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Deutscher Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R006303
- Ersteintrag: 16.10.2023
- Letzte Änderung: 27.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o Universitätsklinikum UlmSektion NotfallmedizinPrittwitzstraße 4389070 UlmDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +491624960476
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E-Mail-Adressen:
- info@grc-org.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptstadtrepräsentanz:
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Adresse
Wilhelmshavener Straße 3410551 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +4915206128743
- E-Mail-Adresse: info@grc-org.de
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Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/232,04
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Univ.-Prof. Dr. med. Bernd Böttiger
- Prof. Dr. med. Wolfgang Schöls
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Gesamtzahl der Mitglieder:
1.970 Mitglieder am 22.02.2024, davon:
- 1.900 natürliche Personen
- 70 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Schulische Bildung; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der GRC ist die Fachgesellschaft für Wiederbelebung in Deutschland. Zweck des Vereins ist, Leben zu retten durch die Förderung der Forschung und Berufsbildung im Rahmen der Aufklärung, Aus-, Fort- und Weiterbildung auf dem erweiterten Gebiet der Wiederbelebung. Um unsere Ziele zu erreichen, leisten wir u.a. Öffentlichkeitsarbeit und wollen z.B.. den bundesweiten Schülerunterricht in Wiederbelebung, die telefonische CPR in Leitstellen oder Ersthelfersysteme auf Bundesebene gesetzlich implementieren.
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Einführung eines verpflichtenden Schulunterrichts in Wiederbelebung
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Beschreibung:
Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz empfiehlt seit 2014 in Deutschland eine flächendeckende Einführung von Wiederbelebungsunterricht in Schulen im Umfang von zwei Unterrichtsstunden pro Jahr ab der Klasse 7. Lehrkräfte sollen entsprechend geschult werden, um den Unterricht zu übernehmen. Diese Empfehlung wurde jedoch in den meisten Bundesländern bis heute noch nicht flächendeckend umgesetzt. In einigen Bundesländern und auf Landesebene sind wir aktiv und unterstützen die Schulministerien der Länder bei der Implementierung.
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Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Schulische Bildung
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
150.001 bis 160.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23