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Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ
Nicht rechtsfähiger Verein
- Registernummer: R003752
- Ersteintrag: 23.03.2022
- Letzte Änderung: 14.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 11.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Nichtregierungsorganisation (NGO)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Rechtsträger: Vorstand der AGJ e.V.Mühlendamm 310781 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493040040200
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E-Mail-Adressen:
- geschaeftsfuehrung@agj.de
- info@agj.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,15
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Franziska Porst
- Angela Smessaert
- Prof. Dr. Karin Böllert
- Claudia Porr
- Dr. Weitzmann Gabriele
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Gesamtzahl der Mitglieder:
106 Mitglieder am 16.05.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Eurochild
- OMEP (Organisation Mondiale pour l'Education Préscolaire)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (16):
Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Gesundheitsförderung; Asyl und Flüchtlingsschutz; Integration; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Grundsicherung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ ist Forum und Netzwerk der bundeszentralen Strukturen der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Deutschlands. Die über 100 Mitglieder wirken für einen handlungsfeld- und ebenenübergreifenden Fachaustausch. Seit über 70 Jahren gestaltet die AGJ den jugend(hilfe)politischen Dialog, vertritt gemeinsame Interessen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie gegenüber Politik. Die AGJ sieht ihren zentralen Auftrag darin, die organisatorischen und fachlichen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe auf der Bundesebene zu bündeln. Sie versteht sich als Interessenvertretung der Kinder- und Jugendhilfe, Lobby für junge Menschen und ihre Familien, als träger- und handlungsfeldübergreifender Zusammenschluss und als kooperatives Netzwerk im Interesse der Einheit der Jugendhilfe. Die Mitglieder der AGJ setzen sich zusammen aus - Jugendverbände und Landesjugendringe, - Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, - Oberste Jugend- und Familienbehörden der Länder, - Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe, - Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, - Organisationen im Bereich Personal und Qualifizierung der Kinder- und Jugendhilfe. Rechtsträger der AGJ ist der Vorstand der AGJ e.V..
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SGB VIII soll inklusiv werden!
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Beschreibung:
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine Inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass in dieser Legislaturperiode die gesetzliche Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe erfolgen soll. Ziel ist es die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch auf die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung zu erschrecken. Die Jugendämter sollen zentrale Anlaufstelle für alle jungen Menschen und ihre Familien für Hilfen sein!
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung einer Kindergrundsicherung - Kinderarmut begegnen!
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Beschreibung:
Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden – insbesondere durch verbesserte Zugänge zu den existenzsichernden Leistungen für Familien bzw. zu Information und Beratung. Der Leistungsumfang ist neu zu berechnen, um den Bedarfen zu begegnen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Grundsicherung [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen
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Beschreibung:
Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Kinderrechte sollen explizit im Dreieck Kinder - Eltern - Staat sichtbar gemacht werden. Art. 6 Abs. 2 GG und die auch Minderjährige als Grundrechtsträger erfassenden Artikel reichen nicht aus, da das Recht der junge Menschen auf Schutz, Förderung und Beteiligung nicht deutlich wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Erlass eines Demokratiefördergesetzes
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Beschreibung:
Zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung braucht es aus unserer SIcht das Demokratiefördergesetz, welches dem Bund eine explizite gesetzliche Handlungsgrundlage gibt.
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Im Haushaltsgesetz 2025 Maßnahmen für die junge Generation priorisieren
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Beschreibung:
Die Feststellung des Bundeshaushaltsplans erfolgt für jedes Haushaltsjahr per Gesetz. Der Einzelplan 17 regelt u.a. die Ausstattung der bundeszentralen Infrastruktur, welche dafür sorgt, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland gut aufwachsen, geschützt sind und diskriminierungsfreie, selbstbestimmte und gerechte Teilhabe erfahren. Um die Leistungsfähigkeit dieser Infrasturktur zu sichern braucht es eine langfristige und nachhaltige Stärkung dieser Förderung. Es reicht nicht eine Verschiebung innerhalb des Gesamtbudgets des BMFSFJ, aufgrund der vielen dort gebundenen Pflichtleistunge, sondern braucht im Interesse der jungen Generation ein ressortübergreifenden Commitment für solche Zukunftsinvestitionen z.B. durch Dynamisierung des Kinder- und Jugendplans.
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Erlass des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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Beschreibung:
Hauptregelungsgegenstand ist ein Gesetz zur Einrichtung einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Gemeinsam-gegen-Kindesmissbrauch-Gesetz – UBSKMG), welches die gesetzliche Verankerung der Struktur einer*eines Unabhängigen Bundesbeauftragten mit einem dort angesiedelten Betroffenenrat und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission bilden würde. Zudem sind Änderungen im SGB VIII (neue Aufgabe „§ 9b Aufarbeitung“, Veränderungen an den Datenschutz-/Finanzierungs- und Qualitätsentwicklungsnormen) und KKG (medizinische Kinderschutz-Hotline) vorgesehen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 03.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Friktionen zwischen SGB XIV und SGB VIII beseitigen
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Beschreibung:
Das SGB XIV ersetzt seit dem 1.1.2024 das frühere Soziale Entschädigungsrecht. Es wurde übersehen in das SGB XIV-Leistungsspektrum (weiterhin) erzieherische Unterstützungsleistungen aufzunehmen, sofern deren Bedarf aus einem schädigenden Ereignis resultiert. Weder wurde § 27 BVG "Erziehungsbeihilfen" ins SGB XIV überführt, noch an das SGB VIII "Hilfe zur Erziehung", "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche", "Hilfe für junge Volljährige" angeknüpft. Zudem führt die einschränkende Konkretisierung des Vorrang-Nachrang-Verhältnisses in §§ 93 Abs. 2 SGB XIV, 10 Abs. 5 SGB VIII bzgl. Leistungen zum Unterhalt nach § 39 SGB VIII zu massiven Umsetzungsproblemen, da bei Leistungen für Minderjährige keine Trennung nach Fachleistung und Hilfe zum Lebensunterhalt besteht.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (7):
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Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 900.001 bis 910.000 EuroProjektförderung Infrastrukturförderung der AGJ-Geschäftsstelle -
Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 230.001 bis 240.000 EuroProjektförderung jugendgerecht.de -
Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 210.001 bis 220.000 EuroProjektförderung Koordinierungsstelle "Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung" -
Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 120.001 bis 130.000 EuroProjektförderung "Das Portal der Kinder- und Jugendhilfe" (Weiterleitung der Zuwendung über IJAB) -
Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 40.001 bis 50.000 Euro18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag -
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Deutsche Öffentliche Hand – LandLeipzigBetrag: 80.001 bis 90.000 Euro18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag -
Stadt Leipzig
Deutsche Öffentliche Hand – KommuneLeipzigBetrag: 50.001 bis 60.000 Euro18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
60.001 bis 70.000 Euro