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Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH
Bundesinnungsverband als juristische Person des Privatrechts gem. §§ 80, 85 Handwerksordnung (HWO)
- Registernummer: R002552
- Ersteintrag: 02.03.2022
- Letzte Änderung: 10.09.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Lilienthalallee 460487 Frankfurt am MainDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49692477470
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E-Mail-Adressen:
- zveh@zveh.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231.280.001 bis 1.290.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/234,45
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (13):
- Dipl.-Ing. Andreas Habermehl
- Dr. Moritz Bonn
- RAin (SRAin) Beate Künzel
- RA (SRA) Dominik Räder
- Maren Cornils (M.A.)
- Paul Seifert
- Dipl.-Ing. (FH) Karsten Joost
- Dipl.-Ing. Maria Anna Algierska M.Sc.
- Sebastian Beckmann M.Ed.
- Andreas Dörflinger
- Dipl.-Ing. Stefan Ehinger
- RA Alexander Neuhäuser
- Dipl.-Ing. (FH) Thomas Bürkle
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Gesamtzahl der Mitglieder:
12 Mitglieder am 21.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (16):
- Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
- Unternehmerverband Deutsches Handwerk e. V. (UDH)
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)
- DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
- Deutsche Lichttechnische Gesellschaft e. V. (LiTG)
- HEA Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V.
- DIN e. V.
- Arbeitsgemeinschaft Satellitenempfang e.V. (AG SAT)
- Bildungs- und Technologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e. V. (BZL)
- Verein zur Berufs- und Nachwuchsförderung in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken e. V.
- Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. (Wettbewerbszentrale)
- Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB)
- Wirtschaftsinitiative Smart Living e. V. (WISL)
- EuropeOn
- Aktion Modernes Handwerk e. V. (AMH)
- KNX Deutschland e. V.
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (47):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Berufliche Bildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Allgemeine Energiepolitik; Atomenergie; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Cybersicherheit; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Zivilrecht; Rente/Alterssicherung; Unfallversicherung; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Personenverkehr; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Automobilwirtschaft; Handel und Dienstleistungen; Handwerk; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der ZVEH vertritt die Interessen von rund 49.000 Unternehmen aus den system- und klimarelevanten Handwerken Elektrotechnik, Informationstechnik und Elektromaschinenbau. Mit rund 525.000 Beschäftigten, darunter mehr als 46.000 Auszubildende, erwirtschafteten die Unternehmen 2023 einen Jahresumsatz von rund 87,8 Milliarden Euro. Die E-Handwerke stellen damit die größte installierende Handwerksbranche dar. Dem Bundesverband gehören zwölf Landesverbände mit 313 Innungen an. Die Kernkompetenzen der Elektrohandwerke liegen dort, wo es um die informationstechnische Infrastruktur, um elektrische Anwendungen, innovative Gebäudetechnologien, die Nutzung von Strom und den Einsatz regenerativer Energien geht. Mit ihrer Arbeit und ihrem Know-how in Sachen Photovoltaik, E-Mobilität, Wärmepumpen smarte Gebäudetechnik, Digitalisierung und vernetzte Energiemanagement-Lösungen unterstützen die Mitgliedsbetriebe des ZVEH die nachhaltige Nutzung von Energie, die Schonung wichtiger Ressourcen sowie die Reduktion von CO2-Emissionen. Sie leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende beziehungsweise zum Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Als Bundesinnungsverband der elektro- und informationstechnischen Handwerke setzt sich der ZVEH auf nationaler und europäischer Ebene für die wirtschaftlichen, rechtlichen und fachlichen Interessen der elektro- und informationstechnischen Innungsbetriebe ein, so zum Beispiel in folgenden Bereichen: berufliche Bildung, Datenschutz und -ökonomie, Digitalisierung, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Handwerksordnung, Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsrecht. Unter anderem verfasst der ZVEH Stellungnahmen, Positionspapiere und Bewertungen zu Gesetzesvorhaben und -novellen. Der Verband organisiert Veranstaltungen, nimmt zudem an Veranstaltungen des Bundestages und einzelner Ministerien teil und sucht den direkten Austausch mit Regierungsvertretern/-innen und Politikern/-innen. Zum Selbstverständnis des Verbandes gehören darüber hinaus die Darstellung der gesellschaftlichen Relevanz der E-Handwerke sowie eine engagierte Nachwuchsförderung.
Konkrete Regelungsvorhaben (5)
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Entbürokratisierung von (Elektro-)Handwerksunternehmen
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Beschreibung:
Einheitliche Größenklassen bei Photovoltaikanlagen definieren und konsequent anwenden. Amtliche Statistik fortentwickeln. Sozialversicherungsbeiträge: Umlageverfahren entbürokratisieren bzw. mittelfristig teils abschaffen.
- Bundesrats-Drucksachennummer: 129/24 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Betroffenes geltendes Recht: MsbG, EEG 2023, BStatG, ProdGewStatG, UStatG, AWG
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Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik, Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen, Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Handwerk, Kleine und mittlere Unternehmen, Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung", Sonstiges im Bereich "Energie"
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.04.2024 an:
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Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
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Bundestag
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Beschreibung:
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Schutz der dualen beruflichen Ausbildung
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Beschreibung:
Einführung einer Mindest-Altersgrenze von 25 Jahren. Anhebung der Referenzzeit auf das 2,5-fache der regulären Ausbildungsdauer. Validierungsbescheid anstatt -zeugnis.
- Bundesrats-Drucksachennummer: 73/24 Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
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Interessenbereiche: Arbeitsmarkt, Berufliche Bildung, Digitalisierung, Handwerk, Kleine und mittlere Unternehmen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.04.2024 an:
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Bundestag
- Gremien
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Bundestag
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Beschreibung:
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Vereinfachung von Netzanschlussverfahren und Abbau unnötiger Bürokratielasten
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Beschreibung:
Vereinheitlichung von Netzanschlussverfahren. Gesetzliche Vorgaben müssen aufeinander abgestimmt werden. Die Bearbeitungsfrist für Netzbetreiber muss mit einer Obergrenze versehen werden. Der gesamte Netzanschlussprozess muss vereinheitlicht werden. Hierzu muss eine einheitliche digitale Plattform mit standardisierten Schnittstellen geschafffen werden. Bei Photovoltaikanalgen müssen einheitliche Größenklassen definiert werden. Ausnahmen für PV-Kleinstanlagen sowie Bestandsanlagen bei der Pflicht zur Steuerbarkeit. Technische Anwendungsregeln für den Anschluss von Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz (TAR des FNN) und die organisatorischen Bedingungen, den technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung (Muster-TAB des BDEW) müssen zusammengelegt werden.
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Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik, Digitalisierung, Energienetze, Erneuerbare Energien, Handwerk, Kleine und mittlere Unternehmen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.05.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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Rückgabe von Elektroaltgeräten müssen für Handel und Verbraucher einfacher werden
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Beschreibung:
Die Ausweitung von Rücknahmepflichten für Vertreiber wird das Ziel der Steigerung der Sammelquote nicht erreichen, andere Maßnahmen wären effektiver. Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher erleichtern durch das flächendeckende Aufstellen von Rückgabecontainern. Die Regelungen für Hersteller zur Rücknahme von Elektroaltgeräten und die Einbindung von Rücknahmesystemen müssen verbessert werden. Die Kontrolle zur Einhaltung bereits bestehender Vorschriften muss verbessert werden.
- Referentenentwurf: Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 15.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Betroffenes geltendes Recht: ElektroG
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Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft, Handel und Dienstleistungen, Handwerk, Kleine und mittlere Unternehmen, Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.05.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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Rechtssicherheit durch Einführung des "Gebäudetyps E"
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Beschreibung:
Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik ist derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Um Bauen individueller zu machen, braucht es mehr Rechtssicherheit für die am Bau beteiligten Verkehrskreise.
- Referentenentwurf: Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 29.07.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Betroffenes geltendes Recht: BGB
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Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft, Handwerk, Kleine und mittlere Unternehmen, Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.08.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
2.310.001 bis 2.320.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (5):
- Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg
- Landesinnungsverband für das Bayerische Elektrohandwerk
- Fachverband Elektro- und Informationstechnik Hessen/Rheinland-Pfalz
- Landesinnungsverband für Elektro- und Informationstechnik Niedersachsen/Bremen
- Fachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen