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Bundesvereinigung Lebenshilfe
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R004143
- Ersteintrag: 11.04.2022
- Letzte Änderung: 14.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 11.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Hermann-Blankenstein-Str. 3010249 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49302064110
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E-Mail-Adressen:
- bundesvereinigung@lebenshilfe.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 10/22 bis 09/23Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Öffentliche Zuwendungen, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 10/22 bis 09/23320.001 bis 330.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 10/22 bis 09/231,41
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (29):
- Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust
- Antje Welke
- Claudia Seligmann
- Lilian Krohn-Aicher
- Jenny Axmann
- Kai Pakleppa
- Helen Ghebremicael
- Dr. Silva Demirci
- Claudia Niehoff
- Almuth Meinert
- Benita Richter
- Hanna Barkhoff
- Peer Erik Berreth-Brocke
- Dr. Lydia Hajasch
- Tina Winter
- Dr. h.c. Peter Masuch
- Ramona Günther
- Manuela Stock
- Ludger Gröting
- Yvonne Kanter
- Alexander Wrusch
- Claudia Franke
- Sascha Ubrig
- Joachim Busch
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Dagmar Schmidt
Tätigkeit:
Mitglied des Deutschen Bundestages -
Ursula Sophia Schmidt
Tätigkeit bis 09/21:
Mitglied des Deutschen Bundestages - Rolf Flathmann
- Stephan Hüppler
- Monika Haslberger
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Gesamtzahl der Mitglieder:
636 Mitglieder am 30.04.2024, davon:
- 6 natürliche Personen
- 630 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (25):
- BAG Selbsthilfe
- Deutscher Behindertenrat
- Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation
- Deutscher Sozialrechtsverband
- Deutscher Verein f.öffentl.u.private Führsorge
- EUCREA-Deutschland
- Inclusion Europe
- Inclusion International
- Gesellschaft zur Förderung der Erwachsenenbildung
- Special Olympics Deutschland
- BAG für Unterstützte Beschäftigung
- Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
- Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft
- AG für Jugendhilfe
- VENRO e.V.
- UN-Konventionell Netzwerk für Sozialraum-Arbeit
- Energie Sozial e.V.
- Netzwerk Leichte Sprache
- Bundesverband der Kommunikatoren e.V.
- Betreuungsgerichtstag
- Netzwerk persönliche Zukunftsplanung e.V.
- Förderkreis T4
- Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft zur Förderung der Forschung für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. (DIFGB)
- Aktionsbündnis Teilhabeforschung
- IHK Kassel
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (25):
Arbeitsmarkt; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Menschenrechte; Berufliche Bildung; Schulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Wahlrecht; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Wohnen; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Grundsicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Sonstiges im Bereich "Verkehr"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt sich seit 1958 als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien ein. In fast 500 Orts- und Kreisvereinigungen, 16 Landesverbänden und mehr als 4.300 Einrichtungen und Diensten der Lebenshilfe sind rund 120.000 Mitglieder aktiv. Die Ziele der Lebenshilfe sind umfassende Teilhabe und Inklusion sowie die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere, Stellungnahmen, Terminanfragen und eigene Veranstaltungen wird unmittelbar der Kontakt zu Politikerinnen und Politikern, insbesondere zu Mitgliedern des Deutschen Bundestags, gesucht. Vor allem soll mit der Interessenvertretung erreicht werden, dass Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen bei allen (Gesetzes-)Vorhaben berücksichtigt werden. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um Menschen mit Behinderung in allen politischen und gesellschaftlichen Debatten sichtbar zu machen sowie angesichts der außergewöhnlichen aktuellen Herausforderungen die Teilhabemöglichkeiten und Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung und deren Familien zu stärken.
Konkrete Regelungsvorhaben (17)
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Zukünftige Neuregelung des VBVG für eine angemessene Betreuervergütung auf Grundlage der Evaluation
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Beschreibung:
Anpassung des VBVG an die Ergebnisse der Evaluation des VBVG und die Neuerungen durch die Reform des Betreuungsrechts zur Schaffung einer angemessenen Betreuer*innenvergütung. Maßstab der Berechnungsgrundlage für die Vergütung sollen die Refinanzierungskosten einer Vollzeitstelle für eine Vereinsbetreuer*in sein. Schaffung einer auskömmlichen Grundpauschale mit der Möglichkeit von Zusatzpauschalen, das System der Sonderpauschalen sollte daher erweitert werden. Einführung der Dynamisierung der Vergütungspauschale.
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Interessenbereiche: Rechte von Menschen mit Behinderung, Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung", Sonstiges im Bereich "Recht", Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.03.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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Inklusive Arbeit und gerechte Entlohnung für Menschen mit sog. geistiger Behinderung
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Beschreibung:
Umsetzung von Art. 27 UN-BRK. Grundsicherungsunabhängigkeit von WfbM-Beschäftigten. Abschaffung des Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleitung in § 219 Abs. 2 SGB IX. Stärkung der Alternativen zur WfbM durch u.a. Ausweitung der rentenrechtlichen Höherversicherung nach § 162 Nr. 2 & 2a SGB VI auf das Budget für Arbeit (inkl. entspr. Anpassung der Rgl. zur Beitragstragung & Beitragserstattung). Ausweitung des Anspruchs auf Budget für Arbeit. Wiedereinführung der Bußgeldvorschrift zur Ausgleichsabgabe und eine effektive Verfolgung der Verletzung der Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bei öffentlichen und privaten Arbeitgeber*innen. Stärkere Verpflichtung der öffentliche Hand zur Beschäftigung schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen. Inklusive berufliche Bildung.
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Interessenbereiche: Arbeitsmarkt, Berufliche Bildung, Menschenrechte, Rechte von Menschen mit Behinderung, Rente/Alterssicherung, Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.05.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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Reform der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
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Beschreibung:
Die Leistungen der Eingliederungshilfe für die Teilhabe und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung müssen weitestgehend unabhängig vom Einkommen und Vermögen ihrer Eltern geleistet werden. Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung unabhängig von der Art der Beeinträchtigung im SGB VIII zusammenführen. Schaffung eines offenen Leistungskatalogs, insbesondere für EGH-Leistungen. Aufgabe des Kriteriums der wesentlichen Behinderung. Schaffung eines einheitlichen Behinderungsbegriffs. Schaffung multiprofessioneller Teams im Jugendamt. Zielführende Übergangsregelungen zum neuen Recht schaffen.
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Interessenbereiche: Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Rechte von Menschen mit Behinderung
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Beschreibung:
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Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung
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Beschreibung:
Empfehlung einer Fachärzt*in soll für die Vermutung der Erforderlichkeit eines Hilfsmittels ausreichen. Vierteljährlich abrechenbare Versichertenpauschale für chronisch kranke Versicherte beibehalten. Barrierefreiheit von Praxen als ein Kriterium für Zahlung von Vorhaltepauschalen. Barrierefreiheit von Arztpraxen als Förderziel des Strukturfonds eindeutig regeln. Mitbestimmungsrecht für Patientenvertreter*innen in Zulassungsauschüssen schaffen. Ausreichend Ressourcen für Patientenvertretung vorsehen. Beteiligung der Interessenvertretungen von Patient*innen und Menschen mit Behinderung an der Erarbeitung der Richtlinie zur Erhebung von Leistungs- und Qualitätsdaten der Krankenkassen vorsehen. Möglichkeit der telefonischen Pflegeberatung einführen.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundesregierung
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Beschreibung:
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Bessere Unterstützung von Familien mit Kindern mit Behinderung
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Beschreibung:
Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten von pflegenden Angehörigen und Nahestehnden. Die Leistung sollte steuerfinanziert nach dem Vorbild des Elterngeldes auch für Angehörige von Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen, die in bestimmten Lebensphasen Zeit für die Betreuung und Unterstützung ihrer Angehörigen benötigen. Einführung einer niedrigschwelligen Familienentlastungsleistung für alltagspraktische haushaltsnahe Unterstützungs- oder Betreuungsleistungen für belastete Familien im Recht der Kinder- und Jugendhilfe. Das Kindergeld für Eltern von erwachsenen Menschen mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, muss im Rahmen der Kindergrundsicherung bestehen bleiben.
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 8, PflegeZG, FPfZG, EStG, BKGG, SGB 12
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Interessenbereiche: Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Pflege, Rechte von Menschen mit Behinderung
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Beschreibung:
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Schaffung von sozialem und barrierefreiem Wohnraum
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Beschreibung:
Der soziale Wohnungsbau sollte zu 100 Prozent nur barrierefreie Wohnungen fördern. Die 14,5 Milliarden Euro Bundesmittel an die Länder für den sozialen Wohnungsbau müssen unbedingt in allererster Linie in den Bau und Umbau von barrierefreien Wohnungen fließen. Schaffung einer neuen Musterbauordnung, die zum Bau barrierefreier Wohnungen verpflichtet. Die Stromkosten sollten aus den Regelsätzen herausgelöst und über die Kosten der Unterkunft finanziert werden.
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Interessenbereiche: Grundsicherung, Wohnen
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Beschreibung:
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Diskriminierung von Menschen mit Behinderung verhindern und Barrierefreiheit fördern
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Beschreibung:
Deutschland muss in allen Lebensbereichen des öffentlichen und privaten Lebens barrierefrei werden. Das Behindertengleichstellungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz müssen reformiert werden, so dass auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zum Abbau von Barrieren oder zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen verpflichtet werden.
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Interessenbereiche: Diversitätspolitik, Rechte von Menschen mit Behinderung, Sonstiges im Bereich "Recht"
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Beschreibung:
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Faire Pflege in besonderen Wohnformen
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Beschreibung:
Abschaffung von § 103 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB IX. Neuregelung von §§ 43a und 36 Abs. 4 SGB XI. Ergänzung des SGB IX um Regelungen, die eine stärkere Einbeziehung der pflegerischen Belange und entsprechender Kosten in der Eingliederungshilfe sicherstellen. Abschaffung des Mehrkostenvorbehalts in § 104 Absatz 2 und 3 SGB IX. Mit einer Änderung des § 43a SGB XI den Leistungserbringern freistellen, wie sie das Wohnen und die pflegerische Versorgung der Bewohner*innen in ihrer Wohnform organisieren. Pflegebedürftige in besonderen Wohnformen müssen sich entscheiden können, ob sie Pflegesachleistung oder Pflegegeld in Anspruch nehmen möchten.
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Interessenbereiche: Pflege, Pflegeversicherung, Rechte von Menschen mit Behinderung
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Beschreibung:
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Gleiche Rechte für Menschen mit Behinderung mit Migrationshintergrund oder nach einer Flucht
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Beschreibung:
Forderung einer konsequenten Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) in nationales Recht. Das bedeutet insbesondere die Erhebung des Merkmals Behinderung bei der Aufnahme u. die Ermittlung der Unterstützungsbedarfe (Art. 21 und Art. 22 Abs. 1 der RiLi). Aufhebung der aufenthaltsrechtlichen Zugangsbeschränkungen zu den Leistungen auf Rehabilitation u. Teilhabe sowie die Streichung des § 100 Abs. 2 im SGB IX. Ein umfassendes Beratungs- und fachlich begleitetes Selbsthilfeangebot in den Muttersprachen der in Deutschland lebenden geflüchteten/vertriebenen Menschen mit Behinderung. Das Rückgängigmachen der letzten Änderung in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG, damit der diskriminierende und verfassungswidrige Ausschluss von der deutschen Staatsangehörigkeit nicht eintritt.
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Interessenbereiche: Rechte von Menschen mit Behinderung, Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"
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Beschreibung:
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Politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung
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Beschreibung:
Als Selbstvertreter*innen kämpfen Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung heute neben Eltern und Fachleuten immer stärker selbst für ihre Belange, umfassende Teilhabe und Inklusion. Wir fordern: Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Verbände müssen an der Vorbereitung, Beratung und Evaluation von für sie relevanter Gesetzgebung beteiligt werden. Politische Beteiligungsprozesse müssen so barrierefrei gestaltet werden, dass sich auch Selbstvertreter*innen mit sogenannter geistiger Behinderung beteiligen können.
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Interessenbereiche: Rechte von Menschen mit Behinderung
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Beschreibung:
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Fachkräftemangel in der Behindertenhilfe entgegenwirken
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Beschreibung:
Wir Fordern: Einen "Gipfel zum Arbeits- und Fachkräftemangel in der Eingliederungshilfe", der die verschiedenen Akteure zusammenführt und den dringenden Handlungsbedarf verdeutlicht. Öffentlichkeitsarbeit für die Tätigkeit in der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Schulgeldfreiheit und eine praxisintegrierte, bundesweit vergleichbare und in allen Bundesländern anerkannte HEP-Ausbildung, die auch berufsbegleitend möglich ist. Begrenzen der Leiharbeit in der Daseinsfürsorge durch gesetzliche Regelungen, z. B. über Begrenzung der Dauer des Einsatzes bzw. des Anteils bei der Anrechnung von Fachkräften oder die Berücksichtigung von Lohngleichheit.
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Betroffenes geltendes Recht: AÜG
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Interessenbereiche: Arbeitsmarkt
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Beschreibung:
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Schaffung eines barrierefreien, öffentlichen und inklusiven Mobilitätsangebots
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Beschreibung:
Bei der Ausschreibung von Leistungen für Fahrdienste zu berücksichtigende und zu refinanzierende Anforderungen: Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderung während Fahrten mit Beförderungsdiensten vor Gewalt und sexuellen Übergriffen. Schulungen für Fahrzeugführer*innen von Fahrdiensten zum Schutz der beförderten Menschen mit Behinderung vor Gewalt. Selbstbestimmte Mobilität z. B. durch einen Anspruch auf Mobilitätsassistenz. Angemessene Fahrzeiten bei Fahrten zu Schule & WfbM. Sichere Beförderung von Rollstuhlfahrer*innen. Ergänzung des § 83 SGB IX um einen Leistungsanspruch der hauptsächlich befördernden Sorgeberechtigten zur Deckung des behinderungsbedingten Mehraufwands bei der Beförderung von minderjährigen Kindern mit Behinderung. Streichung des § 8 Abs. 3 S. 4 PBefG.
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Interessenbereiche: Diversitätspolitik, Rechte von Menschen mit Behinderung, Sonstiges im Bereich "Verkehr"
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.05.2024 an:
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundestag
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Beschreibung:
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Selbstbestimmte Mobilität für Menschen mit Behinderung sicherstellen
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Beschreibung:
Art. 20 UN-BRK konsequent umsetzen. Menschen mit Menschen mit Behinderung müssen während Fahrten mit dem ÖPNV vor Gewalt und sexuellen Übergriffen geschützt werden. Fahrzeugführer*innen des ÖPNV müssen entsprechend geschult werden. Verkehrsbetriebe des ÖPNV müssen über Gewaltschutzkonzepte verfügen. Kinder & erwachsene Menschen mit Behinderung benötigen einen Anspruch auf Mobilitätstraining &/o. Assistenzleistungen, um die Nutzung des ÖPNV oder anderer Mobilitätsmittel wie Fahrräder, Roller etc. zu erlernen. Die §§ 78 und 83 SGB IX müssen entsprechend ergänzt werden. Leistungen für Kfz nach § 83 SGB IX dürfen nicht von einer behinderungsbedingten Unzumutbarkeit der ÖPNV-Nutzung abhängig gemacht werden. In den Leistungskatalog des § 83 SGB IX sind weiter Verkehrsmittel aufzunehmen.
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Betroffenes geltendes Recht: SGB IX
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Interessenbereiche: Diversitätspolitik, Rechte von Menschen mit Behinderung, Sonstiges im Bereich "Verkehr"
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Beschreibung:
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Ausreichende Finanzierung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sicherstellen
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Beschreibung:
Angemessene Finanzierung der Mehrkosten für die Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Schaffung eines Anspruchs auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung, insb. für ambulante Leistungen. Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch der Leistungserbringer gegen Leistungsträger. Schaffung von Schiedsstellen für Leistungsvereinbarungen im Bereich der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 8, SGB9uaÄndG
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Interessenbereiche: Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Rechte von Menschen mit Behinderung
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Beschreibung:
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Schaffung eines barrierefreien Gesundheitssystems
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Beschreibung:
Schaffung eines barrierefreien Gesundheitssystems durch mehr Zeit in der Behandlung von Menschen mit Behinderung durch medizinisches und pflegerisches Personal. Verbesserung der spezifischen behinderungsbedingten Kenntnisse bei medizinischem und pflegerischem Personal. Spezialisierte Gesundheitsleistungen, die Menschen gerade wegen ihrer Behinderung benötigen, ambulant ausbauen und in Krankenhäusern zu etablieren. Defizite in der Versorgung mit Hilfsmitteln und in der außerklinischen Intensivpflege müssen beseitigt werden.
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Betroffenes geltendes Recht: SGB 5
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Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung, Rechte von Menschen mit Behinderung
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Beschreibung:
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Mobilität für alle gewährleisten: Günstig Bahnfahren ohne Digitalzwang
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Beschreibung:
Gewährleistung eines analogen Zugangs zu BahnCard & Sparpreisen, ohne Mehrkosten & barrierefrei. Voraussetzungen für den Zugang dürfen nicht das Vorhandensein von Mobilnummer, Online-Account oder E-Mail-Adresse sein. Alle Dienstleistungen und Angebote der Deutschen Bahn sollen auch flächendeckend an barrierefreien Service-Schaltern angeboten werden. Bahnkund*innen müssen frühzeitig, vollständig und verständlich über Änderungen bei Dienstleistungen und Angeboten informiert werden. Bahnkund*innen sollen über Betroffenen- und Verkehrsverbände bei Änderungen im Vorfeld einbezogen werden.
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Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Verkehr"
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.05.2024 an:
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
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Bundestag
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Beschreibung:
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Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt und sexuelle Ausbeutung an Kindern und Jugendlichen
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Beschreibung:
wissenschaftlich abgesicherte und bundeseinheitliche Maßnahmen, Materialien und Medien des BZgA sowie Beratung in adressatengerechter Art und Weise. Erweiterung der im SGB VIII-E geregelten Auskunfts- und Mitwirkungspflichten aufs SGB IX sowie Erweiterung der Qualitätssicherungspflichten auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen. Durch die im Gesetz verankerte Beratungspflicht und die unabhängige Aufarbeitungskommission werden keine Parallelstrukturen zu Ombudsstellen geschaffen, daher müssen sie beibehalten werden. Erstellung von mindestens zwei Berichten des Unabhängigen Bundesbeauftragten in jeder Legislaturperiode.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 03.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Interessenbereiche: Kinder- und Jugendpolitik, Sonstiges im Bereich "Gesundheit", Sonstiges im Bereich "Recht"
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 10/22 bis 09/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (3):
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BMFSFJ - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 70.001 bis 80.000 EuroFörderung des Magazins der Lebenshilfe zur Verständlichen Platzierung von Themen (z.B. Gesundsheitsfürsorge) für Menschen mit geistiger Behinderung -
BMFSFJ - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 130.001 bis 140.000 EuroUnterstützung im Rahmen des Kinder- und Jugendplans -
BMFSFJ - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 650.001 bis 660.000 EuroFörderprogramm "Aufholen nach Corona" für Kinder und Jugendliche, Weiterleitung des Geldes an durchführende Organisationen
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Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 10/22 bis 09/23
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Gesamtsumme:
4.970.001 bis 4.980.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (1):
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Aktion Mensch
Betrag: 690.001 bis 700.000 EuroZuchüsse zu Projekten im Rahmen der ideellen oder zweckbetrieblichen Sphäre
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Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 10/22 bis 09/23
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Gesamtsumme:
1.620.001 bis 1.630.000 Euro
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 10/21 bis 09/22
1_Bundesvereinigung-Lebenshilfe-e-V-Pruefungsbericht-zum-30-September-2022.pdf