Seiteninhalt
Verkehrsclub Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz (VCD Rheinland-Pfalz) e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R006249
- Ersteintrag: 18.09.2023
- Letzte Änderung: 14.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 14.11.2024
-
Tätigkeitskategorie:
Nichtregierungsorganisation (NGO)
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Walpodenstraße 1055116 MainzDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +4961319501545
-
E-Mail-Adressen:
- rlp@vcd.org
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,37
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Dr. Caroline Braun
- Achim Martin
- Dr. Helga Schmadel
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
2.272 Mitglieder am 24.04.2024, davon:
- 2.271 natürliche Personen
- 1 juristische Person, Personengesellschaft oder sonstige Organisation
-
Mitgliedschaften (1):
- Verbraucherschutzbund Rheinland-Pfalz
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (11):
Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Immissionsschutz; Klimaschutz; Güterverkehr; Personenverkehr; Schienenverkehr; Schifffahrt; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Grundlagen unserer Arbeit sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Potenziale einer nachhaltigen Mobilität und machen Vorschläge zur Umsetzung der Verkehrswende. Als VCD Rheinland-Pfalz e.V. arbeiten wir vor allem aus Landesebene, unsere Bundesgeschäftsstelle (VCD e.V.) vetritt die Ziele des VCD auf Bundesebene
-
Einführung eines Bundesmobilitätsgesetzes
-
Beschreibung:
Das Bundesmobilitätsgesetz ist ein Gesetz zur Neuordnung des institutionellen Rahmens für eine nachhaltige Entwicklung von Verkehr und Mobilität. - Verkehrsprojekte müssen integriert und an gesellschaftlichen Zielen ausgerichtet geplant, finanziert und gestaltet werden. - Mobilität wird für alle gewährleistet, auch für Ältere, Kinder, Menschen mit Handicap sowie für Menschen mit geringem Einkommen. - Kein Mensch verliert im Verkehr sein Leben (Vision Zero). - Mobilität wird raumverträglich, flächensparsam und effizient. - Umweltbelastungen und vom Verkehr verursachte gesundheitliche Beeinträchtigungen werden minimiert.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu];
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Reform der Straßenverkehrsordnung
-
Beschreibung:
Radfahrende, Zufußgehende und Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet und die StVO weist in puncto Verkehrssicherheit erhebliche Schwächen auf. Die StVO stellt bspw. nach wie vor hohe Hürden bei der Einführung von Tempo 30 oder Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr. Dagegen werden die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs priorisiert – meist zugunsten des Autoverkehrs. Dies möchten wir ändern.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
20.001 bis 30.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23