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Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen e.V. (ZVKKW)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R005295
- Ersteintrag: 04.10.2022
- Letzte Änderung: 25.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 25.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Kaiser-Friedrich-Straße 753113 BonnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4922824338829
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E-Mail-Adressen:
- info@zvkkw.de
- thomas.heuser@zvkkw.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Dipl. Ing. Claus-Dieter Penno
- Heribert Baumeister
- Dr. Meinolf Gringel
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Gesamtzahl der Mitglieder:
46 Mitglieder am 25.06.2024, davon:
- 1 natürliche Person
- 45 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (1):
- Bundesverband Wärmepumpen (BWP) eV.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (12):
Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Immissionsschutz; Klimaschutz; Handel und Dienstleistungen; Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen e.V. steht im Dienste der Förderung und Weiterentwicklung der Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik in wirtschaftlicher, technischer, ökologischer und politischer Hinsicht in Deutschland und Europa. Die Zusammenarbeit und Präsenz der Industrie und Handwerk bedarf einer grundlegenden Neuorientierung im Markt, die nur in einem gemeinsamen Verband realisiert werden kann. Die gemeinsam abgestimmten Ziele und Aussagen sind die Basis für die Zusammenarbeit und Außendarstellung des Verbandes in Presse und Politik. Die Branche steht vor der großen Herausforderung einen maßgeblichen Beitrag zur Senkung der CO2-Emission zu erbringen, durch die Optimierung von Altanlagen und insbesondere in Neuanlagen. Die Verbandsmitglieder von der Forschung, Industrie, Handwerk und Betreiber sind hier in der Lage das Optimum zu realisieren. Der Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW) e.V. verfolgt den Zweck, alle gemeinsamen Belange seiner Mitglieder zu wahren und zu fördern und gegenüber politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Einrichtungen zu vertreten sowie bei gesetzlichen Maßnahmen mitzuwirken. Er wird mit nationalen und internationalen Organisationen Beziehungen sowie lnformations- und Gedankenaustausch pflegen und gegebenenfalls gemeinsam mit ihnen Belange der Mitglieder wahrnehmen. Er soll durch Öffentlichkeitsarbeit Kontakt zur Presse halten, die Medien ständig über Probleme, Anliegen und Wünsche des Verbandes und seiner Mitglieder in Kenntnis setzen sowie für ein günstiges Bild und Ansehen des Verbandes und seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit sorgen. Er verfolgt die Förderung und Weiterentwicklung der Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik in wirtschaftlicher, technischer, ökologischer und politischer Hinsicht
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Kälteorganisationen fordern Anpassung im GEG
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Beschreibung:
ir fordern Bundestag und Bundesrat dazu auf, den Paragraf 71p im GEG ersatzlos zu streichen, um hierdurch die Technologieoffenheit im Bereich der Kältemittel für Wärmepumpen zu wahren und den geplanten Wärmepumpenhochlauf in Deutschland nicht zu gefährden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406250155 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 25.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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F-Gase-Verordnung und PFAS-Verbot, vielen Kälteanlagen droht das Aus
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Beschreibung:
Aktuelle Entwürfe von zwei europäischen Verordnungen – die Novellierung der F-Gase-Verordnung und das PFAS-Beschränkungsverfahren im Rahmen der REACH-Verordnung – haben das Potenzial, dass der Einsatz von fluorierten Kältemitteln (F-Gasen) in Kälte-, Klima- oder Wärmepumpenanlagen in kürzester Zeit sowohl in Neuanlagen als auch im Bestand nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt möglich sein wird. In den allermeisten Anwendungen kommen heutzutage noch fluorierte Kältemittel zum Einsatz.
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406250160 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 25.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Trilog-Verhandlungen zur Novellierung der F-Gase-Verordnung
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Beschreibung:
Die anstehende Novellierung der F-Gase-Verordnung stellt jedoch eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar – vor allem für die Betreiber der Anlagen.
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu];
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406250164 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 25.06.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
80.001 bis 90.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23