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Die Klimaziele bei gleichzeitiger Stärkung unserer Wirtschaft sind nur erreichbar, wenn die Stromnetze und Anschlüsse konsequent, effizient und zügig ausgebaut werden. Die Ermöglichung des Netzzugangs ist wesentlicher Teil einer erfolgreichen Energie- und Wirtschaftspolitik.\r\n\r\nNötig sind der Ausbau von Netzanschlusskapazitäten, die Verbesserung der Netztransparenz sowie die Einführung digitaler und transparenter Prozesse für Anschlussanfragen. Es braucht ein Reservierungsverfahren mit verbindlichen Fristen für die Erbringung von Meilensteinen. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"VEA Bundesverband der Energieabnehmer e. V.\r\nRAin Eva Schreiner\r\nLeiterin Hauptstadtbüro\r\nTelefon: 030 23885854\r\nE-Mail: eschreiner@vea.de\r\nIndustrieverband Feuerverzinken e. V.\r\nSebastian Engelskirchen\r\nHauptgeschäftsführer\r\nTelefon: 0211 690765 11\r\nE-Mail:\r\nsebastian.engelskirchen@feuerverzinken.com\r\n16.04.2024\r\nBundesverband der Energieabnehmer e. V. & Industrieverband Feuerverzinken e.V Teil I der Empfehlungen für Entbürokratisierungsmaßnahmen im Rahmen der Bürokratieentlastungsvorhaben\r\nWir wenden uns heute mit Empfehlungen für Entbürokratisierungsmaßnahmen an Sie. Diese Maßnahmen sollen vor allem beim energieintensiven Mittelstand und im Bereich des Energierechts ankommen. Entlastungen sind notwendig, damit sich die mittelständischen Unternehmen auf ihr eigentliches Unternehmertum, ihre Produkte und Dienstleistungen konzentrieren und sich zugleich der Transformation hin zur Klimaneutralität widmen können.\r\nDer Status Quo zeigt:\r\n Entgegen aller guten Vorsätze wachsen bürokratische Anforderungen immer noch weiter\r\n Informationspflichten verursachen Kosten in Milliardenhöhe\r\n Die Kosten für Zeit, Geld und Personal um die komplexen bürokratischen Anforderungen zu erfüllen, sind beim Mittelstand und mittelgroßen Unternehmen überproportional hoch. Im Grundsatz sind die Pflichten fast gleich zu denen, die die ein Großkonzern erfüllen muss. Die Ressourcen des Mittelstandes und der mittelgroßen Unternehmen sind aber ungleich geringer.\r\n Darüber hinaus ist die wachsende Unsicherheit für die Unternehmen ein überaus belastender Faktor. Fast fortwährend müssen sich Unternehmen fragen, ob und in welchem Umfang neue Regelungen relevant für das eigene Unternehmen sind. Wir sprechen hier von vielen hundert Seiten an Unterlagen pro Jahr. Hinzu kommt die Sorge vor Sanktionen. Insgesamt wird der Komplex bei vielen Unternehmen als nicht mehr beherrschbarer wahrgenommen.\r\n Mangelnde Verlässlichkeit: Viele Regelungen haben nur eine kurze Gültigkeit und werden bereits nach kürzester Zeit wieder verändert. Die Unternehmen müssen ein und dieselben Regelungen immer wieder prüfen und Prozesse entsprechend anpassen, was ohne Energiedienstleister nicht mehr machbar ist.\r\n Kurze Umsetzungszeiten und fehlerhafte Gesetze: Gesetze werden in aller Schnelle geschrieben, wodurch Fehler, Unstimmigkeiten und juristische Unklarheiten entstehen. Zugleich fehlt die Zeit für Konsultationen, politische Beratungen und Abstimmungen, wodurch realitätsferne Regelungen entstehen.\r\n Zu kurze Vorlaufzeiten: Es ist bereits gängige Praxis, dass Unternehmen Rückerstattungsanträge vorbereiten, ohne die behördlichen Ausführungsbestimmungen für das Antragsverfahren zu kennen. Die beauftragten\r\nWirtschaftsprüfer haben i. d. R. nur wenig Zeit, die Prüfungen für die erforderlichen Testierungen vorzunehmen, weil die Ausführungsbestimmungen nicht mit entsprechender Vorlaufzeit vorliegen.\r\nGrundsätzliche Empfehlungen:\r\n Standardmäßige Orientierung am Mittelstand und an mittelgroßen Unternehmen\r\nNeue Regelungen sollten sich grundsätzlich an der Perspektive von am Mittelstand und an mittelgroßen Unternehmen ausrichten. Spezialregelungen für Großunternehmen sollten – falls nötig - zusätzlich hinzugefügt werden.\r\n Vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen und dem Start des Verwaltungsverfahrens empfehlen wir Praxistests mit ausgewählten Unternehmerinnen und Unternehmern (z. B. in Online Meetings)\r\n Mit ordnungs- und strafrechtlichen Sanktionen wesentlich zurückhaltender umgehen\r\n Vertrauenskultur in der Verwaltung nach skandinavischem Vorbild\r\n Die Verwaltung – insbesondere, aber nicht nur bei Genehmigungsverfahren – dafür belohnen, pragmatisch vorzugehen\r\n Heutiges System zielt oft auf eine 100%ige ex ante Kontrolle, zum Beispiel über Zertifizierungen. In der Praxis ist dies sehr kleinteilig und arbeitsintensiv für die Unternehmen und für alle anderen Beteiligten, auch für Behörden. Wir empfehlen, ex ante Kontrollen zu streichen und schlicht Verpflichtungen zu regeln. Die Praxis zeigt, dass der weit überwiegende Teil der Unternehmen schon aus eigenen Bestrebungen compliant sein will. Die Einhaltung könnte über Stichproben kontrolliert werden (analog den Energieaudits EnergieDLG).\r\n Das Gleiche gilt für die sehr umfassenden Pflichten, Wirtschaftsprüfertestate einzureichen. Diese ziehen sich durch das gesamte Energierecht und bedeuten einen hohen Zeit- und Kostenaufwand. Auch hier empfehlen wir, mit diesen Pflichten wesentlich zurückhaltender umzugehen.\r\nKonkrete Empfehlungen\r\nWir planen, eine kurze Serie mit konkreten Empfehlungen heraus zu geben. Teil I dieser Serie enthält im Anhang konkrete Empfehlungen für\r\n1. das Energieeffizienzgesetz\r\n2. eine einheitliche Regelung für EnEfG, BECV, EnFG, EnSiMiMaV\r\n3. das Energiefinanzierungsgesetz\r\nFalls Sie vertiefende Fragen, Anregungen oder auch Kritik haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir sind offen und möchten uns konstruktiv einbringen!\r\nDer Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) vertritt über 4.500 Mitgliedsunternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand und zählt damit zu den größten Energie-Interessengemeinschaften der mittelständischen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Der VEA ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung eingetragen unter der Registernummer: R000594 Der Industrieverband Feuerverzinken e.V mit Sitz in Berlin und Düsseldorf ist die Interessensvertretung der deutschen Feuerverzinkungsindustrie, die jährlich circa 2 Millionen Tonnen Stahl mit einem Umsatz von ca. 1 Mrd. Euro durch Feuerverzinken gegen Korrosion (Rost) schützt und ca. 4.800 Mitarbeiter beschäftigt. Der Industrieverband Feuerverzinken ist unter der Registernummer R001152 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.\r\nAnhang\r\n1. Empfehlungen für Entbürokratisierungsmaßnahmen im Energieeffizienz-Gesetz\r\n Schwellenwerte für Anwendungspflicht der DIN EN 17463 Norm (VALERI Norm) einführen\r\nDie DIN EN 17463 Norm (VALERI Norm) ist enthalten in EnEfG, BECV, EnFG, EnSiMiMaV. Nach dieser Norm müssen energieeffizienzbezogene Investitionen, nach ihrer Wirtschaftlichkeit bewertet werden. Diese Bewertung gliedert sich in mehrere Abschnitte. Zunächst müssen alle betrachteten Maßnahme tabellarisch aufgeführt werden. Einzutragen sind alle Lasten, Anstrengungen und Nutzen und der jeweilige Aufwand z. B. nach Zeitaufwand, Anzahl, Energiemenge etc.. Das Gleiche gilt für die spezifischen Kosten, die Häufigkeit und Zeitpunkte der Zahlungen plus die angenommene Preisänderungsrate sowie eine Degradation pro Jahr. Diese Tabelle ist anschließend die Grundlage zur Berechnung des Kapitalwertes. Neben dem wahrscheinlichsten Szenario müssen auch der schlechteste sowie der beste Fall angeführt werden, um eine Szenario Analyse durchführen zu können. Letztendlich müssen die Ergebnisse interpretiert und abschließend in einem Bericht transparent und nachvollziehbar dargestellt werden. Der Prozess ist aufwendig und sieht keine Mindestschwellen vor.\r\nUnsere Empfehlung: Die Anwendungspflicht der Norm sollte an Schwellenwerte geknüpft werden. Beispielsweise an Maßnahmen ab einer Investitionssumme von 100.000 EUR oder ab einem Energieeinsparpotential von 1 GWh.\r\n Dokumentationspflichten auf Energieeinsatz beschränken\r\nNach § 8 Absatz 3 Nr. 1 EnEfG muss die Zufuhr und Abgabe von Energie, von Prozesstemperaturen und von abwärmeführenden Medien erfasst werden. Das führt zu umfassenden Dokumentationspflichten und es ist noch nicht geklärt, was \"erfassen\" bedeutet (messen oder schätzen?). Unternehmen werden von Zertifizierungsgesellschaften bereits aufgefordert, bei Druckluft und Dampf nicht nur den Energieeinsatz (Strom oder Gas) sondern bei den Verbrauchsgeräten zusätzlich auch den Verbrauch (Luft oder Dampf) zu messen.\r\nUnsere Empfehlung: Es sollte ausreichen, nur den Energieeinsatz bei den wesentlichen Verbrauchern zu erfassen (gemäß ISO 50001). Hierbei sollten Schätzungen ausreichen.\r\n Abwärme praxistauglich definieren\r\nNach § 3 Nr. 1 und 2 gilt als abwärmeführendes Medium jedes feste, flüssige oder gasförmige Medium inklusive der Strahlung von Oberflächen, die Wärme in Form von Abwärme enthalten oder abgeben und als Abwärmequellen der Anlage alle geführten oder diffusen Quellen einer Anlage für Abwärme. Diese Definition ist so weitgehend, dass damit kaum praxistauglich umgegangen werden kann.\r\nUnsere Empfehlung: Die Definition so fassen, dass sich diese auf große und wesentliche Abwärmequellen beschränkt und damit praxistauglich umgesetzt werden kann.\r\n Pflicht zur Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen nach § 9 EnEfG streichen Die Pflicht nach § 9 bedeutet zusätzlichen Aufwand für Betrieb und Zertifizierer ohne Mehrwert. Denn die meisten Effizienzmaßnahmen werden bereits im EMS nach ISO 50001 hinterlegt. In diesem Kontext müssen Energiebedarfe bzw. Verbräuche bereits jährlich an die Landesämter für Statistik gemeldet werden. Das bedeutet Ergebnisse von umgesetzten Effizienzmaßnahmen werden dort sichtbar und auch der zunehmende Einsatz erneuerbarer Energien wird dort erfasst. Hier entsteht eine Doppelarbeit und es sollte zu einer Rastererfassung übergegangen werden.\r\nUnsere Empfehlung: Ersatzlos streichen.\r\n Vermeidung und Verwendung von Abwärme nach § 16 in die Koordinierung der Netzbetreiber geben Die mögliche Nutzung von nicht selbstnutzbarer Abwärme ist nur regional sinnvoll und nur „auf kurzem Dienstweg“ handelbar. Deswegen empfehlen wir, sich von dem bundesweiten Ansatz zu distanzieren und auf die regionale Ebene „runterzubrechen“.\r\nUnsere Empfehlung: Koordinierung von Potentialen und Bedarfen den lokalen Netzbetreibern/Kommunen überlassen.\r\n Stand der Technik\r\nDer nach § 16 EnEfG für Abwärme anzuwendende \"Stand der Technik\" ist nach dem Kalkar-Urteil eine extrem hohe Anforderung, die ebenfalls kaum praxistauglich ist. Unsere Empfehlung: Anzuwenden sollten stattdessen die \"Allgemein anerkannten Regeln der Technik\" sein.\r\n2. Empfehlung für einheitliche Regelung für EnEfG, BECV, EnFG, EnSiMiMaV\r\n Die DIN EN 17463 Norm (VALERI Norm) ist enthalten in EnEfG, BECV, EnFG, EnSiMiMaV. Nach diesen Gesetzen müssen alle Einsparpotentiale, nach ihrer Wirtschaftlichkeit bewertet werden. Für jede Maßnahme muss eine eigene Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 erstellt werden. Die vier genannten Gesetze sehen unterschiedliche Amortisationszeiten vor, ab welcher eine Einsparmaßnahme als wirtschaftlich gilt und demzufolge umgesetzt werden muss. Die Amortisationszeiten werden zudem in unterschiedlichen Zeitstufen erhöht.\r\nUnsere Empfehlung: Einheitliche Regelung für alle vier Gesetze.\r\n3. Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)\r\n Besondere Ausgleichsregelung - Abgrenzung von Drittmengen\r\nNach dem EnFG können Unternehmen ihre KWK- und Offshore-Umlagen begrenzen lassen. Das gilt allerdings nur für den selbstverbrauchten Strom. Strommengen die auf dem Betriebsgelände an Dritte weitergeleitet werden, müssen abgegrenzt werden. Allein die Bestimmung von Dritten kann komplex sein und mit vielen rechtlichen Unwägbarkeiten einhergehen. Hinzu kommt, dass Kleinstverbräuche oder nur zeitweilige Stromverbräuche von Dritten häufig gar nicht oder nur mit einem unangemessenen Aufwand abgegrenzt werden können. Das EnFG enthält Bestimmungen\r\nzu geringfügigen Stromverbräuchen und die Bundesnetzagentur hat einen 85-seitigen Leitfaden1 zum Umgang mit diesen Drittmengen verfasst. Sowohl die gesetzlichen Regelungen wie auch der Leitfaden wurde seinerzeit vor allem im Hinblick auf die Begrenzung der EEG-Umlage verfasst. Schon damals haben viele Unternehmen die Zweck-Mittel Relation als stark überzogen eingeschätzt. Nach Wegfall der EEG-Umlage geht es nur noch darum, die netzseitigen Umlagen abzugrenzen. Die wirtschaftliche Dimension ist also sehr viel geringer geworden, der Aufwand für die Unternehmen aber gleichgeblieben.\r\nUnsere Empfehlung: Stromverbräuche Dritter bis 100.000 kWh als Bagatellfall definieren: Zur Vereinfachung sollte neu definiert werden, welche Drittmengen als Bagatellfall gelten. Wir plädieren dafür, dass Stromverbräuche von Dritten auf einem Betriebsgelände bis kumuliert 100.000 kWh oder bis 10.000 kWh je Drittem als Selbstverbrauch des weiterleitenden Unternehmens gelten.\r\n Fortschreibung eines einmal ermittelten Wertes\r\nDie meisten Unternehmen müssen Jahr für Jahr Meldungen abgeben für selbst verbrauchte und weitergeleitete Strommengen. Die Ermittlung erfordert großen, fortwährenden Aufwand. Wir plädieren dafür, dass Unternehmen diese Mengenwerte mindestens für jeweils drei Jahre fortschreiben dürfen. Alle drei Jahre könnte eine Überprüfung dieses Festwertes erfolgen. Solange sich die weitergeleiteten Strommengen nur geringfügig ändern, sollte eine weitere Fortschreibung des ermittelten Wertes möglich sein. Erst wenn sich in einem dreijährigen Prüfungsturnus eine wesentliche Veränderung im Hinblick auf die Weiterleitung von Strom ergibt, sollte der Wert angepasst werden.\r\nAuch an diese Stelle empfehlen wir, das angestrebte Ziel der Umlagen-Gerechtigkeit in ein Verhältnis zum Aufwand zu setzen.\r\nUnsere Empfehlung: Einmal abgegebene Meldungen sollten für mindestens für 3 Jahre fortgeschrieben werden können.\r\n1 https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Hinweispapiere/Messen_Schaetzen.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. 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(VEA) vertritt ca. 4800 Mitgliedsunternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand und zählt damit zu den größten Energie-Interessengemeinschaften der mittelständischen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Der VEA ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung eingetragen unter der Registernummer: R000594 und der Industrieverband Feuerverzinken e. V. unter der Registernummer: R001152.\r\nI. Harmonisierung des Energieeffizienzgesetzes und der ökologischen Gegenleistungen\r\nDie Unternehmen stoßen bei der Anwendung des Energieeffizienzgesetzes und den geforderten Gegenleistungen nach der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BECV), der Strompreiskompensation (SPK) und des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) auf unterschiedliche gesetzliche Regelungen und unterschiedliche Auslegungen seitens der verschiedenen zuständigen Behörden. Dabei wird jedes einzelne Gesetz mit zahlreichen Hinweisblättern, Leitfäden, Checklisten, FAQ und zum Teil sogar kompletten Handbüchern kommentiert. Unternehmen müssen sich also bei jedem Gesetz individuell mit den dort geltenden Grenzwerten, Nutzungsdauern, Amortisationszeiten und vielem mehr auseinandersetzen.\r\nHierdurch ist ein regelrechter Wirrwarr aus unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und Auslegungen entstanden. Die Kosten für Zeit, Geld und Personal um die komplexen bürokratischen Anforderungen zu erfüllen, sind beim Mittelstand und mittelgroßen Unternehmen überproportional hoch, da diese mit deutlich geringeren Ressourcen die gleichen Anforderungen erfüllen müssen, wie ein großes oder sehr großes Unternehmen.\r\nWir empfehlen grundsätzlich, dass das BMWK die verschiedenen Gesetzgebungsverfahren besser koordiniert und dabei auch die Auslegungen durch die vollziehenden Behörden im Blick behält. Außerdem empfehlen wir, sich für die Gesetzgebungsprozesse mehr Zeit zu lassen um eine „gute“ Gesetzgebung zu ermöglichen und vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen und dem Start des Verwaltungsverfahrens Praxistests mit ausgewählten Unternehmerinnen und Unternehmern (z. B. in Online Meetings) durchzuführen.\r\nIn der Anlage haben wir eine Tabelle angefügt, in der wir angeführt haben, wie unterschiedlich die Regelungen sind oder wie unterschiedlich diese ausgelegt werden. Zugleich haben wir jeweils einen Lösungsvorschlag eingefügt.\r\nSeite 1 von 1\r\nVEA Bundesverband der Energieabnehmer e. V.\r\nRAin Eva Schreiner\r\nLeiterin Hauptstadtbüro\r\nTelefon: 030 23885854\r\nE-Mail: eschreiner@vea.de\r\nIndustrieverband Feuerverzinken e. V.\r\nSebastian Engelskirchen\r\nHauptgeschäftsführer\r\nTelefon: 0211 690765 11\r\nE-Mail:sebastian.engelskirchen@feuerverzinken.com\r\nAnhang zur Position Harmonisierung EnEfG und ökologische Gegenleistungen\r\nKriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation Empfehlung Grenzwerte\r\nAb 2,5 GWh: Pflicht zur Erstellung von Umsetzungsplänen\r\nAb 7,5 GWh: Erweiterung des Energiemanagementsystems\r\nGrenzwerte beziehen sich auf Gesamtendenergieverbrauch\r\nAb 10 GWh: Verpflichtung zu Energiemanagement- system oder EMAS\r\nUnter 10 GWh: Energiemanagementsystem (oder EMAS) oder alternatives System\r\nGrenzwerte beziehen sich auf den Gesamtverbrauch an fossilen Brennstoffen\r\nAb 1 GWh: Möglichkeit zur Begrenzung\r\nUnter 5 GWh: Pflicht zum Betrieb eines Energiemanagementsystems (oder EMAS) oder alternatives System\r\nAb 5 GWh: Pflicht zum Betrieb eines Energiemanagementsystems (oder EMAS)\r\nGrenzwerte beziehen sich auf den Gesamtstromverbrauch\r\nKeine\r\nVoraussetzung: (Teil-) Sektorenzugehörigkeit\r\nNutzungsdauer\r\nWirtschaftliche Nutzungsdauer nach den steuerlichen Maßgaben der AfA-Tabellen\r\nTatsächlich vorgesehene wirtschaftliche Nutzungsdauer\r\nTatsächlich vorgesehene wirtschaftliche Nutzungsdauer\r\nTatsächlich vorgesehene wirtschaftliche Nutzungsdauer\r\nEinheitliche Anwendung: Wahlrecht zwischen wirtschaftlicher Nutzungsdauer nach den steuerlichen Maßgaben der AfA-Tabellen oder der tatsächlich vorgesehenen\r\nwirtschaftlichen Nutzungsdauer Grenze Amortisationszeit (\"positiver Kapitalwert nach…\")\r\n50 % der Nutzungsdauer\r\nAbrechnungsjahre 2023 -\r\n2025: 60 % der\r\nNutzungsdauer; absolute Obergrenze der Amortisationsdauer beträgt 9 Jahre\r\nab Abrechnungsjahr 2026:\r\n90 % der Nutzungsdauer\r\n2023 - 2025: 60 % der\r\nNutzungsdauer ab 2026: 90 % der Nutzungsdauer\r\n2021 – 2024:\r\nAmortisationsdauer von max. 3 Jahren\r\nEinheitliche Anwendung: 50 % der Nutzungsdauer\r\nHilfsweise: Jedenfalls EINHEITLICHE Amortisationszeiten\r\nKriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation Empfehlung Investitionshöhe\r\nKeines, da Verpflichtungsgesetz\r\nAbrechnungsjahre 2023 und 2024: 50 % der im Jahr davor erhaltenen Entlastungssumme\r\nAb Abrechnungsjahr 2025: 80 % der im Jahr davor erhaltenen Entlastungssumme\r\nBesonderheit: Nur Maßnahmen aus dem sUT anrechenbar\r\nAntrag 2023: 50 % der maßgeblichen Begrenzungssumme Antrag 2024: 80 % der maßgeblichen Begrenzungssumme\r\nAb Antrag 2025: 100 % der maßgeblichen Begrenzungssumme\r\n100% der Beihilfehöhe; Option zum Übergang auf die BECV\r\nEinheitliche Anwendung: Einheitliche Höhe von 80 % und Zeiträume einführen.\r\nZielführend wäre die einheitliche Investition in dem Jahr, nachdem die Entlastung ausgezahlt wurde. (Liquiditätszufluss). Maßgebliches Referenzjahr\r\nIm Abrechnungsjahr die im vorhergehenden Jahr erhaltene Entlastungssumme\r\nAntragsjahre 2023 - 2025: Für darauf-folgendes Jahr beantragter Begrenzungsbetrag\r\nab Antragsjahr 2026: In Antragsjahr - 2 erhaltene Begrenzungssumme\r\nAntragsjahr 2021-2024: kumulierte Beihilfebeträge\r\nEinheitliche Anwendung: Einheitliche Höhe von 80 % und Zeiträume einführen.\r\nZielführend wäre die einheitliche Investition in dem Jahr, nachdem die Entlastung ausgezahlt wurde. (Liquiditätszufluss). Umgang mit unwirtschaftlichen Maßnahmen\r\nUnwirtschaftliche Maßnahmen können nicht angerechnet werden\r\nUnwirtschaftliche Maßnahmen können nicht angerechnet werden\r\nUnwirtschaftliche Maßnahmen können nicht angerechnet werden\r\nEinheitliche Anwendung: Anerkennung auch unwirtschaftlicher Maßnahmen. Restriktionen\r\nDurch andere Gesetze verpflichtende Maßnahmen sind nicht anrechenbar\r\nDurch andere Gesetze verpflichtende Maßnahmen sind nicht anrechenbar\r\nEinheitliche Anwendung: Anerkennung auch von verpflichtenden Maßnahmen.\r\nKriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation Empfehlung Rückwirkung auf andere Gesetze\r\nDas EnEfG erweitert den Scope des Energiemanagementsystems Risiko, dass diese Erweiterungen auch im Rahmen von BECV, SPK und EnFG betrachtet werden müssen\r\nUmfassender Verweis auf die BECV sowohl in der Förderrichtlinie als auch den Leitfäden. Teilweise Überführung aus der BECV (s.o.)\r\nEinheitliche Anwendung: Klarstellung, dass der Scope des Energiemanagementsystems\r\nIm Rahmen des EnEfG nicht auf den Rahmen der ökologischen Gegenleistungen rückwirkt. Grünstrom\r\nKeine Grünstromoption\r\nKeine Grünstromoption\r\nGrünstromoption\r\nGrünstromoption mit besonderen Anforderungen (gekoppelte\r\nHerkunftsnachweise)\r\nEinheitliche Anwendung: Grünstromoption überall – ggf. mit Ausnahme des Energieeffizienzgesetzes - einführen.\r\nZugleich gleiche Anforderungen\r\nhinsichtlich der Herkunftsnachweise einführen.\r\nDas Gleiche gilt für Grüngas und Brennstoffe aus erneuerbaren Energien.\r\nGrünstromoption sollte überall einheitlich im auf die Entlastung folgenden Kalenderjahr umgesetzt werden\r\nKriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation Empfehlung Investitionsumfang\r\nZum Nachweis, dass bspw. 50% des EnFG- Begrenzungsbetrags bzw. 50% des BECV- Entlastungsbetrags reinvestiert wurde, gelten abweichende sowie uneinheitliche und undefinierte Regelungen.\r\n- Eigenleistungen werden von der DEHST nicht anerkannt. Es sind Rechnungen Dritter vorzulegen.\r\n- lt. BECV-\r\nHinweispapier können Planungsleistungen angerechnet werden, wenn ein unmittelbarer Bezug zur Realisation der Maßnahme besteht. Kosten von vorbereitenden Maßnahmen (z.B. Machbarkeitsstudien, Voruntersuchungen) sind jedoch nicht anrechenbar.\r\nZum Nachweis, dass bspw. 50% des EnFG- Begrenzungsbetrags bzw. 50% des BECV-\r\nEntlastungsbetrags reinvestiert wurde, gelten abweichende sowie uneinheitliche und undefinierte Regelungen.\r\nNach § 30 Nr. 3 a) cc) EnFG (Standardregelung ab 2025) gilt, dass 100% des gewährten Begrenzungsbetrags aufgewendet wird.\r\nEnthalten ist der Begriff \"Aufwand\", kaufmännisch gesehen also auch Eigenleistungen. Außerdem gibt es (im Gegensatz zum BECV) keine Unterscheidung in mittelbaren und unmittelbaren Aufwand.\r\nEinheitliche Anwendung:\r\nFür die Wirtschaftlichkeitsbewertung gemäß VALERI-Norm ist eindeutig, dass als Investitionskosten alle anfallenden Kosten anzusetzen sind, also auch die Eigenleistungen. Wir empfehlen, die VALERI in allen Gesetzen ohne Einschränkungen oder Veränderungen gelten zu lassen.\r\nKriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation Empfehlung Differenzierungen bei\r\nAllgemeiner Verweis auf DIN\r\nAllgemeiner Verweis\r\nAllgemeiner Verweis auf\r\nEinheitliche Anwendung: Valeri-Anwendung\r\nEN ISO 17463 (Valeri); keine\r\nauf DIN EN ISO 17463\r\nDIN EN ISO 17463 (Valeri);\r\nEs sollten einheitlich die Regelungen\r\nAussage zu den Wahlrechten\r\n(Valeri)\r\nkeine Aussage zu den\r\nstrikt nach\r\nAusschluss von 2\r\nWahlrechten\r\nDIN EN ISO 17463 gelten, ohne\r\nWahlrechten, die in\r\ngesetzliche Einschränkungen, die dann\r\nder Norm vorgesehen\r\nwieder Unterscheide verursachen\r\nsind (im\r\nHinweispapier):\r\n1) Einsparungen aus\r\ndem verminderten\r\nKauf von\r\nEmissionszertifikaten\r\n(da CO2 eingespart\r\nwird) müssen\r\nberücksichtigt\r\nwerden.\r\n2) Einsparungen aus\r\nsteuerlichen Effekten\r\ndürfen grundsätzlich\r\nnicht berücksichtigt\r\nwerden; aber in\r\nbegründeten\r\nAusnahmenfällen ist\r\neine Berücksichtigung\r\nmöglich\r\nKriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation Empfehlung Einzelprobleme\r\nEinheitliche Anwendung:\r\n1. Bei abweichendem Geschäftsjahr (vom Kalenderjahr) werden u.U. unterschiedliche Zeiträume verglichen. Das ist nicht sachgerecht. Bsp.: in der BECV muss der Verbrauch des Kalenderjahres ins Verhältnis zur BWS des Geschäftsjahres gesetzt werden.\r\n2. Die Unternehmen müssen sich aktuell in unterschiedliche Plattformen mit sehr unterschiedlichen Anwendungen einarbeiten. (ELAN des BAFA und FMS der DEHSt)\r\nDie einheitliche Nutzung EINER Plattform wäre zielführend."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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DE 115 666 449\r\nLeiterin Hauptstadtbüro\r\nRAin Eva Schreiner\r\nTelefon: 0511 9848-113\r\nE-Mail: eschreiner@vea.de\r\n18.04.2024\r\nPosition zum Entwurf einer Novelle  des Energiedienstleistungsgesetzes  des Energieeffizienzgesetzes  und der Energieauditorenfort- und Weiterbildungsverordnung\r\nWir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den oben genannten Entwürfen. Wir erlauben uns, in einem zusammen gefassten Dokument zu allen genannten Regelungen Stellung zu nehmen.\r\nDer Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) vertritt über 4.500 Mitgliedsunternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand und zählt damit zu den größten Energie-Interessengemeinschaften der mittelständischen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.\r\nDer VEA ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung eingetragen unter der Registernummer: R000594\r\nAnmerkungen\r\nI. Wesentliche Punkte vorab\r\n Wir begrüßen, dass die neuen Regelungen zum Teil auf einen Bürokratieabbau abzielen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass das Energieeffizienzgesetz bereits aktuell sehr viele neue Berichtspflichten und verpflichtende Maßnahmen enthält, die einen erheblichen Bürokratieaufwand mit sich bringen Auch das neue EnEfG-E enthält weitere Vorgaben, die neue\r\nSeite 2 von 6\r\nBürokratiepflichten mit sich bringen. Insgesamt ist also ein deutlicher Bürokratieaufwuchs zu verzeichnen. Wir weisen hier sehr eindringlich darauf hin, dass die Unternehmen - gerade des Mittelstandes – die Regelungsfülle und die damit einhergehenden, bürokratischen Bürokratiepflichten bereits heute als nicht mehr beherrschbar einschätzen. Wir empfehlen, alle Regelungen unter diesem Gesichtspunkt möglichst klar und einfach zu gestalten, bürokratische Lasten abzubauen und keine neuen hinzuzunehmen, die nicht zwingend erforderlich sind.\r\n Wir begrüßen die Verschiebung der Frist für die erstmalige Übermittlung der Informationen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 auf den 1. Januar 2025 nach § 20 Abs. 3 EnEfG-E.\r\n Wir empfehlen die Überführung der Regelungen des EDLG und des EnEfG in ein konsistentes Gesetz.\r\n Wir empfehlen entsprechend der Regelungen im Energiefinanzierungsgesetz und der BECV, dass Unternehmen im Rahmen des EDLG an Stelle eines Energieaudits auch berechtigt sein sollten, die DIN 50005 in der Erfahrungsstufe 3 anzuwenden oder einem bei der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke angemeldeten Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk beizutreten.\r\nII. Konkrete Anmerkungen zum EnEfG-E\r\n1. Zu § 9 EnEfG-E Veröffentlichungspflicht von Umsetzungsplänen für Endenergieeinsparmaßnahmen\r\n Der Entwurf regelt, dass Unternehmen zur Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für Endenergieeinsparmaßnahmen im Unternehmensregister nach § 8b des Handelsgesetzbuches verpflichtet sind, soweit dies möglich ist. Wir möchten hinterfragen, ob damit ein konkreter Vorteil im Hinblick auf Energieeffizienz verbunden ist. Jeder weitere Aufbau von bürokratischen Pflichten sollte vermieden werden, soweit er nicht zwingend für die eigentliche Zielrichtung ist.\r\n Die Frist zur verpflichtenden Erstellung eines Umsetzungsplans für Endenergieeinsparmaßnahmen soll von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt werden. Das erhöht den Umsetzungsaufwand für die Unternehmen und geht über die Anforderungen nach dem EED hinaus. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen sollte sich der nationale Gesetzgeber im Rahmen der europäischen Gesetzgebung für praxistauglichere Regelungen einsetzen und nicht die bestehende europäische Gesetzeslage noch schärfer\r\nSeite 3 von 6\r\numsetzen, als notwendig. Auch aufgrund des Fachkräftemangels wird diese Verpflichtung kaum zu leisten sein.\r\n2. Zu § 17 EnEfG-E Abwärme\r\n Auf Seite 19 des Entwurfs findet sich folgender Hinweis:\r\n„Gemäß § 17 Absatz 4 EnEfG-E sind Informationen über Abwärmequellen, die eine jährliche Wärmemenge von weniger als 500 Megawattstunden ungenutzt an die Umwelt abgeben von der Pflicht zur Übermittlung von Daten nach § 17 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 ausgenommen. Hierdurch mindert sich der für die betroffenen Unternehmen notwendige Aufwand zur Beschaffung von Daten erheblich.“\r\nIn § 17 Absatz 4 EnEfG-E ist diese Mindestschwelle allerdings noch nicht enthalten. Wir begrüßen die Einführung von Bagatellschwellen bei der verpflichtenden Übermittlung von Daten an die Plattform für Abwärme und empfehlen, diese Schwelle in den Gesetzestext selbst aufzunehmen.\r\n Die Formulierungen in § 17 Abs. 5 und 6 sollten zusammengefasst und einheitlich angeglichen werden, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Die Definitionen zur Abwärme und die damit anfallenden Pflichten führen bereits aktuell zu einer großen Verunsicherung bei den Unternehmen. Wir empfehlen, klare und verständliche Regeln aufzustellen.\r\n Wir bitten um Klarstellung, ob mit dem Anteil an Abwärme “der durch eine Maßnahme zur Abwärmenutzung vollständig wiederverwendet wird“ auch zukünftig vermiedene Abwärme gemeint und damit von der Berichtspflicht ausgenommen ist.\r\n Wir empfehlen, zwischen diffusen und geführten Abwärmequellen zu differenzieren und Umgebungsluft auszunehmen.\r\nIII. Konkrete Anmerkungen zum EDLG-E\r\n1. Zusammenführung EDLG und EnEfG\r\n Wir empfehlen zunächst die Überführung der Regelungen des EDLG und des EnEfG in ein konsistentes Gesetz. Die Unternehmen – gerade des Mittelstands – sind von der wachsenden Flut an energierechtlichen Vorschriften bereits stark überlastetet und nehmen die Fülle an verschiedenen Regelungen als nicht mehr beherrschbar wahr. Sinnvoll wäre ein einziges\r\nSeite 4 von 6\r\nGesetz, welches systematisch und klar verständlich darstellt, für welche Unternehmen welche Pflichten gelten.\r\n2. Zu § 8 EDLG-E\r\n § 8 sieht vor, dass Unternehmen (abhängig vom endgültigen Schwellenwert ab einem Jahresverbrauch von mehr als 2,5 – 2,77 Gigawattstunden), Energieaudits durchführen müssen. Wir empfehlen, konsistente Regelungen zu denen des Energiefinanzierungsgesetzes und der BECV zu schaffen.\r\nGemäß § 2 Nr. 3 EnFG gilt als Energiemanagementsystem bei Unternehmen, die im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr weniger als 5 Gigawattstunden Strom verbraucht haben, ein nicht zertifiziertes Energiemanagementsystem auf Basis der DIN EN ISO 50005:2021 mindestens entsprechend Umsetzungsstufe 3 oder die Mitgliedschaft in einem bei der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke angemeldeten Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk.\r\nNach § 10 BECV können Unternehmen an Stelle des Umwelt- oder Energiemanagementsystems, die in den drei Kalenderjahren vor dem Abrechnungsjahr einen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch fossiler Brennstoffe von weniger als 10 Gigawattstunden hatten, ein nicht zertifiziertes Energiemanagementsystem auf Basis der DIN EN ISO 50005:2021 entsprechend Umsetzungsstufe 3 betreiben oder Mitglied in einem bei der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke angemeldeten Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk sein.\r\nFalls eine solche Regelung im Rahmen des EDLG-E fehlte, würden die berechtigten Ausnahmen in den genannten Gesetzen unterlaufen. Wir empfehlen deshalb, dass Unternehmen an Stelle eines Energieaudits auch berechtigt sind, die DIN 50005 in der Erfahrungsstufe 3 anzuwenden oder einem bei der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke angemeldeten Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk beizutreten.\r\n § 8 Absatz 2 sieht vor, dass die Unternehmen bereits innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten das erste Energieaudit bereits durchgeführt haben müssen. Wir weisen darauf hin, dass die Berater und weitere Fachkräfte, die im Markt verfügbar sind, aktuell bis weit im Voraus ausgebucht sind. Die Zeitläufe betragen ca. 10 Monate bis ein Jahr, bevor ein Auditor mit einem neuen Energieaudit beauftragt werden kann. Das bedeutet, bis zu 1 Jahr geht in der Praxis bereits verloren. Die neuen Anforderungen an Auditoren aus dem Entwurf der Energieauditorenfort- und Weiterbildungsverordnung dürften diese Grundproblematik noch verschärfen. Die Frist sollte deshalb verlängert werden, dass sie in der Praxis auch umsetzbar ist. Wir empfehlen mindestens 30 Monate. In Betracht käme ggf. auch eine Staffelung, wonach die Frist von 20 Monaten für Unternehmen gilt, die einen Jahresverbrauch von 5 bis 7,5 GWh\r\nSeite 5 von 6\r\nhaben und Frist von 30 Monaten für Unternehmen gilt, die einen Jahresverbrauch von 2,5 - 5 GWh haben.\r\n Wir empfehlen die Anwendung der 90%-Regel im Wiederholungsaudit in Verbindung mit der Veröffentlichungspflicht für Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen nach § 9 EnEfG-E. Diese 90%-Regel kann im Unternehmensverbund bei Wiederholungsaudits angewendet werden, wenn die zertifizierten Gesellschaften mehr als 90% des Gesamtenergieverbrauchs ausmachen. Für die restlichen Unternehmen ist dann kein Energieaudit mehr notwendig. Wir empfehlen auch die Klarstellung, wie künftig mit Tochterunternehmen im Unternehmensverbund umzugehen ist, die im bisherigen EDL-G unter die 90%-Regel gefallen sind.\r\n3. Zu § 8a EDLG-E Anforderungen\r\n Die neuen Regelungen in Absatz 1 Nummer 4, 5 und 6 sollen sicherstellen, dass Unternehmen, die nach dem EDLG-E zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet sind, kontinuierlich ihre Abwärmepotenziale erfassen. Der Pflichtenkatalog ist deckungsgleich mit § 8 Absatz 3 des EnEfG. Zu den Pflichten sollen dann die Erfassung des Energie-Inputs und Energie-Outputs der Anlage sowie die jeweiligen Prozesstemperaturen gehören.\r\nDieser sehr umfassende Pflichtenkatalog überfordert bereits die etwas größeren Unternehmen nach § 8 EnEfG und müsste schon dort auf seine Verhältnismäßigkeit geprüft und entsprechend angepasst werden. Nach den neuen Regelungsentwürfen sollen zukünftig noch kleinere Unternehmen – abhängig vom endgültigen Schwellenwert ggf. bereits ab einem Jahresverbrauch von 2,5 GWh – den gleichen umfassenden Katalog erfüllen. Wir empfehlen, die Regelungen einheitlich so zu überarbeiten, dass die Unternehmen diese – unabhängig von ihrer Größe – in der Praxis auch verhältnismäßig umsetzen können.\r\nIV. Zu § 8b Abs. 2 EDLG-E Anforderungen an die das Energieaudit durchführende Person und zum Entwurf einer Energieauditorenfort- und Weiterbildungsverordnung\r\n Um eine einheitliche Herangehensweise und einen Mindeststandard der Auditoren zu gewährleisten, begrüßen wir ein Schulungs- und Fortbildungsangebot.\r\n Für die Zulassung von Energieaudits soll die erforderliche Fachkunde nachgewiesen werden. Dafür muss ein berufsqualifizierender Abschluss in einer Reihe von Fachgebieten nachgewiesen\r\nSeite 6 von 6\r\nwerden, die aufgelistet sind. Angesichts des schon heute bestehenden, gravierenden Mangels an Auditoren sind diese weiter einschränkenden Anforderungen nicht nachvollziehbar.\r\n Eine exklusive Liste enthält immer das Risiko, dass wichtige Fachgebiete nicht enthalten sind. Wir empfehlen, von einer Listung abzusehen und stattdessen auf eine positiv-Formulierung umzuschwenken, die die Anforderungen abstrakt beschreibt.\r\n Als Voraussetzung für die Zulassung sollte neben den genannten Studienrichtungen auch ein Nachweis z. B. über eine fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit oder mehrjährige Vortragstätigkeiten bei unabhängigen Organisationen (z.B. bei den IHKs) akzeptiert werden.\r\n Wir empfehlen außerdem einen Bestandsschutz für Energieberater zu regeln, die bis zum Inkrafttreten der Verordnung Energieaudits durchgeführt haben."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001483","regulatoryProjectTitle":"Novelle Energieeffizienzgesetz, EDL-G und Energieauditorenfort- und Weiterbildungsverordnung","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/35/9f/354995/Stellungnahme-Gutachten-SG2409180014.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.\r\nSeite 1 von 3\r\nHauptgeschäftsstelle\r\nZeißstraße 72, 30519 Hannover\r\nTelefon: 0511 9848-0\r\nTelefax: 0511 9848-288\r\nE-Mail: info@vea.de, Internet: www.vea.de\r\nGeschäftsführung\r\nHauptgeschäftsführer Dr. Volker Stuke\r\nGeschäftsführer Christian Otto\r\nSt-Nr. 25/206/30250\r\nUSt-ID-Nr. DE 115 666 449\r\nLeiterin Hauptstadtbüro\r\nRAin Eva Schreiner\r\nTelefon: 030/23885854\r\nE-Mail: eschreiner@vea.de\r\n12.09.2024 Position zum  Energieeffizienzgesetz (Entwurf)  Gebäudeenergiegesetz\r\nDer Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) vertritt ca. 4800 Mitgliedsunternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand und zählt damit zu den größten Energie-Interessengemeinschaften der mittelständischen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Der VEA ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung eingetragen unter der Registernummer: R000594\r\nI. Wesentliche Punkte vorab\r\n Die Vorgaben aus der Energieeffizienzpolitik der EU sind für die Unternehmen derzeit so hoch, dass diese Vorgaben nicht überschritten, sondern 1:1 umgesetzt werden sollten.\r\n Soweit nicht bereits vorhanden, empfehlen wir die Aufnahme von Bagatellschwellen in allen Bereichen. Das entspricht dem Pareto-Prinzip (80/20-Regel), das besagt, dass 80% der Ergebnisse oft durch 20% des Aufwands erreicht werden. Die letzten 10% - 20% erfordern in der Praxis oft unverhältnismäßig viel Aufwand bei relativ geringem zusätzlichen Nutzen.\r\n Es zeigt sich, dass die Pflicht zur Nachrüstung von Gebäudeautomation in Bestands-Nichtwohngebäuden den Unternehmen große Schwierigkeiten bereitet. In Bestandsobjekten ist aufgrund der bestehenden teils sehr alten Gebäude- und Gebäudetechnikstruktur eine Analyse und Planung der Erfordernisse sowie die Bewertung von Alternativen sehr aufwändig und zeitintensiv. Die oft hierfür benötigten externen Spezialisten wie Planungsbüros und Technikausrüster sind nicht zeitnah verfügbar und benötigen ebenfalls lange Vorlaufzeiten. Hierauf haben die verpflichteten Gebäudeeigentümer keinen Einfluss.\r\nII. Konkrete Anmerkungen zum EnEfG-E\r\n1. § 8 Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen\r\nEmpfehlung zu § 8 Absatz 1:\r\nWir empfehlen die Angleichung des Schwellenwertes für die verpflichtende Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen an die Europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED). Das entspräche einem Schwellenwert für den Gesamtenergieverbrauch von mehr als 85 TJ (rund 23,6 GWh) pro Jahr.\r\nBegründung:\r\nDie Vorgaben aus der Energieeffizienzpolitik der EU und aus vielen weiteren Bereichen sind für die Unternehmen derzeit so hoch, dass diese Vorgaben nicht überschritten, sondern 1:1 umgesetzt werden sollten.\r\nSeite 2 von 3\r\nEmpfehlung zu § 8 Absatz 1:\r\nWir empfehlen die Aufnahme einer Bagatellgrenze für die Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen durch Angleichung an das EDL-G. Wie bei Energieaudits sollten auch die einzurichtenden Energie- oder Umweltmanagementsysteme mindestens 90 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs abdecken.\r\nBegründung:\r\nAnsonsten entstehen unverhältnismäßige Mehraufwände ohne Mehrnutzen. Ohne eine Bagatellgrenze müssen alle Energieverbräuche für alle Liegenschaften erfasst werden, auch z.B. für Parkplätze mit 2 LED-Leuchten, gemietete Büros mit 2 Mitarbeitenden etc. Dies ist mit weiteren Mehraufwänden und Kosten für die Zertifizierung verbunden.\r\nEmpfehlungen zu § 8 Absatz 3:\r\nWir empfehlen zunächst die kritische Prüfung, ob eine zusätzliche Zertifizierungspflicht für Abwärme überhaupt notwendig ist, da in §§ 16 und 17 bereits spezifische Vorschriften existieren, die u. a. die Vermeidung, Nutzung und Meldung von Abwärme vorschreiben.\r\nAußerdem empfehlen wir die Klarstellung, dass die Anforderungen, die nur aufgrund § 8 Absatz 3 an das Energie- oder Umweltmanagementsystem gestellt werden, keine Rückwirkungen/Wirkungen auf andere Gesetze hat.\r\nEmpfehlung: Zudem empfehlen wir die Aufnahme von Bagatellen, für die keine Verpflichtung für die Erfassung, Maßnahmenidentifizierung und Wirtschaftlichkeitsbewertung besteht. Diese Bagatellgrenze sollte in den folgenden Fällen gelten:\r\n Temperaturen kleiner 40°C\r\n Diffuse Ströme (zu Abwärmequellen zählen per Legaldefinition auch diffuse Ströme)\r\n Fassaden, Dächer, Fenster, mobile Anlagen\r\n Erfassungspflicht nur der Anlagen, die 90% des Gesamtenergieverbrauches entsprechen und daraus lediglich die Top 5 der ungenutzten Abwärmeströme\r\nBegründung: Unternehmen haben bereits Erfahrung im Kontakt mit Abwärmeabnehmern und der Städtischen Wärmeplanung. Genau diese Top Abwärmequellen sind es, die einen Überblick über das Potential bieten. Wenn die Top 5 nicht wirtschaftlich ist, ist es der Rest sicher auch nicht. Und wenn das Potential der Top 5 wirtschaftlich ist, dann werden im Projektverlauf weitere Abwärmeströme automatisch erschlossen.\r\nEmpfehlung: Wir empfehlen Kernangaben zur Wirtschaftlichkeit wie Abschreibungsdauer, Preis der Abwärme (pro kWh), Leitungs-/Anschlusskosten zum nächsten Wärmenetz.\r\nBegründung: Ohne diese Parameter oder einen gewissen Parameterbereich, kann eine Wirtschaftlichkeit nur ermittelt werden, wenn z.B. die Leitungskosten wenigstens exemplarisch per Lastenheft angefragt werden. Dies erzeugt viel Aufwand für Unternehmen und Lieferanten.\r\nEmpfehlung: Jedenfalls empfehlen wir in § 8 Abs. 3 EnEfG die Aufnahme der Bagatellschwellen, die nach dem Merkblatt für die Plattform für Abwärme (Version1.3) zu § 17 EnEfG (Plattform für Abwärme) gelten. Dort beträgt die Anlagenschwelle 200 MWh pro Jahr und die Anlage muss wenigstens 1500 Betriebsstunden im Jahr zur Verfügung stehen oder im Jahresdurchschnitt eine Abwärme Temperatur von mindestens 25°C aufweisen. Die Standortschwelle beträgt 800 MWh pro Jahr.\r\nEmpfehlung: Die Schätzmöglichkeiten, die im Merkblatt für die Plattform für Abwärme genannt werden, sollten auch für § 8 Absatz 3 gelten.\r\nBegründung: Es gilt die Begründung laut Merkblatt.\r\nEmpfehlung: Generell sollten alle Erleichterungen aus dem Merkblatt auch auf § 8 Abs. 3 bezogen werden.\r\n2. § 9 Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen\r\nEmpfehlung:\r\nWir empfehlen, sowohl die Zertifizierungs- als auch die Veröffentlichungspflicht von Endenergieeinsparmaßnahmen zu streichen. Den Unternehmen ist nicht klar, welchen zusätzlichen Nutzen eine weitere Zertifizierung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen haben soll.\r\nDie Unternehmen tauschen sich bereits in den Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerken gezielt zu genau diesen Themen aus. Das ist zielführender und praxisnäher als eine Veröffentlichungspflicht.\r\nSeite 3 von 3\r\n3. § 16 Vermeidung und Verwendung von Abwärme\r\nEmpfehlung: Aufnahme von Bagatellen, für die keine Verpflichtung für die Vermeidung und Verwendung von Abwärme besteht. Diese Bagatellgrenze sollte in den folgenden Fällen gelten:\r\n Temperaturen kleiner 40°C\r\n Diffuse Ströme (zu Abwärmequellen zählen per Legaldefinition auch diffuse Ströme)\r\n Fassaden, Dächer, Fenster, mobile Anlagen\r\n Zudem empfehlen wir eine Vermeidungs- und Verwendungspflicht Erfassungspflicht nur der Anlagen, die 90% des Gesamtenergieverbrauches entsprechen und daraus lediglich die Top 5 der ungenutzten Abwärmeströme\r\nBegründung: Unternehmen haben bereits Erfahrung im Kontakt mit Abwärmeabnehmern und der Städtischen Wärmeplanung. Genau diese Top Abwärmequellen sind es, die einen Überblick über das Potential bieten. Wenn die Top 5 nicht wirtschaftlich ist, ist es der Rest sicher auch nicht. Und wenn das Potential der Top 5 wirtschaftlich ist, dann werden im Projektverlauf weitere Abwärmeströme automatisch erschlossen.\r\nEmpfehlung: Wir empfehlen Kernangaben zur Wirtschaftlichkeit wie Abschreibungsdauer, Preis der Abwärme (pro kWh), Leitungs-/Anschlusskosten zum nächsten Wärmenetz.\r\nBegründung: Ohne diese Parameter oder einen gewissen Parameterbereich, kann eine Wirtschaftlichkeit nur ermittelt werden, wenn z.B. die Leitungskosten wenigstens exemplarisch per Lastenheft angefragt werden. Dies erzeugt viel Aufwand für Unternehmen und Lieferanten.\r\nEmpfehlung: Jedenfalls empfehlen wir in § 16 EnEfG die Aufnahme der Bagatellschwellen, die nach dem Merkblatt für die Plattform für Abwärme (Version1.3) zu § 17 EnEfG (Plattform für Abwärme) gelten. Dort beträgt die Anlagenschwelle 200 MWh pro Jahr und die Anlage muss wenigstens 1500 Betriebsstunden im Jahr zur Verfügung stehen oder im Jahresdurchschnitt eine Abwärme Temperatur von mindestens 25°C aufweisen. Die Standortschwelle beträgt 800 MWh pro Jahr.\r\nEmpfehlung: Die Schätzmöglichkeiten, die im Merkblatt für die Plattform für Abwärme genannt werden, sollten auch für § 16 gelten.\r\nBegründung: Es gilt die Begründung laut Merkblatt.\r\nEmpfehlung: Generell sollten alle Erleichterungen aus dem Merkblatt auch auf § 16 bezogen werden.\r\n4. § 20 Übergangsvorschrift\r\nEmpfehlung zu § 20 Absatz 2:\r\nWir empfehlen die Angleichung des Schwellenwertes für die Informationspflicht für Betreiber von Rechenzentren an die EU EED auf eine Nennanschlussleistung von 500 kW. Die Informationspflicht ab 200 kW sollte ersatzlos gestrichen werden.\r\nEmpfehlung zu § 20 Absatz 4:\r\nDie Frist für die Übermittlung der Daten in die Plattform für Abwärme ist auch mit 01.01.2025 nicht praxisgerecht. Das Thema Ermittlung von thermischen Leistungsdaten für Abwärme, Verfügbarkeiten und Zeitverläufe ist sehr komplex. Seitens Gesetzgeber und Behörde wurden bereits Anpassungen der Vorgaben vorgenommen bzw. es sind weitere in Planung, was bei der Umsetzung zu berücksichtigen ist und eine Verzögerung bewirkt. Die Unternehmen benötigen eine Fristverschiebung von 12 Monaten.\r\nIII. Anmerkungen zum Gebäudeenergiegesetz\r\n1. § 71a Gebäudeautomation\r\nEmpfehlung zu § 71a:\r\nAktuell besteht die Pflicht zur Automatisierung von Nichtwohngebäuden mit mehr als 290 KW Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage bis zum 31.12.2024. Die Unternehmen merken an, dass sie vor so vielen und gewaltigen Herausforderungen stehen, dass diese zusätzliche Pflicht zu einem untergeordneten Bereich als nicht verhältnismäßig und als nicht nachvollziehbar empfunden wird. Wir empfehlen die Streichung der Verpflichtung. Jedenfalls empfehlen wir aber eine deutliche Fristverlängerung und einen deutlich höheren Schwellenwert.\r\nHilfsweise empfehlen wir die Aussetzung des Vollzugs bis zum 31.12.2025."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0001484","regulatoryProjectTitle":"GreenPaper Transformation der Gas- und Wasserstoffnetze","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a8/40/284176/Stellungnahme-Gutachten-SG2405170007.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"VEA Bundesverband der Energieabnehmer e. V.\r\nRAin Eva Schreiner\r\nLeiterin Hauptstadtbüro\r\nTelefon: 030 23885854\r\nE-Mail: eschreiner@vea.de\r\nIndustrieverband Feuerverzinken e. V.\r\nSebastian Engelskirchen\r\nHauptgeschäftsführer\r\nTelefon: 0211 690765 11\r\nE-Mail:\r\nsebastian.engelskirchen@feuerverzinken.com\r\n12.04.2024\r\nPosition zum Grünpapier „Transformation der Gas- und Wasserstoff-Verteilernetze“\r\nWir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem genannten Entwurf.\r\nDer Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) vertritt über 4.500 Mitgliedsunternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand und zählt damit zu den größten Energie-Interessengemeinschaften der mittelständischen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.\r\nAnmerkungen\r\nI. Wesentliche Punkte vorab\r\n Vor dem Ausstieg muss der Einstieg abgeschlossen sein. Für die industrielle Prozesswärme bedeutet das, dass zunächst wettbewerbsfähige und zuverlässig verfügbare Alternativtechnologien samt Energieträger einsatzbereit zur Verfügung stehen müssen, bevor kritische Infrastruktur abgebaut wird.\r\n Das Gleiche gilt für die Unternehmen, die auf eine stoffliche Verwendung von Erdgas angewiesen sind.\r\nII. Grundsätzliche Anmerkungen\r\nTransformation der Netze als gesamtgesellschaftliche Aufgabe\r\nDie\r\nEnergiene tze sind für die Unternehmen eine notwendige Infrastruktur, auf die sie zwar\r\nangewiesen sind, auf deren Aus und Umbau sie aber kaum Einfluss haben. Die Transformation\r\ndieser Netze sollte deshalb als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen und Energienetze zur\r\nDaseinsvorsorge gezählt und behandelt werden. Die hohen, zu erwartenden Kosten des Auf und\r\nUmbaus sollten deshalb nicht eins zu eins auf die Unternehmen umgelegt, sondern\r\nUmbaus sollten deshalb nicht eins zu eins auf die Unternehmen umgelegt, sondern gesenkt oder gesenkt oder zumindest langfristig gestreckt werden.zumindest langfristig gestreckt werden.\r\nUnterschiede zwischen Heiz- und industrieller Prozesswärme beachten\r\nFür Heizwärme stehen aufgrund der niedrigen Temperaturniveaus zu einem großen Teil bereits alternative Technologien und Energieträger zur Verfügung. Für die industrielle Prozesswärme sollte beachtet werden, dass hier große Unterschiede bestehen:\r\nFür zahlreiche Produktionsprozesse werden hohe Temperaturniveaus benötigt, die bislang zu einem großen Teil dadurch erreicht werden, dass Erdgas verbrannt wird. Die Defossilisierung dieser Prozesse kann perspektivisch dadurch gelingen, dass Unternehmen direkt elektrische Verfahren, Wasserstoff oder andere Technologien einsetzen.\r\nDie Marktreife, also die tatsächliche Verfügbarkeit dieser Alternativen ist bislang aber lediglich für die unteren und mittleren Temperaturniveaus gegeben. In diesen unteren und mittleren Temperaturniveaus geht die Elektrifizierung mit einem starken Anstieg des Stromverbrauchs einher. Das erfordert in fast allen Fällen:\r\n eine Leistungserweiterung der Stromnetzanschlüsse,\r\n die kapazitive Fähigkeit des vorgelagerten Stromnetzes, diese Mehrmengen auch zu transportieren und\r\n die zuverlässige Verfügbarkeit der erforderlichen Mehrmengen an Strom.\r\nBei keinem der genannten Punkte besteht heute bereits Verlässlichkeit. Einzelne Unternehmen bekommen von ihrem Stromnetzbetreiber die Auskunft, dass dieser diese Anforderungen kapazitiv nicht erfüllen kann.\r\nZudem ist zu beachten, dass die produzierenden Unternehmen fast alle im internationalen Wettbewerb stehen und eine Elektrifizierung die dauerhaften Betriebskosten dauerhaft steigen lässt. Neben der direkten Elektrifizierung ist die Umstellung auf Wasserstoff technisch oft zwar möglich, im Hinblick auf dessen Verfügbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit bestehen aber auch hier noch sehr hohe Unsicherheiten. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit ist dabei einer der wichtigsten Aspekte, deren Erhalt - anders als bei Haushaltskunden – von den Unternehmen als große Herausforderung angesehen wird. „First Mover“ sorgen sich, dass sie die Verlierer der Zukunft sein könnten und für den Mittelstand besteht aktuell keine Möglichkeit, sich die höheren Opex Kosten fördern zu lassen. Die Klimaschutzverträge sind auf größere Unternehmen angelegt und auch der CBAM bietet hier keine Lösung.\r\nFür die Produktionsprozesse, die hohe Temperaturniveaus benötigen, kommt zu den oben genannten Punkten noch hinzu, dass in vielen Fällen noch keine marktreife Technologie zur Verfügung steht, sondern noch Forschung und Entwicklung notwendig sind.\r\nZudem gibt es verschiedene Projekte zu grünem Methan, die eine Weiternutzung der bestehenden Infrastruktur erlauben würden.\r\nBevor Erdgasnetze stillgelegt werden, sollte also dringend darauf geachtet werden, dass die Unternehmen eine verlässliche, und wettbewerbsfähige Alternative haben, auf die sie umsteigen können. Anderenfalls hätte die Kündigung der Gasnetzanschlüsse viele irreversible Schließungen von Unternehmen zur Folge.\r\nIII. Beantwortung konkreter Fragen\r\nAnschlussverpflichtungen/Stilllegungspläne\r\n Frage 11\r\nAb welchem Jahr (2030, 2035, 2040, …?) ist damit zu rechnen, dass es vermehrt zu Anschlussverweigerungen und Anschlusskündigungen in Gasverteilernetzen kommen könnte?\r\nWann einzelne Netzbetreiber erste Anschlussverweigerungen oder –Kündigungen aussprechen, kann aus Netznutzersicht nicht beurteilt werden. Anschlusskündigungen schon in 2030 oder 2035 wären aber für sehr viele Unternehmen aus den oben genannten Gründen zu früh und würden unweigerlich zu Unternehmensschließungen führen.\r\n Frage 12\r\nWelchen zeitlichen Vorlaufs/Verfahrens bedürfen Anschlusskündigungen, um insbesondere den Netzanschlusskunden und Lieferanten eine angemessene Vorbereitungszeit zu geben?\r\n Frage 13\r\nWas ist ein realistischer Zeitraum für einen Stilllegungspfad im Rahmen eines Stilllegungsplans? Von welchen Faktoren hängt die Länge eines Stilllegungspfades ab?\r\n Frage 14\r\nIn einigen Fällen müssen bei einer Stilllegung oder der Kündigung des Gasnetzanschlusses bestehende Gasversorgungsverträge beendet werden. Sind für diese Fälle gesonderte Regelungen für eine Kündigung dieser Verträge erforderlich oder reichen die, ggf. nach dem Zivilrecht, bestehenden rechtlichen Möglichkeiten aus? Welche Vorlaufzeiten sind für die Vertragsbeendigungen notwendig? Welche Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind gebräuchlich in Gasversorgungsverträgen?\r\nGemeinsame Antwort auf vorgenannte Fragen: Die Unternehmen benötigen, bevor eine Kündigung des Anschlusses ausgesprochen werden darf, in jedem Fall eine mehrjährige Vorlaufzeit, mindestens jedoch 5 Jahre. Zudem muss sichergestellt werden, dass entsprechend der\r\nAusführungen unter II. zum Kündigungszeitpunkt eine verlässliche, und wettbewerbsfähige Alternative zur Verfügung steht, auf die die Unternehmen umsteigen können. Anderenfalls hätte die Kündigung der Gasnetzanschlüsse viele irreversible Schließungen von Unternehmen zur Folge.\r\n Frage 15\r\nWie könnte aus Ihrer Sicht eine Konsultation/Information der betroffenen Netznutzer und anderer Betroffener im Vorfeld einer Stilllegung, Anschlussverweigerung und/oder Sonderkündigung aussehen?\r\nEine öffentliche Bekanntgabe oder Konsultation reicht aufgrund der sehr weitreichenden Folgen für gasverbrauchende Unternehmen nicht aus. Vielmehr sollte jedes gasverbrauchende Unternehmen individuell über bevorstehende Stilllegungen informiert werden. Hier sollte individuell und zwingend abgefragt werden, ob den Unternehmen bereits eine verlässliche, und wettbewerbsfähige Alternative zur Verfügung steht.\r\n Frage 17\r\nWie sollten Stilllegungen von Netzanschlüssen zukünftig finanziert werden?\r\nAufgrund der oben genannten Unterschiede zwischen Heiz- und industrieller Prozesswärme und der besonderen Aspekte wie der Verfügbarkeit von Alternativ-Technologien und des Wettbewerbsdrucks hinsichtlich des Letzteren ist absehbar, dass die letztverbrauchenden Unternehmen zu den letzten Nutzern der Gasnetze gehören könnten. Da diese Unternehmen bereits heute unter großem Wettbewerbsdruck stehen, sollten exorbitante Kostensteigerungen vermieden werden, die für die Unternehmen nicht mehr tragbar wären.\r\nDer Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) vertritt über 4.500 Mitgliedsunternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand und zählt damit zu den größten Energie-Interessengemeinschaften der mittelständischen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Der VEA ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung eingetragen unter der Registernummer: R000594 Der Industrieverband Feuerverzinken e.V mit Sitz in Berlin und Düsseldorf ist die Interessensvertretung der deutschen Feuerverzinkungsindustrie, die jährlich circa 2 Millionen Tonnen Stahl mit einem Umsatz von ca. 1 Mrd. Euro durch Feuerverzinken gegen Korrosion (Rost) schützt und ca. 4.800 Mitarbeiter beschäftigt. Der Industrieverband Feuerverzinken ist unter der Registernummer R001152 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. 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Diese Belastungen führen schon jetzt zum Abfließen von Investitionen ins Ausland und verstärken die Abwanderung vom Standort Deutschland. Damit hat die viel befürchtete De-Industrialisierung Deutschlands begonnen.\r\nDie Politik hat das in Teilen erkannt, aber es ist bisher kein wirksames und umfassendes Gegen-steuern zu erkennen. Im Gegenteil:\r\nDer energieintensive Mittelstand wird u. a. mit den gestiegenen Stromkosten weiterhin allein gelassen, obwohl immer mehr vor allem energieintensive Produktion aus Deutschland abwandert. Von einer Entspannung der Lage bei den Energiekosten, wie dies in öffentlichen Diskussionen derzeit vielfach behauptet wird, kann keine Rede sein.\r\nWir nehmen diese Diskussionen zum Anlass, uns zum Thema Energie- und Stromkosten für den energieintensiven Mittelstand in Deutschland erneut einzubringen.\r\nDer nicht wettbewerbsfähige Strompreis hat keine konjunkturellen, sondern strukturelle Gründe:\r\n• Sinkende Strommarktpreise entlasten nicht automatisch, da mittelständische Unternehmen regelmäßig langfristige Versorgungsverträge abschließen, die sie nicht ad-hoc aufkündigen können. Für eine Teilnahme am Spotmarkt fehlen personelle Ressourcen.\r\n• Eine Ausrichtung der Produktion am Dargebot der Energieerzeugung ist für mittelständische Betriebe keine Option, denn die Produktion ist nur dann effizient, wenn die Anlagen im Dreischichtmodell betrieben werden.\r\n• Zudem müssen die Betriebe ihren Kunden verlässliche Konditionen bieten. Gerade wenn sie Teil einer funktionierenden Lieferkette sind, schließen sie mit den Kunden längerfristige Ver-träge ab. Daher werden auch auf der Einkaufsseite entsprechend kongruente Liefervereinbarungen getroffen. Das gilt auch für den Energieeinkauf. In der Regel werden (Mehr-)Jahresverträge beim Strombezug abgeschlossen und es wird nicht an der Börse eingekauft, um\r\n2\r\nPlanungssicherheit auch für die Kunden zu erreichen, Schwankungen auszugleichen und Risiken einzuhegen.\r\n• Entscheidend sind zudem nicht allein die (gesunkenen) Strom(erzeuger)preise, sondern die gesamten StromKOSTEN, die schlussendlich mit Netzentgelten, Abgaben und Umlagen auf der Stromrechnung stehen.\r\n• Sinkende Strommarktpreise oder wegfallende Umlagen helfen nicht, wenn dafür die Netzent-gelte rasant ansteigen.\r\n• Niedrigere Netzentgelte stehen dagegen nur Großabnehmern oder solchen Unternehmen zur Verfügung, die ihren Energieverbrauch aus den Hochlastzeitfenstern herausnehmen können. Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen können das nicht leisten.\r\n• Die befristete Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß friert die aktuelle Stromsteuerbelastung der Unternehmen allenfalls auf dem bestehenden Niveau ein, da diese bereits vorher durch den Spitzenausgleich entlastet waren. Die befristete Senkung ist daher keine Entlastung der Unternehmen, die über den Erhalt des Status quo hinaus ginge.\r\n• Die Strompreiskompensation (SPK) als Mittel der Stromkostensenkung steht nur wenigen ausgewählten Branchen zur Verfügung.\r\n• Die meisten energieintensiven Mittelständler werden bei der SPK über Branchenlisten aus-sortiert, Sondervoraussetzungen unterworfen oder administrativ schlicht überfordert, wenn sie die SPK beantragen wollen.\r\n• Das Fehlen konsequenter und planvoller Gegensteuerung – wie etwa durch einen Brückenstrompreis – hat den Unternehmen jede Planungsperspektive genommen. Die Aufträge brechen weg, weil die Kunden nicht mehr bereit sind, die erhöhten Kosten zu zahlen und die Kunden verlieren das Vertrauen in die heimischen Unternehmen. Die De-Industrialisierung ist nicht zu befürchten oder ein Gerücht, sie findet jetzt statt.\r\nWir fordern daher auch weiterhin und dringend:\r\n1. Die Energiepolitik in Deutschland muss den Anspruch und das Ziel haben und alles dafür tun, den Unternehmen Strom zu international wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung zu stellen. Hohe Stromkosten in Deutschland sind kein Schicksal, sondern die Folge verfehlter Energiepolitik.\r\n2. Alle Ansätze, die Stromkosten zu deckeln oder den Aufwand für den Netzausbau zeitlich zu strecken, müssen sich an der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen messen lassen.\r\n3. Die Netzkosten werden durch den notwendigen massiven Aus- und Umbau der Energienetze in den nächsten Jahren massiv ansteigen. Es muss deshalb darüber nachgedacht werden, wie dieser Ausbau möglichst kosteneffizient erfolgen kann, z. B. in dem man auf Erdverkabelung weitgehend verzichtet und zum Bau von Freileitungen zurückkehrt.\r\n4. Zudem dürfen die Netzentgelte die Unternehmen und Verbraucher nicht überfordern, so dass die Finanzierung der Netzkosten zeitlich über einen langen Zeitraum gestreckt oder auch mindestens teilweise durch Haushaltsmittel finanziert werden müssen, wie es z. B. beim Straßen- und Schienennetz auch geschieht.\r\n5. Förderprogramme zur De-Fossilisierung, wie etwa Klimaschutzverträge, müssen für den Mittelstand in der Praxis nutzbar sein und mit einfachen Verfahren beantragt werden können.\r\n6. Die Politik muss bereit sein, auch die Zusatzkosten durch das Instrument der CO2-Beprei-sung kritisch zu hinterfragen, gerade im Hinblick auf mittelständische Unternehmen und mit Rücksicht auf das fehlende internationale Level-Playing-Field im Klimaschutz. Ein wirksamer und praktikabler Carbon-Leakage-Schutz ist für die Unternehmen deshalb essentiell.\r\n7. Die Politik muss einen nachvollziehbaren, verlässlichen und finanziell langfristig abgesicherten Rahmen für den Umstieg in klimaneutrale Formen der Energieerzeugung und der Produktion schaffen, der den Standort und die Beteiligten nicht überfordert.\r\n3\r\nZum „Bündnis faire Energiewende“ gehören:\r\n• Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie BDG, www.guss.de\r\n• Bundesverband Keramische Industrie e. V., www.keramverbaende.de\r\n• Bundesverband der Energieabnehmer e. V., www.vea.de\r\n• Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V., www.textil-mode.de\r\n• Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V., www.gkv.de\r\n• wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V., www.wdk.de\r\n• WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V., www.wsm-net.de\r\n• Deutsche Feuerfest-Industrie e. V., www.dffi.de\r\n• Industrieverband Feuerverzinken e. V., www.feuerverzinken.com\r\nDie Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als 10 000 vorwiegend mittelständische deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz.\r\nDer Querschnittsverband Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa 4 500 Un-ternehmen aus allen Branchen.\r\nDas Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.\r\nWarum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf faire-energiewende.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nBündnis faire Energiewende\r\n14.08.2024 Position zu Artikel 2 Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissi-onshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechts-anpassungsgesetz 2023)\r\nNachfolgend senden wir Ihnen eine kurze Stellungnahme zu den Änderungen des Brennstof-femissionshandelsgesetzes (BEHG). In Anbetracht der kurzen Konsultationsfrist in Verbindung mit der Hauptferienzeit behalten wir uns vor, zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich Stellung zu nehmen.\r\nGrundsätzliches: Im Bündnis faire Energiewende befinden sich mehrere Juristen, für die das Energierecht zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit zählt. Alle bemängeln die fehlende Verständ-lichkeit des Gesetzesentwurfs. Nicht-Juristen könnten sich noch schwerer tun. Wir empfehlen eine verständlichere Sprache.\r\nZu § 10 Absatz 3 Nr. 5 BEHG-E\r\nIn § 10 Absatz 3 Nr. 5 ist vorgesehen, dass per Rechtsverordnung festgelegt werden kann:\r\n„im Fall von Artikel 30k Absatz 2 der Richtlinie 2003/87/EG für das Jahr 2027 abweichend von Absatz 1 Satz 1 und 2 die Fortführung des Verkaufs zum Festpreis, der in jedem Quartal des Jahres 2027 dem mengengewichteten Durchschnittspreis der Versteigerungen von Berechtigun-gen nach § 10 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in dem jeweils vorletzten vorange-gangenen Quartal entspricht.“\r\nNach der Begründung soll damit die Möglichkeit geschaffen werden, für den Fall der Verschie-bung des Starts der CO2-Bepreisung im europäischen Brennstoffemissionshandel um ein Jahr auf das Jahr 2028 anstelle der freien Preisbildung für das Jahr 2027 einen Verkauf zum Fest-preis vorzusehen, der an den CO2-Preis der Berechtigungen (ETS-1) im EU-Emissionshandel gekoppelt ist.\r\nDer CO2-Preis im ETS I liegt aktuell bei knapp 70 Euro. Bis 2027 könnte er laut Prognosen stei-gen und bei ca. 90 Euro oder mehr liegen.\r\n2\r\nDas Bündnis faire Energiewende empfiehlt, vor Verabschiedung des Gesetzes kritisch zu prüfen, wie sich diese Preissteigerung bei den mittelständischen Unternehmen in der bereits heute stark angespannten Lage auswirken würde. Der Carbon-Leakage Schutz sollte jedenfalls entspre-chend dem EU-ETS I erhöht werden. Dies könnte durch die Streichung des Kompensationsgra-des bei der Berechnung der Entlastung erfolgen, so dass analog zum EU-ETS I ausschließlich der entsprechende Brennstoff- bzw. Wärmebenchmark in die Berechnung eingeht.\r\nGrundsätzlich hat das Bündnis Faire Energiewende bereits mehrfach empfohlen, die Zusatzkos-ten durch das Instrument der nationalen CO2-Bepreisung kritisch zu hinterfragen, solange kein europäisches und schon gar kein internationales Level-Playing-Field im Klimaschutz existiert.\r\nZum „Bündnis faire Energiewende“ gehören:\r\n• Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie BDG, www.guss.de\r\n• Bundesverband Keramische Industrie e. V., www.keramverbaende.de\r\n• Bundesverband der Energieabnehmer e. V., www.vea.de\r\n• Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V., www.textil-mode.de\r\n• Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V., www.gkv.de\r\n• wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V., www.wdk.de\r\n• WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V., www.wsm-net.de\r\n• Deutsche Feuerfest-Industrie e. V., www.dffi.de\r\n• Industrieverband Feuerverzinken e. V., www.feuerverzinken.com\r\nDie Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als 10 000 vorwiegend mittelständische deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz.\r\nDer Querschnittsverband Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa 4 500 Un-ternehmen aus allen Branchen.\r\nDas Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.\r\nWarum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf faire-energiewende.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"VEA Leitung Hauptstadtbüro\r\nRAin Eva Schreiner\r\nDeutsche Industrie- und Handelskammer\r\nDr. Sebastian Bolay\r\nFriedrichstr. 95\r\n10117 Berlin\r\nBreite Straße 29\r\n10178 Berlin-Mitte\r\nTelefon: 0511 9848-113 Telefon: 030 – 20308-2202\r\nE-Mail: eschreiner@vea.de E-Mail: bolay.sebastian@dihk.de\r\n06.10.2025 Position zur Ausweispflicht der nationalen CO2 Preise auf der Rechnung\r\nHintergrund / Problembeschreibung:\r\nDie Emissionszertifikate für die nationalen CO2 Preise nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) werden von den Gaslieferanten bislang zu Festpreisen gekauft und die Preise sodann an die Letztverbraucher weiter gewälzt. Bislang waren die Energielieferanten verpflichtet, auf der Rechnung auszuweisen, wie hoch der CO2 Preis Anteil ist. Die Ausweispflicht ist in § 40 Absatz 3 Nr. 5 EnWG geregelt. Diese Regelung ist aber bis zum 31.12.2025 befristet:\r\n§ 40 Abs. 3 Nr. 5 EnWG\r\nEnergielieferanten sind verpflichtet, in den Rechnungen folgende Belastungen gesondert auszuweisen, soweit sie Kalkulationsbestandteile der in die Rechnung einfließenden Preise sind:\r\n…\r\n5. bei Gasrechnungen bis zum 31. Dezember 2025 die Kosten in Cent pro Kilowattstunde für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2728) in der jeweils geltenden Fassung, die Umlegung saldierter Kosten nach § 35e sowie die saldierte Preisanpassung aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 26 Absatz 1 des Energiesicherungsgesetzes.\r\nAb dem kommenden Jahr werden die CO2 Zertifikate nicht mehr zu Festpreisen verkauft, sondern in einem Preiskorridor versteigert. Rechtsanwälte und Unternehmen berichten uns, dass die Energieversorger Verträge für die kommenden Jahre vorlegen, in denen sowohl die CO2 Preis-Wälzung und Ausweispflicht als auch die mit der Ersteigerung verbundenen Aufwände sehr intransparent dargestellt sind. Hier sind viele undurchsichtige Fallgestaltungen denkbar. Gerade wenn der Inverkehrbringer in verschiedenen Chargen und zu unterschiedlichen Preisen beschafft.\r\nDaraus resultiert die Frage, wie die Letztverbraucher erfahren, welche Gaspreise sie letztlich zahlen und wie hoch der Anteil an CO2 Zertifikaten ist?\r\nEmpfehlung:\r\nDie Ausweispflicht nach § 40 Absatz 3 Nr. 5 EnWG sollte entfristet werden. Zudem sollte ein Zusatz hinzugefügt werden, dass auch der Aufwand für die Ersteigerung ausgewiesen werden muss und der entsprechende Aufschlag den tatsächlichen Aufwand nicht übersteigen darf."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-10-06"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011663","regulatoryProjectTitle":"Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/64/c4/662081/Stellungnahme-Gutachten-SG2512180021.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"bdg\r\nWirtschatt,wrbood\r\ndNdoutschon\r\nKautscOOkinduslnacV.\r\nKOMPETENT FAIR UN~\\ B~ANGIG\r\nBVl<I\r\n- Wirtschaftsverband Stahl- und\r\n- Metallverarbeitung e.V.\r\nDeutsche\r\nfeuerfest\r\nIndustrie e.V.\r\nBündnis fa ire Energiewende I clo Bundesverband Keram ische Industrie e V I Ludwigsmühle 41 D-95100 Selb\r\nHerrn\r\nGarsten Schneider, MdB\r\nBundesminister für Umwelt, Klimaschutz,\r\nNaturschutz und nukleare Sicherheit\r\nStresemannstraße 128\r\n10117 Berlin\r\nEU-ETS2\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\n~ textil+mode\r\nGKV Oesamlw„and\r\nKunsJsto ft,,ff\".WWi1@nde\r\nlndwlriea.V.\r\n~ Feuerverzinken\r\nBundesverband\r\n02. Dezember 2025\r\nnach dem Votum der EU-Umweltministerkonferenz ist mit der Einführung des ETS 2 in 2027\r\nnicht mehr zu rechnen. Aus einigen EU-Mitgliedsstaaten ist zu vernehmen, dass es in der\r\nbisher geplanten Form überhaupt nicht in absehbarer Zeit kommt.\r\nIm Jahr 3 der Rezession und mit einem aus unserer Sicht nicht wirksamen Carbon-LeakageSchutz\r\nzum BEHG treten wir für die Aussetzung der nationalen CO2-Bepreisung ein. Wir\r\nkönnen uns nicht auch noch im EU-Binnenmarkt politisch ausgelöste Wettbewerbsnachteile\r\nleisten.\r\nDie Aussetzung würde auch dem Ziel der Bundesregierung entsprechen, in Deutschland\r\nglobal wettbewerbsfähigen Energiepreisen wieder etwas näher zu kommen. Wir begrüßen in\r\ndiesem Zusammenhand den Wegfall der Gasspeicherumlage und die geplanten Entlastungen\r\nbeim Strompreis ausdrücklich. Wobei beim Industriestrompreis die Anwendung der KUEBLLListe\r\nzahlreiche energieintensiven Werke ausschließen würde.\r\nIn den letzten Monaten verzeichnen wir fast täglich Berichte über die Streichung von\r\nIndustriearbeitsplätzen, die Verlagerung von Produktionslinien sowie leider verstärkt auch\r\n1 nsolvenzen.\r\nDie klare Positionierung der beiden Bundesvorsitzenden der SPD während des diesjährigen\r\nArbeitgebertags, mit Priorität die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe stärken zu wollen,\r\nist der richtige und nötige Weg. Dazu gehört unseres Erachtens zwingend, Kostenpositionen\r\nzu prüfen, die ausschließlich den Rucksack deutscher Werke schwerer machen. Wie die\r\njährlich steigende Belastung durch das BEHG.\r\nSollte es doch zur Umsetzung des ETS 2 kommen, wird es an dieser Stelle ebenfalls um\r\neinen wirksamen sowie unbürokratischen Carbon-Leakage-Schutz gehen müssen.\r\nEs würde uns freuen, wenn Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, unser Anliegen\r\nunterstützen würden. Sehr gerne stehen wir für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.\r\nSprecher des Bündnisses faire Energiewende\r\nRA Christoph Rene Holler\r\nHauptgeschäftsführer\r\nBundesverband Keramische Industrie e. V.\r\nLudwigsmühle 4\r\n95100 Selb\r\nTel.: +49 9287 808-0\r\nholler@keramverband.de\r\nDie Verbände im „Bündnis faire Energiewende\" vertreten branchenübergreifend mehr als\r\n10 000 deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa\r\n200 Milliarden Euro Jahresumsatz.\r\nDer Querschnittsverband Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa\r\n4 500 Unternehmen aus allen Branchen.\r\nDas Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister\r\ndes Deutschen Bundestages eingetragen.\r\nWarum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf\r\nfaire-energiewende.de\r\nFAIRE \\.R)\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011663","regulatoryProjectTitle":"Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e7/b4/662083/Stellungnahme-Gutachten-SG2512180022.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"bdg\r\nWirtschatt,wrbood\r\ndNdoutschon\r\nKautscOOkinduslnacV.\r\nKOMPETENT FAIR UN~\\ B~ANGIG\r\nBVl<I\r\n- Wirtschaftsverband Stahl- und\r\n- Metallverarbeitung e.V.\r\nDeutsche\r\nfeuerfest\r\nIndustrie e.V.\r\nBündnis fa ire Energiewende I clo Bundesverband Keram ische Industrie e V I Ludwigsmühle 41 D-95100 Selb\r\nHerrn\r\nGarsten Schneider, MdB\r\nBundesminister für Umwelt, Klimaschutz,\r\nNaturschutz und nukleare Sicherheit\r\nStresemannstraße 128\r\n10117 Berlin\r\nEU-ETS2\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\n~ textil+mode\r\nGKV Oesamlw„and\r\nKunsJsto ft,,ff\".WWi1@nde\r\nlndwlriea.V.\r\n~ Feuerverzinken\r\nBundesverband\r\n02. Dezember 2025\r\nnach dem Votum der EU-Umweltministerkonferenz ist mit der Einführung des ETS 2 in 2027\r\nnicht mehr zu rechnen. Aus einigen EU-Mitgliedsstaaten ist zu vernehmen, dass es in der\r\nbisher geplanten Form überhaupt nicht in absehbarer Zeit kommt.\r\nIm Jahr 3 der Rezession und mit einem aus unserer Sicht nicht wirksamen Carbon-LeakageSchutz\r\nzum BEHG treten wir für die Aussetzung der nationalen CO2-Bepreisung ein. Wir\r\nkönnen uns nicht auch noch im EU-Binnenmarkt politisch ausgelöste Wettbewerbsnachteile\r\nleisten.\r\nDie Aussetzung würde auch dem Ziel der Bundesregierung entsprechen, in Deutschland\r\nglobal wettbewerbsfähigen Energiepreisen wieder etwas näher zu kommen. Wir begrüßen in\r\ndiesem Zusammenhand den Wegfall der Gasspeicherumlage und die geplanten Entlastungen\r\nbeim Strompreis ausdrücklich. Wobei beim Industriestrompreis die Anwendung der KUEBLLListe\r\nzahlreiche energieintensiven Werke ausschließen würde.\r\nIn den letzten Monaten verzeichnen wir fast täglich Berichte über die Streichung von\r\nIndustriearbeitsplätzen, die Verlagerung von Produktionslinien sowie leider verstärkt auch\r\n1 nsolvenzen.\r\nDie klare Positionierung der beiden Bundesvorsitzenden der SPD während des diesjährigen\r\nArbeitgebertags, mit Priorität die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe stärken zu wollen,\r\nist der richtige und nötige Weg. Dazu gehört unseres Erachtens zwingend, Kostenpositionen\r\nzu prüfen, die ausschließlich den Rucksack deutscher Werke schwerer machen. Wie die\r\njährlich steigende Belastung durch das BEHG.\r\nSollte es doch zur Umsetzung des ETS 2 kommen, wird es an dieser Stelle ebenfalls um\r\neinen wirksamen sowie unbürokratischen Carbon-Leakage-Schutz gehen müssen.\r\nEs würde uns freuen, wenn Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, unser Anliegen\r\nunterstützen würden. Sehr gerne stehen wir für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.\r\nSprecher des Bündnisses faire Energiewende\r\nRA Christoph Rene Holler\r\nHauptgeschäftsführer\r\nBundesverband Keramische Industrie e. V.\r\nLudwigsmühle 4\r\n95100 Selb\r\nTel.: +49 9287 808-0\r\nholler@keramverband.de\r\nDie Verbände im „Bündnis faire Energiewende\" vertreten branchenübergreifend mehr als\r\n10 000 deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa\r\n200 Milliarden Euro Jahresumsatz.\r\nDer Querschnittsverband Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa\r\n4 500 Unternehmen aus allen Branchen.\r\nDas Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister\r\ndes Deutschen Bundestages eingetragen.\r\nWarum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf\r\nfaire-energiewende.de\r\nFAIRE \\.R)\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011663","regulatoryProjectTitle":"Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9a/db/662085/Stellungnahme-Gutachten-SG2512180023.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bündnis faire Energiewende | c/o Gesamtverband textil + mode e. V. | Wallstraße 58/59 | D-10179 Berlin\r\nDeutscher Bundestag\r\nHerrn Dr. Andreas Lenz, MdB\r\nPlatz der Republik 1\r\n11011 Berlin\r\n14. Oktober 2025\r\nDas Bündnis faire Energiewende (BfE) fordert einen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz in der BECV und im ETS-2\r\nSehr geehrter Herr Dr. Lenz,\r\nanbei erhalten Sie unsere aktuelle Position für einen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz in der BECV und im ETS-2.\r\nHintergrund und Ausgangslage\r\nDas Bündnis faire Energiewende vertritt die energieintensiven mittelständischen Industrieunternehmen in Deutschland.\r\nNeben Strom benötigen unsere Unternehmen für ihre Produktion auch in großem Umfang Prozesswärme, die aktuell noch weit überwiegend fossil erzeugt wird. Alternativen sind für viele Bereiche technisch vorhanden, in anderen Bereichen besteht aber noch erheblicher Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Hinzu kommt, dass die Umstellung auf Strom einen wettbewerbsfähigen Strompreis zur Voraussetzung hat.\r\nMit dem nationalen Brennstoffemissionshandel wurde vor einigen Jahren in Deutschland ein CO2-Preissystem eingeführt, das zum 1. Januar 2027 in ein europäisches Emissionshandelssystem-2 (ETS-2) überführt werden soll. Bereits der bestehende Brennstoffemissionshandel belastet die deutschen Unternehmen im europäischen und internationalen Wettbewerb stark, da die bestehende Carbon-Leakage-Regelung in der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BECV) zu eng und zu bürokratisch ist und letztlich nur zu geringen Entlastungen führt."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-10-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013730","regulatoryProjectTitle":"Regelungsvorhaben der Bundesnetzagentur","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/60/ac/384915/Stellungnahme-Gutachten-SG2412160004.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nBündnis faire Energiewende\r\nStellungnahme zur Konsultation der Bundesnetzagentur zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich Reform von § 19 Abs. 2 StromNEV\r\nVorbemerkung\r\nDie Entwicklung der Netzentgelte bereitet dem energieintensiven industriellen Mittelstand große Sorgen. Es haben bereits in kurzer Zeit deutliche Erhöhungen der Netzentgelte stattgefunden und der Ausbau der erneuerbaren Energien, der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf Strom-nutzung, die steigende Integration volatiler Erzeugung mit entsprechend einzubindenden Spei-cherkapazitäten und notwendige Redispatchmaßnahmen lassen sinkende Netzentgelte in Zu-kunft nicht erwarten. Im Gegenteil werden sich die Systemkosten des Umbaus der Energiever-sorgung hin zur Klimaneutralität vor allem in den Netzentgelten deutlich widerspiegeln.\r\nDie im Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur angekündigte Fortentwicklung fokussiert sehr stark auf verbraucherseitiges systemdienliches Verhalten, was dynamische Reaktionen durch stromintensive Industriebetriebe auf die aktuelle Erzeugungssituation bedeuten soll.\r\nAls Vertreter des industriellen Mittelstandes möchten wir beim systemdienlichen Verhalten auf die technischen, rechtlichen und organisatorischen Restriktionen gerade kleiner und mittelstän-discher Unternehmen hinweisen. Die von uns vertretenen Branchen sind auf international wett-bewerbsfähige Stromkosten – und damit auch Netzentgelte – angewiesen und benötigen Pla-nungssicherheit, um weitere Produktionsabwanderungen zu verhindern.\r\nDabei gilt, dass für die meisten Unternehmen des industriellen Mittelstands insbesondere die bisherige Entlastungsmöglichkeit bei atypischer Netznutzung von großer Bedeutung ist. Aber auch die Entlastung der sog. Bandabnahme ist für die betroffenen Unternehmen von hoher Wich-tigkeit.\r\n2\r\nWenn netzdienliches oder am Stromdargebot orientiertes Verhalten aber in Zukunft alleiniger Maßstab für eine Senkung der Netzentgelte sein soll, dann wird die Kostenlast den Mittelstand mit voller Wucht treffen.\r\nWesentliche Punkte\r\n1. Strompreise inklusive der Netzentgelte haben eine sehr hohe Bedeutung für die Wettbe-werbsfähigkeit der deutschen Unternehmen. Diese Bedeutung wird angesichts der Trans-formation hin zur klimaneutralen Produktion und des damit verbundenen Anstiegs beim Stromverbrauch noch deutlich zunehmen.\r\n2. Der bereits erfolgte und weiterhin drohende Anstieg der Netzentgelte ist dabei schon heute ein hemmender Faktor für Investitionen, die einen geringeren Verbrauch fossiler Brenn-stoffe und einen Mehrverbrauch von Strom mit sich bringen. Reduktionsmöglichkeiten hin-gegen sind dann fördernd, wenn sie langfristig und planbar sind.\r\n3. Zudem ist die aktuelle wirtschaftliche Lage im energieintensiven Mittelstand so angespannt, dass jede weitere Kostensteigerung eine unmittelbare Gefährdung für viele Unternehmen bedeuten würde.\r\n4. Grundsätzlich ist deshalb schwer nachvollziehbar, warum die Regelungen der StromNEV, die eigentlich bis 2028 Geltung haben, bereits jetzt reformiert werden sollen.\r\n5. Das Gleiche gilt für die Reihenfolge, in der sich die Reformen jetzt vollziehen sollen. Nach unserer Einschätzung wäre es sachdienlich, zunächst die Finanzierung des unbedingt not-wendigen Netzausbaus zu regeln, denn daraus folgt unmittelbar auch die Kostenlast der Verbraucher. Daran anschließend wäre die angekündigte Reform der Netzentgeltsystema-tik sinnvoll. Die Ausnahmen von dieser Netzentgeltregel wären nach unserer Ansicht an letzter Stelle zu regeln.\r\n6. Zumindest sollten die Übergangsregelungen, wie sie angekündigt sind, langfristig und mög-lichst über das Jahr 2030 hinaus ausgelegt sein, um die betroffenen Unternehmen nicht wirtschaftlich zu überfordern. Gleichzeitig könnte ein Hochlauf systemdienlicher Flexibilitäts-anreize starten.\r\n7. Wir begrüßen ausdrücklich, dass eine Überforderung der Letztverbraucher vermieden wer-den soll und empfehlen eine enge Koordinierung zwischen Bundesnetzagentur und Bun-desregierung, um neben netzorientierten Argumenten auch industriepolitische Erwägungen in die Neuregelungen einfließen zu lassen. Auch Unternehmen, die kein oder kein ausrei-chendes Flexibilisierungspotential haben, werden auf Entlastungen beim Strompreis ange-wiesen sein.\r\n8. Wir weisen auch darauf hin, dass die Verbände aufgrund der großen Heterogenität der Un-ternehmen nur allgemeine Antworten geben können. Wir empfehlen eine gesonderte Ab-frage unter betroffenen Industrieunternehmen mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf.\r\nKonkret zur atypischen Netznutzung im Sinne des § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV\r\n1. Netzdienliches Verhalten bedeutet bisher, die vertragliche Zusage einzuhalten, die Lastspit-zen verlässlich außerhalb der Hochlastzeitfenster stattfinden zu lassen. Nur dann kann das Netzentgelt abgesenkt werden. Dabei hat die Vergangenheit gezeigt, dass selbst eine einma-lige und nur kurze Abweichung zum Entfall der Ermäßigung für den gesamten Abrechnungs-zeitraum geführt hat. Dieses sehr hohe Risko für die Netznutzer sollte dringend kritisch hin-terfragt werden.\r\n3\r\nBesonders kritisch wird es für die Produktionsprozesse, wenn die Zeiten niedriger Lasten vor allem am Tage relativ kurz sind, d. h. eine Stunde oder weniger betragen.\r\n2. Langfristige Vorhersagen der Hochlastzeitfenster durch den Netzbetreiber für ein ganzes Jahr werden zunehmend nicht mehr stattfinden können. Kürzere, etwa wöchentliche Vorhersa-gezeiträume dürften die Steuerung der Produktionsprozesse in den Betrieben regelmäßig überfordern. Ein mittelständischer Betrieb wird mindestens halbjährliche Festlegungen für seine Produktionsplanung brauchen.\r\n3. Gleiches gilt für die Festlegung von mehr als zwei Hochlastzeitfenstern, da die Produktions-planung in vielen Betrieben dann regelmäßig an ihre Grenzen stößt und die atypische Netz-nutzung schlicht keinen Sinn mehr machen würde.\r\nRestriktionen bestehen hier etwa durch den Personaleinsatz (v. a. durch die einschlägigen Arbeitszeitenregelungen) oder entgegenstehende Betriebsgenehmigungen (z. B. Produktion im Nachtzeitraum im Hinblick auf Lärm- und Nachbarschutz nicht erlaubt). Auch die Effizienz der Produktion, die Qualität der Produkte, die Energieeffizienz, der verschleißarme Betrieb und die Auslastung kapitalintensiver Anlagen leiden regelmäßig unter einer diskontinuierlichen Fahrweise. Zudem müssen Unternehmen gegenüber ihren Kunden Lieferverpflichtungen mit entsprechenden Fristen einhalten, die bei Produktionsschwankungen evtl. nicht mehr einge-halten werden können. Fraglich ist damit schon, ob die Entlastung der Unternehmen durch geringere Netzentgelte die Mehrkosten durch die schwankende Produktionsweise aufwiegen kann.\r\n4. Zudem existieren in vielen Betrieben relevante Stromverbraucher (Absaugungen, Warmhalte-aggregate, Kühlungen etc.), deren Einsatz technisch und auch aus rechtlicher Sicht (Umwelt-auflagen etc.) kontinuierlich erfolgen muss.\r\nDie Flexibilisierungspotentiale sind gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen daher so eingeschränkt, dass schon in der Vergangenheit nur wenige Unternehmen in der Lage waren, die Voraussetzungen der atypischen Netznutzung zu erfüllen. Darüber hinaus gehende Flexibili-sierungsanforderungen werden auch diese Unternehmen aus der Teilnahme an neuen Flexibili-tätsinstrumenten herausdrängen.\r\nEs bleibt festzuhalten, dass eine Anpassung der Produktionsfahrweise der Unternehmen an das Stromdargebot durch die fluktuierenden erneuerbaren Energien deutlich über die bisherigen An-forderungen für die Entlastung bei atypischer Netznutzung hinaus gehen würde. Damit wäre diese Entlastungsmöglichkeit für die meisten mittelständischen Industrieunternehmen nicht mehr nutzbar.\r\nIn Bezug auf die stabile Bandlast nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV:\r\n1. Bereits die bisherigen Voraussetzungen für individuelle Netzentgelte für eine stabile Bandlast nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV („7 000-Stunden-Regel“) sind ambitioniert und werden zumeist nur von Unternehmen erreicht, deren Produktionsprozesse eine kontinuierliche Fahr-weise der Produktionsanlagen zwingend erfordern. Dazu zählen bspw. thermische Prozesse. Bereits im Rahmen von Konjunkturschwankungen erreichen diese Unternehmen teilweise die 7 000 Laststunden p. a. im Status quo nicht mehr zuverlässig, sodass für die Unternehmen beim Verfehlen der Laststundenzahl das Risiko besteht, die regulären Netzentgelte in voller Höhe tragen zu müssen (Prinzip „Alles oder nichts“).\r\n2. Produktionsanlagen sind teilweise auf eine kontinuierliche Fahrweise, idealerweise 24/7, technisch angewiesen. Wenn diese Anlagen in Zukunft mit dem Ziel der „Systemdienlichkeit“ für den Netzbetrieb in Abhängigkeit von Windaufkommen und Sonnenstunden betrieben wer-den sollen, würde das die Energieeffizienz der Unternehmen dramatisch verschlechtern. Die\r\n4\r\nWettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wäre im Vergleich zu anderen Produktionsstandorten in der EU nicht mehr gegeben.\r\n3. Die Errichtung großer Stromspeicher zur Deckung des Strombedarfs der Produktionsstan-dorte während der „Dunkelflaute“ stellt für die betroffenen Unternehmen aufgrund der hohen Investitionskosten bisher keine betriebswirtschaftlich sinnvolle Alternative dar. Zudem schließt die BNetzA dieses Szenario in ihrem Eckpunktepapier aus.\r\nAuch im Rahmen dieser Konsultation möchten wir darauf hinweisen, dass für wettbewerbsfähige Netzentgelte weitere Lösungen, wie z. B. die teilweise Haushaltsfinanzierung der Netzkosten o-der der Verzicht auf die teure Erdverkabelung gefunden werden müssen. Netz- oder Strommarkt-dienlichkeit darf dabei keinen absoluten Vorrang haben und nicht alleinige Voraussetzung für Kostenentlastungen sein.\r\nFür den weiteren Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.\r\nZum „Bündnis faire Energiewende“ gehören:\r\n• Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie BDG, www.guss.de\r\n• Bundesverband Keramische Industrie e. V., www.keramverbaende.de\r\n• Bundesverband der Energieabnehmer e. V., www.vea.de\r\n• Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V., www.textil-mode.de\r\n• Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V., www.gkv.de\r\n• wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V., www.wdk.de\r\n• WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V., www.wsm-net.de\r\n• Deutsche Feuerfest-Industrie e. V., www.dffi.de\r\n• Industrieverband Feuerverzinken e. V., www.feuerverzinken.com\r\nDie Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als 10 000 vorwiegend mittelständische deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz. Der Querschnittsverband Bundesverband der Ener-gieabnehmer vertritt zudem etwa 4 500 Unternehmen aus allen Branchen.\r\nDas Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.\r\nWarum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf faire-energiewende.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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In mit-telständischen Betrieben vollzieht sich der Wandel dabei meist unterhalb der öffentlichen Auf-merksamkeitsschwelle, er findet aber auch dort statt, wie dies die Daten der statistischen Ämter deutlich belegen. Wenn die Politik jetzt nicht gegensteuert, werden die irreparablen Schäden im-mer größer.\r\nDie Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich wichtige Entlastungen bei den Strom- und Gas-kosten auf den Weg bringen, bevor dann nach der Bundestagswahl weitere fundamentale Fragen der zukünftigen Industrie-, Klima- und Energiepolitik in Deutschland beantwortet werden müssen.\r\nWir fordern die Bundesregierung auf, auf dem Industriegipfel am 29. Oktober 2024 folgende Maß-nahmen zu beschließen:\r\nKurzfristig notwendige Maßnahmen\r\n• Einen Produktionsstrompreis für die gesamte Industrie einführen\r\nDie Strompreise für die Industrie in Deutschland sind seit Jahren nicht wettbewerbsfähig. Die Politik hat zwar in der Vergangenheit durch diverse Notfall- und Umfinanzierungsmaßnahmen nach langen Diskussionen immer wieder kleinere Entlastungen für die Industrie geschaffen. Den-noch steigen die Stromkosten in ihren verschiedenen Elementen immer weiter an und bieten den Unternehmen letztlich keine Planungssicherheit, um im internationalen Wettbewerb dauerhaft be-stehen und auch investieren zu können.\r\n2\r\nDaher bedarf es jetzt der schnellstmöglichen Einführung eines Produktionsstrompreises auf ei-nem international wettbewerbsfähigen Niveau für das gesamte produzierende Gewerbe in Deutschland. Dieser muss alle Elemente des Strompreises umfassen und auf Dauer angelegt sein.\r\nNur wenn die Unternehmen bei den Stromkosten eine langfristige Planungssicherheit auf wett-bewerbsfähigem Niveau haben, sind sie in der Lage, auch in moderne klimafreundliche Techno-logien zu investieren und damit die Transformation zur Klimaneutralität umzusetzen.\r\n• Die Netzentgelte aus dem Bundeshaushalt finanzieren\r\nDie Netzentgelte sind bereits heute und werden in Zukunft noch stärker die wesentlichen Kosten-treiber bei den Gas- und Stromkosten sein. Nachdem die Bundesregierung insbesondere bei den Stromkosten die wesentlichen Steuern und Umlagen auf die jeweiligen Mindestsätze gesenkt hat, besteht bei den Netzentgelte nunmehr die größte Notwendigkeit zur Entlastung. Die Netzentgelte tragen die Systemkosten der Energiewende sowohl beim Gas als auch beim Strom und werden in Zukunft durch den notwendigen Aus- und Umbau der Netze weiter massiv ansteigen.\r\nDie Politik hat sich für die Energiewende entschieden, daher ist die Finanzierung der Systemkos-ten der Energiewende eine politische Aufgabe. Diese politische Aufgabe muss aus Steuermitteln finanziert werden, die gemäß der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler aufgebracht werden. Eine weitere Finanzierung der Netzkosten über die Netzentgelte ist wirtschaftsschädlich, sozial unge-recht und verhindert die Umstellung weg von fossilen Energien hin zu grünem Strom.\r\nEine Entlastung der Unternehmen bei den Netzentgelten kann zudem nicht zur Voraussetzung haben, dass die Unternehmen nur dann produzieren, wenn genug Strom im Netz ist. Die Industrie benötigt jederzeit eine sichere Versorgung mit Strom, um ihre Produkte effizient für die Kunden herstellen zu können. Eine diskontinuierliche Produktionsweise führt zu Effizienzverlusten, höhe-rem Anlagenverschleiß, arbeitsrechtlichen und Umweltproblemen und ist nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Daher muss die Politik dafür sorgen, dass die bisherigen Netzentgeltentlastun-gen der Unternehmen in ihrer Wirkung erhalten bleiben, ohne dass die Unternehmen zu einer schwankenden Produktionsweise gezwungen werden, die sie nicht umsetzen können.\r\n• Die rein nationale CO2-Bepreisung solange aussetzen, bis ein EU-weiter CO2-Emissi-onshandel 2 eingeführt ist\r\nSeit Jahren belastet die rein nationale CO2-Bepreisung durch den sog. Brennstoffemissionshan-del die Unternehmen in Deutschland im internationalen Wettbewerb einseitig, ohne dass es eine wirksame Entlastung der Unternehmen durch einen funktionierenden Carbon-Leakage-Schutz geben würde.\r\nDieser nationale Alleingang bringt nicht mehr Klimaschutz, da die Klimaschutzziele auf EU-Ebene festgelegt sind. Mehr CO2-Einsparung in Deutschland führt somit ausschließlich dazu, dass an-derswo in der EU mehr CO2 ausgestoßen werden kann, solange das EU-Klimaziel insgesamt eingehalten wird.\r\nDiese einseitige Belastung der deutschen Unternehmen muss daher solange ausgesetzt werden, bis der CO2-Emissionshandel 2 (ETS 2) wie geplant EU-weit eingeführt ist.\r\n3\r\nZum „Bündnis faire Energiewende“ gehören:\r\n• Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie BDG, www.guss.de\r\n• Bundesverband Keramische Industrie e. V., www.keramverbaende.de\r\n• Bundesverband der Energieabnehmer e. V., www.vea.de\r\n• Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V., www.textil-mode.de\r\n• Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V., www.gkv.de\r\n• wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V., www.wdk.de\r\n• WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V., www.wsm-net.de\r\n• Deutsche Feuerfest-Industrie e. V., www.dffi.de\r\n• Industrieverband Feuerverzinken e. V., www.feuerverzinken.com\r\nDie Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als 10 000 vorwiegend mittelständische deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz. Der Querschnittsverband Bundesverband der Ener-gieabnehmer vertritt zudem etwa 4 500 Unternehmen aus allen Branchen.\r\nDas Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.\r\nWarum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf faire-energiewende.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"An den\r\nBundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland\r\nHerrn Olaf Scholz MdB\r\nAn den\r\nBundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz\r\nund Stellvertreter des Bundeskanzlers\r\nHerrn Dr. Robert Habeck MdB\r\nAn den\r\nBundesminister der Finanzen\r\nHerrn Christian Lindner MdB\r\n* via E-Mail\r\nBerlin, 03.11.2024\r\nWirtschaftspolitischen Kurs setzen oder Neuwahlen anberaumen!\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz,\r\nsehr geehrter Herr Vizekanzler Dr. Habeck,\r\nsehr geehrter Herr Bundesminister Lindner,\r\nder deutsche Wirtschaftsstandort sieht sich einer historischen Krise ausgesetzt.\r\nIn Ihrer eigenen Konjunkturprognose gehen Sie mittlerweile selbst von einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,2 Prozent aus. Auch auf internationaler Ebene ist die sinkende Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft nicht verborgen geblieben, die einst als Motor für den Wohlstand Europas galt. So hat der IWF in seiner jüngsten Analyse der deutschen Wirtschaft das schwächste Wirtschaftswachstum unter allen G7-Staaten attestiert – ein neuer, trauriger Höhepunkt für unser Land.\r\nDiese Entwicklung ist auf eine Vielzahl an strukturellen Defiziten zurückzuführen, die alle hinlänglich bekannt sind: von unverhältnismäßig hohen Energiepreisen, dem akuten Arbeitskräftemangel in einer immer älter werdenden Gesellschaft bis hin zur verschleppten Digitalisierung in Deutschland. Dazu treten enorme Belastungen bei Steuern und Abgaben sowie eine überbordende Bürokratie, die den\r\nLeistungsträgerinnen und -trägern durch immer mehr Berichtspflichten die Lust auf eine unternehmerische Betätigung nimmt.\r\nMit Ihrer Wachstumsinitiative haben Sie bereits vor der Sommerpause als Spitze dieser Ampelkoalition grundlegende Struktur- und Wachstumsprobleme des Wirtschaftsstandorts Deutschland anerkannt. Wichtige Impulse für mehr Investitionen wie die Verbesserung von Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen haben Sie in diesem Zuge auch beschließen können.\r\nGerade beim Abbau unnötiger Bürokratie hinken Sie Ihren eigenen Ansprüchen aber weit hinterher.\r\nDer Mittelstand hat als Rückgrat der deutschen Wirtschaft daher mittlerweile in großen Teilen sein Vertrauen in die Arbeit dieser Bundesregierung verloren.\r\nDie Zeit für Gipfelgespräche, in denen viel besprochen, aber im Nachgang wenig umgesetzt wird, ist nun endgültig vorüber. Deutschland darf im internationalen Wettbewerb nicht weiter zurückfallen. Die wirtschaftliche Lage in unserem Land ist auch zu ernst, als dass sie eine Bühne für die parteipolitische Profilierung innerhalb der Ampel-Bundesregierung zulässt.\r\nAls Bundesregierung liegt es jetzt in Ihrer Hand:\r\nEntweder finden Sie einen gemeinsamen wirtschaftspolitischen Kurs auf Grundlage der sozialen Marktwirtschaft, um der tiefen wirtschaftlichen Verunsicherung entgegenzuwirken, oder Sie nutzen Ihre im Grundgesetz verankerten parlamentarischen Rechte, um diese Entscheidung den Wählerinnen und Wählern vorzeitig zu übertragen.\r\nEinen politischen Stillstand kann sich unser Land auch angesichts der derzeitigen geopolitischen Herausforderungen nicht leisten.\r\nWir fordern Sie als Bundesregierung daher auf, Ihrer Verantwortung für Deutschland gerecht zu werden, um dem Mittelstand eine echte Zukunftsperspektive aufzuzeigen!\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nChristoph Ahlhaus\r\nVorsitzender der BVMW-Bundesgeschäftsführung\r\nErster Bürgermeister a.D.\r\nDr. Oliver Grün\r\nPräsident und Vorstandsvorsitzender\r\nBundesverband IT-Mittelstand e.V.\r\nSebastian Engelskirchen\r\nHauptgeschäftsführer\r\nIndustrieverband Feuerverzinken e.V.\r\nEric Rehbock\r\nHauptgeschäftsführer\r\nbvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.\r\nDr. Helen Fürst\r\nPräsidentin\r\nGesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e.V. (GKV)\r\nKenan Häberle\r\nGeschäftsführer\r\nBundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.\r\nDr. Heiner Flocke\r\nVorstandsvorsitzender\r\npatentverein.de e.V\r\nRhett-Christian Grammatik\r\nGeschäftsführer\r\n[vdav] - Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V.\r\nGerhard Wächter\r\nVerbandspräsident\r\nEuropean Association for Training Organisations\r\nWolfgang Kuhn\r\nPräsident\r\nEigenheimerverband Deutschland e.V.\r\nJörn Freynick\r\nLeiter Politik\r\nVerband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V.\r\nChristian Otto\r\nGeschäftsführer\r\nVEA – Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.\r\nKontakt:\r\nSebastian Krauß\r\nDer Mittelstand. BVMW e.V.\r\nMitglied der Bundesgeschäftsleitung, Leiter Politik Inland\r\nE-Mail: sebastian.krauss@bvmw.de\r\nMobil: +49 175 923 11 38"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nBündnis faire Energiewende fordert:\r\nEine neue Agenda für den industriellen Mittelstand\r\nMaßnahmen zur deutlichen Senkung der Energie- und Bürokratiekosten sind eine vordringliche Aufgabe der nächsten Bundesregierung – Der Niedergang der mittelständischen Industrie muss gestoppt werden!\r\nVorbemerkung\r\nDie sich immer weiter beschleunigende Deindustrialisierung im Mittelstand ist kein von selbst vorübergehendes Phänomen, denn sie hat strukturelle Gründe. Neben kurzfristig zu ergreifen-den Maßnahmen muss die Politik daher auch suboptimale Strukturen verändern, sonst wird sich die Abwanderung des industriellen Mittelstandes nicht stoppen lassen.\r\nStrukturelle Veränderungen benötigen eine grundlegende und auf mehrere Jahrzehnte ausge-richtete Industrie- und Energiepolitik in Deutschland.\r\nDie Transformation hin zur Klimaneutralität kann nur dann als gelungen angesehen werden, wenn der Industriestandort Deutschland die heimische Industrie hält und ihr wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen bietet. Die Politik muss daher dafür sorgen, dass die Unternehmen in der Transformation eine sichere Energieversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen bekommen. Dies können die Unternehmen nicht aus eigener Kraft sicherstellen.\r\nDie Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ist Grundvoraussetzung für alle politischen Maßnah-men, wenn es nicht zu erheblichen Wohlstandsverlusten im Land kommen soll. Alle politischen Maßnahmen müssen sich an der Stärkung des Standortes orientieren.\r\n2\r\nDaher fordern wir:\r\n• Die Stromkosten müssen weiter gesenkt werden\r\nDie Kosten für elektrische Energie am Standort Deutschland sind nicht erst seit den jüngsten Strompreisschocks und dem immer stärkeren Anstieg der Netzentgelte international nicht mehr wettbewerbsfähig. Der Netzausbau und auch das geplante Vorhalten von notwendiger Kraft-werksleistung dürfen den Strom jedoch nicht weiter verteuern. Dies wäre nicht akzeptabel, ins-besondere auch, weil die Transformation zur Klimaneutralität ganz wesentlich durch Elektrifizie-rung erfolgen muss.\r\nKonkret: Mindestens die transformationsbedingten Netzentgelte und Netzumlagen müs-sen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.\r\n• Verlässlicher Produktionsstrompreis\r\nMittelständische Unternehmen können teure Stromkosten nicht zuerst vorstrecken und dann auf Rückerstattung hoffen. Auch sind sie personell nicht mehr in der Lage, die aufwändigen An-tragsverfahren zu bewältigen. Anträge nach EnFG, BECV, StromStG u. ä. sind Lehrbuchbei-spiele für Überregulierung, Misstrauen in die Unternehmen und fehlende Verlässlichkeit durch ständige Regeländerungen.\r\nInvestitionen vor allem in elektrifizierte Verfahren, in Industriezweigen, in denen diese noch nicht durchgängig vorhanden sind, sind wirtschaftlich nur darstellbar, wenn die Stromkosten dauerhaft auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt werden. Auf mögliche Kos-tensenkungen durch ein neues Marktdesign, einen günstigeren Netzausbau oder neue Finan-zierungsformen für Kapazitäten können die Unternehmen nicht warten.\r\nKonkret: Der energieintensive Mittelstand braucht eine auf Jahre ausgelegte Strompreis-deckelung in Form eines Produktionsstrompreises.\r\n• Verlässlicher Preis für Gas\r\nDie Transformation zur Klimaneutralität erfordert eine stabile und bezahlbare Energieversor-gung nicht nur für Strom, sondern auch für Gas, das in vielen industriellen Prozessen und als Übergangsenergiequelle unverzichtbar bleibt.\r\nAnalog zum Produktionsstrompreis benötigen energieintensive mittelständische Unternehmen eine Garantie für Gaspreise, die dauerhaft auf einem international wettbewerbsfähigen Niveau liegen. Gleichzeitig muss der Übergang zu Wasserstoff aktiv gefördert werden, ohne den Gas-preis oder die Netzentgelte zusätzlich zu belasten. Der Aufbau eines Wasserstoffnetzes darf nicht zu Lasten der Unternehmen erfolgen, die auf Gas angewiesen bleiben.\r\nKonkret: Der energieintensive Mittelstand braucht eine auf Jahre ausgelegte Deckelung des Gaspreises\r\n• Belastung der Kosten sonstiger Energieträger: kritische Überprüfung des Instrumen-tes der CO2-Bepreisung\r\nCO2-Preise oder CO2-Emissionshandel – es kann nicht oft genug wiederholt werden – dürfen nicht zur Abwanderung von Unternehmen („Carbon Leakage“) führen, da dies nicht nur Wohl-standsverlust und neue Abhängigkeiten, sondern auch global steigende CO2-Emissionen be-deutet. Die Bepreisung von fossilen Brennstoffen hat nur dann klimaschützende Wirkung, wenn\r\n1. technisch mögliche und bezahlbare Alternativen für die fossilen Brennstoffe bestehen,\r\n2. das Preissystem reine Lenkungswirkung hat und nicht auf die Erzielung von Einnahmen ausgerichtet ist und\r\n3\r\n3. gleiche Bedingungen („Level-Playing-Field“) im erfassten Wirtschaftsraum herrschen oder Wettbewerbsnachteile durch wirksamen Carbon-Leakage-Schutz ausgeglichen werden.\r\nBereits die ersten beiden Voraussetzungen liegen in den allermeisten Sektoren nicht vor. Die dritte Voraussetzung ist ebenfalls nicht gegeben, besonders im Bereich der nationalen CO2-Be-preisung in Deutschland durch das BEHG. Wenn nicht alle anderen EU-Mitgliedstaaten eben-falls ein Preissystem („ETS-2“) in gleichem Umfang und gleicher Höhe einrichten, dann herr-schen auch keine gleichen Wettbewerbsbedingungen. Der CO2-Preis wird dann zum rein deut-schen Standortnachteil.\r\nKonkret: Der rein nationale CO2-Preis in Deutschland ist vollständig auszusetzen, bis ein EU-weiter ETS-2 eingeführt ist. Die Wirkung des Europäischen Emissionshandels ist kri-tisch und ergebnissoffen zu überprüfen.\r\n• Klimatransformation der EU-Wettbewerbskontrolle entziehen\r\n„Vergesst es, das muss alles von Brüssel genehmigt werden!“\r\nNicht erst seit dem amerikanischen Inflation Reduction Act (IRA) wird das strenge EU-Beihilfe-regime immer mehr als Standortnachteil angesehen. Alle Entlastungstatbestände und Förde-rungsinstrumente, die die Transformation vorantreiben oder Krisen abmildern sollen, stehen un-ter wettbewerblicher Aufsicht.\r\nDiese ist im Bereich der Klimatransformation jedoch mit ihrem eigentlichen Auftrag – dem Schutz eines Marktes vor Übervorteilung durch staatliche Beihilfen – nicht zu rechtfertigen. Die Transformation ist in keiner Weise marktgetrieben, andernfalls könnte auf jede Form der Klimapolitik verzichtet werden. Dieser Bereich zeichnet sich vielmehr durch dauernde regulatori-sche Eingriffe aus, da Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen betriebswirtschaftlich so gut wie nie Sinn machen. Die Transformation zur Klimaneutralität wird daher enorme Investitionen vor allem durch die öffentliche Hand erfordern. Das beständige Notifizieren dieser staatlichen Inves-titionen bei den EU-Wettbewerbsbehörden macht allein durch die Verfahrensdauern das Errei-chen der EU-Klimaziele unmöglich.\r\nKonkret: Der Bereich der Klimatransformation ist der EU-Wettbewerbskontrolle vollstän-dig zu entziehen.\r\n• Einheitliche Bedingungen in der EU, kein „Gold-Plating“ mehr\r\nUnzählige Beispiele wie das Energieeffizienzgesetz oder die Nachhaltigkeitsberichterstattung belegen, dass der Mitgliedstaat Deutschland EU-Vorgaben im Umwelt-, Klima- und Energiebe-reich in der nationalen Umsetzung regelmäßig zusätzlich verschärft. Diese Form des Opting-Out („Gold-Plating“) ist eine einseitige Belastung des Standortes und sollte nur in wirklich not-wendigen Ausnahmefällen geschehen. Hinzu kommt, dass leider nicht selten zudem die Umset-zung von EU-Vorgaben in anderen Mitgliedstaaten verschleppt wird oder sich die administrative Kontrolle der Umsetzung das deutsche Niveau nicht erreicht. Auch aus diesen Gründen beste-hen daher faktische Wettbewerbsnachteile in Deutschland.\r\nKonkret: Die nationale Umsetzung von europäischem Recht darf grundsätzlich nicht mehr über die jeweiligen EU-Vorgaben hinausgehen und muss zurückgeführt werden, wo dies derzeit der Fall ist. Rechtliche wie faktische Benachteiligungen des Standortes Deutschland in der EU müssen beseitigt werden.\r\n4\r\n• Bürokratie muss fundamental abgebaut werden; überfordernde Sanktionen müssen ausgesetzt werden; ein Bürokratie-Bonus für den Mittelstand muss geprüft werden\r\nDie immer stärkere Durchdringung mit EU-Regeln gepaart mit nationalen Sonderregelungen be-darf einer Grundrevision. Gerade das Umwelt- und Energierechtsregime hat für einen „Bürokra-tiedschungel“ gesorgt, der durch Praxisferne, Inkonsistenz, Volatilität, Misstrauen gegenüber den Unternehmen und Überforderung gekennzeichnet ist. Der Bereich der Klimatransformation kann mittlerweile als Planwirtschaft bezeichnet werden.\r\nEbenso wie die Wirksamkeit und die Kosten sämtlicher Klimaschutzinstrumente kritisch geprüft werden müssen, muss dem ausführenden Rechtsregime ein Praxis-Check entgegengesetzt werden, der die tatsächliche Wirksamkeit gemessen an den verfolgten Zielen überprüft.\r\nRegulierungsvorhaben zur Transformation, die etwa Technologien vorschreiben oder abschaf-fen, müssen zurückgenommen werden. Maßnahmen wie Verbrennerverbote oder eine Taxono-mieverordnung, die bestimmen, was „gute“ und was „schlechte“ Technologie ist, projizieren Wunschvorstellungen, ignorieren aber, dass die Technologien der Zukunft nicht vorhersagbar sind. Was wir brauchen, ist eine echte Technologieoffenheit beim Erreichen der Klimaziele.\r\nGleiches gilt für die irrige Vorstellung, dass CO2-Emissionen im Ausland effizient durch einen Klimagrenzzoll (CBAM) bepreist und so gesteuert werden könnten. Wenn ein Instrument derart leicht zu umgehen ist, den nächsten Bürokratiedschungel auslösen wird und erhebliche Nach-teile für die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes bedeutet, dann muss es abgeschafft wer-den.\r\nInsbesondere der Mittelstand ist mit der Umsetzung der vielen Regulierungen inklusive überbor-dender Berichtspflichten massiv überfordert und benötigt gezielte Erleichterungen. Solange die Überbelastung aus der Regulierung nicht zurückgeführt ist, benötigt der Mittelstand sofortige Unterstützung.\r\nAuf Sanktionen aus dem Regulierungsdschungel, die die Unternehmen eindeutig überfordern, muss während der Abbauphase verzichtet werden. Zudem benötigt der Mittelstand in der Ab-bauphase der Regulierung Unterstützung, z. B. durch einen „Bürokratie-Bonus“ etwa in Form von Steuererleichterungen oder finanziellen Zuschüssen, damit die finanziellen Lasten der Un-ternehmen gemindert werden.\r\nKonkret: Wir müssen weg von den Detailregelungen, hin zur Konzentration auf die richti-gen Rahmenbedingungen. Wir brauchen Unterstützung des Mittelstands durch eine so-fortige Aussetzung überfordernder Sanktionen und Prüfung eines Bürokratie-Bonus.\r\n• Förderung für den Mittelstand\r\nDie meisten mittelständischen Unternehmen haben für große, zukunftsweisende Investitionen nur den sprichwörtlichen „einen Schuss“, der sitzen muss, da das Unternehmen sonst in seinem Bestand gefährdet ist. Die aktuell große Investitionszurückhaltung hängt auch damit zusammen, dass vor allem im Bereich der Klimatransformation keine mittelstandstaugliche Förderung exis-tiert. Es braucht daher:\r\n➢ Fördermittel speziell für industrielle Mittelstandsunternehmen zur Implementierung di-gitaler Technologien und umweltfreundlicher Prozesse.\r\n➢ Die Entwicklung von Programmen zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung, die mit schlanken Antragsverfahren speziell auf die Bedürfnisse des industriellen Mittel-stands ausgerichtet sind.\r\n➢ Eine Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsprozesse und des Baus von Energieinfrastruktur und Verkehrsadern, um eine stabile Energieversorgung und Logistik si-cherzustellen. Der Anschluss an die erforderliche Infrastruktur muss ohne größeren Aufwand auch für Mittelständler leistbar sein.\r\n5\r\nZum „Bündnis faire Energiewende“ gehören:\r\n• Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie BDG, www.guss.de\r\n• Bundesverband Keramische Industrie e. V., www.keramverbaende.de\r\n• Bundesverband der Energieabnehmer e. V., www.vea.de\r\n• Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V., www.textil-mode.de\r\n• Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V., www.gkv.de\r\n• wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V., www.wdk.de\r\n• WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V., www.wsm-net.de\r\n• Deutsche Feuerfest-Industrie e. V., www.dffi.de\r\n• Industrieverband Feuerverzinken e. V., www.feuerverzinken.com\r\nDie Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als 10 000 vorwiegend mittelständische deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz. Der Querschnittsverband Bundesverband der Ener-gieabnehmer vertritt zudem etwa 4 500 Unternehmen aus allen Branchen.\r\nDas Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.\r\nWarum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf faire-energiewende.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013731","regulatoryProjectTitle":"allgemeine Empfehlungen zur Industrie- und Energiepolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9e/cc/384923/Stellungnahme-Gutachten-SG2412160015.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Forderungspapier des\r\nindustriellen Mittelstands\r\nEs ist Zeit, Mut zur Veränderung zu zeigen. Wir fordern eine Energie-, Wirtschafts- und\r\nNachhaltigkeitspolitik, die Investitionen in grüne Technologien ermöglicht, den\r\nMittelstand entlastet und die Transformation zur Klimaneutralität pragmatisch\r\ngestaltet.\r\nEnergie- und Klimapolitik\r\nDekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit vereinen\r\n1. Energieintensiven Mittelstand gezielt entlasten\r\n2. Zielorientierung stärken: Dekarbonisierung der Prozesswärme forcieren\r\n3. Netzanschlüsse und Elektrifizierung zuverlässig gewährleisten\r\n4. Investitionsanreize für grüne Technologien schaffen\r\nDer energieintensive Mittelstand wurde bisher in der Energie- und Klimapolitik zu wenig\r\nberücksichtigt, obwohl er einen erheblichen Dekarbonisierungs- und Investitionsbedarf\r\naufweist. Im Gegensatz zur Großindustrie fehlt es mittelständischen Unternehmen an\r\nRessourcen, um den hohen Energiekosten und der überbordenden Bürokratie gerecht zu\r\nwerden. Dies führt zunehmend zu einer Zurückhaltung bei Investitionen bis hin zur\r\nEinstellung ganzer Investitionslinien.\r\nDie Dekarbonisierung der Prozesswärme ist zentral, da sie 75 % der industriellen CO₂-\r\nEmissionen ausmacht. Ein Großteil kann elektrifiziert werden, Teilbereiche benötigen\r\nandere klimaneutrale Alternativen. Die Politik muss technologieoffene Förderprogramme\r\nschaffen, um diese Transformation zu beschleunigen.\r\nDie Elektrifizierung der Industrie erfordert erweiterte Netzanschlüsse. Der Ausbau der\r\nNetzinfrastruktur muss priorisiert werden, und Unternehmen benötigen verlässliche\r\nGarantien für Anschlüsse, um Planungssicherheit für Investitionen zu schaffen.\r\nNeben der Förderung von Investitionskosten (Capex) müssen langfristige\r\nBetriebskosten (Opex) berücksichtigt werden, da diese entscheidend für die Rentabilität\r\ngrüner Technologien sind. Die Einführung eines Dekarbonisierungsstrompreises als\r\nÜbergangslösung ist notwendig, bis wettbewerbsfähige Marktpreise gewährleistet sind.\r\nZur Bundestagswahl\r\n2025\r\nWirtschafts- und Standortpolitik\r\nInvestitionen fördern und Fachkräftemangel beheben. Steuerliche Entlastung für\r\nStandortinvestitionen\r\n1. Steuerliche Entlastung für Standortinvestitionen\r\n2. Anerkennung branchenbezogener Qualifikationen erleichtern\r\n3. Local-Content-Bedingungen bei öffentlichen Aufträgen stärken\r\nUnternehmen, die fair in den Standort investieren, sollten durch eine Senkung von\r\nLohnnebenkosten und Steuern belohnt werden. Dies stärkt die regionale Wirtschaft,\r\nschafft neue Arbeitsplätze und sichert langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des\r\nMittelstands.\r\nEine vereinfachte Anerkennung passgenauer Ausbildungsabschlüsse ist notwendig, um\r\nFachkräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bürokratische Hürden müssen\r\nabgebaut und digitale Verfahren eingeführt werden, um internationale Arbeitskräfte\r\neffizienter einzubinden.\r\nDie öffentliche Auftragsvergabe muss stärker an regionale Wertschöpfung gekoppelt\r\nwerden. Local-Content-Bedingungen fördern die europäische Wirtschaft und sichern\r\nArbeitsplätze vor Ort. Dies stärkt nicht nur regionale Lieferketten, sondern reduziert auch\r\nAbhängigkeiten von globalen Märkten.\r\nNachhaltigkeitspolitik\r\nEinheitliche Standards setzen, Wiederverwendung fördern\r\n1. Einheitliche CO₂-Footprint-Berechnung und handhabbare Berichterstattung\r\n2. Kreislaufwirtschaft stärken, Wiederverwendung priorisieren\r\nDie Einführung standardisierter Berechnungsverfahren für den CO₂-Footprint ist\r\nessenziell, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen.\r\nBerichterstattungsstandards müssen auch für kleine und mittelständische Unternehmen\r\npraktikabel sein.\r\nDie Wiederverwendung von Materialien ist ein zentraler Hebel zur Reduktion von\r\nTreibhausgasemissionen und Ressourcenverbrauch. Es sollten rechtliche und finanzielle\r\nAnreize für mehr Recycling und Wiederverwendung geschaffen werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-12-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013731","regulatoryProjectTitle":"allgemeine Empfehlungen zur Industrie- und Energiepolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/cc/dc/496882/Stellungnahme-Gutachten-SG2503270003.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Berlin, den 19.03.2025\r\nWettbewerbsfaktor klimaneutrale Prozesswärme\r\nDekarbonisierung von Prozesswärme erfordert klare politische Zielsetzungen und verlässliche Rahmenbedingungen\r\nDie Transformation der Industrie hin zu einer klimaneutralen Produktion hängt maßgeblich von der Dekarbonisierung der Prozesswärme ab. Industrielle Prozesswärme bezeichnet Hochtemperatur-Wärme, die für bestimmte Produktionsprozesse benötigt wird. Sie verursacht in Deutschland ungefähr drei Viertel der industriellen CO2-Emissionen, 68 Prozent des industriellen Endenergieverbrauchs und wird noch weit überwiegend fossil erzeugt. Klimaneutrale Alternativen sind für viele Bereiche technisch vorhanden, in anderen Bereichen besteht aber noch erheblicher Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Die Unternehmen wollen und müssen hier handeln und auch investieren. Die Investitionsbereitschaft ist aber noch gering, da zu viele Fragen offen sind. Diese betreffen die künftigen Energiepreise sowie Kapazitäten und Verfügbarkeiten von Energienetzen und -trägern. Die Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme ist die bislang vergessene Hälfte der energiepolitischen Wärmewende. In ihr spiegeln sich fast alle Herausforderungen der gesamten Energiewende. Deshalb ist hier kein Bereichsdenken, sondern ein Zusammendenken und Handeln der verschiedenen politischen Bereiche erforderlich. Für Unternehmen ist die Dekarbonisierung eine entscheidende Voraussetzung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit und steht im Zentrum der Klimatransformation in den allermeisten Branchen. Ob Unternehmen auch künftig erfolgreich in Deutschland und Europa produzieren können, hängt maßgeblich von den politischen Rahmenbedingungen für energieeffiziente und klimaneutrale Prozesswärme ab.\r\nDie Unternehmen benötigen hierzu dringend eine glaubhafte Politikstrategie, an der sie sich orientieren können. Wir empfehlen deshalb, die energieeffiziente und klimaneutrale Prozesswärme deutlich höher zu priorisieren und einen umfassenden Dialogprozess zu initiieren, um konkrete Zielsetzungen und erforderliche Regulierungen abzustecken. Zudem appellieren wir an die Politik, die Dekarbonisierung der Prozesswärme als eine drängende und zentrale Daseinsfrage für die Industrie in den kommenden Jahren zu erkennen und entsprechend zu verankern.\r\nWir empfehlen aufgrund der überragenden Wichtigkeit dieses Themas zwei zentrale Punkte:\r\n\r\nEinen zentralen Ansprechpartner auf hoher Ebene im BMWK möglichst rasch nach der Bundestagswahl zu benennen.\r\n\r\nEinen gemeinsamen Dialogprozess, um all die genannten Fragen zu adressieren und zu besprechen, der in einer Politikstrategie mündet.\r\nDie unterzeichnenden Verbände bekennen sich zum Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft und dem Erhalt des Industriestandorts Deutschland und Europa. Damit die Wirtschaft ihre Rolle in dieser Transformation wahrnehmen kann, müssen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.\r\nChristian Otto\r\nGeschäftsführer\r\nBundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA)\r\nChristian Noll\r\nGeschäftsführender Vorstand\r\nDeutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz\r\ne. V. (DENEFF)\r\nWolfram Axthelm\r\nGeschäftsführer\r\nBundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE)\r\nChristian Seyfert\r\nHauptgeschäftsführer\r\nVerband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK)\r\nSebastian Krauß\r\nBundesgeschäftsleiter Politik Inland\r\nBundesverband mittelständische Wirtschaft – Unternehmensverband Deutschland e. V. (BVMW)\r\nDr. Katharina Reuter\r\nGeschäftsführerin\r\nBundesverband Nachhaltige Wirtschaft e. V. (BNW)\r\nChristoph René Holler\r\nHauptgeschäftsführer\r\nBundesverband Keramische Industrie e.V. (BVKI)\r\nDr.-Ing. Dietmar Kestner\r\nGeschäftsführer\r\nVerband für Anlagentechnik und IndustrieService e. V. (VAIS)\r\nAndreas Gürtler\r\nFoundation Director / Geschäftsführer\r\nEuropean Industrial Insulation Foundation (EiiF)\r\nDr. Uwe Mazura\r\nHauptgeschäftsführer\r\nGesamtverband der deutschen\r\nTextil- und Modeindustrie e. V.\r\nMax Schumacher\r\nHauptgeschäftsführer\r\nBundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie, e.V. (BDG)\r\nThomas Kaczmarek\r\nGeschäftsführer\r\nDeutsche Feuerfest-Industrie e.V. (dffi)\r\nAngaben zum Lobbyregister:\r\n1. Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA); Registernummer: R000594\r\n2. Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF); Registernummer: R000255\r\n3. Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE); Registernummer: R002168\r\n4. Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK); Registernummer: R002055\r\n5. Bundesverband mittelständische Wirtschaft e. V. (BVMW); Registernummer: R001657\r\n6. BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e. V. (BNW); Registernummer: R000560\r\n7. European Industrial Insulation Foundation gemeinnützige Stiftung (EiiF) Registernummer: R005078\r\n8. Bundesverband Keramische Industrie e.V. (BVKI); Registernummer: R000851\r\n9. Verband für Anlagentechnik und IndustrieService e.V. (VAIS); Registernummer: R002684\r\n10. Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V.; Registernummer: R002005\r\n11. Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie, e.V.; Registernummer: R001054\r\n12. Deutsche Feuerfest-Industrie e.V. (dffi); Registernummer: R002961"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013731","regulatoryProjectTitle":"allgemeine Empfehlungen zur Industrie- und Energiepolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b7/98/496884/Stellungnahme-Gutachten-SG2503270004.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bündnis faire Energiewende | c/o Gesamtverband textil + mode e. V. | Reinhardtstraße 14–16 | D-10117 Berlin\r\n31. Januar 2025\r\nBündnis faire Energiewende zu den Wahlprogrammen der Parteien\r\nDen energieintensiven industriellen Mittelstand mit seinen Herausforderungen stärker in den Blick nehmen!\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\ndas Bündnis faire Energiewende vertritt viele tausend Unternehmen aus dem energieintensiven industriellen Mittelstand. Beim Lesen der Wahlprogramme der zur Bundestagswahl antretenden Parteien fällt auf, dass der Mittelstand zwar häufig genannt wird, nicht aber im Kontext der Energie- und Klimapolitik.\r\nWir möchten anregen, den Fokus stärker auf den energieintensiven Mittelstand zu richten, der ein unverzichtbarer Teil der Industrie ist!\r\nDie mittelständischen Industrieunternehmen haben die gleichen Herausforderungen bei der Transformation und bei den Energiepreisen wie die Großindustrie. Bislang fehlt es aber an Instrumenten, die diese Herausforderungen auch für den Mittelstand adressieren. Solche Instrumente sollten dringend auch die OPEX-Kosten der Transformation in den Blick nehmen und mittelstandsgerecht, also bürokratiearm gestaltet sein.\r\nAußerdem herrscht bei vielen Unternehmern Verunsicherung darüber, ob Deutschland weiterhin Industriestandort bleiben soll. Dringend notwendig sind daher jetzt zielgerichtete Maßnahmen, die Standort- und Investitionssicherheit vermitteln.\r\nDie Unternehmen warten dringend auf entsprechende Signale und auf ein deutliches Bekenntnis der Politik zum industriellen Mittelstand!\r\nWir empfehlen, in allen Fraktionen mittelstandspolitische Sprecher zu etablieren, die die oben genannten Punkte vertiefen und vorantreiben.\r\nFür Gespräche stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDie Verbände im Bündnis faire Energiewende\r\nRA Max Schumacher\r\nBDG – Bundesverband der Deutschen\r\nGießerei-Industrie e. V.\r\nTel.: +49 211 6871-0\r\ninfo@bdguss.de\r\nRA Christoph René Holler\r\nBundesverband Keramische\r\nIndustrie e. V.\r\nTel.: +49 9287 808-0\r\ninfo@keramverband.de\r\nRA Christian Vietmeyer\r\nWSM – Wirtschaftsverband Stahl-\r\nund Metallverarbeitung e. V.\r\nTel.: +49 211 957868-22\r\ncvietmeyer@wsm-net.de\r\nDr. Uwe Mazura\r\nGesamtverband der deutschen\r\nTextil- und Modeindustrie e. V.\r\nTel.: +49 30 7262 20-0\r\ninfo@textil-mode.de\r\nChristian Otto\r\nVEA – Bundesverband der\r\nEnergie-Abnehmer e. V.\r\nTel.: +49 511 9848-157\r\ncotto@vea.de\r\nBoris Engelhardt\r\nwdk – Wirtschaftsverband der\r\ndeutschen Kautschukindustrie e. V.\r\nTel.: +49 69 7936-0\r\ninfo@wdk.de\r\nSebastian Engelskirchen\r\nIndustrieverband Feuerverzinken e.V.\r\nTel.: +49 211 690765-11\r\nsebastian.engelskirchen@feuerverzinken.com\r\nThomas Kaczmarek\r\nDFFI – Deutsche Feuerfest-\r\nIndustrie e. V.\r\nTel.: +49 2624 9433-115\r\nkaczmarek@dffi.de\r\nDr. Oliver Möllenstädt\r\nGKV – Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V.\r\nTel.: +49 30 206167-150\r\no.moellenstaedt@gkv.de\r\nDie Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als 10 000 deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz.\r\nDer Querschnittsverband Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa 4 500 Unternehmen aus allen Branchen.\r\nDas Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.\r\nWarum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf faire-energiewende.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-01-31"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013731","regulatoryProjectTitle":"allgemeine Empfehlungen zur Industrie- und Energiepolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8e/a4/496886/Stellungnahme-Gutachten-SG2503270005.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"bdg\r\nWirtsctl0ttsverband\r\ndet\"deutsehon\r\nIC.nitschuLindu1lrio o.V.\r\nKOMPETENT. FAIR. UNABHÄNGIG.\r\nBVl<I\r\nKE/rAMISCHE INDU$TttfE E. V.\r\nWirU<hoftsven,ond Srohlund\r\nMetallverarbeitung e. V.\r\nDeutsche\r\nFeuerfest\r\nIndustrie e.V.\r\nBündnis faire Energiewende I c/o Bundesverband Keramische Industrie e. V. 1 Ludwigsmühle 4 1 D-95100 Selb\r\nHerrn\r\nAlexander Dobrindt, MdB\r\nVorsitzender der CSU-Landesgruppe\r\nPer E-Mail an:\r\nalexander. dobrindt@bundestag.de\r\ntextil+mode\r\nGK✓ Ommtmbaod\r\nt<urislstoUver.lrbeitrnde\r\nlndustrl1e.Y.\r\n~ INDUSTRIEYERBAHD\r\n~ FEUERVERZINKEN\r\n_,_\r\n26. März 2025\r\nErgebnisse der Arbeitsgruppe 15 / Erfolg der Wirtschaftswende\r\n~ \\~-,lOdo tthcLb,\r\nals Bündnis des industriellen Mittelstandes, welches 10 000 Betriebe in Deutschland vertritt,\r\nhatten wir die Sondierungsgruppe von CDU.CSU und SPD bereits zu den aus unserer Sicht\r\nanstehenden Entscheidungen in der Energiepolitik angeschrieben.\r\nDas jetzt vorliegende Verhandlungsergebnis der Arbeitsgruppe 15 lässt Zweifel aufkommen,\r\nob so die Wirtschaftswende erfolgreich sein kann. Es wird darüber weithin Konsens bestehen,\r\ndass für einen Industriestandort wettbewerbsfähige Energiepreise einen sehr entscheidenden\r\nFaktor darstellen.\r\nDazu müsste die neue Bundesregierung aber über die von der Arbeitsgruppe 15\r\nvorgeschlagenen Punkte hinausgehen.\r\nWir bitten Sie, folgende Vorschläge für den Erfolg der Wirtschaftswende aufzugreifen\r\n• Für das produzierende Gewerbe muss der Strompreis exklusive Stromsteuer um 5 Cent\r\nentlastet werden. Ansonsten würde hier nur der Status quo festgeschrieben.\r\n• Die Gasnetzentgelte müssen haushaltsfinanziert werden.\r\n• Zum ETS 2 ist sicherzustellen, dass ein bürokratiearmer Carbon-Leakage-Schutz in\r\nKraft gesetzt wird, der den Betrieben keine Liquidität entzieht.\r\nZu notwendigen Entlastungen für den industriellen Mittelstand könnten viele Seiten mit\r\nnotwendigen Kursänderungen dicht bedruckt werden. Wir wollen uns hier aber bewusst auf\r\ndiese drei energiepolitischen Aspekte beschränken, die unseres Erachtens die\r\nGrundbedingung für industrielles Wachstum in Deutschland sind.\r\n?Z;?~~/L;\r\nSprecher des Bündnisses faire Energiewende\r\nRA Christoph Rene Holler\r\nHauptgeschäftsführer\r\nBundesverband Keramische\r\nIndustrie e. V.\r\nTel.: +49 9287 808-0\r\nholler@keramverband.de\r\nDie Verbände im „Bündnis faire Energiewende\" vertreten branchenübergreifend mehr als\r\n10 000 deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa\r\n200 Milliarden Euro Jahresumsatz.\r\nDer Querschnittsverband Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa\r\n4 500 Unternehmen aus allen Branchen.\r\nDas Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister\r\ndes Deutschen Bundestages eingetragen.\r\nWarum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf\r\nfaire-energiewende.de\r\nFAIRE ENERGIE \\.RJE DE"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0013731","regulatoryProjectTitle":"allgemeine Empfehlungen zur Industrie- und Energiepolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0f/56/691852/Stellungnahme-Gutachten-SG2602090006.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.\r\nSeite 1 von 3\r\nHauptstadtbüro\r\nFriedrichstraße 95 (IHZ)\r\n10117 Berlin\r\nTelefon: 030 23885-854\r\nE-Mail: eschreiner@vea.de\r\nHauptgeschäftsstelle\r\nZeißstraße 72, 30519 Hannover\r\nTelefon: 0511 9848-0\r\nE-Mail: info@vea.de\r\nInternet: www.vea.de\r\n09.02.2026\r\nStellungnahme zur Strompreiskompensation\r\nÄnderung der EU Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen\r\nDer Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) vertritt über 5.000 Mitgliedsunternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand und zählt damit zu den größten Energie-Interessengemeinschaften der mittelständischen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.\r\nDer VEA ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung eingetragen unter der Registernummer: R000594\r\nDer energieintensive Mittelstand steht unter zunehmendem Wettbewerbsdruck. Nach Zahlen des Ifo-Instituts sinkt die Investitionsbereitschaft der Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe seit 2021 kontinuierlich. Seit 2024 liegt der zugrunde liegende Ifo-Indikator sogar im negativen Bereich: Im Vergleich zum Vorquartal planen mehr Unternehmen, ihre Investitionen zu reduzieren, als sie auszuweiten. Ausbleibende Investitionen in der Industrie sind die Produktionsrückgänge von morgen. Unternehmen investieren zunehmend weniger in den Standort Deutschland, lassen bestehende Anlagen auf Verschleiß laufen und drosseln vor diesem Hintergrund ihre Produktion. Die heutigen Investitionszurückhaltungen sind somit ein Frühindikator für den Produktionseinbruch von morgen. Nicht wettbewerbsfähige Strompreise gehören zu den Gründen für diese Entwicklung. Vor diesem Hintergrund spricht der VEA die nachfolgenden Empfehlungen aus:\r\n1. Zügige Umsetzung der neuen Leitlinien Die Bundesregierung sollte den von der EU erweiterten Anwendungsbereich für die Strompreiskompensation (SPK) zügig in nationales Recht umsetzen, sodass eine"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-02-09"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019782","regulatoryProjectTitle":"Änderung bzw. Fortführung der nationalen Regelung zur Kundenanlage","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a5/aa/618768/Stellungnahme-Gutachten-SG2509250004.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Berlin, 25. August 2025\r\nVerbändeappell Kundenanlage\r\nEnergiewende und We􀆩bewerbsfähigkeit sichern – Bürokra􀆟eflut ohne Nutzen verhindern\r\nAusgangslage:\r\nDer BGH hat im Mai 2025 auf Grundlage eines zuvor ergangenen Urteils des EuGHs zur Kundenanlage\r\nentschieden. Die daraus folgende Neuauslegung hat massive nega􀆟ve Auswirkungen auf die bisher\r\nregulierungsfreie und damit wenig Kosten verursachende Stromversorgung in Immobilien, Gewerbe,\r\nIndustrie und Kommunen. Sie gefährdet zudem das Fundament der bewährten betrieblichen Praxis,\r\nda die Konstrukte nun als regulierte Verteilnetze gelten könnten. Dadurch drohen massive wirtscha􀅌-\r\nliche Verwerfungen. Dies belastet und gefährdet sowohl Energiewende und Klimaschutz als auch die\r\nWe􀆩bewerbsfähigkeit vieler Unternehmen. Es besteht bereits jetzt aufgrund des Schwebezustands\r\neine erhebliche Rechtsunsicherheit. Fällt der Status Kundenanlage, droht eine Welle an unabsehbaren\r\nBürokra􀆟epflichten, die volkswirtscha􀅌lich keinerlei Mehrwert brächten und das Ziel der Entbürokra\r\n􀆟sierung konterkarieren.\r\nWir fordern daher kurzfris􀆟g:\r\n Die Bundesregierung sollte rasch einen Runden Tisch zur Kundenanlage einrichten, um gemeinsam\r\nLösungsmöglichkeiten auch mit Blick auf die europäische Ebene zu besprechen. Die\r\nunterzeichnenden Organisa􀆟onen bieten dafür ihre Unterstützung an.\r\n Die Bundesnetzagentur sollte für den derzei􀆟gen Schwebezustand klarstellen, dass Neuanschlüssen\r\nvon Kundenanlagen nichts im Wege steht, sofern sie den aktuell geltenden Regelungen\r\ndes EnWG Genüge tun.\r\n Die Bundesregierung sollte so schnell wie möglich eine Lösung finden, die die etablierte Praxis\r\nrechtlich absichert, ohne dabei die Möglichkeiten der Anschlussnutzer innerhalb der Kundenanlage\r\nauf freie Lieferantenwahl einzuschränken. Dabei sollte die aktuelle Rechtslage\r\nnicht ohne Folgenabschätzungen geändert werden.\r\nBetroffenheit:\r\nDie konkrete Anzahl an Kundenanlagen ist bislang an keiner Stelle erfasst, da der Status auf einer\r\nSelbsteinschätzung beruht. Wir schätzen, dass die Zahl im sechsstelligen Bereich liegt.\r\n In der Wohnungswirtscha􀅌 wären im Grunde alle Modelle nicht mehr wirtscha􀅌lich, bei denen\r\nStrom lokal erzeugt und an Mieter und Miteigentümer geliefert wird. Jede Hausverteileranlage\r\nkönnte ohne Klarstellung als reguliertes Verteilnetz zu bewerten sein. Das hä􀆩e zur Folge, dass\r\ndie Strompreise deutlich steigen würden. Damit würden die Bewohner von Mehrfamilienhäusern\r\ngegenüber Einfamilienhäusern benachteiligt und die Par􀆟zipa􀆟on in Mehrfamilienhäusern an der\r\nEnergiewende geschwächt, die poli􀆟sch gewünscht ist und gerade erst durch Reformen der Mieterstrommodelle\r\nverbessert wurde.\r\n Wirtscha􀅌simmobilien wie Einkaufzentren, Supermärkte, Logis􀆟kzentren, Rechenzentren oder\r\nBürogebäude benö􀆟gen den Status als Kundenanlagen, da die interne Stromverteilstrukturen\r\nDri􀆩e wie Bäckereien, Mobilfunkmasten oder Fremdbüros mitversorgen. Hier drohen erhebliche\r\nMehrkosten und die Objektversorgung durch Inves􀆟􀆟onen in Solaranlagen oder Wärmepumpen\r\nsteht in Frage."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-27"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019783","regulatoryProjectTitle":"Energiesteuer- und Stromsteuergesetze","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3a/0b/618770/Stellungnahme-Gutachten-SG2509250007.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.\r\nSeite 1 von 2\r\nHauptstadtbüro\r\nFriedrichstraße 95 (IHZ), 10117 Berlin\r\nTelefon: 030 23885-854\r\nHauptgeschäftsstelle\r\nZeißstraße 72, 30519 Hannover\r\nTelefon: 0511 9848-0\r\nE-Mail: info@vea.de\r\nInternet: www.vea.de\r\nSt-Nr. 25/206/30250\r\nUSt-ID-Nr. DE 115 666 449\r\n13.08.2025\r\nPosition zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes\r\nDer VEA bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Aufgrund der kurzen Rückmeldefrist behält sich der VEA vor, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ergänzende Anmerkungen zu übermitteln oder die Stellungnahme anzupassen.\r\nDer Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) vertritt über 5.000 Mitgliedsunternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand und zählt damit zu den größten Energie-Interessengemeinschaften der mittelständischen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.\r\nDer VEA ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung eingetragen unter der Registernummer: R000594\r\nI. Stromsteuergesetz und Stromsteuerverordnung\r\nGrundsätzliche Anmerkungen zum Stromsteuergesetz\r\nDer VEA begrüßt die geplante Verstetigung der Stromsteuerentlastung für das Produzierende Gewerbe auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh als Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Viele unserer Mitgliedsunternehmen gehören dem produzierenden Gewerbe an und profitieren damit von der Entlastung.\r\nViele unserer Mitglieder streben eine Dekarbonisierung der Prozesswärme über die direkte Elektrifizierung an. Die Elektrifizierung ist mit hohen Kosten verbunden. Nicht zuletzt durch den hohen Strompreis. Dies betrifft auch Unternehmen, die nicht dem produzierenden Gewerbe angehören. Wir empfehlen deshalb, die Stromsteuerentlastung allen gewerblichen Abnehmern zu gewähren."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019784","regulatoryProjectTitle":"Empfehlungen für einen Industriestrompreis, der die Dekarbonisierung fördert (Dekarbonisierungsstrompreis)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/19/c8/618772/Stellungnahme-Gutachten-SG2509250008.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\nBündnis faire Energiewende | c/o Gesamtverband textil + mode e. V. | Wallstr. 58/59 | D- 10179 Berlin\r\nBündnis faire Energiewende (BfE) zum Industriestrompreis nach CISAF\r\nNachfolgend nimmt das BfE Stellung zum Industriestrompreis nach den Regelungen der EU-Kommission durch den Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie (CISAF, C/2025/3602). Das BfE vertritt sehr viele Unternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand, die kurzfristig auf einen wettbewerbsfähi-gen Strompreis angewiesen sind. Das wird durch den aktuell bestehenden Rahmen noch nicht gewährt.\r\nDeshalb empfehlen wir, dass sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission für eine Reform des Rahmens einsetzt, diese dann auch national umsetzt und die Spielräume des Beihilferahmens nutzt.\r\nHintergrund\r\nDer energieintensive Mittelstand in Deutschland bezahlt mit die höchsten Energiekosten weltweit und steht mit seinen Produkten im internationalen Wettbewerb. Zudem befassen sich viele energieintensive Mittel-ständler mit Strategien zur Dekarbonisierung der Prozesswärme über die direkte Elektrifizierung. Eine sol-che Direktelektrifizierung hat einen deutlich erhöhten Strombedarf zur Folge.\r\nDie Analyse der EU-Kommission ist korrekt\r\nVollkommen zutreffend stellt die Kommission fest, dass mit niedrigen Strompreisen im Transformations-prozess zur Klimaneutralität vorerst nicht zu rechnen ist und dadurch ein erheblicher Wettbewerbsnachteil der Unternehmen bei den Stromkosten gegenüber Ländern außerhalb der EU besteht. Die Konsequenzen industrieller Verlagerungen werden genauso richtig erkannt wie die aufgrund zu hoher Strompreise abneh-mende Motivation zur weiteren Elektrifizierung.\r\nDie Beihilfeleitlinien setzen dann jedoch auf eine Anbindung an die sogenannte KUEBLL Liste als Grund-vorrausetzung für eine Entlastung. Diese KUEBLL Liste führt einzig Wirtschaftszweige auf, die bereits stromintensiv sind. Nicht enthalten sind die vielen Wirtschaftszweige, die ihre Prozesswärme heute noch mit Gas oder anderen fossilen Brennstoffen produzieren und die im Zuge einer Elektrifizierung erst strom-intensiv würden. Dies werten wir als einen echten Webfehler, der das eigentliche Ziel des CISAF - die Ermöglichung von Investitionen in die Dekarbonisierung - konterkariert.\r\nEmpfehlung:\r\nDas BfE empfiehlt vor diesem Hintergrund, zwischen den verschiedenen Zielen zu differenzieren, die ein Industriestrompreis erfüllen könnte:\r\n• Dekarbonisierungsstrompreis, der die Transformation der Industrie - unter anderem die Dekarboni-sierung - fördert\r\n• Industriestrompreis, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutsch-land sichert"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-28"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019784","regulatoryProjectTitle":"Empfehlungen für einen Industriestrompreis, der die Dekarbonisierung fördert (Dekarbonisierungsstrompreis)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/73/3b/690256/Stellungnahme-Gutachten-SG2602050008.pdf","pdfPageCount":9,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.\r\nSeite 1 von 9\r\nHauptstadtbüro\r\nFriedrichstraße 95 (IHZ)\r\n10117 Berlin\r\nTelefon: 030 23885-854\r\nE-Mail: eschreiner@vea.de\r\nHauptgeschäftsstelle\r\nZeißstraße 72, 30519 Hannover\r\nTelefon: 0511 9848-0\r\nE-Mail: info@vea.de\r\nInternet: www.vea.de\r\n16.01.2026\r\nIndustriestrompreis\r\nAusgestaltung der Gegenleistungsoptionen\r\nDer Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) vertritt über 5.000 Mitgliedsunternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand und zählt damit zu den größten Energie-Interessengemeinschaften der mittelständischen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.\r\nDer VEA bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme, die gemessen am Diskussions- und Prozesstand noch vorläufig ist.\r\nDer VEA ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung eingetragen unter der Registernummer: R000594\r\nI.\r\nWesentliche Punkte vorab\r\n•\r\nWir begrüßen die Initiative der Bundesregierung zum Industriestrompreis, da wettbewerbsfähige Strompreise eine entscheidende Grundlage für die Sicherung des Standorts und die industrielle Dekarbonisierung bieten.\r\n•\r\nAllerdings umfasst die aktuelle Ausgestaltung nur Branchen, die bereits einen hohen Strombedarf haben. Unternehmen aus Branchen, die ihre Prozesswärme noch überwiegend fossil herstellen, werden dadurch ausgeschlossen. Damit wird das Momentum für die Dekarbonisierung über eine direkte Elektrifizierung in diesen Bereichen verpasst.\r\n•\r\nKleinere und mittlere Unternehmen verfügen oft nur über begrenzte zeitliche und finanzielle Ressourcen, um Gegenleistungen umzusetzen. Besonders bei größeren Initiativen ist eine Kooperation mit anderen Unternehmen erforderlich, was zeitintensiv ist. Daher sollten die Umsetzungszeiträume für diese Projekte verlängert werden.\r\n•\r\nUm einen Investitionsstau zu vermeiden, der die industrielle Transformation ausbremst und dem Standort schadet, braucht es einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Nur so kann sichergestellt"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-16"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019784","regulatoryProjectTitle":"Empfehlungen für einen Industriestrompreis, der die Dekarbonisierung fördert (Dekarbonisierungsstrompreis)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/79/35/690258/Stellungnahme-Gutachten-SG2602050009.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.\r\nSeite 1 von 9\r\nHauptstadtbüro\r\nFriedrichstraße 95 (IHZ)\r\n10117 Berlin\r\nTelefon: 030 23885-854\r\nE-Mail: eschreiner@vea.de\r\nHauptgeschäftsstelle\r\nZeißstraße 72, 30519 Hannover\r\nTelefon: 0511 9848-0\r\nE-Mail: info@vea.de\r\nInternet: www.vea.de\r\n16.01.2026\r\nIndustriestrompreis\r\nAusgestaltung der Gegenleistungsoptionen\r\nDer Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. 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November 2025\r\nVerbändeappell: Zugang zu Stromnetzen sichern – Zukunft ermöglichen\r\nEin flächendeckender und verlässlicher Zugang zu leistungsfähigen Stromnetzen ist entscheidend für die Elektrifizierung der Industrie, die Digitalisierung und die Energiewende in allen anderen Sektoren. Die Klimaziele bei gleichzeitiger Stärkung unserer Wirtschaft sind nur erreichbar, wenn die Stromnetze und Anschlüsse konsequent, effizient und zügig ausgebaut werden. Die Ermöglichung des Netzzugangs ist wesentlicher Teil einer erfolgreichen Energie- und Wirtschaftspolitik.\r\n1.Stromnetzanschlüsse sind systemrelevant\r\nPrivate Haushalte, Industrie, Gewerbe, kommunale Einrichtungen und Rechenzentren sind auf stabile Stromnetze angewiesen. Auch Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speicher benötigen verlässliche Netzanschlüsse, um Strom einspeisen und entnehmen zu können. Jeder nicht realisierte Netzanschluss bedeutet einen verlorenen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Deutschlands.\r\nDie im Branchendialog „Beschleunigung von Netzanschlüssen“ erarbeiteten Maßnahmen müssen zügig umgesetzt werden. Dazu gehören der Ausbau von Netzanschlusskapazitäten, die Verbesserung der Netztransparenz sowie die Einführung digitaler und transparenter Prozesse für Anschlussanfragen. Es braucht ein Reservierungsverfahren mit verbindlichen Fristen für die Erbringung von Meilensteinen. Diese sind gemeinsam mit den Anschlussnehmerbranchen zu entwickeln."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-11-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021487","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffpaketes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/c2/79/662089/Stellungnahme-Gutachten-SG2512180019.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.\r\nSeite 1 von 4\r\nHauptstadtbüro\r\nFriedrichstraße 95 (IHZ)\r\n10117 Berlin\r\nTelefon: 030 23885-854\r\nHauptgeschäftsstelle\r\nZeißstraße 72, 30519 Hannover\r\nTelefon: 0511 9848-0\r\nE-Mail: info@vea.de\r\nInternet: www.vea.de\r\n24.11.2025\r\nPosition zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets\r\nDer Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) vertritt über 5.000 Mitgliedsunternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand und zählt damit zu den größten Energie-Interessengemeinschaften der mittelständischen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.\r\nDer VEA bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme, die gemessen am Diskussions- und Prozesstand noch vorläufig ist.\r\nDer VEA ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung eingetragen unter der Registernummer: R000594\r\nI. Wesentliche Punkte vorab\r\n• Wir begrüßen eine möglichst pragmatische Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets, bei der über EU-Vorgaben hinausgehende Regelungen vermieden werden sollten.\r\n• Vor dem Ausstieg muss der Einstieg abgeschlossen sein. Für die Unternehmen bedeutet das, dass zunächst wettbewerbsfähige und zuverlässig verfügbare Alternativtechnologien samt"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0022325","regulatoryProjectTitle":"Klimaschutz - Treibhausgasausstoß verringern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/36/ce/690260/Stellungnahme-Gutachten-SG2602050010.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.\r\nSeite 1 von 3\r\nHauptstadtbüro\r\nFriedrichstraße 95 (IHZ)\r\n10117 Berlin\r\nTelefon: 030 23885-854\r\nE-Mail: eschreiner@vea.de\r\nHauptgeschäftsstelle\r\nZeißstraße 72, 30519 Hannover\r\nTelefon: 0511 9848-0\r\nE-Mail: info@vea.de\r\nInternet: www.vea.de\r\n08. Januar 2026\r\nPosition zum\r\nKlimaschutzprogramm der Bundesregierung\r\nDer Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) vertritt über 5.000 Mitgliedsunternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand und zählt damit zu den größten Energie-Interessengemeinschaften der mittelständischen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.\r\nDer VEA ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung eingetragen unter der Registernummer: R000594\r\nDer VEA bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme, die gemessen am Diskussions- und Prozesstand noch vorläufig ist.\r\nKlimaschutzprogramm der Bundesregierung\r\nDeutschland soll bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral werden.\r\nVor diesem Hintergrund stellt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter anderem die folgenden Fragen:\r\n• Welche Änderungen von Rahmenbedingungen und Anreizen können dabei helfen, weitere Investitionen in die Transformation zur Klimaneutralität und die Marktdurchdringung von Schlüsseltechnologien für die Klimaneutralität zu beschleunigen?\r\n• Wie kann dabei die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie gestärkt werden?\r\n• Wie kann die Wirksamkeit marktwirtschaftlicher Instrumente bestmöglich gewährleistet werden?"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-06"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}