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Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R006475
- Ersteintrag: 07.02.2024
- Letzte Änderung: 24.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 24.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bundesforum VormundschaftPoststr. 4669115 HeidelbergDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496221603978
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E-Mail-Adressen:
- info@vormundschaft.net
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,50
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Ruth Seyboldt
- Leon Schlotfeldt
- Henriette Katzenstein
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Gesamtzahl der Mitglieder:
204 Mitglieder am 25.03.2024, davon:
- 117 natürliche Personen
- 87 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (3):
- AGJ - Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe
- IGfH - Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen
- DFGT - Deutscher Familiengerichtstag
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Kinder- und Jugendpolitik; Öffentliches Recht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Wir werben fachpolitisch für eine verbesserte Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen unter Vormundschaft und die Förderung der Qualitätsentwicklung in der Vormundschaft/Pflegschaft und der Kooperation zwischen Vormundschaft, Hilfen zur Erziehung, Jugendämtern und Anderen.
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Verbesserte Statistik, örtliche Zuständigkeit und Fallzahlen für die Vormundschaft
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Beschreibung:
In die Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit soll als Kriterium Wille und Wohl des Kindes einfließen (§ 87c SGB VIII). In der Statistik sollen die vier Vormundschaftstypen künftig erfasst werden sowie unter anderem Fluchthintergrund und evtl. weitere Merkmale der betroffenen Kinder und Jugendlichen (§ 99 Abs. 4 SGB VIII). Die Fallzahlen für die Amtsvormundschaft sollten auf ein Wert von 30 Fällen pro VZÄ reduziert werden, um den Kindern und Jugendlichen gerecht werden zu können (§ 55 Abs. 2 SGB VIII).
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.03.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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BMFSFJ
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 160.001 bis 170.000 EuroProjektförderung in drei Aktionsbereichen des Bundesforums Aktionsbereich I: Transfer zwischen Gesetzgebung und Praxis Aktionsbereich II: Bundesweite Bestandsaufnahme, Vernetzung und Qualitätsentwicklung in der Vormundschaft Aktionsbereich III: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärken
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22