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Hierzu wird der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Öffentlichkeit, Wissenschaft und Politik angestrebt. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale von Prävention, Früherkennung und frühzeitiger Behandlung von Nierenkrankheiten und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung der Nierengesundheit. Des Weiteren bringt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern zusammen, um den direkten Dialog zu fördern. 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Der Einwilligungsvorbehalt als Grundlage der Datenübermittlung an das Register soll, in \r\nAnalogie zu den Regelungen des Krebsregisters bzw. des Implantateregisters, gestrichen \r\nwerden. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben","shortTitle":"TPG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tpg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003570","title":"Schutz von Kindern durch Beschränkung von Werbung für ungesunde Lebensmittel","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Das Kinderlebensmittelwerbegesetz zur Beschränkung von Werbung für ungesunde Lebensmittel, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, soll umgesetzt werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland","shortTitle":"GG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/gg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003571","title":"Etablierung eines Deutschen Zentrums für Nierengesundheit (DZNG) und eines Dialyseregisters ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Im Sinne der Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung soll ein Deutsches Zentrum für Nierengesundheit nach dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung etabliert werden. 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","affectedLawsPresent":false,"affectedLaws":[],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_EP_ACADEMIC","de":"Hochschulbildung","en":"Academic education"},{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_CARE","de":"Pflege","en":"Health care"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"},{"code":"FOI_SCIENCE_RESEARCH_TECHNOLOGY","de":"Wissenschaft, Forschung und Technologie","en":"Science, research and technology"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0010955","title":"Förderung der Früherkennung und Behandlung chronischer Nierenerkrankungen","printedMattersPresent":true,"printedMatters":[{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)","printingNumber":"20/13094","issuer":"BT","documentUrl":"https://dserver.bundestag.de/btd/20/130/2013094.pdf","projectUrl":"https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-st%C3%A4rkung-der-herzgesundheit-gesundes-herz-gesetz-ghg/315282","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/"}],"migratedDraftBill":{"title":"Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz)","publicationDate":"2024-06-19","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":20,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GHG_RefE_bf.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/ghg.html"}]}}],"draftBillPresent":false,"description":"Die Prävention, Früherkennung und Behandlung von chronischen Nierenerkrankungen soll als relevanter Risikofaktor von Herz-Kreislauf-Erkrankungen in das Gesundes-Herz-Gesetz aufgenommen werden.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015658","title":"Umsetzung des KHVVG in der Nephrologie","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":false,"description":"Die geeignete Umsetzung des KHVVG für den Fachbereich Nephrologie soll begleitet werden. Negative Auswirkungen auf die Sicherstellung der nephrologischen Versorgung und die ärztliche Weiterbildung im Fachbereich der Nephrologie sollen vermieden werden. ","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. 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","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. 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Die Forderung, dass ein Lebendspender nicht akzeptiert wird, wenn er „über das OP-Risiko hinaus gefährdet“ wird, steht im Widerspruch zur ebenfalls geforderten umfassenden Risikoaufklärung, die ausdrücklich auch mittelbare Folgen und Spätfolgen umfasst. Zudem müssen die im Zusammenhang mit der Lebendspende erhobenen Daten einer wissenschaftlichen Auswertung zugänglich gemacht werden, idealerweise in Zusammenarbeit mit bestehenden Registern.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben","shortTitle":"TPG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/tpg"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019116","title":"Krankenhausreform muss nephrologische Versorgung sicherstellen ","printedMattersPresent":false,"printedMatters":[],"draftBillPresent":true,"draftBill":{"title":"Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)","publicationDate":"2025-08-05","leadingMinistries":[{"title":"Bundesministerium für Gesundheit","shortTitle":"BMG","electionPeriod":21,"url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","draftBillDocumentUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/RefE_Krankenhausreformanpassungsgesetz_-_KHAG.pdf","draftBillProjectUrl":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/krankenhausreformanpassungsgesetz.html"}]},"description":"Mit aktuell nur rund 145 nephrologische Kliniken und Abteilungen deutschlandweit besteht keine Überversorgung im Fachgebiet. Jede dieser Einrichtungen arbeitet qualitativ auf höchstem Niveau und wird zur Versorgung der immer größer werdenden Patientengruppe gebraucht. Dies bedeutet, dass sehr genau hingesehen werden muss, damit eine ungeeignete Anwendung der Planungsinstrumente der Krankenhausreform die nephrologische Versorgung in Deutschland nicht gefährdet. Daher \r\nkommt es jetzt darauf an, dass die Leistungsgruppen, das Planungsinstrument \r\n(Leistungsgruppen-Grouper) des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und \r\ndie Vergütung der Krankenhausreform evaluiert werden, um deren Wirkung transparent \r\naufzuzeigen und bei Bedarf nachzujustieren.","affectedLawsPresent":true,"affectedLaws":[{"title":"Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze","shortTitle":"KHG","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/khg"},{"title":"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)","shortTitle":"SGB 5","url":"https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5"}],"fieldsOfInterest":[{"code":"FOI_HEALTH_PROMOTION","de":"Gesundheitsförderung","en":"Health promotion"},{"code":"FOI_HEALTH_SUPPLY","de":"Gesundheitsversorgung","en":"Health supply"}]}]},"statements":{"statementsPresent":true,"statementsCount":5,"statements":[{"regulatoryProjectNumber":"RV0003570","regulatoryProjectTitle":"Schutz von Kindern durch Beschränkung von Werbung für ungesunde Lebensmittel","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/38/df/301429/Stellungnahme-Gutachten-SG2406180113.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Berlin, 14. Juni 2024\r\n\r\nOffener Brief\r\n\r\n35 Verbände fordern: Schutz der Kinder vor ungesunder Lebensmittelwerbung muss jetzt gesetzlich verankert werden!\r\n\r\nSehr geehrter Herr Bundeskanzler,\r\ndas Gesetz für Beschränkung von Werbung für ungesunde Lebensmittel, die sich an Kinder richtet (KLWG), steht voraussichtlich bald im Kabinett zur Diskussion. Die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) appelliert gemeinsam mit 35 weiteren Verbänden eindringlich an Sie, noch vor der Sommerpause dieses Gesetz konsequent und wirkungsvoll umzusetzen.\r\nMehr als ein Jahr nach der Vorstellung der Eckpunkte und eines ersten Referentenentwurfs durch Bundesernährungsminister Cem Özdemir sind wir weiterhin besorgt über den politischen Stillstand beim Kinderschutz in der Lebensmittelwerbung. Die Ampel-Koalition hat den klaren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, den Schutz der Kinder vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt sicherzustellen. Effektive Regelungen sind überfällig und dürfen nicht scheitern.\r\nMit großer Sorge haben wir in den vergangenen Monaten die Debatte und den Stillstand rund um dieses Vorhaben verfolgt. Als breites Bündnis aus Organisationen, Verbänden und Initiativen aus\r\nMedizin, Gesundheitsförderung, Wissenschaft, Verbraucherschutz sowie Kinder- und Jugendschutz setzen wir uns daher erneut vehement für mehr Kinderschutz und eine klare Werberegulierung ein. Die Mehrheit der Verbraucher*innen befürwortet Werbeschranken, um die Gesundheit von Kindern zu schützen. Auch die wissenschaftliche Grundlage für die Notwendigkeit einer Regulierung ist unbestreitbar: Werbung wirkt, sie steigert das Kauf- und Konsumverhalten und fördert die Ernährungspräferenzen von Kindern. Vorschläge, wie eine solche Regulierung umgesetzt werden kann, liegen seit über einem Jahr auf dem Tisch. Jetzt liegt es an den politischen Akteur*innen, diese Vorschläge in ein wirksames und konsequentes Gesetz zu gießen.\r\nDie Regelungen müssen umfassend sein und dort wirken, wo Kinder Werbung ausgesetzt sind – sei es bei TV-Werbung, Außenwerbung oder Influencer-Werbung in den sozialen Medien. Die omnipräsente Werbung für ungesunde Lebensmittel hat fatale gesundheitliche Folgen. Eltern müssen tagtäglich gegen eine Milliardenindustrie ankämpfen, die ihre Kinder mit geschickten Marketingtricks lockt. Die Gesundheit der Kinder darf nicht zwischen den Interessen der Industrie zerrieben werden. Die Politik muss den Stillstand beenden und die Gesundheit der Jüngsten in unserer Gesellschaft durch ein starkes Gesetz schützen.\r\nAls breites Bündnis bitten wir Sie daher eindringlich: Setzen Sie sich dafür ein, dass das Kinderlebensmittelwerbegesetz als eine wichtige Maßnahme für mehr Kindergesundheit ohne weitere Verzögerungen und ohne Abschwächungen umgesetzt wird.\r\nWir sind überzeugt: Der Schutz der Kindergesundheit muss Vorrang haben vor den wirtschaftlichen Interessen der Werbeindustrie und der Hersteller ungesunder Lebensmittel.\r\nBei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen:\r\n• Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt und Entwicklung (BLUE 21)\r\n• Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)\r\n• Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen\r\n• Bundesärztekammer (BÄK)\r\n• Bundesgeschäftsstelle Deutscher Frauenring e.V.\r\n• Bundeszahnärztekammer (BZÄK)\r\n• Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK)\r\n• Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)\r\n• Deutsche Gesellschaft Demokratiepädagogik e.V. (DeGeDe)\r\n• Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie e. V. (DGEPI)\r\n• Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (DGEM)\r\n• Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e.V.\r\n• Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK)\r\n• Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)\r\n• Deutsche Gesellschaft für Medizinische Soziologie e.V. (DGMS)\r\n• Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN)\r\n• Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP)\r\n• Deutsche Herzstiftung e.V. (DHS)\r\n• Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (DKHW)\r\n• Deutsches Krebsforschungszentrum\r\n• Deutsches Netzwerk Schulverpflegung e.V. (DNSV)\r\n• Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e.V. (DNVF)\r\n• diabetesDE-Deutsche Diabetes-Hilfe\r\n• FIAN Deutschland e.V.\r\n• foodwatch e.V.\r\n• Kompetenznetz Adipositas e.V. (KNA)\r\n• Pädiatrische Gastroenterologie und Ernährung (GPGE)\r\n• PAN International - Physicians Association for Nutrition e.V.\r\n• Sarah Wiener Stiftung (SWS)\r\n• Stiftung Bildung\r\n• Stiftung Kindergesundheit\r\n• Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD)\r\n• Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e.V. (VDD)\r\n• VerbraucherService Bundesverband im Katholischer Deutscher Frauenbund Berlin (KDFB) e.V.\r\n• Zentrum für Ernährungsmedizin und Prävention am Krankenhaus Barmherzige Brüder München"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundeskanzleramt (BKAmt)","shortTitle":"BKAmt","url":"https://www.bundeskanzler.de/bk-de","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2024-06-17"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0003571","regulatoryProjectTitle":"Etablierung eines Deutschen Zentrums für Nierengesundheit (DZNG) und eines Dialyseregisters ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/e4/3b/489625/Stellungnahme-Gutachten-SG2503120007.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Koalitionsvertrag: Volkskrankheit chronische Nierenkrankheit (CKD) berücksichtigen\r\nWarum Deutschland ein Zentrum für Nierengesundheit (DZNG) braucht\r\n\r\nBerlin, 11.03.2025 – Mehr als 9 Millionen Menschen in Deutschland leiden an einer chronischen Nierenkrankheit (CKD), knapp 100.000 Patientinnen und Patienten sind dialysepflichtig, etwa 7000 warten auf eine neue Niere und um die 20.000 Betroffene leben mit einem transplantierten Organ. Dennoch bleibt das Thema in der öffentlichen Wahrnehmung weitgehend unbeachtet. Häufig werden Krankheiten der Niere erst erkannt, wenn die Nierenfunktion bereits stark und möglicherweise irreversibel eingeschränkt ist. Dann stehen Dialyse oder Transplantation im Raum. Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen sind gravierend: Im Jahr 2020 beliefen sich die Behandlungskosten in Deutschland auf mehr als 24 Milliarden Euro. Damit verursachten sie 5 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben von 441 Milliarden Euro. Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) appelliert deshalb an die neue Bundesregierung, Nierengesundheit in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung mitzudenken und setzt sich für die Gründung eines Deutschen Zentrums für Nierengesundheit (DZNG) ein. \r\n\r\nPrävention und Früherkennung als Schlüssel\r\nDurch Prävention und gezielte Früherkennung könnten nicht nur viele schwere Krankheitsverläufe verhindert, sondern auch erhebliche Kosten eingespart werden. Denn chronische Nierenkrankheiten stehen auch in engem Zusammenhang mit anderen Volkskrankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Klimawandelbedingte Faktoren wie Hitzebelastung und Feinstaub dürften das Problem in Zukunft noch verschärfen. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, die generell ein höheres Risiko für Nierenerkrankungen haben, aber auch junge Menschen mit erblicher Vorbelastung.\r\n\r\nMassiver Ressourcenverbrauch durch Dialyse\r\nEin oft übersehener Aspekt: Die Dialyse ist nicht nur eine enorme Belastung für die Patientinnen und Patienten, sondern auch für die Umwelt. Weltweit verursacht die Hämodialyse jährlich über 230 Milliarden Liter Wasserverbrauch, 2,43 Milliarden kWh Stromverbrauch und 1,3 Milliarden Tonnen Plastikmüll – ein weiteres Argument für bessere Forschung, Behandlung und Prävention.\r\n\r\nDeutschland als Vorreiter in der Nephrologie\r\nDeutschland ist in der nephrologischen Forschung international führend. Es fehlt jedoch eine nationale Institution, die wissenschaftliche Erkenntnisse bündelt und effizient in die Praxis umsetzt. Diese Lücke könnte ein Deutsches Zentrum für Nierengesundheit (DZNG) schließen. Ziel ist es, eine frühzeitige und optimale Versorgung nierenkranker Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, neue Präventionsstrategien zu etablieren und innovative Therapien weiterzuentwickeln.\r\n\r\nKonkrete wissenschaftliche Ziele des DZNG:\r\n•\tAufbau eines Studiennetzwerks und die Entwicklung einer proaktiven Studienkultur einschließlich einer gemeinsamen Datenplattform \r\n•\tAusbau von Registern für seltene Nierenerkrankungen, die molekulare und klinische Daten miteinander verknüpfen \r\n•\tAuf- und Ausbau sowie Verknüpfung eines Dialyse- und Transplantationsregisters\r\n•\tEntwicklung fortschrittlicher Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen für die Krankheitsbewältigung der Betroffenen \r\n•\tÜberprüfung der Übertragbarkeit von experimentellen Befunden auf den Menschen (Translation)\r\n•\tGründung von Start-ups zur Umsetzung innovativer Therapien\r\n\r\nGeplante Struktur des DZNG \r\nDas DZNG soll das gesamte Spektrum der Nierenkrankheiten bei Kindern und Erwachsenen auf höchstem Niveau abdecken. In diesem Zentrum sollen sich Nierenforscherinnen und -forscher aus 7 universitären Standorten mit Partnereinrichtungen in Deutschland vernetzen können. Partnereinrichtungen sind nephrologische Schwerpunktkliniken, universitäre pädiatrische Nierenzentren sowie ausgewählte Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft und der Leibnitz- und Max-Planck-Institute sowie der Bundesverband Niere e. V. (Patientenvertretung). Auch ambulanten und anderen stationären nephrologischen Einrichtungen soll eine strukturierte Partnerschaft ermöglicht werden, um möglichst viele junge und ältere Patientinnen und Patienten auch mit seltenen Nierenkrankheiten in relevante Studien zu integrieren.\r\n\r\nZiel muss sein, die Zahl der Dialysepatienten und den Bedarf an Nierentransplantationen mittelfristig zu halbieren\r\n„Die Notwendigkeit eines DZNG ergibt sich aus der aktuellen Versorgungssituation“, sagt Professor Dr. med. Martin K. Kuhlmann, Präsident der DGfN und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin der Nephrologie am Vivantes Klinikum im Friedrichshain in Berlin. Die neue Bundesregierung müsse in ihren Koalitionsverhandlungen den Rahmen für die Gründung eines solchen Zentrums schaffen. Nur mit einer gebündelten Forschungs- und Versorgungsstrategie könne die zunehmende Belastung des Gesundheitssystems und der Umwelt durch CKD langfristig reduziert werden. „Der gesundheitspolitische Handlungsbedarf ist groß – jetzt müssen die Weichen für eine bessere Nierengesundheit in Deutschland gestellt werden. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Zahl der Dialysepatienten und den Bedarf an Nierentransplantationen kurzfristig deutlich zu senken und mittelfristig zu halbieren“, so Kuhlmann.\r\n\r\nQuellen: \r\nHintergrundpapier der DGfN zum DZNG: https://www.dgfn.eu/hintergrundmaterial.html\r\nLiteratur:\r\nStolpe, S et al., High Unawareness of Chronic Kidney Disease in Germany. Int. J. Environ. Res. Public Health 2021, 18, 11752.\r\nEckardt KU et al., Evolving importance of kidney disease: from subspeciality to global health burden. Lancet 2013.\r\nGandjour A et al., Costs of patients with chronic kidney disease in Germany. PloS One, 2020.\r\nStenvinkel, P et al., A Planetary Health Perspective for Kidney Disease. Kidney Int 98, 2020, 261-265.\r\n\r\nInteressenkonflikte:\r\nDie Autoren geben an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.\r\n\r\n\r\nKontakt für Rückfragen:\r\nDeutsche Gesellschaft für Nephrologie e.V. (DGfN)\r\nPressestelle\r\nDr. Adelheid Liebendörfer\r\nPostfach 30 11 20\r\n70451 Stuttgart\r\nTel.:  +49 711 8931-173\r\nE-Mail: liebendoerfer@medizinkommunikation.org\r\nwww.dgfn.eu\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_FRACTIONS_GROUPS","de":"Fraktionen/Gruppen","en":"Parliamentary parties/groups"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-12"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0015658","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung des KHVVG in der Nephrologie","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/2b/27/504025/Stellungnahme-Gutachten-SG2504010060.pdf","pdfPageCount":3,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Leistungsgruppen-Grouper: Mangelnde Zuordnung von Behandlungsfällen gefährdet die Versorgung in der Nephrologie\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nSehr geehrter Herr Weller, \r\n\r\ngemäß den Vorgaben des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) sollen die Leistungsgruppen den Krankenhäusern bis Ende 2026 zugeteilt werden. Die Antragsverfahren hierzu befinden sich in den einzelnen Bundesländern in Vorbereitung oder wurden bereits begonnen. Zur Ausgestaltung der Leistungsgruppen und Qualitätskriterien sind bisher die Ausführungen der Anlage 1 zu § 135e SGB V und das Definitionshandbuch des Leistungsgruppen-Groupers des InEK bekannt. \r\n\r\nIm SGB V wird die Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ mit Strukturvorgaben beschrieben. Das Definitionshandbuch des InEK definiert die Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ als allgemeine Leistungsgruppe, die – im Gegensatz zu anderen internistischen Schwerpunkten - lediglich einen Fachabteilungsbezug jedoch keinen Leistungsbezug aufweist. Prozeduren oder Diagnosen wurden der Leistungsgruppe bisher nicht zugeordnet. Behandlungsfälle, sollen dann der Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ zugeordnet werden, wenn der Fachabteilungsschlüssel 0400 (Nephrologie) für die Abrechnung genutzt worden ist. Bis heute findet jedoch in einigen Bundesländern aber auch an verschiedenen Krankenhäusern keine Abrechnung über diesen Fachabteilungsschlüssel statt, sondern über den allgemeinen Schlüssel 0100 (Innere Medizin). Dies betrifft auch Universitätsklinika und andere Krankenhäuser der Maximalversorgung.\r\n\r\nDurch den Hinweis mehrerer Krankenhäuser mit nephrologischen (Haupt-) Abteilungen und Kliniken sind wir auf folgenden Sachverhalt aufmerksam geworden, nachdem diese mit zertifizierten Groupern, die Zuordnung eigener Fälle in die Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ ausgewertet haben:\r\n\r\n•\tBehandlungsfälle von hochspezialisierten nephrologischen Kliniken und (Haupt-) Abteilungen, die bereits mit dem Fachabteilungsschlüssel 0400 (Nephrologie) abrechnen, werden mit dem Grouper Bund nur in rd. 60 % der Fälle der Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ zugeordnet. Unter dem Grouper NRW sind es dagegen rd. 90 % der Fälle, die der Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ zugeordnet werden. Hier zeigt sich der Nachteil der allgemeinen Leistungsgruppe, die gegenüber der spezifischen Leistungsgruppe zurücktritt, und die Auswirkung, dass der Behandlungsfall nicht der fallführenden (entlassenden) Fachabteilung, sondern der Abteilung mit der längsten Verweildauer zugeordnet wird. Diese Umgruppierung trifft die Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ von allen allgemeinen Leistungsgruppen aufgrund des fehlenden Leistungsbezugs am stärksten. \r\n•\tNephrologische Kliniken und (Haupt-) Abteilungen, die bisher die Abrechnung nicht mit dem Fachabteilungsschlüssel 0400 (Nephrologie), sondern mit dem Fachabteilungsschlüssel 0100 (Innere Medizin) durchgeführt haben, können ohne Leistungsbezug gar keine Behandlungsfälle ausweisen, da als Datengrundlage die Behandlungsfälle und Abrechnungsdaten aus 2023 oder 2024 herangezogen werden. Krankenhäuser können ohne Zustimmung des Kostenträgers auch einseitig keine Änderungen an der Verwendung des Fachabteilungsschlüssels vornehmen.  \r\n\r\nEine flächendeckende Erhebung in den einzelnen Bundesländern, wie viele ihrer Krankenhäuser dieses Zuordnungsproblem betrifft, liegt derzeit nicht vor und die Konsequenzen sind nicht absehbar. Bei vielen nephrologischen Kliniken und (Haupt-) Abteilungen besteht daraus resultierend große Unsicherheit. Es ist mit negativen Auswirkungen auf die Erfüllung von Mindestvorhaltezahlen und die Vorhaltevergütung für die Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ und somit indirekt auf die Versorgungslandschaft für hochspezialisierte Nephrologie in Deutschland zu rechnen, welche es zu vermeiden gilt. Auch muss vermieden werden, dass nephrologischen Einrichtungen aufgrund der Leistungsgruppendefinition nur auf Basis des Fachabteilungsschlüssels, die Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ verwehrt wird. In Deutschland gibt es aktuell rund 145 nephrologische Kliniken und (Haupt-) Abteilungen, die die flächendeckende Versorgung und die ärztliche Weiterbildung im Fachgebiet sicherstellen. Jede dieser Einrichtungen arbeitet qualitativ auf höchstem Niveau und wird zur Sicherstellung der Versorgung dieses vulnerablen Patientenguts gebraucht. In der Nephrologie findet keine Überversorgung statt. Die oben beschrieben Auswirkungen lassen jedoch befürchten, dass nicht alle diese Einrichtungen die Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ erhalten oder auskömmlich finanziert werden, so dass mit negativen Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung und die ärztliche Weiterbildung zu rechnen ist, welche es zu vermeiden gilt.\r\n\r\nUm negative Auswirkungen auf die Sicherstellung der nephrologischen Versorgung zu verhindern müssen daher folgende Punkte gewährleistet sein:\r\n\r\n•\tDie Zuweisung der Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ kann ausschließlich auf Basis der Ausgestaltung der Leistungsgruppen und der geforderten Qualitätskriterien gemäß der Anlage 1 zu § 135e SGB V erfolgen.\r\n\r\n•\tDie Konsequenzen des Fachabteilungsbezugs auf die zukünftige Mindestvorhaltezahlen und Vorhaltevergütung im Rahmen der Leistungsgruppen-Zuordnung muss den Krankenhäusern erläutert werden, so dass ein fachlich begründeter Wechsel des Fachabteilungsschlüssels, idealerweise bundeseinheitlich, rechtzeitig vorher erfolgen kann, ohne dass negative Auswirkungen entstehen. \r\n\r\n•\tDie InEK-Definition der Leistungsgruppe als Basis für den Leistungsgruppen-Grouper muss durch einen Leistungsbezug ergänzt werden, um die Zuordnung von Behandlungsfällen zur Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ zu verbessern.\r\n\r\n•\tDie ärztliche Weiterbildung im Fachbereich Nephrologie muss sichergestellt bleiben.\r\n\r\n\r\nWir hoffen, dass Sie zeitnah für Klarheit und Handlungssicherheit sorgen können. Hierfür möchten wir uns schon jetzt bedanken. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n \t\t\t \r\nProf. Dr. M. K. Kuhlmann\t\t\tDr. Nicole Helmbold\r\nPräsident\t\t\t\t\t                Generalsekretärin\t\t\t\t\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[],"federalGovernment":[{"department":{"title":"Bundesministerium für Gesundheit (BMG)","shortTitle":"BMG","url":"https://www.bundesgesundheitsministerium.de/","electionPeriod":20}}]},"sendingDate":"2025-04-01"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0018829","regulatoryProjectTitle":"Umsetzung der verabschiedeten WHO-Resolution zur Nierengesundheit ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/34/2a/597444/Stellungnahme-Gutachten-SG2508040013.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"WHO stuft chronische Nierenkrankheit (CKD) als globale Volkskrankheit ein \r\nNephrologen fordern Nationalen Nierenplan für Deutschland\r\n\r\nBerlin, 7. August 2025 - In einer wegweisenden Resolution hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 23. Mai 2025 die chronische Nierenkrankheit (CKD) als globale Volkskrankheit anerkannt (1). Dies beinhaltet die Förderung gezielter Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung und Versorgung von CKD. Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) und der Gesellschaft für Pädiatrische Nephrologie e. V. (GPN) gilt es nun, die geforderten Maßnahmen in Deutschland zügig umzusetzen und damit auch ein wichtiges Signal an die eigene Bevölkerung zu senden. Deutschland braucht einen Nationalen Nierenplan, in dem die Vorhaben und Ziele festgeschrieben werden und bis wann diese erreicht werden sollen. Er soll Prävention, Früherkennung und die medikamentöse Behandlung in frühen CKD-Stadien systematisch fördern, Datenerhebungen ermöglichen und den Ausbau der Transplantationsmedizin vorantreiben. So könnten sämtliche Risikogruppen vom Kind bis zum älteren Menschen früher erreicht werden, um ihre Nierengesundheit bestmöglich zu erhalten.\r\n\r\nCKD: weltweit 674 Millionen Betroffene – in Deutschland über 10 Prozent der Bevölkerung\r\nLaut der WHO gehört die CKD mit weltweit 674 Millionen Betroffenen bereits heute zu den am schnellsten wachsenden Todesursachen. Bis 2050 wird sie voraussichtlich auf Platz fünf der Todesursachen liegen. Auch in Deutschland sind Schätzungen zufolge über zehn Prozent der Bevölkerung betroffen, häufig ohne es zu bemerken, denn CKD verursacht lange Zeit keine Symptome. Die Ursachen sind meist Diabetes, Bluthochdruck und Adipositas. Aber auch Umweltfaktoren wie Hitzebelastung oder Feinstaub spielen eine zunehmend wichtige Rolle.\r\nHohe Gesundheitskosten durch CKD\r\n\r\nDie gesundheitspolitische Relevanz ist groß: Die Versorgung von CKD-Patienten verursachte in Deutschland im Jahr 2020 Gesundheitskosten in Höhe von mehr als 24 Milliarden Euro – das sind rund fünf Prozent der Gesamtausgaben (2). Bereits bei einer nur moderat eingeschränkten Nierenfunktion liegen die Gesundheitsausgaben um das 2,8-Fache höher als in der Allgemeinbevölkerung. Eine Dialysetherapie verursacht aktuell jährliche Kosten von rund 60.000 Euro pro Patient (3).  „Die Kosten von CKD können durch Früherkennung und den Einsatz neuer Medikamente, die das Fortschreiten der Krankheit verzögern, reduziert werden”, betonen Prof. Dr. med. Martin Kuhlmann, Präsident der DGfN und Leiter der Klinik für Nephrologie am Vivantes Klinikum Berlin Friedrichshain, sowie Prof. Dr. med. Lutz T. Weber, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft für Pädiatrische Nephrologie (GPN) und Leiter der Klinischen Forschung Pädiatrische Nephrologie an der Uniklinik Köln.\r\n\r\nWHO-Resolution fordert frühe Diagnostik, Prävention und Ausbau der Transplantationsmedizin\r\nIn der WHO-Resolution werden alle Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, ihre Investitionen in die Prävention, Früherkennung und frühzeitige Therapie der CKD zu verstärken, Forschungsprogramme zu fördern, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fachdisziplinen auszubauen und die Bevölkerung über Risikofaktoren aufzuklären. Auch der Ausbau der Nierentransplantation als bevorzugte Behandlungsform bei Nierenversagen ist Teil der Resolution. \r\n\r\nHausärztliche Versorgung als Schlüssel zur Früherkennung. \r\nDie meisten der Patientinnen und Patienten mit CKD können hausärztlich betreut werden. „Schreitet die CKD jedoch rasch fort, liegt die eGFR unter 30 ml/min/1,73 m² oder besteht eine eGFR unter 60 ml/min/1,73 m² zusammen mit weiteren Zeichen einer Nierenkrankheit, empfehlen wir die Überweisung an eine nephrologische Facharztpraxis“, sagt Kuhlmann. Dies gelte auch bei genetischen Störungen und Syndromen wie multiplen Zystennieren.\r\n\r\nKinder bei Nierengesundheit von Anfang an mitdenken \r\nAuch für Säuglinge, Kinder und Jugendliche spielen die Nieren eine zentrale Rolle für die Gesundheit – nicht nur in der Kindheit selbst, sondern auch darüber hinaus. Da die Nieren eng mit weiteren Organen, etwa dem Herzen, sowie dem Stoffwechsel verknüpft sind, können Störungen sich gegenseitig beeinflussen und weitreichende negative Folgen haben. Im Gegensatz zur Erwachsenenmedizin erfolgt die ambulante Versorgung von Kindern mit Nierenkrankheiten im Wesentlichen durch spezialisierte Fachabteilungen von Kliniken. Um eine hohe Versorgungsqualität zu gewährleisten, ist die Anerkennung der Kindernephrologie im Rahmen der Krankenhausreform als eigene Leistungsgruppe von großer Bedeutung. Dies ist in der dritten Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung bereits berücksichtigt. Niedergelassene Kinderärztinnen und Kinderärzte spielen gleichwohl eine wichtige Rolle in der Prävention und Früherkennung. „Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Zahlen von angeborenen und genetisch bedingten Nierenkrankheiten sowie der großen Bedeutung optimaler präventiver und die Progredienz verzögernder Maßnahmen im Kindesalter für die lebenslange Prognose nierenkranker Menschen ist die starke Verankerung der Kindernephrologie in der klinischen Versorgungslandschaft höchst bedeutsam“, sagt Lutz T. Weber.     \r\n                                                                    \r\n„Jetzt handeln – und keine wertvolle Zeit verlieren“: Nephrologen fordern Nationalen Nierenplan\r\nAus Sicht der DGfN und der GPN müssen die in der Resolution geforderten Maßnahmen zügig in Angriff genommen werden. „Gerade Deutschland, das über eines der leistungsfähigsten Gesundheitssysteme weltweit verfügt, muss dieses wichtige Zeichen für Nierengesundheit setzen“, so Kuhlmann. „Die WHO-Resolution ist ein starkes Signal, dass die CKD als eine bedeutende Volkskrankheit anerkannt wird, die wachsende Herausforderungen für die öffentliche Gesundheit mit sich bringt – auch hierzulande.“ Kuhlmann appelliert an die Bundesregierung, diese wichtige internationale Entwicklung zügig durch nationales Handeln zu unterstützen. Wesentlich dabei ist auch die starke Verankerung der Kindernephrologie in der klinischen Versorgungslandschaft. „Nur so wird es gelingen, den Krankheitsverlauf bei Millionen Betroffenen zu verlangsamen, Leid zu lindern und Kosten für Arbeitsunfähigkeit, Dialyse und Transplantation zu reduzieren“, sagt Martin Kuhlmann.\r\n\r\nBei Abdruck Beleg erbeten.     \r\n                                                                                                                                                      \r\nQuellen:\r\n(1)\tWHO-Resolution WHA78: \" Reducing the burden of noncommunicable diseases through promotion of kidney health and strengthening prevention and control of kidney disease\", Mai 2025, https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/EB156/B156_CONF6-en.pdf \r\n(2)\tGandjour, A., Armsen, W., Wehmeyer, W., Multmeier, J., Tschulena, U., 2020. Costs of patients with chronic kidney disease in Germany. PLoS One 15, e0231375. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0231375\r\n(3)\tHäckl, D., Kossack, N., Schoenfelder, T., 2021. Kosten der Versorgung und Formen des dialysepflichtigen chronischen Nierenversagens in Deutschland: Vergleich der Dialyseversorgung innerhalb und außerhalb stationärer Pflegeeinrichtungen. Gesundheitswesen 2021; 83: 818–828. DOI 10.1055/a-1330-7152\r\n\r\nHinweis: Der nächste World Kidney Day ist am Donnerstag, 12. März 2026, www.worldkidneyday.org\r\n\r\nKontakt für Rückfragen:\r\nDeutsche Gesellschaft für Nephrologie e.V. (DGfN)\r\nPressestelle\r\nDr. Adelheid Liebendörfer\r\nPostfach 30 11 20\r\n70451 Stuttgart\r\nTel.:  +49 711 8931-173\r\nE-Mail: liebendoerfer@medizinkommunikation.org\r\nwww.dgfn.eu\r\n+++ www.nephrologie-kongress.de: 2. bis 5. Oktober 2025 in Berlin (Estrel) +++\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-08-04"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0019116","regulatoryProjectTitle":"Krankenhausreform muss nephrologische Versorgung sicherstellen ","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/38/e2/604670/Stellungnahme-Gutachten-SG2508200005.pdf","pdfPageCount":2,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"17. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) vom 2. bis 5. Oktober 2025 in Berlin (Estrel)\r\n\r\nKrankenhausreform muss flächendeckende nephrologische Versorgung in Deutschland sicherstellen\r\nUnvollständige Datenbasis darf nicht zu Unterfinanzierung der Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ führen\r\n\r\nBerlin, 20. August 2025 – Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) warnt vor einer Gefährdung der flächendeckenden Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Nierenkrankheiten durch die geplante Krankenhausreform. Denn das künftige Vorhaltevolumen für die komplexe nephrologische Versorgung wird auf Basis der Abrechnungsdaten von 2023/2024 berechnet. Diese bilden den tatsächlichen nephrologischen Versorgungsumfang jedoch nicht ausreichend ab. Denn aufgrund länderspezifischer Besonderheiten in der Abrechnung wurde die erbrachte nephrologische Versorgung oftmals der Leistungsgruppe „Allgemeine Innere Medizin“ zugeordnet, statt sie in der Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ zu verbuchen. In der Folge müssten sich je Bundesland mehr Krankenhäuser ein zu kleines nephrologisches Budget teilen. Dies gefährdet nicht nur die flächendeckende Versorgung, sondern auch die ärztliche Weiterbildung in der Nephrologie. In ihrer aktuellen Stellungnahme fordert die DGfN Politik und Planungsbehörden deshalb auf, die Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ sachgerecht auszustatten und in der Planung angemessen zu berücksichtigen (1). Die Reform muss sicherstellen, dass komplexe nephrologische Leistungen angemessen finanziert werden und somit für Krankenhäuser attraktiv bleiben.\r\nFinden Sie hier auch die Stellungnahme der DGfN zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG): https://www.dgfn.eu/stellungnahmen-details/stellungnahme-zum-referentenentwurf-krankenhausreformanpassungsgesetz.html\r\n \r\nNephrologische Versorgung bereits zentralisiert – keine Überversorgung, sondern Bedarfsdeckung\r\nIn Deutschland arbeiten rund 3.000 Nephrologinnen und Nephrologen, sowohl in Krankenhäusern als auch in etwa 1.000 nephrologischen Praxen und ambulanten Dialysezentren. Von den aktuell rund 1.874 Krankenhäusern verfügen lediglich 145 über eine eigene nephrologische Klinik oder Abteilung. Eine Überversorgung besteht nicht – im Gegenteil: Angesichts der alternden Bevölkerung und der stetig steigenden Zahl von Menschen mit chronischer Nierenkrankheit (CKD) ist die Bedarfsdeckung bereits jetzt als gerade ausreichend einzustufen. Prognosen zufolge wird CKD bis 2040 zu den fünf häufigsten Volkskrankheiten zählen (2, 3).\r\n\r\nNephrologische Patienten brauchen mehr als allgemeine Innere Medizin\r\nUnter den internistischen Fachgebieten weisen Patientinnen und Patienten in nephrologischen Kliniken die höchste Krankheitskomplexität auf. Das Behandlungsspektrum der Nephrologie umfasst neben schweren Nierenkrankheiten und lebenserhaltenden Nierenersatztherapien auch die Vorbereitung und Nachsorge von Nierentransplantationen sowie Störungen des Wasser-, Elektrolyt- und Säure-Basen-Haushalts und schwer einstellbare Formen des Bluthochdrucks. „Die Versorgung setzt tiefgreifende Kenntnisse der Zusammenhänge voraus. Sie kann nicht hilfsweise durch andere Fachrichtungen oder die allgemeine Innere Medizin übernommen werden, ohne dass die Behandlungsqualität leidet. Und diese zu verbessern, ist ein zentrales Ziel der Krankenhausreform“, so Dr. med. Nicole Helmbold, Generalsekretärin der DGfN. Die DGfN fordert deshalb, dass alle nephrologischen Kliniken und Abteilungen erhalten bleiben und ausreichend finanziert werden.\r\n\r\nKliniken bilden den Nachwuchs aus – auch für die Versorgung in den Praxen\r\n\r\nIn den Kliniken findet zudem der überwiegende Teil der Weiterbildung im Fachgebiet Nephrologie statt. Bereits heute ist die nephrologische Versorgung durch den Fachkräftemangel bedroht.  „Ein Nachwuchsmangel würde nicht nur den stationären Bereich, sondern auch die nephrologischen Praxen betreffen“, sagt Helmbold. Denn in den ambulanten nephrologischen Einrichtungen und Dialysezentren werden neben der nephrologischen Basisversorgung auch jährlich etwa 100.000 Dialysepatientinnen und -patienten sowie 20.000 Menschen mit transplantierter Niere betreut. \r\n\r\nDGfN fordert politische Nachsteuerung zur Sicherung der nephrologischen Versorgung\r\nDie DGfN fordert die Politik auf, die Besonderheiten der Nephrologie zu berücksichtigen und eine flächendeckende Versorgung sowie eine nachhaltige ärztliche Weiterbildung zu sichern. „Die aktuelle Systematik des Leistungsgruppen-Groupers und die Bezugsjahre für die Vorhaltevolumina führen zu einer Benachteiligung nephrologischer Einrichtungen - und damit der oft schwer kranken Patientinnen und Patienten.“ Dies könnte auch andere Leistungsgruppen gefährden, die auf die Nephrologie aufbauen, etwa die Nierentransplantation. „Wir fordern deshalb dringend eine Anpassung, um die Versorgungssicherheit, Finanzierungsgerechtigkeit und Weiterbildungsmöglichkeiten zu erhalten“, sagt Helmbold. Aus Sicht der DGfN gehört dazu eine transparente und laufende Evaluation der Planungsinstrumente, insbesondere des Leistungsgruppen-Groupers des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK).  Bisher fehlt in der Gesetzesbegründung des KHAG jedoch ein konkreter Hinweis darauf, dass der Leistungsgruppen-Grouper und seine Wirkung selbst evaluiert werden sollen. \r\n„Im Sinne einer guten Patientenversorgung müssen jetzt die Weichen durch die Politik gestellt und weitere Anpassungen an der Krankenhausreform vorgenommen werden“, betont Helmbold. Eine auskömmliche Finanzierung und Ausgestaltung der Leistungsgruppe „Komplexe Nephrologie“ muss sichergestellt sein.\r\n\r\nDie Krankenhausreform, ihre Chancen und Risiken für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen der Nieren sind Thema auf der Online-Pressekonferenz der DGfN am Dienstag, 30. September 2025, 11:00 bis 12:30 Uhr, anlässlich der 17. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie vom 2. bis 5. Oktober 2025 in Berlin (Estrel).  \r\nDie Krankenhausreform ist auch Gegenstand einer Podiumsdiskussion auf der 17. Jahrestagung der DGfN am Freitag, 03.10.2025, 15:30 bis 16:15 Uhr, weitere Infos siehe unten.\r\n\r\nBei Abdruck Beleg erbeten.\r\n\r\nInteressenkonflikte:\r\nDr. med. Nicole Helmbold gibt an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.\r\n\r\nQuellen:\r\n(1)\tStellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie zum Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG), https://www.dgfn.eu/stellungnahmen-details/stellungnahme-zum-referentenentwurf-krankenhausreformanpassungsgesetz.html\r\n(2)\tForeman KJ et al., Forecasting life expectancy, years of life lost, and all-cause and cause-specific mortality for 250 causes of death: reference and alternative scenarios for 2016-40 for 195 countries and territories. Lancet 2018.\r\n(3)\tLipovsek, J., Schulz, M., Hering, R. et al. Projektion nephrologischer Versorgung in Deutschland. Nephrologie 20, 224–235 (2025). https://doi.org/10.1007/s11560-025-00846-2\r\n"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-08-20"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":false}}