{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-04-14T10:20:54.131+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R000266","registerEntryDetails":{"registerEntryId":53693,"legislation":"GL2024","version":10,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000266/53693","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2c/87/510815/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R000266-2025-04-17_15-52-38.pdf","validFromDate":"2025-04-17T15:52:38.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-27T13:36:24.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2024-06-17T08:45:46.000+02:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2024-07-05T10:44:16.000+02:00"}],"firstPublicationDate":"2022-02-02T14:32:48.000+01:00","lastUpdateDate":"2025-04-17T15:52:38.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":53693,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000266/53693","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-17T15:52:38.000+02:00","validUntilDate":"2025-06-27T13:36:24.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":53116,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000266/53116","version":9,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-04-04T15:09:39.000+02:00","validUntilDate":"2025-04-17T15:52:38.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":50873,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000266/50873","version":8,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-02-22T17:56:24.000+01:00","validUntilDate":"2025-04-04T15:09:39.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":48927,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000266/48927","version":7,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-01-09T11:45:11.000+01:00","validUntilDate":"2025-02-22T17:56:24.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":41022,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000266/41022","version":6,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2024-07-05T10:44:16.000+02:00","validUntilDate":"2025-01-09T11:45:11.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Verband Deutscher Schleifmittelwerke","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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(VDS) vertritt die Schleifmittelindustrie in technischen, wirtschaftlichen sowie umwelt- und rechtspolitischen Fragen. Der VDS wurde 1917 in Berlin gegründet und ist heute in Europa die größte nationale Interessenvertretung für die Schleifmittelindustrie. Aufgabe des VDS im Rahmen seiner politischen Interessenvertretung ist es, aktuelle und relevante Rechtsentwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene zu erkennen, im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die Schleifmittelindustrie zu beurteilen und Gesetzesvorhaben zu begleiten. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Rolle der BVT-Schlussfolgerungen in der Dekarbonisierung der Industrie, speziell: \r\nBVT-Schlussfolgerungen Keramik \r\n\r\nSehr geehrte Frau Dr. Hanhoff, \r\nwir wenden uns an Sie mit der Bitte um ein Gespräch zur Rolle der BVT-Schlussfolgerungen in der Dekarbonisierung der Industrie. \r\nAnlass ist die Neufassung der Industrieemissions-Richtlinie, wonach - neben vielen anderen weitreichenden Änderungen - Klimaschutzaspekte in die BVT-Schlussfolgerungen aufgenommen werden sollen und die aktuelle Überarbeitung des BVT Merkblatts Keramikindustrie. \r\nIn diesem Zusammenhang wurde am 14.06.2024 anlässlich eines Workshops der Technical Working Group (TWG) zur Dekarbonisierung der Keramikindustrie vom Leiter der deutschen Delegation,  \r\nTil Bolland vom Umweltbundesamt, die Position Deutschlands vorgetragen. Im Rahmen der Diskussion haben wir den Vertreter des BMUV, Bernd Serr, so verstanden, dass bestimmte Techniken als beste verfügbare Techniken (BVT) im Rahmen der BVT-Schlussfolgerungen definiert werden sollen. \r\nDiesen Standpunkt sehen wir kritisch. Die Keramikindustrie ist bereits heute durch zahlreiche bestehende gesetzliche Anforderungen aus dem CO2- und Energiebereich verpflichtet, bis spätestens 2045 CO2-neutral zu produzieren. Dabei handelt es sich insbesondere um die Anforderungen aus dem EU ETS I und II, die Erneuerbare Energien Richtlinie und die Energieeffizienz-Richtlinie.  \r\nDie Überarbeitung des BVT-Merkblattes Keramikindustrie wurde 2019 gestartet. Die neu festzulegenden BVT-Schlussfolgerungen für die Keramikindustrie werden die ersten sein, die unter der neuen IED 2.0 verabschiedet und damit verbindlich werden. Dabei liegen die überarbeiteten Leitlinien zur Erarbeitung von BVT-Merkblättern noch nicht vor, sodass es insbesondere zu den neuen Vorgaben für die Erstellung von BVT-Schlussfolgerungen noch keine Anforderungen bzw. Grundlagen geben wird.  \r\nDie Umstellung auf CO2-neutrale Techniken stellt die gesamte Industrie vor große Herausforderungen. Die Keramik umfasst neun sehr unterschiedliche Sektoren und eine Vielzahl von Anlagen. Deshalb wird es keine „one size fits all“ Lösung für die Keramikindustrie geben können.  Aus unserer Sicht kann und sollte das BVT-Merkblatt Keramikindustrie lediglich den Rahmen bilden, um die Umstellung auf Dekarbonisierungstechniken zu unterstützen und zu ermöglichen.  Es sollte auf jeden Fall vermieden werden, bestimmte Techniken als BVT in den Schlussfolgerungen festzuschreiben und dadurch den Handlungsspielraum der Anlagen einzuschränken oder gar kontraproduktive Vorgaben festzulegen. Dreh- und Angelpunkt für eine Umstellung ist die technische Machbarkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Maßnahmen im konkreten Anwendungsfall, die je nach Sektor und Standort sehr unterschiedlich ausfallen können. \r\nDie Anforderungen an die Dekarbonisierung der Industrie wird durch den EU ETS, gekoppelt mit der RED III, gesetzt. Beide sind technologie- bzw.-technikoffen. Einschränkungen oder gar Vorgaben in den BVT-Schlussfolgerungen Keramikindustrie durch Nennung bestimmter Techniken, wie beispielsweise den Einsatz von elektrischen Öfen oder Wärmepumpen, sind nicht förderlich, sondern in vielen Fällen sogar hinderlich.  \r\nVor diesem Hintergrund bitten wir Sie zeitnah um ein Gespräch über die grundsätzliche Positionierung Deutschlands zu Dekarbonisierung im Rahmen der BVT-Schlussfolgerungen und hoffen dadurch, ein gemeinsames Verständnis zu erlangen.  \r\nWir bitten Sie um Terminvorschläge nach der Sommerpause im September 2024. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Unterabteilung C I\r\nFrau Dr. Ingrid Hanhoff 11055 Berlin\r\n12.12.2024\r\n\r\nEntwurf der BVT-Schlussfolgerungen Keramik mit Bandbreiten: Deutsche Positionierung\r\n\r\nSehr geehrte Frau Dr. Hanhoff, sehr geehrte Frau Dr. Freund, sehr geehrter Herr Dr. Serr, sehr geehrter Herr Frommer,\r\n\r\nwir wenden uns an Sie mit der Bitte um ein zeitnahes Gespräch über den Umgang mit neuen BREF-Dokumenten und den dort enthaltenen BVT-Schlussfolgerungen unter der neuen IED.\r\nAnlass unserer Bitte ist der am 30.11.2024 erschienene Entwurf des BREF-Keramik und die darin enthaltenen Bestimmungen über beste verfügbare Techniken (BVT), Dekarbonisierung, Umweltleistungswerte (BAT AEPL), Grenzwertbandbreiten (BAT AEL) sowie Umwelt- und Chemikalienmanagementsysteme, die die Mitgliedstaaten und die Mitglieder der „technical working group“ bis zum 28.02.2025 kommentieren können.\r\nDen vorliegenden Entwurf und seine Auswirkungen sehen wir mit großer Sorge. Gern möchten wir uns mit Ihnen dazu abstimmen, um ein gemeinsames Verständnis und praxisgerechte Lösungen zu erreichen.\r\nDie Keramik ist mittelständisch geprägt und hat ca. 33.000 direkte Beschäftigte. Sie umfasst neun sehr unterschiedliche Sektoren. Deshalb kann es keine generelle „one size fits all“ Lösung für die Keramikindustrie geben, insbesondere vor dem Hintergrund des neuen Konzepts der Umsetzung des niedrigst-erreichbaren Emissionswertes auf nationaler Ebene.\r\n\r\nFolgende Aspekte im Entwurf des BREF Keramik sehen wir kritisch:\r\n1. Die Bestimmungen über die Dekarbonisierung wecken überzogene Erwartungen und entsprechen nicht dem Entwicklungsstand der Anlagentechnik. Ähnliches gilt für die Umweltleistungswerte. Auch die Umsetzung der BAT AELs erfordert erhebliche und sehr kostenaufwendige Nachrüstungen, oft jenseits der wirtschaftlichen Machbarkeit, beispielsweise den Einsatz von thermischer Nachverbrennung bei sehr geringen Kohlenstoffbelastungen des Abgases. Die in den Managementsystemen beschriebenen Anforderungen überfordern die Unternehmen. All dies belastet die Unternehmen neben hohen Energiekosten, einem erhöhten Umwelt- und Arbeitsschutzniveau und schadet deren Wettbewerbsfähigkeit in besonderem Maße.\r\n2. Das BREF weitet den Messumfang entgegen jahrzehntelanger Erfahrungen der Genehmigungsbehörden erheblich und unnötig aus. Insgesamt werden 30 Schadstoffe über alle Sektoren hinweg mit jährlichen Messverpflichtungen – oder öfter – sowie mit BAT AELs belegt.\r\n3. Gemäß neuer IED sollen Bandbreiten ebenso für emerging techniques abgeleitet werden. Es fehlen jedoch Erfahrungs- und Messwerte für Anlagen, die elektrisch oder mit Wasserstoff betrieben werden sollen. Geschätzte Werte dürfen, dem BREF-Gedanken folgend, nicht herangezogen werden.\r\n4. Auch ist der zeitliche Rahmen für die Umsetzung des BREF Keramik sehr problematisch. Er ist u.E. weder unter technischen noch wirtschaftlichen Gesichtspunkten realisierbar:\r\nDie BVT-Schlussfolgerungen sind binnen vier, in Ausnahmefällen (z.B. bei Deep Industrial Transformation – DIT) binnen max. acht Jahren umzusetzen.\r\nDie gesamte Keramikindustrie muss also zunächst für die Einhaltung der neuen Grenzwerte in neue Filteranlagen und später bei der Dekarbonisierung in neue Öfen, Sprühtrockner und Trockner (sowie neuer Ofenwägen und Gleissysteme) sowie erneut in Filteranlagen investieren, denn elektrisch betriebene Anlagen haben eine ganz andere Auslegung und andere Abgascharakteristika.\r\nJeder der beiden Schritte bedeutet Investitionen in erheblichem Umfang und das in Zeiträumen, die deutlich unter der Funktions- und wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Aggregate liegen. Im Ergebnis ist die Umsetzung finanziell daher so nicht zu stemmen. Zusätzlich verhindern fehlende Rahmenbedingungen die Transformation, denn nur bei Verfügbarkeit von entsprechenden Öfen sowie von erneuerbaren Energien (grüner Strom oder grüner Wasserstoff) wird in die neuen Anlagen investiert werden.\r\n\r\nVor diesem Hintergrund und mit Blick darauf, dass die BVT-Schlussfolgerungen und die BAT AE(P)Ls ohne die überarbeitete „Implemeting Decision“ erstellt und extrem niedrig abgeleitet werden, aber auch weitere Punkt noch offen sind bzw. parallel zu den BVT-Schlussfolgerungen Keramik erarbeitet werden, wie die allgemeine deutsche Umsetzung der neuen IED-Anforderungen, ebenso wie die Bestimmung der niedrigsten erreichbaren Emissionswerte innerhalb der BAT-Bandbreiten im Rahmen der der TA Luft, plädieren wir für BVT-Schlussfolgerungen mit Augenmaß, für die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Machbarkeit und praxisgerechte Umsetzungsmöglichkeiten.\r\n\r\nGerne möchten wir mit Ihnen die oben aufgeworfenen Themenkomplexe sowie die besonderen Herausforderungen bei der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in Deutschland erörtern. Dazu bitten wir um einen zeitnahen Gesprächstermin. Ferner regen wir an, den Entwurf des BREF Keramik und insbesondere die BVT-Schlussfolgerungen innerhalb der erweiterten nationalen Expertengruppe zu erörtern und in diesem Rahmen die nationale Positionierung zu erarbeiten.\r\nGerne werden wir weitere Details benennen und Kostenberechnungen nachreichen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAttila Gerhäuser, Hauptgeschäftsführer\r\nBundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V.\r\nJens Fellhauer, Geschäftsführer\r\nBundesverband Keramische Fliesen e. V.\r\nChristoph Holler, Hauptgeschäftsführer\r\nBundesverband Keramische Industrie e. V.\r\nThomas Kaczmarek, Geschäftsführer\r\nDeutsche Feuerfest-Industrie e. V.\r\nDr. Gunnar Grecksch, Geschäftsführer\r\nVerband Deutscher Schleifmittelwerke e. V."},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"BVT-Schlussfolgerungen (BREF) Keramikindustrie: Intervention Deutschlands bei der \r\nEuropäischen Kommission dringend erforderlich  \r\nSehr geehrter Herr Bundesminister, \r\nwir wenden uns an Sie mit der Bitte um eine Intervention Deutschlands bei der Europäischen Kommission zum Entwurf des „Beste Verfügbare Technik“ Merkblattes für die Keramikindustrie \r\n(BREF Keramik).  \r\nDas im Wesentlichen unter der alten IED erarbeitete BREF Keramik enthält die ersten BVT-Schlussfolgerungen, welche unter den Maßgaben der neuen Industrie-Emissionsrichtlinie zur Geltung kommen werden. Aktuell wird erst die Implementing Decision, die die Maßgaben zum Ablauf der Erarbeitung der BREF-Dokumente und die Methodik festlegt, überarbeitet. \r\nAnfang Februar hat das Treffen der erweiterten nationalen Expertengruppe beim Umweltbundesamt in Dessau stattgefunden. Es herrscht bei allen Vertretern (der Industrie, der Landesbehörden, des BMUV und des UBA) Einigkeit, dass der Entwurf der BAT-Schlussfolgerungen (Kapitel 5) nicht tragbar ist und einer umfassenden Überarbeitung bedarf. Die Ableitung von Grenzwert-Bandbreiten muss auf der Grundlage von besten verfügbaren Techniken erfolgen. Die Vertreter der erweiterten nationalen Expertengruppe sind der Meinung, dass eine fachlich begründete Ableitung im vorliegenden Entwurf nicht gegeben ist. Vor diesem Hintergrund muss der Entwurf an vielen Stellen grundlegend überarbeitet werden, insbesondere Kapitel 5 mit den Schlussfolgerungen, die dann für alle Keramikbetriebe genehmigungsrechtlich verbindlich anzuwenden sind. \r\nWir bitten um hochrangige Intervention bei der Europäischen Kommission, da jetzt entscheidende Weichenstellungen für die Erarbeitung des BREF Keramik und von allen weiteren BVT-Schlussfolgerungen vorgenommen werden, mit weitreichenden Auswirkungen für alle Industrien, die unter die IED-Richtlinie fallen. Aus Sicht der Keramikindustrie geht es darum, ob diese in Europa überleben kann oder nicht. Gern stellen wir detaillierte Informationen zur Verfügung. \r\nEin gleichlautendes Schreiben haben wir an den Kanzleramtsminister und die Umweltministerin versendet.  \r\nMit freundlichen Grüßen\r\nStefan Jungk Präsident Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V.\r\nSybille Kaiser Präsidentin Bundesverband Keramische Industrie e. V.\r\nPatrick Schneider Vorsitzender Bundesverband Keramische Fliesen e. V.\r\nUlf Frohneberg Vorsitzender des Vorstandes Deutsche Feuerfest-Industrie e. V.\r\nJörn Bielenberg Vorsitzender Verband Deutscher Schleifmittelwerke e. V.\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP)","shortTitle":"BMUV (20. WP)","url":"https://www.bmuv.de/","electionPeriod":20}},{"department":{"title":"Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP)","shortTitle":"BMWK (20. WP)","url":"https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-02-14"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}