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Holger Freitag
Natürliche Person
- Registernummer: R005207
- Ersteintrag: 16.09.2022
- Letzte Änderung: 29.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 18.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Anwaltskanzlei, Einzelanwältin oder Einzelanwalt
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Interessen- und Vorhabenbereiche (15):
Erneuerbare Energien; Kultur; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Rechtspolitik; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Handwerk; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich im Auftrag Dritter selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Förderung der Transparenz und des Verbraucherschutzes für Verbraucherbauherren. Vertretung bauorientierter Verbraucherinteressen privater Bauherren im Alt- und Neubau, in der Sanierung sowie für Immobilienkäufer und -verkäufer sowie von Eigentümern von Wohneigentum. Das geschieht durch Beratung bei der Umsetzung der Auftraggeberpositionen und -ziele in rechtlichen Änderungsbedarf, Mithilfe bei der Entwicklung von Formulierungen für Stellungnahmen und andere Schriftkommunikation, Beratung und auch Vertretung bei Gesprächen über die entsprechenden Themen.
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einfaches Bauen
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Beschreibung:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage im Bauvertragsrecht zu anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard der technisch sicheren Ausführung von Baumaßnahmen. Einführung einer Pflicht für Unternehmer, Verbraucher-Bauherren gegenüber zwei verschiedene Ausführungsniveaus einer Baumaßnahme auch jeweils zu bepreisen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 29.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Urheberrecht an Bauwerksplanungen und Bauwerken
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Beschreibung:
Maßvolle Erleichterung der Änderungsmöglichkeit bestehender Bauwerke, an denen ein Urheberrecht des Planers besteht. Änderungszwecke wie energetische Sanierung, Verbesserungen hin zu mehr Klimaneutralität, Schaffung von Wohnraum oder Barrierereduzierung sollen sich noch besser gegen ein urheberrechtliches Änderungsverbot in der Abwägung durchsetzen als bisher.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Beibehaltung der Schriftform für die Kündigung von Bauverträgen
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Beschreibung:
Beibehaltung der Schriftform für die Kündigung von Bauverträgen in § 650h BGB
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Neuregelungen in BauGB, BauNVO zur Erleichterung von Wohnraumschaffung und -erwerb durch Verbraucher
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Beschreibung:
Abschaffung der Umwandlungssperre des § 250 BauGB, Ergänzung Bebauungsplan-Festsetzungen um Belüftung § 9 BauGB Ergänzung klimaanpassender Maßnahmen durch Gemeindesatzung § 34 Abs. 1 BauGB Befürwortung der Änderungsvorschläge des BMWSB zur Aufweichung des Einzelfallerfordernisses für eine Befreiung § 31 BauGB, Erweiterung der Ausnahme vom Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung im unbeplanten Innenbereich auch auf Neuerrichtung von Wohnraum § 34 Abs. 3a BauGB, Entfristung der Familienschutzklausel § 176 Abs. 3 BauGB, Erweiterung der Wohnungsnutzung im Kerngebiet per Bebauungsplan § 7 Abs. 1 BauNVO, Einführung bundesweit verbindlicher Bemessungsvorgaben zur Bodenversiegelung §§ 16, 19a BauNVO, Einführung bundesweit verbindlicher Vollgeschossdefinition § 20 BauNVO
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 01.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Ländlicher Raum [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Neuregelungen in AVBFernwärmeV zur Erhöhung von Transparenz und Preiswettbewerb für Verbraucher in Fernwärmenetzen
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Beschreibung:
1. Stärkung der Markttransparenz durch weitere Angabepflichten der Anbieter und eine zentrale Erfassung aller Angaben im Internet (§ 1a AVBFernwärmeV-E). 2. Stärkung des Quasiwettbewerbes wenigstens durch erhöhte Bewertung des Marktelementes über 50 % Gewichtung hinaus im Muster einer Preisänderungsklausel zum Arbeitspreis (Anlage § 24 Absatz 2 Satz 4 AVBFernwärmeV-E).
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingun- gen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verord- nung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versor- gung mit Fernwärme oder Fernkälte Datum des Referentenentwurfs: 25.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Entbürokratisierung der Verbrauchertreitschlichtung
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Beschreibung:
Vorziehen der geplanten Informationspflicht für Schlichtungsstellen an Verbraucher, Bescheinigungen nach § 15a Abs. 3 EGZPO zu beantragen, § 21 Abs. 2 VSGB-E
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Auftrag
Beratung bei der Umsetzung der Auftraggeberpositionen und -ziele in rechtlichen Änderungsbedarf; Mithilfe bei der Entwicklung von Formulierungen für Stellungnahmen und andere Schriftkommunikation, Beratung und auch Vertretung bei Gesprächen über die entsprechenden Themen.
Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft, Erneuerbare Energien, Handwerk, Immissionsschutz, Klimaschutz, Ländlicher Raum, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz, Stadtentwicklung, Verbraucherschutz, Wohnen
Konkrete Regelungsvorhaben: einfaches Bauen, Urheberrecht an Bauwerksplanungen und Bauwerken
Auftraggeber/-innen (1):
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Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/23 bis 12/23:
1 bis 50.000 Euro
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Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro