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Verband der Firmenpensionskassen e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002454
- Ersteintrag: 01.03.2022
- Letzte Änderung: 23.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 30.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Kurfürstendamm 111-11310711 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493089601765
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E-Mail-Adressen:
- geschaeftsstelle@vfpk.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2340.001 bis 50.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Dr. Helmut Aden
- Christian Jacob
- Andreas Hilka
- Carsten Ebsen
- Heike Pohl
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Gesamtzahl der Mitglieder:
20 Mitglieder am 14.03.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (3):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Rente/Alterssicherung; Versicherungswesen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) ist die Interessenvertretung der regulierten Pensionskassen in Deutschland. Regulierte Pensionskassen organisieren gemeinsam mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern die betriebliche Altersvorsorge für die Beschäftigten der Mitgliedsunternehmen und schaffen für sie einen sozialen Mehrwert. Die 20 VFPK-Mitglieder repräsentieren mehr als 6.500 angeschlossene Trägerunternehmen, bei denen knapp 1,5 Millionen Beschäftigte und über 360.000 Rentnerinnen und Rentner versorgt sind. Die Bilanzsumme der im Verband zusammengeschlossenen Kassen beträgt rund 65 Mrd. Euro. Aufgabe des Verbandes ist die Förderung der betrieblichen Altersversorgung - insbesondere den Durchführungsweg Pensionskassen - als wesentliches Element des Alterssicherungssystems in der Bundesrepublik Deutschland. Dafür begleitet der Verband aktiv die politische und gesellschaftliche Debatte zur (betrieblichen) Altersvorsorge. Er informiert die Öffentlichkeit, Entscheidungsträger und Aufsichtsbehörden sachlich und verständlich über die spezifischen Belange der betrieblichen Pensionskassen, ihrer Trägerunternehmen und ihrer Arbeitnehmer. Zudem begleitet er politische und gesetzgeberische Vorhaben mit seiner fachlichen Expertise und tritt für die Interessen der sozialpartnerschaftlichen betrieblichen Altersvorsorge ein.
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Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz
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Beschreibung:
Ablehnung des Festschreibens des Rentenniveaus bei 48%; Befürwortung der stärkeren Berücksichtigung der Komponente "Kapitaldeckung"; Realisierung der Kapitaldeckung über die Altersvorsorge-Säulen 2 (bAV) und 3 (privat), nicht über Säule 1 (gesetzliche Rente).
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11898 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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FinmadiG
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Beschreibung:
Eindämmung der Regulierungsflut, um Überregulierung der Pensionskassen und kontraproduktive Effekte zu verhindern; Anwendung des Grundsatzes der Proportionalität auf die vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen; Anerkennung und Berücksichtigung der unterschiedlichen Größen und Geschäftsmodelle in dem Sektor bAV; Anpassen des Regulierungstempos, so dass Regulierungen auch mit der gebotenen Sorgfalt umgesetzt werden können; EU Vorgaben müssen pragmatisch umgesetzt werden, die Anforderungen dürfen nicht zusätzlich durch übermäßige nationale Vorgaben erhöht werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
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Beschreibung:
Als VFPK verfolgen wir die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Wir begrüßen einen Großteil der im Rahmen des BRSG2 angestoßenen Änderungen. Den Vorschlag einer pflichtmäßigen Verwendung des Abfindungsbetrages als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sehen wir jedoch kritisch. Darüber hinaus soll die Aufnahme einer Regelung in die Satzung ergänzt werden, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann. Ferner regen wir eine Anpassung in der Definition der Infrastrukturquote an.
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Referentenentwurf:
Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
- BetrAVG [alle RV hierzu];
- EStG [alle RV hierzu];
- VAG 2016 [alle RV hierzu];
- AnlV 2016 [alle RV hierzu];
- PFAV [alle RV hierzu];
- VVG 2008 [alle RV hierzu];
- VVGEG [alle RV hierzu];
- SGB 4 [alle RV hierzu];
- SvEV [alle RV hierzu];
- SGB 6 [alle RV hierzu];
- SGB 9 2018 [alle RV hierzu];
- SGB 10 [alle RV hierzu]
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
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Beschreibung:
Als VFPK setzen wir uns dafür ein, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, von denen ganz konkret die künftigen Leistungsbezieher unserer Kassen profitieren können. Daher fordern wir, die Kapitalanlage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung praktikabler und offener für renditeträchtige Anlageklassen zu gestalten, um höhere Alterseinkommen für unsere Versicherten zu erzielen. Darüber hinaus soll der Wegfall des Steuerfreiheitsprivileg vermieden werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
- HGB [alle RV hierzu];
- SpruchG [alle RV hierzu];
- WPapUmstG [alle RV hierzu];
- WpHG [alle RV hierzu];
- WpDVerOV 2018 [alle RV hierzu];
- WpDPV 2018 [alle RV hierzu];
- WpÜGBMV [alle RV hierzu];
- WpPG [alle RV hierzu];
- VermAnlG [alle RV hierzu];
- AktGEG [alle RV hierzu];
- AktG [alle RV hierzu];
- eWpG [alle RV hierzu];
- InvStG 2018 [alle RV hierzu];
- EStG [alle RV hierzu];
- GewO [alle RV hierzu];
- KredWG [alle RV hierzu];
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu];
- FinDAG [alle RV hierzu];
- FKAG [alle RV hierzu];
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Sicherstellung der Ausweitung neuer Fördermöglichkeiten auf die bAV, Erhalt bewährter Strukturen und klare Regelung der Schnittstellen zur pAV.
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Beschreibung:
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
90.001 bis 100.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23