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Deutsche Stiftung Patientenschutz
Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
- Registernummer: R004127
- Ersteintrag: 08.04.2022
- Letzte Änderung: 14.10.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Europaplatz 744269 DortmundDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493028444840
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E-Mail-Adressen:
- berlin@patientenschuetzer.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptstadtrepräsentanz:
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Adresse
Chausseestr. 1010115 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +493028444840
- E-Mail-Adresse: berlin@patientenschuetzer.de
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Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Sonstiges, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2320.001 bis 30.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,40
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Annette Simon M.A.
- Dr. rer. pol. Stephan Terhorst
- Nisrin Nouri
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Mitgliedschaften (1):
- Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin
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Interessen- und Vorhabenbereiche (18):
Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Rechte von Menschen mit Behinderung; Seniorenpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Grundsicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Stiftung ist deutschlandweit die einzige unabhängige Patientenschutzorganisation für schwerstpflegebedürftige, schwerstkranke und sterbende Menschen. Sie kämpft bundesweit für ihre Rechte und Selbstbestimmung sowie gegen Willkür und Kostendruck im Gesundheitswesen. Sie vertritt diese Patientengruppe und ihre Angehörigen gegenüber Politik, Krankenkassen und Leistungserbringern, dazu gehören Ärzte, Krankenhäuser oder Pflegeheime. Zum Zweck der Interessenvertretung werden bei Bedarf Stellungnahmen zu Referenten- und Gesetzesentwürfen abgegeben sowie politische Gespräche geführt. Um völlig unabhängig für die Interessen der Schwerstkranken, Pflegebedürftigen und Sterbenden eintreten zu können, betreibt und finanziert sie keine ambulanten Dienste und stationäre Einrichtungen.
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Aufhebung des Personalungleichgewichts zwischen Alten- und Krankenpflege
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Beschreibung:
Damit das Personalungleichgewicht zwischen Alten- und Krankenpflege aufgehoben wird, müssen Arbeits- und Urlaubszeiten in der stationären Altenpflege endlich berechenbar sein und die Gehälter an diejenigen im Krankenhaus angepasst werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Förderung der Organspende durch qualitative Arbeit, nicht Widerspruchslösung
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Beschreibung:
Die Widerspruchsregelung erhöht nicht automatisch die Zahl der Organspender. Vielmehr braucht es strukturelle und organisatorische Maßnahmen, um die Spenderzahl zu erhöhen. Dazu gehören finanzielle Anreize für die Krankenhäuser, ein Transplantations-Netzwerk, das den Ablauf effektiv organisiert, Bildungsprogramme und die Schulung von Koordinatoren, die sich Zeit nehmen, um mit den Angehörigen zu sprechen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 278/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Datenschutzsichere Computerterminals in den Bürgerämtern für Eintrag ins Organspenderegister
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Beschreibung:
Es fehlt eine eigentlich im Gesetz festgelegte bürgernahe Eintragungsoption: direkt in den Ausweisstellen. In keinem Passamt stehen datenschutzsichere Computerterminals dafür bereit. Es muss daher innerhalb eines Jahres eine Anbindung an die Passämter geben.
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Referentenentwurf:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Organisierte Hilfe zur Selbsttötung
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Beschreibung:
Eine Selbsttötungsregelung ist nur dann sinnvoll, wenn das Handeln des einzelnen Sterbehelfers strafrechtlich direkt in den Blick genommen wird. Dieser hat zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht wird und die Entscheidung ohne Einfluss sowie ohne Druck seitens Dritter zustande kommt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Kultur des Hinsehens in der Pflege etablieren, zum Schutz der Pflegebedürftigen vor Gewalt
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Beschreibung:
Es braucht bundesweit für alle Einrichtungen externe Whistleblower-Systeme. Dabei ist jeder gefragt, vom Pflegehelfer bis zur Geschäftsleitung. Zudem muss der Einsatz von Künstlicher Intelligenz geprüft werden. Algorithmen können helfen, Auffälligkeiten im Schichtsystem zu identifizieren. Auch ist eine lückenlose, standardisierte und elektronische Kontrolle der Medikamentenabgabe notwendig. Amtsärztliche qualifizierte Leichenschauen sind zudem verbindlich vorzuschreiben. Um Gewaltdelikte aufdecken, müssen in allen Ländern endlich Schwerpunktstaatsanwaltschaften und zentrale Ermittlungsgruppen für Delikte in Pflege und Medizin eingerichtet werden.
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Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu];
- Seniorenpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen befreien
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Beschreibung:
Die Pflegeversicherung muss von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden. Ebenso gilt es, die pandemiebedingten Kosten von 6,4 Milliarden Euro in die Pflegekasse zurückzuführen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Rechtsanspruch auf Suizidprophylaxe
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Beschreibung:
Bei der gesetzlichen Verankerung der Suizidprävention fehlt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Rechtsanspruch der Betroffenen auf Suizidprophylaxe. Dazu zählen kurzfristige Sprechstunden, Behandlungsplätze und aufsuchende Therapie.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Externe Qualitätskontrollen ambulanter medizinischer Leistungsanbieter
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Beschreibung:
Ambulante medizinische Leistungsanbieter müssen auf ihre Qualität und Erreichbarkeit extern geprüft werden. Eine Systemumstellung auf Grundlage verbindlicher Qualitätsmerkmale im ambulanten Bereich ist daher unabdingbar. Diese müssen über die von den Kassenärztlichen Vereinigungen selbst aufgestellten Regeln hinausgehen. Der Bundesgesundheitsminister hat den Medizinischen Dienst zu beauftragen, neben Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern auch Praxen auf Qualität und Präsenz zu kontrollieren. Hier fehlt aber eine gesetzliche Grundlage. Erst dann können Versorgungsberichte und Patientenerfahrungen offengelegt werden. Ähnlich dem Klinikatlas braucht es einen Praxisatlas. Flankierend dazu muss ein verlässliches Bewertungsportal die Zufriedenheit der Patienten erfassen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406210182 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Pflegezeitgeld für Angehörige
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Beschreibung:
Pflegende Angehörige müssen durch ein steuerfinanziertes Pflegezeitgeld analog dem Elterngeld unterstützt werden. Auch braucht es einen Rechtsanspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Das entlastet auch die nicht berufstätigen Angehörigen. Zudem ist das Pflegegeld sofort und pauschal um 300 Euro zu erhöhen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Pflege [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Patientensteuerung in Krankenhäusern und Erhalt stationärer Angebote im ländlichen Bereich
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Beschreibung:
Im Zusammenhang mit der Krankenhausreform muss es einen Bestandsschutz für rund 200 Kliniken im ländlichen Raum geben. Auch bedarf es einer verbindlichen Patientensteuerung. Diese wiederum hat Bestandteil der Qualtitätsmerkmale des Klinikatlas zu sein. Für die größte Patientengruppe Deutschlands muss es im Klinikatlas gesetzlich verankerte Bonuspunkte ähnlich dem Risikostrukturausgleich bei den Krankenkassen geben. Hier werden Merkmale der Versicherten wie Alter, Geschlecht oder kostenintensive Krankheiten gegengerechnet.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Sondervermögen Krankenhaus
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Beschreibung:
Es gilt, eine Transformation der Krankenhauslandschaft zwischen städtischen und strukturarmen Regionen finanziell möglich zu machen. Nur so kann eine gute Gesundheitsversorgung sichergestellt werden. Dafür notwendig ist ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verbesserung der Leistungen und der Situation von Pflegebedürftigen in gemeinschaftlichen Wohnformen
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Beschreibung:
Der pauschale Zuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen soll von 214 € auf 450 € monatlich erhöht werden. Zudem sollen die Kündigungsregelungen für Personen in diesen Wohngruppen (oder deren Hinterbliebenen) vereinheitlicht und die Situation durch Tages- und Nachtangebote verbessert werden. Zuletzt soll eine wohnformübergreifende Verlegung ermöglicht werden, wenn es zur Schließung einer Einrichtung kommt. Den pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen kann in einem solchen Fall kein Umzug über eine weite Distanz hinweg zugemutet werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410110005 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.09.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
370.001 bis 380.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (1):
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Deutsche Stiftung Patientenschutz Förderverein e.V.
Betrag: 240.001 bis 250.000 EuroUnterstützung der allgemeinen Arbeit der Deutschen Stiftung Patientenschutz.
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Deutsche-Stiftung-Patientenschutz-Rechenschaftsbericht-2023.pdf