{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.27/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.27.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung","sourceUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de","sourceDate":"2026-10-23T04:27:22.038+02:00","jsonDocumentationUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/open-data-1049716","registerNumber":"R000095","registerEntryDetails":{"registerEntryId":86759,"legislation":"GL2024","version":14,"detailsPageUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R000095/86759","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/21/49/855673/Lobbyregister-Registereintraege-Detailansicht-R000095-2026-10-02_12-20-15.pdf","validFromDate":"2026-10-02T12:20:15.000+02:00","fiscalYearUpdate":{"updateMissing":false,"lastFiscalYearUpdate":"2026-02-13T12:11:00.000+01:00"}},"accountDetails":{"activeLobbyist":true,"activeDateRanges":[{"fromDate":"2025-03-24T13:12:19.000+01:00"}],"firstPublicationDate":"2022-01-19T09:49:55.000+01:00","lastUpdateDate":"2026-10-02T12:20:15.000+02:00","registerEntryVersions":[{"registerEntryId":86759,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000095/86759","version":14,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-10-02T12:20:15.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":68409,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000095/68409","version":13,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2026-02-13T12:11:00.000+01:00","validUntilDate":"2026-10-02T12:20:15.000+02:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":68333,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000095/68333","version":12,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-11-26T13:27:39.000+01:00","validUntilDate":"2026-02-13T12:11:00.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":67925,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000095/67925","version":11,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-11-17T12:02:54.000+01:00","validUntilDate":"2025-11-26T13:27:39.000+01:00","versionActiveLobbyist":true},{"registerEntryId":51970,"jsonDetailUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/sucheJson/R000095/51970","version":10,"legislation":"GL2024","validFromDate":"2025-03-24T13:12:19.000+01:00","validUntilDate":"2025-11-17T12:02:54.000+01:00","versionActiveLobbyist":true}],"accountHasCodexViolations":false},"lobbyistIdentity":{"identity":"ORGANIZATION","name":"Berufsverband der Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Hämatologie und Medizinische Onkologie in Deutschland e.V.","legalFormType":{"code":"JURISTIC_PERSON","de":"Juristische Person","en":"Legal person"},"legalForm":{"code":"LF_EV","de":"Eingetragener Verein (e. 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Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf das Ziel und die Ausübung der Interessenvertretung tritt der BNHO e.V. im Rahmen von gesundheitspolitischen Fragestellungen bspw. in den Dialog mit bzw. in Kontakt zu Ministerien - insb. dem Bundesministerium für Gesundheit. 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Aufgrund der komplexen Anforderungen an Herstellung, Logistik und Qualitätssicherung patientenindividueller onkologischer Zubereitungen bestehen Zweifel, ob die besonderen Versorgungsanforderungen im Rahmen der geplanten Verfahren ausreichend berücksichtigt werden können. Die Stellungnahme regt daher eine erneute Prüfung der vorgeschlagenen Regelung an. Ziel ist es, auch künftig eine sichere, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung onkologischer Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und mögliche Risiken für bestehende Versorgungsstrukturen zu vermeiden.","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_HEALTH_MEDICINE","de":"Arzneimittel","en":"Medicine"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":1,"statements":[{"statementNumber":"SG2610020014","regulatoryProjectNumber":"RV0028886","regulatoryProjectTitle":"Wiedereinführung von apothekenbezogenen Ausschreibungen für Zytostatika","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/51/b2/855671/Stellungnahme-Gutachten-SG2610020014.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Stellungnahme\r\nWiedereinführung von apothekenbezogenen Ausschreibungen für Zytostatika\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nsehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestags!\r\nÜber die Medien wurden wir über die kurzfristig geplante Wiedereinführung von apothekenbezogenen Aus-schreibungen für Zytostatika informiert. Danach ist jetzt die Aufnahme des Punktes 41 aus dem ersten Bericht der FinanzKommission Gesundheit zu Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur Ge-setzlichen Krankenversicherung aus dem April 2026 geplant. Darin führte die Kommission aus, dass das Verbot der „Zytostatika-Ausschreibungen“ gestrichen werden und anstelle dessen der Zustand vor 2017 wieder gelten soll. Ziel sei es, den Krankenkassen ein zusätzliches Instrument zur Verfügung zu stellen, um Effizienzreserven im Markt der Zytostatika-Herstellung zu erschließen, sofern dabei die Qualität der Versorgung gesichert bleibt.\r\nWir sehen eine aktuelle Wiedereinführung sehr kritisch, vor allem unter zwei Aspekten:\r\n-\r\nIm Jahr 2017 zeigte sich bereits kurz nach der Einführung, dass dieses Modell praktisch nicht um-setzbar war, sondern zu erheblichen strukturellen und logistischen Problemen, zu damit verbunde-nen Mehrkosten führte, aber insbesondere eine verlässliche und qualifizierte Versorgung der Pati-entinnen und Patienten (Pat.) nicht mehr gewährleistet war. Die daraufhin rasch erfolgte gesetzli-che Rücknahme durch das AMVSG im Jahr 2017 war eine konsequente Reaktion auf diese Ver-sorgungsdefizite.\r\n-\r\nIn den letzten 10 Jahren sind Kombinationen aus Zytostatika und Immuntherapeutika zum Stan-dard in der Therapie vieler Krebserkrankungen geworden, und diese haben die Prognose signifi-kant verbessert. Die Gabe folgt festgelegten und in aktuellen Leitlinien empfohlenen Therapiesche-mata. Eine logistische Separation der Bereitstellung von Zytostatika und Immuntherapeutika ist nicht möglich.\r\n\r\nInsgesamt lassen sich die komplexen Anforderungen an Herstellung, Logistik und Qualitätssicherung die-ser in höchstem Maße patientenindividuellen Zubereitungen im Rahmen der geplanten Ausschreibungs-verfahren weder adäquat steuern noch kontrollieren.\r\nVor diesem Hintergrund ist die vorgeschlagene Maßnahme entschieden abzulehnen, da sie unter realen Versorgungsbedingungen weder umsetzbar noch geeignet ist, eine sichere und qualitativ hochwertige Ver-sorgung onkologischer Pat. zu gewährleisten.\r\nDGHO e.V. Bauhofstraße 17, 10117 Berlin\r\nBNHO e.V., Sachsenring 57 · 50677 Köln\r\n2\r\nHintergrund\r\nDie ambulante onkologische Therapie basiert heute in weiten Teilen auf patientenindividuell hergestellten Arzneimitteln, die unter sterilen Bedingungen in spezialisierten Apotheken zubereitet werden. Diese sog. Zubereitungsarzneimittel umfassen nicht mehr nur klassische Zytostatika, sondern in zunehmendem Maße auch komplexe Immuntherapien, zielgerichtete Therapien sowie Kombinationstherapien mit hoher Kom-plexität.\r\nDie Herstellung erfolgt individuell patientenbezogen und zeitkritisch auf Grundlage individueller Thera-pieprotokolle. Sie erfordert somit eine enge Abstimmung zwischen onkologischer Praxis/Ambulanz, Apo-theke und Logistik, da viele dieser Zubereitungen nur eine sehr begrenzte Haltbarkeit aufweisen und zum geplanten Behandlungszeitpunkt verfügbar sein müssen. Die Qualität und Sicherheit der Versorgung hän-gen daher maßgeblich von stabilen Versorgungsstrukturen sowie kurzen, verlässlichen Kommunikations-/Interaktions- und Lieferwegen ab. Zudem müssen kurzfristige Anpassungen bei verändertem Gesund-heitszustand der Patienten (Fieber, Gewichtsab-/ -zunahme etc.) unbedingt möglich sein.\r\n\r\nProblematik - Logistik\r\nDas in der Vergangenheit erprobte Ausschreibungsverfahren für Zubereitungsarzneimittel hat gezeigt, dass dieses Modell den komplexen Anforderungen der ambulanten Tumortherapie nicht gerecht werden kann. Deshalb wurde es nicht zu einem etablierten Standard. Die formale Begründung seinerzeit war, dass die geschlossenen Verträge die Wahlfreiheit von Ärzt*innen bei der Auswahl einer Apotheke einschränkte. In unserer Erfahrung kam es faktisch während der nur kurzdauernden Ausschreibungsbelieferung jedoch ins-besondere zu folgenden schwerwiegenden Problemen:\r\n•\r\nApotheken, die im Losverfahren die Ausschreibung gewonnen hatten, waren nicht in der Lage, die entsprechende Zubereitung zeitgerecht zu liefern, so dass geplante Therapien den einbestellten Pat. nicht verabreicht werden konnten.\r\n•\r\nEinzelne Apotheken, die ein Losverfahren gewonnen hatten, waren gar nicht in der Lage, die Zu-bereitungsarzneimittel zu liefern und kündigten die Verträge mit den Krankenkassen bereits vor der ersten Auslieferung. Wiederum andere Apotheken, die ein Los gewonnen hatten, verfügten nicht über entsprechende Laborkapazitäten und ließen sich von Drittanbietern beliefern, was zu folgen-reichen Verspätungen führte\r\n•\r\nDie in den Ausschreibungsverfahren festgelegten Qualitätsanforderungen konnten weder von den Kassen noch von den Praxen für jede einzelne der Apotheken überprüft werden.\r\n•\r\nWeiterhin kam es zu erheblichen Verwürfen von nur kurz haltbaren Zubereitungslösungen durch verzögerten Transport oder durch kurzfristige individuelle Patientenprobleme wie bspw. eine akute stationäre Einweisung. Demgegenüber werden Verwürfe in dem etablierten und eng abgestimmten System mit individualisierten Logistikketten weitestgehend vermieden. Das ist unter wirtschaftli-chen Aspekten relevant.\r\n•\r\nQualitätsgesicherte Abläufe in den onkologischen Tageskliniken waren nahezu unmöglich, weil die Arzneimittel identischer Therapieprotokolle wegen der Belieferung durch krankenkassenabhängig unterschiedliche Apotheken in jeweils unterschiedlicher Form zur Verfügung gestellt wurden. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass es dadurch zu Verwechslungen und der Gefahr der Ge-fährdung der Patienten durch hochtoxische Arzneimittel kommen kann.\r\n•\r\nDer bürokratische Aufwand, für jeden Pat. abhängig von seiner Krankenkasse, die jeweils zustän-dige Apotheke zu ermitteln und somit unterschiedliche Bestellwege zu bestreiten, war immens und führte zu Bestell- und Übermittlungsfehlern, die die Versorgungssicherheit gefährdeten.\r\n\r\nProblematik – Komplexität\r\nIn den letzten Jahren hat die Komplexität der systemischen Tumortherapie deutlich zugenommen. Neue Therapieelemente sind insbesondere:\r\n•\r\ngezielt wirksame monoklonale Antikörper\r\n•\r\nAntikörperkonjugate\r\n•\r\nbispezifische Antikörper\r\n•\r\nImmuncheckpoint-Inhibitoren\r\nDiese werden häufig in Kombination mit Zytostatika appliziert. Der zeitliche Ablauf der Applikation innerhalb dieser Therapieschemata mit 2-5 Arzneimitteln ist auf Minuten festgelegt. Eine Änderung des Ablaufs kann die Wirksamkeit reduzieren, vor allem der Immuntherapie. Solche komplexen Therapieschemata sind Stan-dard auch bei sehr häufigen Entitäten wie Lungen-, Brust-, Darm, Magen-, Speiseröhren- und Blasenkrebs. Wir erwarten in den nächsten Jahren eine weitere Zunahme der Indikationen.\r\nUm Pat. nicht zu gefährden, ist es unerlässlich, dass die qualitätsgesicherte Herstellung aller Komponenten eines onkologischen Therapieschemas strukturiert und standardisiert abläuft. Eine Lieferung der Kompo-nenten durch unterschiedliche Hersteller ist nicht etabliert und bei derzeit unterschiedlichen elektronischen Bestellsystemen auch nicht kurzfristig umsetzbar.\r\n\r\nDiskussion und Schlussfolgerung\r\nVor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklungen und Erfahrungen ist es ist aus unserer Sicht völlig unverständlich, weshalb dieser Vorschlag erneut wieder aufgenommen wird. Er gefährdet in erheblichem Maße die Behandlung einer ohnehin äußerst vulnerablen Patientengruppe und stellt ein großes Risiko für die derzeit qualitativ hochwertige Versorgung in der ambulanten Tumortherapie dar.\r\nFür Rückfragen und Diskussionen stehen wird gern zur Verfügung!\r\nFür die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO)\r\nProf. Dr. Claudia Baldus, Geschäftsführende Vorsitzende\r\nProf. Dr. Lars Bullinger, Vorsitzender\r\nProf. Dr. Martin Bentz, Mitglied im Vorstand\r\nProf. Dr. Oliver Waidmann, Mitglied im Vorstand\r\nPD Dr. Minna Voigtländer, Stellverstretender Medizinische Leiterin\r\nProf. Dr. Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter\r\nFür den Berufsverband der niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland (BNHO)\r\nPD Dr. Thomas Illmer, Vorsitzender\r\nDr. Erik Engel, Mitglied\r\nOliver Platz, Geschäftsführer\r\nProf. Dr. Stephan Schmitz, Mitglied\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2026-09-29"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}