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Schwarz Digits KG
Stiftung & Co. KG
- Registernummer: R006539
- Ersteintrag: 28.02.2024
- Letzte Änderung: 24.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 24.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Stiftsbergstraße 174172 NeckarsulmDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49713230788600
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E-Mail-Adressen:
- public-affairs@mail.schwarz
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/240 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/240,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Dr. Alexander Schellong
- Rolf Schumann
- Christian Müller
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Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; EU-Gesetzgebung; Cybersicherheit; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; E-Commerce; Handel und Dienstleistungen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Schwarz Digits KG versteht sich als transparenter Partner der Politik, der sein Expertenwissen und seine praktische Expertise in den politischen Diskurs einbringt. Dazu werden Gespräche u. a. mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung sowie Vertretern der verschiedenen Bundesministerien geführt und vereinzelt Veranstaltungen ausgerichtet, zu denen auch relevante Adressaten im Sinne des LobbyRG eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen Stellungnahmen und Positionspapiere erarbeitet und eingebracht.
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Änderung EU-RL 2014/31/EU (i.R. BEG IV): eBon ermöglichen, auch bei Wiegevorgang Obst und Gemüse.
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Beschreibung:
Die Richtlinie 2014/31 EU (Anhang I Nr. 14 Absatz 4 Wort "ausgedruckt" ("printed")): verhindert, dass Kunden den Kassenbon in digitaler und nicht in ausgedruckter Form erhalten, wenn ein gewogener Artikel mit verkauft wurde. Anhang I Nr. 14 der Richtlinie sieht vor, dass „alle Angaben über sämtliche Vorgänge deutlich, unmissverständlich und übersichtlich auf einem Bon oder Etikett für den Kunden ausgedruckt werden“ müssen. Es sollte genügen, dass der Kunde einen digitalen Nachweis über den Wiegevorgang erhält, der analog zu einem ausgedruckten physischen Kassenbon sämtliche relevanten Informationen enthält.
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Referentenentwurf:
Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.01.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- E-Commerce [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderung DAC7 / Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) (i.R. BEG IV)
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Beschreibung:
Kommunikationshandbuch DAC7 unter Ziffer 2.6 Vorgaben zu Steueridentifikationsmerkmalen. Die bundeseinheitliche Steuernummer (bestimmtes Format) ist manuell umzurechnen, da sie von den Finanzämtern generell nicht mitgeteilt wird. Diesen Aufwand muss entweder der Marktplatzbetreiber selbst vornehmen oder der Händler, da er vom Marktplatzbetreiber aufgefordert ist das Format zu nutzen. Es wäre ressourcenschonender, wenn die Finanzverwaltungen der Länder diese Nummer den Steuerpflichtigen standardisiert übermitteln würden.
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Referentenentwurf:
Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.01.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- E-Commerce [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderung Novellierung NachwG (im Rahmen BEG IV): Vollständige Digitalisierung von Arbeitsverträgen
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Beschreibung:
Anpassung des Gesetzentwurfs hinsichtlich einer vollständigen Digitalisierung von Arbeitsverträgen, so dass der Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen künftig nicht mehr in Schriftform, sondern in Textform via E-Mail an den Arbeitnehmer verschickt werden kann.
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Referentenentwurf:
Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.01.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
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Beschreibung:
Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 03/22 bis 02/23