{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-07T18:13:45.406+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R000897","registerEntryDetails":{"registerEntryId":58034,"legislation":"GL2024","version":7,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000897/58034","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/51/72/556082/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R000897-2025-06-27_10-46-45.pdf","validFromDate":"2025-06-27T10:46:45.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-27T10:46:45.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-26T13:19:15.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-22T15:49:26.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-06-27T10:46:45.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":58034,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000897/58034","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-27T10:46:45.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":50079,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000897/50079","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-08T14:34:11.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-27T10:46:45.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":38590,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000897/38590","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-26T13:19:15.000+02:00","validUntilDate":"2025-04-08T14:34:11.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"BDH Bundesverband Rehabilitation e. 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Um die Rahmenbedingungen für die Neurorehabilitation, die sozialrechtliche Beratung, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und die Selbsthilfe zu verbessern, unterhalten wir einen ständigen Dialog auf regionaler, überregionaler und bundesweiter Ebene. \r\n\r\nMithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale der Neurorehabilitation, lebenslange Nachsorge von Menschen mit neurologischen Erkrankungen, ihrer beruflichen und sozialen Integration und Teilhabe und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen in der Gesundheitsversorgung, in der Sozialgesetzgebung und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. \r\n\r\nDes Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. 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Ziel ist eine Bewertung, die dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und der sozialen Teilhabebedingungen entspricht\r\n\r\n\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes","shortTitle":"VersMedV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SP_DISABILITY","de":"Rechte von Menschen mit Behinderung","en":"Rights of people with disabilities"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":2,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0015828","regulatoryProjectTitle":"Erhaltung der bestehenden neurologischen Rehaangebote an Fachkliniken ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/db/70/506603/Stellungnahme-Gutachten-SG2502050012.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und\r\nzur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – \r\nKHVVG, Stand 17.06.2024)\r\nhier: Stellungnahme des BDH Bundesverband Rehabilitation zur Leistungsgruppe\r\n„Neuro-Frühreha (NNF, Phase B)“ (Leistungsgruppe 55 in Anlage 1 zu §135e KHVVG) \r\n\r\nSehr geehrter Herr Minister Professor Lauterbach,\r\nsehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\n30 Jahre Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation in Deutschland (BAR, 1994)\r\nund damit 30 Jahre Erfolgsgeschichte zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit,\r\neinschließlich der außerklinischen Intensivpflegebedürftigkeit bei schweren \r\nneurologischen Erkrankungen werden durch die Krankenhausreform weiterhin\r\nwissentlich massiv gefährdet!\r\n\r\nBetroffene und deren Vertretung wie der Bundesverband Rehabilitation sind entsetzt.\r\nZum Referentenentwurf des KHVVG, Stand 13.04.2024 hatten wir vormals schriftlich\r\nund im Rahmen der von Ihrem Haus veranstalteten Anhörung ausführlich Stellung \r\ngenommen. Wir dürfen hier auf unsere vorausgegangene Korrespondenz verweisen,\r\nohne die Argumente alle zu wiederholen. Die damals vorgetragenen Probleme wurden\r\njedoch in keinster Weise im aktuellen Entwurf berücksichtigt.\r\nVielmehr ist die Krankenhausreform für die NNF-B in Deutschland massiv gefährdend,\r\nwie der BDH bereits im vergangenen Jahr mit mehreren Stellungnahmen sowohl an Ihr\r\nHaus als Bundesministerium für Gesundheit wie auch an alle zuständigen\r\nLandesministerien ausgeführt hat. \r\n\r\nDies ist unter anderem darin begründet, dass im Referentenentwurf des KHVVG (wie\r\nauch schon im Krankenhausplan NRW) zwar die Leistungsgruppe neurologische\r\nFrührehabilitation hinterlegt ist, was unsererseits sehr begrüßt wird, diese aber mit der \r\nMindestanforderung der Leistungsgruppe „Intensivmedizin“ (Leistungsgruppe 64 in\r\nAnlage 1 zu §135e KHVVG) am Standort verknüpft ist.\r\n\r\nNun ist es so, dass die NNF-B oftmals in Fachkrankenhäusern durchgeführt wird und \r\nnicht nur an Krankenhäusern der Schwerpunkt- und Maximalversorgung (Level II & III). \r\nDas hat den Vorteil, dass diese Fachkrankenhäuser oftmals unter einem Dach in einem \r\nangegliederten Rehabilitationsbereich die Phasen C und D anbieten und so das \r\nPhasenmodell der BAR insgesamt am Standort umsetzen. Dadurch können Betroffene \r\nvon einem aufeinander aufbauenden phasenübergreifenden Therapiekonzept innerhalb \r\neiner Klinik profitieren. Gerade solche Strukturen tragen daher in besonderer Weise zum \r\nlangfristigen Behandlungserfolg, Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Förderung \r\nvon Teilhabe bei. \r\n\r\nTypischerweise haben diese Fachkrankenhäuser die langjährig nachgewiesene \r\nKompetenz mit akuten medizinischen Komplikationen der versorgten schwer \r\nbetroffenen Patient*innen umzugehen, wie auch eine Kooperation mit naheliegenden \r\nAkutkrankenhäusern, um Patienten mit intensivmedizinisch zu versorgenden\r\nKomplikationen zu betreuen, aber häufiger keine „vollständige“ Intensivstation im Haus. \r\n\r\nWie eine Folgeabschätzung-Erhebung der Deutschen Gesellschaft für neurologische \r\nRehabilitation, DGNR aus dem Sommer 2023 aufzeigt, sind durch das Verlangen des \r\nStrukturkriteriums „Leistungsgruppe Intensivmedizin am Standort“ etwa 40 % der \r\ngesamten NNF-B-Betten in Deutschland akut gefährdet, und das ohne inhaltlich\u0002fachliche Begründung und ohne Not.\r\n\r\nInzwischen hat der Referentenentwurf des Themas der Fachkrankenhäuser aufgegriffen \r\nund trifft an sehr vielen Stellen die Unterscheidung, dass geforderte „verwandten“ LGen \r\nbetreffend „für Krankenhäuser, die nicht als Fachkrankenhaus tätig sind“ diese \r\nMindestanforderungen am „Standort“ und andererseits „für Fachkrankenhäuser“ die \r\nMindestanforderungen in „Kooperation“ verlangt werden. \r\n\r\nGenau ein solches Vorgehen haben wir für die NNF-B empfohlen. Dort wird dies jedoch \r\nnicht zugelassen, sondern es bleibt für alle Krankenhäuser und damit die \r\nFachkrankenhäuser bei der conditio sine qua non für die LG NNF-B, dass die \r\nLeistungsgruppe Intensivmedizin am Standort vorgehalten werden muss. \r\nDamit sind insgesamt die NNF-B-Betten in Deutschland weiterhin massiv gefährdet \r\nund zwar insbesondere die NNF-B-Betten an Fachkrankenhäusern, die nun gerade das \r\nPhasenmodell der BAR umsetzen und die Betroffenen über die verschiedenen Phasen \r\nbetreuen, mit dem Erfolg der Integration in die soziale Teilhabe und mit dem Erfolg \r\nder Vermeidung von außerklinischer Pflegebedürftigkeit und darüber hinaus gehender \r\nPflegebedürftigkeit im Alltag. \r\n\r\nSollten die Versorgungskapazitäten der NNF-B wie aktuell geplant reduziert werden, \r\nwürde dies im Übrigen auch einen „Rückstau“ auf den Intensivstationen der Level II und \r\nIII-Kliniken bewirken mit der Folge, dass dort Notaufnahmen und Operationen nicht\r\nmehr im erforderlichen Maße durchgeführt werden können, was die Versorgung unserer\r\nBevölkerung weiter verschlechtern würde.\r\n\r\nLässt sich das Problem (noch) lösen? \r\n\r\nEs gibt für die Lösung des Problems, wie bereits mehrfach mitgeteilt, einen sehr \r\neinfachen Lösungsansatz:\r\n\r\nAnalog zur Leistungsgruppe „Allgemeine Neurologie“ und „Geriatrie“ wird geregelt, \r\ndass die Leistungsgruppe „Intensivmedizin“ bei Fachkrankenhäusern zumindest in \r\nKooperation verfügbar sein muss, aber nicht am Standort selbst zwingende \r\nVoraussetzung ist.\r\n\r\nIm Übrigen besteht die Problematik analog für Stroke Units an Fachkrankenhäusern. \r\nAuch hier wäre eine entsprechende Regelung angezeigt.\r\nAbschließend möchten wir noch einmal auf die gefährliche Situation für die \r\nneurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation (Phase B) (NNF-B) und damit für \r\nviele von neurologischen Erkrankungen schwer Betroffenen und ihre Angehörigen \r\nhinweisen. Denn die Umsetzung der Krankenhausreform wie aktuell vorgesehen \r\nwürde völlig unnötig und fachlich wie auch versorgungspolitisch in der Sache \r\nunbegründet ihre Gesundheit und spätere Teilhabe am Leben massiv gefährden. \r\nEntsprechend fordern wir im Sinne der Betroffenen die Umsetzung der oben \r\ngenannten Abhilfen.\r\n\r\nFür Rückfrage und zur Diskussion der angesprochenen Sachverhalte stehen wir Ihnen \r\ngerne zur Verfügung.\r\n\r\nProf. Dr. med. T. Platz\r\nÄrztlicher Direktor Forschung\r\nLeiter Institut für Neurorehabilitation und \r\nEvidenzbasierung, \r\nAn-Institut der Universität Greifswald\r\nt.platz@bdh-klinik-greifswald.de\r\n\r\nJosef Bauer\r\nBundesgeschäftsführer\r\nBDH Bundesverband Rehabilitation\r\njosef.bauer@bdh-reha.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-07-17"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015828","regulatoryProjectTitle":"Erhaltung der bestehenden neurologischen Rehaangebote an Fachkliniken ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/38/02/506605/Stellungnahme-Gutachten-SG2502120011.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Herr Minister Professor Lauterbach, sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nder BDH Bundesverband Rehabilitation unterstützt das Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune, weist jedoch auf folgende Lücken und nicht ausreichenden Ausgestaltungen der avisierten Regelungen aus Sicht der Betroffenen mit aus neurologischen Erkrankungen drohenden oder resultierenden Behinderungen hin:\r\n\r\nBeschleunigung von Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich\r\n\r\nEntwurfstext: Zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich bei Anträgen von Kindern oder Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung soll das Prüfprogramm der Krankenkassen für solche Hilfsmittelversorgungen eingeschränkt, die von Versicherten beantragt werden, die in regelmäßiger Behandlung in einem sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung (MZEB) sind, sofern der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin des SPZ oder des MZEB die beantragte Versorgung empfiehlt. Die Krankenkassen haben in diesen Fällen von der medizinischen Erforderlichkeit der beantragten Versorgung auszugehen.\r\n\r\nÄnderungsbedarf/ Forderung: Dies ist sehr zu begrüßen, reicht jedoch nicht aus. Vielmehr muss das Prüfprogramm der Krankenkassen auch für solche Hilfsmittelversorgungen eingeschränkt werden, die von Versicherten beantragt werden, die sich in teilstationärer oder stationärer neurologischen Frührehabilitation oder Rehabilitation befinden, sofern der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin der Einrichtung die beantragte Versorgung empfiehlt. Die Krankenkassen haben auch in diesen Fällen von der medizinischen Erforderlichkeit der beantragten Versorgung auszugehen.\r\n\r\nBegründung: Oftmals sind die medizinische pflegerische und therapeutische Versorgung sowie die soziale Teilhabe unnötig und zum Schaden der Betroffenen nach Entlassungen aus der teilstationären oder stationären neurologischen Frührehabilitation oder Rehabilitation über Monate, wenn nicht sogar dauerhaft dadurch eingeschränkt, dass die Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich kostenträgerseitig sehr viel Zeit in Anspruch nehmen oder nach Aktenlage und ohne Kenntnis der Betroffenen und somit ohne ausreichende Kenntnis des individuellen Sachverhaltes ggf. auch nicht genehmigt werden; und dies, obwohl im Rahmen der regelhaft mehrwöchigen rehabilitativen Behandlung und nach Erprobung der Hilfsmittel mit guter Übereinstimmung mit aktuellen Leitlinien (Nelles et al., 2023) die Versorgung mit Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassmanagements unter Einbindung multiprofessioneller medizinischer Expertise und Hilfsmittelversorgern sachgerecht vorbereitet und beantragt wurde.\r\n\r\n2. Grundsätzliches Fehlen von strukturierten teambasierten multiprofessionellen rehabilitativen Ansätzen der Gesundheitsversorgung in der Kommune\r\n\r\nBelastbare epidemiologische Untersuchungen in Deutschland, Europa, und weltweit zeigen sehr deutlich, dass neurologische Krankheiten die führenden Ursachen für alltagsrelevante Behinderungen in unseren Gesellschaften sind und dies mit nachweislich deutlich steigender Tendenz (GBD 2021 Nervous System Disorders Collaborators, 2024). Denn trotz aller Fortschritte bei der akutmedizinischen Versorgung werden neurologische Erkrankungen durch die demographischen Veränderungen häufiger und damit die durch diese Erkrankungen bedingte Behinderung und Pflegebedürftigkeit.\r\n\r\nErfreulicherweise gibt es sehr umfängliche Evidenz darüber, dass die teambasierte multiprofessionelle neurologische Rehabilitation die funktionelle Wiederherstellung nach Schädigungen des Gehirns nachhaltig unterstützt, auf diese Weise Pflegebedürftigkeit und die Notwendigkeit einer Institutionalisierung zu vermeiden hilft und Autonomie im Alltag nachhaltig unterstützt (Langhorne et al., 2020).\r\n\r\nDer Bedarf der Betroffenen mit aus neurologischen Erkrankungen drohenden oder resultierenden Behinderungen geht dabei über die stationäre Rehabilitationsbehandlung hinaus, da oftmals auch nach erfolgreicher postakuter Rehabilitation längerfristig noch Funktionseinschränkungen bestehen, die auch der ambulanten gemeindenahen Rehabilitation bedürfen.\r\n\r\nWir sprechen von einem „Continuum of care\", das erforderlich ist und worauf der BDH Bundesverband Rehabilitation kürzlich bei einem wissenschaftlichen Symposium und parlamentarischen Abend gemeinsam mit vielen Klinikern und Forschenden hingewiesen hat (Berlin, 23.04.2024).\r\n\r\nLeider bestehen in Deutschland kaum Strukturen der gemeindenahen multiprofessionellen Neurorehabilitation mit teambasierter koordinierter Assessment- und Ziel-orientierter Behandlung. 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