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","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015436","title":"Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffen in angereicherten Lebensmitteln","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es sollen Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe in angereicherten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln festgelegt werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_SAFETY","de":"Lebensmittelsicherheit","en":"Food safety"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015438","title":"Entwurf der Richtlinie über Umweltaussagen (2023/0085(COD) Green Claims Richtlinie)","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die geplante Richtlinie droht für Unternehmen eine kaum zu bewältigende Hürde an Bürokratie zu\r\nschaffen–mit schwerwiegenden Konsequenzen für Wirtschaft, Innovation und die Meinungsfreiheit. Es steht außer Frage, dass der Klimaschutz und die Förderung nachhaltiger Wirtschaftsweisen\r\ndringend notwendige Ziele sind. Diese Ziele können nicht erreicht werden, indem man\r\nUnternehmen mit immer neuen Bürden konfrontiert. Die unterzeichnenden Verbände warnen daher ausdrücklich vor der Einführung eines Vorabprüfungsverfahrens für Umweltaussagen. Hier muss der bereits Ende Januar begonnene Trilog ausgesetzt werden, bis ein vernünftiges und rechtssicheres vereinfachtes Verfahren vorliegt, das den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleistet. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_MEDIA_ADVERTISEMENT","de":"Werbung","en":"Advertising"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015439","title":"Kernforderungen der energieintensiven Ernährungsindustrie","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Bericht der Bundesregierung zum Konsultationsverfahren 2023 gemäß § 26 Absatz 2 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung","printingNumber":"20/8566","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/085/2008566.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/bericht-der-bundesregierung-zum-konsultationsverfahren-2023-gem%C3%A4%C3%9F-26-absatz-2/304243","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Um die Ernährungssicherung und Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa aufrechtzuerhalten, braucht es einen neuen Ansatz für die energiepolitischen Herausforderungen der Ernährungsindustrie.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel","shortTitle":"BECV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/becv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015440","title":"Handelsabkommen mit MERCOSUR","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ratifikation des von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen mit den Staaten des Mercosur","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015441","title":"Handelskonflikt zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Positionierung der Bundesregierung zur Vermeidung einer weiteren Eskalation des Zollkonflikts","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015442","title":"Verbindlichen Carbon Leakage-Schutz in EU-ETS 2 überführen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ein verbindlicher Carbon Leakages Schutz muss mit der Überführung des nationalen Emissionshandelssystems in das Europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 2 ab 1. 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","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen","shortTitle":"TEHG 2011","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015872","title":"Neufassung des deutschen Milchprodukterechts - Gewährung praxisgerechter Übergangsfristen für Lebensmittel mit Milchprodukten als Zutat ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen","printingNumber":"417/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0417-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/verordnung-zur-anpassung-des-milchproduktrechts-an-unionsrechtliche-und-technologische-entwicklungen/325339","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Reform des nationalen Milcherzeugnisrechts und in Folge dessen eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kennzeichnungspflichten für weiterverarbeitende Lebensmittelbranchen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über Milcherzeugnisse","shortTitle":"MilchV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/milchv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017535","title":"Einwegkunststofffondgesetz: Bürokratieabbau beim EWKFondsG und Ausnahme von für den Export bestimmter Produkte","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz bzw. die Auslegung weisen noch Unklarheiten auf, die zu erhöhten Bürokratiekosten und Benachteiligungen deutscher Hersteller beim Export führen. Diese gilt es durch eine entsprechende zielgerichtete Auslegung und Anwendung abzustellen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Einwegkunststofffonds","shortTitle":"EWKFondsG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ewkfondsg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017536","title":"Positionierung der Bundesregierung bezüglich des Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die EU-Kommission möchte mit Ihrem Omnibus-Vorschlag bürokratische Entlastungen für kleinere und mittlere Unternehmen bei den Nachhaltigkeitsberichtspflichten auf den Weg bringen. Den vorgeschlagenen risikobasierten Ansatz gilt es zu unterstützten, um administrative Belastungen der Unternehmen abzubauen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019972","title":"Konzept für einen Industriestrompreis","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Berücksichtigung der energieintensiven Süßwarenindustrie beim künftigen Industriestrompreis","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019973","title":"Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Abschaffung der Berichtspflichten und des LkSG gemäß Koalitionsvertrag","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung","publicationDate":"2025-08-29","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales","shortTitle":"BMAS","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/entwurf-gesetz-aenderung-lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-aenderung-des-lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.html"}]},"description":"Abschaffung der Berichtspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten","shortTitle":"LkSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lksg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_FA_HUMAN_RIGHTS","de":"Menschenrechte","en":"Human rights"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_DEVELOPMENT_POLICY","de":"Entwicklungspolitik","en":"Development policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019974","title":"Weiterentwicklung der deutschen Akkreditierungsstelle zur Steigerung der Effizienz und Effektivität","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"15 Jahre nach der Gründung zeigt sich das nationale Akkreditierungssystem, insbesondere die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), als limitierender Faktor für die Konformitätsbewertungsbranche und ihre Kunden aus Industrie, Markt und Staat mit gravierenden Auswirkungen. Um die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland zu gewährleisten, ein europäisches Level-Playing-Field im Qualitäts- und Sicherheitsmarkt zu fördern sowie Bürokratie und Belastungen abzubauen, besteht die Notwendigkeit, die DAkkS zu einer Akkreditierungsagentur mit ausgeprägter Dienstleistungsorientierung für Wirtschaft, Verbraucher und den Staat zu entwickeln.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Akkreditierungsstelle","shortTitle":"AkkStelleG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/akkstelleg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_AF_FOOD_SAFETY","de":"Lebensmittelsicherheit","en":"Food safety"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019975","title":"Einwegkunststofffondsgesetz: Aussetzung der Abgabepflicht für Christstollen-Verpackungen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Aussetzung des Vollzugs der Sonderabgabe nach EWKFondsG durch das Umweltbundesamt bis zur Klärung anhängiger Widersprüche, insbesondere bei in Folie verpackten Christstollen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Einwegkunststofffonds","shortTitle":"EWKFondsG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ewkfondsg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_AF_FOOD_SAFETY","de":"Lebensmittelsicherheit","en":"Food safety"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020647","title":"Agrarexportstrategie des BMLEH","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Erhalt und Steigerung der Wertschöpfung in Deutschland muss das zentrale Ziel des politischen Handelns sein. Dies gelingt nur durch eine international wettbewerbsfähige Ernährungsbranche, die sich im internationalen Handel behaupten kann. Die Eröffnung neuer Märkte ist aufgrund des gesättigten Binnenmarktes unverzichtbar. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_FOREIGN_TRADE","de":"Außenwirtschaft","en":"Foreign trade"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020738","title":"Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb","printingNumber":"21/1855","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101855.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/drittes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-gesetzes-gegen-den-unlauteren-wettbewerb/325533","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Aufmerksam machen auf zentrale praktische Herausforderungendie der bevorstehenden Anwendung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-Richtlinie) ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_ADVERTISEMENT","de":"Werbung","en":"Advertising"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":35,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0003421","regulatoryProjectTitle":"Assoziierungsabkommen EU-Ukraine: Autonome Handelsmaßnahmen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f2/71/388370/Stellungnahme-Gutachten-SG2412200032.pdf","pdfPageCount":17,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Erneuerung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine: Forderung eines freien Handels mit Weißzucker\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Habeck,\r\n\r\nim Hinblick auf die bevorstehende Erneuerung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine bitten wir Sie, sich für einen wiederhergestellten Freihandel mit Weißzucker einzusetzen. Dies würde der Ukraine helfen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit in der EU stärken.\r\nAls Reaktion auf den russischen Angriffskrieg eröffnete die EU zur wirtschaftlichen Unterstützung der Ukraine Autonome Handelsmaßnahmen (ATMs), in denen zunächst ein vollständig liberalisierter Freihandel stattfinden konnte. Die Autonomen Handelsmaßnahmen (ATMs) der EU zur Unterstützung der Ukraine spielten hinsichtlich der Versorgung des europäischen Zuckermarktes eine wichtige Rolle. Denn die EU wies in den Jahren 2022-2023 eine deutliche Unterversorgung auf. Trotz Ukraineexporte in die EU sahen sich Zuckerverwender in ganz Europa mit erheblichen Preisanstiegen konfrontiert.\r\nLeider wurden diese Handelsmaßnahmen 2024 erheblich eingeschränkt, was die Situation für die Zuckerverwender langfristig wieder verschärfen kann.\r\n\r\nEine Studie, die wir in Auftrag gegeben haben, zeigt nun, dass die Auswirkungen ukrainischer Zuckerimporte auf die EU-Landwirtschaft gering waren, während sie den Zuckerverwendern positiv zugutekamen. Die Studie „The effects of sugar imports from Ukraine on markets and stakeholders in the EU“ wurde von den renommierten Wissenschaftlern Prof. Stephan von Cramon-Taubadel, Universität Göttingen und Oleg Nivievskyi, Freie Universität Berlin erstellt. Wir haben sie Ihnen als Anlage beigefügt.\r\n\r\nAls Nettoimporteur von Zucker ist die EU auf ausreichende Importe angewiesen, da die Zuckerversorgung in den letzten Jahren unzureichend war. Um die Produktion von zuckerhaltigen Lebensmitteln aufrechtzuerhalten und im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, benötigen wir dringend Zugang zu zollfreien Beschaffungsquellen für Weißzucker.\r\n\r\nVielen Dank für Ihre Unterstützung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nMichael Mayntz\r\nVorsitzenderBundesverband der obst-, kartoffel- und gemüseverarbeitenden Industrie e.V.\r\nBastian Fassin\r\nVorsitzenderBundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V.\r\nProf. Dr. Ulrike Detmers\r\nPräsidentin\r\nVerband Deutscher\r\nGroßbäckereien e.V.\r\nJürgen Reichle\r\nGeschäftsführerVerband Deutscher Mineralbrunnen e.V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Herrn\r\nSebastian Graf von Keyserlingk\r\nLeiter der Unterabteilung 62\r\nBundesministerium für Ernährung\r\nund Landwirtschaft (BMEL)\r\n11055 Berlin\r\n\r\nHandelsabkommen mit MERCOSUR und Ukraine faktenbasiert führen –\r\nHistorische Chance endlich nutzen!\r\n\r\nSehr geehrter Herr Graf von Keyserlingk,\r\n\r\nam 6.12.2024 hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Handelsabkommen zwischen der EU und dem MERCOSUR gemeinsam mit den Staatschefs der Länder Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay unterzeichnet. Nach über 20 Jahren Verhandlungen signalisiert dieser Durchbruch die Handlungsfähigkeit der EU-Handelspolitik und schafft eine solide Grundlage für langfristige wirtschaftliche Beziehungen. Die deutsche Süßwarenindustrie sieht darin eine Chance zur Diversifizierung und Sicherung ihrer Bezugs- und Absatzkanäle. Daher begrüßen wir das Abkommen ausdrücklich, wie wir in der Verbänderunde des Ministers auch deutlich gemacht haben.\r\n\r\n1. Erleichterung von Exporten: Die Absenkung der hohen Zollsätze (18 bzw. 20 % in Brasilien und Argentinien) für Produkte wie Schokolade, Fruchtgummi oder Waffeln wird den Export erleichtern und wichtige Wachstumsimpulse für unsere Branche schaffen.\r\n\r\n2. Begrenzter Zuckerimport: Der zollfreie Import von 180.000 t Rohrohrzucker (gerade einmal ca. 1 % des EU-Bedarfs) bietet Vorteile für die Zuckerverwender, ohne die EU-Landwirtschaft signifikant zu beeinträchtigen. Gleichzeitig bleibt der letzte Verarbeitungsschritt in der EU erhalten (die Raffination zu Weißzucker durch Unternehmen der EU-Zuckerindustrie). Darüber hinaus schützen strenge Ursprungsregeln die europäische Landwirtschaft im Zuckersektor.\r\n\r\n3. Nachhaltige Beschaffung: Die Nachhaltigkeitskapitel des Abkommens fördern umweltfreundliche Lieferketten und verpflichten zur Einhaltung von Umwelt- und Arbeitsstandards sowie zur Bekämpfung der Entwaldung.\r\n\r\nBesonders setzen wir uns für eine faktenbasierte Diskussion der Handelspolitik ein. Schon der Blick auf die Gesamtzuckerproduktion Brasiliens zeigt, wie groß das Zugeständnis der Brasilianer bei der Begrenzung des EU-Zugangs ist, zumal die Menge aus einem bereits bestehenden Kontingent entnommen wird. \r\n\r\nFür die Diskussion um das MERCOSUR-Abkommen sind Fakten genauso entscheidend wie für die Diskussion zur Erneuerung des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens.\r\n\r\nDie EU ist Nettoexporteur von Zucker und weiterhin auf Zuckerimporte angewiesen, da die europäische Produktion seit Jahren eine jährliche Unterdeckung, teilweise von bis zu 3,1 Mio. Tonnen aufweist.\r\n\r\nIm Rahmen der bisherigen Autonomen Handelsmaßnahmen (ATMs) spielte Zucker aus der Ukraine eine wichtige Rolle bei der Versorgung der EU-Märkte, besonders im Zeitraum 2022/2023 als Zucker in der EU nicht ausreichend verfügbar war. Trotz der positiven Effekte für die Versorgungssicherheit der Zuckerverwender und fehlender Auswirkungen auf den deutlich steigenden EU-Zuckerpreis wurden 2024 Beschränkungen eingeführt, die wir mit großem Unverständnis zur Kenntnis genommen haben.\r\n\r\nEine vom Infozentrum Zuckerverwender (IZZ) in Auftrag gegebene wissenschaftliche Analyse zeigt nun, dass die Einfuhren aus der Ukraine nur minimale Auswirkungen auf die europäische Landwirtschaft hatten, jedoch signifikant zur Stabilisierung der Versorgungssituation beitrugen. Die Studie „The effects of sugar imports from Ukraine on markets and stakeholders in the EU”, die die tatsächlichen Auswirkungen analysieren, haben wir Ihnen gerne angefügt.\r\n\r\nDie Einbindung des ukrainischen Agrarsektors in den europäischen Binnenmarkt würde nicht nur die Ukraine in schwierigen Zeiten unterstützen, sondern auch die Versorgungssicherheit in der EU stärken.\r\n\r\nIm beginnenden Ratifizierungsprozess zum MERCOSUR-Abkommen sowie in den Verhandlungen um die Erneuerung um das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine möchten wir Sie daher ermutigen, sich aktiv für die Abkommen einzusetzen und ihre wirtschaftliche sowie politische Bedeutung hervorzuheben.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDr. Carsten. Bernoth \r\nHauptgeschäftsführer BDSI \r\nKarsten Daum\r\nStellvertretender Geschäftsführer"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"The effects of sugar imports from Ukraine on markets and stakeholders in the EU\r\n\r\nStudy prepared for the\r\nInfoZentrum Zuckerverwender (IZZ)\r\n\r\nby\r\nStephan von Cramon-Taubadel1 and Oleg Nivievskyi2 \r\n\r\n1 University of Göttingen, Department of Agricultural Economics and Rural Development scramon@gwdg.de\r\n2 Free University of Berlin, Institute for East European Studies, and Kyiv School of Economics onivievskyi@kse.org.ua\r\n\r\n\r\nSeptember, 2024\r\n\r\nThe effects of sugar imports from Ukraine on markets and stakeholders in the EU\r\n\r\nStephan von Cramon-Taubadel and Oleg Nivievskyi\r\n\r\nExecutive summary\r\nIn 2016 the EU granted Ukraine trade preferences in the form of tariff rate quotas (TRQs) for agricul-tural products including sugar under the Deep and Comprehensive Free Trade Agreement. In June 2022 in response to Russia’s attack on Ukraine, the EU extended these preferences to full liberalisation of sugar trade under the so-called Autonomous Trade Measures (ATMs).\r\n\r\nPrior to 2022, EU imports of sugar from Ukraine were sporadic and never amounted to more than 11% of total EU imports in any given month. However, in late 2022 in response to the ATMs, EU imports of white sugar from Ukraine increased, and by late 2023 and early 2024 Ukraine was supplying over 50% of the EU’s monthly sugar imports.\r\n\r\nIn July 2024, in response to pressure from domestic sugar producers and refiners, the EU revised the ATMs to reintroduce TRQs for sugar from Ukraine. The revised ATMs allow Ukraine to export 109,439 tonnes of sugar to the EU between January 1 and June 5, 2025. This is considerably less than the roughly 407,000 and 510,000 tonnes of sugar that the imported from Ukraine in 2022/23 and 2023/24, respectively.\r\n\r\nSome argue that the EU was ‘flooded’ by imports of sugar from Ukraine. This is not the case. EU imports increased by roughly 1.1 million tonnes (from 1.497 to 2.575 million tonnes) between 2021/22 and 2022/23, but over the same period EU production fell by over 2 million tonnes, and domestic sugar prices increased to over $800/tonne. Hence, imports from Ukraine in 2022/23 helped to relieve a do-mestic shortage – they did not flood the EU market.\r\n\r\nUkraine continued to export to the EU in 2023/24, and its share of EU sugar imports increased. Never-theless, the total volume of EU sugar imports fell strongly, from 2.575 million tonnes in 2022/23 to 1.6 million tonnes in 2023/24, while sugar prices remained high. Imports of sugar from Ukraine may have displaced imports from other sources, but they did not lead to over-supply and declining prices.\r\n\r\nNo doubt many sugar producers and refiners in the EU would have preferred even higher prices. And some refiners would have preferred to import and process raw sugar from other countries, and to forego white sugar from Ukraine altogether. However, the interests of consumers and users of sugar in the EU also bear consideration. White sugar imports from Ukraine fostered competition and the contestability of sugar markets in the EU.\r\n\r\nIn recent years the EU has been an annual net exporter of roughly 1.6 million tonnes sugar in processed form. For some branches of the food processing industry, such as confectionary and the production of preserves, sugar is a major cost component. The competitiveness of firms in these branches depends on reasonably-priced and reliable supplies of sugar. As demonstrated in 2022/23 and 2023/24, Ukrain-ian sugar can make a significant contribution to ensuring the availability of such supplies.\r\n\r\nUnder current conditions, agriculture in general and sugar in particular is one of the few areas in which Ukraine can generate value added and earn export revenue. In the longer run, rebuilding Ukrainian agriculture in the aftermath of war and on its path towards eventual EU accession will represent a huge opportunity for agribusiness and other sectors in the EU. However, economic integration is a two-way street. In return Ukraine must be allowed to develop those sectors of its economy, such as agriculture, in which it has a comparative advantage.\r\n\r\n\r\n1. Introduction\r\nIn 2016, a Deep and Comprehensive Free Trade Area (DCFTA) between the EU and Ukraine came into effect. Under this DCFTA, agricultural trade between Ukraine and the EU was almost fully liberalized. The remaining import restrictions imposed by the EU were tariff rate quotas (TRQs) for 40 product lines (including cereals, beef, pork, sheep and poultry meat, sugar, eggs and selected dairy products). These products made up 35% of total Ukraine’s total agricultural export to the EU in 2021, and less than 1% of the EU’s total agricultural imports (Nivievskyi, 2024). In June 2022, in response to Russia’s attack on Ukraine, the EU introduced so-called Autonomous Trade Measures (ATMs) that removed the remaining trade barriers, including the DCFTA TRQs on agricultural products such as sugar.\r\n\r\nIn response to this easing of trade restrictions, Ukrainian exports of agricultural products (mainly grains and oilseeds) to the EU grew rapidly. Farmers in some regions as well as the representatives of some agricultural processing industries expressed their concerns that imports from Ukraine represented un-fair competition that was depressing prices in the EU. In June 2024, the EU announced that it was revising the ATMs to introduce an “emergency brake” that would automatically reintroduce the TRQs for seven agricultural products1 if their import volumes reached the average annual levels registered between July 2021 and December 2023.\r\n\r\nWhen the emergency brakes were announced in June 2024, it was clear that they would inevitably and soon be triggered for sugar. The critical threshold for sugar defined by the EU’s average annual imports from Ukraine between July 2021 and December 2023 amounted to 262,653 tonnes. By January 2024, EU imports of sugar from Ukraine in the 2023/24 marketing year2 already totalled 251,000 tonnes, just short of this threshold. By June 2024 this total volume had grown to 511,000 tonnes, almost double the critical threshold. On July 2, 2024, the EU Commission announced that the emergency brake for sugar had been triggered.\r\n\r\nSince that announcement, imports of sugar from Ukraine into the EU are subject to Most-Favoured Nations (MFN) tariff rates. The MFN rate for white sugar, which is by far the dominant sugar product that the EU imports from Ukraine, is 419 €/tonne. This rate is prohibitively high, which has effectively brought EU imports of sugar from Ukraine to a standstill. As a result, Ukraine has stepped up efforts to export its white sugar to non-EU destinations in Europe but also to the Middle East and Africa. The revised ATMs announced in June 2024 grant Ukraine a new TRQ for sugar of 109,439 tonnes of sugar (five twelfths of the critical threshold) that will be open from January 1 until June 5, 2025.\r\n\r\nIn essence:\r\n• In 2016 the EU granted Ukraine trade preferences in the form of TRQs for sugar under the DCFTA;\r\n• In June 2022 in response to Russia’s attack on Ukraine the EU extended these preferences to full liberalisation of sugar trade under the ATMs;\r\n• In July 2024 the EU scaled back these preferences by reintroducing TRQs under the revised ATMs.\r\nIn the following we analyse the effects of these steps on markets and stakeholders in the EU.\r\n\r\n1 Eggs, poultry meat, oats, maize, groats, honey, and sugar.\r\n2 The sugar marketing year in the EU runs from October to September.\r\n\r\n\r\n2. The world sugar market\r\nSugar for human consumption and other uses can be produced from sugar beets and sugar cane. The average annual global production of sugar beet between 2013 and 2022 was 269 million tonnes; over the same period, the average annual global production of sugar cane was 7 times larger at 1.892 million tonnes. However, due to the lower concentration of sugar in sugar cane, it only accounted for roughly 4 times as much sugar production as sugar beet.\r\n\r\nOver 100 countries produce either sugar beet or sugar cane, and a few (such as the US) produce both. Sugar beet is produced in temperate regions and with few exceptions (such as Chile) in the northern hemisphere, while sugar cane is a tropical crop that is mainly produced in the southern hemisphere (exceptions include Central America and the Caribbean). Table 1 lists the top 10 sugar producing, con-suming, exporting and importing countries in the 2023/24 marketing year.\r\n\r\n\r\nProduction and exports of sugar are highly concentrated, with the top 10 countries accounting for 78% and 87%, respectively. Brazil is especially dominant, accounting for 25% of global production and 53% of global sugar exports. The EU is a top 10 producer and consumer of sugar. It is a net importer of sugar to meet domestic consumption but also as an input into a variety of industries, including the confec-tionary industry, that ultimately export sugar in processed form. Ukraine is not among the top 10 in\r\nany of the categories included in Table 1. In 2023/24 it was ranked 18th with just below 1% of global production (1.8 million tonnes), and 11th with 0.9% of global exports (0.6 million tonnes). Ukraine is not among the top 25 largest consumers of sugar and accounts for only 0.5% of global consumption. Its imports have been negligible in recent years.\r\n\r\n3. The EU sugar market\r\nFor decades the sugar market was among the most regulated agricultural markets in the EU. Producers and processors benefitted from high levels of price support generated by means of a production quota system, prohibitive tariffs to restrict imports, and export subsidies to dispose of (dump) surplus pro-duction on world markets.3\r\n\r\nEU Agriculture Commissioner MacSharry’s 1993 reform initiated a paradigm shift in the history of the EU’s Common Agricultural Policy (CAP). For most agricultural products, price support and market in-terventions were phased out and replaced by direct payments to farmers. At first, the EU’s Sugar Mar-ket Organisation (SMO) remained largely unaffected by these changes. However, in 2004 the World Trade Organisation’s (WTO) dispute settlement body, in response to a complaint raised by the major sugar exporters Australia, Brazil and Thailand (see Table 1), found that the EU was exporting more sugar with subsidies than it was permitted to. The EU responded by reforming the SMO in 2006. By 2009, support prices had been reduced by 36% from over 600 €/tonne to 404.40 €/tonne. Steps were implemented to first buy back production quota from producers (and thus both reduce sugar produc-tion and concentrate it in the most productive areas of the EU), and ultimately abolish the quota sys-tem altogether. By the 2017/18 marketing year production quotas and export subsidies had been fully eliminated.4\r\n\r\nTable 2 shows that EU production, stocks and use were high in 2018/19 and have followed downward trends since. In all years since 2018/19, the EU has been a consistent net importer of sugar as such (raw and white) and a net exporter of sugar in the form of processed products.\r\n\r\nEU imports of sugar are subject to Most-Favoured Nations (MFN) tariff rates, which amount to 339 €/tonne for raw sugar for refining, and 419 €/tonne for other raw sugar and refined sugar.5 These rates\r\nare prohibitively high and would otherwise all but preclude imports of sugar into the EU. However, imports do take place (Table 2) because the EU grants preferential access to its domestic market to imports raw cane sugar and refined sugar from a variety of sources. The EU grants preferential access to African, Caribbean and Pacific (ACP) countries, many of which are former colonies of EU member states. In addition, 42 least developed countries are granted duty-free access to the EU’s sugar market under the Everything But Arms (EBA) initiative.6 Finally, sugar TRQs are in place for a number of countries – including the Balkan countries, Brazil, Cuba and, since the DFCTA came into effect in 2016, Ukraine.\r\n\r\nGranting ACP and EBA countries preferential access to the EU sugar market is a form of development cooperation. However, development cooperation is not the only motive for granting preferential ac-cess to these countries. In an import situation, TRQs make it possible to control import volumes and thus the difference between domestic and world market prices, i.e., the level of domestic price sup-port. Although most sugar produced in the EU is refined from sugar beets, some refiners in the EU (for example in Denmark, Italy and Spain) specialise in processing imported raw cane sugar. This results in a complex spectrum of shared and competing interests in the EU sugar chain.\r\n\r\n• Sugar beet producers and beet refiners in the EU have little interest in any preferential imports, whether of raw sugar or of refined white sugar, which compete with their production.\r\n• Cane refiners in the EU are also averse to white sugar imports, which compete with their pro-duction on the EU market. However, in order to be able to produce they require competitively-priced supplies of raw cane sugar. ACP and EBA countries are not always able to provide such supplies. Many ACP and EBA countries are relatively high-cost producers of raw sugar. Duty-free raw sugar from these countries is only competitive in the EU if domestic prices in the EU are sufficiently high to ensure a positive refining margin. If EU prices fall, the value of prefer-ential access to the EU market falls, a process that is referred to as preference erosion. In such a situation (as occurred from 2017 until the early 2020s – see Figure 1), cane refiners in the EU face difficulties securing sufficient volumes of raw cane imports (ESRA, 2019). When EU prices increase, as was the case in 2022/23 (Figure 1), the margin that can be earned from processing duty-free imported raw sugar increases.\r\n• Consumers in the EU, excepting the relative few who earn their livelihoods in the sugar supply chain, are primarily interested in low sugar prices.7 Households in the EU spend on average 14-15% of their incomes on food and non-alcoholic beverages, and sugar only accounts for a small proportion of this expenditure.8 Representatives of the sugar industry therefore often argue that lowering sugar prices in the EU would not appreciably benefit consumers. In aggregate, however, EU consumers do pay a high price for the protection of EU sugar production: given annual consumption of roughly 14.5 million tonnes of sugar in the EU (Table 2), reducing EU sugar prices by 100 €/tonne could reduce consumer expenditure by up to 1.45 billion €.\r\n• Sugar users in the EU’s food and drink sector – for example firms that produce confectionary products, jams and marmalades for which sugar is a key ingredient – are, like EU consumers, interested in low-cost sugar. However, given the high cost-share of sugar in their finished prod-ucts, they feel the effects of fluctuations in sugar prices much more acutely than individual\r\n\r\n6 Rules of origin apply to EU imports under the EBA initiative, and there are provisions for safeguard measures.\r\n7 We do not consider the health-related costs of (excessive) sugar consumption. Policies such as sugar taxes designed to reduce these costs (see, for example, Mandeville et al., 2023) would affect all sugar consumed in the EU independent of its origin (beet/cane, domestic/imported).\r\n8 In Germany in 2018, the average household spent 321 € per month on food, of which 19 € (6%) were spent on sugar, jams and confectionary products (Destatis, 2024). While sugar is also present in other food groups (e.g., soft drinks), the share of sugar in total consumer expenditure is limited.\r\n\r\nhouseholds. This is especially true for sugar users that export to countries outside the EU where they compete with other suppliers that have access to lower-cost sugar. Recall that the EU is a net exporter of processed products that contain sugar (Table 2). Furthermore, sugar users operate in a complex chain between concentrated sugar refining and food retail sectors. In order to plan their operations and negotiate and fulfil contracts, they require reliable sup-plies of sugar and stable prices.\r\n\r\nHence, the EU imposes import restrictions to protect its domestic sugar market and support domestic sugar prices above international prices. Furthermore, it manages a complex system of trade prefer-ences in an attempt to fine-tune this protection and thus balance the various stakeholder interests outlined above. Against this background, unrestricted zero-tariff imports of white sugar from Ukraine under the June 2022 ATMs are viewed as a threat by sugar beet producers, as well as by beet and cane refiners in the EU who also benefit from price support.\r\n\r\n4. The sugar market in Ukraine\r\nUkraine produces refined sugar from sugar beet. When Ukraine became independent in 1991, annual sugar production was roughly 5 million tonnes. However, the beet production and sugar refining struc-tures and technologies inherited from Soviet times were outdated and highly inefficient. Despite ef-forts by the Ukrainian government to support sugar production (a production quota, import re-strictions and various support schemes for farmers), production fell rapidly to about 2 million tonnes in the early 2000s and stabilised around that level over the next 15 years. Annual production fell further to below 1.5 million tonnes in 2020-2022. However, it has since recovered, stimulated by increasing prices, favourable growing conditions and increasing high yields, as well as by improved access to EU markets under the ATMs that were granted in June 2022 (Table 3).\r\n\r\nSugar does not play a major role comparable to grains and oilseeds in Ukrainian agriculture. Sugar beet production currently accounts for only roughly 1% of Ukraine total agricultural output (Nivievskyi et al., 2021). However, large parts of central and western Ukraine are agronomically well suited to sugar beets production, and the contraction of sugar beet farming and processing in Ukraine has led to a consolidated, vertically integrated and increasingly efficient industry. Most sugar beet is produced on large farm with over 1000 hectares, and the share of small farms and household plots in total output has fallen below 5%. Sugar processing has also consolidated, with the number of sugar refineries falling from 192 in 1990 to 30 in 2023. The consolidation of sugar beet production and processing has been accompanied by increasing vertical integration, whereby sugar beet producers are integrated with the sugar producers in private holding companies. Currently, the 10 largest of these companies account for just under 90% of Ukraine’s sugar production (Table 4). In the process, the industry has become highly spatially aggregated, with sugar beet producers clustered around individual refineries to mini-mise logistic costs (USDA, 2024c).\r\n\r\nAltogether, this evolution has led to the emergence of a Ukrainian sugar industry that is currently small by international standards, but highly competitive. A caveat, however, is that Ukraine exclusively ex-ports white and no raw sugar. Raw sugar can be transported like other bulk commodities such as grains and oilseeds that are loaded unpackaged onto ships, rail cars and trucks. While it is being transported and handled, bulk raw sugar might be exposed to moisture and contamination, but this can be re-moved when it is refined. White sugar by contrast is a food product that must be protected from mois-ture and contamination to maintain hygiene and quality (e.g., to avoid clumping that might affect its suitability for further processing steps). For protection, white sugar is generally packaged and transported in polypropylene bags (OECD, 2024). Handling and transporting such bags is slower and more costly than bulk transportation.\r\n\r\nAs a result, most international trade, especially over longer distances, is in raw rather than white sugar. Ukrainian white sugar can compete directly with domestic EU production on proximate EU markets that are connected by good infrastructure. It is less competitive on more distant markets. In addition, many countries prefer to import raw rather than white sugar because they want to capture the value added of sugar refining rather than importing it.9 In net importing, sugar producing countries, raw sugar imports can enable factories with co-refining facilities to extend operations beyond the end of the domestic beet or cane season, which can improve capacity utilisation and lower unit costs. Hence, import regimes often use measures such as tariff escalation to encourage raw rather than white sugar imports.\r\n\r\nDomestic sugar consumption fell by over 300,000 tonnes from 2021/22 to 2022/23 as millions of Ukrainians fled the country (Table 3). Ukraine’s population is expected to rebound somewhat after the war ends, but the United Nations’ projections suggest that it will then decline by roughly 300,000 per-sons per year (UN, 2024) in the long run. Assuming average annual per capita sugar consumption of 30 kilograms, this would reduce domestic sugar consumption and increase Ukraine’s exportable sugar surplus by 9,000 tonnes annually.\r\n\r\n5. Recent developments in sugar trade between the EU and Ukraine\r\nIn 2022/23, EU sugar production fell strongly (15.5% from the previous year – Table 2) and sugar prices began to increase rapidly. By the end of 2022, they had almost doubled (Figure 1). Increasing sugar prices were welcome news for beet producers and refiners in the EU. Since world market prices did not increase as strongly as EU prices, refining margins increased and cane refiners in the EU benefitted as well. On the other hand, the rapid increase in EU sugar prices burdened consumers and especially sugar users such as the confectionary industry.\r\n\r\nHowever, in June of 2022 the EU had introduced the Autonomous Trade Measures (ATMs), which granted Ukraine full trade liberalisation and suspended all remaining import duties, quotas and other trade restrictions on agricultural products such as sugar. At the same time, due to Russia’s war, Ukraine was facing great difficulties supplying the traditional destinations for its sugar exports – primarily for-mer Soviet markets in Central Asia and the Caucasus regions. Lucrative trade preferences granted by the EU combined with restricted access to traditional export destinations to trigger a rapid diversion of Ukraine’s sugar exports to the EU. Nivievskyi et al. (2021) report that in the calendar year 2018 over 99% of Ukraine’s sugar exports were destined for Kyrgyzstan, Uzbekistan and Tajikistan. Figure 2 shows how Ukraine’s sugar exports evolved in the years that followed and both increased and shifted to the EU after 2020.\r\n\r\nAs Ukraine’s dependence on the EU as an export destination increased in 2022, so did the EU’s reliance on Ukraine as a source of imports. Figure 3 shows that EU imports of sugar from Ukraine were sporadic and never amounted to more than 11% of total EU imports in any month prior to 2022. However, in late 2022 EU imports from Ukraine increased, and by late 2023 and early 2024 Ukraine was supplying over 50% of the EU’s monthly sugar imports. Altogether in 2023/24, Ukraine accounted for 39% of the EU’s sugar imports. Ukraine’s sugar exports to the EU were shipped mainly to nearby or peripheral EU\r\nmember states, thus increasing competition for sugar supplies from core sugar-producing member states such as Germany, France, the Netherlands and Belgium (Table 5).\r\n\r\nIt is sometimes argued that the EU market was ‘flooded’ by imports of sugar from Ukraine. However, this was not the case. EU imports did increase by roughly 1.1 million tonnes (from 1.497 to 2.575 mil-lion tonnes) between 2021/22 and 2022/23, but at the same time domestic EU production had fallen by over 2 million tonnes (Table 2). Furthermore, domestic sugar prices had more than doubled over the same period (Figure 1). Hence, imports from Ukraine in 2022/23 helped to relieve a domestic short-age – they did not flood the EU market. Ukraine continued to export to the EU in 2023/24, and its share of EU sugar imports even increased (Figure 3). Nevertheless, the total volume of EU sugar imports fell strongly, from 2.575 million tonnes in 2022/23 to 1.6 million tonnes in 2023/24, while sugar prices remained high and the EU was even able to expand its sugar exports (from 0.624 million tonnes in 2022/23 to an estimated 1.4 in 2023/24). Imports of sugar from Ukraine may have displaced imports from other sources, but it cannot be argued that they led to over-supply and declining prices.\r\n\r\nFigure 4 shows that unit values of Ukrainian white sugar imports into the EU followed a similar trend as unit values of white sugar imports from other sources in 2022 and 2023. In 2023, unit values of white sugar imports were in the same range (800-900 €/tonne) as the average market price for white sugar in the EU. At the same time, the average market price in Ukraine was roughly 200 €/tonne lower, at 600 to 700 €/tonne. Hence, even after accounting for transport costs, exporting to the EU was a lucrative proposition for Ukrainian sugar producers. However, in late 2023 the unit values of EU white sugar imports from Ukraine, and the average market price in Ukraine began to decline. At this time, EU beet and sugar producers began pressuring the EU to restrict white sugar imports from Ukraine.10 As a result, Ukraine stepped up efforts to export its white sugar to other destinations for example in the Middle East and Africa. However, exports to more distant destinations incur higher transport costs, especially for white sugar. Hence, shifting to other destinations increased pressure on market prices in Ukraine and the willingness to sell at a discount on EU markets.\r\n\r\n6. The effects of sugar imports from Ukraine on the EU market\r\nFirst, although increased imports of sugar from Ukraine had “EU producers fretting over prices” (Reu-ters, 2023), there is no evidence that these imports substantially reduced sugar prices in the EU. Farm groups and some representatives of the EU sugar industry suggested that imports from Ukraine were ‘flooding’ the market in 2022/23 and 2023/24. However, beginning in 2022, average sugar prices in the EU began to grow, and this growth accelerated even as imports of sugar from Ukraine increased. Domestic sugar prices in the EU reached and remained above 800€/t over the course of 2023 and 2024, and the difference between EU and world market prices also grew and remained high (Figure 1). Over this period, imports from Ukraine accounted for only 2.3% of the total supply of sugar in the EU.11 It is true that Ukraine’s share of the EU’s sugar imports grew after 2022, but the total volume of EU sugar imports fell from 2022/23 to 2023/24. Hence, while imports of Ukrainian white sugar may have dis-placed some imports from other sources, they provided relief over a period of tight supply and high prices.\r\n\r\nSecond, there is no clear evidence that imports of sugar from Ukraine had a negative effect on prices for sugar beet. Data on sugar beet prices are not uniformly available in the EU. For some countries – including major sugar beet producers such as France – Eurostat does not report any prices, for other countries reporting is sporadic and many observations are missing. Figure 5 presents the evolution of sugar beet prices since 2020 for selected member states. It is immediately apparent that sugar beet prices vary considerably between member states. Furthermore, while sugar prices increased by over 100% from under 400 to over 800 €/tonne between 2020 and 2023, the increases in sugar beet prices over the same period in vary considerably among member states, from as much as 113% in Austria to as little as 37% in Czechia. These observations suggest that the question of sugar imports from Ukraine should not be used to deflect attention from fundamental underlying issues of transparency and the participation of farmers in the value added that is generated in the EU sugar chain. These are issues for EU competition policy that cannot be solved by simply ramping up protection.\r\n\r\nSugar beet producers and representatives of the sugar industry might argue that competition from Ukraine is based on unfair cost advantages because Ukrainian farmer face fewer environmental, trace-ability and other standards than their counterparts in the EU. We are aware of no recent comparative studies on sugar been production costs in the EU and Ukraine. However, past studies that have as-sessed the costs of compliance with EU environmental regulations (e.g., EU Commission, 2014) show that these costs are not the main determinant of competitiveness, and that other cost components (labour, land rent) play much more important roles. When Ukraine becomes a member of the EU, any remaining unevenness in the regulatory playing field will be levelled out. Independent of this, Ukraine has a comparative advantage in agriculture, and it is in the EU’s best interests overall to help Ukraine develop its agricultural potential.12\r\n\r\nThird, imports from Ukraine stimulated competition among suppliers of sugar on the EU market and provided important relief to sugar users when prices began to increase in late 2022. Table 5 presents data on the use of sugar in Germany. Almost 85% of the sugar used in Germany is used in the food processing industry. 25% is used in the preparation of confectionary products and jams and preserves, for which sugar is a major cost component and determinant of competitiveness on EU but also third-country markets. Sugar users are confronted with a concentrated sugar processing industry upstream, and a concentrated food retail sector downstream. In this setting, imports of white sugar from Ukraine helped to compensate for a sharp reduction in domestic EU sugar production in 2022/23 that was only partially corrected in 2023/24 (Table 2). EU imports of raw sugar from countries other than Ukraine also increased in 2022/23 (Figure 3), but imported raw sugar must first be processed on its way to\r\n\r\n12 On a related note: Sugar refiners in the EU argue that sugar beet production “is characterised by lower emis-sions than cane due to lower GHG emissions resulting from the use of fertilisers and non-existent land-use change effects” (CEFS, 2023, p. 16). This argument could be used to promote imports of white beet sugar from Ukraine over imports of raw and white cane sugar from other countries.\r\n\r\nsugar users. While imports of Ukrainian white sugar were small relative to total sugar supply in the EU in 2022/23 and 2023/24 (2.3% as explained above), this small amount nevertheless fostered competi-tion and the contestability of sugar markets in the EU by providing users with direct access to white sugar and a means of bypassing domestic sugar producers for at least some of their needs.\r\n\r\n7. Conclusions\r\nExports of white sugar to the EU have provided Ukrainian agriculture with at least a modicum of relief from the devastating direct and indirect effects of Russian military aggression. At the same time, in 2022/23 and 2023/24 these exports provided relief to tight sugar markets in the EU. Sugar from Ukraine did not burden EU markets – it helped offset a shortfall that was caused by a sharp drop in EU production in 2022, thus stabilising supply and ensuring that domestic sugar prices in the EU, which had doubled since early 2022, did not increase further. There is also no evidence that imports from Ukraine lowered sugar beet prices for producers in the EU. No doubt many sugar refiners in the EU would have preferred even higher prices. And some refiners would have preferred importing and pro-cessing raw sugar from other countries, and foregoing white sugar from Ukraine altogether. However, the interests of consumers and users of sugar in the EU bear consideration as well. White sugar imports from Ukraine fostered competition and the contestability of sugar markets in the EU.\r\n\r\nIn recent years the EU has been an annual net exporter of roughly 1.6 million tonnes sugar in processed form. In Germany alone, almost 2.4 million tonnes of sugar per year are used in processed food prod-ucts every year, compared with 0.32 million tonnes of household use. For some branches of the food processing industry, such as confectionary and the production of jams and preserves, sugar is a major cost component. The competitiveness of firms in these branches depends on reasonably-priced and reliable supplies of sugar. As demonstrated in 2022/23 and 2023/24, Ukrainian sugar can make a sig-nificant contribution to ensuring the availability of such supplies.\r\n\r\nUnder current conditions, agriculture in general and sugar in particular is one of the few areas in which Ukraine can generate value added and earn export revenue. Ukraine is suffering enormously under Russian military aggression, and should not have to face additional hardship to benefit the particular interests of a specific industry in the EU. In the longer run, rebuilding Ukrainian agriculture in the af-termath of war and on its path towards eventual EU accession will represent a huge opportunity for agribusiness and other sectors in the EU. However, economic integration is a two-way street. In return\r\nUkraine must be allowed to develop those sectors of its economy, such as agriculture, in which it has a comparative advantage. The EU will not be able to regulate imports of sugar from Ukraine indefinitely – in the EU Single Market, Ukrainian sugar will be EU sugar and free to move within the borders of the Union. By the same token, Ukraine will have to fully adopt EU standards for example in the areas of environmental protection and food safety.\r\n\r\nReferences\r\nBerger J, Brümmer B, Fiankor D-D and Kopp T (2021) Sugar Market Policies in the EU and Interna-tional Sugar Trade. Department of Agricultural Economics and Rural Development Discussion Paper 2105, University of Göttingen.\r\n\r\nBLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) (2004) Bericht zur Markt- und Versorgungs-lage Zucker – 2024. https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/BZL/Daten-Berichte/Zu-cker/2024BerichtZucker.pdf?__blob=publicationFile&v=2\r\n\r\nCEFS (European Association of Sugar Manufacturers) (2023) CEFS Climate Neutrality Toolbox. https://cefs.org/wp-content/uploads/2023/06/CEFS-Climate-Neutrality-Toolbox-2.pdf.\r\n\r\nDestatis (2024) Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren nach dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen. https://www.destatis.de/DE/The-men/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Konsumausgaben-Le-benshaltungskosten/Tabellen/pk-ngt-hnek-evs.html\r\n\r\nESRA (European Sugar Refineries Association (2019) Study on Raw Materials in the EU Sugarcane Sec-tor. Brussels. https://nove.eu/wp-content/uploads/2019/02/ESRA_study_raw_materi-als_2019.pdf\r\n\r\nEU Commission (2014) Assessing farmers' costs of compliance with EU legislation in the fields of the environment, animal welfare and food safety. Commissioned by the European Commission Directorate-General for Agriculture and Rural Development, AGRI-2011-EVAL-08. https://ag-riculture.ec.europa.eu/common-agricultural-policy/cap-overview/cmef/sustainability/asses-sing-farmers-costs-compliance-eu-legislation-fields-environment-animal-welfare-and-food-safety_en\r\n\r\nEU Commission (2023) Approved 28 CAP Strategic Plans (2023-2027). Summary overview for 27 Member States. https://agriculture.ec.europa.eu/system/files/2023-06/approved-28-cap-strategic-plans-2023-27.pdf.\r\n\r\nEU Commission (2024a) Sugar Market Situation, 29 August 2024. https://agriculture.ec.eu-ropa.eu/document/download/7b38d8b0-e132-40c2-be3f-37657b9402bd_en\r\n\r\nEU Commission (2024b) Sugar Trade – Monthly Trade Data. https://agridata.ec.europa.eu/exten-sions/DashboardSugar/SugarTrade.html\r\n\r\nEU Commission (2024c) Average price for white sugar within the Community. https://agricul-ture.ec.europa.eu/system/files/2019-10/sugar-price-producers_en_0.pdf\r\n\r\nEU Commission (2024d) Balance sheet for sugar. https://agriculture.ec.europa.eu/data-and-analy-sis/markets/overviews/market-observatories/sugar_en.\r\n\r\nEurostat (2023) How much do households spend on food and alcohol? https://ec.europa.eu/euros-tat/web/products-eurostat-news/w/ddn-20230201-1\r\n\r\nEurostat (2024) Selling prices of sugar beet (unit value). https://data.europa.eu/data/da-tasets/mw9pgtsnjtkjafash58uw?locale=en\r\n\r\nMandeville KL, Nivievskyi O, Neyter R, Martyshev V, Vakhitov V, Warren B and Doroshenko O (2023) Impact of a sugar-sweetened beverage tax on sugar producers in Ukraine. European Journal of Public Health 33(4) 665–667. https://doi.org/10.1093/eurpub/ckad083\r\n\r\nNivievskyi O, Neyter R, Martyshev P and Vakhitov V (2021) Imposing of Consumer Tax on Sugar-sweetened Beverages: The Outcomes for Ukraine’s Sugar Sector. Unpublished manuscript, Kyiv School of Economics.\r\n\r\nNivievskyi O (2024). EU-Ukraine Agricultural Trade Tensions: Political Focus versus Economic Rele-vance. http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.4837865\r\n\r\nOECD-FAO (2024) OECD-FAO Agricultural Outlook 2024-2033. Paris and Rome. https://doi.org/10.1787/4c5d2cfb-en\r\n\r\nReuters (2023, December 8) Ukrainian sugar rush has EU producers fretting over prices. https://www.reuters.com/markets/commodities/ukrainian-sugar-rush-has-eu-producers-fretting-over-prices-2023-12-08/\r\n\r\nUN (United Nations) Data Portal, Population Division. https://population.un.org/datapor-tal/home?df=3a1f0afa-434a-4709-ad9d-80b1ff0d7743\r\n\r\nUSDA (United States Department of Agriculture) (2024a) Sugar: World Markets and Trade. https://fas.usda.gov/sites/default/files/2024-05/sugar.pdf\r\n\r\nUSDA Foreign Agricultural Service (2024b) PS&D Database. https://apps.fas.usda.gov/psdon-line/app/index.html#/app/advQuery\r\n\r\nUSDA (United States Department of Agriculture) (2024c) Ukraine Sugar Annual. Report Number UP2024-0010, Washington DC."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-01-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003423","regulatoryProjectTitle":"EUDR: Praxisgerechte und bürokratiereduzierende Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4a/74/300539/Stellungnahme-Gutachten-SG2406190065.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"EUDR: Vernünftige Übergangsregeln und Reduzierung der Bürokratie\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundeminister Özdemir,\r\n\r\nein halbes Jahr vor Ablauf der Übergangsfrist für die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung\r\n(EUDR) stellen sich nicht nur die mittelständischen Unternehmen der deutschen Süßwarenindustrie\r\ndie Frage: Wie erfolgt eine rechtssichere Umsetzung? lnsbesondere vor dem Hintergrund, dass jetzt\r\ndie Rohstoffe für die Produkte im kommenden iahr eingekauft werden müssen, wartet die Branche\r\nauf die von der Europäischen Kommission angekündigten Klarstellungen. Wenn diese nicht kommen,\r\nsteuert die Branche auf ein Versorgungsproblem hin. Denn wenn nicht klar ist, was EUDR-konform sein\r\nsoll, gibt es die konforme Ware schlichtweg nicht. Gerade Kakao, der den Anforderungen der EUDR\r\ngenügen soll, wird aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit noch teurer als er bei den Höchstpreisen\r\nderzeit ohnehin schon ist. Daher begrüßen wir es außerordentlich, dass Sie und Bundesumweltministerin\r\nLemke mehr Tempo von der Kommission bei der Umsetzung der EUDR gefordert haben.\r\nDamit der Mittelstand bei der EUDR nicht auf der Strecke bleibt, sind aus unserer Sicht folgende Punkte\r\nbei der Umsetzung zu beachten:\r\n\r\n- Vernünftige und praktikable Übergangslösung: Alle Rohstoffe und Erzeugnisse, die bis zum\r\nStichtag in die EU eingeführt oder hier hergestellt werden, müssen vom Anwendungsbereich\r\nvollständig ausgenommen werden, auch wenn sie erst ab 30.12.2024 in der EU weiterverarbeitet\r\nwerden sollten. Als Nachweis sollten die gängigen Lieferdokumente bzw. Wareneingangsdokumentationen ausreichen.\r\n\r\n- Vereinfachungen statt zusätzlicher Bürokratisierung und Datenflut, wenn mehrere nachgelagerte\r\nMarktteilnehmer identische Geodaten und Sorgfaltserklärungen für denselben Rohstoff\r\nin derselben Charge nachweisen und weitergeben müssen. Nachweise müssen einfach\r\nund unbürokratisch in den Lieferketten weitergegeben werden können. Soweit möglich\r\nsollen sich Marktteilnehmer auf Zertifikate und nicht nur die Referenznummern ihrer Lieferanten,\r\nwelche die Rohstoffe und Erzeugnisse einführen, verlassen dürfen.\r\n\r\n- Sammelsorgfaltserklärungen: Das lnformationssystem sollte Sammelerklärungen zulassen,\r\netwa in Form einer jährlichen, zusammenfassenden Erklärung (ex ante), in der alle betroffenen\r\nErzeugerländer bzw. Geodaten der Anbaugebiete gebündelt genannt werden.\r\n\r\n- Keine Ausweitung des Anwendungsbereiches über die Hintertür: Die EUDR regelt in Anhang\r\nI klar und abschließend die relevanten Rohstoffe und die relevanten, durch die jeweiligen\r\nZolltarifnummern klar definierten Erzeugnisse. Die Verwendung von dekorativen Geschenkverpackungen\r\naus Holz führt nach dem Verordnungstext dahergerade nicht dazu,\r\ndass aus den in den Verpackungen enthaltenden Produkten relevante Erzeugnisse im Sinne\r\nder Verordnung werden. Dies gilt auch entsprechend für Verpackungen aus Papier.\r\n\r\n- Die Verpflichtungen für die relevanten Erzeugnisse müssen sich ausschließlich auf die neben\r\nihnen im Anhang genannten relevanten Rohstoffe beziehen, z.B. Schokolade auf Kakao.\r\nAndere Rohstoffe, die an anderer Stelle des Anhangs genannt werden, sind nach unserem\r\nVerständnis nicht erfasst. Ansonsten sind der bürokratische Aufwand und die zu erfassende\r\nDatenmenge sowohl technisch als auch logistisch für die Endverarbeiter nicht handhabbar.\r\nBei gefüllten Schokoladen etwa müssten bei weiter Auslegung auch die Sorgfalts- und Nachweispflichten\r\nin Bezug auf Palmöl oder Kaffee erfüllt werden, die von europäischen Lieferanten\r\nbezogen werden.\r\n\r\n- Ein lnverkehrbringen gemäß EUDR findet auch zwischen Unternehmen statt. Dies gilt etwa\r\nfür Holzpaletten in der Logistik, die Lebensmittelhersteller in einem Tauschsystem nutzen.\r\nHier ist der Bereitsteller der Paletten lnverkehrbringer nach der EUDR und nicht mehr das\r\nverwendende Unternehmen.\r\n\r\nlnsgesamt zeigt sich in diesen Detailfragen der Webfehler der EUDR, denn identische Rohstoffe werden\r\ninnerhalb der europäischen Wertschöpfungskette mehrfach in einem bürokratischen Verfahren\r\ngeprüft. Der intensive Austausch zu diesen Fragestellungen mit lhnen ist uns sehr wichtig. Wir danken\r\nlhnen daher für die bisherige gute Zusammenarbeit mit lhrem Haus.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nBastian Fassin "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-05-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003423","regulatoryProjectTitle":"EUDR: Praxisgerechte und bürokratiereduzierende Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f4/cc/300541/Stellungnahme-Gutachten-SG2406190079.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI)\r\nBundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA) Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE) Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. (BVEO)\r\nDer Agrarhandel e. V. (DAH) Deutscher Kaffeeverband e. V.\r\nDeutscher Raiffeisenverband e. V. (DRV)\r\nDeutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT)\r\nMilchindustrie-Verband e.V. (MIV) Deutscher Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen e. V. (Grofor) OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V. (OVID)\r\nVerband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. (VDL) Verein der am Rohkakaohandel beteiligten Firmen e. V.\r\nWirtschaftsverband Häute/Leder e.V. (WHL)\r\n\r\nEU Deforestation Regulation (EUDR): Anwendungsbereich auf ungenutzte\r\nHolzpaletten beschränken\r\n\r\nSehr geehrte Herren,\r\n\r\nwir möchten gerne auf unser Gespräch am 7. Mai in Bezug auf die Holzpalettenproblematik\r\nzurückkommen. Sie bestätigten, dass Marktteilnehmer für die von ihnen genutzten\r\nVerpackungen aus Holz oder Papier keine Sorgfaltserklärung zu liefern haben, dass der\r\nHandel mit Paletten jedoch den Sorgfaltspflichten der EUDR (Artikel 4) unterliegt. Das gilt\r\nauch dann, wenn relevante Marktbeteiligte gebrauchte Paletten veräußern.\r\n\r\nDiese Rechtsauslegung bedeutet eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der\r\nEUDR im Vergleich zur EU-Holzhandelsverordnung (EUTR). Auch wenn der Wortlaut der im\r\nAnhang erfassten relevanten Erzeugnisse in Bezug auf Holzpaletten identisch ist, hat sich\r\ndurch Ausweitung vom Erstinverkehrbringen auf das Inverkehrbringen, auf dem Markt bereit\r\nstellen und ausführen, der Kreis der erfassten Paletten exponentiell erweitert. Nicht nur die\r\nungebrauchte, neue Palette ist erfasst, sondern auch jede gebrauchte Palette, die erneut\r\nauf dem Markt bereitgestellt wird.\r\n\r\nDiese Regelung würde jedes der Kreislaufwirtschaft dienende Palettentausch und -\r\nhandelssystem konterkarieren. Bisher sind solche Systeme darauf ausgerichtet, dass die\r\nPaletten be- und entladen und im Umlauf gehalten werden. Mit dem Einbringen der\r\nHolzpalette in ein Tauschsystem ist das Inverkehrbringen in die EU bereits erfolgt und die\r\nVerpflichtungen nach der EUDR sind durch den Palettenhersteller/-lieferant bereits erfüllt. Da\r\nder Marktteilnehmer, der eine Palette belädt, nicht nach der EUDR verpflichtet ist, die\r\nnotwendigen Informationen vorzuhalten, wird der Empfänger der Palette, der sie entlädt, diese\r\nInformationen nicht haben. Er kann sie dann aber nicht mehr auf dem Markt bereit stellen.\r\nDas Kreislaufsystem wäre an dieser Stelle zu Ende. Der Verwender könnte die Palette nur\r\nauf seine eigenen Kosten der Entsorgung zuführen. Eine (entgeltliche) Veräußerung zur\r\nReparatur oder zur Entsorgung, wie sie heute auch Praxis ist, wäre nicht mehr möglich.\r\n\r\nEs sind viele weitere Konstellationen denkbar, die wir gerne mit Ihnen und ggf. auch mit\r\nExperten aus dem Palettenbereich erörtern können. Doch die Grundproblematik ist klar:\r\ngebrauchte Paletten dürfen nicht vom Anwendungsbereich der EUDR erfasst werden.\r\nDenn dann müssten sogar Second-Hand-Holzmöbel von der EUDR erfasst sein. Dies war\r\nsicherlich auch nicht vom Verordnungsgeber bezweckt. Insofern muss eine Klarstellung\r\nerfolgen, dass gebrauchte relevante Erzeugnisse nicht erfasst sind.\r\n\r\nWir möchten darauf hinweisen, dass diese Problematik nicht nur unsere Branchen betrifft,\r\nsondern jeglichen Warenumschlag in Europa, bei dem Holzpaletten verwendet werden. Es\r\nsind allein 675 Millionen EPAL Europaletten im Umlauf. Daher sollte möglichst zeitnah eine\r\nKlarstellung erfolgen.\r\n\r\nFür einen tieferen Austausch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003423","regulatoryProjectTitle":"EUDR: Praxisgerechte und bürokratiereduzierende Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/75/a1/335571/Stellungnahme-Gutachten-SG2407170007.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Fehlstart der EU Deforestation Regulation (EUDR) verhindern – rechtssichere\r\nAnwendung der Verordnung ab 30. Dezember 2024 fraglich\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\n\r\nwir wenden uns im Namen der deutschen Agrar- und Lebensmittelwirtschaft zum\r\nbevorstehenden Start der EU Deforestation Regulation (EUDR) an Sie. Von Seiten der EU\r\nbleiben weniger als neun Monate vor dem geplanten Start der Verordnung immer noch\r\nentscheidende Anwendungsfragen ungeklärt.\r\nAls Repräsentanten eines großen Teils der internationalen Lieferketten, die direkt von dieser\r\nVerordnung betroffen sind, begrüßen wir ausdrücklich die Bestrebungen der EU, den\r\nWaldbestand global zu schützen. Wir sind bereit, die rechtssichere Anwendung der\r\nVerordnung durch die von uns vertretenen Unternehmen bestmöglich vorzubereiten.\r\nWir sehen, dass sich die EU-Kommission sowie das Bundesministerium für Ernährung und\r\nLandwirtschaft intensiv bemühen, Hürden aus dem Weg zu räumen und Fragen zu\r\nbeantworten. Dennoch halten wir, mit Blick auf die Komplexität der betreffenden Märkte und\r\nWarenströme, eine vollständige Anwendung der EUDR zum 30. Dezember 2024 für nicht\r\nmöglich. Aufgrund unzureichender technischer und administrativer Vorbereitung seitens der\r\nEU sieht sich die Wirtschaft außerstande, die Anwendung der EUDR vollumfänglich und\r\nrechtssicher vorzubereiten.\r\nImmer noch fehlt ein ausgereiftes EU-IT-System für die Millionen von Datensätzen zur\r\nNachweispflicht. Vor allem fehlt die dringend benötigte Schnittstelle, die es allen\r\nMarktbeteiligten ermöglicht, die geforderten Informationen digital, sicher und vor allem ohne\r\nexzessiven bürokratischen Aufwand bereitzustellen. Der Pilottest des Informationssystems\r\nhat aus Sicht der Wirtschaft massive Mängel zutage gefördert, die sich selbst bei intensiver\r\nIT-Entwicklung in den nächsten Monaten nicht beheben lassen werden. Hinzu kommt, dass\r\neine konkrete Spezifikation der vorzulegenden Informationen zum Legalitätsnachweis\r\nweiterhin auf sich warten lässt und auch die notwendige enge staatliche Kooperation mit\r\nwichtigen Herkunftsländern noch nicht ausreichend ist. Zudem warten die Marktbeteiligten\r\nhänderingend auf die längst überfällige Ergänzung der FAQs zur EUDR, um die Umsetzung\r\nder Verordnung besser planen zu können.\r\n\r\nEs darf nicht übersehen werden, dass auch europäische Erzeuger betroffen sind und die\r\nvollen Pflichten gemäß der EUDR tragen. Allein in Deutschland werden zehntausende Landund\r\nForstwirte von Baden-Württemberg bis Schleswig-Holstein betroffen sein. Sie stehen\r\nvor aktuell unlösbaren Aufgaben. Auch hierzulande befindet sich die Verknüpfung der\r\nbestehenden Rückverfolgbarkeitssysteme noch in einer frühen Phase der Entwicklung. Wir\r\nmüssen sicherstellen, dass wir unsere Land- und Forstwirtschaft nicht mit zusätzlicher\r\nBürokratie überfordern.\r\n\r\nDas Länderbenchmarkingsystem ist ein zentraler Bestandteil der Verordnung und sollte zum\r\nJahresende Anwendung finden. Da aber auch dieses immer noch nicht im Ansatz auf den\r\nWeg gebracht ist, laufen die Marktteilnehmer Gefahr, dass alle Länder in die Kategorie\r\n“normales Risiko” fallen und dadurch ein unnötiger zusätzlicher Bürokratieaufwand entsteht.\r\nDas hätte zugleich erhebliche Auswirkungen auf die Überwachung und Durchsetzung der\r\nKonformität durch zuständige Behörden. Diese Problematik betrifft auch Drittstaaten, denn\r\nhier kann ein Risikobenchmarking, das das Entwaldungsrisiko regional differenziert, den\r\nbürokratischen Aufwand ebenfalls spürbar verringern: Kontrollen können präzise auf\r\nHochrisikoregionen fokussiert werden, während in Regionen mit niedrigem Risiko der\r\nBürokratieaufwand sinkt. Ohne das Benchmarking entfällt dieser Vorteil.\r\nDie Defizite und Versäumnisse bei der staatlichen Vorbereitung stehen im Widerspruch zum\r\nglobalen Ambitionsniveau des neuen Regelwerks als auch zu dem Aufwand, den die\r\nEU-Kommission den Marktbeteiligten abverlangt, damit sie die neuen Nachweis- und\r\nSorgfaltspflichten künftig erfüllen können. Allein in Deutschland müssen in der gesamten\r\nWertschöpfungskette, von der Landwirtschaft über die Ernährungsindustrie bis zum\r\nLebensmittelhandel, hunderttausende Unternehmen ihre Warenwirtschaftssysteme und das\r\nLieferkettenmanagement an die neuen Bestimmungen anpassen. Umfangreiche\r\nInvestitionen und organisatorische Umstellungen sind zur Vorbereitung der Umsetzung in\r\nden Betrieben erforderlich. Nicht zuletzt auch die Mitarbeitenden müssen in die Lage\r\nversetzt werden, die Bestimmungen der EUDR umzusetzen – am Ende sind sie es, die die\r\nrechtssichere Anwendung zu verantworten haben.\r\n\r\nHinzu kommt, dass auch der Aufbau segregierter Lieferketten in allen Herkunftsländern\r\naußerhalb der EU mit sehr großem finanziellen wie logistischem Aufwand verbunden ist.\r\nDort muss aufgrund der neuen Rückverfolgungsbestimmungen der EUDR für Exporte in die\r\nEU eine eigene Infrastruktur errichtet werden, da diese Sendungen komplett von den\r\nWarenströmen in Nicht-EU-Länder zu trennen sind.\r\nZusammenfassend stellen wir fest, dass die EU von Millionen EU-Landwirten sowie Farmern\r\nin Drittländern umfassende, zeitlich geradezu unmögliche Vorbereitungen verlangt, aber\r\nselbst nicht die Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Anwendung des neuen Regelwerks\r\nerfüllt.\r\n\r\nWir erwarten mit Blick auf die sehr knappe verbleibende Zeit bis zum geplanten Start der\r\nEUDR, dass die EU-Kommission die Frage beantwortet, wie vorzugehen sein wird, wenn\r\nam Ende dieses Jahres weder die Verwaltung noch die betroffenen Marktbeteiligten zu 100\r\nProzent “EUDR-ready” sind, wenn das Länderbenchmarking nicht eingeführt und das\r\nInformationssystem bis Ende des Jahres nicht einsatzfähig ist.\r\n\r\nWir weisen zudem mit Nachdruck darauf hin, dass nach Klärung der entscheidenden\r\nAnwendungsfragen und Implementation aller technischen Voraussetzungen den betroffenen\r\nMarktbeteiligten noch ausreichend Zeit bleiben muss, die betriebsinternen Vorbereitungen\r\nzu treffen und die technische Umsetzung zu gewährleisten.\r\nUns allen ist klar: Sollte die Anwendung der EUDR Ende des Jahres starten, ohne dass\r\nzumindest die wichtigsten Voraussetzungen geklärt sind, dann droht ein Fehlstart mit\r\nweitreichenden Folgen. Allen voran Beeinträchtigungen für die Agrarrohstoff- und\r\nLebensmittelversorgung der EU, globale Marktverwerfungen, zusätzliche\r\nBürokratiebelastungen sowie existentielle Auswirkungen für Millionen von Kleinbauern und\r\nKleinbäuerinnen weltweit, die nicht in der Lage sein werden, die neuen Regeln zu erfüllen.\r\nDie Zeit rennt allen Beteiligten davon. Daher bitten wir dringend um Ihre Unterstützung, um\r\npraktikable Lösungen zu finden.\r\n\r\nFür einen tieferen Austausch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDie Unterzeichner\r\n\r\nBundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI)\r\nBundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA)\r\nBundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE)\r\nDer Agrarhandel e. V. (DAH)\r\nDeutscher Kaffeeverband e. V.\r\nDeutscher Raiffeisenverband e. V. (DRV)\r\nDeutsches Tiefkühlinstitut e. V. (dti)\r\nDeutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT)\r\nDeutscher Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen e. V. (Grofor)\r\nMilchindustrie-Verband e.V. (MIV)\r\nOVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V. (OVID)\r\nVerband der Deutschen Lederindustrie e.V. (VDL)\r\nVerband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF)\r\nVerein der am Rohkakaohandel beteiligten Firmen e. V.\r\nWirtschaftsverband Häute/Leder e.V. (WHL]\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)","shortTitle":"BMZ","url":"https://www.bmz.de/de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003423","regulatoryProjectTitle":"EUDR: Praxisgerechte und bürokratiereduzierende Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bd/41/335573/Stellungnahme-Gutachten-SG2407170008.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"EUDR – entscheidende Fragen umgehend beantworten, Marktstörungen verhindern \r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister, \r\n\r\nweniger als sechs Monate vor dem Start der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) wenden wir uns im Namen der deutschen Agrar- und Lebensmittelwirtschaft erneut mit großer Sorge an Sie.\r\n \r\nImmer noch bleibt die EU-Kommission allen Betroffenen Antworten auf entscheidende Anwendungsfragen zur EUDR schuldig. Die Möglichkeiten, dass Wirtschaft und Herkunftsländer – Millionen von Betroffenen weltweit – sich ausreichend auf den Anwendungsstart vorbereiten können, wird immer geringer. Die Verunsicherung wächst, und mit ihr drängt zunehmend die Frage, was auf die globalen Märkte, Agrarlieferketten sowie die Marktbeteiligten im Januar 2025 zukommt. Auch in der EU selbst steigt die Verunsicherung. \r\n\r\nWir sehen nach wie vor, dass sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Hand in Hand mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) intensiv bemüht, Hürden aus dem Weg zu räumen und Fragen zu beantworten. Dafür sind wir Ihnen sowie Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dankbar und möchten den wertvollen Dialog\r\nmit Ihrem Haus fortsetzen. Es gibt Hoffnung, dass die lange erwartete Schnittstelle des EUDR-Informationssystems auf Basis der inzwischen veröffentlichten Spezifikationen funktionieren könnte – auch wenn der Stresstest für das System beim Upload von Millionen von Rückverfolgungsdaten in der Praxis erst noch bevorsteht. \r\n\r\nDennoch ist der Stand der Vorbereitungen insgesamt höchst unbefriedigend und besorgniserregend. Immer noch fehlen die seit langem angekündigten aktualisierten FAQs . Auch das Guidance Document , von dem wir uns unter anderem Klarheit zu den erforderlichen Legalitätsnachweisen versprechen, liegt noch nicht vor. Eine Checkliste für die in Deutschland tätigen Marktteilnehmer auf Basis des Prüfkonzeptes der BLE wird frühestens im Herbst erwartet. Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil der EU-Mitgliedstaaten bis heute noch nicht einmal die zuständigen nationalen Behörden benannt hat, was Zweifel nährt, ob ein europäisches Level Playing Field bei der Anwendung der EUDR überhaupt noch erreichbar ist. Und schließlich ist auch ungewiss, wann mit dem Länderbenchmarking zu rechnen ist. Die EU-Kommission zeigt sich zwar zuversichtlich, das Benchmarking noch vor dem 30. Dezember einführen zu können, diese Einschätzung wird aber von zahlreichen Beobachtern bezweifelt. Hunderttausende deutsche Erzeuger müssten ohne die Einstufung in ein niedriges Risiko die vollumfänglichen Sorgfaltspflichten erfüllen, ohne dass in Deutschland überhaupt ein Risiko der Entwaldung besteht. Gleichwohl ändert das Benchmarking nichts an dem Umfang der Sorgfaltspflichten für die Marktbeteiligten. Alle sind verpflichtet, mittels Sorgfaltspflichtenerklärung lückenlos Rückverfolgungsdaten und Legalitätsnachweise zu liefern. \r\n\r\nIn unserem Brief vom 10. April dieses Jahres an Sie und weitere Vertreter von Bundesregierung und EU haben wir darauf hingewiesen, dass ein Fehlstart droht, wenn zumindest die wichtigsten Voraussetzungen für die rechtssichere Umsetzung der Verordnung nicht geklärt sind. Allen voran Beeinträchtigungen für die Agrarrohstoff- und Lebensmittelversorgung der EU, globale Marktverwerfungen, zusätzliche Bürokratiebelastungen sowie existentielle Auswirkungen für Millionen von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen weltweit. An dieser Einschätzung halten wir unverändert fest. Solange entscheidende Anwendungsfragen offen bleiben, wächst die Gefahr von weitreichenden Negativeffekten mit jedem Tag. \r\n\r\nSo beobachten wir in unseren Rohstoff- und Produktmärkten in den letzten Monaten und Wochen bei Erzeugern und Händlern in Europa ebenso wie auch außerhalb der EU eine zunehmende Verunsicherung. Unsere Branchen machen sich Gedanken, wie die Versorgung ab 2025 gesichert werden soll. \r\n\r\nEs ist festzustellen, dass bei zahlreichen von der EUDR betroffenen Produkten im Moment kaum Lieferverträge für das kommende Jahr abgeschlossen werden. Das liegt daran, dass die Marktteilnehmer besonders wegen der Verzögerungen bei FAQs und Guidance Document nicht abschätzen können, wie die Einhaltung der EUDR-Bestimmungen vertraglich zu gewährleisten und die Umsetzungskosten sowie -risiken zu bepreisen sind. Marktbeobachter halten dies für sehr ungewöhnlich, denn es ist in vielen Branchen üblich, neun bis zwölf Monate im Voraus Kontrakte abzuschließen. \r\n\r\nDies ist ein Warnsignal, dass wir aufgrund der vielen ungeklärten Fragen bei der EUDR-Implementation auf Marktstörungen oder sogar Angebotsengpässe zusteuern könnten. Eine Vielzahl von Auswirkungen auf Lieferketten bis hin zu einer möglichen Verknappung und Verteuerung von Waren des täglichen Bedarfs sind in Europa zu befürchten. \r\n\r\nDarum bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, nachdrücklich auf die EU-Kommission einzuwirken und unsere Argumente zu adressieren, damit die ausstehenden Vorbereitungen – auch in der derzeitigen Übergangsphase nach der EU-Wahl – nun ohne weiteren Zeitverzug und mit aller Energie durchgeführt werden. Wir brauchen vor allem die FAQs und das Guidance Document umgehend. \r\n\r\nZudem erwarten wir mit Blick auf die sehr knapp verbleibende Zeit bis zum geplanten Start der EUDR, dass die EU-Kommission einen praktikablen Plan vorlegt, wie vorzugehen sein wird, wenn am Ende dieses Jahres immer noch wesentliche Voraussetzungen für die Verordnungsanwendung fehlen. \r\n\r\nEine Art “ Softstart ” – wie immer dieser aussehen könnte – wäre ohne verbindliche und rechtssichere Vorgaben keine Option. Pragmatismus ist gut. Aber Rechtssicherheit ist unerlässlich für die Durchführung eines Regelwerks von dieser Tragweite. Alle Unternehmen und Marktbeteiligte der Agrar- und Ernährungswirtschaft brauchen mit Blick auf den 30. Dezember Klarheit, damit sie rechtssicher handeln, die empfindliche Störung von Lieferketten vermeiden und die Versorgung in der Europäischen Union sicherstellen können. Dabei ist unbedingt zu berücksichtigen, dass nach Klärung der entscheidenden Anwendungsfragen den Marktbeteiligten noch ausreichend Zeit bleiben muss, die betriebsinternen Vorbereitungen zu treffen und die technische Umsetzung zu gewährleisten. Absehbar ist, dass für viele Unternehmen angesichts des großen betrieblich-administrativen Aufwandes schon jetzt die verbleibende Zeit bis zum vorgesehenen Start der Anwendung nicht mehr ausreichen wird, sich angemessen vorzubereiten. \r\n\r\nWir sind bereit, unseren Teil dazu beizutragen, damit ein drohender Fehlstart mit weitreichendem Schaden noch abgewendet werden kann. Aber die EU-Kommission muss nun liefern und Rechtssicherheit durch klare, praktikable Antworten ermöglichen! \r\n\r\nDie Zeit rennt allen Beteiligten davon. Daher bitten wir dringend um Ihre Unterstützung. \r\n\r\nFür einen tieferen Austausch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen \r\nDie Unterzeichner \r\nBundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI) Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA) Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE) Der Agrarhandel e. V. (DAH) Deutscher Kaffeeverband e. V. Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) Deutsches Tiefkühlinstitut e. V. (dti) Deutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT) Deutscher Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen e. V. (Grofor) Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V. (OVID) Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. (VDL) Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) Verein der am Rohkakaohandel beteiligten Firmen e. V. Wirtschaftsverband Häute/Leder e.V. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"EUDR – sofortiger Notplan erforderlich \r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler, \r\n\r\nvor dem Start der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wenden wir uns im Namen der deutschen Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mit einem dringenden Notruf an Sie. In weniger als vier Monaten muss die Verordnung rechtssicher angewendet werden. Doch die EU-Kommission bleibt den betroffenen Marktteilnehmern – Millionen weltweit – seit Monaten Antworten auf entscheidende Anwendungsfragen schuldig. Immer noch fehlen die seit langem angekündigten Informationen zur praktischen Umsetzung der EUDR. Viele weitere Ankündigungen zur Implementation sind von der EU-Kommission nicht eingehalten worden. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 29. Juni 2023 bitten wir die EU-Kommission immer wieder, rechtzeitig die technischen, administrativen und informatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Marktteilnehmer die Verordnung umsetzen können. Als Vertreter der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sehen wir uns nun gezwungen, Alarm zu schlagen: Inzwischen reicht die Zeit nicht mehr aus, damit Landwirte, Wirtschaft und Erzeugerländer sich noch rechtssicher auf den Anwendungsstart des Regelwerks am 30. Dezember 2024 vorbereiten können. Ein Fiasko mit weitreichendem Schaden zeichnet sich ab. Es ist zu befürchten, dass nicht nur der Handel, die Erzeuger sowie die verarbeitende Industrie zu den Leidtragenden gehören werden, sondern auch die Verbraucher in der EU. Wir beobachten in- und außerhalb der EU bei Erzeugern, mittelständischer Wirtschaft sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern inzwischen eine gravierende Verunsicherung, die von Tag zu Tag größer wird, zumal aktuell die globalen Lieferketten infolge politischer und militärischer Konflikte ohnehin schon unter erheblichem Stress stehen. Unsere Branchen fragen sich, wie die Lebensmittelversorgung ab 2025 gesichert werden kann. Bei zahlreichen von der EUDR betroffenen Produkten werden im Moment kaum mehr Lieferverträge für das kommende Jahr abgeschlossen, denn die Marktteilnehmer können wegen der unzureichenden Informationslage nicht abschätzen, wie die Einhaltung der EUDR-Bestimmungen vertraglich zu gewährleisten und Strafen wegen Rechtsverstößen zu vermeiden sind. Entlang der Lieferketten setzt sich diese Verunsicherung bis hin zu den Erzeugern fort. Die meisten Landwirte und Handelspartner in den Nicht-EU-Herkunftsländern sind völlig ratlos, wie die komplexen Regeln zu erfüllen sind. Das gilt für Asien, Afrika und Lateinamerika aber auch für die USA oder Europa. Immer mehr Marktteilnehmer erkennen dort, dass ihre Lieferketten abreißen und ihre Produkte von der Einfuhr in die EU ausgeschlossen sein werden, wenn die EUDR zur Anwendung kommt. Auch die EU-Produzenten der betroffenen Lebensmittel und Waren sind verunsichert, da sie ebenfalls die Bestimmungen der EUDR vollumfänglich erfüllen müssen. Dies alles sind alarmierende Warnsignale dafür, dass wir uns bereits in der akuten Gefahrenzone befinden. Wir steuern mit Tempo auf Marktverwerfungen und Angebotsengpässe zu. Eine erhebliche Verknappung und Verteuerung von Produkten des täglichen Bedarfs ist zu befürchten. Um die Unterbrechung von Lieferketten sowie empfindliche Preissteigerungen zu vermeiden, braucht die systemrelevante Agrar- und Ernährungswirtschaft jetzt kurzfristig Klarheit und einen ausreichenden Zeitraum für die betriebsinternen Vorbereitungen und die technische Umsetzung. Für viele Unternehmen ist es bereits fünf nach zwölf. Ganze Branchen – und vor allem der verarbeitende Mittelstand – sind in Europa existenziell von der EUDR bedroht. Jetzt geht es darum, den Schaden zu begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu sichern. Wir bitten Sie eindringlich, alles dafür zu tun, damit in den nächsten Tagen Lösungen entwickelt werden, die die Verunsicherung der Märkte und der Wirtschaft beenden. Wir erwarten mit Blick auf die sehr knappe verbleibende Zeit, dass die EU nun unverzüglich handelt und einen Notplan vorlegt, um die Voraussetzungen für die rechtssichere Umsetzung der Entwaldungsverordnung noch zu schaffen. \r\n\r\nWir stehen weiterhin zum Dialog und zur Zusammenarbeit bereit. Aber die EU-Kommission muss nun liefern und Rechtssicherheit durch klare, praktikable Antworten ermöglichen! Die Zeit rennt allen Beteiligten davon. Daher bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, dringend um Ihre persönliche Unterstützung. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen \r\nDie Unterzeichner \r\nBundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI) Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA) Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE) Der Agrarhandel e. V. (DAH) Deutscher Kaffeeverband e. V. Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) Deutsches Tiefkühlinstitut e. V. (dti) Deutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT) Deutscher Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen e. V. (Grofor) Kulinaria Deutschland e.V. Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V. (OVID) Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. (VDL) Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) Verein der am Rohkakaohandel beteiligten Firmen e. V. Wirtschaftsverband Häute/Leder e.V. (WHL)"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-06"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-09-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003423","regulatoryProjectTitle":"EUDR: Praxisgerechte und bürokratiereduzierende Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/44/86/527010/Stellungnahme-Gutachten-SG2506020001.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"EUDR – Planungssicherheit, Rechtssicherheit, Praktikabilität erforderlich \r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister, \r\n\r\nwir gratulieren Ihnen herzlich zu Ihrer Ernennung zum Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Mit diesem Amt übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe in einer Zeit großer Herausforderungen und Umbrüche. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg, Weitsicht und Durchsetzungsstärke für die kommenden vier Jahre. \r\n\r\nAls Verbändeallianz der von der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) betroffenen Branchen begleiten wir aktiv auf nationaler Ebene seit über zwei Jahren die Vorbereitungen zum Start des neuen Regelwerks. Mit dem zuständigen Fachreferat Ihres Hauses und auch mit den Vertretern der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung stehen wir in einem kontinuierlichen und konstruktiven Dialog. Dafür sind wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dankbar. \r\n\r\nDen wertvollen Austausch möchten und müssen wir fortsetzen. Denn auch sieben Monate vor dem schon einmal verschobenen Starttermin der EUDR stehen die Marktbeteiligten mit Blick auf die Umsetzung immer noch vor einer Reihe von technischen, administrativen und bürokratischen Hürden, die für eine möglichst marktkonforme Anwendung umgehend aus dem Weg geräumt werden müssen. \r\n\r\nWirtschaft und Herkunftsländer – Millionen von Betroffenen weltweit – müssen sich rechtssicher auf den Anwendungsstart vorbereiten können. Sie haben nach wie vor viele Fragen und sehen großen zusätzlichen Verwaltungsaufwand auf sich zukommen. Das belastet kleine und mittelständische Betriebe besonders.\r\n\r\nDas Länderbenchmarking sowie die vorgesehenen Revisionen der Verordnung stehen noch aus. Das digitale Informationssystem weist nach den aktuellen Erfahrungen unserer Betriebe nach wie vor gravierende Mängel auf, obwohl der Upload von Millionen von Rückverfolgungsdaten in der Praxis erst noch bevorsteht. Auch zu der Frage, welche Nachweise zu erbringen sind, um die umfangreichen Legalitätsanforderungen der EUDR zu erfüllen, vermissen viele Marktbeteiligte in den Produktionsländern und in der EU konkrete Informationen. \r\n\r\nInsgesamt stellen wir fest: Unsere Betriebe benötigen weiterhin dringend mehr Praktikabilität sowie eine Reduzierung der unnötigen bürokratischen Belastung. Die EUDR sollte nur dort angewendet werden, wo sie tatsächlich Nutzen bringt. Deshalb sehen wir auch viel Potential in der Synchronisierung und Harmonisierung der Berichtspflichten von EUDR, CSDDD, CSRD, LKSG etc. Diesbezügliche Ankündigungen im Koalitionsvertrag begrüßen wir sehr! \r\n\r\nPlanungs- und Rechtssicherheit sowie die Vermeidung eines unnötigen Verwaltungsaufwandes bei der EUDR-Anwendung müssen für die neue Bundesregierung jetzt hohe Priorität haben. Es ist unbedingt zu verhindern, dass wir im Herbst erneut an dem Punkt stehen, an dem wir Ende 2024, wenige Wochen vor dem ursprünglich geplanten Starttermin der EUDR, schon einmal standen. Die Ungewissheit, die hinsichtlich des Starts der Verordnung bis zur letzten Minute bestand, hat Märkte, Handelspartner, Betriebe und Erzeuger weltweit verunsichert. Das wirkt bis heute nach. \r\n\r\nIn diesem Jahr kommt erschwerend der Zollstreit mit den Vereinigten Staaten hinzu. Die EUDR befeuert als nichttarifäre Handelsbarriere nicht nur den Konflikt, sie droht auch die Verfügbarkeit von Rohstoffen für die EU-Mitgliedsländer einzuschränken. \r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister, bitte helfen Sie mit: Dieses Szenario muss in einer ohnehin krisenhaften Zeit unbedingt abgewendet werden! Wir sind bereit, unseren Teil dazu beizutragen, damit ein drohender Fehlstart der EUDR mit weitreichendem Schaden vermieden werden kann. Die Zeit droht den Beteiligten erneut davonzurennen. Daher bitten wir um Ihre Unterstützung. \r\n\r\nFür einen tieferen Austausch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen \r\nDie Unterzeichner"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-05-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003423","regulatoryProjectTitle":"EUDR: Praxisgerechte und bürokratiereduzierende Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/70/11/638805/Stellungnahme-Gutachten-SG2511130002.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"An Frau Jessika Roswall Kommissarin der Europäischen Kommission für Umwelt, Wassersicherheit und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft\r\n\r\ncc EU-Kommissionspräsidentin: Ursula von der Leyen cc. Vorsitzende der SPD- und CDU-Bundestagsfraktionen: Matthias Miersch & Jens Spahn\r\ncc. Alois Rainer, BMLEH, Carsten Schneider BMUKN, Katherina Reiche BMWE\r\n\r\nBerlin, 10. Oktober 2025\r\n\r\nEUDR – Planungssicherheit dringend erforderlich\r\n\r\nSehr geehrte Frau Kommissarin,\r\n\r\nam 23. September haben Sie angekündigt, wegen der mangelnden Leistungsfähigkeit des Informationssystems eine erneute Verschiebung des EUDR-Geltungsbeginns vorzuschlagen.\r\n\r\nPrimär kommt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt darauf an, die Ungewissheit zu beenden, wann und unter welchen Bedingungen die EUDR in Kraft tritt. Hierzu benötigen wir aus Brüssel dringend eine eindeutige Entscheidung!\r\n\r\nWir nähern uns erneut dem Punkt, an dem wir uns zuletzt im Herbst 2024 befanden. Die Auswirkungen von Ungewissheit und immer neuen Belastungen drohen in diesem Jahr angesichts der schlechten Wirtschaftslage sowie internationaler Konflikte noch gravierender auszufallen. Hunderttausende Unternehmen und Landwirte in Deutschland, Europa und in den Erzeugerländern sind auf praktikable Gesetze sowie kalkulierbare Planungs- und Vertragsbedingungen angewiesen. Sie blicken in diesen Tagen mit großer Sorge und Unverständnis auf die ungewisse Situation.\r\n\r\nEin stabiles Informationssystem ist angesichts der immensen Datenlast unerlässlich, um Störungen in Lieferketten und Marktversorgung zu vermeiden. Die bisherigen Anwendungstests zeigen jedoch, dass die EUDR nicht nur technische, sondern auch strukturelle Mängel aufweist. Eine erneute Verschiebung des EUDR-Startes muss genutzt werden, diese Mängel im Wege einer grundlegenden Nachbesserung der Verordnung zu beseitigen:\r\n\r\n● Für die Risikoeinstufung der Herkunftsländer und Regionen muss das Entwaldungsrisiko maßgeblich sein. Alle Erzeuger in Regionen ohne Entwaldungsrisiko sollten im Rahmen einer Null-Risiko-Variante von den Nachweispflichten befreit werden.\r\n\r\n● Zudem ist eine spürbare Entlastung der nachgelagerten Lieferkette notwendig. Dies muss durch einen Importer-only-Ansatz und/oder die Herausnahme verarbeiteter Produkte aus der EUDR erreicht werden.\r\n● Die von der EUDR geforderten umfangreichen Legalitätsnachweise überschneiden sich inhaltlich mit den Pflichten anderer EU-Sorgfaltspflichtengesetze. Um aufwendige Doppelprüfungen zu vermeiden, fordern wir eine Harmonisierung der betreffenden Anforderungen.\r\n\r\n● Wie sich in den vorbereitenden Praxistests zeigt, weichen die Prüfkonzepte der national zuständigen Behörden erheblich voneinander ab. Ein Flickenteppich nationaler Lösungen würde den Handel und den Wettbewerb in der EU massiv beeinträchtigen. Wenn jedes Mitgliedsland eigene Vorgaben entwickelt, entstehen Doppelstrukturen, Widersprüche und Wettbewerbsverzerrungen. Deshalb ist eine verbindliche europäische Koordinierung der Prüf- und Kontrollmechanismen unerlässlich. \r\n● Um die Rückverfolgung zu verbessern, haben wichtige Drittländer digitale Lösungen entwickelt. Offen ist, ob die hier generierten Daten von den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten akzeptiert werden. Wir erwarten, dass die EU-Kommission diese Frage mit den betreffenden Ländern so schnell wie möglich klärt.\r\n\r\nAus diesen Gründen appellieren wir an Sie, im Zusammenwirken mit dem EU-Parlament und dem Rat alles daran zu setzen, damit nun umgehend Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen wird.\r\n\r\nMit jedem Tag, der vergeht, ohne dass Klarheit bezüglich des Zeitplans besteht, erhöht sich der wirtschaftliche Schaden sowie die Gefahr von Marktstörungen und Versorgungsengpässen.\r\n\r\nUnsere Mitglieder sehen sich in einer prekären Situation. Wir bitten Sie, darauf hinzuwirken, dass weitreichender Schaden von Wirtschaft und Verbrauchern abgewendet werden kann. Für einen tieferen Austausch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDie Unterzeichner\r\nBundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI)\r\nBundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA)\r\nDer Agrarhandel e.V. (DAH)\r\nDeutscher Bauernverband e.V. (DBV)\r\nDeutscher Kaffeeverband e.V.\r\nDeutscher Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen e.V. (Grofor) Deutsches Tiefkühlinstitut e.V. (dti) Kulinaria Deutschland e.V. Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. (OVID) Verein der am Rohkakaohandel beteiligten Firmen e.V.\r\nVerband der Deutschen Lederindustrie e.V. (VDL) Verband der Fleischwirtschaft e.V. (VDF)\r\nVerband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft e.V. (VGMS) Verband Deutscher Großbäckereien e.V. Wirtschaftsverband Häute/Leder e.V. (WHL]"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003427","regulatoryProjectTitle":"EU-Regelung zu MOAH in Lebensmitteln ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ac/92/300547/Stellungnahme-Gutachten-SG2406200039.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"STELLUNGNAHME\r\n\r\nzum EU-Vorschlag zur Regulierung von\r\nMOSH/MOAH in Lebensmitteln\r\n\r\nBerlin / Bonn, 22. März 2024\r\n\r\nDie zeichnenden Verbände vertreten die Verarbeiter von Getreide, Rapssaaten,\r\nSojabohnen, Sonnenblumenkernen, roher Pflanzenöle, Stärke-Kartoffeln und\r\nKakaobohnen in Deutschland. Die hergestellten Produkte bilden eine tragende Säule der\r\ndeutschen Ernährungsversorgung.\r\nDie Europäische Kommission hat im Dezember 2023 einen Vorschlag zur gesetzlichen\r\nRegulierung der Rückstände an gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen (MOSH) und\r\naromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) vorgelegt.\r\n\r\nHierzu nehmen wir wie folgt Stellung:\r\nZiel unserer Mitgliedsunternehmen ist es, qualitativ hochwertige und sichere\r\nLebensmittel und Futtermittel herzustellen. Die gesamte Lebensmittelwirtschaft hat in\r\nden vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Einträge von\r\nMineralölkohlenwasserstoffen (MOH) in die Lebensmittelkette aufzuklären und bereits\r\nerfolgreich Minimierungsmaßnahmen eingeleitet. Zu nennen sind die Verbesserung und\r\nStandardisierung der Analytik, die Identifizierung von Kontaminationsquellen, die\r\nSensibilisierung aller Akteure der Lieferkette, die Initiierung von\r\nunternehmensindividuellen, branchenweiten und branchenübergreifenden\r\nForschungsprojekten sowie das gemeinsame MOH-Orientierungswerteprojekt von\r\nBundesländern und Lebensmittelwirtschaft. Die branchenübergreifende „Toolbox zur\r\nVermeidung von Einträgen unerwünschter Mineralölkohlenwasserstoffe in Lebensmittel“\r\nhat dazu beigetragen, Eintragswege frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.\r\nDer Erfolg dieser Minimierungsmaßnahmen spiegelt sich deutlich in den Daten der\r\nEuropäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA wider. Diese Daten belegen laut\r\nBundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dass „sich die tägliche Aufnahmemenge an\r\nMineralölbestandteilen in allen Bevölkerungsgruppen seit dem Jahr 2012 etwa halbiert\r\nhat“.\r\n\r\nLange galt der Einsatz von Recyclingpapieren in der Verpackung als die wesentliche\r\nEintragsquelle für Mineralölkohlenwasserstoffe in Lebensmittel. Dank der\r\nAufklärungsarbeit unserer Branchen konnten jedoch verschiedenste Quellen und\r\nEintragspfade entlang der gesamten Wertschöpfungskette für Lebensmittel und\r\nVerpackungen identifiziert werden. Diese Erkenntnisse finden sich in diversen\r\nVerlautbarungen wieder. Die EFSA nennt verschiedenste Wege, über die\r\nMineralölkohlenwasserstoffe in Lebensmittel gelangen können: durch\r\nUmweltkontamination, Verwendung von Maschinen-Schmierstoffen, Trennmittel,\r\nVerarbeitungshilfsstoffe, Lebensmittel- oder Futtermittelzusätze sowie durch Migration\r\naus Lebensmittelkontaktmaterialien. Es wird schnell klar, dass\r\nMineralölkohlenwasserstoffe ein Thema für die gesamte Lebensmittelwirtschaft sind und\r\nes der Zusammenarbeit der gesamten Wertschöpfungskette bedarf, um den Eintrag in\r\nLebensmittel zu reduzieren.\r\nObwohl die Lebensmittelwirtschaft bereits signifikante Fortschritte bei der Reduzierung\r\ndes Eintrags von Mineralölkohlenwasserstoffen erzielt hat, sind wir mit unseren\r\nBemühungen noch nicht am Ziel. Aktuell laufen Forschungsarbeiten, die weitere\r\nMinimierungsoptionen eröffnen werden. Es verbleiben weiterhin viele Herausforderungen\r\nbei der Identifizierung und Beseitigung der Eintragsquellen. Auf einige dieser\r\nEintragsquellen kann kurzfristig nur sehr begrenzt Einfluss genommen werden und es\r\nbedarf weiterer mittelfristiger Maßnahmen. Zu nennen sind hier Kontamination von\r\nRohstoffen bei Anbau, Lagerung und Transport, Kontamination über die Umwelt sowie die\r\nunvermeidbare Anreicherung nicht nachweisbarer Mengen während der Verarbeitung,\r\netwa bei der Trocknung oder Fraktionierung. Auch weitere Verbesserungen der Analytik\r\nsind dringend erforderlich.\r\n\r\nUnsere Forderungen\r\nBei einer Festlegung von Höchstgehalten für MOAH sollte nicht die analytische\r\nBestimmungsgrenze zum Maßstab gemacht werden (LOQ-Ansatz). Stattdessen müssen\r\nalle Quellen berücksichtigt werden, so auch MOAH, die in als lebensmittelgeeignet\r\nzugelassenen Schmiermitteln und Wachsen enthalten sind. Höchstgehalte müssen auf\r\ndem ALARA-Prinzip (as low as reasonably achievable) beruhen und die Gute\r\nHerstellungspraxis (GMP) berücksichtigen.\r\nDarüber hinaus müssen, bevor Mineralölkohlenwasserstoff-Rückstände reguliert werden,\r\neine Reihe von analytischen Herausforderungen gelöst werden:\r\n● Für alle Lebensmittel-Matrices werden validierte Methoden benötigt: die aktuelle\r\noffizielle Methode (EN 16995:2017, Update-Methode wurde für Q1 2024 erwartet)\r\nist momentan nur für pflanzliche Öle und Fette genormt sowie für\r\nSäuglingsnahrung validiert. Vor der Festsetzung von Höchstgehalten ist eine\r\nvalidierte Methode für alle Lebensmittelmatrices erforderlich, um Probleme bei\r\nder Umsetzung der Regeln für Lebensmittelunternehmer und Behörden zu\r\nvermeiden.\r\n● Trotz der Fortschritte in den letzten Jahren muss die Reproduzierbarkeit von\r\nUntersuchungsergebnissen auch von Labor zu Labor verbessert werden: es fehlen\r\nharmonisierte Untersuchungsmethoden und es gibt Unterschiede bei der\r\nDarstellung der Ergebnisse. Besonders groß sind diese Unterschiede bei\r\nkomplexen Matrices, beispielsweise Kakao, für die es, wie oben beschrieben, keine\r\nvalidierte Methode gibt.\r\n● Interferenzen können die MOAH-Analyse beeinträchtigen (beispielsweise bei\r\neinigen Ölen): Die Verbindungen werden bei der Probenvorbereitung nur teilweise\r\nentfernt und führen zu erhöhten Bestimmungsgrenzen. Viele Handelslabore\r\ntesten aktuell eine neue Methode, die eine zweidimensionale Gaschromatographie\r\nnutzt, mit der Interferenzen von MOAH unterschieden werden können. Diese\r\nMethode ist noch nicht Standard und es stellt sich die Frage, wie mit den\r\nErgebnissen zum Nachweis der Konformität und den erhöhten\r\nBestimmungsgrenzen umgegangen werden soll.\r\n\r\nWir unterstützen ausdrücklich die Überlegungen des Europäischen Risikomanagements\r\nzur Festlegung gesetzlicher Höchstgehalte für MOAH. Gleichzeitig fordern wir, dass in\r\neinem Regulierungsvorschlag für MOAH folgende Punkte berücksichtigt werden:\r\n● Er sollte wissenschaftlich fundiert sein, unter Berücksichtigung der\r\nSchlussfolgerungen der EFSA und der aktuellen analytischen Unsicherheiten.\r\n● Aufgrund der weiter bestehenden analytischen Herausforderungen sollten\r\nerweiterte Messunsicherheiten berücksichtigt werden, die sich aus einschlägigen\r\nRingversuchen ergeben.\r\n● Höchstgehalte sollten auf dem ALARA-Prinzip beruhen und nicht auf analytischen\r\nBestimmungsgrenzen. Spezifische Probleme bei bestimmten Lebensmitteln sowie\r\nverfügbare und anwendbare Abhilfemaßnahmen können so berücksichtigt\r\nwerden. Zudem sollten Höchstgehalte auf wissenschaftlich nachvollziehbaren\r\nWerten und nicht pauschal auf Bestimmungsgrenzen festgelegt werden.\r\n● Es muss in jedem Fall angemessene Übergangsfristen geben und eine darüber\r\nhinausgehende Abverkaufsfrist bis zum Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums der\r\nErzeugnisse.\r\n● Kontaminationen können entlang der gesamten Wertschöpfungskette erfolgen.\r\nEine gesetzliche Regelung darf die Produktion von Rohstoffen zur Herstellung von\r\nLebensmitteln bzw. von Halbfabrikaten nicht einfach aus Europa verdrängen. Für\r\nbestimmte Kategorien müssen zeitlich beschränkt höhere Gehalte an MOAH\r\ngemäß des ALARA-Prinzips möglich sein, verbunden mit einer regelmäßigen\r\nPrüfung deren Anpassungsmöglichkeiten.\r\n● Interessengruppen müssen ausreichend Zeit bekommen, um qualifizierte\r\nStellungnahmen einzureichen. Dabei sollten auch Drittstaaten einbezogen werden\r\nund es sollte eine planmäßige, schriftliche Konsultation zum endgültigen\r\nRegelungsentwurf geben.\r\n\r\nWir bitten Sie, die Anmerkungen zum Regulierungsvorschlag für\r\nMineralölkohlenwasserstoffe bei den anstehenden Entscheidungen in Brüssel zu\r\nberücksichtigen. Für einen vertiefenden Austausch rund um\r\nRisikomanagement-Maßnahmen zu MOSH/MOAH in den Produktionsketten der von\r\nunseren Verbänden vertretenen Branchen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.\r\n\r\n* * *\r\nOVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V. vertritt als Verband die Interessen\r\nder ölsaatenverarbeitenden und pflanzenölraffinierenden Unternehmen in Deutschland. Die Kernaufgabe der\r\n19 Mitgliedsfirmen ist die Verarbeitung von Ölsaaten und Pflanzenölen zu Produkten für die\r\nLebensmittelindustrie, die Bioökonomie, die Oleochemie, die technische Verwendung und für die Bioenergie.\r\nAls Verband ist OVID Schnittstelle zwischen seinen Mitgliedsunternehmen, politischen Entscheidungsträgern,\r\nWirtschaft, Wissenschaft und Institutionen sowie Medien und der Öffentlichkeit. Sitz des Verbandes ist Berlin,\r\nin Brüssel ist OVID über den europäischen Verband FEDIOL vertreten. OVID ist im Lobbyregister unter\r\nR001512 registriert. www.ovid-verband.de\r\nVerband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e. V. (VGMS): Im VGMS sind rund 500\r\nUnternehmen organisiert, von mittelständischen, familiengeführten Unternehmen bis hin zu großen\r\ninternationalen Konzernen. In den Betrieben werden rund 15 Millionen Tonnen landwirtschaftlicher Rohstoffe\r\nverarbeitet, unter anderem Weizen, Roggen, Hafer, Hartweizen, Mais, Reis und Stärkekartoffeln. Die\r\nUnternehmen sind wichtige Partner der Landwirtschaft sowie von Lebensmittelhandwerk, Industrie und\r\nHandel. Die Produktpalette reicht von Mehl über Haferflocken, Frühstückscerealien, Nudeln und Reis bis zu\r\nnativen und modifizierten Stärken sowie Stärkeverzuckerungsprodukten.\r\nIn Deutschland und darüber hinaus versorgen die Unternehmen Tag für Tag Millionen Menschen mit\r\nhochwertigen, sicheren und zugleich preiswerten Lebensmitteln. Daneben stellen sie Produkte für die\r\nchemisch-technische und pharmazeutische Industrie sowie Einzelfuttermittel für die Tierernährung her.\r\nMit ihren rund 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwirtschaften die im VGMS\r\nzusammengeschlossenen Branchen einen Umsatz von etwa 7,5 Milliarden Euro, mit ihren Produkten sind sie\r\nweltweit erfolgreich. Der VGMS vertritt ihre wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen gegenüber\r\ndeutschen und europäischen Institutionen.\r\nBundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI) vertritt die wirtschaftlichen Interessen von\r\nüber 200 meist mittelständischen deutschen Süßwarenunternehmen. Er ist sowohl Wirtschafts- als auch\r\nArbeitgeberverband. Die deutsche Süßwarenindustrie ist mit einem Anteil von etwa 10 % am Umsatz die\r\nviertgrößte Branche der deutschen Ernährungsindustrie. Ihr besonderes Kennzeichen ist ihre starke\r\nExportorientierung. Die deutschen Süßwarenhersteller beschäftigen rund 60.000 Mitarbeiter. Im BDSI sind\r\nsowohl die großen, international tätigen Unternehmen der Süßwarenindustrie organisiert, aber gleichzeitig\r\nvor allem auch sehr viele kleine und mittelständische Unternehmen. Die Betriebsgrößenstruktur der Branche\r\nsetzt sich wie folgt zusammen: 51 % Kleinbetriebe (bis 100 Mitarbeiter), 42 % mittlere Betriebe (bis 500\r\nMitarbeiter) und 7 % Großbetriebe (über 500 Mitarbeiter). Weitere Informationen finden Sie unter\r\nwww.bdsi.de.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003427","regulatoryProjectTitle":"EU-Regelung zu MOAH in Lebensmitteln ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fe/03/631832/Stellungnahme-Gutachten-SG2510230008.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Hei-mat\r\nz.H. Staatssekretär Prof. Dr. Dr. Markus Schick\r\nRochusstraße 1\r\n53123 Bonn\r\n\r\nGeplante MOAH-Höchstgehalte der EU in Lebensmitteln\r\n\r\nzunächst gratulieren wir Ihnen herzlich zu Ihrer Ernennung zum Staatssekretär in dem für unsere Bran-che federführenden Bundesministerium. Dabei freut uns besonders, dass Sie gleichermaßen über eine große Expertise in der europäischen Politik und in der Lebensmittelüberwachung verfügen. Für die kommenden vier Jahre wünschen wir Ihnen viel Erfolg, Durchhaltevermögen und gute Entscheidungen im Sinne der deutschen Lebensmittelwirtschaft. \r\n\r\nWir erlauben uns mit diesem Schreiben, an Sie mit einer europarechtlichen Fragestellung heranzutreten, die für unsere Mitgliedsunternehmen hohe wirtschaftliche Risiken birgt: Die EU plant, noch in diesem Jahr Höchstgehalte für so genannte aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) in Lebensmit-teln zu verabschieden. Dieses Vorhaben unterstützen wir im Grundsatz. Der neueste Entwurf (Version 7) zur Änderung der Europäischen Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 sieht allerdings – anders als in den Vorversionen des Verordnungsentwurfes – überraschenderweise für Schokolade und Süßwaren MOAH-Höchstgehalte vor, die die Hersteller vor existenzielle Probleme stellen können, weil ihre Er-zeugnisse nicht mehr verkehrsfähig sein könnten. \r\n\r\nDie Süßwarenbranche hat ihre Herstell-Prozesse im Hinblick auf mögliche MOAH-Einträge bereits seit vielen Jahren immer weiter optimiert und erfolgreich eine Minimierungsstrategie umgesetzt. Die Haupteintragsquelle für MOAH sind allerdings Rohstoffe aus Drittstaaten, vor allem tropische Fette und Öle. \r\n\r\nBislang war von der EU-Kommission sinnvollerweise vorgeschlagen worden, dass die jetzige Produkt-gruppe 5.5.9 (vormals 5.5.8) wie andere Produktgruppen auch geregelt werden, nämlich die Berech-nung der MOAH-Höchstgehalte gemäß Art. 3 Verordnung (EU) 2023/915. \r\n\r\nNach dem neuesten Vorschlag der EU-Kommission (Version 7) sollen nunmehr die Höchstgehalte pau-schal anhand der Fettgehalte festgelegt werden. \r\n\r\nDieser Vorschlag wird der Komplexität der Realität der Kakao-Lieferkette nicht gerecht und bedroht die Lieferfähigkeit unserer Mitgliedsunternehmen.\r\n\r\nWir bitten Sie, sich dafür einzusetzen, dass die unter 5.5.9 explizit genannten Zutaten von den pauschal fettgehaltsbestimmten Höchstgehalten (außerdem auch die Baumnüsse) ausgenommen werden und für diese Produkte eine Berechnung des Höchstgehaltes nach Artikel 3 der Verordnung vorzusehen.\r\n\r\nFür den Fall, dass eine Rückkehr zu dem ursprünglich von der EU-Kommission vorgesehenen Vorschlag nicht möglich ist, bitten wir Sie darum, eine Übergangsfrist vorzusehen, damit sich die globalen Liefer-ketten auf die neue EU-Vorschrift einstellen können. Von dieser Übergangsfrist – die mindestens bis zum Jahr 2030 dauern sollte – dürfen Schokolade und Süßwaren nicht ausgenommen werden. \r\n\r\nKonkret gilt dies insbesondere für die vorgeschlagene Kategorie 5.5.9.2 (Süßwaren mit einem Fettgehalt zwischen 4 % und 50 %). Der Höchstgehalt müsste in der Übergangszeit von 1 ppm auf 2 ppm angeho-ben werden, um existenzbedrohende Rückrufe für die Hersteller zu vermeiden. \r\n\r\nDarüber hinaus möchten wir auf folgende Aspekte hinweisen:\r\n\r\n•\tNach dem derzeitigen Entwurf führt die Verarbeitung von Rohstoffen, die den geplanten MOAH-Höchstgehalten entsprechen, beispielsweise für die meisten Schokoladenprodukte dazu, dass im Enderzeugnis die zulässigen Höchstgehalte überschritten werden. \r\n\r\n•\tDurch die geplante Regelung zu den geschälten Kakaobohnen (Kategorie 5.5.8.1) wird keinerlei Anlass für die Ursprungsländer geschaffen, die MOAH-Kontaminationen der Rohstoffe bereits im Ursprung zu verhindern. Aufgrund der chemischen Eigenschaften von MOAH ist es unmög-lich, diesen MOAH-Anteil im späteren Prozess wieder zu entfernen.\r\n\r\n•\tDer Regelungsentwurf birgt die Gefahr, dass die Wertschöpfung in der Kakaoverarbeitung Eu-ropa verlassen könnte. Dies hätte nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen; die dann fehlende Detailkontrolle der Prozesse würde sich sicherlich auch generell auf die gesamte Steuerung des vorbeugenden Verbraucherschutzes auswirken, beispielsweise im Bereich anderer Kontaminan-ten.\r\n\r\nWir würden unser Anliegen gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen näher erläutern.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nBastian Fassin\t\t\t\t\t\t\tDr. Carsten Bernoth\r\nVorsitzender\t\t\t\t\t\t\t        Hauptgeschäftsführer\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003427","regulatoryProjectTitle":"EU-Regelung zu MOAH in Lebensmitteln ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c9/c3/631868/Stellungnahme-Gutachten-SG2510230015.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerin für Wirtschaft und Energie\r\nFrau Katherina Reiche\r\nScharnhorststraße 34-37\r\n10115 Berlin\r\n\r\nBundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat\r\nHerrn Alois Rainer\r\nWilhelmstraße 54\r\n10117 Berlin\r\n\r\nÄnderung der EU-Kontaminantenverordnung (EU) 2023/915 und geplante Höchstgehalte für MOAH — Dringender Korrekturbedarf\r\n\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin Reiche, \r\nSehr geehrter Herr Bundesminister Rainer,\r\n\r\nder hohen Dringlichkeit wegen wenden wir uns als betroffene Verbändeallianz der Lebensmittelkette unmittelbar an Sie und bitten höflich um Ihre entschiedene und aktive Unterstützung.\r\nDie EU-Kommission plant die Einführung von Höchstgehalten von aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) und Richtwerten für gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH) in Lebensmitteln. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung der EU-Kontaminantenverordnung wird voraussichtlich im November 2025 im Ständigen Ausschuss (SCoPAFF) zur Abstimmung gestellt werden.\r\n\r\nDie Lebensmittelsicherheit hat für die von uns vertretenen Branchen oberste Priorität. Daher unterstützen wir ausdrücklich einen wissenschaftlich fundierten Ansatz des Risikomanagements. Der vorliegende Entwurf ist in Teilen davon entfernt und enthält Regelungen, die in der Praxis nicht umsetzbar sind und den Industriestandort Deutschland massiv gefährden.\r\n\r\n1. Keine Ausnahme für Rohwaren und Zwischenprodukte\r\n\r\nDer Entwurf sieht vor, die neuen Höchstgehalte auch auf unverarbeitete Rohwaren wie Ölsaaten und rohe Pflanzenöle anzuwenden, die nicht für den Endverbraucher oder als Lebensmittelzutat bestimmt sind. Dies ist sachlich falsch und gefährlich:\r\n\r\n- Doppelregulierung ist unverhältnismäßig: Eine Regulierung sollte sich auf das Öl konzentrieren, das an den Verbraucher geht oder als Zutat zur Herstellung von Lebensmitteln zweckbestimmt ist. Rohe Pflanzenöle durchlaufen zwingend einen Raffinationsprozess, in dem MOAH-Gehalte gezielt und effektiv minimiert werden. Wissenschaftliche Publikationen hierzu liegen Ihren Häusern bereits vor. Es ist bewährte Praxis, wie bei den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), ausschließlich die zum Verzehr bestimmten Öle zu regulieren.\r\n\r\n- Abwanderung der Verarbeitung aus Deutschland vorprogrammiert: Werden für Rohöle die gleichen Grenzwerte wie für Fertigprodukte angesetzt, wird der Import dieser für die deutsche Industrie essentiellen Rohwaren unmöglich. Die Konsequenz wäre eine Verlagerung der gesamten Verarbeitungskapazitäten in Drittstaaten, wo die regulatorische Kontrolle geringer ist. Dies führt nicht zu mehr, sondern zu weniger Lebensmittelsicherheit und kostet Arbeitsplätze in Deutschland.\r\n\r\n- Fördert Lebensmittelverschwendung: Erhebliche Mengen an sicheren Rohwaren müssten als Lebensmittel deklassiert werden, was den Zielen der EU zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung klar widerspricht.\r\n\r\n- Deutsche Lebensmittelhersteller sichern den Absatz der Erzeugnisse unserer Landwirtschaft. Gemeinsam bilden sie das Rückgrat unserer Ernährungssicherheit – und sichern hunderttausende Arbeitsplätze, oft im ländlichen Raum.\r\n\r\n2. Unzureichende Übergangsfristen und wissenschaftlich nicht gestützte Werte\r\n\r\nZusätzlich zu diesem strukturellen Fehler sind die vorgesehenen Regelungen für spezifische Produktgruppen nicht nachvollziehbar und nicht praxistauglich:\r\n\r\n- Produktgruppe „Confectionery“: Hier fehlt eine ausreichende Übergangsregelung. Wir bitten Sie dringend, sich – analog zu den übrigen Lebensmittelgruppen — für einen Übergangszeitraum bis 2030 einzusetzen, hilfsweise für eine temporäre Anhebung des Wertes von 1 mg/kg auf 2 mg/kg.\r\n\r\n- Richtwerte für MOSH: Der Entwurf plant ergänzend zu gesetzlichen MOAH-Grenzwerten die Einführung von Richtwerten für MOSH (gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe), obwohl die Risikobewertung der EFSA hierfür keinen Anlass gibt!\r\n\r\nSolche Richtwerte wirken in der Praxis wie faktische Grenzwerte und stellen eine erhebliche zusätzliche Belastung dar. Die Fortsetzung der langjährigen Bemühungen der Wirtschaft, die MOSH-Gehalte deutlich zu reduzieren, lässt sich auch mit einem Monitoring ohne festgelegte Richtwerte sicher erreichen.\r\n\r\n- Fraktionierte Öle: Bei der Fraktionierung reichern sich die Mineralölkohlenwasserstoffe naturgemäß in bestimmten Teilfraktionen an. Dies kann dazu führen, dass eine Fraktion den Grenzwert überschreitet, obwohl das Ausgangsöl konform war. Dieser technische Fakt muss in der Verordnung berücksichtigt werden, um hochwertige Spezialprodukte verkehrsfähig zu halten.\r\n\r\nDie deutsche Lebensmittelwirtschaft, insbesondere die vielen kleinen und mittleren Hersteller, benötigen in dieser Frage dringend Ihre Unterstützung. Der Kostendruck ist bereits jetzt enorm, wie die erst kürzlich bekannt gewordene Schließung der Fabrik eines mittelständischen Schokoladenherstellers zeigt. Der vorliegende Verordnungsentwurf würde diesen Druck existenzbedrohend verschärfen.\r\n\r\nWir bitten Sie eindringlich, darauf hinzuwirken, dass die deutsche Delegation im SCoPAFF einer Verabschiedung des Entwurfs in seiner jetzigen Form nicht zustimmt und auf die genannten, kritischen Änderungen drängt.\r\n\r\nGerne würden wir Ihnen die konkreten Auswirkungen in einem persönlichen Gespräch darlegen.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nBastian Fassin\r\nJaana Kleinschmit von Lengefeld\r\nRene Püchner\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-10"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003427","regulatoryProjectTitle":"EU-Regelung zu MOAH in Lebensmitteln ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/21/0f/633913/Stellungnahme-Gutachten-SG2510270005.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Betreff: Der Bürokratiewahnsinn muss schmelzen – damit deutsche Schokolade Zukunft hat.\r\n\r\nSehr geehrte Frau Parlamentarische Staatssekretärin,\r\n\r\nBürokratieabbau ist gerade in aller Munde. Vielen Dank Ihnen, dass auch Sie sich mit Nachdruck für den Bürokratieabbau einsetzen, und das nicht nur in Ihrer Funktion als Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung. \r\n\r\nLeider erleben wir derzeit in der Realität das Gegenteil: Ein Vorstoß aus Brüssel droht unserer Branche massiv zu belasten. So plant die EU-Kommission Grenzwerte für aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) in Lebensmittelprodukten. Wir unterstützen das Ziel ausdrücklich – nicht nur weil unsere Daten zeigen, dass Schokoladenprodukte ohnehin ein sehr geringes Risiko aufweisen. Bis zum Sommer war vorgesehen, die Höchstgehalte auf Rohstoffebene im gesamten Produkt. Ein sehr guter Vorschlag!\r\n\r\nMittlerweile hat sich das Blatt gewendet. Im aktuellen Entwurf ist dieser sachgerechte Ansatz verschwunden. Jetzt heißt es: Hersteller müssen ab Inkrafttreten jeden einzelnen Rohstoff in einem Produkt aufwendig testen – ein enormer bürokratischer und finanzieller Aufwand, ohne Gewinn an Lebensmittelsicherheit. Denn für die Rohstoffe gelten die Höchstwerte erst ab 2030.\r\n\r\nWir bitten Sie dringend, sich gegen diese zusätzliche Bürokratiewahnsinn einzusetzen. Helfen Sie mit, diesen Trend zu stoppen. Wir fordern: Bürokratie abzubauen und Prozesse zu vereinfachen – damit Schokolade „Made in Germany“ ein Erfolgsrezept bleibt!\r\n\r\nGerne möchten wir die konkreten Umstände und weitere praxisnahe Beispiele für Bürokratiemonster  in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen darlegen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nBastian Fassin\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003427","regulatoryProjectTitle":"EU-Regelung zu MOAH in Lebensmitteln ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0b/a3/633915/Stellungnahme-Gutachten-SG2510270006.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bürokratiewahnsinn stoppen –Süßwaren „Made in Germany“ müssen ein Erfolgsrezept bleiben!\r\n\r\nSehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär,\r\n\r\nBürokratieabbau ist derzeit in aller Munde –wir danken Ihnen, dass Sie sich persönlich für dieses Ziel einsetzen. Doch in der Praxis erleben wir leider das Gegenteil: Immer neue, oft widersprüchliche Regelungen treiben den Aufwand in unseren Betrieben in die Höhe, ohne erkennbaren Mehrwert.\r\n\r\nEin aktuelles Beispiel liefert die Einstufung der Folienverpackung eines 750g-Christstollens durch das Umweltbundesamt als „To-go“-Produkt. Diese Entscheidung zeigt, wohin überkomplexe Regulierung führt: Ein traditionsreiches Gebäck wird plötzlich, wie ein Coffee-to-go-Becher behandelt. Das erzeugt weder ökologische Vorteile noch Klarheit, sondern vor allem Bürokratie und Kosten. Ist das gewollt? Ein weiteres Beispiel kommt aus Brüssel: Die EU-Kommission plant derzeit Grenzwerte für aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) in Lebensmitteln. Das Ziel unterstützen wir ausdrücklich –Lebensmittelsicherheit liegt uns am Herzen. Der ursprünglich vorgesehene Ansatz, Höchstgehalte auf das gesamte Produkt festzulegen, war sinnvoll. Nun aber sollen Hersteller jeden einzelnen Rohstoff aufwendig testen – während der verbindlichen Grenzwerte für Rohstoffe selbst erst ab 2030 gelten. \r\n\r\nBeide Fälle zeigen: Der gute Wille zur Regulierung endet in der Realität zu oft in bürokratischen Sackgassen. Wenn ein Christstollen zum „To-Go-Produkt“ wird und Schokoladenhersteller in Prüflabore statt in Qualität investieren müssen, läuft etwas grundlegend schief in unserem Land.\r\n\r\nHelfen Sie mit: Deutschland braucht weniger Bürokratie und mehr Vertrauen in unternehmerische Verantwortung, damit Schokolade, Gebäck und andere Traditionsprodukte auch künftig „Made in Germany“ bleiben. Sehr gerne möchten wir mit Ihnen das Thema echter Bürokratieabbau in einem Gespräch vertiefen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nBastian Fassin\t\t\t\t\t\t\t\t\t\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS)","shortTitle":"BMDS","url":"https://bmds.bund.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011875","regulatoryProjectTitle":"Geplantes EU-Handelsabkommen mit Thailand","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ba/68/350081/Stellungnahme-Gutachten-SG2409040004.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutsche Süßwarenindustrie verfolgt offensive handelspolitische Interessen im Rahmen eines\r\nkünftigen Freihandelsabkommens mit Thailand\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nwir bedanken uns bei Ihnen für die Gelegenheit einer Stellungnahme bezüglich der Ausgestaltung eines\r\nkünftigen Abkommens zwischen der Europäischen Union und Thailand.\r\n\r\nOffensives handelspolitisches Interesse\r\nBeim Export von Süßwaren (Schokolade, Zuckerwaren, Feine Backwaren, Knabberartikel und\r\nSpeiseeis) sowie beim Zugang zu Rohstoffmärkten, insbesondere bei Weißzucker, vertreten wir\r\noffensive handelspolitische Interessen. Zu komplexe und komplizierte Ursprungsregelungen dürfen\r\ndie Kontinuität des Exportgeschäfts gerade für kleinere und mittlere Unternehmen nicht gefährden.\r\nExport von Süßwaren\r\nThailand gehört zu den aufstrebenden Volkswirtschaften Süd-Ost-Asiens mit einer wachsenden\r\nMittelschicht und einer sich entwickelnden entsprechenden Kaufkraft. Schon jetzt ist der Markt für\r\nSüßwaren aus Deutschland interessant. Durch ein Handelsabkommen mit dem Land dürften sich die\r\nVermarktungsmöglichkeiten für Süßwaren aus Deutschland weiter verbessern und die Relevanz des\r\nthailändischen Marktes deutlich zunehmen. Im Sinne der wichtigen Diversifizierung von\r\nAbsatzmöglichkeiten und Exportmärkten wäre daher ein vollständig zollfreier Marktzugang von\r\ngroßer Bedeutung.\r\nDerzeit belaufen sich die Ausfuhren von Süßwaren aus Deutschland nach Thailand auf 1.794 t zu einem\r\nWert in Höhe von über 15,5 Mio. €. Besonders Schokoladewaren, Zuckerwaren und Gebäck sind\r\nderzeit gefragt. Das Handelsvolumen aus Thailand für Süßwaren gesamt belief sich auf 1.517 t mit\r\neinem Wert von 12,5 Mio. €. Aus Thailand werden besonders Zuckerwaren nach Deutschland geliefert.\r\n\r\nFür deutsche und europäische Zuckerwarenhersteller erhöht sich mit einem Abkommen der\r\nWettbewerbsdruck.\r\nSchaffung einer relevanten Importmöglichkeit von Weißzucker aus Thailand\r\nAls Zuckerproduzent bietet Thailand der EU die Möglichkeit, den Bezug von Weißzucker stärker zu\r\ndiversifizieren. Im Sinne einer Versorgungssicherheit ist die Erweiterung der Bezugsquellen sehr zu\r\nbegrüßen. Dies würde zudem der Produktion des Landes Rechnung tragen und die dortige\r\nWertschöpfung stärken. Im Wirtschaftsjahr 2022/2023 betrug die Zuckererzeugung Thailands 11,02\r\nMio. t. Der Export belief sich auf 7,66 Mio. t.\r\nGleichzeitig würden verstärkte Möglichkeiten von Weißzuckerimporten in die EU auch einen positiven\r\nEinfluss auf das Engagement in Sachen Nachhaltigkeit im thailändischen Zuckeranbau nach sich\r\nziehen.\r\nDaher treten wir dafür ein, dass Thailand ein großes Kontingent für die Belieferung der EU mit\r\nWeißzucker zugesprochen wird.\r\nExportrisiken und Bürokratie durch leichtere Ursprungsregelungen bei Zucker als Zutat\r\nminimieren\r\nAllgemein bitten wir darum, die Anforderungen an Ursprungsregelungen deutlich herabzusetzen, um\r\nden Handel mit Süßwaren, die in der EU produziert werden, keinem unnötigen Risiko auszusetzen und\r\neine Kontinuität des Exportgeschäftes der europäischen Süßwarenhersteller nicht zu gefährden.\r\nEine Gewichtsgrenze bei den Ursprungsregelungen für Zucker würde nur den europäischen\r\nSüßwarenherstellern und anderen Zuckerverwendern schaden. Denn sie sind es, die in Zeiten von\r\nVersorgungsengpässen auf Zucker aus Drittstatten zurückgreifen müssen. Seit Jahren reicht die\r\neuropäische Zuckerproduktion nicht aus, um neben dem EU-Verbrauch auch die für den Export von\r\nzuckerhaltigen Lebensmitteln erforderlichen Zuckermengen bereitzustellen. Zucker aus Drittstaaten\r\ngehört daher bereits seit Jahren zum Versorgungsmix der EU.\r\nThailändische Süßwarenproduzenten hingegen greifen allein auf thailändischen Zucker zurück.\r\nZuckerimporte finden derzeit nicht statt. Dadurch haben die dortigen Hersteller auch keine höheren\r\nadministrativen oder organisatorischen Belastungen hinsichtlich der Zuckerlieferkette durch\r\nUrsprungsregelungen in Form einer Gewichtsgrenze zu befürchten.\r\nUm keinen Wettbewerbsnachteil durch Exportadministration auf europäischer Seite herbeizuführen,\r\ntreten wir beim Rohstoff Zucker für die Anwendung einer niedrigschwelligen Wertgrenze bei den\r\nUrsprungsregelungen ein.\r\nWir bitten bei den Verhandlungen um die Präferenzsregelungen und Kontingente dringend darauf zu\r\nachten, welches Risiko für die europäische Zuckerlieferkette tatsächlich besteht. Für strenge\r\nUrsprungsregelungen in Form der Gewichtsgrenze besteht kein sachlich gerechtfertigter Grund.\r\n3\r\nZudem belasten die daraus folgenden administrativen Kosten allein die europäischen Verarbeiter,\r\nnicht die thailändischen Wettbewerber.\r\nDies bei der Europäischen Union vorzubringen ist um so wichtiger, da es der grundsätzliche Ansatz der\r\nEU zu sein scheint, -ohne Rücksicht auf die eigenen Exporte von Veredlungsprodukten- zunächst\r\nstrenge Gewichtsgrenzen bei Zucker im Rahmen der Ursprungsprotokolle einzufordern, unabhängig\r\nvon den Marktgegebenheiten der potenziellen Handelspartner.\r\nWir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nGez.\r\nDr. Carsten Bernoth Karsten Daum\r\nHauptgeschäftsführer Stellvertretender Geschäftsführer"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015436","regulatoryProjectTitle":"Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffen in angereicherten Lebensmitteln","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/78/83/500274/Stellungnahme-Gutachten-SG2503100004.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffen in angereicherten Lebensmitteln\r\n\r\nSehr geehrter Herr Kroymann,\r\nsehr geehrte Frau Scheuing\r\n\r\nwir nehmen Bezug auf das Vorhaben der EU-Kommission Höchstgehalte für Vitamine und Mineral-stoffe in angereicherten Lebensmitteln festzulegen. Wir möchten Sie hier um unmittelbare Unter-stützung bitten, weil zum Teil erhebliche, wirtschaftlich negative Auswirkungen vor allem für kleine und mittelständische Hersteller zu befürchten sind.\r\n\r\nAls Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie unterstützen wir vollumfänglich das Ziel der EU-Kommission, einheitliche Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe in angereicherten Lebens-mitteln in der EU festzulegen. Der nunmehr bekannt gewordene Entwurf „APPROACHES TO THE SETTING OF MAXIMUM AMOUNTS OF VITAMINS AND MINERALS IN FOOD SUPPLEMENTS AND FORTIFIED FOODS 3“ wirft allerdings einige Aspekte auf, die – vor der Verabschiedung des Vorhabens im Ständigen Ausschuss der Lebensmittelkette – mit den betroffenen Stakeholdern eingehend erörtert werden sollten. Nachstehend möchten wir exemplarisch auf einige dieser Aspekte hinweisen:\r\n\r\n• Es erscheint nicht zielführend, die angenommene Kalorienzufuhr aus dem Mitgliedstaat mit der höchsten Aufnahme (1-3jährige Kinder mit 2055 kcal/d; Erwachsene mit 4178 kcal/d) zu verwenden, weil eine derart hohe Energieaufnahme für den ganz überwiegenden Teil der Bevölkerung unrealistisch ist. Zielführend wäre nach unserer Einschätzung eine individuellere Herleitung auf Basis einzelner Personengruppen.\r\n\r\n• Die Annahme, dass 15 % der täglichen Energieaufnahme aus angereicherten Lebensmitteln stammt, halten wir für zu hoch und würden eine entsprechende Datenerhebung anregen.\r\n\r\n• Die Einführung des neuen Höchstmengen-Ansatzes sollte mit einer Überarbeitung des Konzeptes der „signifikanten Menge“ einhergehen, weil anderenfalls zu viele Erzeugnisse die Signifikanzschwelle wegen der geplanten Einschränkungen verfehlen und nicht mehr vermarktet werden dürften.\r\n\r\n• Das Verbot, einige Mikronährstoffe in angereicherten Lebensmitteln zu verwenden, sehen wir kritisch (z.B. Eisen), weil dann auf Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel zurück-gegriffen würde.\r\nEs handelt sich um ein anspruchsvolles und komplexes Vorhaben, dessen Ziel, nämlich EU-einheitliche Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe, wir vorbehaltlos unterstützen. Wir bitten aber darum, die sich abzeichnenden Marktverwerfungen zu vermeiden und eine so weitreichende Regelung nicht ohne Erörterung mit den Stakeholdern zu verabschieden.\r\n\r\nExemplarisch fügen wir zur Illustration die Abbildung eines Erzeugnisses aus dem Bereich der vom BDSI vertretenen Backwaren bei, welches in dieser Form nicht weiter vermarktet werden dürfte.\r\n\r\nWir würden uns freuen, Ihnen die Hintergründe und die Auswirkungen auf weitere Produkte in einem persönlichen Gespräch darlegen zu können. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDr. Carsten Bernoth                          Peter Liesen\r\nHauptgeschäftsführer                       Geschäftsführer"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-02-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015438","regulatoryProjectTitle":"Entwurf der Richtlinie über Umweltaussagen (2023/0085(COD) Green Claims Richtlinie)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5d/8a/500278/Stellungnahme-Gutachten-SG2503240004.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nwir wenden uns heute als breites Bündnis deutscher Verbände an Sie, um unsere großen Bedenken\r\nzum Entwurf der Richtlinie über Umweltaussagen (2023/0085(COD), Green Claims Richtlinie) mit\r\nIhnen zu teilen. In einer Zeit, in der sowohl die amtierende Bundesregierung als auch die im\r\nWahlkampf befindlichen Parteien immer wieder öffentlich den Abbau von Bürokratie und\r\nEntlastungen der Wirtschaft als essenziell für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und der EU\r\nbetonen, lässt der Entwurf der Green Claims Richtlinie das genaue Gegenteil erwarten. Diese\r\ngeplante Richtlinie droht für Unternehmen eine kaum zu bewältigende Hürde an Bürokratie zu\r\nschaffen – mit schwerwiegenden Konsequenzen für Wirtschaft, Innovation und die Meinungsfreiheit.\r\n\r\nEs steht außer Frage, dass der Klimaschutz und die Förderung nachhaltiger Wirtschaftsweisen\r\ndringend notwendige Ziele sind. Doch diese Ziele können nicht erreicht werden, indem man\r\nUnternehmen mit immer neuen Bürden konfrontiert. Stattdessen sollte die Politik auf innovative\r\nAnreizsysteme, klare und schlanke Richtlinien sowie die Förderung von Transparenz und\r\nEigenverantwortung setzen. Eine sorgfältige und ausgewogene Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung\r\nder Verbraucher für den ökologischen Wandel ((EU) 2024/825) bietet bereits einen ausreichenden\r\nSchutz vor irreführenden Umweltaussagen und macht die Green Claims Richtlinie überflüssig.\r\n\r\nDie derzeit vorgesehenen Regelungen zur Vorabprüfung aller umweltbezogenen Aussagen durch\r\nDritte gehen weit über das Ziel hinaus. Auch Ansatzpunkte für vereinfachte Verfahren sind bislang\r\nnicht ausreichend. Unternehmen würden nicht nur mit zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand\r\nbelastet, sondern die Veröffentlichung solcher Aussagen würde de facto der Vorzensur unterworfen.\r\nEine Vorabprüfung sämtlicher Umweltangaben durch Prüfstellen bedeutet, dass jede Äußerung, die\r\nnicht genehmigt wird, nicht veröffentlicht werden darf. Dies wirft erhebliche Fragen hinsichtlich der\r\nVereinbarkeit mit Artikel 5 des Grundgesetzes, sowie Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta und\r\nArtikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf, die Meinungsfreiheit\r\ngarantieren.\r\n\r\nDer Entwurf steht im deutlichen Widerspruch zu den vielfach geäußerten Absichtserklärungen der\r\nEU-Kommission, Bürokratie abzubauen. Zuletzt wurde Ende Januar im „Kompass für\r\nWettbewerbsfähigkeit“ erneut betont, dass durch eine Vereinfachung von Regelungen, der\r\nVerwaltungsaufwand drastisch reduziert werden soll. Explizit benennt der Kompass die\r\nBerichterstattung zu Nachhaltigkeit, die einfacher gestaltet werden soll. Der Kompass legt das Ziel\r\nfest, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25% und für KMU um mindestens\r\n35% zu senken. Der Kompass erwähnt die Green Claims Richtlinie mit keinem Wort und so erscheint\r\nes doch mehr als verwunderlich, dass hier über Bürokratieabbau gesprochen wird, wenn doch\r\nparallel die EU-Gesetzgebung eine bürokratische Mammutstruktur durch die Richtlinie schaffen wird.\r\n\r\nDie deutsche Wirtschaft sieht sich bereits heute einer überbordenden Bürokratie ausgesetzt, die\r\ngerade kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) zunehmend an ihre Belastungsgrenze bringt. Die\r\nneuen Anforderungen würden insbesondere KMUs unverhältnismäßig hart treffen und ihre\r\nWettbewerbsfähigkeit sowohl im nationalen als auch im internationalen Vergleich weiter schwächen.\r\n\r\nEin Verbot mit Erlaubnisvorbehalt würde zudem die Innovationsanreize für ökologisch engagierte\r\nUnternehmen schwächen, da sie Fortschritte in Bezug auf Nachhaltigkeit nur kommunizieren\r\ndürften, wenn sie sich ex-ante auf einen zeit- und kostenintensiven Zertifizierungsaufwand einlassen\r\nwürden. Sollten Unternehmen gerade diesen Aufwand scheuen, fehlen Verbraucherinnen und\r\nVerbrauchern wichtige Informationen, um nachhaltige Entscheidungen zugunsten der Umwelt\r\ntreffen zu können. Dies könnte unter Umständen dazu führen, dass unternehmerisch angestoßene\r\nKlima- und Umweltschutzmaßnahmen vermehrt verschwiegen werden, was letztendlich die\r\nWettbewerbsfähigkeit Europas, den Verbraucherschutz, den Umweltschutz und die grundlegenden\r\nZiele des European Green Deals beeinträchtigen könnte.\r\n\r\nDarüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass selbst Unternehmen, die die Vorabprüfung in\r\nKauf nehmen, keine Rechtssicherheit hinsichtlich ihrer Kommunikation erhalten. Die Vorabprüfung\r\nschützt das Unternehmen weder vor einer Abmahnung durch Umwelt- oder\r\nVerbraucherschutzverbände oder Wettbewerber noch vor Beanstandungen seiner Umweltclaims\r\ndurch nationale Behörden, die die UGP-Richtlinie (2005/29/EG) bzw. bei uns in Deutschland das\r\nGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), durchsetzen. Dies schafft rechtliche\r\nUnsicherheiten für Unternehmen, da sie trotz eines erhaltenen Konformitätszertifikats mit\r\nunterschiedlichen Auslegungen und Bewertungen konfrontiert werden könnten.\r\n\r\nEine solche Unklarheit wird zu einer weiteren Fragmentierung des Binnenmarkts durch\r\nuneinheitliche Durchsetzungs- und Compliance-Anforderungen in verschiedenen Rechtsordnungen\r\nführen und es für Unternehmen unvorhersehbar machen, sich in der regulatorischen Landschaft zu\r\norientieren und zu skalieren. Zusätzlich müssen nach den derzeitigen Entwürfen dann\r\nUmweltangaben alle fünf Jahren anlasslos erneut überprüft werden, was natürlich zu weiteren\r\nKosten und Aufwand führen wird. Schon jetzt lässt uns der Draghi-Bericht wissen, dass die EU derzeit\r\nbis zu 10 % ihres potenziellen BIP durch Fragmentierung, eine Vielzahl von Regulierungsbehörden\r\nund heterogene nationale Anforderungen verliert. Ziel sollte es sein, diese Prozente zu senken,\r\nanstatt sie weiter zu steigern.\r\n\r\nDie unterzeichnenden Verbände warnen daher ausdrücklich vor der Einführung eines\r\nVorabprüfungsverfahrens für Umweltaussagen. Wenigstens muss der bereits Ende Januar\r\nbegonnene Trilog ausgesetzt werden, bis ein vernünftiges und rechtssicheres vereinfachtes\r\nVerfahren vorliegt, das den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert und die Rechtssicherheit für\r\nalle Beteiligten gewährleistet. Wir appellieren daher eindringlich auch an Sie, die deutsche Wirtschaft\r\nin diesem Kampf gegen die Einführung neuen Bürokratismus zu unterstützen\r\nWir würden uns freuen, Ihnen unsere Position in einem persönlichen Gespräch näher zu erläutern\r\nund stehen hierzu jederzeit gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nArbeitgeberverband\r\nGesamtmetall e.V.\r\n\r\nBDSI – Bundesverband der Deutschen\r\nSüßwarenindustrie (BDSI) e.V.\r\nLobbyregister-Nr.: R000793\r\n\r\nBDZV - Bundesverband Digitalpublisher\r\nund Zeitungsverleger e.V.\r\nLobbyregister-Nr.: R002036\r\n\r\nBundesverband der Deutschen Spirituosen-\r\nIndustrie und -Importeure e. V. (BSI)\r\nLobbyregister-Nr.: R000398\r\n\r\nBundesverband der Systemgastronomie e.V.\r\nLobbyregister-Nr: R001957\r\n\r\nBundesverband Druck und Medien e. V.\r\nLobbyregister-Nr.: R004690\r\n\r\nBundesverband Großhandel, Außenhandel,\r\nDienstleistungen (BGA) e. V.\r\nLobbyregister-Nr.: R001756\r\n\r\nBundesverband kostenloser\r\nWochenzeitungen e.V. (BVDA)\r\nLobbyregister-Nr.: R001027\r\n\r\nDDV Deutscher Dialogmarketing Verband e. V.\r\nLobbyregister-Nr.: R000076\r\n\r\nDeutscher Brauer-Bund\r\nLobbyregister-Nr.: R000424\r\n\r\nDIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.\r\nLobbyregister-Nr.: R000433\r\n\r\nDIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer\r\nFachverband Aussenwerbung e. V.\r\nLobbyregister-Nr. R003791\r\n\r\nGesamtverband Kommunikationsagenturen\r\nGWA e.V.\r\nLobbyregister-Nr. R000129\r\n\r\nICC Germany e. V. Internationale\r\nHandelskammer\r\nLobbyregister-Nr. R004496\r\n\r\nLebensmittelverband Deutschland e. V.\r\nLobbyregister-Nr.: R002050\r\n\r\nMVFP Medienverband der freien Presse e. V.\r\nLobbyregister-Nr.: R003990\r\n\r\nPharma Deutschland e.V.\r\nLobbyregister-Nr.: R000739\r\n\r\nVAUNET – Verband Privater Medien e. V.\r\nLobbyregister-Nr.: R001119\r\n\r\nVerband Cosmetic Professional e.V.\r\nVerband Deutscher Sektkellereien e. V.\r\nLobbyregister-Nr.: R001272\r\n\r\nZentralverband der deutschen Werbewirtschaft\r\nZAW e.V.\r\nLobbyregister-Nr.: R000872"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-02-14"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-02-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015439","regulatoryProjectTitle":"Kernforderungen der energieintensiven Ernährungsindustrie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/76/35/500280/Stellungnahme-Gutachten-SG2503270014.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Energiepolitische Prioritäten für die Energieintensive Ernährungsindustrie Um die Ernährungssicherung und Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa aufrechtzuerhalten, braucht es einen neuen Ansatz für die energiepolitischen Herausforderungen der Ernährungsindustrie. \r\n\r\nDie Energiekosten sind und bleiben in Deutschland auf einem äußerst hohen Niveau. Im Vergleich zu anderen Weltregionen hat sich der Preisabstand weiter vergrößert. Für die Energieintensive Ernährungsindustrie in Deutschland entwickeln sich damit die Energiekosten — sowohl für Elektrizität als auch für Prozesswärme — zunehmend zu einer Standortfrage, da die Branche im europäischen und globalen Wettbewerb agiert und unter Druck steht, wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies gilt nicht nur für die Exporte, sondern gerade auch für den heimischen Markt, denn der sehr preissensible Lebensmittelhandel in Deutschland als wichtigster Abnehmer bezieht seine Produkte sowohl regional, europäisch als auch international. Mit Blick auf die neue EU-Kommission 2024 bis 2029 ist es zudem an der Zeit, Synergien zu heben und gemeinsam die Energieversorgung Europas voranzubringen. \r\n\r\nIn diesem Positionspapier möchten wir Lösungsansätze vorstellen, um die Belange der energieintensiven Ernährungsindustrie bei Zukunftsfragen zur Energie- und Klimapolitik stärker in den Fokus zu rücken und somit die Ernährungssicherung und Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa langfristig zu gewährleisten. Die Bedeutung einer resilienten und nachhaltigen Ernährungswirtschaft kann nicht überbetont werden. \r\n\r\nUnsere zentrale Botschaft: ● Energiepreise müssen sinken, um den Produktionsstandort Deutschland zu sichern.\r\n\r\n1. Energieintensive Ernährungsindustrie bei energiepolitischen Entscheidungen berücksichtigen! Die Energieintensive Ernährungsindustrie begrüßt ausdrücklich die vielfältigen Initiativen der Bundesregierung, um die Wettbewerbssituation energieintensiver Branchen mit Blick auf die klimaschonende Transformation zu stärken. Das Zusammendenken von Dekarbonisierung und Erhalt der künftigen Wettbewerbsfähigkeit systemrelevanter Industrien sollte das Fundament jedes politischen Handelns sein. \r\n\r\nDie Herstellung einer Vielzahl von Nahrungsmitteln, wie zum Beispiel Speiseölen und -fetten, Stärke, Getreidemehl, Frühstückscerealien, Teigwaren, Backwaren, Kakaoerzeugnisse, Speiseeis, Hefe sowie Malz ist energie- und handelsintensiv sowie akut abwanderungsbedroht. Dies wurde im Rahmen einschlägiger Regelungen und Vorgaben, wie dem EU-Emissionshandel (EU-ETS), dem deutschen Emissionshandel (BEHG/BECV), den EU-Leitlinien für Klimaschutz (KUEBLL) und dem Energiefi nanzierungsgesetz (EnFG) anerkannt. Auch Betriebsschließungen mittelständischer Unternehmen sind nicht ausgeschlossen. Dennoch fi ndet die Ernährungsindustrie im politischen Diskurs zur Stützung energieintensiver Industrien wenig Berücksichtigung. Bestes Beispiel: Die auf wenige Branchen fokussierte Strompreiskompensation im Strompreispaket vom November 2023, welches dringend erweitert werden muss. \r\n\r\nFerner ist die Herstellung vieler Lebensmittel prozesswärmeintensiv, d. h. für ihre Produktion werden hohe Wärmemengen benötigt. Die industrielle Prozesswärme verursacht in Deutschland ungefähr drei Viertel der industriellen CO 2 -Emissionen. Trotz dieser Relevanz steht die Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme bisher nicht auf der politischen Tagesordnung energiepolitischer Entscheidungen. \r\n\r\nUnsere Forderungen – Energieintensive Ernährungsindustrie berücksichtigen: \r\n\r\n● Die hier vertretenen Sektoren der Ernährungsindustrie sind nachweislich energieintensiv und systemrelevant. Sie müssen bei allen energiepolitischen Fragestellungen stärker berücksichtigt werden. Insbesondere die Strompreiskompensationen des Strompreispaketes aus November 2023 müssen entsprechend erweitert werden. \r\n\r\n● Es ist wichtig, die energieeffi ziente Prozesswärme deutlich höher im politischen Diskurs zu priorisieren. Für die Dekarbonisierung der prozesswärmeintensiven sowie kühlintenstiven Industrie ist eine grundlegende Politikstrategie notwendig, die Innovationen und Investitionen in moderne Technologien fördert. \r\n\r\n2. Verbindlicher Carbon Leakage Schutz Der Emissionshandel ist ein wichtiges, marktbasiertes Instrument auf dem Weg zu einer CO 2 -armen Produktion. Seit 2025 liegt der CO 2 -Preis bei 55 Euro pro Tonne in Deutschland. Für handelsintensive Branchen, dazu zählt die Herstellung von Malz, Stärke, Hefe, Fetten und Ölen, Kakaoerzeugnissen, Speiseeis und Backwaren sind hohe CO 2 -Preise ein Wettbewerbsnachteil: Wenn Wettbewerber im Ausland keiner vergleichbar hohen CO 2 -Bepreisung unterliegen, kann die heimische Industrie diese nicht auf die Produktpreise umlegen. Es besteht die Gefahr, dass die Produktion infolge von Wettbewerbsnachteilen ins Ausland abwandert und dort zu höheren Emissionen führt (\"Carbon Leakage\"). \r\n\r\nDie bisher durch die Bundesregierung gewährten Kompensationen zum Schutz vor Carbon Leakage sind für die Branche von herausragender Bedeutung. Das zeigt der jüngste Bericht der Deutschen Emissionshandelsstelle (CLK-Bericht 2022): Demnach stand die Ernährungsindustrie im Jahr 2022 auf Platz 2 der Gesamt-Kompensationen; nach der Chemischen Industrie und noch vor der Metallindustrie. Zugleich warten noch viele Unternehmen der Lebensmittelindustrie auf eine Aufnahme in die Liste zum Schutz vor Carbon-Leakage (BECV). Dies muss mit Nachdruck bei der Europäischen Kommission eingefordert werden. \r\n\r\nUnsere Forderungen – Carbon Leakage-Schutz in EU-ETS 2 überführen:\r\n\r\n● Im Rahmen der Überführung des nationalen Emissionshandelssystems gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in das Europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 2 ab 1.1.2027 muss ein Carbon Leakage Schutz verbindlich festgeschrieben werden. Eine alleinige Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, wie es der Gesetzesentwurf vom Oktober 2024 zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz derzeit vorsieht, wird der immensen Bedeutung dieses Schutzinstrumentes nicht gerecht. \r\n\r\n● Die Carbon-Leakage-Verordnung (BECV), die bereits konform mit dem europäischen Beihilferecht (KUEBLL) ist, muss auch Anwendung im EU-ETS 2 ab 2027 fi nden.\r\n\r\n3. Prozesswärmeintensive Industrien brauchen wettbewerbsfähige Gaspreise Für prozesswärmeintensive Unternehmen sind Gaspreise ein erheblicher Standortfaktor, da der Energiebedarf bei der Produktion bzw. Verarbeitung der agrarischen Rohstoffe in einem erheblichen Umfang derzeit noch erdgasbasiert ist. Eine Branchenumfrage der BVE aus dem Jahr 2022 belegt, dass der Wechsel von Erdgas auf andere Energieträger mit einem erheblichen Investitionsaufwand, hohen Effi zienzverlusten bei der Energiegewinnung und zeitlich mit einem entsprechenden Vorlauf verbunden ist. Die Erzeugung von Biogas oder Biomethan aus Abfallprodukten und Nebenprodukten der Ernährungswirtschaft sollte von der Politik als ergänzende Alternative zu Wasserstoff gesehen werden. Heimische Produktion, Versorgungssicherheit und Reduzierung der CO 2 -Emissionen sowie die wirtschaftliche Komponente stellen konkrete Vorteile dar. Der Einsatz von Biomethan erfordert weitaus weniger Energieaufwand als die Verflüssigung von Wasserstoff. Daher sollten die Hürden bei der Zulassung abgebaut werden. \r\n\r\nDie Elektrifizierung von Prozesswärme ist derzeit mit einem unvertretbaren wirtschaftlichen Aufwand verbunden, sodass langfristig wasserstoffbasierte Lösungen erforderlich werden. Für die notwendigen, kostspieligen Investitionen ist jedoch Planungssicherheit entscheidend. Bis zu deren Umsetzung ist ein wettbewerbsfähiger Gaspreis unabdingbare Grundlage, um diese Investitionen zu erwirtschaften und zu rechtfertigen. \r\n\r\nUnsere Forderungen — Folgeregelung für den Spitzenausgleich Gas: \r\n\r\n● Der Wegfall des Spitzenausgleichs bei Gas belastet prozesswärmeintensive Unternehmen massiv. Vor diesem Hintergrund bedarf es für den seit 1. Januar 2024 weggefallenen Spitzenausgleich bei Gas im Energiesteuergesetz dringend einer Folgeregelung, die der Wettbewerbssituation der betroffenen Unternehmen angemessen Rechnung trägt. \r\n\r\n● Biogas als klimafreundlicher Energieträger sollte als eine Lösung für nicht-elektrifi zierbare Prozesse anerkannt werden und weiterhin vom Emissionshandel befreit sein. Gleiches gilt für den Einsatz von nachhaltiger Biomasse zur Energieversorgung, z. B. Holzpellets. \r\n\r\n4. Industrie-Netzentgelte: Kein Schwarz-Weiß-Denken! \r\n\r\nDie mit der Transformation zur Klimaneutralität verbundene Energiewende ist vor allem in den Bereichen der Stromübertragung, Stromverteilung und der Stromanschlüsse mit großen Herausforderungen verbunden. Notwendige Investitionen in die Netzinfrastruktur werden in den kommenden Jahren zu einem erheblichen Kostenaufwand führen, der mit einem Anstieg der Netzentgelte und damit der Strompreise in Deutschland einhergeht. Dies beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten. \r\n\r\nAls großer Energieabnehmer begrüßt die Energieintensive Ernährungsindustrie den Vorschlag der Bundesnetzagentur 1 mit der Fortentwicklung der Industrienetzentgelte einen Anreiz zu schaffen, die Stromabnahme von Industrieunternehmen an das jeweilige Stromangebot anzupassen. \r\n\r\nAllerdings ist es zwingend erforderlich, bei der Neujustierung, eine Brücke zu bauen zwischen der bestehenden konstanten Stromabnahme als Sockel energieintensiver Produktion und mehr Anreize zu setzen für fl exible Stromverbräuche. Wer seinen Stromverbrauch in Zeiten verschiebt, in denen die Börse niedrige Preise aufweist und die Stromnetze noch Kapazitäten haben, sollte belohnt werden. Auch sollten Unternehmen, die bei Bedarf den Stromleistungsbedarf auf Wunsch der Stromversorger produktionstechnisch vermindern können, über die bestehenden Regelungen hinaus gefördert werden. Es darf keine Beschränkungen mehr geben, wie sie bisher durch Benutzungsstunden oder Mindestenergiemengenverbräuche gesetzt werden. Die Modernisierung der Strominfrastruktur, intelligente Messsysteme und die Dezentralisierung der Energieproduktion lassen es nicht nur zu, sondern führen zwingend zu der Anforderung, dass jeder Verbraucher, der sich netzdienlich verhält, entsprechend belohnt wird. \r\n\r\nDas zugleich vorgeschlagene Auslaufen der Bandlastregelung (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) zum 1. Januar 2026 wird den gegenwärtigen Gegebenheiten der energieintensiven Produktion in Deutschland nicht gerecht und würde eine industrielle Produktion z. T. wirtschaftlich unrentabel machen. Bei der Fortentwicklung von Erleichterungen der Bandlastregelung muss das Potential der Summe kleiner und mittlerer Betriebe berücksichtigt werden. Auf regionaler Ebene können diese maßgeblich zur Netzstabilisierung beitragen. Die Regelungen der aktuellen StromNEV sollten deshalb grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2028 in Kraft bleiben. Die bereits getroffenen Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Netzbetreibern sollten bis zu deren Laufzeitende Bestand haben. \r\n\r\nDas vorgeschlagene frühzeitige Auslaufen der Bandlastregelung bestraft Unternehmen, die noch nicht in der Lage sind, ihren Strombezug netzdienlich zu steuern. Es bedarf eine angemessene politische Begleitung der Transformation der Energieversorgungsanlagen. Zugleich könnte ein Hoch- und Runterfahren von Industrieprozessen die Prozesseffi zienz erheblich verschlechtern, Energieverbräuche steigern und damit negative Folgen für die Dekarbonisierung der Industrie als Ganzes haben.\r\n\r\nUnsere Forderungen — Flexibilisierung von Produktionsprozessen ermöglichen durch mehr Anreize und Verlängerung der individuellen Netzentgelte: \r\n\r\n● Um die Industrie zu befähigen, die Flexibilität von Prozessen durch ein Umrüsten der Anlagen zu steigern, müssen die individuellen Netzentgelte (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) verlängert sowie angemessene Übergangszeiträume geschaffen werden. Diese müssen die individuellen und regionalen Besonderheiten energieintensiver Branchen berücksichtigen.\r\n\r\n● Die Pufferfähigkeit bestehender Industriekraftwerke stellt ein bislang ungenutztes Potential zur Stabilisierung der Stromnetze dar. Um diese Potenziale zu heben, müssen Betriebe, die sich durch Flexibilisierung des Strombezugs bzw. Stromeinspeisung an der Stabilisierung des Stromnetzes beteiligen, für diese Strommengen von den Netzentgelten befreit werden.\r\n\r\n5. Vorrang für den kosteneffi zienten Ausbau von Netzen und Speicherkapazitäten \r\n\r\nDer Ausbau der Netzinfrastruktur ist ein entscheidender Schritt, um langfristig Stromkosten zu senken und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu sichern. Die Ernährungsindustrie unterstützt daher alle Ansätze der Politik, den Netzausbau schnell und kosteneffi zient voranzubringen. Dieser sollte als gesamtgesellschaftliche, wichtige Investition in die Infrastruktur aus Steuermitteln vorangetrieben werden und nicht allein auf Basis eines Umlagesystems. Denn der Netzausbau ist der Treiber der Energiekosten, der unkalkulierbar ist und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Produkte immer weiter sinken lässt. Daneben ist Absicherung der Grundlast für die Produktion von sicheren Lebensmitteln unverzichtbar. Der Ausbau erneuerbarer Energien muss im Einklang mit dem Ausbau entsprechend grundlastfähiger Kraftwerke und Kapazitätsmechanismen erfolgen. \r\n\r\nIm Hinblick auf die schwankende Verfügbarkeit von erneuerbaren Energieträgern und die begrenzten Aufnahme- und Verteilungsmöglichkeiten ist ein umfangreicher und kosteneffi zienter Auf- und Ausbau von Speicherkapazitäten dringend erforderlich. Diese Speicher müssen zeitnah in das Stromnetz integriert werden. Denn Stromspeicher können den Bedarf an anderen steuerbaren Kraftwerkskapazitäten kompensieren, wenn sie marktgerecht eingesetzt werden. Durch die Zwischenspeicherung von temporären Stromüberschüssen aus volatiler Photovoltaik- und Windstromerzeugung kann ein wesentlicher Beitrag zur Energiewende geleistet werden. Eine ideale Lösung sind dezentrale Speichersysteme, die sich in unmittelbarer Nähe zu Engpasszonen im Stromnetz befi nden, um Engpässe effi zient und schnell zu überbrücken. \r\n\r\nUnsere Forderung – Vorrang für kosteneffizienten Ausbau der Netzinfrastruktur und Speicherkapazitäten:\r\n\r\n● Damit erneuerbare Energien zur Deckung der Grundlast beitragen können, muss zeitgleich in den kosteneffi zienten Ausbau Netzinfrastruktur und der Speicherkapazitäten investiert werden. Der derzeitige Flickenteppich ist nicht mehr zeitgemäß.\r\n\r\n6. Zusammenfassung Die energieintensive Ernährungsindustrie muss stärker in energiepolitische Entscheidungen einbezogen werden, da sie systemrelevant ist. Dazu zählen eine Ausweitung der Strompreiskompensationen und eine Priorisierung energieeffi zienter Prozesswärme in politischen Diskussionen. Für die Dekarbonisierung dieser Industrie ist eine langfristige Politikstrategie erforderlich, die Innovationen und Investitionen fördert. \r\n\r\nIm Rahmen der Überführung des nationalen Emissionshandels (BEHG) in das europäische EU-ETS 2 ab 2027 muss ein verbindlicher Carbon-Leakage-Schutz nach dem Vorbild der BECV verbindlich festgelegt werden. \r\n\r\nDer Wegfall des Spitzenausgleichs bei Gas belastet prozesswärmeintensive Unternehmen erheblich. Es wird eine neue Regelung gefordert, um den betroffenen Unternehmen faire Wettbewerbsbedingungen zu bieten. \r\n\r\nZur Steigerung der Flexibilität von Produktionsprozessen müssen Anreize geschaffen und die individuellen Netzentgelte verlängert werden. Unternehmen, die durch Flexibilisierung zur Stabilisierung der Stromnetze beitragen, sollten von Netzentgelten befreit werden. \r\n\r\nDie Transformation der Energieversorgung muss neben der Erzeugung erneuerbarer Energien mit einem kosteneffi zienten Ausbau der Netzinfrastruktur und der Speicherkapazitäten einhergehen. \r\n\r\nUm die Energieintensive Ernährungsindustrie in eine klimafreundliche Zukunft am Standort Deutschland zu führen, müssen praxisnahe Transformation und sinkende Energiepreise Hand in Hand gehen. \r\n\r\nIn der Ernährungsindustrie erwirtschaften rund 6.000 Betriebe einen jährlichen Umsatz von 218 Mrd. Euro. Mit über 636.000 Beschäftigten ist diese Branche der viertgrößte Industriezweig Deutschlands. Dabei ist die Branche klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an. Die Exportquote von 35 Prozent zeigt, dass Kunden auf der ganzen Welt die Qualität deutscher Lebensmittel schätzen. \r\n\r\nDie folgenden Verbände zeichnen dieses Positionspapier: ● Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE) ● Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI) ● Deutscher Mälzerbund e. V. (dmb) ● Deutscher Verband der Hefeindustrie e. V. ● OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V. ● Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e. V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015441","regulatoryProjectTitle":"Handelskonflikt zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/63/40/500282/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280075.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Von: Carsten Bernoth (BDSI)\r\nAn: Oliver.Mellenthin@bmel.bund.de\r\nCc:\r\nBetreff: Referat 621; Drohender Zollkonflikt USA-EU\r\nDatum: Mittwoch, 12. Februar 2025 14:14:21\r\nAnlagen: 20250210-6fl Anteile Rohstoffe USA an Weltproduktion.pdf\r\n\r\n\r\nSehr geehrter Herr Dr. Mellenthin,\r\n\r\nvielen Dank für Ihren gestrigen Anruf und die geplante Kontaktaufnahme mit dem BMWK.\r\nBereits am Montag hat ein Roundtable im BMWK mit Bundesminister Habeck und Staatssekretär\r\nPhilipp stattgefunden. Danken möchte ich Ihnen ebenfalls für die Möglichkeit, Ihnen unsere\r\nEinschätzung übersenden zu können.\r\n\r\nDie Erfahrungen mit dem Verlust von mühsam, über Jahre hin aufgebaute Handelsbeziehungen\r\nsowie der Verlagerung von Produktionen für den US-Markt in die europäischen Nachbarländer\r\nim Rahmen des Airbus/Boeing Streites sensibilisieren uns besonders für die aktuellen\r\nEntwicklungen. Für die deutsche Süßwarenindustrie sind die Vereinigten Staaten (USA) ein\r\nwichtiger Absatzmarkt. In den vergangenen Jahren konnte der Exportumsatz auf 682 Mio. €\r\nanwachsen. Die USA sind damit der wichtigste Absatzmarkt außerhalb Europas und bieten\r\nbesonders auch vielen kleineren und mittleren Firmen die Chance, ihre Absatzkanäle zu\r\ndiversifizieren. Gleichzeitig beziehen die Unternehmen der deutschen Süßwarenindustrie\r\nerhebliche Mengen an Rohstoffen wie Mandeln, Pistazien, Walnüsse oder Cranberries aus den\r\nUSA. Insbesondere bei Mandeln ist eine Abhängigkeit von Lieferungen aus den USA aufgrund des\r\nweltweit größten Mandelanbaugebietes in Kalifornien gegeben. Sie finden in der Anlage eine\r\nÜbersicht über die Anteile der US-Produktion an für unsere Branche wichtigen Rohstoffen. Bei\r\nRohstoffen, in denen die USA unter 60% der Weltproduktion ausmachen, gilt es zu beachten,\r\ndass dort mit dem Iran, Syrien oder China vor allem nicht ganz einfache Länder als\r\nAlternativlieferanten in Frage kommen.\r\n\r\nIst bei den Süßwaren ein klarer Handelsüberschuss im deutsch-US-amerikanischen Handel zu\r\nverzeichnen, gibt es bei der Agrar- und Ernährungsbranche insgesamt sogar ein Handelsdefizit.\r\nIm Jahr 2023 exportierte Deutschland Agrarerzeugnisse, Lebensmittel und Getränke im Wert von\r\n2,19 Mrd. € in die USA. Umgekehrt waren es Waren im Wert von 3,19 Mrd. €. Allein Früchte und\r\nNüsse wurden im Wert von über 800 Mio. € aus den USA importiert, ein großer Teil davon\r\nunmittelbar für die Weiterverarbeitung in der deutschen Süßwarenindustrie. Dies zeigt deutlich,\r\ndass im Bereich der Landwirtschaft und Ernährung die Wertschöpfungsketten bereits sehr stark\r\nmiteinander verwoben sind und beide Seiten des Atlantiks vom Handel profitieren. Aus unserer\r\nSicht sollte dieser Umstand bei der deutschen Positionierung besonders berücksichtigt werden.\r\n\r\nFür unsere Branche ist noch besonders wichtig, dass die EU stets geschlossen reagieren sollte.\r\nEinzelne Mitgliedsstaaten dürfen nicht erneut gegeneinander ausgespielt werden. Zudem muss\r\ndie EU ihre Reaktionen gegenüber den USA sorgsam überlegen und dabei die Bedeutung der\r\nbetroffenen Produkte für einzelnen Branchen und Sektoren in Deutschland in den Blick nehmen.\r\n\r\nWir freuen uns auf den weiteren Austausch mit Ihnen in dieser für unsere Branche kritischen\r\nAngelegenheit. Die im Wirtschaftsausschuss für Außenhandelsfragen geäußerte, verhalten\r\noptimistische Ansicht von Prof. Sandkamp teilen wir ausdrücklich nicht. Sollte der US-Markt für\r\ndie europäischen Hersteller wegbrechen, hat dies stark negative Auswirkungen auf die gesamte\r\nBranche und nicht nur auf die Unternehmen, die im US-Geschäft tätig sind.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nIhre\r\nDr. Carsten Bernoth Karsten Daum\r\nHauptgeschäftsführer Stellvertretender Geschäftsführer\r\nBDSI – Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) e.V.\r\nLobbyregisternummer R000793 | Transparency Register (EU) 21095533359-90\r\nSchumannstr. 4–6 | 53113 Bonn\r\nPhone +49 228 26007-43\r\ncarsten.bernoth@bdsi.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-02-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015441","regulatoryProjectTitle":"Handelskonflikt zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d7/d5/500284/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280077.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Wirtschaft\r\nund Klimaschutz\r\nHerrn Bundesminister Dr. Robert Habeck\r\nScharnhorststr. 34-37\r\n10115 Berlin\r\n\r\n\r\nDrohende Zollstreitigkeiten zwischen den USA und der EU\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Habeck,\r\n\r\nzunächst einmal danken wir lhnen für die Möglichkeit, bei lhrem Roundtable am Montag unsere\r\nBetroffenheit darlegen zu können. lm Zusammenhang mit dem Airbus/Boeing Streit in der ersten\r\nAmtszeit von Präsident Trump war unsere Branche mit Strafzöllen auf Feine Backwaren betroffen. Die\r\nErfahrungen mit dem Verlust von mühsam, überJahre hin aufgebaute Handelsbeziehungen sowie der\r\nVerlagerung von Produktionen für den US-Markt in die europäischen Nachbarländer sensibilisieren uns\r\nbesonders für die aktuellen Entwicklungen.\r\n\r\nFür die deutsche Süßwarenindustrie sind die Vereinigten Staaten (USA) ein wichtiger Absatzmarkt. ln\r\nden vergangenen Jahren konnte der Exportumsatz auf 682 Mio. € anwachsen. Die USA sind damit der\r\nwichtigste Absatzmarkt außerhalb Europas und bieten besonders auch vielen kleineren und mittleren\r\nFirmen die Chance, ihre Absatzkanäle zu diversifizieren. Gleichzeitig beziehen die Unternehmen der\r\ndeutschen Süßwarenindustrie erhebliche Mengen an Rohstoffen wie Mandeln, Pistazien, Walnüsse\r\noder Cranberries aus den USA. lnsbesondere bei Mandeln ist eine Abhängigkeit von Lieferungen aus\r\nden USA aufgrund des weltweit größten Mandelanbaugebietes in Kalifornien gegeben.\r\n\r\nlst bei den Süßwaren ein klarer Handelsüberschuss im deutsch-US-amerikanischen Handel zu\r\nverzeichnen, gibt es bei der Agrar- und Ernährungsbranche insgesamt sogar ein Handelsdefizit. lm Jahr\r\n2023 exportierte Deutschland Agrarerzeugnisse, Lebensmittelund Getränke im Wert von2,I9 Mrd. €\r\nin die USA. Umgekehrt waren es Waren im Wert von 3,1-9 Mrd. €. Allein Früchte und Nüsse wurden im\r\nWert von über 800 Mio. € aus den USA importiert, ein großer Teil davon unmittelbar für die\r\nWeiterverarbeitung in der deutschen Süßwarenindustrie. Dies zeigt deutlich, dass im Bereich der\r\nLandwirtschaft und Ernährung die Wertschöpfungsketten bereits sehr stark miteinander verwoben\r\nsind und beide Seiten des Atlantiks vom Handel profitieren.\r\n\r\nGrundsätzlich sollte die EU stets geschlossen reagieren. Einzelne Mitgliedsstaaten dürfen nicht erneut\r\ngegeneinander ausgespielt werden. Allerdings muss die EU ihre Reaktionen gegenüber den USA\r\nsorgsam überlegen und dabei die Bedeutung der betroffenen Produkte für einzelnen Branchen und\r\nSektoren in Deutschland in den Blick nehmen.\r\n\r\nWir danken lhnen sehr, dass Sie eine Fortsetzung des Austausches angekündigt haben. Wir bringen\r\nhierbei gerne unsere Erfahrungen sowie das Netzwerk mit unseren Partnern in den USA ein.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nBastian Fassin "},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-02-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015441","regulatoryProjectTitle":"Handelskonflikt zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/53/60/506781/Stellungnahme-Gutachten-SG2504090003.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"BMWK BM Dr. Habeck\r\nBMEL BM Özdemir\r\nBMJ BM Dr. Kukies\r\n\r\n„EU-Gegenzölle dürfen heimische Wirtschaft nicht noch zusätzlich zu den US-Zusatzzöllen\r\nbelasten!“\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\n\r\ndie Ankündigung neuer US-Strafzölle hat in vielen Branchen weltweit Besorgnis ausgelöst und\r\nerfordert nun ein entschlossenes, aber zugleich besonnenes Vorgehen auf deutscher wie europäischer\r\nEbene. Neben der Stärkung des EU-Binnenmarkts und dem Aufbau neuer strategischer\r\nHandelsallianzen sind klug abgestimmte Gegenmaßnahmen dringend geboten. Aus Sicht des\r\nBundesverbands der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) sollten dabei folgende Prinzipien\r\nberücksichtigt werden:\r\n\r\n• Einigkeit und Strategie: Die Europäische Union muss geschlossen auftreten und darf sich nicht\r\nin Einzelinteressen ihrer Mitgliedstaaten aufspalten lassen.\r\n\r\n• Differenzierte Reaktion: Maßnahmen gegenüber den USA sollten sachlich, verhältnismäßig\r\nund unter Berücksichtigung der Bedeutung betroffener Branchen – wie etwa der deutschen\r\nSüßwarenindustrie – erfolgen.\r\n\r\n• Wahrung wirtschaftlicher Interessen: Gegenzölle dürfen nicht zu einer zusätzlichen Belastung\r\nfür das verarbeitende Gewerbe in Europa führen. Rohwaren, die nicht substituiert werden\r\nkönnen, wie z.B. Mandeln, dürfen nicht Teil von Gegenmaßnahmen werden.\r\n\r\n• Vermeidung von Angriffsflächen: Auch die EU selbst sollte auf unverhältnismäßige\r\nSchutzzölle, insbesondere im Agrarsektor, verzichten, um nicht neue Angriffsflächen zu bieten.\r\n\r\nDie Vereinigten Staaten sind für die deutsche Süßwarenindustrie der wichtigste Absatzmarkt\r\naußerhalb Europas. Der Export in die USA erreichte zuletzt einen Wert von 651 Mio. € – insbesondere\r\nkleine und mittelständische Unternehmen profitieren davon.\r\n\r\nGleichzeitig ist die Branche in ihrer Wertschöpfung auf den Import bestimmter US-Rohstoffe wie Mandeln, Pistazien, Walnüsse und Cranberries angewiesen. Gerade bei Mandeln besteht eine strukturelle Abhängigkeit vom kalifornischen Anbaugebiet. So stehen die Vereinigten Staaten für 92% aller Mandeleinfuhren in die EU.\r\n\r\nDeshalb appellieren wir an die Bundesregierung und die EU-Kommission, mit Nachdruck und diplomatischem Geschick auf eine Abschaffung dieser Zusatzzölle hinzuwirken. Zugleich halten wir es für essenziell, dass die von Ihnen angekündigte Anti-Zollliste der EU die spezifische Situation der Süßwarenbranche berücksichtigt. Eine differenzierte Produktbetrachtung ist hier zwingend erforderlich.\r\n\r\nDie angekündigten Gegenmaßnahmen der EU zum 14. April bieten aus unserer Sicht die Gelegenheit für eine kluge, strategische Weichenstellung. Der BDSI bringt gerne seine Erfahrung sowie sein Netzwerk in den USA in den weiteren Prozess ein und freut sich auf einen konstruktiven Dialog mit Ihnen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nBastian Fassin"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-04-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015441","regulatoryProjectTitle":"Handelskonflikt zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5a/c7/633917/Stellungnahme-Gutachten-SG2510280001.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zollspirale mit den USA jetzt verhindern - Süßwarenindustrie in akuter Bedrängnis\r\n\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin,\r\n\r\nmit großer Sorge beobachten wir die Verschärfung im Handelskonflikt mit den USA sowie die laufenden\r\nEU-Beratungen über Gegenmaßnahmen. Die deutsche Süßwarenindustrie wäre massiv betroffen\r\n- im Export ebenso wie in der Rohstoffbeschaffung.\r\n\r\nUSA- Schlüsselmarkt für Export und Rohstoffe\r\nDie USA sind außerhalb Europas der wichtigste Exportmarkt der deutschen Süßwarenindustrie. Gleichzeitig\r\nist unsere Branche stark auf US-Rohstoffe wie Mandeln, Pistazien und Cranberries angewiesen.\r\nKalifornische Mandeln stehen für 77 % der Welternte. 90 % ihres Bedarfs deckt unsere Industrie in den\r\nUSA. Eine Substitution ist faktisch unmöglich!\r\n\r\nUS-Zollsatz von 30 % macht Exportgeschäft zunichte\r\nDer angekündigte US-Zoll von 30 % auf EU-Produkte gefährdet bereits Süßwarenexporte aus der EU\r\nmassiv. Die einsetzende Zollspirale aufgrund der EU-Gegenmaßnahmen (Zölle auf Süßwaren) würde\r\nschnell einen US-Zoll von 55 % und mehr nach sich ziehen. Damit wäre ein Export unmöglich!\r\n\r\nEU-Gegenzölle gefährden europäische Wertschöpfung\r\nZugleich würden EU-Gegenzölle auf US-Rohstoffe unsere Produzenten empfindlich treffen. Der\r\ngeplante Zollsatz von 25 % auf US-Mandeln würde vollständig auf sie durchschlagen, da US-Anbieter\r\nihre Produkte weltweit absetzen können. Die Folge wären drastische Kostensteigerungen, die kaum an\r\nKunden weitergegeben werden können. Besonders Marzipanhersteller und Mandelverarbeiter fürchten\r\nerhebliche Absatzverluste und Ertragseinbußen.\r\n\r\nEskalation im Handelskonflikt mit den USA verhindern\r\nWir befürworten eine gemeinsame europäische Antwort, die die Eskalation im Zollstreit abwendet.\r\nGleichzeitig fordern wir eine Adjustierung der europäischen Gegenmaßnahmen, die sich an der jeweiligen\r\nBedeutung der Produkte für die europäische Wertschöpfung orientiert:\r\n\r\n• Mandeln und Pistazien müssen von den listen der EU-Gegenzöllen gestrichen werden. Diese\r\nRohstoffe sind unverzichtbar für die europäische Wertschöpfung und Produktion, denn\r\namerikanische Waren lassen sich nicht ersetzen.\r\n\r\n• Um weitere Eskalationen zu verhindern, dürfen Süßwaren wie Schokoladenwaren, Zuckerwaren,\r\nFeine Backwaren und Knabberartikel nicht auf den Zolllisten verbleiben.\r\nFür ein weiterführendes Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir hoffen auf Ihre Unterstützung für eine differenzierte, verhältnismäßige Reaktion im Sinne unserer mittelständischen\r\nBranche.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nBastian Fassin\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015442","regulatoryProjectTitle":"Verbindlichen Carbon Leakage-Schutz in EU-ETS 2 überführen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d1/5e/500286/Stellungnahme-Gutachten-SG2503280083.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Mitglieder des Deutschen Bundestages\r\nPlatz der Republik 1\r\n11011 Berlin\r\n\r\nBerlin, 19. März 2025\r\n\r\nKoalitionsverhandlungen: Kernforderungen der Energieintensiven Ernährungsindustrie\r\nSehr geehrter Herr Abgeordneter,\r\n\r\nwir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Koalitionsverhandlungen und hoffen auf eine stabile, zukunftsorientierte Regierung für unser Land. Als Energieintensive Ernährungsindustrie spielt für uns die künftige Ausrichtung der Energie- und Klimapolitik eine herausragende Rolle.\r\n\r\nDie Sondierungsergebnisse vom 8. März 2025 setzen hierfür wichtige Impulse, etwa durch die angekündigte Senkung des Strompreises, die Halbierung der Netzentgelte und die Ausweitung der Strompreiskompensation. Diese energiepolitischen Vorstellungen werden von uns ausdrücklich unterstützt. Weitere entscheidende Aspekte müssen jedoch berücksichtigt werden, um den Wirtschaftsstandort Deutschland für die Produktion von Lebensmitteln, wie zum Beispiel Speiseölen und -fetten, Stärke, Getreidemehl, Frühstückscerealien, Teigwaren, Backwaren, Kakaoerzeugnissen, Speiseeis, Hefe sowie Malz zu sichern: Gerade um die Ernährungssicherung und Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa aufrechtzuerhalten, braucht es aus unserer Sicht dringend ein neues Bewusstsein für die energiepolitischen Herausforderungen der Ernährungsindustrie.\r\n\r\n1.Ernährungsindustrie einbeziehen — Strompreiskompensation ausweiten\r\nDas Ziel von “dauerhaft niedrigen und planbaren, international wettbewerbsfähigen Energiekosten” aus dem Sondierungspapier ist für die deutsche Ernährungsindustrie essentiell. Dennoch fi ndet die Lebensmittelherstellung in energiepolitischen Diskussionen\r\nOVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V. Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin Tel.: 030 726 259 00 info@ovid-verband.de www.ovid-verband.de VR 22938 B, Vereinsregister Berlin Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Eintragung im Lobbyregister: Nr. R001512\r\nkaum Beachtung. Dabei wird die Branche aufgrund europäischer und nationaler Regelungen als energieintensiv, handelsintensiv und abwanderungsgefährdet eingestuft. Es ist nicht sachgerecht, energieintensive Teilbranchen der Ernährungsindustrie gegenüber anderen energieintensiven Industriebranchen zu benachteiligen. Deshalb ist es notwendig, die Strompreiskompensation auf die Energieintensive Ernährungsindustrie auszuweiten.\r\nBei Zukunftsfragen zur Energie- und Klimapolitik muss die neue Bundesregierung stärker auch Fragen der Lebensmittelherstellung und der Gewährleistung von Ernährungs- und Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa in den Mittelpunkt rücken. So bildet das Thema resilienter Lieferketten ein wesentliches Element der strategischen Ausrichtung der neuen EU-Kommission und spielt im Clean Industrial Deal eine wichtige Rolle.\r\nUnsere Forderung: Die Energieintensive Ernährungsindustrie muss stärker in energiepolitische Entscheidungen einbezogen werden, da sie systemrelevant ist. Das betrifft insbesondere die Ausweitung der Strompreiskompensation und das Bewusstsein der Energieintensität unserer Lebensmittelproduktion.\r\n\r\n2. Wettbewerbsfähige Gaspreise sichern — Folgeregelung für Spitzenausgleich Gas\r\nGaspreise sind für unsere prozesswärmeintensiven Branchen ein erheblicher Standortfaktor: Der Energiebedarf bei der Produktion bzw. Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist derzeit noch in erheblichem Umfang aufgrund fehlender Ersatztechnologien erdgasbasiert. Das Auslaufen des Spitzenausgleichs gem. § 55 Energiesteuergesetz zum 31. Dezember 2023 bedeutet daher erhebliche Mehrkosten und massive Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Mit Blick auf eine künftige Elektrifi zierung von Prozesswärme ist Planungssicherheit entscheidend. Bis zu deren Umsetzung ist ein wettbewerbsfähiger Gaspreis unabdingbare Grundlage, um die dafür notwendigen und kostspieligen Investitionen zu erwirtschaften und zu rechtfertigen.\r\nUnsere Forderung: Eine Folgeregelung für den Spitzenausgleich Gas im Energiesteuergesetz, die der Wettbewerbssituation betroffener Unternehmen angemessen Rechnung trägt, ist unerlässlich. Hierzu wurde die Bundesregierung im Oktober 2024 von der Ministerpräsidentenkonferenz eindringlich aufgerufen.\r\n\r\n3. Verbindlichen Carbon Leakage-Schutz in EU-ETS 2 überführen\r\nDer Emissionshandel ist ein wichtiges, marktbasiertes Instrument auf dem Weg zu einer CO2-armen Produktion. Für handelsintensive Branchen bergen aber hohe CO2-Preise einen Wettbewerbsnachteil: Es besteht die Gefahr, dass die Produktion infolge von Wettbewerbsnachteilen ins Ausland abwandert und dort zu höheren Emissionen führt (\"Carbon Leakage\"). Die bisher gewährten Kompensationen zum Schutz vor Carbon Leakage sind für die Branche von herausragender Bedeutung. Das zeigt der jüngste Bericht der Deutschen Emissionshandelsstelle (CLK-Bericht 2022): Demnach stand die Ernährungsindustrie im Jahr 2022 auf Platz 2 der Gesamt-Kompensationen; nach der Chemischen Industrie und sogar noch vor der Metallindustrie.\r\nUnsere Forderung: Ein verbindlicher Carbon Leakages Schutz muss auch mit der Überführung des nationalen Emissionshandelssystems in das Europäische Seite 2 von 4\r\nEmissionshandelssystem EU-ETS 2 ab 1. Januar 2027 gewährleistet werden. Die Bundesregierung muss entsprechend ihrer Verordnungsermächtigung auf Basis von § 44 Abs. 1 Nr. 9 im TEHG Gebrauch machen und eine rechtliche Grundlage zur Vermeidung von Carbon Leakage und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen erarbeiten.\r\nDie Energieintensive Ernährungsindustrie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der deutschen Wirtschaft und muss in energiepolitische Entscheidungen einbezogen werden. Wettbewerbsfähige Energiepreise, verlässliche Rahmenbedingungen und wirksame Schutzmechanismen sind unerlässlich, um Produktion und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern.\r\nWir würden uns freuen, wenn unsere Anregungen in die energiepolitischen Diskussionen zur künftigen Ausgestaltung der Bundespolitik einfl ießen. Für einen persönlichen Austausch stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nPeter Feller BVE\r\nDr. Stefan Meyer\r\nFischverband\r\nDr. Carsten Bernoth BDSI\r\nNorbert Pahne Diätverband\r\nHolger Eichele Brauer-Bund\r\nMichael Lerch Mälzerbund\r\nDr. Christian Weseloh Raiffeisenverband\r\nCatherina Lüke Hefeindustrie\r\nDr. Björn Börgermann Milchindustrie\r\nDr. Gerhard Brankatschk OVID\r\nDr. Peter Haarbeck VGMS\r\nKlaus Heitlinger Fruchtsaft-Industrie\r\nTobias Schuhmacher Großbäckereien\r\nDie folgenden Verbände zeichnen dieses Schreiben:\r\n○ Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE)\r\n○ Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e. V.\r\n○ Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI)\r\n○ Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND) e. V.\r\n○ Deutscher Brauer-Bund e. V.\r\n○ Deutscher Mälzerbund e. V. (dmb)\r\n○ Deutscher Raiffeisenverband e. V. (DRV)\r\n○ Deutscher Verband der Hefeindustrie e. V.\r\n○ Milchindustrie-Verband e. V. (MIV)\r\n○ OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V.\r\n○ Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e. V.\r\n○ Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V. (VdF)\r\n○ Verband Deutscher Großbäckereien e. V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015872","regulatoryProjectTitle":"Neufassung des deutschen Milchprodukterechts - Gewährung praxisgerechter Übergangsfristen für Lebensmittel mit Milchprodukten als Zutat ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5d/9a/507280/Stellungnahme-Gutachten-SG2504100001.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft\r\nFrau Ministerialdirigentin Gaby Kirschbaum\r\nWilhelmstraße 54\r\n10117 Berlin\r\n\r\nNeufassung des deutschen Milchprodukterechts\r\n\r\nSehr geehrte Frau Ministerialdirigentin Kirschbaum,\r\n\r\nwir wenden uns wegen der großen Dringlichkeit unmittelbar an Sie und bitten höflich um Ihre Unter-stützung im Hinblick auf die geplante Neufassung des nationalen Milchprodukterechts. Im Kern geht es darum, dass eine marginale Änderung bzgl. Molkenerzeugnis zu einem enormen finanziellen und administrativen Aufwand für eine große Vielzahl von Lebensmittelherstellern führt.\r\n\r\nBislang können alle in der Milcherzeugnisverordnung gelisteten Molkenerzeugnisse – sei es Süßmolke oder Süßmolkenpulver – als „Molkenerzeugnis“ in der Zutatenliste von damit hergestellten zusammengesetzten Lebensmitteln angegeben werden. Das hat sich in der Praxis seit vielen Jahren problemfrei bewährt und hat den Herstellern Flexibilität z.B. bei Rohstoffengpässen gegeben.\r\n\r\nSofern wir den nunmehr notifizierten Entwurf der Milchprodukte-Verordnung richtig verstehen, ist diese Flexibilität zukünftig nicht mehr gegeben und es muss, wenn z.B. ein Süßmolkenpulver verwen-det worden ist, auch „Süßmolkenpulver“ oder als „Molkenerzeugnis in Pulverform“ bzw. „Molkenpul-vererzeugnis“ in der Zutatenliste angegeben werden.\r\n\r\nDas führt nunmehr dazu, dass bei vielen Lebensmitteln, die getrocknetes Molkenzeugnis als Zutat ent-halten, die Kennzeichnung geändert werden muss. Der Branche entsteht dadurch ein immenser Schaden im Millionenbereich. Sollten wir den Entwurf der Milchprodukte-Verordnung falsch ausgelegt haben, bitten wir um einen kurzen Hinweis, dass die bisherige Flexibilität auch nach dem neuen ge-planten Recht gelten soll.\r\n\r\nAnderenfalls möchten wir Sie bitten, die bisherige Regelung unverändert fortzuführen. Dass möglich-erweise EU-Recht eine Umgruppierung der Molkenerzeugnisse erforderlich werden lässt, muss nach unserer Ansicht nicht zwangsläufig dazu führen, dass die Kennzeichnungsflexibilität aufzuheben ist.\r\n\r\nFür Rückfragen oder einem persönlichen Gespräch stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\ngez. Dr. Carsten Bernoth\r\nHauptgeschäftsführer"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-04-09"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015872","regulatoryProjectTitle":"Neufassung des deutschen Milchprodukterechts - Gewährung praxisgerechter Übergangsfristen für Lebensmittel mit Milchprodukten als Zutat ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d2/8e/562156/Stellungnahme-Gutachten-SG2506240008.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Geplante Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV) des deutschen Milchprodukterechts – Erfordernis von Übergangsfristen \r\n\r\n\r\nSehr geehrte Frau Parlamentarische Staatssekretärin Breher,\r\n\r\nwir wenden uns wegen der geplanten Neufassung des deutschen Milchprodukterechts an Sie. Für die Hersteller von zusammengesetzten Lebensmitteln, z.B. Süßwaren, ist es essentiell, dass in dem nunmehr bei der EU-Kommission zur Notifizierung vorliegenden Vorschlag einer Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV) eine spezifische Übergangsfrist in Bezug auf die Neuregelung zur Kennzeichnung von Trockenmolkenerzeugnissen eingefügt wird. \r\n\r\nHintergrund ist, dass die bisher in der Zutatenliste verwendete Bezeichnung „Molkenerzeugnis“ zukünftig nicht mehr für Trockenmolkenerzeugnisse möglich sein wird, sondern die spezifische Bezeichnung (z.B. „Süßmolkenpulver“) oder die Angabe „Molkenpulvererzeugnis“ bzw. „Molkenerzeugnis in Pulverform“ zu verwenden ist. \r\n\r\nDies bedingt bei einer großen Vielzahl zusammengesetzter Lebensmittel, in denen Trockenmolkenerzeugnis als Zutat eingesetzt wird, eine Änderung der Kennzeichnung und damit einen Neudruck des Verpackungsmaterials. \r\n\r\nDie Vernichtung des bisherigen Verpackungsmaterials ist weder nachhaltig noch wirtschaftlich. Daher bitten wir Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Vernichtung verhindert werden kann, indem\r\n\r\na)\teine dreijährige Übergangsfrist und eine sich daran anschließende Abverkaufsfrist für bis dahin hergestellte Erzeugnisse (mit der Kennzeichnung „Molkenerzeugnis“) sowie;\r\n\r\nb)\teine Klarstellung, dass die neuen Bezeichnungen bereits jetzt – also vor Inkrafttreten der Verordnung – verwendet werden dürfen.\r\n\r\nDie Milcherzeugnisse verarbeitenden Fachverbände sind bis zur Notifizierung nicht in das Verfahren zum Verordnungserlass involviert gewesen. Dem zuständigen Referat im BMLEH ist die Problematik bekannt.\r\n\r\nWir würden unser Anliegen gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen näher erläutern.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\ngez.\t\t\t\t\t\t\t\tgez.\t\t\r\nBastian Fassin\t\t\t\t\tDr. Carsten Bernoth\r\nVorsitzender\t\t\t\t\t\tHauptgeschäftsführer\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017535","regulatoryProjectTitle":"Einwegkunststofffondgesetz: Bürokratieabbau beim EWKFondsG und Ausnahme von für den Export bestimmter Produkte","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/48/1d/562158/Stellungnahme-Gutachten-SG2506240006.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Herrn\r\nBundesminister für Umwelt, Klimaschutz,\r\nNaturschutz und nukleare Sicherheit\r\nCarsten Schneider\r\nStresemannstraße 128 - 130\r\n10117 Berlin\r\n\r\n23. Juni 2025\r\n\r\nBürokratieabbau beim Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz dringend erforderlich\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\n\r\nunsere Mitgliedsunternehmen sind erheblich durch das sog. Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz\r\n(EWKFondsG) betroffen. Das Gesetz dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, wird allerdings von dem mit der Umsetzung betrauten Umweltbundesamt (UBA) über die europäischen Vorgaben hinaus zum Schaden deutscher Unternehmen angewendet. Wir bitten Sie daher, sich gegenüber dem UBA für eine richtlinienkonforme Auslegung einzusetzen, bevor Sonderabgabenbescheide an die Unternehmen verschickt werden. Außerdem bitten wir Sie zu prüfen, ob die Umsetzung nicht, wie in unseren Nachbarländern, bürokratiearm anstelle der komplizierten Sonderabgabenerhebung erfolgen kann. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht derzeit die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz überprüft.\r\n\r\nAnwendungsbereich des EWKFondsG nach wie vor unklar\r\n\r\nDas EWKFondsG betrifft in erster Linie Einweg-Kunststoffverpackungen für Speisen und Getränke, bei denen die Gefahr besteht, dass sie im öffentlichen Raum entsorgt oder achtlos weggeworfen werden. Obwohl das EWKFondsG seit dem 1.1.2024 gilt, ist der Anwendungsbereich des Gesetzes nach wie vor weitgehend unklar: Ein Grund dafür sind die vielen unerledigten Einordungsanträge, die Unternehmen beim UBA gestellt hatten. Das UBA hat bisher nur einen Bruchteil der Anträge beschieden. Daher gibt es für die Wirtschaft kaum Orientierung, zumal das UBA noch über keinen einzigen der eingelegten Widersprüche entschieden hat.\r\nHinzu kommen die unklare Begrifflichkeit (in Anhang I des Gesetzes) sowie die Tendenz des UBA, den Anwendungsbereich über den Wortlaut des Gesetzes hinaus auszuweiten: Anstatt beispielsweise in den Einstufungsentscheidungen und den veröffentlichten FAQ darauf hinzuweisen, dass nur solche Lebensmittelbehälter erfasst sind, deren Inhalt zum Sofortverzehr nach dem Kauf „bestimmt ist“, will das UBA sämtliche zum Sofortverzehr „geeigneten“ Lebensmittel erfassen. Die Unterscheidung ist wichtig, da nach Auffassung des UBAs sämtliche verzehrfertigen Lebensmittel im Supermarkt sonderabgabenpflichtg wären, also etwa Joghurt, Butter, Mozzarella, Feinkostsalate, Fleisch- und Wurstwaren etc. – Lebensmittel, die nicht für den Sofortverzehr nach dem Kauf bestimmt sind. Diese Auslegung widerspricht Sinn und Zweck des Gesetzes und der Praxis in unseren Nachbarländern (siehe Übersicht in der Anlage).\r\n\r\nSonderregeln für Exporte benachteiligen deutsche Unternehmen\r\nDas Umweltbundesamt vertritt die Auffassung, dass sämtliche in Deutschland an andere Unternehmen abgegebene Einweg-Kunststoffprodukte sonderabgabenpflichtig seien, „unabhängig davon, welchen Handelsweg der Dritte sodann einschlägt; also auch unabhängig davon, ob dieser das Einwegkunststoffprodukt exportiert“ (siehe FAQ des UBA). Lediglich Produkte, die „unmittelbar“ nach der Herstellung exportiert werden, sollen ausgenommen werden. Liefert ein Produzent von Einwegkunststoffprodukten einen Artikel an einen Kunden, der diesen in ein EU-Land exportiert, wird die Abgabe zweimal fällig: Einmal in Deutschland bei Abgabe (z.B. eines unbefüllten Verpackungsbechers) an den Exporteur und ein zweites Mal im jeweiligen EU-Staat nach den dort geltenden Regelungen (z.B. für den befüllten Verpackungsbecher). In den uns bekannten Umsetzungen der erweiterten Hersteller-\r\nverantwortung von Einwegkunststoffprodukten in Österreich und den Niederlanden wird hingegen keine Sonderabgabe bei Lieferung eines inländischen Produzenten an einen Exporteur fällig. Anders als in Deutschland fällt also keine Sonderabgabe für den Produzenten an, wenn das Produkt zum Export bestimmt ist.\r\nDas benachteiligt deutsche Produzenten massiv: Die doppelte Abgabe für deutsche Unternehmen im In- und EU-Ausland verteuert Einwegkunststoffprodukte dermaßen, dass zum Export bestimmte Artikel künftig von den Exporteuren nicht mehr in Deutschland bezogen werden. Massive Auftragseinbrüche und Werksschließungen sind bereits zu verzeichnen. Um eine vollständige Abwanderung dieser Industriebetriebe zu verhindern, muss die UBA-Auslegung korrigiert werden.\r\nDie Auslegung des Umweltbundesamtes widerspricht auch dem Willen des Gesetzgebers: In der Gesetzesbegründung wird klargestellt, dass nach Deutschland importierte Produkte, die wiederum zum Export vorgesehen sind, nicht abgabenpflichtig sind (siehe Gesetzesbegründung zu § 3 Nr. 3a) EWKFondsG, S. 55 am Ende). Dies muss im Umkehrschluss auch für mittelbar exportierte Produkte gelten, die in Deutschland nicht zu Abfall werden. Schließlich dient die Abgabe dazu, die „notwendigen Kosten für Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, der Reinigung des öffentlichen Raums sowie von Sensibilisierungsmaßnahmen [in Deutschland zu] decken“ (siehe Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Seite 1). Eine solche sachlich nicht zu rechtfertigende einseitige Diskriminierung inländischer Betriebe muss vermieden werden. \r\nUnverhältnismäßige Bürokratiekosten\r\nNeben der fehlenden Rechts- und Planungssicherheit führt das EWKFondsG bei den Unternehmen zu hohen unnötigen Bürokratiekosten: So ist beispielsweis die im Gesetz vorgesehen Prüfung der Mengenmeldung durch einen registrierten Sachverständigen oder Wirtschaftsprüfer in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen – hier geht das EWKFondsG über das EU-Recht hinaus. Auch deswegen ist die vom UBA angekündigte Aussetzung der Prüfpflicht für die erste Mengenmeldung in diesem Jahr sinnvoll. Wir empfehlen dringend, auch in Zukunft auf die Prüfpflicht zu verzichten. Denn angesichts der niedrigen Mengenschwellen von 100 kg/Jahr wären nach Schätzungen ca. 80 Prozent der verpflichteten Unternehmen, überwiegend mittlere, kleine und Kleinst-Unternehmen, zu einer solchen teuren Prüfung verpflichtet, was diese massiv überfordern würde. Auch würden die Prüfkosten den Betrag der zu zahlenden Sonderabgabe in vielen Fällen übersteigen. Insbesondere der Aufwand für die vom UBA vorgeschlagenen Prüfungen vor Ort steht – gerade bei diesen kleinen Unternehmen – in keinem Verhältnis zu der Abgabenhöhe.\r\nGern erläutern wir Ihnen unsere Vorschläge in einem persönlichen Gespräch.\r\nFreundliche Grüße\r\nDie unterzeichnenden Verbände"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017536","regulatoryProjectTitle":"Positionierung der Bundesregierung bezüglich des Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c9/5b/562160/Stellungnahme-Gutachten-SG2506240007.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission stärkt den risikobasierten Ansatz, statt ihn einzuschränken\r\n\r\nSehr geehrter Herr Stender,\r\n\r\nwir kontaktieren Sie zu den im Rat der EU stattfindenden Diskussionen um das Omnibus 1-Paket und würden uns über eine Gesprächsmöglichkeit mit Ihnen dazu freuen, wenn es Ihre Zeit zulässt. \r\n\r\nUns ist es wichtig, uns zu dem in letzter Zeit mehrfach wiederholten Narrativ zu äußern, wonach der Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission die Sorgfaltspflichten auf die (gesamte) Tier-1-Ebene der Lieferkette beschränken wolle. Aus unserer Sicht ist diese Interpretation nicht zutreffend. Wir ver¬stehen den Vorschlag der Kommission vielmehr bereits als den allenthalben gewünschten risikoba¬sierten Ansatz, bei dem die gesamte Aktivitätenkette eines Unternehmens betrachtet werden soll – dies schließt sowohl direkte als auch indirekte Zulieferer mit ein. \r\n\r\nKonkret bedeutet dies: Im Rahmen des Mappings (bzw. Scopings, falls sich dieses Wording durchsetzt) wird die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette analysiert. Nur in den Fällen, in denen im Ergebnis dieser Analyse erhebliche oder wahrscheinliche Risiken identifiziert werden, ist eine vertiefte Prüfung auf der Ebene der Tier-1-Zulieferer erforderlich. Über die Tier-1-Ebene hinaus muss eine solche tiefer¬gehende Prüfung allerdings – aber auch nur dann – erfolgen, wenn sogenannte „plausible Informa¬tionen“ vorliegen.\r\n\r\nFür die Position des Rates ist es uns daher besonders wichtig, dass diese Voraussetzung der Objektivität – das Vorliegen plausibler Informationen – erhalten bleibt. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass es allein im Ermessen der sorgfaltspflichtigen Unternehmen liegt, wie tief sie in der Lieferkette prüfen. Eine objektive Anforderung an den Informationsstand schafft hingegen Rechts- und Planungssicherheit – sowohl für die Unternehmen mit Sorgfaltspflichten als auch für jene Akteure, die über Tier 1 hinaus Gegenstand von Prüfungen werden können.\r\n\r\nDefinition und Ausgestaltung plausibler Informationen \r\nErwägungsgrund 21 des Omnibus-Vorschlags liefert aus unserer Sicht bereits hilfreiche Hinweise da¬rauf, was unter „plausiblen Informationen“ zu verstehen ist. Dennoch halten wir zusätzliche Klar-stellungen für sinnvoll und würden diese gerne mit Ihnen besprechen. Unser Vorschlag basiert auf einem zweistufigen Ansatz für das Vorliegen plausibler Informationen:\r\n\r\n1.\tBeschwerden, die an das Unternehmen herangetragen werden, sowie \r\n2.\teine von der EU-Kommission geführte Datenbank mit einem Alert-System, das kontinuierlich mit neuen Informationen gespeist wird – etwa aus Länderberichten, wissenschaftlichen Stu¬dien, Erkenntnissen der Forschung, Berichten von NGOs usw. Diese qualifizierten Informa¬tionen würden dann den Status „plausibel“ erhalten und Unternehmen zur vertieften Prüfung verpflichten.\r\n\r\nValue Chain Cap (VSME+) beim In-Depth Assessment\r\n\r\nWir begrüßen das Scoping auf der Grundlage „reasonably available information“, aber zum Schutz von KMUs sollte hier der Hinweis aufgenommen werden, dass beim Scoping die Zulieferer nicht nach wei¬teren Informationen gefragt werden dürfen. Besonders wichtig erscheint uns auch, dass die im Rah¬men des Omnibus-Vorschlags eingeführte Begrenzung der Prüfungstiefe (Value Chain Cap) in Form eines VSME+ auch bei der vertieften Prüfung („In-depth Assessment“) angewandt wird. Ohne diese Begrenzungen beim Scoping und beim In-depth assessment wäre das erklärte Ziel des Omnibus-Vor¬schlags – nämlich die Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen – nicht gewährleistet.\r\n\r\nSehr gerne würden wir uns daher mit Ihnen kurzfristig zu dem aktuellen Ratskompromissvorschlag austauschen, wenn es Ihre Zeit zulässt. Gerne können wir hierzu auch ein virtuelles Treffen einrichten.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\ngez.\r\nDr. Carsten Bernoth\t\t\t\t\t\t\tMaja Jentzsch\r\nHauptgeschäftsführer\t\t\t\t\t\t        Leiterin Büro Berlin\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019972","regulatoryProjectTitle":"Konzept für einen Industriestrompreis","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/24/10/622287/Stellungnahme-Gutachten-SG2509110014.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie\r\nFrau Bundesministerin Katharina Reiche\r\nScharnhorststraße 34-37\r\n10115 Berlin\r\n\r\nFairen Industriestrompreis – auch für unsere Branche!\r\nSehr geehrte Frau Bundesministerin Reiche,\r\ndie bisherigen Schritte der Bundesregierung zur Entlastung des Energiebereichs schätzen wir sehr. Un-ser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Lösung für die gesamte energieintensive Ernährungsindustrie zu entwickeln. Hierzu möchten wir gerne unsere Anliegen und Perspektiven im Hinblick auf den geplanten Industriestrompreis mit Ihnen teilen.\r\n\r\nMit den Gesetzesentwürfen zum Haushalt 2025 und den Rahmendaten für die kommenden Jahre hat die Bundesregierung die ersten wichtigen Entlastungen im Energiebereich auf den Weg gebracht. Für die deutsche Süßwarenwirtschaft sind die Wiederbelebung der Wettbewerbsfähigkeit, die Entbüro-kratisierung und vor allem wettbewerbsfähige Energiepreise von zentraler Bedeutung.\r\n\r\nAus Ihren ersten öffentlichen Äußerungen geht hervor, dass der Fokus bei den Planungen vor allem auf stromintensiven Branchen wie Chemie, Kunststoff oder Glas liegt, um Abwanderungen und Stand-ortschließungen zu verhindern. Diese Bedrohung trifft auch auf unsere Branche zu, bei der zudem nicht alle energieintensiven Bereiche in der aktuellen KUEBLL-Liste berücksichtigt werden, wie etwa die Herstellung von Speiseeis. Weiterhin gestaltet sich die Aufnahme weiterer Sektoren in den beihil-feberechtigten Bereich nach CISAF äußerst schwierig, da hierfür umfangreiche Daten über mehrere Jahre erforderlich sind.\r\n\r\nWir würden es sehr begrüßen, wenn bei den Überlegungen zum Industriestrompreis unsere Branche sowie die energieintensive Ernährungsindustrie insgesamt berücksichtigt wird. Es sind sachgerechte Lösungen gefragt, die sich nicht ausschließlich am CISAF orientieren, sondern auch die spezifischen Bedürfnisse für die Standortsicherung berücksichtigen sollten. Gerne möchten wir mit Ihnen und Ih-rem Haus in einen offenen und konstruktiven Austausch treten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nBastian Fassin"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019973","regulatoryProjectTitle":"Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Abschaffung der Berichtspflichten und des LkSG gemäß Koalitionsvertrag","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/00/a2/634054/Stellungnahme-Gutachten-SG2510280007.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Verbändebeteiligung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank für die Übersendung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Liefer-kettensorgfaltspflichtengesetzes, welches die Vereinbarung des Koalitionsvertrages in einem ersten Schritt umsetzen soll („…Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab. Es wird ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt. Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett…“).\r\n\r\nAus unserer Sicht erfüllt der Entwurf die vereinbarte Abschaffung der Berichtspflicht. Wir begrüßen es sehr, dass der deutsche Gesetzgeber auf diesem Weg den kommenden europäischen Sorgfalts-pflichtenvorgaben Rechnung trägt und einen wesentlichen Teil der deutschen Unternehmen entlastet.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\ngez. Dr. Carsten Bernoth"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-29"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019974","regulatoryProjectTitle":"Weiterentwicklung der deutschen Akkreditierungsstelle zur Steigerung der Effizienz und Effektivität","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e5/f9/622289/Stellungnahme-Gutachten-SG2509240001.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Positionspapier zur DAkkS und Akkreditierungspraxis in Deutschland\r\nFür eine wirtschaftsorientierte öffentliche Akkreditierungsdienstleistung in Deutschland\r\n\r\nFür Wirtschaft, Verbraucher und Staat sind die Leistungen qualifizierter Prüf-, Labor- und Zertifizierungsinstitutionen unverzichtbar. Ohne sie gäbe es kein \"Made in Germany\", keinen Erfolg deutscher Produkte im In- und Ausland und keinen Schutz von Mensch und Umwelt. Eine aktuelle Studie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zur Bedeutung der Qualitätsinfrastruktur (link Studie QI impact) zeigt, dass Deutschland über eine vielfältige und robuste Konformitätsbewertungsbranche verfügt, die sich im europäischen und weltweiten Vergleich sehen lassen kann.\r\n\r\nNeben der Konformitätsbewertung ist die Akkreditierung ein weiterer wesentlicher Teil und Garant der Qualitätssicherungsinfrastruktur Deutschlands und Europas. Die Akkreditierung stellt die fachliche Kompetenz, Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit der Konformitätsbewertungsstellen (z. B. Labore und Zertifizierungsstellen) sicher und trägt maßgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft bei. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) spielt dabei, als einzige nationale Akkreditierungsstelle, die zentrale Rolle. Sie vergibt die Akkreditierung und damit Legitimation für derzeit rund 6.000 akkreditierte Stellen. Die erfolgreiche Akkreditierung ist oft auch Voraussetzung dafür, dass private Stellen bestimmte Produkte und Prozesse überhaupt prüfen dürfen, für die der Staat auf Basis seiner Schutz- und Fürsorgepflicht ihre Sicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit garantieren will und muss.\r\n\r\n15 Jahre nach der Gründung zeigt sich das nationale Akkreditierungssystem, insbesondere die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), als limitierender Faktor für die Konformitätsbewertungsbranche und ihre Kunden aus Industrie, Markt und Staat mit gravierenden Auswirkungen:\r\n\r\nAbwanderung deutscher Konformitätsbewertungsstellen ins Ausland\r\n\r\nAusstieg von Standardgebern und Konformitätsbewertungsstellen aus der Akkreditierung bei maßgeblichen Qualitätssystemen in Deutschland\r\n\r\nZunehmende Orientierung deutscher Unternehmen hin zu ausländischen Konformitätsbewertungsstellen\r\n\r\nStetig überproportional steigende und intransparente Akkreditierungs- und Bürokratiekosten für die deutschen Konformitätsbewertungsstellen und letztlich ihre Kunden\r\n\r\nStark verzögerte Produkteinführungen und Marktzugänge deutscher Hersteller durch lange Akkreditierungszeiten ihrer Konformitätsbewertungsstellen\r\n\r\nSehr geringe Neugründungsquote von Konformitätsbewertungsstellen in Deutschland wegen kaum bewältigbarer Bürokratie und Kosten für die Akkreditierung.\r\nUm die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland zu gewährleisten, ein europäisches Level-Playing-Field im Qualitäts- und Sicherheitsmarkt zu fördern sowie Bürokratie und Belastungen abzubauen, ist eine kritische Bilanzierung angezeigt. Im Kern besteht die Notwendigkeit, die DAkkS zu einer Akkreditierungsagentur mit ausgeprägter Dienstleistungsorientierung zu entwickeln.\r\n\r\nFolgende Bereiche sind für diese Transformation entscheidend:\r\n\r\n1.\r\nKulturwandel & Selbstverständnis\r\nIm Akkreditierungssystem, insbesondere bei der DAkkS, sollte eine konsequent am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierte Balance zwischen hoheitlicher Kontrollaufgabe einerseits sowie professioneller und effizienter Akkreditierungsdienstleistung andererseits gelingen. Verwaltungsrecht und verengte Behördenlogik dürfen nicht länger die Zusammenarbeit der DAkkS mit ihren Kunden im operativen Geschäft und mit den Stakeholdern auf übergeordneter Gremienebene dominieren. Die DAkkS benötigt daher ein \"Memorandum of Understanding\" mit ihren Stakeholdern zur Stärkung von Qualität, Professionalität und Kundenorientierung der Akkreditierungsdienstleistung.\r\n\r\n2.\r\nBürokratieabbau & gesetzlicher Rahmen\r\nDer Abbau unnötiger Bürokratie zählt zu den Prioritäten bei der Stärkung des Industrie- und Wirtschaftsstandorts Deutschlands. Auf Bundesebene sind sogenannte Praxis-Checks vorgesehen, um „unnötige Belastungen über alle politischen Ebenen und im Zusammenspiel verschiedener Regelungen und Normen“ zu identifizieren und hiermit „Potenziale für die Reduzierung bürokratischer Belastungen“ transparent zu machen. Die deutsche Akkreditierungspraxis muss einem solchen Check unterzogen werden.\r\n\r\nNicht nur auf dieser Basis ist das Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) zu überarbeiten. Dazu gehören die Klärung der Zuständigkeiten und Kompetenzen der DAkkS sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Ministerien und Behörden auf Bundes- und Landesebene, um Doppelbürokratie und Verfahrensverzögerungen zu vermeiden. Insbesondere gilt es, die konsequente Wahrnehmung der Fachaufsicht sicherzustellen und den Akkreditierungsbeirat in seiner Rolle als Kontroll- und Beratungsinstanz deutlich zu stärken sowie klare Regelungen für das Setzen von Akkreditierungsvorgaben unter Berücksichtigung der Stimme und Expertise des Beirats zu schaffen.\r\n\r\n3.\r\nInterpretation & Formalismus\r\nGesetzliche Grundlagen sowie internationale und europaweit harmonisierte Normen bilden die Basis einerseits für die Konformitätsbewertung, vor allem aber auch für die Akkreditierung. Entscheidend für die Logik und das Funktionieren einer gemeinsamen europäischen Qualitätsinfrastruktur bzw. eines einheitlichen EU-Akkreditierungssystems sind gemeinsame Auslegungen und einheitliche Anwendungen dieser Vorgaben. Generell muss darauf geachtet werden, dass europäische wie nationale Akkreditierungsanforderungen nicht zum Selbstzweck werden, praxisgerecht und bewältigbar gestaltet sind und insbesondere den Fokus auf Qualität und Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen behalten.\r\nUm ein Level-Playing-Field zu fördern und Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Wirtschaft zu verhindern, muss die DAkkS verpflichtet werden, internationales und europäisches Regelwerk einzuhalten und keine zusätzlichen nationalen Anforderungen („Gold Plating“) zu setzen sowie keine regelverschärfenden Interpretationen und Auslegungen vorzunehmen. Ein besseres Monitoring und Benchmarking auf nationaler und internationaler Ebene sind erforderlich, um die Harmonisierung im europäischen Binnenmarkt voranzutreiben und nationale Sonderwege zu verhindern. Dies sollte auch in der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 berücksichtigt werden.\r\n\r\n4.\r\nProzesse & Kommunikation\r\nEffizienz, Transparenz und Professionalität sollen die Akkreditierungsprozesse prägen. Bei allen verwaltungsrechtlichen Vorgaben müssen Kunden- und Serviceorientierung das Handeln der DAkkS prägen. Information und Kommunikation auf Augenhöhe, agil und möglichst papierlos, spielen dabei eine wichtige Rolle. Entscheidend sind jedoch eine deutliche Optimierung und Beschleunigung der Prozesse und Verfahren unter effizientem Einsatz der verfügbaren Mittel. Die DAkkS muss aber auch in der Lage sein und über entsprechende rechtliche Voraussetzungen verfügen, diesen hohen Erwartungen und Leistungen gerecht zu werden.\r\n\r\n5.\r\nRessourcen & Finanzen\r\nAkkreditierung ist in der Europäischen Union eine hoheitliche Aufgabe, die mit der staatlichen Verpflichtung einer auskömmlichen Finanzierung verbunden ist. Die Akkreditierung muss bezahlbar bleiben, damit das Instrument auch und gerade für kleine und mittlere Konformitätsbewertungsstellen nutzbar bleibt. Um dies zu erreichen und auch Beschleunigungs- und Optimierungsanreize zu setzen, ist eine Reform der Gebührenverordnung (AkkStelleGebV) dringend erforderlich, um ein gedeckeltes Gebührensystem nach Bearbeitungsfortschritt einzuführen.\r\nGleichzeitig ist eine Erhöhung der öffentlichen Finanzierung der DAkkS erforderlich, um die finanziellen Belastungen der Aufbauphase und Erfordernisse der Zukunft zu stemmen und vor allem effiziente, insbesondere auch digitale Verfahren und Prozesse forcieren zu können sowie gerade kleine und mittelständische KBS zu entlasten.\r\n\r\n6.\r\nDialog, Transparenz & Kooperation\r\nDer Dialog auf „Augenhöhe“ mit den Betroffenen und Beteiligten im nationalen wie internationalen Akkreditierungssystem ist und bleibt eine Kardinalfrage. Die Nutzung der Expertise der Stakeholder wird dabei helfen, Verfahren und Prozesse zu optimieren, ambitionierte, aber praxisgerechte Akkreditierungsvorgaben zu schaffen sowie Servicequalität und Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Die Zusammenarbeit und der kontinuierliche Dialog zwischen der DAkkS und ihren Kunden sowie die Einbindung von Fachbehörden, Wissenschaft und Wirtschaft müssen jedoch gewollt, gefördert und notfalls auch gesetzlich verankert werden.\r\n\r\nZusammenfassung\r\nDie DAkkS-Akkreditierungspraxis erfordert eine Anpassung hin zu einer modernen öffentlichen Verwaltungsdienstleistung für Wirtschaft, Verbraucher und den Staat:\r\n\r\nEin „Memorandum of Understanding“ soll die Dienstleistungsorientierung der DAkkS festigen und die Transformation zu einer Akkreditierungsagentur unterstützen.\r\n\r\nDie Akkreditierungspraxis der DAkkS muss umfassend überprüft werden („DAkkS-Bürokratieabbau-Check“), um beschleunigte und vereinfachte Verfahren zu erreichen.\r\n\r\nNationale Alleingänge und eigenwillige Rechts- und Regelauslegungen der DAkkS sind zu unterbinden. Auf europäischer Ebene sind Mechanismen für ein harmonisiertes, arbeitsteiliges und freizügiges Akkreditierungssystem zu schaffen.\r\n\r\nDas Akkreditierungsstellengesetz ist zu überarbeiten, um klare Regeln und Zuständigkeiten zu schaffen und partizipative Elemente für die Stakeholder zu stärken. Dabei ist insbesondere die Rolle des AKB bei der Regelermittlung zu stärken.\r\n\r\nDie Mittel- und Personalausstattung der DAkkS muss den Erwartungen einer modernen Dienstleistungsagentur entsprechen. Gebührenerhöhungen, die kleine und mittelständische Unternehmen stark belasten, sind allerdings zu vermeiden.\r\n\r\nUnterstützende Verbände und Einrichtungen:\r\nAkkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM)\r\nAssoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller e.V. (AÖL)\r\nBundesausschuss für Obst & Gemüse (BOG)\r\nBundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI)\r\nBundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH)\r\nBundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)\r\nBundesverband der Pharmazeutische Industrie e.V. (BPI)\r\nBundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)\r\nBundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. (BVEO)\r\nDER AGRARHANDEL – Bundesverband Agrarhandel und Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V.\r\nDeutsche Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e.V.\r\nDeutsche Laborgemeinschaft Obst und Gemüse (DeLOG)\r\nDeutscher Fruchthandelsverband e.V (DFHV)\r\nDeutscher Kartoffelhandelsverband e.V. (DKHV)\r\nDeutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV)\r\nDeutscher Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen e.V. (Grofor)\r\nDeutscher Verband Neutraler Klassifizierungs- und Kontrollunternehmen e.V (DVK)\r\nDeutscher Verband Tiernahrung e. V. (DVT)\r\nDeutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e.V. (VUP)\r\nEUROLAB Deutschland e.V.\r\nHandelsverband Deutschland e.V. (HDE)\r\nIndustrieverband Agrar e. V. (IVA)\r\nLebensmittelverband Deutschland e.V.\r\nPharma Deutschland e.V.\r\nSPECTARIS - Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V.\r\nÜberwachungsgemeinschaft Gleisbau e.V. (UEGG)\r\nUnion der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA)\r\nVerband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ)\r\nVerband der Deutschen Dental-Industrie e.V. (VDDI)\r\nVerband der Deutschen Milchwirtschaft e. V. (VDM)\r\nVerband der Diagnostika-Industrie e.V. (VDGH)\r\nVerband der Materialprüfungsanstalten e.V. (VMPA)\r\nVerband deutscher Untersuchungslaboratorien e.V (VDU)\r\nZentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH))\r\nZentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-06-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019975","regulatoryProjectTitle":"Einwegkunststofffondsgesetz: Aussetzung der Abgabepflicht für Christstollen-Verpackungen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/51/de/622291/Stellungnahme-Gutachten-SG2509300038.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Herrn \r\nBundesminister für Umwelt, Klimaschutz, \r\nNaturschutz und nukleare Sicherheit \r\nCarsten Schneider\r\nStresemannstraße 128 - 130\r\n10117 Berlin\r\n\r\n23. September 2025\r\n\r\nAussetzung der EWKFondsG-Abgabepflicht für Christstollen-Verpackungen\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister, \r\n\r\nwir begrüßen die aktuelle Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, wonach das Umweltbundesamt (UBA) den Vollzug der Sonderabgabe auf in Folie verpackte Christstollen im Rahmen des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) ausgesetzt hat, bis die eingelegten Widersprüche geklärt wurden – auch mit Blick auf die Praxis in anderen EU-Mitgliedstaaten. Bis dahin sollen keine Sonderabgabenbescheide durch das UBA erlassen werden. \r\n\r\nWir danken Ihnen sehr für Ihren Einsatz und bitten Sie, sich auch weiterhin für eine pragmatische und unbürokratische Umsetzung des Gesetzes stark zu machen. Denn teilweise warten unsere Mitgliedsunternehmen seit über einem Jahr auf eine Entscheidung des UBA über ihre Widersprüche. Vor diesem Hintergrund und im Sinne der Gleichbehandlung aller Betroffenen gehen wir davon aus, dass die Vollzugsaussetzung für alle Widersprüche im Rahmen des EWKFondsG gilt. Dies betrifft beispielsweise die ebenfalls umstrittenen Einstufungen einer 1 Liter Milchgiebelverpackung oder eines 500g Joghurtbechers.\r\n\r\nFür Rückfragen oder eine vertiefende Darstellung stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.\r\n\r\nFreundliche Grüße\r\nDie unterzeichnenden Verbände\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019975","regulatoryProjectTitle":"Einwegkunststofffondsgesetz: Aussetzung der Abgabepflicht für Christstollen-Verpackungen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9c/43/631815/Stellungnahme-Gutachten-SG2510230007.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Umwelt,\r\nKlimaschutz, Naturschutz und\r\nnukleare Sicherheit\r\nHerrn Bundesminister Carsten Schneider\r\nStresemannstraße 128 - 130\r\n10117 Berlin\r\n\r\nChriststollen ein To-Go Produkt?\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\n\r\ndie vielbeachtete Entscheidung des Umweltbundesamtes, die Folienverpackung eines 750g-Stollens als Einwegkunststoff einzustufen, hat für Aufsehen gesorgt – und wir möchten dies zum Anlass nehmen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.\r\n\r\nUnsere Branche ist von der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in Deutschland besonders betroffen. Aus unserer Sicht weist das deutsche System einige Konstruktionsfehler auf, die nicht nur zu fragwürdigen Entscheidungen führen, sondern auch unnötige Bürokratie und im EU-Vergleich hohe Kosten verursachen. Daran ändert sich nichts durch die Aussetzung der angeführten Christstollenentscheidung aufgrund des eingelegten Widerspruchs.\r\n\r\nIm Anhang finden Sie eine Übersicht der aus unserer Sicht zentralen Schwachstellen der deutschen Umsetzung der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns die Gelegenheit zu einem persönlichen Austausch geben.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nBastian Fassin\r\nAnlage"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020647","regulatoryProjectTitle":"Agrarexportstrategie des BMLEH","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/45/6c/638859/Stellungnahme-Gutachten-SG2511130004.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Landwirtschaft,\r\nErnährung und Heimat (BMLEH)\r\nHerrn Bundesminister Alois Rainer\r\nWilhelmstrasse 54\r\n10117 Berlin\r\n\r\nStellungnahme zur geplanten Exportstrategie des BMLEH\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister Rainer,\r\n\r\nwir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zur geplanten Exportstrategie des BMLEH. Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) begrüßt ausdrücklich das Bestreben Ihres Hauses, eine kohärente und zukunftsorientierte Exportstrategie für die deutsche Ernährungswirtschaft zu entwickeln. Der Erhalt und die Steigerung der Wertschöpfung in Deutschland muss dabei das zentrale Ziel des politischen Handelns sein. Dies gelingt nur durch eine international wettbewerbsfähige Ernährungsbranche, die sich im internationalen Handel behaupten kann. Die Eröffnung neuer Märkte ist aufgrund des gesättigten Binnenmarktes unverzichtbar.\r\n\r\nStärkung des exportorientierten verarbeitenden Gewerbes\r\nDie deutsche Süßwarenindustrie ist in hohem Maße exportorientiert und derzeit die größte Exportbranche der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Der Export trägt entscheidend zur Stabilisierung von Produktion und Beschäftigung sowie der mittelständischen Struktur unserer Branche bei. Damit diese Exportstärke erhalten bleibt, müssen die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konsequent auf die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet werden. Nur durch die Eindämmung struktureller Kostennachteile in Deutschland kann die Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft langfristig erhalten bleiben. Dazu gehört eine deutliche Entlastung der exportierenden Unternehmen von administrativen, regulatorischen und kostenseitigen Hemmnissen. Entlastungen können durch einen zügigen Bürokratieabbau, einer Reduktion von Energiekosten in Deutschland sowie einem Sofortstopp bzw. eine Überprüfung der Verhältnismäßigkeit weiterer Regulierungsvorhaben entstehen.\r\n\r\nFreihandelsabkommen forcieren – offensive handelspolitische Interessen vertreten\r\nDie Ernährungsindustrie ist ein zentraler Teil der deutschen Exportwirtschaft und verdient aktive handelspolitische Unterstützung. Die europäische Handelspolitik muss die Interessen der verarbeitenden Ernährungsindustrie stärker berücksichtigen. In internationalen Verhandlungen müssen bessere Exportbedingungen für verarbeitete Lebensmittel erreicht werden. Dazu gehören der schnelle Abbau von Zöllen auf Süßwaren und kurze Übergangsfristen in neuen Abkommen. Angesichts wachsender globaler Konkurrenz sind ein früher und leichterer Marktzugang entscheidend. Der Abschluss weiterer Abkommen ist dafür erforderlich. Die Verhandlungen mit Australien, ein wichtiger Abnehmer von Süßwaren aus Deutschland, sollte wieder aufgenommen und zügig zu einem positiven Ende geführt werden. Wichtig ist zudem die Ratifizierung der Abkommen mit Mercosur und Mexiko. Freihandelsabkommen dürfen nicht an zu hinterfragenden Einzelinteressen scheitern.\r\n\r\nIntegrierte Exportförderung und Unterstützung von Brancheninitiativen\r\nDie Exportförderung des verarbeitenden Gewerbes muss einen entscheidenden Platz innerhalb der Agrar-Exportstrategie Ihres Hauses einnehmen. Aus unserer Sicht ist eine integrierte Exportförderung erforderlich, die die Brancheninitiativen und Exportverbände als strategische Partner einbindet und so eine breit angelegte Unterstützung von KMUs und Mittelstand darstellt.\r\n\r\nDie Förderfähigkeit im Rahmen der Exportförderung sollte sämtliche privatwirtschaftlichen, exportspezifischen Branchenprojekte umfassen, etwa durch die Unterstützung von Kontaktveranstaltungen, Messeauftritte in Form von Gemeinschaftsständen, Imagekampagnen, Markterkundungen und Netzwerkinitiativen – auch über das Messeförderungsprogramm des Bundes hinaus.\r\n\r\nEine partnerschaftliche und praxisnahe Exportförderung ist der Schlüssel, um die Chancen auf den internationalen Märkten erfolgreich zu nutzen. Zielgerichtet sind die Fördermaßnahmen insbesondere dann, wenn sie den Initiativen der Exportbranchen folgen und diese unterstützen.\r\nWir würden uns freuen, wenn unser Verband im weiteren Prozess der Strategieentwicklung aktiv eingebunden wird, um die spezifischen Belange der Süßwarenindustrie gezielt einzubringen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\ngez.\r\nBastian Fassin\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020738","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2a/a8/641412/Stellungnahme-Gutachten-SG2511190001.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Anwendung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel – Bedarf an Übergangsfristen und Abverkaufsmöglichkeiten\r\n\r\nim Hinblick auf die bevorstehende Anwendung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-Richtlinie) möchten wir auf zentrale praktische Herausforderungen für die Wirtschaft aufmerksam machen.\r\n\r\nNach aktuellem Stand soll die Richtlinie bzw. deren Umsetzung in das deutsche UWG ab September 2026 für alle Produkte mit Umweltbezug gelten – unabhängig davon, wann diese in Verkehr gebracht wurden. Da keine Übergangs- oder Bestandsschutzregelung vorgesehen ist, wären auch Produkte betroffen, die sich bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens auf Lager bzw. im Handel befinden. Dies würde bedeuten, dass Unternehmen Produkte nicht mehr planmäßig verwenden könnten bzw. vom Markt nehmen oder nachträglich etikettieren müssten. Das Entfernen von Produkten würde zu einer Vernichtung von Verpackungen und Lebensmitteln führen – mit erheblichen Umweltwirkungen und Lebensmittelverschwendung, insbesondere bei Produkten mit längerer Haltbarkeit. Das nachträgliche Anbringen von Stickern ist sehr kosten- und arbeitsintensiv, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, und führt zu zusätzlichen Umweltbelastungen. Ein solches Vorgehen wäre unverhältnismäßig und nicht im Einklang mit den Zielen der EU-Abfallgesetzgebung.\r\n\r\nBereits im Rahmen des laufenden nationalen Umsetzungs- und Gesetzgebungsprozesses haben wir in unseren Stellungnahmen auf die mit den neuen lauterkeitsrechtlichen Vorgaben verbundenen erheblichen Umsetzungsherausforderungen hingewiesen. In der Praxis bestehen lange Vorlaufzeiten\r\n\r\nfür die Gestaltung und Produktion von Verpackungen – häufig 6 bis 12 Monate vor Verkaufsstart, teils länger. Verpackungen werden in hohen Auflagen produziert, um Lieferfähigkeit und Skaleneffekte sicherzustellen. Produkte mit langen Mindesthaltbarkeitsdaten (z. B. Konserven, Tee) oder langlebige Non-Food-Produkte (z. B. Bücher, Spiele) können mehrere Jahre im Markt verbleiben. Ein Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen, das Teepackungen mit einer Mindesthaltbarkeit von vier Jahren produziert, müsste bei Fehlen einer Übergangsregelung ab Herbst 2026 einwandfreie Ware vernichten – ein Ergebnis, das den Nachhaltigkeitszielen der EU diametral entgegensteht.\r\n\r\nDaher haben wir bereits in unseren Stellungnahmen vorgeschlagen, mit Rücksicht auf die praktischen Verhältnisse und zur Vermeidung unnötiger Vernichtung von Waren und Verpackungen das erstmalige Inverkehrbringen von vorproduzierten Verpackungsmaterialien und Produkten, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen, innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelungen zu gestatten und einen Abverkauf bereits in Verkehr gebrachter Waren unbefristet zuzulassen. Diese Forderung möchten wir auch im europäischen Kontext der EmpCo-Richtlinie bekräftigen: Sinnvoll wäre die Einführung einer Übergangsregelung, um den Abverkauf vorhandener Bestände zu ermöglichen und klarzustellen, dass die neuen Vorschriften nicht für Produkte gelten, die vor September 2026 in Verkehr gebracht oder etikettiert wurden. Weiterhin sollte innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Inkrafttreten ein Inverkehrbringen bereits vorproduzierten Verpackungsmaterials möglich sein. Wir plädieren daher für die Aufnahme entsprechender Klarstellungen im derzeit in Vorbereitung befindlichen FAQ-Dokument der Europäischen Kommission, um sicherzustellen, dass Mitgliedstaaten die Notwendigkeit einer Übergangsregelung im Rahmen ihrer Umsetzung berücksichtigen.\r\nWir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitten Sie, diese Punkte in den weiteren Beratungen im CPC-Netzwerk und gegenüber der Europäischen Kommission zu unterstützen. Für Rückfragen stehen Ihnen die u.s. Ansprechpartner der Verbände jederzeit zur Verfügung.\r\n\r\nWir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitten Sie, diese Punkte in den weiteren Beratungen im CPC-Netzwerk und gegenüber der Europäischen Kommission zu unterstützen. Für Rückfragen stehen Ihnen die u.s. Ansprechpartner der Verbände jederzeit zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAnsprechpartner:\r\nBundesverband der Deutschen Industrie e.V. www.bdi.eu Lobbyregister-Nr.: R000534\r\n\r\nBundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. www.bdsi.de Lobbyregister-Nr. R000793\r\n\r\nBundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) www.spirituosen-verband.de Lobbyregister-Nr.: R000398\r\n\r\nBundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. www.bdzv.de Lobbyregister-Nr.: R002036\r\n3\r\n\r\nBundesverband Druck und Medien e.V. www.bvdm-online.de Lobbyregister-Nr.: R004690\r\n\r\nBundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) www.bevh.org Lobbyregister-Nr.: R000747\r\nBundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e. V. www.bga.de Lobbyregister-Nr.: R001756\r\n\r\nBundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. www.ernaehrungsindustrie.de Lobbyregister-Nr.: R000283\r\n\r\nDDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. www.ddv.de Lobbyregister-Nr.: R000076\r\n\r\nDeutscher Brauer-Bund e.V. www.brauer-bund.de Lobbyregister-Nr.: R000424\r\n\r\nDIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer www.dihk.de\r\nHandelsverband Deutschland - HDE - e. V. www.einzelhandel.de Lobbyregister-Nr.: R000479\r\n\r\nLebensmittelverband Deutschland e. V. www.lebensmittelverband.de Lobbyregister-Nr.: R002050\r\n\r\nMarkenverband e.V. www.markenverband.de Lobbyregister-Nr.: R000805\r\n\r\nMVFP Medienverband der freien Presse e.V. www.mvfp.de Lobbyregister-Nr.: R003990\r\n\r\nZentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. www.zaw.de Lobbyregister-Nr.: R000872"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-13"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}