{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-14T10:10:48.751+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R000642","registerEntryDetails":{"registerEntryId":72271,"legislation":"GL2024","version":12,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000642/72271","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/4b/f3/693107/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R000642-2026-02-11_12-15-10.pdf","validFromDate":"2026-02-11T12:15:10.000+01:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-02T11:14:03.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-04T12:15:01.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-18T10:26:58.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-02-11T12:15:10.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":72271,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000642/72271","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-11T12:15:10.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":72171,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000642/72171","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-10T11:07:58.000+01:00","validUntilDate":"2026-02-11T12:15:10.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":68499,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000642/68499","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-01T10:22:15.000+01:00","validUntilDate":"2026-02-10T11:07:58.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":65270,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000642/65270","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-09-16T10:15:45.000+02:00","validUntilDate":"2025-12-01T10:22:15.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":54342,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000642/54342","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-02T11:14:03.000+02:00","validUntilDate":"2025-09-16T10:15:45.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":30740,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000642/30740","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-04T12:15:01.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-02T11:14:03.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft (EdDE) e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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(EdDE) zertifiziert als bundesweit behördlich anerkannte Entsorgergemeinschaft gemäß § 56 KrWG kommunale und private Unternehmen der Kreislaufwirtschaft zum Entsorgungsfachbetrieb nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Sie hat satzungsgemäß die Aufgabe \"die Öffentlichkeit vor einer Gefährdung durch mangelhafte Leistungen bei der umweltgerechten Entsorgung von Abfällen zu schützen\".\r\n\r\nDie EdDE wurde im September 1996 durch die Verbände BDE e.V., VBS e.V. und VKU e.V. gegründet. Die EdDE zertifiziert mit Hilfe von unabhängigen fachkundigen Sachverständigen aktuell rund 850 Betriebsstätten ihrer Mitgliedsunternehmen zum Entsorgungsfachbetrieb. Die EdDE erteilt den Unternehmen der Kreislaufwirtschaft ihr Überwachungszertifikat nur aufgrund nachweislicher Erfüllung der Anforderungen der EfbV und der EdDE. Die Anforderungen werden von den akkreditierten Sachverständigen mindestens einmal jährlich vor Ort an jedem zu zertifizierenden Unternehmensstandort überprüft.\r\n\r\nIn der EdDE ist ein Kuratorium aus Abfallwirtschaftsprofessoren/-innen (Lehrstuhlinhaber(-innen) aktiv, welches mit den Praktikern aus Unternehmen und Vertreter/-innen der Verbände gemeinsam in Arbeitsausschüssen und Forschungsprojekten praxisgerechte Lösungen zu aktuellen Fragen der Branche erarbeitet. Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten werden in der EdDE-eigenen Schriftenreihe \"EdDE-Dokumentationen\" und auf der EdDE-Website veröffentlicht.\r\n\r\nDie EdDE leistet im Rahmen ihrer Aufgabe als Entsorgergemeinschaft auch Lobbyarbeit zugunsten praxisgerechter Rahmenbedingungen, beispielsweise\r\n- durch Stellungnahmen an Bundesministerien über die Entsorgungsfachbetriebe-Zertifizierung betreffende oder tangierende Verordnungsentwürfe im Bereich des Abfall- oder Umweltrechts, u.a. als beteiligter Kreis,\r\n- Übermittlung von Vorschlägen für weitere Privilegierungen im Zusammenhang mit der freiwilligen Zertifizierung der Unternehmen an Bundesministerien, LAGA und weitere Behörden,\r\n- Durchführung von Fachveranstaltungen zur Entsorgungsfachbetriebezertifizierung (zu denen auch Vertreter/-innen  aus Bundesministerien eingeladen werden können),\r\n- Übersendung von Forschungsergebnissen zu praxisrelevanten Fragestellungen auch an die betreffenden Bundesministerien,\r\n- Kontaktpflege bei Veranstaltungen auch anderer Organisatoren (Messen, Kongresse, etc.)\r\n\r\nWeitere Informationen sind jederzeit der EdDE-Website www.entsorgergemeinschaft.de zu entnehmen.\r\n"},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":0.03},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":1,"to":10000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"},{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"},{"code":"MFS_OTHERS","de":"Sonstiges","en":"Others"},{"code":"MFS_GIFTS_AND_DONATIONS","de":"Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen","en":"Gifts and other lifetime donations"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31"},"donators":{"donatorsInformationPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":10001,"to":20000}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":350001,"to":360000},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a1/ca/693100/JA-2024_geschwaerzt.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":3,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0016531","title":"Initiative zur Etablierung der Entsorgungsfachbetriebezertifizierung im EU-Recht","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die EU-Kommission beabsichtigt in den kommenden Jahren die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft erheblich zu fördern und einen entsprechenden Rechtsrahmen zu setzen. Aufgrund der vorliegenden positiven Erfahrungen mit der Entsorgungsfachbetriebezertifizierung gemäß EfbV (bislang nur deutsche Rechtsnorm) möchte die EdDE die Einführung auch auf europäischer Ebene fördern.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen","shortTitle":"KrWG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/krwg"},{"title":"Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften","shortTitle":"EfbV 2017","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/efbv_2017"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Verkehr\"","en":"Other in the field of \"Transportation\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019607","title":"Berücksichtigung der Entsorgungsfachbetriebe-Zertifizierung in der nationalen Umsetzung der novellierten IED-Richtlinie der EU","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen und zur Änderung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung","printingNumber":"36/26","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0036-26.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/verordnung-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2024-1785-zur-%C3%A4nderung/330421","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit","shortTitle":"BMUKN","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmuv.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen","publicationDate":"2025-07-16","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit","shortTitle":"BMUKN","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmuv.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/ied/Entwurf/ied_mantelverordnung_2_entwurf_bf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz?tx_bmublegal_legal%5Baction%5D=show&tx_bmublegal_legal%5Blaw%5D=1099https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz?tx_bmublegal_legal%5Baction%5D=show&tx_bmublegal_legal%5Blaw%5D=1099&cHash=bc3a2cc094acbe6923143ed274afe99d"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Die im Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der IED vorgesehene Pflicht zur Einführung und Zertifizierung zusätzlicher Umweltmanagementsysteme (EMAS; DIN EN ISO 14001) sieht bislang nicht die Berücksichtigung des Instruments der Entsorgungsfachbetriebe-Zertifizierung als gleichwertiges System vor. Die Interessenvertretung ist darauf gerichtet, die Efb-Zertifizierung als gleichwertig anzuerkennen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022410","title":"Mitführung von Dateien statt Papierkopien auf LKW zur Erfüllung von Mitführungspflichten (Digitalisierung) ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen und zur Änderung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung","printingNumber":"36/26","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0036-26.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/verordnung-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2024-1785-zur-%C3%A4nderung/330421","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit","shortTitle":"BMUKN","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmuv.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen","publicationDate":"2025-07-16","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit","shortTitle":"BMUKN","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmuv.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/ied/Entwurf/ied_mantelverordnung_2_entwurf_bf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz?tx_bmublegal_legal%5Baction%5D=show&tx_bmublegal_legal%5Blaw%5D=1099https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz?tx_bmublegal_legal%5Baction%5D=show&tx_bmublegal_legal%5Blaw%5D=1099&cHash=bc3a2cc094acbe6923143ed274afe99d"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Mitführungspflicht nach § 13 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) erlaubt die Mitführung elektronischer Kopien des Entsorgungsfachbetriebezertifikats (z.B. auf Notebooks, Tablets). Dies entlastete Unternehmen von der zuvor erforderlichen jährlichen Verteilung unzähliger Papierkopien mit bis zu 250 Seiten Umfang auf den LKW. \r\nSelbst bei elektronisch erfolgter Anzeige des „Sammeln und Beförderns“ müssen aber gemäß § 13 (1) AbfAEV bußgeldbewehrt dennoch Papierausdrucke/ Papierkopien der behördlich bestätigten Anzeige nach § 53 KrWG bzw. Erlaubnis nach § 54 KrWG auf den LKW mitgeführt werden. \r\nEs soll generell die elektronische Mitführung erforderlicher Dokumente als Dateien auf den LKW ermöglicht werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen","shortTitle":"AbfAEV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/abfaev"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_FREIGHT_TRANSPORT","de":"Güterverkehr","en":"Freight transportation"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Verkehr\"","en":"Other in the field of \"Transportation\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":3,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0019607","regulatoryProjectTitle":"Berücksichtigung der Entsorgungsfachbetriebe-Zertifizierung in der nationalen Umsetzung der novellierten IED-Richtlinie der EU","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d2/80/614910/Stellungnahme-Gutachten-SG2509160002.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme der deutschen Entsorgergemeinschaften der EVGE1 zum überarbeiteten Referentenentwurf des Artikelgesetzes und der Mantelverordnung als nationale Umsetzung der novellierten Industrieemissionen-Richtlinie der EU\r\nHier: Anerkennung der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb als branchenbezogene Ergänzung zur neuen Pflicht der Einführung zertifizierter Umweltmanagementsysteme für IED-Anlagen\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\ndie EVGE – Europäische Vereinigung der Gemeinschaften zur Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben vertritt deutsche, österreichische und tschechische Entsorgergemeinschaften, die z.T. seit fast 30 Jahren bereits mehrere tausend Standorte der Recycling- und Entsorgungswirtschaft jährlich vor Ort überwachen und erfolgreich zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß oder in Anlehnung an die deutsche Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zertifizieren. \r\n\r\nIm Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der novellierten EU-Industrieemissionen-\r\nRichtlinie, hier zur vorgesehenen Pflicht zur Einführung und Zertifizierung zusätzlicher Umweltmanagementsysteme (EMAS; DIN EN ISO 14001), sehen die deutschen Entsorgergemeinschaften der EVGE den Entsorgungsfachbetrieb, welcher die entsorgungsspezifischen Umweltkriterien abbildet, darin gänzlich unberücksichtigt.\r\n\r\nGerne weisen wir darauf hin, dass das praxisbewährte, behördlich anerkannte und freiwillige Zertifizierungssystem zum Entsorgungsfachbetrieb eine für betroffene Unternehmen unbürokratische, preiswerte und branchenbezogene Alternative zu den bisher in den Referentenentwürfen vorgesehenen Umweltmanagementsystemen darstellt und dem gemäß auch als branchenbezogene Alternative in der nationalen Umsetzung der IED berücksichtigt werden sollte.\r\n\r\nIm neuen § 5 des BImSchG sollte die Regelung zum Betrieb des Umweltmanagementsystems aus Art. 14a Abs. 3 UAbs. 1 IED ergänzt werden, wonach der Grad der Detailgenauigkeit des Umweltmanagementsystems der Art, dem Umfang und der Komplexität der Anlage sowie ihrer sämtlichen potenziellen Umweltauswirkungen entsprechen muss.\r\n\r\nHier wird bereits auf Gesetzesebene klar aufgezeigt, dass der Umfang eines UMS sich an den konkreten Gegebenheiten vor Ort ausrichten muss. Dies entspricht einer 1:1 Umsetzung der Richtlinie und ist Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.\r\n\r\nBranchenspezifische Regelungen müssen als gleichberechtigtes Managementsystem neben EMAS, ISO 14001 und weiteren Normen anerkannt werden.\r\n\r\nIn der deutschen Recycling- und Entsorgungsbranche lassen Unternehmen aller Größenordnungen\r\nfreiwillig eine Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) durchführen, um als Entsorgungsfachbetriebe im Sinne des KrWG zu gelten.\r\n\r\nNur weil bereits die hohen Anforderungen an organisatorisch-technische (vgl. §§ 3-7 EfbV, darin u.a.: Anforderungen an die Betriebsorganisation, an personelle, gerätetechnische und sonstige Ausstattung, Genehmigungskonformität) und personenbezogene Voraussetzungen (vgl. §§ 8-10 EfbV,  Zuverlässigkeit, Sach- und Fachkunde) an einen Entsorgungsfachbetrieb erfüllt sein müssen, und auch seitens der Behörden Vertrauen in die Efb-Zertifizierung besteht, wurden seitens des Gesetzgebers verschiedene Erleichterungen gewährt bspw. die Ausnahme der Erlaubnispflicht nach §54 Abs. 3 Nr. 2 KrWG oder das privilegierte Nachweisverfahren gemäß § 7 Abs.1 Nr. 1 NachwV. Die Entsorgungsfachbetriebezertifizierung nach der EfbV umfasst wesentliche Anforderungen, die auch Bestandteil der Umweltmanagementsysteme EMAS oder ISO 14001 sind.\r\n\r\nEinige der Entsorgungsfachbetriebe haben bislang allerdings kein zusätzliches Umweltmanagementsystem. Diese Unternehmen müssten erneut Anforderungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, wie in der neuen Umweltmanagementverordnung (45. BlmSchV) gefordert, durch ein weiteres Audit und eine weitere Zertifizierung nach EMAS oder DIN ISO 14001 nachweisen.\r\n\r\nDie im aktuellen Entwurf geforderte Umsetzung führt zu höheren Kosten, erheblichen Mehraufwand und einer Doppelzertifizierung. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist hier kein Mehrwert für die Umwelt und das Allgemeinwohl zu erkennen.\r\n\r\nEine Zertifizierung nach EfbV für !ED-Anlagen setzt zwingend die Prüfung und Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen voraus. Gleiches gilt für EMAS. Die Zertifizierungsvoraussetzungen nach KrWG/ EfbV umfassen branchenspezifisch die EMAS- oder ISO 14001-Prüfungspunkte. Es gibt somit keine vernünftigen Erwägungen des Allgemeinwohls, die eine zusätzliche Zertifizierungspflicht zur EfbV zweckmäßig erscheinen lassen.\r\n\r\nAuch ist es an der Zeit, in der nationalen Umsetzung zur IED für die betroffenen Betriebe pragmatische, entbürokratisierende und kostengünstige Lösungen zu finden, um weitere unnötige wirtschaftliche Belastungen der Unternehmen zu vermeiden.\r\n\r\nHierzu gehört auch, dass diese Anforderungen in der 1 :1 Umsetzung der IED nur an !ED-Anlagen, nicht jedoch an alle BlmSchG-genehmigungsbedürftigen Anlagen, wie noch im Referenten-Entwurf zu § 1 Abs. 2 BlmSchG vorgesehen, gestellt werden.\r\n\r\nDeshalb fordern die in der EVGE organisierten deutschen Entsorgergemeinschaften (siehe Mitunterzeichner) in der nationalen Umsetzung der IED die Berücksichtigung der Entsorgungsfachbetriebezertifizierung nach§§ 56, 57 KrWG i.V.m. der EfbV als gleichberechtigten branchenbezogenen Ersatz neben EMAS oder DIN EN ISO 14001 für ein in !ED-Anlagen vorzuhaltendes Umweltmanagementsystem.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\ngez. \r\nEVGE-Vorsitzender\r\n\r\nMitunterzeichner (deutsche Entsorgergemeinschaften der EVGE)\r\nBundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung – Entsorgergemeinschaft e.V.\r\nEntsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V.\r\nEntsorgergemeinschaft Regionaler Wirtschaftsverkehr e.V.\r\nEntsorgergemeinschaft der Deutschen Stahl- und NE-Metall-Recycling-Wirtschaft e.V.\r\nEntsorgergemeinschaft Abfall Berlin-Brandenburg e.V\r\nEntsorgergemeinschaft BAU Berlin Brandenburg e.V.\r\nEntsorgergemeinschaften Nord e.V.\r\nEntsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e.V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019607","regulatoryProjectTitle":"Berücksichtigung der Entsorgungsfachbetriebe-Zertifizierung in der nationalen Umsetzung der novellierten IED-Richtlinie der EU","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d8/d7/693101/Stellungnahme-Gutachten-SG2602110008.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Hinweise der deutschen Entsorgergemeinschaften der EVGE zum Kabinettsbeschluss vom 21.01.2026 zum Entwurf des Artikelgesetzes und der Mantelverordnung zur nationalen Umsetzung der novellierten Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED)\r\nHier: Hinweise und Vorschläge zur Ergänzung der Artikel 3 und 4 des Mantelverordnung-Entwurfs\r\n\r\nSehr geehrte Frau XXX,\r\nsehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\ndie deutschen Entsorgergemeinschaften der EVGE begrüßen den Fortgang des Rechtset-zungsverfahrens zur nationalen Umsetzung der IED in einem Artikelgesetz und einer Mantel-verordnung durch den Kabinettsbeschluss vom 21.01.2026 Zu den Artikeln 3 und 4 des Man-telverordnungsentwurfs möchten wir Ihnen aber noch Hinweise geben und Vorschläge unter-breiten, die eine zeitgemäße und dringend gebotene Entbürokratisierung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit fördern und zudem die Wirtschaft entlasten können. \r\n\r\nZu Artikel 3 Mantelverordnungs-Entwurf: 45.BImSchV\r\n\r\nDie EVGE begrüßt sehr, dass der Kabinettsbeschluss eine zeitliche Streckung der Pflicht zur Einführung der Umweltmanagementsysteme bis 2030 vorsieht. Dies verschafft betroffenen Betrieben und Zertifizierern Zeit zur Vorbereitung und Umsetzung zur Einführung von Um-weltmanagementsystemen (UMS). Es löst aber nicht das weiterhin bestehende Problem, dass über alle Branchen rund 55.000 IED-Anlagen, allein aus unserer Branche rund 13.000 IED-Anlagen, betroffen sind und eine ausreichend große Zahl an qualifizierten Sachverstän-digen für die bislang ausschließlich in Betracht gezogenen Umweltmanagementsysteme EMAS und DIN EN ISO 14.001 voraussichtlich nicht verfügbar sein werden. Die schier sehr hohe Zahl der jährlich zu begutachtenden Unternehmen sowie die heute schon spürbare Sachverständigenknappheit, auch aufgrund des demografischen Wandels, legen diese Er-wartung nahe. \r\n\r\nDeshalb möchten wir nochmals auf die Möglichkeit hinweisen, die seit 1996 bewährte Zertifi-zierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) als gleichwertigen Ersatz zu den UMS zu berücksichtigen. Unsere diesbezügliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des Artikelgesetzes und der Mantelverordnung fügen wir gerne nochmals bei. \r\n\r\nVorschlag: Die im 45. BImschV-Entwurf (sh. Artikel 3 der Mantelverordnung ab S. 44) näher beschriebene Pflicht zur Einführung von UMS sollte im § 2 Begriffsbestimmun-gen sowie weiteren zugrunde liegenden Rechtsnormen um eine Passage zur Akzep-tanz vorliegender Zertifizierungen nach EfbV als gleichwertiges Umweltmanagement-system ergänzt werden, sofern im Rahmen der Efb-Zertifizierung auch die Anforde-rungen der 45. BImSchV (z.B. zu Zielen, Leistungsindikatoren und Maßnahmen) voll-ständig überprüft werden und dies im Zertifikat bestätigt wird. \r\n\r\nMit einer solchen Öffnung würde die absehbare Situation von Engpässen verfügbarer Sach-verständiger etwas entschärft werden. Zudem würden der Bürokratieaufwand und zusätzliche Kosten der Wirtschaft für die betriebliche Einführung neuer Umweltmanagementsysteme für betroffene Anlagen in der Abfall- und Kreislaufwirtschaft verringert werden. \r\n\r\nDie Berücksichtigung der Entsorgungsfachbetriebezertifizierung (ggfs. mit einem Zusatzkata-log an Prüffragen) müsste allerdings bereits jetzt in die Rechtsnormen zur nationalen Umset-zung der IED Eingang finden, damit sich die Zertifizierer und Entsorgungsfachbetriebe recht-zeitig und rechtsicher auf diesen sinnvollen alternativen Weg vorbereiten bzw. sich darauf einstellen können. \r\n\r\n\r\nZu Artikel 4 Mantelverordnungs-Entwurf: AbfAEV\r\n\r\nNeu wurden mit dem Kabinettsbeschluss Änderungen der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) als Artikel 4 in den Mantelverordnungsentwurf (sh. S. 52 ff.) aufgenommen. Auch zu diesem Artikel ist eine weitere Ergänzung bzw. Aufnahme einer weiteren Änderung der AbfAEV sinnvoll und überfällig. \r\n\r\nNach langer Übergangszeit wurde in der aktuell gültigen AbfAEV endlich die Mitführung elekt-ronischer Kopien des Entsorgungsfachbetriebezertifikats  (z.B. auf Notebooks, Tablets) offizi-ell gestattet  (vgl. §13 AbfAEV (1)), was wir sehr begrüßen. Denn dies entlastete unsere Un-ternehmen von der zuvor zwingend erforderlichen jährlichen Verteilung unzähliger Papierko-pien mit bis zu 250 Seiten Umfang auf tausenden LKW. Die digitale Mitführung der Zertifikate auf den LKW als Datei auf geeigneten Datenträgern (bspw. auf Notebooks, Tablets, o.ä.) ist ein nachhaltiger, kostensparender und umweltfreundlicher Beitrag zur Entbürokratisierung und Entlastung der von der Mitführungspflicht betroffenen Unternehmen.  \r\n\r\nVöllig unverständlich in diesem Zusammenhang ist es aber, dass selbst bei einer elektronisch erfolgten Anzeige des „Sammeln und Beförderns“ gemäß § 13 (1) AbfAEV immer noch ein Papierausdruck der Anzeige bzw. eine Papierkopie der behördlich bestätigten Anzeige nach § 53 KrWG auf den Fahrzeugen mitzuführen ist. Dies gilt ebenso für die Papierkopie-Mitführungspflicht der Erlaubnis des Sammelns und Beförderns gefährlicher Abfälle nach §54 KrWG  (sh. § 13 (2) AbfAEV). Werden diese Nachweise nur als Datei auf den LKW mitge-führt, ist dies bei einer Straßenkontrolle bislang bußgeldbewehrt.\r\n\r\nAus unserer Sicht ist dies in der heutigen Zeit allseits erwünschter Digitalisierung ein unnötiger Anachronismus und sollte durch die Möglichkeit der elektronischen Mitführung der bestätigten Anzeige oder Erlaubnis als Datei auf einem geeigneten Datenträger (z.B. Notebook, Tablet, …) in der AbfAEV ergänzt bzw. ersetzt werden.\r\n\r\nVorschlag zur Ergänzung des Artikel 4 Mantelverordnungsentwurf: \r\nErgänzung des §13 Abs 1 und 2 AbfAEV um die Passage: „Sammler und Beförderer von Abfällen haben die behördlich bestätigte Anzeige nach § 53 KrWG bzw. Erlaubnis nach § 54 KrWG elektronisch oder als Ausdruck mitzuführen.“  \r\n\r\nWir hoffen, Ihnen mit unseren Hinweisen und Vorschlägen zur Ergänzung des Mantelverord-nungsentwurfs zweckdienlich weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen bei Rückfragen je-derzeit zur Verfügung.\r\n\r\nEuropäische Vereinigung der Gemeinschaften zur \r\nZertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben e.V.\r\n\r\nHartmut Schön\r\nEVGE-Vorsitzender\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022410","regulatoryProjectTitle":"Mitführung von Dateien statt Papierkopien auf LKW zur Erfüllung von Mitführungspflichten (Digitalisierung) ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f4/54/693103/Stellungnahme-Gutachten-SG2602110007.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Hinweise der deutschen Entsorgergemeinschaften der EVGE zum Kabinettsbeschluss vom 21.01.2026 zum Entwurf des Artikelgesetzes und der Mantelverordnung zur nationalen Umsetzung der novellierten Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED)\r\nHier: Hinweise und Vorschläge zur Ergänzung der Artikel 3 und 4 des Mantelverordnung-Entwurfs\r\n\r\nSehr geehrte Frau XXX,\r\nsehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\ndie deutschen Entsorgergemeinschaften der EVGE begrüßen den Fortgang des Rechtset-zungsverfahrens zur nationalen Umsetzung der IED in einem Artikelgesetz und einer Mantel-verordnung durch den Kabinettsbeschluss vom 21.01.2026 Zu den Artikeln 3 und 4 des Man-telverordnungsentwurfs möchten wir Ihnen aber noch Hinweise geben und Vorschläge unter-breiten, die eine zeitgemäße und dringend gebotene Entbürokratisierung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit fördern und zudem die Wirtschaft entlasten können. \r\n\r\nZu Artikel 3 Mantelverordnungs-Entwurf: 45.BImSchV\r\n\r\nDie EVGE begrüßt sehr, dass der Kabinettsbeschluss eine zeitliche Streckung der Pflicht zur Einführung der Umweltmanagementsysteme bis 2030 vorsieht. Dies verschafft betroffenen Betrieben und Zertifizierern Zeit zur Vorbereitung und Umsetzung zur Einführung von Um-weltmanagementsystemen (UMS). Es löst aber nicht das weiterhin bestehende Problem, dass über alle Branchen rund 55.000 IED-Anlagen, allein aus unserer Branche rund 13.000 IED-Anlagen, betroffen sind und eine ausreichend große Zahl an qualifizierten Sachverstän-digen für die bislang ausschließlich in Betracht gezogenen Umweltmanagementsysteme EMAS und DIN EN ISO 14.001 voraussichtlich nicht verfügbar sein werden. Die schier sehr hohe Zahl der jährlich zu begutachtenden Unternehmen sowie die heute schon spürbare Sachverständigenknappheit, auch aufgrund des demografischen Wandels, legen diese Er-wartung nahe. \r\n\r\nDeshalb möchten wir nochmals auf die Möglichkeit hinweisen, die seit 1996 bewährte Zertifi-zierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) als gleichwertigen Ersatz zu den UMS zu berücksichtigen. Unsere diesbezügliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des Artikelgesetzes und der Mantelverordnung fügen wir gerne nochmals bei. \r\n\r\nVorschlag: Die im 45. BImschV-Entwurf (sh. Artikel 3 der Mantelverordnung ab S. 44) näher beschriebene Pflicht zur Einführung von UMS sollte im § 2 Begriffsbestimmun-gen sowie weiteren zugrunde liegenden Rechtsnormen um eine Passage zur Akzep-tanz vorliegender Zertifizierungen nach EfbV als gleichwertiges Umweltmanagement-system ergänzt werden, sofern im Rahmen der Efb-Zertifizierung auch die Anforde-rungen der 45. BImSchV (z.B. zu Zielen, Leistungsindikatoren und Maßnahmen) voll-ständig überprüft werden und dies im Zertifikat bestätigt wird. \r\n\r\nMit einer solchen Öffnung würde die absehbare Situation von Engpässen verfügbarer Sach-verständiger etwas entschärft werden. Zudem würden der Bürokratieaufwand und zusätzliche Kosten der Wirtschaft für die betriebliche Einführung neuer Umweltmanagementsysteme für betroffene Anlagen in der Abfall- und Kreislaufwirtschaft verringert werden. \r\n\r\nDie Berücksichtigung der Entsorgungsfachbetriebezertifizierung (ggfs. mit einem Zusatzkata-log an Prüffragen) müsste allerdings bereits jetzt in die Rechtsnormen zur nationalen Umset-zung der IED Eingang finden, damit sich die Zertifizierer und Entsorgungsfachbetriebe recht-zeitig und rechtsicher auf diesen sinnvollen alternativen Weg vorbereiten bzw. sich darauf einstellen können. \r\n\r\n\r\nZu Artikel 4 Mantelverordnungs-Entwurf: AbfAEV\r\n\r\nNeu wurden mit dem Kabinettsbeschluss Änderungen der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) als Artikel 4 in den Mantelverordnungsentwurf (sh. S. 52 ff.) aufgenommen. Auch zu diesem Artikel ist eine weitere Ergänzung bzw. Aufnahme einer weiteren Änderung der AbfAEV sinnvoll und überfällig. \r\n\r\nNach langer Übergangszeit wurde in der aktuell gültigen AbfAEV endlich die Mitführung elekt-ronischer Kopien des Entsorgungsfachbetriebezertifikats  (z.B. auf Notebooks, Tablets) offizi-ell gestattet  (vgl. §13 AbfAEV (1)), was wir sehr begrüßen. Denn dies entlastete unsere Un-ternehmen von der zuvor zwingend erforderlichen jährlichen Verteilung unzähliger Papierko-pien mit bis zu 250 Seiten Umfang auf tausenden LKW. Die digitale Mitführung der Zertifikate auf den LKW als Datei auf geeigneten Datenträgern (bspw. auf Notebooks, Tablets, o.ä.) ist ein nachhaltiger, kostensparender und umweltfreundlicher Beitrag zur Entbürokratisierung und Entlastung der von der Mitführungspflicht betroffenen Unternehmen.  \r\n\r\nVöllig unverständlich in diesem Zusammenhang ist es aber, dass selbst bei einer elektronisch erfolgten Anzeige des „Sammeln und Beförderns“ gemäß § 13 (1) AbfAEV immer noch ein Papierausdruck der Anzeige bzw. eine Papierkopie der behördlich bestätigten Anzeige nach § 53 KrWG auf den Fahrzeugen mitzuführen ist. Dies gilt ebenso für die Papierkopie-Mitführungspflicht der Erlaubnis des Sammelns und Beförderns gefährlicher Abfälle nach §54 KrWG  (sh. § 13 (2) AbfAEV). Werden diese Nachweise nur als Datei auf den LKW mitge-führt, ist dies bei einer Straßenkontrolle bislang bußgeldbewehrt.\r\n\r\nAus unserer Sicht ist dies in der heutigen Zeit allseits erwünschter Digitalisierung ein unnötiger Anachronismus und sollte durch die Möglichkeit der elektronischen Mitführung der bestätigten Anzeige oder Erlaubnis als Datei auf einem geeigneten Datenträger (z.B. Notebook, Tablet, …) in der AbfAEV ergänzt bzw. ersetzt werden.\r\n\r\nVorschlag zur Ergänzung des Artikel 4 Mantelverordnungsentwurf: \r\nErgänzung des §13 Abs 1 und 2 AbfAEV um die Passage: „Sammler und Beförderer von Abfällen haben die behördlich bestätigte Anzeige nach § 53 KrWG bzw. Erlaubnis nach § 54 KrWG elektronisch oder als Ausdruck mitzuführen.“  \r\n\r\nWir hoffen, Ihnen mit unseren Hinweisen und Vorschlägen zur Ergänzung des Mantelverord-nungsentwurfs zweckdienlich weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen bei Rückfragen je-derzeit zur Verfügung.\r\n\r\nEuropäische Vereinigung der Gemeinschaften zur \r\nZertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben e.V.\r\n\r\nHartmut Schön\r\nEVGE-Vorsitzender\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-11"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}