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Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R007116
- Ersteintrag: 12.11.2024
- Letzte Änderung: leer
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Große Elbstraße 13322767 HamburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4940381811
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E-Mail-Adressen:
- info@fischverband.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2310.001 bis 20.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,25
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Dr. Stefan Meyer
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Gesamtzahl der Mitglieder:
132 Mitglieder am 10.09.2024, davon:
- 3 natürliche Personen
- 129 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (5):
- Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V.
- Lebensmittelverband Deutschland e.V.
- Bundesmarktverband der Fischwirtschaft e.V.
- AIPCE (EU Fish Processors and Traders Association)
- CEP (European Federation of National Organizations of Importers and Exporters of Fish)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Fischerei/Aquakultur; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verband hat die Aufgabe, die gemeinsamen Belange der in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Mitgliedsunternehmen der Fischindustrie und des Fischgroßhandels zu fördern und zu schützen. Insbesondere hat der Verband die Interessen aller Mitglieder gegenüber dem Staat und anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen zu vertreten, in allen einschlägigen Angelegenheiten zu beraten und den Austausch wirtschaftlicher und technischer Informationen in der Industrie und im Großhandel zu pflegen und sich um den lauteren Wettbewerb innerhalb der Fischindustrie und des Fischgroßhandels zu bemühen. Der Verband gliedert sich in folgende Fachabteilungen: - Frisch- und Salzfisch - Tiefgefriererzeugnisse - Räucherwaren - Marinaden, Feinmarinaden und Salate - Fischdauerkonserven - Feinkosterzeugnisse (Anchosen, Kaviarerzeugnisse, Sardellen, Aale, Echtlachs u Ä.) - Räucherseelachserzeugnisse - Krabbenerzeugnisse - Fischgroßhandel Für alle diese Fachabteilungen und alle weiteren mit der industriellen Verarbeitung und dem Großhandel von Fisch und Fischereierzeugnissen betreffenden Themen tritt der Verband als Interessenvertretung ein. Dies umfasst unter anderem: - die Position der BR im Kontext der europäischen und globalen Fischereipolitik, - die Rohwarenversorgung (Fisch und Meeresfrüchte) des europäischen und deutschen Marktes durch Importe, - die Zugänglichkeit des europäischen und deutschen Marktes für Importe, sowie die Abwicklung des Importverkehrs über See, Straße und Luft, - die Zugänglichkeit des europäischen und deutschen Marktes in Hinblick auf Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, Nachhaltigkeit und Rückverfolgbarkeit, - die Inverkehrbringung in den Bereichen Industrie, Großhandel und im Weiteren auch Einzelhandel, Fachhandel, Foodservice und weitere Absatzwege, einschließlich der Kennzeichnung, Beschreibung und Verkehrsauffassung von Erzeugnissen, - weitere Fragen der Industrie- und Verbraucherpolitik im Zusammenhang mit Fischereierzeugnissen. Der Verband vertritt die o.g. Interessen unter anderem gegenüber den für Fischereifragen zuständigen Referaten des BMEL und weiteren, thematisch mit den o.g. Interessenfeldern in Kontakt stehenden Referaten und Abteilungen der Bundesministerien, insb. BMEL und BMWK.
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Praxistaugliche Umsetzung der Losdefinition und Rückverfolgbarkeit in der Fischereikontrollverordnung
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Beschreibung:
In Artikel 56a und Artikel 58 der ab dem 10.01.2026 geltenden, überarbeiteten Fassung der EU Fischereikontrollverordnung 1224/2009 werden Regelungen zur Definition von Losen von Fischereierzeugnissen und deren Rückverfolgbarkeit festgelegt. Diese Vorgaben sollen in praktikables Recht (Delegierte EU-Akt, nationales Recht) umgesetzt werden, die es Industrie und Großhandel ermöglichen, eine größtmögliche Flexibilität in Definition, Zusammenfassung und Aufteiliung von Losen zu bewahren. Ferner sollen Angaben zur Rückverfolgbarkeit durch digitale Systeme sichergestellt werden, die auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Lieferkette zu bedienen sind. Hier soll eine möglichst praxistaugliche, einfache technische Lösung bzw. Anforderung im Recht verankert werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Fischerei/Aquakultur [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
530.001 bis 540.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23