{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.27/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.27.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-10-22T23:47:25.848+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R000462","registerEntryDetails":{"registerEntryId":75876,"legislation":"GL2024","version":15,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000462/75876","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ee/c7/760835/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R000462-2026-06-16_15-36-20.pdf","validFromDate":"2026-06-16T15:36:20.000+02:00","validUntilDate":"2026-09-28T11:21:22.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2026-06-16T15:36:20.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2025-02-04T16:32:28.000+01:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-14T11:58:39.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-06-16T15:36:20.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":75876,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000462/75876","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-06-16T15:36:20.000+02:00","validUntilDate":"2026-09-28T11:21:22.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":74308,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000462/74308","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-03-25T16:57:31.000+01:00","validUntilDate":"2026-06-16T15:36:20.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":74199,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000462/74199","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-03-24T13:23:20.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-25T16:57:31.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":74154,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000462/74154","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-03-24T11:57:14.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-24T13:23:20.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":67346,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000462/67346","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-10-30T16:08:19.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-24T11:57:14.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":62725,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000462/62725","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-25T09:50:48.000+02:00","validUntilDate":"2025-10-30T16:08:19.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":56396,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000462/56396","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-05-28T11:33:42.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-25T09:50:48.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":56305,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000462/56305","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-05-27T10:25:08.000+02:00","validUntilDate":"2025-05-28T11:33:42.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":50276,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000462/50276","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-05-27T10:06:21.000+02:00","validUntilDate":"2025-05-27T10:25:08.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":50097,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000462/50097","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-04T16:32:28.000+01:00","validUntilDate":"2025-05-27T10:06:21.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Deutscher Angelfischerverband e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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Er sieht sich als Interessenvertretung für alle Anglerinnen und Angler in Deutschland. Der Verband vertritt fachkompetent und engagiert, national wie international, die Interessen seiner Mitglieder.\r\nAktuell sind im Deutschen Angelfischerverband e.V. 24 Landes- und Spezialverbände mit ca. 9.000 angeschlossenen Vereinen organisiert. Mit seinen insgesamt über 530.000 Mitgliedern gehört der DAFV zu den größten anerkannten Naturschutz- und Umweltverbänden Deutschlands. \r\nDurch direkte Anschreiben, Stellungnahmen, Positionspapiere und gesellschaftspolitische Veranstaltungen wird der Kontakt zur Politik, insbesondere zu den Mitgliedern des Deutschen Bundestags, hergestellt. Im Vordergrund steht dabei die Vertretung der Verbandsinteressen, um die aktuellen Rahmenbedingungen für die Angelfischerei in der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern. 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","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_SHIPPING","de":"Schifffahrt","en":"Shipping"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_AF_AQUACULTURE","de":"Fischerei/Aquakultur","en":"Fishery/aquaculture"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0006390","title":"Widersprüchliche Aspekten des Klimaschutzes und des Naturschutzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung","printingNumber":"20/8657","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008657.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-erneuerbare-energien-gesetzes-und-weiterer-energiewirtschaftsrechtlicher/302870","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz","shortTitle":"BMWK","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2023) - Der DAFV hat sich wegen der Förderung von Solaranlagen auf Gewässern gegen die vollständige Umsetzung dieses Gesetzes ausgesprochen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","shortTitle":"EEG 2014","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014"},{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_AF_AQUACULTURE","de":"Fischerei/Aquakultur","en":"Fishery/aquaculture"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016492","title":"Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes","printingNumber":"20/12719","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012719.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-tierschutzgesetzes-und-des-tiererzeugnisse-handels-verbotsgesetzes/312317","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Novellierung des Tierschutzgesetzes hätte weitreichende Konsequenzen für die Angelfischerei gehabt, etwa durch eine Verschärfung der Vorschriften im Umgang mit den verschiedenen Arten von Krebsen und Lebendködern und die mögliche Aufhebung der Genehmigungspflichten für den Handel. Auch in diesem Bereich zeigte sich, wie unklar viele Themen noch waren. Für die Angelfischerei war es daher essenziell, in den politischen Dialog einzuetreten, um negative Auswirkungen auf die Praxis zu verhindern. Die DAFV konnte zu diesem Gesetz in der Phase des ministeriellen Entwurfs Stellung nehmen. Das Gesetz selbst wurde mit dem Bruch der Koalition Ende 2024 fallen gelassen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Tierschutzgesetz","shortTitle":"TierSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_AF_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Landwirtschaft und Ernährung\"","en":"Other in the field of \"Agriculture and food\""},{"code":"FOI_AF_AQUACULTURE","de":"Fischerei/Aquakultur","en":"Fishery/aquaculture"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016493","title":"Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024: Verwendung von Mitteln aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024","printingNumber":"20/9999","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/099/2009999.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-haushaltsfinanzierungsgesetz-2024/307621","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Im Rahmen des zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 werden die im Windenergie-auf-See-Gesetz vorgesehenen Mittel für die Angelfischerei gestrichen. Mit diesen Mitteln sollte die Angelfischerei klimafreundlicher und nachhaltiger gestaltet und ein Ausgleich für die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien auf See verloren gegangenen Fanggründe geschaffen werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See","shortTitle":"WindSeeG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/windseeg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_AF_AQUACULTURE","de":"Fischerei/Aquakultur","en":"Fishery/aquaculture"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_SHIPPING","de":"Schifffahrt","en":"Shipping"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016494","title":"Kormoranmanagement: Schutz von Artenvielfalt und Fischbeständen ","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/10619 - Kormoranmanagement - Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen","printingNumber":"20/13465","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/134/2013465.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/kormoranmanagement-schutz-von-artenvielfalt-und-fischereibest%C3%A4nden/309801","leadingMinistries":[]},{"title":"Kormoranmanagement - Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen","printingNumber":"20/10619","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010619.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/kormoranmanagement-schutz-von-artenvielfalt-und-fischereibest%C3%A4nden/309801","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Der DAFV unterstützte einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz überwiesen. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses konnte der DAFV den Fraktionen von CSU/CSU und FDP Sachverständige zur Verfügung stellen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_AQUACULTURE","de":"Fischerei/Aquakultur","en":"Fishery/aquaculture"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016495","title":"Erlangung spezifischer Ausnahmeregelungen für die Angelfischerei bei der Novellierung des Waffengesetzes","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems","printingNumber":"20/12805","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012805.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-inneren-sicherheit-und-des-asylsystems/315332","leadingMinistries":[]},{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung","printingNumber":"20/12806","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012806.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-terrorismusbek%C3%A4mpfung/315333","leadingMinistries":[]},{"title":"a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/12805 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems - b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/12806 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Wirth, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/11626 - ...","printingNumber":"20/13413","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/134/2013413.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-verbesserung-der-inneren-sicherheit-und-des-asylsystems/315332","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Das Sicherheitspaket des Bundesministeriums für Inneres enthält Maßnahmen, die das Mitführen von Messern durch Angler erschweren können. Der Transport von Messern zum und vom Angelplatz ist notwendig, um ein waidgerechtes und tierschutzkonformes Töten der zu entnehmenden Fische zu ermöglichen. Der DAFV konnte durch Kontaktaufnahme mit Mitgliedern des Innenausschusses erreichen, dass eine solche Ausnahme für Anglerinnen und Angler in die Begründung aufgenommen wurde.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Waffengesetz","shortTitle":"WaffG 2002","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_IS_CRIME","de":"Kriminalitätsbekämpfung","en":"Fight against crime"},{"code":"FOI_AF_AQUACULTURE","de":"Fischerei/Aquakultur","en":"Fishery/aquaculture"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"},{"code":"FOI_IS_ANTI_TERRORISM","de":"Terrorismusbekämpfung","en":"Counter terrorism"},{"code":"FOI_LAS_POPULAR_SPORT","de":"Breitensport","en":"Popular sports"},{"code":"FOI_IS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Innere Sicherheit\"","en":"Other in the field of \"Internal security\""},{"code":"FOI_IS_ANTI_EXTREMISM","de":"Extremismusbekämpfung","en":"Counter extremism"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_LAS_TOURISM","de":"Tourismus","en":"Tourism"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016496","title":"Sicherung des Zugangs für die Angelfischerei im Rahmen der Novellierung des Waldgesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Viertes Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes (20. WP)","publicationDate":"2024-10-31","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/4-gesetz-aend-bundeswaldgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/4-gesetz-aend-bundeswaldgesetz.html"}]},"description":"Ein vierter Entwurf zur Novellierung des BWaldG wurde vom BMEL im Oktober 2024 vorgelegt. Der DAFV hat im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Kuratorium Sport & Natur e.V. eine Stellungnahme abgegeben, in der er die Einschränkung des Zugangs zum deutschen Wald als Erholungsraum ablehnt.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft","shortTitle":"BWaldG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016497","title":"Kritik des DAFV an der Ablehnung der Novelle des Düngegesetzes durch den Bundesrat","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes","printingNumber":"20/8658","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008658.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/zweites-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-d%C3%BCngegesetzes/302749","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Der DAFV sieht sich veranlasst, das Scheitern der Novellierung des Düngegesetzes im Bundesrat aus zwei Gründen zu kritisieren: Das Düngegesetz basiert auf einer EU-Richtlinie, die aber nach wie vor von der Bundesregierung umgesetzt werden muss. Die anhaltenden Umweltschäden in der Ostsee werden sich voraussichtlich nicht verbessern, wenn die Auswaschung von Düngemitteln in Flüsse und Bäche nicht deutlich reduziert wird.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Düngegesetz","shortTitle":"DüngG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/d_ngg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_AF_AQUACULTURE","de":"Fischerei/Aquakultur","en":"Fishery/aquaculture"},{"code":"FOI_AF_FOOD_SAFETY","de":"Lebensmittelsicherheit","en":"Food safety"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016498","title":"Die WRRL fachgerecht umsetzen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20. WP)","publicationDate":"2024-03-04","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/20._Lp/whg_3aendg/Entwurf/whg_3aendg_refe_bf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bmuv.de/gesetz/referentenentwurf-eines-dritten-gesetzes-zur-aenderung-des-wasserhaushaltsgesetzes"}]},"description":"Der DAFV wendet sich gegen die vorgeschlagenen Änderungen des WHG, insbesondere gegen die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen des Genehmigungsverfahrens im Bereich der Energiegewinnung.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_SHIPPING","de":"Schifffahrt","en":"Shipping"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_ANIMAL","de":"Tierschutz","en":"Animal welfare"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_AF_AQUACULTURE","de":"Fischerei/Aquakultur","en":"Fishery/aquaculture"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023170","title":"EU-Kommission Entwurf für Bleiverbot","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Bereits 2019 beauftragte die EU-Kommission die European Chemicals Agency (ECHA) mit der Vorbereitung eines Dossiers bezüglich der Verwendung von Blei bei der Jagd und der Angelfischerei. Am 24. März 2021 wurde das Dossier veröffentlicht, woraufhin am 27. Februar 2021 zwei weitere Stellungnahmen des ECHA-Komitees für Risikobeurteilung (RAC) und des Komitees für Sozioökonomische Analysen (SEAC) folgten. Basierend auf diesen Dokumenten und unter Einbezug des öffentlichen Konsultationsprozesses im Jahr 2021, zu dem auch der DAFV beigetragen hat, hat die EU-Kommission am 20. Februar 2025 ihren Entwurf veröffentlicht.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_AF_FOOD_SAFETY","de":"Lebensmittelsicherheit","en":"Food safety"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_AF_AQUACULTURE","de":"Fischerei/Aquakultur","en":"Fishery/aquaculture"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023171","title":"Verordnung zur Neuregelung von Vorschriften in der Sportschifffahrt und zur Änderung von Vorschriften im Schifffahrtsrecht","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"\"Verordnung zur Neuregelung von Vorschriften in der Sportschifffahrt und zur Änderung von Vorschriften im Schifffahrtsrecht\"","publicationDate":"2025-10-16","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Verkehr","shortTitle":"BMV","electionPeriod":21,"url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-21/verordnung-neuregelung-sportschifffahrt-schifffahrtsrecht.pdf?__blob=publicationFile","draftBillProjectUrl":"https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Gesetze-21/verordnung-neuregelung-sportschifffahrt-schifffahrtsrecht.html?nn=171876"}]},"description":"Die geplante Neuregelung der Sportschifffahrt verfolgt das Ziel, Bürokratie abzubauen und die Rechtslage zu vereinheitlichen. Diese Zielsetzung ist grundsätzlich zu begrüßen, insbesondere die Abschaffung der Unterscheidung zwischen Verbrennermotoren und Elektromotoren sowie die Zusammenführung verschiedener Vorschriften in einer einheitlichen Verordnung. Jedoch sehen wir als Deutscher Angelfischerverband erhebliche Herausforderungen in der praktischen Umsetzung, die den erklärten Zielen widersprechen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_TRANSPORTATION_INDRASTRUCTURE","de":"Verkehrsinfrastruktur","en":"Infrastructure"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_AF_AQUACULTURE","de":"Fischerei/Aquakultur","en":"Fishery/aquaculture"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_SHIPPING","de":"Schifffahrt","en":"Shipping"},{"code":"FOI_TRANSPORTATION_POLICY","de":"Verkehrspolitik","en":"Transport policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023172","title":"Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1991 ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 (DurchführungsG W-VO)","publicationDate":"2025-07-18","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit","shortTitle":"BMUKN","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmuv.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/durchfg_w-vo/Entwurf/referentenentwurf_durchfg_w_vo_bf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/entwurf-eines-gesetzes-zur-durchfuehrung-der-verordnung-eu-2024-1991-des-europaeischen-parlaments-und-des-rates-vom-24-juni-2024-ueber-die-wiederherstellung-der-natur-und-zur-aenderung-der-verordnung-eu-2022-869"}]},"description":"Der DAFV hat bereits zum Gesetz über die Renaturierung Stellung genommen und kann nun, im Zuge der Umsetzung in das Recht der Mitgliedstaaten, auch zum Durchführungsgesetz eine Stellungnahme abgeben","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023173","title":" Kritik des DAFV an der Antrag des Landes NRW auf Änderung des WHG","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entschließung des Bundesrates \"Änderung des § 36 Absatz 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz zu schwimmenden Solaranlagen\"","printingNumber":"214/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0214-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/entschlie%C3%9Fung-des-bundesrates-%C3%A4nderung-des-36-absatz-3-nr-2/321978","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"Kritik am Antrag des Landes NRW zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, um den Ausbau schwimmender Solarkraftwerke zu erleichtern","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts","shortTitle":"WHG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_AQUACULTURE","de":"Fischerei/Aquakultur","en":"Fishery/aquaculture"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"},{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0023245","title":"Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt","publicationDate":"2025-10-17","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","draftBillDocumentUrl":"https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_Umweltstrafrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=2","draftBillProjectUrl":"https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Umweltstrafrecht.html?nn=110518"}]},"description":"Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 11. April 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Erset-zung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG beschlossen (ABl. L, 2024/1203, 30.4.2024, Richtlinie). Mit der Richtlinie sollen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mindestvorschriften für die Definition von Umweltstraftaten und für die Verhängung von Strafen zum Schutz der Umwelt festgelegt werden. So soll eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der Europäischen Union gewährleistet und Umweltkriminalität wirksamer verhindert und verfolgt werden. Dieser Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Strafgesetzbuch","shortTitle":"StGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stgb"},{"title":"Gesetz über Ordnungswidrigkeiten","shortTitle":"OWiG 1968","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968"},{"title":"Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege","shortTitle":"BNatSchG 2009","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FORESTRY","de":"Land- und Forstwirtschaft","en":"Agriculture and forestry"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_AF_AQUACULTURE","de":"Fischerei/Aquakultur","en":"Fishery/aquaculture"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SPECIES","de":"Artenschutz/Biodiversität","en":"Species protection/biodiversity"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":10,"statements":[{"statementNumber":"SG2505220008","regulatoryProjectNumber":"RV0016492","regulatoryProjectTitle":"Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d2/e5/524462/Stellungnahme-Gutachten-SG2505220008.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft\r\nReferatsleiterin Frau Dr. Katharina Kluge\r\nReferat 321 - Tierschutz\r\nRochusstraße 1\r\n53123 Bonn\r\n\r\nvorab per E-Mail an: katharina.kluge@bmel.bund.de; 321@bmel.de\r\n\r\nBerlin, 06.03.2024\r\n\r\n2024 Novellierung des TierSchuG – Unaufgeforderten Stellungnahme\r\nzum Referentenentwurf des BMEL vom 01.02.2024\r\n\r\nSehr geehrte Frau Dr. Kluge,\r\n\r\nDer Deutsche Angelfischerverband e.V. nimmt hiermit die Gelegenheit war, als\r\nInteressenvertretung seiner etwa 520.000 organisierten Anglerinnen und Angler, Stellung zu nehmen. Mit dem Hinweis auf das unverschuldete Fristversäumnis wegen Nichtbeteiligung im Anhörungsverfahren und der Bitte um Berücksichtigung, reichen wir hiermit unsere Anmerkungen zum o.g. Referentenentwurf ein.\r\nNach unserer Einschätzung enthält der Referentenentwurf neue, angelfischereilich relevante Regelungen, die wir nicht unkommentiert bzw. unbefragt belassen möchten.\r\n\r\nAnmerkungen und Fragestellung des Deutschen Angelfischerverband e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes:\r\n\r\nWie bekannt, ist ein kommerzieller Vertrieb bzw. der Handel von geangelten Fischprodukten durch Anglerinnen und Angler nicht gestattet. Um Beachtung bitten wir, dass es in Deutschland bei Anglerinnen und Angern eine gezielte Angelei auf z.B. invasive Krebsarten für den eigenen Verzehr gibt.\r\n\r\nzu §4 Abs. 4 TierSchG\r\nDie Erweiterung der Kategorie Wirbeltiere um Kopffüßer und Zehnfußkrebse wird mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen begründet, die eine Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit analog zu Wirbeltieren belegen sollen. Hierzu fehlen jedoch nachvollziehbare Quellenangaben, so dass diese Bewertung für uns nicht nachvollziehbar ist.\r\nHier wird auch ein Interessenkonflikt bei der Bekämpfung invasiver Krebsarten in Binnengewässern offensichtlich. Bei der Bewirtschaftung von Gewässern gibt es bedarfsweise Aktivitäten zur Reduzierung der Abundanz und Verbreitung von z.B. Signalkrebsen oder Kamberkrebsen. Wenn dieser Einsatz jetzt durch die Forderung nach einem spezifischen Sachkundenachweis erschwert wird, gerät der Tierschutz in Konflikt mit dem Schutz der Ökosysteme bzw. zu schützenden Populationen. Hier ist eine angemessene Abwägung nicht zu erkennen.\r\n\r\nAlle organisierten Anglerinnen und Angler verfügen über einen Sachkundenachweis, einen Fisch, waidgerecht zu töten. Dies ist in allen 16 Bundesländern in den Fischereigesetzen verankert und ist ein wesentlicher Bestandteil aller Fischereiprüfungen. Die waidgerechte Tötung eines Kopffüßers oder Zehnfußkrebses unterscheidet sich jedoch erheblich von der Tötung eines Fisches.\r\n\r\nEine übliche Tötung von zu geangelten Krebsarten ist die Eingabe in kochendes Wasser. Wenn von §4 die Absätze 1 und 1a auch für Kopffüßer und Zehnfußkrebse gelten, dann sollten gefangenen Invasive Krebsarten unmittelbar getötet werden.\r\n\r\n1) Wie bewerten die Verfasser der Novellierung diese Situation und welche neuen damit verbundenen Herausforderungen sind für Anglerinnen und Angler vorgesehen?\r\n\r\nzu §4 1a Satz 3 TierSchG\r\nBisher reichte in bestimmten Fällen der Sachkundenachweis einer Aufsichtsperson, um das Tierschutzgerechte Betäuben und Töten zu gewährleisten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese bewährte Praxis jetzt geändert werden muss. Konfliktpotenziale, die nicht hinreichend reflektiert wurden, können sich u.a. beim Betrieb von Angelteichen und bei der Ausübung von waidgerechtem Jugendangeln ergeben. \r\n\r\nViele Angelvereine bundesweit engagieren sich stark in der Jugendarbeit. Diese Arbeit bringt viele Jugendliche in direkten Kontakt mit der Natur und sorgt dafür, dass ihnen Wertschätzung und Pflichtbewusstsein im Umgang mit dem Lebewesen und der Natur vermittelt werden. Bisher reichte in viele Bundesländern in bestimmten Fällen der Sachkundenachweis einer Aufsichtsperson, um das tierschutzgerechte Betäuben und Töten zu gewährleisten.\r\n\r\n2) Soll es auch weiterhin möglich sein, dass Kinder über Aufsichtspersonen lernen können, wie man einen Fisch waidgerecht tötet?\r\n\r\nzu §11 d TierSchG\r\nIn Bezug auf den online-Handel mit Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten wird die Kategorie „Tiere“ genannt.\r\n\r\n3) Inwieweit sind hier Auswirkungen auf den online-Handel mit lebenden Angelködern (z.B. Maden, Würmern) impliziert?\r\n\r\nzu § 16k TierSchG\r\nIn dem beabsichtigten neuen § 16 k TierSchG soll geregelt werden, dass das Bundesministerium eine/n Bundesbeauftragte/n für Tierschutz bestellt. Dieses Amt soll unabhängig ausgestaltet sein und weder einer Fach- noch einer Rechtsaufsicht unterliegen. Das Amt eines Bundestierschutzbeauftragten wird damit erstmals im TierSchG verankert, zusätzlich mit notwendiger Personal- und Sachausstattung.\r\n\r\n4) Welche Aufgabenbereiche und insbesondere auch welche Zuständigkeiten sollen diesem Amt genau zugeordnet sein?\r\n\r\nHierzu findet sich weder im Entwurf noch in der Begründung eine tragfähige Aussage. Insbesondere findet sich auch keinerlei Darstellung, ob und wie eine Abgrenzung der Kompetenzen zu anderen Behörden erfolgen wird.\r\n\r\nzu § 17 (3) mit § 17 (1) TierSchG\r\nHier wird erstmalig im Gegensatz zu den früheren Bestimmungen des TierSchG bereits der Versuch einer Misshandlung oder Tötung eines Tieres unter Strafe gestellt. Der Entwurf sieht in seiner Begründung hier eine Strafbarkeitslücke und begründet den Entwurf mit einem Vergleich mit angeblich gleichartigen Delikten. Begründung u. a: Dabei wird deutlich, dass systematisch vergleichbare Vergehen (also Erfolgsdelikte) regelmäßig im Versuch mit Strafe bedroht sind, etwa die Körperverletzung (§223 Abs. 2 StGB), die Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 2 StGB), die Nötigung (§ 240 Abs. 3 StGB) und die Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 2 StGB).\r\nStrafbarkeit des Versuchs ist in den Gesetzesmaterialien kein Regelfall.\r\nAuch aus der Begründung zum Entwurf ist eine Strafbarkeitslücke nicht nachvollziehbar belegt. Ein Vergleich mit den dort genannten Erfolgsdelikten erschließt sich nicht. Bei den in der Begründung genannten Erfolgsdelikten handelt es sich sämtlich um Delikte, deren potenzielle Opfer oder Geschädigte der Mensch ist. Im Hinblick auf die besonders geschützte und zu achtende Würde des Menschen und dessen Integritätsinteresse ist dort die Strafbarkeit des Versuchs zur Wahrung der Rechtsordnung angemessen.\r\nEtwas anderes gilt gerade in den hier angedachten Fällen, sodass eine Vergleichbarkeit von\r\nvornherein ausgeschlossen ist. Stattdessen führt die Regelung ohne eine zusätzliche Qualifizierung im Gesetz nur dazu, dass lediglich ein Einfallstor für rechtlich unklare und nicht justiziable Fälle geschaffen wird und vermutlich in Teilbereichen das Denunziantentum\r\ngefördert wird.\r\nIn der Begründung finden sich zudem keine nachvollziehbare Darlegung, warum die Versuchs- Strafbarkeit nicht auf eine Handlung gemäß § 17 Abs. 2 TierSchG neue Fassung begrenzt wird, also auf Fälle beharrlichen Handelns oder aus Gewinnsucht.\r\n\r\n5) Warum wird eine Strafbarkeit im Versuchsstadium bereits bei einfacher Begehung im Entwurf verankert?\r\n\r\n6) Woraus ergibt sich nachweisbar, dass eine bisher fehlende Strafbarkeit eines Versuchs eine zu füllende Strafbarkeitslücke darstellen soll?\r\n\r\n7) Warum wird im Entwurf zur Strafbarkeit eines Versuchs nicht mindestens zwischen einer einfachen oder aber einer qualifizierten Begehung differenziert?\r\n\r\nWir hoffen, dass unsere Anmerkungen den weiteren Bearbeitungsrahmen zielführend bereichern und stehen für weitere Zuarbeit gerne zur Verfügung.\r\n\r\nZudem bitten wir um Beantwortung der sieben Fragestellungen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nAlexander Seggelke\r\n-Geschäftsführer-"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-06"}]},{"statementNumber":"SG2505220009","regulatoryProjectNumber":"RV0016495","regulatoryProjectTitle":"Erlangung spezifischer Ausnahmeregelungen für die Angelfischerei bei der Novellierung des Waffengesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/9f/74/524464/Stellungnahme-Gutachten-SG2505220009.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nin den letzten Wochen hat sich unser Verband mit der Diskussion um die geplanten Änderungen des Waffengesetzes beschäftigt. \r\nSeit der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes in der Drucksache BT - 20/12805 haben wir noch keine offizielle Stellungnahme abgegeben, werden aber nach eingehender Prüfung des Textes in Kürze unsere Position veröffentlichen. \r\nIm Gegensatz zu einigen anderen Nutzerverbänden nehmen wir eine eher sachliche Position ein, da sich die öffentliche Diskussion zunehmend auf die asylpolitischen Aspekte der Maßnahmen konzentriert. Als Anglerverband halten wir es nicht für angebracht, uns in diese Diskussion einzumischen und es steht uns auch nicht zu, diese zu kommentieren. Da die Angler jedoch von den geplanten Maßnahmen im Bereich des ÖPNV betroffen sein werden, kommen wir nicht umhin, uns zu diesen Maßnahmen zu äußern.\r\n\r\nDa wir diesen Ansatz verfolgen, müssten wir dies unseren Mitgliedern noch verkaufen. Das einzige Problem, das wir hier hätten, ist die Tatsache, dass in den neuen Entwürfen von §42a und §42b explizit die „Jagd“ erwähnt wird, aber nicht die „Angelfischerei“. Eine solche Formulierung würde uns nicht nur helfen, die Zustimmung unserer Mitglieder sicherzustellen, sondern auch die vielen Anfragen, die wir alle paar Wochen zu diesem Thema erhalten, eindeutig zu beantworten.\r\nDa dies ein Thema bei der öffentlichen Anhörung am kommenden Montag sein wird, in der Sie Stellvertretendes Mitglied sind, möchte ich diesen einfachen Zusatz zu dem entsprechenden Absatz vorschlagen. Es würde viel dazu beitragen, dass unsere Mitglieder mit dem neuen Gesetz zufrieden wäre und dass unsere Mitglieder auch in Zukunft ein hohes Maß an Klarheit haben.\r\n\r\nIch stehe Ihnen jederzeit für ein Gespräch zu diesem Thema zur Verfügung, entweder per Telefon oder per E-Mail.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nMark Glynn\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"},{"code":"RG_BT_ORGANS","de":"Organe","en":"Organs"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-09-19"}]},{"statementNumber":"SG2505220015","regulatoryProjectNumber":"RV0016496","regulatoryProjectTitle":"Sicherung des Zugangs für die Angelfischerei im Rahmen der Novellierung des Waldgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e7/ed/524466/Stellungnahme-Gutachten-SG2505220015.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Kuratorium Sport und Natur e.V.\r\nAnni-Albers-Str 7, 80807 München\r\n\r\nBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft\r\nReferat 513\r\nNationale Waldpolitik\r\n\r\nPer Mail an: 513@bmel.bund.de\r\nDatum: 29.11.2024\r\n\r\nStellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes, Beitrag zum künftigen Diskurs\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nihrer Bitte um Stellungnahme zu dem Referentenentwurf kommen wir nach mit einem bitteren Beigeschmack angesichts der zahlreichen Sitzungen, Diskussionen, Vorschläge, Entwürfe zur Novellierung in ihren Vor- und Zwischenstadien. \r\n\r\nWir bedauern sehr, dass nach nunmehr fast 50jähriger Geltungsdauer des Bundeswaldgesetzes die Chance nicht genutzt wurde, das Gesetz insgesamt zu novellieren und an die seitherigen Veränderungen und voraussehbaren Entwicklungen anzupassen, es zu vereinfachen und für ganz Deutschland zu vereinheitlichen und es für jedermann verständlich auszudrücken. Das hätte im allseitigen Interesse gelegen – von Klima- und Naturschutz, von Waldbesitz und Jagd sowie von Erholung und Sport und damit der allgemeinen Gesundheit. \r\n\r\nDie zuletzt vorgelegte „kleine“ Lösung mit Änderung und Einfügung einzelner Vorschriften hat unsere Erwartungen nicht erfüllt, die wir als Mitglied der Bundesplattform Wald, Sport, Erholung, Gesundheit (WaSEG) mit entwickelt und in ihren „Impulsen und Empfehlungen“ in der Fassung vom Juni 2023 übernommen haben und die auch weiterhin unsere wesentlichen Ziele und Wünsche an die Gesetzgeber in Bund und Ländern wiedergeben.\r\n\r\n Besonders hervorzuheben ist daraus „Das Betreten umfasst grundsätzlich alle Bewegungsformen am Boden ohne Motorantrieb\r\n…. Umfasst ist auch …. das Reiten und das Fahren mit Gespannen und mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern ...“\r\n\r\nDie Länder verstehen in ihren Landesgesetzen unter dem Betreten im Sinne des § 14 sehr Unterschiedliches. Das reicht von „ähnliche Betätigungen“, „Befahren“, „individuelle Ausübung von Sportarten“, „Klettern“, „Reiten“, „Schlittenfahren“, „Spiele“ bis „Wintersport“. Weitere spezielle und mittlerweile etablierte Formen sind nicht genannt, beispielsweise Schneeschuhgehen und Geocaching. Es besteht der dringende Bedarf für eine einheitliche länderübergreifende Regelung.\r\n\r\nIn der Gesetzesbegründung des Referentenentwurfs zu Nr. 11 zu Buchstabe b ist im Zusammenhang\r\nmit der neuen Haftungsfreistellung für Waldbesitzer bereits zum Ausdruck gebracht, dass diese Freistellung „gilt …. insbesondere auch für … unterschiedliche Bewegungsarten (z. B. Radfahren oder Reiten) …“.\r\nDie WaSEG hat eine einheitliche Regelung zur Aufnahme in den Gesetzestext des § 14 empfohlen, um das sachlich nicht erklärbare und alle Beteiligten irritierende Durcheinander über die Ländergrenzen hinweg zu beenden und Rechtssicherheit zu schaffen.\r\n\r\nÜber die Impulse und Empfehlungen der WaSEG hinaus richten wir an Bund und Länder folgende dringende Bitten:\r\n\r\n Das Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung darf nicht angetastet werden. Zur Absicherung ist es im BWaldG analog zu § 59 Absatz 1 BNatSchG als Allgemeiner Grundsatz auszuweisen - wie schon in § 14 Absatz 1 des offiziellen Referentenentwurfs.\r\n\r\n Das Problem der entgeltlich geführten oder begleiteten Touren, insbesondere Kletter-, Berg-, Ski-, Wander-, Fahrrad- oder Reittouren, muss in praktikabler Weise gelöst werden.\r\n\r\nBegründung zu den Tourenführungen und -begleitungen: \r\nErholung soll der Ruhe, der Gesundheit und dem Wohlbefinden dienen, verbunden mit Naturerlebnis und -bildung. Sie soll nicht von Stress und Unfallgefahren belastet sein, beispielsweise durch Verirren in Berggelände, Engstellen an Steilhängen, Lawinen, fehlerhafte Zeiteinteilung, Baumfällung. Des Weiteren sollen und wollen Erholungsuchende sich pflichtgemäß natur- und gemeinverträglich verhalten, beispielsweise geschützte Tiere oder Jagdwild nicht stören, Biotope umgehen, Kontakt mit Weidevieh vermeiden, Baumfällarbeiten nicht behindern.\r\n\r\nDeshalb sollte der Gesetzgeber ermöglichen, dass auch gewerblich und fachkundig geführte\r\noder begleitete Touren zulässig sind. Weil diese im allseitigen Interesse der Erholungssuchenden selbst, der Naturschützer, der Waldeigentümer, Forstarbeiter, Landwirte, Jäger und letztlich auch der Rettungsorganisationen liegen. Sie bringen einen Mehrwert insbesondere an Naturschutz und Sicherheit.\r\n\r\nWährend die Tourenteilnehmer sich erholen wollen, ist der Tourenführer oder Begleiter - außer bei Vereinstouren - in der Regel für Entgelt tätig, müsste also bei strenger Auslegung des Erholungszwecks zu seiner rechtlichen Absicherung von allen Eigentümern der durchquerten Grundstücke eine Erlaubnis einholen. Würde dies gefordert und durchgesetzt, gäbe es - abgesehen von den Vereinstouren - keine geführten oder begleiteten Touren. Ein Teil der Erholungsuchenden wäre dann ohne Anleitung unterwegs, ggf. mit erheblichen Folgen. Das Risiko für Unfälle mit Verletzungs- und Todesfolgen, Schädigung geschützter Tiere und Pflanzen, Verbissschäden durch Jagdwild, Mehrbelastung der meist ehrenamtlichen Retter, Haftungsprobleme und eine Vielzahl an Konflikten würde steigen.\r\nBei Abwägung dieser Folgen mit dem rechtlichen Grundsatz, dass das Betreten nach § 14 Absatz 1 ausschließlich für Erholung unentgeltlich und erlaubnisfrei ist, wäre das Festhalten am Grundsatz für diesen Sonderfall übermäßig. Der Erholungszweck würde in sein Gegenteil verkehrt, wenn die Erholungsuchenden sich mangels kompetenter Führung oder Begleitung verunsichert fühlen und einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt sind – in besonderem Maße bei Teilnahme von Kindern und Jugendlichen.\r\n\r\nDiese Gesetzeslücke, die überdies die Belange von Naturschutz, Jagd, Forst- und Landwirtschaft außer Acht lässt, muss dringend geschlossen werden. Das Betretungsrecht muss auch für Personen gelten, die Touren entgeltlich und fachkundig führen oder begleiten, soweit dies dem Eigentümer zumutbar ist. Die Zumutbarkeit ist beschränkt auf Touren mit einer geringen Teilnehmerzahl, die keine höhere Belastung für das Grundstück erwarten lässt als bei ortsüblicher Frequentierung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nJosef Klenner\r\n-Vorsitzender-"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-29"}]},{"statementNumber":"SG2505220014","regulatoryProjectNumber":"RV0016498","regulatoryProjectTitle":"Die WRRL fachgerecht umsetzen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/71/9d/524468/Stellungnahme-Gutachten-SG2505220014.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz \r\nStellungnahme des Deutschen Angelfischerverband e.V. (DAFV) zum: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates für Zulassungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz\r\n\r\nSehr geehrter Herr Dr. Matthias Klein,\r\nsehr geehrte Frau Dr. Christina Nowak,\r\n\r\nder Deutsche Angelfischerverband e. V. nimmt hiermit die Gelegenheit wahr, als Interessenvertretung seiner etwa 520.000 organisierten Anglerinnen und Angler Stellung zu nehmen. \r\n\r\nNach unserer Einschätzung enthält der Referentenentwurf neue, angelfischereilich und  wasserrechtlich relevante Regelungen, die wir nicht unkommentiert belassen möchten.\r\n\r\n1.\r\nVorbemerkung zu zur Ausgangslage:\r\nDie Zukunft der erneuerbaren Energien in Deutschland beginnt, sich nach dem Willen des Gesetzgebers zu verzweigen. Nicht nur Strom wird durch erneuerbare Methoden erzeugt, sondern jetzt auch die Art und Weise, auf welche unsere Wohnungen und Häuser beheizt werden. Eine konventionelle Wärmepumpe funktioniert dabei, indem sie die umgebende Luft verwendet, um ein Kältemittel zu erhitzen, -das verdampft und kondensiert, wodurch extrem hohe Wärme erzeugt werden kann. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um den umgekehrten Vorgang eines Klimageräts oder Kühlschranks. Eine Fluss-Wärmepumpe funktioniert, indem sie anstatt Luft, Flusswasser verwendet, um das oben genannte Kältemittel zu erhitzen. Der Vorteil der Verwendung von Flusswasser in diesem Prozess liegt darin, dass seine Temperatur im Winter selten unter 5 °C fällt, im Sommer allerdings Temperaturen von bis zu 23 °C erreichen kann.\r\nWieder einmal gibt es trotz der offensichtlichen ökologischen Herausforderungen eine bisher lediglich unzureichende Forschungslage zu diesem Thema.\r\nSo konnte bisher eine Schweizer Forschungsstudie einige wesentliche Umweltprobleme identifizieren, mit denen Pumpenbetreiber konfrontiert sind. Sogenannte „Temperaturplumes“ aus dem Abfluss können über Temperaturschwankungen die Sauerstoffsättigung eines fließenden Flusses beeinflussen. Laut einer Schweizer Forschung würde die Installation einer Flusswärmepumpe eine potenzielle Kühlung oder Erwärmung von +/- 1,5 °C ermöglichen (begrenzt gemäß Schweizers Gesetzgebung). Eine Kühlung, insbesondere während wärmerer Sommermonate, könnte für die umliegende Umwelt potenziell hilfreich sein. Im Winter kann jedoch die Erwärmung des Gewässers aufgrund des Wärmeaustauschs für das darin enthaltene Ökosystem gefährlich sein. Erwähnenswert ist auch, dass während der warmen Sommerperioden die potenzielle Wärmeabgabe an einen Fluss verringert ist, was bedeutet, dass die Wärmepumpe zur weiteren Erwärmung des Wassers beitragen kann. Die hier genannten Beispiele sind die Störung der Fischlaichplätze und durch die unerwünschte Bildung eines Biofilms. Dieses „Biofouling“ kann innerhalb des Temperaturplumes auftreten, der von der Wärmepumpe zurück in den Fluss abgegeben wird. Entlang dieses Bereiches hätte der Fluss eine höhere Temperatur, was sich potenziell auf die Artenvielfalt von Fischen, Flussmuscheln und Zooplankton in diesem Bereich des Flusses auswirken wird.*1\r\nEin weiteres Problem, das mit der thermischen Ableitung einer Anlage verbunden ist, ist die mögliche Erwärmung des Wassers während zunehmend warmer Sommerwetter. Viele Wärmepumpen haben auch eine Kühlungsfunktion, die theoretisch von einer Großpumpe für öffentliche Zwecke umgesetzt werden könnte (z. B. zur Kühlung von Rechenzentren). Diese Kühlung würde zu einer warmen anstelle einer kalten thermischen Ableitung führen und dazu beitragen, die Wassertemperatur des Flusses zu senken. Dies hat das Potenzial, die Häufigkeit von Algenblüten zu erhöhen, die das aquatische Leben um seinen Sauerstoff berauben. Im Winter besteht auch die Möglichkeit, dass Temperaturschwankungen das Laichen der Fische stören könnten. Eine vorgeschlagene Methode zur Kompensation dieses Problems besteht darin, sicherzustellen, dass die thermische Ableitung in Form eines Sprühnebels wieder in den Fluss zurückgeführt wird oder das Wasser über Kühlteiche zurück zum Fluss geschickt wird, um den Wärmeaustausch mit der umgebenden Luft zu maximieren, bevor es wieder in den Fluss gelangt wird. Aus den obigen Punkten geht hervor, dass Flusswärmepumpen als neue Technologie aufgrund der Vielzahl offener Fragen längere und intensivere Forschung erfordern. Eine Frage wäre demnach, ob die thermische Diffusion an einem Punkt oder an verschiedenen Punkten entlang eines Flusses stattfinden kann. Können Flüsse die Wärme effektiv aufnehmen oder können sie einen kälteren Abfluss ausreichend erwärmen? Welcher Flußbereich wird vom Abfluss betroffen sein? Dies sind alles Fragen, die beantwortet werden müssen, bevor eine risikofreie Implementierung von Flusswärmepumpen erfolgen kann.\r\nWir betrachten daher insbesondere die Installation von Flusswärmepumpen daher kritisch. Gleichzeitig sehen wir die dringende Notwendigkeit weiterer Forschung über deren Auswirkung auf die umgebenden Ökosysteme.\r\n\r\n2. Anmerkungen zum Referentenentwurf\r\nNach dem Willen des Gesetzgebers dient der Referentenentwurf dazu, die Vorgaben aus der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments umzusetzen. Diese Umsetzung soll 1:1 den europarechtlichen Vorgaben entsprechen. Das Gesetz ist erforderlich, um die Vorgaben der geänderten Richtlinie (EU) 2018/2001 in der durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 geänderten Fassung im WHG umzusetzen und bestehende Regelungen richtlinienkonform anzupassen.\r\nDemgegenüber kommen wir bei unserer Beurteilung zu dem Ergebnis, dass der Referentenentwurf bisher keine rechtssichere Umsetzung gestaltet und insbesondere die beabsichtigte unvollständige Umsetzung zu deutlicher Rechtsunsicherheit führt.\r\nNach der RICHTLINIE (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023, dort in Artikel 16a Abs. 6 finden sich Inhalte zum Genehmigungsverfahren für Projekte in Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie.\r\nDie Richtlinie sieht dabei folgendes vor:\r\n(6) Im Genehmigungsverfahren gemäß den Absätzen 1 und 2 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass das Ausbleiben einer Antwort der zuständigen Behörden innerhalb der festgelegten Frist dazu führt, dass die spezifischen zwischengeschalteten Verwaltungsschritte als genehmigt gelten, es sei denn, das gegenständliche Projekt im Bereich der erneuerbaren Energie unterliegt einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Absatz 5 oder der Grundsatz der stillschweigenden Zustimmung der Verwaltung ist in der nationalen Rechtsordnung des betreffenden Mitgliedstaats nicht vorgesehen. Dieser Absatz gilt nicht für die abschließenden Entscheidungen über das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens, die ausdrücklich ergehen müssen. Alle Entscheidungen werden öffentlich zugänglich gemacht.\r\nDemgegenüber findet sich in dem nunmehr vorgelegten Referentenentwurf keinerlei rechtsverbindliche Regelung dahingehend, welche rechtlichen Folgen sich ergeben, wenn die Behörden im beschleunigten Verfahren die gesetzlichen Fristen nicht einhalten. Dies führt zu Rechtsunsicherheit und führt als vermutliche weitere Folge zu einem deutlichen Anstieg verwaltungsgerichtlicher Klagen insbesondere im Bereich der Untätigkeitsklagen.\r\nAls weiterer Gesichtspunkt ist bedauerlicherweise festzustellen, dass entgegen der Sichtweise des europäischen Gesetzgebers der Bundesgesetzgeber sich in seinem Entwurf mit einem Vorrang einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht einmal erkennbar auseinandersetzt. Der dringend gebotene Vorrang einer Umweltverträglichkeitsprüfung gegenüber derartigen beschleunigten Verfahren ist zwingend zu beachten, zumal in diesem Bereich bisher erst völlig unzureichende Erkenntnisgrundlagen vorliegen.\r\n\r\nWir würden uns freuen, wenn unsere Anmerkungen den weiteren Bearbeitungsnormen zielführend bereichern und stehen für Rückfragen zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAlexander Seggelke\r\n(Geschäftsführer)\r\n\r\nDer DEUTSCHE ANGELFISCHERVERBAND e.V. (DAFV)\r\nDer Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 25 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen insgesamt rund 520.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.\r\nText: © DEUTSCHER ANGELFISCHERVERBAND e.V. 2024\r\n\r\nQuellen:\r\n1.\r\nGaudard, A., Wüest, A., Schmid, M. (2019) Using lakes and rivers for extraction and disposal of heat: Estimate of regional potentials. Renewable Energy 134, 330-342"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-08-05"}]},{"statementNumber":"SG2603240030","regulatoryProjectNumber":"RV0016498","regulatoryProjectTitle":"Die WRRL fachgerecht umsetzen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f8/1e/710223/Stellungnahme-Gutachten-SG2603240030.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Sehr geehrter Herr Bundesminister Schneider,\r\n\r\nwir wenden uns gemeinsam als Angelfischerverband, Gewerkschaft, Wasserwirtschaft und Umweltverbände an Sie mit der Bitte, sich auf europäischer Ebene für die Beibehaltung einer starken Gesetzgebung im Gewässerschutz einzusetzen.\r\nDie von der Europäischen Kommission geplante Aufweichung der Wasserrahmenrichtlinie gemäß des RESourceEU-Aktionsplans bereitet uns große Sorgen. Wir sind überzeugt, dass diese Deregulierung die Gefahr in sich trägt, Gewässerschutzanforderungen und Ressourcensicherung der EU in Gänze zu schwächen.\r\n\r\nDie Europäische Wasserresilienzstrategie sieht die konsequente Umsetzung der bestehenden Richtlinien zum Gewässerschutz vor. Der EU-Umweltrat bekräftigte dies letztes Jahr in seinen Schlussfolgerungen ausdrücklich und unterstrich, dass der in bestehenden Rechtsvorschriften wie der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehene gute Wasserzustand in Bezug auf Güte und Menge in Europa erreicht werden muss. Eine Aufweichung der Wasserrahmenrichtlinie unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus stünde diesem Ziel diametral entgegen.\r\nIn Deutschland hat die nationale Wasserstrategie das Ziel, bis 2050 den Schutz der natürlichen Wasserressourcen und den nachhaltigen Umgang mit Wasser zum Wohle von Mensch und Umwelt zu verwirklichen. Eine Schwächung der Wasserrahmenrichtlinie würde dieses Ziel konterkarieren. Investitionen in den Schutz von Gewässerökosystemen, die Sicherstellung von Grundwasserneubildung, die Stärkung des naturnahen Wasserrückhaltes sowie Gewährleistung und der Ausbau einer resilienten Wasserinfrastruktur sind zentral für die Klimaresilienz und Standortpolitik. Hierzu trägt die Wasserrahmenrichtlinie mit verlässlichen Zielen und klaren Genehmigungsmaßstäben bei.\r\nJede weitere Abschwächung des in der Wasserrahmenrichtlinie verankerten Verschlechterungsverbots würde die Sicherung unserer Trinkwasserressourcen gefährden und darüber hinaus genau jene Unternehmen benachteiligen, die bereits jetzt in gewässer- und umweltverträgliche Prozesse, Wassereffizienz und Kreislaufführung investieren. Stattdessen würden externe Kosten auf Kommunen und Verbraucher*innen abgewälzt. Dies würde dem Verursacherprinzip widersprechen, zudem sich auch der Koalitionsvertrag bekennt.\r\n\r\nAuch der Fitness-Check zur Wassergesetzgebung der EU-Kommission bescheinigte 2019, dass die EU-Richtlinien zum Wasser weiterhin zweckmäßig sind, aber Defizite bei der Umsetzung der gemeinsam beschlossenen Regeln bestehen. Gleichzeitig erwartet laut Eurobarometer auch die Bevölkerung mehr Schutz: Die öffentliche Resonanz gegen die fortschreitende Deregulierung unserer Umweltgesetze mit bisher fast 350.000 Unterschriften in der EU-weiten Petition #HandsOffNature eines Bündnisses von Umweltverbänden unterstreicht die Sensibilität des Dossiers.\r\nVor diesem Hintergrund ersuchen wir Sie nachdrücklich, sich im Umweltministerrat klar gegen jede Öffnung oder Revision der Wasserrahmenrichtlinie zu positionieren und hierfür aktiv eine Allianz der Mitgliedstaaten zu bilden. Die Priorität muss auf Um- und Durchsetzung der bestehenden Wassergesetze und einer klimarelevanten Ausprägung einer umfassenden Wasserresilienzstrategie liegen.\r\n\r\nWir würden uns freuen, Ihnen unsere Beweggründe in einem persönlichen Gespräch zu erläutern.\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAöW– BDEW – BUND – DAFV – DUH – DNR – NABU – ver.di – WWF Deutschland\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-03-16"}]},{"statementNumber":"SG2603230025","regulatoryProjectNumber":"RV0023170","regulatoryProjectTitle":"EU-Kommission Entwurf für Bleiverbot","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5d/2c/710102/Stellungnahme-Gutachten-SG2603230025.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\n EU-Kommission veröffentlicht Entwurf für Bleiverbot \r\n\r\nBereits 2019 beauftragte die EU-Kommission die European Chemicals Agency (ECHA) mit der Vorbereitung eines Dossiers bezüglich der Verwendung von Blei bei der Jagd und der Angelfischerei. Am 24. März 2021 wurde das Dossier veröffentlicht, woraufhin am 27. Februar 2021 zwei weitere Stellungnahmen des ECHA-Komitees für Risikobeurteilung (RAC) und des Komitees für Sozioökonomische Analysen (SEAC) folgten. Basierend auf diesen Dokumenten und unter Einbezug des öffentlichen Konsultationsprozesses im Jahr 2021, zu dem auch der DAFV beigetragen hat, hat die EU-Kommission am 20. Februar 2025 ihren Entwurf veröffentlicht. \r\nDen aktuellen Entwurf der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemischen Stoffen in Bezug auf Blei in Munition und Fischereigeräten“ könnt ihr hier1 nachlesen (in Englisch). Weiter Details zu den Restriktionen sind im ANNEX2 definiert.\r\n\r\nHintergrund: Die Bewertung der ECHA \r\nDas Dossier der ECHA kommt zu dem Schluss, dass Blei in Munition und Fischereigeräten eine Gefahr für die Umwelt und den Menschen darstellt. Aufgenommenes Blei aus Munition und bei der Angelfischerei kann nicht nur bei Vögeln zu Vergiftungserscheinungen und Tod führen. Darüber hinaus besteht eine Gefahr für Trink- und Grundwasser durch eine erhöhte Blei-Belastung. Durch den Konsum von damit kontaminiertem Fleisch, aber auch durch die eigene Herstellung von Angelgeräten oder Zubehör mit oder aus Blei entstehen Gesundheitsrisiken, insbesondere für Kinder unter 7 Jahren. \r\nDie ECHA hat Modellierungen durchgeführt, die zeigen, dass ohne Restriktionen innerhalb der nächsten 20 Jahre 876.000 Tonnen Blei in die Umwelt gelangen würden. Durch die Einführung der geplanten Restriktionen könnte diese spezielle Emission in die Umwelt um 72 % reduziert werden. \r\nFür Angler relevante Restriktionen im Kommissionsentwurf \r\n•\tDie Verordnung ist verpflichtend und ist direkt anwendbar \r\n•\tDie Verordnung tritt 20 Tage nach erscheinen im Official Journal of the European Union in Kraft \r\n•\tAls Übergangsphase für die Verwendung von Blei wird eine Zeitspanne von drei Jahren (leichter 50g) bzw. 5 Jahren (schwerer 50g) vorgeschlagen \r\n•\tDas Verkaufsverbot und die Verwendung von Bleidraht und Montagen, bei denen das Blei zwangsläufig im Gewässer verbleibt (z.B. Abrissblei) soll 6 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung gelten \r\n•\tAngelgeräte mit einem Bleianteil (über 1% des Gewichts) dürfen am Gewässer nicht mitgeführt werden \r\n•\tAngelgeräte mit einem Bleianteil mit weniger als 1% des Gewichts sind vom Verbot ausgenommen \r\n•\tBleischrot mit einem Stückgewicht von 0.06g und darunter ist vom Verbot ausgenommen, muss aber in kindersicherer Verpackung verkauft werden \r\n•\tFür Köder mit Kupferlegierung, sollte eine Bleikonzentration von weniger als 3 % des Gewichts zulässig sein. Damit soll vermieden werden, dass die technische Umstellung von Herstellungsprozessen zu einem starken Anstieg der Produktionskosten führt. Diese Ausnahmeregelung ist notwendig, um die weitere Produktion von Kupfer- und Messingködern zu gewährleisten, die die gängigsten Alternativen zu Bleiködern sind. \r\n•\tWenn zugelassene Produkte Blei enthalten, muss das auf der Packung ausgewiesen sein \r\n•\tNationale Restriktionen dürfen strenger sein als die Vorgaben der EU \r\n\r\nEinschätzung des Deutschen Angelfischerverbands (DAFV) zum drohenden Blei-Verbot in der Angelfischerei\r\n\r\nDer Deutsche Angelfischerverband (DAFV) nimmt die Diskussion um ein Blei-Verbot in der Angelfischerei ernst und stellt seine Perspektive zu diesem Thema offen und transparent dar. Während derzeit keine eindeutigen wissenschaftlichen Belege vorliegen, dass Blei aus der Angelfischerei eine signifikante Umweltbelastung darstellt, ist es dennoch wichtig, sich an der Diskussion konstruktiv zu beteiligen und diese weiterzuführen. Anders als in der Jagd, wo Blei in den Körper von Tieren gelangt, gelangt es bei der Angelfischerei nicht direkt in den Nahrungskreislauf von Fischen. Auch messbare erhöhte Bleikonzentrationen in Gewässern, die nachweislich durch die Angelfischerei verursacht wurden, liegen nicht vor.\r\nTrotz dieser fehlenden wissenschaftlichen Nachweise zeigt sich der DAFV offen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.\r\nDie Einschränkung bzw. das Verbot zum Einbringen von Blei in die Gewässer kann eine sinnvolle Maßnahme zum Schutz unserer Gewässer und der Umwelt darstellen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein solches Verbot ist nur dann erfolgreich, wenn die Industrie zeitgleich umweltfreundliche und zugleich kostengünstige Alternativen entwickelt, die den Anglern auch zeitnah zur Verfügung stehen.\r\nZudem muss es ausreichend Zeit für eine Übergangsphasen geben, damit die Betroffenen – von der Industrie bis hin zu den Anglern – die Möglichkeit haben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Die vorgeschlagenen Übergangsfristen von drei bzw. fünf Jahren sehen wir deshalb als zu kurz an.\r\nEs ist entscheidend, dass alternative Produkte nicht nur ökologische Vorteile bieten, sondern auch praktisch und wirtschaftlich für die Angler geeignet sind.\r\nEin zu schnelles Umsetzen der Verordnung und daraus resultierende Verbotstatbestände könnten die Akzeptanz der Verordnung in der Breite in Frage stellen. Daher setzt der DAFV auf einen durchdachten, abgestimmten und schrittweisen Übergangsprozess ein, der auf das Anforderungen der Angler und die Innovationen der Industrie aufbaut.\r\nDer DAFV sieht dringend die Notwendigkeit einer gemeinsamen Anstrengung aller Akteure, um die Entwicklung und Verbreitung von Alternativen voranzutreiben und die Angler über die neuen Möglichkeiten aufzuklären. Es sollte genügend Zeit eingeräumt werden, damit sich alle Beteiligten auf ein mögliches Verbot vorbereiten können.\r\nWir sind überzeugt, dass eine umweltfreundliche Veränderung im Umgang mit Blei nicht nur die Angelfischerei nachhaltig verbessern kann, sondern auch zur Bewahrung unserer Gewässer und natürlichen Ressourcen beiträgt. Die Angelfischerei sollte weiterhin als eine „High Value, Low Impact“-Aktivität gesehen werden – mit hohem Nutzen und minimalem schädlichen Einfluss auf die Umwelt. In dieser Veränderung sehen wir eine Chance für den langfristigen Erfolg der Angelfischerei in Einklang mit einem respektvollen Umgang mit der Natur.\r\nMit 6,54 Millionen praktizierenden Anglern in Deutschland, hat Angeln, neben den ökologischen Aspekten, auch bedeutende sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen.\r\nDie wichtigsten Forderungen des DAFV für den weiteren Entscheidungsprozess sind:\r\n• Übergangsphasen, die den Anglern und der Industrie ausreichend Zeit zur Anpassung bieten.\r\n• Die Förderung und Weiterentwicklung von Alternativprodukten, die sowohl umweltfreundlich als auch praktisch und wirtschaftlich sind.\r\n• Die Fortführung wissenschaftlicher Forschung, um fundierte Daten zur Umweltwirkung bei der Nutzung von Blei beim Angeln zu erhalten.\r\n• Die Bekämpfung von Gewässerverschmutzung, insbesondere Blei aus anderen Quellen, die ebenfalls zu Umweltbelastungen führen.\r\nWir sehen in dieser Herausforderung auch eine Chance: Die Angelfischerei kann sich weiterentwickeln und dabei gleichzeitig einen Beitrag zum gesellschaftlich verstandenen Umweltschutz leisten. Ein Umdenken in Bezug auf den Einsatz von Blei könnte langfristig sowohl der Angelfischerei als auch der Umwelt zugutekommen. Dabei ist uns bewusst, dass Fortschritt immer auch Veränderung bedeutet – und jede Veränderung birgt auch Chancen für alle Beteiligten.\r\nAusführliche Hintergrundinformationen über die Verwendung von Blei beim Angeln finden sie auf der Webseite des DAFV.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-13"}]},{"statementNumber":"SG2603240005","regulatoryProjectNumber":"RV0023171","regulatoryProjectTitle":"Verordnung zur Neuregelung von Vorschriften in der Sportschifffahrt und zur Änderung von Vorschriften im Schifffahrtsrecht","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/7c/e4/710104/Stellungnahme-Gutachten-SG2603240005.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme des Deutschen Angelfischerverbands (DAFV e.V.) zum Referentenentwurf der Sportschifffahrtsverordnung\r\n\r\nWir bedanken uns für die Möglichkeit uns auch unaufgefordert zum Referentenentwurf einbringen zu können. Als bundesweiter Dachverband der deutschen Angelfischer nehmen wir nachfolgend zu dem vorgelegten Entwurf Stellung:\r\n\r\nZusammenfassung der Kernpunkte\r\nPositiv hervorzuhebende Aspekte:\r\n•\tGleichbehandlung von Motorarten: Die Abschaffung der Unterscheidung zwischen Verbrennermotoren und Elektromotoren ist ein zeitgemäßer Schritt, der die Praxis für Angler und Bootsführer vereinfacht.\r\n\r\n•\tZusammenführung von Regelwerken: Die Konsolidierung verschiedener Vorschriften in einer einheitlichen Verordnung wird grundsätzlich begrüßt. Dies schafft mehr Übersichtlichkeit und erleichtert die Rechtsanwendung für Freizeitnutzer und gewerbliche Anbieter.\r\nKritische Punkte:\r\n•\tRechtsunsicherheit durch Umstellung auf Verbandsscheine: Die geplante Ablösung des amtlichen Sportbootführerscheins durch einen Befähigungsnachweis der Verbände birgt erhebliche Risiken. Sollte ein Verband die staatliche Anerkennung verlieren, entsteht für Inhaber dieser Scheine eine unklare Rechtslage.\r\n•\tWiderspruch zur Entbürokratisierung: Der Entwurf betont die Entbürokratisierung, gleichzeitig wird durch die zuvor beschlossene und in Umsetzung befindende Einführung des Kleinschifferzeugnisses für gewerbliche Tätigkeiten eine zusätzliche Qualifikation verpflichtend. Dies bedeutet mehr Prüfungen, höhere Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand.\r\nDie geplante Neuregelung der Sportschifffahrt verfolgt das Ziel, Bürokratie abzubauen und die Rechtslage zu vereinheitlichen. Diese Zielsetzung ist grundsätzlich zu begrüßen, insbesondere die Abschaffung der Unterscheidung zwischen Verbrennermotoren und Elektromotoren sowie die Zusammenführung verschiedener Vorschriften in einer einheitlichen Verordnung. Jedoch sehen wir als Deutscher Angelfischerverband erhebliche Herausforderungen in der praktischen Umsetzung, die den erklärten Zielen widersprechen.\r\n\r\nErstens besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit durch die geplante Umstellung vom amtlichen Sportbootführerschein auf den Verbandsschein. Während der amtliche Führerschein eine hoheitliche Aufgabe darstellt und damit eine dauerhafte Gültigkeit und Qualität garantiert, ist die Anerkennung der Verbandsscheine befristet und widerruflich. Dies bedeutet insbesondere, dass Angler, die gewerblich tätig sind – etwa als Angelguides – im Falle eines Anerkennungsverlustes des prüfenden Verbandes vor existenziellen Problemen stehen könnten. Die Gefahr einer solchen Situation ist nicht nur theoretisch, sondern praktisch relevant, da die Anerkennung an Qualitätskontrollen und Prüfungsordnungen gekoppelt ist. Wir fordern daher eine klare gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass einmal erworbene Befähigungsnachweise dauerhaft gültig bleiben, unabhängig von der Anerkennung des ausstellenden Verbandes.\r\nZweitens ist die aktuell laufende Einführung des Kleinschifferzeugnisses ein deutlicher Widerspruch zur erklärten Entbürokratisierung. Für gewerbliche Tätigkeiten wie Angelguiding, Fahrschulbetrieb oder Vereinstraining wird künftig eine zusätzliche Qualifikation erforderlich, die mit weiteren Prüfungen, medizinischen Tauglichkeitsnachweisen und Kosten verbunden ist. Diese Regelung belastet nicht nur die Anbieter, sondern gefährdet auch die Angebotsvielfalt im Angeltourismus und die Nachwuchsförderung in Vereinen. Die Einführung des Kleinschifferzeugnisses basiert auf Sicherheitsargumenten, für die bislang keine belastbaren Unfallstatistiken vorliegen. Wir sehen hierin eine Verstärkung der Bürokratie, die den Zugang zu gewerblichen Tätigkeiten unnötig erschwert und fordern eine Überprüfung dieser Pflicht sowie die Entwicklung praxisgerechter Alternativen oder Ausnahmereglungen im Bereich des Guidings, im Rahmen von ehrenamtlich tätigen Personen bei denen es nicht vorrangig um den Personen- und Gütertransport geht. Insbesondere unter Berücksichtigung des Gutachtens „Untersuchungen zu Sportbooten und Grenzen einer\r\nSportbootführerscheinpflicht“ (FuE-Abschlussbericht B3953.04.04.70023), welches zu dem Schluss kommt, dass bisherige schwere Unfälle zum einen extrem selten stattfanden und nicht auf fehlende Qualifikatioenn zurückzuführen sind, sehen wir hier noch Verbesserungspotential.\r\nZusammenfassend begrüßen wir die Ansätze zur Modernisierung und Vereinheitlichung der Sportschifffahrtsverordnung, sehen jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf in Bezug auf Rechtssicherheit und Bürokratiebelastung. Unsere Forderungen sind: dauerhafte Gültigkeit von Befähigungsnachweisen, kritische Überprüfung der Kleinschifferzeugnis-Pflicht und Umsetzung digitaler Lösungen zur Entlastung aller Beteiligten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\ni.A.\r\nAlexander Seggelke\r\nGeschäftsführer\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Verkehr (BMV)","shortTitle":"BMV","url":"https://bmdv.bund.de/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-14"}]},{"statementNumber":"SG2603240007","regulatoryProjectNumber":"RV0023172","regulatoryProjectTitle":"Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1991 ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f4/76/710106/Stellungnahme-Gutachten-SG2603240007.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":" Stellungnahme des Deutschen Angelfischerverbandes e. V. (DAFV) zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Durchführung der EU-Wiederherstellungsverordnung- (DurchführungsG W-VO)\r\n\r\nSehr geehrter *Name unkenntlich gemacht,\r\nder Deutsche Angelfischerverband e. V. (DAFV) bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMUV. Der DAFV vertritt die Interessen von über 500.000 Anglerinnen und Anglern und ist als anerkannter Naturschutzverband ein wesentlicher Akteur bei Gewässerschutz, Hege und Renaturierung.\r\nWir begrüßen die Ziele der EU-Wiederherstellungsverordnung (EU) 2024/1991, geschädigte Ökosysteme zu renaturieren.\r\n\r\n 1. Fehlende Verankerung der Einzelfallprüfung \r\nDer Entwurf verweist in § 7b auf die Erstellung eines nationalen Wiederherstellungsplans, bleibt jedoch vage, wie bestehende Nutzungsformen bewertet werden. Die EU-Verordnung und die Kommissionsleitlinien fordern ausdrücklich Einzelfallprüfungen und schließen pauschale Verbote aus. \r\nSchlussfolgerung: \r\nEin klarer Passus, der pauschale Angelverbote ausschließt und eine wissenschaftlich fundierte Einzelfallprüfung vorschreibt, muss aufgenommen werden.\r\n\r\n 2. Wissenschaftliche Fakten widerlegen pauschale Verbote \r\nDie aktuelle Forschung zeigt eindeutig: Die Angelfischerei ist keine pauschale Bedrohung für die Biodiversität. Folgende Punkte sind belegt: \r\n\t\r\nArtenreichtum in bewirtschafteten Seen: \r\nAnglerisch bewirtschaftete Gewässer sind ökologisch gleichwertig zu unbewirtschafteten – in Bezug auf Fische sogar artenreicher (Nikolaus et al. 2020, 2022). \r\n\r\n-\tKeine erhöhte Störwirkung: \r\nAngler verursachen nicht mehr Störungen als andere Naturfreizeitnutzer (Schafft et al. 2021). Einseitige Restriktionen sind daher ökologisch unbegründet. \r\n\r\n-\tHohe Eigeninitiative im Naturschutz: \r\nAngler schaffen freiwillig Schutz- und Rückzugsräume, insbesondere wenn Eigenverantwortung gegeben ist. (Shephard et al. 2024). Bürokratische Überregulierung mindert diesen Effekt. \r\n\r\n-\tKeine negativen Effekte auf Vogelpopulationen: \r\nStudien belegen, dass Angler keinen pauschalen Einfluss auf Vögel haben (Schafft et al. 2021). \r\n\r\n-\tFreizeitnutzung marginal gegenüber anderen Belastungen:  \r\nHaupttreiber des Biodiversitätsverlusts sind Klimawandel, Habitatzerstörung und Nährstoffeinträge – nicht die Freizeitfischerei (Schafft et al. 2024). \r\n\r\n-\tSchutzzonen müssen die wahren Ursachen adressieren: \r\nSchutzgebiete sind nur dann wirksam, wenn alle Belastungen behandelt werden. Angelverbote lösen kein Nährstoff- oder Klimaproblem. \r\n\r\nSchlussfolgerung: \r\nPauschale Verbote sind wissenschaftlich nicht begründbar.\r\n3. Fehlende Beteiligung relevanter Akteure \r\nDie §§ 7a–7c sehen keine verpflichtende Einbindung der Angelfischerei bei der Planung, Überwachung und Berichterstattung vor. \r\nSchlussfolgerung: \r\nDer DAFV ist als größter Nutzerverband der Binnen- und Küstengewässer in den Planungsprozess einzubeziehen.\r\n\r\n4. Nutzung von Citizen Science für Monitoring\r\nAngler leisten durch Projekte wie „FLOW“ und die Kampagne „Gewässer-Verbesserer“ bereits wertvolle Beiträge zur Datenerhebung. Der Entwurf verpasst diese Chance.\r\nSchlussforderung:\r\nIn Verbänden organisierte Angelfischer sollten in das Monitoring gemäß § 7c integriert werden.\r\n\r\nFazit \r\nDer DAFV fordert: \r\nVerbindliche Einzelfallprüfungen statt pauschaler Verbote, Einbindung der Angelfischerei in Planung und Monitoring und eine Nutzung des Potenzials von Citizen Science \r\nDieser Referentenentwurf ignoriert den aktuellen Stand der Wissenschaft. Er gefährdet damit die gesellschaftliche Akzeptanz und den praktischen Vollzug. Wir stehen hierzu für eine partnerschaftliche Umsetzung bereit. \r\nMit freundlichen Grüßen\r\n*Name unkenntlich gemacht\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-29"}]},{"statementNumber":"SG2603240024","regulatoryProjectNumber":"RV0023173","regulatoryProjectTitle":" Kritik des DAFV an der Antrag des Landes NRW auf Änderung des WHG","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a4/82/710108/Stellungnahme-Gutachten-SG2603240024.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Antrag des Landes NRW auf Änderung des WHG passiert den Bundesrat\r\n\r\nAm vergangenen Freitag (26.09.2025) hat der Bundesrat die oben genannten Antrag verabschiedet. Damit setzt sich eine Initiative Nordrhein-Westfalens durch, die die Umweltauflagen für schwimmende Photovoltaikanlagen (Floating-PV, FPV) deutlich lockert. Besonders auffällig: Drei Bundesratsausschüsse – der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Aus-schuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) sowie der Wirtschaftsausschuss (Wi) – hatten in ihren Empfehlungen eine wesentlich ausgewogenere Lösung vorgeschlagen, die aus Sicht der Angelfischerei und des Gewässerschutzes tragfähiger gewesen wäre. Dennoch setzte sich leider die ursprüngliche, weniger restriktive Fassung durch.\r\nHintergrund und Ziele\r\nBereits in den Jahren der Ampelkoalition war FPV ein wichtiges Thema für den DAFV.\r\nDie Initiative Nordrhein-Westfalens zielt darauf ab, den Ausbau schwimmender Photovoltaikanlagen zu erleichtern und die Energiewende durch die sogenannte „Doppelnutzung“ von Gewässerflächen zu beschleunigen. Auf den ersten Blick erscheint dies als pragmatischer Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien. Für den DAFV ist jedoch entscheidend, dass ökologische Risiken nicht ignoriert werden.\r\nWasserflächen sind sensible Lebensräume: Sie bieten Fischbeständen, Vögeln und anderen Wasserorganismen Nahrung, Schutz und Fortpflanzungsmöglichkeiten. Veränderungen der Wasser-oberfläche, des Lichteinfalls oder der Sauerstoffverhältnisse können fatale Auswirkungen haben nicht nur auf die Artenvielfalt, sondern auch auf die Nutzung durch Angler. Der DAFV vertritt die Interessen der Binnen- und Küstengewässernutzenden und setzt sich seit Jahren für einen vorsorgenden Gewässerschutz ein.\r\nWas beinhaltet der Antrag?\r\nDie verabschiedete Drucksache erlaubt unter anderem:\r\n•\tWegfall der verpflichtenden Einzelprüfung, die bisher für jedes Projekt zwingend war,\r\n•\tErhöhung der zulässigen Flächenabdeckung über die bisher erlaubten 15 % hinaus,\r\n•\tReduzierung des verpflichtenden Uferabstands von 40 m auf eine geringere Distanz.\r\nDamit könnten schwimmende Solaranlagen künftig einfacher genehmigt werden, ohne dass die spezifischen ökologischen Bedingungen am Standort ausreichend bewertet werden. Dies wider-spricht dem Vorsorgeprinzip, das in der Wasserrahmenrichtlinie und im Wasserhaushaltsgesetzverankert ist.\r\nBesonders auffällig ist die Ungleichbehandlung im Vergleich zu landgestützten PV-Anlagen. Für An-lagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen gelten weiterhin umfassende Prüf- und Genehmigungsverfahren. Für Projekte auf sensiblen Gewässern, die direkt in aquatische Ökosysteme ein-greifen, sollen diese Hürden nun deutlich niedriger sein – eine Entscheidung, die sowohl fachlich als auch politisch schwer nachvollziehbar ist.\r\nWarum das problematisch ist?\r\nDie ökologischen Folgen großer FPV-Anlagen sind noch nicht umfassend untersucht. Bekannte Risiken umfassen:\r\n•\tAbschattung der Wasseroberfläche, was das Pflanzenwachstum unterdrückt, und die Sauerstoffversorgung reduziert.\r\n•\tVeränderungen der Wasserzirkulation, die Nährstoffverteilung und Temperatur beeinflussen.\r\n•\tBeeinträchtigung von Fischbeständen und Laichplätzen, insbesondere in sensiblen Binnengewässern.\r\n\r\nOhne verpflichtende Einzelprüfung und standortangepasste Vorgaben steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Projekte umgesetzt werden, die die Ökosysteme erheblich belasten. Gleichzeitig könnten teure Renaturierungsmaßnahmen und bereits investierte Ressourcen konterkariert werden.\r\nDer Deutsche Angelfischerverband e.V. warnt nachdrücklich vor den Folgen der neuen Regelungen:\r\nKeine Energiewende auf Kosten der Gewässerökologie: Ökologische Risiken müssen weiterhin geprüft und minimiert werden.\r\nErhalt der verpflichtenden Einzelprüfung: Jedes Projekt muss standortbezogen bewertet werden.\r\nAktive Einbindung der Angelfischerei: Der DAFV und seine Mitgliedsverbände müssen frühzeitig in Planung, Genehmigung und Monitoring eingebunden werden.\r\nGleichbehandlung bei Genehmigungen: FPV-Anlagen auf Wasserflächen dürfen nicht mit geringeren Anforderungen genehmigt werden als landbasierte PV-Projekte.\r\nDie Entscheidung des Bundesrates zeigt, wie wichtig es ist, dass Fachverbände wie der DAFV ihre Expertise einbringen und auf mögliche negative Folgen hinweisen. Nur so kann eine Energiewenderealisiert werden, die sowohl den Klimazielen als auch dem Schutz der Gewässer gerecht wird.\r\nWas kommt als Nächstes?\r\nNach der Verabschiedung im Bundesrat wird die Initiative nun an die zuständigen Ausschüsse im Bundestag weitergeleitet. Dort finden Beratungen und voraussichtlich öffentliche Anhörungen statt, in denen auch Fachverbände gehört werden. Der DAFV wird diese Gelegenheit nutzen, um seine fachliche Expertise einzubringen und auf die Notwendigkeit standortgerechter Prüfungen hinzuweisen.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-07-01"}]},{"statementNumber":"SG2603250072","regulatoryProjectNumber":"RV0023245","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/66/1b/711460/Stellungnahme-Gutachten-SG2603250072.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Per E-Mail an - IIA4@bmjv.bund.de\r\n\r\nBMJV-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nWir bedanken uns für die Zuleitung des oben aufgeführten Referentenentwurfs. Als bundesweiter Dachverband der deutschen Angelfischer nehmen wir nachfolgend zu dem vorgelegten Entwurf von unserer Seite her Stellung:\r\n1. Auf der Grundlage der vorliegenden EU-Richtlinie werden in den Referentenentwurf jetzt im Bereich der Strafbarkeit neue Begriffe eingeführt, die sich aus einer Legaldefinition ergeben sollen.\r\nSo sieht der Referentenentwurf den Begriff „Lebensraum innerhalb eines geschützten Gebietes“ und ebenso dem Begriff des „Ökosystems“ neu als strafrechtlich relevantes Merkmal vor.\r\nDie Legaldefinitionen sind so formuliert, dass sie nach unserer Auffassung für den zu erwartenden Empfängerhorizont nicht hinreichend klar erscheinen.\r\nWir sehen hier erhebliche Bedenken im Hinblick auf § 1 StGB. Diese Bestimmung verlangt für das StGB eine gesetzliche Fixierung des Normprogramms, welche dem Bürger eine Orientierung seines Handelns erlaubt und seinen Freiheitsraum gegen unvorhersehbare Eingriffe des Staates sichert. Die Strafbarkeit der Tat im materiellrechtlichen Sinn muss daher gesetzlich bestimmt sein durch ein formelles Gesetz. Die Tat muss dabei hinreichend bestimmt in einem formellen Gesetz als strafbar beschrieben sein.\r\nDa gerade auch der Strafrahmen deutlich und zum Teil nahezu drakonisch erweitert wird, sind an das Bestimmtheitsgebot strenge Anforderungen zu stellen. Wir halten es für sehr zweifelhaft, ob die oben genannten Legaldefinitionen des Referentenentwurfs ausreichen.\r\n2. Der Referentenentwurf zum Umweltstrafrecht geht zudem in mehreren Punkten über die Mindestvorgaben der Richtlinie (EU) 2024/1203 hinaus.\r\nSo ergibt sich aus der Begründung des Entwurfs zu § 69c Abs. 1 BNatSchG-E der ausdrückliche Hinweis, dass die Strafrahmenobergrenze „über die EU-Vorgaben hinausgehend“ auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren angehoben wird – mit Verweis auf den möglichen Unrechtsgehalt schwerer Umweltschäden.\r\n§ 69b Abs. 10 BNatSchG-E sieht daneben im Entwurf ausdrücklich keinen Strafausschluss für bestimmte Verstöße gegen die CITES-Verordnung vor, obwohl die Richtlinie einen solchen in Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe a und c grundsätzlich ermöglicht. Darüber hinaus werden der Straftatenkatalog erweitert und neue Deliktsformen aufgenommen. Der Entwurf schafft breiten Raum für zusätzliche Eignungsdelikte (Gefährdungsdelikte ohne Schadenseintritt).\r\nEbenso wird die Versuchstrafbarkeit stark ausgedehnt auf alle Tathandlungen (§ 325 Abs. 2 StGB-E u. a.), auch dort, wo die Richtlinie zunächst nur eine Mindestumsetzung verlangt.\r\nZiel soll dabei nach der Begründung des Referentenentwurfs unter anderem sein, spürbare Konsequenzen für schwere Umweltstraftaten schaffen zu wollen. Mittel seien dabei auch höhere, z. t. drakonische Geldbußen und eine beabsichtigte schärfere Verfolgung.\r\nNach den Erfahrungen der Umweltverbände war das bereits vorhandene geltende Umweltstrafrecht in der juristischen Aufarbeitung durch die Justiz bereits bisher allenfalls als Randgeschehen anzusehen. Es kann als Grund u.a. vermutet werden, dass die Verwaltung nicht die notwendigen erforderlichen fachlichen Kräfte für diese Bereiche in ausreichendem Maß zur Verfügung stellen kann. Eine weitere Ursache kann darin liegen, dass Ermittlungsbehörden bzw. die Justiz selbst ebenfalls kaum schwerpunktmäßig über zuarbeitende Fachleute verfügen.\r\nIm Referentenentwurf findet sich hierzu keinerlei Ansatz für zu schaffende zusätzliche Stellen.\r\nAuch im Bereich Justiz sind trotz der beabsichtigten deutlichen Aufgabenerweiterung offenbar keine zusätzlichen Stellen für Richter und Staatsanwälte vorgesehen.\r\nEbensowenig findet sich im Entwurf eine Regelung dahingehend, wie ausreichende fachliche Unterstützung für die Justiz zur strafrechtlichen Aufarbeitung zur Verfügung gestellt und dauerhaft sichergestellt werden kann.\r\nWenn jedoch die ausreichende fachliche Ausstattung und die notwendige Personaldecke nicht sichergestellt werden, dann scheinen plakative Verschärfungen, die in zahlreichen Bereichen über die Mindestvorgaben der Richtlinie (EU) 2024/1203 hinausgehen, nicht als geeigneter alleiniger Lösungsweg.\r\n3. Eine weitere Möglichkeit, dem Referentenentwurf zu der von ihm beabsichtigten größeren Abschreckungswirkung vor Umweltstraftaten zu verhelfen, wurde im Referentenentwurf anscheinend bisher nicht geprüft. So wäre ein zusätzlicher Weg neben höheren Geldbußen, den anerkannten Umweltverbänden im Bereich von Umweltschäden den Weg zu erleichtern, Schadensersatz gegenüber den Schädigern geltend zu machen.\r\n\r\nKlaus-Dieter Mau\r\nPräsident DAFV e.V.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-11"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}