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  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.

    • Tätigkeitskategorie: Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (3): Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Geschlechterpolitik
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
      1 bis 10.000 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 0
    Zusätzlich gefunden in:
    • Beschreibung der Tätigkeit
      ... politisch-gesellschaftliche Lobbyarbeit. Der Verband ist...
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

    • Tätigkeitskategorie: Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (45): Schulische Bildung; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Cybersicherheit; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Massenmedien; Urheberrecht; Werbung; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Tourismus; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Luft- und Raumfahrt; Personenverkehr; Schienenverkehr; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Bank- und Finanzwesen; E-Commerce; Handel und Dienstleistungen; Verbraucherschutz; Versicherungswesen; Wettbewerbsrecht
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
      10.840.001 bis 10.850.000 Euro
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 111 bis 120
    Zusätzlich gefunden in:
    • Mitgliedschaften
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  • Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin e.V.

    • Tätigkeitskategorie: Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (12): Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; EU-Gesetzgebung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Tiermedizin, Regulationsmedizin, Naturheilverfahren bei Tieren, Tierproduktion, Tierzucht
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Lobbyarbeit wird ehrenamtlich geleistet, daher gibt es keine Ausgaben dafür.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 0
  • Nationale Naturlandschaften

    • Tätigkeitskategorie: Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (13): Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Erneuerbare Energien; Kultur; Land- und Forstwirtschaft; Politisches Leben, Parteien; Tourismus; Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Lobbyarbeit unseres Vereins wird von einem ehrenamtlichen Vorstand betrieben und von der Geschäftsführung aus dem Tagesgeschäft heraus unterstützt.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Deutsches Zentrum für Infektionsforschung e. V.

    • Tätigkeitskategorie: Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Verweigerung der Angaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 - 8 LobbyRG erfolgt aus mehreren Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht vom Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Das DZIF als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit überwiegender Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung des Ausnahmetatbestandes des § 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG allein an die Rechtsform ist nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit des DZIF nicht zweckmäßig. Das DZIF ist als eines der Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung grundfinanziert und verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sondern gemäß dem in der Satzung festgelegten Zweck für die Interessen der Allgemeinheit. Das DZIF verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i.S.d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes, unabhängig von deren Einordnung in der Hierarchie, lediglich die satzungsgemäßen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 6 - 8 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe - der Forschung - überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
  • Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e.V. (DZNE)

    • Tätigkeitskategorie: Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
    • Interessen- und Vorhabenbereiche (1): Wissenschaft, Forschung und Technologie
    • Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
      Angabe verweigert
      Begründung der Verweigerung der Angaben:
      Die Verweigerung der Angaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 - 8 LobbyRG erfolgt aus mehreren Erwägungen, die überwiegend auf dem Verständnis beruhen, dass die hier eingetragene Forschungseinrichtung nicht vom Sinn und Zweck des LobbyRG erfasst ist. Die trotzdem vorliegende Eintragungspflicht führt zu einem sachfremden Ergebnis. Das DZNE als juristische Person des Privatrechts unterscheidet sich, abgesehen von der Rechtsform, nicht von anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit überwiegender Beteiligung des Bundes, die als juristische Person des öffentlichen Rechts organisiert und damit von der Eintragungspflicht ausgenommen sind. Sämtliche dieser Forschungseinrichtungen verfolgen langfristige Forschungs- und Bildungsziele des Staates und der Gesellschaft, haben im Rahmen ihrer Forschungsausrichtung inhaltlich vergleichbare Aufgaben und unterliegen den gleichen Vorgaben. Die im Handbuch zum Lobbyregister ausgeführte Anknüpfung des Ausnahmetatbestandes des § 2 Abs. 2 Nr. 6 LobbyRG allein an die Rechtsform ist nicht nachvollziehbar. Die Eintragung im Lobbyregister ist zudem wegen der Gemeinnützigkeit des DZNE nicht zweckmäßig. Das DZNE ist als Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungseinrichtungen e.V. grundfinanziert und verwendet die von öffentlichen Zuwendungsgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht für eigene wirtschaftliche Interessen, sonderen gemäß dem in der Satzung festgelegten Zweck für die Interessen der Allgemeinheit. Das DZNE verfolgt auch im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit Adressaten i.S.d. LobbyRG, insbesondere mit den im Betreuungsreferat tätigen Personen und den in das Aufsichtsgremium entsandten Bediensteten des Bundes, unabhängig von deren Einordnung in der Hierarchie, lediglich die satzungsgemäßen Zwecke und stellt sich der Rechtsaufsicht durch das Ministerium. Die sorgfältige Aufarbeitung der Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 6 - 8 LobbyRG kann nur mit einem erheblichen Ressourcenaufwand erbracht werden. Die Nutzung der für die Zusammenstellung und Aktualisierung dieser Angaben benötigten Ressourcen würde die vom Zuwendungsgeber zur Finanzierung unserer eigentlichen Aufgabe - der Forschung - überlassenen öffentlichen Mittel binden und damit letztendlich verknappen.
    • Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung: 1 bis 10
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