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Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R003043
- Ersteintrag: 07.03.2022
- Letzte Änderung: 27.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Arbeitnehmerverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Reinhardtstraße 3610117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493074684611
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E-Mail-Adressen:
- hauptgeschaeftsfuehrung@marburger-bund.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23580.001 bis 590.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/232,55
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (16):
- Armin Ehl
- Christian Twardy
- Stefanie Gehrlein
- Susanne Renzewitz
- Hans-Jörg Freese
- Sascha Nicolai
- Ruth Wichmann
- Dr. Susanne Johna
- Dr. Andreas Botzlar
- Dr. Hans-Albert Gehle
- Dr. Melanie Rubenbauer-Beyerlein
- Priv.-Doz. Dr. Peter Bobbert
- Prof. Dr. Henrik Herrmann
- Sylvia Ottmüller
- Dr. Sven Dreyer
- Dr. Claudia Hellweg
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Gesamtzahl der Mitglieder:
141.033 Mitglieder am 01.01.2024, davon:
- 141.019 natürliche Personen
- 14 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (5):
- European Junior Doctors Permanent Working Group
- European Federation of Public Service Unions
- Deutsche Gesellschaft für Krankenhausgeschichte e.V.
- Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V.
- European Forum of Medical Associations and WHO (EFMA)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (14):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Hochschulbildung; EU-Gesetzgebung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Krankenversicherung; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verband bezweckt die Wahrung der beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange seiner Mitglieder im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unter Zugrundelegung ärztlicher Berufsauffassung. Er ist die gewerkschaftliche und berufspolitische Vertretung der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte und Interessenvertretung der Medizinstudierenden. Zur Interessenvertretung können alle notwendigen Maßnahmen und gewerkschaftliche Kampfmittel einschließlich Streiks getroffen werden. Er ist politisch und weltanschaulich unabhängig, sein Aufbau erfolgt nach demokratischen Grundsätzen. Dem Verband obliegt insbesondere: - die angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte gegenüber Parlamenten, Regierungen und gesellschaftlichen Gruppen zu vertreten; - die Arbeitsbedingungen der angestellten Ärztinnen und Ärzte durch Tarifverträge und sonstige Vereinbarungen mit Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden zu regeln; - auf angemessene Beschäftigungsbedingungen der beamteten Ärztinnen und Ärzte hinzuwirken; - auf sachgerechte Regelungen für die Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt und für die ärztliche Weiterbildung hinzuwirken; - die Interessen seiner Mitglieder gegenüber und in den Organisationen und Institutionen der ärztlichen Selbstverwaltung wahrzunehmen; - die Interessen der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte gegenüber den öffentlichen Institutionen, Verbänden und Einrichtungen des Gesundheitswesens zu vertreten; - die angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in und gegenüber den inter- und supranationalen Verbänden und Einrichtungen des Gesundheitswesens zu vertreten.
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Medizinforschungsgesetz
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Beschreibung:
Stärkung des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung, Beschleunigung des Zugangs zu neuen Therapieoptionen für Patienten und Förderung von Wachstum und Beschäftigung durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten; Verzahnung des strahlenschutzrechtlichen Anzeige- und Genehmigungsverfahrens für Anwendungen radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck medizinischer Forschung mit den medizinprodukterechtlichen Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren und den Verfahren zur Genehmigung einer klinischen Prüfung mit Arzneimitteln, Neuregelungen bei Ethik-Kommissionen; Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/59/Euratom;
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
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Beschreibung:
Einzelregelungen betr. Weiterentwicklung G-BA mit Stärkung der Interessenvertretung Pflege sowie der Patientenvertretung, Beschleunigung der Entscheidungen der Selbstverwaltung und Ausbau der Mitsprachemöglichkeiten der Vertretungen der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften, Ermöglichung digit. Sitzungen und Beschlussfassungen von Selbstverwaltungsorganen, Erleichterung der Gründung MVZ durch Kommunen, Verbesserung und Erleichterung der ambul. Behandlung psychisch Kranker, Beschleunigung von Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen, Erhöhung der Servicequalitätstransparenz von Kranken- und Pflegekassen durch ein digita Info- und Vergleichsangebot für GKV- Versicherte, Begrenzung des Wechsels aus PKV in die Familienversicherung der GKV,
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
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Beschreibung:
Krankenhausreform mit dem Ziel der Konzentration von Leistungen in spezialisierten Kliniken und gesteigerter Behandlungsqualität sowie engerer Verzahnung des ambulanten und des stationären Sektors; Einführung einer Vorhaltevergütung , Ermittlung der Höhe je Land und Leistungsgruppe durch das InEK, Prüfung der Einhaltung der für die Leistungsgruppen maßgeblichen Qualitätskriterien durch die Medizinischen Dienste, Ausbau der sektorübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung in struktur- und bevölkerungsschwachen Regionen; Unterstützung der Länder aus Mitteln eines Transformationsfonds; Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und der Liquidität der Krankenhäuser durch Tarifkostenrefinanzierung, Änderung von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
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Beschreibung:
Vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – sind besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen.Ziel ist es, für alle Hilfesuchenden eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung sicherzustellen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9651 - Maßnahmen der Bundesregierung zur Reform der Rettungsdienstfinanzierung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Suizidbeihilfe
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Beschreibung:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 26.02.2020 (2 BvR 2347/15) das bis dahin geltende Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 Abs. 1 StGB als verfassungswidrig erkannt und für nichtig erklärt. Gleichzeitig hat das Gericht betont, dass dem Gesetzgeber in Bezug auf die organisierte Suizidhilfe ein breites Spektrum an Möglichkeiten offensteht, etwa gesetzlich festgeschriebene Aufklärungs- und Wartepflichten, Erlaubnisvorbehalte und Verbote besonders gefahrträchtiger Erscheinungsformen der Suizidhilfe. Neben solchen Maßnahmen zur Ein-dämmung organisierter Suizidhilfe sollten alle Möglichkeiten zur Suizidprävention ausgeschöpft werden. Ein potentiell nur vorübergehender Sterbewunsch darf nicht ohne therapeutische Intervention erfüllt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Bürokratieabbau
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Beschreibung:
Abbau der überbordenden Bürokratie im Gesundheitswesen
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
3.930.001 bis 3.940.000 Euro