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Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK)
Eingetragener Verein (e. V.)
Wichtiger Hinweis: Eintrag nicht aktualisiert
- Registernummer: R006121
- Ersteintrag: 11.07.2023
- Letzte Änderung: 26.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 26.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Menzelstraße 514467 PotsdamDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493312360590
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E-Mail-Adressen:
- info@bvsk.de
- Webseiten:
-
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/220 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/222,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Martin Schmelcher
- Thomas Kümmerle
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Gesamtzahl der Mitglieder:
1.044 Mitglieder am 27.05.2024, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (1):
- GTÜ
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Interessen- und Vorhabenbereiche (7):
Zivilrecht; Straßenverkehr; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Automobilwirtschaft; Verbraucherschutz; Versicherungswesen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der BVSK stellt den größten Zusammenschluss freiberuflich tätiger Kfz-Sachverständiger in Deutschland dar und vetritt die beruflichen und sozialen Interessen der qualifizierten, freiberuflichen Kfz-Sachverständigen. Daneben ist der BVSK kompetenter Ansprechpartner für Justiz, Versicherungswirtschaft, Anwaltschaft, Verbraucherschutzverbände und das Kfz-Gewerbe. Ein Ziel des BVSK ist es, das vom Verband entwickelte Berufsbild des Kfz-Sachverständigen nachhaltig zu etablieren.
Die Interessenvertretung bezieht sich aktuell nicht auf die konkrete Änderung bestehender oder den Erlass neuer Gesetze oder Verordnungen.
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22
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Gesamtsumme:
700.001 bis 710.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22