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Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R005106
- Ersteintrag: 31.08.2022
- Letzte Änderung: 06.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 12.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Vogelsang 2731020 SalzhemmendorfDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4951534932798
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E-Mail-Adressen:
- gs@dght.de
- kwet@dght.de
- joger@dght.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Öffentliche Zuwendungen, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,05
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Prof. Dr. Ulrich Joger
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Gesamtzahl der Mitglieder:
4.990 Mitglieder am 06.12.2024, davon:
- 4.980 natürliche Personen
- 10 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- European Aquarium and Terrarium Association (EATA) (http://www.eata-online.org/)
- Citizen Conservation (https://citizen-conservation.org/)
- Naturschutzforum Deutschland (NaFor) (https://www.nafor.de/)
- Societas Europaea Herpetologica (SEH) (https://www.seh-herpetology.org/)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Artenschutz/Biodiversität; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Schwerpunkte der Interessenvertretung waren und sind der regelmäßige Austausch mit den fachpolitischen Sprechern der im Bundestag vertretenen Fraktionen sowie den Obleuten und Fachpolitikern der korrespondierenden politischen Parteien. Insbesondere wurden dabei Positionen der DGHT zu den Themen Heimtierhaltung, Tierhaltersachkunde, Einbindung der Expertise privater Tierhalter zur Konkretisierung der Begriffe „Kenntnisse und Fähigkeiten“ des Tierschutzgesetzes sowie die Bedeutung der Publikationsleistung aus privater Heimtierhaltung für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn angesprochen. Mehrere Positionspapiere zu den o. a. Themen, sowohl im Rahmen von anstehenden Gesetzesvorhaben wie auch „anlasslos“ zur kontinuierlichen Vermittlung der natur-, arten- und tierschutzpolitischen Überzeugungen der DGHT als anerkannter Fachverband, wurden und werden den politischen Entscheidungsträgern in Bund und Ländern übergeben. Darüber hinaus erfolgt ein Austausch mit der Bundes-Tierschutzbeauftragten sowie Vertretern der relevanten Ministerien (BMEL und BMUV) sowie den nachgeordneten Behörden. Die DGHT ist des Weiteren im Round Table des saarländischen Tierschutzbeauftragten sowie im Stiftungsrat der Tierschutzstiftung des Saarlandes vertreten und nimmt an den entsprechenden Beratungen teil. Positionspapiere zu übergeordneten Themen wie z. B. Tierhaltersachkunde (Entwicklung von Qualitätskriterien für eine bundesweite Regelung), Gefahrtierhaltung oder auch Positivlisten werden vielfach auch zusammen mit weiteren Fachverbänden im Tier- und Artenschutz verfasst und publiziert.
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Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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Beschreibung:
- bundeseinheitliche Regelung zum Erwerb einer Tierhalter-Sachkunde mit konkreten Schulungs-Inhalten auf Grundlage des § 2a TierSchG. Option eines verpflichtenden Sachkundenachweises auf besonders geschützte und „gefährlicher Arten“ beschränkt - Verzicht auf Positivlisten, stattdessen Vorbehaltslisten mit Bezug zu Sachkundenachweis - Anstatt eines EU Lacey Acts gleichwertige, aber bessere Alternative: Nutzung des Anhangs III von CITES - Entwicklung eines Zertifizierungssystems für legalen Wildtierhandel - Keine Überregulierung von Tierbörsen und kein Ausschluss von Händlern, solange diese alle Regularien (Tierschutz, Artenschutz, allg. Ordnungsrecht) erfüllen - nachhaltige Bewirtschaftung von Wildtierbeständen unter besonderer Berücksichtigung des Benefits für lokale Gemeinschaften
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu];
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406110107 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Bundesamt für Naturschutz
Deutsche Öffentliche Hand – BundBonnBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroProjekt „Evaluation der Züchtbarkeit von ausgewählten, seit der letzten CITES CoP19 in Anhang I und ll gelisteten und höhergelisteten Reptilien- und Amphibientaxa“: Ein Vorhaben mit dem Ziel, alle verfügbaren Daten und wesentlichen biologischen Informationen über die Zücht-barkeit der seit CoP19 2022 über das CITES-Abkommen geschützten, neu in den relevanten CITES-Anhängen I und II erfassten oder höher gelisteten Arten zusammenzutragen. Als Abschluss Erstellung von zwei deutsch- und englischsprachigen barrierefreien Dokumenten für die genannten CoP19-Arten für Zoll- und andere Behörden, Publikation als Fortsetzung der bisher erstellten Dokumente in der Reihe BfN-Skripten (608 und 609 für die CoP17-Arten sowie 625 und 627 für die CoP18-Arten)
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
360.001 bis 370.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23