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Zugleich müssen die  Maßnahmen zum Bürokratieabbau noch engmaschiger auf die tatsächliche Wirkung für die unternehmerische Praxis überprüft werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten","shortTitle":"LkSG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/lksg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003676","title":"Beschleunigung der Digitalisierung & Bürokratieabbau in der industriellen Gesundheitswirtschaft","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"1. Mit Blick auf die europäische Gesetzgebung für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) gilt es sicherzustellen, dass die künftigen Regelungen mit dem deutschen Gesundheitsdatennutzungsgesetz harmonieren\r\n2. Durch Abkommen mit den USA, Israel und weiteren Staaten kann das Gesundheitsdatenrecht vereinheitlicht werden, sodass breite Gesundheitsräume entstehen und Forschende Zugriff auf möglichst viele harmonisierte Datensätze haben, die den berechtigten Datenschutzbedürfnissen von Patientinnen und Patienten Rechnung tragen.\r\n3.  Parallele Zulassungsverfahren, statt zeitlich nachgelagerte Prüfungsverfahren sind ein wichtiges Entbürokratisierungsmittel, um Forschung & Entwicklung zu beschleunigen und die Marktführung für Unternehmen zurück zu gewinnen.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens","shortTitle":"GDNG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gdng"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003677","title":"Einführung eines Reallabor-Gesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Reallabore und Experimentierräume können wichtige Testräume für Technologien und Innovation sein und den Transfer zwischen Forschung und Innovation einerseits und der (unternehmerischen) Praxis andererseits fördern. Jedoch gibt es trotz anhaltender Diskussion hierfür keine übergreifenden Standards und rechtlichen Möglichkeiten. Im Zuge des geplanten Reallabor-Gesetzes sollten offensive Chancen zur deutschlandweiten Einführung von entbürokratisierten „Sonderwirtschaftszonen“ genutzt werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_SA_PUBLIC_ADMINISTRATION","de":"Verwaltungstransparenz/Open Government","en":"Public administration"},{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_SA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Staat und Verwaltung\"","en":"Other in the field of \"Government and administration\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003679","title":"Stärkung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und Verbesserung der digitalen Dienstleistungen","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)","printingNumber":"304/24","issuer":"BR","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0304-24.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-onlinezugangsgesetzes-sowie-weiterer-vorschriften-zur-digitalisierung/300144","leadingMinistries":[]}],"draftBillPresent":false,"description":"- notwendige Anpassungen im OZG, damit zentrale Verfahren und Angebote der öffentlichen Verwaltung endlich vollständig digital zur Verfügung gestellt werden.\r\n- Sicherstellung der Kompatibilität des AI-Act mit sämtlichen nationalen Gesetzen.\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen","shortTitle":"OZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ozg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_SA_PUBLIC_ADMINISTRATION","de":"Verwaltungstransparenz/Open Government","en":"Public administration"},{"code":"FOI_SA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Staat und Verwaltung\"","en":"Other in the field of \"Government and administration\""},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_SA_PUBLIC_SERVICE","de":"Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung","en":"Public service"},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_MEDIA_COMMUNICATION","de":"Kommunikations- und Informationstechnik","en":"Communication and information technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003680","title":"Stärkung des KI-Standortes Deutschland","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Um Deutschland und Europa als Standort für die Anwendung wie auch Entwicklung von KI zu stärken, bedarf es Anpassungen in verschiedenen Bereichen:\r\n- Gründungsdynamik erhöhen und Konditionen für Unternehmensgründungen verbessern\r\n- Finanzierungsbedingungen für KI verbessern \r\n- Spitzenforschung stärken, Attraktivität des Wissenschaftsstandorts erhöhen und Wissenstransfer fördern\r\n- Datensicherheit gewährleisten und Harmonisierung von Datenschutzstandards vorantreiben\r\n- Zugang zu Daten sicherstellen und Datenqualität verbessern  \r\n- Potenziale der KI durch innovationsorientierte Regulierung nutzen\r\n- Urheberrechte sichern und praxistaugliche Verifizierungsmechanismen KI-generierter Inhalte einführen \r\n- Mitbestimmung und Weiterbildung stärken \r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bundesdatenschutzgesetz","shortTitle":"BDSG 2018","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018"},{"title":"Hochschulrahmengesetz","shortTitle":"HRG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/hrg"},{"title":"Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte","shortTitle":"UrhG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/urhg"},{"title":"Betriebsverfassungsgesetz","shortTitle":"BetrVG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg"},{"title":"Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens","shortTitle":"GDNG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gdng"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_MEDIA_PRIVACY","de":"Datenschutz und Informationssicherheit","en":"Data protection and information security"},{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_MEDIA_INTERNET_POLICY","de":"Internetpolitik","en":"Internet policy"},{"code":"FOI_MEDIA_COPYRIGHT","de":"Urheberrecht","en":"Copyright"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"},{"code":"FOI_HEALTH_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Gesundheit\"","en":"Other in the field of \"Health\""},{"code":"FOI_IS_CYBER","de":"Cybersicherheit","en":"Cyber security"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003683","title":"Reform der Unternehmenssteuern und Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für digitale Investitionen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Reform der Unternehmenssteuern in Verbindung mit fiskalischen Instrumenten wie der Aufstockung der Mittel des KTF und Verbesserung der Abschreibungsbedingungen.\r\n- Sicherstellung, dass Steuersenkungen mit weiteren Maßnahmen kombiniert werden, um das notwendige Investitionsniveau zu fördern.\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Körperschaftsteuergesetz","shortTitle":"KStG 1977","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977"},{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SAM_BUSINESS","de":"Kleine und mittlere Unternehmen","en":"Small and medium business"},{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003684","title":"Stärkung der Kooperation und Vernetzung in der Pflege ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Pflegewirtschaft steht vor einer Vielzahl komplexer und drängender Herausforderungen, die sowohl politisches Handeln als auch gesellschaftliches Umdenken erfordern:\r\nEin zentraler Ansatz zur Bewältigung dieser Herausforderungen ist die verstärkte Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren der Pflegewirtschaft. Es ist jedoch klar, dass die Herausforderungen nicht allein durch finanzielle Mittel bewältigt werden können. Vielmehr sind Strukturveränderungen und ein Umdenken in der Organisation und Zusammenarbeit erforderlich. \r\nDazu sind Anpassungen sowohl in den Bereichen SGB XI, SGB V, SGB IX und dem Pflegeberufegesetz nötig. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)","shortTitle":"SGB 11","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"},{"title":"Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen","shortTitle":"SGB9uaÄndG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb9ua_ndg"},{"title":"Gesetz über die Pflegeberufe","shortTitle":"PflBG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"},{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_SS_LONGTERM","de":"Pflegeversicherung","en":"Long term care"},{"code":"FOI_EP_WORK","de":"Berufliche Bildung","en":"Job education"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003685","title":"Konkretisierung der Kraftwerksstrategie + Einführung eines Kapazitätsmechanismus zur Mobilisierung von Investitionen in gesicherte Leistung ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Konkretisierung der Kraftwerksstrategie, um den notwendigen Zubau von 25 GW zu erreichen.\r\n- Einführung eines Kapazitätsmechanismus zur Mobilisierung von Investitionen in gesicherte Leistung\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003686","title":"Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)","printingNumber":"20/11306","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011306.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/viertes-gesetz-zur-entlastung-der-b%C3%BCrgerinnen-und-b%C3%BCrger-der-wirtschaft/309845","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium der Justiz","shortTitle":"BMJ","electionPeriod":20,"url":"https://www.bmj.de/DE/Startseite/Startseite_node.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"- Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch klare Priorisierungen, politischen Druck und Flexibilisierung der Prozesse sowie gesetzliche Verankerung von Genehmigungsfiktionen\r\n- Vermeidung von Finanzierungsengpässen bei bestehenden und neuen Infrastrukturprojekten.\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verwaltungsverfahrensgesetz","shortTitle":"VwVfG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg"},{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SA_PUBLIC_SERVICE","de":"Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung","en":"Public service"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ECONOMY_HANDCRAFT","de":"Handwerk","en":"Handcraft"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003687","title":"Modifizierung der Schuldenbremse","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Implementierung der \"Goldenen Regel\", die öffentliche Nettoinvestitionen von der Schuldenbremse ausnimmt:\r\n- Änderung: Anpassen des § 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, um eine Klausel aufzunehmen, die Investitionen in Infrastruktur, Bildung und nachhaltige Technologien explizit von der Schuldenbremse ausnimmt.\r\n- Erweiterung der finanziellen Spielräume der Kommunen durch Anpassung der Schuldenregelungen.\r\n- Grundgesetzänderung zur Einführung der \"Goldenen Regel\" auf Bundes- und Länderebene.\r\n- Anpassung des Artikels 109 Absatz 3 des Grundgesetzes, der die Schuldenbremse regelt, um eine Ausnahme für öffentliche Nettoinvestitionen aufzunehmen.\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland","shortTitle":"GG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gg"},{"title":"Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024","shortTitle":"HG 2024","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/hg_2024"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014567","title":"Reformvorschläge für ein zukunftsorientiertes EU-Beihilferecht","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Vereinfachung der Regelungen und Anhebung der Anmeldeschwellen\r\n- Einführung weiterer Freistellungstatbestände\r\n- Verlängerung der Geltungsdauer der AGVO auf mindestens drei Jahre\r\n- Flexibilisierung der De-minimis-Verordnung durch Anhebung der Beihilfesumme auf 500.000 Euro oder Verkürzung des Zeitraums\r\n- Vorbildnahme an der RRF (Recovery and Resilience Facility) zur schnelleren Abwicklung von Förderprogrammen\r\n- Einführung einer speziellen Kategorie im Notifizierungssystem zur bevorzugten Bearbeitung\r\n- Dauerhafte Anpassung und Harmonisierung der beihilferechtlichen Instrumente nach Auslaufen des Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) Ende 2025\r\n- Verstetigung und Erweiterung der während der Krise implementierten Fördermöglichkeiten\r\n\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen","shortTitle":"GWB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gwb"},{"title":"Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur\"","shortTitle":"WiStruktG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wistruktg"},{"title":"Bundeshaushaltsordnung","shortTitle":"BHO","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bho"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_COMPETITION_LAW","de":"Wettbewerbsrecht","en":"Competition law"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014568","title":"Maßnahmen für ein sinnvolles Strommarktdesign ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Optimale Nutzung der Stromnetzinfrastruktur: Dazu gehört u.a. auf der Übertragungsnetzebene das konsequente Freileitungsmonitoring, um höhere Stromflüsse zu gestatten. Auf der Verteilnetzebene kommt es auf die Digitalisierung der Netze, insbesondere in der Mittel- und Niederspannungsebene, an. \r\n- Zielgerichteter Ausbau des Wasserstoff-Verteilnetzes: Das impliziert vor allem eine notwendig enge Kooperation der Netzbetreiber in der integrierten Netzentwicklungsplanung.\r\n- Schaffung zusätzlicher Speicherkapazitäten für die Gewährleistung der Integration erneuerbarer Energien ins System. \r\n- Passgenaue Reform der Netzentgeltstruktur:  Gerade bei der bandförmigen Abnahme ist es geboten, dass eine flexiblere Fahrweise nicht pönalisiert wird.\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung","shortTitle":"EnWG 2005","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005"},{"title":"Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen","shortTitle":"StromNEV","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_NET","de":"Energienetze","en":"Energy networks"},{"code":"FOI_ENERGY_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Energie\"","en":"Other in the field of \"Energy\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014569","title":"Einführung eines Altschulden-Fonds auf Bundesebene","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Wir sehen die dringende Notwendigkeit, die Altschuldenfrage im Zuge einer umfassenden Reform anzugehen. Wir fordern daher, dass in einer gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern ein umfassender Altschuldenfonds auf Bundesebene geschaffen wird. Die Verfassung muss geändert werden, um die Rahmenbedingungen für einen Altschuldenfonds auf Bundesebene zu schaffen, der durch entsprechende Anstrengungen der Länder zu flankieren ist.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland","shortTitle":"GG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_SA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Staat und Verwaltung\"","en":"Other in the field of \"Government and administration\""},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015899","title":"Nationale Spitzensportstrategie beschließen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Verabschiedung einer Spitzensportreform durch Fortentwicklung eines Sportfördergesetzes auf Grundlage des Entwurfs aus der 20. Legislaturperiode.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAS_PROFESSIONAL_SPORT","de":"Profisport","en":"Professional sports"},{"code":"FOI_LAS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Sport, Freizeit und Tourismus\"","en":"Other in the field of \"Sports, leisure and tourism\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015900","title":"Eins-zu eins-Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Vermeidung von Gold-Plating bei Implementierung der europäischen Verpackungsverordnung auf nationaler Ebene \r\n- Bei gesetzlicher Umsetzung ist das bestehende Mehrweg- und Einwegsystem aufrechtzuerhalten zur Vermeidung zusätzlicher Komplexität\r\n\r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015901","title":"Keine bürokratische Verschärfung bei Umsetzung EU-Verbraucherkreditrichtlinie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Bei etablierten Modellen wie Rechnungs- und Ratenkauf sollte es Ziel sein, eine freie Wahl der Finanzierungsmöglichkeiten zu erhalten (gerade bei geringen Volumina)\r\n","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_CONSUMER_PROTECTION","de":"Verbraucherschutz","en":"Consumer protection"},{"code":"FOI_ECONOMY_ECOMMERCE","de":"E-Commerce","en":"E-commerce"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015902","title":"Effiziente Umsetzung der EPBD bei Ausbau von PV im Gewerbeimmobiliensektor","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Bundesweit einheitlicher Rahmen bei Ausbau von PV auf Gewerbedächern\r\n- Ausbauvorgaben der EPBD nicht pauschal übernehmen bei nationaler Umsetzung, sondern Fokus auf Ladeleistung statt Ladepunkte setzen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden","shortTitle":"GEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/geg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"},{"code":"FOI_ENERGY_RENEWABLE","de":"Erneuerbare Energien","en":"Renewable energy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015903","title":"Stabilisierung der Künstlersozialabgaben","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Aufgrund der Kostenentwicklung und für die Planbarkeit sollte die Künstlersozialabgabe (KSA) auf aktuellem Niveau stabil bleiben\r\n- Es sollte geprüft werden, ob der Kreis der Empfänger und Abgabepflichtigen vergrößert werden\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025","shortTitle":"KSAbg2025V","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ksabg2025v"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_CULTURE","de":"Kultur","en":"Culture"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015904","title":"Herstellung von Rechtssicherheit bei Selbständigen in der Kreativwirtschaft","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Es bedarf klarerer Kriterien und eine Neuaufstellung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV, die die Arbeitsmodelle der Kreativbranchen berücksichtigt.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)","shortTitle":"SGB 4","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_CULTURE","de":"Kultur","en":"Culture"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015905","title":"Stärkung des Verbriefungsmarktes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Für die Mobilisierung großer Summen privaten Kapitals braucht es einen gestärktes Verbriefungsmarkt.  Dafür sollte ein Verbriefungsgesetz verabschiedet werden, welches die rechtlichen Unsicherheiten und Regelungslücken beseitigt und Deutschland auf den Stand seiner europäischen Nachbarn bringt.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015906","title":"Ausbau und die Vertiefung der europäischen Spar- und Investitionsunion ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Dafür sind die im Zukunftsfinanzierungsgesetz II enthaltenen Maßnahmen aufzugreifen sowie die Erleichterungen aus dem „EU Listing Act“ in deutsches Recht zügig umzusetzen. ","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""},{"code":"FOI_ECONOMY_FINANCE","de":"Bank- und Finanzwesen","en":"Banking and finance"},{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015907","title":"Kapitaldeckung zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Zur Stabilisierung zukünftiger Renten ist eine Kapitalabdeckung in der ersten Säule, in Form eines staatlichen Fonds, notwendig. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)","shortTitle":"SGB 6","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015908","title":"Stärkung und Weiterverbreitung der betrieblichen Altersvorsorge","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Vereinfachung und Flexibilisierung der betrieblichen Altersvorsorge und des Sozialpartnermodells\r\n- Absenkung der Beitragsgarantien außerhalb des Sozialpartnermodells auf 80%\r\n- Verbesserung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung","shortTitle":"BetrAVG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/betravg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015909","title":"Umfassende Reform der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Modernisierung der staatlichen geförderten Riesterrente\r\n- Einführung eines einfachen und günstigen Vorsorgeproduktes in Form eines förderfähigen Altersvorsorgedepots\r\n- Absenkung der Beitragsgarantien\r\n- Reduzierung der Antrags- und Zulagenverfahren\r\n- Stärkung der selbst genutzten Wohnimmobilie als Form der Altersvorsorge","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"},{"title":"Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen","shortTitle":"AltZertG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/altzertg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_ECONOMY_INSURANCE","de":"Versicherungswesen","en":"Insurance"},{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015910","title":"Erweiterung der Pflegeversicherung durch private und betriebliche Elemente","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"-Stärkung der privaten Pflegevorsorge\r\n-Stärkung der betrieblichen Pflegevorsorge, auch im Rahmen von tarifvertraglichen Vereinbarungen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)","shortTitle":"SGB 11","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SS_LONGTERM","de":"Pflegeversicherung","en":"Long term care"},{"code":"FOI_SS_OLD_AGE","de":"Rente/Alterssicherung","en":"Old-age insurance"},{"code":"FOI_SS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Soziale Sicherung\"","en":"Other in the field of \"Social security\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015911","title":"Zeitgemäße Reform des Mietrechts","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Um Herausforderungen wie Urbanisierung, älterwerdende Bevölkerung und nötige Klimaanpassung der Gebäude besser zu adressieren und einen zielgenaueren sozialen Ausgleich zu erreichen, bedarf es einer zeitgemäßen Reform des Mietrechts.      ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""},{"code":"FOI_LAW_CIVIL_RIGHT","de":"Zivilrecht","en":"Civil rights"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015912","title":"Stärkung der Wohneigentumsbildung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"-Die Grunderwerbssteuer muss gesenkt oder durch Freibeträge für Selbstnutzer entlastet werden, um die Wohneigentumsquote in Deutschland zu erhöhen.\r\n- Darüber hinaus sollte die Wohneigentumsbildung gestärkt werden durch regelmäßige Anpassung der Einkommensgrenzen und Förderhöhe bei der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage an die Inflation.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Grunderwerbsteuergesetz","shortTitle":"GrEStG 1983","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983"},{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_LAW_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Recht\"","en":"Other in the field of \"Law\""},{"code":"FOI_LAW_LEGAL","de":"Rechtspolitik","en":"Legal policy"},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_LAW_CIVIL_RIGHT","de":"Zivilrecht","en":"Civil rights"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015913","title":"Sozial gerechte Umsetzung der EPBD bei Wohngebäuden","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Erforderlich ist eine praxisnahe und sozial gerechte Umsetzung der EPBD in nationales Recht ohne „Gold Plating“-Anspruch.\r\nDarüber hinaus bedarf es klarer Vorgaben, verlässliche Förderprogramme und attraktive steuerliche Anreize sowie EU-weit harmonisierte Standards (etwa bezüglich der Einstufung von Gebäuden in Effizienzklassen).","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden","shortTitle":"GEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/geg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015914","title":"Praxistaugliche Anpassungen im Bauvertragsrecht für Einfaches und kostengünstiges Bauen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"-Rechtssichere Umsetzung des Gebäudetyps E im BGB, zum Beispiel indem das bestehende Bauordnungsrecht mit seinen Standards auch zivilrechtlich bindend ist, wenn zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde.\r\n-Angleichung und Entschlackung der 16 unterschiedlichen Landesbauordnungen. Dies fördert und vereinfacht den Wohnungsbau und ermöglicht serielles Bauen und Sanieren. \r\n-Zeitgemäße Novellierung des BauGB, insbesondere die vereinfachte Nachverdichtung und Aufstockung und das vereinfachte Bauen in angespannten Wohnlagen (§ 246e BauGB) sind wichtige Punkte. \r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Bürgerliches Gesetzbuch","shortTitle":"BGB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb"},{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_LAW_CIVIL_RIGHT","de":"Zivilrecht","en":"Civil rights"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015915","title":"Kreislaufwirtschaft bei Baustoffen stärken","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"-Ziel sollte sein, mit weniger Materialeinsatz zu bauen und Baustoffe nicht zu Abfall werden zu lassen, sondern aus Abbruchmaterialien wieder Baustoffe herzustellen. \r\n-Dabei kann insbesondere die Entlassung mineralischer Ersatzbaustoffe aus dem Abfallregime einen wichtigen Beitrag zur verbesserten Kreislaufwirtschaft leisten. \r\n-Außerdem sollten die Zulassungsverfahren für Recyclate beschleunigt werden. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen","shortTitle":"KrWG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/krwg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Umwelt\"","en":"Other in the field of \"Environment\""},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_CLIMATE","de":"Klimaschutz","en":"Climate protection"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_SUSTAINABILITY","de":"Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz","en":"Sustainability and resource protection"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015916","title":"Schaffung gezielter Anreize für Innenstadt-Investitionen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Für die Innenstadtentwicklung sollten mehr private Mittel akquiriert werden, um Kommunen zu entlasten. Sinnvoll dafür ist eine Sonderabschreibung für Innenstadt-Investitionen, die für Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Kulturstätten gilt. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gewerbesteuergesetz","shortTitle":"GewStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg"},{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"},{"code":"FOI_RP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen\"","en":"Other in the field of \"Spatial planning, construction and housing\""},{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015917","title":"Verbesserte Durchmischung von Gewerbe und Wohnen durch Anpassung der TA Lärm","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Um ein Nebeneinander von Gewerbe bzw. Handel und Wohnen in Kerngebieten zu ermöglichen, sollte die TA Lärm angepasst werden: die Messpunkte sind nach dem Grundsatz „Innenmessung statt Außenmessung“  zu verlagern sowie eine Erhöhung der Lärmwertgrenzen sollte in Betracht gezogen werden.     ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_LAW_PUBLIC","de":"Öffentliches Recht","en":"Public law"},{"code":"FOI_ECONOMY_SERVICES","de":"Handel und Dienstleistungen","en":"Trade and services"},{"code":"FOI_RP_CITY","de":"Stadtentwicklung","en":"Urban development"},{"code":"FOI_RP_RESIDE","de":"Wohnen","en":"Reside"},{"code":"FOI_ENVIRONMENT_POLLUTION","de":"Immissionsschutz","en":"Immission control"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015918","title":"Reform des Ehegattensplittungs","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Abschaffung der Steuerklassen III und V sowie Einführung des Faktorverfahrens in Steuerklasse IV","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015919","title":"Einführung eines Gutscheinsystems für haushaltsnahe Dienstleistungen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Um Familien zu entlasten und Schwarzarbeit zu reduzieren, sollte eine Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen über ein Zulagen- und Gutscheinsystem nach belgischem Vorbild sowie flankierende steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse ermöglicht werden. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Einkommensteuergesetz","shortTitle":"EStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/estg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015920","title":"Verbesserte Integration von Geflüchteten und ausländischen Fachkräften in den Arbeitsmarkt","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Anerkennung innerbetriebliche Sprachkurse als Teil der offiziellen Integrationskurse\r\n- Einführung eines digitalen One-Stop-Shops für Visa- und Anerkennungsverfahren\r\n- Ausweitung der Westbalkan-Regelung auf weitere Branchen und Länder zur Erleichterung der Erwerbsmigration\r\n- Vereinfachung der Anerkennung internationaler Pflegekräfte durch Kompetenzvermutung\r\n\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)","shortTitle":"SGB 3","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3"},{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"},{"title":"Gesetz über die Pflegeberufe","shortTitle":"PflBG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"},{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015921","title":"Aufhebung des Verbots der Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Verbot der Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe sollte aufgehoben werden, um dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu sichern. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung","shortTitle":"AÜG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/a_g"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_RP_DEVELOPMENT","de":"Bauwesen und Bauwirtschaft","en":"Construction and construction industry"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015922","title":"Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit für Arbeitnehmende ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit durch eine Harmonisierung einer nationalen Gesetzgebung und der europäischen Arbeitszeitrichtlinie ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Arbeitszeitgesetz","shortTitle":"ArbZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015923","title":"Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Um das Betriebsverfassungsgesetz an die digitale Arbeitswelt anzupassen, braucht es klare Regelungen zur Mitbestimmung bei der Einführung und Nutzung digitaler Technologien, insbesondere Künstlicher Intelligenz und algorithmischer Entscheidungsprozesse am Arbeitsplatz.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Betriebsverfassungsgesetz","shortTitle":"BetrVG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015924","title":"Einführung verbindlicher Transparenzvorgaben für Plattform-Unternehmen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Um verbindliche, einheitliche Transparenzvorgaben für alle Plattformen in der EU zu schaffen und eine regulatorische Fragmentierung zu verhindern, sollten die Bestimmungen der EU-Plattformarbeiterrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EU_LAWS","de":"EU-Gesetzgebung","en":"EU legislation"},{"code":"FOI_EU_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Europapolitik und Europäische Union\"","en":"Other in the field of \"European politics and the EU\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015925","title":"Änderung des Pull-Verfahrens bei der eAU zu einem Push-Verfahren","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die aktuellen Regelungen zur elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verursachen unnötige Bürokratie für Arbeitgeber. Ein einfaches Push-Verfahren, bei dem Krankenkassen die Informationen direkt und digital an die Arbeitgeber übermitteln, würde den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_RIGHT","de":"Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen","en":"Work right"},{"code":"FOI_SA_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Staat und Verwaltung\"","en":"Other in the field of \"Government and administration\""},{"code":"FOI_SS_HEALTH","de":"Krankenversicherung","en":"Health insurance"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018455","title":"Staatsmodernisierung mit neuem Mindset und gut geführter Verwaltungspraxis","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das gemeinsame Ziel muss sein, einen grundlegenden Wandel der Denk- und Handlungsmuster in Deutschland zu erreichen. Ein lösungs- und erfolgsorientiertes Mindset bedeutet, traditionelle, von Kontrolle, Hierarchie und Risikovermeidung geprägte Einstellungen durch Offenheit für Innovation, Eigenverantwortung, Lernbereitschaft und partnerschaftliche Zusammenarbeit zu ersetzen. Wenn alle Ebenen staatlichen Handelns diese neue Haltung teilen aktiv leben, können Verfahren beschleunigt werden und die digitale Transformation gelingen. Aufgrund der Erfahrungen mit erfolgreichen Großprojekten kann gezeigt werden, dass ein verändertes Mindset – geprägt von Priorisierung, klaren Zuständigkeiten, Flexibilität und Zielorientierung – mitentscheidend für eine erfolgreiche Verfahrensbeschleunigung ist.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Verwaltungsverfahrensgesetz","shortTitle":"VwVfG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg"},{"title":"Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung","shortTitle":"UVPG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg"},{"title":"Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge","shortTitle":"BImSchG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg"},{"title":"Baugesetzbuch","shortTitle":"BBauG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug"},{"title":"Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz","shortTitle":"NABEG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/nabeg"},{"title":"Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge","shortTitle":"VgV 2016","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016"},{"title":"Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen","shortTitle":"GWB","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gwb"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)","shortTitle":"SGB 4","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4"},{"title":"Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen","shortTitle":"OZG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/ozg"},{"title":"Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates","shortTitle":"NKRG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/nkrg"},{"title":"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland","shortTitle":"GG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SA_PUBLIC_SERVICE","de":"Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung","en":"Public service"},{"code":"FOI_MEDIA_DIGITALIZATION","de":"Digitalisierung","en":"Digitalization"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020493","title":"Arbeitsmarktreformen hin zur Vollbeschäftigungspolitik","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Abschaffung der automatischen Vertragsbeendigung mit Renteneintritt\r\n- flexiblere Arbeitszeitmodelle und Aktivrentenanreize\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge","shortTitle":"TzBfG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020494","title":"Reformen im Sozialstaat und der Grundsicherung - Bürgergeld","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Integrierte Grundsicherung mit durchgängigen Erwerbsanreizen (Selbstbehalt von 30 Prozent)\r\n- Leistungsbündelung von Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag sowie eine Neuausrichtung der Jobcenter als Integrationsmotor\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)","shortTitle":"SGB 1","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)","shortTitle":"SGB 2","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)","shortTitle":"SGB 12","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12"},{"title":"Wohngeldgesetz","shortTitle":"WoGG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/wogg"},{"title":"Bundeskindergeldgesetz","shortTitle":"BKGG 1996","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_SS_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Soziale Sicherung\"","en":"Other in the field of \"Social security\""}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020495","title":"Vereinfachung der Fachkräfteeinwanderung","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Schnellere, unbürokratische Verfahren mit echten One-Stop-Shop für  digitale Anerkennung und verbindliche Fristen\r\n","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_WORK_POLICY","de":"Arbeitsmarkt","en":"Job market"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020496","title":"Schnelle und unbürokratische Auftragsvergabe","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge","printingNumber":"21/1934","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/21/019/2101934.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-vergabe-%C3%B6ffentlicher-auftr%C3%A4ge/324928","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Energie","shortTitle":"BMWE","electionPeriod":21,"url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html"}]}],"draftBillPresent":false,"description":"Es braucht ein Vergaberecht, dass Transformationsprozesse wie etwa die Entwicklung der Circular Economy stützt. Die Umsetzung des Sondervermögens darf nicht am Vergaberecht scheitern.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität","shortTitle":"SVIKG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/svikg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020497","title":"Beschleunigung und Reform von Genehmigungs- und Förderprozessen für Zukunftstechnologien","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Genehmigungs- und Förderprozesse müssen reformiert und beschleunigt werden, etwa durch Fast-Track-Verfahren für Schlüsseltechnologien. Dazu zählt auch, die Förderungssystematiken hinsichtlich der zahlreichen Berichtspflichten deutlich zu entschlacken, sodass Forschungs- und Entwicklungsressourcen entlastet werden.\r\n- Ausbau von Wagniskapitalfonds mit Beteiligung öffentlicher und privater Investoren sowie Öffnung institutioneller Investoren wie Versicherungen und Pensionsfonds für Hightech-Investments sowie steuerliche Anreize wie eine erweiterte Forschungszulage, Superabschreibungen und flexible Verlustverrechnungsmöglichkeiten für F&E-intensive Unternehmen.\r\n- Beteiligung von Mitarbeitenden als Hebel zur Anwerbung von Top-Talenten muss steuerlich begünstigt werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung","shortTitle":"FZulG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/fzulg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_ECONOMY_INDUSTRIAL","de":"Industriepolitik","en":"Industrial policy"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020498","title":"Kontinuierliche Planungssicherheit bei Entlastungsinstrumenten im Energiebereich","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"- Zur planungssicheren Entlastung Insbesondere der energieintensiven Industrie müssen Entlastungsinstrumente kontinuierliche Planungssicherheit bieten, während Unternehmen die Dekarbonisierung umsetzen und der Umbau des Energiesystems andauert. \r\n- Nur durch die Kombination aus planbarer Energiepreisgestaltung (einschließlich Entlastungen) und gezielten Investitionsanreizen kann die energieintensive Industrie ihre Rolle als Stabilitätsanker und Innovationsmotor der deutschen Wirtschaft langfristig behaupten. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Stromsteuergesetz","shortTitle":"StromStG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"},{"code":"FOI_ENERGY_OVERALL","de":"Allgemeine Energiepolitik","en":"Energy policy in general"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021389","title":"Reform der Besteuerung virtueller Automatenspiele, geregelt im Rennwett- und Lotteriegesetz §§ 36 ff. RennwLottG","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Änderung der Besteuerung von der derzeitigen Einsatzbesteuerung hin zur Gewinnbesteuerung auf den Bruttospielertrag bei online Glücksspielen","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Rennwett- und Lotteriegesetz","shortTitle":"RennwLottG 2021","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/rennwlottg_2021"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_PUBLIC_FINANCE","de":"Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben","en":"Public finances, taxes and duties"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":15,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0003675","regulatoryProjectTitle":"Einführung einer Regulierungspause für KMU","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/41/c5/302080/Stellungnahme-Gutachten-SG2406170159.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Unternehmen in Deutschland benennen überbordende Bürokratie als Standortnachteil No. 1 – wie zuletzt eine repräsentative Civey-Befragung im Auftrag des Wirtschaftsforums der SPD ergab (März 2024). Insbesondere der Mittelstand wird durch die konstant anwachsende Komplexität regulatorischer Vorgaben in der unternehmerischen Tätigkeit beschränkt. Daher ist es gut und richtig, dass die Bundesregierung den Abbau bürokratischer Entlastungen entschieden angeht, etwa durch Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung oder durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV („BEG IV“). Es ist zudem zu begrüßen, dass die SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren gerade auch die Anliegen mittelständischer Unternehmen berücksichtigen möchte, um das BEG IV noch besser zu machen.\r\nEine tatsächliche Entlastung der Unternehmen muss jedoch über Einzelvorhaben hinausgehen. Um spürbare Fort-schritte in der Entbürokratisierung zu erreichen, die in die Breite der deutschen Wirtschaft hineinwirken, möchten wir im Folgenden „7 Goldene Regeln“ für echten Bürokratieabbau formulieren. Ergänzend zu den Einzelvorschlägen der Fachverbände möchten wir damit zu einer grundsätzlichen Herangehensweise ermutigen: möglichst schlanke Regulierungen und einfache Verfahren müssen zu einem Handlungsgrundsatz von Politik und Verwaltung werden Ein fundamentaler Perspektivwechsel, der politisch gewollt und von der Verwaltung eingefordert wird, ist Grundvoraussetzung, um Unternehmen nachhaltig entlasten und somit den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiv zu halten. \r\n1)\tNur „Netto-Minus“ bedeutet Bürokratieabbau\r\nRegulierung, Auflagen und Vorgaben entstehen einzeln betrachtet jeweils aus sachlich guten, nachvollziehbaren Gründen. Dennoch muss das Ziel sein, die bürokratische Gesamtlast nicht immer konstant zu erhöhen („Netto-Null“). Bundes-, europa- und landespolitische Vorgaben müssen hier gemeinsam betrachtet werden: Wenn einerseits auf Bundesebene Bürokratie reduziert wird, aber gleichzeitig auf europa- oder landespolitischer Ebene neue Belastungen hinzu-kommen, werden einzelne, gute Schritte konterkariert. Das – richtige – One in, one out-Prinzip muss zu einer grundsätzlichen Bereitschaft weiterentwickelt werden, Vorschriften aus der Vergangenheit zu prüfen und nötigenfalls aufzugeben. Dazu muss es zunächst deutlich verschärft werden (One in, three out“)\r\n2)\tRegulierungspause für KMU\r\nAls vertrauensbildende Sofortmaßnahme brauchen wir ein „Belastungsmoratorium“ bzw. eine „Regulierungspause“ insbesondere für KMU. Zugleich müssen die  Maßnahmen zum Bürokratieabbau noch engmaschiger auf die tatsächliche Wirkung für die unternehmerische Praxis überprüft werden. Die modellhaft im BMWK durchgeführten „Praxischecks“ (zur Entwicklung des „Solarpakets“) sind hier beispielhaft und sollten ausgeweitet werden. Maßnahmen zur Bürokratieentlastung, die nicht die gewünschte Wirkung haben, werden sofort durch eine neue ersetzt. Auch sollte der in Gesetzesvorhaben anzugebene „Erfüllungsaufwand“ ganzheitlich gerechnet werden und z. B. auch Umstellungsaufwände oder EU-rechtliche Vorgeben beinhalten.\r\n3)\tGold Plating vermeiden\r\nNicht zuletzt bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeits-berichterstattung von Unternehmen („CSRD“) wird die Beschränkung auf eine 1:1-Umsetzung des EU-Rechts gewürdigt. Dennoch muss der Verzicht auf s. g. Gold Plating noch mehr als Normalfall und nicht als besondere Errungenschaft angesehen werden. Im Vertrauen auf die Stärke des europäischen Binnenmarktes darf nationaler Regulierungsehrgeiz a priori nicht zur Verschärfung europäischer Vorgaben führen.\r\n4)\tEntscheidungskultur stärken\r\nDie theoretische Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren können nur dann wirksam werden, wenn die zuständigen Behörden diese praktisch umsetzen. Neben der be-kannten Notwendigkeit, Behörden technisch und personell angemessen auszustatten, braucht es die Leitlinie: Verfahren müssen effizient, partnerschaftlich und zielgerichtet durchgeführt werden. In Genehmigungsverfahren, in denen mehrere Behörden beteiligt sind, sollte die feder-führende Behörde gestärkt werden. Zudem sollten Verfahren durch die Abschichtung mittels Teilentscheidungen attraktiver gestaltet werden.\r\n5)\tReallabore großzügig ermöglichen\r\nReallabore und Experimentierräume können wichtige Testräume für Technologien und Innovation sein und den Transfer zwischen Forschung und Innovation einerseits und der (unternehmerischen) Praxis andererseits fördern. Jedoch gibt es trotz anhaltender Diskussion hierfür keine übergreifenden Standards und rechtlichen Möglichkeiten. Im Zuge des geplanten Reallabor-Gesetzes sollte offensive Chance zur deutschlandweiten Einführung von entbürokratisierten „Sonderwirtschaftszonen“ genutzt werden. Ziel muss sein, unseren Rechtsrahmen fit für Innovationen zu machen. \r\n6)\tPrüf- und Kontrollintervalle dynamisieren\r\nUnternehmerische Eigenverantwortung und Sorgfalt muss stärker belohnt werden: Diejenigen Unternehmen, die in regelmäßigen Sicherheitsprüfungen, Schutzkontrollen etc. allen Auflagen entsprechen und keine Beanstandungen vorweisen, sollten durch ein größeres Prüfintervall entlasten werden – umgekehrt werden diejenigen Unternehmen häufiger kontrolliert, die regelmäßig gegen Standards und Normen verstoßen. Ein solches System der dynamischen Prüfintervalle stellt einen praktischen Anreiz dar, eigenverantwortlich der unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachzukommen und somit den Aufwand für Sicherheitsüberprüfungen und ähnliche Kontrollen zu verringern. \r\n7)\tGenehmigungsfiktionen einsetzen\r\nIm Interesse der gemeinsamen Sache für Klimaschutz, wirtschaftliche Prosperität und digitalen Fortschritt: Das Zusammenspiel von Unternehmen und Behörden muss von der grundsätzlichen Idee geleitet sein, praktische Herausforderungen lösen zu wollen. Wo erforderlich, muss der Dienstleistungscharakter gegenüber dem Kontrollcharakter gestärkt werden. Beispielsweise sollten gute Instrumente wie die Einführung von Genehmigungsfiktionen lösungsorientiert gelebt werden und nicht durch formale Prozessschritte konterkariert werden. \r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-04-26"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003676","regulatoryProjectTitle":"Beschleunigung der Digitalisierung & Bürokratieabbau in der industriellen Gesundheitswirtschaft","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ad/42/302082/Stellungnahme-Gutachten-SG2406140073.pdf","pdfPageCount":11,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Mit der Innovationskraft der industriellen Gesundheitswirtschaft die globale Wettbewerbsfähigkeit einer Leitindustrie sichern.\r\n\r\nAbstract:\r\nDie industrielle Gesundheitswirtschaft ist ein wichtiger Motor für Europas Wettbewerbsfähigkeit. Um diese zu sichern, sind fünf Maßnahmen erforderlich: Beschleunigte Digitalisierung, mehr unternehmerischer Freiraum, Förderung der Forschungstranslation, nachhaltige Finanzierung der Gesundheitssysteme und Abschluss von Freihandelsabkommen. Diese Maßnahmen müssen schnell umgesetzt werden, um die globale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Medizintechnik- und Arzneimittelindustrie zu erhalten und zu stärken.\r\n\r\nMehr als eine Million Menschen arbeiten in der industriellen Gesundheitswirtschaft – so viel wie in der Automobilindustrie. Insgesamt stützt der Jobmotor Gesundheitswirtschaft mit starker Tarifbindung, Sozialpartnerschaften und hohem Lohnniveau das exportorientierte deutsche Wirtschaftsmodell. Das Exportvolumen erfuhr darüber hinaus seit 2013 fast eine Verdoppelung mit einem durchschnittlichen Wachstum von 7,2 Prozent pro Jahr. \r\nDie innovativen Unternehmen in der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) konnten 2022 erstmalig ihre gesamte Bruttowertschöpfung auf über 100 Milliarden Euro steigern. Mit jedem Euro in der iGW entstehen 0,86 Euro zusätzliche Wertschöpfung in der Gesamtwirtschaft. Die iGW sichert Europas wirtschaftliche, industrielle, digitale und technologische Basis sowie ihre globale Wettbewerbsfähigkeit. \r\n\r\nDurch Investitionen in grüne Technologien trägt die iGW darüber hinaus zu Europas Nachhaltigkeitsagenda bei. Durch rasch wachsende Mittelschichten in vielen Schwellenländern und die global spürbare demographische Entwicklung hin zu alternden Bevölkerungen ist die Industrie mit 12.500 Medizintechnikunternehmen und 360 Pharma- und Biotechnologieunternehmen Leitbranche der Zukunft.\r\nJedoch steht die exportorientierte deutsche Gesundheitswirtschaft unter Druck. Hohe Energie- und Logistikkosten, erschwerter Zugang zu Rohstoffen in Kombination mit nicht-tarifären Handelshemmnissen und Lokalisierungsanforderungen in Drittstaaten setzen den Unternehmen zu. Der Wettbewerb um eine strategische Industriepolitik, die unter anderem das Potential dieser Schlüsselindustrie zur Entfaltung bringt, hat mit dem Inflation Reduction Act der USA an Fahrt aufgenommen. Deutschland und Europa gefährden ihr Potential, Innovationen und Investitionen anzuziehen, um Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Wir müssen in Deutschland und Europa unsere Hausaufgaben machen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts global zu stärken. Wir brauchen eine kohärente Politik zur Ausgestaltung einer Industriestrategie, die das Ökosystem der iGW bei Forschung, Entwicklung und Herstellung in Europa stärkt, den Beitrag der iGW bei der Transformation der Wirtschaft anerkennt und einen verlässlichen Rahmen für Investitionen schafft.\r\nDafür gilt es nun die industriepolitischen Weichen zu stellen. Die Covid-19-Pandemie hat die hohe Relevanz einer innovativen und schnell reagierenden Gesundheitswirtschaft vor Ort verdeutlicht. Diese Relevanz gilt aber nicht nur in Krisenzeiten. Ein ressortübergreifender Dialog auf Augenhöhe zwischen Industrie und Politik ist daher wichtig für die Verständigung über gemeinsame Herausforderungen und die gemeinsame Arbeit an tragfähigen Lösungen.\r\nDie Bedeutung lebensrettender Gesundheitsprodukte als zu schützende kritische Güter in einer von geopolitischen Spannungen geprägten Weltwirtschaft muss im Rahmen einer ressortübergreifenden industriepolitischen Gesundheitswirtschafts-strategie mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden, um die sichere Versorgung von Patientinnen und Patienten in Deutschland und Europa mit lokaler Wertschöpfung zu ermöglichen und die globale Wettbewerbsfähigkeit dieser Leitbranche langfristig sicherzustellen.\r\nDenn trotz Spitzentechnologie, einer hohen Qualität und der Produktionsexzellenz verlieren deutsche Gesundheitsprodukte zunehmend den Anschluss gegenüber internationalen Konkurrenten, die mit staatlichen Subventionsprogrammen unterstützt werden. Über Jahrzehnte war Europa und vor allem der deutsche Markt der Ort, an dem Standards gesetzt, Innovationen entwickelt und den hiesigen Patientinnen und Patienten dann auch sehr schnell zur Verfügung standen. Wenn wir morgen nicht nur noch die Standards anderer umsetzen wollen, braucht es diese fünf Maßnahmen, um die Exzellenz und Innovationskraft der industriellen Gesundheitswirtschaft auf tragfähige Beine zu stellen und die deutsche Leitbranche der Zukunft aktiv zu gestalten: \r\n1.\tDen Turbo bei der Digitalisierung zünden.\r\nDie Verfügbarkeit, Aggregation und Austauschfähigkeit von nutzbaren Gesundheitsdaten stellt eine elementare Ressource für die Gesundheitswirtschaft dar. Mit dem Digitalgesetz und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz hat der Gesetzgeber zwei wichtige Gesetze beschlossen. Um Innovationen in Deutschland zu ermöglichen, ist der Zugang für die akademische Forschung zukünftig genauso möglich wie für forschende und entwickelnde Unternehmen. Ein klares und einheitliches Verständnis, was der Gesetzgeber unter gemeinwohlorientierten Forschungszwecken versteht und wem diejenigen Rechte des geistigen Eigentums zustehen, die aus der Nutzung dieser Daten im Rahmen der wissenschaftlichen bzw. industriellen Forschung entstehen, beugt Missverständnissen vor. Im Sinne der forschenden Unternehmen bedarf es an dieser Stelle einer schnellstmöglichen Klarstellung. Die Einführung von Opt-out-Regelungen, die es Patientinnen ermöglichen, nicht an der ePA teilzunehmen und bestimmte Forschungsgruppen wie die industrielle Gesundheitsforschung von der Nutzung ihrer Daten auszuschließen, ist für die Verbesserung der medizinischen Versorgung nicht hilfreich. Daher ist es von großer Bedeutung, Patienten umfassend darüber zu informieren, welchen Mehrwert die Weitergabe ihrer Daten an Unternehmen für die allgemeine medizinische Versorgung haben kann. \r\nMit Blick auf die europäische Gesetzgebung für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) gilt es sicherzustellen, dass die künftigen Regelungen mit dem deutschen Gesundheitsdatennutzungsgesetz harmonieren. Konstruktionsfehler sowie widersprüchliche Regeln können ein - in Tendenzen bereits erkennbares - irreversibles Abkehren vom Standort Deutschland zur Folge haben. Durch Abkommen mit den USA, Israel und weiteren Staaten kann das Gesundheitsdatenrecht vereinheitlicht werden, sodass breite Gesundheitsräume entstehen und Forschende Zugriff auf möglichst viele harmonisierte Datensätze haben, die den berechtigten Datenschutzbedürfnissen von Patientinnen und Patienten Rechnung tragen. \r\nUm das Gesundheitswesen in Deutschland zu digitalisieren, muss nun der Turbo gezündet werden. Die industrielle Gesundheitswirtschaft muss auch auf der europäischen Ebene zukünftig einen ebenso umfangreichen Zugang zu Gesundheitsdaten haben wie die akademische Forschung und öffentliche (Forschungs-) Einrichtungen, um ihrer zentralen Rolle bei der Entwicklung und Fertigung innovativer Produkte gerecht werden zu können. Eine erfolgreiche Verarbeitung von gesundheitsbezogenen Daten zur Verbesserung und Effizienz der Versorgung ist nur möglich, wenn eine hohe Dateninformationsqualität vorliegt. Zukünftig sollten Anreize geschaffen werden, um sicherzustellen, dass auch nicht kommerziell orientierte Datenerheber die hohe Qualität ihrer Daten gewährleisten.\r\nZurzeit werden Gesundheitsdaten in Hunderten von unterschiedlichen proprietären Datenbanken und Plattformen von Unternehmen, Versorgern, Kassen und sonstigen öffentlichen Institutionen wie Universitäten gesammelt. Diese Datenquellen erlauben oft weder eine Aggregation noch einen Austausch von Daten. Dies führt zu einer signifikanten Verlangsamung von wissenschaftlichem Fortschritt und technologischer Entwicklung. Um den Austausch nachhaltig zu verbessern, müssen entsprechende Anreize und Mittel geschaffen werden. \r\nHier gilt es Chancen zu nutzen und das gigantische Potential zu heben. Das bedeutet unter anderem mehr Zeit für Ärztinnen mit Patienten, präzisere Behandlungsergebnisse und neue innovative, digital vernetzte Produkte, die für eine bessere Gesundheitsversorgung sorgen.\r\n\r\n2.\tWir brauchen wieder größeren unternehmerischen Freiraum in Deutschland und Europa.\r\nDie Freiräume für Unternehmen und unternehmerisches Handeln müssen wieder größer werden. Es entstehen falsche Impulse, wenn das komplexe Steuer- und Verwaltungsrecht oder die Berichtspflichten und Nachweisregelungen weiter verkompliziert oder verschärft werden.\r\nÜberbordende regulatorische Anforderungen haben konkreten Einfluss auf unternehmerisches Handeln. Das zeigt das Abrutschen Deutschlands von Platz 2 (2016) auf Platz 8 (2023) bei von Pharmaunternehmen veranlassten klinischen Studien. Der Forschungs- und Entwicklungsstandort muss wieder attraktiver werden, indem klinische Prüfungen im Verfahren vereinfacht und beschleunigt, Zulassungsbehörden personell gestärkt und Kompetenzgerangel wie bei den Ethikkommissionen, den Datenschutzbehörden oder den Anforderungen beim Strahlenschutz durch klare und zentrale Ansprechpartner harmonisiert werden. \r\nDer Blick aus der Umsetzungsperspektive muss bei der Erarbeitung von Gesetzesvorhaben wieder verstärkt mitgedacht und wo überall möglich überflüssige Regulierungsanforderungen aufgehoben werden. Aufgrund Verfehlungen Einzelner werden Gesetze erlassen, die die große Mehrheit rechtschaffener Unternehmen in diesem Land zusätzlich belasten. \r\nGesetzliche Initiativen zum Bürokratieabbau zeigten bisher nur überschaubaren Erfolg. Bürokratieentlastungsgesetze müssen das unternehmerische Leben einfacher machen. Ohne Mut zum Risiko ist – analog zum Wirtschaften – kein Erfolg möglich. Die Entwicklung in der Corona-Pandemie hat gezeigt, dass parallele Zulassungsverfahren, statt zeitlich nachgelagerte Prüfungsverfahren, ein wichtiges Entbürokratisierungsmittel sind, Forschung und Entwicklung zu beschleunigen und die Marktführung für deutsche und europäische Unternehmen zurück zu gewinnen.\r\nZudem muss dem Mangel an qualifiziertem Personal in der Pflege, Industrie und vielen weiteren Bereichen entgegengewirkt werden. Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung mit dem 2023 verabschiedeten Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie dem Heben inländischer Potentiale zeigt sinnvolle Prioritäten. Um dem Arbeitskräftebedarf zur Sicherung und Ausbau des wirtschaftlichen Wohlstands gerecht zu werden, müssen regulatorische Hindernisse massiv abgebaut werden. Auch hier wird es ohne Mut zum Risiko nicht substanziell vorangehen.    \r\n\r\n3.\tDen Standort Deutschland und Europa mit hohen Sozialstandards wertschätzen. \r\nIm internationalen Vergleich hinkt die Forschungstranslation, also die Verknüpfung von medizinischer Grundlagenforschung in öffentlichen Forschungseinrichtungen und anwendungsorientierter Forschung, in Deutschland und Europa hinterher. Es mangelt nicht per se an finanziellen Mitteln für die Translation, sondern an den entsprechenden „Mindsets“ unter Forschenden und einer Förderung der kommerziellen Nutzung von Grundlagenforschung durch Universitätsverwaltungen in Form von Plänen und Prozessen. \r\nAuch die Förderung von angewandter Forschung und Entwicklung (F&E) im Bereich der Medizintechnik durch die öffentliche Hand in Deutschland fällt im Vergleich zu anderen Ländern stark ab. Im Zeitraum von 2011 bis 2021 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beispielsweise nur 240 Mio. Euro für das Fachprogramm Medizintechnik bereitgestellt. Der Fokus lag dabei vor allem auf der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Im Vergleich fördern nationale und regionale Regierungen und Verwaltungen in den USA und China die F&E-Aktivitäten im Medizintechnikbereich jedes Jahr mit Milliardenbeträgen. Die Corona-Pandemie hat zudem weitere Kürzungen bei der Förderung von F&E im Bereich der Medizintechnik, die sich nicht auf die Covid-Forschung beziehen, verursacht. \r\nEin Critical Medicines Act kann einer Produktionsverlagerung – vor allem im patentfreien Markt – nach Asien und Nordamerika entgegenwirken und Investitionen in weitere Produktionskapazitäten incentivieren; stellt allerdings keinen Ersatz für nötige Reformen im Preis- und Erstattungssystem der Mitgliedsstaaten dar. Bei hohen Arbeits- und Energiekosten, Umwelt- und Sozialstandards sowie hohen regulatorischen Anforderungen kann der Preis allein nicht das einzige Kriterium bei Ausschreibungen sein. Eine höhere Liefersicherheit, Tarifbindung oder die Umweltbilanz können als weitere Kriterien Berücksichtigung finden und gleichzeitig die Qualität von in Deutschland und Europa zur Verfügung stehenden Gesundheitsprodukten erhöhen. Hier muss der Fokus von einer Krisen- und Engpassbekämpfung, wie bei Antibiotika, hin zu einer aktiven Zukunftsplanung verlagert werden.\r\n\r\n4.\tEine nachhaltige Finanzierung europäischer Gesundheitssysteme gewährleisten \r\nDeutschland ist innerhalb Europas der wichtigste Markt der iGW, weltweit betrachtet der viertgrößte. Die Unternehmensstandorte stehen jedoch im internationalen Standortwettbewerb. Die Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung von Gesundheitssystemen ist für die langfristige Planbarkeit von Unternehmen ein Standortvorteil. Forschung, Entwicklung und Produktion von Medizintechnik und Arzneimitteln in Deutschland und Europa trägt zu einer sichereren Versorgung von Patientinnen und Patienten bei. In einem Ökosystem, in dem viele lokal produzierte Gesundheitsprodukte zu Preisen abgegeben werden, die nah am Herstellungspreis liegen, sind Zukunftsinvestitionen in die Erforschung neuer Wirkstoffe und Technologien oder in effizientere Produktionsverfahren nur in sehr geringem Umfang möglich. Kostendämpfungsmaßnahmen zu Lasten der Industrie – wie z.B. das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in Deutschland in 2022 – gefährden Forschung und Innovation wie auch die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit hochwertigen Arzneimitteln und Medizinprodukten. Es braucht die Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.\r\n\r\n5.\tFreihandelsabkommen zügig abschließen.\r\nUm neue Wachstumsmärkte zu erschließen, bedarf es auch in Zukunft fairer und transparenter Marktzugänge, die durch entsprechende Freihandelsabkommen mit Drittländern abgesichert werden. Dabei sind regionale Freihandelskommen, wie sie die Europäische Union derzeit beispielsweise mit den Mercosur Staaten verhandelt, für die exportorientierte Gesundheitswirtschaft von besonderem Interesse. Solche Freihandelsabkommen erlauben die Entwicklung von Strategien für ganze Regionen, deren Märkte stärker integriert sind, wodurch die Attraktivität dieser Regionen, insbesondere auch im direkten Vergleich mit großen Einzelmärkten wie China, stark aufgewertet wird.\r\n\r\nWir brauchen mehr Tempo. Das Mercosur-Abkommen wird seit gut 20 Jahren verhandelt und ist immer noch nicht ratifiziert. Mit Indien wird (mit längerer Unterbrechung) seit 2006 verhandelt. Vergleichsweise schnell ging es zwischen der EU und Vietnam: zwischen Verhandlungsbeginn und Inkrafttreten des Abkommens lagen acht Jahre (2012-2020). Um Freihandelsabkommen schnell und erfolgreich abzuschließen, ist es notwendig, eine bessere Balance zwischen wirtschaftlichen Zielen und dem Transfer europäischer Werte und Nachhaltigkeitsüberzeugungen zu finden.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-07"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003677","regulatoryProjectTitle":"Einführung eines Reallabor-Gesetzes","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b5/e3/302084/Stellungnahme-Gutachten-SG2406170160.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Unternehmen in Deutschland benennen überbordende Bürokratie als Standortnachteil No. 1 – wie zuletzt eine repräsentative Civey-Befragung im Auftrag des Wirtschaftsforums der SPD ergab (März 2024). Insbesondere der Mittelstand wird durch die konstant anwachsende Komplexität regulatorischer Vorgaben in der unternehmerischen Tätigkeit beschränkt. Daher ist es gut und richtig, dass die Bundesregierung den Abbau bürokratischer Entlastungen entschieden angeht, etwa durch Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung oder durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV („BEG IV“). Es ist zudem zu begrüßen, dass die SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren gerade auch die Anliegen mittelständischer Unternehmen berücksichtigen möchte, um das BEG IV noch besser zu machen.\r\nEine tatsächliche Entlastung der Unternehmen muss jedoch über Einzelvorhaben hinausgehen. Um spürbare Fort-schritte in der Entbürokratisierung zu erreichen, die in die Breite der deutschen Wirtschaft hineinwirken, möchten wir im Folgenden „7 Goldene Regeln“ für echten Bürokratieabbau formulieren. Ergänzend zu den Einzelvorschlägen der Fachverbände möchten wir damit zu einer grundsätzlichen Herangehensweise ermutigen: möglichst schlanke Regulierungen und einfache Verfahren müssen zu einem Handlungsgrundsatz von Politik und Verwaltung werden Ein fundamentaler Perspektivwechsel, der politisch gewollt und von der Verwaltung eingefordert wird, ist Grundvoraussetzung, um Unternehmen nachhaltig entlasten und somit den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiv zu halten. \r\n1)\tNur „Netto-Minus“ bedeutet Bürokratieabbau\r\nRegulierung, Auflagen und Vorgaben entstehen einzeln betrachtet jeweils aus sachlich guten, nachvollziehbaren Gründen. Dennoch muss das Ziel sein, die bürokratische Gesamtlast nicht immer konstant zu erhöhen („Netto-Null“). Bundes-, europa- und landespolitische Vorgaben müssen hier gemeinsam betrachtet werden: Wenn einerseits auf Bundesebene Bürokratie reduziert wird, aber gleichzeitig auf europa- oder landespolitischer Ebene neue Belastungen hinzu-kommen, werden einzelne, gute Schritte konterkariert. Das – richtige – One in, one out-Prinzip muss zu einer grundsätzlichen Bereitschaft weiterentwickelt werden, Vorschriften aus der Vergangenheit zu prüfen und nötigenfalls aufzugeben. Dazu muss es zunächst deutlich verschärft werden (One in, three out“)\r\n2)\tRegulierungspause für KMU\r\nAls vertrauensbildende Sofortmaßnahme brauchen wir ein „Belastungsmoratorium“ bzw. eine „Regulierungspause“ insbesondere für KMU. Zugleich müssen die  Maßnahmen zum Bürokratieabbau noch engmaschiger auf die tatsächliche Wirkung für die unternehmerische Praxis überprüft werden. Die modellhaft im BMWK durchgeführten „Praxischecks“ (zur Entwicklung des „Solarpakets“) sind hier beispielhaft und sollten ausgeweitet werden. Maßnahmen zur Bürokratieentlastung, die nicht die gewünschte Wirkung haben, werden sofort durch eine neue ersetzt. Auch sollte der in Gesetzesvorhaben anzugebene „Erfüllungsaufwand“ ganzheitlich gerechnet werden und z. B. auch Umstellungsaufwände oder EU-rechtliche Vorgeben beinhalten\r\n3)\tGold Plating vermeiden\r\nNicht zuletzt bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeits-berichterstattung von Unternehmen („CSRD“) wird die Beschränkung auf eine 1:1-Umsetzung des EU-Rechts gewürdigt. Dennoch muss der Verzicht auf s. g. Gold Plating noch mehr als Normalfall und nicht als besondere Errungenschaft angesehen werden. Im Vertrauen auf die Stärke des europäischen Binnenmarktes darf nationaler Regulierungsehrgeiz a priori nicht zur Verschärfung europäischer Vorgaben führen.\r\n4)\tEntscheidungskultur stärken\r\nDie theoretische Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren können nur dann wirksam werden, wenn die zuständigen Behörden diese praktisch umsetzen. Neben der bekannten Notwendigkeit, Behörden technisch und personell angemessen auszustatten, braucht es die Leitlinie: Verfahren müssen effizient, partnerschaftlich und zielgerichtet durchgeführt werden. In Genehmigungsverfahren, in denen mehrere Behörden beteiligt sind, sollte die feder-führende Behörde gestärkt werden. Zudem sollten Verfahren durch die Abschichtung mittels Teilentscheidungen attraktiver gestaltet werden.\r\n5)\tReallabore großzügig ermöglichen\r\nReallabore und Experimentierräume können wichtige Testräume für Technologien und Innovation sein und den Transfer zwischen Forschung und Innovation einerseits und der (unternehmerischen) Praxis andererseits fördern. Jedoch gibt es trotz anhaltender Diskussion hierfür keine übergreifenden Standards und rechtlichen Möglichkeiten. Im Zuge des geplanten Realla-bor-Gesetzes sollte offensive Chance zur deutschlandweiten Einführung von entbürokratisierten „Sonderwirtschaftszonen“ genutzt werden. Ziel muss sein, unseren Rechtsrahmen fit für Innovationen zu machen. \r\n6)\tPrüf- und Kontrollintervalle dynamisieren\r\nUnternehmerische Eigenverantwortung und Sorgfalt muss stärker belohnt werden: Diejenigen Unternehmen, die in regelmäßigen Sicherheitsprüfungen, Schutzkontrollen etc. allen Auflagen entsprechen und keine Beanstandungen vorweisen, sollten durch ein größeres Prüfintervall entlasten werden – umgekehrt werden diejenigen Unternehmen häufiger kontrolliert, die regelmäßig gegen Standards und Normen verstoßen. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Selten waren sich Ökonominnen und Ökonomen sowie nationale und internationale\r\nInstitute, Gewerkschaften und Verbände so einig: Deutschland befindet sich ökonomisch\r\nin einer Stagnation mit rezessiver Tendenz. Das reale Bruttoinlandsprodukt\r\n(BIP) verharrte 2023 de facto auf dem Niveau von 2019, also auf Vorkrisenniveau. Auch\r\nfür das Jahr 2024 gehen die meisten Prognosen von einer weiteren Runde des Nullwachstums\r\naus. Selbst im Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung wurde die\r\nPrognose von 1,3 Prozent Wachstum auf 0,2 Prozent gesenkt. Auch in den Folgejahren,\r\nso hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) deutlich\r\ngemacht, ist mit keinem nennenswerten Wachstum zu rechnen. Die Zahlen sind\r\neindeutig:\r\n— Deutschland ist das Schlusslicht unter den Industriestaaten der G7. Unter den\r\n30 größten Volkswirtschaften der Welt wird nur in Argentinien eine schlechtere\r\nEntwicklung erwartet.\r\n— Das reale Pro-Kopf-Einkommen von 2019 wurde erst 2022 (gerade so) erreicht,\r\nseither bewegt es sich seitwärts.\r\n— Die realen, privaten Investitionen stagnieren auf dem Niveau von 2020. Im Falle\r\nder öffentlichen Investitionen liegen sie sogar darunter.\r\n— Das Produktivitätswachstum verlangsamt sich und ist auf Stagnationskurs.\r\n— Das Potenzialwachstum ist schwach.\r\nAll dies zeigt, dass Deutschland ein Standortproblem hat und enorme Investitionen\r\nfür Transformation sowie die Infrastruktur- und digitale Modernisierung notwendig\r\nsind. Um aus dem Nullwachstumsgleichgewicht auszubrechen, muss die Politik\r\ngegensteuern. Die Grundlagen dafür sind vorhanden, doch wir haben prinzipiell\r\nkein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Deutschland braucht deshalb\r\neine Wachstumsprogramm mit folgenden Elementen:\r\n1. Investitionen stärken\r\n— Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine ad-hoc Regierungskommission\r\naus Expertinnen und Experten einzuberufen, die die öffentlichen und privaten\r\nInvestitionsbedarfe für die klimaneutrale Transformation beziffert. Auf dieser\r\nGrundlage sind Entscheidungen zu treffen, wie öffentliche und private Investitionen\r\ngestärkt werden können, damit der Standort profitiert und Wachstum generiert\r\nwerden kann. Die Ergebnisse der Kommission müssen spätestens bis zur\r\nBeschlussfassung zum Bundeshaushalt 2025 vorliegen.\r\n— Wichtig ist die langfristige Absicherung der Instrumente, um die Finanzierung\r\nder Investitionen auch über Legislaturperioden hinaus zu gewährleisten und damit\r\ndie Planbarkeit für Unternehmen und Investoren in Deutschland zu stärken.\r\nDazu reicht der bisherige Finanzrahmen nicht aus. Die Einsparungen im Haushalt\r\n2024 und die zu erwartenden Kürzungen im Haushalt 2025 werden sowohl\r\ndas Wachstum als auch öffentliche und private Investitionen schwächen. Notwendig\r\nist deshalb vielmehr eine Flexibilisierung der Finanzierungsinstrumente\r\nim Bundeshaushalt. Dazu haben eine Reihe von Ökonominnen und Ökonomen\r\nsowie der Sachverständigenrat entsprechende Vorschläge gemacht. Sie sollten\r\naufbauend auf der Analyse der Expertenkommission realisiert werden.\r\n— Unternehmenssteuersenkungen allein werden das notwendige Investitionsniveau\r\nnicht befördern. Wenn Unternehmenssteuern reformiert werden, müssen\r\nsie mit weiteren fiskalischen Instrumenten verbunden werden, wie z. B. der Aufstockung\r\nder Mittel des KTF, Verbesserung der Abschreibungsbedingungen etc.\r\n— Es muss betont werden: Die Grundlagen für Wachstum und Dynamik sind da, sie\r\nmüssen nur freigesetzt werden!\r\n2. Infrastrukturen stärken\r\n— Infrastrukturen sind das Rückgrat der Wirtschaft – und wurden viel zu lange von\r\nder Politik vernachlässigt. Damit Deutschland die unterschiedlichen Transformationen\r\netwa in der Klima- oder Digitalpolitik meistern kann, sind funktionsfähige\r\nInfrastrukturen eine Grundvoraussetzung.\r\n— Die Politik auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene muss ein Bekenntnis zu\r\nInfrastrukturen abliefern und es mit glaubwürdigen Handlungsplänen untermauern.\r\nDie notwendige Erneuerung, Stärkung und der Ausbau der Infrastrukturen\r\nbetrifft sämtliche Bereiche des wirtschaftlichen Grundgerüsts: Stromnetze,\r\nWärmepläne, H2-/Methangas-Netze, Telekommunikationsnetze, Verkehrswege\r\n(Straße, Schiene, Luft und Wasser) sowie die Ladeinfrastruktur.\r\n— Bestehende Infrastrukturprojekt dürfen unter keinen Umständen aufgrund von\r\nFinanzierungsengpässen eingestampft werden. Die Streichung der Finanzierung\r\nvon Neubauprojekten bei der Bahn beispielsweise ist kein Beitrag zur Verkehrswende.\r\n3. Eckpfeiler der Systemtransformation festigen (I):\r\nKraftwerksstrategie konkretisieren\r\n— Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung erste Eckpunkte für eine Kraftwerksstrategie\r\nund damit den Zubau von Backup-Kapazitäten vorgelegt hat.\r\nDies ist und war lange überfällig. Festzuhalten ist allerdings, dass der Zubau von\r\n10 GW in den nächsten Jahren – sollte er mit einem speed-up im Genehmigungsbereich\r\ngelingen – nicht ausreichen wird. Das BMWK selbst ist von einem notwendigen\r\nZubau von 25 GW ausgegangen. Der Koalitionsvertrag beinhaltet, dass\r\nein Kohleausstieg bis 2030 »idealerweise« erfolgen soll. Mit einem Zubau von nur\r\n10 GW ist dieses Ziel nicht mehr realisierbar.\r\n— Zugleich ist es notwendig, den überfälligen Kapazitätsmechanismus schnellstens\r\nzu konkretisieren. Das ist die Voraussetzung, um Investitionen in gesicherte\r\nLeistung zu mobilisieren.\r\n4. Eckpfeiler der Systemtransformation festigen (II):\r\nSolarindustrie unterstützen\r\n— Die Stärkung der Resilienz ist eine Lektion aus der Energiekrise, die dem russischen\r\nAngriff auf die Ukraine folgte. Die Abhängigkeiten in der Wertschöpfungskette\r\nin der Solarindustrie sind dabei höher als es die Abhängigkeit von russischem\r\nGas je war. Von daher ist es notwendig, eigene Kapazitäten in Europa und\r\nin Deutschland zu sichern und aufzubauen, was auch den Zielen der EU-Kommission\r\nentspricht.\r\n— Wir fordern die Bundesregierung auf, für die Solarindustrie schnellstmöglich\r\neine breite und wirksame Unterstützung einzuführen und heimische Wertschöpfung\r\nbei Ausschreibungsverfahren für neue PV-Projekte zu präferieren.\r\n5. Bürokratie abbauen\r\n— Wir haben im Zuge der Energiekrise gesehen, dass schlanke und schnelle Genehmigungsverfahren\r\nein zentrales Element von Krisenmanagement sind. Eine\r\nklare Priorisierung, politischer Druck und eine Flexibilisierung der gewöhnlichen\r\nProzesse und Strukturen waren die Grundvoraussetzung dafür, dass wir im\r\nDeutschlandtempo das russische Gas substituieren und so eine Gasmangellage\r\nverhindern konnten.\r\n— Die Leistung, eine zu 55 Prozent vom russischen Gas abhängige Gasversorgung\r\ninnerhalb weniger Monate gänzlich umzustellen, zeigt, welch enormes Transformationspotenzial\r\nund welche Leistungsfähigkeit die deutsche Wirtschaft und\r\nPolitik haben.\r\n— Eindeutig zugeordnete Zuständigkeiten, Prioritäten und Verantwortlichkeiten\r\nwaren der Schlüssel dafür. Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren\r\nals aktive Standort- und Ermöglichungspolitik zu verstehen und\r\nmit Elementen des Krisenmanagements anzugehen, ist deshalb ein notwendiger\r\nAnsatz, den wir von der Bundesregierung fordern.\r\n6. Digitalisierung stärken\r\n— Deutschland braucht einen Digitalisierungsschub in allen Bereichen. Das Onlinezugangsgesetz\r\n(OZG) muss so ausgestaltet werden, dass zentrale Verfahren\r\nund Angebote der öffentlichen Verwaltung endlich digital zur Verfügung gestellt\r\nwerden. Das OZG muss entsprechend angepasst werden. Die Abschreibungen für\r\nUnternehmen in digitale Investitionen müssen verbessert werden.\r\n— Künstliche Intelligenz wird entscheidend sein, um in der Industrie, bei Dienstleistungen\r\nund Logistik die Produktivität und damit die Wettbewerbsfähigkeit\r\nvoranzutreiben. Mit dem verabschiedeten AI-Act wurde in Europa ein entsprechender\r\nRahmen geschaffen. Im weiteren Verfahren muss sichergestellt werden,\r\ndass überlappende Gesetzgebung angepasst wird und bei den Sicherheitsstandards\r\ndas Know-how der Digitalunternehmen genutzt und einbezogen wird. Um\r\nauf das benötigte Humankapital zurückgreifen zu können, muss Deutschland\r\nfür Fachkräfte aus dem Ausland ein attraktiver Standort werden.\r\nJetzt müssen Entscheidungen getroffen werden. Die 20er Jahre dürfen kein verlorenes\r\nJahrzehnt für Wachstum, Transformation und Beschäftigung werden. Dazu müssen\r\nalle einen Beitrag leisten. Der vorgeschlagene Deutschlandpakt muss jetzt endlich\r\numgesetzt werden. Die Blockadepolitik der CDU/CSU im Bundestag und Bundesrat\r\nschadet dem Standort. Die Antworten von gestern ergeben keine Zukunft mehr. 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Zukünftig\r\nwird generative KI Auswirkungen darauf haben, wie wir arbeiten, wie wir wirtschaften\r\nund wie wir leben.\r\nDas Wirtschaftsforum der SPD hat sich daher betont nüchtern mit den verschiedensten\r\nAspekten, den Risiken, Chancen und Auswirkungen der Technologie auseinandergesetzt.\r\nIm höchst dynamischen Prozess der Entwicklung sind dabei selbstverständlich\r\nkeine abschließenden Urteile möglich.\r\nDamit Deutschland und Europa im globalen Wettrennen um KI nicht ins Hintertreffen\r\ngeraten, ist es elementar, nun die richtigen Weichen zu stellen, um Europa zu einem\r\nVorreiter nicht nur in der KI-Anwendung, sondern auch in der KI-Entwicklung zu machen.\r\nWir regen daher an, folgende Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen.\r\n— Gründungsdynamik erhöhen und Konditionen für Unternehmensgründungen\r\nverbessern: Die Gründungsdynamik in Deutschland im KI-Bereich muss verbessert\r\nwerden. Dazu bedarf es u.a. Erleichterungen bei der Ausgründung von Unternehmen\r\naus Universitäten und Hochschulen. Junge Unternehmen sind heute der\r\nInnovationsmotor unserer Wirtschaft und treiben die KI-Entwicklungen maßgeblich\r\nvoran. Es muss daher gelingen, Start-ups, die erfolgreich in Deutschland\r\ngegründet wurden und gewachsen sind, auch langfristig im Land zu halten und\r\nzu den künftigen Tech-Konzernen von morgen wachsen zu lassen. Insbesondere\r\nin der Finanzierung brauchen wir daher eine höhere Risikobereitschaft und eine\r\nStärkung der Angebote im Bereich der Wachstumsfinanzierung.\r\n— Finanzierungsbedingungen verbessern: Deutschland und Europa fallen bei den\r\nstaatlichen Investitionen in KI sowie beim privaten Kapital weit hinter die USA\r\nund China zurück. Wenn europäische KI-Lösungen eine Chance im internationalen\r\nWettbewerb haben sollen, bedarf es einer auskömmlichen Finanzierung\r\nim Rahmen einer europäisch koordinierten digitalen Industriepolitik. Die Bundesregierung\r\nsollte daher eine zweigeteilte Finanzierungsstrategie verfolgen.\r\nStart-up-typische VC-Finanzierung setzen letztlich immer auf Geschäftsmodelle\r\nund Gründerteams, die ihr Startup zum Unicorn entwickeln und Exitstrategien\r\nverfolgen können. Dazu kann die Bundesregierung einen VC-Fonds für eine verbesserte\r\nKapitalausstattung errichten. Analog zum bestehenden Sovereign Tech\r\nFund sollten im Rahmen von EU-Förderprogrammen besondere Finanzierungsund\r\nKollaborationsmöglichkeiten für Open Source Large Language Models bestehen.\r\nParallel dazu bedarf es aber auch Finanzierungsformen, die innovative\r\nGeschäftsmodelle und Start-ups fördern, die nicht auf disruptive Entwicklungen\r\nsetzen. Dieses erfordert andere, revolvierende Finanzierungsfonds, die sich am\r\nBeispiel des Europäischen Investitionsfonds orientieren. Solche Finanzierungen\r\nwerden über unternehmerische Renditen oder auch Unternehmensverkauf zurückgezahlt,\r\nohne jedoch eine Unicorn-Strategie zu verfolgen.\r\n6\r\n— Auch kann die öffentliche Verwaltung in der Anwendung als Leitanwender fungieren\r\nund so ihre Marktmacht ausspielen.\r\n— Spitzenforschung stärken, Attraktivität des Wissenschaftsstandorts erhöhen\r\nund Wissenstransfer fördern: Deutschland ist stark bei der Grundlagenforschung\r\nvon KI. Damit dies auch so bleibt, bedarf es ausreichender Rechenkapazitäten\r\n– hier ist Deutschland vor allem im Vergleich mit den USA weit zurückgefallen.\r\nZudem bedarf es Bemühungen, um den Wissenstransfer aus der Forschung\r\nzu stärken. Hierfür sollten u.a. auch die Konditionen für Ausgründungen aus den\r\nHochschulen vereinfacht werden. Um eine Spitzenposition in der KI-Forschung\r\nund -Entwicklung einzunehmen, muss Deutschland auch die Spitzen-Wissenschaftlerinnen\r\nund -Wissenschaftler anziehen und vor allem halten.\r\n— Datensicherheit gewährleisten und Harmonisierung von Datenschutzstandards\r\nvorantreiben: Die Sicherheitsanforderungen sind entscheidend, um das Vertrauen\r\nin generative KI-Technologien zu stärken und ihre positive Integration in Wirtschaft\r\nund Gesellschaft zu fördern. Daher sollte auch in Deutschland ähnlich\r\nwie in den USA die Einrichtung eines speziellen KI-Sicherheitsinstitutes auf den\r\nWeg gebracht werden. Für eine effiziente Datennutzung sind eine bundesweite\r\nHarmonisierung und bundeseinheitliche Standards notwendig und überfällig.\r\nAuch in Europa muss die Fragmentierung der Anwendung des Datenschutzes in\r\nder Praxis endlich überwunden werden. Europa ist führend beim Thema Datenschutz\r\nund hat damit einen wichtigen Standard auch international gesetzt. Dies\r\nkann Vorteile auch im Bereich der KI-Nutzung haben, die dadurch ein höheres\r\nMaß an Sicherheit für spätere Anwendungen liefern kann.\r\n— Zugang zu Daten sicherstellen: Die Datenverfügbarkeit für die Nutzung von KI ist\r\nein kritischer Faktor, der wesentlich über den Erfolg von KI-Projekten entscheidet.\r\nWer KI fördern will, muss daher die Entwicklung einer Datenökonomie befördern.\r\nFür eine effiziente Datennutzung sind dabei eine bundesweite Harmonisierung\r\nund bundeseinheitliche Standards notwendig und überfällig.\r\n— Datenqualität verbessern: Um eine hohe Datenqualität zu gewährleisten, ist eine\r\nstarke Daten-Governance unerlässlich. Daten müssen nicht nur zugänglich, sondern\r\nauch verlässlich, genau und repräsentativ sein, um als Grundlage für KI-Anwendungen\r\nzu dienen. Ohne eine solide Datenbasis können KI-Systeme nicht\r\nihr volles Potenzial entfalten und können sogar irreführende oder fehlerhafte\r\nErgebnisse liefern. Auch in Unternehmen müssen klare Governance-Strukturen\r\ngeschaffen werden, um verantwortungsvolle KI einzusetzen und dafür entsprechende\r\nStandards zu etablieren. Die Etablierung solcher Strukturen ist entscheidend,\r\num das Vertrauen der Stakeholder zu gewinnen und die langfristige Nachhaltigkeit\r\nder KI-Initiativen zu sichern.\r\n7\r\n— Rechenkapazitäten stärken und erhöhen: Ein Schlüsselelement zur Stärkung der\r\nKI-Kapazitäten in Deutschland ist daher der Aufbau einer dedizierten Infrastruktur\r\nvon Hochleistungsrechnern, die speziell für KI-Anwendungen ausgelegt ist.\r\nEntsprechende Projekte in Universitäten, Hochschulen und Unternehmen müssen\r\nunterstützt und finanziell gefördert werden.\r\n— Potenziale der KI durch innovationsorientierte Regulierung nutzen: Mit Blick\r\nauf die jüngst abgeschlossene Trilog-Verhandlung zum AI-Act ist eine umsichtige\r\nRegulierung von General Purpose AI notwendig. Die Regulierung muss so ausgestaltet\r\nsein, dass die Nutzung von Basismodellen in Europa und Deutschland\r\nauch weiterhin ermöglicht wird. Andernfalls droht sich die Abhängigkeit von\r\namerikanischen Big-Tech-Konzernen zu verstärken, wie auch die Abwanderung\r\neuropäischer Entwicklungen in diesem Bereich.\r\n— Urheberrechte sichern und praxistaugliche Verifizierungsmechanismen KI-generierter\r\nInhalte einführen: Es ist sowohl für die rechtssichere urheberrechtliche\r\nAusgestaltung als auch demokratietheoretisch wichtig, KI-generierte Inhalte\r\nalso solche erkennen zu können. Dementsprechend braucht es Kennzeichnungspflichten\r\n(z.B. Wasserzeichen) oder andere Verifizierungsmechanismen, die\r\nmöglichst unbürokratisch ausgestaltet sein sollten. Die Urheberrechte müssen\r\ngewährleistet werden.\r\n— Mitbestimmung und Weiterbildung stärken: Die Arbeitswelt und Arbeitskultur\r\nwerden sich durch die Einführung massiv verändern. Bei Einführung von KI-Systemen\r\nin Unternehmen muss daher sichergestellt werden, dass die Mitbestimmungsmöglichkeiten\r\ngesichert und im Bedarfsfall weiterentwickelt werden.\r\nDies ist für die Akzeptanz von entscheidender Bedeutung. Um sicherzustellen,\r\ndass dieser Strukturwandel auch Beschäftigung sichert und dass das Potenzial\r\nvon KI und Robotik voll ausgeschöpft werden kann und die Qualifikationen von\r\nBeschäftigten künftigen Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen, müssten\r\nBildung und lebenslange Weiterbildung gestärkt werden. Dazu bedarf es einer\r\nausgewogenen Kombination aus staatlicher Förderung, privaten Initiativen\r\nund akademischer Exzellenz. Um proaktives und tätigkeitsnahes Arbeiten zu fördern,\r\nbrauchen wir ein gutes Zusammenwirken zwischen Betrieben und Weiterbildungspolitik.\r\n— Schwerpunkte definieren und umsetzen: Eine deutsche KI-Strategie kann nur\r\nerfolgreich sein, wenn sie klare Schwerpunkte setzt, die sich an den Stärken des\r\nWirtschaftsstandortes, den Stärken der Unternehmen und der wissenschaftlichen\r\nInfrastruktur sowie an den vorhandenen und zu gewinnenden Fachkräftepotenzialen\r\norientiert. Dazu müssen die Aktivitäten der Bundesregierung\r\nbesser koordiniert und verzahnt und ein KI-Beirat eingesetzt werden, der die\r\nMaßnahmen konsequent begleitet und monitort.\r\n8\r\nEinleitung\r\nMit der Entwicklung immer leistungsfähigerer KI-Systeme tritt die Digitalisierung von\r\nWirtschaft und Gesellschaft in eine neue Phase. Künstliche Intelligenz ist eine Basistechnologie,\r\ndie in einer Vielzahl von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Sektoren\r\ngenutzt werden kann, sie ist für eine Datenökonomie ein unverzichtbarerer Bestandteil\r\nund stellt Wirtschaft und Gesellschaft vor erhebliche Herausforderungen.\r\nKI-Anwendungen reichen von einfachen, regelbasierten Automatisierungen bis hin\r\nzu komplexen maschinellen Lernsystemen, die fortschrittliche Algorithmen nutzen,\r\num eigenständige Schlussfolgerungen zu ziehen und eigenständig zu reagieren.\r\nKünstliche Intelligenz (KI) bezeichnet dabei ein Feld der Informatik, das sich mit\r\nder Schaffung von Computersystemen beschäftigt, die Aufgaben ausführen können,\r\nwelche typischerweise menschliche Intelligenz erfordern. Dazu gehören Funktionen\r\nwie Lernen, Problemlösen, Sprachverständnis, visuelle Wahrnehmung und Entscheidungsfindung.\r\nKI-Systeme sind darauf ausgelegt, Muster in großen Datenmengen\r\nzu erkennen, aus Erfahrungen zu lernen und ihre Leistung im Laufe der Zeit zu\r\nverbessern.\r\nGenerative KI bezieht sich auf diese letzte Kategorie von künstlicher Intelligenz, die\r\ndarauf spezialisiert ist, neue Inhalte zu erzeugen. Diese Inhalte können Texte, Bilder,\r\nMusik, Sprache oder sogar Videos sein. Im Gegensatz zu traditionellen KI-Systemen,\r\ndie darauf ausgelegt sind, Daten zu analysieren und zu interpretieren, sind generative\r\nKI-Modelle darauf trainiert, eigenständig kreative Lösungen und Angebote zu\r\nproduzieren, die auf den gelernten Daten und Mustern basieren. Sie nutzen fortgeschrittene\r\nTechniken des Machine Learning, insbesondere des Deep Learnings, um\r\nMuster und Strukturen in großen Datensätzen zu erkennen und darauf aufbauend\r\nneue Ergebnisse zu generieren.\r\nIn Politik, Unternehmen, Wissenschaft findet eine breite, intensive und zum Teil\r\nkontroverse Debatte über die Entwicklung, Nutzung von KI und den damit verbundenen\r\nwirtschaftlichen und gesellschaftlichen bis hin zu demokratiepolitischen Konsequenzen\r\nstatt. Die Technikgeschichte zeigt eines, neue Technologien haben häufig\r\nzu einer polarisierten Diskussion zwischen Euphorie und Skeptizismus geführt, von\r\nder Einführung der Webstühle bis heute.\r\nDie vorgetragenen Positionen variieren zwischen einer KI-Euphorie, die KI als zentralen\r\nTreiber für ökonomisches Wachstum, Produktivitätssteigerung, neue Arbeitsformen\r\nund Arbeitspotenziale, neue Geschäftsmodelle etc. sehen und einem\r\nKI-Skeptizismus, der davor warnt, dass KI eine Eigendynamik entwickelt, da selbst\r\nKI-Experten die innere Struktur und die inneren Prozesse von KI nur begrenzt verstehen,\r\nPrognosen über die Zukunft der Entwicklung von KI als unsicher beschreiben\r\nund die Konsequenzen für Demokratie, die Validität unserer Mediengesellschaft\r\nbeschwören und vor Einsatzbereichen im Bereich Waffenproduktion, Cyberattacken\r\nund ähnlichen warnen.\r\n9\r\nAuch in der Politik hat eine intensive Diskussion begonnen. Die OECD hat bereits\r\n2019 als erste zwischenstaatliche Organisation Leitlinien für die Nutzung von KI\r\nverabschiedet. Inzwischen sind auch die USA mit eigenen Leitsätzen gefolgt und\r\nauch die G20 haben sich auf Einladung des britischen Premierministers mit den Herausforderungen\r\nder KI beschäftigt. Auf europäischer Ebene wurde nun der AI-Act\r\nverabschiedet, in dem ein rechtlicher Rahmen für den Einsatz und die Nutzung von\r\nKI für Europa festgelegt wird. Damit ist die Ambition verbunden, dass dieser Rechtsrahmen\r\nnicht nur in Europa, sondern auch darüber hinaus zur Anwendung kommt.\r\nDer Europäische Rat befasst sich zudem mit der Anwendung von KI im Journalismus.\r\nEinen anderen Weg geht das Vereinigte Königreich, das sich in Regulierungsfragen\r\ndeutlich zurückhaltender zeigt, um die Attraktivität von KI-Anwendungen zu steigern.\r\nDas vorliegende Papier versucht einen Beitrag zur Versachlichung dieser Diskussion\r\nzu leisten. Es werden sowohl die ökonomischen Potenziale als auch die Anwendungsfelder\r\nvon KI beleuchtet, um darüber hinaus auch Leitplanken für die Nutzung\r\nvon KI zu definieren.\r\nDabei muss immer der Grundsatz gelten: Regulierung so viel nötig, Innovationsförderung\r\ndurch Nutzung der KI so viel wie möglich. Dabei darf ein Fehler nicht gemacht\r\nwerden, bereits am Beginn einer Entwicklung durch Überregulierung Innovationsmöglichkeiten\r\nzu verschütten.\r\nGerade in Europa besteht diese Gefahr, die eines zur Konsequenz haben könnte, dass\r\nnämlich die Dominanz amerikanischer und asiatischer KI- und Technologiekonzerne\r\nweiter gestärkt und die Chancen und Nutzung von LLMs und Foundation Models\r\nund darauf aufbauenden spezifischen Anwendungsfeldern in Europa erschwert oder\r\nsogar blockiert werden.\r\n10\r\n1. Anwendungsfelder\r\nKünstlicher Intelligenz\r\nInsbesondere die nun neu aufgekomemene generative Künstliche Intelligenz (KI)\r\nhat ein breites Einsatzgebiet, das sich weit über die traditionellen Bereiche hinaus\r\nerstreckt und eine Vielzahl von Potenzialen bietet.\r\n— Die Automatisierung und Effizienzsteigerung von Arbeitsprozessen und einen\r\ndamit verbundenen signifikanten Produktivitätsanstieg;\r\n— Förderung von Kreativität, für Ideengenerierung und Problemlösung, was zu innovativeren\r\nProdukten und Dienstleistungen führen kann;\r\n— personalisierte Produkte und Dienstleistungen, die auf individuelle Kundenbedürfnisse\r\nzugeschnitten sind;\r\n— Einsatz in Forschung und Entwicklung, um Forschungszeiten zu verkürzen und\r\nkomplexe Muster schneller zu erkennen, was zu effizienteren Lösungswegen\r\nführt;\r\n— Automatisierung von Aufgaben und die Optimierung von Prozessen, um Kosten\r\nzu reduzieren;\r\n— neue Märkte und Geschäftsmöglichkeiten, beispielsweise in Bereichen wie personalisierte\r\nMedizin, umweltfreundliche Technologien oder digitale Medien;\r\n— Verbesserung der Entscheidungsfindung, indem KI große Datenmengen analysiert\r\nund wertvolle Einblicke für fundierte Geschäftsentscheidungen liefert;\r\n— Verbesserung der Lehr- und Lernmethoden, die Bildung effizienter und zugänglicher\r\nmachen;\r\n— Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz;\r\n— Entwicklung neuer Behandlungsmethoden, z.B. personalisierte Medikamente\r\nund effizientere Diagnoseverfahren;\r\n— Verbesserung des Sicherheits- und Risikomanagements.\r\nDiese Vielfalt an Anwendungsbereichen zeigt, wie umfassend und vielseitig die generative\r\nKI zur Effizienzsteigerung und Innovationsförderung in Unternehmen beitragen\r\nkann. Insbesondere können durch KI hervorgerufene bisherige Potenziale\r\ndurch Generative KI nochmals verstärkt werden und eine neue Qualität gewinnen.\r\nIn der Produktion wird der Einsatz generativer KI von 44 Prozent der Fachleute befürwortet,\r\nbeispielsweise als Assistenzsystem bei der Maschinensteuerung. Im Bereich\r\ndes Kundenkontakts erkennen 39 Prozent das Potenzial der KI, etwa bei der Bearbeitung\r\nvon Kundenanfragen. In der Personalabteilung sehen 26 Prozent der Experten\r\nVorteile, etwa in der Kommunikation mit Bewerbern.\r\nDer Einsatz in der Unterstützung des internen Wissensmanagements, wie beispielsweise\r\ndurch Chatbots mit Zugriff auf Unternehmensinformationen, wird von 23 Prozent\r\ngesehen. Im Managementbereich sehen 19 Prozent der Fachleute Anwendungsmöglichkeiten,\r\netwa in der Strategieentwicklung. Schlussendlich wird der Einsatz\r\ngenerativer KI in Rechts- oder Steuerabteilungen, beispielsweise für die Vertragsgestaltung,\r\nmit lediglich 12 Prozent als am wenigsten relevant eingestuft.\r\n11\r\n58 Prozent der Experten sehen einen großen Nutzen in der generativen KI, insbesondere\r\nbei der Code-Generierung. Auch F&E profitieren erheblich. Hier betonen 50 Prozent\r\nder Fachleute ihre Fähigkeit zur effizienten Datenauswertung.\r\nGenerative Künstliche Intelligenz wird zunehmend als ein mächtiges Werkzeug in\r\nverschiedenen Geschäftsbereichen anerkannt. Das größte Potenzial dieser Technologie\r\nwird in der Unterstützung bei der Erstellung von Berichten, Übersetzungen\r\nund anderen Texten gesehen, wobei 82 Prozent der Experten dies als Hauptanwendungsbereich\r\nbetrachten (Quelle: Bitkom 2023).\r\nKI wird von vielen Menschen in Deutschland als Chance gesehen, gesellschaftliche\r\nHerausforderungen lösungsorientiert anzugehen. Dabei sehen sie die Chancen vor\r\nallem darin, CO2-Emissionen zu senken (53 Prozent), die Nahrungsmittelverfügbarkeit\r\nzu sichern (56 Prozent), ihre medizinischen Daten zu beobachten und zu verfolgen\r\n(41 Prozent), vor extremen Wetterereignissen besser zu schützen (67 Prozent)\r\nund innovative Arzneimittel zu erforschen und entwickeln. (58 Prozent).\r\nBereits heute setzen hochgerechnet rund 600 000 Unternehmen in Deutschland\r\nKünstliche Intelligenz ein. Das entspricht rund 17 Prozent aller Unternehmen in\r\nDeutschland. Dabei wird KI bereits in allen Wirtschaftszweigen und Geschäftsbereichen\r\neingesetzt. In 28 Prozent aller Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes\r\nund sogar in 45 Prozent der Betriebe der Informationswirtschaft wird diese Form der\r\nKI für die tägliche Arbeit eingesetzt. Zudem planen 75 Prozent der Unternehmen bis\r\n2027 KI einzusetzen.\r\nAnteil der Unternehmen, die generative KI einsetzen\r\nGerundete Werte | Grafik: joth / Quelle ZEW\r\nDer Anteil der Unternehmen, die KI einsetzen, liegt in der Industrie bei 31 Prozent –\r\ndoppelt so hoch wie im Dienstleistungssektor. Industrielle KI-Anwendungen bieten\r\ndie Möglichkeit, mit Hilfe des maschinellen Lernens große Datenmengen aus industriellen\r\nProzessen effizient zu verarbeiten und zu analysieren. KI kann z.B. verwendet\r\nwerden, um mit Hilfe von vernetzten Geräten und Anlagen sowie gesammelten\r\nDaten industrielle Prozesse zu überwachen und zu steuern, um rechtzeitig Wartung,\r\n12\r\nReparatur oder Umrüstung einzuleiten. Und so setzen die Industrieunternehmen KI\r\nvor allem für die Automatisierung der internen Systeme ein (27 Prozent) und damit\r\ndirekt im Produktionsprozess. Weitere Einsatzgebiete sind der Kundensupport sowie\r\ndie automatisierte Informationssuche (jeweils 23 Prozent).\r\nDie Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK) sowie die Medienbranche\r\ngelten als Vorreiter in der Anwendung von generativer KI. Aktuellen Schätzungen\r\nzufolge nutzen derzeit etwa 9 Prozent der Beschäftigten in der Informationswirtschaft\r\nfür ihre beruflichen Aufgaben Sprachmodelle, die auf generativer KI basieren,\r\nfür ihre beruflichen Aufgaben. Die Unternehmen dieser Branche erwarten in den\r\nnächsten zwei Jahren eine signifikante Zunahme dieser Zahl – konkret eine Steigerung\r\nauf 27 Prozent der Beschäftigten. Die Informationswirtschaft setzt sich aus den\r\nBereichen der Informations- und Kommunikationstechnologie, der Medienindustrie\r\nund den wissensintensiven Dienstleistungssektoren zusammen.\r\nDie Herausforderung für Unternehmen besteht dabei vor allem darin zu identifizieren,\r\nwo Anwendungsfälle und Use-Cases von generative KI liegen. Diese Erkenntnis\r\nbildet überhaupt erst die notwendige Grundlage, um theroetisch mögliche Potenziale\r\nausschöpfen zu können. Je nach ihrem bisherigen Geschäftsmodell wird es Unternehmen\r\nunterschiedlich leicht fallen, die Potenziale zu identifizieren und gewinnbringend\r\nin ihre Arbeit einzubinden.\r\nAnteil der Beschäftigten, die generative KI einsetzen\r\nGerundete Werte | Grafik: joth / Quelle ZEW\r\n13\r\nKI wird dabei einen Beitrag dazu leisten, das Internet of Things (IoT) und andere\r\nTechnologiebereiche zu verändern und Innovationen und neue Anwendungsfelder\r\nzu ermöglichen. Entscheidend dabei ist der Zugang und die Nutzung von Daten, um\r\ndie Systeme zu verbessern und neue Anwendungsfelder zu realisieren. Dazu müssen\r\ndie Datensilos z.B. in den Unternehmen geöffnet werden. Der Zugang zu Daten quer\r\ndurch verschiedene Abteilungen und Bereiche ist entscheidend, um KI-Systeme effektiv\r\nzu nutzen und umfassende, ganzheitliche Lösungen zu ermöglichen.\r\nEine hohe Datenqualität und eine starke Daten-Governance sind unerlässlich, um KI\r\ngewinnbringend einsetzen zu können. Daten müssen nicht nur zugänglich, sondern\r\nauch verlässlich, genau und repräsentativ sein, um als Grundlage für KI-Anwendungen\r\nzu dienen. Ohne eine solide Datenbasis können KI-Systeme nicht ihr volles Potenzial\r\nentfalten und können sogar irreführende oder fehlerhafte Ergebnisse liefern.\r\nSchließlich müssen die Governance-Strukturen in den Unternehmen weiter ausgebaut\r\nwerden, um verantwortungsvolle KI einzusetzen und dafür entsprechende\r\nStandards zu etablieren. Dabei können die AI Governance Standards vom Institute\r\nof Electrical and Electronics Engineers, der International Organization for Standardization\r\noder die europäischen Standardisierungsgremien wie CEN und CENELEC\r\nals Grundlage herangezogen werden. Die weitere Etablierung dieser Strukturen ist\r\nentscheidend, um das Vertrauen der Stakeholder zu gewinnen und die langfristige\r\nNachhaltigkeit der KI-Initiativen zu sichern.\r\nDie Beispiele zeigen die enormen Potenziale der Künstlichen Intelligenz mit einem\r\nsehr breiten Anwendungsspektrum. Allerdings weisen Unternehmen auch auf Hindernisse\r\nbei der Nutzung von KI hin:\r\n— So sorgen sich 81 Prozent der Unternehmen vor künftigen rechtlichen Einschränkungen,\r\n76 Prozent sind durch rechtliche Unklarheiten, insbesondere in der Datennutzung\r\nund des Datenschutzes verunsichert.\r\n— 84 Prozent der Unternehmen sehen fehlendes technisches Know-how als ein wesentliches\r\nHindernis und 78 Prozent weisen auf fehlende personelle Ressourcen\r\nhin.\r\n— 43 Prozent haben die Befürchtung, dass Daten in falsche Hände geraten können,\r\n42 Prozent weisen auf fehlende Use Cases oder fehlendes Vertrauen hin.\r\nDie Industriestaatenorganisation OECD hat angesichts der rasanten Entwicklung\r\nvon Künstlicher Intelligenz eine verbesserte Aus- und Weiterbildung angemahnt.\r\nUm sicherzustellen, dass das Potenzial von KI und Robotik voll ausgeschöpft werden\r\nkann und die Qualifikationen von Beschäftigten künftigen Anforderungen des\r\nArbeitsmarktes entsprechen, müssten Bildung und lebenslange Weiterbildung gestärkt\r\nwerden.\r\n14\r\n2. KI-Standort Deutschland\r\nim internationalen Vergleich\r\nDeutschland verfügt über eine starke industrielle Basis, hervorragende Forschungseinrichtungen\r\n(u.a. die Universität Stuttgart, die Unversität Tübingen, der Technologiecluster\r\nHeilbronn, der AI Campus in Berlin, das DFKI, das Max-Planck-Institut\r\nfür Informatik, die TU München oder die RWTH Aachen) und eine reiche Tradition in\r\nden Ingenieurwissenschaften und der Informatik. Diese Faktoren bieten eine solide\r\nGrundlage für die Entwicklung und Integration von KI-Technologien.\r\nTrotz der sehr guten Grundlagenforschung in Deutschland bleibt der Transfer in die\r\nWirtschaft unbefriedigend. So sind auch die bahnbrechenden KI-Entwicklungen\r\nheute nur in Ausnahmefällen »Made in Germany«. Momentan werden 73 Prozent der\r\ngroßen KI-Modelle in den USA und 15 Prozent in China entwickelt.\r\nAuch die privaten Investitionen in KI in Deutschland betrugen 2022 nur 2,35 Milliarden\r\nUS-Dollar, etwa die Hälfte im Vergleich zu Großbritannien (4,37 Milliarden\r\nUS-Dollar), ein Sechstel im Vergleich zu China (13,41 Milliarden US-Dollar) und ein\r\nZwanzigstel im Vergleich zu den USA (47,36 Milliarden US-Dollar).\r\nIn den USA sind Risikokapitalfinanzierungen der entscheidende Treiber für Investitionen\r\nin diesem Sektor. Im ersten Halbjahr 2023 wurden in den USA 1129 solcher\r\nFinanzierungsrunden im KI-Sektor verzeichnet.\r\nIn Europa verläuft diese Entwicklung deutlich schleppender: Hier wurden im ersten\r\nHalbjahr 2023 bei 646 Risikokapitaldeals 3,7 Milliarden US-Dollar eingenommen,\r\nwas auch eine Verlangsamung im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2022 darstellt, als\r\nbei 761 Deals 4,6 Milliarden Dollar gesammelt wurden.\r\nChina strebt an, bis zum Jahr 2030 die führende Nation in der Künstlichen Intelligenz\r\nzu sein. Für dieses Ziel plant das Land, im aktuellen Jahr 15 Milliarden US-Dollar in\r\nKI-Initiativen zu investieren, was einer fast 50-prozentigen Steigerung in nur zwei\r\nJahren entspricht.\r\nWagniskapital für KI-Start-Ups\r\nUSA und Europa im Vergleich\r\nHANDELSBLATT\r\nQuelle: Dealogic\r\n15\r\nDie Technologiegiganten Amazon, Microsoft und Alphabet tätigen massive Investitionen\r\nin Künstliche Intelligenz und deren Anwendungsfelder. Amazon beteiligte\r\nsich kürzlich mit bis zu 4 Milliarden US-Dollar am KI-Start-up Anthropic. Microsoft,\r\ndas 2019 1 Milliarde US-Dollar in OpenAI investierte, hat sich als zentraler Partner\r\ndieses KI-Entwicklers etabliert und besitzt mittlerweile 49 Prozent von OpenAI, einem\r\nder potenziell wertvollsten Technologie-Start-ups in den USA. Alphabet hat in\r\nden letzten Jahren beträchtliche Summen in KI investiert und hält Beteiligungen an\r\nvielen KI-Unternehmen, so etwa am Londoner AI Research-Start-up DeepMind. Zudem\r\nhat Alphabet zwei eigene KI-Modelle entwickelt: den Chatbot Google Bard und\r\ndas bald erscheinende Gemini. Auch die Muttergesellschaft von Facebook, Meta und\r\nApple engagieren sich intensiv in der Entwicklung eigener KI-Technologien.\r\nEin weiterer entscheidener Faktor ist die Entwicklung von Open Source AI Software.\r\nHier sind insbesondere die Aktivitäten von Meta und Alphabet zu nennen.\r\nGlobal AI Index\r\n100 = Maximum\r\nGrafik: ngou. / Quelle: Tortoise 2023\r\nIm weltweiten KI-Ranking belegt Deutschland nur den 8. Platz und erreicht nur 39\r\nvon 100 möglichen Punkten. Dabei sind in den 1990er Jahren wesentliche Grundlagen\r\nzur KI-Entwicklung in Deutschland gelegt worden. Damals hat ein Team rund\r\num den Informatiker Jürgen Schmidhuber in München künstliche neuronale Netzwerke\r\nentwickelt, die das maschinelle Lernen revolutionierten und seit einigen Jahren\r\nmilliardenfach Anwendung, z.B. für automatische Übersetzung, Spracherkennung,\r\nlernende Roboter, Bildbeschreibung, KI-Assistenten, Finanzvorhersagen und\r\nim Gesundheitswesen finden. Schmidhubers Team entwickelte die weltweit ersten\r\nNetze, die besser als Menschen Bilder erkannten, erfand künstliche Neugier und meta-\r\nlernende Maschinen.\r\n16\r\nHeute steht Deutschland vor der Herausforderung, an diese Entwicklungen anzuknüpfen\r\nund eine gestaltende Rolle in der KI-Landschaft einzunehmen. Dazu bedarf\r\nes einer ausgewogenen Kombination aus staatlicher Förderung, privaten Initiativen\r\nund akademischer Exzellenz.\r\nNur so wird Deutschland sich nicht nur als einen Ort der KI-Entwicklung, sondern\r\nauch als Vorreiter in der verantwortungsvollen Nutzung dieser transformativen Technologie\r\npositionieren können. Zentrale Elemente für die KI-Entwicklung und -Nutzung\r\nsind die Verfügbarkeit von Daten, Rechenkapazitäten, Fachkräfte, Forschungsanstrengungen,\r\nGründungen und KI Readiness. Betrachtet man den KI-Standort\r\nDeutschland unter diesen Aspekten, so zeichnet sich ein ambivalentes Bild:\r\nTrotz verschiedener Herausforderungen zeigt eine Deloitte-Umfrage, dass deutsche\r\nUnternehmen im Bereich KI im internationalen Vergleich besser abschneiden als erwartet.\r\nLaut der Umfrage ist KI ein wesentlicher Faktor für den Geschäftserfolg in\r\nDeutschland, und die überwiegende Mehrheit der KI-Projekte amortisiert sich in weniger\r\nals zwei Jahren. Deutschland steht im globalen Vergleich von »AI-Readiness«\r\nim Mittelfeld, aber vergleichsweise gut in der KI-Expertise seiner Mitarbeitenden .\r\nIn aller Welt sind inzwischen 14 Prozent der Unternehmen auf den Einsatz von Künstlicher\r\nIntelligenz vorbereitet. In Deutschland sind es 7 Prozent. Besonders hoch ist\r\nder Abstand zu den Vereinigten Staaten. Dort gehören schon 18 Prozent der Unternehmen\r\nzu den Tempomachern, die von ihrer Nähe zu den Hyperscalern wie Microsoft\r\noder Amazon, die massiv in die Entwicklung von KI investieren und so weltweit\r\neine führende Rolle einnehmen, profitieren. In China liegt die KI-Readiness bei 9\r\nProzent, aber fast die Hälfte der befragten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten\r\nzählt sich dort zu den Verfolgern. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Adaption\r\nin Deutschland nur schleppend verläuft.\r\nWährend in Deutschland nur 2,4 Prozent aller Start-ups Ausgründungen aus der\r\nWissenschaft sind, sind im KI-Bereich 41,5 Prozent Spin-offs aus der Wissenschaft.\r\nDennoch erzielen deutsche Hochschulen international immer noch keine größere\r\nAufmerksamkeit, wie eine Vielzahl an Hochschulrankings zeigt. Auch mit Blick auf\r\ndie Gewinnung neuer Fachkräfte im Zukunftsbereich KI hängt die deutsche Forschungslandschaft\r\nhinterher. 2020 gab es in Deutschland 125 KI-Studiengänge, im\r\nVereinigten Königreich 1.244 und in den USA über 2.000.\r\nInsbesondere in der Finanzierung brauchen wir eine höhere Risikobereitschaft und\r\nim Bereich der Wachstumsfinanzierung muss Deutschland seine Angebote stärken.\r\nDie Bundesregierung sollte daher nicht nur VC-Finanzierungen ermöglichen,\r\nsondern auch nachhaltige, revolvierende Finanzierungen auf den Weg bringen. Wer\r\nUnternehmen möchte, die Innovationen entwickeln und von anderen Unternehmen\r\nauch als Innovationen erworben werden können, der sollte dafür Sorge tragen, dass\r\ndie Renditen der Start-ups realisiert werden können, ohne dafür zwingend vollständige\r\nExits zu erzwingen. Nur so wird es gelingen, Start-ups, die erfolgreich in\r\n17\r\nDeutschland gegründet wurden und gewachsen sind, wie Aleph Alpha aus Heidelberg,\r\nauch langfristig im Land zu halten und zu den Tech-Konzernen von morgen\r\nwachsen zu lassen.\r\nZwar hat sich die Zahl deutscher KI-Start-ups in 2023 mehr als verdoppelt, dennoch\r\nliegt Deutschland bei der Anzahl der zwischen 2013 und 2022 gegründeten KI-Startups\r\nmit 245 nur auf Platz 9 hinter Japan, Indien, Frankreich, Kanada und Großbritannien\r\nsowie deutlich hinter China (1.337) und den USA (4.643). Bei der Attraktivität für\r\nStart-up-Gründer belegt Deutschland im Jahr 2023 sogar nur den 12. Platz. Geringere\r\nberufliche Chancen und fehlende maßgeschneiderte Visa für unternehmerische\r\nTop-Talente sind einige der Gründe für diese Platzierung .\r\nNeben Köpfen sind Daten und Rechenleistung die zentralen Triebkräfte der KI-Revolution.\r\nDeutschland steht vor der Herausforderung, mit globalen Akteuren wie den\r\nUSA und China Schritt zu halten.\r\nMicrosoft allein plant in den USA eine Investition von zehn Milliarden Dollar ausschließlich\r\nin Open AI zu tätigen. Bei einem Entwicklerteam von etwa 400 Personen\r\nwird dabei der Großteil dieses Kapitals in die Rechenkapazität investiert. Im Gegensatz\r\ndazu werden die von Deutschland bis 2025 vorgesehenen staatlichen Investitionen\r\nvon drei Milliarden Euro für KI-Förderung auf zahlreiche kleinere Projekte aufgeteilt.\r\nEin Schlüsselelement zur Stärkung der KI-Kapazitäten in Deutschland ist daher der\r\nAufbau einer dedizierten Infrastruktur von Hochleistungsrechnern, die speziell für\r\nKI-Anwendungen ausgelegt ist. Hier besteht strategischer Investitionsbedarf, denn\r\ndie verfügbare Rechenkapazität ist in Deutschland beschränkt. Die Kapazitäten können\r\nauch nicht ohne weiteres eingekauft werden, denn die dafür unter anderem erforderlichen\r\nGrafikprozessoren müssen aktuell vornehmlich aus den USA beschafft\r\nwerden. Hier müssen die Anreize und Rahmenbedingungen in Deutschland dringend\r\nverbessert werden.\r\nDie Bemühungen, ein wettbewerbsfähiges europäisches KI-Ökosystem aufzubauen\r\nund die Entwicklung großer KI-Modelle zu fördern, wie das vom Bundesministerium\r\nfür Wirtschaft und Klimaschutz unterstützte Projekt OpenGPT-X und die LEAM-Initiative\r\n(Large European AI Models) sind hier erste Schritte. Diese Initiativen zielen darauf\r\nab, Deutschland und Europa in die Lage zu versetzen, eigenständig große KI-Modelle\r\nzu entwickeln und dabei ethische Standards zu wahren, die Wettbewerbsfähigkeit zu\r\nstärken und die digitale Souveränität zu sichern. Deutschland verfügt insbesondere\r\nüber ein sehr leistungsfähiges Höchstleistungsrechner-Netzwerk. Mit dem High Performance\r\nComputing Center in Stuttgart, dem Leibniz-Rechenzentrum\r\nsowie dem\r\nJülich Supercomuting Center ist Deutschland hier vor allem wissenschaftlich sehr\r\nstark aufgestellt. Die Schwierigkeit für Unternehmen besteht aber darin, dass diese die\r\nSupercomputer nicht nutzen können und daher eigene Lösungen finden müssen. Die\r\nInitative der EU-Kommission zur stärkeren Nutzung von Höchstleistungsrechnern in\r\nder EU durch Unternehmen ist daher unterstützenswert.\r\n18\r\nDie Datenverfügbarkeit für die Nutzung von KI ist ein weiterer kritischer Faktor, der\r\nwesentlich über den Erfolg von KI-Projekten entscheidet. Künstliche Intelligenz benötigt\r\ngroße Datenmengen, um effektiv analysieren und lernen zu können.\r\nDie deutsche Industrie verfügt durch den Besitz hochwertiger Spezialdaten in verschiedenen\r\nBereichen, bspw. aus Herstellungs- und Automatisierungsprozessen, die\r\nzum Training eigener LLMs verwandt werden können, über eine besondere Stärke.\r\nWichtig ist dabei allerdings nicht nur die Menge, sondern vor allem die Qualität der\r\nDaten. In der Praxis stellt sich heraus, dass die Qualität der Daten oft unzureichend\r\nist. So wird im Durchschnitt 60 Prozent der Implementierungszeit von KI-Projekten\r\nfür die manuelle Bereinigung von verrauschten, unvollständigen oder fehlerhaften\r\nDaten aufgewendet. Dies erhöht nicht nur die Kosten, sondern schränkt auch die\r\nSkalierbarkeit der entwickelten Lösungen ein .\r\nWer Digitalisierung will, wer KI fördern will, muss die Entwicklung einer Datenökonomie\r\nbefördern. Denn der gesamte Bereich der Datennutzung im Produktionsprozess\r\nist für Unternehmen von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Insgesamt\r\nkönnen lediglich weniger als ein Drittel aller deutschen Unternehmen ihre Daten\r\neffizient für ihre Bedarfe bewirtschaften. Zudem beteiligt sich weniger als die Hälfte\r\nder deutschen Unternehmen am Data Sharing zwischen Unternehmen – weder nutzen\r\nsie Daten anderer Unternehmen in ihrem Produktionsprozess noch öffnen sie\r\nden Zugang zu eigenen Daten für Forschung und Entwicklung.\r\nFür eine effiziente Datennutzung sind eine bundesweite Harmonisierung und bundeseinheitliche\r\nStandards notwendig und überfällig. Europa ist führend beim Thema\r\nDatenschutz und hat damit einen wichtigen Standard auch international gesetzt.\r\nDies kann Vorteile auch im Bereich der KI-Nutzung haben, die dadurch ein höheres\r\nMaß an Sicherheit für spätere Anwendungen liefern kann.\r\nDie Bundesregierung hat ihre Strategie zur Künstlichen Intelligenz fortgeschrieben,\r\num aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich zu berücksichtigen und Deutschland\r\nals Forschungs-, Entwicklungs- und Anwendungsstandort für KI zu etablieren. Ein\r\nHauptziel ist es, KI-Ökosysteme in Deutschland und Europa weiterzuentwickeln und\r\ndie Anwendung von KI in verschiedenen Bereichen zu fördern. Dabei wird besonderer\r\nWert auf verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte KI-Anwendungen gelegt.\r\nThemen wie Pandemiebekämpfung, Nachhaltigkeit sowie internationale und\r\neuropäische Vernetzung stehen im Zentrum neuer Initiativen .\r\nDas BMBF investiert in der laufenden Legislaturperiode über 1,6 Milliarden Euro in\r\nKI, mit 50 laufenden Maßnahmen und mindestens 20 weiteren geplanten Initiativen.\r\nDiese Investitionen zielen auf die Förderung von KI-Kompetenzzentren und KI-Professuren\r\nsowie auf den Ausbau der Recheninfrastruktur ab. Die 150 KI-Professuren\r\nwurden als Ergebnis der 2018 aufgelegten KI-Strategie ausgeschrieben und besetzt,\r\n54 davon kamen aus dem Ausland.\r\n19\r\nEin weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung des Transfers von KI-Forschung\r\nin die Wirtschaft. Zudem wird die europäische Zusammenarbeit im Bereich KI durch\r\ndie Organisation hochrangiger Workshops und anderer Initiativen gestärkt .\r\nUm eine Spitzenposition in der KI-Forschung und -Entwicklung einzunehmen, muss\r\nDeutschland auch die Spitzen-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler anziehen\r\nund vor allem halten können. Die deutsche Forschungslandschaft kann die besten\r\nNachwuchstalente kaum im Land halten. Dafür sind die Angebote hierzulande oftmals\r\nzu unattraktiv. Man verliert im Wettbewerb mit den Universitäten und großen\r\nTech-Unternehmen der Vereinigten Staaten.\r\nDazu gehört auch das viel diskutierte »Besserstellungsverbot«. Ein weiteres Problem\r\nsind aber auch die prekären Anstellungsverhältnisse im deutschen Wissenschaftsbetrieb.\r\nSo ist es in Deutschland nicht erlaubt, einen wissenschaftlichen Mitarbeiter\r\n(Postdoc) mehr als sechs Jahre zu beschäftigen. Wer dann an keine Professur gelangt,\r\nsteht schlecht auf dem Arbeitsmarkt da.\r\nIn den Vereinigten Staaten und Großbritannien gibt es hingegen viel mehr langfristige\r\nPerspektiven abseits der klassischen Professur an den Universitäten, außerdem\r\nKI-Forschungsabteilungen bei den großen Tech-Konzernen.\r\nAber auch die Attraktivität der Möglichkeit von Ausgründungen und die Nutzung des\r\nIntellecutal Property für Forschende ist ein ausschlaggebender Entscheidungsgrund\r\nfür Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. In Deutschland ist es gerade aus der\r\nUniversität kommend noch immer zu kompliziert ein Unternehmen zu gründen, was\r\nschlussendlich auch den Transfer von der Forschung in die Praxis erschwert.\r\nDeutschland sollte sich in der Entwicklung von KI daher auf seine Kompetenzen konzentrieren\r\nund die Bedürfnisse, aber auch die Assets der hiesigen technologisch führenden\r\nIndustrien, der Gesellschaft und Wissenschaft berücksichtigen. Nur dann\r\nund nur mit zügigem Handeln können trotz des derzeitigen Rückstandes bald einige\r\nentscheidende Wettbewerbsvorteile entstehen.\r\nZiel muss es sein, KI optimal mit den bisherigen Stärken des Standorts zu verzahnen.\r\nChancen ergeben sich für Deutschland etwa bei der Verzahnung von KI mit der\r\nDigitalisierung der Industrie, die als »deutsches Erfolgsmodell« gilt. Auch an der\r\nSchnittstelle von KI und Biotechnologie sowie Energie- und Umwelttechnologien\r\ngibt es hierzulande starke Akteure.\r\n20\r\n3. Ökonomische Potenziale\r\nder Künstlichen Intelligenz in\r\nWirtschaft und Gesellschaft\r\nBereits seit Jahren wird Künstliche Intelligenz vielfach in der Wirtschaft, vor allem in\r\nder Industrie eingesetzt. Durch die Nutzung datenbasierter Machine Learning Modelle\r\nkonnte vor allem die Produktion effizienter gestaltet werden und war Basis für\r\ndie Entwicklungen im Bereich Industrie 4.0.\r\nMit der neu aufgekommenen generativen KI entstehen nun Potenziale weit über diese\r\nAnwendung hinaus. Mit dem Aufkommen von ChatGPT vor einem Jahr hat die\r\nEntwicklung wie Nutzung generativer KI einen großen Sprung erlebt. Generative KI\r\nwurde aus der »Experten-Nische« hinaus in die breite Öffentlichkeit getragen. Heute\r\nwird der Chatbot ChatGPT vielfältig eingesetzt und berührt Produktions-, Arbeitsprozesse,\r\nProduktionsinhalte und -arbeitsinhalte sowohl für »blue-collar« als auch\r\n»white-collar jobs«.\r\nVor allem die Schnelligkeit der Adaptation von KI hat Auswirkungen auf das Potenzial\r\nvon KI. So kommt McKinsey in einer aktuellen, internationalen Untersuchung\r\nzu dem Schluss, dass das jährliche Wachstum der Produktivitätsrate in Deutschland\r\nmit KI bei schneller Adaption dreimal so hoch ausfallen kann wie bei späterer Anpassung.\r\nSelbst wenn nur die Hälfte der Unternehmen entsprechende Technologien\r\neinsetzen würden, könnten Systeme mit Funktionen generativer Künstlicher Intelligenz\r\nzur Wertschöpfung der deutschen Wirtschaft in Zukunft rund 330 Milliarden\r\nEuro beitragen.\r\nEine Vielzahl von Studien unterstreicht und belegt das enorme Produktivitätspotenzial\r\nbei der Anwendung von Künstlicher Intelligenz. So könnte die Automatisierung von\r\nArbeitstätigkeiten durch KI und weitere Technologien der globalen Wirtschaft von 2023\r\nbis 2040 zu einem jährlichen Produktivitätsschub von 0,2 bis 3,3 Prozent verhelfen.\r\nGenerative KI allein könnte zu einem Wachstum von 0,1 bis 0,6 Prozent beitragen.\r\nDies setzt voraus, dass Mitarbeiter in Arbeitsbereiche wechseln, die zumindest ihrem\r\naktuellen Produktivitätsniveau entsprechen.\r\nFür Deutschland liegen die möglichen Produktivitätsgewinne allein durch generative\r\nKI mit 0,2 bis 0,6 Prozent nahe am globalen Durchschnitt. Damit kann KI auch\r\neinen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels und des damit verbundenen\r\nRückgangs des Erwerbspersonenpotenzials leisten.\r\nInsbesondere in der Industrie wird der Einsatz und die Anwendung von generativen\r\nKI-Systemen enorme Auswirkungen haben. Dass sich der Einsatz von KI für die Unternehmen\r\nlohnt, zeigt sich auch darin, dass 88 Prozent der KI nutzenden Industrieunternehmen\r\nim abgelaufenen Jahr eine positive Nettoumsatzrendite erzielten; von\r\nden Industrieunternehmen, die auf den Einsatz von KI verzichteten, waren es dagegen\r\nnur 69 Prozent.\r\n21\r\nFür die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland\r\nist es zudem von entscheidender Bedeutung, den vorhandenen Vorsprung bei der\r\nProduktivität zu verteidigen und sogar auszubauen. Aktuell verzeichnet die deutsche\r\nIndustrie eine Produktivität, die deutlich höher liegt als die ihrer europäischen\r\nNachbarn. Doch in den vergangenen Jahren ist das Produktivitätswachstum\r\nzurückgegangen und hat sich im Verarbeitenden Gewerbe teilweise sogar negativ\r\nentwickelt. Durch eine konsequente Nutzung von KI haben wir eine große Chance,\r\ndiese Entwicklung zu drehen und wieder auf einen langfristigen Produktivitäts- und\r\nWachstumspfad zu kommen.\r\nAnders als bei bisherigen Technologiesprüngen stehen bei der generativer KI im\r\nKern nicht allein physische Prozesse im Mittelpunkt, sondern auch komplexe und\r\nhochqualifizierte Arbeitsinhalte.\r\nDas größte Automatisierungspotenzial erfahren dabei Arbeitsbereiche, die einen Bachelor-\r\noder Masterabschluss und eine Promotion erfordern. Für diese Gruppe hat generative\r\nKI das Automatisierungspotenzial gegenüber bisherigen Abschätzungen von\r\n28 auf 57 Prozent aller Tätigkeiten/Jobs, die theoretisch automatisierbar sind, bis 2030\r\nverdoppelt. In Tätigkeiten/Jobs, die kein Abitur erfordern, ist das Automatisierungspotenzial\r\num das 1,2-fache auf 63 Prozent gestiegen (Mc Kinsey 2023).\r\nGenerative KI erhöht das Potenzial für technische\r\nAutomatisierung vor allem in Berufen, die ein höheres\r\nBildungsniveau erfordern\r\n3Bisherige Einschätzung der Arbeitsautomatisierung vor dem Aufkommen generativer KI\r\nQuelle: Analyse des McKindes Global Institure | McKinsey & Company\r\n22\r\nIn den Firmen würden die Mitarbeiter im Durchschnitt 100 Stunden im Jahr durch\r\ndie Verwendung dieser Technologie einsparen und die freiwerdende Zeit für produktivere\r\nTätigkeiten einsetzen können. Dabei entfallen ungefähr 75 Prozent des Werts,\r\nden generative KI-Anwendungsfälle bieten könnten, auf vier Bereiche innerhalb der\r\nUnternehmen: Kundenbetrieb, Marketing und Vertrieb, Softwareentwicklung und\r\nForschung und Entwicklung.\r\nBanken, Hightech und Biowissenschaften gehören zu den Branchen, die prozentual\r\nden größten Einfluss auf ihre Umsätze durch generative KI haben könnten. Die\r\nNutzung von generativer KI im Bankensektor könnte einen zusätzlichen Wert von\r\njährlich 200 bis 340 Milliarden US-Dollar schaffen. Auch im Einzelhandel und in der\r\nKonsumgüterindustrie ist das Potenzial mit jährlich zusätzlichen 400 bis 660 Milliarden\r\nUS-Dollar erheblich.\r\n23\r\n4. KI und Arbeit im Wandel\r\nDie Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz spielen beim Wandel der\r\nArbeitswelt eine entscheidende Rolle. KI erfordert neue Fähigkeiten, kann menschliche\r\nTätigkeiten ersetzen und neue berufliche Perspektiven schaffen.\r\nDas Potenzial von KI für die deutsche Wirtschaft ist enorm. Digitale Technologien\r\nwie KI bieten die Chance, in bestimmten Bereichen durch den innovativen Einsatz\r\nvon Technologie und die Steigerung von Produktivität Fachkräfte-Engpässen zu begegnen.\r\nDafür müssen wir den Einsatz von KI jedoch aktiv gestalten. Um von KI zu\r\nprofitieren und international wettbewerbsfähig zu bleiben, benötigen wir einen flexiblen\r\nund innovationsfreundlichen rechtlichen Rahmen.\r\nKI hat nach dem aktuellen Forschungsstand das Potenzial, die Arbeitswelt stärker zu\r\ntransformieren als bisherige Technologien. Nahezu jeder Sektor und Beruf wird von\r\nKI betroffen sein.\r\nRelative Automatisierungspotenziale von beruflichen\r\nTätigkeiten in verschiedenen Branchen\r\nQuelle: Stichprobe der Integrierten Erwerbsbiografien 2012–2019, Webb (2020), eigene Berechnungen, © IAB\r\n24\r\nFrühere technologische Innovationen wie Computerisierung, Automatisierung und\r\nRobotisierung konzentrierten sich hauptsächlich darauf, die Arbeit der Menschen\r\ndurch die Automatisierung einfacher Routinetätigkeiten zu erleichtern. Es mangelte\r\njedoch lange Zeit an der Technologie zur (Teil)Automatisierung von Aufgaben im\r\nBereich der Wissensarbeit. Aktuelle Studien zeigen nun auf Basis großer Sprachmodelle\r\ndie erheblichen Potenziale zur Steigerung der Produktivität in kognitiven Tätigkeiten\r\nund Berufsfeldern auf. So können Menschen auch bei analytischen und komplexen\r\nAufgaben, vor allem auch in stark wissensbasierten Bereichen, unterstützt\r\nwerden.\r\nSo kann KI bereits heute mehr Aufgaben übernehmen als frühere Technologien und\r\nwird zukünftig einen noch stärkeren Einfluss auf Berufe und Branchen haben. Infolgedessen\r\nsind tiefgreifende Veränderungen in den Berufsfeldern zu erwarten, da\r\nAufgaben eliminiert, neu konzipiert oder anders bewertet werden, wodurch neue\r\nAnforderungen an Qualifikationen entstehen. Ähnlich wie in der Vergangenheit\r\nwird dies zur Schaffung zahlreicher neuer Berufe führen. Tatsächlich entfielen im\r\nJahr 2018 in den USA 60 Prozent der Beschäftigung auf Berufe, die in den 1940er Jahren\r\nnoch nicht existierten.\r\nKünstliche Intelligenz generiert neue Aufgaben, von denen in den letzten zehn Jahren\r\ninsbesondere Hochqualifizierte profitiert haben. Geringer Qualifizierte haben\r\nin diesem Zusammenhang nicht in gleichem Maße profitiert, was zur Verschärfung\r\nder Einkommensungleichheit und begrenzten Aufstiegsmöglichkeiten beigetragen\r\nhat. Diese Disparität lässt sich auf verschiedene Faktoren zurückführen. So sind die\r\nunterschiedlichen technologischen Möglichkeiten zur Steigerung der Produktivität\r\nauch von den unterschiedlichen Qualifikationsstufen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\r\nabhängig.\r\nEine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt,\r\ndass Berufe, die einen Hochschulabschluss erfordern, ein höheres Potenzial für Automatisierung\r\ndurch Künstliche Intelligenz aufweisen. Im Gegensatz dazu sind Tätigkeiten\r\nvon Arbeitnehmern mit niedrigeren oder mittleren Qualifikationen stärker\r\nvon Softwareautomatisierung betroffen. Besonders im Verarbeitenden Gewerbe und\r\nin der IT-Branche sind die Automatisierungsmöglichkeiten durch KI und Software\r\nausgeprägt. Weniger betroffen sind dagegen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen,\r\nHandel einschließlich Fahrzeugwartung und -reparatur sowie der Gesundheits-\r\nund Pflegesektor. Ferner könnte in Berufsfeldern, die Fachkräftemangel erleben,\r\ndie Automatisierung durch KI und Software eher zum Einsatz kommen als in\r\nBereichen ohne solche Engpässe. Kurzum: Sektorale und unternehmerische KI-Strategien\r\nmüssen sich auch als Effizienzstrategien verstehen, die das Ziel verfolgen, dem\r\nFachkräftemangel in hochqualifizierten Arbeitsmärkten durch Automatisierung zu\r\nbegegnen.\r\n25\r\nRelative Automatisierungspotenziale von beruflichen\r\nTätigkeiten nach Qualifikationsniveau der Beschäftigten\r\nQuelle: Stichprobe der Integrierten Erwerbsbiografien 2012–2019, Webb (2020), eigene Berechnungen, © IAB\r\nNeben den unterschiedlichen Qualifikationsstufen hängt die ungleiche Auswirkung\r\nvon KI aber vor allem von der zeitlich verzögerten Einführung von KI in verschiedenen\r\nBranchen und Unternehmen ab. Daher ist es unzureichend, sich ausschließlich\r\nauf Qualifikationsmaßnahmen zu konzentrieren, um die potenziellen Produktivitätseffekte\r\nzu realisieren.\r\nStattdessen benötigen Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmen gezielte industriepolitische\r\nUnterstützung, die von der Entwicklung digitaler Infrastruktur bis\r\nzur Förderung von Technologieentwicklung und -anwendung reicht. Auch wenn die\r\ngrundlegende Herausforderung bekannt ist und verschiedene Maßnahmen, wie die\r\nKI-Strategie der Bundesregierung, ergriffen wurden, steht der erwartete große Produktivitätssprung\r\nnoch aus.\r\nIn Deutschland ist der Handlungsdruck besonders hoch, da der demografische Faktor\r\neinen verstärkten Einsatz arbeitssparender Technologien notwendig macht. Der\r\nFachkräftemangel wird von Unternehmen als eines der zentralen Risiken für ihre\r\nwirtschaftliche Tätigkeit angesehen. Dies wurde durch den entsprechenden Index\r\nin der deutschen Industrie zu Beginn des Jahres 2023 bestätigt. Zudem wird die Geschwindigkeit\r\nund Fähigkeit zur Innovation zunehmend von der Anwendung von\r\nKünstlicher Intelligenz beeinflusst. Dies betrifft insbesondere kleine und mittlere\r\nUnternehmen sowie Selbstständige und erfordert eine gezielte Förderung von leicht\r\nzugänglichen Einsatzmöglichkeiten.\r\nEin entscheidender Faktor sind hierbei die Mitarbeiter, die nicht nur die erforderlichen\r\nFähigkeiten für die Arbeit mit KI entwickeln müssen, sondern auch ein\r\nVerständnis dafür entwickeln sollten, wo innerhalb ihres gesamten Tätigkeitsspektrums\r\nim betrieblichen Kontext der Einsatz von KI sinnvoll ist. Denn obwohl\r\nkünstliche Intelligenzen immer fortschrittlicher werden, erreichen sie bislang nicht\r\ndas Intelligenzniveau des Menschen, insbesondere in Bereichen, die ausgeprägte\r\n26\r\nzwischenmenschliche, soziale Kompetenzen oder eine hohe Kreativität erfordern.\r\nFür die Zukunft bedeutet dies, dass Menschen vor allem verstehen müssen, wie KI\r\nihre Arbeit beeinflusst, um die erforderlichen Fertigkeiten für eine produktive Anwendung\r\nder Technologie gezielt zu entwickeln.\r\nEs ist dabei von zentraler Bedeutung, die Komplexität etablierter Arbeitsabläufe zu\r\nerfassen, da die Implementierung von KI-Anwendungen oft zu stark von technologischen\r\nAspekten getrieben wird. So werden letztlich auch die Anforderungen an\r\ndie Fähigkeit zur Selbstorganisation der Mitarbeitenden deutlich steigen. Denn die\r\nTechnologie anzuwenden und im eigenen Tätigkeitsmix einzusetzen, erfordert bestimmte\r\nkonzeptionelle Fähigkeiten.\r\nDie absehbare mittelfristige demografische Entwicklung eröffnet die Möglichkeit\r\nfür eine beschleunigte Einführung von Technologien. Dies kann einerseits dazu beitragen,\r\nmonotone und belastende Aufgaben zu reduzieren und die Arbeit als einen\r\nbedeutenden Teil des Lebens aufzuwerten.\r\nDabei muss der technologische Umbruch auch aus Sicht der Mitarbeiter gemeistert\r\nwerden. Wenn wir über Qualifizierung nachdenken, geht es nicht darum, Qualifizierung\r\nin erster Linie einzusetzen, um Schritt zu halten und bestimmten Anforderungen\r\ngerecht zu werden, sondern darum, diese Technologien initiativ einzusetzen,\r\num selbst die eigene Tätigkeit zu prägen.\r\nNicht nur sollten reaktive Kompetenzen entwickelt werden, sondern Kompetenzen,\r\ndie Beschäftigte dazu befähigt, KI initativ anzuwenden und mitzugestalten. Aktuell\r\nbenutzen 25 Prozent der Beschäftigten regelmäßig KI, allerdings oft ohne es zu wissen.\r\nEine wesentliche Voraussetzung für die Befähigung von Beschäftigten ist, dass\r\nsie die Einsatzmöglichkeiten von KI sehen und Möglichkeiten zur aktiven Gestaltung\r\nund Mitbestimmung aufgezeigt bekommen. Zudem sollte auf eine kontinuierliche\r\nGestaltung geachtet werden, um Erstausbildung und Weiterbildung so gut wie möglich\r\nzu verbinden. Um proaktives und tätigkeitsnahes Arbeiten zu fördern, brauchen\r\nwir ein gutes Zusammenwirken zwischen Betrieben und Weiterbildungspolitik.\r\nDieser Prozess kann ohne die Befürchtung von technologiebedingter Arbeitslosigkeit\r\ndie internationale Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft steigern. Die Realisierung\r\ndes vollen Produktivitätspotenzials hängt jedoch von einer differenzierten Förderung\r\nund Regulierung ab sowie davon, wie sich dies konkret auf die Arbeitswelt\r\nauswirkt.\r\nIm Bereich der KI kommt dabei einer Berufsgruppe eine ganz zentrale Rolle zu – den\r\nsogenannten »Clickworkern«. Schätzungsweise zehn Millionen Menschen arbeiten\r\nweltweit an der Bearbeitung von Trainingsdaten. Sie sind diejenigen, die im Hintergrund\r\ndie KI-Systeme trainieren.\r\n27\r\nSie arbeiten die Rohdatensätze, die für LLMs als Trainingsdatensätze eingespeist\r\nwerden, mühsam per Hand auf. Diese von Menschen kuratierten Daten sind entscheidend,\r\num KI-Systeme in vielfältigen Anwendungen wie Bilderkennung, Sprachverarbeitung\r\nund anderen KI-basierten Technologien präziser und effektiver zu machen.\r\nDie Arbeitsbedingungen der Clickworker, die meist durch Subunternehmen angestellt\r\nsind, sind dabei oft prekär, da es sich häufig um freiberufliche, flexible Tätigkeiten\r\nohne feste Arbeitsverträge, Sozialleistungen oder Arbeitsplatzsicherheit handelt.\r\nZudem erhalten Clickworker oft eine sehr geringe Bezahlung pro Aufgabe. Hier\r\nmüssen entsprechende Arbeitsschutzregelungen etabliert und durchgesetzt werden.\r\n28\r\n5. Besondere Herausforderungen\r\nmit Blick auf die Kulturund\r\nKreativwirtschaft\r\nKünstliche Intelligenz verändert quer durch die Wirtschaft hinweg nahezu alle Branchen\r\nund stellt Unternehmen vor die Herausforderung, die neue Technologie zum\r\nEinsatz zu bringen und ggf. ihr Geschäftsmodell anzupassen. Im Besonderen trifft\r\ndiese Herausforderung für die Kultur- und Kreativwirtschaft zu. Diese steht vor den\r\nFragen, wie es künftig um von Menschen gemachte Kultur- und Kreativleistungen\r\nsteht und wie eine Abgrenzung zu mit (generativer) KI generierten Inhalten möglich\r\nist und was dies für künftige Vergütungsmöglichkeiten bedeutet.\r\nIn Bezug auf die Entwicklungen und Auswirkungen vor allem von generativer KI\r\nist die Situation der Kultur- und Kreativwirtschaft eine besondere. Denn dem Geschäftsmodell\r\nder Kultur- und Kreativwirtschaft liegen menschliche Kreativleistungen\r\nzugrunde. Diese sind auch mit der essenziellen Frage nach den Vergütungs- und\r\nMonetarisierungsmöglichkeiten verknüpft.\r\nDie Entwicklungen und Auswirkungen generativer KI auf die Kultur- und Kreativwirtschaft\r\ntrifft dabei auf Branchen, deren Geschäftsmodelle in diversen Teilbranchen\r\nohnehin schon unter hohem wirtschaftlichem Druck stehen und von Veränderungsprozessen\r\nbetroffen sind. Bei allen mit KI verbundenen Herausforderungen\r\nsollte dabei nicht in Vergessenheit geraten, dass KI auch produktiver Bestandteil der\r\nKreativwirtschaft ist. So fungiert sie als eine Schlüsseltechnologie in Teilbranchen\r\nder Kultur- und Kreativwirtschaft, wie beispielsweise im Bereich der Gameentwicklung.\r\nAber auch in der Musik- und Designwirtschaft wird KI längst eingesetzt. Perspektivisch\r\nkönnen auch Potenziale in der Gestaltung von Kunst und Kultur entstehen,\r\num Arbeitsprozesse bspw. durch Assistenzfunktioen zu optimieren.\r\nUm die Potenziale von KI auch in der Kultur- und Kreativwirtschaft nutzen zu können,\r\nbedarf es aber der Klärung drängender Themen, die in der Debatte um den AI\r\nAct aufgekommen sind. Diese beziehen sich auf die Fragen des Urheberrechts, hier\r\ninsbesondere den Komplex des Text- und Data-Minings, die Fragen nach etwaigen\r\nTransparenz- und Kennzeichnungsnotwendigkeiten sowie auf Haftungsfragen.\r\nGrundsätzlich ist der Ausgangspunkt des Urheberrechts die menschliche Autorenschaft.\r\nIm Kontext von (zum Teil mit) KI-generierten Inhalten stellt sich daher die\r\nFrage, was dies künftig für den gesetzlichen Rahmen bedeutet und wie die Kreativund\r\nKunstleistungen künftig gestärkt werden können. Die zentrale Kritik von Teilen\r\nder Kultur- und Kreativwirtschaft begründet sich vor allem darin, dass die (generativen)\r\nKI-Modelle bereits mit Datensätzen und Inhalten trainiert wurden und so zu\r\nihrer Leistungsfähigkeit gekommen sind, ohne dass Einwilligungen oder Vergütungen\r\nder entsprechenden Kreativschaffenden vorlagen bzw. stattgefunden haben.\r\nAus dieser Grundproblematik ergibt sich eine zentrale Forderung der Kultur- und\r\nKreativwirtschaft:\r\nWerke und Inhalte sollen künftig nicht mehr ohne Einwilligung, Wissen und Vergütung\r\nder Kreativschaffenden genutzt werden können.\r\n29\r\nUm das zu erreichen, müssen insbesondere folgende Stellschrauben angepasst werden:\r\n— Lizensierung stärken: Lizensierungsmöglichkeiten zu stärken, bedeutet auch die\r\nVergütung von Kreativschaffenden zu stärken. Hier sollte es auch weiterhin zwei\r\nMöglichkeiten geben: Für kleinere und mittelständische Unternehmen bzw. Kulturschaffende,\r\ndie über weniger Marktmacht verfügen, ist die Möglichkeit von\r\nkollektiver Vergütung oder Kollektivlizensierung über Verwertungsgesellschaften\r\nein zentraler Baustein. Größere Unternehmen mit entsprechender Marktmacht\r\nmüssen hingegen weiterhin ihre Verträge und Lizensierung eigenständig\r\nverhandeln können.\r\n— Text- und Data-Mining-Schranke (§§ 44b, 60d UrhG): Diese Regelung wurde für\r\nbestimmte Zwecke der KI geschaffen, um maschinelles Lernen, vor allem auch\r\nim wissenschaftlichen Kontext, zu ermöglichen. Sie ist dabei nicht auf generative\r\nKI ausgelegt. Ein kommerzielles TDM muss daher weiterhin einer Vergütungspflicht\r\nunterliegen. Ziel muss ein Level-Playing Field zwischen Rechteinhaberinnen\r\nund Rechteinhabern und nutzenden Unternehmen sein.\r\n— Transparenz und Kennzeichnung: Um Vergütungs-, Urheberrechts- und Rechtedurchsetzungsfragen\r\nklären zu können, bedarf es der Nachvollziehbarkeit und\r\nTransparenz über den Einsatz von KI und die Verwendung von Daten, Werken\r\nund Inhalten. Technisch wäre dies längst möglich, müsste aber bereits bei der\r\nProgrammierung mitgedacht werden. Um die korrekte Anwendung der Text- und\r\nData-Mining-Schranke überprüfbar zu machen, bedarf es daher entsprechender\r\nTransparenz. Um auch bei den Verbraucherinnen und Verbauchern Transparenz zu\r\nschaffen, sollten zudem rein mit KI generierte Inhalte entsprechend gekennzeichnet\r\nwerden. So könnte auch haftungsrechtliche Klarheit geschaffen werden.\r\nGrundsätzlich gilt es, die spezifischen Anforderungen der Kultur- und Kreativwirtschaft\r\nim Blick zu behalten. In einigen Branchen, wie der Gamewirtschaft, für die der\r\nEinsatz von und die Arbeit mit (generativer) KI bereits zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells\r\nist, stellen sich viele der oben genannten Probleme nicht. Eine »Onesize-\r\nfits-all« Lösung würde einmal mehr den Anforderungen und Potenzialen der\r\nKultur- und Kreativwirtschaft und dem Kreativstandort Deutschland nicht gerecht.\r\nDennoch bedarf es dringend politischer Handlungsbereitschaft, um die rechtlichen\r\nund ökonomischen Unsicherheiten für die Kultur- und Kreativwirtschaft auszuräumen\r\nund einen fairen Interessenausgleich herbeizuführen.\r\n30\r\n6. Sicherheitsanforderungen\r\nan die Nutzung von KI\r\nMit dem Aufkommen neuer Technologien waren und sind immer ökonomische, soziale\r\nund gesellschaftliche Herausforderungen verbunden. Auch im Kontext von KI\r\nkönnen Frontier-Risiken neue Herausforderungen in Bezug auf Ethik, Sicherheit,\r\nDatenschutz und gesellschaftliche Auswirkungen beinhalten, die aufgrund der disruptiven\r\nNatur der Technologie und ihrer potenziellen Anwendung entstehen können.\r\nDaher ist eine breite politische und gesellschaftliche Diskussion zur Nutzung\r\nund zum Einsatz künstlicher Intelligenz sinnvoll und erforderlich. Dabei müssen\r\nökonomische und innovatorische Potenziale und mögliche Risiken evidenzbasiert\r\nabgewogen werden. Weder KI-Euphorie noch -Skeptizismus sind dabei die richtigen\r\nLeitplanken.\r\nDie Sicherheitsanforderungen sind entscheidend, um das Vertrauen in generative\r\nKI-Technologien zu stärken und ihre positive Integration in Wirtschaft und Gesellschaft\r\nzu fördern. Nur durch eine umfassende Berücksichtigung dieser Aspekte\r\nkann das volle Potenzial generativer KI auf verantwortungsvolle und sichere Weise\r\ngenutzt werden.\r\nDieses Bewusstsein rückt auch international immer weiter in den Fokus. So betonte\r\nPräsident Joe Biden die Bedeutung von »Sicherheit, Vertrauen und Menschenrechten\r\n« in der KI-Entwicklung. Vor diesem Hintergrund hat die US-Regierung ein neues\r\nKI-Sicherheitsinstitut gegründet. Und auch in Deutschland wird die Beschäftigung\r\nmit Risiken und Missbrauch intensiv geführt. Dies ist gut, richtig und notwendig.\r\nSo hat zum Beispiel das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)\r\nAI-Requirments veröffentlicht, in denen Leitplanken für den Einsatz von KI niedergelegt\r\nsind. Das BSI rät daher zu Risikoanalysen und Anpassung von Sicherheitsmaßnahmen,\r\nbetont die Notwendigkeit der Überprüfung von KI-Ergebnissen durch\r\nMenschen und fordert Aufklärung über die Fähigkeiten Künstlicher Intelligenz, um\r\nübermäßiges Vertrauen zu vermeiden.\r\nBeim Umgang mit KI muss das Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass die\r\nKünstliche Intelligenz kein unerschöpfliches Wissen hat, sondern auf Grundlage\r\nseiner zum Training verwendeten Daten agiert. Das vermeintliche »Wissen« von KI\r\nist immer temporär. So können Widersprüchliche oder auch falsche Informationen\r\nentstehen, je nach Stand des stattgefunden Datentrainings.\r\nDaten sind nicht zwangsläufig objektiv, in ihnen können sich z.B. inhärent gesellschaftliche\r\nVorurteile abbilden und perpetuieren. Regelmäßige Überprüfungen\r\nund umfassendes Testing sind unerlässlich, um die Qualität und Zuverlässigkeit der\r\nKI-generierten Ergebnisse zu sichern und Schwachstellen sowie Fehler im System zu\r\nidentifizieren und zu beheben.\r\n31\r\nKI kann immer auch Risiken für die Rechte und Freiheiten der von der automatisierten\r\nVerarbeitung betroffenen Personen darstellen. Es ist daher von höchster Wichtigkeit,\r\ndass persönliche und sensible Daten sicher gespeichert und verarbeitet werden.\r\nDies umfasst die Einhaltung strenger Datenschutzgesetze, wie der DSGVO in\r\nEuropa, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen und die Sicherheit ihrer Daten zu\r\ngewährleisten.\r\nWie bei allen IT-Technologien besteht jedoch auch bei KI-Systemen das Risiko des\r\nMissbrauchs. Es ist daher von großer Bedeutung, KI-Systeme vor Missbrauch durch\r\nKriminelle, Terroristen oder Konkurrenten zu schützen. Dies ist eine entscheidende\r\nAufgabe für den verantwortungsvollen Umgang mit dieser Technologie.\r\nKünstliche Intelligenz verbessert ihre Fähigkeiten durch maschinelles Lernen, wobei\r\nsie aus Beispielen lernt, diese kategorisiert und Muster identifiziert. Ein KI-basierter\r\nGenerator für Texte, Bilder, Videos oder Musik wird durch einen Trainingsdatensatz,\r\nder menschengeschaffene Werke und Informationen enthält, trainiert. Dies\r\nführt zu wichtigen Fragen im Bereich des Urheberrechts.\r\nKI-Input: Die Inhalte, die im Lernprozess der KI verwendet werden, umfassen Texte,\r\nBilder, Videos und Musik, die normalerweise urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich\r\ngeschützt sind. Für das Training der KI ist eine Vervielfältigung dieser Inhalte\r\nnotwendig, die grundsätzlich den Rechteinhabern vorbehalten ist, es sei denn,\r\nes greift eine gesetzliche Ausnahme. Hierbei ist insbesondere die Text-and-Data-Mining-\r\nAusnahme für kommerzielle Nutzer nach § 44b UrhG zu nennen, die durch die\r\nUmsetzung der DSM-Richtlinie 2019/790 eingeführt wurde. Diese Ausnahme erfordert\r\nallerdings die anschließende Löschung der Vervielfältigungen und erlaubt\r\nRechteinhabern, einen Nutzungsvorbehalt zu erklären, der die Verwendung der Werke\r\nfür Text- und Data-Mining ausschließen kann. Diese Regelungen basieren auf den\r\nArtikeln 3 und 4 der DSM-Richtlinie 2019/790 und werden in ähnlicher Weise in allen\r\nEU-Mitgliedstaaten umgesetzt. Vervielfältigungen, die außerhalb der EU, beispielsweise\r\nin den USA, stattfinden, könnten in bestimmten Fällen als »fair use« betrachtet\r\nwerden.\r\nKI-Output: Die Frage, ob der Output einer KI unter das Urheberrecht als Schutz persönlicher\r\ngeistiger Schöpfungen (gemäß § 2 Abs. 2 UrhG) fällt, wirft eine zentrale\r\nFrage auf: Sollte das Urheberrecht ausschließlich menschlichen Autoren vorbehalten\r\nsein, oder sollte das traditionell anthropozentrische Konzept des Urheberrechts\r\nüberdacht werden? Angesichts der schnellen technologischen Fortschritte ist dies\r\neine herausfordernde rechtsphilosophische Frage, die keine einfache Antwort zulässt.\r\nEin praktisches Problem, das sich daraus ergibt und auch für Gerichtsverfahren\r\nrelevant ist, betrifft die Unterscheidung zwischen menschlich geschaffenen Werken\r\nund solchen, die von KI generiert wurden. Bereits heute gibt es in Gerichtsverfahren\r\nSchwierigkeiten bei der Abgrenzung, beispielsweise bei computergenerierten\r\nProduktbildern. Ungeachtet dessen könnten KI-generierte Inhalte unter bestimmte\r\nLeistungsschutzrechte fallen, wie etwa eine KI-erstellte Tonaufnahme (§ 85 UrhG),\r\nLaufbilder (§§ 94, 95 UrhG) oder eine Datenbank (§ 87a UrhG).\r\n32\r\nIm Bereich der generativen KI ist es entscheidend, Mechanismen zur Verifizierung\r\nder Authentizität von KI-generierten Inhalten zu implementieren. Dies dient der Verhinderung\r\nvon Fälschungen, Desinformation und Fake News. Dabei muss insbesondere\r\ndie Erstellung von demokratiegefährdenden Inhalten verhindert werden.\r\nEine weitere wesentliche Anforderung ist die Erklärbarkeit der KI-Entscheidungen.\r\nEntscheidungen der KI sollten nachvollziehbar und erklärbar sein. Zudem ist eine\r\nklare Kennzeichnung von Inhalten, die von KI erstellt wurden, erforderlich, um\r\nTransparenz zu gewährleisten. Es muss zu jedem Zeitpunkt erkennbar bleiben, ob\r\nman mit einem Menschen oder einer Maschine interagiert.\r\nDie Entwicklung ethischer Richtlinien für den Einsatz generativer KI ist daher unerlässlich,\r\num Missbrauch zu vermeiden und die Verantwortlichkeit für die von der KI\r\ngenerierten Inhalte klar zu definieren.\r\n33\r\n7. KI benötigt international\r\nabgestimmte Standards\r\nund rechtliche Rahmenbedingungen\r\nEs steht außer Frage, dass KI als Dual-Use-Technologie Regulierung unterliegen\r\nmuss. Die Anzahl der Gesetze mit KI-Bezug ist seit 2016 weltweit stark angestiegen.\r\nDie Regulierung muss dabei ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Fortschritt\r\nfinden. Die EU hat gerade den ersten weltweit verbindlichen Rechtsrahmen für den\r\nEinsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa verabschiedet.\r\nDie Bundesregierung wirkt zudem an verschiedenen internationalen Regulierungsinitiativen\r\nmit. Im September 2023 beschäftigten sich die G20 im Rahmen ihres Gipfels\r\nmit Künstlicher Intelligenz und entsprechenden Regulierungsmaßnahmen.\r\nUnd auch die G7 diskutierten im Rahmen des Hiroshima-Prozesses zu generativer\r\nKI.\r\nLeitorientierung für die Nutzung von KI – Blick auf die USA\r\nParallel zu den Verhandlungen in Brüssel werden auch auf globaler Ebene die Konturen\r\ndes künftigen Rechtsrahmens für den Einsatz Künstlicher Intelligenz zunehmend\r\nsichtbar. In den USA hat Präsident Joe Biden ein umfassendes Dekret mit\r\nRegeln für die KI-Nutzung erlassen. Zuvor setzten die USA beim Schutz vor den Risiken\r\nkünstlicher Intelligenz vor allem auf freiwillige Selbstkontrolle der anbietenden\r\nUnternehmen.\r\nDie Exekutivanordnung von Präsident Biden vom 30. Oktober 2023, bekannt als »Executive\r\nOrder on Safe, Secure, and Trustworthy Artificial Intelligence«, setzt nun Regelungen\r\nfür KI-Technologien fest. Ihr Hauptziel ist es, das Potenzial von KI zu maximieren\r\nund gleichzeitig mögliche Risiken zu reduzieren. Die Anordnung schreibt\r\nvor, dass KI-Anwendungen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die\r\nöffentliche Gesundheit und Sicherheit darstellen könnten, obligatorische Sicherheitstests\r\ndurchlaufen müssen. Weiterhin wird eine Pflicht zur Kennzeichnung von\r\nKI-erzeugten Inhalten eingeführt, um Datenschutz und Bürgerrechte zu schützen.\r\nZusätzlich legt das Dekret einen Schwerpunkt auf die internationale Kooperation zur\r\nEntwicklung globaler Standards und betont die Bedeutung von Forschungsförderung\r\nund der Anwerbung internationaler Talente. Auch die Fragen des Urheberrechts\r\nund des Arbeitsmarkts werden in dem Dekret behandelt.\r\nIm Zusammenhang mit dem Erlass steht zudem die Gründung eines neues Bundesinstituts,\r\num die Entwicklung von Anwendungen der künstlichen Intelligenz zu\r\nüberwachen. Die Einrichtung mit der Bezeichnung »U.S. Artificial Intelligence Safety\r\nInstitute« (USAISI) ist beim National Institute of Standards and Technology angesiedelt,\r\nwelches dem US-Handelsministerium untergeordnet ist. Die Hauptaufgabe\r\ndes Instituts besteht darin, in Abstimmung mit anderen US-Behörden und in Zusammenarbeit\r\nmit internationalen Partnern zu arbeiten, um die Risiken, die mit der Entwicklung\r\nvon Künstlicher Intelligenz einhergehen, zu minimieren und gleichzeitig\r\nderen Vorteile zu maximieren.\r\n34\r\nLeitorientierung für die Nutzung von KI – Blick auf die G7\r\nDeutschland engagiert sich innerhalb der G7 für die Einführung internationaler\r\nMindeststandards im Bereich der Künstlichen Intelligenz. In diesem Kontext findet\r\nein Austausch zwischen den Digitalministern der G7-Mitgliedstaaten statt, der sich\r\nauf den G7-Digitalministerprozess konzentriert. Dieser Prozess dient dem Dialog\r\nüber die Zukunft der Digitalisierung und bessere Rahmenbedingungen für die Entwicklung\r\nund Nutzung neuer digitaler Technologien. Ziel ist es, Werte wie Demokratie\r\nund Transparenz bei der Anwendung von KI zu fördern.\r\nBeim letzten Gipfel kamen die G7-Mitglieder überein, im Rahmen des »Hiroshima AI\r\nProcess« rasch gemeinsame freiwillige Regeln für den Umgang mit generativer KI zu\r\nentwickeln.\r\nDer Code of Conduct, der im Oktober veröffentlicht wurde, enthält elf Leitprinzipien,\r\ndie sich an Entwickler von Foundation Models und generativer KI richten. Schwerpunkte\r\nliegen dabei u.a. auf:\r\n— Maßnahmen zur Eindämmung von Risiken über den gesamten Lebenszyklus\r\neiner KI\r\n— Vorkehrungen gegen Missbrauch\r\n— Transparenz und Berichtspflichten\r\n— Risikomanagement und Datenschutz\r\n— Investitionen in Sicherheitssysteme\r\n— der Entwicklung von Technologien zur Erkennung von Deepfakes\r\nLeitorientierung für die Nutzung von KI – Blick auf die OECD\r\nDie OECD war die erste zwischenstaatliche Organisation, die 2019 Prinzipien für\r\nKI verabschiedet hat, auch wenn diese zunächst nicht rechtlich bindend waren und\r\ndie Regulierung von KI erst jetzt in der EU mit dem AI Act und den USA mit der Executive\r\nOrder des Präsidenten angegangen wird. Die OECD prägt damit als einflussreicher\r\nThought Leader entscheidend die Behandlung von und Risikioeinschätzung\r\nzu KI, die auch bei den praktischen politischen Handlungsempfehlungen deutlich\r\nwerden. Die Prinzipien sollen nun im kommenden Jahr überarbeitet werden.\r\nDie Leitlinien umfassen fünf grundlegende Prinzipien:\r\n— Inklusivität und Nachhaltigkeit: KI-Systeme sollten im Sinne des Wohlergehens\r\nder Menschen und des Planeten gestaltet und genutzt werden.\r\n— Transparenz und Verantwortlichkeit: KI-Systeme sollten transparent sein; Organisationen\r\nund Einzelpersonen, die sie entwickeln, implementieren oder betreiben,\r\nsollten verantwortlich sein.\r\n— Fairness: KI-Systeme sollten unparteiisch sein und Diskriminierung vermeiden.\r\n— Sicherheit und Robustheit: KI-Systeme sollten sicher, robust und zuverlässig sein\r\nund während ihres gesamten Lebenszyklus funktionieren.\r\n— Respekt für Privatsphäre und Daten: Der Einsatz von KI sollte den Datenschutz\r\nund die Datensicherheit respektieren.\r\n35\r\nDiese internationalen Prozesse müssen vorangetrieben werden. Notwendig sind\r\ngemeinsam vereinbarte Standards und Rechtsrahmen für die Nutzung und Implementierung\r\nvon KI. Besondere Bedeutung kommt dabei der technischen Standardisierung\r\nund Normung zu. Gerade in der EU wird der AI Act durch die zu verabschiedenden\r\ntechnischen Standards von CEN und CENELEC gestärkt. Die technische\r\nStandardisierung bildet damit eine Grundlage für Unternehmen, »compliant« mit\r\ndem AI Act zu sein, wenn sie nachweisen können, bei der Entwicklung oder Anwendung\r\nvon KI/ Markteinführung in den europäischen Binnenmarkt ihre Produkte unter\r\nZuhilfenahme von EU technischen Standards entwickelt zu haben.\r\n36\r\n8. Elemente einer\r\neuropäischen und deutschen\r\nKI-Strategie\r\nDie Europäische Union hat das Thema KI zu einem Schwerpunktthema gemacht und\r\ndabei sowohl industriepolitische wie auch rechtliche Initiativen ergriffen. Europa\r\nverfolgt dabei insbesondere bei den rechtlichen Fragen das Ziel, diesen eine internationale\r\nVorreiter- und Vorbildfunktion zu geben.\r\nDer AI Act, vorgeschlagen von der EU-Kommission im April 2021, gilt als die erste\r\numfassende KI-Regulierung weltweit und strebt an, einen internationalen Standard\r\nzu etablieren. Dieser Rechtsrahmen der Europäischen Union zielt darauf ab, die Verwendung\r\nvon Künstlicher Intelligenz innerhalb der EU zu steuern.\r\nIm Dezember fand der letzte Trilog zur Europäischen KI-Verordnung statt. Am Ende\r\nerzielten die spanische Ratspräsidentschaft und die Vertreter des europäischen Parlaments\r\neinen politischen Deal, dessen Details in technischen Meetings im Laufe der\r\nnächsten Wochen ausgearbeitet werden müssen.\r\nDie Kernaspekte des AI Acts beinhalten:\r\n— Risikobasierte Regulierung: Der AI Act differenziert zwischen KI-Systemen nach\r\nihrem Risikopotenzial, wobei Systeme mit hohem Risiko strengeren Regeln unterliegen.\r\n— Transparenz: Der AI Act fordert, dass KI-Systeme klar anzeigen, wenn sie mit\r\nMenschen interagieren.\r\n— Datenschutz: Der Rechtsrahmen stellt hohe Anforderungen an die Qualität und\r\nSicherheit der verwendeten Daten.\r\n— Überwachung durch Aufsichtsbehörden: Der AI Act sieht die Einrichtung nationaler\r\nBehörden vor, die die Einhaltung der Regeln überwachen.\r\n— Verbraucherschutz: Der AI Act beinhaltet Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte\r\nund der Sicherheit der Verbraucher.\r\n— Verbot bestimmter Praktiken: Der AI Act verbietet KI-Praktiken, die als klare Bedrohung\r\nfür die Sicherheit, Lebensgrundlagen oder Rechte von Menschen gelten.\r\nDer AI Act legt nun fest, dass der Einsatz biometrischer Gesichtserkennung durch\r\nSicherheitsbehörden nur in Ausnahmesituationen möglich ist. Bei den Foundation\r\nModels/Basismodellen für generative KI wie ChatGPT ist sicherzustellen, dass ihre\r\nNutzung für spezifische Anwendungsfälle und -Felder möglich bleibt. Im Rahmen\r\ndes »Two-Tiered Approaches« müssen jedoch die Nutzer bestimme Pflichten erfüllen,\r\neinschließlich Red Teaming und einer Zusammenfassung der Trainingsdaten.\r\nZusätzlich ist der Nachweis der Einhaltung des EU-Urheberrechts erforderlich.\r\nFür besonders leistungsstarke KI-Modelle, die ein »systemisches Risiko« darstellen,\r\ngelten zusätzliche Anforderungen, beispielsweise in Bezug auf Cybersicherheitsmaßnahmen.\r\nDie Schwellenwerte für diese Anforderungen beziehen sich unter\r\nanderem auf die investierte Rechenleistung (10^25 FLOPS) und die Anzahl der\r\nregistrierten Geschäftsnutzer. Weitere Kriterien sollen in Delegierten Rechtsakten\r\ndurch die Kommission und neu geschaffene EU-Behörden festgelegt werden. Derzeit\r\n37\r\nwürde nur GPT-4 unter diese Regelung fallen. Anwendungen von General Purpose AI\r\n(GPAI-Systemen) werden weiterhin nach dem risikobasierten Ansatz in Risikokategorien\r\neingeordnet, abhängig von ihrem Einsatzbereich und -zweck.\r\nAuch die Einführung von Watermarking und Transparenzanforderungen zur Kennzeichnung\r\nvon KI-Systemen wurde beschlossen. Bei Verstößen gegen diese Regeln\r\nkönnen Unternehmen mit Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent ihres\r\nweltweiten Umsatzes rechnen. Eine neue EU-Behörde soll zudem überwachen und\r\nanalysieren, wie das erstes KI-Gesetz weltweit mit den immer neuen Herausforderungen\r\ndieser Technologie korrespondiert. Diese soll nun innerhalb der Kommission\r\neingerichtet werden und insbesondere die Einhaltung der Regeln für Foundation\r\nModels durchsetzen.\r\nObwohl ein grundsätzlicher Kompromiss erzielt wurde, besteht die Herausforderung\r\ndarin, diesen in praktikable Regeln umzusetzen, die den verantwortungsvollen\r\nUmgang mit KI und deren Nutzung für spezifische Anwendungen basierend auf Basismodellen\r\nermöglicht. Dieser Umsetzungsprozess muss in den nächsten Wochen\r\nintensiv begleitet werden und das Know-How auch von Unternehmen dabei eingebunden\r\nwerden. Es muss sichergestellt werden, dass die Interpretation der Regelung\r\nnicht wie bei der DSGVO zu heterogen ausfällt und für die Unternehmen grenzübergreifende\r\nRechtssicherheit schafft. Auch darf die neue EU-Behörde nicht zum Nadelöhr\r\nfür die KI-Zulassung in Europa werden.\r\nFür die Gewährleistung der Übereinstimmung mit europäischen Standards und\r\nWerten sowie zur Ausschöpfung wirtschaftlicher Potenziale ist es entscheidend,\r\nKI-Anwendungen innerhalb Europas zu entwickeln. Die Verwendung von KI-Diensten,\r\ndie außerhalb Europas entwickelt wurden, kann Herausforderungen in Bezug\r\nauf Datenschutz, Sicherheit und wirtschaftliche Abhängigkeit mit sich bringen. Aus\r\ndiesem Grund ist die Förderung und Entwicklung von KI-Lösungen, die in Europa\r\nentstehen, von grundlegender Bedeutung. Letztlich ist die Förderung einer eigenständigen\r\nKI-Ökonomie ein entscheidender Schritt zur Gewährleistung der digitalen\r\nSouveränität Europas. Diese ermöglicht Europa, eigene Standards zu setzen und\r\nunabhängig von externen Einflüssen zu agieren.\r\nNeben einem klaren Rechtsrahmen muss Europa auch ein umfassendes Konzept für\r\neine digitale Industriepolitik in Europa auf den Weg bringen, in dem KI eine Schlüsselrolle\r\neinnehmen sollte. Wer Souveränität und Resilienz will, muss daher Zukunftsinvestitionen\r\nauf diesem Feld ermöglichen, flexible Standards definieren und\r\nKooperationen von Wissenschaft und Unternehmen auf diesem Feld unterstützen.\r\n38\r\nEine europäische KI-Strategie sollte daher folgende Schlüsselelemente beinhalten:\r\n— Förderung von Forschung und Entwicklung: Investitionen in die KI-Forschung\r\nund die Entwicklung neuer Technologien.\r\n— Stärkung der digitalen Infrastruktur: Aufbau einer leistungsfähigen digitalen\r\nInfrastruktur, die KI-Anwendungen unterstützt.\r\n— Rechenkapazitäten ausbauen: Im infrastrukturellen Bereich einen Schwerpunkt\r\nauf die Verfügbarkeit von leistungsfähigen Rechenkapazitäten setzen.\r\n— Datenschutz und Datensicherheit: Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit\r\nim Einklang mit der DSGVO.\r\n— Verfügbarkeit von Daten erhöhen: Datenteilungsmechanismen und Datenteilungsräume\r\neinrichten und stärken.\r\n— Förderung von Talenten und Bildung: Ausbildung und Anwerbung von Fachkräften\r\nim Bereich KI.\r\n— Ethik und verantwortungsbewusster Einsatz von KI: Entwicklung ethischer\r\nRichtlinien für den Einsatz von KI.\r\n— Internationale Zusammenarbeit: Förderung der Zusammenarbeit innerhalb der\r\nEU und mit internationalen Partnern.\r\n— Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit: Unterstützung von Startups\r\nund etablierten Unternehmen im KI-Bereich. Insbesondere auch die (Aus-)\r\nGründungen stärken und Wachstumskapital bereitstellen.\r\n— Regulatorischer Rahmen: Entwicklung eines regulatorischen Rahmens, der Innovation\r\nfördert und gleichzeitig Risiken minimiert.\r\n— AI-Readiness in Unternehmen verbessern: Insbesondere für KMU und den Mittelstand\r\nStrukturen für Wissenstransfer schaffen und Kompetenzzentren einrichten.\r\nEs ist von großer Bedeutung, dass die digitale Transformation Europas maßgeblich\r\ndurch innovative, einheimische Start-ups vorangetrieben wird, die in der Lage sind,\r\nmit den großen Technologieunternehmen aus den USA zu konkurrieren. Europa\r\nsollte sich daher auf die Etablierung von zentralen KI-Leuchtturmprojekten konzentrieren,\r\num starke Ökosysteme zu entwickeln, die sowohl die Wirtschaft als auch die\r\nWissenschaft umfassen und sich um diese KI-Zentren herum entfalten.\r\nWenn es europäischen Regierungen gelingt, solche KI-Leuchtturmprojekte zu verwirklichen,\r\neröffnet sich für Deutschland die Möglichkeit, KI zum Nutzen der Gesellschaft\r\nund Wirtschaft einzusetzen und durch hochwertige Produkte und Forschung\r\nauf internationaler Ebene konkurrenzfähig zu bleiben. Europa kann eine\r\nführende Rolle in der globalen Entwicklung von KI übernehmen, indem es gezielt\r\nin Forschung, Bildung und eine ausgewogene Regulierung investiert und dabei die\r\neuropäischen Werte und Standards in die Entwicklung dieser Schlüsseltechnologie\r\neinbindet. Ein ausgewogener Ansatz ist hierbei entscheidend.\r\nMit Blick auf Deutschland erscheint eine Aufholjagd im Bereich der KI-Entwicklung\r\nund insbesondere der LLM dringend erforderlich. Etablierte Unternehmen,\r\nwie bspw. OpenAI, Anthropic, Microsoft, Google, geben in diesem Bereich jedoch\r\nein sehr hohes Entwicklungstempo vor und investierten bereits große Summen. Die\r\n39\r\nNachahmung dieser Vorgehensweise ergäbe kein direktes Differenzierungsmerkmal\r\nfür deutsche Unternehmen. Für die Wettbewerbsfähigkeit von LLMs werden neben\r\nverfügbaren Daten und Rechenleistungen aber künftig auch Nachvollziehbarkeit,\r\nTransparenz und Vertrauenswürdigkeit der Modelle eine bedeutende Rolle einnehmen.\r\nErste US-amerikanische Unternehmen integrieren diese Standards bereits in\r\nihre Produkte. Deutsche und europäische Unternehmen sollten ihren Standortvorteil\r\ndurch den vom AI-Act festgelegten Rechtsrahmen daher noch stärker als bisher\r\nnutzen und die entsprechenden Prinzipien by design in ihre Lösungen aufnehmen.\r\nDeutschland sollte sich in der Entwicklung von KI daher auf seine Kompetenzen\r\nkonzentrieren und die Bedürfnisse, aber auch die Assets der hiesigen technologisch\r\nführenden Industrien, der Gesellschaft und Wissenschaft berücksichtigen. Dazu\r\nsollten vier parallele Handlungsstränge verfolgt werden:\r\n— Entwicklung anwendungsspezifischer KI für die konkrete Nutzung und Weiterentwicklung\r\nder KI in den Verticals,\r\n— Entwicklung von Datenpools zur Bereitstellung und Kuration von hochwertigen,\r\neinzigartigen Datenpools aus der Wirtschaft, Verwaltung, Forschung und Gesellschaft,\r\n— Förderung von Open-Source-LLMs, analog zum Modell des Sovereign Tech\r\nFunds, für einen Aufbau hiesiger, zukünftiger Champions,\r\n— Bereitstellung von Rechenkapazität mit paralleler Entwicklung von spezieller\r\nHardware.\r\nZiel muss es sein, KI optimal mit den bisherigen Stärken des Standorts zu verzahnen.\r\nChancen ergeben sich für Deutschland etwa bei der Verzahnung von KI mit der Digitalisierung\r\nder Industrie, die als »deutsches Erfolgsmodell« gilt. Auch an der Schnittstelle\r\nvon KI mit der Biotechnologie sowie mit Energie- und Umwelttechnologien\r\ngibt es hierzulande starke Akteure.\r\nDazu schlägt SPRIND eine Serie von AI Challenges vor, die die vielversprechenden\r\nKompetenzen der deutschen Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft adressieren\r\nund die Entwicklungen im Wettbewerbsformat vorantreiben:\r\n— AI Engineer (z. B. Entwicklungsunterstützung im Maschinenbau, Robotik),\r\n— AI Scientist (z. B. Generierung von Daten, Ableitung und Test von Hypothesen in der\r\nPharmaforschung, Molekularbiologie oder der Materialforschung),\r\n— AI Lawyer (z. B. Optimierung von Gesetzgebung, Antragsstellung und Bearbeitung,\r\nVertragswesen und Steuerwesen),\r\n— AI Doctor (z. B. Unterstützung in der Anamnese, Pathogenese, Salutogenese),\r\n— AI Public Officer (Optimierung und Begleitung von Arbeitsprozessen der Verwaltung),\r\n— AI Reflector (Überprüfung und Test von LLMs oder der Authentizität und Identität\r\nvon Dokumenten),\r\n— AI Developer (z. B. Automatisierte Softwareentwicklung, Qualitätssicherung).\r\n40\r\nEine deutsche KI-Strategie kann nur erfolgreich sein, wenn sie klare Schwerpunkte\r\nsetzt, die sich an den Stärken des Wirtschaftsstandortes, den Stärken der Unternehmen\r\nund der wissenschaftlichen Infrastruktur sowie an den vorhandenen und zu gewinnenden\r\nFachkräftepotenzialen orientiert. Dazu müssen die Aktivitäten der Bundesregierung\r\nbesser koordiniert und verzahnt und ein KI-Beirat eingesetzt werden,\r\nder die Maßnahmen konsequent begleitet und monitort.\r\n41\r\n9. Die Potenziale Künstlicher\r\nIntelligenz verantwortungsvoll\r\nnutzen\r\nDie Digitalisierung von Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaft geht in eine neue Phase.\r\nWachstum, Produktivität, Arbeitspotenziale und Arbeitsinhalte werden davon betroffen\r\nsein. Deutschland und Europa müssen sich dieser Herausforderung stellen,\r\ndenn die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit wird durch die Nutzung von Künstlicher\r\nIntelligenz ganz wesentlich beeinflusst. Europa und Deutschland brauchen daher\r\neine koordinierte KI-Strategie im Rahmen einer digitalen Industriepolitik. Dabei\r\ngeht es immer um die Balance, Innovationen zu fördern und Sicherheit und Missbrauch\r\nzu verhindern. Daher brauchen wir eine kontinuierliche politische und gesellschaftliche\r\nDebatte über die Nutzung und die Rahmenbedingungen von KI. Europa\r\nmuss dabei seine Potenziale und Fähigkeiten systematisch entwickeln, um auf\r\ndiesem Gebiet Souveränität und Resilienz in der Triade USA – China – Europa sicherzustellen.\r\nDazu sind neue institutionelle Strukturen sowohl auf europäischer wie auf\r\nbundesdeutscher Ebene erforderlich, um den globalen Prozess zur Abstimmung und\r\nVereinbarung über globale Standards der KI-Nutzung voranzutreiben.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_COMMITTEES","de":"Gremien","en":"Committees"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP)","shortTitle":"BMDV (20. 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Auch\r\nfür das Jahr 2024 gehen die meisten Prognosen von einer weiteren Runde des Nullwachstums\r\naus. Selbst im Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung wurde die\r\nPrognose von 1,3 Prozent Wachstum auf 0,2 Prozent gesenkt. Auch in den Folgejahren,\r\nso hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) deutlich\r\ngemacht, ist mit keinem nennenswerten Wachstum zu rechnen. Die Zahlen sind\r\neindeutig:\r\n— Deutschland ist das Schlusslicht unter den Industriestaaten der G7. Unter den\r\n30 größten Volkswirtschaften der Welt wird nur in Argentinien eine schlechtere\r\nEntwicklung erwartet.\r\n— Das reale Pro-Kopf-Einkommen von 2019 wurde erst 2022 (gerade so) erreicht,\r\nseither bewegt es sich seitwärts.\r\n— Die realen, privaten Investitionen stagnieren auf dem Niveau von 2020. Im Falle\r\nder öffentlichen Investitionen liegen sie sogar darunter.\r\n— Das Produktivitätswachstum verlangsamt sich und ist auf Stagnationskurs.\r\n— Das Potenzialwachstum ist schwach.\r\nAll dies zeigt, dass Deutschland ein Standortproblem hat und enorme Investitionen\r\nfür Transformation sowie die Infrastruktur- und digitale Modernisierung notwendig\r\nsind. Um aus dem Nullwachstumsgleichgewicht auszubrechen, muss die Politik\r\ngegensteuern. Die Grundlagen dafür sind vorhanden, doch wir haben prinzipiell\r\nkein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Deutschland braucht deshalb\r\neine Wachstumsprogramm mit folgenden Elementen:\r\n1. Investitionen stärken\r\n— Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine ad-hoc Regierungskommission\r\naus Expertinnen und Experten einzuberufen, die die öffentlichen und privaten\r\nInvestitionsbedarfe für die klimaneutrale Transformation beziffert. Auf dieser\r\nGrundlage sind Entscheidungen zu treffen, wie öffentliche und private Investitionen\r\ngestärkt werden können, damit der Standort profitiert und Wachstum generiert\r\nwerden kann. Die Ergebnisse der Kommission müssen spätestens bis zur\r\nBeschlussfassung zum Bundeshaushalt 2025 vorliegen.\r\n— Wichtig ist die langfristige Absicherung der Instrumente, um die Finanzierung\r\nder Investitionen auch über Legislaturperioden hinaus zu gewährleisten und damit\r\ndie Planbarkeit für Unternehmen und Investoren in Deutschland zu stärken.\r\nDazu reicht der bisherige Finanzrahmen nicht aus. Die Einsparungen im Haushalt\r\n2024 und die zu erwartenden Kürzungen im Haushalt 2025 werden sowohl\r\ndas Wachstum als auch öffentliche und private Investitionen schwächen. Notwendig\r\nist deshalb vielmehr eine Flexibilisierung der Finanzierungsinstrumente\r\nim Bundeshaushalt. Dazu haben eine Reihe von Ökonominnen und Ökonomen\r\nsowie der Sachverständigenrat entsprechende Vorschläge gemacht. Sie sollten\r\naufbauend auf der Analyse der Expertenkommission realisiert werden.\r\n— Unternehmenssteuersenkungen allein werden das notwendige Investitionsniveau\r\nnicht befördern. Wenn Unternehmenssteuern reformiert werden, müssen\r\nsie mit weiteren fiskalischen Instrumenten verbunden werden, wie z. B. der Aufstockung\r\nder Mittel des KTF, Verbesserung der Abschreibungsbedingungen etc.\r\n— Es muss betont werden: Die Grundlagen für Wachstum und Dynamik sind da, sie\r\nmüssen nur freigesetzt werden!\r\n2. Infrastrukturen stärken\r\n— Infrastrukturen sind das Rückgrat der Wirtschaft – und wurden viel zu lange von\r\nder Politik vernachlässigt. Damit Deutschland die unterschiedlichen Transformationen\r\netwa in der Klima- oder Digitalpolitik meistern kann, sind funktionsfähige\r\nInfrastrukturen eine Grundvoraussetzung.\r\n— Die Politik auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene muss ein Bekenntnis zu\r\nInfrastrukturen abliefern und es mit glaubwürdigen Handlungsplänen untermauern.\r\nDie notwendige Erneuerung, Stärkung und der Ausbau der Infrastrukturen\r\nbetrifft sämtliche Bereiche des wirtschaftlichen Grundgerüsts: Stromnetze,\r\nWärmepläne, H2-/Methangas-Netze, Telekommunikationsnetze, Verkehrswege\r\n(Straße, Schiene, Luft und Wasser) sowie die Ladeinfrastruktur.\r\n— Bestehende Infrastrukturprojekt dürfen unter keinen Umständen aufgrund von\r\nFinanzierungsengpässen eingestampft werden. Die Streichung der Finanzierung\r\nvon Neubauprojekten bei der Bahn beispielsweise ist kein Beitrag zur Verkehrswende.\r\n3. Eckpfeiler der Systemtransformation festigen (I):\r\nKraftwerksstrategie konkretisieren\r\n— Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung erste Eckpunkte für eine Kraftwerksstrategie\r\nund damit den Zubau von Backup-Kapazitäten vorgelegt hat.\r\nDies ist und war lange überfällig. Festzuhalten ist allerdings, dass der Zubau von\r\n10 GW in den nächsten Jahren – sollte er mit einem speed-up im Genehmigungsbereich\r\ngelingen – nicht ausreichen wird. Das BMWK selbst ist von einem notwendigen\r\nZubau von 25 GW ausgegangen. Der Koalitionsvertrag beinhaltet, dass\r\nein Kohleausstieg bis 2030 »idealerweise« erfolgen soll. Mit einem Zubau von nur\r\n10 GW ist dieses Ziel nicht mehr realisierbar.\r\n— Zugleich ist es notwendig, den überfälligen Kapazitätsmechanismus schnellstens\r\nzu konkretisieren. Das ist die Voraussetzung, um Investitionen in gesicherte\r\nLeistung zu mobilisieren.\r\n4. Eckpfeiler der Systemtransformation festigen (II):\r\nSolarindustrie unterstützen\r\n— Die Stärkung der Resilienz ist eine Lektion aus der Energiekrise, die dem russischen\r\nAngriff auf die Ukraine folgte. Die Abhängigkeiten in der Wertschöpfungskette\r\nin der Solarindustrie sind dabei höher als es die Abhängigkeit von russischem\r\nGas je war. Von daher ist es notwendig, eigene Kapazitäten in Europa und\r\nin Deutschland zu sichern und aufzubauen, was auch den Zielen der EU-Kommission\r\nentspricht.\r\n— Wir fordern die Bundesregierung auf, für die Solarindustrie schnellstmöglich\r\neine breite und wirksame Unterstützung einzuführen und heimische Wertschöpfung\r\nbei Ausschreibungsverfahren für neue PV-Projekte zu präferieren.\r\n5. Bürokratie abbauen\r\n— Wir haben im Zuge der Energiekrise gesehen, dass schlanke und schnelle Genehmigungsverfahren\r\nein zentrales Element von Krisenmanagement sind. Eine\r\nklare Priorisierung, politischer Druck und eine Flexibilisierung der gewöhnlichen\r\nProzesse und Strukturen waren die Grundvoraussetzung dafür, dass wir im\r\nDeutschlandtempo das russische Gas substituieren und so eine Gasmangellage\r\nverhindern konnten.\r\n— Die Leistung, eine zu 55 Prozent vom russischen Gas abhängige Gasversorgung\r\ninnerhalb weniger Monate gänzlich umzustellen, zeigt, welch enormes Transformationspotenzial\r\nund welche Leistungsfähigkeit die deutsche Wirtschaft und\r\nPolitik haben.\r\n— Eindeutig zugeordnete Zuständigkeiten, Prioritäten und Verantwortlichkeiten\r\nwaren der Schlüssel dafür. Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren\r\nals aktive Standort- und Ermöglichungspolitik zu verstehen und\r\nmit Elementen des Krisenmanagements anzugehen, ist deshalb ein notwendiger\r\nAnsatz, den wir von der Bundesregierung fordern.\r\n6. Digitalisierung stärken\r\n— Deutschland braucht einen Digitalisierungsschub in allen Bereichen. Das Onlinezugangsgesetz\r\n(OZG) muss so ausgestaltet werden, dass zentrale Verfahren\r\nund Angebote der öffentlichen Verwaltung endlich digital zur Verfügung gestellt\r\nwerden. Das OZG muss entsprechend angepasst werden. Die Abschreibungen für\r\nUnternehmen in digitale Investitionen müssen verbessert werden.\r\n— Künstliche Intelligenz wird entscheidend sein, um in der Industrie, bei Dienstleistungen\r\nund Logistik die Produktivität und damit die Wettbewerbsfähigkeit\r\nvoranzutreiben. Mit dem verabschiedeten AI-Act wurde in Europa ein entsprechender\r\nRahmen geschaffen. Im weiteren Verfahren muss sichergestellt werden,\r\ndass überlappende Gesetzgebung angepasst wird und bei den Sicherheitsstandards\r\ndas Know-how der Digitalunternehmen genutzt und einbezogen wird. Um\r\nauf das benötigte Humankapital zurückgreifen zu können, muss Deutschland\r\nfür Fachkräfte aus dem Ausland ein attraktiver Standort werden.\r\nJetzt müssen Entscheidungen getroffen werden. Die 20er Jahre dürfen kein verlorenes\r\nJahrzehnt für Wachstum, Transformation und Beschäftigung werden. Dazu müssen\r\nalle einen Beitrag leisten. Der vorgeschlagene Deutschlandpakt muss jetzt endlich\r\numgesetzt werden. Die Blockadepolitik der CDU/CSU im Bundestag und Bundesrat\r\nschadet dem Standort. Die Antworten von gestern ergeben keine Zukunft mehr. Jetzt\r\nsind die richtigen Antworten für Deutschlands Gegenwart und Zukunft geboten.\r\n\r\nwww.spd-wirtschaftsforum.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Dazu haben eine Reihe von Ökonominnen und Ökonomen\r\nsowie der Sachverständigenrat entsprechende Vorschläge gemacht. Sie sollten\r\naufbauend auf der Analyse der Expertenkommission realisiert werden.\r\n— Unternehmenssteuersenkungen allein werden das notwendige Investitionsniveau\r\nnicht befördern. Wenn Unternehmenssteuern reformiert werden, müssen\r\nsie mit weiteren fiskalischen Instrumenten verbunden werden, wie z. B. der Aufstockung\r\nder Mittel des KTF, Verbesserung der Abschreibungsbedingungen etc.\r\n— Es muss betont werden: Die Grundlagen für Wachstum und Dynamik sind da, sie\r\nmüssen nur freigesetzt werden!\r\n2. Infrastrukturen stärken\r\n— Infrastrukturen sind das Rückgrat der Wirtschaft – und wurden viel zu lange von\r\nder Politik vernachlässigt. 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Eckpfeiler der Systemtransformation festigen (I):\r\nKraftwerksstrategie konkretisieren\r\n— Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung erste Eckpunkte für eine Kraftwerksstrategie\r\nund damit den Zubau von Backup-Kapazitäten vorgelegt hat.\r\nDies ist und war lange überfällig. Festzuhalten ist allerdings, dass der Zubau von\r\n10 GW in den nächsten Jahren – sollte er mit einem speed-up im Genehmigungsbereich\r\ngelingen – nicht ausreichen wird. Das BMWK selbst ist von einem notwendigen\r\nZubau von 25 GW ausgegangen. Der Koalitionsvertrag beinhaltet, dass\r\nein Kohleausstieg bis 2030 »idealerweise« erfolgen soll. Mit einem Zubau von nur\r\n10 GW ist dieses Ziel nicht mehr realisierbar.\r\n— Zugleich ist es notwendig, den überfälligen Kapazitätsmechanismus schnellstens\r\nzu konkretisieren. Das ist die Voraussetzung, um Investitionen in gesicherte\r\nLeistung zu mobilisieren.\r\n4. Eckpfeiler der Systemtransformation festigen (II):\r\nSolarindustrie unterstützen\r\n— Die Stärkung der Resilienz ist eine Lektion aus der Energiekrise, die dem russischen\r\nAngriff auf die Ukraine folgte. Die Abhängigkeiten in der Wertschöpfungskette\r\nin der Solarindustrie sind dabei höher als es die Abhängigkeit von russischem\r\nGas je war. Von daher ist es notwendig, eigene Kapazitäten in Europa und\r\nin Deutschland zu sichern und aufzubauen, was auch den Zielen der EU-Kommission\r\nentspricht.\r\n— Wir fordern die Bundesregierung auf, für die Solarindustrie schnellstmöglich\r\neine breite und wirksame Unterstützung einzuführen und heimische Wertschöpfung\r\nbei Ausschreibungsverfahren für neue PV-Projekte zu präferieren.\r\n5. Bürokratie abbauen\r\n— Wir haben im Zuge der Energiekrise gesehen, dass schlanke und schnelle Genehmigungsverfahren\r\nein zentrales Element von Krisenmanagement sind. 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Die 20er Jahre dürfen kein verlorenes\r\nJahrzehnt für Wachstum, Transformation und Beschäftigung werden. Dazu müssen\r\nalle einen Beitrag leisten. Der vorgeschlagene Deutschlandpakt muss jetzt endlich\r\numgesetzt werden. Die Blockadepolitik der CDU/CSU im Bundestag und Bundesrat\r\nschadet dem Standort. Die Antworten von gestern ergeben keine Zukunft mehr. Jetzt\r\nsind die richtigen Antworten für Deutschlands Gegenwart und Zukunft geboten.\r\n\r\nwww.spd-wirtschaftsforum.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. 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Eckpfeiler der Systemtransformation festigen (I):\r\nKraftwerksstrategie konkretisieren\r\n— Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung erste Eckpunkte für eine Kraftwerksstrategie\r\nund damit den Zubau von Backup-Kapazitäten vorgelegt hat.\r\nDies ist und war lange überfällig. Festzuhalten ist allerdings, dass der Zubau von\r\n10 GW in den nächsten Jahren – sollte er mit einem speed-up im Genehmigungsbereich\r\ngelingen – nicht ausreichen wird. Das BMWK selbst ist von einem notwendigen\r\nZubau von 25 GW ausgegangen. Der Koalitionsvertrag beinhaltet, dass\r\nein Kohleausstieg bis 2030 »idealerweise« erfolgen soll. Mit einem Zubau von nur\r\n10 GW ist dieses Ziel nicht mehr realisierbar.\r\n— Zugleich ist es notwendig, den überfälligen Kapazitätsmechanismus schnellstens\r\nzu konkretisieren. Das ist die Voraussetzung, um Investitionen in gesicherte\r\nLeistung zu mobilisieren.\r\n4. Eckpfeiler der Systemtransformation festigen (II):\r\nSolarindustrie unterstützen\r\n— Die Stärkung der Resilienz ist eine Lektion aus der Energiekrise, die dem russischen\r\nAngriff auf die Ukraine folgte. Die Abhängigkeiten in der Wertschöpfungskette\r\nin der Solarindustrie sind dabei höher als es die Abhängigkeit von russischem\r\nGas je war. Von daher ist es notwendig, eigene Kapazitäten in Europa und\r\nin Deutschland zu sichern und aufzubauen, was auch den Zielen der EU-Kommission\r\nentspricht.\r\n— Wir fordern die Bundesregierung auf, für die Solarindustrie schnellstmöglich\r\neine breite und wirksame Unterstützung einzuführen und heimische Wertschöpfung\r\nbei Ausschreibungsverfahren für neue PV-Projekte zu präferieren.\r\n5. Bürokratie abbauen\r\n— Wir haben im Zuge der Energiekrise gesehen, dass schlanke und schnelle Genehmigungsverfahren\r\nein zentrales Element von Krisenmanagement sind. 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Die 20er Jahre dürfen kein verlorenes\r\nJahrzehnt für Wachstum, Transformation und Beschäftigung werden. Dazu müssen\r\nalle einen Beitrag leisten. Der vorgeschlagene Deutschlandpakt muss jetzt endlich\r\numgesetzt werden. Die Blockadepolitik der CDU/CSU im Bundestag und Bundesrat\r\nschadet dem Standort. Die Antworten von gestern ergeben keine Zukunft mehr. Jetzt\r\nsind die richtigen Antworten für Deutschlands Gegenwart und Zukunft geboten.\r\nwww.spd-wirtschaftsforum.de"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-03-11"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003687","regulatoryProjectTitle":"Modifizierung der Schuldenbremse","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/1f/40/302102/Stellungnahme-Gutachten-SG2406200154.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Lage der Wirtschaft\r\nDie deutsche Wirtschaft steckt im Stagnationsmodus. Das Bruttoinlandsprodukt ist\r\nseit fünf Jahren nicht gewachsen, die Aussichten auf Besserung sind nicht gegeben.\r\nSämtliche Wirtschaftsforschungsinstitute korrigierten ihre Wachstumsprognosen\r\nnach unten. Auch wenn die Auswirkungen der Energiekrise durch das beherzte Handeln\r\nder Bundesregierung kurzfristig begrenzt wurden, waren die langfristigen Folgen\r\nerheblich und dauern bis heute an. Die Energiekrise 2022 brachte den deutschen\r\nHaushalten die höchsten Reallohnverluste der Nachkriegsgeschichte und die Wirtschaft\r\nhat insgesamt einen Produktionsverlust von über vier Prozent. Bis Ende des\r\nJahres 2024 werden sich die Gesamtkosten der Krise auf zehn Prozent des jährlichen\r\nBIPs belaufen – was einem Volumen von ca. 390 Milliarden Euro entspricht.\r\nDie durch den Kostenschock verursachten Schäden drohen die deutsche Wirtschaft\r\nlangfristig in ihrem Potenzial einzuschränken. Angebracht wäre deshalb eine investitionsgetriebene\r\nTransformationspolitik, die der Energieversorgung und dem Kapitalstock\r\ninsgesamt ein Update für das 21. Jahrhundert gibt. Ohne einen adäquaten\r\nFinanzierungsrahmen wird dies jedoch nicht möglich sein. Gerade auf kommunaler\r\nund Länderebene, wo das Gros der öffentlichen Investitionen gestemmt wird, behindern\r\nfiskalische Engpässe die Ausgabenspielräume des Staates. Auf Bundesebene\r\nliefen die Investitionen ebenfalls den Bedarfen hinterher. Insgesamt stehen auf\r\nstaatlicher Seite seit 25 Jahren die Nettoinvestitionen (in Prozent des BIP) auf dem\r\nNullpunkt. Der Kapitalstock in Deutschland hat in der Zeit stärker an Modernität\r\neingebüßt als in den meisten Industriestaaten, für die es vergleichbare Daten gibt.\r\nDoch ohne eine solide Infrastruktur und qualitativ hochwertige, öffentliche Güter\r\nkann keine Wirtschaft und keine Gesellschaft funktionieren. Die Menschen und Unternehmen\r\nsehen sich einem maroden Straßen- und Schienennetz ausgesetzt, Brücken\r\nwerden gesperrt, die Digitalisierung kommt nicht voran, an den Schulen tropft\r\nes von der Decke und das Gesundheitssystem operiert seit Jahren am Limit. Allein auf\r\nkommunaler Ebene wird der wahrgenommene Investitionsrückstand auf 166 Milliarden\r\nEuro beziffert.\r\nFakt ist, dass die Bewältigung der jahrzehntelangen Investitionsschwäche viel Zeit in\r\nAnspruch nehmen wird und langfristig ein ausreichender, finanzieller Spielraum für\r\nden Staat gewährt sein muss. Mit der Schuldenbremse werden die Investitionsrückstände\r\nnicht aufzuholen und die nötigen, zusätzlichen Investitionen in die Transformation\r\nnicht zu stemmen sein. Diejenigen, die darauf verweisen, dass lediglich\r\nbestehende Ausgaben anders priorisiert werden müssen, gleichen jenen Ratgebern,\r\ndie vorschlagen, ein Auto mit einer maximalen Reichweite von 500 km käme ans 600\r\nkm entfernte Ziel, wenn es einfach nur eine andere Route nähme. Im Ausland schaut\r\nman schon seit längerer Zeit verwundert auf die Debatte in Deutschland, wenngleich\r\nsich im Land zunehmend die Erkenntnis durchsetzt, dass die Schuldenbremse gelockert\r\nwerden muss, um Spielräume für Bund, Länder und Kommunen zu schaffen.\r\nBernd Westphal\r\nVorsitzender des Politischen Beirats\r\nAnke Rehlinger\r\nStellv. Vorsitzende des Politischen Beirats\r\nWelche Lösungswege gibt es?\r\nIn den letzten Jahren ergaben sich eine Vielzahl an Vorschlägen, wie man die Finanzierungsspielräume\r\nder öffentlichen Hand erweitern kann. Die Auswahl der Optionen\r\nist vielversprechend und die meisten der vorgeschlagenen Maßnahmen würde\r\ndie Situation gegenüber dem Status Quo verbessern. Die Ambition muss es allerdings\r\nsein, den effektivsten und nachhaltigsten Weg zu gehen, um wiederkehrende Diskussionen\r\nin Zukunft, die die Wirtschaft erneut ausbremsen könnten, zu vermeiden.\r\nAuf dieser Grundlage bevorzugen wir die Goldene Regel, die öffentliche Nettoinvestitionen\r\n(beispielsweise in Infrastruktur und Bildung) von der Schuldenbremse\r\nausnimmt, aber konsumtive Ausgaben weiterhin auf die Summe der laufenden Steuereinnahmen\r\nbegrenzt. Diese Regel bietet den besten Ausgleich zwischen langfristigen\r\nInvestitionen und nachhaltigen Schulden, da Investitionsausgaben in Infrastruktur,\r\nBildung, Forschung und nachhaltige Technologien nicht nur der aktuellen\r\nGeneration zugutekommen. Es ist an dieser Stelle essenziell zu betonen, dass Investitionen\r\nnicht nur Beton und Maschinen betreffen, sondern vor allem auch für die\r\nEntwicklung von Wissenskapital relevant sind. Da Deutschland kein Land ist, das einen\r\nVorteil bei natürlichen Ressourcen besitzt und zudem mit erheblichen demografischen\r\nProblemen kämpft, bleiben das Humankapital und geistiges Eigentum ein\r\nentscheidender Faktor für Produktivität und Wohlstand – und damit die Grundlage\r\ndafür, dass in Zukunft weniger junge Menschen durch eine produktivere Wirtschaft\r\nmehr alte Menschen versorgen können.\r\nInvestitionen, die heute getätigt werden, schaffen damit die Basis für zukünftiges\r\nWachstum, Wohlstand und eine sozialökologische Nachhaltigkeit. Auf dieser\r\nGrundlage können auch künftige Generationen an der Finanzierung beteiligt werden,\r\nsodass die Goldene Regel nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern auch der Generationengerechtigkeit\r\ndienlich ist. Die Goldene Regel sollte sowohl auf Bundes- als\r\nauch auf Länderebene gelten, damit die finanziellen Spielräume auch bei Ländern\r\nund Kommunen verbessert werden, die das Gros der öffentlichen Investitionen\r\ntragen. Zudem fördert die Goldene Regel eine effizientere Verwendung staatlicher\r\nMittel. Indem sie Anreize für Investitionen schafft, durchbricht sie die schädliche\r\nAnreizstruktur des gegenwärtigen Modells: Fallen alle Formen von Staatsausgaben\r\nunter die Schuldenbremse, dann werden Investitionen, die den Bürgerinnen\r\nund Bürgern auf kurze Sicht Unannehmlichkeiten bereiten (bspw. durch Staus und\r\nBauarbeiten) und erst auf lange Sicht ihre Wirkung entfalten aufgrund der kurzen\r\nWahlzyklen naturgemäß weniger priorisiert. Konsumausgaben hingegen, deren\r\nKürzungen sich sofort auf die Einnahmen der Haushalte und Unternehmen auswirken,\r\nbleiben unangetastet. Die Goldene Regel korrigiert damit die Anreize für egal\r\nwelche Regierung, einen guten Ausgleich zwischen kurzfristiger Stabilisierung und\r\nlangfristiger Entwicklung zu finden, was den Unternehmen und den privaten Haushalten\r\nwiederum Planungssicherheit für die Zukunft gibt.\r\nDer Vorteil der Goldenen Regel gegenüber\r\nanderen Modellen\r\nDer Vollständigkeit halber wollen wir die obigen Vorteile der Goldenen Regel in Relation\r\nzu einigen der prominenten Vorschläge setzen, die derzeit im öffentlichen Diskurs\r\ndebattiert werden:\r\nDa wären zunächst die Vorschläge zahlreicher Wirtschaftsinstitute, die bestehenden\r\nParameter bei der Schuldenbremse zu modifizieren. Das heißt, die Grenze der Nettokreditaufnahme\r\nvom strukturellen Wert von 0,35 Prozent des BIP sollte beispielsweise\r\nauf ein Prozent angehoben oder um einen Prozentpunkt auf 1,35 Prozent erhöht\r\nwerden. Zudem haben einige Expertinnen und Experten vorgeschlagen, wie unter\r\nanderem der Sachverständigenrat, die Ausnahmeklausel durch eine Übergangsregelung\r\nzu ergänzen, damit längerfristig wirkende Schocks, die nicht innerhalb eines\r\nJahres behoben werden können, die Erfolge des kurzfristigen Krisenmanagements\r\ndurch fiskalische Engpässe über die Zeit hinweg konterkarieren. Wenngleich dieser\r\nVorschlag eine Verbesserung zum Status Quo bedeuten würde, ist es fraglich, ob\r\ndamit beständig der volle Umfang der benötigten, öffentlichen Zusatzinvestitionen\r\ngestemmt werden würde. Zudem adressiert die Korrektur der gegebenen Parameter\r\nnicht die falsche Anreizstruktur, die die Schuldenbremse setzt. Ähnliche Bedenken\r\ngilt es beim Ansatz der Änderung der Konjunkturkomponente zu äußern, die technisch\r\nrelativ einfach umzusetzen wäre. Auch hier stellt sich die Frage, inwiefern die\r\nbenötigten Spielräume langfristig gewährleistet wären – und inwieweit mit der Konjunkturkomponente\r\neben Konjunkturpolitik – nicht Transformationspolitik – gestaltet\r\nwerden sollte.\r\nEine weitere Option ist die Einrichtung eines Sondervermögens für die Transformation,\r\ndas zwar zeitnah umsetzbar und rechtssicher wäre, jedoch ein Ablaufdatum\r\nhat, sobald der Topf ausgeschöpft ist. Im Vergleich zur Goldenen Regel läge damit\r\nauch hier eine gewisse Grenze bei der Nachhaltigkeit, denn statt langfristiger Planungssicherheit\r\nfür den Privatsektor durch stabile, öffentliche Investitionen, würde\r\nsich – je nach Abfluss der Mittel – nach einiger Zeit wieder eine hohe politische Unsicherheit\r\nergeben. Damit das Sondervermögen Transformation in der Breite die gewünschte\r\nWirkung entfalten kann, müsste es außerdem sowohl auf Bundes- als auch\r\nauf Länderebene in die jeweiligen Verfassungen verankert werden.\r\nEine dritte Idee ist die Schaffung eines staatlichen Fonds, finanziert durch private\r\nund staatliche Gelder. Zwar verspricht ein solcher Ansatz eine inklusive Finanzierung\r\nund fällt nicht unter die Schuldenbremse (da es sich um eine »finanzielle Transaktion\r\n« handelt), allerdings bleibt deren langfristige Wirksamkeit fraglich. Gerade\r\nbei Investitionen in kritische Infrastruktur, die die Grundlage für die Dynamik des\r\nPrivatsektors und der Transformation bildet, erwiesen sich in der Vergangenheit in\r\nanderen Ländern solche Modelle, die auf Renditen und Dividenden angewiesen sind,\r\nals wenig effektiv und sehr teuer. Zudem bleibt auch bei eianem Deutschlandfonds\r\ndie dysfunktionale Anreizstruktur der Schuldenbremse erhalten.\r\nEin anderer, innovativer Vorschlag ist der eines »Marshall-Plans«, das heißt die Finanzierung\r\nder Investitionen durch vergünstigte Kredite statt Zuschüsse. Die\r\nGrundidee: Sehr langfristige Kredite zu Nullzinsen (ggf. auch mit Aussetzung von\r\nZinszahlungen) könnten effektiver als Zuschüsse wirken und vom Volumen her den\r\nZuschüssen entsprechen, sodass in der Idee erhebliches Potenzial schlummert. Zudem\r\nunterläge auch ein solches Instrument nicht der Schuldenbremse und hätte\r\nangesichts des Wirtschaftswunders der Nachkriegszeit ebenfalls eine positive, psychologische\r\nKomponente. Jedoch ergibt sich bei dem Vorschlag einerseits das Fragezeichen,\r\ninwiefern die für die Transformation benötigten Investitionsvolumina\r\ntatsächlich freigesetzt werden würden. Kredite wirken psychologisch nämlich anders\r\nals Zuschüsse oder direkte Ausgaben des Staates, selbst wenn diese Kredite mit\r\nNull-Prozent-Finanzierung einhergehen. Gerade in Zeiten hoher Unsicherheit zeigt\r\nsich, dass präventiv auf Investitionen verzichtet wird und der Zinsmechanismus nur\r\nbegrenzt wirkt, um Investitionen anzuschieben (»pushing on a string«). Außerdem\r\nberuht der Vorteil des Modells stark auf der Annahme, dass die Zinsen hoch bleiben.\r\nAngesichts der Dynamik bei den Erzeugerpreisen, der schwachen wirtschaftlichen\r\nEntwicklung in Europa und stagnierenden Löhnen ist dies eine mehr als fragliche\r\nAnnahme.\r\nFazit\r\nIn einer Zeit, in der die deutsche Wirtschaft am Scheideweg steht, fordert die Situation\r\neine kühne und weitsichtige Entscheidung. Wenngleich sämtliche hier vorgestellten\r\nOptionen eine Verbesserung des staatlichen Handlungsspielraums mit sich\r\nbringen, so erweist sich die Goldene Regel sowohl auf Ebene des Bundes wie auch der\r\nLänder als nachhaltigste und klügste Variante. Sie sorgt für den dringend benötigten\r\nSpielraum, um nicht nur die aktuellen Herausforderungen zu meistern, sondern\r\nauch die Weichen für ein langfristiges Wachstum zu stellen und den Unternehmen\r\nendlich eine Perspektive der Planungssicherheit zu geben. Eine derartige Reform der\r\nSchuldenbremse könnte den Kern einer neuen, sozialdemokratischen Angebotspolitik\r\nausmachen, die die Wirtschaft mit sozial-ökologischer Nachhaltigkeit durch das\r\n21. Jahrhundert bringt.\r\nDie derzeitigen Engpässe der Schuldenbremse haben bereits in der Vergangenheit für\r\neinen erheblichen Investitionsstau und einen alternden Kapitalstock gesorgt. Halten\r\nwir daran fest, so werden die Kosten, die künftige Generationen zu tragen haben, die\r\nKosten der Kreditaufnahme in den Schatten stellen. Es ist deshalb an der Zeit, mutig\r\nvoranzuschreiten und die Weichen für eine Zukunft zu stellen, in der Wohlstand,\r\nNachhaltigkeit und Innovation Hand in Hand gehen."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-04-30"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014567","regulatoryProjectTitle":"Reformvorschläge für ein zukunftsorientiertes EU-Beihilferecht","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b5/a8/452183/Stellungnahme-Gutachten-SG2502030008.pdf","pdfPageCount":6,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die wirtschaftliche Lage ist ernst, und Diskussionen über die Wettbewerbsfähigkeit Europas und\r\nDeutschlands sind allgegenwärtig. Das EU-Beihilferecht, das darauf abzielt, einen fairen und unverfälschten Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes zu gewährleisten, indem es staatliche Beihilfen kontrolliert und reguliert, stellt Länder und Unternehmen gleichermaßen vor erhebliche Herausforderungen und hohe bürokratische Hürden.\r\nIn der globalen Wirtschaftsentwicklung nehmen andere Länder eine Vorreiterrolle ein, insbesondere\r\nbei der Erleichterung staatlicher Beihilfen. Im August 2022 verabschiedete die US-Regierung den Inflation Reduction Act (IRA), ein umfangreiches Wirtschaftsförderungsprogramm mit einem Investitionsvolumen von rund 400 Milliarden Dollar, das darauf abzielt, die Energiewende zu beschleunigen und die amerikanische Industrie auf grüne Technologien umzustellen. Dieses Programm hat in Europa Sorgen über eine mögliche Schwächung der eigenen Industrie ausgelöst, vor allem im Hinblick auf\r\nähnlich massive Fördermaßnahmen in China, Indien, Kanada und Großbritannien.\r\nWährend der IRA in den USA den Klimaschutz ernsthaft vorantreibt, stellt er Europa industriepolitisch\r\nvor erhebliche Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, muss Europa die Gelegenheit nutzen,\r\nseine eigene grüne Industriepolitik entschlossen voranzutreiben. Dabei wird es entscheidend\r\nsein, dass Beihilfeverfahren in Europa beschleunigt und große Projekte, auch jenseits der europäisch\r\nstark im Fokus stehenden Gemeinschaftsprojekte wie der Important Projects of Common European\r\nInterest (IPCEI), vereinfacht werden, um mit der internationalen Konkurrenz Schritt zu halten. Europa\r\nmuss hier dringend seine Anstrengungen intensivieren, um langfristig wirtschaftlich stark zu\r\nbleiben und seine Wettbewerbsfähigkeit im globalen Markt zu sichern.\r\nVor diesem Hintergrund hat das Wirtschaftsforum der SPD e.V. in enger Kooperation mit wirtschaftspolitischen\r\nVertreterinnen und Vertretern der SPD auf Landes- und Bundesebene konkrete Vorschläge\r\nerarbeitet, die aufzeigen, wie das europäische Beihilferecht vereinfacht werden kann.\r\nLockerung bei AGVO und De-minimis\r\nDie Abwicklung eines Großteils der Beihilfen erfolgt über die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung\r\n(AGVO) oder die De-minimis-Verordnung ohne die Notwendigkeit einer Notifizierung durch\r\ndie Begünstigten sowie einer Einzelgenehmigung durch die EU-Kommission. Die AGVO wurde zuletzt\r\nzum 1. Juli 2023 überarbeitet und gilt bis Ende 2026. Um Verfahren zu vereinfachen und Bürokratie\r\nabzubauen, fordern wir eine weitere Reform, insbesondere der AGVO, durch Vereinfachung der\r\nRegelungen, Anhebung der Anmeldeschwellen, Einführung weiterer Freistellungstatbestände zu\r\nbestimmten Quoten geclusteter Beihilfekategorien und verbesserte und klarere Erläuterungen. Die\r\nLaufzeiten der Freistellungsverordnungen sollten den Laufzeiten der Strukturfondsförderperioden\r\nangepasst werden, da somit aus hiesiger Sicht Anpassungen der Beihilfereglungen innerhalb einer\r\nFörderperiode vermieden werden könnten, die die Abwicklung von Programmen vereinfachen würden.\r\nZudem plädieren wir für eine Verlängerung der Geltungsdauer der AGVO auf eine Mindestlaufzeit\r\nvon z.B. drei Jahren, um Planungssicherheit zu schaffen und den administrativen Aufwand zu reduzieren.\r\nBei der De-minimis-Verordnung sprechen wir uns für eine Anpassung der aktuellen Regelung aus,\r\num sie flexibler zu gestalten. Das beinhaltet eine Erhöhung des Volumens der Beihilfe, die ohne Einzelprüfung\r\ngewährt werden kann, von 300.000 Euro auf 500.000 Euro oder eine Verkürzung des Zeitraums,\r\nfür den die bisherige Summe von 300.000 Euro gilt, von drei auf zwei oder ein Jahr. \r\nDa die Europäische Kommission erst kürzlich in der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen und bis 31. Dezember 2030 geltende Neuregelung den Schwellenwert von 200.000 Euro auf bereits 300.000 Euro erhöht hat, erscheint die Verkürzung des Zeitraums erfolgsversprechender. Dies würde kleinen und mittleren Unternehmen\r\n(KMU) helfen, schneller und einfacher Zugang zu Fördermitteln zu erhalten, die den europäischen\r\nWettbewerb nicht beeinträchtigen. Grundsätzlich muss sichergestellt werden, dass keine\r\nWettbewerbsverzerrung auftritt bzw. eine Neubewertung durch die EU-Kommission erfolgen muss,\r\nwenn die Summe erhöht bzw. die Frist verkürzt wird.\r\nBeschleunigung der Genehmigungsverfahren\r\nfür operationelle Programme (EFRE, ESF und JTF)\r\nam Vorbild des RRF\r\nImmer wieder wird aus Bundesländern, die Fördermittel aus den EFRE-, ESF- und JTF-Fonds nutzen,\r\nvorgetragen, dass die erforderlichen Genehmigungen der Operationellen Programme (OP) und die\r\nseparate beihilferechtliche Prüfung durch die Europäische Kommission zu Verzögerungen beim\r\nFörderstart führen. Eine wesentliche Beschleunigung könnte erzielt werden, wenn die beihilferechtliche\r\nHandhabung der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF) des\r\nProgramms NextGenerationEU auf die OP als Vorbild genommen wird. Die Mitgliedstaaten kategorisieren\r\nselbst frühzeitig die Maßnahmen, die keine Beihilfen darstellen, die freigestellten Maßnahmen\r\nund die notifizierungspflichtigen Rahmenprogramme und Förderrichtlinien und leiten für\r\nLetztere frühzeitig ein Pränotifizierungsverfahren ein. Seitens der EU-Kommission könnte (wie beim\r\nRRF) im Notifizierungssystem SANI2 eine eigene Kategorie für die OP vorgesehen werden, um eine\r\nbevorzugte Bearbeitung sicherzustellen. Außerdem könnte (wie beim RRF) eine Selbstverpflichtung\r\nder EU-Kommission implementiert werden, ihre Bewertung innerhalb von sechs Wochen ab Erhalt\r\nder vollständigen Notifizierung abzuschließen.\r\nDauer von Genehmigungsverfahren und Möglichkeiten der Beschleunigung (insbesondere KUEBLL)\r\nGrößere Einzelmaßnahmen bedürfen einer individuellen Genehmigung (Notifizierung) durch die\r\nEuropäische Kommission, basierend auf Richtlinien wie den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien\r\n(KUEBLL). Die EU-Kommission bevorzugt die Notifizierung von Gruppen von Großprojekten\r\ndurch die Mitgliedstaaten, anstatt einzelne Projekte zu prüfen. Der Prozess erfordert oft eine\r\nAusschreibung, manchmal eine öffentliche Konsultation, und weitere Schritte, die zusammen einen\r\numfangreichen Vorbereitungsaufwand darstellen. Eine mögliche Beschleunigung der Notifizierungsverfahren\r\nkönnte durch eine Vereinfachung der Regelungen, wie beispielsweise der KUEBLL,\r\nerzielt werden. Allerdings sieht die EU-Kommission derzeit keine Änderungen an den KUEBLL vor,\r\ndie erst im Februar 2022 eingeführt wurden, da sie zunächst Erfahrungen mit den aktuellen Regelungen\r\nsammeln möchte. Eine praktikable Lösung zur Beschleunigung könnte die Einführung von\r\nAntragskonferenzen sein, bei denen Unternehmen, Bund, Länder und die Kommission gemeinsam\r\ndie Förderanträge vorbereiten und diskutieren. Daher empfehlen wir, Antragskonferenzen in das Beihilfeverfahren\r\nzu integrieren, um den Genehmigungsprozess effizienter zu gestalten.\r\nLangfristige Neugestaltung des Beihilferechtes\r\nnach Auslaufen des TCTF Ende 2025\r\nDie Einbettung von – sehr sinnvollen, aber nur vorübergehenden – Erleichterungen für die Transformation\r\nin den zeitlich begrenzten Krisenrahmen Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF)\r\nanstatt einer Anpassung bestehender Regelwerke ist unzureichend. Mit dem Auslaufen des TCTF Ende\r\n2025 sollte eine dauerhafte Anpassung und Harmonisierung beihilferechtlicher Instrumente vorgenommen\r\nwerden, um langfristige Klarheit für Beihilfeempfänger und -geber zu schaffen. So schlagen\r\nwir eine Verstetigung und gezielte Erweiterung der in der Krise implementierten Fördermöglichkeiten\r\nvor, um in Europa eine attraktive, möglichst unbürokratische Förderkulisse zu schaffen, die\r\nzugleich gegenüber den Anreizprogrammen anderer Wirtschaftsmächte – wie v.a. den USA mit dem\r\nIRA konkurrenzfähig ist. Ziel ist es, dauerhaft wirtschaftliche Anreize für Transformationsregionen\r\nund für strukturschwache Gebiete in der EU zu schaffen. Das gilt z.B. für transformationsrelevante\r\nInvestitionen großer Unternehmen (gU), angelehnt an die Regelung in Ziffer 2.8 des TCTF. Danach\r\nkönnen Investitionen in Schlüsselindustrien unabhängig davon, ob sie in einem Fördergebiet stattfinden,\r\nmit 15 Prozent gefördert werden, plus einem Zuschlag von fünf Prozent in C-Fördergebieten, und\r\ndies ohne Beschränkungen wie bei den Regionalbeihilfen. Die Kriterien an die Definition der »Schlüsselsektoren\r\n« sollten einfach gehalten werden. Auch sollten die Programme mit den notwendigen\r\nHaushaltsmitteln ausgestattet werden, sodass beihilferechtliche Spielräume genutzt werden können.\r\nEine Erhöhung der Flexibilität bei der Umstrukturierung von Beihilfen soll im Bedarfsfall entwickelt\r\nwerden. Im Regionalbeihilfenrecht ist etwa die Förderung von Erweiterungen für gU in C-Fördergebieten\r\nausgeschlossen, da Investitionen in eine neue wirtschaftliche Tätigkeit vorliegen müssen. Für\r\neine wirksame Lockerung sollte jedoch der Fördersatz nach Möglichkeit noch erhöht werden, um einen\r\ntatsächlichen Anreiz für die notwendigen beschleunigten Investitionen in Schlüsselsektoren zu\r\nsetzen. Zudem sollte eine Verstetigung der Regelungen insbesondere von Ziffer 2.5 (beschleunigter\r\nAusbau erneuerbarer Energien) sowie von Ziffer 2.6. und 2.7 des TCTF erfolgen. Bislang gelten diese\r\nRegelungen einschließlich Ziffer 2.8 bis zum 31. Dezember 2025. Im Mindesten aber sollte auf eine\r\nentsprechende Verlängerung der TCTF-Regelungen hingewirkt werden."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-11-20"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014568","regulatoryProjectTitle":"Maßnahmen für ein sinnvolles Strommarktdesign ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/de/b4/452185/Stellungnahme-Gutachten-SG2502030010.pdf","pdfPageCount":14,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Die Energiewende ist eine der größten Aufgaben unserer Zeit. Bis 2045 ist das Land,\r\nbis 2050 ganz Europa verpflichtet, seinen auf fossilen Energieträgern basierten Kapitalstock\r\nzu dekarbonisieren und zu transformieren. Der Übergang zu einem treibhausgasneutralen\r\nEnergiesystem, das gleichzeitig sicher und bezahlbar ist, erfordert\r\numfassende strukturelle Veränderungen und die kluge Kombination einer Vielzahl\r\nverschiedener Hebel und Ansätze. Und als wäre die Transformation des Energiesystems\r\nnicht herausfordernd genug, erschweren geopolitische Entwicklungen und ein\r\nadverses Zinsumfeld die Bewältigung der Aufgabe.\r\nGleichzeitig ist das Energiesystem aber auch ein entscheidender Standortfaktor für\r\ndie Wirtschaft in Deutschland. Und während für manche Investoren die Verfügbarkeit\r\nvon nachhaltiger Energie heute schon bei der Standortsuche wichtig ist, bleibt die\r\nRelevanz einer sicheren und generell wettbewerbsfähigen Versorgung ungebrochen.\r\nDas künftige Energiemarktdesign ist daran zu messen, ob es den Ausbau und die Integration\r\nerneuerbarer Energien fördern, stabile Investitionsbedingungen schaffen\r\nund eine effiziente Nutzung und Speicherung von Energie ermöglichen kann.\r\nDas Wirtschaftsforum der SPD e.V. hat seit 2023 und insbesondere im Jahr 2024 eine\r\nReihe von Hearings zum Energiemarktdesign durchgeführt. Aus den zahlreichen\r\nBeiträgen und Diskussionen im Rahmen und im Gefolge dieser Hearings entstand\r\ndieses Positionspapier, das durchaus als Kommentar zum Papier des BMWK zum\r\nStrommarktdesign gelesen werden kann, obwohl dieses zum Zeitpunkt der Diskussionen\r\nnoch nicht bekannt war. Im hier vorliegenden Papier werden die Grundzüge\r\neines zukunftsfähigen Energiemarktsystems skizziert, das auf den bekannten drei\r\nSäulen – Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit – aufgebaut ist,\r\nohne die ein akzeptiertes Energiesystem nicht denkbar ist.\r\nDamit die Transformation des Energiesystems gelingt, müssen klimaneutrale Elektronen\r\nund Moleküle die neuen Energieträger der Zukunft werden.\r\nErster wesentlicher Schritt dazu ist der zügige und umfangreiche Zubau von erneuerbaren\r\nErzeugungskapazitäten. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am\r\nBruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent steigen. Im Jahr 2023 lag der Anteil\r\nder erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bei etwa 53 Prozent, was zeigt,\r\ndass viel passiert ist, aber auch weiter erhebliche Anstrengungen notwendig sind, um\r\ndie gesetzten Ziele zu erreichen. Fest steht aber auch: der Anteil der Erneuerbaren\r\nam Endenergieverbrauch insgesamt lag 2023 bei lediglich 19 Prozent. Und weil der\r\nStromverbrauch in der Zukunft absolut weiter ansteigen wird –weitere energiepolitische\r\nZielmarken wie etwa 15 Millionen Elektrofahrzeuge, 6 Millionen installierte\r\nWärmepumpen, 10 Gigawatt (GW) Elektrolyseleistung bis 2030 usw. führen unweigerlich\r\ndazu – wird die 80 Prozent-Marke nominal erheblich mehr Stromerzeugung\r\naus den Erneuerbaren fordern als es heute der Fall ist.\r\nFakt ist: Das Erreichen der Ziele erfordert einen jährlichen Nettozubau von etwa\r\n10 GW bei Wind an Land, um die Marke von 115 GW installierter Leistung zu erreichen,\r\nverglichen mit den aktuell etwa 61 GW. Für Photovoltaik liegt das Ausbauziel\r\nbis 2030 bei 215 GW installierter Leistung. 2023 wurden bereits 14,6 GW PV-Leistung\r\ninstalliert, was zeigt, dass das Ausbauziel von 9 GW für dieses Jahr weit übertroffen\r\nwurde und ein positives Signal an die Wirtschaft und Gesellschaft gesendet wird (mit\r\nallen später zu diskutierenden Folgen für die Netze).\r\nNeben Elektronen werden auch Moleküle eine wichtige Rolle im dekarbonisierten\r\nEnergiesystem der Zukunft spielen. Das Ziel der Bundesregierung ist, bis 2030 eine\r\nElektrolysekapazität von bis zu 10 Gigawatt aufzubauen. Grüner Wasserstoff soll insbesondere\r\nin energieintensiven Industrien wie der Stahl- und Chemieindustrie eingesetzt\r\nwerden, um CO₂-Emissionen zu reduzieren. Dies ist ein zentraler Baustein\r\nzum Erreichen der Klimaziele, da diese Sektoren derzeit schwer zu dekarbonisieren\r\nsind. Allerdings ist ebenfalls klar, dass die deutsche Wirtschaft den Bedarf an\r\nWasserstoff nicht durch Eigenproduktion wird decken können. Schätzungen gehen\r\ndavon aus, dass bis 2030 circa 95 bis 130 TWh an Wasserstoff und Wasserstoffderivaten\r\nbenötigt werden, wovon 50 Prozent bis 70 Prozent durch Importe beschafft werden\r\nmüssen.1 Bis 2045 wird mit einem Bedarf von bis zu 700 TWh gerechnet, wobei\r\n360–500 TWh auf Wasserstoff und 200 TWh auf seine Derivate entfallen.\r\nBis 2045 muss der Prozess der klimaneutralen Transformation abgeschlossen sein.\r\nAls Zwischenziel ist eine Reduktion des CO2-Ausstoßes um 65 Prozent bis 2030 vorgesehen\r\n(im Vergleich zu 1990). Bisher beliefen sich die Emissionsminderungen auf\r\n46 Prozent. Das alles zeigt: Die Aufgaben, die noch in den nächsten Jahren zu bewältigen\r\nsind, sind erheblich.\r\n\r\nEngpässe auflösen, Genehmigungsverfahren beschleunigen\r\nVerzögerungen bei den ohnehin komplexen Planungs- und Genehmigungsverfahren\r\nhaben sich in den vergangenen Jahren als Flaschenhals für die Energiewende erwiesen.\r\nDer Ausbau für Windkraft und Solaranlagen zog sich oft über mehrere Jahre hin,\r\ndies behinderte einen effektiven Hochlauf. Die Bundesregierung hat in der Hinsicht\r\nin kurzer Zeit tatsächlich für viele Vereinfachungen gesorgt. Dies zeigt beispielsweise\r\nauch der Fortschritt auf dem Genehmigungsklimaindex für den Ausbau der Erneuerbaren\r\nEnergien, der sich innerhalb eines Jahres von dem schlechten Wert von\r\n4,4 (auf einer Skala von 1–5) auf 3,3 verbesserte.2\r\nEntscheidend für die Verbesserung war, dass schlanke, schnelle und sukzessiv digitalisierte\r\nGenehmigungsverfahren als essenzieller Bestandteil des Krisenmanagements\r\nbegriffen worden sind. Dieser Trend muss verstetigt werden. Es ist wichtig, die\r\nBeschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren als aktive Standortund\r\nErmöglichungspolitik zu verstehen und sie in ähnlicher Form wie Krisenmanagement\r\nzu verstehen. Für Verwaltungen, die ohnehin stark vom Fachkräftemangel\r\nbetroffen sind, bedeutet dies, spezialisierte Stabstellen zu schaffen, Mitarbeiterinnen\r\nund Mitarbeiter zu bündeln und die schnelle (aber selbstverständlich rechtskonforme)\r\nUmsetzung von Projekten als vorrangiges Ziel des staatlichen Handelns zu\r\nbetrachten. Dies gilt auch für die Zukunft – besonders in Situationen, in denen ein\r\n»das haben wir noch nie so gemacht« oder ein »das geht so nicht« die schnelle Planung,\r\nGenehmigung und Umsetzung von Projekten behindern könnten.\r\nDennoch reichen die bisherigen Anstrengungen zur Verbesserung bei Planungsund\r\nGenehmigungsverfahren nicht aus. Und auch die eingeführten Verbesserungen\r\nmüssen weiter evaluiert und verbessert werden. Genehmigungsbehörden brauchen\r\nUnterstützung. Häufig arbeiten sie bereits mit enormem Einsatz. Aber diese Anstrengungen\r\nwerden nicht selten von einzelnen und zögerlichen, manchmal auch\r\nverunsicherten (und deswegen übervorsichtigen) Einzelpersonen in zuarbeitenden\r\nund unterstützenden Fachbehörden ausgebremst. Die Vereinfachungen und Beschleunigungen\r\nmüssen also weiter unermüdlich vorangetrieben werden, um grüne\r\nProjekte umzusetzen und Energie in dem Umfang bereitzustellen, dass der Bedarf\r\nvon Industrie und Wirtschaft gedeckt wird.\r\nNeben dem beschleunigten Ausbau der Erzeugungskapazitäten ist der Ausbau der\r\nNetzinfrastruktur ein entscheidender Faktor für die Integration erneuerbarer Energien.\r\nDer Netzentwicklungsplan 2030 sieht vor, dass bis 2030 etwa 7.700 km neue\r\nStromtrassen allein auf der Übertragungsnetzebene gebaut werden müssen, um die\r\nEinspeisung aus erneuerbaren Quellen effizient zu verteilen. Hinzu kommen etwa\r\n3.500 zusätzliche Trassenkilometer, inklusive eines neuen Hochspannungs-Gleichstrom-\r\nÜbertragung (HGÜ)-Korridors. Darüber hinaus werden für die Anbindung\r\nvon Offshore-Windparks weitere 1.900 bis 2.900 km an Netzausbau notwendig sein.3\r\nDie Übertragungsnetzbetreiber kalkulieren für den Ausbau und die Optimierung\r\nder Übertragungsnetze bis zum Jahr 2030 mit Gesamtkosten zwischen 79 und 85 Milliarden\r\nEuro. Davon sollen etwa 62 Milliarden Euro in den Ausbau des Festlandnetzes\r\nund rund 18 bis 24 Milliarden Euro in die Anbindung der Offshore-Windparks investiert\r\nwerden.\r\nFür den erfolgreichen Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung sind somit\r\nein umfassender Ausbau und eine Modernisierung der Stromnetze vorgesehen\r\nund notwendig. Die Ableitungen aus denHearings kann man grob gliedern:\r\nErstens müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die vorhandene Netzinfrastruktur optimal zu nutzen. Dazu gehört z. B. auf der Übertragungsnetzebene\r\ndas konsequente Freileitungsmonitoring, um höhere Stromflüsse zu gestatten.\r\nAuf der Verteilnetzebene kommt es auf die Digitalisierung der Netze, insbesondere\r\nin der Mittel- und Niederspannungsebene, an, um Flexibilitäten systemdienlich\r\nzu nutzen und die Auslastung zu erhöhen. Hier müssen im künftigen\r\nNetzentgeltregime Anreize gesetzt werden.\r\nZweitens muss der Netzausbau vorangetrieben werden, was durch die schon genannten\r\nVereinfachungen positiv beeinflusst werden kann.\r\nUnd drittens muss die Netznutzung durch Dritte einfacher werden. Einzufordernde\r\nMaßnahmen gehen hier von digitalen Prozessen beim Netzanschluss bis\r\nzum gemeinsamen Netzanschluss für PV- und Windenergieanlagen.\r\nNeben der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen spielt Wasserstoff eine zentrale\r\nRolle in der Energieversorgung der Zukunft. Die Nationale Wasserstoffstrategie\r\nder Bundesregierung sieht vor, dass bis 2030 eine Elektrolysekapazität von 10 GW erreicht\r\nwird. Gerade für den Erhalt der Industrie in Deutschland und der klimaneutralen\r\nTransformation derjenigen Prozesse, die sich nicht elektrifizieren lassen, ist\r\nWasserstoff entscheidend. Der Ausbau der Erzeugungs- sowie der Importkapazitäten\r\nmuss dabei begleitet werden von dem notwendigen Ausbau der Wasserstoffnetzinfrastruktur.\r\nGeplant ist derzeit ein 9.700 km langes Wasserstoff-Kernnetz bis zum\r\nJahr 2032, das die großen Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff effizient\r\nmiteinander verbinden und gleichzeitig in ein europäisches Wasserstoffnetz\r\nintegriert werden soll. Zusätzlich wird der umfassende Ausbau eines Wasserstoffverteilnetzes\r\nnötig sein, um das klimaneutrale Gas zu den jeweiligen Verbrauchern in\r\nder Wirtschaft zu bringen. Auch Biogas und Biomasse werden auf die Infrastruktur\r\nzurückgreifen müssen und können dann einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen\r\nEnergieversorgung leisten können. Diese Technologien bieten zusätzliches Potenzial,\r\ninsbesondere in ländlichen Regionen, und können zur Stabilität des Energiesystems\r\nbeitragen, indem sie flexible Kapazitäten bereitstellen.\r\nAls Ableitung aus den Hearings kann man festhalten, dass neben dem Kernnetz\r\nauch die weiteren Netzaus- bzw. -umbauten nicht vernachlässigt werden dürfen. Das\r\nimpliziert vor allem eine notwendig enge Kooperation der Netzbetreiber in der integrierten\r\nNetzentwicklungsplanung und die Möglichkeit, eine nutzerschonende\r\nFinanzierungsstruktur über ein Amortisationskonto auch auf die sonstigen Wasserstoffnetzteile\r\nzu erstrecken.\r\nVersorgungssicherheit ist eine grundlegende Anforderung an jedes Energiesystem.\r\nDer Übergang zu erneuerbaren Energien bringt jedoch neue Herausforderungen mit\r\nsich, da diese Energien volatil und nicht immer verfügbar sind. Um die Stabilität und\r\nSicherheit des Stromsystems zu gewährleisten, sind insbesondere zwei (komplementäre)\r\nSäulen entscheidend, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen:\r\nDas Schaffen gesicherter Leistung und das Schaffen von Flexibilitätsmechanismen.\r\nWenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht, ist flexible, thermische Leistung\r\nunabdingbar, damit das System stets in der Lage ist, den Bedarf zu decken. Die\r\nKraftwerksstrategie der Bundesregierung zielt darauf ab, Anreize für die Bereitstellung\r\nvon 12,5 GW gesicherter Leistung zu schaffen, die bis 2030 errichtet werden sollen.\r\nLangfristig sollen diese 12,5 GW dann in die geplanten Kapazitätsmechanismen\r\nintegriert werden, die bis 2028 operativ sein sollen. Die große Herausforderung dabei\r\nist, stabile Anreize für Investitionen in langlebige und teure Technologien wie Kraftwerke\r\nzu schaffen, obwohl der Markt derzeit keine stabilen Preissignale – und damit\r\nkeine ausreichende finanzielle Planungssicherheit für potenzielle Investoren – bietet.\r\nEine zentrale Auktion von benötigten Kapazitäten – wie es die Kraftwerksstrategie\r\neigentlich nur ist – kann diese Herausforderung adressieren, leidet dann aber an\r\nden Nachteilen zentraler Modelle, nämlich vergleichsweise starr und abhängig von\r\nPrognosen der ausschreibenden Stelle zu sein.\r\nIm Einklang mit dem Grundtenor der Hearings ist daher ein kombiniertes Kapazitätsmarktmodell,\r\nwie es die Monopolkommission skizzierte und auch das BMWK\r\nfavorisiert, grundsätzlich zu begrüßen. Die langfristige Auktionierung der gesicherten\r\nLeistung muss möglichst schnell vorgenommen werden, damit die Gewinner der\r\nAuktionen die Chance haben, die Anlagen bis 2030 auch zu errichten. Das Weiternutzen\r\nvon etablierten Kraftwerksstandorten verspricht dabei besondere Effizienz. Ein\r\nbegleitender Mechanismus, der marktbasiert Kapazitäten anreizt, ergibt Sinn. Allerdings\r\nwurde uns ganz klar gespiegelt, dass das Wichtigste ist, dass der Mechanismus\r\nrechtssicher und europarechtskonform und am Ende einfach ist. Solange die Gefahr\r\ndroht, dass er beispielsweise als Beihilfeverstoß gewertet werden könnte, würden\r\ndringend notwendige Investitionen zurückgehalten oder außerhalb des deutschen\r\nStandorts getätigt werden. Gegen hybride Mischmodelle wurden Bedenken in der\r\nEinfachheit und Umsetzbarkeit und Effizienz vorgetragen.\r\nDas zweite Standbein der Versorgungssicherheit ist – neben der Schaffung von gesicherter\r\nLeistung – die Erhöhung der Flexibilitätsmechanismen, um die schwankende\r\nErzeugung aus Erneuerbaren Energien zu optimieren.\r\nIn diesem Zusammenhang spielen Speicherkapazitäten, Demand Response sowie\r\ndie Netzentgeltstruktur eine entscheidende Rolle. Das Schaffen zusätzlicher Speicherkapazitäten\r\nist dabei eine conditio sine qua non, um die Integration erneuerbarer\r\nEnergien ins System zu gewährleisten. Schätzungen gehen davon aus, dass bis 2030\r\nSpeicherkapazitäten von bis zu 104 GWh benötigt werden4 – was einen enormen Anstieg\r\nvon den 12 GWh an Speicherkapazitäten darstellt, die Ende 2023 in Deutschland\r\nverfügbar waren. Ein erheblicher Teil davon wird von Batteriespeichern geleistet werden\r\nkönnen, die besonders geeignet sind für kurzzeitige Speicheranforderungen, da\r\nsie schnell auf Schwankungen im Netz reagieren können. Bis 2030 wird ein Zuwachs\r\nvon Batteriespeichern auf mindestens 15 GWh angestrebt, doch manche Studienergebnisse\r\nzeigen, dass bis zu 57 GWh möglich sind.5 Über Pumpspeicherkraftwerke,\r\ndie bereits etabliert sind und sich gut für längere Speicherzeiträume eignen, sowie\r\nPower-to-Gas-Technologien, die überschüssigen Strom in Wasserstoff oder Methan\r\numwandeln und speichern, werden ergänzende Speicherkapazitäten geschaffen und\r\ngenutzt werden müssen.\r\nMit Blick darauf, dass Speicherformen dringend benötigt werden, zeigte sich in den\r\nHearings, dass hier noch Potential besteht. Zum Beispiel ist sicherzustellen, dass sogenannter\r\nüberschüssiger Strom lieber zwischengespeichert statt abgeregelt werden\r\nsollte. Hier sind die Regeln für das Ausgestalten des »Nutzen statt Abregeln«-Mechanismus\r\nso zu fassen, dass das volle Potential zum intertemporalen Verschieben über\r\nSpeicher ebenso wie über Elektrolyseure oder Wärmepumpen aktiviert werden kann.\r\nEbenfalls sollte sichergestellt werden, dass die grüne Eigenschaft von EE-Strom\r\nnicht nur durch ein »Zwischenlagern« verschwindet.\r\nEin weiterer Hebel zum Stärken der Flexibilität ist das Fördern von Demand Response\r\n(DR), also der Reaktion der Stromverbraucher auf Knappheitssignale. In Deutschland\r\nbefindet sich DR noch in der Entwicklungsphase, doch Schätzungen gingen\r\n2016 davon aus, dass DR-Kapazitäten allein in der Industrie und im tertiären Sektor\r\n10 Prozent des Peak Loads decken können.6 Große Industrieunternehmen müssen\r\ndeshalb verstärkt Anreize erhalten, ihren Stromverbrauch in Zeiten hoher Einspeisung\r\naus Erneuerbaren zu erhöhen oder in Zeiten niedriger Einspeisung zu reduzieren.\r\nEinige große Industriekonzerne nutzen bestehende Möglichkeiten bereits, um\r\nvon ihrer Fähigkeit, ihren Energieverbrauch an die Netzanforderungen anpassen zu\r\nkönnen, finanziell zu profitieren (z. B. über die Vermarktung als Regelenergie). Diese\r\nMöglichkeiten für die Industrie gilt es, weiter zu vereinfachen und zu fördern.\r\nDoch auch über die Industrie hinaus sind flexible Tarifmodelle (»dynamische« oder\r\n»zeitvariable Tarife«) eine interessante (und auch europäisch künftig verpflichtend\r\nangebotene) Option für alle Verbrauchergruppen. Prognosen gehen davon aus, dass\r\nein erheblicher Anteil der Flexibilität im Energiesystem (in Europa bis 2030 etwa\r\n50–70 Prozent) von Haushalten kommen könnte.7\r\nGrößtes Hemmnis dafür ist zum heutigen Stand der extrem verzögerte Rollout von\r\nSmart Metern in Deutschland. Tatsächlich bildet Deutschland im europäischen Vergleich\r\nbeinahe das Schlusslicht unter den Rollout-Raten mit lediglich 0,3 Prozent –\r\nim Vergleich zu Raten von 100 Prozent in den skandinavischen Ländern und nahezu\r\n100 Prozent in den baltischen Staaten und weiten Teilen Südeuropas.8 Erst, wenn die\r\nsmarte Variante der »intelligenten Messsysteme« breite Anwendung findet, wird es\r\ntechnisch möglich sein, Signale auch zu empfangen und die Vision Wirklichkeit werden\r\nzu lassen, dass Wärmepumpen oder auch Elektrofahrzeuge so zu programmieren\r\nsind, dass sie bevorzugt in Zeiten günstiger Strompreise betrieben bzw. geladen\r\nwerden.\r\nAnlässlich der Hearings gab es eine klare Präferenz, nun endlich zum Machen zu\r\nkommen beim Smart Meter Rollout. Hiermit war die klare Forderung an die Politik\r\nverbunden, Regeln und Regulierung nicht wieder und wieder anzufassen, um es\r\nnoch »besser« zu machen, wenn man nun einfach mal mit »gut« starten kann. Zugleich\r\nwurde auch sichtbar, dass eine Dichotomie zwischen »Markt« und »Netz« befürchtet\r\nwird, wenn die Flexibilität von Verbrauchern sowohl vom Markt als auch vom\r\nNetzbetreiber für das Aussteuern des lokalen Netzes genutzt werden soll. Hier sind\r\nModelle zu entwickeln, die beides ermöglichen und zu einem volkswirtschaftlich optimalen\r\nAusgleich bringen.\r\nWas für Haushalte noch in den Kinderschuhen steckt, ist für industrielle Verbraucher\r\nseit Jahren gang und gäbe: Ihre Netzentgelte sind so gestaltet, dass sie einen\r\nAnreiz haben, sich netzdienlich zu verhalten. Das betrifft sowohl die Netznutzung,\r\nspeziell in wenig genutzten Zeitfenstern, als auch die gleichmäßige Abnahme zur\r\nStabilisierung des Netzes. Gerade letztere ist heutzutage stark umkämpft. Die Bundesnetzagentur\r\nerwägt die Entlastungstatbestände, die bislang in § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung\r\nzu finden sind, so anzupassen, dass nicht länger die gleichmäßige,\r\nsondern vor allem eine flexible Abnahme mit reduzierten Netzentgelten zu\r\nbelohnen ist.\r\nHier gilt es, Lösungen zu schaffen, die das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.\r\nGerade bei der bandförmigen Abnahme ist es durchaus geboten, die Voraussetzungen\r\nfür die Entlastung so zu entschärfen, dass eine flexiblere Fahrweise (um z.\r\nB. das Marktpreissignal stärker berücksichtigen zu können) nicht pönalisiert wird.\r\nMan darf die Anforderungen aber nicht umdrehen, weil dann gerade gut etablierte\r\nIndustrieunternehmen, bei denen die Produktion keine schwankende Abnahme ermöglicht,\r\neine seit vielen Jahren wesentliche Komponente ihres Energiesystempreises\r\nverlören. Das wäre ein schwieriges Signal für die Standortpolitik. Richtig ist also,\r\ndass Flexibilität nicht verhindert werden darf, ohne eine grundsätzliche Anpassung\r\ndes Industriestromsystempreises aber die Entlastung im Strompreis nicht aufgegeben\r\nwerden darf.\r\nEbenfalls auf eine höhere Stabilität der Stromnetze (verbundenen mit niedrigeren\r\nKosten für die sogenannte Redispatch-Maßnahmen) zielt die Idee einer Aufteilung\r\nder einheitlichen, deutschen Stromgebotszone. Hier würde letztlich nicht an den\r\nNetzentgelten, sondern beim Commodity-Preis für Strom angesetzt werden, der sich\r\nin den verschiedenen Gebotszonen einstellen würde (und in einer idealen Welt zu einer\r\nAnsiedlung von Verbrauchern in Gebotszonen mit hohem Stromdargebot führen\r\nwürde). Hier gibt es ein klares Voting aus den Hearings: Diese Perspektive ignoriert,\r\ndass größere Preiszonen insgesamt stabilere Preissignale geben, wohingegen\r\nein kleinteiligeres, im Extremfall sogar nodales Preissystem den Markt atomisiert\r\nund damit destabilisiert. Die Vorhersehbarkeit und Stabilität der Preise ist in einem\r\neinheitlichen Markt für die Resilienz des Systems jedoch von höherer Relevanz und\r\nBedeutung. Die Bundesregierung ist also aufgerufen, bei ihrer Position zu bleiben,\r\ndie Aufteilung der deutschen Gebotszone abzulehnen, und diese auch gegenüber der\r\nKommission, ACER und der ENTSO-E zu verteidigen.\r\nNeben der Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit muss ein nachhaltiges und sicheres\r\nEnergiesystem auch bezahlbar sein, um wirtschaftlich tragfähig zu bleiben\r\nund gesellschaftliche Akzeptanz zu finden. Klar ist, dass »bezahlbar« nicht »billig\r\num jeden Preis« heißen kann. Vielmehr heißt bezahlbar aus der Verbrauchersicht,\r\ndass die Energiekosten sozialverträglich sind bzw. für Unternehmen im Wettbewerb\r\nso gestaltet sind, dass man sich im Wettbewerb auch international behaupten kann\r\n(was einen Industriestrompreis bedeuten kann). Aus der Erzeugersicht heißt es aber\r\nauch, dass die Investitionen wirtschaftlich sein müssen.\r\nDas ist insofern entscheidend, als der Investitions- (und damit auch Finanzierungs-)\r\nbedarf im Energiesektor gewaltig ist. Der Fortschrittsmonitor von EY und BDEW\r\nschätzt die zusätzlichen Investitionen für die Erreichung der Klimaziele allein bis\r\n2030 auf insgesamt 721 Milliarden Euro.9 Diese umfassen 350 Milliarden Euro für erneuerbare\r\nStromerzeugungsanlagen, rund 140 Milliarden Euro für den Ausbau der\r\nTransportnetze für Strom und Gas, weitere 140 Milliarden Euro für die Verteilnetze\r\nsowie 32 Milliarden Euro für die Fernwärmeinfrastruktur. Zusätzlich sind 15 Milliarden\r\nEuro für das Wasserstoff-Kernnetz und 17 Milliarden Euro für Energiespeicher\r\nvorgesehen. Bis 2035 steigen die Investitionsbedarfe dann auf insgesamt 1,214 Billionen\r\nEuro an. Die Schlüsselfrage lautet daher: Woher soll das Geld kommen?\r\nAuch wenn letztlich ein Großteil der Investitionen vom Privatsektor gestemmt werden\r\nmuss, bleiben staatliche Mittel gerade anfangs von entscheidender Bedeutung.\r\nDiese können ganz unterschiedliche Gestalt annehmen, von eigenen Investments\r\nüber Förderzuschüsse, Steuererleichterungen/Superabschreibungen oder die Übernahme\r\nvon EEG-/Netzkosten bis hin zu Förderkrediten, Garantien und Absicherungen.\r\nLetzteres könnten Preisabsicherungen über CfD genauso sein wie Bürgschaften\r\no.ä. Der öffentlichen Hand, sei sie europäisch oder kommunal, kommt es zu, noch\r\nnicht Wirtschaftliches zu fördern im Sinne von Anschubfinanzierungen. Und es\r\nkommt ihr zu, Notwendiges für die Daseinsvorsorge zu finanzieren. Die Infrastruktur\r\nfür die Energieerzeugung und -verteilung gehört auf jeden Fall dazu.\r\nGemein ist dem Einsatz aller Mittel, dass sie beihilfe- und haushaltskonform sein\r\nmüssen. Und während in den Hearings durchaus die eine oder andere Kritik am europäischen\r\nBeihilfenrecht zu vernehmen war, erwies sich die Einschätzung der Reformbedürftigkeit\r\nder Schuldenbremse als recht einheitlich. Es ist deutlich erkennbar,\r\ndass die nötigen Investitionen in den Umbau des Energiesystems nicht durch\r\nreine Priorisierung zu stemmen sind. Eine Reform im Sinne der Goldenen Regel, die\r\ninvestive Ausgaben von der Schuldenbremse ausnimmt, oder auch ein klug gestaltetes\r\nSondervermögen könnten mögliche Hebel sein. Denn auch das ist wichtig: für die\r\nEnergiewirtschaft ist langfristige Planungssicherheit einer der wichtigsten Faktoren\r\nfür ihre Investitionsentscheidung. Von daher braucht es eine Absicherung der Finanzierungsmittel\r\nüber einzelne Legislaturperioden hinweg.\r\nTrotz des staatlichen Engagements muss das Gros der Mittel – wie eingangs erwähnt\r\n– aus dem Privatsektor stammen. Das betrifft also die Finanzwirtschaft, institutionelle\r\nInvestoren und letztlich die Bürgerinnen und Bürger. Als Ableitung aus den\r\nHearings kann man festhalten, dass die Finanzwirtschaft gerne als Kapitalgeber zur\r\nVerfügung stehen möchte, aber regulatorischen Einschränkungen unterliegt, über\r\nderen Lockerung man nachdenken sollte. Dies betrifft z. B. die Möglichkeit, Investments\r\nin Transformationsprojekte zu bündeln und als Zertifikate weiter zu veräußern.\r\nAm Ende der Kette stehen die Privatanleger, die in Deutschland ein gewaltiges Sparvermögen\r\nbesitzen. Diese könnten in Aktien von Energieunternehmen investieren,\r\nin taxonomie-konforme »grüne Fonds« oder vielleicht perspektivisch in »Volksaktien\r\n«. Sie können aber auch konkret vor Ort in Projekte investieren - als Mitgesellschafter/\r\nGenosse oder über Genussrechte. Diese Optionen sind gerade mit Blick auf die\r\nAkzeptanz der Projekte ausgesprochen wirksam. Daher ist der Gesetzgeber aufgerufen,\r\ndie bürokratischen Voraussetzungen zum Beispiel mit Blick auf die Prospektpflicht\r\nmöglichst gering zu gestalten. Die Wachstumsstrategie benennt hier Ansätze,\r\ndie umzusetzen sind.\r\nWas die regulatorischen Rahmenbedingungen betrifft, so müssen sie – neben der\r\nbereits angesprochenen Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren\r\n(die Zeit und Kosten senken würden) – insbesondere so ausgestaltet\r\nsein, dass Investitionen in das Energiesystem wirtschaftlich sind und damit\r\nauch attraktiv für eine externe Finanzierung durch eine Bank (»bankable«). Dies\r\nbetrifft klassisch die Netzentgeltregulierung, die den Netzbetreibern eine gewisse\r\nSicherheit geben muss, dass Investitionen in die Netzinfrastruktur auch refinanzierbar\r\nsind. In den Hearings wurde deutlich, dass es dabei einerseits um klassische\r\nStreitpunkte geht wie die Höhe der Eigenkapitalverzinsung und andererseits um die\r\nBeständigkeit der Regulierung. Hier ist die Bundesnetzagentur aufgerufen, in ihrer\r\nFortentwicklung der Regulierungsgrundsätze immer den Aspekt des Vertrauensschutzes\r\nzu berücksichtigen.\r\nDer andere große Block der Finanzierung betrifft den Ausbau der Erneuerbaren Energien\r\n(EE), der seit rund zwei Jahrzehnten über das EEG angereizt wurde. Aufgrund\r\neuropäischer Vorgaben wird die Förderung sich zwangsläufig anpassen müssen und\r\nin der Diskussion sind verschiedene Modelle. Diese reichen vom heutigen Modell der\r\nMarktprämie mit einer gewissen Form von Gewinnabschöpfung bis zu einer reinen\r\nInvestitionskostenförderung. Während die diskutierten Modelle alle unterschiedliche\r\nProbleme adressieren, kann doch als Ergebnis festgehalten werden, dass für\r\neinen erfolgreichen weiteren EE-Ausbau elementar ist, dass die Fördermöglichkeit\r\n»bankable« bleibt. Das BMWK muss also sicherstellen, dass ein vorhersehbarer Erlösstrom\r\nentsteht, aus dem die Rückzahlung gewährleistet werden kann. Dazu ist\r\nauch das Thema der negativen Stunden zu adressieren, in denen der Börsenpreis negativ\r\nwird und perspektivisch die Förderung für den EE-Strom entfallen soll.\r\nInsgesamt muss es das Ziel sein, trotz der gewaltigen Investitionen für den Ausbau der\r\nInfrastruktur die Gesamtsystemkosten so niedrig gehalten werden, dass die industrielle\r\nWettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt und die Kosten in der Bevölkerung gerecht\r\nverteilt werden. Andernfalls gerät die materielle Grundlage – und damit die Akzeptanz\r\nverloren geht, die als Ermöglicherin der Transformation absolut entscheidend ist.\r\nDie Herausforderungen sind gewaltig: Anpacken lautet die\r\nDevise!\r\nDie Energiewende erfordert schnelle und umfassende Maßnahmen: den Ausbau\r\nerneuerbarer Energien und der Netzinfrastruktur, beschleunigte Genehmigungsverfahren\r\nsowie effektive Speicherlösungen. Regulatorische Reformen und gezielte\r\nstaatliche Förderungen sind notwendig, um die notwendigen Investitionen anzustoßen\r\nund langfristige Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit zu gewährleisten. All\r\ndies sind enorme Herausforderungen an das Energiesystem der Zukunft – und nur so\r\nkönnen die Klimaziele bis 2045 erreicht werden. Die Politik steht damit vor der gewaltigen\r\nAufgabe, die richtigen Hebel und Instrumente in Bewegung zu setzen, und dabei\r\nmit einem ganzheitlichen Mindset, wie es in diesem Positionspapier ausgeführt\r\nwurde, an die Arbeit zu gehen.\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-10-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0014569","regulatoryProjectTitle":"Einführung eines Altschulden-Fonds auf Bundesebene","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/03/86/452187/Stellungnahme-Gutachten-SG2502030012.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. 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Dies betrifft nicht nur Straßen und Brücken, sondern auch soziale und kulturelle Einrichtungen wie Schwimmbäder, Biblio-theken oder den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Die Investitionsrückstände in den Kommunen belaufen sich nach aktuellen Schätzungen des Deutschen Instituts für Urba-nistik (Difu) auf über 186 Milliarden Euro. Wenn kommunale Infrastruktur aber durch ausbleibende Investitionen verfällt, ist das nicht nur ein finanzielles Problem, sondern auch eine Gefahr für das soziale und demokratische Miteinander.\r\n\r\nUnd das bedeutet umgekehrt: Wenn wir funktionierende Städte, Gemeinden und Kreise als eine zentrale Säule der Demokratie ansehen, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass die Menschen sie als handlungsfähig erleben. Das ist keine neue Erkenntnis. Vor der Corona-Pandemie gab es schon fortgeschrittene Pläne, die Altschuldenproblematik anzugehen. Doch durch die Coronakrise ist der Prozess ins Stocken geraten. Der Koaliti-onsvertrag der aktuellen Regierung hat sich das Thema neu vorgenommen und das Ziel formuliert, die Kommunen von Altschulden zu entlasten. Dort heißt es: „Dazu bedarf es einer gemeinsamen, einmaligen Kraftanstrengung des Bundes und der Länder, deren Kommunen von der Altschuldenproblematik betroffen sind. Die bisherigen Entschul-dungsbemühungen dieser Länder sollen berücksichtigt werden. Dies kann nur in einem übergreifenden Konsens gelingen, der das Einvernehmen der Länder erfordert und einer Änderung des Grundgesetzes bedarf, für die die entsprechende Mehrheit im Deutschen Bundestag und Bundesrat nötig ist. (S. 130)“ Entsprechend hat die Bundesregierung Eckpunkte für die Altschuldenübernahme formuliert, die einen signifikanten Schulden-eintritt des Bundes vorsähen.\r\n\r\nDa das Thema die Finanzverfassung der Bundesrepublik berührt, erscheint es klar, dass das Engagement des Bundes nur mit einer entsprechenden Aufgaben- und Finanzie-rungskompetenz möglich ist, die eine Grundgesetzänderung voraussetzt.\r\n\r\nAls Wirtschaftsforum der SPD sehen wir die dringende Notwendigkeit, die Altschulden-frage im Zuge einer umfassenden Reform anzugehen. Wir fordern daher, dass in einer gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern ein umfassender Altschuldenfonds auf Bundesebene geschaffen wird: Die Verfassungsänderung zur Lösung der Altschulden-problematik muss jetzt zügig weiter vorangebracht werden. Die Verfassung muss geän-dert werden, um die Rahmenbedingungen für einen Altschuldenfonds auf Bundesebene zu schaffen, der durch entsprechende Anstrengungen der Länder zu flankieren ist. Nur so kann eine zentrale, nachhaltige und bundesweite Lösung gefunden werden, die den überschuldeten Kommunen effektiv hilft und den föderalen Flickenteppich beendet.\r\n\r\nAufgrund der für eine Grundgesetzänderung erforderlichen Zweidrittelmehrheit in Bun-destag und Bundesrat kommt es entscheidend darauf an, dass sich auch CDU und CSU in Bundestag und Bundesrat klar zugunsten einer fairen Altschuldenlösung positionie-ren.\r\n\r\nWichtig ist zudem, dass die Unterstützung für Kommunen an klaren, fairen Kriterien ausgerichtet wird: Es müssen klare und faire Kriterien entwickelt werden, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Dabei muss berücksichtigt werden, dass viele Kommu-nen aufgrund externer Faktoren in die Schuldenfalle geraten sind. Auf diesem Wege dient der Altschuldenfonds auch der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland.\r\n\r\nEine aktive und gelebte Demokratie braucht handlungsfähige Kommunen, die nicht nur ihren Gemeindemitgliedern ein gutes Gefühl vermitteln können, sondern auch unbelas-tet von den Folgen früherer Transformationen die anstehenden Transformationen (hin zu einer klimaneutralen Lebensweise und zu digitalen Verwaltungsprozessen, aber z.B. auch zu Extremwettervorkehrungen) erfolgreich meistern können.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2024-11-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018455","regulatoryProjectTitle":"Staatsmodernisierung mit neuem Mindset und gut geführter Verwaltungspraxis","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/54/7c/588526/Stellungnahme-Gutachten-SG2507210028.pdf","pdfPageCount":8,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wirtschaft ermöglichen - mit neuem Mindset zur Staatsmodernisierung \r\n-\tUnser Land braucht ein pragmatisches, lösungs- und erfolgsorien-tiertes Mindset für alle Bereiche des staatlichen Handelns\r\n-\tErfolgreiche Entbürokratisierung gelingt nur mit neuer Verwal-tungspraxis. Die Effekte, um Deutschland schneller, einfacher und digitaler zu machen, könnten maximal potenziert werden.\r\n\r\n\r\nAbstract: Mindset als Schlüsselfaktor für eine gelingende Staatsmodernisierung\r\nDas Diskussions-Papier stellt den Begriff „Mindset“ ins Zentrum der Analyse und fordert einen grundlegenden Wandel der Denk- und Handlungsmuster in Deutsch-land. Ein lösungs- und erfolgsorientiertes Mindset bedeutet, traditionelle, von Kon-trolle, Hierarchie und Risikovermeidung geprägte Einstellungen durch Offenheit für Innovation, Eigenverantwortung, Lernbereitschaft und partnerschaftliche Zusam-menarbeit zu ersetzen. Wenn alle Ebenen staatlichen Handelns – von der Politik unterstützt - diese neue Haltung teilen und aktiv leben, können bürokratische Hür-den abgebaut, Verfahren beschleunigt und die digitale Transformation gelingen. \r\nNicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen mit erfolgreichen Großprojekten (z. B. LNG-Terminal Wilhelmshaven), kann gezeigt werden, dass ein verändertes Mindset – ge-prägt von Priorisierung, klaren Zuständigkeiten, Flexibilität und Zielorientierung – mit-entscheidend für eine erfolgreiche Verfahrensbeschleunigung ist. Der nachhaltige Erfolg staatlicher Modernisierung hängt daher maßgeblich von einem Kulturwandel ab, der das Mindset aller Beteiligten konsequent auf Veränderungsbereitschaft, Ver-antwortungsübernahme und kooperative Lösungsfindung ausrichtet.\r\nZentral ist dabei ein durchsetzungsfähiger politischer Wille und ein neuer Grundkon-sens zwischen Bund und Ländern (mit den Kommunen), dass Staatsmodernisierung einen Kulturwandel der Verwaltungspraxis benötigt.\r\n\r\n \r\nBürokratieabbau ist mit Abstand die Priorität Nr. 1 für die Wirtschaft\r\nEine vom SPD-Wirtschaftsforum in Auftrag gegebene Civey-Umfrage verdeutlicht, welche Maßnahmen die neue Bundesregierung in den ersten 100 Tagen priorisieren sollte. Mit deutlichem Abstand werden der Bürokratieabbau und schnellere Geneh-migungen genannt (67,3 Prozent), gefolgt von einer Senkung der Stromsteuer (32,2 Prozent) und einer Abschaffung des Lieferkettengesetzes (30,2 Prozent).\r\n\r\n \r\n\r\nBürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung werden deutlich vor anderen wich-tigen ökonomischen Maßnahmen als absolut vordringlich erachtet. Wichtig ist, dass schnell spürbare Erfolge zu sehen sind. \r\nEs existieren bereits umfangreiche Kataloge und Analysen, die Vorschläge und Maß-nahmen zu Bürokratieabbau, Digitalisierung und Verfahrensbeschleunigung be-schreiben. \r\nNach wie vor gibt es ein Umsetzungs-, kein Erkenntnisproblem.\r\nDer Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD benennt die richtigen Schritte und ent-hält ein umfassendes Maßnahmenpaket, um Bürokratie abzubauen und Verwal-tungsverfahren in Deutschland deutlich zu beschleunigen. Der Koalitionsvertrag setzt auf einen Mix aus Sofortmaßnahmen, strukturelle Reformen, Digitalisierung, den Einsatz von KI, klaren Zielvorgaben zur Kosten- und Aufwandsreduktion sowie eine enge Kooperation von Bund und Ländern, um Bürokratie spürbar abzubauen und Verfahren zu beschleunigen. \r\nDie wichtigsten Punkte sind: das Sofortprogramm Bürokratieabbau, die Abschaffung, Reduktion oder Vereinfachung von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften, die „One in, two out“-Regel, die Digitalisierung und Einrichtung zentraler Plattformen („One-Stop-Shop“), das „Once-Only-Prinzip“, ein regelmäßiges Monitoring (Praxis-Checks), die Erhöhung von Schwellenwerten und Bagatellgrenzen, last not least die Vermei-dung von Übererfüllung europarechtlicher Vorgaben („Goldplating“) und die Unter-stützung der „Omnibus“-Strategie von Kommission und Europaparlament u.a. zur Vereinfachung und Verschlankung von Berichtspflichten (Lieferketten, CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie).\r\nDer „Pakt für schnellere Verfahren“ mit den Ländern wird fortgeführt und weiterent-wickelt. Wichtige Infrastrukturprojekte erhalten den Status „überragendes öffentli-ches Interesse“, Ersatzneubauten werden vereinfacht genehmigt, Stichtagsregelun-gen und vorzeitiger Maßnahmenbeginn werden eingeführt.\r\nUnabhängig vom generellen Umsetzungsproblem gilt: Die gute Nachricht ist, es ist bereits erstaunlich vieles möglich und es existieren längst beeindruckende prakti-sche Erfolge. \r\nIm Zuge der Energiekrise zeigte sich, dass schlanke und schnelle Genehmigungsver-fahren entscheidend für ein wirksames Krisenmanagement sind. Durch klare Priori-sierung, politischen Druck und Ausnahmeregelungen konnten wir das russische Gas rasch ersetzen und eine Gasmangellage verhindern. Das Flüssiggas-Terminal in Wil-helmshaven wurde dank gebündelter Kompetenzen und gesetzlicher Ausnahmen, wie der zeitweisen Aussetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung, in weniger als einem Jahr realisiert.\r\nDie Umstellung der Gasversorgung und die schnelle Genehmigung großer Projekte wie dem Solarpark Witznitz oder der Tesla-Gigafactory in Brandenburg zeigen das Transformationspotenzial von Wirtschaft, Politik und Verwaltung. Gesetzesnovellen und Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene führten dazu, dass die jährlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen 2023 auf knapp 7.500 Megawatt stiegen – ein Anstieg um fast 80 Prozent. Dies gelang unter anderem durch gestufte Verfahren und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.\r\nGenau darum – die Realisierung der für den Standort Deutschland guten Projekte und die Abschaffung von erdrosselnden Regelungen – geht es am Ende. Jedes Gesetz muss so angewandt werden, jede Entscheidung so begleitet werden, dass das Pro-jekt gelingt oder das, was abgefragt/verlangt wird, die geringste denkbare Belastung darstellt. \r\nEin klarer politischer Wille hat die Durch- und Umsetzung ermöglicht und die Absi-cherung der Projektschritte begleitet. Hinzu kam die ausgeprägt motivierte Zusam-menarbeit, die von einem gemeinsamen Zielverwirklichungskonsens und fachlicher Kompetenz (auch von außerhalb der Strukturen) getragen war.\r\n\r\n \r\nEin Kulturwandel der staatlichen Verwaltung bahnt sich an\r\nAus den Erfahrungen der Vergangenheit ist zu schließen, dass, wenn neben einem klaren politischen Willen und entsprechender Führung, den Maßnahmen zum Büro-kratieabbau und zur Rahmensetzung der Verfahrensbeschleunigung und Digitalisie-rung noch eine neue Kultur des Vertrauens, des Ermöglichens und der gemeinsamen Zielorientierung – ein neues „Mindset“ hinzutritt, die Ergebnisse und Erfolge für die Zielerfüllung kardinal potenziert werden können. Um diese Effekte „heben“ zu kön-nen, bedarf es einiger Zwischenschritte und begleitender Maßnahmen.\r\nBei den umfangreichen geplanten Maßnahmen entsteht neue Komplexität und z.T. konkurrierende Kompetenz – eine zentrale Koordinierung erscheint notwendiger denn je, die für einen Überblick der Initiativen sowie des Umsetzungsstandes sorgt und die Aktivitäten koordiniert. \r\nDiese Bündelung muss im Kanzleramt erfolgen, da, wo auch die Fortsetzung des Deutschlandpaktes vom 6. November 2023, der „Pakt für schnellere Verfahren“ von Bund und Ländern weiterverfolgt wird, und wohin auch der Normenkontrollrat zu-rückkehrt.\r\nDer Nationale Normenkontrollrat (NKR) muss gestärkt werden und ein stärkeres Mit-wirkungsrecht erhalten. Es ist gut, dass im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, dass er durch untergesetzliche Vorschriften wirken kann und in Gesetzgebungsverfahren stärker einbezogen werden soll. Zugleich müssen die Beteiligungsmöglichkeiten bzw. verbindlichen Konsultationsmechanismen für Wirtschaft und Gesellschaft verbessert werden.\r\nFür die Arbeit des „Paktes für schnellere Verfahren“ – aber auch darüber hinaus soll-te eine Möglichkeit für die Ministerpräsidentenkonferenz geschaffen werden, ver-bindliche Beschlüsse zu fassen, die im Bundesrat mit Mehrheit beschlossen werden können.\r\nAls Learnings bzw. Forderungen aus den oben erwähnten erfolgreichen Projekten lassen sich folgende Aspekte nennen - notwendig ist die:\r\n-\tStärkere Nutzung der Priorisierung von Projekten mit überragender Bedeu-tung (sie bezieht ihre Wirksamkeit nicht nur aus sondergesetzlichen Kompe-tenzen sondern aus der Übereinstimmung und engen Kollaboration aller Be-teiligten).\r\n-\tBetreuung großer Infrastrukturvorhaben in zentralen, spezialisierten Zentren auf Landesebene.\r\n-\tUnterstützung der Kommunalverwaltungen durch Fachservicecenter, wo Teile von Genehmigungsverfahren begleitet werden können.\r\n-\tBreite flächendeckende Ausweisung von Reallaboren/Experimentierräumen („regulatory sandboxes“), die Unternehmen bzw. Projektträgern Spielräume für Innovationen in Kooperation und Aufsicht der Regulierungsbehörde eröff-nen.\r\n-\tEinführung von Experimentierklauseln und Abweichungskompetenzen für Behörden in Gesetzen, um Verwaltungen die Möglichkeit zu geben, Regelun-gen in bestimmten Bereichen flexibel zu erproben.\r\n-\tEinführung partnerschaftlicher Projektabwicklungsmodelle z.B.  Integrierte Projektabwicklung (IPA, die maßgeblich auf einer kollaborativen Zusammen-arbeit der Projektpartner basiert. Kernelement ist dabei ein Mehrparteienver-trag mit gemeinsam definierten Projektzielen, Regeln der Zusammenarbeit und (auch finanziellen) Anreizmechanismen.\r\n-\tFrühe und digitale Einbeziehung der Stakeholder/Betroffenen und Reform der Instanzenwege. Die frühzeitige Konsultation und danach die Straffung der Verfahrenswege hat einen doppelten Beschleunigungseffekt und kann zu-gleich die Rechtssicherheit der Verfahren stärken.\r\nDa die meisten Investitionen in Deutschland auf kommunaler Ebene erfolgen, sind die finanzielle und personelle Ausstattung der Kommunen entscheidend für schnel-lere Verfahren und eine leistungsfähige Verwaltung. 2023 entfielen rund 60 % der staatlichen Bauinvestitionen auf Städte und Gemeinden. Der Investitionsanteil vari-iert jedoch je nach Finanzlage: Kommunen mit Überschuss investieren etwa 23 %, solche mit Defizit nur rund 10 %. Eine Entschuldung der Kommunen ist überfällig. Zudem darf das Ziel einer Effektivierung und Personaleinsparung bei staatlichen Stellen nicht das Ziel der Leistungsverbesserung konterkarieren.\r\n\r\nMaßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung können durch ein neues „Mindset“ in ihrer Wirkung potenziert werden\r\nFolgende Formulierung im Koalitionsvertrag ist deutlich zu allgemein, unkonkret bzw. dürftig: „Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind Stabilitätsanker des deutschen Staates. Wir werden eine moderne und wertschätzende Führungskultur etablieren und för-dern zuständigkeitsübergreifendes Denken, Entscheidungsfreudigkeit und ein Ausschöpfen von Handlungsspielräumen. Wir führen durch Ziele und schaffen Freiräume. Dafür ist der Rückhalt der Führungskräfte unerlässlich. Wir werden ein ressortübergreifendes Programm zur Führungskräfteentwicklung einführen und fördern Hospitationen zur Stärkung der Pra-xisorientierung.“\r\nEs fehlt an einem umfassenden Verständnis einer neuen Kultur des staatlichen Han-delns. Kulturwandelprozesse sind komplex und langfristig. Sie können jedoch aktiv gefördert werden, z.B. durch ein Zielbild, das mit dem Begriff „lösungs- und erfolgs-orientiertes Mindset“ zusammenfassend beschrieben werden kann.\r\nDieses Mindset bezeichnet dann die grundlegenden Überzeugungen, Einstellungen und Denkmuster, die das Verhalten und die Entscheidungen prägen. Im Hinblick auf Verwaltungshandeln bedeutet ein verändertes Mindset, dass traditionelle, oft von Kontrolle, Hierarchie und Risikovermeidung geprägte Denkweisen hinterfragt und durch neue Werte wie Eigenverantwortung, Offenheit für Veränderungen, Lernbereit-schaft und Zusammenarbeit ersetzt werden.\r\nEin solches Mindset fördert eine positive Grundeinstellung zu Innovation und Digita-lisierung, sieht Fehler als Lernchance und ermöglicht es, bürokratische Hürden ab-zubauen und flexibler sowie bürgerorientierter zu handeln\r\nDie Verwaltungen müssen umprogrammiert werden von einer Prüf- und Risikover-meidungskultur zu einer zielgerichteten Ermöglichungsmentalität. Das verlangt klare politische Ansagen, das dies gewünscht und gewollt ist.\r\nFolgende konkrete Veränderungen im staatlichen Denken und Handeln sind u.a. damit verbunden oder müssen geschaffen werden:\r\n-\tAls grundlegende Annahme muss Vertrauen gelten – in Bürgerinnen und Bür-ger und die Wirtschaft als Partner von staatlichem Handeln, das bedeutet z.B. eher Stichprobenkontrollen statt umfangreicher Berichterstattung oder Überwachung. Die deutsche Verwaltung ist von einer Kontrollkultur geprägt. Die Einhaltung fast jeder Norm muss detailliert nachgewiesen werden. Das führt zu erheblichem bürokratischem Aufwand und zieht Genehmigungsver-fahren oft über viele Jahre in die Länge. Die klare Alternative ist, nur ex post stichprobenartig zu kontrollieren, ob gegen eine Norm verstoßen wurde.\r\n-\tErmutigung und Ermunterung an die öffentliche Verwaltung, bereits beste-hende Entscheidungsspielräume zu nutzen und Ermessen auszuüben.\r\n-\tPolitische Unterstützung auf allen Ebenen und Akzeptanz von Risiken, die von einem gesellschaftlichen Konsens getragen werden müssen. Und kön-nen, wenn die Leistung der Verwaltung spürbar verbessert wird bzw. der „Staat“ in den Augen der Bürgerinnen und Bürger „funktioniert“.\r\n-\tReform der verwaltungsinternen Aufstiegsregeln (Gratifikationen und Sankti-onen) weg von einer Fehlervermeidungskultur zu einer Out-Put-Orientierung.\r\n-\tNutzung von Change-Agents, Mentoring-Programmen, Fach-Communities, Schaffung von Karriere-Netzwerken, die Veränderung unterstützen. \r\n-\tEtablierung von Zielvereinbarungen als obligatorischen Steuerungsrahmen in Behörden auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene.\r\n-\tSchnelle Einführung von KI mit der Leitidee, nicht nur bestehende Prozesse abzubilden, sondern zugleich mit der Auflage, Prozesse zu verschlanken und/oder abzuschaffen. Das gilt insbesondere für alle Prozesse, die Investiti-onen ermöglichen, inklusive öffentliche Ausschreibungen.\r\n-\tAnwendung bewährter Methoden des Krisen- und Projektmanagements, in-novativer Soft- und Hardwareentwicklung und Produktentwicklung (u.a. De-sign Thinking). Eine weitere zentrale Maßnahme kann die Etablierung von agi-len (scrum) Methoden der Projektsteuerung mit iterativen und inkrementel-len Formaten der Zusammenarbeit zwischen Genehmigungsbehörden und den Projektträgern darstellen, die von Anfang an durchgeführt wird. Dies kann zu einer deutlich effizienteren Erstellung und Steuerung der Antragsunterla-gen bzw. Projektschritten führen.\r\n-\tStärkung der fachaufsichtlichen Begleitung als finales Klärungsinstrument, wenn es bei Zielvereinbarungen unüberwindliche Hürden gibt oder außerge-wöhnliche Anlässe außergewöhnliches Handeln erzwingen.\r\n-\tEine Reform der Beamtenbesoldung mit stärkeren leistungsbezogenen Kom-ponenten.\r\n-\tEine entsprechende Reform des Dienstrechtes für Angestellte.\r\n-\tÖffnung der Verwaltung für Seiteneinsteiger (Fachkräfte insbesondere aus dem IT-Bereich oder dem Projektmanagement).\r\n-\tDer Verdacht auf Scheinselbständigkeit stellt dabei für den Einsatz von IT-Fachkräften auch in öffentlichen Behördenprojekten ein erhebliches Hemmnis dar. Gerade im Bereich der digitalen Transformation sind Behörden auf projektbasiertes Spezialwissen und kurzfristig verfügbare IT-Expertise angewiesen. Die flexible Zusammenarbeit mit externen IT-Freelancern ist dabei internationaler Standard und für die Umsetzung komplexer IT-Projekte unerlässlich. Daher muss das Statusfeststellungsverfahren (SGB IV) dringend reformiert werden.\r\n-\tUmfangreiche Weiterbildung für Führungskräfte und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Projektteams – dazu müssen Bund und Länder entspre-chende Finanzmittel und Arbeitszeitregeln bereitstellen.\r\nDer Ort, die beschriebenen Aspekte, Chancen und Notwendigkeiten weiterzuentwi-ckeln, könnte u.a. im Kanzleramt sein, wo mit dem Normenkontrollrat und dem Bund-Länder-Pakt gearbeitet wird, wo künftig im engen Austausch mit den Verwal-tungsebenen, den Sozialpartnern und der Wissenschaft Best-Practice-Beispiele (national und international) bewertet und Vorschläge zur Unterstützung des Kultur-wandels im Sinne einer relevanten Effektivitäts- und Wirksamkeitssteigerung staatli-chen Handelns erarbeitet werden. Hier wären auch klare KPIs zu entwickeln und zu testen, wie messbare Fortschritte beim Verfahrensaufwand (quantitativ und qualita-tiv) und der Verfahrensdauer erzielt und evaluiert werden können.\r\nQuasi als Pendant bleibt aber auch die Wirtschaft aufgefordert, mit demselben pragmatisch-optimistischen Mindset die so entstehenden Vereinfachungen und Beschleunigungen zu nutzen und insbesondere in Deutschland zu investieren. Pragmatismus, Freude am Gelingen und eine gehörige Portion Optimismus ist die Denk- und Verhaltenseinstellung, die unser Land überall braucht.\r\nLetztlich entscheidend ist ein nachhaltiger, gemeinsamer und durchsetzungsstarker politischer Wille der staatlichen Führungsebenen in Bund, Ländern und Kommunen sowie in den demokratischen politischen Parteien und Fraktionen. Ein neues Mindset auf dem Feld des schnelleren, ermöglichenden Verwaltungshandelns be-nötigt den Konsens, dass anstelle der im politischen Dauerkonflikt oft üblichen Skandalisierung von vermeintlichen oder tatsächlichen Fehlern das Ringen um den sachlich gebotenen Zweck im Vordergrund steht. Das schließt die Konkurrenz um die besten Lösungen und Erfolge nicht aus. \r\nQuellen:\r\n-\tKoalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: Verantwortung für Deutschland. 21. Le-gislaturperiode (https://www.koalitionsvertrag2025.de/) \r\n-\thttps://www.spd-wirtschaftsforum.de/presse/civey-umfrage-buerokratie/\r\n-\thttps://www.spd-wirtschaftsforum.de/publikation/buerokratie-entlastung/\r\n-\thttps://www.spd-wirtschaftsforum.de/presse/civey-umfrage-massnahmen-neue-bundesregierung/\r\n-\thttps://www.spd-wirtschaftsforum.de/presse/buerokratielast-als-standortnachteil-spd-wirtschaftsforum-erarbeitet-regeln-zur-entlastung/ \r\n-\tZwischenbericht der Initiative für einen handlungsfähigen Staat (https://www.ghst.de/initiative-fuer-einen-handlungsfaehigen-staat)\r\n-\t10 Ziele – 60 konkrete Beispiele des NKR zum Bürokratieabbau (https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Presse/2024-10_ziele_60_punkte.html) \r\n-\tStand der Umsetzung des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbe-schleunigung zwischen Bund und Ländern. Erster Monitoring-Bericht der Bundesregie-rung und der Länder. Stand: 18. Juni 2024 (https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Presse/2024-monitoring-bericht-beschleunigungspakt.html )  \r\n-\thttps://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung\r\n-\tVorschläge der Stadtwerke München GmbH zum Bürokratieabbau auf europäischer, na-tionaler und bayerischer Ebene, https://www.lobbyregister.bundestag.de/inhalte-der-interessenvertretung/stellungnahmengutachtensuche/SG2506030035/117183 \r\n-\thttps://www.dialoggesellschaft.de/veranstaltungen/beschleunigung-durch-beteiligung/\r\n-\thttps://www.pwc.de/de/risk-regulatory/risk/capital-projects-and-infrastructure/so-gelingt-die-realisierung-der-deutschen-infrastrukturvorhaben.html \r\n-\thttps://klardenker.kpmg.de/transformation-meistern-es-geht-um-einen-kulturwandel/\r\n-\t„Die Lust zur Veränderung fördern.“ Eine Reform der öffentlichen Verwaltung braucht zweierlei: eine Kultur für Innovation und zugleich Verlässlichkeit für die Bürger. Gastbei-trag Frank Nägele, Tagesspiegel 23.10.21\r\n-\tRückenwind für Veränderung. Die Begeisterten zu UnterstützerInnen machen, Frank Nä-gele, table media (Manuskript)\r\n-\t„So wird Deutschland wirklich schneller“, Interview mit Jörg Steinbach, FAS, 13.4.2025\r\n-\tBürokratieabbau und ergebnisorientiertes Verwaltungshandeln. Gutachten des Wissen-schaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Ministerium/Beiraete/Veroeffentlichungen-Wissenschaftlicher-Beirat/publikationen-wissenschaftlicher-beirat.html ) \r\n-\thttps://www.agile-academy.com/de/scrum-master/agiles-arbeiten-iterativ-und-inkrementell/ \r\n\r\n\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-07-18"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0020493","regulatoryProjectTitle":"Arbeitsmarktreformen hin zur Vollbeschäftigungspolitik","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/33/a4/635505/Stellungnahme-Gutachten-SG2510300023.pdf","pdfPageCount":10,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Next Made In Germany: Vom Sondervermögen zur Standortpolitik\r\nEin Positionspapier des geschäftsführenden Präsidiums des Wirtschafsforums der SPD e. V.\r\n\r\nDeutschland steht nach drei Jahren Stagnation, geopolitischen Spannungen und massivem Investitionsbedarf an einem Scheideweg. Steigende Standortkosten, schwache Investitionen und ein hohes Maß an Unsicherheit sowie der fehlende Wille zu nötigen Reformen haben die Wettbewerbsfähigkeit des Landes untergraben. Die Bundesregierung hat darauf mit einem wichtigen Signal reagiert: dem Finanzpaket aus Sondervermögen und zusätzli-chen Verteidigungsausgaben. Es markiert einen Paradigmenwechsel – weg von einer Po-litik des Kaputtsparens hin zu einer investitionsorientierten Finanzpolitik. Zudem ist richtig, dass die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands durch die Bereichsausnahme als klares poli-tisches Ziel gestärkt wird und geopolitische und wirtschaftliche Sicherheit stärker vernetzt gedacht werden.\r\n\r\nDieser Schritt schafft dringend benötigte Handlungsfähigkeit und eröffnet neue Chancen für Investitionen. Doch klar ist auch: Der fiskalische Impuls allein reicht nicht. Erstens muss sichergestellt werden, dass die Finanzmittel in Rekordhöhe schnell und zielgerichtet ver-ausgabt werden – und zwar nur und ausschließlich für zusätzliche Investitionen ergän-zend zum Kernhaushalt. Eine Umwidmung von Investitionsmitteln für konsumtive Zwecke und politische Liebhaberprojekte verkennt den Veränderungsbedarf im Land. Die Bundes-regierung muss sicherstellen, dass die Rekordverschuldung weder im Haushalt 2026 noch in den darauffolgenden Jahren nicht konsumtiv missbraucht wird. Um einen schnellen Mittelabfluss zu gewährleisten, braucht es ein Vergaberecht, dass Transformationsprozesse wie etwa die Entwicklung der Circular Economy stützt – aber vor allem eine schnelle und unbürokratische Auftragsvergabe gewährleistet. Die Umsetzung des Sondervermögens darf nicht am Vergaberecht scheitern!\r\n\r\nZweitens braucht es weiterführende Reformbemühungen, damit die öffentlichen Investi-tionen ihre volle Wirkung entfalten und zu einer dauerhaften Stärkung des Potenzialwachs-tums beitragen. Es braucht Maßnahmen, die die strukturellen Schwächen des Wirtschafts-standortes Deutschlands adressieren. Um diese Schwächen zu beheben und neue Wachs-tumschancen zu erschließen, müssen fünf Standortfaktoren entwickelt werden: eine neue Kultur des Ermöglichens in der Verwaltungspraxis, eine neue Vollbeschäftigungspoli-tik am Arbeitsmarkt zur Entlastung des Sozialstaats, eine neue Innovationsdynamik, Entlastung bei den Energiepreisen durch strukturelle Senkung der Systemkosten und eine konsequente europäische Integration. Nur wenn es gelingt, hier grundlegende Fort-schritte zu erzielen, kann die Basis für eine wettbewerbsfähige, resiliente und innovative Volkswirtschaft gelegt werden. Damit wird zudem die Mobilisierung von privatem Kapi-tal ermöglicht, das die öffentlichen Investitionen ergänzen kann und muss. Das Ziel muss sein, die derzeit rückläufige Zahl von ausländischen Investitionsprojekten wieder zu erhö-hen und die Attraktivität von Investitionen in Deutschland zu steigern. Klar ist: Ohne priva-tes Kapital wird die umfassende Modernisierung des Wirtschaftsstandortes nicht gelingen. \r\n\r\nLeitlinien der Reformpolitik müssen sein:\r\n\r\n\tStandortpolitik und Potenzialwachstum: Tiefgreifende, strukturelle Reformen sind nötig, um das langfristige Potenzialwachstum zu erhöhen und die Produktivität der deutschen Volkswirtschaft dauerhaft zu stärken.\r\n\tEffektive Vergabe der Rekordinvestitionen: Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ darf nur für Investitionen zusätzlich zum Kernhaushalt ge-nutzt werden. Eine Beschleunigung der Auftragsvergabe muss sicherstellen, dass die Investitionsmittel schnell verausgabt werden.\r\n\tSchnelligkeit bei Entlastungen und Verfahren: Unternehmen erwarten, dass die Umsetzung angekündigter Verbesserungen beim Bürokratieabbau, bei der Vereinfa-chung von Verfahren und Entlastungen bei den Energiepreisen nicht länger aufge-schoben werden.\r\n\r\n\r\nStandortfaktor 1: \r\nVerwaltung modernisieren, strategische Beschaffung nutzen, Bürokratie verschlan-ken\r\n\r\n•\tAuf allen Verwaltungsebenen ist eine politische Führung im Sinne einer Kultur der Er-möglichung zu verankern. Unternehmen müssen sich willkommen fühlen; dazu gehört eine konstruktiv arbeitende Verwaltung, die mit guten Strukturen und guter Ausstattung handlungsfähig ist.\r\n•\tEs ist eine Bund-Länder-Initiative zur Vereinfachung von Verwaltungszuständig-keiten in Investitionsentscheidungen einzurichten.\r\n\r\nGenehmigungsverfahren vereinfachen und rechtsstaatlich beschleunigen\r\nLange ist klar – beim Bürokratieabbau geht es um die richtige Haltung und politische Lea-dership. Es braucht ein neues Mindset. Erfolgreiche Beispiele wie das LNG-Terminal in Wil-helmshaven oder der beschleunigte Ausbau der Windenergie belegen: Wenn Priorisierung, klare Zuständigkeiten und Ausnahmeregelungen mit einer Haltung des Ermöglichens ver-bunden werden, lassen sich Verfahren drastisch verkürzen. Das heißt auch: Standortpolitik, Ansiedlungsfragen und Infrastrukturvorhaben müssen auf allen Verwaltungsebenen gewollt und mit politischer Führung begleitet werden. Für Projekte von überragender Bedeutung braucht es bundeseinheitliche Priorisierung, verbindliche Fristen und Genehmigungsfiktio-nen, sofern keine zwingenden Ablehnungsgründe vorliegen. Reallabore und Experimen-tierklauseln eröffnen Innovationsräume, ohne rechtliche Standards zu schwächen. Vor al-lem gilt es, zu einer Vertrauens- statt zu einer Prüfkultur zu kommen. Es braucht eine Rück-kehr zu mehr Vertrauen in unternehmerische Verantwortung. Statt flächendeckender Be-richtspflichten sollten risikobasierte Stichprobenkontrollen zum Regelfall werden und Prüfintervalle nach Bonus/Malus-Logik dynamisiert werden: Unternehmen, die turnusge-mäße Kontrollen und Berichte ohne Beanstandungen durchlaufen, sollten in größeren In-tervallen geprüft werden als solche, die Auflagen und Sorgfaltspflichten missachten. \r\n\r\nStrategische öffentliche Beschaffung als Treiber für Innovation und Wettbewerbsfä-higkeit\r\nÖffentliche Beschaffung ist weit mehr als Verwaltungspraxis – sie ist ein zentrales Steue-rungsinstrument für Wachstum und Transformation sowie Hebel zur Förderung einer zirku-lären Wirtschaft. Das bedeutet: Ausschreibungen dürfen nicht länger allein nach dem billigs-ten Preis entschieden werden, sondern müssen gezielt Innovationskraft, Wettbewerb und neue Technologien fördern. Klare Innovationskriterien, die Einbindung auch kleiner und mittelständischer Anbieter sowie risikopuffernde Vorauszahlungen schaffen Anreize und eröffnen Märkte. Der Staat wird damit selbst zum „Launching Customer“ und gibt entschei-dende Impulse für Wertschöpfung im Land. Zugleich gilt: Ohne verbindliche Fristen, trans-parente Bewertungsmaßstäbe und eine konsequente Evaluation droht der Hebel wirkungs-los zu verpuffen. Deshalb braucht es eine Neujustierung des Vergaberechts – weg von klein-teiliger Regulierung hin zu einer Kultur des Ermöglichens. Nur wenn öffentliche Nachfrage mit politischem Gestaltungswillen verbunden wird, kann Beschaffung zu einem wirkungs-vollen Treiber für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und die Modernisierung des Wirt-schaftsstandortes werden.\r\n\r\nVerwaltung digitalisieren und steuerungsfähig machen\r\nEine konnektive und in den Prozessen standardisierte digitale Verwaltung ist heute Grund-voraussetzung für effizientes Handeln und Planungssicherheit. Zu viele Behörden arbeiten noch immer mit isolierten Systemen. Ein neuer Ansatz erfordert verbindliche Standards, Interoperabilität und zentrale Plattformen für häufig genutzte Anwendungen. Digitale Pro-zesse müssen von Anfang an nutzerfreundlich und medienbruchfrei gestaltet werden. Künstliche Intelligenz darf nicht nur bestehende Abläufe digitalisieren, sondern muss Pro-zesse verschlanken oder überflüssig machen. Agiles Projektmanagement, klare Zielverein-barungen und regelmäßige Praxis-Checks sichern Umsetzungsdisziplin. \r\n\r\nZuständigkeiten klar ordnen: Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen stärken\r\nEin neues Mindset erfordert auch klare Strukturen. Die heutige Verschränkung von Bund, Ländern und Kommunen führt zu Doppelarbeiten, Kompetenzgerangel und Verzögerungen. Eine Bund-Länder-Initiative sollte Gemeinschaftsaufgaben reduzieren und Entscheidungs-prozesse beschleunigen. Das bedingt aber die Ausstattung der jeweiligen Ebenen mit den notwendigen Mitteln. Vor allem Kommunen als zentrale Investitionsträger benötigen perso-nelle und finanzielle Stärkung. Entschuldung, gezielte Investitionsprogramme und regionale Fachservicezentren entlasten die Genehmigungsbehörden vor Ort und steigern die Umset-zungsgeschwindigkeit. \r\n\r\nProjektmanagement- und Umsetzungskapazitäten in der öffentlichen Hand ausbauen\r\nGesetze und Strukturen sind nur der Rahmen – entscheidend ist die Umsetzung. Viele Be-hörden verfügen nicht über das nötige Projektmanagement (in Ausstattung, know-how, an interdisziplinären Teams, um komplexe Vorhaben effizient zu steuern). Spezialisierte Pro-jektteams mit Expertise in Digitaltechnik, Bau- und Vergaberecht, Stakeholdermanagement und agilen Methoden sollten zum Standard werden. Partnerschaftliche Modelle wie die In-tegrierte Projektabwicklung fördern gemeinsames Zielerreichen statt gegenseitiger Blocka-den. Die Verwaltung muss offen für Seiteneinsteiger sein, insbesondere aus IT und Projekt-steuerung. Dienstrechts- und Besoldungsreformen, die Leistung und Zielerreichung hono-rieren, schaffen zusätzliche Anreize.\r\n\r\n\r\nStandortfaktor 2: \r\nFachkräftesicherung als zentrale Zukunftsaufgabe – eine neue Vollbeschäftigungspo-litik zur Entlastung des Sozialstaats\r\n\r\n•\tFrauen und Ältere stärker in Arbeit bringen (Betreuung, flexible Modelle, längeres Arbeiten ermöglichen).\r\n•\tZuwanderung in den Arbeitsmarkt beschleunigen und vereinfachen (One-Stop, Anerkennung, Absolvent:innen halten).\r\n•\tWeiterbildung und Bildung systematisch ausbauen (lebenslang, digital, MINT, Kita bis Ausbildung).\r\n•\tSozialstaat reformieren: Leistungen bündeln, Arbeit klar belohnen, Jobcenter als Integrationsmotor.\r\n\r\nDamit das Finanzpaket der Bundesregierung Wirkung entfalten kann, muss das Arbeitsan-gebot steigen. Investitionen brauchen Menschen, die sie umsetzen – sonst drohen Preisstei-gerungen statt Wachstum. Im Sinne einer Vollbeschäftigungspolitik braucht es höhere Erwerbsbeteiligung, gezielte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, eine Qualifizie-rungsoffensive sowie einen Sozialstaat, der Arbeit belohnt und Integration in Be-schäftigung erleichtert. Diese neue Politik der Vollbeschäftigung leistet dann einen we-sentlichen Beitrag zur Finanzierung des Sozialstaats und zur Entlastung der sozialen Sicherungssysteme.\r\n \r\nInländische Potenziale heben\r\nFrauen bleiben die größte stille Reserve am Arbeitsmarkt. Wer ihre Erwerbsquote erhöhen will, muss die Zweitverdienerfalle schließen, Kinderbetreuung ausbauen und flexible, ver-lässliche Arbeitszeitmodelle fördern. Auch ältere Beschäftigte müssen länger arbeiten kön-nen. Attraktive Anreize wie eine Aktivrente reichen nicht aus, solange Arbeitsverträge au-tomatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden. Notwendig ist die Abschaffung dieser Automatik und des Vorbeschäftigungsverbots für über 67-Jährige.\r\n \r\nGezielte Erwerbsmigration\r\nAuch bei besserer Ausschöpfung der inländischen Potenziale bleibt Deutschland auf Zu-wanderung angewiesen. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz orientiert sich teils zu wenig an den Bedarfen der Wirtschaft und muss durch schnelle, unbürokratische Verfahren ergänzt werden. Ein echtes „One-Stop-Shop“-Verfahren sollte Kompetenzfeststellung, Aner-kennung, Sprachförderung und Jobvermittlung verbinden. Anerkennungsverfahren müssen digitalisiert, Fristen verbindlich und Teilanerkennungen mit begleitender Qualifizierung Standard werden. Besonders wichtig ist die Zuwanderung in Ausbildung und Studium. Wer hier Abschlüsse erwirbt, sollte mit gezielten Halteprogrammen dauerhaft für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen werden.\r\n \r\nBildung und Weiterbildung als Schlüssel\r\nDeutschland braucht ein systematisches Weiterbildungssystem, das sich an den Erfordernis-sen eines beschleunigten Strukturwandels orientiert - mit klarer Finanzierung, Beratung und Zuständigkeiten. Kurzarbeit sollte konsequent mit Qualifizierung verknüpft werden. Regionale Cluster, digitale Plattformen und sektorübergreifende Initiativen müssen Be-schäftigte frühzeitig auf neue Tätigkeiten vorbereiten. Zudem ist das Bildungssystem durch-gängig auf neue Anforderungen auszurichten: mehr frühkindliche Förderung, bessere Aus-stattung und Personal in Schulen, klarer Fokus auf MINT sowie eine modernisierte, durch-lässige duale Ausbildung.\r\n \r\nSozialstaat reformieren\r\nUnser Sozialstaat muss Arbeit belohnen. Heute zersplittern Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag in verschiedene Systeme, die sich gegenseitig blockieren und Erwerbsanrei-ze mindern. Stattdessen braucht es eine integrierte Grundsicherung. Wer arbeitet, sollte einen durchgängigen Selbstbehalt von 30 Prozent haben – dann lohnt sich jeder zusätzliche Euro. Jobcenter müssen als Motor der Integration wirken – mit Beratung, Vermittlung, Qua-lifizierung und verpflichtender Sprachförderung, besonders für Zweitverdienende und Ge-flüchtete. Mitwirkung ist eine zentrale Voraussetzung. Wer sich engagiert und kooperiert, erhält Unterstützung. Wer diese Mitwirkung verweigert, muss die entsprechenden Konse-quenzen spüren. Eine solche Reform würde Beschäftigung steigern, Abhängigkeit verrin-gern und die öffentlichen Haushalte entlasten. \r\n\r\n\r\nStandortfaktor 3: \r\nInnovation und Wettbewerbsfähigkeit – Zukunftstechnologien gezielt voranbringen\r\n\r\n•\tein schlagkräftiges Innovationsökosystem aufbauen – das die Transformation von einer forschungsstarken zu einer innovationsführenden Volkswirtschaft vorantreibt und Bürokratie in der F&E-Förderung minimiert.\r\n•\tWagniskapitalfonds ausbauen – mit öffentlichen und privaten Investoren sowie ei-nem klaren politischen Rahmen, der Schlüsseltechnologien priorisiert, Planungssi-cherheit schafft, Kapital mobilisiert und insbesondere Scale-ups sowie Transferprozesse beschleunigt.\r\n\r\nDeutschland und Europa stehen vor einem strukturellen Umbruch. Die globale Innovations-dynamik – insbesondere in relevanten Schlüsselbereichen – beschleunigt sich, während die Wettbewerbsfähigkeit Europas im Vergleich zu den USA und China erkennbar unter Druck gerät.\r\n\r\nSchlüsseltechnologien identifizieren und fördern – mit industriepolitischem Rahmen \r\nIm Vergleich zu den USA investieren europäische Unternehmen jährlich rund 270 Milliarden Euro weniger in Forschung und Entwicklung (Draghi-Bericht, 2024). Gleichzeitig hemmen bürokratische Hürden, fragmentierte Kapitalmärkte und ein zu langsamer Transfer wissen-schaftlicher Erkenntnisse in marktfähige Produkte die Wettbewerbsposition. Damit Deutschland im internationalen Technologiewettbewerb bestehen kann, braucht es einen industriepolitischen Rahmen, der strategische Schlüsseltechnologien priorisiert, Investitio-nen erleichtert und ein schlagkräftiges Innovationsökosystem schafft. Hierzu muss auch die beschlossene High-Tech-Agenda ambitioniert umgesetzt werden.\r\n\r\nForschung und Entwicklung stärken – Transferfähigkeit priorisieren  \r\nDeutschland verfügt über exzellente Forschungskapazitäten, nutzt diese jedoch zu selten für marktfähige Innovationen. Deutschland war lange einer der globalen Schrittmacher bei Umwelt- und Recyclingtechnologien und unter den Top-3 der Patentanmeldungen – ist je-doch in Volumen und Kommerzialisierung von Patenten gegenüber den USA und China zu-rückgefallen. Erforderlich sind deutlich höhere öffentliche wie private Investitionen in For-schung und Entwicklung, orientiert an internationalen Benchmarks, sowie ein schnellerer Technologietransfer durch eine stärkere Vernetzung von Hochschulen, außeruniversitären Instituten und Unternehmen. Genehmigungs- und Förderprozesse müssen reformiert und beschleunigt werden, etwa durch Fast-Track-Verfahren für Schlüsseltechnologien. Dazu zählt auch, die Förderungssystematiken hinsichtlich der zahlreichen Berichtspflichten deut-lich zu entschlacken, sodass Forschungs- und Entwicklungsressourcen entlastet werden. Gleichzeitig gilt es, die Zugänglichmachung von Mitteln durch klare Zuständigkeiten auf allen föderalen Ebenen zu stärken.\r\n\r\nAlle Innovationshebel aktivieren  \r\nÖffentliche Ausschreibungen sollten Innovationen und Innovationskriterien systematisch einbeziehen, Technologieneutralität wahren und Pilotprojekte sowie die Skalierung in si-cherheitsrelevanten und nachhaltigen Technologien vorantreiben. Gleichzeitig muss der Kapitalzugang verbessert werden, da die Finanzierungslücke insbesondere in Wachstums-phasen eines der größten Hemmnisse für Zukunftstechnologien darstellt. Notwendig sind der Ausbau von Wagniskapitalfonds mit Beteiligung öffentlicher und privater Investoren, die Öffnung institutioneller Investoren wie Versicherungen und Pensionsfonds für Hightech-Investments sowie steuerliche Anreize wie eine erweiterte Forschungszulage, Superab-schreibungen und flexible Verlustverrechnungsmöglichkeiten für F&E-intensive Unterneh-men. Auch die Beteiligung von Mitarbeitenden muss als Hebel zur Anwerbung von Top-Talenten steuerlich begünstigt werden.\r\n\r\nDual-Use-Potenziale strategisch nutzen – Verteidigungsausgaben investiv denken \r\nBesondere Chancen liegen in der strategischen Nutzung von Dual-Use-Potenzialen. Viele Technologien wie KI, Robotik oder neue Materialien haben zivile wie militärische Anwen-dungen. Eine gezielte Dual-Use-Politik kann Verteidigungsinvestitionen auch für die Ent-wicklung ziviler Anwendungen nutzbar machen, europäische Kooperationen in sicherheits-relevanten Schlüsseltechnologien ausbauen und gleichzeitig Know-how-Schutz und Resili-enz der Lieferketten sichern. \r\n\r\nSchaffung eines Innovationsökosystems\r\nLangfristige Innovationskraft erfordert schließlich ein integriertes Ökosystem, das Akteure aus Wissenschaft, Industrie, Start-ups, Kapitalmarkt und Politik vernetzt. Dazu gehören Cluster- und Netzwerkstrukturen, eine konsequente Fachkräftesicherung durch gezielte MINT-Bildungsinitiativen, erleichterte Zuwanderung und internationale Forschungskoope-rationen sowie entbürokratisierte Förderprogramme mit klaren Zuständigkeiten und schneller Entscheidungsfindung. \r\n\r\n\r\nStandortfaktor 4: \r\nEnergiepreise temporär stützen, Systemkosten strukturell senken, Klimaneutralität priorisieren\r\n\r\n•\tEntlastungen bei den Energiepreisen verstetigen, um Unternehmen während der Transformation hin zur Klimaneutralität Planungssicherheit zu geben.\r\n•\tStrukturelle Maßnahmen zur Senkung der Energie-Systemkosten anstrengen und die Planung von Netzausbau, Speicher und Flexibilitätsoptionen stärker zu verzahnen.\r\n\r\nKurzfristige Entlastungsmaßnahmen, wie sie die Bundesregierung etwa durch die Abschaf-fung der Gasspeicherumlage, der Senkung der Stromsteuer und der Übernahme der Über-tragungsnetzentgelte bereits auf den Weg gebracht hat, sind für alle Unternehmen im Land von Belang. Insbesondere die energieintensive Industrie benötigt schnelle Entlastung. Dabei geht es um die Sicherung von Investitionsfähigkeit, internationaler Wettbewerbsposition und langfristiger Transformationsfähigkeit. Entlastungsinstrumente müssen daher kontinu-ierliche Planungssicherheit bieten, während Unternehmen die Dekarbonisierung umsetzen und der Umbau des Energiesystems andauert. Nur durch die Kombination aus planbarer Energiepreisgestaltung (einschließlich Entlastungen) und gezielten Investitionsanreizen kann die energieintensive Industrie ihre Rolle als Stabilitätsanker und Innovationsmotor der deutschen Wirtschaft langfristig behaupten. Klar ist auch: Das Energiepreis-Niveau muss für alle Unternehmen sinken und Entlastungsmaßnahmen den Standort insgesamt adressieren.\r\n\r\nNetzinfrastruktur als Voraussetzung für ein integriertes Energiesystem\r\nDie Transformation hin zu einem klimaneutralen Energiesystem erfordert nicht nur zusätz-liche Erzeugungskapazitäten, sondern vor allem den massiven Ausbau und die Modernisie-rung der Netze. Ohne leistungsfähige Netzinfrastruktur bleiben dezentrale Anlagen wie neue Windparks, Solarfelder, Batteriespeicher nur begrenzt wirksam. Die Systemkosten steigen, wenn erneuerbare Energien abgeregelt werden oder fossile Kraftwerke Reserve-leistungen übernehmen müssen. Netzengpässe sind damit nicht nur ein technisches, son-dern ein volkswirtschaftliches Problem: Sie verursachen Ineffizienzen, die letztlich von Haushalten und Unternehmen getragen werden. Entscheidend ist deshalb, die Netzausbau, Speicher und sonstige Flexibilitätsoptionen immer zusammen zu denken. Nur wenn Trans-port- und Verteilnetze mit Blick auf künftige Bedarfe ertüchtigt werden, funktioniert die Transformation und der Standort Deutschland kann langfristig wettbewerbsfähig gehalten werden.\r\n\r\nSystemische Resilienz durch Diversifizierung, Speicher und flexible Lasten\r\nEin Energiesystem mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien ist ungleich komplexer als das traditionelle Modell mit zentralen Großkraftwerken. Die Resilienz hängt nicht allein von gesicherter Leistung ab, sondern von der Fähigkeit, Schwankungen auszugleichen und externe Schocks abzufedern. Dazu gehören Investitionen in Speichertechnologien ebenso wie die Integration flexibler Lasten in Industrie und Gewerbe. Ohne diese Elemente steigt der Bedarf an konventionellen Reservekapazitäten. Politische Rahmenbedingungen sollten daher den Zubau erneuerbarer Kapazitäten immer zusammen mit gezielten Investitionen in Netze, Flexibilität und Speicher denken. Zudem bedarf es einer klaren Strategie zur Diversi-fizierung der unumgänglichen Energieimporte, um geopolitische Abhängigkeiten zu min-dern.\r\n\r\nVerlässliche Finanzierung und Investitionssicherheit als Treiber langfristig sinken-der Systemkosten\r\nDie langfristige Senkung der Systemkosten hängt wesentlich davon ab, ob es gelingt, private Investitionen in die notwendige Infrastruktur zu mobilisieren. Investoren brauchen Plan-barkeit und Vertrauen in die Stabilität regulatorischer Rahmenbedingungen. Unsichere För-dermechanismen, abrupte Richtungswechsel oder unklare Zuständigkeiten führen dagegen zu höheren Kapitalkosten und letztlich zu einer verzögerten Transformation des Systems. Wenn Investitionen in Netze, Speicher und Flexibilitätsoptionen verlässlich refinanziert werden können, sinken langfristig die Gesamtkosten für das Energiesystem – nicht durch staatliche Subventionen allein, sondern durch effizient eingesetztes privates Kapital. \r\n\r\n\r\nStandortfaktor 5: \r\nEuropa als Standortplattform – Souveränität und Integration gemeinsam voranbrin-gen\r\n\r\n•\tDen europäischen Binnenmarkt und den EU-Fiskalrahmen weiterentwickeln – mit einer Energie- und Digitalunion, Banken- und Kapitalmarktunion und dem Abbau von Investi-tionshemmnissen und einem klaren, investitionsfreundlichen Regelwerk. \r\n•\tKlimaschutz und Handel wettbewerbsfähig gestalten – durch eine wirksame CO₂-Bepreisung mit Carbon-Leakage-Schutz, fairen Handelsregeln und den Ausbau strategi-scher Rohstoffpartnerschaften.\r\n\r\nEU-Binnenmarkt vollenden: Energie, Kapital, Digitales\r\nAls größte Volkswirtschaft der EU profitiert Deutschland besonders von einem großen und tief integrierten Binnenmarkt. Die Vollendung des gemeinsamen Marktes stellt deshalb ei-nen entscheidenden Hebel zur Verbesserung der Standortbedingungen und damit auch zur Wirksamkeit des fiskalischen Impulses dar. \r\n\r\nZentral ist dabei unter anderem die Schaffung einer echten Energieunion, die eine ungehin-derte Übertragung von Strom und Gas über Ländergrenzen hinweg mit der notwendigen Infrastruktur ermöglicht, die Energieversorgungssicherheit sowie den Anteil erneuerbarer Energien erhöht und eine bessere Koordinierung der nationalen Energiepolitiken mit dem Ziel einer sicheren und wettbewerbsfähigen Energieversorgung fördert.\r\n\r\nAuch die Kapitalmarktunion ist dringend notwendig, um den Zugang deutscher Unterneh-men, gerade auch von KMU, zu Wachstumskapital zu erleichtern, Investitionen in innovative Geschäftsmodelle zu fördern und so die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Die Verbesserung der Attraktivität des Kapitalmarkts gegenüber anderen Stand-orten wie den USA kann der europäischen und damit auch der deutschen Wirtschaft nur helfen.\r\n\r\nBei der Digitalisierung geht es ebenfalls nicht ohne Europa. Der europaweite Ausbau digita-ler Infrastruktur, die Schaffung eines digitalen Binnenmarktes sowie die gezielte Förderung digitaler Zukunftstechnologien ermöglichen innovative Geschäftsmodelle und digitale Wert-schöpfung in Deutschland. Unternehmen profitieren von gemeinsamer europäischer Ver-netzung und einem einheitlichen Regulierungsrahmen. Dabei sollte jedoch vermieden wer-den, dass übermäßige Regulierung auf europäischer Ebene Innovationen und die Anwen-dung digitaler Technologien erschwert oder sogar verhindert. Eine einheitliche Anwendung mit Augenmaß in ganz Europa ist nötig.\r\n\r\nInvestitionsfreundlicher EU-Fiskalrahmen \r\nDie Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts hat Verbesserungen gebracht, jedoch bleibt das Regelwerk komplex und droht, nicht konsequent angewandt zu werden. Damit die Europäische Union sich im globalen und geopolitischen Wettbewerb behaupten kann, muss sie auch den fiskalischen Handlungsspielraum haben. Der Haushalt der Europäischen Union ist mit 1 % des BIPs verschwindend gering. Im Zusammenhang zum Mehrjährigen Finanzrahmen müssen daher entsprechende europäische Eigenmittel diskutiert und eine substanzielle EU-Fiskalkapazität auf den Weg gebracht werden. Dies erhöht die notwendi-gen Investitionen und würde eine Hebelwirkung für Privatinvestitionen entfachen.\r\n\r\n\r\nWettbewerbsfähiger Klimaschutz durch CO₂-Bepreisung und Carbon-Leakage-Schutz\r\nDer Emissionshandel ist das zentrale Leitinstrument zur Reduktion von Treibhausgasemis-sionen in Deutschland und Europa. Damit Klimaschutz jedoch nicht zulasten der eigenen Wettbewerbsfähigkeit geht, muss auf einen globalen Emissionshandel hingearbeitet werden und Carbon-Leakage verhindert werden. Ein europäischer CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) muss so gestaltet werden, dass er die Abwanderung von Firmen aufgrund hoher CO2-Kosten effektiv verhindert und dabei die Belastungen für Unternehmen möglichst minimiert. Auch muss ein Ausgleich der CO2-Kosten für Exporte eingeführt werden.\r\n\r\nHandels- und Rohstoffpartnerschaften strategisch weiterentwickeln\r\nAls Exportnation ist Deutschland auf einen freien und regelbasierten Welthandel angewie-sen; dieser ist jedoch durch Protektionismus und Handelskonflikte zunehmend gefährdet. Deutschland und Europa müssen sich deshalb auf internationaler Ebene für den Erhalt und die Weiterentwicklung der WTO-Regeln einsetzen. Gleichzeitig müssen einseitige Abhän-gigkeiten gegenüber einzelnen Staaten, insbesondere bei kritischen Rohstoffen und Gütern, verhindert werden. Handels- und Rohstoffpartnerschaften müssen deshalb entsprechend ausgebaut und strategisch weiterentwickelt werden, um Handels- und Investitionshemmnis-se zu reduzieren und die Resilienz der heimischen Industrie durch Diversifizierung zu erhö-hen. Schließlich gilt es, die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Zirkuläres Wirtschaften verrin-gert Abhängigkeiten und stärkt unsere Resilienz.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"},{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)","shortTitle":"BMAS","url":"https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html","electionPeriod":21}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS)","shortTitle":"BMDS","url":"https://bmds.bund.de/","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-10-05"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0021389","regulatoryProjectTitle":"Reform der Besteuerung virtueller Automatenspiele, geregelt im Rennwett- und Lotteriegesetz §§ 36 ff. 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RennwLottG) zu reformieren: Vom Spieleinsatz hin zum Brutto-spielertrag als Besteuerungsgrundlage. \r\nDie aktuelle Regelung hat sich in der Praxis nicht bewährt und führt zu erheblichen Wettbe-werbsverzerrungen zulasten des legalen Glücksspielmarktes und zu massiven Steuerein-brüchen der öffentlichen Haushalte. Sie untergräbt ebenfalls das Lenkungsziel des Glücks-spielstaatsvertrages (§ 1 GlüStV 2021) in legale, politisch gut kontrollierbare Bahnen und hat damit auch zur Konsequenz, dass die anderen Ziele des GlüStV – insbesondere der Spieler-schutz – nicht erreicht werden können. \r\nDie derzeitige Besteuerungsgrundlage hat sich, wie bereits von anerkannten Experten wie Prof. Dr. Justus Haucap (ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission des Bundes) prognostiziert, als ordnungs- und fiskalpolitisch kontraproduktiv erwiesen. Er warnte bereits in der Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag davor, dass diese Art der Besteue-rung Spieler in den Schwarzmarkt treiben und die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags kon-terkarieren würde. Seine Prognosen haben sich leider bestätigt.\r\nDenn durch den im europäischen Vergleich einmaligen Alleingang Deutschlands in der Be-steuerungsgrundlage sind legale Anbieter gezwungen, ihre Auszahlungsquoten für Spieler stark zu senken, wodurch angebotene legale Spiele für Verbraucher u. a. aufgrund drastisch reduzierter Spielzeiten im Vergleich zu illegalen Offshore-Angeboten deutlich unattraktiver wird.\r\nDie Folge ist ein massives Abwandern in den Schwarzmarkt: Eine aktuelle Untersuchung von Prof. Dr. Gunther Schnabl von der Universität Leipzig zeigt, dass inzwischen ein erheblicher Teil der deutschen Onlineglücksspielaktivitäten auf illegalen Plattformen stattfindet, welche heute zwischen 70 und 80 Prozent des gesamten Umsatzes generieren. Dieses politisch verursachte Marktversagen spiegelt sich auch deutlich in den sinkenden Steuereinnahmen aus der virtuellen Automatensteuer wider. Diese sind seit dem 4. Quartal 2021 auf Grundlage offizieller Steuerdaten Ihres Hauses um zwei Drittel eingebrochen. Den Ländern entgehen dadurch jährlich schätzungsweise eine halbe Milliarde Euro an Steuereinnahmen.\r\nAuch stehen diese fatalen fiskalischen und ordnungspolitischen Entwicklungen im direkten Widerspruch zu dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, gemeinsam mit den Ländern die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels zu verbessern.\r\nDie Entscheidung für die Einsatzbesteuerung war seinerzeit vor allem dem politischen Zeit-druck geschuldet, aufgrund des Inkrafttretens des neuen Glücksspielstaatsvertrags 2021 rasch eine gesetzliche Grundlage zur Besteuerung virtueller Automatenspiele zu schaffen. \r\nDas Rennwett- und Lotteriegesetz wurde ursprünglich für Wetten und Lotterien geschaffen, bei denen eine Besteuerung des Einsatzes sachgerecht ist. Diese Art der Besteuerung findet sich auch in vielen anderen europäischen Mitgliedsstaaten für diese Spielformen. Deutschland ist allerdings das einzige Land in der EU, welches Online-Spielautomaten mit mehreren aufei-nanderfolgenden Spielfolgen ebenfalls auf Basis des Einsatzes besteuert. Auf virtuelle Auto-matenspiele lässt sich die Bemessung auf Grundlage des Einsatzes nicht übertragen, da bei dieser Spielform Gewinne häufig unmittelbar wieder eingesetzt werden, sodass dieselben Be-träge mehrfach besteuert werden.\r\nWir regen daher an, die Besteuerung virtueller Automatenspiele auf den Bruttospielertrag um-zustellen – also auf den tatsächlichen Unternehmensumsatz nach Gewinnauszahlungen. Dieses Modell wird in allen anderen europäischen Ländern erfolgreich praktiziert und sorgt dort für einen funktionierenden, sachgerecht regulierten Markt. Nur so lässt sich erreichen, dass Spielerinnen und Spieler in den legalen Bereich zurückkehren und sich dem Schutzsys-tem des Glücksspielstaatsvertrags anschließen.\r\nEine Reform der §§ 36 ff. RennwLottG hin zur Besteuerung des Bruttospielertrags wäre damit eine WIN-WIN-WIN-Situation für alle Seiten: Die staatlich-konzessionierten Unternehmen könnten wieder zu fairen Wettbewerbsbedingungen agieren, Spieler zurück mit nachfragege-rechten Ausschüttungsquoten in legale Angebote kanalisieren und so zum Lenkungsziel bei-tragen. Hierdurch würde gleichzeitig der Spielerschutz gestärkt und der Schwarzmarkt be-kämpft. Die Länder erhielten höhere Steuereinnahmen aus der virtuellen Automatensteuer – schätzungsweise 500 Mio. Euro p.a. – für Investitionen in z.B. Infrastruktur und Soziales oder zusätzliche Ausschüttungen an andere Destinatäre.\r\nSehr geehrter Herr Staatssekretär Böhning, wir wissen aus zahlreichen Gesprächen auf Länderebene, dass für eine Reform der Besteuerung des virtuellen Automatenspiels eine brei-te politische Zustimmung besteht. Gleichwohl fehlt bislang eine Initiative auf Bundesebene, um diesen Konsens in eine konkrete Gesetzesänderung zu überführen. \r\nDa die Regelungskompetenz beim Bund liegt, könnte die Bundesregierung kurzfristig eine entsprechende Novelle anstoßen. Wir würden es sehr begrüßen, wenn das Bundesministeri-um der Finanzen diesen Schritt zügig aufgreift und eine Reform auf den Weg bringt.\r\n\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium der Finanzen (BMF)","shortTitle":"BMF","url":"https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2025-11-18"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}