{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-09T01:52:27.446+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R000424","registerEntryDetails":{"registerEntryId":69789,"legislation":"GL2024","version":16,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000424/69789","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/cc/e8/662859/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R000424-2025-12-19_13-58-48.pdf","validFromDate":"2025-12-19T13:58:48.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-31T09:56:22.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2025-06-27T12:03:36.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-08-15T15:50:05.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-11T14:44:25.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-12-19T13:58:48.000+01:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":69789,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000424/69789","version":16,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-12-19T13:58:48.000+01:00","validUntilDate":"2026-03-31T09:56:22.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":65926,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000424/65926","version":15,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-09-29T13:47:10.000+02:00","validUntilDate":"2025-12-19T13:58:48.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":65923,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000424/65923","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-09-29T13:44:30.000+02:00","validUntilDate":"2025-09-29T13:47:10.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":65917,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000424/65917","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-09-29T13:37:06.000+02:00","validUntilDate":"2025-09-29T13:44:30.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":61996,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000424/61996","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-14T14:36:42.000+02:00","validUntilDate":"2025-09-29T13:37:06.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":57752,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000424/57752","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-27T12:03:36.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-14T14:36:42.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":57652,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000424/57652","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-06-10T16:14:37.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-27T12:03:36.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52662,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000424/52662","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-31T14:46:31.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-10T16:14:37.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":52634,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000424/52634","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-31T13:44:11.000+02:00","validUntilDate":"2025-03-31T14:46:31.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":42948,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000424/42948","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-08-15T15:50:05.000+02:00","validUntilDate":"2025-03-31T13:44:11.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Deutscher Brauer-Bund e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. V.)","en":"Registered association"},"contactDetails":{"phoneNumber":"+49302091670","emails":[{"email":"info@brauer-bund.de"}],"websites":[{"website":"www.brauer-bund.de"},{"website":"www.bierbewusstgeniessen.de"}]},"address":{"type":"NATIONAL","street":"Neustädtische Kirchstraße","streetNumber":"7A","zipCode":"10117","city":"Berlin","country":{"code":"DE","de":"Deutschland","en":"Germany"}},"capitalCityRepresentationPresent":false,"legalRepresentatives":[{"lastName":"Weber","firstName":"Christian","function":"Präsident","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"lastName":"Hollmann","firstName":"Michael ","function":"Vizepräsident","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}},{"academicDegreeBefore":"Dipl.-Ing. ","lastName":"Keil","firstName":"Mathias","function":"Vizepräsident, Schatzmeister","recentGovernmentFunctionPresent":false,"entrustedPerson":true,"contactDetails":{}}],"entrustedPersonsPresent":true,"entrustedPersons":[{"lastName":"Weber","firstName":"Christian","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Hollmann","firstName":"Michael ","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"academicDegreeBefore":"Dipl.-Ing. ","lastName":"Keil","firstName":"Mathias","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Eichele","firstName":"Holger ","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Busse","firstName":"Julia","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Schock","firstName":"Daniel","recentGovernmentFunctionPresent":false},{"lastName":"Nadolski","firstName":"Matthias","recentGovernmentFunctionPresent":false}],"membersPresent":true,"membersCount":{"naturalPersons":0,"organizations":12,"totalCount":12,"dateCount":"2025-06-16"},"membershipsPresent":true,"memberships":[{"membership":"Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)"},{"membership":"Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM)"},{"membership":"Europäische Bewegung Deutschland e.V. "},{"membership":"Lebensmittelverband Deutschland e.V."},{"membership":"Wirtschaftsforum der SPD e.V."},{"membership":"Wirtschaftsrat der CDU e.V."},{"membership":"Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V."},{"membership":"Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. "},{"membership":"The Brewers of Europe"}]},"activitiesAndInterests":{"activity":{"code":"ACT_TRADE_ASSOC","de":"Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein","en":"Trade association"},"typesOfExercisingLobbyWork":[{"code":"SELF_OPERATED_OWN_INTEREST","de":"Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst wahrgenommen","en":"Interest representation is self-performed in its own interest"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_MEDIA_ADVERTISEMENT","de":"Werbung","en":"Advertising"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_ECONOMY_HANDCRAFT","de":"Handwerk","en":"Handcraft"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}],"activityDescription":"Der Deutsche Brauer-Bund e.V. (DBB) vertritt die Interessen der deutschen Brauwirtschaft zum Erhalt optimaler Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene. Zu seinen Mitgliedern zählen große Braugruppen ebenso wie regionale Mitgliedsverbände, in den kleinere und mittlere Brauereien organisiert sind. \r\n\r\nZum Zweck der Interessenvertretung ist der DBB im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von Brauereien von großer Bedeutung sind. Auch auf europäischer Ebene ist der Verband als Interessenvertreter der deutschen Braueieren aktiv. Der DBB ist der Ansprechpartner der Politik und der Verwaltung für die Belange der Brauwirtschaft. Er bezieht Stellung zu Gesetz-, Richtlinien- und Verordnungsentwürfen und nimmt für die Mitglieder an Anhörungen beispielsweise im Deutschen Bundestag teil. Der Verband veranstaltet Diskussionsrunden und ähnliche dem Austausch dienende Formate. Er ist die Stimme der Branche gegenüber Staat, Gesellschaft, Wissenschaft und Partnern der Wirtschaft. "},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","employeeFTE":2.1},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","financialExpensesEuro":{"from":780001,"to":790000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"},{"code":"MFS_ECONOMIC_ACTIVITY","de":"Wirtschaftliche Tätigkeit","en":"Economic activity"},{"code":"MFS_OTHERS","de":"Sonstiges","en":"Others"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2024-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2024-12-31","totalMembershipFees":{"from":2100001,"to":2110000},"individualContributorsPresent":true,"individualContributors":[{"name":"Anheuser-Busch InBev Deutschland"},{"name":"Bitburger Braugruppe GmbH"},{"name":"Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG"},{"name":"Paulaner Brauerei Gruppe GmbH & Co. KGaA"},{"name":"Radeberger Gruppe KG"}]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2024-01-01","lastFiscalYearEnd":"2024-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fa/41/662844/DBB-GuV-2024.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":33,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0000620","title":"Zulassung von Hopfen als nichtökologische Zutat in verarbeiteten ökologischen Lebensmitteln","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Dänemark hat Anträge auf Zulassung von zwei Hopfensorten als nicht-ökologische Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs bei der EU-Kommission zur Aufnahme in Anhang V Teil B der Verordnung (EU) 2021/1165 eingereicht. Der DBB sieht mit Sorge, dass abermals ein EU-Mitgliedstaat die geltenden Ausnahmeregeln für die Verwendung von konventionell angebautem Hopfen beim Brauen von mit dem Bio-Siegel ausgelobten Bieren lockern bzw. weitgehend liberalisieren will. Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene weiterhin dafür einsetzen, dass in einem „Bio-Bier“ weiterhin nur Bio-Hopfen enthalten ist. Dies ist sowohl im Interesse der Brauereien, als auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000621","title":"Vereinfachungsregelung zum grenzüberschreitenden Versand von Bierproben zu gewerblichen Zwecken","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Bundesfinanzministerium wird gebeten, sich auf EU-Ebene für eine unbürokratische Regelung einzusetzen, die die bislang gängige und sicherlich nicht nur für Brauereien sehr wichtige Praxis der grenzüberschreitenden Versendung von Produktproben ermöglicht.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000622","title":"Entwurf einer Verordnung zum Verbot der Verwendung von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die EU-Kommission hat am 09.02.2024 einen Verordnungsentwurf zum Verbot der Verwendung von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien vorgelegt. Der DBB hält es für erforderlich, den bei Inkrafttreten der Verordnung bereits in Betrieb befindlichen Anlagen zur Lebensmittelherstellung einen unbefristeten Bestandsschutz zu gewähren. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000623","title":"Vorschläge zum Bürokratieentlastungsgesetz","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)","printingNumber":"129/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0129-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/viertes-gesetz-zur-entlastung-der-b%C3%BCrgerinnen-und-b%C3%BCrger-der-wirtschaft/309845","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Der DBB hat sich mit konkfeten Vorschlägen in die laufenden Beratungen des BEG IV eingebracht. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Handelsgesetzbuch","shortTitle":"HGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/hgb"},{"title":"Abgabenordnung","shortTitle":"AO 1977","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977"},{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_HANDCRAFT","de":"Handwerk","en":"Handcraft"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0007766","title":"Stärkung der Aufklärung zu moderatem Bierkonsum","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Beibehaltung der Trennung zwischen verantwortungsvollem Bierkonsum und schädlichem Alkoholmissbrauch. Unterstützung der vielfältigen Präventionskampagnen der deutschen Brauwirtschaft unter der Dachkampagne \"Bier bewusst geniessen\".","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011194","title":"Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) / Offene Fragen zum Schutz bestehender Mehrwegsysteme","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Vor dem Ende der Legislaturperiode wurde auf EU-Ebene die neue Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) verabschiedet. Der DBB und weitere Verbände der Getränkewirtschaft haben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in einem gemeinsamen Schreiben um Klärung der noch offenen Fragen zum Schutz bestehender Mehrwegsysteme gebeten. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen","shortTitle":"VerpackG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011195","title":"Änderung des Jugendschutzgesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"In einem Schreiben an zuständige Ministerien und Bundestagsabgeordnete befürwortet der DBB die diskutierte Änderung des Jugendschutzgesetzes, mit der die Ausnahmeregelung zum Konsum alkoholischer Getränke für jüngere Personen ersatzlos gestrichen werden soll und die Altersgrenze bei 16 Jahren verbleibt. Der DBB setzt sich intensiv für einen starken Jugendschutz ein, insbesondere mit Präventionskampagnen wie „BIER ERST AB 16“, „DRINK RESPONSIBLY“ oder „DONT DRINK AND DRIVE“.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Jugendschutzgesetz","shortTitle":"JuSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/juschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011627","title":"Evaluierung und Weiterentwicklung des Agrarorganisationen und Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG)","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Evaluierungsbericht zu den Regelungen über unlautere Handelspraktiken des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes","printingNumber":"20/9570","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/095/2009570.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/evaluierungsbericht-zu-den-regelungen-%C3%BCber-unlautere-handelspraktiken-des-agrarorganisationen-und/306488","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft","shortTitle":"BMEL","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Ein Gesetzesentwurf zur Fortführung und Anpassung des AgrarOLkG ist erforderlich. Die letzte Novelle lässt wichtige strukturelle Änderungen zum Leidwesen der Lieferanten vermissen, denn sie wird nicht dazu beitragen, dass Lieferanten vor der massiven Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels künftig effektiver geschützt werden. Der DBB regt an, dass die Bundesregierung und das Parlament das für kommendes Jahr in Aussicht gestellte Sondergutachten der Monopolkommission zum Lebensmittelmarkt sowie den ebenfalls für 2025 erwarteten Evaluierungsbericht der Europäischen Kommission zur UTP-Richtlinie zum Anlass nehmen sollten, stärker gegen unlautere Handelspraktiken vorzugehen. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich","shortTitle":"AgrarMSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/agrarmsg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015469","title":"DBB-Positionen zur Bundestagswahl 2025","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"In einem Booklet fasst der DBB vor der Bundestagswahl 2025 zentrale Positionen des Verbandes zusammen. \r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015470","title":"Entwurf einer EU-Richtlinie über Umweltaussagen - Green-Claims-Richtlinie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der DBB unterstützt sinnvolle Regelungen, wenn damit verhindert werden kann, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie, umgesetzt im UWG, bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Die geplante Green-Claims-Richtlinie droht für Unternehmen eine kaum zu bewältigende Hürde an Bürokratie zu schaffen – mit schwerwiegenden Konsequenzen für Wirtschaft, Innovation und die Meinungsfreiheit. In einem gemeinsamen Schreiben warnen zahlreiche Verbände daher vor der Einführung eines Vorabprüfungsverfahrens für Umweltaussagen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb","shortTitle":"UWG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015471","title":"US-Zölle auf EU-Stahl und Aluminium / Retorsionsmaßnahmen der EU","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Gemeinsam mit dem Verband der Ausfuhrbrauereien (VAB) bringt der DBB seine Besorgnis hinsichtlich von der EU geplanten Gegenzöllen für US-Produkte zum Ausdruck. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015472","title":"Kernforderungen der Energieintensive Ernährungswirtschaft an die Politik","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Um die Ernährungssicherung und Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa aufrechtzuerhalten, braucht es aus Sicht der Ernergieintensiven Ernährungsindustrie ein neues Bewusstsein für die energiepolitischen Herausforderungen der Ernährungsindustrie. Vor diesem Hintergrund hat sich eine Verbändeallianz während der Koalitionsgespräche an Mitglieder der Verhandlungsteams von Union und SPD  gewandt.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015473","title":"Verbändeschreiben an BM Lauterbach ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"In einem gemeinsamen Schreiben wenden sich der Deutsche Weinbauverband und der Deutsche Brauer-Bund an den Bundesminister für Gesundheit, um eine weiterhin auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Diskussion über die Risiken des Alkoholkonsums anzuregen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016728","title":"Erklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsverhandlungen 2025","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Erklärung der deutschen Wirtschaft im Rahmen der Koalitionsverhandlungen. In einer gemeinsamen Erklärung mit 100 Verbänden fordert der DBB die Steuerlast auf maximal 25 Prozent zu senken, eine Reform der sozialen Sicherungssysteme, weniger unnötige Bürokratie sowie niedrigere und planbarere Energiepreise. Ohne tiefgreifende Strukturreformen wird es keinen nachhaltigen Aufschwung geben. Nur durch neues wirtschaftliches Wachstum können Arbeits- und Ausbildungsplätze gesichert werden. Der Standort Deutschland muss dringend wieder attraktiver werden – für Investitionen, für Innovationen und für all jene, die mit unternehmerischem Mut Verantwortung übernehmen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_HANDCRAFT","de":"Handwerk","en":"Handcraft"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016730","title":"Entwurf einer EU-Richtlinie über Umweltaussagen - Green-Claims-Richtlinie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der DBB unterstützt sinnvolle Regelungen, wenn damit verhindert werden kann, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie, umgesetzt im UWG, bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Die geplante Green-Claims-Richtlinie droht für Unternehmen eine kaum zu bewältigende Hürde an Bürokratie zu schaffen – mit schwerwiegenden Konsequenzen für Wirtschaft, Innovation und die Meinungsfreiheit. In einem gemeinsamen Schreiben warnen zahlreiche Verbände daher vor der Einführung eines Vorabprüfungsverfahrens für Umweltaussagen und fordern die Bundesregierung auf, sich für eine Aussetzung des Trilogs auf EU-Ebene einzusetzen. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb","shortTitle":"UWG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017397","title":"Forderungen der Ernährungs- und Getränkewirtschaft für Leitlinien zum Umgang mit Wasserknappheit","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Lebensmittelbetriebe sind auf die Nutzung sauberer, sicherer und nachhaltiger Grundwasservorkommen angewiesen. Die Ernährungs- und Getränkewirtschaft ist dabei nur ein sehr kleiner Entnehmer von Wasser. Der Anteil an den Grundwasserentnahmen beträgt deutschlandweit rd. 2,5  Prozent. Aus Sicht des DBB und weiterer Verbände sollten sich Leitlinien für Wasserknappheit an den mehreren Eckpunkten orientieren, die in diesem gemeinsamen Schreiben zusammengefasst sind. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019894","title":"Energie für Brauereien","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der DBB antwortet auf eine Anfrage zum Thema Strompreise. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019895","title":"Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen,  Wärmepumpen und Wärmespeichern","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung","printingNumber":"382/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0382-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-des-ausbaus-von-geothermieanlagen-w%C3%A4rmepumpen-und-w%C3%A4rmespeichern/324806","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie","shortTitle":"BMWE","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Verbände der Getränkewirtschaft nehmen Stellung zum Referentenentwurf eines Geothermie-Beschleunigungsgesetzes und kritisieren das hierin enthaltende unnötige Aufweichen des bestehenden Schutzes von Wasservorkommen, der bislang den Empfehlungen der Bund/Länder -Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für wasserwirtschaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und -kollektoren folgt.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019896","title":"Anwendung der EU-Geoschutz-Verordnung im Kontext geschützter Hopfensorten","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Gemeinsam mit weiteren Verbänden nimmt der DBB Stellung zu den \r\nAuswirkungen der neuen Geoschutz-Verordnung, die seit Mai 2024 in Kraft ist. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019897","title":"Zollvereinbarung EU-USA","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Brauereiverbände bitten die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass bei dem Zollabkommen zwischen der EU und den USA auch Bier angemessen Berücksichtigung findet.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019898","title":"Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Bei der Neufassung der Industrieemissionsrichtlinie sollte auf eine unbürokratische Umsetzung geachtet werden, so der DBB in einer Stellungnahme.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019899","title":"Nationale Wasserstrategie","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Nationale Wasserstrategie","printingNumber":"20/6110","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/061/2006110.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/nationale-wasserstrategie/297776","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz","shortTitle":"BMUV","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmuv.de/"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"In der Nationalen Wasserstrategie sind die Situation der Wasservorkommen, die daraus resultierenden Herausforderungen für die zukünftige Wasserversorgung und 78 Initiativen zu deren Bewältigung festgehalten. Gemeinsam mit weiteren Verbänden hat der DBB seine Stellungnahme zu den in den Leitlinien für Wasserknappheit insgesamt zu berücksichtigenden Belangen der Ernährungs- und Getränkeindustrie in neun Eckpunkten zusammengefasst.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019900","title":"Keine Wiederaufnahme der Gespräche zur Green-Claims-Richtlinie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Green-Claims-Richtlinie stelle eine überflüssige Doppelstruktur dar, so der DBB gemeinsam mit zahlreichen anderen Verbänden in einer Stellungnahme an die Bundesregierung.  ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021553","title":"Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb","printingNumber":"438/25","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0438-25.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/drittes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-gesetzes-gegen-den-unlauteren-wettbewerb/325533","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Gemeinsam mit weiteren Verbänden der deutschen Wirtschaft nimmt der DBB zu den maßgeblich durch EU-Recht veranlassten Änderungen des UWG  Stellung.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb","shortTitle":"UWG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021554","title":"Austausch zu den Präventionsaktivitäten der Brauwirtschaft und zur geplanten Änderung des Jugendschutzgesetzes ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der DBB setzt sich seit Jahren intensiv für einen starken Jugendschutz ein, insbesondere mit Präventionskampagnen wie „BIER ERST AB 16“, „DRINK RESPONSIBLY“ oder „DONT DRINK AND DRIVE“ ein. Mit Blick auf eine diskutierte Änderung im Jugendschutzrecht befürwortet die Brauwirtschaft  eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes, mit der die Ausnahmeregelung zum Konsum alkoholischer Getränke für 14- bis 16-jährige Personen ersatzlos gestrichen wird.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Jugendschutzgesetz","shortTitle":"JuSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/juschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021555","title":"Anwendung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel; Bedarf an Übergangsfristen und Abverkaufsmöglichkeiten","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb","printingNumber":"21/1855","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101855.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/drittes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-gesetzes-gegen-den-unlauteren-wettbewerb/325533","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"16 Wirtschaftsverbände wenden sich in einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesregierung, um über einen Bedarf an Übergangsfristen und Abverkaufsmöglichkeiten mit Blick auf die Anwendung der \"Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel\" zu informieren. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb","shortTitle":"UWG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021556","title":"Austausch zu aktuellen Themen der Brauwirtschaft","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Austausch mit dem Bundesernährungsministerium zur aktuellen Lage der deutschen Brauwirtschaft, insbesondere zu wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Kostenentwicklungen, Marktstrukturen und regulatorischen Herausforderungen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ECONOMY_HANDCRAFT","de":"Handwerk","en":"Handcraft"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021557","title":"Stärkung seriöser Aufklärung über verantwortungsvollen Alkoholkonsum ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Beibehaltung der Trennung zwischen verantwortungsvollem Bierkonsum und schädlichem Alkoholmissbrauch. Der DBB wendet sich gegen einseitige Null-Toleranz-Botschaften (\"No safe level of alcohol consumtion\"), die wissenschaftlich unseriös und durch Studien nicht belegt sind.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021558","title":"Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes  gegen den unlauteren Wettbewerb","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb","printingNumber":"21/1855","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101855.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/drittes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-gesetzes-gegen-den-unlauteren-wettbewerb/325533","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz","shortTitle":"BMJV","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Eine Allianz von Wirtschaftsverbänden wendet sich an die Regierungsfraktionen, um auf die besonderen Probleme und wirtschaftlichen Belastungen hinzuweisen, die sich aus der fehlenden Übergangsregelung der \"Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel\" für die Unternehmen ergeben.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb","shortTitle":"UWG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021559","title":"Ressortabstimmung zum Referentenentwurf des BMUKN  zur Anpassung des Verpackungsrechts","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der DBB weist auf gravierende Nachteile für die deutsche Brauwirtschaft im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die europäische Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 hin. Kritisiert wird insbesondere, dass ausgerechnet die deutsche Brauwirtschaft, die das politische Mehrwegziel der Bundesregierung (70 %) als einzige Branche erfüllt und übertrifft, überproportional durch eine Abgabe zur Förderung von Mehrwegverpackungen belastet werden soll. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen","shortTitle":"VerpackG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021560","title":"Notifizierung Polens betreffend einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes  über die Erziehung zur Nüchternheit und Bekämpfung des Alkoholismus ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Gemeinsam mit dem Verband der Ausfuhrbrauereien nimmt der DBB Stellung zu einem bei der EU notifizierten Gesetzentwurf, dessen Regelungen im Widerspruch stehen zu EU-Vorschriften, die den freien Warenverkehr im Binnenmarkt sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewährleisten.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"},{"code":"FOI_EU_DOMESTIC_MARKET","de":"EU-Binnenmarkt","en":"EU internal market"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021561","title":"EU-Verpackungsverordnung PPWR gefährdet die erfolgreichen deutschen Mehrwegsysteme","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"In einem Schreiben an das Bundesumweltministerium bringt der DBB seine große Sorge über den Fortbestand der deutschen Mehrwegsysteme der Brauereien, der Brunnen und anderer Abfüller im Zusammenhang mit der europäischen Verpackungsverordnung zum Ausdruck. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen","shortTitle":"VerpackG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021562","title":"Austausch zu aktuellen Themen der Brauwirtschaft","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Austausch mit dem Bundesfinanzministerium zu aktuellen Entwicklungen auf dem deutschen Biermarkt, insbesondere zu wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Kostenentwicklungen, Marktstrukturen und regulatorischen Herausforderungen.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_AF_FOOD_INDUSTRY","de":"Lebens- und Genussmittelindustrie","en":"Food and luxury food industry"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":29,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0000620","regulatoryProjectTitle":"Zulassung von Hopfen als nichtökologische Zutat in verarbeiteten ökologischen Lebensmitteln","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/af/ba/272408/Stellungnahme-Gutachten-SG2404230008.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft\r\n\r\nReferat 712b\r\nÖkologische Lebensmittelwirtschaft –\r\nEU- und nationale Regelungen – \r\nInternationaler Handel im ökologischen Landbau\r\n\r\nper E-Mail\r\n\r\nBerlin, 9. April 2024 \r\n     \r\n\r\n \r\nAnträge aus Dänemark zur Zulassung von Hopfen als nichtökologische Zutat in verarbeite-ten ökologischen Lebensmitteln / Stellungnahme des Deutschen Brauer-Bundes\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,       \r\n\r\nwir wurden vom Lebensmittelverband Deutschland e.V. (LMVD) darüber informiert, dass Dänemark Anträge auf Zulassung von zwei Hopfensorten als nicht-ökologische Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs bei der Europäischen Kommission zur Aufnahme in Anhang V Teil B der Verordnung (EU) 2021/1165 eingereicht hat. Außerdem hat uns der LMVD dar-über unterrichtet, dass Deutschland aufgrund des hiesigen Hopfenanbaus gerne von der Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, Gebrauch machen möchte. Das BMEL hatte sich bereits 2018 in die Diskussion eingebracht, als Schweden eine ähnliche Initiative gestartet hatte.\r\nAls Dachverband der deutschen Brauwirtschaft sehen wir mit Sorge, dass abermals ein EU-Mitgliedstaat die geltenden Ausnahmeregeln für die Verwendung von konventionell ange-bautem Hopfen beim Brauen von mit dem Bio-Siegel ausgelobten Bieren lockern bzw. weit-gehend liberalisieren will. \r\nDer Deutsche Brauer-Bund vertritt seit Jahren eine klare Position, die unverändert gilt: Wir lehnen eine Änderung bzw. Lockerung der derzeitigen Regelung für Hopfen kategorisch ab. \r\nZur ausführlichen Begründung unserer Position übersende ich Ihnen ein Positionspapier der Brauereiverbände Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, das, obwohl bereits 2018 verfasst, grundsätzlich nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat.\r\nNach unserer Einschätzung kann nicht von einer grundsätzlichen Knappheit von Bio-Hopfen gesprochen werden Es mag zwar zutreffen, dass einzelne, exotische Sorten nicht in hinrei-chender Menge als Bio-Ware vorliegen, diese sollten jedoch durch andere Sorten substitu-iert werden können. Obgleich Deutschland mit Abstand größter Bierproduzent Europas ist, sind uns Klagen von Brauereien über Engpässe bei Bio-Hopfen nicht bekannt.\r\nGerade bei Bio-Lebensmitteln muss der Grundsatz „Klarheit und Wahrheit“ gelten. Und weil es der Hopfen ist, der dem Bier „den charakteristischen Geschmack“ verleiht und somit alles andere als eine beliebige Zutat von Bier darstellt, besteht für uns kein Zweifel daran, dass Europas Verbraucherinnen und Verbraucher zurecht die klare Erwartung haben, dass in einem „Bio-Bier“ drin ist, was drauf steht – nämlich Bio-Hopfen, unabhängig von der Frage, wie viel Prozent des Lebensmittels er letztlich ausmacht. \r\nWir wären dankbar, die Bundesregierung würde auf europäischer Ebene diesen Standpunkt weiterhin mit Nachdruck unterstützen, sowohl im Interesse der Brauereien, als auch im In-teresse der Verbraucherinnen und Verbraucher\r\nBei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen \r\nDeutscher Brauer-Bund e.V.\r\n \r\n\r\n\r\nHolger Eichele\r\nHauptgeschäftsführer\r\n\r\n\r\n\r\nAnlage \r\n\r\nOrganic Hops\r\nIn the forthcoming meeting of the EU Committee on Organic Production on 13-14 March 2018 the Association of “The Brewers of Europe” want to ensure that the criteria for using conventionally farmed hops in organic beer manufacturing should be loosened and simplified in the future on the basis of an exemption at the EU level. According to The Brewers of Europe, it must be considered that for instance in Sweden, where national authorities are not willing to grant exemptions on a similar basis as in many other EU member states (1918 ExCom), the breweries are rightfully complaining about the negative impact of such restrictions on their competitive position in the fast growing organic beer market. Nevertheless, we very much doubt that The Brewers of Europe are well-advised to take the opportunity of preparing or supporting any pan-European initiative, which does not only have poor prospects of success but may also involve significant risks.\r\nAfter intensive discussion, the member associations of The Brewers of Europe’s Center Zone (Austria, Germany and Switzerland) would like to announce that they are categorically rejecting the proposed stance.\r\nThe following issues need to be considered:\r\nCONSUMERS’ EXPECTATIONS: As a result of several studies, we know that the majority of consumers do not check ingredient information on the label before or while buying beer. What we know as well is that consumers expect that processed organic products should consist of exclusively organic ingredients. This applies particularly to beer. The Brewers of Europe should not be oriented only towards legal regulations but also consider consumers’ expectations.\r\nTRANSPARENCY AND CREDIBILITY: This leads us to the current discussion on labelling ingredients and nutritional values. The Brewers of Europe are claiming full transparency on this particular issue. The same week the industry’s joint consumer information commitment should be published in Brussels, The Brewers of Europe want to ensure that the regulations for organic beers are diluted through the Committee on Organic Production. In our eyes this proceeding is inconsistent and doubtful. And similarly to other public discussions the principle here is also: perception is reality. Not least in view of the hysterical headlines about pesticide residues in beer caused by hops.\r\nLEVEL PLAYING FIELD: If we speak about creating a level playing field for breweries, we should not forget that on the other side there are hundreds of breweries in Europe that have proven to be successful in the organic product market over the years and have been working exclusively with 100 percent organic ingredients since the beginning. Not only in Germany, Austria and Switzerland organic brewers accumulate a lot of competence in brewing organic beer using organic hops to clearly differentiate their products from conventionally brewed beers. Especially these breweries expect a clear and reliable position concerning the production of organic beer from their umbrella organization. Consequently, we cannot accept any dilution of the regulations concerning organic beer production.\r\nPage 2 of 2\r\nAVAILABILITY OF ORGANIC HOPS: According to our sources, the number and space of cultivation areas for organic hops in Europe has increased significantly in the recent years. For the next years we are expecting a further growth, not only in Germany, world’s biggest market for hops. According to trading companies, the demand for organic hops has risen but it was mostly met.\r\nSUBSIDIARITY: The Brewers of Europe should seek to solve problems where they occur. If decisions of national authorities in single countries like Sweden mean that a level playing field amongst brewers can no longer be guaranteed, the mandatory response should not consist in redefining the rules for the whole EU. The existing exemptions for organic hops are far-reaching and justified because they allow flexibility in a developing market. In most countries these procedures are handled smoothly. That is why the current legal framework is fully sufficient, even though there might be problems applying it in single countries.\r\nHolger Eichele\r\nSecretary General\r\nDeutscher Brauer-Bund, Berlin\r\nJutta Kaufmann-Kerschbaum\r\nSecretary General\r\nVerband der Brauereien Österreichs, Vienna\r\nMarcel Kreber\r\nSecretary General\r\nSchweizer Brauerei-Verband, Zurich\r\nBerlin, Vienna, Zurich, March 6th 2018\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-09"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000621","regulatoryProjectTitle":"Vereinfachungsregelung zum grenzüberschreitenden Versand von Bierproben zu gewerblichen Zwecken","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ea/d9/272410/Stellungnahme-Gutachten-SG2404240001.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"An die\r\nParlamentarische Staatssekretärin \r\nKatja Hessel MdB\r\nBundesministerium der Finanzen\r\n10117 Berlin\r\n\r\nper E-Mail\r\nBerlin, 15. März 2024\r\n     \r\n \r\nVereinfachungsregelung zum grenzüberschreitenden Versand von Bierproben zu gewerblichen Zwecken \r\n     \r\n\r\nSehr geehrte Frau Staatssekretärin,  \r\n \r\nmit dem Achten Verbrauchsteueränderungsgesetz wurden die Verbrauchsteuersystemrichtlinien (Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems) sowie die Alkoholstrukturrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/1151 des Rates vom 29. Juli 2020 zur Änderung der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Geträn-ke) in das deutsche Biersteuerrecht umgesetzt.\r\nSeit dem 13. Februar 2023 ist u.a. auch für grenzüberschreitende Lieferungen von ver-brauchsteuerpflichtigen Waren des freien Verkehrs zu gewerblichen Zwecken im B2B-Bereich die Verwendung des „Excise Movement and Control Systems“ (EMCS) verpflich-tend. Des Weiteren müssen sowohl Versender als auch Empfänger von verbrauchsteuer-pflichtigen Waren den Status eines zertifizierten Versenders oder Empfängers haben. Möchte eine Brauerei Bier in die EU oder in Drittländer versenden, so muss sie ein zertifizierter Versender sein, der Empfänger, sofern in der EU ansässig, ein zertifizierter Emp-fänger. \r\nBrauereien, die Bier exportieren möchten und neue Abnehmer erschließen möchten, erhalten meist die Anfrage, zunächst eine Bierprobe zu übersenden. \r\nDie Verfahrensänderung hin zu einer Zertifizierung verursacht nun eine erhebliche bürokratische Belastung, die es faktisch unmöglich macht, Bierproben an Gastronomen im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU zu versenden. Dies gilt speziell für die Seite des Empfängers, denn die Empfänger von Mustern müssen nun zunächst auch den Status des zertifizierten Empfängers beantragen, eine Steuernummer muss zugeteilt sowie eine Sicherheit hinterlegt werden. Gastronomiebetriebe werden diesen erheblichen Aufwand scheuen. Ein direkter Musterversand zur Gewinnung neuer Gastronomieab-nehmer ist damit de facto nicht mehr möglich. Eine gängige und altbewährte Praxis, um Kunden zu gewinnen und Absatz zu generieren, droht damit von unverhältnismäßiger Bürokratie verdrängt zu werden.  \r\nDiese Regelung ist auch aus fiskalischer Sicht ineffizient und nicht nachvollziehbar, wie das nachfolgende Beispiel verdeutlichen soll: \r\nBei der Lieferung einer Mustersendung von 12 Flaschen Bier (jeweils 0,33 L) mit einem Alkoholgehalt von 5 % nach Italien entsteht in Italien eine Steuerschuld von 0,59 €. Hierfür ist nach neuer Rechtslage der Status des zertifizierten Empfängers durch den Gastronomen zu beantragen und eine Sicherheit in Höhe von 0,59 € bei den italienischen Finanzbehörden zu hinterlegen. \r\nZwar könnte die im Empfangsland zu stellende Sicherheit nach unserem Verständnis auch durch den Versender hinterlegt werden. Aber angesichts des damit verbundenen Aufwands und der entstehenden Komplexität ist ein solches Vorgehen für eine versen-dende deutsche Brauerei nicht darstellbar. Das Zertifizieren jedes Gastronomen, der eine Bierprobe bestellt, ist im Übrigen auch für die Finanzbehörden des Empfangslandes mit unverhältnismäßig hohem administrativen Aufwand verbunden, zumal regelmäßig auch eine Prüfung der geweberechtlichen Zuverlässigkeit verlangt wird. \r\nWir hatten diese Problematik bereits gegenüber dem Fachreferat in Ihrem Hause adres-siert. In der diesbezüglichen Antwort der Generalzolldirektion wird auf die aktuelle Rechtslage hingewiesen und im Übrigen richtig mitgeteilt, dass es keine Grundlage in der Richtlinie der (EU) 2020/262 gibt, die es Mitgliedstaaten ermöglicht, eine Vereinfa-chungsregelung, etwa in Form einer steuerfreien Regelung für Kleinstmengen zu Verpro-bungszwecken, einzuführen. Einschlägige Norm in der Richtlinie, die leider keine Flexibi-lität erkennen lässt, ist Art. 33. \r\nSehr geehrte Frau Staatssekretärin, wir bitten Sie, dass sich Ihr Haus für eine unbürokra-tische Regelung auf EU-Ebene einsetzt, die die bislang gängige und sicherlich nicht nur für Brauereien sehr wichtige Praxis der grenzüberschreitenden Versendung von Produkt-proben ermöglicht. Unterhalb eines bestimmten Schwellenwertes sollte der Versand von Mustern außerhalb von EMCS und insbesondere ohne das Erfordernis, sich als Empfän-ger zertifizieren lassen zu müssen, zulässig sein. Idealerweise sollte diese Regelung auch den Bereich der Messebelieferungen in anderen EU-Staaten umfassen.\r\nDiese Problematik ist für die Brauwirtschaft von grundsätzlicher Bedeutung, denn sie verhindert wirtschaftliches Wachstum im Exportbereich. Sie betrifft im Übrigen nicht nur Lieferungen und Bezüge von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs der EU, sondern bezieht sich auch auf alle anderen verbrauchsteuerpflichtigen Waren, insbesondere andere alkoholische Getränke. \r\nDerzeit befragt die EU-Kommission die Stakeholder zur Wirksamkeit der einschlägigen Richtlinie 2020/262 und hat hierzu die Verbrauchsteuer-Kontaktgruppe (E02806) einge-richtet. Wir haben uns bereits über unseren Dachverband „Brewers of Europe“ im Rah-men der Verbrauchsteuer-Kontaktgruppe zu dieser Problematik geäußert und um eine Ausnahmeregelung für den Proben- und Messeversand gebeten. \r\n \r\nWir denken aber, dass Ihr Haus erheblich mehr Einfluss auf eine schnelle und vor allem unbürokratische Lösung dieses Problems nehmen kann und bitten Sie deshalb um Unterstützung. \r\nÜber einen fachlichen Austausch würden wir uns freuen und verbleiben \r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen \r\n\r\nBayerischer Brauerbund e.V. \t  Verband der Ausfuhrbrauereien e.V.\t Deutscher Brauer-Bund e.V.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000622","regulatoryProjectTitle":"Entwurf einer Verordnung zum Verbot der Verwendung von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a3/57/272412/Stellungnahme-Gutachten-SG2404230009.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft\r\n\r\nReferat 313\r\nRückstände und Kontaminanten in Lebensmitteln, \r\nLebensmittelbedarfsgegenstände\r\n\r\nper E-Mail\r\n\r\nBerlin, 7. März 2024\r\n     \r\n\r\n \r\nEntwurf einer Verordnung über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Substanzen in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen\r\n     \r\nWir bedanken uns für die Möglichkeit, zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf Stellung nehmen zu können.\r\n\r\nAls Dachverband der Brauwirtschaft vertritt der Deutsche Brauer-Bund e.V. (DBB) die Interessen von 1.500 überwiegend mittelständischen und handwerklichen Brauereien in Deutschland, die im Vertrauen auf eine dauerhaft verlässliche und planungssichere Gesetz-gebung in den vergangenen Jahren viele hundert Millionen Euro in Ausrüstung und Moder-nisierung ihrer Herstellungsbetriebe mit Anlagen, Apparaten und Behältern investiert haben – Investitionen, die in Gefahr stehen, wertlos zu werden, weil die in den Aggregaten ver-bauten Materialien, die Bisphenol A (BPA) enthalten, nach Ablauf einer Übergangsfrist von 36 Monaten bei einem Defekt nicht mehr ausgetauscht werden können, falls die jeweiligen Anlagenhersteller oder Lieferanten dieser Materialien dann keine BPA-freien Alternativen anbieten oder bis dahin BPA-haltige Materialien in – gemessen an der Restnutzungsdauer der Aggregate – hinreichender Anzahl in Verkehr gebracht haben.\r\n\r\nDas bedeutet, dass es die Brauereien wie viele Unternehmen der Lebensmittelindustrie nicht selbst in der Hand haben, für den Erhalt ihrer Investitionen zu sorgen, sondern darauf angewiesen sind, dass ihre Zulieferer in der Lage und insbesondere auch willens sind, die entsprechenden Ersatzteile auch zukünftig in rechtskonformer Beschaffenheit anzubieten. Andernfalls führt das Fehlen nur eines einzigen Ersatzteils dazu, dass die entsprechende Einrichtung bei einem Defekt nicht mehr instandgesetzt und zur weiteren Herstellung von Lebensmitteln genutzt werden kann und deshalb von heute auf morgen wertlos wird. Hier-durch geraten die Brauereien in eine kritische Situation, in der keinerlei verlässliche Investi-tionsplanung mehr möglich sein und eine erhebliche Abhängigkeit von Zulieferern bestehen wird – und dies in Zeiten fragiler Lieferketten. Aus diesem Grund halten wir es für erforder-lich, den bei Inkrafttreten der Verordnung bereits in Betrieb befindlichen Anlagen zur Le-bensmittelherstellung einen unbefristeten Bestandsschutz zu gewähren und während derer gesamter Lebenszeit den Austausch von Komponenten mit Lebensmittelkontakt, die BPA enthalten, durch ebensolche zu ermöglichen.\r\n\r\nGerade im Fall der Herstellung von Getränken sollte dies möglich sein, ohne dass hierdurch nennenswerte gesundheitliche Risiken hervorgerufen werden, weil die Temperaturen der Getränke regelmäßig sehr niedrig und die Kontaktzeiten der Getränke mit den Komponenten in der Regel äußerst kurz sind. Auch möchten wir an dieser Stelle an abweichende Bewer-tungen zum Risiko von BPA erinnern, die sich von der Einschätzung der EFSA grundlegend unterscheiden, allen voran die Stellungnahme des deutschen Bundesinstituts für Risikobe-wertung, derzufolge derart tiefgreifende Eingriffe nicht erforderlich wären.\r\n\r\nDarüber hinaus möchten wir auf einen weiteren Aspekt aufmerksam machen. Wir begrüßen außerordentlich, dass die Herstellung von Polysulfonharzen zur Verwendung in Filtermemb-ranen von dem Verwendungsverbot ausgenommen werden soll. Wir sind jedoch der Mei-nung, dass die Ausnahmeregelung auf gesamte Filtersysteme ausgedehnt werden sollte, da die Verwendung von Polysulfonen auch in anderen Komponenten eines Filtersystems technische Vorteile, einschließlich solcher der Haltbarkeit und damit der Nutzungsdauer, mit sich bringt und die gleichen Argumente, die für die Ausnahmeregelung für die Membranen angeführt werden, auch hier gelten. Zur Veranschaulichung haben wir in der Anlage die Ausführungen eines Herstellers solcher Filtrationssysteme beigefügt.\r\n\r\nWir danken für Ihre Unterstützung und stehen bei Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.\r\n\r\nHolger Eichele\t\t\tDaniel Schock\r\nHauptgeschäftsführer\tGeschäftsführer Technik und Umwelt \r\n\r\n\r\nAnlage  \r\n\r\n\r\nComments on the proposed EU ban on the use of bisphenol A (BPA) in FCMs.\r\n\r\nTo whom it may concern,\r\nWe would like to start by expressing our appreciation for the effort invested in the proposal. It is evident that significant thought and work has gone into shaping the overall scope and direction. I want to emphasize that we do agree that appropriate regulatory measures are needed to protect the\r\nenvironment and health of our population.\r\nWe agree that a strict regulation is essential to limit the exposure of the population with BPA and other\r\nhazardous substances. Furthermore, we find your assessment and separation between BPA-based\r\nmembranes (polysulfone) and other applications, such as food packaging, correct. However, we believe that the exemption for the polysulfone membranes should be extend to the whole filtration system as the same arguments that are used to exempt the membranes, apply for the other components of a filtration system.\r\nBelow, we provide supporting information on our position to exempt the filtration system instead of\r\nonly the membrane component, as we believe these products as a whole fall out of the aim of this\r\nproposal.\r\n\r\nMembrane modules\r\nMembrane modules typically consist of multiple components, as shown in Figure 1. Namely, the\r\ncapillary membranes (e.g., polysulfone or polyethersulfone), the potting (in most cases is a BPA-based epoxy resin), internals and the housing (e.g., polysulfone). All the components are critical for the smooth operation of a membrane under the harsh operating conditions as well as the cleaning of the modules.\r\nBPA-based materials in membrane products\r\nThe potting resin is used as an impermeable layer between the feed (crude beverage) and permeate\r\n(purified beverage) side of the membrane fibers. Hence, a material that can show high thermal and\r\nmechanical stability is vital to maintain the filtration performance throughout its lifetime (6-10 years).\r\nTo ensure that, BPA-based epoxy resins are typically used, as they can adhere well with the membrane fibers and withstand the relatively high temperatures as well as corrosive conditions used by food industry during filtration and cleaning of the modules. Furthermore, to ensure complete formation of a hard potting material, the resin is cured for 8-15 hours at elevated temperatures. This will ensure the solidification of all the components in the resin.\r\nPolysulfone and epoxies, synthesized from BPA, are also typically used as material for the housing of\r\nfood/drinking water contact filtration systems. This is related again to the stability of the material under the process conditions used by food industry.\r\n\r\nFigure 1: Schematic diagram of a filtration system consisting of the adhesive or potting resin,\r\nmembranes or fibers, the internals (e.g., net) and the housing. The different components together as\r\nwell as their chemical make-up constitute a complete system that is able to filtrate beer, wine, dairy,\r\nand more for up to 10 years.\r\nDifference between membrane filtration and food packaging\r\nAs it is stated in the draft proposal itself (paragraph 6), the use of BPA-based polymers in membrane\r\ntechnology differs significantly than the food packaging (e.g., soft drink tin cans) industry. The filtration systems, including all components, typically have a contact time of maximum 15 minutes with the food, after which the beverage will be removed from the module (permeate). In contrast, food packaging materials have a residence time between days to years, depending on the application. This allows for potential migration of liable substances from the epoxy resin to the beverage. In the case of a filtration system, the short contact time with the food allows little to no time for the liquid to penetrate and migrate any potentially liable substances from the material into the food.\r\nIn addition, as the filtration process is typically performed at relatively low temperatures, of about 0 to\r\n10 °C to reduce microbiological growth, the migration potential of any BPA residues further decreases.\r\n\r\nEvaluation of alternative materials\r\nThe unique, aforementioned, properties of BPA-based materials render them ideal for use in membrane filtration for food beverages. According to our suppliers, alternative materials, such as polyurethanes, used in drinking water filtration have shown weak chemical stability against the harsh cleaning protocols. This is related to acid and/or base liable functional groups (e.g., esters) that these\r\npolyurethanes contain and not the urethane group itself. As these cleaning protocols are vital during\r\nfood production to avoid any microbiological growth inside the processing equipment, alternative\r\nmaterials, such as polyurethane resins, are deemed unsuitable for these applications.\r\nOther bisphenols used in membrane technology\r\nSimilarly, to polysulfone-based membranes, polyethersulfone is also used as base material for capillary membranes. Even though, the current proposal is focused on the regulation of BPA, nevertheless other bisphenols are mentioned. We would like to propose to include the polyethersulfone along with polysulfone material as exempted for use in membrane or filtration systems. Once again, in our opinion the exemption should not only contained on the membrane component but should extended on the whole filtration system. This is because the membrane fibers without the other components are not viable products for the purification of liquid foods and should be treated as one.\r\n\r\nSummary\r\nIn conclusion, we believe there are valid reasons for allowing use of bisphenol-based polymers in food and beverage membrane filtration systems. This proposition is based on the short contact time and low temperatures that the highly crosslinked polymers in these membrane filtration systems are in contact with food. As a result, limiting the risk of filtration systems as exposure source of bisphenols compared to food packaging materials. In addition, replacement of the bisphenol-based components with other polymers can lead to higher risk of exposure, as the chemical stability of the potential replacements is vulnerable to hygienic practices that are standard in the food industry and can decrease the lifetime of the product. Hence, leading to accumulation of polymeric waste.\r\nBased on the current information, we would ask for the support of the committee in the derogation of\r\nbisphenol-based materials as used in membrane filtration systems from the current restriction proposal.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0000623","regulatoryProjectTitle":"Vorschläge zum Bürokratieentlastungsgesetz","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d0/e0/272414/Stellungnahme-Gutachten-SG2404240002.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Mitglieder des Deutschen Bundestages\r\n\r\nPlatz der Republik 1\r\n11011 Berlin\r\n\r\nper E-Mail\r\nBerlin, 18. April 2024\r\n   \r\n \r\nBürokratieentlastung - Chancen zur Nachbesserung nutzen\r\nVorschläge des BMAS zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz\r\n\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,      \r\n \r\nbekanntlich hat das Bundeskabinett am 13. März 2024 das Vierte Bürokratieentlastungsge-setz (BEG IV) beschlossen. Mit dem Gesetz werden vor allem die steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen verkürzt und es wird die Schriftform an wichtigen Stellen im Bürgerlichen Gesetzbuch durch die Textform ersetzt. Diese Schritte sind aus unserer Sicht zu begrüßen, aber auch längst überfällig. \r\n\r\nGleichwohl reichen die im BEG IV formulierten Entlastungen bei weitem nicht aus, die Wirtschaft signifikant von Bürokratielasten zu befreien, die in den vergangenen Jahren ein immer größeres Ausmaß erreicht haben. \r\n\r\nBesonders vermissen wir im BEG IV die vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) vorge-schlagenen Maßnahmen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), da diese zu einer raschen und wirklich spürbaren Entlastung bei Unternehmen beitragen würden. \r\n\r\nSo wurden im Zuge der regierungsinternen Verhandlungen zur europäischen Lieferketten-richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive; CSDDD) Vorschläge von Seiten des BMAS in einem Eckpunktepapier zur Entlastung von Unternehmen gemacht, um einen Konsens innerhalb der Bundesregierung herbeizuführen, mit dem Ziel, die voraussichtliche Enthaltung im EU-Rat doch noch zu verhindern. \r\n\r\nDie Enthaltung konnte nicht verhindert werden, dennoch konnten sich die Mitgliedstaaten mehrheitlich auf eine CSDDD einigen. Ein europäischer Rahmen für ein Lieferkettenrecht zum Schutz von Menschenrechten wird kommen. Dieses EU-weit geltende Level Playing Field zur Einhaltung von menschenrechts- und umweltbezogenen Belangen entlang der Lie-ferkette sollte deshalb nun genutzt werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für sämtliche Unternehmen in der EU wiederherzustellen. \r\nDie vom BMAS vorgeschlagene Aussetzung der LkSG-Berichtspflicht, indem diese lediglich auf den vorhandenen einheitlichen Berichtsstandard der CSRD/ESRS überleitet, findet sich im aktuellen Referentenentwurf zur Umsetzung eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinan-ziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-RUG) wieder. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Konsequent wäre es jedoch, wenn die LkSG-Berichtspflicht an den gestaffelten Geltungsbeginn und die Vorgaben der CSDDD ange-passt wird, um den erheblichen Wettbewerbsnachteil, den deutsche Unternehmen derzeit aufgrund der überbordenden Berichtspflicht haben, zu beseitigen.\r\n\r\nZudem sollte die vom BMAS vorgeschlagene vorfristige Anwendung der entlastenden Re-gelungen in der CSDDD unbedingt und rasch vorgenommen werden. \r\n\r\nAuch die übrigen Vorschläge in dem Eckpunktepapier des BMAS erachten wir als sehr hilf-reich und sinnvoll. Besonders die untergesetzlichen Unterstützungsmaßnahmen, wie etwa das Erstellen von Muster-Vertragsklauseln und -Fragebögen, sind geeignet und erforderlich, um personellen und finanziellen Aufwand bei der Umsetzung des europäischen Lieferket-tenrechts zu verringern. \r\n\r\nDas Eckpunktepapier des BMAS enthält Maßnahmen, die beim Bürokratieabbau sofort wirksam werden können. Wir bitten Sie deshalb eindringlich, diese Vereinfachungen bereits im weiteren parlamentarischen Verfahren zum BEG IV möglichst einfließen zu lassen und so für eine zügige Umsetzung zu sorgen. \r\n\r\nDies wäre ein echtes und starkes Signal an die Unternehmen in Deutschland und würde neues Vertrauen schaffen.\r\n\r\nFür einen Austausch in der Sache stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.\r\n\r\n Mit freundlichen Grüßen \r\nDeutscher Brauer-Bund e.V.\r\n \r\n\r\nHolger Eichele\r\nHauptgeschäftsführer\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011194","regulatoryProjectTitle":"Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) / Offene Fragen zum Schutz bestehender Mehrwegsysteme","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f6/4c/337103/Stellungnahme-Gutachten-SG2407220002.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) /\r\nHier: Offene Fragen zum Schutz bestehender Mehrwegsysteme\r\n\r\nSehr geehrte Frau Staatssekretärin,\r\n\r\nvor wenigen Wochen hat das Europäische Parlament dem im Trilog erarbeiteten Kompromiss für die PPWR mit großer Mehrheit zugestimmt. In diesem Zusammenhang möchten wir uns ausdrücklich bei Ihnen und Ihrem Haus für den Austausch und die Unterstützung im Verlauf der rund 18 Monate währenden Verhandlungen bedanken. Die vorliegende Fassung der PPWR enthält gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission wichtige Änderungen, die den Weiterbetrieb bestehender Einweg- und Mehrwegsysteme in Deutschland ermöglichen.\r\nAls Verbände, deren überwiegend mittelständische Mitgliedsunternehmen teils seit vielen Generationen erfolgreiche Mehrwegsysteme betreiben, haben wir die Beschlussfassung intensiv geprüft. Dabei ist aufgefallen, dass es an mehreren Stellen unklare Passagen gibt, von deren Auslegung bzw. Präzisierung der aus der PPWR resultierende Aufwand auf Unternehmens- bzw. Systemebene für bestehende und künftig aufzubauende Verpackungssysteme entscheidend abhängen kann.\r\nDa solche unklaren Passagen im Zuge des juristischen Korrigendums angepasst werden können und, sofern sachlich geboten, auch angepasst werden müssen, möchten wir Ihr Haus bitten, diesen Prozess aktiv zu begleiten und Ihren Einfluss bei der Gestaltung der nachfolgend näher erläuterten Punkte geltend zu machen.\r\nDarüber hinaus bitten wir Sie mit allem Nachdruck, die Übersetzung der PPWR in die vorläufige deutsche Sprachfassung aufmerksam zu begleiten. Eine kürzlich bekannt gewordene, vorläufige Version des im EP in deutscher Sprache verabschiedeten Textes bestätigt unsere Befürchtungen, dass die Übersetzung der PPWR nicht der etablierten, im professionellen Umgang verwendeten Terminologie entspricht. Der für die Regulierung zentrale Begriff „Mehrweg“ beispielsweise taucht an keiner einzigen Stelle dieses Dokumentes auf.\r\nNachfolgend möchten wir Sie auf die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht hinweisen:\r\nArt. 3 Nr. 1: Nach unserem Verständnis umfasst die Begriffsbestimmung von „packaging“ („Verpackung“) lediglich das Verpackungsmaterial. Im Zusammenhang mit Einheiten aus Verpackung und Verpackungsinhalt ist damit unklar, an wen sich welche Verpflichtungen im Zusammenhang mit „packaging“ richten.\r\nArt. 3 (14): Bei der dort verwendeten Formulierung bleibt gänzlich unklar, wer „manufacturer“ („Erzeuger“) im Sinne der PPWR ist bzw. wer kein „manufacturer“ sein könnte. Vor dem Hintergrund, dass diese Definition entscheidend für eine Vielzahl von rechtlichen Verpflichtungen ist – etwa für die Anforderungen bezüglich der Konformität gemäß Art. 15 und der weiteren Pflichten gemäß Art. 16, Anhang VIII etc. – bedarf es einer für Rechtsunterworfene sowie den Vollzug eindeutigen und verständlichen Klarstellung. Hilfreich wäre es, wenn bezüglich der Ausnahmen zudem die relevanten Bereiche beispielhaft aufgeführt würden.\r\nAusgesprochen unglücklich ist zudem, dass man „manufacturer“ sowohl bezüglich einer Verpackung (im Sinne der Begriffsbestimmung wie zuvor dargestellt), als auch bezüglich eines verpackten Produktes sein kann. Dies erschwert das Verständnis von Art. 15 und den damit verbundenen Regelungen, weil unklar ist, an wen die dortigen Verpflichtungen adressiert sind.\r\nFür den „Erzeuger“ des Verpackungsmaterials sollte daher ein anderer Begriff gewählt werden als für den „Erzeuger“ eines verpackten Produktes, da ansonsten der Eindruck entstehen könnte, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit Verpackungsmaterial würden auch für verpackte Produkte gelten. Jedenfalls muss für die Rechtsanwendung deutlicher werden, welche Pflichten für wen konkret gelten.\r\nArt. 3 Nr. 42 und Nr. 43: Je nach Auslegung der jeweils unklar formulierten Definitionen für integrierte und separate Komponenten einer Verpackung kann man zu verschiedenen Ergebnissen bei der Frage kommen, ob bzw. wann der Verschluss einer Flasche separat oder integral ist, auch je nachdem um welche Art von Verschluss es sich handelt.\r\nDiverse Stellen der Bezugnahme auf die Pfandsysteme (z.B. in Art. 12): Der Verweis auf Pfandsysteme (DRS) erfolgt teilweise mit Bezug auf Art. 50 Abs. 1 (DRS für Einwegkunststoffflaschen und Getränkedosen), teilweise ohne diesen Bezug. Sollte dies intendiert sein, wovon wir jedoch nicht ausgehen, könnte man zu dem Schluss kommen, dass sich der Begriff Pfandsysteme ohne Referenz auf Art. 50 Abs. 1 auch auf Mehrwegsysteme bezieht. In der Konsequenz würde dies erhebliche Folgen für den Betrieb von Mehrwegsystemen haben. Wäre es nicht intendiert, ist eine Klarstellung dahingehend dringend erforderlich, dass Mehrwegsysteme hier nicht gemeint sind.\r\n\r\nIm Zusammenwirken von Art. 26 und Annex VI besteht eine logische Inkonsistenz: Art. 26 Abs. 1 Satz 2 stellt klar, dass bereits existierende Mehrwegsysteme den Anforderungen nach Art. 27 und Anhang VI entsprechen. Demgegenüber legt Anhang VI Teil A Nr. 1 lit. k fest, dass offene Kreislaufsysteme, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingerichtet wurden, von den Anforderungen gemäß Teil A Nummer 1 Buchstaben a, b, c, g, h und j ausgenommen sind. Dies sorgt für unnötige Verwirrung und bedarf der sachgerechten redaktionellen Klarstellung.\r\n\r\nZu guter Letzt möchten wir um sorgfältige Prüfung der Übersetzung von Begrifflichkeiten bitten, da auch hierdurch das Verständnis der an sich bereits herausfordernd zu lesenden Verordnung erheblich verbessert werden kann. Ein konkretes Beispiel: Die Übersetzung der Terminologie „trip“ im Kontext von Art. 3 Nr. 29 als „Umlauf“ ist nicht geeignet.\r\nGerne stehen wir Ihnen und Ihrem Haus weiterhin für den fachlichen Austausch zur Verfügung und würden uns freuen, wenn Sie unsere Hinweise prüfen und aufgreifen könnten. Ihre Sichtweise zu den angesprochenen Sachverhalten ist für uns von besonderem Interesse."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-03"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011195","regulatoryProjectTitle":"Änderung des Jugendschutzgesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/37/07/337105/Stellungnahme-Gutachten-SG2407220003.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Änderung des Jugendschutzgesetzes \r\n\r\nSehr geehrte/r,\r\n\r\nlaut Medienberichten diskutiert die Gesundheitsministerkonferenz eine Veränderung des Jugendschutzgesetzes mit Blick auf § 9 Absatz 2, der Jugendlichen unter 16 Jahren den Konsum bestimmter alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit gestattet, sofern die Ju-gendlichen von einer „personensorgeberechtigten Person begleitet“ werden. \r\n\r\nDer Deutsche Brauer-Bund als Dachverband der deutschen Brauwirtschaft setzt sich seit Jahren intensiv für einen starken Jugendschutz ein, insbesondere mit Präventionskampag-nen wie „BIER ERST AB 16“, „DRINK RESPONSIBLY“ oder „DONT DRINK AND DRIVE“. Wir befürworten eine Gesetzesänderung, mit der die Ausnahmeregelung für jüngere Personen ersatzlos gestrichen wird und die bewährte Altersgrenze bei 16 Jahren verbleibt.\r\n\r\nErfreulicherweise belegen die Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seit mehreren Jahren, dass Kinder und Jugendliche heute – anders als frühere Generationen – viel besser in der Lage sind, die Risiken von Alkoholmissbrauch einzuschätzen und immer verantwortungsbewusster und zurückhaltender mit alkoholischen Getränken umgehen. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung. Die deutsche Brauwirtschaft wird weiter im Rahmen ihrer Präventionskampagnen unter dem Dach von „Bier bewusst genießen“ aktiv für einen star-ken Jugendschutz und für einen moderaten Genuss ihrer Produkte eintreten und vor den Risiken des Alkoholmissbrauchs warnen.\r\n\r\nGleichzeitig bleibt es aus unserer Sicht ein entscheidender Faktor, dass vor allem Eltern, aber auch Erzieher/innen, Lehrer/innen und Jugendleiter/innen ihre Verantwortung wahr-nehmen und eine Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen erfüllen. Vor die-sem Hintergrund hat unser Verband in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt und mit fachlicher Beratung durch die Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein erst kürzlich erneut einen Leitfaden für Jugendleiter/innen zum Umgang mit Alkohol auf Jugendfreizeiten gefördert, um nur ein Beispiel unserer Aktivitäten zu nen-nen.\r\n\r\nGerne übersenden wir Ihnen bei Interesse weitere Informationen und stehen Ihnen und Ih-rem Haus auch jederzeit für einen persönlichen Austausch zur Verfügung. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP)","shortTitle":"BMFSFJ (20. WP)","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0011627","regulatoryProjectTitle":"Evaluierung und Weiterentwicklung des Agrarorganisationen und Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG)","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3b/10/344065/Stellungnahme-Gutachten-SG2408150020.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Novelle des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes\r\n     \r\nSehr geehrte/r      \r\n \r\nmit Spannung haben wir das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Agrarorganisa-tionen- und Lieferkettengesetzes (AgrarOLkG) verfolgt, da der Schutz vor unlauteren Han-delspraktiken sowie eine Verschärfung des AgrarOLkG für die deutsche Brauwirtschaft von hohem Interesse ist. Unter dem Dach der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsin-dustrie hatten wir uns deshalb mehrmals in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und uns für eine signifikante Verschärfung des AgrarOLkG im Einklang mit dem Evaluierungsbe-richt des Bundesernährungsministeriums eingesetzt. \r\nDas AgrarOLkG schützt bekanntlich Unternehmen mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als 350 Mio. EUR vor unlauteren Handelspraktiken. Daneben existiert ein befristeter und nur für bestimmte Produktgruppen (Fleisch, Milch, Obst, Gemüse, etc.) erweiterter Anwen-dungsbereich. Dieser wird mit der beschlossenen Novelle nunmehr entfristet und grund-sätzlich auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 15 Mrd. EUR ausgedehnt. Des Weiteren wird ein Umgehungstatbestand eingeführt, mit dem sichergestellt werden soll, dass die gesetzlich normierten und im Wortlaut sehr starren unlauteren Handelsprakti-ken nicht durch ähnliche Praktiken, wie etwa das Pay-On-Scan-Verfahren, umgangen wer-den können. Letztlich wird der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft die aus unserer Sicht dringend erforderliche Handlungsfreiheit eingeräumt und eine Vorteilsab-schöpfung ermöglicht. \r\nTrotz der eindeutigen Aussagen im Evaluierungsbericht des BMEL, nach denen das Agrar-OLkG wirkt, jedoch Nachbesserungsbedarf besteht sowie der Äußerungen der Sachver-ständigen im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am 1. Juli 2024, bei der die Mehrheit deutliche Nachbesserungen empfahl, lässt die Novelle bis auf die vorgenannten Änderungen wichtige strukturelle Änderungen zum Leidwesen der Lieferanten vermissen. \r\nInsbesondere im Vergleich zum ursprünglich vielversprechenden Entwurf eines Wertschöp-fungsstärkungsgesetzes ist die beschlossene Novelle enttäuschend, denn sie wird nicht dazu beitragen, dass Lieferanten vor der massiven Marktmacht des Lebensmitteleinzelhan-dels künftig effektiver geschützt werden.\r\nSo bleiben sämtliche, nicht von der Ausnahmeregelung betroffenen Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als 350 Mio. EUR haben, vor unlauteren Handelspraktiken schutz-los gestellt. Dabei wird die Entfristung des befristet geltenden Anwendungsbereichs ge-mäß § 10 Absatz 1 Satz 2 AgrarOlkG in der Novelle damit begründet, dass die geschützten Unternehmen besonders profitiert haben. Es erschließt sich jedoch nicht, warum der Schutzbereich nicht auch auf sämtliche andere Lieferanten ausgedehnt werden kann. Dies widerspricht unseres Erachtens den Erkenntnissen aus der Evaluierung des BMEL zum Ag-rarOLkG: \r\nIm Evaluierungsbericht des BMEL werden zunächst einzelne Optionen bis hin zur vollstän-digen Aufhebung der Umsatzstufen und Schwellenwerte dargestellt (siehe unter 9. 2 des Berichts). Es wird auch hervorgehoben, dass sich die Aufnahme des bisher befristeten An-wendungsbereichs bewährt habe. Das BMEL teilt aber auch explizit mit, dass vor dem Hin-tergrund des UTP-Regelungszwecks, einem bestehenden Machtgefälle zwischen Lieferan-ten und Käufern Rechnung zu tragen, eine mögliche Lösung daher im Mittelfeld der darge-stellten Optionen liegen dürfte. Hierbei wird zu prüfen sein, wie den praktischen Anwen-dungsschwierigkeiten, die die Evaluierung aufgezeigt hat (produktbezogene Bestimmung des Jahresumsatzes sowie des Inlandsumsatzes), angemessen begegnet werden kann. Eine mögliche Lösung könnte eine Ausdehnung von § 10 Absatz 1 Satz 1 AgrarOLkG (Option 7) oder eine tatbestandliche Anpassung von § 10 Absatz 1 Satz 2 AgrarOLkG sein (Optionen 3 und 6).  Diese empfohlene Mitte wurde nunmehr zu Gunsten des LEH verlassen. Insofern überrascht es auch nicht, dass der Bundesverband des Handels (HDE) die geplante Rege-lung zur Umsatzschwelle begrüßt. \r\nDer Lebensmitteleinzelhandel pocht auf die Wahrung der Vertragsfreiheit. Zweifellos ist die Vertragsfreiheit von immenser Bedeutung. Was der LEH jedoch nicht mitteilt, ist, dass un-ter dem Deckmantel der Vertragsfreiheit seit Jahren eine massive wirtschaftliche Risikoab-wälzung von Seiten des LEH auf seine Lieferanten stattfindet. Kleine, handwerkliche und mittelständische Betriebe sind hiervon in besonderer Weise betroffen. Der Europäische Ge-setzgeber hat dies erkannt und sieht die in der UTP-Richtlinie determinierten Handelsprakti-ken völlig zu Recht als unlauter an. Gerade auf dem hochkonzentrierten deutschen Markt, der von vier Handelsunternehmen dominiert wird, die mehr als 85 Prozent des gesamten Lebensmittelhandels unter sich aufteilen und jeweils Jahresumsätze von weit über 70 Mrd. EUR aufweisen, sollten unlautere Handelspraktiken deshalb per se und ohne Rücksicht auf Umsatzgrößen verboten werden. \r\nVor dem Hintergrund dieser erheblichen Umsätze ist es nach unserem Dafürhalten deshalb unbedingt erforderlich, dass die 350 Mio. EUR Umsatzschwelle in Zukunft aufgehoben wird oder die nun beschlossene Umsatzgröße von 15 Mrd. EUR Jahresumsatz zumindest für sämtliche Lieferanten Geltung erlangt. \r\nAbgesehen davon, dass die Lauterkeit im Geschäftsverkehr grundsätzlich nicht durch Um-satzgrößen bestimmt werden sollte, kann die Aufhebung der Umsatzschwelle zu mehr Ef-fektivität beitragen, indem auch marktmächtigere Lieferanten, für die eine rechtliche Ausei-nandersetzung mit dem LEH womöglich weniger schmerzhaft wäre, die Rechtschutzmög-lichkeiten des AgrarOLkG in Anspruch nehmen und das Recht auch für kleinere Lieferanten durchsetzen. \r\nDes Weiteren ist es auch bedauerlich, dass die Chance vertan wurde, weitere Handelsprak-tiken (z.B. Zahlungen oder Preisnachlässe vom Lieferanten für die Vermarktung, einschließ-lich Verkaufsangeboten, der Werbung, Preisnachlässen für die Bereitstellung auf dem Markt), wie im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen, zu schwärzen und eine echte Generalklausel einzuführen. \r\nIm Ergebnis ist zu konstatieren, dass die Novelle des AgrarOLkG nicht dem – auch im Koa-litionsvertrag gesteckten – Ziel gerecht wird, effektiv gegen unlautere Handelspraktiken vorzugehen. Die von den Sachverständigen im Rahmen der Anhörung zur Novelle beschrie-bene wirtschaftliche Asymmetrie zwischen dem übermächtigen LEH und seinen überwie-gend mittelständischen Lieferanten wird im Wesentlichen fortbestehen, da sie mit der No-velle nicht grundlegend entschärft wird. \r\nAuch wenn die Monopolkommission in ihrem aktuellen Gutachten mit Blick auf die Ver-schärfung des AgrarOLkG zur Zurückhaltung rät, so stellt sie auch eine signifikante Machtver-schiebung innerhalb der Lebensmittelversorgungsketten zugunsten des LEH fest. Vor diesem Hin-tergrund hätten wir uns mehr Entschlossenheit gewünscht. Hilfreich wäre auch ein Blick auf die Umsetzung der UTP-Richtlinie in anderen EU-Mitgliedstaaten gewesen, der zeigt, dass ein effektiver und umfassender Lieferantenschutz vor unlauteren Handelspraktiken durchaus die massive Nachfragemacht des LEH zurückdrängen kann. So haben zahlreiche Mitgliedstaaten auf Umsatzschwellen gänzlich verzichtet und damit unlautere Handelsprak-tiken erfolgreich zurückgedrängt. \r\nWir hoffen deshalb, dass die Bundesregierung und das Parlament das für kommendes Jahr in Aussicht gestellte Sondergutachten der Monopolkommission zum Lebensmittelmarkt sowie den ebenfalls für 2025 erwarteten Evaluierungsbericht der Europäischen Kommission zur UTP-Richtlinie zum Anlass nehmen werden, effektiv gegen unlautere Handelspraktiken vorzugehen. \r\nGerne übersenden wir Ihnen bei Interesse weitere Informationen und stehen Ihnen auch jederzeit für einen persönlichen Austausch zur Verfügung.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen \r\nDeutscher Brauer-Bund e.V.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-07-22"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015469","regulatoryProjectTitle":"DBB-Positionen zur Bundestagswahl 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3a/ac/500761/Stellungnahme-Gutachten-SG2503310084.pdf","pdfPageCount":16,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"POSITIONEN DER BRAUWIRTSCHAFT ZUR BUNDESTAGSWAHL 2025\r\n\r\nBier ist ein beliebtes Genussmittel mit Jahrhunderte alter Tradition. In keinem Land Europas wird mehr\r\nBier erzeugt als in Deutschland. Mehr als 7.000 verschiedene, nach dem Reinheitsgebot gebraute Biermarken\r\nbilden eine weltweit einmalige Vielfalt. Seit 2020 zählt das handwerkliche Bierbrauen zum Immateriellen\r\nKulturerbe der UNESCO in Deutschland.\r\nIm Unterschied zu anderen Staaten Europas ist die deutsche Brauwirtschaft mittelständisch und von einer\r\nseltenen regionalen Vielfalt geprägt. Die überwiegende Zahl der deutschen Brauereien ist inhaber- bzw.\r\nfamiliengeführt, zum Teil seit Jahrhunderten. Während das Handwerk in vielen anderen Branchen weichen musste, war\r\ndie Zahl der Brauereien in den Jahren vor der Pandemie auf bundesweit über 1.500 gewachsen, seither ist sie jedoch\r\nleicht rückläufig. Mittlerweile sind rund die Hälfte der angemeldeten Betriebe sogenannte Mikrobrauereien\r\nmit einem\r\nJahresausstoß bis 100.000 Liter. Zusätzlich bereichert eine junge Gründerszene mit Craftbieren den Markt. Mit den\r\nBeschäftigten in den Brauereien, in Logistik und Landwirtschaft, im Handel und der Gastronomie sowie bei zahllosen\r\nZulieferern sichert die deutsche Brauwirtschaft rund eine halbe Million Arbeitsplätze. Gleichzeitig engagieren sich die\r\nBrauereien für ihre Regionen, unterstützen das Vereinsleben, die Gastronomie und die kulturelle Vielfalt.\r\nDeutschlands Brauereien stehen im internationalen Wettbewerb. Stark steigende Kosten für Energie, Rohstoffe,\r\nVerpackungen, Transport und Personal sowie der teils ruinöse Preiskampf im Lebensmittelhandel stellen die Betriebe\r\nvor enorme Herausforderungen. Für die Hersteller ist es wichtig, dass Bundestag und Bundesregierung der Marktmacht\r\ndes Handels Grenzen gesetzt haben und die Rechte der Lieferanten in Zukunft weiter stärken.\r\nUngeachtet der hohen Kostenbelastung und der angespannten wirtschaftlichen Lage unternehmen\r\ndie Brauereien große Anstrengungen auf dem Weg zu noch mehr Nachhaltigkeit. Der Schutz der natürlichen\r\nLebensgrundlagen und der sparsame Umgang mit Ressourcen, allem voran unserem Wasser, sind für die Brauereien\r\nebenso essenziell wie der Erhalt und die Weiterentwicklung des umweltfreundlichen Mehrwegsystems. Mit einer\r\nMehrwegquote von fast 80 Prozent erfüllt und übertrifft die Brauwirtschaft als einzige Branche die gesetzlichen\r\nVorgaben und gilt mit ihrem Kreislaufsystem mittlerweile als beispielhaft für ganz Europa.\r\nUm die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die regionale Vielfalt der deutschen Braubranche auch\r\nin Zukunft erhalten zu können, benötigen die Brauereien die richtigen Rahmenbedingungen. Dafür setzt sich der\r\nDeutsche Brauer-Bund nun bereits seit mehr als 150 Jahren ein. Der Verband ist die Stimme der Branche gegenüber\r\nPolitik, Gesellschaft, Wissenschaft und Partnern der Wirtschaft, er vertritt die Interessen aller deutschen Brauereien\r\nauf nationaler und europäischer Ebene.\r\nAuch Missbrauchsprävention ist ein Schwerpunkt unserer Verbandsarbeit. Denn die deutschen Brauereien\r\nstehen nicht nur für weltbekannte,\r\nhochwertige Biere in einer einzigartigen Vielfalt, sondern auch für gesellschaftliche\r\nVerantwortung. Mit der Dachkampagne BIER BEWUSST GENIESSEN bekennt sich die Braubranche\r\nzum verantwortungsvollen Genuss von Bier und leistet vielfältige, nachhaltige und messbare Beiträge zu mehr\r\nAufklärung, Information und Prävention. DON’T DRINK AND DRIVE und andere bekannte Kampagnen wurden\r\nin den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. Damit senden die Brauereien eine klare Botschaft gegen\r\njede Form des Missbrauchs und für verantwortungsvollen Genuss.\r\nBIER IST BESONDERS\r\nBier ist nicht nur das älteste alkoholische Getränk\r\nder Menschheit, sondern auch eines der vielseitigsten\r\nund am häufigsten konsumierten. Es hat eine lange\r\nTradition als das soziale Getränk schlechthin. Ob bei\r\nTreffen mit Freunden, in der Kneipe nach Feierabend\r\noder auf dem Oktoberfest – Bier bringt Menschen\r\nzusammen. Es ist bodenständig und verbindet, ohne\r\nelitär zu wirken. Auch wenn Pils-Biere in Deutschland\r\ndie Hälfte des Marktes ausmachen, ist unsere Bierwelt\r\nregional unglaublich vielfältig. Es gibt Dutzende\r\nvon Sorten, Craft-Biere und Hobbybrauer zeugen von\r\neiner wachsenden Experimentierfreude.\r\nZur Würdigung der Vielfalt und Partizipation wurde\r\ndas Brauen 2020 zum Immateriellen Kulturerbe\r\nder UNESCO in Deutschland erklärt. Vier Jahre zuvor\r\nhatte das Deutsche Reinheitsgebot als ältestes, noch\r\nbestehendes Lebensmittelgesetz der Welt sein\r\n500. Jubiläum\r\ngefeiert. Nach dem Reinheitsgebot\r\ngebrautes Bier ist ein Naturprodukt, es entsteht aus\r\nWasser, Malz, Hopfen und Hefe.\r\nBier hat auch eine ökologische Seite: Die Rohstoffe\r\nfür Bier sind häufig lokal verfügbar. Zudem betreiben\r\nDeutschlands Brauereien ein weltweit einmaliges\r\nMehrwegsystem mit bis zu vier Milliarden Pfandflaschen,\r\ndie teilweise mehr als 50 Umläufe erreichen.\r\nEin oft übersehener Vorteil von Bier ist sein moderater\r\nAlkoholgehalt. Mit einem Durchschnitt von etwa\r\n4 bis 6 % Alkohol pro Volumen ist Bier im Vergleich zu\r\nSpirituosen oder auch Wein auf der unteren Skala\r\nangesiedelt. Deshalb werben wir in der Diskussion um\r\nzusätzliche Alkoholregulierung für eine differenzierte\r\nBetrachtung der einzelnen Getränke.\r\nÜberdies bringen immer mehr Brauereien alkoholfreie\r\nBiere auf den Markt. Seit 2007 hat sich die\r\nProduktion alkoholfreier Biersorten in Deutschland\r\nmehr als verdoppelt – auf 665 Millionen Liter im\r\nJahr 2023. Alkoholfreie Biere machen damit bereits\r\nacht Prozent des deutschen Biermarktes aus.\r\nDie im Deutschen Brauer-Bund zusammengeschlossenen\r\nBrauereien stehen für den bewussten, maßvollen\r\nund verantwortungsvollen Genuss von Bier\r\nim Rahmen eines gesunden Lebensstils und lehnen\r\njede Form von Alkoholmissbrauch oder der Förderung\r\nvon Alkoholmissbrauch\r\nab. Transparenz für Verbraucherinnen\r\nund Verbraucher zu gewährleisten, ist der\r\nBranche ein wichtiges Anliegen. Es ist unstrittig,\r\ndass Alkoholmissbrauch\r\nernsthafte Gesundheitsrisiken\r\nbirgt. Aber Aussagen der Weltgesundheitsorganisation\r\noder der Deutschen Gesellschaft für Ernährung,\r\nwonach es kein sicheres Maß gebe und jeder Schluck\r\nAlkohol ein Gesundheitsrisiko darstelle, sind in\r\ndieser Pauschalität nicht richtig und werden zurecht\r\nauch von Wissenschaftlern angezweifelt.\r\nVERANTWORTUNG UND\r\nPRÄVENTION\r\nAls Hersteller alkoholischer Getränke sind sich die\r\ndeutschen Brauereien ihrer gesellschaftlichen\r\nVerantwortung bewusst und bekennen sich zum\r\nPrinzip der Punktnüchternheit. So muss Bier für\r\nJugendliche unter 16 Jahren tabu sein. Kontrollen\r\nin Handel und Gastronomie müssen sicherstellen,\r\ndass die gesetzlichen Abgabeverbote konsequent\r\neingehalten werden. Auch Schwangere und Stillende\r\nsollten kategorisch auf alkoholische Getränke\r\nverzichten, denn jeder Schluck kann ein Risiko\r\nfür das Leben und die Gesundheit eines Kindes\r\ndarstellen. Wer Auto, Rad oder Roller fährt, wer\r\neiner gefahrgeneigten Arbeit nachgeht, wer Sport\r\ntreibt oder Medikamente einnimmt, muss sich\r\nebenfalls der Wirkung von Alkohol stets bewusst sein.\r\nAls Hersteller setzen wir uns für einen bewussten\r\nund moderaten Genuss alkoholischer Getränke im\r\nRahmen eines gesunden Lebensstils ein.\r\nMit Nachdruck unterstreicht der Deutsche Brauer-\r\nBund zudem die Notwendigkeit einer speziell auf\r\njunge Menschen ausgerichteten Präventionsstrategie.\r\nWir sind überzeugt: Zielgerichtete Prävention und\r\nInformation sind wirksamer als neue Verbote. Ein\r\nverbindlicher Brauer-Kodex bildet den Rahmen für\r\nverantwortungsvolles unternehmerisches Handeln.\r\nUnter dem Dach von BIER BEWUSST GENIESSEN setzt\r\nsich die Brauwirtschaft aktiv für Prävention und\r\nAufklärung ein, um Alkoholmissbrauch einzudämmen.\r\nEine der bekanntesten Initiativen ist DON‘T DRINK\r\nAND DRIVE, sie läuft in Deutschland bereits seit\r\nüber 30 Jahren.\r\nDie Entwicklung zeigt: Prävention wirkt. Generell\r\nist der durchschnittliche Pro-Kopf-Alkoholkonsum\r\nin Deutschland seit Jahren rückläufig. Alkoholfreie\r\nBiere hingegen erfreuen sich wachsender Beliebtheit\r\nund steuern auf einen Marktanteil von zehn\r\nProzent zu. Die Menschen gehen immer bewusster mit\r\nAlkohol und den damit verbundenen Risiken um,\r\nimmer mehr Jugendliche in Deutschland verzichten\r\nkomplett auf Alkohol.\r\nDie deutschen Brauereien werden auch in Zukunft\r\naktiv zu einem verantwortungsvollen Umgang\r\nmit alkoholischen Getränken beitragen und Fehlentwicklungen,\r\ndie erfahrungsgemäß vielschichtige\r\nGründe habFREIHEIT DER WERBUNG\r\nDie deutschen Brauereien bewerben ihre Biere\r\nverantwortungsvoll unter konsequenter Beachtung\r\naller gesetzlichen Regeln. Vor allem der Kinderund\r\nJugendschutz hat absolute Priorität. Deshalb\r\nhat sich die Branche zusätzlich einem freiwilligen\r\nKodex verpflichtet, der deutlich über die staatlichen\r\nVorgaben hinausgeht: Bereits seit mehreren\r\nJahrzehnten befolgt die Branche die Verhaltensregeln\r\ndes Deutschen Werberats und passt diese Selbstverpflichtung\r\ngesellschaftlichen Entwicklungen\r\nan. So gelten die für die Branche verbindlichen\r\nVerhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation\r\nfür alkoholhaltige Getränke heute selbstverständlich\r\nneben der Offline- auch für die Online-Kommunikation,\r\ninklusive Sozialen Netzwerken.\r\nDas Zusammenspiel der staatlichen Vorgaben und\r\nder Selbstverpflichtung der Branche, die beide ganz\r\nbesonders den Kinder- und Jugendschutz im Fokus\r\nhaben, hat sich bewährt und ist auch in Europa\r\nanerkannt. Die Arbeit des Deutschen Werberats als\r\nOrgan der freiwilligen Selbstkontrolle wahrt und\r\nstärkt das Vertrauen der Verbraucher in die kommerzielle\r\nKommunikation. Die in der Werbewirtschaft\r\ntätigen\r\nUnternehmen dokumentieren damit auch\r\ngegenüber Gesellschaft und Politik, dass sie ihre\r\nsoziale Verantwortung wahrnehmen und etwaige\r\nRegelverstöße nicht dulden.\r\nDie deutschen Brauereien fordern daher Bund und\r\nLänder auf, von weiteren Werbeverboten oder\r\n-beschränkungen abzusehen und das erfolgreiche\r\nWerbekontrollsystem weiterhin zu unterstützen.\r\nDenn nur mit Werbung als Treibriemen für den\r\nWettbewerb ist der Markterfolg von Unternehmen\r\nmöglich.\r\nWerbung und Sponsoring kommen auch den Regionen,\r\nStädten und Gemeinden zugute, in denen sich die\r\nrund 1.500 deutschen Brauereien gesellschaftlich\r\nstark engagieren – sei es für den Breitensport in\r\nVereinen, für soziale Projekte oder für ein buntes\r\nkulturelles Angebot. Unsere Brauereien sind ein\r\nfester Bestandteil der lokalen Strukturen und\r\nengagieren sich seit jeher auf vielfältige Weise. Ein\r\nSponsoring-\r\nVerbot würde gerade die Vereine und die\r\nehrenamtliche\r\nArbeit in Deutschland hart treffen.en, entschlossen entgegenwirken.\r\nWENIGER BÜROKRATIE\r\nDer Bürokratieabbau muss wesentlich schneller und\r\nkonsequenter vorangetrieben werden, um die Unternehmen\r\nzu entlasten, Investitionen zu fördern\r\nund den Wirtschaftsstandort wieder attraktiver zu\r\nmachen. Es geht nicht nur darum, den einmaligen\r\nErfüllungsaufwand\r\nbei neuen Gesetzen deutlich\r\nzu senken. Ziel muss es sein, alle regelmäßigen\r\nBerichts-, Dokumentations- und Überwachungspflichten\r\nauf den Prüfstand zu stellen und wo\r\nimmer möglich zu reduzieren.\r\nDie mit dem „Bürokratieentlastungsgesetz IV“\r\ngeplanten Entlastungen, wie etwa die Verkürzungen der\r\nsteuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen\r\nund die teilweise Ersetzung der Schrift- durch die\r\nTextform, sind leider nur Tropfen auf den heißen Stein.\r\nDiese Schritte werden bei weitem nicht ausreichen,\r\num die Betriebe signifikant von einer Bürokratielast\r\nzu befreien, die in den vergangenen Jahren ein\r\nunvorstellbares Ausmaß erreicht hat.\r\nZahllose Untersuchungen zeigen, dass die bürokratische\r\nBelastung in den letzten Jahren nicht nur erheblich\r\nzugenommen hat – entgegen der formulierten Ziele\r\nder Politik – sondern dass immer neue Auflagen die\r\nWirtschaft zunehmend lähmen, wertvolle Kapazitäten\r\nfür Innovation und Wachstum rauben und die Kosten\r\nin die Höhe treiben. Hier muss endlich schnell und\r\nkonsequent gegengesteuert werden, zumal mit der\r\nnachhaltigkeits- und menschenrechtsbezogenen\r\nBerichterstattung weitere Bürokratiewellen auf\r\ndie Unternehmen zukommen.\r\nDie deutsche Brauwirtschaft ist sich ihrer hohen\r\nVerantwortung zum Schutz der Umwelt und der\r\nGesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern\r\nwie auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst.\r\nÜberbordende Regulierung, dirigistische Maßnahmen\r\nund immer höhere Überwachungsfrequenzen durch\r\nAufsichtsbehörden müssen auf den Prüfstand – sie\r\nzeugen von staatlichem Misstrauen gegenüber Industrie\r\nund Handwerk und verkennen die täglich in den\r\nBetrieben geleistete Arbeit.\r\nDie Bundesregierung muss das Ziel im Auge behalten,\r\ndie öffentliche Verwaltung und Behördenprozesse\r\nsehr viel stärker als bisher zu digitalisieren. Wenn etwa\r\nMeldeverfahren\r\nfür die amtliche Statistik oder den\r\nZoll vereinfacht und beschleunigt werden, können\r\nhiervon beide Seiten nur profitieren.\r\nWir begrüßen, dass die Bundesregierung unter\r\nFederführung des BMDV eine ganzheitliche Digitalstrategie\r\nerarbeitet hat. Doch eine Strategie kann\r\nnur ein erster Schritt sein: Deutschland muss\r\nendlich aus dem Strategie- in den Umsetzungsmodus\r\nkommen.\r\nNEUE PRIORITÄTEN FÜR EUROPA\r\nDie Politik der Europäischen Union hat maßgeblichen\r\nEinfluss auf die Rahmenbedingungen unserer Brauereien.\r\nDer Schutz der Gesundheit, der Umwelt und\r\nhoher sozialer Standards sind zurecht wichtige Werte\r\nder EU, jedoch lassen viele Regulierungen Augenmaß\r\nvermissen: Statt Innovation zu fördern, werden Betriebe\r\ndurch immer neue Regelwerke mit übermäßiger Bürokratie\r\nbelastet. Wir fordern neue politische Prioritäten\r\nfür ein gemeinsames Europa, das mehr Raum für\r\nInnovation und unternehmerische Freiheit lässt und\r\ndamit auch seinen sozialen und ökologischen Zielen\r\ngerecht wird.\r\nDie Übertragung europäischen Rechts auf die nationale\r\nEbene muss grundsätzlich 1:1 erfolgen, um die Wettbewerbsfähigkeit\r\ndeutscher Unternehmen zu erhalten und\r\nden Erfüllungsaufwand so gering wie möglich zu halten.\r\nDer Bund sollte künftig bei jeder neuen EU-Verordnung\r\noder -Richtlinie die Umsetzungsspielräume nutzen,\r\ndie das Europarecht vorsieht. Politik muss sich von der\r\nMaxime leiten lassen, möglichst wenig zusätzliche\r\nBelastungen für Behörden und Betriebe einzuführen.\r\nWir unterstützen das Ziel des europäischen „Green Deal“,\r\ndie EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Diese Initiative\r\nist von großer Bedeutung, doch auch hier bedarf es\r\neiner Umsetzung, die die Wettbewerbsfähigkeit bewahrt\r\nund die Wirtschaft nicht allein lässt. Wir unterstützen\r\ndie Forderung des BDI nach einer breit angelegten\r\nFinanzierungsstrategie. Für die notwendigen Infrastruktur-\r\nInvestitionen brauchen wir steuerliche Anreize\r\nund Fördermaßnahmen für private Investitionen in\r\nbereits verfügbare Technologien, die bisher noch nicht\r\nmarktreif und kostengünstig angeboten werden können.\r\nDie EU-Lieferketten-Richtlinie soll die sozialen und\r\nökologischen Standards entlang globaler Lieferketten\r\nverbessern. Das Ziel ist sinnvoll, doch für Unternehmen\r\nbedeutet die derzeitige Ausgestaltung einen absurd\r\nhohen Verwaltungsaufwand und birgt massive rechtliche\r\nRisiken. Der Gesetzgeber muss dringend handeln\r\nund das nationale Lieferkettengesetz aussetzen, bis\r\ndessen Webfehler beseitigt sind.\r\nAuch die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstatttung\r\n(CSRD) muss auf den Prüfstand. So sollte\r\ndie Berichterstattung weniger komplex gestaltet\r\nwerden, um den administrativen Aufwand im Betrieb\r\nzu reduzieren. Zum Beispiel fehlt eine einheitliche\r\nMethodik für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten,\r\num Vergleichbarkeit und Transparenz zu\r\ngewährleisten. Die Anforderungen müssen auch für\r\nkleinere Unternehmen praktikabel und angemessen sein,\r\num deren Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden.\r\nFAIRES STEUERSYSTEM –\r\nFAIRER HANDEL\r\nDeutschland zählt mit einer Gesamtsteuerbelastung\r\nvon rund 30 Prozent für Unternehmen zu den Hochsteuerländern.\r\nDie hohe Steuerlast, die hohen\r\nLohnkosten und die bürokratischen Hürden führen\r\nseit Jahren zu einem Rückgang ausländischer Investitionen.\r\nUm wettbewerbsfähig zu bleiben, muss\r\ndie Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen deutlich\r\ngesenkt werden, insbesondere der Körperschaftsteuersatz.\r\nEine Wiedereinführung der Vermögensteuer\r\nlehnen wir ab.\r\nWeitere Steuererhöhungen, insbesondere bei Getränken,\r\nwären besonders kontraproduktiv, da sie die ohnehin\r\ndurch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und\r\ndes Ukraine-Krieges unter Druck stehenden Brauereien\r\nwie auch die Verbraucherinnen und Verbraucher\r\nzusätzlich belasten würden. Der deutsche Biersteuersatz\r\nmag im EU-Vergleich eher niedrig erscheinen, doch\r\ndie Gesamtsteuerlast der Brauereien ist höher als in\r\nden meisten anderen EU-Staaten und stellt damit\r\nein Wettbewerbshindernis dar. Denn die deutschen\r\nBrauereien stehen nicht nur im europäischen Branchenwettbewerb,\r\nsondern auch im Wettbewerb mit der\r\ndeutschen Weinwirtschaft, deren Steuersatz auf null\r\nEuro festgelegt wurde. Vor diesem Hintergrund\r\nappellieren wir an Bundesregierung\r\nund Bundestag,\r\nweitere Erhöhungen des Mindeststeuersatzes für\r\nBier nicht in Betracht zu ziehen. Der DBB setzt sich\r\nan der Seite des DEHOGA auch für faire und wettbewerbsfähige\r\nSteuern in der Gastronomie ein. Dazu\r\ngehört eine einheitliche Besteuerung von Essen und\r\nGetränken mit 7 Prozent. Dass trotz vieler Zusagen\r\naus der Politik der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf\r\nSpeisen Ende 2023 ausgelaufen ist, hat die ohnehin\r\nbelastete Branche schwer getroffen.\r\nHandlungsbedarf gibt es ebenso für den Handel: Die\r\nrund 6.000 Unternehmen der Ernährungswirtschaft mit\r\nihren über 600.000 Beschäftigten stehen einem stark\r\nkonzentrierten Lebensmitteleinzelhandel gegenüber.\r\nNur vier Handelskonzerne teilen sich mehr als 80 Prozent\r\ndes Umsatzes. In den vergangenen Jahren hat die\r\nKonzentration immer weiter zugenommen, was in\r\neinem teilweise ruinösen Preiskampf der Handelshäuser\r\nmündet. Die Brauereien müssen seit Jahren beobachten,\r\nwie ihr mit besten Rohstoffen gebrautes Bier in permanenten\r\nRabattaktionen\r\ngeradezu verramscht wird.\r\nZusätzlich wälzt der Lebensmitteleinzelhandel sein\r\nwirtschaftliches Risiko zu großen Teilen auf die\r\nHersteller ab, indem er sich unlauterer Handelspraktiken\r\nbedient. Der Schutz vor unlauteren Handelspraktiken\r\nmuss deshalb dauerhaft und umfassend für alle\r\nAkteure in der Lebensmittel-Lieferkette gelten. Es\r\nist deshalb erforderlich, die im Gesetz vorgesehene\r\nBegrenzung auf Unternehmen\r\nmit einem Jahresumsatz\r\nvon höchstens 350 Mio. Euro zu streichen, weitere\r\nHandelspraktiken zu schwärzen und eine Generalklausel\r\neinzuführen, um Umgehungen vorzubeugen.\r\nENERGIE – SICHER\r\nUND BEZAHLBAR\r\nAuch wenn die Energiepreise nach Erreichen der\r\nHöchstmarken im Jahr 2021 wieder spürbar gesunken\r\nsind, sind sie noch längst nicht wieder auf dem\r\nNiveau der Jahre vor der Corona-Pandemie und dem\r\nUkraine-Krieg. Es ist vorauszusehen, dass durch\r\nzunehmende Umlagen und Abgaben die Kosten für\r\nEnergie immer weiter steigen werden, was energieintensiven\r\nBranchen wie der Brauwirtschaft eine\r\nwirtschaftliche\r\nProduktion erschwert. Die Brauwirtschaft\r\nist bisher weitgehend auf Gas als primären Energieträger\r\nangewiesen, die Umstellung auf Strom wird massive\r\nInvestitionen erfordern. Doch durch hohe Energiepreise\r\nwerden diese Investitionen in klimaneutrale\r\nTechnologien gehemmt oder sogar verhindert.\r\nGroße Sorgen bereitet der Brauwirtschaft auch der\r\nzu erwartende starke Anstieg der Netzumlagen, ebenso\r\ndie Kosten zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.\r\nAuch die steigenden Belastungen aus dem Brennstoff-\r\nEmissionshandelsgesetz müssen zumindest als\r\nAusgleich gemindert werden.\r\nVon zentraler Bedeutung ist es für die Brauereien\r\nwie auch für die gesamte Industrie, mehr Planungssicherheit\r\nbei Investitionen und Energieeinkauf\r\nbzw. -erzeugung zu schaffen.\r\nVor allem im Bereich der Eigenerzeugung von Strom\r\noder Biogas gibt es stetig neue gesetzliche Regelungen,\r\noft verbunden mit zusätzlichen Steuern und Abgaben.\r\nWir brauchen eine planvolle, vorhersehbare Politik,\r\ndie Investitionen und klimafreundliche Eigenerzeugungsanlagen\r\nfördert und deren Entstehung nicht\r\ndurch permanente Regeländerungen hemmt.\r\nDie Braubranche steht unter enormem Druck, steigende\r\nKosten und sinkender Bierkonsum zwingen immer\r\nwieder Betriebe zur Aufgabe. Die nötigen Investitionen\r\nin den Umstieg von fossilien zu grünen Energien drohen\r\ngerade viele kleinere Brauereien zu überfordern.\r\nDie grüne Transformation ist notwendig – und wir\r\nsind als Branche schon heute gut aufgestellt, wenn es\r\num die Einsparung von Ressourcen geht oder um\r\nInnovationen im Anlagenbau. Wir sind stolz auf unsere\r\nVorreiterrolle und haben den Anspruch, weiter an\r\nder Spitze zu stehen bei Nachhaltigkeit und Ressourcensschutz.\r\nGleichwohl gibt es Anlass zur Besorgnis:\r\nStudien kommen zu dem Ergebnis, dass die meisten\r\nBrauereien bis zum Jahr 2045 das Ziel nicht werden\r\nerreichen können, CO₂-neutral und energieautark\r\nzu sein. Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung\r\neinen Schwerpunkt legt auf die Strategie und Planung\r\nvon ausreichender Infrastruktur für die Verteilung\r\nvon grünem Strom und klimaneutralen Ersatzbrennstoffen.\r\nHohe Strompreise dürfen nicht länger ein\r\nTransformationshindernis\r\nsein. Was wir brauchen, ist\r\neine breit angelegte Entlastung bei den Stromkosten.\r\nSCHUTZ NATÜRLICHER\r\nRESSOURCEN\r\nAnders als in allen anderen Ländern der Welt schreibt\r\ndas Lebensmittelrecht in Deutschland vor, dass Bier\r\naus den vier natürlichen Rohstoffen Wasser, Malz,\r\nHopfen und Hefe gebraut werden muss. Malzersatzstoffe,\r\nEnzyme und – bei Hinweis auf das Reinheitsgebot\r\nvon 1516 – auch Zusatzstoffe sind für deutsche\r\nBrauereien tabu. Trotz dieser Beschränkungen lassen\r\ndie Brauereien in Deutschland mit mehr als 7.000\r\nverschiedenen Marken eine weltweit einmalige\r\nVielfalt unterschiedlichster Biere höchster Qualität\r\nentstehen. Die Basis hierfür sind Braurohstoffe\r\nhöchster Qualität in der erforderlichen Verfügbarkeit.\r\nDamit ist klar, dass Schutz und Sicherung natürlicher\r\nRessourcen zwingende Voraussetzungen dafür sind,\r\ndass deutsche Biere auch in Zukunft so hochwertig\r\nhergestellt werden können wie heute. Dies beginnt\r\nbei den Trinkwasservorkommen. Grundsätzlich\r\nmüssen die Anstrengungen in Bund und Ländern\r\nverstärkt werden, um die Einträge von Schadstoffen\r\nin die Wasservorkommen auf das absolute Minimum\r\nzu reduzieren. Dies wird dazu beitragen, dass die\r\nuneingeschränkte Nutzung von Trinkwasser für die\r\nBrauereien gewährleistet werden kann, die wie\r\nandere Hersteller von Lebens- und Genussmitteln\r\nVorrang haben müssen, wenn es mit Blick auf die\r\nöffentliche Trinkwasserversorgung in einzelnen\r\nRegionen zu Nutzungskonkurrenzen kommen sollte.\r\nAber auch an anderer Stelle verschärft sich der Wettbewerb\r\num Ressourcen: Immer mehr landwirtschaftliche\r\nNutzfläche wird zur Erzeugung von Strom aus Wind\r\nund Photovoltaik umgewidmet. Gleichzeitig wird die\r\nLandwirtschaft verpflichtet, Flächen stillzulegen\r\nund auf immer mehr Land Düngevorgaben einzuhalten,\r\ndie einen wirtschaftlichen Anbau von Rohstoffen\r\nfür die Erzeugung von Lebensmitteln massiv erschweren.\r\nDies wird für viele Feldfrüchte zu Konkurrenzdruck\r\num den Anbau auf den verbleibenden Flächen führen\r\nund birgt die Gefahr für Fehlanreize, zumal auch\r\ndie Auswirkungen des Klimawandels den Anbau\r\nlandwirtschaftlicher Produkte zunehmend beeinträchtigen.\r\nGerade bei den Hopfenkulturen gibt es\r\ndringend Handlungsbedarf, will Deutschland seine\r\nPosition als weltweit wichtigstes Anbauland halten.\r\nGefordert ist deshalb eine verlässliche Agrarpolitik,\r\ndie unterstützt und auf wissenschaftliche Erkenntnisse\r\nsetzt statt auf Dogmen und Narrative.\r\nVERLÄSSLICHE\r\nVERPACKUNGSPOLITIK\r\nDie deutsche Brauwirtschaft bekennt sich zum bewährten\r\nMehrwegsystem bei Getränkeverpackungen.\r\nSie hat in den vergangenen Jahrzehnten hohe\r\nInvestitionen\r\nin logistische Strukturen getätigt, um\r\ndie Funktion des Mehrwegsystems aufrecht zu erhalten.\r\nAls einzige Branche erfüllt die Brauwirtschaft\r\ndeshalb die Vorgaben des Verpackungsgesetzes\r\nhinsichtlich des Anteils von in Mehrwegverpackungen\r\nabgefüllten Getränken – und das, obwohl das in\r\nFässer abgefüllte Bier in die Mehrwegquote von aktuell\r\nknapp 80 Prozent nicht einmal eingerechnet ist.\r\nMit Blick auf Abfallvermeidung\r\nund Kreislaufwirtschaft\r\nist die deutsche Brauwirtschaft vorbildlich.\r\nUm diesen Zustand zu erhalten, ist die Branche auf\r\ndie Unterstützung von EU, Bund und Ländern angewiesen,\r\ndenn eine hohe Mehrwegquote ist mit Kosten\r\nund Herausforderungen verbunden. Zwar hatten\r\nsich Bundesrat und Bundestag dafür ausgesprochen,\r\nMehrweg stärker zu fördern. Stattdessen sah sich\r\ndie Brauwirtschaft\r\nin den letzten Jahren mit zahlreichen\r\nzusätzlichen politischen Herausforderungen\r\nkonfrontiert.\r\nErst auf der Zielgeraden konnte vermieden werden,\r\ndass die Europäische Verpackungsverordnung (PPWR)\r\ndie etablierten deutschen Mehrwegsysteme faktisch\r\naushebelt. Zwischenzeitlich von der Bundesregierung\r\nvorgelegte Vorschläge zur Reform der deutschen\r\nVerpackungsverordnung\r\nhätten ebenfalls bedeutet, die\r\nseit Jahrzehnten etablierten Strukturen des Mehrwegsystems\r\nirreversibel zu schädigen. Ursache für beide\r\nEntwicklungen\r\nwar ein unzureichendes Verständnis für\r\ndie Komplexität von klimafreundlichen Mehrwegsystemen\r\nund die Anstrengungen der Getränkeindustrie.\r\nDie Getränkeindustrie steht zum Dialog bereit\r\nund vertraut darauf, dass eine Fortschreibung der\r\neuropäischen\r\nund nationalen Verpackungsgesetzgebung\r\nvon Sachargumenten getragen sein wird\r\nund erforderliche\r\nVeränderungen mit Augenmaß,\r\nunter Berücksichtigung bereits geleisteter Investitionen\r\nund auf Basis verfügbarer Kapazitäten\r\nerfolgen werden. Dabei ist anzuerkennen, dass die\r\nGetränkeindustrie auch im Einweg-Bereich ein\r\ninternational vorbildliches Pfandsystem (DPG) mit\r\nhohen Rücklauf- und Recyclingquoten etabliert\r\nhat. Dadurch können Hersteller und Handel heute\r\neine breite Vielfalt von funktionalen Verpackungen\r\nanbieten und Verbraucherinnen und Verbraucher\r\nihre passende Auswahl treffen.FÖRDERUNG DER FORSCHUNG\r\nKlimawandel, Digitalisierung und Energiewende\r\n–\r\ndies sind nur drei Herausforderungen von vielen, denen\r\nsich die rund 1.500 überwiegend\r\nmittelständischen\r\nund familiengeführten\r\nBrauereien in Deutschland\r\nstellen müssen. Auch die Folgen der Corona-Pandemie\r\nund des Krieges gegen die Ukraine haben die Branche\r\nschwer getroffen. Der Erhalt der einzigartigen\r\nBrauereivielfalt\r\nin Deutschland kann nur gelingen,\r\nwenn die Betriebe nicht nur über überzeugende\r\nProdukte verfügen, sondern auch moderne Prozesse\r\nanwenden und technische Innovationen umsetzen\r\nkönnen. Dafür sind kontinuierliche Forschungs- und\r\nEntwicklungsarbeiten erforderlich, die von Staat und\r\nPolitik unterstützt und gefördert werden müssen.\r\nVon allen mittelstandsbezogenen Förderprogrammen\r\nin Deutschland ist das Programm der Industriellen\r\nGemeinschaftsforschung (IGF) das mit der höchsten\r\nvolkswirtschaftlichen Hebelwirkung und wesentlich,\r\num die internationale Wettbewerbsfähigkeit des\r\nMittelstands zu sichern. Für die deutschen Brauereien\r\nist die IGF eines der wichtigsten Förderprogramme,\r\num branchenübergreifende Netzwerke zu knüpfen,\r\nKooperationen einzugehen und hierdurch Forschung\r\nund Entwicklung voranzutreiben. Nur durch den Zugang\r\nzu praxisnahen Forschungsprogrammen kann die\r\ntechnologische Leistungsfähigkeit und Innovationskraft\r\nder mittelständisch geprägten Brauwirtschaft gestärkt\r\nund gefördert werden.\r\nAus Sicht der deutschen Brauwirtschaft, die seit\r\nmehr als 65 Jahren mit großem Erfolg eine eigene\r\nWissenschaftsförderung betreibt, ist der Projektförderung\r\ngegenüber der steuerlichen Forschungsförderung\r\nein deutlicher Vorrang zu geben, da diese als\r\nbranchenübergreifendes\r\nNetzwerk seit Jahrzehnten\r\netabliert und für alle beteiligten Unternehmen und\r\nAkteure gleichermaßen zugänglich ist – und damit\r\nin viel kürzerer Zeit zielgerichtet Innovationen\r\nvoranbringen kann.\r\nDie Industrielle Gemeinschaftsforschung, die\r\nheute schon ein wichtiges branchenübergreifendes\r\nund breitenwirksames Instrument der Forschungspolitik\r\nist, sollte weiter ausgebaut und verstärkt\r\ngefördert werden.ÜBER UNS\r\nDer Deutsche Brauer-Bund e. V. (DBB) mit Sitz am Bahnhof\r\nFriedrichstraße in Berlin vertritt die\r\nInteressen der gesamten deutschen Brauwirtschaft. 1871 in Dresden von 1.000 Brauerinnen und\r\nBrauern gegründet, ist der Deutsche Brauer-Bund heute einer der ältesten Verbände der Republik.\r\nUnter seinen Mitgliedern finden sich kleine, mittlere und große Familienbetriebe mit zum Teil\r\njahrhundertealter\r\nGeschichte ebenso wie weltbekannte Braugruppen\r\noder junge Craftbrauer,\r\ndie als Existenzgründer eine neue Brauerei aufbauen. Der DBB und seine Mitgliedsverbände\r\nin der Region verstehen sich als Dienstleister: Sie beraten Brauereien bei allen rechtlichen\r\noder\r\ntechnischen Fragestellungen und setzen sich auf politischer Ebene bei Bund und Ländern sowie\r\nin Europa dafür ein, dass alle Brauereien optimale Rahmenbedingungen\r\nerhalten.\r\nDer DBB ist Mitglied im europäischen Dachverband „The Brewers of Europe“, in der Bundesvereinigung\r\nder Deutschen\r\nErnährungsindustrie e. V., im Lebensmittelverband\r\nDeutschland e. V. und im\r\nZentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V.\r\nKONTAKT\r\nDeutscher Brauer-Bund e. V.\r\nHauptgeschäftsführer Holger Eichele\r\nNeustädtische Kirchstr. 7 A\r\n10117 Berlin\r\nTelefon: 030/209167-25\r\nE-Mail: info@brauer-bund.de\r\nwww.bierbewusstgeniessen.de\r\nwww.brauer-bund.de\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-11-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015470","regulatoryProjectTitle":"Entwurf einer EU-Richtlinie über Umweltaussagen - Green-Claims-Richtlinie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d5/5e/500763/Stellungnahme-Gutachten-SG2503310092.pdf","pdfPageCount":16,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wir wenden uns heute als breites Bündnis deutscher Verbände an Sie, um unsere großen Bedenken\r\nzum Entwurf der Richtlinie über Umweltaussagen (2023/0085(COD), Green Claims Richtlinie) mit\r\nIhnen zu teilen. In einer Zeit, in der sowohl die amtierende Bundesregierung als auch die im\r\nWahlkampf befindlichen Parteien immer wieder öffentlich den Abbau von Bürokratie und\r\nEntlastungen der Wirtschaft als essenziell für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und der EU\r\nbetonen, lässt der Entwurf der Green Claims Richtlinie das genaue Gegenteil erwarten. Diese\r\ngeplante Richtlinie droht für Unternehmen eine kaum zu bewältigende Hürde an Bürokratie zu\r\nschaffen – mit schwerwiegenden Konsequenzen für Wirtschaft, Innovation und die Meinungsfreiheit.\r\nEs steht außer Frage, dass der Klimaschutz und die Förderung nachhaltiger Wirtschaftsweisen\r\ndringend notwendige Ziele sind. Doch diese Ziele können nicht erreicht werden, indem man\r\nUnternehmen mit immer neuen Bürden konfrontiert. Stattdessen sollte die Politik auf innovative\r\nAnreizsysteme, klare und schlanke Richtlinien sowie die Förderung von Transparenz und\r\nEigenverantwortung setzen. Eine sorgfältige und ausgewogene Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung\r\nder Verbraucher für den ökologischen Wandel ((EU) 2024/825) bietet bereits einen ausreichenden\r\nSchutz vor irreführenden Umweltaussagen und macht die Green Claims Richtlinie überflüssig.\r\nDie derzeit vorgesehenen Regelungen zur Vorabprüfung aller umweltbezogenen Aussagen durch\r\nDritte gehen weit über das Ziel hinaus. Auch Ansatzpunkte für vereinfachte Verfahren sind bislang\r\nnicht ausreichend. Unternehmen würden nicht nur mit zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand\r\nbelastet, sondern die Veröffentlichung solcher Aussagen würde de facto der Vorzensur unterworfen.\r\nEine Vorabprüfung sämtlicher Umweltangaben durch Prüfstellen bedeutet, dass jede Äußerung, die\r\nnicht genehmigt wird, nicht veröffentlicht werden darf. Dies wirft erhebliche Fragen hinsichtlich der\r\nVereinbarkeit mit Artikel 5 des Grundgesetzes, sowie Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta und\r\nArtikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf, die Meinungsfreiheit\r\ngarantieren.\r\nDer Entwurf steht im deutlichen Widerspruch zu den vielfach geäußerten Absichtserklärungen der\r\nEU-Kommission, Bürokratie abzubauen. Zuletzt wurde Ende Januar im „Kompass für\r\nWettbewerbsfähigkeit“ erneut betont, dass durch eine Vereinfachung von Regelungen, der\r\nVerwaltungsaufwand drastisch reduziert werden soll. Explizit benennt der Kompass die\r\nBerichterstattung zu Nachhaltigkeit, die einfacher gestaltet werden soll. Der Kompass legt das Ziel\r\nfest, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25% und für KMU um mindestens\r\n35% zu senken. Der Kompass erwähnt die Green Claims Richtlinie mit keinem Wort und so erscheint\r\nes doch mehr als verwunderlich, dass hier über Bürokratieabbau gesprochen wird, wenn doch\r\nparallel die EU-Gesetzgebung eine bürokratische Mammutstruktur durch die Richtlinie schaffen wird.\r\nDie deutsche Wirtschaft sieht sich bereits heute einer überbordenden Bürokratie ausgesetzt, die\r\ngerade kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) zunehmend an ihre Belastungsgrenze bringt. Die\r\nneuen Anforderungen würden insbesondere KMUs unverhältnismäßig hart treffen und ihre\r\nWettbewerbsfähigkeit sowohl im nationalen als auch im internationalen Vergleich weiter schwächen.\r\nEin Verbot mit Erlaubnisvorbehalt würde zudem die Innovationsanreize für ökologisch engagierte\r\nUnternehmen schwächen, da sie Fortschritte in Bezug auf Nachhaltigkeit nur kommunizieren\r\ndürften, wenn sie sich ex-ante auf einen zeit- und kostenintensiven Zertifizierungsaufwand einlassen\r\nwürden. Sollten Unternehmen gerade diesen Aufwand scheuen, fehlen Verbraucherinnen und\r\nVerbrauchern wichtige Informationen, um nachhaltige Entscheidungen zugunsten der Umwelt\r\ntreffen zu können. Dies könnte unter Umständen dazu führen, dass unternehmerisch angestoßene\r\nKlima- und Umweltschutzmaßnahmen vermehrt verschwiegen werden, was letztendlich die\r\nWettbewerbsfähigkeit Europas, den Verbraucherschutz, den Umweltschutz und die grundlegenden\r\nZiele des European Green Deals beeinträchtigen könnte.\r\nDarüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass selbst Unternehmen, die die Vorabprüfung in\r\nKauf nehmen, keine Rechtssicherheit hinsichtlich ihrer Kommunikation erhalten. Die Vorabprüfung schützt das Unternehmen weder vor einer Abmahnung durch Umwelt- oder\r\nVerbraucherschutzverbände oder Wettbewerber noch vor Beanstandungen seiner Umweltclaims\r\ndurch nationale Behörden, die die UGP-Richtlinie (2005/29/EG) bzw. bei uns in Deutschland das\r\nGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), durchsetzen. Dies schafft rechtliche\r\nUnsicherheiten für Unternehmen, da sie trotz eines erhaltenen Konformitätszertifikats mit\r\nunterschiedlichen Auslegungen und Bewertungen konfrontiert werden könnten.\r\nEine solche Unklarheit wird zu einer weiteren Fragmentierung des Binnenmarkts durch\r\nuneinheitliche Durchsetzungs- und Compliance-Anforderungen in verschiedenen Rechtsordnungen\r\nführen und es für Unternehmen unvorhersehbar machen, sich in der regulatorischen Landschaft zu\r\norientieren und zu skalieren. Zusätzlich müssen nach den derzeitigen Entwürfen dann\r\nUmweltangaben alle fünf Jahren anlasslos erneut überprüft werden, was natürlich zu weiteren\r\nKosten und Aufwand führen wird. Schon jetzt lässt uns der Draghi-Bericht wissen, dass die EU derzeit\r\nbis zu 10 % ihres potenziellen BIP durch Fragmentierung, eine Vielzahl von Regulierungsbehörden\r\nund heterogene nationale Anforderungen verliert. Ziel sollte es sein, diese Prozente zu senken,\r\nanstatt sie weiter zu steigern.\r\nDie unterzeichnenden Verbände warnen daher ausdrücklich vor der Einführung eines\r\nVorabprüfungsverfahrens für Umweltaussagen. Wenigstens muss der bereits Ende Januar\r\nbegonnene Trilog ausgesetzt werden, bis ein vernünftiges und rechtssicheres vereinfachtes\r\nVerfahren vorliegt, das den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert und die Rechtssicherheit für\r\nalle Beteiligten gewährleistet. Wir appellieren daher eindringlich auch an Sie, die deutsche Wirtschaft\r\nin diesem Kampf gegen die Einführung neuen Bürokratismus zu unterstützen.\r\nWir würden uns freuen, Ihnen unsere Position in einem persönlichen Gespräch näher zu erläutern\r\nund stehen hierzu jederzeit gerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nArbeitgeberverband\r\nGesamtmetall e.V.\r\nBDSI – Bundesverband der Deutschen\r\nSüßwarenindustrie (BDSI) e.V.\r\nLobbyregister-Nr.: R000793\r\nBDZV - Bundesverband Digitalpublisher\r\nund Zeitungsverleger e.V.\r\nLobbyregister-Nr.: R002036\r\nBundesverband der Deutschen Spirituosen-\r\nIndustrie und -Importeure e. V. (BSI)\r\nLobbyregister-Nr.: R000398\r\nBundesverband der Systemgastronomie e.V.\r\nLobbyregister-Nr: R001957\r\nBundesverband Druck und Medien e. V.\r\nLobbyregister-Nr.: R004690\r\nBundesverband Großhandel, Außenhandel,\r\nDienstleistungen (BGA) e. V.\r\nLobbyregister-Nr.: R001756\r\nBundesverband kostenloser\r\nWochenzeitungen e.V. (BVDA)\r\nLobbyregister-Nr.: R001027\r\nDDV Deutscher Dialogmarketing Verband e. V.\r\nLobbyregister-Nr.: R000076\r\nDeutscher Brauer-Bund\r\nLobbyregister-Nr.: R000424\r\nDIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.\r\nLobbyregister-Nr.: R000433\r\nDIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer\r\nFachverband Aussenwerbung e. V.\r\nLobbyregister-Nr. R003791\r\nGesamtverband Kommunikationsagenturen\r\nGWA e.V.\r\nLobbyregister-Nr. R000129\r\nICC Germany e. V. Internationale\r\nHandelskammer\r\nLobbyregister-Nr. R004496\r\nLebensmittelverband Deutschland e. V.\r\nLobbyregister-Nr.: R002050\r\nMVFP Medienverband der freien Presse e. V.\r\nLobbyregister-Nr.: R003990\r\nPharma Deutschland e.V.\r\nLobbyregister-Nr.: R000739\r\nVAUNET – Verband Privater Medien e. V.\r\nLobbyregister-Nr.: R001119\r\nVerband Cosmetic Professional e.V.\r\nVerband Deutscher Sektkellereien e. V.\r\nLobbyregister-Nr.: R001272\r\nZentralverband der deutschen Werbewirtschaft\r\nZAW e.V.\r\nLobbyregister-Nr.: R000872\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP)","shortTitle":"BMJ (20. WP)","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-02-14"},{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-02-14"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015471","regulatoryProjectTitle":"US-Zölle auf EU-Stahl und Aluminium / Retorsionsmaßnahmen der EU","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/54/af/500765/Stellungnahme-Gutachten-SG2503310096.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"US-Zölle auf EU-Stahl und Aluminium / Retorsionsmaßnahmen der EU\r\nSehr geehrte Frau Staatssekretärin,\r\ngemeinsam mit dem Verband der Ausfuhrbrauereien (VAB) möchten wir unsere tiefe Besorgnis\r\nhinsichtlich der geplanten zusätzlichen Einfuhrzölle auf alkoholhaltiges Bier (KN 2203) und alkoholhaltige\r\nBiermischgetränke (ex 2206 0039 und 0059) aus den USA zum Ausdruck bringen.\r\nWir ersuchen die Bundesregierung eindringlich, nachhaltig auf die Europäische Kommission einzuwirken,\r\nvon dieser Maßnahme bei den genannten Produkten bzw. Warennummern abzusehen,\r\nda sie zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden in der gesamten Europäischen Union und\r\nspeziell auch in Deutschland führen dürfte.\r\nBeiliegend überreichen wir eine aktuelle Stellungnahme des VAB mit der Bitte um Beachtung.\r\nBei Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDeutscher Brauer-Bund e.V.\r\nDeutscher Brauer-Bund e.V.\r\nNeustädtische Kirchstraße 7A\r\n10117 Berlin\r\nTel.: 030 209167-0\r\ninfo@brauer-bund.de\r\nwww.brauer-bund.de\r\nVorstand\r\nChristian Weber, Präsident\r\nMichael Hollmann, Vizepräsident\r\nMathias Keil, Vizepräsident\r\nGeschäftsleitung\r\nHolger Eichele, Hauptgeschäftsführer\r\nTransparenzhinweis\r\nEintrag gemäß Lobbyregister\r\nR000424\r\nEintrag gemäß EU-Transparenzregister\r\n50878746386-39\r\nUS-Zölle auf EU-Stahl und Aluminium / Retorsionsmaßnahmen der EU\r\nSehr geehrte Frau Staatssekretärin,\r\ngemeinsam mit dem Verband der Ausfuhrbrauereien (VAB) möchten wir unsere tiefe Besorgnis\r\nhinsichtlich der geplanten zusätzlichen Einfuhrzölle auf alkoholhaltiges Bier (KN 2203) und alkoholhaltige\r\nBiermischgetränke (ex 2206 0039 und 0059) aus den USA zum Ausdruck bringen.\r\nWir ersuchen die Bundesregierung eindringlich, nachhaltig auf die Europäische Kommission einzuwirken,\r\nvon dieser Maßnahme bei den genannten Produkten bzw. Warennummern abzusehen,\r\nda sie zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden in der gesamten Europäischen Union und\r\nspeziell auch in Deutschland führen dürfte.\r\nBeiliegend überreichen wir eine aktuelle Stellungnahme des VAB mit der Bitte um Beachtung.\r\nBei Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDeutscher Brauer-Bund e.V.\r\nHolger Eichele\r\nHauptgeschäftsführer\r\nAnlage\r\nTel. 030 – 209167-25  Fax 030 – 209167-99\r\neichele@brauer-bund.de\r\nFrau Staatssekretärin\r\nSilvia Bender\r\nBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft\r\nWilhelmstraße 54\r\n10117 Berlin\r\nPer E-Mail\r\nBerlin, 17. März 2025\r\nDeutscher Brauer-Bund e.V.  Postfach 64 01 37  10047 Berlin\r\nVerband der Ausfuhrbrauereien Nord-, West- und Südwestdeutschlands e.V.\r\nSonninstraße 28 | 20097 Hamburg\r\nTel.: +49 40 236016-16 | E-Mail: vab@wga-hh.de | www.germanbrewers.com\r\nBundesministerium für Ernährung\r\nund Landwirtschaft\r\nRochustraße 1\r\n53123 Bonn\r\nBundesministerium für Wirtschaft\r\nund Klimaschutz\r\nScharnhorststraße 34-37\r\n10115 Berlin\r\n17. März 2025\r\nUS-Zölle auf EU-Stahl und Aluminium / Retorsionsmaßnahmen der EU / Konsultation\r\nder EU-Kommission\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nim Namen der deutschen Brauwirtschaft und insbesondere der exportorientierten Brauereien\r\nmöchten wir unsere tiefe Besorgnis hinsichtlich der geplanten zusätzlichen Einfuhrzölle auf\r\nalkoholhaltiges Bier (KN 2203) und alkoholhaltige Biermischgetränke (ex 2206 0039 und 0059)\r\naus den USA zum Ausdruck bringen. Wir ersuchen die Bundesregierung eindringlich,\r\nnachhaltig auf die Europäische Kommission einzuwirken, von dieser Maßnahme bei den\r\ngenannten Produkten/Warennummern abzusehen, da sie zu erheblichen wirtschaftlichen\r\nSchäden in der gesamten Europäischen Union und speziell auch in Deutschland führen dürfte.\r\nAuf der einen Seite bliebe die Maßnahme aufgrund sehr begrenzter Einfuhren aus den USA\r\nbei den in Rede stehenden Produkten ohne jeden Effekt auf die USA, auf der anderen Seite\r\nlaufen europäische Bierproduzenten und ihre Zulieferer durch die zu erwartenden und schon\r\nangekündigten Vergeltungsmaßnahmen der USA sehr konkret Gefahr, überproportional hart\r\ngetroffen zu werden.\r\nDie deutschen Bierausfuhren stehen seit dem Ausbruch der Pandemie erheblich unter Druck\r\nund haben sich seitdem nicht wieder erholt. Belastend für die internationale\r\nWettbewerbsfähigkeit haben sich nicht zuletzt die hohen Energiekosten ausgewirkt und stellen\r\nweiterhin einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar. Massiv getroffen hat den Bierexport\r\nnicht zuletzt auch der Wegfall Russlands als Absatzmarkt, sowohl durch die Sanktionen als\r\nzuletzt Anfang 2025 dann noch durch die Verzehnfachung des russischen Einfuhrzolls auf 1\r\nEuro je Liter (de facto im Durchschnitt mehr als 100 Prozent).\r\nDer US-Markt hat sich in diesem politisch und wirtschaftlich schwierigen globalen Umfeld als\r\naußerordentlich stabilisierend erwiesen und ist für die EU der mit mehr als einem Viertel aller\r\nAusfuhren der mit Abstand größte Absatzmarkt außerhalb der Union. Die nun auf der EU-Liste\r\nvorgesehenen Sonderzölle für alkoholhaltiges Bier (KN 2203) und Biermischgetränke (ex KN\r\n2206 0039 und 0059) mit Ursprung in den USA sehen wir vor diesem Hintergrund als sehr\r\nkritisch an, da mit Blick auf das Auslaufen der Aussetzung der europäischen\r\nGegenmaßnahmen zum 1. April die USA umgehend Gegenzölle generell auf alkoholische\r\nGetränke und damit auch auf die vorgenannten Produkte in Höhe von 200 % angekündigt\r\nhaben.\r\nSeite 2\r\nVerband der Ausfuhrbrauereien Nord-, West- und Südwestdeutschlands e.V.\r\nDie europäische und insbesondere auch die deutsche Brauwirtschaft würde von einer solchen\r\nEskalation um ein Vielfaches stärker geschädigt werden als die Brauwirtschaft der USA. Die\r\nfolgende Darstellung der Ein- und Ausfuhrzahlen zwischen Deutschland und den USA sowie\r\nzwischen der EU und Deutschland unterstreichen diesen Schaden für die europäische\r\nWirtschaft eindrücklich.\r\nQuelle: Destatis; EUROSTAT\r\nAus deutscher Sicht stehen somit Ausfuhren in Höhe von 71,9 Mio. € Einfuhren aus den USA\r\nin Höhe von lediglich 3,4 Mio. € gegenüber. Bei Betrachtung aus EU-Perspektive sind es 996\r\nMio. € und 17,6 Mio. € Einfuhren aus den USA. Die Sanktionierung der USA ist somit de facto\r\nohne jede Wirkung in diesem Bereich, wohingegen ein europäischer Export von fast 1 Mrd. €\r\nunmittelbar gefährdet wird.\r\nAn dieser Stelle sei daran erinnert, dass die europäische Brauwirtschaft insgesamt über zwei\r\nMillionen Arbeitsplätze in Europa sichert. Rund ein Viertel der gesamten europäischen\r\nBierproduktion geht in den Bierexport. Damit hängen rund 500.000 Arbeitsplätze am\r\nBierexport in Europa. Bei einem Exportanteil in die USA von mehr als einem Viertel stehen\r\nsomit mehr als 100.000 Arbeitsplätze in der EU auf dem Spiel, während die Sanktionierung\r\nder USA in diesem Bereich irrelevant wäre.\r\nMit großer Sorge sehen wir im Übrigen auch, dass durch eine Zollverhängung auf\r\nalkoholhaltiges Bier die Ergebnisse des Blair House Agreements aus 1993, der mit der\r\nseinerzeit vereinbarten generellen Zollfreiheit eine wesentliche Grundlage für die Exporterfolge\r\nder europäischen Brauwirtschaft in den folgenden drei Jahrzehnten war, nun für die\r\nBrauwirtschaft in Frage gestellt wird.\r\nAngesichts der schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen einer Einführung von\r\nZöllen auf Bier und Bierprodukte aus den USA und der Disproportionalität der Maßnahmen in\r\ndiesem Bereich appellieren wir eindringlich an die Bundesregierung und an die Europäische\r\nKommission, von dieser Maßnahme mit Blick auf die KN-Positionen 2203, 2206 0039 und\r\n2206 0059 abzusehen.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\ngez. Dr. Rodger Wegner\r\nGeschäftsführer\r\nYear 2024 | Germany Export to the USA Import from the USA\r\n2203 67.796.000 € 682.000 €\r\n22060039 and 22060059 4.104.000 € 2.646.000 €\r\nYear 2024 | EU Export to the USA Import from the USA\r\n2203 870.378.445 € 13.574.176 €\r\n22060039 and 22060059 125.983.213 € 4.041.145 €\r\nSeite 3\r\nVerband der Ausfuhrbrauereien Nord-, West- und Südwestdeutschlands e.V.\r\nBundesministerium für Ernährung\r\nund Landwirtschaft\r\nRochustraße 1\r\n53123 Bonn\r\nBundesministerium für Wirtschaft\r\nund Klimaschutz\r\nScharnhorststraße 34-37\r\n10115 Berlin\r\n17 March 2025\r\nUS tariffs on EU steel and aluminium / EU retaliatory measures / EU Commission\r\nconsultation\r\nDear Sir or Madam,\r\nOn behalf of the German brewing sector and in particular the export-oriented breweries, we\r\nwould like to express our deep concern regarding the planned additional import duties on\r\nalcoholic beer (CN 2203) and alcoholic mixed beer beverages (ex 2206 0039 and 0059)\r\noriginating from the USA. We ask the German government urgently to convince the European\r\nCommission to refrain from this measure for the products/CN-codes mentioned, as it is likely\r\nto cause considerable economic damage throughout the European Union and especially in\r\nGermany. On the one hand, the measure would have no effect on the USA due to very limited\r\nimports from there for the products in question; on the other hand, European beer producers\r\nand their suppliers run the very real risk of being hit disproportionately hard by the retaliatory\r\nmeasures expected and already announced by the USA.\r\nGerman beer exports have been under considerable pressure since the outbreak of the\r\npandemic and have not recovered since. High energy costs have had a negative impact on\r\ninternational competitiveness and continue to represent a significant competitive\r\ndisadvantage. Beer exports have also been hit hard by the loss of Russia as a sales market,\r\nboth as a result of the sanctions and, most recently (January 1, 2025), the tenfold increase in\r\nimport duty to EUR 1 per litre (de facto more than 100% on average).\r\nThe US market has proven to be extremely stabilising in this politically and economically\r\ndifficult global environment and is by far the largest sales market for the EU outside the Union,\r\naccounting for more than a quarter of all exports of the beer sector. Against this backdrop, we\r\nview the additional (retaliatory) duties on alcoholic beer (CN 2203) and mixed beer beverages\r\n(ex CN 2206 0039 and 0059) originating in the USA that are now included in the EU list as\r\nvery critical, as the USA immediately announced counter-duties of 200 % on alcoholic\r\nbeverages in general and therefore also on the aforementioned products, in view of the expiry\r\nof the suspension of the European countermeasures on 1 April.\r\nThe European and, in particular, the German brewing industry would be damaged many times\r\nmore by such an escalation than the US brewing industry. The following illustration of the\r\nimport and export figures between Germany and the USA and between the EU and Germany\r\nimpressively emphasises this damage to the European economy.\r\nSeite 4\r\nVerband der Ausfuhrbrauereien Nord-, West- und Südwestdeutschlands e.V.\r\nSource: Destatis; EUROSTAT\r\nFrom a German perspective, exports totalling € 71.9 million are offset by imports from the USA\r\namounting to just € 3.4 million. From an EU perspective, the figure is € 996 million and € 17.6\r\nmillion in imports from the USA. The sanctioning of the USA is therefore de facto without any\r\nrelevant effect in this area, whereas a European export of almost € 1 billion is directly\r\njeopardised.\r\nAt this point, it is worth remembering that the European brewing industry secures over two\r\nmillion jobs in Europe. Around a quarter of all European beer production is exported. This\r\nmeans that around 500,000 jobs depend on beer exports in Europe. With an export share to\r\nthe USA of more than a quarter, more than 100,000 jobs in the EU are at stake, while the\r\nsanctioning of the USA in this area would be irrelevant.\r\nWe are also very concerned that the imposition of a duty on alcoholic beer would jeopardise\r\nthe results of the Blair House Agreement of 1993, which, with the general duty-free status\r\nagreed at that time, was an essential basis for the export success of the European brewing\r\nsector over the following three decades.\r\nIn view of the serious economic and social consequences of the introduction of tariffs on beer\r\nand beer products from the USA and the disproportionality of the measures in this area, we\r\nurgently appeal to the German Government and the European Commission to refrain from this\r\nmeasure with regard to CN headings 2203, 2206 0039 and 2206 0059.\r\nYours sincerely\r\nsigned Dr Rodger Wegner\r\nSecretary General\r\nYear 2024 | Germany Export to the USA Import from the USA\r\n2203 67.796.000 € 682.000 €\r\n22060039 and 22060059 4.104.000 € 2.646.000 €\r\nYear 2024 | EU Export to the USA Import from the USA\r\n2203 870.378.445 € 13.574.176 €\r\n22060039 and 22060059 125.983.213 € 4.041.145 €\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP)","shortTitle":"BMEL (20. WP)","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-03-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015472","regulatoryProjectTitle":"Kernforderungen der Energieintensive Ernährungswirtschaft an die Politik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/0a/25/500767/Stellungnahme-Gutachten-SG2503310099.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Koalitionsverhandlungen und hoffen auf eine stabile, zukunftsorientierte Regierung für unser Land. Als Energieintensive Ernährungsindustrie spielt für uns die künftige Ausrichtung der Energie- und Klimapolitik eine herausragende Rolle.\r\nDie Sondierungsergebnisse vom 8. März 2025 setzen hierfür wichtige Impulse, etwa durch die angekündigte Senkung des Strompreises, die Halbierung der Netzentgelte und die Ausweitung der Strompreiskompensation. Diese energiepolitischen Vorstellungen werden von uns ausdrücklich unterstützt. Weitere entscheidende Aspekte müssen jedoch berücksichtigt werden, um den Wirtschaftsstandort Deutschland für die Produktion von Lebensmitteln, wie zum Beispiel Speiseölen und -fetten, Stärke, Getreidemehl, Frühstückscerealien, Teigwaren, Backwaren, Kakaoerzeugnissen, Speiseeis, Hefe sowie Malz zu sichern: Gerade um die Ernährungssicherung und Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa aufrechtzuerhalten, braucht es aus unserer Sicht dringend ein neues Bewusstsein für die energiepolitischen Herausforderungen der Ernährungsindustrie.\r\n1.Ernährungsindustrie einbeziehen — Strompreiskompensation ausweiten\r\nDas Ziel von “dauerhaft niedrigen und planbaren, international wettbewerbsfähigen Energiekosten” aus dem Sondierungspapier ist für die deutsche Ernährungsindustrie essentiell. Dennoch fi ndet die Lebensmittelherstellung in energiepolitischen Diskussionen kaum Beachtung. Dabei wird die Branche aufgrund europäischer und nationaler Regelungen als energieintensiv, handelsintensiv und abwanderungsgefährdet eingestuft. Es ist nicht sachgerecht, energieintensive Teilbranchen der Ernährungsindustrie gegenüber anderen energieintensiven Industriebranchen zu benachteiligen. Deshalb ist es notwendig, die Strompreiskompensation auf die Energieintensive Ernährungsindustrie auszuweiten.\r\nBei Zukunftsfragen zur Energie- und Klimapolitik muss die neue Bundesregierung stärker auch Fragen der Lebensmittelherstellung und der Gewährleistung von Ernährungs- und Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa in den Mittelpunkt rücken. So bildet das Thema resilienter Lieferketten ein wesentliches Element der strategischen Ausrichtung der neuen EU-Kommission und spielt im Clean Industrial Deal eine wichtige Rolle.\r\nUnsere Forderung: Die Energieintensive Ernährungsindustrie muss stärker in energiepolitische Entscheidungen einbezogen werden, da sie systemrelevant ist. Das betrifft insbesondere die Ausweitung der Strompreiskompensation und das Bewusstsein der Energieintensität unserer Lebensmittelproduktion.\r\n2. Wettbewerbsfähige Gaspreise sichern — Folgeregelung für Spitzenausgleich Gas\r\nGaspreise sind für unsere prozesswärmeintensiven Branchen ein erheblicher Standortfaktor: Der Energiebedarf bei der Produktion bzw. Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist derzeit noch in erheblichem Umfang aufgrund fehlender Ersatztechnologien erdgasbasiert. Das Auslaufen des Spitzenausgleichs gem. § 55 Energiesteuergesetz zum 31. Dezember 2023 bedeutet daher erhebliche Mehrkosten und massive Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Mit Blick auf eine künftige Elektrifi zierung von Prozesswärme ist Planungssicherheit entscheidend. Bis zu deren Umsetzung ist ein wettbewerbsfähiger Gaspreis unabdingbare Grundlage, um die dafür notwendigen und kostspieligen Investitionen zu erwirtschaften und zu rechtfertigen.\r\nUnsere Forderung: Eine Folgeregelung für den Spitzenausgleich Gas im Energiesteuergesetz, die der Wettbewerbssituation betroffener Unternehmen angemessen Rechnung trägt, ist unerlässlich. Hierzu wurde die Bundesregierung im Oktober 2024 von der Ministerpräsidentenkonferenz eindringlich aufgerufen.\r\n3. Verbindlichen Carbon Leakage-Schutz in EU-ETS 2 überführen\r\nDer Emissionshandel ist ein wichtiges, marktbasiertes Instrument auf dem Weg zu einer CO2-armen Produktion. Für handelsintensive Branchen bergen aber hohe CO2-Preise einen Wettbewerbsnachteil: Es besteht die Gefahr, dass die Produktion infolge von Wettbewerbsnachteilen ins Ausland abwandert und dort zu höheren Emissionen führt (\"Carbon Leakage\"). Die bisher gewährten Kompensationen zum Schutz vor Carbon Leakage sind für die Branche von herausragender Bedeutung. Das zeigt der jüngste Bericht der Deutschen Emissionshandelsstelle (CLK-Bericht 2022): Demnach stand die Ernährungsindustrie im Jahr 2022 auf Platz 2 der Gesamt-Kompensationen; nach der Chemischen Industrie und sogar noch vor der Metallindustrie.\r\nUnsere Forderung: Ein verbindlicher Carbon Leakages Schutz muss auch mit der Überführung des nationalen Emissionshandelssystems in das Europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 2 ab 1. Januar 2027 gewährleistet werden. Die Bundesregierung muss entsprechend ihrer Verordnungsermächtigung auf Basis von § 44 Abs. 1 Nr. 9 im TEHG Gebrauch machen und eine rechtliche Grundlage zur Vermeidung von Carbon Leakage und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen erarbeiten.\r\nDie Energieintensive Ernährungsindustrie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der deutschen Wirtschaft und muss in energiepolitische Entscheidungen einbezogen werden. Wettbewerbsfähige Energiepreise, verlässliche Rahmenbedingungen und wirksame Schutzmechanismen sind unerlässlich, um Produktion und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern.\r\nWir würden uns freuen, wenn unsere Anregungen in die energiepolitischen Diskussionen zur künftigen Ausgestaltung der Bundespolitik einfl ießen. Für einen persönlichen Austausch stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nPeter Feller BVE\r\nDr. Stefan Meyer\r\nFischverband\r\nDr. Carsten Bernoth BDSI\r\nNorbert Pahne Diätverband\r\nHolger Eichele Brauer-Bund\r\nMichael Lerch Mälzerbund\r\nDr. Christian Weseloh Raiffeisenverband\r\nCatherina Lüke Hefeindustrie\r\nDr. Björn Börgermann Milchindustrie\r\nDr. Gerhard Brankatschk OVID\r\nDr. Peter Haarbeck VGMS\r\nKlaus Heitlinger Fruchtsaft-Industrie\r\nTobias Schuhmacher Großbäckereien\r\nDie folgenden Verbände zeichnen dieses Schreiben:\r\n○ Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE)\r\n○ Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e. V.\r\n○ Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI)\r\n○ Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND) e. V.\r\n○ Deutscher Brauer-Bund e. V.\r\n○ Deutscher Mälzerbund e. V. (dmb)\r\n○ Deutscher Raiffeisenverband e. V. (DRV)\r\n○ Deutscher Verband der Hefeindustrie e. V.\r\n○ Milchindustrie-Verband e. V. (MIV)\r\n○ OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V.\r\n○ Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e. V.\r\n○ Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V. (VdF)\r\n○ Verband Deutscher Großbäckereien e. V. \r\nWer wir sind. In der Ernährungsindustrie erwirtschaften rund 6.000 Betriebe einen jährlichen Umsatz von 218 Mrd. Euro. Mit über 636.000 Beschäftigten ist diese Branche der viertgrößte Industriezweig Deutschlands. Dabei ist die Branche klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an. Die Exportquote von 35 Prozent zeigt, dass Kunden auf der ganzen Welt die Qualität deutscher Lebensmittel schätzen.\r\nDie Herstellung einer Vielzahl von Nahrungsmitteln, wie zum Beispiel Speiseölen und -fetten, Stärke, Getreidemehl, Frühstückscerealien, Teigwaren, Backwaren, Kakaoerzeugnisse, Speiseeis, Hefe sowie Malz ist energie- und handelsintensiv sowie akut abwanderungsbedroht. Dies wurde im Rahmen einschlägiger Regelungen und Vorgaben, wie dem EU-Emissionshandel (EU-ETS), dem deutschen Emissionshandel (BEHG/BECV), den EU-Leitlinien für Klimaschutz (KUEBLL) und dem Energiefi nanzierungsgesetz (EnFG) anerkannt.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015473","regulatoryProjectTitle":"Verbändeschreiben an BM Lauterbach ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fc/69/500769/Stellungnahme-Gutachten-SG2503310100.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Berlin, 31. März 2025\r\n     \r\n \r\nRisiken des Alkoholkonsums\r\n     \r\nSehr geehrte/r, \r\n\r\nzunächst möchten wir Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Arbeit in der zu Ende gegangen Legisla-turperiode danken. Die Herausforderungen im Gesundheitsbereich sind in der letzten Dekade ge-waltig gewachsen, und wir schätzen Ihren Einsatz sehr, um zentrale Reformen auf den Weg zu bringen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wirksam zu vertreten.\r\n\r\nAls Verbände wenden wir uns heute gemeinsam an Sie in dem Bemühen, eine weiterhin auf wis-senschaftlichen Erkenntnissen basierende Diskussion über die Risiken des Alkoholkonsums zu führen.\r\nIn den vergangenen Wochen waren Sie mit den Worten zitiert worden, es gebe klare Studienergeb-nisse dahingehend, dass beispielsweise das Krebsrisiko schon mit dem ersten Glas Wein steigt. Damit äußerten Sie sich ähnlich wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE), die neuer-dings den Standpunkt vertritt, dass auch geringste Mengen Alkohol der Gesundheit schaden und es kein risikofreies Maß für Alkoholgenuss gibt. Die DGE revidiert damit ihre frühere Leitlinie, die mode-raten Alkoholkonsum bis zu einer bestimmten Menge als vertretbar betrachtete.\r\nUm an dieser Stelle kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Der Deutsche Brauer-Bund wie auch der Deutsche Weinbauverband stehen für den bewussten, maßvollen und verantwortungsvol-len Genuss von Bier und Wein im Rahmen eines gesunden Lebensstils. Wir bekennen uns aus-drücklich zum Prinzip der Punktnüchternheit. Dies bedeutet, Alkohol muss – auch in geringsten Mengen – für bestimmte Personen und Gruppen absolut tabu bleiben, etwa Minderjährige, Schwangere oder Menschen mit bestimmten Erkrankungen. Diese Überzeugung spiegelt sich auch in unseren Präventionskampagnen wider.  \r\nEs ist unstrittig, dass Alkoholmissbrauch ernsthafte Gesundheitsrisiken birgt und in einer gemein-samen gesellschaftlichen Anstrengung weiter eingedämmt werden muss. Die Aussage, dass es kein sicheres Maß gebe und jeder Schluck Alkohol für jeden Menschen ein Gesundheitsrisiko dar-stelle, ist in dieser Pauschalität jedoch nicht richtig und sollte auch vom BMG kritisch hinterfragt werden.\r\nRenommierte Wissenschaftler weisen darauf hin, dass die pauschale Ablehnung moderaten Kon-sums von den durchgängig zitierten Studien nicht gedeckt und deshalb nicht haltbar ist. Ein jüngst von der Dachorganisation der US-amerikanischen Wissenschaftsakademien NASEM im Auftrag des US-Kongresses erstellter und veröffentlichter Bericht hat gerade erst festgestellt, dass es für die Behauptung, selbst geringe Mengen an Alkohol seien in jedem Fall ein Risiko, keine stichhaltigen Beweise gibt.\r\nSo basieren auch die neuen DGE-Empfehlungen im Wesentlichen auf Beobachtungsstudien und Modellierungen, die keine kausalen Zusammenhänge belegen können, sondern nur Korrelationen aufzeigen, also das statistische Zusammentreffen von Beobachtungen. Es ist bei Beobachtungs-studien nahezu unmöglich, andere Einflussfaktoren auszuschließen oder diese einzeln zu mes-sen. Dabei ist es Allgemeinwissen, wie stark die möglichen Auswirkungen von Alkohol variieren können, je nach Geschlecht, Alter, Lebensstil, genetischen Faktoren und Gesundheitszustand. Was für die eine Person in Maßen völlig unproblematisch sein kann, kann sich für eine andere Person als durchaus schädlich erweisen. Bei der Beurteilung eines individuellen Risikos spielen die ge-nannten Faktoren eine wesentliche Rolle, sie werden in der aktuellen öffentlichen Diskussion aber meist ausgeblendet.\r\nWer wenig bis moderat Alkohol trinkt, lebe rein statistisch genauso lang wie bei lebenslanger Absti-nenz – auf dieses Ergebnis einer Metaanalyse zum Zusammenhang von Alkoholkonsum und Ge-samtsterblichkeit weist die DGE selbst hin, obwohl es ihrer Aussage, es gäbe keine „sichere, risiko-freie Dosis“ klar widerspricht. Auch weitergehende  Erkenntnisse, etwa aus der Fortschreibung der „Global Burden of Disease Study“ von 2022, fallen unter den Tisch. Weshalb dies so ist, konnte die DGE uns bisher nicht beantworten.\r\nOhne Zweifel: Missbrauch von Alkohol kann nicht nur die eigene Gesundheit massiv beeinträchti-gen, sondern auch fatale Folgen für Dritte haben. Es ist und bleibt das Ziel, alle Formen des Miss-brauchs weiterhin entschieden zu bekämpfen und gerade vulnerable Gruppen wie Kinder oder Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen bestmöglich zu schützen. Hier steht auch die Wirt-schaft in der Pflicht. Zu hinterfragen hingegen ist die pauschale Botschaft, dass jeder Schluck Bier oder Wein für jeden Menschen gesundheitsschädlich sei. Nach unserer Überzeugung spiegelt die DGE mit solchen Botschaften eine wissenschaftliche Erkenntnislage vor, die es so nicht gibt. \r\nDas Thema ist hoch komplex und verdient es deshalb auch, seriös in seiner Komplexität abgebildet, diskutiert und kommuniziert zu werden. Als Verbände der Wein- und Brauwirtschaft wollen wir ei-nen konstruktiven Beitrag zu dieser Diskussion leisten und stehen Ihnen und Ihrem Haus jederzeit gerne für den Dialog zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n \r\nDeutscher Weinbauverband e.V.        \tDeutscher Brauer-Bund e.V.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-03-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016728","regulatoryProjectTitle":"Erklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsverhandlungen 2025","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b4/14/533203/Stellungnahme-Gutachten-SG2506100027.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Erklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsverhandlungen\r\n2. April 2025\r\nWährend die Weltökonomie beständig wächst, verharrt Deutschland in der Rezession. Unternehmen und Betriebe geraten im Standortwettbewerb immer mehr ins Hintertreffen. Unser Land verliert an wirtschaftlicher Stärke. Stärke, die Deutschland braucht, um seinen Wohlstand, seinen sozialen Zu-sammenhalt und seine Sicherheit zu gewährleisten.\r\nIn den vergangenen Wochen hat sich die wirtschaftliche Lage dramatisch zugespitzt. Handelskonflikte eskalieren, die Inflation steigt, das Wachstum schwächt sich weiter ab – überall verdichten sich die Krisensignale. Inzwischen ist die Arbeitslosigkeit bei der Drei-Millionen-Marke angekommen. Die Fak-ten sind unbestreitbar, Deutschland steckt in einer schweren wirtschaftlichen Krise. Der Vergleich mit anderen Ländern zeigt, dass diese Krise vor allem hausgemacht ist. Deutschland hat nicht nur ein vorübergehendes, konjunkturelles, sondern insbesondere strukturelle Probleme.\r\nDoch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Koalitionsverhandlungen zeigen sich von diesen Ent-wicklungen scheinbar unbeeindruckt. Ihre bisherigen Zwischenergebnisse sind unzureichend und tra-gen der sich zuspitzenden Lage in den Unternehmen und Betrieben nicht Rechnung. Was bislang vorliegt, ignoriert in vielen Bereichen die wachsenden wirtschaftlichen Herausforderungen. Eines ist klar: Schulden allein lösen keine Probleme. Ohne tiefgreifende Reformen wird es keinen nachhaltigen Aufschwung geben. Und nur durch neues wirtschaftliches Wachstum können Arbeits- und Ausbil-dungsplätze gesichert werden. Jetzt ist daher entschlossenes Handeln gefragt.\r\nEs darf in den Koalitionsverhandlungen nicht darum gehen, wer sich symbolisch durchsetzt. Es kommt vielmehr darauf an, für unser Land die Weichen für mehr Wachstum und Beschäftigung zu stellen. Vor allem in den folgenden Bereichen muss ein Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD deutlich mehr Ambition zeigen, als es bisherige Zwischenstände erwarten lassen:\r\nErklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsverhandlungen\r\n Deutschland nimmt bei der Höhe der Steuerbelastung für Unternehmen und Betriebe mit rund 30 Prozent international eine Spitzenposition ein, was sich zu einem erheblichen Stand-ortnachteil entwickelt hat. Die Steuerbelastung der Unternehmen und Betriebe muss spürbar reduziert werden. Ziel muss es sein, die derzeitige Steuerbelastung der Unternehmen – zu-mindest schrittweise – auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von maximal 25 Pro-zent abzusenken.\r\n Die sozialen Sicherungssysteme müssen dringend reformiert werden, um sie finanzierbar, zukunftsfest und generationengerecht zu gestalten. Für die Unternehmen und insbesondere lohnintensive Betriebe bedeuten steigende Beitragssätze ein Mehr an Belastung und eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit. Bei den Beschäftigten führen sie zu weniger Netto vom Brutto.\r\n Der deutsche Staat muss schneller und effizienter werden. Die künftigen Koalitionspartner müssen dem Abbau von Bürokratielasten für die Wirtschaft höchste Priorität einräumen. Be-richts- und Dokumentationspflichten müssen systematisch abgebaut werden. Auch zeitrau-bende und umständliche Planungs- und Genehmigungsverfahren verhindern Investitionen und bremsen Innovationen in der Wirtschaft. Sämtliche Verfahren müssen über alle Fachge-setze hinweg vereinfacht und verkürzt werden.\r\n Hohe Energiekosten sind zu einem wesentlichen Wettbewerbsnachteil der deutschen Wirt-schaft geworden. Der Standort Deutschland braucht daher wieder international konkurrenzfä-hige Energiepreise (Strom, Gas, Wasserstoff) und mehr Versorgungssicherheit. Neben kurz-fristigen Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Energieverbraucher sind zudem massive strukturelle Reformen zwingend notwendig, um die Energiekosten dauerhaft zu senken.\r\nNur wirtschaftliches Wachstum sichert Arbeitsplätze und den sozialen Zusammenhalt. CDU, CSU und SPD müssen sich jetzt für wirksame, strukturelle Reformen entscheiden. Der Standort Deutschland muss dringend wieder attraktiver werden – für Investitionen, für Innovationen und für all jene, die mit unternehmerischem Mut Verantwortung übernehmen. Es muss sich lohnen, in diesem Land ein Un-ternehmen zu führen. Wenn die künftige Bundesregierung das nicht schnell und konsequent ermög-licht, wird sich der wirtschaftliche Abschwung in den kommenden Jahren nicht mehr aufhalten lassen.\r\nErklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsverhandlungen\r\nErklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsverhandlungen\r\nUnterzeichnende Verbände:\r\nBundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)\r\nBundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)\r\nDeutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)\r\nZentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)\r\nArbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e.V.\r\nArbeitgeberverband der Cigarettenindustrie e.V.\r\nArbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V.\r\nArbeitgeberverband Pflege e.V.\r\nArbeitgeberverband Stahl e.V.\r\nBDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V.\r\nBDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.\r\nBDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft\r\nBund der Steuerzahler Deutschland e. V.\r\nBundesarbeitgeberverband Chemie e.V.\r\nBundesarbeitgeberverband Glas und Solar e.V.\r\nBundesinnung der Hörakustiker (biha) KdöR\r\nBundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks\r\nBundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks\r\nBundesinnungsverband für Orthopädie-Technik\r\nBundesverband Beteiligungskapital e.V.\r\nBundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e.V.\r\nBundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V. (BDL)\r\nBundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB)\r\nBundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.\r\nBundesverband der Systemgastronomie e.V.\r\nBundesverband Deutsche Startups e.V. (Startup-Verband)\r\nBundesverband deutscher Banken e.V.\r\nBundesverband Deutscher Bestatter e.V.\r\nBundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen\r\nBundesverband Druck und Medien e. V.\r\nBundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz\r\nBundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.\r\nBundesverband Gerüstbau\r\nBundesverband Glasindustrie e.V.\r\nBundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA)\r\nBundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.\r\nBundesverband Keramische Industrie e.V. (BVKI)\r\nBundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. (BVRS)\r\nBundesverband Schmuck, Uhren, Silberwaren und verwandte Industrien e.V.\r\nBundesverbande Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs)\r\nBundesvereinigung Bauwirtschaft\r\nErklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsverhandlungen\r\nBundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V.\r\nBundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)\r\nBVTE | Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse\r\nDer Backzutatenverband (BZV)\r\nDeutsche Geflügelwirtschaft\r\nDeutscher Bauernverband e. V.\r\nDeutscher Boots- und Schiffbauer-Verband e.V.\r\nDeutscher Brauer-Bund e.V.\r\nDeutscher Holz- und Bautenschutzverband e.V.\r\nDeutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.\r\nDeutscher Konditorenbund / Bundesinnungsverband für das Konditorenhandwerk\r\nDIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.\r\nDIE PAPIERINDUSTRIE e. V.\r\nDie Unternehmensverbände im Lande Bremen e.V.\r\nFamilienbetriebe Land und Forst e. V.\r\nFFI Fachverband Faltschachtel-Industrie e.V.\r\nGDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.\r\nGesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V.\r\nGesamtverband der Personaldienstleister e.V.\r\nHandelsverband Deutschland – HDE\r\nHauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.\r\nHauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) e.V.\r\nLandBauTechnik Bundesverband e.V.\r\nMarkenverband e.V.\r\nSozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden\r\nULA – Deutscher Führungskräfteverband\r\nUnternehmerverbände Niedersachsen e.V.\r\nVdR - Der Tabakmittelstand\r\nVerband Beratender Ingenieure (VBI)\r\nVerband der Automobilindustrie e.V. (VDA)\r\nVerband der Chemischen Industrie e.V. - VCI\r\nVerband der Deutschen Dental-Industrie e.V. (VDDI)\r\nVerband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie e.V. (VHI)\r\nVerband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS\r\nVerband Deutscher Großbäckereien e.V.\r\nVerband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)\r\nVerband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)\r\nVereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.\r\nVereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände\r\nVereinigung der Sächsischen Wirtschaft e.V.\r\nVereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V.\r\nVKS Verband der Kali- und Salzindustrie e.V.\r\nErklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsverhandlungen\r\nVU Die Arbeitgeber Mecklenburg-Vorpommern\r\nWirtschaftliche Vereinigung Zucker e.V., Verein der Zuckerindustrie e.V.\r\nWirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. (WSM)\r\nWirtschaftsVereinigung Metalle e.V.\r\nWirtschaftsvereinigung Stahl\r\nZentraler Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA)\r\nZentralverband der Augenoptiker und Optometristen\r\nZentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)\r\nZentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW)\r\nZentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.\r\nZentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)\r\nZentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks\r\nZentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)\r\n\r\nKoordination\r\nBDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände\r\nBDI - Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.\r\nDIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer\r\nBreite Str. 29 | 10178 Berlin\r\nZentralverband des Deutschen Handwerks\r\nMohrenstr. 20 / 21| 10117 Berlin\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-04-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0016730","regulatoryProjectTitle":"Entwurf einer EU-Richtlinie über Umweltaussagen - Green-Claims-Richtlinie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1c/f1/533205/Stellungnahme-Gutachten-SG2506100028.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Green Claims Richtlinie – Bürokratieabbau statt neuer Hürden\r\nSehr geehrte/r Bundesminister/in X,\r\nwir hatten uns bereits in der Vergangenheit an Ihr Haus gewandt, möchten aber den Wechsel der Hausleitung zum Anlass nehmen, um Ihnen als breites Bündnis deutscher Verbände unsere großen Bedenken zum Entwurf der Green Claims Richtlinie (2023/0085(COD)) mitzuteilen.\r\nTrotz des dringenden Appells nach Bürokratieabbau droht diese Richtlinie, übermäßige Bürokratie mit weitreichenden Folgen für Unternehmen, Innovation, Meinungsfreiheit und Verbraucherinformation zu schaffen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen wären durch aufwendige Prüfverfahren und hohe Kosten unverhältnismäßig belastet.\r\nNach dem letzten Trilogtreffen im April 2025 wurde nun angekündigt, dass beim abschließenden Treffen am 10. Juni eine Einigung erzielt werden soll. Die Schattenberichterstatter der EVP haben die Berichterstatter aber ebenfalls schriftlich gebeten, die Europäische Kommission um eine umfassende und eigenständige schriftliche Folgenabschätzung der vorgesehenen Vorabprüfungsverfahren zu ersuchen. Diese Forderung wurde zu Recht damit begründet, dass die Kommission sich selbst für Bürokratieabbau einsetzt und zwischenzeitlich die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel ((EU) 2024/825) bislang noch nicht umgesetzt wurde.\r\nZentrale Aspekte der angeforderten Folgenabschätzung sind die Kosten, der Zeitaufwand und die regulatorischen Risiken, die mit den Vorabprüfungsverfahren für europäische Unternehmen einhergehen. Darüber wollen die Schattenberichterstatter, dass bewertet wird, welcher Anteil der umweltbezogenen Aussagen tatsächlich unter ein mögliches vereinfachtes Verfahren fallen würde und ob dieses Instrument tatsächlich zur Verringerung des Verwaltungsaufwands beiträgt, ohne die Glaubwürdigkeit von Umweltaussagen zu beeinträchtigen. Diese Forderungen zeigen eindeutig, dass der Trilog ausgesetzt werden muss, bis umfangreiche Folgenabschätzungen vorliegen. \r\nWir erkennen ausdrücklich an, dass der Schutz der Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen – etwa in Form von Greenwashing – von großer Bedeutung ist. Gleichzeitig zeigen aktuelle Urteile, dass bestehende Rechtsgrundlagen wie die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) hierfür bereits ausreichend sind. So entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth im März 2025, dass die Aussage „Wir werden bis 2050 klimaneutral sein“ mangels konkreter Pläne irreführend und damit rechtswidrig sei. Im Februar 2025 bestätigte zudem der Bundesgerichtshof ein Urteil gegen ein Unternehmen wegen unbelegter Umweltversprechen auf seiner belgischen Website. Beide Urteile betonen die Pflicht zu Transparenz und Nachweisbarkeit. Diese Entscheidungen belegen, dass die UCPD ein wirksames Instrument gegen Greenwashing darstellt. Vor diesem Hintergrund erweisen sich zusätzliche Regelungen wie die Green-Claims-Richtlinie nicht nur als überflüssig, sondern als hinderlich und schädlich für Rechtssicherheit, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.\r\nDie verpflichtende externe Vorabprüfung aller umweltbezogenen Aussagen stellt einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Kommunikationsfreiheit dar – mit potenziellen Konflikten zu Artikel 5 GG, Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta sowie Artikel 10 EMRK. Sie verhindert, dass nachhaltige Leistungen kommuniziert werden können, bevor sie geprüft und genehmigt wurden – das hemmt Transparenz und Innovation gleichermaßen.\r\nZudem bleibt trotz aller Prüfaufwände die Rechtsunsicherheit bestehen: Ein Konformitätszertifikat schützt Unternehmen nicht vor Abmahnungen oder abweichenden Einschätzungen durch Behörden. Das schafft neue Unsicherheiten und erhöht das Risiko einer Fragmentierung des Binnenmarkts.\r\nWir fordern daher dringend, dass Sie sich dafür einsetzen, den derzeit laufenden Trilog auszusetzen. Gerne stehen wir für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um unsere Position im Detail zu erläutern.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-05-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017397","regulatoryProjectTitle":"Forderungen der Ernährungs- und Getränkewirtschaft für Leitlinien zum Umgang mit Wasserknappheit","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2e/7f/556769/Stellungnahme-Gutachten-SG2506160027.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\nSehr geehrte\r\n\r\ndie Versorgung der Menschen mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln ist einer der wichtigsten Eckpfeiler jeder Gesellschaft - so auch in Deutschland. Besonders schätzen Verbraucherinnen und Verbraucher hierzulande die politisch häufig gewünschte Kleinteiligkeit und Regionalität der stark mittelständisch geprägten Ernährungs- und Getränkewirtschaft. Der Zugriff auf qualitativ hochwertiges Wasser ist ein wichtiger Grundstein für die Erhaltung dieser vielmals regionalen und dezentralen Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln aus Deutschland und seinen Regionen. Die Lebensmittelbetriebe sind damit auf die Nutzung der Grundwasservorkommen vor Ort in besonderem Maße angewiesen.\r\nErnährungs- und Getränkewirtschaft: Kleiner Wasserentnehmer mit fundamentaler Bedeutung für die Daseinsvorsorge in normalen und Krisen-Zeiten\r\nDie Ernährungs- und Getränkewirtschaft ist ein sehr kleiner Entnehmer von Wasser. Der Anteil an den Grundwasserentnahmen beträgt deutschlandweit rd. 2,5 % (Tabelle 1). Die Wasserentnahmen werden unmittelbar für die Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken verwendet. Die Getränke- und Lebensmittelbetriebe stellen eine dezentrale Infrastruktur für die (Nah-) Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung, die sich auch in\r\n \r\nvergangenen Krisen und Katastrophenfällen bewährt hat. Folgerichtig zählt die Nationale Wasserstrategie die Lebensmittelversorgung neben der öffentlichen Wasserversorgung zu den kritischen Bereichen der Daseinsvorsorge.\r\nDeutschland ein wasserreiches Land - regionale Engpässe möglich\r\n\r\nDeutschland bleibt auch in Zeiten des Klimawandels grundsätzlich ein wasserreiches Land. Prognosen des DVGW zeigen, dass bis zum Jahr 2100 national kein Wasserstress droht. Die Grundwasserentnahmen werden sich sogar von aktuell rd. 12 % auf rd. 8 % des erneuerbaren Dargebotes verringern. Dieser positive Gesamtbefund schließt jedoch nicht aus, dass es in einzelnen Regionen durch den Klimawandel zu Einschränkungen beim natürlichen Dargebot kommen kann. Entsprechend sind alle Wasserentnehmer vor besondere Herausforderungen gestellt.\r\nDie Ernährungs- und Getränkewirtschaft unterstützt deshalb den Prozess, einen transparenten, einheitlichen und fairen Rahmen für ein gemeinsames Handeln zu finden. Aus Sicht der Ernährungs- und Getränkewirtschaft sollten sich die Leitlinien für Wasserknappheit an den folgenden Eckpunkten orientieren:\r\n1.\tDie an der Erstellung der Leitlinien beteiligten Stakeholder sollten sich gemeinsam politisch für Investitionen in den Ausbau der Wasserinfrastruktur einsetzen. Den Auswirkungen des Klimawandels auf das Dargebot können wir am besten begegnen und damit Knappheits-Szenarien vermeiden, wenn die Wasserversorgung z.B. durch Verbundsysteme, Ausbau von Talsperren und Investitionen in Grundwasserneubildung gestärkt wird - insbesondere dort wo Engpass-Szenarien drohen.\r\n2.\tDie Leitlinien müssen praxisgerechte und rechtssichere Entscheidungen im Einzelfall vor Ort ermöglichen. Sie dürfen nicht zu pauschalen Ausschlüssen von Wassernutzungen führen.\r\n3.\tDie Funktion der Ernährungs- und Getränkewirtschaft als Teil der Daseinsvorsorge muss sich in den Kriterien für die Verteilung bzw. Aufrechterhaltung von Wasserrechten bei akuter Wasserknappheit widerspiegeln - gemäß der Nationalen Wasserstrategie.\r\n4.\tWasserrechte müssen auch in Zukunft ausreichend befristet sein. Bewährt haben sich Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren. Nur so ist es den Betrieben möglich, Investitionen\r\n\r\n2\r\n \r\nin die betriebliche Wasserinfrastruktur zur Anpassung an den Klimawandel durchzuführen.\r\n5.\tWasserrechte mit diskontinuierlichen Entnahmen, insbesondere grundsätzlich reduzierte Entnahmen in den Sommermonaten, lehnen wir ab. Sie widersprechen vollständig den betrieblichen Bedürfnissen der Lebensmittelhersteller.\r\n6.\tEntscheidungen auf Grundlage der Leitlinien müssen faktenbasiert sein. Dafür ist die vollständige Dokumentation aller Wasserentnahmen durch die Entnehmer erforderlich. Ebenso müssen alle (alten) Wasserrechte von den Wasserbehörden erfasst werden.\r\n7.\tPrognosen über die zukünftigen Entnahmen müssen gemeinsam mit den betroffenen Branchen entwickelt werden. Die mit der Prognose der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung in den Regionen verbundenen Unsicherheiten müssen angemessen berücksichtigt werden.\r\n8.\tDie Bestimmung von Schwellenwerten für Wasserknappheit und die zukünftige Entwicklung des Dargebotes darf sich nicht einseitig an Warst-Gase-Szenarien orientieren. Extreme Betrachtungsweisen, die zu einer lediglich „rechnerischen\" Wasserknappheit führen, lehnen wir ab.\r\n9.\tDie Umsetzung der Leitlinien muss praxisorientiert und ohne zusätzliche Bürokratie erfolgen. Verschärfungen gegenüber bestehenden Regelungen in anderen europäischen Ländern müssen vermieden werden (Level-Playing-Field).\r\nDie vorgenannten Punkte sind aus unserer Sicht von erheblicher Relevanz. Dabei bedarf die besondere Bedeutung, die sich für die Unternehmen der Lebensmittel- und Getränkewirtschaft bei der Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar im Bereich Ernährungssicherung ergibt, einer angemessenen Berücksichtigung bzw. Gewichtung bei der Ausgestaltung der Nationalen Wasserstrategie.\r\nGerne beteiligen wir uns weiterhin aktiv am Verfahren und danken für die bisherige Berücksichtigung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.\r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-05-29"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019894","regulatoryProjectTitle":"Energie für Brauereien","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/96/1f/621257/Stellungnahme-Gutachten-SG2509290057.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"danke für Ihre Anfrage heute zum Thema Strompreise.\r\n\r\nIch habe die Hintergründe aus Sicht der Brauwirtschaft kurz zusammengefasst:\r\n\r\nDie Herstellung von Bier ist als produzierendes Gewerbe eingestuft, dementsprechend profitieren Brauereien von der Stromsteuerrückgewähr auf Antrag nach §9b Stromsteuergesetz. Das gilt auch für kleine Handwerks- und Craftbierbrauereien, sofern sie nicht als Gastronomie eingeordnet sind.\r\nDerzeit gilt die Entlastung allerdings nur befristet für 2024 und 2025, eine Verstetigung der Entlastung über die beiden genannten Jahre hinaus wäre dringend notwendig!\r\n\r\nEinerseits ist die Rückgewähr von 2,00 Cent/KWh für uns überaus wichtig, auf der anderen Seite steigen die weiteren Abgaben wie Netzentgelte, KWKG-, Offshore- und Konzessionsumlage etc. in immer größere Höhen, sodass der Effekt bei der Stromsteuerentlastung sofort wieder verpufft.\r\n\r\nAuf der anderen Seite steht die Preisentwicklung bei Erdgas: Ungefähr zwei Drittel des gesamten Energiebedarfs in der Brauerei wird durch Gas gedeckt, die Substitution durch Strom ist wegen des Bedarfs an höheren Temperaturen oft nicht möglich oder nicht annähernd wirtschaftlich.\r\nDurch das Brennstoffemissionshandelsgesetz werden die Zusatzkosten für den Bezug von Gas immer weiter steigen und es ist in der Tat zu befürchten, dass die hohen Energiepreise für viele mittelständischen Brauereien bald nicht mehr leistbar sein werden.\r\n\r\nDie großen Braustätten werden die Transformation zur Klimaneutralität wahrscheinlich überwiegend schaffen, derzeit allerding ausgebremst durch langwierige und kostspielige Genehmigungsverfahren und unfassbar komplizierte gesetzliche Regelungen für den Betrieb von Windkraftanlagen, dasselbe gilt auch für die Nutzung von selbsterzeugtem Biogas. PV-Anlagen sind in der Brauwirtschaft schon weit verbreitet, allerdings tragen sie nur zu einem sehr geringen Anteil zur Deckung des Bedarfs bei, da unter anderem größere Stromspeicher nicht annähern rentabel sind. Zudem verlangt der Brauprozess eine kontinuierliche Stromzufuhr, die Sonnenenergie nicht liefern kann.\r\n\r\nMit dem Ingenieurbüro Schu (IGS) konnte der DBB ein anerkanntes Institut für die Durchführung einer Studie gewinnen, die erstmals die energetische Transformation der deutschen Brauwirtschaft eingehend beleuchtet hat. In der Studie wurden verschiedenste Bereiche und Verfahren in der Brauerei beleuchtet und bewertet, Schwerpunkte sind die sechs Themen: \r\n\r\n- Ausschöpfen von Effizienzpotenzialen \r\n- Erhalt und Ausbau der Eigenstromproduktion \r\n- Teilweise Elektrifizierung von thermischen Prozessen \r\n- Verwertung von Reststoffen aus der Strom- und Brennstofferzeugung \r\n- Gesamtheitliche oder abteilungsweise Umstrukturierung der Wärmeversorgung \r\n- Sinnvolle Speicherkonzepte \r\n\r\nWie bei allen vergleichbaren Studien können die Prognosen stark von den künftigen und oft wechselnden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie unvorhersehbaren wirtschaftlichen und politischen Ereignissen beeinflusst werden. Trotzdem steht heute schon fest, dass absehbar ein großer Teil der Transformation im Brauereisektor im Ausbau der Eigenstromerzeugung liegen wird, hierdurch werden auch teilweise thermische Prozesse substituiert, die heute noch ganz überwiegend mit fossilen Brennstoffen laufen. \r\n\r\nEinschränkend weisen die Autoren der Studie darauf hin, dass die Veränderungen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten innerhalb der Braubranche vonstattengehen bzw. dass aufgrund der derzeitigen Kostensituation die finanzielle Machbarkeit einer flächendeckenden Transformation im deutschen Brausektor stark bezweifelt werden muss. Vor allem kleine und mittlere Brauereien werden in besonderer Weise zu kämpfen haben. Investitionen werden zum großen Teil in die Bereiche der Eigenstromerzeugung und -speicherung fließen müssen, aber auch in Anlagen zur Energiegewinnung wie Biogas aus Abwasser oder Treber oder auch zum Einsatz anderer Biomassen. Daneben muss verstärkt in technische und technologische Maßnahmen zur Energieeffizienz investiert werden, hier stehen vor allem das Sudhaus, die Kältebereitung und die Flaschenreinigung im Fokus. Aspekte, die bisher noch nicht eingehender betrachtet wurden, wie beispielsweise die energetische Verwertung von Ethanol aus der Entalkoholisierung, werden in der Studie ebenfalls beleuchtet. Hier liegt auch ein künftiges Aufgabenfeld für den DBB bezüglich der steuerlichen Behandlung des so genutzten Alkohols. \r\n\r\nIm Ergebnis kommt die Studie zu dem Schluss, dass es für Brauereien bis zum Jahr 2045 im Einzelfall technisch möglich sein wird, eine klimaneutrale Produktion nach Scope 1 und 2 des „GHG-Protocol“ zu erreichen, dem am weitesten verbreiteten Standard zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen. Allerdings dürfte dieses Fernziel nur für jenen Teil der Brauereien in Deutschland jemals erreichbar sein, die entsprechende infrastrukturelle Bedingungen erfüllen können. In den meisten Fällen kann aus technischer Sicht nicht genug eigener Strom produziert werden, so dass ein Zukauf grüner Energien oder entsprechende Kompensationsprojekte auch nach 2045 notwendig sein werden. Für viele Betriebe dürfte die Transformation zu einer Schicksalsfrage werden.\r\n\r\nIch hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter!\r\n\r\nGerne stehe ich bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-07-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019895","regulatoryProjectTitle":"Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen,  Wärmepumpen und Wärmespeichern","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/58/d2/621259/Stellungnahme-Gutachten-SG2509290062.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Gemeinsame Stellungnahme\r\nzu dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung\r\nIm Rahmen der Verbändeanhörung nehmen wir als Verbände der Getränkeindustrie gerne die Möglichkeit gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) wahr, zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedin-gungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung auf aus Sicht der Branchen relevante Aspekte hinzuweisen. Die Unternehmen unserer Branchen sind unmittelbar vom Gesetzesvorhaben betroffen, wie wir nachfolgend näher erläutern. Für das weitere Verfahren sowie zukünftige vergleichbare Vorgänge bitten wir daher jeweils um die formale Einbindung in die Verbändeanhörung durch das BMWE (siehe www.bundeswirtschaftsministerium.de/Re-daktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/entwurf-eines-gesetzes-zur-beschleunigung-ausbau-geothermieanlagen-waermepumpen-waermespeichern.html).\r\nMit Blick auf den Schutz der Ressource Wasser halten wir es für geboten, das Schutzniveau, das die Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für wasserwirt-schaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und -kollektoren etablieren, im vorliegenden Gesetzentwurf als relevanten Maßstab heranzuziehen und festzuschreiben.\r\nDies betrifft konkret folgende Empfehlungen der LAWA (vgl. www.lawa.de/documents/lawa-empfehlungen-anforderungen-erdwaermeanlagen_umlauf-_umk_2_1559634462.pdf):\r\n• „Im engeren Umfeld von Mineralwasserentnahmen, Grundwasserentnahmen zur Gewin-nung von Trinkwasser für die Lebensmittelherstellung, Grundwasserentnahmestellen nach dem Wassersicherstellungsgesetz sowie in Bereichen mit einer hohen Dichte an Hausbrunnen können ggf. ebenfalls Beschränkungen der Erdwärmenutzung erforderlich sein.“ (vgl. Empfehlung 4, S. 11)\r\n• „Bei Erdwärmekollektoranlagen, die oberhalb der ersten grundwasserführenden Schicht errichtet werden, kann ein Benutzungstatbestand nicht von vorneherein, d.h. ohne be-hördliche Prüfung, ausgeschlossen werden. Um eine diesbezügliche Prüfung zu ermögli-chen, ist für diese Fälle als erster Schritt zumindest das Anzeigeverfahren gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 WHG durchzuführen. Der Anzeige sind mindestens Unterlagen bezüglich Lage, Flächenumfang, Einbautiefe, Flurabstand sowie der benötigten Heiz- bzw. Kühlleis-tung beizufügen.“ (vgl. Empfehlung 2, S. 9)\r\nDies dient nicht nur dem Schutz der Wasserressourcen, der als zentrale Zielsetzung in der Nationalen Wasserstrategie der Bundesregierung adressiert wird. Zugleich würde eine über-greifende Anwendung bzw. Bezugnahme auf die LAWA-Empfehlungen den einheitlichen Voll-zug erleichtern und somit zugleich unnötige Bürokratielasten vermeiden. Sofern von diesen Schutzstandards abgewichen werden soll, bedürfte es einer qualifizierten, transparenten und tragfähigen Begründung.\r\nHierzu möchten wir auch an die wichtigen Vorgaben zum Schutz der Ressource Wasser erin-nern, die im Rahmen der bundesweiten Regulierung von Fracking festgeschrieben wurden (§ 13a des Wasserhaushaltsgesetzes), wobei neben den Einzugsbereichen von Wasser-schutzgebieten bzw. für die öffentliche Wasserversorgung explizit die Einzugsgebiete eines\r\n2\r\nMineralwasservorkommens, einer Heilquelle sowie von Stellen zur Entnahme von Wasser für die Herstellung von Lebensmitteln bzw. Getränken mit erfasst sind.\r\nFür den fachlichen Austausch ebenso wie für Rückfragen stehen die unterzeichnenden Ver-bände gerne zur Verfügung.\r\nBerlin / Bonn / Limburg, den 21. Juli 2025\r\nDeutscher Brauer-Bund e.V. Der Deutsche Brauer-Bund ist eingetragen im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag – Registernummer: R000424\r\nPrivate Brauereien Deutschland e.V. Private Brauereien Deutschland e.V. ist eingetragen im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag – Registernummer: R001127\r\nVerband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e.V. (VdF) Der VdF ist eingetragen im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag – Registernummer: R002462\r\nVerband Deutscher Mineralbrunnen e.V. (VDM) Der VDM ist eingetragen im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag – Registernummer: R000843\r\nWirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) Die wafg ist eingetragen im Lobbyregister beim Deutschen Bundestag – Registernummer: R000880"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019896","regulatoryProjectTitle":"Anwendung der EU-Geoschutz-Verordnung im Kontext geschützter Hopfensorten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/d1/02/621261/Stellungnahme-Gutachten-SG2509290063.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat\r\nPer E-Mail\r\n21. Juli 2025\r\nStellungnahme zur Anwendung von Artikel 27 der Verordnung (EU) 2024/1143 im\r\nKontext geschützter Hopfensorten bei der Bierherstellung\r\n,\r\nsehr geehrte Damen und Herren,\r\nseit 13. Mai 2024 ist die neue Geoschutz-Verordnung (EU) 2024/1143 (kurz: EUGeoschutz-\r\nVO) in Kraft und hat damit die zuvor geltende Verordnung (EU) Nr.\r\n1151/2012 abgelöst. Im Rahmen der Überarbeitung des neuen Rechtsrahmens für den\r\nSchutz geografischer Angaben wurde mit dem neuen Artikel 27 EU-Geoschutz-VO\r\nfestgelegt, dass bei der Nennung geschützter Zutaten in Lebensmitteln bestimmte\r\nVorgaben zu beachten sind: Es darf keine vergleichbare Zutat im Lebensmittel enthalten\r\nsein, der wesentliche Charakter des Produkts muss durch die geografische Zutat geprägt\r\nwerden und der Prozentsatz der Zutat ist auf dem Etikett anzugeben.\r\nAm 12./13. Mai 2025 tagte die Länderarbeitsgemeinschaft für Geoschutz (LAG\r\nGeoschutz). Auf der Tagesordnung stand unter anderem der Umgang mit g.g.A.-\r\ngeschütztem Hopfen als Zutat von Bier im Kontext des Art. 27 EU-Geoschutz-VO. Eine\r\nEntscheidung, die voraussichtlich auch Folgen für die weitere Vorgehensweise der\r\nLebensmittelüberwachung haben wird, wurde auf die kommende Herbstsitzung vertagt.\r\nNach Prüfung der Sach- und Rechtslage wenden wir uns an Sie, weil die Regelung\r\nbesonders für Hopfen große Herausforderungen mit sich bringt, die der Zielsetzung der\r\nEU-Geoschutz-VO zuwiderlaufen, traditionelle Produktionsweisen zu bewahren, die\r\nHersteller zu unterstützen und Verbraucher vor irreführenden Bezeichnungen zu\r\nschützen.\r\nEine wortlautgenaue Auslegung dieser Vorschrift hätte zur Konsequenz, dass eine\r\nAuslobung mehrerer g.g.A. Hopfen aus Deutschland nebeneinander in einem\r\ngemeinsamen Auftritt nicht möglich wäre. Soweit den Hopfenerzeugern hierdurch die\r\nMöglichkeit genommen wird, ihr geschütztes Produkt auf dem Etikett der Bierflasche\r\naktiv ausloben zu können, wird sich bei den Erzeugerverbänden die Frage nach der\r\nSinnhaftigkeit der Aufrechterhaltung der g.g.A. als Institution stellen.\r\nEs kann aus Sicht unserer Verbände weder im Sinne des Verordnungsgebers, noch im\r\nSinne der lokalen Behörden sein, dass eine Regelung, die zum Schutz der g.g.A.\r\nProdukte vorgesehen ist, letzten Endes dazu führt, dass eine Auslobung solcher\r\nProdukte gar nicht mehr stattfindet.\r\nZum Hintergrund:\r\nHopfen wird in Deutschland hauptsächlich in der Hallertau sowie in den Anbaugebieten\r\nElbe-Saale, Tettnang und Spalt angebaut und unterliegt jeweils dem Schutz als\r\ngeographische Angabe. Damit unterliegt nahezu sämtlicher in Deutschland produzierter\r\nHopfen, der wiederum nahezu ausschließlich als Zutat für Bier eingesetzt wird, einem\r\ng.g.A.- bzw. g.U.-Schutz.\r\nDie nun geregelten Voraussetzungen zum Einsatz von g.g.A.-geschützten Zutaten führen\r\ndazu, dass Hopfen aus der Hallertau, Elbe-Saale, Spalt oder Tettnang bei nicht\r\nausschließlicher Verwendung von Hopfen aus lediglich einem Anbaugebiet nicht mehr\r\nals Zutat von Bier besonders ausgelobt werden kann, da die kumulativ vorzuliegenden\r\nVoraussetzungen des Art. 27 EU-Geoschutz-VO regelmäßig nicht erfüllt werden können.\r\nDie Regelung wirft insbesondere für Brauereien praktische Probleme auf:\r\n• Bei Hopfen handelt es sich um ein „Gewürz“, das Bier auch nach Zugabe\r\nvergleichsweise geringer Mengen sehr stark prägt. Die regelmäßige Hopfengabe\r\nauf einen Hektoliter Bier beträgt demnach in der Regel 100 Gramm Roh-Hopfen,\r\nbei Hopfenprodukten weniger. Somit beträgt der Prozentsatz 0,1 %. Eine solche\r\nDeklaration könnte geeignet sein, Missverständnisse hervorzurufen und das\r\nProdukt Bier abzuwerten.\r\n• Zum anderen werden häufig Mischungen von Hopfen aus unterschiedlichen –\r\nauch geschützten – Herkunftsgebieten zum Einsatz kommen. Insofern besteht die\r\nGefahr, dass durch den Einsatz vergleichbarer Zutaten eine werbliche Auslobung\r\neines g.g.A-geschützten Hopfens unzulässig ist.\r\nDie nunmehr explizit im Verordnungswege geregelten Voraussetzungen des Art. 27 EUGeoschutz-\r\nVO gehen zurück auf das EuGH-Urteil zu Champagner-Sorbet (Rechtssache\r\nC-393/16), in dem die Kriterien für die Nutzung von g.g.A-geschützten Zutaten\r\naufgestellt wurden (Rn. 21). Der EuGH griff bei seiner Entscheidungsfindung wiederum\r\nzurück auf die seit 2010 geltenden Leitlinien für die Kennzeichnung von Lebensmitteln\r\n(Punkt 2.1.2), die Zutaten mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und\r\ngeschützten geografischen Angaben (g.g.A.) enthalten. Die rechtlichen Grundlagen, auf\r\ndenen Artikel 27 EU-Geoschutz-VO basiert, sind somit zwar nicht gänzlich neu, doch\r\nerlangten sie nun Gesetzeskraft und müssen durch die zuständigen\r\nÜberwachungsbehörden umgesetzt werden.\r\nDie Rechtslage, insbesondere mit Blick auf Hopfen, wird deshalb derzeit auch auf Ebene\r\nder Länderarbeitsgemeinschaft für Geoschutz erörtert. Es steht zu befürchten, dass die\r\ngängige Praxis innerhalb der Brauwirtschaft, mit Hopfen aus der Hallertau, Elbe-Saale,\r\nSpalt oder Tettnang zu werben, nicht mehr möglich sein wird. Besonders der Begriff\r\n„vergleichbar“ bedarf dabei einer juristischen Klärung, da unklar ist, ob damit nur\r\nungeschützte, ähnliche Zutaten gemeint sind oder ob auch andere geschützte\r\nHopfensorten darunterfallen.\r\nNach unserer Auslegung ist nicht automatisch von einer Vergleichbarkeit in diesem\r\nSinne auszugehen, wenn es sich nur um dieselbe Produktkategorie handelt (Hopfen,\r\nKäse etc).\r\nDie Vergleichbarkeit ist in dieser Vorschrift im Sinne des Anspielungsschutzes zu\r\nverstehen. So soll es dem Verbraucher nach der neuen Geoschutzverordnung möglich\r\nsein, ein geschütztes Produkt mengen- und namensmäßig zu identifizieren. Er soll\r\ninsbesondere vor einer Verwechslung mit Produkten, die eine ähnliche Bezeichnung\r\nführen, geschützt werden.\r\nEine anderweitige Auslegung würde zu Ergebnissen führen, die letzten Endes nicht\r\ngewünscht wären. So wäre es nach der strengen Wortlaut-Auslegung nicht erlaubt,\r\nzwei g.g.A. Produkte nebeneinander auszuloben, da sie grundsätzlich vergleichbar\r\nwären. Aber eine ausdrückliche Auslobung der g.g.A. Produkte ist die erklärte\r\nZielsetzung der Geoschutzverordnung.\r\nDiese Auslegung erscheint deshalb vor dem Hintergrund der Zielsetzung des Gesetzes\r\naus unserer Sicht nicht im Sinne der Geoschutzverordnung, da sie letzten Endes genau\r\ndas Gegenteil erreichen würde, nämlich, dass in diesem Fall überhaupt kein g.g.A.\r\nProdukt ausgelobt werden kann.\r\nDie Konsequenz, dass nämlich die Hopfenerzeuger ihren g.g.A.-Schutz nicht mehr weiter\r\nwerden aufrechterhalten wollen, ist vor diesem Hintergrund vorhersehbar und\r\nnachvollziehbar\r\nErschwerend kommt hinzu, dass vor dem Hintergrund des Erfordernisses, eine\r\nProzentangabe zu machen, mit Blick auf die geringe Hopfengabe in Bier eine Auslobung\r\nwie beispielsweise „mit 0,05 % Hopfen aus der Hallertau“ sowohl aus Sicht der Brau-,\r\nals auch der Hopfenwirtschaft nicht praktikabel wäre.\r\nDie Umsetzung der neuen Anforderungen könnte zu Zielkonflikten führen: Einerseits ist\r\ndie transparente Herkunftskennzeichnung und das Werben mit g.g.A.-geschützten\r\nLebensmitteln erwünscht, andererseits könnte die verpflichtende Ausschließlichkeit der\r\nZutatennennung zu vermehrten irreführenden Auszeichnungen führen, da nur die g.g.A.-\r\ngeschützte Zutat genannt werden darf.\r\nUm diesen Konflikt zu lösen und werbliche Angaben zu g.g.A.-geschütztem Hopfen\r\nweiterhin zu gewährleisten, bitten wir zu prüfen, ob – analog zu Ausnahmen für andere\r\nProduktgruppen wie Spirituosen – auch für Bier bzw. Hopfen eine Ausnahmeregelung\r\ngeschaffen werden könnte (vgl. Art. 27 Abs. 4 EU-Geoschutz-VO). Ebenso ist zu\r\nermitteln, ob über Art. 27 Abs. 5 EU-Geoschutz-VO die Möglichkeit besteht, die\r\nAuslobungspraxis bei Hopfen und Bier über einen delegierten Rechtsakt speziell zu\r\nregeln und rechtssicher auszugestalten.\r\nAlternativ steht ein möglicher Rückzug bestehender Eintragungen geschützter\r\nHopfensorten im Raum, die wir natürlich vermeiden wollen.\r\nSowohl die Hopfenwirtschaft als auch die Brauwirtschaft haben ein originäres Interesse\r\ndaran, die Verwendung g.g.A.-geschützten Hopfens auch künftig rechtssicher\r\nkommunizieren zu können. Wir bitten Sie deshalb um Prüfung des geschilderten\r\nSachverhaltes und der darin liegenden Problematik.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-21"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019897","regulatoryProjectTitle":"Zollvereinbarung EU-USA","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/28/57/621263/Stellungnahme-Gutachten-SG2509290064.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Zollvereinbarung mit den USA / \"Zero for Zero\"\r\nSehr geehrter Herr Bundesminister,\r\nwir begrüßen, dass eine weitere Eskalation in den handelspolitischen Auseinandersetzungen zwischen\r\nden USA und der EU abgewendet werden konnte. Vor diesem Hintergrund möchten wir\r\nuns bei der Bundesregierung ausdrücklich für ihre Bemühungen bedanken.\r\nDie weitere Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung mit den USA ist für die exportierende deutsche\r\nBrauwirtschaft von zentraler Bedeutung. Denn die deutschen Bierausfuhren stehen seit Beginn\r\ndieses Jahrzehnts erheblich unter Druck und haben mit Russland einen zentralen Absatzmarkt\r\nverloren bzw. sind auf anderen Schlüsselmärkten wie China oder Südkorea mit starken\r\nEinbußen konfrontiert. Der US-Markt hat sich in einem schwierigen Umfeld bis zu diesem Frühjahr\r\nals stabilisierend erwiesen und ist für die deutschen Brauereien der zweitgrößte Drittlandsmarkt.\r\nDurch die jüngsten Entwicklungen ist der Absatz auf dem US-Markt nunmehr stark gefährdet.\r\nDenn seit April dieses Jahres sind die deutschen Brauereien, die in den USA auf Basis der „Zero\r\nfor Zero“-Vereinbarung des Blair House Agreements als Teil der Uruguay-Runde aus dem Jahr\r\n1993 keinen Zoll für alkoholhaltiges Bier (KN 2203) zu entrichten hatten, nunmehr gleich zwei\r\nzollpolitischen Maßnahmen der USA unterworfen:dem Basiszollsatz von 10 %, jetzt 15 %,\r\n- dem 50 % Aluminium Derivate Tarif auf das Aluminium bei Bier in Metalldosen.\r\nWir haben zur Kenntnis genommen, dass einzelne strategische Produkte, auch Waren des Agrarund\r\nErnährungssektors, nun vom 15 % universellen Einfuhrzoll der USA ausgenommen werden\r\nsollen und das Prinzip „Zero for Zero“ greifen soll. Da offenbar noch keine Entscheidung über die\r\nEinbeziehung alkoholischer Getränke, einschließlich Bier, getroffen wurde und die Verhandlungen\r\nüber die Liste der Produkte, die unter die „Null für Null“-Regelung fallen könnten, noch andauern, ist es uns ein großes Anliegen, Sie zu bitten, sich dafür einzusetzen, dass die Verhandlungsführer\r\nder EU und der USA auch Bier (d.h. alkoholhaltiges Bier (KN 2203), alkoholhaltige Biermischgetränke\r\n(ex KN 2206) und alkoholfreies Bier (KN 220291) in diese „Null für Null“-Liste aufnehmen\r\nund alkoholhaltiges Bier (KN 2203) außerdem aus den von den USA festgelegten Zöllen auf\r\nAluminiumderivate gestrichen wird.\r\nWir äußern diese Erwartung und Hoffnung insbesondere vor dem Hintergrund des Fokus der\r\neuropäischen Debatte auf Spirituosen und Wein - geprägt vornehmlich durch Frankreich und die\r\nsüdeuropäischen Weinproduzentenländer. Zudem ist auch das Interesse der USA angesichts von\r\nSpirituosen-Importen in die EU von mehr als 1 Mrd. Euro eindeutig auf diesen Sektor ausgerichtet.\r\nVon daher vertrauen wir darauf, dass gerade die Bundesregierung auch die Brauwirtschaft mit im\r\nBlick behält und sich für diesen Sektor einsetzt.\r\nWir verbleiben mit herzlichem Dank für Ihre Unterstützung und stehen gerne für einen weitergehenden\r\nDialog zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-07-31"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019898","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/52/c7/621265/Stellungnahme-Gutachten-SG2509290065.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme zum Entwurf eines Mantelgesetzes und einer Mantelverordnung zur Umsetzung der novellierten IE-Richtlinie \r\n     \r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,       \r\nzuerst möchten wir uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 über Industrieemissionen (IED) in deutsches Recht bedanken. \r\nWir sehen den Willen, mit dieser Umsetzung nicht über europäisches Recht hinauszugehen, dies ist erfreulich. Dennoch ist die novellierte Industrieemissionsrichtlinie leider weit übers Ziel hinausgeschossen, der Aufwand für die vielen zusätzlichen Dokumentations- und Veröffentlichungspflichten wird nur wenig zur Verbesserung der angestrebten Schutzziele für Mensch und Umwelt beitragen. Auch die ergänzten Konzepte wie die der Umweltleistungsgrenzwerte / Umweltleistungsrichtwerte oder die Festlegung der „strengstmöglichen Emissionsgrenzwerte“ innerhalb der BVT-Spanne hätten sich nach unserem Dafürhalten besser auf Praxistauglichkeit ausrichten sollen. Es wäre wünschenswert gewesen, dass sich die vorherige Bundesregierung gegenüber der Kommission stärker für pragmatische und alltagstaugliche Regelungen ausgesprochen hätte, um die Unternehmen im Anwendungsbereich der IED vor weiteren Bürokratielasten zu schützen.\r\n\r\nZur Umsetzung der IED:\r\nErfüllungskosten für die Einführung und Pflege eines Umweltmanagementsystems\r\nGrundsätzlich begrüßen wir es, dass für das nun vorgeschriebene Umweltmanagementsystem neben EMAS auch die DIN EN ISO 14001 angewendet werden darf. Aber leider fällt ein großer Vorteil der Norm weg, nämlich die fehlende Verpflichtung zur Veröffentlichung eines aufwändigen Berichtes. Zudem werden beide Arten von Managementsystemen mit zusätzlichen Berichts- und Offenlegungselementen überfrachtet, weswegen wir die in der Begründung zur 45. BImSchV angelegten Erfüllungskosten für zu niedrig geschätzt halten. Allein der Ansatz der Lohnkosten hat nicht mehr viel mit der betrieblichen Praxis zu tun.\r\nKritisch sehen wir die Aussage, dass „durch den Einsatz von Umweltmanagementsystemen für die Wirtschaft zukünftig zusätzliche Einsparungen entstehen, z.B. durch die Verringerung des Verbrauchs von Ressourcen, Energie und Wasser…“. Wasserbezugs- und Wasserentsorgungs- sowie Energiekosten stellen für Brauereien einen der größten Kostenblöcke bei der Herstellung von Bier dar. Die Vorstellung, die Unternehmen hätten bisher gedankenlos Energie und Wasser verschwendet und würden erst jetzt durch Umweltmanagementsysteme zu großen Einsparungen kommen, entspricht freilich nicht der Realität. Die Betriebe stehen in hartem Wettbewerb untereinander, da sind die Kosten für jeden zusätzlichen Kubikmeter Wasser und jede Kilowattstunde Energie schmerzhaft. Auch ohne aufwändige zertifizierte Managementsysteme ist das ständige Streben nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsprozessen seit Dekaden gelebte Praxis.\r\n\r\nVerordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 Artikel 3 § 5 „Veröffentlichungspflichten“\r\nEine Vielzahl von Brauereien ist bisher beim Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 zertifiziert, musste also bisher keine Umwelterklärung nach EMAS abgeben. Der Umfang dieser Erklärung ist erheblich, ebenso der Aufwand für Erstellung und Pflege der Veröffentlichung.\r\nViele Inhalte sind für die Öffentlichkeit mehr oder minder irrelevant. Es muss die Frage gestattet sein, welchen Nutzen beispielsweise 55.000 im Internet offengelegte Chemikalienverzeichnisse von IED-Unternehmen bringen? Ebenso verhält es sich bei den sogenannten „Umweltleistungsvergleichswerten“. Als unternehmensinterne Benchmark ist er ein wichtiges und nützliches Instrument, zum Branchenvergleich in vielen Fällen aber wenig tauglich. Deutsche Biere werden beispielsweise zu fast 80 % in Mehrwegflaschen gefüllt, das Reinigen der Flaschen kostet viel thermische Energie und Wasser. Brauereien im Ausland, die nur in Einweg abfüllen, verbrauchen pro abgefülltem Liter Bier deswegen selbstverständlich weniger Wasser und Energie. Ebenso verhält es sich bei Braubetrieben mit hohem Fassbieranteil oder mit einem hohen Prozentsatz an Biermischgetränken und Limonaden, wofür weniger Energie verbraucht wird. Dass Brauereien im hohen Norden weniger elektrische Energie zum Kühlen benötigen als die Bierhersteller im Süden ist ebenfalls offensichtlich. Aus diesem Grund hatte auch die „Technical Working Group“ für die Lebensmittel- und Futtermittelindustrie im Sevilla-Prozess zur Erarbeitung der Schlussfolgerungen zu den Besten Verfügbaren Techniken mit Bedacht auf die BAT-associated environmental performance levels (BAT-AEPLs) verzichtet. Es ist schwer zu verstehen, warum die Kommission weiterhin auf dem Konzept der Umweltleistungsgrenzwerte beharrt, unterschiedliche geographische und nationale gesetzliche Bedingungen führen zwangsläufig zu unterschiedlichen Kennziffern.\r\nIn Artikel 14 a (3) der Industrieemissionsrichtlinie wird ein Durchführungsakt bis Ende des Jahres verkündet, in diesem sollen alle relevanten Informationen für die Veröffentlichung festgelegt werden, in der Begründung zu Artikel 3 zur Umsetzung der IED wird ebenso darauf verwiesen. Leider kommt das aus unserer Sicht im § 5 der Mantelverordnung nicht deutlich genug zum Ausdruck, es wird für die Veröffentlichung pauschal auf alle Elemente aus § 3 (3) verwiesen.\r\nIm Sinne der Entlastung von Berichts- und Veröffentlichungspflichten würden wir uns hier eine schlanke Liste wünschen, die keinesfalls über die europäische Verpflichtung hinausgeht. \r\nWir können uns nicht vorstellen, welchen Mehrwert die immense zu veröffentlichende Datenmenge dem europäischen Bürger oder der Zivilgesellschaft bringen soll, zumal viele der Informationen im Kontext betrachtet werden müssen, der aber im Hintergrund verbleibt. Zudem ist es nicht von der Hand zu weisen, dass hingegen hauptsächlich außereuropäische Wettbewerber von der Offenlegung und Auswertung solcher kostenlos und zahlreich zur Verfügung gestellter Daten profitieren.\r\n\r\nEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen Artikel 1 § 7a (1)\r\nIn § 7a Absatz 2 Satz 1 BImSchG wird zwar geregelt, dass die strengstmöglichen Grenzwerte aus der BVT-Bandbreite für eine Anlagenkategorie mit ähnlichen Merkmalen festgelegt werden sollen, aber wie und auf welcher Datengrundlage bleibt rätselhaft. Warum werden innerhalb der TWG dann überhaupt Bandbreiten verhandelt und festgelegt, wenn nachher sowieso nur Grenzwerte gelten sollen, deren Verfahren zur Ermittlung noch überhaupt nicht klar ist? Den Ansatz zur Grenzwertbildung für Gruppen von Anlagenkonfigurationen mit ähnlichen Merkmalen begrüßen wir ausdrücklich, auch wenn hierbei, wie zuvor beschrieben, abweichende Produktionsprozesse Berücksichtigung finden müssen.\r\n\r\nUnser Fazit: Die Neufassung der Industrieemissionsrichtlinie ist leider bürokratisch überfrachtet worden, deshalb begrüßen wir den Versuch der 1:1- Umsetzung in deutsches Recht und hoffen auf eine pragmatische Regelung für die Umsetzung in die betriebliche Praxis. Es wäre aus Sicht unserer Mitgliedsbrauereien wünschenswert, dass sich die Bundesregierung in dieser und den kommenden Legislaturperioden noch aktiver für einfache und praxisnahe Regulierungen in der EU einsetzt.\r\nWir danken für Ihre Unterstützung und stehen bei Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung!\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-08-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019899","regulatoryProjectTitle":"Nationale Wasserstrategie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/41/2b/621267/Stellungnahme-Gutachten-SG2509290067.pdf","pdfPageCount":7,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Vorschlag zu Priorisierungskriterien\r\nKonkretisierte Anforderungen aus Sicht der Ernährungs- und Getränkeindustrie für Leitlinien zum Umgang mit Wasserknappheit, insbesondere zur Abgrenzung von Vorsorge- und Akutbereich (Aktualisierter Stand: 9. Juli 2025)\r\n\r\nSehr geehrter Herr Dr. Rechenberg,\r\ndie Versorgung der Menschen mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln ist einer der wichtigsten Eckpfeiler jeder Gesellschaft – so auch in Deutschland. Besonders schätzen Verbraucherinnen und Verbraucher hierzulande die Regionalität der stark mittelständisch geprägten Ernährungs- und Getränkeindustrie. Der Zugriff auf qualitativ hochwertiges Wasser ist ein wichtiger Grundstein für die Erhaltung dieser regionalen und dezentralen Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln aus Deutschland und seinen Regionen. Zahlreiche Lebensmittelbetriebe sind damit auf die Nutzung der Grundwasservorkommen vor Ort in besonderem Maße angewiesen.\r\nDeutschland ein wasserreiches Land – regionale Engpässe möglich\r\nDeutschland bleibt auch in Zeiten des Klimawandels grundsätzlich ein wasserreiches Land. Prognosen des DVGW zeigen, dass bis zum Jahr 2100 national kein Wasserstress droht. Die Grundwasserentnahmen werden sich sogar von aktuell rd. 12 % auf rd. 8 % des erneuerbaren Dargebotes verringern. Dieser positive Gesamtbefund schließt jedoch nicht aus, dass es in einzelnen Regionen durch den Klimawandel zu Einschränkungen beim natürlichen Dargebot kommen kann. Entsprechend sind in diesen besonderen Situationen alle Wasserentnehmer vor besondere Herausforderungen gestellt. Es ist auch für die Unternehmen der Ernährungs- und Getränkeindustrie ein zentrales Anliegen, dass in diesen Fällen eine sachgerechte Priorisierung möglich wird.\r\nDie Ernährungs- und Getränkewirtschaft unterstützt deshalb die Zielsetzung und den Prozess, einen transparenten, einheitlichen und fairen Rahmen für ein gemeinsames Handeln \r\nzu finden.\r\nErnährungs- und Getränkewirtschaft: Kleiner Wasserentnehmer mit fundamentaler Bedeutung für die Daseinsvorsorge, insbesondere in Krisenlagen\r\nDie Ernährungs- und Getränkeindustrie ist – gerade angesichts der besonderen Bedeutung dieses Wirtschaftsbereichs für die elementare Versorgung der Bevölkerung – ein absolut wie relativ betrachtet sehr kleiner Entnehmer von Wasser. Der Anteil an den Grundwasserentnahmen beträgt deutschlandweit rd. 2,5 % (Tabelle 1 – vgl. Anhang). Die Wasserentnahmen werden dabei überwiegend unmittelbar für die Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken verwendet. Darüber hinaus sind die Unternehmen im Sektor in besonderer Weise aktiv und engagiert, um den „Wasserfußabdruck“ möglichst gering \r\nzu halten.\r\nDie Getränke- und Lebensmittelindustrie stellt eine unverzichtbare Infrastruktur für die \r\n(Nah-)Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung, die sich in vergangenen Krisen- und Katastrophenfällen wiederholt bewährt hat. Folgerichtig zählt die Nationale Wasserstrategie die Lebensmittelversorgung neben der öffentlichen Wasserversorgung zu den kritischen Bereichen der Daseinsvorsorge. Ebenso sieht das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Nahrungsmittel und Getränke als unverzichtbar für die Versorgung in Krisenzeiten an. Das Bundesamt empfiehlt einen 10-Tage-Notvorrat von rd. 14,5 Kilogramm Lebensmitteln und 20 Litern länger lagerfähiger Getränke. Auch ein durch den \r\nVerband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) in Auftrag gegebenes Gutachten von Verfassungsrichter a.D. Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio zeigt am Beispiel der Mineralbrunnen auf: Die Ernährungs- und Getränkeindustrie ist ein Teil der Daseinsvorsorge in privater Hand.\r\nKritis-DachG nicht ausreichend: Ernährungs- und Getränkeindustrie ist überwiegend kleinteilig und regional aufgestellt\r\nDie Ernährungs- und Getränkeindustrie in Deutschland ist in besonderer Weise mittelständisch geprägt. Verbraucherinnen und Verbraucher schätzen die damit einhergehende und auch politisch gewünschte Diversifikation und Regionalität, welche die Krisenfestigkeit der Lebensmittelversorgung weiter stärkt. Denn die Daseinsvorsorge ist auch darauf ausgerichtet, die Leistungen und Einrichtungen, die für die Grundversorgung der Gesellschaft erforderlich sind, vor Ort sicherzustellen. Die bislang vorgeschlagene Priorisierung von relevanten Betrieben allein nach Kritis-Dachgesetz greift daher zu kurz. Durch diese unzureichende Bezugnahme auf die Kritis-Regelungen mit ihren hohen Schwellenwerten würde der weit überwiegende Teil der Ernährungs- und Getränkeindustrie aufgrund der Betriebsgröße ausgeschlossen. Die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Getränken unter den gegebenen Rahmenbedingungen kann aber nur sichergestellt werden, wenn die Ernährungs- und Getränkeindustrie als Ganzes in der Priorisierung berücksichtigt wird. Die bestehenden dezentralen Strukturen bieten dabei wesentliche Vorteile.\r\nIm Akutfall ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln nur möglich, wenn Vorsorge ebenfalls auf höchster Stufe stattgefunden hat\r\nDie Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Getränken kann (auch im Akutfall) nur sichergestellt werden, wenn die Betriebe der Ernährungs- und Getränkeindustrie bereits im Vorsorgebereich ausreichende Wasserentnahmerechte erlangen können. Deshalb ist es erforderlich, die Priorisierungskriterien im Akut- und im Vorsorgebereich weitestgehend aufeinander abzustimmen, um eine systematische Inkohärenz zu vermeiden. Dazu muss insbesondere vermieden werden, dass Betriebe, die über eigene Brunnen verfügen, schlechter gestellt werden als solche, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind. Ansonsten würde es zu einer Ungleichbehandlung kommen, die mit den Zielen der Nationalen Wasserstrategie nicht vereinbar ist und die zudem erhebliche Fragen für die Versorgungssicherheit aufwirft.\r\nWasser für Ernährungs- und Getränkeindustrie ist prioritär: Konkreter Vorschlag \r\nzur Anpassung\r\nUm die Ziele der Nationalen Wasserstrategie zu erreichen, müssen die Kriterien für die Priorisierung von Wasserentnahmen die besondere Bedeutung der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Getränken als relevantem Bereich der Daseinsvorsorge, die auch von der privaten Hand erbracht wird, widerspiegeln.\r\nDie im Rahmen der zweiten Stakeholder-Beteiligung am 26. Juni 2025 vorgestellten Priorisierungskriterien sind für diese Zielsetzung jedoch aus unserer Sicht derzeit nicht ausreichend. Das gilt sowohl für den Vorsorge- als auch den Akutbereich.\r\n \r\nNachfolgende Übersicht enthält hierzu einen entsprechenden Vorschlag zur Anpassung:\r\nVorsorgebereich\r\n1.\tÖffentliche Wasserversorgung und Wasser für die Lebensmittelwirtschaft, inkl. Landwirtschaft\r\n\t\t\r\n2.\tKritisDachG: \"Relevante Anlagen\"\r\n- Wasserabhängige Sektoren: Energie, Transport\t\r\n\t\t\r\n3.\tAlle weiteren Nutzungen\t\r\n\r\nAkutbereich\r\n\r\n1.\tWasser für den menschlichen Bedarf (Trinken, Kochen, Hygiene etc.) \r\nund Wasser für die Lebensmittelwirtschaft, inkl. Landwirtschaft\r\n\t\t\r\n2.\tKritisDachG: \"Relevante Anlagen\" \r\n  - Wasserabhängige Sektoren: Energie, Transport\t\r\n\t\t\r\n3.\tÖffentliche Brauchwasserversorgung\t\r\n4.\tAlle weiteren Nutzungen\t\r\n\r\n\r\nNotwendige Eckpunkte als Grundlage für die Leitlinien für Wasserknappheit\r\nDie Ernährungs- und Getränkeindustrie sieht die Notwendigkeit und unterstützt deshalb den Prozess, einen transparenten, einheitlichen und fairen Rahmen für ein gemeinsames Handeln zu finden. Abschließend deshalb nochmal zusammengefasst zentrale Eckpunkte aus Sicht der Ernährungs- und Getränkeindustrie an denen sich die die Leitlinien für Wasserknappheit unbedingt orientieren sollte:\r\n \r\n1.\tDie an der Erstellung der Leitlinien beteiligten Stakeholder sollten sich gemeinsam politisch für Investitionen in den Ausbau der Wasserinfrastruktur einsetzen. Den Auswirkungen des Klimawandels auf das Dargebot können wir am besten begegnen und damit Knappheits-Szenarien vermeiden, wenn die Wasserversorgung z.B. durch Verbundsysteme, Ausbau von Talsperren und Investitionen in Grundwasserneubildung gestärkt wird – insbesondere dort wo Engpass-Szenarien drohen.\r\n2.\tDie Leitlinien müssen praxisgerechte und rechtssichere Entscheidungen im Einzelfall vor Ort ermöglichen. Sie dürfen nicht zu pauschalen Ausschlüssen von Wassernutzungen führen.\r\n3.\tDie Funktion der Ernährungs- und Getränkeindustrie als Teil der Daseinsvorsorge muss sich in den Kriterien für die Verteilung bzw. Aufrechterhaltung von Wasserrechten bei akuter Wasserknappheit widerspiegeln – gemäß der Nationalen Wasserstrategie.\r\n4.\tWasserrechte müssen auch in Zukunft ausreichend befristet sein. Bewährt haben sich Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren. Nur so ist es den Betrieben möglich, Investitionen in die betriebliche Wasserinfrastruktur zur Anpassung an den Klimawandel durchzuführen.\r\n5.\tWasserrechte mit diskontinuierlichen Entnahmen, insbesondere grundsätzlich reduzierte Entnahmen in den Sommermonaten, lehnen wir ab. Sie widersprechen vollständig den betrieblichen Bedürfnissen der Lebensmittelhersteller.\r\n6.\tEntscheidungen auf Grundlage der Leitlinien müssen faktenbasiert sein. Dafür ist die vollständige Dokumentation aller Wasserentnahmen durch die Entnehmer erforderlich. Ebenso müssen alle (alten) Wasserrechte von den Wasserbehörden erfasst werden.\r\n7.\tPrognosen über die zukünftigen Entnahmen müssen gemeinsam mit den betroffenen Branchen entwickelt werden. Die mit der Prognose der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung in den Regionen verbundenen Unsicherheiten müssen angemessen berücksichtigt werden.\r\n8.\tDie Bestimmung von Schwellenwerten für Wasserknappheit und die zukünftige Entwicklung des Dargebotes darf sich nicht einseitig an Worst-Case-Szenarien orientieren. Extreme Betrachtungsweisen, die zu einer lediglich „rechnerischen“ Wasserknappheit führen, lehnen wir ab.\r\n9.\tDie Umsetzung der Leitlinien muss praxisorientiert und ohne zusätzliche Bürokratie erfolgen. Verschärfungen gegenüber bestehenden Regelungen in anderen europäischen Ländern müssen vermieden werden (Level-Playing-Field).\r\n \r\nDie vorgenannten Punkte sind aus unserer Sicht von erheblicher Relevanz.\r\nGerne beteiligen wir uns weiterhin aktiv am Verfahren und Danken für die bisherige Berücksichtigung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019900","regulatoryProjectTitle":"Keine Wiederaufnahme der Gespräche zur Green-Claims-Richtlinie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/5a/42/621269/Stellungnahme-Gutachten-SG2509290069.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Keine Wiederaufnahme der Gespräche zur Green Claims Directive\r\n,\r\nwir beobachten mit Sorge, dass die dänische Ratspräsidentschaft versucht, die Gespräche zur Green Claims Directive (GCD) wiederaufzunehmen und Deutschland für eine Zustimmung im Rat zu gewinnen. Nach unserer Auffassung fehlt hierfür jede inhaltliche Grundlage.\r\nDie GCD stellt eine überflüssige Doppelstruktur dar. Mit der laufenden Umsetzung der EmpCo-Richtlinie wird in den Mitgliedstaaten nach und nach ein umfassendes Regelwerk geschaffen, das irreführende Umweltwerbung adressiert und den Verbraucherschutz stärkt. Bereits heute zeigt sich, dass Gerichte selbst vor Umsetzung der EmpCo-Richtlinie mithilfe des UWG solche Fälle wirksam erfassen können. Zusätzliche Regulierung würde lediglich Doppelstrukturen schaffen und wertvolle Ressourcen binden, ohne erkennbaren Mehrwert.\r\nEtwaige „Kompromisslinien“, etwa eine freiwillige Vorabzertifizierung, können den inhaltlich wie strukturell mangelhaften Entwurf nicht mehr retten. Zertifizierungsstellen und Durchsetzungsbehörden müssten in den Mitgliedstaaten dennoch eingerichtet werden. Zudem ist absehbar, dass auf dieser Grundlage in wenigen Jahren eine verpflichtende Regulierung nachgeschoben würde, die zulasten der KMU ginge, die sich aus finanziellen und organisatorischen Gründen keinen Vorsprung im Wettbewerb sichern konnten.\r\nHinzu kommt, dass zentrale Schwächen des Vorschlags, auf die wir wiederholt hingewiesen haben, bislang nicht ausgeräumt wurden: Eine unabhängige und tragfähige Folgenabschätzung liegt bis heute nicht vor. Die Kommission stützt sich lediglich auf die Arbeiten zur EmpCo-Richtlinie, obwohl\r\nZielsetzung und Eingriffstiefe erheblich differieren. Vorhandene Rechtsinstrumente (wie die UCPD/ das UWG) haben sich bereits als wirksam erwiesen, um irreführende Green Claims zu unterbinden.\r\nWir möchten Sie daher nachdrücklich bitten, sich nicht auf vermeintliche Kompromissvorschläge einzulassen. Deutschland sollte klar bei seiner bisherigen Linie bleiben: Die Green Claims Directive ist weder erforderlich noch sinnvoll und zudem kontraproduktiv, besonders im Hinblick auf die angestrebte Entbürokratisierung.\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-09-19"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021553","regulatoryProjectTitle":"Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ca/ee/662845/Stellungnahme-Gutachten-SG2512190016.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"\r\n1. Oktober 2025\r\nStellungnahme zum Regierungsentwurf „Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“\r\nI.\r\nEinleitung\r\nDie beteiligten Verbände der deutschen Wirtschaft nehmen wegen der großen Bedeutung der geplanten und maßgeblich durch EU-Recht veranlassten Änderungen des UWG gemeinsam zu dem am 3. September 2025 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf Stellung.\r\nBereits die umzusetzende Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (EmpCo-Richtlinie) der EU wird zu unnötigen Regulierungen und bürokratischen sowie wirtschaftlichen Belastungen der Wirtschaft führen. Dies gilt insbesondere für die neue Zertifizierungspflicht in Bezug auf Nachhaltigkeitssiegel. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf grosso modo dem Grundsatz einer Eins-zu-eins-Umsetzung folgt. Allerdings dürfen auch unter dieser Voraussetzung die mit den Neuregelungen verbundenen Belastungen, welche die Wirtschaft in einer von Konsumzurückhaltung und hohen Energiekosten geprägten Schwächephase treffen werden, nicht unterschätzt werden. Gerade deshalb sehen wir einzelne der geplanten gesetzlichen Änderungen weiterhin kritisch, da sie das Regulierungsniveau ohne Not noch über die EU-Vorgaben hinaus anheben werden. Einzelne zusätzliche Regelungen, die über die Anforderungen der EU-Richtlinie hinausgehen, führen zu unnötiger Komplexität und könnten die fristgerechte Umsetzung gefährden. Die damit verbundene Übererfüllung der EU-Vorgaben lehnen wir ab.\r\n2\r\nVor dem Hintergrund des bestehenden Zeitdrucks ist es aus unserer Sicht entscheidend, dass die Vorgaben der Richtlinie ohne weitere zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft oder Verzögerungen in nationales Recht überführt werden.\r\nWir weisen auch bereits an dieser Stelle darauf hin, dass nach wie vor das Verhältnis zwischen Markenrecht und EmpCo-Richtlinie nicht geklärt ist. Soweit Nachhaltigkeitssiegel zugleich Gewährleistungsmarken sind, wurde für bereits genutzte Gewährleistungsmarken kein Bestandsschutz oder eine Ausnahme von der Zertifizierungspflicht vorgesehen. Unklar ist auch, ob Gewährleistungsmarken, die als Nachhaltigkeitssiegel dienen, künftig noch ohne Zertifizierung des Vergabesystems eintragungsfähig sind. Der Verweis in der Begründung des Regierungsentwurfs (S. 30) auf ErwG 7 der Richtlinie reicht zur Klärung nicht aus. Insoweit halten wir es unbedingt für erforderlich, dass die Bundesregierung bei der EU-Kommission auf eine praxisgerechte Klärung hinwirkt. Wir würden es sehr begrüßen, wenn der Bundestag die Bundesregierung im Rahmen eines Entschließungsantrags dazu ausdrücklich auffordern würde.\r\nII.\r\nZu den geplanten Neuregelungen im Einzelnen\r\nZu der konkreten inhaltlichen Umsetzung möchten wir Folgendes anmerken:\r\n1.\r\nBegriffsbestimmungen „allgemeine Umweltaussage“ und „Nachhaltigkeitssiegel“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und 4)\r\nDie Legaldefinitionen der Begriffe „allgemeine Umweltaussage“ und „Nachhaltigkeitssiegel“ erfolgt richtigerweise „eins-zu-eins“ nach den Vorgaben der Richtlinie.\r\nLeider sind die Begriffsbestimmungen in der Richtlinie aber nicht hinreichend konturiert, so dass erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Rechtsanwendung entstehen. Insbesondere ist unklar, wie Nachhaltigkeitssiegel und siegelähnliche Gestaltungen von allgemeinen umweltbezogenen Aussagen i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 UWG-E abzugrenzen sind. Im Interesse der Rechtssicherheit ist daher eine Klarstellung wünschenswert, dass eine lediglich graphisch aufbereitete allgemeine Umweltaussage nur dann ein Nachhaltigkeitssiegel i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 4 UWG-E darstellt, soweit gleichzeitig durch die Gestaltung der Eindruck erweckt wird, dass es sich dabei um ein von einem Dritten vergebenes Siegel handelt. Diese Klarstellung halten wir auch deshalb für geboten, weil der EU-Normgeber zwischen „allgemeinen Umweltaussagen“ und „Nachhaltigkeitssiegeln“ differenziert hat. Eine nicht spezifizierte Umweltaussage, die auf einem Nachhaltigkeitssiegel enthalten ist, stellt laut Legaldefinition des § 2 Abs. 2 Nr. 1 keine „allgemeine Umweltaussage“ i. S. d. Norm dar und wird daher auch ausschließlich nach den Regelungen für Nachhaltigkeitssiegel zu beurteilen sein. Auch nach dem Willen des EU-Normgebers erfüllt daher nicht jede Umweltaussage gleichzeitig die Voraussetzungen eines Nachhaltigkeitssiegels.\r\nEbenso sollte klargestellt werden, dass Marken und Logos von anerkannten Umwelt-, Ethik- und/oder karitativen Verbänden nicht automatisch auch Nachhaltigkeitssiegel darstellen. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass jegliche Art von Kooperationen zwischen Unternehmen und diesen Verbänden durch das per-se-Verbot der Nr. 2 a des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG-E unmöglich gemacht würde.\r\nSchließlich sollte der Gesetzgeber berücksichtigen, dass eine Spezifizierung der Umweltaussage z. B. wegen der räumlichen Beschränktheit des Mediums nicht immer auf demselben Medium erfolgen kann. Diese Problematik wird im UWG bereits in § 5a Abs. 5 Nr. 1 UWG anerkannt. In der Folge wird ein Medienbruch unter bestimmten Voraussetzungen als\r\n3\r\nunschädlich angesehen (§ 5a Abs. 5 Nr. 2 UWG). Dieser Logik sollte der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Definition der „allgemeinen Umweltaussage“ folgen und klarstellen, dass bei räumlicher oder zeitlicher Einschränkung des Mediums die Spezifizierung der Umweltaussage in geeigneter Form auch auf andere Weise bereitgestellt werden kann, ohne dass wegen dieses Medienbruchs eine „allgemeine“ Umweltaussage anzunehmen ist.\r\n2.\r\nBegriffsbestimmung „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 2)\r\nWenngleich die Begriffsbestimmung von „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ im Regierungsentwurf inhaltlich identisch mit den Richtlinienvorgaben ist, erscheinen unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten Anpassungen bei der Umsetzung in nationales Recht geboten. Zum einen ist die in Bezug genommene DIN EN ISO 14024 nur kostenpflichtig bei der DIN Media GmbH zu erwerben, also nicht für jedermann frei zugänglich. Um hier mehr Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen, regen wir an, eine nicht abschließende Liste mit offiziell anerkannten Umweltkennzeichnungen unmittelbar – beispielsweise als Anhang zu § 2 – in das UWG aufzunehmen. Aufzunehmen wären hier die EU-Öko-Verordnung als anerkannte Umwelthöchstleistung nach sonstigem geltenden Unionsrecht sowie auch Bio-Verbandsstandards, die mindestens der EG-Öko-Verordnung entsprechen oder darüber hinausgehen, wie „Naturland“ oder „Bioland“. Die in der Begründung des Regierungsentwurfs auf S. 29 ergänzte Klarstellung, nach der auch die Erfüllung gesetzlicher und privater Bio-Standards eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ begründen kann, ist zwar grundsätzlich begrüßenswert und richtig. Diese Ausführungen binden die Rechtsprechung aber nicht und bieten den betroffenen Unternehmen daher keine hinreichende Rechtssicherheit, wie sie aber mit der vorgeschlagenen Liste als Anhang zu § 2 UWG verbunden wäre.\r\nEbenso erscheint der bloße Verweis auf das EU-Umweltkennzeichen im Sinne der VO (EG) 66/2010 nicht ausreichend bestimmt. Die EU-Verordnung selbst enthält keine konkreten Kriterien für den Erwerb des EU-Umweltkennzeichens. Diese müssten bei der zuständigen nationalen Stelle erfragt werden, um ausreichende Sicherheit für die produktbezogene Prüfung zu erhalten. Um hier ausreichende Rechtsklarheit zu gewährleisten, sollte eine Liste mit den Kriterien ebenfalls unmittelbar im nationalen Gesetz, ggf. in einem Anhang, aufgenommen werden.\r\n3.\r\nÜberschießende Umsetzung bei § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG n. F.\r\nDie Inhalte der Richtlinie (EU) 2024/825 gelten nur im Verhältnis gegenüber Verbrauchern (B2C). Daher geht der vorliegende Vorschlag in § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG n. F. darüber hinaus, da er auf Grund der Systematik und des Anwendungsbereichs des UWG ebenfalls das Verhältnis zwischen Unternehmen und weiteren Marktteilnehmern (B2B) erfassen würde. Vor diesem Hintergrund findet daher leider gerade keine inhaltliche Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht statt.\r\nIn § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG n. F. wurde dies durch die Aufnahme des beschränkenden Zusatzes „gegenüber Verbrauchern“ bereits berücksichtigt, was wir begrüßen. Konsequenterweise muss dies aber auch für § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG n. F. umgesetzt werden.\r\nEine uneinheitliche Umsetzung ist an dieser Stelle kontraproduktiv und nicht nachvollziehbar, da hier die gleiche Zielrichtung vorliegt. Die zu Grunde liegende EmpCo‑Richtlinie stellt eindeutig nur auf das Verhältnis zu Verbrauchern ab. Die im Regierungsentwurf vorgesehene\r\n4\r\nüberschießende Umsetzung steht im eindeutigen Widerspruch zum Koalitionsvertrag von 2025, in dem die Bundesregierung das klare Ziel formuliert, bei der Umsetzung von EU-Recht auf jede Form einer sogenannten „bürokratischen Übererfüllung“ zu verzichten, um zusätzliche regulatorische Lasten für Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden: „Bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht schließen wir bürokratische Übererfüllung aus.“\r\nAuch die Kommission selbst sieht in einer über eine Eins-zu-eins-Umsetzung einer Richtlinie hinausgehenden Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten eine Gefahr für eine Zersplitterung und Fragmentierung des Binnenmarkts und fordert in ihrer Single Market Strategy ausdrücklich die Mitgliedstaaten auf, sich grundsätzlich auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinien zu beschränken (siehe Single Market Strategy, Chapt. 1, 2, S. 6)\r\nWir schlagen daher für § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG n. F. die folgenden, im Fettdruck hervorgehobenen Ergänzungen vor:\r\n„die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen; oder gegenüber Verbrauchern ökologische und soziale Merkmale, Zirkularitätsaspekte wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit“\r\n4.\r\nNeue Nummer 33 in der Schwarzen Liste („Beeinflussung und Behinderung auf Online-Schnittstellen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Fernabsatz“)\r\nDie Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und damit auch das UWG sind bereits in der derzeitigen Form gut geeignet, um alle Formen irreführender Werbung zu bekämpfen. Das betrifft auch die Verwendung von sog. Dark Patterns. Jedenfalls halten wir aber die vorliegende Bezugnahme auf sog. Dark Patterns beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Fernabsatz für einen sehr speziellen Fall, der aus unserer Sicht in dieser Form nicht oder jedenfalls nicht speziell hinsichtlich der genannten Verträge geregelt werden müsste.\r\nDer vorliegende Regierungsentwurf sieht daher richtigerweise eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie vor, da danach nur eine von drei zur Auswahl gestellten Regulierungsoptionen umgesetzt wird. Dies ist, unserer obenstehenden Argumentation folgend, angemessen, da eine überschießende Umsetzung an allen Stellen vermieden werden muss und eine durch die Richtlinie nicht vorgegebene Umsetzung aller Optionen für die bereits hinreichend geschützten Verbraucher keine Vorteile bieten würde.\r\nAußerdem möchten wir darauf hinweisen, dass beim Thema Dark Patterns derzeit viele Regulierungsforderungen geäußert werden (u.a. im Rahmen des Digital Fairness Act), die aus Sicht der Wirtschaft nicht nachvollziehbar sind. Wie bereits einleitend erläutert: Bestehende EU-Vorschriften reichen aus, um manipulative digitale Gestaltungsmuster zu unterbinden. Ein aktuelles Urteil des OLG Bamberg (5. Februar 2025, 3 U Kla 11/24 e) zeigt, dass Plattformen, die Nutzer zu unerwünschten Entscheidungen drängen, bereits gegen geltendes Recht verstoßen können (§ 4a UWG, Art. 25 DSA). Dies verdeutlicht: Neue Gesetze sind überflüssig und führen zu unnötiger Regulierung. Entscheidend sind die konsequente Durchsetzung und\r\n5\r\nAnwendung der bestehenden Regeln, um Rechtssicherheit und einheitliche Praxis zu gewährleisten.\r\n5.\r\nErfüllungsaufwand\r\nDie zeichnenden Verbände möchten hier übergreifend anmerken, dass die Einschätzungen der Bundesregierung zum Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft im Regierungsentwurf zwar nachgebessert wurden, aber insgesamt weiterhin nicht nachvollziehbar und unrealistisch niedrig sind.\r\nDer Regierungsentwurf geht davon aus, dass Unternehmen ihre Produkte in der Regel sehr gut kennen und daher der Aufwand für die Identifizierung potenziell unzulässiger Angaben überschaubar bleibt. Bereits die der Berechnung des Erfüllungsaufwands zu Grunde gelegte Fallzahl für die gesamte Wirtschaft ist kritisch zu hinterfragen. Allein in einem Ladengeschäft des Lebensmitteleinzelhandels werden bis zu 40.000 unterschiedliche Produkte angeboten, darunter zahlreiche Eigenmarken. Angesichts dessen wurde die den Modellrechnungen zu Grunde liegende Zahl von jedenfalls unter 100.000 Fällen für die gesamte Wirtschaft unrealistisch niedrig angesetzt. Der veranschlagte Zeitaufwand von etwa drei Stunden erscheint den unterzeichnenden Verbänden zu niedrig.\r\nAußerdem ist der unterstellte Stundensatz von 62,40 € für „ein hohes Qualifikationsniveau“ für die Bearbeitung durch Mitarbeitende praxisfern.\r\nZudem wird der Erfüllungsaufwand für die Zertifizierungssysteme für Nachhaltigkeitssiegel im Regierungsentwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Dies ist bedauerlich, weil etablierte Branchen-Nachhaltigkeitssiegel eine zentrale Rolle bei der bei der praktischen und bezahlbaren Umsetzung der neuen Regulierung spielen. Branchensiegel ermöglichen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen kosteneffizienten Zugang zu glaubwürdigen Nachhaltigkeitsnachweisen, ohne den Aufbau eigener Prüfstrukturen. So können KMU ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten sichtbar machen und fair am Wettbewerb teilnehmen.\r\n6.\r\nAbverkaufsmöglichkeiten\r\nDie neuen lauterkeitsrechtlichen Vorgaben stellen die Unternehmen bei der Umsetzung vor erhebliche Herausforderungen. Auf Grund der neuen Regelungen für die Werbung mit Umweltaussagen und die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln müssen Verpackungen von Konsumgütern neugestaltet und an die neuen Rechtsvorschriften angepasst werden. Dies ist rechtssicher erst möglich, wenn der verbindliche neue Gesetzestext im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die zeichnenden Verbände begrüßen zwar die Ausführungen in der Begründung zum Regierungsentwurf auf S. 44. Dennoch brauchen Unternehmen an dieser Stelle mehr Rechtssicherheit, so dass wir weiterhin auf Folgendes hinweisen möchten:\r\nVorlaufzeiten von Verpackungen hängen stark vom jeweiligen Artikel, Ursprungs-/ Produktionsland und der Ernte-/Produktionshäufigkeit ab. So gibt es Verpackungen, die 6 bis 12 Monate vor dem Verkaufsstart bereits zwischen Hersteller und Handel final abgestimmt werden und teilweise bis zu einigen Jahren im Lager verbleiben bis sie mit Waren befüllt in den Verkauf kommen. Darüber hinaus können diese Waren und Produkte weitere unterschiedlich große Zeiträume in den Verkaufsstellen verbringen. Sollten Artikel sich weniger gut verkaufen, kann sich der Abverkauf auch deutlich über 15 Monate erstrecken. Darüber hinaus werden Verpackungsmaterialien in der Regel in hohen Auflagen (teilweise\r\n6\r\nsogar Mindestauflagen) vorproduziert. Dadurch kann die Lieferfähigkeit auch in angespannten Märkten (geringe Verfügbarkeit von Verpackungen) und existierenden Vorlaufzeiten von notwendigen Druckereien sichergestellt werden. Abgesehen davon können Unternehmen durch höhere Auflagen auch positive Skaleneffekte erzielen. Des Weiteren wird für die Sicherstellung einer kontinuierlichen Anlieferung auch fertig produzierte und verpackte Ware im Lager bevorratet. Auch Produkte mit langen Mindesthaltbarkeitsdaten, wie z. B. Konservendosen oder Tee, werden oft in großen Mengen auf Vorrat gekauft. Der Abverkauf kann sich je nach Abverkaufsstärke und Länge des Mindesthaltbarkeitsdatums über mehrere Monate oder sogar Jahre erstrecken. Auch Non-Food-Produkte – wie zum Beispiel Bücher, Spiele oder Druckschriften – können problemlos Jahre im Markt verbleiben. Eine Übergangsregelung, die den Abverkauf solcher Produkte ermöglicht, ist daher nicht nur ökonomisch, sondern auch kulturell geboten.\r\nDaher geht Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2024/825 zwar in die richtige Richtung, weil danach die neuen Regeln bereits bis zum 27.03.2026 veröffentlicht, aber erst ab dem 27.09.2026 von den Mitgliedstaaten angewandt werden müssen. Der damit den Unternehmen gewährte Zeitraum von sechs Monaten zur rechtssicheren Anpassung an die neuen Vorgaben reicht aber im Hinblick auf die unternehmerischen Realitäten nicht aus. Es besteht die Gefahr, dass Verpackungen und bereits verpackte Produkte in großem Umfang vernichtet werden müssen, weil diese bereits vor dem 27.03.2026 vorproduziert wurden, ab dem 27.09.2026 aber nicht mehr angeboten werden dürfen. In der Folge müssten sowohl qualitativ einwandfreie Produkte als auch das dazugehörige Verpackungsmaterial vernichtet werden. Beispielhaft sei hier die drohende Vernichtung von Teepackungen eines mittelständischen Unternehmens genannt, die bereits nach den derzeit geltenden Regeln produziert sind und ein Mindesthaltbarkeitsdatum von vier Jahren ausweisen. Hier würde die Vernichtung von sicherer Ware drohen, etwas, was aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten nicht wünschenswert sein kann.\r\nPraxisgerecht wären unbefristete Abverkaufsmöglichkeiten. Um den Bedürfnissen der Unternehmen zu genügen, nachhaltiges Wirtschaften nicht zu konterkarieren und unnötige Umweltbelastungen zu vermeiden, sind daher bei einer Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt bis zum 27.03.2026 folgende Spielräume für die Unternehmen erforderlich, soweit dies mit den EU-Vorgaben der Richtlinie 2024/825 in Einklang zu bringen ist:\r\n•\r\nDas erstmalige Inverkehrbringen von vorproduzierten Verpackungsmaterialien (z. B. bedruckter Milchkarton) und Produkten (z. B. Werbebroschüren oder Bücher), die den neuen Anforderungen nicht entsprechen, muss innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelungen am 26.09.2026, also bis zum 26.09.2027, zulässig sein.\r\n•\r\nEin Abverkauf der bis zum 26.09.2027 in Verkehr gebrachten Waren sollte auch danach unbefristet zulässig sein.\r\n•\r\nZur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten wäre es in diesem Zusammenhang wünschenswert, das erstmalige Inverkehrbringen als „die Einfuhr oder die erstmalige Bereitstellung zum Verkauf innerhalb des EWR“ zu definieren.\r\n7\r\nIII.\r\nZusammenfassung:\r\n-\r\nEins-zu-eins-Umsetzung der EmpCo-Richtlinie: Jede darüberhinausgehende Verschärfung wird abgelehnt, um unnötige Bürokratie und zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft zu vermeiden.\r\n-\r\nUnklare Begriffsdefinitionen: Besonders bei „Nachhaltigkeitssiegeln“ und „allgemeinen Umweltaussagen“ bestehen Rechtsunsicherheiten. Eine Klarstellung ist nötig, z. B. dass reine grafische Umweltaussagen nicht automatisch ein Nachhaltigkeitssiegel darstellen.\r\n-\r\nMarkenrecht: Das Verhältnis zu Gewährleistungsmarken und die Zertifizierungspflicht sind noch ungeklärt. Bestehende Marken könnten ohne Klarstellung künftig nicht mehr eintragungsfähig sein. Eine Klarstellung durch die EU-Kommission sollte gewährleistet werden.\r\n-\r\nÜberschießende Regelungen: Die geplante Ausweitung auf den B2B-Bereich geht über die Richtlinie hinaus, widerspricht dem Koalitionsvertrag und gefährdet eine einheitliche Umsetzung.\r\n-\r\nDark Patterns / Finanzdienstleistungen: Bestehende EU-Vorschriften (z. B. UWG, DSA) reichen aus, um manipulative Online-Designs zu unterbinden; zusätzliche Regelungen wären unnötig und würden zu Überregulierung führen.\r\n-\r\nErfüllungsaufwand: Die Regierungsschätzungen sind unrealistisch niedrig; der tatsächliche Aufwand für Unternehmen, insbesondere für KMU, ist deutlich höher, da viele Produkte geprüft und Nachhaltigkeitssiegel zertifiziert werden müssen und sogar jährliche Re-Zertifizierungen zwingend sind.\r\n-\r\nAbverkaufsmöglichkeiten: Anpassungsvorgaben für Verpackungen und Produkte führen zu hohen Kosten, bürokratischem Aufwand und möglicher Vernichtung einwandfreier Ware. Um Rechtssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wirtschaften zu gewährleisten, sind realistische Übergangsfristen von mindestens 12 Monaten sowie unbefristete Abverkaufsmöglichkeiten notwendig.\r\nAnsprechpartner:\r\nBundesverband der Deutschen Industrie e.V. www.bdi.eu Lobbyregister-Nr.: R000534\r\nBundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) www.spirituosen-verband.de Lobbyregister-Nr.: R000398\r\nBundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. www.bdzv.de Lobbyregister-Nr.: R002036\r\nBundesverband Druck und Medien e.V. www.bvdm-online.de Lobbyregister-Nr.: R004690\r\n8\r\nBundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) www.bevh.org Lobbyregister-Nr.: R000747\r\nBundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e. V. www.bga.de Lobbyregister-Nr.: R001756\r\nDDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. www.ddv.de Lobbyregister-Nr.: R000076\r\nDeutscher Brauer-Bund e.V. www.brauer-bund.de Lobbyregister-Nr.: R000424\r\nDIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer www.dihk.de\r\nHandelsverband Deutschland - HDE - e. V. www.einzelhandel.de Lobbyregister-Nr.: R000479\r\nMarkenverband e.V. www.markenverband.de Lobbyregister-Nr.: R000805\r\nMVFP Medienverband der freien Presse e.V. www.mvfp.de Lobbyregister-Nr.: R003990\r\nVAUNET Verband Privater Medien e. V. www.vau.net Lobbyregister-Nr.: R001119\r\nZentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. www.zaw.de Lobbyregister-Nr.: R000872"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021554","regulatoryProjectTitle":"Austausch zu den Präventionsaktivitäten der Brauwirtschaft und zur geplanten Änderung des Jugendschutzgesetzes ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f8/d8/662847/Stellungnahme-Gutachten-SG2512190018.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"VERANTWORTUNG\r\nFÜR PRÄVENTION\r\nFakten zum Alkoholkonsum in Deutschland\r\nDie deutschen Brauereien bekennen sich zu einem verantwortungsvollen und situationsgerechten Konsum. Mit den\r\nvier PRÄVENTIONSKAMPAGNEN unter dem Dach von BIER BEWUSST GENIESSEN unterstützt die Braubranche den\r\nKampf gegen Alkoholmissbrauch. Ein verbindlicher BRAUER-KODEX bildet den Rahmen für verantwortungsvolles\r\nunternehmerisches Handeln. Die vielfältigen Präventionsansätze in Deutschland wirken, das belegen die amtlichen\r\nStatistiken zum Alkoholkonsum. Die Präventionskampagnen der Brauwirtschaft DON’T DRINK AND DRIVE,\r\nSCHWANGER. NATÜRLICH OHNE ALKOHOL! und BIER? SORRY. ERST AB 16 kommunizieren klar und zielgerichtet,\r\ndass in bestimmten Lebenslagen und -situationen auf Alkohol verzichtet werden muss. Mit DRINK RESPONSIBLY\r\nwenden sich die deutschen Brauer direkt an jüngere Menschen und klären über verantwortungsbewussten\r\nAlkoholkonsum auf. Weitere Informationen unter www.bierbewusstgeniessen.de\r\nIn Deutschland ist der KONSUM von Bier, Wein, Sekt und Spirituosen schon seit vielen Jahren stark rückläufig. Vergleicht\r\nman die Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs verschiedener Getränkearten in Deutschland zwischen den Jahren 2000 und\r\n2023, fällt besonders der um 30 Prozent zurückgegangene Bierkonsum auf. Nur bei Fruchtsäften ist ein stärkerer Rückgang\r\nzu beobachten. Im Gegensatz dazu nahm der Konsum von Mineralwasser und Erfrischungsgetränken spürbar zu. Veränderte\r\nErnährungs- und Lebensgewohnheiten tragen ihren Teil zu dieser Entwicklung bei.\r\nVerbrauch von reinem Alkohol in Deutschland\r\nin Litern pro Kopf\r\nRelative Veränderung des Pro-Kopf-Getränkeverbrauchs\r\n2000–2023, in Prozent\r\n1 2\r\n12\r\n6\r\n9\r\n-40 -30 -20 -10 10 20\r\n3\r\n2000\r\n10,6\r\n2023\r\nBier\r\nWein\r\nSekt\r\nSpirituosen\r\nWässer\r\nErfrischungsgetränke\r\nFruchtsäfte\r\nBohnenkaffee\r\nKräuter-/Früchtetee\r\nSchwarzer Tee\r\nMilch\r\nGesamt\r\n-29,9\r\n0,0\r\n-22,0\r\n-12,1\r\n+16,0\r\n+18,2\r\n-36,0\r\n+3,2\r\n-9,0\r\n+3,7\r\n-13,8\r\n-3,8\r\n8,0\r\n-25 %\r\nBierkonsum in Deutschland\r\nin Litern pro Kopf\r\n3\r\nDer jährliche Pro-Kopf-Verbrauch von BIER (mit und ohne Alkohol) ist seit dem Jahr 2000 von\r\n125 Litern um 37 Liter auf jetzt 88 Liter zurückgegangen. Seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990\r\nist er sogar um 55 Liter gefallen. Dies weist darauf hin, dass neben dem Konsum auch der\r\nMissbrauch rückläufig ist und Bier zunehmend als Genussgetränk wahrgenommen wird.\r\n125,6\r\n88\r\n50\r\n100\r\n150\r\n2000 2024\r\n-30 %\r\nSignifikant gestiegen ist hingegen der Konsum von ALKOHOLFREIEM BIER. Bald wird jedes zehnte\r\nBier dieser Kategorie angehören. Nirgendwo ist die Vielfalt alkoholfreier Biere so schnell gewachsen\r\nwie in Deutschland. Der oftmals isotonische Durstlöscher erfreut sich auch bei Sportlerinnen und\r\nSportlern wachsender Beliebtheit.\r\nDie Produktionsmenge von alkoholfreiem Bier und alkoholfreien Biermischgetränken hat sich in den\r\nvergangenen 20 Jahren von 330 Millionen Litern in 2004 auf rund 700 Millionen Liter im Jahr 2024\r\nmehr als verdoppelt. Der Trend zu alkoholfreien Bieren ist ungebrochen: Die Getränkekategorie\r\nmacht im Handel bereits neun Prozent aller Biere aus.\r\nDavon Bierkonsum alkoholfrei\r\nin Litern pro Kopf\r\n4\r\n4\r\n4,9\r\n8,3\r\n8\r\n12\r\n2000 2024\r\n+69 %\r\nBierkonsum in Deutschland\r\nIm Fokus: Jugendschutz\r\nEltern, Geschwister und Bekannte, Verkäufer und Gastwirte haben eine besondere Verantwortung. Denn\r\nAlkohol hat in den Händen von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nichts verloren. Die deutschen\r\nBrauereien sprechen sich für eine konsequente Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes aus und appellieren\r\nan die Verantwortung aller Beteiligten. Minderjährige unter 16 Jahren dürfen keinen Alkohol erhalten –\r\ndafür wirbt auch die Kampagne des Deutschen Brauer-Bundes www.bier-erst-ab-16.de\r\nDer Anteil Jugendlicher, die NOCH NIE\r\nALKOHOL getrunken haben, steigt in\r\nDeutschland seit Jahren deutlich an.\r\nDie Zahlen belegen, dass es insgesamt\r\nweniger regelmäßige Konsumenten\r\ngibt und Kinder und Jugendliche ihr\r\nVerhalten stärker als bisher reflektieren.\r\nDer Anteil der Jugendlichen, die\r\nregelmäßig – mindestens einmal\r\nwöchentlich – Alkohol trinken, sinkt\r\nim mehrjährigen Vergleich deutlich\r\nund kontinuierlich. 2023 betrug der\r\nAnteil nur noch 9,7 Prozent. Das ist\r\nvorrangig als Erfolg der vielfältigen\r\nPräventionsbemühungen zu werten.\r\nAnteil der 12- bis 17-Jährigen, die noch nie Alkohol getrunken haben\r\n2004 2023\r\n20,1 %\r\n37,0 %\r\n5\r\n6\r\n21,2 %\r\n9,7 %\r\n10 %\r\n20 %\r\n40 %\r\n30 %\r\n2004\r\n10 %\r\n20 %\r\n40 %\r\n30 %\r\n2023\r\n-54 %\r\nAnteil der 12- bis 17-Jährigen, die mindestens einmal wöchentlich\r\nAlkohol trinken\r\nDie Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), jetzt BIÖG, erhebt seit Jahrzehnten die Daten zum\r\nAlkoholkonsum von Jugendlichen und jungen Menschen bis 25 Jahre. Die Untersuchungen bilden die zentrale\r\nDatengrundlage für öffentliche Diskussionen und politische Entscheidungen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass\r\n„regelmäßiger Konsum“ diesen Erhebungen zufolge bedeutet, dass die Befragten in den letzten zwölf Monaten\r\nvor der Befragung mindestens einmal in der Woche ein alkoholisches Getränk konsumiert haben. Zwischen den\r\nGetränkekategorien mit jeweils stark unterschiedlichem Alkoholgehalt wird dabei nicht unterschieden. Der\r\nAlkoholgehalt von Bier und erst recht von Biermischgetränken ist jedoch deutlich niedriger als bei anderen\r\nalkoholhaltigen Getränken.\r\n+84 %\r\nAnteil der 18- bis 24-Jährigen (Gen Z), die keinen Alkohol trinken, in Prozent\r\nPortugal Schweiz Belgien Polen Österreich Bulgarien Frankreich Großbritannien Deutschland\r\n8\r\n30 % 30 %\r\n32 % 33 %\r\n37 % 37 % 39 %\r\n42 %\r\n49 %\r\nQuellen\r\n1 ifo Institut; Bundesverband der Spirituosen-Industrie und -Importeure (BSI) u. a. Verbände der Alkoholwirtschaft 2024, DBB-Berechnungen 2 Verbände der Getränke-Industrie,\r\nDESTATIS, BLE, DBB-Berechnungen 3 Statistisches Bundesamt, Deutscher Brauer-Bund 4 Deutscher Brauer-Bund 5 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):\r\nDrogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2023 6 BZgA: Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2023 7 BZgA: Die Drogenaffinität\r\nJugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2023 8 BZgA: Drogenaffinität\r\nJugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2023 9 youGov Global Profiles April 2022\r\nStand: Mai 2025\r\nIm Fokus: Jugendschutz\r\nUnter allen untersuchten\r\neuropäischen Märkten sagen junge\r\nMenschen aus der DEUTSCHEN\r\nGEN Z AM HÄUFIGSTEN, DASS\r\nSIE KEINEN ALKOHOL TRINKEN\r\n(49 Prozent).\r\n49 %\r\nErster Alkoholkonsum 12- bis 25-Jähriger\r\nin Deutschland, Alter in Jahren\r\nErster Rausch 12- bis 25-Jähriger in\r\nDeutschland, Alter in Jahren\r\n7\r\n8\r\nKontinuierlich steigt das Alter an, in\r\ndem Jugendliche zum ERSTEN MAL\r\nin ihrem Leben Alkohol konsumieren.\r\nAuf diesem Trend ruhen sich die\r\ndeutschen Brauer nicht aus und setzen\r\nsich weiterhin für eine konsequente\r\nDurchsetzung und Kontrolle des\r\nJugendschutzgesetzes ein.\r\nDer Alkoholkonsum von jungen\r\nMenschen ist langfristig deutlich\r\nrückläufig. Dies belegen die Zahlen\r\ndes Bundesinstituts für Öffentliche\r\nGesundheit (BIÖG, früher BZgA).\r\nAuch beim ERSTEN RAUSCH zeigt\r\nsich die erfreuliche Tendenz, dass\r\ndas Alter der Betroffenen steigt.\r\nDies bedeutet: Jugendliche sind\r\nzunehmend in der Lage, die Risiken\r\ndes missbräuchlichen Alkoholkonsums\r\nbesser einzuschätzen und gehen\r\nimmer verantwortungsbewusster mit\r\nalkoholischen Getränken um.\r\n2018\r\n2018\r\n2023\r\n2023\r\n15,0\r\n16,3\r\n15,1\r\n16,2\r\n15,2\r\n15,0\r\n15,2\r\n15,0\r\n14,6\r\n14,6\r\n14,5\r\n14,3\r\n14,2\r\n2016\r\n2016\r\n2021\r\n2021\r\n14,9\r\n16,2\r\n14,9\r\n16,1\r\n2014\r\n2014\r\n14,8\r\n16,2\r\n2012\r\n2012\r\n14,7\r\n16,0\r\n2011\r\n2011\r\n14,5\r\n15,9\r\n2008\r\n2008\r\n14,4\r\n15,7\r\n2005\r\n2005\r\n14,2\r\n15,7\r\n2004\r\n2004\r\n14,1\r\n15,5\r\n14 Jahre\r\n14 Jahre\r\n15\r\n15\r\n16\r\n16\r\n17\r\n17\r\n2010\r\n2010\r\n14.6\r\n15,9\r\n2015 14,9\r\n2015\r\n14,9\r\n16,1\r\n14,9\r\n14,8\r\n15,0\r\nmännlich\r\nmännlich\r\nweiblich\r\nweiblich\r\ninsgesamt\r\ninsgesamt\r\n14,9\r\n14,7\r\n14,5\r\n14,4\r\n14,3\r\n14\r\n14\r\n14,5\r\n14,9\r\n14,8\r\n14,9\r\n12 Monate später\r\n8 Monate später\r\n16,5\r\n16,4\r\n16,5\r\n16,3\r\n16,4\r\n16,1\r\n16\r\n15,6\r\n16,1\r\n16,1\r\n16,1\r\n16,1\r\n16,0\r\n16,1\r\n15,9\r\n15,8\r\n15,8\r\n15,6\r\n15,6\r\n15,5\r\n16,1\r\n15,9\r\n15,9\r\n15,9"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)","shortTitle":"BMBFSFJ","url":"https://www.bmfsfj.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-09"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021555","regulatoryProjectTitle":"Anwendung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel; Bedarf an Übergangsfristen und Abverkaufsmöglichkeiten","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/a4/7e/662849/Stellungnahme-Gutachten-SG2512190049.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"1\r\n13. November 2025\r\nAnwendung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel – Bedarf an\r\nÜbergangsfristen und Abverkaufsmöglichkeiten\r\nSehr geehrter ,\r\nim Hinblick auf die bevorstehende Anwendung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den\r\nökologischen Wandel (EmpCo-Richtlinie) möchten wir auf zentrale praktische Herausforderungen für\r\ndie Wirtschaft aufmerksam machen.\r\nNach aktuellem Stand soll die Richtlinie bzw. deren Umsetzung in das deutsche UWG ab September\r\n2026 für alle Produkte mit Umweltbezug gelten – unabhängig davon, wann diese in Verkehr gebracht\r\nwurden. Da keine Übergangs- oder Bestandsschutzregelung vorgesehen ist, wären auch Produkte\r\nbetroffen, die sich bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens auf Lager bzw. im Handel befinden. Dies\r\nwürde bedeuten, dass Unternehmen Produkte nicht mehr planmäßig verwenden könnten bzw. vom\r\nMarkt nehmen oder nachträglich etikettieren müssten. Das Entfernen von Produkten würde zu einer\r\nVernichtung von Verpackungen und Lebensmitteln führen – mit erheblichen Umweltwirkungen und\r\nLebensmittelverschwendung, insbesondere bei Produkten mit längerer Haltbarkeit. Das nachträgliche\r\nAnbringen von Stickern ist sehr kosten- und arbeitsintensiv, insbesondere für kleine und mittlere\r\nUnternehmen, und führt zu zusätzlichen Umweltbelastungen. Ein solches Vorgehen wäre\r\nunverhältnismäßig und nicht im Einklang mit den Zielen der EU-Abfallgesetzgebung.\r\nBereits im Rahmen des laufenden nationalen Umsetzungs- und Gesetzgebungsprozesses haben wir in\r\nunseren Stellungnahmen auf die mit den neuen lauterkeitsrechtlichen Vorgaben verbundenen\r\nerheblichen Umsetzungsherausforderungen hingewiesen. In der Praxis bestehen lange Vorlaufzeiten\r\n2\r\nfür die Gestaltung und Produktion von Verpackungen – häufig 6 bis 12 Monate vor Verkaufsstart, teils\r\nlänger. Verpackungen werden in hohen Auflagen produziert, um Lieferfähigkeit und Skaleneffekte\r\nsicherzustellen. Produkte mit langen Mindesthaltbarkeitsdaten (z. B. Konserven, Tee) oder langlebige\r\nNon-Food-Produkte (z. B. Bücher, Spiele) können mehrere Jahre im Markt verbleiben. Ein Beispiel: Ein\r\nmittelständisches Unternehmen, das Teepackungen mit einer Mindesthaltbarkeit von vier Jahren\r\nproduziert, müsste bei Fehlen einer Übergangsregelung ab Herbst 2026 einwandfreie Ware\r\nvernichten – ein Ergebnis, das den Nachhaltigkeitszielen der EU diametral entgegensteht.\r\nDaher haben wir bereits in unseren Stellungnahmen vorgeschlagen, mit Rücksicht auf die praktischen\r\nVerhältnisse und zur Vermeidung unnötiger Vernichtung von Waren und Verpackungen das\r\nerstmalige Inverkehrbringen von vorproduzierten Verpackungsmaterialien und Produkten, die den\r\nneuen Anforderungen nicht entsprechen, innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Inkrafttreten der\r\nNeuregelungen zu gestatten und einen Abverkauf bereits in Verkehr gebrachter Waren unbefristet\r\nzuzulassen. Diese Forderung möchten wir auch im europäischen Kontext der EmpCo-Richtlinie\r\nbekräftigen: Sinnvoll wäre die Einführung einer Übergangsregelung, um den Abverkauf vorhandener\r\nBestände zu ermöglichen und klarzustellen, dass die neuen Vorschriften nicht für Produkte gelten, die\r\nvor September 2026 in Verkehr gebracht oder etikettiert wurden. Weiterhin sollte innerhalb einer\r\nFrist von 12 Monaten nach Inkrafttreten ein Inverkehrbringen bereits vorproduzierten\r\nVerpackungsmaterials möglich sein. Wir plädieren daher für die Aufnahme entsprechender\r\nKlarstellungen im derzeit in Vorbereitung befindlichen FAQ-Dokument der Europäischen Kommission,\r\num sicherzustellen, dass Mitgliedstaaten die Notwendigkeit einer Übergangsregelung im Rahmen\r\nihrer Umsetzung berücksichtigen.\r\nWir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitten Sie, diese Punkte in den weiteren Beratungen\r\nim CPC-Netzwerk und gegenüber der Europäischen Kommission zu unterstützen. Für Rückfragen\r\nstehen Ihnen die u.s. Ansprechpartner der Verbände jederzeit zur Verfügung.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAnsprechpartner:\r\nBundesverband der Deutschen Industrie e.V.\r\nwww.bdi.eu\r\nLobbyregister-Nr.: R000534\r\nBundesverband der Deutschen\r\nSüßwarenindustrie e.V.\r\nwww.bdsi.de\r\nLobbyregister-Nr. R000793\r\nBundesverband der Deutschen Spirituosen-\r\nIndustrie und -Importeure e. V. (BSI)\r\nwww.spirituosen-verband.de\r\nLobbyregister-Nr.: R000398\r\nBundesverband Digitalpublisher und\r\nZeitungsverleger e.V.\r\nwww.bdzv.de\r\nLobbyregister-Nr.: R002036\r\n3\r\nBundesverband Druck und Medien e.V.\r\nwww.bvdm-online.de\r\nLobbyregister-Nr.: R004690\r\nBundesverband E-Commerce und Versandhandel\r\nDeutschland e.V. (bevh)\r\nwww.bevh.org\r\nLobbyregister-Nr.: R000747\r\nBundesverband Großhandel, Außenhandel,\r\nDienstleistungen (BGA) e. V.\r\nwww.bga.de\r\nLobbyregister-Nr.: R001756\r\nBundesvereinigung der Deutschen\r\nErnährungsindustrie e. V.\r\nwww.ernaehrungsindustrie.de\r\nLobbyregister-Nr.: R000283\r\nDDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.\r\nwww.ddv.de\r\nLobbyregister-Nr.: R000076\r\nDeutscher Brauer-Bund e.V.\r\nwww.brauer-bund.de\r\nLobbyregister-Nr.: R000424\r\nDIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer\r\nwww.dihk.de\r\nHandelsverband Deutschland - HDE - e. V.\r\nwww.einzelhandel.de\r\nLobbyregister-Nr.: R000479\r\nLebensmittelverband Deutschland e. V.\r\nwww.lebensmittelverband.de\r\nLobbyregister-Nr.: R002050\r\nMarkenverband e.V.\r\nwww.markenverband.de\r\nLobbyregister-Nr.: R000805\r\nMVFP Medienverband der freien Presse e.V.\r\nwww.mvfp.de\r\nLobbyregister-Nr.: R003990\r\nZentralverband der deutschen Werbewirtschaft\r\nZAW e.V.\r\nwww.zaw.de\r\nLobbyregister-Nr.: R000872"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)","shortTitle":"BMJV","url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-13"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021558","regulatoryProjectTitle":"Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes  gegen den unlauteren Wettbewerb","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/06/fb/662851/Stellungnahme-Gutachten-SG2512190050.pdf","pdfPageCount":4,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Seite 1 von 4\r\nBerlin, 24.11.2025\r\nRegierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BT-Drs. Nr. 21/18559)\r\n,\r\nmit dem o. g. Gesetzentwurf sollen die Vorgaben der europäischen Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (EU 2024/825, EmpCo-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt werden. Die neuen lauterkeitsrechtlichen Vorgaben sind überwiegend überflüssig, sorgen für neuen administrativen und Kostenaufwand bei den Unternehmen und stellen diese daher vor erhebliche Herausforderungen.\r\nDie zeichnenden Verbände haben bereits umfangreich zum Gesetzesentwurf Stellung genommen. Gern möchten wir Sie im Nachgang zu der Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherpolitik noch einmal auf das für die Unternehmen sehr wichtige Thema der fehlenden Übergangsregelung und Abverkaufsfristen aufmerksam machen.\r\nSeite 2 von 4\r\nAuf Grund der neuen Regelungen für die Werbung mit Umweltaussagen und die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln müssen Verpackungen von Konsumgütern neugestaltet und an die neuen Rechtsvorschriften angepasst werden. Die Produktgestaltung muss ab Inkrafttreten der geplanten Änderungen des UWG am 27.09.2026 rechtskonform sein. Eine rechtssichere Gestaltung ist aber erst möglich, wenn der verbindliche neue Gesetzestext im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Aber auch wenn die Unternehmen den im Bundestag voraussichtlich Ende 2025 beschlossenen Gesetzestext zur Grundlage ihres unternehmerischen Handels machen, werden sich bei Inkrafttreten der neuen Regeln unzählige nicht rechtkonforme Verpackungen und Produkte auf Lager und im Verkauf befinden. Dies ergibt sich aus den folgenden praktischen Verhältnissen:\r\n•\r\nUnterschätzt werden zunächst die Beschaffungsverläufe: Verpackungen werden teilweise 12 bis 18 Monate im Voraus zwischen Handel und Hersteller abgestimmt, bestellt und produziert. Die für den Verkauf Ende 2026 bestimmte Waren und Verpackungen wurden häufig bereits verbindlich geordert und können nicht mehr kostenneutral storniert oder retourniert werden. Dies betrifft Verpackungen aller Produktkategorien einschließlich Lebensmitteln, aber auch Non-Food-Artikel wie Bekleidung, saisonale Einrichtungsgegenstände, Spielwaren, Elektronikartikel, Kosmetik und Garten- und Baumarktprodukte. Aber auch Lebensmittel wie z. B. Konserven sind bereits im Sommer produziert worden und werden mit den bereits im Frühling 2025 (!) produzierten Etiketten im Winter 2025/26 mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum von 3 Jahren in den Handel gebracht.\r\n•\r\nBei diesen aktuell bereits georderten und bei Verabschiedung des Gesetzes z. T. bereits auf Lager oder im Verkauf befindlichen Produkten und Verpackungen ist eine bestimmungsgemäße Verwendung und Abverkauf bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts häufig völlig unrealistisch. Bei der bereits georderten Bekleidung erfolgt der Abverkauf bis zum Ende der Wintersaison im Jahr 2027. Saisonale Einrichtungsartikel, Spielwaren, Elektronik- sowie Baumarkt und Gartenartikel haben Beschaffungs- und Lagerzeiten von bis zu zwei Jahren und können daher frühestens in der Wintersaison 2026/27, mitunter aber erst 2027/28 abverkauft werden.\r\n•\r\nEine rechtskonforme Gestaltung dieser bereits georderten oder auf Lager befindlichen Verpackungen und Produkte ist im Nachgang bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts teilweise nur mit hohem Aufwand und Kosten, teilweise faktisch überhaupt nicht möglich. Die Waren werden bereits beim Hersteller etikettiert und verpackt. Bei versiegelten, bedruckten der folierten Verpackungen ist eine Umetikettierung häufig ausgeschlossen, weil sonst die Verpackung beschädigt oder die Produktsicherheit gefährdet wird. Teilweise ist eine nachträgliche Umetikettierung aber auch rechtlich unzulässig, da die Originalverpackung Teil der Qualitäts- und Sicherheitsgarantie ist (z. B. bei Kosmetik und Lebensmitteln). Auch die Oberflächenbeschaffenheit eines Produkts kann einer Umetikettierung entgegenstehen. Dies ist häufig bei Non-Food-Produkten aus dem Baumarktbereich der Fall. Lebensmittelprodukte werden in Verkaufskartons verpackt, auf Paletten gestapelt und eingelagert. Eine Umetikettierung ist in diesen Fällen technisch nicht umsetzbar und wirtschaftlich nicht zu vertreten.\r\nEs droht daher ab Inkrafttreten des neuen Rechts eine Waren- und Verpackungsvernichtung in heute kaum zu prognostizierendem Ausmaß. Das Ziel der Richtlinie – die Stärkung nachhaltigen Verhaltens – würde damit geradezu konterkariert.\r\nDie wirtschaftliche Dimension wird anhand des folgenden Einzelbeispiels deutlich:\r\nIm Bereich Anstrichmittel kann ein Unternehmen aus dem Baumarktbereich tatsächlich Umetikettierungen vornehmen, was nicht bei allen Produkten der Fall ist. Trotzdem entstehen hier enorme wirtschaftliche Schäden. So rechnet ein Baumarktunternehmen mit Kosten in\r\nSeite 3 von 4\r\nHöhe von 0,5 Mio. Euro nur für die Umetikettierung in diesem Produktbereich der Anstrichmittel.\r\nDie Schadenssummen werden sich in der Addition der verschiedenen Produktbereiche bei den einzelnen Unternehmen in jedem Fall im Millionenbereich bewegen.\r\nArt. 4 Abs. 1 der Richtlinie geht daher nur theoretisch in die richtige Richtung, soweit danach die neuen Regeln bereits bis zum 27.03.2026 veröffentlicht, aber erst ab dem 27.09.2026 von den Mitgliedstaaten angewandt werden müssen. Der damit den Unternehmen gewährte Zeitraum von sechs Monaten zur rechtssicheren Anpassung an die neuen Vorgaben geht an den praktischen Verhältnissen in Handel und Industrie in der Praxis vollständig vorbei und reicht im Hinblick auf die unternehmerischen Realitäten nicht ansatzweise aus. Das Fehlen einer Übergangs- und Abverkaufsregelung in der Richtlinie ist von besonderer Praxisrelevanz und kann zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen bei den Unternehmen führen. Da die EmpCo-Richtlinie auf entsprechende Regelungen verzichtet hat, fehlen diese auch im Regierungsentwurf.\r\nRechtssichere Abhilfe kann nur auf EU-Ebene gewährleistet werden.\r\nWir bitten Sie daher, die Bundesregierung im Rahmen des laufenden parlamentarischen Verfahrens mit einem Entschließungsantrag des Bundestags aufzufordern, sich bei der EU-Kommission für eine Lösung stark zu machen, welche die unnötige Vernichtung von Waren und Verpackungen verhindert und damit den Unternehmen nachhaltiges Handeln ermöglicht. Im Rahmen einer Übergangsvorschrift sollten die EU-Institutionen die folgenden Handlungsspielräume schaffen:\r\n•\r\nDas erstmalige Inverkehrbringen von vorproduzierten Verpackungsmaterialien und Produkten, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen, muss innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelungen am 26.09.2026, also bis zum 26.09.2027, zulässig sein.\r\n•\r\nEin Abverkauf der bis zum 26.09.2027 in Verkehr gebrachten Waren sollte auch danach unbefristet zulässig sein.\r\n•\r\nZur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten wäre es in diesem Zusammenhang wünschenswert, das erstmalige Inverkehrbringen als „die Einfuhr oder die erstmalige Bereitstellung zum Verkauf innerhalb des EWR“ zu definieren.\r\nGern erläutern wir Ihnen die praktischen Probleme auch in einem persönlichen Gespräch.\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nBundesverband der Deutschen Industrie e.V. www.bdi.eu Lobbyregister-Nr.: R000534\r\nBundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. www.bdsi.de Lobbyregister-Nr. R000793\r\nBundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) www.spirituosen-verband.de Lobbyregister-Nr.: R000398\r\nBundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e. V. www.bga.de Lobbyregister-Nr.: R001756\r\nSeite 4 von 4\r\nBundesverband Druck und Medien e.V. www.bvdm-online.de Lobbyregister-Nr.: R004690\r\nDDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. www.ddv.de Lobbyregister-Nr.: R000076\r\nDeutscher Brauer-Bund e.V. www.brauer-bund.de Lobbyregister-Nr.: R000424\r\nDIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer www.dihk.de\r\nBundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. www.ernaehrungsindustrie.de Lobbyregister-Nr.: R000283\r\nHandelsverband Deutschland - HDE - e. V. www.einzelhandel.de Lobbyregister-Nr.: R000479\r\nIndustrieverband Garten e.V. www.ivg.org Lobbyregister-Nr.: R001198\r\nLebensmittelverband Deutschland e. V. www.lebensmittelverband.de Lobbyregister-Nr.: R002050\r\nMarkenverband e.V. www.markenverband.de Lobbyregister-Nr.: R000805\r\nZentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. www.zaw.de Lobbyregister-Nr.: R000872"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-11-24"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021559","regulatoryProjectTitle":"Ressortabstimmung zum Referentenentwurf des BMUKN  zur Anpassung des Verpackungsrechts","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/19/c2/662853/Stellungnahme-Gutachten-SG2512190052.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutscher Brauer-Bund e.V.\r\nNeustädtische Kirchstraße 7A, 10117 Berlin\r\nTel.: 030 209167-0\r\ninfo@brauer-bund.de\r\nwww.brauer-bund.de\r\nVorstand\r\nChristian Weber, Präsident\r\nMichael Hollmann, Vizepräsident\r\nMathias Keil, Vizepräsident\r\nGeschäftsleitung\r\nHolger Eichele, Hauptgeschäftsführer\r\nTransparenzhinweis\r\nEintrag gemäß Lobbyregister\r\nR000424\r\nEintrag gemäß EU-Transparenzregister\r\n50878746386-39\r\nRessortabstimmung zum Referentenentwurf des BMUKN für ein Gesetz\r\nzur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die\r\nVerordnung (EU) 2025/40 – Auswirkungen auf die Brau- und Getränkewirtschaft\r\nSehr geehrter Herr Staatssekretär,\r\nder Deutsche Brauer-Bund e.V. vertritt als Dachverband die Interessen der 1.500 überwiegend\r\nmittelständischen und handwerklichen Brauereien in Deutschland.\r\nWir wenden uns heute an Sie und Ihr Haus, weil wir durch das geplante Gesetz zur Anpassung\r\ndes Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 erhebliche\r\nNachteile für die deutsche Brauwirtschaft mit ihrem hohen Mehrweganteil von derzeit\r\nknapp 80 Prozent befürchten müssen.\r\nAm 17. November 2025 hatte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz\r\nund nukleare Sicherheit den Referentenentwurf dieses Gesetzes in die Verbändeanhörung gegeben,\r\nparallel läuft aktuell wenige Tage noch die Ressortabstimmung, an der auch Ihr Haus\r\nbeteiligt ist. Wir schreiben Ihnen mit der dringenden Bitte, die Perspektive der mittelständisch\r\ngeprägten Brau- und Getränkewirtschaft im Rahmen der laufenden Ressortabstimmung zu\r\nwürdigen.\r\nGeplante Sonderabgabe für Verpackungen\r\nArtikel 1 des Referentenentwurfs beinhaltet das Gesetz zur Durchführung der Verordnung\r\n(EU) 2025/40 betreffend Verpackungen, das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).\r\nDessen §§ 24 ff. sehen eine Sonderabgabe in Höhe von 5 Euro je Tonne in Verkehr\r\nTel. 030 – 209167-25  Fax 030 – 209167-99\r\neichele@brauer-bund.de\r\nBerlin, 2. Dezember 2025\r\nDeutscher Brauer-Bund e.V.  Postfach 64 01 37  10047 Berlin\r\n- 2-\r\n../3\r\ngebrachter Verpackungen vor, die sich für die gesamte Wirtschaft auf ca. 100 Millionen Euro\r\npro Jahr summieren würde. Als Begründung für diese Sonderabgabe wird auf Artikel 51 Absatz\r\n3 der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verwiesen, wonach bestimmte Wirtschaftsbeteiligte\r\nverpflichtet werden sollen, Maßnahmen zur Reduzierung und Prävention von Verpackungsabfällen\r\nzu finanzieren.\r\nVor dem Hintergrund der Ankündigung des Koalitionsvertrags, Steuern und Abgaben zu senken,\r\num die deutsche Wirtschaft zu stärken, und angesichts der Tatsache, dass sich die deutsche\r\nWirtschaft aktuell im dritten Jahr der längsten Rezession seit Jahrzehnten befindet, erscheint\r\neine derartige Belastung der Wirtschaft nicht akzeptabel. Für die deutsche Brauwirtschaft,\r\ndie in diesem Jahr einen Absatzrückgang von ca. 7 Prozent verkraften muss und die\r\nseit den Pandemie-Maßnahmen des Staates etliche Millionen Hektoliter verloren hat, ist so\r\neine Abgabe nur schwer zu verkraften.\r\nDie geplante Höhe der Abgabe ist umso unverständlicher, als sich aus Artikel 51 Absatz 3\r\nPPWR eine derartige Belastung der Wirtschaft nicht unmittelbar ergibt. Die Reduzierungs- und\r\nPräventionsmaßnahmen gemäß Artikel 51 Absatz 3 PPWR müssen nämlich nicht zwingend in\r\nder unmittelbaren Förderung von Wiederverwendung und Wiederbefüllung von Verpackungen\r\nliegen, wie dies § 26 VerpackDG vorsieht, sondern können auch deutlich weniger kostenintensive\r\nMaßnahmen, wie z.B. Aufklärungskampagnen, sein.\r\nUmweltfreundliche Mehrwegpools werden nicht gefördert, sondern verteuert\r\nWir kritisieren vor allem den Umstand, dass die geplante Abgabe auch für Mehrwegverpackungen\r\nzu bezahlen sein soll. Das bedeutet, dass diejenigen Verpackungen, deren Verwendung\r\nman steigern möchte, also Mehrweg, durch eine Abgabe zu deren Förderung verteuert\r\nwerden sollen. Uns erscheint dies absolut kontraproduktiv und im Fall der Brauereien noch\r\ndazu äußerst ungerecht.\r\nBier wird bereits zu ca. 80 Prozent in Mehrwegverpackungen abgefüllt – eine Steigerung darüber\r\nhinaus ist nur sehr schwer möglich und würde auch bei weitem nicht mehr so viel Potenzial\r\nzur Abfallvermeidung bieten, wie dies bei einer Steigerung der Mehrwegquoten in anderen\r\nSegmenten wie Wasser oder Softdrinks der Fall wäre. Das bedeutet, dass die deutsche\r\nBrauwirtschaft, obwohl sie als einzige Branche die gesetzliche Zielvorgabe der Bundesregierung\r\nvon 70 Prozent Mehrweganteil erfüllt, künftig die Mehrwegsysteme konkurrierender\r\nBranchen finanzieren müsste. Das kann nicht gewollt sein und wäre zudem nur schwer kommunizierbar.\r\nEine Abgabe auf Mehrwegverpackungen wäre auch kontraproduktiv für den Erhalt der etablierten\r\nMehrwegpools gemeinschaftlich genutzter Glaspfandflaschen der Brauereien. Sie\r\nwürde nämlich ausgerechnet diejenigen Unternehmen belasten, die sich für den Erhalt dieser\r\nPools einsetzen, indem sie regelmäßig neue Flaschen in die Pools einspeisen. Die vielen Trittbrettfahrer\r\nunter den Nutzern der gemeinschaftlichen Flaschen blieben unbelastet. Dies\r\nwürde die Neigung, neue Flaschen in die klimafreundlichen Pools einzuspeisen, deutlich verringern\r\nund für die Pools bestünde die Gefahr, dass sie verarmen und altern. Außerdem\r\nwürde es die Attraktivität von Individualpools, in denen lediglich ein Hersteller seine eigenen\r\nFlaschen nutzt, deutlich erhöhen. Zur Eindämmung der Flaschenvielfalt arbeitet die deutsche\r\nBrauwirtschaft seit Jahren an einer Reduzierung solcher Individualpools, diese Bemühungen\r\nkönnten durch die Abgabe zukünftig deutlich erschwert werden.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)","shortTitle":"BMWE","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-02"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021560","regulatoryProjectTitle":"Notifizierung Polens betreffend einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes  über die Erziehung zur Nüchternheit und Bekämpfung des Alkoholismus ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/96/8d/662855/Stellungnahme-Gutachten-SG2512190053.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutscher Brauer-Bund e.V.\r\nNeustädtische Kirchstraße 7A,\r\n10117 Berlin\r\nTel.: 030 209167-0\r\ninfo@brauer-bund.de\r\nwww.brauer-bund.de\r\nVorstand\r\nChristian Weber, Präsident\r\nMichael Hollmann, Vizepräsident\r\nMathias Keil, Vizepräsident\r\nGeschäftsleitung\r\nHolger Eichele, Hauptgeschäftsführer\r\nTransparenzhinweis\r\nEintrag gemäß Lobbyregister\r\nR000424\r\nEintrag gemäß EU-Transparenzregister\r\n50878746386-39\r\nNotifizierung Polens mit TRIS-Mitteilung 2025/0551/PL zur Einführung von Warnhinwiesen –\r\nBitte um Stellungnahme der Bundesregierung\r\nSehr geehrte/r,\r\nwir beziehen uns auf die Notifizierung Polens in der TRIS-Mitteilung 2025/0551/PL, betreffend einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Erziehung zur Nüchternheit und Be-kämpfung des Alkoholismus (Nr. 1809).\r\nWir bitten die Bundesregierung in diesem Verfahren darum, eine ausführliche Stellungnahme abzugeben (Ende der Stillhaltefrist: 02.01.2026), in der Polen gebeten wird:\r\n- den Entwurf der Verordnung zurückzuziehen, da er ein ungerechtfertigtes und unver-hältnismäßiges Handelshemmnis darstellt;\r\n- abzuwarten, bis die Europäische Kommission den mehrfach angekündigten Entwurfs-vorschlag zur Kennzeichnung alkoholischer Getränke veröffentlicht hat;\r\n- den Verordnungsentwurf nur dann erneut zu notifizieren, wenn klare Spezifikationen in der avisierten Verordnung des polnischen Gesundheitsministeriums vorgelegt werden, die von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten dann ordnungsgemäß bewertet werden können.\r\nZur Regelung im Einzelnen:\r\nDie Änderung von Artikel 13 des Gesetzes über die Erziehung zur Nüchternheit und die Be-kämpfung des Alkoholismus (das „Gesetz“) sieht eine Verpflichtung vor, auf den Behältnissen, in denen alkoholische Getränke an Verkaufsstellen geliefert werden, für schwangere oder stil-lende Frauen Informationen über die schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums anzubrin-gen. Die Einzelheiten zu den visuellen Aspekten der Information (Größe, Umfang, Format und\r\nPer E-Mail\r\nBerlin, 19. Dezember 2025\r\nDeutscher Brauer-Bund e.V.  Postfach 64 01 37  10047 Berlin\r\n- 2-\r\n../3\r\nArt der Anbringung) sind jedoch noch nicht bekannt und sollen erst in einer Verordnung des Gesundheitsministers festgelegt werden.\r\nDa Informationen über die schädlichen Auswirkungen von Alkohol auf allen Behältnissen, die an Verkaufsstellen geliefert werden, angebracht werden müssten, bedeutet dies, dass auch Behältnisse, die für Verbraucher/innen nicht sichtbar sind, diese Information tragen müssten – etwa Fässer und Tanks, die in der Gastronomie verwendet werden. Eine Verpflichtung zur Anbringung von Informationen auf Behältnissen, die am Verkaufsort nicht ausgestellt oder für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht sichtbar sind, trägt nicht zum Ziel der Verbraucherin-formation bei, erzeugt jedoch zusätzliche Kosten und eine Markteintrittsbarriere für diese Pro-dukte.\r\nSchon heute wird in mehreren EU-Staaten ein einheitliches Warnpiktogramm für Schwangere verpflichtend auf dem Etikett aufgebracht und in vielen Fällen wird dies inzwischen auch frei-willig von international operierenden Unternehmen länderübergreifend vorgenommen. So ent-hält auch der überwiegende Teil der Bierflaschen und Dosen auf dem polnischen Markt bereits heute Piktogramme mit einer durchgestrichenen schwangeren Frau. Das Prinzip der gegensei-tigen Anerkennung ist für Brauereien, die nach Polen exportieren, entscheidend, damit jedes Schwangerschafts-Logo, das in anderen EU-Märkten bereits – verpflichtend oder freiwillig – angebracht ist, als konform mit der polnischen Gesetzgebung akzeptiert wird. Dass dem polni-schen Gesundheitsminister ein Ermessen eingeräumt wird, Größe, Umfang, Format und Art der Platzierung der Information festzulegen, nimmt europäischen Brauereien unter Umständen die Möglichkeit, die Kosten einer speziell für den polnischen Markt erforderlichen Kennzeichnung zu vermeiden.\r\nPolen hat keine Nachweise dafür vorgelegt, dass weitergehende verpflichtende Kennzeichnun-gen wirksamer wären, um das Bewusstsein zu erhöhen oder unerwünschte Folgen wie das fetale Alkoholsyndrom zu verringern, als die derzeitigen Kennzeichnungspraktiken, die bereits umgesetzt, innerhalb der EU etabliert und von Verbraucherinnen und Verbrauchern gut erkannt werden.\r\nSchließlich sieht der Gesetzentwurf eine Maßnahme vor, die den Harmonisierungsbemühungen auf EU-Ebene zur Kennzeichnung zuwiderläuft. Die Europäische Kommission hat im „Europe’s Beating Cancer Plan“ angekündigt, einen Vorschlag zu verpflichtenden Gesundheitswarnhin-weisen vorzulegen. Damit greift der polnische Gesetzgeber den EU-Bemühungen vor, indem er eine Regelung schafft, die nach der Annahme von Lösungen auf EU-Ebene höchstwahrschein-lich erneut angepasst werden muss – wodurch Unternehmen doppelte Anpassungskosten ent-stehen würden.\r\nDie vorgeschlagenen Regelungen stehen somit im Widerspruch zu EU-Vorschriften, die den freien Warenverkehr im Binnenmarkt sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewährleis-ten.\r\nDie Verpflichtung, nationale Warnhinweise in einer ausschließlich für den polnischen Markt festgelegten Form anzubringen, ohne gegenseitige Anerkennung bestehender Praktiken, die dasselbe Ziel erfüllen, stellt eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Be-schränkungen im Sinne von Artikel 34 AEUV dar. Es handelt sich um eine Maßnahme, die die Vermarktung von Ware behindern kann, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig in Verkehr gebracht werden, da sie die Herstellung und Verpackung von Produkten in einer Version erfor-dert, die speziell für den polnischen Markt bestimmt ist.\r\nNationale Maßnahmen müssen erforderlich, geeignet und verhältnismäßig im Hinblick auf das verfolgte Ziel sein. Die vorgeschlagenen Regelungen erfüllen diese Anforderungen nicht, weil:\r\n- die Verpflichtung auch Verpackungen umfasst, die für Verbraucherinnen und Verbrau-cher nicht sichtbar sind;\r\n- 3-\r\n- das Thema in Polen bereits durch wirksame Selbstregulierung der Branche angegangen wurde;\r\n- weniger einschneidende Maßnahmen als Polen-spezifische, verpflichtende Kennzeich-nungsanforderungen nicht geprüft wurden.\r\nPolen sollte den Vorschlag einer EU-weiten Regelung abwarten, welche die Europäische Kom-mission zugesagt hat.\r\nFolglich stellt die vorgeschlagene Regelung eine unverhältnismäßige, ungerechtfertigte und dis-kriminierende Beschränkung des freien Warenverkehrs dar und verstößt gegen die Artikel 34–36 AEUV, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie die Grundprinzipien des Funktio-nierens des EU-Binnenmarkts.\r\nIn der Hoffnung auf Ihre Unterstützung verbleiben wir mit herzlichem Dank und stehen bei Rückfragen gerne jederzeit zur Verfügung!\r\nMit freundlichen Grüßen"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)","shortTitle":"BMLEH","url":"https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021561","regulatoryProjectTitle":"EU-Verpackungsverordnung PPWR gefährdet die erfolgreichen deutschen Mehrwegsysteme","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/49/bd/662857/Stellungnahme-Gutachten-SG2512190054.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Deutscher Brauer-Bund e.V.  Neustädtische Kirchstraße 7A  10117 Berlin\r\nTel. 030 209167-0  Fax 030 209167-99  info@brauer-bund.de  www.reinheitsgebot.de\r\nIBAN: DE75 3708 0040 0207 0935 00 BIC: DRESDEFF370\r\nEU-Verpackungsverordnung PPWR gefährdet\r\ndie erfolgreichen deutschen Mehrwegsysteme\r\nSehr geehrte/r,\r\nwir wenden uns heute an Sie, weil wir in großer Sorge über den Fortbestand der deutschen Mehrwegsysteme der Brauereien, der Brunnen und anderer Abfüller sind. Sollten die Vorgaben der PPWR so Geltung erlangen, wie die Europäische Kommission dies derzeit vorsieht, würde das spätestens im Jahr 2032 das Aus für mehrere 100 Millionen Mehrweg-Getränkekästen in Deutschland bedeuten.\r\nGemäß Artikel 15 PPWR müssen in Verkehr gebrachte Verpackungen zukünftig Konformität mit den Artikeln 5 bis 12 der Verordnung aufweisen. Wie genau sich diese Konformität gestalten wird, ist Gegenstand einer Reihe noch zu erlassender Sekundärer Rechtsakte, die zu verschie-denen Zeitpunkten, letztens am 1.1.2030, Geltung erlangen werden. Mehrwegverpackungen, die vor dem 12. Februar 2025 in Verkehr gebracht wurden, sind davon befreit, die kommenden Konformitätskriterien einhalten zu müssen.\r\nSelbstverständlich ist es möglich, neue Mehrwegverpackungen an die jeweils geltenden Kon-formitätsvorgaben anzupassen. Mehrwegverpackungen wie Getränkekästen haben jedoch eine Lebensdauer von 20 Jahren und mehr, was dazu führt, dass neu erlassene Konformitätsvor-schriften von bereits in Verkehr befindlichen Mehrwegverpackungen nicht eingehalten werden. Bei Mehrwegverpackungen, die zwischen dem 12. Februar 2025 und der Geltung später erlas-sener Konformitätsregelungen in Verkehr gebracht werden (z.B. um abgenutzte Verpackungen eines bestehenden Mehrwegpools zu ersetzen) besteht nun das Problem, dass sie nicht von der Einhaltung der Konformitätsvorgaben befreit sind, sondern darüber hinaus noch künftige Kon-formitätsregelungen einhalten müssen, die zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens jedoch noch gar nicht bekannt sind.\r\nPer E-Mail\r\nBerlin, 19. Dezember 2025\r\nDeutscher Brauer-Bund e.V.  Postfach 64 01 37  10047 Berlin\r\n- 2-\r\nAllein die überwiegend handwerklichen und mittelständischen Brauereien Deutschlands bringen derzeit geschätzt rund 150 Millionen Bierkisten in den Verkehr. Da alle Getränkekästen eines Brauerei-Flaschenpools bzw. einer Getränkemarke völlig identisch aussehen, ist es technisch nicht möglich, solche Getränkekästen, die vor dem 12. Februar 2025 in Verkehr gebracht wur-den, von jenen Kästen zu unterscheiden, die erst danach in Verkehr gebracht wurden. Diese Unterscheidbarkeit wäre jedoch erforderlich, weil jüngere Kästen laut EU-Vorgabe mehrfach an die sich ändernden Konformitätsvorgaben angepasst werden müssten, um nicht spätestens im Februar 2032 vom Markt genommen werden zu müssen.\r\nDa sich die zu verschiedenen Zeitpunkten in Verkehr gebrachten Getränkekästen nicht unter-scheiden lassen, ist jedoch auch ein selektives Aussortieren von Kästen nicht möglich, die zwi-schen 12. Februar 2025 und Geltung des letzten Durchführungsrechtsakts zur Änderung der Konformitätsvorgaben in Verkehr gebracht und nicht an die neuen Regelungen angepasst wur-den. Folglich müssten zum Februar 2032 alle insgesamt ca. 500 Millionen Getränkekästen in Deutschland gegen neue ausgetauscht werden. Dies kann politisch nicht gewollt sein, zumal die PPWR die Förderung von Mehrwegverpackungen, die Vermeidung von Abfall und die Scho-nung von Ressourcen zum Ziel hat.\r\nDie Lösung der geschilderten Problematik besteht aus unserer Sicht darin, nicht nur diejenigen Mehrwegverpackungen von den Konformitätsregelungen auszunehmen, die vor dem 12. Febru-ar 2025 in Verkehr gebracht wurden, sondern alle Mehrwegverpackungen, die vor Geltung des letzten, die Konformitätsreglungen ändernden Sekundären Rechtsaktes auf den Markt kamen. Dies wäre der 1. Januar 2030.\r\nDer Deutsche Brauer-Bund als führender Mehrweg-Verband in Deutschland und seine Partner-verbände haben die Kommission schon vor geraumer Zeit auf dieses Problem aufmerksam ge-macht – leider ohne den entsprechenden Erfolg. Wie aus einem geleakten Entwurf der lange erwarteten Hinweise der Kommission hervorgeht, geht sie davon aus, dass lediglich der Zeit-raum von Februar 2025 bis August 2026 und damit eine überscheubare Anzahl von Verpa-ckungen betroffen ist. Abgesehen davon, dass die tatsächliche Spanne bis Januar 2030 reicht, wäre es wegen der nicht vorhandenen Unterscheidbarkeit auch nicht möglich, die zwischen Februar 2025 und August 2026 in Verkehr gebrachten Mehrwegkästen auszusortieren, um sie nachträglich konform mit neuen Regelungen zu machen.\r\nDie einzig denkbare Lösung ist aus unserer Sicht eine Ausnahmeregelung für alle bis zum 1. Januar 2030 in Verkehr gebrachten Mehrwegverpackungen. Wir bitten Sie, uns bei unseren Versuchen zu unterstützen, die Kommission hiervon zu überzeugen. Andernfalls steht zu be-fürchten, dass die erfolgreichen Mehrwegsysteme für Getränke in Deutschland spätestens ab 2032 nicht mehr aufrechterhalten werden können.\r\nWir danken für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen, Ihrer Familie und Ihrem Team im BMUKN eine friedvolle und erholsame Weihnachtszeit und einen guten Start in ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr!\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nDeutscher Brauer-Bund e.V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)","shortTitle":"BMUKN","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-12-16"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}