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Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002265
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 14.10.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Mohrenstr. 20/2110117 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +4930206190
-
E-Mail-Adressen:
- info@zdh.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231.500.001 bis 1.510.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2315,60
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (83):
-
Steffen Schmalor
Tätigkeit bis 10/21:
Angestellter in einem Abgeordnetenbüro des Deutschen Bundestages
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages -
Bachelor of Arts Lena Garkisch
Tätigkeit bis 06/22:
Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Büroleitung, MdB Frank Ullrick, SPD, Sportausschuss
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Karin Lehmann
- Eileen Fox
- Madeleine Jahr
- Dörte Ganschow
- Stefan Sukale
- Manuela Knopf
- Ulrich Beuster
- Swantje Fruth
- Rainer Schröder
- Dr. Thomas Usslepp
- Beate Preuschoff
- Beatrice Städing
- Anne Beyer
- Antonia Dütemeyer gen. Seeger
- Ronja Schultze
- Caroline Konitzer
- Dr. Born Volker
- Stefanie Brandt
- Petra Schumann
- Dr. Anett Brauner
- Janina Mitwalli
- Heike Hartwig
- Dr. Kirsten Kielbassa-Schnepp
- Sophia Grunert
- Dr. Sperle Christian
- Ulrike Stadler
- Dr. Hendrik Voß
- André Weiß
- Mirko Wesling
- Daike Witt
- Dr. Peter Weiss
- Tana Stamm
- Dr. Nicoline-Maria Bauers
- Marvin Brandes
- Malena Jurcevic
- Dr. Titus Kockel
- Dr. Gesa Koglin
- Monika Leitsch
- Michael Olma
- Rolf Papenfuß
- Miriam Schulze
- Marko Voigt
- Susanne Wenke
- Andreas Werner
- Dr. Markus Herbert Peifer
- Constanze Peter
- Sandra Schutz
- Christian Reuter
- Dr. Stefan Stork
- Klaus Schmitz
- Jan Dannenbring
- Anke Heyl
- Caroline Rigo
- Dr. Marlene Schubert
- Birgit Schweer
- Jörg Hagedorn
- Dr. Anne Dohle
-
Markus Schäfer
Tätigkeit bis 12/19:
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
für eine Fraktion/eine Gruppe im Deutschen Bundestag - Karen Kümpel
- Fabian Bertram
- Daniela Jope
- Simone Schlewitz
- Sebastian Schulze Bisping
- Dr. Constantin Terton
- Manuela Höwing
- Ina Kannenberg
- Dr. Carsten Benke
- Stephan Blank
- Michaela Steinhauser
- Dörte Meyer
- Ute Pesch
- René Rimpler
- Juliane Haase
- Jörg Dittrich
- Franz Xaver Peteranderl
- Marcus Nachbauer
- Thomas Bürkle
- Carola Zarth
- Holger Schwannecke
- Dirk Palige
- Karl-Sebastian Schulte
-
Steffen Schmalor
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
114 Mitglieder am 19.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (35):
- Deutsche Handelskammer in Österreich
- Deutsch-Französische IHK
- Deutsch-Italienische Handelskammer
- AUMA
- Bundeskreditgarantiegemeinschaft des Handwerks
- Bundesverband dt. Pressesprecher
- Bundesverband der Junioren des Handwerks
- Carl Duisberg Gesellschaft
- Deutscher Baugerichtstag
- DIN-AA
- DIN
- Rat für Bau- und Denkmalkultur
- Europäische Bewegung Deutschland
- Forum Vergabe
- GEEA/DENA
- Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft
- Gesellschaft für Handwerksmessen
- Institut für Digitalisierung im Steuerrecht
- Institut für Wirtschaftspolitik
- Institut der Deutschen Wirtschaft
- Institut Finanzen und Steuern
- Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
- Netzwerk Steuerberatung im deutschen Handwerk
- Osteuropaverein
- Small Business Standards
- SMEunited
- Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
- Verein zur Förderung des Handwerks
- Wirtschaftshistorischer Verein zu Köln
- Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
- ZDH-Zert e.V.
- Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk
- Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk
- Sequa gGmbH
- SES - Senior Expert Service gGmbH
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Handwerk
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) vertritt die Interessen von rund 1 Million Handwerks-betrieben in Deutschland mit rund 5,6 Millionen Beschäftigten. Als Spitzenorganisation der Wirtschaft mit Sitz in Berlin bündelt der ZDH die Arbeit von Handwerkskammern, Fachverbänden des Handwerks auf Bundesebene sowie bedeutenden wirtschaftlichen und sonstigen Einrichtungen des Handwerks in Deutschland.
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Der Gesetzentwurf zum BDSG soll in der vorgeschlagenen Fassung verabschiedet werden.
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Beschreibung:
Diese Anpassungen sind grundsätzlich richtig, um die Gestaltung des gesetzlichen Rahmens des Datenschutzes praxisnah zu halten. Die Praxistauglichkeit gesetzlicher Pflichten ist für Handwerksbetriebe mit ihren begrenzten personellen Kapazitäten von immenser Bedeutung. Die Einfügung eines Kapitels über „Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden“ wird unterstützt. Die Einschränkung des Auskunftsrechts betroffener Person ist eine praxisrelevante Maßnahme. Mit Blick auf erforderliche Rechtssicherheit der Praxis ist es ein richtiger Schritt, die Rechtsprechung des EuGH gesetzlich zu konkretisieren.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405230029 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
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Beschreibung:
-
Ergänzung des BEG IV um weitere Entlastungsmaßnahmen.
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Beschreibung:
Der Entwurf zum BEG IV wird unterstützt und muss um weitere Entlastungsmaßnahmen ergänzt werden. Die Verfahrensgestaltung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss von einer Holschuld der Arbeitgeber zu einer Bringschuld der Krankenkassen umgekehrt werden. Abschaffung der Schriftform im Nachweisgesetz für alle Betriebe. Einführung einer Bagatellgrenze für die Belegausgabepflicht. Rechtsanspruch auf verbindliche Auskunft durch Finanzbehörden einführen. Ausnahme für Kleinbetriebe von der Bestellungspflicht von Abfallbeauftragten. Streichung der Anzeigepflicht für nicht gewerbsmäßige Transporte ungefährlicher Abfälle. Berücksichtigung der geänderten Geringfügigkeitsschwelle auch im Künstlersozialversicherungsgesetz.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405270004 (PDF, 27 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Einführung einer Altersgrenze für den Zugang zur Validierung im BVaDiG, Verschieben des Inkrafttretens des BVaDiG
-
Beschreibung:
Der ZDH fordert als weitere Antragsvoraussetzung ein Lebensalter von mindestens 25 Jahren vorzusehen (Artikel 1 Nr. 31 BVaDiG). Der ZDH fordert die Verschiebung des Inkrafttretens der Regelungen zur Validierung um mindestens ein Jahr nach Bekanntmachung des Gesetzes (Artikel 1 Nr. 55 BVaDiG).
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10857 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes - (BVaDiG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
-
Vermeidung einer praxisuntauglichen Erweiterung des Anwendungsbereichs des AGG.
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Beschreibung:
Keine Erweiterung des Katalogs der Diskriminierungsmerkmale gem. § 1 AGG. Streichung der Beschränkung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots auf Massengeschäfte (§ 19 AGG). Keine Einführung von Sondervorschriften zum Schutz vor Diskriminierung durch künstliche Intelligenz (KI) im AGG sowie keine Fristverlängerung zur Geltendmachung von Ansprüchen (§ 21 Abs. 5 AGG). Keine Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene nach § 22 AGG. Die Einführung eines Verbandsklagerechts soll vermieden werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406180017 (PDF, 11 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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-
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Beschreibung:
-
Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage bzgl. der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich
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Beschreibung:
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406180032 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Beibehaltung der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich in der aktuell geltenden Fassung bzgl. Justizstandort-Stärkungsgesetz
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Beschreibung:
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8649 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406180035 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Einführung eines "Freiwilligen Handwerksjahrs" als neues Berufsorientierungsangebots
-
Beschreibung:
Als neues Berufsorientierungsangebot soll eine freiwillige Berufsorientierungszeit im Handwerk ("Freiwilliges Handwerksjahr") gefördert werden, bei dem Schulabsolventinnen und -absolventen in mehreren aufeinanderfolgenden, mehrmonatigen Praktika verschiedene Betriebe und Berufe im Handwerk kennenlernen können.
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406180038 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 27.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Gleichbehandlung von Studien- und Ausbildungsanfängern
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Beschreibung:
Das neue Instrument einer „Studienstarthilfe“ von 1.000 € für Studieninteressierte, die Sozialhilfe empfangen, wird ein Ungleichgewicht zur beruflichen Bildung schaffen. Die Wirtschaft benötigt jedoch Fachkräfte gleichermaßen aus der hochschulischen und der beruflichen Bildung. Eine "Steuerung" durch den Gesetzgeber hin zur Hochschulbildung schadet einer klischeefreien Berufsfindung, orientiert an Stärken und Interessen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11313 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406180072 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.06.2024 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen
-
-
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Beschreibung:
-
ZDH-Kompakt zu Reformbedarf in der Familienpolitik
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Beschreibung:
Die aktuelle Lage ist geprägt von einem massiven Fachkräftebedarf. Eine Stellschraube, Abhilfe zu schaffen, ist eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Familienpolitische Leistungen müssen unterstützen, sind gegenwärtig aber viel zu komplex und ineffizient, im Ergebnis nur mäßig erfolgreich und zudem teuer. Daher fordert der ZDH ein Umsteuern.
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406180084 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Umsetzung von notwendigen Strukturreformen im Gesundheitswesen
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Beschreibung:
Dass 25 Mrd. Euro aus Beitragsmitteln der GKV in einen neuen Transformationsfonds eingezahlt werden sollen, ist nicht akzeptabel und würde die Beitragslast für die lohnintensiven Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten weiter erhöhen. Vielmehr sind beitragssenkende Strukturreformen im Gesundheitswesen notwendig.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406180136 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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-
-
Beschreibung:
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Mehr Unterstützung bei der Förderung der grenzüberschreitenden Lernmobilität von Auszubildenden
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Beschreibung:
Die EU fordert in ihrer Ratsempfehlung "Lernmobilität für alle" eine Steigerung auslandsmobiler Auszubildender. Dafür benötigen ausbildende Unternehmen, insb. KMU, bei der Umsetzung von Auslandspraktika ihrer Auszubildenden und jungen Fachkräfte aber professionelle Unterstützung. Deshalb setzt sich der ZDH dafür ein, dass entsprechende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen stärker als bisher gefördert werden.
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406190102 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.03.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
-
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Beschreibung:
-
Modernisierung der Meisterprüfungsverordnung im Augenoptiker-Handwerk
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Beschreibung:
Die Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk aus dem Jahr 2005 soll an die aktuellen Anforderungen angepasst werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406200032 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.06.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Praxisgerechte Ausgestaltung der Gewerbeabfallentsorgung und Entlastung der Abfallerzeuger von umfangreichen Dokumentationspflichten
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Beschreibung:
Praktische Probleme der Abfallerzeuger, Abfälle, z.B. bei Bau- und Ausbaumaßnahmen im Bestand (Sanierung, Renovierung), getrennt zu erfassen und zu halten, werden durch eine Ausweitung der Berichtspflichten weder gelöst noch vermieden; z.B. praxisferne Ermittlung von Jahreswerten nach § 3/ 3a. Die vorgesehene bzw. ausgeweitete Einbindung von Sachverständigen, insbesondere für die (notwendigerweise) nachträgliche Betrachtung einer Abfallerfassung auf Baustellen, sehen wir kritisch. Betroffene Unternehmen sollten weder regelmäßig (kostenpflichtige) externe Beratung in Anspruch nehmen müssen noch sollte ihre Dokumentation gem. § 3 (3) S. 5 von Sachverständigen überprüft werden müssen.
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Referentenentwurf:
Erste Verordnung zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406210163 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.05.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Beschreibung:
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Schaffung eines sektorübergreifenden rechtlichen Rahmens zur Steigerung der Energieeffizienz
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Beschreibung:
Grundsätzlich befürworten wir das Ziel der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen und der Reduktion des Endenergieverbrauchs. Die gesetzgeberische Umsetzung der EED sehen wir aber äußerst kritisch. Es wäre wünschenswert gewesen, dass die Vorgaben der EED konsistent und dem offensichtlichen Willen des Richtliniengebers entsprechend in nationales Recht umgesetzt worden wären. Das Handwerk sieht zudem keine Notwendigkeit, die bestehende gesetzliche Regelung zur Sicherstellung der Fachkompetenz von Energieauditorinnen und -auditoren durch den vorgelegten Referentenentwurf neu zu fassen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 244/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406210195 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
-
-
-
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Beschreibung:
-
Angleichung der steuerlichen Mindestanforderungen energetischer Maßnahmen an Förderrichtlinien
-
Beschreibung:
Die Zielsetzung, die Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV) an die technischen Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen anzugleichen, ist folgerichtig. Allerdings sehen wir in den Verschärfungen einiger Anforderungen, insbesondere an die Förderung von Biomasseanlagen, noch immer und zunehmend eine Diskriminierung des Energieträgers Biomasse/Holz, die die Umsetzung der Energiewende und die Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmesektor zu behindern drohen.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11646 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Dritte Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406210204 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 07.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
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Beschreibung:
-
Vereinfachung der Meldungen zur Mindeststeuererklärung
-
Beschreibung:
Gemäß § 75 Abs. 3 Mindeststeuergesetz gibt das Bundesministerium der Finanzen den amtlich vorgeschriebenen Datensatz für die elektronische Übermittlung des Mindeststeuer-Berichts separat im Bundessteuerblatt bekannt. Die OECD hat im Juli 2023 den „GloBE Information Return (Pillar Two)“ veröffentlicht, so dass die entsprechenden Informationen grundsätzlich länderübergreifend einheitlich erfasst werden müssen, damit bei einem Austausch eine Vergleichbarkeit vorliegt. Damit ist der Handlungsspielraum auf nationaler Ebene eingeschränkt. Dennoch haben wir um Einbeziehung gebeten, um den bürokratischen Aufwand der Unternehmen so weit wie möglich zu minimieren. Aus unserer Sicht besteht insbesondere für große nationale Gruppen die Möglichkeit einer bürokratiearmen Umsetzung.
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406210218 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 14.06.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen
-
Beschreibung:
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 12. Dezember 2023 die Neufassung des sehr praxisrelevanten BMF-Schreibens „Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen“ veröffentlicht, ohne den Verbänden vorab eine Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Wir haben daher die wesentlichen Fragen und Kritikpunkte unserer Mitglieder an das BMF übermittelt und darum gebeten, das BMF-Schreiben an den betreffenden Randziffern zu überarbeiten.
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406210223 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 28.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Vermeidung zusätzlicher bürokratischer Lasten für Handwerksbetriebe
-
Beschreibung:
Änderungsbedarf besteht bei den gegebenen Möglichkeiten zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte. Während die EU-Richtlinie in Art. 39 Abs. 4 ein sog. Mitgliedstaatenwahlrecht vorsieht und damit die Möglichkeit besteht, nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch andere qualifizierte Dritte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, sind im Referentenentwurf lediglich die Wirtschaftsprüfer genannt. Erwartet wird, dass hier dem Erwägungsgrund 61 der CSRD gefolgt wird, nach dem Unternehmen „auf eine größere Auswahl an unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen zugreifen können“ sollten. Die Überarbeitung der delegierten Rechtsverordnung ESRS und dabei die Begrenzung der in der Lieferkette anforderungsfähigen Datenpunkte auf den VSME wird für notwendig gehalten.
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406210231 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.05.2024 an:
-
Bundestag
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Organe
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
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Beschreibung:
-
Hinweise für den weiteren Erarbeitungsprozess eines freiwilligen KMU-Berichtsstandards (VSME)
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Beschreibung:
Wir haben die Erwartung: - dass der VSME-Entwurf sprachlich und inhaltlich gemäß unseren Vorschlägen weiterentwickelt und für alle berechtigten Anwender des VSME die Erfüllung des Basismoduls als ausreichend festgelegt wird. - dass CSRD / ESRS novelliert werden, wobei das VSME-Basismodul als Value Chain Cap festzulegen ist. - dass die Bankenaufsicht das VSME-Basismodul als ausreichend akzeptiert und ansonsten dauerhaft der Nutzung von Schätzungen bzw. Branchendaten insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen zustimmt. - dass auch in Transformationsförderprogrammen das VSME-Basismodul als Maßstab verankert wird. - dass die auf Basis des VSME ermittelten Daten keiner externen Prüfpflicht unterliegen.
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406210238 (PDF, 19 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Arbeitszeitflexibilisierung
-
Beschreibung:
Die derzeitige gesetzliche Beschränkung der täglichen Höchstarbeitszeit sollte im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie in eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgewandelt werden. Ebenso sollte das Arbeitszeitgesetz Tariföffnungsklauseln zur Anpassung von Ruhezeiten zulassen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10387 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Arbeitszeit flexibilisieren - Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406210239 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
-
-
-
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Beschreibung:
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Vorschläge an die zuständigen Ministerien für eine Verkürzung und Vereinfachung der Verfahrenswege in der Bildungsstättenförderung.
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Beschreibung:
Vor dem Hintergrund eines bereits existierenden Investitionsstaus in den über 500 handwerklichen Berufsbildungsstätten und langwieriger, starrer und inflexibler Förderverfahren schlägt der ZDH den Ministerien BMBF und BMWK sowie BIBB und BAFA in seinem Vorschlags- und Forderungspapier „Bildungsstätten-Förderung neu denken!" zahlreiche Maßnahmen vor, mit den die Verfahren beschleunigt und vereinfacht werden können. Gefordert wird zudem eine Auflösung des Investitionsstaus durch Bereitstellung von mehr Fördermitteln.
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406240004 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 25.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
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Beschreibung:
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Einführung eines Zentralregisters für De-minimis-Beihilfen
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Beschreibung:
Für die in den Mitgliedstaaten aufzubauenden Zentralregister gibt der ZDH Empfehlungen zr Ansiedlung auf Bundesebene, zu den Eintragungs- und Leseberechtigungen, zu den zu erfassenden Aufgabenund zur technischen Ausgestaltung.
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406240006 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.06.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Ziele des Nationalen Reformprogramms 2024 aus Sicht des deutschen Handwerks
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Beschreibung:
Die wirtschaftspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre werden immens sein. Die Bundesregierung hat dies erkannt und die zentralen Handlungsfelder zur Stärkung des Standorts identifiziert. Allerdings bleibt das Nationale Reformprogramm 2024 weit hinter den Erfordernissen und Erwartungen der Wirtschaft zurück. Insbesondere bleibt unklar, wie die Investitionstätigkeit nachhaltig gestärkt werden sollen und die Rahmenbedingungen für die Energiewende aussehen werden. Die Abbauvorschläge bei den Bürokratielasten fallen nur wenig ambitioniert aus und drohen durch neue Vorgaben zu verpuffen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10825 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Nationales Reformprogramm 2024 Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406250145 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.03.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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Beschreibung:
Der ZDH begrüßt insgesamt den Referentenentwurf. Einige Details wie genauere Definitionen wären wünschenswert, u. a. welche Energieträger insgesamt zu den erneuerbaren Energien hinzurechenbar sind. Stromerzeugung aus Biomasse sollte hier ebenfalls als Strom aus erneuerbaren Energiequellen explizit erwähnt werden. Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b) sollten umfangreicher ausgestaltet werden. § 9 Abs. 1 Nummer 6b lässt vermuten, dass auch die KWK-Anlagen selbst als Kundenanlagen gelten. Es fehlt eine ausführliche Abgrenzung des Standort-Begriffs. Insbesondere bei Anlagen, wo der Standort nicht klar abgegrenzt werden kann, können Unklarheiten entstehen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406250182 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 26.04.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Stellungnahme zur Standortsicherung des Handwerks im Rahmen der Experimentierklausel der TA Lärm und zu Richtwerten des Dörflichen Wohngebiets
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Beschreibung:
Die TA Lärm hat für die Entwicklung von Betriebsstandorten zentrale Bedeutung. Gleichzeitig besteht ein großes Interesse an der Beschleunigung des Wohnungsbaus. Der ZDH beurteilt die befristete Experimentierklausel deshalb differenziert. So droht die Verdrängung ansässiger Betriebe durch heranrückenden Wohnungsbau. Sollte die Experimentierklausel eingeführt werden, muss ein dauerhaften Schutz des Gewerbes sichergestellt werden. Die Einführung von Lärmwerten für das Dörfliche Wohngebiet wird begrüßt. Der ZDH regt eine Anhebung dieser Werte auf das Niveau der Richtwerte für das Dorfgebiet/Mischgebiet an. Zusätzlich schlägt der ZDH vor, neue Regelungen einzuführen, um Flächen, die von Verkehrslärm betroffen und heute kaum bebaubar sind, zukünftig leichter einer Bebauung zuführen zu können.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406250210 (PDF, 9 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.06.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
-
-
-
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Beschreibung:
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Praxisgerechte und bürokratiearme Ausgestaltung des Steuerrechts - zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024
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Beschreibung:
Die Abschaffung des Bescheinigungsverfahrens für Bildungsleistungen im JStG 2024 (§ 4 Nr. 21 Buchst. a UStG) führt zu einer Umsatzsteuerbelastung der Fortbildungsleistungen privater Lehrer und einer Verteuerung der beruflichen Fortbildung. Die Umsatzsteuerfreiheit sollte durch Beibehaltung des Bescheinigungsverfahrens erhalten werden. Die Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 25.000 Euro (§ 19 UStG) fördert den unfairen Wettbewerb durch Soloselbständige und sollte unterbleiben. Die Umsetzung des EuGH-Urteils v. 10.2.2022, Rs. C-9/20 in §§ 14, 15 UStG führt zu einer Einschränkung der Anwendbarkeit der Ist-Versteuerung und bedroht die Liquidität von KMU. Die Umsetzung sollte verschoben und auf EU-Ebene für eine Option zur Aufrechterhaltung der bisherigen Regelung geworben werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406250224 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Ausblick europäische KMU-Politik
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Beschreibung:
Handlungsvorschläge zur Förderung der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in den nächsten fünf Jahren, damit Handwerksbetriebe ihre Schlüsselrolle ausfüllen können.
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406250225 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.06.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
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Ausbau der Förderleistungen, Erleichterungen bei den Nachweispflichten
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Beschreibung:
§12 Abs.1 Nr. 1 u. Nr. 2: Förderrahmen weiter erhöhen. §13b Abs.1: Bestehenserlass auf mind. 70 Prozent erhöhen. §2 Abs.3 Nr. 1c: Berechnung Vollzeit-FB-Dichte ändern in: im Durchschnitt mind. 100 Unterrichtsstunden je Monat stattfinden. §9 Abs.1: Klarstellung einfügen, in welcher Form der Nachweis der erforderlichen Vorqualifikation zu erfolgen hat - Zeugnis, Bestätigung der Prüfungsstelle. §6 Abs.3 Satz 2 ändern in: Besondere Umstände sind insbes. dann gegeben, wenn das weitere Fortbildungsziel für die Berufsausübung in fachlicher Hinsicht dienlich ist. in §2 Abs.3 Satz 2 die Worte in Teilzeit streichen. in §12 Abs.1 neue Nr. 3 einfügen - Förderung der Verbrauchsmaterialien in Meisterkursen. §13 Abs.2 ändern in: Das Darlehen nach Absatz 1 ist zinsfrei.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 18.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407190014 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.04.2024 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen
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Organe
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Mitglieder des Bundestages
-
Gremien
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-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung im Böttcher-Handwerk
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Beschreibung:
Auf Grund des § 45 Absatz 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 09. November 2022 (BGBl. I S. 2009) geändert, wird der Erlass einer neuen Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Böttcher-Handwerk angestrebt. Verordnungsgebendes Ministerium ist das BMWK.
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2408120007 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.06.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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-
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-
-
Beschreibung:
-
Erläuterungen zu Problemen des Handwerks mit der Deutschen Akkreditierungsstelle
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Beschreibung:
Das Papier umfasst grundsätzliche Probleme mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und geht auf Fälle aus der Praxis ein.
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409030005 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 09.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Berücksichtigung der Interessen von Handwerksbetrieben beim Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudetyp E
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Beschreibung:
Die Zielsetzung die Baukosten mit Blick auf den Wohnungsbau zu senken und Bauvorhaben zu vereinfachen, ist vollumfänglich zu unterstützen. Auch das Bestreben, die Rechtssicherheit bei Verträgen über Bauleistungen mit Blick auf Abweichungen von den aRdT zu erhöhen ist richtig und notwendig. Jedoch muss sichergestellt sein, dass sich Handwerksbetriebe an handhabbaren und verständlichen Vorgaben orientieren können und die vorgeschlagenen Änderungen keine neue Rechtsunsicherheit sowie Haftungsrisiken schaffen. Hinter diesen Anforderungen bleibt der Entwurf zurück. Die vorgesehenen Regelungen werfen Abgrenzungs- sowie Auslegungsfragen auf und sind praxisuntauglich. Vorzugswürdig ist die Einführung eines Kriterienkatalogs in die MBO nebst flankierender zivlirechtlicher Öffnungsklausel.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 29.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409030006 (PDF, 11 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 29.08.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Herabstufung der Schriftform auf die Textform in § 650h BGB erst dann, wenn auch die VOB/B eine entsprechende Kündigung in Textform vorsieht.
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Beschreibung:
In der Bauvertragspraxis wird häufig die VOB/B in den Vertrag einbezogen. In der VOB/B ist das Schriftformerfordernis für die Kündigung eines VOB/B-Vertrags für Auftragnehmer und Auftraggeber vorgegeben. Handwerksbetriebe verfügen in der Regel über keine Rechtsabteilung. Für sie ist eine einheitliche und nachvollziehbare Vertragspraxis Garant für Rechtssicherheit und klare Handlungsvorgaben. Daher sollte eine Herabstufung des Schriftformerfordernisses auf die Textform in § 650h BGB erst erfolgen, wenn auch die Vorschriften der VOB/B dies vorsehen. Andernfalls würde sich die Komplexität der Bauvertragspraxis nochmals erhöhen und damit eine gesteigerte Rechtsunsicherheit für mit Bauleistungen befassten Handwerksbetrieben einhergehen. Dies gilt es zu vermeiden.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409030007 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.08.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
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-
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Beschreibung:
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Das Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugsverbot des § 8 StabwG sollte rechtssystematisch korrekt angepasst werden.
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Beschreibung:
Das Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugsverbot des § 8 StabwG sollte rechtssystematisch korrekt angepasst werden. Sowohl Versicherungsleistungen als auch Zinszahlungen aufgrund von Inhaberschuldverschreibungen und vergleichbarer Schuldtitel sollten vom Betriebsausgabenabzugsverbot ausgenommen werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409270032 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Änderung der StVO zur Automatisierung der Verfahren zu Parkausweisen
-
Beschreibung:
Der ZDH unterstützt die Ansätze zur Entbürokratisierung der Kontrolle in Bewohnerparkzonen durch digitale Systeme und regt an, auch Möglichkeiten zur Einbeziehung von weiteren Berechtigungen für gewerbliche Verkehre (Handwerkerparkausweise) in das automatisierte System zu prüfen, um auch hier eine Entbürokratisierung sicherzustellen. Darüber hinaus regt der ZDH an, über die vorgeschlagene Novelle hinaus, in Bewohnerparkzonen grundsätzlich in den Quartieren ansässige Gewerbebetriebe gleichberechtigt mit den privaten Haushalten in die Gewährung von Parkberechtigungen einzubeziehen. Bisher geschieht das nur über Ausnahmegenehmigungen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 159/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409270047 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.07.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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Beschreibung:
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Mittelstands- und handwerksgerechte Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
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Beschreibung:
Die Ziele der NKWS sowie die zugehörigen Instrumente und Maßnahmen müssen nach den Kriterien "Praxistauglichkeit", "Wirtschaftlichkeit" und "technologische Umsetzbarkeit" ausgerichtet sein. Bei der Umsetzung der NKWS darf kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand erzeugt werden. Handwerklich erzeugte Produkte gilt es im Digitalen Produktpass von Industrieprodukten zu unterscheiden. Zugang zu Reparatur und Wartung muss auch für herstellerunabhängige Handwerksbetriebe weiterhin möglich sein. Finanzierungs- und Förderangebot der NKWS müssen mittelstandsfreundlich ausgestaltet sein. Eine grundsätzliche Priorisierung von Bestandserhalt vor Neubau in der NKWS wird abgelehnt. Das Handwerk ist als Partner bei der Entwicklung und Einführung von Bewertungstools für zirkuläre Beschaffung einzubinden.
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409270050 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 09.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
-
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-
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Beschreibung:
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Handwerksgerechte Umsetzung der Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2024 (DNS 2024)
-
Beschreibung:
Die DNS 2024 bringt zahlreiche Risiken und Herausforderungen mit sich, die zu hohen finanziellen Belastungen des Handwerks, Anpassungsschwierigkeiten und letztlich einer Gefährdung der Existenz vieler Handwerksbetriebe führen können, welche es bei der Umsetzung zu vermeiden gilt. Eine effiziente und entschlackte Einwanderungsbürokratie sollte in der DNS als Ziel formuliert und mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. Das Aufstiegs-BaföG sollte explizit in der DNS genannt werden. Es muss eine nachhaltige und langfristig ausgerichtete Strategie für eine ausreichende Infrastruktur von Berufsschulen sowie ein Programm für den Nachwuchs auch in der beruflichen Bildung entwickelt werden. Einbindung des Handwerks in die Dialoggruppe aus wirtschaftlichen Akteuren und dem Staatssekretärsausschuss.
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409270058 (PDF, 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Hochwertige, leistungsfähige, flächendeckende, unterbrechungsfreie drahtlose Datendienstversorgung
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Beschreibung:
Die Versorgungsauflagen so, wie nun angekündigt, auch tatsächlich festgelegt und von den Netzbetreibern konsequent um-gesetzt werden. Die BNetzA bei der Überprüfung der Einhaltung der Versorgungsauflagen weiter nachbessern und über die Berichtspflicht hinaus konkretere Kontrollmechanismen definieren und weitere Sanktionierungsmöglichkeiten gegenüber den Netzbetreibern einführen. Der flächendeckenden Versorgung mit hochleistungsfähigen Mobilfunknetzen im Rahmen der von der BNetzA zu treffenden regulatorischen Entscheidung ist hohes Gewicht einzuräumen. Überzeugung, dass ein Vergabeverfahren besser als eine bloße Verlängerung bestehender Frequenznutzungsrechte für die Zielerreichung geeignet. Die Netzbetreiber sollten in bislang noch „weißen“ Flecken zum lokalen Roaming verpflichtet werden.
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Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409270060 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.07.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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-
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Beschreibung:
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Einführung einer gesetzlichen Nichtbeanstandungsregelung für den sofortigen Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Ist-Versteuerern ab 1.1.2025
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Beschreibung:
Mit dem JStG 2024 soll der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuern ab 1.1.2025 neu geregelt werden (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 und § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG). Die vom BMF angedachte Nichtbeanstandungsregelung in Form einer Verwaltungsvorschrift betreffend den sofortigen Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Ist-Versteuerern, die ihre Eigenschaft als Ist-Versteuerer nicht auf der Rechnung angegeben haben, muss in Form einer gesetzlichen Regelung erfolgen und sollte in das JStG 2024 aufgenommen werden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409270061 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 05.08.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
-
-
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Beschreibung:
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Handwerksgerechte Umsetzung der Allgemeine Bedingungen der Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
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Beschreibung:
In Zusammenhang mit der Fernwärmeversorgung muss sichergestellt sein, dass sich der Kunde freiwillig und ohne Einschränkungen für dessen Nutzung entscheiden darf. Dahingehend negative Erfahrungen mit kommunaler Energieversorgung, die auf Anschluss- und Benutzungszwänge sowie Verbot lokaler Alternativen setzt, werden von uns abgelehnt und sind unbedingt zu vermeiden. Leider enthält der Änderungsentwurf keine Obergrenze für Fernwärmepreise und keine Einführung einer Preisaufsicht – dies gilt es nachzubessern. Rechtsicherheit für bestehende, projektierte oder geplante, dezentrale und klimafreundliche Wärmeerzeugungs- und Kälteanlagen in Gebäuden ist sicherzustellen. Verbraucherrechte sind zu stärken – wir fordern daher Technologieoffenheit, Wettbewerb und Verbraucherschutz.
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Referentenentwurf:
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409270062 (PDF, 11 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.08.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
-
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Beschreibung:
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Stellungnahme zu Anliegen des Handwerks im Rahmen der großen Baurechtsnovelle (Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung)
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Beschreibung:
Der ZDH unterstützt die Grundanliegen des Entwurfs für ein „Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“, insbesondere hinsichtlich der Beschleunigung des Planen und Bauens, der Verbesserung der Rahmenbedingungen des Wohnungsbaus sowie zur weiteren Ausgestaltung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung in der Bauleitplanung. In Ergänzung regt der ZDH an, auch die Belange ansässiger Gewerbebetriebe stärker in den Zielbestimmungen und Festsetzungsmöglichkeiten des BauGB sowie in den Baugebieten der BauNVO zu berücksichtigen. Nur Städte und Gemeinden mit „kurzen Wegen“, wohnortnahen Arbeitsplätzen und verbrauchernahen Angeboten von Versorgung und Diensten für Transformation und Energiewende bieten die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung Datum des Referentenentwurfs: 29.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409270067 (PDF, 15 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.08.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
-
-
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Beschreibung:
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Abbau von Bürokratie und Beschleunigung von Netzanschlussverfahren
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Beschreibung:
Um die Energiewende zu beschleunigen, sind Maßnahmen zum Bürokratieabbau besonders wichtig. Damit systemkritische Netzzustände gar nicht erst entstehen, müssen einerseits alle Hemmnisse für einen schnellen Netzaus- und -umbau beseitigt werden und andererseits aber auch kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden, die die Netzstabilität auch in Zeiten der Spitzeneinspeisung sicherstellen. Zudem muss die Finanzierung des Netzausbaus geklärt werden. Die Betriebe brauchen Klarheit, wie die Netzentgelte für die Betriebe und alle Stromverbraucher langfristig auf einem wettbewerbsfähigen Niveau gehalten werden.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung sowie Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409270071 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Neuregelungen im Umgang mit Asbest im Bestand
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Beschreibung:
Der im August 2024 vom Bundekabinett verabschiedete Verordnungsentwurf zur Novelle der Gefahrstoffverordnung sieht keine Erkundungspflicht des Veranlassers von Bautätigkeiten mehr vor. Der Veranlasser von Bautätigkeiten sollte in die Pflicht genommen werden, vor Auftragsvergabe und Aufnahme der Bautätigkeiten zu erkunden, ob in dem Gebäude Asbest oder andere Gefahrstoffe enthalten sind.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Handwerk [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409300066 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 26.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
-
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-
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (2):
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klima
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 1.520.001 bis 1.530.000 EuroFörderung des Handwerks in Deutschland -
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 100.001 bis 110.000 EuroInternationale Zusammenarbeit in der Berufsbildung
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
5.670.001 bis 5.680.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
- Deutscher Handwerkskammertag e.V. (DHKT)
- Unternehmerverband Deutsches Handwerk e.V. (UDH)
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23