{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-07T18:20:44.091+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R000660","registerEntryDetails":{"registerEntryId":72692,"legislation":"GL2024","version":16,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000660/72692","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ee/f0/696628/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R000660-2026-02-19_11-44-21.pdf","validFromDate":"2026-02-19T11:44:21.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-30T15:12:51.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-19T17:47:48.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-18T13:14:30.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-02-19T11:44:21.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":72692,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000660/72692","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-19T11:44:21.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":72125,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000660/72125","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-09T15:17:17.000+01:00","validUntilDate":"2026-02-19T11:44:21.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":72119,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000660/72119","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-09T15:13:09.000+01:00","validUntilDate":"2026-02-09T15:17:17.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":72109,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000660/72109","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-09T14:45:19.000+01:00","validUntilDate":"2026-02-09T15:13:09.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":72090,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000660/72090","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-09T12:25:04.000+01:00","validUntilDate":"2026-02-09T14:45:19.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":72085,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000660/72085","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-09T11:29:44.000+01:00","validUntilDate":"2026-02-09T12:25:04.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":60249,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000660/60249","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-30T15:12:51.000+02:00","validUntilDate":"2026-02-09T11:29:44.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":49670,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000660/49670","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-10T14:40:42.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-30T15:12:51.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":49669,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000660/49669","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-01-24T17:20:02.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-10T14:40:42.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":38078,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000660/38078","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-19T17:47:48.000+02:00","validUntilDate":"2025-01-24T17:20:02.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. 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(MIRO) ist ein Dachverband mit Regionalverbänden, in denen rund 1.600 Unternehmen mit rund 2.700 Steinbrüchen und Kieswerken zusammengeschlossen sind. Grundlagen der Arbeit des Verbands sind die Vernetzung und der Erfahrungsaustausch seiner Mitglieder in den Fachbereichen Technik, Normung, Arbeitssicherheit, Rohstoffsicherung, Umweltschutz, Steuern, Logistik, Forschung sowie Aus- und Weiterbildung. Als Fachverband informieren wir die Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik mithilfe von Positionspapieren über die Potenziale und die Herausforderungen der heimischen Gesteinsindustrie und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen, um die Versorgung Deutschlands mit Gesteinsrohstoffen auch für die Zukunft zu sichern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt. 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Deutschland kann sich zu 100 Prozent selbst mit Sand, Kies, Quarzkiesen und Natursteinprodukten wie Schotter und Splitten selbst versorgen. Da die Rohstoffe standortgebunden sind, bedarf es einer priorisierten Berücksichtigung in den Abwägungsprozessen im Raumordnungsgesetz und im Baugesetzbuch.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Raumordnungsgesetz","shortTitle":"ROG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008"},{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0002209","title":"Ausweitung der Möglichkeiten zum Einsatz von Floating PV-Anlagen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Unternehmen der Gesteinsindustrie liefern nicht nur die Rohstoffe, die für den Umbau unseres Energiesystems benötigt werden, die Rohstoffbetriebe planen auch selbst auf den rekultivierten Nachfolgeflächen den Bau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Auf diese Weise könnten die eigenen betrieblichen Anlagen mit erneuerbarem Strom versorgt wie auch in die lokalen Stromnetze eingespeist werden. Hierfür bedarf es einer Ausweitung der Möglichkeiten des Zubaus im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Baugesetzbuch.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"},{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003237","title":"Der Bundesverband Mineralische Rohstoffe e. V. spricht sich für eine bessere Verwertung mineralischer Abfälle aus.","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die restriktiven Auslegungen zum Produktstatus von recycelten mineralischen Abfällen im Eckpunktepapier des BMUV zu einer Abfallende-Verordnung führen zu weniger Kreislaufwirtschaft und mehr Deponierung. Dies zeigt eine Prognos-Umfrage, die auch MIRO unterstützt hat. Um mehr RC-Material im Kreislauf zu halten müssen alle mineralischen Abfälle, die wirtschaftlich verwertbar sind, auch verwertet und eingesetzt werden. Dabei müssen Energie-, Wasser- und Transportaufwand für die Aufbereitung der Abfälle berücksichtigt werden. Nur so können Ressourcen geschont werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke","shortTitle":"ErsatzbaustoffV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ersatzbaustoffv"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022383","title":"Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs  und Genehmigungsverfahren für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Versorgung mit mineralischen Rohstoffen ist geologisch gesehen auf Jahrzehnte möglich, jedoch zunehmend durch überlange und komplexe Genehmigungsverfahren gefährdet. Erforderlich sind verbindliche Fristen mit Genehmigungsfiktion, die Integration und Standardisierung der Umweltprüfungen, eine flächendeckende Digitalisierung der Verwaltungsabläufe sowie eine Straffung von Instanzenzug im Klageverfahren, aufschiebender Wirkung und gerichtlicher Prüftiefe. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verwaltungsverfahrensgesetz","shortTitle":"VwVfG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg"},{"title":"Verwaltungsgerichtsordnung","shortTitle":"VwGO","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo"},{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"},{"title":"Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG","shortTitle":"UmwRG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/umwrg"},{"title":"Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung","shortTitle":"UVPG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg"},{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"},{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"},{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten","shortTitle":"BBodSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg"},{"title":"Raumordnungsgesetz","shortTitle":"ROG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022384","title":"Sachgerechte und praktikable Umsetzung des EU Soil Monitoring Law im Bundes Bodenschutzgesetz","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die nationale Umsetzung des Soil Monitoring Law (SML) erfolgt vor dem Hintergrund eines bereits gut ausgebauten bodenschutzrechtlichen Systems. Die Umsetzung sollte daher strikt 1:1 erfolgen, ohne zusätzliche materielle oder verfahrensrechtliche Anforderungen zu schaffen. Doppelstrukturen, neue Berichtspflichten oder parallele Erhebungssysteme sind zu vermeiden. Hochwertige heimische Lagerstätten müssen weiterhin verlässlich nutzbar bleiben; neue Klassifizierungen oder Bewertungsmaßstäbe mit faktischer Ausschlusswirkung sind auszuschließen. Die Praxis des dynamischen Umgangs mit Böden – einschließlich Umlagerung, Rekultivierung und Verfüllungen – ist anzuerkennen und konsistent in der BBodSchV auszugestalten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten","shortTitle":"BBodSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg"},{"title":"Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung","shortTitle":"BBodSchV 2023","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschv_2023"},{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"},{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"},{"title":"Raumordnungsgesetz","shortTitle":"ROG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022389","title":"BImSchG zielgerichtet nachschärfen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Mit der Novelle der 9. BImSchV wurden Erleichterungen eingeführt. In der Praxis bestehen jedoch weiterhin Defizite bei Fristensicherheit, Verfahrensdisziplin, digitaler Einheitlichkeit und der verbindlichen Nutzung elektronischer Medien. MIRO fordert daher die Einführung vorläufiger Genehmigungen bei behördlicher Fristüberschreitung, eine klare Feststellung des Vollständigkeitsdatums, verbindliche eAkte Standards, eine stringente Behördenbeteiligung bei Fristversäumnissen, bundeseinheitliche Regeln zur Online Auslegung sowie eine straffere Öffentlichkeitsbeteiligung. Zudem sollen Beschleunigungsinstrumente wie vorzeitiger Beginn und Vorbescheid systematisch auf Rohstoffgewinnungsanlagen übertragen werden, um Planbarkeit und Verfahrenssicherheit zu stärken.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"},{"title":"Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes","shortTitle":"BImSchV 9","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_9"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022390","title":"Privilegierung von Recycling- und schwimmenden Photovoltaikanlagen im Außenbereich","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"MIRO fordert eine gezielte Anpassung des § 35 BauGB. Recyclinganlagen sollen im Außenbereich privilegiert werden, da Rohstoffgewinnungsstätten optimal integrierte Standorte bieten. Zudem soll die Nutzung solarer Strahlungsenergie insbesondere auf ehemaligen Rohstoffgewinnungsstätten, Deponien, Brach- und Konversionsflächen sowie auf Baggerseen (schwimmende PV-Anlagen) privilegiert werden. Dadurch entfallen aufwändige Bauleitplanverfahren, Verfahrensdauern werden verkürzt und die Energiewende beschleunigt, ohne zusätzlichen Flächendruck auszulösen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022391","title":"Natur auf Zeit - Rechtsverordnung zu BNatSchG rechtssicher, schlank und praxistauglich ausgestalten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Rohstoffgewinnungsstätten bieten bedeutende Potenziale für die Biodiversität. Mit der BNatSchG Novelle 2021 wurde erstmals eine Legalausnahme für „Natur auf Zeit“ geschaffen und das BMUV ermächtigt, per Rechtsverordnung die Anforderungen für nutzungsintegrierten Artenschutz in Gewinnungsstätten festzulegen. MIRO fordert nun, diese Verordnung zügig, rechtssicher und schlank zu gestalten, um dynamischen Naturschutz während des laufenden Betriebs zu ermöglichen. Grundlage bieten die Ergebnisse des BfN Forschungsvorhabens 2025, das konkrete Inhalte, Maßnahmen und Vollzugsanforderungen beschreibt. Die Rechtsverordnung muss einfache Anzeigeverfahren, praktikable Durchführungspläne und ein kontrollierbares, aber unbürokratisches Monitoring sicherstellen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022392","title":"Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: Realistische Rohstoffziele und Sicherung mineralischer Primärrohstoffe","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Nationale Kreislaufwirtschaft zielt auf eine erhebliche Reduzierung des Primärrohstoffverbrauchs und eine deutliche Steigerung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen. Für den Bereich mineralischer Gesteinskörnungen zeigen die aktuellen Zahlen jedoch, dass die Menge der verfügbaren Sekundärrohstoffe nur etwa 13 Prozent des Gesamtbedarfs decken kann. MIRO betont daher, dass Sekundärrohstoffe eine wichtige Ergänzung, jedoch kein Ersatz für Primärrohstoffe sind. Die Zielvorgaben der NKWS dürfen die Versorgungssicherheit nicht gefährden und müssen ein klares Bekenntnis zur heimischen Rohstoffgewinnung enthalten.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022393","title":"Die Erstellung des nationalen Widerherstellungsplans: Ausgewogene Anwendung der NRR ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Erstellung des deutschen Wiederherstellungsplans zur Anwendung der EU Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (NRR) muss ambitionierte ökologische Ziele mit zunehmenden Flächenansprüchen in Einklang bringen. Der Plan darf keine faktischen Vorwirkungen oder Ausschlusswirkungen entfalten, die andere wesentliche Nutzungen – insbesondere die standortgebundene Rohstoffgewinnung – verdrängen. Die Gesteinsindustrie ist ein zentraler Partner bei der Zielerreichung: Sie liefert unverzichtbare mineralische Rohstoffe für Energiewende, Leitungsbau, Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen und trägt durch Renaturierung, ökologische Aufwertung und „Natur auf Zeit“ bereits heute signifikant zur Biodiversität bei. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"},{"title":"Raumordnungsgesetz","shortTitle":"ROG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022394","title":"UmwRG Novelle praxistauglich ausrichten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Umwelt Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) wirkt als prozessuales Steuerungsinstrument erheblich auf Dauer, Planbarkeit und Investitionssicherheit rohstoffbezogener Verfahren, insbesondere bei UVP pflichtigen Vorhaben und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen. MIRO fordert eine klare Missbrauchsprüfung, eine stärkere Bindung des gerichtlichen Prüfprogramms an substantiierte Rügen, eine Klagebefugnis mit lokaler Präsenz, ein verlässliches Fristenregime mit zusätzlichen Beschleunigungsinstrumenten sowie das Entfallen der Aufschiebenden Wirkung von Wiederspruch und Anfechtungsklage gegen Gewinnungsvorhaben der Gesteinsindustrie. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG","shortTitle":"UmwRG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/umwrg"},{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"},{"title":"Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung","shortTitle":"UVPG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022395","title":"Anpassung des WHG zur Ermöglichung schwimmender Photovoltaikanlagen auf Baggerseen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Schwimmende Photovoltaikanlagen auf Abgrabungsgewässern bieten erhebliches Potenzial für die Nutzung erneuerbarer Energie in der Gesteinsindustrie zur Eigenversorgung als auch zur regionalen Netzeinspeisung. Die 2022 im Wasserhaushaltsgesetz eingeführten pauschalen Begrenzungen - maximal 15 Prozent Flächenbegrenzung und 40 m Uferabstand - führen jedoch zu einer deutlichen Einschränkung nutzbarer Potenziale. MIRO fordert daher, die Beschränkungen deutlich anzuheben und zudem die Genehmigungslaufzeit schwimmender PV-Anlagen auch über das Ende der Gewinnung hinaus sicherzustellen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"},{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"},{"title":"Bundesberggesetz","shortTitle":"BBergG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022396","title":"Rohstoffsicherung im Raumordnungsgesetz stärken durch Überragendes öffentliches Interesse ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Vor dem Hintergrund zusätzlicher Bau- und Sanierungsimpulse (z.B. durch das SVIK und das InvZuG) fordert der Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V., die Sicherung und Gewinnung standortgebundener Gesteinsrohstoffe im ROG klar zu priorisieren. Dazu soll in § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG der Rohstoffsicherung und -gewinnung der Status des Überragenden öffentlichen Interesses zugewiesen werden, um Abwägungen gegenüber privilegierten Infrastrukturen rechtssicher \"aus Augenhöhe\" zu stellen. Zudem soll das BMWSB auf Basis des § 17 Abs. 3 ROG einen Bundes-Raumordnungsplan \"Rohstoffsicherung\" per Rechtsverordnung erlassen, der eine bedarfsunabhängige, langfristige Vorsorgefestlegung für Vorranggebiete nationaler Bedeutung trifft und einheitliche Abwägungsgrundsätze vorgibt.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Raumordnungsgesetz","shortTitle":"ROG 2008","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022616","title":"Einzelfallprüfungen nach § 52 WHG statt pauschaler Verbote","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Ein Teil der oberflächennahen Rohstofflagerstätten liegt in oder im Umfeld von Wasserschutzgebieten. § 52 WHG verpflichtet die Behörden ausdrücklich zu einer fallbezogenen Prüfung, in der der Gewässerschutz und die Belange der Rohstoffgewinnung gegeneinander abgewogen werden. In mehreren Bundesländern werden jedoch pauschale Verbote oder flächenhafte Ausschlüsse ausgesprochen, die die bundesrechtlich zwingend vorgesehene Abwägung vollständig verdrängen. Dies führt zu Rechtsunsicherheit, unverhältnismäßigen Beschränkungen, erheblichen Verfahrenshindernissen und zunehmenden Versorgungsengpässen. Eine bundesrechtskonforme, risikobasierte Anwendung des § 52 WHG ist daher unabdingbar, um den Schutz der Trinkwasserversorgung als auch die Versorgung mit mineralischen Rohstoffen zu gewährleisten.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"},{"title":"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland","shortTitle":"GG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022617","title":"BBodSchG: Rechtssichere Länderöffnungsklausel schaffen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die bayerische Verfüllpraxis hat sich als fachlich anerkanntes, praxistaugliches System zur umweltverträglichen und ressourcenschonenden Verwertung mineralischer Bauabfälle bewährt. Zwar ermöglicht § 8 Abs. 8 BBodSchV formal länderspezifische Abweichungen, die Regelung ist jedoch ohne ausdrückliche Ermächtigung im BBodSchG verfassungsrechtlich zweifelhaft. Seit 2024 führt diese ungeklärte Rechtslage zu erheblicher Unsicherheit und stockendn Genehmigungsverfahren. Es bedarf daher einer klaren gesetzlichen Grundlage im BBodSchG, um den Ländern die erforderliche Regelungskompetenz rechtskonform zu übertragen und die Fortführung etablierter Verfüllkonzepte dauerhaft zu sichern. Dies dient sowohl der Rohstoff- und Bauwirtschaft als auch einer nachhaltigen Flächenentwicklung.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten","shortTitle":"BBodSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg"},{"title":"Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung","shortTitle":"BBodSchV 2023","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschv_2023"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":14,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0002208","regulatoryProjectTitle":"Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Gewinnungsbetriebe der Gesteinsindustrie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bf/8e/291067/Stellungnahme-Gutachten-SG2406130034.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) \r\n\r\nMIRO-Forderungen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren \r\n\r\nDer am 6. November 2023 beschlossene Pakt für Planungs-, und Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern wird begrüßt. Insbesondere die Einführung von Stichtagsregelungen, fakultativen Erörterungsterminen, Standardisierungen statt Einzelfallprüfungen und reduzierten Prüfschritten könnten tatsächlich einen Beitrag zum versprochenen Bürokratieabbau und zur Beschleunigung leisten. Wir bitten Sie deshalb die Ankündigungen entsprechend rechtsverbindlich umzusetzen.\r\nSchnelle und effiziente Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auch bei der Rohstoffgewinnung zu einem Standortvorteil für Deutschland werden. Mineralische Rohstoffe Sande, Quarzsande und Kiese wie auch Naturstein werden nicht nur für den Bau von Wohnungen in Deutschland benötigt, sondern insbesondere auch für den Ausbau von Erneuerbaren Energien. Primärrohstoffe finden sich z.B. in den Fundamenten und den Türmen von Windkraftanlagen, in jeder Solarzelle, in jedem elektrischen Leiter wieder. Zudem sind sie für die Zuwegungen zu den und innerhalb der Wind- und Solarparks unabdingbar. Auch für die Verlegung der Kabel im Untergrund bedarf es entsprechender Spezialsande. Weiterhin sind mineralische Rohstoffe integraler Bestandteil der Verkehrswende: So sind insbesondere für den geplanten Ausbau des Schienennetzes erhebliche Rohstoffmengen erforderlich. \r\n\r\nZunächst zur Ausgangssituation \r\nFehlende Genehmigungen. Die Genehmigungen für die Unternehmen der Gesteinsindustrie unterscheiden sich in zwei Punkten von denen anderer Unternehmen: Zum einen ist die Gewinnung standortgebunden, d.h. die Tätigkeit der Betriebe ist an Standorte mit qualitativ hochwertigen Lagerstätten gebunden und kann nicht beliebig an anderer Stelle ausgeführt werden. Zum anderen benötigen die Gewinnungsbetriebe in regelmäßigen Abständen Genehmigungen für Anschluss- oder Neuaufschlussflächen. Unsere Gewinnungsbetriebe gewinnen Rohstoffe nicht nur nach dem Bundesberggesetz und länderspezifischen Abgrabungsgesetzen, sondern auch nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesnaturschutzgesetz und weiteren fachrechtlichen Vorschriften. Nach einer gewissen Zeit sind die Rohstoffe gewonnen und die Betriebe benötigen eine neue, sich zeitlich unmittelbar anschließende Genehmigung, um weiterhin Rohstoffe gewinnen und diese im bestehenden Werk aufbereiten zu können. Erhalten sie diese Genehmigungen nicht oder nicht rechtzeitig, so muss der Betrieb eingestellt, die Maschinen veräußert und die Mitarbeiter entlassen werden. Mit diesem Szenario rechnen derzeit viele unserer Unternehmen. Denn vielerorts werden Anschluss- oder Neuaufschlussgenehmigungen nicht erteilt oder die Genehmigungsverfahren dauern zum Teil deutlich länger als zehn Jahre. \r\nEs verwundert daher nicht, dass die Zahl der Gewinnungsbetriebe in Deutschland seit Jahren kontinuierlich abnimmt. Hatten wir im Jahr 2011 noch 3160 Gesteinsbetriebe in Deutschland, waren es 2021 nur noch 2695. Das ist ein Rückgang um 15 Prozent in zehn Jahren. \r\nDie sinnvolle regionale Versorgungsstruktur ist gefährdet. Das vom BMWK in Auftrag gegebene EY-Gutachten  „Genehmigungsverfahren zum Rohstoffabbau in Deutschland“ vom 10.12.2022 kommt zum Ergebnis, dass die Versorgungslage in Bezug auf Sand und Kies seit 2016 bereits (regional) angespannt und die Versorgung für die nächsten 25+ Jahre klar gefährdet ist. Zudem kann in allen betrachteten Rohstoffgruppen über die nächsten 25 Jahre und länger eine Gefährdung der Versorgungslage eintreten. Problematisch ist die Versorgungslage bereits in den Regionen Dresden, im Großraum Berlin, in der Region Köln und im mittleren Donautal, wie auch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in ihrer Studie von Dezember 2022  feststellt. Die Genehmigungsverknappung droht auch bereits am Niederrhein und in der Mittel-Elbe-Region, so die Rückmeldung aus unserer Mitgliedschaft. Bezahlbarer Wohnraum, die Sanierung der Infrastruktur, der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Versorgung der Industrie können nicht mehr verbrauchsnah sichergestellt werden, wenn hier die politische Unterstützung fehlt.\r\nDie Transportwege werden länger. Gesteinsrohstoffe sind relativ preisgünstige aber schwere Massengüter. Da die Transportkosten sehr schnell den Warenwert, der auf dem Lkw liegt, übersteigen, hat sich historisch ein Versorgungsnetz mit vielen Gewinnungsstätten entwickelt. Die Rohstoffe werden in der Regel in einem Umkreis von nur 30 bis 50 km geliefert. Die Ausdünnung der derzeit noch guten, dezentralen Versorgungstruktur schreitet aber wie geschildert voran. Damit einhergehend werden die Transportwege zu den Baustellen und Verbrauchern länger. Der große Vorteil der regionalen, dezentralen Versorgung mit kurzen Lieferwegen und geringem CO2-Ausstoß, wie er sich ganz natürlich im Markt entwickelt hat, wird immer mehr aufs Spiel gesetzt. \r\nGesteinsrohstoffe für die Transformation - Transformation in den Gesteinsbetrieben. Für das Gelingen der Transformation in Deutschland ist die verbrauchsnahe Gewinnung und Lieferung von mineralischen Rohstoffe essenziell. Nicht nur werden die Gesteinskörnungen für den Umbau der Energienetze sowie für den Bau der erneuerbaren Energieanlagen benötigt, die rund 2700 Werke des Bundesverband MIRO befinden sich selbst mitten in der Transformation: Rohstoffunternehmer wollen nachhaltiger werden und PV-Freiflächenanlagen wie auch schwimmende Solaranlagen und zunehmend auch Windkraftanlagen auf ihren Rohstoffgewinnungsflächen nutzen. \r\n\r\nAus Sicht MIROs sind die im Folgenden vorgeschlagenen Änderungen notwendig, um den Bedarf an heimischen Gesteinsrohstoffen auch zukünftig zu sichern:\r\nBeschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Unternehmen der Gesteinsindustrie\r\nim Einzelnen:\r\n\tGesetzliche Priorisierung für eine sichere Versorgung mit heimischen Rohstoffen\r\n\r\nFür die Rohstoffgewinnung ist eine gesetzliche Priorisierung beispielsweise im Raumordnungsgesetz einzuräumen, damit Bedarfe, gedeckt und die Rechts- und Planungssicherheit für Gewinnungsbetriebe deutlich erhöht werden können.\r\nDem besonderen Wirtschaftszweig der Gewinnung standortgebundener Rohstoffe wendet sich § 2 Abs. 2 Nr. 4 S. 4 ROG zu. Standortgebundene Rohstoffe sind mineralische Rohstoffe, wie Sande, Quarzsande, Kiese und Naturstein. Die raumordnungsplanerischen Grundsätze gemäß § 2 Abs. 2 ROG dienen der inhaltlichen und räumlichen Konkretisierung des Fachrechts. Sie entfalten insofern Verbindlichkeit, als ihre Berücksichtigung in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen rechtlich geboten ist. Für diejenigen Rohstoffe, die nicht dem Bundesberggesetz unterfallen – in der Regel Sande und Kiese –, kommt der Raumordnung zentrale Bedeutung bei der planerischen Steuerung der Rohstoffgewinnung zu, weil für diese Rohstoffe keine Fachplanung existiert. Mit der Ergänzung soll herausgestellt werden, dass vor allem für heimische Rohstoffe entsprechend ihres Vorkommens vorrangig dort raumplanerisch festzulegen sind, wo sich der Rohstoff befindet. Ziel ist es dabei, dass die Versorgung mit mineralischen Rohstoffen regional, und damit insbesondere verbrauchsnah sichergestellt wird. Nur so können Transportwege so kurz wie möglich gehalten werden und ein eng maschiges Rohstoffgewinnungsnetz zukünftig aufrechterhalten werden, was insbesondere für den Schutz von Klima und Umwelt erforderlich ist. Eine langfristige und bedarfsunabhängige Versorgung mit Gesteinsrohstoffen kann auf diese Weise gesichert und Überplanungen der standortgebundenen Lagerstätten so verhindert werden.\r\n\r\nDaher bedarf es einer Ergänzung in § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 5 - neu -: \r\n\r\n„Die Rohstoffsicherung und -gewinnung steht im überragenden öffentlichen Interesse und dient der Versorgungssicherheit.“ \r\n\r\noder\r\n\r\nErgänzung des § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG in blau:\r\n„Es sind die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen verbrauchsnah zu schaffen.“ \r\nFolgeergänzung des § 13 Abs. 5 Nr. 2 b) ROG in blau:\r\n„Nutzungen im Freiraum wie verbrauchsnahe Standorte für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen,“\r\n\r\n\r\n\tPrivilegierung von schwimmenden Photovoltaikanlagen im Außenbereich \r\n\tPrivilegierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Folgeflächen der\r\nmineralischen Rohstoffgewinnung und auf Deponien, Brach- und Konversionsflächen \r\n\r\nFreiflächen- und Floating-PV -Anlagen erlauben eine schnelle Skalierung des Zubaus mit solarer Strahlungsenergie. Die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen ist insbesondere auf den von der Gesteinsindustrie zur Gewinnung von Rohstoffen gepachteten oder erworbenen Flächen und bei der Folgenutzung sowohl dauerhaft als auch vorübergehend möglich. Für eine Erweiterung der Flächenkulisse sowie einen beschleunigten Zubau ist eine Änderung der derzeitigen gesetzlichen Regelungen zwingend notwendig: \r\nDe lege lata ist für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in Betrieben der Gesteinsindustrie immer zwingend ein aufwändiges Planungsverfahren (Raumordnungsplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) vor dem (Bau-) Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, da sich die rohstoffgewinnenden Gesteinsbetriebe fast ausschließlich im Außenbereich befinden. Die Verfahrensdauer beläuft sich hierbei auf bis zu ca. fünf Jahre und steht somit im Widerspruch zu einer beschleunigten Energiewende.\r\nEine Privilegierung von solarer Strahlungsenergie auf ehemaligen Gewinnungsflächen mineralischer Rohstoffe und auf Deponien, Brach- und Konversionsflächen im Außenbereich hat den Vorteil, dass grundsätzlich die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen des Vorhabens gesichert sind. Von einem Bebauungsplanverfahren kann somit abgesehen und das Bauvorhaben nach erfolgter Anzeige und positiver Stellungnahmen durch die Fachbehörden umgesetzt werden. Die Privilegierung ist zum einen auf vorbelasteten Flächen wie Deponien, Brach- und Konversionsflächen wie auch auf ehemaligen Rohstoffgewinnungsflächen (= Folgeflächen) zu beschränken. Letztere dienen der Umsetzung der Rekultivierung und/oder dem Ausgleich des Rekultivierungsziels. \r\nDie Potentiale zur Installation von Photovoltaikanlagen sind im Zusammenhang mit Rohstoffgewinnungsstätten jedoch deutlich größer und können erst durch Anpassungen im BauGB gehoben werden. Die von Ihnen beabsichtigte Vereinfachung für den Ausbau der Freiflächen-Fotovoltaik - siehe Seite 15 des Pakts - kann lediglich baurechtliche Hemmnisse für typisierte Standard-PV-Freiflächenanlagen abbauen. PV-Freiflächenanlagen, die auf ehemaligen Rohstoffgewinnungsflächen bzw. auf Betriebsflächen von Rohstoffgewinnungsflächen angedacht sind, befinden sich oft in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gewinnungsstätte, welche ohnehin zumeist im Außenbereich liegen. Dies gilt ebenso für Deponie- Brach- und Konversionsflächen. PV-Freiflächenanlagen wie auch schwimmende PV-Anlagen auf Baggerseen sind deshalb durch ihren örtlichen Bezug zur Gewinnungsstätte außenbereichsadäquat. Darüber hinaus reihen sich PV-Freiflächenanlagen in unmittelbarer Nähe der Gewinnungsstätte in die Typik des § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB ein und sollten dort somit auch in § 35 BauGB rechtlich verortet werden.\r\nSchwimmende PV-Anlagen (Floating-PV) sind ebenso im Außenbereich zu privilegieren. Schließlich befinden sich die dafür genutzten Baggerseen in der Regel wie die Gewinnungsstätte selbst (Nassauskiesung), a priori im Außenbereich. Die Flächen der Baggerseen in Deutschland bieten ein beachtliches Potenzial für schwimmende PV-Anlagen. Die BayWa r.e., als ein führender Anbieter von schwimmenden Solaranlagen in Europa, schätzt das Potenzial für Floating-PV in Deutschland auf über 2 GWp, wenn 10 Prozent der für Floating-PV geeigneten künstlichen Seen bedeckt ist und Ausschlusskriterien wie Natur- und Landschaftsschutz, Erholung/Freizeitaktivitäten etc. berücksichtigt werden. Mit dem erzeugten Solarstrom würden mehr als eine Million Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Diese Annahme basiert auf einer Studie des Fraunhofer ISE, die das technische Potenzial auf 56 GWp und das wirtschaftlich-nutzbare Potenzial auf 2,74 GWp schätzt. Dabei könnten unsere Betriebe einerseits ihren Energiebedarf auf regenerativen Strom umstellen und gleichzeitig würde ein Großteil des produzierten Stroms den anliegenden Gemeinden und Gewerben zur Verfügung gestellt werden können. Aus diesem Grunde sind Gemeinden, Stadtwerke etc. an einer Zusammenarbeit interessiert. Gleichzeitig kann dadurch die Akzeptanz der Rohstoffgewinnung gesteigert werden.\r\nIn diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass das Potenzial speziell zur Installation von schwimmenden PV-Anlagen durch Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz nochmals erhöht werden kann. Die pauschale Beschränkung der Belegung mit schwimmenden PV-Modulen auf 15 % der Seefläche, die mit dem sog. Osterpaket (2022) in § 36 Abs. 3 WHG Eingang fand, ist wirtschaftlich und ökologisch nicht zu begründen und ist aufzulösen. Ebenso ist der pauschale Uferabstand von 40 Meter in § 36 Abs. 3 WHG deutlich zu reduzieren. Der Zuschnitt eines Baggersees kann so ungünstig sein, dass ein Abstand der schwimmenden PV-Anlage von 40 Metern zu allen Seeseiten nicht möglich ist. Ein näheres Heranbauen an eine Seeseite kann aber erforderlich sein, um die Anlage sinnvoll im Baggersee zu platzieren (in der Nähe des Wechselrichters, Verankerung, Verschattung, Windanfälligkeit) und ggfs. auch Revisionen einfacher zu ermöglichen. \r\nPV-Anlagen werden derzeit in der Regel im Zusammenhang mit der Gewinnungsstätte nur dann genehmigt, wenn die Stromversorgung dem eigenen Betrieb dient (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Die Potenziale gehen jedoch oft weit darüber hinaus. Vor dem Hintergrund der Ausbauziele für Erneuerbare Energien seitens des Bundes, sollten diese Potenziale ausgeschöpft werden. Nur eine zusätzliche Privilegierungsregelung in § 35 BauGB kann bewirken, dass über den eigenen ortsgebundenen gewerblichen Betrieb hinaus, Photovoltaik-Strom ins Netz der öffentlichen Versorgung gespeist werden darf. \r\nUnternehmen der Gesteinsindustrie betreiben auch Deponien, die sich aufgrund ihrer Bodenbeschaffenheit und Statik in der Regel eher für PV-Anlagen als für Windkraftanlagen eignen. Im Zusammenhang mit Gewinnungsstätten befinden sich Deponien typischerweise im Außenbereich, so dass auch hierfür eine Privilegierung von Photovoltaik im Außenbereich sinnvoll ist.\r\nDarüber hinaus sollten ehemalige Rohstoffgewinnungsflächen, auf denen PV-Anlagen installiert sind, als landwirtschaftliche Nutzfläche anerkannt werden, wenn sich unter der Anlage eine Wiese befindet, die beweidet wird oder gemäht werden muss, da diese somit der Landwirtschaft zugutekommt. Die Bauanzeigen könnten durch eine neu zu schaffende zentrale Stelle genehmigt werden, die sich ausschließlich mit Anzeigen für PV und Anträgen für Windkraftanlagen auseinandersetzt. \r\n\r\nDaher bedarf es in § 35 BauGB folgender Ergänzung in blau:\r\n§ 35  \r\n(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es\r\n5. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie nach Maßgabe des § 249 oder der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wasserenergie oder der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung schwimmender Photovoltaikanlagen dient,\r\n8. der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient\r\n(c) auf ehemaligen Rohstoffgewinnungsflächen, Deponien, Brach- und Konversionsflächen, oder\r\n\r\nDaher bedarf es in § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG einer Änderung des WHG in blau:\r\n§ 36 \r\n(3) Eine Solaranlage darf nicht errichtet und betrieben werden \r\n1.   in und über einem oberirdischen Gewässer, das kein künstliches oder erheblich verändertes Gewässer ist, und \r\n2.   in und über einem künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer, wenn ausgehend von der Linie des Mittelwasserstandes \r\na)   die Anlage mehr als 40 Prozent der Gewässerfläche bedeckt oder \r\nb)   der Abstand zum Ufer weniger als 10 Meter beträgt.\r\n\r\n\r\n\tPrivilegierung von Anlagen z.B. Recyclinganlagen im Zusammenhang mit der Gewinnungsstätte \r\n\r\nWesentliche Zahlen zum Recycling in der Übersicht: In Deutschland werden jährlich in rund 2.700 Kiesgruben und Steinbrüchen rund 485 Mio. t Gesteinskörnungen aus Naturstein, Kies und Sand sowie Quarzsanden und -kiesen in nachfragegerechten Körnungen produziert, welche zusammen mit rund 77 Mio. t Recycling-Körnungen sowie etwa 23 Mio. t Industriellen Nebenprodukten den jährlichen Bedarf an Gesteinskörnungen von insgesamt 585 Mio. t decken. Des Weiteren fallen jährlich ca. 220 Mio. t mineralische Bauabfälle an, von denen rund 90 % im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verwertet werden und auf diese Weise im Stoffkreislauf bleiben. Technologisch und materialbedingt lassen sich aus den für die Verwertung geeigneten Mengen etwa 77 Mio. t Recyclingbaustoffe/-körnungen herstellen. Etwa 120 Mio. t sind Boden und Steine (Bodenaushub). Mit den 77 Mio. t Recyclingkörnungen kann die jährliche Nachfrage nach Gesteinskörnungen zu rund 13,2 % gedeckt werden .\r\nPrimärrohstoff- und Sekundärrohstoffgewinnung wird schon jetzt von Unternehmen zusammen gedacht. Die Praxis zeigt oftmals, dass Kommunen eine Recyclinganlage z.B. für mineralische Bauabfälle weder im Gewerbe- noch im Industriegebiet realisieren. \r\nEine Recyclinganlage für mineralische Bauabfälle bietet sich jedoch gerade in der Nähe einer Gewinnungsstätte von mineralischen Primärrohstoffen an, da rezykliertes Material (z.B. RC-Baustoffe im Sinne der Ersatzbaustoffverordnung - EBV) mit mineralischen Primärrohstoffen an Ort und Stelle (z.B. aus der Kiesgrube oder einem Steinbruch) gemischt werden kann, um RC-Baustoffgemische im Sinne der EBV herzustellen und als RC-Baustoffgemische im Sinne der EBV in Verkehr zu bringen. Damit steht die Recyclinganlage in einem engen Zusammenhang mit der Gewinnungsstätte und sollte daher auch genehmigt werden dürfen, wenn sie sich aufgrund der Nähe zur Gewinnungsstätte im Außenbereich befindet. Im Zusammenhang mit der Gewinnung von Rohstoffen schließt dies nicht nur die aktive Gewinnungsstätte ein, sondern auch die damit zusammenhängenden Folgenutzungsflächen. Die Nutzung der RC-Körungen schont zugleich die Lagerstätten, ganz im Sinne der Ressourcenschonung.\r\nHinzu kommt, dass für die sortenreine Getrennthaltung, Beprobung und Lagerung des Bau- und Abbruchmaterials große Flächen benötigt werden, was die Anlage ebenso als außenbereichsadäquat qualifiziert. Laut der bisherigen Erfahrungen unserer Mitglieder, stehen jedoch für die räumlichen Größen diesbezüglicher RC-Aufbereitungsanlagen nicht genügend Flächen im Rahmen von Gewerbe- und Industriegebieten zur Verfügung. Nach derzeitigem Diskussionsstand der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie 2030 soll mehr als bisher recycelt werden, wozu insbesondere eine große Anzahl von Bauschutt-Recyclinganlagen erforderlich sind. \r\nGerade vor dem Hintergrund der Bestrebungen der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie 2030 der Bundesregierung, kann hier die heimische mineralische Rohstoffgewinnung einen wertvollen Beitrag zur Ressourcenschonung und effizienten Ressourcennutzung leisten.\r\n\r\nDaher bedarf es in § 35 BauGB folgender Ergänzung in blau: \r\n§ 35\r\n(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es\r\nNr. 10 im Zusammenhang mit der Gewinnung von Rohstoffen dem Recycling, der Verwertung oder der Weiterverarbeitung dient.\r\n\r\n\r\n\r\nBerlin, 24.01.2024\r\n\r\nBundesverband Mineralische Rohstoffe e. V. (MIRO),  \r\nLuisenstr. 45, 10117 Berlin \r\nTel.:\t0175 6995498\r\nE-Mail:\tfunk@bv-miro.org\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nÜber den Bundesverband MIRO\r\nMIRO vertritt die Interessen der Hersteller von Kies-, Sand- Quarzsand- und Natursteinprodukten. Die rund 1.600 Unternehmen mit fast 2.700 Werken und 22.500 Mitarbeitern sind in allen Regionen Deutschlands verteilt tätig. Sie stellen sicher, dass die jährliche Nachfrage nach den mengenmäßig wichtigsten Rohstoffen von etwa 500 Mio. t auf kurzen Transportwege verbrauchernah bedient werden kann. Gesteinsrohstoffe wie Kies, Sand und Naturstein werden für die Erstellung von Wohn- und anderen Gebäuden sowie für den Bau und Erhalt von Verkehrswegen benötigt. Produkte aus dem Industriemineral Quarz werden von vielen Industriezweigen, wie zum Beispiel der Glasindustrie, nachgefragt. Im wahrsten Sinne des Wortes bilden die Rohstoffe der Gesteinsindustrie die Basis unseres modernen Lebens.\r\nMIRO ist registrierter Interessenvertreter gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung und hält sich an den gesetzlichen Verhaltenskodex des Lobbyregistergesetz. Die Eintragung im Lobbyregister besteht unter der Registernummer R000660. Erfahren Sie mehr unter www.bv-miro.org\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) \r\n\r\nMIRO vertritt die Interessen der Hersteller von Kies-, Sand- Quarzsand- und Natursteinprodukten. Die rund 1.600 Unternehmen mit fast 2.700 Werken und 22.500 Mitarbeitern sind in allen Regionen Deutschlands verteilt tätig. Sie stellen sicher, dass die jährliche Nachfrage nach den mengenmäßig wichtigsten Rohstoffen von etwa 500 Mio. t auf kurzen Transportwegen verbrauchernah bedient werden kann. Gesteinsrohstoffe wie Kies, Sand, Quarzkiese und Naturstein werden für die Herstellung von Baustoffen und somit für die Erstellung von Wohn- und anderen Gebäuden sowie für den Bau und Erhalt von Brücken und Verkehrswegen aller Art benötigt. Produkte aus dem Industriemineral Quarz werden von vielen Industriezweigen, wie zum Beispiel der Glasindustrie, nachgefragt. Im wahrsten Sinne des Wortes bilden die Rohstoffe der Gesteinsindustrie die Basis unseres modernen Lebens.\r\n\r\n\r\nStellungnahme zu den Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung\r\nsowie dem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zu einer Verordnung zum Abfallende\r\n19. Juni 2024 \r\n\r\nDer Bundesverband Mineralische Rohstoffe (MIRO) spricht sich entschieden für eine bessere Verwertung aller mineralischen Abfälle aus. MIRO ist damit Teil einer Initiative von insgesamt acht Branchenverbänden und Interessengemeinschaften. Diese haben jetzt die eindeutigen Ergebnisse einer gemeinsam beauftragten Umfrage zum Einsatz von Ersatzbaustoffen veröffentlicht. \r\nDie Umfrageergebnisse der Prognos-Befragung (von 457 Unternehmen, Behörden, Dienstleistern und sonstigen Fachleuten) zeigen deutlich, dass die Umsetzung eines Produktstatus für alle mineralischen Ersatzbaustoffe in allen Materialklassen zu einer Erhöhung der Einbaumengen und einer besseren Verwertungsquote führen würde. Wenn nur ausgewählte Materialklassen als Produkt gelten, würden auch nur diese verstärkt nachgefragt. Andere Materialklassen, die weiterhin als „Abfall“ gelten, müssten vermehrt auf Deponien entsorgt werden. Dies steht im klaren Widerspruch zu den Zielen einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.\r\n\r\nProdukte statt Abfall\r\nMIRO betont, dass das Recycling mineralischer Bauabfälle nicht als Konkurrenz zur Gewinnung und Nutzung von Primärrohstoffen gesehen werden darf. Vielmehr stellt es eine sinnvolle Ergänzung dar, um die Ressourceneffizienz zu steigern und die Umwelt zu entlasten. Dennoch wird man ohne mineralische Rohstoffe aus Steinbrüchen, Sand- und Kiesgruben auch in Zukunft nicht auskommen. Mehr als 85 Prozent der Nachfrage wird mit Primärrohstoffkörnungen gedeckt. Um mehr RC-Material im Kreislauf zu halten ist es aber von entscheidender Bedeutung, dass alle mineralischen Abfälle, die wirtschaftlich verwertbar sind, auch tatsächlich verwertet und eingesetzt werden. Dabei müssen Energie-, Wasser- und Transportaufwand mitgedacht werden. Nur so können wir Ressourcen schonen und die Abfallmengen auf Deponien mindern.\r\n\r\nVerbindliche Regelungen notwendig\r\nDie Ergebnisse der Prognos-Umfrage verdeutlichen die Notwendigkeit klarer und verbindlicher Regelungen, um die Verwertung mineralischer Abfälle zu fördern. Dies würde nicht nur die Kreislaufwirtschaft stärken, sondern auch die Rechtssicherheit und Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen erhöhen. MIRO wird weiterhin aktiv daran arbeiten, die Interessen seiner Mitglieder und der gesamten Branche zu vertreten, um eine nachhaltige und ressourceneffiziente Zukunft zu sichern.\r\n\r\nDie gemeinschaftliche Pressemitteilung der Verbände finden Sie hier. \r\nDen ausführlichen Bericht zur Prognos-Umfrage finden Sie hier\r\n\r\nPressemitteilung\r\nPrognos-Umfrage zum zukünftigen Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen\r\nGeplanter Produktstatus nur für ausgewählte MEB führt zu weniger\r\nKreislaufwirtschaft und mehr Deponierung\r\nBerlin, 07. Juni 2024. Sollten die im Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Umwelt,\r\nNaturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vorgeschlagenen\r\nRegelungen zum Produktstatus für nur wenige ausgewählte mineralische Ersatzbaustoffe\r\n(MEB) umgesetzt werden, drohen den übrigen Materialien in der Praxis gravierende\r\nMarktbeschränkungen und Verlagerungen auf Deponien. Das ist das Ergebnis einer Umfrage\r\nvon Prognos im Auftrag von acht Entsorger- und Kreislaufverbänden sowie\r\nInteressengemeinschaften.\r\nHintergrund der Umfrage sind die meist restriktiven Auslegungen zum Abfallende nach\r\nKreislaufwirtschaftsgesetz sowie erste Überlegungen des BMUV für eine Verordnung zur\r\nKonkretisierung des Abfallendes. Für die Auftraggeber stellen sich aus diesem Grund vor\r\nallem zwei Fragen: Werden durch die vorgesehenen Einstufungen des BMUV die „besten“\r\nMaterialklassen 0 und 1 nach EBV, die schon heute gut nachgefragt werden, zusätzlich\r\nprofitieren? Und wird es für die nicht mit dem Produktstatus versehenen MEB – anders als\r\nbisher in der Praxis – überhaupt noch einen Markt geben?\r\nDie Ergebnisse der Prognos-Umfrage, an der bundesweit zwischen dem 15.12.2023 und dem\r\n26.2.2024 insgesamt 457 Unternehmen, Behörden, Dienstleiter und sonstige Fachleute\r\nteilnahmen, bestätigen diese Annahmen. So gehen 77 Prozent der Teilnehmenden davon aus,\r\ndass die Umsetzung des Produktstatus für alle MEB in allen Materialklassen nach EBV zu\r\neiner Erhöhung der Einbaumengen insgesamt führen würde. Als Gründe werden vor allem der\r\npositiv belegte Begriff des „Produktes“ gegenüber „Abfall“, die Sicherheit für zukünftige\r\nEntscheidungen und ein geringerer bürokratischer Aufwand für MEB mit Produktstatus\r\nangeführt.\r\nSollte hingegen eine Regelung zum Produktstatus von MEB nur für die „besten“\r\nMaterialklassen nach EBV vorliegen, vermuten 75 Prozent der Teilnehmenden eine noch\r\nstärker fokussierte Nachfrage nach diesem Material. Gleichzeitig gehen 79 Prozent davon aus,\r\ndass die MEB der übrigen Materialklassen voraussichtlich auf Deponien verwertet oder\r\nbeseitigt werden müssten. Gründe hierfür wären unter anderem der Mangel an alternativen\r\nVerwertungs- /Entsorgungswegen, Kosten, Rechtssicherheit und geringe Akzeptanz.\r\nGetragen werden die Ergebnisse auch durch die Einschätzungen der Teilnehmenden zu den\r\nderzeitigen wesentlichen Hemmnissen für den Einsatz von MEB. Dazu gehören maßgeblich\r\nmangelnde Rechtsverbindlichkeit bestehender Regelungen, fehlender Produktstatus, die\r\nVerfügbarkeit sowie Akzeptanzprobleme von MEB. Nicht verwunderlich, dass sich die\r\nBefragten für einen besseren Einsatz von MEB in der Zukunft allen voran den Produktstatus\r\nsowie mehr Informationen, Handlungshilfen und Leitfäden wünschen.\r\n2\r\nAuftraggeber der Umfrage waren der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasserund\r\nKreislaufwirtschaft BDE, der Bundesverband Mineralische Rohstoffe MIRO, der\r\nBundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung bvse, die Bundesvereinigung Recycling-\r\nBaustoffe BRB, das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung, die Gütegemeinschaft\r\nMetallhüttenschlacken GGMHS, die Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter\r\nvon Müllverbrennungsschlacken IGAM sowie die Interessengemeinschaft der Thermischen\r\nAbfallbehandlungsanlagen in Deutschland ITAD.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. WP)","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Notwendig: Genehmigungsbeschleunigung, Bürokratieabbau\r\nEine sichere, effiziente und nachhaltige Versorgung mit Baurohstoffen ist für die anstehenden Bauprojekte in Deutschland unverzichtbar. Allerdings dauern die Genehmigungsverfahren für die Rohstoffgewinnung sehr lange – in der Regel 10 bis 12 Jahre. Das längste uns bekannte Verfahren läuft seit über 30 Jahren. Oftmals bleiben die Genehmigungen ganz aus. \r\nDeutschland kann sich selbst versorgen. Geologisch sind die Gesteinsrohstoffe auf Jahrzehnte hinaus in entsprechenden Qualitäten vorhanden. Jedoch ist die gute, dezentrale Versorgung mit Schotter, Splitten, Sand und Kies auf kurzen Wegen zu den Baustellen zunehmend gefährdet. Oftmals werden die Gewinnungsgenehmigungen hinausgezögert oder gänzlich versagt. So ist die Anzahl der Gewinnungsbetriebe bereits gegenüber 2011 um 15 % zurückgegangen. \r\n\r\nDer Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. fordert daher:\r\n\tPlanungs- und Genehmigungsbeschleunigung nicht nur für EE, Telekommunikationsnetze und Verkehrswegeprojekte, sondern auch für die dafür notwendigen Rohstoffe!\r\n\tVerbindliche Fristen mit Genehmigungsfiktion (VwVfG, BImSchG)\r\n\tUmweltprüfungen integrieren und standardisieren (UVPG, BNatSchG, WHG, BBodSchG, ROG, VwVfG)\r\n\tDigitalisierung der Verfahren flächendeckend umsetzen (PlanungsbeschleunigungsG, VwVfG)\r\n\tVerfahrensdisziplin durch klare Fristen (VwVfG, VwGO)\r\n\tVerkürzung des Instanzenzugs bei Klagen, aufschiebende Wirkung gezielt einschränken, Prüftiefe einschränken (UmwRG, VwGO) \r\n\tVerbandsklagerecht auf lokal präsente Verbände beschränken (UmwRG)\r\n\tEffizienzsteigerung bei Gerichtsverfahren durch Begrenzung der gerichtlichen Prüftiefe auf europäisches Niveau.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-01-07"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022384","regulatoryProjectTitle":"Sachgerechte und praktikable Umsetzung des EU Soil Monitoring Law im Bundes Bodenschutzgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/28/f4/691861/Stellungnahme-Gutachten-SG2602090008.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Notwendige Änderungen im BBodSchG\r\n\r\nAusgangslage und Zielsetzung\r\nDie nationale Umsetzung des EU Soil Monitoring Law (SML) sowie mögliche Anpassungen des Bundes Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) erfolgen vor dem Hintergrund eines in Deutschland bereits hochentwickelten und differenzierten Bodenschutzregimes. Ziel der Umsetzung muss es sein, die Vorgaben der Richtlinie sachgerecht zu erfüllen, ohne bestehende Strukturen zu überlagern oder zusätzliche materielle oder verfahrensrechtliche Belastungen zu schaffen.\r\nVor dem Hintergrund eines insgesamt zunehmenden Flächen  und Nutzungsdrucks – insbesondere durch Wohnungsbau, Infrastruktur, erneuerbare Energien, Netze sowie weitere Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse – ist sicherzustellen, dass die SML Umsetzung nicht zu einer faktischen Verschärfung des Bodenschutzrechts und damit zu neuen Nutzungshürden führt.\r\nRolle der Gesteinsindustrie im bestehenden Bodenschutzsystem\r\nDie heimische Gesteinsindustrie ist seit Jahrzehnten in ein engmaschiges bodenschutzrechtliches Genehmigungs  und Vollzugssystem eingebunden. Rohstoffgewinnung erfolgt selbstverständlich ausschließlich auf Grundlage genehmigter Vorhaben und unterliegt umfassenden boden , umwelt  und bergrechtlichen Anforderungen. \r\nBodenschutz, Umlagerung, Rekultivierung und Nachnutzung sind integraler Bestandteil dieser Genehmigungen und werden behördlich überwacht. Die Branche verfügt über umfangreiche praktische Erfahrung im dynamischen Umgang mit Böden und deren Entwicklung über den gesamten Lebenszyklus eines Vorhabens hinweg. \r\nVor diesem Hintergrund ist entscheidend, dass die SML Umsetzung an bestehende Regelungen anknüpft und diese nicht durch parallele Anforderungen ergänzt oder überlagert.\r\n\r\nDer Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. fordert daher:\r\n\r\n1.\tUmsetzung des Soil Monitoring Law 1:1\r\nDie SML darf nicht als Anlass genutzt werden, das BBodSchG materiell zu verschärfen oder neue bodenschutzrechtliche Anforderungen einzuführen.\r\n•\tDie Umsetzung muss strikt 1:1 erfolgen. \r\n•\tZusätzliche nationale Schutzziele, Bewertungsmaßstäbe, Schwellenwerte oder Pflichten über den EU Rechtsakt hinaus sind zu vermeiden.\r\n•\tEU seitig eröffnete Spielräume, Wahlmöglichkeiten und Flexibilitäten sind konsequent zugunsten von Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit zu nutzen. Bestehende nationale Monitoring , Daten  und Bewertungssysteme sind anzuerkennen und einzubinden.\r\n\r\n2.\tMonitoring ohne materielle Rechtsfolgen\r\nZentrales Anliegen der SML ist die Beobachtung und Bewertung des Bodenzustands. Daraus folgt:\r\n•\tMonitoringdaten dürfen keine unmittelbaren Rechtsfolgen für bestehende oder zukünftige Nutzungen entfalten.\r\n•\tEs darf keine Automatismen geben, die Monitoringbefunde unmittelbar in Auflagen, Sanierungspflichten oder Genehmigungsversagungen überführen.\r\n•\tEtwaige Folgemaßnahmen müssen weiterhin ausschließlich auf Grundlage der bestehenden materiellen Eingriffsnormen des Bodenschutzrechts erfolgen und einzelfallbezogen sowie verhältnismäßig sein.\r\n\r\n3.\tDoppelbelastungen in Genehmigung und Vollzug vermeiden\r\nDie SML Umsetzung darf keine zusätzlichen Gutachten , Nachweis  oder Berichtspflichten in bestehenden Genehmigungs  und Überwachungsverfahren auslösen. \r\n•\tParallele Erhebungssysteme, doppelte Berichtspflichten oder neue Schnittstellen zwischen Behörden sind zu vermeiden. Ziel muss sein: einmal erheben, mehrfach nutzen.\r\n•\tInsbesondere darf es zu keiner nachträglichen Verschärfung oder Infragestellung bestehender Genehmigungen kommen.\r\n\r\n4.\tSicherung hochwertiger heimischer Lagerstätten\r\nHochwertige heimische Lagerstätten sind eine strategische Grundlage für Wohnungsbau, Infrastruktur und Energiewende. Die heimische Rohstoffgewinnung dient der Resilienz und muss auch künftig innerhalb des bestehenden Genehmigungsrahmens möglich bleiben. Die Umsetzung der SML darf daher:\r\n•\tnicht zu einer faktischen Entwertung oder Blockade von Lagerstätten führen,\r\n•\tnicht neue bodenfachliche Klassifizierungen mit ausschließender Wirkung etablieren,\r\n•\tnicht die Plan  und Kalkulierbarkeit genehmigter oder genehmigungsfähiger Vorhaben beeinträchtigen.\r\n\r\n5.\tDynamischer Umgang mit Böden\r\nBodenschutz ist in der Praxis ein dynamischer Prozess. Rohstoffgewinnung ist zeitlich befristet und mit einem gestuften Umgang mit Boden verbunden:\r\n•\tUmlagerung, Zwischenlagerung, Neuentwicklung und Rekultivierung sind genehmigter Bestandteil der Nutzung.\r\n•\tTemporäre Bodenfunktionen und Entwicklungsstadien sind Realität der Praxis und müssen auch im Rahmen der SML-Umsetzung berücksichtigt werden.\r\n•\tVerfüllungen von Abgrabungen, einschließlich solcher im oder bis ins Grundwasser, sollen bei Verwendung unbelasteter Materialien im Einzelfall zulässig bleiben und konsistent mit der neuen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) geregelt werden.\r\nEin statisches Verständnis von Bodenzustand greift hier zu kurz.\r\n\r\nSchlussfolgerungen und Erwartungen\r\nNur eine zurückhaltende Umsetzung kann sicherstellen, dass Bodenschutz, Versorgungssicherheit und andere öffentliche Interessen dauerhaft miteinander vereinbar bleiben.\r\n---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------\r\n\r\nBUNDESVERBAND MINERALISCHE ROHSTOFFE e. V. (MIRO)\r\nLuisenstraße 45, 10117 Berlin\r\nTel.: 030 - 2021 566 22\r\nE-Mail:  funk@bv-miro.org\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022389","regulatoryProjectTitle":"BImSchG zielgerichtet nachschärfen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4a/59/691987/Stellungnahme-Gutachten-SG2602090011.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"MIRO‑Forderungen zur Nachschärfung des BImSchG\r\n\r\nDie Novelle des Bundes‑Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist seit 9. Juli 2024 in Kraft und bringt digitale Verfahren, feste Entscheidungsfristen sowie Erleichterungen u. a. beim vorzeitigen Beginn und Vorbescheid. In der Praxis bleiben jedoch Lücken bei Fristensicherheit, Verfahrensdisziplin und der einheitlichen Verwendung von Medien. MIRO schlägt gezielte Ergänzungen vor, damit die Beschleunigung verlässlich und rechtssicher in der Praxis ankommt.\r\n\r\nDer Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. fordert daher:\r\n\r\n1.\tMöglichkeit vorläufiger Genehmigungen bei Fristüberschreitung schaffen\r\nWenn die Vollständigkeit aller Unterlagen digital bestätigt ist, die materiellen Anforderungen nach § 6 BImSchG nachweislich erfüllt sind und die Behörde die Entscheidungsfrist ohne sachlichen Grund überschreitet, sollte eine vorläufige Genehmigung mit Auflagen greifen („Genehmigungsfiktion light“). Das Schutzniveau bleibt unberührt; Nebenbestimmungen sind zulässig. So wird Stillstand vermieden, ohne Standards zu senken.\r\n\r\n2.\tKlare Rechtslage bei den Fristen schaffen\r\nDie Entscheidungsfristen in einem Genehmigungsverfahren nach BImSchG (§ 10 Abs. 6a BImSchG: 7 Monate; vereinfacht 3 Monate) wirken nur, wenn zweifelsfrei feststeht, wann sie zu laufen beginnen. MIRO fordert die verbindliche digitale Bekanntgabe des Vollständigkeitsdatums aus § 7 der 9.  BImSchV, zum Beispiel durch Zeitstempel oder eAkten‑Vermerk. \r\nDie punktuelle Stichtagslogik in der Behördenbeteiligung sollte allgemein gelten: Nach Ablauf der Frist bleibt die bis dahin maßgebliche Sach‑ und Rechtslage bindend; ein Nachschieben neuer Prüfmaßstäbe ist ausgeschlossen. Das erhöht Planbarkeit und verhindert Verfahrensspiralen.\r\n\r\n3.\tFristen ernstnehmen\r\nBleiben Stellungnahmen aus, muss die Genehmigungsbehörde handeln. Sachverständigengutachten zu Lasten der säumigen Fachbehörde oder eigene Stellungnahme sind anzustrengen. Eine Meldung an die entsprechende Behörde ist nach § 10 Abs. 5 BImSchG verpflichtend. MIRO fordert, dass wiederholte Fristverletzungen aufsichtsrechtlich sichtbar werden und nicht mehr zur Verfahrensverlängerung führen.\r\n\r\n4.\tEinheitliche eAkten‑Standards und zentrale Upload‑Portale einführen\r\nDie elektronische Antragstellung (§ 10 Abs. 1 BImSchG) muss praktisch verbindlich werden. Ein zentraler Upload‑Kanal des Landes, Formatvorgaben nach § 5 der 9. BImSchV (maschinenlesbar) und Zeitstempel je Datei müssen im Sinne einer revisionssicheren eAkte festgeschrieben werden. Die Papierform darf nur begründete Ausnahme sein. Das verhindert Verzögerungen und schafft gerichtsfeste Nachweise. \r\n\r\n\r\n\r\n5.\tÖffentliche Auslegung im Internet ermöglichen\r\nDie Online‑Auslegung wurde beschleunigt, es dürfen aber keine Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden. MIRO fordert bundeseinheitliche Anweisungen zur Vorab‑Kennzeichnung vertraulicher Teile und zur Dokumentation des Widerspruchs gegen Online‑Veröffentlichung (§ 10 Abs. 3 BImSchG).\r\n\r\n6.\tÖffentlichkeitsbeteiligung straffen\r\nEine schriftlich‑digitale Konsultation mit klarer Themenliste sollte der Regelfall sein. Präsenz‑Erörterungen sollten nur ausnahmsweise bei komplexen Sachverhalten durchgeführt werden. Verspätete oder pauschale Einwendungen ohne Projektreferenz sollten zurückgewiesen werden können. Das würde den Stoff bündeln und Prozessschleifen verhindern.\r\n\r\n7.\tBeschleunigungsinstrumente übertragen\r\nDie Möglichkeit des vorzeitigen Beginns (§ 8a BImSchG) und des Vorbescheides (§ 9 Abs. 1a BImSchG), wurden primär für EE/WEA eingeführt. MIRO fordert die systematische Übertragung dieser Instrumente auf Anlagen die der Gewinnung oder Aufbereitung mineralischer Rohstoffe dienen:\r\n•\tVorbescheidsfragen (Emissionsprognose, Betriebszeiten, Nebenbestimmungen) klar definieren; keine Gesamt‑UVP für reine Vorfragen.\r\n•\tStandard‑Nebenbestimmungen für den vorzeitigen Beginn (Sicherheit, Monitoring).\r\nDas schafft früh verbindliche Punkte und reduziert Projektrisiken. \r\n\r\nFazit\r\nMit eng geführter Genehmigungsfiktion, klarer Fristensteuerung, verbindlicher Digitalisierung, konsequenter Behördenbeteiligung sowie der Übertragbarkeit von Vorbescheid und vorzeitigem Beginn wird das BImSchG zum verlässlichen Beschleunigungsinstrument – für eine sichere Rohstoffversorgung und die Umsetzung von Bau‑ und Transformationsvorhaben.\r\n\r\n--------------------------------------------------------------------------------------------\r\n\r\nBUNDESVERBAND MINERALISCHE ROHSTOFFE e. V. (MIRO)\r\nLuisenstraße 45, 10117 Berlin\r\nTel.: 030 - 2021 566 22\r\nE-Mail:  funk@bv-miro.org\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022390","regulatoryProjectTitle":"Privilegierung von Recycling- und schwimmenden Photovoltaikanlagen im Außenbereich","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c3/42/691989/Stellungnahme-Gutachten-SG2602090013.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Notwendige Änderungen im BauGB \r\nEine sichere, effiziente und nachhaltige Versorgung mit Baurohstoffen ist für die anstehenden Bauprojekte in Deutschland unverzichtbar. Das von der Bundesregierung beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) sowie das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InvZuG) werden Bau- und Sanierungsimpulse setzen und dadurch zusätzliche Rohstoffnachfrage induzieren. Die Bundesregierung muss daher dafür sorgen, dass die für die Bau- und Sanierungsprojekte erforderlichen Baurohstoffe gesichert und verfügbar sind. \r\n\r\nDer Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. fordert daher:  \r\n\r\n1.\tRecyclinganlagen im Außenbereich sind zu privilegieren. \r\nIn § 35 BauGB bedarf es folgender Ergänzung (in Blau): \r\n(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es\r\nNr. 10  im Zusammenhang mit der Gewinnung von Rohstoffen dem Recycling, der Verwertung oder der Weiterverarbeitung dient.\r\nBegründung:\r\nRohstoffgewinnungsstätten stellen optimale Standorte für das Recycling dar. Sie sind in regionalen Rohstoffversorgungsstrukturen bereits bestens integriert und verfügen über die Anlagentechnik, die Mitarbeiter und das Know-how, um mineralische Abfälle aufzubereiten. Insbesondere die Platzverhältnisse ermöglichen die Getrennthaltung der zahlreich erforderlichen, zu beprobenden Haufwerke. Dies zusammengenommen ermöglicht kurze Transportwege sowie ein dem Abfallaufkommen und der Nachfrage entsprechendes Angebot. Außerdem würde die Kreislaufwirtschaft in der jeweiligen Region gefördert.\r\n\r\n2.\tPhotovoltaikanlagen sind durch Aufnahme in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu privilegieren.\r\nIn § 35 BauGB bedarf es folgender Änderung (in Blau): \r\n(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es\r\n5. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie nach Maßgabe des § 249 oder der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wasserenergie oder der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung schwimmender Photovoltaikanlagen dient,\r\n8. der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient\r\n(c) auf ehemaligen Rohstoffgewinnungsflächen, Deponien, Brach- und Konversionsflächen, oder\r\n\r\nBegründung:\r\nAktuell sind Photovoltaikanlagen (PV), im Gegensatz zu Windkraftanlagen, nicht nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegiert. Das bedeutet, dass für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen immer zwingend ein aufwändiges Planungsverfahren (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Raumordnungsplan) vor dem Bau-Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Die Verfahrensdauer beläuft sich hierbei auf bis zu fünf Jahre und steht somit im Widerspruch zu einer beschleunigten Energiewende. \r\nDurch eine Privilegierung von PV würde das aufwändige Bebauungsplanverfahren entfallen und die Errichtung nach erfolgter Anzeige und positiver Stellungnahmen könnte durch die Fachbehörden schneller umgesetzt werden. Die Privilegierung ist auf vorbelastete Flächen (ehemaliger Rohstoffabbau, Deponien, Brach- und Konversionsflächen) zu beschränken und zeitlich zu befristen. (Letzteres dient der Umsetzung der Rekultivierung und/oder dem Ausgleich des Rekultivierungsziels.) Flächen, auf denen PV-Anlagen installiert sind, sollten allerdings als extensive Landwirtschaft anerkannt werden, wenn sich unter der Anlage eine Wiese befindet, die beweidet wird oder gemäht werden muss, da diese somit der Landwirtschaft zugutekommt. \r\nFür schwimmende Photovoltaikanlagen sowie für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Folgeflächen der mineralischen Rohstoffgewinnung und auf Deponien, Brach- und Konversionsflächen im Außenbereich gibt es erhebliche Nutzungspotenziale. Schwimmende Photovoltaikanlagen auf Baggerseen haben zudem den Vorteil, dass sie keine wertvollen landwirtschaftlichen Flächen belegen und so den Flächendruck mindern1. \r\n\r\n\r\n______________________\r\n1 So schätzen Studien, dass bei Abdeckung von nur 10 % geeigneter Baggerseen in Deutschland über 2 GWp Floating-PV installiert und damit über 1 Million Tonnen CO₂ pro Jahr eingespart werden könnten (BayWa r.e.). Eine Studie des Fraunhofer ISE schätzt das wirtschaftlich-nutzbare Potenzial auf 2,74 GWp (das technische nutzbare Potenzial auf 56 GWp).\r\n\r\n------------------------------------------------------------------------------------------\r\n\r\nBUNDESVERBAND MINERALISCHE ROHSTOFFE e. V. (MIRO)\r\nLuisenstraße 45, 10117 Berlin\r\nTel.: 030 - 2021 566 22\r\nE-Mail:  funk@bv-miro.org\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022391","regulatoryProjectTitle":"Natur auf Zeit - Rechtsverordnung zu BNatSchG rechtssicher, schlank und praxistauglich ausgestalten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d8/cd/691991/Stellungnahme-Gutachten-SG2602090014.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Noch ausstehende Rechtsverordnung zu § 54 Abs. 10a BNatSchG, „Natur auf Zeit“ in Rohstoffgewinnungsstätten\r\n\r\nVorbemerkung / Stand:\r\nKeine Rechtssicherheit \r\nRohstoffgewinnungsstätten bieten eine hohe Standortsvielfalt, nährstoffarme Standorte und eine sehr hohe Dynamik. Diese Faktoren sind in unserer Kulturlandschaft nur sehr selten als Trio anzutreffen. Dadurch entstehen naturschutzfachlich wertvolle Biotopstrukturen für zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Aufgrund des geltenden Artenschutzrechts kann jedoch die Situation entstehen, dass sich Betriebe veranlasst sehen, durch eine rechtlich nicht zu beanstandende Vermeidungspﬂege die Entstehung naturschutzfachlich wertvoller Biotopstrukturen erst gar nicht zuzulassen. Dadurch wird eine Besiedlung durch zahlreiche gefährdete Arten schon im Ansatz verhindert. Diese absurde und kontraproduktive Vorgehensweise muss im Sinne der biologischen Vielfalt gestoppt werden. Ziel und ausdrücklicher Wunsch ist, dass die Betriebe „Natur auf Zeit“ aktiv fördern. Dafür brauchen die Betriebe eine praktikable und rechtssichere Lösung. (vgl. gemeinsames Diskussionspapier mit NABU)\r\nErster Schritt: Novelle des BNatSchG 2021\r\nEin erster Lösungsschritt konnte im Juni 2021 auf der Grundlage des gemeinsamen Diskussionspapiers mit dem NABU erreicht werden. Bei der Novelle des BNatSchG führte das Bundesumweltministerium eine generelle Legalausnahme für den nutzungsintegrierten Artenschutz in Gewinnungsstätten – auch bekannt als „Natur auf Zeit“ – in § 54 Abs. 10a BNatSchG ein, indem das Bundesumweltministerium ermächtigt wird, im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Anforderungen für die Durchführung von Maßnahmen, die darauf abzielen, durch Nutzung, Pflege oder das Ermöglichen ungelenkter Sukzession für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bis zu in der Regel zehn Jahren auf Flächen mit einer zugelassenen Gewinnung mineralischer Rohstoffe den Zustand von Biotopen und Arten zu verbessern, zu regeln. \r\nBreites Einvernehmen\r\nIn seiner Rede im Deutschen Bundestag hob Carsten Träger (SPD) explizit die gemeinsame Gesetzesinitiative der Gesteinsindustrie mit dem NABU und die naturschutzfachlichen Möglichkeiten in Steinbrüchen und Kiesgruben hervor (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-bundesnaturschutzgesetz-846968).  \r\nBfN-Forschungsvorhaben (2025) gibt Anleitung\r\nDas vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebene BfN-Forschungsvorhaben „Dynamischer Naturschutz durch Natur auf Zeit beim Rohstoffabbau – rechtliche und fachliche Anforderungen“ bietet die fachliche Grundlage dafür, wie „Natur auf Zeit“ rechtskonform, biologisch sinnvoll und gewinnbringend für Instanz und Umwelt realisiert werden kann. Behörden, Naturschutzverbände und die Gesteinsindustrie beteiligten sich. Im Juni 2025 wurden die Ergebnisse des BfN-Forschungsvorhabens vorgestellt. \r\n\r\nDer Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. fordert daher:\r\n\r\n1.\tRechtssichere und praxistaugliche Formulierung der Rechtsverordnung! \r\nDer nächste Schritt ist die Erarbeitung der Rechtsverordnung auf Bundesebene, die den Unternehmen, den Behörden und dem Naturschutz die bisher fehlende Rechtssicherheit für einen dynamischen Naturschutz im Einklang mit der Gewinnungstätigkeit bringen wird. Dabei gibt das BfN-Forschungsvorhaben bereits mögliche Inhalte für einen Verordnungstext, Vorgaben für das Anzeigeverfahren, Anforderungen an den fachlichen Durchführungsplan, eine Liste typischer artenschutzrechtlich relevanter Arten, elf Maßnahmen sowie Anforderungen an die Umsetzungskontrolle vor.\r\nUnsere Befürchtung ist, dass bei der anstehenden Formulierung der Rechtsverordnung durch zu aufwändige Vorgaben das betriebsintegrierte Biotopmanagement während des Gewinnungsbetriebs und damit die dynamische und biodiversitätsfördernde Flächenbereitstellung ausgebremst wird. \r\n\r\n2.\tRechtsverordnung schlank umsetzen!\r\nEs sollte vielmehr auf so einfache und schlanke Weise wie möglich die Win-Win-Situation, wie sie das BfN-Forschungsvorhaben beschreibt, genutzt und die Ansprüche der Behörden, des Naturschutzes und der Gewinnungsunternehmen übereingebracht werden. \r\n\tDie Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Dabei sollten die zu ergreifenden Maßnahmen mit möglichst geringem Aufwand in die Betriebsabläufe integriert werden können. \r\n\tDie Behörden brauchen die notwendigen Informationen, damit die Maßnahmen leicht kontrolliert werden können. \r\n\tAuf diese Weise wird durch Habitatverfügbarkeit und Langfristigkeit den Ansprüchen des Naturschutzes genügt.\r\n\r\n---------------------------------------------------------------------------------------\r\n\r\nBUNDESVERBAND MINERALISCHE ROHSTOFFE e. V. (MIRO)\r\nLuisenstraße 45, 10117 Berlin\r\nTel.: 030 - 2021 566 22\r\nE-Mail:  funk@bv-miro.org\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022392","regulatoryProjectTitle":"Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: Realistische Rohstoffziele und Sicherung mineralischer Primärrohstoffe","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/35/5f/691993/Stellungnahme-Gutachten-SG2602090016.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) \r\n-  in Bezug auf Gesteinskörnungen (mineralische Rohstoffe)\r\nPrimärgesteinskörnungen (Sand, Kies, Quarzkiese, Schotter und Splitte) und Sekundärgesteinsrohstoffe (Recycling-Gesteinskörnungen, Flugaschen und Schlacken) stehen am Anfang zahlreicher Wertschöpfungsketten. In Deutschland wird der jährliche Gesamtbedarf von insgesamt 565 Mio. t (im Jahr 2022) zu etwa 13% durch Sekundärrohstoffe gedeckt:  rund 75 Mio. t aufbereitete Recycling-Gesteinskörnungen sowie etwa 25 Mio. t anfallende industrielle Nebenprodukte (Flugaschen und Schlacken). Die darüberhinausgehende jährliche Nachfrage von rund 465 Mio. t kann in Deutschland resilient und regional mit Primärrohstoffen aus den rund 2.700 Kiesgruben und Steinbrüchen gedeckt werden. \r\n\r\nMIRO-Position zu Sekundärrohstoffen\r\n1.\tEine für den Bedarf notwendige Versorgung mit mineralischen Bauroh- und Baustoffen kann nur gemeinsam aus Primär- und Sekundärquellen erfolgen.\r\n2.\tEin hoher Anteil an Sekundärrohstoffen am Gesamtbedarf trägt zur Ressourcenschonung bei.\r\n3.\tMIRO spricht sich für produktneutrale öffentliche Ausschreibungen aus.\r\n4.\tNormen und Standards, die den Einsatz von Sekundärrohstoffen verhindern, müssen beseitigt werden.\r\n5.\tRC-Baustoffe sollen nur verwendet werden, wenn es technisch, ökologisch, ökonomisch und verbrauchernah sinnvoll ist.\r\n6.\tDa RC-Baustoffe und RC-Gesteinskörnungen nicht in den bedarfdeckenden Mengen verfügbar sind, ist eine ausreichende flächendeckende Versorgung der deutschen Bauindustrie mit Naturstein, Kies, Sand und Quarz zu gewährleisten.\r\n\r\nDer Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. fordert:\r\n\r\n1.\tDie verfügbaren Mengen an mineralischen Sekundärrohstoffen müssen realistisch betrachtet werden!\r\n2.\tDie Zielvorgaben der NKWS zur erheblichen Reduzierung des Primärrohstoffverbrauchs und zur Verdoppelung der Substitutionsquote würde die Versorgung der deutschen Wirtschaft mit mineralischen Rohstoffen gefährden. Die Ziele stehen damit im klaren Widerspruch zur Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Dem Entwurf der NKWS fehlt daher noch ein klares Bekenntnis zur heimischen Rohstoffgewinnung von Sand, Kies, Quarzsand und -kies und Naturstein!\r\n3.\tSekundärrohstoffe bilden eine wertvolle Ergänzung zur Versorgung mit Primärrohstoffen. Allerdings kommen die von der Bauwirtschaft, der Industrie und der Landwirtschaft benötigten Gesteinsrohstoffe zu 85 % aus Primärlagerstätten. Entsprechend müssen Gewinnungsgenehmigungen für die Betriebe der Gesteinsindustrie erteilt werden!\r\n\r\n\r\n----------------------------------------------------------------------------------------------------\r\n\r\nBUNDESVERBAND MINERALISCHE ROHSTOFFE e. V. (MIRO)\r\nLuisenstraße 45, 10117 Berlin\r\nTel.: 030 - 2021 566 22\r\nE-Mail:  funk@bv-miro.org\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022393","regulatoryProjectTitle":"Die Erstellung des nationalen Widerherstellungsplans: Ausgewogene Anwendung der NRR ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/35/25/691995/Stellungnahme-Gutachten-SG2602090017.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Anwendung der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur\r\n\r\nAusgangslage und Zielsetzung\r\nDie Erstellung des deutschen Wiederherstellungsplans zur Anwendung der Nature Restoration Regulation (NRR) steht vor der Herausforderung, ambitionierte ökologische Ziele mit bereits bestehenden und weiter zunehmenden Flächenansprüchen in Einklang zu bringen. Neben Naturschutz und Wiederherstellung stehen insbesondere der Ausbau erneuerbarer Energien, Netzinfrastruktur, CCS/CCU Infrastruktur, Verkehrsprojekte, Wohnungsbau im Außenbereich sowie weitere Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse in einem intensiven Flächenwettbewerb.\r\nVor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass die Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans nicht zu einer zusätzlichen, ungesteuerten Flächenverknappung führt und keine faktischen Vorwirkungen entfaltet, die andere gesellschaftlich notwendige Nutzungen – insbesondere die Rohstoffgewinnung – verdrängen oder dauerhaft ausschließen.\r\nRolle der Gesteinsindustrie bei der Zielerreichung\r\nDie heimische Gesteinsindustrie ist nicht Gegenspieler, sondern notwendiger Partner bei der Erreichung der Ziele der NRR:\r\n•\tSie stellt unverzichtbare mineralische Rohstoffe für den Ausbau erneuerbarer Energien, den Netzausbau, den Wohnungsbau, die Verkehrsinfrastruktur sowie für Hochwasser , Klima  und Küstenschutzmaßnahmen bereit.\r\n•\tSie verfügt über langjährige Erfahrung in der Renaturierung und ökologischen Aufwertung von Gewinnungsstätten und leistet bereits heute einen messbaren Beitrag zur Biodiversität.\r\n•\tWiederherstellung findet nicht nur nach, sondern auch während der Nutzung statt („Natur auf Zeit“), etwa durch sukzessive Rekultivierung, temporäre Lebensräume und adaptive Bewirtschaftung.\r\nDer nationale Wiederherstellungsplan sollte diese Potenziale ausdrücklich anerkennen und systematisch einbeziehen.\r\n\r\nDer Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. fordert daher:\r\n\r\n1.\tVerschlechterungsverbot sinnvoll anwenden\r\nDer ohnehin hohe Flächendruck wird durch zusätzliche Wiederherstellungsanforderungen weiter verschärft. Vor diesem Hintergrund kommt dem Verschlechterungsverbot besondere Bedeutung zu:\r\n•\tDas Verschlechterungsverbot darf nicht so ausgelegt oder angewendet werden, dass es zu einem pauschalen Ausschluss bestehender oder potenzieller Nutzungen führt.\r\n•\tInsbesondere dürfen hochwertige heimische Lagerstätten nicht durch Wiederherstellungskulissen, Prioritätsflächen oder faktische Vorfestlegungen überplant oder entwertet werden.\r\n•\tDies gilt umso mehr, als andere Nutzungen – etwa erneuerbare Energien, Netze, Wohnungsbau oder Infrastruktur – nach neuerer Gesetzgebung regelmäßig unter erleichterten Voraussetzungen oder als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse zugelassen werden.\r\nEine einseitige Lastenverschiebung zulasten der Rohstoffsicherung wäre weder sachgerecht noch konsistent mit den klima , energie  und wirtschaftspolitischen Zielen.\r\n\r\n2.\tKlarheit in Aufgaben und Zielen gewinnen\r\nDie nationale Wiederherstellungsplanung muss klar von der verbindlichen räumlichen Abwägung getrennt bleiben:\r\n•\tDer Wiederherstellungsplan kann strategische Ziele, Prioritäten und fachliche Suchräume benennen. Die abschließende Abwägung konkurrierender Raumnutzungen muss jedoch weiterhin in den dafür vorgesehenen Verfahren der Raumordnung und Fachplanung erfolgen.\r\n•\tWiederherstellungspläne dürfen keine Ziele mit Ausschlusswirkung setzen und keine faktischen Vorentscheidungen zulasten der Rohstoffsicherung treffen.\r\nNur so lassen sich Rechtssicherheit, Planungskohärenz und Akzeptanz gewährleisten.\r\n\r\n3.\tBestehende naturschutzrechtliche Instrumente einbinden\r\nBereits heute existieren rechtliche Instrumente, die Wiederherstellung, Ausgleich und Entwicklung von Natur und Landschaft regeln. Die nationale Wiederherstellungsplanung sollte:\r\n•\tanschlussfähig an bestehende Instrumente ausgestaltet werden,\r\n•\tDoppelregelungen und Parallelstrukturen vermeiden,\r\n•\tbestehende Verfahren zur Kompensation, Renaturierung und Entwicklung systematisch berücksichtigen.\r\n\r\nSchlussfolgerungen und Erwartungen\r\nAus Sicht der Gesteinsindustrie ist für die Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans zentral:\r\n•\tKeine Überplanung hochwertiger Lagerstätten durch Wiederherstellungskulissen.\r\n•\tKeine faktische Vorwirkung ohne formelle Abwägung.\r\n•\tAnerkennung der Rohstoffindustrie als Partner der Wiederherstellung.\r\n•\tBerücksichtigung von Wiederherstellung während der Nutzung („Natur auf Zeit“).\r\n•\tEinbettung in bestehende raumordnungs  und naturschutzrechtliche Strukturen.\r\nNur eine ausgewogene, realitätsnahe Ausgestaltung kann sicherstellen, dass ökologische Wiederherstellung, Rohstoffsicherung und andere öffentliche Interessen gemeinsam und dauerhaft erreicht werden.\r\n\r\n\r\n--------------------------------------------------------------------------------------------\r\n\r\nBUNDESVERBAND MINERALISCHE ROHSTOFFE e. V. (MIRO)\r\nLuisenstraße 45, 10117 Berlin\r\nTel.: 030 - 2021 566 22\r\nE-Mail:  funk@bv-miro.org\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022394","regulatoryProjectTitle":"UmwRG Novelle praxistauglich ausrichten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/21/68/691997/Stellungnahme-Gutachten-SG2602090018.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Notwendige Änderungen im UmwRG\r\n\r\nAusgangslage und Zielsetzung\r\nDas Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist kein materielles Fachrecht, prägt aber die Genehmigungspraxis rohstoffbezogener Vorhaben in erheblichem Umfang. Für UVP-pflichtige Vorhaben sowie immissionsschutzrechtliche Zulassungen wirkt das UmwRG als prozessrechtlicher „Hebel“ auf Verfahrensdauer, Investitionssicherheit und Planbarkeit. MIRO unterstützt das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren wirksam zu beschleunigen und das Verbandsklagerecht zu straffen.\r\nVor diesem Hintergrund ist entscheidend, dass die laufende Novellierung des UmwRG unions- und völkerrechtskonform erfolgt, ohne zusätzliche, nicht zwingend gebotene Ausweitungen des Anwendungsbereichs und ohne weitere Belastung der Verwaltungsgerichte.\r\n\r\nFolgen der Ausweitung des Anwendungsbereichs \r\nDer Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt‑Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften vom 22. Juli 2025 geht von nur geringfügigen Mehrbelastungen durch die geplanten Änderungen aus. Angesichts des erweiterten Kreises anerkennungsfähiger Organisationen und des erweiterten Katalogs klagefähiger Entscheidungen erscheint diese Annahme aus Branchensicht nicht haltbar. MIRO hält eine robuste Folgenabschätzung zur Verfahrenszahl und zur Belastung der Verwaltungsgerichte für erforderlich und erwartet, dass die Ergebnisse an den Beschleunigungszielen des Koalitionsvertrags gespiegelt werden.\r\n\r\nDer Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. fordert daher:\r\n\r\n1.\tRechtsmissbräuchliche Klagen ausfiltern\r\nMit Blick auf wiederkehrende Klagekonstellationen, in denen im Wesentlichen die gleichen Kläger zu dem gleichen Thema mehrfach versuchen, Gerichte zu befassen, sieht MIRO ein Risiko missbräuchlicher Verfahrensverzögerung. Gerade eine Ausweitung der Klagebefugten erfordert aus Sicht der Branche eine wirksame Filterung rechtsmissbräuchlicher Klagen.\r\nMIRO schlägt vor, die Prüfung von Rechtsmissbrauch ausdrücklich zu schärfen und ein vorgeschaltetes Überprüfungsverfahren (vgl. Art. 9 Abs. 1 Aarhus) zu nutzen, um unzulässige bzw. missbräuchliche Verfahren frühzeitig auszuscheiden. Indizien könnten sein: wiederholte nicht substantiierte Antrags /Vortragserweiterungen ohne neuen Tatsachenkern, wiederholte Fristversäumnisse trotz vollständiger Aktenkenntnis und Serieneinwendungen ohne projekt /standortspezifische Bezüge.\r\n2.\tAufschiebende Wirkung aufheben\r\nMIRO fordert, den vorliegenden Referentenentwurf um eine Regelung zu ergänzen, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen über rohstoffgewinnende Vorhaben keine aufschiebende Wirkung entfalten. Die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung ist zwingend erforderlich, um genehmigungsfähige Gewinnungsvorhaben nicht durch missbrauchsanfällige Rechtsbehelfe über lange Zeit zu blockieren und dadurch die Versorgung mit mineralischen Rohstoffen zu gefährden.\r\n3.\tGerichtlichen Prüfungsumfang begrenzen\r\nFür Vorhabenträger ist Investitionssicherheit entscheidend. MIRO sieht Beschleunigungspotenzial insbesondere durch eine prozessuale Fokussierung des gerichtlichen Prüfprogramms. Umweltvereinigungen wird vom europäischen Gesetzgeber in ihren Themenbereichen ein besonderer Sachverstand zugeschrieben; dies spricht aus Branchensicht für eine stärkere Bindung des gerichtlichen Prüfungsumfangs an substantiierte Rügen.\r\nMIRO regt an, den gerichtlichen Untersuchungsgrundsatz bei Verbandsklagen im Sinne einer Konzentration auf den konkretisierten Streitgegenstand zu begrenzen und Rügen ohne Substanz sowie nachträgliche Rügennachschübe wirksam einzudämmen.\r\n4.\tLokale Präsenz als Kriterium der Klagebefugnis festschreiben\r\nDer Gesetzentwurf präzisiert räumliche Elemente, ohne die Betroffenheit tatsächlich zu verengen. MIRO hält eine Konkretisierung für erforderlich, wonach eine aktive organisatorische Präsenz (z. B. Orts- oder Kreisverband) in der betroffenen Kommune Voraussetzung der Klagebefugnis ist. Dies stärkt die lokale Verankerung und reduziert Klagen mit rein formaler Betroffenheit.\r\n5.\tFristen und Beschleunigungsinstrumente einsetzen\r\nBeschleunigung gelingt nur, wenn Fristenregime und gerichtliche Handhabung verlässlich sind. Die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Klagebegründungsfrist nach § 6 UmwRG unterstreicht, dass die gesetzlichen Vorgaben strikt zu beachten sind. Eine weitere Ausweitung der Klage- und Prüfprogramme ohne korrespondierende Beschleunigungsinstrumente würde das Ziel schnellerer Verfahren verfehlen.\r\nMIRO hält es für erforderlich, im Zuge der Novellierung zusätzliche Beschleunigungsinstrumente mitzudenken (z. B. feste Zeitrahmen, Effizienzsteigerungen im gerichtlichen Verfahren) und die Prüftiefe auf ein unionsrechtlich gebotenes Maß zu konzentrieren.\r\nSchlussfolgerung\r\nDie UmwRG-Novelle muss die zwingenden völker- und unionsrechtlichen Anpassungen umsetzen, zugleich aber die Funktionsfähigkeit der Genehmigungs- und Gerichtsverfahren sichern. Aus Sicht der Gesteinsindustrie stehen dabei  eine belastbare Folgenabschätzung der Ausweitungen, wirksame Missbrauchsfilter, substantiierungsbasierte Konzentration des gerichtlichen Prüfungsprogramms, lokale Verankerung als Kriterium der Klagebefugnis sowie ein Fristen- und Instrumentenmix, der Beschleunigung tatsächlich ermöglicht, im Vordergrund.\r\n\r\n\r\n------------------------------------------------------------------------------------------\r\n\r\nBUNDESVERBAND MINERALISCHE ROHSTOFFE e. V. (MIRO)\r\nLuisenstraße 45, 10117 Berlin\r\nTel.: 030 - 2021 566 22\r\nE-Mail:  funk@bv-miro.org\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022395","regulatoryProjectTitle":"Anpassung des WHG zur Ermöglichung schwimmender Photovoltaikanlagen auf Baggerseen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/bf/ca/692022/Stellungnahme-Gutachten-SG2602090019.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Notwendige Änderungen im WHG\r\nzur Beschleunigung des Ausbaus der Photovoltaik auf Baggerseen \r\n\r\nVorbemerkung:\r\nDie Unternehmen der Gesteinsindustrie verfügen in ihren Steinbrüchen und Kiesgruben über Flächen, die schon während der Gewinnung und auch in der Nachnutzung mit PV-Freiflächenanlagen oder schwimmenden PV-Anlagen belegt werden können. Viele der Unternehmen planen bereits PV-Anlagen, die sowohl für die Eigenversorgung, bei entsprechender Auslegung aber auch in erheblichem Umfang zur Versorgung der anliegenden Gemeinden und für die Einspeisung in die öffentlichen Stromnetze zur Verfügung stehen können. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene erhebliche Hürden gibt, die die mögliche Transformation hin zu erneuerbarer Stromversorgung behindern. Um den gewünschten Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, sollten Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), im Baugesetzbuch (BauGB) sowie im Bundesberggesetz (BBergG) formuliert werden.\r\nIm Juni 2022 wurden in § 36 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) neue Kriterien eingeführt, die die Art des Gewässers, die Flächenbedeckung sowie den Uferabstand erstmalig beschränkten. Demnach dürfen schwimmende PV-Anlagen ausschließlich auf künstlichen Gewässern gebaut werden. Die Flächenbedeckung des Gewässers wurde auf maximal 15 Prozent der Gewässeroberfläche beschränkt, wobei gleichzeitig ein Abstand von 40 Metern zum Ufer verlangt wird.  \r\n\r\n\r\nDer Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. fordert daher:\r\n\r\n1.\tKeine Beschränkung auf 15 % der Seefläche\r\n-\tDie bestehende gesetzliche Vorschrift des § 36 Absatz 1, die gem. Begründung zum Artikelgesetz (S. 298 bis 299) weiterhin von allen schwimmenden PV-Anlagen einzuhalten ist, stellt bereits sicher, dass gewässerökologische Auswirkungen verringert und die ökologisch besonders sensiblen Uferbereiche von schwimmenden PV-Anlagen freigehalten werden. \r\n-\tEines zusätzlichen Verbots in Form von pauschalen Flächen- und Abstandsvorgaben nach § 36 Abs. 3 Nr. 2 WGH bedarf es daher grundsätzlich nicht. Mit der in § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG gewählten Flächen- und Uferabstandsregelung (15 Prozent bzw. 40 Meter) schränkt das WHG mögliche Potenziale unnötig ein und schließt mit dieser Methodik wichtige Beiträge zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele von vorneherein aus. \r\n-\tMIRO hat zu den gewässerökologischen Auswirkungen ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, das im Januar 2026 fertiggestellt wird.\r\n-\tSollen aus Praktikabilitätsgründen weiterhin pauschale Flächenvorgaben getroffen werden, so sprechen wir uns aus den bisherigen praktischen Erfahrungen – auch in anderen europäischen Ländern -  sowie auf der Basis des MIRO-Gutachtens für einen Wert aus, der „40 Prozent“ nicht unterschreitet. Weitere Spielräume sollten regelmäßig geprüft und entsprechend der hinzugewonnenen Erkenntnisse genutzt werden. \r\n-\tDas BfN hat ein eigenes Forschungsvorhaben gestartet. Dieses wird noch einige Jahre laufen.\r\n\r\n2.\tEigene, unabhängige Genehmigungslaufzeit \r\n-\tEs sollte keine rechtliche Schlechterstellung der schwimmenden Solaranlagen gegenüber anderen Anlagen geben. Die PV-Anlage ist ein fester Bestandteil unserer künftigen Energieversorgung. Die Genehmigung muss daher eine Laufzeit von mindestens 30 Jahren haben. Ein vorzeitiger Abbau vor dem technischen Ende der PV-Anlage wäre eine Verschwendung von Ressourcen. Die Betriebsgenehmigung der PV-Anlage sollte daher unabhängig von der Gewinnungstätigkeit beschieden werden.\r\n\r\n3.\tKein abstrakter Uferabstand von 40 m\r\n-\tDie Geometrie eines Abgrabungssees kann so ungünstig sein, dass ein Abstand von 40 m zu allen Seiten der Floating-PV-Anlage einen wirtschaftlichen Betrieb aufgrund der dann möglichen Anlagengröße unmöglich macht. Insbesondere schmale oder auch kleinere Gewässer werden somit von vorneherein ausgeschlossen. Nicht alle Abgrabungsseen sind rund. Sie passen sich vielmehr dem Gewinnungsfortschritt an.\r\n-\tDer abstrakte Uferabstand von mindestens 40 m verhindert den Bau von schwimmenden PV-Anlagen an sinnvollen Standorten, wie zum Beispiel in der Nähe des Wechselrichters oder der Gewinnungs- oder Aufbereitungsanlage, woraus längere Leitungen und damit einhergehende Leistungsverluste resultieren.\r\n-\tEin näheres Heranbauen an den Uferbereich kann erforderlich sein, um die schwimmende PV-Anlage sinnvoll im Baggersee zu platzieren (Verankerung, Verschattung, Windanfälligkeit) und ggfs. auch für Revisionen erreichbar zu machen. \r\n-\tBaggerseen entstehen während der Nassauskiesung oder durch Flutung nach der Auskiesung und bleiben auch nach der Beendigung der Rohstoffgewinnung zumeist als solche erhalten. Die künstlichen Baggerseen zeichnen sich in der Regel durch steil abfallende Uferbereiche aus (Litorial). Durch den zügigen Tiefenanstieg erfolgt ein schneller räumlicher Übergang in die Freiwasserzone (Pelagial). Flachwasserbereiche, in denen Makrophythen innerhalb der trophogenen Zone wachsen können, werden von den rohstofffördernden Unternehmen im Rahmen der genehmigten Nachnutzungskonzepte (Renaturierung) oder für den Badebetrieb/Tourismus (Rekultivierung) in bestimmten Bereichen zumeist extra angelegt. Eine Freihaltung der Uferbereiche von PV-Anlagen ist im Bereich von Flachwasserzonen sinnvoll.  \r\n\r\n----------------------------------------------------------------------------------------\r\nBUNDESVERBAND MINERALISCHE ROHSTOFFE e. V. (MIRO)\r\nLuisenstraße 45, 10117 Berlin\r\nTel.: 030 - 2021 566 22\r\nE-Mail:  funk@bv-miro.org\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022396","regulatoryProjectTitle":"Rohstoffsicherung im Raumordnungsgesetz stärken durch Überragendes öffentliches Interesse ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3a/4f/692024/Stellungnahme-Gutachten-SG2602090020.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Notwendige Änderungen im ROG\r\nEine sichere, effiziente und nachhaltige Versorgung mit Baurohstoffen ist für die anstehenden Bauprojekte in Deutschland unverzichtbar. Das von der Bundesregierung beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) sowie das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InvZuG) werden Bau- und Sanierungsimpulse setzen und dadurch zusätzliche Rohstoffnachfrage induzieren. Die Bundesregierung muss daher auch dafür sorgen, dass die für die Bau- und Sanierungsprojekte erforderlichen Baurohstoffe gesichert und verfügbar sind. \r\n\r\nDer Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. fordert daher:  \r\n\r\n1.\tAuf Grund ihrer besonderen Bedeutung sollte die Sicherung und Gewinnung von Gesteinsrohstoffen privilegiert werden.\r\n\r\nIn § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG sollte folgender Satz 5 neu eingefügt werden: \r\n5„Die Rohstoffsicherung und -gewinnung steht im \r\nüberragenden öffentlichen Interesse und dient der Versorgungssicherheit.“\r\n\r\nBegründung:\r\nMehr denn je ist die resiliente Rohstoffgewinnung im eigenen Land von besonderer Bedeutung. Diese besondere Bedeutung spiegelt sich im geltenden Planungsrecht jedoch nicht wider.  Die Rolle der Rohstoffe muss bei planerischen Abwägungen gestärkt werden. Im Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 27, dass die Wirtschaft bei der Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung unterstützt und die Rohstoffgewinnung erleichtert werden soll. Dies ist im Sinne der zukünftigen Generationen und dient der langfristigen Sicherung einer bedarfsgerechten Gewinnung und geordneten Aufsuchung von standortgebundenen Rohstoffen. \r\nEine der Kernforderungen von MIRO ist die Festschreibung des „überragenden öffentlichen Interesses“ auch für die Rohstoffgewinnung. Bis vor kurzem stand der Belang der Rohstoffgewinnung auf Raumordnungsebene und in Genehmigungsverfahren neben den übrigen zu berücksichtigenden Belangen. Mit der fachgesetzlichen Festschreibung eines „überragenden öffentlichen Interesses“, beispielsweise für Windkraftanlagen, für Telekommunikationsnetze, für Geothermieanlagen, für Wasserstoffinfrastruktur und nun auch für Verkehrswege (InfZuG) hat sich die Ausgangslage verändert. Die gleichberechtigte Abwägung der für all diese Projekte notwendigen Gesteinsrohstoffe ist nicht mehr gegeben. \r\nEin Beispiel: Vermehrt ist das Problem festzustellen, dass Windkraftanlagen in Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung hineingeplant werden. Der Zugang zu hochwertige Lagerstätten wird dadurch verunmöglicht. Richtig ist, dass Windkraftanlagen an besonders windhöffigen Stellen gebaut werden sollen. Genauso richtig ist aber auch, dass hochwertige Rohstofflagerstätten geologisch bedingt standortgebunden sind und deren Nutzung zu sichern ist. Beides sollte „auf Augenhöhe“ gleichberechtigt abgewogen werden. Dies ist nach derzeitiger Rechtslage nicht (mehr) der Fall.\r\nForderung:\r\nDie Bedeutung der Rohstoffversorgung für Bau, Infrastruktur und Daseinsvorsorge muss rechtssicher und mindestens gleichwertig mit den Belangen anderer Branchen abgebildet werden, um eine Überplanung von Vorrang- und Vorbehaltsflächen für die Rohstoffgewinnung zu verhindern und Vorhaben in Genehmigungsverfahren ein ausreichendes Gewicht zu verleihen. Die mit dem neuen § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 5 ROG erreichte Privilegierung kann in konkreten Planungsverfahren dazu dienen, dass Abwägungen öfter zugunsten der Sicherung von Rohstoffen entschieden und so Rohstoff-Versorgungslücken nachhaltig vermieden werden. \r\n\r\n2.\tDie Grundsätze der Raumordnung sind zu konkretisieren\r\n§ 2 Abs. 2 Nr. 4 S. 4 ROG bedarf der Konkretisierung (in Blau): \r\nEs sind die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende, langfristige Sicherung sowie für die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. \r\nEs bedarf einer weiteren Konkretisierung durch Verordnung im Sinne des § 17 Abs. 3 ROG:\r\n„Die vorsorgende Sicherung standortgebundener Rohstoffe setzt eine bedarfsunabhängige Ausweisung der dafür nötigen Räume voraus, um langfristig eine geordnete Aufsuchung und Gewinnung standortgebundener Rohstoffe zu gewährleisten. Bei Ausweisung solcher Räume ist bei möglichen konkurrierenden Nutzungen in der Abwägung die besondere volkswirtschaftliche Bedeutung der Rohstoffe einzubringen. Es sind alle bekannten, wirtschaftlich und regional bedeutsamen Rohstofflagerstätten dauerhaft zu schützen.“ \r\nBegründung:\r\nDer geltende § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG verpflichtet zwar dazu, die räumlichen Voraussetzungen für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung standortgebundener Rohstoffe zu schaffen; in der Praxis bleibt dies jedoch ein rein programmatischer Grundsatz. Ohne bundesweit einheitliche Leitlinien entstehen in den Ländern uneinheitliche Abwägungen, konkurrierende Nutzungsansprüche steigern den Flächendruck und national bedeutsame Lagerstätten werden nicht konsistent langfristig gesichert. Die Folge sind fragmentierte Sicherungsansätze, mehr Konflikte in der Abwägung und längere Verfahren – zulasten der Versorgungssicherheit. \r\nGenau hier setzt das vom ROG bereits vorgesehene Instrument des § 17 Abs. 3 ROG an. Der § 17 Abs. 3 ROG erlaubt es dem BMWSB, einzelne Grundsätze des § 2 Abs. 2 ROG per Rechtsverordnung in einem Raumordnungsplan zu konkretisieren. Eine solche Verordnung kann – rechtssicher und föderal kompatibel – ein bundesweit einheitliches Leitbild „Rohstoffsicherung“ setzen, das die Länderplanung nicht ersetzt aber verbindlich anleitet. \r\nForderung:\r\nDer Bund soll unverzüglich einen Bundes Raumordnungsplan „Rohstoffsicherung“ als Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 3 ROG erlassen. Kern ist eine bedarfsunabhängige, langfristige Vorsorgefestlegung, die Vorranggebiete von nationaler Bedeutung für standortgebundene Rohstoffe ausweist und klare Abwägungsgrundsätze vorgibt („besondere volkswirtschaftliche Bedeutung ist einzustellen“). So wird der programmatische Grundsatz des § 2 ROG endlich planpraktisch wirksam: Konflikte werden früh entschärft, Flächennutzungskonkurrenzen reduziert und die Rohstoffversorgung verlässlich gesichert – ohne eine Gesetzesänderung innnerhalb der vorhandenen ROG Kompetenzarchitektur.\r\n\r\n\r\n-----------------------------------------------------------------------------------------\r\nBUNDESVERBAND MINERALISCHE ROHSTOFFE e. V. (MIRO)\r\nLuisenstraße 45, 10117 Berlin\r\nTel.: 030 - 2021 566 22\r\nE-Mail:  funk@bv-miro.org\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022616","regulatoryProjectTitle":"Einzelfallprüfungen nach § 52 WHG statt pauschaler Verbote","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/98/c3/696622/Stellungnahme-Gutachten-SG2602190017.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Einzelfallprüfungen nach § 52 WHG statt pauschaler Verbote\r\n\r\nDie Versorgung mit mineralischen Rohstoffen ist Grundvoraussetzung für Bauwirtschaft, Infrastrukturentwicklung und die Umsetzung der Energie  und Klimawende. Ein erheblicher Teil der oberflächennahen Rohstofflagerstätten liegt in oder im Umfeld von Wasserschutzgebieten. Der Gesetzgeber hat diese Konfliktlage bewusst antizipiert: § 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet die zuständigen Behörden ausdrücklich zu einer Einzelfallprüfung, in der die Schutzgüter Wasser und die Belange der Rohstoffgewinnung gegeneinander abzuwägen sind. Der Bundesgesetzgeber beansprucht in diesem Bereich die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 32 GG.\r\n\r\nAktuelle Situation\r\n\r\nIn mehreren Bundesländern werden Rohstoffgewinnungen durch pauschale Verbote oder flächenhafte Ausschlüsse in Wasserschutzgebietsverordnungen untersagt – oftmals in gesamten Schutzzonen II oder III. Diese Praxis ist rechtswidrig:\r\n1.\tVerstoß gegen § 52 WHG\r\nDas WHG ordnet eine behördliche Ermessensentscheidung im Einzelfall an. Pauschalverbote kommen einem Ermessensausfall gleich und hebeln die bundesrechtlich vorgesehene Entscheidungssystematik aus.\r\n\r\n2.\tVerletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (Art. 20 Abs. 3 GG)\r\nDie pauschale Gleichbehandlung sämtlicher Vorhaben ignoriert technische Sicherungsmaßnahmen, Standortunterschiede und lokale Hydrogeologie. Eingriffe ohne Abwägung sind unverhältnismäßig.\r\n\r\n3.\tUnterlaufen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Nr. 32 GG)\r\nGerade im Bereich des Gewässerschutzes ist der Bundesgesetzgeber abschließend tätig geworden. Landesrecht darf Bundesrecht weder verschärfen noch leerlaufen lassen.\r\nDie Folge sind Rechtsunsicherheit, blockierte Genehmigungsverfahren, Investitionshemmnisse und zunehmend Versorgungsengpässe bei mineralischen Rohstoffen.\r\nMIRO setzt sich für eine bundesrechtskonforme, transparente und rechtssichere Anwendung des § 52 WHG ein. Entscheidungen müssen auf Basis einer nachvollziehbaren Einzelfallprüfung erfolgen – technisch, hydrogeologisch und risikoorientiert.\r\n\r\nDer Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. fordert daher:\r\n\r\n1. Aufhebung pauschaler Verbote in Landesverordnungen\r\nLandesverordnungen zu Wasserschutzgebieten sind so anzupassen, dass Einzelfallprüfungen zwingend möglich bleiben. Pauschale Ausschlüsse ohne Abwägung sind zu streichen.\r\n\r\n2. Klarstellung im WHG\r\nZur Sicherstellung der bundeseinheitlichen Rechtsanwendung sollte der Bundesgesetzgeber prüfen, ob § 52 WHG präzisiert werden kann – insbesondere durch explizite Feststellung, dass pauschale Verbote unzulässig sind und die Einzelfallprüfung zwingender Bestandteil der Entscheidungsfindung bleibt.\r\n\r\n3. Einheitliche Auslegung durch Bund und Länder\r\nMIRO fordert einen strukturierten Dialog zwischen Bund und Ländern, um eine klarstellende Vollzugshilfe zu erarbeiten. Ziel ist eine bundesweite Harmonisierung, die sowohl den Gewässerschutz als auch die Rohstoffversorgung berücksichtigt.\r\n\r\n4. Wissenschaftsbasiertes Prüfverfahren im Einzelfall\r\nEinzelfallprüfungen müssen auf technisch belastbaren Risikobewertungen beruhen, die Schutzmaßnahmen, Betriebsauflagen und Monitoring berücksichtigen. Moderne Gewinnungstechnologien ermöglichen wasserrechtlich sichere Lösungen – diese müssen auch anerkannt werden.\r\n\r\n----------------------------------------------------------------------------------------\r\n\r\nBUNDESVERBAND MINERALISCHE ROHSTOFFE e. V. (MIRO)\r\nLuisenstraße 45, 10117 Berlin\r\nTel.: 030 - 2021 566 22\r\nE-Mail:  funk@bv-miro.org\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022617","regulatoryProjectTitle":"BBodSchG: Rechtssichere Länderöffnungsklausel schaffen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fa/ca/696624/Stellungnahme-Gutachten-SG2602190019.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bayerischen Verfüll Leitfaden durch Länderöffnungsklausel im BBodSchG legitimieren\r\n\r\nVorbemerkung:\r\nDie bewährte bayerische Verfüllpraxis leistet einen wesentlichen Beitrag zur umweltfreundlichen und kosteneffizienten Verwertung von mineralischen Bauabfällen. In der letzten Legislaturperiode wurde eine Länderabweichungsklausel in § 8 Abs. 8 BBodSchV verankert. Diese sollte es den Bundesländern erlauben, von bundeseinheitlichen Regelungen abzuweichen und eigene, den regionalen Gegebenheiten angepasste Verfüllpraktiken, wie den bayerischen Verfüll-Leitfaden, beizubehalten.\r\nDer bayerische Verfüll-Leitfaden ist jedoch aufgrund des Fehlens einer Länderöffnungsklausel im BBodSchG verfassungsrechtlichen Zweifeln ausgesetzt. Die rohstoffgewinnenden Unternehmen in Bayern – in der Regel klein- und mittelständische Familienbetriebe – benötigen dringend Rechtssicherheit. \r\n\r\nDer Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. fordert daher:\r\n\r\nZeitnahe rechtliche Klarstellung\r\nSeit September 2024 führt die unklare Rechtslage zu erheblicher Verunsicherung bei den Genehmigungsbehörden. Zahlreiche Verfahren können nicht weitergeführt werden. Daher wird auf eine zeitnahe rechtliche Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber gehofft. Die in der vergangenen Legislaturperiode auf Bundesebene getroffene Entscheidung zur Schaffung einer LänderöffnungskIausel spiegelt den politischen Willen wider, den Bundesländern die Flexibilität geben zu wollen, eigene Regelungen zu schaffen. Der bayerische Landtag hat in seinem Beschluss vom 20. April 2016 ausdrücklich die Beibehaltung der bayerischen Verfüllpraxis unterstützt und den Verfüll-Leitfaden als fachlich anerkanntes und in der Praxis bewährtes Instrument hervorgehoben.\r\n\r\n\r\nJuristische Einordnung\r\nDer § 8 Abs. 8 BBodSchV überträgt Regelungskompetenzen auf die Länder. Eine solche Ermächtigung bedarf nach Art. 80 Abs. 1 GG jedoch ihrerseits einer ausdrücklichen Ermächtigung im BBodSchG. Der § 8 Abs. 1 BBodSchG erlaubt zwar der Bundesregierung, materiell-rechtliche Anforderungen zu regeln, er enthält aber keine ausdrückliche Ermächtigung, die dem Bundesverordnungsgeber erlauben würde, den Ländern durch Rechtsverordnung eigene Regelungskompetenzen zu übertragen. Die Anwendung des bayerischen Verfüll-Leitfadens auf Grundlage des § 8 Abs. 8 BBodSchV begegnet dementsprechend verfassungsrechtlichen Bedenken. Verstöße gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 GG, das Prinzip der Gewaltenteilung aus Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG und die Kompetenzordnung des Grundgesetzes aus den Art. 70 ff. GG stehen im Raum. \r\n\r\n\r\n\r\nFazit\r\nVor diesem Hintergrund halten wir es für wichtig, dass jetzt eine klare gesetzliche Regelung im BBodschG geschaffen wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass Bayern seine Praxis fortführen kann und die Kompetenzordnung gewahrt bleibt. Die Sicherstellung der bewährten Verfüllpraxis ist nicht nur ein entscheidender Faktor für die Rohstoff- und Bauwirtschaft, sondern auch ein Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit wertvollen Ressourcen und zur Wiederherstellung von Flächen für landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, naturnahe oder andere Nachnutzungen.\r\n\r\n\r\n---------------------------------------------------------------------------------------\r\nBUNDESVERBAND MINERALISCHE ROHSTOFFE e. V. (MIRO)\r\nLuisenstraße 45, 10117 Berlin\r\nTel.: 030 - 2021 566 22\r\nE-Mail:  funk@bv-miro.org\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)","shortTitle":"BMWSB","url":"https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-07"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}