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Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002399
- Ersteintrag: 01.03.2022
- Letzte Änderung: 27.08.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Leipziger Platz 910117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930202158532
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E-Mail-Adressen:
- fabian.boeck@zia-deutschland.de
- maximilian.stephan@zia-deutschland.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/232.680.001 bis 2.690.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/234,30
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (67):
- Aygül Özkan
- Dr. Martin Lange LL.M.
- Torsten Labetzki LL.M.
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Maximilian Klinkenberg-Stephan M.A.
Tätigkeit bis 08/21:
wissenschaftlicher Mitarbeiter und stellvertretender Büroleiter
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Tine Fuchs
- Daniel Förste
- Dr. Michael Hellwig
- Silke Kämmerer
- Thomas Burtschak
- Wolfgang Saam
- Heiko Reckert
- Aleksander Denic
- Frederik Voigt
- Raphael Weißbach
- Dr. Margarete van Ackeren
- Dr. Joachim Lohse
- Thomas Schmalfuß
- Samuel Le Béhérec
- Jonathan Speer
- Ursula Heinen-Esser
- Gunther Adler
- Olaf Demuth
- Theodor Kaczmarczyk
- Christian Krauss
- Martina Williams
- Meno Requardt
- Björn Christmann
- Stefanie Frensch
- Robert Kitel
- Marco Hofmann
- Tanja Severin
- Maria Hill
- Florian Unger
- Dr. Marion Henschel
- Sabine Barthauer
- Piur Alexander
- Caroline Gronack
- Michael Busch
- Susanne Klaußner
- Stefan Lenze
- Martin Schaffer
- Prof. Dr. Wolfgang Schäfers
- Christiane Reichert
- Ludger Wibbeke
- Dr. Nicole Handschuher
- Jan Dietrich Hempel
- Helmut Weih
- Nicole Hanke
- Moritz Felix Lück
- Dr. Hinrich Thieme
- Dr. Eva Luig
- Harald Ortner
- Dr. Hans Volkert Volckens
- Carina Berberich
- John Kamphorst
- Rebekka Ruppel
- Crepuja Kruno
- Klaus-Peter Hesse
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Florian Pronold
Tätigkeit bis 12/21:
Parlamentarische/-r Staatssekretär/-in
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (19. WP) - Iris Schöberl
- Rolf Buch
- Andreas Engelhardt
- Jan-Hendrik Goldbeck
- Ullrich Höller
- Dr. Jochen Keysberg
- Annette Kröger
- Jochen Schenk
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Gesamtzahl der Mitglieder:
414 Mitglieder am 17.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (11):
- Bundesverband der Deutschen Industrie BDI
- Institut der Deutschen Wirtschaft IW
- Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft BID
- Berliner Steuergespräche e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.
- Deutscher Beton- und Bautechnik Verein e.V.
- Deutsches Institut für Normung DIN e.V.
- Forum für Zukunftsenergien e.V.
- IMMOEBS e.V.
- Pioneer
- Deutscher Verband für Wohnwesen, Städtebau und Raumordnung e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (13):
Allgemeine Energiepolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Bank- und Finanzwesen; Handel und Dienstleistungen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss ist die ordnungs- und wirtschaftspolitische Interessenvertretung der gesamten Immobilienwirtschaft. Er fördert und begleitet geeignete Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienwirtschaft und vertritt deren Interessen gegenüber dem Gesetzgeber, den Bundesministerien und Landesministerien, den EU-Institutionen, Parteien und Verbänden im Immobilienwesen sowie gegenüber der Öffentlichkeit Der Verband hat sich zum Ziel gesetzt, der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfältigkeit eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung zu geben, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Die Immobilienwirtschaft ist mit mehr als 837.000 Unternehmen und rund 3,5 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine der größten und dynamischsten Branchen in Deutschland. Sie erwirtschaftete im Jahr 2021 circa 645 Milliarden Euro, rund 20 Prozent der deutschen Bruttowertschöpfung und damit mehr als zum Beispiel der Automobilsektor. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Mit Sitz in Berlin und einem Europabüro in Brüssel spricht er über seine mehr als 390 Mitglieder, darunter 30 Verbände, für rund 37.000 Branchenunternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dies umfasst die Interessen von Planern, Entwicklern, Bauunternehmen, Betreibern, Immobilienbestandshaltern, Maklern, Finanzierern, Beratern und Dienstleistern. Die Mitglieder des ZIA sind zudem in allen Immobilienassetklassen aktiv: Büro, Gesundheit, Handel, Hotel, Logistik, Unternehmensimmobilien wie auch Wohnimmobilien. Zu den Zielen des ZIA zählen unter anderem die Steigerung der Bautätigkeit vor allem durch Bürokratieabbau, die Verringerung der Wohnungsnot, die die Gestaltung der Innenstädte, die Einführung eines angemessenen steuerlichen Systems und die Reduzierung von Verwaltungsbelastungen für die Stakeholder der Immobilienwirtschaft beispielsweise im Rahmen der Energiewende. Die inhaltliche Arbeit des ZIA findet in Ausschüssen statt, die insgesamt mit rund 500 Experten aus den Mitgliedsunternehmen besetzt sind. In regelmäßigen Sitzungen arbeiten die Mitglieder an der Meinungsbildung zu immobilienpolitischen Themen. Ihre Beschlüsse sind die Basis der Arbeit des ZIA.
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Unterstützung der Novelle des Hochbaustatistikgesetzes
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Beschreibung:
Begrüßung des Gesetzesvorstoßes zur Verbesserung der Datengrundlage zur Bautätigkeit; Außerdem geben wir Hinweise aus der Praxis zur besseren Umsetzung / Notwendigkeit der Digitalisierung in den Bauaufsichtsbehörden.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/11315 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatiskgesetzes (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
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Betroffenes geltendes Recht: HBauStatG
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Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft, Stadtentwicklung, Wohnen
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406210043 (PDF, 9 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 27.05.2024 an:
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Bundestag
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Gremien
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Beschreibung:
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Empfehlungen aus Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen
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Beschreibung:
Im Rahmen des Netzanschlussgipfels des BMWK, der im April 2024 stattgefunden hat, waren verschiedene Fragen angesprochen worden, die im Rahmen eines Branchendialogs konsultiert wurden. Der ZIA hat verschiedene Vorschläge zur Beschleunigung der Netzanschlussverfahren gemacht. Das sind verpflichtende Rückmeldefristen für Netzbetreiber, die bundesweite Vereinheitlichung und Digitalisierung von Antragsverfahren, die Vereinheitlichung der TAB und TAR.
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Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406210076 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Unterstützung des Solarpaket I
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Beschreibung:
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/8657 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Betroffenes geltendes Recht: EnWG
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Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406210047 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Abschaffung Schriftformerfordernis bei Gewerbemietverträgen
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Beschreibung:
Der Regierungsentwurf zum BEG IV sieht die Ersetzung des Schriftformerfordernisses beim Abschluss von Gewerbemietverträgen durch die Textform vor. Die Textform wird jedoch aus unserer Sicht nicht die Praxisprobleme rund um eine "Schriftform-Kündigung" beseitigen, weil die vom BGH geforderte Urkundeneinheit sich wahrscheinlich auch bei der Textform auswirken wird. Daher fordern wir eine ersatzlose Streichung des Schriftformerfordernisses nach §§ 579 Abs. 1, 550 BGB, um der weit verbreiteten Rechtsunsicherheit entgegenzuwirken: Rechtsunsicherheit: Im Vertrauen auf die Langfristigkeit geschlossener Mietverträge wird oft aus nicht schutzwürdigen, einseitigen Motiven gekündigt oder nachverhandelt.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/11306 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Betroffenes geltendes Recht: BGB
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Interessenbereiche: Rechtspolitik, Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406210007 (PDF, 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Beschreibung:
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Unterstützung des Diskussionsentwurfs Infrastruktur und Energie mit Vorschlägen zur Verbesserung der Investitionsmöglichkeiten
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Beschreibung:
Unter anderem schlagen wir Folgendes vor: Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte klargestellt werden, dass auch Stromlieferungen an Dritte von der im Entwurf vorgesehenen „Lieferung von Strom“ umfasst sind. Wir schlagen eine einheitliche Begriffsverwendung im Rahmen der neu geregelten Maßnahmen vor, um Auslegungsschwierigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden. Die erweiterten Investitionsmöglichkeiten durch Immobilienfonds in Infrastruktur-Projektgesellschaften sollten in der Anlageverordnung nachgezogen und § 2 Abs. 1 Nr. 14 AnlV entsprechend angepasst werden.
- Referentenentwurf: GZ: IV C 1 - S 1980-1/23/10003 :003
- Datum des Referentenentwurfs: 21.05.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Interessenbereiche: Rechtspolitik, Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406210065 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 16.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Jahressteuergesetz 2024 / Vorschläge zur weiteren Verbesserung der immobiliensteuerrechtlichen Regelungen
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Beschreibung:
Der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 enthält verschiedene steuerliche Maßnahmen. Für die Immobilienbranche von Bedeutung ist u. a. insbesondere die Einführung des § 1 Abs. 4a GrEStG, da durch diese gesetzliche Regelung der Grundstückszurechnung Rechtssicherheit für die Praxis geschaffen wird. Der ZIA unterstützt diese Regelung grundsätzlich.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 17.05.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Betroffenes geltendes Recht: GrEStG
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Interessenbereiche: Rechtspolitik, Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406210081 (PDF, 9 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 24.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Reduzierung von Wohnungslosigkeit im Rahmen eines nationalen Aktionsplans
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Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist hier u.a. die Bereitstellung von mehr Obdachlosenunterkünften durch mehr Neubau, mehr Personal bei der Wohnungslosenhilfe und den Abbau von Datenschutzbestimmungen, die den Wohnungslosen entgegen stehen können.
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Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft, Stadtentwicklung, Wohnen, Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406240245 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
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Beschreibung:
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Entbürokratisierungsmaßnahmen im BEG IV in Teilen nicht weit genug - Entbürokratisierung lediglich durch Papierabbau
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Beschreibung:
Die aktuelle Regelung zur Schriftformkündigung bei Gewerbemietverträgen ersatzlos zu streichen und somit die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen zu lassen, ist unser Petitum. Positiv hervorzuheben ist die im BEG IV geplante Möglichkeit der digitalen Bereitstellung der Betriebskostenabrechnungen durch Vermieter. Zudem begrüßen wir, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Folgeanpassungen wären in dem Zusammenhang wünschenswert. Die Abschaffung des Meldescheins in der Hotellerie sollte nicht nur für Deutsche, sondern vollständig erfolgen. Wir regen an, die administrativen Belastungen im Zusammenhang mit den bestehenden Meldepflichten für die Steuerpflichtigen so gering wie möglich zu halten.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/11306 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Interessenbereiche: Handel und Dienstleistungen, Rechtspolitik, Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406250063 (PDF, 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Beschreibung:
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Anpassung der TA Lärm zur Ermöglichung eines besseren Nebeneinander von Wohn- und Wirtschaftsimmobilien durch höhere Lärmwerte
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Beschreibung:
Der ZIA schlägt vor, neben den notwendigen Änderungen in der TA-Lärm, auch baurechtliche Änderungen vorzunehmen. Es sind Ergänzungen im Baugesetzbuch (im Folgenden: BauGB) erforderlich, beispielsweise in den Regelungen des § 1 Absatz 3 Baugesetzbuch, um das Planverfahren zu entlasten und Konfliktlösungen im Planvollzug vornehmen zu können. Daneben sollte der Festsetzungskatalog des § 9 BauGB flexibilisiert werden, so dass flächenbezogene Schallleistungspegel in Baugebieten ermöglicht werden.
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Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft, Öffentliches Recht, Stadtentwicklung, Wohnen
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Beschreibung:
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Einführung eines Gebäudetyp E in das baugesetzliche Regelwerk (§ 633 BGB)
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Beschreibung:
Der ZIA setzt sich dafür ein, dass einfacher und schneller gebaut werden kann. Dafür sind Haftungserleichterungen vonnöten. Der Paragraf 633 Absatz 2 sollte dahingehend ergänzt werden, dass das Werk frei von Sachmängel ist, wenn es zusätzlich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist. Zudem sollte im Rahmen eines neuen Absatz ergänzt werden, dass auch Vereinbarungen über Abweichungen der üblichen Beschaffenheit wirksam sind, wenn sie in einer Leistungs- oder Baubeschreibung enthalten sind und den vom Besteller vorausgesetzten Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt.
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Betroffenes geltendes Recht: BGB
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Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft, Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406250184 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Beschreibung:
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Weiterentwicklung des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG)
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Beschreibung:
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen möchte, dass das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude kurz QNG, nicht als eigenes Siegel eingeführt wird, das den alleinigen Maßstab dafür bildet, dass nachhaltig gebaut wird. Der ZIA setzt sich dafür ein, dass hier nur Nachhaltigkeitskriterien vorgegeben werden und die Unternehmen weiterhin mit den vorhandenen Siegeln, wie BREEAM, LEED oder DGNB arbeiten können. Für staatliche Förderungen, sollten nur Kriterien festlegt werden und nicht ein Siegel vorgegeben werden.
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Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406250211 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
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Beschreibung:
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Verbändebrief (BVES, DIHK, HDE, GdW, ZIA) zum effizeinteren und beschleunigten Netzanschluss
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Beschreibung:
Die zentrale Maßgabe für alle Entscheidungen zum Thema Netzanschluss-Beschleunigung sollte sein, standardisierte, massenfähige Geschäftsprozesse zu etablieren, um Anlagen schnellstmöglich ans Netz und damit in den wirtschaftlichen Betrieb zu bringen. Die Netzkapazitäten und die Verzögerungen bei Netzanschlussverfahren sollten bei der Regulierung stets mitbedacht werden: Anschlussnehmer dürfen nicht mit immer schärferen Verpflichtungen zum Ausbau von Anlagen belastet werden, während die Rahmenbedingungen bei den Netzen nicht vorhanden sind.
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Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik
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Beschreibung:
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Bürokratieentlastung: Verzicht auf Einführung von Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. Verbesserung der AfA bei Gebäudesanierungen.
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Beschreibung:
Im Bewusstsein der Einigung im Koalitionsvertrag regen wir an, die administrativen Belastungen im Zusammenhang mit den bestehenden und zukünftigen Meldepflichten für die Steuerpflichtigen so gering wie möglich zu halten und von der Einführung der Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen abzusehen. Energetische Sanierungen sollten aus dem Anwendungsbereich der anschaffungsnahen und nachträglichen Herstellungskosten ausgenommen werden und gleichzeitig sollte ein entsprechendes Aktivierungswahlrecht in der Handelsbilanz eingeführt werden.
- Referentenentwurf: Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
- Datum des Referentenentwurfs: 10.07.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407170023 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Festhalten an der bestehenden Rechtslage zur Schriftform bei § 650h BGB.
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Beschreibung:
In Rede steht die Herabstufung der Schriftform für Bauverträge in § 650h BGB auf die Textform. Damit wird nach unserer Einschätzung keine Vereinfachung für die Praxis erreicht. Die langjährig eingeübte Praxis des Schriftformerfordernisses nach § 650h BGB sorgt nach wie vor mit ihrer Warn- und Schutzfunktion für Rechtssicherheit und schützt insbesondere dabei vor übereilten Kündigungserklärungen. Sie erleichtert ferner den Nachweis des Kündigungszugangs und sorgt für Rechtssicherheit durch die Offenlegung einer bestehenden bzw. gerade nicht bestehenden Vertretungsmacht. Insofern sprechen wir uns dafür aus, an der bestehenden Rechtslage zur Schriftform bei § 650h BGB festzuhalten.
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Betroffenes geltendes Recht: BGB
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Interessenbereiche: Rechtspolitik
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408160005 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 15.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
7.430.001 bis 7.440.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23