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Landesschüler*innenvertretung Hessen
Beratungsgremium des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen
- Registernummer: R007137
- Ersteintrag: 21.11.2024
- Letzte Änderung: 21.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Juristische Person des öffentlichen Rechts mit gesetzlichem Auftrag zur Wahrnehmung von Interessenvertretung: § 124 Hessisches Schulgesetz
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Georg-Schlosser-Str. 16a35390 GießenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4964173734
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E-Mail-Adressen:
- post@lsv-hessen.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 11/22 bis 11/23Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 11/22 bis 11/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 11/22 bis 11/230,50
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Nele Vogel
- Marvin Schopf
- Maro Slomka
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Mitgliedschaften (1):
- Bundesschülerkonferenz
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Berufliche Bildung; Schulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Landesschüler*innenvertretung Hessen vertritt die Interessen der rund 850.000 Schüler*innen Hessens gegenüber Politik, Zivilgesellschaft und Medien. Der Landesschüler*innenrat, welcher aus den Delegierten der Kreis- und Stadtschüler*innenräte Hessene besteht, tritt mehrmals im Jahr zusammen und beschließt Positionen, welche der Vorstand dann bspw. in Austauschen mit Politikern, Ministerien und Vertreter*innen anderer Interessenvertretungen repräsentiert. Die Bundesbeauftragten haben dabei den konkreten Auftrag, die Positionen der Landesschüler*innenvertretung Hessen auf Bundesebene zu vertreten, bspw. in der Bundesschülerkonferenz, aber auch im direkten Austausch mit Mitgliedern des Bundestages und Teilen der Bundesregierung sowie durch die Repräsentation auf entsprechenden bundesweiten (Lobby-)Veranstaltungen - denn nicht alles, was im Interesse der hessischen Schüler*innen liegt, kann nur auf Landesebene vertreten werden, für vieles muss man über den Tellerrand des eigenen Landes hinausblicken.
Die Interessenvertretung bezieht sich aktuell nicht auf die konkrete Änderung bestehender oder den Erlass neuer Gesetze oder Verordnungen.
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 11/22 bis 11/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Deutsche Öffentliche Hand – LandWiesbadenBetrag: 100.001 bis 110.000 EuroFinanzierung aus dem Landeshaushalt
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Geschäftsjahr: 11/22 bis 11/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 11/22 bis 11/23
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Gesamtsumme:
0 Euro