{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-07T18:13:11.999+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R000812","registerEntryDetails":{"registerEntryId":74023,"legislation":"GL2024","version":9,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000812/74023","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/76/98/714641/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R000812-2026-03-30_12-37-53.pdf","validFromDate":"2026-03-30T12:37:53.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-01-31T12:03:32.000+01:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-03-27T15:43:19.000+01:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-22T09:44:10.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-03-30T12:37:53.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":74023,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000812/74023","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-03-30T12:37:53.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":73908,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000812/73908","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-03-20T10:08:12.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-30T12:37:53.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":73766,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000812/73766","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-03-18T07:32:20.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-20T10:08:12.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":72683,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000812/72683","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-03-16T10:08:22.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-18T07:32:20.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52032,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000812/52032","version":5,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-11T11:13:02.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-16T10:08:22.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":41826,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000812/41826","version":4,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-01-31T12:03:32.000+01:00","validUntilDate":"2025-12-11T11:13:02.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":31140,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000812/31140","version":3,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-03-27T15:43:19.000+01:00","validUntilDate":"2025-01-31T12:03:32.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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in erster Linie bei der Ordnungsarbeit - gegenüber den jeweils politisch Verantwortlichen durch abgestimmtes Vorgehen angemessenes Gewicht zu verleihen."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":3.0},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":330001,"to":340000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"},{"code":"MFS_OTHERS","de":"Sonstiges","en":"Others"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":470001,"to":480000},"individualContributorsPresent":true,"individualContributors":[{"name":"Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände"},{"name":"Deutsche Industrie- und Handelskammer"},{"name":"Gesamtmetall (Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie)"},{"name":"Zentralverband des Deutschen Handwerks"}]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f6/78/714638/Jahresabschluss2024.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":2,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0000198","title":"Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin","shortTitle":"BauZAusbV 2002","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bauzausbv_2002"},{"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker/zur Feinoptikerin","shortTitle":"FeinOAusbV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/feinoausbv"},{"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin","shortTitle":"FloristAusbV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/floristausbv"},{"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin","shortTitle":"FotoAusbV 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/fotoausbv_2009"},{"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Silberschmied/zur Silberschmiedin","shortTitle":"SiSchmAusbV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sischmausbv"},{"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau","shortTitle":"IndKfmAusbV 2002","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/indkfmausbv_2002"},{"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement","shortTitle":"BüroMKfAusbV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/b_romkfausbv"},{"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger und zur Schornsteinfegerin","shortTitle":"SchfAusbV 2012","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/schfausbv_2012"},{"title":"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung","shortTitle":"PrüVOFortkfmBf","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/pr_vofortkfmbf"},{"title":"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung","shortTitle":"GFABPrV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gfabprv"},{"title":"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk und Geprüfte Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk","shortTitle":"LmhFortbPrüfV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lmhfortbpr_fv"},{"title":"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement","shortTitle":"StrBetrManBAProFV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/strbetrmanbaprofv"},{"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker und zur Fluggerätelektronikerin","shortTitle":"FlugElekAusbV 2013","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/flugelekausbv_2013"},{"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin","shortTitle":"FlugMechAusbV 2013","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/flugmechausbv_2013"},{"title":"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen","shortTitle":"VersFachwPrV 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/versfachwprv_2008"},{"title":"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe","shortTitle":"BäderMeistPrV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/b_dermeistprv"},{"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik/zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik","shortTitle":"VerfGlasAusbV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/verfglasausbv"},{"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin","shortTitle":"LwAusbV 1995","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lwausbv_1995"},{"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin","shortTitle":"ModellBTechAusbV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/modellbtechausbv"},{"title":"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall","shortTitle":"IndMetMeistV 1997","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/indmetmeistv_1997"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021231","title":"Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. 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An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice","shortTitle":"VServiceAusbV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vserviceausbv"},{"title":"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin","shortTitle":"BankFachwPrV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bankfachwprv"},{"title":"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin","shortTitle":"RechtsfachwPrV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rechtsfachwprv"},{"title":"Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft","shortTitle":"KflDiAusbV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kfldiausbv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":20,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0000198","regulatoryProjectTitle":"Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/62/cd/451431/Stellungnahme-Gutachten-SG2407180026.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Neuordnung Verfahrensmechaniker/in Glastechnik\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nhiermit beantragen wir in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen und beteiligten Fachverbänden der Wirtschaft und der zuständigen Fachgewerkschaft die Neuordnung o. g. Ausbildungsberufs.\r\nDer im Jahr 2000 neu geordnete Beruf des Verfahrensmechanikers/der Verfahrensmechanikerin \r\nGlastechnik hat sich seit der Neuordnung zunehmend in Richtung Prozesssteuerung entwickelt. Infolgedessen erscheinen die mechatronischen Ausbildungsinhalte im Vergleich zur Prozesssteuerung unverhältnismäßig übergewichtet. In der Praxis kommt es darauf an, den Prozess der Glasherstellung zu steuern, Störungen und Produktfehler zu analysieren und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Hinzu kommt, dass einige Ausbildungsinhalte (insbesondere im Bereich Elektrotechnik) in der Praxis mittlerweile nicht mehr durch Verfahrensmechaniker/innen ausgeführt werden oder nicht mehr von diesen ausgeführt werden dürfen. Aus diesen Gründen beantragen wir den \r\nBeruf neu zu ordnen, um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und um eine qualitativ hochwertige Ausbildung weiterhin sicherstellen zu können.\r\nDas Berufsbild wird überwiegend in Industrieunternehmen ausgebildet, die Hohlglas, Flachglas und \r\nteilweise weitere Glasprodukte erzeugen. Hierbei handelt es sich sowohl um mittelständische Unternehmen als auch um Betriebe in Konzernstrukturen. Da im Berufsbild die Bedeutung der Prozesssteuerung deutlich zunimmt, muss im Rahmen der Ausbildung auch stärker auf die Produktionsprozesse eingegangen werden, die sich zwischen Hohlglas und Flachglas maßgeblich unterscheiden. \r\nDeshalb ist im Rahmen einer Neuordnung auch eine Differenzierung über Einsatzgebiete notwendig.\r\n- 2 -\r\nDie Handlungskompetenzen im Qualifikationskatalog sind durch Unterpunkte ergänzt, um:\r\n1. aufzuzeigen, welche Berufsbildpositionen zu vertiefen/zu kürzen sind.\r\n2. Anhalts- und Diskussionspunkte für die Sachverständigen zu geben, um ein gemeinsames Verständnis von Mindestanforderungen zu formulieren.\r\n3. Hinweise für die Umsetzungshilfen zu geben.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT\r\nFÜR BERUFSBILDUNG\r\nGeschäftsführung\r\ni.A.\r\ngez. Thomas Reiter\r\nDEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND\r\nBUNDESVORSTAND\r\nReferatsleiter für Berufsbildungspolitik\r\ngez. Thomas Giessler\r\nKuratorium der Deutschen Wirtschaft \r\nfür Berufsbildung\r\nSimrockstraße 13\r\n53113 Bonn – Tel. 0228 / 91523-0\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund\r\nBundesvorstand\r\nKeithstraße 1\r\n10787 Berlin – Tel. 030 / 24060-0"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Eckwerte \r\nBerufsbezeichnung: Verfahrensmechaniker/in Glastechnik \r\nAusbildungsdauer: 3 Jahre \r\nAusbildungsstruktur: Monoberuf mit Einsatzgebieten (Flachglas und Hohlglas) \r\nQualifikationskatalog: siehe Tabelle \r\nGliederung des Ausbildungsrahmenplanes: Zeitrichtwerte \r\nPrüfungsform: Zwischen- und Abschlussprüfung* \r\nAnrechnung: Keine \r\nBerufsgruppe: Keine \r\nAnmerkungen: \r\nSollte sich im Neuordnungsverfahren herausstellen, dass bereits im ersten Teil der \r\nAusbildung abschließende Kompetenzen auf Abschlussniveau gefunden und geprüft werden \r\nkönnen und damit die gestreckte Prüfung als die besser geeignete Prüfungsform bewertet \r\nwird, kann ein einvernehmlicher Antrag auf Änderung des Eckwertes „Prüfungsform“ \r\nerfolgen. \r\nDie Handlungskompetenzen im Qualifikationskatalog sind durch Unterpunkte ergänzt, um: \r\n1.) aufzuzeigen, welche Berufsbildpositionen zu vertiefen/zu kürzen sind. \r\n2.) Anhalts- und Diskussionspunkte für die Sachverständigen zu geben, um ein \r\n gemeinsames Verständnis von Mindestanforderungen zu formulieren. \r\n3.) Hinweise für die Umsetzungshilfen zu geben. \r\nQualifikationskatalog : \r\nIntegrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: \r\n1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht \r\n2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit \r\n3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit \r\n4. Digitalisierte Arbeitswelt \r\nBerufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: \r\n5. Anwenden von Qualitätsmanagement, Kontrollieren und Beurteilen von Ergebnissen \r\n sowie Einleiten von Korrekturmaßnahmen \r\n• Zeitrichtwerte ausweiten \r\n6. Planen, Steuern und Optimieren von Prozess- und Arbeitsabläufen \r\n7. Anwenden betrieblicher und technischer Kommunikation \r\n8. Anwenden, Überwachen und Sicherstellen von Verfahren der \r\n Glasherstellung und -weiterverarbeitung \r\n• Ergänzung von weiteren Aspekten und Berechnungen \r\n9. Transportieren und Lagern von Roh- und Hilfsstoffen sowie von Halbzeugen und \r\n Produkten \r\n• Zeitrichtwerte gleichmäßig auf Ausbildungszeit verteilen \r\n10. Bereitstellen von Werkzeugen sowie von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen \r\n11. Warten und Pflegen von Betriebsmitteln \r\n12. Anwenden von manuellen und maschinellen Verfahren zur Metallbearbeitung \r\n• Zeitrichtwerte und Inhalte reduzieren \r\n13. Anwenden von elektrotechnischen Grundlagen sowie Erkennen elektrischer Gefahren \r\n und Einleiten von Maßnahmen \r\n• Zeitrichtwerte reduzieren und Inhalte anpassen \r\n14. Montieren von Bauteilen und Baugruppen einschließlich Funktionsprüfung \r\n• Definitionen Bauteile/Baugruppen ergänzen \r\n15. Überprüfen von Maschinen und Anlagen sowie Durchführen und Veranlassen von \r\n Instandhaltungsarbeiten \r\n• Ggf. Zeitrichtwerte ausweiten, sofern nicht das Niveau eines Mindeststandard \r\nüberschritten wird \r\n16. Anwenden von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik \r\n• Zeitrichtwerte für pneumatische und elektropneumatische Schaltungen \r\n ausweiten \r\n• Hydraulische Schaltungen streichen \r\n• Zeitrichtwerte für Messwerte und Regelungen in Produktionsprozessen \r\n ausweiten \r\n17. Einrichten, Umrüsten und Prüfen von Maschinen, Systemen und Produktionsanlagen \r\n sowie Herstellen der Betriebsbereitschaft von Produktionsanlagen \r\n• Verteilung der Zeitrichtwerte überprüfen \r\n18. Bedienen, Steuern und Regeln von Produktionsanlagen sowie Überwachen des \r\n Produktionsablaufes, Feststellen von Störungen und Einleiten von Maßnahmen \r\n19. Analysieren von Glasfehlern und Einleiten von Maßnahmen zur Fehlervermeidung"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Ernährung\r\nund Landwirtschaft \r\nPostfach 14 02 70\r\n53107 Bonn\r\nBonn / Berlin, 27.01.2025\r\nLandwirt/Landwirtin - Antrag auf Neuordnung der Berufsausbildung \r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nhiermit beantragen wir in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen und beteiligten Fachverbän\u0002den der Wirtschaft und der zuständigen Fachgewerkschaft die Neuordnung o. g. Ausbildungsbe\u0002rufs. \r\nDie im Jahr 1995 in Kraft getretene Ausbildungsordnung „Landwirt / Landwirtin“ zeichnet sich \r\ndurch ihre technologieoffene und verfahrensneutrale Formulierung aus. Seitdem haben sich die \r\nBewirtschaftungsweisen landwirtschaftlicher Betriebe allerdings weiterentwickelt und sich die \r\nLandwirtschaft, nicht zuletzt durch den anhaltenden Strukturwandel, verändert. \r\nWeitere Gründe für die Neuordnung sind neben der Aktualisierung von Fachbegriffen und der An\u0002passung an die aktuellen Vorgaben des BBiG und der BiBB-Hauptausschussempfehlungen die \r\nveränderten Anforderungen an den Beruf der Landwirtin / des Landwirts. Landwirtschaft ist eine \r\nBranche mit einem sehr hohen Grad an Technisierung und Digitalisierung, wodurch sich auch ge\u0002wisse inhaltliche Schwerpunkte in der Ausbildung verschoben haben.\r\nDie detaillierte Begründung entnehmen Sie bitte der Anlage.\r\nWir bitten Sie, auf der Grundlage der beigefügten Eckdaten das Ordnungsverfahren einzuleiten.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT\r\nFÜR BERUFSBILDUNG\r\nGeschäftsführung\r\ni.A.\r\ngez. Thomas Reiter\r\nDEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND\r\nBUNDESVORSTAND\r\nReferatsleiter für Berufsbildungspolitik\r\ngez. Thomas Giessler"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für \r\nWirtschaft und Klimaschutz \r\n53107 Bonn \r\nBonn / Berlin, 16.12.2024 \r\nTechnischer Modelbauer /technische Modellbauerin \r\nAntrag auf Neuordnung der Berufsausbildung \r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\nhiermit beantragen wir in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen und beteiligten Fachverbän\u0002den der Wirtschaft und der zuständigen Fachgewerkschaft die Neuordnung o. g. Ausbildungsbe\u0002rufs. \r\nDie letzte Neuordnung des Berufs fand 2009 statt. Aufgrund der dynamischen technischen Ent\u0002wicklung, der strukturellen Veränderungen im Modellbauerhandwerk und der Industrie insbeson\u0002dere im Bereich der Digitalisierung der Prozessketten seit der letzten Novelle ist eine Anpassung \r\nan den aktuellen Stand der Technik und der Branchenentwicklung notwendig. \r\nMit der Abkehr von den bisherigen drei Fachrichtungen hin zu einem Monoberuf mit Einsatzgebie\u0002ten soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass zum einen die für die Berufsausübung \r\nessenziellen Kompetenzen des Konstruierens, Planens, Fertigens und Kontrollierens von Produk\u0002ten des technischen Modellbaus über eine Reihe unterschiedlicher Einsatzgebiete hinweg eine \r\nvergleichbar wichtige Rolle spielen. Insbesondere im Handwerk gibt es eine große Anzahl von Be\u0002trieben, die in allen drei bisherigen Fachrichtungen tätig sind. \r\nDes Weiteren gibt es hochspezialisierte Betriebe, die eindeutig entweder dem Karosseriemodell\u0002bau, dem Gießereimodell- und Formenbau oder dem Anschauungsmodellbau zuzurechnen sind. \r\nDieser Spezialisierung soll weiterhin in der Ausbildung Rechnung getragen werden. \r\nZusatzqualifikationen sollen ggfs. dazu dienen, dass auf besondere Verfahren und Technologien \r\nspezialisierte Betriebe eine entsprechende Kompetenzvermittlung (wie z. B. des 3-D-Druckverfah\u0002rens) verstärkt in die Berufsausbildung integrieren können. \r\nDie Ausbildungszeit von 3,5 Jahren muss erhalten bleiben, da die Fertigkeiten, Kenntnisse und \r\nFähigkeiten eher an Komplexität zu- als abgenommen haben. Neben den nach wie vor benötigten \r\nmanuellen Fertigkeiten nehmen die Kompetenzen zu, die für die umfassenden und komplexer \r\nwerdenden Produktionsprozesse sowie die Fähigkeiten im Umgang mit neuen Produkten und Fer\u0002tigungstechniken notwendig sind, so dass eine Abweichung von § 5 Absatz 1 Nr.2 BBIG weiterhin \r\nnotwendig ist, um die berufliche Handlungsfähigkeit des Modellbauers sicherzustellen. \r\n- 2 - \r\nAus Sicht der Sozialpartner benötigen wir 4 Sachverständige plus 4 stellvertretende Sachverstän\u0002dige sowie eine koordinierende Person für das Verfahren. Da der Beruf auf doppelter Rechts\u0002grundlage steht, müssen im Verfahren verschiedene Betriebsgrößen und Abläufe in einer gemein\u0002samen Formulierung dargestellt werden. Durch die Neuordnung in einem Monoberuf steigt der An\u0002spruch an die Sachverständigen, die bisher in Fachrichtungen ausgeprägten Qualifikationsanfor\u0002derungen nun als eine gemeinsame Mindestanforderung für alle zu formulieren. \r\nMit freundlichen Grüßen \r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT\r\nFÜR BERUFSBILDUNG\r\nGeschäftsführung \r\ni.A. \r\ngez. Thomas Reiter \r\nDEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND\r\nBUNDESVORSTAND \r\nReferatsleiter für Berufsbildungspolitik\r\ngez. Thomas Giessler \r\nKuratorium der Deutschen Wirtschaft \r\nfür Berufsbildung \r\nSimrockstraße 13 \r\n53113 Bonn – Tel. 0228 / 91523-0\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund \r\nBundesvorstand \r\nKeithstraße 1 \r\n10787 Berlin – Tel. 030 / 24060-0"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Bildung \r\nund Forschung \r\n53170 Bonn \r\nBonn / Berlin, 13.02.2025 \r\nNeuordnung der Fortbildung im Metall- und Elektrobereich \r\nSehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, \r\ndie Digitalisierung, der Klimawandel, die Transformation und die mit ihr verbundenen Entwicklungen, \r\nverändern die Arbeitswelt in allen Industriebranchen nachhaltig und dynamisch. \r\n \r\nFür die Entwicklung und Konstruktion, für die Produktion, Montage, sowie den Service \r\nanspruchsvoller Produkte und Dienstleistungen werden gut aus- und weitergebildete Fach- und \r\nFührungskräfte benötigt, welche die systemtechnischen Herausforderungen und die Komplexität der \r\nvernetzten Prozesse beherrschen, um auch in der digitalen Welt Aufträge anforderungsgerecht und \r\nin bester Qualität umzusetzen. \r\nIn der Berufsausbildung wurden mit der Neuordnung der industriellen Metall- und Elektroberufe \r\nsowie dem Beruf Mechatroniker/Mechatronikerin im Jahr 2018, in enger Zusammenarbeit mit dem \r\nBundesinstitut für Berufsbildung, die notwendigen Anpassungen hierfür geleistet. \r\nNun geht es darum, die darauf aufbauende berufliche Fortbildung inhaltlich und strukturell im \r\nKontext der im Rahmen der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes definierten Regelungen zur \r\nhöherqualifizierenden Berufsbildung neu zu gestalten. \r\nBis auf wenige Ausnahmen bilden die Fortbildungsprofile im gewerblich-technischen Bereich an den \r\nFachdisziplinen und dem klassischen Industriemeisterbild ausgerichtete Qualifikationsanforderungen \r\nab. Im Kontext der Digitalisierung und Industrie 4.0 werden von den Fach- und Führungskräften \r\njedoch Kompetenzen gefordert, die an den systemischen Strukturen, den prozessorientierten \r\nAbläufen und einer kollaborativen, berufsübergreifend vernetzten Zusammenarbeit ausgerichtet \r\nsind. \r\nIn diesem Verständnis geht es um eine umfassende inhaltliche und strukturelle Neugestaltung der \r\nberuflichen Fortbildung für den industriellen Fortbildungsbereich der Metall- und Elektroindustrie, \r\neingebunden in die Ziele zur Stärkung und Weiterentwicklung der höherqualifizierenden \r\nBerufsbildung, mit transparenten beruflichen Fortbildungsstufen und mit eigenständigen und \r\nattraktiven Abschlussbezeichnungen. \r\nEine gute Grundlage für dieses Vorhaben sind die vorgelegten Ergebnisse des BIBB Entwicklungs\u0002projektes \"Fortbildungsbedarf im Konstruktionsbereich\", die mit der Aufforderung zur Aktualisierung \r\nund Neuausrichtung des Sozialpartnerantrages zur Modernisierung der Fortbildungsordnung \r\nGeprüfter/e Konstrukteur/in verbunden waren. \r\nS e i t e | 2 \r\nIm Weiteren gehören dazu auch die vorgelegten Ergebnisse des BIBB-Entwicklungsprojektes \r\n\"Fortbildungsbedarf für mögliche Fachkarrieren mit dem Teilprojekt Industrietechniker (IHK)\", \r\nverbunden mit der Empfehlung zur Neuausrichtung des Industriemeisters/der Industriemeisterin in \r\nRichtung Shopfloormanagement. In dieser Empfehlung wurde auch die Einbindung des \r\nIndustrietechnikers/der Industrietechnikerin (IHK) in die Modernisierung \"Geprüfter/e \r\nKonstrukteur/in\" auf der Basis eines prozessorientierten und systemischen Ansatzes aufgezeigt. \r\nDie Ergebnisse beider Projekte wurden im Rahmen eines Workshops \"Zukunft der beruflichen \r\nFortbildung in der Metall- und Elektroindustrie\" umfassend erörtert und diskutiert. Die dabei \r\ngemeinsam formulierten Handlungsprämissen wurden Grundlage der weiteren \r\nEntwicklungsarbeiten, in welche im weiteren Fortgang auch die neuen BBiG-Regelungen zur höher\u0002qualifizierenden Berufsbildung einbezogen wurden. \r\nDGB und KWB legen nun einen abgestimmten Vorschlag zur Neuordnung des Fortbildungssystems in \r\nden Bereichen Metall, Elektro und Mechatronik, Konstruktion und Produktionstechnologie für die \r\nIndustrie im Rahmen der BBiG-Regelungen zur höherqualifizierenden Berufsbildung vor: \r\n1. Fortbildungsstufe: \r\nVier Profile Geprüfte Berufsspezialisten/Geprüfte Berufsspezialistinnen in den Bereichen \r\nMetalltechnik, Elektrotechnik, Mechatronik und Prozesstechnik. Die Bezeichnung der \r\nBerufsspezialisten soll nach der Erarbeitung der genauen Inhalte und des damit verbundenen \r\ngenauen Zuschnitts der Profile im Verfahren abschließend festgelegt werden. \r\n2. Fortbildungsstufe: \r\nZwei Profile Bachelor Professional Industriemeister/Industriemeisterin Metall- und \r\nElektrotechnik (Bachelor Professional of Process Management/Shopfloormanagement) und \r\nBachelor Professional Technischer Produktentwickler/Technische Produktentwicklerin in \r\n(Bachelor Professional of Technical Engineering/Product & System Design) \r\n3. Fortbildungsstufe: \r\nOb es für die Einführung der Stufe der Master Professional Ebene neben dem Technischen \r\nBetriebswirt einen Bedarf gibt, wie auch die entsprechende Ausgestaltung dieser Profile, ist – \r\nsobald das übrige Konzept steht – ergebnisoffen im Verfahren zu klären. \r\nBild: Fortbildungssystems, eigene Darstellung der Sozialpartner \r\nGemeinsame Zielsetzung ist die Entwicklung eines zukunftsorientierten und transparenten \r\nFortbildungssystems zur Förderung der beruflichen Kompetenzentwicklung in einem komplexen \r\nBereich der Wirtschaft der geprägt ist von betrieblichen/multidisziplinären Kollaborationen im \r\nKontext von technischen Prozessen und Systemen, der Digitalisierung sowie Industrie 4.0. \r\nS e i t e | 3 \r\nUm dies zu erreichen, soll das Fortbildungssystem: \r\n- konsekutiv angelegte Fortbildungsprofile auf den Fortbildungsstufen 1 und 2 beinhalten; \r\n- eine agile, prozess- und systemorientierte Berufsentwicklung fördern; \r\n- auf zwei Qualifizierungsstränge zur Sicherung der Transparenz des Systems, zur \r\nVermeidung einer inhaltlichen Zersplitterung der höherqualifizierenden Berufsbildung \r\nund als Grundlage für die Gestaltung einer ökonomischen Qualifizierung fokussieren; \r\n- Fortbildungsprofile mit aussagekräftigen Abschlussbezeichnungen enthalten, aus denen \r\nAußenstehende sofort ein Tätigkeitsfeld erkennen können, sowie Arbeitnehmern und \r\nArbeitgebern eine gut verständliche Orientierung geben; \r\n- Fach- und Führungslaufbahnen als gleichwertige Option auf allen Fortbildungsstufen \r\nenthalten; \r\n- durchlässige Strukturen mit Befreiungsmöglichkeiten von bereits im System erworbenen \r\nKompetenzen haben;\r\n- den Zugang für die Industrie 4.0-relevanten Ausbildungsberufe über die \r\nFortbildungsstufe 1 sichern; \r\n- Fortbildungsstufe 1 oder Teile davon sind modulare Prüfungsbestandteile der \r\nFortbildungsstufe 2 (Beispiel: Neue IT-Fortbildung) \r\nDas Fortbildungssystem soll: \r\n- Dem/Der Einzelnen eine klare berufliche Identität und Perspektive, durch die Verbindung \r\nvon Lern- und Arbeitsprozessen, systematischem Wissenserwerb in Digitalisierung, \r\nIndustrie 4.0 und neuen Arbeitsorganisationsformen und einen beruflichen Aufstieg \r\nermöglichen; sowie \r\n- den Arbeitgebern die Fach- und Führungskräfteentwicklung und die Nachwuchssicherung \r\nim Strukturwandel erleichtern und den Arbeitnehmern Sicherheit in der Transformation \r\ngeben. \r\nIm Rahmen dieser Neuordnung sollen die bestehenden Fortbildungsprofile \r\n(die genaue Benennung der aufzuhebenden Verordnungen befindet sich in den Anlagen): \r\n Geprüfter/e Konstrukteur/in, \r\n Geprüfter/e Prozessmanager/in Elektrotechnik, \r\n Geprüfter/e Prozessmanager/in Produktionstechnologie, \r\n Geprüfter/e Industriemeister/in (Metall, Elektro, Mechatronik) \r\nsowie die bestehenden Vorschriften der \r\n Spezialisten (Elektrotechnik und der Produktionstechnologie) \r\naufgehoben werden. \r\nUm die oben gesteckten Ziele zu erreichen, sehen wir einen Bedarf pro Bank von 10 \r\nSachverständigen, 10 stellvertretenden Sachverständigen sowie einem/einer Federführer/-in und \r\neinem/ einer stellv. Federführer/-in. \r\nWir bitten Sie auf dieser Grundlage ein Neuordnungsverfahren einzuleiten. \r\nMit freundlichen Grüßen, \r\ni.A. \r\ngez. Thomas Reiter gez. Mario Patuzzi \r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT Deutscher Gewerkschaftsbund \r\nFÜR BERUFSBILDUNG \r\ngez. Sven-Uwe Räß gez. Frank Gerdes \r\nArbeitgeberverband Gesamtmetall IG Metall Vorstandsverwaltung \r\nS e i t e | 4 \r\nAnlagen: \r\n1. Eckdaten für die Berufsprofile „Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin“ \r\n2. Eckdaten für die Berufsprofile „Geprüfter/Geprüfte Bachelor Professional“ \r\nAnlage 1: Eckdaten für die Profile „Geprüfter Berufsspezialist/ \r\nGeprüfte Berufsspezialistin“ \r\nAbschlussbezeichnungen: \r\n- Berufsspezialist/in Metalltechnik \r\n- Berufsspezialist/in Elektrotechnik \r\n- Berufsspezialist/in Mechatronik \r\n- Berufsspezialist/in Prozesstechnik \r\nAlle Profile sollen in einer Sammelverordnung geregelt werden. Inhalte dieser \r\nFortbildungsprofile sollen Befreiungsmöglichkeiten auf Inhalte der nächsten \r\nFortbildungsstufe ermöglichen. \r\nLernumfang für den Erwerb: 400 Stunden \r\nPrüfung: Projektprüfung als betriebliches Projekt oder eine aus der Berufspraxis stammende \r\nsituative Fallaufgabe mit prozessbegleitender Dokumentation/Report als Hausarbeit, \r\nPräsentation und ein fallbezogenes Fachgespräch. \r\nIntegrative Qualifikationsinhalte in den Funktionsbildern: \r\nDie zu prüfenden Personen haben die Fähigkeit nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, \r\nAufgaben unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und ethischer Dimensionen eines \r\nnachhaltigen Wirtschaftens unter Beachtung von technischen Regelwerken, Vorschriften, \r\nTerminen, Qualität und Klimaschutz in seinem Tätigkeitsfeld eigenständig und verantwortlich \r\nwahrzunehmen. \r\nZuordnung: § 53 b BBiG; Fortbildungsstufe 1 \r\nKurzfassung der Funktionsbilder: \r\nMetalltechnik \r\n1. Klären der Aufgabenstellung, insbesondere \r\n2. Entwickeln von Konzeptvarianten für die zu entwerfenden Fertigungs-, Montage- oder \r\nPrüf (Qualitätssicherung) verfahren, \r\n3. Planen von Montage-, Inbetriebnahme und Logistikabläufen, Entwicklungsabläufen und \r\nEinführungsphasen, Erarbeiten von Lösungen \r\n4. Steuern und Überwachen von Vormontagen \r\n5. Überwachen von Montagen; Überwachen von Instandhaltungs- und Servicemaßnahmen \r\n6. Vorbereiten von Einführungen neuer oder Modifikationen bestehender \r\nFertigungsverfahren, \r\n7. Pflege von Produktionsverfahren, \r\n8. Kommunizieren und Arbeiten in Teams, \r\nS e i t e | 5 \r\n9. Reflektieren und Bewerten von eigenen und fremd gesetzten Arbeitszielen und erreichten \r\nErgebnissen sowie selbstgesteuertes Ziehen und Verfolgen von Konsequenzen für \r\nzukünftige Ziele und Prozesse. \r\nTätigkeitsfelder: Zerspanungstechnik; Montagetechnik; Fertigungslogistik; Gießereitechnik; \r\nadditive Fertigung, Beschichtungstechnik; Umformtechnik, Urformen, Schweißen, \r\nOberflächenbehandlung, Cyberphysische Systeme, Automatenfertigung, automatisierte \r\nFertigung, softwaregestützte Fertigung, Produktentwicklung, Versuch, Einrichten, Fertigungs\u0002und Produkterprobung, Robotik und Automation, Verfahrenstechnische Maschinen und \r\nApparate, Baumaschinen und Baustoffanlagen, Nahrungsmittel- und \r\nVerpackungsmaschinen, Werkzeugmaschinen und Fertigungssysteme, Kundenservice, \r\noffene Liste. \r\nElektrotechnik \r\n1. Klären der Aufgabenstellung \r\n2. Entwickeln und Bewerten von Konzeptvarianten für die zu entwerfenden Geräte oder \r\nSysteme \r\n3. Planen von Entwicklungsabläufen und Einführungsphasen \r\n4. Projektieren von Systemen, insbesondere Festlegen von Hard- und \r\nSoftwarekomponenten, Dimensionieren von Komponenten; \r\n5. Realisieren von Systemen, insbesondere \r\n6. Abschließen des Entwicklungsprozesses \r\n7. Optimieren von Schaltungen, Software und Parametrierungen \r\n8. Kommunizieren und Arbeiten in Teams \r\n9. Reflektieren und Bewerten von eigenen und fremd gesetzten Arbeitszielen und erreichten \r\nErgebnissen sowie selbstgesteuertes Ziehen und Verfolgen von Konsequenzen für \r\nzukünftige Ziele und Prozesse. \r\nTätigkeitsfelder: Systeme zur Fabrikautomation und Verfahrenstechnik, Infrastruktursysteme \r\nund Betriebstechnik, Mechatronische Systeme, Sicherheitstechnische Systeme, Großgeräte, \r\noffene Liste. \r\nMechatronik \r\n1. Analysieren von Aufträgen und Auftragsunterlagen, \r\n2. Klären der Aufgabenstellung, insbesondere Bearbeiten von Kundenanfragen zur \r\nÄnderung von Systemen, Produkten, Betriebsmitteln oder Serviceleistungen sowie der \r\nInstandhaltung, \r\n3. Entwickeln und Bewerten von Konzeptvarianten oder Serviceleistungen für die \r\ngeforderten Produkte, Betriebsmittel, Dienstleistungen, mechanische oder elektronische \r\nBaueinheiten, Hardwaremodule und hardwarenahe Software, Ausarbeiten von \r\nErprobungsstrategien \r\n4. Planen von Projekten, Erarbeiten von Lösungen, Steuern und Überwachen von \r\nProjektabwicklungen, Planen von Entwicklungsabläufen, insbesondere Festlegen und \r\nAbstimmen von Arbeitspaketen, Abschätzen von Entwicklungskosten und Terminen; \r\n5. Organisation von Änderungen und Instandhaltungen sowie Bearbeiten von \r\nReklamationen \r\nS e i t e | 6 \r\n6. Entwerfen insbesondere von Bauelementen, Baugruppen oder Zusammenbauten \r\ninklusive der zu integrierenden Software; \r\n7. Optimieren von Konstruktionen, Funktionen, Schaltungen, Software und \r\nParametrierungen entsprechend der Informationsrückläufe aus der Produktion, von den \r\nNutzern und vom Service, Herausgeben von Änderungsmitteilungen, Verwalten der \r\nProduktlebenszyklusdaten; \r\n8. Abschließen von Entwicklungsprozessen oder Projekten, Erteilen von Freigaben; \r\n9. Erteilen von Auskünften an das Servicepersonal hinsichtlich Fehlersuche und \r\nInstandhaltung; \r\n10. Kommunizieren und Arbeiten in Teams \r\n11. Reflektieren und Bewerten von eigenen und fremd gesetzten Arbeitszielen und erreichten \r\nErgebnissen sowie selbstgesteuertes Ziehen und Verfolgen von Konsequenzen für \r\nzukünftige Ziele und Prozesse. \r\nTätigkeitsfelder: Gerätebau, im Bereich Forschung und Entwicklung, Robotik und \r\nAutomation, Verfahrenstechnische Maschinen und Apparate, Baumaschinen und \r\nBaustoffanlagen, Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen, Werkzeugmaschinen und \r\nFertigungssysteme, Kundenservice, offene Liste. \r\nProzesstechnik \r\n1. Klären der Aufgabenstellung\r\n2. Entwickeln von Konzepten und Konzeptvarianten für die zu entwerfenden Prozesse \r\n3. Planen von Projektabläufen \r\n4. Erarbeiten von Lösungen \r\n5. Einführen und Überwachen von Prozessen \r\n6. Abschließen von Auftragsabwicklungen \r\n8. Kommunizieren und Arbeiten in Teams \r\n9. Reflektieren und Bewerten von eigenen und fremd gesetzten Arbeitszielen und erreichten \r\nErgebnissen sowie selbstgesteuertes Ziehen und Verfolgen von Konsequenzen für \r\nzukünftige Ziele und Prozesse. \r\nTätigkeitsfelder: Werkstättenfertigung, Arbeitsvorbereitung/Planung, Fließfertigung, \r\nBaustellenfertigung, Gruppenfertigung, Losgrößenfertigung, Fertigungssegmentierung, \r\nProduktionssysteme, Verfahrenstechnische Anlagen, offene Liste. \r\nAufheben folgender Verordnungen: \r\nVier Spezialistenprofile aus der Verordnung zum/zur Prozessmanager/in Elektrotechnik: \r\n Systemspezialist Elektrotechnik/Systemspezialistin Elektrotechnik; \r\n Fertigungsspezialist Elektrotechnik/Fertigungsspezialistin Elektrotechnik; \r\n Montagespezialist Elektrotechnik/Montagespezialistin Elektrotechnik; \r\n Servicespezialist Elektrotechnik/Servicespezialistin Elektrotechnik \r\nZwei Spezialistenprofile aus der Verordnung zum/zur Prozessmanager/in \r\nProduktionstechnologie; \r\n Prozessexperte/Prozessexpertin; \r\n Applikationsexperte/Applikationsexpertin \r\nS e i t e | 7 \r\nAnlage 2: Eckdaten für die Profile „Geprüfter/Geprüfte Bachelor \r\nProfessionell“ \r\nAbschlussbezeichnungen Arbeitstitel (Einzelne Verordnungen): \r\n- Bachelor Professional Industriemeister/in Metall- und Elektrotechnik (Bachelor \r\nProfessional of Process Engineering/Shopfloormanagement) \r\n- Bachelor Professional Technische/r Produktentwickler/in (Bachelor Professional of \r\nTechnical Engineering/Product und System Design) \r\nVerzahnung der Profile: Die Abschlüsse der „Berufsspezialisten/innen“ sollen auf der \r\nEbene „Bachelor Professional“ zu Befreiungen von Prüfungsleistungen führen. \r\nLernumfang für den Erwerb: 1200 Stunden \r\nZuordnung: § 53 c BBiG; 2. Fortbildungsebene \r\nIndustriemeister/Industriemeisterin Metall- und \r\nElektrotechnik \r\nPrüfungsteile für das Profil „Industriemeister/in“: \r\n1. Berufsspezialisierung \r\nAbschluss der Prüfung einer der folgenden Berufsspezialisten: Berufsspezialist/in \r\nMetalltechnik; Berufsspezialist/in Elektrotechnik; Berufsspezialist/in Mechatronik; \r\nBerufsspezialist/in Prozesstechnik \r\n2. Projektarbeit \r\nOptimieren betrieblicher Prozesse im Handlungsfeld Metall-, Elektrotechnik und \r\nMechatronik; Entwickeln des Meisterbereichs und Leiten von Teams unter \r\nBerücksichtigung von digitalen Vernetzungen, IT-Sicherheit und Datenschutz \r\nDarin sind die folgenden Bereiche abgebildet: \r\n- Prozess-Kompetenz in den Bereichen Realisierung, Betrieb, Implementierung. \r\n- Management in den Bereichen Digitalisierungsmanagement, Shopfloor \r\nManagement \r\n- Engineering in den Bereichen Produktionsplanung/-steuerung (I4.0) \r\nProjektmanagement – Arbeitssystemen \r\n3. Mitarbeitergespräch \r\nDas „Mitarbeitergespräch“ besteht aus der Gesprächssimulation mit einem, einer \r\noder einer Gruppe von Beschäftigten und einer Reflexion der \r\nGesprächssimulation in einem sich unmittelbar anschließenden Fachgespräch. \r\n4. berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation (AEVO) \r\nPrüfung von Prüfungsteil 2: \r\nIm Verständnis eines ganzheitlichen Kompetenzansatzes (DQR) sollte eine finalen „Bachelor \r\nProfessional – Arbeit“ etabliert werden: Projektprüfung als betriebliches Projekt oder eine aus \r\nder Berufspraxis stammende situative Fallaufgabe mit prozessbegleitender Dokumentation \r\nS e i t e | 8 \r\nals Hausarbeit, Präsentation und Fachgespräch. Die einzelnen Prüfungsbereiche können \r\nzusätzlich – wie im akademischen Bereich – kurs-/ lehrgangs- begleitend final in Form \r\nhandlungsbezogener und am Funktionsbild orientierter Aufgaben schriftlich geprüft werden.\r\n \r\nQualifikationsinhalte in den Prüfungsbereichen: \r\nProduktionsplanung/-steuerung (I4.0): \r\nProzess-/Informationsautomatisierung; Dynamische Wertschöpfungskette; Null Fehler\u0002Produktion; MES-Anbindung \r\nProjektmanagement-Produktion: \r\n MTO-Konzepte; Mensch-Roboter-Kommunikation; Assistenzsysteme; Bedienkonzepte \r\n(Smarte Devices, …) \r\nShopfloormanagement: \r\n Produktionscontrolling; Kontinuierliche Verbesserung (KVP); Qualifizierung, Training; \r\nLernprozessbegleitung \r\nDigitalisierungsmanagement: \r\nIoTS, RAMI 4.0, CPS 4.0; OPC-UA, Gateways; ERP/MES/PPS/MES/ERP; \r\nStandardschnittstellen (Daten) \r\nPrüfung von Prüfungsteil 3: \r\nIm Prüfungsteil „Mitarbeitergespräch“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeit \r\nnachzuweisen, dass sie in der Lage ist, komplexen Situationen zu erfassen und zu \r\nanalysieren, Gespräche vorzubereiten und zielgerichtet zu führen, Informationen vom \r\nGesprächspartner oder der Gesprächspartnerin im Gesprächsverlauf erfassen sowie auf den \r\nGesprächspartner oder der Gesprächspartnerin einzugehen, Lösungsansätze vorzuschlagen \r\nund gemeinsam zu entwickeln, Gesprächsergebnisse schriftlich zusammenzufassen sowie \r\ndas eigene Gesprächsverhalten zu reflektieren und Schlussfolgerungen daraus abzuleiten. \r\nPrüfung von Prüfungsteil 4: \r\nNachweis der Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) \r\nDen Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen hat die zu \r\nprüfende Person nachzuweisen durch: \r\n1. eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach §4 der Ausbilder-Eignungsverordnung \r\noder \r\n2. eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen \r\noder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen \r\nPrüfungsausschuss. \r\n(§ 13 Ausbilder Eignung StrukturVO Fortbildung) \r\nFunktionsbild Industriemeister/in Metall- und Elektrotechnik**: \r\nIndustriemeister/Industriemeisterinnen Metall- und Elektrotechnik sind in der Lage – eine \r\nflexible Produktion für unterschiedliche Produkte und Varianten zu entwickeln, und das \r\nProduktionssystem (Mensch-Technik-Organisation) zu gestalten. Dabei analysieren Sie \r\nSpezifikationen für Veränderungen in der Produktion und beteiligen sich an deren \r\nUmsetzung: Sie schlagen Investition für die Beschaffung von Arbeitsmitteln vor und \r\nberechnen die Wirtschaftlichkeit; sie beteiligen sich an der Formulierung für Lastenhefte für \r\ndie Beschaffung, sie schlagen Produktionslayouts vor; gestalten die Arbeitsplätze und \r\nArbeitsumgebung. Sie gestalten effektive Arbeitsprozesse. Sie bestimmen den kurz- und \r\nS e i t e | 9 \r\nlängerfristigen qualitativen und quantitativen Personalbedarf und erarbeiten Vorschläge für \r\ndie Deckung des Bedarfs. \r\nSie steuern agil Produktion- und Logistikprozesse, Betriebs- und Supportprozesse in \r\nAbhängigkeit der aktuellen Prozessdaten (Echtzeit), sichern diese und verbessern diese \r\nkontinuierlich (KVP). Sie stellen generierte Prozessdaten für die Optimierung der Produkte \r\nund Prozesse für das Produktdaten-/ Dokumentenmanagement bereit. Sie planen die \r\nProduktionsabwicklung: Sie analysieren Produktionsaufträge, planen die Arbeitsabläufe \r\neinschließlich des Einsatzes von Personal, Material und Betriebsmitteln, planen Quantitäten \r\nund das Budget, setzen Prioritäten bei der Auftragsabwicklung, sichern Datenstrukturen und \r\nDatenflüsse in der Produktion. \r\nSie übertragen Aufgaben auf Beschäftigte: Sie wählen Beschäftigte entsprechend ihrer \r\nEignung aus prüfen, ob die Beschäftigten über festgelegte Qualifizierungen verfügen sowie \r\nder Lage sind, die Arbeit auszuführen; sie unterweisen die Beschäftigten über Gefährdungen \r\nbei der Arbeit und über Maßnahmen zur Verhütung, leiten die Beschäftigten an. \r\nSie überwachen die Leistungserbringung: Sie organisieren und überwachen \r\nProduktionsanläufe, bewerten Arbeitsprozesse, identifizieren Probleme und beraten die \r\nEntwicklung/Konstruktion über produktionsgerechte Gestaltung. Sie disponieren Material und \r\nBauteile, überwachen die Leistungserbringung in Bezug auf Qualität, Quantität, Termin und \r\nWirtschaftlichkeit, schaffen Transparenz bei Abweichungen und Problemen, disponieren bei \r\nStörungen und Engpässen den Arbeitsablauf und die Arbeitsmittel um und leiten \r\nAusweichfertigung ein, rechnen die erbrachte Leistung ab. \r\nSie bearbeiten und lösen Probleme in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern. Sie sorgen für \r\ndie Instandhaltung der Arbeitsmittel Sie evaluieren die Anlagenverfügbarkeit und erarbeiten \r\nin Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern Vorschläge zur Verbesserung. Sie sorgen für die \r\nPrüfung der Arbeitsmittel und leiten aus den Ergebnissen notwendige Maßnahmen ein. Sie \r\nsorgen für die Instandhaltung im Rahmen der Instandhaltungsstrategie. \r\nSie führen Mitarbeiter und Teams im Rahmen des Shopfloormanagements, sichern \r\nRahmenbedingungen für die Qualifizierung im Prozess der Arbeit und in \r\nTransformationsprozessen im Kontext von Digitalisierung und Industrie 4.0. \r\nDabei leiten Sie Mitarbeiter an und sorgen für Personalentwicklung: Sie leiten die fachliche \r\nEntwicklung der Mitarbeiter an, sorgen für Qualifizierung im Arbeitsprozess, für \r\nlernförderliche Bedingungen und Lernprozessbegleitung sowie für Training. Sie organisieren \r\ndie Ausbildung der Auszubildenden, Studierenden und Praktikanten. Sie betreuen und \r\nmoderieren Teams; gehen vorausschauend mit Problemen im Team um, sorgen für \r\nzielorientierte Kooperation und Kommunikation. Sie ergreifen Maßnahmen der \r\nWertschätzung als auch Maßnahmen bei Fehlverhalten. Sie stellen sicher und setzen um: \r\ndie Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und den Klimaschutz. Sie führen \r\nGefährdungsbeurteilungen durch und berücksichtigen dabei ökonomische, ökologische und \r\nsoziale Nachhaltigkeit. \r\n** Beim neuen Industriemeister muss die anzurechnende Qualifizierung zum Berufsspezialisten Elektrotechnik und \r\nMechatronik, die Grundlagen der fachlichen Ausbildung: \r\n- zum Errichten, Ändern und Instandhalten von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, \r\n- die entsprechenden Kenntnisse und Erfahrungen sowie \r\n- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen der ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen und \r\nsicherstellen, beinhalten. \r\nIm Verfahren muss sichergestellt werden, dass die bisherige Rolle des Industriemeisters Elektrotechnik, in Bezug auf \r\nProjektieren und Arbeiten an elektrische Anlagen und Betriebsmittel und zur Anwendung der elektrotechnischen Regeln \r\nerhalten bleiben. \r\nS e i t e | 10 \r\nTechnischer Produktentwickler/ \r\nTechnische Produktentwicklerin \r\nPrüfungsteile für das Profil „Technische/r Produktentwickler/in“: \r\n1. Berufsspezialisierung \r\nAbschluss der Prüfung einer der folgenden Berufsspezialisten: Berufsspezialist/in \r\nMetalltechnik; Berufsspezialist/in Elektrotechnik; Berufsspezialist/in Mechatronik; \r\nBerufsspezialist/in Prozesstechnik \r\n2. Projektarbeit \r\nProzess- und Projektmanagement in einem der Handlungsfelder Entwicklung, \r\nProduktion und Service; unter Berücksichtigung von digital vernetzen Systemen, \r\nIT Sicherheit und Datenschutz, \r\n3. Mitarbeiter- und Kundengespräch \r\nDas „Mitarbeiter- und Kundengespräch“ besteht aus der Gesprächssimulation mit \r\neinem, einer oder einer Gruppe von Beschäftigten oder Kunden sowie einer \r\nReflexion der Gesprächssimulation in einem sich unmittelbar anschließenden \r\nFachgespräch. \r\n4. berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation (AEVO) \r\nPrüfung von Prüfungsteil 2: \r\nProjektprüfung als betriebliches Projekt oder eine aus der Berufspraxis stammende situative \r\nFallaufgabe mit prozessbegleitender Dokumentation als Hausarbeit, Präsentation und \r\nFachgespräch, Gesprächssimulation ggf. weitere Instrumente \r\nPrüfung von Prüfungsteil 3: \r\nIm Prüfungsteil „Mitarbeiter- und Kundengespräch“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeit \r\nnachzuweisen, dass sie in der Lage ist, komplexen Situationen zu erfassen und zu \r\nanalysieren, Gespräche vorzubereiten und zielgerichtet zu führen, Informationen vom \r\nGesprächspartner oder der Gesprächspartnerin im Gesprächsverlauf erfassen sowie auf den \r\nGesprächspartner oder der Gesprächspartnerin einzugehen, Lösungsansätze vorzuschlagen \r\nund gemeinsam zu entwickeln, Gesprächsergebnisse schriftlich zusammenzufassen sowie \r\ndas eigene Gesprächsverhalten zu reflektieren und Schlussfolgerungen daraus abzuleiten. \r\nPrüfung von Prüfungsteil 4: \r\nNachweis der Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) \r\nDen Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen hat die zu \r\nprüfende Person nachzuweisen durch: \r\n1. eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach §4 der Ausbilder-Eignungsverordnung \r\noder \r\n2. eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen \r\noder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen \r\nPrüfungsausschuss. (§ 13 Ausbilder Eignung StrukturVO Fortbildung) \r\nS e i t e | 11 \r\nFunktionsbild Technischer Produktentwickler/Technische Produktentwicklerin**: \r\nTechnische Produktentwickler/innen sind in der Lage in kollaborativen Formen und \r\nvernetzten Wertschöpfungsstrukturen, innovative Produkt- und Systemideen über die \r\nEntwicklung und Konstruktion bis zur Produktionsplanung und-Steuerung zu realisieren. \r\nDabei stellen Sie die im Produktlebenszyklus benötigten Daten, über implementierte \r\nKommunikationsschnittstellen für das Enterprise Ressource Planning-System (ERP) und das \r\nManufacturing Execution System (MES) - unter Berücksichtigung der Datenkonsistenz und \r\nder Cybersicherheit, für die gesamte Wertschöpfungskette bereit. Sie sind in der Lage, durch \r\ndie systematische Aufbereitung von Produkt- und Prozessdaten in multidisziplinären Teams \r\ninnovative digitale Dienstleistungen (Smart Data) zu entwickeln. Sie binden neue \r\nHerstellungsverfahren wie zum Beispiel Additive Fertigung, virtuelle Simulations- und \r\nPlanungsmodelle, Daten- und Prozessanalyse (Big Data), energieeffiziente Maschinen und \r\nAnlagen u.a.m. in die Engineering Prozesse ein. \r\nIm Projektmanagement: für komplexe Projekte, einschließlich Initiieren von Projekten, \r\nFestlegen der Projektziele, Strukturieren von Projekten, Zusammenstellen von Projektteams, \r\nAnalysieren und Sicherstellen der Qualifizierung der Projektmitarbeiter, Überwachen und \r\nSteuern der Projektabläufe, Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen, Durchführen \r\nvon Qualitätssicherungsmaßnahmen im Projekt, Erkennen und Begrenzen von Risiken, \r\nBewerten der Projektergebnisse, Erstellen von Abschlussberichten, unter Berücksichtigung \r\ntechnischer, organisatorischer und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge sowie \r\nunter Beachtung von Vorschriften, Regelwerken, Klimaschutz und Vorgaben der \r\nNachhaltigkeit in der Entwicklung: \r\na) Analysieren von Marktstudien und technologischen Entwicklungen, Aufnehmen und \r\nBewerten von Ideen und Kundenanforderungen, Feststellen des Handlungsbedarfs, \r\nb) Generieren von Ideen für neue und weiterzuentwickelnde Produkte, Lösungen und \r\nDienstleistungen sowie Positionierungen am Markt, Ermitteln der Anforderungen unter \r\nEinbezug von Energie- und Emissionsbilanzen, Erstellen von Lastenheften, Initiieren von \r\nInnovationsprozessen, \r\nc) Entwickeln von Konzepten für Produkte oder Lösungen, Definieren von technischen \r\nSchnittstellen, Erstellen von Pflichtenheften, \r\nd) Entwerfen der zu entwickelnden Produkte oder Lösungen, Durchführen von Produkt- oder \r\nLösungssimulationen, Entwickeln, Erstellen und Testen von Hard- und \r\nSoftwarekomponenten, Integrieren von Komponenten zu Systemen, Durchführen von \r\nSystemtests, Durchführen und Veranlassen von Konformitätsprüfungen, Abnahme der \r\nProdukte oder Lösungen, \r\ne) Durchführen des Nachforderungsmanagements, insbesondere Konzipieren von \r\nEntwicklungsänderungen und -erweiterungen, Prüfen der Verträge, Kalkulieren der \r\nLeistungen, Anbieten der Leistung an den Verursacher der Änderung, \r\nf) Organisieren des Änderungs- und Freigabemanagements, \r\ng) Bewerten und Evaluieren der Produkte oder Lösungen im Hinblick auf Qualität, \r\nwirtschaftlichen Erfolg und Kundenzufriedenheit, Organisieren von Verbesserungsprozessen, \r\nWeitere Qualifikationen: \r\nIm Produkt-/System Design (I4.0): Mechatronische Objekte für cyber-physikalische Systeme; \r\nUser Interface Design; Digitale Funktionalität/-Vernetzung \r\nIn der Projektmanagement-Konstruktion: Produktentwicklungsprozess (PEP): Systemische \r\nDatenmodelle; Neue Technologien (OLED, …); Additive Fertigung; \r\nIm Kollaborationsmanagement: vernetzt, plattformbasiert; multidisziplinären, \r\nkundenbezogen; Führung, Qualifizierung, Training; Lernprozessbegleitung \r\nIm Digitalisierungsmanagement: CAD-CAM-NC/MES/ERP; Digitale Zwillinge; Produkt- und \r\nProzessdatenmanagement; Standardschnittstellen (MMI) \r\nS e i t e | 12 \r\nAufheben folgender Verordnungen: \r\nIndustriemeister/in Metall; Industriemeister/in Elektro**; Industriemeister/in Mechatronik; \r\nProzessmanager/in Elektrotechnik; Konstrukteur/in nach BBiG und HwO; Prozessmanager/in \r\nProduktionstechnologie \r\n** Beim Produktentwickler muss die anzurechnende Qualifizierung zum Berufsspezialisten Elektrotechnik und Mechatronik \r\ndie Grundlagen der fachlichen Ausbildung: \r\n- zum Errichten, Ändern und Instandhalten von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, \r\n- die entsprechenden Kenntnisse und Erfahrungen sowie \r\n- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen der ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen und \r\nsicherstellen, beinhalten. \r\nIm Verfahren muss sichergestellt werden, dass die bisherige Rolle des Industriemeisters Elektrotechnik, in Bezug auf \r\nProjektieren und Arbeiten an elektrische Anlagen und Betriebsmittel und zur Anwendung der elektrotechnischen Regeln \r\nerhalten bleiben. "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-02-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000198","regulatoryProjectTitle":"Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1c/a9/653606/Stellungnahme-Gutachten-SG2512110006.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Neuordnung Bauwerksabdichter/Bauwerksabdichterin\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nhiermit beantragen das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung und der Deutsche Gewerkschaftsbund in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen, den beteiligten Fachverbänden der Wirtschaft und den zuständigen Mitgliedsgewerkschaften die Neuordnung des oben genannten Ausbildungsberufes.\r\nArbeitsweisen, technische Standards, aber auch äußere Rahmenbedingungen im Bauwerksabdichter-Gewerbe haben sich seit der letzten Neuordnung im Jahr 1997 grundlegend geändert.\r\nAus diesen Gründen beantragen wir, den Beruf neu zu ordnen, um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und um eine qualitativ hochwertige Ausbildung weiterhin sicherstellen zu können. Die Aufnahme der neuen Standardberufsbildpositionen sowie die Umstellung der Prüfungsform auf die gestreckte Abschlussprüfung stellen weitere Punkte des Neuordnungsverfahren dar.\r\nWir bitten Sie, auf der Grundlage der beigefügten Eckdaten das Ordnungsverfahren einzuleiten.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT FÜR BERUFSBILDUNG Geschäftsführung i.A. gez. Thomas Reiter\r\nDEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND BUNDESVORSTAND Referatsleiter für Berufsbildungspolitik gez. Thomas Giessler\r\nKuratorium der Deutschen Wirtschaft\r\nfür Berufsbildung\r\nSimrockstraße 13\r\n53113 Bonn – Tel. 0228 / 91523-0\r\n\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund\r\nBundesvorstand\r\nKeithstraße 1\r\n10787 Berlin – Tel. 030 / 24060-0"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000198","regulatoryProjectTitle":"Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0e/14/653608/Stellungnahme-Gutachten-SG2512110007.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Neuordnung „Fachkraft für Gebäudemanagement“\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nauf Grundlage der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der BIBB-Voruntersuchung für einen neuen Ausbildungsberuf im Bereich des Facility-Managements („Fachkraft für Gebäudeinfrastrukturbetrieb“) beantragen das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung und der Deutsche Gewerkschaftsbund in Abstimmung mit den beteiligten Fachverbänden der Wirtschaft und den zuständigen Mitgliedsgewerkschaften die Neuordnung des o. g. Ausbildungsberufs.\r\nMit dem angestrebten Qualifikationsprofil soll die Grundlage für eine effiziente Bewirtschaftung komplexer Gebäude und Anlagen geschaffen werden; dabei soll es an der Schnittstelle zwischen Technik und Betriebswirtschaft angesiedelt sein.\r\nZu den Ergebnissen der Voruntersuchung möchten wir zu drei Punkten Ergänzungen machen:\r\nBerufslaufbahnkonzept:\r\nDurch die Vielfältigkeit der Branche bietet sich ein Berufslaufbahnkonzept, wie es auch in der Voruntersuchung festgestellt wurde, an. Dies wird auch durch die Interviews aus der Voruntersuchung deutlich. So wird z. B. die Notwendigkeit des „Beratens“ in der möglichen Berufsbildposition „Beraten und Betreuen von Kunden und Immobiliennutzern“ sehr heterogen beantwortet, ob dies noch in die Aus- oder schon in die Fortbildung gehöre. Ähnlich wird dies auch für manche kauf-männischen sowie technischen Kompetenzen diskutiert. Die Verordnung zur Ausbildung wird Mindestanforderungen der Kompetenzen festlegen, die über alle Branchen Gültigkeit haben werden. Deshalb lässt sich zum heutigen Zeitpunkt noch kein konkretes Profil/konkreten Profile für eine Fortbildung auf Stufe 1 (Geprüfte/r Berufsspezialist/in) oder darauf aufbauend auf Stufe 2 (Bachelor Professional) ableiten, da erst die finalen Kompetenzen in der Neuordnung zur Ausbildung festgelegt werden müssen, um daran mit entsprechenden Fortbildungsprofilen anschlussfähig zu sein. Erst mit einem finalen Kompetenzprofil im Ausbildungsberuf kann ein entsprechendes an-schlussfähiges Berufslaufbahnkonzept auf Grundlage des BBIG entwickelt werden. Erste Hinweise auf einen Zuschnitt möglicher Fortbildungsprofile mit entsprechenden Kompetenzen können im Neuordnungsverfahren zur Ausbildung gesammelt werden.\r\n- 2 -\r\nGemeinsame Beschulung:\r\nEine gemeinsame Beschulung von Berufen ist immer anzustreben, wenn es die Gestaltung des Ausbildungsrahmenplanes entlang der Arbeits- und Geschäftsprozesse des neuzuordnenden Berufes im Abgleich mit dem Rahmenlehrplan eines weiteren Berufes ermöglicht. Ob in o. g. Beruf\r\neine gemeinsame Beschulung mit nur einem Ausbildungsberuf möglich sein könnte oder eine ge-meinsame Beschulung über eine Kooperation mit einer Vielzahl von Berufen (Modularisierung) ggf. erreicht werden könnte, wird der Verlauf des Verfahrens zeigen. Die hybride Anlage der Ausbildung zur Fachkraft für Gebäudemanagement mit kaufmännischen und gewerblich-technischen Inhalten wird ggf. eine teilweise Beschulung mit einem anderen Berufsbild ermöglichen. Ob eine gemeinsame Beschulung mit den gewerkespezifischen Ausbildungsberufen nicht zu weitgehend ist, da in dem o. g. Berufsbild eher ein Verständnis über die Funktionszusammenhänge über die verschiedenen Anlagen eines Gewerkes gefordert ist, um den eigentlichen Prozess des Betreibens eines Gebäudes in entsprechender nötigen Tiefe durchführen zu können, wird mit der Entwicklung des Ausbildungsrahmenplanes zu prüfen sein.\r\nElektrofachkraft:\r\nIn dem Bericht zur Voruntersuchung ist der Begriff der „Elektrofachkraft“ oder der „Elektrofach-kraft für festgelegte Tätigkeiten“ nicht konsequent trennscharf formuliert oder wird von den Interviewzitaten teilweise nicht aussagekräftig wiedergegeben. Deshalb möchten wir für den Neuordnungsprozess festhalten, dass sich die in dem zu entwickeln-den Ausbildungsberuf nötigen Elektro-Kompetenzen ausschließlich auf das Kompetenzniveau der „Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)“ bzw. wenn die Voraussetzungen gegeben sind auch „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ beziehen.\r\nWir bitten Sie, auf der Grundlage der beigefügten Eckdaten, die anhand der Ergebnisse der Voruntersuchung angepasst wurden, das Ordnungsverfahren einzuleiten.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT FÜR BERUFSBILDUNG Geschäftsführung i.A. gez. Thomas Reiter\r\nDEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND BUNDESVORSTAND Referatsleiter für Berufsbildungspolitik gez. Thomas Giessler\r\nKuratorium der Deutschen Wirtschaft\r\nfür Berufsbildung\r\nSimrockstraße 13\r\n53113 Bonn – Tel. 0228 / 91523-0\r\n\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund\r\nBundesvorstand\r\nKeithstraße 1\r\n10787 Berlin – Tel. 030 / 24060-0"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000198","regulatoryProjectTitle":"Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4e/30/653610/Stellungnahme-Gutachten-SG2512110008.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Neuordnung „Gerüstbauer/Gerüstbauerin“\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nhiermit beantragen das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung und der Deutsche Gewerkschaftsbund in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen, den beteiligten Fachverbänden der Wirtschaft und den zuständigen Mitgliedsgewerkschaften die Neuordnung oben genannten Ausbildungsberufes. Eine ausführliche Beschreibung und Begründung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Antrag.\r\nArbeitsweisen, technische Standards, aber auch äußere Rahmenbedingungen im Gerüstbauer-Hand-werk haben sich seit der letzten Neuordnung im Jahr 2000 grundlegend geändert. Der Beruf wird nur noch im Handwerk ausgebildet und soll zukünftig nicht mehr auf doppelter Rechtsgrundlage neu geordnet werden. Aus diesen Gründen beantragen wir, den Beruf neu zu ordnen, um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und um eine qualitativ hochwertige Ausbildung weiterhin sicherstellen zu können. Die Aufnahme der neuen Standardberufsbildpositionen sowie die Umstellung der Prüfungsform auf die gestreckte Abschlussprüfung stellen weitere Punkte des Neuordnungsverfahren dar.\r\nWir bitten Sie, auf der Grundlage der beigefügten Eckdaten das Ordnungsverfahren einzuleiten.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT FÜR BERUFSBILDUNG Geschäftsführung i.A. gez. Thomas Reiter\r\nDEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND BUNDESVORSTAND Referatsleiter für Berufsbildungspolitik gez. Thomas Giessler\r\nKuratorium der Deutschen Wirtschaft\r\nfür Berufsbildung\r\nSimrockstraße 13\r\n53113 Bonn – Tel. 0228 / 91523-0\r\n\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund\r\nBundesvorstand\r\nKeithstraße 1\r\n10787 Berlin – Tel. 030 / 24060-0"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000198","regulatoryProjectTitle":"Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/27/46/706132/Stellungnahme-Gutachten-SG2603040003.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Neuordnung „Bäcker und Bäckerin sowie Konditor und Konditorin“\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nhiermit beantragen das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung und der Deutsche Ge-werkschaftsbund in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen, den beteiligten Fachverbänden der Wirtschaft und der zuständigen Mitgliedsgewerkschaft NGG die Neuordnung oben genannter Ausbil-dungsberufe. Eine ausführliche Beschreibung und Begründung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Antrag.\r\nBeide Eckwerteentwürfe sind diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Beide Handwerke sind nach der “Verordnung über verwandte Handwerke (HwVerwdtV)“ miteinander verwandt, es besteht eine gemein-same schulische Grundbildung der Berufe im ersten Ausbildungsjahr.\r\nDie gemeinsame Beschulung in der Grundbildung soll erhalten bleiben, daher ist ein gemeinsamer Neuordnungsantrag geplant.\r\nMit den Neuordnungsverfahren sollen Qualifikationsinhalte, Ausbildungsstrukturen sowie Prüfungsan-forderungen modernisiert werden. Die technischen und marktlichen Anforderungen seit den letzten Neuordnungen in den Jahren 2003 und 2004 erfordern eine Weiterentwicklung beider Berufe. Die Neu-ordnungen sollen beide Berufsbilder nachhaltig stärken und zukunftsfähig machen. Die Themen Digita-lisierung und Nachhaltigkeit sollen stärker berücksichtigt werden.\r\nAnstelle von Zwischen- und Abschlussprüfung soll die gestreckte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung ein-geführt werden. Mit Einführung von Wahlqualifikationen soll die Ausbildung der betrieblichen Vielfalt zukünftig besser gerecht werden.\r\nWir möchten um eine zeitnahe Terminierung des Antragsgespräches bitten, um den KoA im März 2026 erreichen zu können.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT FÜR BERUFSBILDUNG Geschäftsführung i.A. gez. Thomas Reiter\r\nDEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND BUNDESVORSTAND Referatsleiter für Berufsbildungspolitik gez. Thomas Giessler\r\nKuratorium der Deutschen Wirtschaft\r\nfür Berufsbildung\r\nSimrockstraße 13\r\n53113 Bonn – Tel. 0228 / 91523-0\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund\r\nBundesvorstand\r\nKeithstraße 1\r\n10787 Berlin – Tel. 030 / 24060-0"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000198","regulatoryProjectTitle":"Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/db/f5/707414/Stellungnahme-Gutachten-SG2603180001.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Antrag auf Neuordnung der Fortbildungen der Umwelttechnischen Meister sowie die Überfüh-rung der Fortbildungsprüfungsregelung nach § 54 BBiG des Netzmeisters in eine bundeseinheitli-che Verordnung nach § 53c BBiG.\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nhiermit beantragen das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung und der Deutsche Ge-werkschaftsbund in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen, den beteiligten Fachverbänden der Wirtschaft und den zuständigen Mitgliedsgewerkschaften die Neuordnung oben genannten Fortbil-dungsprofile.\r\nDie umwelttechnischen Berufe haben sich erfolgreich einem Neuordnungsverfahren unterzogen, um den Anforderungen einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden. Im Zuge dieser Ent-wicklung ist es aus Sicht der Sozialpartner zwingend erforderlich, auch die umwelttechnischen Fortbil-dungsabschlüsse sowie die regionalen Fortbildungsabschlüsse zum geprüften Netzmeister einer Neu-ordnung zu unterziehen. Die Fortbildungen umfassen folgende Profile:\r\n•\r\nGeprüfter Wassermeister\r\n•\r\nGeprüfter Abwassermeister\r\n•\r\nGeprüfter Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung,\r\n•\r\nGeprüfter Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice)\r\n•\r\nGeprüfter Netzmeister (Fernwärme, Gas, Strom, Wasser)\r\nZiel der Neuordnung ist, eine einheitliche Basisqualifikation für diese Fortbildungsgruppe zu schaffen, um die UT-Fortbildungen als Berufsfamilie zu erhalten und den zukünftigen Herausforderungen der Branche bestmöglich zu begegnen. Dabei soll sich die Entwicklung der Basisqualifikationen bei den UT-Meistern an den aktuell geforderten Handlungskompetenzen orientieren. Dazu gibt es auf Basis des Netzmeisters eine Grundlage der Sachverständigenarbeit im laufenden Verfahren – siehe Anlage.\r\nFolgende 5 Prüfungsteile wären aus unserer Sicht empfehlenswert\r\n•\r\nBetriebswirtschaftliches Handeln (Energie-Wasserwirtschaft und Leitungsbau)\r\n•\r\nDigitalisierung Information Kommunikation Planung (Energie-Wasserwirtschaft und Leitungsbau)\r\n•\r\nNaturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten (Energie-Wasserwirtschaft und Leitungsbau)\r\n•\r\nRechtsbewusstes Handeln (Energie-Wasserwirtschaft und Leitungsbau)\r\n•\r\nZusammenarbeit in Betrieb (Energie-Wasserwirtschaft und Leitungsbau)\r\n- 2 -\r\nGleichzeitig sollen die Anpassungen an eine zunehmend digitale Arbeitswelt gewährleistet werden, um den Fortbildungsabschluss zukunftssicher zu gestalten. Dies wird nicht nur den Fachkräften, sondern auch den Unternehmen der Branche die besten Chancen für eine erfolgreiche Entwicklung bieten.\r\nDie im Antrag enthaltenen Fortbildungsabschlüsse sind als kritische Infrastruktur (KRITIS) eingestuft und unterliegen damit besonderen Anforderungen an Resilienz, Sicherheit und Funktionsfähigkeit – auch und insbesondere im digitalen Raum.\r\nIn den vergangenen Jahren haben sich die Berufsfelder grundlegend gewandelt. Neben den bisherigen Handlungskompetenzen rücken zunehmend folgende Anforderungen in den Vordergrund:\r\n•\r\ndie Digitalisierung aller Betriebsbereiche – von der Planung über Leitungsbau, Betrieb, Überwa-chung und Instandhaltung bis hin zur Dokumentation\r\n•\r\nder sichere Umgang mit vernetzten Systemen, Leittechnik und automatisierten Steuerungsprozes-sen (z. B. Smart Metering, Fernwirk- und Messsysteme)\r\n•\r\ndie Fähigkeit, IT-Sicherheit, Datenschutz und KRITIS-Vorgaben in die tägliche Arbeit zu integrieren\r\n•\r\ndie Notwendigkeit, digitale Kommunikation, Projektsteuerung und Datenanalyse sicher zu beherr-schen\r\n•\r\ndas Verständnis für die wachsenden Herausforderungen im Bereich Krisenmanagement und Notfall-versorgung – inklusive Cyberangriffe, Systemausfälle oder Naturkatastrophen\r\nFür das Thema Kritische Infrastruktur müssen alle Mitarbeitenden der Branche in ihrem Arbeitsfeld gleich sensibilisiert werden und die gleichen Arbeits- und Geschäftsprozesse beherrschen. Deshalb se-hen die Sozialpartner hier einen hohen Anspruch an die Mitarbeitenden, jedoch keinen isolierten Kom-petenzerwerb, da die kritische Infrastruktur integrativ in den Arbeits- und Geschäftsprozessen mitge-dacht/berücksichtigt werden muss, so dass sie sich nicht auf ein isoliertes Profil zurückführen lässt, wie es in dem Neuordnungsverfahren zu den Ausbildungsberufen als Idee andiskutiert wurde.\r\nDen Abschlussbezeichnungen der Fortbildungen sollen zukünftig neben dem Bachelor Professional die aktuellen Bezeichnungen vorangestellt werden:\r\nBeispiel: Geprüfter Wassermeister/Geprüfte Wassermeisterin-Bachelor Professional in Wasserversor-gung\r\nDie aktuellen Regelungen zu den Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen nach §2 (2) sollen in der Form erhalten bleiben.\r\nFür Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung Geschäftsführung i.A. gez. Thomas Reiter\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Referatsleiter Grundsatzfragen der\r\nAus- und Weiterbildung gez. Mario Patuzzi\r\nKuratorium der Deutschen Wirtschaft\r\nfür Berufsbildung\r\nSimrockstraße 13\r\n53113 Bonn – Tel. 0228 / 91523-0\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund\r\nBundesvorstand\r\nKeithstraße 1\r\n10787 Berlin – Tel. 030 / 24060-0"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-03-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000198","regulatoryProjectTitle":"Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/52/cf/708460/Stellungnahme-Gutachten-SG2603200014.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verlängerung der Informationselektronikerausbildung-Erprobungsverordnung\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nhiermit beantragen das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung und der Deutsche Gewerkschaftsbund\r\nin Abstimmung mit den Spitzenorganisationen, den beteiligten Fachverbänden der\r\nWirtschaft und der zuständigen Mitgliedsgewerkschaft eine Verlängerung der derzeit geltenden Informationselektronikerausbildung-\r\nErprobungsverordnung vom 30.03.2021 (BGBl. I S. 662, 726), um weitere\r\nzwei Jahre.\r\nMit Erlass der Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen vom 30.\r\nMärz 2021 wurde mittels der beinhalteten, o.g. Erprobungsverordnung die befristete Möglichkeit geschaffen,\r\nein Variantenmodell zu erproben, das im Prüfungsbereich „Kundenauftrag“ neben dem traditionell\r\nverwendeten Prüfungsinstrument Arbeitsaufgabe auch die Anwendung eines betrieblichen Auftrags\r\nermöglicht. Die Möglichkeit zur Anwendung dieser Varianten-Option endet im Juni 2026.\r\nDie bisherigen Rückmeldungen aus den Gesellenprüfungsausschüssen sowie aus den Betrieben zeigen,\r\ndass die derzeit vorliegenden Daten und Erfahrungen noch nicht ausreichen, um die Zielerreichung der\r\nVerordnung aussagekräftig bewerten zu können. Seit Erlass der Erprobungsverordnung konnte die Option\r\nbisher erst einem Prüfungsjahrgang angeboten werden und infolgedessen nur in geringerem Umfang\r\nErfahrung mit der Anwendung des betrieblichen Auftrags gesammelt werden. Bei den beteiligten\r\nHandwerkskammern Karlsruhe (14 Prüflinge), Region Stuttgart (50 Prüflinge), für München und\r\nOberbayern (ein Prüfling) sowie Hamburg (32 Prüflinge) und Flensburg (ein Prüfling) hat das Prüfungsinstrument\r\ndes betrieblichen Auftrags bisher unterschiedlich viel Anwendung gefunden. In der Gesamtbetrachtung\r\nsind die Erfahrungen zu gering und insbesondere zu ungleichmäßig verteilt, um daraus\r\ngeneralisierbare Rückschlüsse auf die Eignung dieses Prüfungsinstruments für das Gewerk zu ziehen.\r\nInsbesondere die zentrale Zielsetzung – die Entlastung der Prüfungsausschüsse durch den Einsatz des\r\nbetrieblichen Auftrags sowie die Verbesserung der Chancengleichheit der Prüflinge – lässt sich auf\r\nGrundlage des aktuellen Datenmaterials nicht belastbar beurteilen.\r\nEs hat sich gezeigt, dass sowohl Prüfungsinstrumente als auch neue organisatorische Verfahren im\r\nPrüfungswesen Zeit benötigen, um sich in der Praxis etablieren zu können. Dies gilt in besonderem\r\nMaße für den betrieblichen Auftrag, der unter allen Prüfungsbeteiligten bisher sehr wenig bekannt gewesen\r\nist. Darüber, ob die angestrebten Vorteile tatsächlich realisierbar sind, können fundierte Aussagen\r\nerst getroffen werden, wenn die Beteiligten ausreichend Erfahrung haben sammeln können und\r\ndie relevanten Abläufe vor und nach der Prüfung in gewissem Maße eingespielt sind.\r\n- 2 -\r\nNur mit einer verlängerten Erprobung kann eine solide Grundlage geschaffen werden, um abschließend\r\nüber die Verstetigung, Anpassung oder Beendigung des Variantenmodells zu entscheiden. Eine\r\nverfrühte Bewertung birgt das Risiko, mögliche Potenziale der Prüfungsneuausrichtung zu übersehen\r\noder Fehlinterpretationen zu treffen. Daher möchten wir erwirken dass, die Informationselektronikerausbildung-\r\nErprobungsverordnung (InfoElekAusbErprbV) um weitere zwei Jahre verlängert und damit\r\neine fachlich fundierte Entscheidung im Interesse der Betriebe, der Auszubildenden und der Gesellenprüfungsausschüsse\r\nzu ermöglicht wird.\r\nFür Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT\r\nFÜR BERUFSBILDUNG\r\nGeschäftsführung\r\ni.A.\r\ngez. Thomas Reiter\r\nDEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND\r\nBUNDESVORSTAND\r\nReferatsleiter für Berufsbildungspolitik\r\ngez. Thomas Giessler\r\nKuratorium der Deutschen Wirtschaft\r\nfür Berufsbildung\r\nSimrockstraße 13\r\n53113 Bonn – Tel. 0228 / 91523-0\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund\r\nBundesvorstand\r\nKeithstraße 1\r\n10787 Berlin – Tel. 030 / 24060-0"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-03-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000198","regulatoryProjectTitle":"Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/07/d8/714639/Stellungnahme-Gutachten-SG2603300054.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Antrag auf Änderungsverordnung „Verfahrenstechnologe/-in Metall“\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nhiermit beantragen das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung und der Deutsche Gewerkschaftsbund in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen, den beteiligten Fachverbänden der Wirtschaft und den zuständigen Mitgliedsgewerkschaften die Änderung der Verordnung des oben genannten Ausbildungsberufes. Eine ausführliche Beschreibung und Begründung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Antrag.\r\nIn der praktischen Umsetzung der Prüfungen hat sich in den vergangenen zwei Jahren eine Situation herausgebildet, die von der Industrie- und Handelskammer Niederrhein, den dort beteiligten berufsbildenden Schulen sowie den ausbildenden Unternehmen als nicht mehr tragfähig eingestuft wird. Die Durchführung der Prüfungen bindet über mehrere Wochen hinweg erhebliche personelle und räumliche Ressourcen. Lehrkräfte, Ausbilderinnen und Ausbilder, welche im Prüfungsausschuss wirken, sind über längere Zeiträume hinweg nicht regulär im Unterrichts- bzw. Ausbildungsbetrieb verfügbar. Dies führt zu Unterrichtsausfällen und betrieblichen Einschränkungen.\r\nDie Verordnung ist 2018 in Kraft getreten und die Inhalte werden von ausbildenden Betrieben als aktuell und gut umsetzbar erachtet.\r\nWir bitten Sie, auf der Grundlage der beigefügten Eckdaten der IG Metall, Gesamtmetall und DIHK ein Verfahren zur Änderung der Verordnung einzuleiten.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT FÜR BERUFSBILDUNG Geschäftsführung i.A. gez. Thomas Reiter\r\nDEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND BUNDESVORSTAND Referatsleiter für Berufsbildungspolitik gez. Thomas Giessler\r\nKuratorium der Deutschen Wirtschaft\r\nfür Berufsbildung\r\nSimrockstraße 13\r\n53113 Bonn – Tel. 0228 / 91523-0\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund\r\nBundesvorstand\r\nKeithstraße 1\r\n10787 Berlin – Tel. 030 / 24060-0"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-03-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021231","regulatoryProjectTitle":"Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3c/ce/653612/Stellungnahme-Gutachten-SG2503190064.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für \r\nWirtschaft und Klimaschutz\r\n53107 Bonn\r\nBonn / Berlin, 17. Juni 2024\r\nNeuordnung der Verordnung über die Berufsausbildung „Kaufmann und Kauffrau für \r\nVerkehrsservice“\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nhiermit beantragen wir in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen und beteiligten \r\nFachverbänden der Wirtschaft und zuständigen Fachgewerkschaften die Neuordnung des\r\no. g. Ausbildungsberufs auf Grundlage der von KWB und DGB abgestimmten Eckwerte \r\n(siehe Anlage).\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT\r\nFÜR BERUFSBILDUNG\r\nGeschäftsführung\r\ni.A.\r\ngez. Joachim Lapp\r\nDEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND\r\nBUNDESVORSTAND\r\nReferatsleiter für \r\nBerufsbildungspolitik\r\ngez. Thomas Giessler\r\nKuratorium der Deutschen Wirtschaft \r\nfür Berufsbildung\r\nSimrockstraße 13\r\n53113 Bonn – Tel. 0228 / 91523-0\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund\r\nBundesvorstand\r\nHenriette-Herz-Platz 2\r\n10178 Berlin – Tel. 030 / 24060-0"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Bildung \r\nund Forschung\r\nReferat 312\r\nHeinemannstr. 2, 53175 Bonn\r\nper E-Mail: 312@bmbf.bund.de\r\nBonn / Berlin, 28.01.2025\r\nFortbildungsabschlüsse in der Finanzdienstleistungswirtschaft\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nhiermit beantragen wir in Abstimmung mit den Spitzen- und Fachverbänden der Wirtschaft \r\nsowie der Gewerkschaftsseite die Neuordnung der o. g. Fortbildungsordnung in einem ver\u0002kürzten Verfahren.\r\nEs besteht ein deutlicher Bedarf, die aus dem Jahr 2012 stammenden Fortbildungsordnung\r\nzu aktualisieren und zu Abschlüssen auf den Fortbildungsebenen 1 und 2 (BBiG) weiterzu\u0002entwickeln.\r\nDie Notwendigkeit der Anpassungen in einem kleineren Umfang ergibt sich aus der Verände\u0002rung des Anforderungsprofils. Die Entwicklungen im Bereich der Kundenkommunikation und \r\nAspekten der Nachhaltigkeitsdimensionen sollen auch prüfungsrelevant stärker aufscheinen.\r\nDes Weiteren sind im Rahmen einer Neuordnung neue rechtliche Vorgaben zu berücksichti\u0002gen, die dafür sorgen, dass die ganzheitliche Analyse stärker im Fokus des Beratungspro\u0002zess steht.\r\nDie Neuordnung soll in einem verkürzten Verfahren mit ein bis zwei Sachverständigensitzun\u0002gen auf Grundlage des beigefügten Entwurfs erfolgen.\r\nWir bitten Sie, das Verfahren einzuleiten.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT\r\nFÜR BERUFSBILDUNG\r\nstellv. Geschäftsführer\r\ngez. Joachim Lapp\r\nDEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND\r\nBUNDESVORSTAND\r\nReferatsleiter für Grundsatzfragen der Be\u0002rufsbildung und Weiterbildung\r\ngez. Mario Patuzzi\r\nKuratorium der Deutschen Wirtschaft \r\nfür Berufsbildung\r\nSimrockstraße 13\r\n53113 Bonn – Tel. 0228 / 91523-0\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund\r\nBundesvorstand\r\nKeithstraße 1\r\n10787 Berlin – Tel. 030 / 24060-0"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-01-28"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021231","regulatoryProjectTitle":"Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b1/50/653616/Stellungnahme-Gutachten-SG2503190066.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Bildung \r\nund Forschung\r\nReferat 312\r\nHeinemannstraße 2\r\n53175 Bonn\r\nnachrichtlich:\r\nBundesministerium der Justiz\r\nReferat IV B 3\r\nMohrenstraße 37\r\n10117 Berlin\r\nBonn / Berlin, 22.01.2025\r\nNeuordnung der Fortbildung für die Rechtsanwaltsfachangestellten, die Rechtsanwalts\u0002und Notarfachangestellten sowie die Patentanwaltsfachangestellten\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nhiermit beantragen der Deutsche Gewerkschaftsbund in Abstimmung mit seinen \r\nMitgliedsgewerkschaften sowie das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung in \r\nAbstimmung mit seinen Mitgliedsorganisationen die Schaffung einer Fortbildungsordnung auf \r\nder Fortbildungsstufe 1 nach BBiG (Geprüfte Berufsspezialistin/Geprüfter Berufsspezialist) \r\nsowie einer Fortbildungsordnung auf Stufe 2 nach BBiG (Bachelor Professional) für die \r\nRechtsanwaltsfachangestellten, die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie die \r\nPatentanwaltsfachangestellten.\r\nDie Ausbildungszahlen der Rechtsanwalts- und Patentanwaltsfachangestellten sind erheblich \r\neingebrochen. Angesichts des massiven Fachkräftemangels in Deutschland fehlt es an \r\nNachwuchskräften. Die Vertreterinnen und Vertreter der Branche sehen dringende \r\nHandlungsnotwendigkeit im Bereich der Fortbildung. Ein aktualisiertes Angebot an Abschlüssen \r\nmit zeitgemäßen Inhalten soll die Attraktivität der Ausbildung fördern und junge Menschen bei \r\nder Entscheidung für eine berufliche Tätigkeit in der Branche unterstützen.\r\nEine berufliche Höherqualifizierung der Rechtsanwalts- und Patentanwaltsfachangestellten hilft, \r\nRechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Patentanwältinnen und Patentanwälte durch \r\nÜbertragung von Führungsaufgaben zu entlasten und das Kanzleiteam für die sich ständig \r\nwandelnden Aufgabenfelder handlungsfähig zu erhalten und zukunftsfest zu machen. Sie hilft \r\nauch, Zufriedenheit und Wertschätzung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schaffen.\r\nDie bisherige Fortbildungsordnung zum Geprüften Rechtsfachwirt/zur Geprüften \r\nRechtsfachwirtin war ein gutes Angebot für die Rechtsanwaltsfachangestellten, sich qualifiziert \r\nfortzubilden. Die aus dem Jahr 2001 stammende Verordnung bedarf nun aber dringend einer \r\nAnpassung und Weiterentwicklung, insbesondere auch mit Blick auf fachliche Vertiefungen, \r\nfortschreitende Digitalisierung und Anforderungen an Führung.\r\nPatentanwaltsfachangestellte konnten sich bislang nur über den Weg der Fortbildungsordnung \r\nzum Geprüften Rechtsfachwirt/zur Geprüften Rechtsfachwirtin weiterqualifizieren, wobei es \r\ndabei an fachspezifischen Inhalten fehlte und weiterhin fehlt. Diese Lücke soll nun geschlossen \r\nwerden, um auch hier Angebote für Aufstiege zu eröffnen.\r\nDie Einführung von Geprüften Berufsspezialistinnen/Geprüften Berufsspezialisten in \r\nunterschiedlichen Fachbereichen, wie Insolvenzrecht und - zu einem späteren Zeitpunkt -\r\nweiteren Fortbildungsordnungen auf dieser Ebene (etwa Familienrecht oder Verkehrsrecht) \r\nmachen die Bandbreite des Berufsfeldes deutlich und führen zum Nachweis echter \r\nSpezialisierung.\r\nWir streben daher an:\r\n▪ Fortbildungsordnung „Geprüfte Berufsspezialistin/Geprüfter Berufsspezialist für \r\nInsolvenzrecht“ (Rechtsanwaltsfachangestellte)\r\nDer Abschluss soll diejenigen ansprechen, die eine Fortbildung auf fachlicher Ebene, angelehnt \r\nan die jeweiligen Rechtsbereiche der Fachanwaltsordnung, anstreben. Ob weitere \r\nFortbildungsordnungen auf dieser Ebene etabliert werden, wird von uns noch diskutiert.\r\n▪ Fortbildungsordnung „Bachelor Professional“ (Rechtsanwaltsfachangestellte, \r\nRechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Patentanwaltsfachangestellte)\r\nUm den verschiedenen Bedarfen gerecht zu werden, soll eine Verordnung mit \r\nBinnendifferenzierung für Rechtsanwaltsfachangestellte sowie Rechtsanwalts- und \r\nNotarfachangestellte einerseits und Patentanwaltsfachangestellte andererseits etabliert werden. \r\nEr richtet sich an diejenigen, die eine Tätigkeit auf mittlerer Führungsebene anstreben und die \r\nstärker in die Kanzleiorganisation, das Management der Kanzlei und die Personalführung \r\ninvolviert sind bzw. sein wollen.\r\nDie Binnendifferenzierung bei der Verordnung zum Bachelor Professional muss sich auch in der \r\nFortbildungsbezeichnung widerspiegeln. Dafür könnte sich an den Fortbildungsordnungen der \r\nIndustriemeisterinnen und Industriemeister orientiert werden, an deren Fortbildungsbezeichnung \r\ndie Ergänzung „[...]-Fachrichtung [...]“ hinzugefügt wird.\r\nAn entsprechenden Fortbildungsordnungen für Notarfachangestellte wird bereits gearbeitet. Im \r\nVerfahren soll geklärt werden, inwiefern Potentiale zur Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen \r\nden Fortbildungsordnungen bestehen.\r\nWir bitten um die Anberaumung eines Auftaktgesprächs, das nach Klärung aller offenen Fragen \r\nzu einem Antrag auf Neuordnung und zu einer Weisung an das Bundesinstitut für Berufsbildung \r\nführen könnte.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT\r\nFÜR BERUFSBILDUNG\r\nstellv. Geschäftsführer\r\ngez. Joachim Lapp\r\nDEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND\r\nBUNDESVORSTAND\r\nReferatsleiter für Grundsatzfragen der \r\nBerufsbildung und Weiterbildung\r\ngez. Mario Patuzzi\r\nKuratorium der Deutschen Wirtschaft \r\nfür Berufsbildung\r\nSimrockstraße 13\r\n53113 Bonn – Tel. 0228 / 91523-0\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund\r\nBundesvorstand\r\nHenriette-Herz-Platz 2\r\n10178 Berlin – Tel. 030 / 24060-0"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-01-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021231","regulatoryProjectTitle":"Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/af/ea/653618/Stellungnahme-Gutachten-SG2503190067.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für \r\nWirtschaft und Klimaschutz\r\n53107 Bonn\r\nBonn / Berlin, 24.01.2025\r\nNeuordnung des Berufs „Veranstaltungskauffrau und Veranstaltungskaufmann“\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nhiermit beantragen wir in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen und beteiligten Fach\u0002verbänden der Wirtschaft und der zuständigen Fachgewerkschaft die Neuordnung des o. g. \r\nAusbildungsberufs auf Grundlage der von KWB und DGB abgestimmten Eckwerte (siehe \r\nAnlage).\r\nDie in der betrieblichen Praxis von Veranstaltungskaufleuten geforderten Kompetenzen ha\u0002ben sich seit Inkrafttreten der aktuellen Verordnung 2001 weiterentwickelt. Ursächlich ist die \r\nfortschreitende Digitalisierung von Geschäftsmodellen, Geschäftsprozessen und Arbeitsfor\u0002men. Gleichzeitig haben sich die Anforderungen und Ansprüche der Menschen verändert, \r\ndie Veranstaltungen besuchen und im Zuge dessen auch der Veranstalter, die unter diesen \r\nveränderten Rahmenbedingungen betriebswirtschaftlich erfolgreich sein müssen.\r\nDigitalisierung und neue Veranstaltungsformate tragen dazu bei, dass Veranstaltungen effi\u0002zienter und ansprechender für die Teilnehmenden und Veranstaltenden konzipiert und \r\ndurchgeführt werden können. Hybridevents, die eine Mischung aus physischer und digitaler \r\nTeilnahme bieten, erfordern besondere Kompetenz im Umgang mit digitalen Tools und \r\nPlattformen. Diese Veranstaltungsformen bringen spezifische Herausforderungen mit sich, \r\nwie z.B. die Sicherstellung einer nahtlosen Integration der Online- und Offline-Komponenten \r\nund die Umsetzung kreativer digitaler Erlebnisse, die das Publikum fesseln. Für die Kom\u0002munikation mit Partnern, Teilnehmenden und Lieferanten bedeutet Digitalisierung, dass In\u0002formationen schneller und effektiver ausgetauscht werden können. \r\nUnabhängig von technischen Entwicklungen hat der Bereich „Sicherheit“ seit dem Erlass \r\nder aktuellen Verordnung an Bedeutung gewonnen. Beschleunigt wurde diese Entwicklung \r\ndurch einschneidende Ereignisse (z.B. Loveparade-Katastrophe, div. Terroranschläge). \r\nAuch dies wirkt sich auf das Anforderungsprofil der Veranstaltungskaufleute aus, wenn sie \r\nAspekte wie vorbeugender Brandschutz, crowd-management/Besucherführung und \r\nSecurity bei der Veranstaltungsplanung und Durchführung berücksichtigen. Dieser Bereich \r\numfasst u.a. den Aufbau von Sicherheitskonzepten, die Abwicklung der Kommunikation und \r\nAbstimmung mit den BOS-Beteiligten (Behörden mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben), \r\n- 2 -\r\nsowie der Einkauf und das Briefing von Ordnungsdienstkonzepten und -leistungen bei pri\u0002vaten Sicherheitsdienstleistern. Es braucht insofern eine stärkere Akzentuierung der Lern\u0002ziele in der neuen Ausbildungsordnung als es bisher der Fall ist.\r\nVeranstaltungen sind darüber hinaus von gesellschaftlichen Veränderungen betroffen und \r\nmüssen auch daraufhin ausgerichtet werden. Das beinhaltet nachhaltigkeitsrelevante As\u0002pekte in der Eventplanung und Eventorganisation. Ebenso gewinnen die Themen Diversität \r\nund Awareness in den Betrieben der Branche zunehmend an Bedeutung. Dies äußert sich \r\nzum einen in behördlichen Vorgaben, zum anderen erwarten auch Veranstaltungsbesuche\u0002rinnen und -besucher, Sponsoren und Stakeholder, dass Nachhaltigkeit bei Veranstaltun\u0002gen beachtet wird. Diese Erwartungen spiegeln sich auch in der steigenden Nachfrage \r\nnach Diversität und Inklusion wider. Das Publikum wird anspruchsvoller und erwartet, dass \r\nVeranstaltungen nicht nur ökologisch, sondern auch sozial verantwortungsbewusst (Awa\u0002reness-Konzepte) gestaltet werden.\r\nWir bitten um zeitnahe Durchführung des Antragsgesprächs, damit das Ordnungsverfahren \r\nbeim BIBB eingeleitet werden kann.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT\r\nFÜR BERUFSBILDUNG\r\nGeschäftsführung\r\ni.A.\r\ngez. Joachim Lapp\r\nDEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND\r\nBUNDESVORSTAND\r\nReferatsleiter für Berufsbildungs\u0002politik\r\ngez. Thomas Giessler\r\nKuratorium der Deutschen Wirtschaft \r\nfür Berufsbildung\r\nSimrockstraße 13\r\n53113 Bonn – Tel. 0228 / 91523-0\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund\r\nBundesvorstand\r\nHenriette-Herz-Platz 2\r\n10178 Berlin – Tel. 030 / 24060-0"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Gibt es ggf. einen passenderen Ort für diese Regelung?\r\n§4 Absatz 1 Nummer 2:\r\nDie Formulierung suggeriert, dass die Ausbildung aus 10 WQs besteht, während es nur zwei WQssind, die aus 10 zur Wahl stehenden ausgewählt werden müssen.\r\nZeugniserläuterung\r\nBezeichnung und Status der ausstellenden Stelle / Name und Status der nationalen/regionalenBehörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist:\r\nHier sollten jeweils zumindest auch Handwerkskammern aufgeführt werden.\r\nZugang zur nächsten Ausbildungsstufe:\r\nSoll das für den Betriebswirt nach BBiG gelten? Dafür muss erst eine erfolgreich abgelegteFortbildungsprüfung oder mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Segment nachgewiesenwerden. Bisher weist die Zeugniserläuterung hier den staatlichen geprüften Betriebswirt aus.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nJoachim Lapp\r\nstv. Geschäftsführer\r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT\r\nFÜR BERUFSBILDUNG\r\nSimrockstraße 13\r\n53113 Bonn\r\nTel.: 0228 / 91523-20\r\nFax: 0228 / 91523-99\r\nE-Mail: lapp@kwb-berufsbildung.de\r\nInternet: https://www.kwb-berufsbildung.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-25"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021231","regulatoryProjectTitle":"Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/24/08/653622/Stellungnahme-Gutachten-SG2504140007.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium des Innern und für Heimat\r\nReferat D 2\r\nAlt-Moabit 140, 10557 Berlin\r\nper E-Mail: d2@bmi.bund.de\r\nBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz\r\nReferat VII B 4\r\nVillemombler Str. 76, 53123 Bonn\r\nper E-Mail: buero-viib4@bmwk.bund.de\r\nBundesministerium für Bildung und Forschung\r\nReferat 312\r\nHeinemannstr. 2, 53175 Bonn\r\nper E-Mail: 312@bmbf.bund.de\r\nBerlin, 2. Juli 2024\r\nNeuordnung der Berufsausbildung „Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste“\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nhiermit beantragen wir die Neuordnung der Berufsausbildung „Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste“.\r\nDas Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat den Inhalt und die Struktur der Berufsausbildung, im Rahmen einer Voruntersuchung, im Hinblick auf die künftigen Qualifizierungsanforderungen der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste untersucht. Dabei wurden insbesondere die derzeitige Struktur der Ausbildungsordnung mit fünf Fachrichtungen, die Veränderungen der Anforderungen an den Beruf insgesamt sowie veränderte Arbeitsabläufe durch die zunehmende Digitalisierung in den Blick genommen.\r\nAufgrund der Ergebnisse im Abschlussbericht haben Gespräche zwischen den Sozialpartnern stattgefunden, die ebenfalls Neuordnungsbedarf sehen. Abweichend von den Ergebnissen des BIBB soll im Neuordnungsverfahren geprüft werden, ob auch die Inhalte der Fachrichtung „Medizinische Dokumentation“ in andere Fachrichtungen integriert werden können, da seit 2007 pro Jahr nur zwischen drei und neun neue Ausbildungsverträge (außer 2015: 15) geschlossen wurden. Für den Fall, dass die Fachrichtung beibehalten werden soll, machen die Sozialpartner dennoch Vorschläge für Berufsbildpositionen.\r\nDas Nutzen von Datenbanken ist eine Kernaufgabe der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, das entweder als integrative Berufsbildposition oder als integratives Lernziel in allen Berufsbildpositionen verankert werden sollte. Die technische Seite des Berufs sollte insgesamt stärker betont werden. Im Rahmen der Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der Öffentlichkeitsarbeit müssen auch das Social-Media-Marketing sowie im Bereich der Kommunikation, die Kommunikation in einer Fremdsprache Bestandteile der Ausbildung sein.\r\nUm die Attraktivität zu erhöhen, soll im Verfahren eine alternative Berufsbezeichnung diskutiert werden.\r\nWir bitten um die Terminierung eines Antragsgespräches, um zügig in das Neuordnungsverfahren zu starten.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund Bundesministerium des Innern und für Heimat\r\ngez. Thomas Giessler gez. Dr. Roxana Heinrich\r\ndbb beamtenbund und tarifunion Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung\r\ngez. Claudia Rahn gez. Joachim Lapp"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP)","shortTitle":"BMI (20. WP)","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021231","regulatoryProjectTitle":"Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/12/a6/653624/Stellungnahme-Gutachten-SG2504140009.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Herr Neugebauer,\r\nin Abstimmung mit der dem DGB haben wir noch folgende Änderung:\r\nBeide VO sollen am 1. April 2026 in Kraft treten.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nJoachim Lapp\r\nstv. Geschäftsführer\r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT\r\nFÜR BERUFSBILDUNG\r\nSimrockstraße 13\r\n53113 Bonn\r\nTel.: 0228 / 91523-20\r\nFax: 0228 / 91523-99\r\nE-Mail: lapp@kwb-berufsbildung.de\r\nInternet: https://www.kwb-berufsbildung.de\r\nVon:\r\nJoachim Lapp <lapp@kwb-berufsbildung.de>\r\nGesendet:\r\nDienstag, 25. Februar 2025 14:46\r\nAn:\r\nUwe. Neugebauer@bibb. de (Uwe.Neugebauer@bibb.de) <Uwe.Neugebauer@bibb.de>\r\nCc:\r\nMario Patuzzi (mario.patuzzi@dgb.de) <mario.patuzzi@dgb.de>; Stefan Gaede(stefan.gaede@verdi.de) <stefan.gaede@verdi.de>; Julia Schmied (j.schmied@bnotk.de)<j.schmied@bnotk.de>; Volodina, Natasha - BFB <natasha.volodina@freie-berufe.de>\r\nBetreff:\r\nWG: Frist 21.02.25: Sozialpartneranhörung NotarFoB\r\nSehr geehrter Herr Neugebauer,\r\nim Rahmen der Anhörung haben uns u.s. Hinweise der BNotK erreicht. Diesen schließen wir uns an.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nJoachim Lapp\r\nstv. Geschäftsführer\r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT\r\nFÜR BERUFSBILDUNG\r\nSimrockstraße 13\r\n53113 Bonn\r\nTel.: 0228 / 91523-20\r\nFax: 0228 / 91523-99\r\nE-Mail: lapp@kwb-berufsbildung.de\r\nInternet: https://www.kwb-berufsbildung.de\r\nVon:\r\nSchmied, Julia (BNotK) <j.schmied@bnotk.de>\r\nGesendet:\r\nFreitag, 7. Februar 2025 11:56\r\nAn:\r\nJoachim Lapp <lapp@kwb-berufsbildung.de>\r\nCc:\r\nBayram, Milan (BNotK) <m.bayram@bnotk.de>; Volodina, Natasha - BFB<natasha.volodina@freie-berufe.de>\r\nBetreff:\r\nAW: Frist 21.02.25: Sozialpartneranhörung NotarFoB\r\nLieber Herr Lapp,\r\nvielen Dank für die Einbindung.\r\nZu den Verordnungsentwürfen hätten wir noch folgende Anregungen:\r\nZum einen sprechen wir uns dafür aus, in § 17 BAProNotFPrV wieder zu den von denSachverständigen erarbeiteten Übergangsfristen zurückzukehren. Diese wurden im Zuge derVor-Rechtsförmigkeitsprüfung an die Übergangsfristen in § 16 BSNotFPrV angeglichen. Eingrößtmöglicher Gleichlauf beider Verordnungen ist sicher sinnvoll, an dieser Stelle gibt es ausunserer Sicht aber einen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Regelung:\r\nDie Fristen in § 17 BAProNotFPrV sollten aus unserer Sicht länger sein als diejenigen in§ 16 BSNotFPrV, da die aktuell existierenden Lehrgänge, die auf dieFortbildungsprüfungen der zweiten Stufe vorbereiten, deutlich länger dauern alsdiejenigen, die auf für die Fortbildungsprüfungen der ersten Stufe vorbereiten. So dauerndie Lehrgänge, die auf die Prüfung zum Notarfachassistenten (erste Stufe) vorbereiten,regelmäßig nur bis zu 6 Monate, die Lehrgänge, die auf die unterschiedlichenFortbildungsprüfungen zweiter Stufe vorbereiten, hingegen regelmäßig ca. 2 Jahre.\r\nZiel der Übergangsfristen sollte aus unserer Sicht sein, auch denjenigen Mitarbeitendeneine Prüfung „nach altem Recht“ zu ermöglichen, die bei Verabschiedung derFortbildungsordnungen gerade erst einen Lehrgang „nach altem Recht“ gestartet haben– auch unter Berücksichtigung etwaig erforderlicher Wiederholungsprüfungen. Dasgebietet der Vertrauensschutz. Um das zu gewährleisten, müssen die Übergangsfristenin § 17 BAProNotFPrV länger sein als diejenigen in § 16 BSNotFPrV. Wir haben dieursprünglichen Fristen anbei im Änderungsmodus ergänzt.\r\nLängere Übergangsfristen bedeuten im Übrigen auch nicht, dass die Prüfl inge diePrüfung nach dem „alten Recht“ ablegen\r\nmüssen\r\n. Der jeweilige Absatz 3 derÜbergangsvorschriften sieht vor, dass jeder, der sich seit dem 1.1.2020 zur Prüfungangemeldet hat, auf Antrag nach dem „neuen Recht“ zu prüfen ist.\r\nDarüber hinaus plädieren wir dafür, das Datum des Inkrafttretens in § 17 BSNotFPrV bzw. § 18BAProNotFPrV so zu wählen, dass der Zeitraum zwischen Verkündung und Inkrafttreten denzuständigen Stellen ermöglicht, nach der Verkündung die notwendigen Vorkehrungen treffenzu können. Sie sollten insbesondere ausreichend Gelegenheit haben, die neuenPrüfungsordnungen zu erarbeiten, die Prüfungsausschüsse zu bilden und die von Ihnenangebotenen Fortbildungslehrgänge entsprechend umzugestalten. Ausgehend von einerVerkündung der Verordnungen zur Jahresmitte erscheint uns ein Inkrafttreten zum 1. Januar2026 sinnvoll. Entsprechend haben wir die Entwürfe anbei im Änderungsmodus ergänzt.\r\nIm Übrigen wollen wir lediglich anregen, im Rahmen der Rechtsförmigkeitsprüfung zuüberprüfen, ob es eine Regelung wie § 8 Abs. 3 S. 2 BSNotFPrV bzw. § 9 Abs. 3 S. 2BAProNotFPrV zur Konsequenz einer Fristüberschreitung (Bewertung der Prüfungsleistung mit0 Punkten) ggf. auch für den Abs. 2 der jeweiligen Vorschrift bedarf.\r\nWas die beiden Zeugniserläuterungen angeht, würden wir v. a. anregen, die Beschreibung derberufl ichen Tätigkeitsfelder unter Ziff. 4. zur Vereinheitlichung jeweils geringfügig anzupassen. Diekonkreten Vorschläge samt Erläuterungen fi nden Sie ebenfalls anbei im Änderungsmodus.\r\nMelden Sie sich jederzeit gerne bei Rückfragen.\r\nBeste Grüße\r\nJulia Schmied\r\n________________________\r\nJulia Schmied\r\nNotarassessorin\r\nReferentin\r\nBundesnotarkammer K.d.ö.R.\r\nMohrenstraße 34\r\n10117 Berlin\r\nT. +49 30 383866-0\r\nE.\r\nj.schmied@bnotk.de\r\nwww.bnotk.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP)","shortTitle":"BMBF (20. WP)","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Bildung\r\nund Forschung\r\nReferat 312\r\nHeinemannstr. 2, 53175 Bonn\r\nper E-Mail: 312@bmbf.bund.de\r\nBonn / Berlin, 24.06.2025\r\nVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter\r\nund Geprüfte Bilanzbuchhalterin - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nhiermit beantragen wir in Abstimmung mit den Spitzen- und Fachverbänden der Wirtschaft\r\nsowie des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften IG Metall und ver.di, die Vorgabe nach\r\n§ 12 (i.V.m. § 10 Absatz 1 und § 5) der o.g. Fortbildungsordnung dahingehend zu ändern,\r\ndass bei Wiederholungsprüfungen vom Ablegen der Aufgabenstellungen, die mit mind. 50\r\nPunkten absolviert wurden, befreit werden kann.\r\nZur Begründung:\r\nAktuell müssen die drei integrativen Aufgabenstellungen à 240 Minuten jeweils mit mind. 50\r\nPunkten absolviert werden. Im Falle der Wiederholungsprüfung sind die drei Aufgabenstellungen\r\nerneut abzulegen. Dies wird in der Prüfungspraxis als maßgebliche Hürde eingeschätzt,\r\ndie sich auch in den Bestehensquoten der Fortbildungsprüfungen widerspiegeln.\r\nMit der vorgeschlagenen Änderung würde die Verordnung an die Regelungen in vergleichbaren\r\nFortbildungsordnungen angepasst. Der aktuelle „Sonderstatus“ erklärt sich wie folgt:\r\nBei der Vorgängerverordnung mussten die schriftliche Prüfung insgesamt mit mind. 50\r\nPunkten absolviert werden, so dass eine Aufgabenstellung theoretisch auch ungenügend\r\nabgelegt werden konnte. Dies wiederum führte zu Klagen der Unternehmen, da eine spürbare\r\nZahl von Absolventinnen und Absolventen nicht mehr umfassend die erforderlichen\r\nKompetenzen aufwiesen. Die dann formulierte Regelung führte jedoch zur oben beschriebenen\r\nProblematik.\r\nVerfahrensvorschlag:\r\nDie Aktualisierung kann nach unserer Auffassung per Änderungsverordnung erfolgen, da es\r\nsich um einen punktuellen Eingriff handelt. Die Abstimmung der Sozialpartner erfolgte bereits\r\numfangreich in mehreren Gesprächsrunden und unter Einbeziehung von Expertinnen\r\nund Experten aus der Prüfungs- und Lehrgangspraxis. Konkret schlagen wir folgende Formulierungen\r\nvor (gelb unterlegt, Erläuterung in Rot) des Textes vor:\r\n§ 5 Schriftliche Prüfung\r\n1. Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen\r\nSituation durchgeführt.\r\n2. Die Prüfung besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen.\r\n3. Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.\r\n4. Die drei Aufgabenstellungen müssen aus der Beschreibung der betrieblichen Situation\r\nabgeleitet und aufeinander abgestimmt sein sowie der zu prüfenden Person eigenständige\r\nLösungen ohne Antwortvorgaben ermöglichen. (Konkretisierung) Die\r\nAufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass in der Aufgabenstellung 1 der Handlungsbereich\r\nnach § 4 Absatz 2 Nr. 1, in der Aufgabenstellung 2 der Handlungsbereich\r\nnach § 4 Absatz 2 Nummer 2 und in der Aufgabenstellung 3 der Handlungsbereich\r\nnach § 4 Absatz 2 Nummer 3 den Schwerpunkt bildet und die übrigen Handlungsbereiche\r\nnach § 4 Absatz 2 insgesamt mindestens einmal in den drei Aufgabenstellungen\r\nsituationsbezogen thematisiert werden.\r\n§ 12 Wiederholung der Prüfung\r\n1. Ist die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden, kann sie jeweils\r\nzweimal wiederholt werden.\r\n2. Die zu prüfende Person hat die Wiederholungsprüfung bei der zuständigen Stelle zu\r\nbeantragen.\r\n3. (Einfügung neuer Absatz) Mit dem Antrag auf Wiederholung des schriftlichen Prüfungsteils\r\ninnerhalb von einem Jahr, gerechnet vom Tage der nicht bestandenen\r\nPrüfung an, wird die zu prüfende Person von den Aufgabenstellungen befreit, die in\r\nder vorangegangenen Prüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurden. Die\r\nMöglichkeit der Befreiung von Aufgabenstellungen besteht nur, wenn von den drei\r\nAufgabenstellungen zwei Aufgabenstellungen mit mindestens 50 Punkten bewertet\r\nwurden und die dritte Aufgabenstellung mit mindestens 30 Punkten bewertet wurde.\r\nIst dies nicht der Fall, sind alle Aufgabenstellungen erneut abzulegen.\r\n4. Wer die Wiederholung der mündlichen Prüfung innerhalb von zwei Jahren, gerechnet\r\nvom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, beantragt, ist von der schriftlichen\r\nPrüfung zu befreien, wenn die in der vorangegangenen schriftlichen Prüfung erbrachte\r\nLeistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.\r\n5. Auf Antrag kann im Fall der Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung auch\r\neine bereits bestandene Prüfung wiederholt werden. In diesem Fall gilt nur das Ergebnis\r\nder letzten Prüfung.\r\nFür weitere Informationen bzw. ein Gespräch stehen wir zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT\r\nFÜR BERUFSBILDUNG\r\nstellv. Geschäftsführer\r\ngez. Joachim Lapp\r\nDEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND\r\nBUNDESVORSTAND\r\nReferatsleiter für Grundsatzfragen der Berufsbildung\r\nund Weiterbildung\r\ngez. Mario Patuzzi\r\nKuratorium der Deutschen Wirtschaft\r\nfür Berufsbildung\r\nSimrockstraße 13\r\n53113 Bonn – Tel. 0228 / 91523-0\r\nDeutscher Gewerkschaftsbund\r\nBundesvorstand\r\nKeithstraße 1\r\n10787 Berlin – Tel. 030 / 24060-0"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)","shortTitle":"BMFTR","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-24"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}