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Frühere/-r Interessenvertreter/-in seit 03.11.2022
Vernunftkraft Odenwald e.V., Eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt Registerblatt VR 83873
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R004100
- Ersteintrag: 07.04.2022
- Letzte Änderung: leer
- Jährliche Aktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Nichtstaatliche Organisation (Nichtregierungsorganisation, Plattform oder Netzwerk) (GL2022)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bürgermeister-Dörr-Straße 964739 Höchst im OdenwaldDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +491736645496
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E-Mail-Adressen:
- vasb@ireahasgxensg-bqrajnyq.qr
- Webseiten:
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Adresse:
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/211 bis 10.000 Euro
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Anzahl der Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung:
1 bis 10
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Beschäftigte, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Zahl der Mitglieder:
51 Mitglieder am 01.01.2022
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Mitgliedschaften (2):
- Ohaqrfvavgvngvir Ireahasgxensg r. I.
- Ireahasgxensg Urffra r.I
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (19):
Allgemeine Energiepolitik; Atomenergie; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Industriepolitik; Verbraucherschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird selbst betrieben
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Beschreibung der Tätigkeit:
Erhaltung des ländlichen Raumes mit besonderem Fokus auf den Schutz der Wälder, der natürlichen Habitate und der in diesen vorkommenden Wildtiere mit dem Ziel, den Bewohnern dieser Regionen sowie den Besuchern, die Entspannung und gesundheitsfördernde Aktivitäten suchen, zu nutzen. Beendigung des sinnlosen und überwältigenden Ausbau der Windkraft (2020 bereits mehr als 30.000 Anlagen in Deutschland). Die Pläne der DENA sehen vor, die Anzahl der Windkraftanlagen auf 150.000 bis 2050 zu erhöhen. Dies würde bedeuten, dass kein lebenswerter Raum für Menschen und Wildtiere mehr verbleibt. Windparks werden vorzugsweise im ländlichen Raum angesiedelt, meist auf bewaldeten Höhenzügen. Dadurch werden die verfügbaren Areale für Erholung und Freizeit deutlich verringert. Gleichzeitig werden die Habitate geschützter Arten wie Roter Milan, Schwarzstorch, Bussard und diverser Fledermausarten substantiell verringert. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Die Preise für Strom stiegen seit Einführung des EEG substantiell an (z.Zt. 34 Ct./kWh verglichen mit 18 Ct./kWh in 2004) und sie werden weiter steigen. Deutschland hat die weltweit höchsten Strompreise. Der Effect auf CO2-Emissionen durch diese Politik ist nicht relevant. Deshalb ist diese Politik zu beenden. Vernunftkraft Odenwald (VkO) entwickelt dazu schriftliches Material zur Verteilung und organisiert öffentliche Veranstaltungen mit politischen Repräsentanten. VkO organisiert Bürgerentscheide z.B. in Hessen nach HGO §8. VkO besucht überregionale Veranstaltungen zum Thema, hält Vorträge und zeigt Präsentationen. VkO besucht nationale Veranstaltungen und nimmt an EU-Konsultationen teil. VkO organisiert Demonstrationen. Info: Am 16. November 2016 wurde eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht (CHAP(2016)03537) wegen Verstoß gegen Europäisches Recht durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid hatte in einer Beschlussempfehlung im Zusammenhang mit der Genehmigung eines Windparks an die Regionalversammlung Südhessen erklärt, dass eine zwingend vorgeschriebene FFH-Verträglichkeitsprüfung aus "Zeit und Kostengründen entfalle. Die Beschwerde wurde von der EU-Kommission am 2.9.2019 abgelehnt, fast 3 Jahre nach der Einreichung. (Fall: Genehmigung nach BImSchG für 5 Windturbinen am "Greiner Eck", Neckarsteinach, FFH = Flora Fauna Habitat) Der EUGH hat mittlerweile ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet wegen Nichtbefolgung von EU-Recht betreffend die FFH-Richtlinien: https://ec.europa.eu/germany/news/20210218-kommission-verklagt-deutschland_de Der Fall wurde am 4. März 2021 vom EuGH entschieden. (C-473/19 und C-474/19)
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Angabe konkreter Gesetzesvorhaben (2):
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EEG
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BauGB
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Auftraggeberinnen und Auftraggeber (0)
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/21
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 20.000 Euro erhalten.
Schenkungen Dritter
Geschäftsjahr: 01/21 bis 12/21
Keine Schenkungen über 20.000 Euro erhalten.
Jahresabschlüsse/Rechenschaftsberichte
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Es bestehen handelsrechtliche Offenlegungspflichten:Nein
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Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht liegt vor:Ja