{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.25/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.25.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-08-25T00:00:46.336+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R000325","registerEntryDetails":{"registerEntryId":79355,"legislation":"GL2024","version":9,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000325/79355","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/3d/2e/761029/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R000325-2026-06-16_17-14-56.pdf","validFromDate":"2026-06-16T17:14:56.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2026-06-16T17:14:56.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-05-27T10:59:40.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-07T15:12:32.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-06-16T17:14:56.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":79355,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000325/79355","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-06-16T17:14:56.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":60924,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000325/60924","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-07-02T11:22:14.000+02:00","validUntilDate":"2026-06-16T17:14:56.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":53339,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000325/53339","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-11T08:52:36.000+02:00","validUntilDate":"2025-07-02T11:22:14.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":34151,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000325/34151","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-05-27T10:59:40.000+02:00","validUntilDate":"2025-04-11T08:52:36.000+02:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Katholische Erwachsenenbildung Deutschland - Bundesarbeitsgemeinschaft e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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Zweck der Interessenvertretung ist die Stärkung der vierten Säule des deutschen Weiterbildungssystems und die Sichtbarmachung der gemeinwohlorientierten non-formalen Weiterbildung."},"employeesInvolvedInLobbying":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","employeeFTE":0.2},"financialExpenses":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","financialExpensesEuro":{"from":1,"to":10000}},"mainFundingSources":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","mainFundingSources":[{"code":"MFS_MEMBERSHIP_FEES","de":"Mitgliedsbeiträge","en":"Membership fees"},{"code":"MFS_OTHERS","de":"Sonstiges","en":"Others"}]},"publicAllowances":{"publicAllowancesPresent":false,"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31"},"donators":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalDonationsEuro":{"from":0,"to":0}},"membershipFees":{"relatedFiscalYearFinished":true,"relatedFiscalYearStart":"2025-01-01","relatedFiscalYearEnd":"2025-12-31","totalMembershipFees":{"from":160001,"to":170000},"individualContributorsPresent":false,"individualContributors":[]},"annualReports":{"annualReportLastFiscalYearExists":true,"lastFiscalYearStart":"2025-01-01","lastFiscalYearEnd":"2025-12-31","annualReportPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/60/21/761024/20260520_KEB_JABericht_Leseexemplar_2025.pdf"},"regulatoryProjects":{"regulatoryProjectsPresent":true,"regulatoryProjectsCount":2,"regulatoryProjects":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0025145","title":"Förderung von Integrationskurse fortführen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die Finanzierung von freiwilligen Integrationskursen muss weiter für Bildungsträger gesichert sein.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","shortTitle":"AufenthG 2004","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_RPI_INTEGRATION","de":"Integration","en":"Integration"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0025146","title":"Selbstständigkeit von Dozenten der Erwachsenenbildung weiter ermöglichen","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Der Referentenentwurf \"Neue Selbstständigkeit\", muss so gestaltet sein, dass es auch weiter gemeinnützige Erwachsenenbildung weiter rechtssicher mit freiberuflichen Dozenten arbeiten kann.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -","shortTitle":"SGB4ErgG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb4ergg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Bildung und Erziehung\"","en":"Other in the field of \"Education and parenting\""},{"code":"FOI_WORK_OTHER","de":"Sonstiges im Bereich \"Arbeit und Beschäftigung\"","en":"Other in the field of \"Work and employment\""}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":2,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0025145","regulatoryProjectTitle":"Förderung von Integrationskurse fortführen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/fa/d3/761025/Stellungnahme-Gutachten-SG2606160058.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Wort halten! Budget für Integrationskurse erhöhen!\r\n\r\nIntegrationskurse stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Wirtschaft. Sie vermitteln Sprachkompetenz und schaffen Orientierung. Sie tragen entscheidend dazu bei, Menschen in Ausbildung und Arbeit zu bringen und ermöglichen so gesellschaftliche Teilhabe. So reduzieren sie u.a. die Abhängigkeit von Transferleistungen und entlasten das Sozialsystem nachhaltig. \r\n\r\nOhne Sprachförderung keine Arbeitsmarktintegration\r\nDurch den demografischen Wandel fehlen in Deutschland Fachkräfte in vielen Branchen, insbesondere in Gesundheitswesen und Pflege, Bildung und Erziehung, MINT-, Handwerks- und Metallberufen. Bis 2035 könnten in Deutschland bis zu 7,2 Millionen Erwerbspersonen fehlen (IAB 2021). Diese Lücke kann nur mit dauerhafter, verlässlicher und arbeitsmarktorientierter Integration zugewanderter Menschen geschlossen werden. Internationale Studien belegen deutlich: die Integrationskurse in Deutschland sind ein absolutes Erfolgsmodell und steigern nachhaltig die Beschäftigungsquote zugewanderter Menschen (OECD 2024).\r\n\r\nZulassungsstopp aufgehoben — aber...\r\nIm Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung festgelegt, dass sie „mehr in Integration investieren, die Integrationskurse fortsetzen […] und für Integration von Anfang an“ sorgen will (KoaV\r\n2025, 3059-3061).\r\nIm Februar 2026 hat das Bundesinnenministerium diese Vereinbarung einseitig aufgekündigt\r\nund einen Zulassungsstopp für freiwillige Kursteilnehmende verhängt. Flächendeckende Proteste\r\nwaren die Folge. Daraufhin wurde zurückgerudert: Ab dem 1. Juni 2026 soll die Kostenübernahme\r\nfür die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen an ein Kontigent geknüpft werden. EU-Staatsangehörige und insbesondere Geflüchtete aus der Ukraine können wieder teilnehmen. Für wie viele Personen das gilt, hängt jedoch von den Haushaltsmitteln ab. Menschen in Asylverfahren und\r\nDuldung bleiben nach aktuellem Stand weiterhin von einer adäquaten Sprachförderung ausgeschlossen. Dies widerspricht der Notwendigkeit einer frühzeitigen Integration, um vollwertige Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitsmarkt, unabhängig von Herkunft und Status, zu ermöglichen.\r\n\r\nKontingent nicht finanziert\r\nIm laufenden Haushaltsjahr sind rund 1 Mrd. Euro für Integrationskurse eingeplant. Aber: Die für\r\n2026 eingeplanten Mittel sind — vor allem auch durch Kursstarts im Vorjahr — weitgehend gebunden. Damit ist das Budget 2026 verplant. Kursplätze für das zugesagte Kontingent erfordern zusätzliche Mittel, besonders im kommenden Jahr. 2027: Absenkung um 35 Prozent geplant Für 2027 sind bislang lediglich 650 Mio. EUR für Integrationskurse vorgesehen. Um die Zusage zum Teilnahme-Kontingent oder die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten, sind jedoch mindestens 900 Mio. EUR notwendig. Darüber hinaus sind zusätzliche Haushaltsmittel unerlässlich. Denn seit mehr als 4 Jahren wurden die Erstattungssätze für Träger und das Mindesthonorar für Lehrkräfte nicht angepasst. Währenddessen sind Energie-, Miet- und Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen.\r\n\r\nErstorientierungskurse keine Lösung\r\nEOK fehlen der systematische Aufbau von Sprachkenntnissen und ein Abschlusszertifikat. Deshalb sind sie kein Instrument der Arbeitsmarktintegration. Zudem haben geduldeten Menschen keinen Zugang. Integrationskurse bleiben daher zentral für Spracherwerb und Integration.\r\nDie absehbaren Folgen: Längere Integrationsprozesse, geringere Beschäftigungsquoten Zugewanderter, Verstärkung gesellschaftlicher Spaltung, Zerstörung nachhaltiger Strukturen und von Arbeitsplätzen \r\n\r\nUnsere Forderungen deshalb:\r\n• Mindestens 900 Millionen EUR für Integrationskurse im Bundeshaushalt\r\n2027\r\n• Öffnung der Integrationskurse für alle\r\nzugewanderten Menschen\r\n• Erhöhung des Kostenerstattungssatzes\r\nfür Träger um 10% und Anpassung des\r\nMindesthonorars für Lehrkräfte an die\r\nTarifentwicklung"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium des Innern (BMI)","shortTitle":"BMI","url":"https://www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html","electionPeriod":21}}]},"sendingDate":"2026-06-15"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0025146","regulatoryProjectTitle":"Selbstständigkeit von Dozenten der Erwachsenenbildung weiter ermöglichen","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/f5/7a/761027/Stellungnahme-Gutachten-SG2606160059.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Selbständigkeit sichern – Weiterbildung stärken!\r\n\r\nBundesweit bedroht die aktuelle Rechtsunsicherheit infolge des Herrenberg-Urteils die Funktionsfähigkeit der Weiterbildung als vierter Säule des deutschen Bildungssystems. Die\r\nkirchlich verantwortete Erwachsenen- und Familienbildung ist durch die Prüfpraxis der\r\nDeutschen Rentenversicherung (DRV) in besonderer Weise gefährdet, weil sie in hohem\r\nMaße auf frei- und nebenberufliches Engagement angewiesen ist.\r\nDie Möglichkeit, freiberuflich tätig zu sein, ist für viele Engagierte ein zentrales Kriterium, um\r\nihr Fachwissen und ihre Zeit zur Verfügung stellen zu können. In der Erwachsenen- und\r\nFamilienbildung ist diese flexible Form der Mitarbeit strukturell notwendig und bewährt. Sie\r\nermöglicht bedarfsgerechte Angebote, reagiert auf wechselnde Lebenslagen und sichert eine\r\nhohe Praxisnähe. Die Honorarkräfte sind nicht in Organisationsstrukturen eingegliedert und\r\nunterliegen keinen arbeitsrechtlichen Weisungen. Sie erbringen ihre Leistungen\r\neigenverantwortlich und fachlich unabhängig.\r\nUnser Ziel ist Rechtssicherheit für Bildungsträger und Lehrende durch klare, praxistaugliche\r\nund bundeseinheitliche Regeln, die den Besonderheiten gemeinnütziger Bildungsarbeit\r\ngerecht werden. Es braucht einen Rechtsrahmen, der selbstständige Lehrtätigkeit ermöglicht,\r\nnicht im Widerspruch zu den Erwachsenen- und Weiterbildungsgesetzen der Länder steht,\r\nbestehende soziale Absicherung respektiert und die Gemeinwohlorientierung der kirchlichen\r\nErwachsenen- und Familienbildung ausdrücklich anerkennt.\r\nWir begrüßen ausdrücklich die vom Deutschen Volkshochschul-Verband am 14.01.2026\r\nvorgelegten Kriterien. Zur Sicherung der Bildungsvielfalt halten wir insbesondere\r\nfolgende Punkte für unverzichtbar:\r\n1. Statusfeststellung reformieren – Selbstständigkeit gesetzlich verankern\r\nWir fordern eindeutige Kriterien auf gesetzlicher Grundlage für die Selbständigkeit im\r\nBildungswesen. Eine eigenmächtige Auslegung der Kriterien etwa durch die DRV und ihre\r\nOrgane muss vermieden werden.\r\nAuf Statusprüfungen sollte in bestimmten Fällen prinzipiell verzichtet werden. Das betrifft\r\nStudierende, Rentner*innen, Menschen mit einer sozialversicherungspflichtigen\r\nHauptbeschäftigung oder anderen Altersabsicherung sowie nebenberuflich Selbstständige\r\nund Ehrenamtliche. Auch bei Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 603 €\r\nim Monat) halten wir Statusprüfungen nicht für angemessen.\r\n2\r\nAls Kriterien für Statusprüfungen sind unseres Erachtens drei Punkte besonders wichtig:\r\n• Weisungsfreiheit (keine detaillierten Anweisungen, keine Fachaufsicht)\r\n• Keine Eingliederung in den Betrieb (organisatorische Eigenständigkeit trotz Bindung\r\nan öffentliche Vorgaben und Bildungsziele)\r\n• Unternehmerisches Handeln (Ablehnungsrecht, Verhandlungsspielräume, fachliche\r\nEigenverantwortung und Gestaltungsspielraum, zeitliche und organisatorische\r\nFlexibilität, eigenes Fortbildungsrisiko)\r\nKirchliche und andere gemeinnützige Träger leisten einen substanziellen Beitrag zur\r\nDaseinsvorsorge, erfüllen einen öffentlichen Bildungsauftrag und leisten unverzichtbare\r\nBeiträge zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese Gemeinwohlorientierung sollte positiv\r\nbei der Beurteilung von Selbstständigkeit berücksichtigt werden.\r\nEinzelne fehlende Selbstständigkeitsmerkmale dürfen nicht automatisch als Beweis für\r\nabhängige Beschäftigung gelten. Durch öffentliche Förderung sind die meisten kirchlichen\r\nTräger der Erwachsenen- und Familienbildung an staatliche Fördervorgaben gebunden. Diese\r\nVorgaben dürfen, ebenso wie andere branchenübliche Rahmenbedingungen\r\n(Verfügbarmachung von Räumen, Preisgestaltung und Werbung durch den Träger), nicht als\r\n„unternehmerischer Mangel“ ausgelegt werden.\r\n2. Übergangsregelung verlängern\r\nViele kirchliche Bildungsanbieter beginnen bereits frühzeitig mit der Vorbereitung des\r\nBildungsprogramms für das kommende Kalenderjahr. Sie brauchen Planungssicherheit über\r\ndas Jahresende hinaus.\r\nDie derzeit geltende Übergangsregelung nach § 127 SGB IV, die im Dezember 2026 endet,\r\nhat sich in der kirchlichen Erwachsenen- und Familienbildung bewährt. 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