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Verena Holtz
VSocial
Natürliche Person
- Registernummer: R006881
- Ersteintrag: 20.07.2024
- Letzte Änderung: 14.09.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
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Hauptfinanzierungsquellen:
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
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Mitgliedschaften (2):
- Spitzenfrauen Gesundheit e. V.
- D64 e. V.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (7):
Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Unfallversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Suizidprävention
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich im Auftrag Dritter selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Für Organisationen im Bereich der sozialen Sicherung sind gesetzgeberische Rahmenbedingungen von entscheidender Bedeutung. VSocial berät Organisationen dabei, welche geplanten gesetzgeberischen Entwicklungen besonders relevant für sie sind. Gemeinsam werden Strategien für die politische Interessenvertretung und Forderungen erarbeitet. VSocial entwirft außerdem Strategien für die Ansprache von Ministerien und Mitgliedern des Parlamentes und entwickelt hierfür Positionspapiere.
Konkrete Regelungsvorhaben (1)
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Einführung eines Suizidpräventionsgesetz: Für eine Finanzierung von & ein Anrecht auf Beratung & für Qualitätsstandards.
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Beschreibung:
Nach der Veröffentlichung einer nationalen Suizidpräventionsstrategie wurde die Einführung eines Suizidpräventionsgesetzes angekündigt. Die Interessensvertretung konzentriert sich auf die inhaltliche Ausgestaltung dieses Gesetzes. Ziel ist es, dass das Gesetz nicht nur Regelungen zur Suizidprävention festlegt, sondern auch die Finanzierung von Beratungsangeboten durch die öffentliche Hand sicherstellt. Diese Angebote sollen gezielt im Bereich der Suizidprävention tätig sein. Zudem wird gefordert, ein gesetzliches Anrecht auf Beratungsangebote in der Suizidprävention zu verankern. Darüber hinaus sollen verbindliche Qualitätsstandards für solche Beratungsangebote festgelegt werden.
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben, Sonstiges im Bereich "Gesundheit", Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung", Unfallversicherung, Suizidprävention
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.05.2024 an:
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundestag
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (1)
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Auftrag
Austausch mit dem Parlamentskreis Suizidprävention.
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Gesundheitsversorgung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben, Sonstiges im Bereich "Gesundheit", Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung", Unfallversicherung, Suizidprävention
Konkrete Regelungsvorhaben: Einführung eines Suizidpräventionsgesetz: Für eine Finanzierung von & ein Anrecht auf Beratung & für Qualitätsstandards.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Auftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.