{"$schema":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/json-schemas/R2.22/Lobbyregister-Registereintrag-schema-R2.22.json","source":"Deutscher Bundestag, Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der 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Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"Ergebnis und Einordnung des Branchenbeitrages\r\nder Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke\r\nfür die Zucker- und Kalorienreduktion im Zeitraum 2015 – 2025\r\nzur Nationalen Reduktions- und Innnovationsstrategie\r\nfür das Prüfungsjahr 2023\r\nDie Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. („wafg“) hat der DORNBACH GmbH\r\nWirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, („DORNBACH“) den\r\nAuftrag erteilt, den Branchenbeitrag der teilnehmenden Unternehmen zur „Nationalen\r\nReduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten“1 für das\r\nPrüfungsjahr 2023 im Vergleich zum Basisjahr 2015 zu ermitteln und zu bescheinigen.\r\nDie wafg strebt, bezogen auf die Kategorie Erfrischungsgetränke und den Zeitraum 2015 bis\r\n2025, eine Zucker- und Kalorienreduktion von 15 % an (siehe weiterführend\r\nwww.wafg.de/themen/branchen-initiativen/branchenbeitrag-kalorienreduktion). Mit diesem\r\nBeitrag setzt sich die Branche ein nachprüfbares Ziel für einen signifikanten Beitrag zu dieser\r\nReduktionsstrategie. Dieses soll unter anderem über Innovationen, die Erweiterung des\r\nProduktportfolios durch kalorienreduzierte und kalorienfreie Varianten sowie Reformulierung\r\numgesetzt werden. Die beteiligten Unternehmen haben bei der wafg jeweils ein\r\nunternehmensbezogenes Ziel zur Zucker- und Kalorienreduktion hinterlegt, welches durch ein\r\nexternes Monitoring sowohl zum Ende des o. g. Zeitraums als auch zuvor in bestimmten\r\nZeitabständen unter Einbezug von neutralen Dritten objektiv überprüft, dokumentiert und\r\nbestätigt werden soll.\r\nDie elf teilnehmenden Unternehmen der Erfrischungsgetränkebranche haben für das Basisjahr\r\n2015 und das Vergleichsjahr 2023 für die einschlägigen Produkte jeweils den Absatz sowie\r\ndie durchschnittlichen Kalorien je 100 ml gemeldet. Die angegebenen Daten wurden für die\r\nteilnehmenden Unternehmen jeweils unternehmensspezifisch durch einen Wirtschaftsprüfer\r\noder eine andere geeignete Institution bestätigt. Zwei Teilnehmer haben anstelle einer\r\nDrittbestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer ein Zertifikat eines sachverständigen\r\nLebensmittellabors vorgelegt. Ein Unternehmen, dessen Absatz nur einen geringen Anteil am\r\nGesamtabsatz hat, wird die externe Validierung zeitnah finalisieren.\r\nDORNBACH hat die vorgelegten Unterlagen auf ihre Verlässlichkeit sowie Richtigkeit beurteilt\r\nund den Branchenbeitrag – bezogen auf die teilnehmenden Unternehmen – ermittelt.\r\nDORNBACH ist nach eingehender Befassung zu dem Schluss gekommen, dass die von den\r\nUnternehmen vorgelegten Unterlagen bzw. Bestätigungen als relevant und verlässlich\r\nangesehen werden können.\r\nHinsichtlich der genauen Arithmetik der Berechnung des Branchenziels definiert die Nationale\r\nStrategie keine Vorgaben, sodass diese durch DORNBACH in sachgerechter Weise wie\r\nnachfolgend dargelegt vorgenommen wurde. Zunächst wurden je Teilnehmer auf der\r\nvorstehend erläuterten Grundlage die unternehmensbezogenen Reduktionserfolge berechnet.\r\n1 Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten des\r\nBundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aus Dezember 2018, siehe\r\nwww.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/reduktionsstrategie/reduktionsstrategie-zuckersalz-\r\nfette.html.\r\nSodann wurde das Gesamtergebnis als der gewichtete Mittelwert der Reduktionen aller\r\nTeilnehmer für 2023 zum Ausgangsjahr 2015 bezogen auf die Absatzmengen des Jahres 2023\r\nermittelt.\r\nDiese Methode erfasst die konkret realisierten Reduktionserfolge der einzelnen Teilnehmer\r\nund setzt diese ins Verhältnis zum Gesamtanteil des Absatzes. Für den (marktgewichteten)\r\nwafg-Branchenbeitrag ergibt sich auf dieser Grundlage für die teilnehmenden Unternehmen\r\nvorläufig eine Kalorienreduktion für das Prüfungsjahr 2023 im Vergleich zum Basisjahr 2015\r\nvon 15,58 %.\r\nKöln, den 11. März 2025\r\nDORNBACH GmbH\r\nWirtschaftsprüfungsgesellschaft\r\nSteuerberatungsgesellschaft\r\ngez.\r\nBrendt\r\nWirtschaftsprüfer\r\nSteuerberater"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-23"}]},{"regulatoryProjectNumber":"RV0017497","regulatoryProjectTitle":"Koalitionsverhandlungen: Beibehaltung der steuer-, werbe- und verbraucherrechtlichen Regelungen im Ernährungsbereich","pdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/8e/ab/560976/Stellungnahme-Gutachten-SG2506260074.pdf","pdfPageCount":5,"text":{"copyrightAcknowledgement":"Die grundlegenden Stellungnahmen und Gutachten können urheberrechtlich geschützte Werke enthalten. Eine Nutzung ist nur im urheberrechtlich zulässigen Rahmen erlaubt.","text":"WAFG Wirtschaftsvereinigung Alkoholkfeie Getränke\r\n\r\nEinordnung\r\nzum Öffentlichen Fachgespräch\r\ndes Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag\r\nEmpfehlung zur Einführung einer „Altersgrenze für Energydrinks“\r\ngemäß dem Bürgergutachten „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangele-genheit und staatlichen Aufgaben“\r\n1.\r\nKorrelation ist nicht gleich Kausalität – Energydrinks sind sicher\r\nIm Fachgespräch wurde vorgetragen, der Konsum von Energydrinks führe unter an-derem zu psychischen Problemen, Übergewicht sowie erhöhter Gewaltbereitschaft und diene als „Einstiegsdroge“ für harte Drogen und Alkohol. Nahegelegt wurde dabei ein kausaler Zusammenhang zwischen den vorgetragenen Effekten sowie dem Kon-sum von Energydrinks. Für eine solche Kausalität gibt es keine Belege.\r\nFakt ist:\r\nEnergydrinks sind sicher: Weltweit führende Gesundheits- und Lebensmittelsicher-heitsbehörden, wie insbesondere die Europäische Behörde für Lebensmittelsicher-heit (EFSA), haben wiederholt die Sicherheit von Koffein aus allen Nahrungsquellen, einschließlich Energydrinks, bestätigt. Dabei kommt die EFSA wie weitere behördli-che Sicherheitsbewertungen zum Ergebnis, dass auch Kinder und Jugendliche mo-derate Mengen an Koffein konsumieren können.\r\nIm jüngsten Gutachten zur Sicherheit von Koffein hat Food Standards Australia New Zealand (FSANZ) konstatiert, die für Erwachsene als unbedenklich erachtete tägliche Menge der Aufnahme von Koffein auch für Jugendliche anzuwenden. Die EFSA hat neben Koffein auch die Sicherheit für weitere Zutaten wie Taurin und Glucuronolacton wiederholt bestätigt. Dies gilt auch für deren Kombination.\r\nIn der Literatur beschrieben wird eine zeitliche Nähe zwischen dem Konsum von Energydrinks und bestimmten Beobachtungen. Die hier zu Grunde liegenden Studien sind aber nahezu ausschließlich Einzelfallstudien bzw. sogenannte Querschnittsstu-dien. Bei solchen Studien lässt sich jedoch bereits methodisch aus den beobachteten Korrelationen keine Kausalität ableiten. Diese Limitierung wird als wissenschaftlich eindeutige Tatsache daher in solchen Publikationen klargestellt. Aus gutem Grund haben daher schon 2015 die EFSA sowie 2018 das United Kingdom Committee on Toxicity diese Einschränkungen benannt. Daher hat die EFSA im Gutachten zur Si-cherheit von Koffein aus allen Nahrungsquellen ganz bewusst keine Einzelfallstudien und zudem Querschnittsstudien nur nachrangig berücksichtigt. Mit Blick auf insofern nicht eingeordnete Statements von dritter Seite bedarf dies daher der Klarstellung.\r\nBei der EDUCATE-Studie handelt es sich darüber hinaus um eine kleine, klinische Pilotstudie mit wenigen jugendlichen Teilnehmenden (n = 27). Einige Ergebnisse ba-sieren sogar auf noch kleineren Bezugsgruppen (bis zu n = 17). Dies limitiert entspre-chend deutlich die Aussagekraft einer solchen Studienkonstellation.\r\n2\r\nZudem sind zahlreiche Ergebnisse aus der EDUCATE-Studie statistisch nicht signifi-kant – mit anderen Worten: Es gibt keinen Unterschied zwischen der Gruppe mit Kon-sum von Energydrinks und der Gruppe in der Placebo-Kontrolle. Dies fällt besonders ins Gewicht, da der gezielte Konsum von Energydrinks in der Studie hoch angesetzt wurde. Die Teilnehmenden müssten die noch als sicher erachtete Aufnahmemenge an Koffein (3 mg/kg Körpergewicht) in kurzer Zeit zu sich nehmen. Derart hohe Ver-zehrsmengen entsprechen dabei nach den aktuellen Daten aus der Erhebung des Robert Koch-Instituts (RKI) für Deutschland keinesfalls dem üblichen Konsum. Viel-mehr werden diese nur in absoluten Einzelfällen beobachtet.\r\nDie wenigen (statistisch signifikanten) Ergebnisse, die in der EDUCTE-Studie auf ei-nen nachteiligen kardiovaskulären Effekt durch den Konsum von Energydrinks hin-weisen, erscheinen klinisch betrachtet kaum relevant. Dabei handelt sich um wissen-schaftlich lang bekannte, vorübergehende Effekte von Koffein – die als Effekte in ver-gleichbarer Wirkung im Laufe des Tages öfter auch durch andere Faktoren ausgelöst werden können. In allen maßgeblichen Risikobewertungen der zuständigen Instituti-onen zu Koffein, Energydrinks bzw. Zutaten von Energydrinks in den letzten 25 Jah-ren wurden diese „milden“ Effekte bei der Bewertung für im Konsum sichere Mengen berücksichtigt. Dies gilt ausdrücklich auch für die Bewertungen mit besonderem Blick auf Kinder und Jugendliche.\r\n2.\r\nDer Beitrag von Energydrinks zur Koffeinaufnahme bei Jugendlichen ist sehr gering und bei Kindern vernachlässigbar – dies zeigen die RKI-Daten\r\nWiederholt wurde vorgetragen, es gebe eine sehr hohe Quote (Prävalenz) an Jugend-lichen, die Energydrinks konsumieren. Mit Blick auf sogenannte Hochverzehrer wurde (im wörtlichen Zitat) unter anderem ausgeführt: „Laut BfR trinken auch 10 % der Min-derjährigen bei bestimmten Gelegenheiten einen Liter und mehr (…)“.\r\nFakt ist:\r\nDie nach wie vor für Deutschland aktuellen und repräsentativen Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) aus dem Jahr 2019 verdeutlichen, dass der Beitrag von Ener-gydrinks zur gesamten Koffeinaufnahme in allen Altersgruppen äußerst gering und speziell bei Kindern vernachlässigbar ist.\r\nZudem zeigen die Daten des RKI auf, dass bei Jugendlichen – sofern diese zu viel Koffein konsumieren („Heavy User“) – diese Aufnahme überwiegend auf den Konsum von Kaffee bzw. Tee zurückzuführen ist (und nicht auf Energydrinks beruht). „Heavy User“ von Energydrinks sind demnach absolute Einzelfälle.\r\nIm RKI-Bericht „Koffeinzufuhr bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland“, Ab-schnitt „3.1.5. Energydrinks“, 2019, Seite 22 bzw. Seite 25 (Hervorhebung durch wafg) wird hierzu aufgeführt:\r\n„Da der Energydrink-Konsum bei Kindern keine nennenswerte Rolle spielt, (…) wird in den folgenden Auswertungen nur die Gruppe der Ju-gendlichen betrachtet.“\r\n„Nahezu alle Kinder und Jugendlichen verzehrten im Befragungszeitraum koffeinhaltige Lebensmittel. Die Auswertungen zeigen, dass Jugendliche höhere Koffeinmengen zu sich nehmen als Kinder. Bei Kindern erfolgt ein\r\n3\r\nGroßteil der Koffeinzufuhr über Teegetränke, koffeinhaltige Limonaden und Schokolade. Bei Jugendlichen zählen Kaffee- und Teegetränke sowie koffeinhaltige Limonaden zu den Hauptzufuhrquellen. Energydrinks leis-ten nur einen geringen Beitrag zur Koffeinzufuhr.“\r\nSeit der RKI-Erhebung ist somit seit Mitte 2019 bekannt, dass in Deutschland kein systematisch relevanter „übermäßiger“ Konsum von Energydrinks bei Kindern und Jugendlichen vorliegt. Abweichende Zahlen zu Prävalenz und vermeintlichem Hoch-konsum, die im Fachgespräch wiederholt vorgetragen wurden, stammen dagegen aus einer Stellungnahme des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu Ener-gydrinks, die sich auf eine Datenlage aus dem Jahr 2013 bezieht. Maßgeblich sind jedoch hinsichtlich Aktualität und Validität die letzterhobenen Daten des RKI.\r\n3.\r\nBestehender Regulierungsansatz in Deutschland beruht auf einer wissen-schaftlichen Risikobewertung und wird in weiteren EU-Staaten angewandt\r\nDie Mehrzahl der EU-Mitgliedsstaaten sieht keine produktspezifischen Altersgrenzen vor. Vielmehr bestätigen auch andere Länder den in Deutschland bewährten Rechts-rahmen.\r\nFakt ist:\r\nIn Osteuropa haben sich einige Länder für gesetzliche Altersgrenzen entschieden. Demgegenüber hat 2018 in Schweden der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft im Kern den in Deutschland etablierten Rechtsrahmen als zielführender bewertet. Un-ter Verweis auf die Einschätzung der schwedischen Lebensmittelbehörde kam man zum Ergebnis, dass eine Altersbeschränkung für Energydrinks Kinder und Jugendli-che nicht vor übermäßigem Koffeinkonsum schütze und vielmehr die Festlegung ei-nes Höchstwertes für Koffein in Energydrinks eine geeignetere Maßnahme sei.\r\nIn Deutschland gelten bereits seit 2012 entsprechende besondere Rechtsvorgaben für Energydrinks und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke mit besonderen Anforde-rungen zu den Höchstgehalten für Koffein bzw. weitere in der Kategorie typische Zu-taten. Diese in der Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar und koffeinhaltige Erfri-schungsgetränke (Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung – FrSaftErfrisch-GetrV) etablierten Anforderungen beruhen wie die Vorgaben auf EU-Ebene auf ei-ner wissenschaftlichen Risikobewertung sowie sehr langjährigen Erfahrungen.\r\n4.\r\nFragwürdige Ausführungen zu Taurin\r\nEs wurden zudem Vorbehalte gegen die Verwendung von Taurin vorgetragen. Er-wähnt wurde dabei im Bezug die Situation in Frankreich. Diese berücksichtigen nicht die aktuelle Rechtslage.\r\nFakt ist:\r\nTaurin ist bei Energydrinks in Deutschland eine ausdrücklich zugelassene Zutat nach der Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar und koffeinhaltige Erfrischungsge-tränke (Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung – FrSaftErfrischGetrV) – da-nach dürfen basierend auf den langjährigen Erfahrungswerten und der wissenschaft-lichen Risikobewertung bis zu 4.000 mg Taurin pro Liter Getränk enthalten sein.\r\n4\r\nNach der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Klein-kinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für ge-wichtskontrollierende Ernährung darf Taurin bis zu einem Gehalt von 12 mg pro 100 kcal bei Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung zugesetzt werden. Bereits seit 2012 steht Taurin auf der Unionsliste der Aromastoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008.\r\nDie im Internet aufzufindenden Bezüge zu Frankreich sind veraltet, diese beziehen sich erkennbar auf einen Zeitraum vor diesen Regulierungen.\r\n5.\r\nKeine hinreichende Einbeziehung unterschiedlicher Expertise bei der De-batte im Bürgerrat\r\nNach unserer Einschätzung ist nicht anzunehmen, dass der Bürgerrat bei seinen Be-ratungen über die Frage einer Altersgrenze umfassenden Input erhalten hat.\r\nFakt ist:\r\nDer Einsetzungsbeschluss des Deutschen Bundestages zum Bürgerrat sieht vor, dass Arbeitssitzungen des Bürgerrates neutral moderiert und durch Experten fachlich fundiert begleitet werden sollen. Zielsetzung ist, „einen möglichst umfassenden und objektiven Überblick über Stand und Breite der Diskussion zur jeweiligen Fragestel-lung zu geben“(vgl. BT-Drs. 20/6709, S. 2).\r\nZur vorliegenden Diskussion wurde ausweislich der uns vorliegenden Rückmeldung der Bundestagsverwaltung lediglich ein einzelner Mediziner eingeladen, der seiner-seits bereits vor längerem von foodwatch als Referenz herangezogen wurde.\r\n6.\r\nAusführungen zum Branchenbeitrag zur Kalorienreduktion im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie bedürfen der Einordnung\r\nMit Blick auf (freiwillige) Selbstverpflichtungen wurde von foodwatch der Eindruck er-weckt, dass der Branchenbeitrag der wafg zur Nationalen Reduktions- und Innovati-onsstrategie (NRI) bzw. die Kalorien- und Zuckerreduktion bei Erfrischungsgetränken nicht auf Zielkurs liege. Zudem wurde mit direkter Bezugnahme auf „freiwillige Bran-chenlösungen“ der „Fall von Danone und dem Nutri-Score“ angesprochen. Die Sach-verhalte bedürfen der Einordnung.\r\nFakt ist:\r\nDie wafg und die den Branchenbeitrag tragenden (Mitglieds-)Unternehmen nehmen die qualifizierte Zusage zur Kalorienreduktion im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie (NRI) der Bundesregierung ernst. Als einziger Branchenver-band umfasst diese die Gesamtkategorie. Die teilnehmenden Hersteller stehen mit rund 60 Prozent für einen maßgeblichen Marktanteil und haben bereits wesentliche Reduktionserfolge erzielt.\r\nDie bisherigen Daten legen nahe, dass die für das Zieljahr 2025 zugesagte Kalorien-reduktion von 15 % erreicht wird. Derzeit wird die Kalorienreduktion bezogen auf die weiteren Entwicklungen bis 2023 extern validiert. Ein unabhängiges Monitoring doku-mentierte bereits zur Hälfte der Laufzeit bis 2020 eine deutliche Reduktion um 9,2\r\n5\r\nProzent (vgl. weiterführend www.wafg.de/themen/branchen-initiativen/branchenbei-trag-kalorienreduktion).\r\nUnzulässig vermischt wurden von foodwatch im konkreten Kontext dabei unterschied-liche Sachverhalte. Die unternehmensbezogene Entscheidung eines einzelnen Un-ternehmens zu einer bestimmten Vorgehensweise ist offenkundig keine freiwillige Branchenlösung. Diese irreführende Verquickung wurde genutzt, um das Instrument der freiwilligen Selbstverpflichtung als solches pauschal und auf fragwürdiger Grund-lage zu diskreditieren.\r\nBerlin, im Oktober 2024"},"recipientGroups":[{"recipients":{"parliament":[{"code":"RG_BT_MEMBERS_OF_PARLIAMENT","de":"Mitglieder des Bundestages","en":"Members of parliament"}],"federalGovernment":[]},"sendingDate":"2025-03-23"}]}]},"contracts":{"contractsPresent":false,"contractsCount":0,"contracts":[]},"codeOfConduct":{"ownCodeOfConduct":true,"codeOfConductPdfUrl":"https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/b5/39/560972/degepol-Verhaltenskodex-2.pdf"}}