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VG Bild-Kunst
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R006010
- Ersteintrag: 31.05.2023
- Letzte Änderung: leer
- Jährliche Aktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Gemeinwohlaufgaben (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Weberstraße 6153113 BonnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49228915340
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E-Mail-Adressen:
- info@bildkunst.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/214.370.001 bis 4.380.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
61 bis 70
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
67.475 Mitglieder am 01.01.2022
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Mitgliedschaften (5):
- CISAC
- EVA/OLA
- SAA
- IFFRO
- Deutscher Fotorat
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Sonstiges im Bereich "Recht"
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben und in Auftrag gegeben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die VG Bild-Kunst ist ein Verein zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten. Derzeit hat sie über 60.000 Mitglieder: Künstlerinnen und Künstler, die Werke im visuellen Bereich schaffen und die sich zusammengeschlossen haben, um diejenigen urheberrechtlichen Ansprüche gemeinsam zu verwalten, die man sinnvollerweise nicht individuell wahrnehmen kann. Die Erlöse aus der Verwertung der eingebrachten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche werden nach Abzug der Verwaltungskosten vollständig an die Mitglieder ausgeschüttet. Die Bild-Kunst ist deshalb rechtlich eine so genannte Verwertungsgesellschaft, dafür steht auch das Kürzel "VG" im Namen. Mitglieder der VG Bild-Kunst können Urheberinnen und Urheber der drei Berufsgruppen sowie deren Erben werden. Auch Verlagen und Bildagenturen steht eine Mitgliedschaft zu, wenn auf sie entsprechende Rechte übertragen wurden. Für Filmproduzenten kann die VG Bild-Kunst die gesetzlichen Leistungsschutzrechte wahrnehmen. Die Mitgliedschaft kommt durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags zustande, mit dem der Berechtigte seine Rechte oder einen Teil davon sowie Ansprüche auf die VG Bild-Kunst überträgt. Die VG Bild-Kunst nimmt im Wesentlichen die gesetzlichen Vergütungsansprüche der Bild- und Filmurheber in Deutschland wahr. Gesetzliche Vergütungsansprüche sieht das Gesetz in den Fällen vor, in denen das Urheberrecht eingeschränkt wird. Sie stellen somit eine Kompensation dar. Gesetzliche Vergütungsansprüche können nicht vom einzelnen Urheber wahrgenommen werden - dies ist Aufgabe der Verwertungsgesellschaften. Daneben nimmt die Bild-Kunst für Bildende Künstlerinnen und Künstler auch verschiedene Exklusivrechte wahr und sorgt in diesem Bereich für die angemessene Vergütung der verschiedenen Werknutzungen: zum Beispiel, wenn ein Kunstwerk in einem Kunstmagazin abgebildet wird. In diesem Fall schließt die Bild-Kunst einen Lizenzvertrag mit dem Verlag ab, der das Magazin herausbringt. Daneben engagiert sie sich auf nationaler und internationaler Ebene für die Stärkung der Urheberrechte. Für ihre Mitglieder nimmt die VG Bild-Kunst folgende Aufgaben wahr: Inkasso und Verteilung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen (z.B. Privatkopievergütung, Bibliothekstantieme etc.) - Lizenzierung und Durchsetzung von individuellen Rechten der Bildenden Künstler (z.B. Folgerechte, Reproduktionsrechte, Senderechte) - Politische und rechtliche Stärkung des urheberrechtlichen Schutzes (z.B. politische Lobbyarbeit, Kampagnen zur Aufklärung über urheberrechtliche Fragen) - Kulturelle und soziale Förderung, die über die zwei eigenständigen Stiftungen Kultur- und Sozialwerk läuft - Kooperation mit allen relevanten ausländischen Verwertungsgesellschaften, die im visuellen Bereich tätig sind
Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/21
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/21
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Ja
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja