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Bündnis Istanbul-Konvention
Das Bündnis Istanbul-Konvention ist ein Zusammenschluss von 25 zivilgesell. Organisationen und fünf unabhängigen Expertinnen.
- Registernummer: R002354
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 28.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bündnis Istanbul-Konventionc/o ZIF Autonome FrauenhäuserP3 768161 MannheimDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4962116853705
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E-Mail-Adressen:
- buendnis-ik@posteo.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Keine Finanzierungsquelle
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2310,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Linda Conradi
- Britta Schlichting
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Gesamtzahl der Mitglieder:
30 Mitglieder am 28.06.2024, davon:
- 5 natürliche Personen
- 25 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (22):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Menschenrechte; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; EU-Gesetzgebung; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kriminalitätsbekämpfung; Opferschutz; Asyl und Flüchtlingsschutz; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Integration; Migration; Strafrecht; Zivilrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) ist ein Zusammenschluss von Frauenrechtsorganisationen und weiteren Bundesverbänden mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Unterstützt wird das Bündnis von beratenden Expertinnen. Das Bündnis verfolgt das Ziel, Gewalt gegen Frauen zu beenden und die Umsetzung des verbindlichen "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (sog. Istanbul-Konvention) in Deutschland voranzubringen. Das Bündnis Istanbul-Konvention fordert die konsequente Umsetzung des Abkommens in ganz Deutschland ein und begleitet sie kritisch. Das Bündnis arbeitet direkt mit Politik und Verwaltung auf Bundes- und Länderebene zusammen und richtet sich mit Veranstaltungen und Publikationen zusätzlich an Fachöffentlichkeit und nationale Medien. Die Arbeit des Bündnisses kommt Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt in ganz Deutschland zu Gute. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit auf Frauen und Mädchen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind. Die Zusammenarbeit des Bündnisses beruht dabei auf einem gemeinsam erarbeiteten demokratischen, intersektionalen und antidiskriminierenden Regelwerk.
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Sorge- und Umgangsrechtsreform unter Berücksichtigung des Aspekts der Vorgaben der Istanbul- Konvention
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Beschreibung:
Sorge- und Umgangsrechtsreform unter Berücksichtigung des Aspekts der Vorgaben der Istanbul- Konvention
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Bundesgesetzliche Regelung zur Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen
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Beschreibung:
Bundesgesetzliche Regelung zur Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Istanbul- Konvention.
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Interessenbereiche:
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Opferschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderung des §31 AufenthG
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Beschreibung:
Änderung des §31 AufenthG unter Berücksihtigung der Vorgaben der Istanbul- Konvetion
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu];
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro