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Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002094
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 29.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 07.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Unterlindau 2960323 Frankfurt am MainDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496992101691
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E-Mail-Adressen:
- mail@wertpapierfirmen.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2370.001 bis 80.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,24
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Michael Sterzenbach
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Dr. Thorsten Freihube
Tätigkeit bis 10/23:
Referatsleiter
im Bundesministerium der Finanzen (BMF) oder dessen Geschäftsbereich - Dr. Hans Mewes
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Gesamtzahl der Mitglieder:
57 Mitglieder am 06.06.2024, davon:
- 9 natürliche Personen
- 48 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- European Forum of Securities Associations (EFSA), www.efsa-securities.eu
- International Council of Securities Associations (ICSA), www.icsa.global
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Interessen- und Vorhabenbereiche (30):
Parlamentarisches Verfahren; Rechtsstellung der Abgeordneten; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Institutionelle Fragen der EU; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Politisches Leben, Parteien; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Staatsorganisation; Verwaltungstransparenz/Open Government; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Bank- und Finanzwesen; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zweck des Bundesverbandes der Wertpapierfirmen (bwf) ist die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Berufsinteressen der im bwf organisierten Wertpapierfirmen/Wertpapierinstitute und Kreditinstitute mit dem Geschäftsschwerpunkt auf der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und die Information seiner Mitglieder in allen sie mit Blick auf ihre Tätigkeit im Finanz- und Kapitalmarktbereich berührenden Fragen. Der bwf vertritt die Interessen der Branche insbesondere im Rahmen anstehender nationaler und europäischer Regulierungs-, Gesetzgebungs- und nachrangiger Regelungsvorhaben im Bereich des Wertpapierdienstleistungs- und Kapitalmarktrechts. Hierbei sucht der bwf den fortlaufenden Dialog mit den nationalen und europarechtlichen gesetzgebenden Organen, den nationalen, europäischen und internationalen Aufsichtsbehörden, anderen bank- und finanzwirtschaftlichen Verbänden, der interessierten Öffentlichkeit sowie den verschiedenen Institutionen des Börsenwesens und Wertpapierhandels auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
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Korretur eine Übersetzungsfehlers in der Investment Firms Regulation (IFR)
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Beschreibung:
Behebung eines Übersetzungsfehlers in Art. 57 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/2033: Anstatt "ab 26. Juni 2026" muss es "bis 26. Juni 2026" heißen.
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Klarstellungen und Ungleichbehandlungen bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens.
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Beschreibung:
Gleichbehandlung von Unternehmen mit fingierter Erlaubnis nach § 64y Abs. 1 KWG bzgl. Anwendung des vereinfachten Verfahrens sowie Klarstellung des unveränderten Geschäftsmodells auf Wesentliche Änderungen in der Verordnung zur Überführung des bestehenden Rechtsrahmens in Bezug auf Referentenentwurf für eine begleitende Verordnung zur Überführung des bestehenden Rechtsrahmens in Bezug auf Kryptowerte auf die Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR)
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Referentenentwurf:
Begleitende Verordnung zur Überführung des bestehenden Rechtsrahmens in Bezug auf Kryptowerte auf die Verordnung (EU) 2023/1114 (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Unangemessener Aufwand in nicht strategischen Positionen des Handelsbuches in Bezug auf das CSRD.
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Beschreibung:
Tatbestandsvoraussetzungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ungeeignet bei volatilen Umsatzgrößen. Unangemessener Aufwand durch Anknüpfung des Anwendungsbereichs der Taxonomieverordnung ohne dass eine strategisches Investment vorliegt. Ungleichbehandlung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen/-instituten hinsichtlich der Behandlung des Handelsbuchs, welches insgesamt in dem vorliegenden Zusammenhang ausgeblendet werden sollte. Weiterhin Unterstützung einer Stellungnahme des Bundesrates, bei der Erfassung großer Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB als Adressaten der geplanten Nachhaltigkeitsberichterstattung maßgeblich auf den Schwellenwert von zweihundertfünfzig Arbeitnehmern i.S.d. § 267 Abs. 2 Nr. 3 HGB abzustellen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
- HGB [alle RV hierzu];
- LkSG [alle RV hierzu];
- AktG [alle RV hierzu];
- GmbHG [alle RV hierzu];
- EGGmbHG [alle RV hierzu];
- AktGEG [alle RV hierzu];
- SEAG [alle RV hierzu];
- GenG [alle RV hierzu];
- SCEAG [alle RV hierzu];
- PublG [alle RV hierzu];
- KredWG [alle RV hierzu];
- KAGB [alle RV hierzu];
- REITG [alle RV hierzu];
- TranspRLDV [alle RV hierzu];
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu];
- WpHG [alle RV hierzu];
- VermAnlG [alle RV hierzu]
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412200062 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.10.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Reduzierung von EdW-Beiträgen für Firmen ohne entschädigungsberechtigte Kunden
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Beschreibung:
Strukturelle Änderung des EdW-Beitragsregimes um Firmen ohne entschädigungsberechtigte Kunden und/oder ohne Zugriff auf Gelder und Wertpapiere von Kunden angemessener und sachgerechter zu behandeln und die bisherige übermäßige Belastung stärker als lediglich durch eine pauschale Halbierung des jeweiligen Beitragssatzes zu reduzieren.
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Referentenentwurf:
Neunte Verordnung zur Änderung der EdW-Beitragsverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 26.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Konkretisierung der Definitionen wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen.
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Beschreibung:
In den Anwendungsbereich wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen: Anpassung des Kreditinstitutsbegriffes an die konkrete Rechtsgrundlage des KWG auf die erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Einlagen und Kreditgeschäft. Spezifizierung auf Betreiber von Handelsplattformen im Sinne des WpHG.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Klarstellung zur dauerhaften Nichtanwendbarkeit der FRTB-Regeln für Wertpapierfirmen/-institute
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Beschreibung:
Der bwf setzt sich im Kontext des Artikels 22 i.V.m. Artikel 57 Absatz 2 und Erwägungsgrund 25 der Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR) für eine Klarstellung ein, dass Wertpapierfirmen/-institute die Regeln des Baseler Ausschusses zur Fundamental Review of the Tradingbook (FRTB) auch dann nicht anzuwenden haben, wenn deren Anwendung für Banken/CRR-Kreditinstitute verpflichtend wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verhinderung einer Vorwegnahme und Goldplating bei der Umsetzung europäischer Rechtsverordnungen
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Beschreibung:
Die geplante Umsetzung von EU-Verordnungen in nationales Recht birgt Risiken: „Vorwegnahme“ und „Goldplating“. EU-Verordnungen (z.B. Listing Act, ESAP-VO) gelten unmittelbar, nationale Umsetzung ist oft unnötig. Fehlende EU-Ausführungsbestimmungen können zu überzogenen nationalen Regelungen (Goldplating) führen und dem Bürokratieabbau entgegenwirken. Eine verfrühte nationale Umsetzung, wie im ZuFinG II, ist problematisch, solange EU-Vorgaben nicht final sind. Unbestimmte Rechtsbegriffe (z.B. „ungeordneter Handel“) und vage Ziele (z.B. „Markteffizienz“) ohne klare EU-Grundlage bergen das Risiko von Fehlinterpretationen und Kompetenzüberschreitungen. Es wird empfohlen, mit nationalen Regelungen die finalen EU-Vorgaben abzuwarten, um Rechtsunsicherheit und unnötige Anpassungen zu vermeiden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
- HGB [alle RV hierzu];
- BörsZulV [alle RV hierzu];
- WpHG [alle RV hierzu];
- WpAIV [alle RV hierzu];
- WpDVerOV 2018 [alle RV hierzu];
- WpDPV 2018 [alle RV hierzu];
- WpÜGBMV [alle RV hierzu];
- WpPG [alle RV hierzu];
- BörsG 2007 [alle RV hierzu];
- VermAnlG [alle RV hierzu];
- AktG [alle RV hierzu];
- eWpG [alle RV hierzu];
- eWpRV [alle RV hierzu];
- InvStG 2018 [alle RV hierzu];
- SAG [alle RV hierzu];
- KredWG [alle RV hierzu];
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu];
- WpIG [alle RV hierzu];
- KAGB [alle RV hierzu];
- FinDAG [alle RV hierzu]
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Bürokratieabbau im Allgemeinen
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Beschreibung:
Generelle Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung: 1. Frühzeitige und stärkere Beobachtung des EU-Rechts durch Bundesregierung, Legislative und BaFin. Frühzeitige EU-Einflussnahme ist entscheidend. 2. Kritik an „Gold Plating“ (überzogene nationale Umsetzung). Einheitliches „Level Playing Field“ muss gewährleistet sein. 3. Ablehnung verfrühter nationaler Regelungen (Bsp.: ZuFinG II, Listing Act), da diese zu Rechtsunsicherheit führen. 4. Kritik an der BaFin: „Sinngemäße“ Anwendung der MaRisk für Kreditinstitute auf Wertpapierinstitute ohne Rechtsgrundlage. 5. Kritik an Redundanzen im Regelwerk (z.B. Vergütung, IT-Sicherheit), die unnötigen Verwaltungsaufwand verursachen.
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412200157 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 09.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
360.001 bis 370.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
- Baader Bank AG
- EUWAX Aktiengesellschaft
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23