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Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R003706
- Ersteintrag: 22.03.2022
- Letzte Änderung: 19.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 24.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Platenstraße 180336 MünchenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +498955057680
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E-Mail-Adressen:
- Geschaeftsstelle@dog.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2330.001 bis 40.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,10
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Franz Badura
- Dr. Dipl. Kfm. Philip Gass
- Prof. Dr. Claus Cursiefen
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Gesamtzahl der Mitglieder:
8.285 Mitglieder am 17.04.2024, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (5):
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
- International Council of Ophthalmology
- European Society of Ophthalmology
- Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V.
- Digital Imaging and Communications in Medicine
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Gesundheitsversorgung; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die DOG fördert die medizinische Forschung und Wissenschaft im Bereich der Augenheilkunde. Sie setzt sich auch für eine Verbesserung der Patientenversorgung, für die Lehre sowie die Aus- Fort- und Weiterbbildung von Augenärztinnen und Augenärzten ein. Ferner ist ihr die Aufklärung der Bevölkerung und der Gesellschaft über Augenerkrankungen, deren Diagnostik und Therapie ein Anliegen. Einen besonderen Schwerpunkt legt die DOG auf die Ambulantisierung in der Augenheilkunde, die so gestaltet werden muss, dass auch zukünftig eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung erfolgen kann. Die DOG ist als gemeinnützig anerkannt. Um Politikerinnen und Politiker darüber zu informieren und die Anliegen der DOG zu vermitteln, geht die DOG aktiv auf Entscheidungsträger/Politikerinnen und Politiker zu. Dies findet in Form von Anschreiben per E-Mail oder postalisch, persönlichen Gesprächen oder Parlamentarischen Abenden statt. Außerdem verschickt die DOG Informationen an Entscheidungsträger/-innen und Politikerinnen und Politiker, um über ihre Anliegen und Aktivitäten zu informieren.
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Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben, hinsichtlich dessen wir Interessenvertretung betreiben, betrifft die geplanten Änderungen in den §§17 und 18 des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Ziel unserer Einflussnahme ist es, eine Konkretisierung der Verhaltenspflichten bei der Tötung von Tieren zu erreichen, insbesondere bei zu wissenschaftlichen Zwecken gezüchteten Tieren. Wir fordern, dass die Tötung dieser Tiere als "wichtiger Grund" im Sinne von §1 TierSchG anerkannt wird, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Forschungseinrichtungen nicht unnötigen strafrechtlichen Risiken auszusetzen. Zudem setzen wir uns für eine differenzierte Bußgeldregelung ein, die dem Vergehen angemessen ist und die Forschungsfreiheit wahrt.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Transplantationsgesetz Novellierung Regelungen Lebendorganspende und weitere Änderungen
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Beschreibung:
Unser Ziel ist es, im "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes" folgende Änderungen vorzunehmen: - Gewebespende beauftragte Mitarbeiterinnen sollen zusätzlich zu Ärztinnen autorisiert werden, Abfragen beim OGR durchzuführen, um die Effizienz der Augenhornhautbanken zu steigern. - Klärung der Beteiligung benannter Ärzt*innen an Entnahmeprozessen. - Erlaubnis zur OGR-Abfrage vor vollständiger medizinischer Informationserhebung. - Sicherstellung, dass auch nicht an das Register angebundene Gewebeeinrichtungen postmortale Gewebespenden durchführen können. - Anpassung der zeitlichen und personellen Ressourcen an die tatsächliche Anzahl der Gewebespender*innen.
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Referentenentwurf:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Referentenentwurf für ein Medizinforschungsgesetz
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Beschreibung:
Unser Ziel ist es, im "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TPG" folgende Änderungen zu bewirken: 1. Sicherstellung der Unabhängigkeit und ausgewogenen Zusammensetzung der Bundes-Ethik-Kommission, um Einflussnahme zu verhindern. 2. Klarstellung der Zuständigkeit der Bundes-Ethik-Kommission für klinische Prüfungen, insbesondere für Studien mit neuen Arzneimitteln und neuartigen Therapien, und der Vorteile dieser Konzentration. 3. Transparenz der Vorteile für Gesellschaft und Patienten bei der Vereinbarung vertraulicher Erstattungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, einschließlich einer nachvollziehbaren Begründung.
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Referentenentwurf:
Medizinforschungsgesetz (MFG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.01.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Bedeutung der bestehenden augenärztlichen Notfallversorgung
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Beschreibung:
Die DOG, Fachgesellschaft für Augenheilkunde, setzt sich im Rahmen des Referentenentwurfs zur Reform der Notfallversorgung dafür ein, dass spezialisierte augenärztliche Notfalldienste explizit in die Reform integriert und deren Aufrechterhaltung sichergestellt werden. Diese spezialisierten Dienste sind entscheidend, da sie zeitkritische Behandlungen wie bei akutem Glaukom oder Netzhautablösung sowie die notwendige Fachexpertise und spezifische Ausstattung für eine effektive Diagnose und Behandlung bieten. Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige Versorgung für Patienten mit akuten ophthalmologischen Notfällen zu gewährleisten, ohne vorherige Umwege über allgemeine Strukturen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Reform der Notfallversorgung Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.590.001 bis 1.600.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22