Seiteninhalt
BDG Berufsverband Kommunikationsdesign e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R006985
- Ersteintrag: 05.09.2024
- Letzte Änderung: 23.09.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 23.09.2024
-
Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Haus 18Markgrafendamm 2410245 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +493024531490
-
E-Mail-Adressen:
- info@bdg.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Sabine Koch
- Claudia Siebenweiber
- Leonie Altendorf
- Marc Todesco
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
478 Mitglieder am 28.08.2024, davon:
- 451 natürliche Personen
- 27 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
-
Mitgliedschaften (4):
- Deutscher Designtag e.V.
- Initiative Urheberrecht
- 100 Beste Plakate e.V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (18):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; EU-Gesetzgebung; Diversitätspolitik; Geschlechterpolitik; Kultur; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Urheberrecht; Werbung; Arbeitslosenversicherung; Grundsicherung; Krankenversicherung; Rente/Alterssicherung; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Der BDG ist der Berufsverband für professionelles Kommunikationsdesign. Also solcher vertritt er die Interessen von Designerinnen und Designer in den unterschiedlichen Formen der Berufsausübung. Ureigenstes Anliegen ist es dabei, die Rahmenbedingungen für den eigenen Beruf zu gestalten. Der BDG setzt sich daher für faire und zukunftsfähige Märkte ein. Er macht sich stark für ein zeitgemäßes Designverständnis. Er macht den Wert von Design als Innovationstreiber in Wirtschaft und Gesellschaft sichtbar. Er fördert die Professionalisierung der Designerinnen und Designer sowie des Designeinkaufs. Diese Aufgaben nimmt der BDG insbesondere über seine Mitgliedschaften in übergeordneten Verbänden und Institutionen wahr, wie dem Deutschen Designtag – Dachorganisation der Designorganisationen in Deutschland – der Initiative Urheberrecht und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände BAGSV. Im Rahmen des Deutschen Designtags beschäftigt sich der BDG etwa mit der Novellierung des Vergaberechts und tritt ein für das Verbot von unvergüteten Vorleistungen bei Ausschreibungen im Design. Gleichfalls im Rahmen des Deutschen Designtags setzt sich der BDG für angemessene Honorare für Designleistungen ein, etwa mit der Unterstützung der Forderung nach Honoraruntergrenzen für Designleistungen in Förderrichtlinien von Bund und Ländern. Über die Initiative Urheberrecht macht sich der BDG stark für die Interessen der Urheberinnen und Urheber von künstlerischen Werken, deren angemessener Wertschätzung sowie gegen die ungeschützte Nutzung von Designwerken im digitalen Raum. Der BDG trägt über seine Mitgliedschaft die Positionierungen und Verlautbarungen der Initiative Urheberrecht mit. Gemeinsam mit anderen Partnerverbänden tritt der BDG im Rahmen der BAGSV ein für die Interessen von Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern bei Themen wie der sozialen Absicherung, und der Altersvorsorge.
Konkrete Regelungsvorhaben (0)
Die Interessenvertretung bezieht sich aktuell nicht auf die konkrete Änderung bestehender oder den Erlass neuer Gesetze oder Verordnungen.
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
80.001 bis 90.000 Euro