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Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002560
- Ersteintrag: 02.03.2022
- Letzte Änderung: 02.07.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 13.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Edmund-Rumpler-Straße 251149 KölnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49220357560
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E-Mail-Adressen:
- info@haev.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptstadtrepräsentanz:
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Adresse
Bleibtreustraße 2410707 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +49308871437337
- E-Mail-Adresse: info@haev.de
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Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23380.001 bis 390.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,68
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (8):
- Tjarko Schröder
- Sebastian John
- Joachim Schütz
- Robert Festersen
- Vincent Jörres
- Finia Schulz
- Dr. Markus Beier
- Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth
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Gesamtzahl der Mitglieder:
18 Mitglieder am 15.05.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Bundesverband Managed Care e.V. (BMC)
- Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; EU-Gesetzgebung; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Hausärztinnen und Hausärzteverband e.V. ist ein Berufsverband und die maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene für die Wahrnehmung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen von Ärzten, die an der hausärztlichen und hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen (zur hausärztlichen Versorgung zugelassene Ärzte, hausärztlich tätige angestellte Ärzte und hausärztlich tätige Ärzte ohne vertragsärztliche Zulassung). Der Verband versteht sich als neutrale Interessenvertretung, soweit Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerinteressen betroffen sind. Der Hausärztinnen und Hausärzteverband e.V. nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: 1. Die Beratung und Vertretung aller in der Bundesrepublik Deutschland an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, insbesondere die Vertretung gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Kostenträgern, Politik und Öffentlichkeit, 2. die Wahrnehmung und Förderung der berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte innerhalb und außerhalb der Ärzteschaft im Inland und im Ausland, 3. die Wahrnehmung und Förderung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der an der selektivvertraglichen, insbesondere hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Hausärzte sowie deren Gemeinschaften, 4. die Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Forschung und Lehre in der hausärztlichen Medizin, 5. die Förderung der Zusammenarbeit der Vereinigungen hausärztlich tätiger Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland und die Koordination ihrer Tätigkeiten.
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Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune
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Beschreibung:
Folgende wesentliche Ziele werden zu diesem Vorhaben verfolgt: - Umsetzung eines Bonus für HZV-Versicherte nach § 65a SGB V (Bonus HZV), - Einführung einer jahresbezogene Versorgungspauschale für die Versorgung chronisch Kranker und Vorhaltepauschale nach § 87 Abs. 2b Sätze 5 ff. und § 87 Abs. 2n SGB V, - Wegfall der mengenbegrenzenden und honorarmindernden Regelungen bei der Honorarverteilung im hausärztlichen Bereich (Entbudgetierung) nach § 87a Abs. 3c i. V. m. § 87b Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz SGB V, - keine Beteiligung der Länder in den Zulassungsausschüssen nach § 96 Abs. 2a SGB V, - Einführung einer Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106b Abs. 2 SGB V
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405150014 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus
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Beschreibung:
Folgende wesentlichen Zielen werden zum Vorhaben verfolgt: - Kritik an einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung nach § 115g SGB V i.V.m. § 6b KHFG, - keine Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser § 116a SGB V, - rechtliche Bedenken an Transformationsfonds nach § 271 SGB V i.V.m. § 12b KHFG,
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405150015 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit
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Beschreibung:
Die mit dem Referentenentwurf verfolgten zentralen Ziele, insbesondere die Erhöhung der Stabilität der Telematikinfrastruktur (TI), die Verhängung von Bußgeldern gegen Anbieter von Diensten in der TI), der Ausbau eines einheitlichen Konformitätsbewertungsverfahrens zur Überprüfung der Interoperabilitätsanforderungen (Verbesserung der Schnittstellenproblematik), die Verschärfung der Vorgaben für Anbieter von PVS (bezogen auf qualitative und quantitative Anforderungen), die Verbesserung eines PVS-Wechselprozesses sowie der Schadensersatzanspruch von Leistungserbringern bei fehlender Bereitstellung interoperabler Daten, werden seitens des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes begrüßt. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung wird Änderungsbedarf gesehen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406090001 (PDF, 9 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
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Beschreibung:
Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung im Hinblick auf eine verbindliche Steuerung der Hilfesuchenden durch ein klares Rangverhältnis der unterschiedlichen Versorgungsebenen, die Erweiterung des Sicherstellungsauftrags der KVen (und gleichzeitig der Vertragsärztinnen/Vertragsärzte), eine medizinisch notwendige Erstversorgung von Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf durchgängig mit einer telemedizinischen und aufsuchenden Versorgung bereitzustellen, die damit entstehenden Doppelstrukturen trotz Ressourcenknappheit, die Entstehung möglicher Fehlanreize bei der Inanspruchnahme der Akut und Notfallstrukturen, die Mehrausgaben/Kosten der KVen (und gleichzeitig der Vergütungsregelungen sowie bei einzelnen anderen Punkten – wird Änderungsbedarf gesehen.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz - NotfallG) Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406250179 (PDF, 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 25.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform
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Beschreibung:
Kritisch wird die Aufgabenerweiterung von Apotheken im Bereich pharmazeutischer Dienstleistungen sowie im Bereich der Impfung gegen bestimmte Krankheiten gesehen. Die Möglichkeit für Apothekerinnen und Apotheker, über eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes für Testungen sodann auch werben zu können, setzt einen falschen Anreiz in der Patientenversorgung und wird folglich ebenso abgelehnt. Konkret sind folgende Regelungen betroffen: Änderung des Infektionsschutzgesetzes, § 20 c Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker Änderung des Infektionsschutzgesetzes, § 24 Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, § 12 Absatz 3 n. F.
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Referentenentwurf:
Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 14.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407020008 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 28.06.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
3.100.001 bis 3.110.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (3):
- Landesverband Bayern
- Landesverband Baden-Württemberg
- Landesverband Westfalen-Lippe
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23