{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-05-25T16:54:43.718+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R000456","registerEntryDetails":{"registerEntryId":71982,"legislation":"GL2024","version":10,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000456/71982","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/60/f2/731205/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R000456-2026-05-04_14-13-13.pdf","validFromDate":"2026-05-04T14:13:13.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2026-02-06T10:18:04.000+01:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-06-03T14:43:04.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-14T11:35:13.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-05-04T14:13:13.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":71982,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000456/71982","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-05-04T14:13:13.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":71455,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000456/71455","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-06T10:18:04.000+01:00","validUntilDate":"2026-05-04T14:13:13.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52255,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000456/52255","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-25T14:54:02.000+01:00","validUntilDate":"2026-02-06T10:18:04.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":46133,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000456/46133","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-01-30T11:24:38.000+01:00","validUntilDate":"2025-03-25T14:54:02.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":34610,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000456/34610","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-06-03T14:43:04.000+02:00","validUntilDate":"2025-01-30T11:24:38.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Servier Deutschland GmbH","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_GMBH","de":"Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)","en":"Limited liability company (GmbH)"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+49895709501","emails":[{"email":"info-de@servier.com"}],"websites":[{"website":"www.servier.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Elsenheimerstr. 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Der Informationsaustausch hat zum Ziel, mögliche Verbesserungspotentiale der Standortbedingungen / Investitionschancen zu thematisieren, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Therapien zu ermöglichen und sicherzustellen. Themenfelder im Bereich der zahlreichen Regulierungen im Arzneimittelbereich stehen hier im Zentrum, aber auch Fragen der Verbesserung der Forschungsbedingungen und die Digitalisierung im Gesundheitswesen (z.B. Digitale Gesundheitsanwendungen).\r\nIm Zuge dessen werden mit Abgeordneten und Vertretern der Ministerien Gespräche geführt. Abgeordnete sind auch in Funktion als Jury-Mitglied bei unserem i-care-Award (Verleihung beim Deutschen Pflegetag). Sie nehmen als Redner bei von uns organisierten Symposien teil oder sie sind Gast in unserer Veranstaltungsreihe \"Forum Zukunft Gesundheit\". \r\nInformellen Austausch gibt es immer wieder bei öffentlichen politischen Veranstaltungen oder Verbandssitzungen. 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Hoffnung durch Innovation – Warum Orphan Drugs und ATMPs eine neue Bewertungsperspektive brauchen \r\n1.1 Einleitung und Aufbau des Papiers\r\nDieses Positionspapier dient der Analyse der strukturellen und regulatorischen Herausforderungen, denen sich Orphan Drugs und Advanced Therapy Medicinal Products (ATMPs) im Rahmen des deutschen AMNOG-Systems gegenübersehen. Ziel ist es, Reformvorschläge zu entwickeln, die medizinischen Fortschritt, Versorgungsgerechtigkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit vereinen. \r\n1. Kapitel 1 führt in die Thematik ein, definiert beide Arzneimittelklassen, grenzt sie von anderen Wirkstoffen ab und zeigt ihre Überschneidungen wie Unterschiede auf. \r\n2. Kapitel 2 untersucht spezifische Schwächen der Nutzenbewertung von Orphan Drugs, insbesondere methodische Hürden, fehlende Vergleichstherapien und eingeschränkten Zugang zu Versorgungsdaten.\r\n3. Kapitel 3 beleuchtet die besonderen Herausforderungen bei der Bewertung von ATMPs, darunter komplexe Herstellungsprozesse, Einmaltherapiecharakter und limitierte Langzeitevidenz.\r\n4. Kapitel 4 identifiziert strukturelle Überschneidungen beider Gruppen und formuliert gemeinsame Reformvorschläge, wie etwa die Anerkennung besonderer Therapiesituationen, die Flexibilisierung methodischer Anforderungen und die stärkere Nutzung von Real-World-Daten.\r\n5. Kapitel 5 analysiert Fehlanreize in der Preisregulierung, darunter innovationshemmende Leitplanken, den pauschalen Kombinationsabschlag und die abgesenkte Umsatzschwelle. Es wird aufgezeigt, wie diese Mechanismen die Markteinführung innovativer Therapien behindern und die Versorgungssicherheit gefährden können.\r\n6. Kapitel 6 diskutiert Reformansätze für die Erstattungsverhandlungen bei ATMPs. Im Mittelpunkt stehen leistungsorientierte Vergütungsmodelle wie Pay for Performance, deren rechtliche, methodische und ethische Rahmenbedingungen sowie deren Implementierung in die Regelversorgung.\r\n7. Kapitel 7 setzt sich kritisch mit den kostenbasierten Preisbildungsmodellen und Interimspreisen auseinander, stellt mit dem Konzept des Fair-Pricing-Calculators einen alternativen, transparenten Orientierungsrahmen vor und begründet, weshalb differenzierte, leistungsorientierte Ansätze der geeignete Weg sind, um Versorgungsrealität, Innovationsförderung und Systemstabilität in Einklang zu bringen.\r\nDer Aufbau des Papiers folgt einer klaren Argumentationslinie. Von der grundlegenden Einordnung der Arzneimittelklassen über die Analyse spezifischer Bewertungs- und Preisbildungsprobleme bis hin zu konkreten, umsetzbaren Reformvorschlägen.\r\n\r\n\r\n\r\n1.2 Definition und Zielsetzung\r\nOrphan Drugs und Advanced Therapy Medicinal Products (ATMPs) repräsentieren zwei Arzneimittel-klassen, die zentrale Herausforderungen an das bestehende System der Nutzenbewertung stellen. Beide Gruppen zielen auf die Behandlung schwerwiegender, bislang unzureichend therapierbarer Erkrankungen ab, unterscheiden sich jedoch in ihrer Klassifikationslogik, regulatorischer Struktur und technologischer Komplexität. Zwar überschneiden sich beide Gruppen derzeit häufig – ein Großteil der ATMPs verfügt aktuell auch über eine Orphan Drug Designation – jedoch ist die Beziehung nicht wechselseitig: Viele Orphan Drugs sind keine ATMPs und es existieren ATMPs ohne Orphan-Status. Dies verdeutlicht, dass beide Gruppen zwar eng miteinander verwandt sind, sich jedoch sowohl vom übrigen Arzneimittelmarkt als auch – in Teilen – voneinander unterscheiden.\r\n\r\n\r\n\r\nOrphan Drugs sind Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen, von denen in der Europäischen Union nicht mehr als 5 von 10.000 Personen betroffen sind. Ziel auf europa- und bundespolitischer Ebene ist es, therapeutische Optionen für Patientengruppen zu schaffen, für die bisher keine oder nur unzureichende Behandlungsansätze existieren. Um die mit der Entwicklung dieser Medikamente verbundenen wirtschaftlichen Risiken zu kompensieren, bestehen daher spezifische regulatorische Anreize und wissenschaftliche Unterstützung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA).\r\nAdvanced Therapy Medicinal Products umfassen innovative biotechnologische Arzneimittel auf Basis von Gen-, Zell- oder Gewebetherapien. Sie zeichnen sich häufig durch einen personalisierten Therapieeinsatz aus und adressieren bislang größtenteils therapieresistente oder therapielose Krankheitsbilder – bis hin zu potenziell kurativen Behandlungsansätzen. Zu den ATMPs zählen insbesondere Gentherapeutika, somatische Zelltherapien sowie biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte. Ihre hochkomplexe Entwicklung und Herstellung erfordern ein hohes Maß an wissenschaftlicher Spezialisierung, regulatorischer Steuerung und logistischer Koordination, insbesondere bei dezentralen, kliniknahen Anwendungen.\r\n\r\n\r\n1.3 Abgrenzung zu anderen Arzneimitteln\r\nDie zentralen Unterschiede zwischen Orphan Drugs, ATMPs und anderen Arzneimitteln umfassen verschiedene Kriterien, darunter Patientengruppen, Entwicklungsaufwand, regulatorische Anforderungen, Marktbedingungen und Kostenstruktur.\r\nAndere Arzneimittel adressieren typischerweise größere, breiter definierte Patientenkollektive mit prävalenten Erkrankungen. Demgegenüber zielen Orphan Drugs auf kleine, klar abgegrenzte Populationen mit seltenen Krankheitsbildern. ATMPs wiederum werden definiert über das Herstellungsverfahren, nicht nach der Größe einer Patientengruppe.\r\nAuch in der Entwicklung und Evidenzgenerierung offenbaren sich diverse Unterschiede. Während andere Arzneimittel auf standardisierten Studienprotokollen mit breiter Datenbasis beruhen, ist die Entwicklung von Orphan Drugs – aufgrund der limitierten Fallzahlen in Kombination mit der Schwere der Erkrankung – mit methodischen Einschränkungen konfrontiert. Bei ATMPs stellen insbesondere der Einmaltherapiecharakter (z.?B. bei Gentherapien), potenziell langfristige Wirkungen sowie ethische und praktische Herausforderungen – etwa das Fehlen zumutbarer Placebokontrollen bei invasiven oder irreversiblen Eingriffen – erhebliche Hürden für die klassische Evidenzgenerierung dar. Studien müssen häufig über lange Zeiträume hinweg geplant werden, ohne dass valide Endpunkte etabliert sind. Die Folge ist eine strukturell erschwerte Nutzendokumentation im Rahmen konventioneller Studiendesigns.\r\nGleichermaßen ergibt sich auf regulatorischer Ebene eine klare Differenzierung. Während andere Arzneimittel sowohl durch nationale als auch durch zentrale Zulassungsverfahren in Verkehr gebracht werden können, ist neben rekombinant hergestellten Arzneimitteln sowie Arzneimitteln gegen bestimmte Erkrankungen wie z.B. HIV für Orphan Drugs und ATMPs eine zentralisierte Zulassung durch die EMA verpflichtend. ATMPs unterliegen darüber hinaus einem zusätzlichen Bewertungsprozess durch das Committee for Advanced Therapies (CAT), welches eine vertiefte wissenschaftliche Auswertung unter Berücksichtigung der spezifischen Charakteristika dieser Produktgruppe vornimmt.\r\nIm Hinblick auf den Marktzugang differenzieren sich die Arzneimittelklassen durch die ihnen jeweils zugewiesenen Anreizstrukturen. Für Orphan Drugs existieren gezielte regulatorische Anreize, wie eine zehnjährige Marktexklusivität, methodisch-wissenschaftliche Unterstützung sowie reduzierte Gebühren im Zulassungsverfahren. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, ökonomische Risiken bei Investitionen in der Forschung und Entwicklung für Hersteller zu entschärfen. ATMPs sind zusätzlich durch Mechanismen wie die „Hospital Exemption“ oder zukünftige Registerpflichten gekennzeichnet, wobei bislang eher strukturelle Herausforderungen als finanzielle Anreize im Vordergrund stehen. Andere Arzneimittel unterliegen dem regulären marktwirtschaftlichen Umfeld ohne vergleichbare Fördermechanismen.\r\n1.4 Gezielter Vergleich: Orphan Drugs vs. ATMPs\r\nTrotz gewisser Überschneidungen hinsichtlich der Zielsetzung, unterscheiden sich Orphan Drugs und ATMPs in ihrer konzeptionellen und regulatorischen Ausrichtung fundamental. \r\nWährend non-ATMP Orphan Drugs auf Basis ihrer Indikation, und damit über die epidemiologische Seltenheit und Schwere einer Erkrankung, definiert werden, erfolgt die Klassifikation von ATMPs primär über das zugrundeliegende therapeutische Wirkprinzip – unabhängig von der Krankheitsprävalenz. Diese systematische Differenz bildet sich auch auf regulatorischer Ebene ab. Zwar unterliegen beide Arzneimittelgruppen der zentralen Zulassung durch die EMA, bei ATMPs ist indes zusätzlich das CAT eingebunden. Für Orphan Drugs gibt es analog das Committee for Orphan Medicinal Products (COMP). Darüber hinaus unterliegen ATMPs seit Anfang 2025 mit dem europäischen Health Technology Assessment (EU-HTA) einem zusätzlichen Bewertungsrahmen, der eine verstärkte Verzahnung mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) impliziert. \r\nAuch in der Versorgungslogistik bestehen deutliche Unterschiede. Während Orphan Drugs typischerweise zentral produziert werden, erfordert die patientenindividuelle Herstellung vieler ATMPs – insbesondere autologer Zelltherapien – komplexe Strukturen mit entsprechend höheren Anforderungen an Transport, Lagerung und Qualitätssicherung.\r\nFür Orphan Drugs gilt der Zusatznutzen als belegt. In Deutschland ist per Gesetz geregelt, dass ein Zusatznutzen nur bis zu einer Umsatzgrenze von 30 Mio. € vorliegt. Hingegen existieren bislang für ATMPs keine adäquaten Sonderregelungen, sofern sie keinen Orphan Drug-Status besitzen. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass Arzneimittel beiden Kategorien gleichermaßen zugeordnet werden können – etwa, wenn eine Gentherapie zur Behandlung einer seltenen Erkrankung eingesetzt wird. In solchen Fällen überschneiden sich die regulatorischen und methodischen Herausforderungen, was die Notwendigkeit eines kohärenten, übergreifenden Bewertungsrahmens nochmals unterstreicht. \r\n2. Reformbedarf zur Nutzenbewertung von Orphan Drugs: Berücksichtigung besonderer Therapiesituationen und evidenzbasierter Flexibilität\r\nDas AMNOG-Verfahren ist seit 2011 das zentrale Instrument der frühen Nutzenbewertung und Preisbildung für neue Arzneimittel in Deutschland. Es wurde entwickelt, um Innovation, Evidenzbasierung und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen. Während dieses System bei anderen Wirkstoffen gut etabliert ist, offenbaren die Regelungen für hochspezialisierte Arzneimittel wie Orphan Drugs und ATMPs strukturelle Schwächen. Zwar haben Orphan Drugs mit Markteintritt im Bewertungsprozess in Deutschland automatisch einen Zusatznutzen, der aber oftmals nicht quantifiziert wird. Das spiegelt sich in der Bewertungspraxis des G-BA insofern wider, als etablierte Standards wie randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) und Vergleiche mit einer zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) den realen Gegebenheiten dieser Produktgruppen häufig nicht gerecht werden. Daraus ergibt sich ein wachsender Reformbedarf.\r\nDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) akzeptiert Abweichungen von der höchsten Evidenzstufe nur in begründeten Ausnahmefällen. Das ist vor allem für die Verfahren wegen Überschreitens der Umsatzschwelle relevant. In der Praxis führt dies dazu, dass selbst wirksame und unter Umständen bereits klinisch etablierte Therapien im Bewertungsverfahren schlechter abschneiden. Auch die Tatsache, dass für viele dieser Erkrankungen keine adäquate Therapieoption existiert, erschwert den Vergleich mit einer zVT und zieht in der Regel „best supportive care“ als Vergleichsmaßstab heran. \r\nDarüber hinaus zeigt sich, dass der spezifische medizinische Bedarf bei seltenen Erkrankungen sowie der hohe Stellenwert dieser Therapien für die klinische Versorgung bislang nicht systematisch in der Nutzenbewertung berücksichtigt wird. Auch der Zugang zu belastbaren Versorgungsdaten – etwa aus Registern – ist derzeit stark eingeschränkt oder gar nicht gegeben, obwohl solche Daten gerade bei kleinen Kollektiven besonders relevant wären. Zudem zeigt sich in den Bewertungsverfahren eine fehlende Akzeptanz solcher Daten.\r\n3. Zusätzlicher Reformbedarf zur Nutzenbewertung bei ATMP\r\nAuch ATMPs stellen die Logik des AMNOG-Verfahrens zunehmend infrage. Die derzeitige Nutzenbewertung ist primär auf Arzneimittel mit kontinuierlicher Anwendung, standardisierten Vergleichstherapien und klassischen Endpunkten ausgelegt. Während im Rahmen der europäischen Zulassung ATMP mit ihren Besonderheiten berücksichtigt werden, ist dies bei der Nutzenbewertung in Deutschland nur eingeschränkt der Fall.\r\nHinzu kommt, dass die Preisbildung für ATMPs vor besonderen Herausforderungen steht. Hohe Einmalkosten und outcome-bezogene Unsicherheiten erschweren die Festlegung eines angemessenen Erstattungsbetrags. Gleichzeitig fehlt es im bisherigen System an geeigneten Mechanismen zur Risikoteilung zwischen Herstellern und Kostenträgern. Auch die langfristige Erfassung von Therapieerfolgen über Registerdaten ist bislang methodisch und infrastrukturell nicht ausreichend verankert.\r\n4. Überschneidungen: Reformbedarf mit Relevanz für beide Arzneimittel-gruppen\r\nObwohl Orphan Drugs und ATMPs grundsätzlich unterschiedliche Klassifikationslogiken aufweisen, überschneiden sich ihre Versorgungsrealitäten in der Praxis häufig – nicht zuletzt deshalb, weil viele ATMPs zugleich den Orphan-Status tragen. Beide Gruppen stehen exemplarisch für Arzneimittel mit hoher medizinischer Relevanz, aber eingeschränkter Evidenzgenerierbarkeit. Die gemeinsamen Herausforderungen im AMNOG-Verfahren verdeutlichen, dass es nicht nur punktueller Anpassungen, sondern einer grundsätzlichen Reform der Bewertungslogik bedarf. Im Zentrum stehen dabei folgende Reformvorschläge:\r\n* Anerkennung besonderer Therapiesituationen: Falls aufgrund methodischer oder ethischer Gründe keine RCTs vorgelegt werden können, sollte ein formales Verfahren etabliert werden, mit dem der G-BA auf Antrag feststellt, ob eine besondere Therapiesituation vorliegt. In solchen Fällen muss die Nutzenbewertung von den regulären Anforderungen abweichen können – insbesondere im Hinblick auf den Verzicht von RCTs und die stärkere Berücksichtigung alternativer Evidenzformen (z.?B. einarmige Studien, historische Vergleichsdaten, MAICs, synthetische Kontrollarme, Registerdaten).\r\n* Darüber hinaus sollte die methodische Bewertung von Surrogatparametern flexibilisiert werden. In Situationen, in denen valide Endpunkte wie Gesamtüberleben oder Morbidität aus zeitlichen oder ethischen Gründen nicht messbar sind, muss die Anerkennung von prädiktiv validierten Surrogatendpunkten – etwa Biomarker, molekulare Response Kriterien oder funktionelle Scores – möglich sein. Internationale Zulassungsbehörden wie die EMA oder das britische NICE haben hierfür bereits etablierte Verfahren, auf deren Methodenkataloge zurückgegriffen werden kann.\r\n* Stärkung der Versorgungsrelevanz als Bewertungskriterium: Der tatsächliche Stellenwert eines Arzneimittels in der klinischen Praxis – etwa bei fehlenden Therapiealternativen oder hohem ungedeckten medizinischen Bedarf – sollte systematisch in die Nutzenbewertung einfließen. Arzneimittel, die sich bereits als Therapiestandard etabliert haben, dürfen nicht aufgrund fehlender Evidenz aus formalen Gründen negativ bewertet werden. Die Versorgungsrelevanz bei der Preisbildung sollte explizit berücksichtigt werden, wenn es einen nicht belegten Zusatznutzen gibt.\r\n* Integration von Real-World-Daten: Die Berücksichtigung von Versorgungsdaten – etwa aus Registern oder dem zukünftigen ATMP-Register – muss ausgebaut und methodisch akzeptiert werden. Solche Daten können helfen, Evidenzlücken zu schließen und Therapieeffekte im Versorgungsalltag abzubilden.\r\n5. Fehlanreize im AMNOG: Preisregulierung als Innovationsbarriere bei Orphan Drugs\r\n5.1 Gefährdung der Versorgung – Abschaffung innovationsfeindlicher Leitplanken\r\nEin wesentlicher Hemmschuh für die marktwirtschaftliche Bewertung von Orphan Drugs ist die 2022 im Zuge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetztes (GKV-FinStG) eingeführte „Leitplankenregelung“ im Rahmen der Erstattungsbetragsverhandlung nach § 130b SGB V. Dabei gilt Folgendes: Wird für ein Arzneimittel kein Zusatznutzen festgestellt oder gilt der Zusatznutzen als nicht belegt oder nicht quantifizierbar, ist der Erstattungsbetrag grundsätzlich so zu bemessen, dass keine höheren Jahrestherapiekosten entstehen als für die vom G-BA festgelegte zVT. Wird bei einem Arzneimittel ohne festgestellten Zusatznutzen eine patent- oder unterlagengeschützte Vergleichstherapie herangezogen und ist das Arzneimittel keiner Festbetragsgruppe zugeordnet, sind Jahrestherapiekosten zu vereinbaren, die mindestens zehn Prozent unterhalb der Kosten der Vergleichstherapie liegen. Ist die zVT nicht mehr patent- oder unterlagengeschützt, darf der Erstattungsbetrag die Kosten der Vergleichstherapie nicht überschreiten. Liegt ein geringer oder nicht quantifizierbarer Zusatznutzen vor und ist die Vergleichstherapie patentgeschützt, gilt ebenfalls eine Preisobergrenze in Höhe der Jahrestherapiekosten der Vergleichstherapie. Wird ein patentgeschütztes Arzneimittel, das nicht der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V unterliegt, als Vergleichstherapie herangezogen, ist auf dessen Jahrestherapiekosten ein Abschlag von 15 Prozent anzusetzen.\r\nFür Orphan Drugs entfalten diese Leitplanken zwar nicht unmittelbar Wirkung, greifen jedoch ab dem Zeitpunkt, zu dem der Jahresumsatz des betreffenden Arzneimittels den Schwellenwert von 30 Mio. Euro überschreitet. Erst dann entfällt die Bewertungssystematik durch den G-BA für Orphan Drugs, und es erfolgt eine vollumfängliche Nutzenbewertung – einschließlich der Anwendung üblicherweise angewandter Evidenzstandards, wie sie auch für andere Arzneimittel gelten. Diese faktische Gleichstellung verkennt jedoch die strukturellen Unterschiede in der Evidenzgenerierung: Orphan Drugs operieren aufgrund seltener Zielpopulationen, ethischer Restriktionen und begrenzter Studienlage regelmäßig unter erschwerten Bedingungen, was die Erbringung belastbarer RCT-Evidenz in vielen Fällen kaum realisierbar macht. Gerade bei seltenen Erkrankungen existiert häufig keine oder nur eine rudimentäre Vergleichstherapie. Die zVT entspricht in solchen Fällen oftmals der „best supportive care“. Die Wertschöpfung durch die erstmalige therapeutische Verfügbarkeit wird in dieser Konstellation systematisch entwertet, da ein quantitativer Zusatznutzen mangels RCT-Evidenz häufig nicht anerkannt wird.\r\nDiese strikte Preislogik konterkariert das ursprüngliche Ziel des AMNOG, nämlich eine nutzenbasierte Preisbildung unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts. Gerade bei Arzneimitteln mit hohem medizinischem Bedarf und limitierter Evidenzbasis – wie es typischerweise bei Orphan Drugs der Fall ist – bedarf es eines flexiblen, kontextsensiblen Rahmens. Falls es bei Orphan Drugs zur Anwendung von Leitplanken kommt, erzeugen sie nicht nur massive wirtschaftliche Unsicherheit für Hersteller, sondern gefährden durch innovationsfeindliche Anreizstrukturen die Markteinführung und Versorgung der Patient:innen. \r\nDaher fordern zahlreiche Fachgesellschaften und Branchenakteure die vollständige Abschaffung der „Leitplanken“. Nur durch die Rückkehr zu einer echten nutzenbasierten Verhandlungspraxis lässt sich der Zugang zu dringend benötigten Therapien aufrechterhalten. Diese Maßnahme wäre zugleich ein starkes Signal für den Forschungsstandort Deutschland und für die regulatorische Kohärenz in Bezug auf die europäische Orphan Drug-Verordnung.\r\n5.2 Kombinationsabschlag als Innovationshemmnis – Notwendigkeit zur Abschaffung\r\nEin gravierender Systemfehler im aktuellen AMNOG-Verfahren stellt der im GKV-FinStG eingeführte pauschale Kombinationsabschlag dar. Demnach wird ein Preisabschlag von bis zu 20 Prozent auf den Erstattungsbetrag eines neuen Arzneimittels wirksam, wenn dieses im Rahmen einer Kombinationstherapie mit einem weiteren Wirkstoff angewendet wird, für den kein erheblicher oder beträchtlicher Zusatznutzen festgestellt wurde. \r\nKommt es im Rahmen der AMNOG Bewertung zu einem statistischen Fehler zweiter Art (ß-Fehler) – also der fälschlichen Annahme, dass kein erheblicher Zusatznutzen vorliegt, obwohl dieser tatsächlich besteht – greift der Kombinationsabschlag auch bei eigentlich hochinnovativen Therapien. In diesen Fällen führt die Rabattsystematik dazu, dass selbst klinisch hochrelevante Kombinationstherapien in ihrer wirtschaftlichen Bewertung systematisch unter den Kosten bereits etablierter Monotherapien liegen können, obwohl der neue Wirkstoff die Hauptwirkung innerhalb der Kombination trägt. Diese mechanistische Rabattsystematik führt dazu, dass selbst hochinnovative Kombinationstherapien mit nachgewiesenem Zusatznutzen in ihrer wirtschaftlichen Bewertung systematisch unter den Kosten bereits etablierter Monotherapien liegen können. Der daraus resultierende wirtschaftliche Druck ist insbesondere für forschende pharmazeutische Unternehmen, die in kleinteilige Indikationen oder komplexe Wirkstoffkombinationen investieren, ein erheblicher Standortnachteil.\r\nAufgrund der Komplexität und Seltenheit der adressierten Erkrankungen werden Orphan Drugs häufig in Kombination mit unterstützenden Therapien oder symptomlindernden Substanzen verabreicht. In vielen Fällen stellen Orphan Drugs dabei die erste und einzige kausale Therapieoption dar, während die Begleitmedikation nur eine ergänzende supportive Funktion erfüllt. Der pauschale Abschlag reduziert dennoch den Erstattungsbetrag des innovativen Wirkstoffs, unabhängig davon, ob dieser die Hauptwirkung der Therapie trägt.\r\nDiese Mechanik ist gleich in mehrfacher Hinsicht problematisch:\r\n* Versorgungsrealität verfehlt: In der klinischen Praxis sind Kombinationstherapien bei seltenen Erkrankungen häufig nicht nur unvermeidlich, sondern medizinisch sinnvoll. Der regulatorische Automatismus ignoriert die Rolle des neuen Arzneimittels innerhalb der Kombination und reduziert pauschal dessen Vergütung.\r\n* Preisdruck auf kleinen Märkten: Orphan Drugs operieren auf kleinen Patientenpopulationen mit geringen Stückzahlen. Jeder prozentuale Abschlag hat daher überproportionale Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit. Das unterminiert insbesondere jene Wirkstoffe, die durch jahrelange Forschung für Nischenindikationen entwickelt wurden.\r\n* Gefahr des Marktaustritts/Gefahr des ausbleibenden Markteintritts: In Kombination mit weiteren regulativen Instrumenten – wie der Absenkung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs oder der Leitplankenregelung – kann der Kombinationsabschlag in vielen Fällen zu einer wirtschaftlich nicht tragfähigen Marktsituation führen. Die kumulative Wirkung der bestehenden Regulierungsinstrumente kann dazu führen, dass Hersteller auf eine Markteinführung in Deutschland verzichten oder bereits eingeführte Produkte vom Markt nehmen, wenn eine wirtschaftlich tragfähige Rentabilität ausbleibt.\r\n* Konterkarierung europäischer Förderlogik: Die europäische Orphan Drug-Verordnung (EG Nr. 141/2000) verfolgt das Ziel, Forschungsanreize für bislang unterversorgte Erkrankungen zu schaffen. Der Kombinationsabschlag läuft diesem Ansatz vollumfänglich entgegen und entwertet den Orphan-Status, sobald der Wirkstoff mit einer weiteren Therapie kombiniert wird. Dies geschieht unabhängig von seiner Alleinstellung und medizinischen Bedeutung.\r\nAngesichts der skizzierten Auswirkungen ist eine Abschaffung der Regelung im AMNOG-System dringend geboten, um den besonderen Anforderungen innovativer Arzneimittel gerecht zu werden. Der bestehende, pauschale Kombinationsabschlag untergräbt dadurch die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Innovationsanreize bei hochspezialisierten Therapien. Entsprechende Korrekturen werden im laufenden Pharmadialog diskutiert.\r\n5.3 Unschärfe der Umsatzschwelle – Notwendigkeit klarer Definition und Rücknahme der Absenkung\r\nEin weiterer Fehlanreiz im AMNOG-System ergibt sich aus der Absenkung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs im Rahmen des GKV-FinStG von 50 Mio. € auf 30. Mio. €. Diese Schwelle markiert den Punkt, ab dem ein Orphan Drug der üblichen Nutzenbewertung unterzogen wird – mit der Folge, dass der über die Zulassung zugesprochene Zusatznutzen entfällt und die volle Dossierpflicht inklusive zVT greift. Dabei handelt es sich um eine rein rechtliche Fiktion, die sachlich nicht automatisch bedeutet, dass tatsächlich kein Zusatznutzen vorliegt. Eine Umsatzschwelle widerspricht an sich der Tatsache, dass dem Orphan Drug-Status eine Zusatznutzenprüfung auf europäischer Ebene zugrunde liegt. \r\nGerade für Arzneimittel, die bei Markteinführung nur sehr kleine Zielpopulationen adressieren, aber im späteren Versorgungsalltag breiter eingesetzt werden (z.B. durch neue Indikationen oder altersunabhängige Zulassungen), führt diese Regelung zu massiver Planungsunsicherheit für die Industrie. Genau dieser Mechanismus wird durch die reduzierte Umsatzschwelle konterkariert. Zwar lässt sich der Zeitpunkt des Erreichens der 30-Millionen-Euro-Umsatzschwelle in der Regel gut prognostizieren. Die eigentliche Problematik liegt jedoch darin, dass mit Überschreiten dieser Grenze die vollen Evidenzanforderungen des AMNOG greifen, inklusive einer IQWiG-Bewertung. Anforderungen, die für viele Orphan Drugs aufgrund kleiner Patientenkollektive und methodischer Einschränkungen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zu erfüllen sind. Die Folge ist häufig keine sachgerechte Abbildung des tatsächlichen klinischen Nutzens.\r\nBesonders problematisch ist in diesem Zusammenhang die gesetzliche Ausgestaltung der Umsatzschwelle, die gemäß § 35a Abs. 1 S. 12 SGB V auf Basis der Apothekenverkaufspreise einschließlich Umsatzsteuer bemessen wird. Diese Bruttobetrachtung berücksichtigt weder den tatsächlich verhandelten Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V noch bestehende Abschläge und Rabattvereinbarungen. Dadurch kann die Umsatzschwelle bereits erreicht werden, obwohl die realen Nettoerlöse des pharmazeutischen Unternehmers deutlich darunter liegen. Insbesondere für Orphan Drugs führt dies zu zusätzlicher Planungsunsicherheit.\r\nGerade für Unternehmen mit schrittweisem Marktzugang, mehreren Indikationen oder komplexer Rabattstruktur ist dadurch kaum kalkulierbar, wann die Schwelle formal überschritten wird – mit potenziell massiven Konsequenzen für die Nutzenbewertung. In der Folge entsteht eine faktische Innovationsbremse: Hersteller könnten gezwungen sein, die Vermarktung vorsorglich einzuschränken oder auf den deutschen Markt ganz zu verzichten, um regulatorischen Folgelasten zu entgehen. Dies konterkariert nicht nur das Ziel der Orphan-Drug-Verordnung, sondern auch die AMNOG-Grundidee einer evidenzbasierten Nutzenbewertung und Preisbildung.\r\nDie Umsatzschwelle sollte daher mindestens wieder auf das frühere Niveau von 50?Mio.?€ angehoben werden. Darüber hinaus bedarf es einer kritischen Überprüfung der zugrunde gelegten Umsatzlogik, um eine bessere Abbildung realer Erlösstrukturen und eine höhere Planbarkeit für Hersteller zu gewährleisten. \r\n6. Reform der Erstattungsverhandlungen für ATMPs: Etablierung erfolgs-abhängiger Modelle\r\nBei ATMPs werden leistungsbezogene Erstattungsmodelle thematisiert. Pay-for-Performance (P4P) verfolgt dabei den Anspruch, medizinische Innovationen nicht pauschal, sondern entsprechend ihrer tatsächlichen Wirksamkeit im Versorgungsalltag zu vergüten. Dies erscheint insbesondere dort sinnvoll, wo klassische Evidenzgenerierung methodisch oder ethisch nicht umsetzbar ist und sich der klinische Nutzen erst post hoc über Real-World-Daten (RWD) evaluieren lässt. \r\nAus ökonomischer Sicht liegt die zentrale Stärke des P4P-Modells in der potenziellen Risikoteilung zwischen pharmazeutischem Unternehmer und Kostenträger. Durch Rückzahlungs- oder Ratenzahlungsmodelle kann eine frühzeitige Markteinführung ermöglicht werden, ohne dass ein vollständiges evidenzbasiertes Nutzenprofil bereits vorliegt. Für das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem bedeutet dies eine potenzielle Effizienzsteigerung, sofern die Therapie bei definierten Endpunkten tatsächlich klinischen Mehrwert generiert. Obwohl der gesetzliche Rahmen prinzipiell Raum für innovative Vergütungsformen lässt, werden erfolgsabhängige Vertragsmodelle bislang nur vereinzelt genutzt. In Deutschland beschränken sich bestehende P4P-Verträge überwiegend auf selektivvertragliche Lösungen einzelner Krankenkassen; in den zentralen AMNOG-Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband spielen sie bislang keine systematische Rolle.\r\nDer AMNOG-Report 2025 weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neue Arzneimittel – insbesondere ATMPs – meist nicht in bestehende Therapiepfade eingebettet sind, sondern zusätzlich zur Standardversorgung eingesetzt werden. Daraus resultieren strukturelle Ausgabensteigerungen, die im gegenwertigen Preismechanismus nicht sachgerecht abgebildet werden. Das unterstreicht die Notwendigkeit, Vergütungsmodelle zu etablieren, die dem individuellen Therapieerfolg Rechnung tragen und gleichzeitig zur Systemstabilität beitragen. \r\nÜberdies erlaubt das Modell eine differenzierte Preisbildung, die sich dynamisch an den Versorgungsrealitäten orientiert – vorausgesetzt, relevante Erfolgskriterien sind valide messbar, vertraglich fixiert und operationalisierbar. \r\nMethodisch jedoch sind P4P-Modelle keineswegs unproblematisch. Der Aufwand für datenschutzkonforme, interoperable und belastbare Outcome-Messungen ist erheblich. Unterschiedliche Datenquellen wie beispielsweise Register, elektronische Patientenakten und anwendungsbegleitende Erhebungen sind bislang nicht flächendeckend nutzbar, die Datenhoheit bleibt fragmentiert, und die Interpretierbarkeit vieler RWD-Ergebnisse ist durch Komorbiditäten, Behandlungswechsel oder Selektionsverzerrungen erschwert. Insbesondere bei kleinen therapeutischen Effektgrößen oder schwer standardisierbaren Endpunkten besteht ein hohes Risiko methodischer Unschärfe. Zwar wird häufig auf Registerdaten verwiesen, jedoch bleiben die konkreten Voraussetzungen für eine funktionierende Datennutzung – etwa im Rahmen des European Health Data Space (EHDS), einer harmonisierenden elektronischen Patientenakte (EHR) und verbindlicher Interoperabilitätsstandards – oftmals vage. Ohne eine belastbare und einheitlich zugängliche Dateninfrastruktur lassen sich weder P4P-Modelle noch registergestützte Evidenzlösungen verlässlich implementieren. Hier sind klare politische Weichenstellungen erforderlich, die Finanzierung, Governance und einen tragfähigen Rechtsrahmen gleichermaßen adressieren. \r\nEine sinnvolle und verantwortungsvolle Ausgestaltung leistungsbezogener Vergütungsmodelle kann insbesondere durch die Einbindung ärztlicher Aufsicht gewährleitet werden. P4P unter medizinsicher Verantwortung bedeutet, dass der Behandlungserfolg nicht rein administrativ oder algorithmisch beurteilt wird, sondern unter Berücksichtigung klinischer Erfahrung und patientenindividueller Kontextfaktoren erfolgt. Ärzt:innen übernehmen hierbei die Validierung der Ergebnisse, berücksichtigen Komorbiditäten, Therapieverläufe und Begleitinterventionen und stellen so sicher, dass der tatsächliche Therapieerfolg differenziert und sachgerecht erfasst wird. Dieser Modellansatz reduziert zugleich – etwa durch die gezielte Auswahl leichter behandelbarer Fälle – das Risiko von Fehlanreizen und stärkt die ethische Tragfähigkeit des Instruments. Zudem kann P4P nur in enger Abstimmung mit den medizinischen Fachgesellschaften entwickelt werden; ein strukturierter Dialog mit der Ärzteschaft ist erforderlich, um deren fachlichen Buy-In zu sichern und die Modelle praxistauglich sowie versorgungspolitisch akzeptabel auszugestalten. In diesem Sinne stellt P4P eine besonders geeignete Form dar, um Ergebnisorientierung mit Versorgungsrealität, Patientenschutz und klinischer Expertise zu verbinden.\r\nEthisch und regulativ ist dennoch eine klare Grenzziehung erforderlich. P4P darf nicht zum Einfallstor für indirekte Rationierung oder selektive Versorgung werden. Die Gefahr besteht insbesondere dann, wenn Patientengruppen mit hoher klinischer Unsicherheit – etwa ältere oder multimorbide Personen – ausgeschlossen werden, um das ökonomische Risiko zu minimieren. Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit eine auf ökonomischer Performance basierende Vergütungslogik mit normativen Grundprinzipien der GKV – wie der Chancengleichheit und bedarfsgerechten Versorgung – vereinbar ist. \r\nGleichwohl kann P4P in definierten Kontexten praktikabel und versorgungspolitisch tragfähig sein. Dabei kommt dem Design der Verträge eine zentrale Rolle zu: Erfolgsparameter müssen patientenrelevant, medizinisch eindeutig und praktisch messbar sein. Zudem sollte eine sektorübergreifende Dateninfrastruktur geschaffen werden, die retrospektive Evaluation ebenso ermöglicht wie prospektive Steuerung. \r\nFür ATMPs bieten sich hier insbesondere drei Modellansätze an: \r\n* Outcome-based Agreements: Der volle Erstattungsbetrag wird nur dann gezahlt, wenn definierte klinische Zielkriterien erreicht werden (z.?B. Remission, Überlebenszeit, funktionelle Wiederherstellung).\r\n* Ratenzahlungen: Die Kostenerstattung erfolgt in mehreren Tranchen über einen definierten Zeitraum, abhängig vom Fortbestehen des Therapieeffekts.\r\n* Kombinierte Modelle mit Rückerstattungsmechanismus: Bei ausbleibendem oder nur teilweisem Therapieerfolg erfolgt eine anteilige Rückzahlung oder eine Erstattungskorrektur.\r\nDiese Modelle mindern finanzielle Unsicherheiten auf Seiten der Kostenträger und eröffnen gleichzeitig frühen Zugang zu hochpreisigen, innovativen Therapien für Patient:innen mit dringendem medizinischem Bedarf. Die Umsetzung solcher P4P-Modelle erfordert jedoch geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen. Der §?130b SGB V sieht bislang keine explizite Öffnung für erfolgsabhängige oder gestufte Preismodelle vor. Vielmehr ist der dort verankerte Mechanismus auf die einmalige Vereinbarung eines festen Erstattungsbetrags nach Abschluss der frühen Nutzenbewertung ausgerichtet und damit nicht ausreichend flexibel, um solche Modelle in der Regelversorgung abzubilden. \r\nFür die Umsetzung leistungsbezogener Vergütungsmodelle ist eine valide Datenbasis zwingende Voraussetzung. Derzeitige Datenstrukturen sind nur eingeschränkt geeignet, um individualisierte Therapieerfolge valide, datenschutzkonform und sektorenübergreifend zu erfassen. Ein möglicher Ansatz besteht darin, Patient:innen im Rahmen eines verbindlichen Behandlungsvertrages, verbunden mit einer zeitlich begrenzten Zustimmung zur Nutzung ihrer Versorgungsdaten, aktiv in die Erfolgsmessung einzubinden.\r\nDie aktuelle Ausgestaltung des Risikostrukturausgleichs (RSA) stellt eine zentrale Hürde für die Umsetzung von Pay-for-Performance-Verträgen dar. Insbesondere der im § 268 SGB V verankerte Risikopool führt zu Fehlanreizen, da Rückzahlungsmodelle im RSA besser berücksichtigt werden als Annuitätenmodelle und Krankenkassen dadurch sogenannte Windfallgewinne erzielen können. Zugleich zwingt die gegenwärtige Systematik die Kassen dazu, hohe Therapiekosten kurzfristig zu finanzieren, auch wenn sich der Behandlungserfolg erst über mehrere Jahre hinweg einstellt. Um eine Gleichbehandlung unterschiedlicher Zahlungsmodelle sicherzustellen und die Praxistauglichkeit solcher Systeme zu erhöhen, sind sowohl eine Anpassung der Risikostrukturausgleichs-Verordnung (§ 7 RSAV) als auch die Umsetzung des vom Bundesamt für Soziale Sicherung vorgeschlagenen P4P-Ausgleichsverfahrens erforderlich. Eine Reform des RSA im Hinblick auf nachhaltige Wirkungsnachweise und indikationsspezifische Risikoausgleiche würde die finanzielle Planbarkeit verbessern und die Integration von leistungsorientierten Vergütungsmodellen in die Regelversorgung erleichtern.\r\nSchließlich bedarf es gesetzlicher Klarstellungen im Rahmen des §?130b SGB?V. Hierbei muss eindeutig definiert sein, unter welchen Bedingungen erfolgsabhängige Zahlungen und vertragsgebundene Outcome-Messungen als Vergütungsinstrumente anerkannt werden können.\r\nAus gesundheitspolitischer Sicht ist eine solche optionale Preisbildung nicht nur eine ökonomische Notwendigkeit, sondern auch ein entscheidender Baustein für die Nachhaltigkeit des Versorgungssystems, um den Innovationszyklus bei ATMPs aufrechtzuerhalten und gleichzeitig Haushaltsrealitäten Rechnung zu tragen. Damit dieser Ansatz nachhaltig wirken kann, bedarf es jedoch klarer regulatorischer Rahmenbedingungen, strukturell verankerter Datentransparenz und einer ethisch vertretbaren Patientenselektion. Nur unter diesen Voraussetzungen kann P4P seinem Anspruch gerecht werden, therapeutische Innovationen im Dienste der Patientenversorgung fair, transparent, differenziert und leistungsorientiert zu honorieren.\r\n7. Positionierung gegen kostenbasierte Preisbildung und Interimspreise im Kontext innovativer Arzneimittel\r\nVor dem Hintergrund wachsender Unsicherheiten in der Nutzenbewertung innovativer Arzneimittel gewinnen Fragen zur „fairen“ und zukunftsgerichteten Preisbildung zunehmend an politischer Relevanz. In der gesundheitspolitischen Debatte werden dabei Modelle diskutiert, die auf der Offenlegung interner Kostenstrukturen basieren – insbesondere in Form sogenannter Kostenpreise. Derartige Modelle erscheinen auf den ersten Blick nachvollziehbar, da sie eine betriebswirtschaftlich basierte Preisermittlung versprechen. Aus gesundheitspolitischer Perspektive jedoch sind sie im Kontext hochinnovativer Arzneimittelgruppen – insbesondere bei Orphan Drugs und ATMPs – mit erheblichen systemischen Risiken verbunden. \r\nEin häufig diskutierter alternativer Ansatz zur Preissetzung ist das Konzept des „Fair-Pricing-Calculators“. Solche Modelle zielen darauf ab, Arzneimittelpreise auf scheinbar transparente und nachvollziehbare Weise zu bestimmen, indem sie verschiedene Parameter – wie Forschungs- und Entwicklungskosten, Herstellungs- und Vertriebsausgaben, Innovationsgrad sowie potenziellen therapeutischen Zusatznutzen – systematisch berücksichtigen. Ziel ist es, einen Preis zu ermitteln, der einerseits wirtschaftlich tragfähig ist und Innovationsanreize für forschende Unternehmen aufrechterhält, andererseits aber auch die Finanzierbarkeit für das solidarisch organisierte Gesundheitssystem sicherstellt. Derartige Instrumente werden von Befürwortern vor allem als methodischer Orientierungsrahmen verstanden, weil sie eine strukturierte, datenbasierte Grundlage für Preisverhandlungen versprechen und so zu mehr Transparenz und Akzeptanz im Preisfindungsprozess beitragen könnten. Diese Methodik suggeriert Objektivität, ignoriert jedoch zentrale gesundheitsökonomische Realitäten. Erstens basiert die Berechnung nicht auf dem tatsächlichen Versorgungswert eines Arzneimittels, sondern auf rückblickenden unternehmensspezifischen Inputfaktoren, die stark von betriebsindividuellen Strukturen abhängen. Eine solche Kostenorientierung entkoppelt die Preisbildung systematisch vom Patientennutzen, was dem Prinzip einer Nutzenbewertung grundlegend widerspricht. Zudem sind besonders bei hochinnovativen Arzneimitteln die Aufwendungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung schwer kalkulierbar, risikobehaftet und durch hohe Opportunitätskosten geprägt – eine rein kostengeleitete Betrachtung unterminiert daher die Investitionslogik evidenzgenerierender pharmazeutischer Entwicklung. Zuletzt besteht in der Praxis ein hohes Risiko asymmetrischer Informationsverteilung zugunsten staatlicher Stellen, wodurch wirtschaftliche Unsicherheit aufseiten der Hersteller zunimmt und innovationsfeindliche Signale in den Markt gesendet werden.\r\nInterimspreise, also temporär festgelegte Erstattungsbeträge bis zur endgültigen Nutzenbewertung, stellen eine weitere Fehlanreizstruktur dar. Auch wenn sie formal der Versorgungssicherung dienen, erzeugen sie in der Praxis erhebliche Planungsunsicherheit. Für Arzneimittel mit initialer strukturell bedingter Evidenzlücke – etwa bei „Breakthrough Therapies“ oder Einmalbehandlungen mit Langzeiteffekt – kann ein zu niedrig angesetzter Interimspreis eine Markteinführung faktisch verhindern. Zudem droht durch Rückwirkungsmechanismen (Clawback, Preiskorrektur) ein Verlust an Verlässlichkeit in vertraglichen Konstellationen, was langfristig innovationshemmend wirkt. \r\nZusätzlich wird diskutiert, Interimspreise verpflichtend an den Kosten der zVT auszurichten. Eine solche Maßnahme birgt jedoch erhebliche Risiken: Der Vergleichspreis – insbesondere, wenn er auf veralteten Therapien basiert – kann als psychologischer Anker fungieren und die nachgelagerte Preisverhandlung systematisch verzerren. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass ein initial zu niedrig angesetzter Preis zu einem europaweiten Preisdruck führt, da internationale Referenzsysteme an den deutschen Preis anknüpfen. In Folge könnte die prioritäre Markteinführung innovativer Therapien in Deutschland unattraktiv werden.\r\nDie Einführung von Kostenpreis- oder Interimsmodellen im AMNOG-System würde somit die jetzige nutzenbasierte Preisbildung aushebeln und die Dynamik der forschungsintensiven Arzneimittelentwicklung empfindlich stören. Im Gegensatz dazu bietet eine differenzierte leistungsorienteierte Preisbildung – etwa über Pay-For-Performance-Mechanismen oder gestufte Bewertungsverfahren mit Real-World-Data-Komponenten – einen anschlussfähigen und versorgungsintegrierbaren Ansatz, um Unsicherheiten zu adressieren, ohne die Versorgungs- und Innovationsanreize zu untergraben. \r\nAus Sicht einer zukunftsorientierten Gesundheitspolitik ist daher festzuhalten: Die Implementierung kostenbasierter oder interimistisch bestimmter Preise für hochinnovative Arzneimittel unterläuft die Prinzipien der Evidenzgenerierung, des medizinischen Fortschritts und der gerechten Versorgungsfinanzierung. Die Nutzenbewertung und Erstattungslogik in Deutschland sollte sich weiterhin am medizinischen Mehrwert für Patient:innen orientieren, nicht an vergangenheitsorientierten Kostendaten.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nQuellen\r\nBundesministerium für Gesundheit (2019): Empfehlungen für ein modernes Vergütungssystem in der ambulanten ärztlichen Versorgung. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/KOMV/Bericht_der_Honorarkommission__KOMV__-_Dezember_2019.pdf \r\nEMA (2022) Committee for Advanced Therapies (CAT) Rules of Procedure. https://www.ema.europa.eu/en/documents/regulatory-procedural-guideline/committee-advanced-therapies-cat-rules-procedure_en.pdf \r\nEMA (2018) Rare diseases, orphan medicines Getting the facts straight. https://www.ema.europa.eu/en/documents/other/rare-diseases-orphan-medicines-getting-facts-straight_en.pdf\r\nGreiner Prof. Dr. W, Witte Dr. J, Gensorowsky Dr. D (2025): AMNOG-Report Innovationsförderung und Kostendämpfung: Ein Widerspruch? https://caas.content.dak.de/caas/v1/media/133706/data/bcf5f69e2d06f6dd713b91989d792c5d/amnog-report-2025-ebook.pdf \r\nIGES (2024): AMNOG-Evaluation Evaluation über die Auswirkungen der Änderungen der §§ 35a und 130b und der Neuregelung des § 130e durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vom 7. November 2022 auf die Versorgung mit Arzneimitteln. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Abschlussberichte/Evaluationsbericht_IGES_20241206_-barrierefrei.pdf \r\nIQWiG (2022) Orphan Drugs: Privileg des „fiktiven“ Zusatznutzens nicht gerechtfertigt. https://www.iqwig.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailseite_58496.html \r\nManders E. A., van den Berg S., de Visser S. J., Hollak, C. E. M. (2025). Drug pricing models, no ‘one-size-fits-all’ approach: A systematic review and critical evaluation of pricing models in an evolving pharmaceutical landscape. The European Journal of Health Economics, 26(5), S. 683–696 \r\nhttps://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC12126323/pdf/10198_2024_Article_1731.pdf \r\nNavlin Daily (2023): BMS Will Not Launch Opdualag in Germany, Cites G-BA Issues. https://www.navlindaily.com/article/16172/bms-will-not-launch-opdualag-in-germany-cites-g-ba-issues \r\nPharma Fakten (2025): SVR-Gutachten: Das Ende der Planbarkeit. https://pharma-fakten.de/news/svr-gutachten-das-ende-der-planbarkeit/ \r\nPharmainitiative Bayern (o.J.): Position: Schlüsselindustrie Biopharma. https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/88/7a/379438/Stellungnahme-Gutachten-SG2412030037.pdf \r\nPharmainitiative Bayern (2024): Pressemitteilung: Die Entwicklung von Therapien für seltene Erkrankungen braucht die richtigen Impulse. https://www.pharmainitiative-bayern.de/2024/07/26/die-entwicklung-von-therapien-fuer-seltene-erkrankungen-braucht-die-richtigen-impulse/ \r\nPositionspapier Japan 2025 (White Paper Servier Deutschland).\r\nVfa (2025): Fachdiskussion „Pay-for-Performance umsetzen”. https://www.pa-gesundheit.de/TT-Server/Programm-Spotlight-AMNOG-Pay-for-Performance-am-29.04.2025.pdf \r\nVfa (2025): „Pay-for-Performance“ im AMNOG. Wie die Umsetzung gelingen kann. (Impulspapier) file:///C:/Users/GO54_DE1/Downloads/pay-for-performance-amnog%20(1).pdf \r\nVfa (2025): „Pay-for-Performance“ im AMNOG. Wie die Umsetzung gelingen kann. https://www.vfa.de/de/gesundheit-versorgung/amnog/pay-for-performance-amnog \r\nVfa (2023): Statement Evaluation of the Impact of the SHI Financial Stabilization Act on Patient Access to Medicines and on Germany as a Business Location. file:///C:/Users/GO54_DE1/Downloads/statement-evaluation-shi-financial-stabilization-act-gkvfinstg.pdf\r\nVfa (2024): Zukunft AMNOG Neue Impulse für die Patientenversorgung. https://www.vfa.de/de/gesundheit-versorgung/amnog/zukunft-amnog-neue-impulse-fuer-die-patientenversorgung \r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nAMNOG 2.0 für Orphan Drugs und ATMPs \r\nStand: 29.01.2026\t\r\n\r\n\r\n\r\nInnstraße 15 \tTel.: 089/9269132\r\n81679 München\t1\tE-Mail: info@pharmainitiative-bayern.de\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-01-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0024145","regulatoryProjectTitle":"Verhinderung eines dynamisierten Herstellerabschlags","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/92/d6/731200/Stellungnahme-Gutachten-SG2605040014.pdf","pdfPageCount":32,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Auswirkungen der Erhöhung des Herstellerrabatts auf Wertschöpfung und Beschäftigung: 2026-2030\r\nBASYS Update \r\nGutachten für die Pharmainitiative Bayern\r\nBerechnungsstand: 2025-10-06\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nMarkus Schneider\r\nThomas Krauss\r\n\r\n\r\nBASYS Beratungsgesellschaft für angewandte Systemforschung mbH\r\nReisingerstr.25, D-86159 Augsburg, Kontakt: ms@basys.de\r\n \r\n\r\nInhaltsverzeichnis\r\nAbbildungsverzeichnis\t3\r\nTabellenverzeichnis\t3\r\nAbkürzungsverzeichnis\t4\r\n1 Hintergrund\t5\r\n2 Szenarien zur Erhöhung des Herstellerrabatts\t6\r\n2.1 Szenarium 1: Rabatterhöhung und Defizitminderung\t6\r\n2.2 Szenarium 2: Rabatterhöhung und Beitragssatzdämpfung\t8\r\n2.3 Zusammenfassung der Szenarien\t9\r\n3. Diskussion\t11\r\n3.1 GKV-Defizit\t12\r\n3.2 Forschungsausgaben\t14\r\n3.3 Beschäftigung\t16\r\n3.4 Wertschöpfung\t18\r\n3.5 Zollpolitik der USA\t19\r\n4 Annex: Methodik und Daten\t20\r\n4.1 Komponenten der Endnachfrage\t20\r\n4.2 Sachinvestitionen und Forschungsinvestitionen\t21\r\n4.3 Arbeitsproduktivität\t22\r\n4.4 Preis- und Rabattentwicklung\t23\r\n4.5 GKV-Zusatzbeiträge\t24\r\n4.6 Sensitivitätsanalysen\t25\r\n4.7 Glossar\t27\r\n4 Referenzen\t28\r\n\r\n \r\nAbbildungsverzeichnis\r\nAbb. 1: Szenarium 1: Rabatterhöhung und Defizitminderung\t7\r\nAbb. 2: Szenarium 2: Rabatterhöhung und Beitragssatzdämpfung\t8\r\nAbb. 3: Kumulierte Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte der Szenarien, 2026-2030\t9\r\nAbb. 4: Entwicklung der Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte, 2025-2030\t10\r\nAbb. 5: Entwicklung des Finanzierungssaldos, 2026-2030\t10\r\nAbb. 6: Effekte einer Rabatterhöhung\t11\r\nAbb. 7: Kumulierte Arbeitseinkommenseffekte der Szenarien, 2026-2030\t13\r\nAbb. 8: Finanzierungssaldo der GKV in Promille des BIP\t14\r\nAbb. 9: Investitionen und Kapital\t15\r\nAbb. 10: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigter\t17\r\nAbb. 11: Lohnsatz und Arbeitsproduktivität, 2010-2030\t17\r\nAbb. 12: Schematische Darstellung der Wertschöpfungseffekte\t18\r\nAbb. 13: Pharmaumsatz in Deutschland\t21\r\nAbb. 14: Rabatte pharmazeutischer Unternehmen\t23\r\nAbb. 15: Preise pharmazeutischer Erzeugnisse und allgemeine Preisentwicklung\t24\r\nAbb. 16: Projektion der Weltwirtschaft, IMF\t26\r\nAbb. 17: Reale Wertschöpfungseffekte einer Rabatterhöhung, 2026-2030\t26\r\nTabellenverzeichnis\r\nTabelle 1: GKV-Ausgaben nach ATC-Gruppen in %\t22\r\n\r\n \r\nAbkürzungsverzeichnis\r\nAMNOG\tArzneimittelmarktneuordnungsgesetz\r\nATC\tAnatomical Therapeutic Chemical Classification \r\nBGBl\tBundesgesetzblatt\r\nBIP\tBruttoinlandsprodukt\r\nBMBF\tBundesministerium für Bildung und Forschung\r\nBMF\tBundesministerium für Finanzen\r\nBMG\tBundesministerium für Gesundheit\r\nBMWE\tBundesministerium für Wirtschaft und Energie\r\nBMWK\tBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz\r\nBPI\tBundesverband der Pharmazeutischen Industrie\r\nBWS\tBruttowertschöpfung\r\nCAGR\tCompound Annual Growth Rate / Durchschnittliche jährliche Wachstumsrate\r\nDDD\tDefined Daily Dose\r\nDE\tDeutschland\r\nDestatis\tStatistisches Bundesamt\r\nEU\tEuropäische Union\r\nEUR\tEuro\r\nFuE\tForschung und Entwicklung\r\nGAmSi\tGKV-Arzneimittel-Schnellinformation\r\nGKV\tGesetzliche Krankenversicherung\r\nGKV-ÄndG\tGesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften\r\nGW\tGesundheitswirtschaft\r\nGWoP\tGesundheitswirtschaft ohne Pharma\r\nIMF\tInternational Monetary Fund\r\nNAWRU\tNon-Accelerating-Wages Rate of Unemployment\r\nNGW\tNicht-Gesundheitswirtschaft\r\nNWS\tNettowertschöpfung\r\nPh\tPharmazeutische Unternehmen\r\nPhaSK \tPharmazeutisches Satellitenkonto\r\nPKV \tPrivate Krankenversicherung\r\nSGB V\tSozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)\r\nSVIK\tSondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität\r\nSVR\tSVR-Gesundheit: Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege\r\nUSA\tUnited States of America\r\nUSTR\tU.S. Trade Representative\r\nVCI\tVerband der Chemischen Industrie e. V.\r\nVGR\tVolkswirtschaftliche Gesamtrechnungen\r\nVGRdL\tVolkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder\r\nVK\tVermögenskonto\r\nWZ\tWirtschaftszweig \r\n1 Hintergrund\r\nDas gesamtwirtschaftliche Umfeld der industriellen Produktion hat sich in Deutschland in den letzten Jahren deutlich verändert. Damit änderte sich auch die Finanzierungssituation der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Drei Jahre Rezession haben das Wachstum der Beitragseinnahmen gemindert. Die Finanzierungsmöglichkeiten der GKV durch Bundeszuschüsse sind durch weniger Steuereinnahmen, Erhöhung des Zinsniveaus und Defizite im Bundeshaushalt erschwert. Als Konsequenz hat die Stabilisierung der Sozialversicherungsausgaben und der öffentlichen Ausgaben eine andere Dringlichkeit in der Gesundheits-, Sozial- und Wirtschaftspolitik erhalten.\r\nDie Krankenkassen schlagen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen eine Erhöhung des Herstellerrabatts vor.  “Eine Erhöhung des Herstellerrabatts bei patentgeschützten Arzneimitteln von sieben auf zwölf Prozent könnte die GKV jedes Jahr um zwei Milliarden EUR entlasten. Bei einer Erhöhung auf 17 Prozent sogar um drei Milliarden EUR” (Baas 2025; Techniker Krankenkasse 2025). Begründet wird die Rabatterhöhung nicht nur fiskalisch zur Deckung des Haushaltsdefizits, sondern auch mit einer „Effizienzsteigerung der Versorgung“ (AOK 2025) und als angemessener Beitrag der pharmazeutischen Industrie an der Finanzierung des Gesundheitssystems (Barmer 2024). Nicht berücksichtigt sind dabei die gesamtwirtschaftlichen Effekte auf Beschäftigung und Wertschöpfung.\r\nDie Vorstellung, um wie viel Prozentpunkte der Herstellerrabatt erhöht werden soll, variiert. Während die Barmer eine Erhöhung auf 12% nennt, fordert der AOK-Bundesverband 16%, die TK zwischen 12 und 17% und der BKK Dachverband sogar 19% (BKK 2022). Für einen regelgebundenen dynamischen Ansatz zur Anpassung des Herstellerrabatts setzt sich die DAK ein (DAK-Gesundheit 2025).\r\nWährend die Forderung nach einer Rabatterhöhung die Preise im Inlandsmarkt bedroht, sind die Exportpreise durch die Zollpolitik der Vereinigten Staaten gefährdet. Die Pharmaexporte in die USA beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 27 Mrd. EUR, so dass ein 15%iger Zoll erhebliche Auswirkungen hat (Destatis 2025e). Die Unsicherheit wurde noch dadurch erhöht, dass Ende September 2025 100% Importzölle auf patentgeschützte Arzneimittel ins Gespräch gebracht wurden. Inzwischen wurde zwar klargestellt, dass es bei 15% bleibt, doch führende Pharmaunternehmen haben bereits mit hohen Investitionsankündigungen in den USA reagiert (DAZ 2025). \r\nNicht nur die amerikanische Zollpolitik, sondern auch der demographische Wandel und die Investitionsunsicherheit ändern die Rahmenbedingungen für den Standort Deutschland. Arbeitskräfteknappheit verteuert zudem den Faktor Arbeit und erschwert die Standortsicherung. Angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels wird in Zukunft die Sicherung der Wertschöpfung und der Beschäftigung mit höheren Faktorpreisen verbunden sein. \r\nIn den letzten Jahren hat die pharmazeutische Industrie ihre Kapazitäten in Deutschland kontinuierlich ausgebaut und ihre Wettbewerbsposition gestärkt. Die Einführung von Zöllen auf Exporte in die USA wird einen nachhaltigen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands haben. Für Exporte von patentgeschützten Medikamenten aus Deutschland in die USA gilt seit dem 7. August 2025 ein Zoll von 15%. Für Deutschland ist aufgrund der Nachfragereaktionen und der Größe des Handelsvolumens mit einem negativen Effekt auf die Wertschöpfungsentwicklung und die Beschäftigung der Pharmazeutischen Industrie sowie mit vor- und nachgelagerten Effekten zu rechnen.\r\n2 Szenarien zur Erhöhung des Herstellerrabatts\r\nUm die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Erhöhung des Herstellerrabatts aufzuzeigen, wurde das von BASYS entwickelte gesamtwirtschaftliche Pharmazeutische Satellitenkonto (PhaSK) genutzt, welches Aufkommen, Verwendung, Wertschöpfung und Beschäftigung der pharmazeutischen Unternehmen umfasst. Es basiert auf aktuellen Daten aus den monatlichen Pflichtmeldungen an die Finanzämter, die Bundesagentur für Arbeit und an die statistischen Ämter. Ergebnisse der Industriestatistik und der gesamtwirtschaftlichen Rechensysteme werden einbezogen und die Quellen jeweils ausgewiesen.\r\nDie Begründung für die Erhöhung des Herstellerrabatts liegt im Wesentlichen im Beitrag zur Verminderung der Finanzierungslücke der GKV. Ziel der Simulation der Erhöhung des Herstellerrabatts ist, die Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Wertschöpfung und den GKV-Finanzierungssaldo zu überprüfen. Die folgenden zwei Szenarien gehen beispielhaft von einer Erhöhung des Herstellerrabatts von 7% auf 16% aus. Sie simulieren die Auswirkungen auf gesamtwirtschaftliche Werte, Forschungsinvestitionen der pharmazeutischen Unternehmen sowie die GKV-Einnahmen und GKV-Ausgaben. Die Analyse der Auswirkungen von 7% auf 16% ermöglicht einen direkten Vergleich mit den früheren Simulationsergebnissen und liegt in der Bandbreite der Kassenvorschläge.\r\nDie zwei Szenarien unterscheiden sich in den Annahmen über die Verwendung der zusätzlichen Einnahmen der GKV. Die zwei Szenarien decken in der Diskussion befindliche Vorschläge der Mittelverwendung ab. In der Realität würde vermutlich eine Mischung eingesetzt werden. Die resultieren Effekte würden innerhalb der aufgezeigten Effekte liegen:\r\n\tSzenarium 1: Rabatterhöhung und Defizitminderung: Die Rabatte dienen ausschließlich zur Deckung der Finanzierungslücke in der GKV.\r\n\tSzenarium 2: Rabatterhöhung und Beitragssatzdämpfung: Die Rabatte werden zur Minderung des Beitragssatzanstiegs verwendet.\r\nDie Erhöhung des Herstellerrabatts gilt in beiden Szenarien. Allerdings verwendet die GKV im zweiten Szenarium die zusätzlichen Mittel nicht zur Defizitminderung, sondern zur Beitragssatzdämpfung, d.h. sie bezahlt die Rabatte an die Versicherten aus.\r\n2.1 Szenarium 1: Rabatterhöhung und Defizitminderung\r\nSzenarium 1 simuliert die Erhöhung des Herstellerrabatts von 7% auf 16% für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2030 im Vergleich zur Entwicklung eines festen Herstellerrabatts von 7% über diesen Zeitraum. Dabei wird unterstellt, dass der Rabatt ausschließlich zur Schuldentilgung verwendet bzw. dem Kassenbestand zugeführt wird. Also, dass er nicht zur Minderung des Beitragssatzanstiegs verwendet wird (Szenarium 23).\r\nDieses Szenarium bedeutet Mindereinnahmen der Pharmaunternehmen und Minderausgaben der GKV (sowie der Kostenträger PKV und Beihilfe) in Höhe der Heraufsetzung des Herstellerrabatts. Durch die Heraufsetzung des Herstellerrabatts um 9 Prozentpunkte werden die Gewinne aus dem Inlandsabsatz jährlich um mehr als 2 Mrd. EUR gemindert. Davon fällt der weitaus größte Teil auf patentgeschützte Arzneimittel, die von GKV-Versicherten verbraucht werden. Weitere Teile betreffen Arzneimittelverordnungen der PKV-Versicherten und der Beihilfe-Berechtigten.\r\nAbb. 1: Szenarium 1: Rabatterhöhung und Defizitminderung\r\n \r\nGWoP = Gesundheitswirtschaft ohne Pharma, Ph = Pharma, NGW = Nichtgesundheitswirtschaft\r\nWertschöpfungseffekte: Die durch die Mindereinahmen der Pharmaunternehmen ausgelösten Anpassungsreaktionen senken direkt die Wertschöpfung der Pharmaunternehmen und indirekt die Wertschöpfung der vorgelagerten Wirtschaftsbereiche. Durch die induzierten Effekte über die Verteilung der Arbeitseinkommen und Unternehmensgewinne treten weitere negative Wertschöpfungseffekte auf. Die direkten, indirekten und induzierten Effekte bewirken im Zeitraum 2026-2030 einen kumulierten nominalen Wertschöpfungsverlust von insgesamt 48,1 Mrd. EUR. D.h., die Erhöhung hat einen negativen Einkommenseffekt von 3,8 EUR bezogen auf 1 EUR Rabatterhöhung. \r\nBeschäftigungseffekte: Über die fünf Jahre 2026-2030 gehen durch die Zwangsrabatterhöhung direkt, indirekt und induziert rund 106.400 Erwerbsjahre verloren.  Davon entfallen auf die Nicht-Gesundheitswirtschaft rund 54.200 Erwerbsjahre, die pharmazeutischen Unternehmen einschl. Forschung 41.800 Erwerbsjahre und 10.400 Erwerbsjahre auf die restliche Gesundheitswirtschaft ohne Pharma jedoch einschließlich Medizintechnik.\r\nGKV-Effekte: Erwartungsgemäß wirkt sich die Rabatterhöhung kurzfristig positiv auf die GKV-Finanzlage aus. Durch die Erhöhung des Herstellerrabatts werden die Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel um den entsprechenden Anteil verringert. Die Ausgabenminderung bedeutet rechnerisch, dass sich ceteris paribus der durchschnittliche Preis für eine Tagesdosis patentgeschützter Arzneimittel kurzfristig um 81 Cent für Krankenversicherte verbilligt.  Es verbessert sich der Primärsaldo der Krankenkassen aus Beitragseinnahmen und Ausgaben in Höhe um mehr als 2 Mrd. EUR jährlich. Im Vergleich zur Status-quo Projektion ergibt die Simulation kumuliert über die fünf Jahre eine Defizitminderung von 11,8 Mrd. EUR.\r\nNegativ sind ferner die Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung durch Reaktionen des Angebots bei neuen Vertragsabschlüssen und neuen Innovationen zu erwarten, so dass sich die Versorgung längerfristig verschlechtert. Des Weiteren sind die gesamtwirtschaftlichen und sektoralen Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte ebenfalls negativ (siehe Abb.1).\r\n2.2 Szenarium 2: Rabatterhöhung und Beitragssatzdämpfung\r\nIm Szenarium 2 werden die Rabatterhöhung bzw. die Minderausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel durch einen geringeren Anstieg des Zusatzbeitragssatzes an die Versicherten weitergegeben. Der geringere Beitragssatzanstieg senkt somit einerseits die Arbeitskosten für die Unternehmen und erhöht andererseits die Nettoeinkommen der Haushalte. Dem innovationsfeindlichen Effekt der Rabattanhebung stehen in diesem Szenarium wachstumsfreundliche Effekte für Investitionen und Konsum in der Nicht-Gesundheitswirtschaft gegenüber.\r\nAbb. 2: Szenarium 2: Rabatterhöhung und Beitragssatzdämpfung\r\n \r\nGWoP = Gesundheitswirtschaft ohne Pharma, Ph = Pharma, NGW = Nichtgesundheitswirtschaft\r\nWertschöpfungseffekte: Die kumulierten Effekte der Rabatterhöhung senken auch im Szenarium 2 das Wachstum der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung. Im Szenarium 2 bewirken die kumulierten direkten, indirekten und induzierten Effekte einen gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfungsverlust von 32,2 Mrd. EUR bzw. 2,5 EUR bezogen auf 1 EUR mehr Herstellerrabatt im Zeitraum 2026-2030. Die Wertschöpfungseffekte sind damit etwas mehr halb so hoch wie in Szenarium 1. Die Unterschiede erklären sich aus den unterschiedlichen Einkommenseffekten des Beitragssatzes auf Arbeitseinkommen, Unternehmensgewinne und Endnachfragequoten (Konsumquote, Investitionsquote und Exportquote). \r\nDie Beitragssatzdämpfungseffekte sind für sich allein genommen zwar positiv, aber werden von der Rabatterhöhung völlig überlagert.\r\nBeschäftigungseffekte: Über die fünf Jahre 2026-2030 gehen in Szenarium 2 durch die Erhöhung des Herstellerrabatts - trotz Beitragssatzdämpfung - direkt, indirekt und induziert rund 67.300 Erwerbsjahre verloren. Dies ist immerhin noch mehr als die Hälfte des Verlusts aus Szenarium 1. Das Ergebnis korrespondiert mit der unterschiedlichen Arbeitsproduktivität. Diese ist in Pharma etwa doppelt so hoch wie in der Nicht-Gesundheitswirtschaft. In der Gesundheitswirtschaft und in der Nicht-Gesundheitswirtschaft sind die Arbeitsplatzverluste allerdings unterschiedlich. Die relativen Änderungen verteilen sich wie folgt gegenüber der Status quo-Projektion: Auf die Nicht-Gesundheitswirtschaft fallen 19.500 zusätzliche Erwerbsjahre, auf die pharmazeutischen Unternehmen Verluste von 41.600 und auf die restliche Gesundheitswirtschaft ohne Pharma Gewinne von 6.200.\r\nGKV-Effekte: Als Folge der Beitragssatzminderung bleibt das Finanzierungsdefizit bestehen. Der negative Saldo der Krankenkassen aus Beitragseinnahmen und Ausgaben für den Zeitraum 2026-2030 vergrößert sich sogar noch etwas, d.h. um minus 3,0 Mrd. EUR im Vergleich zum Status quo. \r\n2.3 Zusammenfassung der Szenarien\r\nDie folgende Abbildung 3 fasst die Ergebnisse der zwei Szenarien hinsichtlich der Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte zusammen. Abbildung 4 zeigt dann die Effekte der beiden Szenarien im Zeitablauf 2026-2030. Die Werte ergeben sich jeweils aus der Abweichung zur Projektion der Wertschöpfung und der Beschäftigung ohne Erhöhung des Herstellerrabatts. \r\nAbb. 3: Kumulierte Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte der Szenarien, 2026-2030\r\n \r\nDie stärksten negativen Wertschöpfungseffekte treten im Szenarium 1: Defizitminderung auf. Für 1 EUR Rabatt gehen 3,8 EUR Wertschöpfung verloren. Weniger Wertschöpfung geht verloren, wenn der Herstellerrabatt zur Beitragssatzdämpfung verwendet wird. Das Szenarium 2 kompensiert somit teilweise die negativen Wachstumseffekte der Zwangsrabatterhöhung. Die Beitragssatzdämpfung hilft aber nicht, das Defizitproblem der GKV zu lösen. Sie führt vermutlich auch längerfristig zu einer schlechteren Versorgungslage, da sich das Angebot an innovativen Arzneimitteln verringert. Die zusätzlichen Zinskosten und negativen Versorgungseffekte verschlechtern also noch die negative Bilanz dieses Szenariums hinsichtlich der Wertschöpfung weiter.\r\nAbb. 4: Entwicklung der Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte, 2025-2030\r\n \r\nIm Zeitverlauf folgen die Beschäftigungseffekte der Entwicklung der Wertschöpfungseffekte.  Da die Rabatterhöhung in der pharmazeutischen Industrie sich voll auf die Gewinne schlägt und praktisch keine Substitution von Arbeit durch Kapital besteht, sind die relativ größten Arbeitsplatzverluste gegenüber dem Status quo-Wachstum in Szenarium 1: Defizitminderung zu verzeichnen. Im Szenarium 2: Beitragssatzdämpfung halten sich die gesamtwirtschaftlichen „Beschäftigungsverluste“ der Rabatterhöhung in Grenzen (siehe Abbildung 5). Dies erklärt sich aus den marginalen Arbeitskoeffizienten und der relativ geringeren Arbeitsproduktivität. \r\nDie Auswirkungen auf den GKV-Finanzierungssaldo lassen sich wie folgt zusammenfassen: Im Szenarium 1 ergibt sich zusammengerechnet über die fünf Jahre 2026-2030 ein Finanzierungsgewinn aus GKV-Einnahmen und GKV-Ausgaben von rund 11,8 Mrd. EUR (vgl. Abb.5). Der Beitragszuschuss von 14,5 Mrd. EUR und der Zusatzbeitrag wurden dabei konstant gehalten. \r\nIm Szenarium 2 wird eine Defizitminderung nicht angestrebt. Erwartungsgemäß übertreffen die zusätzlichen GKV-Ausgaben die zusätzlichen Beitragseinnahmen und durch das zusätzlich generierte Wachstum wird die Defizitlücke nicht weiter geschlossen. Im Szenarium 2 ist der Saldo gegenüber dem Status quo noch um minus 3,0 Mrd. EUR gewachsen (vgl. Abb.5).\r\nAbb. 5: Entwicklung des Finanzierungssaldos, 2026-2030\r\n \r\nDie beiden Szenarien bilden insofern keine Lösung für die GKV-Finanzierungsprobleme. Szenarium 1 gibt nur ganz kurzfristig eine Entlastung. Bereits mittelfristig gehen die Rabatte auf Kosten des Industriestandorts Deutschland und generieren damit nicht die notwendigen Arbeitseinkommen zur Sicherung der Beitragsstabilität.\r\n3. Diskussion\r\nWährend negative Wertschöpfungseffekte durch Herstellerrabatte (Szenarium 1) unmittelbar erwartet werden können, stellt sich die Frage, warum die negativen Wertschöpfungseffekte der Rabatterhöhung durch eine Beitragssatzminderung (Szenarium 2) nicht kompensiert werden. Zur Beantwortung dieser Frage ist eine Zerlegung der Effekte zweckmäßig.\r\nAbb. 6: Effekte einer Rabatterhöhung\r\n \r\nDie Rabatterhöhung wirkt in verschiedene Richtungen mit unterschiedlichen Effekten. Effekte können hierbei direkt, indirekt oder induziert wirken. Direkte Effekte ergeben sich insbesondere durch die Preisentwicklung sowie durch die negative Erwartungshaltung der Unternehmen vor dem Hintergrund sinkender Umsatzerlöse, da die Unternehmen Investitionen für Forschung oder neue Arbeitsplätze neu bewerten und ggf. hintenanstellen werden. Vier Zieldimensionen für die Analyse der direkten Effekte werden gesondert hervorgehoben (vgl. Abb. 6): \r\n\tForschung und Entwicklung, welche mittel- und langfristig aufgrund der sinkenden Umsatzerwartung zurückgefahren wird.  \r\n\tGKV-Defizit, welches sich aufgrund der Einsparungen verringert. \r\n\tBeschäftigung, da die Unternehmen aufgrund der sinkenden Umsatzerwartung weniger Erwerbstätige einstellen. \r\n\tWertschöpfung, aufgrund sinkender Preise sowie durch die unternehmerische Zurückhaltung. \r\nIndirekte und induzierte Effekte ergeben sich wiederum aus den sinkenden Umsätzen und Erwerbstätigenzahlen. Jeder Effekt wird dabei durch den Wirtschaftskreislauf verstärkt, da die einzelnen Effekte immer weitere Effekte nach sich ziehen. Sinkende Beschäftigung führt zu weniger Konsum, was wiederum zu weniger Wertschöpfung führt. Die daraus sinkenden Einkommenssteuern könnten sich negativ auf die Bundeszuschüsse zum Gesundheitsfonds auswirken. Weniger Beschäftigte bedeuten aber auch weniger Beiträge zur Krankenversicherung, was letztlich dazu führt, dass das GKV-Defizit nicht äquivalent zur Rabatterhöhung fallen wird. Entscheidend ist letztendlich, ob die wachstumsfördernden Effekte überwiegen.\r\nEin weiterer wichtiger Effekt, der aus der vorliegenden Diskussion bisher fast gänzlich außen vor bleibt, ist der Gesundheitseffekt. Der Kreislauf hat nicht nur negative Auswirkungen auf den Wohlstand, sondern schließlich auch auf die Gesundheitsversorgung und somit die Gesundheit der Bevölkerung.  Sinkende Wertschöpfung und Beschäftigung und vor allem die sinkende Innovationskraft sind bekannte Treiber dieser Entwicklung.\r\n3.1 GKV-Defizit\r\nDurch die Rabatterhöhung werden zunächst die Konsumausgaben für Arzneimittel gesenkt, wobei die Krankenkassen annehmen, dass der Arzneimittelkonsum real konstant bleibt und keine Angebotsreaktionen erfolgen (z.B. kein Lieferungsstopp patentgeschützter Arzneimittel oder Einstellung ihrer Produktion).  Auch wenn es kurzfristig keine Angebotseffekte geben sollte, sind diese doch mittelfristig wahrscheinlich und die Preiseffekte sind zu beachten (siehe Annex: 4.6 Sensitivitätsanalysen).\r\nAuswirkungen einer Beitragssatzänderung in der Krankenversicherung wurden bereits verschiedentlich analysiert (vgl. SVR-Gesundheit (1996), Hüther et.al. (2025)). Der SVR-Gesundheit geht in seinem Sondergutachten 1996 davon aus, dass eine Beitragssatzsenkung eine Umstrukturierung der Nachfrage in Richtung privater Ausgaben darstellt und die entsprechenden Beschäftigungswirkungen wohlfahrtstheoretisch nicht unbedingt zu begrüßen sind (SVR-Gesundheit 1996: Ziff. 346).\r\nFür die GKV-Beitragseffekte und die Stabilität der GKV- Finanzen sind nicht allein die Beschäftigten, sondern die Arbeitseinkommen die letztlich entscheidende Größe (vgl. Abb.7). Die Arbeitseinkommenseffekte korrespondieren eng mit den Effekten auf die beitragspflichtigen Einnahmen. Das Arbeitseinkommen wird durch die geleisteten Arbeitsstunden und den Lohnsatz je Arbeitsstunde bestimmt.\r\nAbb. 7: Kumulierte Arbeitseinkommenseffekte der Szenarien, 2026-2030\r\n \r\nGWoP = Gesundheitswirtschaft ohne Pharma, Ph = Pharma, NGW = Nichtgesundheitswirtschaft\r\nObgleich die GKV-Ausgaben in den letzten 25 Jahren stärker als die beitragspflichtigen Einnahmen wuchsen, konnte mittels Zusatzbeiträgen und Bundeszuschüssen in Krisenjahren die Finanzierung stabilisiert werden. Schlüssel für stabile Finanzen waren die Weiterentwicklung der Leistungskataloge, der Vergütungen und der vertraglichen Beziehungen sowie Effizienzsteigerungen in allen Bereichen der Leistungserbringung. Die Weiterentwicklung der Arzneimittel spielt in der Effizienzsteigerung und den Wertschöpfungsketten des Gesundheitssystems eine zentrale Rolle.\r\nDeutschland zählt zu 11 von 27 Mitgliedsländern der EU, die ihre Verschuldung im Jahr 2024 verringern konnten.  Teil der Staatsverschuldungsberechnung ist der Finanzierungssaldo der GKV. Nach Berechnungen der VGR erreichte dieser Finanzierungssaldo mit -11 Mrd. EUR im Jahr 2024 einen Höchstwert (Destatis 2025g). Da der öffentliche Finanzierungssaldo, entsprechend den Konvergenzkriterien für die Europäische Union (sogenannte Maastricht-Kriterien), weniger als 3% des BIP betragen soll, ist der Finanzierungssaldo der GKV auch von gesamtwirtschaftlichem Interesse.  Dabei ist zwischen einem kurzfristig konjunkturell bedingten Finanzierungsdefizit und einem mittelfristig strukturell bedingten Finanzierungsdefizit zu unterscheiden. Ein strukturelles Defizit lässt sich über die strukturelle Erwerbslosenquote messen, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie den Lohnanstieg nicht beschleunigt („Non-Accelerating-Wages Rate of Unemployment“, NAWRU) (Werding 2024). Das erwartete strukturelle Defizit der GKV wird vor allem Demographie bedingt begründet. \r\nAbb. 8: Finanzierungssaldo der GKV in Promille des BIP\r\n \r\nIm Zeitraum 2000-2024 war das relativ höchste Defizit der GKV im Jahr 2024 mit 2,5 Promille des BIP (vgl. Abb.8). Der höchste Überschuss der GKV ergab sich mit 3,7 Promille im Jahr 2011 nach der Wirtschafts- und Finanzkrise. Über den gesamten Zeitraum 2000-2024 errechnet sich ein kumulierter Überschuss von 24 Mrd. EUR. Auch wenn dieser aufgebraucht ist, stellt sich die Frage, ob und wie schnell das Finanzierungsdefizit wieder zurückgeführt werden kann.  Je nach Kassenlage wären die Krankenkassen gezwungen, bei einem Finanzierungsdefizit die Beitragssätze weiter anzuheben. Die mittelfristige Tragfähigkeit hängt dabei entscheidend von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Arbeitsproduktivität ab (BMF 2024; Werding 2024). Jüngste Zahlen zum Finanzierungssaldo der GKV für das 1. Halbjahr 2025 zeigen, als Folge der Anhebung des Zusatzbeitrags, bereits wieder einen Finanzierungsüberschuss von 2,8 Mrd. EUR im Vergleich zu einem Defizit von -2,2 Mrd. EUR im Vorjahreshalbjahr. \r\n3.2 Forschungsausgaben\r\nSchwerpunkt der Investitionen in pharmazeutischen Unternehmen sind die Forschungsinvestitionen in das Wissenskapital. Der größte Teil der Wertschöpfung fließt in dieses Wissenskapital, das an den pharmazeutischen Investitionen einen immer größeren Anteil einnimmt. Zuletzt betrug der Anteil der Wissensinvestitionen 74% (2023). Somit werden heute nahezu 3 von 4 EUR, die von Pharmaunternehmen investiert werden, in die Forschung und Entwicklung gesteckt. Die Investitionsquote in das Wissenskapital der pharmazeutischen Industrie beträgt rund 30%. Es ist deshalb davon auszugehen, dass Rabatterhöhungen einen negativen Impuls auf Investitionen in das Wissenskapital ausüben.\r\nNach Abbildung 9 steigen die Forschungsausgaben nahezu parallel mit den Infrastrukturinvestitionen (Bauten, Maschinen) der pharmazeutischen Betriebe (Destatis 2025e). Forschung und Entwicklung und Produktion bei patentgeschützten Arzneimitteln sind eng verknüpft (Henn 2021). Allerdings unterliegen die Forschungsausgaben auch einer höheren Abschreibung. Sachkapital und Wissenskapital entwickelten sich zuletzt unterschiedlich.\r\nAbb. 9: Investitionen und Kapital\r\n \r\nDie Effekte von Preisabsenkungen auf Forschungsausgaben wurden vielfach untersucht (siehe Philipson, Durie 2021, Filson et al. 2025). Die negativen Wachstumseffekte wurden durchweg bestätigt. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Kapitalrentabilität pharmazeutischer Unternehmen in Deutschland durch den Herstellerrabatt sowie durch freiwillige Rabatte bereits erheblich geschmälert ist. Gesetzliche und vertragliche Rabatte der pharmazeutischen Unternehmen an die GKV betrugen im Jahr 2024 bereits rund 9,7 Mrd. EUR (vgl. Abbildung 15). Unter Berücksichtigung des Gesamtmarktes (einschl. Krankenhaus und PKV) betrugen sie sogar 11,2 Mrd. EUR (IQVIA 2025).\r\nDiese bereits bestehende Belastung zu negieren, stärkt nicht den Standort Deutschland. Der SVR-Gesundheit schreibt in seinem Gutachten 2025: “Ein durch hohe Arzneimittelpreise gekennzeichneter Absatzmarkt für innovative Arzneimittel, wie er in Deutschland besteht, erscheint für die Standortwahl forschender Pharmaunternehmen trotz dieser preislichen Attraktivität sekundär. Es gibt keine empirische Evidenz, die eine direkte oder indirekte Verknüpfung von Preisregulierung und Standortfaktoren als wirkungsvolle Maßnahme zur Förderung der deutschen Pharmaindustrie nahelegt” (SVR-Gesundheit 2025: Ziff. 356). Als Beleg wird auf verschiedene Studien von Vernon 2005, Eger 2014 und Shaikh 2021 verwiesen. Ferner wird auf den Vergleich Deutschlands mit sechs Industrieländern mit Bezug genommen (Phillip 2023). \r\nDie genannten Studien stellen allerdings nicht die Elastizität der Forschungsausgaben hinsichtlich der Arzneimittelpreise grundsätzlich in Frage. Auch sind Sondereffekte wie Steuervergünstigungen bei Forschungsinvestitionen und die staatliche Forschungsförderung zu beachten (Lakdawalla 2018, Wilsdon 2022). Ferner ist die Aussagefähigkeit der Studienergebnisse von ausgewählten internationalen Firmen in ihrer Repräsentativität für die Gesamtheit der pharmazeutischen Unternehmen in Deutschland zu hinterfragen, wenn beispielsweise große pharmazeutische Unternehmen Deutschlands nicht beteiligt sind. Teilweise bezieht sich das Datenmaterial auf einen Zeitraum vor Gültigkeit des AMNOG. Kontext und die konkrete Ausgestaltung der Erstattung haben sich auch geändert.\r\nFilson et al. 2025 führten verschiedene Studien an, nach denen die langfristige Innovationselastizität bzgl. der Einnahmen der pharmazeutischen Industrie auf die Forschungsausgaben zwischen 0,25 und 1,5 liegt (Filson et al. 2025). In den Szenarienrechnungen liegt der Wert für Deutschland für die Investitionen der Pharmaindustrie insgesamt bei 0,96. Die Rabatterhöhung hat somit unmittelbare Effekte auf die Forschungsinvestitionen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Bekanntlich wird das industrielle Wachstum in Deutschland von der internationalen Wettbewerbsfähigkeit getragen. Investitionen in Forschung und Entwicklung sichern diese Wettbewerbsfähigkeit.\r\n3.3 Beschäftigung\r\nProduktion, Handel und Beschäftigung der Pharmazeutischen Industrie beeinflussen nicht nur direkt die Beschäftigung und das Einkommen der öffentlichen und privaten Haushalte an den jeweiligen Betriebsstandorten, sondern über den Wirtschaftskreislauf auch indirekt die Wirtschaft insgesamt. Über die Vorleistungskäufe fragt die Pharmazeutische Industrie vor allem chemische Erzeugnisse, Leistungen der Entsorgung und des Recyclings pharmazeutischer Stoffe, Transportleistungen und Verpackungsmaterial sowie diverse Dienstleistungen nach. In der Forschungstätigkeit ist sie eng mit universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen verbunden. Ausgabenänderungen der Pharmazeutischen Industrie entfalten entlang der Wertschöpfungskette somit vielfältige indirekte und induzierte Effekte. Neben diesen sogenannten Rückwärtseffekten auf vorgelagerte Produktionsbereiche gibt es Vorwärtseffekte auf die nachgelagerten Produktionsbereiche, die Arzneimittel nachfragen. Diese werden beispielsweise offensichtlich, wenn es zu Lieferengpässen kommt. Diese Vorwärts- und Rückwärtseffekte lassen sich mit Hilfe der Input-Output-Tabelle quantifizieren (Miller, Blair 2009; Schneider 2016).\r\nSeit 2017 erfüllt Deutschland die Vorgabe der Wachstumsstrategie Europa 2020, 3% des BIP für FuE aufzuwenden (BMBF 2024). Die pharmazeutische Industrie zählt zu den FuE-intensiven Wirtschaftsbereichen (Wissenschaftsstatistik 2024). Ende Juni 2024 waren in medizinischen Forschungseinrichtungen rund 266 Tsd. Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Bundesagentur für Arbeit 2025). In der internen pharmazeutischen Forschung arbeiteten ca. 23 Tsd. Personen. Deutschland verfügt über eine ausgezeichnete Arzneimittelforschung.\r\nEnde Juni 2024 arbeiteten in pharmazeutischen Unternehmen Deutschlands (Industriebetriebe und Großhandel) nahezu 206 Tsd. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Bundesagentur für Arbeit 2025). Hinzu kommen Erwerbstätige in der pharmazeutischen Forschung, Handelsvermittler und Selbstständige sowie Beschäftigte im Einzelhandel. Bemerkenswert ist, dass 2010-2024 das Beschäftigungswachstum der pharmazeutischen Unternehmen mit 44% deutlich höher war als im Produzierenden Gewerbe (17%) und in der deutschen Wirtschaft insgesamt (29%) (Bundesagentur für Arbeit 2025). Innerhalb des Pharmabereichs stieg die Forschung am stärksten (vgl. Abb.10).\r\nAbb. 10: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte\r\n \r\nFür die GKV-Beitragseffekte und die Stabilität der GKV-Finanzen sind nicht die Beschäftigten, sondern die Arbeitseinkommen letztlich die entscheidende Größe. Die Entwicklung der Arbeitseinkommen wird durch die geleisteten Arbeitsstunden und den Lohnsatz je Arbeitsstunde bestimmt. In Abbildung 11 wird die allgemeine Stärke der pharmazeutischen Unternehmen hinsichtlich der Bruttowertschöpfungsentwicklung je Arbeitsstunde über alle Wirtschaftsbereiche hinweg deutlich.\r\nAbb. 11: Lohnsatz und Arbeitsproduktivität, 2010-2030\r\n \r\nDie von BASYS durchgeführten Simulationen bestätigen teilweise die Aussage des SVR-Gesundheit (1996): Ziff. 375, “dass eine Beitragssatzminderung nur eine geringe Beschäftigungswirkung hätte”. Es zeigt sich, dass die langfristigen negativen Rabatteffekte, vor allem auf die Investitionen, die kurzfristig positiven Beschäftigungseffekte einer Beitragssenkung mehr als kompensieren. Die relativ geringen gesamtwirtschaftlich Beschäftigungseffekte von Beitragssatzminderungen wurden bereits in einer früheren Studie von BASYS für das Bundesarbeitsministerium zu den Auswirkungen von Preissenkungen durch Festbeträge berechnet (Dennerlein, Huber, Schneider 1990, S. 76).\r\n3.4 Wertschöpfung\r\nAls Ausgangspunkt für die Wertschöpfungsberechnung dienten die Komponenten der Endnachfrage: Konsum, Investitionen/Innovationen und Exporte sowie die Input-Output-Rechnung (vgl. auch 4. Annex: Methodik und Daten).\r\nDie Bruttowertschöpfung der deutschen Arzneimittelproduktion hat sich durch die Corona-Krise enorm erhöht und erreichte 2024 rund 41 EUR.  Weitere Wertschöpfungsanteile schafften die pharmazeutischen Unternehmen durch die interne und externe medizinische Forschung und Entwicklung. Im Vergleich zu Veröffentlichungen des BMWE (BMWK 2024) und der Input-Output-Rechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt das Update Pharmadaten 2026-2030 eine höhere Wachstumsdynamik der Arzneimittelproduktion in Deutschland (siehe Destatis (2024), Destatis (2025d), Schneider & Krauss (2025)).\r\nZur realen Bruttowertschöpfung liegen unterschiedliche Zahlen vor. Nach unseren Berechnungen erhöhte sich die Wertschöpfung im Zeitraum 2010-2023 um jährlich 4,8% (CAGR). Im Rezessionsjahr 2023 lag der positive Wachstumsbeitrag der deutschen Arzneimittelproduktion bei rund 0,6 Mrd. EUR. Zum Vergleich: der reale Wertschöpfungsanstieg der deutschen Wirtschaft insgesamt betrug im Krisenjahr 2023 lediglich 7,1 Mrd. EUR (VGRdL (2024), BASYS - PhaSK). Die Pharmaunternehmen trugen somit entscheidend zum positiven realen Wertschöpfungszuwachs bei.\r\nAbb. 12: Schematische Darstellung der Wertschöpfungseffekte\r\n \r\nWie in Abbildung 12 dargestellt, wird die Wertschöpfung durch Staat und Haushalte in Konsum- und Investitionsgüter gelenkt. Dadurch entstehen im Wirtschaftskreislauf sogenannte induzierte Effekte. Das Schema folgt einer Darstellung des Sondergutachtens 1996 des SVR-Gesundheit (1996).\r\nOrdnungspolitisch muss man durchaus fragen, mit welchen Instrumenten der Staat die Transformation des Gesundheitssystems im Allgemeinen und die Pharmazeutische Forschung im Speziellen begleiten soll. Feld LP (2023) hat darauf hingewiesen, dass die industrielle Transformation eng mit unternehmensnahen Dienstleistungen verbunden ist. Die Wertschöpfungsprozesse der Industrie gehen deshalb eng mit der Wertschöpfung in den Dienstleistungsbereichen einher. Über Rabatte die Gewinne aus den Produktinnovationen auszuhöhlen, fördert noch nicht die Prozessinnovationen im Gesundheitssystem. Im Gegenteil, es ist zu vermuten, dass sie solche eher verzögern.\r\nAuch aus wohlfahrtstheoretischer Sicht bleibt die Belegung von hochproduktiven Arbeitsplätzen mit Abgaben suboptimal, da anzustreben ist, “dass ein möglichst großer Teil der Arbeitskräfte eine hohe Produktivität aufweist” (SVR-Gesundheit 1996: Ziff. 342).\r\n3.5 Zollpolitik der USA\r\nIn der Diskussion der potenziellen Wirkungen einer Rabatterhöhung ist die Änderung der außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen schließlich zu beachten. Die Einführung von Zöllen auf Exporte in die USA hat einen nachhaltigen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands im Allgemeinen und die Arzneimittelexporte im Speziellen. Für Exporte von patentgeschützten Medikamenten aus Deutschland in die USA gilt seit dem 7. August 2025 ein Zoll von 15%. Für Deutschland ist aufgrund der Nachfragereaktionen und der Größe des Handelsvolumens mit einem negativen Effekt auf die Wertschöpfungsentwicklung und die Beschäftigung der Pharmazeutischen Industrie sowie mit vor- und nachgelagerten Effekten zu rechnen.  Damit verteuern sich deutsche Arzneimittel, die dem Zollregime unterliegen, um 15%. Bei Arzneimitteln ist kurzfristig von einer unelastischen Preiselastizität auszugehen, d.h. von einem Wert > -1 und < 0. Bei einer Preiselastizität von -0,33 beispielsweise würde die Menge bei einem 15%igen Zoll zu einer Reduktion von 5% führen.\r\nFür Deutschland ist aufgrund der Nachfragereaktionen und der Größe des Handelsvolumens mit einem negativen Effekt auf die Wertschöpfungsentwicklung und die Beschäftigung der Pharmazeutischen Industrie sowie mit vor- und nachgelagerten Effekten zu rechnen. Da Anpassungen an die US-Zollpolitik durch die Unternehmen auf allen Wertschöpfungsstufen erfolgen, lassen sich diese derzeit nicht genau voraussagen. Für die Szenarien wird für die weltwirtschaftliche Entwicklung von der Prognose des IMF vom 29. Juli 2025 ausgegangen.\r\nVom ifo-Institut wurde im April 2025 erhoben, inwieweit die Unternehmen ihre Investitionspläne infolge der Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten verändert haben. Bei Investitionen in Deutschland geben knapp 80% der Unternehmen mit Investitionsprojekten an, an diesen festzuhalten. Der Trump-Effekt für Investitionen deutscher Unternehmen in den USA ist in der Tendenz eher negativ; d.h. die Stabilität des Investitionsklimas hierzulande ist fundamental für die längerfristige Entwicklung. Dies zeigen auch die zitierten Studien von Henn S (2021).\r\nWeitere Effekte auf die Investitionen in den Pharmastandort Deutschland und hinsichtlich der Exporte sind deshalb nicht auszuschließen. Weniger Investitionen in pharmazeutische Forschung und in den Produktionsstandort Deutschland werden bereits mittelfristig und insbesondere langfristig signifikante Effekte in die Exportfähigkeit zeigen.\r\n4 Annex: Methodik und Daten\r\nZur Berechnung von Produktion und Wertschöpfung wurde ein allgemeines Gleichgewichtsmodell zu Aufkommen und Verwendung pharmazeutischer Erzeugnisse und Handelsleistungen nach der Methodik der VGR verwendet (Pharma Satellitenkonto - PhaSK). Die Wertschöpfung wird dabei unter Berücksichtigung der Entstehung, Verwendung und Verteilung berechnet.  Als Datengrundlage dienen die relevanten Statistiken der öffentlich zugänglichen Statistik. Dazu zählen neben den monatlich und vierteljährlich erhobenen Konjunkturstatistiken der Industrie und des Großhandels, die Außenhandelsstatistik, die Forschungsstatistik, die Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die Preisstatistiken. Die Tabellen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sowie die gesundheitswirtschaftlichen Rechensysteme auf Bundes- und Länderebene werden ergänzend verwendet. Da die Mehrheit der Statistiken und die Input-Output-Rechnung weiterhin rechtliche Einheiten zur Datenerhebung verwenden (z.B. Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten), basiert das PhaSK auf rechtlichen Einheiten in der Abgrenzung Industrie, Handel und Forschung.\r\n4.1 Komponenten der Endnachfrage\r\nDaten zu den Komponenten der Endnachfrage an pharmazeutischen Produkten (Privater Verbrauch, Staatsverbrauch und Export) lassen sich durch die Umsatzsteuerstatistik, die Statistiken der Öffentlichen Haushalte einschl. der Sozialversicherung und die Außenhandelsstatistik erfassen. Die Endnachfrage zu Anschaffungspreisen korrespondiert mit den von den Unternehmen gemeldeten Umsätzen in Inland und Ausland. Das Umsatzwachstum erreichte in Deutschland im Jahr 2022 einen Höhepunkt und stagniert seitdem (Destatis 2025f) (vgl. Abb.13). \r\nInlandsabsatz: Zu den Treibern des Inlandsabsatzes zählen der demographische Wandel und strukturelle Veränderungen durch Innovationen. Für den Zeitraum 2026-2030 wird mit einer weiteren Steigerung des Bedarfs gerechnet, der zwar über der gesamtwirtschaftlichen Konsumentwicklung liegt, jedoch von unterdurchschnittlich steigenden Arzneimittelpreisen begleitet wird (vgl. Abb. 15).\r\nAuslandsabsatz: Die deutschen Pharmaunternehmen konnten ihre Exporte nahezu verdreifachen. Im Jahr 2024 beliefen sich die gesamtdeutschen Arzneimittelexporte auf 115,9 Mrd. EUR.  Trotz der hohen Exporte sind die Pharmaunternehmen dennoch stark vom Inlandsabsatz abhängig, da der deutsche Preis als Referenzpreis in vielen anderen Ländern verwendet wird. Das Niveau der Arzneimittelpreise im Inlandsmarkt ist deshalb für sie besonders wichtig. Dies zeigen Analysen der Außenhandels- und Unternehmensstatistik.\r\nFür die zukünftige Entwicklung der Exporte wird die weltwirtschaftliche Entwicklung nach der Prognose des IMF vom 29. Juli 2025 verwendet. Diese rechnet mit einem durchschnittlichen nominalen jährlichen Wachstum von 4,9% im Zeitraum 2026-2030 (IMF 2025b).\r\nAbb. 13: Pharmaumsatz in Deutschland\r\n \r\n4.2 Sachinvestitionen und Forschungsinvestitionen\r\nDie Investitionsrechnung von Destatis liefert aktuelle Daten zur Struktur der Kapitalbildung bis zum Jahr 2023 (Destatis 2025g). Die Teilkomponenten „Ausrüstungen“ und „Bauten“ wurden zu den Infrastrukturinvestitionen zusammengezogen. Die „Sonstigen Investitionen“ wurden den Forschungsinvestitionen“ zugeordnet. Eine weitergehende Aufgliederung der Investitionen ist nicht möglich: Auf die Investitionen nach Indikationsgebieten kann indirekt zwar über die Neuzulassungen patentgeschützter Arzneimittel und die Verordnungsstrukturen geschlossen werden, eine solche Simulation muss jedoch zukünftigen Berechnungen vorbehalten bleiben.\r\nDie Ausgabenstrukturen zeigen die Nachfrageschwerpunkte patentgeschützter Arzneimittel. Ihr Beitrag für die Versorgung ist offensichtlich. Ihre Unverzichtbarkit wurde nicht zuletzt während der Coronakrise deutlich. Die Mehrausgaben für verordnete Arzneimittel seit dem Jahr 2015 trafen vor allem drei ATC-Gruppen: A - Alimentäres System und Stoffwechsel, B - Blut und blutbildende Organe, L - Antineoplastische und immunmodulierende Mittel (GKV-Spitzenverband 2024) (vgl. Tab. 1).\r\nTabelle 1: GKV-Ausgaben nach ATC-Gruppen in %\r\n\t2024\t2015\r\nA - Alimentäres System und Stoffwechsel\t11.3\t9.8\r\nB - Blut und blutbildende Organe\t10.0\t8.1\r\nC - Kardiovaskuläres System\t8.2\t9.1\r\nJ - Antiinfektiva zur systemischen Anwendung\t5.0\t8.7\r\nL - Antineoplastische und immunmodulierende Mittel\t30.2\t20.1\r\nN - Nervensystem\t9.7\t15.1\r\nR - Respirationstrakt\t5.9\t4.7\r\nSonstige\t19.8\t24.5\r\nInsgesamt\t100.0\t100.0\r\nQuelle: GKV-Spitzenverband. 2024. „GAmSi GKV-Arzneimittelschnellinformationssystem“.\r\n4.3 Arbeitsproduktivität\r\nDie Arbeitskoeffizienten (Verhältnis Beschäftigung zu Produktion bzw. Bruttowertschöpfung) bestimmen den Einsatz an Erwerbstätigen bzw. Arbeitsstunden. Arbeitsintensive Wirtschaftsbereiche, wie der Pflegebereich, werden grundsätzlich stärker durch eine Beitragssatzminderung entlastet als kapitalintensive Bereiche wie das Produzierende Gewerbe. Um die Substitutionsmöglichkeit zu berücksichtigen, wurde in der Projektion der Nachfrage nach Arbeitsstunden von einer Cobb-Douglas-Produktionsfunktion ausgegangen, welche den Nettokapitalstock verwendet.\r\nZur Berechnung der Produktivität wurde Produktionswert und Bruttowertschöpfung aus der Input-Output-Rechnung verwendet. Die Wertschöpfung für die einzelnen Wirtschaftsbereiche ergibt sich als Differenz aus Produktionswert und Vorleistungen. Produktionswert und Vorleistungen werden aus der Endnachfrage (Privater Konsum und Staatsverbrauch sowie Exporten) und der Vorleistungsverflechtung abgeleitet.  Der reduzierte Ansatz zur Berechnung der Bruttowertschöpfung lautet:\r\n(1) y = conHH + conGov + dV + (exp -rex) + dom - margin - ts - (imp-rex) - vorl\r\n(2) y = dep + nbue + spa + ba\r\n(3) yr = pr_bas – vorlr\r\nmit\r\ny \t\tBruttowertschöpfung zu laufenden Preisen\r\nconHH \t\tKonsum privater Haushalte\r\nconST \t\tStaatsverbrauch\r\ndV \t\tVorratsveränderung\r\nexp-rex \tExporte minus Reexporte\r\ndom \t\tZwischennachfrage\r\nmargin \t\tHandelsspanne (Groß- und Einzelhandel)\r\nts \t\tNettogütersteuern\r\n(imp-rex) \tImporte minus Reexporte\r\nvorl \t\tVorleistungen\r\nnbue \t\tNettobetriebsüberschuss\r\ndep \t\tAbschreibungen\r\nba \t\tBruttoarbeitseinkommen\r\nspa \t\tSonstige Produktionsabgaben\r\nyr \t\tBruttowertschöpfung zu konstanten Preisen\r\npr_bas \t\tProduktion zu konstanten Preisen\r\nvorl \t\tVorleistungen zu konstanten Preisen\r\n4.4 Preis- und Rabattentwicklung\r\nRabatte reduzieren die Verkaufspreise, nicht jedoch die Erzeugerkosten. Sie reduzieren die Liquiditätsspielräume der Unternehmen und zwingen zu Produktionsanpassungen, um die Gewinnmargen zu sichern. Die Entwicklung der Rabatte stellt sich wie folgt dar:\r\n\t2010: Erhöhung Herstellerrabatt von 6% auf 16%\r\n\t2014: Absenkung Herstellerrabatt von 16% auf 7%\r\n\t2020: Möglichkeiten der Inflationsanpassung\r\n\t2023: Erhöhung Herstellerrabatt von 7% auf 12%.\r\n\t2024: Absenkung Herstellerrabatt von 12% auf 7%.\r\nAbb. 14: Rabatte pharmazeutischer Unternehmen\r\n \r\nDurch Rabatte leistet die pharmazeutische Industrie einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen. Durch Rabattverträge gemäß §130b SGB V allein werden jährlich mehr als 6 Mrd. EUR eingespart. Weitere Preisabschläge erhalten die Krankenkassen seit der Einführung des AMNOG durch die Verhandlung von Erstattungsbeträgen. Nach Angaben des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) stiegen die jährlichen Einsparungen durch dieses Instrument von 144 Mio. EUR im Jahr 2013 auf rund 7,3 Mrd. EUR am Ende des Jahres 2024 (BPI 2024).\r\nDurch den gesetzlichen Herstellerrabatt von 12% stützt die pharmazeutische Industrie die GKV im Jahr 2023 mit über 2,8 Mrd. EUR. Im Jahr 2024 lagen die Einsparungen durch die Absenkung auf 7% noch bei rund 1,7 Mrd. EUR (vgl. Abb.14).\r\nAbb. 15: Preise pharmazeutischer Erzeugnisse und allgemeine Preisentwicklung\r\n \r\nMit dem Ukrainekrieg und der damit verbundenen Energiekrise haben sich die Preise in allen Lebensbereichen seit dem Jahr 2022 deutlich erhöht. Von der allgemeinen Preissteigerung weicht die Preisentwicklung im Pharmabereich positiv ab. Die Erzeugerpreise für Arzneimittel sind unterdurchschnittlich gestiegen (Destatis 2025a). Die Erzeugerpreise im Pharmabereich tragen damit zur Sicherung der allgemeinen Preisstabilität bei. Dies zeigt sich im Vergleich zum Verbraucherpreisindex (vgl. Abb.15). Der Pharmabeitrag zur Preisstabilität wird durch den Großhandelsverkaufspreisindex bestätigt (Destatis 2025b), der eine noch geringere Preissteigerung als der Erzeugerpreisindex aufweist. Seit dem Jahr 2010 stieg der Großhandelspreisindex nur um 9 Punkte.\r\n4.5 GKV-Zusatzbeiträge\r\nDer allgemeine Beitragssatz der GKV beträgt 14,6%. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird vom Bundesministerium für Gesundheit nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises bekanntgegeben und wurde für das Jahr 2025 auf 2,5% festgelegt. Dieser Schätzwert liegt aber deutlich unter den tatsächlich realisierten Steigerungen des Zusatzbeitrags. Den höchsten Zusatzbeitrag hat derzeit die Knappschaft mit 4,4% (vgl. www.krankenkassen.de). Der GKV-Spitzenverband beziffert den durchschnittlichen Zusatzbeitrag mit 2,9% (GKV-Spitzenverband 2025).\r\nDie ursprüngliche Intention des Zusatzbeitrages war, dass durchschnittlich 5% der Ausgaben einer Krankenkasse über Zusatzbeiträge und 95% über Zuweisungen aus dem Fonds zu finanzieren sind.  Dabei wurde der allgemeine Beitragssatz anfangs so festgelegt, dass keine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben musste. Allerdings bestand bei Einführung dieser Regelung im Jahr 2009 eine Finanz- und Wirtschaftskrise. Ab 2011 lag der Zusatzbeitrag bei durchschnittlich 0,9%. Der allgemeine Beitragssatz betrug 14,6% und ist heute noch gültig. Krankenkassen, die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ihren Finanzbedarf nicht decken konnten, hatten einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern zu erheben (§ 242 SGB V). \r\nNicht nur der steigende Zusatzbeitragssatz, sondern auch der steigende Bundeszuschuss deutet auf ein strukturelles Defizit hin. Der Bundeszuschuss wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vom 14. November 2003 (BGBl. I S. 2190) zum ersten Mal für das Jahr 2004 gewährt (Bundesrechnungshof 2021). Ab der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde er drastisch erhöht und erreichte im Jahr 2020 einen Höchstwert von 18 Mrd. EUR. Dabei bleibt zu berücksichtigen, dass in der Coronapandemie der Bundeshaushalt noch weit höher gefordert wurde und sich der Bundeszuschuss einschl. Coronahilfen im Jahr 2022 sogar auf insgesamt 28,8 Mrd. EUR belief (GKV-Spitzenverband 2025a). Die Frage ist, kommt die GKV künftig mit 2,9% Zusatzbeitrag zurecht? Nach der Status quo-Projektion ergibt sich für den Zeitraum 2026-2030 ein weitgehend ausgeglichener Finanzierungssaldo (siehe auch Sensitivitätsanalyse).\r\n4.6 Sensitivitätsanalysen\r\nDie gesamtwirtschaftliche Entwicklung (Produktion, Wertschöpfung, Beschäftigte) ist im PhaSK endogen. Der Wachstumspfad hängt allerdings stark von einzelnen exogenen Variablen ab, wie von dem Wachstum der Weltwirtschaft, der Entwicklung der Erwerbspersonen und von den öffentlichen Investitionsausgaben. Im Simulationsmodell Sim.22 zeigen Annahmen zur Netto-Zuwanderung unter den einzelnen Determinanten der Bevölkerungsbewegung die schnellsten und stärksten Auswirkungen auf die Finanzen der Sozialversicherungen in Deutschland (Werding 2025).\r\nAufgrund der großen Bedeutung der Entwicklung der Weltwirtschaft für das Wachstum der deutschen Industrie wird im Folgenden zunächst auf diesen Faktor näher eingegangen. Der Weltwährungsfonds hat in seiner Juli-Prognose das reale Wachstum des BIP für die Jahre 2025 und 2026 auf 3,0% und 3,1% korrigiert. Damit liegen die Prognosen unter dem Ergebnis von 3,3% für 2024 und dem historischen Durchschnitt von 3,7% vor der Pandemie. Für Deutschland wird für 2025 und 2026 mit einem BIP-Wachstum von 0,1% bzw. von 0,9% gerechnet (IMF 2025b). Bis zum Jahr 2030 liegt die Projektion des Weltwährungsfonds für die Weltwirtschaft um durchschnittlich mehr als 2 Prozentpunkte über dem deutschen Wachstum (IMF 2025a) (vgl. Abb. 16). Dies zeigt nicht nur das Potenzial, das in der weltwirtschaftlichen Entwicklung für Deutschland liegt, sondern auch die Risiken, durch eine konsumorientierte Standortpolitik weiter abgehängt zu werden.\r\nAbb. 16: Projektion der Weltwirtschaft, IMF\r\n \r\nOffensichtlich weist die deutsche Wirtschaft eine strukturelle Schwäche auf, die sich im niedrigen und ab 2028 rückläufigen BIP-Wachstum nach der IMF-Projektion manifestiert. Das BASYS-Update für die Pharmainitiative Bayern zeigt allerdings, dass Deutschland das Potenzial für einen innovativen Pharmastandort hat (Schneider, Krauss 2025). Warum aber gerade die kurzfristigen Finanzierungsprobleme der GKV und strukturelle Probleme in der sektorübergreifenden Verzahnung durch eine Erhöhung des Herstellerrabatts gelöst werden sollen, die auf Kosten der Investitionen gehen, ist zu begründen.\r\nIn den zwei Szenarien wurde angenommen, dass sich die US-Zollpolitik nur sehr begrenzt auf die Investitionsentscheidungen auswirkt. Würden beispielsweise die pharmazeutischen Unternehmen stärker auf die US-Zollpolitik mit Investitionsverlagerungen reagieren, wären alle Effekte deutlich negativer.\r\nWas die Investitionen betrifft, erfordert der Wachstumspfad durch die Verwendung des Sondervermögens SVIK noch weitere Konkretisierung. Die mittelfristige Haushaltsplanung sieht folgende Verwendung vor (BMF 2025): 2025: 37,2 Mrd. EUR; 2026: 58,9 Mrd. EUR; 2027: 57,1 Mrd. EUR; 2028: 58,4; 2029 59,2 Mrd. EUR. Auffällig ist, dass praktisch ab 2026 keine Steigerung vorgesehen ist. Allerdings sollen über den gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2029 die Investitionen stabil auf einem hohen Niveau bei etwa 120 Mrd. EUR bleiben, was deutlich über den Bundesinvestitionen des Jahres 2024 liegt. Im PhaSK wurde ein Wachstum der öffentlichen Investitionen von 6% jährlich unterstellt. Bei höheren öffentlichen Investitionen und einem höheren induzierten Arbeitseinkommen würde das Einnahmeproblem der GKV verschwinden.\r\nWesentlich für die realen wirtschaftlichen Wachstumseffekte sind schließlich die induzierten Preiseffekte. Durch die Erhöhung des Herstellerrabatts werden die Konsumentenpreise staatlich abgesenkt. Gleichzeitig erhalten die Pharmazeutischen Unternehmen weniger. Rechnerisch verbilligt sich somit der Konsum, ohne dass sich die Produktionskosten ändern. \r\nAbb. 17: Reale Wertschöpfungseffekte einer Rabatterhöhung, 2026-2030\r\n \r\nGWoP = Gesundheitswirtschaft ohne Pharma, Ph = Pharma, NGW = Nichtgesundheitswirtschaft\r\nAbbildung 17 zeigt die realen Wertschöpfungseffekte für die zwei Szenarien. Die negativen gesamtwirtschaftlichen Ergebnisse für die Wertschöpfung (vgl. Abbildungen 1-3) werden bestätigt. Erwartungsgemäß sind die realen Effekte geringer. Das Szenarium 2 (Beitragssatzdämpfung) zeigt positive Effekte für die Nicht-Gesundheitswirtschaft. Einflüsse des Fachkräftemangels auf die Lohnsätze wurden In dieser Simulation allerdings noch nicht berücksichtigt.\r\n4.7 Glossar\r\nApothekenabschlag: Apotheken zahlen für Fertigarzneimittel einen sogenannten Apothekenabschlag in Höhe von 1,77 EUR je Arzneimittel. Für sonstige Arzneimittel erhalten die Krankenkassen einen Abschlag in Höhe von 5 Prozent auf den Arzneimittelabgabepreis. Ist für das Arzneimittel ein Festbetrag festgesetzt, bemisst sich der prozentuale Abschlag nach dem Festbetrag. Liegt der Arzneimittelabgabepreis unter dem Festbetrag, bemisst sich der Abschlag nach dem niedrigeren Abgabepreis.\r\nDer Anspruch auf den Apothekenabschlag gilt nur, wenn die Krankenkasse innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Rechnung zahlt. Insoweit hat der Rabatt eine Skontofunktion und hält die Krankenkassen zum zügigen Ausgleich der Apothekenrechnungen an.\r\nHerstellerabschlag: Pharmazeutische Unternehmen müssen den Krankenkassen für Arzneimittel ohne Festbetrag einen gesetzlich vorgegebenen Rabatt auf den Abgabepreis einräumen:\r\n\t7% des Abgabepreises bei patentgeschützten Präparaten.\r\n\t6% des Abgabepreises bei patentfreien, wirkstoffgleichen Arzneimitteln. Für Letztere erhalten die Krankenkassen allerdings zusätzlich 10% Rabatt.\r\nZudem galt ein Preismoratorium bis Ende 2023 für Arzneimittel, für die kein Festbetrag und kein Erstattungsbetrag galt (Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften - GKV-ÄndG) (BMG 2025).\r\nInterne und externe Forschung: Die von der pharmazeutischen Industrie finanzierte Forschung wird zu rund zwei Dritteln in den Industrieunternehmen direkt erbracht, rund ein Drittel der Mittel fließt in externe Forschungsunternehmen. Um Doppelzählungen zu vermeiden, wird in den genannten Zahlen zur Bruttowertschöpfung und Erwerbstätigkeit nur der externe Teil erfasst. Die intern geförderte pharmazeutische Forschung ist in den Werten für die Industrie enthalten.\r\nDie Nachfrageelastizität, e, misst die prozentuale Änderung der Nachfrage zur prozentualen Änderung des Preises:\r\ne=dQ/Q:dP/P\r\nDer Produktionsindex misst die monatliche Leistung der Unternehmen des Produzierenden Gewerbes in Deutschland. Im Mai des Folgejahres werden die endgültigen Ergebnisse für alle Monate des Berichtsjahres (sogenannte Jahreskorrektur) veröffentlicht.\r\nRechtliche Einheit: In der amtlichen Unternehmensstatistik wird die Rechtliche Einheit als „kleinste rechtlich selbständige Einheit, die Bücher führt“ definiert. Bis einschließlich Berichtsjahr 2017 war die Rechtliche Einheit die Erhebungs- und Darstellungseinheit der Strukturstatistiken. Die Rechtliche Einheit wird immer noch in der Input-Output-Rechnung und bei der Bundesagentur für Arbeit als statistische Einheit verwendet.\r\nUnternehmerische Einheit: Die EU-Einheitenverordnung definiert das Unternehmen als „kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und (…) über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt.” Das so definierte Unternehmen kann mehrere rechtliche Einheiten vereinigen.\r\nVertraglicher Rabattabschlag: Für die Abgabe von Arzneimitteln, die sich exklusiv auf Hersteller beziehen, können Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmern weitere Rabatte bzw. Preisnachlässe aushandeln und die Einsparungen an ihre Versicherten weitergeben. Die Krankenkasse kann ihren Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen die Vertragspräparate ohne Zuzahlung zur Verfügung stellen.\r\n4 Referenzen\r\nAmiti M., Redding S., und D. Weinstein. 2019. „The Impact of the 2018 Tariffs on Prices and Welfare“. Journal of Economic Perspectives. https://pubs.aeaweb.org/doi/pdfplus/10.1257/jep.33.4.187.\r\nAOK-Bundesverband. 2025. “AOK legt Sofortprogramm 2025 vor: Effizienzreserven von bis zu 35 Milliarden Euro bei Gesundheit und Pflege.” Pressemitteilung vom 26.02.2025. Berlin. https://www.aok.de/pp/bv/pm/aok-sofortprogramm/\r\nBaas, J. 2025. „GKV-Finanzen stabilisieren: Die Vorschläge liegen längst auf dem Tisch“. TK-Newsletter, Nr. 23.07.2025. https://wirtechniker.tk.de/2025/07/23/gkv-finanzen-stabilisieren/.\r\nBarmer. 2024. “Für eine starke und stabile Gesundheitsversorgung: Forderungen der BARMER zur Bundestagswahl 2025“. Berlin. Dezember 2024, https://www.barmer.de/resource/blob/1026282/3bee4fa1e6a019c709d59392f225179b/gesundheitspolitische-positionen-der-barmer-2025-data.pdf.\r\nBKK Dachverband. 2025. „Stellungnahme BKK Dachverband e.V. vom 22.09.2022  Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) BT-Drs. 20/3448. Berlin.\r\nBMBF. 2024. „Daten und Fakten zum deutschen Forschungs- und Innovationssystem: Bundesbericht Forschung und Innovation 2024“. Bundesministerium für Bildung und Forschung. https://www.bundesbericht-forschung-innovation.de/files/BMBF_BuFI-2024_Datenband.pdf.\r\nBMF. 2024. „Tragfähigkeitsbericht 2024: Sechster Bericht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen“. Bundesministerium für Finanzen. https://www.bundesfinanzministerium.de/tragfaehigkeit.\r\n———. 2025. „Bundesregierung führt Investitionsoffensive fort: Bundeshaushalt 2026 und Finanzplan bis 2029 beschlossen: Pressemitteilung 31.07.2025“. Bundesministerium für Finanzen.\r\nBMG. 2025. „Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften - GKV-ÄndG“. 2025. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/arzneimittelpreise.html.\r\nBMWK. 2024. „Faktenblatt Humanarzneimittel - Gesundheitsökonomische Gesamtrechnung (GGR): Berechnungen WifOR“. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. https://ggrdashboard.bmwk.de.\r\nBMWK, BMF. 2024. „Gesamtwirtschaftliches Produktionspotenzial und Konjunkturkomponenten. Datengrundlagen und Ergebnisse der Schätzungen der Bundesregierung. Herbstprojektion der Bundesregierung vom 9. Oktober 2024“. Tabellen. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK] sowie Bundesministerium für Finanzen [BMF].\r\nBPI. 2024. „Pharma-Daten 2024“. Berlin: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. https://www.bpi.de/bibliothek/pharma-daten.\r\nBundesagentur für Arbeit, BA -. 2025. „Betriebe und sozialversichersicherungspflichtig Beschäftigte in Wirtschaftszweig ... WZ 2008: Sonderauswertung: Auftragsnummer 382950, 11. Februar 2025“.\r\nBundesbank, Deutsche. 2025. „Hauptergebnisse der Überprüfung der geldpolitischen Strategie 2024/2025“. Monatsberichte. https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-juli-2025-960336.\r\nBundesrechnungshof. 2021. „Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Absatz 2 BHO über die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung: Teil 2: Gegenstand und Auskömmlichkeit des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung“. Potsdam: Bundesrechnungshof. https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2021/finanzielle-lage-der-gkv-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1.\r\nDAK-Gesundheit. 2025. „AMNOG-Report 2025: Innovationsförderung und Kostendämpfung: Ein Widerspruch? Beiträge zur Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung (Band 53) Andreas Storm (Hg.), Heidelberg: medhochzwei.\r\nDAZ. 2025. „Trump kündigt 100-Prozent-Zoll auf Arzneimittel an.“ Deutsche Apotheker Zeitung v. 26.09.2025. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/09/26/trump-kuendigt-100-prozent-zoll-auf-arzneimittel-an.\r\nDennerlein, Huber M. und M. Schneider (BASYS), R. 1990. „Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen von Ausgabenentwicklungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Band I: Zusammenfassung“. Forschungsbericht im Auftrag des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Augsburg, Bonn: BASYS, Bonner Forschungsgruppe.\r\nDestatis. 2024. „Inlandsproduktberechnung Endgültige Ergebnisse - 2023 (Fachserie 18 Reihe 1.4, Rechenstand August 2024)“. Statistischer Bericht - Erschienen am 16. September 2024. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt.\r\n———. 2025a. „Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz): Deutschland, Jahre, Wirtschaftszweige (GP2019: 9-Steller)“. Statistischer Bericht EVAS-Nr. 61241-0003. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt.\r\n———. 2025b. „Index der Großhandelsverkaufspreise: Deutschland, Jahre, Wirtschaftszweige (WZ2008: 3- bis 5-Steller)“. Statistischer Bericht EVAS-Nr. 61281-0003. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt.\r\n———. 2025c. „Inlandsproduktberechnung vorläufige Ergebnisse - 2023 (Fachserie 18 Reihe 1.4)“. Statistischer Bericht - Erschienen am 3. Juni 2025. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt.\r\n———. 2025d. „Input-Output-Rechnung - 2021 (Revision 2024, Stand: August 2024)“. Statistischer Bericht - 10.Januar 2025, EVAS-Nummer 81511. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt.\r\n———. 2025e. „Investitionserhebung im Verarbeitenden Gewerbe und Bergbau 2023)“. Auswertung Genesis-online am 29.01.2025. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt. https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/42231/table/42231-0001.\r\n———. 2025f. „Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) Genesis-online am 31.01.2025“. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt. https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/73311/table/73311-0002.\r\n———. 2025g. „Inlandsproduktberechnung vorläufige Ergebnisse - 2024 (Fachserie 18 Reihe 1.4)“. Statistischer Bericht - Erschienen am 2. September 2025. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt.\r\nEger S, und Mahlich JC. 2014. „Pharmaceutical regulation in Europe and its impact on corporate R&D“. Health Economics Review. https://healtheconomicsreview.biomedcentral.com/articles/10.1186/s13561-014-0023-5.\r\nEurostat. 2025. „Government Finance Statistics“. European Union. 2025. https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Government_finance_statistics#.\r\nFeld LP, Haucap J, Fuest C. 2023. „Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland in Gefahr? Was zu tun ist und was man unterlassen sollte“. Berlin: Kronberger Kreis; Stiftung Marktwirtschaft 71.\r\nFilson D, Lakdawall D, VanNuys K, und D Goldman D. 2025. „The Elasticity of Pharmaceutical Innovation: How Much Does Revenue Drive New Drug Development?“ Schaeffer Center White Paper Series DOI: 10.25549/ABR5-N176. https://schaeffer.usc.edu/wp-content/uploads/2025/02/2025-02-pharmaceutical-innovation.pdf.\r\nFlaaen A., Pierce J. 2019. „Disentangling the Effects of the 2018-2019 Tariffs on a Globally Connected U.S. Manufacturing Sector“. Finance and Economics Discussion Series - Federal Reserve Board. https://doi.org/10.17016/FEDS.2019.086.\r\nGKV-Spitzenverband. 2024. „GAmSi GKV-Arzneimittelschnellinformationssystem“. https://www.gkv-gamsi.de/.\r\n———. 2025a. „Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung“. Berlin: GKV-Spitzenverband.\r\n———. 2025b. „Reserven der Krankenkassen auf sieben Prozent zusammengeschrumpft“. Pressemitteilung v. 24.03.2025. Berlin: GKV-Spitzenverband.\r\nHenn S, Roitzsch C. und Nientiet L, Malanowski N. 2021. „Pharmazeutische Industrie: Auswirkungen globaler Reorganisation von Forschung und Entwicklung auf Arbeitnehmerakteure“. 229. Hans-Böckler Stiftung. https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008162.\r\nHüther, M., Obst, T., Pimpertz, J. 2025. „Steigende Sozialversicherungsbeiträge belasten die Wettbewerbsfähigkeit“. IW-Policy Paper, Nr. 3, Köln/Berlin.\r\nIMF. 2025a. „World Economic Outlook Database“. International Monetary Fund. https://www.imf.org/en/Publications/WEO/weo-database/2025/april.\r\n———. 2025b. „World Economic Outlook Update July 2025: Global Economy: Tenuous Resilience amid Persistent Uncertainty“. International Monetary Fund.\r\nIQVIA. 2025. „IQVIA Marktbericht Classic - Entwicklung des deutschen Pharmamarktes im Jahr 2024“. IQVIA. https://www.iqvia.com/-/media/iqvia/pdfs/germany/library/publications/iqvia-pharma-marktbericht-classic-q4-2024_fin.pdf.\r\nJacobs, K. 2013. „Gesundheitsfonds: Regelbindung für stabile GKV-Finanzen und sinnvollen Kassenwettbewerb“. Wirtschaftsdienst, Nr. 1.\r\nLakdawalla, D.N. 2018. „Economics of the Pharmaceutical Industry”. Journal of Economic Literature, Vol. 56(2): 397-449.\r\nMiller, R. E., und P. D. Blair. 2009. Input-Output Analysis. Foundations and Extensions. 2nd Ed.. Cambridge.\r\nOchmann R., Albrecht M. und D. Sonnenberger. 2025. „Beitragsentwicklung in der Sozialversicherung: Update der szenarienbasierten Projektion bis zum Jahr 2035 im Auftrag der DAK-Gesundheit“. Berlin: IGES Institut GmbH.\r\nPhillip, Kürzdörfer, M. 2023. „Pharma-Innovationsstandort Deutschland. Wie Spitzenforschung ermöglicht, neue Therapieoptionen gesichert und Deutschlands internationale Wettbewerbsposition gestärkt werden können“. Verband Forschender Arzneimittelhersteller & Kearney. https://www.vfa.de/de/arzneimittel-forschung/forschungsstandort-deutschland/vfa- kearney-der-pharma-innovationsstandort-deutschland-braucht-trendumkehr.\r\nPhilipson, T. J. und T. Durie. 2021. “Issue brief: The Impact of HR 5376 on Biopharmaceutical\r\nInnovation and Patient Health.” The University of Chicago, November 29, 2021.\r\nProjektgruppe Gemeinschaftsdiagnose. 2025. „Expansive Finanzpolitik kaschiert Wachstumsschwäche“. Herbst 2025.\r\nSchneider, M. 2013. Die gesundheitswirtschaftliche Bedeutung der Pharmazeutischen Industrie in Bayern: Gutachten für eine zukunftsorientierte Standortpolitik. Augsburg: BASYS.\r\n———. 2022. „Gesamtwirtschaftliche Analyse der Gesundheitswirtschaftlichen Auswirkungen der Rabatte auf pharmazeutische Produkte: Gutachten der Pharmainitiative Bayern“. BASYS Beratungsgesellschaft für angewandte Systemforschung.\r\nSchneider M., Krauss T. 2025. „Update Pharmadaten Bayern 2010-2024: BASYS-Gutachten für die Pharmainitiative Bayern“. Augsburg: BASYS Beratungsgesellschaft für angewandte Systemforschung.\r\nSchneider M., Krauss T. und A. Köse. 2017. „Die Pharmazeutische Industrie in Bayern – Standortanalyse 2015“. RPG 23 (2): 67–79.\r\nSchneider M., Ostwald D. und Karman A. 2016. Gesundheitswirtschaftliche Gesamtrechnung 2000-2014: Gutachten für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Nomos: Baden-Baden.\r\nShaikh M, Kourouklis D, Del Giudice P. 2021. „Revisiting the Relationship Between Price Regulation and Pharmaceutical R&D Investment“. Appl Health Econ Health Policy 19 (2): 217–29. https://doi.org/10.1007/s40258-020-00601-9.\r\nSVR-Gesundheit. 1996. Gesundheitswesen in Deutschland - Kostenfaktor und Zukunftsbranche Band I: Demographie, Morbidität, Wirtschaftlichkeitsreserven und Beschäftigung - Sondergutachten 1996. Nomos: Baden-Baden: SVR - Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen. https://www.svr-gesundheit.de/gutachten/sondergutachten-1996/.\r\n———. 2025. Preise innovativer Arzneimittel in einem lernenden Gesundheitssystem - Gutachten 2025. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege. https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2025/SVR_Gutachten_2025.pdf/.\r\nTechniker Krankenkasse. 2025. „10-Punkte-Plan für eine Ausgabenwende: Wettbewerb, Mitteleffizienz und Beitragsstabilität in der GKV stärken: Position der TK“. 2025. https://www.tk.de/resource/blob/2201382/9a1da8d3dc942ef59215b6bc14a0a6cf/tk-position-10-punkte-plan-gegen-steigende-kassenbeitraege-data.pdf.\r\nUSTR. 2020. „Economic and Trade Agreement Between the U.S. and China – Phase One“. Office of the U.S. Trade Representative.\r\nVCI. 2024. „Chemiewirtschaft in Zahlen - 2024“. Verband der Chemischen Industrie e. V. https://www.vci.de/services/publikationen/broschueren-faltblaetter/chemiewirtschaft-in-zahlen.jsp.\r\nVernon, J. A., 2005. „Examining the link between price regulation and pharmaceutical R&D investment”. Health Economics 14, 1, S. 1–16. https://doi.org/10.1002/hec.897.\r\nVGRdL. 2024. „Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland 1991 bis 2023, Reihe 1, Länderergebnisse Band 1“. Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“. https://www.statistikportal.de/de/vgrdl.\r\nWerding, M. 2025. „Die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge bis 2080: Ein Up-date“. Fakultät für Sozialwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. https://www.sowi.ruhr-uni-bochum.de/oekonomik.\r\nWerding M, Schirner S, Läpple B. 2024. „Modellrechnungen für den Sechsten Tragfähigkeitsbericht des BMF“. Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln. https://www.fifo-koeln.org/downloads/berichte/FiFo-Bericht%2033.pdf.\r\nWilsdon, Armstrong, T. 2022. „Factors affecting the location of biopharmaceutical investments and implications for European policy priorities“. Study for EFPIA. Charles Rivers Associates. https://www.efpia.eu/media/676753/cra-efpia-investment-location-final-report.pdf.\r\nWissenschaftsstatistik, Stifterverband. 2024. „Tabelle: FuE-Aufwendungen und FuE-Personal der Wirtschaft nach Branchen“. https://www.stifterverband.org/wissenschaftsstatistik.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)","shortTitle":"BMFTR","url":"https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-04-24"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":true,"codeOfConductPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/53/cd/731199/akg-verhaltenskodex-22-04-2015-blanco.pdf"}}