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Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002781
- Ersteintrag: 03.03.2022
- Letzte Änderung: 06.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 15.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtlich organisierter Zusammenschluss von Kammern
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bundestierärztekammer e.v.Französische Str. 5310117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493020143380
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E-Mail-Adressen:
- geschaeftsstelle@btkberlin.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23100.001 bis 110.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,20
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (9):
- Dr. Katharina Freytag
- Dr. Ilka Emmerich
- Dr. Cornelia Rossi-Broy
- Almut Niederberger
- Dr. Peggy Haimerl
- Patrica Vehrs
- Dr. Holger Vogel
- Dr. Christiane Bärsch
- Dr. Evelin Stampa
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Gesamtzahl der Mitglieder:
17 Mitglieder am 15.04.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (5):
- Federation of Veterinarians of Europe (FVE)
- Union of European Veterinary Hygienists UEVH
- Deutscher Tierschutzbund
- Wettbewerbszentrale
- Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität
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Interessen- und Vorhabenbereiche (7):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; EU-Binnenmarkt; Arzneimittel; Strafrecht; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Tierschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere und gegenseiteigen Austausch wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere den Mitgliedern des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages, gesucht. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um den Tierärztlichen Berufsstand aber auch den Tierschutz und den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu fördern. Der „One-Health“- Gedanke steht dabei im Vordergrund, schließlich sind Tierärzte die kompetenten Ansprechpartner für die Gesundheit von Tier und Mensch. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die den tierärztlichen Berufsstand betreffen geführt. Dabei wird insbesondere auch der Nachwuchsmangel in allen Ebenen des tierärztlichen Berufsstandes thematisiert. Im Zuge dessen werden gelegentlich auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in auch Stellungnahmen zu konkreten Regelungsvorhaben, die uns in der Regel vom Ministerium zugesandt werden, erarbeitet und übermittelt. Dabei verfolgt die BTK stets den Auftrag ihrer Satzung: Ziele und Aufgaben (Satzung der BTK) Die Bundestierärztekammer hat, entsprechend der Aufgabenzuweisung der BTK-Mitglieder durch die jeweiligen Heilberufsgesetze, die Aufgabe: 1. den ständigen Erfahrungsaustausch unter den Tierärztekammern und gegenseitige Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten zu gewährleisten sowie auf eine möglichst einheitliche Regelung der tierärztlichen Berufspflichten und der Grundsätze für die tierärztliche Tätigkeit auf allen Gebieten hinzuwirken, 2. die Tierärztekammern zu beraten, 3. die Belange der Tierärzteschaft gegenüber Gesetzgeber, Verwaltung und Öffentlichkeit wahrzunehmen, 4. die Aus-, Fort- und Weiterbildung zu fördern, 5. in allen Angelegenheiten, die über den Zuständigkeitsbereich eines Landes hinausgehen, die beruflichen Belange der Tierärzteschaft auf nationaler und internationaler Ebene zu wahren.
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Änderungen in der Novelle Tierschutzgesetz
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Beschreibung:
Tierschutz verbessern: Konkretisierung Qualzucht, Reduktion der nicht kurativen Eingriffe, Verbot der Anbindehaltung; Einführung der Videoüberwachung am Schlachthof; Überarbeitung von § 11 zu einer Ausweitung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten; Überarbeitung der AVV zur Durchführung des Tierschutzgesetzes; Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetz: Wir fordern ein Verbot der Abgabe hochträchtiger Schafe und Ziegen zur Schlachtung und die Streichung von § 4 Satz 1 Nummer 2 TierErzHaVerbG.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 01.02.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405150016 (PDF, 19 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen
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Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Beschreibung:
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TAMG: u..a Reduzierung Datenmeldung über die Anwendung von AB auf den durch die EU geforderten Meldeumfang
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Beschreibung:
§ 44a: Im Einzelfall muss es möglich sein, im Rahmen der Nach- bzw. Weiterbehandlung verschreibungspflichtige Tierarzneimittel (ausschließlich) für nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere an die betreffenden Tierhalter zu versenden. § 61a: Die Menge der zu meldenden Daten über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel ist auf den durch die EU geforderten Meldeumfang zu reduzieren. § 88: Streichung da unverhältnismäßig. § 88: Anwendung verfallener TAM/VMP als Straftatbestand streichen, Verschiebung nach § 89 und Behandlung als OWi
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2405150017 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.05.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
-
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SG2405280030 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 27.05.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Beschreibung:
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Mehr Flexibilität in der TÄHAV
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Beschreibung:
§ 10, Abgabe kleiner Mengen zwischen tierärztlichen Hausapotheken: Die Bundestierärztekammer begrüßt, dass von der nach Artikel 99 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/6 möglichen Abgabe kleiner Mengen von Tierarzneimitteln ohne Großhandelsvertriebserlaubnis, im Referentenentwurf zur TÄHAV Gebrauch gemacht werden soll. Des Weiteren wäre diese Flexibilität auch für Veterinärbehörden wünschenswert, die Tierarzneimittel für den Fall des Ausbruchs von hochkontagiösen Tierseuchen vorrätig halten und im Fall des Nicht-Ausbruchs diese nach Ablauf des Verfallsdatums regelmäßig vernichten und entsorgen müssen. Daher sollten die Regelungen die Abgabe an Veterinärbehörden gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 3 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) einschließen.
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Referentenentwurf:
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche Hausapothekenverordnung - TÄHAV) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.12.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405150019 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.03.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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-
-
-
-
Beschreibung:
-
Flexibilisierung Arbeitszeitgesetz
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Beschreibung:
Flexiblere Handhabung der Höchstarbeitszeit um den tierärztlichen Notdienst zu gewährleisten und der Aufgabe von tierärztlichen Kliniken entgegenzutreten
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Mehr Evidenzbasiertheit in der Empfehlung der Kommission zum Vorhandensein von Deoxynivalenol, etc in Futtermitteln
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Beschreibung:
Die im Entwurf vorgenommene Senkung des Orientierungswertes für Broiler und Puten von 5 auf 1 mg/kg ist für uns jedoch nicht nachvollziehbar, da die verfügbare wissenschaftliche Evidenz zum Thema unseres Erachtens dies nicht ausreichend belegt (der Broiler wird nunmehr fast so empfindlich angesehen wie das Schwein). Des Weiteren möchten wir auf die Diskrepanz der Orientierungswerte für T2- HT2-Toxin für Wiederkäuer hinweisen: 0.05 mg/kg für Schafe vs. 0.5 mg/kg für Rinder und Ziegen.
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405210020 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.05.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
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Die symptomatische Behandlung erkrankter Tiere ist wegen Tierschutz geboten - Verordnung über best. Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
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Beschreibung:
Klarstellung, dass lediglich eine ursächliche Behandlung der Blauzungenkrankheit nicht möglich ist, die symptomatische Behandlung erkrankter Tiere jedoch möglich und schon allein aus Gründen des Tierschutzes geboten ist
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Tierschutz [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406120016 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.06.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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-
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Beschreibung:
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Tierarztvorbehalt für die Durchführung der Betäubung zur Enthornung unter 6 Wochen alter Kälber im TSCHG erhalten
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Beschreibung:
Der Tierarztvorbehalt für die Durchführung der Betäubung zur Enthornung unter 6 Wochen alter Kälber muss erhalten bleiben!
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406280058 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 28.06.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Versendet am 28.06.2024 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen
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Beschreibung:
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Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz -Differenzierung der Bußgeldhöhe wünschenswert, anstatt einen einheitlichen Bußgeldrahmen von 30.000 €
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Beschreibung:
Grundsätzlich befürworten die Bundestierärztekammer und der Bundesverband der beamteten Tierärzte den vorgelegten Gesetzesentwurf. Unbefriedigend ist jedoch, dass bei weitem nicht jedes sanktionswürdige Fehlverhalten in dem Entwurf abgebildet wird, wie z. B. Verstöße gegen die Artikel 10, 11, 12, 24, 25 und 66 der Verordnung (EU) 2026/429. Darüber hinaus kann die angekündigte Zunahme der Übersichtlichkeit und Verwaltungsvereinfachung durch den vorgelegten Gesetzentwurf nicht festgestellt werden. Des weiteren wäre eine Differenzierung der Bußgeldhöhe wünschenswert, anstatt einen einheitlichen Bußgeldrahmen von 30.000 € vorzusehen.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung Datum des Referentenentwurfs: 17.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407080016 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.07.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Beschreibung:
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Änderung Novelle Tierschutzgesetz
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Beschreibung:
Die unterzeichnenden Verbände sprechen sich gegen die Einführung einer Positivliste aus und machen sich für einen besseren Vollzug der Tierschutzgesetzgebung stark.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12719 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
SG2409260079 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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SG2409260083 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.09.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Beschreibung:
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Änderung im Tierische Nebenprodukterecht
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Beschreibung:
§ 4 TierNebG sieht Ausnahmen zur grundsätzlichen Beseitigungspflicht von Tierischen Nebenprodukten vor, nämlich die Verbrennung („Kremierung“) von Heimtieren und Equiden. Dabei unterliegt die Verbrennung von Equiden jedoch einer Einzelfall-Genehmigungspflicht der zuständigen Behörde. Diese Genehmigungspflicht sollte in eine Pflicht zur unverzüglichen Anzeige abgeändert werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu];
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409260091 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.08.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Beschreibung:
-
Stellungnahme zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung
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Beschreibung:
Schaffung konkreter Regelungen zum Umgang mit Tieren, die aufgrund individueller Eigenschaften nicht für die Verwendung im Rahmen eines Tierversuchs geeignet sind.
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Interessenbereiche:
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409260082 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 20.09.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Beschreibung:
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Änderungsvorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
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Beschreibung:
Wir begrüßen die Vorlage eines weiteren Referentenentwurfs auf dem Weg der Anpassung des nationalen Tiergesundheitsrechts an das Europäische Tiergesundheitsrecht. Insbesondere angesichts der Menge und des Umfangs der anzupassenden Rechtstexte und dem daraus resultierenden Unvermögen, alle nötigen Änderungen zeitgleich in Kraft treten zu lassen, bitten wir dringend darum, die (vorübergehende) Entstehung von Rechtslücken, insbesondere in Bezug auf die Meldeverpflichtungen und die erst noch in Kraft zu setzende neue Meldeverordnung unbedingt zu vermeiden.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Referentenentwurf des BMEL zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 19.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409260089 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Beschreibung:
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Stellungnahme der EMA zu dem Durchführungsrechtsakt nach Artikel 115 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel
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Beschreibung:
Anmerkungen zu der der Stellungnahme der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zu dem Durchführungsrechtsakt nach Artikel 115 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/6.
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409260092 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Beschreibung:
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Ergänzung im StGB
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Beschreibung:
Einbeziehung der Tierärzte unter den geplanten besonderen Schutz im StGB von u.a. medizinischem Personal im Notdienst und bei Rettungseinsätzen zum Schutz vor Übergriffen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410020019 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.10.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Versendet am 15.10.2024 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen
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Beschreibung:
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Erhalt des Tierarztvorbehalts im Tierschutzgesetz
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Beschreibung:
Der Tierarztvorbehalt für die Durchführung der Betäubung zur Enthornung unter 6 Wochen alter Kälber muss erhalten bleiben, TierSchG - § 5 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2b (neu) TierSchG
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
SG2412060001 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 31.10.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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-
SG2412060002 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 31.10.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
-
-
-
-
-
Beschreibung:
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Bekämpfung der Blauzungenkrankheit- Verfügbarkeit von Impfstoffen
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Beschreibung:
In Anbetracht des Nachweises von BTV 12 in den Niederlanden und im Rückblick auf die Versäumnisse im Zuge des BTV 3-Seuchenzugs weist die Bundestierärztekammer mit Nachdruck auf die Bedeutung und Notwendigkeit einer koordinierten und einheitlichen Seuchenbekämpfung hin. Die Verfügbarkeit und die Möglichkeit zur Anwendung geeigneter und sicherer serotypspezifischer Impfstoffe muss gewährleistet sein. Für die kommende Saison sollte hält die BTK es für erforderlich, eine Impfpflicht gegen BTV-3 zu erlassen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 525/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412060003 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 14.11.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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-
-
-
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1.070.001 bis 1.080.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
- Bayerische Landestierärztekammer
- Tierärztekammer Niedersachsen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23