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Andreas Arnemann (Inklusionskünstler)
Natürliche Person
- Registernummer: R006408
- Ersteintrag: 24.12.2023
- Letzte Änderung: 19.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 19.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatperson
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Andreas Arnemann (Inklusionskünstler)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Kultur; Aufklärung überInklusion, Ableismus, Barrierefreiheit, UN-BRK, Menschenrechte - Stimme der Betroffenen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Einsatz für Betroffene, die unter Ableismus, Ageismus, moderner Sklaverei, Fremdbestimmung und den negativen Auswirkungen von Psychopharmaka leiden. Bekämpfung der Pharmalobby durch Aufklärung über humanbasierte Hirnforschung an Menschen, welche unter Betreuung stehen und nicht über die verheerenden Wirkungen der Medikamente aufgeklärt werden oder nicht einwilligungsfähig sind. Forderung einer neuen AMÜP - Studie, Forderung der Auflösung der WfbM, Einsatz für die Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt, Aufklärung von Unternehmer*innen zu Fördermöglichkeiten und über die großartigen Kompetenzen und Motivationen Betroffener, Förderung des Demokratieverständnisses und der Toleranz durch Betzavta - Übungen als Multiplikator, Unterstützung von Kriminalitätsopfern, Werbung für Demokratie durch Politiker*innen -Portraitierung als Künstler, Werbung für ein christliches Miteinander auf Augenhöhe.
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Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz - Erweiterung der Leistungsgruppen um den Fachbereich Psychiatrie
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Beschreibung:
Eine Transparenzverpflichtung der Psychiatrischen Kliniken ist unbedingt erforderlich. Insbesondere sollte eine bundesweite Statistik über Fixierungen geführt werden, welche nach Ansicht der Vereinten Folterungen darstellen und verboten werden müssen. Fixierungen führen zu Vertrauensverlust und Traumatisierungen, ein Bundeskataster für diese unmenschlichen Behandlungen ist unbedingt erforderlich, um den, aus meiner Sicht rechtsfreien Raum, der Psychiatrien zu öffnen. Psychiatrie ist meiner Ansicht nach ein Krankenhausbereich, der nicht nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen menschenwürdig behandelt, stark Pharmalobby gelenkt wird und eine Transparenz der dort vorgenommenen Behandlungen ist unbedingt erforderlich.
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Interessenbereiche:
- Aufklärung überInklusion, Ableismus, Barrierefreiheit, UN-BRK, Menschenrechte - Stimme der Betroffenen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190199 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Beschreibung:
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Gesetz zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes, Drucksache 20/10406 Erweiterung auf Landesebenen möglich wird beantragt.
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Beschreibung:
Ich unterstütze die Neuregelung des Bundespolizeigesetzes ausnahmslos und bitte um Umsetzung. Ich bitte gleichzeitig um Überprüfung, ob eine Umsetzung auf alle Bundesländer denkbar wäre, um die Landespolizeigesetze durch ein einheitliches Gesetz zu ersetzen, somit Ressourcen zu schonen und uniformierten Polizeivollzugsbeamtinnen sowie Polizeivollzugsbeamten eine länderübergreifend gleiche Rechtssicherheit zu geben.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10406 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Aufklärung überInklusion, Ableismus, Barrierefreiheit, UN-BRK, Menschenrechte - Stimme der Betroffenen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190201 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Beschreibung:
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Sozialgesetzbuch (SGB IX), Streichung von: § 223 SGB IX Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
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Beschreibung:
Durch diese Regelung wird Inklusion verhindert, die laut UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 27, nur auf dem ersten Arbeitsmarkt stattfinden kann. Als Gruppenleiter in einer WfbM, der nach 29 Jahren aus dem System der ,,modernen Sklaverei“ ausgestiegen ist, fordere ich die komplette Streichung einer Anrechenbarkeit von Aufträgen, welche an WfbM vergeben werden. Werkstätten sind Auslaufmodelle und nicht mehr zeitgemäß! Ich bitte Sie, den § 223 SGB IX (Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe) ersatzlos aus dem Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu streichen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu];
- Aufklärung überInklusion, Ableismus, Barrierefreiheit, UN-BRK, Menschenrechte - Stimme der Betroffenen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190202 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro