{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.25/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.25.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-10-04T12:26:37.204+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R000467","registerEntryDetails":{"registerEntryId":85222,"legislation":"GL2024","version":18,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000467/85222","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/95/da/836197/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R000467-2026-08-28_12-58-47.pdf","validFromDate":"2026-08-28T12:58:47.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2026-02-27T12:59:13.000+01:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2025-02-17T14:45:25.000+01:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-14T13:02:37.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-08-28T12:58:47.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":85222,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000467/85222","version":18,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-08-28T12:58:47.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":76015,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000467/76015","version":17,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-04-29T17:08:28.000+02:00","validUntilDate":"2026-08-28T12:58:47.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":75918,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000467/75918","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-04-28T15:07:13.000+02:00","validUntilDate":"2026-04-29T17:08:28.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":75897,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000467/75897","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-04-28T14:55:08.000+02:00","validUntilDate":"2026-04-28T15:07:13.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":73058,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000467/73058","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-27T13:11:58.000+01:00","validUntilDate":"2026-04-28T14:55:08.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":62195,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000467/62195","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-27T12:59:13.000+01:00","validUntilDate":"2026-02-27T13:11:58.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":58089,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000467/58089","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-13T13:54:20.000+02:00","validUntilDate":"2026-02-27T12:59:13.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":58087,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000467/58087","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-13T13:44:53.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-13T13:54:20.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":50624,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000467/50624","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-17T14:45:25.000+01:00","validUntilDate":"2025-06-13T13:44:53.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Bundesverband Schausteller und Marktkaufleute e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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Vereinszweck ist die Interessenvertretung der Schausteller, Marktkaufleute und Zirkusse beim Bund und der EU. Aufgaben sind unter anderem:\r\n\r\n- Förderung und Unterstützung der Reisegewerbetreibenden in ihrer organisatorischen und berufsständischen Entwicklung.\r\n- Mitgliederinformationen über brancheneinschlägige Vorschriften\r\n- Darlegung der Belange des Reisegewerbes bei Verbandsanhörungen zu Gesetzgebung und Vollzug.\r\n- Förderung des Ansehens des Berufsstandes in der Öffentlichkeit\r\n- Zusammenarbeit mit anderen Spitzenorganisationen bei gemeinsamen Interessen\r\n\r\nEbenen der Aktivitäten:\r\nDer BSM steht in Kontakt mit dem Tourismusausschuss und seinen Arbeitsgruppen als ständige institutionelle Ansprechpartner im Deutschen Bundestag. \r\nVorrangige Ressorts der Bundesregierung für branchenspezifische Themen sind das Bundeswirtschafts-, Bundesfinanz-, Bundesverkehrs- und das Bundesgesundheitsministerium.\r\n\r\nDer BSM ist \r\n1) als ständiger Gast im bauaufsichtlichen Arbeitskreis Fliegende Bauten der Länder\r\n\r\n2) in Person des Bundesgeschäftsführers Werner Hammerschmidt als gemeinsamer Vertreter von BSM und Deutscher Schaustellerbund e.V. (DSB):\r\n- ordentliches Mitglied der Vertreterversammlung\r\n- ordentliches Mitglied des Präventionsausschusses\r\nder Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe\r\n\r\n3)  in Person des Bundesgeschäftsführers Werner Hammerschmidt Mitglied im Fachbereich Nahrungsmittel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung\r\nvertreten. \r\n\r\nDer BSM ist Gründungsmitglied folgender gemeinnütziger Organisationen:\r\n- des deutschen (BERiD) wie auch des europäischen Bildungsverbands ENTE. Diese Verbände haben die Verbesserung der schulischen und beruflichen Bildung der Kinder reisender Berufsgruppen zum Ziel. \r\n- \"Heimatpakt\"\r\n- Verband zur Förderung der Markt- und Volksfestkultur (FMV)\r\n\r\nAuf europäischer Ebene Mitgliedschaft in der Europäischen Schausteller-Union. \r\nDurch die Vernetzung der Verbände von der kommunalen über die Landesebene über den Bund bis in die EU ist eine koordinierte und in sich geschlossene Darstellung des Reisegewerbes in Politik, Wirtschaft und Medien gewährleistet. \r\n\r\nEr informiert regelmäßig im Verbandsteil der Fachzeitung \"Der Komet\" alle interessierten Kreise über aktuelle Themen und Aktivitäten der Dachorganisation wie auch der Landesverbände\r\n"},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","employeeFTE":0.05},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","financialExpensesEuro":{"from":1,"to":10000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"},{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"},{"code":"MFS_OTHERS","de":"Sonstiges","en":"Others"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalMembershipFees":{"from":140001,"to":150000},"individualContributorsPresent":true,"individualContributors":[{"name":"Landesverband Bayern"},{"name":"Landesverband Hamburg"},{"name":"Landesverband Westfalen"}]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/af/6d/836194/Abschluss-2025.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":5,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0000423","title":"Änderung mautrechtlicher Vorschriften","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften","printingNumber":"20/8092","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008092.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/drittes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-mautrechtlicher-vorschriften/300782","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr","shortTitle":"BMDV","electionPeriod":20,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Befreiung der im reisenden Markthandel verwendeten Fahrzeuge von der Mautpflicht","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bundesfernstraßengesetz","shortTitle":"FStrG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_AUTOMOBILE","de":"Straßenverkehr","en":"Road traffic"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0012821","title":"Änderung des Waffengesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems","printingNumber":"20/12805","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012805.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-inneren-sicherheit-und-des-asylsystems/315332","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Auch nach Änderung des Waffengesetzes muss der Messerverkauf auf Märkten weiterin möglich sein","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes","shortTitle":"WaffGÄndG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_ndg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016868","title":"Ausnahme für das Reisegewerbe von der Pflicht zur Führung einer Registrierkasse","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Im Koalitionsvertrag wird die Einführung einer Registrierkassenpflicht für Unternehmen ab 100.000 € Jahresumsatz ab dem Jahr 2027 vereinbart. 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Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)","shortTitle":"SGB 4","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":2,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0016868","regulatoryProjectTitle":"Ausnahme für das Reisegewerbe von der Pflicht zur Führung einer Registrierkasse","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ff/bf/537626/Stellungnahme-Gutachten-SG2506130009.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":" \t\t\t\t \r\n\r\nBundesverband Schausteller und Marktkaufleute e.V.\r\n___________________________________________________________________\r\n\r\n\r\nGeplante Einführung einer Registrierkassenpflicht\r\n\r\nDer BSM e.V. als Dachorganisation vertritt die Interessen der Schausteller und der Marktkaufleute bundesweit und auf europäischer Ebene.\r\n\r\nIm Koalitionsvertrag ist für Betriebe mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro ab dem 1. Januar 2027 die Einführung einer Registrierkassenpflicht vorgesehen. Dies wäre zumindest eine teilweise Aufhebung der Ausnahmeregelung in §146 Abs. 1 Satz 3 Abgabenordnung:\r\n„Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung nach Satz 1 besteht aus Zumutbarkeitsgründen bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Bar-zahlung nicht“ \r\nDie Gründe für diese langjährige Ausnahme gelten im Reisegewerbe nach wie vor und treffen inhaltlich auch auf die geplante Registrierkassenpflicht zu. \r\n\r\nDer BSM e.V. bittet, die reisenden Schausteller und Marktkaufleute vom Anwen-dungsbereich einer künftigen gesetzlichen Registrierkassenpflicht auszu-nehmen. \r\n\r\nGeeignete Kriterien für die Zuordnung als begünstigte Branchen sind die Schaustellerdefinition gemäß der Ziffer 1.2 Reisegewerbeverwaltungsvorschrift und ein Vorschlag des BSM zum Begriff Marktgewerbe.\r\n\r\nDie Gründe im Einzelnen:\r\n\r\nUnzuverlässige Internetverbindungen\r\nVolksfeste und Märkte finden auch an Orten mit unzureichenden Internetverbindungen statt oder zeigen Überlastungen des Funknetzes bei hohem Betriebsaufkommen. Online-Kassensysteme gewährleisten unter diesen Bedingungen keine ausreichende Verbindungsstabilität.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nPlatzmangel in Betriebsstätten\r\nFür Registrierkassen und Peripheriegeräte ist in den Schaustellergeschäften und Verkaufsstätten der Marktkaufleute zu wenig Platz. Der verfügbare Raum muss für die Warenpräsentation optimal genutzt werden oder ist am Beispiel eines kleinen Kassenhäuschen minimalistisch nur auf den Verkauf von Fahrchips ausgelegt. \r\n\r\nKondensate und/oder niedergeschlagene Feststoffe\r\nFette und Öle könnten durch Verschmutzungen die ordnungsgemäße Funktion der Geräte beeinträchtigen.\r\n\r\nHitze- / Kälteeinwirkung\r\nIn Küchenbetrieben entstehen durch Grills, Herde und Fritteusen Temperaturen, die ebenfalls Schäden oder zumindest Funktionsstörungen verursachen können. Auf Weihnachtsmärkten wiederum kann die Betriebssicherheit durch niedrige Temperaturen beeinträchtigt werden.\r\n\r\nEignung der Kassen für die Verwendung im Freien zweifelhaft\r\nEs werden zwar mobile Kassen für den Außeneinsatz angeboten, es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, dass diese angesichts der Einsatzbedingungen unter freiem Himmel und häufigen Transporten einen störungsfreien und sicheren Betriebsablauf gewährleisten.\r\n\r\nVerzögerungen im Betriebsablauf\r\nAuf Volksfesten und Märkten gibt es Stoßzeiten mit erheblicher Kundennachfrage in kurzer Zeit die umsatzschwachen Betriebszeiten kompensieren müssen. Die Vielzahl an Zahlungsvorgängen in den Hauptzeiten wären mit einer Registrierkasse in der erforderlichen Geschwindigkeit nicht zu verbuchen. Bei Imbiss- und Ausschankbetrieben kämen noch die Buchungen von Einnahme und Rückgabe des Mehrwegpfands hinzu, die weitere Verzögerungen zur Folge hätten. \r\n\r\nEingabe der Artikel von Hand notwendig\r\nIm Gegensatz zum Einzelhandel verfügen die meisten Markt- und Volksfestartikel nicht über einen scanbaren Barcode und müssten händisch erfasst werden. Die manuelle Erfassung jedes einzelnen Artikels führt zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand und massiven Verzögerungen im Betriebsablauf.\r\n\r\nVerkauf ohne/außerhalb der Betriebsstätten\r\nBallonverkäufer zum Beispiel sind auf den Festplatzstraßen oder Zelten unterwegs und verkaufen direkt an die Kunden. Es gibt keine Betriebsstätte, in der eine Registrierkasse gelagert werden könnte. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\nWeitere beispielhaft genannte Vertriebsformen, die das traditionelle Bild eines Marktes und/oder Volksfestes mit prägen sind die Orgelspieler, „Herzerlverkäufer“ und der Bauchladenverkauf bis zum Werbeverkauf, bei dem die vorgetragene Preisgestaltung mit dem Einkassieren von Bargeld ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtvortrages ist. Auch beim sogenannten „Billigen Jakob“, Verkäufe vom LKW wie Fisch, Pflanzen, Südfrüchte und andere Lebensmittel leben von der gesetzlich garantierten offenen Ladenkasse und können nicht auf Registrierkasse umgestellt werden.\r\n\r\nQualifikation für Kassenbedienung\r\nDie sichere Bedienung einer Registrierkasse erfordert Sachkunde. Fehleingaben verursachen Korrekturaufwand oder könnten je nach Ausmaß behördlicherseits das Verwerfen der Aufzeichnungen zur Folge haben. Viele Beschäftige sind Aushilfen, die vor Ort angeworben werden und nur gelegentlich im Verkauf oder Gastronomie tätig sind. \r\n\r\nFinanzieller Aufwand\r\nJe Betriebsstätte müsste mindestens eine Registrierkasse angeschafft werden, abhängig von der Größe auch mehrere. Diese Investitionen würden die Unternehmen überfordern, da nicht nur die Anschaffung der Kassen belastet, sondern auch die kostenträchtigen Wartungen zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Funktion.\r\n\r\nWiderspruch zur eigenen Forderung nach Bürokratierückbau\r\nDie Registrierkassenpflicht als konkrete Maßnahme steht in Widerspruch zum programmatischen Bürokratierückbau (für KMU bis Ende 2025) gemäß den Zeilen 1903 und 1904 des Vertrags. Begründet wird es nach Medienberichten und Aussagen einzelner Politiker als Maßnahme gegen Steuerhinterziehung. Mehreinnahmen des Staates würden auf diese Art jedoch nicht erzielt, sondern im Gegenteil wären Mindereinnahmen die Folge.\r\n\r\nFazit\r\nWir bitten daher nachdrücklich, den Betrieben der Schausteller und Marktkaufleute die Möglichkeit zur Verwendung einer „Offenen Ladenkasse“ zu belassen, indem eine geeignete wie praktikable Ausnahmeregelung von der Pflicht zur Verwendung einer Registrierkasse für das Reisegewerbe geschaffen wird. Die Forderung zur Einzelaufzeichnung durch ein elektronisches Kassensystem ist in Anbetracht der Vielzahl kleiner Bartransaktionen auf Märkten und Volksfesten unverhältnismäßig. Durch eine summarische, retrograde Ermittlung der Tageseinnahmen kann ein ebenso verlässliches Ergebnis erzielt werden.\r\n___________________________________________________________________\r\n\r\nBundesverband Schausteller und Marktkaufleute e.V., Im Johdorf 26, 53227 Bonn\r\nTel.: 0228/22 40 26, Fax: 0228/22 19 36, www.bsmev.de, E-Mail: info@bsmev.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-06-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016868","regulatoryProjectTitle":"Ausnahme für das Reisegewerbe von der Pflicht zur Führung einer Registrierkasse","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8b/01/836195/Stellungnahme-Gutachten-SG2608280008.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":" \t\t\t\t \r\n\r\nBundesverband Schausteller und Marktkaufleute e.V.\r\n___________________________________________________________________\r\n\r\n\r\nAusnahmeregelung für Schausteller und Marktkaufleute bei der geplanten Registrierkassenpflicht ab dem 01.01.2027 schaffen\r\n\r\n\r\nDie in einem aktuellen Referentenentwurf vorgesehene verpflichtende Nutzung elektronischer Registrierkassen für Unternehmen über 100.000 € Jahresumsatz ab dem 01.01.2027 betrachtet der Bundesverband der Schausteller und Marktkaufleute mit großer Sorge.\r\nWir unterstützen ausdrücklich das Ziel einer ordnungsgemäßen steuerlichen Erfassung von Umsätzen. Es ist jedoch dringend geboten, die besonderen Rahmenbedingungen des Reisegewerbes im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen und für Schausteller und Marktkaufleute eine Ausnahmeregelung vorzusehen.\r\nBegründung\r\nDas Reisegewerbe unterscheidet sich grundlegend von stationären Betrieben. Schausteller und Marktkaufleute betreiben ihre Unternehmen an ständig wechselnden Einsatzorten unter herausfordernden Bedingungen. \r\nDie Fähigkeit zur Abwicklung vieler Geschäftsvorfälle während kurzer Spitzenzeiten ist Voraussetzung für den Existenzerhalt der Betriebe. Ein erheblicher Teil der Einnahmen wird in einem engen Zeitrahmen erzielt und würde durch technische Buchungsschritte bei jedem Verkaufsprozess stark eingebremst. \r\n\r\nZur Verdeutlichung der Rahmenbedingungen Zahlen aus dem Reisegewerbe. Es sind Durchschnittswerte mit Abweichungen nach oben und unten in der Branche.\r\nEin Schausteller hat 120 Geschäftstage im Jahr, verteilt auf 9 Monate. Der Rest sind Zeiten für Auf- und Abbau, Transport, Tage ohne Standplatz und Winterpause. Bei 10 Stunden Öffnungszeit sind es 1.200 Geschäftsstunden pro Jahr. Die Kundenfrequenz auf Volksfesten und Märkten ist oftmals stark schwankend.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nIn umsatzstarken Stoßzeiten am Wochenende und abends, arbeitet eine Vielzahl von Personal auf engstem Raum und wickelt eine hohe Anzahl von Bargeschäften innerhalb kürzester Zeit mit Hilfe der offenen Ladenkasse ab, um das Unternehmen wirtschaftlich zu tragen. Das gleiche Bild zeigt sich bei Marktkaufleuten, wo oftmals auf kleinster Fläche ein schneller Austausch von Bargeld gegen Ware notwendig ist, um in starken Betriebszeiten die Umsätze zu generieren.\r\nDie Unternehmer können nicht dauerhaft eine personelle und maschinelle Infrastruktur zur rechtskonformen Abwicklung des Zahlungsverkehrs ausschließlich mit Registrierkassen ohne offene Ladenkasse schaffen.\r\n\r\nReisebetriebe nicht mit stationären Unternehmen gleich behandeln\r\nDie beschriebenen Bedingungen rechtfertigen eine von den stationären Unternehmen abweichende Behandlung. Der Erfüllungsaufwand durch eine hohe Anzahl von benötigten Kassensystemen zur Abwicklung der bedeutenden Stoßzeiten wäre wesentlich höher als bei letztgenannten. \r\nDie strukturellen Unterschiede wie Platzmangel, Witterung, stark wechselndes Personal und enorme Abhängigkeit von umsatzstarken Stoßzeiten, werden bei der Gleichbehandlung mit stationären Betrieben nicht berücksichtigt. Zusätzliche technische Bedienvorgänge, Störungen oder Systemausfälle wirken sich daher deutlich stärker aus als bei festen Betrieben mit gleichmäßiger Kundenfrequenz. \r\nDie bestehenden steuerlichen Regelungen haben diesen strukturellen Unterschied über Jahrzehnte anerkannt und die offene Ladenkasse deshalb als zulässige Form der Aufzeichnung vorgesehen. Die vollständige Abschaffung dieser Möglichkeit würde die Besonderheiten des Reisegewerbes unberücksichtigt lassen und mobile Betriebe mit stationären Unternehmen gleichsetzen, obwohl die tatsächlichen Rahmenbedingungen erheblich voneinander abweichen. \r\n\r\nBestehende steuerliche Kontrollmöglichkeiten sind bereits vorhanden\r\nAuch bei der Nutzung einer offenen Ladenkasse unterliegen Schausteller und Marktkaufleute den umfangreichen Anforderungen der Abgabenordnung sowie den steuerlichen Aufzeichnungs- und Nachweispflichten. Bereits heute können Finanzbehörden anhand von Kassenberichten, Wareneinsatz und weiteren betriebswirtschaftlichen Kennzahlen die Plausibilität von Umsätzen überprüfen. Die Branche ist daher keineswegs ein kontrollfreier Raum und soll im Rahmen des Referentenentwurfs durch erleichterte Kassen-Nachschauen nochmals stärker kontrollierbar werden. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nVor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die vollständige Abschaffung der offenen Ladenkasse für das Reisegewerbe tatsächlich erforderlich ist oder ob die bestehenden und erweiterten Kontrollinstrumente weiterhin ausreichend sind.\r\n\r\nZusätzliche Bürokratiebelastung für kleine und mittlere Familienbetriebe\r\nDie Einführung einer verpflichtenden elektronischen Kassenführung führt nicht nur zu einmaligen Anschaffungskosten, sondern zu dauerhaften Verpflichtungen durch Softwarepflege, Datensicherung und Dokumentation. Besonders betroffen wären kleine und mittlere Familienbetriebe, die im Rahmen ihrer Saisontätigkeit auf Veranstaltungen die ganzjährige Versorgung ihrer Familie sicherstellen müssen und nun erneut finanziell und bürokratisch belastet würden. \r\n\r\nVor dem Hintergrund der politischen Zielsetzung zum Bürokratieabbau sollte sorgfältig geprüft werden, ob die Abschaffung der offenen Ladenkasse für das Reisegewerbe tatsächlich einen angemessenen Nutzen im Verhältnis zum entstehenden Verwaltungs- und Organisationsaufwand bietet.\r\n\r\nFazit: Wir bitten daher darum, für Schausteller und Marktkaufleute eine branchenspezifische Ausnahmeregelung vorzusehen oder die Wahlmöglichkeit zwischen elektronischem Kassensystem und offener Ladenkasse beizubehalten. Eine solche Lösung würde den besonderen Strukturen des Reisegewerbes Rechnung tragen, ohne die bestehenden steuerlichen Kontrollmöglichkeiten einzuschränken.\r\n\r\nFür die Berücksichtigung unseres Anliegens bedanken wir uns ausdrücklich und stehen für einen persönlichen Austausch gerne zur Verfügung.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n \t\t\t\t\t\t \r\nPatrick Arens\t\t\t\t\t\t\tWerner Hammerschmidt\r\nPräsident\t\t\t\t\t\t\t\tBundesgeschäftsführer\r\n\r\n8. Juli 2026\r\n___________________________________________________________________\r\nBundesverband Schausteller und Marktkaufleute e.V., Im Johdorf 26, 53227 Bonn\r\nTel.: 0228/22 40 26, Fax: 0228/22 19 36, www.bsmev.de, E-Mail: info@bsmev.de\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-07-09"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}