{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-08T22:38:03.654+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R000710","registerEntryDetails":{"registerEntryId":71641,"legislation":"GL2024","version":17,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000710/71641","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/50/15/689010/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R000710-2026-02-03_13-55-33.pdf","validFromDate":"2026-02-03T13:55:33.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2026-02-03T13:55:33.000+01:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-09-05T16:27:20.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-21T10:11:35.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-02-03T13:55:33.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":71641,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000710/71641","version":17,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-03T13:55:33.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":57282,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000710/57282","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-05T15:46:32.000+02:00","validUntilDate":"2026-02-03T13:55:33.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":56713,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000710/56713","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-03T10:44:02.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-05T15:46:32.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":47823,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000710/47823","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-12-10T14:09:50.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-03T10:44:02.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":47344,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000710/47344","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-12-02T16:54:48.000+01:00","validUntilDate":"2024-12-10T14:09:50.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":47187,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000710/47187","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-11-27T16:08:43.000+01:00","validUntilDate":"2024-12-02T16:54:48.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":47170,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000710/47170","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-11-27T14:03:27.000+01:00","validUntilDate":"2024-11-27T16:08:43.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":43735,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000710/43735","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-09-05T16:27:20.000+02:00","validUntilDate":"2024-11-27T14:03:27.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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Waffenexporten an Regierungen, die Menschenrechte verletzen oder in völkerrechtswidrige Kriegshandlungen verstrickt sind, ein.\r\n\r\nWir sind Aktionärsvereinigung und gemeinnützige Nichtregierungsorganisation zugleich:\r\n\r\nZusammen mit unseren 29 Mitgliedsorganisationen analysieren und kritisieren wir die Aktivitäten von Adidas, BASF, Bayer, Mercedes-Benz, Deutsche Bank, RWE, Siemens, Thyssenkrupp und anderen börsennotierten Konzernen.\r\n\r\nWir beteiligen uns aktiv an Hauptversammlungen und melden uns auch mit eigenen Kampagnen zu Wort, die wir mit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleiten.\r\n\r\nEinmal im Jahr findet die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft statt. Alle Aktionärinnen und Aktionäre haben ein Rede-, Frage- und Stimmrecht. Die Aktionärinnen und Aktionäre können mit ihren Aktien Vorstand und Aufsichtsrat des Unternehmens entlasten oder nicht entlasten. 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Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen","printingNumber":"20/12787","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012787.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2022-2464-des-europ%C3%A4ischen/314977","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme von urgewald und des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zum Entwurf für ein Generationenkapitalgesetz\r\n\r\nHiermit nehmen wir zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. März 2024 für ein Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung Stellung. Während wir die Stabilisierung des Rentenniveau bis 2039 bei 48 Prozent begrüßen, sehen wir den Aufbau des kapitalmarktgedeckten Generationenkapitals zur Teilfinanzierung aufgrund der hohen Risiken am Kapitalmarkt kritisch. Darüber hinaus kritisieren wir, dass der Entwurf keine verpflichtenden nachhaltigkeits- und menschenrechtsbezogenen Anlagekriterien sowie Vorgaben für Transparenz und parlamentarische Beteiligung enthält. Zukünftige Renten dürfen nicht mit Profiten aus klimaschädlichen Geschäftsmodellen, Zwangsarbeit oder Missachtung indigener Rechte finanziert werden.\r\n\r\nSchwer kalkulierbares Risiko\r\nAllgemein befürworten wir ein sicheres und solidarisches Alterssicherungssystem, das Altersarmut ausschließt. Diesem wird das geplante Generationenkapital als kapitalmarktfinanzierte Säule des Rentensystems aufgrund hoher Risiken am Kapitalmarkt nicht gerecht. Als Investitionsgrundlage für das Generationenkapital sollen ab diesem Jahr schuldenfinanziert 12 Milliarden Euro durch den Bund eingezahlt werden und dann soll der Betrag in den Folgejahren jährlich um 3 Prozent erhöht werden. Spätestens an dieser Stelle fehlt der gesetzlich verpflichtende Warnhinweis nach dem Wertpapierprospektgesetz, dass der Erwerb von Wertpapieren „mit erheblichen Risiken verbunden“ ist und „zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen“ kann.[1] Weder wird dieses Risiko offengelegt noch die Annahmen zur zukünftigen Wirtschafts- und Kapitalmarktentwicklung, die der Ausschüttungsprognose von durchschnittlich 10 Milliarden Euro pro Jahr ab 2036 zu Grunde liegen. Eine direkte Verwendung der vorgesehenen öffentlichen Gelder für einen generationen- und klimagerechten Ausbau des umlagefinanzierten Rentensystems unterliegt diesem Risiko nicht. Positive Erfahrungen mit diesem Ansatz macht z.B. Österreich und erzielt damit ein deutlich höheres Rentenniveau als Deutschland.[2]\r\n\r\nNur die Rendite zählt: Keine verbindlichen Investitionskriterien bei Klima, Umwelt und Menschenrechten\r\nWeiterhin kritisieren wir, dass nicht erkennbar ist, ob und wie die zugrundeliegende Renditeerwartung in Einklang mit verbindlichen internationalen und nationalen Klimazielen sowie Umwelt- und Menschenrechtsstandards gebracht werden soll. Ein Generationenkapital, das diesen Namen verdient, muss in seinen Investitionskriterien auch klima- und generationengerecht sein.\r\n\r\nDer Gesetzentwurf legt in Artikel 6 ausschließlich fest, dass das Generationenkapital „renditeorientiert und global-diversifiziert zu marktüblichen Bedingungen anzulegen“ sei. Nur in der rechtlich nicht bindenden Gesetzesbegründung heißt es, ohne weitere Nennung von Details, dass die Anlagerichtlinie ESG-Kriterien enthalten solle, die vom Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Nachgang erarbeitet werden. Welche Kriterien dies in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung/Governance sein sollen sowie die tatsächlich verpflichtende Aufnahme von solchen ESG-Kriterien bleiben durch den Gesetzentwurf selbst ungeklärt.\r\n\r\nBeim Klimaschutz hat sich die Bundesregierung jedoch zum Pariser Klimaziel, „die Erwärmung auf unter 2° - besser 1,5°“ zu begrenzen, bekannt. Die Anlagestrategie des Generationenkapitals muss sich ebenfalls an dem Pariser Klimaziel ausrichten und dieses explizit in das vorgelegte Gesetz aufgenommen werden. Da laut der Internationalen Energieagentur (IEA) zur Einhaltung der 1,5°C-Grenze keine neuen fossilen Ressourcen erforscht und erschlossen werden dürfen, müssen zudem Ausschlüsse von Investitionen in Unternehmen mit Plänen zum Ausbau ihrer Öl- und Gasförderaktivitäten oder des Kohleabbaus formuliert werden. Fast jeder Bau neuer Kohle-, Öl- und Gasinfrastruktur ist an die Erschließung neuer fossiler Ressourcen gebunden und führt schlimmstenfalls zu einem jahrzehntelangen fossilen Lock-in. Deswegen müssen auch Unternehmen, die neue Pipelines, LNG-Terminals, Gaskraftwerke oder Kohleinfrastruktur planen, von Investitionen ausgeschlossen werden. Außerdem darf nicht in Kohleunternehmen ohne Ausstiegsplan bis 2030 in OECD-Ländern bzw. weltweit bis 2040 investiert werden.\r\n\r\nOhne solche klaren und transparenten Anlagekriterien droht das Generationenkapital zu Lasten der nächsten Generationen die Klimakrise anzuheizen. Dies zeigen bisherige Erfahrungen zur Anlage staatlicher Gelder, bei denen Nachhaltigkeitsaspekte nur unzureichend umgesetzt werden, etwa bei den Pensionsfonds der Bundesländer.[3]\r\n\r\nIn diesem Zusammenhang sehen wir auch die Übertragung des Aufbaus der Stiftung Generationenkapital an die KENFO-Stiftung ohne die gesetzliche Vorgabe von den benannten Anlagekriterien kritisch. Trotz ihrer wiederholten Bekenntnisse zu einer nachhaltigen Anlagestrategie ergab eine Analyse des letzten veröffentlichten KENFO-Portfolios durch urgewald Investitionen in Höhe von 771 Millionen Euro in Kohle-, Öl und Gasunternehmen.[4] Alle investierten Öl- und Gasunternehmen haben dabei fossile Expansionspläne, die nicht mit dem 1,5°C-Szenario der IEA vereinbar sind. Das KENFO-Management zeigt auch weiterhin keine Absicht, sich von diesen klimaschädlichen Anlagen zu trennen. [5] [6]\r\n\r\nDie fehlenden verpflichtenden ESG-Kriterien sind auch deswegen höchst problematisch, da die Bundesregierung es aktuell unterlässt, für klare gesetzliche Vorgaben für Investoren zu sorgen, damit diese ihren klima-, umwelt- und menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten geregelt nachkommen. Dabei haben die Vereinten Nationen gemäß UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte als auch die OECD gemäß OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen wiederholt klargestellt, dass Finanzunternehmen – ob privat oder staatlich – umwelt- bzw. menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für sämtliche Finanzgeschäfte und ausdrücklich auch bezogen auf ihre gesamte Wertschöpfungskette haben.[7] [8] Da bisher noch nicht anders gesetzlich verankert, müssen die Sorgfaltspflichten entsprechend der UN-Leitprinzipien und der OECD-Leitsätze als verpflichtende Anlagekriterien für das Generationenkapital in das vorgeschlagene Gesetz aufgenommen werden.\r\n\r\nDass dies nötig ist, zeigen folgende Beispiele: Deutschland hat die ILO-Konvention 169 der Rechte indigener Völker ratifiziert, darunter deren Recht auf Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC). Insbesondere im Rohstoffsektor und Bergbau wird dieses Recht selten von Bergbaukonzernen und ihren Investoren geachtet, wie auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) festhält.[9] Indigene Rechte wie in der ILO-Konvention 169 ausgeführt müssen jedoch nicht verpflichtend von Investoren beachtet werden, sie befinden sich noch nicht einmal im Rechtekatalog des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.  Deswegen braucht es hier klare Vorgaben für die Stiftung Generationenkapital nicht in Unternehmen zu investieren, welche indigene Rechte missachten. Ein weiteres Beispiel für Unternehmen, die aus Investitionen ausgeschlossen werden müssten, sind Siemens Energy oder Heidelberg Materials, die in den von Marokko völkerrechtswidrig besetzten Gebieten der Westsahara ohne die nötige Zustimmung des sahrauischen Volkes tätig sind. Die Bundesregierung unterstützt explizit keine Projekte auf diesem Gebiet der Westsahara.[10] Hier muss auch sichergestellt werden, dass in solchen Fällen die entsprechenden Positionen der Bundesregierung beachtet werden.\r\n\r\nFehlende parlamentarische Beteiligung und Transparenz\r\nWeiterhin bemängeln wir die geplante fehlende parlamentarische Beteiligung bei dem Aufbau und der Aufsicht der Stiftung Generationenkapital. Nach dem Gesetzentwurf sollen im Kuratorium lediglich die beteiligten Ministerien vertreten sein und nicht, analog z. B. zum KENFO-Kuratorium, auch Mitglieder des Bundestages. Auch die etwaige Aufnahme und Ausformulierung von nachhaltigkeits- und menschenrechtsbezogenen Anlagekriterien in einer Anlagerichtlinie soll lediglich den Ministerien obliegen. Wie oben genannt, müssen bereits im Gesetz selbst strenge und konkrete nachhaltigkeits- und menschenrechtsbezogene Anlagekriterien sowie die Bekenntnis zur 1,5°C-Grenze bei der Anlagestrategie festgelegt werden. Die Entscheidung über weitere Details, Umsetzung und Ausgestaltung sowie die Überprüfung dieser ESG-Kriterien muss zudem unter weitreichender parlamentarischer Beteiligung stattfinden. Hierzu sollte das Parlament im Kuratorium vertreten sein. Die Kompetenzen des Kuratoriums müssen z. B. bezüglich der Ausformulierung einer Anlagerichtlinie mit Details zu ESG-Kriterien ausgeweitet werden. Weitere Kompetenzen wie z. B. der Entschluss zur jährlichen Freigabe der vom Bund einzuzahlenden Gelder in das Generationenkapital unter Prüfung der ESG-Kriterien sollten dem Parlament übertragen werden.\r\n\r\nDie Anlage der Gelder, die das Rentensystem mitfinanzieren sollen, ist von höchstem öffentlichem Interesse. Deswegen bemängeln wir die fehlenden Regelungen zur Transparenz im vorgelegten Gesetzesentwurf. Die regelmäßige Veröffentlichung des Portfolios des Generationenkapitals müsste vielmehr zwingend gewährleistet werden.\r\n\r\nStellungnahme als PDF\r\n\r\n[1]     § 4 Abs. 4 WpPG, https://www.gesetze-im-internet.de/wppg/__4.html\r\n\r\n[2]     https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-oesterreich-rente-nachhaltig-finanziert-4206.htm\r\n\r\n[3]     https://correctiv.org/aktuelles/klimawandel/2023/05/11/fossile-energien-pensionsfonds-klimakrise/\r\n\r\n[4]     https://www.urgewald.org/sites/default/files/media-files/urgewald_KENFO-Briefing-2024-de.pdf\r\n\r\n[5]     https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/anja-mikus-wie-die-chefin-des-atomfonds-kenfo-die-rente-aufbessern-soll/100021024.html\r\n\r\n[6]     https://www.boersen-zeitung.de/esg-pro/mikus-verteidigt-kenfo-anlagestrategie-gegen-kritik-von-klimaschuetzern\r\n\r\n[7]     https://www.ohchr.org/en/business-and-human-rights/financial-sector\r\n\r\n[8]     https://mneguidelines.oecd.org/rbc-financial-sector.htm\r\n\r\n[9]     https://rue.bmz.de/rue/themen/fpic-86644\r\n\r\n[10]   https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2023/11/11-048.pdf?__blob=publicationFile&v=4"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013389","regulatoryProjectTitle":"Deutsch-Brasilianisches Atomabkommen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/46/8b/376668/Stellungnahme-Gutachten-SG2411270017.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Kündigung Deutsch-Brasilianisches Atomabkommen\r\nLingen, Gronau, Münster, 5. November 2024\r\n\r\nSehr geehrte Frau Ministerin Baerbock,\r\nsehr geehrte Frau Ministerin Lemke,\r\nsehr geehrter Herr Minister Habeck,\r\n\r\n1975 schloss die Bundesrepublik Deutschland mit Brasilien ein Atomabkommen. Obwohl das Land damals noch eine Militärdiktaktur war, wollte die Bundesregierung Brasilien beim Aufbau einer Atomwirtschaft helfen. Offiziell sollte dies allein friedlichen Zwecken dienen. Von acht anvisierten Reaktoren wurde mit deutscher Hilfe in einem sehr langwierigen und komplizierten Prozess Angra 2 gebaut. Angra 1 war von Westinghouse errichtet worden. Derzeit wird dort eine sicherheitstechnisch umstrittene Verlängerung der Laufzeit von 40 auf 60 Betriebsjahre diskutiert. Zudem wird weiterhin der Bau eines dritten Reaktors (Angra 3) anvisiert.\r\n\r\nAuch wurde bei Resende von Siemens eine Uranbrennstoff- und in Kooperation mit der brasilianischen Marine eine Urananreicherungsanlage errichtet, deren Zentrifugentechnologie der von Urenco im westfälischen Gronau ähnelt.\r\n\r\nEin Großteil der Urananreicherung wurde bislang von Urenco selbst durchgeführt. Gemäß den vom BMUV veröffentlichten Exportgenehmigungen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) geschah dies zumeist in der Urenco-Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau. Die jüngsten Exportgenehmigungen für angereichertes Uran aus Gronau wurden laut BMUV praktisch im jährlichen Rhythmus erteilt − am 14. September 2020, 11. August 2021, 13. Juli 2022 sowie am 28. Juni 2023.\r\n\r\nDoch damit nicht genug: Aus Deutschland werden zudem regelmäßig Brennstäbe aus der Brennelementefabrik in Lingen nach Brasilien exportiert. Laut den vom BMUV veröffentlichten Exportgenehmigungen des BAFA wurden dem Brennelemente-Hersteller Framatome/ANF in Lingen allein in 2023 und 2024 drei solcher Exportgenehmigungen erteilt – am 16. Januar 2023, 12. Dezember 2023 und am 16. Mai 2024. Der aktuellste Transport von Brennstäben von Lingen nach Brasilien fand laut Transportliste des zuständigen Bundesamtes BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) am 21. Mai 2024 statt.\r\n\r\nDamit ist klar: Deutschland ist auch weiterhin sehr aktiv am brasilianischen Atomprogramm beteiligt, ungeachtet aller Sicherheitsrisiken und ungeachtet des für Deutschland beschlossenen Atomausstiegs.\r\nBesorgniserregend ist dabei zudem, dass Brasilien 2022 eine neue Liefer-Vereinbarung für Uran mit Rosatom vereinbart hat. Da bekannt ist, dass sowohl Framatome in Lingen wie auch Urenco in Gronau auf Wunsch ihrer Kunden weiterhin russisches Uran verarbeiten, befürchten wir, dass auch die aktuellen Lieferungen für Brasilien in Deutschland mit russischem Uran verarbeitet werden. Auf diesem Weg würde Deutschland für Rosatom quasi zu einem Mittelsmann, um auf dem Weltmarkt aktiv zu bleiben und seinen geopolitischen Einfluss auszubauen.\r\n\r\nDoch 50 Jahre nach Abschluss des Atomabkommens mit Brasilien ist es Zeit für eine Abkehr vom alten atomfreundlichen Kurs. Derzeit bietet sich turnusgemäß die Gelegenheit, das Atomabkommen mit Brasilien aufzukündigen und 2025 auslaufen zu lassen. Auf eine Anfrage im Bundestag erklärte dazu der Parlamentarische Staatssekretär im BMUV, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, am 16. Oktober in Berlin: „Derzeit wird innerhalb der Bundesregierung die Zukunft des deutsch-brasilianischen Atomabkommens geprüft.“ Man stehe dazu mit der brasilianischen Regierung in Kontakt.\r\n\r\nWir fordern, dass diese Prüfung nun tatsächlich zur Kündigung des Atomabkommens führt und Deutschland seine bisherige Zulieferrolle für das brasilianische Atomprogramm aufgibt.\r\nDie Zeit ist reif für die Abkehr vom nuklearen Irrweg!\r\n\r\nDiesen Offenen Brief unterstützen folgende Organisationen:\r\n\r\nAktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen\r\nBündnis AgiEL – Atomkraftgegner*innen im Emsland\r\nElternverein Restrisiko Emsland\r\nBUND Kreisgruppe Emsland\r\nArbeitskreis Umwelt (AKU) Schüttorf\r\nArbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau\r\nNatur- und Umweltschutzverein Gronau (NUG)\r\nBürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“\r\nBürgerinitiative Umweltschutz Hamm\r\nEine-Welt-Forum Münster\r\nSOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster\r\nUmweltforum Münster\r\nAG Schacht Konrad\r\nAktionsbündnis „Stop Westcastor“ Jülich\r\nAktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim\r\nAntiAtom Bonn\r\nAnti-Atom-Netz Trier\r\nBürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg\r\nFDCL – Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika\r\nMAUS (Messen für Aktiven UmweltSchutz) Trier\r\nPlattform gegen Atomgefahren (PLAGE) Salzburg\r\nUranium Network, Freiburg\r\nWolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe (WWAG)\r\n.ausgestrahlt – gemeinsam gegen Atomenergie\r\nBBU – Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz\r\nBUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) – Bundesverband\r\nBUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) – Landesverband NRW\r\nDachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre\r\nIPPNW – Internationale Ärzt*innen zur Verhütung des Atomkriegs / Ärzt*innen in sozialer Verantwortung\r\nNuclear Free Future Foundation"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013389","regulatoryProjectTitle":"Deutsch-Brasilianisches Atomabkommen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/98/77/378205/Stellungnahme-Gutachten-SG2412020022.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Frau Ministerin Baerbock,\r\nsehr geehrte Frau Ministerin Lemke,\r\nsehr geehrter Herr Minister Dr. Habeck,\r\n\r\nim Jahr 1975 schlossen die deutsche Bundesregierung und die Föderative Republik\r\nBrasilien das deutsch-brasilianische Abkommen über „Zusammenarbeit auf dem Gebiet\r\nder friedlichen Nutzung der Kernenergie“.1 2025 jährt sich diese Vereinbarung zum 50.\r\nMal – aus unserer Sicht ein passender Anlass, um das Abkommen nicht nur kritisch zu\r\nüberdenken, sondern es gänzlich aufzukündigen.\r\n\r\nIhr Parteikollege Jürgen Trittin äußerte bereits vor zehn Jahren in einem Interview mit der\r\nHeinrich-Böll-Stiftung sein Unverständnis dafür, dass die deutsche Bundesregierung\r\nnach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 zwar das Ende der Kernenergie im\r\neigenen Land propagierte, an den bilateralen Atomabkommen mit anderen Ländern\r\njedoch weiterhin festhielt. Den „Ausstieg aus der Atomenergie - national wie international,“\r\nbezeichnete er in diesem Zuge als „Lackmus-Test für eine glaubwürdige, kohärente Politik.“ Dafür spricht auch die lange Liste der Versuche, diesem Abkommen\r\nzwischen Brasilien und Deutschland ein Ende zu bereiten und eine breitere, gesellschaftliche\r\nDebatte zu ermöglichen. Neben entsprechenden Vorstößen von Seiten Ihrer\r\nPartei BÜNDNIS 90/Die Grünen,3 reichen auch die zivilgesellschaftlichen Bemühungen\r\num einen Ausstieg aus dem Abkommen bereits mehr als dreißig Jahre zurück.\r\n\r\nAuch wenn eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Abkommen, seiner\r\nGeschichte und zeitgenössischen Rezeption konstatiert, dass keine der am Abkommen\r\nbeteiligten Parteien noch mit seiner umfassenden Realisierung rechnet (sprich: den\r\nnoch ausstehenden Bau von bis zu fünf weiteren AKWs in Brasilien unter deutscher\r\nBeteiligung), nährt das ungebrochene Aufrechterhalten der Vereinbarung eine Doppelmoral\r\n– und zwar in zweifacher Hinsicht: Zum einen bindet das deutsch-brasilianische\r\nAbkommen die Bundesregierung weiterhin aktiv an eine Technologie, die sie für ihr\r\neigenes Territorium bereits dezidiert für obsolet erklärt hat; zum anderen riskiert die\r\nVereinbarung die Reproduktion kolonialer Machtungleichgewichte, sofern sie den Export\r\ngefährlicher Infrastrukturen nicht auch als Verantwortungsstrukturen oder gar\r\nVerpflichtungen versteht.\r\n\r\nWie eine weitere Untersuchung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zu der\r\ndeutsch-brasilianischen Vereinbarung gezeigt hat, kann eine historische Kontinuität\r\nzwischen dem Nationalsozialismus und dem deutsch-brasilianischen Atomabkommen\r\nvon 1975 nicht abschließend nachgezeichnet werden; gleichzeitig besteht jedoch kein\r\nZweifel daran, dass die Vereinbarung von brasilianischer Seite im Zeichen der damaligen\r\nMilitärdiktatur entstand. Vor diesem Hintergrund halten wir es für zentral, auch die\r\ngegenwärtige Rezeption des Abkommens von Seiten der brasilianischen\r\nZivilgesellschaft mit in die hiesige Beurteilung einzubeziehen.\r\n\r\nIm Januar 2023 besuchte der brasilianische Präsident Luiz Inácio Lula da Silva seinen\r\nargentinischen Amtskollegen Alberto Fernández; im Zuge dieses Trehens adressierten\r\netwa 100 Organisationen und 75 Privatpersonen der brasilianischen Gesellschaft ihren\r\nPräsidenten in einem ohenen Brief. In diesem äußerten die Unterzeichner:innen ihre\r\nSorge vor einem Ausbau des Atomprogrammes in Brasilien, das dem öhentlichen\r\n\r\nWissen nach „stets mit einem parallelen Militärprogramm verknüpft“ gewesen sei. Lula\r\nselbst erklärte wiederholt die friedlichen Absichten des brasilianischen Interesses an\r\nder Nukleartechnologie, jüngst etwa im Rahmen eines Besuchs von Frankreichs\r\nPräsident Emmanuel Macron im März 2024. Zu den Befürchtungen der brasilianischen\r\nGesellschaft äußerte Lula sich bislang jedoch nicht.\r\n\r\nRepräsentant:innen der brasilianischen Anti-Atomkraft-Kampagne (Articulação\r\nAntinuclear Brasileira) erklärten im persönlichen Gespräch mit uns, dass sich ihre\r\nderzeitige Sorge bezüglich des Abkommens mit der deutschen Bundesregierung vor\r\nallem auf die Frage der Reaktorsicherheit und den Umgang mit anderen möglichen\r\nKollateralschäden richtet. Ein Umgang mit Sicherheitslücken oder auch die\r\nVerantwortungslage für mögliche katastrophale Zusammenbrüche dieser „kritischen\r\nInfrastrukturen“ ist nämlich im Abkommen mit der Bundesregierung in keiner Weise\r\ngeregelt. Dazu ein Beispiel: Aktuell kämpfen bspw. Anwohner:innen der Gemeinde\r\nCaldas im Bundesstaat Minas Gerais mit enormen Unsicherheiten: Der Abraumdamm\r\neiner stillliegenden Uranmine vergangenes Jahr gilt seit dem vergangenen Jahr als\r\neinsturzgefährdet; es ist nicht geklärt, wer die Verantwortung für die langfristigen Folgen\r\nträgt – weder für die massiven Gesundheitsrisiken, mit denen sich die Anwohner:innen\r\nbereits heute arrangieren müssen, noch für den Fall eines Zusammenbruchs des\r\nDamms. Wiederholte Dammbrüche in Minas Gerais (v.a. Mariana 2015 und Brumadinho\r\n2019) haben in den letzten zehn Jahren gezeigt, dass es sich bei solchen Konstruktionen\r\num tickende „Zeitbomben“ handelt. Darüber hinaus erscheint die Stabilität derartiger\r\nInfrastrukturen auch wegen zunehmender Extremwetterereignisse in Brasilien (kürzlich\r\netwa die Fluten im Süden des Landes) immer unberechenbarer.\r\n\r\nIn Anbetracht dieser Fakten fordern wir Sie auf, sich dem „Lackmus-Test für eine\r\nglaubwürdige, kohärente Politik“ zu stellen und das deutsch-brasilianische\r\nAtomabkommen turnusmäßig bis zum 18. November 2024 mittels einer diplomatischen\r\nNote aufzukündigen. Beenden Sie das „Bombengeschäft“ mit der brasilianischen\r\nRegierung, damit es zum 18. November 2025 endlich auslaufen kann. Über ein\r\nausführlicheres Gespräch zum Thema im Rahmen eines persönlichen Trehens würden\r\nwir uns sehr freuen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nKoBra – Kooperation Brasilien e.V.\r\nKronenstraße 16a\r\n79100 Freiburg i. Br.\r\n\r\nForschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Laterinamerika e.V. (FDCL)\r\nGneisenaustraße 2a\r\n10961 Berlin\r\n\r\nBrasilien Initiative Berlin (BIB)\r\nc/o FDCL e.V. (s.o.)\r\n\r\nDachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre e.V.\r\nPellenzstr. 39 (Hinterhaus)\r\n50823 Köln\r\n\r\nASW - Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt e.V.\r\nPotsdamer Straße 89\r\n10785 Berlin\r\n\r\nDona Flor e.V.\r\nPostfach 335\r\n79003 Freiburg"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Auswärtiges Amt (AA)","shortTitle":"AA","url":"https://www.auswaertiges-amt.de/de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Koalitionsvereinbarung wahren und angekündigtes Exportverbot für verbotene\r\ngesundheitsschädliche Pestizide durchsetzen\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler,\r\n\r\nmit großer Sorge beobachten wir, dass das von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbarte Exportverbot für bestimmte Pestizide, die in der EU aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind, noch immer nicht umgesetzt wurde. Wir wenden uns an Sie als Hüter des Koalitionsvertrags mit der dringlichen Bitte: Machen Sie sich stark für dieses Exportverbot und finden Sie einen Weg mit den Koalitionsparteien, Widerstände auszuräumen und noch in dieser Legislaturperiode ein Ausfuhrverbot rechtlich zu verankern.\r\n\r\nFrankreich und Belgien haben bereits Gesetze erlassen, die diese Exporte untersagen. Das im September 2023 in Bonn unter deutscher Präsidentschaft beschlossene Global Framework on Chemicals (GFC) hält Staaten dazu an, den Export von Chemikalien zu untersagen, die national verboten sind. Die Konformität eines entsprechenden deutschen Ausfuhrverbots mit europäischem und internationalem Handelsrecht ist bestätigt. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hatte bereits 2020 ausgeführt, dass in Deutschland mit dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) § 25 Abs. 3 Nr. 2 die notwendige Rechtsgrundlage für eine Rechtsverordnung besteht, um die Ausfuhr von Pestizidprodukten mit bestimmten Stoffen in Drittländer zu untersagen [6]. Ein Rechtsgutachten bestätigte dies 2022.\r\n\r\nDas Bundeslandwirtschaftsministerium hat vor über einem Jahr einen entsprechenden Entwurf für eine Ausfuhrverbotsverordnung in die Ressortabstimmung gegeben. Trotz deutlicher Unterstützung von Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze stockt der Prozess seitdem. Wir würden uns von Ihnen eine klare unterstützende Aussage zum Exportverbot wünschen und dass die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird.\r\n\r\nVon Kritiker*innen eines Exportverbots wird die Rechtssicherheit einer auf § 25 Pflanzenschutzgesetz basierenden Durchführungsverordnung angezweifelt und auf eine „rechtssichere“ direkte Verankerung im Pflanzenschutzgesetz verwiesen. In unseren Augen dient dies dazu, den Prozess und damit ein Ende der Exporte hinauszuzögern. Wir fordern Sie auf, unverzüglich eine rechtssichere Ausfuhrverbotsverordnung zu erlassen, um damit endlich den ersten entscheidenden Schritt zur Beseitigung der menschenrechtsverachtenden Doppelstandards zu machen. Darüber hinaus halten wir es für richtig, das Exportverbot im Zuge einer Überarbeitung des Pflanzenschutzgesetzes umfassender zu verankern, um auch die über die Ausfuhrverbotsverordnung nicht erfassten Exporte verbotener, nicht\r\nformulierter Wirkstoffe zu unterbinden. Auch hierfür gibt es bereits Vorschläge, die wir gerne mit Ihnen beraten würden.\r\n\r\nWir haben erfahren, dass die Pestizidhersteller bereits Druck ausüben und Klagen gegen eine Ausfuhrverbotsverordnung androhen. Wir möchten an dieser Stelle darauf verweisen, dass in Frankreich im Vorfeld der Festschreibung des dortigen Exportverbots von der Pestizidindustrie falsche Zahlen über angeblich drohende Arbeitsplatzverluste verbreitet wurden. Tatsächlich ging die Produktion in den wichtigsten betroffenen Produktionsstätten nicht zurück und es wurden keine Arbeitnehmer*innen entlassen. Die Erfahrung aus Frankreich zeigt, wie wichtig es ist, entsprechende Angaben der Industrie sehr kritisch zu prüfen.\r\n\r\nJedes Jahr vergiften sich nachweislich 385 Millionen Menschen durch den Einsatz von Pestiziden, Tausende sterben an den Folgen. Rund 8.000 Tonnen bei uns verbotener Pestizide werden aus Deutschland exportiert und tragen zu diesen Vergiftungen bei. Täglich werden durch diese Pestizide die Menschenrechte auf Gesundheit, angemessene Nahrung, auf einen sicheren Arbeitsplatz und auf eine saubere Umwelt verletzt. Deshalb unterstützen und fordern auch 274 Organisationen aus Afrika, Asien und Lateinamerika ein entsprechendes deutsches Exportverbot. Mit einem Ausfuhrverbot für bestimmte\r\nPestizide würde Deutschland einen Beitrag zum Abbau von Doppelstandards im Pestizidhandel leisten. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft und Beschäftigung in Deutschland wären sehr gering. 2022 machte der Wert der deutschen Exporte von EU-weit verbotenen Pestiziden 4,4 Prozent des Gesamtumsatzes an verkauften Pestiziden für den Landwirtschaftsbereich aus (Inlandsabsatz und Exporte insgesamt). Ein Exportverbot könnte zudem – vorausgesetzt, es wird ohne Schlupflöcher umgesetzt – dringend benötigte\r\nInnovationen in Richtung alternativer, neuer Techniken und biologischer Substanzen vorantreiben.\r\n\r\nDer Export hochgefährlicher Pestizide untergräbt Menschenrechte und gefährdet Umwelt und Biodiversität weltweit. Menschenrechte gelten global für alle. Deutschland hat die Möglichkeit und die Verpflichtung zu handeln. Daher wenden wir uns an Sie, Herr Bundeskanzler: Bitte sprechen Sie mit allen beteiligten Ressorts und setzen Sie sich dafür ein, im Sinne des Koalitionsvertrags eine Einigung zu erzielen. Übergeben Sie den Verordnungsentwurf in die Verbände- und Länderkonsultationen, damit die Verordnung unverzüglich in Kraft treten kann.\r\n\r\nWir würden es begrüßen, wenn Sie uns mitteilen könnten, was Sie in der Sache unternommen haben bzw. in den kommenden Monaten unternehmen werden, um das im Koalitionsvertrag angekündigte, von Tausenden von Menschen eingeforderte und von Hunderten Süd-NGOs unterstützte Exportverbot für verbotene Pestizide in Deutschland auf den Weg zu bringen.\r\n\r\nSehr gerne würden wir die Thematik in einem Gespräch mit Ihnen beraten. Bitte lassen Sie uns wissen, ob diese Möglichkeit besteht."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-22"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)","shortTitle":"BMZ","url":"https://www.bmz.de/de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-20"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. 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CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-19"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}