{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-06-05T20:41:13.222+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R000661","registerEntryDetails":{"registerEntryId":78279,"legislation":"GL2024","version":18,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000661/78279","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4f/03/750845/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R000661-2026-06-05_13-57-29.pdf","validFromDate":"2026-06-05T13:57:29.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2026-05-22T16:49:13.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-09-16T11:54:19.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-18T13:21:03.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-06-05T13:57:29.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":78279,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000661/78279","version":18,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-06-05T13:57:29.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":77199,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000661/77199","version":17,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-05-22T16:49:13.000+02:00","validUntilDate":"2026-06-05T13:57:29.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":70688,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000661/70688","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-01-09T12:46:07.000+01:00","validUntilDate":"2026-05-22T16:49:13.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":64219,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000661/64219","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-08-21T14:22:49.000+02:00","validUntilDate":"2026-01-09T12:46:07.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":58610,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000661/58610","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-20T16:16:26.000+02:00","validUntilDate":"2025-08-21T14:22:49.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":56977,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000661/56977","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-04T14:23:17.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-20T16:16:26.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":44140,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000661/44140","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-09-16T11:54:19.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-04T14:23:17.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. 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Die Standortkosten der deutschen Fluggesellschaften sind das zentrale Thema der BDF-Arbeit. Dazu gehören Flughafenentgelte, Luftsicherheitsgebühren, Flugsicherungsgebühren und die Flugzeugabfertigungskosten bei den Bodenverkehrsdiensten. Um die politischen Rahmenbedingungen für die deutschen Fluggesellschaften zu verbessern, werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundes- und Landesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Landtage geführt. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über die Herausforderungen und Potenziale des Luftverkehrs und formulieren im Rahmen von Verbändebeteiligungen und Anhörungen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrs. Es werden auch Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt. 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Flughäfen). Dieses soll einheitliche gesetzliche Regelungen zur Ausübung von Arbeitskämpfen in diesen Bereichen schaffen, insbesondere durch die Einführung verbindlicher Notdienstvereinbarungen, zeitlicher Begrenzungen, verpflichtender Schlichtungsverfahren sowie angemessener Vorwarnzeiten.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AEROSPACE","de":"Luft- und Raumfahrt","en":"Aerospace"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016607","title":"Senkung Luftsicherheitsgebühren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ziel der Interessenvertretung ist es, eine stärkere staatliche Verantwortung für die Finanzierung der Luftsicherheitskontrollen zu erreichen. 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Weitergehende nationale Anforderungen, insbesondere solche mit zusätzlichen kostenintensiven Auswirkungen, sollen vermieden werden. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AEROSPACE","de":"Luft- und Raumfahrt","en":"Aerospace"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0024574","title":"Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Konnektivität Deutschlands","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die aktuellen geopolitischen Entwicklungen, insbesondere die Sperrung der Straße von Hormus, führen zu erheblichen Problemen bei Versorgung und Preisentwicklung von Kerosin. Seit Beginn des Konflikts hat sich der Kerosinpreis verdoppelt. 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Hohe Regelungsdichte, komplexe Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren sowie nationale Sonderregelungen belasten die Fluggesellschaften erheblich. Sie binden Ressourcen, erschweren Investitionen und schwächen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrs.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AEROSPACE","de":"Luft- und Raumfahrt","en":"Aerospace"},{"code":"FOI_SA_PUBLIC_SERVICE","de":"Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung","en":"Public service"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_PUBLIC_TRANSPORT","de":"Personenverkehr","en":"Public transportation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0024850","title":"Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Regulierung der Flugsicherung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"customTitle":"Referentenentwurf  über die Neuregelung des Rechts des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung","customDate":"2026-04-22","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Verkehr","shortTitle":"BMV","electionPeriod":21,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html"}]},"description":"Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens für die Flugsicherung mit dem Ziel, die wirtschaftliche Regulierung zu stärken, Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten der Luftraumnutzer auszubauen sowie die Effizienz und Nachvollziehbarkeit von Kosten- und Gebührenstrukturen zu verbessern.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung","shortTitle":"BAFG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bafg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_PUBLIC_TRANSPORT","de":"Personenverkehr","en":"Public transportation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AEROSPACE","de":"Luft- und Raumfahrt","en":"Aerospace"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":8,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0002543","regulatoryProjectTitle":"Anpassung LuftSiG für anteilige staatliche Finanzierung der Kosten von Luftsicherheitskontrollen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/33/d8/294199/Stellungnahme-Gutachten-SG2406140060.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Frau Bielefeld,\r\n\r\nim Rahmen der Analyse der Standortkosten am Luftverkehrsstandort Deutschland hatte der BDF am 30. Mai 2024 die seitens des BMDV erbetene Übermittlung von Zahlen, Daten und Fakten zur Entwicklung der Standortkosten termingerecht geliefert. Darüber hinaus bat das BMDV um Maßnahmenvorschläge, die aus Sicht der Verbände dazu beitragen können, die Standortattraktivität zu verbessern und folglich die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland zu stärken.\r\n\r\nHierzu hatten wir mit Schreiben vom 5. Juni 2024 auf die besondere Bedeutung eines sofortigen Belastungsmoratoriums bei den staatlichen Standortkosten, d.h. keine weitere Erhöhung der Luftsicherheitsgebühren, der Flugsicherungsgebühren oder der Luftverkehrsteuer, hingewiesen. \r\n\r\nEin Maßnahmenvorschlag seitens des BDF zur Entlastung bei den staatlichen Standortkosten (hier: die Luftsicherheitsgebühren) beinhaltet die zumindest anteilige Übernahme der Kosten für die hoheitliche Aufgabe der Terror- und Gefahrenabwehr durch den Staat. Luftsicherheitskontrollen gewährleisten nicht nur Sicherheit für die in einem Flugzeug fliegenden Passagiere oder die dort arbeitenden Beschäftigten, sondern öffentliche Sicherheit. Sie sind eine hoheitliche Aufgabe des Staates zur Terror- und Gefahrenabwehr. Eine vollständige Nutzerfinanzierung ist somit nicht sachgerecht - eine (zumindest anteilige) staatliche Finanzierung der Kosten von Luftsicherheitskontrollen angezeigt. \r\n\r\nWir haben weiter in unserem Schreiben darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Grundlagen hierfür zeitnah in dem aktuell vorliegenden Referentenentwurf des BMI zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) geschaffen werden können.\r\n\r\nVor diesem Hintergrund hat der BDF mit Stellungnahme vom 2. April 2024 im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des BMI zum Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) angeregt, mit der vorliegenden Gesetzesänderung in §17a LuftSiG eine Regelung aufzunehmen, die es dem Staat (hier: auch dem Bund) zumindest ermöglicht, abweichend vom Kostendeckungsprinzip aus Gründen des öffentlichen Interesses eine ermäßigte Gebühr festzusetzen (unsere ausführliche Argumentation entnehmen Sie bitte der beigefügten Stellungnahme).\r\n\r\nLeider haben wir nun mit Bedauern feststellen müssen, dass das BMI diesen Vorschlag in seiner neuen Entwurfsfassung gänzlich unberücksichtigt gelassen hat. Daher möchten wir Sie als BMDV dringend bitten, auf das BMI einzuwirken, den seitens des BDF und seiner Mitglieder vorgebrachten Vorschlag in der aktuellen Entwurfsfassung zur Änderung des LuftSiG zu ergänzen bzw. aufzunehmen.\r\n\r\nWir danken Ihnen vorab herzlich für Ihre Unterstützung und verbleiben\r\n\r\nmit freundlichen Grüßen.\r\n\r\n\r\nKaren Bahmata-Kutz\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. WP)","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016605","regulatoryProjectTitle":"Abschaffung der Luftverkehrsteuer","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/36/b6/529216/Stellungnahme-Gutachten-SG2506040013.pdf","pdfPageCount":1,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Frau Parlamentarische Staatssekretärin,\r\nim Namen der deutschen Fluggesellschaften gratuliere ich Ihnen als Präsident des Bundesverbandes\r\nder Deutschen Fluggesellschaften e.V. (BDF) ganz herzlich zu Ihrer Ernennung zur\r\nParlamentarischen Staatssekretärin. Für Ihre neue Aufgabe\r\nwünsche ich Ihnen alles Gute, viel Erfolg und das manchmal notwendige Quäntchen Glück.\r\nDer Luftverkehrsstandort Deutschland befindet sich nach der Corona-Pandemie weiterhin in\r\neiner wirtschaftlich und verkehrlich sehr schwierigen Lage. Die staatlichen Standortkosten aus\r\nLuftverkehrsteuer, Flugsicherungs- und Luftsicherheitsgebühren haben sich gegenüber dem\r\nNiveau vor der Pandemie mehr als verdoppelt und sind wesentliche Ursache dafür, dass der\r\nLuftverkehrsstandort Deutschland weiterhin deutlich unter dem Verkehrsaufkommen von 2019\r\nbleibt. Damit rangiert Deutschland im europäischen Vergleich auf einem der letzten Plätze,\r\nwährend andere große Luftfahrtnationen bereits über dem Vor-Corona-Niveau liegen.\r\nDie neue Bundesregierung hat diese negative Entwicklung und die damit einhergehenden Gefahren\r\nfür die Konnektivität des Wirtschafts- und Tourismusstandorts Deutschland erkannt und\r\nin der Koalitionsvereinbarung erste wichtige Schritte zur Stärkung des Luftverkehrsstandorts\r\nDeutschland beschlossen – allen voran die Rücknahme der letzten Erhöhung der Luftverkehrsteuer.\r\nDie entschiedene Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Schritte eilt – denn der\r\nLuftverkehrsstandort Deutschland verliert auch 2025 weiter an Boden gegenüber den anderen\r\neuropäischen Ländern. Ich würde mich daher sehr über die Möglichkeit eines persönlichen\r\nGesprächstermins freuen, um mit Ihnen über die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung sowie\r\nweiterer Entlastungs- und Optimierungsschritte im Bereich der Luftsicherheit zu sprechen.\r\nBis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-06-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016605","regulatoryProjectTitle":"Abschaffung der Luftverkehrsteuer","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/67/86/741369/Stellungnahme-Gutachten-SG2605220023.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Frau,\r\n\r\nder Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am 13. November 2025 beschlossen: „Die Luftverkehrsteuer wird zum 1. Juli 2026 auf das Niveau vor der Erhöhung zum 1. Mai 2024 gesenkt.“\r\n\r\nDer am 1. April 2026 im Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes greift diesen Beschluss zwar auf, setzt ihn aber aus Sicht des BDF nicht konsequent und präzise um. Hierfür müssten im parlamentarischen Verfahren noch zwei zentrale Anpassungen vorgenommen werden.\r\n\r\n1. Absenkung auf das tatsächliche Niveau vor dem 1. Mai 2024\r\n\r\nWenn die Luftverkehrsteuer entsprechend des Koalitionsbeschlusses „auf das Niveau vor der Erhöhung zum 1. Mai 2024“ zurückgeführt werden soll, müssen die Steuersätze \r\n\r\n-\t12,48 EUR (Anlage‑1‑Länder),\r\n-\t31,61 EUR (Anlage‑2‑Länder),\r\n-\t56,91 EUR (übrige Länder).\r\n\r\nbetragen. Diese Sätze galten vor dem 1. Mai 2024. \r\n\r\nDie im Gesetzentwurf vorgesehenen Steuersätze von 13,03 EUR, 33,01 EUR und 59,43 EUR bilden dieses Niveau dagegen nicht ab, da sie die auf Grundlage der Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung erfolgten Absenkungen der Jahre 2021 bis 2024 nicht berücksichti-gen.\r\n\r\n2. Wiedereinführung des Absenkungsmechanismus nach § 11 Abs. 2 LuftVStG\r\n\r\nEine konsequente Rückkehr „auf das Niveau vor der Erhöhung zum 1. Mai 2024“ erfordert zudem, den damals geltenden Absenkungsmechanismus nach § 11 Abs. 2 LuftVStG wieder vollumfänglich zur Anwendung zu bringen und die Referenzgröße für das Steueraufkommen wieder auf den Wert 1,75 Mrd. EUR festzulegen.\r\n\r\nDer Mechanismus verknüpft die Luftverkehrsteuer mit den staatlichen Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel für den Luftverkehr. Er vermeidet eine doppelte CO₂-Bepreisung des Luftverkehrs. Aus diesem Grund wurde er seinerzeit vom Gesetzgeber ein-geführt und bis zur Erhöhung am 1. Mai 2024 beibehalten.\r\n\r\nWir regen deshalb an, § 11 Abs. 2 LuftVStG wie folgt zu fassen:\r\n\r\n„Das Bundesministerium der Finanzen wird ab 2026 ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Bun-desministerium für Verkehr und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Steuersätze nach Absatz 1 je-weils mit Wirkung zu Beginn eines Kalenderjahres prozentual abzusenken. Die prozentuale Absenkung errechnet sich aus dem Verhältnis der jeweiligen Einnahmen des Vorjahres aus der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten zu 1,75 Milliarden Euro. Die Einnahmen aus der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden auf Basis der Einnahmen des jeweils ersten Halbjahres des Vorjahres geschätzt. Der abgesenkte Steuersatz wird auf volle Cent gerun-det.“\r\n\r\nWir bitten Sie, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für eine korrekte und vollständige Umsetzung des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 13.11.2025 einzusetzen, die Steuersätze entsprechend anzupassen und den Absenkungsmechanismus wiedereinzufüh-ren.\r\n\r\nFür einen persönlichen Austausch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-04-09"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016606","regulatoryProjectTitle":"Streikgesetz für Unternehmen der Daseinsvorsorge und kritischen Infrastruktur","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fb/79/529218/Stellungnahme-Gutachten-SG2506040008.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Herr Vorsitzender,\r\nals Luftverkehrswirtschaft verknüpfen wir mit der avisierten Regierungsbildung von Union und SPD große Hoffnungen. Das bezieht sich auf die so dringend erforderliche Entlastung bei den nationalen Standortkosten, um die Konnektivität Deutschlands und seiner Regionen wieder als integrierten Teil wirtschaftlicher Prosperität zu verstehen. Darüber hinaus appellieren wir nachdrücklich an Sie, es zur echten politischen Priorität zu erklären, die wettbewerbsverzerrende Klimapolitik der EU zulasten von Heimat-Airlines und unserer Flughäfen zu korrigieren („Fit for 55”). Zu beiden Aspekten liegen Ihren Fachpolitikern die konkreten Vorschläge unserer Branche vor. Der eigentliche Anlass für dieses Schreiben ist allerdings ein anderer: Wir haben zu Beginn dieser Woche erneut massive Einschränkungen des Luftverkehrs in Deutschland infolge sog. Warnstreiks erlitten. Der sich hierin ausdrückende missbräuchliche Umgang mit dem Streikrecht muss unseres Erachtens endlich zu politischen Konsequenzen im Bereich der kritischen Infrastruktur führen. Es ist offensichtlich unverhältnismäßig, wenn eine Tarifauseinandersetzung, die sich im Kern auf den öffentlichen Dienst bezieht, sich in dieser Art und Dimension auf im Grunde genommen konfliktferne Sektoren auswirkt, die für unser Land zentral sind. Der immense Schaden trifft Branchen, die nicht einmal als Tarifpartner agieren. Wir regen daher an, die Koalitionsverhandlungen dafür zu nutzen, ein Streikgesetz für Unternehmen der Daseinsvorsorge/kritischen Infrastruktur zu initiieren. Es muss ein neues Verständnis über das „Wie” der Streikausübung geben, das bestimmte Sektoren mit soliden Notdienstvereinbarungen schützt, zeitliche Leitplanken setzt sowie eine verpflichtende Schlichtung und angemessene Vorwarnzeiten definiert und regelt. Vergleichbare Regelungen gibt es u. a. in unseren europäischen Nachbarländern. Die nationalen und internationalen Kunden der deutschen Luftverkehrswirtschaft drohen bereits unverhohlen damit, unser Land aufgrund seiner ausgeuferten Streikkultur zu meiden und künftig noch stärker über ausländische Drehkreuze zu fliegen.\r\nFür eine Berücksichtigung danken wir Ihnen im Namen aller BDL-Mitgliedsunternehmen sehr.\r\nFür einen weiteren Diskurs stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-06-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016607","regulatoryProjectTitle":"Senkung Luftsicherheitsgebühren","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/87/60/529220/Stellungnahme-Gutachten-SG2506040014.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Frau Cademartori, sehr geehrter Herr Bartol,\r\n\r\nder Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD enthielt seiner-zeit unter dem Abschnitt „Luftverkehr“ eine bedeutsame Vereinbarung der Koalitionäre zum Thema Luftsicherheitskontrollen wie folgt:\r\n„Luftsicherheitskontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe. Daher soll der Staat mehr strukturelle Verantwortung und Anteile der in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für die Sicherheit der Menschen beim Fliegen übernehmen. Wir werden gleichzeitig die bestehende Organisation und Aufgabenwahrnehmung und -verteilung für die Luftsicherheit begutachten und konzeptionelle Vorschläge erarbeiten lassen, um diese in Deutschland einheitlicher und effizienter zu gestalten.“\r\nLeider sind diese Vereinbarungen in der 19. Legislaturperiode nie umgesetzt worden, weshalb die darin enthaltenen Zielstellungen heute aktueller und dringlicher denn je sind:\r\n-\tDie Kosten für die Luftsicherheitskontrollen sind seit dem Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode vom 07.02.2018 um weitere 230 Mio. EUR auf 970 Mio. EUR gestiegen und erreichen in diesem Jahr ein Rekordhoch – bei im Übrigen weniger Passagieren als 2018.\r\n\r\n-\tMit der Anhebung des Gebührendeckels von 10 EUR auf 15 EUR pro Passagier ab 2025 und perspektivisch auf 20 EUR pro Passagier ab 2028 hat der Bund nicht „mehr strukturelle Verantwortung und Anteile der in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für die Sicherheit der Menschen“ übernommen, sondern deutlich weniger.\r\n\r\n-\tAuch die Begutachtung der bestehenden Organisationen und Aufgabenwahrnehmung hat seinerzeit nicht zu einer einheitlicheren und effizienteren Gestaltung geführt. Im Gegenteil: Mit der nur teilweisen Überführung der Zuständigkeit auf die Flughäfen (nur Frankfurt, Berlin und Köln/Bonn sind heute in der Organisationsverantwortung für die Luftsicherheitskontrollen) hat sich die Uneinheitlichkeit in der Aufgabenwahrnehmung von Bund, Ländern und Flughäfen verstärkt – zu Lasten der Gesamteffizienz des Systems in Deutschland.\r\nDie deutschen Fluggesellschaften im BDF haben vor diesem Hintergrund Kernforderungen im Bereich der Luftsicherheitskontrollen formuliert, die insgesamt unter der Überschrift „Reduzierung der Kosten für die Luftsicherheit“ stehen und im Einzelnen beinhalten:\r\n-\tLuftsicherheit ist Terrorismus- und Gefahrenabwehr und damit eine klassische hoheitliche Aufgabe, deshalb sollte der Staat anteilig die Hälfte der (Personal-)Kosten übernehmen.\r\n\r\n-\tTrotz einheitlichem europäischem Rahmen für die Luftsicherheit werden EU-Standards in Deutschland oft übererfüllt. Deshalb muss bei der Luftsicherheit weiter die (Personal-)Effizienz gesteigert werden.\r\n\r\n-\tDie Anhebung des Gebührendeckels für Sicherheitskontrollen muss rückgängig gemacht werden.\r\nVor dem Hintergrund, dass sich die Koalitionäre aus CDU, CSU und SPD bereits einmal einig waren, entsprechende Änderungen bei der Kostentragung sowie der Organisations- und Aufgabenwahrnehmung der Luftsicherheitskontrollen umzusetzen, möchten wir Sie herzlich bitten, diese Zielstellungen erneut in die Koalitionsvereinbarung für die 21. Legislaturperiode auf-zunehmen und setzen auf eine erneute Einigungsfähigkeit unter den (gleichen) Koalitionären. Aus unserer Sicht spräche auch nichts dagegen, dies mit der gleichen oder einer wortlautähnlichen Formulierung zu tun wie im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode.\r\nWir sind überzeugt, dass eine substanzielle Kostenentlastung des Luftverkehrsstandorts Deutschland bei den Kosten für die Luftsicherheitskontrollen auch eine entsprechend positive Wirkung auf die post-pandemische Erholung des Luftverkehrs in Deutschland erzeugen würde, die bislang weit hinter der Erholung in den anderen europäischen Ländern zurückgeblieben ist.\r\nFür Ihre Unterstützung danke ich Ihnen vorab sehr herzlich und stehe Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDr. Michael Engel\r\nGeschäftsführer\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-06-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019189","regulatoryProjectTitle":"Reform der EU-Fluggastrechteverordnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/52/fc/605403/Stellungnahme-Gutachten-SG2508210007.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Herr Bundesminister,\r\nerlauben Sie uns, Sie in einer wichtigen europapolitischen Angelegenheit um Ihre kurzfristige Unter-stützung zu bitten. Wir adressieren dieses Anliegen bereits seit vielen Jahren, möchten aber mit Blick auf die aktuelle Debatte auf die Wichtigkeit einer reformorientierten Position der Bundesregierung für die deutsche und europäische Luftverkehrswirtschaft hinweisen.\r\nIm Europäischen Rat wird gegenwärtig die EU-Fluggastrechteverordnung (261/2004) verhandelt. Eine Reform ist längst überfällig, um die durch Richterrecht vollkommen überdehnte Rechtslage wieder auf ein Niveau zu bringen, das praxistauglich ist und juristische Unklarheiten mindestens reduziert und die operative Zuverlässigkeit verbessert.\r\nDer Entwurf der polnischen Ratspräsidentschaft sieht zahlreiche Verbesserungen zugunsten einer aus-gewogenen Regelung vor. Zentraler Bestandteil des Vorschlags ist eine Anhebung der Schwellenwerte für Entschädigungsansprüche auf mindestens fünf Stunden (Kurzstrecke) bzw. neun Stunden (Lang-strecke). Dieser Kerngedanke wurde bereits vor vielen Jahren auf Basis einer umfangreichen Folgen-abschätzung von der EU-Kommission formuliert und empfohlen.\r\nAus unserer Sicht ist dieser Reformschritt wichtig und sachgerecht: Zahlreiche Verspätungsgründe las-sen sich innerhalb der aktuell geltenden Drei-Stunden-Grenze nicht beheben. Eine Annullierung des betroffenen Fluges bleibt unter den geltenden regulatorischen Bedingungen häufig die einzige Option. Für Passagiere sind Annullierungen jedoch das ungünstigste Szenario, weil sie ihre Reisepläne vereiteln. Dies gilt insbesondere für gering frequentierte Strecken, bei denen eine kurzfristige Umbu-chung oft nicht möglich ist.\r\nEine Anhebung der Zeitschwelle würde den Interessen der Verbraucher, möglichst pünktlich an ihr Ziel zu kommen, Rechnung tragen. Gleichzeitig berücksichtigt eine solche Regelung die betriebliche und wirtschaftliche Realität und hält Airlines an, drohende Flugausfälle aktiv abzuwenden.\r\nDer aktuell kolportierte Vorschlag aus den Ressorts – distanzunabhängig eine pauschale Entschädi-gung i. H. v. 300 Euro ab 3 Stunden Verspätung vorzusehen – würde sich als zusätzliches Konjunktur-programm u.a. für die Staatsairlines aus der Türkei und der Golfregion auswirken. Das hängt mit den Details der geltenden Regulierung (bzw. EuGH-Rechtsprechung) sowie den unterschiedlichen Ange-botsprofilen der Airlines zusammen (Schwerpunkt auf der Langstrecke). Ein solcher Vorschlag ist be-sonders unverständlich, wenn man bedenkt, dass die aktuelle Regulierung ohnehin den Wettbewerb verzerrt. Denn europäische Fluggesellschaften werden von der Verordnung derzeit – trotz vergleichba-rer Sachverhalte – spürbar schlechter gestellt als ihre außereuropäische Konkurrenz. Die Wettbe-werbsposition der EU-Carrier im internationalen Luftverkehr wird damit einmal mehr geschwächt. Diese Verzerrung will der Entwurf der polnischen Ratspräsidentschaft zumindest reduzieren und da-mit den europäischen Luftverkehr im internationalen Wettbewerb stärken.\r\nDie Bundesregierung ist mit dem Versprechen angetreten, die Konnektivität ab Deutschland und Eu-ropa zu verbessern und Maßnahmen für fairen Wettbewerb im Luftverkehr zu ergreifen.\r\nEine klare deutsche Position pro fünf und neun Stunden wäre ein erster wichtiger Schritt zur Umset-zung dieses Vorhabens unter gleichzeitiger Berücksichtigung der legitimen Interessen der Verbrau-cher. Wir erlauben uns, eine Kopie dieses Schreibens an den Bundesminister für Verkehr  und die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz  weiterzuleiten.\r\nFür Rückfragen stehen wir Ihnen und Ihrem Haus gern zur Verfügung.\r\nMit Blick auf ein baldiges Gespräch verbleiben wir\r\nmit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-05-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021928","regulatoryProjectTitle":"Novellierung Luftsicherheitsgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b3/4a/679932/Stellungnahme-Gutachten-SG2601090004.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes – Bitte um Nicht-Aufnahme der vom Bundesrat vorgeschlagenen ID-Checks in den Gesetzesentwurf der Bundesregierung\r\n\r\nSehr geehrter, \r\nmit diesem Schreiben wenden wir uns an Sie in Ihrer Funktion \r\n\r\nDer Bundesrat hat in seiner 1060. Sitzung am 19.12.2025 beschlossen, im Rahmen der von der Bundesregierung vorgelegten Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes verpflichtende Identitätsüberprüfungen durch Fluggesellschaften (sog. ID-Checks) in das Gesetz aufzunehmen. Die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes wurde am 18.12.2025 in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten (BT-Drucksache 21/3252) und im Anschluss zur weiteren Beratung in die Ausschüsse — federführend in den Innenausschuss — überwiesen.\r\nWir möchten Sie ausdrücklich bitten, der Aufforderung des Bundesrates nicht zu folgen und keine verpflichtenden ID-Checks in das Luftsicherheitsgesetz aufzunehmen.\r\nNach unserer Auffassung erzeugen die vorgeschlagenen ID-Checks keinen sicherheitsrelevanten Mehrwert. Sie tragen nicht zur Gefahrenabwehr im Sinne der EU-Verordnung 300/2008 bei, welche einheitliche Mindeststandards für die Luftsicherheit in der EU definiert, um ein hohes Schutzniveau gegen terroristische Bedrohungen zu gewährleisten. Auch die EU-Kommission bewertet ID-Checks nicht als sicherheitssteigernde Maßnahme.\r\nZudem bestehen erhebliche rechtliche Bedenken. Die Identitätsfeststellung ist eine hoheitliche Aufgabe und sollte nicht auf private Luftfahrtunternehmen übertragen werden. Diese verfügen weder über entsprechende Befugnisse noch über Zugang zu Fahndungs- oder No-Fly-Listen. Ein verlässlicher Identitätsabgleich unmittelbar am Gate ist damit faktisch kaum umsetzbar.\r\nAuch in der praktischen Umsetzung wären verpflichtende ID-Checks nur mit erheblichem Aufwand für die Luftverkehrsunternehmen realisierbar. Das Bord- und Bodenpersonal ist nicht zur Dokumentenprüfung ausgebildet; zusätzliche Kontrollen würden die Abläufe spürbar verlangsamen. Nach aktuellen Schätzungen wären bundesweit rund 10.000 zusätzliche Mitarbeitende erforderlich; die jährlichen Mehrkosten für die Luftverkehrsunternehmen würden bei etwa 200 Mio. Euro liegen – ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn.\r\nBereits heute stehen den Behörden wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung: Bei konkreten Hinweisen können kurzfristig gezielte Kontrollen durch die Bundespolizei erfolgen. Zudem ermöglichen die 24 bis 48 Stunden vor Abflug von den Fluggesellschaften an die Bundespolizei übermittelten Fluggastdaten risikobasierte Maßnahmen, ohne den Boardingprozess zusätzlich zu belasten.\r\nWichtig ist uns in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass sich die Bundesregierung bereits mehrfach intensiv mit der Thematik befasst hat. Im Bundeskabinett wurde am 27.08.2025 eine Stellungnahme zur entsprechenden Bundesratsinitiative beraten – mit dem Ergebnis und dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu ID-Checks noch nicht abgeschlossen ist. Diese Position der Bundesregierung hat weiterhin unverändert Bestand, denn in der Kabinettssitzung vom 07.01.2026 wurde bei den Beratungen zu einer Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bunderates nochmals bekräftigt, dass die rechtlichen, praktischen und sicherheitsrelevanten Fragen weiterhin sorgfältig geprüft werden (müssen) und die Position der Bundesregierung noch nicht final feststeht. \r\nDie vorgeschlagene Maßnahme des Bundesrats ist auch europapolitisch nicht kohärent: Innerhalb des Schengenraums bestehen bei anderen Verkehrsträgern keine systematischen Identitätsprüfungen. Folgerichtig sieht der Referentenentwurf der Bundesregierung für die Änderungen am Luftsicherheitsgesetz keine Regelungen für ID-Checks vor.\r\nVor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einzusetzen, dass verpflichtende ID-Checks nicht in das Luftsicherheitsgesetz aufgenommen werden.\r\nFür ein Gespräch oder eine vertiefende Darstellung unserer Position stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-01-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021929","regulatoryProjectTitle":"Regelungen zu Luftsicherheitsstandards nach dem Luftsicherheitsgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/77/dc/679934/Stellungnahme-Gutachten-SG2601090005.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Herr \r\n\r\n\r\nseit Anbeginn der Regierungsarbeit der Koalition aus CDU/CSU und SPD setzt sich das Bundesministerium mit aller Kraft dafür ein, dass die enormen Standortkostenbelastungen im Luftverkehr reduziert und die entsprechenden Ziele aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt werden. \r\n\r\n\r\nAnstatt die Standortkostenbelastung zu reduzieren, hat das Bundesministerium des Innern (BMI) vor kurzem den Luftsicherheitsbehörden der Bundesländer einen Entwurf für eine neue Perimeterschutz-Verordnung zur informellen Vorabstimmung vorgelegt. Mit dieser Verord-nung möchte das BMI den sieben größten deutschen Passagierflughäfen sowie dem Flugha-fen Leipzig/Halle neue Vorgaben für die Eigensicherungspflichten der Flughäfen machen.\r\n\r\nDie im Entwurf vom BMI vorgelegte Verordnung würde ein weiteres Mal einseitig für den deutschen Luftverkehrsstandort zusätzliche, kostenintensive Anforderungen vorgeben, die über das hinausgehen, was bereits in der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt in der Europäischen Union geregelt ist. Die-se Verordnung enthält bereits europäische Vorgaben für die Eigensicherung der Flughäfen.\r\n\r\nEin deutscher Alleingang würde erneut zu „Gold-Plating“ bestehender europäischer Standards führen und nicht nur die Standortkosten in Deutschland weiter erhöhen, sondern erneut zusätzliche Bürokratie schaffen. Dabei hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, bestehen-de Bürokratie abzubauen und neue Bürokratie zu vermeiden. \r\n\r\n \r\nDie neue Perimeterschutz-Verordnung des BMI würde die ohnehin überhöhten staatlichen Standortkosten durch Steuern und Gebühren weiter erhöhen. Die vom BMI veranschlagten 20 Mio. EUR Kosten für die Erfüllung der Vorgaben sind deutlich zu niedrig taxiert. Tatsächlich wären für die Umsetzung der Vorgaben der Perimeterschutz-Verordnung Investitionen im deutlich dreistelligen Millionenbereich erforderlich. Diese Investitionen würden nicht nur die Flughäfen finanziell erheblich belasten, sondern über eine Weiterverrechnung in den Flughafenentgelten auch die Fluggesellschaften, die an den betroffenen Flughäfen operieren.\r\n\r\nIm Ergebnis dreht die Perimeterschutz-Verordnung die Kostenspirale, die bereits heute den Luftverkehrsstandort Deutschland erheblich belastet, ein Stück weiter. Dadurch droht den einzelnen Flughafenstandorten ein weiterer Verlust von Verkehren. Nicht zuletzt aus diesem Grund lehnen nicht nur die Flughäfen, sondern auch die deutschen Fluggesellschaften eine solche Verordnung in Gänze ab.\r\n\r\nDie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigte Entlastung des Luftverkehrs steht weiterhin aus. Stattdessen droht bereits jetzt für 2026 ein weiterer Anstieg bei den Flugsicherungsgebühren sowie teilweise auch bei den Luftsicherheitsgebühren an den BMI-Standorten. Statt Bürokratie abzubauen, wird neue Bürokratie geschaffen – erneut sollen bestehende europäische Standards mit einem nationalen „Goldrand“ versehen werden, der dem Luftverkehrsstandort Deutschland weiteren Schaden zufügen würde.\r\n\r\nDie durch die geplante Perimeterschutz-Verordnung vorgesehene Verringerung des mittler-weile bereits eingedämmten Risikos des Eindringens durch Aktivisten in die Sicherheitsbereiche der Flughäfen muss und kann durch andere, kostenneutrale Maßnahmen wie z.B. einer höheren Strafbarkeit sowie einer schnelleren Justiz wirksam adressiert werden.  \r\n\r\nDas BMI kann die Perimeterschutz-Verordnung nur im Einvernehmen mit dem BMV erlas-sen. Wir möchten Sie aus den dargelegten Gründen bitten, einer solchen Verordnung nicht zuzustimmen. Die eigentliche Bedrohung an den deutschen Flughäfen kommt aus der Luft durch unkooperative Drohnen. Aus unserer Sicht sollte eine wirksame Detektion und Abwehr von Drohnen als eine hoheitliche Aufgabe der Terror- und Gefahrenabwehr in der Zuständigkeit der Polizeien vom dafür zuständigen Bundesinnenministerium mit höchster Priorität vorangebracht werden.\r\n\r\nDie derzeit stattfindende informelle Abstimmung des BMI mit den Bundesländern gibt unseres Erachtens die Gelegenheit diesbezüglich ein klares Signal an das BMI zu geben.\r\n\r\nWir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-07"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}