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Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

Die GEMA ist ein wirtschaftlicher Verein nach § 22 BGB. Der Verein wird nach § 14 seiner Satzung durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten (zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam).

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