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Nexi Germany GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Wichtiger Hinweis: Eintrag nicht aktualisiert
- Registernummer: R006252
- Ersteintrag: 21.09.2023
- Letzte Änderung: 27.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Nexi Germany GmbHHelfmann-Park 765760 EschbornDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496979220
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E-Mail-Adressen:
- serviceDE@nexigroup.com
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/2210.001 bis 20.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220,25
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Luca Zanotti
- Christian Drixler
- Piero Crivellaro
- Carola Wahl MBA
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Mitgliedschaften (6):
- European Association of Payment Service Providers for Merchants - EPSM e.V.
- Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V.
- Bundesverband der electronic cash-Netzbetreiber (BECN) e.V.
- Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.
- EHI Retail Institute GmbH
- Bitkom e. V.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Bank- und Finanzwesen; E-Commerce; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen; EU-Binnenmarkt, EU-Gesetzgebung, Digitalisierung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Nexi Germany GmbH ist einer der Markt- und Technologieführer in Deutschland für Zahlungsdienstleistungen und die Bereitstellung von Zahlungsinfrastruktur. Wir vertreten unsere Interessen u.a. durch den pro-aktiven Dialog mit Stakeholdern aus Politik, Behörden, dem vorpolitischen Raum und der Zivilgesellschaft.
Konkrete Regelungsvorhaben (1)
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Einführung einer Registrierkassenpflicht
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Beschreibung:
Zum 1. Januar 2020 ist durch Änderung des § 146a AO (Abgabenordnung) die Kassenfiskalisierung in Deutschland in Kraft getreten. Ziel war u.a., dass Steuerverkürzungen durch manipulationssichere Kassen zu vermeiden und so für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Allerdings stellt die bloße Nichtnutzung der Kasse weiterhin einen simplen Weg dar, dieses Ziel zu konterkarieren. Problematisch ist also zum einen, dass es in Deutschland keine Pflicht zur Benutzung einer Kasse gibt und zum anderen, dass diejenigen, die sich ein solches System anschaffen, mit hohen Auflagen zu kämpfen haben. Die Einführung einer Registrierkassenpflicht und die damit verbundene Integration von Registrierkassen in den Geschäftsbetrieb von Händlern als Grundvoraussetzung kann diesen Missstand beheben.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 17.05.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Betroffenes geltendes Recht: AO
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Interessenbereiche: Handel und Dienstleistungen, Kleine und mittlere Unternehmen
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
0 Euro
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22