleib im Leistungsbezug. Langzeitarbeitslose müssen mit den richtigen Impulsen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu bedarf es eines flexiblen Arbeitsmarktes mit niedrigen Einstiegshürden und leistungsgerechten Löh-nen sowie einer passgenauen Unterstützung. \r\n\r\nIm Interesse einer höheren und längeren Erwerbsbeteiligung von älteren Menschen müssen Frühverrentungsanreize wie die sogenannte Rente mit 63 abgeschafft werden. Unterbleibt dieser Schritt, werden auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen. \r\n\r\nUm die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu steigern und eine vollzeitnahe Erwerbsarbeit zu ermöglichen, ist vor allem auf kommunaler Ebene der weitere qualitative und quantitative Ausbau von Kindertagesbetreuungseinrichtungen erforderlich. Kommunen können hier einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. In diesem Zusammenhang steigt auch die Relevanz von ausreichend Pflegeplätzen und Unterstützungsleistungen bei der Pflege von Angehörigen. Kommunen können auch hier – unterstützt durch Förderprogramme des Freistaats – dabei helfen, Strukturen vor Ort zu schaffen, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stärken. Starre gesetzliche Regelun-gen müssen abgebaut werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen. \r\n\r\nEin stärkeres Augenmerk muss zudem auf die regionale Mobilität von Arbeits- und Ausbil-dungsplatzsuchenden gerichtet werden und auch die Potenziale von Menschen mit Behin-derung müssen gehoben werden. Des Weiteren gilt es, Menschen mit Fluchthintergrund noch gezielter bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Von zentraler Be-deutung ist dabei das flächendeckende Angebot von Sprachkursen. Bei Geduldeten mit beschränktem Arbeitsmarktzugang sollte eine anstehende oder bestehende Beschäftigung in einem Unternehmen als positives Entscheidungskriterium für die Erteilung der Arbeitser-laubnis herangezogen werden.\r\n\r\nZur Arbeits- und Fachkräftesicherung ist ein ganzheitlicher Ansatz nötig, der neben der Ak-tivierung aller heimischen Potenziale auch die gezielte Anwerbung ausländischer Fachkräfte in den Blick nimmt. In den folgenden sechs Handlungsfeldern gilt es zum einen, die politi-schen Rahmenbedingungen zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung anzupassen und zum anderen, mit geeigneten Maßnahmen und Projekten Unternehmen bei der Deckung des Personalbedarfes zu unterstützen:  \r\n\r\n1.\tBreite Bildungsoffensive fortsetzen \r\n2.\tBeschäftigungschancen verbessern \r\n3.\tErwerbsbeteiligung erhöhen \r\n4.\tArbeitszeitpotenziale besser nutzen \r\n5.\tZuwanderung gezielt gestalten \r\n6.\tPotenziale von Digitalisierung und Automatisierung heben \r\n\r\nHierbei handelt es sich um Stellschrauben, die regionalspezifisch zu akzentuieren sind. Wei-tere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Fachkräftesicherung+.\r\n3.4\tZuwanderung gezielt gestalten\r\nZur Sicherung von Arbeits- und Fachkräften reicht die Aktivierung heimischer Potenziale allein nicht aus. Notwendig wird in vielen Branchen eine gesteuerte Zuwanderung sein. \r\nEs gilt deshalb, die Visa- und Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren. Zudem müssen Welcome-Center etabliert werden, die sowohl die Betriebe als auch die Zu-wanderer bei der Integration unterstützen. Hierbei kommt auch der Sprachförderung vor Ort eine wichtige Rolle zu. \r\n\r\nAuf kommunaler Ebene sollten beispielsweise Netzwerke, wie Vereine oder kommunale Integrationszentren, weiter gestärkt werden, damit Arbeits- und Fachkräfte sich beruflich und gesellschaftlich verankern können. Auch die Entwicklung von mehrsprachigen digitalen Angeboten, wie App-Lösungen, die die zentralen Informationen der Region enthalten, kön-nen bei der Integration helfen und eine aktive Willkommenskultur fördern. \r\n\r\nWeitere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Zuwanderung gezielt gestalten.\r\n3.5\tQualifizierung und lebenslanges Lernen verstetigen\r\nDie Anforderungen an berufliche Tätigkeiten verändern sich rasant, während der demogra-fische Wandel die Belegschaft in der Oberpfalz älter und den Nachwuchs knapper werden lässt. Qualifizierung und berufliche Weiterbildung gewinnen dadurch stark an Bedeutung:  Sie schaffen berufliche Flexibilität, helfen den Mismatch am Arbeitsmarkt zu verringern und eröffnen Beschäftigten neue Perspektiven – insbesondere jenen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.\r\n\r\nMit Gesetzen, wie dem Qualifizierungschancengesetz, dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz und dem Weiterbildungsgesetz stehen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vielfältige Möglichkei-ten zur Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung unab-hängig von Alter, Ausbildung oder Betriebsgröße. Auch das Qualifizierungsgeld unterstützt Beschäftigte, die vom Strukturwandel betroffen sind, indem es ihnen ermöglicht, im eige-nen Unternehmen für zukunftssichere Tätigkeiten weitergebildet zu werden. Kommunen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Durch sie können die regionalen Qualifizierungsverbünde gestärkt werden. Mit regionalen Akteuren, wie Unternehmen oder Bildungsträgern, können Qualifizierungsangebote entwickelt werden, die direkt auf die Bedarfe der regionalen Ar-beitsmärkte zugeschnitten sind. \r\n\r\nDarüber hinaus vertritt die vbw die Position, dass Weiterbildung bekannter und praxisnäher werden muss. Dazu gehören schlankere Verfahren, kürzere Qualifizierungsmaßnahmen und ein flächendeckendes Beratungsangebot. Politische Eingriffe, wie eine gesetzlich verankerte Bildungsteilzeit, sind dabei wenig hilfreich. Entscheidend sind vielmehr Maßnahmen, die die Bereitschaft zur Weiterbildung erhöhen und sich an den tatsächlichen Bedarfen von Unter-nehmen und regionalen Arbeitsmärkten orientieren. Besonders für An- und Ungelernte hat sich die Teilqualifizierung als wirksames Instrument etabliert, um den Weg zum Facharbei-ter zu eröffnen und das Potenzial dieser Gruppe für den Arbeitsmarkt noch stärker zu he-ben. Weitere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Teilqualifizierung.\r\n\r\nFerner braucht es eine Kultur des lebenslangen Lernens, die eine gelebte Praxis der Arbeit-nehmer darstellt. Sie ermöglicht es, flexibel auf Veränderungen zu reagieren und die Trans-formation zur Arbeitswelt 4.0 aktiv mitzugestalten, was ein zentraler Faktor für die Wett-bewerbsfähigkeit bayerischer Unternehmen ist. Arbeitnehmer sind mehr denn je gefordert, flexibel auf die Transformation der Arbeitswelt zu reagieren und aktiv durch Qualifizierung und stetige Weiterbildung notwendige Zukunftskompetenzen aufzubauen. Digitale Bildung spielt hierbei eine Schlüsselrolle: Sie muss in allen Bildungsphasen gestärkt werden, damit Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, letztlich Personen aller Altersklassen frühzeitig Me-dienkompetenz erwerben und digitale Souveränität entwickeln. Nur so können sie auf die Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt vorbereitet werden. Mehr Investitionen in Aus- und Weiterbildung, eine moderne digitale Infrastruktur und digitale Lehr- und Lernan-gebote in den verschiedenen Bildungsangeboten sind dafür entscheidend.\r\n4\tService der Verbände\r\nÜberblick über die Unterstützungsangebote der Verbände\r\n4.1\tStudie Arbeitslandschaften\r\nSeit über fünfzehn Jahren veröffentlicht die vbw in ihrer Reihe „Arbeitslandschaften“ re-gelmäßig Studien, wie sich der Arbeitsmarkt künftig entwickeln wird. In diesen wird aufge-zeigt, in welchen Teilbereichen des Arbeitsmarktes künftig mit Fachkräfteengpässen zu rechnen ist. Auf Basis dieser Ergebnisse können dann im Schulterschluss mit der Politik ziel-gerichtet Maßnahmen zur Fachkräftesicherung eingeleitet werden. In der vbw Studie „Re-gionale Arbeitslandschaften“ von August 2023 wurden in der Analyse erstmals auch die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern beleuchtet. Dadurch ist es möglich, die Fachkräftesituation vor Ort gezielt zu analysieren und regionalspezifische Maßnahmen abzuleiten. Die Neuauflage dieser vbw-Studie wird im Frühjahr 2026 veröffentlicht.\r\n4.2\tLeitfäden und Informationsmaterial\r\nDie bayerischen Arbeitgeberverbände stellen zahlreiche Leitfäden und Informationsmateria-lien in Bezug auf den bayerischen Arbeitsmarkt und die Arbeits- und Fachkräftesicherung zur Verfügung. Im Folgenden ein kurzer Überblick zu ausgewählten Leitfäden:\r\nConnect. Erfolgreiches Azubi-Preboarding\r\nIn dem Leitfaden Connect. Erfolgreiches Azubi-Preboarding, den die bayerischen Arbeitge-berverbände gemeinsam mit der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gGmbH entwi-ckelt haben, finden Sie zahlreiche Anregungen für die Gestaltung eines professionellen Preboarding ihrer Azubis. \r\nsprungbrett AzubiMentoring\r\nZiel des sprungbrett AzubiMentorings ist es, ein Mentoringprogramm für Auszubildende mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund in Unternehmen aufzubauen. Mit Hilfe eines kosten-losen Schulungssets können Unternehmen mit geringem Aufwand selbstständig ein Mento-ring-Netzwerk für geflüchtete und zugewanderte Auszubildende in ihrem Unternehmen aufbauen. Die Materialien stehen auf sprungbrett Bayern zur Verfügung.\r\nAlle Ausbildungspotenziale erschließen – Unterstützungsangebote im Überblick\r\nDer Leitfaden Alle Ausbildungspotenziale erschließen – Unterstützungsangebote im Über-blick dient als umfassender Wegweiser und bietet einen Überblick über die vielfältigen Un-terstützungsangebote.\r\n \r\nBerufliche Weiterbildung – Förderoptionen für Unternehmen\r\nIm Leitfaden Berufliche Weiterbildung – Förderoptionen für Unternehmen sind die Förder-möglichkeiten für die berufliche Weiterbildung von Mitarbeitenden zusammengefasst.\r\nIntegration von Geflüchteten – Tipps für Unternehmen\r\nIn der Informationsbroschüre Integration von Geflüchteten – Tipps für Unternehmen sind umfassend und übersichtlich Informationen für Unternehmen in Bezug auf die Integration von Geflüchteten zusammengestellt und es werden Tipps für die Praxis gegeben. \r\n4.3\tTaskforce Fachkräftesicherung FKS+\r\nDie vbw engagiert sich seit über fünfzehn Jahren zusammen mit den bayerischen Metall- und Elektroarbeitgebern bayme vbm in verschiedenen Projekten zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung. Dieses Engagement wurde mit der Initiative Fachkräftesicherung+ nochmals intensiviert. Zusammen mit der bayerischen Staatsregierung hat sich die vbw 2018 mit dieser Initiative das Ziel gesetzt, zusätzliche Fachkräfte für die bayerische Wirt-schaft zu aktivieren. Das Herzstück der Initiative ist die Taskforce Fachkräftesicherung FKS+, die als vierzehnköpfiges Team ein umfassendes und kostenfreies Serviceangebot für Unter-nehmen aller Größen und Branchen in Bayern bei allen Fragen rund um die Arbeits- und Fachkräftesicherung anbietet. \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nSophia Markuse\r\nAbteilung Bildung, Arbeitsmarkt, Fachkräftesicherung und Integration \r\nTelefon\t089-551 78-215\r\nsophia.markuse@vbw-bayern.de\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede \r\nDiskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\n \r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\n\r\nwww.vbw-bayern.de\r\n\r\n© vbw Februar 2026\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-02-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022600","regulatoryProjectTitle":"Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/91/60/696371/Stellungnahme-Gutachten-SG2602180013.pdf","pdfPageCount":18,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nDer schwäbische Arbeitsmarkt und seine Perspektiven\r\n\r\nPosition\r\nStand: Februar 2026\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nHerausfordernde Lage auf dem schwäbischen Arbeitsmarkt  \r\nDer Arbeitsmarkt des bayerischen Regierungsbezirkes Schwaben ist weiterhin robust, be-findet sich aber in einer herausfordernden Lage. Neben der konjunkturellen Krise wirken sich auch tiefgreifende strukturelle Entwicklungen auf den schwäbischen Arbeitsmarkt aus.\r\n\r\nDie hohen Energie- und Arbeitskosten, eine überbordende Bürokratie, eine schwache \r\ngesamtwirtschaftliche Nachfrage, geopolitische Herausforderungen, die demografische Entwicklung sowie die beschleunigte Digitalisierung der Arbeitswelt hinterlassen auch auf dem schwäbischen Arbeitsmarkt Spuren. \r\n\r\nDer Struktur- und Konjunkturkrise sowie der daraus resultierenden wirtschaftlichen Stagna-tion muss mit gezielten Maßnahmen, wie der Senkung der Energiekosten, der Arbeitszeit-flexibilisierung, der Reform der sozialen Sicherungssysteme sowie generell der Entbürokrati-sierung entgegengewirkt werden.\r\n\r\nEine starke schwäbische Wirtschaft trägt maßgeblich dazu bei, verlässliche (Gewerbe-) Steuereinnahmen zu sichern, wohnortnahe Arbeitsplätze zu schaffen und damit langfristige Perspektiven für die Menschen vor Ort zu eröffnen. Wir fordern deshalb die Gemeinden, Städte und Kreise auf, die Wirtschaftsförderung ins Zentrum der Kommunalpolitik zu stel-len. Gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft schaffen die Kommunen darüber hinaus durch eine effiziente Interaktion mit den Unternehmen, etwa durch E-Government-Angebote sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Weitere wichtige Bausteine sind zudem ausreichende Kinderbetreuungseinrichtungen, bezahlbarer Wohnraum und eine gute digi-tale Infrastruktur. \r\n\r\nGleichzeitig sind die Beschäftigten gefordert, flexibel auf die Transformation der Arbeitswelt zu reagieren und aktiv durch Qualifizierung und Weiterbildung notwendige Zukunftskompe-tenzen aufzubauen. Zur Flexibilität gehört zudem, bei Wegfall des eigenen Arbeitsplatzes Chancen in anderen Branchen zu nutzen, in denen die Nachfrage nach Arbeitskräften trotz Krise weiterhin hoch ist. \r\n\r\nUnser Positionspapier stellt auf Grundlage der aktuellen Situation die Herausforderungen und Maßnahmen zur Stärkung des schwäbischen Arbeitsmarktes vor.\r\nBertram Brossardt\r\n02. Februar 2026\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tEntwicklung des Arbeitsmarktes in Schwaben\t3\r\n2\tHerausforderungen für den schwäbischen Arbeitsmarkt\t5\r\n3\tStärkung des schwäbischen Arbeitsmarktes\t6\r\n3.1\tFörderung des Wirtschaftsstandortes\t6\r\n3.2\tStrukturwandel und Transformation aktiv vorantreiben\t7\r\n3.3\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes\t8\r\n3.4\tZuwanderung gezielt gestalten\t9\r\n3.5\tQualifizierung und lebenslanges Lernen verstetigen\t9\r\n4\tService der Verbände\t11\r\n4.1\tStudie Arbeitslandschaften\t11\r\n4.2\tLeitfäden und Informationsmaterial\t11\r\n4.3\tTaskforce Fachkräftesicherung FKS+\t12\r\nAnsprechpartner/Impressum\t13\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nGezielte Maßnahmen zur Stärkung des schwäbischen Arbeitsmarktes \r\nDer Regierungsbezirk Schwaben verzeichnet nach wie vor die geringste Arbeitslosenquote beim Vergleich der bayerischen Regierungsbezirke. Dennoch befindet sich auch der schwä-bische Arbeitsmarkt in einer herausfordernden Lage. Auf der einen Seite gibt es viele Be-triebe, die aufgrund der wirtschaftlichen Schwächephase Beschäftigung abbauen müssen. In der Folge ist die Arbeitslosigkeit im Regierungsbezirk Schwaben in den vergangenen Jah-ren gestiegen. Auf der anderen Seite gibt es viele Unternehmen, die bereits jetzt händerin-gend nach Arbeits- und Fachkräften suchen. Dieser Umstand wird dadurch verschärft, dass mittel- und langfristig das Angebot an Arbeitskräften und Fachkräften aufgrund der demo-grafischen Entwicklung zurückgehen wird. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, die schwäbische Wirtschaft zu stärken und Arbeitskräfte und Fachkräfte zu sichern. Hierfür sind verschiedene Maßnahmen notwendig: \r\n1.\tFörderung des Wirtschaftsstandortes\r\nZur Stärkung des schwäbischen Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landes-ebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden, die sozialen Sicherungssysteme re-formiert, die Steuer- und Abgabenlast reduziert und die Energiekosten gesenkt werden, um Arbeitsplätze branchenübergreifend zu sichern. Zudem müssen gezielt auf kommunaler Ebene die Bürokratie abgebaut, die Gewerbesteuerlast maßvoll gehalten, die Verkehrsinfra-struktur ausgebaut, bezahlbarer Wohnraum geschaffen, eine zuverlässige, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung gewährleistet und Investitionen in die Forschungsinfrastruk-tur vorangetrieben werden. \r\n2.\tStrukturwandel und Transformation aktiv gestalten\r\nDie Entwicklung zur Arbeitswelt 4.0 muss konstruktiv, sowohl von den Beschäftigten und deren Eigeninitiative als auch den Unternehmen, gestaltet werden. Automatisierung und KI müssen als Chance für die Zukunft begriffen werden. Um dieser Entwicklung den Weg zu ebnen, müssen Kommunen den Ausbau der digitalen Netze durch die Nutzung von Förder-möglichkeiten und durch Schaffung effizienter Genehmigungsprozesse schnell vorantrei-ben.\r\n3.\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes\r\nAlle Potenziale am Arbeitsmarkt müssen mittel- und langfristig aktiviert werden. Arbeit muss attraktiver sein als der Leistungsbezug, Langzeitarbeitslose müssen gezielt in den Ar-beitsmarkt integriert, Fehlanreize für ein frühzeitiges Aussteigen aus dem Berufsleben ab-gebaut, die regionale Mobilität von Arbeitskräften gesteigert und Menschen mit Fluchthin-tergrund noch gezielter als heute in die regionalen Arbeitsmärkte integriert werden. \r\n \r\n4.\tZuwanderung gezielt gestalten\r\nZur langfristigen Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes ist neben der Aktivierung aller heimischen Potenziale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte ge-steuerte Zuwanderung notwendig. Auf kommunaler Ebene können Netzwerke gefördert werden, die Zugewanderte und Unternehmen bei der Integration unterstützen und eine aktive Willkommenskultur fördern. \r\n5.\tQualifizierung und lebenslanges Lernen für eine zukunftssichere Arbeitswelt\r\nDurch Qualifizierung und berufliche Weiterbildung kann die berufliche Flexibilität von Ar-beitnehmern erhöht und der Mismatch am Arbeitsmarkt abgebaut werden. Notwendig ist dafür, die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu erhöhen und regionale Qualifizierungsverbünde weiter zu stärken. Für eine zukunftssi-chere Arbeitswelt bedarf es zudem einer Kultur des lebenslangen Lernens, die früh in der Bildungsbiografie verankert wird, um die Transformation der Arbeitswelt so aktiv wie mög-lich mitgestalten zu können.\r\n1\tEntwicklung des Arbeitsmarktes in Schwaben\r\nGesunkene Erwerbstätigkeit bei gestiegener Arbeitslosigkeit\r\nBereits seit vielen Jahren ist Bayern Arbeitsmarkt-Spitzenreiter in Deutschland. Im Jahr 2025 lag die Arbeitslosenquote bei 4,0 Prozent. In Gesamtdeutschland lag die Arbeitslosen-quote mit 6,3 Prozent um 2,3 Prozentpunkte höher. Doch die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen wirken sich auch auf den bayerischen Arbeitsmarkt und seine Regie-rungsbezirke aus. \r\n\r\nIn Schwaben lag die Arbeitslosenquote im Jahr 2025 bei 3,6 Prozent und damit um 0,4 Pro-zentpunkte unter dem bayerischen Durchschnitt. Seit dem Jahr 2022 hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt jedoch merklich verschlechtert. So stieg die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen in Schwaben zwischen 2022 und 2025 um fast 10.000 Personen auf 40.362 Personen an. Für das Jahr 2026 erwartet das IAB einen weiteren Anstieg der \r\nArbeitslosenzahlen. \r\n\r\nAbbildung 1 \r\nArbeitslosenquoten im Vergleich Schwaben, Bayern und Deutschland\r\n \r\n\r\nGleichzeitig ist die Zahl der offenen Stellen in den letzten Jahren merklich zurückgegangen. Damit haben sich die Chancen für Arbeitslose reduziert, schnell wieder neue Arbeit zu fin-den. Im Dezember 2025 gab es in Schwaben 15.888 offene Stellen. Drei Jahre zuvor waren es mit 19.321 noch über 3.000 mehr. \r\n\r\nIm Durchschnitt gab es im Jahr 2025 rein rechnerisch 2,6 Arbeitslose pro offene Stelle, \r\ndamit lag Schwaben unter dem bayerischen Durchschnitt von 2,8. Bereits seit 2018 zeigt sich in Schwaben ein ansteigender Trend bei Betrachtung der Arbeitslosen pro offene Stelle. So lag die Zahl der Arbeitslosen pro offene Stelle im Jahr 2018 durchschnittlich bei 1,5. Der Anstieg kann als Hinweis auf einen zunehmenden Konkurrenzdruck der Arbeitnehmer bei der Stellensuche gewertet werden. Im Vergleich zum gesamtdeutschen Durchschnitt von 4,7 steht Schwaben jedoch weiterhin gut da.\r\n\r\nIm Zuge der gestiegenen Arbeitslosigkeit bei rückläufigen offenen Stellen sank zuletzt auch die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Zwar stieg zwischen 2014 und 2024 in Schwaben die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten von 676.721 auf 791.149 Beschäftigte an, im Jahr 2025 jedoch lag die Zahl der Beschäftigten mit 791.004 Beschäftigten etwas niedriger als im Jahr 2024. 2026 soll laut der Prognose des IAB die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse in Schwaben wieder leicht auf 793.000 steigen. \r\n\r\nDie aktuelle Bevölkerungsprognose des Bayerischen Landesamtes für Statistik sieht einen Rückgang der Zahl der 16- bis 60-Jährigen um 1,3 Prozent bis zum Jahr 2028 voraus. Im Jahr 2024 lebten in Schwaben 1.068.200 Personen dieser Bevölkerungsgruppe. Im Jahr 2028 werden es laut Prognose 1.054.700 Personen sein und damit sinkt auch das Angebot an Arbeits- und Fachkräften. Infolge des Zuzugs soll die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter danach wieder steigen und 2043 mit prognostiziert 1.109.100 Personen um 3,8 Prozent höher liegen als im Jahr 2024.\r\n\r\nDer Industriebesatz 2024, also die Anzahl der Personen, die in Schwaben in der Industrie beschäftigt sind pro 1.000 Einwohner, liegt in Schwaben bei 112 und ist damit der zweit-höchste im Vergleich zu allen bayerischen Regierungsbezirken. Auch liegt er über dem ge-samtbayerischen Durchschnitt von 100. \r\n\r\nInsgesamt kann mit Blick auf den schwäbischen Arbeitsmarkt zusammengefasst werden, dass die Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den anderen Regierungsbezirken in Bayern die niedrigste Quote darstellt. Der schwäbische Arbeitsmarkt steht im bundesweiten Vergleich gut da. Die Quote ist jedoch in den letzten vier Jahren im Trend kontinuierlich angestiegen. Der ebenfalls zu beobachtende kurzfristige Rückgang und anschließend wieder prognosti-zierte Anstieg der Bevölkerung bis 2043 gibt Aufschluss darüber, wie wichtig es ist, alle ver-fügbaren Arbeits- und Fachkräftepotenziale am schwäbischen Arbeitsmarkt mittel- und langfristig zu nutzen. Der Rückgang der offen gemeldeten Stellen in Schwaben zeigt die aktuelle Dringlichkeit auf, die schwäbische Wirtschaft weiter zu stärken. \r\n\r\n2\tHerausforderungen für den schwäbischen Arbeitsmarkt\r\nDen Herausforderungen des schwäbischen Arbeitsmarktes begegnen\r\nDer schwäbische Arbeitsmarkt ist weiterhin robust. Seit vielen Jahren hat Schwaben die geringste Arbeitslosenquote Deutschlands. Die aktuell herausfordernde Lage zeigt sich aber auch in Schwaben. Neben der konjunkturellen Krise sowie geopolitischen Herausforderun-gen wirken strukturelle Probleme wie hohe Arbeits- und Energiekosten, überbordende Bü-rokratie und eine schwache gesamtwirtschaftliche Nachfrage belastend auf den Arbeits-markt. Die Liquidität vieler Unternehmen ist aufgrund der seit drei Jahren andauernden gesamtdeutschen konjunkturellen Schwäche und der äußert schwierigen außenwirtschaftli-chen Lage belastet. Die aktuell herausfordernde wirtschaftliche Lage trifft Schwaben mit seinem starken industriellen Kern insbesondere im Bereich des Maschinenbaus. Diese Rah-menbedingungen führen zu steigender Arbeitslosigkeit und weniger gemeldeten Stellen. Es sind gezielte Impulse notwendig, um den Standort zu stärken. \r\n\r\nIn Schwaben ist ein demografisch bedingter Rückgang des Arbeitskräfteangebots zu be-obachten, welcher nur mittelfristig durch Zuzug ausgeglichen werden kann. Die im Jahr 2023 von der vbw veröffentlichte Studie Regionale Arbeitslandschaften zeigt, dass bis zum Jahr 2035 mehrheitlich eine negative Entwicklung des Angebotes und der Nachfrage von Arbeitskräften zu beobachten ist, wobei das Angebot stärker zurückgeht als die Nachfrage. In keinem der Landkreise oder kreisfreien Städte in Schwaben ist ein signifikantes Überan-gebot an Fachkräften zu beobachten. Damit entsteht eine paradoxe Situation am Arbeits-markt: Trotz steigender Arbeitslosigkeit bleibt die Sicherung von Arbeits- und Fachkräften schwierig und für viele Branchen herausfordernd. \r\n\r\nAuch verändert sich durch die digitale Transformation, Globalisierung und De-Industrialisierung qualitativ die Nachfrage nach Arbeits- und Fachkräften und es werden vermehrt Zukunftskompetenzen gefordert. In diesem Zusammenhang muss der digitale Wandel, insbesondere KI, als Chance gesehen werden. \r\n\r\nDie Analyse des schwäbischen Arbeitsmarktes lässt in den letzten Jahren einen Rückgang der Meldung offener Stellen erkennen. Es bedarf deshalb gezielter Impulse, um den kon-junkturellen und strukturellen Herausforderungen der schwäbischen Wirtschaft zu begeg-nen und damit den regionalen Arbeitsmarkt sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit Schwabens weiter zu stärken. \r\n3\tStärkung des schwäbischen Arbeitsmarktes\r\nDen schwäbischen Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt gezielt stärken\r\n3.1\tFörderung des Wirtschaftsstandortes \r\nWill man die schwäbische Wirtschaft stärken, gilt es zunächst auf Landes- und Bundesebe-ne aktiv zu werden. So braucht es flexible und transparente Arbeitszeitregelungen, die auch der heterogenen regionalen Wirtschaftsstruktur gerecht werden. Die Arbeitszeitregelungen müssen die Anforderungen der Digitalisierung berücksichtigen und die Bedürfnisse der ein-zelnen Branchen und Betriebe vor Ort im Blick behalten. Auch die sozialen Sicherungssys-teme müssen reformiert werden, um steigende Beitragssätze zu verhindern und die Wett-bewerbsfähigkeit der deutschen und bayerischen Wirtschaft zu sichern. Die von der Bun-desregierung verlängerte Sonderregelung für die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf weiterhin 24 Monate bis Ende des Jahres 2026 ist kritisch zu sehen. Das Kurzarbeitergeld soll nicht dafür eingesetzt werden, strukturelle Probleme zu lösen. Vielmehr ist es ein In-strument, um kurzfristige konjunkturelle Herausforderungen abzufedern. Weiterhin sind die hohen Energiekosten, die kommunale Betriebe, den Mittelstand und energieintensive Un-ternehmen belasten, ein großer Standortnachteil. Notwendig sind die wirksame Ausgestal-tung und Umsetzung des Industriestrompreises, um die weitere De-Industrialisierung zu stoppen und damit Arbeitsplätze zu sichern. Ferner ist das Konnexitätsprinzip, nach wel-chem Kommunen für die ihnen übertragenen Aufgaben auch die entsprechende finanzielle Kompensation erhalten müssen, durchgehend einzuhalten. Ziel muss es insgesamt sein, dass Kommunen die notwendigen Rahmenbedingungen für das Umsetzen ihrer Handlungs- und Gestaltungsoptionen haben.\r\n\r\nAuf kommunaler Ebene gilt es, zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unterneh-men und Kommunen, bürokratische Lasten abzubauen und das Angebot digitaler Verwal-tungsleistungen umfassend auszubauen. Insgesamt müssen die Verwaltungsprozesse – etwa bei Gewerbeanmeldungen oder Baugenehmigungen – vollständig digitalisiert, verein-facht und beschleunigt werden. Die gesetzlichen Spielräume, die zum Beispiel durch den Ende Oktober verabschiedeten Bauturbo geschaffen wurden, müssen auf kommunaler Ebe-ne genutzt werden. Kommunale Wissensdatenbanken und moderne Arbeitsformen können Abläufe digitaler und effizienter machen und Silodenken abbauen. Städte und Landkreise sind hierbei zentrale Anwender und müssen digitale Verfahren bis Ende 2027 flächende-ckend einführen.\r\n\r\nDie Steuer- und Abgabenlast der Unternehmen muss reduziert werden. Auf kommunaler Ebene muss die Gewerbesteuerlast maßvoll bleiben. Besonders wichtig ist es, die Hinzu-rechnungen in der Gewerbesteuer abzuschaffen, da diese zu einer ungerechtfertigten steu-erlichen Belastung und erheblichem bürokratischen Aufwand führen.\r\n\r\nUnternehmen brauchen an ihrem Standort in ihrer Kommune eine leistungsstarke Verkehrs-infrastruktur, um für Beschäftigte, Kunden und Zulieferer erreichbar zu sein. Darüber hin-aus muss der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bedarfsgerecht ausgebaut werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Optimierung der Anbindung Schwabens an den Flughafen München aber auch die weitere bedarfsgerechte Ertüchtigung der Magistrale Paris – Budapest, welche über Stuttgart – Ulm – Augsburg – München führt. Um den regio-nalen ÖPNV zu verbessern, müssen die schwäbischen Verkehrsverbünde besser verzahnt werden. Insbesondere muss die Verkehrsanbindung der ländlichen Regionen verbessert werden. So wird die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen in der Fläche gesichert und Engpässe im Verkehr reduziert. Kommunen sind hier insbesondere bei der planungsrechtlichen Siche-rung notwendiger Flächen gefragt, wie z. B. für den Ausweis notwendiger \r\nTrassen.\r\n\r\nUm Arbeits- und Fachkräfte zu gewinnen, ist bezahlbarer Wohnraum entscheidend und wird immer mehr zum Standortfaktor für Unternehmen. Kommunen können durch Nach-verdichtung oder Aufstockung sowie den Ausbau von Wohnheimplätzen für Studierende und Berufsschüler dazu beitragen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die gesetzlichen Spielräume, die z. B. durch den Ende Oktober verabschiedeten Bauturbo geschaffen wur-den, müssen auf kommunaler Ebene genutzt werden.\r\n\r\nEine weitere Stellschraube ist die Energieversorgung: Der Ausbau erneuerbarer Energien und Energienetze ist notwendig, um eine zuverlässige, bezahlbare und nachhaltige Energie-versorgung der schwäbischen Unternehmen zu gewährleisten. \r\n\r\nInnovation und neue Technologien sind die Treiber der schwäbischen Wirtschaft. Für Schwaben gilt deshalb, sich weiterhin auf seine Stärken zu fokussieren, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Betrieben weiter voranzutreiben und die Forschungsstärke und die kommunalen Innovations- und Forschungscluster weiter zu stärken. Beispielhaft für die bereits bestehende enge Verzahnung von Forschung und regionaler Wirtschaft stehen die schwäbischen Technologietransferzentren. Das Beibehalten dieser Fokussierung und weite-re Anstrengungen im Bereich Innovation und neue Technologien schaffen die Vorausset-zung für weitere zukunftsfähige Arbeitsplätze in der schwäbischen Region. \r\n3.2\tStrukturwandel und Transformation aktiv vorantreiben\r\nAutomatisierung und KI sind auch in Schwaben eine echte Chance, um in Zukunft den Man-gel an Arbeits- und Fachkräften abzuschwächen und potenziell entstehende Arbeitskräfte- und Fachkräfteengpässe zu verringern. Sie bieten darüber hinaus große neue Wertschöp-fungschancen und Möglichkeiten der Effizienzsteigerung in sämtlichen Branchen. Eine ver-zögerte oder gar verschleppte Umsetzung der Digitalisierung wirkt sich negativ auf den Wirtschaftsstandort Bayern aus. Daher ist es wichtig, dass die digitale Transformation wei-terhin konstruktiv zentral und regional vorangetrieben wird. \r\n\r\nUnternehmen wie Kommunen brauchen den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und 5G-Netzen. Schwäbische Unternehmen, insbesondere im ländlichen Bereich, leiden noch zu häufig unter Netzdefiziten im Festnetz oder im 5G-Mobilfunknetz. Die kommunale Ebene hat dabei sowohl beim Umgang mit Fördermöglichkeiten als auch bei Genehmigungspro-zessen eine Schlüsselrolle. Eine schnelle und verlässliche Erteilung von kommunalen Ge-nehmigungen spielt beispielsweise bei der Errichtung von Mobilfunkmasten eine zentrale Rolle. \r\n\r\nAuch die Beschäftigten selbst sind aufgrund des Strukturwandels und der Transformation der Arbeitswelt, in der Verantwortung, flexiblen Lösungen, wie beispielsweise der Bereit-schaft in andere Branchen zu wechseln, offen gegenüberzustehen.\r\n3.3\tSicherung des Arbeitskräfte- und Fachkräfteangebotes \r\nUm die Wettbewerbsstärke der bayerischen und auch schwäbischen Wirtschaft weiterzu-entwickeln, besteht großer politischer Handlungsdruck. Die Sicherung von Arbeitskräften und Fachkräften muss politisch mit hohem Nachdruck fokussiert werden. Es ist richtig, dass das Bürgergeld grundlegend reformiert und zur Neuen Grundsicherung weiterentwickelt werden soll. Diese Reform muss zeitnah ergänzt werden, durch Anpassungen bei den Hin-zuverdienstgrenzen und eine bessere Abstimmung der verschiedenen Leistungen im Bereich der sozialen Sicherung. Nur so kann erreicht werden, dass die Aufnahme einer Beschäfti-gung deutlich attraktiver ist als der Verbleib im Leistungsbezug. Langzeitarbeitslose müssen mit den richtigen Impulsen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu bedarf es eines flexiblen Arbeitsmarktes mit niedrigen Einstiegshürden und leistungsgerechten Löh-nen sowie einer passgenauen Unterstützung. \r\n\r\nIm Interesse einer höheren und längeren Erwerbsbeteiligung von älteren Menschen, müs-sen Frühverrentungsanreize wie die sogenannte Rente mit 63 abgeschafft werden. Unter-bleibt dieser Schritt, werden auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen. \r\n\r\nUm die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu steigern und eine vollzeitnahe Erwerbsarbeit zu ermöglichen, ist vor allem auf kommunaler Ebene der weitere qualitative und quantitative Ausbau von Kindertagesbetreuungseinrichtungen erforderlich. Kommunen können hier einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. In diesem Zusammenhang steigt auch die Relevanz von ausreichend Pflegeplätzen und Unterstützungsleistungen bei der Pflege von Angehörigen. Kommunen können auch hier – unterstützt durch Förderprogramm des Freistaats – dabei helfen, Strukturen vor Ort zu schaffen, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stärken.  Starre gesetzliche Regelun-gen müssen abgebaut werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen. \r\n\r\nEin stärkeres Augenmerk muss zudem auf die regionale Mobilität von Arbeits- und Ausbil-dungsplatzsuchenden gerichtet werden und auch die Potenziale von Menschen mit Behin-derung müssen gehoben werden. Des Weiteren gilt es, Menschen mit Fluchthintergrund noch gezielter bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Von zentraler Be-deutung ist dabei das flächendeckende Angebot von Sprachkursen. Bei Geduldeten mit beschränktem Arbeitsmarktzugang sollte eine anstehende oder bestehende Beschäftigung in einem Unternehmen als positives Entscheidungskriterium für die Erteilung der Arbeitser-laubnis herangezogen werden.\r\n\r\nZur Arbeits- und Fachkräftesicherung ist ein ganzheitlicher Ansatz nötig, der neben der Ak-tivierung aller heimischen Potenziale auch die gezielte Anwerbung ausländischer Fachkräfte in den Blick nimmt. In den folgenden sechs Handlungsfeldern gilt es zum einen, die politi-schen Rahmenbedingungen zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung anzupassen und zum anderen, mit geeigneten Maßnahmen und Projekten Unternehmen bei der Deckung des Personalbedarfes zu unterstützen:  \r\n\r\n1.\tBreite Bildungsoffensive fortsetzen \r\n2.\tBeschäftigungschancen verbessern \r\n3.\tErwerbsbeteiligung erhöhen \r\n4.\tArbeitszeitpotenziale besser nutzen \r\n5.\tZuwanderung gezielt gestalten \r\n6.\tPotenziale von Digitalisierung und Automatisierung heben \r\n\r\nHierbei handelt es sich um Stellschrauben, die regionalspezifisch zu akzentuieren sind. Wei-tere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Fachkräftesicherung+.\r\n3.4\tZuwanderung gezielt gestalten\r\nZur Sicherung von Arbeits- und Fachkräften reicht die Aktivierung heimischer Potenziale allein nicht aus. Notwendig wird in vielen Branchen eine gesteuerte Zuwanderung sein. \r\nEs gilt deshalb, die Visa- und Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren. Zudem müssen Welcome-Center etabliert werden, die sowohl die Betriebe als auch die Zu-wanderer bei der Integration unterstützen. Hierbei kommt auch der Sprachförderung vor Ort eine wichtige Rolle zu. \r\n\r\nAuf kommunaler Ebene sollten beispielsweise Netzwerke, wie Vereine oder kommunale Integrationszentren, weiter gestärkt werden, damit Arbeits- und Fachkräfte sich beruflich und gesellschaftlich verankern können. Auch die Entwicklung von mehrsprachigen digitalen Angeboten, wie App-Lösungen, die die zentralen Informationen der Region enthalten, kön-nen bei der Integration helfen und eine aktive Willkommenskultur fördern. \r\n\r\nWeitere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Zuwanderung gezielt gestalten.\r\n3.5\tQualifizierung und lebenslanges Lernen verstetigen\r\nDie Anforderungen an berufliche Tätigkeiten verändern sich rasant, während der demogra-fische Wandel die Belegschaft in Schwaben älter und den Nachwuchs knapper werden lässt. Qualifizierung und berufliche Weiterbildung gewinnen dadurch stark an Bedeutung:  Sie schaffen berufliche Flexibilität, helfen den Mismatch am Arbeitsmarkt zu verringern und eröffnen Beschäftigten neue Perspektiven – insbesondere jenen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.\r\n\r\nMit Gesetzen, wie dem Qualifizierungschancengesetz, dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz und dem Weiterbildungsgesetz stehen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vielfältige Möglichkei-ten zur Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung, unab-hängig von Alter, Ausbildung oder Betriebsgröße. Auch das Qualifizierungsgeld unterstützt Beschäftigte, die vom Strukturwandel betroffen sind, indem es ihnen ermöglicht, im eige-nen Unternehmen für zukunftssichere Tätigkeiten weitergebildet zu werden. Kommunen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Durch sie können die regionalen Qualifizierungsverbünde gestärkt werden. Mit regionalen Akteuren, wie Unternehmen oder Bildungsträgern, können Qualifizierungsangebote entwickelt werden, die direkt auf die Bedarfe der regionalen Ar-beitsmärkte zugeschnitten sind. \r\n\r\nDarüber hinaus vertritt die vbw die Position, dass Weiterbildung bekannter und praxisnäher werden muss. Dazu gehören schlankere Verfahren, kürzere Qualifizierungsmaßnahmen und ein flächendeckendes Beratungsangebot. Politische Eingriffe, wie eine gesetzlich verankerte Bildungsteilzeit, sind dabei wenig hilfreich. Entscheidend sind vielmehr Maßnahmen, die die Bereitschaft zur Weiterbildung erhöhen und sich an den tatsächlichen Bedarfen von Unter-nehmen und regionalen Arbeitsmärkten orientieren. Besonders für An- und Ungelernte hat sich die Teilqualifizierung als wirksames Instrument etabliert, um den Weg zum Facharbei-ter zu eröffnen und das Potenzial dieser Gruppe für den Arbeitsmarkt noch stärker zu he-ben. Weitere Informationen finden Sie in dem Positionspapier Teilqualifizierung.\r\n\r\nFerner braucht es eine Kultur des lebenslangen Lernens, die eine gelebte Praxis der Arbeit-nehmer darstellt. Sie ermöglicht es, flexibel auf Veränderungen zu reagieren und die Trans-formation zur Arbeitswelt 4.0 aktiv mitzugestalten, was ein zentraler Faktor für die Wett-bewerbsfähigkeit bayerischer Unternehmen ist. Arbeitnehmer sind mehr denn je gefordert, flexibel auf die Transformation der Arbeitswelt zu reagieren und aktiv durch Qualifizierung und stetige Weiterbildung notwendige Zukunftskompetenzen aufzubauen. Digitale Bildung spielt hierbei eine Schlüsselrolle: Sie muss in allen Bildungsphasen gestärkt werden, damit Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, letztlich Personen aller Altersklassen, frühzeitig Medienkompetenz erwerben und digitale Souveränität entwickeln. Nur so können sie auf die Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt vorbereitet werden. Mehr Investitionen in Aus- und Weiterbildung, eine moderne digitale Infrastruktur und digitale Lehr- und Lernan-gebote in den verschiedenen Bildungsangeboten sind dafür entscheidend.\r\n4\tService der Verbände\r\nÜberblick über die Unterstützungsangebote der Verbände\r\n4.1\tStudie Arbeitslandschaften\r\nSeit über fünfzehn Jahren veröffentlicht die vbw in ihrer Reihe „Arbeitslandschaften“ re-gelmäßig Studien, wie sich der Arbeitsmarkt künftig entwickeln wird. In diesen wird aufge-zeigt, in welchen Teilbereichen des Arbeitsmarktes künftig mit Fachkräfteengpässen zu rechnen ist. Auf Basis dieser Ergebnisse können dann im Schulterschluss mit der Politik ziel-gerichtet Maßnahmen zur Fachkräftesicherung eingeleitet werden. In der vbw Studie „Re-gionale Arbeitslandschaften“ von August 2023 wurden in der Analyse erstmals auch die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern beleuchtet. Dadurch ist es möglich, die Fachkräftesituation vor Ort gezielt zu analysieren und regionalspezifische Maßnahmen abzuleiten. Die Neuauflage dieser vbw-Studie wird im Frühjahr 2026 veröffentlicht.\r\n4.2\tLeitfäden und Informationsmaterial\r\nDie bayerischen Arbeitgeberverbände stellen zahlreiche Leitfäden und Informationsmateria-lien in Bezug auf den bayerischen Arbeitsmarkt und die Arbeits- und Fachkräftesicherung zur Verfügung. Im Folgenden ein kurzer Überblick zu ausgewählten Leitfäden:\r\nConnect. Erfolgreiches Azubi-Preboarding\r\nIn dem Leitfaden Connect. Erfolgreiches Azubi-Preboarding, den die bayerischen Arbeitge-berverbände gemeinsam mit der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gGmbH entwi-ckelt haben, finden Sie zahlreiche Anregungen für die Gestaltung eines professionellen Preboarding ihrer Azubis. \r\nsprungbrett AzubiMentoring\r\nZiel des sprungbrett AzubiMentorings ist es, ein Mentoringprogramm für Auszubildende mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund in Unternehmen aufzubauen. Mit Hilfe eines kosten-losen Schulungssets können Unternehmen mit geringem Aufwand selbstständig ein Mento-ring-Netzwerk für geflüchtete und zugewanderte Auszubildende in ihrem Unternehmen aufbauen. Die Materialien stehen auf sprungbrett Bayern zur Verfügung.\r\nAlle Ausbildungspotenziale erschließen – Unterstützungsangebote im Überblick\r\nDer Leitfaden Alle Ausbildungspotenziale erschließen – Unterstützungsangebote im Über-blick dient als umfassender Wegweiser und bietet einen Überblick über die vielfältigen Un-terstützungsangebote.\r\n \r\nBerufliche Weiterbildung – Förderoptionen für Unternehmen\r\nIm Leitfaden Berufliche Weiterbildung – Förderoptionen für Unternehmen sind die Förder-möglichkeiten für die berufliche Weiterbildung von Mitarbeitenden zusammengefasst.\r\nIntegration von Geflüchteten – Tipps für Unternehmen\r\nIn der Informationsbroschüre Integration von Geflüchteten – Tipps für Unternehmen sind umfassend und übersichtlich Informationen für Unternehmen in Bezug auf die Integration von Geflüchteten zusammengestellt und es werden Tipps für die Praxis gegeben. \r\n4.3\tTaskforce Fachkräftesicherung FKS+\r\nDie vbw engagiert sich seit über fünfzehn Jahren zusammen mit den bayerischen Metall- und Elektroarbeitgebern bayme vbm in verschiedenen Projekten zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung. Dieses Engagement wurde mit der Initiative Fachkräftesicherung+ nochmals intensiviert. Zusammen mit der bayerischen Staatsregierung hat sich die vbw 2018 mit dieser Initiative das Ziel gesetzt, zusätzliche Fachkräfte für die bayerische Wirt-schaft zu aktivieren. Das Herzstück der Initiative ist die Taskforce Fachkräftesicherung FKS+, die als vierzehnköpfiges Team ein umfassendes und kostenfreies Serviceangebot für Unter-nehmen aller Größen und Branchen in Bayern bei allen Fragen rund um die Arbeits- und Fachkräftesicherung anbietet. \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nSophia Markuse\r\nAbteilung Bildung, Arbeitsmarkt, Fachkräftesicherung und Integration \r\nTelefon\t089-551 78-215\r\nsophia.markuse@vbw-bayern.de\r\n\r\nImpressum\r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede \r\nDiskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter.\r\nHerausgeber\r\nvbw\r\nVereinigung der Bayerischen\r\nWirtschaft e. V.\r\n \r\nMax-Joseph-Straße 5\r\n80333 München\r\n\r\nwww.vbw-bayern.de\r\n\r\n© vbw Februar 2026\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-02-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022858","regulatoryProjectTitle":"Green Deal und Clean Industrial Deal","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/54/c3/702690/Stellungnahme-Gutachten-SG2603050037.pdf","pdfPageCount":38,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Vorwort\r\nEine starke Wirtschaft für einen erfolgreichen Green Deal \r\nMit dem europäischen Green Deal hat die EU-Kommission einen Fahrplan für Klima- und Umweltschutz vorgelegt. Ziel ist, das Wirtschaftswachstum in der EU weitestgehend von der Ressourcennutzung abzukoppeln. Bis zum Jahr 2050 soll Netto-Treibhausgasneutralität er-reicht werden. \r\n\r\nDer am 26. Februar 2025 vorgelegte und zwischenzeitlich weiter ausgestaltete Clean Indust-rial Deal ist eine wichtige und lange erwartete Ergänzung: Er rückt zusätzlich die Wettbe-werbsfähigkeit der Industrie in den Fokus und weist in die richtige Richtung. Jedoch haben sich die Rahmenbedingungen nochmals fundamental verändert. Deutschland befindet sich in einer der schwersten Wirtschaftskrisen seit Bestehen der Bundesrepublik. Der Mix aus in-ternational nicht mehr konkurrenzfähigen Energiekosten, wachsender EU-Bürokratie sowie geopolitischen Spannungen mit Handels- und Zollbarrieren hat die Industrie massiv ge-schwächt.  Wir erwarten daher von der EU, dass sie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftsfördernden Maßnahmen als oberste Priorität in entschlossenem Tempo voll-zieht.\r\n\r\nNur eine wettbewerbsfähige Industrie kann die notwendigen Mittel für Investitionen in Kli-ma- und Umweltschutz erwirtschaften. In der aktuellen Situation gilt es umso mehr, im Bin-nenmarkt auf eine starke Wirtschaft zu setzen und Komplexität zu reduzieren – gerade im Hinblick auf die bürokratischen Anforderungen. \r\n\r\nDen Schlüssel für einen effektiven globalen Klimaschutz sehen wir in der Entwicklung und im Einsatz innovativer Technologien. Unsere forschungsstarken Unternehmen und Wissen-schaftseinrichtungen schaffen dafür eine gute Basis. Damit sich die Innovationskraft der eu-ropäischen Wirtschaft weiter entfalten und die Transformation gelingen kann, braucht es die richtigen Rahmenbedingungen.\r\nBertram Brossardt\r\n26. Januar 2026\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tClean Industrial Deal\t3\r\n1.1\tKerninhalt\t3\r\n1.2\tPosition der vbw\t4\r\n2\tNet Zero Industry Act\t7\r\n2.1\tKerninhalt\t7\r\n2.2\tPosition der vbw\t7\r\n3\tKlimapolitik\t8\r\n3.1\tVerordnung zur Schaffung von Klimaneutralität („Europäisches Klimagesetz“)\t8\r\n3.2\tPosition der vbw\t8\r\n4\tEU-Emissionshandelssystem (EU-ETS)\t10\r\n4.1\tKerninhalt\t10\r\n4.2\tPosition der vbw\t11\r\n5\tCO2-Grenzausgleichsmechanismus (EU-CBAM)\t13\r\n5.1\tKerninhalt\t13\r\n5.2\tPosition vbw\t13\r\n6\tVerkehrspolitik\t15\r\n6.1\tFahrzeugindustrie muss starke Herausforderungen bewältigen\t15\r\n6.2\tEU-Aktionsplan für die Fahrzeugindustrie\t15\r\n6.3\tEU-Automobilpaket\t15\r\n6.3.1\tKerninhalte\t15\r\n6.3.2\tPosition vbw\t16\r\n7\tRahmenbedingungen für alternative Kraft- und Brennstoffe\t18\r\n7.1\tKerninhalt\t18\r\n7.2\tPosition der vbw\t19\r\n8\tErneuerbare Energien\t21\r\n8.1\tKerninhalt\t21\r\n8.2\tPosition der vbw\t22\r\n9\tREACH und CLP\t25\r\n9.1\tKerninhalt\t25\r\n9.2\tPosition der vbw\t25\r\n9.2.1\tRisikobasierten Ansatz erhalten\t26\r\n9.2.2\tKeine europäischen Alleingänge\t27\r\n10\tWaldbewirtschaftung und Bioökonomie\t28\r\n10.1\tWaldbewirtschaftung\t28\r\n10.2\tBioökonomie\t29\r\nAnhang: Weiterführende Informationen\t31\r\nAnsprechpartner/Impressum\t32\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nWettbewerbsfähigkeit ist Voraussetzung für die Transformation\r\nNur eine zu jeder Zeit wettbewerbsfähige Wirtschaft kann eine ökonomisch nachhaltige Transformation mit erfolgreichem Klimaschutz vereinen. Vor dem Hintergrund der derzeiti-gen Wirtschaftskrise und den rasanten geopolitischen Veränderungen muss der Fokus der EU jetzt auf die Gestaltung international wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für die Industrie liegen. Sowohl der Erhalt des Wohlstands als auch eine erfolgreiche Umsetzung der Transformationsprozesse hängt davon ab. Innovationen und Investitionen müssen gestärkt werden. Es gilt, Infrastruktur aufzubauen, regulatorische Hürden zu beseitigen und bürokra-tische Prozesse zu verschlanken. \r\n\r\nZu Recht spielen marktwirtschaftliche Instrumente wie der Europäische Emissionshandel EU-ETS eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Klimaziele. Entscheidend ist allerdings, dass das System künftig Transformation, Wettbewerbsfähigkeit und Energieresilienz als grundsätzlich gleichwertige Ziele berücksichtigt. Der Europäische Emissionshandel EU-ETS bedarf flankie-rend einer entschlossenen Industriepolitik, die die Unternehmen bei der Transformation effektiv unterstützt und wirkungsvoll vor Carbon Leakage schützt. Mit der Gesetzgebung zum Net Zero Industry Act im Green Deal und insbesondere dem Clean Industrial Deal wur-den erste Schritte eingeleitet. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Eine schnelle und praxisna-he Umsetzung ist unabdingbar, um bestehende Wettbewerbsnachteile auszugleichen und irreparablen Schaden zu vermeiden.  \r\n\r\nDie erfolgreiche Transformation der Wirtschaft setzt eine ausreichende und bezahlbare Menge erneuerbarer Energie voraus. Der Affordable Energy Action Plan benennt wichtige Maßnahmen, um Energiepreise strukturell wieder auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zu senken. Zentral ist auch die Entlastung der energieintensiven Unternehmen durch die schnelle Umsetzung eines Industriestrompreises. Damit er - und weitere notwendige Entlastungsmaßnahmen etwa beim Erdgaspreis - eine hinreichende Wirkung entfalten kann, muss aber der EU-Beihilferahmen CISAF dringend nachgebessert werden. \r\n\r\nJe enger die Energiemärkte und -infrastrukturen Europas zu einer echten Energieunion zu-sammenwachsen, desto sicherer und günstiger kann Energie bereitgestellt werden. Dabei ist jedoch auf ein möglichst effizientes Gesamtsystem zu achten und die Infrastruktur für Strom, Gas, Wasserstoff und auch CO2 integriert zu planen. Eine Aufteilung der deutschen Strompreiszone muss auch vor diesem Hintergrund verhindert werden.\r\n\r\nDer Bürokratieaufwand wird im Clean Industrial Deal zu Recht angegangen, denn er muss nachhaltig und deutlich zurückgefahren werden. Hier blieben die bisherigen Omnibus-Initiativen hinter den Erwartungen zurück – erforderlich sind wirklich substanzielle Erleichte-rungen. Instrumente wie der Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) drohen hingegen kont-raproduktiv zu wirken, und auch in vielen anderen Bereichen - etwa bei der Chemikalienre-gulierung - gilt es, neue Standortnachteile abzuwenden. \r\nInsgesamt müssen bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden, um marktwirtschaftli-che Kräfte zur Lösung der zukünftigen Herausforderungen zu entfalten. Die EU kann ihrer Verantwortung besonders gerecht werden, wenn innovative, technologische Lösungen entwickelt werden, die auch global anwendbar sind und damit einen über die Grenzen hin-ausreichenden Hebeleffekt für den Klimaschutz haben. \r\n1\tClean Industrial Deal \r\nWettbewerbsfähigkeit der Industrie sicherstellen\r\n1.1\tKerninhalt\r\nAm 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission den „Clean Industrial Deal“ (CID) für eine saubere und wettbewerbsfähige Industrie. Mittlerweile wurden einzelne Konkretisie-rungen, wie der Clean Industrial Deal State Aid Framework im Juni 2025, vorgestellt. Der Plan nimmt die Branchen der energieintensiven Industrien und des Clean-Tech Sektors in den Fokus. \r\n\r\nEr ist unterteilt in die folgenden Teilbereiche:\r\n–\tZugang zu bezahlbarer Energie\r\n–\tLeitmärkte für nachhaltige Produkte\r\n–\tÖffentliche und private Investitionen\r\n–\tKreislaufwirtschaft und Zugang zu Ressourcen\r\n–\tGlobale Märkte und internationale Partnerschaften\r\n–\tFähigkeiten und Qualitätsjobs für soziale Fairness und eine gerechte Transformation.\r\n–\tVereinfachung von Vorschriften und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren\r\n\r\nGrundsätzlich sollen Anreize für nachhaltige Technologien und Geschäftsmodelle zur Stär-kung eines europäischen Marktes gesetzt werden und unter anderem zur Schaffung von grünen Leitmärkten beitragen. \r\n\r\nEine Reihe an Maßnahmen soll dies untermauern: Der Entwurf des Industrial Accelerator Act, IAA (ursprünglich als Industrial Decarbonisation Accelerator Act geplant) soll im Januar 2026 vorgestellt werden, er soll unter anderem durch den Einsatz von bis zu 100 Milliarden Euro zur Finanzierung von EU-eigener Produktion von sog. „sauberen“ Produkten ein Level Playing Field schaffen. Die EU-Kommission legte im Dezember 2025 im Rahmen des „Clean Industrial Deal Implementation Package“ einen Entwurf vor, welcher im Folgenden in die Trilog-Verhandlungen geht. U.a. soll das im Zet-Zero-Industry Act eingeführte Fast-Track-Verfahren auf die Modernisierung bestehender Industrieanlagen ausgeweitet werden. Als weitere Maßnahme soll ein freiwilliges Label zur „Carbon Intensity“ von industriell produzierten Wa-ren eingeführt werden. Die Datenbasis hierfür soll den ETS- und CBAM-Datenbanken ent-stammen. \r\n\r\nDer Innovationsfonds soll finanziell gestärkt und eine „Industrial Decarbonisation Bank“ ge-gründet sowie die InvestEU-Mittel um 50 Milliarden Euro erhöht werden. Dies alles soll die Investitionen in grüne Technologien aus europäischen Ländern anreizen. Im Rahmen des Horizon Europe Programms startete ein Förderaufruf im Dezember 2025 mit einem Budget von 600 Mio. Euro. Gefördert werden sollen „clean tech“ und Dekarbonisierungsvorhaben in den Bereichen Cluster 4 (Digital, Industrie, Weltraum) und Cluster 5 (Klima, Energie, Mobili-tät).\r\nUm niedrigere Energiekosten und sichere Versorgung zu erreichen, soll eine sogenannte echte Energieunion mit u.a. erheblichen Investitionen in die Infrastruktur und koordinierten Netzentwicklungsplänen vollendet werden. Die Genehmigungsfristen für den Netzausbau, die Energiespeicherung und erneuerbare Energien Projekte sollen im Rahmen des im De-zember 2025 von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Grids Package gestrafft werden. Die CO2-Bepreisung soll trotz der derzeitigen geopolitischen Herausforderungen weiterhin über „grüne Diplomatie“ mit Nicht-EU Staaten vorangetrieben werden. Insgesamt wird ein technologieneutraler Ansatz beim Einsatz von grünen Technologien verfolgt.\r\n\r\nDer Clean Industrial State Aid Framework (CISAF) ist ein von der EU KOM am 25. Juni 2025 konkretisierter Beihilferahmen, der die Umsetzung des Clean Industrial Deal unterstützen soll. Als zentraler Bestandteil zielt der CISAF darauf ab, Risikokapital in nachhaltige Investitio-nen in den EU-Binnenmarkt zu lenken, indem privaten Investoren staatliche Garantien zuge-sagt werden. Diese sollen die anfänglichen staatlichen Beihilfen und Förderungen mittelfris-tig ersetzen. Das CISAF ermöglicht weiterhin die Kumulierung mit verschiedenen europäi-schen Fördermitteln etwa aus dem Innovationsfonds. \r\n1.2\tPosition der vbw\r\nDie Studie CO2-Verminderungskosten für die bayerische Industrie im Trendszenario (vbw/FfE, 2025) zeigt, dass vor dem Hintergrund der bestehenden Hemmnisse (aktuelle Preisentwick-lungen, Infrastrukturlücken, Investitionshemmnisse, fehlende Planungssicherheit etc.) drin-gend Anpassungen an den Rahmenbedingungen erforderlich sind, damit die industrielle Transformation gelingen kann.  \r\n\r\nDer vorgelegte „Clean Industrial Deal“ geht in die richtige Richtung, bleibt aber noch sehr vage. Entscheidend ist nun eine zügige und praxisnahe Umsetzung. Es braucht ein Umden-ken bei der EU-Regulierung im Sinne einer Ermöglichungskultur, damit Zielvorstellungen er-reicht werden können. Gesetzgebung sollte Unternehmen fördern, statt sie zu behindern. Dazu gehören die Vorabprüfung von Maßnahmen auf mögliche Zielkonflikte, sorgfältige Fol-genabschätzungen und die systematische Prüfung bestehender Gesetze auf Wettbewerbs-fähigkeit.\r\n\r\nDer angekündigte Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie, nun Indust-rial Accelerator Act, muss so aufgebaut sein, dass er planbare Investitionssicherheit in trans-formative Technologien sicherstellt und gleichzeitig Technologieoffenheit und somit Weiter-entwicklung und Wettbewerb der besten Technologien ermöglicht. Zu begrüßen ist die an-gekündigte Ausweitung von Dekarbonisierung auf zusätzlich Wettbewerbsfähigkeit und Digi-talisierung. Ein Label „Carbon Intensity“ darf sich nicht negativ auf Bemühungen zur Redukti-on von Treibhausgaseinsatz auswirken, um nicht durch ein entsprechendes Label in Branchen mit hoher CO2-Intensität wie etwa der Zementindustrie Investitionen in die Transformation auszubremsen. Auch müssen Doppelmeldungen vermieden werden (Single-Reporting-Prinzip).\r\nDie grüne Diplomatie zur Verbreitung eines weltweiten CO2-Preises sollte trotz der kompli-zierten weltpolitischen Lage in sogenannten Klimaclubs vorangetrieben werden. Auf dem Weg zu diesem Ziel müssen der europäische Markt jedoch wettbewerbsfähig bleiben und die derzeitigen Nachteile, die sich aus dem EU-ETS (und demnächst EU ETS II) ergeben, gelöst werden. Das Konzept des CBAM (Grenzausgleichsmechanismus) ist mit Blick auf die mit die-sem Instrument verbundenen Nachteile nicht geeignet, einen ausreichenden Carbon Leaka-ge Schutz zu gewährleisten. Zwar geht die Omnibusverordnung vom 26. Februar 2025 mit Erleichterungen für kleinere Unternehmen (Betroffenheit erst ab 50 Tonnen Einfuhrgüter) und der geplanten Entbürokratisierung in die richtige Richtung, lässt aber viele Probleme ungelöst. Alle Entlastungstatbestände für die Industrie müssen daher bis auf Weiteres auf-rechterhalten werden. \r\n\r\nBeim Auf- und Ausbau der Energieinfrastruktur muss immer auch die CO2-Infrastruktur mit-bedacht werden, zumal auch aus Sicht der Kommission ohne eine CO2-Abscheidung, \r\n-Nutzung und -Speicherung (CCU/S – Carbon Capture, Utilisation and Storage) die Klimaziele nicht erreicht werden können. Mit der angekündigten Öffnung für synthetische Kraftstoffe wird die Bedeutung noch weiter steigen.\r\n\r\nWichtig ist auch eine höhere Kohärenz bei der Regulierung. Derzeit ist das allzu oft nicht der Fall. So verringert die (direkte und indirekte) Beschränkung der Waldbewirtschaftung bei-spielsweise durch die Nature Restoration Law Innovationspotenzial in der holzbasierten Bioökonomie ebenso wie die Substitutionsleistung von Holz; die geplante Novelle der Che-mikalienregulierung steht in Widerspruch zum notwendigen Hochlauf unter anderem der Produktion von Elektrolyseuren und EE-Anlagen. Notwendig ist ferner die Entwicklungen einer übergreifenden Strategie für europäische Schlüsseltechnologien.\r\n\r\nTechnologieoffenheit muss gerade im Hochlauf gewährleistet werden. Dem trägt das CISAF noch nicht ausreichend Rechnung. Die Anwendung von CCUS zum Beispiel soll nur förderfä-hig sein, wenn die vollständige Dekarbonisierung technisch nicht anders möglich ist (hard-to-abate); die zusätzlichen Vorgaben zum höheren Anteil von erneuerbarem Wasserstoff (zehn Prozent über dem durchschnittlichen nationalen Anteil an EE) im förderfähigen Wasser-stoffmix sind zu restriktiv und behindern den Wasserstoffhochlauf. Auch werden Beihilfen zur Dekarbonisierung der Industrie erst nachrangig auf Bioenergie angewendet. Diese sollte allerdings gleichrangig zu Abwärmenutzung und erneuerbarer Wärme behandelt werden. Industrielle Flexibilität muss ebenfalls umfassend gefördert werden können (z. B. auch re-gelbare Kraft-Wärme-Koppelung). Die aktuelle Liste der förderfähigen Produkte deckt nur einen kleinen Teil der im NZIA als förderfähig geltenden Produkte ab. Trotz der Verabschie-dung im Juni 2025 bleibt die Diskrepanz zwischen der umfassenden NZIA-Produktliste und den beihilferechtlichen Realitäten im CISAF ein Hindernis.\r\n\r\nDie im CISAF vorgesehenen Fördermöglichkeiten betreffen weiterhin insbesondere Investi-tionskosten (CAPEX). Betriebskosten (OPEX) für klimafreundliche Technologien werden auf absehbare Zeit nicht auf ein wettbewerbsfähiges Niveau sinken und müssen ebenfalls för-derfähig sein, zumal selbst der CID Fördermöglichkeiten für OPEX vorsieht.\r\n\r\nZwar lässt CISAF nun erstmals Strompreisentlastungen für energieintensive Verbraucher durch die Mitgliedsstaaten zu. Damit jedoch ein nachhaltiger Impuls für eine wettbewerbs-fähige energieintensive Industrie und deren erfolgreiche Transformation daraus erfolgen kann, müssen die strengen Konditionen (wie nur 50 Prozent des Strombezugs beihilfefähig, Mindestpreis 50 EUR/MWh, maximal 3 Jahre, Erbringung ökologischer Gegenleistungen in Höhe von 50 Prozent der erhaltenen Entlastung usw.) angepasst werden. Nur ein langfristig planbarer, international wettbewerbsfähiger Strompreis kann Investitionen zur Elektrifizie-rung in der energieintensiven Industrie anreizen.\r\n\r\nInsgesamt sind in Anbetracht einer drohenden De-Industrialisierung und Wettbewerbsnach-teilen auf dem Weltmarkt ein unkomplizierteres Förderregime und der Abbau von \r\nBürokratie sowie deutlich zügigere und rechtssichere Genehmigungsverfahren – auch für Industrievorhaben – notwendig. \r\n2\tNet Zero Industry Act \r\nStandortqualitäten mit breit angelegten und ineinandergreifenden Maß-nahmen stärken\r\n2.1\tKerninhalt\r\nDer im Juni 2024 in Kraft getretene Net Zero Industry Act (NZIA) flankiert den Green Deal und konnte auch als Antwort auf den Inflation Reduction Act der USA verstanden werden. Der im Dezember 2025 veröffentlichte Entwurf zum IAA spezifiziert die Vorgaben des NZIA und schreibt Fristen von 9-18 Monaten für „strategische Projekte“ vor und erweitert den Pro-duktkatalog der bisherigen Liste an „Netto-Null-Technologien“ auf weitere Industrien wie die Grundstoffindustrie (Chemie, Stahl, Zement). Ferner gibt der NZIA das Ziel vor, bis 2030 40 Prozent des gesamten jährlichen EU-Bedarfs an Transformationstechnologien innerhalb der EU zu decken. \r\n2.2\tPosition der vbw \r\nEs ist von großer Bedeutung, dass der Standortnachteil, den die europäische Industrie durch strenge Klimaschutzanforderungen und hohe Energiepreise hat, ausgeglichen wird. Der NZIA beinhaltet gute Ansätze dafür, u.a. durch die Ermöglichung von Net-Zero-Acceleration-Valleys oder Erleichterung und nun auch Beschleunigung für Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung ist bislang jedoch unzureichend und führt selten zu Verkürzungen bei Genehmi-gungsprozessen, da die Harmonisierung sich weiterhin verzögert, digitale Schnittstellen feh-len und Verfahren in verschiedenen Staaten unterschiedlich ablaufen. Dies führt dazu, dass der angekündigte behördliche „One-Stop-Shop“ bislang nicht europaweit ausgerollt werden konnte. Hier ist ein Realitätscheck und ein Nachsteuern notwendig. Zu begrüßen ist die Er-weiterung von Netto-Null Technologien auf Grundstoffindustrien. Als nächstes muss die Anwendung sich in der Praxis auswirken. \r\n\r\nStatt bei der Beschleunigung von Genehmigungen für Industrievorhaben nur Einzelbereiche zu adressieren, sollte das Genehmigungsregime insgesamt vereinfacht werden. Die Revision der Industrieemissionsrichtlinie (IED) ist insofern ein Negativbeispiel und führt in Summe zu weiter steigenden Anforderungen (Orientierung am Grenzwertsystem, zusätzliche Anforde-rungen wie ein Umweltmanagementsystem usw.) und zusätzlicher Komplexität. Solche Ziel-konflikte gilt es, grundsätzlich zugunsten der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit aufzulösen. Hierfür ist der Umweltomnibus kraftvoll zu nutzen.\r\n3\tKlimapolitik \r\nInternationale Vorbildfunktion nur bei Wahrung der Wirtschaftlichkeit und sozialen Verträglichkeit\r\n3.1\tVerordnung zur Schaffung von Klimaneutralität („Europäisches Klimagesetz“)\r\nMit dem „Europäischen Klimagesetz“ aus dem Jahr 2021 verpflichtet sich die EU, bis 2050 Kli-maneutralität zu erreichen und bis 2030 ihre Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Zur Erreichung der Klimaneutralität 2050 soll ein Ziel-pfad festgelegt und regelmäßig überprüft werden, der unter anderem Wirtschaftlichkeit, Kosteneffizienz, Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und die Bezahlbarkeit von Energie berücksichtigt. Am 06. Februar 2024 stellte die EU-Kommission ein weiteres, deutlich verschärftes Zwischenziel für das Jahr 2040 vor. Dieses sieht eine Reduktion der Net-to-Treibhausgasemissionen um 90 Prozent gegenüber 1990 vor. Damit stehen insbesondere Industrie, Verkehr und Landwirtschaft unter weiter steigendem Transformationsdruck, wäh-rend zentrale Voraussetzungen – etwa Infrastruktur, bezahlbare Energie und internationale Wettbewerbsfähigkeit – noch nicht ausreichend gesichert sind. Ende 2025 wurde eine re-gelmäßige (alle zwei Jahre stattfindende) Überprüfung der Klimaziele beschlossen. Zusätzlich ist es nun möglich, bis zu fünf Prozent der bis 2040 einzusparenden CO2-Emissionen durch Kompensation im Ausland (International Credits) anzurechnen. Als Zwischenziel wurde ver-einbart, die Emissionen bis 2035 um 66,25 bis 72,5 Prozent zu reduzieren.\r\n3.2\tPosition der vbw\r\nDie bayerische Wirtschaft unterstützt das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 angesichts der hohen Dringlichkeit, die Erderwärmung zu begrenzen. Das Europäische Klimagesetz schafft hierfür ein europäisches Level-Playing-Field. Jedoch muss berücksichtigt werden, dass ein international vergleichbarer Ordnungsrahmen bislang fehlt. Gleichzeitig ist eine nachhaltige Transformation zur Klimaneutralität nur mit und durch eine starke und zu jeder Zeit wettbe-werbsfähige Industrie überhaupt möglich. \r\n\r\nDie Zwischenziele für 2030, 2035 und 2040 sind sehr ambitioniert und nur unter erheblichen Anstrengungen realisierbar, wenn die Industrie im Gegenzug verlässlich, planbar und wirk-sam bei der Transformation unterstützt wird. Dazu zählen insbesondere wettbewerbsfähige Energiepreise und -verfügbarkeit, auch für Wasserstoff, ausreichende Infrastruktur, Pla-nungssicherheit sowie technologieoffene Förderinstrumente. Ein ambitioniertes Klimaziel erfordert die regelmäßige Überprüfung, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transformation gegeben oder zumindest absehbar sind, um flankierende Maß-nahmen ableiten zu können. Die Möglichkeiten der Anrechnung durch International Credits sind grundsätzlich zu begrüßen, die Modalitäten sind allerdings noch nicht hinreichend ge-klärt.\r\n\r\nEine weitere Verschärfung der europäischen Klimaziele ist zum jetzigen Zeitpunkt abzu-lehnen. Insbesondere darf es zu keiner zusätzlichen Verschärfung der deutschen Klimaziele kommen, da dies die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie weiter schwächen und Verlagerungseffekte zulasten des Standorts Deutschland und Europas begünstigen wür-de. Weitere Details finden Sie im vbw Positionspapier Klimapolitik.\r\n4\tEU-Emissionshandelssystem (EU-ETS)\r\nDen Emissionshandel international entwickeln\r\n4.1\tKerninhalt\r\nDer europäische Emissionshandel (EU-ETS) ist seit 2005 das zentrale marktwirtschaftliche Klimaschutzinstrument der EU. Sein Zweck ist es, Treibhausgase dort zu senken, wo dies am günstigsten möglich ist, und ein verlässliches Preissignal für Investitionen in klima-freundliche Technologien zu setzen. Im Rahmen des Fit for 55-Pakets im Jahr 2021 beschloss die EU-Kommission die Einführung eines separaten Emissionshandelssystems (EU ETS 2) für den Straßenverkehr und den Gebäudebereich, der im Jahr 2028 startet.\r\nEU ETS 1\r\nDer ETS I folgt dem Prinzip „Cap and Trade“: Für Industrie, Energieerzeugung, Luftverkehr und Teile der Schifffahrt wird eine jährliche Obergrenze für Emissionen festgelegt, die über einen festen Reduktionspfad kontinuierlich abgesenkt wird. Unternehmen müssen für jede Tonne CO₂ ein Zertifikat vorweisen, das gehandelt werden kann. Wer Emissionen senkt, spart Kosten oder kann Zertifikate verkaufen; wer keine Reduktionen erzielt, muss Zertifi-kate zukaufen. Negativemissionen (z. B. CO2-Abscheidung und -Speicherung) werden ge-genwärtig nicht berücksichtigt; bis Mitte 2026 soll die Kommission jedoch einen Bericht zu der Frage vorlegen, wie diese bilanziert und berücksichtigt werden können. Bis 2030 soll inner-halb des EU-ETS 1 (Energie- und Industriesektor, Luft- und Seeverkehr) eine Minderung um 62 Prozent Emissionen im Vergleich zu 2005 erreicht werden. Der lineare Kürzungsfaktor be-trägt in den Jahren 2024 bis 2027 5,1 Prozent und soll in den Jahren 2028 bis 2030 auf 5,38 Pro-zent steigen. Die Emissionsobergrenze soll um 90 Millionen Tonnen CO2 in 2024 und 27 Millio-nen Tonnen CO2 im Jahr 2026 reduziert werden. Für Sektoren, die unter den CBAM fallen, soll zwischen 2026 und 2034 die kostenfreie Zuteilung von CO2-Zertifikaten im ETS 1 reduziert werden. Ab 2034 soll es für diese Sektoren gar keine kostenfreien Zertifikate mehr geben. DasCarbon-Leakage-Risiko wird für in der EU hergestellte Produkte, die in Nicht-EU-Staaten exportiert werden, derzeit geprüft. \r\nEU ETS 2\r\nWie im nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) sollen die Inverkehrbringer der Brenn-stoffe in den Bereichen Gebäude und Straßenverkehr der Emissionshandelspflicht unterlie-gen (Upstream-Ansatz). Bis 2030 sollen die Emissionen um 43 Prozent im Vergleich zu 2005 sinken in weiteren Sektoren (wie Energiewirtschaft, verarbeitendes Gewerbe und Bausek-tor) soll die Emissionsminderung 42 Prozent im Vergleich zu 2005 betragen. Bislang galten keine EU-weiten Ziele für diese Sektoren, da sie der Lastenteilungsverordnung und damit den Mitgliedsstaaten unterlagen. Ende 2025 beschlossen die EU-Umweltminister die Ver-schiebung des Starts des EU ETS 2 von 2027 auf das Jahr 2028. Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, die eingenommenen Mittel bereits im Jahr 2026 zu beantragen und über soge-nannte Klimasozialpläne einzusetzen. Diese sollen dazu dienen soziale Härten als Folge des CO2-Preises abzufedern. Die Bundesregierung ist dazu angehalten den überfälligen Klimaso-zialplan einzureichen. \r\n\r\nDie Marktstabilitätsreserve (MSR), die dazu dient den Preis der CO2-Zertifikate zu regulieren, wurde dahingehend modifiziert, dass seit 2023 24 Prozent der Umlaufmenge an CO2-Zertifikaten (EU ETS 1) in die MSR überführt werden, wenn eine Schwelle von 833 Mio. Zerti-fikaten überschritten wird. Das Volumen der MSR wurde dabei ab 2024 auf 400 Millionen Zertifikate begrenzt. Der Überschuss wird gelöscht. \r\n\r\nIm EU ETS 2 liegen die Schwellenwerte niedriger. Wenn weniger als 260 Mio. Zertifikate im Umlauf sind, werden Zertifikate (nach der Formel 100 Mio. -2*(TNAC -210 Mio.) freigegeben. Wenn die Schwelle von 400 Mio. Zertifikaten unterschritten wird, werden rund 100-200 Mio. Zertifikate freigegeben. Wenn das durchschnittliche Preisniveau über zwei Monate hinweg bei mehr als 45 Euro (inflationsbereinigt bei ca. 55-60 Euro) pro Zertifikat liegt, sollen bislang 20 Mio. und nach dem neuen Vorschlag 40 Mio. Zertifikate aus der MSR automatisch freige-geben werden. Ein neuer Vorschlag der EU-KOM v. November 2025 sieht eine dosierte Aus-gabe von Zertifikaten vor, um Preissprünge zu vermeiden. Auch soll die MSR über 2030 hin-aus ermöglicht werden, um eine Preissteuerung zu ermöglichen. Hierbei sollten ursprünglich alle Reservezertifikate gelöscht werden. Der Vorschlag beinhaltet auch ein sog. „revenue front loading“, das eine frühzeitige Ausschüttung von zukünftigen Einnahmen aus dem ETS 2 durch europäische Institutionen (wie die EIB) ankündigt. Hierbei werden den europäischen Mitgliedsstaaten vorab Mittel für die Transformation zur Verfügung stehen, um einen sanf-teren Übergang zu ermöglichen.\r\n\r\nNach derzeitiger EU-Rechtslage wird das Cap in beiden Systemen so stark reduziert, dass etwa ab 2040 keine neuen Zertifikate mehr ausgegeben werden. Dieser Zeitpunkt ergibt sich aus den aktuell beschlossenen Reduktionsmechanismen. Für ETS I-pflichtige Unter-nehmen - dazu zählen rund 2/3 der bayerischen Industrie - bedeutet dies, dass Investi-tions- und Transformationsentscheidungen bereits heute auf eine treibhausgasneutrale Produktion in diesem Zeitraum ausgerichtet sein müssen.\r\n\r\nIm Clean Industrial Deal schlägt die EU-KOM eine Industrial Decarbonisation Bank vor, \r\nderen Mittel sich aus den ETS-Einnahmen (im Innovation Fund) speisen und für Auktionen (auctions-as-a-service) für eine Dekarbonisation von industriellen Schlüsselprozessen einge-setzt werden. Später soll die Bank im Competitiveness Fund verortet werden.\r\n4.2\tPosition der vbw\r\nEs ist grundsätzlich zu begrüßen, dass im Rahmen des Fit-for-55-Pakets marktwirtschaftliche Instrumente eine zentrale Rolle zur Erreichung der Klimaziele einnehmen sollen. In den Hauptwettbewerbsregionen gibt es jedoch keine vergleichbar effektive CO2-Bepreisung. Dadurch sind hiesige Hersteller bereits heute mit Kosten belastet, die Wettbewerber nicht haben. Entsprechend muss der Emissionshandel zwingend durch weitere Maßnahmen er-gänzt werden, die diesen Nachteil abfedern.\r\n\r\nDie Ausgestaltung des CO₂-Preissystems ist maßgeblich für die industrielle Wertschöpfung in Bayern, Deutschland und Europa. Die Kombination aus sinkender Zertifikatsmenge, steigenden Preisen und dem Auslaufen der kostenlosen Zuteilung führt zu erheblichen Transformations- und Investitionsanforderungen. Gleichzeitig stellt die auf absehbare Zeit unzureichende Verfügbarkeit von regenerativen Energieträgern wie CO2-neutralem Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Konditionen sowie der dazu gehörigen Infrastrukturen ein wesentliches Hemmnis für die Transformation der Wirtschaft dar. Die gewünschte Lenkungswirkung der CO2-Preise kann nicht eintreten, solange keine adäquaten Alterna-tiven zur Verfügung stehen. Gleichzeitig werden so Investitionen verhindert oder finden im außereuropäischen Ausland statt.\r\n\r\nUm einen ausreichenden Carbon-Leakage-Schutz zu gewährleisten, bis die notwendigen Bedingungen für eine erfolgreiche Transformation erfüllt sind, müssen daher umgehend substanzielle Anpassungen in der EU-ETS-Richtlinie erfolgen. Der lineare Reduktionsfaktor (LRF) sollte sich am europäischen Klimaziel ausrichten, der EU-ETS Cap also erst im Zieljahr auslaufen (derzeit im Jahr 2050). Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Markt-stabilitätsreserve muss ausgesetzt werden. Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 fortzuführen, das gilt auch für CBAM-Produkte. \r\n\r\nDer EU-ETS 1 muss vom „Absolut-Null“- zum „Netto-Null“-System weiterentwickelt wer-den. Stand heute ist der EU-ETS 1 ein sogenanntes „Absolut-Null“- System. Das heißt, dass nach Auslaufen des EU-ETS keine Emissionen mehr in die Atmosphäre austreten dürfen. Dies ist unrealistisch, da perspektivisch auch zu diesem Zeitpunkt schwer und nicht-ver-meidbare Emissionen verbleiben. So verbleibt etwa auch bei der CO2-Abscheidung mittels CCS ein kleiner Teil Restemissionen. Das Ziel der THG-Neutralität lässt dafür, neben der Vermeidung von Emissionen, prinzipiell auch einen bilanziellen Ausgleich dieser Emis-sionen zu. Das sollte auch der EU-ETS 1 berücksichtigen und damit zu einem Netto-Null-System weiterentwickelt werden.\r\n\r\nDie Einrichtung einer Industrial Decarbonisation Bank kann ein sinnvolles Instrument sein; der Zugriff der EU auf bisher den Mitgliedstaaten zustehenden Einnahmen ist es nicht. Die Ein-nahmen aus Zertifikatsverkäufen im Rahmen des EU-ETS sind bereits für Maßnahmen einge-plant, die die industrielle Transformation ermöglichen und erleichtern. \r\n5\tCO2-Grenzausgleichsmechanismus (EU-CBAM)\r\nKonsequent Umgehungsmöglichkeiten ausschließen\r\n5.1\tKerninhalt\r\nIm Rahmen des Fit-for-55-Pakets hat die EU-Kommission die Einführung eines Carbon \r\nBorder Adjustment Mechanism (CBAM) beschlossen. Der CBAM soll Carbon Leakage, d. h. die Verlagerung von CO2-Emissionen in Nicht-EU-Länder mit geringeren Klimaschutzauflagen, vermeiden. Dazu sollen importierte Produkte mit ähnlichen CO2-Kosten wie inländisch her-gestellte Produkte belastet werden. Der neue Mechanismus soll in den Sektoren, die unter den CBAM fallen, schrittweise die kostenfreie Zuteilung im Rahmen des EU-ETS ersetzen.\r\n\r\nNach Beendigung der Übergangsphase, hat ab 01. Januar 2026 die Regelphase begonnen.  Zu den erfassten Produkten gehören Zement, Strom, Düngemittel, Eisen und Stahl, Wasser-stoff, Aluminium sowie einige vor- und nachgelagerte Produkte (Schrauben, Rohre, usw.). In den Berichten sind unter anderem die Mengen der im vorherigen Quartal importierten Wa-ren sowie die damit verbundenen direkten und indirekten Emissionen aufzuführen. Ab 2026 müssen die Importeure anstelle der Quartalsberichte jährliche CBAM-Erklärungen abgeben. Der verpflichtende Handel mit CO2-Zertifikaten wurde zurecht um ein Jahr, auf 2027, ver-schoben.\r\n\r\nDie EU-Kommission hat im Rahmen der Omnibusverordnung vom 26. Februar 2025 Anpas-sungsvorschläge („CBAM Simplification“) und im Dezember 2025 einen Entwurf vorgelegt, um den CBAM bürokratieärmer auszugestalten und die Überschneidungen mit dem EU ETS zu minimieren. Die für die Betroffenheit von Inverkehrbringern von Treibstoffen ausschlag-gebende Grenze beläuft sich auf 50 Tonnen jährlich: Importeure, die unterhalb von 50 Ton-nen Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel und Zement importieren, sollen von den Pflichten des CBAM ausgenommen werden. Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf einen tem-porären Dekarbonisierungsfonds vor, der Exportnachteile ausgleichen soll. Gespeist werden soll der Fonds aber zum Teil aus Mitteln, die bisher den Mitgliedstaaten zugeordnet und dort auch entsprechend für die Unterstützung der Transformation eingeplant sind.\r\n5.2\tPosition vbw\r\nEuropäische Unternehmen haben Wettbewerbsnachteile gegenüber Betrieben aus Ländern, die keine oder geringere Steuern / Abgaben auf CO2-Emissionen zu leisten haben \r\nbeziehungsweise geringeren Klimaschutzanforderungen unterliegen. Von daher ist das \r\nZiel richtig, diese Wettbewerbsnachteile abzubauen. Ein Grenzausgleichsmechanismus ist jedoch dafür ungeeignet. Insbesondere die handelspolitischen Risiken, die leichte Umgeh-barkeit der Regelungen für ausländische Importeure, der massive Bürokratieaufwand und die Unklarheit, ob er einen verlässlichen und mindestens genauso starken sowie umfassen-den Carbon-Leakage-Schutz bietet wie die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten und die Strompreiskompensation, sind für die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Europa sehr kritisch zu sehen. \r\n\r\nDie bisherigen Vorschläge des Exportrabatts sind nicht passend und gefährden den Einsatz von Mitteln für die Transformation im Inland. Hinzu kommt, dass bei einem hohen Grad an inner- und außereuropäischer Verflechtung von komplexen industriellen Wertschöpfungs-ketten erhebliche Wettbewerbsverzerrungen für nachgelagerte Produkte im EU-Binnenmarkt und auf EU-Exportmärkten entstehen könnten. \r\n\r\nKlar vorzugswürdig wäre es, das EU-ETS im internationalen Kontext weiterzuentwickeln, ei-nen globalen CO2-Preis anzustreben und den klimaneutralen Umbau der europäischen In-dustrie durch Carbon Contracts for Difference zu flankieren. In jedem Fall ist die Europäische Kommission gefordert, in Kooperationen mit anderen WTO-Ländern langfristig nach einer alternativen Lösung zu suchen. Eine Ausweitung des CBAM auf andere Produkte kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinesfalls in Betracht kommen.\r\n\r\nDie freie Zuteilung von Zertifikaten und die Strompreiskompensation sind aufrecht zu \r\nerhalten. Die bewährten Carbon-Leakage-Schutz-Maßnahmen dürfen nur dann ersetzt wer-den, wenn neue Instrumente einen mindestens gleichwertigen Schutz gewährleistet. \r\n6\tVerkehrspolitik\r\nWettbewerbsfähigkeit und Innovationsbedingungen verbessern \r\n6.1\tFahrzeugindustrie muss starke Herausforderungen bewältigen \r\nDie europäische Fahrzeugindustrie sieht sich mit beispiellosen Herausforderungen konfron-tiert: technologischer Wandel, veränderte Marktbedingungen und regulatorische Anforde-rungen setzen die Industrie unter Druck. Hinzu kommen überbordende Bürokratie, schwa-che Nachfrage im In- und Aus-land, Konkurrenz aus China sowie die US-Zollpolitik. Gleichzei-tig ist die Branche einer der wichtigsten Industriezweige der EU und ein bedeutender Inno-vationstreiber.  \r\n6.2\tEU-Aktionsplan für die Fahrzeugindustrie\r\nDie EU-Kommission will im Rahmen des Clean Industrial Deal zu Recht mit dem Aktionsplan für die Fahrzeugindustrie vom 05. März 2025 Hersteller und Zulieferer im globalen Wettbe-werb stärken. Etliche wichtige Themen werden aufgegriffen, beispielsweise die Flottenregu-lierung, die gezielte Stärkung zentraler Technologien wie der Batteriefertigung und der Aus-bau der Ladeinfrastruktur. Erfreulich ist auch, dass Bürokratieabbau speziell für die Automo-bilindustrie und die Vereinfachung von Vorschriften folgen sollen. \r\n\r\nEin erster Schritt ist bereits umgesetzt: EU-Parlament und EU-Rat haben die Flexibilisie-rungsmöglichkeit (sog. Banking-&-Borrowing-System) gebilligt, wonach die Automobilher-steller ihre Zielvorgaben für die Einhaltung der CO2-Zielvorgaben erfüllen, indem sie ihre Leis-tung als Durchschnitt über einen Zeitraum von drei Jahren (2025-2027) angeben, sodass eine Nichterfüllung der Zielvorgaben in einem oder zwei Jahren durch Übererfüllung in dem/den anderen Jahr(en) ausgeglichen werden kann. \r\n\r\nDer EU-Aktionsplan muss mit den richtigen Maßnahmen unterlegt werden, die zügig umzu-setzen sind. Das gilt unter anderem für den zügigen Aufbau eines europaweiten Netzes an Ladeinfrastruktur und den Hochlauf des bidirektionalen Ladens sowie die Produktion und Bereitstellung alternativer Kraftstoffe. \r\n6.3\tEU-Automobilpaket\r\n6.3.1\tKerninhalte\r\nDas am 16. Dezember 2025 von der EU-Kommission vorgestellte Automobilpaket enthält folgende Kernpunkte:\r\n\r\n–\tDer Flottengrenzwert für 2035 liegt nicht länger bei 0 mg (Emissionen „am Auspuff“). Zehn Prozent der eigentlich zu reduzierenden Emissionen können kompensiert werden, so dass in begrenztem Umfang auch Fahrzeuge mit Verbrennungsantrieb (Hybride, Verbrenner) zugelassen werden können. Für die Produktion kleiner Elektrofahrzeuge in der EU wird ein zusätzlicher Anreiz gewährt (gehen mit 1,3 statt mit 1,0 in die Zählung ein) und eine neue Pkw-Kategorie eingeführt, die die Gewährung sonstiger Vorteile durch die Mitgliedstaaten erleichtern soll.\r\n–\tDie Kompensation kann durch die Verwendung von kohlenstoffarmen Stahl aus der EU (bis zu sieben Prozentpunkte) und die Verwendung von E- und Biokraftstoffen (bis zu drei Prozentpunkte) erfolgen.\r\n–\tNutzfahrzeuge erhalten Erleichterungen beim Sammeln von Emissionsgutschriften: wäh-rend die Hersteller derzeit nur Gutschriften erhalten können, wenn ihre CO2-Emissionen unter einer linearen CO2-Emissionsreduktionskurve liegen, könnten sie nach dem Vor-schlag Gutschriften generieren, sobald ihre CO2-Emissionen unter ihrem jährlichen CO2-Emissionsziel liegen.\r\n–\tDie Mitgliedstaaten dürfen finanzielle Anreize für den Kauf, das Leasing, die Miete, den Mietkauf oder den Betrieb von Unternehmensfahrzeugen nur für emissionsarme oder emissionsfreie Fahrzeugen gewähren, die in der EU hergestellt werden.\r\n–\tAb 2030 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ein Mindestanteil neuer Firmenwagen und Lieferwagen, die von großen Unternehmen zugelassen werden, emissionsfrei oder emissionsarm ist. In Deutschland liegt dieser Zielwert im Jahr 2035 sowohl bei Pkw als auch bei Lieferwagen bei 95 Prozent. Im Jahr 2030 liegt er bei 54 (Pkw) bzw. 43 (Vans) Prozent für emissionsfreie Fahrzeuge respektive bei 83 bzw. 48 Prozent inklusive Niedrigemissionsfahrzeuge.\r\n6.3.2\tPosition vbw\r\nDie vbw sieht das von der EU-Kommission vorgestellte Automobilpaket kritisch. Grundsätz-lich ist zwar zu begrüßen, dass die EU-Kommission den Handlungsdruck anerkennt. Sie zieht allerdings die falschen Konsequenzen: Hauptprobleme bei der aktuellen Flottenregulierung sind einerseits die fehlende Technologieoffenheit und andererseits der Ansatz, Hersteller von Pkw und Nutzfahrzeugen für etwas zu bestrafen, das weitgehend außerhalb ihres Ver-antwortungsbereichs liegt. Die nun vorgeschlagenen Anpassungen lösen diese Probleme nicht, so positiv auf den ersten Blick eine Lockerung beim unrealistischen 100 Prozent-Ziel bis 2035 auch erscheinen mag. \r\n\r\nEs besteht deutlicher Nachbesserungsbedarf. Die Transformation hin zu einer klimaneutralen Mobilität erfordert echte Technologieoffenheit bei den Antriebsarten und so muss auch die Flexibilisierung des Emissionsminderungsziels ausgestaltet werden. Die Industrie braucht Planungssicherheit. Der Einsatz von grünem Stahl wäre dagegen ein neuer Unsicherheitsfak-tor: Die notwendigen Voraussetzungen für dessen Produktion in Europa zu wettbewerbsfä-higen Preisen sind noch gar nicht gegeben und können von den OEM auch nicht beeinflusst werden. Hier sind vielmehr die EU selbst und die Nationalstaaten gefordert. Wenn dieser Aspekt mit der Flottenregulierung verknüpft werden soll, muss die EU zugleich auch umge-hend und als Bestandteil des Pakets die Weichen dafür stellen (u. a. wesentlich schnellerer Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, weitere Lockerung der Beihilfevorschriften, ggf. zusätzli-che Subventionen, Nachbesserungen am CBAM etc.). Zudem mangelt es weiterhin an fairen Rahmenbedingungen für die Anerkennung erneuerbarer Kraftstoffe (siehe unten Kapitel 7) und einer europaweit ausgebauten Ladeinfrastruktur. Solange nicht EU-weit eine flächende-ckende Ladeinfrastruktur für Pkw und Nutzfahrzeuge zur Verfügung steht, darf eine Kaufzu-rückhaltung nicht den OEM angelastet werden. \r\n\r\nEs muss daher deutliche Nachbesserungen beim Autopaket geben. Das gilt selbstverständ-lich auch für Nutzfahrzeughersteller, die ebenso auf greifbare Erleichterungen angewiesen sind wie Pkw-Hersteller.\r\n7\tRahmenbedingungen für alternative Kraft- und Brennstoffe \r\nPraxistaugliche Bedingungen für erneuerbare Energiequellen schaffen\r\n7.1\tKerninhalt\r\nAnders als zuvor die RED II gibt die Renewable Energy Directive (RED III) verpflichtende Sek-torziele für Straße, Schiene, Luft, Schifffahrt vor. Der Mindestanteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch im Verkehrssektor soll 2030 29 Prozent betragen. Möglich ist alter-nativ eine Reduzierung der Treibhausgase (THG) um mindestens 14,5 Prozent im Vergleich zu den Emissionen, die durch den Einsatz fossiler Kraftstoffe entstanden wären; RED III enthält zudem eine gemeinsame Unterquote.\r\n\r\nFür Verkehr und Industrie werden zusätzlich Mindestanteile (5,5 Prozent fortschrittliche Bi-okraftstoffe und RFNBOs bis 2030) an RFNBOs (erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ur-sprungs) vorgegeben und damit erstmals auf Unternehmensebene, statt wie bisher auf Staaten- oder Sektorebene (Industriequote), reguliert. Der Anteil der RNBOs am Endener-gieeinsatz von Wasserstoff muss 2030 42 Prozent betragen. Damit soll der Einsatz grünen Wasserstoffs abgesichert werden. \r\n\r\nRFNBOs werden als flüssige und gasförmige Kraftstoffe auf Basis erneuerbarer Energiequel-len (ausgenommen Biomasse) definiert. Sie müssen eine minimale THG-Reduktion von 70 Prozent im Vergleich zu einem fossilen Äquivalent erreichen.\r\n\r\nFür die THG-Berechnung wurden für den Strombezug Grünstromkriterien festgelegt. Diese beinhalten strikte Vorgaben, wie zeitliche und geografische Korrelation, sowie die Zusätzlich-keit von Grünstrom oder ein Power Purchase Agreement (PPA) für Erneuerbare Energien als Voraussetzung für die Anrechnung als „erneuerbarer Strom“. Diese sind komplex gestaltet und stellen Akteure vor bürokratische Herausforderungen.\r\n\r\nDie Umsetzung der RED III auf Bundesebene wird derzeit mit einem neuen Vorschlag zur Anpassung des 38. Bundes-Imissionsschutzgesetz (BImSchG) debattiert. \r\n\r\nIm BImSchG fordert die nationale Umsetzung eine THG-Minderung von 25 Prozent anstatt der von der RED III geforderten 14,5 Prozent für den Verkehr. Statt auf ein Gesamtziel zu setzen, gibt die Politik den Weg dorthin vor. Ein Anteil von zwei Prozent für fortschrittliche Biokraftstoffe für das Jahr 2026 und drei Prozent im Jahr 2030; der Anteil von RFNBOs muss 2026 0,1 Prozent und im Jahr 2030 fünf Prozent betragen. Dies übertrifft die von der EU vor-gegebenen gesamthaften fünf Prozent deutlich.\r\n\r\nBisher ermöglichten Mehrfachanrechnungen es Unternehmen, politisch gewollte Optionen wie RFNBOs oder Ladestrom mit einem Vielfachen ihres tatsächlichen Energiegehalts auf die Quote anzurechnen, um Investitionen attraktiver zu machen. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, diese Mehrfachanrechnungen wie folgt anzupassen bzw. auslaufen zu lassen:\r\n\r\n\tFortschrittliche Biokraftstoffe: Die Mehrfachanrechnung soll hierfür laut Gesetzentwurf bereits ab 2026 nicht mehr möglich sein;\r\n\tLadestrom: Die Mehrfachanrechnung für Ladestrom soll schrittweise wegfallen und ab 2035 ganz wegfallen;\r\n\tRFNBOs: Für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (einschließlich Wasser-stoff) soll die Mehrfachanrechnung ab 2040 entfallen.\r\n7.2\tPosition der vbw\r\nDie Zielvorgabe für die Industrie, einen Anteil in Höhe von 42 Prozent erneuerbarer Kraft-stoffe nicht biogenen Ursprungs (Renewable Fuels of Non-Biological Origin, RFNBO) am Ge-samteinsatz von Wasserstoff zu erreichen, darf bei der Umsetzung in die nationale Gesetz-gebung nicht auf der Unternehmensebene verankert werden. Es zeigt sich außerdem zu-nehmend, dass die Strombezugskriterien (gem. Art. 27 RED) für RFNBO deutlich zu restriktiv sind, die Herstellung von grünem Wasserstoff verteuern und damit in der Frühphase des Markthochlaufs wichtige Investitionen in Elektrolyseure sowie alternative Wasserstofferzeu-gungstechnologien verhindern. Widersprüche, die aus der Industriequote für grünen Was-serstoff resultieren, müssen so aufgelöst werden, dass der Hochlauf der Wasserstoffwirt-schaft nicht an anfänglich zu hohen Anforderungen scheitert.\r\n\r\nZentral wird sein, dass die im delegierten Rechtsakt 2023/1184 festgelegten Kriterien bereits 2026 angepasst werden und nicht erst wie vorgesehen 2028 einer Überprüfung unterliegen. Konkret sind folgende Änderungen notwendig.\r\n\r\n–\tDas Zusätzlichkeitskriterium (zeitliche und geografische Korrelation) sollte erst ab 2035 statt 2028 greifen; \r\n–\tGleichzeitig sollte die monatliche Korrelation beibehalten und auf die Umstellung auf stündliche Korrelation ab 2030 verzichtet werden, oder zumindest eine Verschiebung der Scharfstellung der stündlichen Korrelation analog zur Zusätzlichkeit auf 2035 erfolgen; \r\n–\tZudem braucht es eine erweiterte Flexibilität bei der CO2-Bilanzierung, etwa durch eine stundenscharfe Berechnung der CO2-Intensität sowie des EE-Anteils des Strombezugs.\r\n\r\nBesser als eine Festlegung der Kohlenstoffintensität (Carbon Intensity, CI) auf den Wert ~3.38 kg CO2e/kgH2, für die Bewertung als RFNBO wäre es, mit alternativen Kraftstoffen be-stimmte Mindesteinsparungen bei Treibhausgasemissionen im Vergleich zu fossilen Refe-renzkraftstoffen vorzugeben. Sollte der CI-Wert aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände in der Produktion oder beim Transport aus einem außereuropäischen Land überschritten wer-den, droht ein starker Wertverfall dieses Energieträgers. Es sollte vielmehr auf die bewähr-ten Instrumente der marktwirtschaftlichen Instrumente der CO2-Bepreisung gesetzt wer-den. Um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft nicht zu behindern, dürfen generell keine überzogenen Anforderungen aufgestellt werden.\r\nEine zusätzliche Verschärfung der Grünstromkriterien auf nationaler Ebene darf es nicht ge-ben.\r\n8\tErneuerbare Energien \r\nErneuerbare Energien, Wasserstoff und Netze schneller ausbauen und fördern\r\n8.1\tKerninhalt\r\nDie ursprünglichen Vorhaben im Rahmen des Green Deal wurden angesichts der Energie-krise im Zuge des Russland-Ukraine-Kriegs durch den REPower-EU-Plan neu gefasst bzw. ergänzt. Damit der Energiesektor der EU unabhängiger von fossilen Brennstoffen wird, inves-tiert die Europäische Investitionsbank (EIB) regelmäßig hohe Fördersummen in den Aufbau Erneuerbarer Energien. Nach Aktualisierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) soll der Anteil erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch bis 2030 auf 42,5 Prozent angeho-ben werden, ergänzt durch eine freiwillige Aufstockung um 2,5 Prozent. Bisher lag die Vorga-be bei 27 Prozent und der aktuelle Anteil erneuerbarer Energie am Energieverbrauch liegt EU-weit weiterhin deutlich darunter und macht eine erhebliche Beschleunigung von Ausbau und Genehmigungen in den Mitgliedstaaten erforderlich. Zudem wurden im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie diverse sektorspezifischen Zielvorgaben vorgeschlagen.\r\n\r\nUm die EU-Ziele für 2030 zu erreichen, sieht die EU-Strategie für Solarenergie bis 2030 die installierte PV-Kapazität von 600 GW vor. Die EU-Solarstrategie enthält auch eine Solardach-Initiative und setzt verstärkt auf eine bessere Integration von Photovoltaik in Netze und Ge-bäude. Für die Industrie sind dabei insbesondere wettbewerbsfähige Strompreise, verlässli-che Netzanschlüsse und eine hohe Systemintegration entscheidend. Die Einführungsrate von Wärmepumpen soll verdoppelt werden. Außerdem sollen im Rahmen des EU Grid Pack-ages die Genehmigungsverfahren für Großprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien beschleunigt werden. Vor diesem Hintergrund sollten die Mitgliedsstaaten spezielle Gebiete für erneuerbare Energien (Energieerzeugung, Netze und Speicher) einrichten, in denen ver-kürzte und vereinfachte Genehmigungsverfahren in Gebieten mit geringeren Umweltrisiken gelten. Nach der EU-Strategie für Offshore-Windkraft soll deren Kapazität soll in Europa bis 2030 auf mindestens 60 GW und bis 2050 auf 300 GW ausgebaut werden. Ergänzt werden soll dies bis 2050 durch 40 GW an Meeresenergie sowie durch erneuerbare Offshore-Energie aus anderen Quellen wie schwimmende Wind- und Solaranlagen.\r\n\r\nAuch der EU-Energiebinnenmarkt soll weiter ausgebaut und digitalisiert werden. Die Integra-tion erneuerbarer Energien erfordert zunehmend flexible, digitale und steuerbare Energie-systeme, die durch innovative und digitale Technologien unterstützt werden. Ein Biomethan-Aktionsplan sieht ebenfalls Instrumente vor, darunter eine neue Industrieallianz für Biome-than und finanzielle Anreize, um die Produktion bis 2030 auf 35 Milliarden Kubikmeter zu steigern.\r\n\r\nZudem soll die Wasserstoffwirtschaft in der EU massiv hochgefahren werden. Mit der \r\neuropäischen Wasserstoffstrategie wird die Rolle von Wasserstoff zum Erreichen der \r\nKlimaziele anerkannt. Die EU-Kommission setzt im Rahmen der europäischen Wasser-stoffstrategie besonders mittel- und langfristig auf Wasserstoff aus erneuerbaren Energien, erkennt jedoch übergangsweise auch die Bedeutung von Wasserstoff aus Erdgas mit CO₂-Abscheidung (CCS) an, um den Markthochlauf abzusichern. Bis 2030 soll die Produktion von grünem Wasserstoff in der EU auf zehn Millionen Tonnen anwachsen. Von 2030 bis 2050 sol-len die Technologien für erneuerbaren Wasserstoff ausgereift sein und in großem Maßstab in allen Sektoren, in denen die Dekarbonisierung schwierig ist, eingesetzt werden. \r\n\r\nAuch die Senkung des Energieverbrauchs ist aus Sicht der EU-Kommission von entscheiden-der Bedeutung, um sowohl die Emissionen als auch die Energiekosten für Verbraucher und Industrie zu verringern. Bis 2030 soll der EU-weite Endenergieverbrauch um 11,7 Prozent (verbindlich) gegenüber den Prognosen von 2020 sinken (dem gingen seit 2018 mehrfache Änderungen dieses Energieeffizienzziels voraus). Die EU-Mitgliedsstaaten sollen mit indikati-ven nationalen Beiträgen zur Erreichung der EU-weiten Energieeffizienzziele beitragen.\r\n\r\nSchließlich legt die EU-Kommission einen Fokus auf bezahlbarer Energie. Der Affordable Energy Action Plan (Aktionsplan für bezahlbare Energie) bedient sich aus einem breiten In-strumentenkasten, um die Preise strukturell wieder auf ein international wettbewerbsfähi-ges Niveau zu bringen. Dabei wird ausdrücklich anerkannt, dass hohe Energiepreise die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gefährden. Wichtige Punkte sind unter anderem der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetzinfrastruktur, Verfahrensbeschleuni-gungen, Stärkung von Effizienz- und Flexibiltätsmechanismen sowie insgesamt die Vertie-fung der bereits erwähnten Energieunion, damit Entlastung auch tatsächlich bei Industrie und Mittelstand ankommt. \r\n8.2\tPosition der vbw\r\nEs ist richtig, die erneuerbaren Energien europaweit stärker auszubauen. Ein beschleunigter und synchroner Ausbau von Speichern und Netzen (in Kombination mit ausreichend gesi-cherter, grundlastfähiger Kraftwerksleistung) ist dabei zwingende Voraussetzung. Zentraler Baustein der nachhaltigen Transformation der europäischen Wirtschaft ist eine erfolgreiche Energiewende. Erfolgreich ist sie nur dann, wenn jederzeit Versorgungssicherheit gewähr-leistet werden kann – darauf muss auch die europäische Politik ausgerichtet werden, na-mentlich im Zusammenhang mit dem Weiterbetrieb und Neubau von derzeit mit fossilen Brnnstoffen betriebenen Kraftwerken. \r\n\r\nDurch die zunehmende Elektrifizierung wird auch der Energieverbrauch insgesamt sinken, da ein strombasiertes Energiesystem deutlich effizienter ist (primärenergetische Effizienz). Gleichzeitig wird der Stromverbrauch jedoch erheblich steigen, insbesondere durch Indust-rie, Verkehr, Wärme und PtX-Anwendungen (z. B. Wasserstoffelektrolyse oder synthetische Kraftstoffe). Dies erfordert einen deutlich ambitionierteren Ausbaupfad für erneuerbare Energien und Netze, als er derzeit vorgegeben ist und teilweise politisch wieder in Frage ge-stellt wird. Die im Sinne der Transformation erwünschte wachsende Bedeutung von Strom muss auch z. B. in der Energieeffizienzrichtlinie angemessen berücksichtigt werden: absolute Eisparziele sind insoweit absolut kontraproduktiv und müssen durch relative/spezifische Effi-zienzziele ersetzt werden.\r\n\r\nUm mehr Energieeffizienz und -einsparung zu erreichen, ist auf Freiwilligkeit und Positivan-reize zu setzen. Zwangsmaßnahmen oder zusätzliche Belastungen gefährden Akzeptanz und Investitionsbereitschaft. Beim Thema Flexibilität sind die Rahmenbedingungen so anzupas-sen, dass alle Flexibilitätsoptionen bei Erzeugung, Übertragung, Speicherung und Verbrauch aktiviert werden können.\r\n\r\nDie EU und die einzelnen Mitgliedsstaaten stehen jetzt in der Pflicht, möglichst schnell die erforderliche Infrastruktur (z. B. Fernwärmenetze für den Gebäudebereich, aber auch Stromnetze, Wasserstoffinfrastruktur, CO2-Infrastruktur) bereitzustellen, die gesetzlichen und regulatorische Rahmenbedingungen zu schaffen und wettbewerbsfähige Investitions-bedingungen für den raschen Ausbau sicherzustellen. Unternehmen müssen bei der Trans-formation stärker unterstützt werden. \r\n\r\nDer grenzüberschreitende Stromaustausch trägt zur Steigerung der Versorgungssicherheit bei und führt zu günstigeren Kosten bei der Stromversorgung. Der europäische Energiebin-nenmarkt muss weiter vertieft und der geplante Netzausbau mit höchster Priorität umge-setzt werden. Die hohen Anforderungen der EU für den zonenübergreifenden Stromhandel sind zwar grundsätzlich richtig, müssen jedoch für eine Übergangszeit gelockert \r\nwerden. Eine Aufteilung der deutschen Strompreiszone, wie im Report der europäischen Agentur der Energieregulierungsbehörden (ACER) vorgeschlagen, ist unbedingt zu vermei-den. Die Planbarkeit von Investitionen für Industrie, Energiewirtschaft und auch für den wei-teren Netzausbau würde dadurch auf Jahre hinaus beeinträchtigt. Jede Schwächung der In-dustriezentren in Süddeutschland würde auch Europa hart treffen, da die Abwanderung tendenziell nach Asien oder die USA stattfinden würde. Außerdem werden ohnehin ver-stärkt Anstrengungen unternommen, den strukturellen Engpass durch einen schnelleren Ausbau der Netze und der erneuerbaren Energien im Süden zu beseitigen. \r\n\r\nFür den Erhalt bestehender Wertschöpfungsketten in der energieintensiven Industrie in Deutschland ist ein rechtzeitiger Zugang zum europäischen Wasserstoffnetz von großer Be-deutung. Der Ausbau eines Wasserstoffnetzes, das alle Erzeugungs- und Verbrauchsschwer-punkte prioritär erschließt, muss mit Hochdruck vorangetrieben werden. Dabei ist europa-weit auf eine integrierte Netzplanung für Strom, Gas und Wasserstoff zu achten. Vorausset-zung für die notwendigen privatwirtschaftlichen Investitionen in die Infrastruktur ist eine europäische Lösung für das De-risking der grenzüberschreitenden Verbindungen des euro-päischen Wasserstoffnetzes. Gleichzeitig sind verlässliche Finanzierungsmodelle und För-dermechanismen für die Produktion und die Nutzung von Wasserstoff geboten, um später Skaleneffekte realisieren zu können.\r\n\r\nAuch über die Grenzen der EU hinaus ist eine koordinierende Funktion wichtig, da H2 in er-heblichem Umfang importiert werden wird. Kooperationen müssen im Sinne der Diversifizie-rung nicht nur mit Ländern im Norden Europas eingegangen werden, sondern auch mit son-nen- und windreichen Ländern in anderen Teilen der Welt, beispielsweise Nordafrika. Die EU sollte sich aktiv in die Entwicklung der Pipeline-Infrastruktur einbringen. Die Anerkennung des sog. Südkorridors als Energy Highway und Global Gate Projekt der EU ist ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen, beispielsweise zur Erschließung des Importpotenzials aus Marokko.\r\n\r\nZudem müssen effektive Anreize für Negativemissionen bzw. die Nutzung von CO2-Abscheidung, Speicherung und Nutzung (CCUS) gesetzt werden. Ohne CCUS sind die ambiti-onierten Klimaziele nicht zu erreichen. Auch ein europäisches CO2-Transportnetz muss ge-plant und möglichst schnell umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist die EU Industrial Carbon Management Strategie vom Februar 2024 zu begrüßen, die den europäischen Markt als „Einheitsmarkt“ errichten soll. Ziel ist es, bis 2030 eine Speicherkapazität für 50 Millionen Tonnen CO2 aufzubauen und im Jahr 2040 „Industrial Carbon Management“ als integralen Bestandteil der wirtschaftlichen Aktivitäten Europas zu etablieren.\r\n\r\nRichtig ist auch der Ansatz, die Biomethanproduktion erheblich zu steigern. Gerade bei Ab-fall- und Reststoffen gibt es noch ein großes ungenutztes Potenzial. Damit es gehoben wer-den kann, müssen insbesondere auf nationaler Ebene die Rahmenbedingungen verbessert werden. Dies gilt im gleichen Maße für den Bereich der Wasserkraft. Zu begrüßen ist, dass Holzenergie mit der RED III als erneuerbar anerkannt wurde. Auch in diesen Bereichen soll-ten bestehende Ausbaupotentiale konsequent genutzt werden\r\n\r\nBei den Energiepreisen wird eine sofortige Kostenentlastung benötigt. Jegliche zusätzliche Belastungen sind strikt zu vermeiden. Die Bezahlbarkeit von Energie muss auch auf europäi-scher Ebene künftig deutlich mehr im Fokus stehen. Der Affordable Energy Action Plan ist ein Anfang: So erkennt die EU-Kommission darin ausdrücklich an, dass die Energiepreise viel zu hoch sind und strebt wettbewerbsfähige Energiepreise an. Entscheidend wird die zügige und effiziente Umsetzung der Ankündigungen sein, beispielsweise des Industrial Accelerator Act für die Unterstützung der energieintensiven Industrie (in diesem Zusammenhang muss die veraltete KUEBLL Liste aktualisiert und überarbeitet werden). Für diese ist außerdem die schnellstmögliche Einführung eines nachhaltig kostensenkenden Industriestrompreises es-senziell. Die EU-Kommission muss für eine nachhaltige Wirksamkeit den beihilferechtlichen Rahmen CISAF verbessern und erweitern. \r\n\r\nWeiterführende Informationen finden Sie im vbw Positionspapier Aufbau der Wasserstoff-wirtschaft und Klimapolitik sowie Energiepolitik.\r\n9\tREACH und CLP\r\nInnovative und nachhaltige Verwendung von Chemikalien sicherstellen\r\n9.1\tKerninhalt\r\nDas geltende Chemikalienrecht ist im Wesentlichen durch die EU-Verordnungen REACH \r\n(Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) und CLP (Classification, Labelling and Packaging) geprägt. In REACH sind die Registrierung, die Bewertung, die Zulassung und die Beschränkung von Chemikalien – also das Herstellen, Inverkehrbringen, die Verwendung sowie Informationspflichten für nachgeschaltete Anwender geregelt. Die CLP-Verordnung legt die europaweit einheitliche Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen fest und setzt zudem das global harmonisierte System der Vereinten \r\nNationen (GHS) um.\r\n\r\nDie Kommission plant eine gezielte Revision von REACH, in der sie – in Übereinstimmung mit dem Null-Schadstoff-Aktionsplan als Initiative im Rahmen des Green Deals – unter anderem neue Verwendungsbeschränkungen und eine umfassende Regulierung von Stoffgruppen mit bestimmten Eigenschaften (zum Beispiel Persistenz) vorsieht. Wann das Gesetzgebungs-verfahren zur Änderung der REACH-Verordnung im Detail beginnt, ist derzeit offen. \r\n\r\nDie anstehende REACH-Revision wirft mit dem PFAS-Beschränkungsdossier bereits ihre Schatten voraus. Die Stoffgruppe der PFAS (per- und polyfluorierte Chemikalien) umfasst mehr als 10.000 bekannte Stoffe, die wasser-, fett- und schmutzabweisend sowie \r\nchemisch und thermisch sehr stabil sind. Man spricht deshalb auch von sogenannten \"Ewig-keitschemikalien\". Aufgrund ihrer Eigenschaften werden sie in zahlreichen Anwendungen gebraucht. Aktuell laufen die Prüfungen bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA. Wenn diese ihre Stellungnahme erarbeitet hat, ist es Aufgabe der Europäischen Kommission, einen formalen Beschränkungsvorschlag vorzulegen. \r\n9.2\tPosition der vbw\r\nDas Ziel der Chemikalienstrategie, den Schutz der Menschen und der Umwelt vor Risiken durch Chemikalien zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie zu erhöhen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Es muss auch in Zukunft darum gehen, die sichere und nachhaltige Verwendung von Stoffen zu stärken und gleichzeitig spezifische, inakzeptab-le Risiken zu identifizieren und auszuschließen. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Resilienz von intakten Wertschöpfungsketten sowie eine strategische Autonomie muss auch kongruent zu anderen Politikzielen im Chemikalienrecht mitgedacht werden.\r\n\r\nDie Pläne der EU-Kommission für eine REACH-Revision müssen gestoppt werden, um unnö-tig höhere Kosten und Aufwände sowie eine Verringerung der Stoffvielfalt zu verhindern, die die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit mindern sowie Resilienz und Lieferketten schwächen. REACH kann und muss im bestehenden Rechtsrahmen vereinfacht \r\nwerden.\r\n\r\nInsgesamt muss es in der Chemikalienregulierung bei einem risikobasierten Ansatz bleiben. Die EU-Kommission muss schnellstmöglich Klarheit dahingehend schaffen, dass es keine pau-schalen auf ganze Stoffgruppen bezogenen Beschränkungen geben wird. Die \r\nbestehende Ungewissheit verhindert Investitionen und fördert die Deindustrialisierung.\r\n9.2.1\tRisikobasierten Ansatz erhalten\r\nAbzulehnen ist die Umstellung auf einen rein gefahrenbasierten Regulierungsansatz, der das Verbot der Verwendung ganzer Stoffgruppen unabhängig von deren tatsächlichem \r\nRisiko zum Ziel hat. Chemikalien können nicht isoliert von ihren Verwendungszwecken \r\nbetrachtet werden. Daher sollte der Regulierungsansatz individuell auf die jeweiligen \r\nStoffgruppen bzw. Stoffe und ihre Anwendung ausgerichtet werden. Dabei ist der \r\ngesamte Lebenszyklus zu berücksichtigen. Es sind also neben den Auswirkungen auf \r\nMenschen und Umwelt auch die Bedeutung für Nachhaltigkeitstechnologien und Wirtschaft-lichkeit der Stoffe zu beachten.\r\n\r\nDie verschiedenen Lieferengpässe der letzten Jahre bei Rohstoffen oder (Vor-)Produkten wie Halbleitern und die erheblichen Auswirkungen auf viele Branchen haben eindrucksvoll gezeigt, wie empfindlich Wertschöpfungsketten auf einen Mangel reagieren können. Jede pauschale Beschränkung birgt völlig unabsehbare Risiken. \r\n\r\nInsbesondere die während der Nutzungsphase unbedenklichen Fluorpolymere werden in zahlreichen Anwendungen verwendet, und Substitute sind derzeit vielfach nicht ersichtlich. Selbst wenn dies der Fall wäre, würde es in stark regulierten Branchen wie der Medizintech-nik weit mehr als ein Jahrzehnt dauern, bis Produkte zur Marktreife entwickelt \r\nwären. Vielversprechender erscheint es daher, sich mit dem „end of life“ der Stoffe zu \r\nbefassen, insbesondere dem chemischen Recycling.\r\n\r\nVon entscheidender Bedeutung muss sein, dass und wie die Stoffe sicher und unter \r\nAusschluss großer Risiken verwendet werden können. Es sind die sichere und nachhaltige Verwendung von Stoffen zu stärken und gleichzeitig spezifische, inakzeptable Risiken zu identifizieren und auszuschließen. Es müssen Stoffe eingesetzt werden können, die bei \r\nGewährleistung einer sicheren Verwendung der Gesundheit nicht schaden bzw. keine schädlichen Belastungen der Umwelt verursachen. Nur so ist es möglich, die stoffliche \r\nVielfalt und die Innovationskraft sowie Zukunftsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu erhalten. In diesem Sinne muss umgehend gegengesteuert werden – den Abschluss des ECHA-Verfahrens abzuwarten, wäre ein industriepolitisches Vabanquespiel, da schon heute Investitionen aufgrund der Unsicherheiten unterbleiben.\r\n9.2.2\tKeine europäischen Alleingänge\r\nGlobale Harmonisierungsanstrengungen im Chemikalienrecht dürfen nicht durch europäi-sche Alleingänge bei CLP-Gefahrenklassen unterlaufen werden. Das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) würde durch die Einfüh-rung von zusätzlichen, nicht weltweit abgestimmten Vorgaben infrage gestellt.\r\n\r\nDetails finden sich in den vbw Positionen EU-Umweltpolitik zukunftsfest gestalten und \r\nEU-Chemikalienstrategie erfolgreich gestalten.\r\n10\tWaldbewirtschaftung und Bioökonomie\r\nWirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten dürfen nicht unverhältnismäßig beschränkt werden\r\n10.1\tWaldbewirtschaftung\r\nZweifellos kann und wird auch die Bewirtschaftung von Wäldern einen Beitrag zum europäi-schen Green Deal leisten. Dabei ist es allerdings von immenser Bedeutung für die \r\nBegrenzung der Erderwärmung und den Umgang mit dem Klimawandel, die Vielfalt der Wäl-der und Waldbewirtschaftungspraktiken zu respektieren und zu erhalten. \r\n\r\nÜber alle Initiativen hinweg gilt es, die nachhaltige Bewirtschaftung weder direkt noch \r\nindirekt zu beschränken. Wichtige aktuelle Regulierungsvorhaben der EU können sich aller-dings entsprechend auswirken und sind daher zu korrigieren, etwa\r\n–\tBiodiversitätsstrategie\r\n–\tWaldstrategie\r\n–\tWiederherstellungsverordnung (Nature Restoration Law)\r\n–\tErneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III)\r\n–\tVerordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) \r\n–\tVerordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF)\r\n–\tTaxonomie-Verordnung im Rahmen der Sustainable Finance Regulierung.\r\n\r\nVielfach sind die Ansätze zu undifferenziert und tragen weder den vielfältigen Klimaschutz-leistungen nachhaltiger Waldbewirtschaftung und Holzverwendung noch der Realität der Waldbewirtschaftung in Europa und namentlich in Bayern angemessen Rechnung. \r\nInsbesondere unangemessener bürokratischer Aufwand, stellt viele kleine Waldbesitzer vor enorme Herausforderungen, die bis zur Einstellung der Bewirtschaftung führen können. Die Anpassung des Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordnung auf den 30. Dezember 2026 zum Jahresende 2025 war daher ein wichtiger Schritt. Dennoch muss die EUDR weiterhin auf ihre Zweckmäßigkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit überprüft und angepasst werden, um überflüssige Bürokratie zu beseitigen. Das gilt ebenso für die Nature Restoration Law.\r\n\r\nDie Rahmenbedingungen, die der Green Deal setzt, müssen der multifunktionalen Rolle von Wäldern entsprechen. „Schützen durch Nutzen“ muss der Leitgedanke sein.\r\n\r\nZentrale Ansatzpunkte sind aus unserer Sicht: \r\n–\tDie Vielfalt und Stabilität der Waldökosysteme sind nur durch einen gezielten Waldumbau und nachhaltige Bewirtschaftung sicherzustellen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, unsere Wälder mit stabilen klimaresilienten Baumarten proaktiv umzubauen. \r\n–\tWaldbesitzer benötigen ausreichend Handlungsspielraum, um diesen klimaresilienten Umbau ihrer Wälder zu leisten und sie zukunftssicher zu machen. Die seit gut 100 \r\nJahren in Bayern etablierte, nachhaltige Waldbewirtschaftung darf nicht gebremst, \r\nsondern muss unterstützt werden. Bewirtschaftete Wälder leisten einen wesentlich grö-ßeren Beitrag zum Klimaschutz als der Aufbau von Holzvorrat im Bestand oder Stilllegung. Die CO2-Aufnahmefähigkeit nimmt mit zunehmendem Alter der Bäume ab. Um Wälder als natürliche CO2-Senken zu erhalten und deren Klimaschutzpotenzial zu entfalten, sind eine regelmäßige Entnahme von Bäumen sowie Verjüngung und Aufforstung mit klimaresilien-ten Baumarten und Waldpflege unabdingbar.\r\n–\tDie Potenziale der Holznutzung als Teil einer zirkulären Wertschöpfungskette müssen aufgezeigt, anerkannt und gefördert werden. Um den Rohstoff Holz auch für die \r\nZukunft bereitzustellen und nicht in eine Knappheit (natürlicher Zuwachs unter neuen Klimabedingungen) zu führen, sind nachhaltige Bewirtschaftungsformen statt pauschaler Flächenstilllegungen oder Ausweisungen neuer Schutzgebiete geboten. \r\n–\tWenn holzbasierte Biomasse im besten Fall nach mehrfacher stofflicher Nutzung energe-tisch verwertet wird, leistet diese kreislauforientierte Nutzung auch im Rahmen der Ener-giewende einen wichtigen Beitrag; diese Möglichkeit gilt es zu erhalten und weiterzuent-wickeln. \r\n10.2\tBioökonomie\r\nDie Bioökonomie als Motor der Kreislaufwirtschaft weist herausragende Substitutions-\r\neffekte auf. Sie vernetzt Wertschöpfungsketten ihrer Produkte in verschiedenen Branchen miteinander und ist ein innovativer Verwerter nachwachsender Rest- und Rohstoffe. Tech-nologieanalysen auf Patentbasis (vbw Studie Holzbasierte Bioökonomie, EconSight, Juni 2023, vbw Studie Kompetenzen in den wichtigsten Prozesstechnologien, EconSight, Mai 2025) zei-gen, dass die Bioökonomie in zahlreichen verschiedenen Branchen Innovationen hervor-bringt. Dazu zählen neben Papier oder Verpackungen beispielsweise die Textilwirtschaft, die Life-Sciences-Branchen, aber auch die Lebensmittel- und die Chemieindustrie. \r\n\r\nAuch die EU-Kommission benennt die Bioökonomie als Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Transformation der EU. Im November 2025 wurde die neue EU-Bio-ökonomie-Strategie veröffentlicht, die wichtige Ziele wie den Aufbau wettbewerbsfähiger Märkte für biobasierte Produkte enthält. Zu kurz kommen dabei jedoch einheitliche Regeln und Standards für den europäischen Binnenmarkt. Diese sind unabdingbar, um entspre-chende Produkte wirklich konkurrenzfähig zu vermarkten. Auch muss die Verfügbarkeit von Biomasse für die Produktion in industriellem Maßstab noch stärker adressiert werden.\r\n\r\nDie EU Kommission beabsichtigt außerdem bis zum 3. Quartal 2026 den zweiten Teil des Eu-ropäischen Biotech Rechtsakts zu verabschieden. Dieser setzt Schwerpunkte bei der Beschleunigung von Innovation, Finanzzugang, Infrastruktur, Skalierung und Kompetenzaufbau. Der Rechtsakt vereint Aspekte des Gesundheitsschutzes, der Nach-haltigkeit, aber auch der Bio  und Datensicherheit – etwa durch regulatorische „Sandboxes“ und harmonisierte Verfahren über Mitgliedstaaten hinweg. Wir benötigen hier eine wirklich innovationsfreundliche und technologieoffene Umsetzung des Gesetzes.\r\n\r\nDie vbw begrüßt die Anstrengungen der EU-Kommission. Generell sollte bei der Gestaltung des Rahmens für die Bioökonomie auf folgendes geachtet werden:\r\n–\tDer Zugang zu den entsprechenden heimischen Rohstoffen muss gewährleistet bleiben (vgl. oben). Holz als nachhaltiger Rohstoff unterstützt die Transformation. Es ist wichtig, sein umfangreiches Substitutionspotenzial für den Klimaschutz anzuerkennen, zu \r\nnutzen und so wissensbasiert innovative Lösungen für die Bioökonomie zu entwickeln.\r\n–\tWir unterstützen das Prinzip der Kaskadennutzung als anzustrebendes Ziel, nicht jedoch als pauschale ordnungsrechtliche Vorgabe.\r\n–\tDas Subsidiaritätsprinzip ist zu wahren. Die EU muss eine Bioökonomie fördern, die sich die Vielfalt der Lieferketten in den einzelnen Regionen zunutze macht und durch Diversi-fizierung die Resilienz stärkt. \r\n–\tDie Forschungsförderung für Themen der Bioökonomie ist weiter zu stärken. Auf \r\nEU-Ebene würde sich gerade ein Querschnittsthema wie die (zirkuläre) Bioökonomie für breit angelegte, missionszentrierte Programme anbieten. \r\n–\tGrenzüberschreitende Wissensnetzwerke sollten durch die Förderung gemeinsamer For-schungsmöglichkeiten – etwa im Rahmen von Horizont Europa – finanziert werden, der Schwerpunkt dabei auf der Anwendung vor Ort liegen.\r\n\r\nEine wettbewerbsfähige Bioökonomie benötigt außerdem einfache, klare und gerechte Nachhaltigkeitskriterien, Technologieneutralität sowie eine zügige Integration von Kohlen-stoff in die Energiemärkte.\r\n\r\nWeitere Details finden sich in unseren Positionen Zukunftsfähige Wälder durch nachhaltige Holznutzung und EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten.\r\n \r\nAnhang: Weiterführende Informationen\r\nUmwelt\r\nvbw Position EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten, Februar 2025\r\nvbw Position Leitlinien für die deutsche Umweltpolitik, Januar 2025\r\nvbw Position Kreislaufwirtschaft erfolgreich gestalten, Januar 2025\r\nvbw Position EU-Chemikalienstrategie erfolgreich gestalten, Oktober 2024\r\nvbw Position Zukunftsfähige Wälder durch nachhaltige Holznutzung, September 2024\r\nvbw Position EU-Umweltpolitik zukunftsfest gestalten, Juni 2024\r\nvbw Studie Holzbasierte Bioökonomie, Juni 2023\r\nEnergie und Klima\r\nPosition EU Eigenmittelstrategie an Wachstumszielen messen, Dezember 2025\r\nStudie Internationaler Energiepreisvergleich für die Industrie, November 2025\r\nStudie CO₂-Verminderungskosten für die bayerische Industrie, November 2025\r\nvbw Studie 13. Monitoring der Energiewende, März 2025\r\nvbw Position Versorgungssicherheit für Bayern, März 2025\r\nvbw Position Energiepolitik, Februar 2025\r\nvbw Position Stromnetzplanung, Februar 2025\r\nvbw Position Klimapolitik, Januar 2025\r\nvbw Position Digitalisierung der Energiewirtschaft, Januar 2025\r\nvbw Position Sustainable Finance, Januar 2025\r\nvbw Kurzstudie Klimapolitik nach Baku, Dezember 2024\r\nvbw Studie Strompreisprognose, Oktober 2024\r\nvbw Studie Strommarktdesign für einen wettbewerbsfähigen Standort, Februar 2024\r\nvbw Studie Analyse CO2 Infrastrukturbedarf Bayern, Oktober 2023\r\nvbw Studie Internationaler Energiepreisvergleich für die Industrie, Oktober 2023 \r\nVBEW Studie Bayernplan Energie 2040 (in Kooperation mit der vbw), April 2023\r\nForschung und Technologie\r\nvbw Studie Kompetenzen in den wichtigsten Prozesstechnologien, Mai 2025\r\nvbw Position Technologische Innovationen als Schlüsselfaktor für einen zukunftsfähigen Standort, Januar 2025\r\nvbw Studie Technologieprofile Bayern: Die Position des Freistaats und seiner Regierungsbezir-ke in Zukunftstechnologien, Januar 2024\r\nZukunftsrat der Bayerischen Wirtschaft: Studie Klima 2030. Nachhaltige Innovationen. De-zember 2020\r\nZukunftsrat der Bayerischen Wirtschaft: Handlungsempfehlungen Klima 2030. Nachhaltige Innovationen. Dezember 2020\r\n\r\n\t\r\n\t \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nOlga Bergmiller\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-267\r\nolga.bergmiller@vbw-bayern.de\r\n\r\nDr. Peter Pfleger\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-253\r\npeter.pfleger@vbw-bayern.de\r\n\r\nJohanna Yaacov\r\nAbteilung Wirtschaftspolitik\r\nTelefon\t089-551 78-135\r\njohanna.yaacov@vbw-bayern.de\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023314","regulatoryProjectTitle":"Digitale Bildung an bayerischen Hochschulen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/37/8b/712905/Stellungnahme-Gutachten-SG2603270015.pdf","pdfPageCount":132,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Digitale Bildung an bayerischen Hochschulen zwischen \r\nKonsolidierung und \r\nKünstlicher Intelligenz \r\nEine vbw Studie, erstellt von Anne Lohr, Sonja Berger, Michael Sailer, \r\nFrank Fischer, Amadeus J. Pickal, Elisabeth Bauer und Florian Schultz-Pernice\r\nStudie\r\nStand: März 2026\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nPotenziale von digitaler Bildung und Künstlicher Intelligenz nutzen\r\nKnapp acht Jahre sind vergangen, seit unsere erste Studie zur digitalen Bildung an bayerischen Hochschulen veröffentlicht wurde. Wo stehen wir zum aktuellen Zeitpunkt in Bayern und welche Entwicklungen sind erkennbar? Basierend auf Online-Befragungen von Hochschulleitungen, Dozierenden und Studierenden sowie einer Dokumentenanalyse gibt\r\nunsere Studie Antworten und zeigt Entwicklungslinien auf. \r\n\r\nDer Bereich KI hebt sich als neuer Schwerpunkt der aktuellen Studie hervor. Deutlich wird, dass die befragten Gruppen zwischen Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz in der Hochschullehre hin- und hergerissen sind. Die Hochschulen haben jetzt die verantwortungsvolle Aufgabe, ihre Studierenden fit für das KI-Zeitalter zu machen. \r\n\r\nUnsere Studie Digitale Bildung an bayerischen Hochschulen zwischen Konsolidierung und Künstlicher Intelligenz wurde vom Lehrstuhl für Empirische Pädagogik und pädagogische Psychologie der Ludwig-Maximilians-Universität München und dem Lehrstuhl für Learning Analytics and Educational Data Mining der Universität Augsburg erstellt. Die Befragungen hat die GMS Dr. Jung GmbH durchgeführt.\r\n\r\nDie vorliegende Publikation ist die dritte Veröffentlichung unserer Studienreihe zur digitalen Bildung an bayerischen Hochschulen und zeigt in einzigartiger Weise auf, welche Entwicklungen und Veränderungen sich gegenüber 2018 und 2022 ergeben haben, benennt die für eine zukunftsweisende digitale Bildung entscheidenden Handlungsfelder und spricht konkrete Handlungsempfehlungen aus. Somit liefert diese bundesweit einmalige Studienreihe eine wichtige Planungs- und Steuerungsgrundlage für weitere hochschul-\r\npolitische Entscheidungen.\r\n\r\n\r\n\r\nBertram Brossardt\r\n20. März 2026\r\n \r\n\r\nInhalt\r\n1\tExecutive Summary\t1\r\n2\tEinleitung\t3\r\n2.1\tTheoretischer Rahmen und Forschungsstand\t3\r\n2.2\tLernergebnisse\t6\r\n2.3\tDigitaler Medieneinsatz und digital gestützte Lernaktivitäten\t6\r\n2.4\tVoraussetzungen digitaler Bildung an Hochschulen\t7\r\n2.5\tFragestellungen und methodisches Vorgehen der Studie\t8\r\n3\tBefragung von Hochschulleitungen\t10\r\n3.1\tStrategische Ziele und Maßnahmen im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens aus Sicht der Hochschulleitung\t11\r\n3.2\tChancen und Probleme von KI für das Lehren und Lernen in der Hochschule aus Sicht der Hochschulleitung\t18\r\n4\tBefragung von Dozierenden\t21\r\n4.1\tQualifizierung von Dozierenden\t22\r\n4.2\tInstitutionelle, organisationale und administrative Faktoren sowie technische Ausstattung der Dozierenden\t25\r\n4.3\tMedienbezogene Einstellungen und medienbezogenes Wissen von Dozierenden\t29\r\n4.4\tDigitaler Medieneinsatz, digitale Lernaktivitäten und Einsatz von KI in der Lehre aus Sicht von Dozierenden\t32\r\n4.5\tChancen und Probleme von KI für das Lehren und Lernen in der Hochschule aus Sicht von Dozierenden\t41\r\n5\tDokumentenanalyse von Fort- und Weiterbildungsangeboten\t44\r\n5.1\tThematisierung von digitalen Medien und KI\t45\r\n5.2\tFort- und Weiterbildungsangebote zu medienbezogenen Kompetenzen\t49\r\n\r\n6\tBefragung von Studierenden\t58\r\n6.1\tInstitutionelle, organisationale und administrative Faktoren sowie technische Ausstattung der Studierenden\t59\r\n6.2\tDigitaler Medieneinsatz und digitale Lernaktivitäten aus Sicht von Studierenden\t66\r\n6.3\tMedienbezogene Einstellungen und medienbezogenes Wissen von Studierenden\t77\r\n6.4\tChancen und Probleme von KI für ihr Studium aus Sicht von Studierenden\t79\r\n7\tGesamtdiskussion\t83\r\n7.1\tGeltungsbereich der Ergebnisse der vorliegenden Studie\t84\r\n7.2\tVoraussetzungen digitaler Bildung an den Hochschulen in Bayern\t85\r\n7.2.1\tInstitutionelle, administrative und organisationale Faktoren\t85\r\n7.2.2\tDigitale Infrastruktur und technische Ausstattung\t87\r\n7.3\tQualifizierungsangebote für die Dozierenden\t89\r\n7.4\tMedienbezogene Einstellungen und medienbezogenes Wissen von Dozierenden und Studierenden\t90\r\n7.5\tDigitaler Medieneinsatz und digitale Lernaktivitäten in der Lehre\t91\r\n7.6\tKI\t94\r\n8\tEmpfehlungen\t98\r\nLiteraturverzeichnis\t103\r\nAbbildungsverzeichnis\t106\r\nTabellenverzeichnis\t108\r\nAnhang\t109\r\nAnsprechpartner/Impressum\t126\r\n \r\n1\tExecutive Summary\r\nDigitale Bildung an bayerischen Hochschulen zwischen Konsolidierung \r\nund Künstlicher Intelligenz\r\nDie vorliegende Studie untersucht die digitale Bildung an bayerischen Hochschulen und \r\nerfasst systematisch die Perspektiven von beteiligten Akteuren. Daher besteht sie aus \r\nvier Teilstudien: Online-Befragungen von 13 Hochschulleitungen, 772 Dozierenden und 1.743 Studierenden an staatlichen bayerischen Hochschulen sowie einer Dokumenten¬-\r\nanalyse von 318 Qualifizierungsangeboten für Dozierende. Eine Besonderheit der Studie ist, dass durch die Vergleiche mit den Vorgängerstudien 2018 (vor der Corona-Pandemie) und 2022 (während der Corona-Pandemie) mittel- und langfristige Entwicklungen der \r\ndigitalen Bildung an bayerischen Hochschulen identifiziert werden können. \r\n\r\nFür die befragten Hochschulleitungen stehen die Verbesserung der Lehrqualität und die Förderung fachlicher und medienbezogener Kompetenzen der Studierenden im Mittelpunkt. Neue Maßnahmen umfassen die Nutzung von KI sowie digitaler Prüfungsformate. Gleichzeitig zeigt sich ein vertrautes Muster: Viele Dozierende kennen die Digitalisierungsstrategien ihrer Hochschule nicht. \r\n\r\nDie digitale Infrastruktur und technische Ausstattung werden von Dozierenden und Studierenden so gut wie noch nie bewertet. Hochschulen stellen eine stabile Basis digitaler Infrastruktur bereit. Zugleich gibt es eine kleine Gruppe von Studierenden, die nicht über ausreichende Ausstattung verfügt. Bei der KI-Ausstattung zeigt sich ebenfalls ein differenziertes Bild: Nur ein kleinerer Teil der Befragten ist damit voll zufrieden und die Einschätzungen variieren stark. Damit bleibt digitale Teilhabe im Zugang zu technischer Ausstattung, inklusive leistungsfähiger KI, ein zentrales Thema.\r\n\r\nHinsichtlich des Einsatzes digitaler Medien im Rahmen von Lehrveranstaltungen zeigt sich, dass die Hochschullehre überwiegend synchron und in Präsenz stattfindet. Lehrveranstaltungen enthalten einen erheblichen Anteil digitaler Elemente. Zumeist werden digitale \r\nMedien für Präsentationen und einfache Übungsaufgaben eingesetzt, weniger für anspruchsvolle und besonders lernförderliche Lernaktivitäten. Auch Studierende nutzen \r\ndigitale Medien für traditionelle Lernaktivitäten wie Mitschriften in Lehrver¬anstaltungen. Potenziale digitaler Medien werden folglich nur teilweise ausgeschöpft. Der in den letzten Jahren begonnene Prozess, die Lehr-, Lern- und Prüfungskultur so weiterzuentwickeln, dass Studierende stärker zu anspruchsvolleren Lernaktivitäten mit digitalen Medien motiviert und befähigt werden, kommt voran, allerdings nur in kleinen Schritten.\r\n\r\nDas mediendidaktische Anwendungswissen der Dozierenden liegt auf einem mittleren \r\nNiveau. Bei den Fort- und Weiterbildungsangeboten zeigt sich ein ambivalentes Bild: Der Anteil medienbezogener Angebote ist gestiegen, während Angebote, die medienbezogene Kompetenzen explizit als Lernziel ausweisen, seltener geworden sind. Die meisten Dozierenden qualifizieren sich weiterhin auf informellen Wegen. KI wird in den Beschreibungen der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen bislang nur in begrenztem Umfang explizit genannt. Vor diesem Hintergrund lässt sich festhalten, dass die formale Fort- und Weiterbildung derzeit keine treibende Kraft im Bereich digitaler und KI-gestützter Lehre darstellt.\r\n\r\nDer Bereich KI hebt sich klar als neuer Schwerpunkt der aktuellen Studie hervor. Dozierende und Studierende nutzen KI überwiegend zur Vor- und Nachbereitung und nicht in den Lehrveranstaltungen selbst. Dabei greifen beide Gruppen meistens auf ChatGPT zurück, wobei Studierende KI meist über private Accounts nutzen – ein Befund, der Fragen zum Datenschutz und zur Teilhabe aufwirft. Das grundlegende Wissen zu generativer KI \r\nist relativ hoch, die Einstellungen gegenüber KI in der Bildung sind deutlich kritischer als gegenüber digitalen Medien in der Lehre. Die Akteursgruppen scheinen derzeit zwischen Chancen und Risiken von KI in der Hochschule hin- und hergerissen zu sein – hierbei zeigen sich auch fachbereichsspezifische Unterschiede.\r\n\r\nFolgende Empfehlungen werden aus den Ergebnissen der Studie abgeleitet:\r\n\r\n1.\tDigitale Infrastruktur für optimale, inklusive Bildungsinfrastruktur: Die Hochschulen \r\nverfügen heute über eine solide digitale Infrastruktur und technische Ausstattung – jetzt kommt es darauf an, allen Studierenden volle digitale Teilhabe daran zu gewährleisten und sie für das KI-Zeitalter fit zu machen.\r\n2.\tMedienbezogene und speziell KI-Kompetenzen als Schlüssel zukunftsfähiger Bildung an Hochschulen: Die Hochschulen sollten den Herausforderungen und Chancen der KI für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft proaktiv begegnen und den Akteuren hochschulischer Bildung entsprechende Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen einer hochschulweiten Strategie anbieten.\r\n3.\tHochschullehre in der digitalen Welt zwischen „Old School“ und „New Normal“: Die \r\nDozierenden stehen vor der Herausforderung, digitale Medien und KI sinnvoll in ihre Lehre einzubeziehen – die Hochschulen sollten sie darin unterstützen und geeignete Rahmen¬bedingungen für innovative, aktivierende und kompetenzorientierte Lehre schaffen.\r\n4.\tFortbildungen am Puls der Zeit und bedarfsorientiert: Fort- und Weiterbildungsangebote für Dozierende im Bereich der digitalen Bildung sind vorhanden und werden zum Teil bereits angenommen – sie sollten jedoch aktuell und bedarfsgerecht weiterentwickelt sowie in Maßnahmen zur Etablierung einer Fortbildungskultur für digitale Bildung an Hochschulen eingebettet werden.\r\n5.\tStudieren zwischen Alma Mater und KI-Tutor: Den Studierenden steht in der digitalen Welt eine Fülle an Wissens- und Lernressourcen innerhalb wie außerhalb der Hochschulen zur Verfügung – die Hochschulbildung sollte dieses Spektrum an Ressourcen einbeziehen und die Studierenden gezielt zu ihrer eigenverantwortlichen, kompetenten und kritischen Nutzung befähigen.\r\n6.\tEine digitale Hochschullehre für akademisches Wissen und Praxiskompetenz: Die \r\naktuellen digitalen Medien unterstützen nicht nur den Erwerb von akademischem \r\nWissen, sondern ermöglichen den Erwerb anwendungsbezogener Kompetenzen – die Hochschulen sollten diese Möglichkeiten nutzen und auch ihre Lehr- und Prüfungskultur entsprechend weiterentwickeln.\r\n\r\n2\tEinleitung \r\nKonzeption und Zielsetzungen der Gesamtstudie\r\nDigitale Medien sind ein integraler Bestandteil moderner Gesellschaften. Der kompetente Umgang mit ihnen zählt längst zu den grundlegenden Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilhabe in nahezu allen Bereichen des privaten, beruflichen und gesellschaftlichen \r\nLebens. Hochschulen tragen als zentrale Bildungseinrichtungen die Verantwortung, Studierende auf diese digital geprägte Lebens- und Arbeitswelt vorzubereiten (Fraillon et al., 2020; KMK, 2021).\r\n\r\nDie Hochschulen in Bayern haben diesen Auftrag in den vergangenen Jahren zunehmend ernst genommen und digitale Bildung schrittweise als festen Bestandteil hochschulischer Lehre und strategischer Entwicklung verankert (Sailer et al., 2018). Spätestens mit der Corona-Pandemie wurde der Stand digitaler Bildung auf die Probe gestellt: Innerhalb kürzester Zeit mussten Lehre und Studium vollständig digital umgesetzt werden. Diese Phase führte zu einer bislang beispiellosen Beschleunigung digitaler Transformationsprozesse in der Hochschullehre (Lohr et al., 2022). Seit dem Ende der Corona-Pandemie stellt sich nun die Frage, was aus dieser Zeit als „New Normal“ geblieben ist und inwiefern die pandemiebedingten Entwicklungen zu einer nachhaltigen Weiterentwicklung digitaler Bildung geführt haben.\r\n\r\nZugleich markiert das Aufkommen Künstlicher Intelligenz (KI) einen weiteren tiefgreifenden Umbruch. Seit der Veröffentlichung von ChatGPT Ende 2022 wurde KI als neue Technologie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, die das Lehren und Lernen an Hochschulen erneut herausfordert und verändert. \r\n\r\nVor diesem Hintergrund verfolgt die vorliegende Studie das Ziel, eine datengestützte \r\nBestandsaufnahme der digitalen Bildung an bayerischen Hochschulen im Wintersemester 2024/25 vorzunehmen und langfristige Entwicklungstrends im Vergleich zu den Vorgängerstudien aus den Jahren 2018 (vor der Corona-Pandemie; Sailer et al., 2018) und 2022 (während der Corona-Pandemie; Lohr et al., 2022) nachzuzeichnen. Darüber hinaus werden aktuelle Themenfelder in den Blick genommen, insbesondere der Einsatz von KI-Systemen in Lehre und Studium.\r\n2.1\tTheoretischer Rahmen und Forschungsstand\r\nFür die Ausdifferenzierung und Systematisierung unterschiedlicher Dimensionen und \r\nAspekte digitaler Bildung an Hochschulen wird auf das sogenannte C♭-Modell (Modell \r\nkontextbezogener Faktoren für digital gestützte Lernaktivitäten in der Hochschulbildung; Aussprache: „siih flæt“) von Sailer et al. (2021) zurückgegriffen (siehe Abbildung 1). Es unterscheidet drei zentrale Bereiche, die farblich differenziert sind: (1) Voraussetzungen für digitale Bildung, (2) Digitaler Medieneinsatz und Lernaktivitäten sowie (3) ‍Lernergebnisse der Studierenden. Das Modell stellt explizit die Lernaktivitäten der Studierenden in den Mittelpunkt und berücksichtigt auf Grundlage empirischer Forschung die Faktoren, die förderlich für bestmögliche Lernergebnisse sind. Die Lernergebnisse der Studierenden werden dabei als zentrales Kriterium für die Qualität digitalen Lehrens und Lernens betrachtet. Das Modell unterscheidet zwei Arten von Einflussgrößen:\r\n\r\n–\tFaktoren, die in direktem Zusammenhang mit den Lernergebnissen stehen, also der \r\ndigitale Medieneinsatz und die digital gestützten Lernaktivitäten.\r\n–\tFaktoren, die indirekt über die Lehr-Lern-Prozesse auf die Lernergebnisse wirken und \r\nals Voraussetzungen für erfolgreiche digitale Bildung an Hochschulen betrachtet werden, wie etwa die medienbezogenen Kompetenzen und Einstellungen der Dozierenden oder die institutionelle Infrastruktur. \r\n\r\nIm Gesamten integriert das C♭-Modell den Stand der empirischen Forschung und wurde \r\nin Teilen bereits validiert (Daumiller et al., 2021; Lohr et al., 2021; Scherer et al., 2021). Es \r\nbeschreibt umfassend die verschiedenen Aspekte, die für digitale Hochschullehre relevant sind, und dient als Basis für die vorliegende Studie, um einzelne Bereiche systematisch \r\nerfassbar zu machen und in Zusammenhänge einordnen zu können.\r\n\r\nIm Rahmen der aktuellen Studie wird erstmals KI in den Fokus genommen, die als neue Technologie ein hohes disruptives Potenzial für die digitale Bildung an Hochschulen aufweist. Nachfolgend wird KI jeweils an den Dimensionen des C♭-Modells aufgegriffen, an \r\ndenen sie ansetzt und in den Teilstudien empirisch untersucht wird.\r\n\r\nIn den nachfolgenden Unterkapiteln werden die drei Hauptbereiche des C♭-Modells schrittweise genauer beleuchtet: (1) Lernergebnisse, (2) Digitaler Medieneinsatz und digital gestützte Lernaktivitäten sowie (3) Voraussetzungen für das digitale Lehren und Lernen an Hochschulen. \r\nAbbildung 1 \r\nEinflussfaktoren für digitales Lehren und Lernen an Hochschulen \r\n(C♭-Modell, nach Sailer et al. (2021) \r\n \r\n2.2\tLernergebnisse\r\nDie Lernergebnisse digitaler Bildung beziehen sich auf verschiedene Facetten von Wissen, Kompetenzen und Einstellungen der Studierenden. Hierzu zählen fachliches Wissen und fachliche Kompetenzen, Selbststeuerungskompetenzen, Medienkompetenzen sowie Einstellungen gegenüber digitalen Medien. Mit Blick auf die aktuelle Untersuchung werden diese Dimensionen um Wissen zu KI und Einstellungen zum Einsatz von KI in der Bildung ergänzt. Im C♭-Modell übernehmen Wissen, Kompetenzen und Einstellungen von Studierenden eine Doppelfunktion: Sie stellen einerseits die Ziele und somit Ergebnisse digitaler Hochschulbildung dar, sind andererseits aber auch Voraussetzung dafür, bestimmte digital gestützte Lernaktivitäten überhaupt ausführen zu können. Was unter diesen Lernaktivitäten zu verstehen ist, wird im nächsten Abschnitt beschrieben (siehe Kapitel 2.3).\r\n2.3\tDigitaler Medieneinsatz und digital gestützte Lernaktivitäten\r\nDer Einsatz digitaler Medien sowie digital gestützte Lernaktivitäten sind zentrale Faktoren, um die oben beschriebenen Lernergebnisse und dafür gesetzten Lernziele zu erreichen. \r\nEinen Fokus richtet das C♭-Modell daher auf die Art und Weise, wie Dozierende digitale Medien in der Lehre einsetzen und in welchen digital gestützten Lernaktivitäten Studierende engagiert sind.\r\n\r\nZur Beschreibung dieser digitalen Lernaktivitäten wird auf das ICAP-Modell (Chi & Wylie, 2014) zurückgegriffen, das vier Arten von Lernaktivitäten unterscheidet:\r\n\r\n–\tPassive digitale Lernaktivitäten: Studierende nehmen digitale Inhalte rezeptiv \r\nauf (z. B. Ansehen von Vorlesungsaufzeichnungen).\r\n–\tAktive digitale Lernaktivitäten: Studierende führen selbst Handlungen aus und \r\nbearbeiten Lerninhalte (z. B. Übungen in digitalen Quizzes).\r\n–\tKonstruktive digitale Lernaktivitäten: Studierende entwickeln eigene Ideen und \r\nLösungen (z. B. Erstellen digitaler Concept Maps oder Datenauswertungen).\r\n–\tInteraktive digitale Lernaktivitäten: Studierende erarbeiten in Kooperation mit anderen gemeinsame Lösungen, die über individuelle Ansätze hinausgehen (z. B. Diskussionen in Chats oder kollaborative Gruppenarbeiten).\r\n\r\nDas ICAP-Modell geht auf Basis empirischer Befunde davon aus, dass mit zunehmendem Aktivierungsgrad – von passiv bis interaktiv – auch die Komplexität der zugrunde liegenden kognitiven Prozesse der Studierenden und damit die Lernwirksamkeit steigt. Konstruktive und interaktive digitale Lernaktivitäten gelten somit als besonders förderlich für den Erwerb anspruchsvoller Kompetenzen und Problemlösestrategien. Für den Erwerb konzeptuellen Wissens ist allerdings denkbar, dass passive und aktive digitale Lernaktivitäten häufig ausreichen oder manchmal sogar effizienter sind, um die entsprechenden Ziele zu erreichen. Um verschiedenen Facetten von Lernzielen gerecht werden zu können, ist es daher aufseiten der Lernenden erforderlich, dass sie sich in unterschiedlichen digitalen Lernaktivitäten engagieren (Lohr et al., 2021). Diese digitalen Lernaktivitäten können während, aber auch vor und nach Lehrveranstaltungen stattfinden. Sie können sowohl von Dozierenden initiiert als auch von Studierenden selbst organisiert werden. Innerhalb der Lehrveranstaltungen sind diese digitalen Lernaktivitäten jeweils in bestimmte Formate eingebettet, beispielsweise mit einem unterschiedlichen Anteil digitaler Elemente. Auch KI-Systeme werden zunehmend Teil dieser Lern¬umgebungen: Sie können von Dozierenden und Studierenden sowohl vor, während als auch nach Lehrveranstaltungen eingesetzt werden. \r\n2.4\tVoraussetzungen digitaler Bildung an Hochschulen\r\nNeben den direkten Einflussfaktoren für den Lernerfolg, vor allem den direkt auf die Lernprozesse bezogenen digitalen Lernaktivitäten der Studierenden, beschreibt das C♭-Modell auch eine Reihe von Faktoren, die indirekt die digitale Bildung an Hochschulen beeinflussen. Dazu zählen Wissen, Kompetenzen und Einstellungen der Dozierenden. Im Vergleich zu den Studierenden benötigen Dozierende allerdings neben Medienkompetenzen auch medienbezogene Lehrkompetenzen, da Erstere zwar notwendig, aber nicht hinreichend \r\nfür einen lernförderlichen Einsatz digitaler Medien sind (Forschungs¬gruppe Lehrerbildung digitaler Campus Bayern [DCB], 2017). Solche Kernkompetenzen für das Unterrichten in \r\neiner digitalen Welt legen einen Fokus auf die Frage, was Dozierende können müssen, um für Studierende lernwirksam in einer digitalisierten Welt zu unterrichten. Für diese Kernkompetenzen stellt das mediendidaktische Anwendungswissen der Dozierenden die erforderliche Wissensbasis dar (Mishra & Koehler, 2006; Redecker, 2017). Hier setzt auch das DigCompEdu-Modell (Redecker, 2017) an. Es systematisiert die medienbezogenen Lehrkompetenzen der Dozierenden, indem es sie in Kompetenzbereiche und Teilkompetenzen gliedert und aufzeigt, welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen Lehrende benötigen, um digitale Medien didaktisch wirksam einzusetzen. Beispielsweise werden im Bereich „Lehren und Lernen“ Kompetenzen beschrieben, die Lehrende befähigen sollen, digitale Lehr-Lern-Formate zu planen und durchzuführen, Lernende beim Lernen zu begleiten, \r\nkollaborative Lernformen zu fördern und selbstgesteuertes Lernen zu unterstützen (Redecker, 2017). Zusätzlich sind die medienbezogenen Einstellungen der Dozierenden ebenfalls ein wichtiger Einflussfaktor. Im Rahmen der aktuellen Studie werden dabei auch Wissen zu KI sowie Einstellungen zum Einsatz von KI in der Bildung als neue Teilaspekte dieser Kompetenzen betrachtet.\r\n\r\nDieses Bündel an Wissen, Kompetenzen und Einstellungen von Dozierenden steht wiederum in direktem Zusammenhang mit deren Fort- und Weiterbildungsaktivitäten. \r\n\r\nÜber die individuellen Kompetenzen hinaus hängen institutionelle, organisationale und \r\nadministrative Faktoren systematisch mit dem digitalen Medieneinsatz der Dozierenden zusammen. Einheitliche Digitalisierungsstrategien der Hochschule haben sich als wichtiger Faktor für die Initiierung von Lernaktivitäten durch die Dozierenden herausgestellt (Lohr et al., 2021). Auf der technischen Seite sind die institutionelle digitale Infrastruktur (z. B. Lernplattformen, Videokonferenztools und Kollaborationssoftware), Internetgeschwindigkeit sowie technische und mediendidaktische Unterstützung zu nennen. Zweifelsohne ist dabei auch die Ausstattung der in die Lehre involvierten Personen – konkret der Dozierenden und Studierenden – ein wichtiger Faktor, um digitales Lehren und Lernen überhaupt zu ermöglichen. Neben klassischen digitalen Medien wie Laptops rückt dabei zunehmend auch die technische Ausstattung mit KI-Systemen in den Fokus. \r\n2.5\tFragestellungen und methodisches Vorgehen der Studie \r\nZiel der vorliegenden Studie ist es, den aktuellen Entwicklungsstand digitaler Bildung an bayerischen Hochschulen im Frühjahr 2025 zu erfassen und Entwicklungen im Vergleich zu den Vorgängerstudien aus den Jahren 2018 (vor der Corona-Pandemie; Sailer et al., 2018) und 2022 (während der Corona-Pandemie; Lohr et al., 2022) nachzuzeichnen. Neben diesen längsschnittlichen Analysen werden auch neue Themen aufgegriffen, die die Hochschullehre aktuell stark prägen – insbesondere der Einsatz von KI in Lehre und Studium.\r\n\r\nGrundlage der Untersuchung stellt das eingangs beschriebene C♭-Modell (Sailer et al., 2021) dar. Es dient als theoretischer Rahmen, um die vielfältigen Faktoren zu erfassen, die erfolgreiches digitales Lehren und Lernen an Hochschulen ermöglichen. Entsprechend werden in der Studie vier zentrale Bereiche untersucht. Erstens, Voraussetzungen für erfolgreiche digital gestützte Lehr-Lern-Prozesse in Lehrveranstaltungen, wie medienbezogene Kompetenzen und Einstellungen der Dozierenden, deren Qualifizierung, institutionelle, \r\norganisationale und administrative Faktoren sowie die technische Ausstattung der Dozierenden und Studierenden. Zweitens, der digitale Medieneinsatz, digital gestützte Lernaktivitäten und der Einsatz von KI während beziehungsweise vor und nach Lehrveranstaltungen. Drittens, medienbezogene Kompetenzen und Einstellungen der Studierenden, die sowohl Voraussetzungen für die Art und Weise des Einsatzes digitaler Medien und KI als auch ein Ergebnis ebendieses Einsatzes sind, und viertens, die Einschätzungen zu Chancen und Herausforderungen, die mit der Nutzung von KI in der Hochschullehre verbunden sind.\r\n\r\nFür die Untersuchung angefragt wurden alle staatlichen bayerischen Hochschulen. Dazu gehören 17 Hochschulen für angewandte Wissenschaften (nachfolgend abgekürzt als HAWs) und zehn Universitäten. Die genauen Teilnahmequoten finden sich in den jeweiligen Teilstudien. An geeigneten Stellen werden die Ergebnisse mit jenen der Vorgängerstudien verglichen, um langfristige Entwicklungstendenzen und Veränderungen in der hochschulischen Lehre sichtbar zu machen.\r\n\r\nWie bereits in den früheren Erhebungen werden mehrere Perspektiven berücksichtigt – die von Dozierenden, Studierenden und erstmals auch Hochschulleitungen. Methodisch liegen der Gesamtstudie drei Online-Befragungen (Hochschulleitungen, Dozierende, Studierende) und eine Dokumentenanalyse der Fort- und Weiterbildungsangebote für Dozierende zugrunde.\r\n\r\nFür die Erfassung medienbezogener Kompetenzen der Dozierenden kommen – wie bereits 2022 – objektive Wissenstests zum Einsatz. Diese liefern validere Ergebnisse als Selbsteinschätzungen, da sie unabhängig von persönlichen Wahrnehmungsverzerrungen oder sozialer Erwünschtheit sind.\r\nVor diesem Hintergrund ergeben sich für die vorliegende Studie folgende zentrale \r\nForschungsfragen:\r\n\r\n1.\tWie werden die Voraussetzungen für den digitalen Medieneinsatz, digital gestützte Lernaktivitäten und den Einsatz von KI an bayerischen Hochschulen von Hochschulleitungen, Dozierenden und Studierenden beurteilt?\r\n2.\tWelche Qualifizierungsangebote stehen Dozierenden an bayerischen Hochschulen \r\nim Hinblick auf den Erwerb medienbezogener Kompetenzen zur Verfügung?\r\n3.\tÜber welche medienbezogenen Kompetenzen und Einstellungen verfügen \r\nDozierende sowie Studierende?\r\n4.\tWie gestaltet sich die Lehre mit digitalen Medien und KI im Wintersemester 2024/25?\r\n5.\tIn welchem Umfang und für welche Zwecke setzen Dozierende und Studierende KI im Lehr- und Lernkontext ein?\r\n6.\tWelche Chancen und Probleme ergeben sich durch den Einsatz von KI für digitales \r\nLehren und Lernen?\r\n7.\tWelche Entwicklungstendenzen und Veränderungen zeigen sich im Vergleich zu den Vorgängerstudien aus den Jahren 2018 und 2022?\r\n\r\nDiese Fragen werden in den nachfolgenden vier Teilstudien beantwortet. \r\n3\tBefragung von Hochschulleitungen\r\nKompetenzentwicklung der Studierenden im Fokus durch Verbesserung der Lehrqualität\r\nZiel der ersten Teilstudie ist es, gemäß C♭-Modell (Sailer et al., 2021) die strategische Ausrichtung bayerischer Hochschulleitungen, genauer, deren strategische Ziele und Maßnahmen im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens zu untersuchen. Um zu untersuchen, wie Hochschulleitungen bayerischer Hochschulen die strategische Ausrichtung einschätzen, wurden insgesamt 27 Hochschulleitungen staatlicher Hochschulen in Bayern \r\nangefragt. Von diesen nahmen 13 an der Befragung teil. Die Online-Befragung fand vom \r\n24. März bis zum 31. Mai 2025 statt und wurde von der GMS Dr. Jung GmbH durchgeführt. \r\nDetaillierte Informationen zur Gesamtstichprobe sowie zum methodischen Vorgehen \r\nbefinden sich im Anhang A1.1 und A1.2.\r\n\r\nDie Befragung der Hochschulleitungen folgte einem zweistufigen offenen Befragungsdesign. In einem ersten Schritt wurden die Hochschulleitungen gebeten, bis zu fünf strategische Ziele im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens zu beschreiben. Aufbauend auf diesen selbst formulierten Zielen sollten sie in einem zweiten Schritt je bis zu drei konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele benennen und dabei jeweils den aktuellen Umsetzungsstand sowie eine Einschätzung darüber, wie hoch sie die betreffenden Maßnahmen priorisieren, angeben. Im Anschluss wurden den Hochschulleitungen spezifischere Fragen zu Maßnahmen gestellt, die sie jeweils mit bis zu drei Freitextangaben sowie dem jeweils aktuellen Umsetzungsstand und einer Prioritätsangabe beantworten konnten. \r\n\r\nDaran anschließend wurden den Hochschulleitungen offene Fragen zu Chancen und Problemen von KI für das Lehren und Lernen gestellt, welche sie ebenfalls mit Freitexten beantworten konnten.\r\n\r\nDie dargestellten Prozentwerte in den Abbildungen beziehen sich auf die Anzahl der ausgefüllten Antworten in den Freitextfeldern, nicht auf die Anzahl der Hochschulleitungen, die eine Antwort gegeben haben. Da jede Hochschulleitung in den Antworten mehrere \r\nFreitextfelder befüllen konnte, kann die Gesamtzahl an Freitextantworten die Anzahl der Befragten übersteigen. Bei der Interpretation der Prozentwerte ist zu beachten, dass diese \r\ndie relative Häufigkeit der verschiedenen Aspekte innerhalb aller abgegebenen Antworten widerspiegeln. Niedrige Prozentwerte bedeuten nicht, dass bestimmte Aspekte unwichtig sind, sondern lediglich, dass sie im Verhältnis zu anderen Aspekten seltener genannt \r\nwurden. Hohe Prozentwerte zeigen Felder der digitalen Hochschulentwicklung auf, die, \r\ngemessen an der Gesamtzahl der Nennungen, einen relativen Schwerpunkt bilden. Bei der Betrachtung der Ergebnisabbildungen ist zu beachten, dass die Prozentwerte zur besseren Übersichtlichkeit in allen Abbildungen auf einer Skala von 0 Prozent bis 50 Prozent abgebildet sind.\r\n3.1\tStrategische Ziele und Maßnahmen im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens aus Sicht der Hochschulleitung\r\nDer erste Teilbereich der Befragung von Hochschulleitungen bayerischer Hochschulen \r\nwidmet sich gemäß C♭-Modell (Sailer et al., 2021) der strategischen Ausrichtung bayerischer Hochschulleitungen, genauer den strategischen Zielen und Maßnahmen im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens. Im ersten Schritt dieser Befragung wurden die Hochschulleitungen gebeten, bis zu fünf strategische Ziele im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens zu formulieren und diese mit geeigneten Maßnahmen zu verknüpfen. Dabei konnten die Hochschulleitungen bis zu drei Maßnahmen pro Ziel in Freitextantworten sowie \r\njeweils den Umsetzungsstand und eine Einschätzung darüber, wie hoch sie die jeweilige Maßnahme priorisieren, angeben. \r\n\r\nAbbildung 2 \r\nStrategische Ziele im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens aus Sicht der Hochschulleitungen\r\n  \r\nZuerst wurden die Hochschulleitungen zu strategischen Zielen im Bereich des digitalen \r\nLernens und Lehrens befragt. Hierzu machten 13 Hochschulleitungen insgesamt 50 Angaben. Die Angaben der befragten Hochschulleitungen zu den strategischen Zielen werden \r\nim Folgenden nach Kategorien mit konkreten Maßnahmen dargestellt und exemplarisch \r\nerläutert. Je nach Aussagekraft der zugrundeliegenden Daten werden zusätzlich Umsetzungsstand und Priorisierung der Maßnahmen innerhalb der Zielkategorien beleuchtet.\r\n\r\nAm häufigsten (36 Prozent) wird von den befragten Hochschulleitungen das Ziel der Qualitätsverbesserung, Individualisierung und Flexibilisierung der Lehre genannt. Hochschulleitungen, die diese Zielkategorie adressieren, betonen insbesondere die Steigerung der Lehrqualität – beispielsweise mithilfe digitaler Campus-Apps. Auch die Einführung kompetenzorientierter digitaler Prüfungsformate wird thematisiert. Die Hochschulen verbessern laut Angaben der befragten Hochschulleitungen die Individualisierung der Lehre auch, indem sie die Weiterbildung ihrer Dozierenden fördern. Dazu gehören didaktische Fort- und Weiterbildungen (etwa zur Nutzung von Lernplattformen) oder Unterstützungsangebote wie etwa digitale Werkzeuge zur Erstellung von Online-Kursen und der Überprüfung der Qualität digitaler Lehre. Solche Maßnahmen wurden laut den befragten Hochschulleitungen \r\nbereits eingeführt oder befinden sich derzeit in Umsetzung. Eine Hochschulleitung implementierte beispielsweise eine zentrale Abteilung für Medien und Didaktik mit persönlicher Beratung und Support sowie ein zentral koordiniertes E-Scout-Programm als Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahme und setzt derzeit ein Pilotprojekt mit KI-Tutoren um. Zur Flexibilisierung der Lehre gibt eine Hochschulleitung an, derzeit englischsprachige \r\ndigitale Lehrangebote und ein neues digitales Lernformat zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in Kooperation mit einer Partneruniversität umzusetzen. Als infrastrukturelle Maßnahmen haben die Hochschulleitungen, die dazu eine Angabe gemacht haben, die Etablierung spezieller Räume für digitales innovatives Lernen (z. B. Aufnahme- und Produktionsstudio, virtueller CIP-Pool) umgesetzt und sind im Begriff, anschlussfähige digitale Werkzeuge (z. B. datenschutzkonforme Softwarelösungen, Gamification-Elemente) und Methoden (z. B. virtuelle Gastvorträge, Videosprechstunden) zu implementieren und \r\nweiterzuentwickeln. \r\n\r\nDie Kompetenzentwicklung der Studierenden wird mit 20 Prozent am zweithäufigsten genannt. In diesem Bereich ist der Stand der Umsetzung geeigneter Maßnahmen heterogen. Eine Hochschulleitung weist darauf hin, dass die entsprechenden Maßnahmen zur Kompetenzvermittlung von den Fakultäten umgesetzt werden. Eine Hochschulleitung, welche das strategische Ziel verfolgt, fachspezifisches medienbezogenes Wissen sowie das Bewusstsein für die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Fachlichkeit der Studierenden zu stärken, gab beispielsweise an, dass ihre Hochschule derzeit Digitalisierung als Querschnittsthema in allen Vorlesungen einführe, den Studierenden erforderliche digitale Werkzeuge zur Verfügung stelle und interdisziplinäre Projekte durchführe, welche fachspezifisches \r\nmedienbezogenes Wissen adressieren. Ebenso verfolge sie das Ziel, dass Absolvent*innen über methodische Kompetenzen verfügen, mit Daten und Maschinen umzugehen sowie ihre Gesundheit und ihre persönlichen Daten vor digitalen Einflüssen zu schützen. Eine weitere Hochschulleitung setzt das Ziel, medienbezogenes kompetenzorientiertes Lehren zu stärken, und setzt Maßnahmen zur Verstetigung der Supportstrukturen für die technische und didaktische Unterstützung kompetenzorientierter Lehr- und Lernformate um. Mit dem Ziel der systematischen Weiterentwicklung von medienbezogenen Kompetenzen hat eine weitere Hochschulleitung Video-Aufnahmestudios und einen Verleih für Video-Ausrüstung eingerichtet und ein Schulungs- und Workshopangebot zur technischen und didaktischen Gestaltung von Lehr- und Lernformaten erstellt.\r\n\r\nDie Kategorie Innovation der Lehr- und Lernmethoden umfasst 16 Prozent der Freitextantworten und beschreibt vorrangig die Modernisierung der Lehrpraxis durch neue digitale Formate. Dabei steht weniger die explizite Qualitätsverbesserung im Vordergrund als die Anpassung an aktuelle technologische und didaktische Entwicklungen. Hierzu geben drei Hochschulleitungen die Implementierung von Blended-Learning-Formaten als Maßnahme an, welche bereits erreicht oder derzeit in Umsetzung sind. Im Begriff der Umsetzung sind laut einer Hochschulleitung auch hybride Lernformate und die Umgestaltung der Lehrräume für hybride Lehre. Auch die Entwicklung, Erprobung und Erforschung digitaler \r\nAnwendungen für die Lehre wird laut einer Hochschulleitung derzeit umgesetzt, darunter Technologien wie KI, Learning Analytics, Chatbots, VR/AR und Gamification. Um dieses Ziel zu erreichen, werden von zwei Hochschulleitungen laut eigenen Angaben auf die digitale Lehre zugeschnittene Fort- und Weiterbildungsformate für Dozierende implementiert. Die Angaben zur Priorisierung der Maßnahmen in dieser Zielkategorie liegen nur teilweise vor; dort, wo sie vorhanden sind, werden die Maßnahmen eher hoch bis sehr hoch priorisiert.\r\n\r\n14 Prozent der Nennungen betreffen die Etablierung von Ausstattungs- und Infrastrukturstandards. Hauptsächlich geht es dabei um den Ausbau der digitalen Lehr- und Lerninfrastruktur, etwa den Zugang zu Hard- und Software für Lehrende und Studierende, einschließlich der digitalen Barrierefreiheit. Sechs der befragten Hochschulleitungen, die hierzu Angaben gemacht haben, berichten, dass entsprechende Maßnahmen bereits \r\numgesetzt werden. Manche Maßnahmen, wie die Bereitstellung einer Campus-App oder die zentrale Beschaffung von Hard- und Software, sind bereits vollständig umgesetzt. Auch in dieser Kategorie werden die Maßnahmen, sofern Angaben dazu gemacht wurden, eher hoch bis sehr hoch priorisiert.\r\n\r\nSonstige Ziele, welche von den Hochschulleitungen in insgesamt 14 Prozent der Nennungen adressiert wurden, betreffen hauptsächlich die Ressourcenoptimierung, Entwicklung einer KI-Strategie sowie die Stärkung der Außendarstellung der Hochschule. Beispielsweise wird laut einer Nennung im Kontext von Ressourcenoptimierung eine Mehrfachnutzung der Ressourcen über Studiengangs- und Fakultätsgrenzen hinweg angestrebt. Zur Entwicklung einer KI-Strategie gibt eine Hochschulleitung an, dass diese in einem partizipativen Prozess mit Lehrenden und Didaktik-Expert*innen entwickelt wurde und dass ein Symposium „Lehre zur KI“ sowie die Erarbeitung eines Handlungsrahmens mit konkreten Anwendungsbereichen und Supportangeboten in Planung sei.\r\n\r\nBei der Einschätzung der Prioritäten zeigt sich, dass die befragten Hochschulleitungen vor allem Maßnahmen mit „eher hoher“ oder „sehr hoher“ Priorität versehen, die einen deutlichen Innovations- oder Infrastrukturcharakter haben. Dazu zählen der Ausbau digitaler Lernräume, die Einführung neuer Lehrformate (z. B. hybrider oder KI-gestützter Szenarien) sowie die Qualifizierung und Unterstützung von Lehrenden. Besonders hoch priorisiert werden Projekte mit Innovationsbezug, etwa zur Nutzung von KI, zur Internationalisierung oder zur Verstetigung von Supportstrukturen. Didaktisch-methodische Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung oder Individualisierung der Lehre erhalten dagegen – trotz häufiger Nennungen – eher niedrige bis eher hohe Prioritätszuweisungen. Gleiches gilt für stärker konzeptionelle Maßnahmen wie die Veröffentlichung von Leitlinien oder langfristig angelegte Curriculumsentwicklungen.\r\n\r\nIn einem anschließenden Frageblock wurden die Hochschulleitungen nach vorgegebenen Aspekten zu konkreten Maßnahmen befragt, die sie im vorherigen Block noch nicht genannt hatten. Die Hochschulleitungen konnten zur Beantwortung pro Aspekt jeweils drei Maßnahmen im Freitext sowie den dazugehörigen Umsetzungsstand und eine Priorisierung angeben.\r\n\r\nZunächst wurden sie zur Förderung kooperativer Strukturen im Bereich digitaler Bildung befragt (nicht in einer Abbildung dargestellt). Diese Frage wurde gestellt, da kooperative Strukturen in der Forschung als besonders vielversprechend für die Implementierung digitaler Lehre gelten (vgl. Kelder et al., 2025; Laufer et al., 2025; Stegmann et al., 2022). Im Folgenden werden die Angaben der befragten Hochschulleitungen nach Kategorien dargestellt und exemplarisch erläutert. Je nach Aussagekraft der zugrundeliegenden Daten werden zusätzlich Umsetzungsstand und Priorisierung der Maßnahmen beleuchtet.\r\n\r\nZum Aspekt der Förderung kooperativer Strukturen wurden von den befragten Hochschulleitungen am häufigsten Maßnahmen in hochschulinternen Netzwerken (27 Prozent) genannt. Als hochschulinterne Veranstaltungen werden beispielsweise Workshops und Netzwerktreffen angegeben – beispielsweise ein Tag der (digitalen) Lehre für alle Hochschulangehörigen oder Kurzworkshops. Eine Stärkung der Zusammenarbeit wird zusätzlich in Zentren für digitales Lernen genannt, beispielsweise in Form einer Servicestelle für Lehre und Didaktik und der systematischen Bereitstellung von Pflichtangeboten für Studiengänge. \r\nAm zweithäufigsten wurden von den befragten Hochschulleitungen interdisziplinäre \r\nArbeitsgruppen genannt (24 Prozent). Eine Hochschule, die dazu eine Angabe gemacht \r\nhat, berichtet beispielsweise von einer Arbeitsgruppe zur KI-Nutzung, an der Dozierende, Mitarbeitende in der Verwaltung und Studierende beteiligt sind. Insgesamt haben fünf Hochschulen dazu eine Angabe gemacht. In 19 Prozent der Antworten wurden Steuerungs- und Strategiegruppen als Maßnahmen benannt. Damit werden insbesondere Kommissionen beschrieben – für die IT-Architektur, für eine KI-Strategie oder allgemeiner für die Lehr-qualität, an welchen etwa Vizepräsident*innen und Studiendekan*innen beteiligt sind. Hochschulübergreifende Netzwerke (16 Prozent) werden von den befragten Hochschulleitungen, etwa mit einem regelmäßigen Austausch der Didaktik-Mentor*innen aller bayerischen Hochschulen oder einer Teilnahme an digitalisierungsbezogenen Netzwerktreffen, beschrieben. Eine Hochschulleitung nennt in dieser Kategorie ein Verbundprojekt, das an \r\neinem KI-Assistenten und am Thema „digitale Prüfungen“ arbeitet. An zwei Hochschulen werden Communities of Practice (8 Prozent) genannt, also Gruppen von Lehrenden, die sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Lernen über digitale Lehre vernetzen. Die Priorisierung von Maßnahmen zur Förderung kooperativer Strukturen variiert zwischen „mittel“ und „sehr hoch“.\r\nAbbildung 3 \r\nMaßnahmen zur Förderung digitaler Medien und Ressourcen zur \r\nUnterstützung der Lehre aus Sicht der Hochschulleitungen\r\n  \r\nAls Nächstes wurden die Hochschulleitungen zu Maßnahmen gefragt, welche für den Einsatz digitaler Medien und Ressourcen zur Unterstützung der Lehre förderlich sind. In diesem Aspekt konnten die Hochschulleitungen ebenfalls bis zu drei Maßnahmen sowie je \r\neinen Stand der Umsetzung und eine Priorisierung vergeben. Die befragten Hochschulleitungen machten hierzu insgesamt 23 Freitextangaben. Im Folgenden werden die Angaben der befragten Hochschulleitungen nach Kategorien dargestellt und exemplarisch erläutert. Je nach Aussagekraft der zugrundeliegenden Daten werden zusätzlich Umsetzungsstand und Priorisierung der Maßnahmen beleuchtet.\r\n\r\nAm häufigsten werden hierzu von den befragten Hochschulleitungen mit je 28 Prozent Maßnahmen in den Kategorien E-Assessment-Systeme und KI-Systeme genannt. Maßnahmen zur Implementierung von E-Assessment-Systemen, wie beispielsweise Fernprüfungen oder digital unterstützte Prüfungen, sind laut den Hochschulleitungen, die dazu eine Angabe gemacht haben, teilweise bereits erreicht, werden größtenteils jedoch zurzeit erst umgesetzt (6 Prozent erreicht, 22 Prozent in Umsetzung). Bei derselben Zahl an Nennungen liegt die Kategorie KI-Systeme (28 Prozent). Davon werden derzeit 22 Prozent bereits umgesetzt, während 6 Prozent noch in Planung sind. In dieser Kategorie nennen die Hochschulleitungen Maßnahmen wie die Einführung von KI-basierten Hochschul- und Lehrassistenzsystemen, den Einsatz von KI-Tutoren sowie den Erwerb von Lizenzen für Anwendungen wie DeepL oder Copilot. In der Kategorie Lernmanagement-Systeme (23 Prozent) nennen die befragten Hochschulleitungen, die dazu eine Angabe gemacht haben, als Maßnahmen den Einsatz von E-Learning-Kursen, von Learning-Management-Systemen und E-Portfolio-Systemen wie Moodle und Mahara. Ein größerer Teil der Maßnahmen ist erreicht (17 Prozent), ein kleinerer befindet sich aktuell in der Umsetzung (6 Prozent). Maßnahmen im Bereich digitale Lehr- und Lernressourcen (17 Prozent) umfassen beispielsweise die \r\nBereitstellung von Videokonferenz- und Videoplattform-Systemen oder den Aufbau eines Videostreaming-Servers und sind teilweise erreicht (11 Prozent) oder im Begriff der Umsetzung (6 Prozent). Die Priorisierung von Maßnahmen zur Förderung digitaler Medien und Ressourcen zur Unterstützung der Lehre variiert zwischen „eher hoch“ und „sehr hoch“.\r\n\r\nAbbildung 4 \r\nMaßnahmen zur Förderung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI aus Sicht der Hochschulleitungen\r\n \r\nAngesichts der wachsenden Bedeutung von KI in der Hochschullehre wurden die Hochschulleitungen zu Maßnahmen zur Förderung entsprechender Rahmenbedingungen befragt. Auch in dieser Frage konnten die Hochschulleitungen bis zu drei Maßnahmen sowie je einen Stand der Umsetzung vergeben. Hierzu machten die befragten Hochschulleitungen 30 gültige Angaben. Im Folgenden werden die Angaben der befragten Hochschulleitungen nach Kategorien dargestellt und exemplarisch erläutert. Je nach Aussagekraft der zugrundeliegenden Daten werden zusätzlich Umsetzungsstand und Priorisierung der Maßnahmen beleuchtet.\r\n\r\nZum Aspekt der Förderung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI thematisieren die meisten angegebenen Maßnahmen der Hochschulleitungen den Zugang zu KI-Systemen (38 Prozent). Diese beinhalten die grundlegende infrastrukturelle Bereitstellung von technischen Zugängen zu KI-Chatbots, KI-Assistenzsystemen und KI-Bildgeneratoren, aber auch die Einrichtung von entsprechenden Schulungsangeboten sowie die Prozessoptimierung bei der Freigabe der Nutzung von KI-Modellen in der Lehre. Diese Maßnahmen sind laut Angaben entweder erreicht (21 Prozent), in Umsetzung (10 Prozent) oder in Planung (7 Prozent). Mit dem Bereich Ethik und Datenschutz beschäftigen sich 24 Prozent der Nennungen, wobei hier Maßnahmen wie die Entwicklung von hochschulinternen sowie übergreifenden Leitlinien für die Nutzung von KI an bayerischen Hochschulen teilweise erreicht (10 Prozent), teilweise zurzeit in der Umsetzung (7 Prozent) und teilweise in Planung (7 Prozent) sind. Weitere Maßnahmen betreffen die curriculare Integration (13 Prozent; \r\ndavon 3 Prozent bereits erreicht, 7 Prozent in Umsetzung und 3 Prozent in Planung). Zwei Hochschulleitungen, die hierzu Angaben gemacht haben, heben hervor, dass ihre Hochschule bereits KI-Schulungskurse implementiert hat. Weitere von den befragten Hoch-schulleitungen angegebene Maßnahmen umfassen studentische Projekte im Rahmen von Projektwochen zu KI-Anwendungen sowie Workshops zum Umgang mit KI in der Lehre. \r\nDie Kategorie Forschung und Entwicklung im KI-Bereich weist 10 Prozent bereits erreichte und 3 Prozent in Umsetzung befindliche Maßnahmen auf. In dieser Kategorie nennen die befragten Hochschulleitungen die Mitwirkung an der wissenschaftlichen Begleitforschung zu KI-Assistenzsystemen. Die Priorisierung von Maßnahmen zur Förderung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI variiert zwischen „mittel“ und „sehr hoch“.\r\n\r\nIn der letzten Frage des Frageblocks wurden die Hochschulleitungen zu Maßnahmen zum Aspekt der Förderung struktureller Veränderungen befragt, um zu erfassen, inwieweit diese auch für das digitale Lehren und Lernen als relevant erachtet werden (nicht in einer Abbildung dargestellt). Die Hochschulleitungen konnten bis zu drei Maßnahmen benennen und jeweils den Umsetzungsstand angeben. Im Folgenden werden die Angaben der befragten Hochschulleitungen nach Kategorien dargestellt und exemplarisch erläutert. Je nach Aussagekraft der zugrundeliegenden Daten werden zusätzlich Umsetzungsstand und Priorisierung der Maßnahmen beleuchtet.\r\n\r\n12 von 13 Hochschulleitungen haben Angaben zum Aspekt der Förderung struktureller Veränderungen gemacht, bei insgesamt 16 gültigen Freitextantworten. Am häufigsten nennen die befragten Hochschulleitungen die Kategorie „Personelle Maßnahmen“ (50 Prozent), darunter insbesondere die Schaffung neuer Stellen sowie die dazu notwendige Beantragung von Fördermitteln. Weitere Nennungen betreffen organisatorische Strukturen (34 Prozent), z. B. die Schaffung von zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, neuen Fakultäten, Schulungsangeboten oder Projekten. Diese sind teilweise erreicht (17 Prozent) und werden teilweise derzeit umgesetzt (17 Prozent). Im Bereich der Förderung struktureller Veränderungen nennt eine Hochschulleitung auch die Erarbeitung von Regelwerken (wie etwa Leit- oder Richtlinien). Die Priorisierung von Maßnahmen zur Förderung struktureller Veränderungen für den Einsatz von KI variiert zwischen „mittel“ und „sehr hoch“.\r\n \r\nZusammenfassung\r\n–\tHochschulleitungen setzen im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens vor allem auf strategische Ziele zur Qualitätsverbesserung der Lehre und Kompetenzentwicklung der Studierenden.\r\n–\tMaßnahmen zur Umsetzung der angegebenen strategischen Ziele betreffen vor allem digitale Infrastruktur, E-Assessment-Systeme, KI-Assistenzlösungen sowie Fortbildungs- und Supportangebote für Lehrende; diese Maßnahmen befinden sich überwiegend in Umsetzung.\r\n\r\n3.2\tChancen und Probleme von KI für das Lehren und Lernen in der Hochschule aus Sicht der Hochschulleitung\r\nNeben den strategischen Zielen und Maßnahmen im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens wurden die Hochschulleitungen zu den spezifischen Chancen und Problemen befragt, die sie im Einsatz von KI für das Lehren und Lernen sehen. Hierbei konnten die Hochschulleitungen Freitextantworten mit beliebig vielen Angaben einreichen. Die angegebenen \r\nProzentzahlen beziehen sich auf die Anzahl der Nennungen in einer bestimmten Kategorie im Verhältnis zu den Gesamtnennungen.\r\n\r\nAbbildung 5 \r\nChancen von KI für das Lehren und Lernen in der Hochschule aus Sicht der Hochschulleitung\r\n \r\nHinsichtlich möglicher Chancen machten zwölf Hochschulleitungen insgesamt 24 gültige Antworten. \r\n\r\nDabei stellt die Kategorie „Personalisierte Lehr- und Lernangebote“ mit 25 Prozent aller genannten Chancen den größten Schwerpunkt dar. Die befragten Hochschulleitungen verbinden damit vor allem die Möglichkeit zur personalisierten Unterstützung der Lernprozesse und die Berücksichtigung heterogener Lernvoraussetzungen. Danach folgen Chancen von KI zur Weiterentwicklung von Prüfungen (21 Prozent). Die Hochschulleitungen, die dazu eine Angabe gemacht haben, nennen in diesem Bereich die Befähigung der Lehrenden zu Innovationen im Prüfen, welche bei den Studierenden zu einem nachhaltigeren Lernerfolg führen soll. Weitere Chancen von KI sehen die Hochschulleitungen in der Unterstützung bei Routineaufgaben (21 Prozent), beispielsweise bei der Generierung von Informationen. Die Kategorie Veränderung der Lehre (17 Prozent) betrifft eine Innovation der Lehre allgemein, darunter die Chance auf eine Verschiebung des Schwerpunkts der Qualifikation hin zur Bildung. Hochschulleitungen, die zu Chancen im Bereich Kompetenzentwicklung der Studierenden eine Angabe gemacht haben (17 Prozent), betonen die Erschließung neuer Berufsfelder, angestoßen durch die technologische Disruption mit KI, sowie die höhere Berufsbefähigung der Studierenden, wenn sie KI-Kompetenzen erwerben. \r\n\r\nAbbildung 6 \r\nProbleme von KI für das Lehren und Lernen in der Hochschule aus Sicht der Hochschulleitung\r\n \r\n \r\nParallel zu den Chancen wurden die Hochschulleitungen auch zu den Problemen befragt, die sie im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI in der Hochschullehre sehen. Auch in dieser Frage konnten die Hochschulleitungen Freitextantworten mit beliebig vielen Problemen eingeben. Insgesamt machten 12 Hochschulleitungen 18 gültige Angaben. In Bezug auf die Probleme von KI für das Lehren und Lernen in der Hochschule stellen prüfungsbezogene Fairness- und Bewertungsprobleme mit 33 Prozent der Nennungen den dominierenden Problembereich dar. Die Hochschulleitungen, die dazu eine Angabe gemacht haben, betonten, dass Haus- und Abschlussarbeiten künftig anders konzipiert werden müssten, was ein Umdenken bei den Lehrenden erfordere. Zudem sei die Eigenleistung der \r\nStudierenden schwerer zu erkennen, weshalb auch Prüfungsformate angepasst werden sollten. Gleichzeitig werde es zunehmend schwieriger, Eigenleistungen von KI-generierten Inhalten zu unterscheiden. Skepsis gegenüber KI (28 Prozent) äußern die befragten Hochschulleitungen insbesondere in Bezug auf die Informationsqualität von KI. Zudem weisen die befragten Hochschulleitungen (17 Prozent) mit Nennungen in der Kategorie Datenschutz und Regulierung auf mögliche Einschränkungen durch eine zu strikte Regulierung und fehlendes Vertrauen in den Datenschutz hin. Finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen (11 Prozent) werden insofern genannt, als erforderliches Personal und neue \r\ndigitale KI-Werkzeuge mit hohem Kostenaufwand verbunden sind. Schließlich sehen die befragten Hochschulleitungen Probleme in Bezug auf gesellschaftliche und ethische Aspekte (11 Prozent). Die Befragten, die dazu eine Angabe gemacht haben, weisen darauf hin, dass der Einsatz von KI zur Vereinzelung der Studierenden und zu einem Rückgang sozialer Interaktion auf dem Campus führen könne, was psychische Probleme und Identitätszweifel begünstige. Außerdem betonen sie, dass Fragen der Chancengerechtigkeit sowie ein reflektierter und sensibler Umgang mit KI Voraussetzungen für einen gewinnbringenden Einsatz seien, der zunächst erreicht werden müsse.\r\nZusammenfassung\r\n–\tHochschulleitungen sehen vielfältige Chancen und Probleme von KI.\r\n–\tKI wird von den Hochschulleitungen insbesondere als Chance für personalisierte Lehr- und Lernangebote, innovative Prüfungsformate und Effizienzsteigerung gesehen.\r\n–\tGleichzeitig sehen die Hochschulleitungen Herausforderungen durch Prüfungsbetrug, Datenschutzfragen, Skepsis gegenüber KI sowie durch begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen.\r\n\r\n4\tBefragung von Dozierenden\r\nBekannte Einstellungen, gemischte Gefühle \r\nZiel der zweiten Teilstudie ist es, gemäß C♭-Modell (Sailer et al., 2021), zu erfassen, wie \r\nDozierende bayerischer Hochschulen digitale Medien und KI in der Lehre einsetzen. Zudem wird erhoben, welche digital gestützten Lernaktivitäten sie bei Studierenden initiieren. Außerdem soll untersucht werden, inwieweit notwendige Voraussetzungen für einen erfolgreichen Einsatz digitaler Medien und KI vor, nach und während Lehrveranstaltungen gegeben waren. Dazu zählen die Qualifizierung der Dozierenden und institutionelle, organisationale und administrative Faktoren sowie die medienbezogenen Kompetenzen der Dozierenden. Erfasst wurden dabei die Einstellungen der Dozierenden zum Einsatz digitaler Medien in der Lehre und zu KI in der Bildung sowie ihre medienbezogenen Kompetenzen – konkret ihr Wissen zu generativer KI und ihr mediendidaktisches Anwendungswissen zum Einsatz digitaler Medien in der Lehre. Diese beiden Kompetenzen wurden mittels objektiver Tests erhoben. Abschließend konnten die Dozierenden in offenen Fragen angeben, welche Chancen und Probleme sie im Hinblick auf den Einsatz von KI in der Hochschullehre sehen. \r\n\r\nFür die hier fokussierten Aspekte liegen bereits einschlägige Erkenntnisse zum Stand digitaler Bildung an bayerischen Hochschulen aus den Vorgängerstudien aus den Jahren 2018 (vor der Corona-Pandemie; Sailer et al., 2018) und 2022 (während der Corona-Pandemie; Lohr et al., 2022) vor. An geeigneten Stellen werden daher Vergleiche mit den Ergebnissen der Vorgängerstudien gezogen, um mittel- und langfristige Trends der digitalen Bildung an bayerischen Hochschulen sichtbar zu machen. Diese Vergleiche sind insbesondere vor dem Hintergrund der Erhebungszeitpunkte aufschlussreich, da sie einen Einblick in längsschnittliche Entwicklungen geben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die längsschnittlichen Daten zwar einen Einblick in generelle Trends erlauben, aufgrund der fehlenden Repräsentativität der Studien jedoch mit Vorsicht interpretiert werden sollten. Darüber hinaus sollen an \r\ngeeigneten Stellen relevante Unterschiede zwischen Universitäten und HAWs aufgezeigt werden.\r\n\r\nZur Erfassung des Stands und der Voraussetzungen digitaler Bildung an bayerischen Hochschulen aus Sicht von Dozierenden wurde im Zeitraum vom 24. März 2025 bis zum 31. Mai 2025 eine computergestützte Online-Befragung durch die GMS Dr. Jung GmbH durchgeführt. Insgesamt nahmen 772 Dozierende staatlicher bayerischer Hochschulen teil. Eingeschlossen wurden nur diejenigen Dozierenden, die den Fragebogen vollständig ausgefüllt und im Wintersemester 2024/25 mindestens eine Lehrveranstaltung gehalten hatten. Konkret wurden die Dozierenden dazu gebeten, eine Referenzlehrveranstaltung zu wählen, die sie im Wintersemester 2024/25 gehalten haben. Dieses Semester stellte für den Zeitpunkt der Befragung das letzte abgeschlossene Semester dar. Die Hälfte der befragten Dozierenden (50 Prozent) wählt eine Vorlesung als Referenzveranstaltung, ein ähnlich großer Anteil (46 Prozent) gibt an, ein Seminar beziehungsweise Übungen durchgeführt zu haben, und ein geringer Anteil (4 Prozent; n = 28) bezieht sich auf ein Praktikum als Referenzveranstaltung. Aufgrund der geringen Anzahl an Dozierenden, die ein Praktikum gehalten haben, werden diese zwar in die Gesamtbasis integriert, bei einzelnen Abbildungen aber nicht \r\nseparat ausgewiesen. Bei den entsprechenden Abbildungen findet sich hierzu jeweils eine Anmerkung im Text. Die befragten Dozierenden kommen von 9 staatlichen Universitäten und 16 staatlichen HAWs in Bayern.\r\n\r\nAuffällig ist der Rückgang der Teilnehmendenzahlen über die Jahre hinweg (2025: 772; 2022: 1.269; 2018: 1.625) – trotz identischen Vorgehens bei der Teilnahmeanfrage der Hochschulen durch die GMS Dr. Jung GmbH. Die dennoch gute Datengrundlage erlaubt \r\nes, alle geplanten Fragestellungen der Studien wie vorgesehen zu bearbeiten.\r\n\r\nDetaillierte Informationen zur Gesamtstichprobe 2025 im Vergleich zu den Gesamtstichproben der Vorgängerstudien 2022 und 2018 sowie zum methodischen Vorgehen befinden sich im Anhang A.2.1 – A.2.3. Insgesamt erweisen sich die Stichproben befragter Dozierender in der vorliegenden Studie und in den Vorgängerstudien aus den Jahren 2022 und 2018 als relativ ähnlich (siehe Anhang A.2.1). Dadurch werden Schlussfolgerungen im Hinblick auf Vergleiche zwischen den beiden Studien möglich. \r\n4.1\tQualifizierung von Dozierenden\r\nDie Dozierenden wurden als Erstes gemäß C♭-Modell (Sailer et al., 2021) zu ihrer Qualifizierung im Sinne der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen zum Thema „Digitales Lehren und Lernen“ als Voraussetzung für digitales Lehren und Lernen befragt.\r\n\r\nAbbildung 7 \r\nTeilnahme an Fort- und Weiterbildungen zum Thema „Digitales Lehren und Lernen“ innerhalb der letzten zwei Jahre\r\n \r\nUm den Qualifizierungsstand der befragten Dozierenden zu erfassen, wurden sie zunächst gebeten, anzugeben, ob sie innerhalb der letzten zwei Jahre an Fort- und Weiterbildungen zum Thema „Digitales Lehren und Lernen“ teilgenommen haben. Die Mehrheit der befragten Dozierenden (60 Prozent) gibt an, in diesem Zeitraum an keinen entsprechenden Qualifizierungsangeboten teilgenommen zu haben. 39 Prozent der Dozierenden haben laut \r\neigenen Angaben Fort- und Weiterbildungen zu diesem Thema besucht. Diese Werte entsprechen exakt denen der Vorgängerstudie 2022. Im Vergleich zu den Daten aus dem Jahr 2018 zeigt sich jedoch ein deutlicher Anstieg der Teilnahme: Damals hatten nur 28 Prozent der Dozierenden an entsprechenden Fort- und Weiterbildungen teilgenommen. Insgesamt zeigt sich also, dass die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen zum Thema „Digitales \r\nLehren und Lernen“ seit 2018 gestiegen, seit 2022 jedoch konstant geblieben ist.\r\n\r\nAbbildung 8 \r\nGründe für Teilnahme beziehungsweise keine Teilnahme an Fort- und \r\nWeiterbildungen zum Thema „Digitales Lehren und Lernen“\r\n \r\nUm zu klären, aus welchen Gründen die befragten Dozierenden Qualifizierungsangebote (nicht) wahrgenommen haben, wurden sie auch danach befragt, aus welchem Antrieb sie an Fort- und Weiterbildungen zum Thema „Digitales Lehren und Lernen“ teilgenommen haben beziehungsweise durch welche anderen Maßnahmen sie entsprechende medien-bezogene Kompetenzen erworben haben.\r\n\r\nDen Dozierenden, die an Fort- und Weiterbildungen teilgenommen haben, waren dabei Mehrfachnennungen bei den drei Antwortoptionen für eine Teilnahme möglich. \r\n\r\nDie Mehrheit dieser Dozierenden gibt an, Fort- und Weiterbildungen aus eigener Initiative besucht zu haben (74 Prozent). Deutlich seltener erfolgt die Teilnahme als Teil der Qualifizierung (19 Prozent) oder auf Wunsch der Fakultät beziehungsweise durch Vorgesetzte (7 Prozent). Diese Ergebnisse deuten auf eine starke Eigenmotivation dieser Dozierenden hin, sich medienbezogene Kompetenzen selbstständig anzueignen. \r\n\r\nDiejenigen Dozierenden, die keine Fort- und Weiterbildungen zum Thema „Digitales Lehren und Lernen“ in den letzten zwei Jahren besucht haben, wurden anschließend gefragt, ob sie entsprechende medienbezogene Kompetenzen anderweitig erworben haben. Mehrfachnennungen waren dabei nur bei „autodidaktische Aneignung“ und „in kollegialer \r\nZusammenarbeit“ möglich. Zu beachten ist, dass die zweite Antwortoption („in kollegialer Zusammenarbeit“) in der Befragung 2018 noch nicht enthalten war. Ein Großteil dieser \r\nDozierenden hat laut eigener Aussage alternative Wege genutzt, um sich die notwendigen medienbezogenen Kompetenzen anzueignen: 58 Prozent haben sich entsprechende medienbezogene Kompetenzen autodidaktisch angeeignet, 31 Prozent in kollegialer Zusammenarbeit. Es zeigt sich also, dass auch ein Großteil der Dozierenden, die angeben, keine formalen Qualifizierungsangebote zum Thema „Digitales Lehren und Lernen“ wahrgenommen zu haben, eine starke Eigenmotivation dahingehend zeigen, die eigenen medienbezogenen Kompetenzen weiter auszubauen – auch wenn sie dafür eher informelle Wege des Kompetenzerwerbs wählten. Nur ein kleiner Anteil (11 Prozent) der befragten Dozierenden ohne Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen hat auch anderweitig keine entsprechenden Kompetenzen erworben. Bei diesen findet also weder ein formaler noch ein informeller Kompetenzerwerb statt.\r\n\r\nIm Vergleich zu den Befragungen der Jahre 2022 und 2018 zeigt sich insgesamt ein relativ stabiles Bild: Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen zum Thema „Digitales Lehren und Lernen“ aus eigener Initiative bleibt das dominierende Motiv, zugleich nutzt ein Großteil der Dozierenden weiterhin informelle Wege der Fort- und Weiterbildung. Insgesamt zeigt sich damit ein weitgehend stabiles Muster: Zwar besuchen etwas mehr Dozierende Fort- und Weiterbildungen im Rahmen ihrer formalen Qualifizierung, die Gesamtteilnahme bleibt jedoch auf dem Niveau von 2022. Die Eigeninitiative der Dozierenden bleibt damit das zentrale Element des Kompetenzerwerbs.\r\nZusammenfassung\r\n–\tDie Teilnahme von Dozierenden an Fort- und Weiterbildungen zum Thema „Digitales Lehren und Lernen“ hat seit 2018 zugenommen, ist seit 2022 jedoch weitgehend \r\nkonstant geblieben. \r\n–\tDozierende nehmen überwiegend aus eigener Initiative an entsprechenden Qualifizierungsangeboten teil.\r\n–\tInformelle Formen der Weiterbildung – wie autodidaktisches Lernen und kollegiale \r\nZusammenarbeit – sind weit verbreitet.\r\n\r\n \r\n4.2\tInstitutionelle, organisationale und administrative Faktoren sowie technische Ausstattung der Dozierenden \r\nDie Dozierenden wurden als Zweites gemäß C♭-Modell (Sailer et al., 2021) zu den institutionellen, organisationalen und administrativen Voraussetzungen für digitales Lehren und Lernen und zu ihrer technischen Ausstattung befragt. Konkret abgefragt wurden die Digitalisierungsstrategie der Hochschule und die Zufriedenheit der Dozierenden mit verfügbarer technischer Ausstattung, digitaler Infrastruktur und KI sowie mit der Internetgeschwindigkeit und technischer und mediendidaktischer Unterstützung an der Hochschule.\r\n\r\nAbbildung 9 \r\nEinheitliche Strategie für digitales Lehren und Lernen vorhanden\r\n  \r\nBezüglich der Voraussetzungen für digitales Lehren und Lernen an bayerischen Hochschulen wurden die Dozierenden zunächst danach gefragt, ob an ihrer Hochschule eine einheitliche Strategie für digitales Lehren und Lernen vorhanden ist. Bei „Ja“ waren Mehrfachnennungen möglich. Nur etwas mehr als ein Drittel der Befragten (37 Prozent) gibt dies an. Falls vorhanden, liegt eine solche einheitliche Digitalisierungsstrategie nach Angaben der Dozierenden am häufigsten auf Hochschulebene vor (66 Prozent), deutlich seltener an der eigenen Fakultät (19 Prozent) oder auf Instituts-/Lehrstuhlebene (15 Prozent). Ein auffallend hoher Anteil der befragten Dozierenden (41 Prozent) gibt an, nicht zu wissen, ob an der eigenen Hochschule eine solche Digitalisierungsstrategie existiert. Dabei zeigt sich, dass diese Unsicherheit bei Dozierenden bayerischer Universitäten häufiger auftritt (47 Prozent) als bei Dozierenden der HAWs (30 Prozent). Ein weiteres knappes Drittel der befragten Dozierenden gibt an, dass an ihrer Hochschule keine einheitliche Strategie für \r\ndigitales Lehren und Lernen vorhanden ist (29 Prozent). \r\n\r\nIm Vergleich zu den Befragungen der Jahre 2022 und 2018 lässt sich feststellen, dass der Ausbau einheitlicher Strategien für digitales Lehren und Lernen laut Angaben der Dozierenden seit 2018 zwar zugenommen hat, die Wahrnehmung dieser Strategien unter Dozierenden jedoch seit dem Ende der Corona-Pandemie wieder etwas rückläufig ist. \r\n\r\nAbbildung 10 \r\nZufriedenheit mit technischer Ausstattung, Infrastruktur, KI aus Sicht von Dozierenden\r\n \r\nEine angemessene technische Ausstattung (z. B. Computer, Laptop, Tablet) und digitale \r\nInfrastruktur (z. B. Lernplattformen, Videokonferenztools, Kollaborationssoftware) bilden eine wichtige Voraussetzung für qualitätsvolles und zeitgemäßes digitales Lernen. Die \r\nDozierenden wurden daher gebeten, ihre Zufriedenheit mit der vorhandenen Ausstattung anzugeben. Vergleiche mit den Vorgängerstudien aus den Jahren 2022 und 2018 sind nur für die technische Ausstattung möglich, da die Infrastruktur erst seit 2022 und die Ausstattung mit KI erstmals in der aktuellen Befragung erhoben wurden. Für das Jahr 2022 galt \r\nzudem die Sondersituation der Ausstattung während der Corona-Pandemie.\r\n\r\nDie höchste Zustimmung findet sich bei der Beurteilung der digitalen Infrastruktur: 84 Prozent der befragten Dozierenden geben an, dass an ihrer Hochschule genügend Infrastruktur für digitales Lehren und Lernen vorhanden ist. Auch mit der technischen Ausstattung an Geräten zeigt sich eine deutliche Mehrheit zufrieden – knapp drei Viertel (74 Prozent) bewerten diese als ausreichend. Deutlich geringer fällt die Zustimmung bei der Ausstattung mit KI aus: Nur rund ein Drittel der Dozierenden (33 Prozent) hält die verfügbare KI für ausreichend. Der Mittelwert liegt hier mit M = 4,0 zwar auf dem gleichen Niveau wie bei der technischen Ausstattung (M = 4,0; SD = 1,2), allerdings bei einer deutlich höheren Streuung (SD = 2,0). Damit bewerten die Dozierenden die Ausstattung mit KI im Durchschnitt als zufriedenstellend, allerdings ist nur ein kleinerer Anteil eher oder voll zufrieden damit und zugleich zeigt die hohe Streuung erhebliche Unterschiede in den Einschätzungen.\r\n\r\nIm Vergleich mit den Vorgängerstudien zeigt sich insbesondere bei der technischen Ausstattung an Geräten ein deutlicher Anstieg der Zufriedenheit: Der Anteil der Dozierenden, die eine ausreichende technische Ausstattung angeben, ist von 46 Prozent im Jahr 2018 über 56 Prozent im Jahr 2022 auf 74 Prozent im Jahr 2025 gestiegen. Auch die Einschätzung zur vorhandenen digitalen Infrastruktur hat sich gegenüber 2022 nochmals leicht \r\nverbessert (2025: 84 Prozent; 2022: 80 Prozent).\r\n\r\nAbbildung 11 \r\nZufriedenheit mit Unterstützung aus Sicht von Dozierenden \r\n \r\nDes Weiteren wurden die Dozierenden zu ihrer Beurteilung der technischen und medien-didaktischen Unterstützung an ihrer Hochschule befragt. Unter technische Unterstützung fallen beispielsweise die IT-Abteilungen, unter mediendidaktische Unterstützung etwa das Zentrum für Hochschullehre oder die DigiLLabs. Vergleiche über alle drei Erhebungszeitpunkte sind möglich, wobei sich die Angaben für das Jahr 2022 auf die konkrete Unterstützung während der Corona-Pandemie beziehen. Mit der technischen Unterstützung zeigt sich die Mehrheit der Dozierenden zufrieden (62 Prozent; M = 3,8). Die mediendidaktische Unterstützung (53 Prozent) erhält etwas weniger Zustimmungswerte als die technische Ausstattung, wird im Durchschnitt von den Dozierenden aber dennoch etwas positiver \r\nbewertet (M = 4,1). Dieser Befund resultiert daraus, dass die Bewertungen hier stärker im mittleren bis positiven Bereich konzentriert sind, während die technische Unterstützung polarisierender eingeschätzt wird.\r\nIm Vergleich zu den Vorgängerstudien aus den Jahren 2022 und 2018 lässt sich über beide Formen der Unterstützung hinweg ein klarer Aufwärtstrend erkennen. Besonders deutlich zeigt sich dies bei der mediendidaktischen Unterstützung, die einen großen Sprung zwischen 2018 (M = 3,1) und 2025 (M = 4,1) macht, während der Anstieg bei der technischen Unterstützung weniger stark ausfällt (2025: M = 3,8; 2018: M = 3,1).\r\n\r\nAbbildung 12 \r\nZufriedenheit mit Internetgeschwindigkeit aus Sicht von Dozierenden \r\n \r\nZuletzt wurden die Dozierenden zu ihrer Zufriedenheit mit der Internetgeschwindigkeit an ihrer Hochschule befragt. Ein Vergleich ist hierbei nur zwischen 2025 und 2018 sinnvoll, \r\nda im Jahr 2022 während der Corona-Pandemie nach der Geschwindigkeit des privaten \r\nInternetzugangs gefragt wurde. Ein Großteil der Dozierenden (77 Prozent) gibt an, dass \r\nder Internetzugang an ihrer Hochschule schnell genug ist, um damit alle sinnvollen Anwendungsmöglichkeiten in Lehrveranstaltungen zu nutzen. Im Vergleich zu 2018 haben sich die Zustimmungswerte damit verbessert (2025: 77 Prozent; 2018: 69 Prozent), der Mittelwert bleibt jedoch nahezu unverändert (2022: M = 4,2; 2018: M = 4,3). Entsprechend spiegeln die Ergebnisse eine insgesamt hohe, aber nicht uneingeschränkte Zufriedenheit der Dozierenden mit der Internetgeschwindigkeit an bayerischen Hochschulen wider.\r\nZusammenfassung\r\n–\tEinheitliche Strategien für digitales Lehren und Lernen sind an bayerischen Hochschulen zwar häufiger vorhanden als 2018, doch die Kenntnis darüber ist seit dem Ende der Corona-Pandemie zurückgegangen.\r\n–\tDie digitale Infrastruktur, die Ausstattung mit technischen Geräten und die Internet-\r\ngeschwindigkeit an den Hochschulen werden insgesamt sehr positiv bewertet.\r\n–\tDie Ausstattung mit KI wird bislang nur von einem kleineren Teil der Dozierenden \r\nals ausreichend für digitales Lehren und Lernen bewertet.\r\n–\tTechnische und mediendidaktische Unterstützung zeigen eine positive Entwicklung über die Jahre.\r\n\r\n4.3\tMedienbezogene Einstellungen und medienbezogenes Wissen von Dozierenden \r\nDes Weiteren wurden die Dozierenden bayerischer Hochschulen gemäß C♭-Modell (Sailer et al., 2021) auch zu persönlichen Voraussetzungen in Form ihrer medienbezogenen Einstellungen und ihres medienbezogenen Wissens befragt. Es wurden sowohl die aktuellen Einstellungen zum Einsatz digitaler Medien und – neu – zu KI in der Bildung erhoben als auch das mediendidaktische Anwendungswissen und das Wissen zu generativer KI. Die \r\nbeiden Wissensbereiche wurden mit objektiven Tests gemessen.\r\n\r\nAbbildung 13 \r\nMedienbezogene Einstellungen von Dozierenden \r\n \r\nZur Abfrage der Einstellungen zum Einsatz digitaler Medien in der Lehre wurde die Skala aus Fleck et al. (2021) verwendet, die ursprünglich von van Braak et al. (2004) entwickelt und von Backfisch et al. (2020) an den Kontext digitaler Medien angepasst wurde. Diese Skala erfasst die wahrgenommene Notwendigkeit des Einsatzes digitaler Medien im Bildungsbereich sowie die Bereitschaft, digitale Medien in die eigenen Lehrveranstaltungen zu integrieren. Hierzu wurden die Dozierenden beispielsweise gefragt, ob sie es als notwendig erachten, digitale Medien in ihre Lehrveranstaltungen zu integrieren. Zur Abfrage der Einstellungen zu KI in der Bildung wurde eine gekürzte Version der Skala von Gnambs et al. (2025) verwendet. Die Dozierenden wurden beispielsweise gefragt, ob KI hilfreich ist für Lernen und Lehren. Weitere Informationen zu den Reliabilitäten beider Skalen finden sich in Anhang A.2.3.\r\n\r\nIn Abbildung 13 sind die Ergebnisse zu den Einstellungen aller befragten Dozierenden \r\nsowie differenziert nach Fachbereichen dargestellt. Die Fachbereichszuordnung bezieht sich dabei auf den Fachbereich, in dem die Dozierenden laut eigenen Angaben überwiegend lehren. Zu beachten ist, dass keine Dozierenden aus dem Fachbereich Informatik und Wirtschaftsinformatik vertreten sind und daher in der Abbildung fehlen. Der Fachbereich Rechtswissenschaften sowie die „sonstigen Fachbereiche“ weisen zudem geringere Fallzahlen (jeweils unter 40 Befragte) auf, weshalb deren Ergebnisse vorsichtig zu interpretieren sind. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in Form einer konventionellen Profilangabe. \r\nDa insbesondere der Bereich KI in der Bildung sehr schnelllebig ist, ist zu beachten, dass sich diese Werte auf den Erhebungszeitraum Frühjahr 2025 beziehen.\r\n\r\nDie Ergebnisse zeigen, dass die Dozierenden dem Einsatz digitaler Medien gegenüber weiterhin positiv eingestellt sind (M = 4,2). Zwischen den Fachbereichen bestehen dabei keine nennenswerten Unterschiede. Im Vergleich zu 2022 (M = 4,3) bleiben die Einstellungen \r\nsomit stabil. \r\n\r\nDeutlich skeptischer äußern sich die Dozierenden hingegen gegenüber dem Einsatz von KI in der Bildung (M = 3,2). Hier zeigen sich größere Unterschiede zwischen den Fachbereichen: Die positivsten Einstellungen finden sich in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (M = 3,5) sowie in den Medizin- und Gesundheitswissenschaften (M = 3,4), während die Werte in den Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaften am niedrigsten ausfallen (M = 2,9). In den Einstellungen könnte sich somit widerspiegeln, dass digitale Medien in der Hochschullehre inzwischen fest etabliert zu sein scheinen, während der Einsatz von \r\nKI noch mit Vorbehalten verbunden ist.\r\nAbbildung 14 \r\nMediendidaktisches Anwendungswissen und Wissen zu generativer KI der Dozierenden\r\n \r\nDas mediendidaktische Anwendungswissen der Dozierenden sowie ihr Wissen zu generativer KI wurden mithilfe objektiver Tests gemessen. Das mediendidaktische Anwendungs-wissen wurde – im Unterschied zur Befragung von 2022 – in der aktuellen Studie mit einer \r\nneu entwickelten Skala erhoben, die den Kompetenzbereich 2 „Lehren und Lernen“ des DigCompEdu-Rahmens (Redecker, 2017) abdeckt. Zum Beispiel wurden die Dozierenden gefragt: „Wie kann eine hochschuleigene Lernplattform dafür genutzt werden, den individuellen Lernprozess von Studierenden, die sich am Anfang ihres Studiums befinden, möglichst gut zu unterstützen?“ Es standen vier Antwortoptionen zur Auswahl, von denen eine bis vier richtig sein konnten. Das Wissen zu generativer KI wurde in dieser Studie erstmals erhoben. Hierzu kam eine gekürzte Version des GLAT-Tests (Jin et al., 2025) zum Einsatz. Zum Beispiel wurden die Dozierenden gefragt: „Was stellt eine potenzielle Herausforderung bei der Verwendung Prompt-basierter Methoden zur Textgenerierung dar?“ Auch \r\nhier waren vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen jeweils eine korrekt war. \r\nInformationen zu den Reliabilitäten der Tests finden sich in Anhang A.2.3.\r\n\r\nDie Ergebnisse dieser Tests werden in der obigen Abbildung 14 zum Wissen aller Dozierenden sowie differenziert nach Fachbereichen dargestellt, in denen die Dozierenden laut eigener Angabe überwiegend lehren. Auch hier ist zu beachten, dass keine Dozierenden aus dem Fachbereich Informatik und Wirtschaftsinformatik vertreten sind und daher in der Abbildung fehlen. Der Fachbereich Rechtswissenschaften sowie die „sonstigen Fachbereiche“ weisen zudem geringe Fallzahlen (jeweils unter 40 Befragte) auf, weshalb deren Ergebnisse vorsichtig zu interpretieren sind. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in Form einer konventionellen Profilangabe. Da auch hier insbesondere der Bereich KI sehr schnelllebig ist, ist zu beachten, dass sich diese Werte auf den Erhebungszeitraum Frühjahr 2025 beziehen.\r\n\r\nFür das mediendidaktische Anwendungswissen von Dozierenden zeigt sich, dass die Dozierenden im Durchschnitt 65 Prozent der Fragen richtig beantwortet haben und damit mittlere Kenntniswerte aufweisen. Dies deutet auf bestehendes Verbesserungspotenzial hin, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Test auf mittlere Schwierigkeit optimiert wurde und das Ergebnis daher erwartbar ausfällt. Allerdings unterscheidet der Test zwischen Noviz*innen und Expert*innen. Zwischen den Fachbereichen zeigen sich hier keine nennenswerten Unterschiede.\r\n\r\nDie Werte für das Wissen der Dozierenden zu generativer KI fallen im Vergleich deutlich höher aus. Hier haben die befragten Dozierenden im Durchschnitt 80 Prozent der Fragen richtig beantwortet und weisen somit hohes Wissen auf. Wichtig ist zu beachten, dass es sich bei beiden objektiven Tests um keine normierten Tests handelt und demnach Vergleiche der Ergebnisse nur sehr eingeschränkt vorgenommen werden sollten. Zwischen den Fachbereichen bestehen auch hier keine deutlichen Unterschiede, das Wissen ist jedoch weniger homogen verteilt als beim mediendidaktischen Anwendungswissen. \r\nZusammenfassung\r\n–\tDie Einstellungen der Dozierenden zum Einsatz digitaler Medien in der Lehre sind \r\nüber alle Fachbereiche hinweg positiv und sind seit 2022 stabil.\r\n–\tDie Einstellungen zum Einsatz von KI in der Bildung sind tendenziell kritisch und schwanken zwischen den Fachbereichen.\r\n–\tDas mediendidaktische Anwendungswissen der Dozierenden liegt im mittleren \r\nBereich und weist Entwicklungspotenzial auf.\r\n–\tDozierende weisen grundlegendes Wissen zu generativer KI auf. \r\n\r\n4.4\tDigitaler Medieneinsatz, digitale Lernaktivitäten und Einsatz von KI in der Lehre aus Sicht von Dozierenden\r\nWie war das Lehren und Lernen mit digitalen Medien und KI in den einzelnen Lehrveranstaltungen unter den gegebenen Voraussetzungen konkret ausgestaltet? Konkret befragt wurden die Dozierenden nach Formen der Referenzlehrveranstaltung, welche digital gestützten Lernaktivitäten der Studierenden sie initiiert haben und inwieweit und wie sie KI in der Lehre nutzen.\r\nAbbildung 15 \r\nFormen der Lehrveranstaltung aus Sicht von Dozierenden\r\n \r\nZunächst wurden die Dozierenden nach verschiedenen Formen ihrer Lehrveranstaltung \r\ngefragt, die sie mit einem verschiebbaren Regler mit einem Mittelpunkt und jeweils drei Abstufungen in jede Richtung einschätzen konnten. Die Dozierenden wurden gebeten \r\nanzugeben, inwieweit ihre Lehrveranstaltung eher\r\n\r\n–\tdurch rezeptives Lernen (Frontallehre, Studierende eher passiv) oder aktives Lernen (kollaboratives Arbeiten, aktive Gestaltung des Lernprozesses durch Studierende) \r\ngeprägt war,\r\n–\tonline oder in Präsenz stattfand,\r\n–\tdigital (Nutzung digitaler Medien und digitaler Infrastruktur) oder analog (kein Einsatz digitaler Medien, traditionelle Medien wie Papierunterlagen) gestaltet war sowie\r\n–\tasynchron (freie Zeiteinteilung zur Bearbeitung von Inhalten, zeitlich versetzte Kommunikation, Bereitstellung von Video-Aufzeichnungen) oder synchron (Kommunikation in Echtzeit, z. B. Live-Online-Sitzungen, Vorträge in Präsenz) erfolgte.\r\n\r\nDabei wurde nicht zwischen der Lehrveranstaltung selbst und der Vor- und Nachbereitung unterschieden. In der Abbildung sind die Ergebnisse getrennt nach Veranstaltungstypen dargestellt; Dozierende, die ein Praktikum gehalten haben, sind nicht abgebildet. \r\n\r\nDie Darstellung der Antworten erfolgt in Form von Boxplots, die die Verteilung der Antworten veranschaulichen. Jede Box zeigt den Bereich, in dem sich die mittleren 50 Prozent \r\nder Werte (zwischen dem unteren und oberen Quartil) befinden. Die senkrechten kurzen Linien markieren das Minimum und das Maximum der Antworten. Die senkrechte orangene Linie steht für den Median, also den Wert, bei dem die Hälfte der Antworten darunter und die andere Hälfte darüber liegt. Das orangefarbene „x“ kennzeichnet den Mittelwert, der als Durchschnittswert den allgemeinen Schwerpunkt der Antworten wiedergibt.\r\n\r\nFür Vorlesungen zeigt sich insgesamt eine ausgewogene Balance zwischen rezeptivem und aktivem Lernen. Sie finden überwiegend in Präsenz und mit einem hohen Anteil digitaler Elemente statt, wobei sich eine gewisse Streuung bei beiden zeigt. Auch sind sie überwiegend synchron angelegt, wenngleich die Streuung auf vereinzelte asynchrone Anteile hindeutet. \r\n\r\nIn Seminaren beziehungsweise Übungen zeigt sich eine deutlich aktivere Gestaltung als in Vorlesungen, was der Veranstaltungsart entspricht. Sie finden fast ausschließlich in Präsenz statt, mit weniger Streuung als in den Vorlesungen. Der Anteil digitaler Elemente ist etwas höher als in Vorlesungen und sie finden überwiegend synchron statt, mit weniger Streuung als in den Vorlesungen. \r\n\r\nInsgesamt überwiegt aktives Lernen in den Seminaren, während die Vorlesungen etwas rezeptiver gestaltet sind. Präsenzformate dominieren klar, was auf eine Rückkehr zum regulären Lehrbetrieb nach der Corona-Pandemie hinweist. Digitale Elemente sind fest integriert, es zeigt sich ein gutes Mittelmaß mit einer Tendenz zum Digitalen. Die Lehre erfolgt überwiegend synchron, teils ergänzt durch asynchrone Elemente. \r\n\r\nAbbildung 16 \r\nInitiierung von Lernaktivitäten mit digitalen Medien aus Sicht von \r\nDozierenden in Vorlesungen und Seminaren beziehungsweise Übungen \r\n \r\nUm den Einsatz digitaler Medien in den Lehrveranstaltungen differenzierter zu betrachten, wurde – analog zu den Vorgängerstudien 2022 und 2018 – untersucht, welche Lernaktivitäten der Studierenden die Dozierenden mit digitalen Medien initiieren. Den Dozierenden wurde hierzu ein beispielhaftes Szenario vorgestellt, anhand dessen sie einschätzen sollten, wie häufig sie digitale Medien in ihren Lehrveranstaltungen auf diese oder eine ähnliche Weise eingesetzt haben. Die Szenarien beziehen sich dabei auf vier verschiedene digitale Lernaktivitäten der Studierenden nach dem ICAP-Modell (Chi & Wylie, 2014), die durch den Einsatz digitaler Medien initiiert werden können: passive, aktive, konstruktive und interaktive digitale Lernaktivitäten. Die Häufigkeit des Einsatzes gaben die Dozierenden auf einer Skala von 0 (Nie) bis 4 (Sehr häufig) an. Wie bereits in Abbildung 15 dargestellt, finden Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2024/25 anteilig digital und analog statt, wobei der digitale Anteil überwiegt. In den folgenden Ergebnissen zu digitalen Lernaktivitäten wird ausschließlich auf den digitalen Anteil eingegangen. Dozierende, die ein Praktikum durchgeführt haben, sind in der Abbildung nicht berücksichtigt.\r\n\r\nDie Ergebnisse zeigen, dass die Dozierenden bayerischer Hochschulen sowohl in Vorlesungen als auch in Seminaren beziehungsweise Übungen am häufigsten passive Lernaktivitäten der Studierenden mit digitalen Medien initiiert haben (Vorlesung: 58 Prozent; Seminar beziehungsweise Übung: 55 Prozent). Am zweithäufigsten haben die Dozierenden nach \r\neigenen Angaben in beiden Lehrveranstaltungsarten aktive Lernaktivitäten der Studierenden mit digitalen Medien initiiert (Vorlesung: 57 Prozent; Seminar beziehungsweise Übung: 48 Prozent). Auffällig ist, dass in den Vorlesungen im Mittel passive und aktive digitale \r\nLernaktivitäten gleich häufig vorkommen (M = 2,6) und auch im Seminar der Unterschied zwischen beiden digitalen Lernaktivitäten im Mittel deutlich geringer ausfällt als in den Zustimmungswerten (Passiv: M = 2,5; Aktiv: M = 2,4). In beiden Veranstaltungsarten initiieren die Dozierenden die anspruchsvolleren konstruktiven (Vorlesung: 20 Prozent; Seminar \r\nbeziehungsweise Übung: 29 Prozent) und interaktiven digitalen Lernaktivitäten (Vorlesung: 17 Prozent; Seminar beziehungsweise Übung: 25 Prozent) deutlich seltener. In Seminaren beziehungsweise Übungen werden sie etwas häufiger initiiert als in Vorlesungen. \r\n\r\nInsgesamt ähneln sich die Muster in Vorlesungen und Seminaren beziehungsweise Übungen: Der digitale Medieneinsatz konzentriert sich überwiegend auf passive und aktive Lernaktivitäten der Studierenden, wohingegen die anspruchsvolleren, für den Erwerb komplexer Fähigkeiten benötigten konstruktiven und interaktiven digitalen Lernaktivitäten deutlich abfallen.\r\nAbbildung 17 \r\nInitiierung von Lernaktivitäten mit digitalen Medien aus Sicht von \r\nDozierenden über die Jahre in Vorlesungen\r\n \r\nZudem wurde der Verlauf der Initiierung digital gestützter Lernaktivitäten über die Jahre 2018, 2022 und 2025 anhand der Mittelwerte verglichen. Besonders aussagekräftig ist \r\nder langfristige Vergleich zwischen 2018 und 2025, da in beiden Erhebungsjahren eine \r\nMischung aus digitalen und analogen Elementen in der Lehre vorlag. Das Jahr 2022 stellte hingegen eine pandemiebedingte Ausnahmesituation dar, in der nahezu ausschließlich \r\ndigitale Lehre stattfand. \r\n\r\nFür Vorlesungen zeigt sich im langfristigen Vergleich (2018 – 2025), dass Dozierende aktive (2025: M = 2,6; 2018: M = 2,1), konstruktive (2025: M = 1,5; 2018: M = 0,7) und interaktive Lernaktivitäten (2025: M = 1,3; 2018: M = 0,8), deutlich häufiger mit digitalen Medien initiieren als noch 2018. Passive digitale Lernaktivitäten sind dagegen etwa auf dem gleichen Niveau geblieben (2025: M = 2,6; 2018: M = 2,7). Der stärkste Zuwachs zeigt sich bei den konstruktiven und interaktiven digitalen Lernaktivitäten. Insgesamt deutet sich damit eine nachhaltige Etablierung digitaler Lernaktivitäten an, verbunden mit einem steigenden Anteil digitaler Elemente. Gleichzeitig scheint der Einsatz digitaler Medien zu mehr Aktivität der Studierenden beizutragen. Allerdings liegen die konstruktiven und interaktiven digitalen Lernaktivitäten weiterhin deutlich hinter den passiven und aktiven digitalen Lernaktivitäten zurück.\r\n\r\nAbbildung 18 \r\nInitiierung von Lernaktivitäten mit digitalen Medien aus Sicht von \r\nDozierenden über die Jahre in Seminaren beziehungsweise Übungen\r\n \r\nFür Seminare beziehungsweise Übungen zeigt sich im langfristigen Vergleich (2018 –2025), dass Dozierende alle vier Arten digitaler Lernaktivitäten häufiger initiieren: aktive (2025: M = 2,4; 2018: M = 2,0), konstruktive (2025: M = 1,7; 2018: M = 1,3), interaktive (2025: M = 1,6; 2018: M = 1,0) sowie – im Vergleich zu den Vorlesungen – auch etwas mehr passive digitale Lernaktivitäten (2025: 2,5; 2018: 2,3). Der stärkste Zuwachs zeigt sich ebenfalls bei den konstruktiven und interaktiven digitalen Lernaktivitäten, die gegenüber 2018 deutlich an Bedeutung gewonnen haben. \r\n\r\nInsgesamt deutet sich damit auch für Seminare und Übungen eine nachhaltige Etablierung digitaler Lernaktivitäten an, verbunden mit einem steigenden Anteil digitaler Elemente. Gleichzeitig scheint der Einsatz digitaler Medien zu mehr Aktivität der Studierenden bei-zutragen. Allerdings liegen die konstruktiven und interaktiven Lernaktivitäten auch hier weiterhin deutlich hinter den passiven und aktiven digitalen Lernaktivitäten zurück.\r\nAbbildung 19 \r\nEinsatz von KI in der Lehre durch Dozierende\r\n \r\nDie Dozierenden wurden außerdem gefragt, inwieweit sie KI in ihrer Lehre einsetzen – \r\nsowohl vor und nach als auch während der jeweiligen Referenzlehrveranstaltung. Dozierende, die ein Praktikum durchgeführt haben, sind in der Abbildung nicht berücksichtigt.\r\n\r\nInsgesamt zeigt sich, dass 60 Prozent (n = 462) der Dozierenden KI zumindest selten vor \r\nbeziehungsweise nach der Lehrveranstaltung einsetzen. Während der Lehrveranstaltung setzen 35 Prozent der Dozierenden (n = 267) KI zumindest selten ein. Bezogen auf die \r\nHäufigkeit des Einsatzes zeigt sich, dass der Einsatz von KI etwas häufiger vor und nach der Lehrveranstaltung (Vorlesung: 20 Prozent; Seminar beziehungsweise Übung: 11 Prozent), als während der Lehrveranstaltung selbst (Vorlesung: 3 Prozent; Seminar beziehungsweise Übung: 3 Prozent) erfolgt. Insgesamt zeigt sich also, dass die Dozierenden KI in der Hochschullehre zwar nutzen, bislang aber nur sehr selten – sowohl in der Vorlesung als auch im Seminar.\r\nAbbildung 20 \r\nKonkreter Einsatz von KI in der Lehre durch Dozierende \r\n \r\nWenn Dozierende angegeben hatten, KI vor und nach beziehungsweise während der jeweiligen Referenzlehrveranstaltung zumindest selten einzusetzen (n = 454), wurden sie anschließend in einer offenen Frage gebeten, genauer zu beschreiben, wozu sie KI in ihrer Lehre nutzen. Eine Unterscheidung zwischen den Phasen vor beziehungsweise nach oder während der Lehrveranstaltung wurde dabei nicht vorgenommen. Es standen keine vordefinierten Antwortkategorien zur Auswahl. Die Dozierenden konnten frei antworten (Mehrfachnennungen waren möglich) oder alternativ „Weiß ich nicht (mehr)“ oder „Keine Angabe“ wählen. Für die Abbildung 20 wurden ausschließlich die offenen Angaben derjenigen Dozierenden dargestellt, die mindestens eine konkrete Nutzung von KI beschrieben haben. Dozierende, die „Weiß ich nicht (mehr)“ (n = 26) oder „Keine Angabe“ (n = 49) wählten, sind nicht in der Abbildung enthalten.\r\n\r\nSomit werden in der Abbildung die Antworten von 379 Dozierenden dargestellt, was 84 Prozent der Basis entspricht. Diese machten insgesamt 558 Angaben zum konkreten \r\nEinsatz von KI in der Lehre. Anschließend wurden die offenen Antworten inhaltsanalytisch kodiert und zu übergeordneten Kategorien zusammengefasst, die von mindestens 5 Prozent der Dozierenden genannt wurden. Da die Frage als offene Mehrfachnennung gestellt war, können einzelne Dozierende mehrere Tätigkeiten nennen. Die Prozentwerte in der \r\nAbbildung beziehen sich auf die Gesamtbasis der 454 Dozierenden und geben den Anteil derjenigen an, die mindestens eine Nennung in der jeweiligen Kategorie gemacht haben. Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Werte auf einer Achse von 0 bis 50 Prozent \r\ndargestellt.\r\n\r\nDie Ergebnisse zeigen eine breite Streuung ohne dominierende Einzelkategorie, jedoch \r\nmit einem klaren inhaltlichen Schwerpunkt. Am häufigsten setzen die Dozierenden KI \r\nzur Erstellung und Anpassung von Lehr-/Lernmaterialien ein (38 Prozent der Dozierenden), etwa zur Entwicklung von Lernmaterialien. Ein Viertel der Dozierenden nutzt KI zur Textgenerierung und -verarbeitung (25 Prozent) sowie zur Lehrplanung und -konzeption (21 Prozent), beispielsweise zum Erstellen und Überarbeiten von Texten oder zur Strukturierung von Lehrveranstaltungen. Rund 14 Prozent verwenden KI für Recherche und Datenanalysezwecke. Eine kleinere Gruppe (8 Prozent) verwendet KI zur Unterstützung bei Prüfungen und Leistungsbewertungen, etwa zur Erstellung von Prüfungsmaterialien, Plagiatsprüfung oder als Unterstützung beim Feedbackgeben. Etwa 6 Prozent setzen KI kritisch-reflexiv \r\ngemeinsam mit den Studierenden ein, zum Beispiel indem KI-Funktionen getestet oder \r\nKI-Antworten bewertet werden. Weitere 11 Prozent der Dozierenden nennen sonstige Einsatzarten von KI, die einzeln unter 5 Prozent fallen, wie professionelle Weiterqualifizierung. Insgesamt überwiegt also die Nutzung im Arbeits¬alltag, weniger für lehrbezogene Aufgaben.\r\n\r\nDie Dozierenden wurden zusätzlich gefragt, welche konkrete Art von KI sie für diese Tätigkeiten eingesetzt haben (nicht in der Abbildung dargestellt). 177 Dozierende machten hierzu eine Angabe. Mit deutlichem Abstand am häufigsten wurde ChatGPT genannt (79 Prozent). Am zweithäufigsten setzen die Dozierenden laut eigenen Angaben „Sonstige KI“ (23 Prozent) ein. Seltener genannt wurden Perplexity (6 Prozent) und Copilot (6 Prozent). Andere Anwendungen, wie DeepL, DALL·E, DeepSeek, Gemini oder Claude, lagen \r\nunter der 5-Prozent-Schwelle.\r\nZusammenfassung\r\n–\tVorlesungen und Seminare finden überwiegend in Präsenz, synchron und mit einem deutlichen Anteil digitaler Elemente statt. \r\n–\tDigital gestützte passive und aktive Lernaktivitäten dominieren, konstruktive und interaktive digitale Lernaktivitäten werden von den Dozierenden deutlich seltener initiiert.\r\n–\tIm langfristigen Vergleich zwischen 2018 und 2025 zeigt sich insgesamt ein Anstieg \r\ndigital gestützter Lernaktivitäten – vor allem bei aktiven, konstruktiven und interaktiven digitalen Lernaktivitäten.\r\n–\tDozierende setzen KI in der Lehre ein, aber bislang nur selten und deutlich häufiger \r\nvor beziehungsweise nach als während Lehrveranstaltungen. \r\n–\tKI wird überwiegend zur Unterstützung im Arbeitsalltag genutzt, weniger für lehr-\r\nbezogene Aufgaben.\r\n–\tDozierende verwenden eine Vielzahl von KI-Systemen, wobei ChatGPT mit großem \r\nAbstand am häufigsten genannt wird.\r\n\r\n4.5\tChancen und Probleme von KI für das Lehren und Lernen in der Hochschule aus Sicht von Dozierenden\r\nDen Dozierenden bayerischer Hochschulen wurden abschließend offene Fragen zu Chancen und Problemen durch den Einsatz von KI in der Hochschullehre gestellt. Dabei standen keine vordefinierten Antwortkategorien zur Verfügung. Vielmehr sollten die Dozierenden frei antworten (Mehrfachnennungen waren möglich) oder angeben, dass sie keine Chancen beziehungsweise Probleme sehen. Alternativ konnten sie auch „Weiß ich nicht“ oder „Keine Angabe“ wählen. In den Abbildungen werden ausschließlich offene Angaben sowie die Nennung „Keine Chancen/Probleme“ angezeigt. Die offenen Antworten wurden anschließend inhaltsanalytisch kodiert und zu übergeordneten Kategorien zusammengefasst, die von mindestens 5 Prozent der Dozierenden genannt wurden. Da die Frage als offene Mehrfachnennung gestellt war, konnten einzelne Dozierende mehrere Chancen und Probleme nennen. Die Prozentwerte in der Abbildung beziehen sich auf die Gesamtbasis aller befragten Dozierenden, die Lehrveranstaltungen gehalten haben (N = 772), und geben den Anteil derjenigen an, die mindestens eine entsprechende Nennung in der jeweiligen Kategorie gemacht haben. Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Werte auf einer Achse von 0 bis 50 Prozent dargestellt.\r\n\r\nAbbildung 21 \r\nChancen durch KI für das Lehren und Lernen in der Hochschule aus Sicht von Dozierenden\r\n \r\nHinsichtlich Chancen durch KI für das Lehren und Lernen in der Hochschule gaben von den gesamt 772 Dozierenden 141 Dozierende „Weiß ich nicht“ und 115 „Keine Angabe“ an. Diese Dozierenden sind nicht in der Abbildung dargestellt, womit in der Abbildung 21 die Nennungen von 516 Dozierenden dargestellt werden, was 67 Prozent der Gesamtstichprobe entspricht. 9 Prozent der gesamten Dozierenden gaben an, keine Chancen zu sehen. \r\nIn den Ergebnissen zeigt sich, dass keine einzelne Chance eindeutig dominiert, sondern dass die Dozierenden eine Vielzahl unterschiedlicher Chancen von KI in der Hochschul-lehre sehen. Am häufigsten nennen die Dozierenden Chancen von KI, welche die Unterstützung bei akademischen Arbeitsprozessen betreffen, wie etwa beim Schreiben, Recherchieren oder Programmieren (28 Prozent der Dozierenden). Ebenfalls häufig heben die Dozierenden die Effizienzsteigerung und Automatisierung durch KI als Chance hervor (26 Prozent), die unter anderem Zeitersparnis, Unterstützung von Lehrveranstaltungen oder automatisierte Verwaltungsaufgaben meint. Die dritthäufigste Kategorie bezieht sich auf den direkten Nutzen für Studierende, nämlich, dass die KI Dozierende dabei unterstützen kann, personalisierte Lehr-Lern-Angebote für Studierende anzubieten (23 Prozent). Weniger \r\nhäufig nennen Dozierende Chancen von KI für die Kompetenzentwicklung von Dozierenden und Studierenden (5 Prozent). Weitere 17 Prozent führen sonstige Chancen an, darunter allgemeine Aussagen wie „Gute/Viele/Große/Weitreichende Veränderungen“. Insgesamt ergibt sich somit ein vielfältiges Bild: KI wird vor allem als Werkzeug zur Unterstützung und Entlastung im akademischen Alltag wahrgenommen, weniger jedoch als zentraler Bestandteil des eigentlichen Lehr-Lern-Prozesses.\r\n\r\nAbbildung 22 \r\nProbleme durch KI für das Lehren und Lernen in der Hochschule aus Sicht von Dozierenden\r\n \r\nHinsichtlich der Probleme durch KI für das Lehren und Lernen in der Hochschule wählten von den gesamt 772 Dozierenden 52 Dozierende „Weiß ich nicht“ und 85 „Keine Angabe“. Diese Dozierenden sind nicht in der Abbildung dargestellt, womit in der Abbildung 22 die Nennungen von 635 Dozierenden dargestellt werden, was 82 Prozent der Gesamtstichprobe entspricht. Lediglich 1 Prozent der gesamten Dozierenden gaben an, keine Probleme zu sehen. \r\nIn den Ergebnissen zeigt sich eine breite Vielfalt an Nennungen, jedoch mit einem deutlichen thematischen Schwerpunkt: Über ein Drittel der Dozierenden nennt negative Auswirkungen von KI auf Lernen und Kompetenzen von Dozierenden und Studierenden als zentrales Problem (45 Prozent der Dozierenden). Dazu zählen etwa die Gefahr einer Abhängigkeit von Technologien und einer nachlassenden Eigenständigkeit im Denken, der Verlust individueller Kompetenzen, technische und kognitive Überforderung beziehungsweise fehlende Skills sowie die Sorge, dass Studierende Aufgaben mithilfe von KI bearbeiten und Arbeiten nicht mehr selbst erstellen. An zweiter Stelle steht die fehlende Verlässlichkeit von KI-Informationen (25 Prozent). Diese Kategorie umfasst Zweifel an der Qualität und Genauigkeit von KI-generierten Inhalten sowie die Gefahr von Falsch-informationen. Rund 19 Prozent der Dozierenden verweisen auf prüfungsbezogene Fairness- und Bewertungsprobleme, darunter die Notwendigkeit neuer Prüfungsformen, den Umgang mit Betrugsversuchen oder Plagiaten sowie Schwierigkeiten bei der Beurteilung von Studienleistungen. Ethische, rechtliche und sicherheitsbezogene Bedenken hinsichtlich KI werden von 12 Prozent der Dozierenden genannt. Darunter fallen Themen wie Datenschutz und Datensicherheit oder möglicher Bias von KI. Weitere 13 Prozent der Dozierenden führen sonstige Probleme an, die keiner der Hauptkategorien zugeordnet werden konnten. Insgesamt zeigt sich somit, dass die Dozierenden zwar unterschiedliche Probleme wahrnehmen, der Hauptfokus jedoch auf möglichen negativen Folgen für das Lernen und die Kompetenzentwicklung liegt.\r\nZusammenfassung\r\n–\tChancen und Probleme stehen insgesamt in einem relativ ausgewogenen Verhältnis.\r\n–\tDie größten Chancen sehen die Dozierenden bei der Arbeitsentlastung und Unterstützung in ihrem Arbeitsalltag.\r\n–\tDas mit Abstand größte gesehene Problem betrifft negative Auswirkungen auf das \r\nLernen und die Kompetenzentwicklung von Dozierenden und Studierenden.\r\n–\tDozierende sind somit zwischen den Chancen und den Problemen von KI ziemlich \r\nstark hin- und hergerissen – sie sehen sowohl eine Gefahr für ihr Lernen und ihre \r\nKompetenzentwicklung als auch eine Unterstützung in ihrem Arbeitsalltag. \r\n\r\n5\tDokumentenanalyse von Fort- und Weiterbildungsangeboten\r\nDigitale Bildung nicht mehr im Fokus, aber in der Breite angekommen\r\nZiel dieser Teilstudie ist es, die Verankerung der Förderung medienbezogener Kompetenzen von Dozierenden bayerischer Hochschulen in Fort- und Weiterbildungsangeboten im Jahr 2025 zu untersuchen. Grundlage bildet dabei eine quantitative Dokumentenanalyse (Döring & Bortz, 2016), in der die Veranstaltungsbeschreibungen systematisch daraufhin analysiert wurden, ob und in welcher Form sie die Förderung medienbezogener Kompetenzen im Kontext hochschulischer Lehre adressieren.\r\n\r\nDie Studie knüpft an das C♭-Modell zur Professionalisierung von Dozierenden für digitales Lehren und Lernen an (Sailer et al., 2021) und fokussiert die Qualifizierung der Lehrenden als zentrale Voraussetzung für einen lernförderlichen Medieneinsatz. Als Rahmen zur Operationalisierung der professionellen Kompetenzen, die in den Fort- und Weiterbildungsangeboten angeboten werden, dient der Europäische Referenzrahmen für die Digitale Kompetenz von Lehrenden (DigCompEdu; Redecker, 2017), der sechs Kompetenzbereiche mit insgesamt 22 Teilkompetenzen definiert. Auf dieser Basis werden die Fort- und Weiterbildungsangebote nach den Bereichen Berufliches Engagement, Digitale Ressourcen, Lehren und Lernen, Lerndiagnose und Feedback (im Originalrahmen „Evaluation“), Lernendenorientierung (im Originalrahmen „Lernerorientierung“, genderneutral angepasst) sowie Förderung der digitalen Kompetenz der Studierenden (im Originalrahmen „(…) der Lernenden“) differenziert betrachtet. \r\n\r\nDie der Befragung der Dozierenden vorausgehenden Selbsteinschätzungen der Dozierenden zum Bereich der Fort- und Weiterbildungen werden somit durch objektive Daten in Form von vorhandenen Qualifizierungsangeboten ergänzt. Dadurch wird eine Einschätzung möglich, inwiefern Angebote zur Förderung medienbezogener Kompetenzen der Dozierenden im Hochschulwesen zur Verfügung stehen. Auch für die hier fokussierten Aspekte \r\nliegen bereits einschlägige Erkenntnisse zum Stand digitaler Bildung an bayerischen Hochschulen aus den Vorgängerstudien aus den Jahren 2018 (vor der Corona-Pandemie; Sailer et al., 2018) und 2022 (während der Corona-Pandemie; Lohr et al., 2022; Anmerkung: Die Daten stammen aus dem Jahr 2021 und sind deswegen so in den Abbildungen dargestellt) vor. An geeigneten Stellen werden daher Vergleiche mit den Ergebnissen der Vorgängerstudien gezogen, um mittel- und langfristige Trends der Veränderungen der Qualifizierung der Dozierenden sichtbar zu machen. Diese Vergleiche sind insbesondere vor dem Hintergrund der Erhebungszeitpunkte aufschlussreich, da sie einen Einblick in längsschnittliche Entwicklungen geben. Darüber hinaus sollen an geeigneten Stellen relevante Unterschiede zwischen Fort- und Weiterbildungsangeboten von Universitäten und HAWs aufgezeigt werden. Methodisch wurde zur Analyse der Dokumente generative KI eingesetzt. Gleichzeitig \r\nerfolgte ein Human-in-the-loop-Ansatz, bei dem die KI-gestützten Analysen kontinuierlich überwacht und kontrolliert wurden. Methodisch erfolgte die Untersuchung mithilfe einer halbautomatisierten Kodierpipeline, die aus folgenden Komponenten bestand: Einer Kursdatenbank, einem Kodierschema mit Kategorien und Ankerbeispielen sowie einer strukturierten Prompt-Vorlage. \r\n\r\nDie Datenerhebung erfolgte im Zeitraum von Anfang Februar bis Ende März 2025 und \r\numfasste die Sammlung frei zugänglicher Online-Beschreibungen von Fort- und Weiterbildungsangeboten bayerischer Hochschulen. Berücksichtigt wurden Angebote, deren Durchführung auf das Wintersemester 2024/25 (1. Oktober 2024 – 31. März 2025), Sommersemester 2025 (1. April 2025 – 30. September 2025) oder das Wintersemester 2025/26 \r\n(1. Oktober 2025 – 31. März 2026) terminiert war. Voraussetzung für die Aufnahme war, dass die Fort- und Weiterbildungsangebote auf Deutsch oder Englisch online, in Präsenz oder hybrid durchgeführt wurden und sich inhaltlich eindeutig auf die Förderung pädagogisch-didaktischer Lehrkompetenzen (z. B. gemäß den Bereichen des Zertifikats Hochschullehre) bezogen. Die Analyse basiert ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Beschreibungen von Fort- und Weiterbildungsangeboten. Interne oder nicht publizierte Angebote konnten nicht berücksichtigt werden und könnten dazu führen, dass das tatsächliche Gesamtangebot der Institutionen unterschätzt wird. Es wurden zudem ausschließlich explizit genannte Inhalte in den Beschreibungen kodiert. Implizite oder in der tatsächlichen Durchführung ergänzte Elemente konnten nicht erfasst werden. Zudem ist davon auszugehen, dass die realen Lehr- und Fort- und Weiterbildungspraktiken von den schriftlichen Ankündigungen abweichen können. Dadurch bildet die Analyse lediglich das deklarierte Angebot ab und nicht zwingend die tatsächlich umgesetzten Formate oder inhaltlichen Schwerpunkte.\r\n\r\nDetaillierte Informationen zu den Auswahlkriterien für die Angebote sowie zum methodischen Vorgehen befinden sich in Anhang A.3.1 und A.3.2.\r\n5.1\tThematisierung von digitalen Medien und KI\r\nInsgesamt wurden N = 318 Beschreibungen von Fort- und Weiterbildungsangeboten untersucht, von denen 41 Prozent im Wintersemester 2024/25 stattfanden, 50 Prozent im Sommersemester 2025 und 9 Prozent im Wintersemester 2025/26. Dies entspricht einem \r\nRückgang von etwa 35 Prozent an online verfügbaren Lehrveranstaltungen im Vergleich zum Jahr 2021 (2021: N = 493). \r\nAbbildung 23 \r\nThematisierung von digitalen Medien in Fort- und Weiterbildungs-\r\nangeboten\r\n \r\nEin zentraler Aspekt der untersuchten Fort- und Weiterbildungsangebote ist die Thematisierung digitaler Medien. Im Folgenden werden die Veranstaltungen betrachtet: Einerseits solche, die digitale Medien explizit als Lernziel oder allgemein thematisieren, andererseits solche, die digitale Medien nicht berücksichtigen. Zudem werden die aktuellen Anteile mit jenen der Vorjahre verglichen.\r\n\r\nDigitale Medien spielen unter den untersuchten 318 Fort- und Weiterbildungsangeboten bei 78 Prozent (n = 248) eine Rolle. Das bedeutet, dass digitale Medien in den Angebotsbeschreibungen entweder thematisiert werden (54 Prozent) oder sogar als primäre Lernziele genannt werden (24 Prozent). Ein differenzierter Blick auf die Anbieter zeigt deutliche Unterschiede: An Universitäten thematisieren 93 Prozent der Angebote digitale Medien, wobei in rund einem Drittel (31 Prozent) der Umgang mit digitalen Medien explizit als Lernziel verankert wird. Bei den HAWs fällt der Anteil deutlich geringer aus: Lediglich 42 Prozent ihrer Angebote setzen sich mit digitalen Medien auseinander – davon 21 Prozent mit einem expliziten Lernziel. Externe Anbieter thematisieren in knapp zwei Dritteln ihrer Angebote (61 Prozent) digitale Medien, wobei in 14 Prozent digitale Medien als Lernziel ausgewiesen sind.\r\n\r\nIm Vergleich zur Vorgängerstudie mit Daten aus dem Jahr 2021 zeigt sich eine deutliche Verschiebung: Damals spielten digitale Medien in etwas mehr als der Hälfte aller Angebote (52 Prozent) eine Rolle, wobei der Anteil der Angebote mit explizitem Lernziel mit 37 Prozent deutlich höher lag als 2025. Besonders auffällig ist die Entwicklung an den Universitäten: Der Anteil der Angebote mit Bezug zu digitalen Medien ist gestiegen (2025: 93 Prozent; 2021: 46 Prozent), auch wenn der Anteil mit digitalen Medien als explizitem Lernziel leicht gesunken ist (2025: 31 Prozent; 2021: 34 Prozent). Bei den HAWs ist hingegen ein deutlicher Rückgang zu beobachten: 2021 thematisierten noch 72 Prozent digitale Medien und 63 Prozent wiesen sie als Lernziel aus; 2025 sind es nur noch 42 beziehungsweise 21 Prozent. Auch bei den externen Anbietern ist im Vergleich zu 2021 ein Rückgang der \r\nAngebote mit digitalen Medien als explizitem Lernziel zu verzeichnen (2025: 14 Prozent; 2021: 38 Prozent).\r\n\r\nIm längerfristigen Vergleich mit 2018 zeigt sich dennoch ein deutlicher Bedeutungszuwachs digitaler Medien in der hochschulischen Fort- und Weiterbildung. Während 2018 nur 32 Prozent aller Angebote digitale Medien thematisierten, sind es 2025 bereits 78 Prozent. Besonders Universitäten haben ihr Angebot in diesem Bereich stark ausgebaut (2025: 93 Prozent; 2018: 33 Prozent). \r\n\r\nAbbildung 24 \r\nThematisierung von KI in den Fort- und Weiterbildungsangeboten für Dozierende\r\n \r\nEin neuer Themenbereich, der in den Fort- und Weiterbildungsangeboten 2025 verstärkt sichtbar wird, ist die Thematisierung von KI. Insgesamt wird KI in 21 Prozent der Angebote aufgegriffen. Dabei zeigt sich eine inhaltliche Differenzierung: In 12 Prozent der Angebote wird KI als eigenständiger Lerngegenstand behandelt, das heißt, Lehrende und Lernende setzen sich direkt mit den Grundlagen, Funktionsweisen und Implikationen von KI auseinander. In 21 Prozent der Angebote wird KI zudem als Werkzeug eingesetzt, etwa zur \r\nUnterstützung von Lehr- und Lernprozessen oder zur Gestaltung didaktischer Szenarien. Diese Zahlen könnten darauf hindeuten, dass KI im Jahr 2025 einen spürbaren Eingang in die Fort- und Weiterbildungslandschaft gefunden hat. Zwar handelt es sich noch nicht um ein flächendeckendes Thema, dennoch ist eine gewisse Bedeutung des Themas sowohl im Sinne der inhaltlichen Auseinandersetzung als auch in Form des praktischen Einsatzes zur Unterstützung der Lehre in den Daten sichtbar.\r\n\r\nAbbildung 25 \r\nFormat der Fort- und Weiterbildungen für Dozierende\r\n \r\nBasis: Alle Fort- und Weiterbildungsangebote\r\n\r\nHinsichtlich des Formats der Fort- und Weiterbildungsangebote für Dozierende zeigt sich im Jahr 2025 folgendes Bild: Präsenz- und Online-Formate dominieren das Angebot mit\r\njeweils 42 Prozent aller Veranstaltungen. So finden 42 Prozent der Angebote in Präsenz statt, während weitere 42 Prozent als Online-Formate durchgeführt werden, die vollständig digital stattfinden und ohne verpflichtende Präsenzanteile auskommen. Hybride Formate, bei denen die Teilnahme wahlweise online oder in Präsenz erfolgen kann und beide Varianten angeboten werden, machen 11 Prozent der Angebote aus. Deutlich seltener finden sich Blended-Learning-Formate (3 Prozent), in denen die Teilnehmenden sowohl Online- als auch Präsenzphasen absolvieren. 2 Prozent der Angebote enthalten keine Angaben zum Veranstaltungsformat. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass sowohl Präsenz- als auch \r\nOnline-Angebote zentrale Säulen der hochschulischen Fort- und Weiterbildungslandschaft bilden, während Mischformen wie Hybrid- oder Blended Learning weiterhin eine eher \r\ngeringere Rolle spielen.\r\n \r\nZusammenfassung\r\n–\tDigitale Medien sind ein zentrales Thema in den Fort- und Weiterbildungsangeboten und werden nun im langfristigen Vergleich deutlich häufiger berücksichtigt, allerdings mit unterschiedlicher Intensität zwischen Universitäten, HAWs und externen Anbietern.\r\n–\tKI taucht als neues Themenfeld sichtbar auf – sowohl als Werkzeug zur Lehrunter-\r\nstützung als auch als eigenständiger Lerngegenstand.\r\n–\tPräsenz- und Online-Formate prägen das Fort- und Weiterbildungsangebot gleicher-maßen, während hybride und Blended-Learning-Formate nur eine untergeordnete Rolle spielen.\r\n\r\n5.2\tFort- und Weiterbildungsangebote zu medienbezogenen Kompetenzen\r\nAbbildung 26 \r\nHochschuldidaktische Kompetenzen\r\n \r\nDie Fort- und Weiterbildungsangebote wurden auch dahingehend untersucht, welche Kompetenzbereiche des Zertifikats Hochschullehre der bayerischen Hochschulen sie laut ihrer Beschreibung abdecken. Das Zertifikat definiert fünf Kompetenzbereiche, mit denen Fort- und Weiterbildungsangebote gekennzeichnet werden können. Wie die Ergebnisse zeigen, unterscheiden sich medienbezogene Angebote und die Gesamtheit der Fort- und Weiterbildungsangebote in Teilen hinsichtlich ihrer Gewichtung der Kompetenzbereiche.\r\nAm häufigsten adressieren beide Gruppen den Bereich der Lehr- und Lernkonzepte (alle Angebote: 28 Prozent; medienbezogene Angebote: 31 Prozent). Der Bereich Präsentation und Kommunikation ist in medienbezogenen Angeboten stärker vertreten (alle: 7 Prozent; medienbezogen: 16 Prozent). Bei den Themen Prüfen (alle: 16 Prozent; medienbezogen: 13 Prozent) sowie Reflexion und Evaluation (alle: 15 Prozent; medienbezogen: 10 Prozent) fallen die Unterschiede hingegen gering aus. Der Bereich Beraten und Begleiten ist in beiden Gruppen in geringerem Umfang vertreten (jeweils 5 Prozent). Der Bezug auf das Zertifikat im Allgemeinen sowie fehlende Angaben spielen mit jeweils unter 10 Prozent eine eher untergeordnete Rolle. Auch Angebote, die mehrere Kompetenzbereiche kombinieren, spielen eine Rolle (alle: 19 Prozent; medienbezogen: 16 Prozent).\r\n\r\nZusammenfassend zeigt sich, dass die medienbezogenen Angebote 2025 zwar grundsätzlich eine breite Verteilung über verschiedene Kompetenzbereiche aufweisen, dabei jedoch die Bereiche Lehr- und Lernkonzepte sowie Präsentation und Kommunikation stärker betonen als die Gesamtheit aller Angebote. Gleichzeitig bleiben die Bereiche Reflexion und Evaluation sowie Beraten und Begleiten eher im Hintergrund.\r\n\r\nAbbildung 27 \r\nHochschuldidaktische Kompetenzbereiche der medienbezogenen Angebote – Vergleich der Jahre 2021 und 2025\r\n \r\nIm Folgenden werden die Veränderungen in den Kompetenzbereichen der untersuchten Fort- und Weiterbildungsangebote zwischen 2021 und 2025 näher erläutert. Bei der Betrachtung der zugehörigen Abbildung ist zu beachten, dass die Veränderungen auf einer Skala von 0 bis 50 Prozent dargestellt sind.\r\nIm Vergleich zur Vorgängerstudie aus dem Jahr 2021 zeigen sich in einzelnen Kompetenzbereichen spürbare Veränderungen, während die meisten Bereiche weitgehend stabil geblieben sind. Der Anteil der Angebote im Bereich Lehr- und Lernkonzepte ist von 44 Prozent (2021) auf 31 Prozent (2025) zurückgegangen. Auch der Bereich Präsentation und Kommunikation verzeichnet einen Rückgang (2025: 16 Prozent; 2021: 23 Prozent). Im Gegensatz dazu hat der Bereich Prüfen deutlich zugenommen (2025: 13 Prozent; 2021: 5 Prozent). \r\nDagegen weisen die Bereiche Reflexion und Evaluation (2025: 10 Prozent; 2021: 7 Prozent) sowie Beraten und Begleiten (2025: 5 Prozent; 2021: 4 Prozent) nur geringe Veränderungen auf.\r\n\r\nAbbildung 28 \r\nDigCompEdu-Kompetenzen, die in den Veranstaltungen angesprochen \r\nwerden\r\n \r\nDie untersuchten Fort- und Weiterbildungsangebote setzen unterschiedliche Schwerpunkte im Hinblick auf die Teilbereiche medienbezogener Kompetenzen gemäß dem DigCompEdu-Rahmen. Am häufigsten vertreten ist der Bereich des beruflichen Engagements, der in 78 Prozent der Angebote aufgegriffen wird. Digitale Ressourcen spielen in 45 Prozent der Angebote eine Rolle. Ebenfalls stark berücksichtigt werden Lehren und Lernen mit 64 Prozent der Angebote. Der Bereich Lerndiagnose und Feedback wird in 27 Prozent der Angebote thematisiert. Aspekte der Lernendenorientierung sind in 52 Prozent der Angebote \r\nvertreten. Eine Förderung der digitalen Kompetenz der Studierenden wird in 29 Prozent der Angebote adressiert. Insgesamt deuten diese Zahlen darauf hin, dass die Fort- und Weiterbildungsangebote 2025 vor allem auf die Verbesserung der professionellen Handlungskompetenzen im Bereich Berufliches Engagement der Lehrenden sowie auf die Bereiche Lehren und Lernen und Lernendenorientierung abzielen. Andere Kompetenzbereiche wie Lerndiagnose und Feedback oder die Förderung der digitalen Kompetenz der Studierenden spielen dagegen eine vergleichsweise geringere Rolle.\r\nAbbildung 29 \r\nBerufliches Engagement in medienbezogenen Angeboten\r\n \r\nHinsichtlich des Bereichs Berufliches Engagement – also der Nutzung digitaler Medien zur Weiterentwicklung der eigenen Lehrkompetenz, zur Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie zur aktiven Mitgestaltung der eigenen Bildungseinrichtung – zeigen sich im Jahr 2025 deutliche Unterschiede in der Schwerpunktsetzung. Am seltensten wird die organisatorische Kommunikation adressiert (8 Prozent). Berufliche Zusammenarbeit wird in 19 Prozent der Angebote thematisiert. Deutlich häufiger findet sich die reflektierte Praxis im Umgang mit digitalen Medien (35 Prozent). Am häufigsten wird der Teilbereich der digitalen fortlaufenden beruflichen Entwicklung aufgegriffen, der in 72 Prozent der Angebote adressiert wird. Die Kategorie erfasst Fort- und Weiterbildungsangebote, in denen die Nutzung digitaler Medien zur kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung der Lehrenden explizit thematisiert wird. Kodiert wurden z. B. die Teilnahme an Online-Kursen, die Suche nach Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten oder die Nutzung digitaler Ressourcen, um die eigene Lehrkompetenz weiterzuentwickeln. Zusammenfassend deuten diese Zahlen darauf hin, dass die Angebote im Bereich des beruflichen Engagements vor allem auf die individuelle Kompetenzentwicklung der Lehrenden im digitalen Bereich fokussieren, während Aspekte der Kommunikation und Zusammenarbeit im beruflichen Umfeld bei den Fort- und Weiterbildungsangeboten eine untergeordnete Rolle spielen.\r\nAbbildung 30 \r\nDigitale Ressourcen \r\n \r\nIm Bereich der digitalen Ressourcen zeigt sich im Jahr 2025 eine relativ gleichmäßige Verteilung auf die drei Teilkompetenzen. Am häufigsten werden Angebote zur Auswahl digitaler Ressourcen ausgewiesen (36 Prozent). In 30 Prozent wird die Erstellung und Anpassung digitaler Ressourcen thematisiert, während das Organisieren, Schützen und Teilen digitaler Ressourcen in 29 Prozent der Fort- und Weiterbildungsangebote repräsentiert ist. Anhand dieser Zahlen ist ersichtlich, dass die Angebote im Bereich der digitalen Ressourcen insgesamt breit aufgestellt sind, ohne dass ein einzelner Teilbereich dominiert. \r\nAbbildung 31 \r\nLehren und Lernen\r\n \r\nHinsichtlich des Bereichs Lehren und Lernen zeigt sich im Jahr 2025 ein deutlicher Schwerpunkt auf dem Lehren mit digitalen Medien, das in 45 Prozent der Angebote thematisiert wird. Am häufigsten, in mehr als der Hälfte der Angebote (55 Prozent), wird Lernbegleitung adressiert. Kollaboratives Lernen wird dagegen am seltensten aufgegriffen (8 Prozent). Knapp ein Drittel der Angebote (31 Prozent) thematisiert darüber hinaus das selbstgesteuerte Lernen. Die Unterschiede in diesen Zahlen lassen den Schluss zu, dass die Angebote im Bereich Lehren und Lernen vor allem auf die individuelle Lernunterstützung und die Gestaltung effektiver digital gestützter Lehrszenarien fokussieren, während kollaborative Lernformen eher eine geringe Rolle spielen.\r\nAbbildung 32 \r\nLerndiagnose und Feedback\r\n \r\nIm Bereich Lerndiagnose und Feedback zeigt sich im Jahr 2025, dass dieser Bereich insgesamt nur in geringem Umfang berücksichtigt wird. Die Angebote, welche die Erhebung des Lernstands adressieren, machen einen Anteil von 14 Prozent aus. Dabei handelt es sich um Formate, in denen digitale Medien zur Lernkontrolle und Leistungsbewertung eingesetzt werden, mit dem Ziel, die Vielfalt und Angemessenheit von Beurteilungsformaten zu erhöhen und Lernleistungen differenziert zu erfassen. Am seltensten thematisiert wird die Analyse von Lern-Evidenzen (6 Prozent). Diese Formate befassen sich mit der Nutzung digitaler Daten, um Informationen über Nutzungsverhalten, Leistung und Lernfortschritt der Lernenden zu erheben, auszuwählen und zu analysieren. Ziel ist es, aus diesen Daten fundierte Rückschlüsse für die Unterrichtsgestaltung und individuelle Förderung zu ziehen. Am häufigsten in diesem Bereich wird die Kompetenz Feedback und Planung aufgegriffen (19 Prozent), wobei digitale Medien eingesetzt werden, um Lernenden zeitnah und gezielt Rückmeldungen zu geben. Gleichzeitig dienen die gewonnenen Daten der Anpassung von \r\nLehr-/Lernstrategien und der gezielten Unterstützung einzelner Lernender. Anhand dieser Zahlen lässt sich schlussfolgern, dass die Angebote im Bereich Lerndiagnose und Feedback \r\nvergleichsweise noch am ehesten auf Rückmeldungen an die Lernenden setzen.\r\nAbbildung 33 \r\nLernendenorientierung\r\n \r\nHinsichtlich der Lernendenorientierung zeigt sich im Jahr 2025, dass die digitale Teilhabe am seltensten berücksichtigt wird (5 Prozent). Differenzierung und Individualisierung werden in 29 Prozent der Angebote thematisiert. Den größten Stellenwert nimmt jedoch die aktive Einbindung der Lernenden ein, die in knapp der Hälfte aller Angebote (49 Prozent) adressiert wird und Strategien thematisiert, welche die kreative und eigenständige Auseinandersetzung der Lernenden mit digitalen Medien unterstützen sollen. Zusammenfassend zeigt sich, dass die Angebote im Bereich der Lernendenorientierung vor allem auf aktive Beteiligung und individuelle Förderung setzen, während Aspekte der digitalen Teilhabe, \r\ndarunter Barrierefreiheit und Inklusion, im Kontext digitaler Medien in den Fort- und \r\nWeiterbildungsangeboten eine eher untergeordnete Rolle spielen.\r\nAbbildung 34 \r\nFörderung der digitalen Kompetenz der Studierenden\r\n \r\nAbschließend wurde in der Dokumentenanalyse untersucht, inwieweit die Fort- und Weiterbildungsangebote für Hochschuldozierende in den verschiedenen Kompetenz-bereichen innerhalb der Kategorie Förderung der digitalen Kompetenz der Studierenden verankert sind. Hierbei zeigt sich folgendes Bild: Am häufigsten werden die Teilbereiche Erstellung \r\ndigitaler Inhalte sowie digitales Problemlösen aufgegriffen (jeweils 18 Prozent). Deutlich seltener berücksichtigt werden die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit (8 Prozent) sowie die Informations- und Medienkompetenz (6 Prozent). Am seltensten thematisiert wird der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Medien (5 Prozent). Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Angebote für Hochschul¬dozierende mit dem Blick auf die Förderung der digitalen Kompetenz der Lernenden im Jahr 2025 nur eingeschränkt \r\nim Fokus der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen stehen. Die Schwerpunkte liegen am \r\nehesten bei der Produktion und Problemlösung mit digitalen Medien. Einschränkend ist \r\nzu beachten, dass an Hochschulen zur Förderung digitaler Kompetenzen nicht nur Lehrangebote der Dozierenden, sondern auch weitere Angebote (z. B. Bibliothekskurse) für Studierende existieren.\r\nZusammenfassung\r\n–\tMedienbezogene Fort- und Weiterbildungsangebote decken insgesamt verschiedene hochschuldidaktische Kompetenzbereiche ab, setzen aber stärkere Schwerpunkte auf Lehr-/Lernkonzepte sowie Präsentation und Kommunikation.\r\n–\tGegenüber 2021 haben sich die Kompetenzschwerpunkte verändert: Lehr-/Lernkonzepte und Präsentation/Kommunikation nehmen ab, während Prüfen deutlich an \r\nBedeutung gewinnt.\r\n–\tInnerhalb des DigCompEdu-Rahmens richten sich die Angebote vor allem auf \r\nberufliches Engagement, Lehren und Lernen sowie Lernendenorientierung.\r\n\r\n6\tBefragung von Studierenden\r\nStudierende im Spannungsfeld zwischen disruptiver Technologie und \r\ntraditioneller Lehr-Lern-Kultur\r\nZiel der vierten Teilstudie ist es, gemäß C♭-Modell (Sailer et al., 2021) zum einen zu erfassen, welche Voraussetzungen für digitales Lehren und Lernen aus Sicht der Studierenden gegeben waren. Dazu gehören institutionelle, organisationale und administrative Bedingungen sowie die Ausstattung der Studierenden mit Geräten, digitaler Infrastruktur und \r\nKI – ergänzt um ihre diesbezüglichen Wünsche. Zum anderen wird untersucht, wie digitales Lernen vor beziehungsweise nach sowie während Lehrveranstaltungen konkret stattgefunden hat. Darüber hinaus wurden die damit zusammenhängenden Lernergebnisse der Studierenden erfasst, konkret ihre medienbezogenen Einstellungen und ihr Wissen zu generativer KI, Letzteres mittels eines objektiven Tests. Abschließend konnten die Studierenden offen angeben, welche Chancen und Probleme sie im Hinblick auf den Einsatz von KI in \r\nihrem Studium sehen.\r\n\r\nFür die hier fokussierten Aspekte liegen bereits einschlägige Erkenntnisse zum Stand digitaler Bildung an bayerischen Hochschulen aus den Vorgängerstudien aus den Jahren 2018 (vor der Corona-Pandemie; Sailer et al., 2018) und 2022 (während der Corona-Pandemie; Lohr et al., 2022) vor. An geeigneten Stellen werden daher Vergleiche mit den Ergebnissen der Vorgängerstudien gezogen, um mittel- und langfristige Trends der digitalen Bildung an bayerischen Hochschulen sichtbar zu machen. Diese Vergleiche sind insbesondere vor dem Hintergrund der Erhebungszeitpunkte aufschlussreich, da sie einen Einblick in längsschnittliche Entwicklungen geben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die längsschnittlichen Daten zwar einen Einblick in generelle Trends erlauben, aufgrund der fehlenden Repräsentativität der Studien jedoch mit Vorsicht interpretiert werden sollten. Darüber hinaus sollen an\r\ngeeigneten Stellen relevante Unterschiede zwischen Universitäten und HAWs aufgezeigt werden.\r\n\r\nZur Erfassung des Stands und der Voraussetzungen digitaler Bildung an bayerischen Hochschulen aus Sicht von Studierenden wurde im Zeitraum vom 24. März 2025 bis zum 31. Mai 2025 eine computergestützte Online-Befragung durch die GMS Dr. Jung GmbH durchgeführt. Insgesamt nahmen 1.743 Studierende staatlicher bayerischer Hochschulen teil. Eingeschlossen wurden nur diejenigen Studierenden, die den Fragebogen vollständig ausgefüllt und im Wintersemester 2024/25 mindestens eine Lehrveranstaltung besucht hatten. \r\n\r\nKonkret wurden die Studierenden dazu gebeten, eine Referenzlehrveranstaltung zu wählen, die sie im Wintersemester 2024/25 besucht haben. Dieses Semester stellte zum Zeitpunkt der Befragung das letzte abgeschlossene Semester dar. Fast drei Viertel der befragten Studierenden (72 Prozent) wählen eine Vorlesung als Referenzveranstaltung. Ein Viertel der Studierenden (25 Prozent) gibt an, ein Seminar beziehungsweise eine Übung besucht zu haben, und ein deutlich geringerer Anteil (3 Prozent; n = 50) bezieht sich auf ein Praktikum als Referenzveranstaltung. Aufgrund der geringen Anzahl an Studierenden, die ein Praktikum besucht haben, werden diese – analog zur Befragung der Dozierenden – zwar in die Gesamtbasis integriert, bei einzelnen Abbildungen jedoch nicht separat ausgewiesen. Bei den entsprechenden Abbildungen findet sich hierzu jeweils eine Anmerkung im Text. Darüber hinaus haben 46 Studierende angegeben, ihr Studium zum Zeitpunkt der Befragung gerade erst begonnen zu haben beziehungsweise sich im ersten Hochschulsemester zu befinden. Diese Studierenden wurden – analog zur Vorgängerstudie 2022 – im weiteren Verlauf zu ihren medienbezogenen Einstellungen und medienbezogenen Kompetenzen befragt. Die in den entsprechenden Abbildungen angegebene Befragungsbasis „Alle Studierende“ bezieht sich daher jeweils auf 1.789 Studierende und schließt auch die Studierenden ein, die ihr Studium erst im Wintersemester 2024/25 begonnen haben. Die befragten Studierenden kommen von 10 staatlichen Universitäten und 13 staatlichen HAWs.\r\n\r\nAuffällig ist der Rückgang der Teilnehmendenzahlen über die Jahre hinweg (2025: 1.743; 2022: 6.034; 2018: 8.746) – trotz identischen Vorgehens bei der Teilnahmeanfrage der Hochschulen durch die GMS Dr. Jung GmbH. Die dennoch gute Datengrundlage erlaubt \r\nes, alle geplanten Fragestellungen der Studie wie vorgesehen zu bearbeiten.\r\n\r\nDetaillierte Informationen zur Gesamtstichprobe 2025 im Vergleich zu den Gesamtstichproben der Vorgängerstudien 2022 und 2018 sowie zum methodischen Vorgehen befinden sich in Anhang A.4.1 – A.4.3. Insgesamt erweisen sich die Stichprobe befragter Studierender in der vorliegenden Studie und die Stichproben der Vorgängerstudien aus dem Jahren 2022 und 2018 als relativ ähnlich (siehe Anhang A.4.1). Dadurch werden Schlussfolgerungen im Hinblick auf Vergleiche zwischen den beiden Studien möglich. \r\n6.1\tInstitutionelle, organisationale und administrative Faktoren sowie technische Ausstattung der Studierenden\r\nDie Studierenden wurden als Erstes gemäß C♭-Modell (Sailer et al., 2021) zu den institutionellen, organisationalen und administrativen Voraussetzungen für digitales Lernen und ihrer technischen Ausstattung befragt. Konkret abgefragt wurde, inwieweit sie private oder von der Hochschule beziehungsweise von Dozierenden bereitgestellte Geräte, digitale Infrastruktur und KI nutzen. Des Weiteren wurde ihre Zufriedenheit mit diesen sowie mit der Internetgeschwindigkeit an der Hochschule und Unterstützung von Seiten der Hochschule angefragt. Zuletzt konnten sie Wünsche zur Ausstattung mit Geräten, digitaler Infrastruktur und KI für ihr zukünftiges Studium angeben.\r\nAbbildung 35 \r\nNutzen von Geräten, digitaler Infrastruktur und KI aus Sicht von \r\nStudierenden\r\n \r\nZuerst wurden die Studierenden gefragt, inwieweit sie im letzten Semester für das Lernen im Rahmen ihrer Referenzlehrveranstaltung (inklusive Vor- und Nachbereitungszeit) \r\n\r\n–\tihre privaten Geräte (z. B. Tablet, Laptop) und private digitale Infrastruktur genutzt \r\nhaben (z. B. Videokonferenztools, Cloud-Dienste) oder ob diese von der Hochschule \r\nbeziehungsweise Dozierenden zur Verfügung gestellt wurden (z. B. über CIP-Pool, \r\nLizenzen),\r\n–\tinwieweit sie private KI oder KI von der Hochschule beziehungsweise Dozierenden \r\ngenutzt haben. \r\n\r\nDie Einschätzung erfolgte über verschiebbare Regler, mit einem Mittelpunkt und jeweils drei Abstufungen in jede Richtung. Die Darstellung der Antworten erfolgt in Form von Boxplots, die die Verteilung der Antworten veranschaulichen. Jede Box zeigt den Bereich, in dem sich die mittleren 50 Prozent der Werte (zwischen dem unteren und oberen Quartil) befinden. Die senkrechten kurzen Linien markieren das Minimum und das Maximum der Antworten. Die senkrechte orangene Linie steht für den Median, also den Wert, bei dem die Hälfte der Antworten darunter und die andere Hälfte darüber liegt. Das orangene „x“ kennzeichnet den Mittelwert, der als Durchschnittswert den allgemeinen Schwerpunkt der Antworten wiedergibt. Insgesamt zeigt sich, dass die Studierenden überwiegend private Geräte, digitale Infrastruktur und KI nutzen. \r\nAbbildung 36 \r\nZufriedenheit mit technischer Ausstattung, digitaler Infrastruktur und KI für digitales Lernen aus Sicht von Studierenden\r\n \r\nEine angemessene Ausstattung mit Geräten (z. B. Computer, Laptop, Tablet) und digitaler Infrastruktur (z. B. Lernplattformen, Videokonferenztools, Kollaborationssoftware) bildet eine wichtige Voraussetzung für qualitätsvolles und zeitgemäßes digitales Lernen. Die \r\nStudierenden wurden daher gebeten, ihre Zufriedenheit mit der vorhandenen Ausstattung anzugeben. Im Unterschied zu den Vorgängerstudien aus den Jahren 2018 und 2022 liegt der Fokus in der aktuellen Erhebung nicht ausschließlich auf der von den Hochschulen bereitgestellten Ausstattung, sondern erfasst allgemeiner sowohl private als auch hochschulseitige Ressourcen. Erstmals wurde zudem die Zufriedenheit der Studierenden mit der Ausstattung mit KI erhoben. Wie in der vorherigen Abbildung 35 dargestellt, nutzen Studierende im Rahmen ihrer Referenzveranstaltung überwiegend private Geräte, digitale Infrastruktur und KI, sodass diese Perspektive bei der Interpretation der Ergebnisse mitberücksichtigt werden muss.\r\n\r\nDie höchste Zustimmung zeigt sich bei der Beurteilung der Geräteausstattung: 81 Prozent der befragten Studierenden geben an, dass die ihnen zur Verfügung stehenden Geräte ausreichend sind für digitales Lernen. Auch mit der digitalen Infrastruktur zeigt sich eine große Mehrheit der Studierenden (80 Prozent) zufrieden. Deutlich geringer fällt die Zustimmung zur Ausstattung mit KI aus: Weniger als die Hälfte der befragten Studierenden (45 Prozent) hält die ihnen verfügbare KI für ausreichend für digitales Lernen. Der Mittelwert liegt hier mit M = 4,0 allerdings fast gleichauf mit dem der digitalen Infrastruktur (M = 4,1; SD = 1,1), weist jedoch eine höhere Streuung auf (SD = 1,7). Damit bewerten die Studierenden die KI-Ausstattung im Durchschnitt zwar als zufriedenstellend, allerdings ist nur ein kleinerer Anteil eher oder voll damit zufrieden. Zugleich zeigt die Streuung, dass hier mehr individuelle Unterschiede in den Einschätzungen vorliegen als bei Geräten und digitaler Infrastruktur.\r\nAbbildung 37 \r\nZufriedenheit mit Unterstützung der Hochschule aus Sicht von \r\nStudierenden\r\n \r\nDes Weiteren wurden die Studierenden zu ihrer Zufriedenheit mit der Unterstützung für digitales Lernen an ihrer Hochschule befragt. Ein Vergleich über alle drei Erhebungszeitpunkte ist möglich. Weniger als die Hälfte der Studierenden (42 Prozent) stimmt der Aussage zu, dass es genügend Unterstützung gibt für digitales Lernen. Im Vergleich zu den Vorgängerstudien zeigt sich eine kontinuierliche Verbesserung: Während 2018 lediglich 27 Prozent und 2022 33 Prozent der Studierenden die Unterstützung als ausreichend bewerteten, liegt der Anteil 2025 bei 42 Prozent. Auch die Mittelwerte bestätigen diesen Aufwärtstrend (2025: M = 3,5; 2022: M = 3,0; 2018: M = 3,0).\r\nAbbildung 38 \r\nZufriedenheit mit Internetgeschwindigkeit aus Sicht von Studierenden\r\n \r\nZuletzt wurden die Studierenden zu ihrer Zufriedenheit mit der Internetgeschwindigkeit an ihrer Hochschule befragt. Ein Vergleich ist hierbei nur zwischen 2025 und 2018 sinnvoll, da im Jahr 2022 während der Corona-Pandemie nach der Geschwindigkeit des privaten Internetzugangs gefragt wurde. Etwa zwei Drittel der befragten Studierenden (67 Prozent) gibt an, dass die Internetzugänge an ihrer Hochschule schnell genug sind, um damit alle sinnvollen Anwendungsmöglichkeiten in Lehrveranstaltungen zu nutzen. Im Vergleich zu 2018 zeigt sich hier sowohl bei den Zustimmungswerten (2025: 67 Prozent; 2018: 66 Prozent) \r\nals auch bei den Mittelwerten (2025 und 2018: M = 3,8) keine Veränderung. Entsprechend spiegeln die Ergebnisse eine insgesamt stabile, relativ hohe, aber nicht uneingeschränkte Zufriedenheit der Studierenden mit der Internet¬geschwindigkeit an bayerischen Hochschulen wider.\r\nAbbildung 39 \r\nWünsche zur Ausstattung mit Geräten und digitaler Infrastruktur aus Sicht von Studierenden\r\n \r\nZum Abschluss des Themenbereichs wurden die Studierenden anhand einer offenen Frage gebeten anzugeben, ob sie Wünsche hinsichtlich der Ausstattung mit Geräten und digitaler Infrastruktur für ihr zukünftiges Studium haben. Es standen keine vordefinierten Antwortkategorien zur Auswahl. Die Studierenden konnten frei antworten (Mehrfachnennungen waren möglich) oder angeben, dass sie keine Wünsche haben. Alternativ konnten sie auch „Weiß es nicht“ oder „Keine Angabe“ wählen. \r\n\r\nIn der Abbildung 39 wurden ausschließlich die Angaben jener Studierenden dargestellt, die entweder eine offene Angabe gemacht oder „Keine Wünsche“ angegeben haben. Studierende, die „Weiß es nicht“ (n = 292) oder „Keine Angabe“ (n = 527) wählten, sind nicht in der Abbildung enthalten. In der Abbildung werden somit die Wünsche von 924 Studierenden dargestellt, was 53 Prozent der Gesamtstichprobe (N = 1.743) entspricht. 15 Prozent der gesamten Studierenden gaben an, keine Wünsche zu haben.\r\n\r\nAnschließend wurden die offenen Antworten inhaltsanalytisch kodiert und zu übergeordneten Kategorien zusammengefasst, die von mindestens 5 Prozent der Studierenden genannt wurden. Da die Frage als offene Mehrfachnennung gestellt war, konnten einzelne Studierende mehrere Wünsche äußern. Die Prozentwerte in der Abbildung beziehen sich auf die Gesamtbasis aller befragten Studierenden, die eine Lehrveranstaltung besucht haben (N = 1.743), und geben den Anteil derjenigen an, die mindestens eine entsprechende Nennung in der jeweiligen Kategorie gemacht haben. Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Werte auf einer Achse von 0 bis 50 Prozent dargestellt.\r\nDie Verteilung der geäußerten Wünsche fällt insgesamt breit aus: Keine einzelne Kategorie dominiert deutlich, sondern alle Kategorien erreichen nur vergleichsweise geringe prozentuale Anteile. Am häufigsten äußern die Studierenden den Wunsch nach einer besseren \r\ndigitalen Infrastruktur (17 Prozent der Studierenden). Darunter fallen Nennungen wie ein verbesserter Zugang zu spezialisierter Software, Cloud-Diensten oder Softwarelizenzen, aber auch erweiterte Online-Angebote und Zugriff auf KI-Anwendungen. Jeweils 11 Prozent der Studierenden wünschen sich eine bessere Ausstattung mit Internet (z. B. stabile und schnelle Internetverbindung auf dem ganzen Campus) und an Geräten (z. B. ausreichend Steckdosen, modern ausgestattete Arbeitsplätze, Lehr- und Lernräume und Labore). Wünsche im Bereich digitaler Teilhabe, Barrierefreiheit und Unterstützung äußern 10 Prozent der Studierenden. Die Wünsche in diesem Bereich sind größtenteils finanzieller Natur, etwa die Bereitstellung von modernen Leihgeräten oder die finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von digitalen Geräten, Tools und Software, beinhalten aber auch Unterstützung bei technischen Problemen und beim Umgang mit digitalen Medien.\r\n\r\nAbbildung 40 \r\nWünsche zur Ausstattung mit KI aus Sicht von Studierenden\r\n \r\nDieselbe Art von Frage wurde den Studierenden auch hinsichtlich ihrer Wünsche zur Ausstattung mit KI für ihr zukünftiges Studium gestellt. In der Abbildung 40 wurden ausschließlich die Angaben jener Studierenden dargestellt, die entweder eine offene Angabe gemacht oder „Keine Wünsche“ angegeben haben. Studierende, die „Weiß es nicht“ (n = 579) oder „Keine Angabe“ (n = 0) wählten, sind nicht in der Abbildung enthalten. In der Abbildung werden somit die Wünsche von 1.164 Studierenden dargestellt, was 67 Prozent der Gesamtstichprobe (N = 1.743) entspricht. Von den gesamten Studierenden gibt ein Drittel (33 Prozent) an, keine Wünsche zu haben. \r\nAnschließend wurden die offenen Antworten inhaltsanalytisch kodiert und zu übergeordneten Kategorien zusammengefasst, die von mindestens 5 Prozent der Studierenden genannt wurden. Da die Frage als offene Mehrfachnennung gestellt war, konnten einzelne Studierende mehrere Wünsche äußern. Die Prozentwerte in der Abbildung beziehen sich auf die Gesamtbasis aller befragten Studierenden, die eine Lehrveranstaltung besucht haben (N = 1.743), und geben den Anteil derjenigen an, die mindestens eine entsprechende Nennung in der jeweiligen Kategorie gemacht haben. Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Werte auf einer Achse von 0 bis 50 Prozent dargestellt.\r\n\r\nAm häufigsten wünschen sich die Studierenden Zugang zu KI-Ressourcen und digitaler \r\nInfrastruktur (25 Prozent). Darunter fällt beispielsweise der Zugang zu leistungsstarken KI-Ressourcen wie Lizenzen oder Cloud-Zugängen, KI-Servern mit genügend Rechen¬kapazität, fachspezifischen KI-Systemen und kostenlosen oder vergünstigten Premium-Versionen von KI-Systemen sowie eine stärkere Einbindung von KI in Lehrveranstaltungen, Projekte und Workshops. Überraschend ist, dass sich 9 Prozent der Studierenden eine Förderung von KI-Kompetenzen wünschen, obwohl der Fokus der Frage auf der Ausstattung mit KI lag. Unter „Sonstige“ (5 Prozent) fallen verschiedene kleinere Nennungen wie der Wunsch nach ethischer und rechtlicher Orientierung, Wünsche zu Prüfung und Bewertung mit KI sowie barrierefreien KI-Angeboten, die alleine nicht über 5 Prozent kommen und nicht anderen Kategorien zugeordnet werden konnten.\r\nZusammenfassung\r\n–\tDie Studierenden greifen hinsichtlich Geräten, digitaler Infrastruktur und KI im Rahmen ihrer Lehrveranstaltungen auf private technische Ressourcen zurück.\r\n–\tDie Ausstattung mit technischen Geräten und digitaler Infrastruktur wird insgesamt sehr positiv bewertet.\r\n–\tDie Internetgeschwindigkeit an der Hochschule wird als relativ positiv bewertet und ist im langfristigen Vergleich stabil.\r\n–\tDie größtenteils private Ausstattung mit KI wird bislang nur von einem kleineren Teil der Studierenden als ausreichend für digitales Lernen bewertet.\r\n–\tDie Zufriedenheit mit der Unterstützung vonseiten der Hochschule für digitales Lernen zeigt eine positive Entwicklung über die Jahre.\r\n–\tEine kleine Gruppe von Studierenden äußert Wünsche zu Geräten, digitaler Infrastruktur und KI für ihr zukünftiges Studium.\r\n\r\n6.2\tDigitaler Medieneinsatz und digitale Lernaktivitäten aus Sicht von Studierenden\r\nWie erlebten die Studierenden das Lernen mit digitalen Medien an ihren Hochschulen im Wintersemester 2024/25 unter den gegebenen Voraussetzungen? Dieser Teilbereich der Befragung bezieht sich auf die 1.743 Studierenden, die im Wintersemester 2024/25 eine Lehrveranstaltung besucht haben. Gefragt wurden die Studierenden konkret nach der Form ihrer Referenzlehrveranstaltung, nach ihren Aktivitäten während beziehungsweise vor und nach der Lehrveranstaltung, in welchen digital gestützten Lernaktivitäten sie sich in der Lehrveranstaltung engagiert haben und inwieweit sie KI während beziehungsweise vor und nach der Lehrveranstaltung nutzen.\r\n\r\nAbbildung 41 \r\nFormen der Lehrveranstaltung aus Sicht von Studierenden\r\n \r\nZunächst wurden die Studierenden nach verschiedenen Formen ihrer Lehrveranstaltung gefragt, die sie mithilfe verschiebbarer Regler, mit einem Mittelpunkt und jeweils drei \r\nAbstufungen in jede Richtung, einschätzen konnten. Sie sollten dabei angeben, inwieweit ihre Lehrveranstaltung eher \r\n\r\n–\tdurch rezeptives Lernen (Frontallehre, Studierende eher passiv) oder aktives Lernen (kollaboratives Arbeiten, aktive Gestaltung des Lernprozesses durch Studierende) \r\ngeprägt war,\r\n–\tonline oder in Präsenz stattfand,\r\n–\tdigital (Nutzung digitaler Medien und digitaler Infrastruktur) oder analog (kein Einsatz digitaler Medien, traditionelle Medien wie Papierunterlagen) gestaltet war sowie\r\n–\tasynchron (freie Zeiteinteilung zur Bearbeitung von Inhalten, zeitlich versetzte Kommunikation, Bereitstellung von Video-Aufzeichnungen) oder synchron (Kommunikation in Echtzeit, z. B. Live-Online-Sitzungen, Vorträge in Präsenz) erfolgte.\r\n\r\nDabei wurde nicht zwischen der Lehrveranstaltung selbst und der Vor- und Nachbereitung unterschieden. In der Abbildung 41 sind die Ergebnisse getrennt nach Veranstaltungstypen dargestellt. Studierende, die ein Praktikum besucht haben, sind nicht abgebildet. \r\n\r\nDie Darstellung der Antworten erfolgt in Form von Boxplots, die die Verteilung der Antworten veranschaulichen. Jede Box zeigt den Bereich, in dem sich die mittleren 50 Prozent \r\nder Werte (zwischen dem unteren und oberen Quartil) befinden. Die senkrechten kurzen Linien markieren das Minimum und das Maximum der Antworten. Die senkrechte orangene Linie steht für den Median, also den Wert, bei dem die Hälfte der Antworten darunter und die andere Hälfte darüber liegt. Das orangene „x“ kennzeichnet den Mittelwert, der \r\nals Durchschnittswert den allgemeinen Schwerpunkt der Antworten wiedergibt. Insgesamt zeigt sich, dass die Studierenden überwiegend private Geräte, digitale Infrastruktur und KI nutzen. \r\n\r\nFür Vorlesungen zeigt sich aus Sicht der Studierenden ein deutlich rezeptiver Charakter. \r\nSie finden fast ausschließlich in Präsenz statt, mit deutlichen digitalen Anteilen und überwiegend synchroner Durchführung, wobei die Einschätzungen hierzu eine gewisse Streuung aufweisen. Für die Seminare zeigt sich ein ähnliches Muster: Auch sie finden laut den Studierenden nahezu ausschließlich in Präsenz, zu einem Großteil synchron und mit mehr digitalen Elementen statt. Der einzige auffälligere Unterschied ist, dass Seminare laut den Studierenden aktiver gestaltet werden als die Vorlesungen. \r\n\r\nInsgesamt zeigt sich, dass Seminare eine ausgewogene Mischung aus aktiven und rezeptiven Elementen enthalten, während die Vorlesungen deutlicher rezeptiv geprägt sind, was zur Art der Veranstaltung passt. Präsenzformate und synchrone Lehre dominieren klar, was auf eine weitgehende Rückkehr zum regulären Lehrbetrieb nach der Corona-Pandemie \r\nhinweist. Digitale Elemente sind jedoch fest in den Lehrveranstaltungen verankert und überwiegen. \r\nAbbildung 42 \r\nLernaktivitäten mit digitalen Medien während der Lehrveranstaltung aus Sicht von Studierenden\r\n \r\nUm einen tieferen Einblick in die konkrete Ausgestaltung der Lehrveranstaltungen im \r\nWintersemester 2024/25 zu gewinnen, wurden die Studierenden bayerischer Hochschulen nicht nur allgemein nach den Formen der von ihnen besuchten Lehrveranstaltung befragt, sondern auch danach, welche konkreten digitalen Lernaktivitäten in diesen zum Einsatz \r\nkamen. Dabei wurden nicht alle potenziell möglichen digitalen Lernaktivitäten abgefragt, sondern nur ausgewählte, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie sich besonders für digitales Lernen eignen oder stellvertretend für eine ganze Gruppe von Lernaktivitäten stehen können. Für die einzelnen Aktivitäten wurden im Fragebogen verschiedene Beispiele angegeben, die aus Platzgründen nicht in der Abbildung dargestellt werden können. Die Aktivitäten „Lesen von Texten/Vorlesungsfolien in digitaler Form“ und „Bearbeiten von Texten/Vorlesungsfolien mit digitalen Tools“ werden in der Abbildung aus Darstellungsgründen verkürzt wiedergegeben. „Digitales Peer-Feedback“ umfasst im Fragebogen auch „Digitales Dozierendenfeedback“, was ebenfalls aus Platzgründen nicht in der Abbildung dargestellt werden kann. Studierende, die ein Praktikum besucht haben, sind nicht abgebildet.\r\n\r\nSowohl für Vorlesungen als auch für Seminare beziehungsweise Übungen zeigen sich \r\ndieselben vier am häufigsten genannten Aktivitäten:\r\n\r\n–\tDas Lesen von Texten/Vorlesungsfolien in digitaler Form (Vorlesung: 82 Prozent; \r\nSeminar beziehungsweise Übung: 70 Prozent),\r\n–\tdas digitale Note-Taking mit Software wie OneNote, GoodNotes oder Evernote \r\n(Vorlesung: 59 Prozent; Seminar beziehungsweise Übung: 41 Prozent),\r\n–\tdas Bearbeiten von Texten/Vorlesungsfolien mit digitalen Tools wie PDF-Reader, Zotero oder Hypothes.is (Vorlesung: 44 Prozent; Seminar beziehungsweise Übung: 33 Prozent) sowie \r\n–\tdie eigene Online-Recherche (Vorlesung: 33 Prozent; Seminar beziehungsweise Übung: 41 Prozent). \r\n\r\nInsgesamt zeigt sich damit eine eher traditionelle, substituierende Nutzung digitaler Medien: Studierende setzen digitale Medien vor allem ein, um traditionell analoge Lernaktivitäten – wie Lesen, Notieren und Bearbeiten von Texten – digital umzusetzen. Innovativere Lernaktivitäten wie digitales Problemlösen oder Online-Gruppenarbeit treten hingegen deutlich seltener auf. Bemerkenswert ist zudem, dass sich die Aktivitätsmuster in Vorle-sungen und Seminaren stark ähneln, obwohl sich beide Veranstaltungsformen strukturell unterscheiden.\r\n\r\nErgänzend wurden die Studierenden gefragt, inwieweit diese Aktivitäten während der Vor- und Nachbereitungszeit der Lehrveranstaltungen aufgetreten sind (nicht in einer Abbildung dargestellt). Hier zeigt sich dasselbe Muster wie während der Lehrveranstaltungen.\r\nAbbildung 43 \r\nInitiierung von Lernaktivitäten mit digitalen Medien in verschiedenen \r\nLehrveranstaltungen aus Sicht von Studierenden \r\n \r\nWie in Abbildung 43 dargestellt, finden Vorlesungen und Seminare anteilig digital und analog statt, mit überwiegend digitalen Elementen. Zudem enthalten die Seminare eine ausgewogene Mischung aus aktiven und rezeptiven Elementen, während die Vorlesungen deutlich rezeptiver geprägt sind. Um diese Befunde differenzierter zu betrachten, wurde – analog zu den Vorgängerstudien 2022 und 2018 – untersucht, in welchen digitalen Lernaktivitäten sich die Studierenden in den Lehrveranstaltungen engagiert haben. Den Studierenden wurde hierzu ein beispielhaftes Szenario vorgestellt, anhand dessen sie einschätzen sollten, wie häufig eine solche Lehr-Lern-Situation mit digitalen Medien in der Referenzlehrveranstaltung aufgetreten ist. Die Szenarien beziehen sich auf vier verschiedene digitale Lernaktivitäten nach dem ICAP-Modell (Chi & Wylie, 2014), in denen Studierende sich (kognitiv) engagieren können: passive, aktive, konstruktive und interaktive Lernaktivitäten. Die Häufigkeit des Einsatzes gaben die Studierenden auf einer Skala von 0 (Nie) bis 4 (Sehr häufig) an.\r\n\r\nDie Ergebnisse zeigen, dass sich die Studierenden bayerischer Hochschulen sowohl in Vorlesungen als auch in Seminaren beziehungsweise Übungen am häufigsten in passiven digitalen Lernaktivitäten engagieren (Vorlesung: 53 Prozent; Seminar beziehungsweise Übung: 53 Prozent). An zweiter Stelle folgen aktive digitale Lernaktivitäten (Vorlesung: 51 Prozent; Seminar beziehungsweise Übung: 45 Prozent). In der Vorlesung liegen passive und aktive digitale Lernaktivitäten im Durchschnitt gleichauf (je M = 3,4). Deutlich seltener geben die Studierenden an, sich in den anspruchsvolleren konstruktiven (Vorlesung: 9 Prozent; Seminar beziehungsweise Übung: 10 Prozent) und interaktiven digitalen Lernaktivitäten (Vorlesung: 7 Prozent; Seminar beziehungsweise Übung: 10 Prozent) zu engagieren. Insgesamt ähneln sich die Muster in Vorlesungen und Seminaren beziehungsweise Übungen: Studierende engagieren sich überwiegend in passiven und aktiven digitalen Lernaktivitäten, \r\nwohingegen die anspruchsvolleren, für den Erwerb komplexer Fähigkeiten benötigten \r\nkonstruktiven und interaktiven digitalen Lernaktivitäten deutlich seltener vorkommen. \r\nInsgesamt decken sich diese Befunde mit denen aus Abbildung 42. \r\n\r\nDie Studierenden wurden zu denselben Szenarien auch gefragt, wie häufig eine solche Lehr-Lern-Situation (selbst oder von Dozierenden initiiert) während der Vor- und Nachbereitung dieser Lehrveranstaltung auftrat (nicht in einer Abbildung dargestellt). Hier zeigen sich keine auffälligen Unterschiede – die Studierenden engagieren sich zuhause also in \r\nähnlichen digitalen Lernaktivitäten wie während der Lehrveranstaltungen.\r\n\r\nAbbildung 44 \r\nInitiierung von Lernaktivitäten mit digitalen Medien aus Sicht von \r\nStudierenden über die Jahre in Vorlesungen \r\n \r\nZudem wurde der Verlauf des Engagements von Studierenden in digital gestützten Lern-aktivitäten über die Jahre 2018, 2022 und 2025 anhand der Mittelwerte verglichen. Besonders aussagekräftig ist der langfristige Vergleich zwischen 2018 und 2025, da in beiden \r\nErhebungsjahren in der Lehre eine Mischung aus digitalen und analogen Elementen vorlag. Das Jahr 2022 stellte hingegen eine pandemiebedingte Ausnahmesituation dar, in der nahezu ausschließlich digitale Lehre stattfand.\r\n\r\nVon 2018 bis 2025 zeigt sich für Vorlesungen im langfristigen Vergleich, dass alle digitalen Lernaktivitäten häufiger geworden sind. Ein starker Zuwachs zeigt sich insbesondere bei den aktiven (2025: M = 3,4; 2018: M = 2,3), konstruktiven (2025: M = 1,9; 2018: M = 0,9) und interaktiven (2025: M = 1,8; 2018: M = 0,9) digitalen Lernaktivitäten, während sich \r\ndie passiven digitalen Lernaktivitäten auf einem etwas höheren Niveau einpendeln (2025: M = 3,4; 2018: M = 3,1). Der Einsatz digitaler Medien scheint also zu mehr Aktivität der Studierenden beizutragen. Insgesamt deutet sich eine nachhaltige Etablierung digitaler Lernaktivitäten an. Allerdings liegen auch aus Sicht der Studierenden die konstruktiven \r\nund interaktiven digitalen Lernaktivitäten weiterhin deutlich hinter den passiven und \r\naktiven digitalen Lernaktivitäten zurück.\r\n\r\nAbbildung 45 \r\nInitiierung von Lernaktivitäten mit digitalen Medien aus Sicht von \r\nStudierenden über die Jahre in Seminaren beziehungsweise Übungen\r\n \r\nFür Seminare beziehungsweise Übungen zeigt sich im langfristigen Vergleich (2018 – 2025), dass sich Studierende in allen vier Arten digitaler Lernaktivitäten häufiger engagieren: \r\nin passiven (2025: M = 3,4; 2018: M = 2,5), aktiven (2025: M = 3,1; 2018: M = 2,1), konstruktiven (2025: M = 1,9; 2018: M = 1,2) und interaktiven digitalen Lern¬aktivitäten (2025: M = 1,9; 2018: M = 1,2). Den stärksten Zuwachs verzeichnen dabei die passiven und aktiven digitalen Lernaktivitäten. Insgesamt deutet sich somit auch in Seminaren beziehungsweise Übungen eine zunehmende Etablierung digitaler Lernaktivitäten und damit digitaler Elemente an sowie eine Zunahme der Aktivierung der Studierenden. Allerdings liegen die konstruktiven und interaktiven Lernaktivitäten auch hier weiterhin deutlich hinter den \r\npassiven und aktiven digitalen Lernaktivitäten zurück.\r\n\r\nAbbildung 46 \r\nNutzen von KI während der Vor- und Nachbereitungszeit sowie während der Lehrveranstaltung aus Sicht von Studierenden\r\n \r\nDie Studierenden wurden außerdem gefragt, inwieweit sie KI für ihre Lehrveranstaltung \r\ngenutzt haben – sowohl während der Vor- und Nachbereitungszeit als auch während der jeweiligen Referenzlehrveranstaltung. Studierende, die ein Praktikum besucht haben, sind in der Abbildung nicht berücksichtigt. \r\n\r\nInsgesamt zeigt sich, dass 74 Prozent der Studierenden (n = 1.296) KI zumindest selten während der Vor- und Nachbereitungszeit nutzen, 49 Prozent (n = 856) während der \r\nLehrveranstaltung. Die Studierenden setzen KI also zwar ein, aber noch nicht sehr häufig. In der Vor- und Nachbereitungszeit liegen die Werte hier noch etwas höher (Vorlesung: 37 Prozent; Seminar beziehungsweise Übung: 26 Prozent) als während der Lehrveranstaltung (Vorlesung: 15 Prozent; Seminar beziehungsweise Übung: 10 Prozent). In der Vorlesung ist der Einsatz dabei etwas höher als im Seminar beziehungsweise in der Übung. \r\n\r\nAbbildung 47 \r\nKonkretes Nutzen von KI während der Vor- und Nachbereitungszeit der Lehrveranstaltung aus Sicht von Studierenden\r\n \r\nWenn Studierende angegeben hatten, KI während der Vor- und Nachbereitungszeit ihrer Lehrveranstaltung zumindest selten einzusetzen, wurden sie anschließend in einer offenen Frage gebeten, genauer zu beschreiben, wozu sie KI hierbei nutzen. Es standen keine vordefinierten Antwortkategorien zur Auswahl. Die Studierenden konnten frei antworten (Mehrfachnennungen waren möglich) oder alternativ „Weiß ich nicht (mehr)“ oder „Keine Angabe“ wählen. Insgesamt bearbeiteten 1.261 Studierende diese Frage, was die Basis für diese Frage darstellt. In der Abbildung 47 wurden ausschließlich die Angaben jener Studierenden dargestellt, die eine offene Angabe gemacht haben. Studierende, die „Weiß ich nicht (mehr)“ (n = 109) oder „Keine Angabe“ (n = 124) wählten, sind nicht in der Abbildung enthalten. Zusätzlich gaben drei Studierende (0,2 Prozent) an, keine Tätigkeiten mit KI durchgeführt zu haben; aufgrund der geringen Fallzahl sind sie ebenfalls nicht in der Abbildung dargestellt.\r\nSomit werden in der Abbildung die Antworten von 1.028 Studierenden dargestellt, was 82 Prozent der Basis entspricht. Anschließend wurden die offenen Antworten inhaltsanalytisch kodiert und zu übergeordneten Kategorien zusammengefasst, die von mindestens 5 Prozent der Studierenden genannt wurden. Da die Frage als offene Mehrfachnennung\r\n gestellt war, konnten einzelne Studierende mehrere Tätigkeiten nennen. Die Prozentwerte in der Abbildung geben den Anteil derjenigen an, die mindestens eine entsprechende Nennung in der jeweiligen Kategorie gemacht haben.\r\n\r\nDie Studierenden nennen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten, aber mit einem deutlichen Fokus auf der Unterstützung durch KI beim Lernen und Wissenserwerb, die von fast zwei Dritteln genannt wird (63 Prozent der Studierenden). Darunter fällt zum Beispiel, dass die KI Wissen bereitstellt oder bei der Lösung von Aufgaben beziehungsweise dem Verständnis von Lösungswegen hilft. Am zweithäufigsten wird KI zur Text¬generierung und -‍verarbeitung eingesetzt, etwa beim Erstellen von Zusammenfassungen (26 Prozent), am dritthäufigsten zur Erstellung und Vorbereitung eigener Inhalte (15 Prozent). Des Weiteren wird der Einsatz von KI zur Recherche (10 Prozent), zum aktiven Einsatz von KI zur Prüfungsvorbereitung (7 Prozent), wie dem Erstellen von Übungsfragen, oder für Feedback (7 Prozent) genannt. Insgesamt nutzen die Studierenden KI in der Vor- und Nachbereitungszeit von Lehrveranstaltungen auf verschiedenste Weise, mit einem Fokus auf die Unterstützung beim eigenen Lernen und Wissenserwerb. \r\n\r\nDie Studierenden wurden zusätzlich gefragt, welche konkrete Art von KI sie für diese Tätigkeiten eingesetzt haben (nicht in einer Abbildung dargestellt). Hierzu gaben 693 ‍Studierende insgesamt 816 Nennungen an. Von fast allen Studierenden wurde ChatGPT genannt (92 Prozent). Am zweithäufigsten setzen die Studierenden laut eigenen Angaben sonstige KI ein (7 Prozent). Alle anderen KI-Anwendungen wie Copilot, Perplexity oder Gemini liegen unter der 5-Prozent-Schwelle. \r\n\r\nHinsichtlich des konkreten Nutzens von KI und der dafür eingesetzten Art von KI während der Lehrveranstaltung zeigt sich ein ähnliches Muster und er wird deswegen nicht separat dargestellt.\r\nZusammenfassung\r\n–\tVorlesungen und Seminare finden in Präsenz, überwiegend synchron und mit mehr \r\ndigitalen Elementen statt.\r\n–\tStudierende substituieren analoge Medien mit digitalen Medien.\r\n–\tEs dominieren digital gestützte passive und aktive Lernaktivitäten, Studierende sind deutlich seltener in konstruktiven und interaktiven Lernaktivitäten engagiert. \r\n–\tIm langfristigen Vergleich zwischen 2018 und 2025 zeigt sich insgesamt ein Anstieg \r\naller digital gestützter Lernaktivitäten.\r\n–\tStudierende setzen KI im Rahmen von Lehrveranstaltungen noch selten ein – mehr \r\nin der Vor- und Nachbereitungszeit als während der Lehrveranstaltung. \r\n–\tFast alle Studierenden verwenden ChatGPT.\r\n\r\n6.3\tMedienbezogene Einstellungen und medienbezogenes Wissen von Studierenden\r\nDie Studierenden bayerischer Hochschulen wurden gemäß C♭-Modell (Sailer et al., 2021) auch zu Lernergebnissen in Form ihrer medienbezogenen Einstellungen und ihres medienbezogenen Wissens befragt. Dazu wurde sowohl der aktuelle Stand der Einstellungen zum Einsatz digitaler Medien in der Lehre und dem Einsatz von KI in der Bildung erhoben als auch ihr Wissen zu generativer KI – Letzteres mit einem objektiven Test. Die Erhebungsbasis für diese Fragen sind „Alle Studierenden“ (N = 1.789), also zusätzlich zu denjenigen, die den gesamten Test beantwortet und eine Lehrveranstaltung im Wintersemester 2024/25 besucht haben, auch diejenigen Studierenden, die angegeben haben, zum Zeitpunkt der Befragung Studienanfänger*innen zu sein. Dieses Vorgehen ist analog zur Vorgängerstudie 2022.\r\n\r\nAbbildung 48 \r\nMedienbezogene Einstellungen von Studierenden\r\n \r\nZur Abfrage der Einstellungen zum Einsatz digitaler Medien in der Lehre wurde die Skala aus Fleck et al. (2021) verwendet, die ursprünglich von van Braak et al. (2004) entwickelt und von Backfisch et al. (2020) an den Kontext digitaler Medien angepasst wurde. Diese Skala erfasst die wahrgenommene Notwendigkeit des Einsatzes digitaler Medien im Bildungsbereich sowie die Bereitschaft, digitale Medien in die eigenen Lehrveranstaltungen zu integrieren. Hierzu wurden die Studierenden beispielsweise gefragt, ob sie es als notwendig erachten, digitale Medien in ihre Lehrveranstaltungen zu integrieren. Zur Abfrage der Einstellungen zu KI in der Bildung wurde eine gekürzte Version der Skala von Gnambs et al. (2025) verwendet. Die Studierenden wurden beispielsweise gefragt, ob KI hilfreich ist für Lernen und Lehren. Weitere Informationen zur Reliabilität beider Skalen finden sich in Anhang A.4.3.\r\nIn der obigen Abbildung 48 sind die Ergebnisse zu den Einstellungen aller befragten Studierenden sowie differenziert nach Fachbereichen dargestellt. Die Fachbereichszuordnung bezieht sich dabei auf den Fachbereich, in dem die Studierenden nach eigenen Angaben im vergangenen Semester die meisten Lehrveranstaltungen besucht haben. Zu beachten ist, dass der Fachbereich Informatik und Wirtschaftsinformatik geringere Fallzahlen aufweist (unter 50 Befragte), weshalb diese Ergebnisse vorsichtig zu interpretieren sind. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in Form einer konventionellen Profilangabe. Da insbesondere der Bereich KI in der Bildung sehr schnelllebig ist, ist zu beachten, dass sich diese Werte auf den Erhebungszeitraum Frühjahr 2025 beziehen.\r\n\r\nDie Ergebnisse zeigen, dass die Studierenden dem Einsatz digitaler Medien gegenüber \r\npositiv eingestellt sind (M = 4,4). Es gibt kaum Schwankungen zwischen den Fachbereichen, einzig die Informatik und Wirtschaftsinformatik stellt einen positiven Ausreißer dar (M = 4,6), analog zur Vorgängerstudie 2022. Im Vergleich zu 2022 (M = 4,0) sind die Ein-stellungen über alle Studierende hinweg wie auch in allen Fachbereichen positiver. \r\n\r\nDeutlich skeptischer sind die Studierenden hingegen gegenüber dem Einsatz von KI in der Bildung eingestellt (M = 3,2). Hier zeigen sich größere Schwankungen zwischen den Fachbereichen: Die positivsten Einstellungen finden sich in Informatik und Wirtschafts-informatik (M = 3,7) sowie in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (M = 3,5), während die Werte in den Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaften (M = 2,9) und Rechtswissenschaften (M = 2,7) am schlechtesten ausfallen. In den Einstellungen könnte sich somit widerspiegeln, dass digitale Medien in der Hochschullehre inzwischen fest etabliert zu sein scheinen, während der Einsatz von KI noch mit Vorbehalten verbunden ist.\r\n\r\nAbbildung 49 \r\nWissen zu generativer KI von Studierenden\r\n \r\nAuch das Wissen zu generativer KI der Studierenden als Teil ihrer medienbezogenen Kompetenzen wurde mittels eines objektiven Wissenstests erhoben. Verwendet wurde dazu, analog zu der Befragung der Dozierenden, die gekürzte Version des GLAT-Tests (Jin et al., 2025). Zum Beispiel wurden die Studierenden gefragt: „Was stellt eine potenzielle Herausforderung bei der Verwendung Prompt-basierter Methoden zur Textgenerierung dar?“ Hier waren vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen eine korrekt war. Informationen zu den Reliabilitäten der Tests finden sich in Anhang A.4.3.\r\n\r\nDie Darstellung der Ergebnisse erfolgt in Form einer konventionellen Profilangabe. Dargestellt wird das Wissen aller befragten Studierenden sowie das Wissen, differenziert nach Fachbereichen. Zu beachten ist, dass der Fachbereich Informatik und Wirtschafts-informatik geringere Fallzahlen aufweist (unter 50 Befragte), weshalb diese Ergebnisse vorsichtig zu interpretieren sind. Die Werte beziehen sich auf den Erhebungszeitraum Frühjahr 2025. \r\n\r\nDie Ergebnisse zeigen, dass die Studierenden im Durchschnitt 73 Prozent der Antworten richtig beantwortet haben und somit Wissen zu generativer KI haben. Zwischen den Fachbereichen zeigen sich nur leichte Schwankungen: Die Informatik und Wirtschafts-informatik ist wiederum ein positiver Ausreißer (M = 86 Prozent), Medizin und Gesundheitswissenschaften schneiden am schlechtesten ab (M = 69 Prozent).\r\nZusammenfassung \r\n–\tDie Einstellungen der Studierenden zum Einsatz digitaler Medien in der Lehre sind über alle Fachbereiche hinweg positiv und haben sich seit 2022 weiter positiv entwickelt. \r\n–\tDie Einstellungen zu KI in der Bildung sind tendenziell kritischer und schwanken \r\nzwischen den Fachbereichen.\r\n–\tStudierende weisen grundlegendes Wissen zu generativer KI auf.\r\n\r\n6.4\tChancen und Probleme von KI für ihr Studium aus Sicht von Studierenden\r\nDen Studierenden bayerischer Hochschulen wurden abschließend offene Fragen zu Chancen und Problemen durch den Einsatz von KI für ihr Studium gestellt. Dabei standen keine vordefinierten Antwortkategorien zur Verfügung. Vielmehr sollten die Studierenden frei antworten (Mehrfachnennungen waren möglich) oder angeben, dass sie keine Chancen beziehungsweise Probleme sehen. Alternativ konnten sie auch „Weiß ich nicht“ oder „Keine Angabe“ wählen. In den Abbildungen werden ausschließlich die Antworten jener Studierenden dargestellt, die eine offene Angabe gemacht oder „Keine Chancen/Probleme“ gewählt haben. Anschließend wurden die offenen Antworten inhaltsanalytisch kodiert und zu übergeordneten Kategorien zusammengefasst, die von mindestens 5 Prozent der Studierenden genannt wurden. Da die Frage als offene Mehrfachnennung gestellt war, konnten einzelne Studierende mehrere Chancen und Probleme nennen. Die Prozentwerte in den Abbildungen beziehen sich daher auf die Gesamtbasis der Studierenden, die eine Lehrveranstaltung besucht haben (N = 1.743), und geben den Anteil derjenigen an, die mindestens eine entsprechende Nennung in der jeweiligen Kategorie gemacht haben. Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Werte auf einer Achse von 0 bis 50 Prozent dargestellt.\r\n\r\nAbbildung 50 \r\nChancen durch KI im eigenen Studium aus Sicht von Studierenden\r\n \r\nHinsichtlich möglicher Chancen des Einsatzes von KI für das eigene Studium wählten von den gesamt 1.743 Studierenden 308 Studierende „Weiß ich nicht“ und 234 Studierende „Keine Angabe“. Diese Studierenden sind nicht in der Abbildung dargestellt, womit in der Abbildung die Nennungen von 1.201 Studierenden dargestellt werden, was 69 Prozent der Gesamtstichprobe entspricht. Lediglich 10 Prozent der gesamten Studierenden geben an, keine Chancen zu sehen.\r\n\r\nIn den Ergebnissen zeigt sich, dass die Studierenden eine Vielzahl unterschiedlicher Chancen von KI für ihr Studium sehen. Am häufigsten nennen die Studierenden Chancen von KI, welche die Unterstützung von akademischen Arbeitsprozessen betreffen, z. B. Unterstützung beim Schreiben, Recherchieren oder Programmieren (33 Prozent der Studierenden). Am zweithäufigsten nennen die Studierenden ein verbessertes Lernen und Verständnis als Chance (27 Prozent). Diese Kategorie umfasst Nennungen, wonach KI zum Beispiel als \r\nErklärungs- und Verständnishilfe oder als Lernunterstützung dient. Am dritthäufigsten \r\nnennen die Studierenden Effizienzsteigerung und Automatisierung durch KI als Chance (17 Prozent). Eine Personalisierung des Lernens durch KI, etwa durch KI als Feedback und Diskussions- oder Lernpartner oder das Erstellen von Übungsaufgaben, wird von 9 Prozent der Studierenden genannt. Inspiration und Ideengebung nennen 5 Prozent. Ein etwas größerer Anteil, nämlich 9 Prozent, führt sonstige Chancen an, darunter allgemeine Aussagen wie „große Chancen“ oder Aspekte zur Prüfungsvorbereitung mit KI. Insgesamt zeigt sich somit, dass die Studierenden verschiedene Chancen wahrnehmen, der Fokus jedoch auf der praktischen Unterstützung beim eigenen Lernen in verschiedensten Facetten liegt.\r\n\r\nAbbildung 51 \r\nProbleme durch KI im eigenen Studium aus Sicht von Studierenden\r\n \r\nHinsichtlich möglicher Probleme des Einsatzes von KI für das eigene Studium wählten von den gesamt 1.743 Studierenden 220 Studierende „Weiß ich nicht“ und 244 Studierende „Keine Angabe“. Diese sind nicht in der Abbildung dargestellt, womit in der Abbildung die Nennungen von 1.279 Studierenden dargestellt werden, was 73 Prozent der Gesamtstichprobe entspricht. Lediglich 6 Prozent der gesamten Studierenden geben an, keine Probleme zu sehen.\r\n\r\nWie auch bei den Chancen zeigt sich eine Vielfalt an Nennungen, jedoch mit einem deutlichen thematischen Schwerpunkt: Fast die Hälfte der Studierenden (41 Prozent der Studierenden) nennt negative Auswirkungen von KI auf das eigene Lernen und die eigenen Kompetenzen als zentrales Problem. Dazu zählen etwa die Gefahr einer Abhängigkeit von Technologie, mangelnde Eigenständigkeit im Denken sowie technische und kognitive Überforderung beziehungsweise fehlende Kompetenzen. An zweiter Stelle steht die fehlende Verlässlichkeit von KI-Informationen (28 Prozent). Rund 11 Prozent der Studierenden verweisen auf prüfungsbezogene Fairness und Bewertungsprobleme wie Plagiate, Betrugsversuche oder die Notwendigkeit neuer Prüfungsformen. Ethische, rechtliche und sicherheitsbezogene Bedenken werden von 4 Prozent der Studierenden genannt. Dazu zählen Themen wie Datenschutz, Datensicherheit oder möglicher Bias von KI. Weitere 10 Prozent der \r\nStudierenden führen sonstige Probleme an, die keiner der Hauptkategorien zugeordnet werden können, etwa ungleiche Zugangsmöglichkeiten, negative Umweltfolgen, Kosten für KI-Programme oder steigende Leistungsanforderungen. Insgesamt zeigt sich somit, dass die Studierenden zwar unterschiedliche Probleme wahrnehmen, der Hauptfokus jedoch auf möglichen negativen Folgen für das eigene Lernen und die Kompetenzentwicklung liegt.\r\nZusammenfassung \r\n–\tChancen und Probleme durch KI für das eigene Studium stehen laut Studierenden \r\ninsgesamt in einem relativ ausgewogenen Verhältnis. \r\n–\tDie größten Chancen sehen die Studierenden in der praktischen Unterstützung durch KI beim eigenen Lernen.\r\n–\tDas mit Abstand größte gesehene Problem betrifft negative Auswirkungen auf das \r\neigene Lernen und die eigenen Kompetenzen. \r\n–\tStudierende sind somit zwischen den Chancen und den Problemen von KI ziemlich stark hin- und hergerissen – sie sehen sowohl eine Gefahr für ihr Lernen als auch eine Unterstützung für genau dieses Lernen.\r\n\r\n7\tGesamtdiskussion\r\nStabilität und Wandel: Digitale Bildung in der bayerischen Hochschulbildung im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz\r\nDie Funktion des vorliegenden Kapitels besteht darin, die wichtigsten Ergebnisse der vier oben jeweils für sich dargestellten Teilstudien zusammenzuführen, um daraus vertiefende Einsichten in generelle Befunde und Trends digitaler Bildung an bayerischen Hochschulen zu gewinnen. Die vier Teilstudien – die Befragungen (1) der Hochschulleitungen und (2) der Dozierenden sowie die (3) Analyse der Fort- und Weiterbildungsangebote für Dozierende im Bereich der digitalen Bildung und schließlich (4) die Befragung der Studierenden an \r\nbayerischen Hochschulen – werden dabei gemäß der Systematik des eingangs dargestellten C♭-Modells (Sailer et al., 2021) betrachtet. Das bedeutet, dass die nachstehende \r\nAnalyse und Gesamtdiskussion die Einflussfaktoren auf die digitale Bildung an bayerischen Hochschulen danach systematisiert, wie direkt ihr Einfluss auf das ist, was für die bayerischen Hochschulen als Bildungseinrichtungen im Mittelpunkt steht: Die Qualifizierung, \r\nalso den Wissens- und Kompetenzerwerb, der Studierenden. \r\n\r\nGemäß diesem Prinzip werden erstens die Voraussetzungen digitaler Bildung an bayerischen Hochschulen beleuchtet, also die institutionellen, administrativen, organisatorischen sowie die infrastrukturellen und technischen Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen stecken den Rahmen ab, in dem sich digitale Bildung entfalten kann. Zweitens werden jene Voraussetzungen in den Blick genommen, die aufseiten der eigentlichen Akteure an den bayerischen Hochschulen vorzufinden sind, namentlich die Einstellungen der Dozierenden und Studierenden gegenüber digitalen Medien und KI, ihr medienbezogenes Wissen sowie ihre – gegebenenfalls in Qualifizierungsmaßnahmen erworbenen – Kompetenzen im Hinblick auf die Nutzung digitaler Medien für das hochschulische Lehren und Lernen. Diese Faktoren üben bereits einen unmittelbareren Einfluss auf die digitale Hochschulbildung aus als die vorausgehenden Rahmenbedingungen. Führt man diese Logik fort, so tritt drittens schließlich ins Blickfeld, ob, in welcher Weise und mit welchen Effekten digitale Medien tatsächlich in der hochschulischen Lehre in Bayern eingesetzt werden. Diese Einflussfaktoren sind am direktesten mit dem tatsächlichen Wissens- und Kompetenzerwerb der Studierenden verknüpft (Seidel & Shavelson, 2007).\r\n\r\nAbweichend von der skizzierten Darstellungssystematik gemäß dem C♭-Modell, bei dem ein Voranschreiten von entfernteren zu näheren Faktoren digitaler Bildung verfolgt wird, schließt sich als abschließender Teil der Gesamtdiskussion noch ein Kapitel an, in dem ein besonders brisanter Aspekt für die hochschulische Bildung gesondert betrachtet wird: KI. Der Grund dafür bedarf kaum einer Rechtfertigung: Seit generative KI der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung steht und eine enorme Entwicklungsdynamik auf diesem Feld aus-gelöst hat, kann kein Zweifel mehr daran bestehen, dass wir es bei KI mit einer tatsächlich disruptiven Technologie zu tun haben. Dies gilt ganz allgemein für Wirtschaft und Staat, Wissenschaft und Gesellschaft. Besonders deutlich gilt dies für Inhalte, Ziele und Verfahren hochschulischer Bildung – für Formate hochschulischer Lehre, den Wissens- und Kompetenzerwerb von Studierenden, hochschulische Prüfungen und nicht zuletzt auch für die sich wandelnden Qualifikationsanforderungen von Hochschulstudierenden in Zeiten von KI. Diese Erkenntnis, die in der Wissenschaft zu enormen Forschungsaktivitäten und ersten Erkenntnissen sowie in der Gesellschaft zu lebhaften Diskursen über Wohl und Wehe dieser neuartigen Technologie geführt hat, rechtfertigt eine gesonderte Behandlung dieses Themas im abschließenden Teil der Gesamtdiskussion. \r\n\r\nBevor jedoch zur Diskussion der Einzelergebnisse der vorstehenden Teilstunden in ihrem Gesamtzusammenhang übergegangen werden kann, seien hier nochmals die Eckpunkte der vorliegenden aktuellen Studie zum Stand digitaler Bildung an bayerischen Hochschulen rekapituliert. Diese im Blick zu behalten, ist für die Einordnung der nachstehenden Diskussionspunkte von großer Bedeutung, legen sie doch deren Geltungsbereich fest und sind deshalb für ein differenziertes Verständnis der Studienbefunde unabdingbar. \r\n7.1\t Geltungsbereich der Ergebnisse der vorliegenden Studie \r\nDie vorliegende Studie steht in einer Reihe mit zwei Vorgängerstudien aus den Jahren 2018 (Sailer et al., 2018) und 2022 (Lohr et al., 2022), die denselben Fokus verfolgen. In der \r\nZusammenschau ergeben sich dadurch wertvolle Hinweise auf die Entwicklungs¬dynamik digitaler Bildung an bayerischen Hochschulen im Zuge der soziokulturellen digitalen Transformation. Ein erster, ganz allgemeiner Hinweis auf die Stoßrichtung dieses fundamentalen Wandels ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass die Beteiligungs-bereitschaft an der vorliegenden Befragung der Akteure digitaler Hochschulbildung im Vergleich zu den Vorgängerstudien deutlich geringer ausfiel: Trotz vergleichbarer Erhebungsmethoden und einer vergleichbaren Vorgehensweise ist für die vorliegende Studie ein Rückgang der Stichprobengröße in allen untersuchten Bereichen festzustellen. Die einzelnen Teilstudien der Fort- und Weiterbildungsbeschreibungen, Dozierenden und Studierenden weisen insgesamt eine deutlich geringere Anzahl an analysierbaren Beschreibungen beziehungsweise Beteiligung auf als in den beiden Vorgängerstudien. Die Hochschulleitungen wurden in der vorliegenden Studie erstmals befragt.\r\n\r\nAls Erklärung für den Rückgang der Beteiligung an den Online-Befragungsstudien 2 und 4 (Dozierende und Studierende) drängen sich vor allem zwei mögliche Gründe auf: (1) Der Rückgang könnte als Ermüdungserscheinung im Verlauf mehrmaliger Erhebungen im Rahmen einer Trend-Studienreihe interpretiert werden. Als mögliche Ursache wäre etwa denkbar, dass die anfängliche Hoffnung der Befragten, mit ihrer Teilnahme Verbesserungen ihrer Situation anzustoßen, einer Ernüchterung gewichen ist. Ebenso denkbar ist jedoch auch – und dies könne ebenfalls den Rückgang der online verfügbaren Fort- und Weiterbildungsbeschreibungen erklären –, dass sich (2) die Situation der digitalen Bildung an den Hochschulen in Bayern, insbesondere nach den disruptiven Erfahrungen einer erzwungenen Umstellung auf digitale Formate während der Corona-Pandemie, nun vorerst konsolidiert und auf einem für viele Akteure hochschulischer Bildung befriedigenden Niveau eingependelt hat. Dies könnte sowohl die Nachfrage nach als auch das Angebot der Fort- und Weiterbildungen reduziert und zugleich die Motivation zu Studienteilnahme verringert haben.\r\nUm die Ergebnisse der vorliegenden Befragungen und Analysen richtig einordnen zu können, ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Entscheidung der einzelnen Personen zur Teilnahme an einer Studie zur digitalen Bildung an Hochschulen selbst schon als Ergebnis einer Selbstselektion zu werten ist: Dozierende oder Studierende, die der digitalen Transformation vollkommen fremd oder ihr fundamental ablehnend gegenüberstehen, könnten insgesamt deutlich weniger zur Teilnahme zu bewegen gewesen sein als medienaffine \r\nPersonen. Gleichzeitig ist zu bedenken, dass sich die Zusammensetzung dieser „Extremgruppen“ im Zeitverlauf verändert haben könnte: Sowohl besonders starke Gegner*innen als auch besonders enthusiastische Befürworter*innen melden sich heute möglicherweise seltener zu Wort, weil ihre Gruppen insgesamt kleiner geworden sind.\r\n\r\nFestzuhalten bleibt dennoch, dass trotz der beschriebenen Stichprobenreduktion im Verlauf der drei Studien auch für die vorliegende Studie noch eine solide Datenbasis vorliegt. Sie erlaubt es, alle als relevant erachteten Fragestellungen auf Grundlage ausreichender Fallzahlen zu beantworten und aus der Perspektive der empirischen Sozialwissenschaften valide Aussagen zu den einzelnen Aspekten wie zur digitalen Bildung an bayerischen Hochschulen insgesamt zu treffen. Zudem erweisen sich die Stichproben der Befragungsstudien (Dozierende und Studierende) mit Blick auf vergleichbare soziodemografische Merkmale als relativ ähnlich zu denen der Vorgängerstudien 2018 und 2022 (siehe Anhang A.2.1 \r\nund A.4.1). Dadurch werden Schlussfolgerungen im Hinblick auf Vergleiche zwischen den Studien grundsätzlich ermöglicht.\r\n7.2\tVoraussetzungen digitaler Bildung an den Hochschulen in Bayern \r\nIn einem ersten Schritt sollen gemäß der oben skizzierten Systematik die Voraussetzungen digitaler Bildung an Hochschulen in Bayern in den Blick genommen werden (Sailer et al., 2021). Dies betrifft zunächst institutionelle, administrative und organisatorische Faktoren, welche die Rahmenbedingungen digitaler Hochschulbildung abstecken. Insbesondere üben dabei die Hochschulleitungen einen gewichtigen Einfluss auf solche Faktoren aus. Dazu gehören das Engagement der Hochschulleitungen und die Digitalisierungsstrategie der Hochschule. Diese wiederum steht in einem Zusammenhang mit der digitalen Infrastruktur und technischen Ausstattung an Hochschulen.\r\n7.2.1\tInstitutionelle, administrative und organisationale Faktoren \r\nDie an den unterschiedlichen Hochschulen in Bayern geltenden institutionellen, administrativen und organisationalen Rahmenbedingungen digitaler Hochschulbildung werden\r\nmaßgeblich durch die Entscheidungen der Hochschulleitungen beeinflusst. In den Vorgängerstudien hatte sich dabei insbesondere das Engagement der jeweiligen Hochschule im Bereich der digitalen Bildung als wichtiger Einflussfaktor nachweisen lassen (Lohr et al., 2021). Aus diesem Grund wurden in der vorliegenden Studie das Engagement der Hochschulleitungen und ihre Digitalisierungsstrategie erfasst, wobei methodisch so vorgegangen wurde, dass die eigenen Perspektiven der Hochschulen gemäß ihren spezifischen Strategien und Schwerpunktsetzungen sichtbar werden konnten. \r\nEin zentrales Ergebnis ist, dass die Verbesserung der Qualität der Lehre – vor allem durch Individualisierung und Flexibilisierung – für die Hochschulleitungen das mit deutlichem \r\nAbstand am häufigsten genannte strategische Ziel im Kontext digitaler Bildung ist. Höhere Priorität, die allerdings zwischen den Hochschulen stark variiert, genießen dagegen vor \r\nallem solche Ziele, die einen deutlichen Innovationscharakter haben oder sich auf gezielte Infrastrukturmaßnahmen beziehen, etwa Projekte zur Nutzung von KI oder zur Internationalisierung der Hochschulen. Es drängt sich demnach der Eindruck auf, dass die Hochschulen zwar der Qualitätsverbesserung der Lehre durchaus Bedeutung beimessen, dass dieses Ziel im Vergleich zu anderen sich jedoch für konkrete projektförmige Maßnahmen oder auch für eine Profilierung der Hochschule nicht so gut eignet wie andere Ziele. Dies ist nachvollziehbar, da Initiativen zur allgemeinen Verbesserung der Lehre in der Breite ressourcenaufwendig sind, ihre Effekte schwerer nachzuweisen sind und zudem kaum kurzfristig zu erwarten sind. Dagegen lassen sich Maßnahmen wie fokussierte Infrastrukturprojekte – etwa der Ausbau digitaler Lernräume – hinsichtlich Ressourcenaufwand und Laufzeit präzise bestimmen und ihre Ergebnisse sind häufig deutlich sichtbarer. \r\n\r\nAm zweithäufigsten wird von Hochschulleitungen als strategisches Ziel im Kontext digitaler Bildung, allerdings mit einigem Abstand zum erstgenannten Ziel, die Kompetenzentwicklung der Studierenden genannt – vor allem im Hinblick auf allgemeine oder fachliche medienbezogene Kompetenzen. Im Zusammenhang mit dem erstgenannten Ziel deutet dies darauf hin, dass viele Hochschulen in Bayern die Bedeutung der Digitalisierung als eine soziotechnische Transformation in ihre lehrbezogenen Strategieüberlegungen einbeziehen. Sie erkennen sowohl das Potenzial digitaler Medien zur besseren Vermittlung fachlicher Kenntnisse als auch die Notwendigkeit, Studierenden das für ihren beruflichen und persönlichen Erfolg in einer digitalen Welt notwendige medienbezogene Wissen und entsprechende \r\nFähigkeiten zu vermitteln. \r\n\r\nWas nun konkrete Maßnahmen der Hochschulleitungen zur Förderung digitaler Medien und Ressourcen angeht, so sticht hierbei, insbesondere im Vergleich zu den Vorgängerstudien, vor allem hervor, wie fundamental die fortschreitende Digitalisierung die tradierten Formen und Formate hochschulischer Bildung herausfordert und verändert. Während in den Vorgängerstudien an dieser Stelle digitale Anwendungen wie Learning-Management-Systeme oder über Plattformen wie die Virtuelle Hochschule Bayern bereitgestellte Online-Kurse im Mittelpunkt genannt wurden, geht es 2025 darum, mit den neuesten Entwicklungen digitaler Medien Schritt zu halten. Dies betrifft einerseits die Entwicklung digitaler \r\nPrüfungsformate – eine Maßnahme, die nicht zu unterschätzende Auswirkungen auf die gesamte Lehre haben dürfte, da diese letztlich auf entsprechende Prüfungsformate vor-\r\nbereiten muss (siehe Kapitel 7.5). Andererseits wird sichtbar, dass das Thema KI bereits \r\nerhebliche Auswirkungen auf die Bildungsarbeit von Hochschulen hat: Die Hochschulleitungen bemühen sich, dieser neuen Technologie im Rahmen unterschiedlicher Maßnahmen Rechnung zu tragen und mit der hochdynamischen Entwicklung in diesem Bereich Schritt zu halten. \r\n\r\nDem Engagement und dem Vorhandensein einer Digitalisierungsstrategie auf der Ebene der Hochschulleitungen steht nun gegenüber, was davon in der hochschulischen Lehre \r\nankommt und welche Wirkungen davon ausgehen. Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass Hochschulen als Bildungsinstitutionen – insbesondere im Vergleich zu Schulen – \r\neinige Besonderheiten aufweisen: Die Dozierenden an Hochschulen und Universitäten \r\narbeiten ihrem grundgesetzlichen Auftrag (Artikel 5 Absatz 3 GG) sowie ihrem akademischen Selbstverständnis gemäß unter Bedingungen hoher Autonomie. Wirkung und Erfolg etwa von Initiativen zur allgemeinen Qualitätsverbesserung der Lehre im Kontext digitaler Bildung hängen daher in hohem Maße von der Bereitschaft der Dozierenden ab, diese Impulse aufzugreifen und in ihrer Lehre zur Geltung zu bringen. Tatsächlich schlägt sich diese Besonderheit in der vorliegenden Studie auch empirisch nieder: 70 Prozent der Dozierenden geben an, dass es entweder keine Digitalisierungsstrategie gebe oder sie nichts von \r\neiner solchen Strategie wüssten. Dieser Befund zeigte sich lediglich während der Corona-Pandemie anders, als immerhin annähernd die Hälfte der Dozierenden von einer einheitlichen Strategie für digitales Lehren und Lernen wusste. \r\n\r\nInsgesamt könnte sich in diesem Informationsdefizit der Dozierenden widerspiegeln, dass die Dringlichkeit, den Bereich digitale Hochschullehre weiterzuentwickeln, heute nicht  mehr in gleicher Weise wie zu Zeiten der Corona-Pandemie besteht beziehungsweise \r\nwahrgenommen wird. Darauf weist insbesondere auch der Befund hin, dass die Dozierenden mit der technischen Ausstattung und digitalen Infrastruktur ihrer Hochschulen zufriedener sind als je zuvor. Auch die Hochschulleitungen scheinen in ihren strategischen Entscheidungen den Besonderheiten von Hochschulen als Bildungsinstitutionen Rechnung zu tragen, indem sie, wie oben dargestellt, vor allem auf konkrete Infrastrukturmaßnahmen und Innovationsprojekte setzen. Diese Maßnahmen verbessern die Bedingungen digitaler Hochschullehre konkret und spürbar, ohne dass hierfür unmittelbar sichtbar sein müsste, ob und inwiefern eine einheitliche Digitalisierungsstrategie dahintersteht. \r\n7.2.2\tDigitale Infrastruktur und technische Ausstattung\r\nBetrachtet man die Befunde der vorliegenden Studie im Hinblick auf Fragen der digitalen Infrastruktur und der technischen Ausstattung im Vergleich zu den Ergebnissen der beiden Vorgängerstudien, so lässt sich zunächst die Fortsetzung eines klaren Trends konstatieren: Während die Hochschulen für eine immer bessere grundlegende, zentrale digitale Infrastruktur wie schnelles Internet oder die Versorgung mit studienrelevanter Standardsoftware sorgen und auch die Dozierenden entsprechend ausstatten, bleibt die technische Ausstattung der Studierenden, insbesondere mit den Geräten selbst, aber auch mit spezifischer Software, weiterhin ihrer eigenen Verantwortung überlassen. Dies ist ein Befund, der sich in den Vorgängerstudien ebenfalls schon abgezeichnet hatte und im Frühjahr 2025 auch für den Zugang zu KI gilt. \r\n\r\nDer genannte Trend einer durch die Hochschulen bereitgestellten digitalen Infrastruktur wie Internet, Standardsoftware für das Studium oder studienbezogene E-Mail-\r\nAccounts, der sich auch in Zeiten der Corona-Pandemie nicht wesentlich verändert dargestellt hat, scheint sich demnach etabliert zu haben. Die Studierenden führen damit offenkundig ihre eigenen Geräte für digitales Lehren und Lernen mit sich, mit denen sie die \r\ndigitale Infrastruktur der Hochschulen nutzen. Eine etwaige kostenintensive Anschaffung von Leihgeräten durch Institute oder Fakultäten scheint deshalb häufig nicht mehr erforderlich. Insgesamt führt diese „Aufteilung“ von Verantwortlichkeiten zwischen Hochschule, Dozierenden und Studierenden zu einer recht hohen Zufriedenheit mit der für hochschulisches digitales Lehren und Lernen zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung. Dozierende und Studierende können nach ihrer eigenen Einschätzung auf eine solide Grundlage an technischer Ausstattung zurückgreifen. Hinsichtlich KI zeigt sich, dass die KI-Ausstattung von Dozierenden und Studierenden im Durchschnitt als zufriedenstellend bewertet wird. Allerdings ist nur ein kleinerer Anteil eher oder voll zufrieden damit und zugleich zeigt die hohe Streuung erhebliche Unterschiede in den Einschätzungen. \r\n\r\nWie sind diese Befunde einzuschätzen? So positiv die hohe Zufriedenheit mit der technischen Ausstattung und digitalen Infrastruktur für digitale Bildung an Hochschulen grundsätzlich zu werten ist, könnte sie auch damit in Zusammenhang stehen, dass diese verfügbare Ausstattung und Infrastruktur insgesamt eher selten so eingesetzt wird, dass sie das \r\nvolle Potenzial neuartiger digitaler Medien zur Innovation von Hochschullehre ausspielt. \r\nSo sind anspruchsvolle Lehr-Lern-Szenarien wie Simulationen, Augmented oder Virtual \r\nReality, die nicht nur traditionelle Routinen hochschulischer Lehre reproduzieren, sondern gänzlich neue, authentische und praxisnahe Lernerfahrungen ermöglichen, auch auf eine anspruchsvolle Technologie angewiesen, die nicht zur technischen Grundausstattung von Hochschulen gehört. \r\n\r\nGerade die Entwicklung von KI-Systemen könnte hier jedoch einen fundamentalen Wandel herbeiführen: Denn im Unterschied zu allen digitalen Medien der letzten Dekaden, die anspruchsvolle interaktive digitale Lehr-Lern-Szenarien bereitgestellt haben, lassen sich KI-Systeme, wie z. B. tutorielle KI-Bots zur Unterstützung fachspezifischer Lernprozesse, sehr niederschwellig und ohne großen personellen Ressourcenaufwand einsetzen. Diese Niedrigschwelligkeit könnte dazu führen, dass sich anspruchsvolle interaktive Lehr-Lern-Szenarien nun erstmals etablieren und die Hochschullehre tatsächlich substanziell verändern. Gleichzeitig kann gerade dieser einfache Einstieg dazu beitragen, dass die Akteure hochschulischer Bildung zum Einsatz derartiger Szenarien überhaupt erst auf den Bedarf an \r\neiner leistungsfähigen Technologie aufmerksam werden und in der Folge auch ihre An-sprüche an die hochschuleigene digitale Infrastruktur, z. B. im Bereich KI, zunehmen. In der Folge kann sich die Wahrnehmung verändern: Während KI-Systeme zu Beginn ohne große Infrastruktur funktionieren, wird erst durch ihre intensivere Nutzung deutlich, dass die langfristige Etablierung solcher Szenarien leistungsfähigere hochschuleigene Technologien – etwa im Bereich KI-Infrastruktur – erfordert. Damit kann auch die aktuell noch hohe Zufriedenheit mit der vorhandenen digitalen Infrastruktur abnehmen. \r\n\r\nAbschließend sei noch darauf hingewiesen, dass gerade im Bereich technische Ausstattung und digitale Infrastruktur die Orientierung an Mehrheiten und Mittelwerten die Gefahr in sich birgt, kleine Gruppen mit ihren hochrelevanten Anliegen zu übersehen. Für den Bereich technische Ausstattung ist deshalb besonders hervorzuheben, dass die Studie auch eine kleine Gruppe von Studierenden identifizieren konnte, die offenbar unter anderen \r\nBedingungen antritt als die große Mehrheit: So gibt immerhin etwa jede*r zehnte Studierende an, über keine ausreichende technische Ausstattung für digitales Lernen zu verfügen, ein ähnlicher Wert ergibt sich für die zum Lernen vorhandene digitale Infrastruktur, und bei der Verfügbarkeit von KI für digitales Lernen liegt der Wert sogar doppelt so hoch. Ähnlich ist es auch bei der Unterstützung für digitales Lernen, wo fast ein Drittel der Studierenden angibt, dass eine solche nicht zur Verfügung steht. Zudem äußert etwa ein Drittel der \r\nbefragten Studierenden konkret Wünsche zur technischen Ausstattung an Geräten und \r\ndigitaler Infrastruktur sowie KI. Diese Befunde stimmen weitgehend mit den Ergebnissen der Bitkom-Studie (Bitkom Research, 2024) überein, in welcher ein Viertel der befragten Studierenden eine schlechte technische Ausstattung als dringliches Problem an der Hochschule identifiziert und sich gut zwei Drittel eine verstärkte Digitalisierung und Nutzung \r\ndigitaler Medien an der Hochschule wünscht. \r\n7.3\tQualifizierungsangebote für die Dozierenden \r\nFort- und Weiterbildungsangebote, die sich an die Adresse der Dozierenden richten und sie für digitale Lehre qualifizieren sollen, sind ein zweiter wichtiger Faktor für digitale Bildung.\r\nDie Studienergebnisse zeigen für diesen Bereich einen erheblichen Anstieg von Fort- und Weiterbildungen, in denen digitale Medien eine Rolle spielen, nämlich von 33 auf 75 Prozent. Gleichzeitig sinkt jedoch der Anteil an Fort- und Weiterbildungen, in denen die Vermittlung medienbezogener Kompetenzen im Mittelpunkt steht, also ein explizites Lernziel ist. Dieser Befund lässt sich so interpretieren, dass die Digitalität offenkundig zunehmend als selbstverständlicher Bestandteil von Hochschullehre begriffen und in den Fort- und Weiterbildungen berücksichtigt wird. Gleichzeitig wird in diesem Bereich offenbar von sicher verfügbaren Grundkompetenzen ausgegangen, die es unnötig erscheinen lassen, die Fort- und Weiterbildungen explizit und dezidiert auf diese Kompetenzen zu fokussieren. \r\n\r\nBei den spezifischen Teilbereichen digitaler Lehre nach dem DigCompEdu-Modell (Redecker, 2017), die in den Fort- und Weiterbildungsangeboten im Mittelpunkt stehen, \r\nliegt ein Schwerpunkt darauf, wie die Studierenden beim Lernen unterstützt werden können. Entsprechend sind Fort- und Weiterbildungen etwa zur Lernbegleitung häufiger zu \r\nfinden als zum Einsatz digitaler Medien in der Lehre, und die aktive Einbindung von Lernenden oder Feedback nimmt einen größeren Stellenwert ein als Lernstandserhebungen. Die Fort- und Weiterbildungen spiegeln damit eine Hochschuldidaktik wider, die sich stark an den Lernenden und deren Kompetenzerwerb orientiert. Weniger im Vordergrund steht dagegen allerdings die Befähigung der Studierenden zum eigenverantwortlichen, selbstregulierten Lernen alleine oder in Kollaboration mit anderen Studierenden. Insgesamt deutet \r\nsich hier also an, dass die Hochschuldidaktik in Bayern den Schritt von der digitalen Mediennutzung in der Lehre zum digital unterstützten Lernen vollzogen hat, dass sie jedoch das \r\nLernen an der Hochschule nach wie vor stark von den Handlungen der Dozierenden abhängig sieht. Weniger im Fokus steht dagegen die Befähigung der Studierenden zum selbstgesteuerten und eigenverantwortlichen Lernen – obgleich die digitale Welt gerade hierfür\r\nvollkommen neue Möglichkeiten bereitstellt, von der Partizipation in Learning Communities über die Nutzung zusätzlicher Online-Kurse (z. B. Kurse der Virtuellen Hochschule \r\nBayern) bis hin zum tutoriell unterstützten Lernen mit KI. \r\n\r\nDas eine ist das Fort- und Weiterbildungsangebot an Hochschulen und die Frage, welche Qualifikationen im Kontext der digitalen Lehre dieses abdeckt. Wie aber steht es um die Nachfrageseite? Was diesen Aspekt angeht, so erweist sich das Befundmuster der Vorgängerstudien auch in der aktuellen Studie als weitgehend stabil. Nur eine Minderheit der \r\nDozierenden nutzt die Fort- und Weiterbildungsangebote, dann jedoch zumeist auf eigene Initiative hin. Eine stabile Mehrheit von rund 60 Prozent besucht jedoch keine Fort- und Weiterbildungen, sondern erwirbt sich ihre medienbezogenen Kompetenzen entweder im Alleingang oder aber im kollegialen Austausch.\r\n\r\nDas allgemeine Befundmuster in diesem Bereich lässt zudem einen weiteren Einblick in die Funktionsweise von Hochschulen als Institutionen zu: Die Akteure der Hochschulbildung \r\narbeiten ihrem Selbstverständnis nach offenkundig unter Bedingungen hoher Autonomie und Eigenverantwortung. Es ist kein Zufall, dass der Anteil an Fort- und Weiterbildungen, die als Bestandteil von Qualifizierungsmaßnahmen oder auf Wunsch übergeordneter Instanzen besucht werden, vergleichsweise gering ist. Anders als beispielsweise Lehrkräfte an Schulen mit ihren Fort- und Weiterbildungsverpflichtungen, denen ein breites und differenziertes Fort- und Weiterbildungsangebot auf lokaler, regionaler und landesweiter Ebene gegenübersteht, ist die Fort- und Weiterbildung von Hochschuldozierenden auf ihr Eigenengagement angewiesen. Dabei muss außerdem bedacht werden, dass die Qualifizierung für Lehre bei Hochschulangehörigen, anders als bei den meisten Lehrkräften, immer auch mit anderen beruflichen Anforderungen konkurriert, vor allem mit ihrem Engagement in der Forschung sowie der akademischen Selbstverwaltung. \r\n7.4\tMedienbezogene Einstellungen und medienbezogenes Wissen von Dozierenden und Studierenden \r\nHinsichtlich des digitalen Lehrens und Lernens an Hochschulen treten im nächsten Schritt \r\ndas medienbezogene Wissen und die medienbezogenen Einstellungen der Akteure auf. \r\nDenn diese Faktoren üben einen unmittelbaren Einfluss darauf aus, ob, wie häufig und wie genau digitale Medien zum Lehren und Lernen an den Hochschulen in Bayern eingesetzt werden. Dabei sind beide Seiten von Interesse. Während die Dozierenden in die Planung, Durchführung, Evaluation und Weiterentwicklung ihrer Lehre digitale Medien mehr oder weniger intensiv und produktiv einbeziehen können, liegt es bei den Studierenden, ob und wie sie digitale Medien für ihr Lernen nutzen, und zwar sowohl im Rahmen ihrer hochschulischen Lehrveranstaltungen als auch in selbstgeschaffenen und selbstgesteuerten Lerngelegenheiten. Zudem erweitert die inzwischen neu hinzugetretene generative KI insbesondere die Lernoptionen von Studierenden – unabhängig von ihrer Hochschule, ihren Dozierenden und ihren konkreten Lehrveranstaltungen. Was diese jüngsten Entwicklungen angeht, so ist noch einmal daran zu erinnern, dass die Ergebnisse der vorliegenden Studien die Situation der digitalen Bildung an bayerischen Hochschulen im Frühjahr 2025 abbilden. Diese Momentaufnahme könnte jedoch durch die dynamischen Entwicklungen in diesem Bereich schnell in Teilen überholt sein. \r\n\r\nWas nun zunächst die Einstellungen von Dozierenden und Studierenden zu digitalen Medien in der Lehre angeht, so lässt sich feststellen, dass diese seit der letzten Studie auf hohem positivem Niveau stabil geblieben sind und sich unter den Studierenden aller Disziplinen sogar noch einmal etwas verbessert haben. Digitale Medien scheinen sich demnach als selbstverständlicher Faktor digitaler Hochschulbildung etabliert zu haben. Das ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der digitalen Lehre während der Corona-Pandemie bemerkenswert, denn die in dieser Zeit von allen Beteiligten gemachten intensiven Erfahrungen haben offenkundig gerade nicht zu Übersättigung und Abkehr von digitalen Formaten der Lehre geführt. Die positiven Einstellungen haben sich vielmehr stabilisiert und teilweise \r\nsogar nochmals erhöht. Dass es sich hierbei durchaus um differenzierte Einschätzungen handelt, zeigt sich vor allem auch darin, dass die Einstellungen zu KI in der Bildung deutlich weniger gut ausfallen. Hier spiegelt sich offenkundig die Ambivalenz, mit der Dozierende wie Studierende dieser neuen Technologie im Kontext der hochschulischen Lehre begegnen.\r\n\r\nEntsprechen diese positiven Einstellungen aber auch dem Wissen der Akteure hochschulischer Bildung? Diese Frage lässt sich im vorliegenden Kontext im Hinblick auf die Gruppe der Dozierenden beantworten, die im Rahmen der vorliegenden Studie objektive Wissenstests durchlaufen haben. Die Testergebnisse deuten darauf hin, dass die Dozierenden über ein mittleres grundlegendes mediendidaktisches Anwendungswissen verfügen, das dennoch Ausbaupotenzial aufweist. Hinsichtlich des objektiv gemessenen Wissens zu generativer KI weisen die Dozierenden überraschend hohe Kenntnisse auf, sogar etwas höher als die der Studierenden. \r\n7.5\tDigitaler Medieneinsatz und digitale Lernaktivitäten in der Lehre\r\nUm einen tieferen Einblick in die konkrete Gestaltung digitaler Lehre an den bayerischen Hochschulen zu gewinnen, wurden in der vorliegenden Studie, wie bereits in den Vorgängerstudien, die Lehrveranstaltungsformate und die darin auftretenden digitalen Lernaktivitäten der Studierenden erfasst. Vor allem diese digitalen Lernaktivitäten – also die konkreten Handlungen, die die Studierenden beim Lernen vollziehen – sind gemäß wissenschaftlicher Modelle und empirischer Evidenz jene Indikatoren, die am unmittelbarsten mit dem Lernerfolg der Studierenden in Zusammenhang stehen (vgl. Chi & Wylie, 2014).\r\n\r\nBefragt man Dozierende und Studierende nach den vorherrschenden Formaten heutiger Hochschullehre, so zeigt sich ein für beide Gruppen übereinstimmender Trend für Vorlesungen und Seminare zu synchronen Präsenzformaten, die zugleich einen erheblichen Anteil digitaler Elemente aufweisen. Wie kaum anders zu erwarten, treten in Vorlesungen etwas mehr rezeptive Lernformate auf, während Seminare aktivierender gestaltet sind. Interessant ist nun – bei aller Übereinstimmung der Angaben von Studierenden und Dozierenden –, dass im Hinblick auf die Frage, wie aktiv in den Lehrveranstaltungen jeweils gelernt wird, die Angaben der Studierenden von denen der Dozierenden abweichen: Die Studierenden beschreiben sich selbst, erstens, als weniger aktiv, als die Dozierenden annehmen. Zweitens legen sie bei ihren digitalen Lernaktivitäten mehr Eigeninitiative an den Tag, als die Dozierenden vermuten, da ihre Angaben höhere Varianz aufweisen als die der Dozierenden. Dies ist ein Befund, der sich weiter unten bei der Betrachtung der spezifischen \r\ndigitalen Lernaktivitäten gemäß der Systematik des ICAP-Modells bestätigen wird. Er lässt sich als ein weiterer Hinweis darauf deuten, dass im Zusammenhang mit der digitalen Bildung an Hochschulen den Studierenden als den Abnehmer*innen und ihrer Nutzung der Lerngelegenheiten ein besonderes Gewicht zukommt. \r\n\r\nAls weiterer wichtiger Befund ist hervorzuheben, dass die Hochschulen in Bayern nach \r\nAbklingen der pandemiebedingten Verlagerung der Lehre in den digitalen Raum nun zu Präsenzveranstaltungsformaten zurückgekehrt sind. Dies bedeutet jedoch keineswegs auch eine Abkehr von der Digitalität, vielmehr ist die Bedeutung der digitalen Medien in den Lehrveranstaltungen so hoch wie nie zuvor. Das lässt sich als klares Indiz dafür werten, dass „analog“ und „digital“ in der heutigen neuen Kultur des Lehrens und Lernens an Hochschulen nicht mehr als Gegensätze verstanden werden können. Die Befunde der vorliegenden Studie zeigen vielmehr, dass sich an den Hochschulen in Bayern eine Synthese von analogen und digitalen Elementen etabliert hat, in der versucht wird, das „Beste aus beiden \r\nWelten“ zu kombinieren (vgl. Schultz-Pernice et al., 2025).\r\n\r\nGeht man von hier aus zur Ebene der konkreten Lernaktivitäten der Studierenden mit \r\ndigitalen Medien in beziehungsweise vor und nach Lehrveranstaltungen über, so zeigt sich, dass die Studierenden ein ehemals analoges Lernen nun mit einem digitalen Lernen substituieren (Puentedura, 2006, 2014; Sailer et al., 2024), ohne ihre konkreten Lernaktivitäten als solche zu verändern. Anstatt gedruckter Bücher und Texte lesen die Studierenden heute digital bereitgestellte Texte und Vorlesungsfolien, anstatt in den Bibliotheken recherchieren sie heute in Online-Datenbanken, anstatt handschriftliche Mitschriften und Notizen anzufertigen, finden heute digitales Note-Taking und die digitale Bearbeitung von Texten und Vorlesungsfolien statt. Auch in Zeiten der fortgeschrittenen Digitalisierung mit all ihren \r\nFormaten und Möglichkeiten überwiegen demnach letztlich die traditionellen (im Sinne passiver und aktiver digitaler Lernaktivitäten nach dem ICAP-Modell) Formen der Wissensaufnahme und -verarbeitung durch Lesen, Kommentieren, Annotieren und Schreiben. Auf diese Art und Weise, wenn sich die Lernaktivitäten als solche nicht ändern, ist auch nicht davon auszugehen, dass mit der Nutzung digitaler Medien eine Lernerfolgssteigerung einhergeht (Clark, 1983).\r\n\r\nDiese Befunde werden nun durch die Erfassung der spezifischen digitalen Lernaktivitäten differenziert, die in den Lehrveranstaltungen von den Dozierenden nach ihrer eigenen \r\nAussage geplant und angeregt werden beziehungsweise von den Studierenden dann nach deren eigener Aussage auch tatsächlich vollzogen werden. Dabei folgte die vorliegende Studie, wie bereits die Vorgängerstudien, der Erfassung von digitalen Lernaktivitäten gemäß dem ICAP-Modell (Chi & Wylie, 2014). Dieses teilt die digitalen Lernaktivitäten in die Stufen passiv, aktiv, konstruktiv und interaktiv ein, wobei im Aufstieg von passiv zu interaktiv zunehmend anspruchsvollere Formen der Lernaktivierung stattfinden und entsprechend auch anspruchsvollere Lernziele damit erreicht werden können (siehe Kapitel 2). \r\n\r\nUm eine mögliche längerfristige Weiterentwicklung der hochschulischen Lehr-Lern-Formen erfassen zu können, muss bei der Interpretation der aktuellen Studienbefunde jedoch berücksichtigt werden, dass ein Vergleich nur zwischen den Befunden der Studie von 2018 und der aktuellen Studie sinnvoll ist: Da die Studie von 2022 die Situation während der Corona-Pandemie erfasst, in der praktisch die gesamte Lehre im digitalen Raum stattfand, lassen sich diese Angaben mit den heutigen nur bedingt vergleichen. Vor allem ist bei der Interpretation der aktuellen Daten davon auszugehen, dass unter Bedingungen der heutigen flächendeckenden Integration digitaler Medien in Präsenzveranstaltungen möglicherweise gerade besonders anspruchsvolle digitale Lernaktivitäten vor allem im direkten Austausch der Studierenden in Präsenzveranstaltungen realisiert werden. Da die vorliegende Studie nur digitale Lernaktivitäten erfasst, kann daraus auch nicht auf die Lernaktivierung in Lehrveranstaltungen insgesamt geschlossen werden, da diese sich aus analogen und \r\ndigitalen Lernaktivitäten zusammensetzt. \r\n\r\nSieht man sich unter dieser Einschränkung die Ergebnisse der aktuellen Studie an, so lässt sich feststellen, dass nach übereinstimmenden Angaben von Dozierenden und Studierenden alle vier Arten der digitalen Lernaktivitäten im langfristigen Vergleich zwischen 2018 und 2025 zugenommen haben. Dabei überwiegen jedoch nach wie vor die niedrigeren \r\nICAP-Stufen passiver und aktiver digitaler Lernaktivitäten die höheren Stufen konstruktiver und interaktiver digitaler Lernaktivitäten bei weitem, wobei es bemerkenswerterweise \r\nkeine nennenswerten Unterschiede zwischen Vorlesungen und Seminaren zu geben scheint. Dieser Befund zeigt vor allem auf, in welchem Maße die neue Kultur des Lehrens und Lernens an Hochschulen – trotz aller potenziell disruptiven Ereignisse wie der Corona-Pandemie und der Entwicklung von KI – vor allem durch ein erstaunliches Beharrungsvermögen geprägt ist. Die traditionellen Formate und Routinen der Wissensvermittlung an Hochschulen erweisen sich jedenfalls in der vorliegenden Studie als stabil. Entwicklungen sind zwar erkennbar und sie weisen auch durchaus in eine positive Richtung, bleiben \r\njedoch z. B. hinter den Erwartungen zurück, die sich aus den Erkenntnissen der Lehr-Lern-Forschung zur Steigerung des Lernerfolgs durch anspruchsvollere Lernaktivierung ergeben. \r\n\r\nInteressant ist dabei allerdings, dass die Angaben der Studierenden zu ihren digitalen Lernaktivitäten zwar für passive und aktive digitale Lernaktivitäten im Mittel über denen der Dozierenden liegen, umgekehrt jedoch deutlich mehr Dozierende als Studierende das Vorkommen anspruchsvoller Formen der Aktivierung in Form von konstruktiven und interaktiven digitalen Lernaktivitäten angeben. Dies deutet darauf hin, dass zumindest manche \r\nDozierenden die anspruchsvolleren digitalen Lernaktivitäten in ihren Lehrveranstaltungen anregen, jedoch überschätzen, inwieweit die Studierenden dies auch so umsetzen. \r\n\r\nAuch wenn die oben benannte Einschränkung in Anschlag gebracht wird, dass diese Befunde lediglich den Anteil an digitalen Lernaktivitäten widerspiegeln, so drängt sich dennoch erneut in der Gesamtschau der Studienergebnisse die Schlussfolgerung auf, dass – \r\nzumindest an Hochschulen – die Vorstellung einer engen Verknüpfung von Lehren und Lernen, bei der die Lehre bestimmt, was und wie gelernt wird, zugunsten des Konzepts einer eher losen Koppelung von Lehren und Lernen revidiert werden müsste. Diese Erkenntnis rückt die Eigeninitiative, die Selbststeuerungsfähigkeiten und auch die Eigenverantwortung der Studierenden stärker in den Fokus des Interesses und verweist die Hochschulen darauf, diesem gewichtigen Faktor der hochschulischen digitalen Bildung größere Aufmerksamkeit zu schenken. Ein solcher Perspektivwechsel hätte im Übrigen möglicherweise auch positive Auswirkungen nicht nur auf das Lernen in den Lehrveranstaltungen selbst, sondern auch auf die Vor- und Nachbereitung von Vorlesungen und Seminaren zuhause. Denn die von Studierenden in der häuslichen Arbeit selbst gewählten digitalen Lernaktivitäten unterscheiden sich in ihrer Verteilung hinsichtlich der Systematik des ICAP-Modells kaum von den digitalen Lernaktivitäten, die sie in den Lehrveranstaltungen realisieren. Auch hier \r\narbeiten und lernen die Studierenden nach eigener Angabe vor allem auf der passiven und aktiven Stufe – ein Befund, der gemäß empirischer Evidenz aber vor allem zum Aufbau und zur Verankerung von deklarativem Fachwissen beitragen kann, für den Erwerb anspruchsvollerer Kompetenzen oder Problemlösefähigkeiten jedoch nicht optimal ist. \r\n\r\nVor diesem Hintergrund sei abschließend die Frage aufgeworfen, ob die Studierenden hier Chancen zum Erwerb anspruchsvollerer, für ihre spätere berufliche Tätigkeit besonders \r\nrelevanter Kompetenzen verspielen oder ob sie nicht vielmehr genau das leisten, was von ihren Hochschulen in den Prüfungen erwartet wird, nämlich in erster Linie der Nachweis eines umfangreichen und differenzierten Fachwissens. Sollte dem so sein, dann wäre eine Weiterentwicklung der neuen Kultur des Lehrens und Lernens an Hochschulen nur zugleich mit der Umstellung ihrer Prüfungskultur hin zu kompetenz- und handlungsorientierten \r\nAbschlussprüfungen zielführend und erfolgversprechend. Solange die Prüfungskultur an Hochschulen jedoch primär auf den Nachweis von deklarativem Fachwissen oder allenfalls seine theoretische Anwendung in schriftlichen Prüfungen ausgerichtet ist, muss jedenfalls das Lernverhalten der Studierenden an den Hochschulen in Bayern als effektiv und gut \r\nbegründet beurteilt werden. Eine Weiterentwicklung einer neuen Kultur des Lehrens und Lernens an Hochschulen von der Wissensvermittlung hin zur Vermittlung praxistauglicher Kompetenzen und anspruchsvoller Problemlösefähigkeiten scheint also nur unter der \r\nVoraussetzung erfolgversprechend, dass im gleichen Zug auch die Prüfungsformate auf \r\nden Nachweis ebensolcher anspruchsvoller Kompetenzen umgestellt werden. \r\n7.6\tKI\r\nEs besteht kein Zweifel daran, dass die seit Ende 2022 der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende generative KI eine fundamentale Herausforderung für Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und natürlich auch die Hochschulen als Forschungsinstitutionen und Bildungsinstitutionen darstellt. Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden die vier Teilstudien der vorliegenden Gesamtstudie noch einmal gesondert daraufhin betrachtet, was KI für die digitale Bildung an den Hochschulen in Bayern aktuell bedeutet. Der zeitliche Hinweis „aktuell“ ist dabei von Bedeutung. Denn die vorliegende Studie beschreibt und interpretiert Befragungen von Hochschulleitungen, Dozierenden und Studierenden, die im Frühjahr 2025 stattgefunden haben. Seitdem ist jedoch die Entwicklung von KI bereits wieder ein erhebliches Stück vorangeschritten: Seit Einführung werden in kurzen Zeitabständen immer leistungs-fähigere große Sprach- sowie multimodale Integrationsmodelle entwickelt, die Rechen- und Inferenzinfrastruktur kontinuierlich ausgebaut und der Wandel von assistiven zu agentischen KI-Systemen vorangetrieben. Parallel dazu – und für den vorliegenden Zusammenhang nicht weniger wichtig – ist die zunehmend selbstverständliche Integration von KI in die Alltagswelt, Wissenschaft und die persönlichen Bildungsprozesse. Diese äußerst dynamische Entwicklung hat zur Folge, dass Lehren, Lernen und auch Prüfen an Hochschulen sich zunehmend auf KI einstellen und, im Wortsinne, „mit ihr rechnen“ müssen. \r\nDabei zeigt die vorliegende Gesamtstudie mit ihren Teilstudien eindrucksvoll auf, dass die Akteure hochschulischer digitaler Bildung derzeit ein zwiespältiges Verhältnis zur KI haben: \r\nUnter Dozierenden und Studierenden halten sich Hoffnungen und Befürchtungen die \r\nWaage. Der breiten, ja zunehmend unvermeidlichen eigenen Nutzung von KI im privaten Bereich steht entsprechend eine teilweise noch deutlich zurückhaltendere Nutzung von KI beim hochschulischen Lehren und Lernen gegenüber. Dozierende wie Studierende erkennen und nutzen KI als Technologie und Arbeitsmittel offenkundig, um ihre spezifischen Aufgaben im akademischen Kontext effizienter zu bewältigen. Wenn es jedoch um das Lehren und Lernen geht, so herrschen erhebliche Unsicherheiten vor. Zwar erwarten alle Gruppen von Befragten der vorliegenden Studie Chancen von KI für das Lehren und Lernen. Diesen Erwartungen steht jedoch die mit weitem Abstand von Dozierenden und Studierenden am häufigsten genannte Besorgnis gegenüber, dass KI ebenso gut auch negative Auswirkungen auf Lernen und Kompetenzerwerb an der Hochschule haben könnte. Aus der Sicht der Hochschulleitungen stehen wiederum nicht so sehr der Wissens- und Kompetenzerwerb selbst, sondern organisatorische und regulatorische Fragen im Mittelpunkt, etwa wie sich angesichts von KI traditionelle Prüfungsformate verändern müssen – ein Problem, das auch von Dozierenden und Studierenden gesehen wird.\r\n\r\nEinige Hochschulleitungen reagieren auf diese Situation bereits damit, dass sie die Voraussetzungen für Dozierende und Studierende schaffen, sich im Rahmen der hochschulischen Lehre mit dieser neuartigen Technologie zu befassen. Dabei fokussieren sie sich zunächst offenbar darauf, einen datenschutzkonformen Zugang zu KI-Systemen bereitzustellen und hierfür auch die notwendigen personellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Diese Maßnahmen sind jedoch zum Zeitpunkt der Befragungen (Frühjahr 2025) noch nicht flächendeckend bei allen Hochschulen in Bayern auf den Weg gebracht. \r\n\r\nDas hat zur Folge, dass die Studierenden derzeit KI, größtenteils ChatGPT, vor allem über private Accounts nutzen, also nicht über offiziell von den Hochschulen zur Verfügung gestellte Angebote. Dies ist nun allerdings mit teilweise gravierenden Nachteilen verbunden: Erstens kann angenommen werden, dass aus finanziellen Gründen die meisten Studierenden kostenlose KI-Systeme nutzen. Das bedeutet jedoch, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass die dabei bearbeiteten Inhalte der Studiengänge, also z. B. Materialien der Dozierenden, Mitschriften oder Studienunterlagen, den jeweiligen KI-Systemen als Input zur \r\nVerfügung gestellt werden, die diese dann als Trainingsdaten für ihre KI-Modelle weiterverwenden. Dies zieht jedoch aus urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher und personenschutzrechtlicher Sicht potenziell ein ganzes Spektrum an Problemen nach sich, was durch ein professionelles KI-Management der Hochschulen deutlich entschärft werden könnte. \r\n\r\nEin weiteres nicht zu unterschätzendes Problem ist, dass leistungsfähige KI, die nur über Bezahl-Accounts zugänglich ist, zunehmend als studienrelevante Ressource angesehen werden muss – aber von den finanziellen Ressourcen der Studierenden abhängig ist. Im Sinne der Studien- und damit auch Bildungsgerechtigkeit kann jedoch kaum hingenommen werden, dass Studierende je nach Finanzkraft Zugang zu unterschiedlich leistungsfähigen KI-Systemen im Studium haben. \r\n\r\nDer hier aufscheinende hochschulische Handlungsbedarf entspricht dabei jedoch nicht \r\nnotwendigerweise auch den in der Studie von den Akteuren genannten Bedürfnissen: \r\nSo wünscht sich zwar rund ein Sechstel der gesamten Studierenden einen KI-Zugang durch ihre Hochschule; diesen steht jedoch mit einem Drittel der Studierenden eine deutlich\r\ngrößere Gruppe gegenüber, die keine Wünsche zur KI-Ausstattung äußert. Die Mehrheit der Studierenden scheint demnach die derzeit bereits für andere Bereiche der technischen Ausstattung geltenden Regelungen auch auf KI zu übertragen und als Teil ihrer eigenen \r\nVerantwortung anzusehen. Noch interessanter scheinen in dieser Hinsicht die Zufriedenheitswerte der Studierenden mit der von ihnen privat zur Verfügung stehenden KI: Denn obgleich diese insgesamt (mit einem Mittelwert von 4,0 auf einer Skala von 1 bis 5) hoch \r\nzu sein scheint, gibt deutlich weniger als die Hälfte der Studierenden an, dass die ihnen zur Verfügung stehende KI „voll und ganz“ oder „eher“ ausreichend für digitales Lernen ist. \r\nDas bedeutet im Umkehrschluss, dass sich viele Studierende nicht sicher sind, ob sie dieser Aussage tatsächlich zustimmen können und wie stark ihre Zustimmung dazu ausfällt. \r\n\r\nDie derzeit noch bestehende Unsicherheit der Akteure digitaler Hochschulbildung gegenüber KI könnte auch ein Grund dafür sein, dass das Thema KI in den Fort- und Weiterbildungsangeboten der Hochschulen noch nicht den Stellenwert einnimmt, der vielleicht angesichts der technologischen Entwicklung und der lebhaften Diskussionen in Wissenschaft und Gesellschaft erwartbar wäre: Lediglich ein Fünftel der Fort- und Weiterbildungen nennt KI explizit als Thema. Allerdings lässt sich aus dem Befund, dass KI nicht explizit in den Ausschreibungstexten der Fort- und Weiterbildungen auftritt, keineswegs schließen, dass diese neuartige Technologie in den Veranstaltungen nicht dennoch Thema ist – dann allerdings vermutlich eher als Herausforderung, für die es noch keine verbindlichen Lösungen gibt. \r\n\r\nWie steht es mit dem Wissen und den Einstellungen von Dozierenden und Studierenden \r\nzu KI? Das Wissen zu generativer KI wurde in der vorliegenden Studie mit einem objektiven Wissenstest gemessen. Dabei zeigt sich, dass sowohl die Studierenden als auch, und sogar noch mehr, die Dozierenden über relativ hohes Wissen zu generativer KI verfügen. Für die Bewertung dieses Ergebnisses ist jedoch einmal mehr zu bedenken, dass angesichts der Dynamik und Komplexität der KI-Entwicklungen sowie der fachlichen und gesellschaftlichen Diskussion über KI derzeit noch relativ unklar ist, welches Niveau an KI-Wissen für eine fundierte Einschätzung und kompetente Nutzung dieser Technologie überhaupt erforderlich oder wünschenswert wäre. Trotz dieser Einschränkung kann jedoch offenbar von einem soliden Grundwissen über generative KI unter den Akteuren digitaler Hochschulbildung in Bayern ausgegangen werden. Überdies spricht auch die Tatsache, dass die Studierenden der Informatik und Wirtschaftsinformatik in diesem Test mit deutlichem Abstand besser abgeschnitten haben als die restlichen Studierenden, dafür, dass hier eine valide Messung vorliegt. \r\n\r\nAngesichts dieses Befundes zum Wissen zu generativer KI sind nun die Studienergebnisse zu den Einstellungen zu KI in der Bildung umso bemerkenswerter. Dabei sind zwei Befunde auffällig: Erstens stehen beide Gruppen dieser neuen Technologie deutlich skeptischer \r\ngegenüber als digitalen Medien im Allgemeinen. Und zweitens zeigen sich bei KI weitaus größere Einstellungsdifferenzen zwischen den Fachbereichen als bei digitalen Medien \r\ngenerell. Die Einstellungen zu KI in der Bildung sind in den Fachbereichen Informatik und Wirtschaftsinformatik unter Studierenden mit Abstand am positivsten (für diese Disziplinen liegen keine Befunde von Dozierenden vor), gefolgt von den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften; in den Rechtswissenschaften unterscheiden sich die Einstellungen zu KI zwischen den Dozierenden und den Studierenden tendenziell; die Dozierenden und Studierenden der geistes-, kultur- und sprachwissenschaftlichen Fächer sind sich wiederum in ihrer \r\nskeptischen Einstellung gegenüber KI in der Bildung relativ einig. \r\n\r\nWenn es um den konkreten Einsatz von KI in der digitalen Hochschulbildung geht, so zeigt die vorliegende Studie auf, dass hierbei unter Dozierenden und Studierenden noch größere Zurückhaltung vorherrscht. Insbesondere in den Lehrveranstaltungen selbst spielt KI noch kaum eine Rolle, etwas mehr bereits in der Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen. Dabei nutzen die Studierenden KI intensiver als Dozierende, allerdings unterscheiden sich ihre Nutzungsmuster je nach der Rolle, die sie in der hochschulischen Lehre einnehmen. Dozierende nutzen die KI vor allem in der Planung und Vorbereitung der Lehre, insbesondere bei der Erstellung von Material, das sie in der Lehre einsetzen wollen, deutlich weniger zur Unterstützung der didaktischen Planung oder zur Unterstützung bei der Leistungsbewertung. Die Studierenden hingegen nutzen die KI komplementär, sie \r\nlassen sich von ihr hauptsächlich beim Lernen unterstützen. Unter den KI-Systemen setzen dabei rund 80 Prozent der Dozierenden und über 90 Prozent der Studierenden zum Zeitpunkt der Studie auf ChatGPT, alle anderen KI-Systeme sind demgegenüber weit abgeschlagen (Stand Frühjahr 2025). \r\n\r\nDamit ergibt sich als Gesamtbild, dass sich die Nutzung von KI in der hochschulischen Lehre in Bayern derzeit offenbar noch in einem Anfangs- und Versuchsstadium befindet: Dozierende und Studierende nutzen KI zur Erledigung ihrer je spezifischen Aufgaben in der Lehre beziehungsweise beim Wissenserwerb und Lernen, eine tatsächliche Integration in die Hochschullehre im Sinne einer Nutzung in den Lehrveranstaltungen hat jedoch noch nicht Einzug gehalten. Dies kann mehrere Gründe haben, nicht zuletzt auch die bereits genannten technischen und rechtlichen. Dass unter den derzeit noch nicht geklärten daten- und personenschutzrechtlichen Voraussetzungen die Dozierenden mit einem Einsatz von KI in den Lehrveranstaltungen vorsichtig sind, lässt sich demnach auch kaum sicher als KI-Skepsis interpretieren. Es könnte eher auf eine noch gering ausgeprägte Bereitschaft hindeuten, Verantwortung im Hinblick auf die Datensouveränität ihrer Studierenden zu übernehmen. \r\n\r\nSetzt man diese nachvollziehbare Zurückhaltung jedoch mit den in der Forschung vielfach aufgezeigten Potenzialen und Erwartungen an die KI im Hinblick auf eine verbesserte Lernförderung der Studierenden in Beziehung, so scheint eigentlich nur eine Schlussfolgerung nahezuliegen: Während digitale Medien inzwischen fest im Hochschulalltag verankert sind und von nahezu allen Studierenden und Lehrenden routiniert genutzt werden, gilt dies für KI derzeit noch nicht. Der Einsatz generativer KI ist hochgradig variabel und sowohl auf Seiten der Lehrenden als auch der Studierenden von Unsicherheiten, Zurückhaltung, aber auch großen Hoffnungen geprägt. Gerade diese Diskrepanz zwischen der etablierten Nutzung digitaler Medien und der noch uneinheitlichen, vorsichtigen Nutzung von KI unterstreicht, wie dringend Hochschulen klare Rahmenbedingungen schaffen müssen. \r\n8\tEmpfehlungen\r\nWeichenstellung für eine Professionalisierung der digitalen Bildung im \r\nZeitalter der Künstlichen Intelligenz\r\nIm Folgenden werden die Ergebnisse der vorliegenden Gesamtstudie zu konkreten Handlungsempfehlungen kondensiert. Die Grundlage für diese Empfehlungen stellt insbesondere die ausführliche Diskussion der gesamten Befunde in Kapitel 7 der vorliegenden \r\nGesamtstudie dar. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden dabei auf anerkannte gesamtgesellschaftliche Aufgaben und Ziele von Hochschulen im Allgemeinen sowie Hochschulen als Bildungsinstitutionen im Speziellen bezogen, um daraus normative Empfehlungen ableiten zu können. Die nachstehende Liste von sechs Empfehlungen orientiert sich erneut am eingangs eingeführten C♭-Modell (Sailer et al., 2021). Dies erlaubt es, die Identifikation \r\nunterschiedlicher Adressat*innen – sowohl Institutionen als auch Personengruppen – zu unterscheiden, an die sich diese Empfehlungen konkret richten. \r\n1. Digitale Infrastruktur für optimale, inklusive Bildungsinfrastruktur: Die Hochschulen verfügen heute über eine solide digitale Infrastruktur und technische Ausstattung – jetzt kommt es darauf an, allen Studierenden volle digitale Teilhabe daran zu gewährleisten und sie für das KI-Zeitalter fit zu machen.\r\nDie Befunde der vorliegenden Studie zeigen deutlich, wie engagiert sich die Hochschulen \r\nin Bayern – durch die Corona-Pandemie als Katalysator zusätzlich angetrieben – in den vergangenen Jahren auf den Weg in das digitale Zeitalter gemacht haben. Allerdings weisen die Studienergebnisse auch darauf hin, dass, erstens, nicht alle auf diesem Weg mitgenommen wurden und dass es, zweitens, auch für die Zukunft eine Herausforderung ist, allen Akteuren der hochschulischen Bildung volle Teilhabe an der digitalen Transformation zu \r\nermöglichen. \r\n\r\nErstens konnte die Studie eine kleine Gruppe von Studierenden identifizieren, die nicht über eine ausreichende technische Ausstattung für digitales Lernen verfügen. Aus hochschul- und gesellschaftspolitischer Perspektive ist ein derartiger Befund kaum hinnehmbar, kann doch kein Zweifel daran bestehen, dass es angesichts der demografischen Entwicklung in Bayern und Deutschland sowie angesichts eines globalen Wettbewerbs um die \r\nbesten Köpfe und Ideen darum gehen muss, alle Talente an den Hochschulen in Bayern bestmöglich zu fördern. Vor diesem Hintergrund sollten die Hochschulen Unterstützungsmöglichkeiten für diese Gruppe an Studierenden entwickeln. \r\n\r\nZweitens wurde in der Studie sichtbar, dass die Nutzung von KI durch die Studierenden derzeit noch weitgehend ihrer eigenen Verantwortung überlassen bleibt. Bedenkt man jedoch, dass die Nutzung leistungsfähiger, also rechenintensiver KI mit teilweise erheblichen Kosten verbunden ist, so besteht auch hier die Gefahr, dass Studierende je nach Finanzkraft Zugang zu unterschiedlich leistungsfähigen KI-Systemen im Studium haben. In dieser Situation sind die Hochschulen als Bildungsinstitutionen dazu angehalten, sich ihrer Verantwortung für die Bildungschancen ihrer Studierenden im Hinblick auf KI bewusst zu werden und einen rechtskonformen, sicheren Zugang zu leistungsfähiger KI für sie zu gewährleisten. \r\n2. Medienbezogene und speziell KI-Kompetenzen als Schlüssel zukunftsfähiger Bildung \r\nan Hochschulen: Die Hochschulen sollten den Herausforderungen und Chancen der KI für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft proaktiv begegnen und den Akteuren hochschulischer Bildung entsprechende Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen einer hochschulweiten Strategie anbieten.\r\nIn Zeiten von KI tragen die Hochschulen eine besondere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Denn nirgendwo sonst können Chancen wie Risiken von KI so tiefgreifend untersucht und reflektiert beziehungsweise Szenarien für erfolgreiche digitale Lehre so systematisch entwickelt, erprobt, evaluiert und validiert (oder verworfen) werden. Soweit diese neuartige Technologie tatsächlich neue Möglichkeiten – etwa eines personalisierten oder kompetenzorientierten Lernens – eröffnet, stellt die Entwicklung wirkungsvoller Szenarien KI-gestützter Hochschullehre einen zentralen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Gemeinwesens dar. \r\n\r\nDeshalb muss es ein wichtiges gesellschaftliches und hochschulpolitisches Ziel sein, nicht nur allen Akteuren hochschulischer Bildung Zugang zu leistungsfähiger KI zu ermöglichen, sondern zudem ein breites Angebot zu schaffen, mit dem sie sich Kompetenzen für das \r\nKI-Zeitalter aneignen können. Zugleich sollten Dozierende in allen bestehenden Studienfächern deutlich machen, wie sich fachliche Inhalte und Kernkompetenzen im Zuge der KI-Entwicklung verändern und welche Rolle KI künftig in den jeweiligen Disziplinen spielen wird. Auf dieser Basis können für Studierende vertiefende Qualifizierungsmöglichkeiten \r\ngeschaffen werden, etwa durch die Integration KI-bezogener Studieninhalte in bestehende Studienfächer, durch die Einführung von KI als Nebenfach in BA-/MA-Programmen, durch neue einschlägige Studiengänge oder durch studienbegleitende Zusatzangebote. Damit auch Dozierende die Möglichkeit erhalten, sich in diesem Bereich systematisch zu qualifizieren und zu professionalisieren, sollten die Hochschulen ihre Fort- und Weiterbildungsangebote entsprechend weiterentwickeln (siehe Empfehlung 4). \r\n3. Hochschullehre in der digitalen Welt zwischen „Old School“ und „New Normal“: Die Dozierenden stehen vor der Herausforderung, digitale Medien und KI sinnvoll in ihre Lehre einzubeziehen – die Hochschulen sollten sie darin unterstützen und geeignete Rahmenbedingungen für innovative, aktivierende und kompetenzorientierte Lehre schaffen.\r\nIm Umfeld einer sich beschleunigenden digitalen Transformation sind die Dozierenden an Hochschulen mit der Herausforderung konfrontiert, immer leistungsfähigere und anspruchsvollere digitale Medien für die bestmögliche Qualifizierung ihrer Studierenden \r\neinzusetzen und dabei immer auf dem neuesten Stand der technologischen Entwicklungen zu bleiben. Zudem verändert die digitale Transformation als soziotechnischer Wandel auch das Gesamtgefüge hochschulischer Bildung: Traditionelle Lehrformate wie Präsenzvorlesungen, in denen die Studierenden überwiegend zuhören, werden in Frage gestellt, hochwertige digitale Lernressourcen sind heute verstärkt außerhalb und unabhängig von Hochschulen verfügbar; und neuere Technologien wie virtuelle Realität, digitale Simulationen oder KI eröffnen zunehmend Lernmöglichkeiten in authentischen, praxisnahen Szenarien. In diesem Umfeld benötigen Dozierende vielfältige medienbezogene Kompetenzen und speziell mediendidaktisches Anwendungswissen, um diesem Wandel gerecht zu werden und die Qualifizierung ihrer Studierenden optimal unterstützen zu können. \r\n\r\nUm dieser Aufgabe gerecht zu werden, benötigen die Dozierenden der bayerischen Hochschulen Lehrkompetenzen, angesichts des großen Potenzials digitaler Medien für anspruchsvolle, kompetenzorientierte Lernaktivierung gerade auch spezifische medienbezogene Lehrkompetenzen. Sie sind heute dazu aufgerufen, dieses große Potenzial über die reine Wissensvermittlung hinaus zu nutzen (vgl. Sailer et al., 2024) und gemeinsam mit \r\nihren Studierenden neue Formen der digital unterstützten Lehre jenseits etablierter Routinen zu erproben. Die Hochschulen sollten sie im Rahmen des in der Studie dokumentierten Engagements der Hochschulleitungen zur Verbesserung der Lehrqualität darin durch systematische Fortbildungs- und Professionalisierungsmaßnahmen unterstützen. Parallel dazu sollten sie die strukturellen Rahmenbedingungen hochschulischer Arbeit – insbesondere mit Blick auf den Stellenwert der Lehre – entsprechend weiterentwickeln. \r\n4. Fortbildungen am Puls der Zeit und bedarfsorientiert: Fort- und Weiterbildungsangebote für Dozierende im Bereich der digitalen Bildung sind vorhanden und werden zum Teil bereits angenommen – sie sollten jedoch aktuell und bedarfsgerecht weiterentwickelt sowie in Maßnahmen zur Etablierung einer Fortbildungskultur für digitale Bildung an Hochschulen eingebettet werden.\r\nDie Hochschulen in Bayern bieten heute bereits ein breites Spektrum an Fort- und Weiterbildungen für die Dozierenden an, in denen digitale Medien berücksichtigt werden. Nach den Befunden der vorliegenden Studie hat dies jedoch noch nicht zu einer nachhaltigen Etablierung einer ausgeprägten Fort- und Weiterbildungskultur an Hochschulen im Bereich digitaler Lehre geführt. Ein möglicher Grund hierfür liegt in der Aktualität und Attraktivität der Fort- und Weiterbildungsangebote selbst: So wird der hochrelevante Bereich KI nur in einem Fünftel der Fort- und Weiterbildungsbeschreibungen explizit thematisiert. Und auch im Bereich des mediendidaktischen Anwendungswissens der Dozierenden weisen die Studienbefunde auf eine Lücke zwischen einem grundsätzlich gegebenen Bedarf (einem noch verbesserungsfähigen mediendidaktischen Anwendungswissen der Dozierenden) und den Fort- und Weiterbildungsangeboten (Rückgang an Fort- und Weiterbildungen, die medienbezogene Kompetenzen explizit als Lernziel ausweisen) hin. Vor diesem Hintergrund sind die Hochschulen dazu aufgerufen, ihr Fort- und Weiterbildungsangebot für die Dozierenden stärker an dem aktuellen – und idealerweise systematisch ermittelten – Bedarf zu \r\norientieren und insbesondere Felder wie KI – auch unter Bedingungen noch bestehender Unsicherheiten – gezielt zu adressieren.\r\n\r\nZugleich weisen die Befunde der vorliegenden Studie im Vergleich mit den beiden Vorgängerstudien jedoch auch darauf hin, dass sich die Qualifizierung und Professionalisierung für digitale Hochschullehre grundsätzlich von der Lehrkräftefortbildung an Schulen unterscheidet: Dozierende verfügen über weit größere Autonomie in der Gestaltung ihrer Lehre, sodass Qualifizierung und Professionalisierung in weitaus größerem Maße in ihrer Eigenverantwortung und Eigeninitiative liegen. Aus dieser Perspektive müssten Steuerungsmaßnahmen, die auf einen grundsätzlicheren Wandel hin zu einer echten Fortbildungs- und Professionalisierungskultur an Hochschulen abzielen, zusätzlich an den strukturellen Bedingungen hochschulischer Lehre ansetzen. Dies könnte etwa bedeuten, den Stellenwert von \r\n(medienbezogenen) Lehrkompetenzen im Rahmen akademischer Qualifikationswege zu \r\nerhöhen und z. B. durch Zertifikatsprogramme mit sichtbaren Auswirkungen auf hochschulische Karrierechancen zu profilieren.\r\n5. Studieren zwischen Alma Mater und KI-Tutor: Den Studierenden steht in der digitalen Welt eine Fülle an Wissens- und Lernressourcen innerhalb wie außerhalb der Hochschulen zur Verfügung – die Hochschulbildung sollte dieses Spektrum an Ressourcen einbeziehen und die Studierenden gezielt zu ihrer eigenverantwortlichen, kompetenten und kritischen Nutzung befähigen.\r\nDas Leitbild der Hochschule als Alma Mater, das heißt als einzige und privilegierte Quelle akademischen Wissens, weicht in Zeiten von Online-Studienangeboten (z. B. Virtuelle Hochschule Bayern), zunehmend frei verfügbaren Wissensressourcen (Open-Access-Publikationen, E-Medien der Bibliotheken) und leistungsfähigen KI-basierten tutoriellen Lernsystemen einem erweiterten Verständnis: Hochschulen sind zunehmend Institutionen, die Studierende sowohl in ihrem Lernen in Hochschulveranstaltungen als auch in ihrem eigenverantwortlichen Studium beraten und begleiten.\r\n\r\nDazu benötigen Studierende jedoch mehr als die medienbezogenen Kompetenzen zur Nutzung der digitalen Wissensressourcen, etwa die Kompetenz zum zielführenden Prompting im Umgang mit KI. Sie benötigen dazu vor allem Kompetenzen, wie man mit diesen Ressourcen produktiv lernt, also etwa welche Lernstrategien erfolgversprechend sind und \r\nwelche digitalen Lernaktivitäten für welche Lernziele optimal geeignet sind. Darüber \r\nhinaus sind organisatorische und selbstregulative Kompetenzen zentral, um etwa digital \r\ngestützte Formen der Zusammenarbeit mit Kommiliton*innen gewinnbringend zu nutzen.\r\n6. Eine digitale Hochschullehre für akademisches Wissen und Praxiskompetenz: Die aktuellen digitalen Medien unterstützen nicht nur den Erwerb von akademischem Wissen, sondern ermöglichen den Erwerb anwendungsbezogener Kompetenzen – die Hochschulen sollten diese Möglichkeiten nutzen und auch ihre Lehr- und Prüfungskultur entsprechend weiterentwickeln.\r\nDie vorliegende Studie zeigt prägnant auf, wie digitale Medien zum selbstverständlichen Bestandteil hochschulischer Lehre geworden sind. Sie zeigt aber auch auf, dass ihr Einsatz bislang tendenziell so erfolgt, dass die traditionell an Hochschulen dominierenden Lernformen, die vor allem auf ein rezeptives Verarbeiten von Wissen hinauslaufen, also etwa \r\n(digitale) Lernaktivitäten wie Zuhören und Mitschreiben auf Tablets, sich zwar zunehmend in den digitalen Raum verlagern, sich aber nicht grundlegend ändern.\r\n\r\nDemgegenüber eröffnen neuartige Technologien enorme Potenziale für andere Formen des Lernens – etwa für ein interaktives Lernen in simulierten digitalen Umgebungen oder für ein dialogisches, kokonstruktives Lernen mit KI-basierten tutoriellen Systemen. Die \r\nDiskussion des Status quo zeigt jedoch auf, dass die beobachtete „Trägheit“ der hochschulischen Bildung nicht zwingend Ausdruck mangelnder Innovationsfähigkeit ist, sondern funktional sein kann: Solange Prüfungsformate überwiegend auf den Nachweis akademischen Wissens ausgerichtet sind, erscheint es für Studierende naheliegend, ihre digitalen Lernaktivitäten daran auszurichten.\r\n\r\nVor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass ein substanzieller Wandel bei der Nutzung der Potenziale digitaler Medien zur bestmöglichen Qualifizierung der Studierenden maßgeblich von einer entsprechenden Weiterentwicklung der Prüfungskultur an Hochschulen abhängen wird. Eine zukunftsorientierte Prüfungskultur müsste nicht nur den Nachweis akademischen Wissens, sondern zunehmend auch die Demonstration fachspezifischer Kernpraktiken und praxisrelevanter Kompetenzen ermöglichen. Digitale Medien könnten hierbei, sowohl durch die Vermittlung dieser Kompetenzen als auch durch die rechtssichere Durchführung und zuverlässige Bewertung neuer Prüfungsformate, eine zentrale Rolle spielen und eine neue Kultur des Lernens und Prüfens ermöglichen und \r\nvorantreiben.\r\n\r\nSie würde damit einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass sich die digitale Bildung an bayerischen Hochschulen, die sich heute noch stark an den traditionellen Formaten orientiert, weiterentwickelt zu einer Hochschulbildung in und für eine digitale Welt, die das gesamte Potenzial digitaler Medien für die akademische wie praktische Qualifizierung der Studierenden ausschöpft.\r\n \r\nLiteraturverzeichnis\r\nBackfisch, I. / Lachner, A. / Hische, C. / Loose, F. / Scheiter, K. (2020):\r\nProfessional knowledge or motivation? Investigating the role of teachers’ expertise on the quality of technology-enhanced lesson plans. 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(2021)\t5\r\nAbbildung 2 Strategische Ziele im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens aus Sicht der Hochschulleitungen\t11\r\nAbbildung 3 Maßnahmen zur Förderung digitaler Medien und Ressourcen zur Unterstützung der Lehre aus Sicht der Hochschulleitungen\t15\r\nAbbildung 4 Maßnahmen zur Förderung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI aus Sicht der Hochschulleitungen\t16\r\nAbbildung 5 Chancen von KI für das Lehren und Lernen in der Hochschule aus Sicht der Hochschulleitung\t18\r\nAbbildung 6 Probleme von KI für das Lehren und Lernen in der Hochschule aus Sicht der Hochschulleitung\t19\r\nAbbildung 7 Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen zum Thema „Digitales Lehren und Lernen“ innerhalb der letzten zwei Jahre\t22\r\nAbbildung 8 Gründe für Teilnahme beziehungsweise keine Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen zum Thema „Digitales Lehren und Lernen“\t23\r\nAbbildung 9 Einheitliche Strategie für digitales Lehren und Lernen vorhanden\t25\r\nAbbildung 10 Zufriedenheit mit technischer Ausstattung, Infrastruktur, KI aus Sicht von Dozierenden\t26\r\nAbbildung 11 Zufriedenheit mit Unterstützung aus Sicht von Dozierenden\t27\r\nAbbildung 12 Zufriedenheit mit Internetgeschwindigkeit aus Sicht von Dozierenden\t28\r\nAbbildung 13 Medienbezogene Einstellungen von Dozierenden\t29\r\nAbbildung 14 Mediendidaktisches Anwendungswissen und Wissen zu generativer KI der Dozierenden\t31\r\nAbbildung 15 Formen der Lehrveranstaltung aus Sicht von Dozierenden\t33\r\nAbbildung 16 Initiierung von Lernaktivitäten mit digitalen Medien aus Sicht von Dozierenden in Vorlesungen und Seminaren beziehungsweise Übungen 2025\t34\r\nAbbildung 17 Initiierung von Lernaktivitäten mit digitalen Medien aus Sicht von Dozierenden über die Jahre in Vorlesungen\t36\r\nAbbildung 18 Initiierung von Lernaktivitäten mit digitalen Medien aus Sicht von Dozierenden über die Jahre in Seminaren beziehungsweise Übungen\t37\r\nAbbildung 19 Einsatz von KI in der Lehre durch Dozierende\t38\r\nAbbildung 20 Konkreter Einsatz von KI in der Lehre durch Dozierende\t39\r\nAbbildung 21 Chancen durch KI für das Lehren und Lernen in der Hochschule aus Sicht von Dozierenden\t41\r\nAbbildung 22 Probleme durch KI für das Lehren und Lernen in der Hochschule aus Sicht von Dozierenden\t42\r\nAbbildung 23 Thematisierung von digitalen Medien in Fort- und Weiterbildungsangeboten\t46\r\nAbbildung 24 Thematisierung von KI in den Fort- und Weiterbildungsangeboten für Dozierende\t47\r\nAbbildung 25 Format der Fort- und Weiterbildungen für Dozierende\t48\r\nAbbildung 26 Hochschuldidaktische Kompetenzen\t49\r\nAbbildung 27 Hochschuldidaktische Kompetenzbereiche der medienbezogenen Angebote – Vergleich der Jahre 2021 und 2025\t50\r\nAbbildung 28 DigCompEdu-Kompetenzen, die in den Veranstaltungen angesprochen werden\t51\r\nAbbildung 29 Berufliches Engagement in medienbezogenen Angeboten\t52\r\nAbbildung 30 Digitale Ressourcen\t53\r\nAbbildung 31 Lehren und Lernen\t54\r\nAbbildung 32 Lerndiagnose und Feedback\t55\r\nAbbildung 33 Lernendenorientierung\t56\r\nAbbildung 34 Förderung der digitalen Kompetenz der Studierenden\t57\r\nAbbildung 35 Nutzen von Geräten, digitaler Infrastruktur und KI aus Sicht von Studierenden\t60\r\nAbbildung 36 Zufriedenheit mit technischer Ausstattung, digitaler Infrastruktur und KI für digitales Lernen aus Sicht von Studierenden\t61\r\nAbbildung 37 Zufriedenheit mit Unterstützung der Hochschule aus Sicht von Studierenden\t62\r\nAbbildung 38 Zufriedenheit mit Internetgeschwindigkeit aus Sicht von Studierenden\t63\r\nAbbildung 39 Wünsche zur Ausstattung mit Geräten und digitaler Infrastruktur aus Sicht von Studierenden\t64\r\nAbbildung 40 Wünsche zur Ausstattung mit KI aus Sicht von Studierenden\t65\r\nAbbildung 41 Formen der Lehrveranstaltung aus Sicht von Studierenden\t67\r\nAbbildung 42 Lernaktivitäten mit digitalen Medien während der Lehrveranstaltung aus Sicht von Studierenden\t69\r\nAbbildung 43 Initiierung von Lernaktivitäten mit digitalen Medien in verschiedenen Lehrveranstaltungen aus Sicht von Studierenden\t71\r\nAbbildung 44 Initiierung von Lernaktivitäten mit digitalen Medien aus Sicht von Studierenden über die Jahre in Vorlesungen\t72\r\nAbbildung 45 Initiierung von Lernaktivitäten mit digitalen Medien aus Sicht von Studierenden über die Jahre in Seminaren beziehungsweise Übungen\t73\r\nAbbildung 46 Nutzen von KI während der Vor- und Nachbereitungszeit sowie während der Lehrveranstaltung aus Sicht von Studierenden\t74\r\nAbbildung 47 Konkretes Nutzen von KI während der Vor- und Nachbereitungszeit der Lehrveranstaltung aus Sicht von Studierenden\t75\r\nAbbildung 48 Medienbezogene Einstellungen von Studierenden\t77\r\nAbbildung 49 Wissen zu generativer KI von Studierenden\t78\r\nAbbildung 50 Chancen durch KI im eigenen Studium aus Sicht von Studierenden\t80\r\nAbbildung 51 Probleme durch KI im eigenen Studium aus Sicht von Studierenden\t81\r\n \r\nTabellenverzeichnis\r\nTabelle 1 Stichprobenkennwerte der Befragung von Hochschulleitungen 2025\t110\r\nTabelle 2 Überblick über das methodische Vorgehen in der Befragung von Hochschulleitungen\t111\r\nTabelle 3 Stichprobenkennwerte der Online-Befragung von Dozierenden 2018, 2022 und 2025\t112\r\nTabelle 4 Überblick über das methodische Vorgehen in der Online-Befragung von Dozierenden\t115\r\nTabelle 5 Überblick über Kennwerte für die medienbezogenen Einstellungen von Dozierenden\t116\r\nTabelle 6 Überblick über Kennwerte für die medienbezogenen Kompetenzen von Dozierenden \t116\r\nTabelle 7 Datengrundlage der Dokumentenanalyse\t117\r\nTabelle 8 Überblick über das methodische Vorgehen in der Dokumentenanalyse\t118\r\nTabelle 9 Stichprobenkennwerte der Online-Befragung von Studierenden 2018, 2022 und 2025\t121\r\nTabelle 10 Überblick über das methodische Vorgehen in der Online-Befragung von Studierenden\t124\r\nTabelle 11 Überblick über Kennwerte für die medienbezogenen Einstellungen von Studierenden\t125\r\nTabelle 12 Überblick über Kennwerte für die medienbezogenen Kompetenzen von Studierenden\t125\r\n\r\n\r\n \r\nAnhang\r\nKapitelübersicht\r\nA.1.1 Stichprobe der Befragung von Hochschulleitungen\t110\r\nA.1.2 Methodisches Vorgehen der Befragung von Hochschulleitungen\t111\r\nA.2.1 Stichprobe der Dozierendenbefragung\t112\r\nA.2.2 Methodisches Vorgehen der Dozierendenbefragung\t115\r\nA.2.3 Reliabilitätsmaße der Dozierendenbefragung\t117\r\nA.3.1 Datengrundlage der Dokumentenanalyse\t117\r\nA.3.2 Methodisches Vorgehen in der Dokumentenanalyse\t118\r\nA.4.1 Stichprobe der Studierendenbefragung\t121\r\nA.4.2 Methodisches Vorgehen der Studierendenbefragung\t124\r\nA.4.3 Reliabilitätsmaße der Studierendenbefragung\t125\r\n\r\n \r\nA.1.1 Stichprobe der Befragung von Hochschulleitungen\r\nDie nachfolgende Tabelle enthält Informationen zur Datengrundlage der Befragung der Hochschulleitungen.\r\n\r\nTabelle 1\t\r\nStichprobenkennwerte der Befragung von Hochschulleitungen 2025\r\nN\t13\r\nArt der Hochschule\tFünf Hochschulleitungen sind an einer staatlichen bayerischen Universität (38 Prozent) tätig. Acht Hochschulleitungen sind an einer staatlichen bayerischen Hochschule für angewandte Wissenschaften (62 Prozent) tätig.\r\nErhebungsform\tZweistufige offene Online-Befragung mit Freitextangaben zu strategischen Zielen, Maßnahmen, Umsetzungsstand und Priorität.\r\n\r\nDie nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das methodische Vorgehen in der \r\nBefragung der Hochschulleitungen.\r\n \r\nA.1.2 Methodisches Vorgehen der Befragung von Hochschulleitungen\r\nTabelle 2\t\r\nÜberblick über das methodische Vorgehen in der Befragung von Hochschulleitungen\r\nGrundgesamtheit\tHochschulleitungen an staatlichen Universitäten und staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) in Bayern.\r\nErhebungsmethode\tZweistufige, offene Online-Befragung.\r\nIm ersten Schritt wurden bis zu fünf strategische Ziele im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens erhoben.\r\nIm zweiten Schritt sollten die Hochschulleitungen bis zu drei Maßnahmen pro Ziel mit Angaben zum Umsetzungsstand und zur Priorität benennen.\r\nStichprobe\t13 Hochschulleitungen \r\nBefragungszeitraum\tDie Befragung wurde in der Zeit vom 24. März 2025 bis zum 31. Mai 2025 von der GMS Dr. Jung GmbH durchgeführt.\r\nBefragungsinhalte\tStrategische Ziele und Maßnahmen im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens \r\nFörderung kooperativer Strukturen \r\nFörderung digitaler Medien und Ressourcen zur Unterstützung der Lehre \r\nFörderung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI\r\nFörderung struktureller Veränderungen \r\nChancen und Probleme von KI für das Lehren und Lernen\r\n\r\n \r\nA.2.1 Stichprobe der Dozierendenbefragung\r\nDie Merkmale der Stichproben der aktuellen Online-Befragung von Dozierenden und der Befragungen der Vorgängerstudien 2018 und 2022 sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Basis sind diejenigen Dozierenden, die alle Inhalte beantwortet haben und eine Lehrveranstaltung im Wintersemester 2024/25 gehalten haben. Insgesamt erweisen sich die Stichprobe befragter Dozierender in der vorliegenden Studie und die Stichproben der Vorgängerstudien aus den Jahren 2022 und 2018 als relativ ähnlich. Dadurch werden Schlussfolgerungen im Hinblick auf Vergleiche zwischen den Studien möglich.\r\n\r\nTabelle 3\t\r\nStichprobenkennwerte der Online-Befragung von Dozierenden 2018, 2022 und 2025\r\n \t2018\t2022\t2025\r\nN\t1.625\t1.269\t772\r\nArt der Hochschule\t60 Prozent der befragten Dozierenden (n = 983) lehren an Universitäten und 40 Prozent (n = 642) an HAWs in Bayern. \t77 Prozent der befragten Dozierenden (n = 983) lehren an Universitäten und 23 Prozent (n = 286) an HAWs in Bayern.\t64 Prozent der befragten Dozierenden (n = 492) lehren an Universitäten und 36 Prozent (n = 280) an HAWs in Bayern.\r\nGeschlecht\t64 Prozent der befragten \r\nDozierenden sind männlich, 31,6 Prozent weiblich und 3,9 Prozent der Dozierenden machen hierzu keine Angabe.\t55,4 Prozent der befragten Dozierenden sind männlich, 40,7 Prozent sind weiblich, 0,4 Prozent sind divers und 3,5 Prozent der Dozierenden machen hierzu keine Angabe.\t57,9 Prozent der befragten Dozierenden sind männlich, 39,1 Prozent sind weiblich, 0,3 Prozent sind divers und 2,7 Prozent der Dozierenden machen hierzu keine Angabe.\r\nAlter\tDas durchschnittliche Alter der befragten Dozierenden liegt bei 44 Jahren (M = 43,5; SD = 11,6; 17 Prozent machen hierzu keine Angabe).\tDas durchschnittliche Alter der befragten Dozierenden liegt bei 44 Jahren (M = 44; SD = 11,8; 5,9 Prozent machen hierzu keine Angabe).\tDas durchschnittliche Alter der befragten Dozierenden liegt bei 46 Jahren (M = 46,44; SD = 11,5; 5,1 Prozent machen dazu keine Angabe).\r\nRolle an Hochschule\tDie größte Gruppe an befragten Dozierenden gibt an, als Professor*in tätig zu sein (43,2 Prozent), gefolgt von wissenschaftlichen Mitarbeitenden beziehungsweise akademischen Rät*innen mit Masterabschluss oder Staatsexamen (20,2 Prozent) oder Promotion (16,3 Prozent). Weniger häufig vertreten (unter 10 Prozent) sind Lehrbeauftragte ohne Promotion (8,6 Prozent) oder mit Promotion (4,1 Prozent) sowie wissenschaftliche Mitarbeitende beziehungsweise akademische Rät*innen mit Habilitation (2,5 Prozent) oder Bachelorabschluss (0,9 Prozent). 1,8 Prozent der Dozierenden geben an, einer anderen Gruppe als der zur Auswahl stehenden zuzugehören, und 1,4 Prozent machen hierzu keine Angabe.\tDie größte Gruppe an befragten Dozierenden gibt an, als Professor*in tätig zu sein (30,8 Prozent), gefolgt von wissenschaftlichen Mitarbeitenden beziehungsweise akademischen Rät*innen mit Masterabschluss oder Staatsexamen (25,1 Prozent) oder Promotion (19,1 Prozent). Weniger häufig vertreten (unter 10 Prozent) sind Lehrbeauftragte ohne Promotion (9 Prozent) oder mit Promotion (5,7 Prozent) sowie wissenschaftliche Mitarbeitende beziehungsweise akademische Rät*innen mit Habilitation (2,5 Prozent) oder Bachelorabschluss (0,8 Prozent). 2,2 Prozent der Dozierenden geben an, einer anderen Gruppe als der zur Auswahl stehenden zuzugehören, und 0,6 Prozent machen hierzu keine Angabe.\tDie größte Gruppe an befragten Dozierenden gibt an, als Professor*in tätig zu sein (42,4 Prozent), gefolgt von wissenschaftlichen Mitarbeitenden beziehungsweise akademischen Rät*innen mit Masterabschluss oder Staatsexamen (21,2 Prozent) oder Promotion (18,7 Prozent). Weniger häufig vertreten (unter 10 Prozent) sind Lehrbeauftragte ohne Promotion (5,3 Prozent) oder mit Promotion (4,4 Prozent) sowie wissenschaftliche Mitarbeitende beziehungsweise akademische Rät*innen mit Habilitation (4,8 Prozent) oder Bachelorabschluss (0,6 Prozent). 1,3 Prozent der Dozierenden geben an, einer anderen Gruppe als der zur Auswahl stehenden zuzugehören, und 0,1 Prozent machen hierzu keine Angabe.\r\nFachbereich\tVon den befragten Dozierenden sind 50,6 Prozent in den Natur- und Ingenieurswissenschaften, 16,2 Prozent in den Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaften, 19,9 Prozent in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und 7,3 Prozent in den Medizin- und Gesundheitswissenschaften tätig. Weniger häufig werden von den Dozierenden die Rechtswissenschaften (2,6 Prozent), die Informatik- und Wirtschaftsinformatik (1,6 Prozent) sowie sonstige Fachbereiche (1,8 Prozent) als Inhaltsbereiche ihrer Lehre genannt.\tVon den befragten Dozierenden sind 30,7 Prozent in den Natur- und Ingenieurswissenschaften, 28,2 Prozent in den Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaften, 23,8 Prozent in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und 9,8 Prozent in den Medizin- und Gesundheitswissenschaften tätig. Weniger häufig werden von den Dozierenden die Rechtswissenschaften (2,9 Prozent), die Informatik- und Wirtschaftsinformatik (1 Prozent) sowie sonstige Fachbereiche (3,5 Prozent) als Inhaltsbereiche ihrer Lehre genannt.\tVon den befragten Dozierenden sind 36,1 Prozent in den Natur- und Ingenieurswissenschaften, 23,4 Prozent in den Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaften, 21,6 Prozent in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und 10,4 Prozent in den Medizin- und Gesundheitswissenschaften tätig. Weniger häufig werden von den Dozierenden die Rechtswissenschaften (3,6 Prozent) sowie sonstige Fachbereiche (4,8 Prozent) als Inhaltsbereiche ihrer Lehre genannt.\r\nLehrveranstaltungen für Lehramtsstudierende (nur Dozierende an Universitäten)\r\n \t14 Prozent der befragten Dozierenden an Universitäten geben an, überwiegend für Lehramtsstudierende zu lehren; 28,6 Prozent der Befragten lehren zum Teil, aber nicht überwiegend in Lehrveranstaltungen für Lehramtsstudierende; weitere 56,3 Prozent geben an, keine Lehramtsstudierenden auszubilden, und 1,1 Prozent wissen dies nicht.\t19,4 Prozent der befragten Dozierenden an Universitäten geben an, überwiegend für Lehramtsstudierende zu lehren; 30,2 Prozent der Befragten lehren zum Teil, aber nicht überwiegend in Lehrveranstaltungen für Lehramtsstudierende; weitere 49,1 Prozent geben an, keine Lehramtsstudierenden auszubilden, und 1,2 Prozent wissen dies nicht.\t26,6 Prozent der befragten Dozierenden an Universitäten geben an, überwiegend für Lehramtsstudierende zu lehren; 22,2 Prozent der Befragten lehren zum Teil, aber nicht überwiegend in Lehrveranstaltungen für Lehramtsstudierende; weitere 49,8 Prozent geben an, keine Lehramtsstudierenden auszubilden, 1 Prozent wissen dies nicht und 0,2 Prozent machen keine Angabe.\r\nLehre an Hochschule insgesamt \r\n(in Jahren)\tIm Durchschnitt geben die befragten Dozierenden an, seit 11 Jahren an einer bayerischen Hochschule zu lehren (M = 11,1; SD = 8,9; 10 Prozent machen hierzu keine \r\nAngabe).\tIm Durchschnitt geben die befragten Dozierenden an, seit 12 Jahren an einer bayerischen Hochschule zu lehren (M = 11,6; SD = 9,2; 1,7 Prozent machen hierzu keine \r\nAngabe).\tIm Durchschnitt geben die befragten Dozierenden an, seit 14 Jahren an einer bayerischen Hochschule zu lehren (M = 13,8; SD = 9,4; 1,7 Prozent machen hierzu keine \r\nAngabe)\r\nEinsatz digitaler Medien in Lehrveranstaltungen (in Jahren)\tIm Durchschnitt geben die befragten Dozierenden an, seit 8 Jahren digitale Medien in ihren Lehrveranstaltungen einzusetzen (M = 8,3; SD = 6,2; 11 Prozent machen hierzu keine Angabe).\tIm Durchschnitt geben die befragten Dozierenden an, seit 7 Jahren digitale Medien in ihren Lehrveranstaltungen einzusetzen (M = 7,0; SD = 6,2; 3,9 Prozent machen hierzu keine Angabe).\tIm Durchschnitt geben die befragten Dozierenden an, seit 10 Jahren digitale Medien in ihren Lehrveranstaltungen einzusetzen (M = 10,4; SD = 7,0; 2,7 Prozent machen hierzu keine \r\nAngabe).\r\n\r\n \r\nA.2.2 Methodisches Vorgehen der Dozierendenbefragung\r\nDie nachfolgende Tabelle enthält Informationen zur Grundgesamtheit, Erhebungsmethode, Stichprobe und zum Befragungszeitraum sowie zu den Befragungsinhalten der Online-Befragung von Dozierenden.\r\n\r\nTabelle 4\t\r\nÜberblick über das methodische Vorgehen in der Online-Befragung von \r\nDozierenden\r\nGrundgesamtheit\t–\tDozierende an staatlichen Universitäten und staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern\r\nErhebungsmethode\t–\tComputergestützte Online-Befragung\r\n–\tDurchschnittliche Befragungsdauer: Rund 22,3 Minuten\r\nStichprobe \t–\t772 Dozierende aus staatlichen Universitäten und staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern\r\nBefragungszeitraum\t–\tDie Befragung wurde in der Zeit vom 24. März 2025 bis zum 31. Mai 2025 von der GMS Dr. Jung GmbH durchgeführt\r\nBefragungsinhalte \t–\tVoraussetzungen für digitale Bildung\r\n–\tQualifizierung von Dozierenden (Fort- und Weiterbildung)\r\n–\tInstitutionelle, organisationale und administrative Faktoren und technische Ausstattung (Digitalisierungsstrategie; technische Ausstattung, digitale Infrastruktur und Ausstattung mit KI; technische und mediendidaktische Unterstützung; Internetgeschwindigkeit)\r\n–\tMedienbezogene Einstellungen und medienbezogene Kompetenzen von Dozierenden (Einstellungen zum Einsatz digitaler Medien in der Lehre; Einstellungen zu KI in der Bildung; mediendidaktisches Anwendungswissen; Wissen zu generativer KI)\r\n–\tDigitaler Medieneinsatz, digital gestützte Lernaktivitäten und Einsatz von KI in der Lehre\r\n–\tFormen der Lehrveranstaltung\r\n–\tVon Dozierenden initiierte digital gestützte Lernaktivitäten\r\n–\tEinsatz von KI in der Lehre\r\n–\tChancen und Probleme durch KI für das Lehren und Lernen in der Hochschule\r\n\r\n \r\nA.2.3 Reliabilitätsmaße der Dozierendenbefragung\r\nDie nachfolgende Tabelle enthält Reliabilitätsmaße für die medienbezogenen Einstellungen von Dozierenden: Cronbach’s Alpha und McDonald’s Omega.\r\n\r\nTabelle 5\t\r\nÜberblick über Kennwerte für die medienbezogenen Einstellungen von \r\nDozierenden\r\n\tCronbach’s Alpha (α)\tMcDonald’s Omega (ω)\r\nEinstellungen zum Einsatz digitaler Medien in der Lehre \t0,8\t0,8\r\nEinstellungen zu KI in der Bildung \t0,8\t0,9\r\n\r\nDie nachfolgende Tabelle enthält Kennwerte für die medienbezogenen Kompetenzen von Dozierenden: Als Reliabilitätsmaße werden Cronbach’s Alpha und McDonald’s Omega \r\nsowie zusätzlich der Varianzinflationsfaktor (Stadler et al., 2021) verwendet. \r\n\r\nTabelle 6\t\r\nÜberblick über Kennwerte für die medienbezogenen Kompetenzen von \r\nDozierenden\r\n\tCronbach’s Alpha (α)\tMcDonald’s Omega (ω)\tVIFMin – VIFMax\r\nMediendidaktisches Anwendungswissen\t0,5\t0,5\t1,1 – 1,6\r\nWissen zu generativer KI\t0,3\t0,3\t1,0 – 1,1\r\n\r\n \r\nA.3.1 Datengrundlage der Dokumentenanalyse\r\nDie nachfolgende Tabelle enthält Informationen zur Datengrundlage der Dokumentenanalyse von Fort- und Weiterbildungsangeboten für Dozierende an bayerischen Hochschulen.\r\n\r\nTabelle 7\t\r\nDatengrundlage der Dokumentenanalyse\r\nDatengrundlage\tBeschreibungen von Fort- und Weiterbildungsangeboten (N = 318, ohne Duplikate) von bayerischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und externen Anbietern für alle Fachrichtungen. \r\nZielgruppe dieser Fort- und Weiterbildungsangebote sind Dozierende an bayerischen \r\nUniversitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften.\r\n\r\nDie nachfolgende Tabelle enthält Informationen zur Dokumentensammlung, zu Aufnahmekriterien und Analysekategorien sowie zum Analysevorgehen. \r\n \r\nA.3.2 Methodisches Vorgehen in der Dokumentenanalyse\r\nTabelle 8\t\r\nÜberblick über das methodische Vorgehen in der Dokumentenanalyse\r\nDatenerhebung\tSystematische Recherche nach Fort- und Weiterbildungsangeboten auf Basis von frei \r\nverfügbaren Informationen im Internet.\r\nZunächst Recherche auf den offiziellen Webseiten bayerischer Hochschulen sowie auf \r\ndiesen mit Verlinkungen verknüpften Webseiten. \r\nZusätzliche Recherche über Google mithilfe der Suchbegriffe „Weiterbildung“ und/oder „Fortbildung“ und/oder „Hochschullehre“ sowie der Namen der Hochschulen.\r\nDie Datenerhebung fand im Zeitraum vom 9. Januar 2025 bis zum 17. Februar 2025 statt.\r\nAufnahmekriterien\tFort- und Weiterbildungsangebote …\r\n–\t… sind frei zugänglich online und enthalten eine Beschreibung\r\n–\t… sind an Dozierende an Hochschulen adressiert \r\n–\t… werden angeboten im Wintersemester 2024/25 (1. Oktober 2024 – 31. März 2025), Sommersemester 2025 (1. April 2025 – 30. September 2025) oder Wintersemester 2025/26 (1. Oktober 2025 – 31. März 2026).\r\n–\t… werden durchgeführt auf Deutsch oder Englisch\r\n–\t… werden durchgeführt als Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen online, in Präsenz oder Hybrid (z. B. Seminar, Workshop, Webinar, Tagung, Veranstaltung) \r\n–\t… konzentrieren sich auf die Förderung der Lehrkompetenzen von Hochschuldozierenden. Dies bedeutet, dass in den Fort- und Weiterbildungen die Vermittlung spezifischer pädagogisch-didaktischer Kompetenzen im Vordergrund steht und ein Bezug auf Lehre vorhanden sein muss. Somit wurden Angebote nicht mit in die Analyse aufgenommen, die sich ausschließlich auf die Vermittlung von Medienkompetenzen ohne Bezug zur Lehre fokussierten (z. B. das Lernen einer bestimmten Software ohne Verbindung zur hochschulischen Lehre). Dieser Fokus auf die Vermittlung spezifischer pädagogisch-didaktischer Kompetenzen lag vor, wenn sich ein Fort- und Weiterbildungsangebot auf einen der fünf Kompetenzbereiche des Zertifikats Hochschullehre Bayern oder auf das Zertifikat Hochschullehre allgemein bezog und/oder explizit oder implizit deklariert war als pädagogisch-didaktisches Angebot allgemeiner oder fachbereichsspezifischer Art.\r\nAnalysekategorien\t–\tAnbieter (Universitäten, Hochschulen, externe Anbieter)\r\n–\tFachbereich (fächerübergreifend, fächerspezifisch)\r\n–\tVeranstaltungsart\r\n–\tSeminar (Seminar, Kurs, Workshop, Vorlesung, Schulung, Fortbildung)\r\n–\tCoaching (Coaching, Beratung, Teaching Analysis Poll)\r\n–\tEvent (Event, Forum, Arbeitskreis, fachdidaktischer Arbeitskreis, Lehrtreff, Tag der Lehre, Konferenz)\r\n–\tWeitere Arten\r\n–\tFormat der Veranstaltung 1 (Präsenz, Online, Hybrid)\r\n–\tFormat der Veranstaltung 2 (Synchron, Asynchron, Kombination)\r\n–\tKompetenzbereich des Zertifikats Hochschullehre Bayern\r\n–\tLehr- und Lernkonzepte (A)\r\n–\tPräsentation und Kommunikation (B)\r\n–\tPrüfen (C)\r\n–\tReflexion und Evaluation (D)\r\n–\tBeraten und Begleiten (E)\r\n–\tGemischtes Angebot (G)\r\n–\tBezug auf das Zertifikat allgemein (Z)\r\n–\tThematisierung digitaler Medien\r\n–\tDigitale Medien sind Lernziel\r\n–\tDigitale Medien werden thematisiert\r\n–\tDigitale Medien werden nicht thematisiert\r\n–\tThematisierung von KI\r\n–\tKI als Lerngegenstand\r\n–\tKI als Werkzeug\r\n–\tDigCompEdu-Kompetenzen\r\n–\tBerufliches Engagement\r\n–\tOrganisatorische Kommunikation\r\n–\tBerufliche Zusammenarbeit\r\n–\tReflektierte Praxis\r\n–\tDigitale fortlaufende berufliche Entwicklung\r\n–\tDigitale Ressourcen\r\n–\tAuswahl digitaler Ressourcen\r\n–\tErstellen und Anpassen digitaler Ressourcen\r\n–\tOrganisieren, Schützen und Teilen digitaler Ressourcen\r\n–\tLehren und Lernen\r\n–\tLehren\r\n–\tLernbegleitung\r\n–\tKollaboratives Lernen\r\n–\tSelbstgesteuertes Lernen\r\n–\tLerndiagnose und Feedback\r\n–\tLernstand erheben\r\n–\tLern-Evidenzen analysieren\r\n–\tFeedback und Planung\r\n–\tLernendenorientierung\r\n–\tDigitale Teilhabe\r\n–\tDifferenzierung und Individualisierung\r\n–\tAktive Einbindung von Lernenden\r\n–\tFörderung der digitalen Kompetenz der Studierenden\r\n–\tFörderung der digitalen Kompetenz der Dozierenden\r\n–\tInformations- und Medienkompetenzen\r\n–\tDigitale Kommunikation und Zusammenarbeit\r\n–\tErstellung digitaler Inhalte\r\n–\tVerantwortungsvoller Umgang mit digitalen Medien\r\n–\tDigitales Problemlösen\r\nAnalysevorgehen\tFür die Dokumentenanalyse wurde eine halbautomatische Kodierpipeline auf Basis des Sprachmodells GPT-4-turbo eingesetzt.\r\nAnalysiert wurde, ob die in den Beschreibungen enthaltenen Inhalte den 22 Teilkompetenzen des DigCompEdu-Rahmens zugeordnet werden können.\r\nDas Verfahren integrierte drei Komponenten: eine Excel-Datenbank mit Angebotsbeschreibungen, ein Kodierschema in Form eines Word-Dokuments (Kategorien, Kriterien, binäre Kodes 0/1, Ankerbeispiele) sowie eine Prompt-Vorlage, die die Kriterien strukturiert an das Sprachmodell übergibt.\r\nDie Datengrundlage umfasste 318 Fort- und Weiterbildungsbeschreibungen bayerischer Hochschulen, darunter Angebote des „DIZ – Zentrum für Hochschuldidaktik“.\r\nFür die Reliabilitätsprüfung wurde eine Stichprobe von 43 Beschreibungen analysiert. Jede Beschreibung wurde sowohl von zwei menschlichen Kodierenden (mit vollständiger Übereinstimmung) als auch von der KI kodiert, wodurch 1.892 vergleichbare Kodierungen entstanden.\r\nZur Bestimmung der Interrater-Reliabilität zwischen Mensch und KI wurde Gwet’s AC1 \r\nverwendet (AC1 = 0,6 – 1,0; M = 0,7).\r\nDie Intrarater-Reliabilität (Konsistenz der KI) wurde durch vier unabhängige Durchläufe \r\nermittelt und mithilfe von Fleiss’ Kappa (κ) bewertet (κ > 0,9).\r\nDie Ergebnisse zeigen eine hohe Übereinstimmung zwischen menschlicher und KI-Kodierung sowie eine sehr hohe Konsistenz der KI.\r\n\r\n \r\nA.4.1 Stichprobe der Studierendenbefragung\r\nDie Merkmale der Stichproben der aktuellen Online-Befragung von Studierenden und der Befragungen der Vorgängerstudien 2018 und 2022 sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Basis sind diejenigen Studierenden, die alle Inhalte beantwortet haben und eine Lehrveranstaltung im Wintersemester 2024/25 besucht haben. Insgesamt erweisen sich die Stichprobe befragter Studierender in der vorliegenden Studie und die Stichproben der Vorgängerstudien aus den Jahren 2022 und 2018 als relativ ähnlich. Dadurch werden Schlussfolgerungen im Hinblick auf Vergleiche zwischen den Studien möglich.\r\n\r\nTabelle 9\t\r\nStichprobenkennwerte der Online-Befragung von Studierenden 2018, 2022 und 2025\r\n\t2018\t2022\t2025\r\nN\t8.746\t6.034\t1.743\r\nArt der Hochschule\tVon den Befragten studieren 65 Prozent (n = 5.677) an bayerischen Universitäten und 35 Prozent (n = 3.069) an bayerischen HAWs.\tVon den Befragten studieren 75 Prozent (n = 4.497) an bayerischen Universitäten und 25 Prozent (n = 1.537) an bayerischen HAWs.\tVon den Befragten studieren 62 Prozent (n = 1.078) an bayerischen Universitäten und 39 Prozent (n = 665) an bayerischen HAWs.\r\nGeschlecht\t47 Prozent der Studierenden geben an, männlich zu sein, 51 Prozent weiblich. 2 Prozent der Studierenden machen hierzu keine Angabe.\t34,7 Prozent der Studierenden geben an, männlich zu sein, 63 Prozent weiblich und 0,7 Prozent divers. 1,6 Prozent der Studierenden machen hierzu keine Angabe.\t41,2 Prozent der Studierenden geben an, männlich zu sein, 57,5 Prozent weiblich und 1,3 Prozent divers. 1,8 Prozent der Studierenden machen hierzu keine Angabe.\r\nAlter\tIm Durchschnitt sind die befragten Studierenden 23 Jahre alt (M = 23,3; SD = 4,5; 2,9 Prozent machen hierzu keine Angabe).\tIm Durchschnitt sind die befragten Studierenden 24 Jahre alt (M = 23,9; SD = 7,7; 3 Prozent machen hierzu keine Angabe).\tIm Durchschnitt sind die befragten Studierenden 25 Jahre alt (M = 25,3; SD = 8,9; 2,8 Prozent machen hierzu keine Angabe).\r\nGeplanter Abschluss\tAls derzeit angestrebten Abschluss geben 61,1 Prozent der Studierenden einen Bachelorabschluss an. 22,8 Prozent streben einen Masterabschluss und 13,7 Prozent das Staatsexamen an. 1,6 Prozent der Studierenden befinden sich momentan in ihrer Promotion beziehungsweise im Ph. D.-Studium. 0,5 Prozent machen zur Frage nach ihrem derzeit angestrebten \r\nAbschluss keine Angabe.\tAls derzeit angestrebten Abschluss geben 51,4 Prozent der Studierenden einen \r\nBachelorabschluss an. 17,7 Prozent streben einen Masterabschluss und 27,6 Prozent das Staatsexamen an. 1,6 Prozent der Studierenden befinden sich momentan in ihrer Promotion beziehungsweise im Ph. D.-Studium. 0,9 Prozent der Studierenden können sich keiner der angegebenen \r\nKategorien zuordnen und weitere 0,8 Prozent machen zur Frage nach ihrem derzeit angestrebten Abschluss keine Angabe.\tAls derzeit angestrebten Abschluss geben 52,2 Prozent der Studierenden einen \r\nBachelorabschluss an. 20,7 Prozent streben einen Masterabschluss und 23,6 Prozent das Staatsexamen an. 2,3 Prozent der Studierenden befinden sich momentan in ihrer Promotion beziehungsweise im Ph. D.-Studium. 1,2 Prozent der Studierenden können sich keiner der angegebenen \r\nKategorien zuordnen und weitere 1,5 Prozent machen zur Frage nach ihrem derzeit angestrebten Abschluss keine Angabe.\r\nSemester\tIm ersten oder zweiten Semester ihres Studiums befinden sich nach eigenen Angaben 30,2 Prozent der befragten Studierenden, 27,4 Prozent im dritten oder vierten Semester und 20,9 Prozent im fünften oder sechsten. 16,5 Prozent der Studierenden haben bereits mindestens das siebte Semester erreicht und weitere 4,9 Prozent machen zur Semesteranzahl keine Angabe.\tIm ersten oder zweiten Semester ihres Studiums befinden sich nach eigenen Angaben 30,6 Prozent der befragten Studierenden, 30,3 Prozent im dritten oder vierten Semester und 19,6 Prozent im fünften oder sechsten. 17,1 Prozent der Studierenden haben bereits mindestens das siebte Semester erreicht und weitere 2,4 Prozent machen zur Semesteranzahl keine Angabe.\tIm ersten oder zweiten Semester ihres Studiums befinden sich nach eigenen Angaben 32,2 Prozent der befragten Studierenden, 27,3 Prozent im dritten oder vierten Semester und 17,7 Prozent im fünften oder sechsten. 22,8 Prozent der Studierenden haben bereits mindestens das siebte Semester \r\nerreicht und 2,8 Prozent \r\nmachen zur Semesteranzahl keine Angabe.\r\nFachbereich\tAuf die verschiedenen Fachbereiche verteilen sich die befragten Studierenden bayerischer Hochschulen wie folgt: 47,6 Prozent Natur- und Ingenieurswissenschaften, 14 Prozent Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaften, 24 Prozent Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, 6 Prozent Medizin/Gesundheitswissenschaften. Ein \r\nrelativ geringer Anteil von 4,3 Prozent der Befragten studiert im Fachbereich der Rechtswissenschaften, 2,6 Prozent studieren Informatik/Wirtschaftsinformatik, und 1,6 Prozent können sich keinem der angegebenen Fachbereiche zuordnen.\r\n\tAuf die verschiedenen Fachbereiche verteilen sich die befragten Studierenden bayerischer Hochschulen wie folgt: 29,9 Prozent Natur- und Ingenieurswissenschaften, 24,8 Prozent Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaften, 23,7 Prozent Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, 8 Prozent Medizin/Gesundheitswissenschaften, 8,4 Prozent Rechtswissenschaften. Ein relativ geringer Anteil von 1,7 Prozent der Befragten studiert im Fachbereich der Informatik/Wirtschaftsinformatik, und 6,1 Prozent können sich keinem der angegebenen Fachbereiche zuordnen.\tAuf die verschiedenen Fachbereiche verteilen sich die befragten Studierenden bayerischer Hochschulen wie folgt: 33,5 Prozent Natur- und Ingenieurswissenschaften, 20,9 Prozent Geistes-, Kultur- und Sprachwissenschaften, 24,0 Prozent Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, 7,7 Prozent Medizin/Gesundheitswissenschaften, 6,3 Prozent Rechtswissenschaften. Ein relativ geringer Anteil von 2,2 Prozent der Befragten studiert im Fachbereich der Informatik/Wirtschaftsinformatik, und 5,3 Prozent können sich keinem der angegebenen Fachbereiche zuordnen.\r\nLehramtsstudium (nur Studierende an Universitäten) \tVon den befragten Studierenden bayerischer Universitäten geben 10,8 Prozent an, sich in einem Lehramtsstudium zu befinden, 89 Prozent verneinen dies und 0,3 Prozent machen keine Angabe.\tVon den befragten Studierenden bayerischer Universitäten geben 19,8 Prozent an, sich in einem Lehramtsstudium zu befinden, 79,7 Prozent verneinen dies und 0,5 Prozent machen keine Angabe.\tVon den befragten Studierenden bayerischer Universitäten geben 20,6 Prozent an, sich in einem Lehramtsstudium zu befinden, 79,4 Prozent verneinen dies und 0,4 Prozent machen keine Angabe.\r\n \r\nA.4.2 Methodisches Vorgehen der Studierendenbefragung\r\nDie nachfolgende Tabelle enthält Informationen zur Grundgesamtheit, Erhebungsmethode, Stichprobe und zum Befragungszeitraum sowie zu den Befragungsinhalten der Online-Befragung von Studierenden.\r\n\r\nTabelle 10\t\r\nÜberblick über das methodische Vorgehen in der Online-Befragung von Studierenden\r\nGrundgesamtheit\t–\tStudierende an staatlichen Universitäten und staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern\r\nErhebungsmethode\t–\tComputergestützte Online-Befragung\r\n–\tDurchschnittliche Befragungsdauer: Rund 17,3 Minuten\r\nStichprobe \t–\t1.743 Studierende aus staatlichen Universitäten und staatlichen Hochschulen für \r\nangewandte Wissenschaften in Bayern\r\nBefragungszeitraum\t–\tDie Befragung wurde in der Zeit vom 24. März 2025 bis zum 31. Mai 2025 von der GMS Dr. Jung GmbH durchgeführt\r\nBefragungsinhalte \t–\tVoraussetzungen für digitale Bildung\r\n–\tInstitutionelle, organisationale und administrative Faktoren und technische Ausstattung der Studierenden (private oder von der Hochschule beziehungsweise Dozierenden bereitgestellte Geräte, digitale Infrastruktur und KI; technische Ausstattung, digitale Infrastruktur, KI; Unterstützung der Hochschule; Internetgeschwindigkeit; Wünsche zur Ausstattung an Geräten, digitaler Infrastruktur und mit KI)\r\n–\tDigitaler Medieneinsatz, digital gestützte Lernaktivitäten und Nutzen von KI im Rahmen von Lehrveranstaltungen\r\n–\tFormen der Lehrveranstaltung\r\n–\tDigital gestützte Lernaktivitäten (während Lehrveranstaltungen; während der Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen)\r\n–\tEngagement der Studierenden in digital gestützten Lernaktivitäten (während Lehrveranstaltungen; während der Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen)\r\n–\tNutzen von KI während Lehrveranstaltungen beziehungsweise während der Vor- und Nachbereitungszeit der Lehrveranstaltungen\r\n–\tLernergebnisse\r\n–\tMedienbezogene Einstellungen und medienbezogene Kompetenzen von Studierenden (Einstellungen zum Einsatz digitaler Medien in der Lehre, Einstellungen zu KI in der Bildung, Wissen zu generativer KI)\r\n–\tChancen und Probleme durch KI für das eigene Studium\r\n\r\n \r\nA.4.3 Reliabilitätsmaße der Studierendenbefragung\r\nDie nachfolgende Tabelle enthält Reliabilitätsmaße für die medienbezogenen Einstellungen von Studierenden: Cronbach’s Alpha und McDonald’s Omega. \r\n\r\nTabelle 11\t\r\nÜberblick über Kennwerte für die medienbezogenen Einstellungen von \r\nStudierenden\r\n\tCronbach’s Alpha (α) \tMcDonald’s Omega (ω) \r\nEinstellungen zum Einsatz digitaler Medien in der Lehre \t0,8\t0,8\r\nEinstellungen zu KI in der Bildung \t0,8\t0,8\r\n\r\nDie nachfolgende Tabelle enthält Kennwerte für die medienbezogenen Kompetenzen von Studierenden: Als Reliabilitätsmaße werden Cronbach’s Alpha und McDonald’s Omega sowie zusätzlich der Varianzinflationsfaktor (Stadler et al., 2021) verwendet. \r\n\r\nTabelle 12\t\r\nÜberblick über Kennwerte für die medienbezogenen Kompetenzen von \r\nStudierenden\r\n\tCronbach’s Alpha (α) \tMcDonald’s Omega (ω) \tVIFMin – VIFMax \r\nWissen zu generativer KI \t0,4\t0,4\t1,0 – 1,1\r\n\r\n  \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nSabitha Lorenz\r\nAbteilung Bildung, Arbeitsmarkt, Fachkräftesicherung und Integration\r\nTelefon\t+49 (0) 89-551 78-389\r\nsabitha.lorenz@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\nDie Autor*innen bedanken sich bei den Studierenden, Dozierenden und Hochschulleitungen für ihre Teilnahme, bei der GMS Dr. Jung GmbH für die gute Zusammenarbeit sowie bei Wei Li, Melissa Özsoy und Meral Roeben für ihre konstruktiv-kritischen Impulse und ihre methodische Unterstützung.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-03-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023364","regulatoryProjectTitle":"Die Bayerische Wirtschaft: Garant nachhaltiger Entwicklung ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f3/75/714304/Stellungnahme-Gutachten-SG2603280001.pdf","pdfPageCount":27,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Bayerische Wirtschaft – \r\nGarant nachhaltiger Entwicklung \r\nPosition \r\nStand: März 2026 \r\nHinweis \r\nZitate aus dieser Publikation sind unter Angabe der Quelle zulässig. \r\nPositionMärz 2026 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\n \r\nVorwort \r\nNachhaltigkeit ist in der bayerischen Wirtschaft fest verankert \r\nNachhaltiges Handeln umfasst drei gleichrangige Ziele: Wirtschaftliche, soziale und \r\nökologische Nachhaltigkeit. Dabei gilt: Wirtschaftliches Wachstum ist zwingende \r\nVoraussetzung zur Bewältigung der ökologischen Transformation. Nur eine solide \r\nwirtschaftliche Basis ermöglicht die Finanzierung von Umwelt- und Klimaschutz- \r\nmaßnahmen und nur die Aussicht auf Gewinnerzielung schafft Anreize, die nötigen \r\nKlima- und Umweltschutzinnovationen hervorzubringen. Ebenso ist nachhaltiges  \r\nWirtschaftswachstum wesentliche Voraussetzung für einen funktionierenden Sozialstaat. \r\nNachhaltigkeit ist in der bayerischen und der deutschen Wirtschaft fest verankert. \r\nDer Sustainable Development Report von 2025 bestätigt, dass Deutschland bei der \r\nUmsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele unter den größeren Industrieländern am \r\nerfolgreichsten ist. Unser Positionspapier zeigt: In Bayern sind wir sogar ein gutes Stück \r\nweiter als auf Bundesebene. Bei der ökonomischen und der sozialen Nachhaltigkeit sind \r\nwir hervorragend positioniert. Auch bei der ökologischen Nachhaltigkeit wurde bereits \r\nviel erreicht.  \r\nUm die ökologische Nachhaltigkeit weiter voranzubringen, brauchen wir den beschleunig\r\nten Ausbau aller erneuerbaren Energien, den zügigen Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, \r\ndie intensive Nutzung der Kreislaufwirtschaft sowie die technologieoffene Förderung von \r\nInvestitionen im Bereich Klima- und Umweltschutz. Zudem benötigen wir generell mehr \r\nunternehmerische Freiheit und weniger kleinteilige, planwirtschaftliche Auflagen. \r\nFür uns steht fest: Nachhaltigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Als Verbände \r\nunterstützen wir unsere Mitglieder bei der erfolgreichen Gestaltung der Transformation \r\nauf vielfältige Weise. \r\nBertram Brossardt \r\n13. März 2026 \r\nPositionMärz 2026 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\n \r\nInhalt \r\nPosition auf einen Blick \r\n1 \r\n2 \r\n3 \r\n4 \r\n5 \r\nDas Konzept der Nachhaltigkeit \r\nÖkonomische Nachhaltigkeit \r\nSoziale Nachhaltigkeit \r\nÖkologische Nachhaltigkeit \r\nAktivitäten der Verbände zur kontinuierlichen Förderung von \r\nNachhaltigkeitsthemen \r\nAnsprechpartner/Impressum \r\n1 \r\n3 \r\n6 \r\n11 \r\n16 \r\n20 \r\n23 \r\nPositionMärz 2026 \r\n1 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nPosition auf einen Blick \r\nPosition auf einen Blick \r\nDie Bayerische Wirtschaft ist Garant für eine nachhaltige Entwicklung. – Nachhaltiges Handeln umfasst drei gleichrangige Ziele: wirtschaftliche Nachhaltigkeit, \r\nsoziale Nachhaltigkeit und ökologische Nachhaltigkeit.  – Die vbw sowie bayme vbm bekennen sich zur Nachhaltigkeit sowie zu den 17 \r\nSustainable Development Goals der Vereinten Nationen, die auf diesen drei Grundzie\r\nlen basieren. – Es ist ein Irrweg, ökologische Nachhaltigkeit, also Klima- und Umweltschutz, durch eine \r\nIdeologie des Verzichts bzw. zu Lasten von Wachstum und Wohlstand erreichen zu wol\r\nlen. Wachstum ist zwingend nötig, um die ökologische Transformation zu bewältigen: – Nur eine solide wirtschaftliche Basis ermöglicht die Finanzierung von Umwelt- und \r\nKlimaschutzmaßnahmen. – Nur die soziale Marktwirtschaft mit ihrem freiheitlichen Ansatz und der individuellen \r\nAussicht sowie dem Anreiz, Wachstum und Gewinn zu erzielen, ist in der Lage, die \r\nfür Klima- und Umweltschutz notwendigen Innovationen hervorzubringen. – Die Entwicklung zeigt, dass Wirtschaftswachstum sowie Klima- und Umweltschutz \r\ngrundsätzlich miteinander vereinbar sind. Es gilt, die Vorteile von Digitalisierung, \r\nsteigender Materialeffizienz und Kreislaufwirtschaft intensiv zu nutzen. – Ein Umwelt- und Klimaschutz, der zu Lasten von Wachstum und Wohlstand geht, \r\nwird niemals den nötigen Rückhalt in der Bevölkerung finden und ist schon allein \r\ndeshalb zum Scheitern verurteilt. Zudem gilt: Eine Transformation, die keinen Wohl\r\nstand sichert, wird auch international keine Nachahmer finden. – Wer nur auf Einsparung und Verzicht setzt, verkennt, welche wirtschaftlichen Mög\r\nlichkeiten die ökologische Transformation gerade für Bayern bietet, das bundesweit \r\ndie größte Zahl an Klimaschutzpatenten aufweist. – Ebenso ist nachhaltiges Wirtschaftswachstum wesentliche Voraussetzung für einen \r\nfunktionierenden Sozialstaat. – Nachhaltigkeit ist in der deutschen und bayerischen Wirtschaft fest verankert. Laut dem \r\naktuellen Sustainable Development Report von 2025 ist Deutschland bei der Umset\r\nzung der globalen Nachhaltigkeitsziele das erfolgreichste größere Industrieland. In Bay\r\nern sind wir sogar noch ein gutes Stück weiter als auf Bundesebene. Bei der ökonomi\r\nschen und der sozialen Nachhaltigkeit sind wir hervorragend positioniert. Auch bei der \r\nökologischen Nachhaltigkeit wurde bereits viel erreicht.  – Um die ökologische Nachhaltigkeit weiter voranzutreiben, sind vor allem die folgenden \r\nPunkte wichtig:  \r\n1. Wir brauchen ein dauerhaft hohes Tempo beim Ausbau aller erneuerbarer Ener\r\ngien, – synchron mit Netzen, Speichern und Flexibilitätsoptionen. \r\nPositionMärz 2026 \r\n2 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nPosition auf einen Blick \r\n2. Der Hochlauf einer europäischen Wasserstoffwirtschaft muss zügig und integriert \r\nerfolgen – mit prioritärem Aufbau eines leistungsfähigen Wasserstoffnetzes, klaren \r\nInvestitionssignalen und technologieoffenen Erzeugungsoptionen sowie der Schaf\r\nfung von Importoptionen. \r\n3. Technologien zur Elektrifizierung industrieller Prozesse sowie CO₂-Abscheidung, \r\nSpeicherung und -Nutzung (CCUS) müssen mit hoher Priorität vorangebracht wer\r\nden. Ohne CCUS und skalierbare Demonstrationsprojekte im industriellen Maßstab \r\nist das Zieldreieck aus sind die Klimazielen, Wettbewerbsfähigkeit und Transforma\r\ntion nicht realisierbar. \r\n4. Wir brauchen eine bedarfsgerechte, technologieoffene Förderung von Investitionen \r\nund Innovationen im Bereich Klima- und Umweltschutz. \r\n5. Die Transformation darf nicht zu einer Deindustrialisierung führen. Energieintensive \r\nProduktion muss am Standort Deutschland möglich bleiben. Ein wirksamer Indust\r\nriestrompreis ist daher notwendig. Der zugrunde liegende EU-Beihilferahmen \r\n(CISAF) weist jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf auf, insbesondere hinsicht\r\nlich Laufzeit, Förderumfang und Bürokratie. Ergänzend ist die dauerhafte Absen\r\nkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau für alle Branchen erfor\r\nderlich. \r\n6. Wir brauchen mehr unternehmerische Freiheit und generell weniger Bürokratie in \r\nForm von immer neuen, kleinteiligen und planwirtschaftlichen Berichtspflichten Mit \r\nder Omnibus-i-Richtlinie wurde auf europäischer Ebene der richtige Weg einge\r\nschlagen, die Bundesregierung muss diesem Kurs nun folgen. \r\n7. Nachhaltigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Transformation erfor\r\ndert ein enges Zusammenspiel von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Diskussio\r\nnen um Innovationen, Technologien und Maßnahmen dürfen nicht ideologisch ge\r\nprägt sein, sondern müssen pragmatisch und ergebnisorientiert geführt werden. – Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände nehmen wir unsere Verantwortung, den \r\nWandel zu begleiten und zu fördern auf vielfältige Weise wahr. Im Hinblick auf die \r\nNachhaltigkeit verfolgen wir deshalb eine ganzheitliche Strategie mit einem breiten \r\nPortfolio an Aktivitäten. Diese reichen von der Kooperation mit verschiedenen Organi\r\nsationen – etwa dem Klima- und Umweltpakt Bayern – über das Einsetzen für gute ge\r\nsetzliche Rahmenbedingungen bis hin zu konkreten Service- und Informationsleistun\r\ngen für unsere Mitglieder bei der Umsetzung von Nachhaltigkeit im Unternehmen. \r\nPositionMärz 2026 \r\n3 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nDas Konzept der Nachhaltigkeit \r\n1 Das Konzept der Nachhaltigkeit \r\nÖkonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeit bedingen sich  \r\ngegenseitig \r\nDer Begriff der Nachhaltigkeit geht auf Hans Carl von Carlowitz zurück. Im Jahr 1713 formu\r\nlierte er für die Forstwirtschaft die Maxime, dass nur so viel Holz geschlagen werden solle, \r\nwie durch planmäßige Aufforstung nachwächst. \r\nEtwa 150 Jahre später griff der Club of Rome das Thema Nachhaltigkeit in seinem Bericht \r\n„Die Grenzen des Wachstums“ von 1972 auf. Er verwies auf die Risiken des Raubbaus an \r\nden natürlichen Lebensgrundlagen und betonte die Notwendigkeit, Wachstum nachhaltig zu \r\ngestalten. \r\nDer Bericht bildete eine wesentliche Grundlage für die spätere Arbeit der nach ihrer Vorsit\r\nzenden benannten „Brundtland-Kommission“ für Umwelt und Entwicklung. In ihrem Ab\r\nschlussbericht von 1987 definierte die Kommission „nachhaltige Entwicklung“ als „die Ent\r\nwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne die Fähigkeit zukünftiger Ge\r\nnerationen zu beeinträchtigen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen“. Die Kommission \r\nbetonte, dass die Wachstumsmöglichkeiten wirtschaftlicher Aktivität zwar begrenzt seien, \r\nes sich dabei aber nicht um ein absolutes Limit handele. Vielmehr böten kluge technologi\r\nsche und soziale Entwicklungen neuen Raum für Wachstum. \r\nIn Deutschland gewann die Frage der Nachhaltigkeit durch die von 1992 bis 1998 tätige En\r\nquete Kommission des Bundestags „Schutz des Menschen und der Umwelt – Ziele und Rah\r\nmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung” weiter an Bedeutung. \r\nDie Kommission entwickelte das sogenannte „Drei-Säulen-Modell“ der Nachhaltigkeit, das \r\ndie jeweils gleichwertigen Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales umfasst. Es ist schema\r\ntisch in Abbildung 1 dargestellt. Eng verwandt ist auch das ESG-Modell der verantwortungs\r\nvollen Unternehmensführung mit den drei Dimensionen „Environmental“, „Social“ und \r\n„Governance“. \r\n4 \r\nPositionMärz 2026 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nDas Konzept der Nachhaltigkeit \r\nAbbildung 1 \r\nDas 3-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit \r\nQuelle: Eigene Darstellung \r\nDie drei Dimensionen ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeit bedingen sich \r\ngegenseitig und müssen bestmöglich miteinander in Einklang gebracht werden. So bilden \r\nnatürliche Ressourcen als Rohstoffe eine der Grundlagen des Produktionsprozesses, der zu \r\nWirtschaftswachstum führt. Um die Nachhaltigkeit des Wirtschaftswachstums zu sichern, \r\nmüssen diese Ressourcen auch in Zukunft vorhanden sein. Damit bedingt die ökologische \r\ndie ökonomische Nachhaltigkeit. Gleichermaßen sind soziale Sicherheit und Stabilität Bedin\r\ngung für Innovationen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Wachstum. Umgekehrt ist \r\nökonomische Leistungsfähigkeit eine der Grundvoraussetzungen für ökologische Nachhaltig\r\nkeit und dafür, dass die Chancen zukünftiger Generationen mindestens so gut wie diejeni\r\ngen der heutigen sind. Beim Drehen an umwelt- und sozialpolitischen Stellschrauben ist des\r\nhalb stets der Effekt auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. \r\nDie drei Säulen bilden auch den Kern der „Agenda für Nachhaltige Entwicklung 2030“, mit \r\nder sich alle Mitglieder der Vereinten Nationen im Jahr 2015 zum Erreichen von 17 Zielen \r\nNachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) verpflichtet haben. Abbil\r\ndung 2 bietet einen Überblick. \r\n5 \r\nPositionMärz 2026 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nDas Konzept der Nachhaltigkeit \r\nAbbildung 2 \r\nZiele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen \r\nQuelle: UNESCO \r\nLaut dem aktuellen Sustainable Development Report von 2025 ist Deutschland bei der Um\r\nsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele das erfolgreichste größere Industrieland. \r\nZahlreiche Unternehmen in Deutschland und Bayern beziehen sich in ihrer Berichterstattung \r\nauf die SDGs, um Fortschritte zu dokumentieren und die Verankerung von Nachhaltigkeit in \r\nder Wirtschaft voranzutreiben. \r\nPositionMärz 2026 \r\n6 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nÖkonomische Nachhaltigkeit \r\n2 Ökonomische Nachhaltigkeit \r\nNachhaltiges Wirtschaftswachstum als Voraussetzung zur sozial  \r\nabgefederten Finanzierung der Transformation \r\nNachhaltiges Wirtschaftswachstum bildet die Grundlage für Investitionen in die Zukunftsfä\r\nhigkeit unseres Landes. Deutschland und Bayern müssen auch in Zukunft weiterhin auf allen \r\nEbenen nachhaltig wachsen. Nur so ist es möglich, die beschlossenen Klimaziele und die da\r\nfür notwendige ökologische Transition unter Abfederung sozialer Härten zu finanzieren. \r\nAuf der UN-Klimakonferenz in Paris im Jahr 2015 haben sich 197 Staaten darauf geeinigt, die \r\nErderwärmung auf „deutlich unter“ zwei Grad Celsius zu begrenzen. Mit dem Paket „Fit for \r\n55“ von 2021 hat sich die EU verpflichtet, ihre Emissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens \r\n55 Prozent zu senken. Zudem bekennt sich die EU-Kommission mit dem Clean Industrial \r\nDeal zu einer Emissionssenkung um 90 Prozent bis zum Jahr 2040. Darauf aufbauend hat die \r\nBundesregierung ihre bereits zuvor beschlossenen Klimaschutzziele weiter gesteigert. Mit \r\ndem Klimaschutzgesetz von 2021 steigt das Ziel der Minderung des Treibhausgasausstoßes \r\nbis 2030 um zehn Prozentpunkte auf 65 Prozent (gegenüber dem Referenzwert von 1990). \r\nBis 2040 beträgt das Minderungsziel 88 Prozent und bis 2045 soll die Treibhausgasneutrali\r\ntät erreicht werden. Ab 2050 soll Deutschland nur noch „negative“ Emissionen erzeugen, \r\nwas bedeutet, dass mehr Treibhausgase gebunden als emittiert werden.  \r\nIm weltweiten Vergleich beträgt der Anteil Deutschlands an den CO2-Emissionen weniger als \r\nzwei Prozent. Spitzenreiter ist China mit etwa 32 Prozent, gefolgt von den USA mit 13 Pro\r\nzent und Indien mit 8 Prozent. Dennoch sind sich die deutsche und bayerische Wirtschaft \r\nder unvermeidbaren Veränderungen des Klimawandels bewusst und stehen zu den be\r\nschlossenen Klimaschutzzielen. Gleichzeitig geht es darum, zukünftigen Generationen eine \r\nfunktionierende Wirtschaft zu übergeben. \r\nUm die Transformation zu stemmen, benötigen wir eine starke und wettbewerbsfähige \r\nWirtschaft, welche die dafür notwendigen finanziellen Mittel erwirtschaftet. Schätzungen \r\ndes BDI zufolge beträgt das notwendige Investitionsvolumen in Deutschland bis 2030 etwa \r\n1,4 Billionen Euro. In Bayern werden bis 2030 167 Milliarden Euro benötigt. Kontinuierlicher \r\nökonomischer Erfolg ist deshalb die Voraussetzung für die Meisterung dieser Herausforde\r\nrung. \r\nDie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands und Bayerns bilden eine zentrale Vo\r\nraussetzung zur Finanzierung der Transformation. Sie stellen zudem eine wesentliche Deter\r\nminante der Lebensqualität der Menschen im Land dar. Ausgehend von der Mangelwirt\r\nschaft der unmittelbaren Nachkriegszeit hat sich Deutschland durch nachhaltiges, kontinu\r\nierliches Wirtschaftswachstum zu einem der wohlhabendsten Länder der Welt entwickelt, in \r\nwelchem es jeder Generation besser als der vorherigen ging.  \r\nDas Bruttonationaleinkommen Deutschlands hat sich von 361,6 Milliarden Euro im Jahr \r\n1970 auf 4.620,7 Milliarden Euro im Jahr 2025 mehr als verzwölffacht. Bayern hat in \r\n7 \r\nPositionMärz 2026 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nÖkonomische Nachhaltigkeit \r\nbesonderer Weise profitiert. Wie Abbildung 3 zeigt, hat sich das BIP im Freistaat in den letz\r\nten 20 Jahren fast immer besser als im bundesweiten Vergleich entwickelt. \r\nAbbildung 3 \r\nVergleich der jährlichen Zunahme des BIP in Bayern und Deutschland \r\nVeränderung des Bruttoinlandprodukts (preisbereinigt) \r\ngegenüber dem Vorjahr in Prozent\r\n  7,0\r\n  5,0\r\n  3,0\r\n  1,0-  1,0-  3,0-  5,0-  7,0\r\n1992\r\n1993\r\n1994\r\n1995\r\n1996\r\n1997\r\n1998\r\n1999\r\n2000\r\n2001\r\n2002\r\n2003\r\n2004\r\n2005\r\n2006\r\n2007\r\n2008\r\n2009\r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n2014\r\n2015\r\n2016\r\n2017\r\n2018\r\n2019\r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\n2024\r\n2025\r\nDeutschland\r\nQuelle: Bayerisches Landesamt für Statistik \r\nBayern\r\nAuch wenn sich die Arbeitsproduktivität zuletzt nicht mehr so positiv entwickelt hat, gilt: \r\nÜber die letzten 25 Jahre betrachtet, ist die Arbeitsproduktivität in Deutschland um etwa \r\nein Viertel gestiegen. Damit wirkt sie als einer der wesentlichen Treiber der Wohlstandsent\r\nwicklung. Abbildung 4 verdeutlich die Entwicklung.  \r\n8 \r\nPositionMärz 2026 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nÖkonomische Nachhaltigkeit \r\nAbbildung 4 \r\nEntwicklung der Arbeitsproduktivität in Deutschland \r\nIndex der Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen in Deutschland \r\n(2020=100)\r\n105,00\r\n100,00\r\n95,00\r\n90,00\r\n85,00\r\n80,00\r\n75,00\r\n70,00\r\nQuelle: Statistisches Bundesamt \r\nDie Beschäftigten in Bayern profitieren im bundesweiten Vergleich von überdurchschnittlich \r\nhohen Entgelten. Das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen eines Vollzeiterwerbstäti\r\ngen im Freistaat lag im Jahr 2023 bei 65.154 Euro und damit um 2.919 Euro bzw. 4,7 Prozent \r\nüber dem Bundesdurchschnitt von 62.235 Euro. Das Verdienstniveau in Bayern übertrifft die \r\nentsprechenden Zahlen von Deutschland dabei in allen großen Wirtschaftsbereichen. Ta\r\nbelle 1 bietet einen Überblick. \r\n9 \r\nPositionMärz 2026 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nÖkonomische Nachhaltigkeit \r\nTabelle 1 \r\nBruttojahresentgelte (inkl. Sonderzahlungen) in Bayern und Deutschland, \r\n2024, in Euro \r\nBayern \r\nDeutschland \r\nVerarbeitendes Gewerbe \r\n70.616 \r\n66.217 \r\nBaugewerbe \r\n55.393 \r\n52.134 \r\nDienstleistungen \r\n64.101 \r\n61.852 \r\nProduzierendes Gewerbe und \r\nDienstleistungen insgesamt \r\n65.268 \r\n62.385 \r\nGesamtwirtschaft \r\n65.154 \r\n62.235 \r\nQuelle: Statistisches Bundesamt, Bayerisches Landesamt für Statistik, eigene Berechnungen der vbw \r\nDie attraktiven Entgelte haben im Verlauf der Zeit u.a. ein deutliches Wachstum der Kon\r\nsumausgaben ermöglicht. Ebenso sind die privaten Vermögen gestiegen, von denen ein gro\r\nßer Teil über Erbschaften zukünftigen Generationen zugutekommt und ihnen optimale Be\r\ndingungen gesellschaftlicher Teilhabe bietet. Abbildung 5 stellt die zeitliche Entwicklung bei\r\nder Indikatoren dar. \r\nAbbildung 5 \r\nEntwicklung der Konsumausgaben und privaten Haushaltsvermögen in \r\nDeutschland \r\nQuelle: Statistisches Bundesamt, Bundesbank \r\n10 \r\nPositionMärz 2026 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nÖkonomische Nachhaltigkeit \r\nInsgesamt beruht die Stärke der deutschen und bayerischen Wirtschaft auf der Stärke des \r\nStandorts. Im aktuellen Niveau-Ranking von 45 Industriestandorten weltweit, das jährlich \r\nvon der IW Consult GmbH im Auftrag der vbw erstellt wird, belegt Bayern den neunten \r\nPlatz. Deutschland kommt auf Platz 13. Die Top 10 sind in Abbildung 6 (linke Seite) aufge\r\nführt.  \r\nAbbildung 6 \r\nStandortqualität im Gesamtranking – Top 10 \r\nQuelle: vbw, 2024 \r\nDer Dynamikvergleich (rechte Seite, der die Entwicklung der Standortqualität seit dem Jahr \r\n2015 in den Blick nimmt, offenbart einerseits deutliche Aufholeffekte der Schwellenländer: \r\nSie dominieren die Top 10 des Dynamik-Rankings. Andererseits wird deutlich, dass Deutsch\r\nland und Bayern – gemeinsam mit vielen Industrieländern – dieser Entwicklung in den letz\r\nten Jahren wenig entgegenzusetzen hatten. Rang 44 (Bayern) und Rang 41 (Deutschland) \r\nzeigen, dass die Qualität der Standortbedingungen in den Wettbewerbsländern in der Breite \r\ndeutlich schneller zunahm und der Vorsprung Bayerns schrumpft. \r\nPositionMärz 2026 \r\n11 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nSoziale Nachhaltigkeit \r\n3 Soziale Nachhaltigkeit \r\nSoziale Teilhabe wird durch nachhaltiges Wirtschaftswachstum ermöglicht \r\nWirtschaftlicher Erfolg ist Grundvoraussetzung für soziale Nachhaltigkeit, weil sich das sozi\r\nale Netz ansonsten nicht spannen ließe. Die deutsche und bayerische Volkswirtschaft ist so\r\nzial nachhaltig. Sie hält das Versprechen auf Generationengerechtigkeit ein, was bedeutet, \r\ndass zukünftige Generationen ihrer Handlungsspielräume nicht beraubt werden. \r\nLosgelöst von den zweifellos stark gestiegenen geopolitischen Risiken profitieren alle Gene\r\nrationen von den exzellenten Lebensbedingungen im Land. Diese sind das Ergebnis des \r\nWohlstands, der in den letzten Jahrzehnten erwirtschaftet wurde. Die junge Generation fin\r\ndet ein sehr gutes Umfeld vor. \r\nSoziale Teilhabe wird in besonderem Maße durch Erwerbstätigkeit ermöglicht, sowohl durch \r\ndie Sicherung und den Erhalt des eigenen materiellen Wohlstands als auch durch den Er\r\nwerb sozialer Leistungsansprüche, wie zum Beispiel Rentenzahlungen. Deutschland und Bay\r\nern profitieren von einem robusten Arbeitsmarkt. Wie in Abbildung 7 dargestellt, konnte die \r\nArbeitslosenquote seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 sowohl in Deutschland als auch Bay\r\nern stark reduziert werden. Gleichzeitig stieg die Zahl der Erwerbstätigen an. Allerdings \r\nmacht sich die anhaltend schwache wirtschaftliche Dynamik zunehmend auf dem Arbeits\r\nmarkt bemerkbar. \r\n12 \r\nPositionMärz 2026 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nSoziale Nachhaltigkeit \r\nAbbildung 7 \r\nEntwicklung des deutschen und bayerischen Arbeitsmarktes \r\nErwerbstätige (linke Achse, Mio.) und \r\nArbeitslosenquote (rechte Achse, Prozent) \r\n50.000\r\n45.000\r\n40.000\r\n35.000\r\n30.000\r\n25.000\r\n20.000\r\n15.000\r\n10.000\r\n5.000\r\n0\r\n2001\r\n2002\r\n2003\r\n2004\r\n2005\r\n2006\r\n2007\r\n2008\r\n2009\r\n2010\r\n2011\r\n2012\r\n2013\r\n2014\r\n2015\r\n2016\r\n2017\r\n2018\r\n2019\r\n2020\r\n2021\r\n2022\r\n2023\r\n2024\r\n2025\r\nErwerbstätige Bayern\r\nArbeitslosenquote Bayern\r\nQuelle: Statistisches Bundesamt und StMWi \r\nErwerbstätige Deutschland\r\nArbeitslosenquote Deutschland\r\n14,0\r\n12,0\r\n10,0\r\n8,0\r\n6,0\r\n4,0\r\n2,0\r\n0,0\r\nDeutschlandweit kamen im Februar 2026 rechnerisch auf einen Ausbildungssuchenden 1,2 \r\ngemeldete Ausbildungsstellen, in Bayern betrug der Wert sogar 1,5. \r\nAngesichts der demographischen Entwicklung, der Notwendigkeit der Fachkräftesicherung \r\nsowie des Erhalts der sozialen Sicherungssysteme für zukünftige Generationen ist es aber \r\nunabdingbar, die immer noch vorhandenen Beschäftigungspotenziale weiter zu heben und \r\neine höhere Arbeitsmarktbeteiligung insbesondere von Frauen und älteren Menschen zu er\r\nreichen. \r\nDie Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit deutscher bzw. bayerischer Unternehmen so\r\nwie ihre Fähigkeit, die Transformation erfolgreich zu gestalten, hängt in entscheidender \r\nWeise von der (beruflichen) Ausbildung ihrer Beschäftigten ab. Ebenso ist die (berufliche) \r\nAusbildung eine zentrale Voraussetzung für junge Menschen, ihre Zukunftschancen zu ver\r\nwirklichen. Deutschland ist in diesem Bereich grundsätzlich sehr gut aufgestellt. Abbildung 8 \r\nzeigt, dass der Anteil der 30-34-Jährigen in Deutschland mit einem akademischen oder hö\r\nherqualifizierten Berufsabschluss (z. B. Meistertitel) seit 2010 kontinuierlich auf 56,3 Pro\r\nzent im Jahr 2023 gestiegen ist. \r\n13 \r\nPositionMärz 2026 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nSoziale Nachhaltigkeit \r\nAbbildung 8 \r\nAkademisch Qualifizierte oder Höherqualifizierte in Deutschland \r\n30-34-jährige akademisch Qualifizierte oder \r\nberuflich Höherqualifizierte\r\n60\r\n55\r\n50\r\n45\r\n40\r\n35\r\n30\r\n2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023\r\nQuelle: Statistisches Bundesamt \r\nProblematisch ist jedoch, dass es nicht gelingt, die Zahl der Schulabgänger*innen ohne Ab\r\nschluss (Alter: 18-24 Jahre) in Deutschland zu reduzieren. Dem Statistischen Bundesamt zu \r\nFolge lag ihr Anteil von 12,5 Prozent im Jahr 2024 sogar über demjenigen von 2010 mit 11,9 \r\nProzent. Die bayerischen Werte sind im Vergleich zwar niedriger und damit besser, aber der \r\ndeutschlandweite Trend spiegelt sich auch im Freistaat wider. Im Jahr 2024 lag der Anteil \r\nvon Schulabgänger*innen ohne Abschluss in Bayern bei 10 Prozent. \r\nEin weiterer wichtiger Indikator sozialer Teilhabe ist der Anteil von Frauen in Führungspositi\r\nonen. Auf dem Weg zur vollen Nutzung des großen Potenzials von qualifizierten Frauen für \r\nStaat und Wirtschaft hat Deutschland bereits gute Fortschritte erzielt. Abbildung 9 illustriert \r\ndie Entwicklung der letzten Jahre. \r\n14 \r\nPositionMärz 2026 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nSoziale Nachhaltigkeit \r\nAbbildung 9 \r\nEntwicklung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in Deutschland \r\nAnteil von Frauen in Führungspositionen (Prozent) \r\n50\r\n45\r\n40\r\n35\r\n30\r\n25\r\n20\r\n15\r\n10\r\n0 \r\n5\r\nin den Vorständen der 100 größten Unternehmen\r\nin den Aufsichtsräten der 100 größten Unternehmen\r\nLeitungsfunktionen in den obersten Bundesbehörden\r\nQuelle: DIW und Statistisches Bundesamt \r\nDas sozial nachhaltige Gemeinwesen in Deutschland wird selbstverständlich auch durch die \r\numfassenden staatlichen Sozialausgaben gewährleistet. Ihre Finanzierung basiert in wesent\r\nlichem Maße auf den Steuern und Abgaben, die als Ergebnis kontinuierlichen Wirtschafts\r\nwachstums erwirtschaftet wurden. Absolut stieg das deutsche Sozialbudget von 73 Milliar\r\nden Euro im Jahr 1970 auf 1,3 Billionen Euro im Jahr 2024. Im selben Zeitraum erhöhte sich \r\ndie Sozialleistungsquote von 20 Prozent auf 31 Prozent des BIP. In den letzten Jahren sind \r\ndie Sozialausgaben sogar stärker als die Wirtschaft gewachsen. Dies bedeutet, dass ihr An\r\nstieg nicht durch ein entsprechendes Maß an gestiegener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit \r\ngedeckt war.  \r\nKlar ist, dass wir zur Meisterung der Transformation und für die Abfederung ihrer gesell\r\nschaftlichen Folgen weiterhin ein leistungsfähiges Sozialwesen benötigen. Ebenso müssen \r\nzukünftige Generationen auch in Zukunft dazu befähigt werden, ihre Potenziale bestmöglich \r\nauszuschöpfen. Gleichzeitig dürfen die Sozialausgaben aber nicht den Spielraum für die in \r\ndiesem Kontext ebenfalls notwendigen öffentlichen Investitionen schmälern. Dies betrifft \r\nzum Beispiel Ausgaben für Infrastruktur sowie für Forschung und Entwicklung, die essenziell \r\nfür Wirtschaftswachstum, einen hohen Lebensstandard und ökologischen Fortschritt sind.Zu \r\nPositionMärz 2026 \r\n15 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nSoziale Nachhaltigkeit \r\nberücksichtigen sind zudem die Ausgaben für die Verteidigung, die zur Wahrung unserer \r\nFreiheit und Sicherheit notwendig sind. Durch die Bereichsausnahme für Verteidigungsaus\r\ngaben und das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität wurden hier vor\r\nrübergehend finanzielle Spielräume geschaffen. Aufgrund der Finanzierung durch Schulden \r\nbelasten diese Ausgaben jedoch die zukünftigen Generationen. \r\nKlar ist auch, dass es ohne solides Finanzierungskonzept keine neuen Belastungen für die \r\nUnternehmen geben darf. Deutschland gehört bei der Steuer- und Abgabenlast bereits seit \r\nvielen Jahren zu den Spitzenreitern unter den Industrieländern. Bei der Unternehmensbe\r\nsteuerung unterliegen Kapitalgesellschaften in Deutschland mit 30,1 Prozent dem nach Por\r\ntugal (30,5 Prozent) zweithöchsten Steuersatz aller 27 EU-Mitgliedsstaaten. Deutschland \r\nwird die Belastung zwischen 2028 und 2032 um fünf Prozentpunkte absenken. Aktuell wird \r\ndiskutiert, dies vorzuziehen. Standortpolitisch wäre das zielführend. \r\n16 \r\nPositionMärz 2026 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nÖkologische Nachhaltigkeit \r\n4 Ökologische Nachhaltigkeit \r\nWirtschaftswachstum und Klimaschutz sind miteinander vereinbar und \r\nmüssen auch weiterhin miteinander gedacht werden \r\nAuf dem Weg zur ökologischen Nachhaltigkeit hat unser Land bereits wichtige Fortschritte \r\nerzielt. Wie Abbildung 10 illustriert, sank die Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen in \r\nDeutschland seit Beginn der 1990er Jahre um 45 Prozent. Im gleichen Zeitraum nahm die \r\npreisbereinigte Bruttowertschöpfung um 35 Prozent zu. \r\nAbbildung 10 \r\nZeitliche Entwicklung von Treibhausgasemissionen und Bruttowertschöpfung \r\nin Deutschland \r\n1300\r\n1200\r\n1100\r\n1000\r\n900\r\n800\r\n700\r\n600\r\nTreibhausgas-Emissionen (in Millionen Tonnen CO₂-Äquivalen)\r\nBruttowertschöpfung (preisbereinigt, 2020=100)\r\nQuelle: Umweltbundesamt, Statistisches Bundesamt \r\n120\r\n110\r\n100\r\n90\r\n80\r\n70\r\n60\r\nMit den Treibhausgasemissionen ist auch der allgemeine Energieverbrauch der Industrie zu\r\nrückgegangen. Abbildung 11 stellt die entsprechenden Werte für Deutschland und Bayern \r\ngegenüber, wobei der Rückgang in Bayern mit 36 Prozent gegenüber Deutschland mit 31 \r\nProzent deutlich höher ausfällt. Die Anstiege in den Jahren 2009 und 2021 sind auf die \r\n17 \r\nPositionMärz 2026 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nÖkologische Nachhaltigkeit \r\nwirtschaftlichen Probleme im Zuge der Finanz- und Corona-Krisen zurückzuführen. Die da\r\nmit verbundene, sinkende Wertschöpfung war mit einer jeweils geringeren Anlagenauslas\r\ntung und damit einem erhöhten spezifischen Energieverbrauch verbunden. \r\nAbbildung 11 \r\nVergleich der Stromintensität der Industrie in Deutschland und Bayern \r\nStromintensität der Industrie in Deutschland und \r\nBayern (kWh je 1.000 Euro Bruttowertschöpfung)\r\n450\r\n400\r\n350\r\n300\r\n250\r\n200\r\nDeutschland\r\nBayern\r\nQuelle: Prognos AG für vbw basierend auf AG Energiebilanzen, Bayerisches Landesamt für Statistik,  \r\nStatistische Ämter der Länder, StMWi \r\nDer effizientere Umgang mit Emissionen und Energie ist auf Innovationen und Investitionen \r\nzurückzuführen, die sich aus kontinuierlichem ökonomischem Wachstum finanzieren. \r\nInsgesamt verdeutlichen diese Entwicklungen, dass Wirtschaftswachstum und Maßnahmen \r\nzum Kilmaschutz miteinander vereinbar sind. Dieses Prinzip, in Kombination mit Wettbe\r\nwerb, Innovationsfreundlichkeit, Diversifikation und Technologieoffenheit muss auch in Zu\r\nkunft maßgeblich sein. Ebenso gilt es zu beachten, dass die ökologische Transformation nur \r\ndann gelingen kann und gesellschaftlichen Rückhalt finden wird, wenn sie nicht zu Lasten \r\nvon Arbeitsplätzen, Wohlstand und sozialem Ausgleich geht.  \r\nVon entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Transformation ist die Energiewende, \r\nweg von fossilen Energieträgern hin zu einer nachhaltigen, sicheren und sauberen Energie\r\nversorgung auf der Grundlage erneuerbarer Energien. Wie Abbildung 12 veranschaulicht, \r\ngibt es bei der Entwicklung des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergiever\r\nbrauch deutliche Fortschritte. 20 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs werden bereits aus \r\nerneuerbaren Quellen gedeckt. Im Stromsektor sind es sogar über 50 Prozent.  \r\n18 \r\nPositionMärz 2026 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nÖkologische Nachhaltigkeit \r\nAbbildung 12 \r\nEntwicklung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in \r\nDeutschland (in Prozent) \r\n60\r\n50\r\n40\r\n30\r\n20\r\n10\r\n0\r\nAnteil EE am Primärenergieverbrauch (gesamt)\r\nQuelle: Umweltbundesamt \r\nAnteil EE am Bruttostromverbrauch\r\nIn Zukunft werden weitere Effizienzsteigerungen im Stromverbrauch auf der einen Seite \r\nzwar zu zusätzlichen Einsparungen führen. Auf der anderen Seite wird der Strombedarf aber \r\naufgrund der fortschreitenden Elektrifizierung stark zunehmen. Der Anteil an erneuerbaren \r\nEnergien muss deshalb zügig ausgebaut werden. \r\nBayern steht bei der erneuerbaren Energiegewinnung im Solar-, Wasserkraft- und  \r\nGeothermiebereich bundesweit an der Spitze und plant, auch die Windkraft massiv auszu\r\nbauen. Abbildung 13 bietet einen bundesweiten Vergleich zur Entwicklung in den einzelnen \r\nerneuerbaren Energiesektoren (ohne die flächenarmen Stadtstaaten).  \r\n19 \r\nPositionMärz 2026 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nÖkologische Nachhaltigkeit \r\nAbbildung 13 \r\nBundesweiter Vergleich im Bereich erneuerbarer Energiegewinnung \r\nQuelle: Agentur für Erneuerbare Energien; ZSW; Agentur für Erneuerbare Energien, Geothermisches Infor\r\nmationssystem, Fachagentur Wind und Solar \r\nUm diese vielversprechende Entwicklung weiter zu beschleunigen, benötigen wir noch mehr \r\nEinsatz beim Aus- und Aufbau von Anlagen und Infrastruktur zur Erzeugung erneuerbarer \r\nEnergien. Für die weitere Beschleunigung der ökologischen Nachhaltigkeit gilt es daher, \r\nnoch stärker auf die Entwicklung und den Einsatz innovativer und klimafreundlicher Techno\r\nlogien in einem wettbewerblichen Umfeld zu setzen. Wegweisend für die Transformation \r\nzur Klimaneutralität sind die Nutzung von grünem Wasserstoff, die Elektrifizierung sowie die \r\nAbscheidung und Nutzung von CO2. Wichtige Impulse gehen zudem von der Digitalisierung, \r\nvon steigender Materialeffizienz sowie vom Streben nach einer Kreislaufwirtschaft aus.  \r\n20 \r\nPositionMärz 2026 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nAktivitäten der Verbände zur kontinuierlichen Förderung von Nachhaltigkeitsthemen \r\n5 Aktivitäten der Verbände zur kontinuierlichen \r\nFörderung von Nachhaltigkeitsthemen \r\nDie Verankerung von Nachhaltigkeit in der Wirtschaft weiter vorantreiben \r\nNachhaltigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Transformation erfordert ein \r\nenges Zusammenspiel von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Als Wirtschafts- und Arbeit\r\ngeberverbände nehmen wir unsere Verantwortung, den Wandel zu begleiten und zu fördern \r\nauf vielfältige Weise wahr. Die vbw und die bayerischen Metall- und Elektroarbeitgeberver\r\nbände - bayme vbm – verfolgen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit eine ganzheitliche Strate\r\ngie mit einem breiten Portfolio an verschiedenen Aktivitäten. \r\nAbbildung 15 bietet einen Überblick über das umfassende Engagement der Verbände \r\nbayme vbm und vbw zum Thema „Nachhaltigkeit“. \r\nAbbildung 14 \r\nAktivitäten der Verbände bayme vbm und vbw zur Unterstützung der \r\nbayerischen Wirtschaft bei der Transformation \r\nQuelle: vbw, bayme vbm \r\nPositionMärz 2026 \r\n21 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nAktivitäten der Verbände zur kontinuierlichen Förderung von Nachhaltigkeitsthemen \r\nKooperationen \r\nEine wichtige Säule unserer Nachhaltigkeits-Aktivitäten bilden unsere insgesamt über 20 Ko\r\noperationen und Spin-offs mit Partner-Organisationen. Hier einige Beispiele: – Die vbw ist Mitunterzeichner und Partner des Umwelt- und Klimapakt Bayern. Er fun\r\ngiert als Dialog- und Kooperationsforum zwischen bayerischer Wirtschaft und Bayeri\r\nscher Staatsregierung und befasst sich u.a. mit der konkreten betrieblichen Umsetzung \r\nvon Regelungen zum Umweltschutz. Wesentlicher Bestandteil des Umwelt- und \r\nKlimapakt Bayern ist zudem eine Plattform für das Teilen von Best Practice Wissen und \r\nErfahrungen. Vorbildliche Praxis-Beispiele von Unternehmen, die Nachhaltigkeit in her\r\nausragender Weise umsetzen, sind dort transparent und für jedermann zugänglich ge\r\nmacht. Die Plattform, an deren Entwicklung die vbw maßgeblich mitgewirkt hat, dient \r\nauch als Inspirations- und Nachahmungsquelle. – Unsere Verbände sind Mitglied von Co2ncept plus, dem Verband der Wirtschaft für Emis\r\nsionshandel und Klimaschutz e. V., an dessen Gründung wir maßgeblich beteiligt waren. \r\nCo2ncept plus unterstützt seine Mitgliedsunternehmen aus verschiedenen Branchen mit \r\nInformationen, Veranstaltungen und Projekten beim Wandel hin zur Klimaneutralität. – Wir sind von Anfang an Mitglied im Wasserstoffbündnis Bayern. Es vereint Kooperati\r\nonspartner aus Politik, Industrie und Forschung mit dem Ziel, den Freistaat als technolo\r\ngieführend im Bereich der Wasserstoffnutzung zu etablieren. – Der Aktionsrat Bildung ist ein von der vbw initiiertes Expertengremium renommierter \r\nBildungswissenschaftler auf Bundesebene. Der Aktionsrat Bildung erarbeitet Empfehlun\r\ngen zur Gestaltung von Bildungsprozessen, bei denen auch die Nachhaltigkeit im Fokus \r\nsteht. – Das von der vbw und den bayerischen Metall- und Elektroarbeitgebern bayme vbm ge\r\ngründete und getragene Roman Herzog Institut befasst sich auf wissenschaftlicher \r\nGrundlage mit der Zukunft unseres Wirtschaftssystems. Ein wesentlicher Fokus liegt da\r\nbei auf dem Thema der Nachhaltigkeit. \r\nRahmenbedingungen \r\nEin weiterer Baustein unserer Aktivitäten besteht darin, Überzeugungsarbeit zu leisten, da\r\nmit die nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft durch optimale gesetzliche \r\nRahmenbedingungen begleitet wird. So bringen wir uns mit Studien, Analysen, Positionspa\r\npieren, Kongressen und Öffentlichkeitsarbeit aktiv in den politischen Entscheidungsprozess \r\nzur Gestaltung der Rahmenbedingungen der Transformation ein. Auf Verbandsebene haben \r\nwir einen eigenen Wertekanon und ein Bekenntnis zu guter Arbeit erarbeitet, die uns als \r\nRichtschnur nachhaltigen Wirtschaftens dienen. \r\nZudem haben wir im Jahr 2025 die vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern gegründet. Die \r\nvbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern setzt sich für den Schutz und die nachhaltige Ent\r\nwicklung der Lebensgrundlagen in Bayern ein. Wir unterstützen neue oder bereits laufende \r\ngemeinnützige Projekte aus der Mitte der Gesellschaft, die mit Leidenschaft und Kreativität \r\nunsere zukunftsfähige Heimat gestalten. Konkret fördern wir mit jährlich bis zu 600.000 \r\nEuro ökologische und/oder soziale Nachhaltigkeitsprojekte, die in Bayern verwurzelt sind. \r\nPro Projekt ist eine Unterstützung in einer Spanne zwischen 10.000 und 250.000 Euro mög\r\nlich.  \r\nPositionMärz 2026 \r\n22 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nAktivitäten der Verbände zur kontinuierlichen Förderung von Nachhaltigkeitsthemen \r\nUmsetzung und Service \r\nEine weitere entscheidende Säule unserer Nachhaltigkeitsaktivitäten ist unser breites Ange\r\nbot an gezielten Services für unsere Mitglieder. Damit unterstützen wir die Unternehmen \r\nganz konkret bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Betrieb. Das Spektrum \r\nan Dienstleistungen reicht von passgenauen Beratungsleistungen, QuickChecks, Online\r\nTools, Datenbanken, Publikationen und Veranstaltungen bis hin zu Aus- und Weiterbildungs\r\nangeboten. So haben wir einen vertiefenden Studiengang zum zertifizierten „Nachhaltig\r\nkeitsmanager“ an der Hochschule der Bayerischen Wirtschaft (HDBW) initiiert und konzi\r\npiert, der im Herbst 2024 an den Start ging. Dort können Unternehmen Mitarbeitende be\r\nrufsbegleitend zum „Nachhaltigkeitsmanager“ weiterbilden lassen. \r\nDie Studieninhalte sind zielgenau auf die konkreten Anforderungen und Bedürfnisse der Un\r\nternehmen zugeschnitten. \r\nForschung \r\nDes Weiteren unterstützen wir die Nachhaltigkeit unserer Unternehmen mit anwendungs\r\nbezogener technischer Forschung. Unsere KME – Kompetenzzentrum Mittelstand GmbH – \r\nführt anwendungsorientierte Forschungsprojekte zu Nachhaltigkeitsthemen entlang der ge\r\nsamten Wertschöpfungskette durch. Die Ergebnisse dieser Forschungsprojekte, die stets un\r\nternehmensübergreifende Relevanz haben, werden allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. \r\n23 \r\nPositionMärz 2026 \r\nDie Bayerische Wirtschaft – Garant nachhaltiger Entwicklung \r\nAnsprechpartner/Impressum \r\nAnsprechpartner/Impressum \r\nDr. Irene Spagna \r\nAbteilung Planung und Koordination \r\nTelefon 089-551 78-334 \r\nirene.spagna@vbw-bayern.de \r\nImpressum \r\nAlle Angaben dieser Publikation beziehen sich ohne jede  \r\nDiskriminierungsabsicht grundsätzlich auf alle Geschlechter. \r\nHerausgeber  \r\nvbw \r\nVereinigung der Bayerischen \r\nWirtschaft e. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Vermerk\r\nBewertung des Referentenentwurfs zum Statusfeststellungsverfahren\r\nDatum: 31.03.2026\r\nAn: Bertram Brossardt\r\nÜber: Dr. Frank Rahmstorf\r\nVon: GAR, SoPo\r\n1.\r\nHintergrund\r\nDer Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) für einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht ist bekannt geworden (Anlage).\r\nVorgesehen ist die Einführung einer neuen sozialversicherungsrechtlichen Form von selbstständiger Tätigkeit (sog. neue Selbständigkeit), die einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversi-cherung unterliegt. Zwar ist die Zielsetzung, Selbstständigkeit zu erleichtern und für die aufraggeben-den Betriebe Rechtssicherheit zu schaffen richtig, allerdings muss angezweifelt werden, ob die vorge-schlagenen Regelungen hierfür einen echten Durchbruch darstellen.\r\nInsbesondere die angedachte Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wird bei den betroffenen Selbstständigen auf Ablehnung stoßen (bzw. zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, da der gesamte RV-Beitrag alleine durch die Selbstständigen aufgebracht werden muss) und die neue Form der Selbstständigkeit unattraktiv machen.\r\n2.\r\nWesentlicher Inhalt\r\nDie sog. neue Selbständigkeit nach § 7 Abs. 5 SGB IV n.F. soll neben das bisherige Recht der sozialver-sicherungsrechtlichen Statusabgrenzung § 7 Abs. 1 SGB IV i.V.m. § 7a SGB IV nach den Kriterien der Weisungsgebundenheit und Eingliederung treten. Die bis dato gewohnte Abgrenzung anhand Wei-sungsrecht, unternehmerischem Risiko und der Einbindung in die betriebliche Organisation bleibt da-neben unberührt bestehen.\r\nDas Arbeitsrecht bleibt nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich ebenfalls unberührt. Die neue so-zialversicherungsrechtliche Einordnung einer Tätigkeit als Selbständig entfaltet keine Wirkung auf die arbeitsrechtliche Bewertung desselben Rechtsverhältnisses. Maßgeblich für die arbeitsrechtliche Ein-ordnung bleibt damit weiterhin § 611a BGB.\r\nDie neue Selbständigkeit liegt vor, wenn die Bedingungen des neuen Absatz 5 im § 7 SGB IV konklu-dent erfüllt sind:\r\n–\r\nAuftraggeber und Auftragnehmer gehen von einer selbständigen Tätigkeit aus. Dem Willen der Vertragsparteien wird durch die neuen Regelungen ein (wieder) stärkeres Gewicht eingeräumt.\r\n–\r\nEin unternehmerisches Handeln muss beim Auftragnehmer gegeben sein. Dazu muss der Auftrag-nehmer das Recht haben, eine geeignete Vertretung einzusetzen. Zudem werden vier weitere Kri-terien für unternehmerisches Handeln gesetzlich festgelegt, von denen mindestens zwei erfüllt sein müssen.\r\n–\r\nEs gilt ein Vorbeschäftigungsverbot von sechs Monaten beim Auftraggeber.\r\n–\r\nDer Auftraggeber den Selbständigen nach § 28a SGB IV innerhalb von sechs Wochen in der Sozial-versicherung anmeldet.\r\n–\r\nEin unternehmerisches Handeln im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 ist nur dann gegeben, wenn der Auftragnehmer das Recht hat, eine Vertretung zu stellen und mindestens zwei der folgenden vier Merkmale vorliegen: Der Auftragnehmer\r\n1. hat Verlustrisiken und Gewinnchancen,\r\n2. ist nicht im Wesentlichen nur für diesen Auftraggeber tätig,\r\n3. trägt unternehmertypische Aufwendungen,\r\n4. tritt werbend am Markt auf.\r\n–\r\nFür die Gruppe der neuen Selbständigen gilt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-versicherung.\r\n–\r\nDie Umsetzung der Rentenversicherungspflicht ist wie folgt vorgesehen:\r\n–\r\nDie Auftraggeber müssen die Aufgaben der Meldung, Beitragszahlung und Prüfung analog zu den für Beschäftigte geltenden Regelungen übernehmen.\r\n–\r\nDer Rentenversicherungsbeitrag ist jedoch, anders als bei Beschäftigten, von den neuen Selbständigen alleine zu tragen.\r\n–\r\nDie Beitragsbemessungsgrundlage ist die Vergütung der neuen Selbständigen, von der ein Abzug von 10 % erfolgt zur pauschalen Abgeltung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit.\r\n–\r\nDie neue Selbständigkeit ist ausgeschlossen für jene Wirtschaftsbereiche, die in § 2a Abs. 1 SchwarzArbG (bspw. Baugewerbe) genannt sind.\r\n3.\r\nBewertung\r\nDas Ziel des Referentenentwurfs, Selbständigkeit zu erleichtern und Betrieben mehr Rechtssicherheit bei der Auftragsvergabe zu geben, ist richtig. Die Einführung der neuen Selbständigkeit neben der be-stehenden Statusabgrenzung nach § 7 Abs. 1 SGB IV hat den Vorteil, dass keine neue Rechtsunsicher-heit für bestehende Auftragsverhältnisse geschaffen wird. Positiv ist auch, dass die arbeitsrechtliche Klassifizierung von Arbeitsverhältnissen unangetastet bleibt.\r\nEs sind jedoch noch Fragen ungeklärt. So beispielsweise, was passiert, wenn sich der Wille der Par-teien während des laufenden Auftragsverhältnis (einseitig) ändert? Ist dann der Selbständige sofort mit Kenntnis durch die andere Partei wieder abzumelden? Damit läge die Art der Tätigkeit unterande-rem in der vollen Gestaltungsfreiheit des Selbstständigen. Der Auftraggeber wäre hier ausgeliefert, insbesondere der sich darauf ergebenden Bürokratie der An- und Abmeldung. Hier sollte zwingend\r\nüberlegt werden eine Art Bindung gesetzlich zu regeln. Werden diese nun im Gesetz vorgegeben Kri-terien nicht am Ende doch auch bei der „normalen“ Bewertung des Status nach § 7 Abs. 1 SGB IV am Ende herangezogen?\r\nAufgrund der neuen, sicherlich auch auslegungsbedürftigen Kriterien und der Pflicht zur Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es jedoch fraglich, ob die neue Selbständigkeit auf Akzep-tanz bei Selbständigen und Auftraggebern stoßen wird. Auch der pauschale Ausschluss der Branchen nach § 2a Abs. 1 SchwarzArbG stellt eine fragwürdige Ungleichbehandlung dar. Außerdem müssen die geplanten Melde-, Beitragszahlungs- und Prüfpflichten für Auftraggeber unterbleiben: Diese belasten die Unternehmen mit neuen bürokratischen Lasten.\r\nDurch die Einführung einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für die neue Selbstständigkeit wird zudem ein Einfallstor geschaffen, künftig alle Selbstständigen von einer Versi-cherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erfassen. Es wäre zumindest nicht nach-vollziehbar, warum bei Selbstständigen die Altersvorsorgepflicht auf verschiedenen Wegen erfolgen soll, wenn für Alle das gleiche Ziel einer ausreichenden Absicherung im Alter erreicht werden soll.\r\nFragwürdig ist in diesem Zusammenhang auch, ob die geplante Beitragsbemessungsgrenze (Vergü-tung abzüglich 10 %) angemessen ist. Letztlich müsste hier analog zu abhängig Beschäftigten eine De-ckelung erfolgen.\r\nDer Hinweis des AGV der Versicherungen ist mit diesem Gesetzesentwurf obsolet, da die „gewohnte Abgrenzung“ nach § 7 Abs. 1 SGB IV weiterhin Bestand hat und damit die Versicherungsvertre-ter/Handelsvertreter und Co. weiterhin anhand der Kriterien des Rundschreibens der Spitzenver-bände vorzunehmen ist.\r\nDer Verband der Selbständigen (VdS), Dr. Andreas Lutz, lehnt den Entwurf im Gesamten ab. Dort heißt es: „Statt Rechtssicherheit für alle Selbstständigen zu schaffen, will das Bundesarbeitsministe-rium eine etwas höhere, trotzdem wohl nicht verlässliche Rechtssicherheit \"gegen Aufpreis\" anbie-ten.“\r\n4.\r\nWeiteres Gesetzgebungsverfahren und Vorgehen\r\nNach der jetzt stattfindenden Ressortabstimmung wird eine Verbändeanhörung stattfinden. Der ge-naue Zeitplan ist noch nicht bekannt. Wir haben einen Vip erstellt mit der Bitte um Rückmeldung zum Referentenentwurf.\r\n31.03.2026, Hörmann, Neubauer\r\nAnlage\r\nReferentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstän-digkeit im Sozialversicherungsrecht"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-04-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023826","regulatoryProjectTitle":"Flexibilisierung der Personalarbeit","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d6/ea/723712/Stellungnahme-Gutachten-SG2604170009.pdf","pdfPageCount":36,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Inhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tVorschläge Arbeitsrecht\t3\r\n1.1\tArbeitszeitrecht flexibilisieren\t3\r\n1.2\tArbeitszeiterfassung praktikabel umsetzen\t3\r\n1.3\tKein Recht auf Homeoffice\t4\r\n1.4\tModerne Kooperationsformen rechtssicher ermöglichen\t5\r\n1.5\tBefristungen von Mitarbeitern erleichtern statt erschweren\t6\r\n1.6\tBetriebliche Mitbestimmung praxisgerechter gestalten\t6\r\n1.6.1\tKeine Ausweitung der Mitbestimmung vornehmen\t8\r\n1.6.2\tDigitalisierung und neue Technologien unterstützen\t8\r\n1.6.3\tMitbestimmungsstrukturen anpassungsfähig gestalten\t8\r\n1.6.4\tMitwirkungsrechte entbürokratisieren\t9\r\n1.6.5\tEinstellungen erleichtern\t9\r\n1.6.6\tMitbestimmungsverfahren durch die Einführung von Fristen beschleunigen\t9\r\n1.6.7\tUnterschriftserfordernisse ersetzen durch Erklärungen in Textform\t10\r\n1.6.8\tDigitale Durchführung von Betriebsratswahlen gestatten\t10\r\n1.6.9\tBriefwahlmöglichkeiten erweitern\t11\r\n1.6.10\tStrukturwandel unterstützen\t11\r\n1.6.11\tSchwellenwerte überprüfen\t12\r\n1.7\tUnternehmensmitbestimmung: Aufsichtsrat\t12\r\n1.7.1\tElektronische Aufsichtsratswahl und Amtszeitverlängerungen ermöglichen\t12\r\n1.7.2\tVereinbarungsoffene Mitwirkung im Aufsichtsrat\t12\r\n1.8\tUrlaubsrecht nachjustieren\t13\r\n1.9\tUnbürokratische Erleichterungen im AÜG\t13\r\n1.10\tSpezialisierung unterstützen – Werk- und Dienstverträge erhalten\t14\r\n1.11\tArbeit auf Abruf erleichtern\t14\r\n1.12\tMassenentlassungen rechtssicher machen (§ 17 KSchG)\t15\r\n1.13\tKündigungsschutz: Abfindungsoption im Kündigungsschutzgesetz\t15\r\n1.14\tEinsatz von Praktikanten entbürokratisieren\t15\r\n1.15\tSchriftform durch Textform ersetzen\t16\r\n1.16\tAusbau des E-Government im Personalbereich\t16\r\n1.17\tMindestlohngesetz entschlacken\t17\r\n2\tVorschläge Arbeitsschutz\t18\r\n2.1\tArbeitsschutz praxisnah und realistisch gestalten\t18\r\n2.2\tKeine zusätzlichen Vorschriften für den Arbeitsschutz erlassen\t18\r\n2.3\tReform der Sicherheitsbeauftragten bringt Entlastung und Sicherheit\t18\r\n2.4\tDigitalisierung erfordert flexibles Arbeitsschutzrecht\t18\r\n2.5\tMobile Arbeit und Homeoffice müssen unbürokratisch möglich bleiben\t19\r\n2.6\tKeine Anti-Stress-Verordnung\t19\r\n2.7\tKeine Ausweitung der Mitbestimmung beim Arbeitsschutz\t20\r\n2.8\tGefährdungsbeurteilung entbürokratisieren\t20\r\n2.9\tDigitale Unterweisungen ermöglichen\t20\r\n2.10\tBetriebsärztemangel beseitigen\t21\r\n3\tVorschläge Sozialversicherung\t22\r\n3.1\tPapierbescheinigungen abschaffen – elektronischen Datenaustausch flächendeckend etablieren\t22\r\n3.2\tSozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise bei zentralen Stellen ermöglichen\t22\r\n3.3\tStraffung und Verkürzung des Statusfeststellungsverfahrens\t22\r\n3.3.1\tMehr Rechtssicherheit bei der Statusfeststellung\t22\r\n3.3.2\tFast-track: Statusfeststellungsverfahren nicht notwendig\t23\r\n3.3.3\tModerne Formen der Zusammenarbeit, Co-Working-Spaces und Co\t24\r\n3.4\tHarmonisierung von sozialversicherungs- mit lohnsteuerrechtlichen Vorschriften\t25\r\n3.5\tArbeitsmarkt beleben\t25\r\n4\tVorschläge Beschäftigtendatenschutz\t27\r\n4.1\tSchwellenwert für Verarbeitungsverzeichnis praxisgerecht gestalten\t27\r\n4.2\tPflicht für Datenschutzfolgenabschätzung einschränken\t27\r\n4.3\tInformationspflichten des Arbeitgebers einschränken\t27\r\n4.4\tAuskunftsanspruch von Beschäftigten praxisgerecht ausgestalten\t28\r\nAnsprechpartner/Impressum\t29\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nDas Wichtigste vorab\r\nArbeitszeitrecht flexibilisieren\r\nDie tägliche Höchstarbeitszeit muss abgeschafft werden zugunsten einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden – in allen Bereichen und Branchen und ohne Einschränkung auch für Unternehmen ohne Tarifbindung und ohne Bezugnahme auf Tarifverträge. Zudem müssen die Möglichkeiten zur Ausgestaltung der elfstündigen tägli-chen Ruhezeit genutzt werden. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie ermöglicht.\r\nArbeitszeiterfassung praktikabel umsetzen\r\nDie Rechtsprechung des EuGH sieht Regeln zur Arbeitszeiterfassung vor. Die vbw setzt sich dafür ein, dass auch in Zukunft eine angemessene und nicht übermäßig bürokratische Handhabung der Arbeitszeiterfassung möglich ist. Besonders wichtig sind dabei die freie Wählbarkeit der Form der Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber wie bisher, ein Ver-zicht auf Erfassung der genauen Lage von Pausen sowie die Nutzung von Gestaltungsspiel-räumen, die der europäische Rechtsrahmen belässt. Diese müssen genutzt werden, um insbesondere Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit und mobiler Arbeit von der Zeiterfas-sung auszunehmen. \r\nBefristungen von Mitarbeitern erleichtern statt erschweren\r\nDie Befristungsregelungen für Arbeitsverhältnisse dürfen nicht verschärft werden, sondern müssen vielmehr gelockert und entbürokratisiert werden. \r\nKein Recht auf Homeoffice\r\nIn den Betrieben werden auch ohne gesetzliche Neuregelungen gute, freiwillige Lösungen zur flexiblen Gestaltung des Homeoffice gefunden. Diese Lösungen werden den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen gerecht. Sie werden oftmals durch Rahmenvereinbarungen zwischen den Sozialpartnern bzw. dem Betriebsrat ergänzt und auf diese Weise auch kollektivrechtlich legitimiert. Einige Tätigkeiten sind schlicht ungeeignet für die Erledigung von zu Hause aus. Die Teamarbeit glückt je nach Unternehmen besser, wenn die Mitarbeiter gemeinsam im Betrieb sind. In die falsche Richtung gehen Bestrebun-gen auf EU-Ebene, das Homeoffice gesetzlich zu privilegieren und auf Kosten der Arbeitge-ber zu subventionieren. Vielmehr ist es ein Privileg für Arbeitnehmer, im Homeoffice arbei-ten zu dürfen. Es muss bei einvernehmlichen Vereinbarungen auf individueller oder betrieb-licher Ebene bleiben. Einen erzwingbaren Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers auf mobile Arbeit darf es nicht geben. \r\nModerne Kooperationsformen rechtssicher ermöglichen\r\nUm die Wirtschaft nach der Krise nachhaltig zu stärken, sind kreative Lösungen unverzicht-bar. Hierfür sind moderne Kooperationsformen zwischen Unternehmen – gegebenenfalls unter Einbindung von Selbstständigen – ein guter Weg. Die Umsetzung ist aber rechtssicher kaum möglich und daher mit unnötigen Risiken behaftet. Es bedarf daher Anpassungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), beim Arbeitnehmerbegriff und im Betriebsverfas-sungsgesetz (BetrVG). Diese müssen von Anpassungen im Sozialversicherungsrecht beglei-tet werden.\r\nStraffung und Verkürzung des Statusfeststellungsverfahrens\r\nEs bedarf einer größeren Rechtssicherheit im Statusfeststellungsverfahren, insbesondere durch die Implementierung sog. Fast-tracks. Um Solo-Selbständige zu entlasten und Unter-nehmensgründungen zu erleichtern, müssen die bürokratischen Lasten reduziert werden. Die Fragebögen der DRV müssen verständlicher, allgemeiner formuliert und digitalisiert werden. Zudem müssen Positivkriterien festgelegt werden, die einerseits tätigkeitsunab-hängig und andererseits aber gut operationalisierbar sind.\r\nSpezialisierung unterstützen – Werk- und Dienstverträge erhalten\r\nWerk- und Dienstverträge sind faire und bewährte Instrumente im Geschäftsverkehr. In einer arbeitsteiligen Wirtschaft ist die Möglichkeit unerlässlich, bestimmte Aufgaben zum Beispiel an Spezialisten zu vergeben. Für eine betriebswirtschaftlich effiziente Produktion in Deutschland müssen Unternehmen auch auf Werk- und Dienstverträge zurückgreifen kön-nen. Aufgabenteilung und Spezialisierung dürfen nicht aufgrund von Missständen in einzel-nen Branchen eingeschränkt werden. Für Arbeitnehmer, die auf der Grundlage von Werk- und Dienstverträgen eingesetzt werden, gilt das gesamte Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht. Eine missbräuchliche Ausnutzung dieser Vertragsformen ist bereits heute verboten. \r\nBetriebliche Mitbestimmung praxisgerechter gestalten\r\nDie betriebliche Mitbestimmung muss beschleunigt, digitalisiert und transformationsoffen ausgestaltet werden. Insbesondere ist die Möglichkeit der Implementierung von IT-Tools praxisgerechter zu gestalten.\r\nKeine neuen Regulierungsvorhaben\r\nWeitere Vorhaben wie das Bundestariftreuegesetz oder die Umsetzung der Entgelttranspa-renzrichtlinie dürfen die Personalarbeit nicht durch neuen Bürokratieaufwand behindern und etwaige Entbürokratisierungserfolge wieder zunichte machen.\r\n1\tVorschläge Arbeitsrecht\r\nMehr Flexibilität und Eigenverantwortung\r\n1.1\tArbeitszeitrecht flexibilisieren\r\nFür eine flexible Personalarbeit sind Lockerungen im Arbeitszeitgesetz erforderlich. Dazu gehört die Aufgabe der europarechtlich ohnehin nicht gebotenen täglichen Obergrenze von zehn Stunden (bei Beibehaltung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden) und die flexible Ausgestaltung der täglichen Ruhezeit von elf Stunden. \r\nGrundsätzliche Forderungen:\r\n–\tDie tägliche Höchstarbeitszeit muss ganz abgeschafft werden, zugunsten einer durch-schnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden – in allen Bereichen und Branchen und ohne Einschränkung auch für Unternehmen ohne Tarifbindung und ohne Bezugnahme auf Tarifverträge; die europäische Arbeitszeitrichtlinie ermöglicht das (et-waige Experimentierräume exklusiv für tarifgebundene Unternehmen mit Betriebsrat reichen keinesfalls aus). Den grundsätzlichen Konsens der Bundesregierung hierzu be-grüßen wir.\r\n\r\n–\tDie Möglichkeiten zur Ausgestaltung der elfstündigen täglichen Ruhezeit müssen aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie voll in das deutsche Arbeitszeitgesetz übernommen werden – derzeit ist das deutsche Gesetz strenger als die Richtlinie; die Richtlinie ermöglicht Aus-nahmen durch Tarifverträge, auf die auch nicht-tarifgebundene Unternehmen Bezug nehmen können. Auch dies muss die Bundesregierung im Zuge der Arbeitszeitflexibilisie-rung in Angriff nehmen.\r\n\r\n–\tDas Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit muss für Fälle der Zusammenarbeit mit Perso-nen aus anderen Staaten ohne solche Einschränkungen gelockert werden. Die europa-rechtlichen Vorschriften enthalten keine Vorgaben zur Sonn- und Feiertagsruhe, so dass auch hier eine nationale Regelung gefunden werden kann.\r\n\r\n–\tDie Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit müssen dahingehend erwei-tert werden, dass Ausnahmen ohne gesonderte behördliche Genehmigung möglich sind, wenn sie auf Vorgaben von öffentlichen Auftraggebern beruhen. \r\n1.2\tArbeitszeiterfassung praktikabel umsetzen\r\nBeschäftigte und Unternehmen wünschen sich neue, flexible Arbeitsformen. Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung geht in die genau entgegengesetzte Richtung und hat direk-te Auswirkungen auf Arbeitszeitmodelle in den Unternehmen. Die Antwort auf die Digitali-sierung und die Arbeitswelt 4.0 kann nicht die flächendeckende Rückkehr zur Stechuhr und die Wiedereinführung der Arbeitszeiterfassung 1.0 sein. \r\n\r\nDie vbw setzt sich dafür ein, dass auch in Zukunft eine angemessene und nicht übermäßig bürokratische Handhabung der Arbeitszeiterfassung möglich ist Wir fordern deshalb den Gesetzgeber zu zügigem Handeln auf. Über die erforderliche Umsetzung der Rechtspre-chung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinaus darf es zu keinen weiteren, zusätzli-chen Belastungen und Restriktionen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen. Dabei muss ein besonderer Fokus auf dem Erhalt der Vertrauensarbeitszeit liegen. Regelungen zu Form und Zeitpunkt der Erfassung lehnen wir ab.\r\n1.3\tKein Recht auf Homeoffice\r\nIn den Betrieben werden bereits jetzt gute freiwillige Lösungen zur flexiblen Gestaltung des Homeoffice gefunden. Diese Lösungen werden den Interessen von Arbeitgebern und Ar-beitnehmern gleichermaßen gerecht. Sie werden oftmals durch Rahmenvereinbarungen zwischen den Sozialpartnern bzw. dem Betriebsrat ergänzt und sind auf diese Weise auch kollektivrechtlich legitimiert. Die starke Ausweitung der Tätigkeiten im Homeoffice während der Corona-Krise zeigt die Möglichkeiten, aber auch deutlich die Grenzen einer effizienten und sinnvollen Arbeitsgestaltung von zu Hause aus. Einige Tätigkeiten sind schlicht ungeeig-net für die Erledigung außerhalb der Betriebsstätte. Die Teamarbeit glückt je nach Unter-nehmen besser, wenn die Mitarbeiter gemeinsam vor Ort sind. Gänzlich in die falsche Rich-tung gehen Bestrebungen auf EU-Ebene, das Homeoffice gesetzlich zu privilegieren und auf Kosten der Arbeitgeber zu subventionieren. Prinzipiell ist es im Gegenteil ein Privileg für Arbeitnehmer, im Homeoffice arbeiten zu dürfen. Es muss insgesamt bei einvernehmlichen Vereinbarungen auf individueller oder betrieblicher Ebene bleiben. Einen erzwingbaren An-spruch des einzelnen Arbeitnehmers auf mobile Arbeit darf es nicht geben. Er würde Unter-nehmen die nötige Flexibilität nehmen und sie bei der Personaleinsatzplanung behindern. Auch eine Erörterungs- oder Begründungspflicht des Arbeitgebers auf einen Homeoffice-Wunsch des Arbeitnehmers ist abzulehnen. Es steht zu befürchten, dass die Rechtspre-chung unerfüllbare Anforderungen an eine solche Begründung stellen würde und daraus im Endeffekt doch wieder ein individueller Anspruch des Arbeitnehmers entstünde. Will man das Arbeitsmodell Homeoffice gesetzlich regeln und modernisieren, muss man gleichzeitig das Arbeitszeitrecht flexibilisieren und den Arbeitgeber von arbeitsschutzrechtlichen Pflich-ten entlasten. \r\nWir fordern daher: \r\n–\tEinen individuellen Anspruch des Arbeitnehmenden auf Homeoffice darf es nicht geben, auch keinen Erörterungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.\r\n–\tHomeoffice ist nicht gesetzlich zu privilegieren, sondern ist an sich ein Privileg für Arbeit-nehmer, das sie individuell oder kollektiv mit dem Arbeitgeber aushandeln können.\r\n–\tEine Regelung des Beschäftigungsmodells „Homeoffice“ muss für den Bereich der mobi-len Arbeit arbeitsrechtlich durch ein angepasstes Arbeitszeit- und Arbeitsschutzrecht flankiert werden.\r\n1.4\tModerne Kooperationsformen rechtssicher ermöglichen\r\nZunehmende Digitalisierung in allen Geschäftsbereichen macht die Zusammenarbeit mit externen Spezialisten projektbezogen erforderlich. Dazu gehören z. B. moderne Formen der Kooperation zwischen internen und externen Spezialisten in agilen Arbeitsmodellen, die unter anderem im Rahmen von Plattformen, Labs und Co-Working-Spaces umgesetzt wer-den. Diese Formen der Zusammenarbeit können im derzeitigen Rahmen nicht rechts-sicher gestaltet werden, weil Fragen von Weisungsrechten, der betrieblichen Eingliederung, der Eingruppierung und Versetzung sowie des Arbeitsschutzes nicht abschließend geklärt wer-den können. Die aktuell diskutierte Beweislastumkehr zur Klärung des Arbeitnehmerstatus für Plattformbeschäftigte und Solo-Selbstständige führt zu zusätzlichen Risiken für beauf-tragende Unternehmen. Insoweit besteht jedoch kein Bedarf zur Ausweitung der Arbeit-nehmer-Kriterien, sondern vielmehr zur gesetzlichen Klarstellung, in welchen Fällen kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Die Unternehmen sehen in der Praxis andernfalls keine Möglichkeit eines rechtssicheren und sachgerechten Einsatzes insbesondere von gemisch-ten Expertengruppen. Viele der hochqualifizierten Fachkräfte wandern sonst ins Ausland ab und bieten dort ihr Spezialwissen an, um die in Deutschland bestehenden Erschwernisse zu vermeiden. Dies gilt es zu verhindern.\r\nHierzu sind folgende Anpassungen im Arbeitsrecht geboten:\r\n–\tÄnderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG): Erweiterung des Ausnahmeka-talogs für die Nichtanwendung des AÜG in § 1 Abs. 3 AÜG auf den Personalaustausch zwischen Arbeitgebern zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks durch vorüberge-hendes Zusammenwirken, soweit im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben möglich.\r\n\r\n–\tÄnderung des Arbeitnehmerbegriffs: In § 611a Abs. 1 BGB ist zu ergänzen, dass unab-hängig von der tatsächlichen Durchführung kein Arbeitsvertrag vorliegt, wenn ein Un-ternehmer im Sinne von § 14 (BGB) an der Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks zwischen unterschiedlichen Unternehmen vorübergehend mitwirkt (Agiles Arbeiten).\r\n\r\n–\tAnpassungen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): In § 99 BetrVG ist zu ergänzen, dass dieses Mitbestimmungsrecht nicht greift bei personellen Einzelmaßnahmen im Zu-sammenhang mit dem Einsatz von Personen, die an der Verwirklichung eines gemeinsa-men Zwecks zwischen unterschiedlichen Unternehmen vorübergehend mitwirken. In § 111 BetrVG ist zu ergänzen, dass keine Betriebsänderung vorliegt bei organisatori-schen Maßnahmen zur vorübergehenden Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks zwischen unterschiedlichen Unternehmen.\r\n\r\n–\tFlankierend dazu ist der Agile (Entwicklungs-)Vertrags als eigener Vertragstypus im BGB einzuführen.\r\n\r\nDie Definition des „gemeinsamen Zwecks“ muss in diesem Zusammenhang praxisnah aus-gestaltet werden. Die Anwendung darf nicht auf Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und Gemeinschaftsbetriebe (hier bestehen ohnehin keine Probleme) beschränkt bleiben. Über die konkrete Ausgestaltung dieses Begriffs muss noch diskutiert werden. Die vbw nimmt diesen Prozess in Angriff.\r\n\r\nDies muss von entsprechenden Anpassungen im Sozialversicherungsrecht begleitet werden (mehr dazu unter 4.3).\r\n1.5\tBefristungen von Mitarbeitern erleichtern statt erschweren\r\nMomentan ist die Einstellung neuer Mitarbeiter mit erheblichen Unsicherheiten bzgl. des zukünftigen betrieblichen Beschäftigungsbedarfs verbunden. Wer nicht weiß, ob ihm das Wiederhochfahren nach einer Krise gelingen wird, wird sich mit unbefristeten Neueinstel-lungen zurückhalten. Die sehr streng gehandhabten Sachgründe für Befristungen werden aber oft nicht vorliegen. Um Unternehmen beim Durchstarten nach einer Krise nicht von Neueinstellungen abzuhalten, müssen die Befristungsregelungen für Arbeitsverhältnisse gelockert und entbürokratisiert werden.\r\nFolgende Maßnahmen sind notwendig:\r\n–\tSachgrundlose Befristungen müssen bei mehrmaliger Verlängerung bis zur Dauer von mindestens drei Jahren möglich sein. \r\n\r\n–\tDie Wartezeit zwischen einer Vorbeschäftigung und einer sachgrundlosen Befristung muss auf höchstens sechs Monate reduziert werden. Ein ausreichender Schutz vor Ket-tenbefristungen ist damit gewährleistet.\r\n\r\n–\tDie Verlängerung der sachgrundlosen Befristung muss gleichzeitig mit der Änderung des Vertragsinhalts zulässig sein.\r\n\r\n–\tEine sachgrundlose Befristung unter erleichterten Bedingungen muss, unabhängig vom Alter, bereits dann möglich sein, wenn Arbeitslosigkeit droht.\r\n\r\n–\tDie befristete Übernahme von Auszubildenden muss ohne zusätzliche Kriterien möglich sein.\r\n\r\n–\tDas Schriftformerfordernis ist nicht mehr zeitgemäß und muss durch Textform ersetzt werden. Die diesbezüglichen Planungen der Bundesregierung begrüßen wir. Etwaige Verstöße gegen Formvorgaben müssen heilbar sein.\r\n1.6\tBetriebliche Mitbestimmung praxisgerechter gestalten\r\nDie Mitwirkung des Betriebsrats bei Entscheidungen des Arbeitgebers über das Ordnungs-verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb ist in Deutschland generell akzeptiert und aner-kannt. Die vbw steht zur Mitbestimmung. Sie muss aber in einigen Bereichen praxisgerech-ter ausgestaltet werden. Die betriebliche Mitbestimmung muss beschleunigt, digitalisiert und transformationsoffen ausgestaltet werden. Beispielsweise ist die Implementierung von IT-Tools ohne vorherige Mitbestimmung des Betriebsrates faktisch nicht mehr möglich, selbst wenn der Arbeitgeber damit eine Überwachung der Mitarbeiter überhaupt nicht be-absichtigt. Außerdem ist das Mitbestimmungsverfahren durch die Einführung von Fristen zu beschleunigen, Unterschriftserfordernisse müssen durch Erklärungen in Textform ersetzt werden, die digitale Durchführung von Betriebsratswahlen ist zu ermöglichen und die Briefwahlmöglichkeiten müssen erweitert werden.\r\n\r\nDringend notwendig ist daher ein Relaunch, statt neuer Regulierung, damit Mitbestimmung auch zur Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts passt. Das betrifft alle Bereiche der Mitbestim-mung, besonders aber das Zusammenwirken von Betriebsrat und Arbeitgeber. \r\n\r\nUm einer massiven Ausweitung des Mitbestimmungsrechts, wie es der Deutsche Gewerk-schaftsbund (DGB) fordert, etwas entgegenzusetzen, wurde unter der Federführung unse-res Dachverbandes die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem die Arbeitgebervorstellungen zur Reform der Be-triebsverfassung in geeigneter Form kanalisiert und unter Begleitung der Professoren Pi-cker, Hartmann und Giesen zusammengefasst werden. Die Betriebsverfassung muss den aktuellen wirtschaftlichen Strukturwandel besser flankieren als bisher.\r\nLeitlinien der BDA Kommission Betriebsverfassung: \r\n–\tDas heutige Betriebsverfassungsgesetz ist im Kern unverändert dasjenige von 1972. Zwar hat es seit seiner damaligen (Neu-)Schaffung immer wieder Änderungen erlebt, aber durch sie wurde das überkomplexe Regelungsmodell des Gesetzes lediglich aus-gebaut und nicht umgeformt. Dieses Regelungsmodell war und ist darauf ausgerichtet, Betrieb und Unternehmen statisch zu administrieren. Damit negiert es die Notwendig-keiten wirtschaftlicher Anpassungs- oder Umformungsprozesse.\r\n\r\n–\tDer Betriebsrat ist Vertreter der Belegschaft eines konkreten Betriebs – und muss als solcher nicht nur hinreichend gesetzlich, sondern auch „demokratisch“ durch diese legi-timiert sein. Er hat daher die Interessen der Arbeitnehmer dieses Betriebs zu vertreten – und nur diese. Die Wahrnehmung darüber hinausreichender Interessen kann nicht zu seinen Aufgaben zählen, da sie ihn institutionell und strukturell überfordert.\r\n\r\n–\tBetriebliches Wirtschaften und Arbeiten ist zwingend auf Flexibilität angewiesen. Mit-bestimmungsrechte müssen effektiv und durchsetzbar sein. Sie dürfen aber nicht als Mittel vorläufiger oder endgültiger Blockaden notwendiger unternehmerischer Gestal-tungen dienen.\r\n\r\n–\tBetriebsverfassungsrechtliche Beteiligung braucht Effizienz; die derzeitige Komplexität muss reduziert werden. Paternalistisch motivierte Bürokratisierung diskreditiert das An-liegen des Arbeitnehmerschutzes.\r\n\r\n–\tBetriebsverfassung muss sich an bestehende Betriebs- und Unternehmensstrukturen anpassen können. Den Betriebsparteien sollte es möglich sein, die Mitbestimmungsor-ganisation adäquat hierauf abzustimmen.\r\n1.6.1\tKeine Ausweitung der Mitbestimmung vornehmen\r\nDas deutsche System der Mitbestimmung sieht eine im internationalen Vergleich einmalig hohe Beteiligung der Beschäftigten an Entscheidungen im Unternehmen vor. Das aktuelle System hat sich zwar grundsätzlich bewährt, manche Regelungen sind jedoch überzogen. Beispielsweise ist die Implementierung von IT-Tools ohne vorherige Mitbestimmung des Betriebsrates faktisch nicht mehr möglich, selbst wenn der Arbeitgeber damit eine Überwa-chung der Mitarbeiter überhaupt nicht beabsichtigt. Eine weitere Ausweitung der Mitbe-stimmung lehnen wir jedenfalls ab. \r\n1.6.2\tDigitalisierung und neue Technologien unterstützen\r\nEs bedarf insgesamt nicht nur einer Digitalisierung der Betriebsverfassung, sondern auch eines positiven Grundansatzes für die Zusammenarbeit der Betriebspartner beim Thema Digitalisierung und neue Technologien.\r\n\r\n–\tGefördert werden sollten Rahmenregelungen der Betriebspartner zu neuen Technolo-gien, Softwareeinsatz einschließlich KI etc., die zukünftige Entwicklungen mit umfassen, z. B. unter Vereinbarung von Beschleunigungsvorschriften für ein erneutes Mitbestim-mungsverfahren im Falle, dass der Veränderungsgrad ein bestimmtes Maß überschrei-tet. Wichtig ist, dass der Spielraum der Betriebspartner beim Abschluss solcher Rahmen-vereinbarungen möglichst wenig gesetzlich beschränkt wird. \r\n\r\n–\tInsbesondere die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei § 87 BetrVG bedürfen der Überprüfung auf deren Zukunftstauglichkeit. So sollte das Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) auf seinen ursprünglichen Rege-lungsgehalt zurückgeführt werden, damit bürokratische Verfahren nicht zur Innovati-onsbremse wird. Technische Einrichtungen ermöglichen heute in einem anderen Ausmaß das Erfassen von Abläufen, daher ist das Anknüpfen allein an dieser Möglichkeit nicht mehr zeitgemäß und muss durch einen anderen Bezugspunkt ersetzt werden.\r\n1.6.3\tMitbestimmungsstrukturen anpassungsfähig gestalten\r\nMitbestimmungsstrukturen müssen anpassungsfähig gestaltet werden, um die vertrauens-volle Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Betriebsräten zu stärken. Betriebsverfassung bedarf neuer Gestaltungsspielräume für die Betriebspartner, um Betriebsstrukturen anpas-sungsfähig zu halten und schnell auf Anforderungen von Kunden und wirtschaftliche Ent-wicklungen reagieren zu können.\r\n\r\n–\tBetriebe und Belegschaften profitieren gleichermaßen von passgenauen Betriebsverfas-sungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsratsstrukturen passen häufig nicht zur Unternehmensstruktur. Deshalb ist es sinnvoll, Abweichungen von den gesetzlich festge-legten Strukturen zuzulassen. Die Abhängigkeit von Tarifverträgen muss zurückgeführt werden. \r\n–\tDer Grundsatz des Vorrangs des Einzelbetriebsrats und seiner Vereinbarungen vor dem Gesamtbetriebsrat und Gesamtbetriebsvereinbarungen sollte moderat angepasst wer-den. Viele – auch betriebliche – Regelungen sollten insbesondere in zunehmend virtuel-len Betriebsstrukturen sinnvollerweise auf Unternehmensebene gelöst werden. Hier können Rahmengesamtbetriebsvereinbarungen ggf. mit Öffnungsklauseln für die Be-triebsebene das richtige Mittel sein, um den weitgehenden Vorrang von Einzelbetriebs-vereinbarungen vor Gesamtbetriebsvereinbarungen zu relativieren. Dabei sollte für den Gesamtbetriebsrat die Möglichkeit vorgesehen werden, diese Kompetenzen (wieder) an die örtliche Betriebsebene zu delegieren.\r\n1.6.4\tMitwirkungsrechte entbürokratisieren\r\nViele Verfahrensvorschriften der Betriebsverfassung resultieren aus der Zeit von Papier und Bleistift. Ein besonders signifikantes Beispiel hierfür ist das Vorschlagsrecht zur Beschäfti-gungssicherung in § 92a BetrVG. Der Arbeitgeber muss – in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten schriftlich – begründen, wenn er Vorschläge des Betriebsrats für ungeeignet hält. Solche Schriftformgebote sollten generell durch die Textform, die sich in den Betrieben weitgehend etabliert hat, abgelöst werden.\r\n1.6.5\tEinstellungen erleichtern\r\nNach geltender Rechtslage bedarf in allen Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten jede Einstellung der Zustimmung des Betriebsrats. Wird diese verweigert, muss der Arbeitgeber die Zustimmungsersetzung beim Arbeitsgericht beantragen. Die Durchführung einer Einstel-lung kann dadurch erleichtert werden, dass künftig der Betriebsrat das Arbeitsgericht anru-fen muss, um eine vorläufige Einstellung zu beenden. Dies schafft insbesondere für den betroffenen Arbeitnehmer ein weit höheres Maß an Sicherheit als die geltende Rechtslage.\r\n1.6.6\tMitbestimmungsverfahren durch die Einführung von Fristen be-schleunigen\r\nUnternehmen müssen schnell auf Anforderungen von Kunden, wirtschaftliche Entwicklun-gen oder Krisen reagieren können. Ziel jeder Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes muss es deshalb sein, die entsprechenden Verfahren zu beschleunigen. Besonders wichtig ist die Beschleunigung der erzwingbaren Mitbestimmung durch Fristen, z. B. bei Fragen der Ord-nung im Betrieb, bei Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit, bei Gefährdungsbeurtei-lungen und dem Gesundheitsschutz. Hier muss eine zeitliche Begrenzung für Mitbestim-mungsverfahren auf maximal drei Monate vorgesehen werden. Entsprechendes gilt für Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Einstellungen. Für Arbeitgeber und Bewerber ist es wichtig, dass über Einstellungen zügig und uneingeschränkt Klarheit besteht.\r\n\r\nNach Ablauf dieser Fristen kann der Arbeitgeber die geplante Maßnahme vorläufig durch-führen. Der Betriebsrat kann die Maßnahme – auch nachträglich – vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen.\r\n1.6.7\tUnterschriftserfordernisse ersetzen durch Erklärungen in Textform \r\nDurch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde die zunächst nur bis zum 31. Dezem-ber 2020 geltenden Regelungen zur Ermöglichung der virtuellen Betriebsratsarbeit dauer-haft im Betriebsverfassungsgesetz verankert. Analog dazu müssen auch Unterschriftserfor-dernisse ersetzt werden durch eine Regelung, wonach Erklärungen in Textform (beispiels-weise per Mailverkehr) ausreichend sind.\r\n1.6.8\tDigitale Durchführung von Betriebsratswahlen gestatten\r\nIn Anbetracht digitaler Möglichkeiten ist es notwendig, elektronische Betriebsratswahlen zuzulassen bzw. mittels Online-Wahltools durchführen zu können. Allerdings dürfen dem Arbeitgeber dadurch keine zusätzlichen Kosten zur Bereitstellung entsprechender Einrich-tungen entstehen. Die technischen Möglichkeiten sind inzwischen so weit fortgeschritten, dass keine Bedenken mehr hinsichtlich der Einhaltung der Wahlgrundsätze, insbesondere des Wahlgeheimnisses bestehen. \r\n\r\nGerade vor dem Hintergrund der erfolgreichen Nutzung der Regelungen zur Virtualisierung der Betriebsratsarbeit während der Pandemie durch die Betriebspartner, sollten diese um-fassend und unbefristet weitergeführt und weiterentwickelt werden. So sollte es in der Hand der Betriebspartner liegen, ob bspw. Präsenz- oder virtuelle Sitzungen Vorrang haben, oder ob dies für jeden Einzelfall von den Betriebspartnern entschieden wird. Ein genereller Präsenzvorrang erscheint jedenfalls nicht mehr zeitgemäß.\r\n\r\nRechtssicherheit muss geschaffen werden im Hinblick auf die Möglichkeit, auch Betriebs-versammlungen virtuell durchzuführen. Die Arbeit der Wahlvorstände muss generell für die Virtualisierung geöffnet werden.\r\n\r\nDen Möglichkeiten der Digitalisierung muss vor allem dadurch Rechnung getragen wer-den, dass elektronische Betriebsratswahlen zugelassen werden. Aufgrund der inzwischen zahl-reich zur Verfügung stehenden zuverlässigen Wahltools für elektronische und Online-Wahlen dürften Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der zwingenden Wahlgrundsätze auch durch Online-Wahlen ausgeräumt sein. Die Ankündigung des Koalitionsvertrages, hier-zu Pilotprojekte durchzuführen ist ein erster richtiger Schritt, der zügig umgesetzt werden muss.\r\n1.6.9\tBriefwahlmöglichkeiten erweitern \r\nDie Möglichkeiten der schriftlichen Stimmabgabe bei der Betriebsratswahl sollten erweitert werden. Bislang kann eine schriftliche Stimmabgabe nur bei konkreten, im Gesetz vorgese-henen Ausnahmen erfolgen. Durch die generelle Zulassung der Briefwahl können Wahl-anfechtungsrisiken minimiert werden, weil Streitigkeiten um die Zulässigkeit entfallen. In Anbetracht der aktuellen Situation können hierdurch auch Infektionsrisiken beim Gang der Beschäftigten ins Wahllokal vermieden werden. \r\n1.6.10\t Strukturwandel unterstützen\r\nInteressenausgleich und Sozialplan sollen nach dem Betriebsverfassungsgesetz helfen, Maßnahmen mit negativen Auswirkungen für eine größere Zahl von Arbeitnehmern zu ver-meiden oder abzumildern (Interessenausgleich) oder diese Maßnahmen sozialpolitisch zu flankieren (Sozialplan). Beide Instrumente stehen damit in einem engen Zusammenhang. Interessenausgleich und Sozialplan haben dennoch unterschiedliche Aufgaben. Mitbestim-mungspflichtig ist der Sozialplan, der Interessenausgleich muss vom Arbeitgeber versucht werden. \r\n\r\n–\tDie Betriebsänderung als Kern des unternehmerischen Tätigwerdens muss mitbestim-mungsfrei bleiben. Die Entscheidung über das Ob und das Wie einer Produktion oder Dienstleistung obliegt allein demjenigen, der diese Leistung anbietet.\r\n\r\n–\tSozialplanähnliche Vereinbarungen – vor allem durch tarifliche Regelungen – sollten nur dann zulässig sein, wenn ein Sozialplan gescheitert ist. Der sinnvolle und notwendige Vorrang von Tarifverträgen gegenüber Betriebsvereinbarungen soll nicht in Frage ge-stellt werden. Für die Milderung von wirtschaftlichen Beschränkungen passt dieser Vor-rang jedoch nicht. Es lässt sich vielmehr kaum begründen, warum z. B. bei einer Be-triebsschließung Mitglieder der Gewerkschaft höhere oder gar allein Leistungen aus ei-ner zur Minderung der sozialen Folgen geschlossenen Vereinbarung erhalten sollen.\r\n\r\n–\tTransformationsprozesse mit dem Ziel der Erhaltung und der Schaffung neuer Arbeits-plätze müssen im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung beschleunigt werden, ohne ihre Substanz zu verändern oder zu beschneiden. Dazu sollte klargestellt werden, dass ein Interessenausgleich nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten als versucht gilt. Wird in dieser Zeit die Einigungsstelle angerufen, verlängert sich die Frist um einen weiteren Monat. Nach Ablauf von maximal drei Monaten ohne Einigung besteht kein Anspruch auf gesetzlich angeordnete Leistungen aus einem Nachteilsausgleich. Eine solche Straf-fung von Verfahren kann – ohne Sozialplanleistungen zu schmälern – den zielgerichteten Anpassungsprozess der durch die Veränderung betroffenen Arbeitsplätze erleichtern und so einen effektiven Beitrag zur Sicherung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen leisten. \r\n1.6.11\t Schwellenwerte überprüfen\r\nInsgesamt haben sich die Kosten der Betriebsverfassung nicht zuletzt durch die Gesetzes-änderungen des Jahres 2001 erheblich erhöht. Die Schwellenwerte im BetrVG sollten daher auf ihre Praxistauglichkeit hin geprüft werden. So bietet es sich an, Teilzeitbeschäftigte ent-sprechend ihrem Arbeitsvolumen zu berücksichtigen (pro-rata-temporis-Grundsatz). Durch eine Nichtberücksichtigung von Auszubildenden bei der Berechnung der Schwellenwerte kann ein Beitrag zur Steigerung der Ausbildungsbereitschaft geleistet werden. \r\n1.7\tUnternehmensmitbestimmung: Aufsichtsrat\r\nNeben der Ermöglichung einer elektronischen Aufsichtsratswahl, muss die Amtszeit der Mitglieder vorübergehend verlängert werden können und auch die Mitwirkung im Auf-sichtsrat ist vereinbarungsoffen zu gestalten.\r\n1.7.1\tElektronische Aufsichtsratswahl und Amtszeitverlängerungen er-möglichen\r\nAuch für die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sollte die Option der elektro-nischen bzw. Online-Wahl vom Gesetzgeber eingeräumt werden. Regelungen wie die des § 22 Abs. 2 der 2. WO zum Mitbestimmungsgesetz, der als Übermittlungsform eines festge-stellten Wahlergebnisses durch den Betriebswahlvorstand an den Unternehmenswahlvor-stand eingeschrieben, fernschriftlich oder durch Boten vorsieht, bedürfen dringend einer Anpassung. \r\n\r\nDie aufwendige und kostenträchtige Delegiertenwahl in großen mitbestimmten Unterneh-men sollte abgeschafft werden. Die generelle Direktwahl spart nicht nur Kosten – teils in Millionenhöhe – für das Wahlverfahren, sondern erhöht auch die Legitimation der dann direkt gewählten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. \r\n\r\nAußerdem sind die Möglichkeiten der Briefwahl bei der Aufsichtsratswahl dahingehend zu erweitern, dass die betriebsweite Anordnung der Briefwahl durch die Wahlvorstände recht-lich zulässig durchführbar ist.\r\n\r\nAufgrund der multiplen Krisen und der schwierigen wirtschaftlichen Situation sollte grund-sätzlich die Möglichkeit von Amtszeitverlängerungen eingeräumt werden. Dies sollte abge-sichert werden durch eine Möglichkeit, die Amtszeit für alle Mitglieder vorübergehend zu verlängern, z. B. auf Antrag des Hauptwahlvorstands. \r\n1.7.2\tVereinbarungsoffene Mitwirkung im Aufsichtsrat\r\nDie Beteiligung von Arbeitnehmervertretern an der Arbeit im Aufsichtsrat – zumindest in ihrer konkreten Ausgestaltung bei Unternehmen mit mehr als 2000 Arbeitnehmern oder im Montanbereich – bedarf gerade auch gegenüber ausländischen – selbst europäischen – Partnern intensiver Begründung. Diese lässt sich deutlich durch Vereinbarungsoptionen erleichtern. Die Akzeptanz der deutschen Mitbestimmung und die Kooperationsfähigkeit der betroffenen Unternehmen mit europäischen oder ausländischen Partnern würde dadurch gestärkt: \r\n\r\n–\tLösungen sollten die Mitbestimmung ebenso akzeptieren wie andere Partizipationsfor-men, die das ausländische Gesellschaftsrecht prägen. Die Grundlage hierfür bieten Ver-einbarungsmodelle. Dass solche Vereinbarungslösungen erfolgreich genutzt werden können, zeigt das Europäische Recht. Nach langen Jahren des Streits ist es erstmalig mit der Europäischen Aktiengesellschaft zu einer für alle Partnerstaaten akzeptablen Lösung gekommen. \r\n\r\n–\tZumindest Unternehmen, die neu in die Mitbestimmung hineinwachsen sollten die Opti-on erhalten, mit den Beschäftigten ein passgenaues Mitbestimmungsmodell auszuhan-deln.  Dieses Modell würde eine Kompatibilität mit dem europäischen Mitbestim-mungsmodell herstellen.\r\n1.8\tUrlaubsrecht nachjustieren\r\nDer Arbeitgeber darf grundsätzlich auch bei Störungen der Betriebsabläufe Urlaub nur in sehr engen Grenzen einseitig anordnen oder gar Betriebsurlaub verfügen. Das kann zu einer erheblichen Belastung der finanziellen Situation des Unternehmens führen. Daher sollten im ersten Schritt zeitlich beschränkt auf die kommenden 24 Monate zumindest drei Wo-chen Urlaub durch eine entsprechende Klarstellung in § 7 BUrlG einseitig durch den Arbeit-geber angeordnet werden können.\r\n\r\nDarüber hinaus sollte der Urlaubsanspruch je Monat entstehen und nicht bereits zu Beginn eines Kalenderjahres. Im Speziellen würde somit eine leichtere und klarere Umrechnung von Resturlaubsansprüchen bei einem Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ermöglicht werden.\r\n1.9\tUnbürokratische Erleichterungen im AÜG\r\nFür die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen ist Zeitarbeit ein unverzichtbares Per-sonalinstrument, dessen Flexibilität erhalten und ausgebaut werden muss. Zeitarbeit ist zudem eine stabile Brücke für Arbeitssuchende in den Arbeitsmarkt. Aus diesem Grund müssen bestehende Hemmnisse abgebaut werden. \r\n\r\nAus diesem Grund müssen bestehende Hemmnisse abgebaut werden. \r\n\r\n–\tDie im Jahr 2017 eingeführte Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten muss bei der im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehenen Evaluation kritisch überprüft werden.\r\n–\tEs bedarf einer pauschalierenden, praxisorientierten Definition des Equal Pay (gleiche Bezahlung von Zeitarbeitskräften und Stammbelegschaft).\r\n–\tDas gesetzliche Verbot zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der Zeitarbeit muss beseitigt werden.\r\n–\tÖffnung von § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG (gelegentliche Überlassung zwischen Unternehmen).\r\n–\tLockerung der Einschränkungen für das Baugewerbe.\r\n–\tErsetzung des Erlaubnisverfahrens durch eine einfache Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit.\r\n1.10\tSpezialisierung unterstützen – Werk- und Dienstverträge erhalten\r\nWerk- und Dienstverträge sind, faire und bewährte Instrumente im Geschäftsverkehr. In einer arbeitsteiligen Wirtschaft ist die Möglichkeit unerlässlich, bestimmte Aufgaben z. B. an Spezialisten zu vergeben. Dies gilt insbesondere angesichts des zunehmenden internati-onalen Wettbewerbs und der Globalisierung. Für eine betriebswirtschaftlich effiziente Pro-duktion in Deutschland müssen Unternehmen auch auf Werk- und Dienstverträge zurück-greifen können. Aufgabenteilung und Spezialisierung dürfen nicht aufgrund von Missstän-den in einzelnen Branchen eingeschränkt werden. Für Arbeitnehmer, die auf der Grundlage von Werk- und Dienstverträgen eingesetzt werden, gilt das gesamte Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht. Eine missbräuchliche Ausnutzung dieser Vertragsformen ist bereits heute verbo-ten. Um gegen Missstände vorzugehen, sollten zusätzliche Kontrollen der Arbeitsbeziehun-gen erfolgen, um eine wirksame Rechtsdurchsetzung sicherzustellen.\r\n1.11\tArbeit auf Abruf erleichtern\r\nDie Abrufarbeit ist in jüngerer Zeit wiederholt eingeschränkt worden. Abrufarbeit sollte gerade für wirtschaftlich unsichere Situationen erleichtert werden. Dazu sollten folgende Vorschläge in § 12 TzBfG umgesetzt werden:\r\n\r\n–\tEinschränkung der 20-Stundenregelung und Rückkehr zur Zehn-Stundenregelung. Das würde Unternehmen, die Abrufarbeit einsetzen, massiv entlasten und sie auch von der Diskussion um den sogenannten Phantomlohn (Sozialversicherungsrecht) und damit von der Sorge der Strafverfolgung befreien.\r\n\r\n–\tGenerell sollte die Ankündigungsfrist bei Abrufarbeit gesenkt werden. Durch moderne Kommunikationsmittel bietet es sich an, diese auf einen Tag zu beschränken.\r\n\r\n–\t§ 12 Abs. 2 TzBfG sieht seit 01. Januar 2019 eine starre wochenbezogene Betrachtung des vergütungspflichtigen Arbeitszeitkorridors bei schwankender Abrufarbeit vor. Dieser Bezug auf den Wochenzeitraum hat sich in der Praxis als zu eng herausgestellt, weil teil-weise längere Ausgleichszeiträume (z. B. monatsbezogen) für eine effiziente Betriebsor-ganisation erforderlich sind. Für einen engen wochenbezogenen Zeitraum gibt es auch keinen sozialpolitischen Hintergrund, zum Schutz der Arbeitnehmer ist er nicht erforder-lich (weil z. B. auch das Arbeitsentgelt monatsbezogen berechnet und ausgezahlt wird).\r\n1.12\tMassenentlassungen rechtssicher machen (§ 17 KSchG)\r\nSollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der Wirtschaft notwendig werden, sich von Per-sonal zu trennen, muss diese Maßnahme von Rechtsunsicherheiten befreit werden. Dafür müssen klare Vorgaben über die Anhörungsrechte und Pflichten gemacht werden. Es bietet sich insbesondere an, die doppelte Anhörung des Betriebsrats (einerseits Sozialplan und Interessenausgleich, andererseits Konsultation im Rahmen der Massenentlassung) zu straf-fen und diese Vorschriften aus dem Kündigungsschutz herauszunehmen unter Verweis auf die entsprechenden Vorschriften im Betriebsverfassungsgesetz. Das dürfte den Anforde-rungen des europäischen Rechts genügen.\r\n1.13\tKündigungsschutz: Abfindungsoption im Kündigungsschutzgesetz\r\nKündigungsschutzprozesse enden vielfach mit der Zahlung von Abfindungen. Das ist auch häufig der tatsächliche Grund dafür, dass ein Arbeitnehmer eine Kündigung gerichtlich an-greift. Die komplizierten Darlegungspflichten im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren führen in einer Vielzahl der Fälle zum Vergleich. Es muss daher eine Option geschaffen wer-den, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Falle der Kündigung die Durchführung eines Gerichtsverfahrens von vornherein vermeiden können. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müs-sen vertraglich vereinbaren können, dass der Arbeitnehmer gegen die Zusage einer Abfin-dung auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage verzichtet. Die Abfindung muss – soll sie Rechtssicherheit schaffen – schon zu Beginn oder im Laufe eines Arbeitsverhältnisses ver-einbart werden können.\r\n1.14\tEinsatz von Praktikanten entbürokratisieren\r\nUnternehmer haben bei der Beschäftigung von Praktikanten sowohl aus sozialversiche-rungsrechtlichen Gründen, als auch aufgrund des Mindestlohngesetzes und des Nachweis-gesetzes stets zu beachten, ob es sich um ein Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum, um ein Schulpraktikum oder ein Praktikum im Studium – sowie bei letzterem um ein freiwilliges oder um ein Pflichtpraktikum – handelt; schließlich könnte es sich auch um das Praktikum eines ALG-II-Empfängers im Rahmen einer Qualifizierung handeln. Die Prüfung der Melde-pflicht bei Praktikanten stellt deshalb für Unternehmen eine unverhältnismäßig große Be-lastung dar. Deshalb muss sie entfallen und durch eine zentrale Anmeldung ersetzt werden (§ 200 Abs. 2 SGB V). \r\n\r\nDie Unternehmen müssen von derartigen Pflichten völlig entbunden werden und die Prakti-kanten in dem Regelkreis versichert bleiben, aus dem sie kommen. Hier bietet sich eine zentrale Anmeldung der Praktikanten an. Im Rahmen der Melde- und Versicherungspflicht von Praktikanten und Werkstudenten sind die aufwändigen und komplizierten bestehenden Regelungen dahingehend zu überarbeiten, dass sich die Unternehmen im Rahmen der Be-reitstellung von Praktikantenplätzen im Ergebnis keiner Zusatzbelastung durch Versiche-rungsthemen ausgesetzt sehen. Allerdings darf der Prüfungsaufwand bzgl. der Versicherung und das damit verbundene Risiko für den Arbeitgeber nicht steigen.\r\n\r\nDie Geltung des Mindestlohngesetzes für einen großen Teil der Praktikanten führt zu einer finanziellen Belastung von Unternehmen, die Praktika anbieten. Um dieses sinnvolle In-strument in den Ausbildungsbiografien junger Menschen nicht zu gefährden, müssen An-passungen und Klarstellungen zum persönlichen Anwendungsbereich des Mindestlohnge-setzes erfolgen, beispielsweise sollte eine Klarstellung im MiLoG hinsichtlich des Mindes-tentgelts erst ab vierten Monat erfolgen.\r\n\r\nDie teilweise redundanten Nachweispflichten für Praktika gemäß dem Nachweisgesetz sind in ihrem genauen Inhalt kaum zu verstehen. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie erfordert keine Einbeziehung von Praktikanten. Das Nachweisgesetz sollte Praktikanten ausklam-mern, um überflüssige Bürokratie für die Arbeitgeber abzubauen. Mindestens erforderlich ist eine Klarstellung des Anwendungsbereichs.\r\n1.15\tSchriftform durch Textform ersetzen \r\nDie Schriftform steht vielen Digitalisierungsprozessen im Weg. Die Kommunikation in den Unternehmen läuft heute zumeist elektronisch, z. B. per E-Mail. Die strengen Formerfor-dernisse (Schriftform) sollten grundsätzlich durch Textform ersetzt werden. Das bietet sich gerade jetzt an. Der Gesetzgeber sollte daher das Schriftformerfordernis in der bisherigen Gesetzgebung überprüfen und die Stellen anpassen, bei der die Prüfung ergeben hat, dass die Schriftformerfordernis nicht unbedingt erforderlich ist, insbesondere vor dem Hinter-grund, da es im Online-Zeitalter vielfache Abstufungen der Zustimmungserteilung gibt (wie z. B. einfache oder fortgeschrittene Signaturen, Kombinationen mit Attributszertifikaten, Mitprotokollierungen in Portalen etc.). \r\n\r\nDas gilt nach wie vor auch für die Erfüllung der Nachweispflichten aus dem Nachweisgesetz. Hier lässt der europäische Rechtsrahmen ganz ausdrücklich Raum für abschließende elekt-ronische Informationen. Das muss im deutschen Recht für alle Branchen umgesetzt wer-den.\r\n1.16\tAusbau des E-Government im Personalbereich\r\nDurch den Ausbau des E-Government können Mehrfacherhebungen derselben Personalda-ten durch Behörden vermieden und Antragsverfahren erleichtert und beschleunigt werden. Mit der konsequenten Anwendung von Online-Verfahren wären administrative Auflagen für Unternehmen auch in der Personalarbeit erheblich einfacher umzusetzen.\r\n1.17\tMindestlohngesetz entschlacken \r\nDie Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01. Januar 2015 hat enorme Bürokratie-lasten für Unternehmen mit sich gebracht. Dies gilt insbesondere in Folge der Auftragge-berhaftung nach § 13 Mindestlohngesetz, da die produzierenden Betriebe über die gesamte Wertschöpfungskette entsprechende Verpflichtungs- und Freistellungserklärungen von ihren jeweiligen Dienstleistern bzw. Werkvertragspartnern einholen. Die Haftung und die Sanktionen für die Nichtzahlung des Mindestlohns müssen sich in engen Grenzen bewegen, damit der Personaleinsatz im Niedriglohnbereich innerhalb von Wertschöpfungsketten nicht mit praxisfernen Risiken verbunden ist. Dies lässt sich nur durch eine Gesetzesände-rung verhindern. Wenn die Haftungsregelung nicht vollständig gestrichen wird, muss sie zumindest auf das Maß der Durchsetzungsrichtlinie zur europäischen Entsenderichtlinie zurückgefahren werden, die eine Exkulpation des Auftraggebers erlaubt. Außerdem muss die Haftung auf die Mindestlohnzahlungspflicht durch den unmittelbaren Vertragspartner beschränkt werden.\r\n\r\nDie Aufzeichnungspflicht von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von gering-fügig Beschäftigten muss aus dem Gesetz gestrichen werden. Durch diese Regelung wird branchenübergreifend ein erheblicher Anteil der Unternehmen den bürokratischen Belas-tungen des Mindestlohngesetzes ausgesetzt. \r\n\r\nZumindest muss bei der Aufzeichnungspflicht differenziert werden nach Art der Tätigkeit. Die hohe Fluktuation bei Mitarbeitern als Grund für die Aufzeichnungspflicht gibt es auch in den Branchen des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes – nicht bei Angestellten im kaufmännisch/technischen Bereich. Für diese Tätigkeiten ist eine generelle Ausnahme von der Aufzeichnungspflicht notwendig. \r\n\r\nFür die Aufzeichnungspflicht muss es generell ausreichen, dass die Dokumente spätestens einen Monat (und nicht wie derzeit am siebten Tag) nach der jeweiligen Arbeitsleistung vorliegen, da der Mindestlohn erst am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats ausbezahlt werden muss. \r\n\r\n2\tVorschläge Arbeitsschutz\r\nAnpassen an neue Formen der Arbeitsorganisation\r\n2.1\tArbeitsschutz praxisnah und realistisch gestalten \r\nArbeit in Deutschland ist sicherer als in fast allen anderen Ländern der Welt. Das Arbeits-schutzniveau in Deutschland ist sehr hoch, die Vorschriften sind umfangreich. Wir stehen ein für einen effektiven Arbeitsschutz, der Maß und Mitte bewahrt. \r\n2.2\tKeine zusätzlichen Vorschriften für den Arbeitsschutz erlassen\r\nAngesichts des ohnehin schon hohen Arbeitsschutzniveaus in Deutschland, der viele Res-sourcen in den Unternehmen bindet, darf beim Arbeitsschutz nicht mit zusätzlichen Vor-schriften weiter draufgesattelt werden. Wir begrüßen daher die Pläne des BMAS einen Bü-rokratierückbau/-abbau im Arbeitsschutz anzustoßen. \r\n2.3\tReform der Sicherheitsbeauftragten bringt Entlastung und Sicherheit \r\nEine Reform der Sicherheitsbeauftragten würde mehr Flexibilität und Entlastung für Unter-nehmen bringen, ohne dass die Sicherheit leidet. Bisher müssen Betriebe ab 20 Beschäftig-ten Sicherheitsbeauftragte bestellen – künftig soll dies erst ab 50 Beschäftigten gelten, und in Unternehmen bis 250 Beschäftigte soll ein Sicherheitsbeauftragter ausreichen. Bei be-sonderen Gefährdungen bliebe nach den derzeit bekannten Plänen die Bestellung unab-hängig von der Betriebsgröße verpflichtend. Damit könnten Unternehmen ihre Ressourcen gezielt auf die wichtigsten Arbeitsschutzmaßnahmen wie Gefährdungsbeurteilung und Un-terweisung konzentrieren. Weitere Schritte müssen folgen, damit das Vorschriften- und Regelwerk des Arbeitsschutzes einfacher, verständlicher und handhabbarer/umsetzbarer wird. \r\n2.4\tDigitalisierung erfordert flexibles Arbeitsschutzrecht\r\nDamit Unternehmen neue Arbeitsformen in der digitalisierten Welt effizient und ohne Risi-ko einführen können, sind keine neuen Gesetze oder Verordnungen zum Arbeitsschutz notwendig. Mit der derzeitigen Arbeitsschutzgesetzgebung und deren wesentlichem Prinzip der Gefährdungsbeurteilung können auch die Arbeitssysteme der Industrie 4.0 abgesichert werden. \r\n\r\nWohin sich die digitale Arbeitswelt der Zukunft entwickeln wird, ist nicht vorhersehbar. Immer wieder können Neuerungen die Arbeitsorganisation vor unbekannte Herausforde-rungen stellen, auf die kurzfristig reagiert werden muss. Die zentrale Antwort auf diese Her-ausforderungen liegt in einer erhöhten Flexibilität bei der Gestaltung von Arbeitssystemen und der Organisation dieser Systeme. \r\n\r\nDie rechtlichen Rahmenbedingungen dürfen der Verwirklichung der Ziele moderner Ar-beitsorganisationsformen deshalb nicht entgegenstehen und müssen den veränderten Her-ausforderungen gerecht werden. Deshalb ist ein flexibles Arbeitsschutzrecht von großer Bedeutung, das lediglich Eckpunkte bzw. Schutzziele vorgibt, dem Arbeitgeber im Übrigen aber die Gestaltungsfreiheit überlässt.\r\n2.5\tMobile Arbeit und Homeoffice müssen unbürokratisch möglich blei-ben\r\nArbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz gelten auch bei mobiler Arbeit bzw. orts-flexibler Bildschirmarbeit, z. B. in der Wohnung des Beschäftigten (im sog. Homeoffice). Private Bereiche wie das eigene Zuhause sind jedoch ein grundgesetzlich geschützter Be-reich der persönlichen Lebensführung der Mitarbeitenden. Arbeitgeber haben besonders auf diesen Bereich aber auch andere durch die Beschäftigten gewählte Orte der mobilen Arbeit begrenzt Einfluss auf die Arbeitsbedingungen. Vielmehr sind die Beschäftigten ge-fragt, ihre Arbeit eigenverantwortlich sicher und gesundheitsgerecht bei mobiler Arbeit (z. B. Zuhause, im Außendienst, in Co-Working-Spaces etc.) zu gestalten. Der Arbeitgeber hat dabei Unterweisungspflichten auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung wahrzunehmen. Im Zuge der Revision der EU-Bildschirmarbeits- und Arbeitsstättenrichtlinie gibt es jedoch Bestrebungen, die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an das Arbeiten insbesondere für das Homeoffice so zu verschärfen, dass mobile Arbeit kaum oder gar nicht mehr um-setzbar sein wird (weder für Arbeitgeber noch für Beschäftigte). Bei der Revision der EU-Bildschirmarbeits- und Arbeitsstättenrichtlinie muss darauf geachtet werden, dass prakti-kable und in der Praxis tatsächlich umsetzbare Mindestanforderungen formuliert werden, die die Unternehmen nicht in unmöglichen Arbeitsschutzanforderungen und Bürokratie ersticken lassen. \r\n\r\nGleiches gilt dann für die Umsetzung auf nationaler Ebene. Ortsflexible Bildschirmarbeit muss möglich bleiben, ohne dass sie zum nächsten Bürokratiehemmnis wird. Die digitale Transformation ermöglicht mehr Flexibilität – nicht nur zeitlich, sondern auch räumlich. \r\n2.6\tKeine Anti-Stress-Verordnung \r\nEine „Anti-Stress-Verordnung“ ist aus Arbeitgebersicht weder notwendig noch sachgerecht. Arbeit darf nicht unter den Generalverdacht gestellt werden, psychische Erkrankungen aus-zulösen. Diese Annahme ist allein schon deshalb falsch, weil die Multikausalität als Ursache für psychische Belastungsstörungen inzwischen wissenschaftlich belegt ist. \r\n\r\nIm Rahmen der gesetzlichen Bestimmung des Arbeitsschutzgesetzes wird durch das zentra-le Instrument der Gefährdungsbeurteilung der Themenbereich psychische Gesundheit am Arbeitsplatz umfassend abgedeckt. Alles, was die psychische Gesundheit außerhalb der Arbeit beeinflusst, entzieht sich jedoch ihrem Einfluss; daran kann auch eine „Anti-Stress-Verordnung“ nichts ändern. Wichtig ist daher die konsequente Trennung von verpflichten-dem Arbeitsschutz und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, die für die Unternehmen freiwillig sind und auch freiwillig bleiben müssen. Es ist und bleibt vorrangig Aufgabe jedes Einzelnen, für die eigene Gesundheit verantwortlich zu sein.\r\n\r\nDafür sind aber keine neuen gesetzlichen Regelungen notwendig, sondern eine voraus-schauende, ganzheitliche und nachhaltige Planung beim Umgang mit psychischen Belas-tungsfaktoren. Vorrangiges Ziel muss es sein, das Bewusstsein der Mitarbeiter für die eige-ne psychische Gesundheit zu schärfen und Unternehmen durch konkrete Hilfestellungen Handlungssicherheit zu geben. \r\n2.7\tKeine Ausweitung der Mitbestimmung beim Arbeitsschutz \r\nZu Recht hat das BAG entschieden, dass die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Fest-setzung von Maßnahmen davon abhängig ist, ob die jeweilige Maßnahme der Abwehr einer konkreten Gesundheitsgefahr dient. Richtiger wäre es jedoch, dem Arbeitgeber, den auch das Haftungsrisiko trifft, bei der Maßnahmenfestlegung komplett freie Hand zu belassen, zumal die vom BAG vorgenommene Abgrenzung zwischen konkreter und allgemeiner Ge-sundheitsgefahr ohnehin nicht praxistauglich ist. Der Betriebsrat wird im Rahmen des Ge-fährdungsbeurteilungsprozesses sehr frühzeitig eingebunden und kann bei der Wahl der Methodik und dem grundsätzlichen Vorgehen mit-bestimmen. Eine weitere Ausweitung der Mitbestimmung des Betriebsrats ist nicht sachgerecht und darf es auf dem Gebiet des Ar-beits- und Gesundheitsschutzes nicht geben. \r\n2.8\tGefährdungsbeurteilung entbürokratisieren\r\nDie staatlichen Arbeitsschutzregeln enthalten teilweise komplizierte und kleinteilige Vorga-ben zu Beurteilungsverfahren, die zu einer komplizierten Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis führen. Das kann die Akzeptanz der Gefährdungsbeurteilung als wich-tigstes Instrument im Arbeitsschutz gefährden. Grundsätzlich sollte die Form der Gefähr-dungsbeurteilung einem Arbeitgeber freigestellt sein. Spezifische und kleinteilige Anforde-rungen, wie er die Erhebung des Ist-Zustandes für einen Gefährdungsfaktor, z. B. Lärm, durchzuführen hat, sind überzogen. Der Schwerpunkt sollte auf praktikablen Maßnahmen-Empfehlungen liegen. \r\n2.9\tDigitale Unterweisungen ermöglichen\r\nDie Potenziale digitaler Unterweisungen, die eigenständig von den Beschäftigten bzw. Ver-sicherten im Selbststudium durchgeführt werden können, werden seitens der normsetzen-den Institutionen weiter nicht ausreichend genutzt. Es bedarf zur Schaffung von Rechtssi-cherheit für die Unternehmen einer Klarstellung, dass vollständig digitale Unterweisungen möglich und rechtskonform sind. \r\n2.10\tBetriebsärztemangel beseitigen\r\nKann ein Unternehmen seiner gesetzlichen Pflicht zur betriebsärztlichen Betreuung wegen des derzeitigen Betriebsärztemangels nicht nachkommen, bedarf es hier einer Möglichkeit der Enthaftung durch die Aufsichtsbehörden. Es kann nicht sein, dass Unternehmen mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belegt werden, wenn objektiv feststeht, dass sie ih-rer Verpflichtung zur Bestellung eines Betriebsarztes, selbst unter Einbeziehung überbe-trieblicher Dienste, nicht nachkommen konnten oder ihnen dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand nicht möglich war.\r\n\r\nDem Betriebsärztemangel muss auf mehreren Ebenen begegnet werden. Ende 2024 hat die DGUV diesbezüglich einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht, indem eine über-arbeitete Version der DGUV Vorschrift 2 beschlossen wurde und im April 2025 schrittweise in Kraft getreten ist. Wie von uns gefordert ermöglicht die aktualisierte Vorschrift die Quali-fikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit von weiteren betrieblichen Akteuren, z. B. aus den Bereichen Ergonomie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeitshygiene und Ar-beitswissenschaft. Außerdem können nun Teile der betriebsspezifischen Beratung von Per-sonen mit entsprechender Fachkompetenz erbracht werden, obwohl diese nicht über eine Qualifikation als Betriebsarzt oder als Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen. Darüber hinaus können betriebsärztliche Leistungen teilweise delegiert werden. \r\n\r\nDiese Änderungen sind grundsätzlich zu begrüßen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob sie in der betrieblichen Praxis die gewünschten Effekte erzielen. Hier muss auf allen Seiten die Bereitschaft bestehen, bei Bedarf nachzubessern. Unabhängig davon sollten die Universitä-ten die Anzahl der Lehrstühle für Arbeitsmedizin erhöhen, um eine breite Basis zu schaffen. Generell gilt:\r\n–\tDie Hürden für die Aus- und Weiterbildung zum Betriebsarzt müssen reduziert werden. \r\n–\tEs sind Enthaftungsregelungen für Betriebe zu schaffen.\r\n\r\n3\tVorschläge Sozialversicherung\r\nBelastungen abbauen\r\n3.1\tPapierbescheinigungen abschaffen – elektronischen Datenaustausch flächendeckend etablieren\r\nArbeitgeber müssen derzeit rund 40 Entgeltbescheinigungspflichten wie etwa Entgeltbe-scheinigungen für das Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld beachten. Das Ziel einer Vereinfachung bei der Standardisierung und bedarfsgerechten Ausgestaltung von Entgelt-bescheinigungen darf nicht aus den Augen verloren werden. Mit dem EEL-Verfahren (Elekt-ronische Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen) wurden für den Bereich der Entgeltersatzleistungen die Datenübermittlungsverfahren standardisiert und vereinfacht. Diese Entwicklung ist für weitere Meldeverfahren nachzuziehen. Notwendig sind einheitliche technische Standards für alle Zweige der Sozialversicherung sowie eine Harmonisierung der Berechnungsgrundlagen. Die für den Bezug von (Sozial-) Leistungen maßgeblichen Voraussetzungen müssen aufeinander abgestimmt werden. \r\n3.2\tSozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise bei zentralen Stellen ermöglichen\r\nUnternehmen müssen die Sozialversicherungsbeiträge und Beitragsnachweise an unter-schiedliche Einzugsstellen abführen. Den Arbeitgebern muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sämtliche Meldungen, Nachweise und Zahlungen an eine zentrale Stelle zu liefern.\r\n3.3\tStraffung und Verkürzung des Statusfeststellungsverfahrens\r\nDurch die Vergabe von Werk- oder Dienstverträgen an Solo-Selbstständigen können Unter-nehmen Arbeitsprozesse an Drittpersonal vergeben.\r\n\r\nFreie Mitarbeit ist die selbstständige unternehmerische Tätigkeit einer Einzelperson für ein fremdes Unternehmen auf werk- oder dienstvertraglicher Grundlage. Im Sprachgebrauch werden freie Mitarbeiter häufig auch als Solo-Selbstständige bezeichnet.\r\n3.3.1\tMehr Rechtssicherheit bei der Statusfeststellung\r\nEs ist dringend erforderlich, ein zeitgemäßes Verständnis unternehmerischer Chancen und Risiken zu entwickeln. In einer postindustriellen Wissensgesellschaft können Selbstständige ohne Mitarbeiter und ohne großen Kapitaleinsatz, oft nur mit Smartphone und Laptop, eine erhebliche Wertschöpfung entwickeln. Das unternehmerische Risiko besteht in erster Linie in dem Zeitaufwand zum Erwerb und praktischen Anwenden von spezialisiertem Wissen in unterschiedlichen Kontexten. Selbstständige wie z. B. IT-Selbstständige, Designer oder Ho-norarlehrer dürfen nicht mit denselben Kriterien im Statusfeststellungsverfahren bewertet werden wie Bauunternehmer.\r\n\r\nDarüber hinaus sollten die umfangreichen Fragebögen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) weniger missverständlich formuliert und die Durchführungsanweisungen für das Sta-tusfeststellungsverfahren veröffentlicht werden.\r\n3.3.2\tFast-track: Statusfeststellungsverfahren nicht notwendig\r\nDaneben sollte angedacht werden, eine sog. Schnellprüfung („fast-track“) in der Status-feststellung einzuführen, um das System zu entlasten.\r\n\r\nIn den folgenden Fällen kann davon ausgegangen werden, dass Selbständige tatsächlich als solche tätig sind und ausreichend sozial abgesichert sind, sodass sich ein Statusfeststellung erübrigt:\r\n\r\nFast-track 1: Der Selbstständiger zahlt freiwillig einkommensabhängig in die DRV ein (Ar-beitgeber- und -nehmerbeitrag).\r\n\r\nFast-track 2: Der Selbständige, der rentenversicherungspflichtig aufgrund seiner Tätigkeit, bspw. weil er arbeitnehmerähnlich selbstständig oder Pflichtmitglied der Künstlersozial-versicherung ist und dieser Pflicht nachkommt.\r\n\r\nFast-track 3: Es handelt sich um eine nebenberufliche Selbstständigkeit (Feststellung durch zuständige gesetzliche Krankenkasse). In diesem Fall ist die soziale Absicherung definitions-gemäß durch die zeitlich und einkommensmäßig überwiegenden Anstellung gegeben und die selbstständige Nebentätigkeit nicht versicherungspflichtig.\r\n\r\nFast-track: Falls die geplante Altersvorsorgepflicht in Kraft tritt und ein Selbstständiger ihr entsprechend vorsorgt, muss von einer Statusfeststellung abgesehen werden.\r\nUm dem gerecht zu werden, fordert die vbw:\r\n–\tUm Solo-Selbständige zu entlasten und Unternehmensgründungen zu erleichtern müs-sen die bürokratischen Lasten bspw. im Statusfeststellungsverfahren reduziert werden.\r\n–\tDie Fragebögen der DRV müssen verständlicher und allgemeiner formuliert werden: Kei-ne Erarbeitung von Formularen an Einzelfall-Rechtsprechungen\r\n–\tDRV-Formulare müssen digitalisiert werden.\r\n–\tFestlegung von Positivkriterien: Zur rechtssicheren statusrechtlichen Beurteilung von Solo-Selbstständigen bedarf es operativer Kriterien, deren Vorliegen leicht nachweisbar sein muss. Entsprechend dem Ziel der Beteiligten, eine rechtssichere Ausgestaltung zu erreichen, müssen sie positiv formuliert sein. Werden die Kriterien demnach kumulativ erfüllt, tritt der Solo-Selbständige sowohl arbeits- als auch sozialversicherungsrechtlich als Selbständiger auf.\r\n–\tVorschlag abstrakter, tätigkeitsunabhängiger und zugleich gut operationalisierbarer Po-sitivkriterien:\r\n–\tBestehen einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH)\r\n–\tBeschäftigung sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter\r\n–\tMehrere Auftraggeber/ keine Abhängigkeit von einem Auftraggeber\r\n–\tSpezialwissen: Ein weiteres typisches Merkmal von Selbstständigen ist, dass sie sich eigenverantwortlich fortbilden und Spezialwissen erwerben. Die Investition in spezia-lisiertes Wissen ist Ausdruck des unternehmerischen Risikos.\r\n–\tVorhandensein einer Berufshaftpflicht- oder sonstigen branchentypischen Versiche-rung.\r\n–\tWerkvertragliche Regelungen und überwiegend erfolgsabhängige Bezahlung sind Ausdruck eines unternehmerischen Risikos. Für Selbstständige ist die Bezahlung pro Zeiteinheit aber die dominante und in der Regel einträglichste Form der Bezahlung. Deshalb darf die Bezahlung nach Zeit keinesfalls umgekehrt als Negativkriterium ge-wertet werden.\r\n–\tMitgliedschaft in einem Berufsverband\r\n–\tEine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung des Selbstständigen, dass er aus eigener Wahl selbstständig ist.\r\n–\tMeldung der Selbstständigkeit beim Finanzamt\r\n–\tNachweis einer Krankenversicherung\r\n–\tBei Einführung der vorgeschlagenen, objektiv feststellbaren Positivkriterien in Verbin-dung mit einem Punktesystem wäre sogar die Einführung eines Selbsttests möglich.\r\n–\tZur Entlastung der Selbständigen und zur Erhöhung der Rechtssicherheit müssen GKV-Beiträge wie bisher auf Basis des jeweils vorliegenden Einkommensteuerbescheids end-gültig festgesetzt werden.\r\n–\tBei der Einführung einer Altersvorsorgeverpflichtung besteht Handlungsbedarf. Es ist aber darauf zu achten, dass es zu keiner Überlastung der Selbstständigen kommt, durch die die Existenz gefährdet wird. Das gilt ganz besonders für die Gründungsphase.\r\n3.3.3\tModerne Formen der Zusammenarbeit, Co-Working-Spaces und Co\r\nDie Digitalisierung ist eine Chance für alle. Sie zu nutzen liegt im Interesse der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gleichermaßen. Ein moderner Rechtsrahmen muss dazu gesetzliche Spielräume schaffen – auch mit Blick auf neue digitale Geschäftsfelder. Zusätzliche Mög-lichkeiten, die Arbeit flexibler zu gestalten, erfordern aber auch eine höhere Eigenverant-wortung der Arbeitnehmer. Ohne Anpassungen des Rechtsrahmens werden Teile unserer arbeitsrechtlichen Ordnung von der betrieblichen Realität überholt oder die Tätigkeiten werden künftig dort erfolgen, wo bereits ein entsprechender Rechtsrahmen besteht.\r\nPosition der vbw:\r\nUm moderne Kooperationsformen zwischen Unternehmen – ggf. unter Einbindung von Selbstständigen – (z. B. Co-Working-Spaces) zu ermöglichen, brauchen wir daher Anpas-sungen im Arbeitsrecht: \r\n–\tÄnderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG): Erweiterung des Ausnahme-katalogs für die Nichtanwendung des AÜG in § 1 Abs. 3 AÜG auf den Personalaustausch zwischen Arbeitgebern zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks durch vorüber-gehendes Zusammenwirken, soweit im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben mög-lich.\r\n–\tÄnderung des Arbeitnehmerbegriffs: In § 611a Abs. 1 BGB ist zu ergänzen, dass unab-hängig von der tatsächlichen Durchführung kein Arbeitsvertrag vorliegt, wenn ein Un-ternehmer im Sinne von § 14 (BGB) an der Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks zwischen unterschiedlichen Unternehmen vorübergehend mitwirkt (Agiles Arbeiten).\r\n–\tAnpassungen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): In § 99 BetrVG ist zu ergänzen, dass dieses Mitbestimmungsrecht nicht greift bei personellen Einzelmaßnahmen im Zu-sammenhang mit dem Einsatz von Personen, die an der Verwirklichung eines gemeinsa-men Zwecks zwischen unterschiedlichen Unternehmen vorübergehend mitwirken. In § 111 BetrVG ist zu ergänzen, dass keine Betriebsänderung vorliegt bei organisatori-schen Maßnahmen zur vorübergehenden Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks zwischen unterschiedlichen Unternehmen.\r\n–\tFlankierend dazu ist der Agile (Entwicklungs-)Vertrag als eigener Vertragstypus im BGB einzuführen.\r\n–\tDies muss von folgenden Anpassungen im Sozialversicherungsrecht begleitet werden:\r\n–\tErgänzung in § 7 Abs. 1 SGB IV, dass eine Beschäftigung dann nicht vorliegt, wenn ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB an der Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks zwischen unterschiedlichen Unternehmen vorübergehend mitwirkt (Agiles Arbeiten).\r\n–\t Zur rechtlichen Absicherung von Solo-Selbstständigkeit und Selbstständigkeit allge-mein muss ein Prozedere greifen, bei dem der (Solo-)Selbstständige kumulativ vorlie-gende Kriterien zu seiner Einstufung als Selbstständiger nachweist, zu denen auch der Nach-weis einer Altersvorsorge gehört.\r\n3.4\tHarmonisierung von sozialversicherungs- mit lohnsteuerrechtlichen Vorschriften\r\nDurch die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen, Beitragsgrenzen und Definitionen im Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht wird in den Unternehmen enormer Bearbei-tungsaufwand generiert. Außerdem werden steuerlich sinnvolle Vereinfachungen (z. B. die Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen, s. § 37b EStG) ausgehebelt. \r\n\r\nVereinfachungen des Steuerrechts müssen auch sozialversicherungsrechtlich gelten, da sie sonst, zumindest teilweise, ins Leere laufen.\r\n3.5\tArbeitsmarkt beleben\r\nBei der Arbeitslosenversicherung ist kurz-, mittel- und langfristig die bisherige Balance aus solidarischer, vorübergehender Entgeltersatzleistung und einem möglichst niedrigen Bei-tragssatz zu bewahren. Dazu gehört, auf alle weiteren Leistungsausweitungen zu verzich-ten, mittelfristig aber auch, die aktuell befristeten Leistungsausweitungen nach ihrem Ab-lauf auch tatsächlich zu streichen (längere KuG- und ALG-I-Bezugsdauer; geplante gesetzli-che KuG-Aufstockung).\r\n\r\nIn der steuerfinanzierten Grundsicherung, deren Novellierung noch im Fluss ist, wäre mit-telfristig viel damit gewonnen, die Hinzuverdienstgrenzen so anzupassen, dass sie zur Auf-nahme einer Beschäftigung bzw. Ausweitung der Stundenumfänge motivieren. Dadurch steigt das Arbeitskräfteangebot nach Berechnungen von IAB und ifo signifikant, was den Arbeitskräftemangel mindert und mittelbar konjunkturellen Effekt hat. Aktuell besteht ja noch Grund zur Hoffnung, dass der Anstieg der Arbeitslosigkeit nach dem Wiederanfahren der Wirtschaft gebremst und zurückgefahren wird. Wenn nach der Krise mehr ALG-I-Empfänger in die Grundsicherung rutschen als bisher, weil die Weitervermittlung aufgrund von Stellenknappheit schwieriger wird, ist eine aktivierende Ausgestaltung der Hinzuver-dienstgrenzen umso wertvoller. Wenn dieser Hebel umgelegt wird, ist eine bessere Er-werbsbeteiligung der Grundsicherungsempfänger zu erzielen.\r\n\r\n4\tVorschläge Beschäftigtendatenschutz\r\nRechtsunsicherheiten und unnötige Bürokratie beseitigen\r\n4.1\tSchwellenwert für Verarbeitungsverzeichnis praxisgerecht gestalten\r\nArt. 30 DS-GVO besagt, dass ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nur von Unter-nehmen ab 250 Mitarbeitern geführt werden muss. Allerdings muss stets ein solches Ver-zeichnis geführt werden, wenn besondere Kategorien von Daten verarbeitet werden. Dies ist in nahezu jedem noch so kleinen Unternehmen wegen der Kirchensteuer der Fall (Religi-onszugehörigkeit = besonderes personenbezogenes Datum Art. 9 Abs. 1 DS-GVO), zudem werden auch in kleinen Unternehmen regelmäßig Gesundheitsdaten (Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen) verarbeitet. Die von der EU-Kommission im Omnibus IV Paket geplanten Erleichterungen für Unternehmen bis 750 Mitarbeitern sollten zügig umgesetzt werden.\r\n4.2\tPflicht für Datenschutzfolgenabschätzung einschränken\r\nEs bedarf einer Klarstellung, dass eine Datenschutzfolgenabschätzung nicht schon bei ein-maliger Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten im Rahmen der Personalver-waltung erforderlich ist, sondern erst dann, wenn diese Datenverarbeitungsprozesse Kern des Geschäftszwecks sind.\r\n4.3\tInformationspflichten des Arbeitgebers einschränken\r\n–\tVon den Informationspflichten nach Art. 13, 14 DS-GVO sollten Datenverarbeitungen ausgenommen werden, die auf Wunsch des Beschäftigten erfolgen. Hier ist den Beteilig-ten klar, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden; einer gesonderten Infor-mation bedarf es nicht.\r\n\r\n–\tGleiches gilt, wenn der Zweck der Datenverarbeitung für den Beschäftigten klar ersicht-lich ist und es sich nicht um online-Dienste handelt. Für solche Fälle sollte eine Klarstel-lung erfolgen, dass sich die Informationspflichten auf ein Minimum beschränken können.\r\n\r\n–\tVon den strengen Informationspflichten ausgenommen werden müssen Datenverarbei-tungen, die in Erfüllung einer Vertragsanbahnung oder zur Erfüllung eines Vertrages er-forderlich werden. Hier ist den Vertragspartnern klar, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden; einer gesonderten Information bedarf es nicht.\r\n4.4\tAuskunftsanspruch von Beschäftigten praxisgerecht ausgestalten\r\n–\tDer Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO wurde insbesondere für den Endkundenbe-reich und die Verarbeitung von Daten in Online-Geschäften geschaffen. Im Mitarbeiter-bereich sorgt er bei größeren Unternehmen mit unzähligen automatisierten Datenverar-beitungsprozessen für unverhältnismäßigen Aufwand. Eine Auskunft im Mitarbeiterbe-reich sollte daher nur erteilt werden müssen, wenn der Mitarbeiter selbst keine Zu-griffsmöglichkeit auf seine Daten hat. Zumindest sollte der betroffene Mitarbeiter immer präzisieren müssen, auf welche Information oder Verarbeitungsvorgänge sich das Aus-kunftsersuchen konkret bezieht.\r\n\r\n–\tEs bedarf einer Klarstellung, was genau von der in Art. 15 DS-GVO vorgesehen „Kopie der Daten“ umfasst sein soll. Insbesondere dürfen interne Vermerke und interne Kommuni-kation NICHT vom Auskunftsanspruch umfasst sein.\r\n\r\n–\tInterne und externe Kommunikation von Mitarbeitern sollte immer vom Auskunftsan-spruch ausgenommen werden, auch wenn keine Daten Dritter betroffen sind (z. B. \r\nE-Mails an Funktionsadressen). Ansonsten müssten tausende von E-Mails durchsucht und dabei in die Rechte anderer Personen eingegriffen werden.\r\n\r\n–\tZudem sollte klargestellt werden, dass Metadaten in Dateien, die z. B. in Office-Produkten gespeichert werden, nicht als Kopie bereitgestellt werden müssen.\r\n\r\n–\tUm missbräuchliche Auskunftsersuchen zu verhindern, sollte die Regelung in Art. 12 Abs. 5 DS-GVO dahingehend präzisiert werden, dass bei massenhaften Auskunftsersuchen an eine Vielzahl von Unternehmen ohne jeglichen Anhaltspunkt für eine Datenverarbeitung die Auskunft verweigert werden darf. \r\n\r\nDie im Digital Omnibus der EU Kommission vorgesehenen Einschränkungen hinsichtlich des missbräuchlich genutzten Auskunftsanspruchs und bei den Informationspflichten sind zu begrüßen.\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-01-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023827","regulatoryProjectTitle":"Ermöglichung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro.","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e1/b5/723714/Stellungnahme-Gutachten-SG2604170010.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Der Koalitionsausschuss hat am 12. April 2026 zur Abmilderung der gestiegenen Preise infolge des Iran-Krieges eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro beschlossen. Diese kann von den Arbeitgebern auf freiwilliger Basis an die Beschäftigten ausgezahlt werden. \r\n\r\nDurch die Entlastungsprämie werden einseitig die Arbeitgeber belastet. Dies ist für uns völlig unverständlich und klar abzulehnen. Auch wenn die Prämie steuer- und abgabenfrei ist, bleibt sie für Unternehmen eine direkte finanzielle Ausgabe. Die Entlastungsprämie erhöht die Arbeitskosten weiter und ist in Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Situation für die meisten Unternehmen nicht verkraftbar. Das Geld fehlt den Unternehmen für wichtige Investitionen in die Zukunft. Gerade für kleine und mittelständische Betriebe, die aktuell mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben und dringende Entlastungen benötigen, ist die Zahlung einer solchen Prämie völlig unrealistisch. Entscheidet sich der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen gegen die Auszahlung einer solchen Prämie, kann er die von der Politik geschürte Erwartungshaltung seiner Beschäftigten nicht bedienen. Dadurch wird das Betriebsklima nachhaltig geschädigt. \r\n\r\nDem Staat entgehen im Übrigen Einkommensteuereinnahmen und den Sozialkassen Beiträge durch die Steuer- und Abgabenfreiheit. Das engt den Handlungsspielraum des Staates weiter ein und schwächt die Finanzierung sozialer Sicherungssysteme.\r\n\r\nAuch tarifpolitisch ist das Vorhaben nicht durchdacht, da die Entlastungsprämie im Kalenderjahr 2026 keine Rücksicht auf tarifpolitische Gegebenheiten bzw. Laufzeiten von Entgelttarifverträgen nimmt. Dies stellt einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie dar. Sollte die Entlastungsprämie tatsächlich kommen, benötigen wir zumindest die Garantie, wonach die Anspruchsbegründung und Auszahlung der Entlastungsprämie nicht zwingend nur im Kalenderjahr 2026, sondern alternativ auch im Kalenderjahr 2027 erfolgen kann.\r\n\r\nWir betonen, dass wir die Entlastungsprämie aus den genannten Gründen vehement ablehnen. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nQuality Jobs Act\r\n\r\nPosition\r\nStand: April 2026\r\n \r\n \r\nVorwort\r\nNur wettbewerbsfähige Arbeitsplätze sind hochwertige Arbeitsplätze\r\nDie EU-Kommission hat in ihrer Quality Jobs Roadmap (Fahrplan für hochwertige Arbeitsplät-ze) angekündigt, im vierten Quartal 2026 einen sogenannten Quality Jobs Act zu \r\npräsentieren, in dem mehrere Gesetzesvorhaben zusammengefasst werden sollen. Der Strauß an Regulierungsideen ist bunt: „Algorithmisches Management“ (Automatisierung von Arbeitsmanagement) und der Einsatz von KI am Arbeitsplatz sollen zusätzliche Regeln unter-worfen werden. Telework (mobile Arbeit) und ein Recht auf Nichterreichbarkeit werden als weitergehend regulierungsbedürftig angesehen. Daneben sollen auch die Unterauftragsver-gabe und „gerechte Übergänge im Arbeitsrecht“ thematisiert werden, sowie die Durchset-zung von Arbeitsrecht und die Rolle der Sozialpartner dabei.\r\n\r\nWir lehnen dieses vor Belastungen und Bürokratieaufwuchs berstende Paket ab. Während parallel mit den EU-Omnibus-Initiativen sinnvolle Projekte zur Entlastung der Unternehmen verfolgt werden, kämen neue Restriktionen für Arbeitgeber beim flexiblen Arbeitseinsatz zur Unzeit. Die multiple Krisenlage, in der sich die europäische Wirtschaft auch angesichts des geopolitischen Kontextes befindet, erlaubt keine widersprüchliche Arbeitsrechtspolitik. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Betriebe darf nicht im Zuge \r\neines vagen Konzeptes „hochwertiger Arbeitsplätze“ unter die Räder geraten. Hochwertige Arbeitsplätze haben nur als wettbewerbsfähige Arbeitsplätze Bestand und Zukunft. Die Kommission muss sich an ihrem erklärten Ziel für 2024–2029 messen lassen: „Auf dieser Grundlage werden wir Vorschläge zur Vereinfachung, Konsolidierung und Kodifizierung der Rechtsvorschriften vorlegen, damit Überschneidungen und Widersprüchlichkeiten unter Aufrechterhaltung hoher Standards beseitigt werden.“\r\n\r\nIm vorliegenden Positionspapier haben wir unsere Vorschläge zu den diversen Themen hochwertiger Arbeitsplätze zusammengefasst.\r\nBertram Brossardt\r\n16. April 2026\r\n \r\n\r\n \r\nInhalt\r\nPosition auf einen Blick\t1\r\n1\tAlgorithmisches Management und Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz\t2\r\n2\tTelework und Recht auf Nichterreichbarkeit im Lichte des Arbeitsschutzes\t4\r\n3\tUnterauftragsvergabe\t7\r\n4\tGerechte Übergänge in der Arbeitswelt\t9\r\n5\tDurchsetzung und die Rolle der Sozialpartner\t12\r\n6\tFazit\t14\r\nAnsprechpartner/Impressum\t15\r\n\r\n\r\n \r\nPosition auf einen Blick\r\nAus dem Blumenstrauß an Themen soll kein Bürokratiemonster werden\r\nDie Kommission möchte im Rahmen der Quality Jobs Roadmap algorithmisches Management am Arbeitsplatz, Telework und ein Recht auf Nichterreichbarkeit, psychosoziale und ergo-nomischer Arbeitsschutzfragen, die Unterauftragsvergabe und gerechte Übergänge im Ar-beitsrecht sowie die Durchsetzung und Rolle der Sozialpartner thematisieren.\r\n\r\nSo vielgestaltig dieser Katalog ist, so sehr fordern wir, äußerste Zurückhaltung bei neuen An-forderungen und Belastungen für die Unternehmen zu üben. Die Befassung im Verbund ist vielmehr zu nutzen, den umfangreichen Acquis zu konsolidieren und zu vereinfachen.\r\n\r\nAlgorithmisches Management am Arbeitsplatz beschreibt längst etablierte Praktiken und wird hinreichend durch bestehende Vorschriften reguliert. Künstliche Intelligenz wird von der KI-Verordnung (AI Act) geregelt. Über deren Hochrisikosystem-Anforderungen hinaus dürfen keine zusätzlichen Hürden für den Technologieeinsatz aufgestellt werden.\r\n\r\nTelework ist mobile Arbeit, insbesondere im Homeoffice. Die Betriebe haben funktionierende Konzepte entwickelt basierend auf beiderseitiger Freiwilligkeit. Rigide Arbeitsschutzvorgaben für das Homeoffice wären weder interessengerecht noch durchsetzbar, da Arbeitgeber keine Kontrolle über die Wohnungen ihrer Mitarbeiter haben. Psychosoziale und ergonomische Risiken werden vom existierenden Arbeitsschutzrecht erfasst, es kann hier nur um eine ver-besserte Umsetzung der Regeln gehen. Ein Recht auf Nichterreichbarkeit gibt es durch die vorgeschriebenen Ruhezeiten bereits nach geltender Gesetzeslage.\r\n\r\nDie Unterauftragsvergabe ist ein wichtiges Geschäftsmodell für Auftragnehmer und dient den Auftraggebern zu Flexibilität, Skalierung und den Bezug externer Expertise. Einzelnen Missbrauchsfällen ist innerhalb der betroffenen Mitgliedstaaten zu begegnen. Eine Auswei-tung der gemeinsamen Verantwortlichkeit entlang der Auftragskette würde die Unterauf-tragsvergabe ineffizient verteuern und praktisch wenig nützen, zumal die Kontrollmöglich-keiten der Auftraggeber begrenzt sind.\r\n\r\nGerechte Übergänge in der Arbeitswelt gelingen, wenn Transformation unbürokratisch und effektiv gefördert wird. Mit schneller Reaktionsfähigkeit gelingt der produktive wirtschaftli-che Wandel auch im Interesse der Arbeitnehmer und des Arbeitsmarktes. Betriebliche Mitbe-stimmung und der arbeitsrechtliche Betriebsübergang dürfen sinnvollen Restrukturierungen nicht im Wege stehen.\r\n\r\nDie Sozialpartner sind der ideale Helfer bei der Durchsetzung des Arbeitsrechts. Sie finden sektorspezifisch, branchengenau und auf die lokalen Bedürfnisse angepasst im sozialen Dia-log praktikable Lösungen. Das gelingt aber nur, wenn ihre Verhandlungen freiwillig bleiben und die Tarifautonomie gewahrt wird.\r\n1\tAlgorithmisches Management und Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz\r\nAutomatisierung macht Arbeitsplätze hochwertiger\r\nIn der EU gibt es bereits einen umfassenden regulatorischen Rahmen zum algorithmischen Management und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz. Das Konzept von algorithmischem Management ist enorm weit: Die EU-Kommission versteht darunter die Au-tomatisierung von Managementfunktionen zur Betriebsüberwachung und zur Entschei-dungsfindung. Solche Praktiken sind seit vielen Jahrzehnten fest in den Arbeitsabläufen der europäischen Unternehmen integriert und auch reguliert. Eine Disruption etablierter, funkti-onierender algorithmisch gesteuerter Arbeitsorganisation kann nicht das Ziel von EU-Gesetzgebung sein. Im Gegenteil: Die Weiterentwicklung und den Einsatz von algorithmi-schem Management und Künstlicher Intelligenz in Europa zu fördern ist essenziell für Wachs-tum, Innovation und Produktivität und mithin die Basis für hochwertige Arbeitsplätze in der Zukunft. \r\n\r\nRegulatorische Initiativen der EU in diesem Feld können dahin gehen, die existierenden Rechtsgrundlagen möglichst klarzustellen und zu vereinfachen, sowie sie effektiv um- und durchzusetzen. Das Ziel muss Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sein.\r\n\r\nAutomatisierung am Arbeitsplatz wird in der EU bereits geregelt von der Unterrichtungs- und Anhörungsrichtlinie  mit ihrem Beteiligungsrecht bei der Einführung neuer Arbeitsmethoden, der Datenschutzgrundverordnung  mit ihrem Verbot vollständig automatisierter Entschei-dungen und der KI-Verordnung  mit ihren umfassenden Anforderungen an den Einsatz von KI-Systemen im Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus behandeln Einzelaspekte die Arbeits-schutz-Rahmenrichtlinie , Arbeitszeitrichtlinie , Arbeitsbedingungenrichtlinie , Plattform-richtlinie , Vereinbarkeitsrichtlinie , Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie  und die Gleichbe-handlungsrichtlinie . Der Quality Jobs Act könnte eine Konsolidierung dieser Rechtsakte in Angriff nehmen: Doppelungen tilgen, Formalanforderungen und unnötige Berichtspflichten abschaffen, Auskunftspflichten auf Sinnhaftigkeit und Missbrauchsanfälligkeit überprüfen sowie Handlungsempfehlungen und Best Practices herausstellen, um die Compliance beim Einsatz von algorithmischem Management und KI am Arbeitsplatz zu erleichtern. Wichtig ist außerdem ein Angebot zur effektiven Aus- und Fortbildung der Arbeitnehmer: Wie können sie den größten Nutzen aus algorithmischem Management und dem Einsatz von KI ziehen? Welche Fähigkeiten müssen sie entwickeln und trainieren, um in der Arbeitswelt der Zukunft zu bestehen? Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt es, die Hürden für den Einsatz neuer Technologien zu senken, Kosten der Compliance niedrig zu halten und Hilfestel-lungen für eine effiziente Digitalisierung zu bieten. \r\n\r\nKein Weg nach vorne wäre die Einführung zusätzlicher einschränkender rechtlicher Anforde-rungen an den Einsatz von algorithmischem Management und KI. Das stünde im Wider-spruch zum erklärten Ziel der Kommission, „Vorschläge zur Vereinfachung, Konsolidierung und Kodifizierung der Rechtsvorschriften (vorzulegen), damit Überschneidungen und Wider-sprüchlichkeiten unter Aufrechterhaltung hoher Standards beseitigt werden.“  Diesem Ziel dienen die Omnibus-Initiativen der Kommission, insbesondere der Digital-Omnibus, der nicht durch einen falsch verstandenen Fahrplan für Hochwertige Arbeitsplätze in die verkehrte Richtung geschickt werden darf. Europa muss die Chancen durch neue Technologien ergrei-fen und auf diese Weise die Arbeitsplatzqualität verbessern:  Gemäß den einschlägigen Euro-barometer Umfragen sehen 62 Prozent der Europäer den Einsatz von Robotik und Künstli-cher Intelligenz am Arbeitsplatz positiv und 70 Prozent erwarten sich davon Produktivitäts-steigerungen. Studien der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeits-platz (EU-OSHA) zeigen, dass der Einsatz Künstlicher Intelligenz großes Potenzial hat, Ge-sundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu reduzieren.\r\n\r\nDie Vorgaben aus der Plattformrichtlinie zum algorithmischen Management dürfen keines-falls auf die allgemeine Arbeitswelt übertragen werden. Abgesehen davon, dass die Platt-formrichtlinie diesbezüglich schon in ihrem eigenen Anwendungsbereich als übertrieben restriktiv zu bewerten ist, wurde sie mit Blick auf eine sehr besondere Art von Arbeit und Arbeitsvermittlung mit sektorspezifischen Herausforderungen und Problemen geschaffen. Der sehr kleine und spezielle Sektor der Plattformökonomie kann keine Standards für die Gesamtheit des europäischen Arbeitsmarktes setzen. \r\nDrei konkrete Anliegen\r\n–\tAlgorithmisches Management am Arbeitsplatz ist Automatisierung von Arbeitsorganisati-on. Sie ist seit vielen Jahren etabliert und der korrespondierende Arbeitsschutz ist umfas-send geregelt. Es darf nicht von einem neuen Wort auf neue Anforderungen geschlossen werden.\r\n–\tDie EU hat die Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz vor allem mit der KI-Verordnung (AI Act) bereits regulatorisch erfasst. Das Arbeitsrecht ist darin aufgenom-men, Arbeitsmanagement-KI-Systeme sind Hochrisikosysteme im Sinne der Verordnung. Zusätzliche Anforderungen zu schaffen, während die KI-Verordnung noch gar nicht voll-umfänglich in Anwendung ist, wäre der falsche Weg.\r\n–\tRichtig ist, die zahlreichen Richtlinien zum Arbeitsschutz zu konsolidieren, Doppelungen abzubauen und Rechtsklarheit zu schaffen.\r\n\r\n2\tTelework und Recht auf Nichterreichbarkeit im Lichte des Arbeitsschutzes\r\nPsychosoziale und ergonomische Herausforderungen gemeinsam meistern\r\nDurch flexible Arbeitsformen außerhalb der Betriebsstätte erweitern sich die Möglichkeiten für Unternehmen, überregional und grenzüberschreitend Arbeitskräfte und Spezialisten zu rekrutieren. Dieses positive Arbeitsmarktpotential darf nicht beschnitten werden durch pro-hibitive Vorgaben zur mobilen Arbeit.\r\n\r\nWenn Arbeitnehmer außerhalb der Betriebsstätte arbeiten, ist es für den Arbeitgeber prak-tisch schwierig, eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchzuführen, wie sie die Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie grundsätzlich vorsieht.  Die Arbeitsstättenrichtlinie  und die Bildschirmarbeitsplatzrichtlinie  sind über 35 Jahre alt. Die Ubiquität von mobiler Arbeit in der heutigen Arbeitswelt konnten sie noch nicht berücksichtigen. Es ist sinnvoll, diese Rege-lungen an die heutige Arbeitsrealität anzupassen. Leitmotive dabei müssen Flexibilität, Ver-einfachung und Verhältnismäßigkeit sein. Das fängt beim Begriff an: Wenn sich „Telework“ als Bezeichnung durchsetzen soll, dann muss sie breit gefasst sein und alle Formen der mobi-len Arbeit umfassen, insbesondere Homeoffice und Arbeit unterwegs in Verkehrsmitteln, Hotels oder Co-Working-Spaces. Das bringt mit sich, die Vielgestaltigkeit dieser verschiede-nen Settings anzuerkennen und zwingende Vorgaben zu deren Ausgestaltung zu minimieren. Arbeitsschutzrecht kann nicht sinnvollerweise eine detaillierte Arbeitsplatzgestaltung vor-schreiben, die der Arbeitgeber außerhalb der Betriebsstätte weder steuern noch kontrollie-ren kann. Nur prinzipiengeleitete und flexible Rahmenregelungen sind praktisch umsetzbar.\r\n\r\nWir unterstützen eine Revision von Arbeitsstättenrichtlinie und Bildschirmarbeitsplatzrichtli-nie. Sie sollte sich aber nicht darauf versteifen, neue rigide Vorgaben zur Gestaltung von (Bildschirm-)Arbeitsplätzen aufzulegen. Stattdessen kann ein einfacherer Rahmen mit Rech-ten und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Ausgleich zur Ausgestaltung des Arbeitsplatzes entstehen, der in den Mitgliedstaaten effektiv um- und durchzusetzen ist. Die zwei Richtlinien können zusammengefasst werden, indem die wichtigen Elemente der Bild-schirmarbeitsplatzrichtlinie in die Arbeitsstättenrichtlinie aufgenommen werden. Wichtig sind diejenigen Elemente, bei denen aufgrund wissenschaftlicher Evidenz ein kausaler Zusam-menhang zwischen Risiko und nachteiligen Gesundheitsfolgen für den Arbeitnehmer besteht. Bei der Revision kann klargestellt werden, dass die Gefährdungsbeurteilung gemäß der Ar-beitsschutz-Rahmenrichtlinie auch psychosoziale und ergonomische Risiken umfasst. Zur Arbeit außerhalb der Betriebsstätte, insbesondere Homeoffice, sollte die begrenzte rechtliche und faktische Einflussmöglichkeit des Arbeitgebers bedacht und entsprechend die Mitver-antwortlichkeit der Arbeitnehmer für ihren Arbeitsschutz in diesen Situationen ausformuliert werden.\r\n\r\nSoweit sich der Stand der Arbeitswissenschaft weiterentwickelt und weitere Risiken und Her-ausforderungen des arbeitsplatzbezogenen Arbeitsschutzes aufgedeckt werden, können und sollten diese untergesetzlich mit Technischen Regeln durch die mitgliedstaatlichen Arbeits-schutzbehörden (in Deutschland: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, baua) adressiert werden.\r\n\r\nIm Übrigen sollte bei der Revision davon abgesehen werden, wieder sehr detaillierte und unflexiblen Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung von Arbeitsplätzen zu treffen, wie sie in den Anhängen der Arbeitsstättenrichtlinie und der Bildschirmarbeitsplatzrichtlinie vorhanden sind. Gesetzgeberisches Mikromanagement zur Ausstattung von Arbeitsplätzen war und ist kein zukunftsweisendes Konzept. Fatal wäre eine Ausweitung solcher Vorgaben auf Arbeit außerhalb der Betriebsstätte. Das würde dazu führen, dass viele Arbeitgeber vor dem Auf-wand und den Kosten zurückschrecken und Arbeit außerhalb der Betriebsstätte gar nicht mehr zulassen. Die Flexibilität von Homeoffice und mobiler Arbeit wäre dahin. \r\n\r\nEine Regulierung von Telework hat anzuerkennen: \r\n–\tDer Arbeitgeber hat keinen Zutritt zu einem Büro in der Wohnung des Arbeitnehmers.\r\n–\tSoll der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung des Heimbüros des Arbeitnehmers vor-nehmen, kann er wegen der Vielgestaltigkeit von Wohnungen kein standardisiertes Ver-fahren anwenden und die Umsetzung arbeitswissenschaftlicher Standards kann je nach individueller Wohnungsgestaltung schwierig bis unmöglich sein. \r\n–\tFür Arbeitnehmer ist es ein Vorteil und ein Privileg, abhängige Arbeit außerhalb der Be-triebsstätte an einem selbst gewählten Ort erbringen zu können. Das rechtfertigt eine ge-steigerte Eigenverantwortung beim Arbeitsschutz und bei den Arbeitsmitteln.\r\n–\tMit den bestehenden Regelungen für die Beurteilung von Belastungen werden bereits jetzt alle Belastungsarten abgedeckt. Dass insbesondere psychische Belastungen und psy-chosoziale Risiken heute besser erkannt werden, wird vom geltenden Arbeitsschutz au-tomatisch und aus Eigeninteresse der Arbeitgeber für gesunde, arbeitsfähige Arbeitneh-mer umgesetzt und gibt keinen Anlass für zusätzliche gesetzliche Vorgaben.\r\n\r\nZum Recht auf Nichterreichbarkeit:\r\n–\tArbeitgeber haben kein Recht zur Inanspruchnahme ihrer Arbeitnehmer nach dem jewei-ligen Ende von deren Arbeitszeit beziehungsweise in deren Ruhezeit. Das folgt zwanglos in der Europäischen Union aus dem geltenden Arbeitszeitrecht. Wenn ein Recht auf Nichter-reichbarkeit postuliert wird, so ist das kein neues Arbeitnehmerschutzrecht, sondern eine Durchsetzungsfrage geltender Bestimmungen.\r\n–\tDie weite Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologie zur Durchfüh-rung von Arbeitsverhältnissen bedarf des verantwortungsvollen Umgangs mit der einher-gehenden Konnektivität auf beiden Seiten.\r\n–\tDas beiderseitige Bewusstsein für verantwortungsvollen Umgang mit Konnektivität zu schärfen, ist eine gemeinsame Aufgabe mit Informations- und Schulungsobliegenheiten und kein durch einseitige Ansprüche zu lösendes Problem.\r\n–\tDie richtige Balance zwischen zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlicher Erreich-barkeit und verdienten Ruhe- und Ausgleichsphasen kann nur betriebsindividuell und an-gepasst, nicht aber mit allgemeiner übergreifender Gültigkeit gefunden werden.\r\n\r\nZusammenfassend drei rechtspolitische Schlaglichter:\r\n–\tKein Einbezug von Telework im Sinne von mobiler Arbeit insbesondere im Homeoffice in die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie.\r\n–\tUpdate von Arbeitsstättenrichtlinie und Bildschirmarbeitsplatzrichtlinie ohne detaillierte Vorgaben zur Innenarchitektur von Büros.\r\n–\tPsychosoziale Risiken werden bereits von der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie erfasst. Das kann bei einer Revision klargestellt werden.\r\n\r\n3\tUnterauftragsvergabe\r\nSkalierung und Flexibilität nicht erdrosseln\r\nDie Kommission stellt in ihrer Konsultation  richtig fest und es soll hier noch einmal wieder-holt werden: Unterauftragsvergabe ist ein legitimes Geschäftsmodell. Sie fördert Innovation, indem sie Unternehmen Zugriff auf die Expertise spezialisierter Subunternehmen eröffnet und dabei die flexible Skalierung ihres Geschäfts erleichtert. Sie ist ein wichtiger Bestandteil einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft.\r\n\r\nDer Schutz von Arbeitnehmern in Unterauftragsketten ist ebenso wichtig und wird bereits von den bestehenden EU-Vorschriften unternommen. Die Entsenderichtlinie  und die dazu erlassene Durchsetzungsrichtlinie  sehen die gemeinsame Verantwortlichkeit von Auftrag-geber und Auftragnehmer für die Rechte der Arbeitnehmer in Unterauftragsketten im Bau-bereich und weiteren gefährdeten Sektoren vor. Sie erlaubt strengere Regeln in den Mit-gliedstaaten, wo diese besondere Gefährdungslagen identifizieren. Grenzüberschreitende Sachverhalte werden von der Arbeitgeber-Sanktionsrichtlinie  erfasst. Die EU-Vergaberichtlinie  ermöglicht eine Überwachung und Kontrolle der Unternehmen in der gesamten Kette der Unterauftragsvergabe.\r\n\r\nProblematischen Konstellationen kann durch eine effektive Umsetzung und Durchsetzung der existierenden Regeln begegnet werden. Indem Gewerbeaufsichtsbehörden in den Mit-gliedstaaten gestärkt werden, können sie mit dem bestehenden Instrumentenkasten Miss-brauch in Einzelfällen effektiv bekämpfen. Für die große Mehrheit der willentlich rechtstreu-en Unternehmen können behördliche Hilfestellungen helfen, Mindeststandards bei Arbeits-bedingungen und Arbeitsschutzregeln einzuhalten. Auch die Sozialpartner können eine wich-tige Rolle spielen, indem sie Best Practices beisteuern, deren Beachtung eine entlastende rechtliche Vermutung für Compliance begründet.\r\n\r\nDie EU kann hier mit Digitalen Tools unterstützen, etwa zur Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 mit der Ausstellung von A1-Bescheinigungen für den grenzüber-schreitenden Arbeitseinsatz. Die Entwicklung eines zusammenfassenden Europäischen Sozi-alversicherungsausweises (ESSPASS) wäre ein weiterer Meilenstein.\r\n\r\nInsgesamt ist davon abzuraten, weitere materielle Restriktionen für die Unterauftragsverga-be zu schaffen. Der Produktivität entlang der gesamten Wertschöpfungskette können sie nur schaden. Unternehmen brauchen die Freiheit und die Rechtssicherheit, Unterauftragsverga-be dort einzusetzen, wo sie sie organisatorisch und inhaltlich für sinnvoll erachten. Die Mög-lichkeit zur Vergabe, zur Annahme und zur Durchführung von Aufträgen in Auftragsketten wird von der unternehmerischen Freiheit gemäß Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützt.\r\n\r\nAm 12. Februar 2026 hat das Europäische Parlament den nichtlegislativen Initiativbericht angenommen. Es ist positiv zu bewerten, dass das Plenum gegen die Forderung nach einer verbindlichen Richtlinie, gegen die Begrenzung von Unterauftragsketten und gegen die Ein-führung einer branchenübergreifenden Gesamtschuldnerhaftung entlang der Unterauftrags-kette gestimmt hat. Eine Mehrheit der Abgeordneten unterstützt diese Regelungen somit nicht. Dieses klare Votum sollte die Europäische Kommission respektieren.\r\n\r\nInsgesamt sollte der Fokus nicht auf zusätzlichen Regulierungen, sondern auf der konsequen-ten Durchsetzung bestehenden Rechts in den Mitgliedstaaten liegen. Neue Behördenzustän-digkeiten oder legislative Initiativen auf EU-Ebene sind hierfür nicht notwendig. Branchen-spezifischen Herausforderungen ist wirksamer durch die Sozialpartner vor Ort sowie durch eine verbesserte Anwendung und Kontrolle bestehender Regelungen auf Ebene der Mitglied-staaten zu begegnen. \r\nKonkrete Forderungen und Anregungen\r\n–\tKeine Legislativinitiativen der EU, keine neuen Behördenzuständigkeiten auf EU-Ebene.\r\n–\tKeine konkreten Vorgaben zu Arbeitsbedingungen in Unteraufträgen, insbesondere keine Mindestlöhne, für die die EU im Übrigen keine Kompetenz hat, Art. 153 AEUV.\r\n–\tKeine Ausweitung der gemeinsamen Verantwortlichkeit in der Auftragskette: Die resultie-renden Versicherungsnöte der Auftraggeber machen Unterauftragsvergabe unwirtschaft-lich teuer.\r\n–\tBesonders der Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter der Auftragnehmer darf nicht eska-liert werden, weil die Auftraggeber keine Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten über die Mitarbeiter ihrer Subunternehmer haben.\r\n–\tBranchenspezifische Herausforderungen können und sollten durch gemeinsame Arbeit der Sozialpartner und bessere Anwendung bestehender Regeln gelöst werden.\r\n–\tDas Mandat der Europäischen Arbeitsbehörde ELA muss dafür nicht ausgeweitet werden; wichtig und sinnvoll bleiben aber das Bereitstellen von Informationen über Rechte und Pflichten.\r\n4\tGerechte Übergänge in der Arbeitswelt\r\nTransformation im Großen und im Kleinen\r\nEuropäische Arbeitgeber und Arbeitnehmer meistern jeden Tag die Transformation der Ar-beitswelt. Der Weg der Transformation geht nach vorne, über Innovation zu neuen Ge-schäftsmodellen, die die Basis für europäische Arbeitsplätze und Wohlstand in der Zukunft bilden. Stagnation würde zu Verfall, Regression und weniger Beschäftigung führen. Unter-nehmerische Übergänge sind essenziell für Geschäftsgängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig ist es unmöglich, produktiven wirtschaftlichen Wandel gesetzlich zu erzwingen.\r\n\r\nDer politisch gewollte doppelte Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft drängt die Unternehmen dazu, neue Technologien einzuführen, ihre Produktionsprozesse umzustellen und ihre Dienstleistungen anzupassen. Paradigmenwechsel, wie der Abschied von fossilen Brennstoffen erfordern tiefgreifende strukturelle Änderungen. Angesichts dieser Herausfor-derungen müssen Arbeitgeber schnell reagieren, zumal der Verzug nötiger Restrukturierung signifikante finanzielle Einbußen, verminderte Wettbewerbsfähigkeit und nicht zuletzt nega-tive soziale Konsequenzen zeitigt. \r\n\r\nEs gibt bereits einen umfassenden Ansatz der EU für gerechte Übergänge in der Arbeitswelt. Der EU-Qualitätsrahmen für die Antizipation von Veränderungen und Umstrukturierungen wurde 2013 beschlossen. Der Rat hat 2022 seine Empfehlung für einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität veröffentlicht. Der Rat hat als EPSCO (Rat für Beschäftigung, Sozialpoli-tik, Gesundheit und Verbraucherschutz) die Umsetzung dieser Empfehlung im November 2023 in Angriff genommen. Es gibt zielgerichtete EU-weite finanzielle Unterstützungsmecha-nismen für die grüne Transformation. Der Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transi-tion Fund, JTF) beläuft sich auf beinahe 20 Milliarden Euro für die Jahre 2020 bis 2027 und adressiert die Maßnahmen zur Weiterbildung und Umschulung in denjenigen Regionen und Sektoren, die am meisten von der Dekarbonisierung betroffen sind. Der Klima-Sozialfonds (Social Climate Fund, SCF) soll von 2026–2032 mindestens 86,7 Milliarden Euro mobilisieren basierend auf den einzelnen Klima-Sozialplänen der Mitgliedstaaten.\r\n\r\nDie Kommission hat zutreffend festgestellt, dass der Besitzstand der EU (acquis commun-autaire) eine solide Basis für die Beteiligung von Arbeitnehmern auf Betriebs- und Unterneh-mensebene bereitstellt, gerade auch in Bezug auf Restrukturierungsplanung und Verände-rungsmanagement. Vier Richtlinien gewährleisten die Arbeitnehmerbeteiligung und den Schutz von Arbeitnehmerrechten in diesem Bereich: Die Unterrichtungs- und Anhörungs-richtlinie , die Massenentlassungsrichtlinie , die Betriebsübergangsrichtlinie  und die re-formierte Richtlinie über Europäische Betriebsräte . Letztere hat erst 2025 die Informations- und Anhörungsrechte von Arbeitnehmervertretern in größeren grenzüberschreitend tätigen europäischen Unternehmen weiter verstärkt, verbunden mit erheblichen Mehrbelastungen für diese Unternehmen. \r\n\r\nNur wettbewerbsfähige Unternehmen können die Investitionen in neue Technologien und Arbeitskräfte stemmen, um eine grüne und gerechte Transformation zu realisieren. Wir glauben, dass keine neuen Gesetze vonnöten sind, sondern die existierenden Regelungen effektiver angewandt werden können. Das Europäische Parlament hat zu recht im März 2025 und im Januar 2026 eine Aufforderung an die Kommission für neue gesetzliche Maß-nahmen zu gerechten Übergängen in der Arbeitswelt zurückgewiesen.\r\n\r\nDie Kommission plant, im ersten Halbjahr 2026 einen Bericht über Umsetzung, Anwen-dungsbereich und Effektivität der Informations- und Anhörungsrichtlinie, der Massenentlas-sungsrichtlinie und der Betriebsübergangsrichtlinie zu erarbeiten. Dieser Bericht sollte sich auf die Darstellung und Bewertung nationaler Umsetzungsmaßnahmen und Rechtsprechung konzentrieren. Außerdem ist eine Studie zu Restrukturierungsmaßnahmen aus Sicht der Stra-tegie für Start-ups und Scale-ups in der EU geplant. Hier sollte der Fokus darauf liegen, wie Innovation gefördert werden kann und welche Hürden für die Innovation und die Skalierung von Unternehmen bestehen. \r\n\r\nSinnvoll wäre eine umfassende Handreichung zu gerechten Übergängen in der Arbeitswelt, die die rechtlichen Bedingungen und die verfügbaren EU-Fördermittel darstellt. Ein Annex mit Best Practices aus den Mitgliedstaaten könnte Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.\r\nRisiken für Unternehmen\r\nHerausforderungen der Transformation sind unterschiedlichster Natur, abhängig von Hand-lungsfeld, Geschäftsmodell, Organisationsreife, regionalem und nationalem Kontext und vie-lem mehr brauchen Unternehmen einen flexiblen Ordnungsrahmen, der sie in ihrer Restruk-turierung unterstützt, aber keine rigiden gesetzlichen Stoppschilder in Einheitskonfektion, die nur die Kosten für die Transformation in die Höhe treiben. Folgende Aspekte müssen immer mitbedacht werden:\r\n\r\n–\tDer rechtliche Ordnungsrahmen für die grüne Transformation besteht bereits; in Erfül-lung des Green Deal ist bereits eine Vielzahl an Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht und umgesetzt, einschließlich des Gesetzespakets „Fit für 55“.\r\n–\tDem Subsidiaritätsprinzip entsprechend ist das Management der grünen Transformation effektiv in den Mitgliedstaaten zu verorten, da es nach der Natur der Sache angepasste nationale, regionale und lokale Steuerung erfordert.\r\n–\tKlimapolitische Ambitionen sind nur mit wettbewerbsfähigen Unternehmen zu verwirkli-chen. Wirtschaftswachstum und eine starke Industrie sind die unabdingbare Grundlage, Arbeitsplätze und nachhaltige Soziale Sicherung zu gewährleisten.\r\n\r\nDie grüne und die digitale Transformation betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in ihren unterschiedlichen Rollen und Verantwortlichkeiten. Arbeitgeber haben ihren Ge-schäftsbetrieb am Laufen zu halten, um finanzielle Ressourcen zu erschließen, die sie in Zu-kunftsinvestitionen und die laufende Geschäftstätigkeit fließen lassen, einschließlich der Geh-älter der Arbeitnehmer. Diese wiederum geben mit ihrer täglichen Arbeit ihr Bestes für den Betrieb und werden dafür bezahlt. \r\n\r\nIn der EU gibt es ein hochentwickeltes System der betrieblichen und unternehmerischen Ar-beitnehmerbeteiligung, das sich auch auf unternehmerische Übergänge erstreckt. Diesen Besitzstand und die wohlverstandenen Rollen der Betriebsparteien im Blick sprechen wir uns gegen legislatorische Ansätze aus, obligatorische Kollektivverhandlungen zu Unternehmens-transformationen vorzuschreiben. Verhandlungen von Betriebsparteien und gegebenenfalls Tarifparteien müssen im Grundsatz immer freiwillig bleiben. \r\nWeitere konkrete Forderungen und Vorschläge\r\n–\tKeine weitere Ausweitung der Mitbestimmung: Insbesondere durch die Richtlinie über Europäische Betriebsräte sind erst kürzlich viele Vorgaben hinzugekommen, deren Um-setzung erst noch zu bewältigen ist.\r\n–\tMitwirkungsrechte entbürokratisieren: Alle formalen Anforderungen im Rahmen von Mitbestimmungsrechten müssen auf den Prüfstand.\r\n–\tMitbestimmungsstrukturen anpassungsfähig gestalten: Besondere Unternehmens- und Betriebskonstellationen benötigen Gestaltungsspielraum in der Mitbestimmung.\r\n–\tDigitalisierung und neue Technologien unterstützen: Es bedarf nicht nur einer Digitalisie-rung des Mitbestimmungsrechts, sondern auch eines positiven Grundansatzes für die Zu-sammenarbeit der Betriebs- und Unternehmenspartner beim Thema Digitalisierung und neue Technologien.\r\n–\tBeschleunigung von Mitbestimmungsverfahren, etwa durch die Einführung von (kurzen) Fristen: Unternehmen müssen schnell auf Anforderungen von Kunden, wirtschaftliche Entwicklungen oder Krisen reagieren können. Besonders wichtig ist die Beschleunigung der erzwingbaren Mitbestimmung durch Fristen. Hier muss eine zeitliche Begrenzung für Mitbestimmungsverfahren auf maximal drei Monate vorgesehen werden.\r\n–\tWenn die Betriebsübergangsrichtlinie oder die Massenentlassungsrichtlinie reformiert werden sollen, sind zuvörderst die ungelösten Rechtsprobleme anzugehen, die sie auf-werfen: Das sind bei der Betriebsübergangsrichtlinie die unklare Rechtslage zum Über-gang von individuellen und kollektiven Rechten der Arbeitnehmer sowie das Wider-spruchsrecht. Bei der Massenentlassungsrichtlinie ist es das praktisch kaum richtig durch-zuführende Anzeigeverfahren bei den Arbeitsagenturen vor Massenentlassungen, dessen unverhältnismäßige Sanktionierung nicht dem Arbeitsmarkt dient, sondern nur Unter-nehmen im Restrukturierungsstau belastet.\r\n–\tStrukturwandel unterstützen: Transformationsprozesse mit dem Ziel der Erhaltung und der Schaffung neuer Arbeitsplätze müssen im Bereich der Mitbestimmung beschleunigt werden, ohne ihre Substanz zu verändern oder zu beschneiden.\r\n\r\n\r\n5\tDurchsetzung und die Rolle der Sozialpartner\r\nSozialer Dialog ist die treibende Kraft der Arbeitswelt\r\nDie starken Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer in der EU müssen auch umgesetzt werden. Sozialer Dialog und die Zusammenarbeit der Sozialpartner können die Anwendung des Ar-beitsrechts sicherstellen, wenn man ihnen den dafür nötigen Freiraum lässt.\r\n\r\nDie Empfehlung des Rates vom 12. Juni 2023 zur Stärkung des sozialen Dialogs in der Euro-päischen Union und der Pakt für Europäischen Sozialen Dialog vom 05. März 2025 sind sinn-volle Initiativen, die Rolle der Sozialpartner in der Rechtsdurchsetzung zu stärken. Sie können aber nur fruchtbar sein, wenn der freiwillige Charakter des Sozialen Dialogs, die Autonomie der Sozialpartner und die Diversität der nationalen Systeme von Kollektivverhandlungen und Koalitionsfreiheit gewahrt wird.\r\n\r\nEine klare und einfache Regulierung ist die wesentlichen Bedingung für Compliance. Doppe-lungen und Doppeldeutungen rechtlicher Anforderungen unterminieren jegliche Compli-ancebemühungen der Unternehmen.\r\n\r\nDie nationale Gewerbeaufsicht ist ebenso ein wichtiger Faktor in der effektiven Anwendung von Arbeitsrecht. Die Durchsetzung von Arbeitgeberpflichten muss innerhalb der Mitglied-staaten erfolgen; die EU kann die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, etwa durch die Förde-rung des Austausches von Best Practices zwischen nationalen Behörden. Die Kontrolle von Betrieben funktioniert am besten, wenn sie nicht auf Strafen und Sanktionen fokussiert, son-dern gleichzeitig Sensibilisierung, Beratung und Training anbietet. Ein pädagogischer Ansatz mit smarten Kontrollen ist hier der richtige Weg. Ein in Teilen negatives Image der Gewerbe-aufsicht kann sich dadurch wandeln vom entwicklungsfeindlichen Inquisitor hin zu einem positiv unterstützenden Begleiter. Die EU kann hier ansetzen, sowohl die Leistungsfähigkeit der Behörden wie die Effizienz der Kontrollen zu verbessern. Die Kontrollen werden aller-dings nicht davon besser, dass auf der Ebene darüber zusätzliche gesetzliche Anforderungen geschaffen würden. \r\n\r\nDie Arbeitgeber-Sanktionsrichtlinie  gibt den Mitgliedstaaten einiges an Flexibilität, mit un-terschiedlichen Ansätzen die Richtlinienziele zu verfolgen. Nationale Besonderheiten im Ar-beitsmarkt, die jeweiligen Prävalenz und Folgen von Schwarzarbeit und Migration, und die Schwere etwaiger Verstöße dürfen berücksichtigt werden. Das ist eine sinnvolle Differenzie-rungsmöglichkeit, da jegliche Maßnahmen gegenüber Arbeitgebern immer zielgerichtet und verhältnismäßig zu sein haben.\r\n\r\nAngesichts der für 2026 angekündigten Revision des Mandats der Europäischen Arbeitsbe-hörde ELA wollen wir darauf hinweisen, dass die Arbeitsbehörde auch zukünftig unbedingt die mitgliedstaatliche Prärogative, Kompetenz und das Opportunitätsprinzip hinsichtlich der behördlichen Kontrollen einhalten muss. Die ELA ermöglicht, erleichtert und unterstützt Kon-trollen, hat aber kein Initiativrecht. Die Initiative für grenzüberschreitende konzertierte Kon-trollen liegt bei den beteiligten Mitgliedstaaten, die sie dann zielgerichtet durchführen.\r\n\r\nWichtig ist in diesem Zusammenhang, die Gründe für Non-Compliance zu erforschen. Dabei zeigt sich oft, wie schwierig und komplex es zumal für kleine und mittelständische Unter-nehmen (KMU) ist, die einschlägigen Regeln überhaupt zu verstehen, um sie gesetzeskon-form umzusetzen. Auch hier können wieder offizielle digitale Tools helfen, beispielsweise für die eDeclaration bei der Meldung von Arbeitnehmerentsendungen. \r\n\r\nSchließlich und übergreifend sind Sozialpartnervereinbarungen gegenüber zusätzlichen EU-Vorschriften grundsätzlich vorzuziehen, da nur jene die nationalen und sektorspezifischen Notwendigkeiten effektiv aufgreifen und behandeln können.\r\nWovor wir warnen\r\nIn letzter Zeit werden von der EU-Sozialpolitik einzelne Missbrauchsfälle herangezogen, um daraus eine allgemeine Fehlentwicklung abzuleiten und gesetzliche Maßnahmen zu ergrei-fen. Diese gesetzespolitische Praxis muss einem Realitätscheck unterzogen werden. Selbst-verständlich muss Schwarzarbeit bekämpft werden. Die Europäische Plattform zur Bekämp-fung von Schwarzarbeit der ELA mit ihren vielfältigen Projekten grenzüberschreitender Zu-sammenarbeit leistet zu diesem Ziel einen wichtigen Beitrag. Gleichzeitig dürfen identifizierte Einzelfälle von Missbrauch nicht als hinreichendes Argument für neue zusätzliche Vorschrif-ten angeführt werden, während bereits existierende Regeln mit überschneidenden Anwen-dungsbereichen nicht ordentlich durchgesetzt werden. Ansonsten droht ein Negativkreislauf regulatorischer Inflation, der kollateral sämtliche gesetzestreuen Unternehmen belastet.\r\n\r\nAktive Sozialpartner sind hier die Compliance-Schaltzentrale. Sie können nicht nur Arbeit-nehmer über ihre Rechte aufklären, sondern auch die Arbeitgeber effektiv bei ihren Bemü-hungen um Gesetzeskonformität unterstützen. Es wäre falsch, die Rolle der Sozialpartner auf eine bloße Interessenvertretung für die Arbeitnehmer zu reduzieren. Sinnvoll ist, den Sozial-partnern weitgehende und rechtswirksame Möglichkeiten zu geben, gesetzliche Vorgaben für die betroffenen Unternehmen zu konkretisieren und umsetzbar zu machen. Das kann durch Öffnungsklauseln und Richtigkeitsvermutungen im Gesetz erfolgen. Eine Fehlsteue-rung wäre hingegen, Sozialpartnerverhandlungen zu erzwingen oder auch Allgemeinver-bindlichkeitserklärungen von vorneherein zum Ziel zu erklären. Die Freiwilligkeit von Sozial-partnerverhandlungen – Inhalts- und Abschlussfreiheit – muss das Prinzip und die Maxime bleiben. Alles andere wäre keine Förderung, sondern eine Beschneidung von Tarifautonomie. Nur freiwillige Sozialpartnerergebnisse bringen die Gewähr für eine effektive Umsetzung mit sich.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n6\tFazit\r\nAnalysieren geht vor Regulieren\r\nDie Kommission hat viele relevante Materien für die moderne Arbeitsrechtspolitik identifi-ziert. Wir glauben aber nicht, dass man diese verschiedenen Themen alle in einem einzigen Gesetzesakt oder auch Gesetzespaket unterbringen sollte, wie es die Bezeichnung des Vor-habens als Quality Jobs Act suggeriert. Das Gesetzesvorhaben wäre über die Maßen kompli-ziert und ließe sich nicht einheitlich abstimmen.\r\n\r\nDaneben müssen wir die Projektbezeichnung als Quality Jobs oder deutsch „Hochwertige Arbeitsplätze“ hinterfragen. Die Qualität eines Arbeitsplatzes ist von vielen Faktoren abhän-gig, die komplex zusammenwirken und sich ständig verändern. Es ist weder angebracht noch überhaupt möglich, einen „hochwertigen Arbeitsplatz“ gesetzlich zu definieren und vorzu-schreiben.   \r\n\r\nJegliche Initiativen der EU-Kommission sollten eine umfassende Analyse der existierenden Regulierung durchführen und ihren Fokus darauf legen, wie man diese vereinfachen und besser durchsetzen kann. Dabei beginnt Durchsetzung damit, die betroffenen Unternehmen zu unterstützen, die an sie gestellten Anforderungen zu erfassen und zu verstehen. Das gilt insbesondere, aber nicht nur für KMU. Wir sind der Meinung, dass in den meisten der von der Kommission identifizierten Bereiche die bestehenden Regelungen genügen – indem sie richtig durchgesetzt werden.\r\n\r\nBei der EU-weiten Regulierung sind immer die zwei Dimensionen der unterschiedlichen Rege-lungsniveaus in den Mitgliedstaaten zu beachten: Erstens muss das hohe Niveau von Arbeits-bedingungen in bestimmten Mitgliedstaaten anerkannt werden und in der Regulierung da-rauf geachtet werden, den Unternehmen dort nicht zusätzliche Restriktionen aufzuerlegen, die angesichts des dort herrschenden Schutzniveaus nicht angemessen sind. Und zweitens ist eine Vollharmonisierung sämtlicher Arbeitsbedingungen innerhalb der EU weder möglich noch erstrebenswert. Auch der Wettbewerb unter den EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze gehört zum integrierten Markt der Europäischen Uni-on und zu ihrer schützenswerten Arbeitnehmerfreizügigkeit. \r\nSumma\r\n–\tBestehende Regulierung konsolidieren und vereinfachen.\r\n–\tAnwendung des Acquis durch nichtlegislative unterstützende Maßnahmen fördern.\r\n–\tNeue gesetzliche Regeln nur aufgrund nachgewiesener Notwendigkeit und ohne Beein-trächtigung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n \r\nAnsprechpartner/Impressum\r\nDr. Joachim Wutte\r\nGrundsatzabteilung Recht\r\n\r\nTelefon\t089-551 78-658\r\njoachim.wutte@vbw-bayern.de\tSebastian Etzel\r\nTarif/Kollektive Arbeitsbedingungen/\r\nArbeitswissenschaft\r\nTelefon\t089-551 78-120\r\nsebstian.etzel@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\nDr. Christoph Picker\r\nServiceCenter Arbeitswissenschaft \r\nund Arbeitssicherheit\r\nTelefon\t089-551 78-518\r\nchristoph.picker@vbw-bayern.de\tBastian Sielaff\r\nTarif/Kollektive Arbeitsbedingungen/\r\nArbeitswissenschaft\r\nTelefon\t089-551 78-152\r\nbastian.sielaff@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\nDr. Sandra Beck\r\nGrundsatzabteilung Recht\r\nTelefon\t089-551 78-229\r\nsandra.beck@vbw-bayern.de\tKatharina Hörmann\r\nGrundsatzabteilung Recht\r\nTelefon\t089-551 78-236\r\nkatharina.hoermann@vbw-bayern.de\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-04-22"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}